— 24 Ortsausſchuß Gießen des Akademiſchen Hilfsbundes. Getreu den glorreichen Ueberlieferungen aus der Zeit der Frei⸗ heits⸗ und Einigungskriege hat die akademiſche Jugend Deutſchlands im Wetteifer mit den Angehörigen aller anderen Berufe an dem Kampf um das Daſein des Vaterlandes ruhmvollſten Anteil ge⸗ nommen. Schwere Opfer hat ſie gebracht. Unzählige haben ihr Leben dahingegeben, Unzählige ſind mit verſtümmeltem Leib, mit zerrütteter Geſundheit zurückgekehrt, oft genug in den Ausſichten auf Beruf und Erwerb hart geſchädigt. Und noch iſt kein Ende abzuſehen. Um den kriegsbeſchädigten Akademikern ihr Los nach Mög⸗ lichkeit erleichtern zu helfen, iſt der Akademiſche Hilfsbund gegründet worden. Seine für ganz Deutſchland zuſtändige Zentralſtelle hat ihren Sitz in Berlin. Aber von dieſer aus laſſen ſich ſeine Auf— gaben nicht erſchöpfend löſen. Darum wurden bereits zahlreiche Ortsausſchüſſe in den deutſchen Bundesſtaaten gegründet. Im Groß⸗ herzogtum Heſſen ſoll der jetzt endgültig geordnete Ortsausſchuß Gießen für die Studierenden der Univerſitäten tätig werden, wäh⸗ rend der Ortsausſchuß Darmſtadt die Sorge für die techniſchen Hoch— ſchulen übernommen hat. Der Ortsausſchuß Gießen wendet ſich an alle in ſeinem Be— reich wohnenden Freunde ſeiner Sache, insbeſondere die Angehörigen der akademiſchen Berufe, mit der herzlichen Bitte, ihm beizutreten, um ihm die Durchführung ſeiner Ziele zu ermöglichen. Wir werden dazu großer Mittel bedürfen. Denn die Zahl derer, die unſere Hilfe in Anſpruch nehmen, Unterſtützung durch Rat und Tat erbitten werden, wird gewaltig anſchwellen. Möge unſer Aufruf gehört und unſerer Bitte in weiteſtem Umfange entſprochen werden! Möge zumal jeder, der einſt Student geweſen, der Dankespflicht eingedenk ſein, die wir unſeren kriegsbe⸗ ſchädigten Kommilitonen ſchulden! Gießen, im Juni 1917. Der Vorſtand des Ortsaus⸗ 8 ſchuſſes Gießen des Akademiſchen Hilfsbundes Dr. Schian, Rektor der Univerſität, Vorſitzender. Die Satzung des Ortsausſchuſſes iſt umſtehend mitgeteilt. Alle Anfragen ſind an die Geſchäftsſtelle des Ortsausſchuſſes(Rektorat der Lan daturtweſct Gießen, Bismarckſtr. 22) zu richten. 3 Einmalige Beiträge und Mitgliederbeiträge ſind an die Mitteldeutſche Kreditbank Filiale Gießen auf das Konto des Ortsausſchuſſes Gießen des Akademiſchen Hilfsbundes einzuzahlen, undzwar möglichſt bargeldlos, alſo entwe⸗ der mit Hilfe des Bankkontos oder unter Benutzung des Poſtſcheckkontos der Bank (Frankfurt a. M. Nr. 782) vermittelſt beiliegender Zahlkarte. Vorſtand des Ortsausſchuſſes des Akademiſchen hilfsbundes Gießen. Der Rektor der Univerſität Gießen. Domkapitular Dr. Bendix, Mainz. Provinzialdirektor Geheimerat Beſt, Mainz. Landgerichtsdirektor a. D. Bücking, Gießen. Geheimerat Dr. Dietz, Vorſitzender des Vorſtands der Landes⸗ verſicherungsanſtalt, Darmſtadt. Profeſſor Dr. Eck, Geh. Kirchenrat, Gießen. Provinzialdirektor Geheimerat Fey, Darmſtadt. Geh. Kommerzienrat Dr. Gail, Gießen. Juſtizrat Grünew ald, Landtagsabgeordneter, Gießen. Geh. Hofrat Dr. Haupt, Gießen. Geh. Kommerzienrat Heichelheim, Vorſitzender der Handels⸗ kammer, Gießen. Profeſſor Dr. Hübner, Gießen. Oberbürgermeiſter Keller, Gießen. Profeſſor