MKe⸗ 4 4—— Hochſchulſtipendien Großherzogtum Heſſen. Mach amtlichen Quellen zuſammengeſtellt von wilhelm Erle, Großh. Sekretariats⸗Aſſiſtenten bei der Landes⸗Univerſität. 8 Gießen 1904. Verlag der v. Münchow'ſchen Hof⸗ und Univerſitäts⸗Druckerei(O. Kindt). Hochſchulſtipendien Großherzogtum Heſſen. Mach amtlichen Quellen zuſammengeſtellt von wilhelm Erle, Großh. Sekretariats⸗Aſſiſtenten bei der Landes⸗Univerſität. Gießen 1904. Verlag der v. Münchow'ſchen Hof⸗ und Univerſitäts⸗Druckerei(O. Kindt). Nachdruck verboten. Die Hochſchulſtipendien im Großherzogtum Heſſen. (In alphabetiſcher Ordnung.) 1. Alsfelder Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 350 Ord.⸗Mr. La und b. 2. Arheilger Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Rr. 2 a und b. 3. Fundation Bachers. Zwei Stipendien von je 160 Mark. Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gemacht. Verwandte des Stifters werden durch den Senior der Familie präſentiert. Dauer des Stipendiums: Ab infima. Post abso- lutam philosophiam quatuor annos. 4. Balſer-Stiftung. Siehe Landes-Univerſität Seite 42. 5. Richard Baltzer-Stipendium. Siehe Landes⸗Univerſität Seite 36 Ord.⸗Nr. 90. 6. Bauſchheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 25. 7. Beck'ſche Stiftung. Ein Stipendium zu 60 Mark jährlich. Der Kirchenvorſtand zu Zwingenberg als Verwalter der Beck'ſchen Stiftung verleiht das Stipendium. Dasſelbe wird vergeben, ſobald der Studierende die Uni⸗ verſität Gießen beſucht und zwar für die Dauer ſeines Studiums. Die Bewerber müſſen von wenig bemittelten in Zwingen⸗ berg wohnenden evangeliſchen oder katholiſchen Eltern abſtammen, — 6— in Gießen ſtudieren und ſich daſelbſt für einen Staatsdienſt vor⸗ bereiten.(Das Studium der katholiſchen Theologie bleibt jedoch ausgeſchloſſen.) 8. Johann Becker'ſche Stiftung. Ein Benefizium von jährlich 9? Mark 57 Pfennig. Es präſentieren hierzu Pfarrer, Bürgermeiſter und Orts- vorſtand zu Dauernheim. Zeit der Bewerbung: Sechs Wochen vor Anfang einer neuen Präſentationszeit. Die Verleihung gilt für fünf Jahre; nächſter Präſentationstermin Oſtern 1908. Das Stipendium wird an Studierende jeder Fakultät, be— ſonders aber an Studierende der Theologie verliehen; die Bewerber müſſen die Landes-Univerſität Gießen beſuchen. 9. Die Belzer'ſchen Familienſtipendien(I. und II.). Siehe Landes-Univerſität Seite 36 Ord.⸗Nr. 87 und 88. 10. Johannette Bergmann-Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 45 Ord.⸗Nr. IV. 11. Berkacher Stipendium. Siehe Landes⸗Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 26. 12. Die Berſtädter Stipendien(I. und II.). Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 3 und 4. 13. Bicken'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Ar 27. 14. Biebesheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 5. 15. Billertshauſener Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Nr. 28. — 2— 16. Simon Blad'ſche Stiftung. Die Zahl der alljährlich zur Verteilung kommenden Stipendien richtet ſich nach der höhe der zur Verfügung ſtehen⸗ den Zinſen. Die Stadtverordnetenverſammlung zu Mainz verleiht das Stipendium. Bewerbungen ſind im Monat März jeden Jahres nach vorausgegangener öffentlicher Ausſchreibung bei dem Sekretariat Großherzoglicher Bürgermeiſterei Mainz einzureichen. Bedingungen des Benefiziums: Aus dem einen Drittel des ca. 250,000 Mark betragenden Vermächtniſſes ſollen ſolche Perſonen unterſtützt werden, die wiſſenſchaftlichen oder techniſchen Studien obliegen und deren Befähigung zur Hoffnung auf hervor⸗ ragende Leiſtungen berechtigt. Jedes Stipendium beträgt mindeſtens 300 Mark und höchſtens 500 Mark. Die Vergebung erfolgt auf höchſtens drei Jahre an Perſonen aus Mainz oder Kaſtel. 17. Fundation Bleyv. Ein Stipendium zu 170 Mark. Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Ver⸗ waltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds vergibt das Sti⸗ pendium. Die Zeit der Vergebung wird öffentlich bekannt gegeben. Bedingungen des Benefiziums: Das Stipendium iſt armen Studierenden vorzüglich aus dem Eichsfelde zugedacht. Dauer der Verleihung: Durante studio. 18. Blöcher'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 6. 19. Borki'ſche Stiftung. Zwei Stipendien von je 208 Mark 57 Pfennig jährlich. Die Verleihung der Stipendien erfolgt durch Großherzogliche Provinzialdirektion Oberheſſen. Das Stipendium kann auf drei Jahre verliehen werden ohne Fixierung des Anfangs⸗ und Endtermins. Für das eine Stipendium müſſen die Bewerber wohlgeſittete und fähige Predigerſöhne aus dem ehemaligen Oberfürſtentum Heſſen⸗Darmſtadt ſein, deren Eltern weder eigene Mittel noch eine Beſoldung zu genießen haben, die an Geld und Naturalien — 3 einſchließlich der iurium Stolae 600 fl. überſteigt. Das Stipen⸗ dium iſt an den Aufenthalt auf der Univerſität Gießen gebunden. Für das andere Stipendium müſſen die Bewerber Seiten⸗ verwandte des Stifters ſein, die ſich ſittlich und fleißig betragen. Das Stipendium iſt nicht an den Aufenthalt in Gießen gebunden. 20. Butzbacher Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 7. 21. Darmſtädter Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 8. 22. Dauernheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 9. 25. Joh. Phil. Diehl⸗Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 47 Ord.⸗Nr. XI. 24. Gießener Diezſtiftung. Siehe Landes-Univerſität Seite 43. 25. Dilthevy-Stipendium. Ein Stipendium zu 65 Mark jährlich. Das Stipendium wird durch die Lehrerkonferenz des Ludwig⸗ Georgs⸗Gymnaſiums zu Darmſtadt einmal jährlich zu Oſtern oder auch im hHerbſt verliehen. Das Stipendium wird auf ein Jahr an Studierende verliehen, die an dem Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium die Reifeprüfung be⸗ ſtanden haben. Die Verleihung auf ein zweites Jahr iſt ſtatthaft. 26. Dörr'ſche Stiftung. Ein Stipendium zu 171 Mark 42 Pfennig jährlich. Bezeichnung der verleihenden Behörde: Es beſteht ein beſonderer Stiftungsvorſtand, Vorſitzender desſelben iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Worms. Die Zeit der Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt. Bewerber müſſen Söhne von in Wormſer Fabriken be⸗ ſchäftigten Arbeitern ſein und ſich in einer Schule ausbilden wollen. — 9— 27. Dornheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 10. 28. Draiſer'ſche Stiftung. Das Stipendium beträgt jährlich 655 Mark 14 Pfennig. Das Stipendium wird vom Stadtvorſtand Seligenſtadt nach vorausgegangener Genehmigung des Kreisamtes verliehen. Bewerbung und Verleihung findet am Jahresſchluß ſtatt. Auszahlung der Zinſen der Stiftung darf nur an Schüler erfolgen, welche eine Hochſchule oder Univerſität beſuchen. Be⸗ zugsberechtigt ſind Verwandte des Stifters. Sind Verwandte oder Abkömmlinge desſelben nicht vorhanden, ſo kann Auszahlung auch an Dritte erfolgen. 29. Ebel'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 953. 30. Echzeller Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 1la und b. 31. Eckſtein'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 95. 32. Feuerbach'ſche Stiftung. Ein Stipendium von 50 Mark pro Semeeſter. Bezeichnung der verleihenden Behörde: Großherzogliches Ureisamt Gießen mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern. Die Bewerber müſſen evangeliſche Theologie ſtudieren und aus den Gemeinden der Standesherrſchaft Solms⸗Braunsfels ſtammen. Das Stipendium kann für die ganze Dauer der Studienzeit verliehen werden. 33. Stiftung des Frankfurter Bezirksvereins deutſ cher Ingenieure und der in ſeinem Bezirke ver⸗ tretenen Induſtrien. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 44 Ord. Nr. III. — 10— 34. Fuhr'ſche Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 48 Ord.⸗Nr. XIV. 35. Fundation Gall. Vier Stipendien: . Philippspfründe 180 Mark. . Arnoldpfründe 140 Mark. . Eliſabethpfründe 100 Mark. 4. Reginapfründe 80 Mark. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds.. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Offentliche Bekannt⸗ machung und Präſentation. Bewerber müſſen katholiſche Studierende der Jurisprudenz oder der Theologie ſein. Dauer der Verleihung: Durante studio. — 36. Gambs'ſches Stipendium. Das Stipendium beträgt zur Heit 120 Mark. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Ober— konſiſtorium. Für die Bewerbung iſt keine beſtimmte Zeit vorgeſchrieben. Die Dauer der Verleihung iſt verſchieden. Das Teſtament beſtimmt, daß die Zinſen an„arme Studioſi, welche ſich der Gottesgelehrtheit widmen und vom Fürſtlichen Wonſiſtorium für würdig erkannt werden“, ausbezahlt werden ſollen. 37. von Gatzert'ſches Stipendium. Das Stipendium beträgt ca. 250 Mark jährlich. