Der Streit um die theologiſche fakultüt zu Hießen AHUHRURUUDLALERSG Sechs Rktenſtücke mit Dorbemetkungen und :: einem Nachworte:: AEEHRUEEUULRn Herausgegeben vom Dorſtande der Kirchlich⸗ poſitiven Dereinigung für feſſen Hedruckt in der Huchdruckerel der „euen Tageszeitung“ H. b., Friedberg I. f. 41 4 3 14* 4 3 . 3 5 3 3 4. 566α8-———— 1 1 4 1 ¹ 1 12 Der Streit um die theologiſche ffakultät zu Gießen QAHUHNHHHHSS Sechs htfenſtücke mit Dorbemerkungen und einem achworte:: EESSn fferausgegeben vom Dorſtande der Kirchlich⸗ poſitiven Dereinigung für ffeſſen bedruckt in der Huchdruckerei der „Neuen Tageszeitung“ H. G., Friedberg j. f. 19 LLLHLLHLLHLLLHLLHLHLLHLULHLUIUUHULUHUHIHHLUUHHLLHLHLLLLULLHLLLLLLLLLLILLILLLLLLL Dorbemerkungen. —,— Die theologiſche Fakultät zu Gießen iſt auch im letzten Menſchenalter um die Erweiterung der wiſſenſchaftlichen Erkennt⸗ nis und die Ausbildung von Dienern für die heſſiſche Landeskirche eifrig bemüht geweſen, und aus dieſer Arbeit iſt— das ſoll ohne Rückhalt ausgeſprochen werden— manche gute Frucht erwachſen. Aber ein großer Mangel, der ihr eigen war und iſt, hat ihrer Wirkſamkeit die beſte Kraft geraubt und, was zum Segen hätte werden können, oft in das Gegenteil verwandelt. Es iſt das die Einſeitigkeit und ſchroffe Unduldſamkeit in der Vertretung ihres modern⸗liberalen Standpunktes, vermöge deren ſie bei Berufungs⸗ fragen regelmäßig zum Ausſchluß der poſitiven Theologie gelangte. Darin zeigt ſich und damit verbunden war und iſt ein Mangel an Verſtändnis für das, was der Kirche, insbeſondere unſerer Landes⸗ kirche, not tut. Zum Beweis für das Geſagte ſei an die bekannte Tatſache erinnert, daß ſeit mehr als 3 Jahrzehnten kein ausgeſprochen poſitiver Theologe mehr ein Lehramt an der Gießener Hochſchule bekleidet hat, wenn auch einzelne Vertreter eines mehr vermitteln⸗ den Standpunktes vorübergehend an ihr gewirkt haben. Dieſe auffallende Erſcheinung iſt weder aus der angeblichen Minder⸗ wertigkeit der poſitiven theologiſchen Wiſſenſchaft noch aus einem etwa beſtehenden Mangel an geeigneten Gelehrten dieſer Richtung zu erklären. Mögen ſich Unkundige, Verblendete, Böswillige in ſolchen Behauptungen gefallen, die ſtattliche Zahl älterer und be⸗ ſonders auch jüngerer poſitiver Dozenten, die an vielen Univerſi⸗ täten mit beſtem Erfolge tätig ſind, und ihre anerkennenswerten und anerkannten Leiſtungen zeigen deutlich genug, daß jene Ein⸗ wände nicht ernſt zu nehmen ſind. Ebenſo wenig iſt die Berufung auf die vermeintlich nötige„Einheitlichkeit“ der Fakultät und die Beſorgnis, es möchte die Eintracht ihrer Glieder durch den Ein⸗ tritt Andersdenkender leiden, zur Rechtfertigung oder auch nur Entſchuldigung dieſer Einſeitigkeit geeignet. Vielſeitigkeit der Anſichten und der Betrachtungsweiſe, der Forſchungsgebiete, Studien und Intereſſen, Vielſeitigkeit, und nicht eine notwendig Leben und Bewegung hemmende„Einheitlichkeit“, aehört zum Weſen der Univerſitäten und alſo wohl auch ihrer Fakultäten. Warum der theologiſchen Fakultät in dieſer Hinſicht eine beſondere Stellung zukommen ſollte, iſt nicht zu begreifen. Friede und Ein⸗ tracht im amtlichen und perſönlichen Verkehre werden Männer von Bildung, Lehrer der akademiſchen Jugend hoffentlich trotz aller Verſchiedenheit der Meinungen zu halten wiſſen; ſollten ſie es aber wider Erwarten nicht verſtehen, ſo mögen ſie verſuchen, es zu lernen. Das wird für ſie ſelber, für die Körperſchaft, der ſie als Glieder angehören, und für die jungen Leute, denen ſie auch hierin zum Vorbild dienen ſollen, gewiß nur heilſam ſein. Es haben alſo offenbar nicht ſolche Gründe, ſondern allein Engherzigkeit, die keine andere Ueberzeugung duldet, und daneben vielleicht— was unbedachte Aeußerungen ihrer Freunde aus neuerer Zeit vermuten laſſen— auch die Furcht, es möchten dem Chriſtentume abgeneigte Angehörige anderer Fakultäten ihre wiſſenſchaftliche Gleichberechtigung beſtreiten, wenn ſie ihre Ab⸗ lehnung des poſitiven Chriſtenglaubens aufgebe, die theologiſche Fakultät in Gießen zu der bezeichneten Haltung beſtimmt. Dieſe zu ändern, hat ſie nichts vermocht. Die Vorſtellungen der Poſitiven, die ſie wiederholt erſuchten, doch auch ihrer Anſchauung eine Ver⸗ tretung an der Landesuniverſität zu gönnen, wurden nicht beachtet; das wahre Intereſſe der Studierenden, das eine vielſeitigere, auch anderen Anſichten gerecht werdende Ausbildung verlangt hätte, fand bei ihren Lehrern kein Verſtändnis; in noch höherem Grade fehlte dieſen der rechte Blick für das Bedürfnis der Kirche, die Diener nicht brauchen kann, welche durch eine übertriebene Kritik und Skepſis ohne poſitive Gegenwirkung an den Grundwahrheiten des Chriſtentums irre geworden ſind. Dieſe Verſtändnisloſigkeit den Aufgaben der Kirche gegenüber und die völlige Verkennung der für die Lehrer ihrer künftigen Diener zweifellos beſtehenden Verpflichtung, wenigſtens nicht in offenen Gegenſatz zu ihr zu treten, zeigte ſich in den Aeußerungen einzelner Glieder der theo⸗ logiſchen Fakultät zuweilen in erſchreckender Weiſe. Vor allem war dies der Fall in dem Artikel, den der Geh. Kirchenrat Prof D. Krüger in der„Chriſtl. Welt“ vom 23. Auguſt 1900 über„Die unkirchliche Theologie“ veröffentlichte. Da der Verfaſſer dieſer vielbeſprochenen Kundgebung behauptet hat, man habe ſeine Aeußerungen aus dem Zuſammenhang geriſſen und falſch gedeutet, und da er in einer kürzlich erlaſſenen Erklärung ſogar von„vergifteten Waffen“ zu reden wagt, die man gegen ihn gebraucht habe, ſo wird es am Platze ſein, etwas genauer auf die Hauptgedanken jenes Artikels einzugehen. D. Krüger bekennt darin, daß er perſönlich die von ihm als akademiſchem Lehrer, näher als theologiſchem Hiſtoriker, ver⸗ richtete Arbeit als„unkirchlich“ empfinde.„Unkirchlich iſt dieſe Arbeit, ſofern ſie ſchlechterdings und überall mit Maßſtäben ar⸗ beitet, die gänzlich außerhalb der kirchlichen Sphäre gewonnen ſind. Unkirchlich auch in dem Sinne, daß ich nirgends bei meiner Arbeit nach der Kirche frage; ob ihr meine Ergebniſſe behagen oder nicht, ob ſie durch eines dieſer Ergebniſſe, vielleicht auch durch meine ganze Arbeitsmethode ſich geſchädigt glaubt— ich will nicht ſagen, daß es mich kalt läßt, aber ich verſtatte dieſer etwa auftauchenden Er⸗ wägung keinerlei Einfluß auf meine Arbeit.“ Selbſtverſtändlich iſt es die Pflicht eines Hiſtorikers und Quellenkritikers, auch wenn er Theologe iſt, ſo objektiv als möglich zu verfahren, und natürlich darf er ſich bei ſeinem Forſchen und Suchen nicht von dem Streben leiten laſſen, keinenfalls etwas zu finden, was ſich nicht mit der Kirchenlehre deckt. Aber es iſt unzweifelhaft: das Wort„unkirch⸗ lihe“ Arbeit,„unkirchliche“ Theologie iſt zum Ausdruck dieſer nicht eben neuen Wahrheit völlig ungeeignet, und die Entſchiedenheit und Schärfe, womit der Gießener Profeſſor für die unglückliche Bezeichnung eintritt und ſelbſtbewußt erklärt, er frage gar nicht danach, ob ſich die Kirche durch ſein Verfahren und deſſen Ergeb⸗ niſſe geſchädigt glaube, läßt allerdings auf einen inneren Gegenſatz zu dieſer und alſo auf eine unkirchliche oder doch wenig kirchen⸗ freundliche Geiſtesrichtung ſchließen. Wer ſo ſteht, der wird frei⸗ lich durch„kirchliche Maßſtäbe“ nicht beeinflußt; ob aber nicht durch ſolche, die er den unbewieſenen Sätzen kirchenfeindlicher Philoſophen und Naturforſcher entnimmt, das iſt eine andere Frage. Trotzdem möchte Prof. Krüger der Kirche in ſeiner Weiſe dienen. Er ſagt weiter unten:„Unſere unkirchliche Theologie ſtellt ſich, pädagogiſch angeſehen, in den Dienſt dieſer(der religiöſen) Bedürfniſſe. Das kann ſie freilich, auf das Große geſehen, nur, wenn ſie unweigerlich daran feſthält, den Studierenden fort und fort die Ueberzeugung zu predigen und in ihnen zu feſtigen, daß alle Formen und Vorſtellungen des religiöſen und kirchlichen Lebens nur einen velativen Wert haben und daß der Wiſſenſchaft genügende Mittel zu Gebote ſtehen, um den Beweis dafür anzutreten. Nur wer, ich möchte ſagen, mit der Ueberzeugung durchtränkt iſt, daß alle dieſe Formen und Vorſtellungen, natürlich auch die reformatoriſchen und urchriſtlichen, einſchließlich der über Jeſu Perſon gehegten, menſchlich geworden ſind und nicht ohne Umdeutung und Er⸗ gänzung aus der Vergangenheit in die Gegenwart übertragen werden können, wird ſpäter im ſtande ſein, den abſoluten Wahr⸗ heitsgehalt des Evangeliums in ſolche Formen zu kleiden und ſo zu predigen, daß er ihn auch den gereiften Gliedern ſeiner Gemeinde nahe bringen kann.“ Das alſo iſt der Dienſt, den die„unkirchliche Theologie“ der Kirche leiſten will: ſie ſucht den Studierenden die feſte Ueberzeugung beizubringen, daß alle religiöſen Vorſtellungen, auch die urchriſtlichen und reformatoriſchen über Jeſu Perſon menſchlich geworden und von nur relativem Werte ſeien und bei der Verkündigung in der Gegenwart eine Umdeutung und Ergän⸗ zung forderten. Leider verſchweigt der theologiſche Hiſtoriker in Gießen, worin er denn den„abſoluten Wahrheitsgehalt“ der um⸗ zudeutenden Formen des Evangeliums erblickt, wen er ſich unter den„gereiften Gliedern der Gemeinde“, denen dieſes nur durch ſolche Mittel mundgerecht zu machen iſt, eigentlich denkt, und warum die Wiſſenſchaft den Beweis für den„nur relativen Wert“ aller religiöſen Vorſtellungen trotz der genügenden Mittel, über die ſie nach ſeiner Meinung hierfür verfügt, bis jetzt noch nicht erbracht hat. Den eigentlichen Beruf des theologiſchen Profeſſors bildet, wie es an mehreren Stellen des fraglichen Aufſatzes heißt, ſeine pädagogiſche und propagandiſtiſche Tätigkeit.„Ich ſuche die eigent⸗ liche Aufgabe des akademiſchen Lehrers in etwas, das die Kirche zunächſt erſchrecken muß. Unſere Aufgabe beſteht in erſter Linie in dem Berufe, Seelen zu gefährden.... Sie(die evangeliſchen Theologen) erſchüttern mit bewußter Abſicht in ihren Zuhörern die naive Gläubigkeit, ſie führen ſie in den Zweifel hinein, ſie ſind ſich klar darüber, daß auf dem gefährlichen Wege, der zu der von den Schlacken der Ueberlieferung gereinigten Erkenntnis führt, mancher verloren gehen muß: kurzum, ſie gefährden die Seelen“.„Die„theo⸗ logiſche Wiſſenſchaft ſoll“, ſo heißt es an einer anderen Stelle,„ihren Jüngern den Dienſt des Giftes leiſten, das gegen ſchwere Anſteckung immun macht. Und denen, die geſund ſind, leiſtet ſie auch dieſen Dienſt“. Daran ſchließt ſich dann die bekannte Bemerkung von den „kränklichen und ſchwächlichen Zöglingen“, die das Intereſſe des Lehrers nicht in demſelben Maße wie die geſunden in Anſpruch nähmen, und der Hinweis auf den Ausſpruch Rouſſeaus,„der Er⸗ zieher ſei kein Krankenwärter und dürfe ſeine Zeit nicht verlieren, ein unnützes Leben zu pflegen“. Prof. Krüger betrachtet es demnach als die wichtigſte Aufgabe des theologiſchen Profeſſors, bei ſcinen Schülern Zweifel zu erwecken, weiß aber nichts von deſſen Pflicht, ihnen zur Ueberwindung dieſer Zweifel durch treue Zu⸗ ſprache und Unterweiſung zu verhelfen. Auch jetzt noch hält er offenbar an jenen Anſichten, deren Bekanntwerden vor 11 Jahren ſo großes Aufſehen erregt hat, feſt, behauptet aber, wie geſagt, ſeine Ausführungen würden in böswilliger Weiſe zu ſeinen Ungunſten mißdeutet. Daß dieſer Vorwurf völlig unberechtigt iſt, hat die vorausgehende Erörterung wohl gezeigt. Es iſt begreiflich, daß dieſe Auslaſſungen des Gießener Profeſſors, mit denen vielleicht nicht alle ſeine Fakultätsgenoſſen völlig einverſtanden waren, gegen die ſich aber, ſoweit bekannt, keiner von ihnen ausdrücklich erklärt hat, die Poſitiven— und wohl auch manche billig denkende Liberale— mit gerechtem Unwillen erfüllten und in hohem Maß beunruhigten. Hatten ſie auch ſchon vorher die Haltung der Fakultät lebhaft bedauert, ſo erkannten ſie doch erſt jetzt mit Schrecken, bis zu welchem Grad die radikale Geſinnung in deren Mitte ſchon geſtiegen war, und nur mit banger Sorge dachten ſie daran, daß ihre Söhne und andere ihnen nahe⸗ ſtehende Perſonen bei der Ausbildung zum Dienſt der Landeskirche dem Einfluſſe der„ſeelengefährdenden“ Theologie in Gießen aus⸗ geſetzt ſein ſollten. Die jungen Leute waren ja nicht alle voll⸗ kommen„geſund“, es befanden ſich unter ihnen auch„Kränkliche und Schwächliche“, an denen die Eltern natürlich nicht weniger Intereſſe als an den Geſunden nahmen, und man mußte ernſtlich fürchten, daß dieſe, auf deren Kräftigung und völlige Geneſung bei ſorgſamer Pflege zu hoffen war, den erwähnten, an die Kuren Dr. Eiſenbarts erinnernden, Immuniſierungsexperimenten nur zu bald erliegen würden. Und doch waren ſie nicht in der Lage, die Ihrigen, die ſich dem Dienſt der Landeskirche widmeten, vor der gefährlichen Wir⸗ kung des„Giftes“, das man ihnen in Gießen reichen wollte, zu bewahren. Das Kirchengeſetz über die Dienſtpragmatik für die Geiſtlichen der evangeliſchen Kirche des Großherzogtums vom 11. Juli 1879 verlangt in§ 3 Poſ. 2 als Vorbedingung zur Anſtellung im heſſiſchen Pfarrdienſte die Ablegung der Fakultätsprüfung vor der theologiſchen Fakultät der Landesuniverſität Gießen. Dieſe Beſtimmung, die an ſich durchaus zweckmäßig und unangreifbar iſt, wird infolge der aeſchilderten Verhältniſſe in vielen Fällen als eine Härte und Ungerechtigkeit empfunden. Nicht nur müſſen ſich junge Theologen poſitiver Richtung der Prüfung vor einer Körper⸗ ſchaft, die ihren Standpunkt mit offener Geringſchätzung betrachtet, unterwerfen, was für ſie und ihre gewöhnlich gleichgeſinnten An⸗ gehörigen demütigend