Zur Geschichte Gießzens und seines Amlandes E. Knauß Zur Geschichte Gießens und seines Umlandes Zur Geschichte Gietzens und seines AUmlandes Aufsätze und Reden Von Erwin Knauß Gießen 1987 Sonderband des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen. Das Erscheinen des Buches wurde durch großzügige Beihilfen der Stadt Gießen und des Landkreises Gießen ermöglicht. Die B8ildunterschriften der seite 386 wunden versehentl ich vertauscht O Selbstverlag des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen e. V. Herstellung: Foto-Druck Lenz Gießen, Riegelpfad Fotos: Stadtarchiv Gießen, Oberhessisches Museum Gießen, Rudolf Metzger und Kurt Kühnemann. Printed in Germany 1987 ISSN-Nr. 0342-1198 INHALTSVERZEICHNIS Die Entwicklung der Gießener Gemarkung von der Stadt- gründung bis in unsere Zeit Die Geschichte der Gießener Waldungen Markgenossenschaften und Koppelhuten, an denen die Stadt Gießen im Laufe ihrer Geschichte beteiligt war Gießen- 700 Jahre hessische Stadt Geschichte und Funktion des Stadtarchivs Gießen Der Gießener Fememordprozeß von 1927 1200 Jahre Wieseck- 775- 1975 Die Badenburg Wilhelm Liebknecht und seine Jugendzeit in der Stadt und an der Universität in Gießen Die Geschichte des Landkreises Gießen Die Stadt Gießen und der heimische Raum um die Mitte des 14. Jahrhunderts 100 Jahre Oberhessischer Geschichtsverein Gießen Schiffenberg und Gießen im Laufe der Jahrhunderte Zur Geschichte der gewerblichen und technischen Bildung in Gießen bis zur Gründung der städtischen Ingenieur- schule Der 300jährige Grenzstreit Gießens mit Kleinlinden (1531- 1845) als Beispiel für die Auseinandersetzungen um Gemarkung, Koppelhutrechte und Gemeindebesitz seit dem Beginn der linearen Grenzfestsetzung Die Bedeutung des 8. Mai 1945 in der deutschen Geschichte 1100 Jahre Hausen bei Gießen- 886- 1986 Der politische Antisemitismus vom ausgehenden 19. Ih. bis zum Ende des Kaiserreichs unter besonderer Berück- sichtigung des nord- und mittelhessischen Raumes Kurzgefaßte Geschichte der Juden in Gießen vom 13. Ih. bis zum Jahr 1945 Seite 111 159 173 183 195 223 231 245 259 305 317 331 339 365 Erwin Knauß Geboren 1922 in Gießen. Abitur 1940 am Alten Realgymnasium in Gießen. Kriegsdienst und Gefangenschaft. Ausbildung zum Volksschullehrer. Lehrer— tätigkeit in Beltershain, Londorf und an der Schillerschule in Gießen. 1949- 1952 Studium in Marburg. 1950 Turn- und Sportlehrerprüfung. 1951 Real- schullehrerprüfung in Wiesbaden. 1960- 1963 Weiterstudium an der Philipps- Universität Marburg in Geschichte, Pädagogik, Politik und Englisch. 1963 Promotion in mittelalterlicher Geschichte. 1966- 1973 Dozent am Pädagogi- schen Fachinstitut Fulda. 1974-1983 Professor an der Fachhochschule Gießen für Sozial- und Kulturwissenschaften. Seit 1964 Leiter des Stadtarchivs Gie- Ben. Seit 1977 1. Vorsitzender des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen und Herausgeber der"Mitteilungen.(MOHG)u. Berufenes Mitglied der Hi-— storischen Kommission für Hessen(Marburg), der Hessischen Historischen Kommission(Darmstadt) und der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen(Wiesbaden). VORWORT Mit-dem vorliegenden Band gesammelter Aufsätze und Reden seines 1. Vorsitzenden, Professor Dr. Erwin Knauß, glaubt der Oberhes- sische Geschichtsverein Gießen, nicht nur ihm danken zu müssen für sein vorbildliches und vielseitiges Wirken, sondern auch die Arbeiten vorstellen zu sollen, die sein reiches Wissen ebenso offenbaren, wie sie geeignet erscheinen, beispielhaft in die Zukunft unseres Ge— schichtsvereins zu wirken. Anlaß, auf diese Weise Erwin Knauß als Autor unseren Mitgliedern und unseren Freunden wie auch einer breiteren Öffentlichkeit vorzu- stellen, ist die Vollendung seines 65. Lebensjahres. Nicht jedem, der diesen Geburtstag begehen kann, war es und ist es vergönnt, die Frucht seiner Arbeit so überzeugend wachsen zu sehen und sie als Verpflichtung weitergeben zu dürfen. Als er vor nunmehr einem Jahrzehnt den Vorsitz des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen übernahm, zählte der Verein weniger als 300 Mitglieder. Heute sind es mehr als 650. In diese letzten 10 Jahre fal- len auch nicht nur die grundlegenden und richtungsweisenden Veröf- fentlichungen, mit denen er das Schicksal der Gießener Juden aufhell- te und den Widerstand gegen das NS-Regime durchleuchten und bear- beiten ließ, sondern auch die zahlreichen Vorträge, die er in selbst- verständlicher Gemeinsamkeit mit der von ihm schon 1963 gegründeten Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit und in der Woche der Brüderlichkeit während der vergangenen Winterhalbjahre vor einer wachsenden Besucherzahl initiierte. Dafür gebührt ihm besonderer Dank, denn die Aufarbeitung gerade dieses Materials war und ist um so notwendiger in einer Zeit, in der Gegenwart leicht zur nur reflek- tierenden Geschichte werden kann. Schon bevor er den Vorsitz übernahm, war er für die Vortragsarbeit verantwortlich, indem er sowohl die Referenten gewann, wie auch be— wußt dafür sorgte, daß die Palette der behandelten Themen das breite Feld historischer Abläufe von der Vorgeschichte bis in die zeitgenössi- sche Gegenwart abdeckte und die Geschichte von den Anfängen bis in das erlebte Heute vortrug. Seine Erfolge beruhen auf den didaktischen Einsichten und methodi- schen Praktiken, die er als Schul- und Hochschulmann im Laufe der Jahrzehnte erworben hat. Daß er das Erlernte aber nicht nur auf der höheren Ebene des Lehrens und Unterrichtens bekanntzumachen und vorzutragen wußte, zeigt das breitgefächerte Inhaltsverzeichnis des vorliegenden Bandes, das Knauß auch als einen beliebten und erfolg- reichen Geschichtsforscher für die engere Heimat ausweist, dem man bei den zahlreichen Veranstaltungen aus den verschiedensten Anlässen in Gießen und seinem Umland stets mit Beifall zuzuhören pflegt. Sei- ne Verdienste um das Neuschaffen und Vertiefen eines heute mehr denn je notwendigen Geschichtsbewußtseins in breiten Schichten der Offentlichkeit kommen jedoch nicht nur durch unseren Dank zum Aus— druck, denen die Pflege der Vergangenheit eine Verpflichtung ist, sondern auch durch die wohlwollende und fördernde Unterstützung, die wir von seiten des Magistrats der Universitätsstadt Gießen und des Landkreises für diese Publikation erfahren haben. Gerade sie aber kann Erwin Knauß dankbare Anerkennung sein, die sowohl seiner seit nunmehr 23 Jahren vorbildlichen Tätigkeit als Stadtarchivar gilt wie auch dem fruchtbaren Bemühen, historische Forschung und die Pflege heimischer Traditionen mit den Aufgaben kommunaler Verwaltung zu koordinieren. Wenn wir heute dem Sammelband den Wunsch mit auf den Weg ge— ben, Zeugnis zu sein, so ist das nicht nur Ausdruck unseres Dankes an Erwin Knauß, sondern auch zugleich ein Zeichen seiner und unserer Hoffnung, der Oberhessische Geschichtsverein Gießen möchte auch in Zukunft immer wieder verantwortliche Leiter und Mitarbeiter finden, die das überkommene Erbe der Vergangenheit über die Gegenwart hinaus gleich unserem Autor weiterzutragen wissen. Hans Szczech DIE ENTWICkKLUNG DER GIESSENER GEMARKUNG VON DER STADTGRUÜNDUNG BIS IN UNSERE ZEIT Vortrag im Oberhessischen Geschichtsverein Gießen 1963 (Der Vortrag schildert die Situation, wie sie vor den verschiedenen Gebietsreformen der 70er Jahre bestanden hat.) Beginnen wollen wir unsere Betrachtungen mit einem Blick auf die heutige Gießener Gemarkung. Ihre eigenartige Form und außergewöhn- liche Größe(in der Relation zur Einwohnerzahl die größte aller kreisfreien Städte in Hessen) werfen die Frage auf, wie diese Gemar- kung im Laufe der 800jährigen Geschichte der Stadt entstanden und gewachsen ist. Es mag Sie, verehrte Zuhörer, zunächst erstaunen, wenn ich von der 800jährigen Geschichte unserer Stadt spreche, denn wir haben ja erst vor 15 Jahren das 700jährige Jubiläum Gießens gefeiert. Aber wir wis- sen, daß solche Feiern und Feste auf die mehr oder minder zufällige erste schriftliche Erwähnung einer Siedlung(in unserem Fall die Ersterwähnung Gießens als Stadt) bezogen werden. Die Anfänge Gie- ßens aber reichen zweifellos bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts zu- rück, so daß wir mit voller Berechtigung von der 800jährigen Ge- schichte sprechen dürfen. Es ist in diesem Zusammenhang und zum besseren Verstehen des ei- gentlichen Vortragsthemas hier angebracht, einige Bemerkungen zur Gründung der Stadt und zu ihrer frühesten Entwicklung zu machen. Der Stadtkern Gießens war bis ins 12. Jahrhundert siedlungsfrei, weil die versumpfte und regelmäßig überschwemmte Talaue der Lahn eben- so wie das Mündungsdelta der Wieseck siedlungsfeindliche Bereiche waren. Es sind weder früh- oder vorgeschichtliche Besiedlungsspuren durch Funde nachweisbar noch lassen sich fränkische Wurzeln finden, wie sie in der näheren Umgebung(z.B. Wieseck und Großen-Linden) durchaus vorhanden sind. Die Entstehung von Burg und Stadt Gießen im Verlaufe des 12. Jahr- hunderts steht in enger Beziehung zum Gleiberg. Dort war inzwischen die ursprünglich vom Reich lehnbare Grafschaft an der mittleren Lahn von der Amtsgrafschaft zum frei vererbbaren Besitz(Allod) der Glei- berger Grafen geworden. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts kam es zur Teilung dieser Grafschaft in eine West- und eine Osthälfte. Letz- tere erhielt Graf Wilhelm v. Gleiberg, der zwischen 1131 und 1162 urkundlich erscheint. Seine Witwe Salome wird 1197 als"Gräfin von Gießen“ bezeichnet. Nach dem Verzicht auf seine Mitbesitzrechte am Gleiberg stellte sich für Graf Wilhelm nun die Frage, wohin er seinen Herrschaftsmittel- punkt legen sollte. Das ihm zugefallene Gebiet, die kleine Teilgraf- schaft Gießen, umfaßte neben großen Teilen des alten Wiesecker Wal- des alle später in der Stadt aufgegangenen Wüstungen und die heute noch bestehenden Siedlungen Wieseck, Klein- und Großenlinden, Klein- rechtenbach sowie den Schiffenberg mit seinem 1129 gegründeten Augustiner-Chorherrenstift. Es waren in erster Linie wirtschaftliche Erwägungen, die Graf Wil-— helm veranlaßten, um 1150 oder kurz danach eine Wasserburg auf ei- nem ca. 1 ha großen Schwemmland im Wieseckdelta zu errichten. Hier ließen sich die großen Handelswege der Umgebung, die bis dahin über die Höhen liefen, durch die Passierbarmachung der Wieseckniede- rung heranführen und sicherer machen. Mit der wirtschaftlichen Stär- kung seines neuen Herrschaftsbereiches wuchs auch die militärisch-po- litische Bedeutung seines Territoriums. Doch schon zwischen 1197 und 1203 ging die Teilgrafschaft Gießen durch Erbschaft an die Pfalzgrafen von Tübingen über. Noch bevor die Tübinger ihren Gießener Außenbesitz“- wahrscheinlich durch Verkauf — an die Landgrafen von Hessen abgeben(1264/65), erscheint Gießen im Jahre 1248 zum ersten Mal urkundlich als Stadt. Wenn wir die Er— richtung der Wasserburg um 1150 annehmen, muß sich also in einem Zeitraum von knapp 100 Jahren die Stadt herausgebildet haben. Die Stadtgeschichtsforschung unterscheidet im westeuropäischen Be- reich im allgemeinen Städte, die im Anschluß an eine grundherrliche Niederlassung oder Befestigung sich herausgebildet haben und Städte, die von vornherein als Marktansiedlung durch die Herrschaft planmäßig begründet worden sind. In beiden Fällen bildete die dauernde Nieder- lassung von Handwerkern und Kaufleuten und die Errichtung eines regelmäßigen Marktes die Voraussetzung für die Entstehung der Stadt. Marktsiedlung und Burgsitz sind nicht sofort zu einer Einheit zusam- mengewachsen. Sie standen zunächst nebeneinander, obwohl natürlich von Anfang an Bindungen und Beziehungen vor allem wirtschaftlicher und militärischer Art vorhanden waren, wie das sowohl den Bedürfnis-— sen der befestigten Anlage als auch denen des Kaufmanns auf dem Markt entsprach. In Gießen sind die Anfänge einer Niederlassung um die Burg sicher bereits unter der Gleiberger Herrschaft erfolgt; das Zusammenwachsen von Markt und Burg und die Umwehrung auf Betreiben der Herrschaft aber dürfte nach Lage der Dinge erst in die letzte Zeit der Tübinger Herrschaft fallen. Für eine planmäßige Stadtgründung der Gleiberger finden sich keine Anhaltspunkte. Erst nachdem man die bis dahin weglosen Talauen der Lahn und der Wieseck mit ihren Seitenbächen halbwegs begehbar ge- macht hatte und die herangeführten Handelswege nun die Ausbildung eines ständigen Marktplatzes begünstigten, konnte man daran denken, den befestigten Ort auszubauen und zu erweitern. Dies wäre aber oh- ne die Initiative des Stadtherrn in dem siedlungsfeindlichen Gelände nicht möglich gewesen(Karte Nr. 1). Die Tübinger Pfalzgrafen waren daran interessiert, ihren Außenposten zu stärken und wirtschaftlich zu sichern. Tübingen selbst ist 1231 als Stadt bezeugt; weitere Stadtgründungen im Territorium der Pfalzgrafen lagen nahe. Die Tatsache, daß die Tübinger Stadtherren in den beiden letzten Jahrzehnten ihrer Herrschaft nur noch selten in Gießen auftra- ten, hat die Entwicklung zur selbständigen und selbstverwalteten Stadt weitgehend begünstigt. Bei dem UÜbergang an Hessen 1265 konnte sich der neue Stadtherr, der Landgraf Heinrich I., bereits auf die vorge- fundenen Verhältnisse stützen, die sich von der Burgverwaltung zur Stadtverfassung weiterentwickelt hatten. Das Gebiet, das den ersten Bewohnern Gießens für ihre Haus- und Hofstätten zur Verfügung stand, war zunächst außerordentlich klein und hat sich auch in den folgenden Jahrhunderten nicht wesentlich vergrößert. Es war vielmehr eingeengt durch die frühe Stadtmauer, später durch Wall und Graben in der Festungszeit und hat sich eigentlich erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts weiter ausdehnen können. Welcher Raum aber stand den Einwohnern Gießens in der Feldmark zur Verfügung, den sie für den Garten- und Ackerbau sowie für die Weidewirtschaft benutzen konnten? Die zur Zeit der Stadtgründung bereits bestehenden Dörfer sowie die später wüst gewordenen Siedlungen hatten den der landwirtschaftli- chen Nutzung und Bebauung zugänglichen Boden voll in Gebrauch. Nicht zugänglich aber waren zu jener Zeit Sumpfgebiete und Wälder; sie blieben von der Bearbeitung frei, weil sie als altes Königsland herrenlos“ waren und im Zuge der Ausbildung von Herrschaftsberei- chen von den neuen Territorialherren in Anspruch und Eigentum ge— nommen wurden. Da die werdende Stadt von sich aus nicht auf den Grund und Boden zurückgreifen konnte, der von den bestehenden Siedlungen bereits in Anspruch und Besitz genommen war, blieben nur zwei Möglichkeiten, um den Bewohnern das notwendige Land zu verschaffen, das sie für ihre Lebensnotwendigkeiten brauchten: Der eine Weg wäre gewesen, umliegende, nahegelegene Siedlungen durch mehr oder weniger starken Druck der Stadtherrschaft zu zwin- gen, sich der Stadt anzuschließen und von dort aus ihre Felder weiter zu bewirtschaften. Für diesen Weg gibt es- zumindest für die Früh-— zeit der Stadt- keine Anhaltspunkte. Zwar sind, wie wir noch sehen Landschaftsbild der Umge bung von Gießen dattendort um 1200 (Straßen nach W. 6örich) 0 Siedtungen X Wöstungen in der Gem. Gießen 83 Burgen — Straßen(nachgewiesen) — Straßen(vermutet) Versumpfte Talauen um Gießen Battingsfeld—— — — .‿— — 4 Salzboden— 1 1 0 8 Sda Treis 4 porsthaus Odenbausen Staufenbarg S 0! Krumbach ₰ 4— 2 Ruttershausen 1 8 Kirchbecg Mainzlar 1 8 ¹ 8. 5 2 1 Daubringen 6. Loltar 1 1 4 1 d 2 wißmar 1 8 1 8 Bieber Krofdorf 0 Alten-Buseck Rodheim 7 Vetzberg ,5 Trohe 7 Gleiberg 0 7 — Großen- Q Buseck Kinzenbach Rödgen Heuchelheim Annarod 71 0 ,7 Klingelbach 7 7 7 0 7 4 1 Dutenhofen e. 4 3 Schiffenberg lSteinbach 0 6 1 au Allendorf 3en„, Gacbenteich 71 7 Tdtzellinden 2 0* 7 1 Watzenborn 1„ 6rofßen-Linden 9 e teinber? 1 4 d Leihgestern — ane 0 1—e 2 km 7 7 De · ·ʒ 7 7 Karte Nr. 1 d TClimdach — werden, eine Reihe von Siedlungen im Laufe des 14.-16. Jahrhunderts in der Stadt aufgegangen, doch ist diese Entwicklung nicht schon in der Gründungsphase der Stadt erfolgt; das Wüstwerden ist hier- wie fast überall im deutschen Raum- weniger auf Druck der Herrschaft als auf den Zwang der damaligen Verhältnisse zurückzuführen. Die zweite Möglichkeit, die der Stadt und dem Stadtherrn offenblieb, war die Trockenlegung gewisser Gebiete in den versumpften Talauen von Lahn und Wieseck und vor allem die Rodung von Waldflächen im Osten der Stadt. Diese beiden Möglichkeiten der Innenkolonisation konnte nur der Stadtherr gewähren. Da er am Aufbau und Wachstum seiner Stadt in- teressiert war, hat er diesen Weg auch beschritten. Das tiefliegende Gelände um die Stadt konnte allerdings in jener frühen Zeit nur als Weideland genutzt werden, selbst wenn es einigermaßen entwässert war, denn bei den ziemlich regelmäßig alljährlich wiederkehrenden Hochwässern war zur damaligen Zeit noch kein Ackerbau möglich. Er aber war für die Bewohner lebensnotwendig. Für ihn kamen nur die Flächen auf den Terrassenhängen über dem Lahntal in Betracht, die zumeist noch vom großen Wiesecker Wald eingenommen wurden. Aus diesem seinem Eigenwald stattete der Landgraf um 1300 seine Stadt mit einer staatlichen Allmende(modern: Entwicklungshilfe für die Bürger) aus und gab ihr die Erlaubnis zu den notwendigen Rodungen für Acker- und Gartenland. Das Gebiet, das den Bürgern der Stadt Gießen in ihrer Entstehungs- zeit zur Verfügung stand, läßt sich ungefähr folgendermaßen um-— schreiben: Auf der westlichen Seite der Lahn das regelmäßig von normalem Hochwasser überschwemmte Gelände bis zum alten Landwehrgraben nach Heuchelheim zu. Die eigentliche Stadt innerhalb des heutigen Anlagenrings mit Schwarzlach und Gartfeld, dazu die Sumpfgebiete der Wieseck-Talaue. Die nördlichen Teile der Fluren 4, 13 und 16(Nahrungsberg, Heeg- strauch und Altes Feld) als ältestes Garten- und Ackerbauland der Bürger. Der große Stadtwald, der vom Stadtherrn als Markwald für Burgman-— nen und Bürger zur Nutzung übergeben worden war. Einige Gebiete, die heute zur Gießener Gemarkung zählen, waren noch nicht in den Stadtbereich um 1300 übergegangen. Dazu zählen z.B. der Fernwald, der Steltzenmorgen, die Fluren der ausgegangenen Dörfer Achstatt, Diedolshausen, Kroppach und Selters(Karte Nr. 2). Welche Veränderungen und Vergrößerungen hat nun die Gemarkung von Gießen in den beiden Jahrhunderten bis zum Ausgang des späten Mittelalters, also bis in die Regierungszeit des Landgrafen Philipps des Großmütigen im 16. Jahrhundert, erfahren? 0 wißmarer 8 4 Launsbach Gem. Jeid- Krofdorf Gemarkung 7 4 Alten Sℳseck 0⁸ X ——, 0 ³. 3„% 2 2 * C 2 7 0 2 1—. en 4 7. 6. Oberhess S 8 Heucheib. 1.—— 8 LE 84 2 Anneroder Weg 3 8 X 1 0 5 5„ 28 3 5 7 A* N 6, mGroßen Linde klein-Linden ke⸗ 2 0 0,5 LOxm xEʒ̊ʒ́ᷓſsßʒ Karte Nr. 2 Es wurde bereits kurz angedeutet, daß dem Aufgehen von Siedlungen und ihrer Gemarkungen der spätmittelalterliche Wüstungsvorgang zu- grunde liegt. Es ist im Rahmen dieses Vortrages nicht möglich, im einzelnen auf die Gründe des Wüstwerdens einzugehen, da der gesamte Vorgang von sehr komplexer Natur gewesen ist und von der For— schung, um die sich Geographen und Historiker gleichermaßen bemü— hen, auch heute noch nicht abschließend geklärt ist. Einige Bemerkun- gen jedoch sind notwendig, um die Entwicklungen zu begreifen, die sich im Gießener Raum während des 14. und 15. Jahrhunderts abge- spielt haben. Zunächst müssen wir den Wüstungsvorgang der städtischen Frühzeit (11. bis 13. Jahrhundert) von der spätmittelalterlichen Wüstungsperiode unterscheiden. Während jene mit der Innenkolonisation und dem Lan-— desausbau sowie mit der Entstehung der Städte eng zusammenhängt, darf diese nicht als eine bloße Umsiedlung angesehen werden. Viel- mehr spielen hier andere Gründe eine gewisse Rolle. So u. a. der Be- völkerungsrückgang von 1300- 1500, die in ihrem Gefolge einherge- henden Agrarkrisen, die ungünstige Lage mancher Siedlungen im Ge- lände; gelegentlich können auch Krankheiten und Seuchen von Einfluß gewesen sein. Nur selten hat militärische Einwirkung das Wüstwerden von Siedlungen veranlaßt. Die westfälische Forschung wollte das Wüstwerden der Ortschaften um eine Stadt allein mit dem Zusammensiedeln mehrerer Dörfer durch planmäßiges Vorgehen des Landes- bzw. Stadtherrn erklären. Damit wären einer neugegründeten Stadt die erforderlichen Kräfte für den militärischen und wirtschaftlichen Auf- und Ausbau verschafft worden. Diesen Auffassungen, denen überzeugende Beispiele aus Teilen Westfalens zugrunde liegen, ist mit Recht entgegengehalten worden, daß man Erkenntnisse aus einer Gegend nicht für ganz Deutschland verallgemeinern dürfe. Insbesondere wies der verdiente Gießener Rechtshistoriker Frölich darauf hin, daß Verallgemeinerungen dem mittelalterlichen Rechtsleben und-denken widerstreben und daß die Städte meist nicht in der Feldmark eines bereits bestehenden Dorfes gegründet worden sind, sondern daß der Stadtherr vielmehr seinen Grund und Boden zur Verfügung stellte und die Gründungen oft noch mit einer umfangreichen Allmende aus seinem grundherrlichen Besitz ausstattete. Trotz dieser Einschränkungen darf im Falle der Stadt Gießen festge-— stellt werden, daß die mehr oder weniger starke Einwirkung des Landgrafen als Herr der Stadt und des sie umgebenden Landes, ferner die natürliche Anziehungskraft einer mauerumwehrten und geschützten Stadt mit ihren wirtschaftlichen NMöglichkeiten sowie schließlich die Hoffnung zahlreicher unfreier Hintersassen auf eine günstigere rechtli- che Stellung von nicht geringem Einfluß auf den Wüstungsvorgang in der Nähe unserer Stadt gewesen sind. Nun schauen wir uns zunächst einmal die Ortslage der Wüstungen um Gießen und die ungefähre Ausdehnung ihrer Gemarkungen an: Im Westen der Stadt lag die Siedlung Kroppach- 1265 erstmals ur-— kundlich erwähnt als Crupach- etwa am heutigen Ortseingang von Heuchelheim. An dieser Stelle setzt die untere Mittelterrasse der Lahn an und läßt den vermutlichen Siedelplatz von Kroppach zwei bis drei Meter über die Talaue des Flusses heraustreten. Scherbenfunde mittelalterlicher Keramik machen den Dorfplatz an dieser Stelle noch sicherer. Mehrere Urkunden aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhun- derts lassen das allmähliche Aufgehen des Dorfes in der Stadt Gießen erkennen, und aufgrund der vorhandenen urkundlichen Belege darf an— genommen werden, daß die Siedlung wohl in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts endgültig verlassen wurde. Es geht aus diesen Zeug— nissen eindeutig hervor, daß ehemalige Kroppacher Einwohner bereits in Gießen wohnten, aber von dort aus ihre Felder in Kroppach weiter bewirtschafteten. Die Erinnerung an diese Siedlung ist lange lebendig geblieben und hat sich im Namen des Baches bis heute erhalten. Das Kroppacher Feld, d.h. die ehemalige Kroppacher Gemarkung, lag jen-— seits des alten Landwehrgrabens und war noch in der Mitte des vori- gen Jahrhunderts besonders bewirtschaftet. Um 1400 dürfte dieses Ge— biet endgültig in der Gießener Stadtmark aufgegangen sein. Die ehe— malige Gemarkung Kroppach läßt sich etwa folgendermaßen umschrei- ben: Von der Lahnebene an der Kropbach etwa 500 m vor ihrer Mün- dung zog die Gemarkungsgrenze ostwärts bis zum alten Landwehrgra— ben, folgte diesem nach Nordosten und Norden, umfaßte den gesamten Hardtberg bis zur Hochfläche, griff dann südlich der Firma Schunk& Ebe weit in die heutige Heuchelheimer Gemarkung ein, lief am Geiersberg“ entlang nach Süden bis weit in die Lahnebene, um von dort nach Westen auf den Ausgangspunkt zu stoßen. Eine andere Siedlung auf der westlichen Lahnseite, deren Feldfluren nur bescheidene Ausmaße gehabt haben können, war Läufertsrod. 1279 begegnet es erstmals urkundlich als Leutfridisrodu. Seine Felder be— fanden sich in der Nähe des Umspannwerkes an der Landstraße nach Krofdorf, wo heute noch die Gewannamen uim Läufertsrodu und Läufertsrodu sowohl in Gießener wie in Krofdorfer Gemarkung auf-— treten. Auf den alten Flurkarten des 18. Jahrhunderts lief der Läu— fertsröderweg- nicht gleichzusetzen der heutigen Straße- von der alten Furt an der"Gänsweide“ über den alten Krofdorfer Weg am Umspannwerk vorbei zur Hardt. Die eigenartige Ausbuchtung der heu- tigen Gießener Gemarkung, auf der das Umspannwerk steht, ist nicht, wie man mutmaßen könnte, eine moderne Entwicklung, sondern in derselben Form und Ausdehnung schon auf den Karten des 18. Jahr- hunderts als zu Gießen gehörig bezeichnet. Oberflächlich betrachtet scheint dieser Platz, vermutlich der Siedelplatz von Läufertsrod, der breiten Lahntalaue anzugehören; in Wirklichkeit liegt er einige Dezi- meter höher und wurde von den Hochwassern vergangener Zeiten nicht betroffen. Grenzirrungen und Auseinandersetzungen um einen gemein- samen Weidebezirk(Koppelhut) zwischen Gießen und Krofdorf im 16. Jahrhundert lassen es naheliegen, daß die Feldfluren der wüstgeworde- nen Siedlung Läufertsrod zwischen Gießen und Krofdorf geteilt wur— den. Im Norden der Stadt lag das schon in karolingischer Zeit genannte Dorf Achstatt, an dessen Existenz noch heute der Asterweg erinnert. Diese alte Ausfallstraße der Stadt erscheint 1379 als"Achsteder we- gen¹, 1450 wird ein Fischwasser in der Lone zu Achstatt“ erwähnt, während die Zinsregister von 1495 und 1553 das"Acksteder Feldu nennen. Mehrfach stoßen wir auch auf die"Achstätter Furtu, die den UÜbergang zu den auf der rechten Lahnseite gelegenen Feldfluren von Achstatt ermöglichen. Auf das Hinübergreifen der Achstätter Gemar- kung auf die westliche Flußseite weist auch eine Urkunde hin, die 1375 die Gemeinweide, d.h. die Allmende von Achstatt, dort erwähnt. Die bis dahin unsichere Ortslage von Achstatt glaube ich aufgrund massierter Keramikfunde im Norden der Flur 27 gegenüber dem neuen Teil des Neuen Friedhofs auf der westlichen Seite der Main-Weser- Bahn lokalisieren zu können. Der Siedelplatz liegt am Rand der älte- ren Talterrasse in rund 170 m Höhe auf einer tertiären, sandigen Schicht. Haben wir wie im Falle von Kroppach, Diedolshausen und Selters auch keine schriftlichen Beweise des Ubersiedelns von Achstätter Bewoh- nern nach Gießen, so dürfen wir aus den überlieferten Flurnamen und den oben erwähnten Bezeichnungen doch schließen, daß die gesamte Feldflur des sicher nur kleinen Dörfchens in der Stadtgemarkung auf- gegangen ist. Sie umfaßte den gesamten Rodtberg, begrenzt von der versumpften"Schwarzlach“ im Süden, der Lahn im Westen und etwa der heutigen Marburger Straße im Osten. Im Norden und Nordwesten, wo der verlängerte, aus Wieseck kommende Lichtenauer Weg die Grenze bildete, griff sie in die Lahnebene über, und im Gebiet der „Gänsweide“ lagen auch Teile auf der rechten Seite des heutigen Flußlaufes. Des alten Gießens nördlichste Flur, die Flur 24, geht dagegen auf die Wüstung Diedolshausen zurück, eine vermutlich sehr kleine Siedlung, die südöstlich der Badenburg zu suchen ist. Das um die Mitte des 14. Jahrhunderts angelegte feste Haus“Badenberg“ ist wahrscheinlich erst nach dem Wüstwerden von Diedolshausen gebaut worden. Die damals neugebildete"Bademarku hat sicher den größten Teil der Diedolshäu- ser Fluren übernommen. Kleinere Gebiete fielen an die Anrainer Wie- seck und Lollar, während der südliche Teil zu Gießen kam, wohin der Zuzug von Diedolshäuser Einwohnern urkundlich nachgewiesen ist. Die- ses Teilungsverhältnis bestätigt die Anrechte, die die Gemeinden Wie- seck, Lollar, Gießen und die Badenburg an der sogenannten Förder- struthu, einem gemeinsamen Weidebezirk, später hatten. Auf tertiären Sanden über der Talaue der Wieseck zwischen Philoso- phenwald und dem leider verschwundenen Eulenkopf in der Nähe des Baches Oberlach lag Ursenheim, das zwar ebenso wie Achstatt schon im Lorscher Codex des 8. Jahrhunderts erscheint, aber seitdem über-— haupt nicht mehr genannt wird. Selbst wenn wir unterstellen, daß ur-— kundliche Nennungen gelegentlich auf Zufällen beruhen, so kann doch bei völligem Fehlen von hoch- und spätmittelalterlichen Erwähnungen angenommen werden, daß Ursenheim schon früh endgültig wüst gewor— den ist. Aus diesem Grunde ist es auch außerordentlich schwierig, die Ausdehnung seiner Feldmark festzulegen. Der hochwasserfreie südliche Teil seiner Gemarkung dürfte wieder zu Wald geworden sein, während die tiefer gelegenen Gebiete, die Wiesen in der Wieseckaue, wohl in das gräfliche Eigentum zurückfielen. Sie erscheinen zu Beginn der Neuzeit als gemeinsamer Weidebezirk von Gießen und Wieseck. Die Auseinandersetzungen um diese Koppelhut deuten darauf hin, daß zu— mindest größere Teile dieses Gebietes einst zum Gebiet der Stadt ge— hörten und diesem erst später teilweise wieder entfremdet worden sind. Unsicher bleibt, ob neben den westlichen Teilen der ehemaligen Gemarkung von Ursenheim auch die weiter östlich gelegenen Fluren ursprünglich zur Gießener Stadtmark zählten. Die größte und bedeutendste der in Gießen aufgegangenen Siedlungen war Selters im Süden unserer Stadt, das ebenso wie Achstatt und Ur— senheim schon in karolingischer Zeit genannt wird und das bis um das Jahr 1500 bestanden hat. Der Ort, dessen Kirche bis zur Reformation Mutterkirche für Gießen blieb, lag auf der Höhe des Seltersbergs zwi-— schen heutigem Bahnhof, der Liebigstraße, der Wilhelmstraße und der Frankfurter Straße. Aufgrund der für Selters relativ guten urkundlichen UÜberlieferung dür- fen wir annehmen, daß das Dorf Selters im Verlauf der zweiten Hälf-— te des 15. Jahrhunderts oder sogar erst kurz nach 1500 endgültig wüst geworden ist. Seine Feldmark ist ebenso wie diejenigen von Kroppach und Achstatt vollständig in der Gießener Gemarkung aufgegangen. Sie reichte im Norden bis zur Talaue des Siechbaches“(heute Klin- gelbach), wohl kaum weiter, da das Gebiet bis zum alten Wiesecklauf vor der Stadtgründung- wie bereits oben ausgeführt- völlig ver— sumpft bzw. ständig von Hochwasser bedroht war. Im Osten folgte sie wahrscheinlich dem Lauf des Klingelbachs bis zum Heegstrauch, des-— sen Name auf eine alte Landwehr hindeutet, die Selters gegen den Wiesecker Wald abgrenzte. Eine andere Landwehr, die später im Grenzstreit mit Klein-Linden eine besondere Rolle spielte, schloß die Selterser Gemarkung gegen Süden und gegen das Dorf Klein-Linden ab. Von dieser"Lindeser Hege“ ist die sogenannte herrschaftliche 10 Hege zu unterscheiden, die den Linder Markwald von der Selterser Gemarkung trennte. Im Westen reichten die Feldfluren von Selters über den heutigen Lahnlauf in den Gewannen lauf dem Wolfsfurt“ und nauf der Hohleich“ auf die rechte Flußseite hinüber. Nachdem wir die Ausweitung der Stadtgemarkung nun im einzelnen verfolgt haben, können wir- kurz zusammenfassend- den Umfang der Gemarkung am Ausgang des Mittelalters etwa folgendermaßen um- schreiben: Im Westen der Stadt war auf der rechten Lahnseite die Gemarkung von Kroppach im Stadtbereich aufgegangen. Sie umfaßte die Hardt mit den Fluren 34, 35 und 36, griff aber westlich der Flur 35 weit in die heutige Heuchelheimer Gemarkung hinein. Zu Kroppach zählten ferner kleinere Teile der Fluren 33 und 38, soweit sie westlich der Landwehr lagen. Im Zinsregister von 1495 sind hier die Gewannamen nuszwendig der lantwher“, uin der Swende an dem Huchelheymer vel- de“, uzwischen der Lachen und der croppecher weyde“ und uSchaf- stal“ überliefert. Der übrige Teil des Gießener Gebietes westlich der Lahn gehörte größtenteils zu den Auwiesen(1495:"den Croftorffer wegk uff die Auwe bisz an die Seebach(heute Gleibach) und bisz uff die Lonen“), die der Landgraf schon früh den Bürgern zur Trockenlegung und Kultivierung überlassen hatte. Im wesentlichen wird dieser Raum von den Fluren 28 bis 33 und dem nördlichen Teil der Flur 38 eingenom- men. Ein Teil der Flur 32 war mit der Wüstung Läufertsrod zu Gie-— Ben gekommen. Auf die rechte Lahnseite griff auch das ehemalige Achstätter Feld über, zu dem die nach der Lahn zu gelegenen Teile der Fluren 29, 30 und 31 gehört haben dürften. Diese ehemaligen Gemarkungsteile Ach- statts waren durch die Achstätter Furt gut begehbar.(Im Zinsregister von 1495 heißt es:". den Huchelheymer wegk uff bisz an die weyde, den Holtzwegk uff bisz an den alden achsteder furth uff die Lone her heymwerth...“.) Doch reichte hier die Gießener Gemarkung noch über die heutige Grenze hinaus, denn im Zinsregister von 1495 wurden nördlich von Gleibachmündung und Lahnschleife(an der Gänsweide) Gewanne genannt, die zweifelsfrei außerhalb der heutigen Fluren lie- gen, so luszwendig der Seebach geyn Lunspach: uuff dem Lunspecher Hamme“ und uwasz umb die Badenburg liet und in dem Clettenberge“. Die letztere Lagebezeichnung weist auf die Gegend südlich der Baden- burg bis etwa zur heutigen Wißmarer Brücke. Teile der alten Selterser Gemarkung lagen ebenfalls auf der rechten Lahnseite; diese Felder, Wiesen und Auwälder, die durch die Wolfs- furt: leicht erreichbar waren, finden sich in den Gewannen Hohleiche (1495 uHoldeneych“) und Wolfsfort(1495 uuff den Wolffurt“) und 11 umfaßten große Teile der heutigen Fluren 38 und 39. Auch an dieser Stelle reichte die Gießener Gemarkung um 1500 wesentlich weiter nach Westen. Im Norden der Stadt waren die ehemalige Gemarkung von Achstatt und kleine Teile derjenigen von Diedolshausen im Stadtverband aufge- gangen. In diesem Gebiet, das auf der linken Lahnseite die heutigen Fluren 2, 22, 23, 24, 25, 26 und 27 umfaßt, finden sich um 1500 im städtischen Bereich die Schwarzlach(1484"Swartzelache“), die Ge- gend um den Rodtberg(1438 und 1484"am Rode“), das Achstätter Feld(1495 nacksteder felde“), ein Teil der Gänsweide(1495 uGans- zweyde“) und die Lechenau(1347"Lechinauwe“). Im Osten der Stadt lag auf dem rechten Ufer der Wieseck der ausge- dehnte landesherrliche Besitz an Wiesen; von ihrem südlichen Ufer und der Stadt entfernte sich der große Gießener Stadtwald langsam durch Anrodungen. Das städtische Zinsregister von 1495- unsere wichtigste Quelle für jene Zeit, die leider zu den Kriegsverlusten des Stadtarchivs zählt— nennt nördlich der Wieseck die Gewanne"Wiskerfelt“ in Flur 21 und in den Fluren 19 und 3 bis in Stadtnähe die Eselswiese(1412"Etzen- wiesen) sowie uin dem Hamme“ und Eygenrott“ in der Flur 20. Auch die Gänsäcker hinter der herrschaftlichen Burg(1495 uhinder der Burgku“, heute Altes Schloß!) gehören hierzu. Innerhalb des großen Stadtwaldes, der außer den weiter unten ge— nannten Bezirken die Fluren 41 bis 55 einnahm, wurde 1495 als öst- lichstes Feld der Stadt das Gewann uUrssenheym“ bzw. duff der Urssenheym“ genannt; dieses Feld haben wir dort zu suchen, wo die heutigen Fluren 53 und 54 nach der Wieseck zu aneinandergrenzen. Die Gießener Mark reichte aber hier erheblich weiter nach Norden als heute und dehnte sich bis zur Wieseck aus, die in jener Zeit- ähnlich wie die Lahn- öfter ihren Lauf veränderte. Es handelte sich dabei wahrscheinlich um ehemalige Teile der Wüstung Ursenheim, insbeson- dere um die als Koppelhut genutzten Wiesen uin der Aun zwischen Wieseckfluß und dem Wald. Auf dem linken Wieseckufer erinnert der Flurname Altes Feld'(1310 nuf deme Aldinfelde“) in den westlichen Teilen der heutigen Fluren 15 und 16 an die älteste Feldflur der Stadt. Früh gerodet waren auch der Nahrungsberg(1495 Narnbergk) in Flur 4 und der Heegstrauch (1495 uHegestruchn) in Flur 13 sowie das Gebiet zwischen Licher Straße und Klingelbach. Ferner findet sich in Flur 15- schon weit in den Wald vorgetrieben- die Laiseheide“(1495"Lysenheyde“) rechts vom Steinbacher Weg, während die heutigen Fluren 16, 17 und 18 noch weitgehend von Wald bedeckt waren. Die nach der Stadt zu ge- legenen Teile der Fluren 3 und 4 waren ebenfalls schon um 1500 dem Feldbau erschlossen. 12 Im Süden der Stadt dehnte sich die verhältnismäßig große Gemarkung des ehemaligen Pfarrdorfes Selters aus, die im Laufe des 15. Jahrhun- derts vollständig in den Bereich der Stadt hineingewachsen war. Ihr ältestes als Gärten, Wiesen und Ackerland genutztes Feld lag in den heutigen Fluren 4 und 5 südlich der Wieseck in den Gewannen Stephansmark(1310 ustebinsmarke“) und Lützelfeld(1310 ulutzilfel- den). Verschiedene Flurnamen in Flur 5(1314 uwaltlant“, 1670 uuff der Rodtenhohle“) deuten darauf hin, daß große Teile der früheren Selterser Gemarkung ebenfalls erst dem von Süden und Osten heran— tretenden Wald abgerungen worden waren. Zum Lützelfeld zählten um 1500 auch die in Flur 12 südlich des Aulwegs(1495"UInweg“) und östlich des Leihgesterner Wegs liegenden Gewanne"Craffts hecku und Keulchens grundt“, weiter südlich in Flur 11 der"Craenberg“- nach Karl Ebel wohl der heutige Ohleberg- und das Gebiet(Rödern!(1495 nin den Rodern“). Da im Zinsregister von 1495 für die heutigen Flu— ren 7, 8, 9 und 10 noch keine steuerpflichtigen Ländereien genannt wurden, darf angenommen werden, daß dort große Teile noch bewal- det waren. Andererseits darf in diesen Gebieten die Allmende des Dorfes Selters vermutet werden. Die Gießener Gemarkung reichte hier jedenfalls nach dem Dazutreten von Selters bis an die alte Landwehr, die schon 1531 als ihre Grenze nachgewiesen ist. Innerhalb der alten Selterser Feldmark waren auch die heutigen Fluren 6, 8 und 40 gro- ßenteils landwirtschaftlich genutzt, denn es heißt im Zinsregister von 1495 uvon der guden Lude bach“(= Siechbach bzw. heute Klingelbach) uunder der Strasze bisz gein Selters und dasz velt von Selters bisz uff den Wolffurt“. Weiter südlich sagt die Lagebeschreibung uvon dem Wolffurt dasz Heseler(= Heßler, die heutige Flur 40) bisz an die lantwheru. Im südwestlichen Teil der Flur 6 lag ferner das Gewann Meisenborn“, das sich wahrscheinlich bis in die Flur 8 erstreckte. Sehen wir einmal von den erst in jüngster Zeit(1939) erfolgten Ein- gemeindungen Wiesecks, Kleinlindens und des Schiffenbergs ab, so hatte die Gießener Gemarkung um 1500 nach Abschluß der spätmit- telalterlichen Wüstungsperiode ihre größte Ausdehnung erreicht(Kar- te Nr. 3). In der Folgezeit kam es dann in den Gebieten, die nicht von Wald be— deckt waren, wieder zu gewissen Einbußen und Gebietsverlusten, von denen im folgenden zu reden sein wird. Zuvor ist jedoch zu erwähnen, daß es der Stadt Gießen um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert gelang, zwei bedeutende Waldgebiete in ihren Besitz zu bekommen. Im Jahre 1498 schenkte der hessische Landgraf Wilhelm II. seiner Stadt einen großen Teil des Hangelsteinwaldes zu freiem Eigentum, nicht ohne sich dabei seine landesherrliche Obrigkeit ausdrücklich vor- 13 Die Ortslage der Wöstungen innerhalb der Gemaurkung Gießen und ihre ungefähre Ausdehnung m neutige Gemeindegrenze =—: Houtige Gemarkungsgrenze Giefßen. Wieseck. Kl-Linden Schiffenberg =.= Gemarkungstenle Wißmaf u.Lounsb 26 Fiurnummer 4**9tbecA 45 3 . Oetslagen von A*A⁴ Oebidolsh Kakroppoch Lalbufertsrod SeSeiters UUesenheim Bueg Glefen Gemorkungeh von ZWZ—] K II Achstatt 0¹⁶ Läufertstod Seiters Ursenheim —— Grenzoe der Gießener Gemockung um 120 Grenze angenommen Karte 3 14 zubehalten. Rußerer Anlaß für diese Waldgabe muß ein größerer Brand in der Stadt gewesen sein, der Not und Holzmangel im Gefolge hatte. Die tieferen Gründe für die um diese Zeit ziemlich ungewöhnliche Schenkung aber dürften meines Erachtens darin liegen, daß der Land- graf seine Stadt, die 1489 für zwei landgräfliche Schuldverschreibun- gen eingetreten war, wirtschaftlich besser stellen wollte, um sie zu einem Vorposten und sicheren Stützpunkt im Ringen um den weiteren Ausbau der Landesherrschaft nach dem Anfall der Grafschaft Kat- zenelnbogen(1479) zu machen. Außerdem darf nicht unerwähnt blei- ben, daß die an den Hangelstein angrenzenden Gemeinden Lollar, Daubringen und Alten-Buseck zu dieser Zeit noch nicht vollständig und endgültig zu seinem uneingeschränkten Herrschaftsbereich gehörten und der Landgraf deshalb den Hangelsteinwald in der Hand seiner Stadt in besserer Obhut glaubte. Für die Stadt war der ihr geschenkte Hangelstein zu damaliger Zeit"exterritorialer“ Besitz und blieb dies als einziges städtisches Gebiet außerhalb der eigentlichen Gemarkung — im Gegensatz zu vielen Beispielen anderer hessischer Städte— auch bis zum Jahre 1939. Nur 4 Jahre später- im Jahre 1502- kaufte die Stadt einen anderen Teil des alten Wiesecker Waldes, den'Steltzenmorgen', von den Her- ren von Elkerhausen(Stammburg im Oberlahnkreis bei Weilburg), die zu jener Zeit Gießener Burgmannen waren und die wahrscheinlich als Isenburger Vasallen die Besitzrechte an diesem Waldgebiet erworben hatten(Karte Nr. 4). Beide Waldgebiete, Hangelstein und Steltzenmorgen, blieben im Gegensatz zum großen Stadtwald stets im frei verfügbaren Eigentum der Stadt und kamen nicht unter eine Märkerverwaltung. Nach Auflö- sung der Märkerverfassung und der vom Landgrafen befohlenen Umor- ganisation der Forstwirtschaft in der Mitte des 18. Jahrhunderts wur- de der Steltzenmorgen zum großen Stadtwald gezogen. Er ist heute durch die aus militärischen Gründen erfolgten Abholzungen der letzten 40 Jahre fast ganz von der Bildfläche verschwunden; kleine Reste sei- nes schönen Laubwaldbestandes sind innerhalb des amerikanischen De— pots noch vorhanden. Die Herausbildung der Gemarkung war ja mit dem Aufgehen der wüst gewordenen Siedlungen und ihrer Feldmarken in der Stadt Gießen keineswegs zum Abschluß gekommen. Eine Be— trachtung der Gemarkungsentwicklung Gießens wäre daher unvollkom- men, wenn sie nicht die Veränderungen der Grenzen bis in unsere Ta— ge berücksichtigen würde. Mit dem Beginn der Neuzeit ging man dazu über, die Gemarkungen li- near genauer gegeneinander abzugrenzen, nachdem durch den nahezu vollendeten Landesausbau, durch die Rodungen, die fortschreitende Be- siedlung und die Vermehrung der Bevölkerung der bisher im Überfluß 15 Seit 1498 Stadtbesitz Heutige Gemeindegrenze 20—:— Heutige Gemarkungsgrenze 19₰ 7 Gießen, Wieseck, Kl-Linden Schiffenberg P lA. 1 i0 N Gemarkungsteile Wißmar u. Launsb. ☛ 7 15 4 23 5 2¼% Plurnummer STA 0T GIESSEN Alten- Buseck N w 0 5 0 5 1000 — Steibere —. 25 A* INSchilftenbere 2* — Steinboc Hausen H᷑᷑ Gebietsgewinne Stadtinneres Karte Nr. 4 16 vorhandene Grund und Boden rar zu werden begann. Die Nutzungsrech- te der Siedlungen und ihrer Bewohner werden in Feld und Wald durch Verträge geregelt, die regelmäßigen Grenzomgänge setzen ein und sind uns in teilweise ausführlichen Grenzbeschreibungen überliefert. Noch bevor es zu diesen genaueren Abmarkungen kam, hatte sich für Gießen gezeigt, daß sein Gebiet so weitläufig geworden war, daß es von der Stadtbevölkerung auf die Dauer nicht voll genutzt werden konnte. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß die Stadt um 1500 nur wenig mehr als 2000 Einwohner hatte, von denen ein gewisser- wenn auch kleiner- Teil nicht mehr landwirtschaftlich tätig war. Es kam daher vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zu ausgedehnten Gü- terverkäufen vor allem an der Peripherie der Stadtgemarkung an Bauern aus den Nachbardörfern und in deren Gefolge natürlich auch zu Einbußen städtischen Gebietes, denn die Nachbargemeinden bean- spruchten bei den nun einsetzenden Grenzfeststellungen immer wieder Gebiete- in erster Linie aus steuerlichen Gründen-, die ursprünglich der Stadt zuständig gewesen waren. Diese Grenzstreitigkeiten kamen erst um die Mitte des 19. Jahrhun- derts zu einem gewissen Abschluß, nachdem unter maßgeblicher Ein-— wirkung des Staates die bis dahin gemeinsamen Weidebezirke(Koppel- huten und Markgenossenschaften) aufgelöst und die Grenzen durch Verträge endgültig festgelegt worden waren. Im einzelnen kam es vom 16. bis zum 19. Jahrhundert zu folgenden größeren Veränderungen der städtischen Grenzen: Beginnen wollen wir wieder im Westen an der Grenze nach Heuchel- heim: Hier sind im 16. Jahrhundert Gebietsteile an der Lahn in den Fluren 39 und 38 der Stadt entfremdet worden, die wohl ursprünglich zur Feldmark von Selters gehörten. Es gelang den Gießenern zwar, hier bestimmte Weiderechte zu behalten und Versuche der Heuchel- heimer, auch über die Lahn in den Heßler! vorzudringen, abzuwehren, aber die Gebiete blieben bis zum Jahr 1905 in der Heuchelheimer Gemarkung. Damals kam es anläßlich der Gießener Feldbereinigung zu einem größeren Geländetausch, bei dem Heuchelheim große Teile der ehemaligen Kroppacher Gemarkung westlich des nunmehr begradigten gleichnamigen Baches erhielt und dafür das oben beschriebene Lahn- ufergebiet bis fast an die Wieseckmündung an die Stadt abtrat. Im Jahre 1953 kam es zu einem weiteren Vertrag, als Heuchelheim das städtische Gebiet zwischen Rodheimer Landstraße, der Firma Schunk& Ebe und der Hardt für eine Wohnsiedlung wünschte und da-— für an die Stadt den schon im 16. Jahrhundert umstrittenen Erlen- sand' zu beiden Seiten der Lahn an der Biebermündung(Flur 6) ab- gab. In beiden Fällen hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als sie verloren hat(insgesamt ca. 45 ha). 17 An der Grenze gegen Krofdorf-Gleiberg hatte es seit dem Grenzver- trag zwischen der Landgrafschaft Hessen-Marburg und der Graf- schaft Nassau-Weilburg von 1585 keine wesentlichen Veränderungen der Gemarkungsgrenze mehr gegeben. Doch waren auch hier seit dem 15. Jahrhundert kleinere Einbußen städtischen Gebietes zu verzeichnen, indem Teile der ehemaligen Feldmark von Läufertsrod, vor allem das Gewann Elf Morgen', zum Gebiet von Krofdorf gezogen worden wa- ren. Die Grenze nach Launsbach und Wißmar bildete seit 1585 die Lahn. Hier kam es bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zu dauernden und langwierigen Grenzstreitigkeiten, weil die Lahn von Zeit zu Zeit, vor allem nach schweren Hochwassern, ihr Bett wechselte. Auch an dieser Grenze ist ein deutliches Zurückweichen der Stadt festzustellen. Eine Reihe von Gewannamen wurde im Zinsregister von 1495 noch als zur Gießener Feldflur gehörig bezeichnet. Trotz der Festlegung des Lahn- laufes als Territorialgrenze wurden aber Launsbacher und Wißmarer Gemarkungsteile auch östlich der Lahn bis zum heutigen Tag behaup- tet und fielen nicht in die Gießener Gemarkung. Lediglich die zwi- schen Launsbach und Gießen gemeinsame Koppelhut, die sogenannte Gänsweide“- im wesentlichen auch auf der linken Flußseite gelegen —, wurde nach jahrzehntelangen Verhandlungen im Jahr 1835 endlich geteilt, wobei der größere Teil dieser Gemeinweide in der heutigen Flur 26 an die Stadt Gießen fiel. Die Grenze gegen die Badenburg wurde 1536 durch einen Vergleich entlang eines Flutgrabens festgelegt, der hier bis 1939(Eingemeindung Wiesecks) die Grenze bildete. Die Verhandlungen deuten jedoch darauf hin, daß Gießen auch hier ursprünglich mit seiner Gemarkung weiter nach Norden reichte. Die Grenze zu Wieseck, seiner großen und viel älteren Nachbarge- meinde, hatte für Gießen aus mehreren Gründen eine besondere Be- deutung und die Beziehungen der Stadt waren enger als zu jedem an- deren Dorf in ihrer Umgebung. Man gehörte seit Jahrhunderten der gleichen Herrschaft und damit dem gleichen Amts- bzw. Gerichtsbe- zirk an. Wollten die Gießener den Hangelsteinwald nutzen, mußten sie durch die Wiesecker Gemarkung fahren. Gemeinsam mit Wieseck war man Teilhaber der Markgenossenschaften Fernewald und Altenstruth. Außerdem hatten Gießen und Wieseck mehrere gemeinsame Weidebe- zirke, von denen die Förderstruth’(zwischen der Badenburg, Lollar und dem Hangelstein) der größte und bedeutendste war- Gleichwohl kam es auch hier zu Grenzstreitigkeiten in den Auwiesen, die zwischen Dorf und Fluß Wieseck, dem Steltzenmorgen und dem Gießener Stadtwald lagen und in denen schon früh eine Koppelhut zwischen Gießen und Wieseck nachgewiesen ist. Während im 16. Jahr- hundert der überwiegende Teil der Güterstücke in diesem Gebiet noch 18 im Eigentum von Gießener Bürgern war, kam es in der Folgezeit hier - wie ähnlich bei Heuchelheim und Kleinlinden- zu ausgedehnten Verkäufen an Wiesecker Bauern, die den Bezirk der Gießener Gemar-— kung allmählich entfremdeten und somit auch ein Zurückweichen der Stadt in der Feldmark deutlich machen. Noch im 18. Jahrhundert wird bei Grenzbegehungen die besagte Koppelhut von den Gießenern als zu ihrer Gemarkung gehörig bezeichnet, aber schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts werden die Auwiesen' als Teil der Wiesecker Gemarkung betrachtet. Die sich von Wieseck aus nach Osten und Südosten anschließenden städtischen Grenzen gegen Alten-Buseck(wo nur entlang der Wieseck eine kurze gemeinsame Grenze bestand), Rödgen, Annerod, Oppenrod, Steinbach und Hausen sowie gegen die Deutschordenskommende Schif- fenberg erfuhren seit dem Beginn der Neuzeit keine wesentlichen Veränderungen, nicht zuletzt deswegen, weil es sich im großen und ganzen um Waldgrenzen handelte. Allerdings sind auch hier immer wieder Grenzirrungen vorgekommen, die gelegentlich auch zu rechtli- chen Auseinandersetzungen führten, aber den Grenzverlauf nur unwe-— sentlich korrigierten(Karte Nr. 5). Lediglich die im Jahre 1776 erfolgte Teilung der alten Markgenossen- schaft des Fernewalds brachte der Stadt einen beträchtlichen Zuwachs ihres Gebietes(ca. 1200 ha). Die Geschichte dieser Markgenossen- schaft und ihre Rechtsverhältnisse sind in dem Vortrag über Mark- genossenschaften und Koppelhuten besonders dargestellt worden. An der Markgenossenschaft des Fernewalds waren ursprünglich 14 Ge-— meinden beteiligt. Nach der vom Landgrafen auf Betreiben der Stadt verfügten Auseinandersetzung erhielt Gießen die heutigen Fluren 58, 59 und 60 zu freiem Eigentum, und die Stadtgemarkung zeigt seit dieser Zeit jene merkwürdige Form, die sich wie eine Zange um das Gebiet der Gemeinde Annerod herumlegt.(Anmerkung: Dieses Gebiet wurde durch die Gebietsreformen der 70er Jahre gemarkungsmäßig an die neugegründete Gemeinde Fernwald abgetreten. Die Stadt Gießen behielt lediglich die Eigentumsrechte an dieser meist mit Wald be-— standenen Fläche.) Die wohl langwierigsten und zugleich rechtsgeschichtlich interessante- sten Auseinandersetzungen hatte Gießen an der Grenze mit Kleinlinden durchzufechten. Hier verlief der Gießener Einflußbereich als Erbe alter Selterser Flur- rechte zu Beginn der linearen Grenzfestlegung im 16. Jahrhundert noch bis zur Lindeser Hege, einer alten Landwehr, die sich vom Heß- ler’ an der Lahn bis zum Linder Markwald, dem heutigen Bergwerks- wald, erstreckte. Auch dieses Gebiet war jahrhundertelang gemeinsa- mer Weidebezirk, und auch hier bewirkte der Ausverkauf! Gießener privaten Bürgereigentums ein allmähliches, im einzelnen noch genau 19 ☛ Heutige Gemeindegrenze —:— Heutige Gemarkungsgrenze Gießen, Wieseck. Kkl-Linden Schiffenberg — Gemarkungsteile Wißmar u. Launsb. 24 PLAN M DER STADT GIESSEN vT1585 Flurnummer alten- Suseck 5 GIeber9 4 O rlone Steiobo Gebietsverluste Gebietsverluste(unbestimmt) Gebietsverluste Stadtinneres Karte 5 20 nachzuverfolgendes Zurückweichen städtischer Gemarkungsrechte.(Sie- he den Aufsatz über den 300jährigen Grenzstreit Gießens mit Kleinlin- den.) Erst 1845 kam es zur endgültigen Festlegung der Gemarkungs- grenze entlang des oberen und unteren Bachwegs, der sich weit nord- westlich der alten Landwehr hinzieht. Abschließend bliebe der Vollständigkeit halber zu sagen, daß die heu- tige, relativ sehr große, Gießener Gemarkung erst entstanden ist, als am 1.1.1939 durch Verwaltungsakt die Vorortgemeinden Wieseck, Kleinlinden und die Sondergemarkung Schiffenberg mit Herrnwald' der Stadt einverleibt wurden. Aus den eingangs geschilderten kleinsten Anfängen heraus ist so in einer gut 800jährigen geschichtlichen Ent- wicklung das Gebiet Gießens bis zur Größe von rd. 5.750 ha gewach- sen.(Anmerkung: Bis 1.10.1971.)(Karte Nr. 6) 21 ☛☚ Beutige Gemeindegrenze —:— Heutige Gemarkungsgrenze Gießen, Wieseck, KlaLinden Schiffenberg —ß—= Gemarkungsteilte Wißmar u. Launsb. PLAN DER STADT GIESSEN 26 Flurnummer 4 Alten-Buseck A 5— cteibero le Lahn= — 0 D 3 7 „ 3 ‿ ,F I N B 0— Steindach nausen Karte Nr. 6 22 DIE GESCHICHTE DER GIESSENER WALDUNGEN Vortrag im Oberhessischen Geschichtsverein Gießen 1964 Wwenn ich Ihnen mit meinem ersten Vortrag die Herausbildung und Entwicklung der Gießener Gemarkung von der Zeit der Stadtentste- hung bis in unsere Tage aufzeigen konnte, so folgen Sie mir heute auf einem Gang durch die Geschichte der Gießener Waldungen. Ich spreche hierbei absichtlich nicht von dem Gießener Wald, weil die heute im Bereich unserer Stadtgemarkung mit Wald bedeckte Fläche- sie umfaßt trotz einschneidender Rodungen und Veränderungen noch immer rund 25% des Gesamtareals der Stadt- historisch gesehen aus völlig verschiedenen Teilen besteht und sich infolgedessen auch ganz verschiedenartig entwickelt und verändert hat. Beginnen wir mit dem größten zusammenhängenden Komplex, dem großen Gießener Stadtwald. Seine Betrachtung wird im Mittelpunkt dieses Referates stehen. Nördlich anschließend erstreckte sich der Steltzenmorgen-Wald oder, wie er seit rund 100 Jahren im Volksmund heißt, der"Stolzenmor- gen“, der heute leider verschwunden ist. An der heutigen nördlichen Gemarkungsgrenze findet sich der alte städtische Anteil am Hangelstein, der im 18. Jahrhundert und bis zur Eingemeindung von Wieseck 1939 weit außerhalb des städtischen Be- reiches lag. Südlich des Klingelbaches zwischen der Licher Straße und der Land- straße nach Hausen und zum Teil darüber hinaus schlossen sich die Wälder der Deutschordenskommende Schiffenberg an, während der daran angrenzende Waldbezirk als sogenannter Herrnwald noch heute dem Lande Hessen gehört. Ein kleiner Waldbereich oder besser Baumbestand, die sogenannte „Lindeser Hege', erstreckte sich als alte Grenzscheide(Landwehr) zwischen Gießen und Klein-Linden, ist aber bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts abgeholzt worden. Die alteingesessenen Gießener werden das uns allen so lieb gewordene Hardtwäldchen vermissen; nun, das war im 18. Jahrhundert noch nicht vorhanden und spielt daher für unsere Betrachtung keine Rolle. Schließlich fällt unser Blick auf den"Wurmfortsatzu der Gießener Gemarkung, das eigenartige Gebilde des Fernewalds, der sich um An- nerod herumlegt. Er war einst Teil einer Markgenossenschaft, auf die ich in einem weiteren Vortrag eingehen werde. 23 Meine Betrachtungen möchte ich insofern eingrenzen, als ich mich auf die Waldteile beschränke, die vor 1939, dem Jahr der Eingemeindung von Wieseck und Klein-Linden, im Eigentum der Stadt Gießen standen. Der Herrnwald und der Wald der Kommende Schiffenberg bleiben also ebenso außerhalb der Betrachtungen wie die Waldteile des ehemaligen Dorfes Wieseck(Klein-Linden hatte keinen eigenen Wald). Diese Ein- grenzung ist notwendig, weil nicht forstgeschichtliche bzw. forstwis- senschaftliche Probleme, sondern vielmehr verwaltungs- und wirt- schaftsgeschichtliche Gesichtspunkte im Vordergrund unserer Be— trachtung stehen sollen(Karte Nr. 7). Wenden wir uns nun zunächst dem großen Gießener Stadtwald zu. Sei- ne Geschichte ist ein integrierender Bestandteil der Gesamtgeschichte unserer Stadt, die ohne seine historische und wirtschaftliche Funktion nicht einfach zu umfassen ist. Stellte doch der Wald in den ver-— gangenen Jahrhunderten das größte und wichtigste Wirtschaftsobjekt Gießens dar, das sowohl für das bürgerliche Gemeinwesen als Ganzes, für den Stadtherrn und seine Leute wie für die einzelnen Bürger und Einwohner in gleicher Weise lebensnotwendig war. Es erscheint mir in unserer Zeit, da Waldbesitz sowohl für die Ge-— meinden als auch für den Privatbesitzer beinahe schon zu einer finan- ziellen Belastung geworden ist, notwendig, auf die überragende Bedeu- tung des Waldes in vergangenen Jahrhunderten hinzuweisen. Der Wald lieferte ja nicht nur der Stadtverwaltung und dem Stadtherrn das nö- tige Bauholz für öffentliche Aufgaben und für die Stadtbefestigung, sondern er diente auch dem einzelnen Bürger als Brennholzreservoir. Insbesondere die Gewerbebetriebe brauchten das Holz als Roh- und Hilfsstoff und waren auf eine ausreichende und regelmäßige Beliefe- rung angewiesen. Bei den vielfältigen Nebennutzungen, die der Wald gewährte, stand in den vergangenen Zeiten bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts die Waldweide für das Großvieh und die mehr oder min- der stark anfallende Schweinemast im Vordergrund. Manche anderen Nutzungen im Wald, wie z.B. die Sand- und Tongruben, seien hier nur am Rande vermerkt. Die große wirtschaftliche Bedeutung des Waldes ist uns vielleicht noch einmal in den Notjahren nach dem 2. Weltkrieg für kurze Zeit bewußt geworden. Beeren, Bucheckern und Pilze, ganz abgesehen von dem Leseholz, wurden gesammelt. An all dies können sich die älteren Bürger noch erinnern. Wann und wie ist nun der große Stadtwald in das Eigentum der Stadt übergegangen? Ein urkundlicher Nachweis kann leider nicht geführt werden. So sind wir auf den Weg des historischen Vergleichs gewiesen. Es darf an- genommen werden, daß der Stadtwald schon in relativ früher Zeit, d.h. schon bald nach dem Erwerb Gießens durch Hessen(1265) an die 24 ☛ Beutige Gemeindegrenze —:— Heutige Gemarkungsgrenze Gießen, Wieseck, kl-Linden Schiffenberg —= Gemarkungsteile Wißmar u.Launsb. 26 Flurnummer 17 PLAN 9 3ss.e DER Altten- Suseck STADT GIESSEN 1s ₰ w 0 L 5 9 5 1000 2 ⸗— eieibere. Trone M. 26 /25 31 30 G 27 32 5 2 29 8 2² aee 7 hhe, 2 55 30 Ee ee, Pee, lt, 37 Wüe, MWe, ʒ n 9* 35 216 G wp,, 7. Wt, Annerod 50 2 S 22 50 O Mge, 5 3 SS eec 6 5 R 8 2 FSG,e, 3, 1 .— Mll,, . ,0 7 Mt, ₰ Wl, .— Sce, ,, 59 —. 6 129-22en7, 25 Wc, 3 8 9 S SSer e, Sl, 58,— 5. 23 MWi —. 8 Wl, 4 2, s 2 X☛ s 8 5 A ere 2 16 K KL.-L ,3 5 E 1 2 2 15 16 d. steinbad ausen Die waldungen der Stadt Gießen Dicübtigen Waldungen Wo Großer Stadtwald einschl. der bis 1720 Hetrnwald(Landgröflicher Besitz) A gerodeten Trieb- u. Wiesenviertel X Wald der Deutschordenskommende Schiffenberg Fernewald 1776 an Gießen Hangelstein 1498 an Gießen Lindeser Hege 1710 verkauft II Steltzenmorgen 1502 an Gießen Karte Nr. 7 25 Stadt übergegangen ist. Unser Stadtwald war ein Teil des alten Wie- secker Waldes. In diesem großen Gebiet gab es neben ganerbschaftlich verwalteten Teilen- wie 2.B. dem Fernewald- bereits zur Zeit der Stadtentstehung größere Flächen, die zum Allod, d.h. zu freiem Eigen- tum der Territorialherren des Gießener Gebietes geworden waren. Der Stadt selbst waren in ihrer Frühzeit für die landwirtschaftliche Nutzung und Ausdehnung sehr enge Grenzen gesetzt, da die hochwas- sergefährdeten Landstriche der Lahn- und Wiesecktalaue im Umkreis der ersten Burganlage kaum Möglichkeiten des Anbaus gewährten. Der landwirtschaftlichen Nutzung zugängliches Gelände am Rande der Talauen und auf den Nieder- und Mittelterrassen der Lahn aber war bereits von den bestehenden Siedlungen um Gießen weitgehend in An- spruch genommen. So bot der bis unmittelbar vor die Tore der Stadt sich erstreckende Wald, der im Eigentum des Stadtherren stand, die einzige Möglichkeit, die Bürger der jungen Stadt mit dem notwendigen Ackerland zu versorgen. Der Stadtherr- seit 1265 der Landgraf von Hessen- hatte zweifellos erkannt, daß die Stadt Gießen die ihr zugedachte wirtschaftliche und politische Rolle nur spielen konnte, wenn er ihr den lebensnotwendi- gen Rückhalt verschaffte. Diese mehr wirtschaftlich begründeten Überlegungen lassen sich an einigen nordhessischen Beispielen auch urkundlich konkret nachweisen. Ein gewisser Beweis für unsere An— nahme ist aber auch die Tatsache, daß der Gießener Stadtwald einen markgenossenschaftlichen Charakter hatte, in dem neben der Stadt und ihren Bürgern auch die Burgmannen, d.h. die landesherrlichen Ge- folgsleute, in gleichberechtigter Weise ihre Nutzungen hatten. Diese Markwaldeigenschaft und ihr Teilungsverhältnis zeigt auch eindeutig, daß der Stadtwald ursprünglich aus dem Eigentum des Stadtherrn stammt, der sowohl seine Stadt als auch seine Burgmannen ausrei- chend bedenken wollte. Zu diesen mehr wirtschaftlichen treten aber auch zwingende politische Gründe, die es wahrscheinlich machen, daß der Stadtherr seiner jun- gen Stadt durch eine großzügige Waldgabe die Möglichkeit schuf, die fortifikatorischen Anlagen in der notwendigen Stärke auszubauen und zu sichern und damit die weitere Ansiedlung von Bürgern attraktiv zu machen. Gießen war nämlich ebenso wie zahlreiche andere feste Plätze in sei— ner Umgebung— es sei hier nur an Grünberg, Homberg/Ohm und Nordeck erinnert- schon bald nach seinem Erwerb durch Hessen 1265 ein wichtiger Stützpunkt im Kampf um den Ausbau der Landesherr- schaft geworden, der ja gerade um diese Zeit(Ende des 13. Jahrhun- derts) in seine entscheidende Phase getreten war. Der große Gegen- spieler des Landgrafen, der Mainzer Erzbischof, hatte schon 1280 die befestigte Stadt erfolglos belagert, sie dann 1327 erobert, aber schon 26 1329 endgültig verloren, nicht zuletzt durch die Treue und Standhaf- tigkeit der Gießener Bürger in ihrem Verhältnis zu Hessen, die seit- dem im Laufe der Jahrhunderte immer wieder bezeugt ist. Diese Treue zu Hessen darf vielleicht als Dank der Stadt für diese großzügi- ge Waldschenkung, für diese Start- oder moderner ausgedrückt Ent- wicklungshilfe betrachtet werden. Es läßt sich also nicht sicher sagen, zu welcher Zeit der. Stadtwald an Gießen gekommen ist. Die Tatsache jedoch, daß das älteste Feld der Stadt, das sogenannte"'Alte Feld“ auf dem Südhang des Nahrungsber- ges, schon 1310 urkundlich genannt wird, macht es wahrscheinlich, daß der Stadtwald schon in der langen Regierungszeit des Landgrafen Heinrichs l.(1265- 1308) an die Stadt mit Nutzungs- und Rodungs- rechten übergeben wurde. Es ist kaum anzunehmen, daß der Landgraf das Waldgebiet in einzelnen Teilstücken und nacheinander zur Verfü-— gung stellte, zumal auch in der Uberlieferung dazu jeder Anhaltspunkt fehlt. Es darf vielmehr zusammenfassend festgestellt werden: Der gro- ße Stadtwald ist der Stadt wohl um 1300 aus landgräflichem Eigentum zu Rodung und Nutzung übergeben und einer Märkerverfassung unter- stellt worden. In der urkundlichen UÜberlieferung erscheint der Stadtwald erst im 16. Jahrhundert. Im Salbuch von Oberhessen heißt es 1587"einer aus den Burgmännern, einer aus den Schöffen, einer aus dem Gemeinen Rat sollen den Stadtwald in solcher Märkerei verwalten“. Das heißt, daß Burgmannen, Stadtverwaltung und Bürgerschaft in gleicher Weise an den Nutzungen und Rechten des Waldes teilhaben und je einen Märker bestellen sollten. Es spricht für das außerordentlich gute Einverneh- men zwischen Stadt, Burgmannen und dem Stadtherren, daß diese Markwaldeigenschaft- von geringfügigen Ausnahmen abgesehen- zu keiner Zeit bis zu ihrer Auflösung im 18. Jahrhundert ernsthaft in Frage gestellt wurde. Bis in die Zeit des Landgrafen Philipps des Großmütigen, d.h. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts, ist der Stadtwald ohne besondere Ord- nung genutzt und von den Märkern verwaltet worden. Erst als die Waldfläche durch die weitergehenden Anrodungen merklich verkleinert worden war und die Zunahme der Bevölkerung sowie die Vergrößerung der Garnison einen vermehrten Holzbedarf und verstärkte Nutzungen mit sich brachten, mußte man Ordnungen einführen, um den Waldbe— stand nicht zu gefährden. Diese Maßnahmen gingen zunächst vom Lan-— desherren aus, der durch Forst- und Holzrodungen die Finanzkraft sei- nes Landes verbessern, aber natürlich auch die Jagdmöglichkeiten für sich und sein Gefolge erhalten wollte. Es spricht auch hier für das außergewöhnlich gute Verhältnis der Stadt Gießen zu ihrem Landes-— herrn, daß selbst die sehr weit gehenden Eingriffe des Landgrafen Philipp, wie sie von anderen Plätzen seines Landes bekannt sind, die 27 Markwaldeigenschaft des Gießener Stadtwaldes nicht angetastet haben, da keine Versuche des Landgrafen überliefert sind, in seiner Stadt Gießen als Obermärker stärker einzugreifen. Die erste uns überlieferte Waldordnung datiert aus dem Jahre 1574. Sie bestätigte die Funktionen der Märker und sollte der wachsenden Waldverwüstung Einhalt gebieten. Von jetzt an kennzeichnen immer neue und erweiterte Waldordnungen für fast zwei Jahrhunderte die Entwicklung im Gießener Stadtwald. Im großen und ganzen gesehen machen uns die überlieferten Waldord- nungen dreierlei deutlich: 1) Der Gießener Stadtwald war seit seiner Übergabe durch den Landes- bzw. Stadtherrn ein von Burgmannen, Stadtregierung und Bürgerschaft gemeinsam verwalteter Markwald. 2) Die ursprünglich wohl kaum beschränkten Nutzungsrechte der Bürger an diesem Wald wurden seit dem 16. Jahrhundert weit- gehend eingeschränkt. Abgesehen von dem sogenannten Bestal- lungsholz für bestimmte Bedienstete(so z.B. für die drei Mär-— ker, zwei Förster, den Ratsschreiber, die vier Torhüter, den Opfermann, die zwei Müller, den Spitalmeister, die Hebammen usw.) verblieben in gewissem Umfang nur die Waldweide und die Schweinemast sowie eine auf bestimmte Wochentage be— schränkte Erlaubnis, Leseholz im Wald zu sammeln, als Rechte der Bürger bestehen. 3) Alle Waldordnungen reichten, obwohl sie ständig neue Ein- schränkungen brachten, nicht aus, der Verwüstung Einhalt zu gebieten. Der Zustand des Stadtwaldes wurde im Gegenteil seit dem 16. Jahrhundert immer schlechter. 4) Die Stadtverwaltung ihrerseits versuchte im Interesse der Bür-— gerschaft alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um im Einver- nehmen mit der Landesherrschaft der drohenden Waldverwüstung Einhalt zu gebieten. Aber alle ihre Maßnahmen scheiterten letztlich daran, daß die Märkerverfassung des Stadtwaldes keine straffe und den forstwirtschaftlichen Belangen entsprechende Verwaltung gewährleistete. Einen gewissen Einblick in die Rechts- und Verwaltungsverhältnisse des Stadtwaldes geben Auseinandersetzungen, die sich um 1617— 1631, also in der ersten Hälfte des 30jährigen Krieges, abspielten. In diesen Jahren kam es zu Versuchen der Stadt, die Närkerrechte der Burgmannen zugunsten ihrer eigenen Stellung einzuengen. Man hielt von seiten der Stadt die Zeit für gekommen, die Burgmannen, deren Macht und Einfluß ohnehin sehr zurückgegangen waren, aus der Verwaltung und Nutznießung des Stadtwaldes zu verdrängen, zumal der steigende Eigenbedarf der Stadt unter der Märkerverfassung nicht aus- reichend befriedigt werden konnte. In den Verhandlungen vor dem 28 Landgrafen zeigte es sich, daß dieser es sehr schwer hatte, eine be- friedigende Entscheidung für beide Teile zu finden. Er durfte ja einerseits seine adeligen Gefolgsleute nicht vergrämen, wollte aber andererseits natürlich seine Festung Gießen und ihre Bürger in ihren teilweise gerechtfertigten Forderungen nicht abweisen. Die landgräfliche Entscheidung, die offenbar auf uraltem Herkommen beruhte, bestimmte schließlich, daß die adeligen Mitmärker zwar bei Waldfrevel-Bestrafung und Schweinemast-Besichtigung, aber nicht bei der Verteilung von Brennholz mitwirken durften. Andererseits wurde bestätigt, daß der adelige Burgmann seit alters her doppelt so viel Schweine in den Stadtwald treiben durfte als ein anderer Bürger und auch die doppelte Menge Brennholz beziehen konnte. Auch sein Recht, als Märker an der Verwaltung des Stadtwaldes mitzuwirken, wurde ihm erneut zugesichert; allerdings wurde ausdrücklich vermerkt, daß er nicht als Obermärker fungieren durfte. Von diesen zeitweiligen und relativ kurzfristigen Rechtsstreitigkeiten abgesehen, hat es keine wesentlichen Kämpfe um die Rechte im Stadtwald gegeben, und auch die geschilderten Auseinandersetzungen haben nichts an der althergebrachten Märkerverfassung ändern können. Ihr Ende war erst gekommen, als gegen Ende des 17. Jahrhunderts die Landesherrschaft auf Grund ihrer außerordentlich ungünstigen Finanz- lage dazu überging, in die Selbstverwaltung der Städte und damit auch in die Verfassung von Markwaldungen wie die des Stadtwaldes einzu- greifen. Dies darf in bezug auf den Stadtwald als ein glücklicher Um-— stand für Gießen angesehen werden, weil dem trostlosen Zustand des Waldes durch Einzelmaßnahmen nicht mehr beizukommen war. Zu groß und zu vielfältig waren die Forderungen und Wünsche der vie- len Interessenten am Stadtwald: Landesherr und landgräfliche Beamte, Stadtregierung und Bürgerschaft, Burgmannen und NMärker, Soldaten und ihr Anhang, sie alle hatten ihre Vorrechte oder glaubten sie zu haben, und es war unmöglich, sie alle auf den Nenner zu bringen, der dem Wald zuträglich gewesen wäre. Die im Jahre 1661 erstmals angeordnete Hegung des Waldes und das Verbot jeglicher Holzentnahme waren zu spät gekommen und wurden auch nicht konsequent genug befolgt, um noch wirksam zu werden. Besonders bedrückend war für die Stadt das recht willkürliche Auftre- ten der starken Garnison, die in einer städtischen Resolution des Jah- res 1680 mit rund 1000 uSoldaten, Weibern und Kindern“ angegeben wurde. In einem sehr umfangreichen Reglement der Landesherrschaft, das seit 1714 von einer eigens hierfür eingesetzten Kommission vorbereitet worden war, wurde das gesamte Okonomiewesen der Stadt im Jahre 1721 auf eine neue Grundlage gestellt. Das Reglement brachte auch für die Verwaltung des Stadtwaldes einschneidende Anderungen. 29 Den Märkern wurde ein landgräflicher Rentmeister beigeordnet, der alle Holz- und anderen Nutzungen sowie die Frevelstrafen zu überwa-— chen hatte. Außerdem wurde die Schweinemast einer strengen Neure-— gelung unterworfen, die beträchtliche Einschränkungen gegenüber dem bisherigen usus brachte. Schließlich wurde gegen den heftigen Wider- stand der Stadt die staatliche Oberaufsicht über den Stadtwald im Jahre 1722 durchgesetzt und ein staatlicher Oberförster eingesetzt, ohne dessen Zustimmung in Zukunft nichts mehr im Wald unternom-— men werden durfte. Rentmeister und Oberförster standen als land— gräfliche Beamte jetzt mindestens gleichberechtigt neben der Stadt- verwaltung und den Burgmannen bzw. deren Märkern. Somit darf schon seit den 20er Jahren des 18. Jahrhunderts die Märkerverfassung des Stadtwaldes als beendet angesehen werden, wenn sie auch formell weiterbestand. Sie wurde gegenstandslos, als im Jahre 1769 der letzte adelige Mitmärker und Burgmann von Schwalbach starb, und sie wurde dann auch faktisch im Jahre 1779 aufgelöst. Seit dieser Zeit werden alle städtischen Wälder einheitlich bewirtschaftet und sind einer staatlichen Oberaufsicht unterstellt. Die Aufhebung der Närkerverfassung des Stadtwaldes brachte noch nicht das Ende der Nutzungen für die berechtigten Bürger. Durch die Besserung des Waldzustandes konnte vielmehr nach dem jährigen Krieg wieder eine jährlich wechselnde Menge von Losholz ausgegeben werden, und auch das sogenannte Bestallungsholz für bestimmte bevor-— rechtigte Bürger wurde wieder"in naturau verabfolgt, nachdem es lange Zeit in Gulden bezahlt worden war. Während diese Holzrechte ähnlich wie andere Privilegien der Bürger bald nach dem Erlaß der Gemeindeordnung von 1821 abgeschafft wurden, hielten sich gewisse Weideberechtigungen noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Vor allem die Hutweide war ja lebensnotwendig für die Ackerbürger von Gießen und wurde im Stadtwald sehr intensiv betrieben. Immer wieder mußten die staatliche Forstaufsicht und die städtische Forstverwaltung darum kämpfen, ausgedehnte Odflächen innerhalb des Stadtwaldes durch Aufforstung zu beseitigen, da die Schaf- und Schweinehalter meist heftig dagegen protestierten. Erst dem tatkräf- tigen Auftreten des Forstmannes Karl Heyer ist es zu verdanken, daß die Bewirtschaftung einer geschlossenen Waldfläche ermöglicht wurde, von der Gießen noch in unseren Tagen seinen Nutzen ziehen kann. Ein zweites größeres Waldgebiet der Stadt Gießen lag im Hangelstein. Seine Zugehörigkeit zu unserer Stadt erscheint heute selbstverständ- lich, weil die im Jahre 1939 erfolgte Eingemeindung Wiesecks bereits aus dem Gesichtskreis des modernen Menschen herauszutreten beginnt. In Wirklichkeit war das Gießener Waldeigentum im Hangelstein bis zum 1.4.1939 ein sogenannter exterritorialer Besitz, der zur Wiesecker Gemarkung zählte und außerdem auch an die Gemarkungen von 30 Alten-Buseck und Daubringen angrenzte. Ebenso wie der Stadtwald zählte auch der Hangelstein einst zum großen Wiesecker Wald und ge— hörte im 13. Jahrhundert zu den Waldteilen, über die der Landesherr frei verfügen konnte. Im Jahre 1498 schenkte der hessische Landgraf Wilhelm II. einen großen Teil des Hangelsteins der Stadt Gießen; es war eine etwas größere Fläche als die, welche bis 1939 der Stadt Gießen gehörte. Einen kleinen nach Süden und dem Dorf Wieseck zu gelegenen Waldteil des Hangelsteins tauschte Gießen gegen den Wie- secker Anteil am Fernewald im Jahre 1698 ein. Kußerer Anlaß für diese- am Ausgang des Mittelalters sehr unge- wöhnliche Waldschenkung- war nach dem Wortlaut der Urkunde eine große Not, die anscheinend einem verheerenden Brand gefolgt war. Die wirklichen Gründe lagen tiefer und lassen sich mit denen verglei- chen, die auch die Waldgabe des Stadtwaldes 200 Jahre früher veran- laßt haben mögen. Brandunglück und Holzmangel allein können diese großzügige Waldschenkung nicht ausreichend erklären. Trotz der Mär-— kerverwaltung, die- wie wir bereits sahen- die freie Verfügung der Stadt über das Holz und die übrigen Waldnutzungen wesentlich ein— schränkte, konnte der Stadtwald um 1500 noch durchaus einen akuten Mangel an Bauholz beheben. Wesentlicher war meines Erachtens die Tatsache, daß der Landgraf seine Stadt wirtschaftlich stark machen wollte, weil er sie im Kampf um die Erbschaft Katzenelnbogen not-— wendig brauchte. Es darf hier auch nicht unerwähnt bleiben, daß 1489 die Stadt dem- selben Landgrafen Wilhelm II., der Gießen den Hangelstein schenkte, zwei Schuldverschreibungen mit jährlich 80 fl verbürgte. Dies zeigte nicht nur die denkbar besten Beziehungen zwischen dem Landgrafen und seiner Stadt, sondern läßt auch eine Schenkung aus Dankbarkeit naheliegen. Schließlich sollte nicht übersehen werden, daß zu einer Zeit, da geschlossene wildreiche Waldgebiete in erster Linie als Jag- den für fürstliche Eigentümer einen Wert hatten, der Hangelstein im Besitz der Stadt gepflegter und gesicherter gelten durfte, als im Zu— griff einer machtlosen Dorfgemeinde, zumal die unmittelbaren Anrai- ner Lollar, Daubringen und Alten-Buseck um 1500 noch nicht vollstän- dig zum Herrschaftsbereich des Landgrafen zählten. Seit dieser landgräflichen Schenkung gehörte der Hangelstein zum un— bestrittenen freien Eigentum der Stadt, das weder durch eine MNärker- verwaltung- wie beim Stadtwald- noch durch Mitspracherecht ande- rer Gemeinden- wie beim Fernewald und in der Altenstruth- einge-— schränkt wurde. Allerdings mußten die Gießener den Wieseckern im-— mer gewisse Zugeständnisse machen bzw. dafür sorgen, daß die gute Nachbarschaft nicht getrübt wurde, weil der Zugang zu dem wertvol- len Hangelsteinwald nur durch die Wiesecker Gemarkung möglich war. Im Verlaufe der Jahrhunderte blieb auch der Hangelstein von Verwü- 31 stungen nicht verschont, und die städtischen Einnahmen waren sehr gering, zumal die Ubergriffe der Nachbargemeinden, insbesondere Wie- secks, überhand nahmen. Es kam der Stadt daher sehr gelegen, daß der Landgraf 1779 den Hangelstein ebenso wie die anderen städtischen Waldungen unter eine einheitliche forstliche Betreuung stellte. Ein weiteres Waldgebiet der Stadt war der sogenannte Steltzenmorgen, der ebenfalls zum alten Wiesecker Wald gehörte. Im Jahre 1502 wurde dieser Wald mit seinen beiden Teilen— dem vorderen und hinteren Steltzenmorgen- von den Gebrüdern Kurt und Kraft von Elkerhausen (Wasserburg bei Weilburg), Gießener Burgmannen und Gefolgsleute des Landgrafen, für 131 fl an Gießen verkauft. Da die Herren von Elker- hausen Lehensträger der Landgrafen waren, mußten sie ihre Zu— stimmung zu diesem Verkauf geben. Es war also eigentlich landgräfli- ches Eigentum, das die Stadt vier Jahre nach dem Hangelstein und ebenfalls unter der Regierung des Landgrafen Wilhelms II. in ihren Besitz brachte. Auch der Steltzenmorgen-Wald war unbeschränktes Eigentum der Stadt, obwohl sein Besitz im 17. Jahrhundert nicht unbestritten blieb. Die in Troher und Rödgener Gemarkung unmittelbar angrenzenden Ganerben des Busecker Tals versuchten die Gießener aus ihren Rech- ten über diesen Wald zu verdrängen, was allerdings erfolglos blieb. Der Steltzenmorgen, der zunächst unmittelbar in städtischer Benutzung stand, wurde 1779 dem großen Gießener Stadtwald angegliedert, mit dem er stets eine kleine Verbindung dort hatte, wo heute die Fuldaer Bahnstrecke aus dem Stadtwald herausführend die Landstraße nach Rödgen überquert. Die Verwüstungen des 7jährigen Krieges, die in allen Gießener Wal- dungen zu verzeichnen waren, trafen den Steltzenmorgen besonders schwer. Die gesamte Fläche wurde erst um die Mitte des 19. Jahr- hunderts wieder aufgeforstet und war bis in die 20er Jahre unseres Jahrhunderts ein relativ geschlossenes und von den alten Gießenern gern begangenes Waldgebiet. Durch die Anlage des Zivilflughafens (1925), den Ausbau zum Fliegerhorst(1935) und schließlich durch das großzügig ausgedehnte amerikanische Depot ist dieser Wald, der seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts Stolzenmorgen genannt wurde, völ- lig verschwunden. Einige wenige Bäume stehen noch um Gebäude des Depots. Eine kurze Bemerkung noch zur Lindeser Hege. Sie zog in etwa 1200 m Länge von der Lahnau im Heßler“ dicht am alten Ortskern von Klein-Linden vorbei über die Frankfurter Straße etwa in Höhe des heutigen Heegwegs bis zum Linder Markwald, einem Teil des heutigen Bergwerkswaldes. 32 In etwa 25 m Breite war sie als echte alte Landwehr bewaldet. Nach einer Notiz des Jahres 1710 sollen dort 216 Bäume gestanden haben, so daß es sich wohl nicht um einen Wald, sondern mehr um eine mit Bäumen bestandene Hutung gehandelt haben mag. Dies liegt um so näher, als rund um dieses Gebiet jahrhundertelang eine Koppelhut(= gemeinsamer Weidebezirk) zwischen Gießen und Klein-Linden bestand, die erst 1845 endgültig aufgehoben wurde. In dem 300 Jahre langen Grenzstreit Gießens mit Klein-Linden ist die Lindeser Hege als alte Gemarkungsgrenze mehrfach erwähnt und blieb lange umstritten. We- gen dieser dauernden Reibereien und der zu weiten Entfernung von der Stadt verkauften die Gießener dieses Hutwäldchen im Jahre 1710 für 850 fl an den Obristen von Wrede, der in Klein-Linden einen Her- renhof hatte. Der Käufer ließ die Bäume abholzen und legte Acker- und Wiesenland an. Vereinzelte alte Eichen im Heßler“ dürften die traurigen Reste dieses Hutwaldstreifens sein! Lassen Sie uns abschließend einen Blick werfen auf den Fernewald, als städtischen Waldteil, ohne dabei auf seine Geschichte im einzelnen einzugehen. Der Fernewald war eine der beiden Markgenossenschaften, an denen die Stadt beteiligt war. Die Geschichte dieser beiden Markgenossenschaften und der minde- stens 8 Koppelhutbezirke, die Gießen mit Nachbargemeinden hatte, soll einem weiteren Vortrag vorbehalten bleiben. So wollen wir nun abschließend nur noch erörtern, wie es zu dem eigenartigen Gebilde im Ostteil der Gießener Gemarkung gekommen ist. Unsere Karte zeigt Ihnen, meine Damen und Herren, die wohl zur Zeit der Gleiberger Teilung entstandene Markgenossenschaft Fernewald und die an ihr ursprünglich beteiligten Gemeinden. Es waren neben Gießen seine Vororte Wieseck und Klein-Linden, weiter die ehemali- gen Hüttenbergorte Allendorf, Hörnsheim, Lützellinden, Leihgestern, Annerod, Watzenborn/Steinberg, Großen-Linden, Hausen sowie Garben- teich und Steinbach, wozu in der Frühzeit dieser Markgenossenschaft sicher noch die später wüst gewordenen Ortschaften gehörten. Die Beteiligung der genannten Dörfer macht deutlich, daß auch der Fer- newald ein Teil des Wiesecker Waldes gewesen ist. Die Stadt Gießen- ursprünglich nur mit den gleichen Rechten ausge- stattet wie alle anderen 13 beteiligten Gemeinden- verstand es im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts, sich eine gewisse Vorrangstellung in der Markgenossenschaft zu verschaffen. Diese Entwicklung war nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß Gießen mit seinem Stadtwald unmittelbar an das Gebiet der Markgenossenschaft Fernewald angrenz- te, was unter anderem einen unbehelligten Viehtrieb und eine verhält- nismäßig leichte Holznutzung ermöglichte. Eine ganze Reihe der ande- ren beteiligten Gemeinden lag dagegen sehr weit entfernt, so daß es ihnen im Laufe der Jahrhunderte immer schwerer gemacht wurde, an 33 den gemeinsamen Nutzungen teilzuhaben, ohne finanzielle und andere Nachteile zu erleiden. Auf die Ursachen der Entstehung einer so weitverzweigten Markgenossenschaft soll hier nicht eingegangen wer- den. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts hatte es jedenfalls die Stadt verstanden, die Anteile folgender Gemeinden durch Kauf oder Tausch an sich zu bringen: Allendorf- Lützellinden- Hörnsheim- Watzen- born/Steinberg- Wieseck- Klein-Linden und Großen-Linden. Nach dem Hauptteilungsvertrag zwischen Hessen und Nassau über den bis 1703 gemeinsamen Hüttenberg wurden die Anteile der noch in der Markgenossenschaft verbliebenen Gemeinden in folgender Weise neu festgelegt: Gießen hatte nun 24/33, Leihgestern, Steinbach, Garben- teich und Annerod je 2/33 sowie Hausen 1/33. Aber auch dieses Teilungsverhältnis brachte keine Beendigung der viel- fältigen Streitigkeiten und Mißhelligkeiten unter den beteiligten Ge- meinden. So drängt Gießen unablässig auf eine Auflösung der Markge— nossenschaft und ihre Aufteilung zu freiem Eigentum. Gegen den ent-— schiedenen Widerstand von Steinbach, Garbenteich und vor allem An-— nerod, die um ihre wilde und schwer kontrollierbare Waldnutzung fürchteten, gelang es dann der Stadt, mit Hilfe der landgräflichen Regierung die Aufteilung durchzusetzen. Am 1.6.1776 wurde der Ver- trag unterzeichnet und am 13.2.1777 von der Landesregierung in Darmstadt bestätigt. Gießen erhielt 22/33, d.h. 2/3 der Markgenossen- schaft Fernewald als Eigentum und überließ 2/33 käuflich an Annerod. Diese Fläche von rund 300 ha entspricht genau den heutigen Waldflu- ren 58 bis 60 und hat den eigenartigen“Wurmfortsatz“ der Gießener Gemarkung entstehen lassen, der sich hier im Halbkreis um die Ge— markung Annerod herumlegt.(Im Zuge der Gebietsreform der 70er Jahre blieb dieser Waldteil zwar im Besitz der Stadt Gießen, wurde aber der neugebildeten Gemarkung Fernwaldu zugeordnet.) Schon zwei Jahre nach der Teilung der Markgenossenschaft wurde auch der Gießener Anteil vom Fernewald in den Gesamtverband der Gießener Waldungen einbezogen und einer geordneten, unter staatlicher Aufsicht stehenden Forstwirtschaft unterstellt. 34 MARKGENOSSENSCHAFTEN UND KOPPELHUTEN, AN DENEN GIESSEN IM LAUFE SEINER GESCHICHTE BETEILIGT WAR Vortrag im Oberhessischen Geschichtsverein Gießen 1965 Nachdem ich in meinen beiden vorangegangenen Vorträgen die Her-— ausbildung der Gießener Gemarkung und die Geschichte der Gießener Waldungen behandelt habe, will ich mich heute einem Phänomen zu— wenden, das weitgehend aus dem Gesichtskreis des heutigen Menschen herausgetreten ist, weil es als Institution nicht mehr oder nur noch äußerst selten angetroffen werden kann; es ist in unserer engeren Heimat aber bereits völlig verschwunden. Es sind Markgenossenschaf-— ten und Koppelhuten(= Weidegemeinschaften), in denen unsere Stadt im Laufe der Geschichte mit einer Reihe ihrer Nachbarorte in be— stimmten Rechtsformen verbunden war. Sie sind längst aufgehoben, und von ihrer einstigen Existenz wissen selbst die ältesten Bewohner nichts mehr. Wir können hier gleich einleitend die erstaunliche Feststellung treffen, daß sich historische Vorgänge und Erscheinungen wiederholen oder er— neuern, wenn auch meist in anderen, der Entwicklung der Zeit ange— paßten Formen. Lassen Sie mich das zunächst am Beispiel der Sied- lungsgeographie verdeutlichen. Sie werden sich, soweit Sie Gelegenheit hatten, meinen Vortrag über die Herausbildung der Gemarkung zu hören, erinnern, daß in der Um— gebung unserer Stadt eine ganze Reihe von Siedlungen einst bestanden, die während der zweiten Wüstungsperiode aufgegeben wurden und de— ren Bewohner in die feste Stadt Gießen übersiedelten. Das Gebiet je— ner verlassenen Dorfschaften, ihre Gemarkung also, aber ist ebenfalls in die Mark einer benachbarten Siedlung übergegangen. In unserem Falle können wir die Vergrößerung der Gießener Gemarkung im Laufe ihrer Geschichte im einzelnen genau nachverfolgen. Wir werden nun gleich noch sehen, daß dieser Entsiedlungsvorgang, der sich hauptsäch- lich zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert abspielte, auch teilweise im Zusammenhang mit der Herausbildung und Funktion der hier zu besprechenden Markgenossenschaften und Weidegemeinschaften (Koppelhuten) steht. Zunächst aber möchte ich den Blick auf die Tatsache lenken, daß wir heute allerorten den umgekehrten Vorgang in unserer Landschaft be— obachten können: Die Enge der dörflichen Siedlung wird aufgegeben, überall entstehen in der Feldmark einzelne Gehöfte oder Gruppen von Höfen, die sogenannten Aussiedlerhöfe, ja sogar die Stadtbewohner streben nicht nur nach Wochenend- und Sommerhäuschen in der freien 35 Landschaft, sondern sie haben vielfach den Wunsch, dem Lärm und Getriebe der Stadt zu entfliehen und ihren Dauerwohnsitz in der frei- en Landschaft zu nehmen. Etwas Ahnliches ist bei den sozio-ökonomisch zu sehenden Bewirt- schaftungsformen der Markgenossenschaften und der Koppelhuten zu beobachten. Diese Formen, im 18. und 19. Jahrhundert unter dem Druck der Verhältnisse zugunsten der mehr individualistisch orientier- ten landwirtschaftlichen Nutzung aufgegeben, erscheinen heute in ei- nem neuen, wenn auch stark modifizierten Gewande. Ich denke hier nicht in erster Linie an die Produktionsformen des Ostblocks, die ja weit mehr ideologisch als ökonomisch begründet sind und deren Erfolg bis dato zumindest fragwürdig erscheint, sondern ich denke an die gewaltigen Aufgaben der Raumplanung und der großflächigen Wirt- schaftsinstitutionen, die unsere und die nächste Generation beschäfti- gen werden und die sie lösen muß. Die anstehende Gebietsreform wird sich mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen. Wir werden es im Laufe dieser Ausführungen immer wieder aufleuch-— ten sehen, daß Markgenossenschaften und Weidegemeinschaften in ih-— rer Zeit und unter ihren Bedingungen nichts anderes waren als Wirt- schaftsräume im Kleinen, als Zusammenschlüsse von Einzelmenschen oder Gemeinschaften, d.h. in diesem Fall Siedlungen, die einst ent-— standen sind bzw. geschaffen wurden, um den berechtigten Interessen der Bewohner zu dienen, um den zur Verfügung stehenden Boden nach besten Möglichkeiten zu nutzen und dabei allen gerecht zu werden. Erleben wir so die Geschichte unserer engeren Heimat, sehen wir so die Probleme, mit denen sich unsere Vorfahren auseinanderzusetzen hatten, so werden wir geschichtsbewußter, was unserer Zeit ja heute manchmal sehr fehlt; auch die oft als unwichtig hingestellte Heimat- geschichte gewinnt an Leben und Farbe, wird gleichsam plastisch, wenn wir uns bemühen, die historischen Vorgänge nicht isoliert zu be— trachten, sondern sie in den Bereich der Weiterentwicklung unserer menschlichen Gesellschaft zu stellen, die jeweils nur aus ihrer Zeit und den in ihr obwaltenden Umständen zu verstehen ist. Von daher gesehen ist meine heutige Betrachtung auch mehr eine wirtschafts- und verwaltungsgeschichtliche Studie, die gleichwohl ge- eignet ist, uns nicht nur interessante Tatsachen der Stadtgeschichte zu vermitteln, sondern die es auch unternimmt, uns das Leben und Streben der Menschen früherer Jahrhunderte näherzubringen. Nach dieser Einleitung lassen Sie mich mit der rechtlich und tatsäch- lich etwas lockeren Form damaliger Wirtschaftsgemeinschaften, der Koppelhut, beginnen. Koppelhuten waren gemeinsame Weidebezirke, auf denen aber im Ge— gensatz zur Allmende nicht nur die Bewohner einer Gemeinde, sondern 36 die Bauern mehrerer Dörfer bzw. Städte Nutzungs- und Weiderechte hatten. Sie hatten im allgemeinen keinen selbständigen Rechtsstatus wie die später noch zu besprechenden Markgenossenschaften, sondern gehörten zu einer oder mehreren Gemarkungen; von Fall zu Fall wur— den die Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Orten neu gere— gelt. Meist lagen Koppelhuten auf Odland oder Wiesen und dienten dem Viehtrieb, wobei nach der Ernte auch Acker einbezogen waren. UÜber das Hutungsrecht hinausgehende Befugnisse sind in unserer Ge— gend nicht nachzuweisen, nicht zuletzt, weil in einer Koppelhut zwar einzelne Bäume, aber meist kein geschlossener Waldbestand vorhanden war. Die Entstehung solcher Koppelhuten geht in die Zeit des Landausbaus im frühen und hohen Mittelalter zurück, wo die Marken der Siedlun- gen noch nicht streng linear voneinander geschieden waren, sondern sich im waldfreien Gelände gewisse Gebiete zur gemeinsamen nach- barlichen Nutzung anboten. Sie waren neben der allerorts üblichen Waldweide die ausgedehntesten Weidegebiete für die bäuerliche Bevöl- kerung und insofern von überragender wirtschaftlicher Bedeutung. Ge- ländebeschaffenheit und Bodenbedeckung haben ihre Herausbildung zweifellos stark beeinflußt. Die topographische Lage der Koppelhuten, an denen unsere Stadt beteiligt war, zeigt uns nun deutlich, daß sie in Gebieten lagen, die zur Zeit der Stadtgründung im 12. Jahrhundert bereits von damals bestehenden Siedlungen in Anspruch genommen wa-— ren. Gießen kann in seiner Gründungsphase die Koppelweiderechte dort deshalb noch nicht besessen haben, weil seine Gemarkung ursprünglich noch nicht so weit reichte. Es hat vielmehr seine Rechte an diesen Weidegemeinschaften erst im Laufe der Zeit bekommen. Bei einem Blick auf die Karte können wir nun feststellen, daß alle nachweisba- ren Koppelhuten, an denen Gießen Anteil hatte, auf der Grenze seiner Gemarkung lagen, wie sie bis 1939- dem Zeitpunkt der Eingemein- dung von Wieseck und Klein-Linden- verlief. Dies läßt es als sicher erscheinen, daß die Gießener Teilhaberschaft an diesen Koppelhuten auf die Rechte der wüst gewordenen und in der Stadt aufgegangenen Ortschaften zurückzuführen ist. Diese Rech- te ausgegangener Dörfer und ihrer Bewohner blieben erhalten, auch wenn ihr Gebiet und ihre Menschen inzwischen in einer größeren Ge— meinschaft- in unserem Falle eben in der Stadt Gießen- Aufnahme gefunden hatten. Lassen Sie mich das nun im einzelnen noch stärker begründen, indem wir miteinander Lage und Funktion der einzelnen Koppelhuten um Gießen betrachten: 37 Beginnen wir im Westen unserer Stadt. Hier hatte Gießen mit dem Dorf Heuchelheim eine Koppelweide westlich der Kroppach in jenem städtischen Gebiet, das bei dem gro- gen Geländetausch des Jahres 1905- 1. Flurbereinigung- an Heu- chelheim fiel. Von den Rechten auf dieser Koppelhut heißt es in Heuchelheimer Akten, daß uauf die Stoppeläcker die Gießener ihr Vieh zuerst und danach die Heuchelheimer treiben dürfen“, daß beide aber im Brachfeld gleichzeitig antreiben können; im übrigen ständen sie in der Nutzung gleich. Die Gießener Akten machen diesen an- scheinend unbedeutenden Unterschied nicht, sondern sprechen davon, daß die Heuchelheimer erst dann mit ihrem Vieh- und zwar mit der-— selben Gattung- auf diese Koppelhut dürfen, wenn sie die Gießener dort sehen. Das Gebiet dieser Koppelhut lag eindeutig in der Gemarkung der Wü— stung Kroppach, von der wir urkundlich nachweisen können, daß ihre Bewohner wohl zum überwiegenden Teile im 14. Jahrhundert nach Gießen übersiedelten und wo wir ziemlich sicher sein dürfen, daß sein Gebiet in dieser Zeit in der Stadtgemarkung aufgegangen ist. Offen bleibt hier, ob es sich um rein Kroppacher Weiderechte handelte und die Koppelhut erst dadurch entstanden ist, daß ein Teil der Kroppa- cher auch nach Heuchelheim verzog oder ob hier bereits vor dem Wüstwerden Kroppachs eine Koppelhut zwischen diesem und Heu- chelheim bestand. Eine weitere Gießener Koppelhut lag zwischen der Kroppach und dem Oberen Hardthof. An ihr war neben Heuchelheim auch Krofdorf-Glei- berg beteiligt. Dort findet sich noch heute der Flurname"über der Kroppach auf der Koppelhut“. Die Rechte waren hier- wie es in den Akten heißt- uin allem gleich ohne Unterschiedu zu genießen. Auch dieser gemeinsame Weidebezirk lag eindeutig in der ehemaligen Gemarkung von Kroppach. Da eine Ubersiedlung von Kroppachern nach Krofdorf-Gleiberg wohl auszuschließen ist, dürfte es in diesem Falle klar sein, daß die Koppelhut bereits zur Zeit der Existenz von Krop- pach bestanden hat. Mit dem Aufgehen in Gießen konnten die Rechte am Grund und Boden dieser Koppelhut lediglich in die Gemarkung, aber nicht in den Besitz der Stadt Gießen übernommen werden. In der Gießener Flurgrenzbeschreibung von 1778 heißt es"welche Koppelhut in der Stadt Gießen Gemarkung lieget“. Noch in den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts fanden Grenzumgehungen um diesen Hutbezirk statt. Späterhin beschränkte man das gemeinsame Weiderecht anschei- nend auf einen Grenzweg. Jedenfalls verzichtete Krofdorf erst 1913 endgültig auf Weiderechte an diesem Weg. Die Auflösung dieser Kop- pelhuten hatte keine Grenzänderungen zur Folge. Wenn sich nun mein heutiger Vortrag besonders mit den Weidege- meinschaften und Koppelhuten sowie den Markgenossenschaften der Stadt Gießen mit ihren Nachbarorten beschäftigt, so möchte ich— 38 und das liegt sicher in Ihrem Sinne- noch ein paar Worteé über die Auseinandersetzungen zwischen Gießen und Heuchelheim sagen. Das ausgegangene Dörfchen Kroppach lag zweifellos am heutigen Ortseingang von Heuchelheim, wo sich die Hauptstraße gabelt. Hier setzt die untere Mittelterrasse der Lahnebenen an und läßt den wahr- scheinlichen Siedelplatz der Wüstung 2- 3 m über die Talaue der Lahn heraustreten. Schon K.Reidt hat auf S. 22 ff. seiner verdienst- vollen Ortsgeschichte von Heuchelheim auf Funde mittelalterlicher Keramik an dieser Stelle hingewiesen, und ich selbst habe ebenfalls am rechten Ufer der Kroppach unter anderem auf dem Grundstück Redakteur Kreiling Scherbenfunde gemacht. Der Ort erscheint erstmals in der schriftlichen Uberlieferung 1265 mit Gütern in"Crupach“. 1280 hören wir von hessischen Rechten, als Landgraf Heinrich I. einen Hof an Gernand von Schwalbach, einem Glied der alten Gießener Burgmannenfamilie, zu Lehen gibt. 1279 er- scheint ein Schultheiß Heinrich von"Cruppach“ als Schöffe im Heu-— chelheimer Gericht. Mehrere urkundliche Belege aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts machen das allmähliche Aufgehen des Dorfes in der Stadt Gießen wahrscheinlich. Im Jahre 1325 mußte der Gießener Bürger Berthold, ein Sohn des verstorbenen Berthold von Kroppach, dem Kloster Wir- berg versprechen, alle seine Verpflichtungen treulich zu erfüllen, wenn er sich auf seinem Gut in Kroppach aufhalte. Er bekam dafür die Erlaubnis, seinen Wohnsitz nach Gießen zu verlegen. Im gleichen Jahr 1325 erhalten die Bewohner der Neustadt“ in Gie- gen— wahrscheinlich ehemalige Kroppacher- von Landgraf Otto die gleichen Rechte wie alteingesessenen Gießener Bürger. 1342 wird ein Gießener Schöffe"Dythardus de Croppach“ genannt. 1347 mußte Eli- sabeth, die Witwe eines Baldewin, woppidance in Gyßen“, einen jährli- chen Zins von ihren Gütern zu Kroppach entrichten. In der Folgezeit verlieren sich die urkundlichen Hinweise auf das Dorf Kroppach, weil die Siedlung wohl in der zweiten Hälfte des 14. Jahr- hunderts endgültig verlassen worden ist. Doch müssen nach Allmend- akten im Stadtarchiv Gießen noch in der Mitte des 16. Jahrhunderts Hofstätten des ehemaligen Kroppach erkennbar gewesen sein. Wir wis- sen ferner, daß das sogenannte"Kroppacher Feld“- jenseits des alten Landwehrgrabens gelegen- noch in den 60er Jahren des vorigen Jahr- hunderts gesondert von Gießen aus bewirtschaftet war. Dieses Feld dürfte im großen und ganzen der alten Kroppacher Ge- markung entsprechen, die wohl um 1400 in der Gießener Stadtgemar- kung aufgegangen war: Sie läßt sich ungefähr folgendermaßen um- schreiben: Von der Lahnebene etwa 500 m vor der Kroppach-Mündung, 39 markung entsprechen, die wohl um 1400 in der Gießener Stadtgemar- kung aufgegangen war: Sie läßt sich ungefähr folgendermaßen um- schreiben: Von der Lahnebene etwa 500 m vor der Kroppach-Mündung, wo die heutigen Gießener Fluren 37 und 390 aneinanderstoßen, zog die keineswegs zu dieser Zeit schon genau ausgesteinte Gemarkungsgrenze von Kroppach ostwärts bis zum alten Landwehrgraben, folgte diesem dann nach Norden und Nordosten, umfaßte die gesamte Hardthochflä- che-Fluren 34, 35 und 36- griff dann südlich des Windhofes weit in die heutige Heuchelheimer Gemarkung ein, lief am„Geiersberg“ ent- lang nach Süden über die Gießener Straße am ehemaligen Biebertal- Bahnhof bis in die Lahnebene, um dann in Höhe der Gießener Flur 37 in östlicher Richtung auf ihren Ausgangspunkt an der Kroppach zu stoßen. Nach dem Aufgehen Kroppachs in der Stadt Gießen war die Grenze zu Heuchelheim bis 1585, dem Jahr der Teilung des ugemeinen Landes“ an der Lahn zwischen Nassau und Hessen, Amtsgrenze, danach nur noch Gemarkungsgrenze innerhalb des Amtes Gießen. Die erste uns überlieferte Grenzfestsetzung geht auf das Jahr 1571 zurück und be- traf vor allem die umstrittenen Gebiete an der Lahn in den Gewannen Hohleich“ und"Wolfsfurt“. Die Heuchelheimer Gemarkung griff da-— mals schon weit in die heutige Gießener Stadtmark ein. Doch erhiel- ten sich Gießener Anrechte, denn es heißt in den Grenzakten:"die von Gießen haben Hute und Weide allein auf der Wolfurt und hohlen Eich. Die Heuchelheimer aber haben allein die Schutzseil“, d.h, die entscheidenden Gerichts- und Hoheitsbefugnisse. Noch mehrfach kam es hier sowie am"Hefler“ und"Erlensand“ zu Grenzirrungen, die ihre Ursache natürlich auch in den dauernden Lahnlaufänderungen hatten. Der"Erlensand“, ein auwaldähnliches Ge- biet auf der rechten Lahnseite, blieb bei Heuchelheim. Der"Hegler“ links der Lahn blieb bei Gießen. Mit Krofdorf-Gleiberg hatte Gießen eine weitere Koppelhut, ebenfalls auf der Hochfläche der Hardt gelegen, etwas weiter nordostwärts, sich bis zum alten Krofdorfer Weg in der Lahnebene hinziehend. Die- ser Weidebezirk geht zweifellos auf die hier gelegene Wüstung Läu- fertsrod(heutiges Umspannwerk) zurück. Wird auf einem Grenzriß des 16. Jahrhunderts noch deutlich von den ugemeinen Bräuchen“ der Gie- ſener und Gleiberger in diesem Bezirk gesprochen, so scheint sich nach dem Teilungsvertrag zwischen Hessen und NassaufWeilburg/Saar- brücken 1585 hier keine Koppelhut mehr befunden zu haben. Die Grenze erhielt damals ihren heutigen Verlauf. Aufschlußreich ist die Geschichte der Koppelhut zwischen Gießen und Launsbach, von der wir in den vorhandenen Akten 1527 erstmalig hö- ren. Dieser Bezirk lag in der Lahnebene zwischen dem sogenannten 40 Felsen“(Hellas) und der Wißmarer Lahnbrücke, wo noch heute die Flurnamen"auf dem Lahnplacken und"Gänsweide“ vorkommen. Nachrichten des 14. und 15. Jahrhunderts machen es wahrscheinlich, daß wir die Allmende des ausgegangenen Dorfes Achstatt vor uns ha- ben. Dieser Weidebezirk, von der Lahn immer wieder überschwemmt, zerschnitten und verändert, hatte ursprünglich keine feste Umgrenzung und wurde von dem Nachbardorf Launsbach mitbenutzt. Mit dem Aufgehen Achstatts in der Gießener Gemarkung aber hielten die Launsbacher an ihren Weiderechten fest, zumal die Lahn bis in die jüngste Zeit ihr Bett ständig veränderte. So konnte es auch ge- schehen, daß trotz des Teilungsvertrages von 1585(Hessen und Nas- sau), der die Lahn hier zur Grenze bestimmte, Launsbacher und Wig- marer Gemarkungsteile zwar staatsrechtlich hessisch wurden, aber kommunalrechtlich im Besitz der Gemeinden Launsbach und Wißmar verblieben. Ständige Auseinandersetzungen zwischen Gießen und Launs- bach um den Viehtrieb und die Weide in diesem Gebiet beherrschen das Bild vom 16. bis ins 19. Jahrhundert. Gießener Wünschen nach Aufteilung widerstrebten die Launsbacher lange Zeit erfolgreich, obwohl ihre eigene nassauische Obrigkeit ihnen einen Vergleich mit Gießen nahelegte. Beachtlich ist hier der Launs- bacher Einwand, daß udas steuerfreie gemeinsame Weidelandu für die Launsbacher lebensnotwendiger Viehtrieb sei, und zwar aus zwei Grün-— den. Einmal deutet die Steuerfreiheit dieses Landes auf altherge- brachte Allmendrechte hin, die wahrscheinlich schon vor dem Wüst- werden Achstatts vorhanden waren; zum anderen ist Steuerfreiheit von Ländereien in früheren Zeiten immer eine große wirtschaftliche Entlastung für Dorfschaften gewesen. Interessant ist hier ferner, daß die Größe dieses Weidebezirkes durch die dauernden Lahnlaufänderun- gen häufigen Schwankungen unterworfen war. Erst 1834 wurde die Gänsweide als Koppelhutbezirk aufgehoben und zwischen Gießen und Launsbach geteilt, wobei Gießen 4/5 und Launsbach 1/5 des Geländes erhielt. Damals entstand die heutige Grenzziehung in diesem Gebiet. Erwähnenswert ist hier, daß die Stadt das ihr zugesprochene ehemalige Koppelweidland sogleich an Private weiter veräußerte. Das führte zu geharnischten Protesten der privat- rechtlich einzustufenden Gießener Schäferei-Gesellschaften, die der Stadt das Recht bestritten, ehemaliges Allmendland der gemeinsamen Weide zu entziehen. Mit seiner großen Nachbargemeinde Wieseck hatte Gießen den Kop- pelhutbezirk"in den Auwiesen“ gemeinsam, in seiner Ausdehnung wohl der größte gemeinschaftliche Weidebezirk. Er erstreckte sich südlich der Wieseck vom Waldbrunnenweg im Westen bis zur Grenze nach Rödgen und Buseck im Osten. 41 Die Frage der Zugehörigkeit dieses Gebietes zur Gemarkung von Gießen oder Wieseck blieb bis ins 19. Jahrhundert stark umstritten, weil davon die Ausübung der Feldpolizei und damit die Eintreibung von Feldstrafen abhängig waren. Keine Seite berief sich allerdings auf althergebrachte ausschließliche Rechte; immer wieder einigte man sich gütlich oder unterwarf sich dem Schiedsspruch des beiden ge— meinsamen landgräflich hessisch-darmstädtischen Oberamtes. Es liegt auch hier nahe, den Ursprung dieser Koppelhut im Wüstwer- den einer Siedlung zu suchen, die hier ihre Gemarkung hatte. Es ist das wohl schon früh ausgegangene Ursenheim, welches schon in den karolingischen Urkunden des 8. Jahrhunderts Erwähnung findet. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erscheint dieser gemeinsame Weidebe- zirk, der ursprünglich wohl zum Gießener Gebiet zählte, dann mehrere Jahre umstritten war, im Bereich der Wiesecker Gemarkung, ohne daß ein ausdrücklicher Vertrag vorliegt. Wie es zu diesem Zurückweichen Gießener Rechte im einzelnen gekommen ist, läßt sich nur vermuten: Es hängt wohl mit dem Verkauf von Gießener Bauerngütern in diesem Gebiet zusammen. Zwei weitere kleinere Koppelhutbezirke mit Wieseck dürften auf die Wüstung Diedolshausen, südlich der Badenburg, zurückgehen. Sie waren in Ausmaß und Funktion relativ unbedeutend. Ein weiterer interessanter Koppelhutbezirk, die sogenannte Förder- struth im Gebiet zwischen Badenburg, Lollarer Kopf und Hangelstein, sieht im 16. Jahrhundert ebenfalls die Stadt Gießen als Teilhaber ne- ben Lollar, Wieseck und der Familie von Weitolshausen genannt Schrautenbach, die damals Besitzer der Badenburg war. Dieser Bezirk lag weit außerhalb der alten Gießener Gemarkung, und die Gießener Rechte können hier auf den Zuzug von ehemaligen Diedolshäuser Be- wohnern nach Gießen zurückgeführt werden, der aus dem Jahre 1323 überliefert ist. Wegen des relativ weiten Zufahrtsweges sind aber Gie- ſener Weiderechte hier wohl schon bald wieder aufgegeben worden. Jedenfalls hören wir nach 1717 nichts mehr von den Gießener Anrech- ten im Gebiet der Förderstruth. Der Koppelhutbezirk selbst dürfte nach der Auflösung der selbständigen Gemarkung Badenburg und ihrem Verkauf an die Gemeinde Wieseck 1752 zwischen Lollar und Wieseck aufgehoben und geteilt worden sein(Karte Nr. 8). Verweilen wir jedoch noch einen Augenblick bei der Badenburg, einer Befestigung des 14. Jahrhunderts, die der Landgraf Heinrich II. anlegen ließ und 1358 seinem Lehensmann Johann von Weitershausen übergab. Sie erhielt bei dieser Gelegenheit eine eigene Gemarkung, meist ausgesonderte Bezirke des Wiesecker Waldes. Ab 1537 waren Burg und Mark Badenburg im Besitz der von Weitolshausen genannt Schrautenbach und wurde nach deren Aussterben- wie schon kurz er- 42 8 Oo witmorer 4 Launsbaeh Krofdortf Gemarkung 27 4 Aiten Spseck 4 2 w 5 4 eseck 5 8 2 S L 1 s . 0. 5 — ,.—— 5 a 0 ₰— 0 — 2 5 3. x- 14*„ 2&l*— 7 2 2. 3 80492 4 2 8*. 3 ⁶⁸ Sade, See 127 53 Xl Rodbeim ec, eS 4† 8— ¼ K Oerhess Nn 2 5 2 sL 1 uü 5 1 Hieuc heip. 1 Anneroder we 8 — 78 7 S ſ 4, 8 L. 1* 67 nn 2 Śs. V. A S/E S L.. Uindaser lege-.—11, 5 S 5 d, 88% SLe, 2n 2, s 2 9., Ne d r. 5 ne, 2. 2 Tu N 15— 4 20. 7— l n,oen LInden 7* Kiein-Uinden 1 3 mit Launsbach(Gànsweide) X mit Krofdorf-Gieiberg(L4ufertsrod) mit Hauchaiheim und Rrofdorf- Gleibero(rKoppelhut auf der Hardt-*) mit Klein-Linden(Centdann) 5 =15 Karte Nr. 8 Teil der Koppelhut"forderstru Wies eck und Lotltar mit Wieseck(Atte Marburge mit Hieuchelheim(uin der Seh mit Wieseck(Auwlesenn wähnt- 1752 mit dem größten Teil der Güter an die Gemeinde Wie— seck verkauft. Nun hatte Badenburg einen Koppelhutbezirk mit Wißmar an der Lahn in unmittelbarer Nähe der heutigen Wißmarer Brücke. Es ist hier unbekannt und auch völlig unerheblich, ob sich diese Koppelhut- rechte der Badenburger von älteren Berechtigungen- etwa von der Wüstung Diedolshausen— herleiten oder ob sie sich erst bei der Schaffung der Gemarkung Badenburg neu gebildet haben. Von großer Bedeutung ist vielmehr im Zusammenhang mit dieser Kop- pelhut die Tatsache, daß nach dem UÜbergang der Badenburg an Wie- seck diese Koppelweidrechte von Wieseckern weiter beansprucht wur— den und gegen den Widerspruch der Wißmarer auch bis in die 30er Jahre des 19. Jahrhunderts weiter praktiziert worden sind. Hier können wir aus jüngster Zeit mithin aus den Akten nachweisen, daß alte Koppelweidrechte aufrechterhalten und weiter beansprucht wurden, wenn bis dahin berechtigte Siedlungen mit ihrer Gemarkung in einer anderen aufgingen. Wir haben hier also den mittelbaren Beweis für die eingangs gesetzte These, daß die Gießener Rechte an allen er-— wähnten Koppelhuten von ausgegangenen und in Gießen aufgegangenen Siedlungen herrühren. Dies gilt ganz sicher auch für die große Koppelhut zwischen Gießen und Klein-Linden, die auf die Wüstung Selters zurückgeführt werden kann. In diesem Gebiet läßt sich ein über 300jähriger Streit zwischen Gießen und Klein-Linden um die Gemarkungsgrenze, um Weidebezirke und Gemeindebesitz verfolgen, der erst im Jahre 1845 durch einen Vergleich beigelegt wurde. Die gemeinsame Weide wurde damals im Zuge der endgültigen Festsetzung der Gemarkungsgrenze zwischen bei-— den Orten aufgehoben, nachdem sie im Laufe der Zeit von den Klein-Lindenern immer weiter nach Gießen zu erweitert worden und die Gießener Weideberechtigung ähnlich wie im Falle der Auwiesen bei Wieseck immer stärker zurückgedrängt worden waren. Das reich- haltig auf uns überkommene Aktenmaterial, das uns von diesem viel- schichtigen Grenzstreit berichtet, bietet so aufschlußreiche und inter— essante Einblicke in die verwaltungs- und wirtschaftsgeschichtliche Problematik des 16.- 19. Jahrhunderts, die es wert wären, darüber einmal gesondert zu sprechen. Nun aber abschließend zu den Markgenossenschaften. Im Einklang mit der jüngeren Forschung können wir auch hier fest-— stellen, daß diese beiden Markgenossenschaften, an denen Gießen be- teiligt war, keine frühen freibäuerlichen Gründungen waren, sondern in relativ später Zeit entstanden sind. Die Einwirkung der Grund- bzw. Territorialherren ist in beiden Markgenossenschaften naheliegend. 44 In dem eigenständigen und nicht zu einer Gemarkung zählenden Rechts- und Verwaltungsstatus einer Markgenossenschaft blieb stets der Grund- bzw. Territorialherr der Obermärker, der das freie Verfü-— gungsrecht der beteiligten Gemeinden einschränkte und mehr oder we-— niger stark kontrollierte. Unter ihm standen die an der Markgenossen- schaft teilhabenden Gemeinden meist gleichberechtigt nebeneinander. Der einzelne Bürger hatte also kein persönliches, sondern ein von sei- ner Zugehörigkeit zur Allmendgemeinde abgeleitetes Recht. Diese Gemeinden als Ganzes bilden die Markgenossenschaft. Sie regelt auf einem Märkerding die innere Verwaltung und bestraft die Waldfrevel, verteilt die Nutzungen und hegt den Bestand. Maßnahmen, die auf Veränderung der Mark hinzielen, werden nur durch die Genehmigung des Obermärkers rechtswirksam. Im übrigen aber waren die Landes-— herren als Obermärker bestrebt, die Rechte der Märkergemeinden zu sichern und ihre Entscheidungen mit den Teilhabern abzusprechen. Wenden wir uns zunächst der Markgenossenschaft Altenstruth zu: Ihre Entstehung läßt sich aus der schriftlichen Uberlieferung nicht unmit- telbar nachweisen. Erst aus dem 16. Jahrhundert stammen die ersten Nachrichten. Damals sind die Städte Staufenberg und Gießen sowie die Dörfer Wieseck und Altenbuseck an ihr beteiligt. Die Tatsache, daß diese Orte bis 1450 drei verschiedenen Herrschaftsbereichen ange- hörten und auch vorher nie unter ein und derselben Herrschaft stan- den, läßt es unwahrscheinlich erscheinen, daß diese Markgenossen- schaft schon im Hochmittelalter durch landesherrliche Einwirkung ent- standen ist. Wir müssen die Gründe vielmehr woanders suchen. Auf dem Gebiet der Markgenossenschaft Altenstruth lagen einst drei Sied- lungen: Eckelshausen, Weigandshausen und Altenstruth, die im 14. Jahrhundert wüst geworden sind. Da der größte Teil der späteren Markgenossenschaft in der Feldmark dieser ausgegangenen Siedlungen lag und wir hier kein geschlossenes Waldgebiet vor uns haben, darf die Entstehung der Altenstruth in dieser Zeit vermutet werden. UÜber die Gründe zur Bildung dieser Markgenossenschaft war ich mir lange im unklaren, ebenso wie auch die Anrechte der nicht unmittel- bar benachbarten Städte Staufenberg und Gießen zum Nachdenken an— regen. Bei Geländebegehungen konnte ich zunächst deutlich feststellen, daß der Bezirk Altenstruth nach Südwesten(Gießen und Wieseck) und nach Süden(Alten-Buseck) keine natürliche Verbindung zeigt, dagegen nach Norden sanft zum Lumdatal hin abfällt und offen ist. So schien diese Gegend eher zu nördlich sich anschließenden Herrschaftsbereichen ge- zählt zu haben. Diese Vermutung wurde dann glücklicherweise durch zwei Aktennotizen des 16. Jahrhunderts bestätigt, in denen der Bezirk Altenstruth als altes Zubehör der Grafschaft Ziegenhain bezeichnet wird. Auch im Gebiet unmittelbar nördlich der Altenstruth ist zahlrei- 45 cher Ziegenhainer Besitz im 15. Jahrhundert nachzuweisen. Mittelpunkt des Ziegenhainer Besitzes in unserem Gebiet aber waren Schloß und Stadt Staufenberg bis 1450, als die Grafschaft Ziegenhain an die Landgrafschaft Hessen überging. Die später immer wieder prätendierte Obermärkerschaft Hessens hat hier ihre Ursache. Der Territorialherr Ziegenhain aber war daran interessiert, das Gebiet seiner im 14. Jahrhundert verlassenen Ortschaften nicht unter die Nachbardörfer aufteilen zu lassen und schuf so im Einvernehmen mit den betroffenen Hintersassen die Markgenossenschaft, um seine hoheitlichen Befugnisse besser sichern zu können. Das zuletzt ausge-— gangene Dorf Altenstruth, das nachweislich die beiden anderen Dörfer zunächst aufgesogen hat, gab dem größeren Bezirk seinen Namen. Mit dem Zuzug von ehemaligen Bewohnern der verlassenen Dörfer Eckels-— hausen, Weigandhausen und Altenstruth nach Gießen, Alten-Buseck und Wieseck erhielten diese Orte neben Staufenberg die Teilhaberschaft an der Markgenossenschaft. Schon 1337 wird Heinrich von Altenstruth“ als Bürger von Gießen genannt. Im Laufe ihrer Existenz ist es in der Markgenossenschaft natürlich zu mancherlei Streitigkeiten um Hute- und Holzrechte gekommen. Im Vordergrund standen dabei die Versuche der Gemeinde Alten-Buseck und ihrer Herrschaft, der Ganerben des Busecker Tals, die die größte gemeinsame Grenze mit der Markgenossenschaft hatten, ihren Einfluß und ihre Rechte zu erweitern. Vor allem versuchten sie bis 1854— dem Jahr des Ausgleichs zwischen dem Landgrafen und der Adelsherr— schaft- immer wieder Hessen die Obermärkerschaft streitig zu ma— chen. Die drei anderen Mitmärker hatten es schwerer, ihre Rechte in der Altenstruth wahrzunehmen: Gießen und Staufenberg hatten keinen di- rekten Zugang, Wieseck nur einen schmalen Anfahrtsweg südlich des Hangelsteins. Die Stadt Gießen hatte mit Bestrebungen, ihre Rechte in der Altenstruth auszuweiten, wenig Erfolg, insbesondere weil der Zufahrtsweg relativ weit war und immer vom Wohlwollen der Wie— secker abhing. Da Staufenberg ähnliche Schwierigkeiten hatte, waren es diese beiden Städte, die gegen Ende des 17., Anfang des 18. Jahr- hunderts auf die Auflösung der Markgenossenschaft drängten, nachdem Versuche, die Erträge durch Aufforstung und bessere Hegung zu stei-— gern, gescheitert waren. Alten-Buseck und Staufenberg, die ihre Rechte bei einer Aufteilung zu Eigentum bedroht sahen, vor allem, weil teilweise Acker- und Wie- senstücke innerhalb der Altenstruth im privaten Eigentum ihrer Ein- wohner standen, bemühten 1705 sogar die Juristische Fakultät in Mar-— burg, die ihnen zugestand, daß Gießen kein Recht habe, solche uural-— ten Märkerei“ aufteilen zu lassen. Den Drohungen Wiesecks und Al-— 46 ten-Busecks, sie würden Weidgang und Viehtrift auch bei einer even- tuellen Aufteilung der Markgenossenschaft weiterbetreiben, beugten sich Gießen und Staufenberg. Gießen, das in dieser Zeit mit großen finanziellen Schwierigkeiten kämpfte- es hatte zahlreiche Fernewaldanteile gekauft-, verkaufte im Jahre 1707 seine 4/7 Anteile an der Altenstruth für 1200 fl an Wieseck und Alten-Buseck. Staufenberg folgte diesem Beispiel 1710 und verkaufte sein 1/7 für 500 fl, eine Summe, die im Vergleich zum Gießener Preis als unverhältnismäßig hoch angesehen werden muß. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß sich die Stadt den“Höl- zerborn“- es war wahrscheinlich der ehemalige Dorfbrunnen von Al- tenstruth— als Tränke für das Vieh zur Mitbenutzung vorbehielt. Er liegt ja unmittelbar am damals schon städtischen Hangelsteinwald. Wieseck und Alten-Buseck hielten die Markgenossenschaft noch eine zeitlang aufrecht, bis auch Wieseck 1752 auf seinen Anteil verzichte- te. Seit diesem Jahr gehört die ehemalige Markgenossenschaft Altenstruth zur Alten-Busecker Gemarkung, und ihre Spuren sind nur noch dem Heimatfreund bekannt. Es sind der Flurname uStruthwiese“ und Grenzsteine mit W(Wieseck) und Ast(Altenstruth) am nördlichsten Rande des Hangelsteins(Karte Nr. 9). Die Markgenossenschaft Fernewald nun, die wir als letzte der Ge— meinschaften Gießens mit seinen Nachbarorten besprechen wollen, ist sowohl in ihrem Ursprung als auch in ihrer Struktur anders gelagert als die Altenstruth. Können wir auch hier Zeitpunkt und Art ihrer Entstehung infolge des Fehlens älterer Akten und Urkunden nicht unmittelbar nachweisen, so läßt sich in rückblickender Betrachtungsweise doch vieles aus späteren Verhältnissen ableiten. Der Fernewald war unzweifelhaft ein Teil des alten Wiesecker Waldes, der in einer Zeit, da die Innenkolonisation zu einem gewissen Abschluß gekommen war, unter maßgebendem Einfluß der Grund- bzw. Territorialherren zu dem Zwecke ausgesondert wor— den war, den Hintersassen ihrer Dörfer eine für sie lebensnotwendige Waldnutzung zu geben. Die erstaunlich weite Verzweigung dieser Markgenossenschaft im We-— sten und ihre enge Begrenzung im Osten, wie sie uns die Karte zeigt, macht uns auf einiges aufmerksam: Es waren um 1600 nicht weniger als 14 Gemeinden am Fernewald beteiligt, und wir gehen sicher nicht fehl in der Annahme, daß ursprünglich auch noch ausgegangene Dörfer dort Anrechte hatten. Hieraus können wir mit großer Sicherheit schließen, daß es sich um keine freie Markgenossenschaft handelte, sondern daß ihre Begründung auf Initiative der Herrschaft erfolgt ist. 47 W Die Markgenossenschaft Altenstruth* —— 1 ſ,AE und die—,/ 7 11 G an ihr beteiligten Gemeinden vUSSA 1 N 5 Odenhausen —— Staufenben ——— Gemarkungsgrenze„ ——— Grenze von Wiesech, Schiffenberg Jotters- Karend⸗⸗. A— nausen 7 4 Mainzlar— — Kl-Linden gegen Gießen dbis 1939 X Wöstung in der Aaltenströth 0 ,2Z Daubringen— 7 8 7 j— Wißmar 5= Eckelsbausen Altenstruth— —— = X Weigandshausen Krofdorf-— G Gleiberg Vetzber— 7 8 Launsbac/ Alten⸗Buseck 5 ſ mnnaa e Burg-Gleiberg L, Tron6&. 1 — 1— — N D Heuchelheim 1 1 ₰ 5 LAnnerod 1 8] d J2 7— 72‿ 1/q 4 X. b K 2 *—.*———— 72 5 J.