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Ober⸗ konſiſtorium auf Präſentation des Seniors der berechtigten Familien. Bedingungen des Benefiziums: Das Stipendium iſt an „würdig befundene, zu Gießen ſtudierende Subjekte jedesmal auf 3 Jahre“ zu vergeben. Zunächſt und vorzugsweiſe ſind berechtigt die Abkömmlinge der Kinder der Schweſter der Stifterin, hernach auch die Nachkommen der Geſchwiſter der Eltern der Stifterin. Der jedesmalige älteſte des Streckeriſchen und des Dietziſchen Mamens zu Darmſtadt hat die Präſentation. 38. Gerſt'ſches Familienſtipendium. Sin Stipendium von 153 Mark 70 Pfennig jährlich. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Kreisamt Friedberg nach Anhörung des Ortsvorſtandes von Reichelsheim i. W. Das Stipendium wird auf die Dauer des Studiums des jeweiligen Bewerbers vergeben. Das Stipendium ſoll verliehen werden an Verwandte des Stifters, eventuell auch an andere zu Reichelsheim wohnende tüchtige junge Männer, wenn und ſolange ſie ſtudieren. 39. Gießener Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. IIc. 40. von Glöckner'ſches Familienſtipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 94. 41. Grau'ſcher Stipendienfonds. Das Stipendium beträgt 114 Mark jährlich. Die Verleihung geſchieht zur Zeit durch Dr. med. Reuß in Seligenſtadt; Ende April jeden Jahres. Die Vergebung des Stipendiums iſt von der Familien⸗ angehörigkeit und dem Beſuch der Hochſchule abhängig. 42. Groß-Gerauer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 12. 43. Groß-Lindener Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 30 Ord.⸗Nr. 15. 44. Grünberger Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.Nr. I4. 45. Richard Günther'ſche Stiftung.*₰ Zwei Stipendien von je 250 Mark. Die Verleihung geſchieht durch die Stadt Darmiſtadt(Stadt⸗ verordnetenverſamnilung auf Vorſchlag der Schulkommiſſſion). Zeit der Bewerbung und Verleihung: Frühjahr und herbſt (öffentliche Bekanntmachung). Das Stipendium ſoll an Angehörige des Großherzogtums Heſſen, welche ſich dem Studium der Jurisprudenz oder Philologie auf einer deutſchen Univerſität widmen wollen oder bereits obliegen, ſich über Fleiß und ſittliches Verhalten ausweiſen und die zu ihrem Studium erforderlichen Mittel nicht in zureichendem Maße beſitzen, verliehen werden. Die Verleihung erfolgt auf die Dauer der Studienzeit, bezw. des Reſtes derſelben, jedoch niemals auf längere Zeit als vier Jahre. Sie findet in widerruflicher Weiſe ſtatt, weshalb ſich der Inhaber über Fortdauer ſeiner Würdigkeit durch Zeugnis der Univerſitätsbehörde zu Beginn jeden Semeſters ausweiſen muß. 46. Cand. jur. Karl Guvot †⸗Stiftung. Ein Stipendium zu 175 Mark jährlich. Die Verleihung erfolgt durch den jeweiligen Bürgermeiſter zu Worms in Gemeinſchaft mit den noch lebenden Familien⸗ mitgliedern, bezw. den Eltern des Verſtorbenen. Die Vergebung erfolgt am 10. Aug. jeden Jahres(Sterbetag). Bewerber müſſen bedürftige junge Wormſer oder Angehörige der bayeriſchen Pfalz ſein, die das Wormſer Gymnaſium beſucht haben und ſich dem Studium der Jurisprudenz widmen oder ſich in der Malkunſt ausbilden wollen. 47. Fundation Hardt. 16 Stipendien(sS ordentliche Stipendien) (8 außerordentliche Stipendien). Die ordentlichen Stipendien betragen: je 180 Mark bei Gymnaſialbeſuch je 240 Mark bei Univerſitätsbeſuch. Die außerordentlichen Stipendien betragen: von je 170 Mark von je 130 Mark von je 100 Mark. Bezeichnung der verleihenden Behörde: Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds. Zeit der Bewerbung und Verleihung: GOffentliche Bekannt⸗ machung und Präſentation. Die ordentlichen Stipendien ſind für Verwandte des Stifters beſtimmt. Sind deren keine vorhanden, ſo ſollen ſie an Einge— A — 1— borene von Bilſtein und in deren Ermangelung an Jünglinge weſtfäliſcher Nation im allgemeinen verliehen werden. Die außerordentlichen Stipendien ſollen Studierende aus dem Inlande erhalten. Dauer der Verleihung: Ab infima duodecim annos. 48. Luiſe Harteneck-Stiftung. Betrag des Stipendiums 682 Mark 90 Pfennig. Das Stipendium wird durch den Stiftungsvorſtand, beſtehend aus dem Pfarrer zu Ginsheim, dem Bürgermeiſter daſelbſt und einem Glied der Familie der Stifterin, vergeben. Zeit der Bewerbung: Februar jeden Jahres. Zeit der Verleihung: März jeden Jahres eventuell auf mehrere Jahre. HPetent, männlich oder weiblich, muß aus Ginsheim ſein, ſeine Fortbildungsfähigkeit nachweiſen und eine Bildungsanſtalt beſuchen. Bevorzugt ſind landwirtſchaftliche und bautechniſche, ſowie weibliche Handarbeits- und Haushaltungsſchulen. Ver⸗ leihung der Stiftungswohltat als Hochſchulſtipendium iſt zuläſſig. 49. Hartig-Stiftung. Sin Stipendium darf bis auf weiteres den Betrag von 400 Mark für das Semeſter nicht überſteigen. Die Aufſicht und Leitung der Verwaltung des Stiftungsver⸗ mögens iſt der Abteilung für Forſt- und Kameralverwaltung des Großherzoglichen Miniſteriums der Finanzen übertragen. Unterſtützung erhalten nur diejenigen ehelichen männlichen Nachkommen Hartig's, welche deſſen Namen führen und ſich dem Studium einer Wiſſenſchaft widmen, vorzugsweiſe die Forſtwiſſen⸗ ſchaft Studierenden.— Es kann nur ein Stipendium und dieſes in der Regel auch nur an einen Bewerber jährlich verabreicht werden. Beſſeres Zeugnis eines Bewerbers gibt ihm den Vorzug, dann der Grad der Verwandtſchaft und dann erſt das Lebensalter. Sollten mehrere Gleichberechtigte gleichzeitig ihre Anſprüche begründen, ſo kann ausnahmsweiſe nach der Entſcheidung der Abteilung eine Teilung des Betrags des Stipendiums unter dieſelben ſtattfinden. Die Unterſtützung ein und desſelben Bewerbers ſoll drei Jahre dauern, wenn nicht zum Vorteil eines anderen Berechtigten auf den vollen dreijährigen Bezug des Stipendiums verzichtet — 14— wird. In beſonders berückſichtigenswerten Fällen, worüber die Abteilung für Forſt- und Kameralverwaltung des Großherzoglichen Miniſteriums der Finanzen zu befinden hat, und wenn andere berechtigte Bewerbungen um das Stipendium für die gleiche Zeit nicht vorliegen, kann die Unterſtützung ein und desſelben Be⸗ werbers auf ein viertes Jahr erſtreckt werden. Zeitweiſe Unterbrechung des Studiums auf der Univerſität, einer techniſchen Hochſchule oder einer öffentlichen Forſtlehranſtalt erlaubt für die Dauer derſelben Verabfolgung des Stipendiums an ein anderes Familienglied. Die Auszahlung erfolgt zu Anfang eines jeden Studienſemeſters nach Immatrikulation und Belegung der Vor⸗ leſungen u. ſ. w., worüber Nachweis zu erbringen iſt. Außerdem iſt nach Ablauf eines jeden Semeſters ein Heusnis des Rektors der Univerſität beziehungsweiſe der Techniſchen Hochſchule oder des Direktors einer öffentlichen Forſtlehranſtalt beizubringen, in welchem beſcheinigt iſt, daß der Bewerber in dem abgelaufenen Semeſter den Lehrvorträgen und bezw. praktiſchen Unterweiſungen mit Fleiß beigewohnt hat, auch gegen deſſen ſittlichen Lebens⸗ wandel nichts zu erinnern iſt. Dieſes Zeugnis iſt Vorausſetzung der weiteren Stipendiengewährung. 50. Cornelius Heyl'ſches Stipendium. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 45 Ord.Nr. V. 51. Cornelius Heyl-Stipendienſtiftung. Die Stipendien betragen 200 bis 500 Mark. Die Stipendien werden durch einen Vorſtand und einen engeren Ausſchuß vergeben. Vorſitzender von beiden iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Worms. Die Bewerbung hat im Monat März jeden Jahres zu geſchehen. Bedingung der Gewährung eines Stipendiums an einen Nachſuchenden iſt, daß derſelbe wirklich dürftig und würdig iſt und ferner a) entweder, daß ſeine Eltern, bezw. Vater und Mutter 10 Jahre lang in dem Fabrikgeſchäfte der Firma Cornelius heyl in Worms als Beamte oder Arbeiter beſchäftigt waren und in Worms wohnen bezw. bis zu ihrem Tode wohnten, wobei ſucceſſive Dienſtzeit von VYater und Mutter zuſammen zu rechnen iſt; — 15— b) daß ſeine Eltern Deutſche und mindeſtens 5 Jahre in Worms, Bobenheim, Bobſtadt, Bürſtadt, Heppenheim a. d. W., Herrnsheim, Hochheim, Hofheim, Horchheim, Alein⸗ niedesheim, Lampertheim, Leiſelheim, Meuhauſen, Pfeddersheim, Pfiffligheim, Rhein⸗Dürkheim, Roxheim, Weinsheim, Wies⸗Oppenheim entweder wohnhaft ſind oder bis zu ihrem Tode wohnhaft waren. Jedes Stipendium wird nur auf ein Jahr bewilligt, in der Regel überhaupt nicht länger als 5 Jahre. Von Kindern der nämlichen Eltern ſoll in der Regel nur eines ein Stipendium be⸗ ziehen.— Geſuche ſind ſchriftlich an den Vorſitzenden der Stiftung einzureichen. Beiliegen müſſen: I. Geburts⸗ ſchein, 2. Zeugnis der Unbemitteltheit, 3. Zeugnis über etwaigen ſeitherigen Schulbeſuch und über guten Leumund, 4. Zuſtimmung des Vaters oder Vormundes zu dem erwählten Beruf, 3. Aerztliches Zeugnis, insbeſondere mit Rückſicht auf den erwählten Beruf. 