à 56500 80107 EXZ 1 11 235 759 30OER=NAR. 11,285. 759 7 1AS ſ10⸗) C ZBund der Landwirte. 5 v— Ruhland contra Biermer. (Sonderabdruck aus der„Korreſpondenz des Bundes der Landwirte“, Nr. 6 vom 26. Januar 1009.) Herausgegeben vom Bund der Landwirte. Gedruckt in der Buchdruckerei der„Deutſchen Tageszeitung“, Berlin SW. 11. Universitaets- 1 Bibliothek Wessern G —⁸. Am 19. und 20. November 1908 war vor dem König⸗ lichen Schöffengericht zu Berlin in erſter Inſtanz die ſeit fünf Jahren ſchwebende Beleidigungsklage des Profeſſors Dr. Ruhland⸗Berlin gegen den Profeſſor Dr. Bier⸗ mer⸗Gießen mit dem Ergebnis verhandelt worden: daß dieſe wegen ſchwerer perſönlicher Ehrverletzung des Klägers angeſtrengte(und aus dieſem Grunde von ſeinen Rechtsbeiſtänden in der Hauptſache auf juriſtiſche Motive geſtützte) Klage ihre erſtinſtanzliche Beurteilung tat⸗ ſächlich im weſentlichen auf der Grundlage nationalöko⸗ nomiſch⸗politiſcher Gutachten gefunden hat. Dieſe Gutachten waren, nachdem Profeſſor von Schmoller ſich ſelber für befangen erklärt, ein anderer, ſehr hervorragender Univerſi⸗ tätslehrer wegen Arbeitsüberbürdung abgelehnt hatte, auf den Antrag des Beklagten, Profeſſors Biermer, von den drei⸗ Profeſſoren Brentano⸗München, Conrad⸗Halle und Lexis⸗Göttingen erſtattet worden, deren nationalöko⸗ noomiſch⸗politiſche Auffaſſungen denjenigen Ruhlands be⸗ kanntlich in allen Hauptpunkten ſcharf widerſprechen, wozu noch tritt, daß ſpeziell zwiſchen Gutachten Brentano und Conrad einerſeits und Ruhland andererſeits ſehr heftige perſönliche Kämpfe ſeit vielen Jahren beſtanden haben. Das aus einer ſolchen, dem Kläger naturgemäß überaus ungünſtigen Verſchiebung der Prozeßgrundlagen gefloſſene erſtinſtanzliche Urteil, das den Profeſſor Biermer zwar für ſchuldig, aber für ſtraffrei erklärte und ihn nur mit der Hälfte der gerichtlichen Koſten belaſtete, iſt im November 1908 von der ſozialdemokratiſchen und einem großen Teil der liberalen Preſſe natürlich in der ihr eigenen Art gedeutet und gegen den Bund der Landwirte ausgebeutet 4 worden. Wir mußten dieſem Treiben zunächſt ruhig zu⸗ ſehen. Es war zwar über die zweitägigen, je zehnſtündigen Gerichtsverhandlungen ein nach Möglichkeit der objektiven Berichterſtattung ſich beſtrebender Verhandlungsbericht publiziert worden. Aber was in zwanzig Verhandlungs⸗ ſtunden geſprochen wird, kann in ein paar Druckſpalten eines privaten Zeitungsberichts naturgemäß nie ſo zur Darſtellung gelangen, daß ein wirklich klares Bild gewonnen werden kann. Dazu tritt, daß die mündliche Begründung des Urteils bei deſſen Verkündung nur ſehr kurz und unter ausdrücklicher Verweiſung auf die ſpäter erfolgende aus⸗ führliche ſchriftliche Begründung abgegeben worden war. Wir mußten daher, um unſere Kritik dieſes Urteils auf wirklich authentiſche Unterlagen ſtützen zu können, erſt die ſchriftliche Urteilsausfertigung abwarten. Dieſe iſt erſt jetzt, im Januar, ergangen und Herrn Profeſſor Ruhland jüngſt zugeſtellt worden. Er hat uns auf unſer Erſuchen dieſes Urteil zur Einſicht gegeben und wir haben hierdurch nun die Möglichkeit gewonnen, auf dieſer authentiſchen Grundlage unſere Anſicht über dieſen Prozeß zu äußern. Nachſtehend folgen zunächſt die Hauptzüge aus: J. Tatbeſtand und Urteilsgründen. Am 19. Dezember 1902 hatte der Abgeordnete Köhler⸗ Langsdorf mit Unterſtützung ſeiner Parteigenoſſen im Heſſiſchen Landtage den Antrag eingebracht: Es möge neben dem an der Landes⸗Univerſität Gießen beſtehenden, zurzeit durch den Profeſſor Dr. Biermer beſetzten nationglökonomiſchen