4 A M 2u T zur Feier des 50jähr. Bestehens der beiden freiwilligen Feuerwehren in Giessen Sonderausgabe der Hessischen Feuerwehr-Zeitung Offizielles Fest-Organ. Verlag von Kindt& Roth. Gießen, 15.—17. Juli 1905. Seſtgruß zur 50jährigen Jubelfeier der Gießener freiwilligen Feuerwehren. willkommen heißen wir Euch hier In dieſer feſtlich frohen Stunde, wo Treue ſteht auf dem Panier Die Dankbarkeit ſich auch bekunde! Ihr feiert heut den frohſten Tag, Ein Feſt der Dankbarkeit und Ehre, In Ernſt und fröhlichem Gelag.— Daß es noch oftmals wiederkehre! Der Jahre volle fünfzig nun Verrannen wie der Sand am Meere, Seit Ihr, getrennt in emſ'gem Tun, Vereinigt Euch zur ſtarken Wehre. Der Menſch ſei hilfreich, edel, gut— So heißt ein Wort aus Dichters Munde, Ihr habt mit deutſchem Mannesmut Es treu befolgt zu jeder Stunde! Ihr ſtandet feſt in Feuers Not, Des Nachbars Hab und Gut zu retten. Und war ein Leben gar bedroht, Ihr hieltet's wie mit Eiſenketten. In blutigrotem Flammenſchein, Wie ſetztet Ihr oft, ohne Wanken, Für Andre Euer Leben ein— Das, Wack're, wollen wir Euch danken, Euch, die Ihr trotztet der Gefahr, weil Ihr bereit zu jeder Stunde. Wir wünſchen: Möge immerdar Segen erblühen Eurem Bunde! Das Ffeuerlöſchweſen der Stadt Gießen. ſtatuts— der Ortsfeuerlöſchordnung vom 12. Juli 1892— ge⸗ regelt. An der Spitze des Feuerlöſchweſens ſteht Oberbürger⸗ meiſter Mecum und ihm zur Seite die Kommiſſion für das Feuer⸗ löſchweſen. Die Oberaufſicht übt das Großherzogliche Kreisamt Gießen zur Zeit durch Kreisamtmann Hechler aus. Die ſtädtiſche Behörde und ganz beſonders Herr Oberbürgermeiſter Mecum bringt der Feuerwehrſache ein lebhaftes und ſtets bereites, ſach— verſtändiges Intereſſe entgegen, ſodaß alle berechtigten Wünſche erfüllt werden und die Feuerwehr ſich auf der Höhe der Anforderungen be⸗ wegen kann. Nicht minder macht ſich der Chef des Hauſes Gail, Herr Kommerzienrat Gail, um die von ſeinem Hauſe begründete Frei⸗ willige Gail'ſche Feuerwehr verdient. Er wendet ihr ſtändig das größte Intereſſe zu und geht ihr mit Rat und Tat allzeit zur Hand. So ſteht die Gail'ſche Feuerwehr der ſtädtiſchen in allen Stücken gleichwertig zur Seite. Die Feuerwehr der Stadt Gie⸗ ßen iſt eine freiwillige und eine Pflichtfeuerwehr; ſie ſetzt ſich zuſammen aus der z. St. 185 Mann ſtarken ſtädtiſchen„Gießener freiwil⸗ ligen Feuerwehr“, mit der 120 Mann ſtarken Pflichtfeuerwehr und aus der 135 Mann ſtarken, davon 99 Mann aktiven Mitgliedern,„Frei⸗ willigen Gail'ſchen Feuerwehr“. Die ſtädtiſche„Gießener Freiwillige Feuerwehr“ iſt ſeit vorigem Jahre, ähnlich wie bei den Berufswehren, in Löſchzüge und zwar z. St. in zwei Löſchzüge formiert worden, wobei ein jeder Löſchzug mit großer mechaniſcher Auszugleiter, Rettungswagen, Spritze und Schlauchwagen ausgerüſtet iſt. Die Pflichtfeuerwehr iſt ihr als Pump⸗ und Abſperrmannſchaft zu— geteilt. Die„Freiwillige Gai l'ſche Feuerwehr“ bildet den 3. Zug der ſtädtiſchen Wehr, iſt jedoch ſelbſt⸗ ſtändig und wird von dem Orts⸗ ſtatut nur inſoweit berührt, als ſie in demſelben ausdrücklich erwähnt iſt. Die geſamte Feuerwehrmann— ſchaft— alſo einſchließlich der„Frei⸗ willigen Gail'ſchen Feuerwehr“—„ unterſteht der Aufſicht und dem Kommando eines ſtädtiſchen Brand⸗ direktors, der gleichzeitig die Funk⸗ tionen eines Feuerwehr⸗Inſpektors für den Bezirk der Stadt Gießen N. ausübt. Das Feuerwehr⸗Depot der ſtäd⸗ tiſchen„Gießener freiwilligen Feuer⸗ wehr“ befindet ſich im Turmhauſe am Brandplatze und dasjenige der „Freiwilligen Gail'ſchen Feuerwehr“ in einem Gebäude der Firma G. Ph. Gail in der Sandgaſſe. Zu Uebungen und Bränden ſtehen der Feuerwehr z. St. 270 Stück öffentliche und zirka 36 Stück Privat⸗ hydranten zur Verfügung. Sobald die umfangreiche Kanaliſation in der Stadt durchgeführt ſein wird, ſoll eine der Meuzeit entſprechende elektriſche Alarmeinrichtung hergeſtellt werden, ſodaß alsdann Gießen auch in dieſer Hinſicht in die Reihe der modern eingerichteten Städte ſich einreihen und als Provinzialhauptſtadt vorbildlich ſein wird. An Sicherheitswachen ſtellt die ſtädtiſche„Gießener freiwillige Feuerwehr“ in jedem Jahre von Anfang April bis Ende Oktober an den Sonn⸗ und Feiertagen je von nachmittags 3 Uhr bis abends 9 Uhr eine Brandwache im Turmhauſe am Brandplatze in der Stärke von 1 Führer und 5 Feuerwehrmännern, außerdem werden in der Theater ſaiſon für jede Theatervorſtellung I Führer und 8 Feuerwehrmänner kommandiert, wie auch andere Wachen in verſchiedener Mannſchafts⸗ ſtärke für Maskenbälle und ſonſtige Vereinsfeſtlichkeiten oder öffentliche Schauſtellungen in beträchtlicher Anzahl geſtellt. Die Kommandos der beiden freiwilligen Feuerwehren ſetzen ſich z. St. zuſammen wie folgt: a) Städtiſche„Gießener freiwillige Feuerwehr: Franz Wigandt, Brandinſpektor, as Feuerlöſchweſen der Stadt Gießen iſt auf Grund eines Orts— der Doſjſe Lroitektor der 9” Ereiwilligsi Eeuätweffen Ieſſs. ff Louis Faber, Brandmeiſter des I. Löſchzuges, Auguſt Dickors, Brandmeeiſter des 2. Löſchzuges, Adolf Bourgeois, Schriftführer und Adjutant des Brand⸗ inſpektors, Wilhelm Riebel, Rechner, GHeugwart und Adjutant des Branddirektors. b)„Freiwillige Gail'ſche Feuerwehr“: Heinrich Lindenſtruth, 1. Hanptmann, Heinrich Sauer, 2. Hauptmann, Karl Wenzel, Schriftführer und Adjutant, Robert Sattler, Rechner. Das Oberkommando über die geſamte Feuerwehr führt L. Traber, ſtädtiſcher Branddirektor.. Zum Schluß darf nicht unerwähnt gelaſſen werden, daß beide freiwillige Feuerwehrkorps, trotz der noch beſtehenden umſtändlichen Alarmierung durch Turmgglocke und Feuerwehrſignaliſten, ſtets bei Brän⸗ den raſch zur Hand geweſen ſind und bis jetzt große Brände nicht aufkommen ließen. Wacker und ſchwierige Arbeit heran und ver⸗ dienen zu ihrem Jubiläumstage mit vollem Rechte und mehr als vieles andere den Dank der Allgemein⸗ heit, der ihnen auch durch die Be⸗ tätigung zur Mitarbeit an den Vor⸗ bereitungen zu ihrem Jubiläums⸗ feſte von der Behörde und Bürger⸗ ſchaft entgegen gebracht wird. „Gott zur Ehr, dem Nächſten zur Wehr.“ „Einer für Alle, Alle für Sinen“. Dieſe Wahlſprüche mögen auch fernerhin die Mannſchaften und Führer beider freiwilligen Feuer⸗ wehren zieren zum Anſehen und Segen unſerer lieben Stadt Gießen. 22 Zur Gründungsgelchichte der Gießener freiwilligen Feuerwehr. Nach Akten der Großh. Bürgermeiſterei Gießen. ie aus Anlaß des 16. Ver⸗ bandsfeſtes heſſiſcher frei⸗ williger Feuerwehren in Gießen am 18., 19. und 20. Auguſt 1894 von Dr. Carl Naumann verfaßte Feſtſchrift enthält zwar auf S. 62 und 65 auch einiges über die Gründung der Gießener frei⸗ willigen Feuerwehr, da aber, wohl infolge der Stürme des Jahres 1882, die alten Protokolle und auch ein Teil des Rechnungsbuches der frei⸗ willigen Feuerwehr abhanden gekommen ſind, ſo diene die folgende Darſtellung auf Grund der vom ſtädtiſchen Archivar Herrn Dr. Carl Sbel gütigſt zur Verfügung geſtellten Akten als vielleicht nicht unwill⸗ kommene Ergänzung. Am 8. Mai 1855 erließ das Kreisamt an die Bürgermeiſterei eine Verfügung, in der gerügt wurde, daß bei dem am ſelben Tage ſtattgehabten Brande an der Sauerbierſchen Mühle ¹) die Spritzen⸗ apparate z. T. in ſehr ſchlechtem Zuſtande ſeien, namentlich ſeien die beiden Schläuche an der Spritze Nr. 5 beim Gebrauch ſogleich geſprungen, weshalb dieſelben alsbald ſofort gründlich repariert werden mußten; auch ſeien die Spritzenmeiſter zur ſtrengen Beobachtung ihrer Obliegen⸗ heiten aufzufordern. Die daraufhin geladenen Spritzenmeiſter gaben an, ſie hätten keine Inſtruktion und ſolle man dafür beſorgt ſein, eine ſolche anfertigen zu laſſen. Was die Schläuche anlange, ſo ſeien ſie eben ſchon zu alt und mürbe und wenn ſie auch repariert wären, ſo würden ſie doch bei dem ¹) Dem jetzigen Elektrizitätswerk. mutig traten ſie ſtets an ihre oft 2— ind⸗ erſten Gebrauch wieder platzen. Im übrigen wären die Materialien vollſtändig vorhanden und von keinem Tadel. Die Spritzenmeiſter gaben noch zu verſtehen, daß die jüngeren Bürger die Behandlung der Spritzen nicht verſtänden und wäre es wohl wünſchenswert, dieſelben bei dem Probieren zu unterrichten bezw. unterrichten zu laſſen. Am 31. Mai fand eine Gemeinderats⸗Sitzung in Anweſenheit des Spritzenbauers Carl Metz aus Heidelberg ſtatt. Nachdem man aus dem Vortrag die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die hieſigen Löſcheinrichtungen dem Bedürfnis und den Fortſchritten der Zeit nicht mehr genügten und die Anſchaffung einer neuen Spritze nach dem Metzſchen Syſtem als eine in dem Intereſſe der Stadt liegende Forde⸗ rung zu betrachten ſei, ſo beſchloß der Gemeinderat, eine ſolche zu dem Preiſe von 9050 Gulden nebſt den erforderlichen Rettungsapparaten zu 235 Gl., nebſt 100 Fuß Schläuchen zu 20 Gl. zu einer der vorhandenen Spritzen in Beſtellung zu geben und zwar unter noch feſtzuſtellenden Bedingungen. habe Metz zu S fl. zu liefern ²). Die Maſchine wurde verſprochen auf Ausgang Auguſt. Am 227. Juli fand der Vertrag mit Metz Ge⸗ nehmigung, wonach er u. a. zu liefern hatte eine Spritze auf Federn zu 950 fl., einen Beiwagen zu 150 fl., 1 Rettungsſack zu 60 fl. und eine Hakenleiter zu 25 fl. Gleichzeitig wurde der Bauausſchuß beauf⸗ tragt, Vorſchläge zur Errichtung eines neuen Spritzenhauſes zu machen. Am 29. Auguſt teilte Metz mit, daß anfangs nächſter Woche die Spritze eintreffen werde und er deshalb die Bürgermeiſterei erſuche, die nötige Bedienungsmannſchaft auszuwählen, damit er, Metz, mit den Uebungen gleich anfangen könne. Die Abnahme ſcheint zur Zufriedenheit ausgefallen zu ſein— ein bezügl. Aktenſtück fehlt— denn am 15. September ſchon beſchloß der Gemeinderat, die Rechnung des Herrn Metz zu genehmigen. Gleichzeitig wurde das Gemeinderatsmitglied Heinrich Ferberz) zum Inſpektor der neuen Spritze erwählt und ihm gleichzeitig die Befugnis eingeräumt, die Organiſation der Bedienungsmannſchaft zu bewirken. Ziemlich gleichzeitig— in der Nr. 76 des Anzeigeblattes für Stadt Das erforderliche Gewinde zu jenen 100 Fuß Schläuchen die innere Verwaltung iſt und bleibt dem Corps anheimgeſtellt unter möglichſter Berückſichtigung etwaiger Vorſchläge des Stadtvorſtandes. § 2. Die Zahl der Mitglieder bei der Gießener Feuerwehr iſt unbeſchränkt, ſie wird möglichſt aus Freiwilligen gebildet, im Falle jedoch die Anmeldungen nicht genügen ſollten, werden die Fehlenden aus den hierzu qualifizierten Bürgern bezeichnet. Aufgenommen kann jeder unbeſcholtene Mann werden, welcher hier wohnhaft und körperlich befähigt iſt.... § 5. Die Mitglieder genießen alle dem Corps zukommenden Ehrenrechte. Dagegen übernehmen ſie, mit der übrigen hieſigen Löſch⸗ mannſchaft, zugleich die Pflicht, bei Ausübung ihres Dienſtes nach allen Uräften und mit der größten Schonung zu verfahren. Um das Corps