52. Jean Baptiſt und Wilhelm Hofmann-Stiftung. Zwei Stipendien zu je ca. 1600 Mark jährlich. Die Verleihung erfolst durch die Stadtverordnetenverſammlung in Mainz. Die Bewerbung hat anfangs Februar zu geſchehen. Die Verleihung erfolgt am 1. April und zwar an zwei Studierende, die geborene Mainzer, Rheinländer oder Pfälzer ſein müſſen. Die Gewählten behalten den Genuß der Stipendien auf die ganze Dauer ihrer Ausbildungszeit, bis ſie ihr Ziel erreicht haben und ſelbſtändig ſind. 53. Hundeshagen-Stiftung. Siehe Landes-Univerſität Seite 40. 54. Fundation Jett. Zwei Stipendien zu je 140 Mark. Die verleihende Behörde iſt Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gegeben. Bedingungen des Benefiziums: Zunächſt für Verwandte des Stifters, in deren Ermangelung ſind Jünglinge von Johannis⸗ berg und anderen Orten zuläſſig. Dauer der Verleihung: Octo annos in actuali studio. — 16— 55. Jubiläums-Stipendien-Stiftung zu Ehren der 25jährigen Regierung des höchſtſeligen Großherzogs Ludwig III. Betrag des Stipendiums 400 Mark. Se. Königliche Hoheit der Großherzog verleiht das Stipen⸗ dium auf Vorſchlag des Kuratoriums der Stiftung, beſtehend aus den Bürgermeiſtern der 3 Provinzialhauptſtädte Darmſtadt, Mainz und Gießen. Zeit der Bewerbung: Frühjahr(Oeffentliche Bekannt⸗ machung). Aus den Zinſen der Stiftung ſollen drei junge Leute und zwar aus jeder der 3 Provinzen einer, eine gleichmäßige Bei⸗ hülfe zu den Koſten ihrer Ausbildung auf einer höheren Bildungsanſtalt erhalten. Das Stipendium kann auf drei Jahre ausgedehnt werden, es können jedoch nur Angehörige ſolcher Gemeinden berückſichtigt werden, welche Beiträge zu dieſer Stiftung geleiſtet haben. 56. Jubiläumsſtiftung der Stadt Darmſtadt. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 46 Ord.⸗Nr. VIII. 57. Jubiläumsſtiftung früherer Studierender der Techniſchen Hochſchule. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 46 Ord.⸗Nr. VII. 58. Aelteres Jubiläumsſtipendium. Ein Stipendium zu ca. 85 Mark jährlich. Bedingungen des Benefiziums ſiehe Dilthey⸗Stipendium (Ar. 25). 59. Jüngeres Jubiläumsſtipendium. Ein Stipendium zu ca. 150 Mark jährlich. Bedingungen des Benefiziums ſiehe Dilthey⸗Stipendium (Nr. 25). 60. Kaiſer Wilhelm-Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 47 Ord.⸗Nr. XII. 61. Kannv'ſche Stiftung. Betrag des Stipendiums ca. 680 Mark. -— 2 — 12— Die Verleihung geſchieht durch den jeweiligen Bürgermeiſter von Worms. Zeit der Bewerbung und Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt. Bewerber können nur ſein: heſſen chriſtlicher Konfeſſion; dieſelben müſſen gute Führungszeugniſſe aufweiſen. Das Stipendium wird nur Studierenden der Jurisprudenz, der Theologie oder der Medizin, oder Künſtlern, auch Handwerkern gewährt, welche Aus⸗ gezeichnetes zu leiſten verſprechen. Auch Schüler eines heſſiſchen Gymnaſiums, die die letzte Klaſſe beſuchen, ſind berechtigt. 62. Fundation Kauppers. Zwei Stipendien zu je 2900 Mark. Bezeichnung der verleihenden Behörde: Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gemacht. Bedingungen des Benefiziums: Für Verwandte des Stifters; bei deren Abgang ſollen Studierende aus Oeſtrich, aus Mittelheim oder anderen Orten des Rheingaues genommen werden. Dauer der Verleihung: Ab infima durante studio. 63. Heinrich und Helene Keller-Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 44 Ord. Nr. II. 64. Dr. med. Otto Klunk'ſche Stipendienſtiftung⸗ Betrag des Stipendiums 257 Mark 14 Pfennig. Die Verleihung geſchieht durch die Stadt Darmſtadt(Stadt⸗ verordnetenverſammlung). Zeit der Bewerbung: 6. Oktober jeden Jahres. Das Stipendium ſoll an Angehörige der Stadt Darmſtadt (beim Mangel ſolcher auch an ſonſtige Angehörige der Provinz Starkenburg) behufs Studiums der Medizin auf einer deutſchen Hochſchule vergeben werden, jedoch an einen Stipendiaten höchſtens dreimal. 65. Stiftung der Eheleute Ignaz u. Franziska Krämer. Kapital 15 000 Mark. Ueber die Vergebung der Stiftungserträgniſſe(Stipendien) entſcheidet die Stadtverordnetenverſammlung in Mainz nach An — 18— hörung der Vorſchläge des Ausſchuſſes für die Vergebung von Stiftungszinſen. Die Vergebung des Zinſenertrages wird alljährlich in den für die Bekanntmachungen der Bürgermeiſterei beſtimmten Blättern ausgeſchrieben. Erſtmalig wird der Zinſenertrag vergeben Ende Dezember 1904 und zwar für die Zeit vom 1. Oktober 1905 bis Ende Dezember 19004. Von den Zinſen des Vermächtniſſes geht vorläufig eine lebenslängliche Rente von 400 Mark für einen Legatar ab. Der Reſt des Erträgniſſes ſoll als Stipendium für einen auf einer deutſchen Univerſität oder deutſchen techniſchen Hoch⸗ ſchule Studierenden verwendet werden. Nach dem Ableben des Legatars ſollen aus dem Geſamt⸗ erträgnis zwei gleichgroße Stipendien für Studierende an Uni⸗ verſität oder techniſcher Hochſchule gebildet werden. Jeder Stipendiat muß das Gymnaſium mindeſtens mit der Mote„gut“ abſolviert haben. Der Stipendiat hat jedes Jahr durch giltiges Zeugnis nach⸗ zuweiſen, daß er ſeinen Studien mit Fleiß und Erfolg obliegt, und es bleibt ihm in dieſem Falle das Stipendium bis zur Voll⸗ endung ſeiner Studien; im anderen Falle ſoll ihm dasſelbe ent— zogen werden. Hat der Stipendiat mit nachgewieſenem guten Erfolg ſeine Studien vollendet, ſo kann ihm auch noch für ein weiteres Jahr zu ſeiner praktiſchen Ausbildung das Stipendium zugeſprochen werden. Fällt der einjährig-freiwillige Militärdienſt in die Zeit, wo die Studien auf Univerſität oder Hochſchule ſchon begonnen ſind, und der Stipendiat hat ſchon wenigſtens zwei Semeſter(ein Studienjahr) hinter ſich und den Nachweis über Fleiß und guten Erfolg ſeiner Studien bis dahin erbracht, ſo ſoll ihm auch das Stipendium für die Dauer ſeines einjährigen Militärdienſtes un⸗ geſchmälert verbleiben. Die Stipendien können nur an nachweisbar Bedürftige ver⸗ liehen werden; es ſollen hierbei in erſter Linie die Angehörigen der Familien der beiden Disponenten Berückſichtigung finden. 66. Külp-Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 47 Ord. Nr. X. 62. Kürnbacher Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 36 Ord.⸗Nr. 84. 68. Tanggönſer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 15. 69. Taubenheimer'ſches Legat. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 47 Ord.⸗Nr. IX. 70. Leeheimer Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Nr. 29. 71. Leußler'ſches Familienſtipendium. Siehe Landes⸗-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 17. 72. Liſt'ſches Familienſtipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 16. 73. Lucius'ſcher Stipendienfonds. Drei Stipendien im Betrage von je 250 Mark jährlich. Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Oberkon— ſiſtorium auf Antrag des Marienſtiftes zu Lich. Für die Bewerbung iſt keine beſtimmte Zeit vorgeſchrieben. Die Dauer der Verleihung iſt verſchieden. Die Bewerber haben ſich dem Studium der Theologie zu widmen. Diejenigen, welche ihre Verwandtſchaft mit dem Stifter nachweiſen, haben den Vorzug, nach dieſen ſtehen die Licher Stadt⸗ kinder und dann die(Licher) Landeskinder. Fleiß und gute Auf⸗ führung iſt bei Auszahlung des Stipendiums nachzuweiſen. 724. LTudwig-Stipendium, Gießener. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 91. 75. Tudwig- und Maria-Stiftung. Siehe Landes-Univerſität Seite 38 Ord.⸗Nr. 92. 76. Tuther-Stiftung, Beſſiſche. Die Stipendien betragen 350 bezw. 700 Mark im Jahr und werden in der Regel auf zwei Jahre verliehen. — 20— Die Verleihung geſchieht durch den Vorſtand der heſſiſchen Lutherſtiftung. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich durch Anſchlag am ſchwarzen Brett der Landes⸗Univerſität ſowie in der Darmſtädter Zeitung bekannt gemacht. Bedingungen des Benefiziums: Die heſſiſche Lutherſtiftung iſt beſtimmt, ſolche Studierende der evangeliſchen Theologie, welche ſich verbindlich machen, der heſſiſchen Landeskirche zu dienen, und ſich durch erwieſene Tüchtigkeit würdig gezeigt haben, durch Sti⸗ pendien bei ihrem Studium, vorzugsweiſe bei ſolchem auf der Landes⸗-Univerſität in Gießen, zu unterſtützen. Beſonders pflegen Bewerber berückſichtigt zu werden, die ſich durch die erfolgreiche Bearbeitung eines wiſſenſchaftlichen Themas empfehlen. 727. Lili Mayer-Stiftung. Betrag des Stipendiums 175 Mark. Die Verwaltung iſt dem Finanzausſchuß der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung zu Worms übertragen. Die Zeit der Bewerbung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt. Bewerber müſſen Wormſer ſein und evangeliſche Theologie ſtudieren. 78. Dr. Momberger⸗-Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 48 Ord.⸗Nr. XIII. 29. Tandrichter Dr. Müller-Stiftung. Zwei Unterſtützungslegate von je 500 Mark jährlich. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Miniſterium der Finanzen, Abteilung für Finanzwirtſchaft und Eiſenbahnweſen, die auch die Zeit der Bewerbung bekannt macht. Die Unterſtützungen ſollen bedürftige elternloſe Studierende der Rechtswiſſenſchaft aus den Provinzen Starkenburg und Ober⸗ heſſen genießen, jedoch nicht länger als drei Jahre. 