Universitaets- Bibliothek GIESSEN. —„Erſte Sitzung des Großen Jeſtausſchuſſes der lubiläums-Vereinigung ehemaliger Angehüöriger des Infanterie-Regiments Raiſer Wilhelm(2. Großh. Heſſ.) No. 116 in Gießen. Gießen, den 21. Juli 1912. I. Anweſend: 1. Vom Regiment: die Herren Major Freiherr von Bibra, Hauptmann Buhtz und Ober⸗ leutnant Wehrheim. 2. Vom engeren Vorſtand: die Kameraden Kaufmann, Plank, Burger. 3. Die Vertreter nachbenannter Vereine mit der beigefügten Anzahl Stimmen: Bad Nauheim 3, Butzbach 2, Caſſel 1, Cöln 1, Darmſtadt 5, Frankfurt a. M. 3, Friedberg 3, Gießen Land 6, Gießen Stadt 9, Grünberg 4, Herbſtein 12, Lich 2, Mainz 3, Marburg 2, Oberheſſen 40, Offen⸗ bach 2, Schlitz 4, Schotten 17, Wetzlar 1, Worms 1, ſodaß insgeſamt 26 Mitglieder mit zuſammen 127 Stimmen erſchienen waren. II. Der Vorſitzende, Rechtsanwalt C. Kaufmann, begrüßte zunächſt die Erſchienenen und teilte mit, daß zur Zeit 33 Vereine und Vereinigungen ehemaliger 116er beſtünden, von denen 23 ihren Mitgliederbeſtand mit zuſammen 6514 gemeldet hätten. In den Orten Homburg v. d. Höhe, Kirchhain und Biedenkopf ſind noch Vereinigungen in der Bildung begriffen.— Man trat alsdann in die Beratung der Tagesordnung ein: Punkt 1: Satzungen der Jubiläums⸗Vereinigung(J.⸗V.): Dieſe wurden in der Faſſung des von dem 1. Vorſitzenden ausgearbeiteten Entwurfes mit folgenden geringen Aenderungen angenommen: in§ 2 wurde das Wort„aufnehmen“ in„auſnimmt“ umgeändert. in§ 6 wurde die Zahl der Beiſitzer im engeren Vorſtand um 3 vermehrt; und§ 10 erhielt folgende Faſſung: „Diejenigen Mittel, die erforderlich ſind, um die Verwaltungsunkoſten der J.⸗V. zu decken, ſind auf die Kopfzahl der Einzelmitglieder der Vereine und Vereinigungen auszuſchlagen. Der Einzelbetrag wird durch den großen Feſtausſchuß beſtimmt.“ Punkt 2: Wahl des engeren Vorſtandes hatte folgendes Ergebnis. Gewählt wurden: a) zum 2. Vorſitzenden Kamerad Oberkriegsgerichtsrat Cellarius, Frankfurt a. M.(mit 73 Stimmen) Schriftführer„ Poſtſekretär Fink, Friedberg Rechner Polizeikommiſſär Schildwächter, Bad Nauheim Beiſitzer Apotheker Hempel, Cöln von Othegraven, Mainz Rentner Sartorius, Marburg Kaſtellan Zimmermann, Wetzlar Rechtskonſulent Kullmann, Vilbel(mit 63 Stimmen) 4„„, Lehrer Daab, Lollar(mit 62 Stimmen). Die Wahlen unter b—g fanden durch Zuruf, die unter a, h und i mit Stimmzettel ſtatt. Punkt 3: Feſtſetzung der Beiträge zur Kaſſe der J.⸗V. Hier handelt es ſich nicht um die Feſtlegung des Feſtbeitrages, ſondern lediglcch um die Aufbringung derjenigen Mittel, die erforderlich ſind, um die Verwaltungskoſten der J.⸗V. zu decken. Es herrſchte Einmütigkeit darüber, daß dieſe Unkoſten auf die Kopfzahl der Mitglieder der einzelnen Vereine ausgeſchlagen, aber durch die Vereine und Vereinigungen ſelbſt erhoben werden ſollen. Kamerad Hempel, Cöln ſtellt den Antrag, den Betrag zunächſt auf 20 Pfennig pro Mitglied feſtzuſetzen; der Antrag wurde ohne Ausſprache einſtimmig angenommen. Herr Major Freiherr von Bibra erbietet ſich, ſoweit notwendig, die J.⸗V. bei der Bewältigung des Schreibwerks durch Stellung von geeigneten Hülfskräften aus ſeinem Bataillon zu unterſtützen, was mit Dank angenommen wird. do do &☛̈+ 0-⸗ do— „„.