in den Stand zu ſetzen, ſeinen Zweck: die Rettung von Menſchenleben und Eigentum möglichſt ſicher zu erreichen, müſſen von Zeit zu Zeit Uebungen abgehalten werden, welche der Mommandant beſtimnit und den daran Teilnehmenden wenigſtens 24 Stunden vorher die Sinladung zukommen laſſen muß. § 7. Die Gießener Feuerwehr iſt wie folgt organiſiert. beſteht aus einer Kompagnie in folgenden Abteilungen: I. Steigmannſchaft: ſie beſteht a) aus den Schlauchführern und b) aus der Arbeits- und Rettungsmannſchaft im Bau. II. Spritzenmannſchaft: Bedienung der Spritze. Wache- und Ordnungsmannſchaft: Austräger, Ueberwachung der geretteten Gegenſtände, Herbeiſchaffung des Waſſers. § 8. Jede Abteilung wird von einem Obmann, das ganze Corps von einem Hauptmann befehligt. Der Obmann der Steiger iſt Stellvertreter des Hauptmanns.... § 0. Sämtliche Vorgeſetzte werden aus den Mitgliedern des Corps gewählt.... Der vom Stadtvorſtande ernannte Spritzen⸗In⸗ Sie ſpektor ſteht, wenn beide Poſten nicht vereinigt werden können, dem Hauptmann zur Seite. § 15. Auf die Dauer von 2 Die Dienſtzeit ſämtlicher Vorgeſetzten dauert ein Jahr.... Jahren wird die Dienſtzeit ſämtlicher Corps⸗ und Kreis Gießen vom 22. September erſchien ein Singeſandt aus Butzbach, das ſich mit der Auflöſung der dortigen Feuerwehr befaßte und am Schluſſe ſagte,„eine Metzſche Spritze muß notwendig einer eingeſchulten Mannſchaft übergeben werden und am beſten iſt es gewiß, wenn dieſelbe aus freiwilligen jungen, rüſtigen Leuten, die aus Liebe zur Sache zuſammentreten, beſteht; in den Händen eines ſolchen Corps leiſtet die Maſchine Großes, während ſie in den Händen einer ungeübten Mannſchaft, die alle Vierteljahr oder herkömmlicher Weiſe nach einem Brande zum Probieren der Spritze zuſammenkommt, nur ganz Ge⸗ wöhnliches leiſtet“. Herr Ferber hat ſich alsbald an die Arbeit gemacht ¹), hat eine Anzahl Freiwilliger geſammelt, wurde von ihnen zum Kommandanten gewählt und konnte bald die Statuten des Corps dem Gemeinderat zur Genehmigung vorlegen. In ſeiner Sitzung vom 6. Dezember fand der Gemeinderat gegen die Statuten nichts zu erinnern. Zur Auſchaffung der Ausrüſtungsgegenſtände der Feuerwehr bewilligte der Gemeinderat den Betrag von 250 fl.; die Genehmigung der Statuten und die Be⸗ willigung des Fonds wurde jedoch an die Bedingung geknüpft, daß die Feuerwehr ſtets als ein ſtädtiſches Inſtitut anzuſehen wäre und etwaige Wünſche des Stadtvorſtandes von ihr zu berückſichtigen ſeien. Am 10. April 1856 wurde auf Ferbers Antrag beſchloſſen, 200 Sxemplare der Statuten und ebenſoviele der Dienſtordnung auf Koſten der Stadt drucken zu laſſen. Aus den Satzungen ſei einiges mitgeteilt: § 1. Die Feuerwehr iſt ein ſtädtiſches Inſtitut und der höheren reſp. Lokal⸗Polizeibehörde nach den beſtehenden und noch erlaſſen wer⸗ denden geſetzlichen und verordnungsmäßigen Beſtimmungen untergeordnet, ²) Gleichzeitig bekam Metz auch eine Maſchine in Beſtellung für Herrn Gail, wie er auch eine für die Eiſenbahnbehörde in Gießen geliefert hatte. ³) Auf deſſen Veranlaſſung auch Herr Metz zu jener Sitzung vom 31. Mai zugezogen worden war. ¹) Wie, iſt leider nicht zu ermitteln geweſen, da die älteren Akten der Feuer wehr ſelbſt nur ſehr lückenhaft noch vorhanden ſind. Mitglieder feſtgeſetzt. Corps bleibt, übernimmt ſtillſchweigend die Verpflichtung auf weitere 2 Jahre. § 14. Gürtel und eine lederne Kappe beſtimmt. beſteht in einem Helm, einer Rettungsleine und Beil. Leinwand und lederne Kappe hat ſich jedes Mitglied der Feuerwehr Wer nach Ablauf ſeiner Dienſtzeit ferner im Als Dienſtkleidung wird eine leinene Jacke ³), ein weißroter Die Ausrüſtung der Steiger Die Jacke von auf eigene Koſten zu ſtellen. Die Helme, Gürtel ohne und mit Beil und Rettungsleine ſtellt die Stadt gegen Schein und es ſind und bleiben dieſe Gegenſtände Eigentum derſelben. § 10. Bei allen die Löſch- und Rettungsgerätſchaften und Ein⸗ richtungen betreffenden Fragen, welche die Gemeindekaſſe berühren, hat ſich der hauptmann mit der Gemeindebehörde zu benehmen, über den Bedarf derſelben Vorlage zu machen und deſſen Entſchließung darüber einzuholen. § 20. Wer im Laufe eines Jahres bei den Uebungen oder anderen Dienſten ohne hinreichende vorher oder 24 Stunden nachher abzugebende und nötigenfalls von dem Corps zu prüfende Entſchul⸗ digung einmal fehlt, wird mit einem ſchriftlichen Verweiſe vom Kom⸗ mandanten beſtraft. In Wiederholungsfällen bei gleichen Umſtänden wird auf Antrag des Vorſtandes, ſowie auch ohne ſolchen von der Kreisbehörde nach Ermeſſen eine Geldſtrafe von 30 Kreuzer erkannt und zugleich die Ausweiſung für den Fall eines abermaligen Aus⸗ bleibens aus dem Corps angedroht, ferner beim drittenmal die Aus⸗ weiſung unnachſichtlich ausgeſprochen und vor dem Corps bekannt ge— macht. Die Strafe der Ausweiſung tritt auch dann ein, wenn der bereits mit Entlaſſung Bedrohte im unmittelbar darauf folgenden Jahre zweimal unentſchuldigt ausgeblieben iſt. § 21. Wer bei einem Brande ſich nicht zum Dienſt geſtellt und für ſein Ausbleiben nicht eine gültige Entſchuldigung binnen 24 Stunden vorgebracht hat, wird ausgewieſen und vor dem Corps genannt. ⁵) Alſo wie noch heute bei der freiwillig Gailſchen Feuerwehr, die ja zu gleicher Zeit entſtanden iſt. Die leinene Jacke iſt wohl eine Erinnerung an die Turner, wie auch das weiter oben mitgeteilte Butzbacher Eingeſandt annimmt. Wie viele Mitglieder das Corps auf Grund dieſer Satzungen bei der Gründung zählte, iſt, wie geſagt, nicht feſtzuſtellen. Die Ausrüſtung erlitt im Jahre 1859 eine Aenderung, indem auf Wunſch der Feuerwehr an Stelle der im§ 14 vorgeſchriebenen Ledermützen ſchwarz lackierte Filzhelme zur Einführung gelangten, zu deren Beſchaffung der Gemeinderat am 16. Dezember des Jahres eine Subvention von 80 fl. bewilligte, die Hälfte des Erforderlichen, die andere hälfte trug die Corpskaſſe. Auf dieſer Grundlage hat ſich die Gießener freiwillige Feuerwehr gedeihlich weiter entwickelt und iſt im allgemeinen auch ſtets im Ein⸗ verſtändnis mit der ſtädtiſchen Vertretuns geblieben. In Einzelfällen allerdings iſt es zu Reibungen gekommen, ſodaß ſogar die Feuerwehr ſich einmal weigerte, nach auswärts Brandhilfe zu leiſten, aber immer wieder kam eine Ausſöhnung zu Stande; möge es auch in alle Zeit ſo bleiben. Gießen. Dr. Emil heuſer. Die Gründung der freiwilligen Gailſchen Feuerwehr war bereits, bevor die Organiſation der ſtädtiſchen Feuerwehr vollendet war, erfolgt. Der Tabakfabrikant G. Philipp Gail hatte ſchnellen Entſchluſſes und weitſichtig, wie es dem Bilde ſeiner Perſönlichkeit entſpricht, ſelbſt⸗ ſtändig die Begründung einer freiwilligen Feuerwehr in die Hand genommen. Er beſchaffte eine Spritze und die nötigen Geräte auf eigene Koſten und rief eine Anzahl Bürger und Handwerksmeiſter zuſammen, um unter ſeiner Protektion und unter Leitung ſeiner Söhne (Ferdinand Gail als hauptmann und Carl Gail als Rechner) dieſe Wehr als freiwillige Gailſche Feuerwehr der Bürgerſchaft dienſtbar zu machen.— Die Wehr ſieht dankbar auf die lange Jahresreihe ununter⸗ brochener Arbeit zurück und iſt ſtolz darauf, unter der pflegenden Hand des jeweiligen Chefs des angeſehenen hauſes G. Philipp Gail, ohne große Anſprüche an finanzieller Beihilfe, ſich im weſentlichen aus ſich ſelbſt heraus erhalten zu können und damit dem idealen Ziel einer freiwilligen unabhängigen Wehr in vollem Maße zu entſprechen. D. R, ☛☛ Feſtgruß. 19rch⸗ Volksgewühl iſt kaum ein Weg zu bahnen, Von ſchwerer Arbeit ruht die fleiß'ge Hand, Im Laubgewinde und mit weh'nden Fahnen Zeigt heute Gießen ſich im Feſtgewand. Freiwill'ge Feuerwehren, Bund'sgenoſſen Ziehn freudig heut in unſern Mauern ein, Die feſt und treu zuſammenſtehn, geſchloſſen, Wo Fährnis droht,— wie eine Wacht am Rhein!— Seid hochwillkommen denn in unſerm Tale!— Wie kampfgeſtählte Ritter nahet Ihr! Im Panzer nicht von Eiſen oder Stahle, Schlicht, ohne Prunk, ohn' eitlen Tand und Zier! Das Haupt umſchließet nur ein Helm von Leder, Ein derber Kittel iſt des Dienſtes Kleid! Zwar ohne Schwert und Schild— Ein HDeld doch jeder, Im Kampfe gegen unſern Feind gefeit! Wo ungezügelt wild verzehrend Feuer Zum Himmel auf, die Kieſenarme ſtreckt, Vernichtung droht, was unſerm Herzen teuer, Die Flammenzunge Haus und herd beleckt, Im glüh'nden Pfuhl, im ſprüh'nden Funkenregen, Da iſt die Wahlſtatt, drauf Ihr kühn Euch wagt, Da ſtemmt dem Feind Ihr feſt die Fauſt entgegen, Ehrliche Streiter, kühn und unverzagt! 4 Gerüſtet ſteht Ihr da zu tapfrer Wehre, Dem Feinde blickt Ihr furchtlos ins Geſicht! Nicht lockt Such Ruhm, nicht äußerliche Ehre, Dem Nächſten helfen iſt Euch Bruderpflicht! Und ob Gefahren überall Euch winken, Der Drache ziſchend ſpeit ſein tötend Gift, Nie laßt den Mut Ihr, nie die Hoffnung ſinken, Bis hingeſtreckt ihn die Vernichtung trifft! So zeigt Ihr Euch als echte Gottesſtreiter, Erfüllt, beſeelt von einer höhern Kraft! Dem Böſen wehrend, Gutes tragend weiter, Iſt's Liebe nur, die in Euch Großes ſchafft!— ‚ nährt im Herzen dieſes heil'ge Feuer, O löſcht's nicht aus in dieſer Zeiten Streit! Laßt ſeine Flamme lodern immer freier, Den Haß verzehrend, der die Welt entzweit! Schürt heil'ger Eintracht lichten, hehren Funken, Glüht für das Gute, was als Recht erkannt! Die Friedensfackel ſchwinget ſiegestrunken, Daß Glück und Segen blüh im Vaterland!— So löſcht, ſo ſchürt!— Laßt nie die Hände ſinken, Wo hilf iſt not, wo's gilt des Nächſten Wehr! Schaut nicht dabei zur Rechten oder Linken, All Euer Tun geſcheh zu Gottes Ehr! So ſei's— ſo wollen wir Euch feſtlich grüßen, Freiwill'ge Feuerwehren reich an Zahl, Herſuchen, Euch die Stunden zu verſüßen Mach ernſter Arbeit, hier in unſerm Tal! Und habt Ihr wieder Euer Heim gefunden, Von dem Ihr freudig ſeid zu uns geeilt, Gedenkt Ihr hoffentlich noch oft der Stunden, Die Ihr bei uns in Gießen froh geweilt. O Die Gießener feuerwehren. Mel.: Friſch auf, friſch auf Ihr Brüder. Vor mehr als fünfzig Jahren Da war das Löſchen ſchwer, Weil man in Gießen hatte Moch keine Feuerwehr. Stand da in Brand Ein wacklig altes Haus, So rückte nur wem's paßte Zum Löſchen aus. Und mit dem Alarmieren War es erſt ſchlecht beſtellt: Es wurde vom Ortsdiener Das Feuer ausgeſchellt. Wer überhört' Der Schelle Klingeling, Der blieb im Bett, bis dieſes Auch Feuer fing. Auch die fünf großen Spritzen— „Landgrafen“ nur genannt— Sie konnten nicht viel nützen, Wenn ausbrach wo ein Brand. Von Disziplin Und Uebung keine Spur, Kein Waſſer in den Pumpen, RKeins in der„Schur“. Einſt wollten die Turner Errichten eine Wehr, Doch unſer guter Stadtrat Gab kein Geld dazu her. Wahrſcheinlich hatt' Der Stadtſack g'rad ein Loch; Doch böſe Leut' behaupten: Er hätt's heut' noch. Was man verſagt den Turnern Mit bitterem„Gut heil“ Das brachte bald zu Stande Herr Georg Philipp Gail. Er ſprach:„Ich gründ' 'ne Feuerwehr ſofort“, Und wie wir alle ſehen, Hielt er auch Wort. 4 Im Jahre fünfundfünfzig Da ward das Wort zur Tat; Ein Steigerzug und Spritze Erſchien bald in der Stadt. Und ſo entſtand Die Gatl'ſche Feuerwehr Zum Schutz der lieben Nächſten Und Gott zur Ehr! Und noch im ſelben Jahre In Gießen neu erſtand 'ne Feuerwehr— ſie wird heut Die„Gießener“ genannt. Und beide Wehr'n War'n fortan hilfsbereit, Des Bürgers Dach zu ſchützen Zu jeder Zeit. Darum ſoll heut erſchallen Ein brauſendes„Hut Wehr!