lees 2G. NM6⁴**l [4. Uabw.¹ Holher! Sleorsen 9 5. D7. 90 4₰ ˙0 Sigaru Aödruck aus den Nademiſcen Ronatsfeften zuſammengetragen werden mußten. 2 4 06) (Seft 133. 26. Kprit 1895). Der Gießener 80. im Jahre 1848. 1⸗ In einem früheren Jahrgang der„Acade⸗ miſchen Monatshefte“ iſt eine Reihe von Artikeln über die Gießener Corps⸗ 3 verhältniſſe in den vier erſten Jahr⸗ zehnten unſeres Jahrhunderts veröffentlicht worden.*) Sie beziehen ſich auf eine Seit, aus der faſt—gar keine officiellen Urkunden mehr vorhanden ſind, ſo daß die Machrichten aus rein zufällig erhalten ge— bliebenen privaten Duellen der verſchiedenſten Art So fragmen⸗ tariſch und ergänzungsbedürftig aus dieſem Grunde jene Arbeit auch war, hat ſie doch ſeitens der Leſer, insbeſondere der Gießener Corpsſtudenten und Alten Herren, eine ſo freundliche Aufnahme gefunden, daß der Verfaſſer daraus den Anſtoß nimmt, den früheren Klrtikeln einige weitere folgen zu laſſen. Sie tragen gleiche Gepräge. wie jene. Das Material ſtammt eiſter Geſchichte der Gießener Haſſia, an welcher Schreiber ſeit längerer Heit arbeitet und die der endung entgegen geht. Es liegt in der Natur de Zucze daß ſich eine Corpsgeſchichte vielfach zu et. SGrundlage zu erhalten. Das gilk 9 ganz beſonders für die Zeit, die hier zun Darſtellung kommen ſoll, das merkwürdige Jahr deutſchen Revolution. So darf wohl auch oͤas, was in den folgenden Zeilen geboten wird trotz ſeines mehrfach ſpecifiſchen Anſtrichs ein Ahge ehras Intereſſe in Anſpruch nehmen. 2 des Jahres 1848 übten, wie leicht zu begreifen, auch in die Kreiſe der Gießener Corpsſtudenten hinein ihre Wirkungen aus. Das brachte ſchon der Geiſt, der die ganze Stadt be⸗ herrſchte, mit ſich. Die Bürgerſchaft war ſeit dem Be⸗ ginne der demagogiſchen Bewegung in den zwanziger und dreißiger Jahren für politiſche Angelegenheiten lebhaft intereſſirt; ſie wurde es mehr denn je, als mit dem Jahre Achtundvierzig ein neues Weltalter auf dem Gebiet des öffentlichen Lebens heraufzuziehen ſchien. Die Nähe Frankfurts, wo im April das Vorparlament und vom 18. Mai ab die National⸗ verſammlung tagte, trus noch dazu bei, der erwärmten Stimmung eine erhöhte Temperatur zu geben. So folgten denn im LCaufe des Jahres Volksverſamm⸗ *) die Anfänge des Gießener SC. I—XXIV. 6. Jahrgang. S. 380 ſſ-. f Die Ereig iſſe lungen, Petitionsberathungen und andere Demon⸗ ſtrationen, durch die der Gang der Dinge beeinflußt werden ſollte, in buntem Wechſel aufeinander. Ein Bild von dem aufgeregten Treiben jener Zeit tritt uns in den Schilderungen eines damaligen Studenten entgegen, der eine nicht unbedeutende Rolle als „Krawaller und Rebeller“ ſpielte und ſpäter ſeine Erlebniſſe veröffentlicht hat*). Es iſt aus ſeiner Erzählung auch zu entnehmen, in welchem Maße die Bewegung den academiſchen Körper ergriff. Sowohl von den Profeſſoren, als auch von den Studenten ſprang ein beträchtlicher Theil mit beiden Füßen in den Strudel des politiſchen Getriebes hinein. Sie führten in den öffentlichen Verſammlungen das Hauptwort und ſuchten die Richtung der in der Bürgerſchaft vorhandenen Strömungen, einer ausgeſprochen radi⸗ calen und einer mehr gZemäßigten, im Sinne der eigg⸗, Anſchauungen zu beſtimmen. hatte, ge hörten Studenten und Docenten dn. Sogar der Oberbefehl über die geſan ſte Streitmacht Univerſitätsſtadt fiel an einen Teen des Kathe W e er krat in der Karl Dogt wurde zum Oberſten und Hochſtkomman direnden erkoren. Sin Generalrath ſtand ihm zur= Seite; er zählte zu Bsiſitzern auch einen 7Studenten. ſeinen! 1. 8 5 Der neue Geiſt, der auf Umgeſtaltuns der Ord⸗ nungen in der großen Welt des Staates hindränste, heiſchte analoge Aenderungen in dem Mikrokosmos des academiſchen Lebens. Zuletzt verſchloß ſich auch die heſſiſche Regierung nicht dem Ruf nach zeitgemäßen Reformen. Sie beſtand freilich zumeiſt aus neuen Männern. Vor allem fehlte Der in ihr, der ſeit anderthalb Jahrzehnten ſeinen ebenſo verhängniß⸗ vollen, als mächtigen Einfluß auf die Geſtalt der Univerſitätseinrichtungen ausgeübt hatte. v. Linde hatte im Winter 1847/48 ſeine Stellung als Kanzler aufgeben müſſen; ſeine Removirung war eine der nachdrücklichſten Forderungen, die beim Beginne der politiſchen Bewegung im Großherzogthum Heſſen erhoben worden war. Eine ſeiner letzten auf die *) Don[846 bis 1853. Erinnerungen aus Derlauf und Folgen einer academiſchen und politiſchen Revolution. Von einem weiland Gießener Studenten und badiſchen Freiſchärler. Darmſtadt, 1825. Auch der Bä⸗verwehr, die ſich damals in Gießen wie allerort gebildet, lic nee ers popu ne. uUSOSSSIHP 1 —— Hochſchulverhältniſſe bezüglichen Maßnahmen war eine die Statuten von 1835 ergänzende Disciplinar⸗ ordnung. Sie wurde am 3. Februar 1847 publicirt und verdankte augenſcheinlich dem im vorausge⸗ gangenen Jahre erfolsten Auszug ihre Entſtehung. Im Sommer 1846 hatte ein brutaler Willkürakt der Polizei, gegen den weder bei dem Univerſitätsgericht noch bei dem Senate Recht zu finden war, die ge⸗ ſammte Gießener Studentenſchaft veranlaßt, die Stadt zu verlaſſen und auf den benachbarten Staufenberg zu ziehen. Es war das der letzte in der langen Reihe von Auszügen, von denen ein früherer, im Sommer 819 erfolgter nach Aufzeichnungen eines Augenzeugen in der vorigen Artikelreihe geſchildert worden iſt.