Statuten Graßherzoglichen thealogiſchen Heminars der Ludewigs⸗Univerſität zu Gießen. Gießen 1868. Brühl'ſche Univ.⸗Buch⸗ und Steindruckerei(Fr. Chr. Pietſch). §. 1. Das theologiſche Seminar an der Großherzoglichen Ludewigs⸗Univerſität zu Gießen hat die Beſtimmung, das Studium der Theologie Studirenden durch ſelbſtſtändige Uebungen zu fördern. Indem es die Strebſameren unter ihnen in unmittelbaren wiſſenſchaftlichen Verkehr mit ihren Lehrern ſetzt, ſoll es ſie zu einer gründlicheren und ſelbſt— thätigeren Aneignung theologiſcher Kenntniſſe, dadurch aber auch zu einer tieferen und ſelbſtſtändigeren Einſicht in die theologiſche Wiſſenſchaft führen, als ſie auf gewöhnlichem Wege gewonnen wird. Demgemäß hat es einen niſſenſchaftlich gelehrten Character, während das Prediger⸗Seminar zu Friedberg hauptſächlich die praktiſche Vorbereitung auf das geiſtliche Amt zur Aufgabe*) hat. §. 2. Die theologiſche Wiſſenſchaft zerfällt, von den prakti— ſchen Disciplinen abgeſehen, ihrem Stoffe nach in einen exegetiſchen, hiſtoriſchen und ſyſtematiſchen Theil. Da aber die Exegeſe des Alten und Neuen Teſtaments, jede eine beſondere Pflege verlangt, ſo ergeben ſich vier Abthei— lungen des Seminars: 1) für die Exegeſe des Alten Teſtaments, 2) für die Exegeſe des Neuen Teſtaments, 3) für die hiſtoriſche, 4) für die ſyſtematiſche Theologie. *) Vergl. Bekanntmachung des Großh. Heſſ. Ober⸗Conſiſtoriums, die Er⸗ richtung eines Predigerſeminars betreffend 1837.§. 2. §. 3. Die beiden exegetiſchen Abtheilungen haben die Auf— gabe, die Seminariſten mit den Mitteln und Bedingungen gelehrter Schriftinterpretation vertrauter zu machen und ſo zu einer ſelbſtſtändigen Auslegung des Alten und des Neuen Teſtaments, ſowie zur Behandlung ſchwieriger Gegenſtände der exegetiſchen Hülfswiſſenſchaften und der bibliſchen Theo⸗ logie anzuleiten. Die Uebungen der hiſtoriſchen Abtheilung haben die Beſtimmung, über den erſten lehrbuchsmäßigen Betrieb der Kirchen- und Dogmengeſchichte auf eine fruchtbare Weiſe hinauszuführen. Von beſonderer Wichtigkeit iſt dabei die Einführung in das Quellenſtudium durch Lectüre aus⸗ gezeichneter kirchlicher Schriftſtücke und Urkunden, zumal aus der patriſtiſchen und reformatoriſchen Periode. In der ſyſtematiſchen Abtheilung ſollen die Semina— riſten dazu angeleitet werden, den dogmatiſchen und ethi⸗ ſchen Stoff nicht blos hinzunehmen, vielmehr ſelbſtdenkend ſeinem Zuſammenhange nach zu entwickeln, ſowie über die bibliſche Grundlage, die kirchliche Ausprägung, die religiös⸗ ethiſche Bedeutung und die wiſſenſchaftliche Wahrheit der Lehrſyſteme Rechenſchaft zu geben. §. 4. Die Beſchäftigungen des Seminariums ſind ihrer Art nach durch den perſönlichen Wechſelverkehr und Gedanken⸗ austauſch der Mitglieder theils unter einander, theils mit den Dirigenten bedingt. Die Uebungen müſſeen ſchriftliche und mündliche ſein: die letzteren beſtehen je nach Beſchaf— fenheit des Stoffes in Interpretationen, Referaten, Dispu⸗ tationen und Vorträgen. Der Gebrauch der lateiniſchen Sprache neben der deutſchen iſt durchaus wünſchenswerth. H. 5. Jede der vier Abtheilungen ſteht unter der Leitung eines ordentlichen Mitgliedes der Fakultät und zwar je desjenigen, welches das betreffende Fach vorzugsweiſe vertritt. Innerhalb der Grenzen ſeiner Abtheilung beſitzt der Dirigent die unbeſchränkte Befugniß der Leitung. Er beſtimmt die Gegenſtände der Verhandlungen, proponirt die Themata für ſchriftliche Arbeiten und begutachtet die Leiſtungen der Seminariſten. Doch ſind dieſe auch berechtigt, ſich ſelbſt Themata zu wählen, die aber von dem Diri— genten genehmigt werden müſſen. §. 6. Für jede Abtheilung werden wöchentlich zwei Stunden, die getrennt oder verbunden werden können, zu den gemein— ſchaftlichen Uebungen beſtimmt, welche im Colleggebäude in einem öffentlichen Auditorium zu halten find. H. 7. Jede Abtheilung beſteht aus höchſtens ſechs und min— deſtens drei ordentlichen Mitgliedern. Auch dürfen noch ſechs außerordentliche Mitglieder als Aspiranten aufge⸗ nommen werden. Die letzteren nehmen zwar an den ſchrift⸗ lichen Arbeiten nicht Theil, ſind aber zum regelmäßigen Beſuch der Uebungen, wenn auch nicht zur Mitwirkung bei denſelben verpflichtet. Das Hospitiren der Nichtmit⸗ glieder iſt nur mit Genehmigung des Dirigenten erlaubt. §. 