— L— N— 4 8 tinden“ d Schitfenperd- d —2 XN Verrp 5- g I w/0 3 1 Hausen Steinbach :;—x— 3 Großen-Linden 5 3 5 6 Watzenborn- arbenteich 0 1 2 km Leihgestern 3 steinberg ýꝑ·qðᷣ Karte Nr. 9 48 Diese Initiative aber dürfte um die Mitte des 12. Jahrhunderts nach den Gleiberger Teilungen erfolgt sein, als die Herrschaft sich heraus-— gebildet hatte und die Dörfer des Gerichts Steinbach durch Rodungen im Wiesecker Wald entstanden waren. Ferner ist auch die Gründung der Gemeinschaft Hüttenberg in dieser Zeit zu sehen. Alle beteiligten Dörfer hatten die Waldnutzung dringend notwendig, da es Eigenwald der bäuerlichen Bevölkerung nicht mehr gab, der herrschaftliche Wald aber von einer Nutzung natürlich ausgeschlossen war. Gießener Wald- nutzung im Stadtwald und die NMöglichkeiten des Linder Markwaldes sind erst später entstanden. Die erste schriftliche Nachricht aus dem Jahre 1485 über die Markge- nossenschaft ist eine Vereinbarung der beiden Landesherrschaften Hessen und Nassau über die Ordnung im Fernewald. Sie zeigt deutlich, daß eine völlig freie Nutzung und Verfügung den beteiligten Gemein- den versagt war. An drei Tagen in der Woche durfte der Wald befah- ren und in ihm geholzt werden. Die berechtigten Märker aber hatten nur das frei, was ihrem Hausbedarf entsprach. Offen war der Wald vom Michaelstag bis Ostern, im Sommer blieb er geschlossen. In der Folgezeit kommt es im Gebiet des Fernewaldes immer wieder zu kleineren oder größeren Streitigkeiten der Mitmärker-Gemeinden untereinander und gegenüber Anrainer-Gemeinden, so vor allem mit Rödgen, das zum Adelsgericht Busecker Tal zählte und am Ferne- waldu nicht beteiligt war. Besondere Schwierigkeiten bereitete immer wieder Annerod, das ja mit seiner Gemarkung durch den Fernewald auf drei Seiten eingeschlossen wurde. Daneben häuften sich die Versuche Gießens, stärkeren Einfluß auf die Gestaltung der Markgenossenschaft zu nehmen, was aber zunächst auf den entschiedenen Widerstand des Nassauer Obermärkers stieß. Der Zustand des Waldes wurde im Verlaufe des 17. und 18. Jahrhunderts zusehends schlechter. Dies führte nicht nur zu neuen Waldordnungen, sondern auch dazu, daß die weiter entfernt liegenden Gemeinden ihr Interesse an der Markgenossenschaft verloren, weil sie ihr keine Vor-— teile mehr brachte. Gießen, das seine Rechte und Anteile am Ferne- wald erweitern wollte, kam diesen Wünschen entgegen, und von 1690 bis 1701 kaufte Gießen die Märkerrechte von Allendorf/Lahn, Lützel- linden, Hörnsheim, Watzenborn-Steinberg, Wieseck(gegen Hangel- stein-Teil), Klein-Linden und Großen-Linden. Mit dem Hauptteilungsvertrag zwischen Hessen und Nassau 1703 hörte die gemeinsame Obermärkerschaft über den Fernewald auf, aber die ehemaligen Hüttenberg-Gemeinden Leihgestern, Hausen und Annerod behielten ihre Märkerrechte bei, so daß nun noch diese drei Dörfer sowie Gießen, Garbenteich und Steinbach berechtigt blieben. Mit Aus- nahme von Leihgestern waren es jetzt unmittelbare Anrainer der 49 Markgenossenschaft. Gießen hatte 24/33 Anteile und drängte in der Folgezeit energisch auf die Auflösung der Markgenossenschaft, weil die rechte Nutzung und Waldweide von den unmittelbar angrenzenden Mitmärkern immer stärker beeinträchtigt wurde. In dieser Zeit unternahm der hessische Landgraf einen großangelegten und eingehend begründeten Versuch, sich den Fernewald als Obermär- ker zu freiem Eigentum anzueignen, indem er argumentierte, daß der Fernewald als östlichster Teil des Wiesecker Waldes seit urdenklichen Zeiten im Besitz der Herrschaft des Hüttenbergischen-, Gießischen- und Gemeinen-Landes-Distrikts, also Gleiberger Gesamteigentum ge- wesen sei. Der Versuch stieß natürlich auf den Widerstand aller Mit- märker und wurde vom Landgrafen wieder fallengelassen, um prozes— suale Auseinandersetzungen mit den Märkergemeinden zu vermeiden. Er hat vielmehr nun seinerseits das Drängen der Stadt Gießen auf Teilung der Markgenossenschaft unterstützt und die Teilung betrieben. Am 1.6.1776 einigten sich die Markgemeinden auf einen Teilungsver- trag des Fernewalds zu freiem Eigentum. Gießen erhielt damals 2/3 der gesamten Markgenossenschaft, die sei- ner Gemarkung hinzugefügt wurden. Es handelt sich um ein Gebiet von rund 300 ha, das auch heute noch in fast unveränderter Form existiert und sich in dem eigenartigen Halbkreis um die Gemarkung Annerod herumlegt. Neben Gießen erhielten Annerod, Hausen und Steinbach kleinere Teile des Fernewalds, im ganzen rund 1/3 des Ge- bietes, und fügten sie ihren Gemarkungen hinzu. Alle bisherigen ge- meinsamen Rechte wurden damals aufgehoben, und die Marktgenossen- schaft hatte damit aufgehört zu existieren. Das Grundeigentum fiel in den Allmendbesitz der Gemeinden, der Landesherr behielt sich die Oberhoheit vor. Es stimmt nachdenklich, daß nach knapp 200 Jahren selbst die älte-— sten Einwohner der beteiligten Dörfer nichts mehr davon wissen, daß der Fernewald einst eine Markgenossenschaft gewesen ist(Karte Nr. 10). 50 Die Markgenossenschaft Fernewald und die an ihr beteiligten Gemeinden ——— Ueutige Gießener Gemarkungsgrenze —.— Grenze von Wieseck, Kl.-Uinden und schiffenberg gegen Gießen bis 1939 = Fernewald IIg 1776 an Gießen wiſßmar 5— —— 7— Vef Krofdorf- Launsbach ſhν Badenburg 7 etzberg Gleiberg 3 1 1 3 3 8—, 1 Alten-Suseck Rodheim 8 1 Gleiberg„ / 7 C v — 7. . 1„ Kinzenbach 3 3 L- 3 1 3 Heuchelheim 5 4 Oppencod Atz bach ¹ 7 X. Dutenhofen KLeL Schiffenberg Albach 1— 3 3 5 vAS 3 orf/ Lahn Er Steinbach — 5 Lützellinden 3 Garbenteich Watzenborn- Steinber 3 9 Leihgestern Gr-Rechtenbach— 5 6 Hérosheim 5 kKl.-Rechtenbach 3 3 Hochelheim Grüningen 5 Lang Göns Karte Nr. 10 51 (1030d uD 9891 usgen —. 2 4 714 2 frl4 3 88. 75 NX r 2 2 S * 1 V fff— 52 GIESSEN- 700 AHRE HESSISCHE STADT 24. Oktober 1965 Festvortrag im Stadttheater aus Anlaß der 700 jährigen Zugehörigkeit Gießens zu Hessen Wenn man es unternimmt, die 700jährige Zugehörigkeit einer Stadt zu dem gleichen Territorium in einem Festvortrag zu würdigen, so befal- len einem gewisse Zweifel, ob dieses Unterfangen in einer Zeit be— rechtigt ist, in der alte territoriale Bindungen weithin im Zerfall be- griffen sind, ja deren politische und wirtschaftliche Zielsetzungen über das hinausgreifen, was noch vor wenigen Jahrzehnten das Denken und Handeln der Menschen bestimmt hat. Was bedeutet schon eine kürzere oder längere Zugehörigkeit zu einem einzelnen deutschen Land, wenn die Sehnsucht deutscher Menschen der Wiedervereinigung getrennter Landesteile gilt, wenn wir ungeduldig werden, weil die Einigung Euro— pas keine Fortschritte macht, wenn die Nenschheit hinausgreift in den Weltraum und wenn man sich nicht nur von weltlicher, sondern auch von kirchlicher Seite konkrete Vorstellungen von einer weltumspannen- den politischen Gemeinschaft macht? Nun, es geht in diesem Vortrag sicher nicht darum, Licht oder Schat-— ten der Vergangenheit zu beschwören, in Reminiszenzen zu schwelgen, überholten Vorstellungen eines Duodezstaates zu huldigen, etwa pro— hessische oder antipreußische Gefühle zu erwecken. Wie sehr sich das alles gewandelt hat, mag der ermessen, der einmal nachliest, was der um die Stadt Gießen so verdienstvolle Carl Ebel bei der aus gleichem Anlaß durchgeführten Feierstunde vor 50 Jahren in seinen einleitenden Worten gesagt hat. Es gilt in dieser Stunde vielmehr, sich der geschichtlichen Vorgänge zu erinnern, die Gießen hessisch werden ließen und daran zu denken, daß eine 700jährige Vergangenheit das Gesicht unserer Stadt geprägt, das Leben ihrer Bewohner bestimmt hat. Wir wollen nicht in erster Linie lernen aus der Geschichte, wir wollen sie schlicht und einfach kennenlernen. Wenn wir dabei dann so viel lernen, daß der Einzel- mensch wie die staatliche Gemeinschaft zu allen Zeiten vor Probleme und in Entscheidungen gestellt waren, daß diese Probleme und Ent-— scheidungen zwar je und dann anders geartet waren und verschieden aussahen, sie bei näherer Betrachtung sich aber nicht wesentlich von dem unterschieden, was heute das Leben des Individuums wie der Staaten bewegt, dann hat uns auch die Geschichte dieser Stadt etwas zu sagen, dann gewinnen wir als Volk wieder an dem so notwendigen Geschichtsbewußtsein, dann können wir auch aus der Vergangenheit Kräfte schöpfen. 53 Das Bild der Stadt in all seiner Entwicklung und Wandlung ist natür— lich maßgebend bestimmt von der staatlichen Ordnung, in die dieses Gemeinwesen eingebettet war. So gesehen ist das, was wir heute mit- einander überdenken wollen, nicht nur Stadtgeschichte im engeren Sinne, sondern auch ein gut Stück hessischer Landesgeschichte, ja zu— weilen sogar Reichsgeschichte. Sie werden es dem Bistoriker nicht verübeln, wenn er versucht, in diesem Sinn einen Einblick zu geben in die Vorgänge des 13. Jahrhun- derts in unserem Raum, die zu dem Übergang unserer Stadt an Hes— sen führten, um dann manche der vielfältigen Beziehungen und Wech- selwirkungen lebendig zu machen, die Gießen mit Hessen im Laufe der Geschichte verbanden. Aber da es auch meine pflicht ist, wesent-— liche Ereignisse nicht zu stark zu vereinfachen und die Linien der Entwicklung scharf zu zeichnen, muß ich meine Darlegungen, um den Rahmen einer solchen Feierstunde nicht zu sprengen, auf die er— ste Hälfte des Weges, den Gießen als hessische Stadt zurückgelegt hat, beschränken; ich werde daher mit der Zeit des Dreißigjährigen Krieges einen Einschnitt vornehmen müssen. Die zweite Wegstrecke Gießens bis in unsere Tage darzustellen, müßte eine dankenswerte Aufgabe für eine andere Gelegenheit sein. Um die Bedeutung des zwischen dem 18. August 1264 und dem 29. September 1265 erfolgten Übergangs der Stadt Gießen an die Land- grafschaft Hessen zu erkennen, erscheint es mir notwendig, in weni-— gen Strichen ihre Entwicklung im ersten Jahrhundert ihres Bestehens zu zeichnen und die allgemeine politische Situation der damaligen Zeit mit dem Schwerpunkt auf unseren Raum darzustellen. Die Anfänge Gießens verlieren sich wie die vieler anderer Stadtgrün— dungen des 12. und 13. Jahrhunderts im Dunkel der mageren ge— schichtlichen Uberlieferung. Als sicher darf jedoch gelten, daß die um die Mitte des 12. Jahrhunderts erfolgte Teilung der Grafschaft Glei- berg von unmittelbarem Einfluß auf die Entstehung einer kleinen Was-— serburg gewesen ist, die Graf Wilhelm von Gleiberg zum wirtschaftli- chen und militärischen Mittelpunkt seiner durch die Teilung erworbe-— nen Grafschaftshälfte zu machen gedachte. Wenn er dabei die bis da-— hin völlig siedlungsleere, ja siedlungsfeindliche Talaue der Wieseck in der Nähe ihrer Mündung in die Lahn aussuchte, so hatte dies wohl zwei Hauptgründe: Einmal konnte er über diese Landstrecken frei, und ohne Schwierigkeiten befürchten zu müssen, verfügen, zum anderen war jene leicht über die Talschle sich erhebende Geländeschwelle um das heutige Wallenfelssche Anwesen hinter dem Stadtkirchenturm ge— eignet zur Anlage einer starken Befestigung, die für die Sicherung seines kleinen Herrschaftsgebietes unerläßlich war. Dieser Burgplatz, der von Anfang an mit Burgmannen besetzt war, gab dem Territorialherren in den folgenden Jahrzehnten die willkommene 54 Möglichkeit, den Handelsverkehr der die Umgebung der Burg tangie- renden großen Fernstraßen an sein"Regierungszentrum“ heranzuführen. So verstanden war Gießens Gleiberger Zeit, wiewohl es damals noch nicht als Stadt angesprochen werden kann, sicher die einzige Periode seiner rd. 800jährigen Geschichte, in der es einmal Residenz“ gewe- sen ist. Aber das Erlöschen des Mannesstammes im Gleiberg-Gießener-Grafen- haus beendet schon bald diese so verheißungsvoll begonnene Entwick- lung von Burg und Herrschaft Gießen. Gleichzeitig endet eine erste, im damaligen Kräftespiel nicht unwichtige politische Rolle der kleinen Herrschaft Gießen, auf die insbesondere schon Karl Glöckner, der um die Geschichte Gießens und des südwestdeutschen Raumes so verdiente Forscher, aufmerksam machte: Die Gleiberger Herren von Gießen standen damals in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in freund- schaftlicher Verbindung zum Erzbistum Mainz. In jener Zeit, in der sich die zentrale Macht des staufischen Kaisers Friedrich Barbarossa mit ihrer Kirchengutpolitik gegen die bedrohliche Ausdehnung des Erz- bistums besonders im Rhein-Main-Gebiet und im nordhessischen Raum richtete, mußte den Mainzern jeder noch so schwache Freund will- kommen sein, der ihnen den Zugang von ihrem Zentrum am Rhein zu ihren nordhessischen Stützpunkten Fritzlar, Amöneburg usw. erleichter- te. Als die kleine Herrschaft Gießen dann zwischen 1197 und 1203 durch Heirat an die Pfalzgrafen von Tübingen überging, zeichnete sich ja schon ab, was sich in den nächsten Jahrzehnten vollenden sollte: Der Niedergang der zentralen Reichsgewalt und der Aufstieg fürstlicher Gewalten zu territorialer, vom Reich weitgehend unabhängiger Macht. In diesen nun im 13. Jahrhundert einsetzenden Kampf um die über- greifende Landeshoheit wurde auch Gießen schon wegen seiner topo- graphischen Lage einbezogen. Seine Tübinger Zeit aber verschafft ihm zunächst noch eine Atempau- se, und diese rd. 6 Jahrzehnte dauernde Periode ist gekennzeichnet durch das Bemühen der Pfalzgrafen, ihrem Außenposten Gießen, der ihnen praktisch unvorhergesehen in den Schoß gefallen war, ein besse- res Gesicht und ein stärkeres Gewicht zu geben. Die vermutlich schon in Gleiberger Zeit einsetzende Entwicklung, die um die ursprünglich älteste Grafenburg eine Art Vorburg(suburbium) entstehen ließ und damit den Zuzug von Handwerkern und Kaufleuten an diesem Platz ermöglichte, setzte sich nun verstärkt fort. Ebenso wird der weitere Ausbau der Nahverkehrswege der Herausbildung eines ständigen Markt- platzes förderlich gewesen sein. Die neuen Herren Gießens begünstig- ten diese Ansiedlung, weil mit ihr eine Stärkung ihres Außenpostens verbunden war, ja sie dürften das allmähliche Zusammenwachsen von Markt und Burg dadurch beschleunigt haben, daß sie der jungen Sied- 55 lung eine erste Umwehrung gaben. Der planmäßige Ausbau Gießens durch den Stadtherren wird dadurch bewiesen, daß in jenes siedlungs— feindliche, versumpfte Mündungsgebiet der Wieseck ein freiwilliger Zu— zug von Menschen in größerer Anzahl kaum anzunehmen ist. Es war überdies anfangs auch nur ein sehr kleiner Raum, der für die erwei-— terte Burgsiedlung zur Verfügung stand, kaum mehr als zwei bis drei Hektar groß. Höhepunkt dieser Entwicklung war dann zweifellos die Erhebung Gie-— ßens zur Stadt. Dies muß vor dem Mai 1248 geschehen sein, denn zu dieser Zeit urkunden Schultheiß, Schöffen und Bürger von Gießen. Jene erste Hälfte des 13. Jahrhunderts war den Stadtgründungen günstig; Tübingen selbst ist 1231 erstmals als Stadt bezeugt. Was lag für die Stadtherren näher, als ihrem weitentlegenen Vorposten Gießen auch dieses Recht zu verschaffen; es mußte der Sicherung und Stärkung dieses Herrschaftsgebietes dienen. Es liegt die Vermutung nahe, daß nunmehr die zur Stadt erhobene Siedlung als Ganzes den Namen der Burg Gießen oder richtiger"zu den Giezzen“(= zu den Wasserbächen) angenommen hat. Der Ober- gang von der Burgverwaltung zur Stadtverfassung ist von den Tübingern sicher eher gefördert als gehemmt worden, da sie ihren Außenposten nicht so straff regieren konnten wie ihre Stammlande im süddeutschen Raum. Aber die Uhr der Geschichte blieb auch in der Mitte des 13. Jahrhun- derts nicht stehen. Wir haben alle einmal von der kaiserlosen, der sog. schrecklichen Zeit gehört: Das staufische Kaisertum und damit die zentrale Macht des Reiches war untergegangen, die Zeit des Landesfürstentums, der domini terrae, 1220 durch die uconfoederatio cum principibus ecclesiasticisu für die geistlichen Fürsten und 1231 durch das"statutum in favorem principum“ für die weltlichen Herren auch rechtlich begründet, hatte begonnen. In unserem Raum werden die zwei folgenden Jahrhunderte bestimmt von dem harten Ringen der beiden mächtigsten Territorialgewalten, der Landgrafen v. Hessen und der Erzbischöfe von Mainz, das praktisch bereits während des 12. Jahrhunderts mit Heftigkeit eingesetzt hatte. In dieser Auseinanderset- zung mußten Stadt und Herrschaft Gießen infolge ihrer günstigen verkehrsgeographischen Lage eine bedeutsame wirtschaftliche und po- litische Rolle spielen. Es ist im Rahmen dieses Vortrages nicht mög-— lich, im einzelnen darzulegen, auf welche Weise und in welcher In- tensität diese für die gesamthessische Geschichte so bedeutungsvolle und einschneidende Auseinandersetzung zwischen Mainz und Hessen entstanden ist und ausgetragen wurde. Es muß genügen, die Entwick- lung zu zeigen, die unser Gießener Gebiet unmittelbar berührt. Seit 1122 bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts hatten sich die Landgra- fen von Thüringen im niederhessischen oder besser althessischen Raum 56 um Kassel und südlich davon sowie im oberhessischen Raum mit Mar- burg als Stützpunkt eine territoriale Machtposition aufbauen können, von der aus sie in der Lage gewesen wären, mit der Zeit das gesamte Gebiet zwischen Marburg und Kassel, zwischen Werra, Lahn und Eder zu beherrschen, wenn sich ihnen nicht zwei Umstände in den Weg ge- stellt hätten: Zum einen bestand der Besitz der Thüringer in Hessen zu einem bedeutenden Teil aus Mainzer Lehen, die das Erzstift vom Reich übernommen hatte, zum anderen legte sich zwischen die nieder-— und oberhessischen Gebiete als Sperre und Trennung zugleich die an- sehnliche Grafschaft Ziegenhain, während die westlich und südwestlich sich anschließenden Räume durch ebenso stark aufkommende Grafen— geschlechter, wie z.B. die von Waldeck, Wittgenstein, Solms, Nassau und Katzenelnbogen, eine weitere Ausdehnung nicht mehr ohne weite- res gestatteten. So befestigten die Thüringer Landgrafen in dem bezeichneten und re- lativ kleinen Gebiet ihre landesherrliche Stellung desto nachdrückli- cher, und sie bedienten sich dabei vor allem des Mittels einer großzü- gigen und erfolgreichen Städtepolitik. Allein zwischen 1180 und 1230 wurden zahlreiche Orte durch die Landgrafen zu Städten erhoben, von denen ich hier Alsfeld, Grünberg, Homberg/Ohm, Marburg, Franken- berg und Biedenkopf im oberhessischen sowie Homberg/Efze, Melsun- gen, Eschwege, Witzenhausen und Kassel im niederhessischen Raum erwähnen möchte. Von dieser Ausgangsbasis war die Politik der Thü-— ringer darauf gerichtet, ihr Gebiet nicht nur zu stabilisieren, sondern es auch auf Kosten rivalisierender Herrschaften auszuweiten. Ebenfalls seit dem 12. Jahrhundert war es das Bestreben des Erz-— bistums Mainz gewesen, die bei der Ausbreitung seiner Kirchenprovinz erworbenen Gebiete zu einem einheitlichen Territorium zusammenzu- fassen. Die ihnen 965 verliehene Würde eines Erzkanzlers des Reiches und die ebenfalls von Kaiser Otto dem Großen erworbene Hohe Immu— nität gaben dem Mainzer Erzbischof schon früh die Stellung eines reichsunmittelbaren Fürsten und sicherten ihm bei dem Versuch, die Landeshoheit auszubauen, einen Vorsprung vor anderen weltlichen Gewalten bzw. Grafenhäusern. Das althessische Land zwischen Gießen und Kassel wurde von den Mainzern als Bindeglied zwischen Rhein und Elbe betrachtet und wäre- in der Hand von Mainz-— geeignet gewe- sen, das Zentrum um Mainz mit dem in Hessen und Thüringen weit verstreuten Besitz zu verbinden und zu einem einheitlichen Herr— schaftsgebiet zusammenzuschließen. Im hessischen Raum waren es ins-— besondere die Gebiete um Hofgeismar, Fritzlar und um die alte Mis- sionszelle der Amöneburg sowie seit 1237 auch Teile der alten Ohm/ Lahn-Grafschaft, die als Stützpunkt den Mainzern eine hervorragende Stellung sicherten und zu denen ähnlich wie bei den Landgrafen eine ganze Anzahl fester Burgplätze gezählt werden müssen. Hinzu kam die begründete Aussicht auf den Heimfall der thüringischen Lehensgebiete, 57 die mit dem Niedergang der staufischen Reichsgewalt noch ständig wuchs. In dieser politischen Situation befand sich unser Gebiet, als mit dem Tode des letzten Landgrafen von Thüringen, Heinrich Raspe, im Jahre 1247 die seit 1122 bestehende Verbindung Thüringens mit Hessen ein Ende fand. Trotz ungünstigster Vorbedingungen gelang es der Herzogin Sophie v. Brabant, der Tochter der heiligen Elisabeth, das hessische Erbe aus der Hinterlassenschaft der Thüringer für ihren unmündigen Sohn, den späteren ersten Landgrafen von Hessen, Heinrich I., zu er— halten. Auch dieser außerordentliche politische Erfolg kann hier nicht im einzelnen erörtert werden. Jedenfalls mußte Mainz 1263 in dem denkwürdigen Vertrag im Feldlager vor Langsdorf bei Hungen das Haus Brabant als Inhaber der mainzischen Lehen in Hessen anerkennen und den Bann über den Landgrafen sowie das Interdikt über Hessen aufheben. Im folgenden Jahr wird auch die endgültige Auseinanderset- zung und Trennung zwischen Hessen und Thüringen vertraglich gere— gelt. Nunmehr kann der inzwischen großjährig gewordene Landgraf Heinrich I. darangehen, die selbständig gewordene Grafschaft Hessen in den Wirren des Interregnums gegen mancherlei Feinde, insbesondere gegen Mainz, zu sichern und auszubauen. Jetzt wenden wir den Blick wieder unmittelbar auf unsere Stadt. Die territorialgeschichtliche Entwicklung im mittelhessischen Raum, wie ich sie bis ins 6. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts darzustellen versuch- te, mag die Tübinger Herren von Gießen dazu bewogen haben, bei re— alistischer Einschätzung der ihnen verbliebenen Möglichkeiten eine Ab- stoßung des Gießener Besitzes ins Auge zu fassen. Die aus anderen Tübinger Territorien überlieferte, wohl aus finanziellen Erwägungen zu erklärende Neigung der Pfalzgrafen zu Verkäufen von Besitztümern mag der nun kommenden Entwicklung förderlich gewesen sein. Für uns stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer an einem Erwerb der Herrschaft Gießen vordringlich interessiert war. Nach La— ge der Dinge konnten dies damals nur der Erzbischof von Mainz und der Landgraf von Hessen sein. Würde sich jener in den Besitz von Gießen setzen, so blieb ihm, wie schon in Gießens Tübinger Zeit, der Weg von Mainz zu seinen nordhessischen Gebieten offen. Gelang es je— doch den Landgrafen, Gießen zu erwerben, so waren sie in der Lage, die wichtige Nord-Süd-Verbindung, die sog."Weinstraße“, als Ver— kehrsweg der Erzbischöfe von Mainz über die Wetterau, Butzbach, Großen-Linden nach Nordhessen zu sperren. Die mangelnde Oberlieferung setzt uns außerstande, den Vorgängen nachzuspüren, die schließlich zwischen dem 15. August 1264 und dem 29. September 1265 zu dem Übergang der Herrschaft Gießen an die 58 Landgrafschaft führten. Es kann jedoch keinem Zweifel unterliegen, daß die Tübinger ihr Besitztum an Hessen verkauften; es bleibt uns lediglich verborgen, warum sie die Landgrafen den Erzbischöfen vorzo- gen. Für die junge Landgrafschaft Hessen aber bedeutete der Erwerb Gießens im Zuge ihrer konsequent durchgeführten Territorialpolitik ei- nen erheblichen Machtzuwachs, denn neben der Stadt selbst wurde auch das umliegende Land, eben die Herrschaft Gießen, mit Wieseck, jener wohl ältesten Siedlung unseres engen Raumes, Klein-Linden, Großen-Linden, Klein-Rechtenbach(als Exklave) sowie mit zahlreichen Wüstungen übernommen. Ferner gehörten dazu große Teile des alten Wiesecker Waldes, insbesondere der heutige Gießener Stadtwald und der Hangelstein bis hin zur Badenburg an der Lahn. Schließlich darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß durch den UÜbergang der Herrschaft Gießen auch noch andere Rechte von Landgraf Heinrich I. übernom- men wurden, so vor allem die mit den anderen Gleiberger Erben, den Herren von Merenberg, gemeinsamen Besitzungen an der Lahn, der Anteil am Hüttenberg und am Wiesecker Wald, das Anrecht an der Stammburg Gleiberg sowie die Gerichtsrechte, die Vogtei über den Schiffenberg. Durch diesen Machtzuwachs konnte Hessen nunmehr von der Lahn bis zum Vogelsberg einen vollständigen Sperriegel ausbilden, der dem Mainzer Erzstift die großen Fernstraßen aus dem Rhein-Main-Gebiet in die nordhessischen Besitzungen blockierte. 1186 bereits sperrte der Landgraf mit der Burg Grünberg die Straße durch die"kurzen Hes-— sen“; zwischen 1237 und 1254 erwarb er die das mittlere Lumdatal beherrschende Burg Nordeck und verlegte damit dem Erzbischof den direkten Weg auf der sog."Salinenstraße“ von Bad Nauheim aus der Wetterau über Großen-Buseck zur Amöneburg. Gießen aber unterbrach die wichtigste Nord-Süd-Verbindung, die schon erwähnte"Weinstraße“. Hessens Ausgangsstellung im Kampf mit Mainz um die Landesherr- schaft war damit nach dem Erwerb Gießens wesentlich günstiger ge- worden. Gießen selbst aber wacht nach dem UÜbergang an Hessen aus seinem Dornröschenschlaf auf und gewinnt dank seiner verkehrspoliti- schen und strategischen Lage eine stetig wachsende Bedeutung. Ihrer Betrachtung soll nun der zweite Teil meiner Ausführungen gewidmet sein. Der mit Weitblick und Tatkraft ausgestattete neue Herr Gießens, der Landgraf Heinrich I., der von 1256 bis 1308 über ein halbes Jahrhun- dert lang regierte, zögerte nicht, den Erwerb Gießens auch politisch zu nutzen. Zunächst versicherte er sich der Freundschaft Hartrads von Merenberg, des Herren der Gleiberger Restgrafschaft, indem er auf die Rechte am Gleiberg verzichtete und dem Merenberger den Wet- tenberg zu erblichem Lehen überließ. Gleichzeitig bestätigte er ihm ein Gießener Burglehen und machte sich auch die anderen Gießener Burgmannen, alles kleinere Adelsfamilien der Umgebung, zu Gefolgs- 59 leuten und beließ sie in ihren Gießener Burgsitzen. Vor allem aber erkannte Heinrich die politische Notwendigkeit, die von ihm neu er— worbene, aber nicht begründete Burg und Stadt Gießen zu einem star-— ken Bollwerk, einem Vorposten zu machen, der seine Landgrafschaft nach Süden abschirmen konnte. Wenn auch die urkundliche Tradition für das 13. und 14. Jahrhundert nur sehr spärliche Nachrichten über die älteste Geschichte unserer Stadt auf uns kommen ließ, so glaube ich doch an anderer Stelle nachgewiesen zu haben, daß es bereits der erste hessische Landgraf war, der durch eine großzügige Schenkung an Grund und Boden der Stadt den lebensnotwendigen Rückhalt gab, und damit ihre Bewohner, Burgmannen wie Bürger, in die Lage setzte, ein wirtschaftlich gesun- des, lebensfähiges Gemeinwesen aufzubauen. Der große Gießener Stadtwald wurde seinen Vasallen und Untertanen zu markgenossen- schaftlicher Verwaltung übergeben und ihnen außerdem das Recht zuerkannt, das für ihre landwirtschaftlichen Bedürfnisse nötige Land aus dem Wald zu roden. Es war eine echte"Entwicklungshilfe“ im modernen Sinn dieses Wortes, die hier gewährt worden ist. Schon 1310 erscheint das"Alte Feld“ in einer Arnsburger Urkunde; es ist- auf dem ursprünglich bewaldeten Nahrungsberg gelegen- das älteste an- gerodete Ackerfeld der Stadt oberhalb der damals alljährlich über- schwemmten Talaue der Wieseck. In unseren Tagen nun wird auch das wAlte Feldu“- wie wenige Jahre zuvor der Rodtberg- überbaut werden, und dann sind sicher nur noch die Flur- oder Straßennamen Erinnerung daran, daß hier der Wald einst bis unmittelbar vor die Tore der Stadt reichte und die Einwoh-— ner dort ihre ersten Feldfrüchte auf frischem Rodungsland ernteten. Hat auch das Holz als Rohstoff, Brenn- und Gebrauchsmaterial an Wert und Bedeutung verloren, so wissen wir heutigen Bürger in der Rückschau auf sieben Jahrhunderte doch recht gut, was diese Waldga- be für das Leben der Stadt und ihrer Bewohner bis auf diesen Tag wert gewesen war, und die rd. 100 Gulden, die Gießen noch bis ins 18. Jahrhundert jährlich an den Landesherrn zahlte, scheinen uns nur ein unbedeutendes Aquivalent für ein großes Geschenk. Stärkte Landgraf Heinrich so die innere Kraft der Stadt und suchte die Treue ihrer Bewohner zu gewinnen, so ließ er auch nichts unver-— sucht, die Stadt nach außen fest und sicher zu machen. Wahrschein- lich baute er schon die Mauer, die um 1300 vorhanden war, minde-— stens aber errichtete er Erdwerke und führte zahlreiche künstliche und natürliche Wieseckarme um die kleine Wasserburg. Bezeichnend ist jedenfalls, daß Erzbischof Werner von Mainz die Stadt im Jahre 1280 vergeblich belagerte und abziehen mußte, nachdem er zwar die Umge— bung, aber nicht die Stadt selbst verwüstet hatte. Ein unbefestigtes Gießen hätte diesen Widerstand nicht leisten können. Dem Landgraf 60 gelingt es dann sogar, im gleichen Jahr den Erzbischof in dessen urei- genem Gebiet bei Fritzlar entscheidend zu schlagen. Damit war auch der Besitz Gießens für Hessen gesichert, denn Ludwig vor Isenburg- Büdingen, ein Anhänger des Erzbischofs, hatte bis dahin- auf Mainzer Betreiben- den Erwerb Gießens durch Hessen nicht anerkennen wol- len, weil er selbst als Miterbe an Teilen des Wiesecker Waldes An- sprüche auf Gießen erhob. Wenige Jahre später vergleicht sich der Landgraf mit einem zum Aus-— gleich neigenden Nachfolger auf dem Mainzer Erzstuhl und erreicht sogar mit dessen Hilfe 1292 die Erhebung in den Reichsfürstenstand durch den damaligen deutschen König Adolf von Nassau. Nunmehr hatte das hessische Landgrafenhaus eindeutig den Vorrang vor allen anderen hessischen Grafengeschlechtern und war die führende weltli- che Macht in unserem Raum geworden. Gewarnt durch die Erfahrungen und in der klaren Erkenntnis, daß der Kampf mit Mainz um die Landeshoheit damit nicht beendet, sondern eigentlich erst in seine entscheidende Phase getreten war, gingen die Landgrafen Heinrich I. und sein Sohn und Nachfolger Otto l. nunmehr daran, ihren südlichen Eckpfeiler Gießen weiter auszubauen. Die älte- ste Bürgersiedlung um den Marktplatz und die wohl noch ältere Vor-— burg erweitern sich durch den vom Landesherren geförderten Zuzug aus den Nachbardörfern schnell; die Stadt greift vor allem nach Osten, Süden und Südwesten weiter aus. Mit dem Mauerbau wird das „Alte Schloß“ am Brandplatz als landgräfliche Wasserburg in die Um- wehrung einbezogen. Seine Errichtung möchte ich in Übereinstimmung mit jüngeren Forschungen Herbert Krügers schon für die Zeit kurz vor 1300 annehmen. Im Westen entsteht die Neustadt, die bereits 1307 genannt wird und deren Bewohner 1325 vom Landgrafen die gleichen Rechte erhalten wie die Bewohner der älteren Marktsiedlung. Aber schon 1330 liegt der"vicus Santgasse“ nextra muros oppidi“ außerhalb der Stadtmauer, so daß diese Neustadt- nicht identisch mit der heu- tigen Straße Neustadt- wohl der Bezirk ist, der zwischen der älte- sten Marktumwehrung und der Stadt mauer inzwischen besiedelt worden war, nämlich die jetzige Marktstraße. Ursprünglich hatte die Stadt nur das Südtor, das nach Selters und das Nordtor, das zum Wiesecker Wald und in Richtung Marburg-Kassel führte; nun kommt mit der Neustadt auch das dritte Tor hinzu, das den Weg zur Lahn und hin- über ins"Kroppacher“ Feld auf der rechten Lahnseite öffnete. Aber auch die stärkere Befestigung kann es nicht hindern, daß Gießen wäh- rend neuer schwerer Auseinandersetzungen zwischen Mainz und Hessen im September 1327 nach längerer Belagerung von den Truppen des Erzbischofs Mathias eingenommen wurde. Es spricht für die positive Einstellung der Gießener Bürger zu ihrem Landesherren, daß sich die Einwohnerschaft bald gegen die Mainzer Besatzung erhob und sie aus der Stadt vertrieb. Freilich soll nicht verschwiegen werden, daß die 61 Besatzungssoldaten- wie die Chronik Winckelmanns überliefert- nicht gerade sehr maßvoll mit der Bevölkerung umgingen. War durch den Sieg des Landgrafen 1328 bei Wetzlar und den folgenden Friedens- schluß von 1329 die Gefahr auch zunächst gebannt, so hatten doch die verlustreichen Kämpfe dazu geführt, daß die Landgrafschaft in erheb-— liche finanzielle Bedrängnis geriet. Dieser Umstand stellte auch noch einmal die Zugehörigkeit Gießens zu Hessen in Frage. Schon bald nach dem vorläufigen Frieden mit Mainz finden wir unsere Stadt verpfändet an die Herren von Falkenstein; diese Pfandschaft ging nach 30jähriger Dauer 1364 je zur Hälfte an Graf Johann von Nassau-Weilburg und Landgraf Heinrich II. von Hessen über. Damit gerät Gießen in den Machtbereich einer dritten bedeutenden territorialen Kraft im west-— hessischen Raum, der Nassauer Grafen, die seit 1328 die Merenberger Erbschaft angetreten hatten und damit als Besitzer des Gleiberger Landes unmittelbarer Grenznachbar unserer Stadt geworden waren. Noch heute heißen Fluren in der Nähe des Umspannwerkes"Kcker an der Weilburger Grenze“, und mancher, der das liest, mag sich er-— staunt nach dem Ursprung dieser Benennung fragen. Als Erbe der Gleibergisch/ Merenberger Rechte legte sich Nassau in bedenklicher Weise rings um Gießen fest, da es ja nunmehr Lehensherr der Gerich- te Kirchberg/Lollar, Treis und Londorf, Vogtherr des Schiffenbergs sowie Mitbesitzer des Hüttenbergs geworden war. Teile des Wiesecker Waldes, die Badenburg, der"Fernewaldu, Dörfer wie Annerod, Hausen und seit 1396 auch Großen-Linden finden sich in gemeinsamem Besitz von Nassau und Hessen. Daneben war die starke Burg Staufenberg- mit ihrem Streubesitz in der Markgenossenschaft Altenstruth am Ostrand des Hangelsteins-— in Ziegenhainer Besitz. Gießen als südlicher Vorposten Hessens also von feindlichem"Auslandu umgeben, ohne unmittelbare Verbindung zum Marburger und Kasseler Landgrafengebiet. Eine ebenso aussichtslose Lage für unsere Stadt und ihren Landesherren als die wenige Jahr-— zehnte zuvor. Aber waren es gegen Mainz die Waffen, so sind es diesmal zarte Ban-— de, die Gießen für Hessen erhalten."Bella gerant alii; tu felix Hassia nube“ könnte man in Abwandlung eines berühmt gewordenen Satzes über die habsburgische Heiratspolitik des ausgehenden Mittelalters sa- gen. 12 000 Pf Heller gibt Graf Jochann von Nassau/Weilburg als Mit- gift seiner Tochter für ihre Ehe mit dem hessischen Landgrafen Her— mann, und das Pfand dafür ist die halbe Stadt Gießen; die andere Hälfte aber gibt der Landgraf Heinrich II. seiner künftigen Schwieger- tochter 1367 als Brautgeschenk. So ist Gießen der hessischen Gebiets- hoheit ganz zurückgewonnen. Aber weitere, nicht minder schwere Gefahren lassen nicht lange auf sich warten: Zu Beginn der 70er Jahre des 14. Jahrhunderts 62 schließt sich die überwiegende Zahl des hessischen Adels unter Füh- rung des Grafen von Ziegenhain zum Ritterbund der"Sternert zusam- men und beginnt einen auch von äußeren Feinden Hessens unterstütz-— ten Aufstand gegen die Landgrafschaft, der das Ziel verfolgt, die lä- stige, ihre Unabhängigkeit bedrohende Herrschaft der Landgrafen zu brechen. In dieser bedrohlichen Lage, die durch seine militärischen Mißerfolge im niederhessischen Raum noch verschärft wurde, stützte sich der hessische Landgraf allein auf die Treue seiner oberhessischen Städte, und vor allem Gießen gab seiner Herrschaft finanziellen und ideellen Rückhalt. Diesmal rettet politisch-diplomatisches Geschick den Landgrafen vor schlimmeren Folgen: Er schließt mit den Markgrafen von Meißen 1373 eine Erbverbrüderung und erreicht beim deutschen Kaiser Karl IV. die Erhebung der gesamten Landgrafschaft zu einem reichslehnbaren Für- stentum, was seine Stellung wesentlich festigt. Wenig später rebellieren sogar die niederhessischen Städte gegen Steuerforderungen Landgraf Hermanns, und ein anderer Ritterbund, der von der lalten Minne“, diesmal unter Führung des Nassauer Gra-— fen, macht ihm im Süden seines Landes schwer zu schaffen. Auch die Solmser Grafen und die Reichsstadt Wetzlar stellen sich zeitweise ge- gen ihn. Wieder steht Gießen neben anderen oberhessischen Städten treu auf seiner Seite, und mit diesem Rückhalt ist es ihm möglich, aus der Krise ohne Einbußen hervorzugehen. Vorgänge, wie sie uns episodenhaft in Riehls"Der stumme Ratsherr“ entgegentreten. Plastischer und charakteristischer aber ist, was Justi in seinen"Hessi- schen Denkwürdigkeiten“ überliefert hat: Der Gießener Bürger Eckard Holzschuher hört- in einem Baum versteckt auf dem Feld— von dem Pplan einiger Ritter von der"alten Minne“, den Landgrafen zu töten. Er warnt seinen Herrn und rettet ihm das Leben. Zum Dank dafür befreit der Landgraf Haus und Hofstatt des Eckard in Gießen für ewige Zeit von allen Abgaben. Ein Einzelfall oder ein eindrucksvoller Beweis für die innere Haltung der Bürgerschaft zu ihrem Stadtherren? Es mag schwer zu entscheiden sein für uns, und doch darf bei einer Würdigung alles dessen, was uns die Beziehungen Gießens zu Hessen im späten Mittelalter in Urkunden und Akten verdeutlicht, geschlossen werden, daß seit dem Übergang Gießens an Hessen eine Gemeinsam- keit entstanden war, die nicht zuletzt ihre Ursache in einem wechsel- seitigen Geben und Nehmen hatte. Die Stadt aber weitet inzwischen ihren ursprünglich so eng begrenzten Lebensraum aus; sie schafft sich neue Siedel- und Anbaumöglichkei- ten. Große Flächen in der Lahn- und Wiesecktalaue werden trocken- gelegt, die zahlreichen kleinen Bäche und Rinnsale reguliert und zu— sammengefaßt. Gießen wird anziehender für die engere und weitere Nachbarschaft; Kaufleute und Händler zieht es in stärkerem Maße in 63 den Marktbereich, zu dem inzwischen längst die festen Verbindungs— wege von den Fernstraßen der Umgebung führen. Der Stadtherr sah den Zuzug nicht ungern, vielleicht hat er ihn auch begünstigt oder gar erzwungen, denn eine feste Stadt braucht viele Hände zum Auf- und Ausbau, zur Versorgung und Verteidigung. Bauern aus Nachbardörfern lockte nicht nur die ufreie“ Stadtluft; sie erkannten bald, daß man seine Acker auch von der Stadt aus weiter bearbeiten konnte, und so wurden ganze Dorfplätze verlassen, und ihre Feldfluren gingen in der Stadtgemarkung auf. In bestimmten Quartieren siedelte man sich an und setzte dort die alte dörfliche Gemeinschaft fort. Auf diese Weise sind Kroppach im W., Läufertsrod im NW., Achstadt und Didolshausen im N., früh schon Ursenheim im O. und zuletzt das große Selters im S. in die Stadt aufgenommen worden, so wuchs die Gemarkung zu einer Größe, wie sie vergleichbare Städte nicht hatten. Das mag auch der Grund gewesen sein, warum Kaufmannsstand und Handwerkerschaft, Märkte und Zünfte nie überörtliche Bedeutung hat-— ten wie etwa in Alsfeld, Grünberg, Friedberg oder Wetzlar. Der Ackerbürger blieb das Charakteristikum unserer Stadt, und noch bis weit ins 19. Jahrhundert behielt der studentische Ausspruch seine Gül-— tigkeit:“Wenn alle Bauern auf den Feldern sind, ist kein Bürger mehr in der Stadt.“ Wald, Weide und Ackerfeld waren der Reichtum der Stadt und bildeten die Lebensgrundlage ihrer Bewohner. Ohne Unter- schied trieben alle, auch später die professoren, ihr Vieh auf die Allmendweide, die den Berechtigten gemeinsam zur Nutzung zugänglich war. Der Reichtum freilich hielt sich relativ in engen Grenzen; wohl- habende Patrizierfamilien haben sich nicht entwickeln können; die Häuser blieben klein und schmalbrüstig, künstlerischer Schmuck, ausla- dende Verzierungen waren die Ausnahme. Und doch ist uns aus dieser Zeit das Leibsche Haus bewahrt geblieben, das der hochverdiente Ne- stor hessischer Kunsthistorie, der heute unter uns weilende S8sjährige Professor Rauch, zu den ältesten gotischen Fachwerkhäusern Deutsch- lands zählt und dessen Bauzeit wohl für die erste Hälfte des 14. Jahr- hunderts angesetzt werden kann. Mit diesem und anderen Burgmannen- und Bürgerhäusern breitete sich das Fachwerk auch in Gießen weiter aus. Neben das Spital an der Maigasse tritt weit vor der Stadt das Siechhaus an der Frankfurter Straße, dort, wo heute die Wieseck im Flußbett des alten Siechbaches fließt. Zu den ursprünglichen Toren der Stadt, dem Tor nach Selters und dem nach Marburg, kam das Neustädter Tor im 14. Jahrhundert und mit dem Ausgreifen der Stadt nach Osten auch das Neuweger Tor hinzu, das vor allem dem Verkehr zu Wald und Weide offenstand. Doch lagen die Tore damals noch weit hinter dem heutigen Anlagenring zurück. So blieben Grenzen, doch nicht nur in der baulichen Ausdehnung und der Bevölkerungszahl. Wir müssen sie auch sehen, wollen wir das Bild unserer Stadt nicht verzeichnen. Gießen konnte keine bauliche 64 Pracht entfalten, dazu fehlte ihm der Charakter einer ständigen Resi- denz und auch die Berührung mit der großen Welt der Kunst. Es fehl- te der Stadt auch das religiöse Zentrum, die eigene große Kirche; ja nicht einmal eine klosterähnliche Niederlassung hat ihren Platz inner— halb der engen Mauern gefunden. Lediglich gegen Ende des Mittelal- ters werden geistliche und weltliche Bruderschaften urkundlich er-— wähnt, die sich aber in erster Linie der Krankenpflege verschrieben hatten. Erst um die Wende zum 16. Jahrhundert wird Gießen eigen- ständige, von der ehemaligen Mutterkirche in Selters unabhängige Pfarrei. Patron der dem hl. Pankratius geweihten Kirche war der Landgraf. Unsere Stadt konnte sich deshalb im 15. Jahrhundert in Ruhe und Ge- lassenheit unter landgräflichem Schutz weiterentwickeln, weil seit 1427 der Existenzkampf Hessens mit Mainz endgültig siegreich bestan- den war. 1450 wird die Grafschaft Ziegenhain hessisch; dies bedeutete das Zusammenwachsen der bisher getrennten Landesteile in Nieder- und Oberhessen; für Gießen sperrte der Staufenberger Riegel nicht mehr den Weg nach Marburg. 1479 fällt auch die weit ausgedehnte Grafschaft Katzenelnbogen- wiederum durch Heirat- der Landgraf- schaft Hessen zu, die damit eine machtvolle Position an Rhein und Main im heutigen Südhessen erwirbt. Allerdings blieb diese Katzen- elnboger Erbschaft nicht unbestritten, denn das Nassauer Grafenhaus erhob ebenfalls nicht unberechtigte Ansprüche. In dem nun folgenden Katzenelnbogener Erbfolgestreit, der sich bis zum Jahre 1557 hinzog, wurde noch einmal die besondere strategische Bedeutung und der wirtschaftliche Wert Gießens für die Landgrafschaft augenfällig. Dies zeigte sich u. a. darin, daß die Stadt gegen Ende des 15. Jahrhunderts mehrfach für Schuldverschreibungen der Landgrafen Bürgschaft gelei- stet hatte, so 1470 schon und wieder 1489 für eine erhebliche Sum- me. Bereits 1446 war der Katzenelnbogener Erbtochter Anna bei ih- rem Verlöbnis mit Landgraf Heinrich III. ein Vermächtnis auf die Stadt Gießen gegeben worden. Als Dank für die vielfältige Treue der Stadt und in der Absicht, ihre wirtschaftliche Lage zu festigen und zu bessern, schenkte ihr der Landgraf 1498 einen großen Teil seines Hangelsteinwaldes zu freiem Eigentum. Ein derart großzügiges landesherrliches Geschenk war für jene Zeit ungewöhnlich und einmalig, und dies ist nur so zu erklären, daß der Landgraf ganz bewußt seine Stadt förderte, die in schwerer Zeit zu den wenigen festen Plätzen zählte, auf die er sich in diesem südlichen Grenzbereich seines zerrissenen Landes stützen konnte. Vier Jahre später erwirbt die Stadt mit Erlaubnis des Landgrafen auch den Steltzenmorgenwald- oder, wie der Volksmund sagt, den Stolzenmor- gen- jenen seit 30 Jahren verschwundenen schönen Waldbezirk, der sich vom ehemaligen Flughafen bis vor die Gemarkungsgrenze nach Rödgen hinzog. Glücklicherweise blieb die Stadt in jenen Jahrzehnten 65 von kriegerischen Ereignissen und Drangsalen weitgehend verschont, obwohl der Landgraf rund um die Stadt, besonders im Westen gegen Nassau und im Süden gegen den Wetterauer Grafenverein, alle Hände voll zu tun hatte. Diese vielfältigen wirtschaftlichen und politisch-militärischen Ver- flechtungen und das geschilderte gute Einvernehmen zwischen der Landgrafschaft und unserer Stadt haben natürlich auch ihren Einfluß auf die innere Verwaltung und Verfassung Gießens gehabt. Die reiche Ausstattung an Waldbesitz wie die Vergrößerung der Feldfluren durch das Aufgehen benachbarter Dörfer ließen die Gießener weder auf den Gedanken kommen, außerhalb ihrer Gemarkung— wie es viele andere Städte taten- grundherrliche Rechte anzustreben, noch den Versuch zu machen, sich der wiurisdictiouõ des Landgrafen als"dominus terrae“ zu entziehen. Man akzeptierte seine obrigkeitlichen Rechte, vor allem die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, sowie das Steuerrecht, ver- mochte aber gleichzeitig eine von der landesherrlichen Verwaltung weitgehend unabhängige Selbstverwaltung zu erreichen. Es waren die Zeiten schwerster Bedrängnis der Landgrafschaft in ihren Kämpfen mit Mainz und den Ritterbünden im 14. Jahrhundert, in denen der Stadtherr die ihn unterstützenden Städte mehr oder weniger freiwillig mit größeren Freiheiten ausgestattet hat. Seit dieser Zeit hat sich Gießen seine Rechte immer wieder gelegentlich vom Landgrafen be- stätigen lassen; auf diese Weise ist uns einiges aus der Verfassung unserer Stadt in jener Frühzeit ihrer Geschichte überliefert. So tritt um 1450 erstmals der Bürgermeister neben den landgräflichen Schultheiß oder Amtmann als leitenden Beamten des Stadtherrn, und das Schöffenkolleg wird zum Rat der Stadt, neben dem die Burgman- nen des Landgrafen nun ihre eigene Vertretung haben. Landgraf Her- mann gibt nach glücklich überstandenen Kämpfen gegen die Ritter- bünde seiner Stadt im Jahre 1400 das Recht, für ihre Forderungen zu pfänden, und verordnet die"Vier aus der Gemeinde“ als Aufsichtsper- sonen dem Schöffenrat bei. Sie bestimmen aus ihren Reihen einen Unterbürgermeister, wie es die erweiterte Ratsordnung von 1430 vor- sieht. Vermutlich wurden damals wie allenthalben in den Städten die Zünfte aktiv und verlangten die Gleichstellung mit den alten vorherr- schenden Familien, den bis dahin allein"Ratsfähigen“. Damit bildet sich eine Art Zweikammersystem heraus. Doch jene schweren Ausein-— andersetzungen, wie sie uns aus anderen Städten, etwa aus Wetzlar, bekannt sind, sind in unserer Stadt dank der Autorität des Land- grafen nicht vorgefallen. Die leitenden Positionen der Stadt werden zwar bald doppelt besetzt, im allgemeinen mit einem Rats- und einem Zunftmitglied; bedeutende Vorrechte aber sind den Burgmannen und den Beamten des Landgrafen vorbehalten. Sie bleiben trotz aller Zugeständnisse an die Bürgerschaft 66 letztlich die entscheidende Gerichts- und Verwaltungsinstanz, wie es etwa auch die landgräfliche Gerichts- und Polizeiverordnung von 1455 zeigt. Wer von Demokratie in der spätmittelalterlichen Stadt spricht, verkennt das soziologische Gefüge und die Lebensordnungen einer lan-— desherrlichen Stadt in jener Zeit. Es ist allenfalls eine Demokratie für Privilegierte. Es gibt nicht gleiche Rechte und Pflichten, sondern die Bevölkerung scheidet sich streng in die contributionsfreien land- gräflichen Vasallen und Beamten, die vollberechtigten Bürger, die halbberechtigten Beisassen und die Fremden. Ubergänge von einer zur anderen Gruppe sind selten und nur unter Schwierigkeiten zu errei- chen. Und doch bleibt der Bürgerschaft ein nicht unbedeutender Spielraum der Selbstverwaltung, den sie nach besten Kräften wahrnimmt. Sie zahlt zwar dem Landgrafen die von den Ständen unter Mitwirkung der Städte festgesetzte Steuer, aber sie bekommt das Recht, die Gesamt- steuersumme nach ihrem Gutdünken auf die einzelnen Einwohner zu verteilen. An der Märkerverfassung des großen Stadtwaldes ist sie zu gleichen Teilen berechtigt, und erst dem absolutistischen Staat des 18. Jahrhunderts bleibt es vorbehalten, der Stadt dieses Recht wie viele andere zu nehmen. Die Zünfte, in Gießen besonders die Wollen— weber, die Leinen- und Tuchmacher, die Färber, Walker(Wolkengasse) und Lohgerber(Löwengasse), gaben sich ihre vom Landgrafen sanktio- nierten strengen Zunftordnungen und wohnten meist in besonderen Gassen. Die Händler und Kaufleute hielten ihre Märkte, deren erste Verleihung durch die Herrschaft uns aus dem Jahre 1442 überliefert ist, die aber auf Grund des Charakters unserer Stadt sicher sehr viel älter sind. Die Bürgerschaft nimmt zu; immer neue schmucke Fachwerkhäusr entstehen, teilweise weit vor den zu eng gewordenen Mauern. Eine größere Kirche tritt gegen Ende des 15. Jahrhunderts an die Stelle der alten, St. Pankratius geweihten Kapelle, und um die Mitte des 15. Jahrhunderts wird auch das 1944 zerstörte Rathaus gebaut, das Symbol einer begrenzten Selbstverwaltung war. Die leider im zweiten Welt- krieg verlorenen Zinsbücher des Jahres 1495 lassen vermuten, daß es ungefähr 1500 Menschen waren, die in unserer Stadt wohnten, als die Landgrafschaft Hessen in das 16. Jahrhundert eintrat, das ihr bedeu- tendstes werden sollte. Kehren wir nun noch einmal von der Stadtgeschichte zur Landesge- schichte zurück. Um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert sah es wenig verheißungsvoll für die Landgrafschaft aus,. Kaum war das Land nach 40jähriger Trennung in Nieder- und Oberhessen wieder unter ei- nem Herrscher vereinigt, da schien der Mannesstamm des hessischen Hauses auszusterben, und die potentiellen Nachfolger standen bereit. 67 Wieder war es- wie 250 Jahre zuvor Sophie von Brabant- eine Frau, die Landgräfin Anna, die mit Geschick und Tatkraft ihrem minderjäh-— rigen, körperlich schwächlichen Sohn Philipp das Erbe sicherte gegen die Widerstände einer Regentschaft, hinter der natürlich auf Grund der im Jahre 1373 geschlossenen Erbverbrüderung das sächsische Für-— stenhaus stand. Erneut erleben wir, wie sich die Bürgerschaft Gießens 1514 hinter ihre Stadtherrin stellt und die der Regentschaft zuneigen- den Beamten der Stadt zum Gehorsam zwingt. Der Amtmann des Am-— tes Gießen Balthasar Schrautenbach und der Gießener Burgmann Kon- rad von Elkerhausen leisteten dabei wertvolle Dienste. Als im Jahre 1518 Franz von Sickingen mit Götz von Berlichingen die hessischen Lande um Darmstadt verwüstete und auf Nordhessen vorzu— stoßen im Begriff stand, hielt sich der knapp 14jährige junge Landgraf Philipp, den seine Mutter gerade hatte für volljährig erklären lassen, vom 12. bis 29. September in seinem Schloß in Gießen auf, wo damals auch der Landtag versammelt war. Der Angriff der Ritter konnte ab- gewendet werden. Wenige Jahre später gelingt es Philipp, den Anfän- gen des Bauernkrieges in Hessen zu wehren; auch in Gießen kam es um die Jahreswende 1525/26 zu vorübergehenden Unruhen, die sich zwar gegen die Burgmannen und landgräflichen Beamten richteten, aber doch wohl mehr religiöse als soziale Ursachen hatten. Emporgetragen von den Wogen der Reformation wird Philipp, dem die Geschichte den Namen der Großmütige gegeben hat, als Landesherr eines zentral gelegenen, nunmehr geschlossenen Territoriums einer der mächtigsten Fürsten seiner Zeit. Im Blick auf die drohenden und- wie er vorhersah- unvermeidbaren religiösen Auseinandersetzungen baute er die Militärmacht seines Lan- des aus und machte zwischen 1530 und 1533 unter großem Aufwand Gießen zu einer der stärksten Festungen und Waffenplätze des Landes. Weit hinaus wurden die Wälle und Gräben, die vier bekannten Stadtto- re vorverlegt, alle bis dahin vor den alten Mauern angesiedelten Häu- ser einbeziehend. Die Wieseck wurde um die Stadt herumgeleitet und erhielt ihr heutiges Bett. Die letzten Bewohner des Dorfes Selters mußten in die Stadt ziehen, ihr Gotteshaus, St. Peter geweiht, bis da- hin Mutterkirche für Gießen, wurde niedergerissen und in die Stadt eine starke Besatzung verlegt.- Die Reformation hielt ihren Einzug, und 1532 wird der erste protestantische Pfarrer in Gießen eingeführt. Im Nordosten des so erweiterten Stadtgebietes schafft sich der Land- graf eine eigene kleine Residenz, in der er sich zu gewissen Zeiten aufhalten konnte. Ihr bedeutendstes Bauwerk, das Neue Schloß, errich- tet 1533- 37 als eines der Kleinode hessischer Fachwerkkunst, hat eine glückliche Fügung im 2. Weltkrieg vor der Zerstörung bewahrt. So war der Aufschwung unserer Stadt unverkennbar; die Einwohnerzahl stieg mit etwa 2800 auf fast das Doppelte, ungerechnet die Soldaten und ihr Anhang, deren Zahl zeitweise nicht geringer war. Es schien für 68 Hessen und in ihm für das so günstig gelegene Gießen eine hoffnungs- volle Zeit anzubrechen. Da scheiterte der mit so großen Fähigkeiten ausgestattete Landesfürst an den Schwierigkeiten und Fehleinschätzungen seiner überregionalen Politik, die er nicht zuletzt durch sein Versagen in der persönlichen Sphäre selbst mit herbeigeführt hatte. Seine Niederlage im Schmalkal- dischen Kriege hatte das Schleifen der gerade erst aufgeführten Gie- ßBener Festungswerke durch den auf kaiserlicher Seite stehenden Gra- fen Reinhard zu Solms-Lich zur Folge. Das ganze Land- ausgeblutet und finanziell zerrüttet- schien dem Untergang nahe, und auch unsere Stadt lag schwer darnieder. Die Launen internationaler Hof- und Kabinettspolitik aber befreiten Phi- lipp überraschend aus kaiserlicher Gefangenschaft und gaben ihm 1552 noch einmal die Chance, sein Werk im religiösen und politischen Be— reich fortzuführen. Aber trotz des Augsburger Religionsfriedens von 1555 und des gelungenen Ausgleichs mit Nassau im Katzenelnbogener Erbfolgestreit 1557 mißlingen ihm seine weitergreifenden Pläne. Auf religiösem Gebiet ist er machtlos gegenüber den immer stärker um sich greifenden Lehrstreitigkeiten innerhalb des Protestantismus, zumal er selbst an Vertrauen verloren hatte; auf politischem Gebiet hat er durch sein unkluges Testament sein Lebenswerk, die einige, mächtige Landgrafschaft, eigenhändig zerstört. In seinen letzten Lebensjahren hat er allerdings noch den Wiederauf- bau der Festung Gießen befohlen, die von 1560 bis 1564 stärker als zuvor ausgebaut wurde. Es spricht für die besondere Vorliebe und Fürsorge Philipps für seine Festungsstadt, daß alle von ihm erlassenen Forst- und Holzordnungen mit ihren strengen Bestimmungen die alt- hergebrachte Märkerverfassung des Gießener Stadtwaldes nicht anta- steten. Bei seinem Tode 1567 erfolgte die Teilung des Landes in vier recht unterschiedliche Teilgrafschaften unter seine vier ehelichen Söhne. Gießen kam dabei zur Landgrafschaft Hessen-Marburg. Die rund 40 Jahre, die Gießen unter dem Landgrafen Ludwig IV. von Mar- burg verbrachte, waren noch einmal eine relativ ruhige Zeit für die Stadt vor ihrem Abstieg in Armut, Not und politische Unfreiheit. Der Marburger Landgraf sah die Bedeutung Gießens für seine kleine Herr- schaft in ihrem Charakter als Garnisons- und Festungsstadt und ließ ihre Werke noch verstärken. 1586-90 errichtete er neben dem Neuen Schloß den prachtvollen, 80 m langen Renaissancebau des Zeughauses. Es war das mächtigste Gebäude unserer alten Stadt und ist dank der Energie einiger einsichtsvoller Männer in fast gleichem Stil nach der Zerstörung von 1944 wieder aufgebaut worden. Die Stellung Gießens im südlichen Teil der kleinen Landgrafschaft Marburg wurde nicht unwesentlich gestärkt durch den Teilungsvertrag mit Nassau von 1585, durch den das Gericht Kirchberg/Lollar die 69 Stadt Großen-Linden sowie die Dörfer Heuchelheim, Rodheim und Fellingshausen zu Hessen kamen. Aber als Landgraf Ludwig IV. 1604 kinderlos starb, waren alle Ansätze für einen Ausbau des kleinen Ter- ritoriums beendet. Sein Testament verfügte die Teilung seines Herr-— schaftsgebietes zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Der südliche Bezirk um Gießen fiel damals an Hessen-Darmstadt, Marburg und Umgebung aber an Hessen-Kassel. Nun begann zum großen Verhängnis für das ganze Hessenland und nicht zuletzt auch für unsere Stadt der fast 50jährige Streit um die-— ses Marburger Erbe zwischen den Landgrafschaften von Hessen-Darm- stadt und Hessen-Kassel, die sich über die Teilung des Landes Hes- sen-Marburg nicht auf die Dauer einigen konnten. Heftiger wurde die- ser Streit, nachdem der Kasseler Landgraf zum Calvinismus übergetre-— ten war, seine Verbesserungspunkten im kirchlichen Bereich einführte und nach dem bekannten Grundsatz õcuius regio eius religiou auch seine neuen Marburger Untertanen zu diesem Glauben zwingen wollte. Gerade das aber hatte der kinderlos verstorbene Marburger Landgraf Ludwig IV. seinen lutherischen Landeskindern im Marburger Land durch testamentarische Bestimmung ersparen wollen. Der Darmstädter Landgraf Ludwig fühlte sich natürlich als Sachwalter der Lehre Lu— thers und forderte nun ganz Oberhessen für sich. Er nahm die wegen ihres Glaubens vertriebenen Marburger Professoren in Gießen auf, gründete dort 1605 unser heutiges Landgraf-Ludwig-Gymnasium, aus dem schließlich, als ein Ende des Streits nicht mehr abzusehen war, 1607 die Gießener Ludwigs-Universität hervorging, deren Gründung vom deutschen Kaiser Rudolf II. privilegiert wurde. Wit der Universitätsgründung war für Gießen eine Fackel entzündet worden, deren Licht unsere Stadt auch durch die nun folgenden dun- kleren Zeiten getragen hat. Der Landgraf stattete die Universität aus seinem Eigentum reich aus; schon 1609 konnte in einem Teil des Schloßparks der Botanische Garten angelegt werden, einer der ältesten in Deutschland. Am Brandplatz, zwischen dem Alten und Neuen Schloß, entstand 1611 das erste Kollegiengebäude mit seiner charakte- ristischen Sternwarte, die auf den alten Stichen von Gießen wie ein Turm herausragt. Stets betrachteten die Darmstädter Landesfürsten ihre einzige Universität als Lieblingskind; von den Brosamen, die von der Hohen Schule Tisch fielen, profitierte auch immer ein wenig die bürgerliche Stadt. Ihr geistiges Leben wurde bis auf den heutigen Tag maßgeblich von dem mitbestimmt, was Professoren und Studenten aus— strahlten. Mit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges wird die Universität- nur ein Jahrzehnt nach ihrer Gründung- infolge einer neuen politi- schen Konstellation innerhalb Hessens noch einmal für ein Vierteljahr- hundert der Stadt Gießen entzogen und nach Marburg zurückverlegt. 70 Der grausame Krieg, vor allem seine drei letzten Jahre, in dem sich die beiden hessischen Landgrafschaften im sogenannten"Hessenkrieg“ auseinandersetzten, bedrohte die Existenz unserer Stadt ebenso, wie mehrere schwere Pestepidemien ihre Bevölkerung dezimierten. Doch bleibt ihr dank der Festungswerke erspart, was die Burgen Gleiberg und Staufenberg damals erleiden müssen: die völlige Zerstörung. Im Westfälischen Frieden kommt Gießen 1648 endgültig an Hessen-Darm- stadt, nunmehr als nördlicher Vorposten dieses Landesteils, und 1650 erhält die Stadt nach erheblichen Bemühungen auch ihre Universität zurück. Hier nun lassen Sie mich die notwendige Zäsur machen, weil damit zwar nicht eigentlich die hessische Periode dieser Stadt zu Ende geht, aber doch ein tief einschneidender, besonderer Abschnitt ihrer Ge-— schichte in einem neuen, auf Grund der Zeitverhältnisse anders gear- teten Staatswesen beginnt, dem eine eigene Betrachtung gewidmet sein müßte. Die Herausbildung des absolutistischen Fürstenstaates, besonders aus-— geprägt auch in Hessen-Darmstadt, bringt unserer Stadt den Verlust ihres Charakters als eigenes politisches Gemeinwesen. Ihre Privilegien der Selbstverwaltung, wie sie sich im Mittelalter herausgebildet hat- ten, gehen nach und nach verloren. Nicht nur die Befestigungswerke bewirken die unnatürliche Abschnürung vom umliegenden Land. Fortan bestimmen fürstliche Beamte die Ordnung in der Stadt, und der Lan-— desherr preßt sie auch finanziell je und dann gehörig aus. Die Bürger- schaft verliert ihr Selbstvertrauen, wird in sich unbeweglicher, der Gruppenegoismus wächst, und ein dem Landesherrn serviler Geist zieht ein. Die leitenden Ratsstellen werden von der Protektion weniger Fa- milien beherrscht, deren Eigennutz zu Mißwirtschaft und Verschuldung führt. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts, ja eigentlich erst nach 1870, als Hessen-Darmstadt ein Teil des von Bismarck gegründeten Deutschen Reiches wird, beginnt ein Wiederaufstieg unserer Stadt, der sich trotz der Rückschläge zweier Weltkriege bis heute fortgesetzt hat. Nach 1945 ist im hessischen Raum aus historisch gewachsenen Gebil- den ein neues Staatswesen entstanden, knapp drei Jahre eigenständig, und dann eingeordnet in den größeren Rahmen der Bundesrepublik, das im wesentlichen jene Gebiete umfaßt, die auch im 16. Jahrhundert hessisch waren, in der Zeit also, mit der wir unsere Betrachtungen im wesentlichen abschlossen. Gießen sieht sich in diesem Lande nicht mehr als südlicher oder nördlicher Grenzposten; es liegt im Zentrum, und diese günstige Lage gibt unserer Stadt in gegenwärtiger Zeit alle Aussicht auf eine hoffnungsvolle Zukunft. 71 (192ue A SImO dOA 2derSouν) 1 ueο 72 DAS GlIESSENER STADTARCHIV GESCHICHTE UND GEGENWART Aufsatz aus: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Neue Folge, 60. Band, Gießen 1975 1. Vorbemerkungen Es sind nun 10 Jahre vergangen, seit der Magistrat der Universitäts- stadt mir die Betreuung der städtischen Archivbestände übertragen hat. Nach einem Jahrzehnt nebenberuflicher Tätigkeit, die sich meist nicht in den 3- 4 wöchentlichen(Ppflichtstunden’ erschöpfte, scheint es geboten, über die geleistete Arbeit Rechenschaft zu geben. Zu schnellebig ist unsere Zeit geworden, so daß schon personelle oder räumliche Veränderungen, wie sie jederzeit eintreten können, wichtige Entwicklungen und Vorgänge vergessen lassen und damit der Nachwelt vorenthalten bleiben. Vor genau 75 Jahren hat Karl Ebel, der verdienstvolle Historiker und spätere Direktor der Universitäts-Bibliothek, im 7. Bd. der"Mitteilun- gen des Oberhessischen Geschichtsvereins“ neuer Folge(S. 99 ff.) ei- ne erste kursorische UÜbersicht über die Bestände des Gießener Stadt- archivs veröffentlicht und ist dabei vor allem auf die damals vorhan- denen 61 Pergamenturkunden ausführlich eingegangen. Seine Absicht (a. a. O., S. 100), weitere Einzelheiten über die Bestände des Archivs nach deren Ordnung folgen zu lassen, hat er leider nicht verwirklicht. In einer vorläufigen Mitteilung' über das Zinsregister der Stadt Gie- ßen aus dem Jahre 1495(a. a. O., S. 210 f.) lautet sein letzter Satz: ..., immerhin wird das Buch eine Lücke in der an Quellen so armen Geschichte unserer Vaterstadt auszufüllen geeignet sein. Wir hoffen, mit dem Abdrucke dieses Buches bald beginnen zu können“. Leider ist auch das nicht realisiert worden, doppelt bedauerlich, weil das er-— wähnte Zinsregister nicht mehr vorhanden ist. Arbeitsüberlastung und Krankheiten mögen der Grund dafür gewesen sein, daß Karl Ebel, der bis zu seinem Tode im Jahre 1933 für das Stadtarchiv verantwortlich war, diese Veröffentlichungen nicht zu Papier brachte und kein Be- standsverzeichnis erstellte. Auch über seine Arbeitsmethoden hat er uns selbst so gut wie nichts überliefert. Leben und Werk Karl Ebels sind zu bedeutend, um darüber zu rechten, was in seiner 36jährigen Tätigkeit als Stadtarchivar! mehr hätte aufgezeichnet werden können. Immerhin gab mir Ebels Versäumnis! den letzten Anstoß, sowohl die Archivgeschichte nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Quellen aufzuhellen, wie auch meine eigene bisherige Tätigkeit und Arbeits- methode darzustellen. 73 Das Jahr 1975 stellt aber noch in anderer Hinsicht einen Wendepunkt in der jüngsten Geschichte des Stadtarchivs und seiner äußeren Orga-— nisation dar. In Kürze können die neuen Räume im Kellergeschoß des für Stadt- und Landkreis Gießen gemeinsamen Gesundheitsamtes bezo— gen werden. Neben einem kleinen Büro wird vor allem das Benutzer- zimmer eine wesentliche Verbesserung gegenüber den bisherigen, sehr notdürftigen Verhältnissen sein. Außerdem kann in einem größeren Magazin eine Konzentration der wertvollen Archivalien erfolgen. Wenn ich in den rd. 10 Jahren seit der verantwortlichen UÜbernahme der Archivbestände der Stadt Gießen eigentlich weiter gekommen bin, als ich mir das anfänglich vorstellte, so ist das vor allem zwei glück- lichen Umständen zuzuschreiben: Einmal hatte ich von Anfang an die tatkräftige Unterstützung aller städtischen Dienststellen. In allen An- gelegenheiten, die das Archiv betrafen, fand ich Verständnis und Hil-— fe, so daß auch schwierige Situationen glücklich gemeistert werden konnten. Ich erwähne hier nur beispielhaft die großzügige materielle Hilfe bei der Restaurierung von beschädigten Urkunden und Akten, die Ermöglichung von Sicherungsverfilmung wertvoller Archivalien, die lau- fende Erhöhung der Etatbeträge für das Mobiliar(Stahlschränke etc.) und die beträchtlichen Geldmittel für den Ausbau der Archivbücherei. Stellvertretend für viele andere seien hier genannt: Oberbürgermeister Schneider- ein ständiger Gast im Archiv-, die Bürgermeister Kötter und Dockhorn, der Kämmerer Oßwald, die Hauptamtsleiter Mank und Arnold, die Herren Ziemer und Schäfer vom Rechnungsamt, Richtberg und Luh vom Rechnungsprüfungsamt, die Kulturreferenten Bitsch und Ertel, die Amtsleiter Minke, Pfaff, Schau, Wallbott und Weishaupt, Nöhl und Fernhomberg, die Herren Goldmann, Rüspeler und Roesler sowie die Damen Roth und Staudinger. Trotz aller materieller Hilfe aber wäre der derzeitige Stand nicht er- reicht worden ohne die selbstlose, gewissenhafte und fleißige Mitar- beit des pensionierten Obermedizinalrats Dr. Rath, der seit über 6 Jahren mir zur Seite steht und wesentlichen Anteil daran hat, daß sich die Archivbestände heute- gemessen an den dürftigen Unter- künften- in einem relativ guten Ordnungszustand befinden. Er hat vor allem mit der Erstellung der Karteien das Auffinden von Archivalien erleichtert. 2. Die Geschichte des Stadtarchivs bis 1964 Vier wichtige Daten markieren die älteste Geschichte der Stadt Gie- ken: Um 1150: Erste Ansiedlung im Wieseckdelta um die kleine Wasser- burg der Grafen v. Gleiberg Um 1250: Stadtgründung(1. Erwähnung als Stadt 1248) 1264/65: Gießen wird Stützpunkt der Landgrafen v. Hessen 74 1325: Alteste, im Stadtarchiv vorhandene Urkunde, nach der Landgraf Otto den Bürgern der Neustadt“ dieselben Rechte gewährt wie den Bürgern innerhalb der Stadt- mauern. Man darf annehmen, daß wichtige städtische Rechtstitel, Urkunden und Akten schon in der ältesten Zeit der Stadt aufbewahrt worden sind. Wie anders wäre es zu verstehen, daß jene oben erwähnte älte- ste Urkunde bis auf den heutigen Tag sich im Original erhalten hat. Die noch vorhandenen oder bis 1944 vorhanden gewesenen Urkunden und Handschriften des 15. Jahrhunderts deuten darauf hin, daß man von dieser Zeit an systematische Sammlungen der für die Stadt wich- tigen schriftlichen Unterlagen anlegte. Darüber kann auch nicht hin- wegtäuschen, daß die heutigen Bestände im wesentlichen und in rela-— tiv regelmäßiger Folge erst in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts be- ginnen. Es kann angenommen werden, daß die schweren Brände des 15. und 16. Jahrhunderts auch wertvolle ältere Archivalien vernichtet haben. Maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung der Stadt Gießen hatte die Regierungszeit Landgraf Philipps des Großmütigen, der mit dem Bau des Neuen Schlosses(1533- 39) und der Festung Gießen zu einem süd- lichen Eckpfeiler seines Territoriums machte. Aus der Geschichte an- derer hessischer Städte jener Zeit darf geschlossen werden, daß auch in Gießen eine straff geordnete Verwaltung eingerichtet wurde, die ein Archiv besaß. Sowohl die städtischen Rechnungen wie die Stadtratsprotokolle begin- nen in den 40er Jahren des 16. Jahrhunderts. Auch die ältesten Akten stammen aus dieser Zeit, während die Salbücher erst aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts vorhanden sind. Diese Bestände sind von hohem historischen Wert. Schon aus dem Jahre 1675 ist uns ein Repertorium überliefert, dem weitere aus dem 18. und 19. Jahrhundert folgen. Dieser glückliche Umstand setzt uns in die Lage, durch einen Vergleich mit dem heute vorhandenen Material Aufschluß darüber zu erhalten, was den Wirren der Zeit in den beiden letzten Jahrhunderten zum Opfer fiel. Die städtischen Akten berichten zum ersten Mal über das Archiv in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts, damals im Zusammenhang mit der Arbeit an einer Stadtchronik, die der Hofgerichtsrat Dr. Kraft im Auftrag des Localvereins für die Geschichte von Gießen“ federführend übernommen hatte. Als Vorsitzender dieses Vereins hatte Kraft zur gleichen Zeit die Erstellung von Urkundenbüchern der Stadt Gießen übernommen. Es sind die drei glücklicherweise erhalten geblie- benen handgeschriebenen Bände mit auf Gießen bezogenen Urkunden. Am 26.10.1866 berichtet Dr. Kraft, daß er im Stadtarchiv eine solche 75 Menge von Urkunden und Akten vorgefunden hätte, daß er seine Ar- beit an der Geschichte von Gießen unterbrechen müsse und aus die-— sem Material einen 2. Band des Urkundenbuches erstellen wolle. Er spricht in diesem Zusammenhang von der grenzenlosen Unordnung der städtischen Akten. Bei der Arbeit am Copialbuch! half ihm Adolf Hundeshagen, von dem am 3. November 1866 berichtet wird, daß er von der Stadt für 1032 Arbeitsstunden à 12 Kreuzer insgesamt 206 Gulden(fl) und 24 Kreuzer und für 204 1/2 beschriebene Bogen à 15 Kreuzer insgesamt 51 fl und 8 kr erhalten habe. Während der 1. Band des Gießener Urkundenbuches(handgeschrieben) dem Gemeindevorstand am 30. 1.1866 mit chronologischem Verzeichnis, Register und Nachträgen vorgelegt werden konnte, wurde der 2. Band von Dr. Kraft am 29. November 1867 übergeben. Er umfaßte 256 Ur- kunden auf 1 614 Seiten. Auch der 3. Band wurde daraufhin in Arbeit genommen. Dr. Kraft konnte leider nur den ersten Teil seiner Geschichte von Gießen(bis 1265) veröffentlichen. Er starb am 7.9.1874, wohl über dem zweiten Teil seiner Arbeit, denn in den Jahren 1876/77 wurde seitens der Stadt bei seinem Sohn angefragt, ob eine Fortsetzung des Werkes zu erwarten sei. Der Sohn wurde außerdem gebeten, das der Stadt gehörende Urkunden- und Aktenmaterial zurückzugeben und das eigene Material einer Person zur Verfügung zu stellen, die in der La— ge sei, die Arbeit an der Geschichte von Gießen fortzusetzen. Auf ei- ne erneute Anfrage der Stadt hat der Sohn von Dr. Kraft endlich 1879 das nunmehr dreibändige Urkundenbuch der Stadt zurückgegeben. Inzwischen war im Juni 1878 der"Oberhessische Verein für Lokalge-— schichte“ neu gegründet worden. In seinem ersten“Jahresbericht“, Gießen 1879, S. 10, lesen wir, daß den Beständen des Vereins ein neueres Manuskript von Dr. F. Kraft zur Verfügung gestellt wurde, das die Geschichte von Gießen und Umgebung für die Zeit von 1265— 1328 umfaßt. Die vom Verein für die folgenden Jahre beabsichtigte Publikation dieser Arbeit ist nicht erfolgt, und auch das Manuskript blieb verschwunden. Für die folgenden Jahre dürfen wir eine enge Verbindung des neuen Geschichtsvereins mit den städtischen Archivbeständen annehmen, was vor allem aus einem Schreiben des damaligen ersten Vorsitzenden, Prof. Dr. Gareis, hervorgeht, das am 26.11.1879 an die Stadt gerichtet wurde. Danach habe der Verein 350 Abschriften(teilweise Regesten) von auf die Stadt und ihre Geschichte bezogenen Urkunden unter dem Vorbehalt des Eigentums der Stadtgemeinde an diesen Copien“ in Verwahrung genommen und würde dieselben jedermann zugänglich in dem von der Stadt zur Verfügung gestellten Raum im früheren Orts— gericht im alten Rathaus!, dem Archivraum des Vereins, der For— schung öffnen. 76 Die enge Verzahnung von Verein und Stadtarchiv blieb auch erhalten, nachdem sich am 22.11.1889 der Verein den Namen"Oberhessischer Geschichtsverein“ gab und seine Jahresberichte nunmehr Mitteilun- gen“ nannte. Zu dieser Zeit war der berühmte Archäologe und Kunst- historiker, der Restaurator von Wartburg und Gleiberg, Prof. Hugo v. Ritgen, Vorsitzender. Nach seinem Tod(1889) führten nacheinander Prof. v. d. Ropp, Prof. Höhlbaum, Bibliotheksdirektor Haupt und Prof. Buchner den Verein. Die aus diesen Jahren erhalten gebliebenen städtischen Archivakten geben uns davon Kenntnis, daß der Oberhessische Geschichtsverein am 24.6.1893 an die Stadt herantritt, man möge hanläßlich der bevorste- henden Ubersiedlung des Stadtarchivs in neue geeignete Räume“ einer Bitte nach Neuordnung und Inventarisierung der Bestände nachkommen. Mitglieder des Vereins hätten unter Leitung von Prof. v. d. Ropp schon seit Jahren das Archiv durchforscht, aber zu einer Inventarisierung sei es nicht gekommen. So biete man nun an, daß Prof. Buchner, Prof. Höhlbaum und Oberbibliothekar Haupt helfen könnten. Auf diesen An- trag hin beschloß die städtische Finanzdeputation, zu Lasten des Bud- gets 1894/95 600.- Mark für die Ordnung des Archivs aufzuwenden. Es ist uns überliefert, daß der später mit der Leitung des Stadtarchivs betraute Dr. Ebel am 4.7.1893 mit der Ordnungsarbeit begann; er er- hielt für den Monat Juli/August 35.- Mark, später am 1.12.1893 noch einmal 40.- Mark, so daß von dem Betrag von 600.- Mark nur insge- samt 75.- Mark verbraucht wurden. Die Akten und Rechnungsbücher sowie die sonstigen Archivalien der Stadt lagerten bis zum März 1894 im Keller der alten Bürgermeisterei. Kurze Zeit später wurden sie in ein Nebengebäude der alten Bürger- meisterei(Gartenstraße) gebracht, und Mitte März 1896 setzte Dr. Ebel, der inzwischen Kustos an der Universitäts-Bibliothek geworden war, die Inventarisierungsarbeit fort, die dann auch durch einen offi- ziellen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dez. 1896 unter Bereitstellung der notwendigen Sach- und Personalmittel abge- sichert wird. Im Etat 1895/96 werden für die Einrichtung des Stadtar- chivs 1200.- Mark bewilligt, und schon am 21.9.1895 meldet das Stadtbauamt, daß das 1Innere! des Archivs fertiggestellt ist. Im Haus- haltsjahr 1896/97 werden für Dr. Ebel 1200.- Mark vorgesehen. Am 31. Januar 1898 wird Dr. Ebel gebeten zu berichten, was er bisher im Archiv getan hat und was er im Etatjahr 1898/99 an Ordnungsarbeiten zu tun gedenkt. An Einzelheiten über die Archivarbeit in diesen letzten Jahren des 19. Jahrhunderts wird uns z. B. überliefert: Zur Umhüllung alter Akten werden 115 blaue Mappen im Format 25 X 40 cm bewilligt und bei Buchbindermeister Sann angeschafft. Am 2. August 1898 erwirbt Ebel einen Zunftbrief der Gießener Lei- neweber für 20.- Mark bei Kunsthändler Leib. 77 Im Jahre 1899 kauft er die Archivalien der Bäcker- und Metzgerin- nung für das Stadtarchiv(Preis bleibt ungenannt). An anderer Stelle heißt es in den Archivakten, daß die im Besitz des Gastwirts Grün, Neustadt, befindliche Zunftlade der in der 60er Jah- ren aufgelösten Metzgerzunft und gewisse noch vorhandene Zunftakten am 12. Okt. 1898 von Adolf Möhl an Dr. Ebel für das Stadtarchiv übergeben wurden; am 25. Dez. 1898 übergibt dann auch die Bäcker- zunft ihre letzten Bestände(Rechnungen von 1507- 1863) dem Ar- chiv. Ab 1. November 1898 wurde die Arbeitszeit Dr. Ebels im Stadtarchiv von wöchentlich drei auf zwei Nachmittage und seine Vergütung von 1 200.- auf 800.- Mark herabgesetzt. Es darf angenommen werden, daß Ebel selbst um diese Arbeitsentlastung gebeten hatte, da er in- zwischen in der Bibliothek fest angestellt worden war und die Ord- nungsarbeiten wohl auch gut vorangekommen waren. Jedenfalls wird uns überliefert, daß Ebel nach Aufforderung durch den Stadtrat am 12. April 1900 erneut über seine Arbeiten im Stadtarchiv berichtete und dabei in Aussicht stellte, daß die Ordnungsarbeiten bis zum 1. Oktober 1900 fertiggestellt sein würden. In demselben Bericht klagt Ebel über die Schwierigkeiten in der Ordnung der Abt. XV (Gemeindeangelegenheiten), vor allem auch deswegen, weil er immer wieder Akten und Einzelvorgänge aussortieren und woanders einordnen müsse. Auch der Raummangel machte ihm schon damals zu schaffen; es ist also- mindestens in bezug auf Archive-— nichts Neues. Er ver- spricht ferner, ein Repertorium anzulegen. Am 25. September 1900 dankt er der Stadt für das Vertrauen, das ihm entgegengebracht wur- de und stellt eine Benutzungsordnung in Aussicht. Ab 1. Oktober 1900 wird ihm die Verwaltung des Archivs gegen eine Vergütung von jähr- lich 500.- Mark übertragen. Uber seine im Stadtarchiv bis dahin geleistete Arbeit hat Ebel in dem bereits erwähnten Aufsatz(MOHG 7. Bd./1898) kurz berichtet. Danach waren vorhanden: 62 Pergamenturkunden(1325- 1726), ca. 130- 150 starke Aktenfaszikel, mehrere Hundert Rechnungsbücher(16.- 18. Jh.), eine Anzahl Gerichtsprotokollbücher, deren älteste in die letzte Hälfte des 16. Jahrhunderts zurückreichen. In einer Antwort auf eine Anfrage des Kreisamts vom 9. März 1904 nennt Ebel dieselben Archi- valien, dazu noch 2 Salbücher von 1628 und 1629 und mehrere Bücher (?) aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Hier handelt es sich wahr- scheinlich um Kontraktenprotokolle, Steuerregister, Bürgerlisten und Ratsprotokolle. Diese kursorischen Hinweise deuten darauf hin, daß Ebel seinen ur-— sprünglichen Plan, ein Repertorium zu erstellen oder Genaueres über den Inhalt der Akten(a.a. O., S. 100) aufzuzeichnen, nicht verwirklicht hat. Ein solches Verzeichnis ist auch bisher nicht aufgefunden worden. 78 Dagegen widmete sich Ebel einer sorgfältigen Aufbewahrung der städ- tischen Archivalien, kümmerte sich um deren Erhaltung und bemühte sich auch, die Bestände durch Ankäufe zu bereichern. Er selbst erhält im Jahre 1902 von dem damaligen Staatsarchivrat Dr. Küch in Mar-— burg"Unterricht im Zaponieren von Akten“(⸗= Uberziehen der Akten mit schützendem Zaponlack). Im September 1901 wurden 45 Bände alter, verwitterter’ Rechnungs- bücher von dem Gießener Buchbindermeister Sann renoviert, weil sie vermodert und zusammengeklebt“ waren. Nach seinen eigenen Angaben(MOHG, a. a. O., S. 99) richtet sich Ebel bei der Neuordnung der Archivbestände nach den Grundsätzen, die in dem Werk von Holtzinger:"Katechismus der Registratur- und Archiv- kunde“, Leipzig 1883, S. 166 ff., niedergelegt sind. Durch seine Tätigkeit bei der Universitäts-Bibliothek erwirkt er am 25. Febr. 1903 die Ubergabe folgender Archivalien an die Stadt Gie- ſen: 1. Zunftbrief der Goldschmiede-, Schlosser-, Hufschmiede- etc. Zunft v. 1627 2. Zunftbrief der Schreiner-, Bender-, Glaser- und Dreherzunft v. 1627 3. Zunftbrief der Eisenkrämer-, Sattler-, Kupferschmiede- etc. Zunft v. 1627 4. Renovierter Zunftbrief der Maurer-, Weißbinder- etc. Zunft v. 1745 5. Renovierter Zunftbrief der Schreiner-, Wagner-, Schlosser-Zunft v. 1770 6. Erneuerter Zunftbrief der Barbierer zu Gießen v. 1792 7. 12 Aktenstücke die Bäckerzunft betr. aus dem 17./18. Jahrhun- dert 8. Rechnung über die Armenklasse der Stadt Gießen 1784 9. 1 Faszikel verschiedener landgräflicher Verordnungen und Res-— kripte in gleichzeitigen Abschriften des Oberamts Gießen aus dem 18. Jahrhundert 10. Verordnung das neue Bürger-Reglement“ betr. v. 1755 11. 1 starker Faszikel enthaltend die Eingaben des cand.theol. Jug- hard, den"Gesundbrunnen“ auf dem Seltersberg betr. und die hieraus erwachsenen Akten 1736- 1761 Ebel veranlaßte die Stadtverwaltung, der Universitätsbibliothek ihren Dank für diese großzügige Schenkung auszusprechen; man darf hinzufü- gen, daß solche weitblickenden Anordnungen sehr sinnvoll sind und für unsere Zeit zur Nachahmung empfohlen werden können, denn Akten über den"Jughardsbrunnen“ oder Zunftakten der Gießener Barbiere sucht man mit Sicherheit zuerst im Stadtarchiv. 79 Als Ebel zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts mit den Ordnungsarbeiten im Stadtarchiv begann, lagerten die Bestände"in ei- nem Zustand völliger Unordnung“ in Räumen der alten Bürgermeisterei (früher Realschule) am Neuweger Tor, jenem Gebäude, das bis 1921 als Bürgermeisterei, dann bis zur Zerstörung 1944 noch als Stadtkasse diente. Auf dem Dachboden dieses Gebäudes fand Ebel noch eine gro— ſe Zahl wertvollster Archivalien unter Stapeln von Abfall und ausge- sonderter Akten aller Art. In der Sicherung dieser Bestände und sei- nem Bemühen um eine bessere Unterbringung hatte Ebel erfreulichen Erfolg: Vom März bis August 1906 bezog das Stadtarchiv neue Räume in der ehem. 1Dr. Weber'schen Hofraiteu in der Wetzsteingasse 43. Die bisherigen Unterkunft wurde als Ortsgericht benötigt. Als Ebel, der ein engagierter Vertreter der Bodenreformideen Damaschkes war, im Jahr 1905 Stadtverordneter geworden war, verzichtete er in einer Witteilung vom 15.11.1906 an die Verwaltung auf seine Vergütung als Leiter des Stadtarchivs mit Wirkung vom 1.4.1907. Gleichzeitig bat er um die Erhöhung der sachlichen Ausgaben von 100.- auf 200.- Mark jährlich. Im Wegweiser durch die Universitätsstadt Gießen“ aus dem Jahre 1907 wird auf den Seiten 115 und 135 kurz über das Stadtarchiv berichtet. Sprechstunden waren damals mittwochs zwischen 16 und 18 Uhr eingerichtet; weitergehende Benutzung von Akten wurde in der Universitätsbibliothek ermöglicht. Eine Benutzerordnung sorgte dafür, daß die Archivalien nicht wahllos ausgegeben wurden. So mußte im Jahre 1910 der Reallehrer Dr. Berger den Benutzerzweck angeben und in den Archivräumen arbeiten. Schon im August 1907 hatte Ebel darauf hingewiesen, daß die Archiv- räume in der Wetzsteingasse zwar trocken, aber nicht feuersicher sei- en. Jahrelang bemühte er sich um eine neue Unterkunft, ehe er im November 1913 in einen Raum der Oberrealschule in der Stephanstra- ße umziehen konnte, der eigens für das Archiv im Dachgeschoß herge- richtet worden war. Noch vor dem Ausbruch des 1. Weltkrieges wur- den dem Archiv für 160.- Mark ein Schrank und 2 Regale zugestan- den. Während des Weltkrieges wird die Arbeit im Stadtarchiv geruht haben; aus den Akten ist uns aus dieser Zeit nichts überliefert. Erst Anfang der 20er Jahre hören wir wieder mehr. Dr. Karl Ebel, der 1905 Stadtverordneter geworden war, im Jahre 1917 den Professorentitel erhielt und schließlich im Jahre 1921 Haupts Nachfolge als Direktor der Universitäts-Bibliothek antrat, hat augen- scheinlich die restlose Registrierung der Archivbestände nicht mehr weiter fördern können, denn am 7. April 1921 schaltet sich das Staatsarchiv in Darmstadt erstmals ein und fragt in Gießen an, wie weit es mit den Ordnungsarbeiten im Stadtarchiv stehe. Ebel antwor- tet, sie seien noch nicht beendet. Seit dem April 1921 ist Dr. Wil- 80 helm Rehmann im Archiv tätig, wahrscheinlich von Dr. Ebel, seinem dienstlichen Vorgesetzten, dahin empfohlen. Den Archivakten ist zu entnehmen, daß Rehmann für die Jahre 1923 und 1924 eine Vergütung von insgesamt 600.- Reichsmark erhalten hat. Im April, Juni und Juli fragt das Staatsarchiv Darmstadt erneut drin- gend an, wann das Verzeichnis der Gießener Archivbestände vorgelegt werden könnte, das man auf Grund mehrerer Mitteilungen seit langem erwarte. Da keine Antwort erfolgt, kommt es im November 1928 zu einer erneuten Anfrage aus Darmstadt. Statt einer Antwort ergeht die Mitteilung, daß Dr. Ebel schwer erkrankt sei. Die Archivbestände befanden sich auch in den Nachkriegsjahren nach wie vor im Dachgeschoß der Oberrealschule. Aus einem Bericht vom 20.5.1924 geht hervor, daß das Archiv fleißig benutzt wird: Beständig sind zahlreiche Teile der Archivalien in der Universitätsbibliothek für Benutzer bereitgestellt“. Wegen der schlechten Unterbringung erwog man Ausgang der 20er Jahre eine Verlagerung der Archivbestände vom Dachgeschoß der Oberrealschule in den Keller. Dazu kam es aber nicht, weil Dr. Ebel als Direktor der Universitätsbibliothek das Archiv unter seine Fittiche nahm. Zu Beginn des Jahres 1930 wurden die Be- stände in die Bibliothek verlagert; gleichzeitig kauft Ebel die Samm- lung"Ottmann“(Nachlaß eines Gießener Buchhändlers) für 600.- RM und erwähnt, daß dieser Bestand noch gesichtet und geordnet werden müsse. Wohl mit aus diesem Grund und weil er selbst wegen seiner angegrif- fenen Gesundheit nicht mehr so viel im Archiv wirken konnte, bean- tragte er, den Bibliotheksangestellten Dr. Lehnert für 50.- RM monatlich im Stadtarchiv zu beschäftigen. Ein zweiter Antrag auf Ein- stellung Dr. Lehnerts vom Februar 1931 hat dann endlich Erfolg, denn am 14. April 1931 wird von städtischer Seite verfügt, daß Dr. Lehnert bis auf weiteres 58.- RM monatlich für seine Archivarbeit erhält. Am 23.11.1931 erfolgt eine weitere dringliche Anfrage des Staatsar- chivs Darmstadt nach dem versprochenen Verzeichnis der Gießener Archivbestände. In seiner Antwort verwahrt sich Ebel gegen ein Auf- sichtsrecht“ des Staatsarchivs über das Stadtarchiv Gießen, spricht aber auch über seine Krankheit, die ihn daran hindere, die Sache mit Nachdruck zu betreiben. Bis zu seinem Tode am 8.9.1933 war Dr. Karl Ebel, der 1929 auch 1. Vorsitzender des Oberhessischen Geschichtsvereins geworden war, mit der Zusammenstellung einer Verfassungsgeschichte der Stadt Gießen beschäftigt, die er aber leider nicht mehr herausgebracht hat. In ei- nem Vortrag vor seinem Verein, den er kurz vor seinem Tode hielt (16. März 1933), läßt sich ablesen, was die Stadtgeschichtsforschung durch seinen plötzlichen Tod verloren hatte. 81 Der seit 1903 als Hilfskraft bei der Universitätsbibliothek tätige Dr. Lehnert, der bereits ab 1931 an der Seite Ebels das Archiv der Stadt betreut hatte, wird nun auch offiziell mit der Leitung beauftragt, nachdem sich das Staatsarchiv Darmstadt bei der Stadtverwaltung Gießen nachdrücklich für ihn als Nachfolger Ebels verwendet hatte. Aus den wenigen uns überlieferten schriftlichen Nachrichten läßt sich herauslesen, daß Lehnert die Archivbestände mit rührender Sorgfalt betreute. Doch auch er hat uns kein Repertorium hinterlassen. Dies mag insbesondere mit der Tatsache zusammenhängen, daß jetzt ndie Wanderzeit“ des Stadtarchivs einsetzte. Zunächst jedoch hören wir von einem langen Fachgespräch zwischen Prof. Dr. Becker vom Staatsarchiv Darmstadt und Dr. Lehnert am 15.9.1933, also wenige Tage nach Ebels Tod. Danach sollte Lehnert die Ordnung und Ver- zeichnung bis zum 1.4.1934 zustandebringen. Wir wissen nicht, ob die- ses Verzeichnis je erstellt wurde, oder ob es vielleicht im Kriege un- terging. Noch lebende Personen, die befragt werden konnten, wissen sich an kein Archiwerzeichnis zu erinnern. Recht interessant ist, daß Lehnert am 22.9.1933 damit begann, in städtischen Gebäuden Nachforschungen nach weiteren Akten anzustel- len. Gegen Ende des Jahres 1935 muß das Stadtarchiv wieder aus der Uni- versitätsbibliothek wegen Raummangels verlagert werden; es findet im April 1936 im Lyzeum eine Notunterkunft und wird dann am 15.10. 1936 im 1. Stock des Hauses der Burschenschaft Alemannia in der Gutenbergstraße untergebracht. In einem vom Deutschen Gemeindetag“ angeforderten Fragebogen finden wir folgende Angaben über das Stadtarchiv: Dezernent: Oberbürgermeister Archivar: Eine Person mit 1/3 ihrer Arbeits- kraft(Dr. Lehnert) ca. 16-20 Stun- den pro Woche Personalausgaben: 800.- Reichsmark Sachausgaben: 820.- Reichsmark Ankauf v. Archivalien: 100.- Reichsmark Archivbestand: 108 Urkunden ca. 750 Bücher ca. 2100 Aktenfaszikel und Rech- nungsbände Vom 1. April 1938 an erhielt Dr. Lehnert 1 500.- RM jährlich für seine Arbeit im Archiv. Für die Zeit bezeichnend sind zwei Altpapierverkäufe: Am 7. Februar 1935 2429(!) kg für 36,43 RM und am 29. April 1938 950 kg für 19,58 RM. 82 Die Archivbestände werden dann zu Beginn des Krieges noch einmal verlagert und sind ab 1.10.1940 im Haus Gartenstraße 30, dem ehemaligen Fröbelseminar, untergebracht. Bereits kurz nach dem Fallen der ersten Bomben in Gießen und seiner weiteren Umgebung bemühte sich Dr. Lehnert um ein Ausweichquar- tier für das Stadtarchiv in Lich oder im Schloß Friedelhausen. Es ge- lang ihm noch kurz vor seinem Tode(gest. 18. April 1944), im März 1944 wichtige und wertvolle Teile der städtischen Archivalien in das Schloß nach Lich auszulagern, von wo sie dann-— aus unerfindlichen Gründen- im Dezember 1944 in die alte Präparandenanstalt(Lehrer- vorbereitungsseminar) in Lich umgesetzt wurden. Die Betreuung des Stadtarchivs hatte inzwischen Ende Juni 1944 Dr. Karl Glöckner, der Herausgeber des Codex Laureshamensis“, des Lor- scher Urkundenbuchs, Studienrat am Landgraf Ludwig-Gymnasium, übernommen. Am 14. Juli 1944 wird er offiziell von der Stadtverwal- tung ernannt, aber es liegt eine gewisse Tragik in der Tatsache, daß er schon bald darauf Anfang September als über 60jähriger zum Schippen an den Westwall' mußte und so seine geplanten Verlagerun- gen der restlichen Archivbestände nicht mehr vornehmen konnte. Kurz nach Kriegsende hat er selbst darüber berichtet:"Im Lehrerzimmer der ehemaligen Präparandenanstalt in Lich liegen die Bestände dicht aufgeschichtet, aber vor Witterungseinflüssen geschützt. Ein Register ist nicht zu finden. Besondere Verluste der ausgelagerten Sachen sind nicht festzustellen. Forstrat Zimmer, der Hausherr des umgebenden Grundstücks, betreut die Archivalien, da ich(Dr. Glöckner) als Aus- gebombter, in Bieber wohnend, nicht nach Lich kommen kann!(Brief Dr. Glöckners in den Archivakten des Stadtarchivs). Es ist zeitge- schichtlich nicht uninteressant, daß zu diesem Bericht, den Glöckner am 29. Mai 1945 abgibt, das Staatsarchiv Darmstadt bereits am 3. März 1945 aufgefordert hatte und noch vor dem Einrücken der Ameri- kaner in Gießen der Bürgermeister Hill den Bericht schriftlich ange- mahnt hatte. Am 18. Mai 1945 erfolgt von deutschen kommunalen Be— hörden in Gießen bereits eine Wiedervorlage, auf die dann der o. a. Bericht Glöckners erfolgte. Im gleichen Bericht sind uns auch die bedauerlichen Verluste überlie- fert, die durch die Zerstörung des Hauses Gartenstraße 30 am 6. De- zember 1944 entstanden sind, wo die Masse der jüngeren Archivalien äußerst ungünstig und unsicher im 2. Stock lagerte: Die Handbücherei Eine Sammlung von Programmen, Plakaten und Flugschriften etcC. Das Archiv der israelitischen Gemeinde in Sachen Schule und Wohltätigkeit, das Dr. Glöckner bereits zur Rückgabe geordnet und vorbereitet hatte(!). 83 Ein Teil der Archivalien der früher selbständigen Gemeinden Wieseck und Klein-Linden. Nachlässe einzelner Bürger(nach Dr. Glöckner nicht sehr be-— deut end). Eine große Reihe der städtischen Forst- und Waldakten Polizeiakten Steuerlisten und Rechnungen Im Laufe des Jahres 1946 wurden die städtischen Archivalien von Lich nach Gießen zurückgebracht und zunächst im relativ feuchten Keller des Stadthauses Bergstraße deponiert. Mit der Verwaltung des Stadt- archivs war in den Jahren 1946 bis 1949 der spätere Magistratsrat und Kulturreferent Heinrich Bitsch beauftragt, der dafür für die Jahre 1947 und 1948 je 2 100.- Mark erhielt. Er erstellte auch in fleißiger Arbeit ein vorläufiges Verzeichnis, das sowohl zur Feststellung der Kriegszerstörungen als auch der Verluste herangezogen werden kann, die aus unsachgemäßer Behandlung in den Jahren 1950 bis 1964 ent- standen sind. Ihm zur Seite stand bei dieser mühevollen Tätigkeit Frau Hilde Kinkel-Volkmann. Stadtarchiv, Stadtbücherei und Oberhessisches Museum wurden ab 1. April 1950 als Städtische Sammlungen verwaltungsmäßig vereinigt und der Leitung von Dr. Krüger unterstellt. Noch im Laufe des Jahres 1950 wurden die in den Kellern des Stadthauses in Steinsgarten la- gernden Archivbestände in das Haus Wilhelmstraße 25 verbracht, wo am 10.12.1950 auch die Stadtbücherei wiedereröffnet worden war. Zu den dort deponierten Archivalien waren inzwischen auch Bestände der sog. zurückgesetzten Registratur!(Akten städtischer Dienststellen aus dem Zeitraum 1870- 1945 ca.) gekommen, die während des 2. Weltkrieges in Kellern der Volkshalle(heute Miller-Hall) lagerten und dort durch Wassereinbruch beträchtlich beschädigt, teilweise auch ver- nichtet wurden. Ob bei einem Brand in der Registratur im 2. Stock des alten Stadthauses, bei dem ca. 250 Aktenpakete verbrannten, wertvolles Archivgut verloren ging, läßt sich leider nicht mehr fest- stellen. Sicher ist, daß es sich um zurückgesetzte Registratur der ver— schiedensten städtischen Amter gehandelt hat, die den Zeitraum vor 1930 betreffen und teilweise wohl bis ins 19. Jahrhundert zurückreich- ten. Wenn man heute gelegentlich auf unerwartete Lücken im Altak- tenbestand stößt, so kann dies hier seine Ursache haben; andererseits tauchen ab und zu angekohlte Aktenfaszikel auf, die ebenfalls bei dem besagten Brand beschädigt wurden. Ein— nicht exakt nachzuweisender- Verkauf von Altpapier, der im ersten Nachkriegsjahr erfolgt sein soll, hat mit Sicherheit nicht die alten Archivbestände betroffen; es könnte sich dabei aber um über-— 84 flüssige und llästige' Akten aus der Zeit des Dritten Reiches gehan- delt haben, denn hier gibt es leider auffällige Lücken, u. a. fehlen die Sitzungsprotokolle der Stadtverordnetenversammlungen von 1930 bis 1945. Ein zweiter Altpapierverkauf drohte im Jahre 1951 wesentliche Teile städtischer Altakten zu vernichten. Das Folgende wörtlich aus dem Tätigkeitsbericht der Stadtverwaltung vom 1.4.1951 bis 31.3.1952: S. 49: I..überprüfte der Direktor der städtischen Sammlungen dann die rd. 150 laufende Meter betragende Aktenmenge in wochenlang dauern- der Durchsicht. Ein Viertel des Aktenbestandes wurde als unbedingt archivwürdig aussortiert. Nachdem sich das Staatsarchiv Darmstadt in diese Aktion eingeschaltet hatte, wurde auf Antrag von Archivdirektor Dr. Clemm der Archivinspektor Jockel mit einer erneuten Durchsicht beauftragt. In der Besorgnis, jeden nur möglichen Aktenverlust zu vermeiden, hatte er weitere Akten zur Aufbewahrung empfohlen, so daß sich im Endergebnis ein Verhältnis von 1/3 Archivmaterial zu 2/3 Makulatur herausgebildet hat. Das Erhaltene hat als zurückgesetzte Registratur! zunächst eine Aufstellung im Archivkeller des Stadthauses gefunden“. Die Unterbringung der Archivbestände im Haus der Stadt- bücherei blieb unzureichend, und eine planmäßige Nutzbarmachung konnte aus verschiedenen, vor allem personellen Gründen nicht erfol- gen. Selbst die Beantwortung von Anfragen mußte unterbleiben, weil unerklärlicherweise auch die in den ersten Nachhkriegsjahren erstellte UÜbersicht bei der Neuaufstellung der Bestände nicht berücksichtigt wurde. Aber es sollte noch schlimmer kommen: Im Laufe des Jahres 1954 wurden die gesamten Archivbestände aus dem Haus Wilhelmstra- ſe 25 in heizbare, trockene Keller der Stadtkasse(ehemalige Orts- krankenkasse) in der Ludwigstraße verlagert. Auch in diesen Räum-— lichkeiten, die man nur als notdürftigen Aufbewahrungsort bezeichnen kann, war an eine sinnvolle Benutzung für Genealogen oder Stadtge- schichtsforscher nicht zu denken. Doch auch dieses Asyl! wurde wie-— der gewechselt: Im Jahre 1957 wurde das gesamte Material aus der Stadtkasse in der Ludwigstraße 12 in das städtische Haus Ludwigstra- ſe 44(Gesundheitsamt) transportiert, wo es zunächst im Binterhaus lagerte, ehe es schließlich in zwei kleinen Zimmern im Dachgeschoß (!) dieses Hauses zusammengepfercht wurde. Nun konnte endgültig keine Rede mehr davon sein, daß hier noch eine Registrierung und Ordnung der Bestände in Angriff genommen werden könnte. Der Di- rektor des Museums und der städtischen Sammlungen war mit dieser Aufgabe ohnehin überfordert und sah keine Nöglichkeit, das personelle und räumliche Manko zu beheben. Dies war die Situation, als ich zu Beginn des Jahres 1961 zum ersten Mal mit Beständen des Archivs in Berührung kam. Doch bevor ich über die letzten rd. 12 Jahre Archivgeschichte berichte, soll hier noch von einem erfreulichen Fund längst verloren geglaubter Archivalien er- 85 zählt werden. Ich halte mich hier- wenn auch nicht wörtlich— an den Tätigkeitsbericht der Stadtverwaltung für die Zeit vom 1.4. 1953 bis zum 31.3.1954(verfaßt von Dr. Herbert Krüger): Am Pfingstsamstag des Jahres 1953 stießen Mitglieder des Christlichen Vereins Junger Männer(CVIM) beim Steinebrechen auf dem Trüm-— mergrundstück des ehemaligen Kaufmännischen Vereinshauses, Ecke Nordanlage/Steinstraße, auf eine mit Schutt bedeckte Eisentruhe. Nach ihrer Öffnung fanden sich darin neben einigem unzerstörten Ma- terial teils angekohlte, teils vermoderte Pergamenturkunden, Folianten gebundene Rechnungen und Protokollbücher sowie Aktenfaszikel. Stadtamtmann i. R. Wilhelm Rothamel gab damals zu Protokoll, daß nach der Zerstörung der Stadtkasse, Ecke Gartenstraße/Südanlage ge- genüber dem Theater(Alte Bürgermeisterei) durch den Angriff am 2./3. Dezember 1944 auch eine eiserne Urkundentruhe des Stadtarchivs in das für die Stadtkasse vorgesehene Ausweichgebäude des Kaufmän- nischen Vereinshauses verbracht worden sei. Ehe die sehr schwere Truhe dort aus dem Treppenhaus in das Kellergewölbe hatte gebracht werden können, war die Katastrophe des 6. Dezember 1944 auch über dieses Gebäude hereingebrochen. Bei späteren Bergungen der Bestände der Stadtkasse aus den Ruinenkellern habe man diese Truhe mit den Archivalien nicht beachtet, zumal weder Dr. Glöckner, der das Stadt- archiv von 1944 bis 1946 leitete, noch Heinrich Bitsch, der ihm von 1946 bis 1949 vorstand, von dem Verbleib dieser Truhe etwas wissen oder ahnen konnten. An der Fundstelle im Treppenhaus des zerstörten Gebäudes in der Nordanlage war die Truhe dem glühenden Brandschutt und danach mehr als 9 Jahre lang den Einwirkungen der Witterung ausgesetzt ge- wesen. Bei einer ersten Auswertung damals schienen von 36 Pergamenturkun- den 10 vollkommen vernichtet, eine Anzahl kaum noch verwertbar. Auch aus dem Bestand der Gerichtsbücher und Ratsprotokolle, die sich in der Truhe vorfanden, schienen die meisten zerstört und unbe— nutzbar. Erfreulicherweise hat sich dieses erste betrübliche Ergebnis des Jahres 1954 inzwischen etwas zum besseren gewendet. Durch die in den Jah- ren 1965 bis 1969 durchgeführten sorgfältigen Restaurierungsarbeiten des Marburger Experten Ritterpusch konnte ein Großteil der beschä- digten Archivalien wieder benutzbar gemacht werden. 3. Das Stadtarchiv im vergangenen Jahrzehnt(1964-1974) Wie bereits kurz erwähnt, kam ich in den Jahren 1961 bis 1963 erst- mals mit den älteren Archivalien der Stadt Gießen in Berührung, als ich Material für meine Dissertation suchte. Um jedoch die vorhande- 86 nen Altakten und Amtsbücher wirklich systematisch und umfassend auswerten zu können, erwies es sich schon bald als notwendig, wenig- stens eine vorläufige Ordnung zu schaffen. Dies war in vielfacher Hin- sicht ein schwieriges Unternehmen und erforderte einen großen Zeit- aufwand; es hat sich aber sowohl für die wissenschaftliche Weiterar- beit als auch für die zukünftige Benutzbarkeit in reichem Maße ausgezahlt. Verantwortliche Herren der Stadtverwaltung, so u. a. Kul- turdezernent Bürgermeister Kötter und Verwaltungsdirektor Mank ha- ben sich in dieser Zeit mehrfach an Ort und Stelle über den Fortgang der Arbeiten informiert. Großen Anteil an der wieder in Gang gekommenen Archivarbeit nahm bis zu seinem Tode im September 1962 der Vorsitzende des Oberhes- sischen Geschichtsvereins und beste Kenner der Gießener Geschichte, Dr. Karl Glöckner, der ja die Archivbestände aus eigener Kenntnis und Betreuung in Erinnerung hatte. Mit Wehmut sprach er oft von den Verlusten, die der Krieg den Archivbeständen zugefügt hatte, vor al- lem von den wahrscheinlich verlorenen, wertvollen handgeschriebenen Gießener Urkundenbüchern des Lokalhistorikers Dr. Kraft aus den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts. Ich werde seine große Freude nicht ver- gessen, als ich ihm wenige Wochen vor seinem Tode die drei unver- sehrten Urkundenbücher zeigen konnte, die sich inzwischen— versteckt unter Bergen von Aktenfaszikeln- aufgefunden hatten. Mit dem Abschluß meines Studiums im Sommer 1963 war auch meine Arbeit an den städtischen Archivalien zunächst beendet. Im Januar 1964 wurde ich zu einer Besprechung ins Stadthaus gebeten, bei der über die zukünftige Entwicklung des Stadtarchivs gesprochen werden sollte. Den Anstoß dazu hatte der Verwaltungsdirektor Mank gegeben, der die Bedeutung eines geordneten Archivs für eine moderne Stadt- verwaltung erkannt hatte und bestrebt war, Verhältnisse zu schaffen, die eine geregelte Archiwtätigkeit gewährleisteten. Zugegen waren auch der heutige Leiter des Hauptamtes Arnold und Bürgermeister Kötter als Kulturdezernent. Man muß es um der Sache willen bedauern, daß weitsichtige Männer nicht schon 5 Jahre früher in der Verantwortung standen, denn die entscheidende Voraussetzung sinnvoller Archivarbeit sind geeignete und ausreichend große Räumlichkeiten. Bei der großzügigen Planung des Stadthauses mit seinen Nebengebäuden, das gerade erst(1962/63) be- zogen worden war, wäre es ein leichtes gewesen, etwa durch den Ausbau eines weiteren Kellertraktes dem Stadtarchiv Räume zu schaf- fen, die es für Magazin, Benutzung und Verwaltung benötigt. Es ge- hört zweifellos zu den Ungereimtheiten jener prosperierenden Aufbau- phase, daß dies nicht geschehen ist. Bei der erwähnten Besprechung im Stadthaus wurde ich gebeten, die Betreuung der städtischen Ar- chivbestände nebenamtlich zu übernehmen; Bürgermeister Kötter si- 87 cherte mir die Unterstützung der Stadtverwaltung für meine Arbeit zu. Nach kurzer Bedenkzeit gab ich meine Zusage. In seiner 100. Sitzung nach dem 2. Weltkrieg am 14. Februar 1964 faßte der Magistrat unter dem Punkt 8 der Tagesordnung"Einrichtung und Unterhaltung des Stadtarchivsn den Beschluß, mich ab 1. April 1964 mit der Leitung des Stadtarchivs zu beauftragen. Im einzelnen wurde dazu damals noch festgestellt: Es müßten für die Unterbringung der Archivbestände sowie für Besucherzimmer und Arbeitsraum 5— 6 größere Zimmer verfügbar sein. Da im Bürgerhaus und im Behörden- zentrum augenblicklich geeignete Räume nicht vorhanden seien, müsse eine zeitweilige Unterbringung im Hause Ludwigstraße 44 ermöglicht werden. Die noch im alten Stadthaus an der Bergstraße(Steinsgarten) lagernden Bestände seien vor der Niederreißung dieses Gebäudes zu sichten und die archivwürdigen Bestände sicherzustellen. Ich verpflich- tete mich zunächst für eine Zeit von ca. 15 Stunden im Monat. Der Magistrat war sich bei dieser Vereinbarung darüber im klaren, daß ei- ne regelmäßige Öffnungszeit und eine Benutzung durch interessierte Bürger und Wissenschaftler erst in späterer Zeit erfolgen könne. Nunmehr konnte ich mit einer Arbeit beginnen, von deren Schwierig- keit ich mir wohl kaum die richtige Vorstellung machte. Die erste große Aufgabe, die sofort angepackt werden mußte, war die Sichtung der Bestände, die im alten Stadthaus nach dem Umzug der Dienststel- len ins Behördenzentrum zurückgelassen worden waren. Dies waren, wie sich bald herausstellen sollte, nicht nur zurückgesetztes Schriftgut und für überflüssig gehaltene Akten-Konvolute, sondern auch außeror- dentlich wertvolle- teilweise unersetzliche- Archivalien unterschied- licher Provenienz. Die Zurücklassung so umfangreicher Aktenbestände hatte zweifellos mehrere Gründe: Zum einen gab es ja seit 1944 kein regelmäßig be- treutes Archiv mehr, ja auch die kurz nach Kriegsende eingerichtete malt-Registratur“ war inzwischen im Zuge der Rationalisierung aufge- löst und den einzelnen Amtern übertragen worden. Ein großer Teil der Akten war in die kalten, schwer zugänglichen Keller verbracht worden oder sie wurden auf dem geräumigen, aber unwirtlichen Speicher ge- lagert. Viele dieser Bestände reichen bis in die Zeit vor dem 1. Welt- krieg, ja manche bis weit ins 19. Jahrhundert zurück. Da nach 1945 eine gewisse Umschichtung und Veränderung des Personals innerhalb der städtischen Dienststellen stattgefunden hatte, waren vielen Beam- ten und Angestellten diese Vorgänge und die dazu gehörigen Akten unbekannt, zumal die Jahre des Wiederaufbaus wichtigere Aufgaben in den Vordergrund stellten. So wurden diese Altakten oft in Unwissen- heit vergessen’; es darf allerdings hier nicht verschwiegen werden, daß einige Amter wichtige und für die laufende Verwaltung durchaus noch relevante Akten mehr oder weniger in dem Bewußtsein zurück- 88 ließen, daß uuntergegangene“ Vorgänge in Zukunft weder registriert noch bearbeitet werden müssen. Es ist in den letzten Jahren häufig vorgekommen, daß ich auf Anfragen städtischer Amter mit Akten die- nen konnte, die in der Rettungsaktion' des Sommers 1964 für das Archiv sichergestellt wurden. Dieses erste halbe Jahr meiner Tätigkeit für das Stadtarchiv war hart und abenteuerlich zugleich. Es stand unter einem gewissen Zeitdruck, denn für Ende Oktober war der Abbruch des Gebäudes geplant. Es war beschwerlich, weil es auf dem heißen Speicher nur in den Mor-— gen- und Abendstunden auszuhalten war, aber in den tiefen, feuchten Kellergewölben selbst an den wärmsten Tagen die Kälte nach wenigen Stunden unerträglich wurde. Hinzu kamen die ungenügenden Lichtver- hältnisse, von dem unbeschreiblichen Schmutz ganz zu schweigen. Abenteuerlich aber erschien den gelegentlichen Besuchern das einsame Wühlen in dem Labyrinth des verlassenen Hauses. In jener Zeit ver- brachte ich täglich mehr als drei Stunden mit der Durchsicht von Ak- ten, auch die Sommerferien mußten herhalten, um die archivwürdigen Bestände rechtzeitig zu sichern. Als der letzte Wagen des städtischen Fuhrparks das gerettete Achivgut abtransportierte, war ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Zusammenlegung des Archivs getan. Wenig später wurde das alte Stadthaus in Steinsgarten abgerissen und mit ihm verschwand das aussortierte, überflüssige Schriftgut. Die Archivarbeit der folgenden Jahre war von mehreren Schwerpunkten bestimmt, und es galt von Fall zu Fall zu entscheiden, welche Aufga- ben dringlicher zu bewältigen waren. Zunächst ging es darum, für die im alten Stadthaus sichergestellten Amtsbücher und Altakten einen geeigneten Raum zu finden. Nach wo- chenlangem Suchen in Schulkellern und Räumlichkeiten anderer kom- munaler Gebäude fand ich schließlich viel Verständnis und Entgegen- kommen bei Frau Kalbfleisch, der damaligen Direktorin der Alicen- schule am Oswaldsgarten, wo gerade das Kellergeschoß durch den Auszug der Gewerblichen Berufsschule in die Ringallee teilweise frei geworden war. In erfreulich kurzer Zeit wurden die notwendigen Regale(aus dem alten Stadthaus) in zwei großen miteinander verbun- denen Räumen eingebaut, und auch der Transport ging reibungslos vonstatten. Hierbei wie auch bei späteren Aktionen!(s. u.) haben sich die verantwortlichen städtischen Dienststellen verständnisvoll und hilfs- bereit gezeigt und haben meist schnell gehandelt. In den Kellern der alten Alicenschule(heute Sonderschule) lagerte ich städtische Akten und Amtsbücher aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, vor allem die Rechnungsbücher, d.h. im wesentlichen Archivalien, die gegenwär- tig nur selten gebraucht werden, aber in einigen Jahrzehnten einmal sehr wertvoll sein können. Hier ist das eigentliche Magazin des Stadt- archivs entstanden, das auch nach dem Umzug in neue, größere 89 Räumlichkeiten beibehalten werden muß, weil ja in absehbarer Zeit mit größeren Aktenabgaben der städtischen Amter gerechnet werden kann. Schon zu Beginn meiner Tätigkeit war mir nach mehrfachen Gesprä- chen mit den maßgebenden Stellen klar geworden, daß an eigene, ge- eignete Archivräume mit Büro und Benutzerzimmer in absehbarer Zeit nicht zu denken war. Ich mußte mich also damit abfinden zu improvi- sieren und aus dem Vorgefundenen das Beste zu machen. Die vor- dringlichste Sorge war die Sicherung des Dachgeschosses im Haus Ludwigstraße 44, wo ja die Masse der städtischen Altakten und damit die wertvollsten Bestände des Stadtarchivs lagerten. Anfänglich stan- den von insgesamt 10 kleinen Zimmern nur 4 zur Verfügung, denn noch war das Stadtgesundheitsamt hier untergebracht. Erst mit dem Auszug der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung(1964) und anderer städtischer Dienststellen und schließlich der Deutsch-amerikanischen Bibliothek(Juli 1965) räumte das Gesundheitsamt das Dachgeschoß, und das Stadtarchiv konnte alle Zimmer übernehmen. Es braucht nicht besonders betont zu werden, daß dies zwar eine räumliche Verbesse— rung mit sich brachte, aber nichtsdestoweniger das Dachgeschoß im 3. Stock dieses Hauses denkbar ungeeignet für die Archivbestände ist. Einmal ist hier die Brandgefahr groß, zum anderen besteht eine be- ständige Einbruchsgefahr, weil das Haus übers Wochenende leer steht, und schließlich ist der Transport von Akten hin und her äußerst be- schwerlich. Immerhin war die Freimachung weiterer Zimmer zur rechten Zeit er- folgt, denn inzwischen war es zwingend notwendig geworden, die noch in den ehemals selbständigen Vororten Wieseck(Dachgeschoß der dor- tigen Bürgermeisterei) und Klein-Linden(Dachgeschoß der alten Schu- le) lagernden Archivalien vor drohender Vernichtung sicherzustellen und nach Gießen zu holen. Dieser„Heimholung“, bei der ich wieder von Haupt- und Schulamt sowie vom Fuhrpark tatkräftig unterstützt wurde, gingen mehrwöchige, unter schwierigsten Verhältnissen (Schmutz, Licht- und Raummangel, Kälte) durchzuführende Sichtungs- arbeiten voraus. Sie dienten dazu, das nicht mehr archivwürdige Mate- rial schon an Ort und Stelle auszusortieren, um unnötigen Transport zu vermeiden. Die erhalten gebliebenen Archivbestände von Wieseck und Klein-Linden befinden sich heute in je einem Zimmer im Haus Ludwigstraße 44. Eine ähnliche Aktion wurde im Winter 1971/72 in den Vororten Allen- dorf/Lahn und Rödgen nach deren Eingemeindung(1.10.1971) durchge- führt. Auch hier war Eile geboten, auch hier gingen wochenlange Sichtungsarbeiten voran. Sichergestellt werden konnten die älteren Be- stände der Archive beider Gemeinden, die ebenfalls in die Ludwig- straße gebracht wurden. Die Arbeit darf jedoch hinsichtlich beider 90 Gemeinden noch nicht als abgeschlossen bezeichnet werden, denn so- wohl in Allendorf(Alte Schule und Bürgermeisterei neben der Kirche) als auch in Rödgen(Dachgeschoß des neuen Bürgerhauses) lagern noch jüngere Archivalien, die durchgesehen werden müssen. Inzwischen war in der Ludwigstraße das erste Mobiliar des Stadtar- chivs lerworben“ worden: zwei Schreibtischen aus dem Bestand der ausgezogenen Amter folgten zwei Holzschränke aus dem Nachlaß des verstorbenen Baudirektors Gravert, und durch die Erhöhung des Sach- etats konnten 1966/67 auch die ersten Stahlschränke angeschafft und damit die wertvollsten Archivalien verschließbar untergebracht werden. Ein dritter Schwerpunkt der Arbeit lag am Anfang im Flachbau des neuen Behördenzentrums am Berliner Platz, wo in zwei Kellerräumen des Hauptamts eine Unmenge von Amtsbüchern, Aktenkonvoluten, Bü- chern und andere Schriften aufgestapelt lagen. Auch hier begann ich bereits Anfang 1965 mit Sichtungs- und Kassationsarbeiten, die vor allem das Ziel hatten, einen dieser beiden Räume so weit zu räumen, daß dort die laufend anfallenden Archivarbeiten bewältigt werden konnten. Dies war um so wichtiger, als die Nachfrage nach städti- schen Archivalien und ihrer Benutzbarkeit sprunghaft zugenommen hatte, wahrscheinlich gefördert durch den Aufbau der Philosophischen Fakultät und die Begründung der Hochschule für Erziehung(1961/62). Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Anfragen an das Stadtarchiv nur in seltenen Fällen beantwortet werden. Schon gegen Ende des Jahres 1965 waren spürbare Fortschritte zu verzeichnen: Das archivwürdige Aktenmaterial und ein Teil der Bücher wurden in einem Keller zusammengedrängt, und mit zwei ausrangier- ten, lädierten, dafür aber geräumigen Schreibtischen, zwei ähnlich be- schaffenen Schreibmaschinen und mehreren alten, aber stabilen Holz- stühlen wurde ein provisorisches Büro eingerichtet, in dem gleichzeitig auch Besucher empfangen werden mußten. Durch die Anschaffung von Stahlschränken wurde dieses Büro“ nicht nur etwas freundlicher ge- staltet, es konnten jetzt auch wichtige und oft gebrauchte Archivalien verschlossen und in unmittelbarer Nähe der Verwaltung aufbewahrt werden. Gleichzeitig wurde mit dem Aufbau einer Handbibliothek begonnen, deren kleiner Grundstock Bücher bildeten, die im Rahmen der Stadt- verwaltung von irgendwelchen Amtern im Laufe der Zeit angeschafft worden waren und die ich in diesen Kellerräumen vorgefunden hatte. Die Schränke füllten sich rasch, aber dank der zur Verfügung gestell- ten Mittel konnten jedes Jahr neue Schränke angeschafft werden. Sehr bald schon war im Büro' und im Nebenraum kein Platz mehr vorhan- den, und heute stehen von insgesamt 35 Stahlschränken ca. 20 in den Gängen des Kellers, eine ständige Mahnung an die Verantwortlichen, die Raumnot des Archivs zu beheben. 91 Zur Sicherung des kleinen Urkundenbestandes, der älteren Archivalien des 16. und 17. Jahrhunderts, wertvoller Amtsbücher und sonstiger einmaliger Stücke wurden zusätzlich zu den normalen Stahlschränken vier feuer- und wassersichere Panzerschränke angeschafft, von denen einer noch in der Ludwigstraße steht. Es sind jedoch alle oben ge— nannten wertvollen Archivalien inzwischen ins Behördenhaus gebracht worden. Eine wesentliche Bereicherung des Archivbestandes brachte die Rück- gabe der Zeitungsbände im Jahre 1970, die bis dahin von der Stadtbi- bliothek betreut und vor Verlust bewahrt worden waren. Mit ihnen sind allein 12 Stahlschränke gefüllt, und sie gehören zu den am mei- sten gebrauchten Beständen, vor allem auch durch die Stadtverwaltung selbst. Schon ein Jahr zuvor konnte der Buchbestand erweitert werden, als die Stadtbücherei von der Wilhelmstraße in die Kongreßhalle um- z0g. Unter den zurückgelassenen Büchern, die in vielen, von bitterer Kälte begleiteten Stunden durchgesehen werden mußten, fanden sich zahlreiche ältere und selten gewordene Stücke, darunter auch solche, die den Krieg überdauert hatten und aus der alten Stadtbücherei(vor 1933) stammten. In der Ludwigstraße konnte in der Zwischenzeit der Gießener Orts- gruppe der Hessischen Familiengeschichtlichen Vereinigung ein Domizil eingerichtet werden, in das dieser Verein einen Schrank mit wertvol- lem genealogischen Quellenmaterial und verschiedenen Nachlässen von heimischen Familienforschern einbrachte. Damit war der Startschuß für eine überaus fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Stadtar- chiv, der Ev. Gesamtgemeinde und den Genealogen gefallen, die zu Beginn des Jahres 1974 ihre Krönung fand mit der Publikation des er- sten von insgesamt 3 Bänden des Gießener Familienbuches, das rd. 5 100 Familien in Gießen bis etwa zum Jahre 1730 umfaßt. Dem Au- tor dieses Werkes, Otto Stumpf aus Garbenteich, der jederzeit Zugang zu diesem Zimmer und zu den für seine Arbeit notwendigen Archiva- lien hatte, wurde die Fertigstellung des Werkes dadurch wesentlich erleichtert. In diesem Zusammenhang muß von der Arbeit eines Mannes gespro— chen werden: Ohne seine rastlose Tätigkeit hätte weder das erwähnte Familienbuch so zeitig erscheinen können noch wäre das Stadtarchiv ohne seine Mitarbeit auf seinen derzeitigen Stand gebracht worden. Ein in diesem Bereich selten gewordenes Zusammentreffen von Ide— alismus, Engagement, Liebe zum Detail, Intelligenz und Interesse an Ortsgeschichte und Genealogie fügte es, daß der wegen Krankheit vorzeitig pensionierte Obermedizinalrat i. R. Dr. Günther Rath zu dem wünschenswerten Mitarbeiter am Auf- und Ausbau des Stadtarchivs wurde. Um die Jahreswende 1965/66 erschien er erstmals im Archiv, um seine persönliche Familienforschung Lindenstruth“ fortzusetzen. 