80. Peter wWilhelm Müller-Stiftung zu Frankfurt a. M. Siehe Landes-Univerſität Seite 40. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 48 Ord.⸗Nr. XVI. 81. Aiddaer Stipendium. Siehe Landes⸗Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 18. 82. Die Pfungſtädter Stipendien(I. u. II.). Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 19 und 20. 83. Stipendium aus der Fürſtlichen Präſenzkaſſe zu Büdingen. Ein Stipendium von rund 86 Mark jährlich. Die Verleihung erfolgt durch Beſchluß des Chefs der Fürſtlich und Gräflich Vſenburgiſchen häuſer zu Büdingen, Meerholz und Wächtersbach. Die Bewerbung iſt an keine beſtimmte Zeit gebunden und erfolgt in der Regel auf drei Jahre. Bedingungen des Benefiziums ſind: a) Zugehörigkeit zu der ehemaligen Grafſchaft Vſenburg und Büdingen. b) Studium der evangeliſchen Theologie auf einer Hochſchule. c) Nachweis über Fortſetzung des Studiums, Fleiß und Betragen in jedem der drei Bezugsjahre. 84. Ratsherren-Witwen-Stiftung. Betrag des Stipendiums ca. 570 Mark. Wegen der Verleihung beſteht ein beſonderer Stiftungs⸗ vorſtand; Vorſitzender iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Worms. Die Zeit der Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt. Bewerber müſſen Nachkommen der Stifter, ev.⸗luth. Kon⸗ feſſion ſein und Theologie, Medizin oder Jurisprudenz ſtudieren. 85. Joſef Teo Reinach'ſche Stiftung. Ein Stipendium zu 180 Mark jährlich. Die Verleihung erfolgt durch die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung in Mainz. Die Bewerbung hat anfangs April zu geſchehen. Die Vergebung erfolgt höchſtens auf die Dauer von 3 Jahren an einen Studierenden der Medizin aus Mainz. — 22— 22 86. Reinhart'ſche Familienſtiftung. Das Stipendium beträgt 171 Mark 42 Pfennig jährlich. Die Verleihung geſchieht durch den Stiftungsvorſtand; Vor⸗ ſitzender desſelben iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Worms. Im Januar jeden Jahres erfolgt die VYerleihung. Die Bewerber müſſen eine Univerſität, eine Techniſche Hoch⸗ ſchule oder eine Gewerbeſchule beſuchen. 87. Rheinbrücker'ſches Stipendium. Betrag des Stipendiums 140 Mark jährlich. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliche Bürger⸗ meiſterei Babenhauſen. Im April jeden Jahres erfolgt die Verleihung. Das Stipendium ſoll in zwei Teilen vergeben werden, und zwar ein Teil an einen Blutsverwandten des Stifters, Kaplan Reinhard Rheinbrücker, welcher„zum Studieren geſchickt, aber ſo arm ſein würde, das eine aus ſeinem ſelbs oder ſeiner eltern Gut beſchwerlich geholffen werden möchte“, und der andere Teil an:„ſo auch alſo taugenlich undt ſonſt arm ſei, auß des Bürgers Uindern von Babenhauſen.“ Falls kein Blutsverwandter des Stifters vorhanden:„ſo ſollen die beide auß den armen Bürgers Sönen von Babenhauſen, oder ſo an denſelben Mangel wäre, ſonſt auß der herrſchaft Babenhauſen erwölt undt genommen werden.“ 88. Rheinheſſiſche Stipendien. Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Nr. 50— 78. 89. Freiherrlich Riedeſel'ſche Stipendien. Zwei Stipendien zu je 600 Mark(für 6 Semeſter je 100 Mark). Verliehen werden dieſelben durch ſämtliche Riedeſel, Frei⸗ herrn zu Eiſenbach. Die Verleihung erfolgt zu Oſtern. Bedingungen des Benefiziums ſind: Herkunft aus dem Freiherrlich Riedeſel'ſchen Gebiet oder Wohnſitz daſelbſt, Studium der Theologie, Fähigkeit zu dieſem Studium, Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers, tatſächlicher Aufenthalt auf der Univerſität. Eines dieſer Stipendien kann aber auch, wenn keine Theologie ſtudierende Bewerber vorhanden ſind, an Studierende anderer Fächer verliehen werden. — 2353— 90. Rumbel'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 36 Ord.⸗Nr. 86. 91. Fundation Schlinger. Zwei Stipendien zu je 320 Mark bei Beſuch des Gymnaſiums. Swei„„„ 570„„„ der Univerſität. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipen⸗ dienfonds. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Oeffentliche Bekannt⸗ machung und Präſentation. Bedingungen des Benefiziums: Zunächſt ſind Verwandte des Stifters zu berückſichtigen; in deren Ermangelung ſtudierende Jünglinge von Fankel und Bruttig. Dauer der Verleihung: Ab infima. Post absolutam philosophiam quatuor annos. 92. Gerold-Schmidt⸗Stiftung. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 48 Ord.⸗Nr. XV. 93. Prälat Schmitt-Stiftung. Betrag des Stipendiums 380 Mark jährlich. Die Verleihung geſchieht durch eine Kommiiſſion, beſtehend aus dem Bürgermeiſter, dem I. evangeliſchen Pfarrer, zwei Stadt⸗ verordneten und einem Mitgliede des evangeliſchen Kirchenvor⸗ ſtandes zu Mainz. Zeit der Bewerbung: Anfangs Februar. Die Verleihung erfolgt an einen oder mehrere Mainzer Waiſenknaben zur ferneren Ausbildung, ſei es auf dem Gebiete des Gewerbelebens, der Kunſt oder der Wiſſenſchaft. 94. Joſeph Schmitz-Stiftung. Drei Stipendien von je 400 Mark jährlich. Die Verleihung geſchieht durch ein Luratorium. Vorſitzender desſelben iſt der jeweilige Provinzialdirektor von Rheinheſſen, und zwar geſchieht die Verleihung an Studierende aus Mainz oder Rheinheſſen, wenn ſie an einer Hochſchule oder an einer der Hoch⸗ ſchule gleichzuachtenden Kunſt- oder Muſik⸗Akademie ſtudieren. 95. Die Schottener Stipendien(I. und II.). Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 21 und 22. — 24— 96. Die von Schrautenbach'ſchen Stipendien(I. bis V.). Siehe Landes-Univerſität Seite 34 Ord.⸗Nr. 70—83. 97. von Schult'ſcher Stipendienfonds. Vier Stipendien von je 120 Mark jährlich. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Oberkon⸗ ſiſtorium. Für die Bewerbung iſt keine beſtimmte Zeit vorgeſchrieben. Die Dauer der Verleihung iſt verſchieden. Für wenigſtens zwei dieſer Stipendien iſt das Studium der Theologie erforderlich. Der Univerſitätsort macht keinen Unterſchied. 98. Archivar Schulz'ſche Familienſtiftung. Aus dem 4000 fl. betragenden Kapitale ſollen an die Söhne von Abkömmlingen ſeines Vaters von ihrem 10. Lebens⸗ jahre an bis zum vollendeten akademiſchen Studium die Zinſen als Beitrag zu ihren Unterhaltungskoſten auf höheren oder niederen Schulen ausgeteilt werden. Gleichzeitig ſollen nicht mehr als vier Bewerber berückſichtigt werden. Der einzelne auf einer Univerſität Studierende erhält das Stipendium aber nicht länger als auf 7 Semeſter. Die Verleihung ſteht dem Großherzoglichen Amtsgericht Darmſtadt I zu. 99. Schutzbar von Milchling'ſches Stipendium. Betrag des Stipendiums: Die jährlichen Zinſen aus 300 fl. Die Verleihung geſchieht durch die Großherzogliche Provinzial⸗ direktion Oberheſſen und die Königlich Preußiſche Regierung in Caſſel. Bewerber müſſen in erſter Linie von Treis a. d. Lda. oder Sichertshauſen ſein. 100. Schwab⸗Stiftung. (Stiftung für höhere Ausbildung talentvoller armer Anaben aus Darmſtadt.) Das Kapitalvermögen der Stiftung beträgt z. St. rund 340,000 Mark. Unterſtützungen genießen etwa 30 Schüler. Zweck der Stiftung iſt, die begabten und fleißigen Söhne unbemittelter in Darmſtadt wohnender oder verſtorbener Eltern zu unterſtützen, damit ſie„etwas tüchtiges lernen“ können. Die Aufnahme in die Stiftung iſt nur denjenigen Unaben möglich, welche die Darmſtädter Mittelſchule oder eine der Volks⸗ ſchulen beſuchen. Ueber die Aufnahme entſcheidet nach Anhörung der Lehrer des Unaben der aus zwei akademiſch gebildeten und einem ſeminariſtiſch gebildeten Lehrer, einem Stadtverordneten und dem Stadtrechner beſtehende Verwaltungsrat. Die Stiftung bezahlt das Schulgeld— ſoweit den Schülern nicht Freiſtellen gewährt werden—, die Lehrmittel und ein Unterſtützungsgeld für Kleider, Nahrung u. ſ. w. Die Pfleg⸗ linge der Stiftung können unterſtützt werden bis zur Erlangung des Sinjährigenſcheins oder der Primareife, bis zur Ablegung der Reifeprüfung, auch nach Verlaſſen der Schule bei der Ausbildung zum Kaufmann, beim Studium auf Techniſcher oder anderer Hochſchule. 101. Seeger'ſcher Stipendienfonds. Das Stipendium beträgt 120 Mark. Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Ober— konſiſtorium. Für die Bewerbung iſt keine beſtimmte Zeit vorgeſchrieben. Die Dauer der Verleihung iſt verſchieden. Das Teſtament beſtimmt:„Daß ein Studioſus auf der Univerſität, es ſei, wo es wolle, davon unterhalten und ihm jährlich die Penſion gehandreicht werde.“ 102. Sommerhard'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 36 Ord.⸗Nr. 85. 105. Staatsſtipendien. Siehe Landes⸗Univerſität Seite 34 Ord.⸗Nr. 30 bis 58. 104. W. Stamm'ſches Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 36 Ord.⸗Nr. 89. 105. Stipendienſtiftung der Banken für Handel und Induſtrie und für Süddeutſchland zu Darmſtadt. Siehe Techniſche Hochſchule Seite 44 Ord.