iſt; ſie werden auch durch die angeführte Geſetzesbeſtimmung zu einem vorherigen Studium in Gießen, das freilich nicht ausdrücklich verlangt wird, tatſächlich getrieben und damit den ſchädlichen Einflüſſen, die von der„ſeelengefährdenden“ Theologie ausgehen, preisgegeben. Wohl iſt ihnen, wie man ein⸗ gewendet hat, geſtattet, ſich auf einer beliebigen anderen Staats⸗ univerſität des deutſchen Reichs die nötigen Kenntniſſe zu erwerben und ſich darauf zur Prüfung in Gießen zu melden, ohne die Vor⸗ leſungen der dortigen Profeſſoren überhaupt beſucht zu haben; aber es iſt unzweifelhaft, daß eine genauereBekantſchaft mit der Perſön lichkeit und mit den Anſichten der prüfenden Gelehrten den Prüf⸗ lingen größere Zuverſicht und Ruhe gibt und die Wahrſcheinlichkeit des Erfolges weſentlich erhöht, daß aber das Gegenteil die Prüfung und ihr Beſtehen ſehr erſchwert. Wenn nun die unbekannten Examinatoren gar einen anderen Standpunkt als der Examinand einnehmen und ſeine religiöſe Ueberzeugung nicht einmal recht zu würdigen wiſſen, ſo iſt die Sache noch weit ſchwieriger. Sich einer Prüfung unter ſolchen Verhältniſſen mit Erfolg zu unterziehen, erfordert eine größere Begabung und Willensſtärke als der Mehr⸗ zohl der Examinanden eigen iſt. Viele von denen, die ſich dazu nicht ſtark genug fühlen, könnten ſicherlich ſpäter der Landeskirche in treuer Arbeit gute Dienſte leiſten. So müſſen ſie ſich entweder zum Studium in Gießen entſchließen oder ihrer Heimat ſchweren Herzens den Rücken kehren. An ihren Platz treten in dem letzteren Falle vielleicht Nichtheſſen, für die jene Geſetzesbeſtimmung keine Geltung hat, die, ohne ein Examen in Gießen abgelegt zu haben, eine heſſiſche Pfarrſtelle erhalten können. Es ſind jedoch immer nur wenige, die aus dieſen Gründen von ihrem engeren Vaterlande Abſchied nehmen. Die große Mehr⸗ zahl der heſſiſchen Theologen unterwirft ſich dem Examenszwang zu Gunſten Gießens und damit zugleich der Nötigung zu einem längeren Studium daſelbſt. Man hat geſagt, ſie hätten es nicht zu bereuen, der ſchädliche Einfluß, der auf poſitiver Seite befürchtet werde, ſei nicht wahrzunehmen, der Einfluß der theologiſchen Fakultät auf die Richtung ihrer Zöglinge ſei überhaupt nur ſehr gering. Wohl iſt es wahr, daß einige wenige von dieſen— es ſind die kräftigen und zu ſelbſtändigem Denken befähigten oder auch die in ihrer religiöſen Ueberzeugung ſchon gefeſtigten Naturen— ſich der Einwirkung der negativen Kritik gleich anfangs zu erwehren wiſſen, und daß ſich andere, die ſich durch ſie zuerſt haben verblüffen laſſen, ſpäter infolge von Erfahrungen im Amte und beſonderen Lebensführungen wieder von ihr abwenden. Sie halten zuſammen mit der Mehrzahl der älteren Theologen, deren Studienzeit noch vor die ſ. g. Reorganiſation der theologiſchen Fakultät zu Gießen fällt, im Gegenſatze zu den Neuerungen der Modernen und Modern⸗ ſten an dem Glauben der Väter feſt. Aber ebenſo gewiß iſt es, daß weitaus die meiſten Theologen, die während des letzten Menſchen⸗ alters die Landesuniverſität verlaſſen haben, mehr oder weniger unter dem Banne der dort gepflegten„unkirchlichen“ Theologie ſtehen. Mögen ſie auch zum Teil in ihren Studienjahren beim vorübergehenden Beſuche einer auswärtigen Univerſität einmal einen oder den anderen poſitiven Dozenten gehört haben, ſo iſt doch dieſer Eindruck durch die überlegene Weisheit der Vertreter „wahrer Wiſſenſchaft“ in Gießen, vor denen ſie das examen rigorosum abzulegen hatten, bald wieder verwiſcht worden. Im Verkehre mit ihren in der gleichen Weiſe vorgebildeten Altersge⸗ noſſen und häufig noch immer in Verbindung mit ihren Gießener Lehrern, haben ſie ſich den ihnen von dieſen eingeflößten echt „wiſſenſchaftlichen“ und„freien“ Sinn und die Verachtung der „Orthodoxie“ bewahrt, wie noch vor kurzem in Kundgebungen aus ihrer Mitte offenbar geworden iſt. In ſolcher Weiſe wirken ſie in Kirche und Schule und auch ſonſt im öffentlichen Leben. Die ſchädlichen Folgen dieſer— zum Teile auch aus anderen Quellen ſtammenden, aber doch namentlich von Gießen ausgehen⸗ den— Geiſtesrichtung ſind natürlich in vielen Fällen mehr zu ſpüren als mit Beſtimmtheit nachzuweiſen. Wer kann die Klagen imn ſchlichten Chriſtenglauben ſtehender Gemeindeglieder über die Anzweifelung oder die willkürliche Umdeutung der bibliſchen Be⸗ richte von den großen Gottestaten, an die die hohen Feſte der Chriſtenheit erinnern, in vielen modernen Predigten immer auf ihre Richtigkeit prüfen und die beklagten Aeußerungen ſtets nach ihrem Wortlaut urkundlich feſtſtellen! Wer kann ſich auf die Sorgen frommer Eltern, die nur zu oft die Seelen ihrer Kinder im Reli⸗ gionsunterrichte niederer und höherer Schulen nach Gießener Muſter gefährdet ſehen, als auf vollgültige Zeugniſſe berufen! Wer kann den Schaden ermeſſen und genau angeben, der entſtehen muß, wenn auch einfache, ungelehrte Leute, was die anderen ſchon lange ſchmerzlich empfunden haben, mit Erſtaunen und Bedauern merken, daß nämlich manche ihrer Pfarrer mit größerer oder geringerer Deutlichkeit etwas ganz anderes verkündigen, als das, wozu ſie berufen ſind und ſich verpflichtet haben! Für jedermann verſtändlich aber wird das Weſen und die Wirkung jener die Ueberlieferung und jede Autorität mißachtenden Geſinnung durch gewiſſe nicht wegzuleugnende Erſcheinungen imöffent⸗ lichen Leben unſerer Zeit. Dahin gehört die demokratiſche Strö⸗ mung, die ſichtlich durch einen großen Teil der theologiſchen Jugend geht, ihre eifrige Mitarbeit an Blättern wie„Frankfurter Zeitung“ und„Kleine Preſſe“ und ihre Verbindung mit unchriſtlichen und kirchenfeindlichen Elementen zur Bekämpfung der Ordnungen des Staates und der Kirche und der dieſe leitenden Behörden. Dahin zu rechnen iſt auch die verſchämte oder offen eingeſtandene Hin⸗ neigung vieler jüngeren Theologen zur ſozialdemokratiſchen Be⸗ wegung und die direkte oder indirekte Förderung, die dieſe leider durch manche Diener unſerer Landeskirche erfährt. Wenn bei den Landesſynodalverhandlungen über den„Fall Korell“ im November 1906 Prof. D. Drews, der damalige Vertreter der praktiſchen Theologie in Gießen, in dem allem nur eine Aeußerung des „ſchönen Idealismus“ der Jugend ſah und der angeblichen Abſicht, die Freiheit des Pfarrers zu beſchränken, entgegentreten zu müſſen glaubte, ſo iſt auch dieſer Umſtand höchſt beachtenswert und lehr⸗ reich. Und wenn gegen die damals vom Oberkonſiſtorium ausge⸗ ſprochenen Grundſätze und Forderungen und den im Einklange damit ſtehenden Beſchluß der Landesſynode mehr als 50 Pfarrer unter Führung eines Lieblingsſchülers der Gießener Fakultät in ſchärſſter Form Proteſt erhoben und ſie als gegen die Wahrheit und die Liebe verſtoßend brandmarken zu dürfen meinten, ſo be⸗ weiſt das ſicher einen bedauerlichen Mangel an Takt und Dis⸗ ziplin bei einem Teil der heſſiſchen Geiſtlichkeit. Noch ſchlimmer ſind die Früchte, die dieſer Radikalismus in den letzten Monaten gezeitigt hat. Doch hiervon ſoll zunächſt noch nicht die Rede ſein. 3 Da ſich auf eine Aenderung der Zuſammenſetzung und Ge⸗ ſinnung der theologiſchen Fakultät in Gießen zunächſt nicht hoffen ließ, ſuchten die heſſiſchen Poſitiven wenigſtens die Beſeitigung des Examenszwanges zu erreichen. Ueber dieſen Punkt wurde in der Landesſynode am 6. und 7. Juli 1908 verhandelt. Der von poſitiver Seite geſtellte Antrag wurde damals abgelehnt, weil eine Stimme zu ſeiner Annahme ſehlte. Aber die große Mehrheit der Synode — auch der größte Teil der Liberalen— verſchloß ſich nicht der Einſicht, daß eine Aenderung der beſtehenden Verhältniſſe not⸗ wendig ſei. So fand denn eine von dem liberalen Abgeordneten Dornſeiff eingebrachte Reſolution mit überwältigender Mehr⸗ heit— nur 7 Stimmen wurden gegen ſie abgegeben— Annahme. Sie lautete:„Die Synode richtet an Großh. Oberkonſiſtorium das dringende Erſuchen, dahin zu wirken, daß bei Vakanzen in der theologiſchen Fakultät auch Vertreter der poſitiven Richtung Be⸗ rückſichtigung finden.“ Daß dieſer Antrag auch die Zuſtimmung des Oberkonſiſtoriums hatte, beweiſen folgende Worte ſeines Präſidenten D. Nebel in der Sitzung vom 7. Juli:„Es liegt bei der in unſerer Landeskirche herrſchenden Verſchiedenheit der Rich⸗ tungen ſowohl im Intereſſe des kirchlichen Lebens wie der theolo⸗ giſchen Fakultät und ihrer Stellung gegenüber der Landeskirche, wenn dieſe ſelbſt bei ihren Vorſchlägen auch Vertreter einer ab⸗ weichenden theologiſchen Richtung ins Auge faſſen würde, wobei die wiſſenſchaftliche Qualifikation und die Bereitſchaft der betreffenden Kandidaten, in Harmonie mit den bisherigen Dozenten ihres Amts zu walten, als ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzt werden müßte.“ Aber dieſer Beſchluß der Landesſynode und die Meinungs⸗ äußerung des Oberkonſiſtoriums hatten nicht die gewünſchte Wir⸗ kung. Deshalb kamen die Poſitiven wieder auf ihre frühere Forderung zurück, und der Vorſtand der Kirchlich⸗poſitiven Ver⸗ einigung für das Großherzogtum Heſſen, die ſich bereits im Herbſte 1905 zur Abwehr der den alten Glauben und ſein gutes Recht bedrohenden Gefahren und zur inneren Kräftigung und wiſſen⸗ ſchaftlichen Förderung ihrer Mitglieder gebildet hatte, richtete am 9. Februar 1911 eine Eingabe um Aufhebung des den Examens⸗ zwang betreffenden Paragraphen der Dienſtpragmatik an das Groß⸗ herzogliche Oberkonſiſtorium. Durch den Hinweis auf das mit dem Intereſſe der Kirche und einer angemeſſenen wiſſenſchaftlichen Ausbildung ihrer künftigen Diener nicht verträgliche Verfahren der Fakultät und die dadurch geſchaffenen unleidlichen Zuſtände wurde die Forderung begründet. In ähnlichem Sinne ſprachen ſich die beiden lutheriſchen Konferenzen in beſonderen Eingaben an das Oberkonſiſtorium aus. Das Geſuch der Kirchlich⸗poſitiven Ver⸗ einigung wurde zur Kenntnisnahme und gutachtlichen Aeußerung der theologiſchen Fakultät zu Gießen vorgelegt, und dieſe machte nun am 25. März 1911 eine Eingabe an Seine Königliche Hoheit — 13— den Großherzog, worin ſie ſich gegen die Ausführungen der Poſi⸗ tiven wendete. Indem ſie ihr Verfahren bei Berufungen mit Schweigen überging, ſuchte ſie den Vorwurf, daß ſie eine vorwiegend negativ⸗kritiſche und zum Teil bewußt„unkirchliche“ Geiſtesrichtung pflege, zu entkräften und im Gegenſatze dazu nachzuweiſen, daß ihre Wirkſamkeit aufbauend ſei und daß die heſſiſche Prüfungsordnung in keinem Punkte einer Aenderung bedürfe. Zugleich hielt ſie den Poſitiven vor, ſie richteten verſteckte Vorwürfe gegen die Lauterkeit und Gerechtigkeit ihrer Geſinnung, und gab ihnen mit verblümten Worten Minderwertigkeit und Rückſtändigkeit in wiſſenſchaftlicher Hinſicht ſchuld. Darauf antwortete der Vorſtand der Kirchlich⸗ poſitiven Vereinigung in dem„Offenen Briefe an die hochwürdige Theologiſche Fakultät zu Gießen“, der deren Vorwürfe und un⸗ richtige Behauptungen zurückwies und nochmals den Sachverhalt darlegte. Die Angelegenheit, die noch zu einer Interpellation in der 2. Kammer der heſſiſchen Landſtände am 15. März 1911 und zu einer Reihe von Kundgebungen anderer theologiſchen Konferenzen und Vereinigungen führte, fand einen vorläufigen Abſchluß durch das Schreiben des Großh. Oberkonſiſtoriums an den Vorſtand der Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung vom 20. Mai d. J. Die hohe Be⸗ hörde erklärte, daß ſie ſelber, wie bekannt, Wünſche und Hoffnun⸗ gen hinſichtlich der Zuſammenſetzung der Fakultät hege, lehnte aber eine Aenderung der Beſtimmungen über die Prüfung als unnötig und unzweckmäßig ab und nahm nur die mehrmalige Entſendung eines Kommiſſars zu den mündlichen Prüfungen in Gießen in lusſicht. Die wichtigſten Aktenſtücke, die dem Fakultätsſtreite ihre Entſtehung verdanken: 1. die Eingabe der Kirchlich⸗poſitiven Ver⸗ einigung an Großh. Oberkonſiſtorium vom 9. Februar 1911, 2. und 3. die Eingaben der beiden lutheriſchen Konferenzen, 4. die Eingabe der Fakultät an Seine Königliche Hoheit den Großherzog vom 25. März 1911, 5. der offene Brief des Vor⸗ ſtandes der Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung an die hochwürdige Theologiſche Fakultät zu Gießen, zuerſt veröffentlicht im poſitiven Korreſpondenzblatte vom 4. Juni d. J., und 6. das Schreiben des Großh. Oberkonſiſtoriums an den genannten Vorſtand vom 20. Mai d. J., ſollen im folgenden nach ihrem vollſtändigen Wortlaut weiteren Kreiſen zugänglich gemacht werden und ſo jedermann ein eignes Urteil über die ganze Angelegenheit ermöglichen. Da aber die Tatſachen und Verhältniſſe, auf die darin Bezug genommen wird, nicht als allgemein bekannt vorauszuſetzen ſind, ſo ſchien es notwendig, in den vorſtehenden Vorbemerkungen dieſe genauer dar⸗ zuſtellen. Ein Nachwort ſoll dann die durch die Entſcheidung des Oberkonſiſtoriums geſchaffene Lage kennzeichnen und aus den Wirren der Gegenwart die Blicke in die Zukunft lenken. Eingabe der Rirchlich⸗poſitiven Hereinigung für Heſſen an das Hroßh. Oberkonſiſtorium — An Großherzogliches Oberkonſiſtorium. Die Kirchlich⸗poſitive Vereinigung für das Großherzogtum Heſſen verfolgt mit wachſender Sorge die immer deutlicher zu Tage tretende Tatſache, daß in weiten Kreiſen unſrer Landeskirche eine vielfach vor den äußerſten Konſequenzen nicht zurückſchreckende liberale Richtung ſowohl in das innere kirchliche Leben, in Predigt, Jugendunterricht, Kultus und Seelſorge, erfolgreich eindringt, als auch auf die äußere Regelung und Leitung der kirchlichen Angelegen⸗ heiten maßgebenden Einfluß