92 Von da an kam er in immer kürzeren Abständen, bis er eines Tages fragte, ob er nicht helfen dürfe. Selbst aus Thüringen stammend, hat- te er sich die Vorliebe zur Stadt seiner Studenten- und ersten Berufsjahre bewahrt, zumal die Familie seiner Frau hier ansässig ist. Er betrachtete die Tätigkeit im Stadtarchiv von Anfang an nicht nur als eine notwendige Therapie für die Bewältigung seines von Krankheit überschatteten Ruhestandes, sondern er hatte auch stets den Wunsch, an einer Sache mitzuhelfen, die ihn interessierte und die ihm immer enger ans Herz wuchs. Es ist hier unmöglich, im einzelnen zu schildern, was Günther Rath im Stadtarchiv und für die Fortentwicklung des Stadtarchivs getan hat. Doch kann hier das nicht übergangen werden, was seine Hand- schrift trägt und darum zu diesem Tätigkeitsbericht über das vergan- gene Jahrzehnt zählt. Dr. Rath hat die Altakten der Stadt Gießen im Dachgeschoß der Ludwigstraße in eine vorläufige Ordnung nach dem Registraturplan für die Großherzogl. hessischen Bürgermeistereien von 1908 gebracht, hat dann alle Konvolute und Faszikel einzeln durchge- sehen, die alten Einbände durch neue ersetzt und nach'numerus cur— rens“ neu verzeichnet. Er hat dann das Verzeichnis erstellt, das die städtischen Altakten(vor 1920) fast ausnahmslos umfaßt. In über dreijähriger Arbeit von 1969 bis 1971 schrieb Dr. Rath Zehn- tausende von Karteikarten aus den Gießener ev. Kirchenbüchern von 1575 bis 1730 ab, leistete damit die unentbehrlichen Vorarbeiten für das Gießener Familienbuch des Otto Stumpf und konnte so seine ge— nealogischen Fähigkeiten unter Beweis stellen, die dem Stadtarchiv darüber hinaus auch immer dann zugute kommen, wenn Anfragen von Familienforschern zu beantworten sind. Schließlich hat Dr. Rath nicht unwesentlichen Anteil daran, daß die derzeitige Zentrale' des Stadtarchivs in den Kellern des Behördenhau- ses nicht nur ein unzulängliches Provisorium blieb: Er brachte die hier lagernden jüngeren Aktenbestände(nach 1920) in eine vorläufige Ord- nung, nachdem er sie zuvor ebenfalls neu eingebunden hatte, er be- treut die Handbücherei des Stadtarchivs und hält sich fast an jedem Vormittag für einige Stunden zur Verfügung, so daß Besucher auch außerhalb der offiziellen ffnungszeiten Auskünfte einholen oder Nachforschungen anstellen können. In Streiflichtern möchte ich abschließend noch einige Bereiche der Archivarbeit im letzten Jahrzehnt beleuchten, die zwar nicht so stark im Vordergrund standen, aber dafür keineswegs unwichtiger waren. Im Verlaufe der Sichtung der über den Krieg geretteten Archivbestän- de fanden sich eine Menge Urkunden, Amtsbücher und Akten, die be— schädigt waren. Die Schäden rührten teilweise von unsachgemäßer, feuchter Lagerung her, ein anderer Teil war angekohlt und fast ver- 93 brannt, und eine nicht geringe Zahl von Akten wirkte angefressen oder von Pilzen angegriffen. Wer diese Archivalien in ihrem beschädig- ten Zustand sah oder gar in der Hand hatte, würde wohl kaum für ihre Erhaltung plädiert haben oder gar ihre Wiederherstellung, d.h. Lesbarkeit, für möglich gehalten haben. Wenn dies trotzdem bei fast allen Stücken gelungen ist, sc darf man dies dem fachlichen Können und Geschick des Restaurators am Staatsarchiv Marburg, Ludwig Rit- terpusch, zuschreiben. Durch die Neueinrichtung einer Haushaltsstelle Restaurierung“ war es ermöglicht worden, daß jährlich eine große Zahl beschädigter Stücke nach Marburg gebracht werden konnte. Herr Ritterpusch, der als einer der befähigsten Kräfte seines Faches in der Bundesrepublik gilt, hat zweifellos das Verdienst, dem Stadtarchiv Gießen eine große Zahl von Archivstücken erhalten zu haben, die un- ter anderen Umständen in die Mülltonne gewandert wären. Diese Ak- tion der Wiederherstellung ist noch immer im Gange, wenn sich auch die Arbeit mehr und mehr auf das sachgemäße Einbinden zerfledderter Akten verlagert hat. Eine ähnlich gelagerte Aufgabe ist die Sicherung der Buch- und Zeit- schriftenbestände durch laufende Buchbindearbeiten. Der völlige Neu- aufbau einer Handbibliothek- die Bücherei des Stadtarchivs war 1944 im Haus Gartenstraße 30 verbrannt- erforderte und erfordert den Ankauf vieler antiquarischer Stücke. Diese älteren, heute nur selten angebotenen Titel befinden sich meist in einem sehr schlechten Zu— stand und müssen baldmöglichst neu gebunden werden; auch die im Stadtarchiv gesammelten Zeitschriftenreihen erhielten im Laufe der Jahre je ihren eigenen Einband. Schließlich erhalten auch bestimmte Archivalien(z. B. die Zunftbücher) nach und nach eine feste Decke. Diese Arbeiten führte bisher ein Buchbindemeister in Fulda in Heim-— arbeit relativ billig und schnell aus; durch meine dienstliche Tätigkeit in Fulda konnte das zu bearbeitende Material immer leicht hin und her gebracht werden. Zur Erhaltung der Bestände werden auch die Buchbindearbeiten ständig weitergehen müssen. Die Handbücherei des Archivs, deren erstes Buch im Jahre 1966 ge-— kauft wurde, hat inzwischen einen großen Umfang angenommen. Ein-— schließlich aller Zeitungen und TZeitschriften, der Broschüren und Festbücher umfaßt sie derzeit ca. 3500 einzelne Titel. Ihr Wert dürfte zwischen 60 000 und 80 000 DR liegen. Ein beträchtlicher Teil der Bücher ist dem Archiv aus Schenkungen noch lebender oder aus Nach- lässen verstorbener Bürger zugeflossen. Auch durch Tausch von Dubletten mit Antiquariaten oder Privatpersonen konnten wertvolle Schriften und Bücher erworben werden. Daneben wurden jährlich eine wechselnde Zahl von Dubletten verkauft, so daß das Archiv auch eine kleine Position auf der Habenseite verbuchen kann. 94 Zweck der Handbibliothek wird es sein, den im Stadtarchiv forschen— den Besuchern als Präsenzbücherei zu dienen. Abgesehen von einigen übergreifenden Werken und Reihen(z.B. Gebhardt, Demandt, Lexika usw.) beschränken sich die Anschaffungen auf einen Raum, der von West nach Ost etwa von folgenden Städten begrenzt wird: Limburg, Dillenburg, Frankenberg, Ziegenhain, Lauterbach, Büdingen, Bad Vil- bel/Bad Homburg. Von Gießen und seiner nächsten Umgebung wird al- les Gedruckte gesammelt, was erreichbar ist; leider ist hier eine auch nur annähernde Vollständigkeit bei den uns gegebenen NMöglichkeiten nicht zu erreichen. Wir sind vielmehr auf eine große Bereitwilligkeit und Hilfe der städtischen Amter und darüber hinaus der Bürgerschaft angewiesen. Keinesfalls aber soll die Bücherei des Archivs in Konkur- renz zur Universitäts- oder Stadtbibliothek treten, da sie deren Auf- gaben nicht übernehmen, so z.B. Ausleihen nur in seltenen Fällen vor- nehmen kann. Entsprechend ihrem Zweck, in erster Linie der orts- und landesge-— schichtlichen Kenntnis und Forschung zu dienen, wurde die Bücherei nach bestimmten geographischen und sachlichen Bereichen geordnet und innerhalb dieser Ordnungs-Buchstaben nach laufenden Nummern im Zugang inventarisiert. Jedes neu angeschaffte oder anders zugegan- gene Buch erhält drei Karteikarten; eine wird nach Verfasser, die zweite nach Sachgebiet eingestellt. Eine dritte Karte, die im Buch liegt, wird bei evtl. Ausleihe herausgenommen; sie kann später in ei-— nem stärker detaillierten Sachkatalog Verwendung finden. Seit Beginn meiner Tätigkeit sah ich die Zusammenarbeit mit allen städtischen Dienststellen und Amtern als eine wichtige Aufgabe an. Dabei ging es mir zunächst darum, Aktenvernichtungen ohne Einschal- tung des Archivs, wie sie- wie ich festgestellt habe- bis dahin mehrfach vorgekommen sind, zu stoppen. Mit amtlichen Rundschreiben und persönlichen Vorsprachen bei den Amtsleitern begann ich meinen Marsch durch die Institutionen“, dessen Erfolg für mich schwer zu bestimmen ist. Immerhin glaube ich, daß sich die Existenz eines Stadtarchivs heute bis in die letzte Amtsstube der Stadtverwaltung herumgesprochen hat. Hierzu hat wohl auch ein Referat über"“Wesen und Bedeutung des Stadtarchivsn beigetragen, das ich Anfang 1973 vor den Behördenleitern und ihren Stellvertretern halten durfte. Von Zeit zu Zeit mache ich in den behördlichen Rundschreiben und in den amt- lichen Bekanntmachungen der Tageszeitungen auf das Archiv aufmerk- sam. Ob dies alles genügte, willkürliche Aktenvernichtungen ganz zu verhindern, wage ich nicht mit ja zu beantworten. Eine ständig wachsende Zahl von Auskünften, die wir den verschiedenen städtischen Amtern geben konnten(s. u. Abs. 5), haben sicher geholfen, die Be- deutung eines Archivs zu erkennen. Aktenabgaben aus städtischen Amtern habe ich während meiner Tätig- keit nur entgegengenommen, wenn sie in die Zeit vor 1933 zurück- 95 reichten oder wenn ihre Vernichtung zu befürchten stand. In allen an-— deren Fällen habe ich auf unseren Raummangel hingewiesen und dar-— um gebeten, die Ausscheidung dieser Akten noch bis zum Umzug des Archivs zurückzustellen. Trotzdem waren im abgelaufenen Jahrzehnt eine ganze Reihe von Aktenübernahmen durch das Archiv vorzunehmen, was oft nur unter großen organisatorischen Schwierigkeiten(Platzman- gel, Zeitproblem, Personal usw.) möglich war. Auf die grundsätzliche Frage der Behandlung von den immer stärker anfallenden Massenakten und ihrer Kassation komme ich weiter unten zu sprechen. Das Stadtarchiv verfügt gegenwärtig über keine eigene Bildersamm- lung, wenn man einmal von Postkarten absieht. Dies hat seinen Grund in der Tatsache, daß Rudolf Metzger, ein engagierter Fachmann auf photographischem Gebiet und Freund der Orts- und Heimatgeschichte, schon seit drei Jahrzehnten ein städtisches Fotoarchiv aufgebaut hat, das mustergültig ist und mit wenigen Ausnahmen das Bild der Stadt vor und nach der Zerstörung festgehalten hat. Hier besteht eine enge Kooperation, die auch die finanziellen Bedürfnisse einschließt. Eine ebenso rege und fruchtbare Zusammenarbeit verbindet das Archiv mit dem Oberhessischen Museum, die bereits unter dessen früherem Leiter Dr. Krüger begonnen hatte und unter seinem Nachfolger K. F. Ertel fortgesetzt wurde. Die Kompetenzen sind hier klar gegeneinander ab- gegrenzt; man unterstützt sich gegenseitig nach besten Kräften und hilft sich bei der Bewältigung der jeweils gestellten kulturellen Auf- gaben. Dasselbe gilt auch für die Verbindung zur Stadtbibliothek. Et- was differenziert ist im vergangenen Jahrzehnt das Verhältnis zur Uni- versitätsbibliothek und zum Universitätsarchiv zu sehen. Auf der einen Seite findet nach wie vor ein lebhafter Austausch von Informationen statt und man hilft sich bei der Beantwortung von Anfragen nach be- sten Kräften; auch auf der Suche nach bestimmten, meist seltenen Publikationen unterstützt man sich gegenseitig und erleichtert damit den auswärtigen Leihverkehr. Auf der anderen Seite ist bedauerlicher- weise der anfänglich lebhafte Tausch von Dubletten ganz zum Erliegen gekommen. In diesem Zusammenhang ist es nur schwer verständlich, daß man im ÜUniversitätsarchiv und vor allem in der Handschriftenab- teilung der Universitätsbibliothek an Archivalien festhält, die ihrer Provenienz nach eindeutig in das Stadtarchiv gehören(so z.B. das Ta- gebuch des Gießener Bürgers und Schuhmachers Härtling aus dem 7jährigen Krieg u.v.a.m.) und dort auch in erster Linie gesucht wer- den. Es wäre im Interesse der Sache wünschenswert, wenn hier einmal in naher Zukunft großzügiger verfahren würde. In dieser Frage habe ich während meiner bisherigen Tätigkeit nach dem Grundsatz gehandelt, daß Archivalien dort lagern sollten, wo sie am ehesten gesucht und voraussichtlich am häufigsten gebraucht wer- den. So wurden im Laufe der letzten Jahre an rd. 60 deutsche Städte und Gemeinden Archivstücke kostenlos abgegeben, die bei den Ord- 96 nungsarbeiten gefunden worden waren. Die zahlreichen Dankschreiben geben Zeugnis davon, daß es oft Publikationen u. a. Schriftstücke wa- ren, die in dem betreffenden Archiv fehlten. Auf diese Weise kamen auch eine Reihe von engen Verbindungen zu anderen Stadtarchiven zu- stande. Ein besonders enges und herzliches, auch persönliches Verhält- nis besteht zu dem Archiv der Stadt Wetzlar und seinem Leiter, mei- nem Kollegen Rektor Flender, und zwar lange vor den Lahnstadt: (oder Stadt Lahn?)-Plänen. Beide Archive haben Stücke der jeweiligen Provenienz bereitwillig ausgetauscht, wobei allerdings— das sei nicht verschwiegen- das Stadtarchiv Gießen von den reicheren Beständen des Wetzlarer Hauses mehr profitiert hat. Ahnliche Abgaben erfolgten auch an die Staatsarchive in Darmstadt und Marburg. Zwar handelte es sich dabei meist um Dubletten, doch zögerte ich nicht, auch Einzelstücke abzugeben, wenn klar war, daß es sich um keine spezifisch Gießener Sache handelte, sondern vielmehr Inhalte betraf, die der Forscher in Staatsarchiven sucht. Auf diese Weise konnten vor allem in Darmstadt einige empfindliche Lücken ge- schlossen werden, die dort durch Verluste im 2. Weltkrieg entstanden waren. Dieé Stücke wurden meist im Tausch abgegeben, gelegentlich auch zu einem angemessenen Preis verkauft. Zu den genannten Staatsarchiven besteht im übrigen eine sehr enge und für meine Arbeit fruchtbare Verbindung, für die ich an dieser Stelle zu danken habe. Als nebenamtlicher Archivar waren mir die zahlreichen Begegnungen und Gespräche, die gegenseitigen Besuche und der Schriftwechsel unentbehrlich und haben mir manche Anregung und Erweiterung meiner Kenntnisse gebracht, ohne die meine Arbeit noch nicht so weit gediehen wäre. Stellvertretend möchte ich hier nennen: Staatsarchivdirektor Prof. Dr. Dülfer, Marburg(gest. 1973), und Staatsarchivdirektor i. R. Dr. Knöpp, Darmstadt, die beide mehr- mals sich die Zeit nahmen, nach Gießen zu kommen, sich die Archiv- bestände und die Arbeit daran anzusehen und anstehende Probleme mit mir zu besprechen. In ähnlicher Weise hat auch Amtmann Sieburg vom Staatsarchiv Marburg für das Stadtarchiv Gießen gewirkt. Großes In- teresse nahmen auch die Herren Dr. A. Eckhardt und Hildebrandt vom Staatsarchiv Darmstadt. Abschließend noch ein Wort zur 6ffentlichkeitsarbeit und zum publi- kumsverkehr während der vergangenen Dekade: In den ersten vier Jah- ren war wegen der Vordringlichkeit der Aufräumungs- und Ordnungs- arbeiten kaum an eine Initiative in dieser Richtung zu denken. Erst im Herbst des Jahres 1968 trat das Stadtarchiv mit einer kleinen Darstellung zum Tag des Bürgers“ an die Öffentlichkeit, die erstaun- lich viel Interesse fand. Während des Hessentages“ im Juni 1969 bau- ten wir dann eine größere stadtgeschichtliche Ausstellung im Foyer der Kongreßhalle auf, die mit einer kleinen Feierstunde eröffnet wur- 97 de und während der"Hessentage“ von ca. 4000 Bürgern besucht wur- de. Beide Veranstaltungen, denen eine weitere im Jahre 1972 folgte, haben das Stadtarchiv auch in weiten Kreisen der Einwohnerschaft be- kannt gemacht, zumal die örtliche Presse sehr instruktive und ausführ- liche Berichte brachte. Große Beachtung fand auch die mit dem Bo- dendenkmalpfleger M. Blechschmidt gemeinsam veranstaltete Ausstel- lung zur 1200-Jahrfeier des Stadtteils Wieseck. Schon ab 1967 konnte das Stadtarchiv regelmäßig einmal in der Woche (Freitag) für einige Stunden geöffnet werden. Seit 1970 hat der Be- such an diesen Öffnungszeiten ständig zugenommen. Im abgelaufenen Jahr zählten wir im Durchschnitt im Monat 30- 40 Besucher, die mit den verschiedensten Anliegen zu uns kamen, unter ihnen erfreulich viele Studenten, die Quellenmaterial für ihre wissenschaftlichen Arbei- ten suchen, aber auch Bürger, die lediglich eine Auskunft wünschen. Daneben haben in der letzten Zeit auch die schriftlichen Anfragen- meist von auswärts- stark zugenommen. Hier haben wir monatlich ca. 25 Briefe zu beantworten, ungefähr die Hälfte davon betrifft fa- milienkundliche Recherchen. Auf Grund des derzeitigen Ordnungsstan- des der Gießener Archivalien und des räumlichen und personellen Eng- passes können wir ca. 75% der Besucher und Anfragen positiv be- scheiden, 10% müssen- meist aus Zeitmangel- abschlägig beantwor- tet werden, weitere 15% wären auch bei bester Ausstattung mit Raum und personal nicht zu beantworten, weil die Quellen entweder fehlen oder untergegangen sind. Bliebe zu erwähnen, daß das Stadtarchiv Gießen im Verzeichnis der deutschen Archive steht und sein Leiter Mitglied im“Verein Deut- scher Archivare“ ist. Als Teilnehmer an den Deutschen Archiwtagen in Aachen(1965), Coburg(1966), Ulm(1971), Würzburg(1973) und Mainz(1975) konnte er wichtige Anregungen empfangen, Erfahrungen austauschen und Verbindungen knüpfen. Der geschilderte Weg des Stadtarchivs im letzten Jahrzehnt, seine Entwicklung und die begrenzten Fortschritte wären kaum möglich ge- wesen ohne die bereits in den Vorbemerkungen erwähnten Hilfen sei- tens der verantwortlichen Dienststellen der Stadt. Ein entscheidender Schritt vorwärts dürfte dabei der Augenscheinstermin’ des Magistrats im Sommer 1971 gewesen sein! Damals wurde der Beschluß unter- mauert, dem Stadtarchiv ausreichende und benutzbare Räume im Neu- bau des Stadt- und Kreisgesundheitsamtes zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser Umzug, wie wir hoffen wollen, in den Jahren 1975/76 re- alisiert werden wird, ist eine der beiden wesentlichen Erfordernisse für die dauernde Benutzbarkeit des Stadtarchivs erfüllt. Eine zweite Forderung bleibt und ihre Lösung sollte auch nicht allzu lange verschoben werden: Die Personalfrage. Das Stadtarchiv Gießen mit seinen respektablen Beständen(s. u.) benötigt dringend eine(n) 98 hauptamtliche(n) Archivar(in) des gehobenen Dienstes, der eine Archivschule oder einen gleichrangigen Lehrgang besucht hat. Wenn eine sinnvolle und für alle Teile befriedigende Archivarbeit geleistet werden soll, ist dies das Mindeste, was eine Universitätsstadt in der Größe Gießens im personellen Bereich tun müßte. Zum Schluß zeigt ein Blick auf den Haushalt des Stadtarchivs der Jahre von 1897/98 bis heute, daß die Aufwendungen für Archivzwecke, vor allem hinsichtlich der sachlichen Ausstattung in den letzten Jah- ren, beträchtlich gestiegen sind. Dies sei hier dankbar vermerkt, denn ohne diese Gelder wären die Anschaffung von Stahlschränken, der Aufbau einer umfangreichen Handbücherei, die Restaurierung von Ak- ten und Urkunden und die Buchbindearbeiten nicht in dem Maße mög- lich gewesen. Die für das Stadtarchiv Gießen eingesetzten Etatmittel: 1894/95= 600.- M 1925= 100.- RM 1895/96= 1200.- M 1926= 100.- RM 1896/97= 1200.- M 1927= 200.- RM 1897/98= 1200.- M 1928= 200.- RM 1898/99= 1200.- M 1929 ⸗= 200.- RM 1899/1900 ⸗ 800.- M. 1930= 200.- RM 1900/01= 800.- M 1931= 400.- RM 1901/02= 500.- M 1932= 600.- RM 1902= 500.- N 1933= 700.- RM 1903= 600.- M 1934= 700.- RM 1904= 600.- M 1935= 900.- RM 1905= 600.- M 1936= 900.- RM 1906= 600.- M 1937= 1620.- RM 1907= 440.- MN 1938= 2620.- RM 1908= 440.- M 1939= 2370.- RM 1909= 400.- M 1940= 2370.- RM 1910= 400.- M 1941= 2142.80 RM 1911= 400.- M 1942= 2142.80 RM 1912= 200.- M 1943= 2142.80 RM 1913= 200.- M 1944= 2143.- RM 1914= 200.- M 1945— 1915= 200.- M 1946= 1150.- RM 1916= 200.- M 1947= 1900.- RM 1917= 200.- M 1948= 5370.- RM 1918= 200.- M 1949= 3705.- DM 1919= 200.- M 1950= 3855.- DM 1920= 1400.- M 1951= 4415.- DM 1921= 1400,- M 1952= 4380.- DM 1922= 1400,- M 1953= 4366.- DM 1923= 10000.- M(Inflation) 1954= 4695.- DM 1924= 600.- RM 1955= 4370.- DM 99 4. = 4470.- DM. 1966= 6900.- DM = 4470.- DM 1967= 7900.- DM = 3713.- DM. 1968= 8400.- DM. = 3490.- DM. 1969= 8550.- DM = 3584.- DM 1970= 10850.- DM = 3645.- DM 1971= 12750.- DM. = 3620.- DM 1972= 13950.- DM = 3546.- DM 1973= 16500.- DM = 5478.- DM. 1974= 13400.- DM = 7498.- DM 1975= 22000.- DM. Der gegenwärtige Zustand und die zukünftige Entwicklung Das Stadtarchiv Gießen hat derzeit 3 verschiedene Plätze, wo Archiva- lien gelagert sind: a. Die Magazinräume im Keller der alten Alicenschule. In einem großen und zwei kleineren Kellerräumen sind Akten und Rechnungen untergebracht, die nur selten gebraucht wer— den. Die Keller sind trocken, gut belüftet und beleuchtet und mit Regalen versehen. Für die Aktenabgaben einzelner Amter in den nächsten Jahren wäre hier noch ausreichend Platz. Die Räume sind vom Schulhof aus separat zugänglich und un— tereinander verbunden. Auch nach einem Umzug der Masse des Archivgutes in die neue Unterkunft müßten diese gut geeigneten Magazinräume unbe-— dingt beibehalten werden. b. Das Dachgeschoß im Haus Ludwigstraße 44. 100 Hier befinden sich städtische Archivalien in 8 von insgesamt 10 Räumen. Es sind im wesentlichen die städtischen Altakten des 16. bis 20. Jahrhunderts, die Rechnungsbücher und große Teile der anderen Amtsbücher, die alten Grundbücher und Kataster— karten, ein Teil der Zunftbücher und die Bestände der ehemali- gen Gemeinden Wieseck, Klein-Linden, Allendorf/Lahn und Röd- gen. Die Zimmer sind auf die Dauer ungeeignet, im Sommer zu heiß (Brandgefahr), im Winter werden sie nicht richtig warm(trotz Zentralheizung). Außerdem können die Räume aus baupolizeili- chen Gründen nicht mehr stärker mit Akten u. a. Archivalien belastet werden. Ein Teil der Bestände mußte dort bereits weggeholt werden. Das Haus, als reines Behörden- und Amtsgebäude ohne Haus-— meisterwohnung, steht übers Wochenende leer. Der Transport von Schränken und Akten über drei Stockwerke ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. c. Die Kellerräume(und Flure) im Flachbau des Behördenzent rums. In dem Kellertrakt zwischen Standesamt und Statistischem Amt hat das Stadtarchiv z.Zt. seine Zentrale' und ist durch das freundliche Entgegenkommen des Hauptamtes unter 306 422 auch telefonisch zu erreichen. Die dortige Unterbringung hat provisorischen Charakter. Die Keller sind zwar trocken, aber viel zu eng und schlecht belüf- tet, so daß ein längeres Verweilen zur Arbeit unmöglich ist. Einem Besucher Platz anzubieten, ist schon schwierig; ein Ar— beitsplatz ist aber nicht vorhanden. So geben wir- ganz gegen Archivgrundsätze- gelegentlich einem verläßlichen und uns be- kannten Besucher auch mal Akten zum Studium mit nach Hau-— se, oder weichen in ein freies Zimmer im 1. oder 2. Stock aus. Die Räume- kürzlich ist noch ein kleines Nebengelaß dazu ge- kommen-, sind mit Archivalien und Schränken vollgepackt; ne- ben der umfangreichen Handbibliothek, den Zeitungen und Zeit- schriften befinden sich hier die Urkunden, die ältesten Amtsbü- cher, wertvolle andere Stücke und der größte Teil der Zunftak- ten. Außerdem lagert hier die gesamte sog. Altregistratur der Amter, d.h. die Akten meist nach 1918, soweit sie bis jetzt ans Archiv abgeliefert wurden. Diese Räume werden beim Umzug in das neue Gebäude frei. Es ist aber dringend geboten, daß einer der Keller dem Archiv weiterhin als Sortierraum zur Verfügung bleibt, damit die in den nächsten Jahren zu erwartenden größe- ren Ablieferungen von Akten der Amter ans Archiv vorher durchgesehen und aussortiert werden können. Erfreulicherweise steht nun der Umzug des Stadtarchivs in neue Räumlichkeiten kurz bevor. Es ist besonders begrüßenswert, daß man sich an verantwortlicher Stelle dazu entschieden hat, das Archiv in unmittelbarer Nähe der Verwaltung zu belassen(s. u. 5a). Neben einem großen Magazinraum von rd. 90 qm, der wahrscheinlich alle wichtigen und häufiger gebrauchten Archivalien aufnehmen kann, wird das neue Stadtarchiv über ein Besucherzimmer(ca. 15 qm) und über einen Büroraum für den Archivleiter und seine Helfer(ca. 15 qm) verfügen). Unter der Voraussetzung, daß die Magazinräume in der alten Alicen- schule für gegenwärtig weniger wichtige, doch für die Zukunft ar— chivwürdige Akten und einer der Keller im Behördenhaus zum Vorsor-— tieren beibehalten werden können, darf die vorgesehene Unterbringung als vorläufig ausreichend angesehen werden. 5. Aufgabe und Bedeutung eines Stadtarchivs Aufgabe und Bedeutung von Archiven sind im Laufe der Jahrhunderte vielfachen Wandlungen unterworfen gewesen, und jede Epoche hat er- 101 neut die Frage zu beantworten, wo die Schwerpunkte der Archivarbeit zu liegen haben. Dabei gilt es, den Blick nicht nur in die Vergangen- heit zu richten, sondern auch in die Zukunft zu schauen. Es ist nicht zuletzt die Schuld der Archive selbst, wenn in der öffentlichkeit oft recht verworrene Vorstellungen darüber bestehen, was eigentlich das Archiv einer Stadt für Funktionen zu erfüllen hat. Man verbindet damit zwar das Sammeln alten Schriftguts, das Ver-— wahren wertvoller Urkunden und das Lesen mittelalterlicher Texte, aber von den wesentlichen Aufgaben eines Archivs in der Gegenwart weiß man nicht viel. Es ist daher notwendig, im Rahmen dieser Zusammenstellung, die ja nicht nur den Fachleuten, sondern auch einem breiteren Kreis interes- sierter Bürger dienlich sein soll, auf den Archivbegriff näher einzuge- hen, die Aufgaben eines Stadtarchivs und ihre Bewältigung klar zu umreißen. Archive im weitesten Sinne dieses Wortes sind Sammlungen von Schriftstücken und sonstigen Dokumenten, die bei Einzelpersonen, juri- stischen Personen(z.B. Vereine, Gesellschaften usw.) oder bei regi- straturbildenden Institutionen(z. B. Behörden, Amtern usw.) aus deren geschäftlicher, literarischer oder rechtlicher Tätigkeit erwachsen sind und als Quellen und Belege der Vergangenheit auf Grund ihres wissenschaftlichen oder amtlich-rechtlichen Wertes zur dauernden Aufbewahrung bestimmt sind. Der hier bezeichnete Archivinhalt muß heute ergänzt werden durch Sammlungen geschichtlicher Dokumente besonderer Art(z.B. Zeitungsausschnitte, Photographien und andere bildliche Darstellungen, Flugblätter, Wahlzettel, Tonaufnahmen u. ä. m.). Die zuletzt genannten Sammlungen können sich zu selbständigen Archiven(z. B. Fotoarchiv, Filmarchiv, Zeitungsarchiv) entwickeln. Der Ort, an dem die hier näher beschriebenen Sammlungen bzw. Ar- chivalien aufbewahrt werden, heißt natürlich ebenfalls Archiv', ebenso wie die mit Archivalien befaßte Behörde diesen Namen(z. B. Stadtar- chiv) trägt. Hieraus erhellt auch, daß im wesentlichen Schriftstücke und andere Dokumente das Gesicht eines Archivs bestimmen, im Gegensatz etwa zum Ausstellungsgut der Museen oder zu den Büchern einer Bibliothek. Dies kann und darf aber nicht bedeuten, daß ein Archiv ohne Bücher auskommen müßte oder daß eine Bibliothek keine Handschriften, Nachlässe oder anderes Sammlungsgut aufbewahren dürfte. Doch soll- ten Archivstücke, die nachweisbar in ein bestimmtes Archiv gehören, nicht um eines fragwürdigen Prinzips wegen da verbleiben, wo sie vor Zeiten zufällig einmal gelandet sind und wo sie eigentlich als Fremd- körper! wirken, weil sie dort nicht gesucht werden. Natürlich gibt es Schriftgut, ich denke hier vor allem an Tageszeitungen und geschicht- liche Zeitschriften, die sinnvollerweise sowohl in Bibliotheken wie in 102 Archiven gesammelt werden sollten. Andererseits dürfen Archive die Sachgebiete ihres Buchbestandes nicht unbegrenzt ausdehnen, oder, um die Kompetenzverteilung zu Museen anzusprechen, alte Münzen oder andere Bodenfunde in eigener Verwahrung behalten. Haben wir insoweit das Wesen eines Archivs und gleichzeitig seine Ei- genverantwortlichkeit und Abgrenzung gegenüber der laufenden Ver- waltung und den verwandten Instituten der Museen und Bibliotheken aufzeigen wollen, so gilt es nunmehr der Funktion und den Aufgaben eines(kommunalen) Archivs in der Gegenwart nachzuspüren. Der mit der verantwortlichen Leitung beauftragte Archivar sieht sich heute mit einer Reihe von Aufgaben konfrontiert, deren Bewältigung ihm aus vielfältigen Gründen nur äußerst unvollkommen gelingt. Mit der kursorischen Beschreibung"Raum-, Zeit- und Personalmangel“ sind die gröbsten Erschwernisse seiner Arbeit bereits genannt; natür- lich sollte man die finanziellen Mittel nicht vergessen, die durchaus in der Lage sein können, den einen oder anderen der genannten Mängel abzumildern oder- im günstigsten Falle- gar aufzuheben. Das weite Feld, das der Archivar zu beackern“ hat, läßt sich einigermaßen überschaubar in folgenden sieben Punkten zusammenfassen: a. Prüfung der Akten aus der laufenden Verwaltung, die dort aus- sortiert wurden und dem Archiv angeboten werden. Entschei- dung darüber, was übernommen werden muß, weil es archivwür- dig ist bzw. was der Kassation, der Aktenausscheidung, endgül- tig unterliegt. b. Archivierung, d.h. UÜbernahme, Verzeichnung, Benutzbarmachung und Konservierung des auf Dauer zu lagernden Archivguts. Für bereits im Archiv vorhandene Bestände gilt der gleiche Ar- beitsweg; nur muß hier die Sichtung(Pkt. a) noch vorangehen. c. Die fach- und sachgerechte Betreuung der Archivbesucher, die an den Sprechtagen ihre verschiedenartigen Anliegen vorbringen und bestimmte Archivalien benutzen wollen. d. Die schriftliche Beantwortung von Anfragen auswärtiger Klien- ten!, Dienststellen, Forscher und Privatleute. e. Die Verpflichtung, als Mann an der Quelle“ der Geschichtsfor- schung zu dienen, in diesem Fall die Geschichte der Stadt durch eigene Publikationen oder durch die tatkräftige Förderung der Forschungen Dritter weiter aufzuhellen. f. Archivgut außerhalb der von den städtischen Behörden anfallen- den Akten zu sammeln, damit die Dokumentation über das viel- fältige Leben in einer Stadt nicht nur von der Tätigkeit der Amter und Behörden gespeist wird, sondern das breite Spektrum der Außerungen unserer modernen Welt erfaßt. 103 Der pädagogische Dienst des Archivars an der Gesellschaft durch Vorträge, breit gestreute Informationen, Zusammenarbeit mit der Presse und anderen Massenkommunikationsmitteln, Aus- stellungen und anderen Formen der Öffentlichkeitsarbeit. Ich will nun versuchen, zu jedem dieser sieben Aufgabengebiete noch einige nähere Ausführungen zu machen, wobei ich bewußt auf die Ar- beit im Stadtarchiv Gießen während des vergangenen Jahrzehnts abstelle, weil ich damit sowohl auf das methodische Vorgehen in der Vergangenheit eingehen als auch die Akzente nennen kann, die für die zukünftige Arbeit gesetzt werden sollten. Hierbei kommt es gelegent- lich zu Wiederholungen aus dem geschichtlichen Teil, die aber in die- sem Zusammenhang nur schwer vermeidbar waren. a. 104 Wegen des akuten Raummangels sind Akten aus der laufenden Verwaltung bisher nur in Ausnahmefällen angenommen worden. Dagegen war in den ersten Jahren die Sichtung und Kassation von vorgefundenem Registraturgut eine der wichtigsten Tätig- keiten. Ein größerer Bestand jüngerer Akten(meist zurückge- setzte Registratur aus der Zeit nach 1945) ist wahllos aus Zeitmangel nach dem'numerus currens' aufgenommen worden. Eine eingehende Sichtung und Kassation hätte hier noch zu er- folgen. Die so frei werdenden Nummern können später durch Einstellen von archivreifem Schriftgut aufgefüllt werden. Mit dem Umzug des Stadtarchivs in neue, größere Räume wird die— ses archivreife Schriftgut durch die Abgabe aus den einzelnen städtischen Amtern stark zunehmen, und die Sichtung, Archivie- rung oder Ausscheidung(Kassation) wird einen wesentlichen Teil der Arbeit bilden. Dabei bleibt die Frage der Kassation eine Grundfrage aller ar— chivarischen Tätigkeit. Was soll endgültig vernichtet werden? Können wir heute beurteilen, was in 50 oder 80 Jahren für Wissenschaft und Forschung von Bedeutung sein wird? Es gibt hier weder ein Patentrezept noch eine Faustregel, eher helfen schon große Erfahrung und ein gewisses Fingerspitzengefühl für Archivwürdigkeit im weitesten Sinne. Ein einfacher und gefahr- loser Weg wäre der, alles aufzuheben. Dazu aber lassen es die Massenakten der modernen Verwaltung nicht kommen: Eine Jahresrechnung der Stadt, die noch in den 20er Jahren in 8 bis 12 Bänden auf ca. 1 m untergebracht werden konnte, nimmt um 1960 bereits 25 bis 30 lfd. m auf Regalen ein. Khnliche Massen fallen bei den Sozial- und Ausgleichsämtern an. Sie zwingen zu einer Auslese, die in jedem einzelnen Falle eine schwere, verantwortungsvolle Entscheidung erfordert. In Gießen konnte die Kassation von Akten bisher in Grenzen gehalten werden, einmal weil noch kaum Ablieferungen der Amter erfolgt sind, zum anderen, weil gegenwärtig der Maga- zinraum noch ausreicht. Aber bereits die nächste große Ablie- ferung des Rechnungsamtes und der Stadtkasse wird es notwen- dig machen, gezielt auszusondern und exemplarisch zu archivie- ren, z. B. durch das Aufnehmen eines oder mehrerer bestimmter Buchstaben aus Massenakten oder nur eines Rechnungsjahres im Abstand von 5- 10 Jahren. Hat sich der Archivar nach der Sichtung zur Ubernahme von Schriftgut entschieden, beginnt der lange Weg der Benutzbar- machung für den späteren Gebrauch. Die Akte muß im Zu— gangsbuch(Akzessionsjournal) verzeichnet und mit einer Num- mer versehen werden, dann wird eine Karteikarte erstellt, die als Findkartei später ein Bestandsverzeichnis in Karteiform dar- stellt. Es erfolgt schließlich die Konservierung(= Haltbarma- chung z.B. durch Entfernen der Heftklammern und Einpacken in Aktendeckel), die Kenntlichmachung durch die neue Nummer und die dauerhafte Lagerung an einem Ort, wo sie jederzeit greifbar und zu finden ist. Aus Raum- und Personalmangel haben wir auf diesem Sektor noch einen weiten Weg zurückzulegen. Die große Masse des an der Jahreswende 1974/75 im Archiv befindlichen Schriftguts ist zwar verzeichnet, aber eine exakte Ordnung und damit ein leichtes Auffinden wird erst möglich sein, wenn die Bestände in den neuen Räumen ihren endgültigen Platz gefunden haben. Verzeichnet und in das Repertorium aufgenommen werden: Die Urkunden mit Datum und kurzgefaßtem Inhalt(Regest). Die ungedruckten und gedruckten Landtagsakten. Die Zunftbücher und die Zunftakten, soweit sie nicht unter den Urkunden aufgeführt sind. Die Rechnungsbücher der Stadt(Bürgermeisteramt, Beedamt (Steueramt), Weinamt usw.) mit der entsprechenden Jahreszahl. Alle sonstigen Amtsbücher mit stichwortartiger Inhaltsangabe und den entsprechenden Jahreszahlen. Der überlieferte Altaktenbestand der Stadt mit insgesamt rd. 1800 Faszikeln, der nach dem 1908 in Hessen-Darmstadt einge- führten Registraturplan der Abt. I-XXVI geordnet ist und Vor- gänge umfaßt, die etwa bis 1920 reichen oder davor begonnen haben. Die Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Festschriften, die sich auf Gießen beziehen ("uGiessensia“). Alle anderen Archivalien und Bestände des Stadtarchivs, insbe- sondere die jüngeren Akten, die ehemaligen Archive von Wie- seck, Klein-Linden, Rödgen und Allendorf/Lahn werden in den kommenden Jahren für einen zweiten Teil des Repertoriums vorbereitet. 105 106 Die Hauptlast der Arbeit wird hier in der Sichtung und Kassa- tion der bereits vorhandenen und demnächst zur Ablieferung kommenden jüngeren Aktenbestände liegen. Die archivwürdigen Faszikel erhalten eine Zugangsnummer nach numerus currens' und werden vorläufig nach dem Registratur- plan des Volksstaates Hessen von 1931 eingeordnet. Dieser Plan hatte bis 1950 Gültigkeit, ehe er von dem Dezimalsystem-Plan 0O- 9 abgelöst wurde; aber diese Einteilung hatte nur Bestand bis zum Beginn der 60er Jahre, als der schon 1954 publizierte Aktenplan der KGSt(= Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) eingeführt wurde. Da man gegenwär- tig bereits wieder von einer Anderung spricht, wird das archiv- würdige Schrifttum vorläufig- unter Beibehaltung der behördli- chen Aktennummer- mit dem'numerus currens' aufgenommen, aber inhaltlich und als Findkartei in den Registraturplan von 1931 eingeordnet. Die sachgerechte Betreuung der Archivbesucher litt bisher unter der katastrophalen Enge. In einem ca. 5,5 Xx 2,5 m großen Kel- lerraum, in dem 11 Stahlschränke und zwei große Schreibtische stehen, konnten bisher Besucher fast nur im Stehen abgefertigt werden. Dank des Entgegenkommens verschiedener Dienststellen konnten auch gelegentlich Räume im Haus zur Verfügung ge-— stellt werden. Eines großen Zuspruchs erfreut sich die Handbibliothek bei un- seren Besuchern, deren Ergänzung und weiterer Ausbau eine wichtige Aufgabe für die kommenden Jahre sein wird. Auch hier werden Ausleihen vorgenommen. Gegenwärtig hat das Stadtarchiv zwischen 30 und 40 Besucher im monatlichen Durchschnitt. Diese Zahl wäre wahrscheinlich wesentlich höher, wenn das Archiv häufiger für Benutzer geöffnet werden könnte. Dies aber ist nicht nur eine Frage besserer Räume, sondern auch ein Personalproblem. Neben der Sichtung, Kassation bzw. Archivierung von archivreifem Schriftgut ist die Leitung und Beaufsichtigung von Öffnungszeiten der wichtigste Grund für die Einstellung eines hauptamtlichen Archivars. Eine befriedigende Bedienung’ der Besucher und Benutzer kann ohnehin erst erfol- gen, wenn die neuen Räume bezogen sind, in denen sich ein passables Benutzerzimmer befindet. Das Stadtarchiv führt seit 6 Jahren ein Benutzerbuch, in das außer dem Datum und dem Be- suchszweck meist auch die Anschrift des Besuchers vermerkt wird. Es braucht nicht besonders betont zu werden, daß in den letz- ten Jahren eine große Anzahl von Staatsexamensarbeiten und sogar einige Dissertationen durch die Bestände des Stadt archivs gefördert werden konnten. Auch die schriftlichen Anfragen- meist von außerhalb— nah- men in letzter Zeit erheblich zu. Es sind im monatlichen Durchschnitt 20- 25, davon ca. die Hälfte genealogischer Art. Viele Anfragen erfordern einen großen Aufwand an Zeit und Arbeit, stellen sie doch oft ein wissenschaftliches Problem im kleinen dar. Im allgemeinen können wir etwa 3/4 aller Anfra- gen befriedigend beantworten; für das verbleibende Viertel feh- len uns entweder die Quellen, oder der Zeitaufwand wäre un— verhältnismäßig groß, und daher nicht zu leisten. Ein nicht un- erheblicher Teil der Anfragen kommt aus dem eigenen Haus, d.h. von den Amtern der Stadtverwaltung. Hier liegt die urei- genste und älteste Aufgabe eines Archivs, das für die Stadt als Sachwalterin der Gemeinschaft aller Bürger wichtige Schriftgut aufzubewahren und gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen, so z.B: wenn in einem Prozeß, den die Stadt zu führen hatte, rechtswirksame Dokumente vorgelegt werden mußten. In einer Reihe von Fällen konnten wir dieser wichtigen Aufgabe voll ge- recht werden und damit wohl auch in weiten Kreisen der Ver-— waltung bis hin zu ihrer Spitze die Einsicht verstärken, daß eine Stadt ihre archivwürdigen Akten und Urkunden nicht nur als hi- storische Zeugnisse, sondern auch als Beweisunterlagen für Recht und Besitz betrachten sollte, deren Vermögenswert nicht hoch genug veranschlagt werden kann. Der Verpflichtung des Archivars, der Geschichtsforschung, im besonderen der Gießener Geschichte zu dienen, konnte der Ver- fasser in dieser nebenamtlichen Tätigkeit und bei der notwen- digerweise engen zeitlichen Begrenzung nur in bescheidenem Umfang nachkommen. Im Stadtarchiv und mit Hilfe seiner Be-— stände sind aber eine große Anzahl von mehr oder minder um-— fangreichen Arbeiten gefördert worden, die sich mit der Ge— schichte Gießens und seiner näheren Umgebung beschäftigen. Insoweit konnte im letzten Jahrzehnt ein wesentlicher Beitrag zur orts- und landesgeschichtlichen Forschung geleistet werden. Stellvertretend für viele andere Publikationen mögen hier ge- nannt sein: Das dreibändige Gießener Familienbuch von Otto Stumpf, Garbenteich, das Buch über die"Manische Sprache“ in Gießen von Hans-Günther Lerch, Hüttenberg, und die Dokumen- tation über die ehemalige jüdische Gemeinde Gießen vom Ver- fasser. Die Zwitterstellung des Archivars, auf der einen Seite eine Art von Verwaltungsbeamter zu sein, auf der anderen Seite wissen- schaftliche Erkenntnisse aus seiner Archivtätigkeit zu Papier zu bringen, wird hier besonders deutlich. Bei diesem Teil seiner Aufgabengebiete kann der moderne Ar- chivar viel Eigeninitiative entfalten, aber er braucht dazu neben 107 108 Phantasie reichlich Zeit und sehr viel Geld. Das Ziel ist gesteckt: Es soll möglichst alles gesammelt wer— den, was in der Stadt gedruckt und publiziert wird, gleichgültig ob es von Privatpersonen, Vereinen, Parteien oder den verschie- denen Behörden kommt. Aber wer bringt dies dem Archiv? Wo entdeckt man solches Material? Wie kommt man an Dinge, die man nicht bestellen kann, ja von denen man, wenn überhaupt, nur durch Zufall erfährt? Hier wäre auch personell ein größerer Apparat notwendig. Immerhin nimmt auch ohne diese günstigen Voraussetzungen dieser Sektor der Archivarbeit einen immer breiteren Raum ein. Doch allein die sinnvolle Sammlung und Bereitstellung zeitgeschichtlichen Materials durch Zeitungs- und Zeitschriftenausschnitte, durch Bilder, Filme, Tonbänder u.-aä. würde die ganze Arbeitskraft eines Mitarbeiters erfordern. So aber ist schon die exakte Führung einer stadtgeschichtlichen Chronik nur sehr bedingt und mit großen Lücken möglich. Wenn trotzdem eine Menge Sammlungsgut im letzten Jahrzehnt archi- viert wurde, so ist das zwar erfreulich, blieb aber doch unbe-— friedigend, weil es unsystematisch und oft sehr zufällig ge— schah. Wenn die Stadt der Zukunft-— was wir alle nur hoffen können - nicht ein wesenloses System von Versorgung und Fürsorge, sondern ein Ort geistiger Auseinandersetzung, künstlerischen Er— lebens und psychischer Bereicherung sein soll, dann können nur die Stadtarchive einen kulturellen Schwerpunkt bilden, deren Funktion und Tätigkeit im Bewußtsein der Bevölkerung veran-— kert ist: Dies ist der pädagogische Dienst des Archivars an der Gesellschaft. Er beginnt im'stillen Kämmerlein! mit der be— reits zitierten historischen Forschung und deren Veröffentli- chung, setzt sich fort bei der Beratung der Archivbenutzer und der tatkräftigen Förderung ihrer Arbeiten durch ständige Kom-— munikation mit dem Bearbeiter eines im wesentlichen aus den Archivbeständen gespeisten, meist wohl stadtgeschichtlichen Themas und mündet ein in ursprüngliche pädagogische Aktivitä- ten, wie Vorträge und Durchführung von Arbeitsgemeinschaften und Kursen, etwa in einer VHS. Da das Informationsbedürfnis der Menschen wächst und sachge-— rechte Information schlechthin eine Grundvoraussetzung für mehr Demokratie in allen Lebensbereichen ist, hat auch hier das Archiv eine bedeutende Aufgabe. Allerdings ist die Bereit-— stellung der in einem Archiv gespeicherten Informationsmasse hinsichtlich Überschaubarkeit und Angebotsbreite einer natürli- chen Begrenzung unterworfen. Aber über den Auskunftsdienst hinaus, der ja nur angefragt werden kann, können die Archive mit Ausstellungen und gelegentlichen Führungen durch ihre Be- stände eine große Wirkung ausstrahlen. Gerade geschickt zu- sammengestellte Ausstellungen können dazu beitragen, die Stadtgeschichte plastischer zu machen, sie können auch die po- litische Bildung historisch untermauern, ein Erfordernis, das heute oft übersehen wird und daher unbeachtet bleibt. Auch dieser pädagogische Dienst der Archive ist wie die histo- rische Forschung und die Sammlung von zeitgeschichtlicher Do- kumentation ohne Vernachlässigung der Ordnung und Verwaltung der Archivbestände nur möglich bei entsprechender personeller und materieller Ausstattung. Der Sffentlichkeitsarbeit des Stadtarchivs waren in der An- fangszeit verständlicherweise enge Grenzen gesetzt. Erst mit der Einrichtung des provisorischen Büros im Keller des Stadt-— hauses ergab sich eine engere Verbindung zur Verwaltung und den städtischen Amtern, mit deren Hilfe nun in breiter Streu— ung der Pädagogische Dienst’ des Stadtarchivs begonnen wer- den konnte. Zwei kleinere Ausstellungen(Zum Tag des Bürgers) und eine große Schau zur Stadtgeschichte(anläßlich des Hessentages 1969 bzw. zur 1200-Jahrfeier Wiesecks) haben das Stadtarchiv in weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt gemacht und haben viel Anklang gefunden. Immer wieder im Laufe der letzten Jahre wurden einzelne Stadtver- ordnete und Magistratsmitglieder eingeladen, sich die Bestände, aber auch die mißliche Situation des Archivs anzusehen; der oben erwähnte Besuch des gesamten Magistrats im Jahre 1971 war in dieser Bezie- hung eine große Hilfe. In der örtlichen Presse machte das Archiv in verschiedener Weise auf sich aufmerksam: Einmal veröffentlichte es mehrere Aufrufe an die Bevölkerung, beim Auffinden alter Druck- und Handschriften doch das Stadtarchiv zu Rate zu ziehen oder testamentarisch die Abgaben von ortsgeschichtlich wertvollen Hinterlassenschaften an das Archiv sicher- zustellen. Daneben wurde die Presse zu Veranstaltungen des Stadtar— chivs eingeladen und um einen entsprechenden Bericht gebeten. Schließlich hat der Verfasser gelegentlich historische Unkorrektheiten durch Leserbriefe als'Stadtarchivar! richtiggestellt. Alle diese Dinge haben wesentlich dazu beigetragen, die Existenz des Stadtarchivs (wenn auch wahrscheinlich noch nicht seine Aufgabe und Bedeutung) im Bewußtsein eines Teils der Bevölkerung zu verankern. Hierdurch multiplizierte sich der Bekanntheitsgrad ebenso wie durch gelegentli- che Bemerkungen in den Amtlichen Mitteilungen“ der Stadtverwal- tung, in denen auf die Arbeit des Archivs hingewiesen wurde, vor al-— lem auf die Pflicht der Amter, vor einer geplanten Aktenvernichtung das Archiv in Kenntnis zu setzen und seine Einwilligung zu erwirken bzw. die Akten dorthin abzugeben. 109 Seit einiger Zeit steht im 1. Stock des Stadthauses, vor dem Sitzungs- saal, ein Modell der Altstadt vor der Zerstörung(1944), und in einer Schauvitrine vor dem Hauptamt werden im Wechsel von 3- 4 Wochen Archivstücke ausgestellt. Der gute Kontakt und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einigen Dienststellen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung geben dem Stadtarchiv in seiner Arbeit an und in der Gesellschaft ein immer besseres Fundament. Ich nenne hier vor allem das Oberhessische Mu— seum, die Stadtbibliothek, die Volkshochschule, die Universitätsbiblio- thek mit dem Universitätsarchiv, den Oberhessischen Geschichtsverein sowie die Bodendenkmalpflege. In dieser und ähnlicher Weise werden wir auch in Zukunft versuchen, den Kreis derer zu erweitern, die der Arbeit eines Stadtarchivs nicht nur Aufmerksamkeit und Anerkennung entgegenbringen, sondern sich auch durch das Stadtarchiv angesprochen fühlen, in der Kenntnis der Vergangenheit Verständnis für die Gegenwart empfinden und die Not- wendigkeit eines geordneten Stadtarchivs erkennen. Fassen wir zusammen: Archive sind Aufbewahrungszentren städtischer Geschichte, sie sind Fundort wichtiger Rechtstitel und darum der Stadtverwaltung unentbehrlich, sie sind sprudelnde Quelle lebendiger Geschichte und damit notwendig für Forschung und Lehre, sie sind Fundstätte für den suchenden Bürger und haben eine Bildungsaufgabe an der Gesellschaft, kurz: sie sind Selbstdarstellung der Gemeinschaft und ihr Gedächtnis. Nachbemerkung: Der Umzug des Stadtarchivs in die neuen Räume hat inzwischen(Ja- nuar 1976) stattgefunden. Der Verfasser dankt an dieser Stelle allen, die geholfen haben, diese Lösung zu verwirklichen. 110 DER GIESSENER FEMEMORDPROZESS VON 1927 Aufsatz aus: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde Neue Folge, 32. Band, Darmstadt 1974 1. Einstimmung Am Mittwoch, dem 30. März 1927, als sich im Schwurgerichtssaal des Gießener Landgerichts nach langem, zähem Ringen die Verhandlung ihrem Ende zuneigte, schrieb der Feuilletonist der Frankfurter Zei- tung’ folgende- fast poesievolle- Betrachtung zum Prozeß unter der Uberschrift"Die Schleier reißen“: „Wenn man mit der Bahn von Frankfurt die gesegneten Gefilde der Wetterau nach Gießen hinauffährt, blinkt, kurz nachdem der Zug die Station Bad Nauheim verlassen hat, aus einer sanften Mulde nach dem Gebirge(Taunus) zu der Spiegel eines mäßig großen Teiches hinter spärlich hohen Parkbäumen herüber: Es ist der Ort jener dunklen Tat, die jetzt nach 5 Jahren endlich aufgehellt wurde und ihrer Sühne ent- gegensieht. Damals war hier in einer kalten Märznacht ein unerkannt gebliebener Mann mit blutigem Kopf und nassen Kleidern aufgefunden worden; es wurde ein Verfahren gegen die unbekannten Täter eingeleitet. Dieses Verfahren mußte nach einiger Zeit ergebnislos eingestellt werden, worauf die Akten im Gerichtsgebäude zu Gießen beigesetzt wurden. Die Geschichte, wie dieses dünne Aktenstück nach Jahren wieder her- vorgeholt wurde, als eine anonyme Mordanzeige bei der Polizei in Frankfurt einlief, und wie dann..die Täter eruiert und die Fäden ent- wirrt wurden, die von dieser blutigen Affäre zu einem ganz bestimm-— ten organisatorisch zusammengefaßten Personenkreis hinüberliefen, ist ein spannender Detektivroman, wie ihn ein Doyle kaum besser erfin- den könnte.“ 2. Die Feme § 1:Die Organisation ist eine Geheimorganisation und trägt den Namen(Organisation C.“. § 5: Jeder verpflichtet sich zu unbedingtem Gehorsam gegenüber der Leitung der Organisation und deren Organe. § 11: Verräter verfallen der Feme..“1 Dies sind drei Paragraphen aus den Satzungen einer radikalnationalisti- 1 Stadtarchiv Gießen, Gi GG 194 Akten des Gießener Fememord- prozesses von 1927. 111 schen Organisation, die in den frühen 20er Jahren die innere Sicher- heit der Weimarer Republik durch eine Vielzahl von politischen Straf- taten gefährdete. Der historische Hintergrund für den anmaßenden Rückgriff der O. C. auf die Feme ist in der Gerichtsorganisation des ausgehenden Hoch- mittelalters zu suchen, wie sie sich seit dem 13. Jahrhundert insbe- sondere in Westfalen herausgebildet hatte. Dort konnte sich im Ge— gensatz zum übrigen Reichsgebiet die Landeshoheit eines Grafen oder Bischofs- hier des Erzbischofs von Köln- nicht durchsetzen. Viel- mehr bildeten sich in Westfalen Reichs- oder Freigrafschaften, deren Gerichte als Femegerichte bald die Zuständigkeit für das ganze dama- lige Deutsche Reich in Anspruch nahmen. Allmählich hatten die westfälischen Femegerichte ihre Zuständigkeit durch einen genossenschaftsähnlichen Freischöffenbund erweitert, der sich ständig vergrößerte und über ganz Deutschland verbreitete. Die Aufnahme erfolgte durch einen Eid, der zur Geheimhaltung verpflich- tete. Die Mitglieder galten als"Wissende“. In der Folgezeit trat die Straf(Blut-)gerichtsbarkeit in den Vordergrund, d.h. todeswürdige Ver- brechen und Rechtsverweigerung wurden verfolgt. In der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts wollte man auf diese Weise der Rechtsunsicherheit im ganzen Reich entgegenwirken. Man betrachtete sich als die Orga- nisation der“Anständigen“ gegen das Verbrechertum. Bei ungesühnter Tat erhoben die Femegenossen die Rüge. Der Gerügte wurde vor die Feme geladen. Blieb er aus- was oft der Fall war—, wurde er ge- ächtet('verfemt“) und verfiel dem Tod durch den Strang. In der Spätzeit konnten außerhalb Westfalens 3 Freischöffen oder Femege- nossen jederzeit ein Notgericht bilden und den handhaften Täter durch den Strang richten. Mit der Erstarkung der landesherrlichen und der städtischen Gerichts- barkeit verlor die Feme ihre Existenzberechtigung. Sie wurde schließ- lich auch landauf, landab verboten und hielt sich seit dem 16. Jahr- hundert eigentlich nur noch in Westfalen; hier ist sie als Lokalgericht für Forst- und Feldfrevel noch bis 1808 nachweisbar. Soweit Femege- richte nach der Mitte des 15. Jahrhunderts noch weiterbestanden, wurden sie zu heimlichen Gerichten, ihre Mitglieder zu einer Art Ge-— heimbund, weil sie illegal weiter Recht sprechen wollten. Nunmehr wurden sie auch im Volk von jenem mystischen Schleier umgeben, zum Teil auch dichterisch umrankt, der bis ins 20. Jahrhundert leben- dig blieb. 2 Hierzu etwa H. Mitteis, Der Staat des Hohen Mittelalters(Wei- mar 1948). S. 308; ders., Deutsche Rechtsgeschichte(Berlin 1949), S. 115 f.; Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschich- te lI(1971), Sp. 1100- 1103. 112 In den Zielen der Geheimorganisation C. hieß es u. a.: 3 Geistige Ziele: Bekämpfung alles Anti- und Internationalen, des Judentums, der Sozialdemokratie und der linksradikalen Parteien. Be- kämpfung der antinationalen Weimarer Verfassung.:. Materielle Ziele: Bei inneren Unruhen deren vollständige Niederwer- fung zu erzwingen und durch Einsetzung einer nationalen Regierung die Wiederkehr der heutigen Verhältnisse unmöglich zu machen. Im§ 12 der Satzung der Organisation C. steht die Verpflichtungsfor- mel: lch erkläre ehrenwörtlich, daß ich deutscher Abstammung bin. Ich verpflichte mich ehrenwörtlich, durch Handschlag, mich den Satzungen der Organisation C. zu unterwerfen und nach ihnen zu handeln. Ich gelobe dem obersten Leiter der Organisation und meinen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten und über alle Angelegenheiten der Organisation das strengste Stillschweigen zu bewahren.“ Hier haben wir die ideologische Brücke, die von der Feme des Mittel- alters zu Grundsätzen und Handlungen der Organisation C. 4 hinüber- führt: Man verglich die- nach dem Zusammenbruch der Monarchie des Reiches- errichtete Weimarer Republik mit Zeiten der durch die Zurückdrängung der Reichsgewalt ausgelösten Rechtsunsicherheit im ausgehenden Hochmittelalter und glaubte sich berechtigt, durch Feme- gerichte und Femeurteile und deren Vollstreckung für eine vermeintli- che bessere Ordnung einzutreten oder die alte Ordnung wieder herzu- stellen. 3. Rechtsradikalismus in der Anfangsphase der Weimarer Republik Die Frage, aus welchen Gründen die Weimarer Republik scheiterte, ist sicher nicht monokausal zu beantworten, denn Ereignisse und Entwick- lungen, die zum Untergang der Republik führten, sind viel mehr kom- plexer Natur, als daß sie mit einem einzigen Faktum- 2.B. dem rei- nen Verhältniswahlrecht, dem Versailler Vertrag oder der Weltwirt- schaftskrise- ausreichend erklärt werden könnten. Es fällt aber auf, daß bei der Erörterung der möglichen Ursachen für das Scheitern der ersten deutschen Demokratie die konservativ-restau- rativen Kräfte und ihre radikalen Organisationen- zumindest für die Jahre 1919 bis 1926- zu wenig Beachtung gefunden haben. Im Zu- 3 Stadtarchiv Gießen, Gi GG 194 Akten des Gießener Fememord- prozesses von 1927. 4 O. C. ⸗= Organisation Consul: Nachfolgeorganisation der nach dem Kapp-Putsch aufgelösten Marinebrigade Ehrhardt, so ge- nannt nach dem Gründer und Chef der Organisation, dem ehe- maligen Korvettenkapitän E., der sich zeitweise den Decknamen „Consul“ zulegte. 113 sammenhang damit wurde vor allem den mit der Reichswehr offen oder geheim zusammenarbeitenden Kreisen kaum genügend Aufmerk- samkeit gewidmet. Auch die verhängnisvollen Einflüsse der oft sehr einseitig urteilenden Justiz und ihre Rolle in Prozessen politischer Straftaten wird häufig übersehen, und zwar nicht nur in Schulge- schichtsbüchern, was man wegen der Schwierigkeit der Darstellung dort noch verstehen könnte, sondern auch in vielen Publikationen mit wissenschaftlichem Anspruch. Wäre nicht die grausame Tötung von Rosa Luxemburg und Karl Lieb- knecht am 15.1.1919 in Berlin geschehen, hätte der von chauvinisti- schen Freikorpstruppen(Brigade Ehrhardt) in Konspiration mit Teilen der legalen Reichswehr inszenierte Kapp-Putsch im März 1920 nicht stattgefunden, und würden die spektakulären Morde an Matthias Erz- berger(26.8.1921 in der Nähe von Bad Griesbach im Schwarzwald) und an Walter Rathenau(24. Juni 1922 in der Königsallee von Berlin-Grunewald) nicht eine breite öffentlichkeit aufgeschreckt ha- ben, so wäre das Treiben gewisser rechtsradikaler und paramilitäri- scher Organisationen in den ersten fünf Jahren der Weimarer Republik noch viel stärker aus dem Bewußtsein verdrängt worden. Wer weiß beispielsweise heute, daß drei der bekanntesten und sich auf grausame Weise profilierenden Nationalsozialisten, nämlich Edmund Heines, Ru— dolf Höß und Martin Bormann, zu den Fememördern der frühen 20er Jahre gezählt werden müssen5. Es ist das unbestreitbare Verdienst von Emil Julius Gumbel, seit 1923 professor für Mathematik(!) an der Universität Heidelberg(gestorben am 10.9.1966 in New Vork), das makabre Geschehen jener Zeit, die unseligen politischen Morde, das teilweise erschreckende Versagen der deutschen Justiz bei der Beurteilung dieser Verbrechen, das die junge Republik immer tödlicher bedrohende Zusammenspiel von legaler und illegaler militärischer Rüstungb auf der einen und der politischen Ju- stiz auf der anderen Seite der damaligen Öffentlichkeit unterbreitet und der Nachwelt überliefert zu haben7. Seine Größe liegt darin, daß er die aufkommende Gefahr sah und beim Namen nannte, als das Un- heil noch hätte gebannt werden können. Aus einem beispiellosen poli- 5 Heinrich Hannover- Elisabeth Hannover-Drück, Politische Justiz 1918- 1933(Frankfurt a. M. 1966), S. 154 ff.; E. J. Gumbel, Vom Fememord zur Reichskanzlei(Heidelberg 1962), S. 49 ff. 6 Das Wort von der Reichswehr als Staat im Staat“ wird hier bestätigt. Ebenso auch v.Seeckts abfällige Kußerung über die parlamentarische Demokratie, die er als Krebsschaden unserer Zeit“ bezeichnet. 7 E. J. Gumbel, Zwei Jahre Mord(Berlin 1921); Vier Jahre politi- scher Mord(Berlin 1922); Verräter verfallen der Feme(GBerlin 1929); vom Fememord zur Reichskanzlei(Heidelberg 1962). 114 tischen Verantwortungsgefühl wollte er mit seinen Publikationen das Gewissen seiner Mitmenschen wachrütteln. Leider blieb er einsam in seinem Rufen nach Unrecht und Gewalt, und seine Mahnungen sind fast ungehört verhallt. Bleibenden Wert behalten die von ihm für die Zeit von 1919-1922 er- mittelten Zahlen(in denen die Fememorde der Freikorps und der Schwarzen Reichswehr enthalten sind)8: Politische Morde begangen von: Rechtsstehenden Linksstehenden Ungesühnte Morde 326 4 Teilweise gesühnte Morde 27 1 Gesühnte Morde 1 17 Gesamtzahl der Morde 354 22 Zahl der Verurteilungen 24 38 Geständige Täter frei- gesprochen 23— Geständige Täter befördert 3— Dauer der Einsperrung pro Mord 4 Monate 15 Jahre Zahl der Hinrichtungen— 10 Durch eine Denkschrift, die am 12. Dezember 1923 in einem(!) Ex- emplar dem Reichstas vorgelegt wurde, sind die Untersuchungen amt-— lich bestätigt wordenꝰ. Mitte der 60er Jahre haben es der bekannte Jurist und Strafverteidi- ger Heinrich Hannover und seine Frau, die Historikerin Elisabeth Han- nover-DrücklO, unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen Gumbels und eine andere Publikationll übernommen, eine wesentlich erweiterte Darstellung der politischen Justiz für die Jahre von 1918 bis 1933 vor- zulegen. Sieht man einmal von der sehr subjektiv gefärbten Schilde- rung ab, die einer der Angeklagten von seinem Erleben beim Gießener Prozeß gibt, so ist das Buch der Hannovers die bisher einzige Publika- tion, die den Gießener Femeprozeß unter der UÜberschrift Das Atten- tat auf Wagner’ im Kapitel"politischer Mord“ dokumentiert hat ¹2. 8 E. J. Gumbel(s. Anm. 5), S. 46. 9 Denkschrift des Reichsjustizministers zu uVier Jahre politischer Mord“u(Berlin 1924), von Gumbel dann in einem Privatverlag veröffentlicht. 10 Vgl. Anm. 5. 11 Das Zuchthaus- Die politische Waffe. Acht Jahre politische Justiz. Eine Denkschrift der Deutschen Liga für Menschenrechte (Berlin 1927). 12 Hannover(s. Anm. 5), S. 132- 135. 115 Allerdings hätte dieser Fall nach Art, Anlage und Durchführung wohl eher unter das Kapitel Fememordu gestellt werden sollen, wenn man die Anschläge auf Maximilian Harden und Philipp Scheidemann als politische Attentate einstuft. 4. Der Gießener Prozeß Am 22. März 1927 begann vor dem Schwurgericht des für diesen Fall zuständigen Landgerichts Gießen der Prozeß, der im gesamten Reichs-— gebiet mit großer Spannung erwartet wurde und dem man in der Presse große Aufmerksamkeit widmete. In der Tat hatte diese Verhandlung, die als"Gießener Fememordpro— zeßu in die Geschichte der politischen Justiz eingegangen ist, ihre be— sonderen Aspekte, die teilweise von den Abläufen anderer Femever-— fahren abweichen; sie seien hier stichwortartig vorgestellt: 1. Die Tat, die abgeurteilt werden sollte, geschah am 4./5. März 1922, also rund 5 Jahre zuvor und ein gutes Vierteljahr vor dem Ra-— thenaumord.- 2. Das Opfer überlebte und konnte aussagen.- 3. Un- ter den Angeklagten war Ernst von Salomon, der wegen Mitbeteiligung am Rathenaumord bereits eine Zuchthausstrafe verbüßte, sich also in Haft befand.- 4. Der Staatsanwalt, ein überzeugter Anhänger der Republik, vertrat eine mutige und im großen und ganzen engagierte Anklage.- 5. Sowohl der Untersuchungsrichter wie der Vorsitzende des Schwurgerichts waren weder nach der einen noch nach der ande-— ren Seite voreingenommen; sie sahen ihre Tätigkeit'unpolitisch!, nur Recht und Gesetz verpflichtet, und waren im juristischen Sinne positi- vistisch eingestellt.- 6. Ein ehemaliger Verbündeter der Angeklagten sagte freimütig aus.- 7. Zwei der Angeklagten, vor allem E.v. Salo- mon, haben sich später noch literarisch zum Prozeß geäußert. Darüber hinaus können Vorgeschichte, Verlauf, Ausgang und Nachwir-— kungen dieses Prozesses in seltener Deutlichkeit zeigen, mit welchen Schwierigkeiten die Weimarer Republik zu kämpfen hatte, wenn es galt, Feinde der parlamentarisch-demokratischen Ordnung vor Gericht zu entlarven, wie der Justizapparat nur zögernd den politischen Hin— tergrund der Straftäter ansprach, wie durch gezielte Einflüsse der verschiedensten Art eine(Rechts)unsicherheit erzeugt wurde, die teil- weise die Objektivität beeinträchtigte und die Prozeßat mosphäre trüb- te. Das Auffinden bislang unbekannter Quellenls und die amtlichen Prozeßakten aus dem Staatsarchiv Darmstadt“ ermöglichten neben 13 Abschriften aus amtlichen Akten, Zeitungsausschnitte und ande— re Aufzeichnungen im Besitz von H. Weidemann, München. 14 Im folgenden: Staatsarchiv(StàA) Darmstadt, Abt. G 21(Mini- 116 anderen Unterlagen¹5 nun eine breitere Darstellung, die vor allem die Hintergründe aufzuhellen versucht, die in dem damaligen Prozeß nicht genügend geklärt worden sind. Sie wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verhältnisse jener Zeit und hat insoweit ihre historische Bedeu- tung, kann aber auch Warnzeichen für die Gegenwart sein. 4.1 Vorgeschichte und Ablauf der Bluttat Der Hergang der Ereignisse in der Nacht vom 4. auf den 5. März 1922, die zu dem Prozeß führten, stellt sich in aller gebotenen Kürze so darlé: Die Oberleutnants zur See Dithmar und Boldt waren wegen Kriegsverbrechenl7 zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Or- ganisation C., der viele ehemalige Marineoffiziere angehörten, be- trachtete es als ehrenvolle Pflicht, die Befreiung ihrer"Kameraden“ aus dem Gefängnis zu bewerkstelligen. Eine versuchte gemeinsame Befreiung aus dem Reichsgerichtsgefängnis in Leipzig scheiterte. Boldt wurde dann von ehemaligen Angehörigen der Marinebrigade Ehrhardt, die als Hilfsbeamte in einem Hamburger Gefängnis fungierten“, be- freit. Am 18. Januar 1922 gelang es Dithmar mit Hilfe der späteren Rathenaumörder Hermann Fischer und Erwin Kern, aus dem Gefängnis in Naumburg/Saale zu fliehen. Fahrer des Fluchtautos war der ehema- lige Oberleutnant zur See Erwin Wagner aus Naumburg, der unmittel- bar nach der geglückten Flucht Dithmars in Thüringen untertauchte. Ungeschickt und wohl auch ein wenig eitel, brüstete er sich der Tat gelegentlich und trug so dazu bei, daß der zunächst auf der Burg Saaleckls versteckte Dithmar fast entdeckt worden wäre und Hals über Kopf in die Schweiz flüchten mußte. Wagner wurde für seine Auftraggeber bzw. Mittäter zum Gefahrenpunkt. Im Februar 1922 ging er unter dem Namen Weigel(t) nach Frankfurt a. M., wo er schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet und sich mit dem Ersuchen um materielle Hilfe an den ihm bekannten Major a.D. Becher wandte, der sterium der Justiz) 1 Konv. 1745 Fasz. 2; herangezogen auch von Eberhart Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen(Mannheimer Sozialwissenschaftliche Studien 7, Neisen- heim am Glan 1972), S. 30 f. 15 Stadtarchiv Gießen(s. Anm. 1). 16 Es wird hier im wesentlichen der Anklageschrift der Staatsan- waltschaft Gießen vom 30. 12.1926(Stadtarchiv Gießen, s. Anm. 1) gefolgt. 17 Ihr Kriegsschiff hatte im 1. Weltkrieg völkerrechtswidrig ein als Lazarettschiff gekennzeichnetes englisches Schiff versenkt. 18 Hier wurde am 16.8.1922 der Rathenaumörder Erwin Kern von verfolgender Polizei erschossen; Hermann Fischer gab sich selbst den Tod. 117 in Naumburg wohnte und dort der Leiter der Organisation Escherichl¹? war. Nachdem"man“ die Bedürftigkeit Wagners festgestellt hatte, er- hielt er auch Zuwendungen mit Rücksicht auf die von ihm geleisteten Dienste“. Nun tauchten im Kreise der"Wissenden“ Gerüchte auf 20, Wagner habe das bei Dithmars Flucht verwendete Auto unterschlagen und weiterverkauft, das ihm zur Unterstützung in seiner Notlage ge- liehene Geld verprasse er in Bars, namentlich mit Frauen, ferner rede er zuviel, schreibe Erpresserbriefe und drohe mit Verrat an die Po- lizei; er stehe auch als Spion in französischem Sold. Diese Gerüchte fanden Glauben und wurden weiter verbreitet, insbe- sondere von Erwin Kern und seinen Freunden, dem ehemaligen Ober- leutnant Friedrich Wilhelm Heinz und dem ehemaligen Leutnant Ernst v. Salomon. In den ersten Tagen des März 1922 gewann der Plan greifbare Gestalt, sich des Mitwissers Wagner zu'entledigen'. Heinz, der in Frankfurt Führer der dortigen Ortsgruppe des“Verbandes na- tionalgesinnter Soldaten“2l war, zog zu diesem Zweck den ihm be- kannten Kaufmann Ernst Casimir Schwing zu, Gründer und Vorsitzen- der der Ortsgruppe Bad Nauheim des gleichen Verbandes. Unter einem Vorwand wollte man Wagner nach Bad Nauheim locken, denn Frank- furt schien als Tatort ungeeignet. Das Komplott soll- nach Angaben Schwings- am 2. März geschlossen worden sein. Zur gleichen Zeit wirkte Erwin Kern auf Ernst v. Salomon ein, bei der Erledigung des „Erpressers und Spions“ Wagner mitzumachen. Um die Mittagszeit des 4. März schickte Kern seinen Freund v. Salo- mon mit reichlich Geld versehen nach Bad Nauheim, wo sich dieser sogleich zu Schwing begab, der in der Hupfeld-Diele“, einem mondä- nen Tanz- und Nachtlokal, als Chauffeur des Besitzers arbeitete und dort ein Zimmer hatte. Beide kannten sich bis dahin nicht. Nach ge- genseitiger Vorstellung ging Schwing mit v. Salomon zum großen Teich im Kurpark, wo ihm unterwegs uschonend“ beigebracht wurde, was 19 Die Organisation Escherich, so genannt nach ihrem Führer, war ein rechtsgerichteter Verband, der vor allem in Bayern stark verbreitet war und sich(dort) auch"Reichsflagge“ nannte(s. Anm. 48); s. dazu auch: Horst G. W. Nussler, Konservative Wehr- verbände in Bayern, Preußen und Österreich(mit einer Biogra-— phie von Forstrat Georg Escherich 1870-1941),(Nusser-Verlag, München 1971), vor allem 10. Kap. S. 173 ff. Getrennt erschien als Beiheft: Dokumentenanhang- Archivalisches Verzeichnis— Literaturverzeichnis. 20 Der wahre Kern dieser Gerüchte“ war die materielle Notlage Wagners, der darum ständig um Hilfe bei seinen ehemaligen Mitverschworenen nachsuchte. 21 Tarn- bzw. Unterorganisation der im September 1921 offiziell verbotenen und aufgelösten Organisation Consul“. 118 Kern plante. An einem bestimmten Platz prüften sie die Tiefe des Wassers(ca. 5 m) und sprachen auch von einem"Gewicht“, das als Waffe verwendet werden könne. Während Schwing dann wieder heim ging, holte v. Salomon zwischen 18 und 19 Uhr Kern und Wagner, die inzwischen aus Frankfurt gekommen waren, vom Bahnhof ab. Zuerst aß man zu dritt im Hotel Malepartus und begab sich danach in die Hupfeld-Diele', wo mehrere Flaschen Wein und Sekt getrunken wur-— den, die v. Salomon spendierte. Kurz nach 22 Uhr ging Kern zu Schwing auf dessen Zimmer, stellte sich ihm vor und begann unver- mittelt in häßlicher und verleumderischer Weise auf Wagner zu schimpfen: seine Erpressungen und sein Verrat müßten verhindert wer- den; ein Gericht oder eine Polizei gebe es dafür nicht. Da Schwing bereits durch Heinz für einen möglichen Mord wahrscheinlich motiviert war22, ging er bereitwillig darauf ein, als Kern ihn anwies, einen da- liegenden 10- 15 Pfund schweren Stein einzupacken und mitzunehmen! Die Zecherei in der„Hupfeld-Diele’ dauerte bis gegen 24 Uhr; es kann angenommen werden, daß alle Teilnehmer reichlich animiert wa- ren. Vor allem Wagner sprach beständig über seine amourösen Ambi- tionen und wartete sehnlichst auf das Abenteuer, das man ihm in Aussicht gestellt hatte, als man ihn bewog, nach Bad Nauheim mitzu- fahren. Dann rief Kern zum Aufbruch. Unter Führung des ortskundigen Schwing machte man sich auf den Weg zur vorher ausgesuchten Stelle im Kurpark. Irgend jemand sprach von einem"verschwiegenen Bordell am Teich“. Es war stockdunkel und regnete. In unbestimmter Ferne blinkte ein Licht: scheinbar das Gesuchte!?3 Schwing, der den'Stein' unterm Arm trug, ging rund 20 Schritte voraus. Wagner, den Kern und v. Salomon in die Mitte genommen hatten, wurde an dem vorher ausgesuchten Platz plötzlich von hinten gepackt und zu Boden gerissen. Kern und v. Salomon schlugen mit stumpfen Waffen auf ihn ein. Da sich Wagner heftig wehrte, wogte der Kampf lange hin und her. Bei einem neuen Ansprung seiner Gegner ließ sich Wagner- anscheinend entkräftet- zu Boden fallen und stellte sich tot. Nun wies Kern den Schwing an, seinen Stein auszupacken und legte ihn dem Wagner zwi- schen Brust und aufgeknöpften Mantel. Nach Wegnahme seiner Papiere und seines Geldes schleifte man den Totgeglaubten“ zu dritt zum Teichgelände, hob ihn hoch und warf ihn ins Wasser. Dabei muß sich der'eingelegte“ Stein gelöst haben. Jedenfalls kam Wagner wieder in 22 Schwing war schon in Frankfurt— wahrscheinlich von Heinz— über den miesen Charakter’ Wagners instruiert worden und hat selbst den Vorschlag gemacht, die'Sache' in Bad Nauheim zu machen. 23 In der Ferne war tatsächlich ein undeutliches Licht auszuma- chen, das am Nauheimer Wasserbehälter brannte. 119 die Höhe und versuchte, zum Ufer zu gelangen. Dabei feuerte Kern24 nach Gehör drei Schüsse auf Wagner ab, die aber nicht trafen. Um nicht von weiteren Schüssen getroffen zu werden, tauchte Wagner un- ter, und es gelang ihm, da er ein guter Schwimmer war, im Schutze der Dunkelheit an einer relativ weit vom Tatort entfernten Stelle an Land zu kommen25. Die Täter aber, die Wagner zu dieser Zeit wohl für tot hielten, begaben sich in Schwings Zimmer und reinigten sich dort. Schwing selbst war von der Tat so mitgenommen, daß er wei— nend auf seinem Bett saß. Kern und v. Salomon marschierten noch im Schutze der Nacht über Friedberg und Bad Homburg nach Frankfurt, wo sie in ihren Kreisen untertauchten. Wagner rettete sich zum Licht!- es war das Bad Nauheimer Wasserwerk- und wurde in das Krankenhaus in Bad Nauheim aufgenommen, wo er angab, von Stra— ßBenräubern überfallen worden zu sein. Dort wurden eine Gehirner— schütterung, ein Fingerbruch und verschiedene, teils blutende Fleisch- und Schürfwunden festgestellt. Er zeigte während seines kurzen Auf-— enthalts im Krankenhaus starke Erregungs- und Angstzustände und glaubte sich ständig verfolgt. Noch bevor die Polizei ihn vernehmen konnte, verschwand er aus dem Krankenhaus und lebte bis Anfang 1927 unter falschem Namen. Die Behörden konnten allerdings seine wirkliche Identität schon kurz nach der Tat ermitteln; doch wurde man seiner nicht habhaft. Die Beweisaufnahme wird Material zur Beurteilung der Psyche aller Angeklagten beibringen. Sie wird aber auch teils grelle Schlaglichter werfen auf das Treiben, auf die Anschauungen und die Geisteshaltung der Kreise, in denen die Angeklagten verkehrten, und die Hinter- und Unsargtündle beleuchten, aus denen ihr Verbrechen herausgewachsen ist“²6. Der Prozeß sollte zeigen, daß diese hoffnungsvollen und ein wenig hochgeschraubten Erwartungen kaum genügend erfüllt werden konnten. 24 In der Anklage geht der Staatsanwalt davon aus, daß v. Salo- mon die Schüsse abgegeben hat. 25 E. v. Salomon gibt in seinen Büchern eine andere Schilderung des Ablaufs, wobei sich wiederum auch diese Berichte in eini- gen Punkten unterscheiden. Siehe dazu Ernst v. Salomon, Die Geächteten(Berlin/Gütersloh 1940), S. 330-337(dieses Buch ist erstmals 1930 erschienen); E. v. Salomon, Der Fragebogen (Hamburg 1951), S. 144 f. 26 Schluß der Anklageschrift des Staatsanwalts(Stadtarchiv Gie- ſen, s. Anm. 1). 120 4.2 Vor dem Prozeß Wenn der Prozeß für ein in der Nacht vom 4. auf den 5. März 1922 verübtes Verbrechen am 22. März 1927 endlich beginnen konnte, so mußte das seine besonderen Gründe haben, die auch aus den vorlie- genden Akten und anderen Quellen nicht mehr restlos zu klären wa- ren27. Auslösender Faktor dafür, daß in diesem wie in anderen Fe- memordfällen etwas ins Rollen kam, war wahrscheinlich ein Rund—-— schreiben des Vorsitzenden des 27. Ausschusses des Reichstages zur Untersuchung der Feme vom 3.2.1926, das an die Justizminister der Länder gerichtet war. Am 10.5.1926 wird erstmals in einem Schreiben des hessischen Generalstaatsanwalts in Darmstadt an den Präsidenten des Reichstags der Verdacht geäußert, daß die- zu dieser Zeit— noch nicht ermittelten Täter im Fall Wagner einer Femeorganisation angehört haben. Am 26. Juni 1926 fordert der Gießener Oberstaatsan- walt Hoos die Akten des Falls Wagner vom Präsidenten wieder zurück, weil sich tein neuer Verdacht ergeben habe“. Am 3.7.1926 werden die Akten der Gießener Staatsanwaltschaft vorgelegt. Unter dem 13.7.1926 berichtet Oberstaatsanwalt Hoos an den Hess. Justizminister, daß am 10.7.1926 in Frankfurt der Kaufmann Ernst Ca- simir Schwing, geb. 16.11.1897 in Frankfurt/ Main, festgenommen wur- de28. Er habe gestanden, einer der Beteiligten an dem Bad Nauheimer Verbrechen zu sein. Schwing gab ferner bei seiner Vernehmung am 12.7. an, daß einer der Mittäter der Oberleutnant z. See Erwin Kern gewesen sei und außerdem ein ihm unbekannter Dritter beteiligt war. Dieser Dritte sei damals von dem verletzten Opfer Wagner als ein gewisser Pfeffer“ bezeichnet worden. Außerdem gab Schwing zu, Mit- glied des Wikingbundes2? sowie des Verbandes nationalgesinnter Solda- ten gewesen zu sein. Heute sei er Mitglied der NSDAP. Im Herbst 1920 gehörte Schwing für kurze Zeit zur Schutzpolizei Gießen. Bei seiner Verhaftung lebte er in Frankfurt, Berger Straße 16, bei seinem Vater, der auch für seinen Unterhalt sorgte, weil er seit Oktober 1925 arbeitslos war. Aus der Aussage könnte ferner geschlossen wer- den, daß ein Bruder des Schwing u.U. die Sache ins Rollen brachte, denn Schwing gab an, sein Bruder Anton habe ihm gelegentlich die Kußerung ins Gesicht geschleudert:"Du Mörder, ich bringe dich ins Zuchthaus, wohin zu gehörst.“ Die Verhaftung sollte zunächst streng geheim bleiben, um die weite- ren Ermittlungen zu erleichtern, kam aber schon Ende Juli in die Presse und erregte begreiflicherweise beträchtliches Aufsehen, zumal 27 Das Folgende meist nach Stà Darmstadt(s. Anm. 14). 28 Die Festnahme erfolgte auf Grund einer anonymen Arzeige. 29 Nachfolger der Organisation C. und der Brigade Ehrhardt. Am 12.5.1926 verboten. Das Verbot wurde am 30.4. 1927 bestätigt. 12¹ zu dieser Zeit noch immer vermutet wurde, daß der damals ver— schwundene Wagner nicht mehr am Leben sei. Von seiten der Staats- anwaltschaft stellte man sofort eine Untersuchung an, um die undich- te Stelle herauszufinden, was allerdings nicht gelang. Immerhin brach- te diese erste Presseverlautbarung sehr interessante weitere Einzelhei- ten zur Person Schwings, so u.a., daß er in Bad Nauheim im Jahre 1921 bereits für die flüchtigen Erzberger-Mörder Schulz und Heinrich Tillessen Geld sammelte und in Gesprächen oft useinen Kapitän Ehr- hardt" lobte. Wörtlich heißt es im“Hessischen Volksfreund“ unter der Überschrift Die Feme in Hessen’ 3³0: „Als Schwing noch in der Hupfeld-Diele in Bad Nauheim beschäftigt war, sammelte er Geld für die Erzbergermörder. Diese Sammelliste wurde auch einer Person vorgelegt, von der Schwing offenbar nicht wußte, daß sie der SPD angehörte. Das unerlaubte Sammeln Schwings kam zur Kenntnis der Polizei, die Liste wurde beschlagnahmt und Schwing mit 10 Mark Geldstrafe bestraft. Die Tatsache, daß für die vielgesuchten Mörder hier Geld gesammelt wurde, blieb bei der Be- messung des Strafmaßes außer Betracht. In Bad Nauheim hielten sich 2.Z. der politischen Morde auch die berüchtigten Kern, v. Salomon, Tillessen u.v.a., auch unter falschem Namen, auf. Mit diesen unter- hielt Schwing sehr innige Beziehungen“31. Diese Angaben werden aus den Akten bestätigt. Es ist aber sehr be- zeichnend, daß der Oberreichsanwalt in Leipzig eine Bestrafung Schwings nicht für möglich hält, da uin einer Sammlung für einen in Strafhaft befindlichen Mörder keine Verherrlichung oder Billigung des Mordes oder eine Belchnung dieser Tat gefunden werden könne“. Am 2.9.1926 meldete die Frankfurter Zeitung eine zweite Verhaftung im Fall Wagner“: Der Hauptschriftleiter der damals gerade verbote- nen Zeitschrift Der Stahlhelm“, Friedrich Wilhelm Heinz, war am 25.8.1926 in Magdeburg festgenommen und in das Gefängnis nach Butzbach eingeliefert worden. Heinz war von dem verhafteten Schwing beschuldigt worden, der Anstifter für die Ermordung des Wagner ge- wesen zu sein. Heinz, der zur umstrittensten Figur des ganzen Prozes- ses werden sollte, bestritt diese Anschuldigungen und bezeichnete sie als einen Racheakt des Schwing, den er einmal entlarvt habe, als er sich in rechtsgerichteten Kreisen als ehemaliger Offizier ausgegeben habe. 30 Hessischer Volksfreund, Organ für die Interessen des werktäti- gen Volkes, Darmstadt 29. Juli 1926 Titelseite. 31 In Wirklichkeit waren es 100.- Mark Strafe- nur für Sammeln ohne Erlaubnis-, aber auch das war bei der Inflation sehr we- nig! Ubrigens stellt der SPD-Mann damals fest, daß eine Reihe angesehener Bad Nauheimer Bürger ansehnliche Beträge in die Liste Schwings eingezeichnet hatten. 122 Am 4.9.1926 verlautete aus dem Pressedienst der SPD, daß man den vermißten früheren Hauptmann(?) Wagner, das"Opfer“ von Bad Nau- heim, in Berlin ermittelt habe. Er werde als Zeuge gegen die verhaf- teten Schwing und Heinz und den bereits in Strafhaft sitzenden v. Sa- lomon aussagen. Zweifel an der Aussagewilligkeit des Wagner werden in einem Schreiben des Frankfurter Polizeipräsidenten laut, der darauf hinweist, daß Wagner die Täter kennt, sie aber nicht bloßstellen wird, um eigene Strafverfolgung wegen der Dithmar-Befreiung zu vermeiden. Der Gießener Oberstaatsanwalt Hoos hatte Mitte September 1926 die Voruntersuchung beim Landgericht Gießen einleiten lassen. Aber be- reits nach knapp zwei Monaten- Mitte November- ereigneten sich einige merkwürdige und teilweise nicht erklärbare Dinge, die der gan- zen Angelegenheit bereits vor dem Prozeß einen eigenartigen Anstrich gaben. Zunächst meldete die Reichspressestelle des"Stahlhelm“, daß ihr Schriftleiter Heinz aus der U-Haft entlassen worden war. Gleich- zeitig griff die Presse den Fall erneut auf und stellte dabei fest, daß zur gleichen Zeit der Angeklagte Schwing zur Beobachtung in die Gie- ſener"Irrenanstalt“ verbracht worden war. Nun geriet Hoos ins Kreuzfeuer der Kritik sowohl linker wie rechter Zeitungen, was ihn zu einer 18seitigen Rechtfertigungsschrift an seine vorgesetzte Dienst- stelle, den Generalstaatsanwalt in Darmstadt, veranlaßtes2. Dort heißt es am Schluß: Daß diese Haftentlassung(des Heinz) 33 in manchen Teilen des deut- schen Blätterwaldes einen Sturm hervorrufen werde, habe ich in der heutigen Zeit einer ständigen Kontrolle der Justiz durch Presse und Politik selbstverständlich vorausgesehen. Ich konnte aber pflicht mãßig nicht anders handeln und würde morgen, unbekümmert um die Folgen, wieder so handeln müssen. Daß meine Prüfung wie die einer jeden an- deren landläufigen Strafsache rein objektiv und ohne jede, auch nur die leiseste Einwirkung politischer Gefühle oder Erwägungen erfolgt ist, brauche ich wohl nicht besonders zu betonen. Alle Anwürfe miß- gesinnter und mißgestimmter Zeitungen reichen nicht an mich her- an³4. Für mich gibt es an sich schon überhaupt keine Politik, am allerwe- nigsten aber in der Rechtspflege und im Dienste. Ich werde nach alledem demnächst- falls nicht etwa wider Erwarten unvorhergesehene wesentliche Belastungsmomente hinzutreten sollten- 32 StàA Darmstadt(s. Anm. 14). 33 Frankfurter Zeitung vom 16.11.1926: Eriedrich Wilhelm Heinz war vor der Nauheimer Geschichte schon in eine große Reihe ähnlicher Affären verwickelt. Nun hat ihn Herr Seldte zu sei- nem Vertrauensmann gemacht“. 34 Oberstaatsanwalt Hoos bezieht sich hier natürlich nur auf Zei- tungen der staatstragenden Parteien der Weimarer Koalition und auf Publikationen der äußersten Linken. 123 die Außerverfolgsetzung des Angeschuldigten Heinz, wenn auch nicht wegen erwiesener Unschuld, so doch mangels eines zu seiner UÜberfüh- rung auch nur im entferntesten ausreichenden Beweises einer Anstif- tung oder Beihilfe zum Verbrechen der Angeschuldigten Schwing und v. Valomon oder auch nur eines Vergehens gegen§ 139 StGB beantra- gen.11 Zur Aussetzung der Strafverfolgung des Heinz kam es dann nicht, denn Oberstaatsanwalt Hoos mußte wegen Erkrankung die Sache an einen seiner Staatsanwälte, Justizrat Weidemann, übergeben. Dieser per- sonelle Wechsel in der Anklagevertretung hat dem Gießener Feme— mordprozeß zweifellos eine gewisse Wende gegeben. Weidemann, der die Sache am 1.12.1926 übernommen hatte, widmete sich sofort en— gagiert den weiteren Voruntersuchungen und schloß diese am 30.12. 1926 ab. Auf Grund eines von ihm eingehend begründeten Antrags wurde Heinz am 7.1.1927 in Magdeburg erneut verhaftet und in U- Haft nach Butzbach überstellt. Diese Verhaftung löste noch vor dem eigentlichen Prozeß einigen Wirbel aus. Zunächst wurde ein Gießener Gerichtsreferendar, der seit Jahren mit Heinz bekannt gewesen war und mit ihm im Briefwechsel stand, beschuldigt, dem Heinz am 5.1. 1927 in einem Brief mitgeteilt zu haben, daß seine erneute Verhaf- tung bevorstehe; ihm wurde außerdem vorgeworfen, Heinz Ergebnisse der Voruntersuchung zugespielt und juristisch begründete Verhaltens- regeln für die kommenden Vernehmungen gegeben zu haben. Da der Gerichtsreferendar außerdem auch dienstlich mit der Sache befaßt gewesen sein soll, geriet er in den Verdacht des Amtsmißbrauchs, und es wurde eine Haussuchung bei ihm angeordnet 36. Die Sache ist nicht restlos aufgeklärt worden. Doch kam es am 30. 3.1927 zu einer Anfra- ge der sozialdemokratischen Fraktion im hessischen Landtag, die aber nach dem Prozeß ebenso hinfällig wurde wie die Ermittlungen gegen den Gerichtsreferendar wegen Begünstigung37. Wesentlich gravierender war ein von Wilhelm Kleinau verfaßter Auf- satz in der Wochenzeitschrift uStandarten, betitelt Der Fall Heinz!. Hier wurde in ziemlich einseitiger Form die erste U-Haft des Heinz in schwärzesten Farben gemalt und viele widerrechtliche Übergriffe behauptet. Im Schlußabsatz des fraglichen Artikels hieß es: 35 Merkwürdig klingt der Schlußsatz dieser Rechtfertigungsschrift: „Anfügen möchte ich noch, daß mir bei meinen vorstehenden Ausführungen die Akten nicht zur Verfügung gestanden haben“. 36 Diese Haussuchung hat dann aus rechtlichen Gründen nicht stattgefunden. In einer Leserzuschrift an die Presse wies der Referendar die Anschuldigungen zurück und betonte, daß er sich trotz seiner Verbindungen zu Heinz nicht unkorrekt benommen oder strafbar gemacht hätte. 37 Wegen seiner Bekanntschaft mit Heinz und seiner Mitgliedschaft im Wikingbund wurde der Referendar als Zeuge geladen. 124 „Wir sprechen nicht von einem Justizskandal. Aber wir sprechen von einem Skandal der Oberstaatsanwaltschaft Gießen und von einer Ge- fahr für die deutsche Justiz. Wir stellen fest. Wir lernen. Und wir werden uns erinnern“38. Dies führte dazu, daß sich die Gefängnisbeamten einer sehr unange-— nehmen Nachprüfung und Untersuchung unterziehen mußten. Im übri- gen glaubten sowohl der Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Keller, wie der Oberstaatsanwalt in einem längeren Bericht an ihre vorgesetz- te Behörde berichten zu müssen. Sie zogen aber aus dem Pamphlet nicht die einzig mögliche Konsequenz: Strafantrag stellen! Hoos dazu in seinem Bericht vom 20.2.1927: Was nun die Frage angeht, ob es angezeigt sei, Strafantrag zu stel- len, so stehe ich auf dem gleichen Standpunkt wie der Untersuchungs- richter. Ich habe keine Lust, auch noch meinen- bisher wenigstens nicht genannten- Namen durch mehr als die'Standarte! gelesene Zeitungen schleifen zu lassen und zu entsprechenden Kommentaren Anlaß zu geben...“ Untersuchungsrichter und leitender Staatsanwalt hatten also nicht die Zivilcourage, schon vor dem Prozeß Angriffe gegen den Rechtsstaat mit staatlichen Mitteln abzuwehren, wie das an sich ihre Pflicht ge-— wesen wäre. Trotz erheblicher Proteste der Gießener Staatsanwaltschaft und vor allem Justizrats Weidemann als Vertreter der Anklage wurde der Angeschuldigte Heinz am 16.2.1927 erneut aus der U-Haft entlassen, nachdem eine Kaution von 10 000,- Reichsmark gestellt worden war. Auch der Hinweis auf eine erhöhte Verdunkelungsgefahr, die- wie sich während des Prozeßverlaufs dann herausstellen sollte— mehr als begründet war, konnte diesen Beschluß des Oberlandesgerichts nicht verhindern. Kurz vor Beginn des Prozesses geschah noch etwas sehr Merkwürdiges: Ein Herr v. Fichte aus Kassel(Reginastr. 16) verschickte an etwa 60 () Gießener Bürger, die fast ausnahmslos der Oberschicht angehörten, ein Rundschreiben mit einer Einladung, in dem es u. a. heißt: Euer Hochwohlgeboren bitte ich sehr ergebenst um gütige Mitteilung, ob Euer Hochwohlgeboren evtl. bereit wären, an einer Besprechung teilzunehmen, die Herr Kapitän Ehrhardt mit einzelnen führenden Her- ren der Wirtschaft Anfang April in Gießen abhalten will. 39 Ich bitte, 38 Standarte“ Zeitschrift des neuen Nationalismus, Jahrgang 1/ Heft 22 vom 9.12.1926, S. 532 ff., Herausgeber: Fr. Schau- wecker. 39 Ich konnte nicht feststellen, ob diese Besprechung wirklich stattgefunden hat. 125 bemerken zu dürfen, daß es sich bei dieser Besprechung nicht um eine Bettelei handelt, sondern Herr Kapitän Ehrhardt will den Herren in einem kurzen Vortrag nur seine Ziele auseinandersetzen, die zu einer Einigung innerhalb der Kreise führen sollen, die auf nationalem Boden stehen, um die Herren zur Mitarbeit zu gewinnen. Es ist bekannt, daß Herr Kapitän Ehrhardt innerhalb der vaterländischen Bewegung und in anderen nationalen Kreisen große Erfolge in der Erstrebung einer na- tionalen Einheit erzielt hat. Auch in anderen Städten haben derartige Besprechungen mit Wirtschaftsführern stattgefunden und zu vollem Er- folg geführt. Nach Eingang der Stellungnahme.- Falls ich bis zum 1.4.1927 keine Antwort erhalten habe, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Ich bitte noch hinzufügen zu dürfen, daß ich im Auftrag des Herrn Kapitän Ehrhardt in meiner Eigenschaft als Leiter der Ehrhardtbewegung für den Westen Deutschlands handele Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung v. Fichte“⁴ Dieses Rundschreiben veranlaßte die Oberhessische Volkszeitung', das Organ der SPD für Gießen und die Provinz Oberhessen, zu folgendem bissigen Kommentar: „Der Zeitpunkt dieser Einladung erscheint nicht ohne besondere Be- deutung. Glauben die Ehrhardt-Leute, während und nach dem Feme- mordanschlag-Prozeß hier eine lebhafte Agitation entfalten zu müssen? Glauben sie hier neue Geldgeber und Mitglieder gewinnen zu können? In dem laufenden Schwurgerichtsprozeß wird nur über eine Feme-Ge- walttat verhandelt. Aber ein Gespenst geht um im Gerichtssaal! Der Name wurde im Prozeß nicht genannt und doch wartet ein Toter auf die gerichtliche Sühne. Die Ermordung des Marineoffiziers Tackenberg, der Mitglied der Leibgarde Ehrhardt war und dessen Leichnam zwi- schen Bad-Nauheim und Butzbach, dicht an den Bahnschienen, aufge- funden wurde, war ein Werk der Fememord-Organisation. Die Nervosi- tät der nationalistischen Führer ist begreiflich. Die Werbearbeit der Ehrhardt-Leute wird mit aller Aufmerksamkeit beobachtet werden müssen“41. Bereits im Sommer 1926, als die Verhaftungen des Schwing und spä- ter des Heinz erfolgten und man noch nicht wußte, ob Wagner noch am Leben war, wurden in der Presse Vermutungen laut, daß der Tod Tackenbergs am Bahndamm zwischen Butzbach und Bad Nauheim kein Unglücksfall gewesen sein könnte, sondern wegen seiner früheren Zu-— 40 Oberhess. Volkszeitung, Gießen Nr. 74, vom 29. März 1927. Der Bericht erschien also während des Prozesses; wahrscheinlich hatte die SPD-Zeitung nicht eher Kenntnis erhalten. Der bür- gerliche Gießener Anzeiger!(DvP) erwähnt diesen Brief nicht! 41 Oberhessische Volkszeitung, Gießen Beilage zur Nr. 74 vom Dienstag, dem 29. März 1927. 126 gehörigkeit zur Ehrhardt-Brigade u. U. ein Femefall wäre. Die Sicher- heit, mit der obiger Kommentar das Vorliegen von Mord behauptet, ist allerdings unbegründet und kann nur dem ohnmächtigen und— teilweise- berechtigten Zorn eines demokratisch engagierten Journali- sten zugeschrieben werden, der während des laufenden Prozesses die Verschleierungstaktik und die verschwörerischen Verbindungen rechts- gerichteter Kreise zu beobachten jeden Tag Gelegenheit hatte. 42 Endlich ist es dann soweit: Am 3.3.1927 meldete der Generalstaats- anwalt in Darmstadt seinem Justizminister, daß am 22. März 1927 vormittags 8.30 Uhr vor dem Schwurgericht in Gießen die Hauptver- handlung gegen Schwing und v. Salomon wegen Mordversuchs und ge- gen Heinz wegen Anstiftung hierzu beginnen werde. Es wurden zu- nächst 70(¹) Zeugen geladen. Für die Verhandlung waren fünf Tage vorgesehen4³. 4.3 Der Verlauf des Prozesses Unter starkem Andrang des Publikums begann am Dienstag, dem 22.3.1927 der mit Spannung erwartete Prozeß. Das Gerichtsgebäude war streng abgesperrt; Zutritt war nur mit Eintrittskarten möglich, die seit über einer Woche vergeben waren. Neben ca. 200 Zuhörern waren Pressevertreter fast aus dem gesamten Reichsgebiet im Ge-— richtssaal. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Cramer, Beisitzer waren die Landgerichtsräte Dr. Brill und Küchler. Die sechs Geschworenen wa- ren Handwerker, Angestellte und Arbeiter aus kleinen Orten Oberhes- sens44. Die Anklage vertrat der Staatsanwalt, Justizrat Weidemann. Als Verteidiger fungierten: Für den Angeklagten Schwing: Rechtsan- walt Luley, Gießen, für den Angeklagten v. Salomon: Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune4ꝰ aus Göttingen, für den Angeklagten Heinz: Rechts- anwalt Schlink, Gießen. Als Vertreter des Oberreichsanwalts in Leip- zig wohnte Amtsgerichtsdirektor Dr. Eschenauer der Verhandlung bei; ferner war ein Vertreter des Berliner Polizeipräsidenten anwesend. 42 Der geheimnisvolle Tod Tackenbergs geschah am 16.10.1925 am Bahndamm nahe Nieder-Weisel. Die Todesursache ist nicht ein- deutig geklärt worden, doch nahm man Unglücksfall an. Nach der Freigabe des Leichnams durch das Amtsgericht Butzbach wurde Tackenberg in Bad Nauheim beerdigt.(Mitt. des Stadtar- chivs Bad Nauheim v. 26.9.73). 43 Daraus wurden dann 8 Prozeßtage; außerdem wurde noch ein freier Tag vor den Plädoyers eingelegt. 44 Die Namen der 6 Geschworenen konnte ich nicht ermitteln. 45 Luetgebrune schrieb das Buch"Wahrheit und Recht für Feme, Schwarze Reichswehr und Oberleutnant Schulzu(München 1928). 127 Den Verlauf des Prozesses in allen Einzelheiten abzuhandeln, wäre auf Grund der vielen Presseberichte zwar möglich und sicher auch interes-— sant, würde aber den Rahmen der Arbeit sprengen. So beschränkt sich die Darstellung auf die Teile des Prozeßgeschehens, die für die Ge— samtbeurteilung wichtig, für das Verständnis von Ablauf und Ausgang notwendig sindié. Gelegentlich war es geboten, besondere Akzente zu setzen. 1. Prozeßtag: Vernehmung der Angeklagten(teilweise in Stichw.) Ernst v. Salomon, geb. 25.9.1902 Kiel, Bankbeamter, ledig, wohnte zu- letzt in Frankfurt, bereits im Alter von 10 Jahren im Kadettenhaus, kämpfte 1919 gegen Kommunisten, dann im Baltikum, machte den Kapp-Putsch mit, ging dann mit zu den Kämpfen im Ruhrgebiet, muß- te wegen des Kapp-Putsches im Juli 1920 den Abschied nehmen. Bis Mai 1921 in Frankfurt, dann bis August 1921 in Oberschlesien und wieder nach Frankfurt zurück. Hier trat er dem Verband nationalge- sinnter Soldaten“ bei, wo er Tillessen, Kern, Heinz u. a. kennenlern- te4?. Im Winter 21/22 schloß er enge Freundschaft mit Kern, den er sehr verehrte: Er war mir 19jährigem Führer, Freund und Vorbild.“ Salomon leugnet, der Organisation C. angehört zu haben. Ernst Casimir Schwing, geb. 16.11.1897 Frankfurt, Kaufmann, ledig. Wurde mit knapp 18 Jahren 1915 eingezogen und kam zur Front, spä-— ter als Flugzeugführer ausgebildet, mußte 1919 abgehen; hatte dann verschiedene Stellungen, bis er 1921 zu Hupfeld nach Bad Nauheim kam. Heinz lernte er in Frankfurt bei einer völkischen Versammlung kennen. Er trat auch in den Verband nationalgesinnter Soldaten“ ein und war Mitbegründer einer Ortsgruppe dieses Verbandes in Bad Nau-— heim. In der Vernehmung zur Sache schwächte Schwing seine Angaben in der Voruntersuchung, daß er von Heinz zum Mord an Wagner angestif- tet worden sei, wesentlich ab. Heinz habe ihm zwar vom Verräter“ Wagner erzählt, so daß er über Wagner empört gewesen sei; so habe er, als es drauf und dran ging, sich der Sache nicht entziehen können, doch habe ihn Heinz nicht zur Tat überredet. Nach dem schweren Stein befragt, erklärte Schwing, er habe dem Kern als ehemaligem Offizier, als dieser den Befehl zum Mitnehmen gegeben habe, unbe- 46 Das Folgende, wenn nicht besonders angegeben, nach den amt- lichen Akten, den Privatakten Weidemann, den Akten aus dem Stadtarchiv Gießen, sowie Presseberichten aus"Gießener Anzei- ger“, uOberhessische Volkszeitung“(beide Gießen) und der Frankfurter Zeitung“. 47 In seinem Buch"Die Geächteten“(s. Anm. 25) berichtet Salo- mon über sein Kennenlernen von Erwin Kern(S. 237) und von Friedrich Wilhelm Heinz(S. 244). 128 dingten Gehorsam geleistet. Schwing bestätigte dann, daß er selbst gesagt habe, man könne"die Sache ja leicht in Bad Nauheim machen, da sei es sehr ruhig“. Heinz habe nämlich vorher erzählt, man habe es in Frankfurt versucht, aber Wagner wäre ja laus keinem Lokal und keiner Straße herauszubekommenn. Auf weiteres Befragen gab Schwing zu, daß er von 1924 bis 1926 wiederholt mit Heinz zusammen war; im Herbst 1922 habe ihm Heinz eine mit Widmung versehene Fotografie von Kern geschenkt. Bis zuletzt will Schwing nicht daran geglaubt ha- ben, daß es zu einem Mord kommen sollte. Friedrich Wilhelm Heinz, geb. 7.5.1899 Frankfurt, ledig, wohnhaft in Magdeburg, Schriftleiter des"Stahlhelm“. Kriegsteilnehmer 1915- 1917, später 1919 Grenzschutz in Schlesien, gehörte der Brigade Ehrhardt an und nahm am Kapp-Putsch teil. Nach kurzer Haft in Baden kam er nach Frankfurt, wo er v. Salomon, Kern, Tillessen und auch Wagner kennenlernte. Mitglied im Verband nationalgesinnter Soldaten!. In der Vernehmung zur Sache wollte Heinz über die Person Wagners nichts gewußt haben, auch nichts über die Verdächtigungen gegen Wagner. Schwing dagegen halte er für einen guten und anständigen Menschen. Heinz leugnete das Bestehen einer Organisation C. Als erster Zeuge machte der Vater des Angeklagten Schwing von sei-— nem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Dann bestätigt der Ange- stellte des Wasserwerks, daß in der fraglichen Nacht ein Mann kam und um Aufnahme ersuchte, keinesfalls aber zur Polizeiwache gehen wollte. Er habe ihn an das Krankenhaus verwiesen. Arzt und Kranken- schwester, die als nächste vernommen werden, berichteten von den Verletzungen des Wagner, sowie von seiner Angst und Verwirrung. Er habe angegeben, von mehreren, ihm unbekannten Männern überfallen worden zu sein. 2. Prozeßtag: Weitere Zeugenvernehmungen Die mit Spannung erwartete Vernehmung des"Opfers“ Wagner brach- te nicht die große Enthüllung, auf die viele gehofft hatten. Als Mit- glied der Organisation Escherich sei er nach dem Kriege in Naumburg tätig gewesen, dann sei er nach Frankfurt gegangen, wo er Kern und Tillessen kennenlernte. Beide bat er auch später nach der Dithmar- Befreiung um materielle Hilfe. Er habe jedoch niemals mit Verrat gedroht. Einen diesbezüglichen Brief, in dem er schrieb, wenn er kein Geld bekäme, müsse er sich wohl der Polizei stellen, und dann käme die Naumburger Sache ins Rollen, schwächte er dahingehend ab, er hätte ins Ausland gehen wollen. Zur wirklichen Klärung trug Wagner nichts bei. Er verhielt sich zögernd und vorsichtig, und es sah stets so aus, als vermeide er alles, seine früheren Freunde zu belasten. Er machte vor Gericht keinen sehr günstigen Eindruck. Der Zeuge Oberst a.D. v. Nostiz machte vor Gericht die interessante 129 Eröffnung, daß er in 18(!¹) verschiedenen Organisationen damals Mit- glied gewesen sei und überall Vorträge gehalten habe48. Bei einer solchen Gelegenheit habe er auch eine Unterredung zwischen Wagner und Tillessen wegen einer möglichen Unterstützung Wagners vermit-— telt. Der Zeuge Dr. Heil sagte aus, daß er der Besitzer des Autos gewesen sei, mit dem Dithmar in Naumburg befreit wurde. Wagner, der Fahrer, habe den Wagen anstandslos zurückgegeben. Der Historiker Rascher berichtete, er wisse- allerdings nur vom Hörensagen-, daß Heinz in Frankfurt Gerichtssitzungen in uschwarz ausgeschlagenen Zimmern“ abgehalten habe. Major a.D. Becher bestätigte, daß Wagner 1921 von ihm in der Organisation Escherich4s angestellt worden sei; einmal habe ihn Wagner auch um Hilfe angegangen. Zwei Zeugen aus Berlin, ein Oberpostsekretär und ein Kriminalkommissar, bekunden die Glaubwürdigkeit und Integrität des Schlüsselzeugen“ Schmidt-Halb- schuh. Einer der Hauptbelastungszeugen für den Angeklagten Heinz, der Syn- dikus Dr. Helmut Klotz, der ebenfalls dem Verband nationalgesinnter Soldaten’ angehörte, schwächte seine in der Voruntersuchung gemach- te Aussage,"Schwing und seine Freunde“ hätten für die Nauheimer Tat Auftrag von Heinz erhalten, ganz erheblich ab, indem er nun sag- 48 Auch von den Angeklagten Heinz und Salomon darf angenommen werden, daß sie in vielen Organisationen zugleich waren. In dem Buch"Die Geächteten“(s. Anm. 25) beschreibt Salomon S. 244 ff. die Situation patriotischer Verbände in jenen Jahren, und auf S. 247 heißt es wörtlich:“Wir beide(Heinz und Salomon) traten achtzehn Vereinen bein. Gumbel gibt in seinem Buch Wom Fememord zur Reichskanz-— lein(s. Anm. 5), S. 37 f. unter Bezugnahme auf G. Seeger: Wehrhafte Republik“(Berlin 1926) für die Zeit 1923-1926 fol- gende Zahlen an: Name Richtung Führer Offiziere Mannsch. Stahlhelm DVP u. DNVP Duesterberg 65 000 800 000 Werwolf DNVP u. Seldte 1 000 117 000 Frontbahn Võölkisch Ludendorff 11 000 330 000 Reichsflagge Bajuvarisch Escherich 5 000 240 000 Oberland Völkisch Römer 8 000 270 000 Jungdo Mystisch Marauhn 3 000 152 000 Organisation C. Polit. Morde Ehrhardt 1 000 80 000 Roßbach DNVP u. NS Roßbach 800 62 000 Diese Zahlen beweisen, daß viele der Beteiligten gleichzeitig Mitglieder mehrerer Verbände gewesen sind. Auch die Bedeu-— tung und die Mitgliederstärken der einzelnen Verbände wechsel- ten ständig. 130 te:"über Heinz stand Kern.“ Heinz habe dem Schwing zwar häufig Aufträge erteilt, aber den hier zur Rede stehenden nicht! Dieses wie- derholte"Umfallen“ eines Zeugen veranlaßte den Gerichtsvorsitzenden, den Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Keller, vorzuladen, um ihn über den Ablauf der Voruntersuchung zu befragen. Am Abend dieses zweiten Prozeßtages wurde die von der Verteidigung gewünschte Tatortbesichtigung in Bad Nauheim vorgenommen, die aber keine wesentlich neuen Tatbestandsmerkmale ergab?. 3. Prozeßtag: Weitere Zeugenvernehmungen Landgerichtsrat Keller, der die Voruntersuchungen geführt hatte, ver- wahrte sich energisch gegen alle Unterstellungen, seine Vernehmungen der Angeklagten und der Zeugen seien nicht korrekt verlaufen. Er ha- be zügig gearbeitet, nichts unnötig verzögert, und jedes Protokoll sei vorgelesen und erst dann unterschrieben worden. Als nächster Zeuge erschien Karl Schmidt-Halbschuh4ꝰa, Schriftsteller aus Wetzlar, der Kronzeuge’ der Anklage. Er hatte bei der Marine gedient, arbeitete dann als kaufmännischer Gehilfe und kam im Au- gust 1920 nach Frankfurt. Dort schloß er sich dem Jungdo(= Jung- deutschen Orden) an, in dem Heinz Schriftführer war. Auf Initiative von Heinz wurde bald darauf ein Bund daraus, der den Namen Natio- nale Armee“ annahm. Diese Organisation sollte ausgebaut werden und — ähnlich wie in Ungarn-, wenn es Zeit war, einen Umsturz herbei- führen. Die Gründung und die Absichten wurden weitgehend geheimge- halten. Im November kam Heinz mit Kapitän Ehrhardt in Verbindung. jetzt wurden die Ziele weiter gesteckt und die Organisation ausge- baut. Eine schriftliche Satzung bestand zu der Zeit nicht, doch von Mund zu Mund ging die Bestimmung, wer Verrat übe, habe das Schlimmste zu befürchten“. Schmidt berichtete dann, daß die Natio- nale Armee“ des Heinz, der auch v. Salomon als Mitglied angehörte, Ende 1920 an die Organisation C. angeschlossen wurde und praktisch ein Landesverband Hessen-Nassau der O. C. war. Der Zeuge ging im 49 Salomon schildert in seinen beiden Büchern(s. Anm. 25) Ein- zelheiten von dieser Tatortbesichtigung“, dem Lokaltermin in Nauheim: Die Geächteten S. 537 und Der Fragebogen S. 147 48. Diese Erinnerungen“ unterscheiden sich nicht nur vom wirklichen Ablauf, sondern sie sind auch in sich völlig different und teilweise sogar widersprüchlich. Man geht kaum fehl, wenn man sie als sehr geschickte, nachträglich erdachte Verschleie- rungen oder auch Rechtfertigungen eigener Schuld ansieht. 49a Der Zeuge Schmidt erhielt seinen Spitznamen"Halbschuhn wäh- rend der Kämpfe in Oberschlesien mit der Frankfurter Gruppe, weil er einmal in Halbschuhen in Stellung ging(Wetzlarer An- zeiger vom 25.3.1927). 131 Frühjahr 1921 nach Oberschlesien, um den Poleneinfall zu bekämpfen; danach kehrte er nach Wetzlar zurück und hatte den Auftrag, dort ei- ne Ortsgruppe als Fortsetzung der inzwischen verbotenen Nationalen Armee“ zu gründen, in der er dann als Scharmeister Gruppen ausbilde- te, die praktisch der O.C. angehörten. Schmidt gab auf Befragen des Staatsanwalts klar an,"das Ziel der O. C. war der Sturz der Repu— blikn. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage Schmidts, in jener Zeit(1920/21) habe fast jeder Offizier den Ehrgeiz besessen, Verbände“ zu gründen. Zufluchtsort für die Verschwörer im mittelhessischen Raum war der Waldhof Elgershausen(im vorderen Westerwald zwischen Lahn und Dill in der Nähe der Burgruine Grei- fenstein) bei Landwirt Liebe5O. Hier traf Schmidt auch verschiedent- lich mit Heinz und v. Salomon zusammen; letzterer habe ihm erzählt, daß Heinz in alle Einzelheiten der Bad Nauheimer Sache eingeweiht war5Oa. Schmidt-Halbschuh gab dann auf Befragen zu, daß er am 6. August 1926 den Brief an das Polizeipräsidium Berlin geschrieben ha- be, in dem er Heinz als Urheber der Bad Nauheimer Tat bezeichnete, der im Einvernehmen mit Karl Tillessen, Kern und v. Salomon handel-— te. Er müsse allerdings einräumen, daß es sich bei diesen Angaben gewissermaßen um ein Kombination“ aus den ihm bekannten Verhält- nissen in diesen Kreisen gehandelt habe; er wollte damit den Behör- den lediglich den Weg weisen, wo sie die Täter zu suchen hätten. Er selbst sei aus jugendlichem Tatendrang zur O. C. gestoßen. Anlaß für sein derzeitiges Auftreten in den Femeprozessen5l wäre der"Drang zur Aufklärung“ über die Vorgänge in den zur Rede stehenden Organi- sationen, weil in verschiedenen Prozessen die Führer freigekommen waren, während die Kleinen“ verurteilt wurden. Im übrigen werde man auch ruhiger und abgeklärter, je mehr Abstand man von den Vorgängen erhalte. 50 Liebe gab als Zeuge in der Verhandlung zu, daß er das Auto gefahren habe, mit dem Kapitän Ehrhardt aus dem Gefängnis befreit worden war. Ein Verfahren gegen ihn wegen Vorberei- tung eines Mordes an Minister Severing habe nie stattgefunden. 50a Dies wird indirekt bestätigt durch eine briefliche Mitteilung von Horst v. Salomon, Baiersbronn, Köpflesweg 12 v. 25.10.73: „Heinz war tatsächlich an der Gießener Sache völlig unbeteiligt. Er wußte, wie ich wußte. Aber aktiv war er nicht; bestenfalls hatte er gewisse Hilfe im Verborgenen geleistet, wie ich auchu. 51 Schmidt-Halbschuh hatte wenige Tage zuvor im Fememordpro- zeß vor dem Landgericht III, Berlin, wegen der Ermordung des Feldwebels Wilms ausgesagt. Hier waren am 26.3.1927 die 4 Angeklagten, unter ihnen der mehrfach in Fememordprozesse verwickelte Oberleutnant Schulz, zum Tode verurteilt worden. 132 Bei diesen Kußerungen Schmidt-Halbschuhs gegen Ende der Vormit- tagssitzung schien es der Verteidigung an der Zeit, offensiv zu wer-— den: Sie beantragte ein medizinisches Gutachten darüber, welche Wir- kungen der Kokaingenuß auf einen Menschen ausübt52. Nach der Mit- tagspause erstatteten die medizinischen Sachverständigen dieses Pro- zesses, die Medizinalräte Dr. Schäfer(Friedberg) und Dr. Scriba(Gie- ßen), das Gutachten, wobei sie im wesentlichen Stellungnahmen abga- ben, die der Glaubwürdigkeit des Zeugen Schmidt-Halbschuh abträglich waren53. Zu einer Kontroverse kam es dann, als die Verteidigung Schmidt vor-— warf, er habe im Gerichtsgebäude gegenüber dem im Saal anwesenden Journalisten K. 54 geäußert,"“wenn die Rechtsparteien mir kein Geld geben, dann müsse er solche Aussagen machen“. K. wird daraufhin als Zeuge vorgebeten, will zunächst den Eid verweigern, sagt dann aber doch auf Zureden des Vorsitzenden aus: Er habe Schmidt gefragt, uwas er für Sachen mache“. Darauf habe Schmidt geantwortet:"Wenn die Verbände nicht mit Geld helfen würden, dann müsse er so aussa-— gen.“ Schmidt sagte daraufhin, diese Außerung sei so zu verstehen: uWenn er Geld bekommen hätte, wäre er ins Ausland gegangen; so aber habe er aus Mangel an Mitteln nicht fortgehen können und müs- se vor Gericht nun die Wahrheit sagen.“ Es wurden an diesem Nachmittag noch weitere Zeugen aus dem Be— kannten- bzw. Freundeskreis der Angeklagten gehört; sie ergaben aber im großen und ganzen nichts Wesentliches, wenn man von den fast übereinstimmenden Aussagen absieht, die Heinz als eine der führenden Personen in der Frankfurter Organisation kennzeichnen. In der Berichterstattung über diesen 3. Prozeßtag zeigen sich bei ge- nauem Vergleich tiefgreifende Unterschiede bei den beiden Gießener Tageszeitungen, der"Oberhessischen Volkszeitung“(SPD) und dem 52 Beide Gutachter sagten ziemlich übereinstimmend, daß Kokain- genuß Gedächtnisschwäche hervorrufe und die Phantasie beflüg- le. 53 Die Forderung der Verteidigung nach diesen medizinischen Gut- achten hatte sich an einer Frage an den Zeugen Schmidt-Halb- schuh entzündet, der darauf aussagte, Ludendorff habe an Heinz einen Brief geschrieen, der u. a. folgende Worte enthielt:"Mein lieber Freund! Warum bringen sie ihn(gemeint war Walter Rathenau) nicht endlich um?n Nach weiteren Enthüllungen Schmidt-Halbschuhs, die u. a. die Vorbereitung des Rathenau- mordes und das Attentat auf Scheidemann betrafen, kam es im Gerichtssaal zu tumultartigen Auseinandersetzungen. 54 K., der den Rechtskreisen nahestand, schrieb damals als freier Journalist für eine Berliner Zeitung. Er lebt heute in Gießen. 133 „Gießener Anzeiger“(gemäßigt rechts, der DVP nahestehend). Dies wird besonders deutlich in der verschiedenartigen Beurteilung des Zeu- gen Schmidt-Halbschuh55. 4. Prozeßtag: Weitere Zeugenvernehmungen Erregte Auseinandersetzungen zwischen Ankläger und Verteidigung kennzeichnen den 4. Verhandlungstag. Justizrat Weidemann fühlte sich von den Verteidigern so hart und unqualifiziert angegriffen, daß er drohte, die Anklagevertretung niederzulegen. Nach einer Sitzungsunter- brechung, in der dieser Streit mühsam beigelegt werden konnte, wurde die Verhandlung mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt, die in erster Linie zur Frage der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen“ Schmidt-Halbschuh befragt wurden. Die Außerungen waren sehr diver- gierend, doch war bemerkenswert, daß der Untersuchungsrichter beim Landgericht Berlin, Graske, bezeugen konnte, daß die Angaben, die Schmidt in Berlin gemacht habe, sich als richtig erwiesen hätten und nach seiner Ansicht sich die politische Einstellung des Zeugen ge- wandelt habe. Mit großer Spannung wurde dann der Zeuge Karl Tilles- sen erwartet56. Er sagte aus, daß er im Jahre 1922 in Frankfurt Lei- ter der Ehrhardtleute gewesen sei und die Aufgabe gehabt habe, alle nationalen Verbände in Hessen zusammenzufassen. Heinz kenne er als Leiter des Verbandes national gesinnter Soldaten' in Frankurt, dem auch v. Salomon und Schwing als Witglieder angehörten. Sehr bedeut- sam war Tillessens Xußerung, daß neuaufgenommenen nunsicheren Kantonisten“ gesagt worden ist:"Verräter verfallen der Feme“; es sei dies allerdings nur geschehen, um sie vom Verrat abzuschrecken. Til- lessen bezeugte ferner, Kern habe ihm erzählt, Wagner habe in der Organisation Escherich Unterschlagungen begangen und Geld erpressen wollen; ihm müsse das Handwerk gründlich gelegt werden. Es sei auch davon die Rede gewesen, der Mann müsse umgelegt werden. Auf die Frage nach der O. C. erklärte Tillessen, diese habe unur auf dem Pa- pier bestanden“. 5. Prozeßtag: Weitere Zeugenvernehmungen Zzu Beginn der Samstag-Sitzung bekräftigte der nochmals vernommene Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Keller, daß die von ihm aufge— 55 Dazu als Beispiel: Zeugen, die günstig für Schmidt-Halbschuh aussagten, wurden in der Oberhessischen Volkszeitung“ ausführlicher zitiert, während für ihn negative Aussagen im „Gießener Anzeiger“ mehr Raum erhielten. Im GA v. 26.3. lau- tete eine Schlagzeile"Eine unglaubliche Xußerung Schmidt- Halbschuhs“. 56 Im Prozeß gegen die Mörder Rathenaus wegen Mitwisserschaft zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Über das Wirken von K. Til- lessen u. Hartmut Plaas in Frankfurt s. auch E. Schön(s. Anm. 14), S. 27 ff. 134 nommenen Protokolle die Angaben der vernommenen Zeugen richtig wiedergeben; er könne dies mit Bestimmtheit sagen, auch im Falle des widersprüchlichen Zeugen Klotz57. Kriminalkommissar Sieber aus Frankfurt gab Auskunft über die Vernehmung des Schwing. Danach stehe fest, daß Schwing aussagte, Mitglied der O. C. zu sein. Heinz sei lebhaft für die Gründung von Vaterlandsverbänden tätig gewesen, besonders habe er für die sog. Nationalarmee geworben. Alle rechtsstehenden Verbände in Ffm. hätten mit der O. C. in Verbindung gestanden. Kriminalassistent Klinke aus Magdeburg sagte aus, daß Heinz in einer Versammlung in Magdeburg sich rühmte, an der Be— freiung Dithmars in Naumburg beteiligt gewesen zu sein. Bei einer anderen Gelegenheit habe er geäußert,"die Regierung müßte mit Dy- namit in die Luft gesprengt werden“. Mit Heinrich Tillessen und Schulz, den Erzbergermördern, sei Heinz gut bekannt gewesen. Zwei weitere Zeugen, der Kriminalkommissar Maslak und der Regie- rungsassessor Dr. Schmidt, beide aus Berlin, werden zur Glaubwürdig- keit Schmidt-Halbschuhs gehört. Beide meinten, daß daran nicht zu zweifeln sei; besonders Dr. Schmidt berichtete, wie seine Behörde eingehende Recherchen über das Leben und Treiben Schmidt-Halb- schuhs angestellt habe, dabei aber nichts Nachteiliges ermittelt wer- den konnte. Sein Motiv zur Aussage sei nach seinen Angaben das Ur- teil im Pannier-Prozeßꝰs gewesen, wo er empört darüber war, daß die 57 Die neuerliche Vernehmung Landgerichtsrat Kellers war not- wendig geworden, nachdem der Zeuge Klotz den Untersuchungs- richter der Beeinflussung bezichtigt hatte. Aber durch die klare Bekundung des Zeugen Ranft, der als Sekretär des Untersu- chungsrichters bei allen Vernehmungen dabei war, erwies sich die Beschuldigung als Schutzbehauptung des Klotz, und der Ge— richtsvorsitzende stellte fest, daß die Voruntersuchung im Fall Klotz korrekt verlaufen ist. 58 In diesem Prozeß waren am 2. Februar 1926 drei Soldaten und ein Leutnant, alles Angehörige der"Schwarzen Reichswehr“, in Döberitz wegen Ermordung des Soldaten Pannier zum Tode ver- urteilt worden. Dieser Prozeß mußte auf höhere Weisung unter Ausschluß der Offentlichkeit stattfinden. Der damals wegen an- geblichen Befehls zu diesem Mord zum Tode verurteilte Theodor Benn lebt heute als 83jähriger Rentner in Gießen. In einem am 7.9.1973 geführten Gespräch versicherte er mir, daß die wahren Schuldigen für diese'Selbstjustiz“ in den geheimen Verbänden die höheren Chargen der Reichswehr gewesen sind, und er nannte dabei dieselben Namen, die man auch bei Gumbel(s. Anm. 5), S. 53-62 oder Hannover(s. Anm. 5), S. 159 ff. fin- den kann: Gutknecht, Keiner, Brockdorf, Held, v. Bock, v. Schleicher, v. Hammerstein und auch v. Seeckt. 135 Führer freigesprochen und die ausführenden Mannschaften zum Tod verurteilt wurden. Mit seinen Aufklärungen! wollte er- so Schmidt-Halbschuh bei einer entsprechenden Vernehmung in Berlin— bewirken, daß seine Kameraden nicht als gemeine Mörder vor der Offentlichkeit daständen und auch in den Genuß einer Amnestie kä- men“. Einer der letzten Zeugen sorgte noch einmal für Hochspannung im Gerichtssaal. Es war der Kapitänleutnant Kautter, neben Klinger einer der führenden Männer der O. C. hinter Kapitän Ehrhardt59. Kautter, der als der Verfasser der Satzungen der Organisation Consul gilt, gab auf Befragen zu, einmal auf höhere Weisung“ Satzungen zusammenge- stellt zu haben, doch seien diese nicht wirksam geworden oder in Kraft getreten. Unter der Feme dürfe man nicht mehr verstehen als Einschüchterung und Drohung. Auf Veranlassung des Staatsanwalts wird die von Kautter verfaßte Satzung der O.C. teilweise verlesen0. Kautter bestätigte, daß dieser Satzungsentwurf! später beschlagnahmt wurde. Die darin enthaltene Aufforderung gegen Sozialdemokraten, Republikaner, Juden und gegen die Weimarer Verfassung will Kautter so verstanden wissen, daß diese rechtsgerichteten Verbände nur hätten eingesetzt werden sollen bei einem vierten Poleneinfall in Schlesien oder bei inneren Unruhen. Kautter räumte ein, daß man sich in diesen Verbänden wegen der militärischen Geheimhaltung natürlich der Ver- räter durch ukörperliche Bestrafung“ erwehren mußte; doch seien Fe— memorde nicht vorgekommenôl. 6. Prozeßtag: Letzte Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutach- ten Zu Beginn der Sitzung verlas der Verteidiger Salomons, Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune, eine längere Erklärung, die dazu diente, die Existenz Benn hat unter dem Titel ememorde in der Schwarzen Reichswehr“ eine eindrucksvolle und überraschend objektive Darstellung jener Zeit gegeben. Siehe dazu:"Klüter-Blätter“ Deutsche Sammlung 20. Jg.(Nov./Dez. 1969), Heft 8(Lochham b. München). Im Wilms-Prozeß(März 1927) hat der Feldwebel Stein zugegeben, daß er Benn damals fälschlicherweise beschul- digt hat, den Mordbefehl für Pannier gegeben zu haben. 59 Im Prozeß gegen die O.C. war Kautter zu 2 Monaten(!) Ge- fängnis verurteilt worden. Siehe dazu Hannover(s. Anm. 5), S. 135 ff. 60 Siehe die zu Beginn des Aufsatzes wörtlich wiedergegebenen 88 dieser O.C.-Satzung. 61 Dies ist angesichts der bis dahin bekannt gewordenen und auch vor Gericht abgeurteilten Fememordtaten eine groteske Behaup- tung. 136 der Organisation C. und der Feme zu bestreiten. Staatsanwalt Weide- mann wies diese Auslassung mit der Bemerkung zurück, das Vorhan- densein der Feme sei allein schon durch das Zeugnis von Karl Tilles— sen vor dem Schwurgericht erwiesen. Zwei weitere Zeugen von der Kriminalpolizei in Berlin bestätigten in ihren Aussagen die Glaubwür- digkeit des Zeugen Schmidt-Halbschuh; er habe sich auch bisher kei- ner strafbaren Handlung schuldig gemacht. Der Kronzeuge Schmidt wurde daraufhin noch einmal eindringlich vor einem Meineid gewarnt. Er erklärte, er habe von seinen Aussagen nichts zurückzunehmen. In längeren Ausführungen kamen die beiden medizinischen Sachverständi- gen zu dem übereinstimmenden Urteil, daß alle Angeklagten straf- rechtlich voll verantwortlich waren, als sie die Tat begingen. Großes Aufsehen erregte dann zum Schluß ein Rundschreiben, das von Heinz verfaßt worden war und an die einzelnen Führer der unter Oberleitung von Heinz stehenden Gruppen versandt worden war. Heinz gab zu, daß dieses Rundschreiben vor seiner Versendung dem Wehr- kreisgruppenkommando der Reichswehr in Stuttgart vorgelegt und von diesem im Interesse der Landesverteidigung ausdrücklich gebilligt wor- den sei. In dieser Instruktion hieß es(Ende 1923): „Die Organisation Wikingé2 ist revolutionär. Es muß alles getan wer- den, daß der Wille zur Macht aufrecht erhalten wird. Unbeschadet der Fehlschläge von 1923 arbeitet die Zeit für die vaterländischen Ver- bände." Der von Staatsanwalt Weidemann gestellte Antrag, die gesamte In- struktion in öffentlicher Verhandlung zu verlesen, wurde erstaunli- cherweise vom Gericht abgelehnt 63. Das 1Opfer! Wagner erklärte gegen Schluß der Beweisaufnahme, daß ihn niemand vor der Hauptverhandlung zu einer Abschwächung seiner 62 Der Bund Wiking, Nachfolgeorganisation der O. C., wurde durch Verfügung vom 12.5.1926 verboten; seine Mitglieder gingen größtenteils zum 1Stahlhelm“. Über die Anfänge des Wikingbun- des im Frankfurter Raum siehe E. Schön(s. Anm. 14), S. 27, wo auch die engen Verbindungen zur NSDAP nachgewiesen wer- den. 63 Die Verteidigung hatte eingewandt, daß die Verlesung des vol- len Textes für die öffentlichkeit ungeeignet“ sei. Wahrschein- lich erinnerte man sich seitens des Gerichts bei der Beschluß- fassung daran, daß die früheren Fememordprozesse unter Aus-— schluß der Öffentlichkeit stattfinden mußten, um die Verbin— dungen der illegalen, aber stillschweigend geduldeten Verbände zur Reichswehr geheimzuhalten. Siehe dazu: Gumbel(s. Anm. 5), S. 53 ff. und Hannover(s. Anm. 5), S. 152 ff. und S. 176 ff. 137 Aussagen veranlaßt habe. Im übrigen sei er an der Bestrafung der An- geklagten nicht interessiert, habe auch nie einen Strafantrag gegen sie gestellt. Dieser letzte Tag der Beweisaufnahme hatte noch einmal mit aller Deutlichkeit bewiesen, daß es eine weitverzweigte, fest gefügte Or- ganisation gab, der sich die Täter bedingungslos unterwarfen und daß in diesen Kreisen bekannt war:"Verräter verfallen der Feme. 64 Es zeigte sich aber auch, daß mehrere Belastungszeugen ihre früheren Aussagen widerriefen, ja sich sogar nicht scheuten, dafür die Metho-— den des Untersuchungsrichters verantwortlich zu machen. Sie zwangen damit das Gericht nicht nur zu dem ungewöhnlichen Schritt, das kor- rekte Vorgehen des Untersuchungsrichters nachweisen zu müssen, son- dern sie machten auch den objektiven Prozeßbeobachter nachdenklich und auf gewisse Zusammenhänge aufmerksam. Doch hat ihr selbstsi- cheres und teilweise forsches Auftreten zweifellos auch dazu beigetra- gen, das Gericht, ja selbst den Staatsanwalt, zu verunsichern65. 7. Prozeßtag: Die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung Am Mittwoch, dem 30.3.1927, war der Zuhörerraum überfüllt, sind die Zeugenbänke voll besetzt, als Weidemann seine Anklagerede gegen 8.45 Uhr begann. Sinngemäß führte er aus: Die Tat, die hier zur Aburteilung stehe, sei geboren aus dem Geiste der Organisation C., der auch den Verband national gesinnter Solda- ten!- eine Untergliederung der O. C. für Hessen-Nassau- in Frank- furt beseelte. Kern, der Haupttäter und spätere Rathenaumörder, feh- le auf der Anklagebank, aber er habe sich die Männer geholt, von de- nen er wußte, daß sie ihm folgen würden: v. Salomon und Heinz. Schon hier müsse die Frage gestellt werden: Woher hatte Kern das viele Geld für seine Reisenbb und seinen Lebensunterhalt? Wer waren 64 Frankfurter Zeitung vom 28.3.1927, Nr. 24 S. 1:"Es ist das Verdienst des Staatsanwalts Weidemann, daß in die Zusammen- hänge der Nauheimer Affäre mit anderen Fememordfällen und in die Verantwortlichkeit für den Komplex der Feme etwas tiefer hineingeleuchtet wurde“. 65 Vorwärts vom 28.3.1927:"Es ist kein Zweifel, seit dem Gieße- ner Prozeß gibt es in Deutschland nicht nur Fememorde, sondern auch Femeeiden.- Siehe hierzu auch, was einer der Angeklagten, Ernst v. Salomon, in seinem Buch Der Fra— gebogen“(s. Anm. 25), S. 142/43 schreibt. Der noch lebende Bruder Horst v. Salomon berichtet in einem Brief v. 23.10.1973: „Mein Bruder hatte ein sagenhaftes Gedächtnis, auch in Klei- nigkeiten“. 66 Über die Reisen Kerns und seine Tätigkeit im gesamten Reichsgebiet berichtet v. Salomon, Die Geächteten(s. Anm. 25), S. 241 und S. 261. 138 die Hintermänner, die dieses Attentat deckten? Der Zeuge Karl Til- lessen, ein Mann, der es wissen müßte, habe offen ausgesagt, daß als Strafe für Verrat die Feme galt und dies auch neuen Mitgliedern deutlich gemacht würde. Fäden gingen auch zur Schwarzen Reichswehr und zum Wehrkreisgruppenkommando in Kassel, das die Beseitigung Wagners wegen seiner angeblichen Spionagetätigkeit wünschte. Heinz aber als Führer der Organisation in Frankfurt habe um alle diese Vorgänge gewußt. Er sei der enge Freund des Kern gewesen, habe dessen Freund v. Salomon gut gekannt; auch Schwing und dessen Tä— tigkeit in Bad Nauheim seien ihm vertraut gewesen. Er sei dabei ge- wesen, als Kern dem Wagner versprach, ihm materiell zu helfen. Der Mord an Wagner- von Kern geplant- sei dann genau abgesprochen und jedem einzelnen seine Aufgabe zugewiesen worden. Es sei eine Mordgenossenschaft“ gewesen, deren spätere Spuren auf die Attenta— te gegen Scheidemann und Rathenau hinführten. Die Durchführung der schrecklichen Tat stelle einen Meuchelmord dar, der in seiner Grau— samkeit fast unübertroffen sei. Während bei Schwing sicher keine vor- sätzliche Tötung vorliege, sei bei v. Salomon die Vorüberlegung gege- ben; in der Verhandlung sei nicht schlüssig bewiesen worden, daß er vom Verbrechen in letzter Minute zurückgetreten sei, wie er es dar- stellte. Vielmehr müsse angenommen werden, daß v. Salomon und nicht Kern die fraglichen drei Schüsse in der Mordnacht abgegeben habe. Bei Heinz habe die Verhandlung zweifelsfreie Beweise erbracht, daß er sich in Widersprüche verwickelte. In früheren Aussagen hätte er abgestritten, das Opfer' Wagner und den Angeklagten Schwing zu kennen. Heinz sei der eigentliche Anstifter und Hintermann gewesen, der neben Kern diese Tat wollte, weil ihm Wagner suspekt wurde, nicht zuletzt wegen seiner Verwicklung in die Dithmar-Befreiung, von der er bestimmt gewußt habe, an der er wahrscheinlich sogar selbst beteiligt gewesen sei, was seine eigenen späteren Auslassungen auf einer Stahlhelm-Versammlung in Magdeburg bestätigten. Auch die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Schmidt-Halbschuh habe von der Verteidigung in der Hauptverhandlung nicht ernsthaft erschüt- tert werden können; ebenso wirkten Schwings frühere Aussagen glaub- hafter als seine Darstellung in der Hauptverhandlung. Trotzdem, so schloß der Staatsanwalt sein fast vierstündiges Plädoyer, könne er unter Abwägung aller Umstände, die in diesem Prozeß zutage traten, zu keinem Strafantrag gegen Heinz kommen, weil er die letzte Gewißheit für dessen Anstiftung nicht habe und die Belastung eines Strafantrags nicht verantworten könne. Er müsse es dem Gericht überlassen, über eine mögliche Bestrafung des Heinz zu entscheiden. Staatsanwalt Weidemann kam dann zu folgenden Strafanträgen: Auf Grund eingehender Erwägungen komme ich zu der Auffassung, daß ich gegen Heinz keinen Strafantrag stellen kann. Ich muß die Sa- che also der Entscheidung des Gerichts überlassen. 13³9 Im übrigen handelt es sich unzweifelhaft um eine Femesache. Es ste- hen wichtige staatliche und gesellschaftliche Interessen auf dem Spiel. Von Kern war es verantwortungslos, einen jungen, irregeleiteten Men- schen wie v. Salomon zu mißbrauchen, aber auf der anderen Seite steht auch die Schwere des Ereignisses. Für Schwing sind wohl mil-— dernde Umstände heranzuziehen, aber nicht allzu weit. Wegen Totschlagsversuchs beantrage ich gegen Schwing eine Zucht-— hausstrafe von 2 1/2 Jahren. Gegen den Angeklagten v. Salomon.. halte ich für die Tat an sich eine Zuchthausstrafe von 5 1/2 Jahren für ausreichend; jedoch im Hinblick auf die eben erwähnten günstigen Momente beantrage ich gegen v. Salomon wegen Mordversuchs eine Gesamt-Zuchthausstrafe von 8 Jahren, d.h. einschließlich der wegen des Rathenaumordes über ihn verhängten Zuchthausstrafe, die er z.Z. verbüßt. Ferner bitte ich, den beiden Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte nicht abzuerkennen, da wir heute doch in anderen Zeiten leben und die Gefahr für den Staat auch nicht mehr da ist.