*) Aehnliche DVorkommniſſe ſollten durch die erwähnte D Derordnung für die Hukunft unmöglich gemacht werden. Matürlich nicht durch Beſchneiduns der polizeilichen Allgewalt, durch die der Auszus provocirt worden war, ſondern durch Androhuns enachſichtlicher Beſtrafung jeder Aufſäſſigkeit, Die VeroCen, gegen welche die Verordnung ſich richtete, waren Sörungen der öffentlichen Kuhe, Zuſammen⸗ rottungen zuf der Straße und in Gebäuden,„ſo⸗ „Senannte“ Studentenauszüge und allgemeine Ver⸗ ſammilungen von Studenten. Die Scala der in Llusſicht geſtellten Ahndungen endete, wie das eigenttich gar nicht beſonders bemerkt zu werden brauchte, in jedem der vier angeführten Fälle mit der Wegweiſung von der Univerſität. Die Erfaſſung geeigneter Strafobjekte wurde der unterſuchenden Behörde in ſehr einfacher Weiſe erleichtert durch die Beſtimmung, daß bei einer Ruheſtörung oder Zu⸗ ſammenrottung die am Thatorte anweſend Betroffenen ſtets, auch ohne Beweis näheren Antheils, als Theil⸗ nehmer angeſehen werden ſollten. Mitgefangen, mitgehangen, war das ebenſo bündige als bequeme Prinzip vormärzlicher academiſcher Rechtsſprechung. Daß nicht bloß in den Paragraphen der Disciplinar⸗ ordnung, ſondern auch in den Räumen des Univer⸗ ſitätsgerichts noch kurz vor 1848 die alte Schroffheit mit allen Kanten herrſchte, beweiſt ein Eintrag in das SC.⸗Protokoll vom 6. März 1847.„Bergſträßer ſtellte den Antrag“, heißt es da,„daß eine Commiſſion, aus jedem Corps ein Mitglied, bei dem Univerſitäts⸗ gericht Beſchwerde führen ſolle über die Art und Weiſe, wie gegenwärtig auf Paukereien inquirirt werde. Der Antrag wurde angenommen.“ Dem Syſteme nun, aus welchem das oben an— geführte Geſetz, wie überhaupt die ſeit drei Jahr⸗ zehnten beliebte Behandlung der Studentenſchaft *) Dgl. Academiſche Monatshefte, 6. Jahrg. S. 522 f. gefloſſen war, in radicaler Weiſe ein Ende zu machen, war der Zweck einer großherzoglichen Verordnung, die am 26. October 18as erſchien und„die Ab⸗ änderung verſchiedener Einrichtungen der Univerſität Gießen“ verfügte. Schöͤn die einleitende Formel charakteriſirt dieſen merkwürdigen Erlaß als das Erzeugniß einer neuen Aera. Wenngleich nicht in ihrer Faſſung. Der Satzbau iſt ſo ſchauderhaft, wie er es in der verzopfteſten Zopfzeit nicht ärger hätte ſein können. Aber aus den verſchnörkelten Con⸗ ſtruktionen ſprechen Gedanken, die das Gepräge einer anderen Denkweiſe tragen, als ſie ſeither in regierenden Kreiſen herrſchend und für die Hochſchule geltend seweſen war. Wir theilen den Wortlaut jenes Sin sangs mit, nicht blos der Curioſität wegen, ſondern noch mehr deshalb, weil er an der Spitze eines hiſtoriſch bedeutungsvollen Documentes ſteht.„Von der Abſicht geleitet, der Univerſität Gießen und ihren Einrichtungen eine freie Geſtaltung und zeitgemäße Ent⸗ wickeluns zu gewähren, jedoch nicht verkennend, daß eine durchgreifende Reform des Univerſitätsweſens, folche durch Erfahrung und Bedürfniß und zur v ſtändigen Durchführung des Grundſatzes der Le e heit und der Lernfreiheit geboten erſcheint, theils nur nach umfaſſenden Vorarbeiten vorgenommen werden kann, theils gleichmäßige Beſtimmungen für alle deutſchen Hochſchulen vorausſetzen dürfte, haben wir, um an den beſtehenden Einrichtungen unſerer Landesuniverſi⸗ tät vorerſt diejenigen Abänderungen ſofort eintreten zu laſſen, welche als dringende Forderungen der Gegenwart und des Intereſſes der Anſtalt ſélbſt ſich geltend machen, verordnet und verordnen wie folgt.“ Alle in dem Geſetze verordneten Abänderungen liefen darauf hinaus, daß mit dem unwürdigen Ueber⸗ wachungs⸗ und Gängelweſen, nach dem ſeither die Studenten behandelt worden waren, aufgeräumt werden ſolle. Der Beſuch fremder hHochſchulen war ohne jede Einſchränkung frei gegeben; die Zulaſſung zur Prüfung durfte nicht mehr an den Nachweis eines dreijährigen Studiums und eines fleißigen Be⸗ ſuchs der im Studienplan vorgeſchriebenen Vorleſungen geknüpft werden; die Machtbefugniſſe des Univerſi⸗ tätsgerichts waren eingeſchränkt: nur„die eigentlichen academiſchen Vergehen“ waren ſeiner Jurisdiction zugewieſen; dabei ſollte es unter Beobachtung eines mit den allgemeinen Landesgeſetzen möglichſt über, einſtimmenden Verfahrens ſeine Urtheile fällen. Aus⸗ drücklich war conſtatirt, daß die verrufenen Bundes⸗ tagsbeſchlüſſe vom 20. September 1819 und vom 13. November 1834, die die geſetzliche Unterlage für die früheren Verfolgungen hatten abgeben nüſſen, ihre Geltung verloren hätten. Für das Corpo⸗ations⸗ ⸗ weſen von beſonderer Wichtigkeit war die Beſeitigung des in den Disciplinarſtatuten vorgeſchriebenen Re⸗ verſes, durch den jeder zu immatriculirende Student zur Fernhaltung von verbotenen oder unerlaubten Verbindungen verpflichtet wurde. — 4. Dieſe Verordnung erſchien, wie erwähnt, Ende October 1848, am Anfange des Winter⸗Semeſters. Während des vorausgegangenen Sommers hatte der SC. eine ſehr merkwürdige Zeit durchgemacht. Er hatte ähnliche Stürme, wie ſie an dem Gefüge des großen Gemeinweſens rüttelten, in ſeinem eigenen Innern erlebt. Die Haſſia war dadurch veranlaßt worden, aus dem Corpsverbande zu ſcheiden. Die Bewegung nahm ſchon in den letzten Tagen des Winter⸗Semeſters[847˙48 ihren Anfang. In dem außerordentlichen Seniorenconvent von 15. März 1848 wurde Seitens der Teutonia ein Antrag ein⸗ gebracht, der nach verſchiedenen Richtungen hin eine Reuordnung der ſeitherigen Verhältniſſe bezweckte. 