gewinnt. Wir fühlen uns vom Stand⸗ punkt poſitiv⸗chriſtlichen Glaubens aus in unſerm Gewiſſen gedrun⸗ gen, in dieſer Tatſache eine große Gefahr für die Kirche zu erblicken und dieſer Gefahr nach Kräſten vorzubeugen. Die Haupturſache jener traurigen Erſcheinung liegt aller⸗ dings in dem zum Unglauben neigenden Zeitgeiſt, daneben kommt aber als eine beſondere Urſache von nicht zu unterſchätzender Trag⸗ weite für unſere heſſiſche Landeskirche der Umſtand hier in Betracht, daß die Theologiſche Fakultät an unſere Landesuniverſität Gießen ſeit Jahrzehnten in geſchloſſener Einheitlichkeit ſich als Trägerin und Ausgangspunkt einer vorwiegend negativ kritiſchen und zum Teil bewußt„unkirchlichen“*) Geiſtesrichtung darſtellt, die natur⸗ gemäß einen theologiſchen Nachwuchs von entſprechend einſeitiger Haltung in unſere evangeliſchen Gemeinden einführt. Die Zahl der poſitiv gerichteten Geiſtlichen, wie ſie von chriſtlich gläubigen Ge⸗ meinden begehrt und mit gutem Recht gefordert werden, wird, da es ſich hier meiſt um ältere Pfarrer handelt, immer geringer, und der geiſtige Bann, der ſich von Gießen her auf Kopf und Herz unſerer theologiſchen Jugend legt, droht immer mehr den Vollgehalt des Evangeliums von Chriſto auf ein Mindeſtmaß zu reduzieren und unſere Gemeinden des überlieferten Beſitzſtandes an chriſtlichen Glaubensgütern zu berauben. *) Ausdruck, deſſen ſich Herr Geh. Kirchenrat Prof. D. Krüger ſelber in der„Chriſtl. Welt“ bedient hat. 15 Aus den angegebenen Gründen richten wir in erſter Linie im Intereſſe der Kirche an Großh. Oberkonſiſtorium die ergebenſte Bitte, für Beſeitigung der durch Poſ. 2 des§ 3 des Kirchengeſetzes vom 11. Juli 1897, betreffend die Dienſtpragmatik für die Geiſt⸗ lichen, getroffenen Anordnung, der zufolge die Ablegung der Fakul⸗ tätsprüfung vor der theologiſchen Fakultät der Landes⸗Univerſität Gießen unerläßliche Bedingung der Anſtellungsfähigkeit für heſſiſche Theologen iſt, Sorge tragen zu wollen. Aber nicht. nur um unſerer Landeskirche willen, ſofern ihr Lebensnerv in der Erhaltung und Stärkung ungeſchmälerten poſitiv⸗chriſtlichen Glaubens beruht, ſondern auch im Intereſſe der theologiſchen Wiſſenſchaft, deren berufsmäßige Pflegerin die heologiſche Fakultät iſt, müſſen wir verlangen, daß die tiefe Kluft die nach unſerer Anſicht jetzt die den künftigen Dienern der Kirche in Gießen gebotene theologiſche Vorbildung von den Bedürfniſſen und Anforderungen des praktiſchen Amtes des Geiſtlichen trennt, durch Aufhebung des in Poſ. 2 des§ 3 der Dienſtpragmatik geſetz⸗ lich feſtgelegten Examenszwanges entfernt werde. Wir gönnen der Wiſſenſchaft, zu deren Hüterin und Pflegerin die theologiſche Fakultät beſtellt iſt, volle Bewegungsfreiheit, ja wir fordern die⸗ ſelbe für ſie, aber eben deshalb billigen wir es nicht, daß dieſe Be⸗ wegungsfreiheit durch die traditionelle Obſervanz einer beſtimmten theologiſchen Schule oder Partei eingeengt und gefeſſelt ſei, wie dies unſeres Erachtens für die theologiſche Fakultät in Gießen zutrifft. Die Einheitlichkeit einer Fakultät mag für die Mitglieder derſelben manche Vorteile bieten, aber ſie darf nicht auf dem Wege angeſtrebt und erzielt werden, daß, wie das in Gießen der Fall iſt, der poſitiv⸗ kirchlichen Theologie keine Vertretung neben einer alleinherrſchen⸗ den einſeitig liberalen Richtung vergönnt wird. Wir wünſchen den innigſten Kontrakt zwiſchen Theologie und Kirche und bedauern, daß die heſſiſche Landeskirche keinerlei rechtlich geordneten Einfluß auf die Beſetzung der theologiſchen Lehrſtühle in Gießen hat noch übt. Um ſo viel mehr aber wäre es Pflicht der theologiſchen Fakultät in Gießen, den dort Studierenden die Möglichkeit zu verſchaffen, nach dem Grundſatz: Audiatur et altera pars auch Vertreter der poſitiven Theologie zu hören. Zwar iſt Examenszwang noch nicht gleichbedeutend mit Studienzwang, aber jedermann weiß, wie mißlich es auch für den tüchtigſten Studenten, der auswärts ſtudiert hat, ſein muß, wenn er etwa poſitiv gerichtete Lehrer gehabt hat, vor einem anders gerichteten Lehrkörper, wie etwa dem in Gießen, das Examen abzulegen. Wir verſtehen es wohl, warum gegenwärtig eine ganze Reihe von Einzelfällen vorliegt, in denen ernſt gläubig gerichtete Theo⸗ logen unſeres Landes nach dem Wunſch ihrer Eltern— wir denken hier insbeſondere an poſitiv gerichtete Pfarrfamilien— lieber unter Preisgabe mancher in der Heimat ihrer wartender Vergünſtigungen wie Stipendien und dergleichen bei auswärtigen, poſitiv gerichteten Fakultäten ihre Vorbildung ſuchen und auch auswärts ſich an⸗ ſtellen laſſen, als daß ſie ſich der Gefahr ausſetzen, in Gießen ihre peſitiv chriſtliche Ueberzeugung zu verlieren. Da, wie wir auf Grund uns vorliegender Erklärungen verſichern können, derartige Fälle in der Zukunft ſich mehren werden, ſo büßt unſere Landes⸗ kirche auf dieſe Weiſe zum Teil die beſten Kräfte, die ihr aus ihrem eigenen Schoße erwachſen, ein. Und warum, fragen wir, läßt man inkonſequenterweiſe fort⸗ während, was gar nicht im Sinn von Poſ. 2 des§ 3 liegt, von aus⸗ wärts kommende Theologen, die nicht in Gießen ihr erſtes Examen abſolviert haben, zur Anſtellung im evangeliſchen Pfarramt ſowie an Univerſität und Predigerſeminar unſeres Landes zu, während man bei den Landeskindern an der rigoroſen Beſtimmung der Poſ. 2 von§ 3 feſthält? Eine theologiſche Fakultät ſollte durch ihre eigene Tüchtigkeit und durch eine wahrhaft„kirchliche“, dem Aufbau der Kirche Chriſti dienende Theologie diejenige Anziehungskraft ausüben, die ihr, indem ſie die Intereſſen des Glaubens und der Kirche vertritt, zukommt, nicht aber ſollte ſie des von uns bean⸗ ſtandeten Examenszwanges bedürfen, um ſich in einſeitiger Einheit⸗ lichkeit ihrer Richtung zu verfeſtigen und der überaus wünſchens⸗ werten Ergänzung der von ihr den jungen Theologen gebotenen Gedankenwelt durch poſitiv gerichtete Lehrkräfte ſich auf die Dauer zu verſchließen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß unſere auf Beſeitigung der Poſ. 2 des§ 3 der Dienſtpragmatik gerichtete Bitte, zu der uns die Not der Zeit drängt, bei dem hochwürdigen Großh. Ober⸗ konſiſtorium geneigte Berückſichtigung finden werde. Der Vorſtand der Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung für das Großherzogtum Heſſen: Bernbeck. Eingabe des Dorſtands der Ep.⸗ lutheriſchen Konferenz für Obecheſſen an das Hroßh. Oberkonſiſtorium. — Aus ernſten Gewiſſensbedenken heraus, in dem Bewußtſein, damit wahre Freiheit und Toleranz zu vertreten, im Intereſſe unſrer Gemeinden und unſrer Kirche richtet die Evangeliſch⸗ lutheriſche Konferenz für Oberheſſen an Großherzogliches Ober⸗ konſiſtorium die ehrerbietige dringende Bitte, dafür beſorgt zu ſein, daß§ 3 Poſ. 2 des Kirchengeſetzes vom 11. Juli 1879, wonach als Bedingung der Anſtellung die Fakultätsprüſung vor der theolo⸗ giſchen Fakultät Gießen gefordert wird, in dem Sinne geändert werde, daß die in§ 5 Poſ. 1 getroffene Beſtimmung ſinngemäß auch für Angehörige des Großherzogtums Heſſen in Geltung trete. Viele Eltern können um ihres Gewiſſens willen ihre Söhne gegenwärtig nicht in Gießen Theologie ſtudieren laſſen in der leider wohl⸗ begründeten Beſorgnis, daß dort die„Seelen gefährdet“ werden und das verlieren, was ihnen das Heiligſte iſt. Daß ſie genötigt ſind, ihre Söhne auswärts ſtudieren zu laſſen unter Verzicht auf mancherlei Vorteile, Stipendien und ſonſtige finanzielle Erleich⸗ terungen, die ihnen die Landesuniverſität bieten würde, dieſes Opfer wird ihnen immer noch erträglich ſein um ihres Glaubens und ihrer Ueberzeugung willen. Aber hart und unerträglich iſt es für ſie, deshalb nun auch für ſpäter ihre Söhne von der Heimat, von dem Dienſt in der ihnen teuren heſſiſchen Landeskirche ausge⸗ ſchloſſen zu ſehen. Was es Eltern, die auf dem Grund des„alten“ Glaubens ſtehen, noch beſonders erſchwert, ihre Söhne in Gießen ſtudieren zu laſſen, iſt vor allem das geringe Entgegenkommen, das die Fakultät ſelbſt den gerechteſten und maßvollſten Forderungen gegenüber zeigt, auch poſitiv gerichtete Profeſſoren zu berufen. Dies ſcheint uns mit der ſonſt geforderten Gleichberechtigung der Richtungen im Wider⸗ ſyrruch zu ſtehen und iſt unſrem Gerechtigkeitsgefühl nach intolerant. Eine Nötigung, dieſer ſo einſeitig zuſammengeſetzten Fakultät die jungen Theologen zu übergeben und ſie zum Examen an ihr zu zwingen, ſcheint uns mit wahrer Toleranz undwahrer Freiheit der Wiſſenſchaft nicht vereinbar zu ſein. Die manchmal gehörte, gerade⸗ zu beleidigende Behauptung, als ob das Studium an einer anderen deutſchen Fakultät dem in Gießen nicht ebenbürtig und das anders⸗ wo beſtandene Examen dem in Gießen nicht gleichwertig ſei, zeugt von einer ſonſt nicht üblichen Selbſteinſchätzung und kann nur auf Unkundige oder ſolche Eindruck machen, die in engherziger Be⸗ ſchränktheit nur das ihrer Richtung Entſprechende als Wiſſenſchaft gelten laſſen. Wenn ein Unterſchied in den Anforderungen für die Fakultätsprüfung in Gießen und anderswo beſteht, ſo beſteht er darin, daß ſonſt eher mehr als weniger verlangt wird, indem meiſt auch ſolche Fächer mitverlangt werden, die hierzulande erſt in Friedberg behandelt werden. Auch darauf darf hingewieſen werden, daß für Nichtheſſen das anderswo abgelegte I. Examen dem Gießener gleichgewertet wird, und daß man noch nie Grund oder Anlaß gehabt oder ge⸗ nommen hat, den ziemlich zahlreichen Geiſtlichen und Beamten der Landeskirche, einſchließlich der Profeſſoren in Gießen, die nicht in Gießen ihre Fakultätsprüfung beſtanden haben, daraus irgend einen Mangel an ihrer wiſſenſchaftlichen Ausbildung abzuleiten. Völlig ferne liegt uns der Gedanke, daß ſich ein Studierender dadurch die Prüfung leicht machen könnte, daß er, ſich der Ordnung entziehend, ſich anderswo prüfen läßt. Auch wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß die wiſſenſchaftliche Vorbildung unſrer Geiſtlichen gar nicht gut genug und die Ausleſe durch die Prüfung gar nicht ſtreng genug ſein kann. Aber mit derſelben Entſchiedenheit lehnen wir es ab, daß dieſe Ausleſe für Glieder der heſſiſchen Landeskirche nur vor dem Forum der Gießener Fakultät geſchehen könne. Ganz abſehen wollen wir hierbei noch von der für die Kirche zum mindeſten wenig würdigen Tatſache, daß für die Berufung in dieſe Fakultät, deren Zuſammenſetzung für die heſſiſche Landeskirche von der allergrößten Wichtigkeit iſt, wohl der Senat der Univerſität, alſo eventuell auch Katholiken, Juden, Atheiſten maßgebend ſind, daß man aber der geordneten Vertretung der Landeskirche jeden Einfluß darauf hartnäckig verweigert. Soviel wir wiſſen, huldigt Großherzogliches Oberkonſiſtorium dem Grundſatz der Gleichberechtigung der Richtungen. Tatſächlich bedeutet die Aufrechterhaltung des Prüfungszwanges in Gießen eine Durchbrechung dieſes Grundſatzes in einem der wichtigſten Punkte, und in ihren Folgen nicht nur eine Bedrückung der poſitiven Richtung, ſondern auch eine Schädigung der heſſiſchen Landeskirche. Hält es doch jetzt ſchon manchmal ſchwer, poſitive Bewerber fid Pfarrſtellen zu finden, wo ſolche gewünſcht werden, und es wird vorausſichtlich immer ſchwerer werden. Durch die Unmöglichkeit der Erfüllung ſolcher Wünſche wird tatſächlich Gewiſſenszwang geübt, und bei zunehmender Verſchärfung der Gegenſätze Beunruhigung vielleicht Spaltung der Gemeinden und der Landeskirche gefördert. Deshalb verlangen wir auch um des Wohles unſrer Landeskirch⸗ willen Aufhebung des Fakultätsprüfungs⸗Zwanges zu Gießen. Selbſt von gegneriſcher Seite wird man zugeben müſſen, daß es Selbſterhaltungspflicht der Kirche iſt, zum mindeſten auch eine Anzahl poſitiver Pfarrer zu veſitzen, damit ſie dem zweifelloſen Recht der Gemeinden, auf ihrem Bekenntnis ſtehende Pfarrer zu ver⸗ langen, entſprechen kann. Dies Verlangen kann unſeres Erachtens auf die Dauer nur befriedigt werden, wenn man jungen Leuten, die um ihres Gewiſſens willen nicht in Gießen ſtudieren können, fürderhin nicht den Weg in die Landeskirche durch Aufrechterhal⸗ tung des angeführten§ verſperrt. Aber ſelbſt wenn wir hier zu ſchwarz ſehen ſollten, würde es doch eine ſpürbare Schädigung unſrer Landeskirche bedeuten, wenn durch die zur Zeit noch beſtehenden Rechtsverhältniſſe Söhnen der älteſten heſſiſchen Pfarrfamilien und ernſt chriſtlicher Häuſer, geſunden und tüchtigen Elementen, der Dienſt in unſrer Landeskirche verſchloſſen wird. Es erſcheint uns unbegreiflich, wie man ſolchen, die in anderen Ländern groß ge⸗ worden, ohne tiefere Kenntnis der beſonderen Art unſres Volks⸗ ſtammes auch in ſeiner Kirchlichkeit und Frömmigkeit, nur deshalb den Weg in die heſſiſche Landeskirche öffnet, weil ſie in Gießen Examen gemacht haben, und umgekehrt ſolchen dieſen Weg ver⸗ ſchließt, die ein gutes Erbſtück kirchlicher Erziehung und heſſiſcher Tradition mitbringen, nur deshalb, weil ſie ſich dem Prüfungs⸗ zwang in Gießen aus inneren Gründen nicht unterwerfen können. Der oft gemachte Einwand, es handle ſich nur um die Prüfung, nicht um das Studium in Gießen, es ſei alſo möglich, auswärts zu ſtudieren und nur zur Prüfung nach Gießen zu kommen, kann unſre auf Gewiſſensnot und herzliche Sorge um unſver Kirche Wohl ge⸗ gründeten Bedenken nicht zerſtreuen. Der Einwand mag in der Theorie beinahe richtig ſein— auch nur beinahe, da jeder, der in Gießen die Prüfung beſtehen will, mindeſtens 1 Semeſter dort immatrikuliert ſein muß— in der Praxis iſt es faſt eine Unmög⸗ lichkeit. Es kann von