11 DE2. Se= E K. 8 N Sonderabdruck aus der„Berliner Tierärztlichen iELEA23 Ig. 48(1932), Nr. 21, S. 330. 8 (Verlag von Richard Schoetz, Berlin SW 48, Wilhelmstr. 10.) (Aus dem Veterinäranatomischen Institut der Universität Gießen. Direktor: Prof. Dr. W. Achauder.) Ueber die Anfänge des Unterrichts in Tierheil- kunde an der Universität Gießen(1777— 1827). Von Wilhelm Schauder. Das Gedenken an das hundertjährige Bestehen des veterinärmedizinischen Promotionsrechtes an der Universität Gießen, worüber der derzeitige Dekan der veterinärmedizini- schen Fakultät der Landesuniversität, Herr Professor Dr. Jakob, berichtet, gibt Anlaß, auch die Geschichte der Gießener veterinärmedizinischen Unterrichts- und Forschungs- stätte zu bearbeiten. Da aber mit Rücksicht auf die gegen- wärtige wirtschaftliche Lage die Fakultät von der Herausgabe einer Festschrift Abstand genommen hat, so will ich in vor- liegender Veröffentlichung eine geschichtliche Darstellung nur des ältesten Zeitabschnittes tierheilkundigen Unterrichts an der Universität Gießen bringen, der Zeit von 1777 bis 1827, eines halben Jahrhunderts, während welchem gleichsam die Vorversuche für die Errichtung eines Tierarzneiinstitutes in ernstem Bestreben, aber auch mit mancherlei Enttäuschungen unter erschwerenden Verhältnissen unternommen wurden. Nach anfänglichen Fehlgriffen und mehrmaligen ÜUnter- brechungen wurde es aber dank der verantwortungsvollen Be- mühungen der hessischen Regierung und dank des verständ- nisvollen Interesses der medizinischen Fakultät schon in jenem Zeitabschnitt entscheidend erreicht, daß die Veterinärmedizin den geeigneten Boden für ihre Weiterentwicklung innerhalb der Universität, im besonderen der medizinischen Fakultät, fand und erhielt. Die ziemlich spärlichen geschichtlichen Unterlagen für jene fünf Jahrzehnte waren verstreut, und ich danke auch an dieser Stelle Herrn Bibliothekar Dr. phil. Lehnert für seine freund- lichen Bemühungen um die Regesten und das Aktenmaterial. Nur sehr wenige ganz kurze Angaben sind in anderen ge- schichtlichen Abhandlungen über unser Thema gemacht, und eine historische Darstellung jener Phase der Tierheilkunde an der Universität Gießen ist aus aktenmäßigen Belegen bisher noch nicht gegeben worden. Der anläßlich der Dreihundert- — 2— Jahrfeier der Universität Gießen von Schäfer gebrachte Artikel„Die Veterinärmedizin an der Universität Gießen“ (1907) ist für die ersten Jahrzehnte sehr lückenhaft und enthält viele Ungenauigkeiten und Irrtümer. Um so mehr dürfte es angebracht sein, gerade diese erste Periode tierärztlichen Unterrichtswesens an der Universität Gießen einmal geschicht- lich darzustellen. Unter Landgraf Ludwig IX. zu Hessen(1768— 1700) wurde am 23. 4. 1777 auf Veranlassung des Kanzlers und Präsidenten sämtlicher Landeskollegien, Karl Friedrich von Moser(1723—1798), an der Universität Gießen eine fünfte, ökonomische Fakultät gegründet(vgl. Stieda). Durch„systematische und gründliche Erwerbung der Cameral- und damit verbundenen Wissenschaften“ sollte vor allem die künftige Beamtenschaft für ihren Dienst zur Hebung der hessischen Volkswirtschaft vorbereitet werden. Als ord. Professor der Politik, Kameral- und Finanzwissen- schaften und Decanus perpetuus der ökonomischen Fakultät, welcher sechs Professoren angehörten(vier davon zugleich der philosophischen und medizinischen) wurde 1777 Joh. Aug. Schlettwein(1731—1802) berufen. Im Studienplan war„Vieharzneikunst“ für das dritte Semester bzw. zweite Jahr vorgesehen in Verbindung mit Landwirtschaft, Forst- wissenschaft, Mineralogie und ökonomischer Botanik. Die Tierheilkunde war zunächst wohl nur als eine Appendix der Landwirtschaftslehre gedacht, aber entsprechend dem Nütz- lichkeitsstandpunkt, von dem aus v. Moser die Fakultäts-— neugründung angeregt hatte, hielt er die Vorlesungen über Vieharzneikunde für„fruchtbarst und notwendigst“ im Hin-— blick auf die Bekämpfung der zunehmenden Verbreitung der Viehseuchen. Mit der Wahrnehmung des Unterrichtes über Tierheilkunde wurde Prof. Dr. med. Joh. Ludw. Friedr. Dietz beauftragt(geb. 7. 12. 1746 in Darmstadt, Dr. med. 1770 in Gießen, ord. Professor in der med. Fakultät für Anato- mie 1775— 98, dazu ab 1777 Prof. der ökon. Fak., gest. 1808 in Darmstadt). Die Wahl dieses Mannes war nach dessen Persönlichkeit wie Wissen in dem ihm neu übertragenen Lehr- gebiete leider eine unglückliche. Er hatte offenbar gar keine Kenntnisse von Tierheilkunde(Nebel). Um sich die not- wendigen Bücher für das ihm fremde Fach kaufen zu können, forderte er 15— 20 Gulden aus Fakultätsmitteln und wünschte auf Kosten Serenissimi ein Vierteljahr auf Reisen, insbeson- dere nach Lyon, geschickt zu werden,„um die Vieharzneikunst gründlich zu erlernen“, was eine recht primitive Vorstellung Dietz' von Tierheilkunde und seinen neuen Aufgaben verrät. Sein Wunsch blieb wohl unerfüllt, und Dietz zeigte infolge- dessen keinen Eifer für das Halten von Vorlesungen, angeblich 2— wegen Mangels an Hörern.„Als dem Präsidenten Moser diese Nachricht zu Ohren kam, war er darüber entrüstet und wies Schlettwein als Dekan an(1778), dafür Sorge zu tragen, daß Dietz seine Lektionen hielte, selbst wenn nur drei Zuhörer sich einfinden sollten.„Wenn diß Mode wird, daß ein reicher und fauler Professor erst den Numerum be- stimmen darf, dann wärs um Lesen geschehen“, schrieb er“ (Stied a). Welchen Inhalts die von Dietz gehaltenen tier- arzneikundlichen Vorlesungen waren und welches Ergebnis sie zeitigten, darüber ist aus den Akten nichts mehr zu ersehen. Als Schlettwein 1785 auf sein Nachsuchen die Universität Gießen verließ, ging die ökonomische Fakultät ein. Ihre Lehr- gebiete— jedoch mit Ausnahme der Tierheilkunde— wurden von der Pphilosophischen Fakultät übernommen. In dieser habilitierte sich 1788 Friedr. Ludw. Walther, und da seine Vorlesungen über Landwirtschaft, ökonomische Naturgeschichte, Forstwissenschaft und Techno- logie Beifall fanden, wurde ihm 1780 eine außerordentliche und 1700 eine ordentliche Professur in der philosophischen Fakultät übertragen. Ob Walther in seinen Vorlesungen auch über Tierheilkunde im besonderen sprach, ist nicht zu ermitteln, aber literarisch hat er sich unter anderem mit ein- schlägigen Stoffen beschäftigt. So veröffentlichte er:„Kurz gefaßte ökonomische Naturgeschichte Teutschlands für Freunde der Natur, Aerzte, Kameralisten, Land- und Forst- wirte“, 1787;„Belehrungen über das Verhalten des Land- mannes in und nach dem Kriege; nebst einem Anhange über das Aufblähen der Thiere und den Gebrauch des Trokars v. Fr. Pilger“, 1800;„Das Rindvieh, seine verschiedenen Raszen, Zuchten und Spielarten, Geschichte seiner Verbreitung, seiner Erziehung, Benutzung, Krankheiten, Fehler, Feinde“, 1817;„Der Hund usw.