⸗Nr. I. 106. Ed. von Stockhauſen-Stiftung. Betrag des Stipendiums 955 Mark. — 26— Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliche Provinzial⸗ direktion Starkenburg. Bedingungen des Benefiziums: Beſuch eines Gymnaſiums, einer Univerſität oder anderen Hochſchule. 102. Stiftung der Witwe Georg Friedrich Stöhr. Betrag des Stipendiums ca. 340 Mark. Die Verleihung erfolgt durch die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung in Mainz. Die Bewerbung hat anfangs September zu geſchehen. Die Vergebung erfolgt auf die Dauer von 3 Jahren an einen unbemittelten Mainzer Bürgersſohn. 108. Fundation für arme Studierende. Vier Stipendien von je 145 Mark. Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Miniſterium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gemacht. Bedingungen des Benefiziums ſind: Nachweis der Ver⸗ mögensverhältniſſe, Beſuch des Gymnaſiums zu Mainz bezw. der Univerſität Gießen. 109. Fundation Travelmann. Zwei Stipendien von je 50 Mark. Die Verleihung erfolgt durch Großherzogliches Miniſte⸗ rium des Innern als oberſte Verwaltungsbehörde des Mainzer Stipendienfonds. Die Zeit der Bewerbung wird öffentlich bekannt gemacht. Bedingungen des Beneſiziums: Geſtiftet für Verwandte des Stifters. Dauer: Sechs Jahre. 110. Weiße'ſche Stipendienſtiftung. Betrag des Stipendiums ca. 600 Mark. Die Verleihung geſchieht durch einen beſonderen Vorſtand; Vorſitzender desſelben iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Worms. Die Zeit der Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt. Bewerber müſſen Nachkommen der Familie Lautz(Familie Weiße iſt ausgeſtorben), evangeliſch ſein und eine Univerſität beſuchen. 22— 111. Wimmer⸗-Albrecht'ſche Stipendienſtiftung. (Gernsheim und Wenings.) Das Stipendium beträgt 300 Mark. Der Gemeinderat von Gernsheim hat das Präſentationsrecht. Die Verleihung geſchieht durch Großherzogliches Miniſterium des Innern auf Vorſchlag des Großherzoglichen Kreisamts Büdingen. Die Vergebung erfolgt auf die Dauer von vier Jahren; aus— nahmsweiſe kann die Vergebung noch auf ein fünftes Jahr erfolgen. Das Stipendium iſt ohne Rückſicht auf das Veligions⸗ bekenntnis zu vergeben an einen braven, ſittlichen, aber nicht hinreichend bemittelten Jüngling, der Talent und Fleiß zeigt und ſich dem Studium eines naturwiſſenſchaftlichen Fachs oder der Kunſt widmet, oder— jedoch nur in zweiter Linie— an einen ſolchen Jüngling, der ſich zum Volksſchullehrer ausbildet. Bei der Verwilligung iſt auf ſolche Bewerber, welche ihre Ver⸗ wandtſchaft mit dem Stifter oder ſeiner Shefrau nachweiſen können, in erſter Linie Rückſicht zu nehmen. 112. Wolfskehlener Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 23. 113. Geſchwiſter Fimmer⸗-Stiftung. Betrag des Stipendiums 25 Mark, 50 Mark oder 100 Mark jährlich. Für die Verleihung beſteht ein beſonderer Vorſtand; Vor⸗ ſitzender iſt der jeweilige Bürgermeiſter von Herrnsheim. Die Zeit der Verleihung iſt unbeſtimmt; wird von Fall zu Fall erledigt. Die Bewerber müſſen ſich dem Lehrer⸗ oder geiſtlichen Stande widmen, oder nach dem Beſuche eines Gymnaſiums oder einer Realſchule eine höhere Anſtalt oder die Univerſität beziehen wollen. Sie müſſen in Herrnsheim geboren und erzogen ſein und bis zum Zeitpunkt der Bewerbung in Herrnsheim gelebt haben, ausgenommen Verwandte der Stifter. Dieſe müſſen in jeder Hinſicht gute Zeugniſſe aufweiſen. 114. Zwingenberger Stipendium. Siehe Landes-Univerſität Seite 32 Ord.⸗Nr. 24. Ueberſicht der für die Landes-Univerſität Gießen beſtehenden Stipendien. Den Grundſtock der in Gießen bei der Univerſität vor⸗ handenen Stipendien bilden die auf Veranlaſſung Landgraf Philipps des Großmütigen von 1529 an aus dem Vermögen der heſſiſchen Kirche gegründeten und jetzt noch zum Teil aus kirchlichen Mitteln unterhaltenen Tiſchſtipendien. Dieſelben führen den Namen der⸗ jenigen Gemeinde, aus deren Kirchenvermögen noch jetzt zu ihrer Unterhaltung beigeſteuert wird. 50 Bei d 3 3 5 3 5 snnuns Derzeit 3 2 Verleihende 8 8 Ord.⸗ Name des 2 über⸗ gezahlter. 8 oder beſtä⸗ 5 3 Nr. Stipendiums= Biiſie ner Bei⸗ Beitrag d— Piihſenammien tigende Be⸗ 5 trag 9 S zr— fl. mark. 2 hörde l4 a Alsfelder 1560 Evangel. 60 1 45 L Li6 Bürgermeiſter und Großherzogl. 3 1 bi) 160 Gemeinde 10 59,5 da ſen. Stadtvorſtand ſheri heit in es unern 2a] Arheilger 1559 3 50 51,45 SGiehen Pfarrer und Kirchen⸗ auf Bericht 5 2 b¹)] 0 P9. vorſtand der Landes⸗ 4 Univerſität 3 I. Berſtädter 1559„ 420 Pfarrer, Bürger⸗„ 5 r1 1605 142,29)„ meiſter und Ge⸗ 4.„, 1029 7 30 meinderat 7 5 5 Biebesheimer 155. 6„„ Ev. Kirchenvorſtand 2 5 1605. 1o0 1,43 2 6 Zlöcher'ſches 1730% Pfarrer—— V. Prof. Trümpert in 2 5 Blöcher in Darmſtadt u. Pfarrer Crumbach Römheld in Pfung⸗ ſtadt, z. Zt. Senioren der Familie 7 Zutzbacher 1550 CEvangel. 40 18s,60„ Geiſtliche in Butzbach 2 5 Gemeinde und Stadtvorſtand 8 Darmſtädter 1559*„ 20 334,29„ Ev. Uirchenvorſtand 5 5 V V der Geſamtgemeinde 9 Dauernheimer[15509 5 V 60 62,57„ KirchenvoMand und„ 5 Ortsvarſtand.. . 4 10 Dornheimer 1605 85 30 51, 45 33 Kirchenvorſtand. 5 11 a 1559„ so 11by) Echzeller 1605 40 85,71 Pfarrer 4 5 161 3 11° ²)(Gießener 1559 2 40————— 12 Groß-Gerauer 3 1 75 1 51,43 3 Kirchenvorſtand„ 5 13 Groß-Lindener 1559. 5 25 42,86 5 Die Geiſtlichen 7 5 ¹) Wird zur Zeit von der nicht mehr voll eingeht. 2²) Wird nicht mehr ausg Beitrag ezahlt, da ſeit 1267 die Stadt Gießen keinen Beitrag mehr leiſtet. Univerſität nicht mehr ausgezahlt, weil der bei der Stiftung verſprochene — V 1; Zeit werbu Verle — herbſt Derbſt Oſter herbſt Herbſt Oſter um Noſt Ang eing üben Zeit der Be⸗ werbung und Verleihung Bedingungen für den Genuß Geſuch zu richten an Beizulegende Zeugniſſe Bemerkungen 190⁷ 190⁵ Oſtern 1905 Herbſt 1905 Herbſt 1908 Oſtern 1905 Herbſt 1907 Oſtern 1905 Oſtern 1908 Oſtern 1904 Oſtern 1900 Herbſt 1904 Herbſt 1907 Die Bewerber müſſen in Gießen ſtudieren. Bei den Stipendien Nr.] bis 5, 7 bis 15, ls bis 29 haben Theo⸗ logen den Vorzug vor den übrigen aus der betreffenden Gemeinde ſtammenden Studierenden. Wird ein dem Orte nicht Angehöriger präſentiert, ſo kann nur ein Theologe präſentiert werden. Erfolgt keine Präſentation, ſo werden dieſe Stipendien auf Vorſchlag der Univerſität von Großh. Miniſterium des Innern auf 3 Jahre vergeben. Des⸗ gleichen, wenn eines dieſer Stipendien vor Ablauf der Präſentationszeit zur Erledigung kommt Präſentatoren (mindeſtens 6 Wochen vor dem Anfang der neuen Präſentationszeit d. h. 6 Wochen vor dem 1. April bezw. 1. Oktober) Den Geſuchen ¹), die an die Landes⸗Univerſität oder das Großh. Miniſterium des Innern gerichtet werden, iſt beizulegen: Beglaubigte Abſchrift des Reifezeugniſſes und ein auf vorge⸗ ſchriebenes Formular ausgeſtelltes, vom Bürgermeiſter der Heimatbehörde be⸗ glaubigtes Ver⸗ mögenszeugnis. Das Formular hierzu iſt auf dem Univerſitäts Sekretariat erhältlich Geſtiftet wurden: 1730 400 fl. 1238 200 fl. Zu Ord.⸗Ar. 2. Der zu leiſtende Beitrag wurde durch Verf. Gr. Miniſt. v. 1. März 1822 auf 110 fl. feſtgeſetzt ¹) Geſuche um Stipendien ſind entweder mit dem Singabeſtempel von 1,50 Mark oder mit der Bitte um Erlaß des Der Erlaß kann insbeſondere erfolgen, wenn der Bitt die er weder aus eigenem Vermögen Geſuche, die ein im vorhergehenden Semeſter Koſten ſeines Angehörigen oder unterhaltungspflichtigen Perſonen erhält. eingereichtes, noch nicht bewilligtes G Stempels zu verſehen. Studiums aus Mitteln beſtreitet, eſuch in Erinnerung bringen, unterliegen nach Art. 9 Ziffer 2 über den Urkundenſtempel vom 12. Auguſt 1899 dem Eingabeſtempel nicht. ſteller den Nachweis erbringt, daß er die entnimmt, noch von des Geſetzes ——— Bei der d it 5 d 5 stiftung Derzeit ½ 5 Verleihende 8 ½ zeit der Ord.⸗ Name des 2 über⸗ ezahlter 2 n 2 5 —. Stifter nomme⸗ gezc r 22 räſentator oder 2 werbung Nr. Stipendiums 1er ner Bei⸗ Bei 8 3 Präſentatoren 6 2, e 5 ne eitrag ½ 3 beſtätigende 1S verleih 50 Behö Jah- fl. Mark F hörde 34 5— K d 14 Grünberger 1559, Evanael. 40 31, 45 Hio Na 1. Pfarrer nebſt Bür⸗ Großherzogl. 5 eriſ 1603 Gemeinde 10 weſen⸗ germeiſter u. Stadtrat Miniſterium 1629 heit in des Innern a Fin auf Bericht der 3 Landes-Uni⸗ 15 LCanggönſer 559 5 2o,.. verſität ſ 1607 1o 1 51,453„ Die Pfarrer 3 bkberbſt 16 Ciſt'ſches 1250 Frau Pfarrer———— 2 Cſtern Samilien⸗- Chriſtina Stipendium Eliſabetha Liſt geb. Vigelius in Butzbach 17 Ceuß ler⸗ ſches 1684 Metropolitan——„ Senior der Familie;„ 5 Cſtern Familien⸗ Leußler zu 3. St. Forſtmeiſter) Stipendinm Grünberg Haberkorn in Wamod 18 Niddaer 1559(Ev. Gemeinde 40—.. 5 1609. 6— 120 3 Bürgermeiſterei„ 5 ſtern 1611 19 I. Ffungſtädter 1559 3 40 4 Kirchenvorſtand. 5 ſtern 102,86 ne 20 II.„ 1629„ 20 5 3— 5 ſtern 21 I. Schottener 15509„ 50) 3 Evangel. Pfarramt 5. 5 bſtern und Bürgermeiſterei 1137 22 II.