ℳ T H E S E N. welche 2 ur Erlangung der Würde eines Doctors beider Rechte auf der Ludewigs-Universität den 1828 öffentlich vertheidigen wird IO0HANN WILHELM SCHMAHIL aus Eichloch. Giessen, gedruckt mit Schröder'schen Schriften. I. Eine Schenkung auf den Todesfall kann in einem Testamente oder Codicille nicht angeordnet werden. II. Die Behauptung: dass gegen eine, aus guten Gründen verweigerte, Einwilligung der Eltern, eine, zwischen Protestanten abgeschlossene, Ehe zu Recht bestehen könne, lässt sich nicht durch- führen. III. Auch der Creditor potior kann das jus offe- rendi et succedendi ausüben. 4 IV. Der Vertrag, wodurch verabredet wird, dass der Schuldner, im Falle die Zahlung zur gehöri- gen Zeit nicht erfolgen würde, des Pfandes ohne weiteres verlustig sein solle(pactum commisso- rium), ist verboten, selbst wenn der Eid hinzuge- treten wäre. V. Wenn einer Parthei die Vortheile des Armen- rechts bewilligt wurden, so kann desshalb die Ge- genparthei noch nicht dieselbe Begünstigung in Anspruch nehmen. VI. Die Frage: ob der Patrimonialgerichtsherr in eignen Ansprüchen an seine Gerichtsuntergebenen, diese bei seinem Gerichte belangen könne, ist zu bejahen. 5. VII. Auch bei dem Erwerbe des Lehens durch Erb- folge ist noch eine besondere Investitur nothwen- dig. VIII. Der quoad thorum et mensam vom Verstorbe- nen geschiedene Ehegatte kann dennoch auf die statutarische Portion Ansprüche machen. IX. Der Zehntpflichtige kann durch den Zehnt- herrn in der Benutzungsart der zehntpflichtigen Sache nicht beschränkt werden. X. In Beziehung auf das Verhältniss zwischen Staat und Kirche, lässt sich nach den Principien 6 des Vernunftrechts nur das Territorialsystem rechtfertigen. XI. Die Behauptung, dass mit dem Mangel eines, zum vollen Thatbestande eines Verbrechens gehö- rigen, Merkmals, die für dieses Verbrechen be- stimmte Strafe gemildert werden müsse,— lässt sich nicht rechtfertigen. XII. Durch die Generaluntersuchung wird die Ver- jährung der Verbrechen unterbrochen. Farbkarte 13 H E S E N., welche angung der Würde eines beider Rechte auf der wigs-Universität den 1828 lich vertheidigen wird WILHELM SCHMA HL aus Eichloch. Giessen, t mit Schröder'schen Schriften.