4 ſtand die fundamentale Forderung, daß der auf den bis dahin ſtandhaft behaupteten An⸗ ſpruch, der alleinigt legitime Vertreter der Studenten⸗ ſchaft zu ſein, Verzicht leiſte. Statt ſeiner ſollte für die allgemeinen Angelegenheiten von nun ab eine durch die geſammte Studentenſchaft zu wählende Behörde zuſtändig ſein. Außerdem war eine Aen⸗ derung des Menſurweſens verlangt. Duelle ſollten blos in Folge perſönlicher Beleidigungen ſtattfinden Eund demnach die Contrahirkneipen und Corps⸗ paukereien wegfallen. Endlich war eine Reviſion des Burſchencomments überhaupt angeregt. Be⸗ gründet war der ganze Antrag mit dem Satze, das Corps Teutonia halte„den bisherigen Sweck der Corps für den jetzigen Zeitverhältniſſen unpaſſend und nicht genügend“. Das beſchriebene Vorgehen der Teutonia fiel in eine Zeit, wo ihr Verhältniß zur Haſſia durch Zwiſtigkeiten einzelner Corpsmitglieder mit einander ziemlich geſpannt war. Zu dieſen perſönlichen Diffe⸗ renzen geſellte ſich nun noch ein Gegenſatz ſachlicher Matur. Denn unter den Heſſen herrſchte im Ganzen und Großen keine Neigung, dem Geiſte der Seit viel Conceſſionen zu machen. Man ſtand ja der großen politiſchen Bewegung nicht theilnahmlos gegenüber, aber man ließ ſich dadurch nicht aus dem gewohnten Geleiſe herauswerfen. Die verſchie⸗ denen Volksverſammlungen wurden beſucht, doch geſchah das mehr aus Neugier, als mit dem Be⸗ wußtſein, daß man durch das Gewicht ſeiner Stimme die Reichspolitik könne machen helfen. Auch in die Rotten der Bürgerwehr ließen ſich die Heſſen gleich den übrigen Corpsſtudenten einreihen und nahmen fleißig an den militäriſchen Exercitien, und was der Dienſt ſonſt noch mit ſich brachte, Theil. Ein Zeit⸗ genoſſe erinnert ſich mit Vergnügen des eigenartigen Schauſpiels, das die Corpsmitglieder boten, wenn ſie in ihren weißen Mützen, den Schießprügel über'm Arm, auf dem Brand antraten oder nach dem Trieb zogen, um für das Vaterland, alſo p. p., rechtsum oder linksum zu ſchwenken. Ein anderer weiß ſelt— ſame Dinge zu erzählen von den Abenteuern, die auf nächtlichen Patrouillengängen oder bei plötzlichem Alarmmachen erlebt wurden. Mit dieſen Bethätig⸗ ungen des patriotiſchen Sinnes war aber auch das politiſche Intereſſe ſo ziemlich erſchöpft. Nur bei Wenigen ſcheint es zu einer leidenſchaftlicheren Theil⸗ nahme an den revolutionären Vorgängen gekommen und dadurch zu gleicher Heit auch ein innerer Wider— 8 ſtreit zwiſchen politiſchen Anſchauungen und corps-— ſtudenfiſchen Principien entſtanden zu ſein. Weſentlich lebhafter dagegen waren die Wellen ſchlägs⸗ die der Sturm des e ſooscien Jahr’s innerhalb anderer Gießener Corps erregte. Das zilt? insbeſondere von den Teutonen. In den von E Klein, einem Alten Herrn des genannten Co orps, veröffentlickt ten Erinnerungen aus ſeiner Studienzei 8 iſt die Kriſe, welche die Teutonia im Laufe des † Sommer⸗Semeſters durchzumachen hatte, eingehend darseſtellt. Eine prosreſſiſtiſche Richtung, dier ſich innerhalb des CC. gebildet hatte, geben, und ſuchte ſchließlich ſogar die Corpsmit⸗ glieder zu dem Beſchluſſe einer freiwilligen Auflöſung zu beſtimmen. Erſt durch Ausſcheidung der Reformer konnte der drohende Zerfall beſeitigt werden. Auch die SC.-Protokolle weiſen mehrfach auf dieſe Vor⸗ gänge hin. Den erſten Verſuch, den Seniorenconvent für Neuerungsideen zu gewinnen, wie ſie ſeither von den Reformverbindungen vertreten worden waren, bildete der oben wiedergegebene Antrag vom 13. März [848. Er wurde zunächſt der geſchäftsordnungs⸗ mäßigen Behandlung unterworfen und an die ein⸗ zelnen Corpsconvente verwieſen. In dem CC. der Haſſia kam er am 17. März zur Berathunsg. Man verhielt ſich inſofern nicht principiell ablehnend, als man in eine demnächſt vorzunehmende Reviſion des Comments einzuwilligen beſchloß. Dagegen wurde die wichtigſte der gemachten Propoſitionen, daß die Corps im Verein mit allen Studirenden einen ge⸗ *) Academiſche Erinnerungen. Kulturgeſchichtliche Beiträge und Erörterungen von Dr. jur. E. Klein. Marburg 1890. beabſichtigte, dem Corps ein ausgeſprochen politiſches Gepräge zu — 5 — 5 damaligen Comments erhalten gelenkt. meinſamen 8C. bilden ſollten,„als unausführbar“ verworfen. Ebenſo ſprach man ſich gegen die Ab⸗ ſchaffung der Corpspaukereien und der Contrahir⸗ kneipen aus, desgleichen gegen die Forderung, daß forthin nur noch auf ſpecielle Beleidigungen los— gegangen werden ſolle. Die zwei anderen Corps, die Starkenburgia und die Rhenania⸗Maſſovia, ſcheinen im Weſentlichen den Standpunkt der Heſſen getheilt zu haben. Nur die Contrahirkneipen fanden nicht das Wohlwollen, das letztere ihnen entgegenbrachten. Es hatten ſich that⸗ ſächlich an dieſe Einrichtung ſolche Auswüchſe ge⸗ heftet, daß ihre Beſeitigung eine Wohlthat war. Durch 8C Beſchluß vom 18. März wurden ſie ab⸗ geſchafft. Gleichermaßen wurde gemäß den Reform⸗ anträgen der Teutonia ein Paſſus im Allgemeinen Comment—§ 16, 2— unter allgemeiner Hu⸗ ſtimmung geſtrichen. Leider iſt kein Sxemplar des geblieben; es fläßt ſich darum auch nichts darüber berichten, welche un⸗ paſſende und unzeitgemäße Beſtimmuns in demt ge⸗ klgten Satze enthalten war. Mitt dieſen beiden Zuseſtändniſſen war nun aber auch der reformirende SEifer des Seniorenconvents— vorläufig wenigſtens — gelöſcht. Die übrigen Vorſchläge kamen weder lin der Sitzung des vorhin genannten Tages, noch ſin den folgenden zur Abſtimmung, ſie finden über⸗ haupt in den Protokollen keine Erwähnung mehr. Man darf daraus wohl ſchließen, daß die Antrag— ſteller ſelbſt auf ihre verzichtet haben. 