„ 1605 3 10 156,14„„„ 5 GOſtern 1606. 1629„ 40 23 ZWolfskehlener 559 5 20 3 5 Wolſskeh 1,5. 10— 51,45„ Ev. Kirchenvorſtand 5 Gſtern 1 24 Zwingenberger 1559 4 20 54,29 7 3— 5 Gſtern 25 Bauſchheimer 1605 3 30 51, 4 2— 3 5 Vor 1. Apr J. Ok ſjeden 26 Berkacher 1559 20 „„ 1· 2— b 1605 7 10 51,43„ 3 3 4 de Senußgeit = = 1⸗2 Zeit der Be⸗ werbung und Verleihung Bedingungen für den Genuß Geſuch zu richten an Beizulegende Zeugniſſe Bemerkungen Herbſt 1907 Herbſt 1904 Oſtern 1005 Oſtern 1907 Oſtern 1905 Oſtern 1005 Oſtern 1904 Oſtern 1900 Oſtern 1907 Oſtern 1905 Oſtern 1908 Vor dem 1. April und 1. Oktober jeden Jahres ſ. Ord.⸗Nr. 1 a „ Angehörige der Familien Liſt⸗Vigelius und zwar miteinander abwechſelnd. Iſt aus der Familie, die an der Reihe iſt, kein Bewerber vorhanden, ſo kann das Stipendium einem Mitglied der anderen verliehen werden. Tritt aus keiner der beiden Familien ein Bewerber auf, ſo fällt das Stipendium in die freie Kollation des Miniſteriums auf Vor⸗ ſchlag der Landes⸗Univerſität Angehörige der Familie ſind in erſter Linie zu berückſichtigen f. Grd.⸗AMr. 1 a Präſentatoren 7 Großh. Miniſte⸗ rium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität Präſentatoren Großh. Miniſte⸗ rium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität ſ. Ord.⸗Nr. La 34 Bei der. 9. 1. 2 5 Stchung Derzeit ½ 5 Verleihende 8 α — 8 über⸗—.—„ Ord.⸗ Mame des 2 Stifter iden gezalllter 5* Präſentatoren oder beſtä. ³ ⁵ Ar. Stipendiums 2* ver de. Beitrag 2 2 tigende Be⸗ 6 8 S 5 1 f. mark F hörde Jan. 22 Bicken'ſches 16. v. Bick in—(Heo Cag— Großherzogl. 3 Ihd. Gladenbach deſelh Miniſterium . heit in des Innern 28 Billertshanſener 1620 Ev. Gemeinde 5 8,57 Sießen— auf Bericht 3 . 69 Hig der Landes⸗ 29 KCeeheimer!) 1605 Ev. Gemeinde 20. 34,29 5— Univerſität 3 30-54 Sünf Staats- 1802 Gr. Heſſiſche—— 6—„ 5 ſtipendien Regierung aus Mitteln der Stiftung Philipps des Großmütigen 35-49 Sünfzehn Staats- 1811 5—— 3— 2 5 ſtipendien 50-58 Reun Staats- 1832 3=—„—„ 3 ſtipendien 59-28 Zwanzig Rhein- 1840 Großherzogl.——„—„ 3 heſſiſche Tiſch⸗ Heſſiſche Re⸗ ſtipendien gierung aus Mitteln des Mainzer Univ.-Fonds 79 I. v. Schrauten⸗ 1252 Dorothea Wil⸗—— 252,14—, 3 bach'ſches helmine von Mark Schrautenbach geb. Freiin von Goertz 8o II. 7 5 3—— 252, 14 7 5 81 IIIL. ⸗ 5 2—- 52,14—„ 3 82 IV..„ 2—- 21,45 Graf von Schlitz in„ 3 Schlitz, genannt V von Goertz ¹) Außer vorbenannten Gemeinden ſtifteten Hräſentationsrechte zu erwerben, es ſind dies: Büttelborn, Widdersheim. noch mehrere Gemeinden kleine Raunheim, Stockſtadt, — Feit de re Beiträge ohne ſich Wallerſtädten, Ober⸗ werbune verlei led komn neu präſe ◻ W1n Zeit der Be⸗ werbung und Bedingungen für den Genuß Geſuch zu richten an Beizulegende Zeugniſſe Bemerkungen Vor dem ſ. m 1. April und 1. Oktober jeden Jah res„ V Verleihung Grd.⸗Mr. l a 1„ „ An bedürftige und würdige Studierende in Gießen „ Studierende aus Rheinheſſen ſind in erſter Linie zu berückſichtigen. Be⸗ werber aus anderen Provinzen nur dann, wenn bedürftige und würdige Studierende aus Rheinheſſen nicht vorhanden ſind 4„ Nach Pfarrersſöhne von Staden und Lind⸗ heim bei Verleihung bevorzugt, ſo ſie es bedürfen. Neben ihnen haben Angehörige der Burggrafſchaft und Stadt Friedberg, ſowie der Grafſchaft Kaichen den Vorzug vor den anderen Bewerbern Wunſch der Stifterin werden 1„ 5 Der Präſen⸗„ tator hat das Recht, wenn das Stipen⸗ dium zur Er⸗ ledigung kommt, von neuem zu präſentieren Großh. Miniſte⸗ rium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität 1 Präſentator ſ. Ord.⸗Nr. 1 a Su Ord.⸗Nr. 50 bis 58. Urſprüng⸗ lich je 85,21 Mk.; wurden 188 in V CTiſchſtipendien verwandelt 36 Bei d. 3, 25 Stiftung Derzeit 2 5 Verleihende 8 —= äber⸗— S 5 Ord.⸗ Name des Stifter nomme. gezahlter£ Präſentatoren oder 3 Nr. Stipendiums nareei Beitrag 8½ 2. beſtätigende 6 3 5. 12 fl. mark 2 F Behörde 145 Mark 85 V. v. Schrauten- 1232 Dorothea Wil⸗—— 85,21— Sriſtherzogl, 5 bach'ſches helmine von 3 iniſterium Schrautenbach es Innern geb. Freiin nuf Weticht von Goertz er Landes⸗ 1 Univerſität 1 84 Kürnbacher 175 Landgraf—— 5⁰0—„ 3 Ludwig VIII.(ſeit 1. Okt. 1893) 1 3 1 oi 2 8⁵ ommerhard'⸗ 1603 Johannes—— ca. Bürgermeiſterei„ 5 Tnderf Sommerhard 360 Wimpfen a. Neckar ba in Wimpfen 86 Rumbel'ſches 1823 Friederike—— ca.— Gr. Miniſte⸗ 3 Rumbel geb. 160 rium d. Innern Vitſert auf Bericht der L.⸗Univerſität bzw. d. Rektor 82 I. Zelzer'ſches 1401 Pfarrer Kon-—— ca. Der Familienſenior, Großherzogl. 5 Salieraſc rad Belzer 120 3. St. Landwirt Miniſterium in Echzell K. Belzer in Unter⸗ des Innern Widdersheim auf Bericht der L.⸗Univerſität II. 46 5— 5 ca. 1. 5 88 22 1461 4, 890 28. Stamm'ſches 1885 Apotheker—— ca.— 1 1 w. Stamm 400 1 in Alzey 1 5. 90 KRichard Baltzer 1888 Dr. Richard—— ca. Geh. Hofrat Prof.„ 3 ½ Baltzer Ww. 400 Dr. Paſch in Gießen 3 und Kinder 5⁵ 2½ 8 5 — 2 A⁴ — zeit der werbung verleit — Vor 1. Are 1. Ol jeden. 1. Apri Vor 1. Apr 1. O. Oſſtern Anſch ſchwan u. B. machu Darm 1 Dauer der ½ Genußzeit =x Ber ——— 32 bzw. Senreſter Jahr bezw. auch enelne Zeit der Be⸗ werbung und Verleihung Bedingungen für den Genuß Geſuch zu richten an Beizulegende Zeugniſſe Bemerkungen Vor dem 11. April und 1. Oktober jeden Jahres 1. April 1000 Vor dem 1. April und 1. Oktober Oſtern 4 Oſtern— Vor d. 1. Okt. jeden Jahres. Anſchlag am ſchwarz. Brett u. Bekannt⸗ Darmſt. Stg. Vor dem 1. Oktober jeden Jahres kapitaliſiert. machung in der 1. April bezw. ſ. Ord.⸗Nr. 79 In erſter Linie ſollen Studierende aus Kürnbach heſſiſchen Anteils berück⸗ ſichtigt werden. Sind jedoch auf der Landes⸗Univerſität ſtudierende Kürn⸗ bacher nicht vorhanden, ſo ſoll das Stipendium an andere heſſiſche Studierende vergeben werden Wird nur vergeben, wenn präſentiert wird. In erſter Linie ſind die Nach⸗ kommen zu berückſichtigen. Sind ſolche nicht vorhanden, ſo ſollen Bürgersſöhne von Wimpfen und die Söhne von zu W'impfen domizilierten Staatsdienern berückſichtigt werden In erſter Linie ſind Angehörige der Familie zu berückſichtigen. Sind ſolche nicht vorhanden, ſo vergibt der Rektor der Univerſität das Stipendium auf ein Semeſter an einen Theologen Werden nur auf Präſentation ver⸗ geben, andernfalls wird der Zinsertrag In erſter Linie ſind An⸗ gehörige der Familie zu berückſichtigen An einen befähigten aber unbemittelten Studierenden der Chemie aus dem Großherzogtum Heſſen An einen oder mehrere, jedoch höchſtens gleichzeitig 3 begabte, fleißige u. bedürf⸗ tige Studenten, welche das Studium der Mathematik als Hauptfach erwählt haben und deutſche Staatsangehörigkeit beſitzen. Nachkommen der Familie ſollen in erſter Linie berückſichtigt werden und von dem Nachweiſe der Bedürftigkeit entbunden ſein. Wird nur auf Präſentation verliehen Großherzogliches Miniſterium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität Bürgermeiſterei Wimpfen a. N. Großherzogliches Miniſterium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität Präſentator Großherzogliches Miniſterium des Innern oder die Landes⸗ Univerſität ſ. Ord.⸗Nr. 1 a V — ꝗͦõ—— Bei der...— 35 Seiftang Derzeit ½ 5 Verleihende † zei de Hro.⸗ 1 e des— ec 1*½ 2. 2 Ord. Mame 8d es. Stifter nomme⸗ gezahlter 5 2 Präſentatoren oder 3 4 werbung Nr. Stipendiums 3f nee me Beitrag 5 2 beſtätigende 6 S porbit 3 5 25 verleit d 1. mark 29 F Behörde uan. Mark 91 Gießener Cudwig 1892Stadt Gießen—— ca.— Großherzogl. 3 por d. X 40⁰⁰ Miniſterium 5.⁵6 ſdden Je des Innern Anſchla auf Bericht der ſchwa L.-Univerſität— Br 92 Endwig- und 1895 Anna Katha-——. Zt. Cheologiſche Fakultät. 3 ſfem Maria-Stiftung rina Spindler 400 in Gießen Anſchl geb. Oßwald ſſcwo in Darmſtadt Br 953 Ebel'ſches 1641 Geh. Rat undd—— 21,60 Im Jahre(85s iſt 3— V Vor Vizekanzler zum letztenmale von fl. Ar Dr. Georg O. A. G. Rat Rnorr.. Ok Daniel Ebel in Darmſtadt ſeͤen. präſentiert worden 5 9a v. Glöckner'ſches 1800 Verw.—— ca. Senior bezw. Seniorin 7 die Familien⸗- Obriſtin von 400 des Riegelmann⸗= laihung Stipendium Glöckner geb. Follenius'ſchen Ge⸗*²½ ſobald Riegelmann ſchlechts. 2 Stipen 5 erledi 95 Eckſtein'ſches 1747 Fiscal Johann—- 252,14 CEin Glied der— 5. Ahri Familien- Eckſtein in Eckſtein'ſchen Familie Stipendium Gießen z. St. Prof. Eckſtein. in Eberswalde V V V — —— = Genußzeit Dauer der unbeſtimmnt 5 eit der Be⸗ Beizul egende werbung und Bedingungen für den Genuß Geſuch 2— Bemerkungen Vverleihung zu richten an Zeugniſſe V 4 8 Vor d. 1. Mai An einen beſonders begabten, fleißigen, Gr. Miniſterium ſ. Ord.⸗Nr. la jeden Jahres. Anſchlag am ſchwarzen Brett Oſtern 1906. Anſchlag am ſchwarzen Brett Vor dem 1. April und 1. Oktober jeden Jahres Die Ver⸗ leihung erfolgt ſobald das Stipendium erledigt iſt . April 1905 des Innern oder die Landes⸗ im weiteren Sinne bedürftigen aus dem Großherzogtum Heſſen ſtammenden Studierenden der Landes⸗Univerſität Univerſität An einen bedürftigen und würdigen 3 evangeliſche Theologie ſtudierenden Heſſen⸗Darmſtädter.