“, 1817;,„Das Pferd usw.“, 1820. Schon vor Einführung eines tierärztlichen Unterrichts an der Universität Gießen, auch schon zu der Zeit des Bestehens der ökonomischen Fakultät und nach deren Aufhebung wandte sich die hessische Regierung in Darmstadt und Gießen seit den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts öfters an die medi- zinische Fakultät gleichsam als Medizinalkollegium um Erstattung von Gutachten und um Beratung in Fällen von Tierseuchen und bei gehäuftem Auftreten von bis dahin unbe- kannten Tierkrankheiten und Todesfällen, z. B. bei Hornvieh- seuche, Faulfieber, Lungenbrand, Lungenfäule, Rinderpest (Lues epidemica boum), Morbus armentarius(Lenzel usw.). Wie solche Gutachten lauteten, steht leider nicht im Dekanats- buch, das über die Tatsache der Erstattung allein kurz be- richtet. Auch zu gutachtlichen Aeußerungen über Schädlich- — 1— keit des Fleisches kranker Tiere wurde die medizinische Fakultät von der hessischen Regierung aufgefordert. Es gab ja damals ausgebildete eigentliche Tierärzte in Hessen noch nicht, und deshalb lag die Bekämpfung der Tierseuchen den Physikatsärzten ob, die als solche, ohne besondere Vorbildung dafür, vom allgemein-medizinischen Wissen aus das nötige Verständnis für Tierseuchen und deren Bekämpfung haben sollten, aber mangels einer Ausbildung darin nicht haben konnten. Die Unzulänglichkeit solcher papierener Verordnung erkannte man zum Teil(so auch in der medizinischen Fakultät) wohl, allein wegen Fehlens oder später wegen Mangels an eigentlichen Tierärzten sowie aber auch um rückständiger Vorurteile willen und aus falschen Prestigegründen wurden noch jahrzehntelang diese Pflicht und dieses Recht der Physikatsärzte beibehalten, ja, bei der ersten Organisation des Veterinärwesens im Großherzogtum Hessen durch die Medi- zinalordnung vom Jahre 1822 festgelegt. Besonders inter- essiert an solchen Gutachten der medizinischen Fakultät über Tierseuchen, Fleischhygiene und Sektionen war Dr. med. Ernst Ludwig Wilhelm Nebel, welcher der bedeutendste Förderer der Tierheilkunde an der Universität Gießen während der ersten fünf Jahrzehnte des 10. Jahrhunderts wurde und noch lange über den hier zu besprechenden Zeitabschnitt hinaus, hat er doch seit 1828 Professor Dr. ViXx im tierärztlichen Unterricht und in dessen Bestrebungen um Errichtung und Ausbau des Veterinärinstituts unterstützt bis zu seinem Tode am 30. 5. 1854. Dieses Verdienst ist auch von Jesionek und Stieda anerkannt worden. Nebel, als Sohn des ord. Professors der Chirurgie und Geburtshilfe Christoph Ludw. Nebel am 16. 2. 1772 zu Gießen geboren, studierte seit 1788 Medizin in Gießen und Jena, promovierte 1703 in Gießen, wurde dort 1704 Prosektor am anatomischen Theater und hielt Privatvorlesungen. Im August 1795 bat er um Erlaubnis, auf eine Studienreise nach Wien gehen zu dürfen, um sich außer in medizinischen Wissenschaften zu vervollkommnen auch an der dortigen Tierarzneischule besonders der Tierheilkunst zu widmen. Es wurde genehmigt und sein Urlaub im Juni 1796 um einige Monate verlängert mit Gewährung eines Stipendiums von 300 Gulden,„in gnädigstem Vertrauen, daß er vorzüglich die Vieharzney-Wissenschaft studiere und in dieser Absicht bei auswärtigen Instituten nebst den theoretischen auch praktische Kenntnisse zu sammeln sich bemühen werde“. Dem wurde Nebel in eifrigem Studium an der Tierarzneischule in Wien gerecht, an welcher Knobloch, Pessina und Waldin- ger lehrten.— Auf diese Studienzeit Nebels in Wien dürfte — 5— es zurückgehen, daß— wohl auf Nebels Antrag— am 31. Juli 1810 die medizinische Fakultät zu Gießen Hieronymus Waldinger, Professor an der Tierarzneischule in Wien, die Würde eines Dr. med. et chir. h. c. verlieh.— Von Wien aus bereiste Nebel 1796 Ungarn, besuchte außer Kliniken die tierärztlichen Anstalten Tögels in Prag, die Tierarznei- schulen zu Dresden unter Reutter, Berlin unter Nau- mann, Hannover unter Havemann. So bereichert durch viele Eindrücke und Erfahrungen auf menschen- und tierärzt- lichen Gebieten, kehrte Nebel im Oktober 1796 nach Gießen auf seine Prosektur zurück. Inzwischen war ein fürstlicher Auftrag an die medizinische Fakultät ergangen,„Dr. Nebel zu ermuntern, sich vorzüglich der Vieharzneykunst zu widmen“. Denn nach einem Bericht der Fakultät, veranlaßt durch ein Vorkommnis bei einer Rindviehseuche bei Gießen, „Wäre es vielleicht nicht undienlich, wenn ein ordentlicher Thierarzt im Lande sei, welcher mit dem Physikus die Vieh- krankheiten untersuchte und besorgte“, wofür Nebel vor- geschlagen worden war. 1796/07 hat dann Nebel ein wöchentlich zweistündiges„öffentliches Collegium über die Viehseuche“ gehalten. Als 1798 Prof. Dietz, des akademi- schen Lebens überdrüssig, sich mit dem Charakter eines Honorarprofessors und Geheimen Rates in den Ruhestand nach Darmstadt zurückzog, bewarb sich Nebel erfolgreich um diese Professur und wurde dritter ord. Professor der Arznei- kunde. Bei seinem Antritt als solcher am 16. 6. 1798 gab er eine kleine Schrift heraus:„Specimen nosologiae brutorum cum hominum morbis comparatae“(Vergleich der Tier- und Menschenkrankheiten). Nach einem Schreiben der Gießener Regierung vom 5. 5. 1800 hat Nebel„Onterricht für den Landmann“(vermutlich über Tierseuchen) gehalten, und in Verbindung damit wurde auf jenes Schreiben hin von der medizinischen Fakultät erwidert: Da gegenwärtig in Gießen Hauptmann Friedrich Pilger, der 1708 oder 1700 als Tier- arzt nach Gießen kam, Viehheilkunde treibe, so möge man diesem den Auftrag geben, über denselben Gegenstand zu schreiben; nachher könne man beider Bemerkungen mitein- ander verbinden. Näheres ist über diesen Hergang nicht mehr erhalten; Nebel scheint sich auf eine Zusammenarbeit mit Pilger nicht eingelassen zu haben(s. später). Nebel hatte um diese Zeit an Schriften über Tierheil- kunde u. a. veröffentlicht: Bemerkungen über Hornviehseuche und ein Vorschlag zu ihrer Verminderung, 1706, Untersuchung der Frage, ob ein Rindvieh die Seuche zweimal bekomme, 1706, Ein paar Worte über die Rindviehseuche, 1797, Plan zu einer Viehassecuranz-Gesellschaft, 1796, Ueber den Unterschied der Löserdürre und des Milzbrandes, 1797, Welches sind die Ent- — 6— stehungs- und Verbreitungsursachen der im Kriege sich äußernden Krätze unter den Pferden, 1797. Um 