Dr. Krausmüller, Gießen. Profeſſor Dr. Martin, Geh. Medizinalrat, Gießen. Geh. Medizinalrat Dr. Merck, Darmſtadt. Oberſtleutnant Naumann, Gießen. Seine Exzellenz Wirkl. Geheimerat Dr. Nebel, Präſident Oberkonſiſtoriums, Darmſtadt. Rabbiner Dr. Sander, Gießen. Profeſſor Dr. Sievers, Geh. Hofrat, Gießen. Profeſſor Dr. Sommer, Geh⸗ Medizinalrat, Gießen. Profeſſor Dr. Strahl, Geh. Medizinalrat, Gießen. Provinzialdirektor Geheimerat Dr. Uſinger, Gießen. Profeſſor Dr. Voit, Gießen. Landgerichtsrat Wiener, Gießen. Zwei Vertreter der Studentenſchaft Gießen. des Satzung des Ortsausſchuſſes Gießen des Akademiſchen Hilfsbundes. (Beſchloſſen in der Gründungsverſammlung am 23. März 1917.) § 1. Der Ortsausſchuß des Akademiſchen Hilfsbundes in Gießen iſt eine Zweigorganiſation des Akademiſchen Hilfsbundes in Berlin. Er will Akademikern, die infolge ihrer im Krieg erlittenen Be⸗ ſchädigung der Beratung oder Unterſtützung für ihre Weiterbildung oder künftige Erwerbstätigkeit bedürfen, mit Rat und Tat helfen. § 2. Die Fürſorgetätigkeit des Ortsausſchuſſes Gießen erſtreckt ſich: 1. auf kriegsbeſchädigte Studierende, die bis zum Kriegs⸗ ausbruch oder bis zum Eintritt ins Heer an der Univerſität Gießen immatrikuliert waren oder während des Kriegs an ihr immatrikuliert geweſen ſind; 2. auf kriegsbeſchädigte Studierende einer reichsdeutſchen Uni⸗ verſität“*), die im Großherzogtum Heſſen ihren Wohnſitz haben; 3. auf kriegsbeſchädigte ältere im Großherzogtum Heſſen woh⸗ nende Akademiker, die ihre akademiſche Bildung an einer reichsdeutſchen Univerſität*) erworben haben, jedoch bei Kriegsausbruch oder beim Eintritt ins Heer nicht mehr immatrikuliert waren. Der Ortsausſchuß wird bei ſeiner Tätigkeit die vom Aka⸗ demiſchen Hilfsbund für die Ortsausſchüſſe aufgeſtellten Richtlinien tunlichſt berückſichtigen. s 3. Mitglieder des Ausſchuſſes können Einzelperſonen, Rechts⸗ perſonen und Perſonenvereinigungen werden. § 4. Jedes Mitglied zahlt an den Ortsausſchuß entweder einen einmaligen Beitrag von mindeſtens 100 Mk. oder einen jährlichen Beitrag von mindeſtens 3 Mk., Studierende mindeſtens 1 Mk. Rechtsperſonen und Perſonenvereinigungen zahlen entweder einen einmaligen Beitrag von mindeſtens 400 Mk. oder einen jährlichen Beitrag von mindeſtens 20 Mk. § 5. Der Vorſtand beſteht aus dem jeweiligen Rektor der Uni⸗ verſität als Vorſitzendem und den in der Anlage genannten Per⸗ ſonen. Die Vertreter der Studentenſchaft werden vom Engeren Ausſchuß der Studentenſchaft gewählt. .“) Für gegenwärtige und ehemalige Angehörige einer reichsdeutſchen techniſchen Hochſchule iſt in Heſſen der Ortsausſchuß Darmſtadt zuſtändig. ————ÿʒÿõʒ— § 6. Der Vorſtand hat das Recht, ſich durch Zuwahl aus der Zahl der Mitglieder zu ergänzen. Er vertritt den Ortsausſchuß gericht⸗ lich und außergerichtlich. Zur Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtsgeſchäften iſt nach außen der Vorſitzende in Gemeinſchaft mit einem zweiten Vorſtandsmitglied ermächtigt. S 7. Der Vorſtand beſtimmt ſeine Geſchäftsordnung und regelt ſeine Tätigkeit ſelbſt. § 8. Innerhalb des Vorſtands erfolgt die Beſchlußfaſſung durch Stimmenmehrheit der Erſchienenen; mindeſtens 5 Mitglieder müſſen