— Wird nur auf Präſentation verliehen V Iſt an Nachkommen der Familie für Gr. Miniſterium die ganze Dauer der Studienzeit zu des Innern oder verleihen die Landes⸗ Univerſität bezw. V den Präſentator Abſtammung von den Großvätern der Präſentator Stifterin väterlicher und mütterlicherſeits dem Pfarrer Riegelmann zu Moos und dem Amtsſchultheiß Follenius zu Ober⸗Ohmen In erſter Linie des Stifters Bruder Peter Präſentator Eckſtein's Deszendenz. In Ermangelung derſelben Superintendent Benner's, Prof. Nebel's, Pfarrer Nebel's auf dem Wirberg, Dr. Nebel's ſeeliger, Pfarrer Müller's, Pfarr. Adjuncti Stein⸗ berger's, stud. theol. Steinberger's, M. Sommer's männliche Deszendenz, jedoch mit dem Unterſchied, daß Peter Eckſteins Deszendenz, welche den Eckſtein'ſchen Namen führen, dasſelbige 5 Jahre genießen; dahingegen die anderen, worunter auch Peter Eckſteins Töchter männlicher Deszendenz ver⸗ ſtanden ſind, es nur 3 Jahre genießen ſollen Wenn nicht präſentiert, iſt liber dies Stipen⸗ dium am Ende des Etatsjahres zu verfügen Peter Wilhelm Müller-Stiftung zu Frankfurt a. M. Aus dieſer Stiftung werden der Landes-Univerſität periodiſch auf eine Reihe von Jahren Mittel zur Verfügung geſtellt, welche Privatdozenten und Studierenden zu wiſſenſchaftlichen Arbeiten, als Stipendien oder als Prämien überwieſen werden können. Nur Angehörige der Staaten und Provinzen Baden, heſſen, Reichslande, Rheinland und Heſſen⸗Maſſau kommen in Betracht. — Studierende der Theologie ſind vom Genuſſe der Stiftung ausgeſchloſſen. Hundeshagen-Stiftung. Auf Anregung des Geh. Hofrats Prof. Dr. Heß fand im Jahre 1892 in Gießen die Gründung eines Stipendienfonds ſtatt, welcher dem Andenken des Oberforſtrats Dr. Johann Chriſtian Hundeshagen, des erſten Inhabers der mit der Direktion des akademiſchen Forſtinſtituts an der Univerſität Gießen verbundenen ordentlichen Profeſſur der Forſtwiſſenſchaft gewidmet iſt. Aus den Zinſen des anzuſammelnden Fonds ſoll ſ. St. abwechſelnd an je einen an der Univerſität Gießen ſtudierenden Forſtmann und Kameraliſten ein Stipendium vergeben oder auch ſolchen Perſonen(bezw. Forſtmännern oder Kameraliſten), welche zwar der Univerſität nicht mehr angehören, aber derſelben früher an⸗ gehört haben, eine Beihilfe zu einer wiſſenſchaftlichen Reiſe oder Arbeit verliehen werden. Die Verwaltung des Fonds führt z. St. der Direktor des akademiſchen Forſtinſtituts Prof. Dr. Heß. Unterſtützt wird derſelbe hierbei von zwei Beiſitzern, welche aus der Zahl der Studierenden der Forſt- und Kameralwiſſenſchaft in jedem Semeſter neu gewählt werden. Das Kapital beläuft ſich z. Zt. auf 6002 M. Eine Vergebung des Stipendiums iſt bis jetzt noch nicht erfolgt. —————— Rechte und Pflichten der Stipendiaten an der Landes⸗Univerſität. Geſuche um definitive Stipendien ſind für das Winter⸗ ſemeſter bis zum 1. Oktober, für das Sommerſemeſter bis zum 1. April einzureichen. Später einlaufende Geſuche werden nur bei Vergebung der Dikariate berückſichtigt. Staatsſtipendien werden für drei Jahre erteilt, wobei die Zeit eines bereits genoſſenen Vikariates eingerechnet wird. Die Inhaber von Stipendien haben ſich innerhalb der erſten 14 Tage des Semeſters vom Beginne der Vorleſungen an gerechnet bei dem Sphorus zu melden oder ihr Ausbleiben durch ſchriftliche Mitteilung eines triftigen Verhinderungsgrundes zu recht⸗ fertigen. Wird dies verſäumt, ſo wird für das laufende Semeſter das betr. Stipendium durch einen anderen Studierenden vikariert. Wer Verlängerung der Genußzeit wünſcht, hat ſich bis zum 1. Oktober bezw. bis zum 1. April mit einem ſchriftlichen Geſuche an den Engeren Senat zu wenden. Die Verlängerung erfolgt immer nur für ein Semeſter. Vikariate werden nur für ein Semeeſter erteilt. Geſuche um Verleihung eines Vikariats ſind an den Engeren Senat zu richten. Ihnen iſt gleichfalls eine Abſchrift des Maturitäts⸗ zeugniſſes und ein Vermögenszeugnis beizulegen. Die Vikare, die ein definitives Stipendium zu erhalten wünſchen, haben ſich bis zum 1. Oktober bezw. 1. April mit einem ſchriftlichen Geſuch an den Engeren Senat zu wenden. Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 4. April 1884 iſt beſtimmt worden, daß jeder Stipendiat, der die Univerſität Gießen ver⸗ läßt, hierdurch ſein Stipendium verliert. Die Auszahlung der Belzer'ſchen Stipendien und des Ebel— ſchen Stipendiums erfolgt am Schluſſe des Etatsjahres, die aller übrigen Stipendien halbjährlich am Schluſſe des Semeſters je vom 1. März bezw. 1. Auguſt an auf dem Univerſitäts⸗Rentamt. Die Zahlungsanweiſungen ſind beim Stipendiaten⸗Sphorus ab⸗ zuholen. Da die Auszahlung nur erfolgt, wenn der Stipendiat ſich durch Fleiß und ein den akademiſchen Geſetzen entſprechendes Verhalten des Stipendiums würdig bewieſen hat, ſo empfiehlt es ſich für die Stipendiaten, ſich bei der Annahme von Vorleſungen und Uebungen den Dozenten als Stipendiat vorzuſtellen. Ein wegen Unfleißes oder unangemeſſenen Verhaltens des Stipendiaten nicht aus⸗ gezahltes Stipendium wird durch einen anderen Studierenden vikariert. Huszug aus den Beſtimmungen über die Dreisaufgaben an der Landes-Univerſität. Allgemeine Beſtimmungen. 1. Von den Fakultäten werden alljährlich Preisaufgaben für das folgende Jahr geſtellt. Die Fakultäten können zur Bearbeitung einzelner Aufgaben zwei Jahre feſtſetzen. 2. Für die akademiſchen Preiſe ſtellt die theologiſche, die juriſtiſche, die mediziniſche Fakultät je eine Aufgabe, die philo⸗ ſophiſche Fakultät drei bis fünf Aufgaben. 3. Die Preisaufgaben werden durch den Rektor bei der Feier des Jahresfeſtes der Univerſität am 1. Juli verkündigt. 4. Zur Bewerbung um Preiſe ſind nur diejenigen berechtigt, welche wenigſtens in dem auf die Ausſchreibung folgenden Winter⸗ ſemeſter der Univerſität Gießen als Studierende angehören. 5. Die Bewerbungsſchriften ſind vor dem 1. Mai des Jahres, für welches die Aufgaben geſtellt ſind, einzuſenden und an die betreffende Fakultät zu adreſſieren. Jede Bewerbungs⸗ ſchrift darf nur einen Verfaſſer haben. Die Arbeiten ſind in der Sprache abzufaſſen, in der die Aufgabe ausgedrückt iſt. Der Arbeit iſt ein mit einem Kennwort verſehener ver⸗ ſchloſſener Umſchlag beizulegen, der Name und Aufenthaltsort des Verfaſſers enthält. Dasſelbe Kennwort iſt auf dem Titel der Arbeit anzubringen. 6. Ueber die Zuerkennung des Preiſes entſcheidet die Fakultät. Es ſteht den Fakultäten frei, die Verfaſſer von Bewerbungs⸗ ſchriften, welche den preisgekrönten nach Form und Inhalt ſehr nahe kommen, durch öffentliche Belobung auszuzeichnen, zu welchem Zweck die Verfaſſer bei der Preisverkündigung(ſ. 7) aufgefordert werden, ſich zu nennen. 7. Der Rektor verkündigt die Urteile über die Bewerbungs⸗ ſchriften und die neuen Aufgaben bei der Feier des Jahresfeſtes der Univerſität. Nach Verleſung der betreffenden Urteile gibt der Rektor die Namen der Verfaſſer der preisgekrönten Schriften bekannt. 8. Die akademiſchen Preiſe betragen je 180 Mark. Preis der Balſerſtiftung. Die mediziniſche Fakultät ſtellt alljährlich außer der Auf— gabe für den akademiſchen Preis eine Aufgabe für die Balſer⸗ —: ꝗʒ—— ſtiftung. Dieſer beſteht in den ungefähr 500 Mark betragenden Jahreszinſen des Stiftungskapitals. Gießener Diezſtiftung. 1. Zum Gedächtnis an Friedrich Diez iſt von der Stadt Gießen eine Stiftung errichtet worden, welche den Sweck hat, wiſſenſchaftliche Arbeiten auf dem Gebiete der romaniſchen Philologie zu fördern. 2. Die Stiftung trägt den Namen„Diezſtiftung“ und hat die Vergebung eines„Diezpreiſes“ zur Grundlage. Derſelbe beträgt 300 Mark und ſoll alle drei Jahre einem Schüler der Univerſität Gießen für die Leiſtung einer des Preiſes für würdig erachteten Arbeit auf dem Gebiete der romaniſchen Philologie zu teil werden. Kann in einem Jahr der Preis mangels geeigneter Be— werbungen nicht vergeben werden, ſo bleibt der Preis noch für die nächſten zwei Jahre— unter im übrigen gleichen Bedingungen — zur Verfügung. Die Bewerbung iſt vor dem 1. Mai des Jahres, in welchem der Preis vergeben werden ſoll, bei der philoſophiſchen Fakultät einzureichen. Im übrigen gelten die Vorſchriften„Allgemeine Beſtimmungen“ Nr. 5 nicht für den Diezpreis. 3. Der Preis wird nach vorhergegangener Bewerbung bei der Landes⸗Univerſität vergeben. Hur Bewerbung zugelaſſen ſind alle diejenigen, welche ihre Studien auf dem Gebiete der roma- niſchen Philologie zu einem erheblichen Teile an der Landes⸗ Univerſität gemacht haben; die Bewerbung iſt an keine Mationalität gebunden; auch iſt nicht Erfordernis, daß die Bewerber ſich zur Zeit der Bewerbung noch auf der Univerſität befinden. 