2 ʒ 5. So ſchien denn Alles wieder in das alte Geleiſe Da brach, hart vor Semeſterſchluß, die Flamme der Zwietracht hell hervor. Am 27. März gaben in der Sitzung des Seniorenconventes die Ver- treter der Haſſia die Erklärung ab, die Haſſia fühle ſich zu dem Beſchluſſe gezwungen, ſo lange aus dem jetzt beſtehenden 8C. auszutreten, als die Teutonia darin ſitz⸗ und ſtimmfähig ſei. Die Motive zu der Erklärung waren in einem Schriftſtück dargelegt, das zu den Acten gegeben wurde. Es iſt, wie faſt alle Documente der älteren Zeit, verſchwunden darum kann auch nicht mehr feſtoeſtellt werden, in wie weit die Gründe für jenen Schritt politiſcher oder perſönlicher Natur waren. Miitttheilungen von Heitgenoſſen machen es gewiß, daß letztere mit im Spiele waren; aber ebenſo ſicher iſt es, daß die Neuerungsbeſtrebungen, deren Träger die Teutonia war, an dem Entſtehen des Riſſes ihren Antheil hatten. Freilich liegt es in der Art ſtudentiſcher Herwürfniſſe, daß das perſönliche Moment raſch das ſachliche in den Hintergrund drängt. So mag es auch hier geweſen ſein. Wie heftig die Spannung gleich von Anfang an war, läßt ſich aus der hart— kantigen Formulirung der Austrittserklärung, wie ſie dem Protokolle vom 27. März einverleibt wurde, erkennen. 6. Während des Janzen Sommer⸗Semeſters 1[848 blieb die Haſſia außerhalb des SC.-Verbandes. Zwar wurden Verſuche gemacht, eine Vereinigung zu Stande zu bringen, aber ſie hatten keinen Erfols. Sine Einladung, in einer gemeinſamen Beſprechung mit den übrigen Corps die Differenzen zum Aus⸗ trag zu bringen, lehnten die Heſſen als zwecklos ab. In Folge dieſer Stellung nahmen ſie auch nicht an den mannigfaltigen Unternehmungen Theil, durch welche die corpsſtudentiſchen und allgemeinſtuden⸗ tiſchen Verhältniſſe im Sinne der Märzanträge der Teutonia umgeſtaltet werden ſollten. Berathungen in der gedachten Richtung fanden im Laufe des Semeſters fortgeſetzt in den Sitzungen des Senioren⸗ conventes ſtatt. Aus den Protokolleinträgen läßt ſich deutlich erkennen, wie ſtark die Denkweiſe der Majorität von den politiſchen Gleichheitsbeſtrebungen beeinflußt war. Vom Standpunkte ſolcher Gleichheits⸗ ideen mußte natürlich ſofort das Widerſpruchsvolle in der Stellung des Seniorenconvents in die Augen fallen. Er beanſpruchte, der Repräſentant der ge⸗ ſammten Studentenſchaft zu ſein, und war doch thatſächlich nur der Ausſchuß der Corps, eines Bruchtheils der Studentenſchaft. Jener Anſpruch, gegenüber dieſer Thatſache, ließ ſich zwar hiſtoriſch begreifen und rechtfertigen, aber er ſtand doch in allzu ſtarkem Gegenſatz zu den Anſchauungen, die auf dem Gebiete des ſtaatlichen Lebens zu verwirk⸗ lichen gerade die Aufgabe des Jahres Achtundvierzis ſein ſollte. Die Aufhebung der vorliegenden Anomalie konnte auf zweifache Weiſe bewerkſtelligt werden. Entweder verſuchte der 8C., ſich auch thatſächlich zum Vertreter der geſammten Burſchenwelt zu machen, oder er gab kurzer Hand den Anſpruch auf, es zu ſein. Das Letzte widerſprach doch zu ſehr den An⸗ ſchauungen, die ſeither von den Corps vertreten worden waren, als daß man ſich dazu hätte ver⸗ ſtehen mögen. So verſuchte man es mit dem Erſten. Eine Reihe von raſch hinter einander fol⸗ genden Anträgen bezweckte, den Seniorenconvent thunlichſt zu einem Studentenparlamente zu er⸗ weitern. In der Sitzung vom 25. Juni beantragte ein Vertreter der Teutonia, daß auch den Reyoncen geſtattet werden möge, den Verhandlungen des SE. beizuwohnen. Dieſer Antrag wurde, eine Woche N ſpäter, durch einen Seitens der Starkenburgia ein⸗ gebrachten überholt. Darin war verlangt, es ſolle jedem Studenten, der den 8C. anerkenne, geſtattet ſein, den SC.-Verhandlungen beizuwohnen; diejenigen, die nicht Mitglieder eines Corps ſeien, müßten je⸗ doch durch einen Corpsſtudenten eingeführt werden. Der SC. beſchloß demgemäß. Mur wurde in der Sitzung vom 8. Juli einſchränkend beigefügt, daß jedes Corpsmitglied für das Betragen desjenigen, den es einführe, zu garantiren habe. In Conſequenz dieſer Beſchlüſſe geſtand man kurz darauf den Hu⸗ gelaſſenen, ſofern ſie das zweite Semeſter zurückgelest hatten, auch zu, daß ſie ſich um's Wort melden dürften. Doch wurde dieſer Beſchluß nur mit Stimmen⸗ mehrheit, nicht einhellig gefaßt. Und als in der— ſelben Sitzung, wo das geſchah, die Teutonia be⸗ antragte, daß es einem jeden bei den Verhand⸗ lungen anweſenden Studenten— demnach auch den Renoncen im erſten und zweiten Semeſter— erlaubt ſein ſolle, nachdem er das Wort erhalten, zu ſprechen, wurde dieſer Antras durch Majorität ab⸗ selehnt. Wenn man ſich ſchon dazu verſtehen wollte, die Grenzwand zwiſchen Fuchs und Burſch, gleich derjenigen zwiſchen Corpsſtudent und Nichtcorps⸗ ſtudent, etwas niedriger zu machen, ſo war man doch nicht willens, ſie vollſtändig umzulegen. 