„» . Punkt 4: Die Einquartierungsfrage: Der Vorſitzende teilt mit, daß der Gießener Verein einen lokalen Feſtausſchuß in Stärke von 28 Mitgliedern gewählt habe, der ſich dem großen Feſtausſchuß der J.⸗V. vollſtändig zur Verfügung ſtelle, um in der Stadt Gießen ſelbſt eine möglichſt große Anzahl von Freiquartieren für die alten Kameraden zu beſchaffen.— Die Stadt ſoll in 12 Kompagnie⸗ reviere eingeteilt, und jedes Revier einem Unterausſchuß zugewieſen werden, der ſämtliche ihm zuge⸗ teilten Straßen zu bearbeiten hat. Ebenſo ſollen die in den Orten Klein-Linden, Heuchelheim und Wieſeck wohnenden Kameraden, ſoweit ſie Mitglieder des Gießener Vereins ſind, zu einem lokalen Feſtausſchuß zuſammengeſchloſſen werden, dem dieſelbe Aufgabe bezüglich des betreffenden Ortes geſtellt wird.— Der Vorſitzende richtet weiter die Bitte an die Vertreter der Vereine Friedberg, Bad Nauheim, Butzbach, Wetzlar, Lollar, Marburg, Grünberg nnd Lich in ihren Vereinen eine Be⸗ ſprechung herbeizuführen darüber, ob es ſich nicht empfiehlt, auch für dieſe Orte Einquartierungs⸗ ausſchüſſe zu demſelben Zweck zu bilden.— Kamerad Schildwächter, Bad Nauheim weiſt daraufhin, daß in ſeiner Heimatſtadt zur Zeit des Feſtes Hochſaiſon ſei und deshalb wohl Bad Nauheim für die Einquartierungsfrage ausſcheiden müſſe. Dagegen wolle er veranlaſſen, daß die Kameraden aus Bad Nauheim auf Quartiere in Gießen ver— zichten. Auch reichten die Züge auf der Linie Gießen— Frankfurt aus, um eine jederzeitige Rückfahrt nach Bad Nauheim oder Friedberg zu ermöglichen. Für dieſe beſtünde kein Bedürfnis für Extrazüge; wohl aber beantrage er, vorſtellig zu werden, daß alle Mitglieder der J.⸗V. an den drei Tagen des Regimentsfeſtes berechtigt ſeien, auf Militärfahrkarten zu reiſen. Kamerad Hempel, Cöln äußert den Wunſch, daß bei den in Betracht kommenden Eiſenbahn⸗ direktionen evtl. auch bei dem Miniſterium ein Antrag geſtellt werde dahin, daß den„Eiſenbahnern“ für die Dauer des Feſtes Urlaub gewährt werde, ohne daß ihnen dieſe Zeit auf den ihnen jährlich zu gewährenden Urlaub angerechnet wird oder Abzüge an Gehalt gemacht werden.— Punkt 5: Verpflegungsfrage: Der erſte Vorſitzende teilt mit, daß ſich der Herr Regimentskommandeur an den Verein der Gaſtwirte von Gießen und Umgegend gewandt habe mit der Anfrage, wie viel Leute deſſen Mitglieder bei dem Feſt zu verpflegen in der Lage ſeien. Der Vorſitzende des Gaſt⸗ wirtevereins hat ein diesbezügliches Rundſchreiben an alle Gaſtwirte von Gießen und Umgegend erlaſſen, ohne bis heute im Beſitz aller Antworten zu ſein. Nach Einlaufen derſelben werde er der J.⸗V. Mitteilung zukommen laſſen. Der Vorſitzende bittet den Feſtausſchuß ſich darüber auszuſprechen, ob ſich die Verpflegung der Kameraden, insbeſondere beim Mittageſſen, beſſer und vorteilhafter in einzelnen Gaſthäuſern der Stadt oder in den Feſthallen und Bierzelten auf dem Feſtplatz empfehle. Es entſpinnt ſich eine eingehende und lebhafte Ausſprache, in der von einzelnen Mitgliedern die Schattenſeiten einer Maſſenverpflegung betont werden, die bei anderen Feſten ähnlicher Art hervor⸗ getreten ſind. Nachdem hierauf Herr Major Freiherr von Bibra mitgeteilt hat, daß das Regiment Mannſchaften zur Bedienung und