4 für die Dienſt⸗ und vohnmänner zu Girßen, feſtgeſetzt in Uebereinſtimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund des§ 76 der Deutſchen Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869. — I. Für beſtimmte Gänge. a)(innerhalb der inneren und äußeren Stadt mit Ausnahme der unter b ſpeciell bezeichneten Häuſer) für einen beſtimmten Gang ohne Gepäck...- 15 ₰ „ mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. inel.... 20„ „,„„ 3„„ über 1025 Kilogr. inel..... 30„ b) nach folgenden Häuſern: Germania, Liebigshöhe, Philoſophenwald, Textor'ſche Hardt, Beſitzung von Schlenke(Hardt) und Vullers: für einen Gang ohne Gepäck.... 30 ₰ „ ⸗„ mit Gepäck bis zu 10 Kilogramm nel 40„ 5„ 4„ über 10— 25„„....... 50„ „„„„„„ 25.100„„.ü 70„ überall incl. Transportmittel. II. Für beſtimmte Zeit vyne Geräthſchaften. c) bis zu einer halben Stunde Arbeit.... 30 ₰ϑ d) über ½ Stunde bis zu 1 Stunde........... 40„ c) für länger als eine Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von ½¼ zu ½¼ Stunde ein Zuſatz im Verhältniß von 40 ₰ pro St., alſo 10 1— pro 5 Stunde f) für einen halben Tag à 5 Stunden.... 3 g) über 5 Stunden für jede weitere ½ Stunde..........„ 15„ h) für einen ganzen Tag Arbeit........... 3„ 40„ i) für jede weitere ½ Stunde über 10 Stunden 3— 20„ III. Für betemn mte Jeif iiſt Geratb chaften k) bis zu ½ Stunde Arbeit.... 35 ₰ 1) über ½ Stunde bis 1 Stunde... 50„ m) für länger als 1 Stunde bis zu 5 Stunden Arbeit von 1 zu 15 Stunde ein Zuſatz im Verhältniß von 50 ₰per Stunde, alſo 13 pro 7 Stunde. n) für einen halben Tag Arbeit à 5 Stunden—.. 2 ℳ 20 ₰ o) für jede weitere ½ Stunde über 5 Stunden..—„ 17„ p) für einen ganzen Tag von Morgens 7 bis Abends 7 unr z9 10 Stunden Arbeitszeit gerechnet..... 3„ 80„ 4) über 10 Stunden für jede weiters halbe Stunde.——„25 IV. Fuhren mit Handwagen pdor Sarren ꝛc. r) für eine ſolche mit über 25 bis zu 100 Kilogramm... 50 ₰ Für Fuhren nach den sub Ib benannten Häuſern iſt der Tarifſaß unter 1b plazgreifend. V. Für einzelne beſtimmte Arbeiten. s) für den Transport eines Flügels oder ähnlichen Inſtruments....... 5 ℳ.— A³ Dieſe Vergütung wird im Ganzen ohne Rückſicht auf die Anzahl der zum Transport verwendeten Dienſtmänner geleiſtet. t) für Umzüge und Möbeltransporte: bis zu ½¼ Tag= 2 ½ Stunden........ 1 ℳ 40 ₰ über ½¼ Tag bis 71 Tag= 5 Stunden..... 2„ 40„ „ 1/½„ 1 3/1„ 7 ½.3„ 30„ Hi Mann 7 3, 4 A„ 1„ 10„ 4„ 20„ inel. Transport von Flügeln und ähnlichen Inftrumenten mit Geräthſchaften und Transportmitteln. u) für das Fahren von Waſche auf die Diaiche ein Waſchkorb voll........... 40 ₰ für den zweiten..... 20„ für den dritten und jeden weiteren Korb voll 10„ v) für Einſchöpfen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm..... 4 ϑ w) für Tragen von Kohlen in den Keller pro 100 Kilogramm......... 10„ VI. Für Rückaufträge. x) in allen Fällen die Hälfte der obigen Sätze jedoch mindeſtens 10. Tarifüberſchreitungen Seitens der Dienſt- und Lohnmänner werden in Gemäßheit des§ 148, pos. 8 der deutſchen Gewerbeordnung mit Geldſtrafe bis zu 150 ℳ, und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen beſtraft. Gießen, am 6. März 1877. Großherzogliche Polizeinerwaltung der Prouinzial-Hauptſtadt Gießen. Freſenius. Druck der Brähr ſchen Univ. Srückerei(Fr. Chr. Pietſch in n Giehen —-—— — 26/0⁹ [22 Green Vellow Magenta White 3/Color Black