einem jungen Menſchen nicht die Beherrſchung der theologiſchen Wiſſenſchaft in dem Maße vorausgeſetzt werden, daß er ſeine theologiſche Erkenntnis vor dem Vertreter einer vielleicht diametral entgegengeſetzten Richtung nnch den von dieſem ihm gegebenen Geſichtspunkten darlegen kann. Die ganz vereinzelt vorgekommenen Ausnahmen beſtätigen nur die Regel. Auch bleibt bei aller— von uns ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzten— Objek⸗ tivität der Prüfenden derjenige immer im Nachteil, der dem Prüfenden nicht ſo genau bekannt iſt, daß er auf ſeine Eigenart genauer eingehen könnte. Andrerſeits iſt es für die Vorbereitung zum Examen von größter Wichtigkeit, die beſonderen Anforderungen der Examinatoren genau zu bennen, wobei auch wieder die von auswärts Kommenden im Nachteil ſind. Dieſe Nachteile und — 20— Schwierigkeiten ſchließen es ſo gut wie ganz aus, von der genannten theoretiſchen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Deshalb fühlen wir uns gedrungen, im Namen der Gewiſſens⸗ freiheit, unter Berufung auf wahre Toleranz, um des Wohles unſrer Kirche willen an Großh. Oberkonſiſtorium mit der Bitte zu kommen, für Aufhebung des Prüfungszwanges in Gießen beſorgt ſein zu wollen. Der Vorſtand der lutheriſchen Konferenz für Oberheſſen. Eingabe des Dorſtandes der Starkenburger lutheriſchen Konferenz an das Hroßh. Oberkonſiſtorium. —— An Großh. Oberkonſiſtorium. Seit Jahren bildet§ 3 Abſ. 2 des Kirchengeſetzes vom 11. Juli 1879(die Dienſtpragmatik für die Geiſtlichen der Evangeliſchen Landeskirche des Großh. Heſſen betreffend) für weite Kreiſe unſerer Landeskirche den Gegenſtand ernſter Bedenken und ſchwerer Be⸗ ſorgnis. Es ſind nicht nur die auf dem Boden der in unſerer Landeskirche zu Recht beſtehenden Bekenntniſſe treu arbeitenden Geiſtlichen, es ſind nicht minder auch viele Gemeinden, und es ſind auch viele Patrone, welche in eine Notlage durch die ſtarre Hand⸗ habung dieſes Paragraphen gebracht werden. Es iſt ein unerträglicher, weil unſere Gewiſſen ſchwer be⸗ drückender, Zuſtand, daß die theologiſche Fakultät der Landes⸗ univerſität Gießen, aller Vorſtellungen und Bitten ungeachtet, in ihrer nun ſchon ſeit Jahrzehnten beſtehenden Zuſammenſetzung ſich geweigert hat, auch poſitiv gläubige, auf dem Boden der in unſerer Landeskirche geltenden reformatoriſchen Bekenntniſſe ſtehende Profeſſoren zu berufen, obwohl die Kirchenbehörde wiederholt von einer Gleichberechtigung der Richtungen in Heſſen geſprochen hat. Woher aber ſollen bekenntnistreue Gemeinden ihre Geiſtlichen er⸗ halten, wenn die in Gießen ſtudierenden Söhne unſeres Landes dort nur die moderne Theologie hören können? Es bedeutet dies ſchließlich geradezu ein Aushungern der altgläublgen Gemeinden unſeres Landes, und dieſe Züchtung einer modernen Reinkultur will mit dem gerade in unſerem Lande ſo hoch gehaltenen Prinzip der Toleranz und des Liberalismus nicht übereinſtimmen. Wir können es keinem gläubigen Vater verdenken, wenn er ſeinen Sohn nicht ſolchen Lehrern anvertrauen will, welche ihre Aufgabe dahin präziſiert haben, daß ſie in die Seelen der jungen Theologen das Gift der modernen Wiſſenſchaft träufeln müſſen, um ſie dadurch inmun zu machen, ſelbſt auf die Gefahr hin, daß der eine oder der andere dabei verloren geht. Wir verſtehen es vollkommen, wenn ein Vater um ſeines Gewiſſens willen ſeinen Sohn auf einer an⸗ deren Univerſität ſtudieren und dort auch ſein Fakultätsexamen ab⸗ ſolvieren läßt und damit durch die Tat beweiſt, daß ihm ſein in Gottes Wort gebundenes Gewiſſen höher ſteht, als vielleicht man⸗ cher äußere Vorteil, den ihm die Landesuniverſität durch Stipen⸗ dien u. ſ. w. bietet. Wir beklagen es aber dann auch ſehr tieſ, wenn einem ſolchen Vater ſeine eigene Treue zum Bekenntnis ſeiner Landeskirche damit vergolten wird, daß er nicht die Freude haben darf, den Sohn im Dienſt derſelben ſtehen zu ſehen, weil er das Examen in Gießen um ſeines Gelbiſſene willen nicht machen konnte und durfte. Wir beklagen ſolche Härte um ſo mehr, als die Fälle in denen die Kirchenbehörde früher anders verfuhr, nicht ſelten ſind. Wir können einen Grund für die Zurückweiſung ſolcher Kandidaten, welche ihr Examen vor einer anderen Fakultät, als der in Gießen, gemacht haben, unmöglich darin erblicken, daß man zu behaupten wagt, die in Gießen geprüften Kandidaten ſeien für den Dienſt der Landeskirche tüchtiger und beſſer vorbereitet, weil das Examen in Gießen wiſſenſchaftlich höher zu bewerten ſei, als das anderer Fakul⸗ täten. Es iſt doch zur Genüge bekannt, daß andere Fakultäten bedeutend höhere Anforderungen ſtellen, ja in den Rahmen ihrer Prüfung bereits Disziplinen mit aufgenommen haben, welche in Heſſen überhaupt erſt im Predigerſeminar gelehrt werden. Es hat ſen auch bis jetzt in der Praxis noch nicht der Nachweis erbringen laſſen, daß die zahlreichen Geiſtlichen unſeres Landes, welche vor einer auswärtigen Fakultät das 1. Examen abgelegt haben, oder welche als definitiv Angeſtellte einer anderen Landeskirche zu uns gekommen ſind, ſowohl wiſſenſchaftlich als praktiſch hinter den in Gießen examinierten zurückgeſtande n wären. Wir ſind der feſten Ueberzeugung, daß das vor einer anderen deutſchen Univerſität abgelegte Fakultätsexamen dem Gießener gleichwertig ſei. Wir wünſchen darum aber auch dringend, daß dieſe Gleichwertigkeit da⸗ durch anerkannt werde, daß der ſeither noch beſtehende Examens⸗ zwang für Heſſiſche Theologen aufgehoben werde. Es will uns nicht einleuchten, warum den außer Heſſen geborenen und⸗ geprüften Kandidaten der Eintritt in das Predigerſeminar und damit in den Dienſt der Landeskirche anſtandslos gewährt wird, während er den Söhnen unſeres Landes verſagt bleibt, wenn ſie um des Gewiſſens willen ihr Examen nicht in Gießen abſolvieren. Es iſt eine unerträgliche Härte, die auch darin ſich zeigt, daß in der ſtarren Handhabung des§ 3 gerade Söhne alter heſſiſcher Pfarrfamilien getroffen werden, die eine gute kirchliche Erziehung und ernſte Tradition als heiliges Erbe der Väter empfangen haben. Dieſe fortgeſetzte einſeitige Begünſtigung der modernen Richtung ſeitens der theologiſchen Fakultät in Gießen gereicht zum Nachteil unſerer Landeskirche und ihrer Gemeinden, welche ein heiliges Recht haben, von ſolchen Geiſtlichen bedient zu werden die mit ihnen den Glauben der Väter hochhalten. Wir bitten daher hohe Behörde um der Gewiſſensfreiheit, um des Wohles der Gemeinden und um der ruhigen Weiterent⸗ wickelung unſerer Landeskirche willen, die Abänderung oder Auf⸗ hebung des§ 3, Abſ. 2 der Dienſtpragmatik baldigſt in die Wege leiten zu wollen. Der Vorſtand der Starkenburger lutheriſchen Konferenz Scriba. Schneider. Beringer. Steiner. gez. Weicker. Eingabe der Theologiſchen Fakultät zu bießen an Seine Königliche Hoheit den broßherzog. — Allerdurchlauchtigſter Großherzog! Allergnädigſter Fürſt und Herr! Eure Königliche Hoheit haben der theologiſchen Fakultät der Landesuniverſität eine Eingabe der„Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung des Großherzogtums Heſſen“ an Großherzogliches Oberkonſiſtorium zur Kenntnisnahme und gutachtlichen Aeußerung zugehen laſſen. Wir ſprechen Eurer Königlichen Hoheit Allem zuvor unſeren gehor⸗ ſamſten Dank aus, daß in einer Angelegenheit, die die Intereſſen der Fakultät und Landesuniverſität angeht, uns die Möglichkeit offener Ausſprache vergönnt iſt. Wir ſind uns der ſchweren Verant wortung bewußt, die dieſes beglückende Vertrauen uns auferlegt. Wenn wir zu dem Geſuch der„Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung“ im weſentlichen eine ablehnende Stellung einnehmen und in ihr be⸗ harren zu müſſen glauben, ſo wollen Eure Königliche Hoheit uns die Verſicherung gnädigſt geſtatten, daß das auf Grund eingehend⸗ ſter Erwägung und Beſprechung geſchieht, in der wir alle bei der verwickelten Sachlage in Betracht kommenden Inſtanzen— des Großherzogtums, der Landeskirche, der Landesuniverſität, der theo⸗ logiſchen Fakultät— ernſtlich zu berückſichtigen geſucht haben. Das Schreiben geht von der„Tatſache“ aus, daß eine„vor den äußerſten Konſequenzen nicht zurückſchreckende liberale Richtung“ auf das innere Leben und die äußere Geſtaltung der Landeskirche maßgebenden Einfluß gewinnt. Es führt dieſe„traurige Er⸗ ſcheinung“ der Hauptſache nach auf den„zum Unglauben neigenden Zeitgeiſt“, daneben aber auf den Einfluß der„vorwiegend negativ⸗ kritiſchen und zum Teil bewußt unkirchlichen Geiſtesrichtung“ der theologiſchen Fakultät zurück. Wir können nicht umhin, dem Er⸗ ſtaunen Ausdruck zu geben, daß unſere Wirkſamkeit ſo hohbe Schätzung erfährt. Wir ſelbſt denken über ſie beſcheidener. Einerſeits erfahren wir es immer wieder, daß einzelne unſerer Schüler— und zum Teil recht begabte— nach den Gießener Studienjahren Wege einſchlagen, die von den unſerigen weit abzubiegen ſcheinen; ſollten dieſe — 25 jüngeren„poſitiven“ Pfarrer den Verfaſſern der Eingabe unbekannt geblieben ſein? Andererſeits ſind wir uns bewußt, nur ein Organ proteſtantiſcher Wiſſenſchaft zu ſein. Neben, um und über uns beſitzt ſie ſeit Luthers Tagen im gedruckten Wort ihre unmeßbare Wirk⸗ ſankeit, deren Einfluß in deutſchen Landen durch keine geſetzliche Maßregel abzuſperren iſt. Denn für einen Index librorum prohibitorum gibt es im Proteſtantismus Gott Lob keinen Raum. Aber beſteht die angebliche Tatſache der vorwiegend negativ⸗ kritiſchen, zum Teil bewußt unkirchlichen Geiſtesrichtung der Fakul⸗ tät wirklich zu Recht? Es würde— wir ſtellen es nicht in Abrede — für eine theologiſche Fakultät einem Todesurteil gleichkommen, wenn der Nachweis, daß dem ſo iſt, gelänge. Wir ſtehen durch Eid⸗ und Pflicht im Dienſte Gottes, des Vaterlandes und der Kirche. Wie kann man durch bloßes Zerſtören dieſen erhabenen Wirklich⸗ keiten dienen wollen? Allein der Nachweis iſt noch nicht einmal verſucht worden. Wir ſind genötigt, den entgegengeſetzten zu führen, den Nachweis daß die Wirkſamkeit der Fakultät poſitive Ziele ver folgt und poſitive Früchte getragen hat. Wenn wir zuerſt der Geiſtlichen der Landeskirche gedenker die aus der Schulung der Fakultät hervorgegangen ſind, ſo Füüiſen wir es vermeiden, Lebende fn nennen. Aber einen Toten, der Eurer Königlichen Hoheit wohlbekannt war, rufen wir als Seltgen an. Der Pfarrer Jean Guyot hat der Fatultät in böſen und in guten Tagen Treue gehalten. Er iſt für ſie und ihre Wiſſenſchaft eingetreten, wann immer es not tat. Aber die Fakultät hat dem Verſtorbenen ihren Doktor verliehen ausdrücklich um ſeiner kirch lichen Wirkſamkeit willen. Die Landgemeinden um Mainz ſtehen in glücklicher Blüte: er hat ſie geſchaffen. Die Fohanmesgeneinde in Darmſtadt iſt von ihm gegründet. Er iſt in der Geſchichte der letzten 20 Jahre des Heſſiſchen Guſtav⸗ Aheif Vereinz an erſter Stelle wirk⸗ ſam geweſen. Er hat einen umfaſſenden Einfluß weit über Parkei⸗ kreiſe hinaus auf die Geiſtlichkei des Landes geübt. Seines Sinnes ſind darum auch heute viele, die, wie er, kirchlich aufbauende Wirkſamkeit und freie wiſſenſchaftliche Stellung verbinden wollen. Er bedeutet ein Programm, wenn wir es ſagen dürfen, ein Ideal für viele heſſiſche Geiſtliche. Und eben weil er kein Ein melſter nur war, ſondern eine Perſönlichkeit, die ihre Ge Wuien und Lebens⸗ ziele tief in die Geſinnung iee grub, darum bürgt uns ſein Name dafür, daß es, um nicht zu ſagen, ein ſchweres Unrecht, ſo jedenfalls eine unbedachte Uebereilung iſt der„liberalen Richtung“ der heſſiſchen Geiſtlichkeit die im beſten Sinne poſitiv⸗aufbauende Wirk⸗ ſamkeit abzuſprechen. Aber wir ſelbſt! Kann und darf von den gegenwärtigen Mitgliedern der Fakultät behauptet werden, daß ſie dem kirchlichen Leben fernſtehen? daß deſtruktive Tendenzen oder auch nur Gleich⸗ gültigkeit gegen die evangeliſche Gemeinde ſie beſeelen? Wir müſſen — 26— einzelnes aufzählen. Die ren D. Krügen, D. Baldenſperger, D. Eck ſind Mitglieder der K Henneneind e e trotun in Gießen. Es hat niemals verlautet, da in dieſer Stellung oppoſitlonelle Führer geweſen wären. D. S Sian und D. Eck dienen, ſeit ſie in Gießen ſind, aus freien Stücken der Gemeinde im Gottesdienſt: ſie predigen jährlich jeder etwa zehnmal. Es iſt uns niemals zu Ohren gekommen, daß unſere Predigttätigkeit Anſtoß erregt hätte. Wehl aber dürfen wir es mit Freuden ausſprechen, daß wir dieſe freie Tätigkeit nicht ganz ohne Erfolg geübt zu haben glauben. Naturgemäß fällt dem Vertreter der praktiſchen Theologie in der Fakultät der größte Anteil an praktiſcher Wirkſamkeit in der Landeskirche zu. D. Schian ſitzt im Vorſtand des Landesvereins und des Oberheſſiſchen Vereins für Innere Miſſion, er iſt Vor⸗ ſtandsmitglied des Landesvereins des Evangeliſchen Bundes und des Ausſchuſſes für die Evangeliſche Bewegung in Oeſterreich, er hat als Vortragender 1908 an einem Inſtruktionskurſus für Innere Miſſion in Darmſtadt teilgenommen, in Stadt und Dorf hat er ſeine Kraft mannigfach evangeliſchem Vereinsleben zur Verfügung geſtellt. Er iſt der Mitbegründer der Konferenz für evangeliſche Gemeindearbeit, die im nächſten Monat in Darmſtadt ihre zweite Tagung erleben will. Aber auch wir anderen, wenn auch in gerin⸗ gerem Maße, haben an dieſer Arbeit unſeren Teil. Wir ſind in hießen, Worms, Mainz wiederholt auf wichtigen Verſammlungen des Evangeliſchen Bundes bei Gelegenheit der Aufregung über die Caniſius-⸗, die Borromäus⸗Enzyklika, in Friedberg bei den Tagungen des Vereins für Aeußere Miſſion aufgetreten. Wir haben, als die Her ir 5 Pfarrer der Stadtgemeinde Darmſtadt uns riefen, uns ſofort zur Abwehr der radikalen Theſen des Philoſophen Arthur Drews zur Verfügung geſtellt. Wi haben der Aufforderung derſelben Stadt⸗ eiſtlichkeit Folge geleiſtet und im vorigen Winter in fünf vorzüg lis beſuchten wiſeenſchaftlichen Vorträgen über religiöſe Fragen rückhaltlos, aber in poſitiv aufbauendem Sinne unſere Meinung geäußert.