“ Dieser Schlußsatz Weidemanns zeigt, daß man sich in der Zeit des Gießener Fememordprozesses auf einem gewissen Höhepunkt in bezug auf die Stabilität der Weimarer Republik befand und die Radikalität von rechts kaum noch als Gefahr empfand. Die Verteidiger plädierten bezüglich Schwing und Heinz auf Freispruch für ihre Mandanten; lediglich Rechtsanwalt Luetgebrune räumte bei v. Salomon Beihilfe zur Körperverletzung ein. Ihre Argumentation stützte sich im wesentlichen darauf, daß die Hauptschuld an der Tat der tote Kern trage, dem vor allem v. Salomon suggestiv ergeben war. Ferner verwies die Verteidigung auf die äußerst problematische Er— scheinung des Mitangeklagten Schwing, dem selbst die medizinischen Sachverständigen psychopathische Züge nachgewiesen hätten. Für ihn nahm sein Rechtsanwalt Luley denn auch§ 51 StGB in Anspruch. Der Rechtsanwalt Schlink, Verteidiger des umstrittensten Angeklagten Heinz, schließlich kommentierte den ganzen Prozeß als uviel Lärm um nichts!u“ Er behauptete, die Verhandlung habe das Dunkel jener Vor— gänge im März 1922 nicht erhellen können, und die Anklage stütze sich doch im wesentlichen nur auf die Aussage Wagners und Schwings. Nach dem Motto Nicht die Mörder, der Ermordete ist schuld'6⁷! wurde die Persönlichkeit Wagners als die eines Erpressers, Verräters und dem Lotterleben ergebenen Menschen hingestellt, dem man ledig- lich einen Denkzettel“ verabreichen wollte. Heinz habe im übrigen mit der Sache nicht das geringste zu tun. Aus diesem Grunde sei auch seine zweimalige Untersuchungshaft rechtswidrig gewesen, und 67 Gumbel(s. Anm. 5), S. 40 140 seinem Mandanten stehe eine angemessene Entschädigung für diese Zeit zu. Das Schwurgericht zog sich am Mittwochabend um 17.45 Uhr zur Beratung zurück; um 20.15 Uhr wurde die Urteilsverkündung für Donnerstag, den 31. März 1927 vormittags 11 Uhr angekündigt. 8. Prozeßtag: Das Urteil Landgerichtsdirektor Cramer als Vorsitzender des Schwurgerichts ver- kündete am 31. März 1927 vormittags um 11 Uhr bei wiederum voll- besetztem Gerichtssaal folgendes Urteil: nDer Angeklagte v. Salomon wird wegen Körperverletzung mittels hin- terlistigen Überfalls und in einer das Leben gefährdenden Weise zu 3 Jahren Gefängnis, umgewandelt in 2 Jahre Zuchthaus, reduziert auf eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr und 3 NMonaten verurteilt. Daraus wird unter Einbeziehung seiner Zuchthausstrafe von 5 Jahren wegen Beteiligung an der Ermordnung Rathenaus eine Gesamtzuchthausstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten gebildet, wovon 4 Jahre verbüßt sind. Schwing wird wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag zu einem Jahr und 6 Monaten Gefängnis verurteilt, wobei 8 Monate Untersuchungs- haft angerechnet werden. Er wird vorläufig auf freien Fuß gesetzt. Der Angeklagte Heinz wird wegen nicht ausreichender Beweise freige- sprochen; eine Entschädigung für die erlittene U-Haft wird ihm nicht gewährt. Schwing und v. Salomon haben die Kosten des Verfahrens zu tragen; die Kosten im Fall Heinz werden der Staatskasse auferlegt.“ Auf die Urteilsbegründung braucht im Rahmen dieses Aufsatzes nicht näher eingegangen zu werden, weil sich dabei zuviel an Tatsachen und Vorgängen wiederholen würde, die bereits in anderem Zusammenhang bekannt geworden sind. Die Begründung blieb im wesentlichen in vor— dergründig beweisbaren Tatbeständen der Körperverletzung, der Beihil- fe zum Totschlagsversuch hängen und zog dabei gar nicht einmal den Mordversuch in Erwägung. Von der Vorbereitung und Planung, von den unaufgedeckten Hintergründen des Verbrechens war fast nichts zu hö- ren. Auch auf die vom Staatsanwalt beschworenen größeren Zusam-— menhänge ging man nicht ein. Das Ehepaar Hannover sagt über den Gießener Prozeß mit Recht: Wie konnte man von dem Schwurgericht in Gießen erwarten, daß es die Arbeit nachholte, die das höchste Reichsgericht in Leipzig 3 Jahre vorher versäumt hatte“8. Durch die ganze Urteilsbegründung schimmert eine gewisse Freude darüber, den toten Kern als den eigentlich Schuldigen hinstellen zu 68(s. Anm. 5), S. 134. Gemeint war hier der Prozeß gegen die Organisation Consul, als die höchsten Reichsrichter der O.C. im Oktober 1924 fast ihr Wohlwollen aussprachen, ja selbst der Anklagevertreter sie in Schutz nahm. Vgl. Hannover, S. 135 ff. 141 können, dem allein eine Tötungsabsicht unterstellt wird. Seine Mittä- ter sind für das Gericht Verführte, die eigentlich gar nicht wußten, was vorging, lediglich aus Ergebenheit mitmachten, aber keineswegs als Verschwörer oder Fememörder anzusehen sind. Eher schon war nach Ansicht des Gerichts das Verhältnis des Leibfuchsesb?(v. Salo- mon) zu seinem Leibburschen(Kern) charakteristisch für zwei der Tä-— ter und mußte bei der Festsetzung des Strafmaßes berücksichtigt wer-— den. So reduziert sich die Tat in der Nacht vom 4. zum 5. März 1922 am Teich im Bad Nauheimer Kurpark im Urteil und in der Urteilsbe-— gründung auf eine mittelschwere kriminelle Handlung, wie sie im menschlichen Zusammenleben gelegentlich vorkommt. 4.4 Nach dem Prozeß Staatsanwalt Weidemann legte am 25. April 1927 gegen die Urteile Revision ein, die sich auf verfahrensrechtliche wie sachliche Gründe stützte. Die Revision wurde vom Reichsgericht in Leipzig durch Urteil vom 30.9.1927 in allen Punkten zurückgewiesen. Da somit juristisch das Ergebnis des Prozesses unverändert blieb, braucht hier nicht näher darauf eingegangen zu werden70. Am 13. Juni 1927 bat der Justizminister des Landes Preußen das hes-— sische Justizministerium um OÜberlassung der Strafakten des Gießener Fememordprozesses, weil sich daraus möglicherweise Anlaß zu einem strafrechtlichen Einschreiten preußischer Justizbehörden ergeben könnte. Es handelte sich dabei um die während des Prozesses erwähn- ten Kußerungen des Angeklagten Heinz in einer Versammlung in Mag-— deburg71. In der Folgezeit wurde, nachdem das Urteil durch den o. a. Entscheid des Reichsgerichts rechtskräftig geworden war, mit Leidenschaft das Für und Wider einer Begnadigung der verurteilten Schwing und v. Sa- lomon erörtert, zumal zum 80. Geburtstag des Reichspräsidenten v. Hindenburg(2.10.1927) eine großzügige Amnestie gewährt worden war72. Auch Weidemann befürwortete am 9.11.1927 einen Straferlaß 69 Der Begriff Leibbursch und Leibfuchs stammt aus dem Kom— ment der studentischen Verbindungen; dort wird der Fuchs mit X', also Fux geschrieben. 70 Doch sind sowohl die Revisionsbegründungen wie deren Ableh- nung juristische Fundgruben! für die damalige Auslegung der §§ 43, 46, 47, 48, 49, 211, 223, 223a des StGB sowie der§8§ 55, 56, 267 der Strafprozeßordnung. 71 Es war nicht zu ermitteln, ob diese Sache weiter verfolgt wur-— de. 72 Von dieser Amnestie waren die Rathenaumörder und ihre Hel-— fer sowie Max Hölz(Hannover, s. Anm. 5, S. 216 ff.) ausdrück- lich ausgenommen. 142 in einem gewissen Rahmen; sogar die liberale Presse und Organe der demokratischen Mitte traten für eine vorzeitige Entlassung v. Salo- mons aus dem Zuchthaus Marienschloß in Rockenberg bei Butzbach ein. So schrieb die(Rhein-Mainische Volkszeitung am 19.10.1927: uErnst v. Salomon. war z.Z. der Tat 19 Jahre alt, also in einem Al-— ter, da die subjektiven Vorbedingungen für radikale Lösungen, seien sie rechts oder links versucht, von der Natur vorgegeben sind. Es gab damals, 1922, in einer Zeit, deren Charakteristik uns heute nur noch schwer wieder vorstellbar ist, gewiß 10 000e von 19jährigen, die zu ähnlichen Taten bereit waren. Diesen einen traf das Unglück, in der Hand des älteren, verehrten Führers(Kern) Werkzeug zur Tat zu wer- den. Wir sind fest davon überzeugt, daß wir im Sinne des hochherzigen Rathenau handeln, wenn wir diesen unschuldigsten und jüngsten der an der unheilvollen Tat Beteiligten nachdrücklich zur Begnadigung vor- schlagen.“ Am 1.12.1927 wurde v. Salomon auf Bewährung aus der Strafhaft ent- lassen. Der mehrfach von nahen Verwandten und Arbeitgebern gestellte An- trag, für Schwing die Strafverbüßung auf Dauer auszusetzen, hatte trotz eines Widerspruchs der Staatsanwaltschaft ebenfalls Erfolg, denn durch eine weitere Amnestie vom 14.7.1928 verblieb nur noch eine Gefängnisstrafe von einem Monat, die Schwing nicht mehr abausitzen brauchte. Im Juli 1928 wurde er begnadigt. Anschließend kämpfte er noch jahrelang um Stundung der Verfahrenskosten. Kommentarlos wie— dergegebene Auszüge aus zwei Schreiben Schwings in dieser Angele-— genheit können besser und eindringlicher als tiefgründige UÜberlegungen die Situation jener Zeit in ihrer für den heutigen Betrachter so unlo- gischen Entwicklung zeigen. In dem Gnadengesuch des Ernst Schwing an den hessischen Justizminister vom 24. Juni 1928 heißt es73: .Ich kann bezüglich der Tat auch heute nur nochmals betonen, daß ich eine führende Rolle in dieser ganzen Angelegenheit nicht gespielt habe, daß ich bis kurz vor der Tat weder Kern noch v. Salomon über-— haupt nur gekannt habe..Ich habe längst erkannt, daß ich damals un- ter fremden Einflüssen stehend, schwere Irrtümer begangen habe..Ich habe nicht zum wenigsten infolge der inzwischen eingetretenen Beru- higung und Konsolidierung des Staates erkannt, daß die Gedankengän- ge, aus denen heraus ich damals gehandelt habe, schon damals Irrwe-— ge waren und heute unbedingt abzulehnen sind..Ich versichere ferner, daß, wie ich schon seit Jahren, mich von jeder politischen Betätigung im staatsgegnerischen Sinne fernhalten werde..Ich erkläre, daß ich meine früheren..Irrtümer aufs tiefste bereue...“ 73 StàA Darmstadt(s. Anm. 14). 143 In einem Gesuch an den nationalsozialistischen Staatspräsidenten Wer- ner vom 5. April 1933 schrieb Schwing: .der Staatsanwaltschaft Gießen mußte ich in der bekannten Bad Nauheimer Femesache 500,- RM Strafe bzw. Kosten zahlen74. Durch diesen Fememordprozeß wurde meine Existenz vollkommen ver— nichtet, außerdem aber meiner Familie jahrelang wirtschaftlich die größten Schwierigkeiten bereitet. Die Straftat selber wurde begangen, um einen Verräter an der natio-— nalen Sache politisch kalt zu stellen. Nationale Gesichtspunkte waren also einzig und allein(Hervorhebung d. Verf.) maßgebend. Infolge der vorstehend bereits skizzierten Nachwirkungen der Strafsa- che bin ich noch heute ohne Existenz..Ich bitte deshalb Sie, sehr ver- ehrter Herr Staatspräsident, ergebenst, mir die Rückerstattung der 500,- RM befürworten zu wollen. Mit vorzüglicher Hochachtung! Heil Hitler75! Etwas überraschend fällt übrigens die Antwort auf diesen Antrag aus. Am 20.4.1933 wurde an Schwing geschrieben: Zur Rückerstattung der von Ihnen in dieser längst erledigten Sache bezahlten Kosten besteht keinerlei Veranlassung.“ Ernst v. Salomon konnte bei ähnlichen Rehabilitierungs- bzw. Wieder- gutmachungsversuchen nach 1933 mehr Erfolg verbuchen. Das Gesuch um Tilgung der Vermerke aus dem Gießener Prozeß aus seinem Straf— register wurde auf Grund der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit vom 21.3.1933 befürwortet, allerdings erst, nachdem das hessische Justizministerium am 2.9.1933 seine Zustimmung erteilt hat- te. Die nach dem Abschluß des Prozesses noch zutage getretenen Tatsa- chen und die Stellungnahmen der Hauptakteure der Verhandlung, des mutigen, republikanisch gesinnten Staatsanwalts und der einstigen Fe-— megenossen Heinz und v. Salomon, runden das Bild ab, das der gesam- te Ablauf des Geschehens vermitteln konnte. Am 28.1.1928 schickte Staatsanwalt Weidemann den bereits oben er- wähnten Bericht der Kriminalpolizei Magdeburg an den preußischen Justizminister, in dem über das Auftreten und die Rede des Heinz auf 74 Ursprünglich sollte Schwing 3 359,28 RM an Kosten zahlen. Diese Kostenschuld war am 16.7.1929 unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf 500,- RM herabgesetzt worden. 75 Schwing starb am 16. Oktober 1953 in Nieder-Weisel u. wurde auf dem Friedhof in Bad Nauheim beerdigt. Er war im 2. Weltkrieg einfacher Soldat, kam erst 1949 aus der Kriegsge- fangenschaft zurück, in der er sich ein schweres Leiden zuzog (Witteilung des Stadtarchivs Bad Nauheim). 144 einer Versammlung des'Stahlhelm' berichtet wurde. Hierin hieß es, Heinz habe sinngemäß folgendes geäußert: Er gehöre einer Generation an, in deren Adern freiheitliches, revolutionäres Blut fließe; dieser Generation gehören auch Schulz und Heinrich Tillessen, die Mörder Erzbergers an. Mit Schulz sei er befreundet und seinerzeit oft mit ihm zusammen gewesen. Wörtlich habe Heinz dann unter allgemeinem Gelächter der in der Versammlung Anwesenden gesagt,"Erzberger ist besser eines solchen Todes gestorben, als daß er an Herzverfettung gestorben wäre...“ Sodann schilderte Heinz, daß er im Falle der Dithmar-Befreiung nach ergangener Amnestie in strafrechtlicher Hin- sicht nichts mehr zu befürchten habe; deshalb wolle er nun auch ge- stehen, daß er an dieser Befreiung aus dem Gefängnis in Naumburg aktiv mitgewirkt habe. Zu diesem Bericht muß hier noch gesagt wer- den, daß er den intensiven Recherchen von Staatsanwalt Weidemann entstammt, der ihn auch dem Gericht als Beweismittel vorlegte. Der Vorsitzende hat ihn aber als unerheblich abgetan und auch diesbezüg- liche Ptagan an Zeugen, die von dieser Sache Kenntnis hatten, nicht zugelassen76. In einer 18seitigen- aus anderen Gründen angefertigten- handschrift- lichen Rechtfertigungsschrift sagte Weidemann zu diesem Vorgang: Wäre die wenn auch nur entfernte Teilnahme von Heinz an der Dithmar-Befreiung klargestellt worden, wie ich erstrebte, so wäre auch das Motiv bei Heinz für die Anstiftung Schwings zu Wagners Er— mordung offenbar gewesen, und ich hätte mit allem Nachdruck auf Verurteilung des Heinz mindestens wegen Beihilfe pladioren können. So aber war es nach der Beweisnahme unmöglich...“7 Heinz machte dann noch einmal Schlagzeilen mit einem Roman, der im März 1931 in der Hessischen Landeszeitung in Darmstadt erschien unter dem Titel"Sprengstoff“78. Im allerletzten Abschnitt dieses lite- 76 Für Weidemann war diese Ablehnung einer der Gründe für sei- nen Revisionsantrag. 77 StA Darmstadt(s. Anm. 14). 78 Die Hessische Landeszeitung“ war die Zeitung der NSDAP. Der Untertitel dieses Romans, dessen Rechte beim Frundsberg-Ver- lag GmbH, Berlin, lagen, hieß"Erinnerungen des Freikorpsfüh- rers Friedrich Wilhelm Heinzu. Heinz veröffentlichte ein zweites Buch unter dem Titel Die Nation greift an. Geschichte u. Kritik des soldatischen Nationalismus“(Berlin 1933). Ein weite- res Buch von ihm war"Kameraden der Arbeit“- Deutsche Ar- beitslager: Stand, Aufgaben und Zukunft(Frundsberg-Verlag Berlin 1933). Ferner erschien:"Mensch Unbekannt- Begegnun- gen und Erinnerungen“ Erzählungen von Friedrich Wilhelm Heinz u. a.(Eckhart-Verlag, Berlin 1935). Heinz war auch jahrelang 2. 145 rarisch kaum genügenden Werkes- überschrieben Freiheit“- kommt Heinz auf den Fememordprozeß in Gießen zu sprechen, den er zum Hochverratsprozeß umfunktioniert“, in dem er in offensichtlich über- triebener und sehr zweifelhafter Darstellung eine kleinliche Rache an Staatsanwalt Weidemann nimmt und ihn persönlich verunglimpft. Diese diffamierende Publikation hat noch einmal die Behörden beschäftigt, aber weder Oberstaatsanwalt noch Justizminister konnten sich zu ei- nem Strafantrag entschließen79,79a. Weidemann jedoch schrieb auf Grund dieser Anwürfe Ende April 1931 jene- bereits erwähnte— 18seitige, handschriftliche Stellungnahme zu diesen entehrenden An- schuldigungen des Heinz, ein Zeitdokument von seltener Eindringlich- keit, das den Lebens- und Berufsweg eines aufrechten Juristen schil- dert77. Staatsanwalt Philipp Weidemann, der schon 1928 wegen schwe- Vors. im Nationalverband deutscher Schriftsteller“, dessen 1. Vorsitz Franz Schauwecker innehatte. 79 Heinz wurde im Dritten Reich reaktiviert. Er war im 2. Welt- krieg Oberstleutnant. Er ist am 26.2.1969 im Alter von 69 Jah- ren in Bad Nauheim gestorben. Bei der Trauerfeier am 29.2. 1969 war sein Sarg mit der Reichskriegsflagge aus dem Jahre 1921(!) bedeckt. Kameraden der ehemaligen"Brigade Ehr- hardt“, des uStahlhelmu, der"Abwehr“ des Admirals Canaris, des 4. Reg. Brandenburg“ gaben ihm- so die Danksagung— das letzte Geleit. 79 a Von Friedr. Wilhelm Heinz wurde ein Bericht über seine Tätig- keit im 3. Reich verfaßt, der im Inst. f. Zeitgesch. in München deponiert ist.- Nach Heinrich Fraenkel/Roger Manvell, Canaris (Scherz-Verlag, Bern-München-Wien, 1969), S. 71 f. hatte Heinz, der 1936 zur Abwehr gestoßen war, im Sept. 1938 von Generalmajor Oster den Auftrag bekommen, mit einem Stoß- trupp aus ca. 30 verläßlichen jungen Offizieren, Studenten und Arbeitern Hitler zu verhaften u. an einen sicheren Ort zu brin- gen."Heinz, der Monarchist war, hoffte, daß diese Aktion, in der er eine führende Rolle spielen sollte, zur Ernennung von Prinz Wilhelm, dem Sohn des Kronprinzen, zum Regenten führen würde.“ Frau v. Salomon, geb. Liebe(Wetzlar, Brühlsbachstr. 33) u. ihr Mann, Horst v. Salomon(Baiersbronn, Köpflesweg 12), beide zum"Elgershausen-Kreis“ der Jahre 1921- 1923 gehöõ- rig u. Zeugen im Gießener Prozeß, berichten übereinstimmend, daß Heinz eine Führerpersönlichkeit mit stark ästhetischen Zü- gen gewesen ist. Sie schildern ihn als Mensch mit humanem Charakter u. dem Hang zur Poesie, der zum Kreis von St. Ge- orge zählte. Als überzeugter Monarchist war er ein fanatischer Gegner Hitlers, was ihn in den Kreis um Canaris brachte. (Mündliches Gespräch Frau v. Salomon 18.10.73, Brief Horst v. Salomon v. 22.10.73). Vgl. weiter unten Anm. 106. 146 rer Krankheit(durch die Aufregungen des Prozesses) fast ein Jahr dienstunfähig war, ließ sich am 1.3.1933- also noch vor der Macht- übernahme der Nationalsozialisten in Hessen- mit Wirkung vom 1.8. desselben Jahres pensionieren und verzog nach München, wo er 1940 nach langem Siechtum starb80. Ernst v. Salomon aber hat Weidemann um mehr als 30 Jahre überlebt und hat uns in seinen beiden Büchern die beste Darstellung der nkrausen, gleichzeitig nihilistischen und nationalistischen Denkweise der Fememörder und ihrer Kreise und Vereinigungen hinterlassensl. Er gibt dabei eine Reihe von Ansichten und Kußerungen wiedersz, die deutlich zeigen, wie er und seine Freunde einem irrationalen Tatmy- thos huldigten, aus dem ihr kurzgeschlossenes Gewaltdenken resultier- tes3. Er spricht sehr offen über seine Tätigkeit im Freundeskreis, gibt die Mordabsicht an Wagner und ihr Zusammentreffen mit dem Hauptmann der Spitzelabwehr in Kassel zu, wobei Kern, Heinz und ihm Spitzelverzeichnisse mit Wagners Namen übergeben wurdens4. Hier wie in seinem zweiten Buchs5 wird nicht nur die Teilnahme von Heinz an den Vorbereitungen der Nauheimer Tat deutlich, sondern auch un- umwunden der geplante Mord, quristisch also ein Mordversuch zugege- ben. In seinem Vorkriegsbuchsé schildert Salomon ausführlich die Er- eignisse der Nacht vom 4. auf den 5. März 1922 unter der Uberschrift Feme“. Die breite Schilderung des Tatablaufes ist teilweise poesie- voll ausgeschmückt, wobei auffällt, daß Salomon hier wie im Fragebo- gen den dritten Täter Schwing überhaupt nicht erwähnt. Am Ende seines Buches"Die Geächteten“ kommt Salomon auch auf den Prozeß in Gießen zu sprechen. Auch hier die gleiche Sprache wie beim Tatablauf, pathetisch und an das Gefühl des Lesers appellierend, so etwa, wenn er von seiner Begegnung mit dem(Opfer! Wagner vor Gericht spricht, als dieser gegen ihn aussagen sollte, oder- noch stärker- beim Lokaltermin in Bad Nauheim, wo er zum Schein noch einmal mit Wagner"rangeln“ und"kämpfen“ mußte und wo dann im hautnahen Gegenüber von Angesicht zu Anee icht angeblich plötzlich der Funke ehemaliger Kumpanei übersprangs?. In seinem zweiten, sehr 80 Mitteilung seines Sochnes Hubert Weidemann, München, vom 16.7.1973. Das Pensionierungsdatum nach dem Hessischen Regierungsblatt(1933), S. 26. 81 Gumbel(s. Anm. 5), S. 44. 82²2 Die Geächteten(siehe Anm. 25), z. B. S. 237, 244, 356; dassel- be(Ausgabe 1962, rororo 461/462), S. 213. 83 Hannover(s. Anm. 5), S. 121. 84 Salomon, Die Geächteten(s. Anm. 25), S. 309, 138 ff., 329. 85 Salomon, Der Fragebogen(s. Anm. 25), S. 144. 86 Die Geächteten, S. 330 f. 87 Ebd., S. 537. 147 viel bekannteren Buch 1Der Fragebogen“ hat v. Salomon sich nach dem 2. Weltkrieg wiederum zu den Vorgängen des Jahres 1922 in Bad Nauheim und zum Gießener Prozeß von 1927 geäußertss. Diesmal schildert er den Mordversuch sehr viel kürzer, kommt aber dafür um so eingehender auf den Prozeßverlauf zu sprechen. Dabei brachte er Vorgänge zu Papier, die in seinem Buch von 1930 nicht in Andeutun— gen zu finden sind. Was er da schreibt, z.B. über seinen angeblichen Rücktritt vom Mordversuch, über das Verhalten des Wagner, über die Widersprüche, die er durch Fragen bei der Tatortbesichtigung in der Beweisführung der Anklage aufdecken und zu seinen Gunsten auslegen konnte, all das taucht weder in den amtlichen Prozeßprotokollen noch in den zahlreichen Presseberichten auf. Dabei wäre es, wenn es wirk-— lich so, wie Salomon schildert, abgelaufen ist, eine echte Entlastung für ihn gewesen und hätte dem Staatsanwalt jede Nöglichkeit entzo- gen, auf Mittäterschaft beim Mordversuch zu plädieren. Deutlich voneinander abweichend sind in seinen beiden Büchern die Darstellungen des Lokaltermins am Bad Nauheimer Teich. Sie gleichen sich jedoch in der märchenhaften Art der Detailschilderung und pas- sen so gemeinsam gut in das Konzept der Verharmlosung der Ereignis— se wie der positiven Charakterisierung der Tatbeteiligten. Ebenso phantasievoll wie unglaubwürdig wirken in seinem zweiten Buch auch noch andere Schilderungen, so z.B. daß ihn der Gerichtsvorsitzende nach dem Lokaltermin mit einem Gefängnisbeamten zum Essen in uein gutes Lokal“ in Bad Nauheim geschickt habe, daß er als der einzige Häftling im Gießener Gefängnis aus der guten Küche des Gefängnisin- spektors verpflegt worden sei und daß Staatsanwalt Weidemann ihm nach Schluß der Urteilsbegründung auf die Schulter geklopft habe und dann Wagner, sein Opfer', auf ihn zuschob, wie ihm Wagner schließ- lich seine Hand gegeben hätte und gesagt hätte, eigentlich sei er ihm dankbar; damals sei er ganz auf der schiefen Ebene gewesen, die Tat habe ihn zur Besinnung gebracht 89. Kein Wort steht hierüber in Salomons erstem Bericht; kein Hinweis findet sich in den Akten oder den Presseberichten, die diese und an-— dere von Salomon geschilderten Vorgänge je nach Einstellung für oder gegen ihn ins Feld geführt hätten. So bleibt als Resümee die Feststel- lung, daß Salomons Bücher zwar einige Ergebnisse des Prozesses be-— kräftigen, einige Verdachtsgründe nachträglich als wahr erweisen, vie- les von dem, was die Anklage vortrug, als richtig bestätigen, im gan- zen aber doch kaum hinreichen, um ein objektives Bild vom Tather-— gang 1922 in Bad Nauheim oder vom Prozeßablauf 1927 in Gießen zu geben. 88 Der Fragebogen, S. 140- 148. 89 Ebd., S. 141 f. 148 Ernst von Salomon starb am 9.8.1972 in Stökte bei Winsen a. d. Luhe. Sein letzter Roman, bei dem ihm der Tod die Feder aus der Hand nahm, erschien- von seiner Witwe verlagsfertig gemacht- im Herbst 1972 unter dem Titel"Der tote Preuße- Roman einer Staatsideen. Das Buch nimmt keinen Bezug auf die Vorgänge der 20er Jahre. 5. Das Ergebnis des Gießener Prozesses Der Gießener Fememordprozeß stand hinsichtlich der restlosen Aufklä- rung der Tat und der Aufdeckung ihrer Hintergründe unter einem gu- ten Stern: Er fand zu einer Zeit statt, da die junge Republik einen begrenzten wirtschaftlichen Aufschwung nahm und an innenpolitischer Stabilität gewann. In der Voruntersuchung hatten einige Zeugen mehr oder we- niger stark belastende Aussagen gemacht. Auch das(Opfer! des Mordversuchs konnte vor Gericht erscheinen. Der Vertreter der Ankla-— ge bemühte sich intensiv, die Täter zu überführen; das Schwurgericht und sein Vorsitzender bemühten sich um eine sachliche, am Gesetz orientierte Verhandlungsführung. Wenn der Gießener Prozeß trotz dieser guten Voraussetzungen, die er gegenüber Prozessen ähnlicher Art in jenen Jahren der Weimarer Re- publik zweifellos hatte, nicht die von vielen erwarteten Ergebnisse brachte, so müssen dafür Gründe verantwortlich sein, die hier ab-— schließend noch einmal erörtert werden sollen bzw. der Erklärung be— dürfen. Die Angeklagten und ihre Verteidiger hatten es im Laufe der Ver-— handlung immer leichter, den toten Kern zum Hauptschuldigen zu stempeln. Hinzu kam, daß die- vor allem den Angeklagten Heinz— schwer belastenden Aussagen des Mitangeklagten Schwing, des Zeugen Klotz und anderer widerrufen wurden, während dem Hauptbelastungs-— zeugen Schmidt-Halbschuh von seiten des Gerichts nicht geglaubt wur- de. Im Gegenteil: dieser für die Anklage in ihrer Beweisführung so wichtige Zeuge wurde persönlich schwer diffamiert und seine Glaub-— würdigkeit dadurch immer wieder in Frage gestellt, obwohl er voll zu seinen Aussagen stand. Selbst das Opfer“ Wagner verharmloste den Mordversuch zu einer"Abreibung“, obwohl er blutende Wunden am Kopf und eine Gehirnerschütterung erlitt, zwei seiner Finger gebro— chen waren und die Täter ihn mit einem dicken Stein beschwert in 5 m tiefes Wasser geworfen hatten. Er äußerte auch mehr oder weni- ger deutlich, daß er an einer Verurteilung seiner ehemaligen Freun- de' nicht interessiert sei und nie einen Strafantrag gestellt habe. All dies läßt darauf schließen, daß zwischen dem Beginn der Vorun-— tersuchung am 26.9.1926 und dem Beginn der Hauptverhandlung am 22.3.1927 wesentliche Beeinflussungen stattgefunden haben, die nicht 149 zuletzt mit der zweimaligen Entlassung des Heinz aus der Untersu- chungshaft zusammenhängen. Nur so konnten die treibenden Kräfte im Hintergrund, die Drahtzieher und Geldgeber der dunklen Affäre durch dichte Schleier gedeckt werden. Zur Abrundung des Bildes ist es nun aber doch notwendig, auch den anderen Prozeßbeteiligten bis hin zum zuhörenden Publikum noch einige Aufmerksamkeit zu schenken. Staatsanwalt Weidemann hat in einem fast vierstündigen Plädoyer sein Bestes versucht. Er, der während aller Verhandlungstage im Kreuz- feuer von Verteidigern und Angeklagten stand und oft- einsam kämpfend- nicht einmal immer die gebotene Unterstützung des Vor- sitzenden hatte, wenn er unqualifiziert angegriffen wurde, wuchs über sich hinaus, als er den Hintermännern dieses feigen Fememordversuchs die Masken herunterriß, indem er die Frage in den Raum stellte, wo-— her das viele Geld geflossen sei, das für Vorbereitung und Ausführung dieser Tat notwendig war. Er wies auch klar nach, daß die Fäden zur Schwarzen Reichswehr und bis zum Wehrkreisgruppenkommando der le- galen Reichswehr in Kassel führten, wo die Beseitigung des Wagner gewünscht wurde. Weidemann sprach ferner offen aus, daß die Organisation C. hinter der Tat stand und ihre Nachfolgeorganisation, der Wikingbund, die Liste über Spione mit dem Kasseler Wehrkreiskom- mando austauschte. Der damalige Regierungsassessor Dr. W. Schmidt, der im Auftrag des Berliner Polizeipräsidenten dem gesamten Prozeß beigewohnt hatte, sagte nach Weidemanns Plädoyer: „Herr Justizrat, Ihre Anklagerede war ein Meisterstück. Ich war im Auftrag meiner vorgesetzten Behörde bei ca. 20 Fememordprozessen zugegen, aber noch nie hat ein Staatsanwalt mit der Wärme und Hin- gabe an den neuen Staat gesprochen wie Sie. Ich war vor einigen Ta- gen in Darmstadt bei dem Staatspräsidenten Ulrich und dem Justizmi- nister Brentano und habe ihnen erzählt, auf wie schwierigem Posten Sie hier stehen und wie Sie kämpfen..“0 Und doch zeigte auch Weidemann Schwächen, und seine Grenzen bei der Vertretung der Anklage wurden ihm häufig genug auch noch de- monstriert. Da waren die Zuhörerbänke, von denen nicht selten Fragen und Stellungnahmen Weidemanns mit Lachen oder Murren quittiert wurden, da traten Angeklagte und Zeugen oft sehr impertinent und lautstark gegen ihn auf, und der Vorsitzende gebrauchte in solchen Fällen seine Amtsautorität nur selten zum Einschreiten. Weidemann selbst litt stark unter der Last der Verantwortung, die er als über- 90 Bericht des Justizrats Weidemann an den Gießener Oberstaats- anwalt vom 29.4. 1931 in Stà Darmstadt(s. Anm. 14). 150 zeufter Anhänger der parlamentarischen Demokratie zu tragen hat- te?I. Er war ein empfindsamer Mensch, der sich während des Prozes- ses nicht selten entschuldigen zu müssen glaubte, wenn er eine Frage scharf formulierte oder bei einer umstrittenen Aussage mit Nachdruck reagierte. Die Stimmung im Saal entsprach der Stimmung in der klei- nen Universitäts- und Garnisonsstadt Gießen, die von Deutscher Volks- partei(DVP) und Deutschnationaler Volkspartei(DNVP) ziemlich deutlich bestimmt wurde; diese Atmosphäre konnte auch Weidemann nicht ganz unberührt lassenꝰ². Der Vorsitzende des Schwurgerichts, Landgerichtsdirektor Cramer, be-— jahte zwar den Staat von Weimar, blieb im übrigen aber im vorpoliti- schen Raum und betrachtete die Justiz als einen Bereich, der außer- halb des Tagesgeschehens und unbeeinflußt von politischen Einstellun- gen zu agieren habe und in streng positivistischer Weise sich nur der Findung des Rechts zu widmen hätte?3. Seinen Aufstieg verdankte er der'eigenen Tüchtigkeit“ und nicht irgendeiner Protektion; er lebte- wie man damals gern zu sagen pflegte- für seinen Beruf und seine Familie und kümmerte sich nicht um Politikꝰ4. So führte er auch die 91 Gespräch mit dem Sohn Hubert Weidemann am 156.7.1973: „Mein Vater wurde 1919 zunächst Mitglied der Deutschen De- mokratischen Partei(DDP); z.Z. des Prozesses gehörte er der Zentrumspartei an. Die Monarchie oder eine irgendwie geartete Rechtsregierung lehnte er immer strikt ab. 92 Siehe hierzu E. Knauss in: Mitteilungen des Oberhessischen Ge- schichtsvereins 45(1961), S. 54 und S. 59: Im März 1925 er- hielt der Kandidat der vereinigten Rechten(Jarres) im 1. Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl in Gießen 49,2% der Stimmen.- Im 2. Wahlgang am 25.4.1925 erhielt Hindenburg in Gießen 60,1% der Stimmen.- Bei der Landtagswahl in Hessen (Darmstadt) am 13.11.1927 erhielten die Rechtsparteien(DVP, DNVP+ Landbund) in Gießen 48% der Stimmen. Die Reichs- tagswahl vom Mai 1928 erbrachte in Gießen für DVP und DNVP zusammen immerhin noch 37,2% der Stimmen.- Zur allgemei- nen politischen Entwicklung im Volksstaat Hessen siehe das in Anm. 24 zitierte Buch von E. Schön; vgl. außerdem: Friedrich P. Kahlenberg, Die Berichte Eduard Davids als Reichsvertreter in Hessen 1921- 1927(Wiesbaden 1970, auch: Geschichtliche Landeskunde 6), darin z. B. Dokument Nr. 29, S. 48 ff. 93 Dazu Salomon, Der Fragebogen(s. Anm. 25), S. 142"Cramer peitschte die Verhandlung richtig durch, sachlich und immer das Wesentliche aus den Hunderten von einander widersprechen- den Zeugenaussagen herausholend“. 94 Gespräch mit dem Sohn Walter Cramer am 7.9.1973:"Mein Va- ter war weder zu irgendeiner Zeit Mitglied einer Partei, noch 151 Verhandlung, fragte wenig oder gar nicht nach Motivation und Hinter- grund, wollte den Prozeß zügig führen, übersah aber dabei, wie we— sentlich manche Beweisanträge der Anklagevertretung gewesen wären, die er ablehnte. Gelegentlich störte ihn auch das manchmal allzu pe- netrant wirkende Bohren des Staatsanwalts?5. Hinzu kam, daß er ihn persönlich wenig schätzteꝰ4. Die Landgerichtsräte Dr. Brill und Küchler, seriöse, völlig unpolitische Richter, als Beisitzer traten während des Prozesses nur wenig in Er— scheinung. UÜber Namen und Herkunft der Schöffen, ihre politische Einstellung und ihre Aktivität während des Prozesses ließ sich aus den zur Verfügung stehenden Quellen leider nichts in Erfahrung bringenꝰ6. Von den drei Rechtsanwälten nahm der Göttinger Verteidiger des An-— geklagten v. Salomon, Dr. Luetgebrune, eine Ausnahmestellung ein. Es soll in Gießen sein 50. politischer Prozeß gewesen seinꝰ?7, und selbst wenn diese Zahl etwas übertrieben scheint, darf doch unterstellt wer- den, daß er die Erfahrung mitbrachte, wie man in den Prozessen sol- cher Art die offenen und geheimen Feinde der Republik am geschick- testen verteidigen konnte. Seine Einstellung und Haltung wird aus ei- nem Buch deutlich, das er ein Jahr später publizierte und in dem er seine Erlebnisse in Femeprozessen niedergelegt hat9s. Der Anwalt des Angeklagten Schwing, Rechtsanwalt Luley aus Gießen, später enga- gierter Anhänger Hitlers und Alter Kämpfer“, verlegte sich während des Prozesses im wesentlichen darauf, die Hauptschuld Kern zuzuschie- ben; im übrigen plädierte er für seinen Mandanten auf Freispruch we-— gen§ 51 StGB. Bei der Verteidigung von Heinz legte dessen Anwalt Schlink aus Gießen das Schwergewicht seiner Argumentation immer wieder darauf, das Nichtbestehen der Organisation Consul zur Tatzeit zu behaupten, die Feme als Erfindung hinzustellen und die Glaubwür- digkeit von Belastungszeugen mit allen Mitteln zu erschüttern. Der Ausgang des Prozesses hat bewiesen, daß ihm dies gelungen istꝰ9. hat er einer studentischen Korporation angehört“. Cramer wur-— de am 1.10.1933 vom Reichsstatthalter Sprenger in den Ruhe- stand"versetztu. Er galt in Gießen eher als"linksstehendu. 95 Uber das politische Bewußtsein der Richter in der Weimarer Republik siehe Hannover(s. Anm. 5), S. 31 ff. 96 Mehrere Gesprächspartner, die als Zuschauer den Prozeß miter- lebten, konnten hierzu nichts aussagen. Auch die noch vorhan- denen Prozeßakten oder die Presseberichte nennen die Namen der Geschworenen nicht. 97 Salomon, Der Fragebogen, S. 143. 98 W. Luetgebrune, Wahrheit und Recht für Feme, Schwarze Reichswehr und Oberleutnant Schulz(München 1928). 99 UÜber den problematischen Freispruch wurde schon berichtet. RA Schlink mußte bald darauf wegen Unterschlagung von Man- 152 Der Ablauf des Gießener Fememordprozesses und sein Ausgang mußten — wie bei vielen ähnlichen Prozessen jener Zeit- für diejenigen, die nationalistische Umtriebe aller Spielarten und die geheime Aufrüstung im Zusammenspiel mit der legalen Reichswehr ablehnten, weil sie diese Vorgänge als ernste Gefahren für die parlamentarisch regierte Weimarer Republik ansahen, unbefriedigend bleiben. Es war zwar si- cherlich keine Justizkomödie“, wie es etwas einseitig formuliert in einigen Blättern der republikanischen Presse zu lesen war; dazu war das Engagement des Staatsanwalts zu echt und auch die Verhandlungs- führung des Gerichts im großen und ganzen zu objektiv und konnte- zumindest formaljuristisch- nicht angezweifelt werden. Aber richtig ist doch der sprichwortartige Satz, der über den Kommentaren eini- ger Zeitungen stand:"“Die Kleinen werden geopfert, die Großen kön- nen sich herausreden.“ Den Schlüssel für das Verständnis dessen, was schließlich bei dem Prozeß herauskam bzw. undeutlich blieb, hat uns zweifellos Salomon selbst in zwei Außerungen seiner Bücher überliefert, die im Gehalt gleich, im Tenor etwas verschieden voneinander sind: „Was dort(beim Untersuchungsrichter) in der gewölbten blauen Mappe auf 3000 Seiten gelbem Aktenpapier geschrieben stand, das mochte mit Bienenfleiß Stück für Stück zusammengesucht sein, es mochte Material genug enthalten aus mannigfacher Zeugenbekundung, aus Polizeiberichten und Personenstandsaufnahmen, es mochte minutiös den Lauf der Tat verfolgen, es blieb doch fern und fremd den Dingen, die damals in Wahrhaftigkeit geschehen waren. Nichts, was in jener un-— sagbar verwirrten Zeit lebendig und bewegend war, stand wieder auf. So kam es, daß der Untersuchungsrichter immer genau da irrte, wo er die ganze Wahrheit zu wissen glaubte, daß von 120 authenti- schen Zeugenaussagen 60 die anderen 60 wieder aufhoben, daß die Anklageschrift sich als ein Dokument von erschütternder Ahnungslosig- keit(Hervorhebung des Verfassers) auswies...“100 In seinem Nachkriegsbuch läßt sich Salomon näher über das methodi- sche Vorgehen aus, das er mit seinem Anwalt Luetgebrune im Prozeß einschlagen wollte. Dabei wurden sieben wichtige Punkte aus der Ver- nehmung v. Salomons in der Voruntersuchung ausgesucht und genau überlegt, welche Fragen von seiten des Anklägers oder des Gerichts dazu gestellt werden könnten. Das Verhör am ersten Verhandlungstag lief denn auch genauso ab, wie es Luetgebrune auf Grund seiner viel- fältigen Erfahrung vorausgesagt hatte."Am nächsten Tag wurde ich gleich als erster vernommen, und es klappte großartig. Sobald ich in dantengeldern seine Praxis aufgeben und verzog als Angestellter einer Versicherung nach Berlin. 100 Salomon, Die Geächteten, S. 532 f. 153 meiner Aussage an einem der sieben Punkte angelangt war, unterbrach mich Cramer und fragte genau das, was Luetgebrune gesagt hatte. Ich hatte eben den besten Anwalt Deutschlands...In politischen Prozessen sind die Aussagen der Zeugen fast immer irreführend, von Leiden- schaften oder Sympathien oder Antipathien diktiert. Luetgebrune.. gestand mir einmal, daß er jedesmal, wenn er in einer Zeugenaussage einen Meineid entdeckte, ein trockenes Gefühl in der Kehle bekomme und unwillkürlich mit der Hand zum Schnurrbart fahre.Der Gießener Prozeß war für Luetgebrune der 50. politische Prozeß, in welchem er verteidigte.Und als die Reihe der Zeugen auftrat, fuhr er sich unun- terbrochen mit der Hand an den Schnurrbart.“ Plaas(Freund Salo- mons, Zeuge im damaligen Prozeß in Gießen) lachte:"Ich weiß nicht mehr, ob ich damals als Zeuge einen Meineid schwor, aber ich weiß, daß ich es unbedenklich getan hätte, um Dich herauszuhauen“101. In einer solch stickigen Luft der Meineide und der Verschleierungs- taktik waren die Hintergründe dieses Femeverbrechens nur schwer aufzuhellen. Nahezu alles Belastende, was in der Voruntersuchung re-— cherchiert worden war und vom Staatsanwalt auf den Verhandlungs- tisch gelegt wurde, hat sich später als richtig und wahr herausge- stellt: 1. Die enge Mitwisserschaft des Heinz an der Befreiung Dithmars aus dem Gefängnis in Naumburg und seine enge Bekanntschaft mit Kern, dem Initiator der Bad Nauheimer Tat. 2. Die Mitgliedschaft von Kern und Heinz in der Organisation Consul und ihrer Nachfolgeorganisation, dem Wikingbund. 3. Heinz kannte Schwing von seiner Frankfurter Tätigkeit her, ebenso wie Wagner, von dessen Vorleben er wußte. 4. Die sorgfältig geplante Beseitigung des Wagner 102. 5. Die Verbindung der rechtsradikalen Verbände zu offiziellen Stellen der Reichswehrgruppenkommandos in Kassel und Stuttgart, sei es, daß man Spionagelisten austauschte, sei es, daß man Aufrufe kannte und billigte, die über sympathisierende Kreise außerhalb der legalen Reichswehr die allgemeine Wehrbereitschaft- sprich Sturz der Repu- blik- fördern sollten. 6. Das Vorhandensein eines Verschwörerkreises unter dem Gebot absoluten Gehorsams und Verschwiegenheit mit dem Ziel, die Staats- form zu ändern. Die Androhung Verräter verfallen der Feme“ war grausam-makabre Wirklichkeit geworden seit dem Bestehen geheimer militärischer Verbände(Freikorps, Schwarze Reichswehr) und wurde in den nationalistischen Verbänden ebenfalls praktiziert 103. Nicht vergessen werden darf die für eine restlose Aufklärung nicht 101 Salomon, Der Fragebogen, S. 142 f. 102 Salomon, Die Geächteten(Gütersloh 1940), S. 329. 103 Ebd., S. 293. 154 gerade günstige Atmosphäre des Gießener Prozesses, wo im Gerichts- saal meist eine Zuschauerphalanx völkischer und antirepublikanischer Kräfte spürbar warꝰ², die unausgesprochen auf Ankläger, Gericht und Zeugen einen gewissen Druck ausübte. Da rollte gelegentlich eine Sympathiewelle und ein respektvolles Wohlwollen den Angeklagten ent- gegen, die selbst Mord rechtfertigte, wenn es um die angeblich natio- nale Sache ging, und das'Opfer’ ja doch eine minderwertige Person, ein übler Kerl war, der als Verfemter! nichts Besseres verdient hattel0O4. Dies wurde spürbar in den Verhandlungspausen, wenn Wag- ner isoliert und einsam in den Gängen stand, während sich um den nicht inhaftierten Angeklagten Heinz die Freunde drängten, ihm die Hände schüttelten und sich neue'Instruktionen' von ihrem Vorgesetz- ten’ holten. Das ist auch der Punkt, wo man sich nicht nur den Staatsanwalt noch energischer hätte wünschen müssen, hier wäre auch das Gericht verpflichtet gewesen einzuschreiten. Mehrfach wird in den Presseberichten kritisiert, daß hier praktisch unter den Augen des Ge- richts in einem Ausmaß von Verteidigern, Angeklagten und ihren Hel- fern Zeugenbeeinflussung betrieben worden ist, die dann die Er- mittlungen der Voruntersuchung oft ins Gegenteil verkehrte. Das Wort vom Verhältnis Leibbursch-Leibfuchs, mit dem der Gerichts- vorsitzende in seiner Urteilsbegründung die Tat teilweise zu erklären, ja sogar zu rechtfertigen suchte, konnte keine befriedigende Antwort sein auf all das, was der Prozeß offenbarte, aber nach Ansicht des Gerichts nicht beweiskräftig genug gemacht hatte, um zu einem här- teren Urteil zu kommen. Auch hier hat das Gericht zweifellos den nötigen Nachdruck vermissen lassen, der u.U. den Durchbruch zu den Hintergründen und den Hintermännern der Tat gebracht hätte. Die nach Meinung des Gerichts fehlenden Beweise wären wahrscheinlich erbracht worden, wenn die entscheidenden Zeugen in ein schärferes Verhör genommen worden wären, wenn man nachgestoßen hätte, wo schwache Stellen spürbar wurden, wo Zeugen plötzlich nicht mehr wissen wollten, was sie früher ausgesagt hatten. Hinzu kam noch, daß einige ganz wesentliche Beweisanträge der An- klage vom Gericht abgelehnt wurden, sicher nicht, um etwas ab- sichtlich zu vertuschen, sondern weil man nicht die politischen Aspek- te erkennen konnte, die hinter der Tat standen. Den Presseberichten ist zu entnehmen, daß der Vorsitzende nicht nur an einer zügigen 104 Siehe dazu Golo Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts(Frankfurt 1958), S. 701:". Ein Teil der Nation war ehrlich empört, die sozialdemokratischen Arbeiter vor al- lem, die man gern wegen ihres Materialismus und mangelnden Christentums verachtete. Ein anderer aber, und sehr beträchtli- cher Teil der Nation war gar nicht empört, zuckte die Achseln, schmunzelte heimlich, jubelte laut...“¹ 155 Verhandlung interessiert war, sondern sich auch bemühte, den politi-— schen Charakter des Verbrechens zu ignorieren, es tunlichst zu ver— meiden, die eigentlichen Drahtzieher zu finden, die Entstehung und den Charakter der Feme in den rechtsgerichteten Verbänden zu durchleuchten. So löste der Prozeß und sein Ausgang in den nationalistischen Kreisen ein befriedigtes, ja befreites Lächeln aus; bei den staatstragenden, die parlamentarische Republik von Weimar bejahenden, Kräften aber regte sich Unwillen und Mißmut und ein bitteres Ahnen drohenden Unheils. Die Frankfurter Zeitung vom 1. April überschrieb ihren Kommentar „Unvollkommene Sühne“; die Oberhessische Volkszeitung in Gießen meinte unter der Uberschrift:“Feme-Blutgericht und Schwurgericht“: nDas Rechtsgefühl breitester Volksmassen aber lehnt sich gegen das ergangene Fehlurteil auf..-Die republikanischen Volkskreise fordern ei- ne restlose und rücksichtslose Aufklärung der Feme-Bluttaten. Der Ausgang des Gießener Prozesses schuf keine Beruhigung. Der Vorhang ist nur scheinbar SSfallen. In Wirklichkeit ist er noch gar nicht aufgezogen worden“105. Wie wenig das Wollen und Wirken der'Geächteten“ der frühen 20er Jahre das erreicht hat, was sie sich aus ihrem irrealen gesellschaftli- chen Bewußtsein und fehlgeleiteten Idealismus vorstellten, zeigt der weitere Lebensweg der Angeklagten des Gießener Prozesses. Nach dem UÜbergang der- ungeliebten- Republik in die totalitäre Diktatur Hitlers, eine Veränderung der Staatsform, wie man sie so weder gewünscht noch erwartet hatte, verbleibt Ernst v. Salomon— scheinbar resignierend— außerhalb des Parteiapparates, leistet aber in Wirklichkeit seelisch-geistigen Widerstand im freilich sehr eingeengten Bereich des Künstlerischen; Friedrich Wilhelm Heinz aber tritt- ent-— sprechend seinem Charakter und Temperament- die Flucht nach vorn an, läßt sich in der Wehrmacht, der einzigen von Hitler und dem Ein- fluß der Partei noch teilweise freien Sphäre, reaktivieren, jedoch nicht, um dem Diktator und seiner bereits früh angezweifelten Ideolo- gie zu dienen, sondern vielmehr im Kreis um Canaris, dem er schon seit dem Ende des ersten Weltkriegs verbunden war, den Sturz des Hitler-Regimes in verzweifelter Aktion zu unterstützen, vielleicht um den alten Traum von der Restaurierung der Monarchie in Deutschland doch noch zu verwirklichen 106. 105 Oberhessische Volkszeitung Gießen vom 1. April 1927, Seite 1, Kommentator: A. J. 106 In zwei Gesprächen(am 26.2.1974 in Bad Nauheim und am 2.5.1974 in Wiesbaden) teilte mir die Witwe, Frau Hedwig Heinz, 62 Wiesbaden, Hermann-Gitter-Str. 16, noch folgende Einzelheiten aus dem Leben ihres Mannes mit: Friedrich Wil-— 156 Nicht so sehr die Herkunft als vielmehr die Erziehung im Kadetten- korps des Kaiserreiches und die Teilnahme an den Freikorpskämpfen haben das Leben dieser beiden Angeklagten geprägt und vorbestimmt. Mit den neuen politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen der Weimarer Republik wurde man nicht fertig, der Gefahren des Aus-— uferns nationalistischer Strömungen und Bewegungen war man sich nicht bewußt und wurde so zum Wegbereiter der Katastrophe, die im Mai 1945 endete. Die furchtbare Konsequenz dieses Ausgangs hat der Dritte im Bunde der Bad Nauheimer Verschwörer, Ernst Casimir Schwing, erleben müs- sen. Obwohl frühes Mitglied der Hitlerpartei(1926), blieb er nach der Machtübernahme in untergeordneter Funktion, ein typischer Mitläufer, der dann den Krieg in russischer Gefangenschaft beendete, aus der er todkrank zurückkehrte, viel zu spät, um das schwere Leiden noch aus-— zukurieren, an dem er bereits 1953 starb. helm Heinz gehörte seit 1925 bis zu dessen endgültiger Auflö- sung(1934) hauptamtlich zum usStahlhelm“, lange Zeit als Schriftleiter und immer im engsten Kreis um Seldte. Nach der Verkündigung der allgemeinen Wehrpflicht(1935) ließ er sich reaktivieren und stieß zur Abwehr unter Admiral Canaris. Wäh- rend des unterbliebenen Putsches(1938) sollte er auf Befehl General v. Witzlebens Hitler in der Reichskanzlei durch einen Stoßtrupp festnehmen lassen, hatte aber persönlich den festen Vorsatz, ihn dabei zu töten.(Siehe dazu auch Joachim C. Fest, Hitler(Propyläen Verlag Frankfurt, Berlin, Wien 1973), S. 772 f., der von einer"Verschwörung in der Verschwörung“ spricht). Heinz blieb im Kreis um Canaris und befehligte von 1941 bis 1943 das legendäre 4. Regiment Brandenburg“, das mit Sonder- aufgaben und Geheimkommandos betraut war.(Siehe dazu Her- bert Kriegsheim,"Getarnt, getäuscht und doch getreuu- Die geheimnisvollen Brandenburger“(3. Aufl. Bernard und Graefe- Verlag Berlin 1959)). Da Heinz zum weiteren Kreis des Wider- standes zählte, wurde er nach dem 20. Juli 1944 vorübergehend verhaftet, mußte aber mangels Beweises wieder freigelassen werden. Einer erneuten Verhaftung Anfang November 1944 ent- ging er von Freunden rechtzeitig gewarnt- durch Untertau- chen in Berlin, wo er von Familien seiner Regimentsangehörigen versteckt wurde. Seine eigene Familie kam in getrennte Sippen- haft. Nach dem 2. Weltkrieg war Heinz von 1951 bis 1954 in der Abwehrabteilung des Amtes Blank“ an leitender Stelle tä- tig. Seitdem lebte er als Oberstleutnant a. D. im Ruhestand, zu- nächst in Hahn bei Wiesbaden, zuletzt in Bad Nauheim, wo er am 26.2.1969 starb.- Vgl. auch oben Anm. 79a. 157 So bleibt der Gießener Fememordprozeß von 1927 ein warnendes Menetekel für alle, die im vermeintlich nationalen Fahrwasser so weit nach rechts abgetrieben werden, daß sie die Gefahren nicht mehr er- kennen können, vor allem, weil sie heute oft in andersartiger Tarnung auftreten und mit gewandelten Methoden vorgehen. Totalitäre und au- toritäre Regierungsformen sind überall auf der Welt in erschrecken- dem Vormarsch begriffen, aber ihr Auftreten ist kein plötzliches Na— turereignis, darum kann die Lehre aus dem Fememordversuch am Bad Nauheimer Teich- wie aus vielen ähnlichen Vorfällen jener Zeit— nur heißen: Principiis obsta! 158 1200 JAHRE WIESECK Festvortrag anläßlich des Festakts in der Friedrich-Ebert-Schule in Gießen-Wieseck am Samstag, den 9. August 1975 Hochverehrte Festversammlung! Meine Damen und Herren! Liebe Wiesecker Mitbürger! Ein Redner, der zur Festansprache anläßlich der 1200-Jahrfeier eines Gemeinwesens eingeladen wird, muß sich die Frage stellen, was er ei-— gentlich seinem Publikum, den Ehrengästen und Einwohnern, zu diesem Tage sagen will. Ich meine, die Betrachtung einer schriftlich nachweisbaren 1200jähri- gen Vergangenheit kann nicht die ganze Breite geschichtlicher Ent- wicklung zum Inhalt haben; deshalb sollte diese Entwicklung nicht im - oft sinnwidrigen- Aneinanderreihen möglichst noch chronologisch geordneter Einzelheiten oder im amüsanten Geplauder über frühere Kleinstaaterei und ehemaliges Dorfgeistdenken abgehandelt werden. Natürlich ist es nicht ganz uninteressant zu wissen, daß da im Westen der Wiesecker Gemarkung die ihr Bett oft wechselnde Lahn jahrhun- dertelang eine unsichere Grenze zum ufeindlichen“ Ausland, nämlich zur Grafschaft Nassau/Weilburg, bildete und daß hier noch vor genau 109 Jahren Feinde“ militärisch Front bezogen, als die 1815 preußisch gewordenen Dörfer des Kreises Wetzlar dem auf österreichischer Seite stehenden Gießen und Wieseck im Krieg, den man den deutschen Bru— derkrieg genannt hat, gegenüberlagen. Zum Glück für unsere Groß- und Urgroßeltern- hüben wie drüben- ist es ja damals nicht zur blutigen Auseinandersetzung oder zum Sturm auf die Stadt Gießen von Krofdorf, Launsbach und Wißmar aus gekommen, weil die Strategien der Großen die Armeen"weit hinten in der Türkei“ aufeinanderschla- gen ließen, d.h. die Entscheidung darüber, wer künftig die Führungs- macht im Raum des Deutschen Bundes übernehmen sollte, bei König- grätz oder Sadowa an der oberen Elbe fällten. Was soll aber nun einen Festvortrag kennzeichnen, ihm die Würze ge— ben, Spannung wecken oder erhalten, wenn nicht diese beschaulichen, oft pikanten, meist aber mehr oder minder unwichtigen Begebenheiten aus längst vergangener Zeit? Ich meine, der Anspruch ist heute höher zu stellen. Dies aber nicht so sehr in einer Verwissenschaftlichung historischer Abläufe, die hier fehl am Platz wäre und auch nicht im oft spekulati- ven Abtasten von Möglichkeiten, die in früheren Zuständen und Ent-— 159 wicklungen lagen(im Sinne des"“Wenn..., dann...“), sondern vielmehr in dem Versuch, durch die Betrachtung bestimmter Feilbereiche menschlicher Existenz der Vergangenheit geschichtliches Bewußtsein wieder lebendig zu machen, ein Bewußtsein, das durch die furchtbaren Katastrophen des 20. Ih. verschüttet worden ist. Denn Geschichtsbe- wußtsein ist Voraussetzung dafür, daß sich gesellschaftliches Be— wußtsein entwickelt, wie es für die Bewältigung der Bedrohungen un- serer Zeit unabdingbar notwendig geworden ist. Hier stellt sich sofort die Frage der Auswahl, wenn man sich das Ziel steckt, in der knappen Stunde eines Festvortrags über Grundfragen menschlichen Zusammenlebens zum Nachdenken anzuregen. Es ist selbstverständlich, daß eine solche Betrachtung nicht an der Entwick- lung Wiesecks vorbeisehen kann, daß sie Vorgänge und Ereignisse des lokalen Geschehens mit hineinzunehmen hat, wollen wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen, zum richtigen Thema am falschen Ort gesprochen zu haben. Andererseits sollte man sich darüber klar sein, daß die Zeit gemütvol- ler Feierstunden mit Lobreden und Schönfärberei nach dem Rückfall in die Barbarei des Faschismus und unter dem Damoklesschwert von Wasserstoffbombe und Umweltzerstörung der Vergangenheit angehören muß. Der Festredner zu historischen Anlässen, dessen Denken und Ur— teilen immer auch zeitgeschichtliche und damit politische Relevanz haben sollte, kann ein Mittler zwischen Vergangenem und Künftigem sein, wenn er ernsthaft und beharrlich nach den Folgen forscht, die diese oder jene Entwicklung für das gesellschaftliche Zusammenleben hatte bzw. in Zukunft haben wird. Ich möchte aus der Fülle der sich anbietenden Nöglichkeiten zwei fundamentale Bereiche menschlicher Existenz und Kommunikation her-— ausgreifen, die geeignet erscheinen, uns an einem solchen Tage nach- denklich werden zu lassen, aus der historischen Entwicklung unser We-— sen, vielleicht auch unseren heutigen Standort besser zu erkennen und die für die Zukunft notwendigen Konsequenzen in unser Bewußtsein einfließen zu lassen: Diese Bereiche sind: Der Mensch und die Kirche Der Mensch in Staat und Gesellschaft Ich beginne mit dem Verhältnis des Menschen zur Kirche, weil uns die UÜberlieferung Wiesecks zuerst damit konfrontiert: Die frühen Ur— kunden- die beiden von 775 und die von 778- stehen in unmittelba- rem Zusammenhang mit dem christlichen Glauben, der kirche und dem frühmittelalterlichen Klosterwesen. Zunächst schenken zwei Schwestern aus dem in unserer Gegend herr— schenden Hochadelsgeschlecht der Rupertiner ihren nicht unbeträchtli- chen Landbesitz dem Benediktinerkloster Lorsch- 764 gegründet und 160 772 von Karl d. Großen zur Reichsabtei erhoben-, nur kurze Zeit später im Jahre 778 schenkte der Abt Beatus seine Eigenkirche in Wieseck dem Kloster Honau. Es ist dies einer der seltenen glücklichen Fälle, wo in jener frühen Zeit nicht nur der Gemarkungs- oder Orts-— name, sondern auch schon eine Kirche als Bauwerk erwähnt sind. Diese Schenkungen, die nicht lange nach der Christianisierung unserer Gegend erfolgten, künden bereits von dem tiefgreifenden Einfluß, den der christliche Glaube auf das Leben der Menschen ausübte, wobei die Handlungen der geistlichen und weltlichen Herrenschicht Vorbild wa- ren und Nachahmung fanden. In der vorreformatorischen Zeit können wir von einer relativ großen Einheitlichkeit des christlichen Glaubens und der Kirche sprechen. Es ist auch unbestreitbar, daß die Kirche, die ihre Eigenständigkeit ge- genüber den weltlichen Gewalten betont und bewahrt hatte, den Wen-— schen des Mittelalters Lebensimpulse gegeben und Hilfen geleistet hat, vor allem im ökonomischen Bereich. Sie machte so das Leben er-— träglicher, ohne allerdings die Gläubigen aus der Unmündigkeit zu entlassen. Erst durch Reformation und Gegenreformation änderte sich das Ver— hältnis des Menschen zur Kirche grundlegend. Auf der einen Seite wurde von nun an der universelle Anspruch der Kirche, das Leben nach den Regeln der 10 Gebote und des kanonischen Rechts zu ord- nen, immer stärker in Frage gestellt, andererseits wurde durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 die Freiheit des Glaubens ja nur für den Landesherrn gewährt, während die Untertanen nach dem spä- ter so bezeichneten Grundsatz"cuius regio, eius religiou“ ihm zu fol-— gen hatten oder auswandern mußten. Die ersten Flüchtlingstrecks der Neuzeit zogen durch Europa, aber es war für den einzelnen Unterta-— nen des lutherischen Landgrafen von Hessen-Darmstadt aus Wieseck oder Lollar recht schwierig, die Auswanderungserlaubnis ins ufeindli- che Auslandu nach Treis oder Sichertshausen zu erhalten, wo der cal- vinistische Kasseler Landgraf ein streng reformiertes Regiment führte. Am Rande sei hier vermerkt, daß wir in Gießen über diesen damals unversöhnlichen Gegensatz im protestantischen Lager nicht so laut klagen dürfen, denn wir verdanken ihm die Universität, die als Gegen- gründung zur Marburger dem theologischen Streit entstammt. Im Zuge der Herausbildung des absolutistischen Staates und unter der Notwendigkeit, sich unter seinen Schutz zu stellen, ging die Kirche nun auch jene allzu enge Bindung zum Staat ein, die das Verhältnis der beiden zueinander- bis in die Gegenwart nachwirkend- stark be- lastet und dem christlichen Glauben sehr geschadet hat. Ein Blick in die Kirchenbücher unserer Heimatgemeinde zeigt uns dar- über hinaus, wie nun im 17. und 18. Ih. Gesetz, Ordnung und Sitte 161 nicht nur von der Staatsräson, sondern auch von der Kirchenzucht be— stimmt waren. Kirche und Pfarrer wurden häufig zu Helfern der Re— gierung degradiert, von der sie weitgehend abhängig waren, und konnten so ihrem eigentlich christlichen Auftrag, Seelsorge und Näch- stenliebe zu üben, nicht gerecht werden. Die schweren Kirchenbußen— oft eine Art zweiter Bestrafung- verhängt z.B. für Glücksspiel, Wahrsagerei, Lästerung, handgreifliche Auseinandersetzungen, Schwan- gerschaft vor der Ehe, Fernbleiben vom Gottesdienst u. a. m., haben der Kirche zwar Macht gegeben und Geld eingebracht, aber ihrem Auftrag nicht entsprochen. Noch deutlicher wird der erschreckende Unterschied zwischen christli- cher Botschaft und kirchlicher Praxis, wie in jener Zeit des Staatskir- chentums der Ablauf von Taufe, Hochzeit oder Beerdigung auswies, welcher gesellschaftlichen Klasse die betreffende Familie zuzuordnen war. Erst im 19. Jh. lockerten sich diese Vorschriften allmählich, ohne daß die enge Bindung der Kirche an die weltliche Macht und deren Inter— essen nachließ. UÜber das Versagen der offiziellen Kirche in der aufkommenden sozia- len Frage ist genug geschrieben und gesagt worden; doch haben sich die Folgen solchen Versagens in Dörfern von der Struktur Wiesecks besonders kraß gezeigt. Damals begann die sog. Entkirchlichung stadt- naher Gemeinden mit meist kleinbäuerlichen Betrieben und der rasch wachsenden Zahl abhängiger Lohnarbeiter. Doch wer darf eigentlich als Christ in hochmütiger Weise über jene Wiesecker den Stab bre-— chen, die irgendwann im 19. Jh. nach dem Einbrechen sozialer Not und in dem Gefühl der Verlassenheit dem Gotteshaus den Rücken kehrten, weil sie spürten, daß diese Kirche mehr in der unseligen Verknüpfung von Thron und Altar ihre Aufgabe sah, als in der Seel- sorge und Fürsprache für die Armen und Unterdrückten.— Lassen Sie mich an Beispielen aus Wieseck aufzeigen, wie diese Einstellung der Amtskirche noch bis in unser Jahrhundert das Handeln bestimmte: Da geschahen- es war kurz vor dem 1. Weltkrieg- in einer Woche zwei Selbstmorde. Die kirchliche Chronik- vom damaligen Pfarrer verfaßt- spricht in dem einen Fall von einem ehrenwerten Glied der Gemeinde, das wohl aus tiefer, aber unerklärlicher Depression gehan- delt hätte, im anderen Fall aber von einer leichtfertigen Person, de- ren Lebenswandel diesen Schritt erklärlich mache. Oder: Da kommen- tiert in den 20er Jahren die Kirchenchronik in Wieseck die Namenge- bung Platz der Republik mit den Worten"Hört! Hört!“, die Beerdi- gung einer Freidenkerin wird beschwörend beklagt, dem Pfarrer miß— fällt es, daß die Stelle des Friedhofsaufsehers einem Mann übertragen wird, der aus der Kirche ausgetreten war und daß das Frei Heil!“ der zu Beginn der 20er Jahre neu auftretenden Arbeiterfußballer das „Gut Heil!“ der- wie er schreibt- unpolitischen Turner übertöne. 162 Nun, wundern wir uns nicht darüber! Der zweifelsfrei ehrwürdige Prä- lat der damaligen Landeskirche in Hessen-Darmstadt, Dr. D. Diehl, mit seinen 12 Bänden der"Hassia Sacrau ein bedeutender Kirchenhi- storiker, war einer der führenden Repräsentanten der monarchistischen und in weiten Teilen antisemitischen Deutschnationalen Volkspartei. Soll dies also ein Schwanengesang für die Kirche sein? Ein anti- kirchlicher Ruf zum hohen Wiesecker Geburtstag? Mitnichten! Die seit dem 18. Jh. immer stärker vernehmbare Kritik am Inhalt der Lehre und an den Handlungen der Kirchen ist in unseren Tagen un- überhörbar geworden. Aber sie hat nicht zum Abbruch der Kirchen, sondern zu ihrem geistigen Aufbruch geführt, der sich gegen allen konservativen oder dogmatischen Widerstand durchgesetzt hat. Er wur- de eingeleitet durch die Erkenntnis eigener Fehler der Vergangenheit, so etwa in die der Mitverantwortung am Antisemitismus, pflanzte sich fort in der Rückbesinnung auf die Ursprünge und Fundamente der christlichen Botschaft und setzte spätestens seit dem 2. Vatikanischen Konzil(Reform) und den großen Kirchentagen Kräfte für die Zukunft frei: So wurde man toleranter gegen die anderen christlichen Glau- bensgemeinschaften, unbefangener gegenüber den nichtchristlichen Weltreligionen, bescheidener und offener hinsichtlich der in der Welt bestehenden gesellschaftlichen und politischen Systeme. Man begann auch die Fülle der Aufgaben für den einzelnen Christen in unserer Zeit zu erkennen, wie sie der sogenannte"“Markt der Möglichkeiten“ auf dem letzten Ev. Kirchentag beispielhaft aufgezeigt hat. Dieser Aufbruch- und das ist das Neue, das Gute und Positive an ihm- kommt mehr von unten als von oben, er ist nicht diktiert und gelenkt, sondern eher inspiriert; er bewirkt das Eingehen auf den An- dersdenkenden, das z. B. auch Gespräche mit Marxisten möglich macht, und er nimmt es nicht mehr unwidersprochen hin, daß sich hohe Würdenträger der Kirche mit der wirtschaftlichen oder politischen Zielsetzung der Mächtigen in dieser Welt identifizieren. Die Anerkennung der Religionsfreiheit, die Absage an das Staatskir- chentum, der Dialog mit Juden und anderen Nichtchristen, die ökume- nische Bewegung, die Beachtung der einzelmenschlichen Persönlichkeit vertragen sich nicht mit der viele Jahrhunderte lang praktizierten Machtpolitik der Kirchen und ihrer Gewissensnötigung, die natürlich noch keineswegs voll überwunden ist. Kritik an der Kirche, wie sie in diesem erfreulichen Dialog heute spürbar wird, ist immer auch Kritik an den gesellschaftspolitischen Zuständen der jeweiligen Zeit. Der Prozeß, wie er im Gange ist, scheint mir bedeutungsvoll und schwierig zugleich; doch ist er ein Aufbruch, der uns hoffen läßt. Weite Teile der Kirchen und ihre Gläubigen haben erkannt, daß sie sich um ihres christlichen Auftrags willen aus der Verstrickung mit 163 den weltlichen Gewalten lösen müssen, da diese enge Bindung sie ih- rem Auftrag entfremdet und von den Menschen getrennt hat. In einer Welt, die- im Gegensatz zum Mittelalter und der frühen Neuzeit— alles andere als die ihre ist, hat die Kirche nicht die Entfaltung von Macht zu betreiben; sie sollte vielmehr dienen. Wo dies erkannt wird, ist auch der moderne Mensch von der Botschaft Jesu Christi zu errei-— chen. Kommen wir zum zweiten: Der Mensch in Staat und Gesellschaft. Vom Zeitpunkt der ersten urkundlichen Erwähnung bis ins vorige Jahr- hundert waren die Bewohner unseres Dorfes Wieseck Untertanen oder wie es auch so treffend heißt Hintersassen, Menschen also minderen Rechts ohne politisch-gesellschaftlichen Einfluß, zumal in dieser Zeit des Feudalismus hier— wie überall in den Dörfern auf dem Lande— ausschließlich Bauern und kleine Handwerker in mehr oder weniger starker Abhängigkeit von ihren Grundherren lebten. Zunächst, d.h. zur Zeit seines ersten urkundlichen Auftretens, zählte Wieseck zum Lahngau. Im Zuge der fränkischen Reichsreform, die das Gebiet der Gaue in Grafschaften aufteilte, findet sich das Gießener Becken mit seinen Randzonen in der Grafschaft an der mittleren Lahn, in der nach den Rupertinern die Konradiner im Namen des Kö- nigs als Grafen die Reichsgewalt verkörpern. Karl der Große, der 768 zur Regierung gekommen war, betreibt in dieser Zeit den Ausbau sei- nes Frankenreiches- vor allem in der Auseinandersetzung mit den Sachsen-, wie es die Relikte königlicher Wehrhöfe in unserer näheren Umgebung erweisen: Das alte"Gronauer Schloßu über der Salzböde, die Königshöfe von Dreihausen und auch der Totenberg bei Treis sind eindrucksvolle Beispiele. Mit dem Niedergang der zentralen Reichsgewalt gelangen dann in der zweiten Hälfte des 11. Jh. die Grafen von Gleiberg- ein bedeutendes Geschlecht des deutschen Hochadels- zur Grafenwürde, die inzwi-— schen erbeigen geworden war, und unser Raum wird schließlich von der Mitte des 12. Jh. an- nach der Gründung der Wasserburg Gießen - von diesem neuen Machtzentrum im Wieseck-Delta bestimmt. Die Urkunden fließen spärlich in jener Zeit, doch wissen wir, daß Wieseck von Beginn an zur Herrschaft Gießen zählte, die sich als eigenes klei- nes Territorium von der alten Gleiberger Grafschaft abgesondert hat- te. Die Wasserburg und die sich anschließende junge Stadt waren ja nicht nur in der Wiesecker Marcau entstanden, sondern die neue Gründung hatte auch einen nicht unbeträchtlichen Teil des großen Wiesecker Waldes als Morgengabe- wir würden heute sagen Entwick- lungshilfen- mit auf den Weg bekommen. Nach dem durch Heirat er— folgten UÜbergang der Teilgrafschaft Gießen von den Gleibergern auf die weit entfernten Tübinger Pfalzgrafen um 1200 gelangte schließlich 164 im Jahre 1265 die junge Landgrafschaft Hessen in den Besitz von Burg und Stadt Gießen- mithin auch von Wieseck-, und von diesem Zeit- punkt an sind beide immer hessisch geblieben und territorial nie mehr getrennt worden. Es spricht für die Lebenskraft Wiesecks, daß weder die hoch- noch die spätmittelalterliche Wüstungsperiode- teilweise als"Gebiets- reformu der damaligen Zeit anzusprechen- die Selbständigkeit des Dorfes erschütterte, obwohl ihr so alte und bedeutende Siedlungen wie Achstatt, Selters und Ursenheim zum Opfer fielen, alle ebenfalls im 8. Jh. mit Wieseck erwähnt. Natürlich mußte Wieseck alle jene unbe- deutenden machtpolitischen Veränderungen mitmachen, denen auch Gießen unterworfen war, so die durch das unkluge Testament Philipps d. Großmütigen entstandene Landgrafschaft Hessen-Marburg von 1567 bis 1604; dann war Wieseck im Streit um dieses Erbe, der unserer Gegend leider die bedauerlichen Zerstörungen des 30jährigen Krieges einbrachte, bis zum Ausgang des alten Deutschen Reiches der Land- grafschaft Hessen-Darmstadt zugeteilt, die 1806 von Napoleon zum Großherzogtum hochgestuft wurde und als solches bis zum Ende des zweiten Reiches Bestand hatte. Im Februar 1919 trat der parlamentarisch-demokratische Volksstaat Hessen an die Stelle der alten Gewalten. Namen wie Adelung, Leuschner und Ulrich sind den Alteren unter uns noch gut in Erinne-— rung. Ein Diktat der dann 1933 beginnenden totalitären Herrschaft, in die Wiesecks letzte sechs Jahre seiner Eigenständigkeit fallen, war— wir mögen heute darüber denken, wie wir wollen— der vom Reichs-— statthalter für den Gau Hessen-Nassau verfügte Anschluß an Gießen. Er wurde damals in dieser Form aus verständlichen Gründen nur von einem kleinen Bruchteil der Einwohnerschaft wirklich gewünscht und unterstützt. Doch meine Absicht ist es ja nicht, im äußeren Ablauf der 1200jähri- gen Geschichte steckenzubleiben; ich will vielmehr jene Entwicklungen dieser Geschichte beleuchten, die uns den Blick öffnen für das Ver— hältnis der Menschen zu Staat und Gesellschaft. Kehren wir dazu noch einmal zurück ins 19. Jh. Mit dem Ende der Kra Napoleons kam zwar keine durchgreifende An- derung des politischen Systems im deutschen Raum, wie es viele Frei-— heitskämpfer erhofft hatten, doch war mit der Bauernbefreiung, der Ablösung des Zehnten und der Aufhebung der Fronarbeit, mit dem Beginn der kommunalen Selbstverwaltung und der allmählichen Durch- setzung liberaler Forderungen im wirtschaftlichen und später auch im politischen Bereich der Freiheitsraum der ehemals Abhängigen gegen- über allen vorangegangenen Ordnungen in der Geschichte ungemein geweitet worden. In dieser Epoche, die man die"bürgerliche“ zu nen- nen pflegt, erschlossen sich bis dahin ungeahnte Möglichkeiten frei- 165 heitlicher Lebensgestaltung gegenüber staatlicher und kirchlicher Be- vormundung. Dieser Liberalismus blieb aber in seiner Wirkung von Anfang an auf die bürgerlichen Interessen beschränkt. Der mit der rasch wachsenden Industrialisierung aufkommende neue Stand der Lohnarbeiter, der sog. vierte Stand, ist erst spät und dann oft nur begrenzt in den Genuß der neuen Freiheiten gekommen. Selbst als die liberalen Vorkämpfer für mehr Freiheit, Toleranz und Menschenwürde in eigener schwerer Auseinandersetzung mit widerstrebenden Gewalten standen, verweiger- ten sie den abhängig arbeitenden Schichten noch lange das Koalitions- recht und in fast allen entwickelten Staaten Europas auch die Gleich- berechtigung im Wahlrecht. Die Freiheiten und Rechte, welche die in Lohnarbeit Stehenden im Laufe der Zeit erlangten, sind ihnen nicht geschenkt worden, sondern sie mußten sie sich selbst in langem Kampf um die Anerkennung ge— werkschaftlichen Zusammenschlusses, um den Tarifvertrag, um Verkür- zung der Arbeitszeit, um eine gerechtere Behandlung in den Betrieben ertrotzen. So behielt der Liberalismus- ebenso übrigens wie die Auseinanderset- zung um die soziale Frage- immer einen gewissen Kampfcharakter, und die Durchsetzung seiner auf Toleranz und die Anerkennung abwei- chender Meinungen zielenden offenen Gesellschaftsordnung stieß je und dann auf hinhaltenden Widerstand der Beharrungsmächte, deren Kraft uns Zeitgenossen des letzten Viertels des 20. Jh. gelegentlich dra- stisch vor Augen geführt wird, und dies nicht nur in einigen, jeweils mit Sondervoten versehenen Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts in jüngster Vergangenheit. An dieser Stelle wird es wieder Zeit, in unseren Betrachtungen nach Wieseck zurückzukehren. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation der Bevölkerung in Wieseck im 19. Jh. hat über die angedeutete Entwicklung hinaus noch eine besondere Prägung erhalten. Zwar war die große Mehrheit der Einwohner bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jh. landwirtschaftlich orientiert, aber die Struktur blieb kleinbäuerlich, zumal die finanziel- len Folgen der Befreiung von den Lasten wegen der Zahlung von Ablösungsgeldern an die bisherigen Grundherren hart auf dem einzel- nen wie auf der Gemeinde lagen. Der Eisenbahnbau 1849/50 und die danach stärker einsetzende Industrialisierung im Raum Gießen-Wetzlar brachte in wachsendem Maße Möglichkeiten abhängiger Arbeit, die von denen gern ergriffen wurde, die von der Landwirtschaft nicht mehr ausreichend ernährt werden konnten. Innerhalb weniger Jahrzehnte fand eine durchgreifende Umschichtung der Wiesecker Bevölkerung statt: Die Zahl der ohne Haus- oder Grundbesitz existierenden Men- schen nahm beträchtlich zu, und um 1860 waren zwar noch über die Hälfte der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt, aber nur noch 20% der Einwohner hatten Grundbesitz. 166 Ein eindrucksvolles und zugleich erschütterndes Dokument liegt uns aus dem Jahre 1850 vor. Die wörtliche Wiedergabe findet sich im hi- storischen Festbuch. Es ist- ich zitiere- die"Untertänigste Vorstel- lung und Bitte von Seiten der ärmeren Klasse der Ortseinwohner zu Wieseck“, in der die Regierung um die Errichtung eines Freischulfonds angegangen wird, weil die Armut des größeren Teils der Bewohner so groß sei, daß die Kosten für Schulgeld, Lehrer(!) und Lernmittel nicht mehr aufgebracht werden könnten und nur der"tägliche Unter- halt im Taglohn kummervoll aus Gießen herbeigeschafft würde“. Hier fühlt der Leser dieses Dokuments aus den Wiesecker Schulakten das ganze Elend dieser besitzlosen Menschen, die sich von Staat und Kirche weitgehend im Stich gelassen sahen, und es wächst unser Ver- ständnis dafür, daß sie sich im Kampf um soziale Gerechtigkeit enger zusammenschlossen und solidarisierten. Es konnte nicht ausbleiben, daß sich nun auch ein Gegensatz zur na- hen, von Universität, Garnison und Beamtenschaft bestimmten Stadt herausbildete, wie er bis dahin im 600 Jahre währenden Neben- und Miteinander nicht vorhanden gewesen war. Trotz Festungsring und Stadtrecht hatte sich ja das Ackerbürger- städtchen Gießen um 1800 mit seinen knapp 5000 Einwohnern noch nicht allzu weit von dem gut 1000 Bewohner zählenden Dorf vor sei- nen Toren fortentwickelt. Jahrhundertelang verfolgte man gemeinsam lebensnotwendige Interessen, so vor allem in den Weidegebieten und den Markgenossenschaften Fernewald und Altenstruth, an denen man Anteil hatte; und wenn auch gelegentlich in Grenzgebieten, wie in der Wieseckau, Streitigkeiten nicht ausblieben, so ließ doch die gegen- seitige Abhängigkeit, wie z.B. im Hangelstein, unter der gleichen poli- tischen Herrschaft mehr Gemeinsamkeit als Konfrontation entstehen. Das änderte sich nun entscheidend gegen Ende des 19. Ih., als sich die wirtschaftliche Situation der beiden Gemeinwesen unterschiedlich entwickelte und damit auch eine andere Struktur der Einwohnerschaft mit sich brachte. Jetzt entfaltete sich der Gegensatz Stadt/ Land zwi- schen Gießen und Wieseck in voller Schärfe. Es gibt keinen besseren Seismographen, an dem dies abzulesen wäre, als die Resultate der allgemeinen politischen Wahlen. Sie zeigen be- trächtliche Unterschiede in der Wahlaussage zwischen Gießen und Wieseck und geben im übrigen einige erstaunliche Erkenntnisse über die angeblich so"rückständige“ Dorfbevölkerung. Leider verbietet es die Zeit, hier jetzt ins Detail zu gehen. Ich beschränke mich daher auf einige besonders bemerkenswerte Punkte: So ist es z.B. augenfällig und im weiten Umkreis ziemlich einmalig, daß die SPD von 1890 bis 1912 in Wieseck regelmäßig auf 80-90% aller gültigen Stimmen kam. Die verschwindend geringen Zahlen für 167 die Opponenten deuten darauf hin, daß sich über Klassen- und Ein-— kommensunterschiede hinweg Arbeiter, Kleinbauern und Handwerker solidarisch zeigten und dem jeweiligen Gegner der Arbeiterpartei eine klare Absage erteilten. Besonders eindrucksvoll wird das in der eindeutigen Ablehnung der Antisemitenpartei, die von 1890 bis 1912 gerade im Wahlkreis Gießen die dominierende Rolle spielte. Während überall in der Umgebung Bauern und Kleinbürger den demagogischen Parolen der antisemiti- schen Führergestalten folgen und ihnen mit großer Mehrheit das Man-— dat verschaffen, bleiben diese in Wieseck völlig unbedeutend und er-— halten oft nicht einmal eine einzige Stimme. Diese Ergebnisse be- kommen einen bemerkenswerten Aspekt, wenn wir hören, daß es in Wieseck eine relativ starke jüdische Gemeinde von ca. 60 Einwohnern gab. Dieses wache politische Bewußtsein, diese kämpferische Wahlentschei- dung verdanken die Wiesecker aber auch im wesentlichen der Aufklä- rungsarbeit und UÜberzeugungskraft bedeutender Sozialdemokraten, von denen hier der in Gießen geborene Parteigründer Wilhelm Liebknecht, der spätere hessische Staatspräsident Carl Ulrich, der spätere Reichs- kanzler Philipp Scheidemann und der erste Präsident der Weimarer Nationalversammlung Eduard David genannt werden sollen. Sie und manche andere pflanzten eine Hoffnung in die Herzen von Menschen, die ihre miserable Lage im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräftespiel des kaiserlichen Deutschlands richtig einzuschätzen gelernt hatten. Das ursprünglich als Abschreckung gemünzte Schimpfwort vom Roten Wieseckn, in dem des Kaisers Soldaten"Auftrittsverbot“ hat- ten, wurde von den Wieseckern selbst mit Gelassenheit zur Kenntnis genommen und verstärkte eher ihre Ablehnung der damals herrschen- den Gewalten. Weniger aufwühlend als anderswo vollzieht sich denn auch in Wieseck der UÜbergang in die parlamentarisch-demokratische Republik von Weimar. Bei der ersten Wahl entschieden sich 95% für den demokra- tischen Weg. Auch alle folgenden Wahlen zeigen die konsequente Ab- lehnung der reaktionären und faschistischen Kräfte, die bis 1932 nicht über 24% hinauskamen, und selbst bei der unter massivem Terror und pausenloser Propaganda duchgeführten letzten halbwegs freien Reichs- tagswahl vom 5. März 1933 erhielt die NSDAP nicht mehr als 27,9% der Wiesecker Stimmen, während sie im Gesamtreich 43,9%, in Gie- ßen 51,9% und im Landkreis Gießen sogar 61,3% erreichte. Es ist müßig, die Frage zu stellen, was geschehen wäre, hätten alle Deutschen diese Wahlentscheidung der Wiesecker getroffen, aber diese Ergebnisse sind zweifellos ein beachtliches Zeichen für politische Rei- fe und widerlegen überzeugend die Schutzbehauptung, die leider auch noch durch manche unserer Geschichtsbücher geistert, daß es in der 168 zweifellos schwierigen Situation der Jahre 1932/33 für die meisten Menschen nicht mehr möglich gewesen wäre, die Demagogie Hitlers zu durchschauen und seiner Partei politisch zu widerstehen. Die Wie- secker Bevölkerung- wie das Dorf als Kommunalwesen- war auf Grund der soziologischen Struktur viel härter von Arbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise betroffen als die Stadt Gießen und das übrige Um— land, aber sie gab eine andere politische Antwort auf die Frage nach dem Weg des Reiches im Jahre 1932/33. Sie wählte Verständnis, Demokratie und Frieden in einer Zeit, wo ei-— ne ständig wachsende Zahl von Menschen bereit war, die inneren und äußeren Feindbilder, die man vor ihnen aufbaute, anzunehmen und auf ausgleichende, besonnene Argumentation zu verzichten. Kommen wir zum Ende und schließen wir den Kreis unserer Betrach- tungen mit einem Schritt in die Gegenwart. Rein zufällig fällt dieses bedeutende Jubiläum in das europäische Denkmalschutzjahr. Dies gibt mir Veranlassung, nach der Zukunft die— ses Ortes zu fragen, nach der Funktion, die er im Rahmen der Stadt ausüben könnte, nach der Rolle seiner Bewohner, die sie in ihrem ei-— genen Interesse übernehmen sollten. Wir stehen in einer Zeit tiefgreifender verwaltungstechnischer Verän- derungen, die uns vor allem in unserem Raum demnächst völlig neue kommunale Einheiten bringen werden. Die Zwangseingemeindung Wie- secks im Jahre 1939 war da nur ein bescheidener Anfang. Nun wird niemand ernsthaft bestreiten wollen, daß solche Zusammen- legungen notwendig waren, ja daß sie in vielen Fällen sogar zu spät gekommen sind. UÜber die Art und Form der Durchführung gibt es ge-— teilte Meinungen; so wird man im Grund heute noch nicht beurteilen können, ob etwa die Gebietsreform im mittelhessischen Raum zwi- schen Dillenburg und Fulda geglückt ist. lIch meine, hier liegen Chancen und Gefahren dicht beieinander. Es wird entscheidend davon abhängen- und das war ja eigentlich die In- tention der Verwaltungsreform-, ob die in der Verantwortung Ste— henden den freien Menschen in einer offenen Gesellschaft als Ziel- punkt ihrer Politik sehen. Unser Wieseck wird nun nicht vom Nordostrand Gießens wegrücken, wie man das eine Zeitlang hoffen konnte; es wird vielmehr Nordost- rand einer fast doppelt so großen Stadt werden. Damit steht die ban- ge Frage im Raum, wird es nun nach seinem Namen auch die eigen- ständige Tradition und seinen durchaus noch sichtbaren Charakter als Dorf bzw. Vorort verlieren. Die 1200-Jahrfeier widerlegt eigentlich diese oft geäußerte Befürchtung, denn das Fest ist- das wissen wir alle, die daran Anteil haben- getragen und ausgerichtet von der Wie- 169 secker Vereinsgemeinschaft, d.h. im weitesten Sinne von seiner ge— samten Einwohnerschaft, denn fast aus jeder Familie ist jemand Mit-— glied in einem der zahlreichen örtlichen Vereine. Mögen dabei auch die ersten Anstöße und Impulse aus der alten dörflichen Substanz stammen, die Neu-Wiesecker aus nah und fern haben sich zugesellt und tätig Anteil genommen. So gesehen, könnten wir optimistisch sein und brauchten uns um Wiesecks Zukmunft nicht zu sorgen. Und dennoch! Seien wir vorsichtig mit Prognosen in dieser Richtung. So großartig dieses Jubiläum im Rückgriff auf Geschichte und Tradi- tion auch gefeiert und gestaltet wurde, es ist kein Garant für die Bewahrung des ursprünglichen Ortscharakters und einer lebenswerten Umwelt. Gelegenheit, ein Fest zu feiern, wird sich immer finden las— sen, dazu bedarf es nicht des Rückgriffs auf die Vergangenheit. Die alteingesessenen Wiesecker werden mir zustimmen, wenn ich meine, daß es einen wesentlichen Unterschied macht, ob die Kirmes, dieses auf altem Herkommen beruhende und aus gesunder Lebensfreude be— gangene Kirchweihfest, von einer aktiven Burschenschaft getragen oder aber von einer rührigen Getränkeindustrie organisiert wird; ebenso werden sich viele am vergangenen Sonntag mit Wehmut an die Höl-— zernbornfeste vergangener Zeiten erinnert und dabei die Hoffnung ge-— nährt haben, dies möge ein neuer, schöner Anfang gewesen sein, der die verflachten und von geschäftstüchtigen Bierverkäufern bestimmten Treffen der letzten Jahre vergessen läßt. Ich glaube, wir spüren bei diesen Gedanken alle ein wenig die Gefahr, daß auch ein so traditionsreicher Ort wie Wieseck sehr schnell sein Gesicht und seinen Charakter verändern oder verlieren kann und zur seelenlosen Schlafstadt wird. Wenn wir dies bei aller besinnlichen und gefühlsgeladenen Rückschau auf die 1200jährige Vergangenheit nicht übersehen, haben wir uns den Blick frei gehalten für die Zukunft, in die wir gemeinsam gehen. Wie aber geht es weiter? Wo liegen die Aufgaben? Was ist zu tun? Nun, ich bin fast am Schluß meiner Ausführungen angekommen und kann schon aus diesem Grunde nicht die ganze Fülle der Probleme und Aufgaben vor Ihnen ausbreiten, die wir alle sehen und anpacken müs-— sen, wenn unser Gemeinwesen human und lebensfähig bleiben soll. Ich beschränke mich auf einige wenige Denkanstöße und Anregungen zum Handeln. Vorrangig scheint es mir, den MNenschen unserer Tage die Gefahren sichtbar zu machen, wie durch architektonische Maßlosigkeit und öko— nomische Profitgier das Bild unserer Städte zerstört wird, Ihnen ins Bewußtsein zu heben, wie lebensbedrohend die Anbetung der Technik, die Vorherrschaft des Konsums und die durch Hochhaus-Wohnmaschi-— nen bedingte Auflösung zwischenmenschlicher Beziehungen sind. Gleichzeitig ist der Sinn für die Erhaltung historischer Substanz zu 170 schärfen. Dem umweltschutzbewußten muß der denkmalschutzbewußte Bürger folgen. Die Gießener Innenstadt ist weitgehend verzerrt; ob mehr durch Kriegseinwirkung oder Planungen der Nachkriegszeit, sei dahingestellt. Sorgen Sie dafür, liebe Wiesecker Bürger, daß Ihr Ortskern, der in seiner Bausubstanz über 250 Jahre alt ist, erhalten bleibt. Eine der im Denkmalschutzjahr vom Europarat ausgewählten 45 Mo- dellstädte ist Alsfeld, wo es in beispielhafter Weise gelungen ist, das Alte zu bewahren, ohne die modernen Erfordernisse zu vergessen. Die Lösung der Verkehrsprobleme, eine umfassende Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit und die Meisterung sozialer Probleme unter aktiver Mithilfe der Bevölkerung kennzeichnen die dortigen Erfolge. Damit komme ich zu einer der anderen Aufgaben, die ich für wesent-— lich halte. Es gilt, die Bereitschaft zur Mitverantwortung in breiten Schichten zu wecken. Hier liegt auch die Chance sinnvoller Bürger- initiativen, in deren Existenz sich nicht nur das echte demokratische Bewußtsein zeigt, sondern die auch eine gewisse Garantie dafür bie— ten, daß demokratisches Handeln in all den Gefahren unserer Zeit le— bendig bleiben wird. Der einzelne muß seinen Einfluß gegenüber dem jener wenigen verstärken, die heute noch weithin allein entscheiden. Er darf es nicht mehr hinnehmen, daß die angeblichen- meist sehr interessengebundenen- ubesseren“ Einsichten gegen die vorgeschobene Unmündigkeit der Mehrheit der Betroffenen ausgespielt werden. Dazu wird es notwendig sein, den Bürger an der Stadtplanung, die ja sei- nem Wohl dienen soll, zu beteiligen, wie das am Beispiel Schiffenberg praktiziert wurde und ein lebhaftes, dankbares Echo gefunden hat. Dort war auch eine Bürgerinitiative erfolgreich wirksam. Im Anklang daran rufe ich auf: uRettet die Badenburg, das Kleinod der alten Wiesecker Gemarkung, einst unter großen Opfern von der Gemeinde erworben!“ Auch der staatliche Denkmalschutz braucht die aktive Hil- fe der Bürger. Wir alle befinden uns nur dann auf dem richtigen Weg, unsere Städte human und lebenswert zu gestalten, wenn wir zuerst nach den Bedürf- nissen der Menschen fragen und ihren Wünschen nach Begegnungsstät- ten, nach Schaffung von kulturellen Einrichtungen, nach Bereitstellung von individuell nutzbarem Lebensraum entsprechen. In diesem Sinne können Sie, liebe Wiesecker, eine wichtige Aufgabe erfüllen, indem Sie in hergebrachter Solidarität die Verfremdung und Verfälschung Ih- res Wohnorts verhindern und aus Ihrer Tradition heraus in bewährter Weise als Sauerteig in die Stadt Gießen- oder wie sie künftig heißen mag- hineinwirken. 171 .——— 1 Ruine Badenburg mit Mühle um 1840 Badenburg im Sommer 1975 7. rN AM 172 DIE BADENBURG Aufsatz aus: Erwin Knauß:"zwischen Kirche und Pforte“ 775- 1975- 1200 Jahre Wieseck, Gießen-Wieseck 1975 Die Badenburg gehörte von 1752 bis zur Eingemeindung in die Stadt Gießen(1939) zur Gemarkung Wiesecks. Dies ist Grund genug, der Geschichte dieser Burg einen besonderen Abschnitt zu widmen. Zwischen Gießen und Lollar dehnten sich bis in die Zeit des späten Mittelalters auf der östlichen Lahnseite die Gemarkungen zweier Sied- lungen aus: Achstatt und Didolshausen. Während Achstatt, dessen Dorfstelle auf der westlichen Seite des Rodtbergs zwischen Main-We- ser-Bahn und Lahn lag, wohl schon im 13. Jh. von der wachsenden Stadt Gießen aufgesogen wurde, dürfte Didolshausen noch bis zum Be— ginn des 14. Jh. bestanden haben. Sein Siedelplatz lag am Verwer- fungsrand zwischen älterer und jüngerer Talterrasse in rd. 175 m Hö- he etwa da, wo sich die alte Landstraße nach Kassel und der Weg von Wieseck zur Badenburg kreuzen. Im Jahre 1323 bekannten Rudolf von Didolshausen und seine Frau Eli— sabeth, beide Bürger zu Gießen, daß sie die Güter des Klosters Wir— berg im Dorf Didulfryshusen“ in Erbleihe hätten. Dies bezeugt, daß das sicher kleine Dorf in jener Zeit bereits in Auflösung begriffen war und seine ehemaligen Bewohner wohl den Schutz der nahe gelege- nen Stadt Gießen gesucht hatten. Ebenfalls aus dem Jahre 1323 berichtet uns eine Urkunde, daß der Ritter Bernard v. Göns sein festes Haus nebst einem Hof im Dorf „Dyduldishusen“ von Hartrad v. Merenberg zu Lehen trug, nachdem er es bereits vorher vom Landgrafen v. Hessen erhalten hatte. Zwei Jahre später bezeugte besagter Ritter Bernard v. Göns von sei- nem Herrn Hartrad v. Merenberg neun Morgen Land,"die gelegen sint vor dem Wysker Walde“, zu Lehen zu haben. Im selben Jahr verlieh Hartrad v. Merenberg weitere 30 Morgen"im Wiesecker Wald an der Stelle, die bei der Struth genannt wirdu, an Gerhard v. Göns zu Erbburglehen auf Gleiberg. Mit ustruth“ ist die sog. Förderstruth“ gemeint, ein ausgedehnter Koppelhutbezirk mit gemeinsamen Weide- und Holzrechten, der sich zwischen der Baden- burg, dem Lollarer Kopf, dem Hangelstein und der an anderer Stelle beschriebenen Markgenossenschaft der Altenstruth erstreckte. Zu Be- ginn des 16. Jh. sind außer Gießen, Lollar und Wieseck auch die Be- sitzer der Badenburg als Teilhaber der"Förderstruth“ überliefert. 173 Doch bleiben wir zunächst noch bei den erwähnten Belehnungen des 14. Jh., denn sie stehen zweifelsfrei in einem Zusammenhang mit dem „Badinberg“, der zuerst in einem Lehensrevers(= Lehensbestätigung, Verpflichtungserklärung) vom 29.6.1356 des Ritters Johann v. Weiters- hausen an den Grafen Johann v. Nassau urkundlich erscheint. Darin heißt es u. a.: ulch, Jochann v. Weitershausen, Wepener(= Ritter), bekenne..., daß ich an dem Reyn an deme Badinberge geyn Wysemar gelegen..sal und mag ich und myne erben darauf buwen eyn Gaden und wonunge... Auch sal daz Gaden und wonunge, adir waz darof den vorgenanten Reye von mir und mynen erben gebuwe wirt, offen syn mynen Herrn Greben Johann(von Nassau).“ Nach dem Aussterben der Merenberger im Mannesstamme sind deren Rechte und Besitzungen- so auch der Gleiberg- im Jahre 1328 an die Grafen v. Nassau übergegangen. Zwei Jahre nach der Ersterwähnung, im Jahre 1358, hören wir dann von den hessischen Rechten an der Badenburg. Landgraf Heinrich II., der Eiserne, belehnt den Johann v. Weitershausen und seine Söhne mit der Wohnung auf dem Badenberge samt einem Vorwerk und 5 Huben Landes. Beide Lehensherren, die Grafen v. Nassau und die Landgrafen v. Hes-— sen, behalten sich vor, daß das belehnte Haus(Gaden und Wohnung) ihnen jederzeit offen stehen müsse. Die gemeinsamen lehensrechtlichen Ansprüche von Hessen und Nassau auf die Badenburg machen deutlich, daß in einem Teil des alten Wie-— secker Waldes noch Merenberger Rechte aus der Gleiberger Erbschaft neben denen der hessischen Landgrafen bestanden. Die als erste genannten Lehensträger, die v. Weitershausen, waren Gefolgsleute der hessischen Landgrafen Heinrich II. und Hermann II. im Sternerkrieg gegen den nordhessischen Landadel. Auch zu Nassau bestanden enge Verbindungen, die u. a. im kirchlichen Bereich sichtbar werden, denn der Pfarrer von Wißmar hielt bis zum 30jährigen Krieg in der Badenburger Kapelle den Gottesdienst. Es liegt auf Grund dieser Zusammenhänge nahe, anzunehmen, daß für die Badenburg und ihre Besitzer schon im frühen 14. Jh. eine eigene Gemarkung gebildet wurde. Sie bestand aus besonderen, den Grafen v. Nassau und den hessischen Landgrafen gemeinsam zustehenden Bezir- ken des Wiesecker Waldes und wahrscheinlich Teilen der um diese Zeit aufgegebenen Feldmark von Didolshausen. Wir hören von dieser Bademarku erstmals 1526, als der damalige Landgraf Philipp der Großmütige hier Streitigkeiten um Viehtrift, Hute, Gestreusel und Gehölzu zwischen Lollar, Wißmar, Wieseck und der Badenburg schlich- ten mußte. In den Jahren 1532- 1536 kam es zu gerichtlichen Aus- 174 einandersetzungen zwischen den Besitzern der Badenburg und der Stadt Gießen um die Festsetzung der Grenze und den gegenseitigen Vieh- trieb. In diesen Verhandlungen wurde ausdrücklich auf die Wiesecker und Lollarer Rechte Rücksicht genommen- uden von Lollar und Wiss- ke, ob die alten gespruche durch scheide oder vertrege darüber heit- ten“- d.h. die Grenzvereinbarungen zwischen Gießen und Badenburg durften vorhandene ältere Rechte nicht beschneiden, was auch auf ei- ne jüngere Herausbildung der Gemarkung Badenburg hindeutet. Inzwischen hatten sich die Besitzverhältnisse an der Badenburg verän- dert. Diederich von Weitershausen gen. Badenburg, der letzte Lehens- träger dieses Zweiges, bat um die Mitte des 15. IJh. den hessischen Landgrafen Ludwig I., den Gerhard v. Buseck gen. Rüsser(seinen Schwiegersohn) mit der Hälfte der Badenburg zu belehnen. Zu diesem Lehen gehörte außer der Badenburg auch ein Burglehen zu Gießen, bestehend aus 8 fl Gefälle(= Zins) in Gießen und Wieseck. Frühe verwandtschaftliche Bindungen zwischen denen v. Weitershausen und denen v. Buseck bestanden schon seit dem 13. Ih.; ebenso eng waren die Beziehungen zur Burg Gießen, denn in dem- leider verlorenen— Zinsregister der Stadt Gießen von 1495 wurde überliefert, daß ein Craft v. Weitershausen(aus der Marburger Familie) und sein Ver— wandter Craft v. Badenburg in Gießen eines der Burgmannenhäuser besitzen. Nur wenige Jahrzehnte dürften die v. Buseck gen. Rüsser Alleinbesit- zer der Badenburg gewesen sein. Diese Linie der Busecker Adelsfami- lie starb 1575 aus, doch schon lange vor diesem Zeitpunkt begegnen uns die v. Weitolshausen gen. Schrautenbach auf der Badenburg. Der herausragende Vertreter dieser Familie war Balthasar Schrautenbach, seit 1490 als Rentmeister zu Gießen in hessischen Diensten. 1506 ist er Bevollmächtigter des Landgrafen in dessen Verhandlungen mit dem Stift St. Stephan zu Mainz, und in Anerkennung seiner Verdienste fin— det er 1508 Aufnahme unter die Gießener Burgmannen, was bedeute— te, daß er nun sozial dem Adel gleichgestellt war. In den nächsten Jahren ist er eine der stärksten Stützen des unmündigen Landgrafen Philipp und seiner Mutter, der Landgräfin Anna, in ihrem Kampf ge— gen die hessischen Landstände. Um 1515 nimmt er den Namen v. Weitolshausen gen. Schrautenbach an. Als geadelter Beamter(was in jener Zeit selten vorkam) war er einer der bedeutendsten Politiker in der kleinen Grafschaft Hessen-Darm-— stadt während der ersten Hälfte des 16. Jh. Amtmann im Oberamt Gießen, also höchster Repräsentant des Landgrafen in dieser Stadt, ist er von 1510 bis zu seinem Tod im Mai 1529. Noch zu seinen Lebzei- ten, zwischen 1526 und 1529, erhielt die Familie auch das Lehen über die Badenburg, denn schon zwischen 1532 und 1536 werden die Schrautenbachs als Besitzer der Badenburg genannt. 175 Uber zwei Jahrhunderte blieben die v. Weitolshausen genannt Schrau- tenbach Herren auf der Badenburg und waren während dieser Zeit meist enge Gefolgsleute der Landgrafen von Hessen-Darmstadt, so z. B. als deren hohe Beamte in Gießen. Außer der Badenburg und ihrer kleinen Gemarkung hatten sie zahlreichen Streubesitz und andere Rechte, in der Mehrzahl im Raum Gießen. Im 17. Jh. lebten auf der Badenburg ständig mehrere Familien von Hofmännern, Förstern, Mül— lern mit Knechten und Mägden, ja sogar ein Präzeptor(= Schulmei- ster) ist überliefert. In der burgeigenen Kapelle wurde auch geheira- tet. Einen gewissen Höhepunkt erlebte die Badenburg unter dem als „General“ bekannt gewordenen Ludwig Balthasar v. Weitolshausen gen. Schrautenbach, der von 1655 bis 1738 lebte. Er konnte von sich im Jahre 1729 sagen: „Dieses bin ich(im Kreis seiner Ahnentafel) Ludwig Balthasar, naty die 17. Juni 1655, der, so Gott will, noch lebende General-Lieutnant und habe ab 1708 als senior familia für mich und im Namen meiner damals noch lebenden Vettern aus denen neben Linien, Georg Ludwig Wilhelm, Ernst Gottfried Balthasar und Hans Eberharden die Lehnen (= Lehen) Empfang, meiner so Gott will, noch Lebende.“ Die Besitzteilung, von der wir hier erfahren, muß schon gegen Ende des 17. oder zu Beginn des 18. Jh. vorgenommen worden sein. Es ist seit dieser Zeit von zwei Wohngebäuden die Rede, von denen das eine wohl die Burg selbst, das andere ein Hof mit dazu gehöriger Mühle am Lahnufer gewesen war. Aber wie oft im Leben einem Aufschwung der tiefe Absturz folgt, so kommt es auch auf der Badenburg nach dem Tod des"Generals“ zu einem schnellen Niedergang, an dem besonders die schlechte Hofhal- tung und Mißwirtschaft des Junkers Ernst Gottfried Balthasar(s.o.) schuld trug. In kurzer Zeit zerstörte er selbst seinen Anteil am ge-— meinsamen Burgsitz, ließ vieles, was irgendeinen Wert hatte, abbre- chen und verkaufte sogar Fenster, Türen und Fußböden, so daß die Mauerreste und leeren Fensterhöhlen, die heute das Bild der Baden- burg bestimmen, keiner kriegerischen Einwirkung entstammen. Eine Reisebeschreibung aus dem Jahre 1740 berichtet noch von der unzer- störten Burg:"inwendig mit den herrlichsten Malereien, so verschiede- ne Feldschlachten vorstellen.“ Aber Poppels berühmter Stahlstich(ca. 1840) zeigt uns annähernd den heutigen Anblick der Ruine, und wir dürfen annehmen, daß sie seit der Mitte des 18. Jh. langsam weiter verfiel. Bereits gegen Ende der 40er Jahre begannen Verkaufsverhandlungen über das Badenburger Hofgut mit der Gemeinde Wieseck, die von der Witwe des oben genannten Ernst Gottfried Balthasar Schrautenbach, Juliane Dorothea, einer geb. v. Wrede(Tochter des Obristen v. Wrede, der in Klein-Linden einen Herrenhof, die sogen."Burgu, hatte) ge- 176 führt wurden und 1752 zum Abschluß kamen. Für 19000 Gulden, zahl- bar in 5 Zielen(= Raten), kauft Wieseck den einen Teil des Baden- burger Besitzes, der ca. 70 Morgen Ackerland, 17 Morgen Wiesen und Weiden, 18 Morgen Wald und 3 Morgen Gärten umfaßte. Wieseck zahlte den größten Teil dieses Geldes schnell und pünktlich; es hatte ja 1752 zusätzlich 5000 Gulden für den Verkauf seines An- teils an der Altenstruth an Alten-Buseck eingenommen. Dann aller- dings brachten die Lasten des 7jährigen Krieges(1756- 1763), der dem Raum Gießen tiefe Wunden schlug und seine Spuren(Schanzen zu beiden Seiten der Lahn, linker Hand: Philosophenwald und Allendorfer Wäldchen, rechter Hand: Atzbacher Wald, Krofdorfer Forst, Wetten- berg) hinterlassen hat, die Gemeinde Wieseck in Zahlungsschwierigkei- ten, so daß wir noch bis zum Ende der 70er Jahre von Streitigkeiten wegen dieses Verkaufs hören. Andererseits wird uns schon von 1764 berichtet, daß Gefälle(⸗=⸗ Abgaben) aus dem Badenburger Gut an den Bürgermeister von Wieseck abgeliefert werden. Mit dem ÜUbergang dieses Teils des Besitzes Badenburg dürfte auch die eigenständige Gemarkung- im Volksmund noch heute ‧Boarre- marku genannt-, die noch Mitte des 18. Jh. auf Karten deutlich zu sehen ist, aufgegeben worden sein. Ein deutlicher Hinweis darauf, daß Wieseck nun auch die Gemarkungsrechte übernommen hatte, ist jeden- falls der rechts- und verwaltungsgeschichtlich bedeutsame Streit zwi- schen den Gemeinden Wißmar und Wieseck aus dem Jahre 1772 um einen rd. 40 Morgen großen, von Wißmar und den Herren der Baden- burg bis dahin gemeinsam betriebenen Koppelhutbezirk Nim Biegen“, einer großen Lahnschleife in der Nähe der Wißmarer Brücke. Dieser Weidebezirk geht vielleicht auf das Adelsgut Klettenberg(auch Klet- tenburg) zurück, das 1352 zuletzt urkundlich genannt wird und das von einer großen Wasserflut zerstört worden sein soll. Der Flurname ist dort bis heute erhalten. Die Badenburg selbst mit einem großen Teil der dazu gehörigen Rech- te und Gefälle blieb landgräfliches Lehen der letzten Glieder der Fa- milie v. Weitolshausen gen. Schrautenbach. In einer Beschreibung aus der 2. Hälfte des 18. Jh. wird dieser Teil des Badenburger Gutes so beschrieben: 12 Ein sehr geräumiges Steinernes Haus, 3 Scheunen, ein langer pferdestall, Brauhaus und Hofhaus samt seinem Lustgarten und unter dem großen Haus treffliche Keller. 2. Acker und Wiesen: 259 Morgen, 54 Ruthen, 6 Schuh. 3. Medum zu Wieseck(= Zins von geordnetem Land) 21 Achtel Korn und Hafer. 4. Gefälle zu Gießen ongefer“ 6 fl 5. Zins zu Lollar und Wißmar 5 fl 6. Zins zu Wallernhausen(bei Nidda) 5 fl 177 7. Die Koppelhut mit Lollar, Wieseck und Wißmar vor 300 Stück Schaf, sodann Rindvieh“(gemeint ist die Förderstruth“, über die gesondert berichtet wird). 8. Der Juden Begräbnis zu Staufenberg, wohin alle im Gericht Lollar wohnenden Juden ihre Toten hin begraben lassen müssen und wird jedesmal ein Reichstaler bezahlt. 9. Kirchenstuhl und Begräbnis in der Kirche zu Wißmar. Noch im Jahre 1790 erbrachte die Verpachtung des halben Hauses Ba- denburg mit dem halben Teil des anstoßenden Waldes und der 5 Hu- ben Land sowie halbem Teil der Obermärkerei(über den Wißmarer Markwald) und 4 Morgen"im Auernest“ in der Gießener Gemarkung 800 Gulden. Anscheinend hatte also hier noch einmal eine Besitztei- lung innerhalb der adeligen Restfamilie stattgefunden. Durch die von Französischer Revolution und napoleonischer Zeit verän- derten politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse beginnt nach 1800 auch für die Badenburg ein neuer Abschnitt ihrer Geschichte. Am 4.8.1809 tritt Großherzog Ludwig v. Hessen-Darmstadt alle Lehens- rechte an den Freiherrn Ludwig Friedrich Christian v. Weitolshausen gen. Schrautenbach ab, der dafür in 5 gleichen jahresraten ab 1.12.1810 die Summe von 24000 Gulden zu zahlen hat. Nunmehr ist die Badenburg für kurze Zeit Allodialbesitz(= vererbba- res und verkäufliches Eigentum) der Schrautenbacher geworden. Sie muß aber unmittelbar darauf— wahrscheinlich, um die hohe Ablöse- summe aufzubringen— von den neuen Besitzern an Wieseck verkauft worden sein, denn die Gemeinde veräußert die Badenburg nach einer Notiz in der Kirchenchronik am 16.4.1811 weiter. Leider fehlen uns die Gemeinderechnungen dieser Jahre, die uns diese Nachricht bestäti- gen könnten. Als Eigentümer erscheinen im 19. Jh. nacheinander die Gießener Bürger Taschè und Ludwig Ferber; ihnen folgt Hirsch Lö- wenstein aus Daubringen, bis schließlich die Gießener Familie Duill im Jahre 1863 die Badenburg übernahm. Für über zwei Jahrhunderte war die Badenburg ein allseits beliebter Ausflugsort. Das hatte noch in der Zeit der Schrautenbacher begon- nen, als ein Müller Stamm Burg und Mühle pachtete, die noch be- wohnbaren Räume der Burg herrichten ließ und darin einen Wirt- schafts- und Schankbetrieb eröffnete. Darüber klagte im Jahre 1764 der Wißmarer Pfarrer Textor in einem Bericht, daß dort uder adelige Hofmann schon geraume Zeit auf Sonn- und Feiertag eine sündliche Wirtschaft führet“. Im 19. und bis ins 20. Jh. trafen sich hier oft und gern Studenten aus Gießen und Marburg; für Mensuren, auch härterer Art, die hier heim-— lich geschlagen wurden, war dieser abgelegene Platz vortrefflich ge- eignet. 178 Als im Jahre 1883 die damaligen Besitzer erklärten, daß sie kein Geld hätten, um dem weiteren Verfall der alten Burgruine Einhalt zu ge— bieten, der Mühlenbesitzer(inzwischen war dort eine Farbmühle ent- standen) aber in der Baufälligkeit der Mauern eine Gefahr für seinen Betrieb sah, schaltete sich der Oberhessische Geschichtsverein Gießen ein, spendete 100.- Mark(!) und konnte erreichen, daß der Verfall aufgehalten und der drohende Abbruch des Mauerwerks verhindert wurde. Seit dieser Zeit ist für die Erhaltung nur noch wenig geschehen. Burg und Gastwirtschaft blieben im Besitz der Familie Duill und ihrer Nachkommen bis vor rd. drei Jahren. Frau Goldhorn geb. Duill betrieb die Gastwirtschaft noch bis kurz vor ihrem Tod im Sommer 1972. Seit 1973 ist die Badenburg im Besitz der Familie Moos aus Wißmar. In erstaunlich kurzer Zeit wurden die bewohnbaren Teile des Burgge-— ländes hergerichtet. Die neuen Eigentümer wollen in den gewölbten Kellern der alten Burg im Sommer 1975 den Gaststättenbetrieb wie- der eröffnen, und man darf hoffen, daß die Badenburg, einer der landschaftlich schönsten Plätze in der alten Wiesecker Gemarkung, wieder zu einem beliebten Ausflugslokal der Gießener wird. Eine andere Hoffnung zielt auf die Erhaltung und Restaurierung der Burgruine. Der Kostenvoranschlag für die zunächst notwendigsten Ar-— beiten beträgt ca. 160.000.- DMW. Die Badenburger Mühle Schon bald nach der Erbauung des festen Hauses Badenburg werden die ersten Lehensträger, die v. Weitershausen, versucht haben, das vorbeifließende Lahnwasser zum Betrieb einer Mahlmühle zu benutzen. Dazu brauchten sie die Genehmigung des nassauischen Lehensherren, dem das Wasserrecht allein zustand. 1377 heißt es darüber in dem nassauischen Lehensbrief: m. auch wollen wir Ihne und Iren Erben wol gunen, das sie eine Mol- len auf unser Wasser bey der Badenburg buwen mogen.“ Von dieser Mühle hören wir urkundlich erstmals bei der Beschreibung eines Burgfriedensbezirks, der einem Märkervertrag von 1591 angefügt ist. In diesem Vertrag erhalten die Lehensträger der Badenburg von ihren Lehensherren Hessen und Nassau das Amt des Obermärkers in der Markgenossenschaft Wißmar. Der Markwald wird unter ihren Schutz gestellt, und sie müssen die Aufsicht führen. Dafür erhalten sie das Recht auf freies Brenn- und Bauholz und haben unentgeltli- chen Anteil an der Mast. Gelegentlich kommt es dabei zu Streitigkei- ten zwischen den Badenburgern und der Gemeinde Wißmar, doch braucht uns dies hier nicht weiter zu interessieren. 179 Wesentlich wichtiger für unsere Betrachtung ist die Beschreibung des Burgfriedensbezirks Badenburg: von der alten stück Mauer, da das Gleserloch instehet an, bis in die Mühl mit ihrem Zubehör, und widder von der obersten Ecken an der Mühlen bis uf die Ecke an Junker Henrichs Haus und dann von der gemelten Ecken ahn, stracks hinter Junker Henrichs Viehhaus und hin- den herumb ahn seiner Scheuwern her zwischen Hansens Hofraith und Junker Baltzers alt Haus here bis uf sein Junkers Baltzers Saustall und von gemelten alt Stück Mauer, da das gleserloch instehet, dieser Zirk und dann die Schafscheuer so af dem Berg steht ist allweg zum Burg— frieden gerechnet und aus der Wißmarer Mark mit notwürdig Bauholz versehen worden...“ Johann Wolf v. Weitolshausen gen. Schrautenbach ließ 1605 den Was- ser- und Mühlenbau erneuern. 1680 nahm die Mühle durch Eisgang und Wasserfluten erheblichen Schaden, wurde aber unter großen Kosten wieder repariert. Zu Beginn des 18. Jh. hatte eine Linie der v. Schrautenbach den Müh- lenbetrieb und den Hof inne und besaß das Obermärkeramt über den Wißmarer Markwald, während die andere Linie die Burgmänner(zu Gießen) stellte. Doch schon 1727 übernahm der hessen-darmstädtische General Ludwig v. Weitolshausen gen. Schrautenbach wieder den ge- samten Besitz Badenburg. Er ließ die Mühle unter großem Kostenauf- wand und mit Hilfe seines Holzrechts im Wißmarer Markwald wieder in Gang setzen. Mit seinem Tod 1738 geht die Herrschaft der Schrau- tenbacher auf der Badenburg zurück. Wir hörten schon, daß das Hof- gut mit rd. 115 Morgen Land, der Schäferei und dem Wald 1752 an die Gemeinde Wieseck verkauft worden war. Die Mühle wurde um dieselbe Zeit von den Erben des"Generals“ an einen Müller namens Stamm verpachtet, an den auch die erhaltenen Reste der Burggebäude abgetreten wurden. Er eröffnete den bereits erwähnten Wirtschafts- und Schankbetrieb. Inzwischen muß auch die Mühle in den Besitz der Gemeinde Wieseck übergegangen sein, denn diese verkaufte am 31.3.1812 die Badenburger Mühle für 11500 fl an die Gemeinde Wißmar. Aber auch Wißmar verkaufte die Mühle wieder, und nach mehrmaligem Besitzwechsel erwarb sie 1839 der Gießener Hofgerichtsadvokat Dr. Sundheim, der vor dem Gericht in Atzbach ei- nen jahrelangen Prozeß gegen die Gemeinde Wißmar um die Holzliefe— rungspflicht führte. Schließlich wurde entschieden, daß Wißmar wohl Holz zur Mühlenunterhaltung, nicht aber zum Wasser- und Wehrbau zu liefern hätte. Im Jahre 1856 löste die Gemeinde Wißmar auch diese Holzlieferungspflicht mit 1620 Talern ab. 1876 wurde die Mühle von der Fa. Drescher und Simon erworben und zu einer Farbmühle umgebaut. Die schönen Fachwerkbauten, wie sie noch der bekannte Stahlstich von 1840 zeigt, wurden durch unansehnli- 180 che Neubauten ersetzt. Am 12.7.1883 begannen hier die Zoellner-Wer- ke(vormals C. H. Cohn) aus dem Wiesecker Ocker Farben herzustellen. 1887 wurde sie erneut umgebaut und vergrößert. 1893 vernichtete ein Brand alle Anlagen, die aber schon im nächsten Jahr wieder aufgebaut wurden. Zuletzt umfaßte die Anlage 8 Gebäude, die weiter im Besitz der Zoellner-Werke, Berlin-Neukölln, blieben und 14 Arbeiter beschäf- tigten. Am 1.8.1929 wurde das Werk in Wieseck stillgelegt und wegen des besseren Rohmaterials nach Bayern verlagert. Das Wasser zerstör- te allmählich die Stauanlagen, deren letzte Reste noch vor wenigen Jahren zu sehen waren. Die Mühlengebäude wurden im Jahre 1938 ab- getragen, und heute haben die Wiesecker und Wißmarer Wildwasser- sportler hier ihre Trainingsstrecke. Bliebe abschließend ein Wort zu sagen zu den kirchlichen Verhältnis- sen: Die Badenburg hatte eine eigene Kapelle, die aber 1646 von schwedischen Truppen zerstört wurde. Die Badenburger Herren hatten sowohl in Kirchberg(Hessen) als auch in Wißmar(Nassau) einen ei- genen Kirchenstuhl, in Wißmar sogar ein Erbbegräbnis. Dort übten sie seit 1633 auch das Patronatsrecht aus. Mit dem Übergang von Burg und Gemarkung Badenburg an Wieseck im 18. Jh. kam es zwischen Hessen und der nassauischen Regierung zu Streitigkeiten, da diese die Rechte der Wißmarer Pfarrer verteidigte. So blieb die kirchliche Zu- gehörigkeit der Badenburg zu Wißmar noch bis 1817 bestehen. Erst nachdem 1815 Wißmar preußisch geworden war, wurde der Wiesecker Pfarrer zuständig. Dieser Streit um die kirchliche Zugehörigkeit zwi- schen dem Großherzogtum Hessen und dem Herzogtum Nassau war zweifellos ein später Ausfluß ehemaliger Lehensrechte der Nassauer an der Badenburg, die bis 1679 nachweisbar sind. Die Badenburger Mühle gehörte sogar bis 1870 zur Pfarrei Wißmar. Quellen und Literatur Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 166/167. Staatsarchiv Marburg, Lehnsurkunden und Reverse. Wolfgang Müller: Die althessischen Amter im Kreis Gießen, Marburg 1940, S. 95 f. Wilhelm Schnorr: Die Badenburg bei Gießen, in“Heimat im Bildu, Beilage des Gießener Anzeigers Jg. 1930, Nr. 43 v. 23.10.1930. Wilhelm Schnorr:"Altes u. Neues von der Badenburg, in Hessische Heimat“, Beilage der Gießener Allgemeinen Zeitung Jg. 1961, Nr. 20 u. 24 v. 30.9. u. 25.11.1961. Carl Walbrach: Badenburg, Gießen 1930. Carl Walbrach: Die Badenburg, in MOHG 34. Bd./1937, S. 218 f. Erwin Knauß: Gemarkungs- und Allmendentwicklung in Gießen, in MOHG Bd. 47/1963, S. 1 ff. 181 se unes nz sneusalnqen saοοuονν sneH uοsqοο sep:s-un 3uOA 11918102 pi6I 10uiezo e eee det üeeng sneg pueiplid uoοο 481 l V 182 WILHELM LIEBKNECHT UND SEINE JUGENDZEIT IN DER STADT UND AN DER UNIVERSITAT IN GIESSEN Aufsatz aus: nEpistula- Zeitschrift der Landgraf-Ludwig-Schule Gießen“, Nr. 46 Einflüsse von Reaktion und Freiheitsstreben in seiner Vaterstadt auf den Lebensweg des großen Vorkämpfers der Arbeiterbewegung Wer den Lebensweg bedeutender Menschen aufhellen will, tut gut dar- an, in die Kindheit und Jugendzeit zurückzugehen, deren historischen Hintergrund zu erfassen sowie die besondere familiäre und gesell- schaftliche Situation in seiner Zeit zu beleuchten. Dazu können Auto-— biographien wertvolle Dienste leisten; sind sie nicht da, dann ist man bei der Betrachtung auf manches angewiesen, das nur versteckt oder zwischen den Zeilen entdeckt werden kann. Es liegt eine gewisse Tragik darin, daß Wilhelm Liebknechts plötzli-— cher Tod am 7. August 1900 verhindert hat, seine Erinnerungen der Nachwelt zu überliefern. Eine Fülle reicher Erfahrungen seines beweg- ten Lebens, insbesondere auch aus seiner Jugendzeit, blieben uns so leider vorenthalten. Wir können aber sicher sein, daß jene ersten 20 Lebensjahre(1826- 1846), die er in seiner Geburtsstadt verbrachte, diesen aufrechten und unerschrockenen Mann geformt haben und sei-— nen Gang durch die folgenden 54 Jahre seines Lebens und Kämpfens entscheidend beeinflußten. Wilhelm Liebknecht hatte die feste Absicht, seine MNemoiren zu schreiben. Dies geht aus mehreren Briefen hervor, die er in seinen letzten Jahren an Freunde in Gießen gerichtet hat. So steht in einem Brief an Carl Orbig, seinen Gießener Parteifreund, mit dem er seit 1869 in Verbindung stand und in dessen Gasthaus"Zum Ritter“ in der Rittergasse er immer dann abstieg, wenn er wieder einmal in der Heimat weilte, am 23.12.1898: Du sprachst mir früher einmal von einem Denkmal, wo einer meiner Vorfahren genannt ist- ich glaube als Rektor der Universität. Was kannst Du mir darüber sagen? Ich werde jetzt gedrängt, meine Lebensgeschichte zu schreiben und muß Material über meine Jugend sammeln. Im Sommer komme ich zu die— sem Zweck nach Gießen und bleibe mindestens 14 Tage. Auf die Zeit freue ich mich schon!“ Noch 4 Monate vor seinem Tode am 31.3.1900 heißt es in einem an-— deren Brief an Carl Orbig: 1. An meinen Erinnerungen fange ich nun an, eifrig zu arbeiten. Da wird viel von Gießen die Rede sein. Ich ha— be mich aber noch über vieles zu erkundigen, und da rechne ich hauptsächlich auf Dich!“ 183 Beredte Zeugnisse Wilhelm Liebknecht hat- und das ist das Erstaunliche und eigentlich Große an diesem in internationalen Kategorien denkenden Mann— niemals seine Herkunft verleugnet oder seine Heimat vergessen. Er wurzelt nicht da, wo er herkam, aber er wußte um die Kräfte und Einflüsse, die er in seinen beiden ersten Lebensjahrzehnten in Gießen erfahren hatte. Auch hierfür haben wir eine Reihe beredter Zeugnisse. So schrieb er am 19.9.1899- nach einem kurzen Verweilen im Hes-— senland- an seinen Freund Carl Ulrich, den späteren ersten Staats- präsidenten des Volksstaates Hessen u.a.: w. aber die Heimat hat es mir angetan und die Goethefeier. Es war so schön, und ich brauchte wirklich etwas Erholung...“ In den Briefen an Carl Orbig wird der Bezug zur Vaterstadt deutli- cher. In einem Brief vom 17.1.1897 heißt es:"Für diesen Spätsommer ist eine Reise ins Hessenland beschlossene Sache, und zwar bringe ich einige Mitglieder meiner Familie mit, die einmal das Nest sehen sol- len, aus dem ich ausgeflogen bin. Ich bleibe dann mindestens 8 Tage in Gießen und Umgegend, und ich hoffe Du, nebst den anderen Gieße-— ner Freunden, wirst mich dann manchmal begleiten.“ Am 17.10.1898 schrieb er aus der Vorwärts-Redaktion: uEs waren herrliche Stunden in Gießen und Marburg. Und sicher komme ich bald wieder und auf längere Zeit.“ In einem Brief vom 11. November 1899 steht:“Nicht wahr, Du schreibst mir einmal, wie's in Gießen und um Gießen steht. Ich wäre gar gerne einmal da!“ In der Zeitschrift“Neue Deutsche Rundschauu(IX. Jg., 1898, S. 397 ff.) äußerte sich Wilhelm Liebknecht zu seiner Geburtsstadt:"... Als wir uns Gießen näherten(— es handelte sich um die Rückkehr der Studenten vom Auszug nach dem Staufenberg im August 1846-), wur- den wir schon von Bürgern und Bürgerinnen empfangen, die uns nach dem Universitätsgebäude geleiteten... Wich erinnerte man(bei dieser Gelegenheit), daß ich doch selbst ein"Stadtkindu“ sei. Was ich übri- gens bis auf den heutigen Tag nicht vergessen habe.“" Und einige Seiten weiter in derselben Zeitschrift heißt es: u...Und mein Gießen lob ich mir, es ist zwar kein Klein-paris, aber es ist Gießen, und wenn immer ich einmal daran denke, fern vom Kampfge- wühl in Ruhe und Freiheit, dann denke ich an mein liebes Gießen mit der schönen Umgegend, in welcher weit und breit kein Stein ist, den ich nicht in der Kindheit und Jugend betreten(habe).“ Friedrich Wilhelm Weitershaus hat in seiner Genealogie der Familie Liebknecht überzeugend nachgewiesen, daß Wilhelm der Sproß einer Großbürgerfamilie war, in der neben dem berühmten Urgrogvater Jo- hann Georg, dem Professor der Theologie und Mathematik und Rektor 184 der Ludoviciana, noch viele Beamte und andere Staatsdiener vertreten sind. Um so erstaunlicher muß es sein, daß dieser Sohn einer gehobe-— nen und privilegierten Gesellschaftsschicht den Weg des revolutionären politischen Kampfes im Interesse der Unterdrückten und Entrechteten geht, vielfach verkannt und geächtet, gedemütigt und verfolgt, fast 5 Jahre seines Lebens in Gefängnissen eingekerkert, bis zum letzten Atemzug aufrecht streitend gegen unangemessene Macht von Menschen über Menschen. Wo liegen die tieferen Beweggründe für sein Handeln? Was hat ihn veranlaßt, den ihm von Geburt und Herkunft vorgezeich- neten Weg zu verlassen und den unruhigen, harten, oft einsamen Pfad zu gehen? Gießen vor 150 Jahren Blenden wir zurück nach Gießen in die Zeit vor 150 Jahren. Die klei- ne Stadt hatte zwar- von Napoleon erzwungen- gerade erst ihre Fesseln in Form der Festungswälle und-mauern niederlegen können, doch auch noch ein Jahrzehnt nach dem Wiener Kongreß stagnierte ihre Entwicklung, und die Einwohnerzahl war nur wenig über 5000 hinausgewachsen. Mehr noch als früher bestimmte die Landesuniversi- tät, ihre ca. 30 Professoren und rund 500 Studenten, das Fluidum der Stadt, vor allem nachdem der fortwährende Streit zwischen Soldaten und Studenten den inzwischen zum Großherzog hochgestuften Landes- herrn von Hessen-Darmstadt im Jahre 1821 veranlaßt hatte, sein Mili- tär aus Gießen abzuziehen. Im übrigen aber blieb Gießen noch bis weit ins 19. Jahrhundert jenes verträumte Ackerbürgerstädtchen, in dem jeder Einwohner vom Hirten bis zum Professor großen Wert auf ein eigenes Triebviertel in der städtischen Allmende legte, um seinem mehr oder weniger bescheidenen Verdienst noch einiges an Naturalien hinzufügen zu können. Wacher Geist Doch lebte in dieser Stadt, nicht zuletzt durch den Einfluß ihrer Uni- versität, ein wacher, kritischer Geist, der sich in der liberalen Hal- tung der Bürger ebenso niederschlug wie im drängenden Vorwärts- stürmen jener radikalen Studentenbewegung, die als"Gießener Schwarze“ weit über die Grenzen der Stadt hinauswuchs und das gei- stig-politische Klima im Deutschen Bund des Vormärz nachhaltig be- einflußt hat. Die Generation, die zwischen den Karlsbader Beschlüssen und der Re— volution von 1848 aufwuchs, empfand den Abscheu vor dieser finsteren Zeit der Unterdrückung und des Unrechts und fühlte die Ohnmacht nach anfänglich hoffnungsvollem Aufbruch um so bedrückender. Es war zweifellos eine Übergangszeit, das Zu-Ende-Gehen des bisher Beste- 185 henden und für unerschütterlich Gehaltenen, aber gleichzeitig eine Pe- riode der Unsicherheit und zunehmend auch Hoffnungslosigkeit und Unberechenbarkeit dessen, was man Zukunft nennen mag. Wer kann die verzweifelten Versuche zählen, dem Einfluß jener Umwelt zu ent- rinnen, die meist Leid ohne Ausweg brachten und von der Gerechtig- keit nur träumen ließen. Die Jugend, die mit Begeisterung die Dikta- tur Napoleons beseitigen half und die den Grundstein für einen Neu- bau des Kontinents Europa legen wollte, sieht sich durch den Wiener Kongreß schwer enttäuscht und verfällt unter der Reaktion der Heili- gen Allianz Metternichs großenteils in Resignation. In diese geistig-politische Sphäre ist Wilhelm Liebknecht hineingebo- ren, doch wächst er in einer Stadt auf, in der es hoffnungsvolle An— sätze im Streben nach mehr Freiheit und Menschenrechten gegeben hatte. Bereits im Jahre 1814 war hier- wie in anderen deutschen Universitätsstädten- eine"teutsche Lesegesellschaft“ von zurückkeh- renden Studenten gebildet worden, die sich die Wahrung der Volks- rechte und eine konstitutionelle Staatsform zum TZiel gesetzt hatten. Es war die Keimzelle jener studentischen Vereinigung, die wegen ihrer bis zum Halskragen zugeknöpften Röcke und ihrer schwarzen Samtba- retts als die"Gießener Schwarzen“ bekannt geworden sind. Lange, bis zu den Schultern herabhängende Haare waren ihr Stolz. Geist und Lebensweise dieser verschworenen studentischen Gemein-— schaft und ihre politischen Forderungen wurden entscheidend bestimmt von dem jungen Rechtswissenschaftler Follen, der das demokratische Prinzip in einer Zeit durchzusetzen bemüht war, als die alten Gewal- ten längst zum Gegenangriff geblasen hatten. Nach dem demonstrativen Eintreten für die bürgerliche Gleichheit, für Recht und Freiheit und für die nationale Einheit beim Wartburgfest im Oktober 1817 wurde die Bewegung empfindlich gelähmt durch die Karlsbader Beschlüsse, die jeden aus dem Staatsdienst ausschlossen oder fernhielten, der im Geruch stand, dieser"radikalen“ Studenten— bewegung nahezustehen oder ihr früher angehört zu haben. So ruft später Karl Follen aus Amerika, wohin er 1824 auswandern mußte, anklagend in seine alte Heimat zurück: Meine Wunden, von neuem blutend, schrien gegen die großen Feinde, die mir meine Heimat, meine Freunde, meine Vergangenheit und meine Zukunft raubten.