“ Den wackeren Wehrmännern In beiden Corps zur Ehr! Mög' finden ſie Bereit zu edler Tat Wenn hoch die Flammen ſchlagen Die Vaterſtadt. Gießen 1005. Hermann Elle. 22 22 22 22 22 22 22 82 22 32 22 22 Die älteften Ortsfeuerlöſchordnungen der Stadt Gießen. In ſeiner verdienſtlichen Feſtſchrift zum Gießener Feuerwehrfeſt vom Jahre 1804 erwähnte Herr Dr. Carl Naumann— deſſen ſchwere, nun ſchon ſo lange dauernde Urankheit wir und mit uns ge⸗ wiß mancher Feuerwehrmann aufs Lebhafteſte beklagen; wäre ſie nicht eingetreten, ſo hätte er ſich gewiß auch wieder bereit finden laſſen, in irgend einer Weiſe mitzutaten— auf S. 25 die hochfürſtlich heſſen⸗ darmſtädtiſche Feuerordnung vom Jahre 1767, die bis zum 21. März 1857 in Geltung geblieben iſt, um dann zunächſt durch eine Verord⸗ nung abgeändert zu werden, und am 29. März 1800 durch das Ge⸗ ſetz, die Landesfeuerlöſchordnung betreffend. Wie dieſe und die zu ihrer Ausführung erlaſſene Miniſterialverordnung vom 11. Oktober 1890 für Gießen ergänzt wird durch die Ortsfeuerlöſchordnung vom 12. Juli 1892, die dem Namen nach noch heute in Geltung ſteht, wenn in der Praxis auch ſchon manches wieder anders geworden iſt und gewiſſe Dinge noch im Werden ſind(ſo die Aenderung der Alarmierung, die nicht bloß von der Feuerwehr ſchon ſeit vielen Jahren gewünſcht wird), ſo jene Landes⸗Feuer⸗Ordnung durch die Feuerordnung der Stadt Gießen vom 26. Nov. 1775. Dieſe aber iſt eine landesherrliche Abänderung der„Feuerordnung der Stadt und Veſtung Gießen“, die am 10. Ja⸗ nuar 1667 von der Gießener fürſtlich heſſiſchen Regierung erlaſſen worden iſt. Da ſie, ſoweit wir haben feſtſtellen können, die älteſte Verordnung dieſer Art für Gießen iſt, ſo bringen wir ſie im Folgenden nach einem dem Muſeum des oberheſſiſchen Geſchichts⸗Vereins gehörenden Exemplar euer-Sronung Der Statt und Veſtung Gieſſen. Gedruckt zu Gieſſen oſeph Dieterich Dampeln/ Der Löblichen Univerſität Beſtelltem Buch⸗Drucker. 1 6 6. Gei J , A in dieſer Statt ein Feuersbrunſt(ſo Gott 7 gnädiglich verhüten wolle:) entſtünde/ ſoll der Thurn⸗ mann ſo bald uff die großen Glocken ſchlagen und an l welchem Ort der Statt ein Feuer auffgehe/ deß Nachts S mit einer außgehengten Laternen/ und darin angezünde⸗ * ten Licht/ bey Tag mit einer außgeſteckten rothen Feuer⸗ Fahnen anzeige thun/ damit jedermann/ wo das Feuer ſeye/ ſich zu⸗ richten haben möge. 2. Wann der Müller in der Statt⸗Mühl gewahr wird/ daß ein Feuer in der Statt auffgehe/ ſoll er ſo bald die Mühlen ſtill ſtehen laſſen/ die Waſſer⸗Bretter vormachen/ und alles Waſſer zum Eingeren (damit deſto mehr Waſſer in der Statt in der Eyl ſein möge) ver⸗ weißen/ dergeſtalt zu dem Ende eine Schleuße an die kleine Löhn ge⸗ ſetzt werden ſoll/ damit das Waſſer umb ſo viel do beſſer in die Statt gezwungen werden könne. 3. So bald nun ein Feuersbrunſt bey Nacht oder bey Tag entſtehet) ſoll dem Commendanten, durch den Statt⸗Wachtmeiſtern eilende Anzeige darvon geſchehen welcher alßdann wegen derer ſämbt⸗ lichen Wachten in der Veſtung/ und wie es mit Schlieſſung der Thoren/ wie auch wegen Einlaſſung deß Waſſers am Eingerenn und ſonſten zuhalten) anordnung thun wird. 4. Demnach aber die Statt Gieſſen in vier Quartier/ alß nemb⸗ lich/ das Wallpförter/ Neuweger/ Sältzer⸗/ und Meuſtatter Thor abge⸗ theilet/ ſo ſoll auff den Nothfall) da ein Feuer in dem Wallpförter Quartier entſtünde(da doch SGOTC gnädig vor ſeye) allein die Neu— ſtatter Bürger vor deß Statt⸗Hauptmanns Logiment mit ihren Ge⸗ wehren/ darauff ſie gemuſtert/ erſcheinen/ und daſelbſten Beſcheyd er⸗ wartten/ die andern drey Quartier aber/ nach dem Feuer zueilen und Rettung thun. 5. So aber ein Feuer in dem Neuweger Q„uartier angienge/ ſollen die Wallpförter mit ihren Gewehren vor deß hauptmanns Lo- giment erſcheinen/ die übrige mit Rettung dem Feuer zueilen. 6. Wann aber vor dem Sältzers⸗CThor eine Feuersbrunſt ent⸗ ſtünde/ ſoll ebenmäßig das Wallpforter Duartier mit ihren Gewehren vor deß Hauptmanns Logiment erſcheinen/ die andern/ dem Feuer mit Macht zueilen/ und ſo viel immer möglich/ hülffe erweißen. 7. Im fall in der Neuſtatt, ein Feuersbrunſt ſich erreugen würde, ſollen die Wallpförter/ und Sältzerpförter den Noth leidente mit Rettung bey ſpringen/ und die Meuweger ſchütze vor des Statt⸗Haupt⸗ manns Logiment mit ihren Gewehren ankommen und auffwarten. 8. Die Steindecker ſollen am erſten bey dem Feuer ſeyn/ di Tächer erſteigen/ und dem Brand ſo viel möglich ſteuren. 9. Die Rotten/ welche dem Zeus- oder Rath⸗Haus am nechſten geſeſſen, wie auch jedermänniglich ins gemein, ſollen denſelben zueilen und die lederne Symer daſelbſten abholen) mit denen dem Waſſer (wo es am negſten) zulauffen/ und das Feuer ſo viel immer möglich tilgen helfen. 10. Es ſollen alle Simmerleuthe mit ihren Aexten/ wie auch Meurer mit ihren Handwercks⸗Waffen/ vorm Rath⸗hauß jedesmahl erſcheinen/ daſelbſten uffwarten und fernern Befelchs gewertig ſeyn. 11. Die jenige Bürger/ ſo der Feuers⸗Brunſt am nechſten ge⸗ ſeſſen ſeyn/ ſollen ſobald groſſe Bütten vor ihre Häußer ſetzen) und ſelbige mit Waſſer anfüllen. 12. In der Statt ſollen an der Bach) etliche kleine Schleußen hier und dar gemacht werden/ damit mann bey Feuers⸗Noth das Waſſer in der Nähe hemmen/ und in abundantz haben könne. 13. Es ſollen auch daſelbſt in den Gaſſen Dammen geſchlagen werden/ damit das Waſſer ſo auß den Kellern und Häußern getragen und außgeſchüttet wird/ möge gehemmet und zu Cilgung deß Feuers deſto bequemlicher gebraucht werden, wie dann daſelbſt-⸗hin vorermelte Rotten/ mit Miſt⸗Hacken und Gabeln ſollen verordnet werden. 14. Alle Taglöhner/ welche nicht Bürger ſollen bei Leibsſtraff jedesmal uffm Lindenplatz erſcheinen und daſelbſten was ihre Verrich⸗ tung ſeyn ſoll/ beſcheids erwarten/ und keiner ohne Anweißung beim Feuer ſich finden laſſen. 15. Die gefrepte Perſonen*) ſollen ſich eben ſo wohl zum leſchen deß Feuers nähern/ oder doch ihre Leuthe ſchicken. 16. Damit mann aber in der Macht deſto beſſer in allen zu⸗ tragenden Fällen/ uff den Gaſſen fortkommen könne/ ſollen an unter⸗ ſchiedenen Orten/ der Statt⸗Gaſſen/ Feuer⸗Pfannen angeſchlagen/ den anwohnenden Bürgern/ vom Burgermeiſter Bech⸗Kräntz zugeſtelt die⸗ ſelbe in vorfallenden Nöthen jederzeit angezündet/ und dadurch Licht erhalten werden. 12. Es ſollen auch die vier Statt⸗Quartiermeiſter die Fuhrleuth dahin anweiſen/ und jedes Duartiers Wagenmeiſter ſonderlich flichtig ſeyn/ dieſes zu verrichten/ daß die Fuhrleuthe jederzeit gefaßt in der⸗ gleichen und andern vorfallenden Nöthen/ mit ihren Pferden und Ge⸗ ſchirren/ ſo bald fertig zuſeyn/ uff dem Platz vorm Zeughauß zuer⸗ ſcheinen/ und daſelbſten Beſcheids zuerwarten. *) Gefreyte Perſonen: Privilegierte, zu denen beſonders alle Univerſitäts⸗ angehörige gehörten, die von mancherlei Auflagen befreit waren. 18. Weil auch vor dieſem die Leitern und Feuer-Hacken hin und wieder in der Statt gelegen/ und nicht allerdings wohl verwahrt/ ſon⸗ dern derer viel verdorben/ auch gar verbracht worden/ ſo ſollen ſelbig hinführo beneben den ledern Symern und anderer nöthiger Bereitſchafften von denen darzu verordneten Brandmeiſtern beſſer in acht genommen und beobachtet werden/ damit auch daran kein Mangel erſcheine/ ſo ſollen deren ein und zwar der mehrer Theil/ under dem Rath Hauß die übrige aber in denen vier Quartieren an beſondere darzu beſtellten Orten verwahrlichen hingelegt/ und in guter Bereitſchafft gehalten werden/ worzu neben dem Burgermeiſter der ältiſte Brandmeiſter in jederm Quartier einen Schlüſſel haben ſoll. 19. Auch ſoll ein jeder vermögender Bürger ein meſſinge Waſſer⸗ Spritzen in ſein Hauß zeugen/ und dabeneben uffm Rath⸗Haus uffs wenigſt ſolcher Spritzen vier gehalten werden. 20. Uff fremdde Leuthe)/ welche zum Feuer kommen möchten/ ſollen alle Bürgere und andere ſo zum leſchen verordnet/ gute Achtung geben/ damit durch ſie/ in Geſtalt der hülff/ nicht weiter Schaden ge⸗ ſchehen/ ſondern ſie beſpracht/**) und wann einer oder ander verdächtig erfunden werden ſolte ſelbiger ſoll ſo bald Hand feſt gemacht und dem Statt⸗Schultheißen gelieffert werden. 21. Vnd damit umb ſo viel deſto beſſere Ordnung geſchafft und Schade abgewendet werden möge/ ſo ſollen dieſer Zeit Brandmneeiſter ſeyn/ wie ſelbige in denen vier Quartieren der Statt in der Beylage abſonderlich benambt werden; Welchen hiernebe die Bürger ſambt und ſonders/ bey hoher unnachläßiger Straffe in ſolchen Fällen/ gebührlichen Gehorſam und willige Folge thun/ auch worzu ſie ſelbige anweißen/ alles zum treulichſten verrichten/ inmaſſen die Statt-Beambte/ wie auch Burgermeiſter und Rath/ jederzeit Perſönlich erſcheinen) denen Brand⸗ meiſtern und allen andern mit Rath und That beyzuſpringen ſich an⸗ gelegen ſein laſſen ſollen. 22. Zu beſchwerlichen winterlichen Zeiten ſoll ein jeder Sin⸗ wohner mit den ſeinen uff Feuer und Licht gute Achtung haben/ GOTCT num Gnade bitten/ alles Vnglück abzuwenden und ein jeder ſein Hauß⸗Geſind mit Ernſt darzu anhalten. 15. Solten auch ein oder mehr/ ohne das in Gefahr ſtehende Häußer/ umb die Feuers⸗Gewalt deſto beſſer zu dempfen/ müſſen ab⸗ geriſſen werden/ ſo ſoll ſich der Herr deſſelben zumahl nicht wiederſetzen/ ſondern ſolches geſchehen laſſen/ jedoch ſoll hiernechſt geſehen werden, wie von den jenigen derer Häußer kundbarlich durch dieſe Abreißung er halten worden/ ſolchen Schaden zuerſetzen/ zuſammen gelegt/ und denen/ obgedachter maſſen Schaden leidenten mit Hülff wieder beyge⸗ oder Wachsfackeln ſoll aber ein vor allemal verboten bleiben. ſprungen werden möge. 24. Damit auch durch Fahrläſſigkeit kein Vnglück entſtehe/ ſo ſoll hinführo kein Flachs mehr in Backoffen) Häußern oder Stuben/ ſondern uff freyen Platz und vor der Pforten/ auſer der Statt und Veſtung(an der Sonnen) und ſonſten nicht gedörret werden/ welcher aber ſolches überſchreiten würde! ſoll mit Fünff Gülden ohnweigerlich geſtraffet werden. 