—— Das alles geſchähe, wir wollen nicht ſagen in der Abſicht, aber doch mit dem Nebenerfolg„vorwiegend negativ kritiſcher“ Wirkung? Es iſt poſitiv⸗kirchliche Wirkſamkeit. Nie mand darf wagen, das in Abrede zu ſtellen. Warum wird es ver⸗ ſchwiegen? Warum vor dem Großh derzoglichen Oberkonſiſtorium und vor Eurer Königlichen Hoheit ſelbſt der Schein erweckt, als ob dieſe Tätigkeit der Fakultät für ein Geſamturteil über ihre Wirk⸗ ſamkeit gar nicht in Betracht käme?— Wir haben von uns ſelbſt den müſſen. Die Verantwortung dafür wird auf die zurückfallen, die uns dazu nötigen was geſagt haben,berührt freilich das Amt nicht unmittelbar, in de Eure Königliche Hoheit uns als Glieder der niverſität berufen haben. Die Wiſſenſchaft ſere Pflich t, unſere Ehre. Die Verfaſſer der Ein⸗ . 1 5 gabe gönnen der Wiſſenſchaft nicht nur, ſie fordern für ſie„volle Bewegungsfreiheit“. Was kann das anders heißen, als daß wir in unſerer eigenſten Arbeit und Wirkſamkeit von kirchlichen Maß⸗ ſtäben und Direktiven frei ſein ſollen?, daß wir unſere Pflicht verſäumen würden, wenn wir hier ein anderes Ziel anerkennen würden als das der lauteren, und ſei es, der bitteren Wahrheit. Allerdings man does not live by knowledge but by faith! Dieſer Satz ſelbſt iſt doch wieder ein Ergebnis der Wiſſen⸗ ſchaft. Er kann nicht ausgeſprochen werden, ohne daß die Namen Kant und Schleiermacher, Carlyle und Emerſon verſchwiegen in ihm mitklängen. Und wir meinen verſichern zu dürfen, daß es keinen unter uns gibt, der dieſe Wahrheit ſeinen Schülern nicht immer wieder ins Gedächtnis zurückriefe. Dennoch, wir ſind berufen, eben nicht dem Leben als ſolchem, dem kirchlichen Leben in Verwaltung und Praxis— wir ſind berufen, der Theorie des Lebens, der Wiſſenſchaft von Religion und Chriſtentum zu dienen. Dieſer Auf⸗ gabe, zu der wir verpflichtet ſind, können wir nicht gerecht werden, wenn wir nicht den rückhaltloſen Mut der Wahrheit haben dürfen, ſondern nach kirchlichen Sorgen oder gar nach Parteiwünſchen hinüberlauſchen oder ſchielen ſollen. Daraus ergeben ſich notwendig Gegenſätze und Reibungen. Eine Wiſſenſchaft, wie ſie den Ver⸗ faſſern der Eingabe genehm wäre, gibt es zur Zeit auf proteſtan⸗ tiſchen Kathedern überhaupt nicht. Sie reden von einer„tiefen Kluft“, die in Gießen die Wiſſenſchaft von den Bedürfniſſen des praktiſchen Amtes trennt. Aber ſie verſchweigen— natürlich unbewußt— daß auch die Theologie, deren Vertreter ſie demon⸗ ſtrativ uns gegenüber feiern, das nicht bietet, nicht bieten kann, was einer von modernen Frageſtellungen unberührten Gemeindeortho dorie allein wirklich genügen würde. Denn— und hier allerdings tut ſich eine unüberbrückbare Kluft auf, aber eine, die alle heutige Theologie von der des 17. Jahrhundert trennt— es gibt zur Zeit keinen Theologen mehr auf deutſchen Kathedern, der ernſtlich und wahrhaft die Lehre von der wörtlichen Inſpiration der Heiligen Schrift verträte. Ganz beſonders gilt das auch von den gefeierten Dogmatikern„modern⸗poſitiver“ Theologie: D. Seeberg⸗Berlin und D. Ihmels⸗Leipzig. In dem Augenblick aber, wo der Hinfall dieſer ſicheren Grundlage altproteſtantiſcher Dogmatik ehrlich anerkannt wird, gibt es nur ein Mehr oder Minder der Abweichung von alter Theologie oder Gemeindeorthodoxie. Wirklich abgewichen ſind ſie alle. Da iſt keiner, der an dieſem einzig klaren Maßſtab noch be ſtehen könnte, auch nicht einer! Das Mehr oder Minder alſo ſchafft die Schmerzen, an denen die Verfaſſer der Eingabe zu tragen haben. Wir kennen ſelbſt dieſe Schmerzen, die der unvermeidliche Bruch mit dem Alten be⸗ reitet. Leben und vollends Leben der Wahrheit entſteht nirgends ohne dieſe Wehen der Geburt. Aber wie dann ſollten wir daran denken, jemandem zu wehren, auf anderen Wegen als den unſrigen, 28 dieſer Schmerzen Herr zu werden? Wir erkennen die relativen Gegenſätze an. Alſo ſind wir uns auch— wie die Verfaſſer der Eingabe verlangen— der Pflicht bewußt, den in Gießen Studieren⸗ den„die Möglichkeit zu verſchaffen, nach dem Grundſatz audiatur et altera pars auch Vertreter der(ſogenannten) poſitiven Theologie zu hören.“ Welche Studienordnung Deutſchlands gäbe dazu größere Freiheit? Wir fordern ſechs Semeſter Univerſitätsſtudien, darunter kein einziges Zwangsſemeſter in Gießen. Soll denn dieſe Tatſache unbeſchränkter Studienfreiheit gar nichts gelten? Gar nichts, daß von ihr ausgiebiger Gebrauch gemacht wird? In den letzten zehn Semeſtern haben von 110 Kandidaten 43 nur in Gießen, 67 auch auswärts ſtudiert. Wenn das Recht auf auswärtiges Studium nicht beſchränkt, jeder leiſeſte Druck auf die Studierenden in dieſer Be⸗ ziehung vermieden wird, wie will man die Behauptung aufrecht er⸗ halten, daß die Gießener theologiſche Fakultät die Beeinfluſſung durch andersartige theologiſche Richtungen unmöglich mache? Aber allerdings ſind wir der Meinung, daß eine Kenntnisnahme moder⸗ ner Theologie für einen Pfarrer der Gegenwart ein unumgängliches Erfordernis iſt, daß es darum für heſſiſche Landeskinder kein Schaden ſein wird, wenn nicht Zwang, ſondern freier Wille ſie für einen Teil ihrer Studienzeit zu uns nach Gießen führt. Nur dann wird das audiatur et altera pars nicht einſeitig gegen uns in An⸗ wendung gebracht. Die Verfaſſer der Eingabe reden aber nicht mit Recht von einem Preisgeben„von Vergünſtigungen wie Stipendien und dergl.“ im Falle auswärtigen Studiums. Es werden von dem Großherzoglichen Oberkonſiſtorium und von dem Vorſtande der Lutherſtiftung namhafte Stipendien auch nach auswärts verliehen, und wir haben von bedeutenden Anterſtützungen vernommen, die ohne unſer Wiſſen gerade nur auswärts Studierenden verliehen werden, ſodaß dieſe unter Umſtänden pekuniär beſſer geſtellt werden als unſere Gießener. So wenig hält man in dieſen altheſſiſchen Kreiſen auf eine Förderung der Landesuniverſität und ihrer In tereſſen. Aber die Fakultätsprüfung nötigt, ſcheint es, trotz aller prinzipiellen Freiheit, praktiſch zum Studium in Gießen. Auf eine Freigabe der Prüfung beim Eintritt in das Predigerſeminar, d. h. tatſächlich auf eine Umgehung Gießens, geht die Tendenz der Ein⸗ gabe hinaus. Wir begrüßen es, daß an der Stelle der Eingabe (Seite 4) nicht von Gewiſſensbedenken die Rede iſt,— nur„mißlich auch für den tüchtigſten Studenten“ wird es genannt, nach aus⸗ wärtigem Studium bei uns die Prüfung zu beſtehen. Darauf kommen wir zurück. Zunächſt aber müſſen wir an den Motiven feſt⸗ halten, die in den Jahren 1896 und 1908 denſelben Antrag in allen Inſtanzen— Miniſterium, Oberkonſiſtorium, Landesſynode— zur Ablehnung brachten. Erſtlich iſt es ein unvollziehbarer Gedanke, unſerem Heſſenlande die Unterhaltung einer theologiſchen Fakul⸗ 29— tät zuzumuten, der man die Unterweiſung und Prüfung der künf⸗ tigen Diener der Landeskirche abnimmt. Denn die fakultative Zulaſſung einer auswärtigen Fakultät als Prüfungskommiſſion macht ſofort die Prüfung im eigenen Lande zu einer in gleicher Weiſe fakultativen Einrichtung. Es kann hier keine Grenze geben. Die theologiſche Fakultät der Landesuniverſität wird entrechtet— und das in einer Zeit, in der für die kleinen und mittleren Hoch— ſchulen der Kampf um die Exiſtenz aufs Aeußerſte erſchwert erſcheint. Zweitens gibt es neben der Gießener keine Prüfungskommiſſion Deutſchlands, die auf unſere heſſiſchen Ordnungen eingerichtet wäre. Keine deutſche Landeskirche außer unſerer heſſiſchen kennt den obli gatoriſchen Beſuch eines Predigerſeminars, in keiner darum ſind der Studiengang auf der Univerſität und die erſte Prüfung ſo wie bei uns auf theoretiſche Unterweiſung beſchränkt, von dem praktiſchen Lehrgang in Friedberg und der zweiten Prüfung in Darmſtadt gänzlich geſchieden. Dieſe Ordnung ſteht einzig da in Deutſchland. Wir halten dafür, daß ſie ein Werk hoher Weisheit und glücklichſter Onganiſationsgabe iſt. Man rüttelt an bewährten Ordnungen nur, wenn man etwas an ihnen ſchadhaft findet. Hier will man ſie durchbrechen, weil man mit der Richtung derjenigen unzufrieden iſt, die ſie zur Zeit vertreten. Aber die Ordnungen dauern, die Menſchen vergehen. Wird man ſich nicht vielleicht vergeblich nach jenen zurückſehnen, wenn dieſe ſich werden geändert haben? Endlich drittens: Wer ſoll die Entſcheidung treffen, wo ein Kandidat ſich zur Prüfung melden ſoll: in Gießen oder auswärts? Die Geſuche um Zulaſſung zur Prüfung gehen von unſeren Kandidaten aus. Sie alſo werden durch ihr Geſuch ſich als„liberal“ oder„poſitiv“ be⸗ kennen und ſich damit ſelbſt zu Richtungsgeiſtlichen ſtempeln. Sie werden das tun in einem Lebensalter, dem wir weder die Reife des Urteils noch die Feſtigkeit der Geſinnung zuſprechen können, über die eigne künftige Richtung zu entſcheiden. Und ſie werden es doch nicht aus eigener Gewiſſensentſcheidung tun, ſondern unter einem Gewiſſenszwang, den die Väter ihnen auferlegen werden. Wir könnten eine Landeskirche nicht beneiden, die ihre Söhne dazu ver⸗ führen läßt. Die Beleuchtung der Folgen, die der Landeskirche daraus unfehlbar erwachſen würden, glauben wir dem Großherzoglichen Oberkonſiſtorium überlaſſen zu müſſen. Es würde den Bereich unſerer Kompetenz überſchreiten. Aber mißlich, ſagt die Eingabe, bleibt die Prüfung vor einem Profeſſor anderer Richtung, deſſen Lehr⸗ und Denkweiſe dem Kandidaten unbekannt geblieben iſt. Wir nehmen an, daß die Fälle gänzlicher Unbekanntheit doch nur ſeltene ſein würden. Hat der Kandidat überhaupt nur mit moderner Theologie— einerlei ob in Gießen oder anderwärts— ſich beſchäftigt, ſo vermindert ſich die Mißlichkeit bis zu einem erträglichen Grade. Wir haben vor der Landesſynode von 1908 den ſtatiſtiſchen Nachweis erbracht, daß im Durchſchnitt diejenigen Kandidaten in unſerer Prüfung zu einem beſſeren Ziel gelangen, höhere Noten erlangt haben, die einige Zeit auswärts ſtudiert, als diejenigen, die ihre Studienjahre nur in Eießen zugebracht haben. Dieſer Nachweis iſt unwiderſprochen geblieben. Er müßte genügen, die Ueberzeugung zu begründen oder aufrecht zu erhalten, daß die Fakultät ihren Kandidaten gleichmäßig gerecht gegenüberſteht, daß ſie nach ihrem Wiſſen allein und nicht nach ihrer Richtung fragt, daß ſie ſich ernſtlich müht, denjenigen, die ihr fremd gegenüberſtehen, möglichſt weit entgegen zu kommen. Die Fakultät muß es vor Eurer Königlichen Hoheit ſchmerzlich beklagen, daß dieſe ihre Nachweiſe kein Gehör gefunden zu haben ſcheinen, wiewohl entgegenſtehende Tatſachen uns nicht zu Ohren gekommen ſind. Dieſe Klage gilt nicht einer Beſchuldigung unſerer Richtung, ſondern verſteckten Vorwürfen gegen die Lauterkeit und Gerechtigkeit unſerer Geſinnung. Wir ziehen aus ihr eine letzte Konſequenz. Wir bitten Eure Königliche Hoheit, verfügen zu wollen, daß durch einen Abgeordneten des Großherzoglichen Ober⸗ konſiſtoriums das Verfahren bei der theologiſchen Prüfung in Gießen einer ein⸗ oder mehrmaligen Reviſion unterzogen werde, damit feſtgeſtellt werde, ob zu den ſchweren Vorwürfen, die die Verfaſſer der Eingabe gegen uns erheben, Grund vorliegt oder nicht. Offen vor Eurer Königlichen Hoheit und vor dem Lande haben wir ge⸗ handelt und wollen wir ferner handeln. Werden Schäden bei uns aufgedeckt, uns nachgewieſen, ſo ſind wir bereit, ſie abzuſtellen. Gegen unbegründete Angriffe auf Eurer Königlichen Hoheit wohl⸗ bedachte Landesordnungen und unſere Gewiſſenhaftigkeit in ihrer Befolgung bitten wir um Eurer Königlichen Hoheit ſtarken Schutz. Gießen, den 25. März 1911. Die theologiſche Fakultät der Landesuniverſität. Im Auftrag: (unterz.) D. Eck. 14 r Hrief an die hochwürdige Theologiſche Fakultät in bießen. — — ρ Hochwürdige Fakultät hat eine Eingabe an Seine Königliche Hoheit den Großherzog gerichtet, die uns durch den Abdruck in der „Darmſtädter Zeitung“ vom 10. Mai bekannt geworden iſt. Darin erfährt unſer Geſuch an Großh. Oberkonſiſtorium in Sachen des Examenszwanges eine ſcharfe und in vieler Hinſicht nicht gerechte Beurteilung, und dieſer Umſtand veranlaßt uns zu folgender Ant⸗ wort, die wir auch der Oefſentlichkeit übergeben: Wir finden es begreiflich, daß unſere Bemerkung von der vorwiegend negativ⸗kritiſchen und zum Teil bewußt„unkirchlichen“ Geiſtesrichtung, die der Fakultät eigen ſei und von ihr ausgehe, dieſe nicht angenehm berührt hat; aber ihre Darlegung iſt leider nicht imſtande geweſen, uns die Unrichtigkeit jener Behauptung klar zu machen. Es kann der Fakultät natürlich nicht verwehrt werden, über ihre Wirkſambeit, wie es in ihrer Eingabe heißt,„beſcheidener zu denken“, als wir es für zuläſſig gehalten haben. Wenn ſie aber zur Begründung dieſer niedrigeren Selbſteinſchätzung die Erfahrung anführt, daß„einzelne ihrer Schüler— und zum Teil recht begabte — nach den Gießener Studienjahren Wege einſchlügen, die von den ihrigen weit abzubiegen ſchienen“, ſo beweiſt das, wie uns ſcheint, gerade das Gegenteil von dem, was ſie dadurch beweiſen möchte. Erkennt ſie doch mit dieſen Worten ſelber das an, was unſere Mei nung iſt, daß nämlich die große Mehrzahl der Studierenden von ihrem durch die negative Zeitrichtung getragenen Einfluß beherrſcht wird und nur einzelne ſich ausnahmsweiſe davon frei zu machen wiſſen. Wenn unter dieſen„einzelnen“ manche recht begabte ſind, ſo ſpricht das nur für unſere Sache, deren Wahrheit ſich den guten, ſelbſtändig denkenden Köpfen leichter erſchließt als den mittel⸗ mäßigen, gern fremder Leitung folgenden. Wir dürfen alſo in der mitgeteilten Bemerkung der hochwürdigen Fakultät ein Zugeſtänd⸗ nis ſehen, das wir, wenn es auch nicht beabſichtigt zu ſein ſcheint, doch mit Dank annehmen. Wenn die Fakultät hervorhebt, ſie ſei „nur ein Organ proteſtantiſcher Wiſſenſchaft“ und neben ihrer mündlichen Lehrtätigkeit hätten auch Schriften Einfluß, ſo ſtimmen wir ſelbſtverſtändlich mit ihr hierin überein. Einen Index librorum prohibitorum wollen wir ſo wenig wie ſie ſelbſt, aber wir müſſen auch die von ihr beliebte, in ihrer Wirkung einen ſolchen Inder ähnliche Fernhaltung aller andersdenkenden Dozenten als nachteilig betrachten. 