“ Studentenauszüge Die von den"Gießener Schwarzen“ ausgehenden Impulse hielten den Geist der Kritik an den bestehenden Zuständen in dieser kleinen Uni- versitätsstadt auch in jenen finsteren Jahren wach, als mit der Turn— sperre und anderen Repressalien alle freiheitlichen Bestrebungen ge- troffen und im Keim erstickt werden sollten. Bereits im August 1819 186 zog die Gießener Studentenschaft geschlossen aus. Ende Juli 1826 fin- den wir die Studenten auf dem Gleiberg, und auch im August 1829 geht es vom Sammelpunkt auf dem Trieb hinüber zur Burg in der preußischen Nachbarschaft. In diesen demonstrativen Auszügen der Studenten, die jeweils gegen besonders drastische Unterdrückungsmaßnahmen und Disziplinierungen gerichtet waren, zeigte sich der ungebrochene Wille der studentischen Jugend, mehr Freiheit zu erzwingen. Die von Metternich und seinen Schergen wiedereingeführte Zensur aller literarischen Werke und Druckerzeugnisse, mit der auch die Universität unter Polizeiaufsicht gestellt wurde, und das absolute Verbot jeder studentischen Verbin- dung sollten damit besonders deutlich angegriffen werden. Trotz des strengen Verbots wurde in den 20er und 30er Jahren in Gießen unter den Studenten wie bei den Bürgern weiter geturnt— meist heimlich in privaten Hintergärten. Carl Vogt, der berühmte Zoologieprofessor und 1848 radikaldemokratischer Abgeordneter in der Frankfurter Paulskirche, berichtete in seinen Lebenserinnerungen: Hinter dem Hofe erstreckte sich ein kleines Gärtchen, dessen Aus-— gangstür in eine Sackgasse führte, welche noch jetzt den Namen des Teufels Lustgärtchen’ führt. In diesem Garten ließ mein Vater.. zum größten Arger der.. Demagogenschnüffler eine Turnanstalt einrich- ten, auf welcher der später bekannt gewordene(Adolf) Spieß, der damals in Gießen Student war, sich zuerst mit manchen Genossen üb— te. Das Turnen galt damals als staatsgefährlich hoch verpönt, aber mein Vater behauptete sich gegen Polizeimaßregeln und Schikanen. Er verteidigte sich mit dem Hinweis auf seinen eigenen Grund und Boden mit den Worten: Ich kann nichts dafür, wenn die Kerle(Studenten) über die Hecken springen“.“ Neuen Auftrieb erhielt die freiheitliche Bewegung unter den Studenten durch die Julirevolution 1830 in Frankreich. Ein knappes Jahr später im Frühjahr 1831 ziehen zahllose polnische Familien auf der Flucht nach ihrem gescheiterten Aufstand auch durch Gießen, und hier haben wir die erste nachweisbare Erinnerung Wilhelm Liebknechts an seine Kindheit, denn eine polnische Flüchtlingsfamilie wird für einige Tage von den Liebknechts aufgenommen, und der kleine Stanislaus- so alt wie er— wird sein Freund. Den durchziehenden Polen bereiten die Studenten gemeinsam mit der demokratisch gesinnten Bürgerschaft ei- nen begeisterten Empfang. Die Eltern sterben Bei einem im Sommer 1831 von der nun wieder stärker politisch mo- tivierten Studentenschaft veranstalteten Tanzfest werden die Embleme der französischen Julirevolution gezeigt, und bei der am nächsten Tag 187 erfolgten Wagenfahrt nach Friedberg werden die schwarzrotgoldenen Schärpen öffentlich getragen, was in jener Zeit eine ungeheuerliche Provokation der Obrigkeit war. Inzwischen waren für den kleinen Wilhelm schwere Zeiten angebro— chen: Am 17.10.1831 starb seine Mutter im Alter von 28 Jahren, und schon ein Jahr später, am Heiligabend 1832, verschied auch der Vater mit 45 Jahren. Der sechsjährige Wilhelm war Vollwaise geworden. Die seit Ende der 20er Jahre etwas locker gelassenen Zügel der Zucht und Unterdrückung waren von der großherzoglichen Regierung inzwi- schen wieder angezogen worden, da nach dem Hambacher Fest (27.5.1832) die Studentenbewegung beträchtlich an Stärke zugenommen hatte. Vor allem die mehr oder weniger heimlichen Turner wurden verfolgt. Adolf Spieß entging seiner drohenden Verhaftung durch die Flucht in die Schweiz, der demokratisch gesinnte Turnverein des Dr. Bansa wurde polizeilich geschlossen, die fröhlichen und harmlosen Spiele auf dem Trieb mußten eingestellt werden. Den vorläufigen Todesstoß für alle freiheitlichen Regungen brachte der mißglückte Sturm auf die Frankfurter Hauptwache am 3.4. 1833, an dem auch Gießener Burschenschaftler und Mitglieder des Turn-— kränzchens“ beteiligt waren. Wem es jetzt nicht gelang zu fliehen, war langen Untersuchungen ausgesetzt. Aber der Gedanke an Menschenrecht und Freiheit lebte trotz aller Verfolgung weiter. Im benachbarten Butzbach wirkte seit 1812 der Pfarrer Friedrich Ludwig Weidig, der dieses verträumte hessische Kleinstädtchen in zäher Bildungsarbeit zu einem Zentrum liberaler Bürgergesinnung gemacht hatte. Liebknecht und Weidig hatten als ge-— meinsamen Urgroßvater den Gießener Theologieprofessor Jochann Georg Liebknecht(1679- 1749). Die Mutter Weidigs war eine geborene Lieb- knecht, während Wilhelm Liebknechts Frau eine Nichte von Friedrich Ludwig Weidig war. Als zu Beginn der 30er Jahre auch solche Bürger- vereinigungen- wie in Butzbach— argwöhnisch bespitzelt und mit Verboten belegt wurden, ja Weidig selbst erstmals verhaftet worden war, ging man zur Bildung von geheimen politischen, sog. revolutionä- ren Clubs über, von denen zu Beginn des Jahres 1834 auch zwei in Gießen bestanden. Einer von beiden- durch den 20jährigen Nedizin- studenten Georg Büchner begründet— erfaßte Studenten und liberale Bürger unter einem gemeinsamen Ziel, und symbolisch nennt Büchner sie nicht mehr Burschenschaft, sondern"Gesellschaft der Menschen-— rechte“ und deutet damit das Ziel seines Kampfes an. Seit dem Herbst 1833 studierte Büchner in Gießen, um Neujahr 1834 macht ihn sein Freund August Becker- später bekannt unter dem Namen"der rote Becker“- auf Weidig aufmerksam, führt ihn dort ein, und bald entsteht zwischen diesen beiden bedeutenden persönlich- 188 4 n 2 —— 1 1*⁸ 3 4 Links: Seit 1838 war im alten Pädagog“(Sonnenstraße/Ecke Neuen Bäue) das Gießener Gymnasium untergebracht. Abbildung rechts: Por- trät des 23jährigen Wilhelm Liebknecht in der Tracht der"Gießener Schwarzen“. Das Bild stammt von dem Schweizer Maler Abraham Zwahlen. keiten des hessischen Vormärz- wiewohl 23 Jahre im Alter unter- schieden- eine echte Freundschaft, die freilich nicht ohne Spannun- gen geblieben ist. Treffpunkt Badenburg Auf Weidigs Betreiben sucht man die Verbindung zu sinnesverwandten Gruppen in den Nachbarstaaten Nassau und Kurhessen. Fast auf der Grenze dieser drei Territorien, auf der romantischen Badenburg bei Gießen, trifft man sich am 3. Juli 1834 zu verschwörerischer Ver-— sammlung und diskutiert die Strategie des politischen Kampfes. Man beschließt die Verbreitung von Flugschriften, um dem Volk die unge— schminkte Wahrheit zu sagen und es zur Abschüttelung seiner Ketten bereit zu machen. Noch im gleichen Monat erscheint der"Hessische 189 Landboteu unter seinem aufrüttelnden Kampfruf: IFriede den Hütten, Krieg den Palästen!“ Er trägt die Handschrift Georg Büchners, doch hat Friedrich Ludwig Weidig den Text redigiert. Dieses Manifest so- zialen Unrechts geht wie ein Aufschrei durch das Land und darf als das bedeutendste Werk des Kampfes für Menschenrechte und Freiheit im Deutschland des Vormärz bezeichnet werden. Doch die Obrigkeit schlug unbarmherzig zu. Schon am 1.8.1834 wird der Gießener Student Winnigerode am Selterstor in Gießen verhaftet, als er aus Offenbach die ersten Exemplare des"Landboten“ nach Gießen bringt. Im April 1835 muß Georg Büchner endgültig aus Hes- sen-Darmstadt fliehen, um sich der drohenden Verhaftung zu entzie-— hen, und mit einem schimpflichen Verrat aus Geldgier und Ehrgeiz endete im gleichen Monat auch die Verbreitung der 2. Auflage des Hessischen Landboten“. Mit der Verhaftung Weidigs am 24.4.1835 begann eine grauenvolle, fast zweijährige Leidenszeit für diesen Vorkämpfer für Recht und Freiheit, die am 23.2.1837 nach schweren Folterungen in einer Darm-— städter Gefängniszelle endete. Gegen 30 Beteiligte dieser Verschwö- rung in Oberhessen waren am 5.11.1835 vom großherzoglichen Hofge- richt in Gießen harte Urteile bis zu 10 Jahren Zuchthaus gefällt wor- den. Die revolutionäre Bewegung war damit um Jahre zurückgeworfen. Inzwischen war der junge Wilhelm Liebknecht 1835 in das traditions- reiche Gießener Gymnasium aufgenommen worden, das damals noch in dem repräsentablen Fachwerkbau an der Ecke Sonnenstraße/Neuen Bäue untergebracht war, einem Gebäude aus dem Anfang des 17. Ih., das im Volksmund Pädagog“ genannt wurde. Die Zeugnisse weisen Wilhelm als einen strebsamen, fleißigen Schüler aus, der 1842 nach siebenjährigem Schulbesuch- der damals üblichen Dauer- mit 16 3/4 Jahren seine Maturitätsprüfung ablegt, um die Universität seiner Vaterstadt zu beziehen. Wir wissen aus den wenigen Erinnerungen, die Liebknecht in seinen letzten Lebensjahren niederge- schrieben hat, daß die Zeichen der Zeit nicht ohne Wirkung auf sein politisch-gesellschaftliches Bewußtsein geblieben sind: So etwa, wenn er davon berichtet, wie es ihn aufwühlte, wenn er als Gymnasiast das Marburger Schloß besuchte, wo seit dem August 1839 der kurhessische Vorkämpfer für Demokratie Prof. Sylvester Jordan in einer Zelle ein—- gekerkert saß. Dort suchte Wilhelm bisweilen hinter den Gittern die bleichen Züge des Mannes, der nur selten sichtbar war, gelegentlich jedoch gedankenvoll und sehnsüchtig herausschaute. Auch die brutale Unterdrückung der Gießener Burschenschaften und aller anderen studentischen und turnerischen Verbindungen, vor allem seitens des reaktionären Universitätskanzlers v. Linde, blieb auf den wachen Schüler nicht ohne Einfluß. 190 Der Sturm auf den Karzer Als die hart bedrängte Studentenschaft sich mit der gewaltsamen Be- freiung von gefangenen Kommilitonen im Sturm auf den— am Zeug-— haus noch heute sichtbaren- Karzer am 25.7.1839 Luft machte, war Liebknecht in sein 14. Lebensjahr eingetreten. Er erlebte dieses Auf- begehren der studentischen Jugend und sah auch, daß entschiedener Widerstand gegen Unrecht erfolgreich sein konnte, denn im Jahre 1840 wurde das Verbindungsverbot gelockert, und als er im Mai 1843 die Universität bezog, spürte er in seiner Verbindung Rhenania den wie-— derbelebten Geist der"Gießener Schwarzen“ aus der Zeit Karl Fol- lens. An den Geist dieser Demagogen genannten Männer hat sich Lieb- knecht später immer wieder erinnert, wenn er in seine Heimat zu— rückkehrte oder dort im politischen Kampf stand. Er selbst sagte da- zu: Dies alles— und damit meinte er die Demagogenverfolgungen in Hessen, den tragischen Tod seines Großonkels Weidig, die Verurteilung der Verschwörer, die Flucht Georg Büchners, die Verfolgung der frei- heitlich gesinnten Studenten- prägte sich in meine Seele um so tie-— fer, je mehr meine Umgebung mit Rücksicht auf meine Erregbarkeit bemüht war, das alles vor mir verborgen zu halten.“ Das hatte nur zur Folge, daß die Empörung und der Zorn sich tiefer in mich hinein— fraßen, und weil ich- meine Eltern waren gestorben, als ich noch ein Kind war- niemand hatte, dem ich meine Gefühle und Gedanken ausschütten konnte, so gewöhnte ich mich an das Alleinsein mit mir selbst, eine Gewohnheit oder Eigenschaft, die mich in meinem späte— ren Leben zwar um manche Freude gebracht, mir aber auf der ande-— ren Seite auch sehr große Dienste geleistet hat.“ Auf der Universität fand er sich dann doch bald unter Freunden und Gleichgesinnten wohl und studierte zunächst Philosophie und Theologie. Besonders Hegels philosophische Thesen und die Schriften des französi- schen utopischen Sozialisten Graf Saint-Simon beschäftigten ihn stark und wiesen ihn bereits in eine bestimmte Richtung seines Lebens, weg vom dogmatisch-strengen und konfessionsgebundenen Christentum zu einem Leben tätiger Nächstenliebe, die er als Waisenkind so schmerz-— lich vermissen mußte und wo er im Denken Saint-Simons einen Le— bensinhalt erkannte: Die große revolutionäre Auseinandersetzung um politische und soziale Gerechtigkeit, der Kampf der uzahlreichsten und ärmsten Klasse“ gegen Unterdrückung und Ausbeutung. Darüber sagte Liebknecht:"Schon ehe ich nach Berlin ging(im WS 1845/46), stand es für mich fest, daß ich dem herrschenden politischen System nur als Feind gegenübertreten konnte“. In Berlin selbst beschleunigte sich der Prozeß der Loslösung von tradierten Vorstellungen, und er durch-— schaute die Halbheit und Leere seiner bisherigen Umwelt um so er— schrockener. Er hörte dort Philosophie bei Schelling, ließ sich von dem 191 konsequenten Denker August Böckh in das klassische Altertum einfüh-— ren und besuchte die Vorlesungen der Gebrüder Grimm, die ja zu je— nen"Göttinger Sieben“ zählten, die mit ihrem mutigen Widerstand gegen den König Ernst August von Hannover 1837 ein Signal für die Freiheit des Geistes gesetzt hatten. Dies alles bedeutete eine Abrun- dung seiner humanistischen Bildung, die seine Persönlichkeit prägte und sein Wesen bestimmte. Wichtiger noch für seine Entwicklung aber waren in Berlin die Diskussionsrunden mit Gleichgesinnten über Ppolitik, vor allem über den utopischen Sozialismus. Sie füllten seine Freizeit aus und halfen seinen Hang zur Isolation, zur- wie er einmal sagte- uspekulativ grübelnden Stubenhockernaturu abbauen. Als er im Frühjahr 1846- um die Zeit seines 20. Geburtstages- in seine Vaterstadt Gießen zurückkehrte, war er fest entschlossen, sein Studium abzubrechen oder wenigstens sein Berufsziel zu ändern. Er hatte erkannt, daß er entweder seine Gesinnung ändern oder aber auf eine Verwendung im Staatsdienst verzichten müsse. Auch mit dem Gedanken an Auswanderung ging er schon um. Doch noch einmal be— zog er für ein Semester eine Studentenbude in Gießen, diesmal in dem Haus des Schreiners Marguth, das gegenüber seinem Geburtshaus stand. An diesem 1937 abgebrochenen Haus hing von 1926 bis 1933 eine Gedenktafel zu Ehren Wilhelm Liebknechts. Marguth war ein stu-— dentenfreundlicher, fortschrittlich denkender Vermieter, der später selbst in die Mühlen der obrigkeitlichen Verfolgungen geriet. Wilhelm Liebknechts letzte Studentenzeit in Gießen- das 88 1846— stand bereits in der gespannten Atmosphäre der zur Veränderung drängenden Zeit in Europa, die auch die Studentenschaft wieder stär- ker politisierte und solidarisierte. Nach ungesetzlichen, tätlichen Übergriffen der örtlichen Polizei auf einen Studenten im Ballhaus im Buschschen Garten(heute Steinsgar- ten) am 31.7.1846 kam es zu Demonstrationen und Umzügen der Gie- ſener Studentenschaft, die ihrerseits wiederum Relegationen und di- verse Karzerstrafen nach sich zogen. Als schließlich von Butzbach aus das großherzogliche Militär in die Stadt einrückte, beschlossen die Gießener Studenten einen allgemeinen Auszug auf den Staufenberg, um ein mögliches Blutvergießen zu verhüten, gleichzeitig aber auch die Obrigkeit zu veranlassen, das Wilitär wieder zurückzuziehen. Am Vor-— mittag des 7. August setzte sich die fast 400 Mann starke Studenten- schaft vom Seltersberg aus in Marsch. Erstmals Wortführer Die liberal eingestellte Bevölkerung der Stadt unterstützte die Studen- ten nach besten Kräften. Für eine kurze Zeit trat Gießen mit diesem 192 spektakulären Ereignis aus dem Dunkel eines kleinen Provinzstädtchens heraus und beschäftigte die gebildete Welt bis ins Ausland. Die in dem Burghof der Ruine lagernden Studenten waren fest entschlossen, diesmal der behördlichen Willkür standzuhalten und erst zu verhandeln, wenn die Obrigkeit ein Zeichen des Einlenkens setzte. Der auf harte Bestrafung der rebellischen Studenten programmierte Senat drängte nach vier Tagen auf Verhandlungen. Die Studenten bestimmten den Juristen Theodor Götz aus Mainz und Wilhelm Liebknecht zu ihren Wortführern. Mit bewundernswertem Mut tritt er den Autoritäten der Universität entgegen, und als man ihm bedeutete, er habe gar nichts zu sagen, sondern nur Anordnungen zu empfangen, bestand Liebknecht auf den Forderungen seiner über 300 Kommilitonen auf dem Staufenberg, im-— mer in der Gefahr, in den Karzer abgeführt zu werden. Er machte in beredsamer Weise den Professoren des Senats deutlich, daß man nicht daran denke, diesmal nachzugeben. Durch die Intervention des Gieße- ner Gemeinderates, der mit den Studenten politisch sympathisierte und auch wirtschaftliche Nachteile fürchtete, gelang es, den Senat zum Nachgeben zu veranlassen, und unter großem Jubel der Bevölke- rung kehrten die Ausgezogenen nach fast 3 Tagen in die Stadt zurück. Dem Wortführer Wilhelm Liebknecht jedoch wurde nahegelegt, von Gießen wegzugehen, wenn er das offizielle"consilium abeundi“(= Ausschluß vom Studium) vermeiden wolle. Abschied von Gießen Im Frühjahr 1846 nahm er seinen Auswanderungsplan wieder auf. Um nicht unvorbereitet in der neuen Welt anzukommen, ging er bei dem Gießener Ratsherr Balthasar Herbert eine Zimmermannslehre ein. Er war dort dem Zimmerer Rohm und dessen Sohn aus Wieseck zugeteilt und durfte bei dem Neubau der Gießener Lahnbrücke helfen, deren Holzwerk seinem Meister übertragen worden war. Nach 6 Wochen wurde der Lehrling Liebknecht in den Gesellenstand erhoben. Zum Wintersemester 1846/47 ging Liebknecht noch einmal zur Fort- setzung seines Studiums in das benachbarte Marburg, wo er in der Wettergasse wohnte und in seiner freien Zeit das Büchsenmacher- handwerk erlernte. Aber auch in Marburg stieß er mit seiner Gesin- nung und politischen Aktivität sehr bald an die engen Grenzen damali- ger Freiheit. Als gegen ihn bereits disziplinarische Maßnahmen einge- leitet worden waren, um ihn zu relegieren(= von der Universität zu verweisen), kehrte Wilhelm Liebknecht noch vor dem Ende des 88 1847 nach Gießen zurück, schloß sich erneut dem bestehenden Aus- wanderungsverein an und bereitete seine Abreise vor. 193 Als er in den ersten Julitagen des Jahres 1847 mit dem Postwagen aus Gießen abfuhr, um in der Kopfstation Lang-Göns die Eisenbahn nach Mainz und weiter nach Rotterdam zu erreichen, verließ er den Ort seiner Jugend endgültig. Wenn er nicht in Übersee landete, son- dern in der alten Welt blieb, um noch einen bedeutenden Weg zurück- zulegen, so muß das Wohl- seiner Natur entsprechend- eine glückli- che Fügung genannt werden. Diese Fügung wird auf einer Votivtafel sehr treffend mit einem Wort aus Vergils"Georgicau(2,490) ausgedrückt, einem Geschenk der Reichstagsfraktion der SPD zu Liebknechts 70. Geburtstag im Jahre 1896: Felix, qui potuit rerum cognoscere causas“("Glücklich, wer die Ursachen der Dinge zu erfassen verstand). Wesentliche Teile des Vermögens, die Ursache der Dinge zu erfassen, sind Wilhelm Liebknecht während seiner Schüler- und Studentenzeit in Gießen erwachsen. 194 DIE GESCHICHTE DES LANDKREISES GIESSEN Aufsatz aus: „Der Landkreis Gießen- Zwischen Lahn und Vogelsberg“ Stuttgart und Aalen 1976 Einleitung Die Geschichte eines Landkreises, wie er sich seit den verschiedenen Verwaltungsreformen in der nachnapoleonischen Zeit in vielfältiger Weise herausgebildet hat, ist immer auch die Geschichte der Einzel- gemeinden, die ihm angehören; sie ist aber genauso die Geschichte des gesamten Raumes, in dem ein solcher Verwaltungsbezirk geschaf- fen wurde. Wenn auch festgestellt werden muß, daß sich die Neubil- dungen von Verwaltungsorganisationen stark an frühere Herrschaftsge- biete anlehnten, so ist doch kaum einer der nach 1815 entstandenen Landratsbezirke bzw. Kreise in unserem mittelbessischen Raum ganz deckungsgleich mit einem der über 300 Territorien, wie sie vor 1789 im Bereich des alten Deutschen Reiches bestanden. So ist auch das Gebiet des Kreises Gießen kein Gebilde, das vor sei-— ner Entstehung nur einem Territorialherrn unterstanden hat, und seine Geschichte bietet uns daher ein buntes Bild der politischen Entwick- lung unserer engeren Heimat im Verlaufe der letzten 1200 Jahre. Seit der Mitte unseres Jahrhunderts geht eine Welle von 1200-Jahr- Feiern in Dörfern und Städten durch das Hessenland. Im mittelhessi- schen Raum machte Lohra(Kreis Marburg) 1950 den Anfang; es folg- te Ebsdorf, 1958 dann Londorf, und in den letzten Jahren erlebten wir die glanzvollen Feste von Niedergirmes, Waldgirmes, Krofdorf und Garbenheim. Schließlich setzte im letzten Jahr Wieseck mit seinem Jubiläum einen vorläufigen Schlußpunkt. Alle diese"Geburtstagsfeiern“ beruhen auf den urkundlichen Ersterwähnungen der betreffenden Orte, wie sie sich für unsere Gegend vor allem in den Fuldaer Traditionen, dem Lorscher Codex und den Urkunden des Klosters Hersfeld vorfin- den. Es sind die frühesten schriftlichen Nachrichten über das Leben der Menschen in unserem Raum, und wenn wir die Vor- und Frühge— schichte hier mit den ersten Urkundenbelegen zu Ende gehen lassen, dann bietet es sich an, unsere Betrachtung über die Kreisgeschichte im frühen Mittelalter in der Mitte des 8. Jahrhunderts beginnen zu lassen. Das frühe Mittelalter Wir dürfen mit einiger Gewißheit annehmen, daß die in der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts erstmals erwähnten Wohnplätze schon kür- 195 zere oder längere Zeit vorher bestanden haben. In einigen wenigen Fällen würde sich bei streng archäologischer Untersuchung sicher eine kontinuierliche Besiedlung seit der Steinzeit nachweisen lassen. Ande- rerseits kamen die urkundlichen Ersterwähnungen relativ zufällig in die Traditionsbücher der frühen Klöster, dann nämlich, wenn erwähnens- werte Schenkungen oder Stiftungen an die geistlichen Niederlassungen rechtlich festzuhalten waren. Es gibt daher eine Reihe von Siedlungen, die erst im urkundenreichen 12. oder 13. Jahrhundert schriftlich er- scheinen, aber zweifellos schon im 8. Jahrhundert vorhanden waren. Richten wir aber nach dieser Vorbetrachtung nun den Blick von den einzelnen Gemeinden auf den Raum, den heute der Landkreis Gießen einnimmt, so finden wir in der Verwaltungsgliederung des fränkisch- karolingischen Reiches die Einteilung in Gaue, die durch vom König eingesetzte Gaugrafen in seinem Namen regiert wurden. Es sind zwei Gaue, denen unser Untersuchungsgebiet im Frankenreich zuzurechnen ist: der Lahngau und der Gau Wettereiba, wie die Wetterau damals genannt wurde. Nun hat Demandt als bester Kenner hessischer Geschichte wahrscheinlich gemacht, daß die Gaue bereits vorfränkische Siedlungsbereiche waren, die sich meist an Becken- oder Flußlandschaften anlehnten und zu dieser Zeit noch keine festgelegten Grenzen kannten. Bereits in karolingischer Zeit wurde diese großräu- mige Organisationsform straffer gefaßt, und der fränkische Staat hat dann als neue Verwaltungseinheit den als Grafschaft organisierten Gau geschaffen. Meist wurden dabei alte Gaue in mehrere Grafschaften aufgeteilt. Dabei zählte der weitaus größte Teil des Kreises Gießen zum Oberlahngau, dem nordöstlichen Teil des alten vorfränkischen Lahngaus, später geteilt in die Grafschaft an der mittleren Lahn und die Ohm-Lahn-Grafschaft. Die Gegend südlich der Wieseck-Wet- ter-Wasserscheide ist im wesentlichen dem Gau Wettereiba zuzurech- nen; im südwestlichen Kreisgebiet bildete der römische Ppfahlgraben (Limes) eine selten scharfe Grenzlinie über das Mittelalter hinweg bis in unsere Zeit. Da wo der Limes sich nach Süden wendet, ist dann wieder die erwähnte Wasserscheide- mit kleineren Abweichungen— die Grenze zwischen den fränkischen Verwaltungsbezirken des Ober- lahngaus und der Wettereiba. Der Oberlahngau wurde dann von den beiden oben erwähnten Grafschaften eingenommen, während der größ- te Teil des Gaus Wettereiba später Grafschaft Malstatt genannt wur- de. Es muß an dieser Stelle erwähnt werden, daß wahrscheinlich auch die Ohm-Lahn-Grafschaft noch einmal geteilt wurde, wobei nur ihr südwestlicher Teil in den Machtbereich der Gleiberger Grafen(s. u.) kam. YVöllig geklärt sind die Grafschaftsverhältnisse des frühen und hohen Mittelalters in unserem Raum nicht. Die fränkische Staatsverfassung leitete eine Landnahme- und Rodungs- tätigkeit ein, die mit wenigen Unterbrechungen bis ins 12./13. Jahr- hundert andauerte und der die große Mehrzahl der Dörfer und Städte 196 im Landkreis ihre Entstehung verdankt, soweit sie nicht schon viel früher gegründet worden waren. Fast alle Orte der nördlichen Wetter- au und viele Dörfer des Lahngaues tauchen schon in den ersten ur-— kundlichen Uberlieferungen der Klöster Fulda, Hersfeld und Lorsch im 8./9. Jahrhundert auf. Karl Glöckner, der bedeutende Landeshistoriker und Herausgeber des Codex Laureshamensis(Lorscher Urkundenbuch) hat einst die Frage aufgeworfen: Sind wir im Kreis Gießen Franken oder Hessen? und hat darauf keine befriedigende Antwort gefunden. Hessen sind wir sicher nur im staatsrechtlichen Sinn, denn deren Urheimat und Bleibe ist immer das Gebiet zwischen Fritzlar und Kassel gewesen. Aber zum fränkischen Stamme rechneten sich die Menschen bei uns lange auch nicht. Vielmehr darf unsere Heimat schon seit der Römerzeit als eine Begegnungslandschaft von Völkern und Stämmen angesehen werden, wo nördliche und südliche Einflüsse zusammentrafen, sich mischten und neue Gemeinschaften begründeten. Die großen Fernstraßen Begegnungsraum der Menschen aber konnte unsere Gegend nur werden, weil sie seit der römisch-germanischen Zeit von bedeutenden Straßen durchzogen oder berührt wurde. Die wichtigste dieser Straßen, die sog."„Weinstraße“, führte von Mainz am südlichen und östlichen Taunusrand entlang nach Butzbach und weiter über Großen-Linden durch die"Wolfsfurt, im Heuchelheimer Feld zum höchsten Punkt des Krofdorfer Forstes, streifte dort die ka— rolingische Straßenfeste- das"Gronauer Alte Schloß“ über der Salz- böde- und führte in streng nördlicher Richtung über Fritzlar hinauf ins Westfälische. Gerade an diesem großen Straßenzug hat der hessi- sche Straßenforscher Görich die Anlage karolingisch-fränkischer Cur-— tes(= befestigte Rast- und Etappenorte) ca. alle 25 km nachgewiesen und damit verdeutlicht, wie sorgfältig der fränkische Staat den Land- ausbau und seine Herrschaft militärisch und ökonomisch sicherte. Ein zweiter Fernweg von Süden nach Norden fast parallel zur Wein- straße war die"Salinenstraße“, auch"Mardorfer Straßen genannt, die aus der südlichen Wetterau kommend über Münzenberg und Steinbach ostwärts des Wiesecker Waldes entlanglief, bei Großen-Buseck das Wiesecktal und bei Allendorf das Lumdatal überschreitend über Nord- eck zur Amöneburg und in den nordhessischen Raum führte. Eine dritte Nord-Süd-Verbindung, die"Fritzlarer Straßen lief, von der Weinstraße bei Großen-Linden abzweigend, auf dem östlichen Lahnufer entlang nach Norden; sie benutzte den Gießener Aulweg als Abkürzung über die Linder Mark, Klein-Linden, Selters hinunter ins Wiesecktal und führte über den Hangelstein und den Totenberg am westlichen Rand des Amöneburger Beckens entlang nach Fritzlar. 197 Eine weitere wichtige Nord-Süd-Straße, die Straße durch die"kurzen Hessen“, kam von Frankfurt, bog bei Friedberg nach Nordosten ab, passierte Hungen und Grünberg, streifte den Nordwestabhang des Vo- gelsbergs und erreichte über Hersfeld bei Vacha(Thür.) die große Ost-West-Verbindung. Die bedeutendste Querverbindung, die"Köln-Leipziger“ oder auch Rheinische Straße“, ist zugleich die einzige größere Straße, die in dieser Richtung unseren Raum berührte. Dieser Fernweg führte von Trier und Koblenz über den Westerwald nach Herborn, kreuzte die Weinstraße im Krofdorfer Forst(Nähe Frauenkreuz), überquerte die Lahn bei Odenhausen/Kirchberg, um auf den Höhen östlich Staufen- berg in mehreren Strängen nach Osten zu eilen. Neben diesen großen Verkehrsadern gab es natürlich eine Menge von lokalen Verbindungslinien, die aber gleichwohl ihre spezifische Bedeu- tung für den jeweiligen Raum hatten. Ausbau und Sicherung der gro-— ßen Straßenzüge waren für die Festigung der fränkischen Herrschaft nach Einführung der Grafschaftsverfassung ebenso wichtig wie später die Errichtung und Behauptung fester Plätze an diesen Hauptstraßen für die Territorialbildung im 12./13. Jahrhundert, so beispielsweise wie in unserem Kreisgebiet die Konsolidierung der hessischen Herrschaft durch den Erwerb der Burgen Grünberg(1186), Nordeck(vor 1254) und Gießen(1264/65). Die christliche Mission Hand in Hand mit dem Ausbau der staatlichen Verwaltungsorganisa-— tion, der bis weit ins 11. Jahrhundert von den Amtsgrafen der deut- schen Könige und Kaiser im Namen des Reichs durchgeführt wurde, ging die Missionierung unserer Gegend. Im Jahre 721 hatte Bonifatius auf der damals schon fränkisch besetz-— ten Amöneburg die Christianisierung Hessens begonnen, und die ihm folgenden Wissionare orientierten sich meist entlang der alten Stra- ßBen. Bereits um die Mitte des 8. Jahrhunderts sind bei uns die ersten Kirchen gebaut worden; von der dem heiligen Michael geweihten Kir- che in Wieseck und der jüngst ausgegrabenen Wüstungskirche Hausen bei Lich wird uns aus dem Jahre 778 berichtet. Andere Pfarreien, wie 2z.B. die von Großen-Linden, Grüningen und Kirchberg dürften ebenfalls karolingisch sein. Durch das Gebiet unseres Kreises zieht sich die Missionsgrenze der Diözesen Trier und Mainz. Während der Trierer Erzbischof der Lahn- straße aufwärts folgend über Wetzlar bis ins Gebiet um Gießen predi- gen ließ und dabei auch die alte Hundertschaft des Hüttenbergs ein- schloß, hat das Mainzer Archidiakonat des Propstes von St. Stephan die christliche Kirche in den übrigen Teilen des Kreisgebiets organi- siert. 198 Das Hochmittelalter Im Laufe des 11. Jahrhunderts begann in unserem Untersuchungsgebiet - wie überall im hochmittelalterlichen Reich- die langsame Umwand- lung der bis dahin vom Reich abhängigen Amtsgrafschaften in erbei- gene Territorien, über die die Grafenfamilien relativ selbständig ver- fügen konnten. Dieser Prozeß ging um so schneller vor sich, je mäch- tiger und einflußreicher der jeweilige Graf vermittels seiner Grund- herrschaft und seiner Gerichtsrechte war und sich von der Zentralge-— walt zu lösen verstand. Mit der Ausbildung eigenständiger Herrschafts- bereiche ging jedoch auch eine territoriale Aufsplitterung einher, die das bis dahin weitgehend einheitliche politische Bild im Gebiet des heutigen Kreises Gießen wesentlich veränderte. Die bedeutenderen Dynastenfamilien, die in unserem Raum bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts zu eigenständiger Macht und Herrschaft gelangten, sollen im folgenden kurz vorgestellt werden, da die ge- schichtliche Entwicklung bis zum 19. Jahrhundert nur von ihrem Ur- sprung und Aufstieg her begriffen werden kann. Die Grafen von Gleiberg Nachfolger der letzten Amtsgrafen in den Grafschaften an der mittle- ren und oberen Lahn, soweit sie unser Gebiet betreffen, wurden die Grafen von Gleiberg. Sie waren gegen Ende des 10. Jahrhunderts durch die Heirat des Grafen Friedrich I. von Luxemburg mit der Tochter des Grafen Heribert im Gau Wetterau, die aus einer Konradi-— nerfamilie stammte, nach Hessen gekommen. Schon um diese Zeit dürfte der Gleiberg gebaut worden sein; er diente seitdem als Herr— schaftsmittelpunkt, ehe um die Mitte des 12. Jahrhunderts eine Zer- splitterung und damit Auflösung dieser Gleiberger Grafschaft einsetz- te. Die für uns wesentlichen Entwicklungen, die sich aus den Erbteilungen der Gleiberger Grafen ergeben, sind im östlichen Teil der Grafschaft die Begründung der kleinen Herrschaft Gießen, wo um 1150 bereits eine Wasserburg errichtet worden war, und die Herausbildung der Me-— renberger Herrschaft(Stammburg bei Weilburg) im Westteil der Graf- schaft Gleiberg(ab 1163), die ihrerseits durch Erbfall 1328 an Nassau kam. Zum Gleiberger Erbe gehörten außerdem: der Hüttenberg, ein alter, vom Reich lehnbarer Gerichtsbezirk, der- ebenso wie das"Gemeine Land an der Lahn“- bei den Gleiberger Teilungen zunächst im ge-— meinsamen Besitz geblieben war(s. u.), der ebenfalls ursprünglich vom Reich lehnbare Gerichtsbezirk des Busecker Tals, der ausgedehnte Be- zirk des Wiesecker Waldes mit all den Rodungsorten, die dort vom 8. bis zum 12. Jahrhundert entstanden sind, und das von einer Gleiberger Gräfin 1129 gegründete Kloster Schiffenberg. 199 Auch die Gerichtsbezirke des Lumdatales sind- als Merenberger Be— sitz im 13. Jahrhundert nachgewiesen- Teil der alten Gleiberger Grafschaft gewesen, der somit ein wesentlicher Teil des Kreises Gie— ſBen zuzurechnen ist. Die Herren von Hagen und Mönzenberg Eine andere Entwicklung nahmen die Verhältnisse im Gebiet des alten Gaues Wettereiba südlich des Pfahlgrabens und der Wasserscheide Lahn/ Main. Hier hatten sich in der Grafschaft Malstatt(so genannt nach der ursprünglichen Gerichtsstätte bei Bauernheim in der Wet- terau) die Grafen von Nürings im 12. Jahrhundert eine gewisse Machtstellung geschaffen. Dieser Herrschaftsbereich war an die Stelle der alten konradinischen Wetteraugrafschaft getreten. Doch ehe die Nürings ihre Macht zu einer eigenständigen Herrschaft ausbauen und sich vom staufischen Kaiserhaus lösen konnten, starb diese Familie aus. Ihre Rechtsnachfolger wurden größtenteils die Herren von Hagen (Dreieich) und Münzenberg, ein machtvolles Ministerialengeschlecht im Dienste der Staufer(Kuno I. von Hagen-Münzenberg war von 1162 bis 1168 Reichskämmerer), mit reichem Grundbesitz im Rhein-Main-Ge- biet und in der Wetterau. Mit der Erbauung der mächtigen Burg Mün- zenberg(um 1156) und der Stiftung des Benediktinerklosters Altenberg (1151), das dann 1174 in die Burg Arnsburg verlegt und mit Zister- ziensern besetzt wurde, hat sich dieses Geschlecht in die Geschichte der nördlichen Wetterau eingeschrieben. Doch schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts(1255) ging der Besitz der Münzenberger an die Herren von Falkenstein über, die aus dem bedeutenden Reichsministerialengeschlecht von Bolanden aus der Pfalz stammten und sich nach der Burg Falkenstein am Donnersberg nann- ten.(Die Burg Falkenstein im Vordertaunus ist erst eine Neugründung des 13. Jahrhunderts, die der neuen Machtstellung dieser Familie im Wetterau-Taunus-Gebiet ihre Entstehung verdankt.) Die Landgrafen von Hessen Eine dritte bedeutsame Kraft in der Zeit der beginnenden Territorial- bildung des hohen Mittelalters, die im Gebiet des heutigen Kreises Gießen Fuß faßte, waren die Landgrafen von Thüringen bzw.- seit der Mitte des 13. Jahrhunderts- von Hessen. Als gegen Ende des 12. Jahrhunderts die ersten Kämpfe zwischen dem thüringischen Landgra- fen Ludwig und dem Mainzer Erzbischof ausbrachen, die den fast 300jährigen Kampf um die Landeshoheit in unserem Raum einleiteten, erscheint 1186 urkundlich die Errichtung der landgräflichen Feste Grünberg. Wolfgang Müller hat in seiner fundierten Arbeit über die 200 Ip ſpr ſc lordegh o e 3. vh doci hausen 4 64 Allendor Snut, J, noerau uu 1e L⸗ tei Jgl 5„ Meitersnsin 2 Sijehbe g S 3- au Naln ar a. d.. M bdehaue 9 1 den 53 5 4 imyoc ertsdaSD e Weüshapse Beuer — 7 Suthar Seltershain 245 ltén-Seck X 1 Lehnheim Ffin r9 rogen- icgerd X— 2 · ben Sch Reſsbirchen 2 8 Saasen tLutt— ₰ penre— 7 — Lardenbach —2— 7 M urn. 8 tenr— 1 Ml!, an telden IA, Euinoshasen— izien e o hza 7 7 G 6 hMnter/ Jneuerte! 1 4 hhXüedet)c/Oher S//hh 5 5 TSa, S. ſſchſch, 55 f// u.Stact// 24 uppertsbur- 77 / 7’, Nonnenrof 4 3 / f 1erGans! 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Jahrhunderts in die Zent Queckborn überging, nachdem auf dem Wirberg vor 1149 die weltliche Gewalt von einer Klosterstif- tung für die Prämonstratenserinnen abgelöst worden war.(Zenten oder Hundertschaftsbezirke sind im Hochmittelalter untere Verwaltungsein- heiten in einer Grafschaft, die mit besonderen Gerichtsrechten ausge- stattet sind. Solche Bezirke sind auch im Kreis Gießen nachweisbar, z. B. die Zenten Kirchberg, Londorf, Buseck und Hüttenberg.) Die seit dem Ende des 12. Jahrhunderts nachweisbare Zent Queckborn, die wohl mit dem 1250 erstmals erwähnten Landgerichtsbezirk Grün- berg räumlich gleichgesetzt werden darf, war die Keimzelle hessischer Landeshoheit in unserem Untersuchungsgebiet; leider ist uns nicht überliefert, wie die Landgrafen von Thüringen, die sich 1186 in Grün- berg festsetzen, in ihren Besitz gekommen sind. In den im 13. Jahrhundert sich fortsetzenden und härter werdenden Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft gelang es dem Landgrafen von Hessen(nach dem Erlöschen des Thüringer Landgrafenhauses im Mannesstamm), noch zwei weitere bedeutsame Erwerbungen im Kreis— gebiet zu machen, die nicht unwesentlich zum Ausbau hessischer Ho- heit in den folgenden Jahrhunderten beigetragen haben. Zunächst ver- mochten sich die Landgrafen noch vor 1254 in den Besitz der Burg Nordeck zu setzen und die Herrschaft im alten Gerichtsbezirk Nord- eck/Allendorf anzutreten. Sie sperrten damit dem Mainzer Erzbischof eine wichtige Verbindung von seiner Zentrale in der Domstadt zu sei-— nem alten Vorposten, der Amöneburg im Ebsdorfer Grund. Auf der gleichen Linie lag der Erwerb der Burg und Herrschaft Gie-— ßen(1264/65), die zwischenzeitlich für rund ein halbes Jahrhundert durch Heirat aus dem Gleiberger Erbe an die Pfalzgrafen von Tübin-— gen übergegangen war. Zu dieser kleinen Herrschaft zählten Wieseck und Klein-Linden sowie die Dörfer des auf Rodland des Wiesecker Waldes entstandenen Gerichts Garbenteich/Steinbach. Gleichzeitig übernahm hier der Landgraf auch die gemeinschaftlichen(bis 1328 mit Merenberg, ab 1328 mit Nassau) Besitzrechte im"Gemeinen Land an der Lahn“ und im Hüttenberg. Mit dem Besitz über Gießen und sein Umland hatte Hessen dem Mainzer Erzbischof nun auch die wich-— tige Weinstraße(s.o.) versperrt. Gleichzeitig waren Versuche der Nas- sauer Grafen damit abgewehrt, die auf Gießen ebenfalls ihr Auge ge— worfen hatten. Die Grafen von Ziegenhain Eine vierte Macht, die sich im Gebiet des Kreises Gießen festgesetzt hatte, waren die Grafen von Ziegenhain. Ihnen gegenüber waren die 202² hessischen Landgrafen zunächst nicht so erfolgreich, ihre Macht durchzusetzen. Sie mußten vielmehr 1233 die starke Bergfeste Stau- fenberg, die ursprünglich vom Kloster Fulda zu Lehen ging, den Zie-— genhainer Grafen überlassen, die diesen wichtigen Besitz bis zu ihrem Aussterben(1450) sichern konnten. Für eine weiterführende Territo- rialbildung allerdings konnte der Staufenberg als Einzelpunkt ebenso- wenig nützen wie die Dörfer des Gerichts Rodheim/Horloff, die als Bestandteil der alten Grafschaft Nidda gegen Ende des 12. Jahrhun- derts in Ziegenhainer Besitz gekommen waren. Das Spätmittelalter(bis 1550) Die politische Geschichte unseres engeren Untersuchungsgebietes im Spätmittelalter ist im wesentlichen bestimmt von der Auseinanderset- zung um die Durchsetzung der Landeshoheit zwischen den beiden mächtigen Gegenspielern: den Erzbischöfen von Mainz und den hessi- schen Landgrafen. Daneben ist das Bestreben zu verzeichnen, daß be- nachbarte Grafschaften wie die der Nassauer, der Ziegenhainer und der Solmser ihre Herrschaftsgewalt ausweiten und im Gebiet des Kreises sich festzusetzen versuchen. Schließlich ist der Versuch zu verfolgen, den die adligen Gerichtsherren z.B. im Lumdatal und im Busecker Tal unternehmen, um die drohende Unterwerfung unter die Landeshoheit der Landgrafen abzuwenden. Ohne uns in Einzelheiten zu verlieren, die den Zusammenhang zerrei- ßen und manche Entwicklungen unverständlich erscheinen lassen könnten, dürfen jedoch die wesentlichen Veränderungen des späten Mittelalters nicht übersehen werden. Das 14. Jahrhundert ist- genau wie das vorangegangene 13. Jahrhun- dert- erfüllt von dem durchaus noch nicht entschiedenen Kampf zwi- schen Mainz und Hessen um die Landeshoheit, der vor allem auch un- sere Gegend kräftig durchschüttelte. Dieser Streit hat seine Spuren allenthalben im heimischen Land hinterlassen: Ob wir dabei an den denkwürdigen und lokalgeschichtlich interessanten Frieden von Langs- dorf(10.9.1263) erinnern, ob wir die spätmittelalterlichen landgräfli- chen Warttürme(so z.B. bei Grünberg) ansehen, an die unscheinbaren Reste verlassener Siedlungen denken oder schließlich hören, daß in dieser Auseinandersetzung auch Gießen einmal für kurze Zeit an Mainz verlorenging(1327) und anschließend vom Stadtherrn, dem hessischen Landgrafen, viele Jahre verpfändet werden mußte, all das bringt uns eine fehdenreiche, bewegte Zeit ins Gedächtnis, wenn auch betont werden muß, daß die schwereren Kämpfe jener Zeit im nördlichen Hessen stattfanden. Dabei gelang es den hessischen Landgrafen, sich trotz vielfältiger Schwierigkeiten nicht nur gegen Mainz zu behaupten, sondern auch im 203 Grenzgebiet des Kreises Gießen nach Westen Fuß zu fassen. Hier wa- ren die auch untereinander widerstrebenden Gewalten der Grafen von Nassau in ihren verschiedenen Linien, der Grafen von Solms und da-— zwischen die Reichsstadt Wetzlar immer wieder Anlaß zur Sorge, denn ein Ausgreifen dieser Bereiche nach Osten war, sieht man einmal von Wetzlar ab, durchaus möglich. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhun- derts gelang es dann Landgraf Ludwig dem Friedfertigen endgültig, Mainz zurückzudrängen und die hessische Landeshoheit in unserem Raum zu sichern. Er leitete ab 1427 eine lange Friedensperiode für sein Land ein, die unter anderem dadurch gekennzeichnet ist, daß in unseren Dörfern der Ausbau von Gotteshäusern zu Wehrkirchen(Türme mit Schießscharten, Friedhöfe mit hoher Wehrmauer wie z.B. in Treis und Londorf) ebenso eingestellt wurde wie die Umwehrung der Orte mit Wall und Graben oder fester Mauer(z.B. die Tortürme von Stau— fenberg und Wieseck). Im Jahre 1450 gelang Hessen der bis dahin größte territoriale Erfolg, indem es durch Erbfall die große Grafschaft Ziegenhain an sich brachte und damit seine getrennten Landesteile im Norden und Süden weitgehend zusammenfügen konnte. Für unser Kreisgebiet brachte die- ser Besitzwechsel den Übergang der strategisch wichtigen Burg Stau- fenberg an Hessen. Ebenso wurde auch das Gericht Rodheim/Horloff mit den Dörfern Langd, Rabertshausen und Steinheim hessisch. Wenig später, im Jahre 1479, bedeutete der Erwerb der Grafschaft Katzenelnbogen eine beträchtliche Vergrößerung der Landgrafschaft im südlichen und westlichen Bereich des heutigen Hessen. Für die Terri- torialgeschichte des Kreises Gießen ergab sich hieraus keine Verände- rung. Trotz eines lang andauernden Erbfolgestreits mit den Nassauer Grafen, die nunmehr an die Stelle von Mainz als Konkurrenten um die Territorialhoheit getreten waren, behauptete Hessen seine neu erwor- bene Machtstellung. In zwei kleineren Bezirken des Kreises war es den hessischen Land- grafen noch im Verlaufe des 15. Jahrhunderts gelungen, ihre Landes- hoheit gegen Widerstände von innen und außen durchzusetzen: in den Adelsgerichten Treis und Londorf. Das Gericht Treis gehörte ursprünglich zur Grafschaft Rucheslch (Name nach der Gerichtsstätte bei Oberweimar), dem nördlichen Teil der alten Ohm-Lahn-Grafschaft. Es ist beim ersten urkundlichen Auf- treten im Besitz der Familie Milchling gen. Schutzbar, einer Nord- ecker Burgmannenfamilie, die zu den Vasallen des Landgrafen zählte und daher dem Versuch Hessens, die hohe Obrigkeit auszuüben, wenig Widerstand entgegensetzte. Das kleine Gericht, als ehemals Merenber- ger, dann Nassauer Lehen von Anfang an nicht völlig unabhängig, be- fand sich gleichwohl seit der Mitte des 15. Jahrhunderts unter un- eingeschränkter hessischer Territorialgewalt. 204 Im benachbarten Gericht Londorf- ebenfalls ursprüngliches Zubehör der Grafschaft Ruchesloch- zu dem außerdem Allertshausen, Climbach, Geilshausen, Kesselbach, Odenhausen, Rüddingshausen und Weitershain zählten, war die Durchsetzung der hessischen Landeshoheit nicht ganz so leicht möglich gewesen. Die im Besitz des adeligen Niedergerichts befindlichen Herren von Nordeck zur Rabenau waren wahrscheinlich in der Mitte des 13. Jahr- hunderts von ihrem Stammsitz Nordeck von den Landgrafen mehr oder weniger freiwillig ins Tal nach Londorf abgedrängt worden, wo sie die Wasserburg Rabenau bauten und ihr recht ansehnliches Niedergericht aufbauten. Trotz geschickten Taktierens zwischen ihren Lehensherren, den Grafen von Nassau und den Landgrafen, ist ihnen der Sprung und Aufstieg zur eigenständigen Territorialgewalt nicht gelungen, obwohl sie zeitweilig sogar die Hochgerichtsbarkeit innehatten. Dies mag in erster Linie darauf zurückzuführen sein, daß zahlreiche Vertreter der Familie von Nordeck zur Rabenau im Dienste der Landgrafen standen und als treue Vasallen mehrfach belohnt worden waren. Die adeligen Frei- herrn behielten zwar ihre Gerichtsrechte bei, aber die landesfürstliche Obrigkeit hatte sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts durchgesetzt, zumal auch der Lehensherr Nassau keine besonderen Einwände erhob. Besonders interessante territoriale Entwicklungen sind im westlichen Teil des heutigen Kreises Gießen an der Grenze zur Stadt sowie süd- lich und nördlich davon seit dem hohen Mittelalter zu beobachten. Wie oben bereits ausgeführt, sind große Teile der Landstriche an der Lahn nach den Gleiberger Teilungen gemeinsamer Besitz der jeweils nach- folgenden Herrschaften geblieben, so das alte Zentgericht Hüttenberg und die Dörfer des"Gemeinen Landes an der Lahnn. Seit 1328 waren hier die Grafen von Nassau neben den Landgrafen als Mitregenten im Besitz der Landeshoheit. Gerade an den vielfältigen Auseinandersetzungen um die Grenzen am Lahnlauf, um Abgrenzungen gemeinsamer Weideplätze(Koppelhuten) und um Besitzrechte an den Gemarkungen von ausgegangenen Dörfern (Wüstungen) läßt sich ablesen, wie die Abmarkung von Grenzen vom 13. bis 15. Jahrhundert immer genauer wird und schließlich gesetzte Steine an die Stelle natürlicher Punkte(wie z. B. einzelstehende Bäu- me, Bachläufe, Hecken usw.) treten. Die im 15. und 16. Jahrhundert überall einsetzenden Grenzgänge mit ihren genauen Grenzbeschreibun- gen sind Hinweise auf die Herausbildung von klar voneinander abge- grenzten Territorien oder Gemarkungen. Im Lahngebiet bei Gießen gab es durch den Vertrag Landgraf Hermanns von Hessen mit seinem Schwager Graf Philipp von Nassau im Jahre 1396 eine erste kleine Veränderung der Territorialrechte, als Hessen den Mitbesitz an dem strategisch so wichtigen Gericht Kirchberg erhielt, das die Dörfer 205 Lollar, Daubringen, Mainzlar und Ruttershausen, außerdem ursprünglich wohl auch Odenhausen, Salzböden und Wißmar umfaßte. Dafür erhielt Nassau den halben Anteil am Dorf Großen-Linden, das ohnehin, vom gemeinsamen Hüttenberg fest umklammert, für Hessen von minderer Bedeutung war. Dagegen war der Mitbesitz an Kirchberg für die Landgrafen als Brücke von ihrem südlichen Vorposten, der Exklave Gießen, zum Marburger Land wichtig, zumal die Nassauer hier eine Burg errichtet hatten, die von Hessen zwischen 1368 und 1371 gebro- chen worden war. Werfen wir nun abschließend einen Blick auf die territorialen Verän- derungen im südlichen Kreisgebiet, wo 1255 die Falkensteiner das Er— be der Herren von Hagen-Münzenberg angetreten und das Gebiet um Lich, Hungen und Butzbach gegen verschiedene Miterben behauptet hatten. Trotz erfolgversprechender Ansätze und einer partiell klugen Vertrags- politik gelang es den Falkensteinern aber nicht, ihre Erbschaft in der nördlichen Wetterau zu einem geschlossenen Territorium auszubauen. Die Teilung des Herrschaftsbereiches in eine Butzbacher und eine Li- cher Linie und die ständigen Auseinandersetzungen mit den anderen Erbberechtigten, vor allem den Herren von Hanau, verhinderten einen stärkeren Machtausbau. So wurde der eigentliche Mittelpunkt des Fal- kensteiner Gebiets, die mächtige romanische Feste Mürzenberg, in gewisser Weise dadurch neutralisiert, daß sie Gemeinschaftsbesitz ge- worden war: Die beiden Türme des weithin die Ebene überragenden Wetterauer Tintenfasses“ zeigen uns diese Situation bis zum heutigen Tag. Schwerpunkte der Falkensteiner Herrschaft in unserem Raum blieben die Städte Lich, Hungen, Laubach und Butzbach, ohne aber zu einem geschlossenen Machtfaktor zu werden. Als 1418 der letzte Falkensteiner starb, fiel die reiche Erbschaft an die Herren von Eppstein und die Grafen von Solms, die ihrerseits mit mehreren angeheirateten Familien weiterteilen mußten. Da jedoch die uns interessierenden Gebiete sämtlich an die Solmser fielen, können wir uns auf deren weitere Entwicklung beschränken. Die Solmser Grafschaft, die bis dahin ihre Herrschaftszentren in Braunfels und Burgsolms südlich und in Königsberg und Hohensolms nördlich der Lahn gehabt hatte, konnte sich in den schwierigen Feh- dezeiten des 14. Jahrhunderts zwischen mehreren Mächten eigentlich nur dadurch behaupten, daß sie sich in deren widerstrebende Interes- sen je und dann geschickt einschaltete und sie— wenn nötig- ge- geneinander ausspielte. Diese vier Herrschaften, die Landgrafen von Hessen, die Grafen von Nassau-Weilburg und von Nassau-Dillenburg und die Reichsstadt Wetzlar engten sie andererseits so ein, daß sie sich in ihrem Ursprungsgebiet kaum entfalten konnte. 206 Das Ausgreifen in die Wetterau durch die Falkensteiner Erbschaft bot nun eigentlich Gelegenheit, den Ausbau eines relativ starken Territo- riums anzustreben. Diese Chance haben die Solmser nicht genutzt, da sie das reiche Erbe durch mehrere Verträge von 1420 bis 1436 so aufteilten, daß keine Seite eine dominierende Rolle in der politisch so stark zersplitterten Wetterau spielen konnte. Graf Bernhard II. von Solms, der die Schlösser Braunfels und Greifen- stein und die Städte Hungen und Wölfersheim erhielt, begründet die Linie Solms-Braunfels, die sich freilich im 17. Jahrhundert in die Li- nien Braunfels, Greifenstein und Hungen weitergabelte. Da diese Tei- lung nur 90 Jahre dauerte und von geringerer Bedeutung war, kann sie hier außer Betracht bleiben. Graf Johann V. von Solms erhielt Hohensolms, Laubach und Lich; auch diese Linie bildete ab 1548 noch einmal zwei Territorien, die bis zum Ende des alten Reiches bestanden, nämlich Solms-Lich und Solms-— Laubach. In letzterer Teilgrafschaft kam es zu weiteren Verzweigun- gen, die aber unser Gebiet nicht berührt haben und daher hier eben- falls übergangen werden können. Das Bild des Kreises Gießen um 1550 Um die Mitte des 16. Jahrhunderts können wir einen Augenblick inne- halten und die bis dahin eingetretenen territorialen Entwicklungen im Kartenbild aufzeigen(Abb. 2). Im Gebiet des Kreises Gießen hatte sich Hessen unter dem bedeutenden Landgrafen Philipp dem Großmüti- gen eine solide Machtbasis geschaffen. Die befestigten Plätze Grün- berg mit seinem weiten Landgerichtsbezirk und Allendorf/Lumda, die Gerichte Garbenteich/Steinbach und Rodheim/Horloff sowie die Burgen Staufenberg und Gießen waren voll in die Landgrafschaft integriert. In den Adelsgerichten Treis, Nordeck/Winnen und Londorf übte der Land- graf bereits Hoheitsrechte aus, ohne mit den Patrimonialgerichtsherren in größere Konflikte zu geraten. Im Hüttenberg, dem Gericht Kirch- berg und dem"Gemeinen Land an der Lahn“ herrschte Hessen mit Nassau gemeinsam. In der Mitte des Kreisgebiets hatte sich die ansehnliche Ganerbschaft (= Erbengemeinschaft mehrerer Familien) des Gerichts im Busecker Tal noch immer eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber Hessen be- wahrt; dies führte freilich nicht zur territorialen Unabhängigkeit. Doch da sich das mittelalterliche Zentgericht Buseck aus einem Reichsimmunitätsbezirk entwickelt hatte, konnten die Busecker Ganer- ben immer auf ihre Lehnbarkeit vom Reich pochen. Zwischen dem landgräflichen Gericht Grünberg und dem Busecker Tal lag das kleine Vogteigericht Winnerod, das den Herren von Windhausen zustand; doch war auch hier die Landeshoheit eindeutig bei Hessen. 207 1! Kutiersffuldff. b — — In ramem 1ee LLLAIſ —= Weickartshain Harbach- Queckborn— — Grafschaft Solms-Laubach Patrimonialgericht Londorf won Nordeck zur Rabenau) Hessen und Nassau qemeinsam bis 1585 Hessen und Nassau qemeinsam bis 1703 Hüttenberq) Adelsqericht Treis an der Lumda(Schutzbar gen. Milchling) Gericht Nordeck Winnen Rau von Holzhausen) Herrschaft Riedesel zu Eisenbach Voqteigericht winnerod won Windhausen) hausen Ste ki A 8 L Lnge— 8 I 9—— [ 81 Auertzdurg rüninge AQD Nonnenroth— 3ne e,“ hort⸗Guũ-——— 2 7 rllr pe orf Viniin geſ— eheim — t V · enenſ Nunden, Stad— hause Landgrafschaft Hessen lbrshei— An Grafschaft Solms-ich o= Ganerbschaft Busecker Ial Obborn Grafschaft Solms-Braunfels ofe Utphe- Deutschorder ade Schi- Zisterzienser-Abtei Arnsburg Markgenossenschaft des Fernewalds bis 1776 Beteiligt 14 Orte der Landesherren Hiessen und Nassau Markgenossenschaft Altenstruth bis 1752. Beteiligt waren Gießen, Wieseck, Alten-Buseck und Staufenberg 9 Abb. 2: Der Kreis Gießen um 1550 208 Im südlichen Kreisgebiet vom Pfahlgraben an, ungefähr entlang der Wieseck-Wetter-Wasserscheide bis ins Laubacher Waldrevier, finden wir um die Mitte des 16. Jahrhunderts(nach der 1548 erfolgten Tei- lung) die drei fast gleichgroßen Herrschaftsbereiche Solms-Braunfels, Solms-Laubach und Solms-Lich, untereinander nicht gerade verfeindet, aber doch nicht als einheitliches Territorium wirkend, zumal der Li- cher und der Laubacher Bereich kein geschlossenes Gebiet darstellte. Aber auch die Grafschaft Solms-Braunfels, die immerhin im Ur-— sprungsland an der mittleren Lahn noch ihre starken Stützpunkte hat- te, konnte kein entscheidender Machtfaktor im mittelhessischen Raum werden. Andererseits hat natürlich die Errichtung von kKkleinresidenzen im solmsischen Land als Folge der Zersplitterung, so in Hungen, Laubach und Lich- und- außerhalb des Kreisgebietes- in Assenheim, Braun- fels, Greifenstein und Rödelheim zur Ausbildung einer standesherrli- chen Kultur geführt, die sich in den Schlössern ebenso zeigt wie in der Ausstattung der Sakralbauten und den künstlerisch wertvollen Grabsteinen der verschiedenen Adelsfamilien innerhalb und außerhalb dieser Kirchen. Klöster Auch die klösterliche Kultur hatte im Kreis Gießen ihren Niederschlag gefunden. Doch waren die beiden Klöster im Gebiet des landgräflichen Amtes Grünberg der 1527 in Hessen eingeführten Reformation zum Opfer gefallen. Das Kloster der Prämonstratenserinnen auf dem Wirberg war gegen die Mitte des 12. Jahrhunderts anstelle eines adeligen Burgsitzes in der heutigen Gemarkung Saasen errichtet worden. Es erlebte bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts eine gewisse Blüte und hatte reichen Grundbesitz, vor allem im Amt Grünberg und im Busecker Tal. In Grünberg war sicher schon bald nach der Erbauung der Burg das An-— toniterhaus entstanden und Mönchen übertragen worden, die nach der Regel des heiligen Augustin lebten. Auch dieses Kloster hatte reichen Grundbesitz, u. a. im Wieseck- und Wettertal. Einen Höhepunkt in sei- ner Entwicklung brachte 1489 der Erwerb sämtlicher im althessischen Gebiet liegenden Güter des Klosters Arnsburg. Der Gebäudekomplex der Antoniter gehört- trotz mancher Umbauten- zu den Kostbarkei- ten des mittelalterlichen Landstädtchens Grünberg, und der Kreis Gie- ſen war nicht schlecht beraten, als er- ebenso übrigens wie die Uni- versität Gießen- das Antoniterkreuz als Teil seines Wappens aufnahm. Beide Stiftungen hob Philipp der Großmütige 1529 auf und überwies ihre Güter und Gefälle zunächst an die Universität Marburg, von wo sie dann im 17. Jahrhundert an die Universität Gießen übergingen. 209 Im Gegensatz zu diesen beiden Klöstern im Grünberger Gebiet hielten die beiden anderen geistlichen Niederlassungen im Kreis der Reforma— tion weitgehend stand. Dabei hatte es die 1129 als Augustiner-Chorherrenstift errichtete Schiffenberger Gründung mit ihrer eindrucksvollen romanischen Basili- ka wesentlich schwerer, ihre Unabhängigkeit zu bewahren, obwohl sie 1323 vom Trierer Erzbischof in eine Deutschordenskommende umge— wandelt und der Landkomturei Marburg unterstellt worden war. Trotz intensiver Versuche gelang es Landgraf Philipp von Hessen nicht, die Kommende dem Deutschen Orden zu entwinden und in hessischen Be— sitz zu bringen. Lediglich die Verpflichtung der Ordensleute zu evangelischer Predigt in den Orten des Gerichts Steinbach und in Leihgestern konnte er durchsetzen. In der geschlossenen Klosteranlage, die durch stilvolle Restaurierungen der jüngsten Zeit wesentlich gewonnen hat, finden wir noch bemerkenswerte Bauten aus dem 15. Jahrhundert; die ursprünglich dreischiffige Klosterkirche gehört ohne-— hin zu den sehenswertesten Sakralbauten der romanischen Zeit in Hes-— sen. Das kunsthistorisch schönste Baudenkmal des Kreises Gießen haben uns die Zisterzienser mit dem Kloster Arnsburg geschenkt, die 1174 in die Waldeinsamkeit des Wettertals gerufen wurden und dort um 1200 ihren Kirchenbau begannen, dessen Mauern, Pfeiler und Kapitelle noch heute von der Größe und Schönheit mittelalterlicher Baukunst zeugen. Die Reste der Klostergebäude aus der Frühzeit- Kapitelsaal und Dormitorium-, die im letzten Vierteljahrhundert durch den Kreis und die Freunde des Klosters Arnsburg“ unter Einbeziehung eines im Klo-— sterhof angelegten Kriegsopferfriedhofs vielfältig verbessert und be-— wahrt wurden, fügen sich mit den Barockbauten der Spätzeit des Klo- sters(Abteigebäude, Prälatenbau und Torbau) zu einem harmonischen Gesamtbild. Auch Arnsburg konnte als Zisterzienserabtei- vom Solm- ser Land umschlossen- seine Selbständigkeit gegenüber der vom Landgrafen durchgesetzten Reformation bewahren. Markgenossenschaften Noch zwei anderen Bezirken im Bereich des Kreises Gießen sollten wir unsere Aufmerksamkeit widmen, weil sie um die Mitte des 16. Jahrhunderts noch keinem Herrschaftsbereich allein zugeordnet werden können und dabei selbst eine besondere verfassungsrechtliche Stellung hatten. Es sind dies die Markgenossenschaften Altenstruth und Ferne- wald, Gemeinschaften, die sich aus alten Rechtsbeziehungen herleiten und aus denen die eingesessenen Bewohner der beteiligten Dörfer mit Beholzungs-, Mast- und Weiderechten ihren Nutzen zogen. Ohne auf die Geschichte dieser beiden Markgenossenschaften im einzelnen ein— gehen zu können, ist es doch notwendig, auf einige spezifische Ent- wicklungen aufmerksam zu machen, die uns Einblick geben in das Le- ben der Menschen im ausgehenden Mittelalter. 210 Die Altenstruth, ein Gebiet zwischen Hangelstein und Treiser Wald im Nordteil der Alten-Busecker Gemarkung, ist die Feldmark von drei ehemaligen Dörfern, die zwischen dem 13. und dem 15. Jahrhundert ausgegangen sind. Die Gründe für das Wüstwerden solcher Siedlungen sind vielfältiger Art. Meist waren es die ungünstige Lage, Wassermangel oder Wild- wuchs, oft lag es an der Anziehungskraft naheliegender Städte oder großer Dörfer, gelegentlich mögen auch Kriegsnot und Krankheit (Seuchen) mitgespielt haben. In der zweiten großen Wüstungsperiode des Mittelalters von 1250 bis 1550(im 30jährigen Krieg ist kein Ort auf Dauer wüst geworden) sind in unserem Raum rund ein Drittel al— ler damals bestehenden Siedlungen verlassen worden. Freilich waren es oft nur wenige Häuser bzw. Familien, aus denen so ein Dorf bestand. Es ist uns urkundlich überliefert, daß Bewohner der in der"Alten- struth“ ausgegangenen Dörfer u.a. nach Gießen gezogen sind. So liegt es nahe anzunehmen, daß diese Menschen ihre Felder von den neuen Wohnorten aus weiterbebauten. Da aber die Ubersiedlung in mehrere Orte stattfand, wurden die verlassenen Gemarkungen gemeinsam ge-— nutzter Besitz: sie wurden Markgenossenschaft, an der die neuen Wohnorte anteilsberechtigt waren. In der Altenstruth sind dies Gießen, Wieseck, Alten-Buseck und Stau- fenberg. Letzteres zählte ja bis 1450 zum Gebiet der Grafen von Zie- genhain, zu dem der Bezirk Altenstruth wahrscheinlich einst gehörte. Waren es also ursprünglich drei Herrschaftsbereiche, die hier die Oberhoheit beanspruchen konnten, so sind es in der Mitte des 16. Jahrhunderts nur noch Hessen und die Ganerben des Busecker Tals, die sich gegenseitig die Oberhoheit über diese Markgenossenschaft streitig machen. Dieser Streit wurde hinfällig, nachdem Hessen sich auch im Busecker Tal durchgesetzt hatte. Da blieb es unerheblich, daß durch die anteiligen Verkäufe von 1707(Gießen), 1710(Staufen- berg) und 1752(Wieseck) das Dorf Alten-Buseck Alleinbesitzer ge- worden war. Raubbau, Bevölkerungsvermehrung, Feldfrevel und der Zu- gang, den man sich gegenseitig erschwerte, waren die Gründe, die allgemein zur Aufhebung solcher Gemeinschaften führten. Etwas anders lagen die Verhältnisse in der Markgenossenschaft des Fernewalds, einem Teil des alten Wiesecker Waldes, zwischen Anne-— rod, Oppenrod und Steinbach gelegen. Diese Gemeinschaft war durch herrschaftliche Einwirkung entstanden- wahrscheinlich noch in der Zeit der Grafschaft Gleiberg-, weil man den insgesamt 13 beteilig- ten Gemeinden ein zusätzliches Waldnutzungsrecht- der größte Reich- tum jener Zeit- gewähren wollte. Auch hier sind es bis zum Hüttenberger Teilungsvertrag von 1703 zwei Hoheitsträger, die Anspruch auf die Oberhoheit über den Fernewald 211 erheben, die Landgrafen von Hessen und die Grafen von Nassau-Weil- burg. So wurde das Märkerding, d.h. die jährliche Versammlung aller am Waldnutzen beteiligten Gemeinden und ihrer berechtigten Einwoh- ner, bis zum Ende des 17. Jahrhunderts abwechselnd in Gießen und im gemeinsamen Hüttenbergort Leihgestern abgehalten. Da jedoch die 1703 an Nassau-Weilburg gefallenen Mitmärkergemeinden Lützellinden und Hörnsheim ihre Anteile bereits an Gießen verkauft hatten, blieb von da an die hessen-darmstädtische Landeshoheit unbestritten. Aus ähnlichen Gründen wie in der Altenstruth betrieb vor allem die Stadt Gießen im 18. Jahrhundert die endgültige Auflösung und Aufteilung dieser Markgenossenschaft zu freiem Eigentum für die noch beteilig— ten Dörfer Annerod, Garbenteich, Hausen, Leihgestern und Steinbach. Diese Teilung erfolgte dann auf gelinden Druck des Landgrafen im Jahre 1776, wobei die Stadt Gießen rund zwei Drittel des Fernewalds (ca. 300 ha) erhielt, jenen auffälligen Wurmfortsatz der Gießener Gemarkung, der am 1.1.1977 der Gemeinde Fernwald zufallen wird, ohne daß das Eigentum der Stadt verlorengeht. Eine weitere Markgenossenschaft bestand im sog."Linder Markwaldu, dem südlichsten Teil des alten Wiesecker Waldes. An ihr waren unter der Obermärkerschaft von Hessen und Nassau- ähnlich wie im Fer— newald- die Dörfer Großen-Linden, Hörnsheim, Leihgestern und Lüt- zellinden beteiligt. Nach 1703 setzte sich auch hier die hessische Lan- deshoheit voll durch, doch bestanden die nassauischen Orte Hörnsheim und Lützellinden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts auf ihren mate- riellen Anrechten. Die Entwicklung vom 16. bis zum 19. Jahrhundert Mit dem Tode des hessischen Landgrafen Philipps des Großmütigen im Jahre 1567 kam die politische Landkarte in starke Bewegung. Sein un- glückliches Testament zerriß das vielversprechende Territorium seiner Landgrafschaft in vier ungleiche Stücke, wobei die bis dahin schon hessischen Teile des Kreises Gießen zur Landgrafschaft Hessen-Mar- burg kamen. Als diese Linie im Jahre 1604 ausstarb, begann um das Marburger Erbe“ ein lang dauernder Streit zwischen den verbliebenen Landgrafschaften von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Er wurde erst am Ende des Dreißigjährigen Krieges endgültig entschieden, nach- dem die letzten drei Jahre dieses furchtbaren Blutvergießens als sog. „Hessenkrieg“ in unserer engen Heimat besonders viel Leid und Elend mit sich gebracht hatten. Bevor wir auf die Ergebnisse eingehen, die der Friedensschluß von 1648/49 für unser Untersuchungsgebiet gebracht hat, müssen wir noch einen Blick auf die kurze Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Mar- burg lenken. Dort war es dem befähigten Landgrafen Ludwig IV. ge- lungen, durch einen gütlichen Vergleich im Jahre 1576 die Ganerben 212 des Busecker Tals zur endgültigen Anerkennung der hessischen Landes- hoheit zu bringen. Damit blieben zwar die Busecker Herren im Besitz der Patrimonialgerichtsbarkeit, aber das reiche Busecker Tal mit sei- nen zehn Ortschaften war endgültig hessisch geworden. Im Jahre 1585 kam es dann zur Teilung des“Gemeinen Landes an der Lahn“, jener Gebiete, die bis dahin Hessen und Nassau gemeinsam ge-— hörten. Durch diesen Vertrag wurden die Orte Großen-Linden, Heu- chelheim und das Gericht Lollar/Kirchberg mit Daubringen, Mainzlar und Ruttershausen, dazu auch Rodheim-Bieber und Fellingshausen hes- sisch, während Kinzenbach, Wißmar, Launsbach, Odenhausen und Salz- böden ganz an die Grafschaft Nassau-Weilburg fielen. Die beiden letztgenannten Dörfer gehörten zur alten Zent Kirchberg, werden aber 1396 nicht mehr als Zubehör des Gerichts Kirchberg genannt, so daß sie unter Umständen schon früher aus dem Gemeinen Land an der Lahnu ausgeschieden sind. Die erwähnten Verträge von 1648/49 zwischen den beiden hessischen Staaten schlugen nun fast alle im Gebiet des Kreises Gießen liegen- den und bis dahin hessisch gewordenen Bezirke der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zu. Lediglich über die vier kleinen Gerichtsbezirke Treis, Allendorf, Nordeck/Winnen und Londorf im Lumdatal vermochte man sich zunächst nicht zu einigen. Schließlich entschied- recht ty- pisch für die Zeit des beginnenden Absolutismus- das Los. Dies führ- te zu dem eigenartigen Ergebnis, daß Treis und Nordeck/Winnen an Hessen-Kassel fielen, während Allendorf und Londorf- letzteres mit der Bestätigung der freiherrlichen Gerichtsrechte- bei Hessen-Darm- stadt verblieben. Eine weitere bedeutende Veränderung der politischen Verhältnisse brachte dann zu Beginn des 18. Jahrhunderts die Teilung des bis dahin gemeinsamen Hüttenbergs zwischen Hessen und Nassau. Dadurch wur- den die Dörfer Allendorf/Lahn, Annerod, Hausen, Lang-Göns, Leihge- stern, außerdem auch Kirch-Göns und Pohl-Göns hessisch, während Nassau Dornholzhausen, Dutenhofen, Groß-Rechtenbach, Hochelheim, Hörnsheim, Lützellinden und Niederkleen erhielt. Ein Blick auf die Karte des Kreises Gießen im Jahre 1789 zeigt uns dann bereits ein relativ einheitliches Bild und macht gleichzeitig die einschneidenden Veränderungen deutlich, die sich in der napoleoni- schen Zeit- wie überall in Deutschland— auch bei uns vollzogen ha- ben. Sie begannen 1803 mit der Säkmularisation(⸗ Aufhebung der geistlichen Territorien und Abteien), die das Ende des Klosters Arns- burg brachte; sein Besitz ging an die Solmser Grafenhäuser über. Nur wenig länger hielt sich die Deutschordenskommende Schiffenberg. Sie wurde 1809 aufgehoben und an den grosherzoglich-hessischen Staat angeschlossen. 213 ondorf Sis ltenpefg 6 27 2 2 Ruttershausen/ 2 FAin iai. enhausen 2 Oh imbac Ard sen 4 7 Snaaaue, 4 7 zeber 2 3 ſ k 8r. Ee 2 48 8ℳ ch 7, 3 94 7 Kne, Lwyey, erdma//nac Stei ndach/ — Schiffenber 1 Hausen/ 3 alewort⸗ h h/, h, h,fh, ͤ 2- 1 1u8 vvs tzenborn- rodes- Liden 2 2e¹ Stadt„ 1 la posgfetn ieihwss ) 7 7f dod imn, /,ſ// X Grü ingen f— 11G!- de7 gen ſffe 8 2 Sein Landgrafschaft Hessen-Darmstadt— Landgrafschaft Hessen-Kassel(bis 1856) Grafschaft Solms-Hohensolms-Lich(bis 1806) ☛ Grafschaft Nassau-Weilburg(bis 1815) ☛ Abb. 3: Der Kreis Gießen 214 5 7 V ℳ haln Sangeehd/ 8 S ver⸗ 57 F in⸗ kichen 7 eickattsnafn M, Lrdendach lten nain Grafschaft Solms-Laubach(bis 1806) Grafschaft Solms-Braunfels(bis 1806) Deutschordenskommende Schiffenberg(bis 1809) Zisterzienser-Abtel Arnsburg(bis 1803) 1789 fn 84 uddingshausen 9 A— ſerco Londorf en 4 ona— hausen..—— B= L3. d. LGa=e kesselbac Nair Staufenbérg-⁵1 rbenau Weſtérshain Ruffershausenh= eJ de DdentjauSeH f 1 Hertshaäsen— hateinoe 1 ———DCenlshauSe. Lumda 6 0 geor 1 Hinnerds Feltersain Stangenrod ſirse⸗ lehnneim Ka Be n herod 15 Fsza,be, 1 G Saasen Göbelnrof—rockti ockhausen L²¹ G 6 TeLhe, indeg 2 2 Grunberg.Stadt—* jein-tichen 1 p Weickartshain 82 „ ſſ lerdach NQueckdorn. atdehbach „eiſ 1 L= s olauter ſientiai S 1 1 D 1— elde dtin ed reierte h, j eeee e e A ſ— I 19— S 7 4 g 09 geern 3s oeder be eeen M/ if — gi 4 iüttt Kuppertsbur, Laflef e ois — lonenre 85 h, 855— puſg di lUnge — venui Birklar Dang. iln — Ff 4 Bettei Hunden, Stadt ftihtc ause. Lad fy ig 18 ErEHHA oheidercti SD 5 — ScheiſiRabatis- ra borltetfiFhaus den [‿ Amt cronberg Amt Hungen Landamt Gießen UUII Stadtamt Giegen ☛◻☛☛⁴‿ AMmt kNidda M Amt loncort Amt Lich (CI Ant Allendortumda Amt Hottenderg Amt Susecker lal Amt Urichsteln Amt Wolfershelm Amt RNleder-Welsel Amt Gronlngen Amt Uthe Amt Ober-Ohmen L Kr. Wetzlar Preußen) E Kr. Marburg ſtiessen-Kassel) 3 amt Laudach Abb. 4: Der Kreis Gießen 1820/21 Patrimonialgericht w. Schenck) Winnerod 215 Die Solmser Grafschaften konnten sich des Gewinns von Arnsburg nicht lange erfreuen; bei der Mediatisierung des Jahres 1806(= Auf- hebung kleinerer Herrschaftsbereiche zugunsten größerer Fürstentümer) war auch ihr Schicksal besiegelt. Während die Gebiete um die Stammburgen Braunfels, Burgsolms und Hohensolms an das Herzogtum Nassau fielen, wurden die im Gebiet des Kreises Gießen liegenden Bezirke der Grafschaften Solms-Lich und Solms-Braunfels sowie die Grafschaft Solms-Laubach dem seit 1806 zum Großherzogtum hochgestuften Hessen-Darmstadt zugeschlagen. Als das Ende der Befreiungskriege im Jahre 1815 eine neue Zeit ein- leitete, befanden sich die Dörfer des heutigen Kreises Gießen alle im Verband des Großherzogtums Hessen-Darmstadt. Ausnahmen bildeten Treis, das zum Kurfürstentum Hessen-Kassel zählte, und die bis 1815 zu Nassau-Weilburg gehörenden Orte Kinzenbach, Odenhausen und Salzböden, die mit dem neu eingerichteten Kreis Wetzlar nunmehr zum Königreich Preußen kamen. Der Kreis Gießen in den letzten 150 Jahren Tiefgreifende Veränderungen der verfassungs- und verwaltungsrechtli- chen Struktur unseres Kreisgebietes hatten noch während der napoleo- nischen Kra begonnen. Der Beseitigung von Frondiensten und Leibei- genschaft folgte eine Neuregelung der den Standesherren verbliebenen geringfügigen Rechte- die Ablösung ihrer Sonderrechte erfolgte erst zwischen 1830 und 1848- und schließlich nach schweren innenpoliti- schen Auseinandersetzungen im Jahre 1820/21 eine neue Landesverfas- sung mit der Trennung von Justiz und Verwaltung und der Einrichtung von zwei Kammern, wobei die Erste Kammer die hessischen Landes- herrn repräsentierte, während die Zweite Kammer eine Art Volksver- tretung sein sollte. In Wirklichkeit waren höchstens 1000 Männer im gesamten Großherzogtum wählbar, denn nur der konnte in einem langwierigen indirekten Verfahren in diese Volkskammer“ gelangen, der entweder 1000 fl. Vermögen besaß oder 100 fl. direkte Steuer zahlte. Die Karte des Kreises von 1820 zeigt uns den Zustand vor der Ver-— waltungsreform: 17 hessen-darmstädtische Amter bzw. Amtsbezirke finden sich auf dem Gebiet des Kreises, die sich noch sehr eng an das geschichtliche Herkommen der Zeit vor 1789 anlehnen. Dann brachte die Reform vom 14.7.1821 ein völlig neues Bild. Für die Provinz Oberhessen wurde eine Mittelinstanz zwischen den Ministerien und den Landräten geschaffen und Gießen zur Provinzhauptstadt ge- macht. An die Stelle der Amtsverfassung traten Landrats- und Land- gerichtsbezirke. Im wesentlichen sind es die Landratsbezirke von Gie- ßBen, Grünberg und Hungen, zu denen nun die Orte des Kreises zählen. 216 — deck — /Nondorf. S S X e Ruttershäusen⸗ enhausen S 5 7 h a—, 4 ey Wbereer Lardenbach 8 N odelarog. tock es —+ 1 Welckartsdaini 8 N S Altentain . ſttingshausen erae, seen h 1* Noge er Ja, p. BW 3 S1. G 1 1 Il 123 t h N 968 zen borg 23 ergs„ Steinderg/ opdee orotſeſ Lirige Sadt/ Bettenl . hau eg Landratsbezirk Schotten Landratsbezirk Nidda Kr. Wetzlar(Königreich Preußen) 2 Landratsbezirk Gießen [—◻☚ uncdratsbezirk Hungen ☛‿lanqdratsbezirk Grünberg Kr. Marbach(Kkurfrstentum fessen-Kassel) Abb. 5: Die Landratsbezirke von 1821-1832 217 Altenhain gehörte zum Landratsbezirk Schotten, die Orte des ehemali- gen Gerichts Rodheim zum Landratsbezirk Nidda. Doch wurde diese Einteilung schon 1832 wieder geändert. Nunmehr wurden statt der Landratsbezirke in den Provinzen Kreise gebildet. Ihre Einteilung und weitere Veränderungen bis zur Gegenwart auf dem Gebiet des heuti-— gen Kreises Gießen sind leicht aus der entsprechenden Karte abzule-— sen. In Oberhessen waren es zunächst die sechs Kreise Gießen, Grün— berg, Nidda, Friedberg, Alsfeld und Biedenkopf, die eingerichtet wur- den. Eine kurze Unterbrechung dieser Entwicklung brachte in der Revolu- tionszeit von 1848 bis 1852 die Einrichtung von zehn Regierungsbezir- ken kleineren Umfangs. Dabei wurde die große Mehrzahl der Orte des Kreises dem Regierungsbezirk Gießen zugeteilt. Lediglich vier Dörfer(Langd, Rabertshausen, Rodheim und Steinheim) kamen zum Regierungsbezirk Nidda, während 16 andere Orte(Bellers- heim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Grüningen, Holz-— heim, Hungen, Inheiden, Langsdorf, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Ober-Hörgern, Trais/Horloff und Utphe) dem Regierungs- bezirk Friedberg zufielen. Ab 1852- nach dem Sieg der Reaktion- wurden diese Bezirksregie- rungen mit ihren Lokalparlamenten wieder abgeschafft, und in der Provinz Oberhessen richtete die großherzogliche Regierung elf Kreis- ämter, und zwar in Alseld, Biedenkopf, Büdingen, Friedberg, Gießen, Grünberg, Lauterbach, Nidda, Schotten, Vilbel und Vöhl ein. Dazu kamen 24 Gerichtsbehörden. Der Kreis Hungen, der von 1841 bis 1848 bestanden hatte, wurde nicht beibehalten. Einige nicht unwesentliche Veränderungen brachte das Jahr 1866 mit dem preußisch-österreichischen Krieg um die Vorherrschaft im Deut-— schen Bund. Alle drei in unserem Raum zusammentreffenden selbstän- digen Mittelstaaten, das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, das Kur— fürstentum Hessen-Kassel und das Herzogtum Nassau standen dabei— teilweise gegen den Willen ihrer Völker und Stände- auf der Seite der Gegner Preußens. Nach dem schnellen Sieg Preußens bei Königgrätz, durch den unserer Heimat schlimme und lange Kriegsleiden erspart geblieben sind, wan- delte sich die politische Landschaft. Neben dem Königreich Hannover wurden auch Kurhessen, Nassau und die freie Reichsstadt Frankfurt von Preußen annektiert. Hessen-Darmstadt als Staat südlich der Mainlinie blieb aus politischer Rücksichtnahme verschont; die nördlich des Mains gelegene Provinz Oberhessen entging der Annexion vor allem aus Rücksicht auf die mit der großherzoglichen Familie eng verwandten Herrscher in Rußland und England. Allerdings mußten Gebietsverluste hingenommen werden, die auch den Kreis Gießen betrafen, denn neben dem sog. hessischen 218 Hinterland, den Kreisen Biedenkopf und Vöhl, mußte auch ein Teil des Kreises Gießen abgetreten werden. Dies betraf die auf der Grundkarte nicht erfaßten Orte westlich der Lahn Rodheim-Bieber, Fellingshausen und Krumbach, dazu aus dem gleichnamigen Amt: Königsberg, Fran- kenbach, Waldgirmes, Naunheim und Hermannstein. Dieses Gebiet war zwischen Heuchelheim und Rodheim durch eine ganz schmale Land- brücke mit Gießen und dem übrigen Kreis verbunden. Die verwirrenden Grenzverhältnisse in diesen Bereichen sind noch heute in den Wäldern an zahlreichen Grenzsteinen abzulesen, so u. a., an den Dreiherrnsteinen im Krofdorfer Forst und am Königsstuhl. Auf der westlichen Lahnseite blieben nach 1866 nur noch Ruttershau- sen und Heuchelheim hessisch und somit dem Kreis Gießen erhalten. Allerdings brachte der Friedensschluß von 1866 der Provinz Oberhessen auch einige"Abrundungen“; so wurde die bis dahin kurhessische Ex- klave Treis dem Kreis Gießen zugeteilt; doch gegen alle topographi- sche und historische Vernunft wurden die Orte Winnen und Nordeck bei dem nunmehr preußischen Kreis Marburg belassen. Eine weitere Verwaltungsreform des Jahres 1874 brachte die Einrich- tung von Kreis- und Provinzialtagen und für die Provinz Oberhessen die Auflösung der Kreise Grünberg, Nidda und vilbel. Der Ortsteil des Kreises Grünberg kam an den Kreis Alsfeld, das alte Amt Grünberg mit dem ehemaligen Adelsgericht Londorf an den Kreis Gießen. Vom aufgelösten Kreis Nidda wurde das Gebiet um Hungen bis zur Süd- grenze dem Kreis Gießen zugeschlagen, wie es die Karte verdeutlicht. Der politische Umschwung im November 1918 vom Großherzogtum zum Volksstaat Hessen brachte keine Neuorganisation der Kreis- und Pro- vinzialverwaltung und damit auch keine Gebietsveränderungen. Erst im Jahre 1937/38 wurden die bisherigen Provinzialverwaltungen aufgelöst, in Oberhessen der Kreis Schotten eingezogen und Gießen als selbständiger Stadtkreis eingerichtet. Nunmehr kam Laubach und sein Umland zum Kreis Gießen. Mit Wirkung vom 1.4.1939 wurde der Stadtkreis Gießen um die eingemeindeten Orte Wieseck und klein- Linden sowie die Gemarkung der Staatsdomäne Schiffenberg erweitert. Die letzten größeren Veränderungen vor der endgültigen Aufhebung des Landkreises Gießen und seinem Ubergang in die größere Verwal- tungseinheit des Lahn-Dill-Kreises brachte dann die seit dem Ende der 60er Jahre sich langsam anbahnende Gebietsreform, zuerst auf freiwillige Initiative einzelner Gemeinden zurückgehend. Wir können uns hier ein Eingehen auf die innerhalb des Kreisgebietes erfolgten Zusammenschlüsse ersparen, da diese in anderem Zusammen- hang aufgezeigt werden; wir beschränken uns daher auf die Verände- rungen des Kreisgebietes nach außen. 219 A ehde 8H *) Beuchelheim Allendorf 0. 1 croden-Linden atzendorn- * eihgesier deſe 1837 Kr. 1852 Kr. Schotten, 1938 Kr. Gießen= 1837 r. i87 Kr. 1852 Kr. Nidda, 1874 Kr. Gießen 1832 Kr. 181 Kr. 815 Kr. ☛₰ 182 kr. [☛‿ 182 kr. 82 Kr. 1832 Kr. 1832 kr. 220 8 laufenberg 5 Mainzl 1 ULollar„Paubringen , Ruttershausen atten-ſce Gießen — 7 schiffenberg 4 Garpentei- Pohl Grönberg. Gründerg, 1852 Kr. Gießen Grünberg. Grünberg, 1874 Kkr. Gießen marburg, 18566 Kr. Gießen Wetzlar, 1968 bzw. 1970 Kr. Gießen Grünberg, 1861 Kr. Gießen Winnerod) Gießen Grünberg, 1837 Kr. Gießen Grünberg, 1852 Kr. Schotten, 1938 Kr. Gießen(Klein-kichen) Grünberg. 1874 Kr. Alsfeld, 1972 Kr. Gießen Cehnheim) 7 85 1 Waulerzeln S& ₰ Conterskirchen —e— 8 1821 Kr. Marburg, 1977 Lahn-bill-Kreis lordeck-Winnen) 1832 Kr. NMIGda, 1839 Kr. Grünberg. 1852 Kr. Schotten 1938 Kr. Alsfeld, 1972 Kr. Gleßen(Altenhain) 1832 Kr. Nidda, 1874 Kr. Gießen 1841 Kr. Hungen, 1852 Kr. Nldda, 1874 Kr. Gießen 1841 Kr. Hiungen, 1852 Kr. Gleßen Abb. 6: Der Kreis 1832- 1976 Aus dem seit 1815 preußischen, seit 1945 hessischen Kreis Wetzlar schloß sich am 1.4.1967 die Gemeinde Kinzenbach an Heuchelheim an; es folgten am 31.12.1971 die Gemeinden Salzböden und Odenhausen, die zu Lollar gingen, das 1974 Stadtrechte verliehen bekam. Das Dorf Lehnheim wurde ebenfalls am 31.12.1971 ein Stadtteil von Grünberg und kam vom Kreis Alsfeld an den Kreis Gießen; ebenso wie Altenhain, das zum selben Zeitpunkt Stadtteil von Laubach wurde. An den Kreis Friedberg fiel die Gemeinde Ober-Hörgern, die sich am 31.12.1971 Münzenberg anschloß und dem Kreis Gießen verlorenging. Allendorf/Lahn und Rödgen vollzogen am 1.10.1971 den Anschluß an die Stadt Gießen und werden somit der kommenden Großstadt angehö- ren, während Alten-Buseck und Annerod diesen Schritt nicht schaff- ten, obwohl die naturräumliche Gliederung wie der Wunsch der Bevöl- kerungsmehrheit dies erfordert hätte. Der Gießener"Wurmfortsatz“ des Fernewalds- 1776 durch die Teilung der alten Markgenossen- schaft entstanden- wird mit der Neuordnung ab 1.1.1977 an den Landkreis fallen. Schließlich wurde mit dem Anschluß der Gemeinden Winnen und Nordeck aus dem Kreis Marburg, die seit dem 31.12.1970 zu Braunstein zusammengeschlossen sind, an den Kreis Gießen eine willkürliche Entscheidung des Jahres 1648 wiedergutgemacht, die da- mals diese Orte der Landgrafschaft Hessen-Kassel zugeteilt hatte. So stellt sich das Bild des heutigen Landkreises Gießen, dessen 155jährige Existenz demnächst zu Ende geht, als ein Ergebnis von ge- schichtlichen Entwicklungen und Vorgängen dar, in denen Zufälligkei- ten, Willkür und merkwürdige Entscheidungen zu keiner Zeit auszu- schließen sind. Im Sinne und im Interesse der Menschen bleibt zu hoffen, daß die neue Verwaltungsgliederung den Erfordernissen der modernen Zeit ebenso gerecht wird wie sie der Menschlichkeit und der Demokratie dienen sollte. UÜberblicken wir abschließend die über 1200jährige Geschichte unseres Raumes noch einmal im Zusammenhang, so dürfen wir ohne Obertrei- bung im Hinblick auf die bereits vollzogenen und noch kommenden Umgestaltungen feststellen, daß sie ähnlich tiefgreifend sind wie jene, die das Ende des alten Deutschen Reiches 1803/06 mit sich brachte. Die staatliche wie die kommunale Verwaltungsorganisation stehen da- mit vor Aufgaben, von deren Bewältigung Lebensqualität und sinnge- bendes Zusammenleben der Menschen abhängen werden. 221 uO4S10,1O 1p Hoeu ueg⁹e S1e1) 100 ☛ ple 7, 5 9 —— enfi 5. Douieu, ſh O Hesnueues ₰ 54 8329 ſ uoue P u966 Oe. 39/axe , ounst eueies So. 5 A= V99,13 . 10n e—"msoauge duορ Ke 109810 HH. e4 Ls*2018 voauuog pasung, B-αει⁶ νꝙσ 3e. p vosneuueo coones 1 dſee, aseuelo, I N ee 1e,, wosaf 222 DIEE SrADT GIESSEN UND DER HEIMISCHE RAUM UM DIE MITTE DES 14. AHRHUNDERTS Voftrag anläßlich der Einweihung des restaurierten Burgmannenhauses am Sonntag, 11. Dezember 1977 An diesem für unsere Stadt bedeutsamen Tag erscheint es sinmvoll, für eine kleine Weile in jene Zeit zurückzugehen, in der Menschen die ersten Hammerschläge zur Errichtung dieses Hauses taten, eines Hau- ses, das sich anlehnt an die Westseite des ältesten Mauerzuges jener frühen Siedlung, die sich wohl bald nach der Erbauung einer Wasser- burg der Gleiberger Grafen hier im versumpften Delta der Wieseck gebildet hatte und den Namen"zu den Giezzen annahm. Wir dürfen mit Recht stolz sein auf dieses Burgmannenhaus, dankbar auch, daß es in seiner Bausubstanz von den Kriegsbränden nicht vollständig zerstört wurde. Gewiß hat das Ergebnis wissenschaftlich exakter Untersuchung mit der Feststellung des Baubeginns im Jahre 1349 nicht den Ehrgeiz bestäti- gen können, das älteste Fachwerkhaus unser eigen nennen zu dürfen; doch ist es schon ein Grund zur Freude, wenn uns von Experten be— stätigt wird, daß es immerhin das drittälteste- bisher ermittelte muß man fairerweise hinzufügen- Fachwerkhaus in Deutschland ist. Der Baubeginn führt uns in die Mitte des 14. Jahrhunderts, eines Jahrhunderts, das der ganz großen, spektakulären Ereignisse zweifellos entbehrt, und das daher in den Geschichtsbüchern nur ein kärgliches Dasein fristet und in unser aller Erinnerung wohl kaum solche Spuren hinterlassen hat wie z. B. vorher das 12. Jahrhundert mit einem Kulmi-— nationspunkt des Hochmittelalters, den Stauferkaisern, das 13. Jahr- hundert mit der"kaiserlosen Zeit“, später das 15. Jahrhundert mit seinen weltbewegenden Erfindungen und Entdeckungen oder das 16. Jahrhundert mit dem gewaltigen Umbruch der Reformation. Ich möchte nun versuchen, den Blick für diesen Zeitraum dadurch zu schärfen, das Verständnis für Mensch und Gesellschaft vor rd. 630 Jahren damit zu wecken, indem ich die Gedanken gleichsam dreidi- mensional auf jene Säulen staatlichen Lebens richte, die- sich da- mals deutlich herausbildend- bis zum heutigen Tag die politische Landschaft der Deutschen bestimmen: Reich- Land—(Stadt)-Gemeinde Das 14. Jahrhundert ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung auch deshalb wichtig für den Lauf deutscher und abendländischer Geschich- te, weil alle die Mächte, die die vorausgegangene Zeit beherrscht hatten, in der Auflösung begriffen waren. 223 Der christlich-europäische Universalismus war zerbrochen. Weder das Kaisertum noch das in die Gefangenschaft von Avignon geratene Papsttum konnten ihn mehr verwirklichen, obschon König Heinrich VII., der Graf aus dem Luxemburger Haus, auf seinem glanzvollen lta- lienzug von Dante als der Verkünder des"Goldenen Zeitalters“ ge- feiert und 1312 im Lateran zum Kaiser gekrönt, das Gegenteil zu be- wiesen schien. Sein plötzlicher Tod bei Siena ist zugleich das Ende deutscher Herrschaft in Italien, und Dantes Schrift De monarchian die umfassendste theoretische Begründung der Weltmonarchie im Mit- telalter, als Weckruf gedacht, wird zum Grabgesang des universalen Kaisertums. Und doch haben die Jahre um 1350 gerade in jüngster Zeit in der Forschung eine besondere Aufwertung erfahren, sprechen doch bedeu- tende Historiker von der Mitte des 14. Jahrhunderts als gravierendem Einschnitt, der den weiten Zeitraum von 900 bis 1500 in zwei wesent- lich voneinander unterschiedene Perioden trennt. Auch das Papsttum, das mit Bonifaz VIII. noch einmal einen letzten Versuch zur Rückgewinnung alter Machtfülle unternahm, mußte am Widerstand der Könige Englands und Frankreichs einsehen lernen, daß die Zeit weitergeschritten war. 1309 begann in Avignon die"Babyloni- sche Gefangenschaft“ der Kirche, die bis 1377 dauerte. Das Reich war inzwischen umgeben von Nationalstaaten, die es an in- nerer Geschlossenheit weit überragten. Das Verhältnis von Krone und Adel hatte sich weiter zuungunsten des Königs verschoben. An der Spitze stehen jetzt die Kurfürsten, die sich 1338 im Kurverein v. Rhense(am Mittelrhein) auf eine Art Oligarchie als Regierungs- form einigten, dergestalt nämlich, daß der mit der Mehrheit von min- destens vier gegen drei gewählte König keiner päpstlichen Bestätigung mehr bedürfe; aber sie bestimmten gleichzeitig auch, daß er keine Verfügung über Reichsgut ohne ihre Zustimmung treffen durfte. Dies bedeutete, daß ein König nunmehr so mächtig war, wie es ihm sein eigenes Territorium gestattete. So wurde die Hausmachtpolitik der deutschen Könige und Kaiser des späten Mittelalters eine neue Herrschaftsbasis; sie war keine Pflichtvergessenheit gegenüber dem Reichsgedanken, sondern eine notwendige Folgerung aus veränderten Machtverhältnissen. Die ganze Ohnmacht der Zentralgewalt zeigte sich dann 1314 in der Doppelwahl Ludwigs IV., des Bayern, aus dem Hause Wittelsbach und Friedrichs von Osterreich, Sohn Albrechts I. Es war kein Zufall, daß schon ein Jahr später mit dem Sieg der drei Waldstätten am Berg Morgarten 1315 sich mit der bald erweiterten Schweizer Eidgenossen- schaft erstmals ein Gebiet vom Reich unabhängig machte. 224 In der Folgezeit verstärkt sich die Dezentralisation trotz mancher Be- mühungen Ludwigs IV., dieser Entwicklung zu begegnen; obwohl sie zur stärksten Territorialmacht Mitteleuropas aufstiegen, gelang es den Wittelsbachern nicht, sich gegen die übrigen Kräfte im Reich und ge-— gen den Papst zu behaupten und das deutsche Königtum in ihrem Haus zu erhalten. Ludwigs Tod auf einer Bärenjagd bei München 1347 bewahrte das Reich vor einem möglichen Bürgerkrieg. Denn inzwischen hatten fünf der sieben Kurfürsten auf Betreiben des Papstes Clemens VI. den Lu- xemburger Karl IV. zum deutschen König gewählt. In seine Regie- rungszeit, die bis 1378 dauerte, fällt der Baubeginn dieses Hauses. Karl IV. war sowohl überlegener Diplomat wie nüchterner Realpoliti- ker. In seiner Person verbanden sich ritterlich-höfische Kultur und der Sinn für Kunst in Fühlung mit den Anfängen der Renaissance und bürgerlicher Unternehmensgeist zu einer großen Herrscherpersönlich- keit des zu Ende gehenden Mittelalters. Er erkannte die inzwischen gezogenen Grenzen königlicher Machtausü- bung. Sein Weitblick sagte ihm, daß es Abschied nehmen hieß von der universalen Reichsidee, daß die bisher untergeordneten Elemente, die Fürsten und Territorialherren nicht mehr länger zu zügeln waren. So suchte er den Ausgleich mit den Kurfürsten und verbrieft ihnen im Reichsgrundgesetz der"'Goldenen Bulle“ von 1356- so genannt nach den vergoldeten Siegeln- das Recht zur Königswahl, sanktionierte damit einen föderalistischen Reichsaufbau, den er zwar auf Grund sei- ner überragenden Persönlichkeit und seiner geschickten Hausmachtpoli- tik noch selbst zu handhaben wußte, der aber doch die endgültige An- erkennung und den Ausbau der Landeshoheiten in den deutschen Terri- torien auch unterhalb der Kurfürsten bedeutete. Denn was die"Goldene Bulle“ den Kurfürsten gewährte- Hoch- oder Blutgerichtsbarkeit, Freiheiten und Mürnzrechte-, wurde in der Folge auch selbstverständliches Gewohnheitsrecht für die Territorialherren. Hier wäre nun die Gelegenheit gekommen, den Blick weg vom Reich auf das Territorium zu lenken, dem unsere Stadt angehörte, doch würden wir dem Geist und der Szenerie der Mitte des 14. Jahrhun- derts nicht gerecht, wenn wir nicht noch einen Augenblick im größe- ren Rahmen verweilten. Karls IV. Bedeutung wäre ungenügend beleuchtet, wenn man nicht er- wähnte, wie er mit ebenso überlegter wie sparsamer Finanzpolitik nicht nur seine Hausmacht Böhmen durch ausgreifenden Landerwerb bedeutsam nach Norden, Westen und Osten erweiterte, sondern mit dem Ausbau von Prag erstmals eine Art Herrschaftszentrale mit groß- artigen Bauwerken(Dom und Hradschin) schuf. Hier gründete der ge- lehrte Herrscher 1348 auch die erste deutsche Universität. 225 Gleichsam von außen kommend, bleiben freilich Stillstand und Rück- gang in der gesellschaftlichen Entwicklung auch Karl IV. und seiner Zeit nicht erspart; es treten Ereignisse ein, die die Charakterisierung der Mitte des 14. Jahrhunderts als epochalen Schnitt zwischen Mittel- alter und Neuzeit als gerechtfertigt erscheinen lassen. Vom Schwarzen Meer über Süditalien nach Europa eingeschleppt, erreichte 1349/50 die schwerste Pestepidemie aller Zeiten den deutschen Raum, in der schätzungsweise ein Drittel der Bevölkerung- das waren ca. 4 Millio- nen auf dem Boden des Reiches- umgekommen ist. Wie immer in Krisenzeiten, kam es auch damals zu Exzessen unter den Menschen. Sie äußerten sich zum einen in den immer stärker an-— schwellenden Zügen der Geißler und Flagellanten, die in öffentlich-ri- tueller Kasteiung und in großen Prozessionen singend und büßend udas große Sterben“ abzuwenden suchten. In der Anmaßung von Beicht- und Predigtrechten bedrohten sie die Autorität der Kirche, so daß Papst Clemens VI. sich veranlaßt sah, sie mit Acht und Bann zu belegen und in seiner Bulle vom 20. Oktober 1349 zu verbieten. Weit schlimmer aber wütete- wiewohl ursächlich in vielfacher Hinsicht damit zusammenhängend- eine grausame Judenverfolgung durch die Lande, der das von Savoyen und der Provence ausgehende Gerücht zu- grunde lag, die Juden hätten die Brunnen vergiftet, um die Christen durch die Pest zu vernichten. Tatsächlich war die Sterblichkeitsrate unter den meist in geschlossenen Stadtquartieren lebenden Juden wei- taus geringer, dies aber vor allem wegen der Reinlichkeits- und Mä- ßigkeitsgebote, die der christlichen Umwelt ohnedies unverständlich und verdächtig geblieben waren. Wer- wie meine Generation- noch den uStürmer“ vor Augen hat und sich bewußt ist, was zwischen 1933 und 1945 geschah, kann sich vorstellen, wie dieser Aufbau eines Sündenbocks, im 14. wie im 20. Jahrhundert, zu Haß und Unmenschlichkeit furchtbaren Ausmaßes führ- te. Schwarzer Tod, ketzerisch-religiöser Massenwahn und Judenmord beim Baubeginn dieses Hauses- ein makabres Zusammentreffen. Doch nun zu der Territorialgewalt, der dieses Areal spätestens seit 1265 unterstand, der Landgrafschaft Hessen, deren Herrschaftsmittel- punkt zunächst das Schloß im benachbarten Marburg gewesen ist. Im Zuge der bereits geschilderten vom 13. zum 14. Jahrhundert fort- schreitenden Territorialisierung des Reichs hatte auch die Landgraf- schaft Hessen ihren mühsamen Weg zurückzulegen, denn wie die Köni- ge im Reich hatten auch die landesherrlichen Fürsten den Kampf ge- gen Sondergewalten zu führen. Sie hatten sich auf der einen Seite mit den um die Landeshoheit ebenfalls rivalisierenden geistlichen oder weltlichen Mächten auseinan- 226 derzusetzen; gleichzeitig aber mußten sie sich dem widerspenstigen landsässigen Adel unterwerfen, der nicht gesonnen war, seine- meist aus dem einstigen Ministerialenstatus herrührenden- Rechte den Lan- desherren ohne Zwang zu opfern. Exemplarisch für unsere Gegend ist hier der jahrhundertelange Streit um die Landeshoheit im ehemals reichsunmittelbaren Busecker Tal zwischen den dortigen adeligen Ge-— richtsherren und den Landgrafen, der noch im ausgehenden 16. Jahr- hundert nicht endgültig entschieden war. Im Ausbau seiner Territorialmacht mußte sich Hessens Landgraf, der im Jahre 1292 von König Adolf von Nassau in den Reichsfürstenstand erhoben worden war und damit den Vorrang unter allen anderen Gra-— fengeschlechtern in Hessen gewann, vor allem der Versuche der Erz- bischöfe von Mainz erwehren, ihrerseits aus ihren zahlreichen Stütz— punkten in Hessen wie Amöneburg, Fritzlar und Naumburg ein ge— schlossenes Territorium mit machtvoller Landeshoheit zu begründen. Der Streit mit Mainz, der erst 1427 endgültig zugunsten der Landgraf- schaft entschieden wurde, führte Hessen mehrmals an den Rand seiner Existenz. Bewährteste und beste Helfer in diesen Kämpfen gegen Mainz- wie in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gegen den aufständischen hessischen Landadel in den sogen."Sternerkriegen“- waren die lan- desherrlichen Städte mit ihren Berg- oder Wasserburgen. Zu ihnen zählte die Stadt Gießen, die wir nun in unsere Betrachtung einbeziehen können, da ihre Entwicklung mit der Geschichte der Landgrafschaft Hessen seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts untrennbar verbunden ist. Ursprung der späteren Stadt ist jene kleine Wasserburg, die um die Mitte des 12. Jahrhunderts als Herrschaftsmittelpunkt einer Gleiberger Teilgrafschaft begründet worden war. Diese Funktion brachte bald Handel und Handwerk an und in den Burgbezirk, ließ eine kontinuier- lich wachsende Siedlung entstehen, die sich dann schon im ersten Jahrhundert ihrer Existenz zur Stadt entwickelte. Der erste hessische Landgraf Heinrich I., der von Beginn seiner Herr- schaft an in heftige Auseinandersetzung um die Landeshoheit verwik- kelt worden war, hatte wohl die hervorragende strategische Bedeutung Gießens erkannt, als es ihm gelang, die Stadt den an Machtpolitik im hessischen Raum nicht interessierten Tübinger Pfalzgrafen 1264/65 ab- zukaufen und zum südlichen Eckpfeiler seiner Landespolitik zu machen. Heinrich I., der 52 Jahre lang von 1256 bis 1308 die Geschicke der Landgrafschaft lenkte, hat wohl noch während seiner Regierungszeit eine zweite größere(Wasser-)Burg, das heutige"Alte Schloß“, er- bauen und die Stadt mit einem erweiterten und verbesserten Mauer- 227 schutz umwehren lassen. Gleichzeitig stattete er seine Stadt mit einer großzügigen"Entwicklungshilfeu aus, in dem er ihr einen Großteil des ihm eigenen"Wiesecker Waldesu zum Nutzen der Bürger und Burg-— mannen zur Verfügung stellte. Es liegt nahe anzunehmen, daß das Ei- chenholz für das Fachwerk dieses Hauses diesem stadtnahen Markwald entstammte. Die Lebensfähigkeit der Stadt Gießen und ihrer Men-— schen, ihre wirtschaftliche Situation ist bis in die Neuzeit von ihrem Waldreichtum bestimmt worden. Landgraf Heinrich I. sorgte auch dafür, daß durch die Ansiedlung ei- ner ständigen Besatzung, der Burgmannschaft, Gießens politische Be- deutung zunahm. Neben den rein militärischen Aufgaben hatten die Burgmannen doch auch vielfältige Funktionen als Träger und Vertreter der landesherrlichen Hoheitsrechte. Sie rekrutierten sich zum größten Teil aus dem niederen Adel der näheren und weiteren Umgebung, dörflicher Adel, der im eigenen Ort meist keine feste Burg haben durfte, aber im Schutz der Stadtmauer gern einen Burgsitz einnahm. Daneben gab es auch den Landadel mit Niedergerichtsbarkeit und ei- genem Burgsitz wie die Herren von Buseck, von Nordeck und von Dernbach, die als Burgmannen in Gießen überliefert sind. Zu den Burgmannen, die ja nicht alle auf Dauer in Gießen wohnten, sondern oft nur in Fehdezeiten ihre im Schutz der Mauer gelegenen Sitze aufsuchten, aber mußten die Bürger treten, die ständigen Ein-— wohner, die der Stadt erst ihr eigentliches Gepräge gaben. Es sind Kaufleute, Handwerker und diverse Bedienstete, die sich ansiedeln und sowohl äußerer wie innerer Zwang beflügeln die folgende Entwicklung. Auf der einen Seite beobachten wir seit dem Beginn des 14. Jahrhun- derts eine anhaltende Agrarkrise, die dem wirtschaftlichen Aufstieg des Bauerntums ein Ende machte. Gleichzeitig geht der Landausbau zu Ende, die Rodungen hören auf, der Siedlungsrückgang beginnt. In die- ser spätmittelalterlichen Wüstungsperiode werden viele Siedlungen ver- lassen, zahlreiche Fluren nicht mehr bestellt, die landwirtschaftlich genutzte Fläche verringert sich erheblich. Die Ursachen sind regional und strukturell unterschiedlicher Natur, doch kann im Fall des Aufgehens von Dörfern in der Stadt Gießen ein sanfter Druck des Stadtherrn, des Landgrafen, angenommen werden, der die Landbevölkerung der unmittelbaren Umgebung ja nicht nur mit dem Hinweis auf die größere Sicherheit hinter den Mauern, sondern auch mit dem rechtlichen Aspekt der Freiheit der Stadtluft anlocken konnte. Während Ursenheim(in der Nähe des Eulenkopfs) und Achstatt(in der Nähe der Sandfeldschule) vielleicht schon in der frühmittelalterli- chen Wüstungsperiode verlassen worden sind, haben wir schriftliche Zeugnisse dafür, daß Bewohner von Kroppach(am östlichen Ortsrand 228 von Heuchelheim), von Didolshausen(südlich der Badenburg im Wie- secker Feld), von Altenstruth(ostwärts vom Hangelstein) und von Sel- ters, dem großen Dorf zwischen Bahnhof und Kliniksviertel, in der er- sten Hälfte des 14. Jahrhunderts nach Gießen gezogen sind. Menschen also, die vor den Toren der Stadt geboren wurden, haben dann 1349 als Neubürger und Zugezogene vielleicht am Bau dieses Burgmannenhauses mitgewirkt. Die ehemaligen Dorfbewohner brachten ihre Felder mit, vergrößerten damit die Gemarkung Gießens erheblich und siedelten gemeinsam in bestimmten Bezirken, von denen das Kroppacher Quartier“ im Westen und das"Seltersporter Quartier“ im Süden noch bis ins 19. Jahrhundert so benannt waren. Der umsichtige Landgraf Heinrich I. hatte diese positive Entwicklung für seine Stadt zweifellos schon eingeleitet, und es war nur folgerich- tig, daß sein Sohn Landgraf Otto I. im Jahre 1325 den Bürgern der mNeustadt“- wahrscheinlich im Bereich der heutigen Marktstraße-, die damals vor den Mauern wohnten, die gleichen Rechte- Gerichts- stand, Stadtgericht, Anteil an der Allmende- einräumte wie den Bür- gern innerhalb der Mauern. Dieses schriftliche Zeugnis ist zugleich die älteste Urkunde des Gießener Stadtarchivs. Im zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts hatten die junge Stadt und ihre Menschen wieder harte Zeiten zu überstehen. Schon zwei Jahre später im September 1327 fällt die Stadt nach wochenlanger Belage- rung an den Erzbischof von Mainz, dessen Truppen so furchtbar in der Stadt wüteten, daß die Urkunden sicher getreu der geschichtlichen Wahrheit überliefern, die Bürgerschaft habe ihrem Stadtherrn fleißig geholfen, die Mainzer im folgenden Jahr wieder aus den Toren der Stadt zu jagen. Freilich war dafür der mit großen Opfern erkaufte Sieg Landgraf Heinrichs II. im Gefecht bei Wetzlar am 10. August 1328 die Voraus- setzung. Erzbischof Mathias von Mainz, der im Bündnis mit dem Gra- fen Johann von Nassau-Dillenburg ausgezogen war, die Landgrafschaft Hessen endgültig niederzuwerfen, um die Landeshoheit an sich zu rei- en, mußte zurückweichen. Wieder fest im hessischen Besitz entwickelte sich die Stadt konti- nuierlich weiter. Die Bürger besaßen eine beschränkte Selbstverwal- tung. Kaufmannsgilden und Handwerkerzünfte erreichten einen relati- ven Wohlstand, von dem die Tatsache zeugt, daß Gießen von 1338 bis 1364 zur Hälfte an die Herren von Falkenstein und Münzenberg ver- pfändet wurde. Und in diese Zeit fällt nun auch der Baubeginn dieses repräsentablen Hauses, dessen Restaurierung wir heute festlich begehen. Es ist uns überliefert, daß das Haus für die Burgmannenfamilie von 229 Rodenhausen erbaut wurde. Die Herren v. Rodenhausen, die bis zum Jahre 1407 als Lehensträger und Vasallen der Landgrafen in Gießen nachgewiesen sind, waren eine für unseren Raum nicht unbedeutende Familie des niederen Landadels. Sie stammten aus dem kleinen Dorf Rodenhausen im Gericht Wohra und begegnen uns urkundlich als Burgmannen und Einwohner von Gießen schon in den Jahren 1305 und 1306. Die von Rodenhausen hatten zeitweise noch einen zweiten Burg- sitz in Gießen außerhalb der alten Burg; im übrigen hatten sie Grund- besitz in der Umgebung der Stadt, im Busecker Tal und im Kirchber- ger Gericht. Sie waren dort auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt, be- saßen außerdem weitere Lehen von lsenburg, Ziegenhain und Nassau. Eine reich begüterte Familie also, die dieses stattliche Haus auf den frühesten Mauern der Stadt im ursprünglichen Burgbezirk errichtete und von der wir wissen, daß sie bis weit in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts auch dort gewohnt hat. 1393 wird Gilbert von Rodenhausen als Komtur auf dem Schiffenberg erwähnt. Ein Glied der Familie wird 1449 noch einmal genannt, als die Meisterin Gertrud von Rodenhausen beim zuständigen Erzbischof von Trier um die Einverleibung des Nonnenklosters Cella(unterhalb des Schiffenbergs) in das Deutschherrenhaus nachsucht. Wir schließen den Kreis, indem wir feststellen, daß zur Zeit des Bau— beginns dieses Hauses Gießen den Charakter einer aufstrebenden lan- desherrlichen Stadt hatte, in der die Verwaltung zu gleichen Teilen den Burgmannen und den Bürgern unter der Oberaufsicht des landgräf- lichen Beamten, des Schultheißen, übertragen war. Urkunden und Siegel wurden bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhun- derts von Schultheiß, Burgmannen und Schöffen gemeinsam ausgefer- tigt. Erst ab 1370 machte sich das wachsende Selbstbewußtsein der Bürger dadurch bemerkbar, daß Schöffen, Rat und Bürgermeister einerseits und Burgmannen andererseits als gleichberechtigte Partner miteinander verhandeln. Das gemeinsame politische Interesse als landgräfliche Stadt führte auch in der Folgezeit zu keinen größeren sozialen Spannungen, zumal der Landgraf die vielfache Hilfe seiner Stadt und ihrer Bürger zu schätzen wußte und sich je und dann in dieser oder jener Weise dank- bar zeigte. Gießen blieb bis zum Bau der großen Landesfestung im Jahre 1530 unter Philipp dem Großmütigen ein verhältnismäßig kleines Ackerbür- gerstädtchen mit klar umrissenen, aber auch begrenzten politischen und ökonomischen Funktionen. Doch das oft so unwichtig scheinende 14. Jahrhundert hat der Stadt und damit uns allen ein prächtiges Denkmal hinterlassen. 230 100 JAHRE OBERHESSISCHER GESCHICHTSVEREIN GIESSEN Festvortrag im Stadtverordnetensitzungssaal anläßlich der Jubiläumsfeier zum 100. Geburtstag des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen Juni 1978 Hochverehrte Festversammlung! Wenn ein Verein oder eine andere Form des in Freiheit vollzogenen Zusammenschlusses von Menschen 100 Jahre alt wird, begeht man in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle diesen Tag mit einer Feierstun- de in würdigem Rahmen, in dessen Mittelpunkt eine Festrede steht. Nun gibt es im allgemeinen zwei Möglichkeiten, diesen Vortrag zu ge- stalten: Zum einen wird- meist von einem langjährigen und führenden Mit- glied- der Versuch unternommen, die Geschichte des Geburtstagskin- des in mehr oder weniger detailliertem Ablauf auszubreiten. Ein sol- cher Rückblick und Uberblick auf die gesamte Zeit der Existenz ist zweifellos wichtig, wenn auch nicht für alle Besucher und Geburts- tagsgäste in gleichem Maße interessant. Der Oberhessische Geschichtsverein hat für die notwendige Darstellung seiner geschichtlichen Entwicklung die jährlich erscheinenden Mittei- lungen..“ und er hat diesem Erfordernis auch in drei größeren Auf- sätzen Rechnung getragen. Bereits Carl Walbrach hatte 1928 im 28. Band der"Mitteilungen..“ einen umfassenden Bericht über das erste halbe Jahrhundert der Ver- einsentwicklung gegeben. Hermann Otto Vaubel hat im 53. Band 1969 in seinem Beitrag ¹90 Jahre OHG 1878- 1968“ das Leben des Vereins weiter verfolgt und da- bei vor allem dem Wirken von Persönlichkeiten breiten Raum gewid- met. Und auch im Jubiläumsband 63/1978- den wir heute der Öffentlich- keit vorstellen können- ist eine zusammenfassende Betrachtung der hundertjährigen Vereinsgeschichte nachzulesen, wertvoll ergänzt von Albrecht Steinhäuser durch subtil recherchierte Aufstellungen der Vorträge, der Exkursionen und der wissenschaftlichen Arbeiten und Aufsätze, die der OHG im Laufe seines Bestehens einer breiten Öf- fentlichkeit dargeboten hat. Ein anderer Weg, dem Jubiläum eines Vereins mit wissenschaftlichem Anspruch eine besondere Prägung zu geben, ist die Verpflichtung eines Festredners von Rang und Namen, der entweder in einer kritischen 231 Laudatio' den Jubilar würdigt- Musterbeispiel Walter Jens zum 75. Geburtstag des DFB vor 3 Jahren in Frankfurt/M.- oder das Forum der Festversammlung benutzt, um Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Forschungen erstmals einer fachlich interessierten Zuhörerschaft vor- zutragen. So geschah es anläßlich des 50. Geburtstags des OHG beim Festvortrag des damaligen Bremer Privatdozenten für Germanistik Adolf Bach im Jahre 1928 mit dem Thema Die Ortsnamen in ihrer Bedeutung für die Siedlungsgeschichte', der weite Beachtung fand und Bachs wissenschaftlichen Ruf einleitete und wesentlich begründete. Ich möchte die heutige Feierstunde zum Anlaß nehmen, mit Ihnen, meine Damen und Herren, darüber nachzudenken, welche Funktion ein lokal begrenzter Geschichtsverein in unserer Zeit hat, welche Rolle er in der pluralistisch strukturierten Gesellschaft einnehmen soll. Die- ses Nachdenken muß vor allem darüber reflektieren, inwieweit die veränderten politischen, sozialen und ökonomischen Verhältnisse und Bedingungen auf die Zielsetzungen eines Vereins eingewirkt haben, der in einer Zeit gegründet wurde, die sich in vielfacher Hinsicht von un- serer heutigen unterscheidet. Dies führt notwendigerweise zu der Fra- ge, ob die Intentionen der Gründer gültig geblieben sind, ja letztend- lich, ob die Existenz eines Geschichtsvereins noch in die Gegenwart paßt. Dabei läßt sich- nach meiner Ansicht- nur dann eine befrie- digende Antwort finden, wenn wir die Aufgaben eines solchen Vereins klar bestimmen und- wo nötig- neu definieren. Kein Geschichtsverein kann heute von der Situation seiner Entste- hungsgeschichte ausgehen; er muß sich- will er glaubwürdig und le- bensfähig sein- auf die Gegebenheiten und Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft einstellen. Gehen wir nun von seiner Gründungsphase aus, so liegen die Anfänge des OHG in einer Periode, die noch stark erfüllt war von der Grün- dung des Kaiserreichs. Zu den deutschen Kleinstaaten, die den sog. Bruderkrieg von 1866 ohne größere Verluste überstanden hatten und daher auch nach der Reichsgründung unversehrt erhalten blieben, ge- hörte das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, dessen nördlichster Aus- läufer die Provinzialhauptstadt Gießen im Landesteil Oberhessen war. Die Alteren unter uns werden sich aus ihrer Jugendzeit noch erinnern, daß die Generation unserer Großeltern oft noch mehr hessisch oder nassauisch, ja auch frankfurterisch und natürlich preußisch dachte. Besonders ausgeprägt zeigte sich das in den ehemals zum Herzogtum Nassau oder zum Kurfürstentum Hessen-Kassel gehörenden- nunmehr von Preußen annektierten- Gebieten. Dieses Duodez-Denken war weithin verbreitet und mit der Spaltung der konservativen Partei in Preußen, von der ein Teil Bismarcks Reichsgründung begrüßte, während der andere Teil ein vergrößertes Preußen wollte, war auch dieser größte Staat nicht frei davon. 232 Ein ganz wesentliches Motiv für die Gründung eines"Oberhessischen Vereins für Lokalgeschichten, der ja von 1861-1870 bereits einen Vor- läufer in Gießen hatte, war daher einerseits das Bestreben, den Ei- gencharakter der darmstädtischen Provinz Oberhessen zu betonen und ihre staatliche Souveränität als Teil Hessen-Darmstadts, die ja mehr- fach nach 1866 zur Disposition stand, zu erhalten, indem ein zielge- richtetes hessisches Geschichtsbewußtsein in der Bevölkerung dieser Provinz verbreitet wurde. Im Gegensatz zu diesen stark auf das Groß- herzogtum und sein Herrscherhaus bezogenen Kräften waren anderer- seits aber auch unter den Gründern des Geschichtsvereins Männer spürbar, die mit dem Wirken eines solchen Vereins die Kleinstaaterei zu überwinden suchten und dem nationalstaatlichen Reichsgedanken stärker Geltung verschaffen wollten. Sie waren- aus der Sicht jener Zeit- die fortschrittlicheren Geister, denn noch 12 Jahre zuvor hat- ten sich, um nur ein augenfälliges Beispiel zu nennen, an der Mündung des Gleibachs in die Lahn oder weiter nördlich an der Badenburg Menschen des fast gleichen Dialekts aus Wißmar, Launsbach oder Krofdorf den Lollarern, Wieseckern oder Gießenern als Ausländer und dann einige Wochen als Kriegsgegner gegenübergestanden, und es war nur dér besonderen strategischen Lage zu danken, daß es hier zu kei- nem Blutvergießen gekommen ist. Neben diesen sehr realpolitischen UÜberlegungen sind natürlich Spätwir- kungen der Romantik und des Historismus in die Gründungsphase des OHG eingeflossen. Suchte die Romantik in ihrer Gefühlsbetontheit und in bewußter Ab- kehr von der Aufklärung Rückhalt am Althergebrachten und organisch Gewachsenen, so förderte der Historismus im wissenschaftsgläubigen 19. Jahrhundert die Neigung zur Geschichtsforschung und Geschichts- schreibung um ihrer selbst willen. Während die Romantiker sammelten, um zu bewahren, verzichteten die Protagonisten des Historismus auf moralische Werturteile oder prakti- sche Nutzanwendung und hingen der Uberzeugung an, alle geschichtli- che Entwicklung in kausalen Zusammenhängen begreifen und erklären zu können. Von dieser Auffassung wurde nicht nur der Geschichtsun- terricht in der Schule bestimmt, auch die Gründung von Geschichts- vereinen und ihre Arbeit wurde davon weithin beeinflußt. Wir verken- nen ja heute nicht nur die oben erwähnten Auswirkungen der politi- schen Zerrissenheit vor 1871, sondern wir haben auch vergessen, wie diese zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Zeit ungeheuren Um- bruchs war, auf politischer sowie wirtschaftlicher Ebene. Die mensch- heitsbestimmenden Ideen des 18. Jahrhunderts der Aufklärung waren— zumindest partiell- verwirklicht: die Leibeigenschaft war abgeschafft, der obligatorische Unterricht eingeführt, es gab kaum eingeschränkte geistige Freiheit und fast unumgrenzte persönliche Bewegungsfreiheit, 233 die Rechtsstaatlichkeit war formell institutionalisiert worden. Eine Fülle von Spontaneität hatte alle Schichten der Bevölkerung erfaßt, und auch von daher wurde die Gründung von Vereinen aller Art be— günstigt. In diese Vielfalt des historisierenden Prozesses gehörte auch die Ein— führung eines eigenständigen chronologisch aufgereihten Geschichtsun- terrichts ohne die didaktische Fragestellung nach dem Wieviel und Wofür. Dies machte Geschichte in der Schule langweilig und uninter— essant, ganz abgesehen von den nicht kindgemäßen Methoden des Auswendiglernens von toten Zahlen und leblosen Vorgängen. In dieser Zeit des nationalen Überschwangs hat man die Frage nach dem Erkenntniswert der Betrachtung vergangener Epochen entweder gar nicht gestellt oder einseitig den vermeintlich notwendigen Interes- sen der damaligen Politik im kaiserlichen Deutschland untergeordnet. Hofhistoriographen und Nachbeter aus pseudowissenschaftlicher Op- portunität hat es zu allen Zeiten gegeben, und der Mißbrauch der Ge— schichte wie anderer Wissenschaften in der 12jährigen Barbarei in Deutschland hat uns wohl deutlich gemacht, wie wichtig es ist, nach dem Nutzen und Nachteil der Historie für den Menschen und die Ge— sellschaft zu fragen und den Sinn der Beschäftigung mit Geschichte frei von ideologischem Zwang nur von den grundlegenden Werten der Humanität und der Menschenwürde dauerhaft zu begründen. Lassen Sie mich bei dem Versuch, Wert, Ziel und Aufgabe von Ge— schichtsvereinen in unserer Zeit zu erfassen- ohne Anspruch auf Aus-— schließlichkeit- beginnen mit der Arbeit an der Volksbildung. Goethe hat einmal geschrieben: Wer nicht von 3000 Jahren sich weiß Rechenschaft zu geben, bleibt im Dunkel, unerfahren, mag von Tag zu Tage leben.“ In diesem tiefsinnigen Wort steckt die Erkenntnis, daß geschichtliche Bildung zu den unabdingbaren Voraussetzungen von Menschenbildung allgemein und damit auch von Kultur im umfassenden Sinn dieses Be— griffs gehört. Es ist kein Zufall, daß die Gründung zahlreicher Ge— schichtsvereine auch in kleineren Städten und die Einführung des ob-— ligatorischen, eigenständigen Geschichtsunterrichts in etwa die gleiche Zeit fallen. Der Geschichtsunterricht war bis in die 2. Hälfte unseres Jahrhunderts die einzige Quelle für geschichtliche Kenntnis und Er— kenntnis, die an alle Menschen herangetragen wurde. Erst in unserer Zeit treten die modernen Massenmedien mit ihrem vielfältigen- di- daktisch und methodisch nicht immer gut sortierten- Angebot hinrzu, freilich mit der Einschränkung, daß dies längst nicht mehr an alle herankommt, ja unkommentiert und vereinzelt nur noch eine Minder-— 234 heit wirklich bildet. Wer kauft schon ein anspruchsvolles Publirums- organ, wenn man für ein Viertel des Preises die Zeitung! mit vielen Bildern, Sensationsmeldungen und fragwürdigen Nachrichren kaufen kann, oder wer schaltet eine Sendung über die ausgleichende Politik Gustav Stresemanns ein, wenn in anderen Programmen ein Krimi läuft, in dem Mord und Gewalt als Mittel zur Lösung von Problemen eher propagiert bzw. verharmlost als kategorisch in Frage gestellt werden. Was im allgemeinen bleibt, um den Menschen das historische Gesche- hen in seinen Ursachen und Wirkungen klar darzulegen und sie zur Er— kenntnis geschichtlicher Wahrheit und ihrer Folgen zu führen, ist der Geschichtsunterricht- auch in unserer Zeit. Es ist kein Geheimnis, daß er sich derzeit in einer Krise befindet, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Vom tragischen Hang der Deut- schen, von einem Extrem ins andere zu verfallen, blieb auch der Ge— schichtsunterricht nicht verschont. Dem sinnwidrigen Auswendigler- nen von Daten, Namen und isolierten Fakten folgte die restlose Strei- chung ganzer Geschichtsepochen, ja weithin die Aufhebung des eigen- ständigen Fachs. So sehr jedoch die Befreiung von allzuviel stofflichem Ballast zu be-— grüßen ist, soviel man auch vom didaktischen Ansatz einwenden muß gegen das lückenlose chronologische Aneinanderreihen von oft sinnent- leerten Vorgängen, so muß doch betont werden, daß das für die Be— wältigung der Aufgaben unserer Zeit unerläßliche Verständnis der Gegenwart und der in ihr spürbaren Kräfte ohne eine gewisse Kennt- nis und Erkenntnis der geschichtlichen Entwicklung und ihrer kausalen Zusammenhänge nicht gewonnen werden kann. Hier aber sind wir bei der zweifellos notwendigen Entrümpelung des oft allzu selbstgefälligen Geschichtsunterrichts weit über das Ziel hinausgeschossen, und erst die Kassandrarufe der jüngsten Zeit nach einer stärkeren Berücksich- tigung der 12jährigen Zwangs-Unrechtsherrschaft in unserem Schulun- terricht unter dem Eindruck einiger erschreckend zunehmender Vorfäl- le haben eine breitere Gffentlichkeit wachgerüttelt und dazu geführt, daß die Forderung nach Behandlung und Vertiefung geschichtlicher Entwicklungen jener dunkelsten Periode unserer Geschichte- aber auch der jüngsten Vergangenheit- stärker geworden ist. Es sei er- laubt zu sagen, daß ein solches Unternehmen nur erfolgreich sein kann, wenn vom einfachen Bürger und Lehrer bis in die höchsten Staatsämter der vorgezeichnete Weg mutig und aufrichtig beschritten wird. Wer die Ideologie des 1000jährigen Reiches totschweigt, ver- harmlost oder gar mit unredlichen Argumenten zu rechtfertigen ver- sucht, wer es ablehnt, den Ursachen des unseligen Terrorismus nach- zugehen, wer jeden Reformanstoß zu mehr Nenschlichkeit und Ge-— rechtigkeit dem Einheitsbrei des totalitären Kommunismus zuordnet, wird unglaubwürdig und kann einem recht verstandenen Geschichtsun- terricht weder Ziel noch Richtung geben. 235 Aber die Not des Geschichtsunterrichts und seines Auftrags für die Volksbildung liegt auch da, wo man in unverständlicher Mißachtung der Orts- und Landesgeschichte geglaubt hat, besonders fortschrittlich zu sein, wenn man die Beschäftigung mit lokal begrenzten Vorgängen und Ereignissen aus dem Geschichtsunterricht als engstirnig und klein- kariert verbannte. Hier widerlegt ein Wort von Jacob Burckhardt aus seinen"Weltge- schichtlichen Betrachtungen“ die ganze Ignoranz eines solchen Den- kens: Das wahrste Studium der Geschichte wird dasjenige sein, wel-— ches die Heimat in Parallele und Zusammenhang mit dem Welt- geschichtlichen und seinen Gesetzen betrachtet als ein Teil des großen Weltganzen, bestrahlt von denselben Gestirnen.. und be- droht von denselben Abgründen und einst heimfallend derselben ewigen Nacht und demselben Fortleben in der großen allgemei- nen Überlieferung.“ Hier, so glaube ich, liegt- heute mehr denn je- die Aufgabe der Geschichtsvereine. Es heißt, den Lehrern Hilfen zu geben und Material zu vermitteln, mit denen sie ihren Schülern geschichtliche Abläufe an-— schaulich machen können. Wer einmal erlebt hat, wie Kinder im Ge— lände bemerken, wo Menschen gelebt haben und an der Lage dann noch erkennen, warum sie dort gesiedelt, aber dann doch irgendwie aufgegeben haben, der weiß um den vielfach größeren Effekt dieser als Schulausflug getarnten Lehrwanderung für die geschichtliche Bil- dung, als dies manche methodisch noch so gut dargebotenen Schul- stunden tun können. Der OHG erkennt hier seine Aufgabe und versucht, mit vielfältigen Angeboten die Menschen an die Zeugen der Vergangenheit heranzufüh- ren. Als Beispiele darf ich hier nennen: die umfassende Untersuchung des Marburger Historikers Waldemar Küther, der in einer Teamarbeit mit Wissenschaftlern anderer Bereiche die Wüstungskirche von Hausen östlich von Lich ausgegraben hat und in detaillierten Berichten das Werden und Vergehen dieses kleinen Dorfes vom 8. bis zum 14. Jahr- hundert lebendig macht: Ein Muster für ein Unterrichtsprojekt Menschenleben im Mittelalter“. Oder ich denke an die jüngsten Vorträge der Archäologen Gensen und Herrmann, beide vor brechend vollen Auditorien, die uns die Funde vom Bergwerkswald bzw. die Grabungen am Dünsberg veranschaulich- ten und eine Zeit in die Gegenwart transponierten, die uns noch keine schriftlichen Uberlieferungen hinterlassen hat. Schließlich sei daran erinnert, daß der OHG mit den schon seit seiner Gründung veranstalteten Exkursionen, die in den letzten 20 Jahren von Hans Szczech in einem die ganze Breite geschichtlicher Ereignisse 236 umgreifenden Konzept dargeboten werden, versucht, heimisches Ge- schehen, lokale historische Denkmäler in den Rahmen der Reichsge- schichte, ja besser noch der abendländischen Geschichte, zu stellen. So verstandene Exkursionen gefallen sich nicht als reine Unterhal- tungsveranstaltung oder als Beitrag zur Bewältigung der Freizeit, son- dern sie sind ein wertvoller Teil jener Volksbildungsaufgabe, der sich der OHG bei seiner Arbeit verpflichtet fühlt. An dieser Stelle kann nicht unerwähnt bleiben, daß die Zusammenar- beit zwischen der städtischen Volkshochschule und dem OHG, die dank der Initiative Karl Glöckners schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg zustande kam und später von Willy Zschietzschmann eifrig gefördert wurde, bis zum heutigen Tag ihre Früchte tragen konnte. Der kosten- freien UÜberlassung des Vortragssaals entspricht die kostenlose Offnung der Vortragsabende des OHG für alle Bürger. Dieser Dienst an der Volksbildung, der auch in materiell ernsten Zeiten des Vereins durch- gehalten wurde, soll auch in Zukunft geleistet werden. Volksbildung aber ist- und damit komme ich zu einem zweiten Be-— reich- untrennbar verknüpft mit einer gesellschaftspolitischen Aufga- be, die ein Geschichtsverein- nach meiner Ansicht- in unserer Zeit wahrzunehmen hat. Der große amerikanische Philosoph George Santayana(1863- 1952) hat einmal gesagt:"Wer sich an die Vergangenheit nicht erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen!“ Der Gedanke, die Vergangenheit wiederholen zu müssen, kann für deutsche Menschen eigentlich nicht anders als mit Schrecken verbun- den sein. Wenn wir uns nicht der Mühe unterziehen, uns zu erinnern und vielleicht doch- entgegen vielfacher Behauptung- aus begange- nen Fehlern zu lernen, droht die Gefahr, daß diese oder folgende Ge- nerationen vieles noch einmal durchmachen: die Abschaffung des Rechtsstaats, die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, den Massenmord an mißliebigen Minderheiten, den bedingungslosen Kadavergehorsam ei- nes auf dem sog. Führerprinzip aufgebauten Staates, das Nachbeten einer mit pseudowissenschaftlicher Gründlichkeit aufoktroyierten Her- renmenschen-Ideologie, die Prügelstrafe, die Folter und die aus falsch verstandenem Christentum herrührende geistliche wie die aus der All- macht des Staates begründete weltliche Bevormundung, um nur einen kleinen Teil dessen zu erwähnen, was hier gemeint ist. Kehren wir noch einmal kurz zu den bereits in anderem Zusammen-— hang angesprochenen Perspektiven unserer Geschichtskenntnis und-er- kenntnis zurück, so kann doch kein Zweifel darüber bestehen, daß un-— ser Geschichtsbild im allgemeinen geprägt wurde von den 120 bis 150 Geschichtsstunden der Schule, von mehr oder weniger fabulierenden historischen Romanen, von künstlerischen Darstellungen auf der Bühne 237 und im Film, am stärksten aber- und das in zunehmendem Maße— von den modernen Massenmedien, über deren Seriosität und Stil sich ebenso streiten läßt wie über ihre wissenschaftlich nachweisbare Faktizität. Es ist ebenso unbezweifelbar, daß es unter uns sehr beträchtliche Un- terschiede der Geschichtskenntnis in Hinsicht auf den Umfang, die Fähigkeit zur chronologischen Einordnung und das Verständnis histo- rischer Entwicklungen und Handlungen gibt. Bedingt sind diese diffe- renten Kenntnisse und die aus ihnen resultierenden Erkenntnisse davon, daß der eine mehr Bildungsmöglichkeiten gehabt und wahrge- nommen hat als der andere und wie weit er in der Lage war, das Gehörte und Gesehene zu verarbeiten, ja kritisch zu reflektieren. Nun ist offenkundig— und jeder Historiker wie der Laie verschließt die Augen, der dies leugnen wollte- jede Darstellung von Geschichte subjektiv. Sie muß es sein, da sie von Menschen geschildert, dargebo- ten und erläutert wird, jeweils aus der Sicht des Betreffenden. Und selbst der sich intensiv um Objektivität bemühende, wissenschaftlich ernst zu nehmende Historiker muß scheitern, vor allem an der Fülle des Stoffs, der eine Auswahl gebietet. Aber gerade Auswahl bedeutet Subjektivität. Wie anders wären die großen wissenschaftlichen Dispute um Ostpolitik oder Italienpolitik im Hohen Mittelalter, um kleindeut- sche oder großdeutsche Lösung im 19. Jahrhundert zu verstehen. Oder um es an einem anderen Beispiel verständlich zu machen: Objektiv und unantastbar ist, daß am 9.11.1918 der Reichskanzler Prinz Max von Baden, ohne dazu ermächtigt zu sein, die Abdankung des Kaisers be- kanntgegeben und die Führung des Reichs in die Hände des Reichs- tagsabgeordneten Ebert gelegt hat. Aber an der Frage, ob dies eine Revolution genannt werden darf, scheiden sich die Geister bis heute. Und wenn am 11.9.1918 Matthias Erzberger im Wald von Compiègne den Waffenstillstand unterzeichnete, so ist dies eine unumstößliche hi- storische Begebenheit. Aber ob das zwingende Notwendigkeit oder fei- ge Kapitulation war, von dieser Auseinandersetzung ist nicht nur der Meuchelmord an Erzberger 1921 im Schwarzwald provoziert worden, sondern diese als Novemberverbrechen bekanntgewordene Ge- schichtskiitterung hat ja nicht unwesentlich zum Untergang der ersten deutschen Republik beigetragen. lch hatte bereits davon gesprochen, wie Geschichtsschreibung miß- braucht werden kann und mißbraucht worden ist. Dieser Gefahr unter- liegen wir heute nicht- einige mögen meinen: nicht mehr, an- dere: noch nicht. Der Pluralismus in unserer Gesellschaft ermöglicht auch einen Plura-— lismus der Darstellung, wenn auch warnend gesagt werden muß, daß das in Art. 5 des GG gewährte Grundrecht der freien Meinungsäuße- rung anscheinend stärker gewichtet ist als die im selben Grundrechts- 238 artikel gewährte Freiheit der Information aus allen zugänglichen Quel- len, weil eben der Zugang zu allen Quellen auch mit der Chancen- gleichheit der Bildung und der sozialen Situation eng zusammenhängt. Vollends wird klar, daß Geschichtsdarstellung immer subjektiv beein- flußt ist, wenn wir das gegenüberstellen, was uns in den Massenme-— dien angeboten wird, vor allem aber auch, wenn wir gelegentlich auf- merksam werden auf das, was dort alles unterschlagen, verschwiegen oder verharmlost wird. Hier nun möchte ich kritisches Nachdenken provozieren, was denn Sinn und Zweck von Geschichtsdarstellung sein soll. Hier hilft uns wieder Jacob Burckhardt mit einer ebenso kurzen wie klaren Antwort:"Geschichte ist, was ein Zeitalter an dem anderen interessiert.“ Wenn das so ist— und Jacob Burckhardt hatte ja eine unnachahmliche Fähigkeit, Wahrheiten einfach auszudrücken-, dann setzt das voraus, daß wir, um mehr oder weniger weit zurückliegende Epochen begrei- fen zu können, um aus der Geschichte nützliche Lehren für die Be— wältigung des Lebens und die Gestaltung der Zukunft zu ziehen, auch tatsächlich erkennen, was uns interessiert, d.h. unseren Interessen entspricht. Wer darüber ernsthaft nachzudenken beginnt, wird bald be- greifen, wie notwendig der Wissenschaftspluralismus für eine freiheit- liche Staatsordnung ist, weil er erkannt hat, wie seine Interessenlage zwar mit unzähligen anderen übereinstimmt, aber wie sie sich allzu oft doch auch von der Interessenlage derer unterscheidet, die die Auswahl geschichtlicher Betrachtungsweisen in Schulen und anderen Bereichen getroffen haben. Nun wird der kritische Betrachter dann meist feststellen, daß diese Auswahl jahrzehntelang allzu einseitig, allzu vordergründig, ja oft sim- plifizierend getroffen wurde. Es kann dabei für den Kenner der Mate-— rie keinem Zweifel unterliegen, daß diese einseitige Auswahl der Dar- bietung bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts zweckgerichtet war und auf die Glorifizierung der deutschen Geschichte, auf die Be- jahung und Stützung der bestehenden staatlichen Ordnung, auf die Pflege einer besonderen Tradition, auf die Bewahrung einer oft noch stark reaktionären Grundhaltung abstellte. Diese Entwicklung be- schränkte sich nicht nur auf die Darstellung von Historie in Ge— schichtsbüchern und Publikationsorganen; sie hat auch vor der Arbeit der Geschichtsvereine und ihrem Wirken nicht haltgemacht, ja viele Geschichtsvereine sind überhaupt unter diesem Vorzeichen angetreten. Hier aber setzt das ein, was ich als gesellschaftspolitischen Auftrag und als die andere wichtige Aufgabe der Geschichtsvereine in unserer Zeit sehe: Die Menschen zu befähigen, das geschichtliche Werden in ihrer vertrauten Umwelt zu begreifen, Veränderungen wahrzunehmen, 239 aber auch mögliche und sinnvolle Wege zu neuen, verbesserten Lebens- bedingungen zu erkennen und wenn nötig und möglich, bei der Bege- hung solcher Wege tätig mitzuwirken. Wie aber kann dies alles nun in sinnvoller Weise geschehen? Ich glaube, es gilt begreifen zu lernen, daß Geschichte das Handeln von Menschen in gewissen gesellschaftlichen Gruppen unter bestimm-— ten Bedingungen ist. Geschichte ist auch ein Ablauf der Auseinander-— setzung zwischen oben und unten, arm und reich, Herrschenden und Unterdrückten. Sie ist schließlich auch nie monokausal erklärbar, weil sie im Handeln von Menschen deren Stärken und Schwächen widerspie- gelt. Es ist daher nach meiner Ansicht ein Schritt in zwei Richtungen notwendig, um dem Menschen unserer Zeit Orientierungshilfen aus besserem Verständnis geschichtlicher Entwicklung an die Hand zu ge- ben. Einerseits gilt es, der bisherigen Praxis einer allzu einseitigen Darlegung vergangenen Geschehens, einer allzu positiven Schilderung bedeutender Kräfte in der Geschichte Einhalt zu gebieten. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern: So war eben Karl der Große nicht nur der geniale Staatsmann und Stabilisator des Frankenreiches, sondern auch ein Mensch mit sehr peinlichen Schwächen; Luther war nicht nur der furchtlose Protestant, der die Kirche reformierte, er war auch der furchtbare Antisemit und ziemlich einäugig und verständnislos gegenüber dem Anliegen der Bauern, und Friedrich der Große war nicht nur der Schöpfer eines machtvollen Preußens, nicht nur der tolerante Herrscher des'niedriger Hängen“, er war der Gegenspieler von Kaiser und Reich, der Flöten- spielen zwar liebte, aber von Information und Bildung seiner Unterta- nen wenig hielt, wie er auch Kant, Herder oder Lessing unbeachtet ließ. Und Bismarck war nicht nur der Gründer des 2. Reichs und— gerade im Juni 1878- als jehrlicher Makler“ der Herr des Berliner Kongresses, er war auch der Verlierer des Kampfes gegen Katholiken und Sozialdemokraten, weil er die Privilegien bestimmter Gruppen nicht abzubauen bereit war. Man könnte solche Beispiele vervielfachen, wobei freilich auch gesagt werden muß, daß die Darstellung Karls des Großen als'Sachsen- schlächter“ oder des Landgrafen von Hessen-Kassel als Soldatenhänd- ler’ in der bisherigen Lesart nicht aufrechtzuerhalten ist, um nur zwei Fälle zu nennen, wo sich Geschichtsdarstellungen allzusehr dem Urteil nähern, das Jacob Burckhardt einmal über die'terribles simplifica- teurs!, die schrecklichen Vereinfacher und Verniedlicher, gesprochen hat. Aber ich glaube, bei diesem Vorgehen beide Seiten einer Medaille hi- storischen Geschehens von der'patina“ zu befreien, um der Wahrheit näherzukommen und ein besseres Verhältnis zur Vergangenheit herzu- stellen, dürfen wir nicht stehenbleiben. 240 Es gilt heute auch andere Akzente zu setzen, wenn die lokal begrenz- te Beschäftigung mit der Geschichte mehr sein soll als contemplatives Eintauchen in ferne Vergangenheit oder reine Unterhaltung auf einem etwas gehobenen geistigen Niveau. Sinnvoll und attraktiv wird die Ar- beit von Geschichtsvereinen in dem ihnen je eigenen regional begrenz- ten Rahmen, wenn sie es versteht, Menschen der Heimat, Vorgänge der Landschaft, Wirken der Herrschaft, Leben und Leiden des Volkes vergangener Epochen so ins Bewußtsein zu heben, daß der Zeitgenosse nicht bewundernd und anbetend verharrt, sondern erschrickt, sich selbst im Spiegel der Geschichte wiedererkennt und daraus seine Schlüsse zieht. Hier wiederum sehe ich die große Aufgabe, aber auch die einmalige Chance von Geschichtsvereinen in unserer Zeit. Wollen wir die freiheitlich-demokratische Ordnung bewahren, stabili- sieren, verbessern, so müssen Geschichtsforschung, Geschichtsschrei- bung und Geschichtsbetrachtung mehr als bisher ihren Traditionen ge- recht werden. Es ist notwendiger denn je, der Geschichte der Masse der Menschen, ihrem Leben, Kämpfen und Leiden nachzuspüren als der Geschichte der wenigen, die über sie herrschten! Denkanstöße in dieser Richtung gab noch kurz vor seinem Tode der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann mit der Gründung eines Museums in Rastatt zur Geschichte der Demokratie in Deutschland. Wie er Beschäftigung mit der Geschichte verstanden wissen wollte, hat er anläßlich seiner Rede zur Schaffermahlzeit in Bremen schon 1970 ausgeführt: Es kann-(so meine ich)- nicht um die Frage gehen: Tradi- tion- ja oder nein? Die Alternative besteht vielmehr darin, an welche Traditionen angeknüpft werden soll und in welchem Sinn wir eines historischen Vorgangs gedenken.- Einer demokrati- schen Gesellschaft steht es schlecht zu Gesicht, wenn sie auch heute noch in aufständischen Bauern nichts anderes als meu-— ternde Rotten sieht, die von der Obrigkeit schnell gezähmt und in Schranken verwiesen werden. So haben die Sieger die Geschichte geschrieben. Es ist an der Zeit, daß ein freiheitlich-demokratisches Deutschland unsere Geschichte bis in die Schulbücher hinein anders schreibt.“ Hier haben wir doch- geben wir das offen zu- noch einen gewalti- gen Nachholbedarf: Vieles wurde verdrängt, vieles verzerrt gesehen, vieles verklärt, vieles aber konnte bis dahin gar nicht wahrgenommen werden, weil es unterdrückt wurde. Auch hier könnten unzählige Beispiele angeführt werden, doch mag es genügen, darauf hinzuweisen, welch groteske Verwechslungen des Na- mens Liebknecht anläßlich seines 150. Geburtstages vor zwei Jahren hier in Gießen registriert werden mußten- selbst bei denen, deren 241 Partei er 1869 gründete. Oder wenn ich daran danke, wie blamabel es vor wenigen Jahren in diesem Saal anläßlich der Straßenbenennung gewesen war, als nur einer von über 50 gewählten Stadtverordneten etwas anzufangen wußte mit Karl Follen, jenem Freiheitskämpfer aus den Reihen der(Gießener Schwarzen!, der schon 1824 wegen der Metternichschen Demagogenverfolgung Gießen verlassen und nach Amerika auswandern mußte. Dies alles muß Anregung und Aufruf zugleich sein, die zurückliegenden 100 Jahre dieses Vereins nicht wohlgefällig und selbstzufrieden zu überschauen, sondern kritisch zu prüfen, welche Formen der Arbeit den Erfordernissen der Zeit entsprechen, welche anderen modifiziert oder ergänzt werden müssen. Im Sinn des Anspruchs, wie ihn der im Grundgesetz verankerte Rechts- und Sozialstaat nach Gustav Heinemann an die Traditionspfle- ge und das daraus erwachsende Geschichtsbewußtsein stellen sollte, haben wir im OHG- so darf ich mit einiger Berechtigung sagen— bereits unsere Aufgabe erkannt und können auch auf einige bemer- kenswerte Beiträge verweisen. Aus den beiden letzten Jahrzehnten mö- gen ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige der Arbeiten genannt werden, die jene oben angesprochenen neuen Akzente zu setzen versu- chen, um damit dem gesellschaftspolitischen Auftrag dieses Ge- schichtsvereins gerecht zu werden: So — der"Oberblick über die politischen Kräfte und das Wählerver- halten im Kreis Gießen von 1900 bis 1960“; - der grundlegende Aufsatz von Heinrich Schmidt über die Verän- derungen in Gießens Innenstadt durch den 2. Weltkrieg; — Paul Krügers Untersuchung über die freiheitlich-demokratischen Bestrebungen von Studenten und Bürgern im Vormärz. - Hierher zählt auch die Veröffentlichung der Petitionen aus Oberhessen an die Deutsche Nationalversammlung von 1848; —- ebenso die ausgezeichnete Arbeit Kurt Immelts über Georg Büchners Hessischen Landboten' und seine Bedeutung für die revolutionäre Bewegung des Vormärz in Hessen. - Die systematische Darstellung des politischen Antisemitismus im oberhessischen Raum während des Kaiserreichs. — Siegfried Röschs Erlebnisbericht zur Gießener Bombenkatastro- phe oder - die engagierte Buchbesprechung Erwin Schmidts zur Geschichte der Stadt Lauterbach; - Rüdiger Macks Judenexamina an der Universität Gießen vor 1800 und — die Dokumentation zur Gießener Judengemeinde und ihres Schicksals nach 1933. 242 — Ein Baustein zur Geschichte der demokratischen Bewegung ist Ulrich Seelbachs sorgfältig recherchierte Untersuchung über die Arbeiter- und Soldatenräte in Stadt und Kreis Gießen und - Friedrich Wilhelm Weitershaus hat mit seiner anerkannten Lieb- knecht-Biographie diesem großen Sohn der Stadt und Pionier der Arbeiterbewegung ein dankenswertes Denkmal gesetzt. - Schließlich hat unser Ehrenmitglied Otto Stumpf mit seinem dreibändigen Lebenswerk, dem"Gießener Familienbuchn, bei-— spielhaft nachgewiesen, daß Familienforschung mehr ist als Ah-— nenpaß oder Nachweis edler Herkunft. Er hat den Menschen, den einfachen Bürger unserer Stadt, wie er im 16.-18. Jahrhun- dert bei uns gelebt hat, vor unseren Augen plastisch erstehen lassen. — In Zusammenarbeit mit dem FB Geschichte der Justus-Liebig- Universität und dem Stadtarchiv fördert der OHG eine seit vie-— len Monaten laufende Arbeit eines jungen Historikers, in der die soziale Lage der Einwohnerschaft Gießens im 17./18. Jahr- hundert untersucht wird, ein wichtiger Beitrag zur Sozialge- schichte der Benachteiligten. Um aber nicht immer nur auf die eigene Schulter zu klopfen: Unser unmittelbarer Nachbar, der Wetzlarer Geschichtsverein, brachte vor einigen Jahren die vorbildliche Arbeit Ulrich Maiers über das Eindrin- gen des Nationalsozialismus in die Stadt Wetzlar heraus, und z.2Zt. liegt uns eine ähnliche wichtige Arbeit zur Prüfung vor, die unter-— sucht, wie der Faschismus die Universität Gießen erobert hat. Volksbildung und gesellschaftspolitischer Auftrag, wie ich sie Ihnen zu schildern versuchte, sollten Ihnen die Zielsetzung eines Geschichtsver- eins in unserer Zeit klarlegen. Manche anderen Bereiche und Arbeits- vorhaben mußten ausgespart bleiben, so daß einiges unzulänglich, ja unbefriedigend erscheinen mag. So wurde beispielsweise die wichtige Rolle der Geschichtsvereine im Kampf der Gesellschaft um mehr Le— bensqualität durch die Bewahrung nicht nur der natürlichen, sondern auch der kulturellen Umwelt nicht angesprochen. Gleichwohl glaube ich, Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Her- ren, einen Einblick gegeben zu haben in unsere Arbeit als Geschichts- verein- einer von vielen im Lande- und ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, wo nach meiner Ansicht unsere Aufgaben und unsere Verpflichtung liegen. Hermann Heimpel, der große Göttinger Gelehrte unseres Jahrhunderts, hat 1963 in seiner Betrachtung über Geschichtsvereine gemeint:"Es wird so bleiben, daß die Versenkung in die Geschichte der Heimat ein Bedürfnis vornehmlich älterer Bürger ist.“ In einem beachtenswerten Vortrag über Nostalgie und Politik in der Geschichte von Geschichtsvereinen' kommt Dieter Kramer 10 Jahre 243 später vor dem Büdinger Geschichtsverein zu einem anderen Schluß: „Das aber ist kein Naturgesetz, sondern hängt von der Art und Weise, wie Geschichtsvereine arbeiten, und von den Inhalten, um die sie sich kümmern, ab.“ Es liegt an uns und Ihnen, ob der nächste Festredner im OHG Heim-— pel oder Kramer recht geben wird. 244 SCHIFEFENBERG UND GIESSEN IM LAUFE DER AHRHUNDERTE Aufsatz aus: „Der Schiffenberg- Die Geschichte eines Berges-. Seine Siedlungen und seine Kirche“, Hrsg.: Magistrat der Stadt Lahn, Gießen 1979 Gründung im 12. Jahrhundert Wenn in einer Abhandlung über die Beziehungen zweier Orte weder die Größe noch das Alphabet die Reihenfolge der Nennung bestimmen, so ist dies sowohl eine Verbeugung vor dem"Jubilar“ als vor allem auch das Vorliegen des für eine historische Betrachtung immer be-— deutsamen höheren Alters. Denn als am 17. Juni 1129 Clementia, Gräfin von Gleiberg und Witwe Konrads I. von Luxemburg, ihre Stif- tung für ein Augustinerkloster am Altar der erzbischöflichen Kirche in Trier niederlegte und so die geistliche Geschichte des Schiffenbergs begründete, war in der Lahnebene um das versumpfte Wieseckdelta von Burg und Stadt Gießen noch nichts zu sehen. Wir können vielmehr heute mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen, daß auf Grund der aus-— gezeichneten topographischen Lage der Schiffenberg bereits lange vor der Gründung des Klosters besiedelt war und eine strategische Anlage trug, die mindestens bis ins frühe Mittelalter zurückreicht. Dies haben die Grabungsfunde des letzten Jahrzehnts deutlich erwiesen. Ebenso si- cher ist, daß die siedlungsfeindliche Landschaft einer Flußniederung, die überdies von regelmäßigen Überschwemmungen bedroht war, erst verhältnismäßig spät menschlicher Bebauung zugänglich gemacht wer- den konnte. Der Ursprung der Stadt Gießen, eine kleine Wasserburg auf einem hochwassersicheren Areal im Wieseckdelta, darf neueren Forschungen zufolge der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts zuge- rechnet werden. Zu dieser Zeit aber war die junge Klosterniederlas- sung bereits aufgeblüht und verfügte durch kleinere und größere Land- schenkungen schon über einen umfangreichen Besitz. Die gemeinsame Wurzel Man mag es als Zufall ansehen, doch ist es ein Beweis für die enge, nicht nur räumliche, sondern auch historische Verflechtung von Schif-— fenberg und Gießen, daß die erste überlieferte Erwähnung des Namens Gießen in einer Urkunde geschieht, in der Propst Harpert und der Convent des Augustiner-Chorherrenstifts mit Abt Mengot und dem Convent der ebenfalls jungen Zisterziensersiedlung Arnsburg(gegr. 1174) einen Vertrag über den Tausch von allodialen Gütern schließt. In diesem Vertrag, der im Jahre 1197 geschlossen und im Jahre 1203 noch einmal bestätigt wurde, fungiert als Zeugin die Gräfin Salome 245 von Gießen, Witwe des Grafen Wilhelm von Gleiberg, der als der Be- gründer der kleinen Teilgrafschaft Gießen und als Erbauer der ersten Burganlage dort angesehen werden kann. Es ist unbestreitbar, daß so- wohl die Stiftung des Augustinerklosters auf dem Schiffenberg als auch die Gründung Gießens aus dem Gleiberger Grafenhaus erfolgte. Ist schon dieser gemeinsame Ursprung ein Zeichen engster historischer Verbindung, so deutet die Zeugenschaft der Gräfin Salome von Gießen auf die Stellung der Gießener Herren als Vögte der geistlichen Nie-— derlassung hin, was durch andere urkundliche Beweise jener Zeit be— kräftigt wird. Vogtei aber bedeutete Wahrnehmung jener weltlichen und juristischen Angelegenheiten, die der Geistlichkeit nach den Kir- chengesetzen zu tun nicht erlaubt war. Ist Gießen wegen des Schiffenbergs gegründet worden? Dieser zweifelsfrei überlieferte geschichtliche Zusammenhang hat nun Forscher des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts dazu veranlaßt anzunehmen, daß die Errichtung der kleinen Gleiberger Was- serburg im Lahntal, die man dann uzu den Giezzen“(= zu den von den Hängen ins Tal rinnenden Wassern) nannte, zum Schutz des Klosters auf dem Schiffenberg und zu einer besseren Verbindung dorthin er-— folgte. Obwohl ich in früheren Untersuchungen bereits nachweisen konnte, daß diese Auffassung nicht haltbar ist, hat sie sich, wahr-— scheinlich auf Grund ihrer eingängigen Begründung, bis in die jüngste Zeit als erstaunlich lebenskräftig gezeigt. Gegen die These vom besseren Schutz des Schiffenbergs vom Gleiberg aus durch die Errichtung der Wasserburg spricht zunächst die Tatsa- che, daß der Bau dieser Burg im Zusammenhang mit der Teilung der alten Amtsgrafschaft Gleiberg in eine Ost- und eine Westhälfte gese- hen werden muß. Der Erbe der kleinen Teilgrafschaft Wilhelm mußte seinem neuen Herrschaftsbezirk, wollte er in der sich um diese Zeit verstärkenden Territorialisierung des Reichsgebietes mithalten, einen wirtschaftlich sinnvollen Mittelpunkt geben, der zugleich militärisch- politischen Rückhalt versprach. So erfolgte also die Gründung der Burg Gießen zwar durch einen Grafen aus dem Gleiberger Haus, aber nicht mehr direkt vom Gleiberg, der vielmehr der Westhälfte des Gra- fen Otto zugefallen war. Hinzu kommt noch, daß die vom Westufer der Lahn her begehbaren Furten weit nördlich und südlich jener Stelle lagen, auf deren Höhe die Wasserburg Gießen auf ca. 500 m an die Lahn heranreichte. Im übrigen hätte ein militärischer Schutz des Klo- sters wesentlich wirksamer von einer Höhenburg in jenem Teil des großen Wiesecker Waldes erfolgen können, der für die Herren der Teilgrafschaft Gießen als erbeigen frei(allodial) verfügbar war. Anna- berg und Hochwart hätten sich für eine solche Befestigung angeboten, wäre den Teilgrafen von Gießen nicht die Lahn- bzw. Wieseckniede- 246 rung aus naheliegenden Gründen als viel geeigneter erschienen. Diese Gründe lagen eindeutig in dem Bestreben, an einem geographisch gün- stigen Platz die bereits vorhandenen Straßen und Handelswege der Umgebung zusammenzuführen und so seiner Herrschaft einen wirt-— schaftlichen Mittelpunkt zu schaffen, der zugleich militärisch leicht zu sichern war. Dies erklärt auch den Verzicht auf eine Höhenburg, denn eine Wasserburg stellte zweifellos zur damaligen Zeit einen Prestige-— verlust dar, obwohl sie im allgemeinen ebenso schwer einzunehmen war wie eine Burg auf dem Berg. Auch im beginnenden Kräftespiel um die Durchsetzung der Landeshoheit in unserem Raum versprach die zentrale Lage der Wasserburg eine bedeutsame politische und strategi- sche Rolle zu spielen. Die Herrschaft Gießen Gleichwohl war der Schiffenberg Teil der Herrschaft Gießen von ih- rem Beginn an, so daß Anfang und Ende der 850jährigen Geschichte dieser Klosterstätte auf das engste mit Gießen verknüpft sind. Diese Herrschaft über das Kloster geschah unter dem Einfluß der Hirsauer Reform im allgemeinen sehr maßvoll und beschränkte sich mehr auf die Pflicht des Vogts, die Einrichtung gegen Unrecht und Gewalt zu schützen, als etwa Dienste zu fordern oder Vermögensrechte durchzu- setzen. Die Herren von Gießen in ihrer Funktion als Vögte über den Schiffenberg sind uns von Graf Wilhelm von Gleiberg über seinen En— kel, Pfalzgraf Wilhelm von Tübingen(1245) bis hin zu Landgraf Hein- rich I. von Hessen(zuletzt 1285 als Schiffenberger Vogt erwähnt) kontinuierlich bezeugt. Gießen war ja durch die Heirat von Salomes Tochter Mechthild mit dem Pfalzgrafen Rudolf an Tübingen überge- gangen(vor 1203) und ist dann- wahrscheinlich durch Kauf- zwi- schen dem 15.8.1264 und dem 29.9.1265 an die aufstrebende Landgraf- schaft Hessen gefallen. Gießen wird Stadt Ehe jedoch Gießen an Hessen kam, hatte sich um die ursprüngliche Wasserburg eine kleine Ansiedlung von Handwerkern und Kaufleuten gebildet, die dem befestigten Herrschaftsmittelpunkt erheblichen Auf- trieb gab. Diese Entwicklung wurde von der Herrschaft maßgeblich gefördert, wobei mit gelindem Zwang wohl auch Bewohner der schon jahrhundertealten Dörfer in der unmittelbaren Umgebung des Burgbe- zirks veranlaßt wurden, den durch die Befestigung sicherer gemachten zentralen Platz zu ihrem Wohnsitz zu machen. Von der zweiten Hälfte des 12. bis zur zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts sind auf diese Weise die"Wüstungen“ Achstatt, Didolshausen, Kroppach, Läufertsrod, Selters und Ursenheim entstanden, ihre Bewohner haben sich in Gie-— ßen angesiedelt und haben ihre Felder und Wiesen ganz oder teilweise in die Gemarkung Gießen eingebracht. 247 Dieser Vorgang der Besiedlung um die Burg, dem sich andere an— schlossen, beflügelte die Herausbildung des Herrschaftsmittelpunktes zur Stadt, die dann 1248 erstmals urkundlich bezeugt ist. Die ur— sprüngliche Burgverwaltung entwickelte sich unter tatkräftiger Förde- rung des Territorialherrn zur Stadtverfassung, auf die sich der hessi- sche Landgraf sicher schon stützen konnte, als er 1264/65 die Herr- schaft Gießen von den Tübingern übernahm. Gießen und der Schiffenberg werden direkte Nachbarn Bis zu diesem Zeitpunkt war der Schiffenberg ein durch Immunität weitgehend abgeschirmtes Zubehör der Gleiberger bzw. Tübinger Teil- grafschaft Gießen und hatte bis in die erste Zeit hessischer Herr- schaft wenig Berührungspunkte mit der jungfräulichen Stadt. Dies än- derte sich erst, nachdem der Landgraf die strategisch günstige Lage der ihm zugewachsenen Stadt erkannte, sie wirtschaftlich stärkte und militärisch ausbaute, d.h. sie mit Mauer und Graben umwehrte, um sie im politischen Kampf um den Ausbau seiner Landesherrschaft ent- sprechend zu nutzen. Im Zuge dieser Bemühungen leistete er seiner Stadt eine kräftige"Entwicklungshilfeu, indem er sie mit einem gro— ßen Teil seines erbeigenen Waldes ausstattete und sie damit wirt- schaftlich weitgehend unabhängig machte. Dies dürfte um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert geschehen sein. Dieser der Stadt zwar nicht als Eigentum, aber den Bürgern und Burgmannen doch zur fast unbegrenzten Nutzung überlassene Waldteil - in einer besonderen Markwaldverfassung festgelegt- reichte nun von der Talschle der Wieseckniederung bis an die Grenze des Augustiner- chorherrenstifts Schiffenberg. Zur gleichen Zeit ist die Vogtei über die geistliche Niederlassung Schiffenberg von den Landgrafen von Hes- sen auf die Herren von Merenberg und anschließend auf deren Erben, die Grafen von Nassau, übergegangen. Gleichgültig, ob diese Übertragung der Vogtei mit dem Obergang des Schiffenbergs an den Deutschen Orden im Zusammenhang steht und ob die Schiffenberger selbst diesen Wechsel erstrebten, oder die Landgra- fen die Vogtei freiwillig aufgaben, wachsende Auseinandersetzungen und Streitigkeiten um Rechtstitel oder Güter(z. B. Holzrechte, Weide- rechte usw.) waren für die Folgezeit vorprogrammiert. Inzwischen war der wirtschaftliche Verfall des Augustinerklosters vorangeschritten. In seiner grundlegenden Arbeit aus dem Jahre 1909 hat Hermann Kalbfuß die Gründe für diesen Niedergang eingehend dargelegt. Das Nonnenkloster Cella Neben Unregelmäßigkeiten in der Wirtschaftsführung und dem Fehlen einer kontinuierlichen Bestandsaufnahme der Güter und Einkünfte war 248 es vor allem die Gründung des Nonnenklosters Cella am südlichen Fuß des Schiffenbergs(urkundlich erstmals 1239 genannt), welche die Wirtschaftskraft des Augustinerchorherrenstifts entscheidend schwäch- te. Die Augustinerinnen, deren Klosterbezirk zu beiden Seiten der Landstraße nach Pohlheim-Hausen Rudolf Metzger vor einem Jahrzehnt dankenswerterweise aufgespürt und vermessen hat, besaßen keine eige- nen Güter oder Einkünfte. Von Beginn an waren die Mönche vom Schiffenberg verpflichtet, das Nonnenkloster zu unterhalten. Als dies wegen der erwähnten Mißstände bald nur noch unvollkommen geschah, gelang es den Nonnen, vor dem pfalzgräflichen Gericht zu Gießen im Jahre 1264 eine Besitzteilung zwischen Mönchs- und Nonnenkloster zu erzwingen. Zehn Jahre später wird dieser Vertrag von Erzbischof Heinrich von Trier noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die Urkundenü- berlieferung läßt vermuten, daß Cella bei dieser Besitzteilung erheb- lich besser abschnitt als der Schiffenberg. Das kleine Kloster blühte auf, erbaute sich zu Anfang des 14. Jahrhunderts eine neue Kirche und blieb vom Einzug des deutschen Ordens auf dem Schiffenberg (1323) zunächst unbehelligt. Erst eine schwere Feuersbrunst machte im Jahre 1333 der Blütezeit des Nonnenklosters ein Ende. Schenkungen des hessischen Landgrafen Heinrich II. im Jahre 1339 lindern zwar die Not, können aber den allmählichen Niedergang Cellas nicht aufhalten. Doch erst 1449/50 wird Cella auf Bitten der letzten Abtissin Gertrud von Rodenhausen (Gießener Burgmannenfamilie) wieder mit der Deutschordenskommende auf dem Schiffenberg vereinigt. Als die Vögte der beiden Klöster, die Grafen von Nassau, diese Inkorporation schließlich 1470 nachträglich genehmigten, hatte das Nonnenkloster Cella endgültig zu bestehen aufgehört. Die Augustiner gehen, die Deutschherren kommen Inzwischen hatte der für den Schiffenberg kirchlich zuständige Erz- bischof Balduin von Trier entscheidend in die Geschicke des Chorher- renstifts eingegriffen, indem er den Erwerb des Augustinerklosters durch das Deutschordenshaus in Marburg durchsetzte. In der feierli- chen Aufhebungsverfügung des Jahres 1323 spricht Balduin zwar von allerhand Verfehlungen der Mönche gegen Kirchenzucht und wirt- schaftliche Ordnung, doch waren das im wesentlichen nur Vorwände für sein klares politisches Ziel: Dem Deutschen Orden, zu dem er en— ge Beziehungen unterhielt, zum Erwerb des Chorherrenstifts auf dem Schiffenberg zu verhelfen. Alle darüber hinausgehenden Spekulationen, auch jene beliebte von den allzu zarten Bindungen der Mönche an die Nonnen, können hier in das Reich der Fabel verwiesen werden. Dage- gen sprechen nicht nur die urkundliche Uberlieferung, sondern auch die Tatsache, daß das Nonnenkloster von der Inkorporation unberührt 249 blieb und sogar selbständig wurde und vor allem, daß die in der Auf-— hebungsverfügung so scharf gerügten Mönche als upriesterbrüder“ un- ter einem Propst in den Deutschen Orden aufgenommen werden, die Verwaltung weiter betreiben und sich der Seelsorge widmen, so daß Carl Walbrach in seinem Aufsatz zur 800-Jahrfeier des Schiffenbergs (1930) mit Recht sagen konnte:"Schiffenberg blieb nach wie vor ein Augustinerkloster; die einzige Anderung bestand in der Abhängigkeit vom Marburger Ordenshaus.“ Schließlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß der Deutsche Orden schwerlich ein stark verschuldetes Kloster unter so gewichtigen finan— ziellen Auflagen übernommen hätte, wie das im Übergabevertrag vom 14. August 1323 der Fall war. Insbesondere wurden die Vogtrechte des damaligen Herren und Erben des Gleibergs, Hartrad von NVeren— berg, in feierlichem Versprechen voll anerkannt, so daß Hartrad sein Einverständnis als Vogt erklärte und dem Haus Schiffenberg weiterhin Schutz vor allen Angriffen versprach. Auch nachdem durch die Heirat von Hartrads Tochter mit Graf Johann von Nassau der Gleiberg und auch die Vogtrechte am Schiffenberg auf die Nassauer Grafen übergegangen waren, blieben die Vögte einflußreich und griffen immer wieder in die Verhältnisse auf dem Schiffenberg ein und wahrten ihre Privilegien. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß mit der UÜbernahme des Mönchsklosters durch den Deutschen Orden auch er-— hebliche materielle Verpflichtungen für die Versorgung der bisherigen Chorherren verbunden waren. Dies führte in mehreren Fällen zu Strei- tigkeiten, die im Fall des Werner von Trohe sogar zu bewaffneter Auseinandersetzung ausarteten. Noch 1338, also 15 Jahre nach der Aufhebung des Augustinerklosters, kam es zu einem Vergleich des Schiffenberger Vogts Graf Johann von Nassau mit dem ehemaligen Augustinermönch Bruder Hermann von Gießen, dem Sproß einer Gieße— ner Burgmannenfamilie, der die neuen Rechtsverhältnisse besiegelte. Kampf um die Landeshoheit in Hessen Wir hatten bereits darauf hingewiesen, daß es mehr machtpolitische als geistliche Gründe waren, die zu der Entscheidung des Trierer Erz-— bischofs Balduin im Jahre 1323 beigetragen hatten. Inzwischen war nämlich auch im mittelhessischen Raum der Kampf um die Landesho— heit in voller Schärfe entbrannt. Hier hatte sich die aufstrebende Landgrafschaft Hessen bereits seit der Mitte des 13. Jahrhunderts mit den Stadterhebungen von Alsfeld, Grünberg, Homberg/Ohm, Marburg und Biedenkopf, alle mit einer Burg befestigt, eine günstige Ausgangs- stellung verschaffen können. Mit dem Erwerb der Burg Nordeck(vor 1254) und dem Übergang der Tübinger Grafschaft Gießen an den Landgrafen Heinrich I. wurde diese Stellung noch wesentlich verstärkt. 250 Die Landgrafschaft Hessen hatte sich in diesem Machtkampf, der Ausfluß des Zurückweichens der kaiserlichen Zentralgewalt und der damit einhergehenden Territorialisierung des Reichsgebiets war, insbe- sondere mit den Grafen von Nassau im Westen und den Erzbischöfen von Mainz auseinanderzusetzen. Letztere versuchten ihre teilweise um- fangreichen Stützpunkte um Wetter, Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und weitere im nordhessischen Raum zu einem geschlossenen Territo-— rium zusammenzufassen, um so der Landeshoheit über das gesamte hessische Gebiet näherzukommen. Die Funktion der Stadt Gießen im Kampf um die Landeshoheit Die junge Stadt Gießen, seit 1264/65 hessisch, sollte in diesen Kämp- fen um die Territorialhoheit eine bedeutsame Rolle spielen. Mit einer erweiterten Befestigung, dem Bau einer zweiten Wasserburg(heutiges Altes Schloß), und der Verstärkung von Burgmannschaft und Bevölke- rung wurde Gießen zum südlichen Eckpfeiler der Landgrafschaft und, wie sich in den folgenden Jahrhunderten zeigte, zu einem ihrer treue- sten Verbündeten. So mußte sich zwangsläufig zu allen jenen Nachbarn ein konfliktträchtiges Verhältnis entwickeln, die nicht oder noch nicht der direkten hessischen Hoheit unterstanden. Dazu zählten die erbei- genen nassauischen Gebiete um den Gleiberg und westlich davon, das mit Nassau ugemeinsame Land an der Lahn“, der Hüttenberg und na- türlich auch die fast vollständig von hessischem Territorium umgebene kleine Deutschordenskommende Schiffenberg. Die Entscheidung des Trierer Erzbischofs, den Schiffenberg 1323 an den Deutschen Orden zu übergeben, hatte machtpolitisch ein Signal gesetzt, denn Trier stand auf der Seite der Mainzer Erzbischöfe, und die kurzfristige Eroberung von Gießen durch Mainzer Truppen im Jahre 1327 schien dieser Politik Erfolg zu versprechen. Doch der mit tat- kräftiger Unterstützung Gießens erfochtene militärische Sieg des jun- gen Landgrafen Heinrich II. am 10. August 1328 bei Wetzlar vertrieb die Mainzer nicht nur aus der Stadt, sondern ebnete dem Landgrafen auch das Feld zur Konsolidierung seiner Landesherrschaft in unserem Gebiet, die freilich erst nach 1427 endgültig gesichert wurde. Die Kommende Schiffenberg zwischen Landesherr und Vogt Mit der Sicherung der hessischen Herrschaft über Gießen nach 1328 beginnt eine Zeit, in der die Landgrafen versuchen, ihren Einfluß auf die Kommende Schiffenberg zu verstärken und die Selbständigkeit des Ordens zu beschränken. Gleichzeitig werden Versuche der Grafen von Nassau bemerkbar, auf ihre Vogtei zu pochen und von dort ihr Mit- spracherecht an Angelegenheiten der Kommende geltend zu machen. Dies führte dazu, daß in jenen zwei Jahrhunderten bis zur Reformation 251 in Hessen mal der hessische Landgraf, mal die Grafen von Nassau in Streitigkeiten um den Schiffenberg, um seine Bewohner und seine Grenzen zugezogen wurden und entschieden, ohne dabei in direkte Konfrontation zu geraten. Inzwischen hatte nämlich auch der Papst Innozenz VI. seine ursprüng- lich verweigerte Einwilligung zur Übergabe des Augustinerchorherren- stifts an den Deutschen Ritterorden erteilt, und dieser Besitzwechsel am Schiffenberg wurde nun zunächst von keiner Seite mehr ernsthaft in Frage gestellt. Versuche zur Einflußnahme sowohl von seiten der Vögte wie der hessischen Landgrafen aber mehren sich spürbar, und zwar wechselweise, so daß es nicht ausgeschlossen erscheint, daß die Schiffenberger Komture(Vorsteher der Kommende) ihre Vögte, die Grafen von Nassau, gelegentlich gegen ihre Landesherren, die Land- grafen von Hessen, ausgespielt haben. Ahnliche Vorgänge lassen sich in gleichgelagerten Rechtsverhältnissen, so z.B. im Londorfer Grund, der Niedergerichtsherrschaft der Herren von Nordeck zur Rabenau, nachweisen, wo deren relative Selbständigkeit bis zum Ausgang des al- ten Reiches immer wieder nur dadurch behauptet werden konnte, daß man zwischen den Grafen von Nassau-Saarbrücken als Vögte und den Landgrafen von Hessen als Territorialherren hin und her lavierte. Beispielhaft für diese Situation mag gelten, daß 1340 Graf Johann von Nassau das Recht der Kommende auf Bußen für Holzfrevel beurkunde-— te, die oberste Instanz für das auf dem Hof Baumgarten eingesetzte Rügengericht aber war bereits das Stadtgericht zu Gießen. Im Jahre 1393 sühnten der hessische Landvogt und der Schultheiß zu Gießen ei- nen Totschlag, den der Schiffenberger Komtur begangen hatte, was eindeutig die Hochgerichtsbarkeit und damit die Landeshoheit Hessens bezeugt. Andererseits griffen die Grafen Philipp und Johann von Nas-— sau als Vögte massiv in die Vorgänge um die Einverleibung des Non- nenklosters Cella in die Deutschordenskommende ein, und noch 1485 befreite Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken als uStifter.. und Schir- mer“ des Klosters dessen Güter von Abgaben und bestimmte, daß die Deutschherren zu Schiffenberg das Kloster keinem anderen Herren an— tragen und das Kloster nicht befestigen dürften, um den Berg nicht militärisch gegen die Nassauer verwenden zu können. Müller hat wohl mit Recht angenommen, daß sich diese Vorschriften der Vögte ganz offensichtlich gegen Versuche der hessischen Landgrafen richteten, den Schiffenberg und seine kleine Gemarkung völlig ihrem Territorium einzugliedern. Schiffenbergs Grenz- und Hutungsstreitigkeiten In der gleichen Zeit vom 14. bis zum 16. Jahrhundert beginnen sich die Dörfer aus Gründen der Besitzsicherung im Zuge der Rodungstä-— tigkeit und Bevölkerungsvermehrung stärker gegeneinander abzugrenzen. 252 In diese Entwicklung, die zu Grenzsteinsetzung und Grenzgängen führt, ist natürlich auch der Schiffenberg einbezogen. Seine kleine Gemar- kung, die auf den uns überlieferten Karten und Planskizzen der frühen Neuzeit immer in denselben Ausmaßen dargestellt wird, geht mit ho— her Wahrscheinlichkeit bereits auf die Stiftung des Klosters durch die Gräfin Clementia zurück. Aus jenen 20 Mansen Rodland im Wiesecker Wald dürfte sich das kleine Schiffenberger Gebiet mit geringfügigen Veränderungen in den Abmarkungszeiten des späten Mittelalters her- ausgebildet haben. Es kann nicht erstaunen, daß es vom 15. Jahrhun- dert an zu vielfachen Grenz- und Weidestreitigkeiten der Deutschor- densleute mit allen angrenzenden Nachbargemarkungen kam, die dem Ansehen der Kommende in ihrer unmittelbaren Umgebung nicht gerade förderlich waren. Das Wald- und Rügengericht zu Baumgarten, das die Bauern der Nachbardörfer für Feld- und Holzfrevel bestrafte, tat ein übriges zu diesem gespannten Verhältnis. Während der Zeit der Bauernkriege und auch später hat sich das auch am Schiffenberg in vielfachen Auseinandersetzungen zwischen der Kommende einerseits und den Landesherrn bzw. den Nachbargemeinden andererseits nieder- geschlagen. Dies gilt besonders auch für Streitigkeiten mit der Stadt Gießen. Reformation in Hessen Einen tiefen Eingriff in die Rechtsstellung des Deutschen Ordens im Reichsgebiet und damit auch der kleinen Kommende Schiffenberg brachte dann das 16. Jahrhundert mit der Reformation, die Landgraf Philipp der Großmütige auf der Synode von Homberg/Efze im Jahre 1526 durchsetzte. Hatte der Deutsche Orden als Gesamtinstitution durch den Reichsabschied von 1500, der dem Hochmeister die Reichs- standschaft und damit dem Orden eine weitgehende Unabhängigkeit verlieh, noch gehofft, seine getrennten Gebiete und Besitzungen zu ei- nem geschlossenen Territorium zusammenzufassen, so sah er sich nun-— mehr einer geistigen und politischen Bewegung gegenüber, der er zwar hergebrachte Besitztitel und antiquierte Privilegien, aber keine realen Machtmittel entgegenhalten konnte. Die Landesfürsten waren die ei- gentlich bestimmende politische Kraft im Reich geworden und be— mächtigten sich, soweit sie dem neuen Glauben anhingen, der geistli- chen Niederlassungen in dem ihrer Herrschaft unterstellten Gebiet. So schien auch das Ende des Deutschen Ordens gekommen, und selbst der Ubertritt des Hochmeisters des Ordens in der Ballei Hessen zum lu- therischen Bekenntnis schien daran nichts ändern zu können. Landgraf Philipp und der Deutsche Orden Um so erstaunlicher ist es, daß alle Versuche Landgraf Philipps, die Besitzungen des Ordens an sich zu bringen und seine Niederlassungen 253 zu säkularisieren, schließlich scheiterten. Dabei hatte es an konkreten Schritten des Landgrafen, den Orden zu entmachten, nicht gefehlt. So wurde Schiffenberg in seinen Besitzungen in den hessischen Dörfern auch zur Türkensteuer herangezogen, und das notwendige Holz für den Bau der Festung Gießen(1530- 1533) ließ Philipp nicht im städtischen Markwald, sondern im Kommendewald schlagen; ein wesentlicher Ein- griff in die bisher nicht angetastete wirtschaftliche Eigenverwaltung der Komturei. Schließlich wurde im Jahre 1543 das Marburger Haupt- haus der Ballei Hessen und auch das Haus Schiffenberg besetzt, und je ein Beamter des Landgrafen übernahm dort die Verwaltung. Es war wohl weniger dem verständlichen Protest der Grafen von Nas-— sau als Vögte als vielmehr dem Druck des Kaisers im Zusammenhang mit der auch in anderer Beziehung unglücklichen Politik Philipps des Großmütigen zuzuschreiben, daß es 1545 in einem Vertrag dem Orden gelang, Hessen zu einem Verzicht auf die besetzten Häuser zu zwin-— gen. Die Kommende wird zum Gutshof Gleichwohl ging auch der Deutsche Orden und damit die kleine Kom— mende Schiffenberg nicht ungeschoren aus diesen Wirren des Refor- mationszeitalters hervor. Abgesehen davon, daß der katholische Gottesdienst aufhörte und die Verkündigung in der evangelischen Leh- re zur Pflicht gemacht wurde, nachdem die Gemeinde in Leihgestern bereits 1532 für ihre Kapelle lutherischen Gottesdienst verlangt und erhalten hatte, war geistliche Betätigung längst nicht mehr der Mit- telpunkt des Lebens auf dem Schiffenberg; vielmehr war die Kommen- de ihres religiösen Charakters weitgehend entkleidet und hatte die Funktion eines größeren Gutshofes bekommen. Dies wird allzu deutlich an der Tatsache, daß die altehrwürdige romanische Basilika zum grö— ßBeren Teil nun als Scheuer dient und an Bausubstanz verliert. Die Komture und die anderen Ordensleute entstammen meist dem Landadel, dienen oft als Offiziere in den verschiedensten Armeen und sind nur selten auf dem Schiffenberg anwesend. Bedienstete und Knechte besorgen die Wirtschaft, ein Förster und ein Wiesenwart ver— suchen, in Wald und Feld die Ordnung aufrechtzuerhalten und Frevler zur Buße zu zwingen. Dabei kommt es zu vielen unerfreulichen Strei- tigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Nachbarge- meinden, mit der Stadt Gießen und mit der Landgrafschaft Hessen-— Darmstadt. Staatliche Veränderungen nach der Reformation Hier war es nach dem Tode Philipps des Großmütigen 1567 durch sein folgenschweres Testament zu erheblichen staatlichen Veränderungen 254 gekommen. Der Gießener Raum und mit ihm auch der Schiffenberg waren Teil der neugebildeten Landgrafschaft Hessen-Marburg gewor- den. Nach dem Aussterben des Marburger Grafenhauses 1604 blieb un- sere Gegend Zankapfel zwischen den verbliebenen Landgrafschaften von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Dieser langwierige Streit endete erst mit dem Abschluß des 30jährigen Krieges, nachdem man sich von 1645 bis 1648 noch einen harten Bruderkampf, den"Hessen- krieg“, geleistet hatte, dem die Burgen Gleiberg und Staufenberg zum Opfer fielen. Damals entstand die Grenzlinie, die im wesentlichen bis zum heutigen Tage die Regierungsbezirke Kassel und Darmstadt trennt. Mit Gießen kam die Deutschordenskommende Schiffenberg für die letzten eineinhalb Jahrhunderte ihrer relativen Selbständigkeit an Hessen-Darmstadt. Streitschriften um die Unabhängigkeit der Kommende Diese letzte Phase und hier vor allem die Jahrzehnte vor dem Ende der alten Staats- und Gesellschaftsordnung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sind gekennzeichnet- wie mancherorts im Reich— von immer wieder auflebenden Versuchen des Deutschordenshauses in Marburg und der Kommende auf dem Schiffenberg, die Unabhängigkeit gegenüber der Landgrafschaft durchzusetzen. In dieser Auseinanderset- zung, die von beiden Seiten mit umfangreichen gedruckten Streit- schriften der Jahre 1751 bis 1754 geführt wurde, gelang es weder dem Orden, seine Reichsunmittelbarkeit schlüssig zu beweisen, noch war es den fürstlichen Häusern von Hessen-Kassel und Hessen-Darm- stadt möglich, die noch mühsam behauptete Selbständigkeit der Kom-— mende ganz aufzuheben. Haben diese Streitschriften, deren langatmige Titel allein eine Druck- seite füllen würden, auch ihr eigentliches Ziel damals nicht erkämpfen können, so enthalten sie doch ein umfangreiches, noch kaum ausge- schöpftes Material zur Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte des al- ten Reiches, wie insbesondere des hessischen Raumes. Ihnen sollte ge- legentlich einmal eine eigene Betrachtung gewidmet sein. An dieser Stelle soll auch auf die unausgewerteten handschriftlichen Aufzeich- nungen des Hausener Pfarrers Köster aus dem Jahre 1847 hingewiesen werden, die im Staatsarchiv Darmstadt lagern(Fotokopien im Stadtar- chiv Gießen). Schiffenbergs Verhältnis zu Gießen im 18. Ih. Auf Grund dieser Auseinandersetzungen blieben auch die Beziehungen der Deutschordenskommende Schiffenberg zur Stadt Gießen gespannt, denn dort war der Sitz des fürstl. hessen-darmstädtischen Oberamts sowie des Gerichts. Von Fall zu Fall müssen die Schiffenberger als 255 Untertanen hier erscheinen, und da macht zuweilen auch der Vorste- her der Kommende keine Ausnahme. So muß 1749 der Freiherr von Diemar(in der Urkunde"Commendeur“ genannt) 300 Gulden Strafe zahlen, weil er die Erbhuldigungspflichten gegenüber der Landgraf- schaft nicht abgelegt hat; zwei Jahre später zahlt er noch einmal 150 Gulden, weil er durch seinen Förster einen Hirsch im Schiffenberger Wald hat schießen lassen. Gerade das Hochjagdregal als Privileg des Landesherrn mußte ja peinlich beachtet werden. Hier wie bei dem Anspruch auf das Grundeigentum und den Rodzins ließ der Landgraf in der Feudalordnung des alten Reiches auch hinsichtlich des städti- schen Markwaldes nicht mit sich reden. Aber auch in den von der Stadt Gießen weitgehend eigenständig und unabhängig vom Landgrafen betriebenen Bereichen, so vor allem bei der Nutzung des städtischen Markwaldes blieben Spannungen mit den Schiffenbergern an der gemeinsamen Grenze nicht aus. Der extensive Holzeinschlag nach dem 30jährigen Krieg, die vermehrte Waldweide und das durch die starke Garnison der Festung verstärkte Brennholz-— sammeln hatte zum Raubbau am städtischen Markwald geführt, so daß UÜbergriffe verständlich wurden. So wird uns aus dem Jahre 1705 be- richtet, daß der Förster der Kommende mit 10 Gulden Buße belegt wird, weil er den Caspar Hiltzen bis auf das Gebiet der Gießener Gemarkung verfolgte, ihn dort pfändete und schlug(D). Im Gegensatz zu den Feldgrenzen Gießens zu seinen Nachbargemein- den, wo es zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert zu erheblichen Gebietsauseinandersetzungen kam, handelte es sich bei der Waldgrenze zwischen der Stadt und der Kommende mehr um Holz- und Hutungs— streitigkeiten. So ging es 1745 um die Hüterechte der Gießener Schä- fereien an der Schiffenberger Grenze(erst 1853 wurde die Waldweide für die Schäfereien untersagt). Nach der Überlieferung des Gießener Urkundenbuchs wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts(1791) ein Pro- zeß beigelegt, der useit über 100 Jahren“ anhängig war und der die Grenze zwischen Gießen und Schiffenberg an dem zum Gebiet der Kommende gehörenden"Brauhofsweiher“ endgültig festlegte. Das Ende des Deutschen Ordens Schiffenberg wird hessen-darmstädtisch Vielleicht auf Grund seiner staatsrechtlichen Zwitterstellung überstand der Deutsche Orden sowohl die Säkularisation(1803) wie die Mediati- sierung(1806) und wurde erst 1809 durch einen Machtspruch Napole- ons aufgelöst. Die Deutschordenskommende Schiffenberg fiel dabei dem hochgestuften Großherzogtum Hessen-Darmstadt zu. Schiffenberg wurde hessische Staatsdomäne; sein Gebiet(rund 300 ha) wurde als selbständige Gemarkung weitergeführt und nach dem 1. Weltkrieg um den landgräflichen"Herrnwald(ca. 400 ha) erweitert“. Am 1.4.1939 256 wurde die Gemarkung"Schiffenberg mit Herrnwaldu im Zuge der Ein— gemeindung von Wieseck und Kleinlinden der Stadt Gießen verwal- tungsmäßig unterstellt. Im Jahre 1972 übernahm die Stadt Gießen den Schiffenberg aus dem Besitz des Landes Hessen und führte seitdem umfangreiche Restaurierungsarbeiten an der Basilika und an den Or- densgebäuden des 15. Jahrhunderts durch. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde der“Hausberg der Gießener“ und seine unmittelbare Umgebung zu einem Naherholungsgebiet ausgebaut. 257 Neues Schloß in Gießen- Schulgebäude 1946- 1963 Blick auf die Ingenieurschule Gießen(1963) — mmuan MIUHEFE rerrr-rurrrrrTT 258 ZUR GESCHICHTE DER GEWERBLICHEN UND TECHNISCHEN BILDUNG IN GIESSEN BIS ZUR GRUÜNDUNG DER STAATLICHEN INGENIEURSCHULE Aufsatz aus: mFachhochschule Gießen-Friedberg- Geschichte und Gegenwart, Festschrift zum 10jährigen Jubiläum“, Gießen 1981 Anfänge technischer Ausbildung in Deutschland Am Ende des 18. Jahrhunderts besaß Deutschland noch überwiegend Agrarstruktur, das Handwerk- in Zünfte eingezwängt— war in seiner Entwicklung erstarrt. Auch die Wissenschaft blieb, abgeschirmt von den Fortschritten in Westeuropa, auf einen engen Raum beschränkt. Die Gründe hierfür lagen vorwiegend in der staatlichen Zersplitterung, in der das Feudalsystem natürlich stärker retardierend wirken mußte als in den bereits zentralistisch organisierten Staaten England und Frankreich. Eine große Rolle spielte auch die Kapitalknappheit der für den möglichen technischen Fortschritt am meisten prädestinierten Städte als Folge der zahlreichen Kriege des 17. und 18. Jh. bis in die Revolutionskriege an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert.* Von erheblichem Einfluß war jedoch auch der Geist der Zeit, geprägt von den philosophischen Strömungen der Romantik, des lIdealismus und des Neuhumanismus, der den liberal-rationalistischen Tendenzen des technisch-industriellen Zeitalters entgegenstand. Erst die staatliche Neuordnung in der Zeit nach 1815 mit der Aufhebung des Zunftzwan- ges, der Lockerung der Gewerbefreiheit und der stärkeren Öffnung nach den westeuropäischen Ländern schuf die Voraussetzung, daß auch im Raum des Deutschen Bundes mit seinen immer noch 35 selbständi- gen Staaten und 4 Freien Reichsstädten die Notwendigkeit technischer Bildung und Ausbildung erkannt wurde. Dies geschah in Deutschland in weitem zeitlichen Abstand zu Frank- reich, wo bereits seit der Revolution von 1789 Ingenieure in staatli- chen Schulen ausgebildet wurden. Bahnbrechend wurde hier die"Ecole Polytechnique“ in Paris, die man mit gutem Recht die erste Techni- sche Hochschule in der Welt genannt hat. Etwas anders, aber eben- falls erheblich früher, verlief diese Entwicklung in England, wo die 5 Als Beispiel sei hier nur erwähnt, daß die hess.-darmstädt. Landesfestung Gießen nicht nur im 30jährigen Krieg lange be— lagert wurde und die Verwüstung ihrer näheren Umgebung erle— ben mußte, sondern im 7jährigen Krieg von November 1758 bis Dezember 1762 ebenso von Franzosen besetzt war wie längere Zeit zwischen 1796 und 1799. 259 meisten Techniker- frei von staatlicher Einwirkung-— als einfache Arbeiter begannen, sich autodidaktisch weiterbildeten und mit Ge-— schick und Zähigkeit- oft unter größten persönlichen Opfern- ihre umwälzenden Erfindungen machten. Während jedoch in Frankreich und vor allem in England Technik und Ingenieurwissen niemals als Eindringling oder Fremdling in der bürger— lichen Gesellschaft angesehen wurde, sondern vor allem bei den Briten ein gewaltiger Respekt vor jener Tatkraft spürbar ist, die Naturge— walt nutzbar macht, zeigte man in Deutschland wenig Neigung, die soziale Ebenbürtigkeit von Technikern anzuerkennen und dem indukti- ven Wissen die gleiche Wertschätzung wie dem deduktiven Wissen zu- zugestehen. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein wurden hier Rang, äußere Ehren und Stellung in der Gesellschaft hergeleitet aus den Grundpfeilern der vier traditionellen Fakultäten an den Universitäten, Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie. Die Herstellung sozialer Gleichrangigkeit in einer Gesellschaft, die sich durch eine besonders hohe Wertschätzung von Bildung auszeichne-— te, war nur zu erreichen durch eine Verbesserung und Aufwertung der Ausbildungsstätten für die technische Intelligenz. Dies aber war in Deutschland ein langer und beschwerlicher Weg, der sich über fast ein Jahrhundert erstreckte und erst um 1880 mit der formellen Gleich- stellung von Technischen Hochschulen und Universitäten einen vorläufi- gen Abschluß fand. Diese Entwicklung steht natürlich in untrennbarem Zusammenhang mit den technischen Erfindungen, die insbesondere seit der Mitte des 18. Jh. die Mechanisierung von Arbeitsprozessen ermöglichten und damit jene umwälzende Veränderung der Produktionsweisen einleiteten, die man allgemein als Industrielle Revolution bezeichnet. Mit der Um- wandlung der manufakturellen Produktion zum Fabriksystem einher ging eine grundlegende Veränderung der vorindustriellen Gesellschaft, und damit kam es auch- wenn auch ungleich langsamer- zu einem veränderten Bewußtsein hinsichtlich der Wertschätzung und vor allem der Notwendigkeit wissenschaftlich untermauerter technischer Bildung. Zwar kam es schon vor dem Beginn der Industriellen Revolution in Deutschland zur Einführung von höherem technischen Unterricht in den Bergakademien von Berlin, Clausthal und Freiberg, doch betraf dies nicht den(Berg) Maschinenbau, sondern Geologie und Wineralogie. Erst mit der Gründung der polytechnischen Schulen im ersten Drittel des 19. Jh. wurde auch in Deutschland der durch das Fortschreiten der Industriellen Revolution bewirkten Entwicklung Rechnung getragen. Der Tradition und dem deutschen Wesen entsprechend gehen hier die wesentlichen Impulse vom Staat aus, der Naturwissenschaft und Tech- nik als wesentliches Movens der wirtschaftlichen Entwicklung sieht. 260 Es gab bis dahin in Deutschland im wesentlichen 3 Schultypen. Klo- sterschulen oder Lateinschulen als Vorläufer der Gymnasien, die vom Bürgertum geschaffenen Stadtschulen und die vom Landesherrn einge- richteten und von der Kirche beaufsichtigten Landschulen. Hinzu tre- ten seit dem Einsetzen der Industriellen Revolution die Armenschulen für Kinder aus dem Proletariat und in der 2. Hälfte des 19. IJh. die vom Staat eingerichteten Industrieschulen für angehende"Industriear- beiter“ und die von der Kirche unterhaltenen Sonntagsschulen. Im Jahre 1825 wurde dann die erste polytechnische Schule Deutsch- lands in Karlsruhe gegründet, der ähnliche Einrichtungen u.a. in Dres- den, Darmstadt, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und Aachen bald folgten. In diesen Ausbildungsstätten entwickelten sich die ei- gentlichen technischen Disziplinen wie Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauwesen u. a. m. Schon 4 Jahre zuvor war in Berlin durch Peter Christian Beuth(die Beuth-Schule ging in der 1971 gegründeten TFH Berlin auf) das Berli- ner Gewerbeinstitut gegründet worden, das die Aufgabe hatte, für die Industrie des Maschinenbaus Ingenieure auszubilden. Dieses Institut stand mit 2 anderen neugegründeten Instituten in Verbindung: mit dem"Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes in Preußen“ und mit der Technischen Deputation für das Gewerbe“. Der Verein, von Beuth nach dem Vorbild der engl."Society of Arts“ ins Leben geru— fen, war- wie ähnliche Vereine in anderen deutschen Staaten- ge- schaffen worden, um die gewerbliche Weiterentwicklung auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen. Diese Vereine regten Projekte an, wurden bei den Regierungen gehört und gaben eigene Nachrich- tenblätter heraus. Demgegenüber stand die Technische Deputation“ der Regierung näher. Sie sollte einerseits die Regierung beraten, an- dererseits bei der Entwicklung von Industrie und Gewerbe durch ent-— sprechende Anregungen und Maßnahmen mitsprechen. Das Zusammen- wirken der 3 Institutionen erbrachte eine wirksame staatliche Gewer-— beförderung. Auf dieser Linie entstehen neben den polytechnischen Anstalten die Gewerbeschulen in den deutschen Ländern, denen ebenfalls sogenannte Gewerbevereine zur Seite treten und ihnen ideelle und materielle Un- terstützung geben. Wenden wir uns nunmehr dem deutschen Mittelstaat zu, dem die Stadt Gießen seit 1604 angehörte, der früheren Landgrafschaft, seit 1806 dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Die Verhältnisse in Hessen-Darmstadt In der Landeshauptstadt Darmstadt war bereits 1812 für die Handwer- ker-Weiterbildung eine Bauschule gegründet worden; sie ging 1822 in 261 der"Großherzoglichen Realschulen auf, die aber zunächst nur eine Fortbildungsschule für Handwerker als reine Abend- und Sonntagsschu- le war. Mit dieser Einrichtung hatte man wenig Erfolg, so daß sie 1826 von einer Real- und höheren Bürgerschule mit eigenem Zweig "technische Schulen unter gemeinsamer Leitung übernommen wurde. 1836 erfolgte dann die Umwandlung der"technischen Schule“ in eine möhere Gewerbeschule“, d.h. das ursprünglich unter der Realschule stehende Institut wurde mithin auf das höhere, zwischen Schul- und Hochschulwesen stehende Niveau angehoben. Diese"höhere Gewerbe- schule“ hatte eine schwere Anlaufzeit; ihr weiterer Ausbau war im Landtag stets umstritten, und erst 1868 vollzog sich die Umwandlung in eine polytechnische Anstalt, eine Entscheidung, die zweifellos die Entwicklung zur Technischen Hochschule in Darmstadt begünstigt hat. Lange Zeit war auch der Standort der höheren Gewerbeschule im Großherzogtum nicht unumstritten: Mainz, die Handels- und Industrie- stadt am Rhein, an Einwohnerzahl fast doppelt so groß wie Darm- stadt, erhob ebenso Anspruch auf diese Schule wie Gießen, das als Standort der Landesuniversität durch seine Abgeordneten im Landtag immer wieder auf die Gefahren hinwies, die eine technische Bildungs- einrichtung für die Einheit der Universität habe, und zwei Universitä- ten könne man sich im kleinen Hessen-Darmstadt nicht leisten. Naturwissenschaft und Technologie an der Universität Gießen Nicht zu Unrecht wird in der Wissenschaftsgeschichte Justus Liebig als der Begründer der chemischen Wissenschaft in Deutschland be- zeichnet. Als Schüler des bedeutenden Physikers Gay-Lussac in Paris erhielt er im Alter von 21 Jahren am 26. Mai 1824 durch Dekret des Großherzogs Ludwig lJ. von Hessen-Darmstadt eine außerordentliche Professur für Chemie an der Landesuniversität Gießen. Schon knapp 2 Jahre später, am 7. Dezember 1825, wurde er Ordinarius und lehrte insgesamt 57 Semester in Gießen, ehe er 1852 einem Ruf nach Mün- chen folgte. Durch Liebig wird Gießen die Geburtsstätte der Chemie und Ausgangspunkt der modernen Naturwissenschaften in Deutschland, denn alle seine bedeutenden Entdeckungen auf dem Gebiet der organi- schen Chemie und der Agrikulturchemie hat er in seinem berühmten Laboratorium im alten Wachthaus an der Liebigstraße gemacht. Sein formenreiches Marmordenkmal hat der Krieg zerstört, das Museum an seiner ehemaligen Wirkungsstätte aber wurde ausgebaut, und die jetzt 375 Jahre alte Universität ehrte seine Verdienste durch die UÜbernah- me des Namens bei ihrer Wiedereröffnung als Volluniversität im Jahre 1957. Ein sehr geschätztes Mitglied des Gelehrtenkreises um Liebig war Heinrich Buff, ein Neffe von Goethes Lotte, der von 1827 bis 1828 und von 1830 bis 1833 Privatdozent und von 1838 bis 1878 ordentl. 262 — 2 1— 3 2 ISS 9 — 8 2 8Ä 4 7—— —— 8* 7 88 I 1 ð&— 5 7/ 7 1‿ 11.— 2 4 2* 8 I 1 8 3 ee, 241——= 82 ⁸△. A*— In Liebigs Laboratorium 1842 Gemälde von Trautschold und von Ritgen pProfessor für Physik in Gießen war; er hat das physikalische Labora- torium für Vorlesungen und Übungen begründet. So wurde die Universität Gießen schon in der 1. Hälfte des 19. Jh. bahnbrechend auf den Gebieten moderner Naturwissenschaft, der Phy- sik und der Chemie. Aber dabei ließ es die liberal und fortschrittlich orientierte Universität nicht bewenden und ging mit Hilfe eines aufgeschlossenen Landesherrn neue Wege hinsichtlich der nunmehr auch in Deutschland erkannten Notwendigkeit gediegener technologi- scher(Aus) Bildung. Tatsächlich war die Universität Gießen in der Einrichtung und Ent-— wicklung naturwissenschaftlicher und technischer Bildung und Ausbil- dung der Landeshauptstadt längst ein Stück voraus. Schon 7 Jahre vor der Berufung Justus Liebigs wurde in Gießen mit großherzoglichem Dekret vom 30. Juni 1817 dem Hütteninspektor und Hofkammer-Rat Dr. Blumhof auf dessen Gesuch hin die Erlaubnis erteilt, akademische Vorlesungen an der Universität Gießen in technologischen Fächern nhalten zu dürfen“, und am 9. Januar 1819 wurde eine außerordentli- che Professur in Technologie, Eisenhütten- und Bergwerkskunde für ihn errichtet. Mit diesem Lehrstuhl versah die Universität Gießen lan- ge vor der Technischen Hochschule Darmstadt eine Funktion, die man 263 ohne Einschränkung als den Beginn der akademischen Ausbildung in technischen Fächern bezeichnen kann. Unsere Fachhochschule, die jetzt ihr 10jähriges Bestehen feiert, darf also mit Fug und Recht auf eine Tradition blicken, die vor 164 Jahren in Gießen begonnen hat. Die Vorgänge um die Einrichtung dieses Unterrichts, die aus dem Universitätsarchiv überliefert sind, bedürfen in mehrfacher Hinsicht unserer Aufmerksamkeit: Zum einen zeigen sie die Widerstände gegen eine vermeintlich nicht universitätsreife Disziplin und gleichzeitig die Furcht vor Unterwanderung der akademischen Lehre in den traditio— nellen Fakultäten durch eine noch unbekannte und daher suspekte Wissenschaft, zum anderen wird doch auch deutlich, daß man sich insbesondere von seiten des Staates, aber auch in Kreisen der Univer- sität den Erfordernissen einer neuen Zeit nicht verschließt und Raum zu geben bereit ist für einen Wissenschaftsbereich, dessen Notwendig- keit im damaligen"Auslandu* bereits weithin erkannt worden war. Aufschlußreich ist hier zunächst, daß der Anstoß nicht durch eine Be— rufung seitens der Universität, sondern durch ein persönliches Gesuch von außen erfolgte. Schon Ende 1816 stellte der großherzogl. Hütteninspektor und Hof-— kammer-Rat Dr. phil. Johann Georg Ludolph Blumhof zu Eckelshausen bei Biedenkopf in Darmstadt den Antrag, ihm eine Professor an der philos. Fakultät der Universität in Eisenhütten- und Bergwerkskunde zu erteilen. Er wolle sich dabei mit einer jährlichen Zulage von 500 fl begnügen und nicht das volle Salär eines Professors in Anspruch nehmen, weil er udie Positiva des Hofkammer-Rates und des besolde-— ten großherzogl. Hütteninspektors“ beibehalte. Die Regierung in Darmstadt holte daraufhin die Stellungnahme der Mitglieder des aka- demischen Senats in Gießen ein. Die Mehrzahl der Mitglieder wehrte sich sogleich mit den unter-— schiedlichsten Argumenten gegen diesen Antrag. Aus der Fülle der Stellungnahmen können hier nur wenige exempla- risch zitiert werden: 1) ¹.indessen glaube ich auch, daß unsere Universität das Bedürfnis nicht hat, den Herrn Dr. Blumhof zu besitzen.Unsere Cameralisten sind froh, wenn sie nur die bisher hier gelesenen Collegia hören. Da sie jetzt noch 3 juristische Vorlesungen hören müssen und doch, aus Mangel an Vermögen, gewöhnlich mit 2 1/2 Jahren von der Universität abgehen, so bleibt ihnen keine Zeit übrig, um Hilfs-Wissenschaften, 2* Als"Auslandu galt damals noch alles, was außerhalb der Gren- zen des Großherzogtums Hessen-Darmstadt lag. Für Gießen wa- ren also Wetzlar(Preußen), Weilburg, Dillenburg(Nassau) und Marburg(Kurhessen)"Auslandu! 264 die nicht unentbehrlich wichtig sind, hören zu können. Nun ist aber die Bergwerkskunde ein so isoliertes, technisches Fach, daß es ausfal- lend und zwecklos sein würde, dafür einen besonderen Lehrer auf un-— serer Universität anzustellen, solange noch andere wesentliche Bedürf- nisse zu befriedigen sind.“(Dr. Crome) 2) u. bemerke ich noch, daß auch das Alter in Betracht zu ziehen sei. Herr Dr. Blumhof ist bald 50 Jahre. Wenn er nun bis hierher noch keine Ubung im mündlichen Vortrag gehabt hat, woher kommt die Fertigkeit in demselben. UÜberhaupt, wie lange kann man noch auf seine Nützlichkeit als mündlicher Lehrer rechnen?“(Dr. Schaumann) 3) n...et finis(und endlich): umso mehr als Supplicant(Antragsteller), welcher noch gar keine Probe der Brauchbarkeit abgelegt hat,(denn es kann ein Mann ein recht guter öffentlicher Bücherschreiber und gleichwohl ein schlechter öffentlicher Lehrer sein), nur 500 fl Zulage ex fisco academiae(aus dem Universitätsetat) fordert.“(Dr. Buchner) Das wissenschaftl. Fach, in welchem Herr Dr. Blumhof dozieren will, ist viel zu speziell für eine Universität und besonders wie die unsrige ist. Auch wird Mineralogie schon seit vielen Jahren hier vorgetragen.. Und wieviele Zuhörer kamen? 6-8- 10- 12. Aber noch mehr! Wie viele bezahlen? Oft nicht die Hälfte. Vor 2 Jahren las ich über die Land- wirtschaft. Der Zuhörer waren 6. Ein einziger honorierte; die übrigen hatten testimonia paupertatis(Armutszeugnisu). Wovon will als dann der Dozent leben, besonders mit Frau und Kin-— dern. Das UÜbersetzen der Lehrstellen, besonders auf kleine Universitä- ten bleibt immer ein großer Fehler. Der Dozent geht dabei zu Grun- de, wird seinen Freunden zur Last, belagert das Großherzogl. Ministe- rium mit Suppliken(Eingaben) und geht doch am Ende unter. Dies sind die Gründe, die mich bestimmen, untertänigst darauf anzutragen, dem Herrn Supplikanten sein Gesuch um seines eigenen Besten willen in Gnaden abzuschlagen. Es bleibt ihm ja unbenommen, in Eckelshau- sen oder Biedenkopf selbst ein Bergmännisches Privatinstitut zu etab- lieren und dabei sein Glück zu versuchen...“(Dr. Walther) Aber es gab doch auch andere Stellungnahmen in der damaligen Rundfrage unter den Gießener Professoren, von denen hier auch einige Auszüge wiedergegeben werden sollen: „Herr Hofkammer-Rat Dr. Blumhof ist in der Literatur der Physik vorzüglich als Übersetzer mehrerer physikalisch-chemischer und tech- nologischer Schriften aus dem Französischen, Dänischen und Schwedi- schen rühmlich bekannt. Seine neuesten Werke sind: Die Ubersetzung von Berzelius uElemente der Chemie“(Leipzig 1816) und sein Versuch einer Enzyklopädie der Eisenhüttenkunde, wovon der 1. Bd. bei Heyer in diesem Jahr erschienen ist. Daß Herr Blumhof in Hinsicht seiner Gelehrsamkeit qualifiziert sei, ein Mitglied der hiesigen Universität zu werden, ist wohl keinem Zweifel unterworfen... 265 wenn mir Herr Blumhof ebenso vorteilhaft als praktischer Chemiker und Technologe bekannt wäre, wie ich ihn als Literator und Gelehrter in diesen Fächern schätze..., glaube ich ohne Umstand behaupten zu dürfen, daß Herr Blumhof der Universität als Lehrer nützen könne...“ (Dr. Schmidt) Dr. Blumhof hat in der schriftstellerischen Welt so viel Namen, daß nicht zu besorgen steht, es möge im Ausland Befremden erregen, wenn ihm auf hiesiger Akademie zu lehren verstattet wird.-ihm je- doch die Erlaubnis des Lehrens zu versagen, ohne ihn erprobt zu ha- ben, dazu finde ich keinen Grund, teils, weil ich glaube, man solle dieselbe niemandem versagen, indem der Staat sich dadurch noch zu keiner Beförderung verbindlich macht, teils, weil zu wünschen ist, daß ein Mann, der wie Dr. Blumhof vom Staat eine Pension bezieht, ohne Dienste zu leisten, demselben auf irgendeine Weise nützlich gemacht werde...“(Dr. Wilbrand) „Die Fächer, in welchen Herr Hofkammer-Rat Blumhof der Universi- tät nützlich sein kann und welche er selbst genannt hat, sind wichtig und sind- wenigstens größtenteils- in vielen Jahren bei uns nicht gelehrt worden. Ich kenne ihn nicht, als nur von der literarischen Sei- te, und von dieser verdient er Achtung. Sein Vortrag, wie mir ein Freund aus seiner Nachbarschaft versichert hat, soll lebhaft und an-— ziehend sein. Ich würde also an meinem Teil für die'venia docendi! stimmen...“(Dr. Nebel) Die positiven Kußerungen mögen den Ausschlag dafür gegeben haben, daß es in einem zusammenfassenden Gutachten der Universität vom 12. Juni 1817 am Schluß heißt: ..In Berücksichtigung aller dieser Umstände glaubt die Majorität des Akademischen Senats darauf devotest(untertänigst) antragen zu müs- sen, daß dem Großherzogl. Hofkammer-Rat Blumhof gnädigst verstat- tet werden möge, akademische Vorlesungen dahier zu halten, insofern er auf die verlangte Zulage von 500 fl verzichte und daß es erst von dem Erfolge abhängen müsse, ob seine Wünsche in dieser Hinsicht ei- ne Berücksichtigung erlauben würden...“ Die Antwort aus Darmstadt ließ nicht lange auf sich warten. Unter dem Datum des 30. Juni 1817 wird der Universität, dem gesamten akademischen Senat, folgendes mitgeteilt: „Dem Großherzogl. Hütteninspektor, Hofkammer-Rat Dr. Blumhof zu Eckelshausen, wird auf sein Gesuch und in Gefolge höchster Ent-— schließung zu erkennen gegeben, daß ihm die Erlaubnis akademischer Vorlesungen auf der Universität zu Gießen in den benannten Fächern halten zu dürfen, gnädigst verstattet worden, daß übrigens aber die erbetene Zulage von 500 fl für jetzt nicht stattfindet und erst von dem Erfolg seiner akademischen Vorlesungen abhängen werde, ob die- ser die Berücksichtigung seiner Wünsche auch in dieser Hinsicht er-— lauben würde.“ 266 Mit diesem landesherrlichen Beschluß konnte der Unterricht in technologischen Fächern an der Universität Gießen beginnen, zunächst mit dem Lehrbeauftragten“ Dr. Blumhof. Schon im nächsten Jahr, im Herbst 1818, wiederholt Dr. Blumhof sein Gesuch um UÜbertragung einer Professur. Wieder kam es im akademi- schen Senat zu unterschiedlichen Gutachten. Die Entscheidung war schwieriger geworden, weil inzwischen dem bisherigen Pädagoglehrer Zimmermann eine außerordentliche Professur für Chemie und Mineral- ogie, als Vorläufer von Liebig, am 6. Juni 1818 übertragen wurde. Fast gleichzeitig war am 5.7.1817 Gg. Gottl. Schmid zum Professor für Naturlehre ernannt worden. Die ablehnenden Außerungen der zur Stellungnahme aufgeforderten Senatsmitglieder waren in der Mehrheit; eine Minderheit von Professo- ren wies in einer Denkschrift vom 13.12.1818 noch einmal eindringlich auf die Fähigkeiten des Antragstellers Blumhof und auf die Bedeutung der von ihm vertretenen Fächer hin. Hier heißt es u. a.: .Nun bedürfe es aber keiner Erwähnung, daß Blumhof einen aner- kannten Ruf als Gelehrter besitze, daß er manche Sprachen verstehe, die vielleicht niemanden hier bekannt seien, und daß er in manchen Disziplinen, wie namentlich in der Technologie, in der Eisenhüttenkun- de, auch wohl in der Mineralogie vorzügliche Kenntnisse besitze. Ebenso sei es bekannt, daß einige dieser Fächer hier gar nicht besetzt seien und daß es insbesondere für die so einflußreiche Technologie zu wünschen wäre, daß sie von einem darin vollkommen erfahrenen Mann zum Gegenstand seiner Bestrebungen als Lehrer gemacht würde. In ähnlicher Anerkennung der Wichtigkeit des Lehrstuhls der Techno- logie sei vor nicht langer Zeit Poppe in Frankfurt ausschließend für dieses Fach nach Tübingen berufen worden, und es erschien hiernach an sich wünschenswert, daß Supplikant(Antragsteller) für die Akade- mie gewonnen werde.“ Es spricht für den Weitblick der großherzoglichen Regierung in Darm- stadt, daß sie diesem"Minderheitenvotumt folgte und sich nicht den teils sehr eigensüchtigen, teils sehr ängstlichen Argumenten der Mehr- heit der Senatsmitglieder beugte. So wurde am 9. Januar 1819 die außerordentliche Professur für Tech- nologie, Eisenhütten- und Bergwerkskunst an der Universität Gießen eingerichtet und Dr. Blumhof mit der Wahrnehmung der Stelle beauf- tragt. Im Großherzogl. Hessischen Regierungsblatt Nr. 18 vom 18. Oktober 1819 erscheint im Vorlesungsplan für das WS 1819/20: 267 Enzyklopädie der Bergwerkskunde“ Prof. ext raord. Dr. Blumhof 9- 10 Uhr viermal wöchentlich Mineralogie, besonders in Rücksicht auf Technologie“ 2-3 Uhr dreimal in der Woche Außerdem: Vorträge über die Geschichte der Künste und Handwerke In der Nr. 50 vom 4. Okt. 1820 wird angekündigt: Technologie, verbunden mit Besuchung der wichtigsten Werkstätten und Fabri- ken der Stadt Gießen“ Prof. ext raord. Dr. Blumhof 9- 10 Uhr viermal wöchentlich Im 88 1824(veröffentlicht im Großherzogl. Regierungsblatt Nr. 21. vom 9. April 1824) ist Blumhof noch einmal mit einer interessanten Vorlesung vertreten; neben ihm kündigt auch Liebig erstmals eine Veranstaltung an: „Okonomisch-technologische(oder ange- wandte) Mineralogie“ trägt vor nach sei- nem Lehrbuch(erschienen 1822 bei Varren- trapp in Ffm) Prof. ext raord. Dr. Blumhof um 2 Uhr viermal wöchentlich Allgemeine Hüttenkunde“ (in noch zu bestimmenden Stunden) Experiment alphysik“ Prof. Schmidt Chemie“ Experimentalchemie“ Prof. Dr. Liebig In den wenigen Jahren seiner Lehrtätigkeit an der Gießener Universi- tät kämpft Blumhof beharrlich um die Aufbesserung seiner Stellenzu- lage, vor allem aber strebt er die ordentl. Professur an. Hatte er hin-— sichtlich des Salärs einen bescheidenen Erfolg, so blieb ihm die Er— nennung zum Ordinarius versagt, vor allem, weil man den von ihm vertretenen technologischen Disziplinen noch keine größere Eigenstän- digkeit zugestehen wollte, allerdings auch, weil sich gezeigt hatte, daß die Veranstaltungen Blumhofs nur schwach besucht wurden. Positiv wurde damals vermerkt, daß er eine technologische und bergwerkswis- senschaftliche Modellsammlung aufgebaut und betreut hat. Gleichwohl wäre Blumhof wohl auf lange Sicht auch die ordentliche Professur nicht vorenthalten worden, hätte ihm nicht der Tod die rüh-— rige Feder aus der Hand genommen und seinem Wirken ein Ende ge— setzt. Am 9. Mai 1825 starb Prof. Blumhof, und es trat zunächst ein 268 Bruch in der weiteren Entwicklung der technologischen Ausbildung in Gießen ein, obwohl nominell inzwischen ein Prof. Walther die techno-— logischen Fächer zu vertreten hatte. Die Stagnation hielt etwas über ein Jahrzehnt an; es war ohnehin eine Zeit des Stillstandes, tiefer politischer und wirtschaftlicher Resignation, weil weder die Einheit des deutschen Staates noch die Freiheit seiner Bürger, die großen Ziele im Kampf gegen Napoleon, erreicht worden waren. Zahllose Grenzen hemmten Wirtschaft und Verkehr, die maschinelle Produktion fand nur geringe Verbreitung, die"Heilige Allianz“ knebelte durch die Karlsbader Beschlüsse“ den politischen Fortschritt und verhinderte die Gewährung von Grund- und Menschenrechten. Die Kunst der Ro- mantik in Dichtung und Malerei, die Stilepoche des Biedermeier in Trachten und Möbeln war ein kaum genügender Ersatz, eine Flucht aus der Wirklichkeit. Erst die Jahre 1837/38 markieren einen Aufschwung und einen Wende- punkt, weil sowohl die inneruniversitäre technologische Studienmög- lichkeit weiterentwickelt wurde als auch in der bürgerlichen Gesell- schaft des Vormärz“ die zunehmende Industrialisierung zu neuen Aus- bildungswegen drängte. Die Geschichte des technologischen Unterrichts in Gießen ist für das nächste halbe Jahrhundert untrennbar mit der Person und dem Le— benswerk eines bedeutenden Mannes verbunden. Hugo v. Ritgen und der Lehrstuhl für Architektur und Ingenieurwis- senschaften Hugo v. Ritgen, der den Lehrstuhl für Architektur und Ingenieurwis- senschaften von 1838- 1874 innehatte und dem technologischen Institut noch bis 1882 vorstehen durfte, ist für die Geschichte der gewerbli- chen und technischen Bildung in Gießen in mehrfacher Hinsicht von großer Bedeutung. Am 3. März 1811 in Westfalen geboren, kam er schon im Alter von 3 Jahren nach Gießen, wo sein Vater eine mediz. Professur erhielt. Er besuchte hier das Gymnasium und begann 1828 auf Wunsch des Vaters mit dem Medizinstudium. Doch schon bald zog es ihn zur Baukunst; er studierte kurze Zeit Mathematik, um sich dann bei dem Hofbaudirek- tor Moller* in Darmstadt das Rüstzeug für seine spätere Tätigkeit zu holen. 1833 bereits konnte er promovieren, ging dann aber noch einmal für 1 1/2 Jahre auf Studienreise nach Belgien und Frankreich, wo er sich 14 Moller erbaute u. a. auch die 1944 zerstörte Gießener Stadtkir— che, die im Jahre 1821 geweiht worden war. 269 Hugo von Ritgen als junger Mann vor allem in technologischen Bereichen weiterbildete und industrielle und gewerbliche Anlagen besichtigte. In Paris bereicherte er seinen Kunstsinn und vervollständigte seine breitgefächerte Allgemeinbildung, ehe er in seine Heimat zurückkehrte. Schon 1835 wurde er beauftragt, Vorlesungen in darstellender Geome- trie und Situationszeichnen zu halten. Auf Empfehlung der philos. Fakultät wurde er im Sommer 1837"Re- petent“(= veraltete Form von Repetitor) im Baufach unter Einschluß der Maschinenlehre, des Maschinenzeichnens und des Planzeichnens. Hier war er so erfolgreich, daß er bereits im Spätherbst des folgen- den Jahres zum außerordentlichen Professor ernannt wurde. Bereits 5 Jahre später im Herbst 1843 wird er ordentlicher Professor in Gießen. Ein Jahr zuvor, im Oktober 1842, hatte sich Prof. v. Ritgen um die erledigte Stelle eines Universitäts-Zeichenlehrers bemüht. Dies erscheint von unserem heutigen Standpunkt unter der Würde eines— wenn auch noch außerordentlichen- Professors zu liegen. Wir sollten aber nicht vergessen, daß das Gehalt eines Dozenten damals sehr stark von seiner Hörerzahl abhing und seine kärgliche Besoldung noch durch die Gewährung besonderer Privilegien aufgebessert werden muß- 270 te.* Außerdem zeigt diese Bewerbung aber auch, wie sehr in jener Frühphase technologischer Bildung Theorie und Praxis in enger Verbin- dung gesehen wurden. Doch lassen wir Hugo v. Ritgen selbst sprechen. In der uunterthänigsten Vorstellung und Bitte des Grhzl. Professors Dr. H. v. Ritgen an die Großherzoglich Hessische Hochpreisliche Lan- des-Universität“ heißt es u. a. nDie durch das vor wenigen Tagen erfolgte Ableben des bisherigen Universitäts-Zeichenlehrers Dickoré erledigte Stelle ist schon seit mehreren Jahren wegen Kränklichkeit und körperlicher Unfähigkeit desselben nicht mehr ordentlich versehen worden. Ich sehe mich des- halb schon gleich bei Übernahme der mir allergnädigst anvertrauten Lehrstelle als Professor der Architektur und des Maschinenzeichnens genötigt, den Unterricht im Freihandzeichnen und Malen für die Ar-— chitekten selbst zu übernehmen. Allein der gänzliche Mangel ander- weitigen gründlichen Zeichenunterrichts führte mir auch zugleich viele andere Schüler zu und so bin ich denn schon seit mehreren Jahren der Tat nach der eigentliche Universitäts-Zeichenlehrer geworden. Wenn ich es daher gegenwärtig wage, untertänigst um gnädigste Übertra- gung dieser Stelle zu bitten, so würde mein Gesuch schon hierin eine Begründung finden; allein es sind noch andere Gründe, welche mich hierzu bestimmen. Gründe, welche im Interesse der Sache und des Staates eine Vereinigung der Stelle des Universitäts-Zeichenlehrers mit der des Lehrers der Architektur und des Maschinenzeichnens nicht unpassend erscheinen lassen möchten. Darstellende Geometrie mit ihren Anwendungen, Schattenlehre und Perspektive sind Fächer, welche die Grundlage allen Zeichnens bilden, welche daher jeder Zeichenlehrer gründlich verstehen sollte, leider aber nur höchst selten versteht. Diese Fächer trage ich, als Lehrer der Architektur, stets vor, für diese Fächer besitzt das architektoni- sche Kabinett eine vollständige Modellsammlung, größtenteils von mir selbst gefertigt. Mit dem eifrigen Studium dieser Fächer habe ich stets Freihandzeich- nen und Malen verbunden und bin dadurch in den Stand gesetzt, den Unterricht in allen Zweigen des bildenden Darstellens vollständig und gründlich zu erteilen.“ * Der Gießener Straßenname"Professorenweg“ geht nicht auf ei-— nen besonders beliebten Spaziergang der Professoren zurück, sondern bezeichnet ungefähr die Gegend, wo um die Mitte des 17. Jh. Feldstücke aus dem Stadtwald angerodet worden waren, die man von seiten des Stadtrates den ordentlichen Professoren zinslos zur Verfügung stellte. Ahnliche Privilegien räumte man den Universitätslehrern hinsichtlich der Viehmast und der Holz-— nutzung ein. Diese Universitäts-Triebviertel oder uprofessoren- stücker“ wurden noch bis weit ins 19. Jh. in Anspruch genom- men und erhöhten die Dotation der Ordinarien. 271 Ritgen selbst zog seine Bewerbung kurz darauf aus uns unbekannten Gründen zurück, vielleicht, weil seine Ernennung zum ordentlichen Professor unmittelbar bevorstand. Seine große Begabung als Zeichner und Aquarellmaler zeigte erst jüngst die große Hugo v. Ritgen-Aus- stellung des Oberhessischen Museums, das erfreulicherweise den größ- ten Teil seiner Bilder als Vermächtnis verwahrt. In den Würdigungen seines Lebenswerkes wird deutlich, daß H. v. Ritgen in seiner Eingabe aus dem Jahre 1842 eher untertrieben hat.* Als Professor entfaltete Hugo v. Ritgen das ganze Spektrum seiner großen Begabung und lehrte die Studierenden des Baufaches vor allem in darstellender Geometrie, architektonischer Kompositionslehre, Bau-— konstruktion und Geschichte der Baukunst. Dabei blieb er nicht im Hörsaal sitzen, sondern ging mit den Studenten hinaus, z.B. zu den Burgen der Umgebung Gleiberg, Staufenberg oder Münzenberg, wo er ebenso wie etwa im Kloster Arnsburg Verständnis und Bewunderung für die Baukunst vergangener Zeiten weckte. Daneben unterrichtet er- seinen Neigungen entsprechend- im Frei- handzeichnen und Malen in Wasserfarbe und Öl. UÜberragende Bedeutung aber hat Ritgen als Baumeister und Restaura- tor. Mit der Wiederherstellung der Wartburg krönte er sein Lebens-— werk. Im heimischen Raum gelingt ihm Gleiches an der Burg Staufen- berg(1860-62), dem Gleiberg(1879-83), der Pfarrkirche von Gro- Woyſjndon(1886), dem Schiffenberg und dem Kloster Arnsburg 1873). In Gießen selbst leitete er den Neu- oder Umbau an über 20 Bürger- häusern und setzte sich mit der Restaurierung der Friedhofskapelle (1890/91) ein bleibendes Denkmal.** Dem Chemiker Justus von Liebig(1824- 1852 Prof. in Gießen) und dem Physiker Wilhelm Conrad Röntgen(1879- 1888 Prof. in Gießen) darf Joseph Maria Hugo v. Ritgen(1837- 1889 pProf. in Gießen) als Vertre- ter der Architektur und der Ingenieurwissenschaften in seiner vielsei- * Siehe hierzu den Katalog zur Ausstellung Hugo v. Ritgen(Ober-— hessisches Museum, Gießen 1980). Die Stelle des Universi- täts-Zeichenlehrers übernahm im Jahre 1843 Wilhelm Traut- schold für einige Jahre. Er war ein Freund Justus von Liebigs, dessen Porträt er 1841 als sein erstes Bild ausstellte. Gemeinsam mit Hugo v. Ritgen malte er 1842 das berühmte Bild"Im Laboratorium Liebigs“, das als Druck weite Verbrei- tung gefunden hat(siehe Bild S. 259). Zu Ehren Hugo v. Ritgens benannte die Stadt Gießen im Jahre 1981 die Straße nach ihm, die zum Oberen Hardthof in Rich-— tung Gleiberg zieht. *†* 272 tigen Wirksamkeit ebenbürtig an die Seite gestellt werden, auch wenn sein Name verständlicherweise nicht jene weltweite Berühmtheit er- langt hat. Es muß Hugo v. Ritgen hart getroffen haben, daß Großherzog Ludwig III. von Hessen-Darmstadt 1874 die Lehrstühle für Architektur und In- genieurwissenschaften von Gießen abzog und nach Darmstadt verlegte. Die Gründe für diese Entscheidung sind leider aus den Quellen nicht ganz klar zu erschließen. Von maßgeblichem Einfluß dürfte gewesen sein, daß- wie bereits erwähnt- die Darmstädter Gewerbeschule seit 1868/69 den Status einer"Polytechnik-Anstalt“ erhielt und damit die Voraussetzung für eine technische Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis geschaffen wurde. Ein zweiter wichtiger Grund war wohl das Bestreben der nach der Gründung des Deutschen Reiches nur noch mit Teilsouveränität ausgestatteten deutschen Landesfürsten, ihre Residen- zen repräsentativer zu machen, vor allem, weil sie erkannt hatten, wie notwendig eine gediegene technologische Ausbildung im Zuge der rasch expandierenden Industrieentwicklung für die Wirtschaftskraft ei- nes Landes sein konnte.* Tatsächlich sind die Vorläufer fast aller späteren Technischen Hoch- schulen in den Residenzstädten der vormärzlichen Klein- und Mittel- staaten gegründet worden; Beispiele hierfür sind Braunschweig, Hanno- ver, Karlsruhe, Stuttgart und München. Es mag ferner mitgespielt ha- ben, daß das größere und dem wachsenden Handels- und Industrie-Bal- lungsraum des Rhein/Main-Gebiets näherliegende Darmstadt für eine technologische Ausbildung geeigneter schien als die kaum dem Acker- bürger-Status entwachsene Hauptstadt der nördlich des Mains gelege- nen Provinz Oberhessen, deren Bedeutung durch die Gebietsabtretungen von 1866(Hinterland) und die Bildung der preußischen Provinzen Hes- sen-Nassau(des ehemaligen Herzogtums Nassau und der freien Stadt Frankfurt/ Main) und Kurhessen(Annektion des Kurfürstentums Hes- sen-Kassel) wesentlich gesunken war. Die Aufwertung der technologischen Bildung in Darmstadt stieß auf den entschiedenen Widerstand der Gießener und der anderen oberhes- sischen Abgeordneten in der Zweiten Kammer des hessischen Land- tags, die nicht nur die Notwendigkeit des Ausbaus bestritten, sondern immer auch die Gefahren der Aufspaltung universitärer Bildung an die Wand malten. Abgeordnete aus der damals größten Handels- und Industriestadt des Großherzogtums, der vor allem durch die Dampfschiffahrt prosperie- renden Stadt Mainz machten geltend, daß der Unterricht in technolo- * Aus den Landtagsakten des 19. Jh. wissen wir, daß der Groß- herzog immer mal wieder ernsthaft versuchte, auch die Landes- universität von Gießen weg nach Darmstadt zu verlegen. 273 gischen Fächern, vor allem im Maschinenwesen,"vor Ort“ geschehen sollte, wo Versuche und Übungen durch Besuch von Industrieanlagen und praktische Anleitung viel leichter möglich seien und damit die Ausbildung effektiver machten. Trotz aller Proteste aus Gießen oder Mainz wurde die Entscheidung für Darmstadt nicht rückgängig gemacht; im Gegenteil: Das dortige Polytechnikum wurde bereits 1877 in eine Technische Hochschule um- gewandelt, neben München und Braunschweig die älteste im Raum des Deutschen Reiches. Es darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, daß nicht nur der weitere Ausbau, sondern erstaunlicherweise auch die Existenz der TH Darm-— stadt unter dem Eindruck der Wirtschafts- und Finanzkrise des ausge-— henden 19. Jh. noch über ein Jahrzehnt stark umstritten war. Unbe- stritten aber blieb, daß Gießen aus dem Rennen um die Bildungsstätte für die technischen Fächer ausgeschieden war. Für Hugo v. Ritgen war dies zweifellos eine einschneidende Entwick- lung, denn in Architektur und anderen polytechnischen Bereichen konnte er nun nicht mehr unterrichten. Nicht ohne Zögern und Beden- ken nahm er schließlich den ihm angetragenen Lehrstuhl für Kunstge- schichte innerhalb der philosophischen Fakultät an, zumal ihm Ange- bote auswärtiger Technischer Lehranstalten und Hochschulen vorlagen. Ausschlaggebend waren neben seinem fortgeschrittenen Alter seine vielfältigen Bindungen an die Stadt Gießen, an deren öffentlichem Le- ben er als Bürger stets wesentlichen Anteil nahm. Hugo v. Ritgen und die Gründung der Handwerkerschule des Ortsge- werbevereins In seiner Person und seiner Wirksamkeit können wir auch die verbin- dende Brücke zu jener Institution sehen, die nach der Aufhebung der Ingenieurwissenschaften im Jahre 1874 nun noch über 7 Jahrzehnte die Tradition technologischer Bildung und Ausbildung in Gießen fortsetzen sollte und deren Geschichte wir uns nunmehr zuwenden wollen. Aus einer Eröffnungsansprache, die Prof. Hugo v. Ritgen am 15.1.1888 anläßlich des 50jährigen Bestehens der Gießener Handwerkerschule hielt, geht hervor, daß er selbst als junger, gerade ernannter Professor für Architektur und Ingenieurwissenschaften an der Gründung dieser Einrichtung für handwerkliche und technische Ausbildung maßgeblich beteiligt war. Seiner Rede können wir ferner entnehmen, daß er in den ersten Jahren dieser Schule selbst mithalf, den Unterricht zu ge- stalten, als der einzige Lehrer die anfallende Arbeit allein nicht be- wältigen konnte. Ein wahrhaft vorbildliches Handeln eines Universi- tätsprofessors und zugleich ein Beweis für sein Engagement und seine vorausschauende Sicht. 274 Beilage u Not. 84. des Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen. Vermiſchte Rachrichten. Rechnen⸗Schule für Handwerker zu Gießen. ter Bezugnahme auf das, in Aà 80 und 86 dieſes Auzeigeblafts publicirte, Negulativ über die Prufung der Baubandwerker werden die dabei Betheiligten darauf aufmerkſam gemacht, daß ibnen die von der hieſigen Localſection des Gr. Gewerbvereins gegründete Nechnen⸗Schule für Handwerker, in ihrer dermaligen verbeſſerten Einrichtung und im Verein mit der ebenfalls von beſagter Section ab⸗ hängigen Zeichnen⸗Schule für Handwerker, die beſte Gelegenbeit darbietet, ſich die zum Beſtehen jener Prufung erforderlichen Kenntuiſſe anzueignen.— Der Uuterricht in der Zeichnungsſchule hat bis jetzt ununterbrochenen Fortgang gehabt. Der Unterricht in der Arithmetik, im Berechnen von Flächen und Körpern, nebſt der Anleitung zur Aufſtellung von Voranſchlägen ꝛc. hat begonnen und wollen ſich diejenigen, welche noch an dieſem umerricht Theil zu nehmen geſonnen ſind, bei dem Lehrer, Herrn Candidat Lauckert, anmelden. Gießen am 1. Rovember 1845. Der Vorſtand des Localgewerb⸗Vereins daſelbſt. Vermiſchte Nachrichten. Locas-Gewerhb-Feresn. Hauptverſammlung der hieſigen Localſection des Gr. Gewerb⸗ Vereins naͤchſten Samſtag am 19. I. M., Nachmittags präcis 6 Uhr. Vorkommender Gegenſtand: lte Vorleſung uͤber die Hebung der arbeitenden Claſſe, nach Dr. W. E. Channing.- Hierzu werden auch Nichtmitglieder des Vereins freundlichſt ein⸗ geladen. Gießen am 14. December 1846. Der Vorſtand. Unterrichtsanſtalt für angehende Gewerbsleute in Gießen. Unter Bezugnahme auf die in obigem Betreff erſchienene Bekannt⸗ machung vom 15. Oktober l. J. wird den Intereſſenten hierdurch mit⸗ getheilt, daß die ſog. zeitweiſe Schule nunmehr beſtimmt den näch⸗ ſten Montag am 14. lauf. Monats eröffnet werden wird. Gießen am 10. December 1846. Die Vorſtände und der Secretair der Localſection des Gr. Gewerb⸗Vereins daſelbſt. 275 Städtisches Schulhaus Ecke Asterweg/Schillerstraße- Schulgebäude für die Gewerbeschule 1881/82- 1907/08 ‿ 276 Der eigentliche Anstoß zur Gründung der Gießener Schule kam von dem Baumeister und Hofkammer-Rat Hofmann, der bei Ausführung von Bauwerken 1837 erfahren mußte, daß die Handwerker kein Ver- ständnis für Zeichnungen hatten. Unter maßgeblichem Einfluß des sog. Landesgewerbevereins“ in Darmstadt wurde der eigentliche Unter- richtsbetrieb bereits am 14. Januar 1838 mit 28 Schülern eröffnet. Der Landesgewerbeverein trug zunächst die sachlichen und personellen Kosten der Schule. Nach Gründung des Lokalgewerbevereins Gießen im Jahre 1841 übernahm dessen Vorstand die Leitung und sorgte für Un- terrichtsräume in einigen Bürgerhäusern. Der Unterricht war anfangs auf technisches Zeichnen beschränkt und fand an Sonntagen statt. Auf Anregung des Gießener Schlossermeisters Burkhardt entstand im Jahre 1842 eine Abendschule, für deren Besuch ein Schulgeld erhoben wurde. Beide Zweige wurden 1846 vereinigt, wobei der Zeichenunter- richt an Sonntagen beibehalten wurde, während an den sechs Abenden der Woche Rechnen, Geometrie(Flächen- und Körperberechnung), Materialienkunde, Naturlehre und Buchführung auf dem Lehrplan stan- den. Die Stadtverwaltung hatte inzwischen die Bedeutung der*Hand- werkerschule“ erkannt und stellte ihre Schulhäuser zur Verfügung (Schulstraße und Weidengasse), doch die eigentliche Triebkraft blieb der Lokalgewerbeverein, der über die Betreuung der Schule hinaus durch Vorträge auch die allgemeine Bildung der Bevölkerung in tech- nischen Fragen förderte. Vermiſchte Nachrichten. Local-Gemerb-Verein. Haupt⸗Verſammlung der hieſigen Localſection des Gr. Gewerb⸗ Vereins naͤchſten Samſtag den 10. 1. M., Nachmittags präcis 6 uhr, Vortrag des Herrn Profeſſors Dr. v. Ritgen uͤber: franzöſiſche und deutſche Induſtrie. Gießen den 5. October 1846. Der Vorſtand. So sprach beispielsweise am 10. Oktober 1846 in der uhiesigen Local- section des Gr. Gewerbevereins“ Prof. Dr.v. Ritgen über Französische und deutsche Industrieu. Die Stadt war noch klein, der Redner und wohl auch der Verein so bekannt, daß man in der Zeitungsanzeige den Ort der Veranstaltung nicht zu nennen brauchte.* * Es darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß der Lokalgewerbever- ein schon 1844 eine"Permanente Industrie-Ausstellung“ veran- 277 In den ersten 4 Jahrzehnten ihres Bestehens erlebte die Handwerker- schule ein ständiges Auf und Ab, immer abhängig von der jeweiligen ökonomischen Situation oder den politischen Zeitläufen, die ja beson- ders Ende der 40er und durch die Kriege Ende der 60er Jahre sehr unruhig waren. Von Einfluß waren dann die bereits geschilderten Ent- wicklungen in der Landeshauptstadt. Die Verlegung der Ingenieurwis- senschaften nach Darmstadt und die Einrichtung der Technischen Hochschule dort hatten auch für Gießen die Fronten klar abgesteckt. Man wußte nunmehr im Vorstand des Lokalgewerbevereins, daß man die Fortentwicklung der technischen Bildung aus eigener Initiative un- ter Mithilfe der Stadtverwaltung betreiben mußte. Noch immer hatte man kein eigenes Gebäude, häufig wechselnde Lokalitäten waren nicht gerade sehr förderlich; auch das Gesicht des Lehrpersonals- nicht fest angestellt- veränderte sich öfter, als es einem geordneten Lehr- betrieb zuträglich ist. Im Winter 1877/78 wurde die Anstalt in eine"Erweiterte Handwer- kerschule“ umgewandelt und ein hauptamtlicher Lehrer angestellt. Prof. Hugo von Ritgen in Gießen(um 1875) staltete und Gießen damals zu einem bedeutenden Zentrum der Präzisionsmechanik(Herstellung feiner Waagen) geworden ist, was der noch jungen gewerblichen Bildung zweifellos erhebli- chen Auftrieb gegeben hat. 278 Der Verein warb nun verstärkt in der Öffentlichkeit für die Schule, u. a. durch Ausstellungen der Schülerarbeiten, durch Vorträge und Auf- rufe in den Lokalzeitungen, von denen es schon damals mehrere gab.* prof. Hugo v. Ritgen, seit 1874 Ordinarius für Kunstgeschichte an der Universität, engagierte sich jetzt noch einmal sehr stark in dem von ihm mitbegründeten und über vier Jahrzehnte mit Rat und Tat beglei- teten Lokalgewerbeverein und übernahm 1878 dessen Vorsitz, den er bis zu seinem Tod beibehielt. Nunmehr ging es der vergrößerten Schule um bessere Räumlichkeiten, wie aus einer Eingabe hervorgeht, die Ritgen unmittelbar nach seiner Amtsübernahme an die Bürgermeisterei richtete. Hier heißt es wört- lich: „Der geehrten Mitteilung der Großherz. Bürgermeisterei vom 11. Janu- ar d. J. zufolge hat die Versammlung der Stadtverordneten in ihrer Sitzung vom 12. Dezember v.J. beschlossen, in dem dem Lokal-Gewer- beverein überlassenen Lokale in der Weidengasse die beantragte Her- stellung der Gasleitung auszuführen. Die bereits hieran begonnenen Arbeiten sind aber in unerwarteter Weise unterbrochen worden und dem Vernehmen nach soll selbst die fernere Überlassung jenes Lokals an den Gewerbeverein wieder in Frage gestellt sein und über diese Frage morgen Beratung stattfinden. Der Vorstand des Lokalgewerbevereins und der Handwerkerschule er- laubt sich daher, der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen, wie sehr durch eine solche fortwährende Ungewißheit über eine Lebensfra- ge alle Zwecke der Vereine und alle Bemühungen für die Fortbildung der Handwerker und die Erweiterung der Handwerkerschule gerade in dem Augenblick, wo diese eröffnet worden ist, vereitelt werden. Die Zurückziehung dieses Lokales von seiten der Stadt ist geradezu der Untergang des Vereins und seiner Schulen, welche ebenso wichtige Schulen sind, wie jede andere städtische Schule. Während alle anderen Städte Deutschlands für die Hebung des Gewerbestandes durch Fortbildungsschulen der Handwerker große Opfer bringen und während unsere Stände die Erteilung der Summen für Lehrergehalte an den erweiterten Handwerkerschulen von der Überlassung der geeigneten Schullokale durch die Städte abhängig gemacht haben, kann doch die Stadt Gießen nicht wollen, daß die kaum eröffnete Schule hier aufge- hoben und in eine andere Stadt verlegt werde. Der unterzeichnete Vorstand des Gewerbevereins bittet daher im Na-— men des Vereins um fernere Überlassung des Lokals in der Weiden-— * So erschien der Gießener Anzeiger regelmäßig seit 1868 und von 1881 bis 1890 ein Blatt stark konservativer Prägung, die „Oberhessischen Nachrichten“. 279 gasse, wenn nicht auf längere Zeit, so doch auf mindestens drei Jah- re, da die bisherige Ungewißheit in dieser Beziehung alle Schritte des Vereins hemmt und seinen Fortbestand unmöglich zu machen droht.“ Gießen, den 6. Februar 1878 Der Präsident Dr. H. Ritgen Mit einer ähnlichen Eingabe wendet sich v. Ritgen noch einmal am 14. Oktober 1879 an das großherzogliche hessische Ministerium des Innern und bittet um ÜUberlassung des"demnächst freiwerdenden bis- herigen Hofgerichtsgebäude(s) auf dem Brandu, wo"allen Bedürfnissen des Gewerbevereins nach einem Versammlungsraum, einem Biblio— theks- und Lesezimmer, nach drei(3) Zeichensälen und nach einem permanenten Ausstellungsraum genügt werden könnten“. In ähnlicher Weise wendet sich eine größere Denkschrift der"Groß- herzoglichen Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbe- verein“ am 7. November 1880 an die"Großherzogliche Bürgermeisterei der Provinzhauptstadt Gießen“ und fordert, unverzüglich dafür zu sor-— gen, daß die Stadt ihrer Verpflichtung nachkommt, für die erweiterte Handwerkerschule ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung zu stel- len. Man verweist dabei nicht nur auf die weit großzügigere Unter- stützung der Städte Mainz und Offenbach, sondern droht auch mit der Entziehung des hohen jährlichen Zuschusses von 3523 Mark im Jahr und mit der Verlegung der Schule nach Friedberg. Weder diese Eingabe an die Landesregierung noch die Bitte an die Stadtverwaltung oder die Denkschrift vom 7.11.1880 mit der Drohung der Schulverlegung nach Friedberg hatten durchgreifenden Erfolg. Im- merhin aber gelang es dem Verein Anfang der 80er Jahre, eine UÜber- gangslösung zu erreichen, als der Erweiterten Handwerkerschule für die nächste Zeit Unterrichtsräume im städtischen Schulgebäude Asterweg/Ecke Schillerstraße schlecht und recht zur Verfügung ge-— stellt wurden. Aus der Fülle der uns überlieferten Quellen über die Geschichte der Gießener Erweiterten Handwerkerschule seien hier zwei Berichte wörtlich abgedruckt, weil sie am unmittelbarsten zeigen, wie es um die technisch/handwerkliche Bildung in unserer Stadt stand. Der Jah- resbericht über die Tätigkeit des Gewerbevereins Gießen im Jahr 1882/83 und der Bericht des Architekten August Hug, Hauptlehrer der Erweiterten Handwerkerschule, an den Vorsitzenden des Lokalgewerbe- vereins Gießen vom 29. August 1885. 280 1. Jahresbericht über Tätigkeit des Gewerbevereins Gießen im Jahre 1882/83 Die Vereinstätigkeit im verflossenen Jahr drängt sich auf mehrere Sitzungen zusammen, in welchen speziell über die Erweiterung der Handwerkerschule beraten wurde; außerdem fanden im verflossenen Winter in Gemeinschaft mit dem Volksbildungsverein verschiedene Vorträge statt, und zwar von den Herren: Reichstagsabgeordneter Dr. Gutfleisch über die"Arbeiterversicherung“ Prof. Dr. Buchner über die"Glasfabrikation“ Prof. Dr. Buchner über die"Unwerbrennlichkeit von Stoffen“ Prof. Dr. von Ritgen 2 Vorträge über die nalte und neue Wandmale- rei“ Architekt Hug, Hauptlehrer an der Erweiterten Handwerkerschule über die Feuchtigkeit in den Wohnhäusern“ Direktor Soldan 2 Vorträge über das"Elektrische Licht“ mit Experi- menten Ende Dezember 1882 kamen sämtliche Schülerarbeiten in den Schullo- kalitäten zur öffentlichen Ausstellung, ebenso am 16. und 17. März 1883 die Arbeiten der Aliceschule. Der Verein entsandte 2 Lehrer auf die bayerische Kunst- und Gewer-— beausstellung in Nürnberg zum speziellen Studium der dort aufgelegt gewesenen Schülerarbeiten und Lehrmittel, behufs Errichtung einer Modellierklasse, welche mit Beginn des verflossenen Wintersemesters eröffnet worden ist. Die Bibliothek, durch Musterblätter seitens Großherzoglicher Central- stelle für die Gewerbe, sowie durch Mittel des Vereins sehr berei- chert, wurde durch die Mitglieder des Vereins und von Schülern sehr fleißig besucht. Um den allseitigen Anforderungen gerecht zu werden, und um die Modellierschule mit den nötigen Unterrichtsmitteln zu versehen, wurde die Vereinskasse sehr stark in Anspruch genommen und konnten die notwendigsten Anschaffungen nur durch die Unter- stützung der Großherzoglichen Centralstelle für die Gewerbe gesche- hen. Im verflossenen Sommer führten die Schüler in Begleitung ihrer Leh- rer einen Ausflug nach der hochinteressanten Klosterruine Arnsburg und der Burg Münzenberg aus, wobei nicht versäumt wurde, den Schü- lern die herrlichen Arbeiten und Konstruktionen an diesen beiden al- tertümlichen Bauten zu erläutern und sie zu frischem Schaffen und Nachahmung aufzumuntern. Unterstützt wurde der Verein von der Großherzoglichen Centralstelle für die Gewerbe, von der hiesigen Stadt, die für die Schule die nöti- gen Lokalitäten mit Licht und Heizung unentgeltlich überläßt und von der städtischen Sparkasse. 281 Vereins-Schule: Mit Beginn des Wintersemesters konnte die Handwerkerschule derart erweitert werden, daß noch zwei weitere Lehrer angestellt wurden zum Unterrichten im Modellieren, Deutsch, Rechnen und Buchführung; es wirken nunmehr 4 Lehrer in den 3 verschiedenen Schulen mit 7 Abteilungen in folgender Weise und Zeit: An Sonntagen: W. Barthel Freihandzeichnen 4 Stunden Dr. Hesse Geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie je 4 Stunden A. Hug Fachzeichnen für Bauhandwerker 4 Stunden An Werktagen(vormittags) Dr. Molly Deutsch, Rechnen und Buchführung an je einem Abend mit je 1 1/2 Stunden W. Barthel Modellieren an 2 Abenden je 2 1/2 Stunden A. Hug Geometrisches Zeichnen, darstel- lende Geometrie, Freihand-Fach- zeichnen an 3 Abenden mit je 1 1/2 Stunden Die Beteiligung der Schüler war eine ziemlich lebhafte und dauerte die Abendschule 5 Monate lang. Am Unterricht haben teilgenommen: Sonntagsschule: 1. Abteilung(Barthel) 34 Schüler 2. Abteilung(Dr. Hesse) 44 Schüler 3. Abteilung(Hug) 30 Schüler Tagesschule an Werktagen:(Hug) 17 Schüler Abendschule an Werktagen: Modellierklasse(W. Barthel) 11 Schüler Allgem. Klasse(Dr. Molly) 24 Schüler Zeichenschule(Hug) 31 Schüler Zusammen 151 Schüler Der offene Zeichensaal an 4 Werktagen vormittags wurde im verflos-— senen Jahr mehr besucht wie je zuvor; namentlich sind es junge Handwerksmeister, die sich ihre Eingabspläne, Werksrisse, Voranschlä- ge mit Hilfe des Hauptlehrers(Hug) anfertigen. 2. Bericht des August Hug, Hauptlehrer an der erweiterten Handwer- kerschule an den Vorsitzenden des Lokalgewerbevereins Gießen: Unterzeichneter beehrt sich verehrlichem Vorsitzenden des Lokalge- werbevereins nach Abschluß des Schuljahres 1884/85 über den Bestand und Verlauf der Schule zur geneigten Kenntnisnahme ergebenst zu un- terbreiten. 282 Die Schülerzahl belief sich aus den einzelnen Abteilungen auf: I. Erweiterte Handwerkerschule: a) Tagesschule: 1. Im Wintersemester 16 Schüler 2. Im Sommersemester 7 Schüler b) Abendschule: 1. Allgemeine Klasse 31 Schüler 2. Modellierklasse 7 Schüler II. Sonntag-Zeichenschule: 1. I. Abteilung(Barthel) 47 Schüler 2. II. Abteilung(Dr. Molly) 48 Schüler 3. III. Abteilung(Hug) 43 Schüler Gesamt-Schülerzahl 199 Schüler Gegenüber dem Vorjahr 1883/84 ergibt sich ein Zuwachs von 48 Schü- lern. Der Besuch des Unterrichts in den einzelnen Klassen war durch- schnittlich regelmäßig. Die Versäumnisse in der Sonntagsschule waren meistens durch ungünstige Witterung bedingt, dagegen ist es auffal- lend, daß die in Gießen wohnenden Schüler öfter zu spät kamen, was bei den Schülern aus den umliegenden Ortschaften viel weniger vor- kommt. Wie aus der Zusammenstellung der Schüler hervorgeht, sind die einzel- nen Abteilungen der Sonntagsschule weit überfüllt, so daß ein Teil der Schüler kaum mehr Platz zur Arbeit finden kann, trotzdem das Biblio-— thekszimmer sowie das Büro des Unterzeichneten zu Unterrichtszwek- ken hinzugezogen wurden. Es wäre im Interesse der Schule sehr zu wünschen, noch ein weiteres Lokal zu erhalten, da wegen Mangel an Platz kein Schüler mehr Aufnahme finden kann; zudem ist das von Lehrer Barthel bis jetzt benutzte Lokal im Nebengebäude für Unter- richtszwecke sehr beschwerlich. Bezüglich der Schullokale muß erwähnt werden, daß namentlich der Saal des Unterzeichneten einer gründlichen Reparatur bedürfte. Der Fußboden ist an verschiedenen Stellen ganz durchgetreten, der Ofen hat stark Not gelitten, die Wände und namentlich die Decke dürften frisch getüncht und geweißt werden. Die Fenster sind zum größten Teil schlecht schließend. Wegen der großen Schülerzahl in der Abendschule mußte der Unter- richt in 2 Abteilungen durch den Unterzeichneten erteilt und daher der zweite Saal(Dr. Molly) mit Gas versehen werden. Voraussichtlich und den schon geschehenen Anmeldungen zufolge, wird der Besuch des Abendunterrichts noch stärker besucht werden als im verflossenen Winter, so daß nicht nur beide Säle an 4 Abenden in Anspruch ge- nommen werden müssen, sondern sich auch die absolute Notwendigkeit 283 herausstellt, einen zweiten Lehrer anzustellen, der speziell in den all- gemeinen Fächern, während der Unterzeichnete in den technischen Fächern unterrichten würde. Die Erweiterte Handwerkerschule dauerte: a) Das Wintersemester(Tages- und Abendschule) vom 7. Oktober 1884 bis 27. März 1885 b) Das Sommersemester: Tagesschule vom 14. April bis 28. August 1885 In der Sonntagsschule wurde mit Ausnahme der hohen kirchlichen Feiertage an jedem Sonntag in den 3 Abteilungen von morgens 8 bis 12 Uhr Unterricht erteilt. Beigelegen erlaubt sich Unterzeichneter die den einzelnen Lehrern von Großherzogl. Centralstelle in Darmstadt zugestellten Berichte der Handwerker-Schulkommission über die im Schuljahr 1883/84 abgelie- ferten Schülerarbeiten zur geneigten Kenntnisnahme zu unterbreiten. August Hug Hauptlehrer an der Erweiterten Handwerkerschule Diese beiden Dokumente werden weitgehend bestätigt durch die aus-— führlichen Zeitungsberichte über die 50-Jahr-Feier der Handwerker- schule vom 14. Januar 1888. Ergänzend wird hier mitgeteilt, daß in der Schule nunmehr 330- 340 Schüler von 5 Lehrern unterrichtet wer- den. Das Raumproblem ist halbwegs gelöst; seit 1887 gewährte die Stadt auch eine jährliche finanzielle Unterstützung. Weitere Zuschüsse kommen von dem Landesgewerbeverein und von der örtlichen Spar-— und Leihkasse. Der Schulträger, der Lokalgewerbeverein, durfte sich vieler Glückwünsche erfreuen. Sein rühriger Vorsitzender Prof. Ritgen, der die Feierstunde eröffnet hatte, wurde zum"Ehrenpräsidenten“ er-— nannt und konnte mit 77 Jahren in Dankbarkeit auf ein Werk schauen, das er mit 27 Jahren geholfen hatte, ins Leben zu rufen. Fedor Gnauth, der spätere Oberbürgermeister und Hessische Finanzminister, damals noch Beigeordneter, sprach im Namen der Stadt zum Jubiläum und wies darauf hin, daß die Bürgerschaft allen Grund habe, auf die Leistungen der Schule stolz zu sein, die Fortschritte in Gießen zeug-— ten von dem wirksamen Streben der Anstalt. Eine bessere Unterkunft stellte er in Aussicht. Von der erweiterten Handwerkerschule zur Gewerbe- und Maschinen- bauschule Nach dem Tod von Prof. Hugo v. Ritgen wurde der tüchtige Rentier Heß Vorsitzender des Ort-Gewerbevereins. Um die Jahrhundertwende bürgerte sich der Name Gewerbeschule ein. Seit 1904 konnten sich junge Handwerker an der Gewerbeschule auch 284 auf die Meisterprüfung vorbereiten. Der Schulleiter Traber war nicht nur im Vorstand des Ortsgewerbevereins, sondern auch Vorsitzender der Meisterprüfungskommission für die Provinz Oberhessen. Diese Per- sonalunion gewährleistete eine enge Zusammenarbeit zwischen Hand- werk und Schule und wirkte sich für beide Bereiche positiv aus. In einem Schulbericht aus dem Jahre 1906 wird uns von 80 Schülern in der erweiterten Handwerkerschule und von 250 Besuchern der Sonn- tagsschule berichtet. An der Schule wirkten damals 3 Architekten, 2 Zeichen- und Gewerbelehrer, 4 technische Lehrer und 1 Volksschul- lehrer. Das Schulgeld betrug im WS 50 Mark, im 8S 40 Mark, die Sonntags-Zeichenschule kostete pro Monat 70 Pfennig. Die Leitung der Schule ging 1892 von August Hug auf den Baumeister Traber über, dem in den 90er Jahren meist 8, nach der Jahrhundert- wende 10 Lehrer unterstanden. Sie hatten noch keine einheitliche Ausbildung, kamen vielmehr aus unterschiedlichen Berufen, unter ihnen waren Architekten, Bautechniker, Bildhauer, Zeichenlehrer und natür- lich auch Lehrer von allgemeinbildenden Schulen. Die Schule selbst wurde unter Trabers Leitung reorganisiert, mit dem Ziel, daß der Abschluß des Schulbesuchs auch den Abschluß der Aus-— bildung bringen sollte. So wurden schon im Herbst 1892 zwei aufstei- gende Abteilungen gegründet, denen ein Jahr später die dritte folgte. Darstellende Geometrie, Material- und Werkstoffkunde, Baukunde und Konstruktionslehre bildeten die Hauptfächer. Die Abendkurse in den fortbildenden Fächern wurden allerdings 1894 aufgegeben, da die Teilnahme nachließ. Dagegen stieg der Besuch in der Sonntagsschule stark an, so daß hier zunächst 5, später sogar 7 Abteilungen bestanden. Auch die Erweiterte Handwerkerschule hatte wachsenden Zustrom, vor allem an Maurern und Zimmerleuten, so daß die Räume im Asterweg aus den Nähten platzten. Aus einer gedruckten"Denkschrift der Großherzoglichen Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein über die Wirksamkeit und die Ziele dieses Vereins“ vom Dezember 1890 hören wir Näheres über den Zustand der"Erweiterten Handwerkerschule des Ortsgewer- bevereins Gießenn. Hier berichtet für den Vorstand des Ortsgewerbevereins der Vorsit- zende August Heß: Mit der raschen Zunahme der Schülerzahlen in den ersten 1 1/2 Jahrzehnten(1876= 114, 1880 ⸗=⸗ 125, 1885 ⸗= 180, 1890 ⸗= 236) erga- ben sich personelle und räumliche Schwierigkeiten, die sich noch durch eine wachsende Finanznot vergrößerten. Sowohl die"uEnge der Schullokale“ als auch der Geldmangel, der die Anstellung weiterer 285 Lehrer nicht zuließ, werden als Gründe dafür genannt, daß man Schü— ler von der Teilnahme am Unterricht zurückweisen mußte. 6 Lehrer waren damals an der Erweiterten Handwerkerschule tätig. a) Der Hauptlehrer für das konstruktive Zeichnen der Bauhand- werker, die Baukonstruktionslehre, die Bau- materialienlehre, die Baustilkunde, Festig- keitslehre, Kostenberechnungen und für die Leitung des offenen Zeichensaals. b) Ein Lehrer für Maschinenzeichnen C) Ein Lehrer für Freihandzeichnen und Modellieren d) Ein Lehrer für geometrisches Zeichnen und Freihand- zeichnen für Anfänger e) Ein Lehrer für darstellende Geometrie, für Physik und Mechanik f) Ein Lehrer für Deutsch und Rechnen Für die Besoldung dieser Lehrer wie für alle sachlichen Ausgaben standen dem Ortsgewerbeverein folgende Einnahmen zur Verfügung: a) Staatsbeitrag 5 700 Mark b) Beitrag der Stadt 500 Mark C) Beitrag der Spar- u. Leihkasse 200 Mark d) Schulgelder 1 100 Mark. Die Stadt stellte die Schulräume zur Verfügung und trug die Kosten für Heizung und Beleuchtung. Unter der Bedingung, daß weitere Leh- rer angestellt werden, will die Stadt ihren Zuschuß ebenso wie die Spar- und Leihkasse auf je 1 000 Mark erhöhen. Der Ortsgewerbever- ein aber sieht sich außerstande, die an die Schule gestellten Anforde- rungen zu erfüllen, wenn nicht auch der Staatszuschuß um mindestens weitere 1 500 Mark erhöht wird. In ausführlicher Begründung der Notwendigkeit dieser größeren finan-— ziellen Unterstützung wird auf die gewachsene Bedeutung der Erwei- terten Handwerkerschule für die Gewerbetätigkeit der Stadt Gießen und ihrer Umgebung hingewiesen: Der ständig wachsende Zustrom von Schülern, die zum größeren Teil aus den umliegenden Städten und Dörfern kämen und dabei weite und beschwerliche Wege auf sich nähmen, beweise, daß die Schule als ein-— zige im ganzen Bezirk den Gewerbetreibenden die für ihre spätere Tä- tigkeit nötigen theoretischen Kenntnisse vermittle, die ihm die Real- schule nicht bieten könne, ganz abgesehen davon, daß die"Höheres erstrebende“ Technische Hochschule(Darmstadt) für die meisten un- erreichbar bleibe. Auch in diesem Bericht hoffte man auf den Bau eines neuen Schul-— hauses, um die Raumnot zu beheben, dies allerdings sollte noch fast 2 lahrzehnte dauern. 286 Erst als die alten und engen Unterrichtsräume die steigenden Schüler- zahlen beim besten Willen nicht mehr fassen konnten, entschloß sich der Lokalgewerbeverein im Jahr 1907 zum Neubau, für den die Stadt Gießen das Grundstück Kirchstraße 16 als Bauplatz kostenlos zur Ver— fügung stellte. Nach zjähriger Bauzeit konnte das Haus in der heutigen Georg-Schlos- ser-Straße(damals Kirchstraße) bezogen werden. Maßgeblichen Anteil an der Verwirklichung dieses Neubaues hatte der Gießener Fabrikant Ludwig Heyligenstaedt, der 1876 am Riegelpfad eine Maschinenfabrik gegründet hatte und der seit 1895 den Vorsitz im Orts-Gewerbeverein innehatte. ☛ aLr! Reue Gewerbeſchuld Schulhaus in der Kirchstraße 16("Gewerbe-Haus“) Unterkunft der Schule 1908- 1929 Heyligenstaedt, zeitweilig auch Beigeordneter der Stadt Gießen und von 1903- 1907 Abgeordneter der Nationalliberalen im Deutschen Reichstag für den Wahlkreis Gießen-Nidda, stiftete eine beträchtliche Summe für den Schulbau; das Gießener Handwerk und die inzwischen gewachsene Industrie trugen ihren Anteil ebenfalls bei, so daß die feierliche Einweihung am 26. Juli 1908 erfolgen konnte. Im Jahre 1909 erfolgte die Einführung der staatlichen Abgangsprüfung. Der Lehrplan wurde erweitert und in eine gewisse Verbindung zu den Baugewerkschulen gebracht. Vom 8SS 1912 ab wurde die Sonntags- Zeichenschule mit Wochentagsunterricht in 3 Abteilungen umgewan- 287 delt, die an je einem Tag von 1 Uhr bis 6 Uhr unterrichtet wurden. Die eigentliche Gewerbeschule umfaßte einen Winterunterricht in 3 Semestern. Nach dem Tod von Kommerzienrat Heyligenstaedt 1911 übernahm Prof. Dr. Krausmüller den Vorsitz im Aufsichtsrat der Schule, die seit 1913 unter den Namen: Großherzogl. Gewerbeschule- Bauschule— kunstgewerbliche Fachschule und gewerbliche Fortbildungsschule in den städtischen Adreßbüchern erscheint. Am 6. April 1913 feierte die Ge- werbeschule Gießen unter Direktor Traber ihr 75jähriges Bestehen. Der erste Weltkrieg warf die Schule in ihrer Entwicklung zurück, ein Teil des Schulgebäudes diente als Lazarett, teilweise wurden Kriegs- beschädigte umgeschult. Der Unterricht aber wurde in begrenztem Umfang weitergeführt. Schon bald nach Kriegsende wurde die Schulleitung dem Dipl.