25. So ſoll auch keinem hinführo bey Licht in Scheuren zu treſchen verſtattet werden/ er habe dann eine wohlverwahrt verſchloſſene Leuchte) ſo nochmals an einem beſondern darzu gemachten Caſten/ an einen unſchädlichen Ort hangen) und durch die Beambten/ Burger⸗ meiſter und Rath vor der Treſchung beſichtiget werden ſollen/ und welcher Treſcher ſolche Leuchte nicht haben wird/ ſoll unſerm gnädigſten Fürſten und Herrn mit fünff Gülden ſtraff verfallen ſein. 26. Ingleichem ſollen alle Wirth und Gaſthalter in ihren Ställen und Cammern)/ eyſern Leuchte mit breiten Füſſen henckend haben/ da⸗ mit ſolche Leuchter weder Strohe noch ander anzündente Werck umb ſich haben/ die Gaſthalter ſollen auch mit zuſehen! daß von den Gäſten und ihrem Geſind mit den Lichtern allerdings vorſichtig umbgegangen werde. 27. Alß auch offtmahls außgefegt/ Schaden entſtehen/ ſo ſichtiget und die ſo gefährlich endert werden. 28. Deßgleichen ſoll auch kein Holtz Fütterung noch Strohe an den Ort’/ da Schornſtein ſtehen/ gelegt auch zumahl kein Holtz in Oeffen gedörret werden/ innmaſſen der jenige! in deſſen Hauß/ durch dergleichen Fahrlößigkeit/ ein Brand entſtehen ſolte/ mit willkühriger ſtraffe belegt werden ſoll. 29. und Sechszehener/ ſollen alle viertel Jahr in der Statt umbhergehen/ die Backöffen! Brauhäußer/ Schmitten und andere dergleichen Häußer/ ja alle Feuerſtätte zum treulichſten beſichtigen!/ was mangelhafft und ge⸗ fährlich abzuſchaffen/ befehlen verbeſſerung in einer beſtimbten Zeit bey gewiſſer Straff gebiethen/ und wer demſelben alſo nicht nachlebet/ ohn einig überſehen/ die Straff gegen die ungehorſame zu Werck ſetzen und nichts do weniger uff Abſchaffung der befundenen Gefahr ernſtlich dringen. 30. Dieweil ſich auch zimlich viel Handwercks⸗Geſellen in dieſer durch die Schornſtein/ die nicht fleißig abgeſchafft/ und nach Vermögen ge⸗ Statt zubefinden pflegen/ ſo ſollen die Meiſter bey ihren Pflichten ſchuldig **) beſpracht= beobachtet. ſollen die ſelbige nechſtes Tages be⸗ Die Beambten ſambt Bürgermeiſter und etzliche deß Raths ſeyn/ wann einer oder mehr Geſellen ſich 14. Tagen lang beym hand⸗ werck in der Statt uffhalten! daß ſelbige ihre Geſellen dem Statt⸗Schult⸗ heißen heim weiſen! welcher ſie mit leiblichem Ayd beladen ſoll/ ſo lang ſie in dieſer Veſtung verharren werden/ der Statt getreuf und in allen Nothfällen gewertig zu ſeyn. Vnd damit dieſe Ordnung deſto ſteiffer in acht genommen werde ſoll dieſelbe nicht allein zu jedermanns Wiſſenſchafft, in offenen Truck gegeben/ ſondern auch allen Ober- und under Beambten, Bürgermeiſtern und Rath/ ſo dann denen Brand⸗ und Quartiermeiſtern/ wie auch allen Zünfften zugeſtellt) ſo dann auch in einem jeden Quartal zu der Zeitz wann die erſt gemelt/ die Bau- und Feuerſtätte beſichtigt werden/ der geſambten Bürgerſchafft vorgeleſen/ und ein Jeder in ſeinem Ambt und Stand deren zugeleben/ bey ſeinen Pflichten und Vermeidung un⸗ außbleibender Straff ermahnet werden;/ Geben in Gieſſen unterm hier⸗ fur uffgetruckten Fürſtlichen Cantzley Secret. den 10. Tag Januarii Anno 1667. — R ſ) X ſ 1. G Fürſtliche Heſſiſche Re⸗ A /J gierung daſelbſten. Die Verordnung, gegeben Pirmaſens den 26. XI. 1773, welche die oben abgedruckte abänderte, iſt im Ganzen nur eine Verkürzung, und in wenigen Punkten geänderte. Sie enthält zunächſt 5 Artikel, die in eine Bau⸗Ordnung gehören, im Artikel 6 eine Anweiſung für die Kaminkehrer. Artikel 7 lautet nach einem SExemplar des Muſeums: Siebentens Hat es bey denen, zu Abwendung Feuersgefahr in der General-Verordnung de anno 1767. gemachten Präcautionen und Ver⸗ ordnungen ſein Verbleiben, und iſt das Tabacksrauchen nicht nur an gefährlichen Orten, ſondern auch beym Gehen über und durch die Straßen, das erſtemal mit einem halben Gulden, über Miſtenſtätte, Höfe wo Stroh lieget, mit 1. Gulden, in Ställen und Scheuern mit I. Gulden 15. Albus, das Holtzdörren in den Kaminen und unter denen Oefen, desgleichen das in§. 14. der angezogenen Verordnung verbotene Kohlentragen über die Straße ebenwol mit 1. Gulden, über Miſten⸗ ſtätte mit 1. Gulden 15. Albus zu beſtrafen. Muſiquen bey Pech⸗ Artikel 8: Achtens. Der Thurnmann ſoll bey Tag fleißig, und des Nachts alle viertel Stund, entweder ſelbſt oder einer ſeiner Leute auf allen Seiten die Stadt überſchauen, und ſobald er Feuer vermercket, auf die große Glocke ſchlagen, und des Tags gegen den Ort des Brands eine rothe Feuer⸗Fahne ausſtecken, und des Nachts eine Laterne aushängen, damit jeder ſogleich wiſſen könne, in welcher Gegend das Feuer ſeye: ſodann aber auch dem Commandanten der Veſtung und den Beamten unverlängte Anzeige thun.— Artikel 9— 15 unterſcheiden ſich nur wenig von der alten Ordnung. Artikel 14 heißt: Vierzehndens. Diejenige ſo der Feuersbrunſt am nächſten wohnen, ſie ſeyen Bürger oder frey, ſollen Bütten vor ihre Häuſer ſetzen, und ſolche mit Waſſer anfüllen. Artikel 15: Funfzehendens Jederman, er ſeye gleich frey oder nicht frey, ſoll ſich gleich als bishero aus einem rühmlichen Eifer geſchehen iſt, dem Löſchen nähern, oder doch erſtere ihre Leute ſchicken, und ſollen Mannsleute welche den Spritzen am nächſten wohnen denenſelben, und welche denen Leiterhäuſer am nächſten ſind, dieſen zueilen, und Spritzen, Leitern und Feuerhacken herbeyſchaffen, die, welche dem Rathhaus am nächſten wohnen, die Feuer⸗Simer abholen; die Weibsleute hingegen mit Züber und Eimer Waſſer herbeytragen. Artikel 16—18 geben nur wenig Aenderung. Artikel 10 lautet: 4 Neunzehendens. Bey dörrem Wetter ſoll in einem jeden Hauß ein Zuber mit Waſſer gefüllet jederzeit bereit gehalten werden, daß man bey entſtehendem Feuerlermen dem Feuer damit in der Ge⸗ ſchwindigkeit zu eilen könne. Bey ſtrenger Kälte hingegen wird auf dem Rathhauß beſtändig heiſes Waſſer in einem Ofen⸗Cöpfen bereit gehalten, daß wenn eine Spritze wegen Eis nicht gangbar wäre, die⸗ ſelbe ſogleich aufgedauet werden könne. Artikel 20: Zwanzigſtens. Sollen an denen vier Plätzen, der Cantzley, in der Neuſtadt, am Hospital und in der Stadt⸗Waag jederzeit genug⸗ ſame und düchtige Feuerleitern und Hacken vorrätig ſeyn, jedoch aber weil man ſolche nicht verſchließen kan, ohne beſonderr Erlaubnis auch ohne etwas in das Stadt-aerarium bezahlet zu haben, außer Feuers⸗ gefahr zu einem Privat-Gebrauch bey fünf Gulden Strafe von Nie⸗ mand geholet werden. — ——y— Artikel 21: Sin und zwantzigſtens. Auf dem Rathhaus ſollen genug⸗ ſame lederne Eimer und hornickel vorräthig gehalten, und denen Löſchenden gegeben, dagegen aber bey zehen Reichsthaler Strafe nach gelöſchtem Feuer alle auf einen haufen geleget, und von Niemand einer nach Hauß getragen, noch weniger verbracht oder hinterhalten werden ſoll. Artikel 22: Swey und zwanzigſtens. Und weil man gefunden, daß die kleine Handſpritzen*) keinen ſonderlichen Effect thun, auch genugſame große Feuer⸗Spritzen vorhanden ſeyen, ſo ſoll zwar auf die Beybehaltung derer erſteren nicht mehr weiter geſehen, dagegen aber letztere im tüchtigen Stand zu erhalten, deſto fleißiger geſorget, dannenhero Artikel 25: Drey und zwantzigſtens. Bey jeder Spritze fünf Aufſeher, zwey aus dem Rath, und drey aus der Burgerſchaft, und zwar mehren⸗ theils Handwerker, welche die Reparation verſtehen, geſetzet, und von denenſelben, wenn etwas an Spritzen und Schläuchen nicht im Stande wäre, gefordert werden. Dieſelbe ſollen ſo bald als Feuer⸗Lermen ent⸗ ſtehet, augenblicklich nach ihren Spritzen eilen, und daß dieſelbe bey das Feuer geſchaft werden, Sorge tragen, auch das Spritzenweſen in allem dirigieren. Artikel 24 iſt gleich dem Artikel 21 der älteren Ordnung. Artikel 25 endlich enthält Beſtimmungen über die Verleſung der Ordnung, wie ſolche auch die ältere Ordnung beſchließe. Im Anſchluß an dieſe Feuerordnung erließ im Jahre 1788 am 13. Oktober die fürſtlich heſſiſche Polizei⸗Direktion dahier eine„An⸗ ordnung wegen Feuerlöſchen in der Stadt Gießen“, die wir nachſtehend nach einem Exemplar der Univerſitätsbibliothek zum Abdruck bringen. Cnordnung beym Keuerkoſchen in der Stadt Gießen. bwohlen die Bemühung und Eifer der hieſigen Burgerſchaft bey dem Feuerlöſchen nicht genug gelobet werden kan, ſo hat ſich jedoch bey verſchiedenen Vorfällen ergeben, daß eben dieſer ruhm⸗ würdige Eifer alsdann nachtheilig und ſchädlich werden kan, wenn ſolcher zu früh und ehe die Feuerſpritzen behörig eingerichtet worden, angewandt wird, wie ſich ſolches bey verſchiedenen Vorfällen gezeiget hat, daß die hieſige Feuerſpritzen fehlerhaft gemacht worden, dahero man Nothſchüſſe zu thun genöthiget worden, um dadurch die Spritzen von den Dorfſchaften herbeyzurufen. Damit nun dieſem künftig vorgebogen, und der Ruhm, ſo die hieſige Burgerſchaft bey dem Feuerlöſchen ſich allſchon erworben, künftig⸗ hin vermehret und vergrößert werden möge, hat man nach eingeholter Hochfürſtl. gnädigſten Genehmigung nachfolgende Anordnung zu machen für nöthig erachtet: Erſtens: Sollen bey entſtehendem Feuerlärmen die Spritzen nicht eher von dem Spritzenhaus weggebracht werden, bis wenigſtens einer der Spritzenmeiſter bey Handen ſey.) Sweytens: Soll keiner zum Pumpen oder ſonſten Hand an die Spritzen legen ohne Geheiß und Anweiſung eines derer Spritzenmeiſter, wie dann denen Spritzenmeiſtern allein die Direction und Anweiſung bey den Spritzen überlaſſen bleibt. Drittens: Sollen bey entſtehendem Feuerlärmen anfänglich nur zwey Spritzen zur Feuerſtätte gebracht, die beyde andere aber nur zum Nothfall, jedoch vollkommen zum ſpritzen eingerichtet, als welches die Spritzenmeiſter zu beſorgen haben, in Bereitſchaft bey dem Spritzenhauß ſtehen bleiben und ohne Vorwiſſen und Anweiſung der Spritzenmeiſter ſich dieſer Spritzen Niemand anmaßen, damit man ſich ſolcher deſto geſchwinder bedienen könne, falls zu gleicher Zeit ein zweytes Feuer unglücklicher weiſe entſtehen ſollte, dergleichen ſich zum Exempel bey einem Gewitter oder ſonſtigen Zufall zutragen könnte. Viertens: Auf entſtandenen Feuerlärmen ſollen alſo anfänglich nur zwey Feuerſpritzen zur Brandſtätte gebracht werden und zwar 1) die Spritze auf dem Kirchenplatz, wozu Herr Rathſchöff Vetz⸗ berger, Andreas Frölich, Johann Philipp Becker und Juſtus Melchior Frantz, ſodann 2) die Spritze am Lederhauß unter der Cantzley, die ſogenannte Herrſchaftliche Spritze, wozu Herr Rathſchöff Magnus, Ger⸗ hard Frantz, Andreas Walz und Johann henrich Schafſtätt, als Spritzenmeiſter angeſtellet ſind, welche beyde Spritzen das Loos getroffen hat. Ob das wohl der jetzt ſogenannte Landgraf iſt, der bis vor Kurzem in dem Häuschen zwiſchen dem alten Schloß(der auch ſogenannten Kanzlei) und dem Reſtaurant Bavaria ſtandd Fünftens: Die übrige beyde Spritzen, welche in dem Spritzen⸗ *) Wann dieſe angeſchafft ſind, wiſſen wir nicht. hauß auf dem Brand ſich befinden, bleiben in Reſerv ſtehen und ge— hören zur 3ten als zur Landſpritze Herr Rathſchöff MNoll, Jacob Feger, Simon David Petry und Wilhelm David Knauf, zur 4ten Spritze aber Herr Rathſchöff Vogt, Johannes Cattarin, Wil⸗ helm Adolph Löber, und Alexander Peter Petry. Da auch Sechſtens: nicht nur in der alten