Unteroffiziere zur Aufrechterhaltung der Tiſchordnung in reichlichem Maße abkommandieren werde, einigt ſich der Feſtausſchuß zu folgendem Entſchluß: 1) Es erſcheint wünſchenswert, die Kameraden möglichſt auf dem Feſtplatz und in deſſen unmittelbarer Nähe(Kaſerne, Germania, Schützenhaus, Liebigshöhe, Philoſophenwald) zu ver⸗ pflegen, um den alten Kameraden den doppelten Weg zu den zum Teil ſehr entfernt liegenden Gaſthäuſern in der Stadt zu erſparen, zumal die Elektriſche Straßenbahn nicht in der Lage ſein dürfte innerhalb zweier Stunden dieſen Maſſenverkehr zu bewältigen. 2) Es empfiehlt ſich jedoch, die Speiſung der Kameraden nicht einem Großunternehmer zu übertragen, ſondern möglichſt viele Wirte heranzuziehen, dergeſtalt, daß je 1 oder auch 2 Wirte je eine Kompagnie ganz oder zur Hälfte übernehmen. 3) Es iſt anzuſtreben, daß die ehemaligen Angehörigen des Regiments beim Eſſen kom⸗ pagnieweiſe zuſammengeſetzt werden, um ihnen hierbei die Möglichkeit zu geben, alte Erinnerungen auszutauſchen und alte Bekanntſchaften und Freundſchaften zu erneuern. 4) Um auch für den Fall ungünſtiger Witterung vorbereitet zu ſein, ſind außer einer großen Feſthalle auch noch möglichſt große Feſt- und Bierzelte aufzuſchlagen. Der engere Vorſtand wird beauftragt, mit den Brauereien von Gießen und Umgegend in Verbindung zu treten. 5) Es iſt für ein einfaches aber gutes und reichliches Mittageſſen Sorge zu tragen, und es ſind Vorkehrungen zu treffen, daß niemand in einem anderen Zelt Eſſen bekommt, als in demjenigen, dem er inhaltlich ſeines Ausweiſes zugeteilt iſt. 6) Um die unter 5 erwähnten Pflichten erfüllen zu können, iſt es exforderlich, daß vor⸗ her die Beteiligung zum Eſſen angemeldet und der Betrag für dasſelbe an den Feſtausſchuß entrichtet wird. Dementſprechende Fragebogen werden den Obmännern rechtzeitig zugehen. 7) Herr Major Freiherr von Bibra ſtellt in Ausſicht, daß mit Hülfe der einzelnen Bataillone und der dieſen gehörigen großen Feldküchen auch weniger bemittelten Kameraden zu einem ſehr billigen Preiſe eine ſchmackhafte Mittagskoſt gewährt werden kann. Punkt 6: Verſchiedenes: Der Vorſitzende teilt mit, daß von ihm noch Abdrücke des Sitzungsbe⸗ richtes über den letzten Vertretertag in Empfang genommen werden können. Er bittet weiter, in den Zeitungen Propaganda für den Zuſammenſchluß der ehemaligen Angehörigen zu machen und verteilt zu dieſem Zweck Druckabzüge. Es ſind bis zum Feſt insgeſamt 2 Vertreterverſammlungen, 2 Sitzungen des Großen Feſtaus— ſchuſſes und 6 Sitzungen des engeren Vorſtandes vorgeſehen, zu denen im einzelnen Einladungen er— gehen werden.— Bis zum 1. Oktober 1912 iſt von den einzelnen Vereinsvorſitzenden zu melden, wie viel Exemplare der neuen Regimentsgeſchichte zum Preiſe von 50 Pfennig beſtellt werden, damit das Regiment die Höhe der Auflage feſtſtellen kann. Zum Feſt ſelbſt will das Regiment den alten Kameraden eine Feſtdenkmünze verehren, die an einem der Farbe der Kompagnietroddel entſprechenden Band getragen werden ſoll. Der Vorſitzende ſchließt darauf die Verſammlung mit einem Dank an die Herren der Feſt⸗ kommiſſion des Offizierskorps und die Vertreter der Vereine für ihre tätige Mitarbeit und bringt ein von allen Anweſenden begeiſtert aufgenommenes Hurra auf Seine Majeſtät den Kaiſer, den erhabenen Regimentschef, aus. Zur Beglaubigung: Der 1. Dorſitzende: Der 1. Schriftführer: gez. Curt Kaufmann. gez. Carl Plank. Wenden! Satzungen der Jubiläums-Vereinigung ehem. Angehöriger des Infanterie-Regiments „Kaiſer Wilhelm“(2. Großh. Zeſ.) Mo. 116 in Gießen. § 1. Die J.