32— Hochwürdige Fakultät iſt— das begrüßen wir mit Freuden —, wie man aus ihrer Eingabe erkennt, mit uns der Anſicht, daß jede theologiſche Fakultät poſitive Ziele verfolgen und kirchlich auf⸗ bauend wirken müſſe. Doch der verſuchte Nachweis, daß ſie ſelber dieſer Forderung genüge, iſt— wir müſſen es mit Bedauern ſagen — nicht gelungen. Ihre Ausführungen hierüber bleiben leider dem Mittelpunkt der ganzen Streitfrage fern und bewegen ſich nur auf der Peripherie, ohne den innerſten Kern des kirchlichen Lebens zu berühren. Die Kirche iſt Glaubensgemeinſchaft; die Bedeutung aber, die dem Glauben ſowohl für die Kirche zukommt als auch für die theologiſche Wiſſenſchaft, deren vornehmſtes Objekt er iſt, hat die Fakultät gänzlich außer acht gelaſſen. Hätte ſie den chriſtlichen Glauben als Lebensnerv der Kirche und der theologiſchen Wiſſen⸗ ſchaft erkannt, ſo hätte ſie es gewiß vermieden, Kirche und kirchlichen Glauben einerſeits und die Wiſſenſchaft oder die Theorie vom Glauben andererſeits in jene gegenſätzliche Spannung zu bringen, die für die modern⸗liberale Theologie charakteriſtiſch iſt und weder der Kirche noch der Wiſſenſchaft zum Segen dient. Daß ſich Pfarrer D. Guyot mancherlei Verdienſte erworben hat, haben auch wir bei ſeinem Ableben in einem Nachrufe unſeres Korreſpondenzblattes ohne Rückhalt anerkannt; gegenüber der Fakultät aber, die dieſe Verdienſte einſeitig als ein Zeugnis für ihre aufbauende Wirkſamkeit anführt, müſſen wir mit aller einem Toten gebührenden Rückſicht, doch um der Wahrheit willen ſagen, daß bei ihm den Licht⸗ auch Schattenſeiten gegenüberſtanden. Durch ſchroffes Auftreten gegen ſolche ‚die anderer Anſicht waren, hat ſein ungeſtümer Feuergeiſt den innerem Frieden unſerer Landeskirche wiederholt gefährdet. Jedenfalls aber kann die in manchem Be⸗ tracht erſprießliche Tätigkeit eines von der Gießener Fakultät— wenn auch nicht von ihren jetzigen Gliedern— ausgebildeten Mannes ihre„poſitiv aufbauende Wirkſamkeit“ ebenſo wenig wie die„der liberalen Richtung der heſſiſchen Geiſtlichkeit“ erhärten. Daß von beiden„bloßes Zerſtören“ ausgehe, daß ſie gar„keine poſitiven Früchte getragen hätten“, haben wir nicht behauptet. Daher iſt der Vorwurf, den uns die Fakultät deshalb macht, grund⸗ los und unbedacht. Auf deren vorwiegend negative Geiſtesrichtung und die Gefahren, die dieſe unſerer Landeskirche bringt, haben wir allerdings, weil das unſere Pflicht war, aufmerkſam gemacht. Sollte man wirklich nicht eine Gefahr für unſere jungen Theologen und die ihnen ſpäter anzuvertrauenden Gemeinden fürchten müſſen, wenn man manche Aeußerungen von dieſer Seite lieſt? Dahin ge⸗ hört das Wort von der„unkirchlichen Theologie“ dem Herr Geh. Kirchenrat Prof. D. Krüger jetzt eine ganz harmloſe Deutung geben zu können meint. Dahin gehört auch der gewiß nicht unbedenkliche Ausſpruch desſelben Gelehrten an derſelben Stelle, in Nr. 34 der „Chriſtlichen Welt“ vom 23. Auguſt 1900, den wir hier folgen laſſen: „Die theologiſche Wiſſenſchaft ſoll ihren Jüngern den Dienſt des Giftes leiſten, das gegen ſchwere Anſteckung immun macht. Und denen, die geſund ſind, leiſtet ſie auch dieſen Dienſt. Ich kann nicht nur verſichern, daß ich an diejenigen unter meinen Schülern am liebſten zurückdenke, bei denen das Gift am kräftigſten gewirkt hat, ſondern auch, daß gerade ſie ſich zu beſonders tüchtigen Dienern des Evangeliums entwickeln. Gewiß, wir haben auch kränkliche und ſchwächliche Zöglinge. Aber ich kann nicht leugnen, daß ſie mein Intereſſe nicht in dem Maße in Anſpruch nehmen. Rouſſeau meint, der Erzieher ſei kein Krankenpfleger und dürfte ſeine Zeit nicht verlieren, um unnützes Leben zu pflegen. Ganz ſo ſcharf braucht man ſich micht auszudrücken, nicht einmal zu empfinden, aber etwas Wahres iſt ſicher daran.“ Hochwürdige Fakultät redet weiter von der Zugehörigkeit einzelner ihrer Glieder zu der Gießener Kirchengemeindevertretung, von der Predigttätigkeit, die manche„nicht ganz ohne Erfolg“ übten, und der Beteiligung anderer bei gewiſſen kirchlichen Vereinen und Veranſtaltungen. Dieſe— doch mehr die äußere Seite des kirch lichen Lebens angehenden— Dienſtleiſtungen beſonders hervorzu⸗ heben, war, wie wir glauben möchten, nicht notwendig. Niemand leugnet ihren Wert, aber ſie haben mit der akademiſchen Wirkſam⸗ keit der Fakultät, um die es ſich handelt, nichts zu tun. In der Eingabe an Seine Königliche Hoheit erklärt ferner die Fakultät, ihrer Aufgabe nicht gerecht werden zu können,„wenn ſie nicht den rückhaltloſen Mut der Wahrheit haben dürfe, ſondern nach kirchlichen Sorgen oder gor nach Parteiwünſchen hinüber lauſchen oder ſchielen ſolle.“ Darin hat ſie ohne Zweifel recht, allein ſie vergißt leider vollſtändig eine Tatſache, die allgemein be kannt iſt: ſie hat ſich bei den Vorſchlägen zur Wiederbeſetzung frei gewordener Lehrſtühle ſeit einem Menſchenalter nur zu ſehr durch die Wünſche einer einzelnen„Partei“ oder Richtung oder Schule leiten laſſen, derjenigen nämlich, der ſie ſelber angehört. Hat ſie wielleicht im Lauf ſo vieler Jahre auch nur einen poſitiven Theo⸗ logen zur Berufung nach Gießen vorgeſchlagen? Vertritt ſie nicht bei jeder Gelegenheit einſeitig den modern⸗liberalen Standpunkt? Gehört nicht ihr Dekan, der jene Eingabe unterzeichnet hat, Herr Prof. D. Eck, als Mitglied der„Freien landeskirchlichen Ver⸗ einigung“ an? Wie kann ſie ſich bei dieſer Sachlage als Pflegerin und Hüterin der reinen, hoch über den Parteienſtehenden Wiſſenſchaft betrachten? Ihre die anderen Anſchauungen grundſätzlich aus⸗ ſchließende Einſeitigkeit bildet ja gerade den Kernpunkt der ganzen Frage, und über dieſen Kernpunkt ſchweigt ſich die Fakultät in ihrer Eingabe trotz deren ſonſtiger Ausführlichkeit merkwürdiger⸗ weiſe völlig aus! 5 Daß auch wir für die theologiſche Wiſſenſchaft volle Be⸗ wegungsfreiheit fordern, haben wir erklärt. Wenn aber die Fakul⸗ 34 tät dieſe Bewegungsfreiheit in dem Sinn verſtanden wiſſen will, daß die theologiſche Wiſſenſchaft„in ihrer eigenſten Arbeit und Wirkſamkeit von kirchlichen Maßſtäben und Direktiven frei ſein ſolle“, ſo antworten wir darauf: Die Theologie als Glaubens⸗ wiſſenſchaft und die Kirche als Glaubensgemeinſchaft dürfen nicht durch eine Kluft getrennt ſein. Nur innerhalb der durch die Natur des Glaubenslebens gezogenen Grenzen kann ſich die theologiſche Wiſſenſchaft wahrhaft frei bewegen. Hochwürdige Fakultät fährt fort:„Eine Wiſſenſchaft, wie ſie den Verfaſſern der Eingabe(gemeint iſt unſere Eingabe an Großh. Oberkonſiſtorium) genehm wäre, gibt es zur Zeit auf pro⸗ teſtantiſchen Kathedern überhaupt nicht.“ Mit dieſer willkürlichen Behauptung beweiſt dieſelbe weiter nichts, als daß ſie die Anſicht des Vorſtandes der kirchlich⸗poſitiven Vereinigung, die ſie bekämpft, in Wahrheit gar nicht kennt. Dieſer muß den Vorwurf der Rück⸗ ſtändigkeit, den die Fakultät hier gegen ihn erhebt, als grundlos aufs entſchiedenſte zurückweiſen. Ein Gegenſatz zwiſchen unſerer Ueberzeugung und der Anſicht der namhaften Vertreter der modern⸗ poſitiven Theologie beſteht mit nichten; vergeblich iſt die Mühe, einen ſolchen künſtlich herzuſtellen. Nicht um die Annahme der Theologie des 17. Jahrhunderts, nicht um ein Gutheißen der„Lehre von der wörtlichen Inſpiration der heiligen Schrift“— einer in der damaligen Zeit erklärlichen und wertvollen, aber jetzt nicht mehr haltbaren Hypotheſe—, nicht um„ein Mehr oder Minder von Ab⸗ weichung von alter Theologie“, ſondern um völlig andere Fragen und grnndlegende Gegenſätze handelt es ſich in dem großen Geiſtes⸗ kampf der Gegenwart. Vor allem ſehen wir, um nur das Wichtigſte hier anzuführen, in Jeſus Chriſtus den ewigen, Menſch gewordenen Gottesſohn, den Sündloſen, der für uns das Geſetz erfüllt und uns durch ſein unſchuldiges Leiden und Sterben erlöſt hat, den wahr⸗ haftig Auferſtandenen und zur Rechten des allmächtigen Vaters Er⸗ höhten, unſeren Herrn, der uns zum Eigentum gewonnen hat, den Begründer und das Haupt des Gottesreiches und einer Glaubens⸗ gemeinſchaft, die ihren Gliedern über das Verhältnis der Menſchen zu Gott nicht eine Wahrheit, ſondern die Wahrheit bietet und den Getreuen Leben und Seligkeit in Zeit und Ewigkeit verbürgt. Glauben und bekennen das auch die Angehörigen der theologiſchen Fakultät in Gießen? „Das Recht auf auswärtiges Studium“ wird freilich durch ſchränkt, wohl aber wird die beſtehende Ordnung der Dinge nicht beſ dieſes Studium ſelbſt dadurch erſchwert und verkürzt. Die in der Eingabe an den Großherzog enthaltenen ſtatiſtiſchen Angaben über die Zahl der Kandidaten, die in den letzten 10 Semeſtern entweder nur in Gießen oder auch auf anderen Univerſitäten ſtudiert haben, ſteht, wie es ſcheint, in einem nicht recht aufgeklärten Widerſpruche zu den bei den Landesſynodalverhandlungen von 1908 angeführten 35— Zahlen, auf die an einer anderen Stelle der Eingabe ausdeücklich hingewieſen wird. Damals ſprach Herr Profeſſor D. Eck von 53 Prozent junger Theologen, die nur auf der Landesuniverſität ſtu⸗ diert hätten. Nach ſeiner damaligen Angabe wäre alſo die Zahl der nur in Gießen ſtudierenden heſſiſchen Theologen doch größer, als die derjenigen, die auch andere Univerſitäten auſſt uchen. Sollte ſich inzwiſchen dieſes Verhältnis weſentlich geänd dert haben? Es mag ſein,„daß es für heſſiſche Landeskinder kein Schaden ſein wird, wenn nicht Zwang, ſondern freier Wille ſie für einen Teil ihrer Studienzeit nach Gießen führt“; aber das iſt bisher, wie wir be douern, nicht der Fall, denn die Beſtimmung über den Examenszwang bedeutet eine indirekte Nötigung zum Studium in Gießen. Wer alſo auf den„freien Willen“ wirklich Gewicht legt, muß im Gegen ſatz zur Fakultät mit uns die Aenderung jener Beſtimmung wünſchen. Nichtheſſen können von ihr entbunden werden, und es geſchieht d das in nicht wenigen F d llen; für die Heſſen aber gilt ſie unbedingt. Daß es die Ausländer in dieſer Hinſicht beſſer haben als die Angehörigen des heſſiſchen Staates, iſt ein auf die Dauer unhaltbarer Zuſtand, und wer ſeine Beſeitigung erſtrebt, der rüttelt nicht„an bewährten Ordnungen“, der richtet nicht„unbegründete Angriffe auf wohlbedachte Landesordnungen“, wie es in der Ein gabe an ſeine Königliche Hoheit heiß vielmehr als Freund eines wahren Fortſchrittes für z Reformen ein. Die Theologiſche Fakultät wir„redeten nicht mit Recht von einem Preisgeben von Ve rgünſti igun ngen wie Stipendien und dergl. im Falle auswärtigen Studiums“ weil ſolche auch nach auswärts verliehen würden. Sie hat aber nicht bedacht, daß in unſever Eingabe an Großh. Oberkonſiſtorium von Leuten die Rede iſt, die„bei auswärtigen, poſitiv gerichteten Fakultäten ihre Aus bildung ſuchen und auch auswärts ſich anſtellen laſſen“. Treten ſie, durch die Praxis der Gießener Fakultät und die Beſtimmung der Dienſtpragmatik veranlaßt, in den Dienſt einer anderen Landes kirche, ſo müſſen ſie hetapun tlich die etwa früher Lihulte emen Stipen dien zurückzahlen. Den Irrtum den uns die akultät in dieſer Hinſicht vorwerfen zu können glaubt, begeht ſie alſo latſä lich ſelber. Es iſt in ihrer Eingabe weiter zu leſen, im Falle der Be ſeitigung des Examenszwanges w erde der theologiſche Fakultät der Landesuniverſität„entrechtet“. Aber ſie hätte es ja in der Hand, den Folgen einer ſolchen„Entrechtung“ durch ein weitherzigeres Verfahren vorzubeugen. Auch die Verſchiedenheit der Beſtimmun gen über Examina und Seminarbeſuch in unſerem und in anderen Ländern iſt kein ernſtliches Hindernis für die Anerkennung der Prüfung vor einer fremden Fakultät durch die Behörden der heſſiſchen Landeskirche. Sonſt müßte ſich ja auch das in Wahrheit nicht ſeltene Eintreten von Ausländern in den heſſiſchen Kirchen dienſt aus dieſem Grund verbieten. Wenn von einem„Ge wiſſenszwang“ geredet wird, den manche Väter gegen ihre Söhne übten, ſo würde ein ſolcher Zwang, wenn er in der Tat beſtünde, als ein von der naturgemäßen, der väterlichen, Autorität ausgehen⸗ der doch jedenfalls dem aufgezwungenen Einfluß fremder, auf einem anderen Glaubensgrunde ſtehender Profeſſoren vorzuziehen ſein.„Reife des Urteils“ und„Feſtigkeit der Geſinnung“ glaubt die Fakultät den jungen Theologen, die ſich zur Prüfung melden, abſprechen zu müſſen. Hat ſie wirklich ſo traurige Erfahrungen mit ihren Zöglingen gemacht? Wären wirklich ſolche Kandidaten zur baldigen Verwaltung eines verantwortungsvollen Amts geeignet? Hochwürdige Fakultät glaubt uns ſchließlich den Vorwurf machen zu dürfen, unſere„Klage gelte nicht einer Beſchuldigung ihrer Richtung, ſondern verſteckten Vorwürfen gegen die Lauter⸗ keit und Gerechtigkeit ihrer Geſinnung.