Feuer⸗Ordnung vom Jahr 1667 ſondern auch in der neuen Feuer⸗Ordnung von 1773 gnädigſt verordnet worden, daß in jedem Quartier beſondere Brandmeiſtere ſeyn ſollen, welche nicht nur in ihrem Quartier ſo balden nach dem Feuer eilen, ſondern auch hauptſächlich dahin ſehen ſollen, wo die Gefahr am gröſten und alſo die Hülfe am nöthigſten iſt, ſo mit alle gute Anſtalten zu machen ſich beeifern ſollen, und die Bürger dieſen willige Folge zu leiſten ſchuldig ſeyn, auch von den Herrn Beamten, Burgermeiſter und Rath mit Rath und That unterſtützet werden ſollen: ſo werden hiermit zu Brandmeiſter beſtimmt im Walpförter Quartier Johann Konrad Kempf, und Johann Caspar Walter im Neuweger Quartier Eberhardt Vogt und Johann Wilhelm Ferber im Selzers Quartier Jacob Herbert und Philipp Konrad Magnus im Neuſtädter Quartier Konrad Zinßer und Balthaſar Plock und ſoll denen guten Anſtalten dieſer Brandmeiſtere in allen Quartieren Folge geleiſtet werden. Damit auch dieſe ernante Brandmeiſtere nicht auf die Gedanken gerathen möchten, als wollte man ihnen eine be⸗ ſtändige Laſt auflegen, ſo wird denſelben hiermit die Verſicherung er⸗ theilet, daß mit den Brandmeiſtern von Zeit zu Zeit nach Befinden umgewechſelt werden ſolle. Siebentens: Damit nicht, wie bisher zuweilen geſchehen, durch unnöthiges Sinſchlagen der Kaminen dem Feuer in den Kaminen Luft gemacht, und ſomit Anlaß, daß das Feuer in den Gebäuden ſich ver⸗ breite, gegeben, auch dadurch zugleich ohne Noth dem Beſizzer Schaden an ſeinen Gebäuden angerichtet werde, ſo wird den Zimmer⸗ Maurer⸗ und Dachdekker⸗Zünften, wie auch allen Einwohnern hieſiger Stadt, bey nahmhafter Strafe aufgegeben, daß keiner etwas einſchlagen ſolle, ohne ſpecielle Anweiſung vorermeldter Brandmeiſter, welchen der Zimmer⸗ meiſter Wilhelm Herbert annoch beygegeben wird, als deſſen Erkenntnis mit überlaſſen wird, obd und wod allenfalls ein Kamin oder Gefach einzuſchlagen, oder ſonſten etwas einzureiſſen ſeye. Weiter Achtens: wird verordnet, daß bey Probirung der Feuerſpritzen ſich jedesmal die vierzig jüngſte Burger einfinden ſollen, um nöthigen Unterricht zu erhalten, wie mit den Feuerſpritzen umgegangen werden muß, wodurch dann nach und nach die ganze Burgerſchaft Unterricht erhalten kan, mit denen Feuerſpritzen auf eine leichte und zweckdienliche Art umzugehen. Bey entſtehendem Feuerlärmen haben dieſe jüngſte Bürgere ſogleich nach der Feuerſpritze, bey welcher ein jeder angeſtellt iſt, zu eilen, und bey dem Gebrauch mit hand anzulegen, auch ſelbige nicht zu verlaſſen, bis ſolche wieder in gehörige Verwahrung gebracht worden. Neuntens: Wird hiermit die Anweiſung ertheilet, daß wenn im harten Winter ein Feuer auskommen ſollte, anfänglich kein kaltes Waſſer in die Feuerſpritzen geſchüttet werden ſoll, vielmehr der Anfang mit heißem Waſſer zu machen ſeye, dergleichen man aus den Rühl⸗ fäſſer der Brandweinblaſen in jeder Gegend leicht erhalten kan. Um endlich Zehntens: dem ſchändlichen Diebſtahl der ledernen Feuer⸗ Eimer, ſo bisher faſt bey jedem Feuerlärmen ausgeübet worden, Ein⸗ halt zu thun, wird hierdurch verordnet, daß die Brandmeiſtere einen Plaz ohnweit der Brandſtätt anweiſen ſollen, wo alle Feuer⸗Eimer nach gelöſchtem Brand auf einen Haufen niedergeleget werden ſollen; und wird ein jeder rechtſchaffene Burger auf ſeine geleiſtete Burger⸗ pflichten erinnert, auf dergleichen liederliches Diebsgeſindel genaue Auf⸗ ſicht zu nehmen, und wenn er wahrnehmen würde, daß einer einen Feuer⸗Simer von der Brandſtätte wegbringen wolle, ſolches ſogleich einem der Brandmeiſtern anzuzeigen, damit ſolcher ſchändliche Dieb zur exemplariſchen Strafe gezogen werden könne. Es wird demnach dieſe Anordnung beym Feuerlöſchen der hieſigen Burgerſchaft und ſämtlichen Einwohnern bekannt gemacht, und deren zunban⸗ Befolgung einem jeden bey nahmhafter Strafe ernſtlich anbe⸗ fohlen. Gießen. Dr. Emil Heuſer. Unter den Geräten, welche zur Uebung an unſerem Jubelfeſte zur Vorführung kommen, befindet ſich eins, auf das die freiwillige Wehr beſonders ſtolz iſt: auf die zu Anfang des Jahres erworbene große Lieb⸗Schmahl'ſche Drehleiter. Es iſt in der Tat ein Gerät von her⸗ vorragender Zweckmäßigkeit und ebenſo genialer Konſtruktion als ſorg⸗ fältigſter Ausführung, dem man ohne weiteres anſieht, daß es aus wohlerfahrener Hand kommt. Drehleitern haben bekanntlich den charak⸗ teriſtiſchen Vorzug, daß man in einer Straße nur längs dem Gebäude anzufahren braucht und ohne das Fahrzeug zu verändern die Leiter 0 O O O Geräãte. 0 O O ſelbſt auf ihrem Wagen drehen kann und zwar rings im Kreiſe, nach links wie rechts, was den weiteren Vorzug birgt, daß, wenn ein An⸗ griff oder eine Rettung weiter nach der einen oder anderen Seite er⸗ forderlich wird, man ohne Platzveränderung und ohne Zeitverluſt in den meiſten Fällen damit auskommt. Man ſollte nun freilich meinen, daß ein ſolches Gerät doch ein recht komplizierter Apparat ſei; aber nichts von alledem; ſie iſt ſo ein⸗ fach in allen Teilen diſponiert, daß alle erforderlichen Manipulationen von jedem Feuerwehrmann ſofort verſtanden und ohne Anſtrengung ausgeführt werden können. Betrachten wir ſie in den einzelnen Teilen, SG LIEBABIBERACN ſo iſt der zunächſt in Betracht kommende Vorderwagenbau, ganz in Eiſen ausgeführt, ebenſo elegant als namentlich zweckmäßig; nur ein Zug an einem Griff genügt, um die Federung ſowohl als die wegen des wechſelnden Terrains vorgeſehene ſeitliche Spielung der Vorderräder zuverläſſig feſtzuſtellen. Der Bau des Drehkranzes iſt— zwar äußerlich nicht ſichtbar— ein hervorragend ſolider und darauf berechnet, daß auch größere Neigun⸗ gen der Leiter keine Veränderungen am Kranz erzeugen können und die Drehungen ſtets gleich leicht ſich vollziehen laſſen. Sodann iſt eine aufs ſolideſte angeordnete ſeitliche Reguliervorrichtung auf der Dreh⸗ ſcheibe angebracht, wodurch bei ſteigender Straße die Leiter mühelos und ſicher ins Lot geſtellt werden kann. Aufrichtung und Auszug ſind im allgemeinen wie bei allen mechaniſchen Leitern, beide mit Selbſt⸗ hemmung verſehen, die Oberleitern mit vorzüglichen ſelbſttätigen Sperr⸗ fallen, damit im Falle eines Seilbruchs beim Auszug die Leitern nicht zurückſtürtzen können; aber der Konſtrukteur hat hier noch weiter ge⸗ ſorgt, nämlich dafür, daß auch beim Einlaſſen der Leitern ein Seil⸗ bruch nie die Leitern zum Abſtürzen bringen kann, dadurch, daß in ſolchem Falle an jedem Leiterteil 2 Bolzen zwiſchen die Sproſſen der nächſtunteren Leiter vorſpringen. Auch dieſe Vorrichtung iſt ſelbſttätig (geſetzlich geſchützt). Endlich iſt noch ein unſcheinbarer Sicherheits⸗ apparat zu erwähnen, nämlich ein ſogenannter Warnungszeiger, der vor zu ſtarker Neigung der ausgezogenen Leiter warnt und verhütet, daß ein Ueberſtürzen der Leiter ſtattfindet. Dabei iſt die Leiter vor allem ſicher, was die Proben bei der ſeinerzeitigen Uebernahme bewieſen. Zie wurde geliefert von der Firma J. G. Lieb in Biberach, die für Gießen übrigens auch noch andere Geräte geliefert hat, z. B. die neuen Schlauchkapſeln mit Zteiligen, durch Getriebe beweglichen Trom⸗ 2 1. meln, wodurch das Aufhaſpeln der Schläuche weſentlich erleichtert wird. Zie fahren ſich ſehr bequem. Ferner beſitzt die Feuerwehr Gießen von der genannten Firma einen neuen Sauerſtoffapparat, um in raucher⸗ füllten LCokalen ungehindert vordringen zu können; ſodann den neuen für Acetylithgas umgeänderten Lichtwerfer und eine Anzahl neuer Ber⸗ liner Hakenleitern. Wir haben uns hierzu vom Fabrikanten die Ab⸗ bildungen erbeten, damit ſich unſere Leſer von unſeren Ausführungen ein klares Bild machen können. — Feier des so jährigen Beſtehens der beiden freiwilligen Feuerwehren in Gieſsen E Drogramm Samstag, den 1s. Juli Abends 8 Uhr: Zapfenſtreich durch die Stadt nach dem Feſtplatz.— Begrüßungsfeier. — Anſprache.— Konzert durch die Ka⸗ pelle des Inf.⸗Regts.„Kaiſer Wilhelm“ No. 116 unter Leitung des Herrn Muſikdir. Krauße. Sonntag, den 16. Juli Vormittag 6 ½ Uhr: Weckruf. Daran anſchl. Emp⸗ fang der auswärtigen Wehren. Muſik der Feuerwehrkapelle. Vormittags 11 Uhr: Parade-Aufſtellung auf dem Feſtplatz; hiernach Brandangriff an (Abends 8 Uhr: Vorträge der vereinigten Gießener Geſangvereine unter Leitung des Herrn Muſiklehrers Franz Bauer, unter Mitwirkung der Kapelle des Inf.⸗Regts. Kaiſer Wilhelm No. 116.— Konzert und Tanz auf dem Feſtplatz.(Muſik der Feuerwehrkapelle). Montag, den 17. Juli Vormittags 8— 11 Uhr: Spaziergänge an der Hand des Führers für Gießen und Umgegend. Vormittags 11 Uhr: Frühſchoppen auf dem Feſtplatz. Konzert durch die Kapelle der Gießener freiwilligen Feuerwehr unter Leitung der früheren Univerſitäts⸗Bibliothek auf dem Brandplatz. Nachmittags 1— 2 ½ Uhr: Feſteſſen in der Feſt⸗ halle, trock. Gedeck 1.50 Mk.(Die Muſik ſtellt die Kapelle des Inf.⸗Regts. Kaiſer Wilhelm). Machmittags 2 ½ Uhr: Aufſtellung des Feſt⸗ zuges am Walltor. Machmittags 3 Uhr: Abmarſch des Feſtzuges durch die Stadt nach dem Feſtplatz, daſelbſt großes Volksfeſt, Konzert. Ehren-Ausſchuß. Se. Magnifizenz der Rektor der Univerſität Geh. Rat Prof. Dr. DVoſſius Provinzialdirektor Geh. Rat Dr. Breidert Großh. Landgerichtspräſident Kullmann Oberſt von Lindau, Regiments⸗Kommandeur Oberbürgermeiſter Mecum Kommerzienrat W. Gail Feſt-Ausſchuß. Oberbürgermeiſter Mecum Kommerzienrat W. Gail 1. Beigeordnete Georgi 2. Beigeordnete Heyligenſtaedt Oberſtaatsanwalt Theobald Beigeordnete Curſchmann Polizeiamtmann Herberg Eiſenbahnbau⸗ und Betriebsinſpektor ZBimmermann Kirchenrat Dr. Naumann Regierungsrat Dr. Wagner Kreisamtmann Dr. Kranzbühler Kreisamtmann Hechler Stadträte: Juſtizrat Dr. Gutfleiſch Kaufmann Ed. Urumm Gewerbebankdirektor Karl Loos Medizinalrat Dr. Haberkorn Rentner Wilh. Wallenfels Kommerzienrat S. Heichelheim Bahnhofsreſtaurateur Jean Kirch Weißbindermeiſter Lonis Petri II. Rentner H. E. Jughard Feſtplatz. ᷣ ☛ Feſtleitung.£—2 Stadträte: Kaufmann Ch. Haubach Reallehrer Karl Jann Schreinermeiſter Karl Orbig Fabrikant Emil Schmall Juwelier Karl Brück Architekt Ludwig Huhn Rentner Friedrich Helfrich Kommerzienrat Louis Emmelius Spenglermeiſter K. A. Faber Fabrikant Herm. Eichenauer Schneidmühlenbeſitzer Ph. Euler IV. Ortsgerichtsmann Andr. Keller Schneidermeiſter Heinr. Leib Rentner Wilhelm Löber Fabrikant Zch. Schaffſtaedt Landgerichtsrat Dr. Wilh. Schäfer Ingenieur Friedr. Schiele Fabrikant Aug. Gabriel Geh. Forſtrat Prof. Dr. Wimmenauer Bibliothekar Dr. Ebel Prof. Dr. Krüger Prof. Dr. Biermer Oberſtleutnant von Conta Hauptmann Loerbroks Rechtsanwalt Grünewald Dr. A. Mettenheimer Rechtsanwalt O. Weidig Rentner Karl Schwan ſen. Andr. Otto Fr. Stohr Carl Becker, Gerber, Rentner ihres Dirigenten Herrn Herm. Weller. Machmittags 3 Uhr: Konzert in der Feſthalle. Tanz und Volksbeluſtigung auf dem Abends 8 ½ Uhr: Aufführungen der Gießener Turnerſchaft und Konzert in der Feſt⸗ halle, auf dem Feſtplatze Tanz und Volks⸗ beluſtigung.