4. Ueber die Würdigkeit und die Erfüllung der vorſtehend geforderten Vorausſetzungen entſcheidet die philoſophiſche Fakultät auf Grund eines Berichts, welchen der Vertreter der romaniſchen Philologie, oder, wenn ein ſolcher nicht vorhanden iſt, eine vom Dekan zu ernennende Kommiſſſon erſtattet. 5. Auf Grund der Präſentation der philoſophiſchen Fakultät verleiht der Engere Senat den Preis. Die Auszahlung geſchieht durch die ſtädtiſche Verwaltung, ſobald ſeitens des Engeren Senats der Verfaſſer einer des Preiſes für würdig erachteten Arbeit ihr namhaft gemacht iſt. 6. Der Rektor verkündigt den Beſchluß bei der Feier des Jahresfeſtes der Univerſität. Bei derſelben Gelegenheit macht der Rektor jedesmal auf den nächſten Termin für die Verleihung des Diezpreiſes aufmerkſam. Stipendien an der Techniſchen Hochſchule zu Darmſtadt. I. Stipendien-Stiftung der Banken für Handel und Induſtrie und für Süddeutſchland zu Darmſtadt. Kapital: 53 6355 Mark. Drei Stipendien von je 600 Mark. Aus der Zahl der Bewerber präſentieren die beiden Senate drei nach Würdigkeit und Vermögensverhältniſſen geeignete Kan⸗ didaten deutſcher Staatsangehörigkeit durch Vermittelung Groß⸗ herzoglichen Miniſteriums des Innern Seiner Kôniglichen Hoheit dem Großherzoge. Termin zur Bewerbung: 1. Mai jeden Jahres. Termin der Verleihung: 17. Juni jeden Jahres. Bedingungen: Erfolgreiches wiſſenſchaftliches Streben und geſittete Aufführung. II Stipendien-Stiftung von Heinrich und Helene Keller zu Darmſtadt. Kapital: 16 936 Mark. Die Verleihung der Stipendien geſchieht auf Vorſchlag des kleinen Senats durch den großen Senat. Termin zur Bewerbung: Anfang jeden Winterſemeſters. Termin der Verleihung: 1. Dezember jeden Jahres. Bedingungen: Erfolgreiches wiſſenſchaftliches Streben und geſittete Aufführung. III. Stiftung des Frankfurter Bezirksvereins deutſcher Ingenieure und der in ſeinem Bezirke ver⸗ tretenen Induſtrien. Kapital: 55824 Mark. Die Vergebung des jährlichen Stiftungserträgniſſes erfolgt durch den kleinen Senat der Techniſchen Hochſchule in Gemeinſchaft mit dem jeweiligen Vorſitzenden des Frankfurter Bezirksvereins deutſcher Ingenieure. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Winterſemeſters. —— 45— Das Stiftungskapital ſoll dazu dienen, ganz hervorragend befähigten Studierenden, welche Angehörige des deutſchen Reiches ſein müſſen, die ausgiebigen Mittel zu gewähren, ihre Studien zu erweitern und fortzuſetzen. IV. Stipendien-Stiftung von Fräulein Johannette Bergmann, Tochter des verſtorbenen Pfarrers Bergmann zu Zwingenberg. Mapital: 26 790 Mark. Der Betrag eines Stipendiums iſt zur Zeit auf jährlich 180 Mark feſtgeſetzt und wird den Stipendiaten auf Vorſchlag der Senate von Großherzoglichem Miniſterium des Innern auf die Dauer ihrer Studienzeit, jedoch niemals über drei Studienjahre, bewilligt. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Semeſters, für welches ein Stipendium frei geworden iſt. Bei der Bewerbung ſind nachzuweiſen: ſittliches Verhalten, Befähigung, Kenntniſſe und Fleiß. Im Falle mehrere Bewerber konkurrieren, ſollen größere Bedürftigkeit, ausgezeichnet gute Auf⸗ führung und Befähigung vorzugsweiſe berückſichtigt werden. Nur Söhne von Eltern aus den Provinzen Starkenburg und Ober⸗ heſſen können das fragliche Stipendium erhalten, wobei indeſſen die Bewerber aus den Orten Zwingenberg, Auerbach und Hähn⸗ lein, die erforderliche Qualifikation vorausgeſetzt, den Vorzug haben. V. Cornelius Heyl'’ſches Stipendium. Kapital: 10093 Mark. Das Stipendium kann jeweilig an einzelne oder an mehrere qualifizierte Bewerber ſeitens des kleinen Senats vergeben werden, an einen und denſelben Bewerber, jedoch nicht auf längere Zeit als auf drei Jahre. Ausnahmsweiſe kann jedoch bei ganz be⸗ ſonders guter Dualifikation demſelben Bewerber das Stipendium vier Jahre hindurch gewährt werden. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Semeſters, für welches ein Stipendium frei geworden iſt. Bedingungen: Bedürftigkeit und Würdigkeit nach Leiſtung und Lebensführung. Zu berückſichtigen ſind in erſter Tinie heſſiſche Staatsangehörige. — 46— VI. Studiengeld⸗Erlaſſe. Die Techniſche Hochſchule iſt ermächtigt, je einem von fünf⸗ undzwanzig Studierenden das allgemeine Studiengeld zu erlaſſen, ſofern die Bewerber nach Vermögensverhältniſſen, Betragen und Leiſtungen dazu geeignet erſcheinen. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Semeſters. VII. Jubiläums-Stiftung früherer Studierender der Techniſchen Hochſchule. Kapital: 9189 Mark. Das Zinſenerträgnis, welches ſtatutengemäß von den beiden Senaten vergeben wird, iſt beſtimmt, ſtrebſamen, talentvollen Studierenden, welche mit Erfolg und geſitteter Führung ihre ge⸗ ſamten Studien an der Techniſchen Hochſchule in Darmſtadt vollendet haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel zu gewähren, lehrreiche Werke und Ausführungen der Induſtrie und Kunſt älterer und neuerer Perioden und techniſche Etabliſſements zu ihrer weiteren beruflichen Ausbildung zu beſuchen und kennen zu lernen. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Winterſemeſters. Die Stipendiaten haben innerhalb einer vom Rektorat zu be⸗ ſtimmenden Friſt einen Keiſebericht einzureichen, welcher nach Vor⸗ lage im kleinen Senat der allgemeinen Bibliothek überwieſen wird. VIII. Jubiläums-Stiftung der Stadt Darmſtadt. Kapital: 11 409 Mark. Das Zinſenerträgnis iſt zu gleichen Zwecken zu verwenden, wie dasjenige der„Jubiläums-Stiftung früherer Studierender“. Die Erträgniſſe beider Stiftungen können gleichzeitig an einen und denſelben Bewerber von den beiden Senaten vergeben werden. Zeit der Bewerbung und Verleihung: Anfang jeden Winterſemeſters. Die Stipendiaten haben innerhalb einer vom Rektorat zu beſtimmenden Friſt einen Reiſebericht einzureichen, welcher nach Vorlage im kleinen Senat der allgemeinen Bibliothek über⸗ wieſen wird. — IX. Taubenheimer'ſches Legat. Kapital: 2723 Mark. Das Zinſenerträgnis iſt zu Prämien für Studierende be⸗ ſtimmt, welche in der reinen und angewandten Mathematik eine der Prämie würdige Arbeit einliefern. Ueber die Erteilung von Prämien beſchließen die betreffenden Fachabteilungen. Die Einlieferung der Preisaufgaben hat bis zum 1. Mai eines jeden Jahres zu erfolgen. X. Külp-Stiftung. KHapital: 1681 Mark. Das Zinſenerträgnis iſt beſtimmt zur Prämiierung würdiger Studierender nach dem Ermeſſen des Lehrer⸗Kollegiums. Ueber die Erteilung von Prämien beſchließen die betreffenden Fachabteilungen. Die Einlieferung der Preisaufgaben hat bis zum I. Mai eines jeden Jahres zu erfolgen. XI. Joh. Phil. Diehl-Stiftung. Kapital: 1093 Mark. Das Zinſenerträgnis iſt nur zur Prämiierung von Studierenden zu verwenden. Ueber die Erteilung von Prämien beſchließen die betreffenden Fachabteilungen. Die Einlieferung der Preisaufgaben hat bis zum 1. Mai eines jeden Jahres zu erfolgen. XII. Kaiſer Wilhelm-Stiftung. Kapital: 3213 Mark. Die Entſcheidung über die Verwendung der Zinſen ſteht dem kleinen Senat zu. Die Zinſen der Stiftung ſollen zur Unter⸗ ſtützung von Studierenden und in beſonderen Fällen auch von Hoſpitanten der Techniſchen Hochſchule bei Teilnahme derſelben an wiſſenſchaftlichen Exkurſionen mit Dozenten verwendet werden. Anlage, Fleiß und Bedürftigkeit ſollen für die Entſcheidung maß⸗ gebend ſein. XIII. Dr. Momberger-Stiftung. Kapital: 1144 Mark. Die Entſcheidung über die Verwendung der Zinſen ſteht dem kleinen Senat zu; Anlage, Fleiß und Bedürftigkeit ſollen für die Entſcheidung maßgebend ſein. Das Zinſenerträgnis ſoll zur Unterſtützung von Studierenden bei Teilnahme an größeren wiſſenſchaftlichen Exkurſionen mit Dozenten verwendet werden. XIV. Fuhr'ſche Stiftung. Kapital: 21760 Mark. Die Zinſen ſind zur Anſchaffung von phyſikaliſchen und mathematiſchen Inſtrumenten, Modellen, Büchern, Zeichnungen und zu ſonſtigen nützlichen Zwecken zu verwenden. Die Verwendung der Zinſen unterliegt der Beſchlußfaſſung des kleinen Senats. XV. Gerold-Schmidt⸗Stiftung. Kapital: 10110 Mark. Die Finſen ſind teils zur Belohnung talentvoller Studierender der Techniſchen Hochſchule bei Teilnahme an größeren wiſſen⸗ ſchaftlichen Exkurſionen, teils zur Anſchaffung wiſſenſchaftlicher Inſtrumente zu verwenden. Bei Vergebung der Zinſen zur Be⸗ lohnung von Studierenden bei Teilnahme an Exkurſionen ſollen Anlage, Fleiß und Bedürftigkeit für die Entſcheidung maß⸗ gebend ſein. Die Entſcheidung über die Verwendung der Zinſen ſteht dem kleinen Senat zu. XVI. Peter Wilhelm Müller-Stiftung zu Frank- furt a. M. Aus dieſer Stiftung werden der Techniſchen Hochſchule periodiſch auf eine Reihe von Jahren Mittel zur Verfügung geſtellt, welche Privatdozenten und Studierenden zu wiſſenſchaft⸗ lichen Arbeiten, als Stipendien oder als Prämien überwieſen werden können. Nur Angehörige der Staaten und Provinzen Baden, Heſſen, Reichslande, Rheinland und Heſſen⸗Maſſau kommen in Betracht. 4* 3 8 4 OI4 eAMed 1 —