1800 hatte man in der Landgrafschaft Hessen-Darm- stadt sich auch mit dem Plan getragen, eine„Veterinärschule“ einzurichten, aber man konnte sich über den Ort nicht schlüssig werden. Wollte man sie mehr als praktische Anstalt zur Erziehung von Empirikern gestalten, so kam Darmstadt in Betracht, während für eine höher zu entwickelnde, mehr wissenschaftliche Bildungsstätte die Universitätsstadt Gießen zu erwägen war. Die Notwendigkeit der Bekämpfung der Tierseuchen und der Erhaltung des wertvollen Viehbestandes wurde von der Regierung anerkannt, aber die Errichtung einer tierärztlichen Ausbildungsstätte wurde vorerst der vermeint- lichen zu hohen Kosten wegen auf bessere Zeiten aufge- schoben. Der hessische Minister von Barkhausen setzte sich für die Errichtung einer Tierarzneischule, und zwar in Verbindung mit dem Marstall zu Darmstadt, sehr ein und empfahl seinem Landesherrn, dem Landgrafen Ludwig X. (Seit 1805 Großherzog Ludwig I.), den prakt. Arzt Dr. med. Ludw. Heinr. Bojanus(geb. 16. 7. 1776, gest. 2. 4. 1827), der 1801 als ordentliches Mitglied in das Collegium medicum in Darmstadt aufgenommen war, auch zum Tierarzt am Marstall, Lehrer der Tierheilkunde und künftigen Direktor des beab- sichtigten Tierarzneiinstitutes in Darmstadt zu ernennen. Auf Staatskosten an die Tierarzneischule zu Alfort bei Paris ge- sandt, machte sich Bojanus dort mit seinem neuen, ihm bis dahin noch fremden Arbeitsgebiet eifrigst vertraut, ebenso durch Studienreisen an die Tierarzneischulen zu London, Hannover, Kopenhagen, Berlin, Dresden, Wien und in die ungarischen Gestüte. Für die Auffassung aber, daß B o janus als erster Direktor eines zu gründenden Veterinärinstitutes, das an die Universität Gießen angegliedert werden sollte, wie Schäfer es darstellt, findet sich in den Archivakten und älteren Biographien kein Anhalt. Für die Entwicklung des tierärztlichen Unterrichtes an der Universität Gießen kommt Bojanus also unmittelbar nicht in Betracht. Deshalb sei hier auch nicht näher auf Leben und Wirken dieses bedeuten- den Mannes eingegangen, nur auf seine Biographie aus der Feder Adamowicz“' in Wilna sei verwiesen. Dorthin war Bojanus auf Grund seiner Bewerbungsschrift„Ueber die Thierarzneikunst“ am 8. 8. 1804 als ordentlicher Professor der Veterinärkunde an die Universität berufen worden, ohne daß er nach seiner Rückkehr von der Ausbildungsreise den Plan der Errichtung einer Tierarzneischule in Darmstadt hätte verwirklichen können, da sich diesem Unternehmen durch den Tod des Ministers von Barkhausen neue Schwierigkeiten entgegenstellten. Bojanus' Berufung nach Wilna aber war — 2— wohl entscheidend dafür, daß die Tiermedizin auch weiterhin nicht in Darmstadt, sondern an der Universität Gießen eine Pflegstätte fand, und zwar, wie schon durch Nebel ange- bahnt und stets gefördert, in der medizinischen Fakmultät. Außerdem aber versuchte um die Jahrhundertwende der schon erwähnte Tierarzt Friedrich Pilger in Gießen Tierheil- kunde zu lehren, und zwar zunächst nicht in Verbindung mit der Universität. Pilger, 1761 in Wetzlar geboren, war seit 1793 Hessen-Darmstädtischer Trainoffizier, zuletzt Hauptmann, welchen Dienst er aufgab. In Gießen war er dann als Tierarzt tätig und erhielt als Fruchtkontrolleur, Bauschreiber, Wiesen- aufseher und Zehndenverwalter ein bescheidenes Entgelt. 1801 erbot sich Pilger, Leuten, die sich mit Viehkuren be- schäftigten, täglich etliche Stunden Unterricht in der Tier- arzneikunde zu erteilen. Sein Anerbieten wurde mit Dank angenommen. Indessen sollte sein guter Wille nicht so leicht in die Tat umgesetzt werden. Es meldeten sich zu viele„Lehr- linge“, als daß Pilger sie in seiner Wohnung unterweisen konnte. Deshalb ersuchte die Landesökonomiedeputation in Darmstadt die Universität um Nachricht, ob Pilger für seine Unterrichtszwecke ein geeigneter Raum in den Universitäts- gebäuden angewiesen werden könnte. Das Gesuch, ebenso seine Wiederholung von Anfang 1802 wurde nach Anhören der verschiedenen Fakultäten abgewiesen. Pilger hat jedoch privatim für seine ungenügend vorgebildeten Schüler ent- sprechend einfachen Unterricht in Tierheilkunde unentgeltlich gehalten, war aber nicht als Lehrer an der Universität Gießen angestellt. Im September 1802 wurde ihm durch ein Reskript des Kriegskollegiums die Führung des Hauptmann-— titels, der ihm bis dahin nach Aufgabe seines Militärdienstes noch belassen worden war, untersagt, weil er sich für seine jetzige Stelle nicht schicke. Er sah es als eine Entehrung an, da er seinem Offizierscharakter nie Schande gemacht habe, und bat, ihm den Hauptmannstitel zu lassen. Dem wurde nicht stattgegeben, aber anscheinend als Ersatz dafür wurde ihm der Titel eines Professors verliehen, denn eine Urkunde vom 27. 9. 1802 lautet:„Nachdem von Gottes Gnaden Wir L u d- wig X., Landgraf zu Hessen... dem bisherigen Hauptmann Friedr. Pilger zu Gießen den Charakter eines Professors der Thier-Arzneykunst Kraft Dieses gnädigst beigelegt haben, So ist sich darnach unterthänigst zu achten und denselben männiglich für Unseren Professor der Thier-Arzneykunst zu achten.“ Kaum hatte man in Gießen durch Pilger von seiner bevorstehenden Ernennung zum Professor erfahren, erhoben die Universitätsprofessoren sofort Protest dagegen, vor allem wegen Pilgers Ruf als„Aventurier“. Doch seine Er- nennung zum Professor war erfolgt und wurde nicht zurück- — 8— gezogen, wohl auch in Anerkennung seiner tierärztlichen Ver- dienste und uneigennützigen Hilfe für die landwirtschaftliche Bevölkerung, denn seine Praxis übte er nach seinen Angaben zum Teil unentgeltlich aus, um der Pfuscherei Einhalt zu bieten. Daß es sich aber um die Verleihung nur einer Titular- professur und nicht um eine ordentliche Universitätsprofessur handelte, wie irrtümlich angenommen worden ist, geht auch daraus hervor, daß Pilger am 4. Juli 1804, als ihm wegen dienstlicher Versäumnis infolge seiner ausgedehnten Land- praxis die Fruchtkontrolleurstelle nebst den damit verbundenen Aemtern wieder abgenommen werden sollte, er bei dem Land- grafen vorstellig wurde, ihn für den etwaigen Besoldungs- verlust durch eine Pension zu entschädigen und ihn—„bei der Universität wirklich anzustellen“. Die Gießener Kammer befürwortete beides nicht; der Landgraf Ludwig X. entließ ihn aus den Verwaltungsstellen, gewährte ihm aber wegen seiner früheren Offiziersdienste eine jährliche Pension von 250 Gulden (7. 11. 1804). Pilger durfte den Titel eines Professors der Tierarzneikunst weiterführen, wurde aber nicht als solcher angestellt, wie auch aus einem Schreiben der Großherzoglich Hess. Rentkammer zu Gießen vom 15. 