“ Dieſe Behauptung ent⸗ ſpricht in keiner Weiſe den Tatſachen, und wir müſſen uns gegen die Kränkung, die darin für uns liegt, mit allem Ernſt verwahren. Es iſt uns nicht eingefallen, und wir denken nicht daran, der Fakul⸗ töt die Lauterkeit und Gerechtigkeit ihrer Geſinnung abzuſprechen. Das müßte, ſollte man meinen, die Fakultät auch ganz gut wiſſen, denn es iſt ſchon bei den Landesſynodalverhandlungen von 1908 mehrmals hervorgehoben worden. Wozu alſo dieſer grundloſe Vorwurf? Was wir geſagt haben und hiermit wiederholen, iſt etwas anderes, nämlich folgendes: Eine Prüfung vor unbekannten einen anderen Standpunkt einnehmenden Profeſſoren iſt unter allen Umſtänden ſchwierig, und die unleugbare Einſeitigkeit und Ausſchließlichkeit der Gießener Fakultät iſt nicht geeignet, von auswärts kommenden, anders geſinnten Examinanden über dieſe Schwierigkeit hinwegzuhelfen und ſie mit Vertrauen auf ein freund⸗ liches Entgegenkommen der prüfenden Gelehrten zu erfüllen. Eine derartige Prüfung bezeichnen wir mit Recht als„mißlich auch für den tüchtigſten Studenten“. Die von der Theologiſchen Fakultät gewünſchte Entſendung eines Beauftragten des Großh. Oberkonſiſtoriums zur Reviſion der Prüfungsergebniſſe erſcheint uns, da nach unſerer Anſicht kein un⸗ geſetzliches Verfahren vorliegt, als völlig zwecklos und hätte unſerer Meinung nach nicht den geringſten Wert. Wird ſich hochwürdige Fakultät durch dieſe Ausführungen zur Berichtigung ihrer falſchen Vorausſetzungen und Angaben und zur Zurücknahme ihrer Vorwürfe bewogen fühlen? Wir wagen es kaum zu hoffen. Mit voller Zuverſicht aber erwarten wir das Arteil aller Einſichtigen und Unbefangenen über unſer Vorgehen und das der Theologiſchen Fakultät in Gießen. Der Vorſtand der Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung für Heſſen: Bernbeck. Schreiben des Hroßh. Oberkonſiſtoriums an den Horſtand der Kirchlich-poſitiven Dereinigung für feſſen. Großh. Heſſiſches Oberkonſiſtorium. Darmſtadt, den 20. Mai 1911. An den Vorſtand der Kirchlich— Waldſtraße Nr. 40. poſitiven Vereinigung für Heſſen zu Nr. O. K.. 2615. Betreffend: Aufhebung des§ 3 pos. 2 des Kirchengeſetzes vom 11. Juli 1879, die Dienſtpragmatik für die Geiſtlichen betreffend. Wenn wir auch erſt im Sommer 1908 zur Frage einer Auf⸗ hebung der obigen Geſetzesbeſtimmung Stellung genommen haben, ſo haben wir bei der Bedeutung der in Ihrer Eingabe vom 9. Februar d. Js. enthaltenen Erwägungen dieſe Frage erneut einer ernſten Prüfung unterzogen. Indes konnten wir zu einer anderen Stellungnahme als in 1908 nicht gelangen. Wir unterlaſſen es, alle Gründe zu wiederholen, die in den Verhandlungen des Jahres 1908 von uns wie auch von Abgeord⸗ neten der Landesſynode gegen eine Geſetzesänderung vorgebracht wurden, beſchränken uns vielmehr auf die Darlegung des Folgen⸗ den: Als in 1882 die Vertreter der deutſchen evangeliſchen Kirchen⸗ regierungen auf der Eiſenacher Konferenz über das Thema:„Grund⸗ ſätze für die wechſelſeitige Anerbennung der auf Grund theologiſcher Prüfungen ausgeſtellten Fähigkeitsatteſte für das geiſtliche Amt“ verhandelten, waren vorher in dem Ausſchreiben, durch das der Konferenzvorſtand die einzelnen Kirchenregierungen zur Berichter⸗ ſtattung aufforderte, geſagt worden,„daß, da es ſich nur um eine Verſtändigung über Geſichtspunkte für das Verfahren der kirchlichen Behörden in Fällen der Uebernahme auswärtiger Geiſtlichen handle und nicht um Anerkennung rechtlicher Anſprüche von frem⸗ den Staatsangehövigen oder auswärts für befähigt Erklärten oder 38 um Lockerung des grundſätzlichen Gebundenſeins der Landeskinder an die heimatlichen Prüfungsordnungen, von Auslaſſungen nach dieſer Richtung Abſtand zu nehmen ſei“. Dieſer Begrenzung des Verhandlungsgegenſtands gab der Referent, Prälat Dr. von Müller⸗Stuttgart, mit den Worten Ausdruck:„Da es ſich aber von ſelbſt verſteht, daß es bei der Anerkennung der Fähigkeitsatteſte auswärtiger Kandidaten und Geiſtlichen nicht um Anerkennung rechtlicher Anſprüche derſelben ſich handelt, daß das Band, das ſie mit ihrer heimatlichen Kirche verbindet, nicht gelockert, ſondern nur auch die Verbindung mit anderen Kirchen berückſichtigt werden ſoll, und da hierin alle deutſchen Kirchenregierungen einverſtanden ſind, ſo werde ich davon bei keiner der ſämtlichen Aeußerungen weiter reden, ſondern ich bezeichne dies für das Folgende als allgemeine Vorausſetzung.“ Auch in der Verhandlung auf der Konferenz ſelbſt wurde von keiner Seite der Standpunkt vertreten, daß auf eine Befreiung der Landeskinder von dem Gebundenſein an die in der Heimatkirche beſtehende Prüfungsordnung hinzuwirken ſei, das Ziel der Verhandlung wurde vielmehr darin erblickt, eine wechſel ſeitige Anerkennung der Prüfungen bei Herübernahme Auswärtiger herbeizuführen. Nach unſerer Kenntnis der Verhältniſſe ſtehen die deutſchen evangeliſchen Landeskirchen, wenigſtens die größeren, moch heute auf dem Standpunkt des Jahres 1882. Wir müſſen auch bezweifeln, daß Neigung beſteht, in dieſer Hinſicht eine Aenderung herbeizu führen, da es im allgemeinen als der natürlichſte Zuſtand be trachtet werden muß, daß die künftigen Diener einer Landeskirche nach der von dieſer ſelbſt geſchaffenen Ordnung geprüft werden; wir werden indes nach der Richtung Ermithelungen anſtellen, ob jener Standpunkt außerhalb Heſſens auch in Zukunft aufrecht er halten wird. Es iſt unſeres Erachtens über jeden Zweifel erhaben, daß der für Heſſen beſtehende Zuſtand: Freiheit in der Wahl des Studienorts und theoretiſch⸗wiſſenſchaftliche Prüfung vor der Fakultät unſeres Landes, an ſich vortrefflich iſt. Auch der Referent der Eiſenacher Kirchenkonſerenz von 1882 hatte ſeine Meinung dahin ausgeſprochen, daß die Vornahme der erſten Prüfung durch eine ganze theologiſche Fakultät„das Entſprechendſte“ ſei. Wir dürfen auch annehmen, daß Sie ſelbſt nicht die Tatſache an ſich be anſtanden, daß bei uns die Fakultät die heſſiſchen Studenten zu prüfen hat, ſondern daß Ihre Beanſtandung erfolgt, weil Sie mit der gegenwärtigen Richtung der Fakultät nicht einverſtanden ſind. Daß wir ſelbſt Wünſche und Hoffnungen hinſichtlich der Zu⸗ ſammenſetzung unſerer theologiſchen Fakultät hegen, haben wir bereits bei verſchiedenen Gelegenheiten zum Ausdruck gebracht. (Vgl. z. B. die Worte unſeres Präſidenten im Protokoll der Landes ſynode Nr. 24 von 1908 S. 43). Aber wir fragen uns: rechtfertigt 39 die Tatſache, daß dieſe, wenn auch noch ſo ernſten, Wünſche bis jetzt unerfüllt geblieben ſind, ein Verlaſſen unſerer ſeit langen Jahren beſtehenden an ſich vortrefflichen Prüfungsordnung? Soll Heſſen abweichend von dem, wie erwähnt, bei den übrigen größeren deut⸗ ſchen Kirchengebieten herrſchenden Grundſätzen darauf verzichten, die Prüfung der Landeskinder, die in den heimiſchen Kirchendienſt eintreten wollen, in der Hand zu behalten? Sollen wir zu einer Einrichtung übergehen, die hinſichtlich der Gewähr für die Wiſſen ſchaftlichkeit der Prüfung mindeſtens keine Beſſerung bringen kann? Wir meinen, ein ſolcher Schritt, der rein vom Geſichtspunkt der Qualität der Prüfungseinrichtung betrachtet, leicht ein Rückſchritt ſein und zudem zu bis jetzt noch nicht zu überblickenden Konſequenzen für die weitere Entwickelung unſerer Landeskirche führen könnte, ließe ſich nur rechtfertigen, wenn eine unbedingte Notwendigkeit vorläge. Dies können wir jedoch nicht anerkennen. Wir haben für unſere Theologen zwar Examens⸗, aher keinen Studienzwang für Gießen. Rechtlich kann jeder Theologe ſich in Gießen prüfen laſſen, ohne dort ſtudiert zu haben. Sie bezeichnen es zwar als„mißlich“ auch für den tüchtigſten Studenten, ſich von einem ganz anders gerichteten Lehrkörper prüfen zu laſſen. Wir können dies in ſolcher Allgemeinheit nicht gelten laſſen. Auf was erſtreckt ſich die Fakultätsprüfung? Auf die Erforſchung theore tiſcher, fachwiſſenſchaftlicher Kenntniſſe. Die Richtung des Prüfen den kann hierbei keine ausſchlaggebende Rolle ſpielen. Zwar wird der Examinator„moderner“ Richtung auch Fragen ſtellen, die auf das Bebanntſein mit der Methode der„modernen“ Theologie ge richtet ſind, aber wir meinen, daß es in unſerer Zeit zur wiſſenſchaft lichen Ausrüſtung auch des„poſitiven“ Theologen gehört, wenigſtens die Methode der„modernen“ Theologie zu kennen, und wir meinen ferner, daß bei der Bedeutung, welche die„moderne“ Theologie gewonnen hat, auch eine die„poſitive“ Richtung vertretende Prüfungsbehörde an der„modernen“ Theologie nicht vorübergehen kann. Unſere Anſchauung iſt alſo, daß auch der Theologe, der ſeine Ausbildung durch eine„poſitiv“ gerichtete Fakultät gewonnen hat, ſofern er nur die Fähigkeit beſitzt, jenen Anforderungen zu ge⸗ nügen, mit anderen Worten jeder nicht wirklich unbegabte junge Theologe, ſich dem Gießener Examen unterziehen kann, ohne daß dies ein Opfer für ihn bedeutet.. Es iſt unſer herzlicher Wunſch, daß die Väter, welche ihre Söhne nicht bei der theologiſchen Fakultät zu Gießen ſtudieren laſſen wollen, ſich dieſer unſerer Erwägung nicht verſchließen, vielmehr ihre Söhne vertrauensvoll nach Gießen zur Prüfung ſchicken möchten. Wenn Sie für unſere Landeskirche Geiſtliche, die der von Ihnen vertretenen Richtung. entſprechen, wünſchen, ſo weiſen wir gern darauf hin, daß es für unſere Landeskirche ſtets von Segen geweſen iſt, daß Geiſtliche verſchiedener Richtung in ihr am Aufbau 10 des kirchlichen Gemeindelebens brüderlich zuſammenwirkten. Und dies wünſchen wir erhalten zu ſehen und können es daher nur be grüßen, wenn auch der„poſitiven“ Richtung angehörende Geiſtliche in unſeren Kirchendienſt eintreten. Der Weg zum Eintritt in unſere Landeskirche iſt ſolchen Theologen jedoch durch die Verpflich tung des Fakultätsexamens in Gießen nicht benommen, da bei uns, wie bereits erwähnt, den Studierenden volle Freiheit in der Wahl der Hochſchule gelaſſen wird und, wie vielleicht nicht allgemein bekannt iſt, Studienunterſtützungen ſowohl aus dem Zentralkirchen⸗ fonds wie aus der heſſiſchen Lutherſtiftung ohne Rückſicht auf den Studienort auch an außerhalb Gießens Studierende verliehen werden. Uebrigens werden wir der von der Fakultät gegebenen Anregung und Wünſchen der Landesſynode von 1896 entſprechend durch mehrmalige Entſendung eines Kommiſſars zu den mündlichen Prüfungen— die ſchriftlichen Arbeiten gehen uns ſämtlich ſchon jetzt zu— uns ſelbſt noch weiter ein Urteil darüber zu bilden ſuchen, ob das Gießener Examen auch für Theologen„poſitiver“ Richtung wicht mißlich iſt. Nur eine der von Ihnen geſtellten Fragen wollen wir noch kurz ſtreifen, die der Hereinnahme von Nichtheſſen ohne Gießener Fakultätsexamen. Jede derartige Aufnahme bildet gegenüber dem normalen Weg, durch den der Theologe in unſeren Kirchendienſt gelangt, eine Ausnahme und erfolgt nur im Falle des Bedürfniſſes. Wir dürfen als bekannt vorausſetzen, daß wir in der Aufnahme von Nichtheſſen im allgemeinen zurüchhaltend ſind. Vollzieht ſich eine derartige Aufnahme, ſo erfolgt ſie ganz nach dem Gedankengang, durch den die Verhandlungen der Eiſenacher Konferenz von 1882 geleitet waren: daß die Möglichkeit zur Aufnahme auswärtiger Geiſtlichen durch Anerkennung der auswärts abgelegten Prüfungen beſtehen müſſe, ohne ſie zur Wiederholung der Prüfungen im an deren Kirchengebiet zu nötigen. Wenn wir vorſtehend Ihre Eingabe eingehend beantwortet haben, ſo haben wir darüber hinweggeſehen, daß Sie durch die vor Eingang unſerer Antwort erfolgte Veröffentlichung Ihrer Ein gabe uns eine ſachliche Behandlung erſchwert haben. Nebel. achwort. —— Hat die Antwort des Oberkonſiſtoriums auf das Geſuch der Poſitiven wirklich eine Klärung der Verhältniſſe herbeigeführt? Welche Bedeutung und Tragweite hat überhaupt dieſe Entſcheidung? Das Schreiben des Oberkonſiſtoriums weiſt zu Anfang auf die Verhandlungen der Eiſenacher Kirchenkonferenz von 1882 hin. Aus den gemachten Mitteilungen geht hervor, daß dieſe zwar die wechſelſeitige Anerkennung der den Kandidaten des geiſt⸗ lichen Amts auf Grund theologiſcher Prüfungen verliehenen Fähigkeitszeugniſſe ausgeſprochen hat, aber damit Ausländern kein Recht auf Anſtellung in einer anderen Landeskirche hat er⸗ teilen und Inländer nicht von den heimatlichen Prüfungsbe⸗ ſtimmungen hat entbinden wollen. Daß dem ſo ſei und das Ver⸗ fahren des Oberkonſiſtoriums genau der damals getroffenen Verein⸗ barung entſpreche, hat auch niemand bezweifelt, und ebenſo wenig iſt ein Wunſch nach einer Aenderung der Eiſenacher Abmachungen laut geworden. Selbſtverſtändlich aber darf man nicht aus ihnen ſchließen wollen, daß die einzelnen Landeskirchen nicht berechtigt ſeien, die in ihnen beſtehenden beſonderen Prüfungsor dnun⸗ gen— die ja durch jenes Abkommen gar nicht berührt werden— im Falle des Bedürfniſſes in dem einen oder dem anderen Punkte abzuändern. Halten es alſo die zur Leitung der heſſiſchen Landeskirche berufenen Behörden für nötig oder wünſchenswert, auch bei der Anſtellung von Landeskindern— nicht nur bei der von Ausländern— auswärtige Befähigungszeugniſſe den in Gießen er⸗ worbenen rechtlich gleichzuſetzen, ſo hindern ſie die Beſchlüſſe der Eiſenacher Kirchenkonferenz daran⸗ nicht im geringſten. Das Großh. Oberkonſiſtorium ſtellt das auch keineswegs in Abrede, er⸗ achtet aber die für dieſe Forderung vorgebrachten Gründe nicht als ſtichhaltig. Es iſt der Anſicht, die