8. Die Zulaſſung zum Seminar kann nur Derjenige nachſuchen, welcher bereits ein Jahr auf einer deutſchen Univerſität Theologie ſtudirt hat. Die Aufnahme zum ordentlichen Mitgliede erfolgt auf Grund einer Prüfung von dem Dirigenten der Abtheilung, in welche der Petent 6 einzutreten wünſcht, auf Vorſchlag des Dirigenten durch die Fakultät. Die Zulaſſung der außerordentlichen Mit⸗ glieder hängt von den Dirigenten der einzelnen Abthei— lungen ab. Ein Unterſchied zwiſchen Ausländern und In⸗ ländern findet nicht Statt. §. 9. Jeder kann höchſtens in zwei Abtheilungen ordent— liches Mitglied werden, dagegen als außerordentliches Mit— glied den Uebungen der anderen Abtheilungen beiwohnen. Jede Aufnahme⸗Prüfung gilt nur für diejenige Abtheilung, für welche ſie beſtanden wird. Der Eintritt erfolgt, außer im Fall des Abgangs von der Univerſität, mindeſtens auf ein ganzes Jahr. Nach dieſer Zeit iſt der Eingetretene berechtigt, nach einer vorgängigen neuen Prüfung in eine oder zwei andere Abtheilungen überzugehen. §. 10. Jedes ordentliche Mitglied zahlt bei ſeiner Aufnahme in das Seminar zwei Gulden, ein außerordentliches Mit⸗ glied einen Gulden, von welchem Beitrage auch Armuths⸗ zeugniſſe nicht dispenſiren. Wer zum ordentlichen Mitgliede vorrückt, zahlt den Reſt des Eintrittsgeldes nach. Der Ertrag dieſer Eintrittsgelder wird zur Gründung und Ver— mehrung einer Seminar-Bibliothek verwendet. Die Biblio⸗ thek des theologiſchen Seminars wird mit der Univerſitäts⸗ Bibliothek in derſelben Weiſe vereinigt, wie die Bibliothek des philologiſchen Seminars. §. 11. In jeder Abtheilung ernennt der Dirigent eines der ordentlichen Mitglieder zum Senior. Dieſem liegt ob, den Dirigenten in der äußeren Geſchäftsführung zu unter⸗ ſtützen und über die Verhandlungen ein Protokoll zu führen. — Keiner kann in zwei Abtheilungen zugleich Senior ſein. §. 12. Zu den Vergünſtigungen für die ordentlichen Mit— glieder gehören vor Allem Prämien in baarem Gelde für beſondere Leiſtungen, namentlich die ſchriftlichen. Am Schluſſe eines jeden Studienhalbjahrs findet eine Verthei— lung der Prämien nach Vorſchlag der Dirigenten durch die Fakultät ſtatt. Außerdem ſollen die ordentlichen Mit— glieder vorzugsweiſe zu Stipendien empfohlen werden. Auch genießen ſie den Vortheil, daß ihnen die zur Anfertigung ihrer Arbeiten nöthigen Bücher von der Großherzoglichen Univerſitäts-Bibliothek in größerer Zahl und auf längere Zeit, als den übrigen Studirenden, verabfolgt werden. Mit dem Austritte aus dem Seminar hört jeder Anſpruch auf die Vergünſtigungen auf. H. 13. Wer fortdauernden Unfleiß beweiſt, wird auf den Vorſchlag des Dirigenten durch die Fakultät ausgeſchloſſen. Die gleiche Folge zieht jede Handlung nach ſich, welche eines akademiſchen Bürgers unwürdig iſt. §. 14. Das theologiſche Seminar iſt ein Univerſitäts⸗Inſtitut, welches, wie die ganze Univerſität, unmittelbar unter dem Großherzoglichen Miniſterium des Innern ſteht. Die vier Abtheilungen des Seminars bilden ein Ganzes, welches von der theologiſchen Fakultät als ſolcher geleitet wird. Sie hat namentlich über Aufnahme und Ausſchließung der Mitglieder, Vertheilung der Prämien, Anſchaffung von Büchern für die Seminar⸗Bibliothek nach den Vorſchlägen der Dirigenten zu beſchließen. Die gemeinſchaftlichen Ver— handlungen über das Seminar werden nach der beſtehenden Geſchäftsordnung unter Vorſitz des Dekans geführt. Die Fakultät iſt bezüglich der Verwendung der Gelder der Aufſicht der akademiſchen Adminiſtrations-Commiſſion in gleicher Weiſe, wie der Director des philologiſchen Seminars, unterworfen. §. 15. Am Schluſſe jedes Winterſemeſters reichen die ein— zelnen Dirigenten ihre Jahresberichte ein, in welchen ſie über den Stand ihrer Abtheilung, die Gegenſtände der Verhandlungen, ſowie den Erfolg der Uebungen die er— forderlichen Mittheilungen machen. Dieſe Berichte ſendet der Dekan mit einem Begleitſchreiben über die vertheil⸗ ten Prämien an das Großherzogliche Miniſterium des Innern ein. theolagiſchen Seminars Iniverſität zu Gießen. Farbkarte 13 en 1868. Steindruckerei(Fr. Chr. Pietſch).