4. 1807 hervorgeht. Ende 1804 hat Pilger Gießen verlassen, er erhielt 1806 einen Ruf als Professor der Tierarzneikunde an die russische Uni- versität Charkow, den er annahm. Sein Todesjahr ist nicht bekannt. Neben seiner unterrichtlichen und praktisch-tierärztlichen Betätigung in Gießen war Pilger während dieser Jahre auch literarisch sehr rege, wenngleich weniger originell. Außer einer Anzahl kleiner Aufsätze über das Aufblähen der Tiere und den Gebrauch des Trokars, Rinderpest und über Kuhpocken und Kuhpockenimpfung in den Jahren 1800 und 1802(letztere zusammen mit F. Hessart, ord. Professor der medizinischen Fakultät Gießen) gab Pilger als größeres Werk in Gießen ein zweibändiges„Systematisches Handbuch der theoretisch-praktischen Veterinär-Wissenschaft“ 1801/03 heraus, aus dessen Vorrede Pilgers ernstes und selbstloses Bestreben klingt, trotz vieler Anfeindungen und wirtschaft- licher Schwierigkeiten. 1802/03 schrieb er sein„Lehrbuch zum Unterricht des Landmannes, wie er gesundes Vieh anschaffen und erziehen, dasselbe gesund erhalten und vor Krankheiten bewahren, sein krankes Vieh behandeln und dessen schnell verlaufende Krankheiten selbst heilen müsse“. Außer Nebel, auf den nochmals zurückzukommen sein wird, interessierte sich in Gießen für Tierheilkunde Dr. med. et phil. Joh. Sal. Ernst Schwabe, geb. 1752, der seit 1788 ord. Professor der Medizin und Landphysikus war und, da — 9— seine Vorlesungen keinen Beifall fanden, 1798 von der Ver- bindung mit der Universität gelöst, als Professor honorarius pensioniert wurde und bis 1814 als Landphysikus in Gießen tätig war, aber erst 1824 ebenda starb. Schwabes Inter- esse an der Tierheilkunde mochte darin wurzeln, daß damals, wie bereits erwähnt, den Physici die Aufsicht über die Tier- seuchenbekämpfung oblag. Schwabe reichte 1804 bei dem Landgräflichen Stadtamt in Gießen ein Gesuch ein um Ueber- lassung der Pulvermühle(an der Lahnbrücke) zur privaten Frrichtung eines„Veterinärischen Lehr- und Heilinstitutes“. Der Rat der Stadt erklärte es am 20. 12. 1804 für unmöglich, da die Pulvermühle als der einzige Ort, wo Garn und Stoffe gefärbt werden, unentbehrlich sei und sonst das Verdienst ins Ausland ginge, auch deswegen, weil das Grundstück direkt an dem Platze, wo die Jahrmärkte gehalten werden und an der Landstraße nach Westphalen läge, worin man eine Gefahr für Seuchenverschleppung sah. Dieser abschlägige Bescheid ent- mutigte Schwabe aber nicht, vielmehr zeigte sich seine Neigung und seine Uneigennützigkeit darin, daß er plante, in seiner eigenen, am Wall gelegenen Hofreite die Veterinär- wissenschaft zu lehren. Er beabsichtigte, für ein solches Institut Seyfert von Tennecker(damals in Leipzig) als Mitarbeiter zu gewinnen, der freilich wegen seiner„fabrik- mäßig für die Massen produzierten Schriften von den wirklich gebildeten Tierärzten höchst abfällig beurteilt“ wurde (Rieck). Prof. Schwabe reichte erneut am 10. 5. 1805 ein begründetes Gesuch um Genehmigung zur Errichtung einer„Veterinär- und Schutzpockenanstalt'““ auf seinem eigenen Grundstück ein, und zwar direkt an den Landgrafen Ludwig, um nicht zuvor vom Rate der Stadt wegen ver-— meintlicher Ansteckungsgefahr abgewiesen zu werden. Die medizinische Fakultät, zur Aeußerung auf Schwabes Ge- such aufgefordert, anerkannte am 27. 4. 1806„den Nutzen und die Notwendigkeit einer veterinärischen Anstalt“, doch wurde die Vorlage eines ins einzelne gehenden Planes über das Vorhaben von Schwabe für erforderlich gehalten. Am 11. 3. 1807, näaher ausgeführt am 13. 10. 1808, reichte Schwabe ein Gesuch um Uebertragung des Lehrstuhles der Tierarzneikunde an das Großherzogliche Ministerium ein, das es der medizinischen Fakultät zur Erstattung eines Votums zuleitete. Schon in ihren Gutachten vom Juli und September 1808 über Lücken und Mängel der medizinischen Bildungs- anstalten in Gießen waren von der Fakultät auch die Wünsche für die Errichtung„einer noch fehlenden Tierarzneischule höchsten Ortes“ vorgelegt worden. Darauf wurde einleitend in dem Votum vom 15. 12. 1808 vom Dekan Prof. Dr. Balser unter voller Anerkennung der Notwendigkeit eines solchen — 10— Institutes und einer Professur für Veterinärwissenschaften er- neut Bezug genommen, aber auf Grund gutachtlicher Aeuße- rung des scharf kritisierenden Prof. Nebel wurden ernste Zweifel geäußert, ob der Landphysikus Prof. Schwabe, der schon 1798„wegen seiner Unfähigkeit, das Amt eines öffentlichen Lehrers zu bekleiden, seiner Professur entsetzt“ worden war, der geeignete Mann zur Verwirklichung des Planes sei, und er die ausreichenden allgemein-medizinischen und speziellen tierärztlichen Kenntnisse und Fähigkeiten habe, denn seine spärlichen einschlägigen literarischen Leistungen wurden von Nebels Belesenheit als Uebertragungen und Auszüge erkannt. Auch Schwabes Lehrtätigkeit in Veterinärwissenschaften, von ihm selbst zu seiner Empfehlung angeführt, erwies sich als äußerst dürftig. Sein guter Wille, mit eigenen Mitteln ein Tierarzneiinstitut zu errichten, wurde von der medizinischen Fakultät zwar anerkannt, aber Unter- stützung des Staates für sein Projekt nicht für angebracht ge- halten, doch vorgeschlagen,„daß man es als Privatunter- nehmen zwar nicht öffentlich billigen, wohl aber geschehen lassen könne“. So scheiterte Ende 1808 die Errichtung eines Veéterinärinstitutes wohl im wesentlichen an der eigenen Leistungsfähigkeit eines von besten Absichten geleiteten Mannes, welcher der berechtigten Kritik seiner Kollegen nicht standhalten konnte. Schwabe gab den Plan der Errichtung einer Veterinär- und Schutzpockenanstalt ohne staatliche Hilfe anscheinend auf, aber, soweit die nur noch teilweise aus jener Zeit erhaltenen Vorlesungsakten und-verzeichnisse erkennen lassen, kündigte er auch weiterhin Universitätsvorlesungen über Tierheilkunde an, so 1810„Vorlesungen über etliche Teile der Tierarzneikunde nach seinem Plane“, 1811 und 1812„An- weisung zur generellen und speziellen Kenntnis und Heilung der inneren Krankheiten der Wirtschaftstiere“, 1815„An- weisung l. Zu der tierischen Chirurgie und Geburtshilfe oder zu den bei den Tieren gewöhnlichen Operationen, und 2. Zu der Kenntnis und Heilung der Lähmungen der Pferde oder der Mängel und Gebrechen, wobei diese Thiere lahm zu gehen genötigt werden, nach eigenen Heften“. Prof. Schwabes schwache Schriften tierheilkundigen Inhalts sind:„Anweisung zur einzig möglichen Verwahrung vor der