5 Waren die im Vorſtehenden wiedergegebenen Maßnahmen, formell genommen, durchaus der freien Initiative der Gießener Corps entſprungen, ſo ſteht doch außer Zweifel, daß ihre eigentliche Wurzel in einem Ereigniß zu ſuchen iſt, das ſeine Wirkungen vorübergehend auf die Verhältniſſe faſt der ſämmt⸗ lichen deutſchen Hochſchulen ausübte. Das war die große Wartburg⸗Verſammlung auf Pfingſten 1848. Zu den eigenartigen Reflerwirkungen der poli⸗ tiſchen Vorgänge des Jahres 1848 gehörte der Zu⸗ ſammentritt einer allsemeinen deutſchen Studenten⸗ verſammlung, eines Burſchenparlamentes, durch das für die Univerſitäten eine neue, zeitgemäße Ver⸗ faſſung hergeſtellt werden ſollte, wie das Parlament in der Haulskirche eine Reichsverfaſſung berieth und beſchloß. Die Veranſtaltung gins aus den refor⸗ meriſch geſinnten Kreiſen der Studentenſchaft hervor; der ſogenannte Burgkeller in Jena, eine der dort befindlichen burſchenſchaftlichen Progreßverbindungen, hatte den Anſtoß dazu gegeben. In Folge eines von dreien ſeiner Mitsglieder veröffentlichten Auf⸗ rufes verſammelten ſich zu Pfingſten gegen 1500 Studenten aus allen Theilen Deutſchlands auf der Wartourg, um die Mittel und Wege zu„einer — O— einer vorörtlichen Centralbehörde. nationalen Reorganiſation unſerer Univerſitäten“ zu berathen. Dies und nichts Geringeres war in der Sinladung als Sweck der Verſammlung bezeichnet. Die Verhandlungen begannen am 12. Juni, dem zweiten Pfingſttage, und dauerten drei Tage. In unmittelbarem Anſchluſſe an ſie tagte dann noch ein von der Verſammlung gewählter Ausſchuß, der eine Repräſentanz ſämmtlicher deutſchen Hochſchulen, ein Academiſches Parlament darſtellen ſollte. Die im Verlaufe der Verhandlungen Sefaßten Beſchlüſſe wurden durch eine Deputation der Frankfurter Mational⸗ verſammlung überreicht. Sie forderten eine durch⸗ greifende Umgeſtaltung der Hochſchulverhältniſſe. Die Univerſitäten ſollten zum Nationaleigenthum erklärt, ihr Vermögen vom Gefammtſtaate eingezogen werden. Die Sonderung nach Facultäten ſollte wegfallen. Alle Sremtionen in der Gerichtsbarkeit ſollten abſolut aufgehoben werden. Die Studenten ſollten bei der Wahl der academiſchen Behörden und bei der Be⸗ ſetzung der Lehrſtühle betheiligt werden. Hur Er⸗ langung eines Staatsamtes ſollte Univerſitätsbeſuch nicht mehr erforderlich ſein. In Betreff der Organt— ſation der Studentenſchaft wurde in den Sitzungen des Ausſchuſſes beſchloſſen, daß die Studenten aller deutſchen Hochſchulen zu einer einzigen großen organiſirten Studentenſchaft vereinigt werden ſollten. Die Studentenſchaften der einzelnen Hochſchulen ſollten Unterabtheilungen in dieſem Organismus- bilden. Dis Einheit des Ganzen ſollte in zwei Einrichtungen ihren Ausdruck finden, einem aus Ab⸗ geordneten ſämmtlicher Studentenſchaften beſtehenden, periodiſch zuſammentretenden Seſammtausſchuſſe und Aehnlich ſollte die Studentenſchaft jeder Hochſchule ſich in zweifacher Hinſicht als eine compacte Einheit darſtellen. Sine Generalverſammlung, der ein jeder Student als voll— berechtigtes Mitglied angehöre, habe die geſetzgebende Sewalt auszuüben; von ihr ſei ein executiver und ein adminiſtrativer Ausſchuß einzuſetzen, der ihr aber bezüglich aller ſeiner Maßnahmen ver⸗ antwortlich bleibe. 8. An der Wartburg⸗Verſammlung nahmen auch Corpsſtudenten Theil. Ein Theil von ihnen ſym⸗ pathiſirte mit den daſelbſt ſich geltend machenden Beſtrebungen, andere waren eigens ge⸗ kommen, um ihnen nach Kräften entgegenzuwirken. Ob der Gießener SC. vertreten war, iſt uns nicht bekannt geworden. In der bekannten Geſchichte des Jenaiſchen Studentenlebens von R. und K. Ueil, worin eine ausführliche Beſchreibung der Pfingſt⸗ dagegen — verſammlung und der daran ſich ſchließenden Aus— ſchußberathungen zu finden iſt, wird nur ein einziger Gießener Student als Theilnehmer namentlich an— geführt. Einstud. cam. Leiſtner gehörte zu den in den Ausſchuß gewählten Deputirten. Das würde nicht ausſchließen, daß in der großen Verſammlung ſelbſt noch andere Gießener, und darunter auch Corpsſtudenten, hätten anweſend ſein können. In der Geſchichte der Gießener Starkenburgia wird auch angegeben, daß die Congreſſe zu Eiſenach und auf der Wartburg Seitens des 8C. beſchickt worden ſeien. Doch ſcheint das eine bloße Vermuthung zu ſein. Die SC.-Protokolle laſſen nicht auf eine perſönliche Betheiligung des SC. an dem Studentenparlamente ſchließen. In der Sitzung vom 17. Juni 1848, dem Samſtag nach Pfingſten, wurde beſchloſſen, im Laufe der darauffolgenden Woche eine allgemeine Studwhewerſammlung abzuhalten,„in der auch die Wartburg⸗Angelegenheit zur Sprache kommen ſoll“. Im Protokoll der nächſten, am 24. Juni abgehaljenen Sitzung findet ſich die Notiz:„Die Berufung der im vorigen SCpP beſchloſſenen Studentenverſammluns ſoll bis auf Weiteres verſchoben werden, beſonders bis nähere Erkundigungen und Machrichten über die VPerſammlung auf der Wartburg eingezogen ſind.