— Großes Brillant-Feuerwerk. Ludwig Traber, Branddirektor Martin Loos, Kreisfeuerwehr⸗Inſpektor Schriftführer: Adolf Bourgeois Karl Wenzel Geſchäftsführender Ausſchuß. I. Vorſ. Friedr. Helm I. ſtellvertr. Vorſ. Franz Wigandt, Brandinſpektor II. Vorſ. B. A. Lindenſtruth, Fw.⸗Hauptm. d. G. F. Protokollf. Adolf Bourgeois Schriftf. Karl Wenzel Georg Atzbach Aug. Dickoré Louis Faber Phil. Lang Wilh. Riebel Hch. Sauer. I. Vorſ. d. Finanzausſch. E. Schiffnie TI.„„ 2. Allendorf I.„„ Bauausſch. Herm. Köhler II.„„„ L. Seuling I.„„ Wirrtſchaftsausſch. E. Fiſchbach II„ ⸗„ L. Althoff I.„„ Wohnungsausſch. Emil Horſt TI.„„„ Johs. Ochs I.„„ Zug⸗ u. Ordnungsausſch. Martin Loos I Feuerwehrausſch. Branddirektor Traber Herm. Elle Otto Kindt Albin Klein J. Weinert — Sonntag, den 16. Juli, abends 8 Uhr, in der Feſthalle— der vereinigten Gießener Geſangvereine unter Leitung des Herrn Franz Bauer, ſowie der Kapelle des Infanterie-Regiments Nr. 116, unter Leitung des Herrn Muſikdirektor Krausse. ———— b) Untreue.......... Gluck 1 In einem kühlen Grunde,(Ich möcht als Spielmann reiſen, Im Streit zur Seite Da geht ein Mühlenrad. Weit in die Welt hinaus, Iſt Gott uns geſtanden, Mein Liebchen iſt verſchwunden, Und ſingen meine Weiſen Er wollte, es ſollte V Das dort gewohnet hat. Und gehn von haus zu hHaus. 1. Dankgebet a. d. niederländiſchen Volksliedern für Männerchor, Orgel und Orcheſter...... Kremſer Wir treten zum Beten Vor Gott den Gerechten. Er waltet und haltet Ein ſtrenges Gericht. Er läßt von den Schlechten Micht die Guten knechten, Das Recht ſiegreich ſein; Ich möcht als Reiter fliegen Da ward, kaum begonnen, Wohl in die blut'ge Schlacht, Die Schlacht ſchon sewonnen. Sie hat die Treu gebrochen, Um ſtille Feuer liegen Sein Mame ſei gelobt, Du, Gott, warſt ja mit uns, Das Ringlein ſprang entzwei. Im Feld bei dunkler Macht. rajf r ni er Sieg 5 r dein! 3 S Er vergißt unſer nicht. Der Sieg, er war dein hör ich das Mühlrad gehen, Wir loben dich, oben, Ich weiß nicht was ich will; Du Lenker der Schlachten, Ich möcht am liebſten ſterben, Und flehen, mögſt ſtehen Da wär's auf einmal ſtill. Uns fernerhin bei, V Daß deine Gemeinde Micht Opfer der Feinde. V Dein Name ſei gelobt, V V V Sie hat mir Treu verſprochen, Gab mir ein Ring dabei, 6. Fantaſie aus der Oper„Lohengrin“..... Wagner 7. Der Pilot. Männerchor und Orcheſter... Oeſten Treibe, mein Boot, dem Sturme entgegen, Schneide, mein Kiel, durch die brandende Flut! Wild wie der Sturm, wie die Wogen verwegen, Wogt mir im Herzen ein trotziger Mut. Biſt du verweht in des Wetters Wüten, Du meiner Jugend roſiger Traum d. Seid ihr geknickt, meiner Hoffnung Blüten d Treibet dahin in der Welle Schaum. Mag auch das Wetter den Maſt mir zerſchellen, Mag er auch brechen, der ſchwankende Uiel, 9 Nimmer doch beugt ihr den Mut mir, ihr Wellen,. 4 Und wer beharret, der ringt ſich ans Ziel. Einſt, wenn geſänftigt die dräuenden Wogen, Ueber der Wolken ſchwarzjagenden Flor Wird er ſich wölben, der farbige Bogen, Lieblich dann tönts in der Seligen Chor: Herr O, mach uns frei! 2. Guverture zu Roſamunde........ Schubert 3. Swei Männerchöre a) Bymne an das Feuer.. Seele der Welt, o ſchaffendes Feuer, Du alles Lebens ewges Symbol! Deine Glut, wo ſie ſich entfaltet, Erweckt das All aus ſeinem Traum. Senger Heiliges Licht, o Künder des Tages, Du aus den Himmelshöhen entſtammt. Wenn du glühſt, ſo fliehen die Schatten Und hell erwacht der Wahrheit Glanz b) Der Lindenbaum.....„Sturm Wir ſaßen am ſonnigen Morgen Dort unter dem Lindenbaum, Wir träumten vom Lenze der Liebe Den wunderbar ſeligſten Traum. Jenſeits der tanzenden, ſchimmernden Wogen Winkt ein glückſeliges, ſonniges Land, Frieden verheißts, wen die Hoffnung betrogen, V V Ruhe, wer friedlos die Heimat nicht fand. Franz v. Holſtein. Vom Himmel da droben hernieder Zah freundlich der Sonnenſchein, 8. Hylda! Polka⸗Fantaſie. Reynaud Die Glocken von ferne erklangen,(Solo für Piſton: H. Gieß) Sie luden zur Andacht uns ein. V 9. Swei Männerchöre V Woß ſteht in dem Gärtchen vorm Tore V a) Verlaſſen....... Koſchat 7 er der Lindenbe—, 8 Sloe ſin der wder ddenbande Verlaſſen, verlaſſen, Im Wald ſteht a hügerl ⸗ Die Liebe ſie war rur vn aum Verlaſſen bin i! Diel Bleamerln blüahn drauf; , 3 Wia der Stan af der Straßen, Durt ſchlaft mei arms Diandle, 4. Hochzeitsmarſch Mendelsſohn Ka Diandle mag mi! Drum geh i zan Kirchlan —. 5„ 5 DJan Kirchlan weit naus, Mendelsſohn Durt knia i mi nieder, Und wan mi halt aus! Ua Liab weckts mehr auf. Durthin is mei Wallfahrt, Durthin is mei Sinn, Durt mirk i recht deutlich, Wia verlaſſen i bin. 5. Swei Männerchöre a) Der Jäger Abſchied. Wer hat dich du ſchöner Wald, Auisebeuit H hdch da droben d b) Wohin mit der Freud....... Silcher So Iins woc nien Pilnin eenſ Ach du klarblauer himmel und wie ſchön biſt du heut! Lebe wohl, lehe wohl du ſchone wald Möcht ans Herz gleich dich drücken vor Jubel und Freud! 14 6 Aber's geht doch nicht an, denn du biſt mir zu weit, Fe die Welt ehibdebe ſchallt, Und mit all meiner Freud was fang ich doch an d bven einſe Rehe graſe. 3. Und win arhen ſort nad blaſen O du lichtgrüne Welt, o wie ſtrahlſt du voll Luſt Daß es tauſendfeach verhallti Und ich möcht mich gleich werfen dir vor Lieb an die Bruſt! Lebe wohl, lebe wohl it ſchoner wald! Aber's geht doch nicht an und das iſt ja mein Leid 3. 171 5 w d Sere Und mit all meiner Freud was fang ich doch an d Was wir ſt gelobt i C.... Wollens daugen alin Wd Und da ſah ich mein Lieb unterm Lindenbaum ſtehn, Ewig bleiben treu die Alten E War ſo klar wie der Himmel, wie die Erde ſo ſchön Bis das letzte Liad verhallti Und wir küßten uns Beid und wir ſangen vor Luſt, Lebe wohl! Schirm dich Gott, du deutſcher Wald! Und da hab ich gewußt, wohin mit der Prend. J. v. Sichendorff. 10. Militaria! Großes Patriot. Potpourri(mit Schlachtenmuſik) Schreiner n, tein. iner — —— 8 2SSehAeleeleeees. Konzert in der Geſthalle (ontag, den 17. Juli, nachmittags 4 Uhr ausgeführt von der Kapelle der Gießener Freiwilligen Feuerwehr unter Eeitung ihres Dirinenken Derrn Derm. GWeller. S ☛‿ᷓ Drogramm. 1. WMarſch der Gießener Freiwilligen Keuerwehr Geller (Jum 50 jährigen Jubikäum) 2. Jubel⸗Ouverture Gach 3. TNakiri=Walzer aus der Operette„Ualiris Hochzeit⸗ Eincke 4.„zwei Herzen und ein Schlag.“(ola für 2 Trompeten Haſſelmann (Herren Schmitz u. Sieck) 5.„Geiſebilder.“ Divertiſſement... Reſch 6.(pfeif⸗Eied aus der Operette„Frükingskuf 4. Straußz 7.„Amſelſchkag.“ Solo für Pikkokoflöte. Güdiger (Herr Schneider) S. prinzeſſin⸗Quadrille. Erich 9.„Oereinte Fahnen.“ Marſch. Gabriel 10. Ouverture zur Oper„Norma. Gellini UI.„Ich bin ein Rind vom Ehein.“ Wakzer a. Oeaehouee zeller 12.„(Weidmanns Lieblingslieder.“(Potpourri Geckling bends 8 Uhr: ☛☚‿ ☛☚‿‿ Konzert G ‿‿ ausgeführt von der Rapelle der Gießener Hreiwilligen Keuerwehr unter Eeitung ihres Dirigenten Peren Derm. Hyeßen Feuerwehrbundeslied. Mel.: Vereinigt hält uns edler Freundſchaft Bande; Wer fragte wohl, woher d Sind wir doch Söhne all vom Heſſenlande Und ſeine Feuerwehr! Droht tückiſches Verderben unſerm Herde, Es findet jederzeit Mit Schlauch und Axt, wie mit dem Rohr und Schwerte Sum Rampfe uns bereit. Bekränzt mit Laub ꝛe. Sin Feuer nur ſoll immer in uns brennen, Tief in des Herzens Grund, Wenn wir uns freudig Heſſen, Deutſche nennen Mit hHerz und hand und Mund. Solch Feuer, das die Lieb' in uns entzündet, Die Lieb' zum Vaterland, Zu ſchüren, nicht zu löſchen, ſind verbündet Wir all' durch Schlag der Hand. Dies Feuer lodre heut in hehren Gluten Dem Vaterland zum Preis— Hier an des Heſſenſtromes hellen Fluten, In unſerm Bundeskreis. Ein dreifach Hoch dem deutſchen Vaterlande Und ſeiner Einigkeit, Ein donnerndes, das zu des Rheines Strande Dem Echo Flügel leiht! Und alle, die uns nah, die gleiches Streben Uns eint und zu uns zog: Hoch ſollen Heſſens Feuerwehren leben, Sie alle, dreimal hoch! b Mel.: Wohlauf noch getrunken ꝛc. Mam'raden getrunken den ſchäumenden Saft, Ein Trinklied geſungen mit Feuer und Araft, Wir ſind ja ſo ſelten in frohem Verein, D'rum wollen wir heut' einmal kreuzfidel ſein. Als Männer, die löſchen, ſind längſt wir bekannt, Wir fühlen uns heimiſch bei Feuer und Brand: Doch weil man nicht immer beim Feuer kann ſein, So kehren wir heute beim Biergelag ein. Es hat ſich ſchon glänzend bewährt unſer Mut, Wenn eine Barack wir geſtellt unter Flut; Wo's Sturmglocklein läutet, ſind raſch wir zur Stell: Bei Schoppengeläute doch ebenſo ſchnell. Wir lieben das Waſſer in Zeiten der Not, Wenn praſſelnd die Flamme den Nächſten bedroht: Doch wenn uns nicht Waſſer und Feuer zur Hand, So dämpfen und löſchen mit Bier wir den Brand. Fort Griesgram! der Frohſinn entfalt ſein Panier! Hoch lebe Gambrinus! Hoch lebe das Bier! Auf, füllet die Gläſer und trinket ſie leer: „Hur Wehr gilt's dem Nächſten, dem höchſten zur Ehr'!“ 22 Mel.: Herbei, herbei, du deutſche ꝛc. Gegrüßt, gegrüßt ſeid all' mit Herz und Hand Die Ihr als deutſche Männer Euch erzeiget, Die Ihr zu edlem Zweck geknüpft ein Band, Das feſt beſteht, vor dem der Spott ſich neiget: Es iſt das Corps der wackern Feuerwehr, Das ſich verpflichtet freudig, frei und bieder, Des Feuers Macht mit deutſcher Kraft zu dämpfen nieder, Dem Kächſten ſtets zur Wehr und Gott zur Ehr'. Manch ſchöner Tag ſchwand uns in Einigkeit Und im Bewußtſein, daß des Bürgers Zierde Der Tugend ſich zu weih'n iſt, und bereit, Da einzuſteh'n mit edlem Mut und Würde, Wo's öffentliche Wohl uns ruft zumal: Durch Mitgefühl und Taten teilzunehmen: Sei unſer Ziel, der Wille feſt, durch nichts zu lähmen. Für Einen Alle, Einer auch für All'! So treu vereint laßt uns mit feſtem Mut Für alles Schöne, Edle wacker kämpfen! Es walle friſch des Feuerwehrmanns Blut, Er ſei bereit, die Flammenglut zu dämpfen, Es wehe ehrenvoll die Fahne hoch, Zu der wir ſtehn, mit treuem Pflichtgefühle, En Einigkeit, beim frohen Feſt, in Kampfesſchwüle, Voran zum Ziel, es folgen Andere noch! Literariſches. Im Verlage von Fr. Ebbecke in Liſſa erſchien unter dem Geſamttitel „Der Vereinsredner“ eine Sammlung von Toaſten und Tiſchreden.— Heft 3 dieſer Sammlung enthält: Reden und Toaſte für Feuerwehrvereine, herausgegeben von Hermann Oeſterwitz. Preis 80 Pfg. Es ſind dies neue Originalarbeiten, die dem Spruche„Kürze iſt der Rede Würze“ gerecht werden. Einfach und ſchlicht in der Form ſind es Muſterleiſtungen für alle Fälle von Feiern, die in einem Feuer⸗ wehrverein ſich ereignen können. Vorſtandsmitglieder von Feuerwehrvereinen ſollten nicht verſäumen, ſich dies billige Büchlein zu eigen zu machen, ſie werden darin recht treffende Anleitungen finden, kurz und packend gegebenenfalls öffentlich zu ſprechen. Nicht jedem iſt es gegeben, aus dem Stegreif zu reden, zumeiſt weil ihm der Gedankengang mangelt oder das Zeremoniell höflicher Konnivenz nicht gleich zur Hand geht; wer dies Büchlein beſitzt und ſich danach orientiert, wird leicht nach dem gegebenen Schema in allen Fällen die Form und die Worte der ihm wünſchenswerten Coaſte und Tiſchrede ſich zu eigen machen können. 