A x 4Q /εο⁸⁷ TIHES EN welche zur Erlangung der Würde eines Doctors beider Rechte auf der Ludewigs Universität am 19ten December 1829 öffentlich vertheidigen wird: FAAMTIL HOFFMMA MMW aus Grosenlinden. Giessen, gedruclt bei CARIEL LrcHTENERERRGERH. I. Bei dem F ruchterwerbe des bonae fidel Possessor muſs, um die Früchte usucapiren zu können, bona ficles zur Zeit der Fruchtseparation vor- handen seyn. II. Wer nichtschuldige Zinsen eines schuldigen Capitals gezahlt hat, kann, auch nach dem neue- sten Rechte, die concdickio indebiti nicht anstellen. 4 III. Bei nominibus in dotem datis geht im Au- genblicke der Delegation das periculum auf den Ehemann über. IV. Die collatio emancipati ist nach dem heuti- gen Rechte Bedingung der Wirksamkeit der he- redlitas. V. Das forum rei sitae ist, auch in possessori- schen Streitigkeiten, nicht ausschliessend. VI. Adcitationen sind unter Umständen zulässig. 5 VII. Wer gemeinzerstörliche Einreden, ohne sich einzulassen, vorschützt, der wird angesehen, als habe er negativ litem contestirt. VIII. Der Versuch ist bei der Anwendung eines in seiner Beschaffenheit gekannten, aber zum be- absichtigten Zwecke absolut untüchtigen, Mittels nicht strafbar. IX. Bei nicht qualificirten Exspectanzen geht der- jenige vor, welcher die erste Anwartschaft erhielt. X. Austrägalgerichte können Commissionen er- nennell. 6 XI. Der Patron kann die erste Präsentation wi- derrufen und nachpräsentiren. XII. Reallasten enstehen durch blosen Vertrag. welche angung der Würde eines s beider Rechte auf der wigs- Universität 1 19ten December 1829 ntlich vertheidigen wird: L HOFFMMAMM aus Grosenlinden. Giessen, edruckt bei CAREL LicHürENERERGFR. Farbkarte 13