“ Die Kaſſung dieſes Eintrages legt doch die Ver⸗ muthung nahe, daß über Verlauf und Ergebniß der Pfingſtverſammlung nicht die Berichte eigener Delegirten vorlagen, ſondern daß man ſich darüber auf mittelbarem Wege verläſſigen mußte. Jedenfalls aber hatten die angeſtellten Ermitte⸗ lungen die Wirkung, daß der 8C. dem Geiſte der Zeit, wie er auf der Wartburg zum Ausdruck ge⸗ kommen war, Rechnung zu tragen beſchloß. Es bedarf keines beſonderen Beweiſes dafür, daß die oben angeführte Reihe von Beſchlüſſen durch jenen Vorgang erzeugt, zum mindeſten mit erzeugt worden iſt. Sie ſind um deswillen beſonders intereſſant, als ſie einen Verſuch darſtellen, das Alte mit dem Neuen zu vermitteln und in dem beſtehenden 86C. den Studentenausſchuß herzuſtellen, deſſen Schaffung von der Eiſenacher Repräſentantenverſammlung ver⸗ langt worden war. Sicherlich verhehlte man ſich bei der Faſſung jener Beſchlüſſe aber doch nicht, daß es ſich dabei nur um ein Experiment handelte, und zwar um eines, deſſen Gelingen ſehr in Frage ſtand. Denn parallel mit ihnen läuft noch eine weitere Action, durch die der 86C. ſich mit der übrigen Studentenſchaft in Fühlung zu ſetzen und einen Einfluß auf den Gang der Dinge zu ſichern trachtete. Als nämlich außerhalb ſeines reiſes die Durchführung der Wartburgbeſchlüſſe in Angriff 6 genommen wurde, beſchloß er, daran ſich gleichfalls zu betheiligen. In der Sitzung vom 8. Juli wurde zunächſt den einzelnen Corpsconventen aufgegeben, ihre Anſchauungen über den Wirkungskreis, welcher der allgemeinen Studentenſchaft zukommen ſolle, zu formuliren. Drei Wochen ſpäter, am 28. Juli, verſtändigte man ſich über die Perſönlichkeiten, die man der Studentenverſammlung als Mitglieder des zu ernennenden Studentenausſchuſſes— deſſen Con— ſtituirung alſo doch beſchloſſen worden war— vor⸗ ſchlagen wollte. Ein ſolcher Ausſchuß war ſchon zwei Jahre vorher einmal, gelegentlich des Aus⸗ zuges von 1[846, ad hoc gebildet worden. Auch nach der Beilegung der damaligen Wirren hatte man ihn noch eine Weile weiter functioniren laſſen; ſchließlich war er aber doch eingeſchlafen. Nun wurde er auf's Neue zum Leben erweckt und ſollte fortan eine ſtändige Burſchenbehörde neben dem 8C. bleiben. Der SC. ſchlug als Mitglieder des ſieben⸗ köpfigen Collegiums vier Corpsſtudenten, von jedem der vier beſtehenden Corps einen Vertreter, und drei Wichtcorpsſtudenten vor. In dieſelbe Linie von Beſchlüſſen gehört auch die am 17. Auguſt erfolgte Nominirung von fünf Ver⸗ tretern für die Sitzungen des Geſammtausſchuſſes der deutſchen Studentenſchaft. Dieſer ſollte nach den Pfinsſt⸗ beſchlüſſen am 25. Auguſt 1848 erſtmals in Eiſenach tagen. Als der Zuſammentritt erfolgte, war freilich die Organiſation, deren oberſte Spitze darzuſtellen er berufen war, ſchon im Proceß der Zerſetzung begriffen. Das draſtiſchſte Zeugniß dieſer Thatſache war der Umſtand, daß in Jena von wo die An⸗ regung zu der Neugeſtaltung der Burſchenwelt aus⸗ gegangen war, die Studentenſchaft durch Mehrheits⸗ beſchluß die Beſchickung des Eiſenacher Congreſſes ablehnte, ja vor deſſen Conſtituirung ſich als organiſirte Corporation auflöſte. In Gießen ſelbſt hielt es ein wenig länger. Am Anfang des Winter⸗Semeſters 1848/49 wurde noch einmal eine Wahl zum Studentenausſchuß vorgenommen; dann aber ging er den Weg, den ſein Vorgänger von [846 gewandelt war. 9. Die Mittelſtellung, die der Gießener 86C. gegen⸗ über den wirren und verwirrenden Ereigniſſen der Zeit einzunehmen beſtrebt war, entſchied auch für ſeine Theilnahme an einem Unternehmen, das in gewiſſem Sinne als Contrechoc auf den großen Choc von der Wartburg angeſehen werden kann. Dier Wochen nach der allgemeinen Studentenverſamemlung trat in Jena ein Congreß deutſcher Corpsſtudanten — —— 1 d zuſammen, der die Aufgabe hatte, die nähere Ver⸗ knüpfung der deutſchen Corps untereinander anzu⸗ bahnen. Es ſollte dadurch den Auflöſungstendenzen der Gegenwart, die an verſchiedenen Stellen das Gefüge des corpsſtudentiſchen Corporationsweſens zu zerbröckeln begannen, entsegen gewirkt werden. Uebrigens war eine ſolche Zuſammenfaſſung der einzelnen Corps auch durch andere Umſtände geboten, als die Zeitereigniſſe es waren. Die unumſchränkte Souverainetät, deren die Seniorenconvente ſich bis dahin erfreuten, hatte doch auch ihre Schattenſeiten. Dieſe traten bei Zwiſtigkeiten innerhalb eines SC., wie ſie im Laufe der vierziger Jahre in Gießen verſchiedentlich vorgekommen waren, recht empfindlich Der unterliegende Theil hatte dabei ge⸗— hervor. Miederlage noch wöhnlich neben dem Aerger über die die peinigende Empfindung, daß er von einer feindlich geſinnten Gegenpartei aus Malice majoriſirt worden fei; die Conſequenz war dann der Austritt aus dem Corpsverbande. Eine den ſchwebenden Streitfragen unbetheiligt und unbefangen gegemüberſtehende ſchieds⸗ richterliche Oberinſtanz war das einzige Mittel, der⸗ artige Uebelſtände bei Seite zu ſchaffen. Aehnlich lag die Sache bei Mißhelligkeiten, die zwiſchen Corps oder Seniorenconventen verſchiedener Hochſchulen aus⸗ brachen. So kam es z. B. zwiſchen Gießener und Marburger Corpsſtudenten ehedem ſehr vielfach zu Differenzen, über deren Begleichung ſich die betreffenden Corps nicht zu einigen vermochten. Am Anfans der vierziger Jahre hatten darum die beiderſeitigen Seniorenconvente von ſich aus ein Schiedsgericht conſtituirt, das chrere Semeſter hindurch ſeines Amtes waltete.