Vedingungen zur Erlangung der medieciniſchen Doktorwürde an der Univerſität Gießen. 1. Wer den Doktorgrad bei der mediciniſchen Fakultät erwerben will, hat ein darauf bezügliches Geſuch an den Dekan der mediciniſchen Fakultät zu richten und demſelben beizufügen: a. ein ſelbſt geſchriebenes curriculum vitæ, b. ein Gymnaſial⸗Maturitätszeugniß, c. den Approbationsſchein als Arzt, d. ein Zeugniß über die gegenwärtige Lebensſtellung. Von Bewerbern aus nicht zum deutſchen Reiche gehörigen Ländern können nach dem Ermeſſen der Fakultät andere als die sub b. und c. be⸗ zeichneten Zeugniſſe über wiſſenſchaftliche Vorbildung angenommen werden. 2. Mit den unter 1. genannten Schriftſtücken hat der Bewerber eine Abhandlung(Diſſertation) aus dem Gebiete der geſammten Heilkunde vor⸗ zulegen und derſelben die ſchriftliche Verſicherung an Eidesſtatt beizufügen, daß er die Diſſertation ſelbſt ausgearbeitet und dabei keine andere als die von ihm eventuell anzugebende Beihülfe genoſſen hat. Die Abhandlung muß in deutſcher Sprache geſchrieben ſein. An die Stelle der Diſſertation kann eine ſchon früher veröffentlichte Abhandlung oder ſchriftſtelleriſche Leiſtung des Bewerbers treten. 3. Iſt die Diſſertation für genügend erklärt worden, ſo hat ſich der Bewerber einer mündlichen Prüfung aus allen Zweigen der Heilkunde zu unterziehen. Dieſe Prüfung iſt öffentlich und findet in deutſcher Sprache ſtatt. In einer anderen als der deutſchen Sprache darf auf Anſuchen des Candidaten nur dann geprüft werden, wenn ſämmtliche Examinatoren damit einverſtanden ſind. Der Ausſchluß der Oeffentlichkeit kann auf Wunſch geſtattet werden, wenn der Bewerber in vorgerücktem Lebensalter oder in einem öffentlichen Amte ſteht. 4. Iſt die mündliche Prüfung beſtanden, dann muß die Diſſertation gedruckt und in der Zahl von 151 Exemplaren bei dem Sekretariat der Landes⸗Univerſität eingereicht werden. Dies Erforderniß fällt weg, wenn eine ſchon früher gedruckte Abhand⸗ lung eingereicht worden iſt. 5. Wenn alle Vorbedingungen erfüllt ſind, wird die Promotion durch Ausſtellung des Diploms, in welches der Titel der Diſſertation aufgenommen wird, vollzogen. 6. Promotionen in abseutia finden nicht ſtatt. 7. Die Promotionsgebühren betragen 300 Mark(incl. Diplom). Sie ſind bei der akademiſchen Quäſtur zu erlegen, nachdem der Bewerber von der erfolgten Zulaſſung zur Promotion benachrichtigt worden iſt. Dann erſt wird die Diſſertation von der Fakultät begutachtet. Wird die Diſſertation nicht für genügend erachtet und der Bewerber demgemäß zur mündlichen Prüfung nicht zugelaſſen, ſo verfallen 100 Mark. — Wird die mündliche Prüfung nicht beſtanden, ſo verfallen 152 Mark, jedoch iſt bei einer Wiederholung der Prüfung, die früheſtens im folgenden Semeſter erfolgen kann, nur die Hälfte der Promotionsgebühren zu entrichten. Farbkarte 13 hedingungen ſer medieiniſchen Doktorwürde Univerſität Gießen. rad bei der mediciniſchen Fakultät erwerben will, Geſuch an den Dekan der mediciniſchen Fakultät eizufügen: benes curriculum vitæ, Laturitätszeugniß, ſchein als Arzt, die gegenwärtige Lebensſtellung. nicht zum deutſchen Reiche gehörigen Ländern der Fakultät andere als die sub b. und c. be⸗ ſiſſenſchaftliche Vorbildung angenommen werden. genannten Schriftſtücken hat der Bewerber eine aus dem Gebiete der geſammten Heilkunde vor⸗ ſchriftliche Verſicherung an Eidesſtatt beizufügen, bſt ausgearbeitet und dabei keine andere als die nde Beihülfe genoſſen hat. 3 in deutſcher Sprache geſchrieben ſein. iſſertation kann eine ſchon früher veröffentlichte eriſche Leiſtung des Bewerbers treten. on für genügend erklärt worden, ſo hat ſich der Prüfung aus allen Zweigen der Heilkunde zu iſt öffentlich und findet in deutſcher Sprache ſtatt.