gallicht-faulichten Hornviehseuche, und also insbesondere auch von der Löser- dürre, dem Lungenbrand, Milzbrand und dem Zungenkrebs“, 1796;„Zeichenlehre oder Anweisung zur Kenntnis und Be- urteilung der vorzüglichen Beschaffenheit eines Pferdes“, 1803, und„Vermischte Schriften veterinärischen Inhalts“, 1804. Beabsichtigte Schwabe mit seinen wenigen Vorlesungen und Schriften wohl im wesentlichen Belehrung für Tierbesitzer und niedere Tierheilkundige, so erstrebte gleichzeitig Prof. 11— Nebel mit seinen Vorlesungen(außer der ersten) wenigstens von 1801 ab anderes, nämlich sie waren mehr für die Studie- renden der Medizin und für künftige Physici gedacht, damit diese ihren Aufgaben in der Tierseuchenbekämpfung bei ge- richtlichen Entscheidungen und bei der Beaufsichtigung der ihnen damals unterstellten Tierheilkundigen und der Tierärzte nicht fremd gegenüberstanden, wie es zumeist der Fall war. Soweit die Vorlesungsakten Aufschluß geben, las Nebel über Viehseuchen, Krankheiten der Haustiere, Vieharzneikunde und als Anhang zu seiner Vorlesung über gerichtliche Arznei- kunde: Gerichtliche Tierarzneikunde, besonders die Lehre von den Hauptmängeln der Nutz- und Haustiere(für gerichtliche Aerzte und Tierärzte). Nebel hielt diese Vorlesungen— mit welcher Beteiligung ist nicht bekannt— im bunten Wechsel, da ja ein bestimmter Studienplan noch nicht bestand, bis in das vierte Jahrzehnt. Als auch Studierende der Tierheil- kunde sich einfanden, las Nebel auch für diese, und er nahm nach 1827 regen Anteil an Prof. VixX' Bestrebungen um den Ausbau und die Hebung der tierärztlichen Ausbildung an der Universität. Außer den schon früher erwähnten Schriften über Tierheilkunde seien noch erwähnt aus dem Jahre 1806: „Bemerkungen und Wahrnehmungen über Castrationen bei Thieren“ sowie„Historia artis veterinäriae a rerum initio usque ad aevum Caroli V.“. Bemerkt sei hier nur kurz, daß Nebel später nomineller Mitherausgeber der seit 1834 er- schienenen„Zeitschrift für die gesamte Tierheilkunde und Viehzucht“, herausgegeben von Dieterichs, Nebel und ViXx, war. Nebel scheint sich übrigens nicht nur theoretisch mit Tiermedizin befaßt zu haben, sondern es bestand(nach- dem Schwabes Plan nicht zur Durchführung gekommen war) in Gießen, wenigstens vorübergehend, ein städtisches Viehspital, dessen Leitung Prof. Nebel hatte. Doch auch der Tierarzt Wüst scheint daran beteiligt gewesen zu sein. Das Spital war wegen einer Seuche von der Polizeideputation 1818/19 ins Leben gerufen, und seine Kosten wurden durch Umlagen auf die Viehbesitzer bis 1824 gedeckt. Wielange das Spital selbst bestanden hat, ist nicht genauer zu ermitteln. Ueber Vorbildung, etwaigen Lehrgang und die Prüfungs- weise des eigentlichen tierheilkundigen Personals in Gießen ist bis in das zweite Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts nur wenig bekannt. Vorbildung und Ausbildung waren offenbar sehr geringgradig, meistens waren es Schmiede, Schäfer, Empiriker, die sich aber vor der medizinischen Fakultät als Prüfungs- behörde seit Anfang des 10. Jahrhunderts nicht gesetzlich geregelten Prüfungen unterzogen und ein Zeugnis verschie- dlener Bewertung und Qualifizierung erhielten. So legte zum Beispiel laut medizinischem Dekanatsbuch 1805 der Chirurgus — 12— und Hippiater Schäffer die Fakultätsprüfung ab und be- stand in arte veterinaria gut, in chirurgia practica weniger gut; er war wohl einer der besseren Empiriker. Oder ein anderes Beispiel: Es wurde von der Gießener Regierung 1817 W. Schäffer zur tierärztlichen Prüfung an Prof. Nebel gewiesen; er beurteilte ihn als ganz unwissenden Schäfer, ließ ihn durch die tierärztliche Prüfung fallen und stellte ihm ein Zeugnis nur für niedere tierheilkundige Dienste aus. So waren es am Ende des zweiten und auch noch im dritten Jahr- zehnt deren mehr, die nur dieses Zeugnis für untergeordnete Ausübung der Tierheilkunde und etwaige Anstellung als „Kurschmidt“ erhielten. Es scheint die von schlechten Kan- didaten gewiß begrüßte Einrichtung bestanden zu haben, daß bei Versagen in der Prüfung die Gebühren zurückerstattet wurden. Es unterzogen sich aber auch bessere und schon wissenschaftlich, speziell für Tierheilkunde, vorgebildete Kan- didaten der Prüfung vor der medizinischen Fakultät. So zum Beispiel 1816 die Kandidaten Stock und Schenk, von denen letzterer an der Tierarzneischule in Marburg studiert hatte. Sie erhielten mit gutem Zeugnis die Empfehlung zum Tierarzt in den großherzoglichen Staaten. 1817 unterzog sich der gleichen Prüfung vor der medizinischen Fakultät unter dem Dekanat Nebels der Roßarzt Fr. Ludw. Wüst(aus Bessungen bei Darmstadt), der zwei Jahre an der Tierarznei- schule in Wien studiert hatte. Er wurde, wie die Akten be- sagen,„in den verschiedenen, für einen Thierarzt erforderlichen Zweigen des veterinärischen Studiums von uns geprüft, und er zeigte nicht allein in der Lehre von den verschiedenen Krank- heiten und Seuchen der verschiedenen Haustiere, sondern auch in der vergleichenden Anatomie, Hufbeschlag, Gestütkunde, Arzneimittellehre gründliche Kenntnisse und ein wohlgeord- netes wissenschaftliches Studium. Es gereicht uns daher zu besonderem Vergnügen, diesem jungen Mann nicht nur das günstige Zeugnis erteilen, sondern auch denselben als einen vorzüglich geschickten und für eine staatliche Anstellung ge- eigneten Thierarzt empfehlen zu können“. Aber auch an der Gießener Universität meldeten sich in der medizinischen Fakultät gebildetere junge Leute zum Studium der Tierheil- kunde, so studierte laut Matrikel vom 9. 11. 1815 2. B. G. J. Diegel ars veterinaria, der erst am 10. 12. 1821 seine Prüfung als Tierarzt ablegte mit gutem Zeugnis„für die Aus- übung der gesamten Tierheilkunde“ und„für die Anstellung als Kreisthierarzt hinreichend gebildet erklärt“ wurde. Die Prüfungsgebühren waren die gleichen wie für die Prüfung eines Apothekers.) Außer dieser Kategorie von Tierärzten, die man wohl schon den späteren Tierärzten I. Klasse gleielstellen kann, wurde am 30. 9. 1828 nämlich auch einem A. Schley — 13— nach Prüfung durch die Professoren Nebel und Vogt das „testimonium medici veterinarii secundae classis, sive hippiatri“ erteilt, wie Nebel ins Dekanatsbuch eintrug. Es war also in jenen Jahrzehnten je nach Vor- und Ausbildung sowie bes. Prüfungsleistung die Gruppierung des tierärztlichen Personals und der eigentlichen Tierärzte recht unterschiedlich, welche Abstufungen ja auch noch später zu Vix' Zeiten in Hessen und auch in anderen Staaten sich lange erhielt. Jener oben erwähnte, so gut in der Prüfung bewertete Tierarzt Wüst wurde von der Großherzogl. Hess. Regierung am 9. 