1EI 6eorg Philipp Gail Gießen Rauchtabak⸗, Kautabak⸗ und Cigarren⸗Fabriken 6egründet 1812 1 EEE V„ -ſch. Gail 1 Gampfsziegelei aund DOhzonwaarenfabrikt Geben Teinſte Terblendſteine, Glaſuren, Radiaſſteine, Trottoirklinker, Rourdis, Aiderlagsſteine, Graimageröhren, eſchamoftefleine etc. A 1 S= V 1 ſ Brauerei N H. Förtsch GlESSEN empfiehlt seine vorzüglichen hellen u. dunklen Exportbiere. Ausschank an der Bau- Kantine u. am Festplatz. L Juxplatz. M ä= Festwirt Franz Wigandt Ausschank kommt EXPORTBIER der Aktien-Brauerei Giessen. Zigarren⸗Vavillon! Auf dem Feſtplatz! ☛ Zigaretten, Zigarren ☚ in allen Sorten und Preislagen empfiehlt Hermann Kuhl, Friſeur. Aadd RfK BdK K4 B s4g u * SeN44RdNR B KR,K,RK,4,4 4S,N K 4 Ee, GIESSENEE 4D. DENNNGHOFEF embfiehlt sein]. EXPORT=BIEE ſhell und dunkel). Dasselbe gelangt an bezeichneten Stelle auf dem EMESTLA TZE zum Ausschanf und ladet zu zahlreichem Besuch ein N* BA HA US GIESSEN Der Festwirt. platzes gelegenen Gleichzeitig wird auf den an der Nord.Anlage in nächster Nähe des Eest- BRAUEREI-AUSSCHANR mit grossem schattigen Garten aufmerksam gemacht. Daselbst guter Mittagstisch. —— Automaten-Wirtschaft Marktplatz GIES SEN Marktplatz fl. Biere e und dunkel), Weine, Liköre, gute Speisen und andere Getränke. Selbstbedienung. Der Besitzer: Buss. u jeder—r 8 9 ruck ſach en 33,99 Gelegenheit F modern, preiswert Dip lome n von Münchow'ſche Hof⸗ u. hi arhen O. Rindt, Gießen. Waggon- Weltausstellung Paris 1900: Grosse Goldene Medaille. Intern. Ausstellung für Feuerschutz- u. Feuerrettungswesen Berlin 1901: 1 goldene Medaille. Internat. Fire-Exhibition London 1903: 2 gold. u. 1 silb. Medaille. Deutsch. Städte-Ausstell. Dresden 1903: 1 goldene Medaille. Viele andere erste Preise. vorm. Busch Bautzen i. Sa. Spezialität: Dampffeuerspritzen für Städte jeder Grösse u. industrielle Anlagen aller Art, stationär u. transportabel, automobil u. für Pferdebespan- nung, für alle Leistungen, von 500 bis zu 5000 Liter pro Minute. —* Daneh liinarndaeneee No. II, 1 zylindrig, für Handzug Maximalleistung: 750 Liter pro Minute. ———— ELVViii Elektrische Feuerspritzen, Kohlensäuredruckspritzen, Mannschaftswagen, Kohlen-, Wasser- und Schlauch-Anhnängewagen. A ſ 5 4 I AS 8 4 2 ſ2 K I NNA 9 ſſf — Automobil-Dampffeuerspritze No. V mit Feuerungs-Einrichtung für Kohlen und flüssigen Brennstoff, als Petroleum, Spiritus etc. Maximalleistung: 2000 Liter pro Minute. Dampffeuerspritze No. I für Handzug Maximalleistung: 500 Liter pro Minute. G7 897 1 S— 1 1 und Maschinenfabrik A.-G. Lieferantin fast sämtlicher Berufs- feuerwehren Deutschlands, sowie vieler behördlicher und privater Etablissements des In- und Auslandes. Dampffeuerspritze No. IV Maximalleistung: 1500 Liter pro Minute. Spezialfabrik für Zubehör- u. Ausrüstungsstücke aller Art, als: Hydranten-Standrohre, Strahlrohre, Saugkörbe, Kupplungen Gabelstücke, Saug- u. Druckschläuche etc. etc. — C2 8 27 Patent-Balance- Leitern 2-, 3- u. 4-rädr. für alle Höhen mit allen neuen Verbesserungen. Fabrikate höchst prämiiert auf allen beschickten Ausstellungen. 3 Nürnberger Feuerlöschgeräte- und Maschinenfabrik vormals Justus Christian Braun, A.-G. Nürnberg fertigt in den neuesten bewährtesten Konstruktionen, bei bekannt vollendeter Ausführung Patent-Drehleitern für Pferdebespannung oder als Automobile, zum Aus- Kataloge schieben mit Hand oder unabhängig hiervon mittelst Kohlensäuredruck. zuas 2 6 un Eiserne Leitern verbessertes System Schapler für Pferde- frarko. bespannung oder als Automobile. Einfache Schiebleitern Hakenleitern Handspritzen in allen Grössen. Anstelleitern und sonstige Steiggeräte. Dampfspritzen für Pferdezug oder Automobilbetrieb. Kataloge Automobil-, Elektromotor-, Benzinmotor-, Kohlensäurespritzen. Pratis Automobil-Mannschafts- u. Gerätewagen. Aerne Wasserzubringer, Hydrantenwagen, Schlauchhaspel usw. Mannschaftsausrüstungen. Rempfers Schlauchfalter D. R. D. No. 126 691. Hlleiniger Fabrikant: Bernh. Stelting, Gellingdorf vb. Kiel. ) p — Sb A1T 4— ,ÿ,ÿ,bbe 4 2 Vorliegende Erfindung bezweckt, in ſchneller ſicherer Weiſe die urſprüngliche Faltung von Spritzenſchläuchen Beſchreibung. umzuwechſeln und hierdurch eine faſt unbegrenzte Haltbarkeit und Gebrauchsdauer der Schläuche zu erzielen. Der Umſtand, daß die Schläuche die ihnen nach der Anfertigung durch das Aufrollen gege bene Faltung häufig für die ganze Dauer des Gebrauchs beibehalten, veranlaßt ein frühzeitiges Durchſcheuern und Brechen an den gebogenen Stellen, ſo daß die Gebrauchsdauer der Schläuche in hohem Maße verkürzt wird. Wegen ihrer Starrheit iſt das Umfalten der Schläuche mit der Band eine ſo ſchwierige und zeitraubende Arbeit, daß es zum Schaden der Schläuche gewöhnlich unterbleibt. Dieſem Uebelſtande ſoll die vorliegende Erfindung abhelfen. In der obenſtehenden Seichnung zeigt Fig. 1 einen wagerechten und Fig. 2 einen ſenkrechten Längsſchnitt des Schlauchfalters; Fig. 5 iſt ein Querſchnitt nach A B(vergl. Fig. 2) Das Weſen der Erfindung beruht auf der Anordnung von zwei Gruppen von Walzen, welche der Schlauch zu durchlaufen hat, wobei er eine Umfaltung erfährt. Die Walzen ſind in einem der Länge nach aufklappbaren Gehäuſe derartig angeordnet, daß die eine Gruppe von Walzen(in der Zeichnung beſteht dieſelbe aus fünf Walzen) ſenkrecht und die andere wagerecht ſteht. Von der letzteren Walzengruppe werden drei Walzen durch das Aufklappen der oberen Hälfte des Gehäuſes von den übrigen Walzen abgehoben, um den Schlauch einlegen zu können. Zu gleichem Zweck iſt das obere Verbindungsſtück der ſenk⸗ rechten Walzengruppe geteilt. Zur beſſeren Führung ſind an der Einführungsſtelle des Schlauches am Gehäuſe noch zwei kleinere Walzen angeordnet. Beim Gebrauch öffnet man das Gehäuſe, legt das Schlauchende hochkantig zwiſchen die ſtehenden Walzen, drückt es mit der Hand breit zur entgegen⸗ geſetzten Faltung und ſchließt das Gehäuſe ſo, daß die liegenden Walzen den Schlauch in der neuen Faltung feſthalten. Nun zieht man den Schlauch mit der Hand oder windet ihn mit der Spule oder dem Haſpel(Schlauchwagen) durch den Schlauchfalter. Der Schlauchfalter iſt in jeder Größe zu haben, da derſelbe genau zu dem einzulegenden Schlauch paſſen muß. Bei Beſtellung iſt die plattgedrückte Schlauchbreite ſowie Art der Schläuche anzugeben, am ſicherſten iſt eine Schlauchprobe von ca. 1 Meter Länge einzuſenden. Um nun dieſen Apparat einer jeden, ſelbſt der kleinſten Wehr zugängig zu machen, habe den Preis nach genauer Kalkulation in 4 Größen wie folgt geſtellt: Größe 1 für Schläuche von 72— s mm flache Breite Mk. 40.— 2 5„ 85— 91„ 2 2„ 42.— 5 1,„ 098— 104„ 3 5„ 44.— 2 2 111= 112„„„„ 46. ⸗ Viele Anerkennungsſchreiben ſind vorhanden. Bern h. Stelting. Wellingdorf bei Kiel. d + ◻☛ KRRKRRRKRAANnene Die Storz'ſche Kupplung. So unglaublich es für den Laien auch klingen mag, Tatſache iſt es aber doch, daß die Schaffung noch keines Feuerlöſchgerätes, ſei es Spritze, Leiter oder ſonſtiges Rettungsgerät, im Verhältnis angeſtrengterer Geiſtesarbeit und größerer pekuniärer Opfer bedurft hätte, als die nun⸗ mehr in allen Fachkreiſen rühmlichſt bekannte Storz'ſche Schlauchkupplung. Ein halbes Menſchenalter hat der Erfinder derſelben, Ingenieur Storz, ohne Unterbrechung an der Konſtruktion und Verbeſſerung der⸗ ſelben gearbeitet und mit ihm die Firma Zulauf& Cie. Höchſt a. M., die es ſich vor allem zur Aufgabe gemacht hat, durch eine fachgemäße und peinlich genaue Herſtellung dem Syſtem Storz die Zukunft zu ſichern. Welche Vorurteile bei dem erſtmaligen Erſcheinen, der zu dieſer Zeit auch noch unvollkommenen Kuppelung„Modell 1882“ zu be⸗ kämpfen waren, davon macht man ſich heute keinen Begriff mehr und längſt ſchon wäre wohl das Storz'ſche Syſtem wieder in Vergeſſenheit geraten, wenn nicht der Erfinder ſowohl als die Fabrikanten Zulauf& Cie., Höchſt a. M., mit eiſerner Zähigkeit an der von ihnen als gut erkannten Sache feſtgehalten hätten. Allmählich wurde denn auch in Fachkreiſen das Intereſſe für dieſe Schlauchverbindung wach und nun begann erſt die eigentliche Ent⸗ wickelung und Vervollkommnung des Storz'ſchen Syſtems. Wie Theorie und Praxis in den meiſten Fällen nicht hand in Hand gehen, ſo war es auch bei der Storz'ſchen Kupplung vom Jahre 1882 und erſt im Gebrauch bei einigen großen Feuerwehren zeigte es ſich, daß derſelben noch Mängel anhafteten, die einer Beſeitigung bedurften. Wenn ſchon das Modell 1882 große Anſprüche an eine peinlich genaue Fabrikation ſtellte, ſo iſt dies bei dem Modell 1886 in noch bedeutend erhöhtem Maße der Fall, und hierin liegt gerade der Mangel dieſer Konſtruktion. Warum dies der Fall iſt, hat der Erfinder in einer vor kurzem erſchienenen Broſchüre, deren genaues Studium nur jedermann emp⸗ fohlen werden kann, dargelegt und es erübrigt ſich deshalb auch an dieſer Stelle nochmals näher darauf einzugehen. Es ſei nur wiederholt die Tatſache konſtatiert, daß es bis jetzt anſcheinend noch keiner der zahlreichen Firmen, die ſich wohl nur aus Konkurrenzneid an die Herſtellung dieſer Mupplung herangewagt haben, gelungen iſt, ein Fabrikat zu ſchaffen, welches mit der Storz'ſchen Originalkupplung von Zulauf& Cie. unbedingt zuſammen paßt, und in Bezug auf fachgemäße und gute Herſtellung einen Vergleich mit derſelben aushält. Fachleute, die ſich dafür intereſſieren, können ſich bei der Firma Zulauf& Cie. eine Muſterſammlung derartiger Kupp⸗ lungen anſehen und werden dann erkennen, welcher enorme Schaden den Feuerwehren durch die gewiſſenloſe Fabrikation eines ſo wichtigen Feuerlöſchartikels im Laufe der Zeit erwachſen muß. Mun wird ſich aber der Fachmann und das mit Recht ſagen, daß die Fabrikation eines derartigen Artikels doch nicht immer und ewig in einer Hand bleiben kann und daß derſelbe auch einmal Allgemeingut werden Unermüdlich ging nun der Erfinder ans Werk und bereits im Jahre 1886 wurde demiſelben auf eine hochwichtige Verbeſſerung ſeiner Uupplung ein zweites deutſches Reichspatent erteilt. Dieſe Kupplung nun, Modell 1886 mit Lippendichtung genannt, fand in allen Fachkreiſen die günſtigſte Beurteilung und Einführung, obgleich dieſelbe noch Unvollkommenheiten zeigte und auch einen großen Fehler hatte, der aber zunächſt nicht für die Feuerwehren in Betracht kam und von denſelben deshalb auch nicht in ſeinem vollen Umfange erkannt wurde. Storz'ſchen Kupplung zuſammen paßt. muß, was aber unter