Fakultätspr üfung erſtrecke ſich „auf die Erforſchung theoretiſcher, fachwiſſenſchaftlicher Kenntniſſe“, und hierbei könne die Richtung des Prüfenden, keine ausſchlag⸗ gebende Rolle ſpielen“. Allein, ſo darf man einwenden, die Kennt⸗ niſſe, um deren Nachweis es ſich handelt, beziehen ſich nicht nur auf das vollkommen und unſtreitig Feſtſtehende, ſondern auch auf das weite — 42— Gebiet des nur Wahrſcheinlichen, und deſſen Grenzen verſchieben ſich, dem Gang der wiſſenſchaftlichen Forſchung entſprechend, Jahr für Jahr, ja über viele Punkte, die hierher gehören, herrſchen auch zu derſelben Zeit durchaus verſchiedene Meinungen: was der eine als ſicheres Ergebnis der wiſſenſchaftlichen Arbeit anſieht, das bloß Ignoranten und Unfähige bezweifeln könnten, das erſcheint dem anderen als unſichere oder vielleicht auch als unrichtige Hypotheſe, die nur unwiſſenſchaftliche Oberflächlichkeit und Unbedachtſamkeit als eine wiſſenſchaftliche Errungenſchaft bezeichnen könne. Daß auf die Wertung dieſer Dinge tatſächlich auch die religiöſe und theologiſche Stellung des einzelnen Einfluß hat, wird ſich nicht leugnen laſſen, und da ſolche Fragen natürlich auch im Examen zur Erörterung kommen, iſt doch wohl zuzugeben. daß die Rich⸗ tung des Prüfenden hierbei, wenn auch nicht„ausſchlaggebend“, ſo doch gewiß nicht ganz belanglos iſt. Aber auch abgeſehen hiervon ſcheint das hohe Oberkonſiſtorium gewiſſe Jmponderabilien, die trotz ihrer Unwägbarkeit bei einem Examen in die Wage fallen, nicht nach ihrer wahren Bedeutung eingeſchätzt zu haben: die ſtärkere Befangenheit des Examinanden dem ihm perſönlich un⸗ bekannten und ſeinen Standpunkt, wie er weiß, verwerfenden Examinator gegenüber, das drückende Bewußtſein, daß er den mit der Lehrweiſe und den Anſichten des Prüfenden vertrauten und⸗ ihnen zuſtimmenden Mitbewerbern um das Befähigungszeugnis gegenüber ſehr im Nachteil iſt, und das ſchmerzliche Gefühl, daß ihm der Eintritt in den Dienſt der Kirche ſeines engeren Vaterlandes in ſolchem Grad erſchwert wird. Wenn alſo das Oberkonſiſtorium die Anſchauung ausſpricht,„daß ſich jeder nicht wirklich unbegabte junge Theologe“, auch der, der eine Ausbildung durch eine poſitiv gerichtete Fakultät gewonnen habe,„dem Gießener Examen unter⸗ ziehen könne, ohne daß dies ein Opfer für ihn bedeute“, ſo iſt das eine ſehr optimiſtiſche Auffaſſung der Sache. In Wahrheit wird man jedem poſitiven Theologen, der nur an anderen Ani verſitäten ſtudiert hat, von der Meldung zur Fakultätsprüfung in Gießen abraten müſſen, wenn er nicht gerade über eine un⸗ gewöhnliche Begabung und Energie verfügen ſollte. Die von der hohen Behörde nach dem Vorſchlag der theo⸗ logiſchen Fakultät in Ausſicht genommene Sendung eines Kommiſſars zu den mündlichen Prüfungen in Gießen wird an der Lage der Dinge nicht das Geringſte ändern. Sie hätte nur dann einen Zweck, wenn man annehmen könnte, daß bei der Prüfung Ordnungswidrigkeiten vorkämen. Das aber iſt nicht der Fall, und niemand glaubt, daß es der Fall ſei. Deshalb iſt die Entſcheidung des Großh. Oberkonſiſtoriums nicht geeignet zur Klärung der Lage und zur Zerſtreuung der vor⸗ handenen Beunruhigung. Die Mittel, die helfen könnten, werden nicht angewendet, ſondern durch eine Maßregel erſetzt, deren Un⸗ 43— wirkſamkeit ſchon jetzt erſichtlich iſt. Der Grund hiervon iſt in dem Umſtande zu ſuchen, daß die eigentlichen Urſachen des Uebels nicht ſcharf ins Auge gefaßt und ohne Rückhalt aufgedeckt werden. Noch deutlicher wird dies bei der Betrachtung einer an⸗ deren Stelle des Schreibens. Es wird dort hervorgehoben,„daß es in unſerer Zeit zur wiſſenſchaftlichen Ausrüſtung auch des poſitiven Theologen gehöre, wenigſtens die Methode der„modernen“ Theologie zu kennen.“ Kun dürfte freilich die Methode der poſitiven Theologie von der der liberalen nicht weſentlich verſchieden ſein; verſchieden ſind nur die größere oder geringere Vorſicht bei Handhabung dieſer Methode, die größere oder geringere Achtung vor der Ueber⸗ lieferung und die beſonderen Vorau sſetzungen religiöſer und philoſophiſcher Art, die ſich, wie es nicht anders möglich iſt, auf beiden Seiten finden. Aber, mag auch der Ausdruck der Genauig⸗ keit entbehren, die Forderung des Oberkonſiſtoriums, daß auch der poſitive Theologe einige Kenntnis der modern⸗liberalen Theologie beſitzen ſolle, iſt durchaus berechtigt. Nur wird man mit dem gleichen Rechte von dem liberalen Theologen verlangen müſſen, daß ihm die poſitive Theologie nicht unbekannt ſein dürfe. Die hohe Behörde hat aber dieſe notwendige Folgerung micht gezogen. Hätte ſie es getan, ſo hätte ſie auch eine Vertretung ger poſitiven Theologie in Gießen mit Entſchiedenheit verlangen müſſen und damit einen Weg beſchritten, der ohne Aenderung der Prüfungsordnung zu einer Beſſerung der Lage führen würde. Eine Andeutung dieſer Art enthält freilich die Antwort des Großh. Oberkonſiſtoriums. Dieſes redet von„Wünſchen und Hoffnungen, die es ſelbſt hinſichtlich der Zuſammenſetzung der Fakultät hege“, und weiſt auf die darauf bezüglichen Worte ſeines Präſidenten in der Sitzung der Landesſynode vom 7. Juli 1908 hin. Aber es ſpricht nicht aus— wie man es erwarten ſollte—, daß es mit aller Macht auf die endliche Erfüllung dieſer Wünſche hin⸗ arbeiten werde, und wenn das nicht b eſtimmt erklärt wird und den Worten dann auch wirklich Taten folgen, ſo werden die Wünſche wohl— noch lange Wü nſchebleiben. Und doch erfordert die Schwierigbeit der Lage und der Ernſt der Zeit ein raſches und, wenn es ſein muß, kr aftvolles Eingreifen. Als die hohe Behörde dieſen Beſcheid erteilte, der auch die Stelle von dem der Landeskirche förderlichen Zuſammenwirken der verſchiedenen Richtungen enthält, war ein Ereignis noch nicht ein⸗ getreten, das blitzartig die Dunkelheit erhellte, den Abgrund ſehen ließ, an deſſen Rand wir ſtehen, und die Möglichkeit eines ferneren Zuſammenwir kens der in der Landeskirche bisher wereinigten Anſchauungen ernſtlich in Frage ſtellte. Es iſt das die in der Mitte des Monats Juli erſchienene Erklärung von 87 heſſiſchen Geiſtlichen, deren Zahl inzwiſchen auf 96 angewachſen iſt, — 44— gegen das Urteil des preußiſchen Spruchkollegiums und für Jatho. Mag man gewiſſe Dinge, die ſich in dieſem flammenden Proteſte finden, der heftigen Erregung zu gute halten, die, durch eine ſtrupelloſe Agitation entfacht und durch die Hetzartikel der kirchenfeindlichen Preſſe genährt, in jenen Tagen herrſchte; mag ſich für die Handlungsweiſe vieler Unterzeichner jugendliche Uner⸗ fahrenheit und Unbeſonnenheit als Erklärungs⸗ und Milderungs⸗ grund anführen laſſen; mögen manche Opfer geſchickter Ueber⸗ redungskunſt vielleicht, was ſie getan haben, ſchon jetzt bereuen: trotz alledem muß dieſe Kundgebung Unwille, Bedauern und Beſorgnis um die Zukunft unſerer Landeskirche in hohem Grade erwecken. Um von Nebendingen nicht zu reden, z. B. von der unſtatthaften Einmiſchung in die inneren Angelegen⸗ heiten einer anderen Landeskirche, von der gröblichen Beſchimpfung einer Kirchenbehörde, die nur ihre Pflicht getan hat, und von der mehr als merkwürdigen Begründung des Proteſtes, ſo iſt doch jedenfalls folgende Tatſache der ernſteſten Beachtung wert: eine große Zahl von Geiſtlichen der heſſiſchen Landeskirche iſt der Anſicht, ein Mann, der an keinen perſönlichen Gott, an keine Erlöſung durch Jeſus Chriſtus und an keine perſön⸗ liche Fortdauer nach dem Tode glaubt, der„Selbſter⸗ löſung“ lehrt und die geſchlechtliche Liebe als die höchſte und heiligſte Art der Liebe preiſt, ſei zur Verkündigung des Evangeliums geeignet und es ſei deſſen Rückkehr in ſein Amt„kraft des höheren Rechts des Glaubens“ zu wünſchen und zu hoffen. Aus dieſer nur allzu offenen Erklärung geht mit Notwendigkeit hervor, daß ihre Unterzeichner die grundlegenden Wahr⸗ heiten und Heilstatſachen der chriſtlichen Religion, wenn auch nicht für ihre eigene Perſon verwerfen, ſo doch für weben⸗ ſächlich und verhältnismäßig wertlos halten. Können mit ihnen, wenn das wirklich ihre wohl erwogene Anſicht iſt und bleibt, Männer, die eben darin ihren einzigen Halt und Troſt im Leben und im Sterben ſehen, in innerer Gemeinſchaft ſtehen und in einer und derſelben Kirche mit Erfolg zuſammen⸗ wirken? Aber noch nicht genug damit! Kaum 14 Tage ſpäter erließen 37 Profeſſoren der Theologie in der„Chriſtlichen Welt“ eine Erklärung, worin ſie— allerdings in milderer Weiſe und mit größerer Behutſamkeit— gleichfalls gegen die Entſcheidung des Spruchkollegiums Stellung nahmen. Auch ihren Aeußerungen liegt die irrtümliche Vorſtellung zu grunde, als ob eine„chriſtliche Perſönlichkeit“ und eine„ernſte chriſtliche Geſinnung“ ohne ein perſönliches Verhältnis zum perſönlichen Gott und ohne demütiges, heilsbegieriges Ergreifen ſeiner in Jeſus Chriſtus erſchienenen, Erlöſung und Verſöhnung bringenden Gnade möglich wäre. Natürlich hat ſich auch die theologiſche Fakultät in Gießen an dieſer Kundgebung beteiligt; vier von den fünf ordent⸗ 45— lichen Profeſſoren, die ihr angehören, haben ſie unterſchrieben. Den lärmenden und ungebärdigen Schülern haben ſich unverweilt die klügeren und weltkundigeren Lehrer beigeſellt.„Zwiſchen beiden Erklärungen beſteht“, ſo heißt es treffend in Nr. 33 des poſitiven Korreſpondenzblattes vom 13. Auguſt d. J.,„nicht nur ein äußerer Zuſammenhang, inſofern ſie faſt zur ſelben Zeit erſchienen ſind, ſondern auch ein innerer: dort ließen die Jünger ſich vernehmen, hier die Meiſter. Die Meiſter dürfen ſich deſſen rühmen, daß viele ihrer Jünger ihnen treu geblieben ſind. Uns zeigt aber dies ein mütige Vorgehen der Gießener theologiſchen Fakultät und vieler ihrer Schüler in dem Falle Jatho klar und deutlich, wie berechtigt unſere Forderung iſt und wie ſehr das Intereſſe an der Zukunft unſerer heſſiſchen Kirche die Erfüllung dieſer Forderung heiſcht: daß die trotz allem Gerede von der Freiheit der Wiſſenſchaft mit aller Zähigkeit feſt gehaltene Alleinherrſchaft der modernen Theologie an unſerer Landesuniverſität beſeitigt und auch die poſitive Theologie dort gelehrt wird!“ Der tiefe Riß, der leider durch die evangeliſche Kirche geht, der durch die letzten Begebenheiten grell beleuchtet und ſtark er⸗ weitert worden iſt, der ſchroffe Gegenſatz zwiſchen den radikalen Neuerern und den Anhängern des alten Glaubens, der ſich auch in unſerer Landeskirche findet und durch die Erklärung der 87 allen offenbar geworden iſt, legt den Gedanken nahe, ob eine äußere Trennung der innerlich bereits Getrennten nicht um der Wahrheit und des Gewiſſens willen geradezu geboten ſei. Dieſer Gedanke wird z. B. in Nr. 176 des in konſervativen und poſitiven Kreiſen viel geleſenen„Reichsboten“ vom 29. Juli d. J. mit folgenden Worten ausgeſprochen:„Der Gegenſatz nicht der beiden Richtun⸗ gen, ſondern der beiden Religionen und Welbanſchauungen iſt unüberbrückbar.... Man verſteht es daher wohl, wenn ernſte, wohlmeinende und weitblickende Männer in Erwägung ziehen, ob es um der Wahrheit und der Geſundung der Kirche willen beſſer ſei, wenn die beiden innerlich getrennten Richtungen nach einem Modus ſuchen, ſich auch äußerlich zu trennen, wenn die beiden feind⸗ lichen Brüder ſich ſcheiden, wie weiland Abraham und Lot, und zwar— wenn irgend möglich— in friedlicher, ſchiedlicher Weiſe. Die Auseinanderſetzung über das Kirchenvermögen dürfte dabei keine unüberwindliche Schwierigkeit ſein; wo ein ernſter, wohl⸗ meinender Wille iſt, da iſt in ſelchen Dingen uach ein Weg.“ Es braucht kaum geſagt zu werden, daß eine ſolche Trennung von poſitiver Seite nicht erſtrebt wird. Wer möchte ohne Not und leichten Herzens das alte Haus, an das ihn viele Erinnerungen knüpfen, das ihm trotz aller Mängel und Schäden lieb und wert geworden iſt, abbrechen und, ſich von den bisherigen Mitbewohnern trennend, zu ſeinem beſonderen Gebrauch ein neues bauen! Und doch gibt es Fälle, in denen die Pflicht gebietet, ſich ohne Rückſicht - 46— auf lieb gewordene Gewohnheiten nach einem anderen Obdach um⸗ zuſchauen. Sollte jemals in der heſſiſchen Landeskirche die Anſicht Anerkennung finden, daß in ihrer Mitte Männer wie Jatho als Prediger, Seelſorger und Lehrer zu ertragen ſeien, dann wäre für ſie der letzte Tag gekommen. Erſchüttert und ernſtlich gefährdet wird ſie darum durch den Proteſt der 87 und die Unterſchriften der 4 Gießener Theologen unter der ihm ähnlichen Erklärung der 37 Profeſſoren. Erſchüttert und gefährdet wird ſie aber auch, ganz abgeſehen von dieſem einen Falle, fort⸗ während durch die gewohnheitsmäßige Pflege einer vorwiegend negativ⸗kritiſchen Geiſtesrichtung an der theologiſchen Fakultät zu Gießen und die damit verbundene Mißachtung und völlige Ablehnung der auf dem alten Glaubensgrunde ſtehenden poſitiven Theologie und ihrer akademiſchen Vertreter. Erſt dann wird die Gefährdung und Beunruhigung nachlaſſen, wenn man in Gießen Wandel ſchafft und damit eine ihrer Hauptquellen ver⸗ ſtopft. Möge man nicht warten, bis es zu ſpät iſt. Videant consules, ne quid ecclesia detrimenti capiat! it Der Streit Colour& Grey Control Chart Blue Cyan Green vellow Hed Magenta White Grey 1 Grey 2 4 Grey 3 Grey 4 Black * Dorbemerkungen und 2 n 4 einem ſlachworte:⸗. E N D 2 H n A n n 2* n — n H—. 2 E W Wan W N hon 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10o 11 12 13 14 6 8 2 9 g 1ll ᷣ— A H — 1— Hedruckt in der Huchdruckerei der— H„euen Tageszeitung“ H. G., Friedberg j. f. 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