8. 1818 der Universität Gießen zur Erteilung der Licentia legendi für Tierheilkunde in Vorschlag gebracht. Das von dem Exdekan Nebel am 20. 8. 1818 erstattete Votum präliminare facultatis medicae wurde von dem Gesamtsenat genehmigt und Wüst dadurch abgelehnt. Denn es wurde zwar von Nebel die Ueberzeugung geäußert, daß die An- stellung eines Lehrers der Tierheilkunde an der Universität wünschenswert sei, aber Wüst habe trotz gut bestandener Prüfung nicht die philosophische Vorbildung und ausreichen- den allgemein-medizinischen Kenntnisse und sei deshalb wie auch aus anderen Gründen zum Professor an der Universität nicht geeignet. Nebel erwartete auch— es ist das ein Zeichen seiner hohen akademischen Auffassung von einem Lehrer für Tierheilkunde und von der an der Universität aus- zubauenden Veterinärmedizin—, daß Wüst„um die Erlaub- nis, als akademischer Lehrer sich habilitieren zu dürfen, nach- gesucht“ hätte, falls er„Beruf und Neigung zum Lehramte in sich fühlte“. So aber schiene Wüst„bloß des Erwerbes wegen das Lehrfach zu ergreifen entschlossen zu sein“. Sollte aber der von Wüst zu haltende Unterricht nicht für gebildete Tierärzte und Studenten der Medizin gleich anderen akade- mischen Vorlesungen gedacht sein, sondern für sogenannte Kurschmiede, so gehõre das nicht zum Umfange des akademi- schen Unterrichtes. Für diesen Fall würde Wüst ein brauch- barer Lehrer in den einschlägigen Gebieten sein. Es wäre aber auch dann ein Krankenstall, eine Schmiede sowie anato- mische und chirurgische Einrichtungen für ein Institut solcher Art notwendig. Demgegenüber würde jedoch die schon lange gewünschte Errichtung eines Hospitals für Menschen nötiger sein. Diese, auch die Person Wüsts betreffende Ablehnung ist wohl mit ein Grund für dessen spätere Einstellung zur medizinischen Fakultät und(seit 1828) im besonderen gegen Prof. Dr. Vix gewesen, indem Wüst als Mitglied des hessischen Medizinalkollegiums in Darmstadt seinen Einfluß als ständiger Widersacher ViX' und der Fakultät bei der Regierung betr. Errichtung eines Veterinärinstitutes geltend zu machen suchte. — 14— Inzwischen pflegte nur Prof. Nebel die Tierheilkunde durch seine oben angegebenen Vorlesungen über Tierseuchen und Hauptmängel; in der Anatomie befanden sich nur einige Präparate, die sich auf die nutzbaren Haustiere beziehen. Es war also damals recht kümmerlich um die Tierheilkunde be- stellt. Aber der hessischen Regierung in Darmstadt lag offen- bar sehr daran, zur Bekämpfung der Tierseuchen und Er- haltung des Tierbestandes besser vor- und ausgebildete, wirk- liche Tierärzte im Lande zu bekommen und deshalb den Unter- richt in der Tierheilkunde an der Universität zu fördern. Das kam auch zum Ausdruck bei Bearbeitung der Organisation des Medizinalwesens in Hessen. So teilte am 18. 7. 1821 das Großherzogl. Hess. Geh. Staatsministerium durch Geh. Staats- rat Wreden unter Bezug auf ein Schreiben von 1819 der Landesuniversität mit, daß auch der Wunsch ausgesprochen werden muß,„daß für eine bessere Vorbildung der Tierärzte gesorgt und den Kandidaten der Thierarzneikunde die Gelegen- heit gegeben werde, dieselbe auf der Landesuniversität zu erhalten, um nicht in dem Falle zu seyn, ihre erste Bildung sogleich auf ausländischen Instituten zu suchen“. Die Antwort der medizinischen Fakultät(laut Schreiben vom 18. 8. 1821) wurde zunächst verschoben, bis Klarheit darüber bestünde, welcher Anteil von den durch die Landstände in Aussicht ge- stellten 10 000 Gulden, die zur Verbesserung der Landes- universität bestimmt wären, für die„Bedürfnisse eines 2Zweck- mäßigen Unterrichtes in der Thierarzneikunde auf der Landes- universität, für bessere Ausbildung der Thierärzte“ zur Ver- fügung stehen würde. In ihrem Präliminarvotum vom 6. 2. 1822 über die Verwendung dieser für die Universität be- willigten Sondergabe von 10 000 Gulden schlug die medi- zinische Fakultät unter dem Dekanat von Prof. Dr. med. Balser außer Verbesserungen und Neuerstellung von medi- zinischen Instituten und Kliniken auch die„Errichtung eines Lehrstuhles und die nötigen Einrichtungen für den theoreti- schen und praktischen Unterricht in der Thierheilkunde“ vor. In diesem Gutachten, das wohl im wesentlichen von Nebel stammen dürfte, ist die klar vorausschauende grundsätzliche Einstellung zur organischen Eingliederung des veterinär- medizinischen Unterrichtes nur in die Universität und zu dessen Aufbau niedergelegt, weshalb das Wichtigste dieses Votums hier auszugsweise wiedergegeben sei.„Es liegt am Tag, daß der Unterricht in der Tierheilkunde nirgends voll- ständiger, zweckmäßiger und zugleich mit geringeren Kosten gegeben werden könnte, als auf der Landesuniversität, auf welcher ohne dies auch die dem Thierarzt nothwendigen Kenntnisse über Botanik, Chemie, Physik, Naturgeschichte, vgl. Anatomie, vgl. Physiologie, Pharmacie, Formulare, Phar- — 3— macodynamik usw. gelehrt werde. Indess würde für den spe- ciellen Unterricht in der Thierheilkunde noch erforderlich seyn: a) eine Einrichtung in der anatomischen Kenntnis und zur Uebung im Zergliedern der Hausthiere; b) eine eigene Schmiede und eigentliche Thierarzneyschule, in welcher kranke Thiere und praktisch außer dem Hufbeschlag, auch die Be- handlung der verschiedenen bey den Hausthieren vorkommen- den Krankheiten und die Verrichtung der wichtigeren Opera- tionen gelehrt würden; c) die Anstellung mindestens eines ordentlichen Lehrers für Thierheilkunde, nebst einem Gehilfen für den anatomischen Unterricht, einem Curschmied und einem bis zweien Wärtern zur Pflege und Beachtung der kranken Thiere.— Wenn demnach eine Thierarzneischule nicht bloß dem Namen, sondern der That nach gegründet werden soll, So erfordert sie ein Gebäude zur Aufnahme der kranken Haus- thiere, schicklichen Raum für die Präparate, die Präparier- übungen und einen jährlichen Fonds für die Salarirung des an- zustellenden Personals und für die Unterhaltung der eigent- lichen Thierarzneyschule.“ Aber bei aller Anerkennung der wirtschaftlichen Bedeutung der Tierheilkunde für den Wohl- stand des Landes geboten jedoch zunächst„diejenigen Mängel eine Abhilfe, welche sich auf die menschliche Heilkunde be- ziehen“. Deren Institute und klinische Einrichtungen waren damals allerdings noch sehr bescheiden oder fehlten gänzlich. Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, würde der von den 10 000 Gulden für die medizinische Fakultät entfallende Betrag verbraucht werden, also nichts für die Errichtung eines Tierarzneiinstitutes übrig bleiben. So wurde dessen Vorschlag nicht unter die in erster Linie zu berücksichtigenden Bedürf- nisse der Universität aufgenommen.„Wenn übrigens für die nötigen Besoldungen und für die Verpflegung der kranken Thiere die nothwendigen pecuniären Mittel erübrigt werden könnten, so würden sich auch Räume im Hauptgebäude und einem Seitenbau der Kaserne für den anatomischen Unterricht und zur Aufnahme der Präparate gut eignen, während der andere Seitenbau zur Aufnahme der kranken Thiere benutzt werden könnte.“ Dem Wunsche der Universität entsprechend, das Studium der Tierarzneikunde zu fördern, war das Ministerium am 31. Juli 1822 geneigt(und von Minister von Grolman am 11. September 1822 nochmals als notwendig anerkannt), in Gießen einen gebildeten Tierarzt anzustellen,„der auch im Stande sein dürfte, Vorlesungen über besagte Scienz, jedoch ohne den Titel eines Professors, zu halten“. Unter Vorlage der Prüfungsakten des mit gutem Ergebnis geprüften Tierarztes Justus Gerbig zu Darmstadt wurde die Landesuniversität aufgefordert, sich über dessen Anstellung und etwaige Legiti- 16 mation als Dozent gutachtlich zu äußern. Die medizinische Fakultät unter Prof. Dr. Wilbrand exrstattete unter dem 2. September 1822 ein wohlwollendes Präliminarvotum, dem sich der Senat anschloß unter Hinzufügen, daß„Gerbig, wenn er ein Mann von Kopf sey, manches werde nachholen können, was ihm seine frühere Bildung zu erwerben, versagt habe“. So wurde laut Dekret vom 3. Oktober 1822 Gerbig provisorisch zum Tierarzt des Bezirks Gießen ernannt mit dem etatsmäßigen Gehalt von jährlich 300 Gulden nebst Vergütung einer Pferde-Fourage mit 130 Gulden und ihm„die Erlaubnis erteilt, Vorlesungen im Gebiete der Veterinärwissenschaften auf unserer Landesuniversität gegen Bezug der gewöhnlichen von seinen Zuhörern zu beziehenden Colleg-Gelder halten zu dürfen“. Ein Gehalt als Dozent wurde nicht ausgeworfen, da Prof. Balser das vorerst nicht für nötig gehalten hatte, weil noch nicht zu übersehen sei, wie der betreffende„den beab- sichtigten Zwecken entspricht“, und„wie bei allen Privat- dozenten, so auch hier, könnte erst nach Verlauf mehrerer Semester nach den Erfolgen der Antrag und die Bestimmung mit hinreichendem Grunde gemacht werden“. Es war also dabei zunächst an die Erteilung eines unbesoldeten Lehrauf- trags bzw. einer Lehrberechtigung im Sinne einer Privat- dozentur gedacht. Die Universität wurde durch Schreiben vom 3. Oktober 1822 aufgefordert, binnen Jahresfrist dem Hessischen Ministe- rium zu berichten, ob Gerbig seine Allgemeinbildung ver- tieft und entsprechend dem in ihn gesetzten Vertrauen sich zum Dozenten gehörig ausbilde. Balsers Vorsicht erwies sich als berechtigt, denn schon am 25. Februar 1823 mußte der Dekan der medizinischen Fakultät, Prof. Dr. med. Ritgen, dem Ministerium berichten, daß Kreistierarzt Gerbig das Halten von akademischen Vorlesungen angeblich aus Mangel an Zeit abgelehnt hatte, woraufhin am 6. März 1823 Ritgen der Auftrag erteilt wurde, Gerbig darüber zu vernehmen. Er erklärte, daß seine in letzter Zeit bedeutend vermehrte Praxis ihm das Halten von Vorlesungen unmöglich mache. Auch stellte er seine Verbindlichkeit, solche Vorlesungen zu halten, unberechtigterweise in Abrede, obwohl er diese Ver- pflichtung selbst anerkannt und übernommen hatte. Ritgen erklärte Gerbig nach seinem Briefe und sonstigen Verhalten als nicht zum akademischen Lehrer geeignet und die Regierung möge die Gießener Kreistierarztstelle mit einem tüchtigen Tier- arzte besetzen. Dem beklagten angeblichen Lokalmangel könne man abhelfen, wofür Ritgen Vorschläge unter Hinweis auf die freigewordenen kleinen und langen Dragonerställe neben dem Zeughaus machte, wo mit geringen Kosten ein Krankenstall, Hörsaal und Präpa- — 17— rierraum geschaffen werden könne. Das Ministerium drohte am 2. April 1823 Gerbig mit Entziehung seiner nur provisorischen Stelle, wenn er seinen übernommenen Verbindlichkeiten nicht gewissenhafter nachkäme, und Ferlaunlt von ihm umgehend Erkl ärung. Die von Prof. Ritgen ge- machten Vorschläge(„Desideria“) betr. des nerher wum cen Lehrfaches griff das Ministerium zugleich auf und forderte am 2. April 18 823 eingehenden Bericht von der Universität. Im Präliminarvotum berichtete eingehend Prof. Balser unter Bezug auf die Vorschläge der Fakultät von 1820 betr. Er- fordernisse und Räumlichkeiten(Kaserne) für Errichtung eines Tierarzneiinstitutes und äußerte Bedenken gegen den V orschlag Ritgens bzagl. der etwaigen Unterbringung der kranken Tiere Sowie der Tieranatomie in dem sogenannten langen Stalle wegen der Nähe anderer privater Stallungen und auch des Gebärhauses. Er äußerte sich auch abfällig über Ger- big, der auf seinen Vorschlag, mehrere Vorlesungen Zu halten, die für Mediziner Kameralisten und zum Teil Juristen von Interesse sein W ürden, nicht reagiert hatte. Schließlich wandte sich Balser dagegen, daß im umfangreichen Studien- gange der Mediziner etwa auch noch das Studium der ganzen Tierheilkunde zwangsweise verlangt würde, zumal doch die Medizinalverordnung vom 14. August 1822 ein besonderes tierheilkundiges Person: al in der Anstellung von besoldeten Distrikts- bw. Kreistierärzten und anderen Tierärzten vorsehe. Prof. Wilbrand war für Ueberweisung der Ställe; Zer-— gliederungen von größeren Tieren könnten in dem kleinen an den Zimmerhof anstoßenden Stall vorgenommen werden. Für Demonstrationen der Organe usw. bot er seine Anatomie an, auch sonst jede mögliche Unterstützung, so z. B. die vor- handenen Skelette von kleineren Tieren. Jedoch auch er er- wartete von Gerbig als Lehrer nichts und hielt es für angebracht, erst einen geeigneten Lehrer zu bekommen; er brachte Prof. Renner, den Leiter des Tierarzneiinstitutes zu Jena, in Vorschlag. Auch von Senatsmitgliedern wurde ab- fällig über Gerbig geurteilt und die Vorschläge Ritgens betr. Krankenställe usw. für erste bescheidene Anfänge gutge- heißen. Das Votum der Universität wurde mit den FEinzel- berichten am 23. Juni 1823 erstattet, woraufhin anscheinend Gerbig seiner Stelle in Gießen enthoben worden ist(in den Akten ist nichts mehr darüber vorhanden). Sein Nachfolger wurde C. W. Vix. Ein Kuriosum sei hier aus jener Zeit noch erwähnt. Näm- lich für den Universitätsmarstall, und zwar sowohl für die Knechte wie für die Pferde, war(wohl durch Freundschafts- dienst des damaligen Universitätsstallmeisters Franken- feld) als Marstallarzt der Gießener Medizinalrat Dr. med. = 18.