-Ing. Bünnings übertragen, der ab 1919 eine 4semestrige Maschinenbauabtei- lung aufbaute und der Schule angliederte. Ab 1921 nahm die Anstalt den Namen Staatliche Gewerbeschule Gie- gen an, und in einer Ubersicht der Bildungseinrichtungen werden die folgenden Zweige und Abteilungen aufgeführt: Bauschule, Maschinen- bauschule, kunstgewerbliche Abteilung, Schreinerfachschule, Töpfer- fachschule, gewerbliche Fortbildungsschule, Lokomotivführerfachschule, Eisenbahnwerkmeisterschule und Eisenbahnerschule. Dem Direktor Rudolf Bünnings wurde der Titel Gewerbeschulrat ver- liehen. Als technische Lehrer standen ihm zur Seite die Herren Becker, Hammel, Leichner, Nieß, Schuchardt, Schuchmann, Thielo, Welkoborsky und Wilke. Als sonstige Lehrer fungierten Albach, Appel, Bert, Haggenmüller, Hebermehl und Simon; sie waren hauptamtlich an anderen Schulen tä- tig. Eine Lehrwerkstätte unterstand dem Schreinermeister Heinrich Lehr- mund, Hausverwalter war Jakob Koch. Trotz der harten Inflationszeit nahm die Schule einen beständigen Aufschwung, der sich vor allem mit der wirtschaftlichen Konsolidie- rung der Weimarer Republik seit 1924 verstärkte. Im Jahre 1925 wird die Schule erneut umbenannt und heißt jetzt: Staatliche Gewerbe- und Maschinenbauschule der Stadt Gießen. Erst- mals werden Elektrokurse angeboten und Elektrotechnik gelehrt. Der Lehrkörper umfaßte inzwischen 16 hauptamtliche Kräfte, neben denen 6 weiterhin den allgemeinbildenden Unterricht bestritten. Außerdem standen 4 Meister den Lehrwerkstätten vor. Die Schülerzahl belief 288 sich im 88 1925 auf 118, im WS 24/25 waren es 360 Schüler; pro Semester mußte ein Schulgeld von 90,- RM gezahlt werden; ca. 10% der Schüler erhielten eine Freistelle. Der Zuschuß der Stadt zu den sachlichen Kosten belief sich 1925 auf insgesamt 12934,13 Mark, d.h. für den einzelnen Schüler auf 27,05 Mark. Aus einer Statistik der technischen Lehranstalten des Volksstaates Hessen im Ws des Jahres 1925 geht hervor, daß die Gewerbe- und Maschinenbauschule Gießen die weitaus meisten Schüler unterrichtete, dabei aber nur einen relativ geringen staatlichen Zuschuß erhielt. Ort Schülerzahl Staatszuschuß Alsfeld 83 5 823,- Alzey 37 4 390,- Bensheim 135 5 709,- Bingen 202² 20 835,- Büdingen 50 3 257,- Darmstadt 168 15 847,- Erbach 65 20 249,- Friedberg 72 6 914,- Gießen 295 5 595,- Lauterbach 20 14 500,- Mainz 80 44 743,— Michelstadt 35 3 224,- Nidda 73 3 320,— Offenbach 230 74 497,— Worms 98 11 360,- Auf die einzelnen Zweige und Kurse der Gießener Schule verteilten sich die Schüler im Wintersemester 1924/25 wie folgt: Abteilungen Maschinenbauschule(einschl. Ingenieurkurs) 139 Bauabteilung 136 Schreinerfachschule und Maler 81 Schuhmacherfachschule 25 Heeresfachschule(ab 1925 der Reichswehr unterstellt) 23 Kurse Flugzeugbau(Segelflugzeuge) 20 Elektrotechnik(einschließlich Laboratorien) 43 Meisterprüfung 41 Holzmalen 14 Eisenbetonkurs 24 Maschinenkurs für Schreiner 60 Sonnt agszeichenkurs 40 Schornsteinfegerfachschule 18 An Lehrwerkstätten waren vorhanden: Schreinerei- Töpferei- Schlosserei und Schmiede- Elektrotechni- sches Laboratorium- Schuhmacherei Der Voranschlag für 1926 enthielt an sachlichen Kosten für die Stadt Gießen: Tagegelder, Reisekosten, Beihilfen an Schüler für Ausflüge 500,- Heizung, Beleuchtung, Reinigung und Bereitstellung der Räume 6 000,- Schulgeräte 500,- Lehrmittel und Lehrapparate 1 000,- Bücherei und Zeitungen 500,- Feierlichkeiten, Prämien, Jahresberichte 500,- Geschäftsführung und Versicherungen 500,- Reservefonds 500,- Die Personalkosten, d.h. die Gehälter in Höhe von ca. 27 000 RM und die Stundenvergütungen in Höhe von 7 630,- Reichsmark wurden weit- gehend vom eingenommenen Schulgeld gedeckt. Es ist vergleichsweise reizvoll zu erfahren, daß damals der Gewerbeschulrat Dr. Bünnings 6 356,- RM, sein Vertreter Gewerbelehrer Becker 5 102,- RM und die hauptamtl. Hilfslehrer je nach Alter zwischen 3 320,- RM und 1 660,- RM Jahresgehalt bezogen. Die Vergütung für eine Unter-— richtsstunde betrug 2,10 RM. Das Gebäude in der Kirchstraße war längst zu klein geworden, vor al- lem, weil in ihm unter der gleichen Schulleitung von Dr. Bünnings auch die gewerbliche Fortbildungsschule mit ca. 900 Schülern unterge- bracht war. So mußten zeitweise bis zu 9 verschiedene Räumlichkeiten in anderen Schulen, Gastwirtschaften und kirchlichen Einrichtungen außerhalb des Schulgebäudes angemietet werden. In zwei ausführlichen Jahresberichten der Staatlichen Gewerbe- und Maschinenbauschule Gießen für die Jahre 25/26 und 26/27, die der Schulleiter Dr. Bünnings dem Oberbürgermeister Keller am 19.3.1928 erstattete, erhalten wir einen umfassenden Einblick in die Struktur der Schule, ihren Lehrkörper, ihre einzelnen Abteilungen mit den zu-— geordneten Lehrfächern und ihre Schülerzahlen. Da sich die Berichte nur unwesentlich unterscheiden, können wir uns hier auf das Schuljahr 1926/27 beschränken. Vorangestellt sind dem Bericht die Schülerzahlen der Jahre 1923-1928. 290 Schuljahr Baugewerbe Schreiner- Schuhma- Maschi- Zus. fachschule cherfach- nenbau- und Maler schule schule SS WS 88 WS S8 WS 88 WS 1923/24 26 54 14 20—— 52 67 233 1924/25 11 100 6 36— 23 101 114 391 1925/26 24 131 15 54 25 23 144 158 574 1926/27 52 133 23 71 18 26 141 149 613 1927/28 58 190 23 78 15 19 121 110 614 Für das Wintersemester 1927/28 sind die außerhalb des eigentlichen Schulbetriebes laufenden Kurse und ihre Teilnehmerzahlen aufgeführt: Elektro-Fachkurs, Praxis 20 Elektro-Fachkurs, Theorie 18 Dreherkurs, Praxis 24 Sonntagskurs für Mechaniker und Schlosser 32 Beiz- und Polierkurs 25 Schweißkurs, Theorie und Praxis 34 Sonntagszeichenkurs für Schreiner 16 Schornsteinfegerkurs 20 Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung 62 Zusammen 251 Die Anstalt befand sich noch immer in dem 1907 errichteten Schulge- bäude des Ortsgewerbevereins in der damaligen Kirchstraße 16. Dort standen 9 Klassenzimmer und ein kleiner Saal zur Verfügung. Die an-— gegliederte gewerbliche Fortbildungsschule benutzte ebenfalls diese Räume, so daß noch weitere Schulsäle angemietet wurden, außerdem mußte aus diesem Grund der Unterricht auf die Zeit von 8.15 Uhr bis 13.30 Uhr beschränkt werden. Das SS dauerte vom 3. Mai bis zum 20. Oktober, das WS vom 1. No- vember bis 31. März. Die Ferien gingen mit denen der Volksschule konform. Die Personalkosten ließen sich damals noch weitgehend von der Schul- geldeinnahme bestreiten. Die Stadt Gießen leistete einen Zuschuß von 4 000 Reichsmark. Für die sachlichen Kosten zahlten die Schüler ei- nen besonderen Beitrag. Zur Ausgestaltung der Lehrwerkstätten gab das Landesamt für das Bildungswesen in Darmstadt einen namhaften Betrag. Spenden kamen aus der heimischen Industrie, vor allem Modelle wurden zur Verfügung gestellt. Auch die übrige Lehrmittel- sammlung sowie die Bibliothek wurden ergänzt. Am 1.10.1926 wurde eine keramische Versuchswerkstätte eröffnet, die hauptsächlich dem oberhessischen Töpfergewerbe diente und ebenfalls durch Spenden 291 realisiert werden konnte. Mit großer Hoffnung erwartete man in naher Zukunft einen Neubau der anscheinend weiter expandierenden Schule. Der Lehrplan des WS 1926/27 sah vor: 1. Maschinenbauschule: 149 Schüler in 3 Semester-Klassen, 40- 42 Wochenstunden und 6 Stun- den Lehrwerkstätte mit folgenden Fächern: Deutsch, Rechnen, Geometrie, Geometrisches Zeichnen, Projektionsleh- re, Mathematik, Mechanik, Festigkeitslehre, Graphostatik, Physik, Wärmelehre, Chemie, Eisenhüttenkunde, Eisengießerei, Maschinenbau, Konstruieren, Elektrotechnik, Werkzeugmaschinen, Baukonstruktionsleh- re, Eisenbau, Lokomotivbau, Betriebsorganisation. Auf Exkursionen wurden Industriebetriebe Wetzlars, des Dillkreises und Westfalens besucht; außerdem fuhr man in mehrere Großstädte, um deren technische Einrichtungen kennenzulernen. An Lehrern waren tätig: Jentsch Konstruieren, Maschinenbau, Festigkeitslehre, Pro- jektionslehre, Gießerei, Kalkulation Mayer Konstruieren, Maschinenbau, Pumpenbau Kneib Physik, Mathematik, Mechanik, Technologie, Hy- draulik, Betriebsorganisation Tielmann Konstruieren, Maschinenbau, Mechanik, Festigkeits- lehre, Mathematik Weis Konstruieren, Physik, Mechanik, Graphostatik, Pro- jektionslehre, Mathematik, Werkzeugmaschinen Malkomesius Mathematik, Gasmaschinen Zeitler Deutsch, Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde, Buch- führung Schuchmann Mathematik, Festigkeitslehre, Graphostatik, Wär- melehre Uihlein Konstruieren, Maschinenbau, Elektrotechnik Lehrmund, Gg. Lehrwerkstätte 2. Bauabteilung: 133 Schüler in 4 Semester-Klassen, 36 Wochenstunden und 6 Stunden praktische Ubungen mit folgenden Fächern: Geometrie, Geometrisches Zeichnen, Deutsch, Rechnen, Darstellende Geometrie, Schattenlehre, Mathematik, Baukonstruktion, Baukunde, Bauformenlehre, Freihandzeichnen, Fachzeichnen, Feldmessen, Materia- lienkunde, Modellieren, Naturlehre, Veranschlagen, Statik, Festigkeits- lehre, Buchführung, Wechsellehre und Gesetzeskunde. Auf Exkursionen wurden alte und neue Bauten in einigen Nachbarstäd- ten aufgesucht; außerdem besichtigte man Werke der Steinindustrie. 3. Schreinerfachschule: 71 Schüler in 3 Semester-Klassen, 36 Wochenstunden und 6 Stunden Lehrwerkstätte mit folgenden Fächern: 292 Rechnen, Naturlehre, Materialienkunde, Deutsch, Buchführung, Geset- zeskunde, Geometrie, Geometrisches Zeichnen, Projektionslehre, Schat- tenkonstruktion, Perspektive, Ornamentzeichnen, Stillehre, Entwerfen, Detaillieren, Kalkulation, Maschinenkunde, Baukonstruktion, Baukunde, Betriebslehre. Besichtigung von Museen, Bauten und Holzindustriewerken. An Lehrern waren tätig: Dr. Bünnings Konstruieren, Fachzeichnen, Kalkulation, Werk- stoffkunde, Stillehre Becker Kalkulation, Materialienkunde, Baukonstruktion, Baukunde, Bauzeichnen Rust Mathematik, Bauzeichnen, Statik, Kalkulation, Ma- terialienkunde, Bauformenlehre Schürmann Baukonstruktion, Bauzeichnen, Baukunde, Geome- trie, Mathematik Walther Fachzeichnen, Projektionslehre, Freihandzeichnen, Stillehre Conrad Deutsch, Rechnen, Geschäftskunde Fries Freihandzeichnen, Ornamentzeichnen, Schriftübun- gen Maurer Geometrisches Zeichnen, Planimetrie, Fachzeich- nen, Naturlehre, Projektionslehre, Stereometrie, Trigonometrie Schuchardt Projektionslehre, Baukonstruktion, Bauzeichnen Zeidler Deutsch, Buchführung, Gesetzeskunde Schepp Lehrwerkstätte 4. Schuhmacherfachschule: 26 Schüler in einer Klasse mit 44 Wochenstunden mit folgenden Fä- chern: Oberteilkurs und Bodenbaukurs, Musterschneiden, Schaftherstel- lung, Materialienkunde, Kalkulation, Leisten-Herrichten, Anatomie(!), Abgipsen, orthopädisches Schuhwerk, Fachzeichnen, Buchführung und Gesetzeskunde 5. Ingenieurkurs: 23 Schüler in einer Klasse mit 39 Wochenstunden mit folgenden Fä- chern: Höhere Mathematik, Maschinenbauvortrag, Konstruieren, Gasmaschinen, Eisenbau, Automobilbau, Elektrotechnik, Lokomotivbau, Eisenbetonbau, Fabrikorganisation. Aus diesem Jahresbericht ist abzulesen, daß sich die Gewerbe- und Maschinenbauschule in dem knappen Jahrzehnt seit dem Ende des 1. Weltkrieges zu einer der bedeutendsten Unterrichtsanstalten ihrer Art in Hessen entwickelt hatte. Dies wird nicht nur an den hohen Schülerzahlen deutlich, sondern zeigt sich auch in der Vergrößerung des Lehrkörpers, der Vermehrung 293 der Fachgebiete und der Erweiterung des Ingenieurkurses, der Einrich- tung einer Schuhmacherfachschule* und einer keramischen Lehrwerk- stätte. Die keramische Lehrwerkstätte wurde nach 1933 aufgegeben. Mit einer gewissen Zuversicht sah man der Zukunft entgegen; mit ge-— dämpftem Optimismus erwartete man mit Hilfe der Landesregierung und der Stadt Gießen den baldigen Baubeginn eines neuen Schulhauses, um auch der immer unerträglicher werdenden Raumnot zu begegnen. Aber noch ehe knapp 2 Jahre später die Weltwirtschaftskrise von Amerika nach Europa und Deutschland übergriff und eine ungeahnte wirtschaftliche Depression einleitete, die die Aufwärtsentwicklung technologischer Ausbildung stoppen sollte, wurden Stimmen laut, die vor der ungebremsten Ausweitung der Gießener Schule warnten. Exemplarisch hierfür waren Zeitungsannoncen der Jahre 1926 und 1927 des Bundes technischer Angestellter und Beamter, die davon abrieten, die Ausbildung im Baufach und Maschinenbau in Gießen zu beginnen, da sich die Zahl der stellenlosen Techniker als Absolventen der Ge— werbe- und Maschinenbauschule in letzter Zeit häufe. In ähnlicher Weise äußert sich eine Denkschrift der gleichen Organi- sation vom 25.2.1928 an den Gießener Bürgermeister Seib, in der es u. a. heißt: Der Versuch, aus der Gewerbe- und Maschinenbauschule in Gießen ei-— ne höhere Bauschule zu machen, muß scheitern, da die Heraushebung der drei bereits bestehenden Baugewerkschulen“ in Bingen, Darmstadt und Offenbach für Hessen ausreichend sei. Es folgt eine Aufzählung der damals- auf dem Höhepunkt der Wei- marer Republik- im Volksstaat Hessen bestehenden technischen Bil- dungsanstalten: 1. Die Technische Hochschule Darmstadt 2. Die höheren Bauschulen in Bingen, Darmstadt und Offenbach 3. Das Polytechnikum der Stadt Friedberg und das Technikum Bin-— gen 4. Die Gewerbe- und Maschinenbauschulen in Alzey, Büdingen, Darmstadt, Friedberg, Gießen, Mainz, Nidda, Offenbach und Worms. Hinzuzuzählen seien die Baugewerkschule in Idstein und die techni- schen Lehranstalten Frankfurts für das heimische Wirtschaftsgebiet. * Die Schuhmacherfachschule war am 1.11.1924 von den Schuh- macher-Innungen Oberhessens, Hessen-Nassaus und Westfalens gegründet und der Gewerbeschule angegliedert worden. Ihre Schülerzahl schwankte zwischen 20 und 30 im Jahr. Ab 1.4. 1930 unterstand sie der Trägerschaft der Stadt Gießen und wurde bis in die Kriegszeit weitergeführt. 294 Weiter heißt es dann wörtlich: nDie Fülle dieser auf verhältnismäßig kleinem Gebiet zusammenge-— drängten technischen Lehranstalten läßt. erkennen, daß für eine wei- tere Anstalt bzw. Hebung der Gießener Gewerbe- und Maschinenbau- schule keinerlei Ursache bestehen dürfte. Es wird auch nicht möglich sein, die jeweiligen Absolventen dieser neuen Anstalt im Gießener Wirtschaftsgebiet unterzubringen. Für die Entwicklung einer höheren Bauschule mangelt es in Gießen zunächst an geeigneten Unterrichtsräumen, ferner an Lehrmitteln und schließlich auch an der Hauptsache, einem gut ausgebildeten Lehrkör- per.. Vergegenwärtigt man sich das Anwachsen der Schülerzahl der hiesigen Anstalt(1925=295, 1926=386 und im Herbst 1927⸗470), so muß man sich fragen, wohin mit diesen jungen Leuten in einer Zeit, wo auf al- len technischen Gebieten, sei es nun Baufach, Maschinenbau und Elek- trotechnik, Typisierung und Rationalisierung durchgeführt werden. Eine fortschreitende Einschränkung in der Verwendung technischer Hilfs- kräfte in den Betrieben ist überall festzustellen. Wenn auch Arbeitgeber einzelner Industriezweige des hiesigen Wirt- schaftsgebietes der Schule ihre Anerkennung und evtl. auch finanzielle Unterstützung gewähren, so geschieht dies im eigenen Interesse, und zwar um billige und preisdrückende Arbeitnehmer zu finden.“ Die Schule unter der Trägerschaft der Stadt Gießen War die staatliche Gewerbe- und Maschinenbauschule Gießen somit 1927 zweifellos auf ihrem höchsten Entwicklungsstand im Laufe ihrer 90jährigen Geschichte, so begann bereits im nächsten Jahr mit einem Vertrag zwischen dem Volksstaat Hessen und der Stadt Gießen eine einschneidende Anderung der Schulverfassung, indem die Stadt die Trägerschaft der Schule ab 1.4.1928 übernehmen sollte. Dies geschah in der Erwartung eines allgemeinen Landgesetzes über die wöffentli- chen Unterrichtsanstalten für freie und angewandte Kunst und die öf-— fentlichen technischen und gewerblichen Unterrichtsanstalten mit Staatsunterstützung“, das am 14.12.1928 in Kraft trat und das be-— stimmte, daß Schulen dieser Art in die Trägerschaft von politischen Gemeinden, Gemeindeverbänden und Kreisen zu überführen und der Aufsicht der Landesregierung zu unterstellen sind. Gleichzeitig schloß der Ortsgewerbeverein Gießen, vertreten durch seinen Vorsitzenden Prof. Krausmüller, mit der Stadt Gießen einen Vertrag, demzufolge das vom Verein im Jahre 1907 gebaute"Gewerbehaus“ an die Stadt vermietet und ihr gleichzeitig ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden sollte. Mobiliar und Inventar mit allen Lehr- und Lernmitteln gingen unentgeltlich in das Eigentum der Stadt über. 295 Mit diesem Vertrag, der ebenfalls im Jahr 1928 abgeschlossen wurde, schied der Ortsgewerbeverein als Träger der Schule aus. Ihm blieb im Gewerbeschulgebäude noch ein Vereinsraum vorbehalten; außerdem wurde ihm ein Sitz im Kuratorium der Schule eingeräumt. fff 4. 1 1 3 nAlte Klinik in der Liebigstraße- Schulgebäude für die Gewerbe— und Maschinenbauschule Gießen 1929- 1944 Diese Neuorganisation, deren endgültiger Vollzug sich bis zum Spät-— sommer des Jahres 1929 hinzog*, brachte der Gewerbe- und Maschi- nenbauschule nicht nur die Trennung von der gewerblichen Berufsschu- le, sondern auch den Umzug in die"Alte Kliniku, jenes charakteristi- sche Gebäude, das auf dem Gelände des heutigen Fernmeldeamtes stand, und einst zu Beginn des 19. Jh. als Kaserne erbaut worden war. Hier standen der Schule nunmehr 17 Säle und die erforderlichen Ne- benräume zur Verfügung. Während die gewerbliche Berufsschule ab 1930 die im Gewerbehaus“ (Kirchstraße) vorhandenen und durch einen Anbau vermehrten Säle voll nutzen konnte, schien die Gewerbe- und Maschinenbauschule in ihrer neuen Unterkunft in der Liebigstraße weiterem Wachstum entgegenzu- gehen. Der wirtschaftliche Aufschwung seit 1924 war unverkennbar; die Reichstagswahlen des Jahres 1928 hatten auch politisch eine ge- wisse Stabilität gebracht, und die Weimarer Republik hatte scheinbar die schwersten Zeiten hinter sich. Die Pläne der Stadtverwaltung sahen allerdings nur einen kurzen Auf- * Bis zum 1.4.1929 war die Schule staatlich; erst danach ging sie in städtische Trägerschaft über. Der Umzug in die Liebigstraße erfolgte im August 1929. 296 enthalt der Gewerbe- und Maschinenbauschule in der uAlten Klinikn vor. Spätestens 1931 wollte man sie in die alte Pestalozzischule in der Nordanlage einweisen und die Räume in der Liebigstraße der kauf-— männischen Abteilung der Fortbildungsschule und der Handelslehran- stalt überlassen. Die gewerbliche Abteilung der Fortbildungsschule sollte vorübergehend ebenfalls dort untergebracht werden, um dann wieder in das erweiterte Schulhaus in der Kirchstraße zurückzugehen. Konnte dieser Plan mit der Renovierung und Vergrößerung des"Ge— werbehauses“ noch realisiert werden*, blieben alle Vorhaben in bezug auf die Gewerbe- und Maschinenbauschule auf der Strecke, weil in-— zwischen die große Weltwirtschaftskrise eingesetzt hatte, deren Aus- wirkungen auf allen Gebieten zu einschneidenden Konsequenzen führ- ten. Besonders hart waren die Folgen für Handwerk und Industrie, und so kann es nicht verwundern, daß auch Schulen und Ausbildungsstätten in diesen Bereichen spürbar zu leiden hatten. Die Gewerbe- und Maschinenbauschule, die das WS 1928/29 noch mit 450 Schülern und 200 Kursteilnehmern am 1.11.1928 begonnen hatte, ging bereits im WS 1929/30 auf 396 Schüler zurück; hinzu kamen noch 20 Schüler im Ing.-Kurs und 18 Schüler in der Schuhmacherfachschule. Drastisch wurden die Einschnitte dann in den Jahren 1931/1932, als die wirtschaftliche Rezession in voller Härte zuschlug und über 5 Mil-— lionen Arbeitslose zu beklagen waren. Das Lehrpersonal, das Anfang 1931 noch 2 beamtete Lehrer, 8 Hilfs- lehrer, 2 Lehrmeister, einen Fachlehrer und einen Keramiker umfaßte, wurde rigoros gekürzt. Bis auf Direktor Dr. Bünnings und seinen Ver— treter Konrad Rust wurde zum 31. März 1932 allen Lehrkräften ge- kündigt. Für 95 Schüler des SS 1932 wurden dann 6 der entlassenen Lehrer wieder stundenweise beschäftigt, um den UÜnterricht notdürftig aufrechtzuerhalten. Das Ende der ersten deutschen Republik und der Ubergang in die to- talitäre Diktatur brachten der Schule einen weiteren schmerzhaften Eingriff. Hatte man Anfang März 1933 noch in 16 Zeitungen Mittelhessens** * Ab 1.4.1930 zog die gewerbliche Berufsschule wieder in das Schulhaus Kirchstraße 16 ein. 3* Die Anzeige erschien in folgenden Zeitungen: Gießener Anzei- ger, Oberhessische Volkszeitung(Gießen), Oberhessische Tages- zeitung(Gießen), Wetzlarer Anzeiger, Oberhessische Zeitung (Marburg), Hinterländer Anzeiger(Biedenkopf), Dillzeitung(Dil- lenburg), Herborner Tageblatt, Siegener Zeitung, Neue Tages- zeitung(Friedberg), Kirchhainer Rundschau, Hungener Landpost, Grünberger Anzeiger, Oberhessische Zeitung(Alsfeld), Butzba- cher Zeitung, Weilburger Tageblatt. 297 mit der folgenden Annonce für den Besuch der Gießener Schule ge- worben: Aufstieg durch die Fachschule Mittlere Reife pPrivileg für Meisterprüfungen Gewerbe- und Maschinenbauschule Gießen Spezialkurs für Elektrotechnik Automobilbau Heizungsbau Schreinerfachschule Schuhmacherfachschule Semesterbeginn: 1. Mai 1933 Auskunft durch die Direktion, Liebigstr. 16 so lösten die neuen Machthaber mit Wirkung vom 1. Mai 1933 die viersemestrige Maschinenbauschule kurzerhand auf. Vom 8S 1933 an hielten zunächst der Direktor Dr. Bünnings, der Ge— werbelehrer Rust, der Hilfslehrer Walther und der Lehrmeister Schepp den Unterricht in der Bauabteilung und der Abteilung für Schreiner und Maler schlecht und recht aufrecht. Das Ende der technologischen Bildung in Gießen schien nahe. Doch dem Bemühen der verbliebenen Lehrer gelang es, die Gewerbe- schule, wie sie von nun an bis zu ihrem Ende genannt werden mußte, über die Talsohle zu retten. Schon im WS 1933/34 konnten neben den hauptamtlichen Kräften wie- der 7 Bilfslehrer stundenweise eingesetzt werden, obwohl die Schüler- zahlen gering blieben. Im Schulgebäude an der Liebigstraße hatte die Gewerbeschule in den 15 Jahren ihrer dortigen Heimstatt weiterhin stets um genügend Räumlichkeiten zu kämpfen, da hier weitere städtische Schulen unter- gebracht waren. Aus dem Jahr 1935 ist uns überliefert, daß die Schu- le über 6 Klassenräume verfügte(1931/32 waren es noch 11); daneben gab es 9 sonstige Räume, darunter einen Physiksaal mit Vorberei-— tungszimmer, ein Elektrolaboratorium, einen Maschinenraum, einen Raum für praktischen Automobilbau, ein Schwachstromlaboratorium und einen Schweißraum. Inzwischen hatte man aus finanziellen und personellen Gründen auch die eigene Bibliothek aufgelöst und den noch verwendbaren Bestand der Universitäts-Bibliothek überstellt, darunter auch alte Akten des Ortsgewerbevereins. Das WS 1935/36 brachte erstmals seit 1930 wieder einen Anstieg der Schülerzahlen, so daß neben dem neuen Direktor der Schule*, Baumei- * Der langjährige Direktor Dr. Bünnings war am 1.9.1934 verstor- ben. 298 ster Rust, und den hauptamtlichen Lehrern Brinkmann, Dipp, Tiel-— mann und Walther weitere 9 Hilfslehrer herangezogen werden mußten. Hier ist zu bemerken, daß es die Eigenart des Unterrichtsbetriebes an einer Gewerbeschule mit sich brachte, daß in einem WS immer ein Vielfaches der Anzahl der Schüler eines 8S zu unterrichten waren. (Siehe dazu Schülerzahlen der Jahre 1937 bis 1944 und die abgedruck- ten Stundenpläne der Jahre SS 1936 und WS 1937/38). Mit Beginn des WS 1936/37 hatte sich die Situation für die Gewerbe- schule weiter verbessert; militärstrategische(Autobahnbau, Wehr- und Arbeitsdienstpflicht) und wirtschaftspolitische Maßnahmen(Aufbau ei- ner auf dem neuesten Stand der Technik beruhenden Produktion) be— lebten die Konjunktur und ließen auch den Bedarf an technologisch gebildeten Fachkräften steigen. Besonders die Belebung auf dem Bau- sektor wirkte sich im Anstieg der Schülerzahlen aus, aber auch die Maschinenbauabteilung konnte ihren Platz wieder einnehmen. Ihr dreisemestriges Studium erhielt die staatliche Anerkennung und verschaffte somit ihren Absolventen die Möglichkeit, auf einer der hö-— heren technischen Lehranstalten die Ausbildung in weiteren 3 Seme-— stern zu vervollkommnen. In einer Zeitungsnotiz vom 26. September 1936 hieß es u. a.: Die Gewerbeschule Gießen. bietet dem Handwerker wie dem künfti- gen Techniker die Gelegenheit, sich neben der praktischen Erfahrung die theoretischen Kenntnisse für den Beruf zu erwerben. Außerdem bietet sie die Möglichkeit, sich das für die Meisterprüfung geforderte Maß an Kenntnissen anzueignen oder mit der staatlichen Abgangsprüfung gleichzeitig den theoretischen Teil der Meisterprüfung abzulegen. Befähigte Schüler können mit Anrechnung der an der Gewerbeschule Gießen absolvierten Semester auf die höheren technischen Staatslehr- anstalten für Hoch- und Tiefbau sowie Maschinenbau usw. übergehen. Die Schule bietet also in ihren zahlreichen Abteilungen für Maurer, Zimmerer, Schreiner, Maler, Schlosser, Elektriker, Schuhmacher usw. vertiefte theoretische Ausbildung, Zugang zu den Prüfungen, damit fachliche Weiterbildung und beruflichen Aufstieg..“ Als die Gewerbeschule am 26. März 1938 ihren 100. Geburtstag fest- lich beging*, hatte sie nahezu wieder den Stand erreicht, den sie vor dem Einbruch der Weltwirtschaftskrise innehatte. Zwar gelang es ihr nicht, sich wieder Maschinenbauschule zu nennen- gegen diesen Na- men wehrten sich die viersemestrigen technischen Bildungsanstalten im * Siehe Zeitungsanzeige vom 21. März 1938. 299 Lande- aber in ihrem Briefkopf wies sie aus: Gewerbeschule Gießen- 3semestrige Fachschule für Hochbau, Maschi- nenbau, Elektrotechnik, Maler, Schreiner. Staatl. Abschlußprüfung. . GEWERBESCHULE GIESSENGedecbeschule Gießen Liebigstraße 16 Liebigstr. 16 dreisemestrige, Bauabtellung unter Staatsaufsicht stehende Fachschule für Schreiner- und Malerfachklassen . Abt. Maschinenbau u. Elektrotechn. Baugewerbe ⸗Maſchinenba Schuhmacher-Fachschul : Staatliche Abgangsprüfung Maler und Schreiner Theoretische Meisterprüfung Vorbereitungskurſe für Beste Gelegenheit zur Vorbereitung auf die j Meisterprüfung. Semesterbeginn am 2. Novemb. Elektromeiſter Prospekte u. Auskunft kostenlos. Die Dfrektion Schuhmacher⸗Fachſchule Staatliche Abgangsprüfung, Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Semesterbeginn: 2. Mai Auskunft und Prospekte kostenlos! Alle ehemaligen Schüler der Gewerbe- und Maschinenbauschule, die unsere Einladung nicht erreichte, sind mit Angehôrigen aufs herzlichste zur 100 Jahrfeier am 26. März 38, 20.00 Uhr im Café Leib, Gießen, eingeladen. 17540 Die Feierstunde im großen Saal des Café Leib an der Walltorstraße, jener denkwürdigen Gießener Tagungsstätte der Vorkriegszeit, vereinte Schüler und Lehrerkollegium mit zahlreichen"Ehemaligen“ sowie Gä- sten aus nah und fern. Die Festansprache mit einem geschichtlichen Rückblick hielt der damalige Leiter der Schule, Ingenieur Paul Tiel- mann. Gleichzeitig fand aus Anlaß des Jubiläums im Schulgebäude eine große Ausstellung statt, in der eine Woche lang der Öffentlichkeit die Leistungen der Schule in ihren einzelnen Zweigen vorgestellt wurden. Im folgenden SS 1938 hatte die Gewerbeschule 42 Schüler; im WS 1938/39 stieg diese Zahl auf 220 und erreichte damit wieder einen beachtlichen Stand. Es dürfte von besonderem Reiz sein, den Haushalt der Gewerbeschule, d.h. ihre Einnahmen und Ausgaben für die Zeit vom 1.4. bis 31.10. 1938 gegenüberzustellen“ und sie mit den heutigen Verhältnissen zu vergleichen: 1 Aufstellung der Stadtkasse Gießen vom 15.12.1938. 300 Einnahmen Ausgaben 1. Schulgeld 2883,50 RM 1. Besoldungen 5786,97 RM 2. Sonstiges 700,00 RM 2. Heizung und 3,92 RM 3. Beitragsanteile zu 239,84 RM Beleuchtung den Versicherungen 3. Reinigung 190,52 RM 4. Staatszuschuß 4244,00 RM 4. Lehrmittel und 410,79 RM sachliche Be- 7374,34 RM dürfnisse 5. Instandhaltung 106,85 RM der Räume 6. Telefon 49,50 RM 7. Sozialver- 322,38 RM sicherung 8. Miete für die 17,88 RM Schulräume außerhalb 9. Kraftstrom 11,20 RM und Sas 55, RA Wie die folgende Aufstellung zeigt, brachte der 2. Weltkrieg bis zu seiner Wende 1942/43 keinen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen. Es ist nicht uninteressant, daß in den Schulberichten der Kriegsjahre nicht mehr von Schülern, sondern von Studierenden die Rede ist. Sommersemester Wintersemester 1937 18 1937/38 139 1938 42 1938/39 220 1939 106 1939/40 180 1940 113 1940/41 256 1941 135 1941/42 240 1942 183 1942/43 187 1943 161 1943/44 153 1944 143 Natürlich wurde es zunehmend schwieriger, den Unterricht dem Lehr- plan gemäß durchzuführen. Immer häufiger wurden Lehrer zum Nili- tärdienst einberufen und vor allem bei den nebenamtlichen, nur stun- denweise beschäfigten Lehrkräften wurde ständig gewechselt. Nach 1942 mußte daher mancher Unterricht gekürzt werden, manches Fach ganz ausfallen— und das nicht nur aus Brennstoffmangel“*. Mehr und mehr wurden ältere, teilweise schon pensionierte Beamte zum Unter- richt herangezogen. * Siehe dazu das abgedruckte Dokument vom Januar/Februar 1940. 301 bewerbeſchulo Gioßen sleßten, den 22. Januar 1940 Liebigſtraße 16 Dreiſemeſteige fachſchule für Fernruf 2912 fochbau, Maſchinenbau, klektrotechnik, maler, 5chreiner Staatliche Kbgangsprüfung Tagebuch Nr.: Zu Nr.: Betreffend: 302 1867/40. Schulschluß infolge Brenns toffmangels. 25. J25. An den Vorsitzenden des Ruratoriums der Gewerbeschule-Gießen Herrn Oberbiirgermeister R i t tb er Teile Jhnen hierdurch mit, daß die Gewerbeschule am 18. ds. Mts. den Interricht eingestellt hat wegen Prschöpfung des Brennstoffs, Jeh gebe der Hoffnung Ausdruck, daß es uns bald wieder vergönnt ist den Schulbetrieb auf zunehmen, damit der Lenrstoff des Semeß⸗ Fters noch erledigt werden kann. Die HMrektion: Gewerbelehrer. beworboeſchule 6leßen sießen, den 1.Pebruar 1940 Liebigſtraße 16 Dreiſemeſtrige fachſchule für Fernruf 2912 fjochbau, Maſchinenbau, klektrotechnik, Maler, Schreiner Der dberhuqemeister 2. Feb. 1940 staatliche Kbgangsprüfung der Stadt Gießen Tagebuch Nr.: 1 875/40. Zu Nr.: Betreffend: 43739[ä- 1. fI. 30 Den Unterricht der beiden Oberklassen der Gewerbeschule An den Vorsitzenden des Kuratoriums der Gewerbeschule Herrn Oberbergermeister Ri tter Ci e Ben. Am 19.v. Mts. mußte ich die Gewerbeschule wegen Kohlenmangel schließen. Nachdem es mir bis jetzt nicht gelungen ist etwas Brennstoff zu erhalten, um wenigstens die beiden Oberklassen weiterzuführen, darf ich Sie bitten mir die Nöglichkeit zu geben, daß ich fiir 3 öfen Brennstoff erhalte. Als Fachschule, die die Aufgahe hat Techniker auszubilden muß es möglich gemacht werden, daß ich die Oberklassen im März zur Staatl. Abgangsprüfung füihren kann. Wie Thnen bekannt ist, soll in der Ausbildung des technischen Nachwuchses keine Liicke entstehen, da der Mangel an Technikern bereits groß ist. Jch darf Sie deshalb nochmals bitten, mir sovil Brennstoff zur Verfügung zu stellen, daß die Ausbildung der Oberklassen beendet werden kann. piner baldigen Entscheidung Jhrerseits sehe ich gerne entgegen. Die Direktion: Gewerbelehrer. 303 Paul Tielmann, der 1939 den einberufenen Konrad Rust als Direktor abgelöst hatte, mußte 1943 den Schuldienst verlassen; sein Nachfolger und damit letzter Leiter der Schule wurde ab WS 1943/44 der Gewer- belehrer Otto Velten. Das letzte Semester, das noch einigermaßen normal verlief, war das SS 1944, in dem uns von 83 Studierenden im Hochbau und 60 Studie- renden im Maschinenbau und Elektrotechnik berichtet wird.* Außerdem befanden sich 14 technische Zeichnerinnen in Ausbildung. Neben 4 hauptamtlichen Lehrern, die insgesamt 104 Stunden hielten, waren noch 14 Lehrkräfte nebenamtlich tätig, die insgesamt 190 Stunden hielten. Darunter waren Architekten, Handwerksmeister, Inge- nieure, Betriebsinspektoren und pensionierte Lehrer. Die Schulstunde dauerte zuletzt 40 Minuten und wurde mit 3 RM bezahlt. Da die Stadt Gießen bis zum Spätherbst von Luftangriffen noch weit- gehend verschont blieb, ist das SS 1944, das bis Ende August dauerte, noch verhältnismäßig ungestört zu Ende geführt worden. Das Ende der Gewerbeschule Gießen wurde dann noch vor dem völli- gen Zusammenbuch des 11000jährigen Reiches“ durch den schweren Luftangriff auf Gießen om 6.12. 1944 ausgelöst, der nicht nur 60 bis 70% der Stadt zerstörte, sondern auch das Schulgebäude, die"Alte Kliniku, total ausbrennen ließ.** 2 Die Fachklassen für Schreiner und Maler sowie die Schuhma- cherfachschule hatte man kurz nach Kriegsausbruch eingestellt. ** Aus den Gesprächen mit dem letzten(kommissarischen) Leiter der Schule Otto Velten ergab sich(was die erhaltenen Akten des Stadtarchivs nicht überliefern), daß das WS 1944/45 Anfang November noch in der Liebigstraße begonnen wurde, die Klassen aber dann aus kriegsbedingten Gründen(Gefahren in Bahnhofs- nähe, leichter erreichbare Schutzräume für die Schüler, von de- nen viele bereits kriegsbeschädigt waren) in die Schillerschule verlegt wurden. Da auch dieses Gebäude völlig ausbrannte und eine unzerstörte Unterkunft nicht mehr zu finden war, konnte der Unterricht nicht weitergeführt werden. Otto Velten gehörte nach dem Krieg wieder dem Lehrkörper der Ingenieurschule bis zu seiner Pensionierung 1971 an. Quellen: Staatsarchiv Darmstadt, Landtagsakten Stadtarchiv Gießen, Schulakten des 19. und 20. Jh. Universitätsarchiv Gießen, Personalakten der philosophischen Fakultät Anzeigeblatt der Stadt Gießen Großherzoglich-Hessisches Regierungsblatt Darmstadt Gießener Anzeiger 1868 ff. Adreßbücher der Stadt Gießen 1877 ff. 304 DER 300 JKHRIGE GRENZSTREIT GIESSENS MIT KLEINLINDEN (1531- 1845) ALS BEISPIEL FUÜR DIE AUSEINANDERSETZUNGEN UM GEMARKUNG, KOPPELHUTRECHTE UND GEMEINDEBESITTZ SEIT DEM BEGINN DER LINEAREN GRENZFESTSETZUNG Aufsatz aus: Friedrich Wilh. Weitershaus, nKleinlinden- Geschichte und Gemarkung— Ein Beitrag zur Ortsnamen- und Flurnamenkunde im Kreis Gießen“ Hrsg. OHG, Gießen 1981 Als Beispiel jahrhundertelanger Auseinandersetzungen um Gemarkungs- grenzen, Weidebezirke und Gemeindebesitz darf der Grenzstreit Gie- ßens mit dem am 1.4.1939 eingemeindeten Vorort Klein-Linden gel- ten. Zum Verständnis dieses langwierigen Prozesses ist folgendes mit- zuteilen: Gießen und Klein-Linden gehörten stets zu demselben Herr- schaftsbereich. Beide dürften im 12. Jh. entstanden sein; ihre Orts- kerne sind in der Luftlinie rd. 3,8 km voneinander entfernt. Zwischen ihnen lag bis ins späte Mittelalter das alte Pfarrdorf Selters mit sei- ner relativ großen Gemarkung. Obwohl Klein-Linden schon früh zum Stadtgericht Gießen gehörte, hatte es ein eigenes Orts- oder Vogtei- gericht, das über die Güterstücke im sogenannten"Centbann“ zu be- finden hattel. Ein Teil dieses"Centbannes“ ist jener Bezirk, der in dem nun zu erörternden Prozeß zwischen Gießen und Klein-Linden drei Jahrhunder- te lang umstritten war. Wir haben dabei zu unterscheiden: a) Das Gebiet zwischen den"Bachwegen“(Gemarkungsgrenze Gie- ßen-Klein-Linden bis 1.4.1939) und der Centbannsgrenze nach Gießen zu mit etwa 400 Morgen. b) Das Gebiet zwischen den"Bachwegen“ und der sogenannten Lindeser Hege“ bzw. uLandwehr“ mit rd. 250 Morgen. Die schriftliche Überlieferung berichtet zuerst 1531 von Streitigkeiten zwischen Gießen und Klein-Linden um Hutegerechtigkeit in dem Ge- biet ujenseits und diesseits der Landwehr oder Hege“4. In diesem Jahr erschienen die Vertreter der Gemeinde Klein-Linden 1 Siehe Karte"Ortslage der Wüstungen“. 2 Siehe Karte zum Grenzstreit Gießens mit Klein-Linden. 3 Stadtarchiv Gießen, Allmendeakten(Streit mit KLein-Linden), 19. Jh. 4 Stadtarchiv Gießen, Allmendeakten 1531. 305 ☛ hHeutige Gemeindegrenze N.' 29—— Heutige Gemarkungsgrenze 0 Gießen, Wieseck, Kl-Linden PLAN, Schiffenberg 7——— Gemarkungsteile Wißmar u. Launsb OER badenburg 7 24 Flurnummer STADT GIESSEN Alten- Buseck — 61elborg 2 steinbac ½ Lindeser Hege—- CC— oberec und Unterer Sachweg Gemeindegrenze 1845- 1939 9 1 in- Lind. 1 das am Kiein-Linden———— Grenze des ehemaligen Centbannes nach Gießen zu TIIIRS 1845"n Gießen Grenzverlauf der Gießener Gemarkung bis 1971 mit den früheren Ge-— markungsgrenzen von Gießen, Wieseck, Klein-Linden und Schiffenberg. Klein-Linden(Kl-L) liegt am südwestlichen Ende der Stadt, seit 1. April 1939 eingemeindet, mit den Fluren 1 bis 6. Von dem strittigen Teil des"Centbannsu, der bis in die Gießener Fluren 8, 9, 10 und 40 reichte, kam das Gelände zwischen der mit-.-.- und— gekenn- zeichneten Markierung 1845 an Klein-Linden. 306 vor den landgräflichen Beamten des Oberamts und behaupteten,"die uberfart oder viehdrip der vom Lyndes mit ihren Schafen, Kuhen und pferden eins vermeintlichen erblichen geprauches in der von Gießen Landwehre und Burgkfrieden zu hüten und zu haben...“. Die Gießener würden sie in diesem"hergebrachten“ Rechte einengen und zu verdrängen versuchen. Sie baten den landgräflichen Rentmei- ster, die Gießener anzuweisen, von ihrem Vorhaben abzustehen und sie bei nihrem Gebrauch und Erbgerechtigkeit zu handhaben“. Daneben wollten die Klein-Lindener erreichen, daß die Gießener in Zukunft nicht mehr über die Landwehr nach Klein-Linden zu ihren Viehtrieb hielten, wie sie das bis dahin anscheinend getan hatten. Die Stadt wies das Ersuchen der Klein-Lindener entschieden zurück und bemerkte zu der angeblichen Erbgerechtigkeit eines Viehtriebs in der Landwehr und Burgfrieden der von Gießen: usie tun es darin mit der von Gießen Wissen, Wollen und Verwilligung.“ Wegen des Vieh- triebs der Gießener über die Landwehr hinaus auf die Seite Klein- Lindens hören wir:"es sei wahr und offenbar, daß die von Gießen jeh und allewege in und um der Lyndes gehütet und gefahren haben.., .. das haben die von Lyndes nit zu weigern noch zu wehren“4. Die Vertreter Klein-Lindens machten daraufhin geltend, der ehemalige Rentmeister Balthasar v. Weitolshausen gen. Schrautenbach, damals Amtmann in Gießen, habe sie auf das Schloß nach Gießen bestellt und ihnen nach Verhör zugestanden, sie könnten uunder und bober der straßen mit ihrem Vieh den Mitgepruch allenthalben haben und sich des zu geprauchen bis uf die Linder pache(= heutige Bachwege) zu fahren haben“. Gießen lehnte daraufhin nochmals eine Erbgerechtigkeit der Lindeser auf das Hüten und Fahren diesseits der Landwehr ab und räumte in bezug auf das Verhalten des Rentmeisters v. Schrautenbach lediglich ein, es könne zwar den Tatsachen entsprechen, daß der Rentmeister aus ufriedlichen Gründen und wegen guter Nachbarschaft“ den Linde- sern erlaubt habe,"über der Landstraßen gegen den Wald zu bis an die Linderpache“ und das'Steinern Kreuz' mit denen von Gießen— wenn das Feld auf ist- zu hüten und zu fahren“. Das Hüten und Fahren der Lindeser"unter der Landstraße in der auwené dagegen wurde von den Gießenern als Unrecht zurückgewiesen. 5 Das Dorf Klein-Linden wurde bis ins 18. Ih.- Im Volksmund bis zur Gegenwart- meist Lindes oder Lyndes genannt. Im fol- genden Text wird daher öfter für Klein-Linden Lindes und für Klein-Lindener Lindeser gebraucht. 6 Das Gebiet"unter der Landstraße in der Auwe“ liegt zwischen Lindeser Hege(Landwehr) und unterem Bachweg westlich der alten Straße Gießen-Frankfurt/ Main. 307 Weiter brachten die Stadt Gießen und ihre Vertreter vor, die Lindeser hätten im fraglichen Gebiet auch mehrere Bürgergüter an sich ge— bracht, die bisher die Bede nach Gießen hätten versteuern müssen; diese Kontribution aber würde seitdem den Gießenern vorenthalten. Im übrigen drängten die Klein-Lindener nur deswegen nach der Gießener Feldmark, weil in ihrer eigenen Gemarkung die Allendorfer und Lüt-— zellindener Mithute hätten. Gutgemeinte Vorschläge der landgräflichen Beamten zu einem gütli- chen Vergleich scheiterten am Widerstand der Klein-Lindener, die ih- re Erbgerechtigkeit an den geforderten Nutzungen noch beweisen wollten. An dieser Stelle halten wir einen Augenblick inne und untersuchen, was den gegnerischen Standpunkten allgemein zu entnehmen ist: Die Stadt Gießen hatte vor der Klein-Lindener Gemarkung eine Land- wehr oder Heege): Diesseits der Landwehr(nach Gießen zu) bean-— spruchten die Lindeser"althergebrachte Huterechte“; jenseits der Landwehr hüteten bis dahin sogar die Gießener mit. Die Bezirke unter und über der Landstraße- gemeint ist hier die alte Handelsstraße nach Frankfurt- scheinen von unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit gewesen zu sein; jedenfalls sind die Gebiete"in der auwen die Tal-— wiesen nach der Lahn zu, während der Bezirk oberhalb der Landstra- ße, der auf der Mittelterrasse liegt, wahrscheinlich dem Ackerbau diente. Die Lindeser hatten nur eine sehr kleine Gemarkung; darum versuchten sie mit Hilfe ihrer Herrschaft die Hutebezirke zu vergrö-— ßern. Die Landwehr, deren Verlauf wir noch aus älteren Karten kennend, hat wohl einst die Gemarkung des alten Dorfes Selters gegen Südwe-— sten begrenzt. Dieses Dorf aber war erst seit kurzer Zeit endgültig wüst gewordenꝰ; seine Bewohner waren zum überwiegenden Teil nach Gießen gezogen, seine Feldflur wurde von Gießen übernommen und von dort aus weiter bebaut. An seiner bisherigen Grenze gegen Klein- Linden müssen althergebrachte gegenseitige Weiderechte zu beiden Seiten der Landwehr bestanden haben, die nun die Stadt weiter nutzte und beanspruchte. Da um 1530 auch die letzten Wohnstätten des ehe- maligen Dorfes auf dem Seltersberg verlassen worden waren, sahen die Lindeser Bauern eine Ausdehnungsmöglichkeit in dem Raum zwi-— schen der Landwehr und den Bachwegen, weil die Entfernung für die 7 Landwehr ist der ältere, Lindeser Hege der jüngere Name für diesen Grenzbezirk. 8 Karte der Umgebung Gießens aus der Mitte des 18. Jh. 9 Die Pfarrkirche von Selters und wenige Gebäude standen noch bis zum Beginn des Festungsbaus 1530. 308 Nutzungsberechtigten aus dem ehemaligen Selters von den neuen Wohngebieten in Gießen doch recht weit und beschwerlich geworden waren. Dieses Ausdehnungsbestreben der Lindeser sollte sich in der Folgezeit aus mancherlei Gründen noch verstärken. Die Streitigkeiten des Jahres 1531 wurden auf Vermittlung des Land- grafen durch einen Vergleich dahingehend entschieden, daß die Klein-Lindener ufurters mit den Ochsen und sonst keinem Vieh mehr mit den von Gießen uff dem'Schylnberg' und über der Landstraßen bis uff der Linderpache“ und bis an das'steinern Creuz und nit weiters zu hüten und zu fahren haben und ihnen das nur aus Nachbar- schaft und sonst aus keiner anderen Gerechtigkeit soll vergönnet wer- den.“ Auf uclägliche Furbrengen“ und pyt“ wurde der Rat der Stadt Gießen ferner bewogen zuzustimmen, daß die von"Lyndes“ mit Pfer— den und sonst keinem anderen Vieh"under der Landstraßen in der auwe von der von Gießen Hege und Landwehrunge bis uff den großen wegk" auf ihren eigenen Ackern und Wiesen hüten dürften, aber ohne, daß denen von Gießen ein Schaden geschehe oder ihr Recht und Ob-— rigkeit in diesem Bezirk angetastet würde. Das Hüten über der Landwehr nach Klein-Linden sollte den Gießenern mit all ihren Pferden, Kühen und Schafen verbleiben, dawyl das inen auch nit von großen nothen¹0. Mit dieser Lösung, die ihnen wesentlich erweiterte Hüterechte brach- te, scheinen sich die Lindeser bis zum Ende des 16. Jh. abgefunden zu haben. Im Jahre 1593 kam es zu einem zweiten Vertrag über die Hu- tegerechtigkeit, der im großen und ganzen die gleichen Koppelhutbe- rechtigungen wie 1531 zwischen Landwehr und den Bachwegen ent- hielt, in einem Fall aber bereits ein merkliches Zurückdrängen der Gießener Rechte brachte: Die Gießener sollten das Hüten über der Landwehr nach Klein-Linden zu einstellen. Diese Abmachungen über die Hiutegercchtigeois wurden 1626 noch einmal erneuert und bestä- tigt 11. Im Jahre 1634 muß aber Gießen wieder klagen, weil die Nachbarn aus Klein-Linden nunmehr ständig auch mit Schweinen und Schafen über die Gießener Landwehr hüteten und grasten. Außerdem wollten die Lindeser nun plötzlich von ihren in der Gießener Gemarkung gelegenen Gütern keine“Beedu mehr bezahlen, weil sie behaupteten, der"Cent- bann“ liege nicht in der Gießener Gemarkungl2. 10 Das Urteil von 1531 und seine Anordnungen mußten hier in die— ser Breite dargestellt werden, weil nur durch die Kenntnis des ursprünglichen Rechtsverhältnisses die späteren Veränderungen in ihrer Tragweite für die Stadt Gießen deutlich werden. 11 StAM, Samthofgericht, Fragmenta actorum G 91/92. 12 Im Jahre 1657 aber zahlte Klein-Linden 4 fl an das Bürgermei- steramt Gießen"vor die Mast in der Hege“(nach StAG, Bür-— germeister-Rechnung von 1657). 309 Der Grund, warum die Klein-Lindener jetzt, auf den Rechten ihres Vogteigerichts fußend, neue Forderungen stellten, liegt in der Tatsa- che begründet, daß in der Zeit von 1630 bis 1700 ein großer Teil der Güter innerhalb des Centbannes bis zur Landwehr von Gießener Bür- gern an Klein-Lindener Bauern verkauft worden war. Allein von 1665 bis 1680 waren es 155 Morgenl3. Diese Verkäufe erfolgten nach den Akten"aus Notlage“, doch darf man diese Formulierung wohl so interpretieren, daß die bisherigen Ei- gentümer ihre Güter nicht mehr bewirtschaften wollten, weil die Acker zu weit entfernt lagen oder ehemalige Bauern sich in der Stadt anderen Erwerbsmöglichkeiten zugewandt hatten. Die Stadt aber hatte weiter die“Beedu zu entrichten und verlangte auch von den neuen Ei- gentümern die Zahlung. Diese aber versuchten, sich der Verpflichtung zu entziehen. Gießen strengte daher den Prozeß vor dem Samthofge- richt in Marburg erneut an und erreichte in einem Urteil des Land- grafen von 1678, daß die WieseckerlN und Lindeser, die bürgerliche, bisher steuerbare Güter erworben hatten, ihre Bede an die Stadt zahl- ten, ohne in ihrem Besitzrecht beeinträchtigt zu werdenl5. Für diesen Entscheid hatte Gießen schon 1671 den Beweis erbringen können, daß die verkauften"Centbannsgüter“ zur Gießener Gemarkung gehörten. Allen Bemühungen der Lindeser seit 1634, den sogenannten Centbann als landgräfliches Eigentum zu deklarieren und Gießener Pfändungen als Eingriffe in die landesherrliche Gerechtigkeit zu bezeichnen, war damit durch den Landgrafen selbst der Boden entzogen. Klein-Linden aber gab nicht nach, sondern verlangte, daß dieser Streit nicht von der fürstlichen Kanzlei, sondern vor dem Samthofgericht entschieden werde. Dieses Verhalten und manche Kußerungen in den Schriftsätzen deuten darauf hin, daß Klein-Linden erwartete, jeder neue Entscheid in dieser Streitsache müsse die inzwischen eingetretenen Veränderun- gen berücksichtigen¹6. Diese Überlegungen gingen nicht fehl. Der im Jahre 1701 geschlossene Vergleich brachte erneut ein gewisses Zurückweichen der Gießener mit sich. Seine wichtigsten Bestimmungen sindl7: 13 Siehe Anm. 11. 14 In dem Grenzgebiet zwischen Gießen und Wieseck waren ähnli- che Güterübertragungen in größerem Ausmaß erfolgt, wie über- haupt die Zahl der Ausmärker im 17. Jh. bedeutend zugenom- men hatte. 15 StAM, Samthofgericht, Fragmenta actorum G 91/92. 16 StAM, Samthofgericht, Fragmenta actorum G 91/92. 17 Stadt AG GUB II, 2/ Nachtrag 13. 310 1. Zwischen der Hege und den Bachwegen besteht nun eine gleichberechtigte Koppelhut von Gießen und Klein-Linden. 2. Die Lindeser dürfen in Zukunft auf ihren eigenen Gütern auch zwischen den Bachwegen und der Centbannsgrenze dans Weyher“ (nach Gießen zu in Höhe der heutigen Veterinärklinik) krauten und grasen, wenn sie vorher beim Bürgermeister von Gießen an- fragen. 3. Kontribution zwischen Hege und Bachwegen versteuern Gießener Eigentümer nach Gießen und Lindeser nach Klein-Linden. 4. Klein-Linden überläßt Gießen seinen Anteil am Fernewald an Grund, Märkerrecht und allen Nutzungenl8. 5. Hege bzw. Landwehr bleibt Gießener Gemarkungsgrenze und soll erneut ausgesteint werden. Aber gerade der schon 1705 angebahnte und 1710 erfolgte Verkauf dieser Hege an den Obristen v. Wrede zeugt davon, daß der Bezirk zwischen den Bachwegen und der alten Landwehr nach der Vereinba- rung der Koppelhut mit Klein-Linden für Gießen uninteressant und kostspielig zu werden begann. Allerdings wurde bei diesem Verkauf die"Banngerechtigkeit“ Gießens ausdrücklich festgestellt ¹9. Der Prozeß schien somit abgeschlossen, aber 1740 wurde er von Klein-Linden unter recht fadenscheinigen Argumenten wieder aufge-— rollt20. Klein-Linden brachte nämlich vor, man habe den Vergleich nicht anerkennen können, weil er bis 1723 von Gießen verheimlicht worden sei. Der Rentmeister Hofmann habe beim Vertragsabschluß als Gießener Einwohner parteiisch gehandelt. Alle Bestimmungen des Ver- trages bezögen sich auf den Centbann, und der sei Teil der Klein- Lindener Gemarkung. Schließlich behaupteten die Lindeser, sie hätten nie einen Viehtrieb zum Fernewald gehabt und keine Bußen oder an— deren Einkünfte daraus erhalten. Die wahren Hintergründe dieses Vorgehens aber liegen auch hier wie- der in den mittlerweile geänderten tatsächlichen Verhältnissen. Es wurde bereits erwähnt, daß die Lindeser Hege inzwischen von der Stadt an den Besitzer des Burgplatzes von Klein-Linden, den Obristen v. Wrede, verkauft worden war. Dieser behielt aber nur 1/3 des Ge- 18 StAD, XIV, EZ, Konv. 62-64O: Das Waldbuch von 1603 zählt Lin- des zu den 13 Orten, die einst zur Markgenossenschaft Ferne- wald' gehörten. 19 Stadt AG GUB II, 2/ Nachtrag 5. 20 StAM, Samthofgericht, Fragmenta actorum G 91/92: Gegen- klage von 34"Gemeinsleuten“ aus Klein-Linden unterschrieben. Wie sich in den Schriftsätzen zeigt, waren gerade 39 Jahre nach dem letzten Gerichtsentscheid vergangen. Nach 40 Jahren wäre die Sache nach damaligem Recht verjährt gewesen. 311 ländes und verkaufte den Rest an die Gemeinde Klein-Linden weiter, die nach Abholzung der Bäume dort teils Acker und teils Wiesen anlegte und sie dann ihrerseits an die einheimischen Bauern weiter- gab. Daneben war der Ausverkauf Gießener Eigentums in verstärktem Maße weitergegangen:"“Die Gießener Bürgerschaft habe jetzt im umstritte— nen Centbann kaum noch 50 Morgen, wo sie früher über 1000 Morgen eigentümlich innehatte2l." 1664 schrieb der Rat der Stadt Gießen an den Landgrafen in einem anderen Zusammenhang, daß zahlreiche Bürger ihre Güter an Bauern der Nachbarschaft aus Armut verkauft hätten und nicht mehr selbst das ernten könnten, was für ihre Haushalte notwendig wäre. Sie müß- ten vielmehr Lebensmittel von benachbarten Bauern kaufen. Während es die Gießener verhältnismäßig leicht hatten, die offen- sichtlich falschen Darstellungen der Lindeser in bezug auf den Ver— tragsabschluß22, die Hege und den Fernewald zu widerlegen, war dies schon schwieriger mit der Klein-Lindener Behauptung, daß der gesam- te Centbann zu ihrer Dorfgemarkung gehöre, unter landgräflicher Ge— rechtigkeit stehe und alle Frevel vor dem Klein-Lindener Gericht ge- büßt werden müßten. Gießen mußte ein altes landgräfliches Weistum, die Klein-Lindener Centgerichtsordnung vom 25.1.157723, vorlegen, um zu beweisen, daß diese Ordnung an keiner Stelle von Huterechten oder Gemarkungsgrenzen sprach. Schultheiß und Schöffen des Centgerichts hatten nur darauf zu sehen, daß die Güter in rechten Händen waren, die Eigentümer auf die landgräfliche Gewalt beeidigt und die herr— schaftlichen Rechte gewahrt wurden. Im Jahre 1750 spitzte sich der Streit so zu, daß es auch zu handgreif- lichen Auseinandersetzungen kam. In Beschwerdeschriften der Gemein-— de Klein-Linden heißt es dazu: 1.Gießen ging dann mit 40 Mann dreimal in das umstrittene Gebiet und entfernte Steine, welche wir dort setzten und fuhren sie nach Gießen. Diese Leute waren.. wohl- bewaffnet. Sie gingen brutal gegen Klein-Lindener Einwohner vor und 21 StAM, a. a.O.: Diese Zahlen aus Klein-Lindener Streitschriften sind natürlich übertrieben, da der umstrittene Bezirk klein war. 22 StAM, a. a.O.: 1751 wurde der Klein-Lindener Einwohner Con- rad Peter(damals 81 Jahre alt), der 1701 den Vergleich mit Gießen u.a. unterzeichnet hatte, als Zeuge vernommen und wollte nun auch von dessen Inhalt nichts mehr gewußt haben! 23 StAM, a-a.O.: In den Akten ist die Centgerichtsordnung wörtlich enthalten; sie ist abgedruckt bei J. Grimm, Hessische Wei-— stümer, V. S. 271, und in der vorausgehenden Arbeit von Friedrich Wilhelm Weitershaus auf S. 48. 312 schlugen einige zusammen, auch drohten sie, ins Dorf einzufallen, falls wir uns unterstehen sollten, nochmals Steine zu setzen²4.“ Nach langwierigen Verhandlungen, die von umfangreichen Klageschrif- ten und Rechtsgutachten beider Seiten begleitet waren, entschied am 16.2.1752 das Samthofgericht in Marburg, daß der Vergleich von 1701 rechtsgültig sei und Klein-Linden nun unverzüglich den damals festge- setzten Bestimmungen nachzukommen habe. Die bereits 1706 als Ver- säumnisstrafe verhängten 30 Goldgulden müsse Klein-Linden binnen 4 Wochen zahlen. Der Gießener Rechtsvertreter gab seine Zustimmung zu diesem Urteil, während der Advokat Klein-Lindens Berufung einleg- te. Obwohl diese vom Samthofgericht abgelehnt wurde, deutet der letzte Schriftsatz der Gerichtsakten vom 19.5. bzw. 30.5.1753 darauf hin, daß für Klein-Linden der Rechtsstreit damit noch nicht beendet war25. Neue Gründe für ihr vermeintliches Recht wußten die Lindeser allerdings nicht vorzubringen. Es zeigte sich lediglich, daß jetzt immer stärker die öffentlichen Abgaben und die Verhängung von Feldstrafen in den Mittelpunkt des Streites traten. Die Finanzkraft der Kontra-— henten wurde ja maßgeblich davon beeinflußt, wohin die Kontribution und an welche Gemeinde die Feldstrafen zu bezahlen waren. Da Klein-Linden gegen das Urteil des Samthofgerichts Marburg von 1752 auf dem ordentlichen Rechtswege nichts mehr unternehmen konnte, hören wir aus den Akten des 18. Jh. nichts Wesentliches mehr über den Streit, und es schien fast so, als hätten sich beide Parteien mit den Gegebenheiten abgefunden. Doch waren die Verhältnisse nicht bereinigt; im stillen— man könnte fast sagen auf kaltem Wege- versuchten die Klein-Lindener nach wie vor, ihre Rechte und Nutzungen in dem umstrittenen Gebiet in Rich- tung nach Gießen zu erweitern. Die älteste, uns erhaltene Flurgrenzbeschreibung der Stadt Gießen von 1778 berichtet26, daß die Lindeser zu dem vereinbarten Grenzgang nicht erschienen, sondern- uso viele man in der Ferne wahrnehmen könne, den Cent-circulusbann’ begangen“- ihren eigenen Gang gin- gen. Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Gemein- de Klein-Linden im Jahre 1766 entlang der Hege eigenmächtig Grenz- steine gesetzt habe, um den wirklichen Grenzzug zu verschleiern; an anderen Stellen aber habe Klein-Linden die rechtmäßig gesetzten Steine ausgeworfen. In einer besonderen Bemerkung heißt es weiter: nAm alten Lahnfluß um den Heßler(westl. Anfang der alten Land- wehr bzw. Hege) hatten die Gemeinde Kleinlinnes und Heuchelheim 24 StAM, a. a.O.: Bericht der Gemeinde Klein-Linden vom 17.8. 1750. 25 StAM, a.- a.O. 26 Stadt AG, Flurgrenzbeschreibung von 1778. 313 ohngefehr in anno 1744 ohne Vorwissen der Stadt Gießen in dem al-— ten Lahnfluß, so sich ausgefüllet, neue Steine eigenmächtig gesetzt, welche die Stadt Gießen nicht anerkennet und anno 1747 haben die- selbe wiederum frische Steine dazwischen gesetzt, welche aber im Beisein derer Herren Beamten ausgeworfen worden, worüber der Pro— zeß entstanden, welcher von der Gemeinde Kleinlinnes am Revisions-— gericht anhängig gemacht und noch ohnentschieden ist27." Neben dem bereits geschilderten unrechtmäßigen Verhalten der Ge— meinde Klein-Linden wird in dieser Notiz deutlich, daß noch immer ein Prozeß schwebte, dessen Entscheidung erwartet wurde. Uber den eigentlichen Ablauf dieses Verfahrens war nichts in Erfahrung zu bringen. Erst die napoleonische Zeit, die mit ihren Kriegs- und Not- jahren die Städte und Dörfer in erhebliche finanzielle Bedrängnis brachte, ließ den Streit erneut aufleben. Es ging jetzt nicht mehr in erster Linie um Hute- und Weiderechte; auch die Gemarkungsgrenze stand nicht im Brennpunkt der Auseinan- dersetzungen. Es handelte sich vielmehr um die Frage, ob die Eigentümer der Acker und Wiesen im sogenannten Centbann zu den Zinsen der von der Stadt Gießen seit 1807 aufgenommenen Kriegskosten-Kapitalien beizutragen hätten oder nicht. Der Prozeß, der zunächst um diese Frage im Jahre 1819 wieder auf- genommen worden war, wurde natürlich sehr bald auf die alten Streitpunkte ausgedehnt. Während sich Klein-Linden erneut auf den"Centbann“ berief, der ganz zu seiner Gemarkung zähle und darum nicht nach Gießen steuern könne, verwies Gießen auf die alten Verträge von 1531, 1701 und 1752, nach denen die Gießener Gemarkungs- und Steuerrechte bis zur alten Landwehr deutlich und uneingeschränkt festgestellt worden sei- en. Im übrigen sei klar erwiesen, daß Klein-Linden von 1698 bis 1820 die Bede von den Gütern der Kklein-Lindener Bauern im Centbann unwidersprochen nach Gießen bezahlt habe, und erst seit 1820 würden die Zahlungen verweigert, nachdem sich diese Beträge durch die von Gießen aufgenommenen Kriegskosten-Kapitalien erhöht hätten28. Nach erneuten fast 2 Jahrzehnte dauernden Auseinandersetzungen wur- de Klein-Linden im Jahre 1837 verurteilt, mit den Güterstücken im Centbann zu den Zinsen der seit 1807 von der Stadt Gießen aufge- nommenen Kriegskosten-Kapitalien beizutragen, und zwar nach dem durch Gesetz bestimmten Maßstab. Ferner sollte Klein-Linden alle bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen. 27 Stadt AG, Flurgrenzbeschreibung und Grenzbegehungsprotokoll von 1778. 28 Stadt AG, Allmendeakten(Streit mit KLein-Linden) 19. Ih. 314 Mit diesem Urteil waren zwar die vordergründigen und wirtschaftlich einschneidenden Fragen der öffentlichen Abgaben entschieden; offen aber blieben die jahrhundertealten Streitigkeiten um die Gemarkungs- grenze und die Weiderechte im Bezirk des sogenannten Centbanns. Beide Seiten boten ihre besten Vertreter und auswärtige Rechtssach- verständige auf, um ihrem Standpunkt zum Erfolg zu verhelfen. Als sich im Jahre 1840 abzuzeichnen schien, daß Gießen auch diesmal den Rechtsstreit gewinnen mußte, weil die Beweisaufnahme eindeutig zu seinen Gunsten sprach, erklärte sich Klein-Linden durch seinen au- Berordentlich geschickt taktierenden damaligen Bürgermeister Aoige bereit, einem von Gießen vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen?. Der Prozeß stand also für Gießen günstig. Es ist aus den Akten nicht restlos zu klären, warum sich die Stadt kurz darauf zu weitergehenden Zugeständnissen bereit fand und sich dabei mit der Gemarkungsgrenze an den beiden Bachwegen einverstan- den erklärte. Die im folgenden genannten potentiellen Gründe werden alle in mehr oder minder starkem Maße auf diese Bereitschaft Gie- ſens eingewirkt haben. Man wollte zweifellos den Jahrhunderte währenden Streit endlich bei- legen. Im Gebiet zwischen der Lindeser Hege und den Bachwegen be- fand sich kaum noch Gießener Privatbesitz. Die Bedeutung der Koppelhuten war durch das Aufkommen der Stall- fütterung und den Rückgang der Schafhaltung geringer geworden. Das Steuergeld sollte wenigstens von einem Teil des umstrittenen Centban- nes für die Stadt Giefßen gesichert werden. Schließlich stand trotz al- ler guten Rechtsgründe zu befürchten, daß ein neues Gerichtsurteil doch den gesamten Centbann der Gemarkung Klein-Linden zuschlagen könne. Unter"Observanz“ des großherzoglichen Hofgerichts und des großher- zoglichen Kreisrates zu Gießen verglichen sich die Parteien im Okto- ber 1845 unter folgenden Bedingungen³0: 1. Die Gemarkungsgrenze bilden die beiden Bachwege vom Heß- ler“ im Nordwesten an der Lahn bis zur uHerrschaftlichen Heges3l“ und dem"Linder Markwald“ im Südosten. 2. Die Kommunalumlagen werden in Zukunft von den Besitzern an die Gemeinde entrichtet, in deren Gemarkung die Güterstücke 29 Stadt AG, Allmendeakten(Streit mit Klein-Linden). 30 Stadt AG, GUB II, 2/ Nachtrag 10. 31 Die"Herrschaftliche Hege“ ist nicht zu verwechseln mit der „Lindeser Hege“. Zu ihrer Lage siehe: E. Knauß:"Gemarkungs- und Allmendeentwicklung in Gießen“ in MOHG 47. Bd./1963, S. 96 f. 315 liegen. Entsprechendes gilt für die früher oder später entstan-— denen Kriegskosten. 3. Bisher rückständig gebliebene Kommunalumlagen, welche die Stadt Gießen zu beziehen hat, werden zu 1/4 niedergeschlagen und zu 3/4 von der Gemeinde Klein-Linden, welche für ihre nDebenten“ als Selbstschuldnerin zu haften hat, in 4 Jahreszie— len von Martini 1846 bis Martini 1849 an die Stadtkasse abge- liefert. 4. Kosten des Rechtsstreits werden gegenseitig verglichen; Kosten der Grenzfestsetzung und der neuen Aussteinung trägt jede Ge— meinde zur Hälfte. 5. Alle Hute, Weiden, Pferch oder andere Berechtigungen in den nunmehr abgeteilten Bezirken gelten ab sofort als erloschen, so daß niemand in der fremden Gemarkung ein solches Recht gel-— tend machen kann. 6. Kosten, zu denen Gießen bzw. Klein-Linden in früheren Ent-— scheidungen verurteilt wurden, werden niedergeschlagen; Klein- Linden verzichtet auf den Ersatz des bisher im gesamten Cent-— bann allein getragenen Feldschützenlohnes. Mit diesem Vergleich hatte eine jahrhundertelange Grenz- und Rechtsstreitigkeit ihren endgültigen Abschluß gefunden. Für die Stadt Gießen bedeutete er eine große und fühlbare Einschränkung ihrer bis— herigen Rechte und Zurückverlegung ihrer Gemarkungsgrenze, wie sie in diesem Ausmaß an keiner anderen Stelle der Gießener Gemarkung festzustellen ist. Vom Blickpunkt des heutigen Menschen mutet diese 300jährige Auseinandersetzung zweier benachbarter und unter derselben Herrschaft stehender Gemeinwesen wie ein Kuriosum an, zumal am 1.4.1939 die Gemarkung Klein-Linden durch Verwaltungsakt in diejeni- ge von Gießen überführt wurde. Wir vergessen aber allzuleicht, daß es nicht in erster Linie ein Streit um Grenzsteine war, sondern daß es für die damaligen Menschen um lebenswichtige Interessen- Hute- und Weiderechte- und für die Gemeinden als Ganzes um den Bestand und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Substanz ging. 316 DIE BEDEUTUÜNG DES 8. MAl 1945 IN DER DEUTSCHEN GESCHICHTE Gedenkrede im Stadtverordnetensitzungssaal anläßlich der 40. Wiederkehr der deutschen Kapitulation und des Kriegsendes am 8. Mai 1985 Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren von der Stadtverordnetenversammlung! Als ich hier in diesem Saal vor nunmehr 7 Jahren den Festvortrag zum 100jährigen Jubiläum des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen halten durfte, habe ich das Wort des bedeutenden Philosophen George Santayana zitiert:"Wer sich an die Vergangenheit nicht erinnern will, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.“ Der Gedanke, die Vergangen- heit wiederholen zu müssen, kann für Deutsche eigentlich nicht anders als mit Schrecken und Entsetzen verbunden sein. Wenn wir uns nicht der Mühe unterziehen, uns zu erinnern, um vielleicht doch- entgegen landläufiger Behauptung- aus Fehlentwicklungen und schlimmen Vor- gängen der Vergangenheit zu lernen, droht die Gefahr, daß unsere oder eine folgende Generation vieles noch einmal durchmachen muß: Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, die Verfolgung und Ausmer- zung mißliebiger Minderheiten, das Nachbeten einer mit pseudowissen- schaftlicher Gründlichkeit aufgemachten Herrenmenschen-ldeologie, den bedingungslosen, von einer allmächtigen Staatsgewalt geforderten Kadaver-Gehorsam, die Folter und die furchtbaren Versuche von Medizinern am lebendigen Menschen bis hin zum millionenfachen Mord an Menschen, dessen einzige Begründung darin bestand, man müsse In- dividuen, die auf einer vermeintlich niedrigeren Stufe stehen, vernich- ten. Dies alles sei hier nur beispielhaft erwähnt, um klar zu machen, was gemeint ist. Man kann allerdings das, was ich hier als Postulat herausstellen möchte, nämlich in der Auseinandersetzung mit jener leidvollen Ver- gangenheit, die zum 8. Mai 1945 hinführte, nicht nachzulassen, auch mit einer feinsinnigen altjüdischen Weisheit begründen: Das Geheim- nis der Erlösung heißt Erinnerung.“ Wie anders aber kann Erinnerung hinsichtlich eines deutlicheren Geschichtsbewußtseins erfolgreich sein, als wenn wir uns mit den tieferen Ursachen jener Entwicklung inten-— siv beschäftigen, die zum 30. Januar 1933 geführt haben, d.h. zu ei- nem totalitären Regime, das mit brutaler Gewalt zunächst das eigene Volk vergewaltigte, um dann die Welt in Brand zu setzen. Aus dieser Verantwortung können wir uns weder mit Totschweigen noch mit Ausflüchten oder billigen Entschuldigungen hinwegstehlen. 317 Hier gilt für mich mehr denn je das Wort von der Kollektivscham, das der erste Bundespräsident schon in den frühen Jahren dieser Republik ausgesprochen hat. Theodor Heuss, der selbst zeitlebens darunter ge- litten hat, daß er im März 1933 als einer der letzten linksliberalen Reichstagsabgeordneten in Verkennung der tatsächlichen Situation sei- ne Stimme für Hitlers Ermächtigungsgesetz gab, hatte Gespür dafür, daß man das deutsche Volk, zumal eine nachgeborene Generation, nicht mit der Kollektivschuld belasten könnte. Daß aber, wer sich zu diesem Volke zählt, die Scham über die furchtbaren Verbrechen, die von Angehörigen dieses Volkes und in seinem Namen begangen wur- den, immer empfinden müßte, und zwar nicht mit niedergeschlagenen Augen, sondern im Bemühen, der Scham Ausdruck zu verleihen, wie es 2z.B. die Frauen und Männer der Aktion Sühnezeichen tun. Es muß nicht erst eine spätere Geschichtsschreibung entscheiden, ob dieser Empfindung der Kniefall von Warschau oder das auffallend schnelle Durchschreiten der Gedächtnisstätte von Jad-Vashem in Je- rusalem mehr gerecht geworden ist. Erinnern wir uns also, wenn auch nur streiflichtartig, an diesem 40. Jahrestag des Endes des 2. Welt- krieges an die Vorgeschichte der nationalsozialistischen Gewaltherr- schaft, die ja eben nicht der Betriebsunfall gewesen ist, als den ihn die terribles simplificateurs, die schrecklichen Vereinfacher unserer Geschichte, immer hinstellen wollen. Eine tiefgreifende Beschäftigung mit unserer jüngsten Geschichte ist ja nicht nur eine Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern dient auch der Gegenwartsbewältigung. Ich persönlich erinnere mich in diesem Zusammenhang an ein Wort des Bundespräsidenten Scheel auf dem deutschen Historikertag in Mannheim(1976), wo er die provozierende Frage stellte, die Aufsehen erregt hat, ich zitiere:“Hat man noch nicht begriffen, daß man die DDR nicht verstehen kann, wenn man vom Widerstand der Kommunisten gegen Hitler keine Ahnung hat?n. In diesem Sinne scheint es mir ein ermutigendes Zeichen zu sein, meine Damen und Herren, daß man sich heute hier über Parteigrenzen hinweg zusammengefunden hat, um diesen Tag würdig zu begehen. Ich habe in den eigenen Erinnerungen, aber auch in den Zeitungen von 1955, 1965 und 1975 geblättert und wenig gefunden, was sich mit der derzeitigen breiten Aufbruchstimmung der Erinnerung vergleichen lie- e. Es stellt sich uns also die Frage, sind wir lernfähiger geworden, be- reiter, uns mit der schlimmen Vergangenheit auseinanderzusetzen, sen- sibler gegenüber wachsenden Gefahren unserer Tage, abwehrstärker gegen den spürbaren Verdrängungsmechanismus mancher unbelehrbarer Politiker. Diese Frage zu stellen, heißt noch nicht, sie befriedigend beantworten zu können. Ich will es daher auch hier gar nicht versu- chen, zumal mir die Aufgabe gestellt wurde, einige geschichtliche 318 Vorgänge zu beleuchten, ohne die das Aufkommen des Nationalsozia- lismus und seine Machtergreifung nicht zu verstehen sind. Die Wurzeln reichen weit zurück. Deckt man sie in ihrer Tiefe auf, so versteht man viel besser, was Bertolt Brecht meinte, als er sagte: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“ Spätestens mit der eher zögernden Entscheidung Bismarcks in den frühen 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts, für Deutschland Kolonien zu reklamieren und sie auch militärisch zu schützen, war man in den Wettstreit der imperialen Mächte Europas eingetreten, der dann in einen Weltkrieg einmündete. Von nun an wurde der autoritäre Kaiserstaat geistig und materiell aufgerüstet, und es ist kein Zufall, daß zur gleichen Zeit die Arbeiterbewegung als vaterlandslose Gesellen diffamiert und mit den Maßgaben des Sozialisten-Gesetzes unterdrückt wird, um eine starke retardierende Kraft gegen dieses imperiale Machtstreben auszu- schalten. Obwohl die zeitweilige Verfolgung und Zurückdrängung der organisierten lohnabhängigen Arbeiter eine starke Solidarisierungswir- kung ausübte, so daß die Sozialistische Arbeiterpartei, wie sie damals noch hieß, bei den Reichstagswahlen 1890 sogar 20% der Stimmen bekam und damit stärkste Partei wurde, blieb sie wegen des unge- rechten absoluten Mehrheitswahlrechts relativ ohne Einfluß im Reichs- tag, der allerdings ohnehin lediglich das Etatrecht, aber kein Kon- trollrecht über die Regierung hatte. Diese war allein vom Wohl und Wehe des Kaisers abhängig. Die eigentlichen Machtpositionen lagen einerseits beim Militär, dessen Stabsoffizierkorps noch 1913 zu über 50% von Adligen besetzt war, andererseits aber beim immer stärker konzentrierten Großkapital, das sich jede Einflußnahme auf das Wirt-— schaftsleben verbat, so daß einer ihrer führenden Vertreter, Emil Kir— dorf- er wird uns 30 Jahre später noch einmal in der Umgebung Hitlers begegnen- sagen konnte, ich zitiere:"In den Betrieben haben weder Kaiser noch Könige etwas zu sagen, da bestimmen wir allein.“ Zu den ideologischen Vorreitern eines expansionistischen Imperialismus gehörte der 1891 begründete Alldeutsche Verband, der als das Ziel deutscher Politik die Zurückdrängung jedweder demokratischen Ent-— wicklung forderte, für die Beibehaltung der Klassenherrschaft eintrat und für eine Neuaufteilung der Machtsphären in der Welt kämpfte. Sein Einfluß auf zahlreiche andere Verbände und Institutionen, wie den Bund der Landwirte, der die Großgrundbesitzer vertrat, oder auf den in verschiedenen Teilen des Reiches spürbaren politischen Antise- mitismus war unvergleichlich stark. Auch der neben Militär und Groß- industrie dritte Stützpfeiler der Monarchie, das hohe Beamtentum, wurde vom Alldeutschen Verband geprägt, wobei vor allem die Einstellung eines Großteils der Lehrerschaft zu Macht und Nation den weithin noch herrschenden Untertanengeist verstärkt hat, den ja Hein- rich Mann in seinem bekannten Roman so vehement anprangerte. 319 Schließlich darf die allzu enge geistige und politische Bindung zwi- schen Thron und Altar im wilhelminischen Deutschland nicht überse- hen werden. Im weitgehend protestantisch bestimmten Kaiser-Staat ist der Landesfürst bis 1918 summus episkopus, und das evangelische Pfarrhaus übernimmt weithin die Funktion, den sozialen und politi- schen status quo zu erhalten. Man war deutsch-national und antisemi- tisch und hatte Respekt vor der etablierten Autorität- eine Einstel- lung, wie sie die katholische Kirche nach ihren bösen Erfahrungen im Kulturkampf so nicht mitvollzogen hat. In dieser Gesamtsituation be-— fand sich das deutsche Volk, als es in den ersten Weltkrieg hinein- ging, und es gehört wohl zu den tragischsten Stunden der deutschen Sozialdemokratie, jahrzehntelange alte Beteuerungen von internationa- ler Solidarität über Bord geworfen zu haben und damals das Ja zu den Kriegskrediten auszusprechen. Dies war gleichzeitig der Beginn einer tiefgreifenden und schwerwie- genden Spaltung der deutschen Arbeiterbewegung. Der Blankoscheck, den Wilhelm II. den Habsburgern ausstellte, die Kriegserklärung an Rußland und vor allem der Einmarsch in das neutrale Belgien, zeigen den Schuldanteil des deutschen Imperialismus an der Entfesselung die- ses Krieges, wiewohl der weltweite Kampf um Verteilung und Beherr-— schung des Erdballs von allen imperialistischen Mächten damals als unausweichlich angesehen wurde. Der Krieg endete nach über 4 Jahren mit der totalen militärischen Niederlage, obwohl Hindenburg und Ludendorff, die seit 1916 in einer Art Militärdiktatur die eigentliche Macht in Händen hielten, noch bis Anfang September 1918 von einem Siegfrieden redeten. Erst Ende September schließlich waren sich die Generäle darüber im klaren, daß der Krieg militärisch nicht mehr zu gewinnen war. Ludendorff verlangte am 29. September 1918 von dem amtierenden, aber völlig einflußlosen Reichskanzler, Graf Hertling, die sofortige Herausgabe eines Friedensangebots mit der Bitte um Waffenstillstand an die damaligen Kriegsgegner. Die Oberste Heeresleitung, die sich mit ihren militärischen Möglichkeiten am Ende sah, leitete nunmehr unter der Regie Ludendorffs eine Entwicklung ein, die der dann fol- genden Republik bereits die tödlichen Keime der Zerstörung einpflanz- te. Der gemäßigte liberale Prinz Max von Baden wurde zum Reichs- kanzler ernannt und berief auf Drängen Ludendorffs ein Kabinett aus Männern der sogenannten Mehrheitsparteien des Reichstags. Liberale Demokraten, Katholische Zentrumsleute und erstmals Sozialdemokraten bildeten jetzt die Regierung. Damit wollte der ultrarechte Ludendorff die konstitutionelle Monarchie in letzter Minute in eine parlamentari- sche Staatsform umwandeln, der er so die Verhandlungen mit den Kriegsgegnern auftragen und damit die Verantwortung für die kata- strophale Niederlage von der Armeeführung abwälzen konnte. So schuf 320 er die Sündenböcke für diese Niederlage, die Hitler später als die Novemberverbrecher bezeichnen konnte. Die Generalität und die mit ihr verbundenen alten Machtgruppen des Kaiserreichs sollten auf diese Weise davor bewahrt werden, als Schuldige dazustehen, die das deut- sche Volk dem Friedensdiktat der erbitterten Feinde aussetzten. Die- ser Coup ist Ludendorff, der kurz darauf nach Schweden floh, auch gut gelungen. Demokratische Kräfte mußten die Suppe auslöffeln, die ihnen die Generalität eingebrockt hatte. Dies führte dazu, daß die Dolchstoß-Legende entstehen konnte, die auf eine fragwürdige Aussa- ge Hindenburgs vom November 1919 zurückging, als er vor dem Unter- suchungsausschuß zur Erforschung der Ursachen des deutschen Zusam-— menbruchs von 1918 erklärte, ich zitiere: Die deutsche Armee ist von hinten erdolcht worden.“ Nichts widerlegt besser die Widersinnig- keit dieser Behauptung als die von mir geschilderten Vorgänge, die vom 29. September 1918 bis 5. Oktober 1918 abliefen. In den folgenden 14 Jahren war diese Dolchstoß-Legende eines der wirksamsten Propagandamittel der gesamten deutschen Rechten zur Zerstörung der parlamentarischen Demokratie. Sie konnte entstehen, weil Deutschland nicht auf eigenem Boden besiegt worden war. Sie konnte geglaubt werden, weil die Autoritätshörigkeit mehr dem legen- dären General als dem aufrechten Demokraten galt. Es sei hier die Frage erlaubt, ob wir heute eine Dolchstoß-Legende des 2. Weltkriegs hätten, wenn der Krieg glücklicherweise hätte früher beendet werden können, z.B. nach dem 20. Juli 1944. Manches spricht dafür. Doch zurück zu 1918. Gewiß war eine Revolution ausgebrochen. Aber sie war die Folge der militärischen Niederlage und nicht umgekehrt. Sie entstand nicht aus einer allgemeinen Begeisterung des Volkes, ja der Wechsel von der Monarchie zur Republik war gleichsam von außen erzwungen worden, denn mit den Hohenzollern wollten die Kriegsgeg- ner keinen Waffenstillstand schließen. Im übrigen war diese Revolution eigentlich schon beendet, ehe sie recht begonnen hatte. Friedrich Ebert, der oberste Repräsentant der Mehrheitssozialdemokraten, wird von der Rasanz der Ereignisse quasi überrollt. So mit der Ausrufung der Republik durch seinen Parteifreund Philipp Scheidemann, die er selbst nicht billigen konnte, und wird gleichzeitig auch überfordert, als ihm der abdankende Prinz Max von Baden die Macht als Reichs- kanzler überträgt. Gleichzeitig hatte Ebert auch die Macht von den Afbeiter- und Soldatenräten empfangen, die mehrheitlich von der SPD beherrscht waren. Diese doppelte Investitur zeigt deutlich die Realität und die Grenzen des Umbruchs von 1918. In der Erkenntnis seiner eigenen politischen Grenzen, aber auch bedrängt von abgespalteten unabhängigen Sozial- demokraten schließt Ebert das verhängnisvolle Geheimbündnis mit Lu— dendorffs Nachfolger in der Obersten Heeresleitung, dem General 321 Gröner und gibt damit die Möglichkeit zu einer durchgreifenden Neu- ordnung auf. Mit anderen Worten, der damals mächtigste Mann des alten Regimes hatte sich mit dem durch die Umwälzung zu ihrem 256— gernden Anführer gemachten SPD-Vorsitzenden zusammengetan, beide in der Angst, die Verhältnisse könnten in naher Zukunft ihre jeweili-— gen Interessengruppen gefährden. Was dabei im staatlich-politischen Bereich herauskam, war für die Verfechter der neuen Ordnung die Einrichtung einer parlamentarischen Demokratie durch eine verfassunggebende Versammlung nach all- gemeinen Wahlen. Für die Vertreter der alten Ordnung aber hieß das, nahtloser Übergang der tragenden Säulen der Monarchie in die Repu- blik, d.h. der gesamte Verwaltungsapparat, die kaisertreuen Beamten, die Justiz und natürlich auch das hohe Offizierskorps wurden in den neuen Staat übernommen. Letztere allerdings nur insoweit auf Dauer, als dies der Versailler Vertrag zuließ. Ausgeschiedene Offiziere bilde- ten in ihrer Mehrzahl den Kern der illegalen, aber wohlwollend gedul- deten Schwarzen Reichswehr und der Freikorps. Aber neben der halbherzigen politischen Neuordnung gab es auch keine soziale Revolution. Schon eine Woche nach der Verbindung Ebert/ Gröner wurde zwischen Gewerkschaften und Unternehmern ein Ab-— kommen geschlossen, das zwar den lange geforderten 8-Stunden-Tag zusagte und den Gewerkschaften endgültig das Recht auf Abschluß kollektiver Verträge gewährte, aber die bestehenden ökonomischen Machtverhältnisse unverändert ließ und damit wesentliche Forderungen der Arbeiterbewegung preisgab. Der nach harten Auseinandersetzungen zustande gekommene Verfas-— sungskompromiß von Weimar ließ den sozialen Bereich weitgehend au- ßen vor und wies auch im politischen Bereich, bei allem Bemühen demokratisch und parlamentarisch zu sein, tiefe Strukturwidersprüche auf, die sich in den späteren Krisenzeiten als gefährlich und todbrin- gend zeigten. Dies gilt in besonderem Maße für die Stellung des Reichspräsidenten im Verfassungssystem der Weimarer Republik. Festzuhalten bleibt, daß die parlamentarische Demokratie, die als Fol- ge der geschilderten Ereignisse installiert wurde, den tödlichen Keim von Anfang an in sich trug, weil die konservativen Führungsschichten ungeschmälert im Besitz ihrer Machtpositionen blieben. Sie behielten erstens die sozialen Grundlagen ihrer Macht, nämlich die Fabriken, die Banken und den Großgrundbesitz. Sie saßen zweitens weiterhin an we- sentlichen Schalthebeln politischer Macht, da sie den Zugriff auf Mili- tär, Justiz und auch Verwaltung hatten. Die Republik blieb den stark nationalistisch oder monarchistisch eingefärbten Kräften ein weitge- hend ungeliebtes Kind, das man nur mit Vorbehalten akzeptierte und sie als provisorische Lösung in einer Krisenzeit in Kauf nahm. 322 Diese durch die militärische Niederlage und den folgenden Umbruch entstandene Ordnung empfanden sie als aufgezwungen und dies war in ihren Augen ein Zustand, der auf die Dauer nicht hingenommen wer- den konnte. Dies aber war nicht der einzige Grund, warum die Wei- marer Republik von vornherein ein schwacher Staat war. Hinzu kam, daß die alten Herrschaftsstrukturen vor allem im Bereich der Ar-— beitswelt unangetastet blieben und den abhängig Arbeitenden ein Mit- spracherecht ebenso verweigert wurde wie eine angemessene Mitbetei- ligung am Betriebsvermögen. Alle Versuche, demokratische Wirtschaftsformen während der Zeit der Weimarer Republik einzuführen, scheiterten, wurden abgewürgt. Auch an den Hochschulen blieben die überkommenen autoritären Strukturen maßgebend. So wurde Demokratie auf den rein staatlich politischen Rahmen, wie er in den Verfassungen des Reichs und der weitgehend in den alten Grenzen verbliebenen Länder vorgegeben war, beschränkt, d.h. demokratisches Bewußtsein konnte sich nur zaghaft entwickeln, weil sie alltäglichen Lebensbereiche des Menschen ausgespart blieben und seiner Mit- bzw. Einwirkung entzogen waren. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch an zwei Beispielen gleichsam exemplarisch kurz aufzeigen, wie sich der innere Zustand in dieser er- sten deutschen Republik in Gesellschaft und Politik darstellte. Das eine sind die bekanntgewordenen politischen Morde und die Reak- tion der deutschen Justiz auf diese Verbrechen. Wir danken es dem Heidelberger Mathematiker Prof. Gumbel, den Walter Fabian zu den leider so wenigen Menschen im Deutschland der 20er Jahre zählte, der Zivilcourage hatte, daß diese erschütternden Vorfälle in mehreren Do- kumentationen festgehalten wurden. So weist Gumbel in dem Buch Vier Jahre Mordu nach, daß von 1919 bis 1923 insgesamt 354 Morde von politisch rechts stehenden Kräften begangen wurden, von denen 326 ungesühnt blieben. Im Nachwort zu diesem Buch, das eine amtliche Denkschrift an das Justizministerium nach sich zog, stellt Gumbel resignierend fest, ich zitiere:"Wort für Wort bestätigen die Justizminister meine Behauptungen. Rückhaltlos werden die Morde zugegeben. Straflos laufen die Täter herum. Es wird amtlich bestätigt, daß hier in Deutschland seit 1919 mindestens 400 politische Morde vorgekommen sind, fast alle von Rechtsstehenden begangen, und die überwältigende Zahl dieser Morde ist unbestraft geblieben.“ Spektakulär und weithin bekannt geworden sind die Morde an Erzber- ger 1921 und Walther Rathenau 1922 sowie das Blausäure-Attentat auf Philipp Scheidemann im Juni 1922. Weniger bekannt ist, daß der spätere Auschwitz-Kommandant Rudolf Höss als Angehöriger des Frei- korps Roßbach mit Martin Bormann und anderen am 22. Juni 1923 bei 323 Pparchim in Pommern den Fememord an dem Volksschullehrer Walter Kado begangen hat. Der oberste SA-Führer Schlesiens, Edmund Hei- nes, den Hitler in der deutschen Bartholomäus-Nacht am 30. Juni 1934 ermorden ließ, hat sich immer stolz als Fememörder gebrüstet. Doch wir brauchen für die Darstellung der politischen Justiz in der Weimarer Republik gar nicht so weit zu gehen. Der Gießener Fememord-Prozeß von 1927, über den ein ausführlicher Bericht vorliegt, zeigte in eindringlicher Deutlichkeit, wie ein aufrecht und demokratisch engagierter Staatsanwalt stand in diesem Prozeß auf verlorenem Posten, weil er sich einem allzu positivistisch eingestellten Geschworenengericht und einer unüberhörbaren lautstarken völkisch antirepublikanischen Fronde gegenüber sah, deren Einwirkung nach Zeitungsberichten bis in den Gerichtssaal zu spüren war. Einer der Angeklagten in Gießen damals für diese Tat, die Anfang März 1922 in Bad Nauheim geschah, war übrigens der Beteiligte am Rathenau-Mord, Ernst von Salomon, der nach dem zweiten Weltkrieg das bekanntgewordene Buch uDer Fragebogen“ schrieb. Das Studium der politisch motivierten Mordtaten in der Weimarer Re— publik beweist, daß die Justiz am Scheitern dieser Republik nicht un- schuldig war und ihre Überwältigung durch die Nazis begünstigte. In der Einordnung und Zuordnung zur neuen Staatsform mußte gerade die Justiz übrigens ebenso wie Armee schon deshalb scheitern, weil die Ausbildung und Auswahl der Juristen in althergebrachten Formen ver- lief. Die Rechtsanschauung der zumeist in ihren Amtern und Funktio- nen verbliebenen Juristen war im monarchischen Autoritätsprinzip aus- gerichtet. Die Entstehung der Demokratie aus der scheinbaren Revolu- tion war für sie mit dem Geruch des Illegitimen behaftet. Dies galt natürlich nicht nur für die Verfahren wegen der politischen Morde, sondern gilt für die politische Justiz allgemein, wie sie sich besonders kraß auch in den Prozessen zeigte, die Friedrich Ebert als Reichsprä- sident gegen seine Verleumder führen mußte. In einem der letzten Prozesse wurde er gar des Landesverrats bezichtigt, was ihn tief be— drückte und an seinem allzu frühen Tod, wie wir wissen, nach einer nicht rechtzeitig eingeleiteten Operation mit schuld war. Die Wahl seines Nachfolgers im März/April 1925, nach der Weimarer Verfassung eine Direktwahl durch das Volk, ist das andere Phänomen, dem ich hier noch kurz meine Aufmerksamkeit widmen will. Im 1. Wahlgang, in dem die absolute Mehrheit erforderlich gewesen wäre, erhält keiner der Bewerber genügend Stimmen. Es sind 10 Kandidaten der einzelnen Parteien gewesen. Erst im 2. Wahlgang reicht die einfa- che Mehrheit. Nunmehr galt es die Kräfte gleicher oder ähnlicher politischer Grundeinstellung zusammenzufassen. Die staatstragenden Parteien der Weimarer Koalition einigten sich auf den Zentrums-Poli-— tiker Dr. Marx. Die Rechten stellen in letzter Minute den ehemali- 324 gen Generalfeldmarschall des kaiserlichen Heeres, von Hindenburg, auf, um, wie der kaiserliche Großadmiral von Tirpitz, der ihn zur Kandida-— tur bewegte, sagte, ich zitiere:"“keinen Republikaner an die Spitze des Reiches zu lassen.“ Um diesen Vertreter der alten kaiserlichen Ordnung, von dem Otto Braun, der preußische Ministerpräsident, nach einem Antrittsbesuch bei ihm sagen mußte, er sei erschreckt über die völlig unpolitische Einstellung und geistige Schwerfälligkeit des 78jährigen, war ein Heroentum aufgebaut worden, das zwar seinen wirklichen Fühigkeiten und Leistungen keineswegs entsprach, aber da- mals dazu dienen konnte, als Magnet im Präsidentenwahlkampf zu wir-— ken. Derselbe HIndenburg, der seit 1916 mit Ludendorff die militäri- sche Verantwortung und damit auch die Verantwortung für die Nie— derlage trug, der bei der Rückfrage am 11. Nov. 1918, ob man den Waffenstillstand abschließen soll, geäußert hat, weiterer Widerstand sei sinnlos, aber er würde den ehrenvollen Untergang einem schmach- vollen Frieden vorziehen, der sich dann im Juni 1919, als es um die Annahme des Versailler Vertrages ging, verleugnen und Groener für sich antworten ließ, der im November 1919, wie ich bereits er— wähnte, die schlimme Dolchstoß-Legende in die Welt setzte, er wird nun für gut befunden, in die verfassungsrechtlich mächtige Stellung des Reichspräsidenten gewählt zu werden. Er wird gewählt mit einer relativ knappen Mehrheit von 900.000 Stimmen, nachdem eine bei- spiellose Propagandaschlacht unter der Regie des Pressezaren Hugen- berg vorangegangen war. Hugenberg, 1891 Mitgründer des Alldeutschen Verbandes, Reichstagsabgeordneter der Deutsch-Nationalen Partei, ihr Vorsitzender von 1928 an, Initiator der Harzburger Front von 1931, kontrollierte schon damals mindestens 2/3 der deutschen Presse und besaß die UFA. Das deutsche Volk hatte sich mit 48,3% der abgegebenen Stimmen für einen Ersatzkaiser entschieden, nachdem ihm das echte Kaisertum von den alliierten Siegern verboten worden war. Es erscheint wider- sprüchlich und ist doch nur die Konsequenz aus den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen der damaligen Zeit, daß die 3,7% der bayerischen Volkspartei, der katholischen Schwesterpartei des Zen- trums, den Ausschlag für Hindenburg gab. Diese klerikal konservative Partei hatte ihre Anhänger, die im 1. Wahlgang immerhin über 1 Mio. Stimmen auf die Beine gebracht hatte, aufgefordert, lieber den pro- testantischen Preußen und Monarchisten Hindenburg zu wählen als den rheinischen Katholiken, Republikaner und intelligenten Zentrumsführer Dr. Marx. Noch mehr als das Preußentum haßten die bayerischen Reaktionäre die Republik. Mit diesem schwachen unpolitischen Präsidenten, einem Vertreter der alten Mächte und der alten Ordnung, geriet die Repu- blik nach einer vorübergehenden Phase der Konsolidierung in die 1929 von den USA ausgehende Weltwirtschaftskrise. Solange die Konjunktur 325 einigermaßen lief, schien die parlamentarische Demokratie trotz ihrer Strukturschwächen relativ stabil. Doch die rasch heraufziehende öko- nomische Krise bereitete den Boden für die Kräfte, die bisher still hielten, die nun aber unter dem Druck von Massenarbeitslosigkeit und sozialer Not ihre wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Privilegien bedroht sahen und nach einem Ausweg suchten. Die Frage war nur, konnte das im Rahmen der Demokratie geschehen, wie es Roosevelt in den USAàA mit seinem New Deal-Programm 1932 ff. gelang, wie es partiell auch in England und Frankreich ge— schafft wurde, oder mußte das in Form einer Militärdiktatur gesche-— hen, wie das Franco in Spanien nach einem mörderischen Bürgerkrieg seinem Volk aufzwang, oder mußte man die gesellschaftlichen und ökonomischen Führungsschichten mit Hilfe einer Massenbewegung absi- chern, wie es 1922 in ltalien ansatzweise durch den Marsch der Schwarzhemden auf Rom geschehen war. Die erste Möglichkeit konnte bei dem nationalistischen und revanchi- stischen Klima der Weimarer Republik, wie ich es versucht habe zu schildern, nicht gelingen. Vor allem auch deshalb, weil es nicht nur am demokratischen Bewußtsein fehlte, sondern weil auch die demo-— kratischen Kräfte selber nach Stresemanns Tod weder eine personelle noch eine echte sachliche Alternative hatten. Beispielhaft deutlich wird das am Versagen der SPD im Jahre 1930 und auch am Kotau der deutschen Volkspartei vor ihrem Unterneh- merflügel, wodurch es dann zu den Präsidialkabinetten kam, einer zwar verfassungsmäßig legalen, aber nicht mehr von einer Parlaments- mehrheit getragenen Regierung, die einzig vom Vertrauen des immer seniler werdenden Hindenburg abhing, der seinerseits allerdings in Wahrheit immer abhängiger wurde von der ihn umgebenden und beein- flussenden Kamarilla aus rechtskonservativen Junkern und alten Ar- meekameraden. Die zweite Variante, die Militärdiktatur, wurde mehrfach erwogen, ja sogar in der Endphase der Republik nach der großen Niederlage der Hitler-Parteien im November 1932, mit der Gründlichkeit deutscher Beamter in einer groß angelegten Studie ernsthaft geprüft. General von Seeckt, Chef der Reichswehr bis 1926, später Mitglied des Reichstages für die Deutsche Volkspartei, der die Armee zum Staat im Staate gemacht hatte, verweigerte schon beim Kapp-Putsch 1920 der zivilen Regierung den Gehorsam, indem er feststellte:"Truppe schießt nicht auf Truppe.“ Es ging damals um die Brigade Ehrhardt, die in Berlin einmarschierte. Später äußerte er sinngemäß:"Was die Reichswehr tut, bestimme ich.“ 1927 am Tannenberg-Denkmal meinte er vor einer tosenden Menge:"Wir müssen die Macht bekommen, und sobald wir die Macht haben, holen wir uns selbstverständlich alles wieder, was wir verloren haben.“ Aber auch diese Möglichkeit wurde 326 fallengelassen, als deutlich wurde, daß die Krisensituation nur mit Hilfe einer Massenbewegung von unten bewältigt werden konnte. Die spektakulären Wahlerfolge der Hitler-Partei von 1930 bis 1932, das dynamische Auftreten Hitlers in der Harzburger Front 1931, wo er die eigentlichen Initiatoren der deutsch-nationalen Kräfte rasch in den Hintergrund drängte, überzeugte Millionen von Menschen, die von materieller und psychischer Verelendung betroffen waren und das Vertrauen in die verfassungstreuen Parteien verloren hatten, davon, daß nur er und seine Partei in der Lage waren, die Krise zu meistern. Zur Beseitigung der Demokratie mit Hilfe einer Massenbewegung be- durfte es einer überzeugenden Propaganda, die den Menschen allge- mein und den noch zögernden Gesellschaftsschichten, den Militärs, der Wirtschaft, den Kirchen und auch den Schichten der Intelligenz durch Versprechungen den Ausweg schmackhaft zu machen, in der Lage war. Diese Propaganda äußerte sich im wesentlichen in 4 apodiktischen Thesen: 1. Die parlamentarische Demokratie ist schwach und handlungsun- fähig und muß durch eine effektive Staatsgewalt ersetzt wer- den. Im damaligen Sprachgebrauch hieß das, eine nationale Diktatur ist zu schaffen, die unter Ausschaltung der demokratischen Parteien und der Gewerkschaften einem Führer die schrankenlose Befehlsgewalt ver- schaffen sollte. 2. Allen Deutschen wird es wieder gutgehen, wenn alle undeut- schen Elemente aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschaltet sind. Dies bezog sich damals hauptsächlich auf die Juden, die man als Sün- denbock für alle wirtschafts- und außenpolitischen Schwierigkeiten deshalb aufbauen konnte, weil deren ideologische Verfemung in Deutschland seit Jahrzehnten vorbereitet war. Es gibt Berichte aus unserer engeren Heimat, aus Oberhessen und dem Vogelsberg, daß keine Propagandathese in den Jahren 1929 ff. soviel Stimmen gebracht hat unter der Bevölkerung in unserem Raum als der Kampf gegen die Juden. Es ist vielleicht auch wenig bekannt, daß im Reichstagswahlk- reis Gießen-Nidda von 1890 bis 1918 immer Antisemiten saßen mit der einzigen Ausnahme der sogenannten Hottentottenwahl von 1903 (bis 1907). 3. Eine Behebung der sozialen Not ist nur möglich, wenn alle so-— zialistischen Kräfte radikal beseitigt werden. Dieser Rundumschlag betraf die ganze Breite der deutschen Arbeiter- bewegung, von den Kommunisten über die Sozialdemokraten und Ge- 327 werkschaften bis hin zu christlich motivierten Reformbewegungen im sozialen Bereich. 4. Langfristig kann die Zukunft Deutschlands nur gesichert wer— den, wenn es eine Vormachtstellung in Europa erkämpft, die es in die Lage setzt, nicht nur über seine eigenen Ressourcen zu verfügen, sondern auch über Rohstoffe, Exportmärkte und Ar— beitskräfte der angrenzenden Länder. Also eine Lösung der sozialen Frage durch Aufrüstung und Krieg unter bewußter Negation der Staatsfinanzen, die man ja dann auffüllen konnte. Diese Versprechungen, meine Damen und Herren, fast ein An— gebot wie für jeden etwas, konnten auf dem ideologisch von Rassis-— mus, Militarismus und Großmachtdenken seit Jahrzehnten wohl vorbe-— reiteten Boden in der deutschen Gesellschaft gut gedeihen. Trotzdem erreichte die nazistische Massenbewegung auf dem Höhe-— punkt der ökonomischen und politischen Krise im Juli 1932 unur 37 u der Stimmen. Der höchste Stimmenanteil, den diese Partei bei einer freien Wahl erreicht hat. Der politiscle Katholizismus und große Teile der Arbeiterbewegung hatten sich gegenüber der massiven Propaganda als immun erwiesen. Ja, der Rückgang um 2 Mio Stimmen für die Hitler-Partei im Novem- ber 1932 schien die Gefahr für die Republik gebannt zu haben. Wenn es dann dcch knapp 3 Monate später zur sogenannten Machtübernahme Hitlers kam, die eigentlich eine von der Verfassung erlaubte Machtü-— bergabe war, so ist dies vor allem zwei schon längere Zeit sich ent- wickelnden Vorgängen zuzuschreiben, die sich um die Jahreswende 1932/33 dramatisch zuspitzten. Zum einen führte der schon seit Jahren betriebene Straßenterror der uniformiert und militärisch auftretenden Kampforganisationen der SA und SS gegenüber ihren politischen Gegnern zu bürgerkriegsähnli- chen Zuständen, die Angst und Schrecken in der Bevölkerung verbrei- teten, und denen die demokratischen Kräfte trotz ihrer Bemühungen im Reichsbanner usw. nichts Gleichwertiges entgegensetzen konnten. Der vorhin erwähnte Gumbel hat u.-a. festgestellt, daß von 1924 bis 1931 bereits 64 politische Mordtaten von Nationalsozialisten begangen wurden. Dies ließ nicht nur die Reichswehr vor einem Eingreifen zurück-— schrecken, sondern nahm auch den Gewerkschaften die Zuversicht an der Wirksamkeit eines Generalstreiks, wie er ja bekanntlich 1920 aus- gerufen wurde und den Kapp-Putsch beendete. Zum andeen erreicht die Hitler-Partei, die bereits seit 1930 von Tei- len des deutschen Finanzkapitals und der Großindustrie materiell un— terstützt wurde, nunmehr eine ganz enge Verbindung zu führenden 328 Persönlichkeiten der Wirtschaft. Hier darf ich noch einmal an Emil Kirdorf erinnern, den Mann, der den Ruhrschatz zu verwalten hatte, der bereits 1929 als Ehrengast auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP auftrat und der nachweislich die NSDAP von 1930 bis 1933 mit mindestens 600.000,-- Mark unterstützt hat, und diese Unterstüt- zung brachte in dieser Situation für die NSDAP, die damals politisch durch die November-Wahl und finanziell äußerst in Bedrängnis geraten war, Hilfe und Rettung im letzten Moment. Dies konnte gelingen, nachdem man die sozialistisch eingestellten Kreise der Partei unter Gregor Strasser kaltgestellt hatte. Die Stimmengewinne der Kommuni- sten hatten ebenso übrigens wie die Stimmenverluste der Nazis bereits kurz nach der Wahl vom 6.11.1932 zu einer schriftlichen Eingabe von 25 Industriellen, Bankiers und Großagrariern bei Hindenburg geführt, er möge doch nunmehr unverzüglich Hitler zum Reichskanzler ernen- nen. Zu den Unterzeichnern zählten Hjalmar Schacht, Fritz Thyssen, der schon 1923 das Braune Haus in München finarziert hatte, und Al- bert Vögler. Zu ihnen zählte aber auch der Kölner Bankier Freiherr Kurt von Schröder, in dessen Wohnung am 4. Jan. 1933 in einer denk- würdigen Unterredung mit den Führern der Nazi-Partei die Weichen für die Regierungsübergabe an Hitler gestellt wurden. In entwaffnender Offenbeit hat Schröder selbst eidesstattlich ausge- sagt, daß das gemeinsame Interesse der deutschen Wirtschaft und in der wachsenden Angst vor dem Sozialismus darin bestehe, eine bestän- dige politische und wirtschaftliche Ordnung unter der Führung Hitlers berzustellen, weil man bei seinen wirtschaftlichen Vorstellungen fest Cavon überzeugt sei, daß die Neuorganisation der gesamten Wirtschaft auf dem Führerprinzip vorgenommen würde, die Arbeiterparteien und die Gewerkschaften verboten werden und mit der Aufrüstung größere Staatsaufträge zu erwarten seien. Damit hatten sich die Führungsschichten der Wirtschaft weitgehend mit Interessen und Zielen der Nazi-Partei identifiziert. In einem bei- spiellosen Intrigenspiel unter der Regie des früheren Reichskanzlers und späteren Vizekanzlers Franz von Papen gelang es dann schließlich, die von NMilitärs, Deutsch-Naticnalen und Monarchisten durchsetzte Kamarilla um Hindenburg so zu beeinflussen, daß sie den greisen, po- litisch unselbständigen, 86jährigen Reichspräsidenten veranlaßte, Hit- lers Ernennung zum Reichskanzler zu unterschreiben. Damit begann eine 12jährige totalitäre Diktatur mit all ihren Schrecknissen, von der wir, Europa und die Welt am 8. Mai 1945, und darüber kann kein Zweifel bestehen, von außen befreit worden sind. Wer dieses Datum, dessen 40. Wiederkehr wir hier begehen, als Tag der Trauer ansieht, dem muß gesagt werden, daß für all das, was er subjektiv durchaus mit Recht betrauern mag, die 55 Mio Toten in al- ler Welt, die 600.000 getöteten Zivilpersonen in Deutschland, die 329 6 Mio ermordeten Juden, die 120.000 umgebrachten Kranken und Be- hinderten, davon allein 15.000 in Hadamar, die Millionen von Vertrie- benen und auch die 5.100 vollstreckten Todesurteile von Freislers Volksgerichtshof, und was auch immer im individuellen privaten Be- reich betrauert werden muß und kann, das Eingangstor für diese Vor- gänge war der 30. Januar 1933. Dieser Tag ist auch deswegen zu be- trauern, weil das ausgeblieben ist, was in der Anfangsphase vielleicht noch die 12jährige Gewaltherrschaft hätte verhindern können, nämlich der gemeinsame Aufbruch der großen gesellschaftlichen Kräfte, der Gewerkschaften, der demokratischen Parteien, der geistigen Führungs- schichten an den Universitäten, der Kirchen und auch der Reichswehr. Die möglicherweise doch Trauernden sollten sich allerdings am 8. Mai auch damit auseinandersetzen, was gekommen wäre, wenn Hitler die-— sen Krieg gewonnen hätte. Ich muß zu diesem Thema einen kurzen Absatz aus der heutigen Frankfurter Rundschau zitieren, weil ich ihn besser auch nicht formu— lieren kann:“Das Regime des Hasses und der Brutalität hätte seine Aggression auf immer neue Völker und Gruppen ausgedehnt. In dem Zuchthaus Europa- Deutschland wäre statt nur einer Minderheit bis 1945 dann auch die Mehrheit des Herrenvolkes individuell zu Verbre- chern geworden. Die Natur des Regimes hätte sie dazu gezwungen. Das Ende der europäischen Zivilisation wäre dagewesen.“ Meine Damen und Herren, ich habe in dieser historischen Rückschau versucht, Hintergründe aufzuzeigen, die zu der verhängnisvollen deut- schen Geschichte in der jüngsten Vergangenheit geführt haben. Ich überlasse es meinen kritischen Zuhörern, die notwendigen Lehren aus der Geschichte in dem eingangs erwähnten Sinne zu ziehen. 330 1100 JAAHRE HAUSEN BEI GlESSEN- 886- 1986 Festrede anläßlich der akademischen Feier im Bürgerhaus von Pohlheim-Hausen zur 1100-Jahr-Feier am 3. Mai 1986 Als im Jahre 886 der Abt des Klosters Lorsch jenen Tauschvertrag abschloß, der dem Grafen Konrad 111 Tagwerk Acker, 8 Tagwerk Wiesen und 4 Hofstätten zu Garwardeshusen überließ, war die frühka- rolingische Siedlungsperiode des 8. und 9. Jahrhunderts weitgehend ab- geschlossen. Zu dieser Zeit hatte Karl III., ein Urenkel Karls des Großen, den die Geschichtsschreibung auch den"Dickenn nennt, die kaiserliche Gewalt im Ostfrankenreich übernommen, in jenem Teil des fränkischen Ge— samtreiches, das durch den Vertrag von Verdun 843 entstanden war und aus dem sich dann im 10. Jahrhundert das sogenannte 1. Deutsche Reich herausbildete. Es darf hier nicht unerwähnt bleiben, daß es ungeklärt ist, ob seine Regierungsjahre vom Tag der Kaiserkrönung durch Papst Johann VIII. am 12.02.881 oder erst vom Tode seines Mitregenten Ludwigs III. am 20.01.882 gezählt werden. Darum könnte die eingangs erwähnte Ur- kunde sowohl auf den 11.05.886 wie auf den 11.05.887 datiert werden. Die Frage aber, die sich daraus für uns ergeben könnte, ob wir be-— rechtigt sind, die Festlichkeiten zum 1100jährigen Bestehen des Dorfes Hausen schon im Jahre 1986 zu begehen, erschien mir zweitrangig ge- genüber dem Problem, ob jenes"Garwardeshusen“ auf unser Hausen bezogen werden darf. Dieser Streit bewegt seit fast 50 Jahren die orts- und landesgeschichtliche Forschung, ausgelöst durch die Heraus- gabe des"Codex Laureshamensis“ des Lorscher Urkundenbuches in den Jahren 1929- 1936 und beflügelt durch den bahnbrechenden Aufsatz Karl Glöckners Das Haus Konrads I. in Gießen und im Lahntal“ in den MOHG 38. Bd./1942. Die Kontroverse entzündete sich an der Frage, ob dieses"Garwardes- husen“ aus der Urkunde 886/887 wirklich unser Hausen gewesen ist oder nicht doch woanders angenommen werden muß. Nun kann von keiner Seite bestritten werden, und es wäre unredlich, dies zu unterschlagen, daß es bis heute keine gesicherten historischen Beweise dafür gibt, ob diese oder jene Auffassung die richtige ist. Sie alle- hier im Saal- und darüber hinaus viele Freunde der Orts- und Landesgeschichte haben die berechtigte Erwartung, daß ich zu dieser Frage heute Stellung nehme, ohne daß ich dabei den Anspruch erhebe, mit meiner Meinung die Lösung herbeigeführt zu haben. 331 Allein meine Bereitschaft, nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage die- sen Vortrag im Rahmen der einleitenden Festversammlung zu Ihrem 1100. Geburtstag übernommen zu haben, möge dafür stehen, daß ich den Anspruch als wahrscheinlich und damit auch als berechtigt anse- he, die Urkunde von 886 für die erste schriftliche Erwähnung der Siedlung Hausen zu halten. Zu diesem Ergebnis kommt zwar auch das Gutachten des für unsere Gegend zuständigen und als historische Autorität anerkannten Staats- archivs in Darmstadt, doch halte ich es für geboten, die Gründe für diese Auffassung hier und heute noch einmal in der vom zeitlichen Rahmen und dem allgemeinen Verständnis gebotenen Kürze darzulegen. Schon Karl Glöckner hatte in einer Erläuterung zu seinem Lorscher Urkundenbuch darauf verwiesen, daß der Ortsname Garwardeshusen nicht nur auf eine frühe Hausensiedlung hindeutet, sondern wegen sei- ner Seltenheit auch deswegen mit Sicherheit, wie er es ausdrückte, zu lokalisieren ist, weil unser benachbartes Garbenteich in dem 12. Jahr- hundert als"Garwartseich“ in der urkundlichen Überlieferung begeg- net. Als aber Garbenteich gegründet war, konnte für die nahe Rodung des 9. Jahrhunderts das"Garwardes“ als überflüssig entfallen, ein Vorgang, der bei manchem der heute noch bestehenden ca. 50 Hau- sen-Orte im deutschsprachigen Raum nachgewiesen ist. Verstärkt wird die UÜberzeugung, daß die Anfänge des Dorfes Hausen bereits in der Karolingerzeit des 9., vielleicht sogar schon des 8. Jahrhunderts zu suchen sind, von zwei gesicherten Feststellungen. Zum einen hatte schon Karl Glöckner darauf hingewiesen, daß die Rodungen im großen Wiesecker Wald, der sich vom Lumdatal im Nor- den bis fast zum Landrücken im Süden erstreckte, bereits lange vor der Gründung des Augustiner-Chorherrenstifts Schiffenberg begonnen hatten. Er stützte diese Erkenntnis auf die Tatsache, daß in den Schiffenberger Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts- ob gefälscht oder echt, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle- als Neuro- dung der hochmittelalterlichen Siedlungsperiode nur die Dörfer Stein- bach, Garbenteich, Watzenborn und Steinberg sowie die später wüst gewordenen Dörfer Cothen, Erlebach und Fronebach genannt werden, aber die frühen Rodungsdörfer Annerod, Konradsrode(die Wüstung nördlich von Garbenteich) und unser Hausen unerwähnt bleiben. Die Tatsache, daß Hausen ebenso wie Annerod, das durch karolingi-— sche Scherbenfunde als altes Dorf ausgewiesen ist, zu den Orten des alten Zentgerichts Hüttenberg gehörte, unterstützt nach Auffassung Glöckners auch die Annahme, daß die frühen Rodungen im Wiesecker Wald von der Wetterau, also von Süden aus, erfolgten. Die verdienstvollen Forschungen des uns allen bekannten Otto Stumpf haben dies überzeugend bestätigt. Er hat in seinem Aufsatz Die Be— 332 siedlung des Steinbacher Gerichtsbezirks“, vom Jahre 1969 nachweisen können, daß der Wiesecker Wald im späteren Gerichtsbezirk Garben- teich/Steinbach zur Zeit der Gründung des Klosters Schiffenberg kein geschlossenes Waldgebiet mehr war, sondern daß auf alten Straßen schon Siedler in karolingischer Zeit eingedrungen sind und auf günsti- gen Plätzen in den Talauen und an Lößterrassen gerodet und gesiedelt haben. Nun war und ist das Hauptargument derjenigen, die Garwardeshusen nicht auf unser Hausen beziehen möchten, die Tatsache, daß in der besagten Urkunde von 886/887 die Ortsangabe mit dem Zusatz uim Gau Wettereibau, also uin der Wetteraun, versehen ist. Mit Recht hatte schon Karl Glöckner darauf hingewiesen, daß der geographische Begriff Wetterau im Laufe der mittelalterlichen Ge-— schichte in ständiger Erweiterung begriffen ist und daher die Gau-— grenzen keineswegs so festgelegt waren, wie es spätere Territorial- grenzen sind, und Otto Stumpf hat das in seiner Untersuchung über-— zeugend bestätigt, indem er nachwies, daß der Limes nicht als feste Gaugrenze anzusehen ist, vielmehr gerade im Gebiet zwischen dem Pfahlgraben und dem Lückebach Siedlungen nordwärts in den Wie- secker Wald vorgetrieben worden waren. Zuletzt hat auch Ihr Ortsbür- ger, mein Beinahe-Namensvetter Karlheinz Knaus, in einem sorgfältig recherchierten Aufsatz in“Heimat im Bildu festgestellt, daß es in Lorscher Urkunden eine Reihe widersprüchlicher Gauangaben gibt und es daher nahezuliegen scheint, daß für die Lorscher Mönche und ihren Abt Gerhart die Siedlung Garwardeshusen noch zur Wetterau gezählt wurde. Im gleichen Aufsatz weist Knaus auf die zweite- durch Grabungsar- beiten des Jahres 1969- gesicherte Feststellung hin, als man einen karolingischen Vorgängerbau an der Stelle der heutigen Hausener Kir- che entdeckte, leider aber nicht so sorgfältig untersuchte und auswer- tete, wie das notwendig gewesen wäre. Immerhin lassen Lage und Größe der aufgedeckten romanischen Bau- teile den Schluß zu, daß Hausen spätestens im 9. Jahrhundert entstan- den sein muß, möglicherweise aber auch schon der Siedlungsperiode des 8. Jahrhunderts zugezählt werden darf. Auf die archäologischen Grabungsergebnisse in Hausen stützt sich auch das positive Gutachten des Staatsarchivs in Darmstadt. Ist aber durch die von mir geschilderten Feststellungen die Gründung der Siedlung Hausen für die Karolingerzeit gesichert, wird der Streit um die Zuordnung unserer Urkunde von 886 bzw. 887 eigentlich zweit- rangig, soweit man krampfhaft nach einem fixierten Datum sucht, an dem sich das Jubiläumsfest veranstalten läßt. Ich weise in diesem Zusammenhang nur einmal beispielhaft auf die 333 Orte Ebsdorf und Londorf hin, die in den nachgeschriebenen Urkunden des Fuldaer Mönches Eberhard vorkommen und denen die ungenügende schriftliche Überlieferung eine Spanne von 29 Jahren- nämlich von 1950- 1979- ließ, um ihre 1200-Jahrfeier zu begehen. Schließlich sei auch das erwähnt: Schriftliche Ersterwähnungen sind im frühen Mittelalter sehr zufälliger Natur. Keineswegs alle Dörfer, die im 8. und 9. Jahrhundert entstanden, erscheinen in der urkundlichen UÜberlieferung. In unserem Raum verdanken wir diese frühen schrift- lichen Beweise der Existenz eines Ortes, dem beharrlichen Fleiß und der Aufmerksamkeit von Fuldaer, Lorscher oder Hersfelder Mönchen, die empfangene Schenkungen, Tauschgeschäfte oder Landkäufe sorgfäl- tig verzeichneten, um gegen die Begehrlichkeit der weltlichen Herren - notfalls vor Gericht- gewappnet zu sein. Wir können daher jetzt ohne Prestige- oder Substanzverlust das Problem des Geburtsdatums hinter uns lassen, auch wenn wir uns nicht mit absoluter Sicherheit für die Zuordnung der Lorscher Urkunde von 886 zu unserem Hausen verbürgen können. Hausen im frühen und hohen Mittelalter, so habe ich meine heutigen Ausführungen zeitlich eingegrenzt, denn es dürfte verständlich sein, daß man eine 1100jährige Geschichte nicht in einem gut halbstündigen Referat einfangen kann. Aber auch so stoße ich an Grenzen, denn von 886 bis zur zweiten Erwähnung unseres Hausen im Jahre 1284 klafft jene große schriftliche Lücke, die in unserem Raum für so viele Sied- lungen festzustellen ist. In jener Urkunde von 1284 und einigen folgenden wird deutlich, daß Hausen in dieser bereits dem Spätmittelalter zuzurechnenden Zeit fe- ster Bestandteil des Gerichtsbezirks Hüttenberg war, der in der schriftlichen Überlieferung zwar erst 1246 erwähnt wird, aber zweifel- los sehr viel älter ist. Dieser Hundertschaftsbezirk umfaßte ursprüng- lich ein wesentlich größeres Gebiet unter Einschluß des Wiesecker Waldes. Im Verlaufe des hohen und späten Mittelalters wurde der ur— sprünglich vom Reich als Lehen vergebene und mit Gerichtsrechten ausgestattete Hüttenberg durch die wachsende Territorialisierung, vor allem nach der Teilung der Grafschaft Gleiberg in der Mitte des 12. Jahrhunderts und der Schaffung der Herrschaft Gießen, wesentlich verkleinert. MWit Annerod und den im späten Mittelalter ausgegangenen Siedlungen Conradsrod und Niederalbach blieb Hausen unter der Gerichtsherr- schaft des allen Miterben der Gleiberger Grafen gemeinschaftlichen Hüttenberg; seit dem Aussterben der Merenberger zu Beginn des 14. Jahrhunderts waren das die Landgrafen von Hessen und die Grafen von NassaufSaarbrücken. Erst 1703 wurde das bis dahin gemeinsam verwal- tete Gebiet des Hüttenbergs geteilt: Nachdem schon 1585 bei der Teilung des"gemeinsamen Landes an der Lahn“ die Dörfer Nieder- 334 wetz, Reiskirchen, Volpertshausen und Weidenhausen an Nassau gefal- len waren, wurden nunmehr die restlichen 14 Dörfer wie folgt ver-— teilt. Nassau erhielt: Dornholzhausen, Dutenhofen, Großrechtenbach, Hörns- heim, Hochelheim, Lützellinden und Niederkleen. An Hessen-Darmstadt fielen: Allendorf/Lahn, Annerod, Kirchgöns, Langgöns, Leihgestern, Pohlgöns und unser Hausen. Unter den Dörfern des Hüttenbergs war Hausen stets das kleinste; einigermaßen verläßliche Einwohnerzahlen, wie sie uns aus den For— schungen Otto Stumpfs für das späte Mittelalter und die frühe Neu- zeit bekannt geworden sind, sprechen für 1470 von 20, 1500 von 30, 1577 von 50 und 1600 von 75 Einwohnern. Um 1700 waren es erst 100. Viel größer dürfte ihre Zahl auch nicht zwischen 900 und 1400 gewesen sein, in welcher Zeit uns die fehlenden Quellen die Zahlen verschweigen. Es ist fast ein kleines Wunder und nur schwer erklärbar, warum diese winzige Siedlung sowohl die frühmittelalterliche wie die hoch- und spätmittelalterliche Wüstungsperiode überstanden hat und nicht wie viele ähnlich kleine Orte von den Bewohnern aufgegeben wurde. Allein im allerengsten Raum um Hausen sind es 7 Siedlungen, um die Stadt Gießen 8 Dörfer, die bis zum Ende des Mittelalters ausgingen und an die nur noch Flurnamen oder urkundliche Uberlieferungen, gelegentlich auch Bodenfunde, erinnern. Hausen war allerdings Mutterkirche, das größere Annerod nur Filiale; dies könnte ein wichtiger Grund für das Weiterbestehen des kleinen Dorfes Hausen sein. Doch blenden wir noch einmal zurück zu Hausens Frühzeit. Wir haben - ich betonte es schon- leider keine schriftliche Überlieferung, aber wir können streiflichtartig das Leben der Menschen in jenen ersten Jahrhunderten beleuchten, weil wir aus der vergleichenden Kultur- und Sozialgeschichte die entsprechenden Schlüsse zu ziehen vermögen. Das kleine Dorf- und damit auch unser Hausen- hatte eine Handvoll Behausungen, niedrige Hütten aus Lehm und Stroh, nur die Kirche aus festen Steinen stand an einer etwas erhöhten Stelle, davor vielleicht ein Dorfplatz mit der ausladenden Linde. Der Fußboden in den Häusern war hartgestampfte Erde, Trinkwasser war Mangelware, die Notdurft verrichtete man im Freien. Männer, Frauen und Kinder schlafen im selben luftleeren, düsteren Raum, ne-— benan steht das Vieh. In den ärmeren Familien- und es gab durchaus schon soziale Unterschiede- teilt man, im Winter auch der Wärme wegen, den Raum mit den Haustieren. 335 Ein Einraumhaus hat wenig Mobiliar: Holzkästen, Bänke und der Tisch. Die Kleider verstaut man in den Kisten, die Bänke und der Tisch dienen zum Sitzen, Essen, Arbeiten und Schlafen. Wo es bei der Bank als Schlafstelle nicht bleibt, ist das Hauptmöbel das Bett, ein einfa- ches Brettergerüst mit Bettstücken pritschenartig belegt, und man be- nützt Decklaken, die man gegebenenfalls auch auf den Boden oder die Schlafbank legt. In der Stube des in unserer Heimat üblichen sogenannten fränkischen Bauernhauses steht ein geräumiger Heizofen, ein Loch in der Decke dient als Rauchfang. Die Dächer sind mit Stroh, Schilf oder Schindeln gedeckt gewesen. Gefahren durch Feuer, Wind oder Hagelschlag waren in diesen leicht gebauten Block- oder Fachwerkhäusern stets gegen- wärtig. In der Gründungszeit Hausens, also im 8. oder 9. Jahrhundert, bildet sich die bäuerliche Siedlungsgemeinschaft des Dorfes aus. Grundherr— schaft und Unfreiheit sind der Rahmen mittelalterlichen Bauerntums. Vom Dorf aus wird dsas Land des Herren- oder Fronhofs bebaut. Auch die für Haus und Hof des Grundherrn nötigen gewerblichen Ge— genstände stellt man im Wirtschafts- und Sozialverband der Dorfge- meinde selbst her, so z.B. Gartengeräte, Bretter und Leinenstoff. Der unfreie Bauer hatte sich zu den wichtigsten Saisonarbeiten zu verdingen, zu Heu- und Getreideernte, zur Weinlese(Weinbau gab es damals überall!), zum Dreschen als Handdienst und zu Fuhrdiensten über größere Entfernungen. Erst im 12. Jahrhundert, als die erste größere Stadtbauwelle einsetzte, die viele Bauern zur Landflucht“ anregte(denn"Stadtluft machte frein!), gab sich der grundbesitzende und von seinen Herrschaftsrech- ten lebende Adel gelinder und wandelte, um die Konkurrenz der wachsenden Städte zu bestehen, die begrenzte Landsiedelleihe des Bauern in Erbpacht um, wodurch das Lehensgut über Generationen im Familienbesitz blieb. In der frühen Neuzeit(von 1585- 1703) hat sich die Doppelherrschaft von Nassau und Hessen-Darmstadt über den Hüt- tenberg für die Dörfler günstig ausgewirkt. Damit war der Anfang für eine bessere Existenz des Bauern gemacht, zumal auch die Wirt- schaftsweise schon seit längerer Zeit im Umbruch begriffen war. Be— reits seit dem Ende des 8. Jahrhunderts vollzog sich der allmähliche Ubergang von der 2-Felder- zur 3-Felderwirtschaft, wodurch nunmehr 2/3 der bestellbaren Flächen genutzt werden konnten. Der Bauer hat sie in 3 Abschnitte eingeteilt: Das 1. Drittel wird im Herbst mit Wintergetreide, Roggen und Weizen bestellt, auf dem 2. Drittel baut man im Frühjahr Sommergetreide, Hafer und Gerste, Hülsenfrüchte wie Bohnen, Linsen und Erbsen an; der Rest bleibt brach liegen und diente z. T. als Weideland fürs Vieh. 336 Der Arbeitskalender der bäuerlichen Arbeit war so festgelegt, daß man diese oder jene Arbeit am Tage eines bestimmten Heiligen be— gann und womöglich einen Volksreim dazu erfand. Doch vergaß man bei aller Gebundenheit nicht das Beobachten und Anpassen an die Na- tur; dies zeigen die zahlreichen bäuerlichen Wetterregeln, die aus äl-— testen Zeiten stammen und traditionell den Jahreskalender mitbestim- men. Wir wissen, daß Landwirtschaft und Bauernbetrieb mit den klassischen Tätigkeiten des Säens und Erntens nicht getan ist; hinzu tritt die Viehhaltung und damit müssen Regeln für die Weidezeiten eingehalten werden, um den beginnenden Raubbau auf Feldern und Wiesen, vor al-— lem aber im Wald zu begrenzen. Haus und Hof verlangen tägliche Vorsorge. Das Holzsammeln wird zur lebensnotwendigen Tätigkeit. Der Wald war der große Rohstoffversorger. Von ihm bezieht der Bauer das Holz für Zäune, Bretter und Schindeln, für Fässer, Wagen und Räder, für Licht und Wärme. Holz nimmt mitunter des Bauern meiste Zeit in Anspruch. Der Wald hat auch Steine, Eisen und Kohle, Beeren und Früchte, Eichenrinde für die Lohgerberei, Mast für das Vieh. Asche verbrannten Holzes für die Bleiche oder die Färberei. Aber dort dro— hen auch Gefahren, denen der Mensch des frühen Nittelalters mit seinen noch bescheidenen Gerätschaften nicht immer gewachsen war. Dort waren auch die Arbeitsgeräte des Bauern weiterentwickelt wor- den: Die Einführung des schweren Räderpflugs war eine wesentlich wirksamere Waffe gegen den Boden als der alte römische Hakenpflug, zunächst senkrecht mit dem Pflugmesser, dann seit dem 10. Jahrhun- dert mit der eisernen Pflugschar waagrecht in den Boden greifend. Die Verfeinerung der Sense ermöglichte einen wesentlich besseren Grasschnitt und zur Verarbeitung des Getreides diente der hölzerne Dreschflegel, beides seit dem 9. Jahrhundert in wachsendem Gebrauch. Auch beim Gebrauch des Zugtieres gab es um 800 eine entscheidende Verbesserung: Das alte Geschirr, bei dem die Zuglast dem Tier auf die Brust drückte, wurde abgelöst vom Kummet, das die Zuglast auf die Schultern verteilt. So könnten wir noch lange über das Alltagsleben der Bauern im frü— hen und hohen Mittelalter plaudern und hätten uns damit der Zeit ge- nähert, in der unser Hausen wieder in Urkunden erscheint und in das Licht der Geschichte tritt. Es war meine Aufgabe, Ihnen in dieser festlichen Versammlung heute abend die Frühzeit Ihres Dorfes etwas näher zu bringen. Für die wei-— tere historische Entwicklung Hausens, die nicht von der Geschichte Hessens zu trennen ist, hat Ihr leider viel zu früh verstorbener Orts-— bürger, der Rektor Heinz Gregor, eine Fülle von Material zusammen-— getragen und in dem beachtlichen Heimatbuch von Pohlheim vor eini- gen Jahren veröffentlicht. Man darf empfehlend auf dieses Buch hin- weisen. 