anweſend ſein. Bei Stimmengleichheit entſcheidet der Vorſitzende. Es kann auch ſchriftlich abgeſtimmt werden. § 9. Soweit im Großherzogtum Heſſen weitere Ortsausſchüſſe oder Ortsgruppen des Akademiſchen Hilfsbundes beſtehen oder gegründet werden, wird das Verhältnis des Ortsausſchuſſes Gießen zu ihnen durch den Vorſtand geregelt. § 10. Für jedes Rechnungsjahr(1. April— 31. März) zahlt der Ortsausſchuß Gießen an den Akademiſchen Hilfsbund, E. V., in Berlin 10 Prozent der laufenden Jahresbeiträge. § 11. Die Rechte der Mitglieder werden ausgeübt in der Mitglieder⸗ verſammlung. Dieſe hat 1. den Jahres- und Kaſſenbericht entgegenzunehmen, 2. über die Entlaſtung des Vorſtandes zu beſchließen, 3. den Vorſtand zu wählen, wobei Wiederwahl zuläſſig iſt, 4. nach Bedürfnis Entſchlüſſe über Erfüllung der Vereins⸗ aufgaben oder Verwaltungsmaßnahmen zu treffen. Eine ordentliche Mitgliederverſammlung findet alljährlich ein— mal in Gießen ſtatt. Die Einladung zu ihr erfolgt unter Mit⸗ teilung der Tagesordnung durch Zeitungen des Bezirks eine Woche vorher. Die Mitgliederverſammlung beſchließt durch einfache Stimmen⸗ mehrheit der Erſchienenen. Den Vorſitz führt der Vorſitzende des Vorſtands. § 12. Die Auflöſung des Ortsausſchuſſes erfolgt, wenn deſſen Auf⸗ gaben erledigt ſind, durch Beſchluß der Mitgliederverſammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anweſenden. Das noch vorhandene Vermögen wird dem Rektor der Uni⸗ verſität Gießen zu akademiſchen Wohlfahrtszwecken überwieſen. 15. 6. 1917. 4000 gegri zu ihnen zahlt der .V., in Nitglieder⸗ n. hrlich ein inter Mit⸗ ine Woche Stimmen⸗ Ortsausſchuß Gießen des Akademiſchen Hilfsbundes datre. eeeeeen leeliafarunaen aues dor Doit Hor roi⸗- Colour& Grey Control Chart 93es Blue Cyan Green Vellow- Hed Magenta Wnite Grey 1 Grey 2 Groy 3 Grey 4 Black 11 Ortsausſchüſſe in den deutſchen Bundesſtaaten gegründet. Im Groß⸗ herzogtum Heſſen ſoll der jetzt endgültig geordnete Ortsausſchuß Gießen für die Studierenden der Univerſitäten tätig werden, wäh⸗ rend der Ortsausſchuß Darmſtadt die Sorge für die techniſchen Hoch⸗ ſchulen übernommen hat. Der Ortsausſchuß Gießen wendet ſich an alle in ſeinem Be⸗ reich wohnenden Freunde ſeiner Sache, insbeſondere die Angehörigen der akademiſchen Berufe, mit der herzlichen Bitte, ihm beizutreten, um ihm die Durchführung ſeiner Ziele zu ermöglichen. Wir werden dazu großer Mittel bedürfen. Denn die Zahl derer, die unſere Hilfe in Anſpruch nehmen, Unterſtützung durch Rat und Tat erbitten werden, wird gewaltig anſchwellen. Möge unſer Aufruf gehört und erer Bitte in weiteſtem Umfange entſprochen werden! Möge zumal jeder, der einſt Student geweſen, der Dankespflicht eingedenk ſein, die wir unſeren kriegsbe— ſchädigten Kommilitonen ſchulden! Gießen, im Juni 1917. Der Vorſtand des Ortsaus⸗ ſchuſſes Gießen des Akademiſchen Hilfsbundes Dr. Schian, Rektor der Univerſität, Vorſitzender. Die Satzung des Ortsausſchuſſes iſt umſtehend mitgeteilt. Alle Anfragen ſind an de Geſchäftsſtelle des Ortsausſchuſſes(Rektorat 1 der Landesuniverſität Gießen, Bismarckſtr. 22) zu richten. 3. TTIIITNAAl! 1 3 4 5 6 5 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Oen 1 2 6 8 L 9