den vorliegenden Umſtänden ganz unmöglich wäre. Daß es nun weder dem Erfinder noch der Firma Zulauf& Cie. darauf ankam, für ſich ein Monopol in dieſem Sinne zu ſchaffen, das beweiſt ja gerade die letzte Verbeſſerung, das Modell 1901, das neben anderen Vorzügen hauptſächlich eine Vereinfachung der Fabrikation auf⸗ weiſt, was eine ſpätere leicht gleichmäßige Herſtellung und Allgemein⸗ fabrikation verbürgt. Es liegt alſo im eigenſten Intereſſe aller Feuerwehren, von nun ab nur noch die verbeſſerte Storz'ſche Datentkupplung Modell 1901 zu verwenden, welche allein Husſicht auf allgemeine Sinführung hat und auch mit jeder früher von der Firma Zulauf& Cie. gelieferten RRRKRRKRKA 2ee 1860 130 L. C. Plader, Jöhstadt i. S. Lü- Feuerspritzen-, Pumpen- und Maschinenfabriken. Dampfspritzen 1-, 2- und 3-zylindrig, stationär, 2- und 4-rädrig fahrbar, für Pferdezug oder automobil, mit flüssiger Petroleumfeuerung etc. Automobiler Mannschaftswagen mit elektr. Vorderradantrieb(Patent) Auto-Mannschafts- Gerätewagen verschiedener Art. Mechan. Schiebeleitern, Drehleitern bis zu 30 Meter Steighöhe, zum Aufschieben durch Pressgas oder elektr. Kraft, für Pferdezug und 1 automobil. Automobile Dampffeuerspritze mit Dampfvorderradantrieb(Patent) Elektro-, Benzinmotor-, Kohlensäure- und Handdruckspritzen aller Art. Sanitäts- u. Gerätewagen. Personenaus- h — ͦñᷣv— rüstungen,— A4 Schläuche, Schlauchhaspeln, Rettungsapparate etc. 46 142* 2 Wie: Kehrmaschinen, Sprengwagen, Städtebedarfsartike Müllabfuhrwagen, Apparate zur pneumat. geruchlosen Grubenentleerung. Kataloge gratis und franko. Bierbrauerei Friedel& Hsprion Gießen empfiehlt ihr hochfeines helles Bier Rusſchank auf dem feſtplatz — I X Restauration zum Pfau direlzt am Festplat-. Empfehle meine schönen Lokalitäten, Saal, Gesellschafts- räume, Kegelbahn, schattige Gartenwirtschaft. Guter Mittagstisch, warme und kalte Speisen zu jeder Tageszeit, feine Biere und bestgepflegte Weine. Besitzer: Wilhelm Dreher. Restaurant zur Pulvermühle. Empfehle meine schön an der Lahn gelegene Gartenwirtschaft na Lokcalitäten. = Für gute Speisen und Getränke ist bestens gesorgt.— Zum Ausschank kommt Bichler Bier. Ludwig Jochem. 44644444464444444484444444844444488886 4444484444 Reſtauration von Frau Boller Wwe. —55. Gaſtwirtſchaft mit Netzgerei. Empfehle meine in der Nähe des Feſtplatzes gelegenen Cokalitäten. Bahnhofſtr. 5 Bahnhofſtr. 53— Für gute Speiſen und Getränke iſt beſtens geſorgt. Frau Boller Wwe. 7555555555555555555555555555555555555555sess HOHENZOLLER N. Metzgerei und Wirtschaft. Empfehle meine in der Nähe des Festplatzes gelegenen Lokalitäten. — Guter Mittagstisch.— Zum Ausschank kommt Denninghoffer Bier. Gustav Müller. Inhaber: —.'— Hotel Schütz Beſitzer: Ph. Reitzel Bahnhofſtraffe 52 Telephon Ir. 104 Größtes Hotel am Platze V Dollſtändig neu eingerichtet& Zimmer inkl. garniertem Frühſtück IIlk. 2.50 V Rnerkannt guter Mittagstiſch 9 von 12 bis 2 Uhr, à Mk. 1.20 und Nk. 1.70 V ohne Weinzwang = Reichhaltige Hbendkafte helle und dunkle Biere Dorzügliche Weine Schattiger 6arten 6roßer Gartenſaal Elektriſches Licht 8 4 ——— —— Nötel Dictoric Hesitzer. Neinr. erndt. lurenommiertes Aaus erslen anges mit allem omfort. wein- und Hier-estaurant. Knerkannt guter Nittagstisch zu maässigen FPreisen. Schöner Schattiger Garten mit Ueranda Feichhaltige bendkarte. — * Musikinstrumente L Signalhörner- Huppen Trommeln Pfeifen. Spezialität: Ausrüstung Feuerwehr U Musikchören Illustriente Preisliste frei. Bol grösseren Bézugen entsprechende Preisermässtgung. Gebrauchte Iustrumente füur Feuerwwehr- Musikchöre Sind steols am Lager. A. E. Fischer, Bremen géegrändel I6⁹ Eoslfach II Musikinstrumentenfabri u. Musikalienhandl. ₰ Bedarfsartikel für Schreiner, Tür⸗, Fenſter⸗, Möbelbeſchläge Dogelzüchterutenſilien herden und öfen Haus- und Küchengerâten Eiſen⸗, Stahl⸗ und Meſſing⸗Waren Werkzeuge Telephon Ilr. 298 Bett⸗ und liſchſtollen genannt 6arbenbänder Johns Kamin⸗ufſätze 6roßes Sortiment in Fiſcherei⸗Utenſilien Sdgar Borrmann neuſtadt n O Gießzen O neuſtadt u Drahtgeflechte Flechtrohr etc. Waſch⸗ und Wringmaſchinen Candwirtſchaftliche Maſchinen Kehlleiſten- Holzornamenten IApſomen u alage-. Dr ä V — 3 1 5 nf M os AuM Geflũgel, ſierzucht I Landwirtschaft. Gartenbau. Turner. Sänger, M Schülzen, Feuerwehr Gewe rbe. XN 2 ee⸗ . S Kgl. Univers-Druckerei 54 hon HStürtz. Wörzburg. IIlustr. Verzeichniss graris. “— 4 — — Feuerwehr- Hörner% Huppen Pfeifen OTrommeln etc. Spezialität: Ausrüstung von Feuerwehrkapellen is Oertel's"umsbun Hannover 147 Inh.: Adolf Oehms. PAUL PRESSEL Mechanische Hanfschlauchweberei Königsee i. Thür. empfehlt. Rohe Hanfschläuche Rohe sogen. Doppelhanfschläuche Gummierte Hanfschläuche Feuereimer [2 HfotelReſtaurantkobel Carl Kobel Liebigſtraſfe ꝰ Gießen Telephon 48 6ut bürgerliches haus Schattiger 6arten Hpfelwein Schöne luftige Zimmer. Frankfurter Biere- HôtekRestaurant„Felsenkeller“ Empfehle meine in der Nähe des Bahnhofes gelegenen Saallokalitäten und Gartenwirtschaft. Guter Mittagstisch. Zum Ausschank kommt Bichler Bier. Naturreine Weine und ff. Apfelwein. Speisen aà la carte zu jeder Tageszeit. Wilheim fischer. Ausschanfe Komumat EXPOERT=TBIEFE =EA===EE. Reſtauration Heinrich Sauer Keuſtadt 58 Direkt am Feſtplah f 6 8 688688888888888888888888es. No . . 6u= Lmpfehle meine Reſtauration Zum Ausſchank kommt Lrporthier der Brauerei 8 4 von Friedel& Aſprion. =ENIxrSexTdEeenetdGe: 1488886888486848888486484848648888888488608868888888f 8 Reſtaurank Zum Gambrinus Direkt am Feſtplaßz. Empfehle meine ſchön gelegene Gartenwirkſchaft und Tokalitäten. — Guter Mittagstiſch.— Datkurreiner Apfelwein und Weine. Zum ARusſchank kommk Bichler Bier. U. Jr. Albold. 4 4 95 * 45 *₰ 8 4⁴ 3 45 8 8 * * * 8 ₰ * * 4 4 45 25 * 15555559555555 F 5355555553355535555355555555535855335555555553 Hotel-Reſtaurunt Zum Carlshof vormals Ph. Bauer Bahnhofſtraße Gießen Bahnhofſtraße Vergrößerte neu hergerichtete Cokale Husſchank der Gambrinus-Brauerei Butzbach ½ Liter 12 Pf., 3⁄10 Liter 10 Pf., Bayeriſch ½ Liter 15 Pf., ½6 Liter 12 Pf. Mittagstiſch · Kaffee Kalte und warme Speiſen zu jeder Tageszeit Logis von 50 Pf., 1 Mark, 1,50 bis 2 Mark mit Kaffee ** Es ladet ergebenſt ein der Inhaber Carl Rühl geehrten Publikum, sowie seinen werten Zum Ausschank kommt das = wohlbekömmliche Exportbier aus dem Giessener Brauhaus A. Denninghoff. Guſtav Trinkaus Feſtwirt— empfiehlt ſeine Reſtauration Druck der von Münchow'ſchen Hof⸗ u. Univerſitäts⸗Druckerei(Otto Kindt) Gießen. prien estehen eüh Suerv,hre A I 5. 16,7 JI bnn 3 4 Offizielle 42 Festpostkarte — Postkarte Raum für Mittellungen. Nur fürs Innſand 6ießener Freiw. Feuerwehr. Wir beehren uns, SLie zu der am Samstag, den 9. Dezember 1905, abends§ Uhr, in der Turnhalle des Lurnvereins ſtattfindenden Feier des .5Ojährigen Stiftungstages unſerer Wehr ergebenſt einzuladen. Für den Dorſtand: Ffranz Wigandt Rdolf Bourgeois Brandinſpektor. Schriftführer. ——— V. Mdaehen Ho- 4. Inlv.-Oruake l Glessen. — Li — 5 8* * *. 2 8 LSSSSS4 8 V HôtekRestaurant„Felsenkeller“ ————— 1 XIS————— Druck der von Münchow'ſchen Hof⸗ u. Univerſitäts⸗Druckerei(Otto Kindt) Gießen. — Sießener Freiwillige Feuerwehr. feier des 50 jährigen Stiftungstages am Samstag, den 90. Dezember 1005, abends§ Uhr, in der Turnhalle des Turnvereins. Programm. 1. Marſch der 6ießener Freiwilligen Feuerwehr.... Weller (Zum 50 jährigen Jubiläum) 2. Duverture 2zur Oper„Der Feenſeer........ luber 3. Begrüffung 4.„Dögleins Morgengruß“. Solo für Piccoloflöte..... Wetzger (Herr Schneſder) 5. Hnſprache 6. Dorträge des Sängerchor des Turnvereins. Männerchöre: a) mch Eistein................. Kuntze b) Wunſch.. ſwitte 7. fumor. Duett: Frau Rentier auatſchheim und ihr Diener (Frl. 6reb und hHerr Schneider) S.„Unter dem Lindenbaum.“ Lied für Trompete..... khberie (Herr Schmitz) 9. Der Diehdoktor, humor. Soloſcene. (Herr Schneider) 10. Ninetta⸗Dalzer aus„Berliner Cuft“.... fincke n. Theater, aufgeführt von Mitgliedern des ießjener Stadttheaters. Die haſenpfote. Tragikomodie in einem Hufzug von hans Brennert. perſonen: Der Kanzleidirektor... S6eorg Wittmann Der erſte Kanzliſt.... Reinhold Tüttjohann Der zweite Kanzliſt. Bruno Reimer V Li * * 8 *l — esssssssstssssssssssssssssssess 255553 — — — Hoͤtel- Reſtaurantkobel -—14—— 1 Hotel-Restaurant„Felsenkeller“ —e————.———'— V H 12. Dorträge des Sängerchor des Lurnvereins. Dolkslieder: a) Mei Maidle b) Werbung Sicher 13. Spuk in der Il. Etage. Poſſe in einem Hkt. perſonen: Freudenberg, Rechtsanwalt herrr Dolf heinlein, Schreiber... herr Hdam Clara, ſeine Frau... Frl. Dechert Blasemann, Faktotum. herr Schneider Falke, Hauswirt. herr Laval 6reif, Schutmann... herr Fiſcher 14.„Laf den Kopf nicht hängen.“ Potpourri....... Lincke 15. Lebendes Bild: Die fFeuerwehr im Kampfe mit dem entfeſſelten Element. 16. Kaiſer⸗Hlaſſeh.............. platzheim V= Druck der von Münchow'ſchen Hof⸗ u. Univerſitäts⸗Druckerei(Otto Kindt) Gießen. A C — 2 .₰ ,, — — — — — —‿ — — 8 feier des So jährigen Beftebens der beiden freiwilligen Feuerwehren in Gieſsen am 15., 16. und 17. Juli 1905 Drogramm Samstag, den 15. Juli Abends 8 Uhr: Zapfenſtreich durch die Stadt nach dem Feſtplatz.— Begrüßungsfeier. — Anſprache.— Konzert durch die Ka- pelle des Inf.⸗Regts.„Kaiſer Wilhelm“ No. 116 unter Leitung des Herrn Muſikdir. Krauße. Sonntag, den 16. Juli Vormittag 6 ½ Uhr: Weckruf. Daran anſchl. Emp⸗ fang der auswärtigen Wehren. Muſik der Feuerwehrkapelle. Vormittags 11 Uhr: Parade-⸗Aufſtellung auf dem Feſtplatz; hiernach Brandangriff an der früheren Univerſitäts⸗Bibliothek auf dem Brandplatz. Nachmittags 1— 2 ½ Uhr: Feſteſſen in der Heſt⸗ halle, trock. Gedeck 1.50 Mlk.(Die Muſik ſtellt die Kapelle des Inf.⸗Regts. Kaiſer Wilhelm). Nachmittags 2 ½ Uhr: Aufſtellung des Feſt⸗ zuges am Wallthor. Machmittags 3 Uhr: Abmarſch des Feſtzuges durch die Stadt nach dem Feſtplatz, daſelbſt großes Volksfeſt, Konzert. Abends 8 Uhr: Vorträge der vereinigten Gießener Geſangvereine unter Leitung des Herrn Muſiklehrers Franz Bauer, unter Mitwirkung der Kapelle des Inf.⸗Regts. Kaiſer Wilhelm No. 116. Konzert und Canz auf dem Feſtplatz.(Muſik der Feuerwehrkapelle). Montag, den 17. Juli Vormittags 8— 11 Uhr: Spaziergänge an der Hand des Führers für Gießen und Umgegend. Vormittags 11 Uhr: Frühſchoppen auf dem Feſtplatz. Konzert durch die Kapelle der Gießener freiwilligen Feuerwehr unter Leitung ihres Dirigenten Herrn Herm. Weller. Nachmittags 3 Uhr: Konzert in der Feſthalle. Tanz und Volksbeluſtigung auf dem Feſtplatz. Abends 8 ½ Uhr: Aufführungen der Gießener 2 3 N d. 3 8 4 4 — 2 e Curnerſchaft und Konzert in der Feſt-. halle, auf dem Feſtplatze Canz und Dolks⸗ beluſtigung.— Großes Brillant⸗Feuerwerk. 2 — —— Li2 l L ſis ſ ſis ſis I1 3/Color Black