„Gleiche Verhältniſſe lagen zweifel⸗ los allenthalben vor; ſie bildeten ebenfalls einen Anlaß, aus welchem heraus jene folgenreiche Zu⸗ ſammenkunft in Jena erwuchs. Die Anregung ging von heidelberg aus; als der eigentliche Vater des Unternehmensiſt der bekannte Vandalenſenior v. Kling⸗ graeff anzuſehen.) Vielleicht ſtammt von ihm der eingehende Bericht über die Zuſammenkunft in der Allgemeinen Studentenzeitung von 1848, den das oben namhaft gemachte Werk der Gebrüder Keil erwähnt und auszugsweiſe wiedergibt. Am 15. Juli verſammelten ſich nach dieſem Berichte an dem ge— nannten Orte die Vertreter der Seniorenconvente von elf Univerſitäten. Halle hatte kurz vorher die Frage aufgeworfen, ob nicht jedes einzelne Corps einen eigenen Vertreter abordnen ſolle, doch war die An⸗ 8*) Dgl. Das Corpsleben in Heidelberg während des neun⸗ zehnten Juhrhunderts. Feſtſchrift zum fünfhundertjährigen Jub. täum der Univerſität. Im Zelbſtverlag des 8C. Heidel⸗ berz„306. egung zu ſpät gekommen, als daß ihr noch hätte Folge gegeben werden können. So erhielt jede der vertretenen Univerſitäten bloß eine Stimme bei den Abſtimmungen, aber jeder anweſende Corpsſtudent hatte das Recht, ſich an der Debatte zu betheiligen. Zu den Berathungsgegenſtänden gehörte zunächſt die Stellungnahme zu den Eiſenacher Beſchlüſſen. Man entſchied ſich dahin, daß die Corps unbedingt an der Bildung der dort angeordneten Studentenſchaften theilnehmen ſollten, ſofern ſie dadurch nicht zur Auf⸗ gebung ihrer Grundſätze genöthigt würden. Für Bei⸗ behaltung der academiſchen Gerichtsbarkeit und der Collegienhonorare, deren Wegfall in der Wartburg⸗ Verſammlung verlangt worden war, beſchloß man durch Adreſſen und Proteſte zu wirken. Man ſtellte ferner feſt, daß als ſpecifiſches Merkmal der Corps das Duellprincip anzuſehen ſei und daß dieſes unter allen Umſtänden aufrecht erhalten bleiben ſolle. Für die Corpsſtudenten untereinander ſei der if dnhe abſolut; Michtcorpsſtudenten gegenüber relg 5, d. h. es ſolle der Grundſatz gelten, daß dem Küo 8 er Swei⸗ kampf, zuſtehe. die Wahl der Satisfaction, Revocation Den Mittelpunkt der Berathungen bildeten die 6 Fragen der Organiſation. Nach dieſer Rictung f hat der Jenaer Convent eine Wirkung ausgeübt, die alles, was fonſt im Laufe des. achtundvierziger Jarmes auf dem Gebiete des ſtudentiſchen Lebens an Neug Ordnungen hervorgebracht worden iſt, weit überdauert hat. Es wurde beſchloſſen, eine Vertetuns ſämmtlicher Seniorenconvente der deutſchen Hochſchulen zu ſchaffen, welche die oberſte Inſtanz in Corpsangelegenheiten bilden ſollte. Alljährlich ſolten ſich die Repräſentanten der Seniorenconvente zu einem Congreſſe vereinigen, auf dem die ſchwebenden Fragen zur Erledigung zu bringen ſeien. Als Ort für den erſten, im Jahre 1840 abzuhaltenden Congreß wurde der Badeort Uöſen am Fuße der Rudelsburg beſtimmt. Durch dieſen Beſchluß hat der Seniorenconvent in Jena di Inſtitution hervorgerufen, die bis auf den heutigen Tag blüht und die Einheitlichkeit des deutſchen Corps⸗ ſtudententhums verkörpert, den Uöſener Verband und Uöſener Congreß. Der Sießener SC. beſchloß auf die Heidelberger Sinladung hin, jedes Corps ſolle aus ſeiner Mitte einen eventuellen Deputirten für Jena präſentiren, aus ihnen werde dann die Auswahl des SC.-Ver⸗ treters getroffen werden. Aber die Teutonia gab einen Tag nach dieſer Beſtimmuns die Erklärung ab, ſie gedenke an der Deputirung eines Vertreters nach Jena keinen Antheil zu nehmen; die Gründe, die ſie zu dieſem Entſchluſſe beſtimmt hätten, werde — ſie ſobald als möglich dem 8C. vorlegen. Dieſe Stellung entſprach den progreſſiſtiſchen Anſchauungen, denen damals die Teutonen in ihrer Mehrheit hul⸗ digten. Oben iſt von dieſen Vorgängen innerhalb des genannten Corps die Rede geweſen. Dagegen nominirte die Haſſia, welcher trotz ihrer Stellung außerhalb des Corpsverbandes von der Angelegen⸗ heit Mittheilung gemacht worden war, in gleicher Weiſe wie die Rhenania⸗Naſſovia und die Starken⸗ burgia eines ihrer Mitglieder als Vertreter. Den drei Deſignirten wurde anheimgegeben, ſich mit ein⸗ ander darüber zu verſtändigen, wer von ihnen als SC.-Vertreter nach Jena ſolle. Die Wahl fiel auf den Starkenburger Ludwig. 10. Die Betheiligung der haſſia an der Wahl eines Vertreters zum Jenaer Convent bildete den erſten Schritt zum Diedereintritt des Corps in den Gießenr SE. — Bis es z letzten kam, wurde allerdinss noch ma ſherl ei herüber urd hinüber discurrirt. Das Haupthi erß bildete ITeelhe Spannung zwiſchen deſß und Teutonen, ie von Anfang an zur Verſchärfung der ſachlichen ifferenz weſentlich beigetragen hatte. Wäh⸗ Arend der Seceſſion der Heſſen beſtand noch nicht einmal ein Paukverhältniß zwiſchen ihnen und den Temtonen Das Paukbuch der Haſſia weiſt darum ſhe das Sommer⸗Semeſter 1[848 auch nur die kleine Reihe von 16 Menſuren— 9 mit Starkenburgern und 7 mit Rhenanen⸗Maſſoven— auf, gesen 35 im vorangegangenen Winter Semeſter und 76 im Sommer 1847. Am Anfang des Winters am 14. November, fand zum erſten Male wieder einé. Haückerei zwiſchen Teutonen und Heſſen ſtatt, wobei die Letzteren die Waffen der Starkenburgia belegten. Dieſer Moment bezeichnet für die Heſſen den Punkt, wo die Lage ſich merklich zu ihren Un⸗ gunſten zu verſchieben begann. Die beiden un— betheiligten Corps hatten bis dahin dem Streite völlig neutral gegenüber geſtanden, nunmehr erxgriffen ſie auch mehr oder weniger Partei. Als im November 1848 die Haſſia ihre Bereitwilligkeit, dem 80. wieder beizutreten, zu erkennen gab, reichte die Teutonia eine Klageſchrift gegen ſie ein. Dieſer Schritt hatte die Wirkung, die Regelung der Sache auf die lange 1848, Bank zu ſchieben. Den Winter über blieb die Lage die gleiche, wie im Sommer; nur mit Starkenburgia wurde gepaukt. Ungeachtet ihrer Nichtzugehörigkeit zum 8C. wurde die hHaſſia aber als gleichberechtigtes Corps betrachtet. Wichtige SC.