⸗V. hat den Zweck, den ehemaligen An⸗ gehörigen des Stammregiments an deſſen Jubiläum im Jahre 1913 die Teilnahme zu ermöglichen und ihnen eine angemeſſene Verpflegung und Unterkunft zu ge⸗ währleiſten. § 2. Die J.⸗V. iſt nur eine loſe, zu dem in§ 1 erwähnten Zwecke zuſammengeſchloſſene Vereinigung und ſoll nach dem Regimentsjubiläum wieder aufgelöſt werden. Derſelben kann jeder feſte Verein und und jede loſe Vereinigung beitreten, die nur ehemalige Angehörige des Stammregiments als Mitglieder aufnimmt, ohne daß dieſe Mitglieder eines Krieger⸗ oder Militärvereins ſein müſſen. § 3. Die Geſchäfte des J.⸗V. werden geführt: 1) durch die allgemeine Vertreter-Verſammlung, 2) durch den großen Feſtausſchuß und 3) durch den engeren Vorſtand. § 4. Es ſollen zwei allgemeine Vertreterverſanmlungen im Herbſt 1912 und Frühjahr 1913 in Gießen ſtatt⸗ finden. Zu denſelben hat jede Vereinigung das Recht, drei Vertreter zu entſenden, von denen einer für die Abſtimmungen zu bevollmächtigen iſt. Außerdem ſind zu jeder Vertreterverſammlung die ſämtlichen Mitglieder der Feſtkommiſſion des Offizier⸗ korps einzuladen. Bei Abſtimmungen ſteht jeder Vereinigung für je 50 Mitglieder eine Stimme zu. Jedes angefangene 50 gilt dabei für voll. Die allgemeine Vertreterverſammlung entſcheidet in allen Angelegenheiten endgültig, ſoweit ſie deren Er⸗ ledigung nicht dem großen Feſtausſchuß oder dem engeren Vorſtand übertragen hat. § 5. er große Feſtausſchuß ſetzt ſich zuſammen: aus dem engeren Vorſtand, je einem Vertreter der der J.⸗V. angehörenden Vereine oder Vereinigungen und drei Vertretern der Feſt⸗Kommiſſion Offizierkorps. Der große Feſtausſchuß hat die ihm von der all⸗ gemeinen Vertreterverſamnilung übertragenen An⸗ gelegenheiten ſelbſtändig zu erledigen. Er iſt dabei befugt, die Ausführung ſeiner Beſchlüſſe ganz oder teilweiſe dem engeren Vorſtand zu übertragen. Er hat insbeſondere die Tagesordnung für die allgemeine Vertreterverſammlung vorzubereiten und zu den einzelnen Punkten derſelben Berichterſtatter zu ernennen. des § 6. Der engere Vorſtand beſteht aus folgenden Mit⸗ gliedern: 1) 2) dem erſten Vorſitzenden erſten Schriftführer erſten Rechner zweiten Vorſitzenden zweiten Schriftführer zweiten Rechner erſten Beiſitzer zweiten„ dritten„ vierten„ fünften„ „ ſechſten Beiſitzer und 13) einem Vertreter der Offizierskommiſſion. Die unter 1—3 genannten Mitglieder werden von der allgemeinen Vertreterverſammlung, die unter 4—13 genannten von dem großen Feſtausſchuß gewählt. Der engere Vorſtand vertritt die J.⸗V. nach außen hin, er ſchließt durch ſeinen Vorſitzenden und Schriftführer die Verträge ab und beſchließt Zeit und Ort der Sitzungen des großen Feſtausſchuſſes, deſſen Tagesordnung er vorbereitet. II. § 7. Für die Verhandlungen des Vorſtandes, des großen Feſtausſchuſſes und der allgemeinen Vertreterverſammlung gelten die Beſtimmungen der parlamentariſchen Ge⸗ ſchäftsordnung.