— Wortmann angestellt, der aber nicht zugleich Tierarzt war. Das gleiche gilt von seinem Nachfolger Privatdozent Dr. med. G. F. Weber, der nach jenes Tode, 1824, die Mar- Lalnneſeſchle bis 1840 versah, auch zunächst für die Pferde, ohne Tierarzt zu sein oder sich als solcher auszugeben. In- dessen hatte in Wirklichkeit der Kreistierarzt Dr. med. Vix seit Frühjahr 1828 auf Verlangen des Stallmeisters Franken- feld die Krankheitsfälle bei den Pferden des Universitäts- marstalles ohne jede Vergütung behandelt, weshalb Vi X 1831 die Universitäts-Administrations-Kommission um Anstellung beim Universitätsmarstall und entsprechende Vergütung bat. Er wurde jedoch zunächst abschlägig beschieden. Es war eine der vielen Enttäuschungen, die diesem vortrefflichen, uneigen- nützigen Manne bevorstanden. Laut Reskript des Großherzl. Hess. Ministeriums des Innern und der Justiz zu Darmstadt vom 25. Oktober 1827 wurde der Großh. Medizinalassessor und Tierarzt Dr. med. Karl Wilhelm Vix(geb. 27. März 1802 in Gießen) zum Tier- arzt des Bezirkes Gießen(Kreistierarzt) ernannt. Der Landes- universität wurde gleichzeitig aufgetragen, Vi x„die Erlaub- nis zu erteilen, Vorlesungen im Gebiete der Veterinärwissen- schaften auf der Landesuniversität gegen Bezug der gewöhn- lichen, von seinen Hörern zu entrichtenden Kolleggelder halten Zu dürfen“. Nach den Fehlschlägen bzgl. der Lehrer und Instituts- projekte für Tierheilkunde während der ersten 5 Jahrzehnte tierärztlichen Unterrichtes an der Universität Gießen war nun in Vix der rechte Mann gefunden, der sich sehr bald nach An- tritt seiner Kreistierarztstelle im April 1828 und Aufnahme seiner Lehrtätigkeit gleichsam als Privatdozent als qualifiziert Zzum akademischen Lehrer erwies, und nach vielen Mühen Schöpfer des ersten Gießener tierärztlichen Institutes und Unterrichtes, und zwar innerhalb der medizinischen Fakultät wurde.— Hier sei eingefügt, daß die von Händler 1025 geäußerte Meinung, daß„Gie veterinärmedizinische Fakultät der Universität Giel Ben vermutlich auf das Institut in Marburg zurückgeht“, irrtümlich ist. Es bestanden weder während des besprochenen halben Jahrhunderts noch später(außer der Fortsetzung der Zeitschrift von Busch nach dessen Tode durch ViXx) die beiderseitige Entwicklung beeinflussende Be- ziehungen zwischen den beiden tierärztlichen Unterrichts- stätten. Vix, der Tierheilkunde in Hannover und Wien, dann Medizin in Göttingen studiert hatte, wurde in Anerkennung seiner Verdienste, Leistungen und Opferwilligkeit am 10. Fe- bruar 1835 zum außerordentlichen Professor der Tierheil- kunde und am 4. Mai 1857 zum ordentlichen Honorarprofessor — 19— in der medizinischen Fakultät ernannt. Weiter soll hier auf Vix Lebenswerk nicht eingegangen werden; es wird darüber später zu berichten sein(vgl. ViX Autobiographie und Scnauder, C. W. Vix, Hess. Biograpflien I., 1018, Jakob, Hl., 100 Jahre Promotion zum Doctor der Vet.-Med. a. d. Hess. Landesuniversität in Gießen lſin den wöchentl. ersch. tierärztl. Zeitschriften, Mai 1032])). Während in der hier ge- schilderten ersten Periode, dem halben Jahrhundert von 1777 bis 1827 nur mit zeitlichen Unterbrechungen und in nur sehr lückenhafter und bescheidener Weise tierärztliche Unterweisung an der Universität Gießen erteilt wurde, so beginnt mit dem Jahre 1828, also dem Wirken Vix, ein neuer Abschnitt in der fortschreitenden Entwicklung des tierärztlichen Unterrichts- wesens an der Universität. Seit 1828 ist dann an ihr ununter- brochen, in stetem Anwachsen wie in praktischem und wissen- schaftlichem Ausbau, die Veterinärmedizin gelehrt und ge- pflegt worden. Schrifttum. Akten des Archivs der Universität Gießen, des Stadtarchivs Gießen, des Staats- archivs Darmstadt.— Annalium ſacultatis medicae Vol. III. 1740— 1833.— Adamovicz, A. J., Biograph. Skizze von Bojanus, Mag. ges. Tierheilk., V, 1839.— Händler, E.: Die ehemaligen tierärztl. Lehranstalten zu Karlsruhe, Marburg und Schwerin, Vet.-Histor. Jahrb. 1925.— Haupt, H., u. Lehnert, G.: Chronik der Univ. Gießen von 1607— 1007, I. 1007.— Jesionek, 35 Zur 3. Jahrhundertfeier d. Univ. Gießen, Münch. med. Wschr., 1907.— Rieck, W.: Tierärztl. Berufsverhältnisse vor 100 Jahren. Abhandl. a. d. Gesch. d. Vet.- Med., H. 10, 1926.— Schäfer: Die Veterinärmedizin an der Cniversität Gießen. Tierärztl. Rdsch., 1907.— Schauder, W.: C. W. Vix, Prof. d. Tier- medizin. Hess. Biograph. I., 1918.— Schrader, G. W., u. Hering, E.: Biograph.-literar. Lexikon d. Tierärzte, 1863.— Scriba, H. E.: Biogr. literar. Lex. Schriftsteller d. Großh. Hessen 1831/43.— Stieda, W.: Die Nationalökonomie als Universitätswissenschaft. Abh. d. phil.-hist. Kl. K. Sächs. Ges. d. Wiss., XXV, 1900.— Derselbe: Gießener Professoren in ihren Briefen. Heimat im Bilde, Gießener Anz., 1032.— Sauer, B., und Haupt, H.: Ludoviciana 1007. — Vix, W.: Versch. Abhandl. in Dieterichs-Nebel-Vix Zeitschr. f. d. ges. Tier- heilkunde.— Meusel, J. G.: Lexikon der Teutschen Schriftsteller.— Nekrolog der Deutschen.— Strieder, F. W.: Hess. Gelehrtengeschichte. ₰ Sonderabdruck aus der„Berliner Tierärztlichen Warnerannile Ig. 48(1932²), Nr. 21, S. 330. (Verlag von Richard Schoetz, Berlin SW 48, Wilhelmstr. 10.) Colour& Grey Control Chart Blue Cyan Green vellow 3 Hed Magenta Wnite Grey Grey 2. Grey Grey 4 Black ————— OrlcerIiCites- dric 1 SeIIuligS- Ile Lu Setieeren Da aber mit Rücksicht auf die gegen- wärtige wirtschaftliche Lage die Fakultät von der Herausgabe einer Festschrift Abstand genommen hat, so will ich in vor— liegender Veröffentlichung eine geschichtliche Darstellung nur des ältesten Zeitabschnittes tierheilkundigen Unterrichts an der Universität Gießen bringen, der Zeit von 1777 bis 1827, eines halben Jahrhunderts, während welchem gleichsam die Vorversuche für die Errichtung eines Tierarzneiinstitutes in ernstem Bestreben, aber auch mit mancherlei Enttäuschungen unter erschwerenden Verhältnissen unternommen wurden. Nach anfänglichen Fehlgriffen und mehrmaligen Unter- brechungen wurde es aber dank der verantwortungsvollen Be- mühungen der hessischen Regierung und dank des verständ- nisvollen Interesses der medizinischen Fakultät schon in jenem Zeitabschnitt entscheidend erreicht, daß die Veterinärmedizin den geeigneten Boden für ihre Weiterentwicklung innerhalb der Universität, im besonderen der medizinischen Fakultät, fand und erhielt. Die ziemlich spärlichen geschichtlichen Unterlagen für jene fünf Jahrzehnte waren verstreut, und ich danke auch an dieser