-Meldungen gingen ihrem CC. officiell zu; ſo ſtellte ihr z. B. der 8C. im Januar 1[849 Zuſchriften der Seniorenconvente von Göttingen und Halle zu, die ſich über die dortigen Studentenverhältniſſe verbreiteten. Allerdings wurde im Laufe des Winters auch die Abſicht aus— geſprochen, die Waffen der Haſſia fernerhin Menſuren nicht mehr anzuerkennen, und am fang des Sommer⸗Semeſters 1849 ließ man Corps die Erklärung zusehen, daß es eine neue Conſtitution vorlegen müſſe, wenn es wieder dem SC. beitreten wolle. Die Gründe dieſer HSumuthung ſind nicht recht klar. Es ſcheint, daß man damit beabſichtigte, die Haſſia als neugeſtiftetes Corps an— zuſehen. Aber eine ſolche Wirkung konnte die Vor⸗ legung einer neuen Conſtitution unmöglich haben. Auch die Teutonig hatte ſich im Sommer des vor⸗ ausgegangenen Jahres, veranlaßt durch die pro⸗ greſſiſtiſchen Regungen in ihrer Mitte, neue Conſtitution gegeben und durch den 86C. garantiren laſſen. Damit wäre auch ſie als neues Corps an⸗ zuſehen geweſen. Wie dem auch ſei, blickten in der ihnen gemachten Auflage eine un⸗ billige Zumuthung und weigerten ſich, auf dieſe Bedingung dem 8C. beizutreten. Um wenigſtens eine Verxtretung innerhalb des Seniorenconventes zu haben und dadurch die Lages: der Dinge günſtiger geſtalten zu können, beſchloß derCC., daß ein Theil der Corpsmitslieder austreten und ein neues Corps bilden ſolle. Unter dem Namen Marcomannia ließen ſich ſieben Corpsburſchen nebſt zwei Re⸗ noncen in den Sießener Corpsverband aufnehmen. Aber ſie vermochten nicht die übrigen Corps von ihrem aebrineehe Verlangen abzubringen. So entſchloß man ſich, damit der leidige Streit ein Ende nähme, zu thun, was Sefordert war. Es wurde eine Abſchrift der Conſtitution hergeſtellt und dem 8C. unterbreitet. Ende Juni 1849 trat dann die Haſſia dem 86. wieder bei. Damit war der Riß, den das Jahr der Revolution hervorgebracht hatte, endgültis geſchloſſen. auf An⸗ dem eine 9— SAe. en 6 die Heſſen er-— — ) ℳ ) 2 9. 1 Separut Aödruck aus den Neademiſchen Ronatsſiften“(Heft 133, ee 26. gprit 1895). Der Gießener 80. im Jahre 1848. 1⸗. lungen, Petitionsberathungen und andere Demon⸗ In einem früheren Jahrgang der„Acade⸗ ſtrationen, durch die der Gang der Dinge beeinflußt 8 hen Manrieheden Sii eine B Bede ſollte, in buntem Wechſel aufeinander. Ein =lrtikeln über die Gießener Corps⸗ ild von dem aufgeregten Treiben jener Zeit tritt 00o¹s& Grey Control Chart 5esd erungen eines damaligen Studenten den Grosn Welo Ne weene e nicht unbedeutende Rolle als Grey 2 Srey 3 Grey7 5 Rebeller“ ſpielte und ſpäter ſeine ntlicht hat*). Es iſt aus ſeiner 2— 1 4 der Verfaſſer dasfn den Anſtoß nnner den früheren Artikeln einige weitere folgen zu laſſen. Sie tragen oleiche Gepräge wie jene. Das Material ſtammt einer Geſchichte der Gießener Haſſia, an welcher Schreiber ſeit längerer Zeit arbeitet und die der endung entgegen geht. Es liegt in der Natur der Zache, daß ſich eine Corpsgeſchichte vielfach zu — e Grundlage zu erhalten. Das Sill e ganz beſonders für die Zeit, die hier zus Darſtellung kommen ſoll, das merkwürdige Jahr der deutſchen Revolution. So darf wohl auch das, was in den folgenden Zeilen geboten wird, trotz ſeines mehrfach ſpecifiſchen Anſtrichs ein easeu⸗ Intereſſe in Anſpruch nehmen. X 2 des Jahres 1848 übten, wie auch in die Kreiſe der Gienener Die Ereigôniſſe leicht zu begreifen, T 9 10 9 Wrlrbrtrtrtrlrlduburlnnlelrl LDnln mu wemn Hahre Achtundvierzig ein neues Weltalter auf dem Gebiet des öffentlichen Lebens heraufzuziehen ſchien. Die Nähe Frankfurts, wo im April das Vorparlament und vom 18. Mai ab die Mational⸗ verſammlung tagte, trus noch dazu bei, der erwärmten Stimmung eine erhöhte Temperatur zu geben. So folgten denn im Caufe des Jahres Volksverſamm⸗ —Q—ꝭ—ꝭCQQ˖˖˖·· * Die Anfänge des Gießener SC.— XXIV. 6. Jahrgang. S. 380 ſf. AruNadnnneſnpnaanannwepmannunſt zu entnehmen, in welchem Maße academiſchen Körper ergriff. Sowohl n, als auch von den Studenten ſprang Theil mit beiden Füßen in den ſchen Getriebes hinein. Sie führten W2 —, 8R Verſammlungen das Hauptwort M Richtung der in der Bürgerſchaft vorhandenen Strömungen, einer ausgeſprochen radi⸗ me hnd einer mehr gemäßigten, im Sinne der eige⸗, Anſchauungen zu beſtimmen. Auch der Bösgerwehr, 5 die ſich damals in Gießen wie allerorf! gebildet,“ hatte, gehörten Studenten und Docenten dn. Sogar der Oberbefehl über die geſan ſte Streitmacht Univerſitätsſtadt fiel an einen Idann des Kathe n Atſchies ener 103 krat in ürgerkre en beſonders populäre*Profeſor. UKarl Vogt wurde zum Oberſten und Hochſtkommand direnden erkoren. Sin Generalrath ſtand ihm zur= Seite; er zählte zu ſeinen! Beiſitzern auch einen Studenten. 4— 1 O. K Der neue Geiſt, der auf Umgeſtaltuns der Ord⸗ nungen in der großen Welt des Staates hindrängte, heiſchte analoge Aenderungen in dem Mikrokosmos — 2— Soc anadee E W 15 16 11 C.ä Srnss —2——.— hatte im winter 1842/48 ſeine Stellung als Kanzler aufgeben müſſen; ſeine Removirung war eine der nachdrücklichſten Forderungen, die beim Beginne der politiſchen Bewegung im Großherzogthum Heſſen erhoben worden war. Eine ſeiner letzten auf die *) Don 18qe bis 1853. Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer academiſchen und politiſchen Revolution. Don einem weiland Gießener Studenten und badiſchen Freiſchärler. Darmſtadt, 1825. * 9 An O0 —————- — UOSSSOIP 1 —