337 PLAN— der Stadt und Festung GIESSEN nach einer Aufnahme vom Juli 1759 ergänzt nach dem Plan des Ing. Major Laurens 3 vom 22. XI. 1792. — 25 Gänsacker el terswe 4 Erklärung a Arsenal a! Kellerei b Gouvernement Schloss b'’ Marstall c Haus des(ommandanten d C(anzlei e Umiversität f Reitbahn S Pubvermagazin „ h Pfarrkirche 6 i Garnisons oder Burg- Kirche k Hathaus 1 Pädagogium m Stadtpforte n Hauptwache 338 DER POLITISCHE ANTISEMITISMUS VOM AUSGEHENDEN 19. JAAHRHUNDERT BIS ZUM ENDE DES KAISERREICHS UNTER BESONDERER BERUÜUCKSICHTIGUNG DES NORD- UND MITTELHESSISCHEN RAUMES Aufsatz aus: n Juden in Kassel 1808- 1933 Eine Dokumentation anläßlich des 100. Geburtstags von Franz Rosenzweig“ Ausstellungskatalog des Kulturamtes der Stadt Kassel Einleitung Der Begriff Antisemitismus ist verhältnismäßig jung. Er entstand erst im Jahre 1879, und er wurde in einer Zeit geprägt, in der Judenfeind- schaft im weitesten Sinne in den gesellschaftlich-politischen Alltag übertragen wurde. Er ist eigentlich ein widersprüchlicher Ausdruck, denn es gibt zweifellos semitische Völker und Stämme, denen nicht annähernd so viel Ablehnung, Haß und Feindschaft entgegengebracht wurde wie den Juden. Gleichwohl hat er sich als Synonym für das Wort Judenfeindschaft durchgesetzt und wird seitdem bis in unsere Tage überall dort gebraucht, wo vermeintliche oder tatsächliche Vor- gänge registriert werden, die sich gegen Juden richten oder das Ju- dentum innerhalb oder außerhalb des Staates Israel betreffen. Das Phänomen des politischen Antisemitismus im Deutschen Kaiser- reich, dem wir unsere Aufmerksamkeit zuwenden wollen, ist der Ver-— such, die Judenfeindschaft mit Hilfe von Gruppierungen, Vereinen und schließlich auch Parteien ins öffentliche Bewußtsein zu rücken und über maßgeblichen Einfluß in den Parlamenten, vor allem im Reichs- tag, ihren Zielen und Forderungen zum Durchbruch zu verhelfen. Es sei vorweggenommen, daß der politische Antisemitismus des ausge- henden 19. IJh. seine judenfeindlichen Absichten damals nicht annä- hernd verwirklichen konnte. Man mag daher versucht sein, ihn in der geschichtlichen Betrachtung der jüngsten deutschen Vergangenheit zu übergehen, wären da nicht zwei Umstände, die uns veranlassen müs- sen, sich mit seinen Erscheinungsformen auseinanderzusetzen. Zum ei- nen ist das die Tatsache, daß der politisch motivierte Antisemitismus des 19. Jh. wie kaum eine andere Bewegung in Deutschland solche furchtbaren Auswirkungen hatte und zum Massenmord an den Juden führte. Zum anderen hatte diese Bewegung gerade im Hessenland, und hier besonders im mittel- und nordhessischen Raum, eine breite Reso- nanz gefunden, die sich in Aufsehen erregenden Wahlerfolgen nieder- schlug. 339 Gilt es zunächst den Gründen für das Aufkommen des politischen An— tisemitismus in den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts nachzugehen, müssen dann die besonderen Voraussetzungen betrachtet werden, die es den Antisemiten ermöglichten, gerade in Hessen über— regionale Bedeutung zu erlangen. Hintergründe einer wachsenden Judenfeindschaft im 19. Jahrhundert Das Zusammenleben von Christen und Juden im deutschen Sprachraum ist nachweislich seit über einem Jahrtausend immer wieder von Schwierigkeiten erfüllt und durch Auseinandersetzungen getrübt wor-— den, die aber bis ins 19. Jh. vorwiegend religiöse Ursachen hatten oder zumindest religiös begründet wurden. Es sei hier nur erinnert an die grausamen Verfolgungen der als Christusmörder“ angeschuldigten Israeliten in den rheinischen Städten während des 1. Kreuzzugs oder an die noch furchtbareren Judenhetzen der Jahre 1348- 1351 in ganz Europa, als die Pest grassierte und man den Juden nachsagte, sie hät- ten die Brunnen vergiftet, um ihre christliche Umwelt zu vernichten. Bis zur allmählichen Emanzipation im Laufe des 19. Jh. war auch ihre soziologische und ökonomische Ausgrenzung neben ihrem religiösen An— derssein Grund für zahlreiche Spannungen. Es ist lange Zeit verkannt worden, daß der deutsche Protestantismus bis in die 20er und 30er Jahre unseres Jahrhunderts in seiner Stellung zu den Juden weitgehend von dem geprägt war, was Martin Luther in seinen Spätschriften den an ihrer angestammten Religion zäh festhaltenden Juden vorwarf und androhte. Hatte es auch in den Jahrhunderten nach der Reformation immer wieder judenfeindliche Regungen- wenn auch je nach territorialer Zugehörigkeit von unterschiedlicher Intensität- im alten Reich gege- ben, so waren sie doch nicht von jener gefährlichen Ausprägung, wie wir sie dann zu Beginn des 19. Jh. beobachten müssen. Es sind die Jahre nach dem Ende der Ara Napoleons und dem Wiener Kongreß, in denen die Auseinandersetzungen zwischen den von der Aufklärung des 18. Jh. und der Französischen Revolution herrührenden Ideen der Freiheit und Gleichheit und dem Drängen nach feudaler Restauration ausgetragen werden. Ausgehend von den Reformen Steins und Harden- bergs in Preußen und getragen von der weithin verbreiteten Forderung nach liberaler und demokratischer Staatsordnung, setzte der Prozeß der Judenemanzipation langsam ein und rief den Widerstand retardie- render Kräfte hervor. Es war kein Geringerer als Johann Gottlieb Fichte, der sich schon 1793 als Vorbereiter eines militanten Antisemitismus präsentierte, in- dem er zur Judenfrage äußerte: . den Juden Bürgerrechte zu geben, dazu sehe ich wenigstens kein Mittel als das, in einer Nacht ihnen alle Köpfe abzuschneiden und an- 340 dere aufzusetzen, in denen auch nicht eine jüdische Idee sei. Um uns vor ihnen zu schützen, dazu sehe ich wieder kein anderes Mittel, als ihnen ihr gelobtes Land zu erobern und sie alle dahin zu schicken.“ Die von unechter Romantik und Deutschtümelei“ inspirierte Bewegung gegen die angestrebte Gleichberechtigung der Juden begann sich aus- zuweiten, als die fortschreitende Veränderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse- einerseits durch die Bauernbefreiung und die Verbesserung der Agrarstruktur und andererseits durch die wachsende Industrialisierung- in gewissen Bevölkerungsschichten, so insbesondere bei Bauern, Handwerkern und Kleinbürgern, Existenz- ängste hervorrief. Diese ließen sich für viele rational nicht erklären, weil die so entstandenen Probleme infolge des Bildungsrückstandes und des von den herrschenden Schichten geförderten Informationsmangels nicht in ihren eigentlichen Ursachen erkannt wurden. So kam es in den Jahren der Reaktion(1819- 1830) wie in den Zeiten des Vormärz: überall in Deutschland zu Exzessen gegen Juden, die nicht selten Pro- gromausmaße annahmen. Als Preis für die Emanzipation verlangte ein Großteil der christlichen Umwelt die Einordnung in die nationale Gemeinschaft des deutschen Volkes und die Annahme des christlichen Glaubens, verkannte dabei aber, daß es nicht die christliche Nächstenliebe, sondern die humani- täre Toleranz gewesen war, die der Emanzipation den Weg bereitete. Auch nach der gescheiterten bürgerlichen Revolution von 1848 ver- stummten die judenfeindlichen Stimmen nicht, doch wurden sie durch den großen nationalen Aufbruch in den 60er Jahren merklich leiser, da Bismarcks Politik den Traum der Volksmassen nach Schaffung des deutschen Einheitsstaates, wenn auch, wie er es ausdrückte,"mit Blut und Eisen“, bis 1871 verwirklicht hatte. Die Haltung gegenüber den Juden änderte sich schlagartig, als schon kurz nach der Reichsgründung Ereignisse eintraten, die das kulturelle und soziale Gefüge in Deutschland empfindlich erschütterten. Zum ei- nen war das Bismarcks'Kulturkampf’ gegen die bisherigen Privilegien, insbesondere der katholischen Kirche, der u. a. das Ende der kirchli- chen Schulaufsicht und die Einführung staatlicher Standesämter her- beiführte; zum anderen war es eine bereits 1873 einsetzende und bis weit in die 90er Jahre andauernde schwere Wirtschaftskrise, die be- sonders das kleine und mittlere Bürgertum neben der bäuerlichen Landbevölkerung traf. Der Zusammenbruch vieler, gerade erst gegrün- deter Unternehmen(Gründerkrise), die Zunahme der Börsenspekulation in einer noch ungezügelten kapitalistischen Wirtschaftsordnung(Man- chestertum*), Absatzschwierigkeiten der Landwirtschaft, Senkung von Löhnen und Gehältern, oft verbunden mit massenhaften Entlassungen, verbreiteten eine Welle des Mißtrauens und der Urzufriedenheit in weiten Teilen der Bevölkerung. Jetzt wurden Fragen nach den Ursa- 341 chen dieser Entwicklung laut, und es konnte nicht verwundern, daß auf der Suche nach dem Sündenbock! nun judenfeindliche Agitatoren Gehör fanden. Es waren zunächst antikapitalistische bzw.- von kirchlicher Seite— antiliberale, bald aber auch verstärkt nationalistische Töne, die den Judenhaß anheizten. Aufnahmebereit für diese demagogisch vorgetrage- nen Angriffe waren jene Schichten, die mit den liberalen Bedingungen in Staat und Gesellschaft nicht zurechtkamen und denen die Ge— schäftstüchtigkeit' der jüdischen Konkurrenz als Bedrohung ihrer sozialen Stellung erschien. In diesen Kreisen war man allzu unkritisch bereit, Liberalismus und Judentum gleichzusetzen, hatten doch die li- beralen Ideen nicht unwesentlich dazu beigetragen, die Emanzipation gesetzlich durchzusetzen. Waren nicht auch Juden im liberalen Partei- enspektrum führend tätig? Das nationalistische Antriebsmotiv für judenfeindliche Strömungen, wie sie nach 1871 vermehrt auftraten, war vor allem darin begründet, daß die Juden auch nach der Erringung der staatsbürgerlichen Gleichstel- lung in ihrer Mehrzahl nicht daran dachten, sich völlig zu assimilieren. Sie bewahrten vielmehr ihre völkischen Traditionen wie ihre ange— stammte Religion. Dies schien vielen Deutschen eine gefährliche Bela- stung der gerade erst erreichten nationalen Einheit zu sein. Sie sahen alles Fremde“ als Bedrohung an und betrachteten neben Dänen, Fran- zosen, Polen u.a. Völkern, die im Reichsgebiet wohnten, aus überlie— fertem Vorurteil auch die jüdische Bevölkerung in ihrer Sonderart mit Argwohn. Neben antiliberale und nationalistische Antriebsmotive für die Agita- tion gegen Juden trat Ende der 70er Jahre als eine, wie sich bald herausstellen sollte, sehr wirkungsvolle Komponente, die pseudowissen- schaftliche Rassentheorie, die einen Mythos vom nordischen Blut und von der UÜberlegenheit des Germanentums konstruierte und behauptete, daß die semitische Rasse minderwertig sei und sich der germanischen Rasse unterzuordnen habe. Vom Darwinismus her wurde der Kampf des biologisch Stärkeren gegen den biologisch Schwächeren gefordert und als Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens angesehen. Es ist auffällig, wie auf diese Weise die jahrhundertealte theologische Lehre von der Verworfenheit des jüdischen Volkes auf eine anthropologisch- rassistische Ebene gehoben und damit für breitere Kreise akzeptabel wurde. Die drei genannten Richtungen des Antisemitismus fanden nach 1873 in der von Wirtschaftskrise und nicht verdautem Liberalismus ange-— schlagenen Gesellschaft mit Hilfe von unzähligen Druckschriften und Pamphleten ungeahnte Publizität und bereitwillige Aufnahme. Die Agi- tation war nie einheitlich ausgerichtet. Dies bedeutete einerseits ihre ideologische Schwäche, hinderte aber andererseits ihre konsequente Bekämpfung. 342 Beispiele für antisemitische Agitation Es ist im Rahmen dieser Betrachtung nicht möglich, auch nur annä— hernd alle jene Agitatoren und ihre Publikationen zu nennen, die den um 1880 einsetzenden parteipolitischen Antisemitismus geistig vorbe- reitet und schließlich initiiert haben; doch müssen einige hier zitiert werden, weil sie besonders verhängnisvoll in ihrer Wirkung auf Teile der anfälligen Bevölkerungsschichten gewesen sind. Der erste, der den Begriff des Antisemitismus in die deutsche juden- feindliche Bewegung einführte, war der Journalist Wilhelm Marr, dem es bereits 1873 gelang, mit seiner Schrift Der Sieg des Judentums über das Germanentum“(12 Auflagen von 1873- 1879!) die Öffentlich- keit auf die Judenfrage aufmerksam zu machen, indem er behauptete, das Judentum hätte die kapitalistische Wirtschaft und ihre Folgen zu verantworten und mit seiner Emanzipation sei das Handwerk der Großindustrie geopfert worden. Im Jahre 1879 gründete Marr die"An- tisemitenligau, eine der ersten judenfeindlichen Organisationen, und verlegte die Deutsche Wacht', eine Halbmonatsschrift mit bewußt antisemitischer Tendenz. Noch wirkungsvoller war eine Artikelserie von Otto Glagau über den Börsen- und Gründungsschwindel in Berlin', die von Dezember 1874 bis Dezember 1875 in der Gartenlaube“ erschien, einer boulevardähn- lichen Familienzeitschrift, die damals bereits über die erstaunliche Auflagenhöhe von 400 000 Exemplaren verfügte. Glagau machte sich hier zum Wortführer des von der beginnenden Wirtschaftskrise hart getroffenen Mittelstandes, indem er simplifizierend die brennende so- ziale Frage der damaligen Zeit mit der Judenfrage gleichsetzte. De- magogisch behauptete er, 90 aller Gründer und Börsenspekulanten seien Juden. Wörtlich heißt es in einem seiner Aufsätze: „Das Judentum ist das angewandte, bis zum Extrem duchgeführte Manchestertum!. Es kennt nur den Handel, und auch davon nur noch den Schacher und Wucher. Es arbeitet nicht selber, sondern es läßt andere für sich arbeiten.“ Und an anderer Stelle: Nicht länger dürfen wir es dulden, daß die Juden sich überall in den Vordergrund drängen, überall die Führung, das große Wort an sich reißen. Sie schieben uns Christen stets beiseite, sie drücken uns an die Wand, sie nehmen uns die Luft und den Atem.“ Antisemitisches Gedankengut wurde aber nicht nur als Ausdruck priva- ter Überzeugung demagogischer Journalisten vom Schlage eines Marr oder Glagau verbreitet, sondern fand auch in seriösen Kreisen Eingang durch die konservative Kreuzzeitung“ und die katholische Zeitschrift Germania!. Beide Publikationsorgane benutzten ihre antisemitischen 343 Artikel, um gegen die liberale und antiklerikale Politik Bismarcks zu polemisieren. Sah das katholische Zentrum anfänglich im Antisemitis- mus eine Waffe, um Bismarck anzugreifen und die Front seines Kul-— turkampfes zu schwächen, gingen die Ultrakonservativen den Reichs- kanzler wegen seiner liberalen Wirtschafts- und Freihandelspolitik an. Besonders scharf wurde er von der Antikanzlerliga' und ihrem Organ, der Deutschen Reichsglocke“, angegriffen:"Solange der Fürst Bis- marck das allmächtige Idol bleibt, wird die deutsche Nation dem Reich, das Reich(aber) dem Kanzler geopfert werden, und der Kanz- ler gehört den Juden und Gründern“. In einem Leitartikel dieser Zeit- schrift v. 24.12.1876 hieß es: Manchestertum(= radikales Freihändlertum) und Judenwirtschaft sind identische Begriffe; dies ist allen, welche über unsere Verarmung in der Landwirtschaft und in der Industrie nachdenken, längst klar ge— worden. Reich werden, ohne zu arbeiten, ernten, ohne zu säen, das ist der Beruf des Juden, und es ist auch die Lehre unserer radikalen Freihändler. Die Nation wird bald Rechenschaft verlangen von den jü- dischen Säulen des Manchestertums, welche die Pflege der nationalen Arbeit und das Wohl des deutschen Volkes den spekulativen Prozent- chengelüsten der internationalen Konkurrenz geopfert haben.“ Noch massiver, ja schon außerhalb aller Menschenrechte, klingt es aus den Deutschen Schriften“(1878-1881) des Orientalisten Paul de La- garde, der als Klassiker des völkischen Denkens neben Julius Langbehn GRembrandt als Erzieher“) und Houston Stewart Chamberlain(Die Grundlagen des 19. Jh.) gelten darf. Bei ihm heißt es:"Es folgt für Deutschland, daß die Juden. entweder auswandern oder.Deutsche werden müssen“, und an anderer Stelle: Mit Trichinen und Bazillen wird nicht verhandelt, Trichinen und Bazillen werden auch nicht erzogen, sie werden so rasch und so gründlich wie möglich vernichtet.“ Von besonderer Schärfe und Radikalität war zu Beginn der 80er Jahre der Philosoph Eugen Dühring- bekannt geworden vor allem durch sei- ne Kontroverse mit dem Sozialisten Friedrich Engels-, der in seiner Schrift Die Judenfrage als Rassen-, Sitten- und Kulturfrage“ die ras-— sische Minderwertigkeit der Juden betonte und ihre totale Entrechtung forderte. Er sprach als erster deutlich aus, daß ein überzeugter Christ kein Antisemit sein könne und zog damit eine klare Trennung zu dem Antisemitismus konservativ-christlicher Prägung. Auftrieb und Zustrom erhielt die antisemitische Bewegung auch in Kreisen des Bildungsbürgertums durch die Kußerungen des angesehenen konservativen Historikers Heinrich v. Treitschke, der 1879 in seiner Abhandlung über die Judenfrage in den Preußischen Jahrbüchern’ das unheilvolle Schlagwort aller späteren Judenfeindschaft prägte, indem er schrieb: 344 Täuschen wir uns nicht, die Bewegung ist sehr tief und stark bis in die Kreise der höchsten Bildung hinauf, unter Männern, die jeden Ge- danken religiöser Unduldsamkeit oder nationalen Hochmuts weit von sich weisen würden, ertönt es heute wie aus einem Munde'die Juden sind unser Unglück“.“ Treitschke ging es um die mögliche Bedrohung der nationalen Einheit, und er wollte die völlige Assimilation der Juden und ihr Aufgehen im deutschen Volk. Rassische Vorurteile hatte er nicht. Auch die Judenfeindschaft des Berliner Hofpredigers Adolf Stoecker basierte nicht auf der Rassenfrage, sondern war von religiösen und sozial-ethischen Gründen bestimmt. Nach dem Scheitern seines Ver- suchs, mit der von ihm 1875 gegründeten„Christlich-sozialen Arbei- terpartei' die der SAP(Sozialistische Arbeiterpartei als Vereinigung der SDAP und des AbDAV im Mai 1875 in Gotha) zuströmenden Mas- sen mit Thron und Altar“ zu versöhnen, hatte er 1879 den Antisemi- tismus als Programmpunkt aufgenommen, um mit dessen Hilfe diese— später so genannte- Berliner Bewegung! im mittleren und kleineren Bürgertum zu verankern und politisch wirksam werden zu lassen. Entstehung antisemitischer Parteien Trotz gewisser Anfangserfolge blieb auch dieser Versuch Stoeckers vergeblich, da sich die antisemitische Bewegung längst radikaleren Forderungen zugewandt und sich verselbständigt hatte. In zahlreichen deutschen Städten entstanden 1880/81 antisemitische Gruppierungen, die mal mehr konservativ und christlich, mal stärker von dem rassisti- schen Ideengut inspiriert waren. An diesen grundsätzlichen Unterschie- den in der Motivation der Judenfeindschaft scheiterten aber zunächst alle Versuche, zu einer reichseinheitlichen antisemitischen pPartei zu kommen, die in der Lage gewesen wäre, auch auf der politischen Ebene den gewünschten Durchbruch zu erzielen. Zunächst hatte im November 1880 die von dem Gymnasiallehrer Bern- hard Förster, einem Schwager Friedrich Nietzsches, und dem ehemali- gen Offizier Liebermann v. Sonnenberg dem Kanzler Bismarck unter- breitete Antisemitenpetition’ mit ca. 225 000 Unterschriften aus dem gesamten Reich für einiges Aufsehen gesorgt und den Antisemitismus im politischen Raum hoffähig zu machen versucht, indem sie eine Minderung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden auf dem Gesetzge- bungsweg forderte. Sie verfiel zwar der Ablehnung, bewirkte aber durch ihre weite Verbreitung die Gründung antisemitischer Vereine, Organisationen und Parteien. Aber weder die(Soziale Reichspartei: des völkisch-radikalen Antisemiten Ernst Henrici noch der von Förster und Liebermann gegründete und stärker konservativ ausgerichtete Deutsche Volksverein schafften den Durchbruch zu einer allumfas— 345 senden Antisemitenpartei. Dies gelang trotz großer Anstrengungen auch der Deutschen Reformpartei“ nicht, deren Zentrum seit ihrer Gründung 1880 zwar in Dresden lag, die aber durch die Errichtung von Zweigvereinen, vor allem in Westfalen und Hessen, von sich reden machte. Während nämlich im Dresdener Reformverein die Annäherung an die konservative Partei den antisemitischen Programmpunkt zurücktreten ließ, wurde dieser in den weitverzweigten Stützpunkten(Mitte 1885 waren es 52 Tochtervereine) lebendig erhalten und erhielt- meist um eigene Zeitungen gruppiert- einen selbständigen Charakter. Einer dieser Zweigvereine war 1882 von dem aus Nordhessen stam-— menden Ludwig Werner gegründet worden. Er war in Berlin von dem Auftreten Ernst Henricis inspiriert worden und gab unter der Devise Die Judenfrage ist die soziale Frage unserer Zeit“ ab 1.7.1882 als ei- gene Zeitschrift das Reichsgeldmonopol! heraus, das sich fast aus— schließlich wirtschaftlichen Mißständen widmete. Anfänglich stark an die Konservativen angelehnt, trat Werner im Reichstagswahlkampf von 1884 für die konservativen Kandidaten in den Wahlkreisen Kassel Melsungen, Hersfeld/Rotenburg, Fritzlar/Homberg und Marburg/Kirch- hain ein, die dort auch alle das Mandat gewannen. 1 Mit großer Politik beschäftigte sich das Reichsgeldmonopol“ nicht; auch die kurhessische Frage spielte keine besondere Rolle.? Im wesentlichen sind es Wu— chergeschichten und negativ kolorierte jüdische Anekdoten, die das Bild dieser Zeitschrift bestimmten. In Leipzig hatte Theodor Fritsch, von dem noch zu reden sein wird, am 23.5.1884 einen Reformverein gegründet, der bald die alte Zielset- zung der antisemitischen Bewegung aufgriff: Zusammenschluß aller Ju- dengegner in einer gemeinsamen Partei. Als Propagandaschrift gab er vom Oktober 1885 ab die Antisemitische Correspondenz...(AC) her- aus, und er gewann in Liebermann v. Sonnenberg, dessen Berliner Volksverein’ inzwischen kläglich zusammengefallen war, einen tüchti-— gen Agitator, der sich die Neubelebung des aus dem öffentlichen Be— wußtsein fast schon gänzlich verdrängten Antisemitismus zur Aufgabe machte. Zu Pfingsten 1886(13.-14.6.) sollte auf einem großen Antisemitenkon- greß in Kassel die allseitige Einigung aller Judengegner zustande kommen. Ein eigens dafür zusammengesteller Vorbereitungskreis, dem u. a. neben Theodor Fritsch der Arzt Dr. König aus Witten(Ruhr) als Moderator der westfälischen Reformvereine und Dr. Stehlich vom Kas-— seler Reformverein angehörten, stellte die Einladungen zusammen. Hart prallten die Gegensätze der antikonservativen und demokratischen Antisemiten, die eine eigene Partei forderten, und der konserva- tiv-freundlichen Judengegner, die gegen eine solche Parteigründung 346 waren, aufeinander. Eine Mehrheit trat schließlich für die eigene Par- tei ein, die den Namen Deutsche Antisemitische Vereinigung“(DAV) annahm. Man einigte sich auf einen kleinen gemeinsamen Nenner: mDie Aufhebung der Emanzipation der Juden und ihre Stellung unter ein besonderes Fremdengesetz sowie eine durchgreifende wirtschaftli- che Reformpolitik“. Mit der ersten Forderung blieben die Anhänger der christlich-sozialen Richtung des Antisemitismus, wie ihn Stoecker begründet hatte, ausgeschlossen. Mit diesem Zusammenschluß waren die Gegensätze unter den einzelnen antisemitischen Richtungen keineswegs aus der Welt geschafft. Es ge- lang der DAV trotz aller Anstrengungen nicht, sich in Berlin, Dresden oder anderen Städten bei Wahlen durchzusetzen; es schien vielmehr so, als wäre die judenfeindliche Agitation in der Mitte der 80er Jahre an ihre Grenze gestoßen. Dies betraf jedoch nur die ursprünglichen Zen- tren des Antisemitismus, denn sein Ideengut hatte inzwischen längst die Provinz erfaßt und gewann dort zusehends an Boden, vor allem in vorwiegend landwirtschaftlich strukturierten und protestantischen Ge-— bieten Sachsens, Westfalens und Hessens. Größere und länger an— dauernde Wahlerfolge errang in der Folgezeit der politische Anti- semitismus im nieder- und oberhessischen Raum, im weitesten Sinne also zwischen Hofgeismar und Friedberg. Gründe für den Erfolg der Parteiantisemiten in Nord- und Mittelhes- sen Es war dem Kustos an der Marburger Universitätsbibliothek Dr. Otto Böckel vorbehalten, im Wahlkreis Marburg/Frankenberg/Kirchhain als erster Vertreter des politischen Antisemitismus im Reich ein Mandat im Reichstag zu erringen. Dieser Erfolg war überraschend, weil er in einem Wahlkreis geschah, der seit 1871 fast ausschließlich von konser- vativen Kandidaten gehalten wurde. Er war aber auch deshalb außer- gewöhnlich, weil er bereits im 1. Wahlgang mit einem Vorsprung von beinahe 3000 Stimmen gelang. 3 Die Wahl Otto Böckels hatte Signal- wirkung für den mittel- und nordhessischen Raum, und es erscheint geboten, den Gründen für diesen Erfolg des politischen Antisemitismus nachzugehen. Sie liegen im strukturellen Bereich und im sozialen Um-— feld des Landes in der damaligen Zeit; eine gewisse Rolle spielen auch die Persönlichkeiten der antisemitischen Kandidaten. Die Bevölkerungsstruktur des in Betracht kommenden Gebietes zeigt für den Ausgang des 19. Jh. einen unverhältnismäßig hohen Prozentsatz von Juden, der zwischen 2,5% und 3 P betrug, während die Ver- gleichszahlen für Preußen bei 1,33% und für das Reich bei 1,24% la- gen. Mehr als gewöhnlich lebten hier Juden auf dem flachen Lande, was aus der geschichtlichen Entwicklung erklärbar wird. Die großen 347 Landesherren, die Landgrafen von Hessen-Kassel und Hessen-Darm- stadt, hatten die Juden mehrfach ihres Landes verwiesen, vor allem, wenn sie sich der"Zwangstaufe“ widersetzten und das ſcuius regio, eius religio' nicht mitmachen wollten. Adelige Grund- und Gerichts- herrschaften oder reichsunmittelbare Territorialherren aber nahmen die Vertriebenen als Schutzjuden! gerne auf, weil das zusätzliche Steuereinnahmen versprach. Das zähe Festhalten an ihrem hergebrach- ten Glauben und ihrem religiösen Kult gab der jüdischen Minderheit Zusammengehörigkeitsgefühl gegenüber einer Umwelt, die sie fremd, andersartig und teilweise auch in der Sprache als unterschiedlich empfand. Bis um 1900 war der geschlossene Charakter der Judenge- meinden, vor allem auf dem Lande, noch unzerstört. Die Spannungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich zwischen der jüdischen Land- bevölkerung und ihrer christlichen Umwelt waren auch im 19. IJh. kei- neswegs geringer geworden. Die Aufhebung der Hörigkeit hatte einen großen Teil der Bauern in Schulden gestürzt, da sie hohe Ablösegelder an die bisherigen Grundherren zu zahlen hatten. Mit der Selbstverant- wortung ihrer materiellen Situation aber kamen viele nicht zurecht. Mit der zunehmenden Liberalisierung des Handels wurde der Kampf ums Dasein härter, zumal sich Mißernten einstellten und die in eini- gen Gebieten Hessens übliche Realteilung beim Erbrecht einer produk- tiven Landwirtschaft nicht gerade günstig war. Die Juden jedoch, nach wie vor von Landbesitz und bürgerlichen Beru- fen weitgehend ausgeschlossen, boten sich den Bauern als Händler, Kreditgeber und Helfer in finanziellen Fragen an, denn sie hatten sich dem harten Existenzkampf von jeher stellen müssen und brachten die Erfahrung und die in Jahrhunderten gereifte Begabung mit, sich wirt- schaftlich durchzusetzen. Da die christliche Gesellschaft ihnen die erstrebte Gleichstellung nur sehr zögernd zugestand und sie rechtlich und sozial unterprivilegiert blieben, hatten sie auch keine Skrupel, ihre wirtschaftliche Überlegen- heit auszunutzen. Empörung und Aufruhr verschuldeter und- oft ohne eigenes Versagen- in Not geratener Bauern machte sich daher nicht nur Luft gegenüber den ehemaligen adeligen Grundherren, sondern richtete sich zuzeiten auch gegen Juden, von denen man sich ausge-— beutet fühlte. Da gerade in Mittel- und Nordhessen der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Gerätschaften sowie das Kredit- geschäft fast ausschließlich in den Händen von Juden lag, war diesen durch Realteilung kleinbäuerlich strukturierten Gebieten der Boden vorbereitet, auf dem die antisemitischen Agitatoren auf Erfolge und Zuspruch hoffen durften. Sachberichte in Pfarrchroniken wie literari- sche Publikationen(z.B. Gustav Freytags Soll und Haben“, Wilhelm Raabes Hungerpastor! und Ludwig Rudolf Oesers Das Volk und seine Treiber!) machen deutlich, daß der Wucher jüdischer Handelsleute 348 dort zu einem ernsten Problem geworden war, wo weder der Staat durch soziale Maßnahmen oder Gesetze eingriff noch die Bauern durch Selbsthilfeorganisationen schon so weit waren, ihre schwierige Lage zu meistern. In Nieder- und Oberhessen fehlte den jüdischen Kreditge- bern und Viehhändlern weithin die Konkurrenz, so daß es zeitweise zu brutaler Ausnutzung bäuerlicher Notstände kam, die in den antisemi- tischen Kampfschriften als Güterschlächterei’ bezeichnet wurde. S0 standen sich vielerorts Bauern und jüdische Händler mißtrauisch und distanziert gegenüber, und die latent seit Jahrhunderten vorhandene Judenfeindschaft, die bisher aus vorwiegend christlichem Gedankengut gespeist worden war, erhielt neue Nahrung. Ein geschickter Demago- ge, ein geschliffener Redner, ein gewiefter Taktiker, der es verstand, sich mit den brennenden Problemen des Landvolkes zu identifizieren, ein Mann, der alle diese Eigenschaften in sich vereinte, ein solcher Mann war Dr. Otto Böckel. Er wurde für mehrere Jahre der uwahre Bauernkönig Hessens“, wie ihn begeisterte Anhänger nannten, dem Mütter bei Volksversammlungen ihre kleinen Kinder entgegenhielten und riefen:"Seht euch den Mann an, das ist unser Befreier!“ Dr. Otto Böckel und seine antisemitische Bewegung Im Jahre 1859 als Sohn eines Bauunternehmers in der Großstadt Frankfurt geboren, widmete sich Otto Böckel nach abgebrochenem Ju- rastudium der Volkskunde und betrieb eine eifrige Volksliedforschung in Oberhessen, insbesondere zwischen den beiden Universitätsstädten Gießen und Marburg auf dem flachen Lande. Aus dieser Beschäfti- gung, die durchaus wertvolles Liedgut erhalten hat, erwuchs eine schwärmerische Liebe zu Heimat und Bauerntum und gleichzeitig eine Sehnsucht nach einer deutsch-völkischen Weltanschauung. Nach dem Studium der antisemitischen Kampfschriften eines Marr, Glagau und Dühring und gewissen'Schlüsselerlebnissen' in seiner Umwelt, die ihn mit der Judenfrage konfrontierten, wurde der Antisemitismus auf Jah- re hinaus sein Lebensinhalt. Schon 1883 schrieb er seine erste antisemitische Kampfschrift Die europäische Judengefahr!. In der zweiten Hälfte des Jahres 1885 be- gann er eine umfangreiche journalistische Tätigkeit unter Vernachläs- sigung seines Berufs als Bibliothekar. Seine Artikel erschienen in Theodor Fritschs Antisemitischer Correspondenz', im Reichsgeldmo- nopol’ des Ludwig Werner und auch in der bis Anfang 1886 bestehen- den Mainzer Wucherpille“ unter dem bezeichnenden Decknamen Dr. Capist rano. 4 Unter Böckels maßgeblichem Einfluß bildete sich im August 1886 auch in Marburg ein Reformverein und im Oktober 1886 in Kassel eine hessische Antisemitenpartei, zunächst noch unter dem Dach der 349 Deutschen Antisemitischen Vereinigung“(DAV). Zielbewußt und ener- gisch betrieb er seine Kandidatur für die Reichstagswahl 1887. Mit bis dahin völlig ungewöhnlichen Methoden führte er einen massiven, zweieinhalb Monate dauernden Wahlkampf mit Versammlungen in allen Orten seines Wahlkreises, mit ganzseitigen Zeitungsannoncen, Flugblät-— tern und Plakaten, die vor der Verunglimpfung seiner Gegenkandidaten nicht haltmachten. Unterstützt wurde dieser Propagandafeldzug von der eigenen Wochenschrift, dem Reichs-Herold', die ihn und seine Ideen landauf, landab bekannt machten, weil die weite Verbreitung der Zeitschrift nicht nur durch die vorwiegend landwirtschaftliche Thema- tik erreicht wurde, sondern auch dadurch, daß den Abonnenten unent-— geltliche Rechtsauskunft, kostenloses Annoncieren und billigere Versi-— cherungen gegen Hagel und Feuer sowie günstigere Einkaufs- und Absatzmöglichkeiten zugesichert wurden. War für Böckel der Anti-— semitismus in erster Linie eine Wiedergeburt des reinen, unverfälsch- ten deutschen Wesens, so entsprang die angeheizte Judenfeindschaft der Kleinbürger und Bauern seines noch weitgehend ländlich struktu— rierten Wahlkreises einer anderen Wurzel, nämlich ihrer wirtschaftli- chen Notlage, die sie zum großen Teil dem jüdischen Wucher zu— schrieben und eigenes Versagen sowie die dem Bauernstand widrigen Zeitumstände dabei übersahen. Für sie war die soziale Frage von der Judenfrage nicht zu trennen, und Böckels antisemitische Agitation traf auf den denkbar empfänglichsten Boden. Trotz dieser günstigen Voraussetzungen wirkte Böckels Wahlsieg sensa- tionell, vor allem, weil er ohne und gegen die- bisher in diesem Wahlkreis dominierenden- Konservativen errungen worden war; mit seiner Wahl war auch der Bruch zwischen konservativen und antikon-— servativen Antisemiten endgültig vollzogen, und Böckel verschärfte jetzt seinen Kampf gegen Judengegner christlich-sozialer Prägung wie Stoecker und konservativer Grundhaltung wie Liebermann v. Sonnen- berg. Auch im übrigen politischen Bereich entfernte sich Böckel von konservativen Einstellungen, so in seiner Polemik gegen"Junker und Pfaffen“, seiner Forderung nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht auch für die Landtage, seinem Eintreten für demokratische Grund-— rechte wie Presse- und Redefreiheit und seinem Kampf für einen großdeutschen Einheitsstaat. Böckels politischer Rundumschlag! brachte ihn im Reichstag in eine spürbare Isolation, da er von den Konservativen gehaßt, vom katholi- schen Zentrum verachtet und von den rechten und linken Liberalen nicht ernst genommen wurde; seinen seltenen Reden hörte kaum je— mand aufmerksam zu. So erkannte er bald, daß nur durch eine ge— schlossene und einige Partei für die nächste Reichstagswahl 1890 die Sache des Antisemitismus zum Erfolg geführt werden könne, und er drängte nun mit Macht auf eine solche Parteigründung. 350 Weiterentwicklung des antisemitischen Parteienspektrums Unter gewissen Schwierigkeiten brachte man Anfang Juni 1889 in Bo- chum noch einmal- das letzte Mal- eine Versammlung aller Juden- gegner von Stoecker bis Böckel mit ca. 250 Abgesandten aus über 100 Orten zustande. Aber die erhoffte Einigung blieb aus. Zunächst ver- ständigte man sich über ein Kompromißprogramm, das aber wegen seiner Forderung nach Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte für die Juden von den christlich-sozialen Anhängern Stoeckers abgelehnt wurde. Der Streit um den Namen schließlich führte zur Trennung der demokratischen Antisemiten unter Böckel von den konservativen Anti- semiten Liebermann v. Sonnenbergs, der unmittelbar danach die Deutsch-Soziale Partei“ gründete. Ein Jahr später, im Juli 1890, gab Böckel seiner Gruppe auf einem Parteitag in Erfurt den Namen Anti- semitische Volkspartei", nachdem er bei den Reichstagswahlen 1890 nicht nur sein eigenes Mandat in Marburg mit absoluter Mehrheit und Erhöhung seiner Stimmenzahl um 20% wieder gewann, sondern auch drei seiner engsten Anhänger, nämlich Oswald Zimmermann im Wahl- kreis Alsfeld/Lauterbach, Ludwig Werner in Rinteln/Hofgeismar/Wolf- hagen und Pickenbach in Gießen/Nidda Reichstagsmandate erringen konnten- wenn auch erst in der Stichwahl. Für die Deutsch-Sozia- len’“ war der Wahlausgang enttäuschend. Lediglich Liebermann v. Son- nenberg konnte im Wahlkreis Fritzlar/Homberg/Ziegenhain ein Mandat gewinnen. Unter insgesamt 397 Abgeordneten des Reichstags nahmen sich 4 bzw. 5 Antisemiten bescheiden aus, und von über 7 000 000 Wählern hatten nur 48 000 für antisemitische Kandidaten gestimmt. Doch wurde der Einzug von 5 ausgesprochen antisemitischen Abgeordneten als ein gro- ſer politischer Erfolg gefeiert und zu einem intensiven Propaganda- feldzug genutzt. Sowohl die Deutsch-Sozialen wie die Böckelanhänger verbreiteten ihre Ideen in Wort und Schrift mit beträchtlichem Auf- wand. Eine besondere Rolle spielte schon in dieser Zeit der radikale Antisemit Theodor Fritsch, wegen des von ihm zu Zwecken juden- feindlicher Agitation 1887 gegründeten Hammer-Verlages auch Ham- mer-Fritsch’ genannt. Sein im gleichen Jahr erschienener Anti- semiten-Katechismus', der als Handbuch der Judenfrage“ bis 1944 noch über 40(!) Auflagen erleben sollte, fand weite Verbreitung. Er überlebte fast alle anderen Vorkämpfer des politischen Antisemi- tismus und stand bei den Nationalsozialisten in hohem Ansehen. Als Reichstagsmitglied der NSDAP ist er kurz nach deren Machtergreifung gestorben. In seinem Antisemiten-Katechismus“ lesen wir zur Situation der völ- kischen Antisemiten im letzten Jahrzehnt des 19. Jh.: „Nirgends im ganzen Reich erwies sich die Masse der Bevölkerung für 351 die antisemitischen lIdeen so empfänglich wie gerade in Hessen, be— sonders in Oberhessen.“ Gleichzeitig mit dieser intensiven Propaganda ging im Zuge der End-— phase der großen Depression der 70er Jahre nun zu Beginn des letzten Jahrzehnts des 19. Jh. eine weitere Wirtschaftsflaute einher. Für die ländliche Bevölkerung wurde die Lage noch durch eine Agrarkrise ver— schärft, die im Jahre 1893 ihren Höhepunkt erreichte. Der politische Antisemitismus auf seinem Höhepunkt Im Dezember 1892 gelang der antisemitischen Bewegung ein Erfolg, der nicht nur wirkungsvoller war als gelegentliche und meist auch regional begrenzte Wahlsiege, sondern der vor allem durch seine Brei-— tenwirkung unheilschwanger in die Zukunft wies: Auf einem Parteitag der Konservativen in den Berliner Tivoli-Sälen wurde auf Drängen der Vertreter des Mittelstandes und der Bauern und entgegen dem ur— sprünglichen Entwurf der Antisemitismus offiziell in das Programm dieser großen alten Partei aufgenommen, die dem Kaiser am nächsten stand und die maßgeblichen Stellen im Staat besetzte. Dieser erstaun- liche Durchbruch in einer Partei, in deren Programmentwurf bis dahin der Satz stand:"Wir verwerfen die Ausschreitungen des Antisemitis- musn, gelang, weil die radikalen Antisemiten immer stärker vom Kon— servatismus abfielen, ja ihre Kandidaten wie Böckel und Liebermann v. Sonnenberg sogar gegen Konservative im direkten Vergleich siegten. An dieser Wende“ der Konservativen Partei, die auf Grund des abso-— luten Mehrheitswahlrechts im Jahre 1890 mit 72 Abgeordneten hinter dem Zentrum(106) zweitstärkste Fraktion des Reichstags war, hatte der von Kaiser Wilhelm II. als Hofprediger entlassene Adolf Stoecker erheblichen Anteil, da er aus der Zeit seiner Berliner Bewegung“ noch über eine große Anhängerschaft an der Basis verfügte. Inzwischen hatten sich die der Deutschen Reformpartei“ nahestehen- den Reformvereine unter dem Eindruck der Wahlerfolge von 1890 an Böckels Antisemitische Volkspartei“ angeschlossen; Böckel kam dem entgegen und nannte seine Partei nunmehr wieder Deutsche Reform-— partei'. Mit ihr zog er in die Reichstagswahl vom Juni 1893, in der es dem politischen Antisemitismus gelang, 16 Abgeordnete in den Deut- schen Reichstag zu bringen. Ihre Stimmenzahl hatte sich von 48 000 auf 264 000, d.h. um über 450% erhöht. Von den 16 Mandaten rech- neten sich die Böckelanhänger 11 zu, während Liebermanns Deutsch-Soziale 5 Sitze errangen. Allein in Hessen wurden 7 Antise-— miten gewählt, und zwar in Kassel 1(Rinteln/Hofgeismar) Ludwig Werner bzw. in einer Nachwahl Dr. König, in Kassel 3(Fritzlar/ Homberg) Liebermann v. Sonnenberg, in Kassel 4(Eschwege/Schmal- kalden) Leuß bzw. in einer Nachwahl Iskraut, in Kassel 5(Marburg/ 352 Frankenberg) Otto Böckel, in Kassel 6(Hersfeld/Rotenburg) Ludwig Werner, in Hessen 1(Gießen/Nidda) Philipp Köhler, in Hessen 3(Als— feld/Lauterbach) Oswald Zimmermann, später Bindewald und im süd— hessischen Raum noch im Wahlkreis Hessen 6(Bensheim/Erbach) ein weiterer antisemitischer Kandidat. In einer Nachwahl des Jahres 1895 wurde auch der Wahlkreis Waldeck/Pyrmont von einem Antisemiten gewonnen. Böckel befand sich zu dieser Zeit auf der Höhe seines politischen Wirkens. Er erzielte bereits im 1. Wahlgang 4000 Stimmen mehr als sein konservativer Konkurrent und hatte auch in der Stichwahl keine Mühe, seine Stimmenzahl nochmals beträchtlich zu erhöhen. Seine Po- pularität und seine Führerrolle schienen unangefochten. Der Niedergang des politischen Antisemitismus und seine Gründe Unter dem Zwang, eine Fraktion nur mit 15 Abgeordneten bilden zu können, schlossen sich die 16 Antisemiten im Reichstag in lockerer Form zusammen. Ein Jahr später vereinigten sich dann auf einer De-— legiertenkonferenz in Eisenach im Oktober 1894 Böckels Deutsche Reformpartei, die Deutsch-Soziale Partei' Liebermanns und die un- bedeutende Norddeutsche Vereinigung“ zur Deutsch-Sozialen Reform- partei. Doch auch dieses Zweckbündnis zerfiel wieder, nachdem der bis dahin extremste Antisemit Ahlwardt ausgeschlossen werden mußte und auch Böckel wegen persönlicher und finanzieller Schwierigkeiten zum Rücktritt gezwungen wurde. Der in Parteien organisierte Antisemitismus verlor gegen Ende des Jahrhunderts an Attraktivität; die Stimmenzahlen stagnierten, die Ab- geordnetensitze gingen leicht zurück, so daß trotz aller Versuche nie mehr erreicht wurde- wenn man dabei von den Verbindungen mit den selbständigen Bauernparteien absieht-, als daß man Fraktionsstärke hatte und damit parlamentarisch wirksamer werden konnte. Es hatte sich gezeigt, daß die brennenden politischen Probleme der Zeit, auch in der Phase tiefster wirtschaftlicher Depression, nicht al-— lein dadurch zu lösen waren, daß man die Juden bekämpfte. Hinzu kam, daß die Agitation vor allem der radikalen Antisemiten oft For-— men annahm, die abstoßend wirken mußten; aber auch schon der demagogische Versuch, alles Unangenehme und Widrige als jüdisch zu verketzern, konnte nur noch in eingeschränktem Maße erfolgverspre— chend sein. Entscheidender für das langsame Absinken des politischen Antisemi- tismus waren die ständigen Richtungskämpfe zwischen den radikal völ- kischen und den mehr konservativen bzw. Christlich-sozialen Anti- semiten, die noch durch die zweifelhaften Persönlichkeitsstrukturen 353 vieler ihrer führenden Leute verstärkt wurden. Helmut v. Gerlach, ein aus dem Junkertum stammender ehemaliger Anhänger Stoeckers und ursprünglich(bis 1896) aktiver Antisemit, der sich 1898 der national- sozialen Bewegung Friedrich Naumanns anschloß und 1903 das Reichs- tagsmandat im Wahlkreis Marburg/Kirchhain gewann, schrieb in seinem autobiographischen politischen Testament: Unter den antisemitischen Führern habe ich nur wenig wirklich an-— ständige Leute kennengelernt, und die, deren Charakter ohne Makel war, waren wissenschaftlich so ungebildet, daß mich jungen Menschen die Empörung packte, wenn ich Gelegenheit hatte, sie aus der Nähe zu beobachten. Demagogen waren sie alle, die einen wider besseres Wissen, die anderen infolge mangelnden Wissens. Vom Antisemitismus haben mich weniger die Juden als die Antisemiten abgebracht."⁵ Der Mangel an politischer Orientierung wurde auch dadurch verstärkt, daß man nicht klar definieren konnte, wer als Jude anzusehen war. Ein Antijudengesetz vorzulegen, wie es Hitler 1935 in Nürnberg dik- tatorisch verfügte, wagte man nicht, da man sich der Ablehnung im Reichstag gewiß war; und den relativ jungen Begriff des Völkischen bzw. der Rasse konnte man nicht auf dem Verordnungswege in das Bewußtsein des Volkes heben. Als die Zahl der antisemitischen Reichstagsabgeordneten im Jahre 1898 auf unter 15 sank und damit keine Fraktionsstärke mehr erreichte, nahmen auch die Richtungskämpfe untereinander erneut zu, und von der Jahrhundertwende an stehen wieder mehrere Gruppierun- gen nebeneinander. Als zu Beginn des Jahres 1903 das Parlament ge- schlossen wurde, hatten die Antisemiten noch 12 Abgeordnete im Reichstag. Mit nur 9 Mandaten kehrten sie zurück; davon zählten sich die 3 hessischen Vertreter Liebermann v. Sonnenberg(Fritzlar/Hom- berg), Lattmann(Kassel/ Melsungen) und Graf Reventlow(Hofgeismar/ Rinteln) zur Deutsch-Sozialen Partei, 4 weitere, darunter Werner (Hersfeld Hünfeld), zur Deutsch-Sozialen Reformpartei. Daneben gab es in Wahlkreisen ostwärts der Oder zwei Abgeordnete vom Deut-— schen Volksbund“, der sich zu den Antisemiten rechnete. Nach 1903 taten sich die Parteiantisemiten meist mit Vertretern des Mittelstandes und verschiedener Bauernparteien zusammen. Ein Zu- sammenschluß, der bis zum Ausgang des Deutschen Kaiserreiches Be-— stand hatte, war die Wirtschaftliche Vereinigung!., Ihr gehörten neben den Deutsch-Sozialen und den Christlich-Sozialen auch die Abgeordne- ten des Bundes der Landwirte“ und verschiedene andere Bauernbünd- ler an. Doch spielte in dieser lockeren Vereinigung der Antisemitis— mus nur noch eine geringe Rolle, zumal sich die radikaleren Antise-— miten der Deutschen Reformpartei“ diesem Bündnis nicht anschlos- sen. 354 Gleichwohl blieb der antisemitische Virus in den überwiegend prote- stantischen und landwirtschaftlich strukturierten Wahlkreisen Mittel- und Nordhessens erstaunlich virulent, was aus der folgenden Ubersicht der prozentualen Verteilung der Stimmen für antisemitische Kandida- ten hervorgeht. Während der Durchschnitt der Antisemitenstimmen im Gesamtreich zwischen 1890 und 1912 stets um 3-4% schwankte, zeig- te sich in Hessen und Sachsen das folgende Bild: Gebiet 1890 1893 1898 1903 1907 1912 Ehemals preußische Teile des heutigen Hessen(Kur- hessen u. Hessen-Nassau) 7,4 12,6 12,8 14,3 17,6 13,5 Hessen-Darmstadt 6,2 15,8 13,4 5,5 8,0 8,9 Sachsen 0,9 15,7 6,9 12, 1 9,8 4,0 Die Verlagerung des politischen Antisemitismus auf neue Ebenen Im Blick auf die Gesamtsituation im Deutschen Kaiserreich darf kon- statiert werden, daß die Bevölkerung aus all den Gründen, die bereits erwähnt wurden, gegen das Gift des Antisemitismus nach der Jahrhun- dertwende weitgehend immun geworden war. Ganz wesentlich trug zu dieser Entwicklung bei, daß das Deutsche Reich die wirtschaftliche Misere der zurückliegenden Jahrzehnte überwunden hatte und sich au- ſen- und kolonialpolitisch in seiner Rolle als Weltmacht gefiel. Eva Reichmann sagt dazu in ihrer tiefschürfenden Analyse des Juden- hasses in Deutschland: Die Massen werden normalerweise nur unter dem akuten Druck einer Krise den Wunsch zeigen oder die Bereitschaft besitzen, ihr latentes demokratisches Potential auszunutzen.(und) werden von. gegebenen Rechten um so weitgehender Gebrauch zu machen bereit sein, je stärker im Laufe tletgreifender sozialer Ereignisse ihre Lebensinteres- sen berührt werden.“ Aber mit dem Niedergang der Antisemitenpartei im politischen Raum war die Judenfeindschaft in Deutschland keineswegs verschwunden. Sie wurde vielmehr gepflegt und wachgehalten in bestimmten konservati- ven und berufsständischen Gruppen und Vereinigungen. Von ihnen wur- de sie über den Ersten Weltkrieg und die Nachkriegswirren hineinge- tragen in die Weimarer Republik, wo die deutschnationale Rechte, vor allem aber die Hitlerpartei, den Kampf gegen die Juden zu einem der wirkungsvollsten Propagandamittel machte und damit die Katastrophe des Holocaust vorbereitet und ermöglicht hat. 355 Auslösendes Signal für eine Judenfeindschaft außerhalb der eigenstän- digen Antisemitenparteien war der unheilvolle Beschluß des Tivoli- Parteitags' der Altkonservativen am 8.12.1892:"Wir bekämpfen den vielfach sich vordrängenden und zersetzenden jüdischen Einfluß auf un- ser Volksleben.“ Er wies für die politische Gesamtentwicklung Deutschlands in die Zukunft, denn er machte den Antisemitismus nunmehr hof- und gesellschaftsfähig und trug ihn auf verschiedenen Wegen in breiteste Kreise des deutschen Volkes. Wesentlichen Anteil an dieser folgenschweren Entwicklung hatte die Gründung verschiede- ner Interessenverbände, die sich im parteipolitischen Spektrum meist eng an die Konservativen anlehnten, aber in ihrem eigenen Wirkungs- bereich starke antisemitische Tendenzen vertraten. Der einflußreichste Verband dieser Art war der 1893 gegründete antiliberale und antisozialistische Bund der Landwirte“(BdL.), der von Beginn an von einem wirtschaftlich motivierten Antisemitismus ge- prägt war und bald zur neuen Massenbasis der Konservativen wurde. Er trat mit massiver Agitation gegen Kapitalismus und Internationa- lismus auf und bediente sich im Rahmen national-konservativer Leit- bilder auch zunehmend antijüdischer Klischees: vom altbewährten Vor- wurf des Judenwuchers bis hin zu pseudowissenschaftlichen Argumen- ten religiöser und rassistischer Aft. Was der BdL im Dienste des Konservativismus in den ländlichen Ge— bieten darstellte, das war für die städtische Bevölkerung der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband'(DHV), der vielfach in enger Zusammenarbeit mit führenden Vertretern der Antisemitenpar- teien operierte. In seinem Namen drückte sich aus, daß der Verband weder vaterlandslose Gesellen’ wie die Sozialdemokraten in seinen Reihen haben wollte noch völkische oder religiöse Minderheiten, vor allem keine Juden oder Ausländer mit ihren internationalen Beziehun- gen. Trotz seiner elitären Organisation(auch Frauen waren ausge- schlossen) wurde der Verband bald nach der Jahrhundertwende zu ei- ner der mitgliederstärksten Berufsgruppierungen, der sich in einen be-— wußten Gegensatz zu den Gewerkschaften stellte, weil er die hierar- chisch-obrigkeitliche Ordnung bejahte. Wie wirksam die Judenfeind- schaft in diesem Verband gepflegt und weiter getragen wurde, zeigt sich in der Person des Antisemiten Wwilhelm Schack, der den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband seit 1896 führte und so geschickt aufbaute, daß er um 1910 bereits über 100 000 Mitglieder zählte. Schack selbst wurde 1905 in einer Nachwahl in Eisenach- ei- nem der nordhessischen Bevölkerungsstruktur ähnlichen Wahlkreis— in den Reichstag gewählt. Dort schloß er sich an Liebermann v. Sonnen- bergs Deutschsoziale an, mußte aber schon bald nach der Wahl von 1907 wegen eines Sittlichkeitsverbrechens aus dem öffentlichen Leben ausscheiden. 356 Im universitären Bereich mobilisierte der 1881 gegründete Verein Deutscher Studenten’(VDST) immer stärker die akademische Jugend, die sich nach 1815 und auch noch 1848 für liberale und demokratische Ideale eingesetzt hatte, für nationalistische Ziele. Seine Ziehväter wa- ren Adolf Stoecker und Heinrich v. Treitschke. Von Beginn an war diese Studentenverbindung antisemitisch orientiert, trug stolz die Far- ben des Kaiserreiches schwarz-weiß-rot und gehörte zu den 17 Ver-— bänden, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg ein Blutbekenntnis nichtjüdischer Abstammung forderten. Von den zahlreichen übrigen Organisationen, die mehr oder weniger intensiv den Antisemitismus wackigehalten haben, sei hier abschließend noch der Alldeutsche Verband erwähnt. Gegründet 1891 unter Mitwir- kung des Industriellen Alfred Hugenberg, der als Vorsitzender der völ- kisch-antisemitischen Deutschnationalen Volkspartei(DNVP) in der Endphase der Weimarer Republik(1931) mit der NSDAP die„Harzbur- ger Front’ schuf und Hitlers Machtergreifung mit Hilfe seines Presse- konzerns ganz wesentlich förderte, wurde der Alldeutsche Verband ein Kampfbund für einen radikalen Nationalismus und Imperialismus. Er hatte keine Massenbasis wie der BDL oder der DHV, aber seine Mit-— glieder waren in der Mehrheit Professoren, Lehrer aller Schularten, Beamte und Schriftsteller, die in der Lage waren, dem Verband Publi- zität und Ansehen zu verschaffen. Als der Rechtsanwalt Heinrich Class im Jahre 1908 den Vorsitz im Alldeutschen Verband übernommen hat- te, richtete er ihn streng antisemitisch aus und versuchte, ihn zu ei- nem Zentrum völkischer Ideologie zu machen. Unter dem Pseudonym Daniel Frymann legte er kurz nach der Reichstagswahl von 1912- veranlaßt durch den Erfolg der SPD, die stärkste Fraktion geworden war- in dem Buch uWenn ich der Kaiser wär“ thesenartig fest, was zu geschehen hätte, um die"Fehlentwicklungen“ der deutschen Politik im inneren und äußeren Bereich zu stoppen. Seine Auslassungen gipfelten in der Behauptung, alle Krisen seien ausnahmslos von Juden herbeigeführt worden, darum müßte jede Kurskorrektur mit einschnei- denden Restriktionen gegen die Juden beginnen. Trotz eines scheinbaren Aufbäumens bei der Reichstagswahl von 1907, die von einem grenzenlosen Chauvinismus bestimmt war und als Hot-— tentottenwahl“ in die Geschichte eingegangen ist7, hatte der poli- tische Antisemitismus als eigenständige Kraft in den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg kaum noch sichtbare Wirksamkeit. Die Er— wartung, daß sich aus den antisemitischen Parteigruppierungen eine große mittelständische Partei bilden könnte, hatte getrogen. Dafür gingen die Interessen wie die Ideologien ihrer Anhänger zu weit aus- einander. Als Protestbewegung gegen vermeintliche oder reale Fehl- entwicklungen der Zeit war man relativ einig, aber meist nur in der Negation. Auf dieser Basis aber ließ sich auf Dauer keine konkrete 357 Politik betreiben, und das Scheitern des Parteiantisemitismus ist neben den bereits erörterten Gründen auch daraus zu erklären. Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß Judengegnerschaft als Gesinnung durch die Wirksamkeit der Partei- und Verbandsanti- semiten sehr weit in das Bewußtsein großer Teile des deutschen Vol-— kes eingedrungen war. Viele Menschen waren so indoktriniert, daß sie sich rationalen Argumenten gegenüber verschlossen, wenn es um die Judenfrage ging. Hier wird deutlich, daß im letzten Grund die Juden-— frage des Kaiserreichs und alles, was sie nach sich gezogen hat, ein Problem der Nichtjuden gewesen ist, der Menschen nämlich, die durch die rasanten Veränderungen des staatlichen und gesellschaftlichen Le— bens verunsichert waren, die die Aufgaben der Zeit nicht anders zu bewältigen wußten, als in der Frontstellung gegen eine Winderheit, die man für vieles verantwortlich machen konnte und auf deren Rücken man eigenes Versagen ablud. Indem man den Antisemitismus auf eine intellektuelle Ebene hob, machte man ihn dem Anschein nach verständlicher und zivilisierter, in Wahrheit aber doch gefährlicher und totalitärer. Mit pseudowissen- schaftlichen Theorien(z. B. UÜberlegenheit der germanischen Rasse oder Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“) hatte man den Anti- semitismus auch mit dem mächtig wachsenden Nationalismus und Im-— perialismus der Zeit in Einklang gebracht. Wie stark und folgenschwer dies alles auf die jüngste deutsche Geschichte eingewirkt hat, haben wir alle schmerzlich erfahren müssen. Anmerkungen 1 Siehe die Ergebnisse ausgewählter nordhessischer Reichstags- wahlkreise von 1878- 1907 am Schluß des Aufsatzes. 2 Die Hessische Rechtspartei trat- mit sehr geringer Resonanz— im nordhessischen Raum als Gegner der preußischen Annektion von 1866 für ein selbständiges Kurhessen ein. 3 Das Wahlrecht zum Deutschen Reichstag der Kaiserzeit be-— stimmte, daß ein Mandat im 1. Wahlgang nur mit absoluter Mehrheit gewonnen werden konnte; im 2. Wahlgang, der meist wenige Wochen später folgte, traten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an, wobei es nicht selten zu eigenartigen Bündnissen kam. 4 Zwei weitere Schriften Böckels waren:"Die Juden, die Könige unserer Zeit“, Cassel 1886(Auflage ca. 1,5 Millionen!) und Die Quintessenz der Judenfrage“, Marburg 1887. Capistrano war ein Franziskanermönch, der während der Hussitenkriege (1419- 1436) in Schlesien gegen die Juden kämpfte. 5 Helmut v. Gerlach, Von Rechts nach Links, Zürich 1937, S. 114. 358 6 Eva Reichmann, Die Flucht in den Haß, Frankfurt o. J., S. 139. 7 Hier gelang es den Antisemiten noch einmal, rd. 260 000 Stimmen zu erhalten und- mit Hilfe der Konservativen und der Bauernparteien- auch Mandate hinzuzugewinnen, weil der Reichskanzler Bülow mit Hilfe des Wahlrechts(s. Anm. 3) und im Zuge der Isolierung von SPD(Rückgang von 82 auf 43 Man- date) und Zentrum eine unechte politische Koalition von den Linksliberalen bis hin zu den Konservativen und Antisemiten zu- stande brachte, die ihm dann die Mittel für die Niederschla- gung des Hottentottenaufstands in Südwest-Afrika bewilligte. Literaturverzeichnis A. Politischer Antisemitismus im Kaiserreich allgemein Broszat, Martin: Die antisemitische Bewegung in Deutschland. Diss. Köln 1952, Masch.-Schrift Buch, Willi: 50 Jahre antisemitische Bewegung. Beiträge zu ihrer Ge- schichte, München 1937 Engelmann, Hans: Die Entwicklung des Antisemitismus im 19. Jh. und Adolf Stoeckers wantijüdische Bewegungn. Diss. Erlangen 1953, Masch.-Schrift Engelmann, Hans: Kirche am Abgrund, Adolf Stoecker und seine anti- jüdische Bewegung. Studien zu jüdischem Volk und christlicher Ge- meinde, Herausg. Peter von der Osten-Sacken, Bd. 5, Berlin 1984 Fritsch, Theodor: Handbuch der Judenfrage, 33. 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Jh.) oder kurz danach werden sich Juden in Gießen angesiedelt haben (1), obwohl uns schriftliche Nachrichten über Juden in Gießen erst aus dem Jahre 1341 vorliegen(2). Die Lage der"Judengasse“, im en- gen Winkel innen an die zweite Stadtmauer(ca. 1300 errichtet) ange- lehnt, deutet ebenfalls auf frühe Entstehung eines Judenviertels hin (3). Die von der jeweiligen Pestwelle("Schwarzer Todu) 1348- 1350 aus- gelöste grausame Verfolgung aller Juden in Deutschland, die man der Vergiftung der Brunnen bezichtigte(4), nahm auch Gießen nicht aus. Wie in vielen anderen Städten sind die Juden damals vertrieben oder sogar getötet worden(5). Doch schon 1373 und 1374 werden in Ur- kunden des Staatsarchivs Darmstadt wieder Juden zu Gießen genannt (6); Marburger Urkunden von 1378 und 1382 erwähnen ebenfalls einen „Judenbürger“ zu Gießen(7). Beide Quellen bestätigen uns die bald nach der Mitte des 14. Ih. erfolgte Wiederaufnahme von Juden in die Stadt(8). Im 15. Jh. fließen die Quellen sehr dürftig und mehr zufäl- lig. So bleibt es bisher bei einer Erwähnung aus dem Jahre 1444, wo Juden aus Gießen zur Reichssteuer herangezogen werden(9). Eine eigenständige jüdische Gemeinde ist uns nicht überliefert, doch dürfen wir davon ausgehen, daß in dem doch noch sehr kleinen Ak- kerbürgerstädtchen Gießen Juden vor 1500 in bescheidener Anzahl an- sässig waren. In verstärktem Maße kam es auch zur Aufnahme von uSchutzjuden“, ein Regal, das sich im ausgehenden Mittelalter nicht nur die Territorial- bzw. Stadtherren angeeignet hatten, sondern das bis ins 19. Jh. auch den kleineren Standesherrschaften zustand. Der älteste Schutzbrief für Juden, die für diesen Status besondere Steuern und Abgaben zu entrichten hatten, ist für unsere Gegend aus dem Jahre 1414 überliefert(10). Erste konkrete Nachrichten über Juden in Gießen erreichen uns in der Regierungszeit des hessi- schen Landgrafen Philipps des Großmütigen im 16. Jh. Es ist die Zeit des großen geistigen Umbruchs in Deutschland. Kaum ist der Bauern- krieg verebbt, da tritt Luthers Lehre ihren Siegeszug an. In Homberg/ Efze führt Philipp 1526 die Reformation ein. Nach 1530 macht er 365 Gießen zur stärksten Landesfestung und baut das spätgotische Neue Schloßn, das stilvollste Bauwerk, das uns nach der Zerstörung in Gie— ßen verblieben ist. Philipps Judenpolitik war stark von wechselnden Motiven bestimmt, die dem Zeitgeist des lutherischen Protestantismus Rechnung trugen. Ging seine erste Verordnung von 1524 noch sehr weit mit dem Befehl, die im Lande ansässigen Juden auszuweisen, so lockert sich diese Strenge in den 30er Jahren, als er ihnen 1532 einen auf 6 Jahre befristeten Schutzbrief ausstellte und 1539 eine eingehende Judenordnung erließ, die insbesondere unter dem Einfluß protestantischer Theologen, darun- ter Melander und Martin Bucer zustande gekommen war. Diese Ord- nung war eine eigenartige Mischung von religiösem Zwang und Staats- raison. Einerseits hält es der Landgraf für seine Pflicht, gegen den jüdischen Irrglauben anzukämpfen, andererseits erkennt er durch- aus die Notwendigkeit, den Juden Lebensbedingungen zu bieten, unter denen sie in seinem Land bleiben konnten. Bemerkenswert aber ist, daß erstmals besondere Judenprediger dafür sorgen sollten, daß die Juden die christliche Lehre hören und mög-— lichst annehmen. Dieser Versuch scheiterte schon nach wenigen Jah- ren, nicht zuletzt, weil sich die Juden gegen diese Zwangsbekehrung nach besten Kräften wehrten und wohl auch, weil diese Maßregeln nach Luthers Tod 1546 und Philipps politischer Krise 1548- 1552 nicht mehr mit letzter Konsequenz praktiziert wurden. Noch in die Regierungszeit Philipps des Großmütigen fällt 1559 die Klageschrift eines jüdischen Arztes in Gießen, der sich an den Land— grafen um Hilfe wendet. Er hatte bis dahin von seiner Arzneikunst gelebt. Da wird ihm die Ausübung seines Berufes weitgehend unmög- lich gemacht, da der Gießener Pfarrer in seinen Sonntagspredigten al- le jene Christen verdammt und mit dem Entzug des Abendmahls be— droht, die sich an den Juden wenden. Da der Arzt aber durch diesen feindseligen Schritt des Pfarrers seine eigentliche Erwerbsquelle verloren hatte, versuchte er nun, seinen Un- terhalt mit Kauf und Verkauf zu bestreiten. Da aber begegnet er ei- nem anderen nicht minder harten Widerstand. Die Gießener Krämerzunft, die seine veränderte Tätigkeit als Eingriff in ihre erbrieften Rechte betrachtet, belegte ihn mit hoher Strafe, was ihr nach dem Zunftzwang möglich war. Nunmehr fleht er den Landgrafen an, ihm wenigstens zu gestatten, daß er- wörtlich heißt es- ugegen geziemenden Zins“ Geld ausleihe; andernfalls gingen die bedürftigen Untertanen doch zu den ausländi- schen Juden(wir denken an die engen Territorialgrenzen!) und bräch- 11n) dosthin ihre Pfänder, denn das Bedürfnis nach Kredit sei dringend 11). 366 Die Entscheidung des Landgrafen ist uns nicht überliefert, aber in dieser Eingabe ist eigentlich schon all das vorweggenommen, was die folgenden Jahrhunderte für die deutschen Juden gebracht haben: Feindschaft der Pfarrer und der christlichen Kirche, Feindschaft der Zünfte, religiösen und wirtschaftlichen Antisemitismus. Diese im wirtschaftlichen Bereich angesiedelte, aber religiös verbräm- te Judenfeindschaft muß für die folgende Zeit in Gießen besonders dadurch an Boden gewonnen haben, daß der von 1565- 1580 in Gie- ßen tätig gewesene protestantische Prediger und Pfarrer Nigrinus durch Streitschriften gegen die Juden von sich reden machte. Sogar der benachbarte Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel schrieb sei- nem Bruder Ludwig IV. von Hessen-Marburg, mit solchen Schriften würde man nur die Unduldsamkeit(der Katholiken) gegen andere Re- ligionsangehörige fördern. Ludwig sollte dem Gießener Pfarrer solche Schriften gegen die Juden untersagen. Tatsächlich aber war der junge Protestantismus in seiner Abgrenzung untereinander und gegenüber den gegenreformatorischen Strömungen so verunsichert, daß immer wieder die Angstvorstellung aufkam, die relativ geringe Zahl der Juden könne imstande sein, wie es in der Judenverordnung von 1585 heißt,"unsere Untertanen in ihrem christlichen Glauben irre zu machen und davon abzuführen“. So nahm man von seiten der Kirche und der Geistlichkeit bereitwillig in der Bevölkerung vorhandene, aber aus anderen Gründen gewachsene Abneigung gegen Juden auf, um die eigene Sache offensiv zu verfechten. Die auf Philipp folgenden Jahrzehnte sind gekennzeichnet durch po- litische Machtkämpfe und religiöse Streitigkeiten; letztere führten— wie wir wissen- zu erbitterten Kämpfen der einzelnen christlichen Gruppen untereinander und förderten nicht gerade die Tolerarnz ge- genüber fremden Glaubensformen. Die traurige Konsequenz waren im großen der 30jährige Krieg und für uns im Gießener Raum der hessi- sche Bruderzwist zwischen den Landgrafschaften von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, der fast 5 Jahrzehnte andauerte. Die oben erwähnte Judenordnung, für die Stadt Gießen erlassen im Jahre 1585 durch den Landgrafen Ludwig IV. von Hessen-Marburg, war keine Ordnung im üblichen Sinne wie für Dienstleistende in den Städ- ten oder Zünfte, sondern- in Anlehnung an eine frühere Reichspoli- zeiordnung- mehr eine Anweisung, wie es die Juden mit dem Geld- verleih(Zinsnahme) und dem Handeln(vor allem mit Häuten) halten sollen. Nur diese Tätigkeiten waren den Juden erlaubt, und dies führte dazu, daß die Juden als Wucherer galten(Christen durften keinen Zins nehmen) oder als unliebsame Konkurrenten der Gewerbetreibenden in Erscheinung traten. Dies erzeugte Unsicherheit und Angste in der christlichen Bevölkerung, aber- wie die zeitgeschichtlichen Quellen beweisen- auch Befürchtungen bei den Regierenden vor angeblicher Unehrlichkeit und jüdischer Religionsverbreitung. 367 Aus diesem Grund wurde die Aufnahme von Juden in den einzelnen Territorien meist erschwert und ein Schutzbrief(Judenprivileg), für den eine erhebliche Summe an Schutzgeld zu zahlen war, erst ausge-— stellt, nachdem verschiedene Bedingungen erfüllt waren(12). Der Erlaß der Gießener Judenordnung von 1585 zeigt jedenfalls, daß um diese Zeit bereits eine Anzahl von Juden in Gießen lebte und aus den unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen soziale, viel- leicht auch religiöse, Spannungen entstanden waren. Spannungen zwischen Christen und Juden Erst im 17. Jh. nehmen die Nachrichten über Juden in Gießen etwas breiteren Raum ein. So ist uns überliefert, daß 1622 insgesamt 23 Ju- denfamilien- meist aus der näheren Umgebung- in Gießen ansässig geworden waren(13). Unter dem Darmstädter Landgrafen Ludwig V., dem Begründer der Universität, der von 1596- 1626 regierte, hatte eine Wanderbewegung unter den Juden von den Dörfern in die Städte eingesetzt, deren Ursachen hier nicht im einzelnen zu erörtern sind. Zweifellos spielten die unsicheren Zeitläufe ebenso eine Rolle wie die fiskalischen Interessen der Stadtherren, die in den Juden eine zusätzli- che Steuerquelle sahen. Bald jedoch kommt es zu schweren Auseinandersetzungen mit den ein- heimischen Zünften, die ihre Privilegien- niedergelegt in den Zunft- briefen- bedroht sahen, denn der ohnehin karge Nahrungsspielraum und die eingeengten Verdienstmöglichkeiten haben gerade die Not der Handwerker gegenüber den Besitzbürgern vergrößert, zumal mit dem Ausbruch des großen Krieges die Preise für lebensnotwendige Güter unvergleichlich anstiegen und auch die Mieten kaum noch zu bezahlen waren. In diese zunehmende Notsituation aber kommen jetzt jüdische Familien mit unsicherer Existenz, geduldet nur durch zeitlich begrenzte und teuer erkaufte Schutzbriefe, und- ausgeschlossen von den meisten Be-— rufen- müssen sie verdienen um jeden Preis. Ihre Ausgaben sind hoch, sie haben meist viele Kinder; Burgmannen- also der örtliche Adel-, Rat und Bürgerschaft bilden für sie eine feindliche, miß- trauische Umwelt. Sie sind gezwungen, sich auf jedes Geschäft zu stürzen, das sich ihnen bietet. Die Klagen häufen sich, die Miß- stimmung unter der Bevölkerung nimmt zu: Man glaubt einen Zu— sammenhang zu sehen zwischen dem Auftauchen der Juden in der Stadt und der zunehmenden- freilich auch allein durch den großen Krieg verursachten- wirtschaftlichen Not. Noch 1622 kommt es zu Asner Verschwörung von Bürgern und Studenten gegen die Juden 14). 368 In schriftlichen Eingaben an den Landesherrn heißt es, sie kaufen, was auf den Markt kommt, dem Bürger vor dem Mauf uffu. Wer Studen— ten hält, könne keine anständigen Bissen auf den Tisch bringen, denn alles gute Fleisch kaufen sie auf. Sie stellen die Bauern, die Lebens- mittel auf den Markt bringen wollen, schon auf der Landstraße, han- deln ihnen ihre Ware ab, bevor sie überhaupt auf den Markt kommen. Wen kann es wundern, wenn diese Stimmung auch den Landgrafen allmählich zum Handeln zwang. Doch blieb es unter Ludwig V. bei der zögernden Duldung der Juden aus wohlverstandenem Staatsinteresse. Erst unter seinem Nachfolger Georg II.(1626- 1661) kam es zu ei- nem weiteren Höhepunkt der Judenfeindschaft in Hessen-Darmstadt. Zunächst wurden in einer neuen Judenordnung von 1629 schärfere Grenzen zwischen christlicher und jüdischer Bevölkerung gezogen, und UÜbertretungen der Bestimmungen waren mit hohen Strafen bedroht. Georg II. schwankte in seinem Judenhaß während seiner ganzen Re- gierungszeit immer zwischen der Alternative, ob man die Juden besser bekehren oder lieber vertreiben sollte. Verschiedentlich macht er Versuche, die Juden aus den Städten zu vertreiben. Solche Ausweisungsbefehle für Darmstadt, Gießen und Marburg liegen uns von 1637 und 1639 vor, doch können sie nicht mit letzter Konsequenz auf Dauer befolgt worden sein(teils wegen der Intervention der Juden selbst, teils wegen des hinhaltenden Wider- stands der Städte), denn 1651 drängte der Gießener Hofprediger Ha- berkorn beim Landgrafen auf Ausweisung der Juden. Bekehrungsversuche Ganz entscheidend verändert aber wurde die landgräfliche Politik ge- genüber den Juden durch die Einrichtung der sog."Judenkonvente“; dies waren obligatorische Versammlungen für Juden unter der Leitung der lutherischen Landeskirche, um deren Bekehrung zum Christentum zu erzwingen. Maßgeblichen Einfluß auf diese Entwicklung hatte der Gießener Hofprediger Peter Haberkorn, der ein Gesuch der Juden an den Landgrafen, solche Konvente nicht weiter durchzuführen, mit ei-— nem ausführlichen Gutachten konterte und die Fortsetzung der Bekeh- rungsversuche auf diesem Weg forderte. Über den Gießener Konvent—- außerdem gab es solche Zwangsveran- staltungen in Alsfeld, Nidda, Darmstadt und anderen Orten der Land- grafschaft-, der am 2.2.1643 stattfand, liegt ein eingehender Bericht vor, dessen Wortlaut eindrucksvoll ist und überdies viele In— formationen über das Verhältnis von Christen und Juden in jener Zeit vermittelt(15). Die Judenkonvente hatten zunächst nicht den gewünschten Erfolg. 369 Trotzdem ließ Haberkorn, der sich die Ansichten des späten Luthers über die Juden zu eigen gemacht hatte, nicht locker und verlangte beim Landgrafen unmittelbar nach Beendigung des 30jährigen Krieges die Wiedereinführung der Judenkonvente, wobei er vorschlug, diese Veranstaltung nicht nur- wie bisher- zweimal im Jahr, sondern mo- natlich oder wenigstens vierteljährlich abzuhalten, damit die Juden ndas Wort Gottes von Christo öfter hören und also demselben mehr nachdenken mögen“(16). Haberkorns Eingabe hatte nur einen Teilerfolg, denn das Wiederaufle- ben der Judenkonvente des Jahres 1750- für Alsfeld und Nidda be- zeugt- war nicht von Dauer. In Gießen stieß Haberkorn auf erhebli- che Schwierigkeiten, so daß er von sich aus auf die Veranstaltung verzichtete. Ahnliche Maßnahmen zur Judenbekehrung, die im hessi- schen Bruderstaat Hessen-Kassel durchgeführt wurden, sind 1652 ebenfalls aufgegeben worden. Noch dreimal ist in der Folgezeit ver- sucht worden, die eingegangenen Judenkonvente in Hessen-Darmstadt wieder ins Leben zu rufen: 1668, 1695 und 1716. Alle diese Versu- che hatten keinen Erfolg, obwohl der Gedanke im ganzen 18. Jh. nie gänzlich aufgegeben worden ist. Landgraf Georg Il., der 1661 starb, legte seinem Sohn und Nachfolger Ludwig VI. in seinem Testament ans Herz, in der Judenfrage eine harte Haltung zu bewahren. Schon bald nach seinem Amtsantritt setz- ten es die Landstände auf einem Landtag in Gießen durch, daß die jJuden aus den Städten vertrieben wurden. Dies geschah durch den Ausweisungsbefehl Ludwigs VI. vom 23.1.1662. Innerhalb einer Frist von 8 Wochen mußten die Juden Gießen verlassen; nur einzelnen ge- lang es- ohne daß wir die Gründe kennen-, bis 1667 zu bleiben. Es ist uns aber überliefert, daß sich die meisten der Vertriebenen in der unmittelbaren Umgebung der Stadt niederließen, nicht wenige in standesherrlichen Gebieten wie dem Londorfer Grund, im Busecker Tal oder im Solmser Land. Doch lassen sie sich auch in althessischen Gemeinden des Gießener Umlandes nieder, so z.B. in dem Dorf Wie— seck vor den Toren der Stadt, wo von der Mitte des 17. Jh. bis zum Beginn des 19. Jh. alle 3 Jahre die sogenannten"Judenlandtage“ stattfanden(17). Es erging ein strikter Befehl des Landgrafen an sei- ne landesherrlichen Beamten, jeden Juden mit 1 fl. Strafe zu belegen, der über Nacht in Gießen bleibt(18). Wie unerbittlich Ludwig den Ausweisungsbefehl ausführen ließ, geht daraus hervor, daß in Gießen von 1667 bis 1687 Juden nicht nachweis- bar sind. Interessant und schwierig waren die Verhältnisse vergleichs- weise in Butzbach, weil hier der hessische Landgraf nicht allein als Stadtherr entscheiden konnte. 370 Herausbildung einer jüdischen Gemeinde Erst 1687 werden in Gießen- wie in anderen hessischen Städten um diese Zeit- wieder Juden erwähnt(19). Dies hing zweifellos mit dem Regierungsantritt des Landgrafen Ernst Ludwig zusammen, der die harte Judenpolitik seines Vorgängers nicht fortsetzte. Die sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse jener Zeit, die ja Ju- den von fast allen möglichen Berufen zwangsweise fernhielten, mach- ten verständlich, daß die Juden schnell wieder vom Land in die Städte strömten, wo sie ihr Leben besser fristen konnten. In einer Aufstellung des Jahres 1713 werden im Oberfürstentum(= Hessen-Darmstadt nördlich des Mains bis ins sog. Hinterland) 120 jü- dische Schutzgeldzahler aufgeführt, darunter 44 im Amt(nicht in der Stadt) Gießen. In dieser Zeit sind jene Juden nicht aufgeführt, die sich in den Schutz adeliger Gerichtsherren begeben hatten. Darüber hinaus gab es sicher auch Juden, die unregistriert und damit ohne Schutzbrief im Lande lebten. Ein im Stadtarchiv erhalten gebliebenes Bürgerverzeichnis von 1719 zählt 13 Juden, von denen 9 als Untermie- ter aufgeführt sind(20). Im Jahre 1728 ist die Zahl der Juden auf ca. 70 Seelen gestiegen(21). Wenn die Beedrechnung(Beede= Land- steuer) aus Gießen vom Jahre 1725 nur 10 Juden aufführt(22), so zeigt das eigentlich nur, daß die Juden in Gießen zumeist arm sind und daher zur Beede nicht herangezogen wurden. Aus all dem darf geschlossen werden, daß zwischen 1715 und 1725 in Gießen wieder eine jüdische Gemeinde entstanden ist. Die Stadtrech- nung von 1732 nennt 13, diejenige von 1740 schon 22 Juden, die als Beisassen, d.h. unicht besitzende Bürger“ Beede in unterschiedlicher Höhe zahlen müssen(23). Alle diese Juden erhielten vom Landesherren eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die sich meist auf den Klein- handel beschränkt. Sie wohnen nach den städtischen Akten, die für jene Zeit in breiterem Umfang vorhanden sind, nicht mehr nur in der Judengasse, sondern verstreut in der Stadt, und in der 2. Hälfte des 18. Jh. haben einzelne auch Hausbesitz erworben(24). Wie das so geht unter Menschen: Es gab um diese Zeit auch schon Zwistigkeiten in der jungen Gemeinde, denn ein Rabbiner Michael Berr mußte 1728 eine Verordnung wegen des Unfriedens unter den Gießener Juden erlassen(25). Nicht unerwähnt darf bleiben, daß die Universität Gießen am 18. April 1697 mit"Abraham Heymanns, Hebraeus ex Mannheim“ den er- sten Juden immatrikulierte. Wenig später im Jahre 1710 konnte Meyer Löw aus Vetzberg als erster Jude seine medizinische Promotion beste- hen(26). 371 Druckschriften in hebräischer Sprache, die meist von christlichen Druckern hergestellt wurden, sind aus dem 17. und 18. Jh. überliefert und teilweise erhalten(27). Während in dieser Zeit die Judengemeinde in der Stadt Gießen an Stärke und Bedeutung zunahm, verarmen die Juden in den ländlichen Gebieten Oberhessens im Verlauf des 18. und frühen 19. Jh. immer mehr. Sie bleiben mit Abgaben im Rückstand und können auch das Schutzgeld nicht mehr bezahlen. Die Stadt möchte sie auf keinen Fall in die Mauern lassen. Seit 1748 ging regelmäßig jeden Freitagabend ein Almosenpfleger der jüdischen Gemeinden ans Stadttor und gab dort"Betteljuden, ein paar Münzen, damit sie Sabbat feiern konnten (28). Da seit 1708 in Gießen ein Judeneinzugsgeld von 100 Gulden verlangt wurde, müssen die Juden in der Stadt besser gestellt gewesen sein als ihre Glaubensgenossen im Umland. Auf dem Weg zur Emanzipation Gegen Ende des 18. Jh. lebten in Gießen ca. 100 Juden. Mit der Auf- hebung des Leibzolls im Jahre 1805 nahm ihre Zahl rasch zu. Während der Befreiungskriege wurden Juden 1814 zur Landwehr zugelassen; er- ste Lockerungen von der bisherigen Ausnahmegesetzgebung für die Ju- den kündigen sich an: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien erwerben und bekommen auch Zugangsrecht zu gewissen Zünften. Die Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft blieben aber auch jetzt nur schwer zu erfüllen: Inländische Juden mußten 4000, ausländische 8000 Gulden Vermögen nachweisen, für die damalige Zeit eine ungeheuer hohe Summe. So blieb auch nach 1815 die Masse der jüdischen Bevölkerung im Status des Schutzjuden mit kleineren Er- leichterungen, aber nach wie vor unter demütigenden Ausnahmerege- lungen(z. B. kein aktives oder passives Wahlrecht), die erst 1848 bzw. 1869 endgültig wegfielen(29). Andererseits sind gerade in Hessen- Darmstadt schon im Vormärz ernsthafte Versuche gemacht worden, die Lage der ulsraeliten“ zu verbessern, indem man sie z.B. bei der Anstellung von Lehrern finanziell unterstützte oder zur Erlernung eines Handwerks ermunterte(30). Eine besonders interessante Entwicklung nahm das Verhältnis von Ju— den und Christen in den adeligen Gebieten der alten Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zwischen der Mitte des 17. und der Mitte des 19. Jh. Sie kann hier nicht erörtert werden, aber es sei darauf hingewie- sen, daß die hessische Landjudenschaft dort eine echte Überlebens- chance in der Zeit bekam, als der Landgraf ihre Vertreibung betrieb. In der Stadt Gießen hatte sich die Zahl der jüdischen Bürger bis 1825 auf ca. 200 erhöht. Zwischen 1810 und 1826 werden die Rabbiner Löb 372 Katz und Löw Mayer erwähnt; ihnen folgte von 1827 bis 1829 der Rabbi Dr. Abraham Alexander Wolff, der danach als Oberrabbiner nach Kopenhagen ging. Bereits 1825 war ein israelitischer Männer- und Frauen-Krankenverein gegründet worden- man bedenke, über zwei Jahrzehnte vor dem Beginn christlicher Diakonie unter Wichern und 60 Jahre vor den Anfängen umfassender staatlicher sozialer Hilfe in den 80er Jahren. Die junge Gemeinde baut sich einen eigenen Friedhof Bis zum Jahre 1836 beerdigten die Israeliten Gießens ihre Toten auf einem weiträumigen Begräbnisplatz in Großen-Linden. Dort durften auch die folgenden jüdischen Gemeinden ihre Toten bestatten: Garbenteich, Großen-Linden, Heuchelheim, Kirchgöns, Langgöns, Leih- gestern, Pohlgöns, Steinbach, Watzenborn-Steinberg und Wieseck. Die Oberaufsicht über diesen Friedhof war dem Vorsteher von Kirchgöns übertragen, der seinerseits als Unteraufseher den Flurschüt- zen von Großen-Linden einsetzte. Trotz dieser Beaufsichtigung kam es nach 1828 zur Verwüstung der Friedhofsumzäunung und zur Beschädigung von Grabdenkmälern. Dar- aufhin wandte sich der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde in Gießen an den Stadtvorstand mit der Bitte, Gelände für einen ei- genen Friedhof zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 1835 gelang es, ein ca. 2 000 qm großes Gelände auf dem Alten Friedhof zu erwerben. Die Gesamtanlage kostete 1 600 Gulden und wurde am 4. November 1836 mit der Beerdigung eines 83jährigen Mannes seiner Bestimmung übergeben. Dieser alte israelitische Friedhof am Nahrungsberg bzw. an der Licher Straße war schon zu Beginn unseres Jahrhunderts fast vollständig be- legt. Mit Unterstützung der Stadtverwaltung konnte aber auf dem 1903 eröffneten Neuen Friedhof am Rodtberg nordöstlich des bis da-— hin belegten Geländes eine Fläche erworben werden, auf der etwa 1050 Grabstätten vorgesehen waren. Heute liegt der jüdische Teil ch- ne besondere Abgrenzung inmitten des christlichen Friedhofs. Die Übergabe der israelitischen Abteilung des städtischen Friedhofs fand am 18.2.1808 statt. Schon im September 1907 wurde das für die jüdische Gemeinde bestimmte Friedhofsgebäude fertiggestellt. Der in neuromanischem Stil nach den Plänen und unter der Leitung von Stadtbaumeister Gerbel errichtete Neubau enthält im südlichen Teil eine Trauerversammlungshalle von 70 qm; sie ist durch eine überwölb- te Vorhalle mit dem nördlichen Anbau verbunden, in dem sich drei Leichenzellen, zwei Räume für die Leichenwache und die rituelle Be- handlung befinden. UÜber dem Hauptportal am südlichen Giebel stand in hebräischer Sprache:"Der Ewige hat's gegeben, der Ewige hat’s 373 genommen, der Name des Ewigen sei gepriesen!“(Hiob, Kap. 1,21) (31). Die große Zeit des Rabbiners Levi Entscheidende Akzente über die positive Entwicklung der Gießener Ju- dengemeinde setzte zweifellos der Rabbiner Dr. Benedict Samuel Levi (1806- 1899), der von 1829- 1896 in Gießen tätig war. Er war der Sohn des Rabbi Samuel Wolf Levi(geb. 1751 Worms, gest. 1813 Mainz), Mitglied der jüdischen Notabeln-Versammlung und des Synedrions(heb. Sanhedrin), eines hohen Rates des europäischen Ju- dentums, während der Herrschaft Napoleons eingesetzt. Als Rabbiner von Mainz 1806 bis 1813 hat er in dieser großen jüdischen Gemeinde am Rhein gewirkt. Sein Sohn Benedikt besuchte dort die Bürgerschule, lernte Latein und Griechisch und betrieb Talmudstudien. Ab 1825 be- suchte er 4 Semester lang die Universität Würzburg, hörte Vorlesun- gen in Philosophie, Geschichte und vervollständigte seine Kenntnisse der klassischen Sprachen. 1827 bestand er in Gießen die Reifeprüfung(ohne je ein Gymnasium besucht zu haben!) und promovierte 1828 zum Dr. phil. Die Rabbinerstelle der inzwischen auf über 200 Personen angewachse- nen Judengemeinde in Gießen wurde ihm im Herbst 1829 übertragen; er versah sie bis zu seinem 90.(!) Lebensjahr; somit hat er 67 Jahre als Rabbi gelehrt(32). Zwar wurde sein Sohn Hermann als befähigter Dirigent und Interpret Richard Wagners(!) bekannter und bedeutender, aber die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Gießen ist durch sein Leben und Wirken entscheidend geprägt worden, nicht zuletzt auch, weil in seine Amts-— zeit die allmähliche Durchsetzung der- wenn auch oft nur formalen— Emanzipation der Juden, aber auch das Aufleben einer neuen Juden- feindschaft, des politischen Antisemitismus, fällt. In dem auch im deutschen Raum zunehmenden Streit zwischen der or- thodoxen Richtung des Judentums und den reformbereiten Kräften stellte er sich mit der Ablehnung wüber die Zulässigkeit des deutschen Choralgesanges mit Orgelbegleitung in der Synagoge“, die für ihre Zeit(1833) als ein mutiger Vorstoß bezeichnet wurde, mehr auf die Seite der Reformisten(33). Eine spätere Streitschrift von Aron Rosenthal, die wahrscheinlich um die Jahrhundertmitte veröffentlicht wurde, mit dem Titel Das Pro- gramm der israelitischen Reformfreunde.gegen die Angriffe des Rab- bi Dr. Levi in Schutz genommen“ zeigt jedoch, daß er eine gewisse Position der Mitte und Vermittlung einzunehmen suchte(33). 374 Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß im Juni 1855 in Gießen eine Rabbinerkonferenz stattfand, bei der es um kcollegiale Annäherung der verschiedenen Richtungen des Judentums durch, wie es hieß, u"religiöse, wissenschaftliche und praktisch-religiöse Erörterun- gen“ ging. Unter seiner geistigen Leitung wurde nicht nur der eigene jüdische Friedhof an der Licher Straße errichtet, sondern auch der Bau einer Synagoge verwirklicht, nachdem man bis dahin einen behelfsmäßigen Gehetsraum in einem jüdischen Haus am Marktplatz benutzt hatte 34). Die Gemeinde war inzwischen auf ca. 350 Seelen angewachsen, als man 1867 die an der Südanlage neu erbaute Synagoge einweihen konnte. Leider sind uns Berichte der feierlichen Einweihung nicht überliefert, da zum einen die Aktenbestände der jüdischen Gemeinde zu den wenigen Verlusten zählen, die unser Stadtarchiv im 2. Welt- krieg erlitten hat, zum anderen aber die regelmäßigen Folgen der ört- lichen Presse erst im Jahre 1868 beginnen. Dagegen liefert uns ein Bericht im Gießener Anzeiger vom 30. Sep- tember 1879 zum 50jährigen Amtsjubiläum des Rabbiners Dr. Levi ein treffliches Bild seiner Persönlichkeit. Darüber hinaus gibt uns dieses Dokument einen tiefen Einblick in die veränderte Situation der israelitischen Gemeinde und ihrer gesellschaftlichen Stellung in jener Zeit. Hier heißt es: uln der festlich geschmückten Synagoe versammelten sich heute morgen 10 Uhr die israelitische Gemeinde, die Delegatio- nen der israelitischen Gemeinden der Provinz Oberhessen sowie die Spitzen der hiesigen Zivilbehörden, der Vertreter des Kreisamtes, der städtischen Behörden, Stadtvorstand, Kreischulinspektor sowie die Geistlichen der evangelischen und katholischen Gemeinde. Seine Königliche Hoheit Großherzog Ludwig IV. hat in Anerkennung der Tatsache, daß Dr. Levi am 1. Oktober 1829 von dem hochseligen Großherzog Ludwig I. das Dekret als Rabbiner der Provinz Oberhessen erhielt, in Anerkennung seiner Verdienste an diesem Jubeltag den Ju- belgreis mit dem Ritterkreuz I. Klasse Philipps d. Großmütigen deko- riert. Der Jubilar wurde am Eingang der Synagoge vom Thoraträger empfangen, welcher ihm die festlich geschmückte Thora überreichte. Vor dem Jubilar gingen Mädchen, welche Blumen streuten. Am Aller-— heiligsten angelangt, wurde vom Gesangverein der Gemeinde Psalm 117 mehrstimmig gesungen.“ Hierauf folgte die Ansprache des 1. Gemein- devorstehers Homberger; aus dieser Festansprache, die das Wesen und Wirken des Rabbiners beleuchtete, darf folgendes zitiert werden:"Sie haben aber noch weit mehr getan, geehrter Herr Doktor, und dieses ist kennzeichnend für das edle Streben und die schönen Ziele, welche Sie sich für Ihren hohen Lebensberuf vorgesetzt hatten. Sie haben ne- 375 ben den Pflichten des Geistlichen, die Gleichgültigen und Sorglosen zu überzeugen und die Verzweifelten zu beraten, überall, in der Synagoge und aller Orten, wo sich Gelegenheit dazu bot, Toleranz gepredigt. Sie haben die Geister, welche sich wegen religiöser Meinungsverschieden- heit zu bekämpfen suchten, zu versöhnen gewußt, so daß Spaltungen, wie sie in vielen auswärtigen Gemeinden vorgekommen sind und leider noch vorkommen, hier gänzlich ausblieben. Die Angehörigen Ihrer Ge- meinden haben sich trotz der verschiedensten Anschauungen unter die- ser Pflege der Duldsamkeit achten und lieben gelernt, ein Werk, wel- ches nicht hoch genug geschätzt werden kann und für alle ihre gott- gefälligen Handlungen die Krone bildet...“(35). Rabbiner Dr. Levi hielt dann die Festpredigt, die er unter den Psalm- vers stellte:"Preise den Herrn, meine Seele und all mein Inneres sei- nen heiligen Namenn. Er gedachte darin mit bewegten Sätzen des gu- ten Einvernehmens, das in Gießen zwischen den Konfessionen herrschte und lobte die Stadt als einen Ort der Toleranz, wo hohe Bildung und Humanität.eine Heimstatt gefunden hätten. Für die Liebe und Verehrung, die ihm in dieser Stunde zuteil geworden war, dankte er mit herzlichen Worten(36). Ein Brief, den der Rabbiner am 16. Januar 1880 an den Stadtvorstand richtete, gibt einen bemerkenswerten Einblick in das durch die for-— melle Gleichberechtigung doch wesentlich veränderte Verhältnis zwi- schen Christen und Juden. Die Stadt, bis dahin in vier Quartiere eingeteilt, führte eine neue Numerierung ihrer Häuser durch. Dr. Levi nahm dies zum Anlaß, doch auch über gewisse Straßenbenennungen nachzudenken. Es heißt in diesem Brief: usie möchten geneigt sein, der, im Neu- städter Quartier gelegenen sog. Judengasse' einen anderen Namen zu erteilen. Seit ich hier bin, also seit mehr denn 50 Jahren, wohnen meine Glaubensgenossen überall in der Stadt, nur nicht in jener Gas- se. Herr Josef Beyfus allein hat einige Jahre zur Miete darin gewohnt, ist aber auch daraus weggezogen. Es wäre an der Zeit, daß aus den Mauern unserer Stadt- mit so humanem Vorstand an der Spitze— ein solches mittelalterliches, zweck- und gegenstandsloses Überbleibsel schwinde, das nur geeignet ist, in einem Teil ihrer Einwohnerschaft die unangenehmsten Empfindungen zu wecken. Mit- und Nachwelt Gießens braucht nicht erinnert zu werden, daß es hier jemals ein Getto gegeben hat. Und die Anwohner der Gasse werden die Umtau- fe derselben gewiß gerne vernehmen...II. Mögen wir heute nach allem, was geschehen ist, vielleicht auch an- ders denken, die Stadt folgte diesem Ersuchen, denn schon kurze Zeit danach wurde die Judengasse in Rittergasse umgetauft. Diese verwin- 376 ſwemye * ſh Der Plan von 1844 macht deutlich, daß die Stadt 4 Jahrzehnte nach Schleifung der Festung noch kaum über den heutigen Anlagenring hin— ausgewachsen war. Lediglich an den Landstraßen nach Marburg und Butzbach sind Gebäude entstanden. Die Trasse der Main-Weser-Bahn, die erst 1849 Gießen erreichte, ist bereits projektiert. Entlang des alten Festungswalls läuft der Schorgraben. Eindrucksvoll zeigt die Karte die verwinkelte Straßenführung in der Altstadt; doch sind auch hier noch weite Flächen unbebaut. Flur- und Straßennamen erleichtern die Orientierung. 377 kelte Gasse zwischen Mäusburg und Marktstraße hatte früher einen anderen Verlauf als die— nach dem Wiederaufbau der Innenstadt um- gelegte- heutige Rittergasse(37). Eine zweite jüdische Gemeinde in Gießen Die während der Jubelfeier des Jahres 1879 deutlich gewordene Tole- ranz und ausgleichende Art Dr. Levis hat dann in seinen letzten Amtsjahren doch nicht verhindert, daß sich in der Mitte der 80er Jah- re ein Teil der Israeliten abspaltete und eine zweite Gemeinde bilde- te. Es waren in erster Linie die Auseinandersetzungen um Bewahrung oder Reform der orthodoxen jüdischen Lehre in der Gestaltung des Gottes- dienstes und der Sabbatfeier; nicht unwesentlich wurde diese Entwick- lung durch zwei Vorgänge beeinflußt: Durch die verstärkte Einwande-— rung von Juden aus dem Ausland, vor allem aus Rußland nach den schweren Pogromen unter dem Zaren Alexander III. in den Jahren 1881 ff., aber auch durch die zunehmende Bereitschaft von Juden, die formalrechtliche Gleichberechtigung auch existentiell zu sichern, in- dem sie zum Christentum übertraten. Dazu gibt es einen exemplarischen Fall aus dem Jahre 1894. Der Far- benfabrikant Louis Cohn aus Gießen richtete ein Gesuch an S. K gl. Ho- heit, den allerdurchlauchtigsten Großherzog von Hessen und bei Rhein betr. Namensänderung für seinen 1876 geborenen Schn Hans Cohn. Dieser besuchte das Gießener Gymnasium, stand vor dem Abitur und wollte Naturwissenschaft studieren. Obwohl er zum Christentum über-— getreten war, befürchtete der Vater, daß seinem Sohn der Familien- name"Cohnn in seiner späteren Laufbahn hinderlich sein könnte, da daraus seine jüdische Herkunft ersichtlich sei. Der Antrag- von Frau und Sohn unterschrieben-, den Namen in"Colbert“ zu ändern, wurde genehmigt(38). Die neue, an Zahl wesentlich kleinere Gemeinde, die Religionsge- sellschaft', schuf sich schon 1888 auf dem oberen Teil des Alten Friedhofs ein eigenes kleines Gräberfeld(39)(das sich erfreulicher- weise bis auf den heutigen Tag erhalten hat), und sie erbaute sich auch in den Jahren 1898- 1900 ihre eigene Synagoge in der Stein- straße Nr. 8(40), schräg gegenüber der heutigen Feuerwache(41). Nachdem sich schon im Jahre 1890 die Zahl der Juden in Gießen auf über 700 erhöht hatte, erweiterte auch die größere- liberale- isra- elitische Religionsgemeinde“ ihre Synagoge an der Südanlage, in der der jüdische Gottesdienst mit Orgelbegleitung und gelegentlich auch unter Mitwirkung eines gemischten Chores zelebriert wurde., Für die vielfältig gewachsenen sozialen Aufgaben, auf die noch einzugehen ist, und für die in einer israelitischen Gemeinde besonders relevanten kommunikativen Aktivitäten erbaute man sich 1897 hinter der Synago- 378 ge an der Lonystraße ein Gemeindehaus mit einem Betsaal für werk- tägliche Andachten, einem Schulraum, einem Sitzungszimmer sowie ei-— nem Vereinszimmer mit Bibliothek und den Dienstwohnungen(42). Die Anregung zu diesem Bau hatte das Ehepaar Heichelheim anläßlich seiner Silberhochzeit im Jahre 1895 gegeben. Siegmund Heichelheim, Geheimer Kommerzienrat und Leiter eines Bankhauses, war damals Vorsteher der jüdischen Religionsgemeinde. Er förderte den Bau mit einer namhaften Stiftung(43). Die Synagoge der Religionsgesellschaft in der Steinstraße war ent-— sprechend der Gemeindegröße wesentlich kleiner und hatte auch keine zusätzlichen Räume. Der Gottesdienst wurde hier nach den orthodoxen Grundsätzen, d.h. unter strenger Trennung der Geschlechter, ohne Or- gel- und Chorbegleitung mit rein hebräischen Gebeten gehalten(44). An dieser Stelle sei daran erinnert, daß die Stadt im Jahre 1907 den beiden Gemeinden auf dem Neuen Friedhof eine Leichenhalle mit den nach dem jüdischen Ritual notwendigen Nebenräumen errichtete, in der die Aufbewahrung und rituelle Behandlung der Leichen geschehen konnte(45). Die kleine Kapelle“ befindet sich in gutem Zustand und wird bei den gelegentlich stattfindenden jüdischen Beerdigungen auch heute noch benutzt. Die letzte jüdische Beerdigung vor dem"Holocaust“ hatte hier am 18.9.1942 stattgefunden. Auch auf dem Neuen Friedhof, der im Jahre 1903 eröffnet wurde, gab es seit 1912 getrennte Gräberfel- der für die liberale und die orthodoxe Gemeinde(46). Im 1. Jahrzehnt des 20. Jh. überschritt die Anzahl der dem israeliti- schen Religionsbekenntnis zugehörigen Einwoöhner die Zahl 1000. Bei einer Einwohnerzahl um 32 000 betrug der Prozentsatz der Juden an der Gesamtbevölkerung stets zwischen 3 und 4% der Gesamtbevölke- rung. Im Jahre 1913, also unmittelbar vor dem 1. Weltkrieg, zählen wir 1035 Seelen in der liberalen Religionsgemeinde und ca. 300 Seelen in der orthodoxen Religionsgesellschaft, wobei allerdings Juden aus unselbständigen Gemeinden der unmittelbaren Nachbarschaft, wie Heu- chelheim, Steinbach u. a. mitgezählt wurden. Das rege Gemeindeleben und die aktive Sozialarbeit schlagen sich in überzeugenden Zahlen nieder: Schon 1913 bestanden innerhalb der liberalen Gemeinde 9 und bei der orthodoxen Gemeinde 6 Vereine. Einigen Vereinen, wie dem 1889 gegründeten Verein zur Förderung des Handwerks unter den Israeliten Hessens oder dem 1903 gegründe- ten Verein für jüdische Geschichte und Literatur oder der Ortsgruppe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gehörten Mitglieder beider Gemeinden an(47). Daneben gab es eine Reihe von wertvollen Stiftungen, die bis in die Zeit der Entrechtung nach besten Kräften versuchten, die schlimmsten Notstände zu lindern(48). Wenig bekannt dürfte sein, daß aus Gießen, Wieseck, Heuchelheim und 12 anderen Gemeinden des Kreises Gießen insgesamt 42 Juden im 1. Weltkrieg gefallen sind, darunter allein 14 aus Gießen(49). Gemeindeleben im 20. Jahrhundert UÜber die vielfältigen Aktivitäten im Gemeindeleben der Gießener Isra- eliten und ihr Engagement im sozialen Bereich in der Weimarer Repu- blik geben uns die Aufstellungen aus dem Handbuch der jüdischen Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege von 1924/25 beredten Aus- druck: Danach gab es zu dieser Zeit in Gießen unter ca. 33 500 Ein- wohnern rund 1100 Mitglieder der beiden israelitischen Religionsgrup- pen, was einem Prozentanteil von 3,28 entspricht. Die liberale israelitische Religionsgemeinde stand unter der religiösen Leitung von Provirzial-Rabbiner Dr. Sander. Ihrem Synagogenvorstand gehörten an: Moritz Strauss(als Vorsitzender), Adolf Bär, Ludwig Liebmann, Leopold Mayer und Siegmund Rosenbaum. Als Kantor und Lehrer fungierte Josef Marx, den Religionsunterricht an Volksschulen führte Lehrer Grünebaum, den an höheren Schulen Rabbiner Dr. San— der und Kantor Marx durch. Der Gemeinde waren folgende Vereinigungen unterstellt: 1. Israelitischer Hilfsverein(rd. 100 Mitgl.) Vors.: Dr. Daniel San- der 2. Israelitischer Beerdigungsverein(rd. 150 Mitgl.) Vors.: Ludwig Bock 3. Israelitische Casino-Gesellschaft(rd. 110 Mitgl.) Vors. Jakob Heilbronner 4. Synagogengesangverein(rd. 40 Mitgl.) Vors.: Isidor Berliner Im lockeren Sinne angeschlossen an die Gemeinde betrachtete sich die Gießener Ortsgruppe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdi- schen Glaubens(rd. 150 Mitgl.) unter ihrem Vorsitzenden Hermann Hammerschlag. Die seit 1923 als öffentliche Gemeinde staatlich anerkannte orthodoxe israelitische Religionsgemeinschaft stand unter der religiösen Leitung des Provinzial-Rabbiners Dr. Hirschfeld. Ihrem Synagogenvorstand ge- hörten an: Alfred Fröhlich(als Vorsitzender), Sigmund Hirsch, Louis Wetterhahn und Sigmund Fuld. Als Kantor und Lehrer fungierte Bern- hard Klein. Der Gemeinde waren folgende Vereinigungen unterstellt: 1. Israelitischer Hilfsverein 380 2. Israelitischer Wohltätigkeitsverein 3. Israelitischer Frauenverein für soziale Fürsorge Der liberalen israelitischen Gemeinde in Wieseck gehörten bei ca. 3500 Einwohnern 45 Mitglieder an, was einem Anteil von 1,28% ent- sprach. Der dortige Synagogenvorstand bestand aus: Louis Löwenstein (als Vorsitzender), Hermann Katz und Sigmund Baum. Aus der Zeit unmittelbar vor der Machtübernahme der Nazis sind uns im„Führer durch die jüdische Gemeindeverwaltung und Wohlfahrts- pflege in Deutschland 1932/33“ die folgenden Angaben überliefert: Die Zahl der in Gießen lebenden Juden war seit 1925 infolge des an- wachsenden Antisemitismus(50) und der mit der Weltwirtschaftskrise sich verschärfenden innenpolitischen Situation allmählich zurückgegan- gen. Um die Jahreswende 1932/33 gab es noch ca. 850 Juden in Gie- ſen und Wieseck. Es ist zu beachten, daß es sich hierbei um Mitglie- der der beiden religiösen Gemeinden handelt. Darüber hinaus gab es zahlreiche Bürger, die wegen ihrer jüdischen Vorfahren später unter die menschenrechtsfeindlichen Bestimmungen der sogenannten Nürn- berger Gesetze“ fielen, selbst aber aus den israelitischen Gemeinden ausgetreten und in ihrer Mehrzahl in christliche Kirchen eingetreten waren. Die israelitische Religionsgemeinde(liberal) stand damals weiter unter der religiösen Leitung von Provinzial-Rabbiner Dr. Sander. Dem Sy- nagogenvorstand gehörten u. a. an: Eugen Rothenberger(als Vorsitzen- der), Sally Meyerfeld und Adolf Bär. Lehrer und Kantor war Josef Marx. Zu der Gemeinde zählten auch die Juden im Dorf Steinbach. Im Januar 1930 wurde der Kaufmann Louis Marcus als Gemeindevorsteher wiedergewählt. Der Gemeinde waren folgende Vereinigungen unterstellt: 1. Israelitischer Hilfsverein e. V.: Gründungsjahr 1908, Vors.: Dr. Sander, 120 Mitglieder, Arbeitsgebiet: Wander- und Wirtschafts- fürsorge 2. Israelitischer Beerdigungsverein e. V.: Gründungsjahr 1867, Vors.: Ludwig Bock, 256 Mitglieder, Arbeitsgebiet: Krankenpflege und Bestattung 3. Israelitischer Frauenverein: Vors. Frau Johanne Sander, Arbeits- gebiet: Soziale Fürsorge 4. Verein Altersheim: Vors.: Moritz Sternberg, Arbeitsgebiet: Bau eines Altersheims Daneben standen 7 Stiftungen, deren Gründung teilweise bis weit ins 19. Jh. zurückgeht und aus denen Hilfsbedürftige unterstützt werden konnten: so u. a. die Ww. Arnstein-Stiftung, Rabbiner Dr. Levi-Stif- tung, Heichelheim-Stiftung und Hermann und Louise Katz-Stiftung. 127 Kinder besuchten den israelitischen Religionsunterricht. 381 Die israelitische Religionsgemeinschaft(orthodox) unterstand dem Provinzial-Rabbiner Dr. Hirschfeld. Ihrem Synagogenvorstand gehörten u.a. an: Alfred Fröhlich(als Vorsitzender), Ferdinand Bär und Sally Wetterhahn. Lehrer und Kantor war Bernhard Klein, der auch für das rituelle Schlachten veranwortlich zeichnete. Der Gemeinde angeschlos- sen war die Jugendgruppe der"Agudas Jisroel“, deren Vorsitzender ebenfalls Rabbiner Dr. Hirschfeld war. 70 Kinder besuchten den isra- elitischen Religionsunterricht nach dem orthodoxen Ritus dieser Ge- meinde. Wesentlichen Anteil an der kontinuierlichen Aufwärtsentwicklung der beiden jüdischen Gemeinden Gießens von 1900 bis 1933 hatten die beiden Rabbiner: Dr. David Sander in der liberalen Gemeinde, der dort von 1897 bis zu seinem Tode 1939 wirkte und in der Zeit der Verfolgung auch die verbliebenen orthodoxen Juden betreute; in deren Gemeinde hatte ebenfalls jahrzehntelang Dr. Leo Hirschfeld die geist- liche Leitung, bis nach seinem Tode 1933 die Rabbinerstelle verwais- te. Beide Rabbiner sind in Gießen gestorben und begraben. Auf dem Weg zum grausamen Ende Seit dem Ende der 20er Jahre beginnt eine allmähliche Abwanderung von Juden aus Gießen, die mit der zunehmenden Wirtschaftskrise und mit dem besonders im mittelhessischen Raum wachsenden Antisemi- tismus zu erklären ist. Bei der Volkszählung des Jahres 1933 wurden noch 855 Juden in Gie- ßen registriert. Inzwischen hatten die Nazis die Macht in Deutschland übernommen, und es begann der systematische Kampf gegen die Juden (51), der ihre Zahl schnell verringerte, bis am 2. März 1943 ein grau- sam-makabres Schreiben des OB an den Reichsstatthalter Sprenger melden konnte:"Gießen ist judenfrein. Dabei waren die letzten noch in Gießen verbliebenen Juden bereits bis zum Spätherbst 1942 depor- tiert worden und hatten längst den martervollen Weg in die Vernich- tungslager angetreten. Wer war geblieben? Es waren die Alten, die Kranken und die Armen. Leider auch einige wenige Kinder bei Eltern, die nicht an ein so grauenvolles Ende glauben konnten. Als die grausame"Endlösung“ auch in Gießen Ende August 1942 be- gann, waren noch 141 Juden aus Gießen und 9 aus Wieseck übrigge- blieben; die meisten von ihnen hatte man bereits in drei gettoähnli- chen Wohnungen Landgrafenstraße 8, Walltorstraße 42 und 48 zusam- mengedrängt. Zum Abschluß sind noch einige Zahlen zu nennen, die diese gräßliche Zeit mit all ihren Schrecken und ihren Folgen am Beispiel des Ablau- fes in der Stadt Gießen noch besser verdeutlichen können. 382 Von 855 im Jahre 1933 war die Zahl der Juden im August 1938 auf 364 und im März 1939 auf 287 zurückgegangen; am 17.5.1939 wurden bei der Volkszählung noch 259 Israeliten registriert. In einer städti- schen Liste vom 1.2.1941 werden 190 Gießener und 8 Wiesecker Juden aufgeführt. Die Fluktuation war gerade während des Krieges sehr stark: Gießener Juden gingen in Großstädte, Juden vom Umland zogen — zumindest vorübergehend- nach Gießen. Ab September 1942 sind dann die bereits erwähnten 141 Gießener und 9 Wiesecker mit ca. 180 weiteren Juden aus dem oberhessischen Raum deportiert worden. Zahlen und Schicksale Bei den Meldebehörden der Stadt Gießen waren vom 30. 1.1933 bis zum bitteren Ende 1222 Juden in Gießen und 35 Juden in Wieseck gemel- det. Wir haben versucht, die Schicksale dieser Menschen aufzuklären, aber dies ist aus verschiedenen Gründen, die hier nicht erörtert wer- den können, nur zum Teil gelungen: Von den in der ursprünglichen Li- ste genannten 1257 Personen sind 130 schon vor dem Beginn der Endlösung, gestorben und meist in Gießen beerdigt. Nach den bishe- rigen Feststellungen sind 283 im Holocaust ermordet worden oder um- gekommen. Alle anderen haben auf irgendeine Art noch rechtzeitig Deutschland verlassen und das rettende Ufer- meist in Übersee- er- reicht. Von ihnen gingen nachweisbar 228 in die Vereinigten Staaten und nach Kanada, 134 nach Israel, 28 nach Südafrika, 24 nach Südamerika, 17 nach England, 11 in Länder Westeuropas. 10 jüdische Menschen überlebten- zumeist in Mischehen“- in Deutschland, und 12 weitere überlebten das Grauen und kehrten nach Kriegsschluß aus den Vernichtungslagern zurück. Damit blieben bis heute 380 Schicksale (= 1d. 30%) ungeklärt. Ihr weiterer Lebensweg konnte bisher nicht aufgeklärt werden; Brücken, die einseitig und gewaltsam abgebrochen wurden, sind von ihnen trotz mancher Bemühungen nicht wieder auf- gebaut worden. Wer wollte ihnen dies verdenken? Nach unserer Schätzung, die auf Hochrechnungen beruht, dürften der- zeit noch etwa 45% jener Gießener Juden leben, denen es zwischen 1933 und 1941 gelungen ist, dem Grauen in Europa durch rechtzeitige Flucht bzw. Emigration zu entkommen. Abschließend mag eine Ubersicht in Zahlen noch einmal die wechsel- volle Geschichte der Juden in Gießen während der letzten vier Jahr- hunderte darstellen(52): 1622 ⸗=⸗ 23 Familien 1782= 110 Juden 1687 ⸗ 1 Beedzahler(53) 1828= 200 Juden 1695 ⸗ 2 Beedzahler 1840=⸗ 391 Juden 1719= 13 Juden 1868= 336 Juden 1740 ⸗ 22 Beedzahler 1871=⸗ 458 Juden 383 1887 ⸗ 612 Juden. 1927= 943 Juden 1890 ⸗ 720 Juden 19. 6.1933= 855 Juden 1896 ⸗ 750 Juden 5. 8.1938= 364 Juden 1903 ⸗=⸗ 875 Juden 17. 5.1939= 259 Juden 1905= 913 Juden 1. 2.1941= 190 Juden 1910= 1035 Juden 1. 9.1942=⸗ 141 Juden u. 9 Juden 1925= 1017 Juden Wieseck 1.12.1942 ⸗ 14 Juden(54) Neubeginn und Ausblick Die Geschichte der Juden in Gießen endet erfreulicherweise nicht mit der Katastrophe des Holocaust und die durch das Naziregime herbei- geführte Endlösung!. Nach dem 2. Weltkrieg sind wieder Juden in Gießen ansässig gewor- den. Es handelte sich allerdings fast ausnahmslos nicht um Angehörige des früheren deutschen Judentums, sondern es sind in ihrer großen Mehrzahl UÜberlebende des Unrechtssystems, die oft jahrelang versteckt waren oder die Schrecknisse der Konzent rationslager überlebt hatten. Vielfach waren es die einzigen Glieder einer ehemals großen Familie, die nicht ermordet wurden. In den Wirrnissen der unmittelbaren Nachkriegszeit schwankte die Zahl derjenigen Juden begreiflicherweise sehr stark, die Gießen- wenn auch oft nur zeitweilig- zu ihrem Wohnsitz machten. In einer unmit- telbar nach Kriegsende aufgestellten Liste der Personen, die von der Betreuungsstelle für ehemalige politische Häftlinge im Stadtkreis Gie- ſen unterstützt wurden, finden sich 31 urassisch Verfolgte“; darunter waren aber viele sogenannte Zigeunermischlinge“, die ja in der Nazi- zeit ähnlich schlimmen Verfolgungen ausgesetzt waren wie die Juden. Am 22.11.1945 berichtet Ludwig Stern, der Leiter der Betreuungsstel- le für Juden(55), nach Rücksprache mit dem Rabbiner Dr. Neuhaus in Frankfurt, man sei der Meinung, daß z.Zt. keine Notwendigkeit be- stehe, eine neue israelitische Religionsgemeinschaft in Giesen aufle- ben zu lassen, denn es seien nur noch 5 jüdische Personen in Gießen wohnhaft. In einem Schreiben der Jüdischen Gemeinde in Marburg vom 13.7.1955 werden 18 Juden in Gießen namentlich aufgeführt. Als im Frühjahr 1963 in Gießen eine Gesellschaft für christlich- jüdische Zusammenarbeit gegründet wurde, fiel es schwer, einen jüdi- schen Mitbürger zu finden, der bereit war, in den Vorstand einzutre- ten. Schließlich konnte der Kaufmann Eliezer Nahary dafür gewonnen werden. Als er bald darauf Gießen verließ, schloß der aus dem Exil zurückgekehrte Josef Brumlik die Lücke, der einzige frühere Gießener Jude, der sich hier wieder niederließ(56). Als Josef Brumlik, der sich auch im politischen Leben seiner Vater— 384 stadt engagiert hatte, schon im Dezember 1969 einem schweren Lei- den erlag, blieb der jüdische Vorsitz in der Gesellschaft für christ- lich-jüdische Vergangenheit erneut verwaist. Doch hatte sich bis in die Mitte der 70er Jahre die Zahl der Juden in Gießen und seiner unmittelbaren Umgebung auf ca. 50 Seelen erhöht. Damals bestand eine kleine jüdische Gemeinde in Marburg, der die Gießener Juden or-— ganisatorisch angeschlossen waren. Wer jedoch einen jüdischen Gottes- dienst besuchen wollte, mußte nach Bad Nauheim oder Frankfurt in die Synagoge fahren. Zur Gründung einer selbständigen Gemeinde in Gießen oder zur Schaffung eines Raumes für Gottesdienste und Ver— sammlungen fehlten der Wille zur Gemeinsamkeit, die geistige Bereit- schaft und der religiöse Anspruch. Erst im Verlaufe des Jahres 1978 kam es wegen eines engeren Zu— sammenschlusses zu Gesprächen unter den Juden in Gießen, auch mit Beteiligung von hier studierenden Israelis, und schließlich auch am 17.9.1978 zur Gründung einer Jüdischen Gemeinde. Dies geschah 36 Jahre nach der gewaltsamen Unterbrechung durch die Deportation der noch verbliebenen Gießener Juden im September 1942. In den Vorstand wurden berufen: der Radiologe Prof. Altaras, der Kaufmann Froim Bermann und der Student Avner Loewinstein. Schon wenige Monate später, am 1.12. 1978, wurde in der Marburger Straße eine 110 qm große Wohnung gemietet, die als Gemeindezentrum dienen sollte. Dort wurde neben der Geschäftsstelle auch ein Betraum eingerichtet, der eine neue Thorarolle enthält. Die kleine Gemeinde, deren Mitgliederzahl durch die Fluktuation (Auswanderung, Wegzug in die Großstadt usw.) Schwankungen unter- worfen ist, plant ein neues Gemeindezentrum in der Innenstadt, für das die Stadt Gießen dankenswerterweise ein Gelände kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Die Gemeinde hat den Status einer Körper- schaft des Öffentlichen Rechts, ist aber organisatorisch selbständig und gehört nicht dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hes- sen(mit dem Sitz in Frankfurt) an. 385 4 Synagoge der israelitischen Religionsgesellschaft, Steinstraße 8 (erbaut 1900) 386 Anmerkungen 1 Siehe dazu: Rosy Bodenheimer, Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation, Gießener Diss. 1931, S. 9. Dort wird auf den Zu— sammenhang zwischen den hessischen Städtegründungen des 13./ 14. Jh. und der Ansiedlung von Juden hingewiesen. Ersterwäh- nungen von Juden in Oberhessen(in Auswahl): Münzenberg 1188, Friedberg 1241, Biedenkopf 1298, Assenheim und Nidda 1303, Büdingen 1337 und Ulrichstein 1347. Nach(im Krieg vernichteten) Unterlagen des Stadtarchivs Frankfurt I. Kracauer, Urkundenbuch zur Geschichte der Juden in Frankfurt am Main von 1150- 1400, Band I(Urkunden, Re- chenbücher, Redebücher), Frankfurt 1914, S. 356 und 358. Hier sind in Gerichtsbüchern Darlehensgeschäfte Gießener Juden auf- gezeichnet. Die Juden wohnten hier zwar eng zusammen, doch waren die Städte viel zu klein und die Judengassen zu nahe am Markt, dem Mittelpunkt des Verkehrs, als daß man schon von einer Gettobildung sprechen könnte. Die Absonderung der Juden von der Bürgerschaft vollzog sich in Deutschland erst in der zweiten Hälfte des 14. Ih. nach den opfervollen Verfolgungen während der Pestzeit. Siehe hierzu auch: I. Elbogen/E. Sterling, Die Ge- schichte der Juden in Deutschland, Frankfurt 1966, S. 19 und 68 f. H.-J. Gamm, Judentumskunde, Frankfurt 1962, S. 76 f. Die Ju- den wurden- ausgehend von Savoyen- der Vergiftung von Brunnen und damit der Auslösung der Pestwelle beschuldigt. Da wegen der religiösen Reinlichkeits- und Mäßigkeitsgebote nun tatsächlich auch prozentual wesentlich weniger Juden als Chri- sten von der Seuche erfaßt wurden, ist diese"Sündenbocktheo- rien bereitwillig überall in Europa geglaubt worden. Verheeren- de Ausmaße hatte diese bis zum Holocaust der Nazis wohl furchtbarste Judenvernichtung im Gebiet des spätmittelalterli- chen Deutschen Reiches. Rosy Bodenheimer, a. a. O., S. 7 und 9 unter Bezug auf S. Sal- feld, Das Martyrologium des Nürnberger Memorbuches, Berlin 1898. Hier werden neben der Reichsstadt Friedberg die land- gräflich-hessischen Städte Gießen, Homberg/Ohm und Butzbach genannt, in denen die Juden in den Jahren 1348- 1350 schwer zu leiden hatten. Die Memorbücher sind Gedenkbücher für die geistigen Führer und Märtyrer des Judentums und stellen eine wichtige Quelle für die Geschichte der Juden in Deutschland dar. Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Leihgestern und A 3 Gießen: 15.11.1373 uSamwel von Glipberg“, 10.05.1374"Samuel von Gie- ſen!. 387 388 Staatsarchiv Marburg, A I n-q: 22.04.1378 und 02.04.1382, Se- ligmann von Rotenburg,"Jodeborger zu den Gyßin“. I. Kracauer, a. a. O., S. 592, 636 und 700, bringt aus den unter-— gegangenen Frankfurter Gerichtsbüchern weitere Erwähnungen von Juden in Gießen aus den Jahren 1376, 1379 und 1384. Rosy Bodenheimer, a. a. O., S. 6 ff. Rosy Bodenheimer, a- a. O., S. 5 ff. Rosy Bodenheimer, a. a.O., S. 11 ff, unter Bezug auf StAb, Abt. Xl, 2 Konv. 4, fol. 5(Akten, die leider im 2. Weltkrieg vernichtet wurden). Thomas Weyrauch: Städtische Amts- und Gewerbeordnungen der frühen Neuzeit im mittleren Hessen, Diss. Gießen 1987 Stà Darmstadt Abt. XI, 2, Konv. 4, fol. 1-21(im 2. Weltkrieg vernichtet) Die Stadt Gießen beschwert sich beim Landgrafen, daß aller- hand schlechte Münzen durch die Juden in die Stadt gebracht worden seien. StAD, E 9, 2(Judensachen) Diehl: Hassia Sacra II, S. 601 ff. Dies und das Folgende nach Diehl: Hassia Sacra II, S. 601 ff. UÜber die jüdische Gemeinde in Wieseck sowie über die Funktion der"Judenlandtage“ in Wieseck siehe E. Knauß: Zwischen Kirche und Pforte- 1200 Jahre Wieseck, Gießen-Wieseck 1975, S. 305 f. Rosy Bodenheimer, a. a. O., S. 20 f. Stadtarchiv Gießen, Bürgermeisterrechnung von 1687, Beedrech- nung von 1687. Stadtarchiv Gießen: Bürgerverzeichnis von 1719 und Beedrech- nungen nach 1687. Rosy Bodenheimer, a. a.O., S. 30 ff. unter Bezug auf StA Darmstadt XI, 2, Konv. 4, fol. 207 Stadtarchiv Gießen: Beedrechnung v. 1725 Stadtarchiv Gießen: Bürgermeisterrechnungen von 1732 und 1760. Stadtarchiv Gießen: Rechnungsbücher der 2. Hälfte des 18. Ih. P. Arnsberg, a. a. O., S. 256, wohl nach S. Lilienthal, Jüdische Wanderungen, 1938, S. 57 ff. Rüdiger Mack: Judenexamina an der Universität Gießen vor 1800, in: MOHG 57. Bd. /1972, S. 106 ff. Encyclopaedia Judaica: Stichwort"Gießen“ Rosy Bodenheimer: a. a.O., S. 32 unter Bezug auf Stà Darm- stadt XI, 2, Konv. 4, fol. 227 f Rosy Bodenheimer: a. a. O., S. 32 f. Stadtarchiv Gießen: Akte W 2715 Josef Marx: Das Begräbniswesen der Israeliten Gießens“ in Gie- ßBener Anzeiger vom 20.2. 1908 Paul Arnsberg: a. a. O., S. 258 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Paul Arnsberg: a. a. O., S. 258 Vor 1815 war ein Schulstübchen in der Judengasse Gebets- und Versammlungsraum der Gießener Judengemeinde. Seit 1822 be- stand eine jüdische Elementarschule, an der der Lehrer Rosen- thal mit einem Gehalt von jährlich 330 Gulden definitiv ange- stellt war. Stadtarchiv Gießen: Gießener Anzeiger vom 30. 9.1879 Beim Lesen dieser Zeilen erschrickt man vor dem Sturm, den kaum ein Jahrzehnt später der politische Antisemitismus im mittelhessischen Raum auslöste. Siehe dazu auch u. a. Otfried Dascher: Politischer Antisemitismus im Marburger Raum, masch. schriftl. Examensarbeit, Institut für Wissenschaftl. Poli- tik, Marburg 1960. Rüdiger Mack: Otto Böckel und die antise- mitische Bauernbewegung in Hessen 1887- 1894, in: Wetter- auer Geschichtsblätter Bd. 16/1969, S. 113 ff. Erwin Knauß: Der politische Antisemitismus im Kaiserreich(1871- 1900) un- ter besonderer Berücksichtigung des mittelhessischen Raumes, in: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Bd. 53/54, Gießen 1969, S. 43-68. Stadtarchiv Gießen: Akte 1303"Angelegenheiten der Juden“. Paul Arnsberg: a. a.O., S. 255 nach Stà Darmstadt X, 5, Konv. 30,1 Stadtarchiv Gießen: Akte 1303: Das erste Gesuch an die Stadt- verwaltung richtete die neue Gemeinde am 5.12.1886. Nach er- folglosen Einigungsversuchen der beiden jüdischen Gemeinden wurden den Orthodoxen 130 qm im Ostteil des Alten Friedhofs zugeteilt. Wegweiser durch die Universitätsstadt Gießen und ihre Umge-— bung, 1907, S. 184 f. Am Haus Steinstraße 8 befindet sich seit 1978 eine Gedenkta- fel. Dieses jüdische Gemeindehaus wurde am 10.11.1938 nicht mit verbrannt. Es blieb erhalten und beherbergte nach dem Krieg die Betreuungsstelle für jüdische Verfolgte unter ihrem Leiter Louis Stern. Später waren städtische Dienststellen darin unter- gebracht. Es mußte schließlich Anfang der 60er Jahre dem Bau der Kongreßhalle weichen. Das Grundstück umfaßte 962 qm. Wegweiser durch die Universitätsstadt Gießen und ihre Umge-— bung, Gießen 1907, darin: Dr. Sander, Provinzialrabbiner, Jüdi- sche Gemeinde, S. 184 f. Paul Arnsberg: a. a. O., S. 256. Die orthodoxe Synagoge hatte 114 Männer- und 84 Frauenplätze sowie eine Mikwe(= rituelles Frauenbad). Das Grundstück war 400 qm groß. Paul Arnsberg: a- a. O., S. 261 f. Paul Arnsberg: a- a. O., S. 261 389 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 390 Siehe: Wegweiser durch die Universitätsstadt Gießen und ihre Umgebung, Gießen 1907, darin: Provinzialrabbiner Dr. Sander, Jüdische Gemeinde, S. 184 f. Stadtarchiv Gießen: Noch im März 1939 bestanden innerhalb der jüdischen Gemeinde in Gießen 6 Stiftungen mit insgesamt 6849.- Reichsmark, darunter die Gustav-Bock-Musikstiftung. Nach"Die jüdischen Gefallenen des deutschen Heeres, der deutschen Marine und der deutschen Schutztruppen 1914- 1918. Ein Gedenkbuch.“ Herausgeber Reichsbund der jüdischen Front- soldaten, Berlin 1932(siehe besondere Namensliste) Der Antisemitismus machte sich besonders stark an der Univer- sität bemerkbar. Bei einer Feier zum 200. Geburtstag im Sep- tember 1929 von Moses Mendelsochn in der Synagoge waren, so berichtet die Presse, Besucher aus allen Teilen der Gießener Bevölkerung anwesend. Es fehlte die Universität. Siehe dazu die auf intensivem Quellenstudium und ausführlichen Interviews mit Zeitzeugen beruhende umfangreiche Arbeit von OStR Kurt Heyne(Gießen) und 12 Schülern der Oberstufe der Gießener Liebigschule über"Judenverfolgung in Gießen und Um- gebung(1933- 1945) in Mitteilungen des Oberhessischen Ge- schichtsvereins Gießen(MOHG) Bd. 69/1984, S. 1- 315 Die Aufstellung entstammt unterschiedlichen Quellen. Die Zah- len des 19. u. 20. Ih. beruhen auf Unterlagen des Stadtarchivs, meist aus Volkszählungen und Adreßbüchern. Beede( Steuer), gewöhnlich auch Bede(abgeleitet von petitio = Bitte) geschrieben. Noch im Februar 1945(!) wurden diese Menschen deportiert. Ludwig Stern(geb. 18.6.1877 in Wieseck), früher wohnhaft in der Bahnhofstraße 2, wurde am 14.9.1942 mit seiner Frau de- portiert, überlebte das KZ. und kehrte am 11. Juni 1945 nach Gießen zurück. Hier kümmerte er sich bis 1949 um die Wieder- gutmachung für die verfolgten Juden. Dann wanderte er in die USA aus, wo er verstarb. Horst Josef Brumlik(geb. 4.10.1913 in Gießen), früher wohn- haft in der NMoltkestraße 2, ist der Vater des bekannten Professors Micha Brumlik(Frankfurt/ Heidelberg). Josef Brumlik starb am 18.12.1969 in Gießen und wurde auf dem jüdischen Teil des Neuen Friedhofs beerdigt.