— § 8. Die Einladungen zu den einzelnen Sitzungen gehen von dem erſten Vorſitzenden aus, der ſie bei den Sitzungen des engeren Vorſtandes direkt an deſſen Mitglieder, in allen anderen Fällen an die betr. Vereinigungen ſendet, die rechtzeitig für ihre geeignete Vertretung zu ſorgen haben. § 9. Gegen Beſchlüſſe des engeren Vorſtandes ſteht dem Betroffenen das Recht der Beſchwerde an den großen Feſtausſchuß und gegen deſſen Beſchlüſſe der Weg der Berufung an die allgemeine Vertreterverſammlung zu, die endgültig entſcheidet. § 10. Diejenigen Mittel, die erforderlich ſind, um die Verwaltungsunkoſten der J.⸗V. zu decken, ſind auf die Kopfzahl der Einzelmitglieder der Vereine und Vereinigungen auszuſchlagen. Der Einzelbetrag wird durch den großen Feſtausſchuß beſtimmt. Dieſem hat der engere Vorſtand Schlußrechnung zu legen und von ihm ſich Entlaſtung erteilen zu laſſen. Beſchloſſen und genehmigt in der Sitzung des großen Feſtausſchuſſes am 21. Juli 1912. iEPPELER& MEVYER, GIESSENN S81 444—— — Erſte Hitzung des Großen Feſtausſchuſſes der lubiläums-Vereinigung ehemaliger Ungehöriger des Infanterie-Regiments Raiſer Wilhelm(2. Großh. Beſſ.) No. 116 in Gießen. Gießen, den 21. Juli 1912. I. Anweſend: 1. Vom Regiment: die Herren Major Freiherr von Bibra, Hauptmann Buhtz und Ober⸗ leutnant Wehrheim. 2. Vom engeren Vorſtand: die Kameraden Kaufmann, Plank, Burger. 3. Die Vertreter nachbenannter Vereine mit der beigefügten Anzahl Stimmen: Bad Nauheim 3, Butzbach 2, Caſſel 1, Cöln 1, Darmſtadt 5, Frankfurt a. M. 3, Friedberg 3, Gießen Land 6, Gießen Stadt 9, Grünberg 4, Herbſtein 12, Lich 2, Mainz 3, Marburg 2, Oberheſſen 40, Offen⸗ bach 2, Schlitz 4, Schotten 17, Wetzlar 1, Worms 1, ſodaß insgeſamt 26 Mitglieder mit zuſammen 127 Stimmen erſchienen waren. II. Der Vorſitzende, Rechtsanwalt C. Kaufmann, begrüßte zunächſt die Erſchienenen und teilte mit, daß zur Zeit 33 Vereine und Vereinigungen ehemaliger 116er beſtünden, von denen 23 ihren Mitgliederbeſtand mit zuſammen 6514 gemeldet hätten. In den Orten Homburg v. d. Höhe, Kirchhain und Biedenkopf ſind noch Vereinigungen in der Bildung begriffen.— Man trat alsdann in die Beratung der Tagesordnung ein: Punkt 1: Satzungen der Jubiläums⸗Vereinigung(J.⸗V.): Dieſe wurden in der Faſſung des von dem 1. Vorſitzenden ausgearbeiteten Entwurfes mit folgenden geringen Aenderungen angenommen: in§ 2 wurde das Wort„aufnehmen“ in„auſnimmt“ umgeändert. in§ 6 wurde die Zahl der Beiſitzer im engeren Vorſtand um 3 vermehrt; und§ 10 erhielt folgende Faſſung: „Diejenigen Mittel, die erforderlich ſind, um die Verwaltungsunkoſten der J.⸗V. zu decken, ſind auf die Kopfzahl der Einzelmitglieder der Vereine und Vereinigungen auszuſchlagen. Der Einzelbetrag wird durch den großen Feſtausſchuß beſtimmt.“ Punkt 2: Wahl des engeren Vorſtandes hatte folgendes Ergebnis. Gewählt wurden: a) zum 2. Vorſitzenden Kamerad Oberkriegsgerichtsrat Cellarius, Frankfurt a. M.(mit 73 Stimmen) .Schriftführer„ Poſtſekretär Fink, Friedberg Rechner Polizeikommiſſär Schildwächter, Bad Nauheim . Beiſitzer Apotheker Hempel, Cöln „ von Othegraven, Mainz „ Rentner Sartorius, Marburg Kaſtellan Zimmermann. Wetzlar Farbkarte 13