Lehrſtuhl, eine zweite Profeſſur errichtet und dieſe einem die agrariſche Wirtſchafts⸗ auffaſſung vertretenden Nationalökonomen, am beſten dem Profeſſor Ruhland, übertragen werden, weil der Profeſſor Biermer eine der agrarpolitiſchen Wirtſchaftsauffaſſung feindliche Richtung vertrete. Er ſtehe„den Börſenkreiſen nahe“ und lehre eine„verderbliche Richtung“. Das Gerichts⸗ urteil ſtellt auf Grund der Beweisaufnahme feſt, daß dieſer Antrag durch den Profeſſor Ruhland„weder direkt —— 8 — 5 noch indirekt verurſacht oder beeinflußt worden iſt“. Der Antragſteller(Köhler⸗Langsdorf) war⸗ vielmehr nur durch den damals gerade erſchienenen erſten Band von Ruhlands„Syſtem der politiſchen Oekonomie“ bzw. durch eine hierüber in der agrariſchen Preſſe erſchienene günſtige Kritik zu ſeinem Antrage veranlaßt worden und Ruhland hat erſt nach der Veröffentlichung dieſes Antrages hiervon überhaupt Kenntnis erhalten. Das Gerichtsurteil billigt aber dem Beklagten, Profeſſor Biermer, zu, daß er„aus der Faſſung jenes An⸗ trages wohl berechtigt war, anzunehmen“, daß der Antrag durch Ruhland ſelber veranlaßt ſei. Pro⸗ feſſor Biermer veröffentlichte zunächſt am 29. Januar 1903 in den„Gießener Neueſten Nachrichten“ einen Artikel, worin er gegen den Antrag Köhler⸗Langsdorf Stellung nahm und die Errichtung eines zweiten Lehrſtuhles unter heftigen perſönlichen Angriffen gegen Ruhland ſehr ſcharf bekämpfte. Der Abgeordnete Köhler⸗Langsdorf wandte ſich hierauf an Ruhland mit der Bitte, ihm in der ſo ent⸗ ſtandenen öffentlichen Debatte beizuſtehen. Dies war der erſte und einzige Anlaß für Ruhland, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Es geſchah dies in einem am 7. Fe⸗ bruar 1903 von den„Gießener Neueſten Nachrichten“ ver⸗ öffentlichten Artikel, als deſſen ſchärfſte Stellen das Gerichts⸗ urteil ſelber nur die zwei Sätze bezeichnet: „Biermer gehöre zu denjenigen Lehrern, die„n ar relative Löſungen der ſozialen Fragen kennen“ und die ſich„über die Prinzipien der Hilfeleiſtung gegenüber den ſozialen Schäden nicht klar ſind“. Nach der Veröffentlichung dieſes Artikels Ruhlands ver⸗ faßte Biermer nun eine Broſchüre unter dem Titel:„Ruh⸗ land, Köhler⸗Langsdorf und Co.“ Darin wurden(wir zitieren hier aus dem Gerichtsurteil): „eine ganze Reihe von mit äußerſter Schärfe geltend gemachten Vorwürfen gegen Ruhland erhoben und Tatſachen behauptet, die, wenn ſie wahr ſind, geeignet ſind, ihn verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“.......„Der weſentlichſte Vorwurf iſt der, daß Ruhland in der Betätigung ſeiner wiſſenſchaft⸗ lichen Ueberzeugung in der Oeffentlichkeit, insbeſondere in ſeinen Schriften, eine Wandlungsfähigkeitge⸗ — 6 zeigt habe, die nur daraus zu erklären ſei, daß er um perſönlicher Vorteile willen ſeine Ueberzeugung verkauft habe.“ Das Gerichtsurteil erklärt den Wahrheitsbeweis für dieſen Kernpunkt der Broſchüre Biermers durch die Gut⸗ achten der Profeſſoren Brentano, Conrad und Lexis in Verbindung mit der Tatſache des Eintritts Ruhlands beim Bunde der Landwirte in der Hauptſache für erbracht. Da aber Profeſſor Biermer durch den(dem Profeſſor Ruhland ganz unbekannt geweſenen!) Antrag Köhler und durch Ruhlands(oben zitierten) Artikel der„Gießener Neueſten Nachrichten“ vom 7. Februar„in ſeiner wiſſen⸗ ſchaftlichen Ehre und ſeiner Exiſtenz aufs äußerſte gefährdet“ geweſen ſei, ſo ſeien durch jene Führung des Wahrheitsbeweiſes auch die in Biermers Bro⸗ ſchüre im einzelnen gebrauchten beleidigenden Ausdrücke durch den§ 193 Str.⸗G.⸗B.(Wahrung berechtigter Inter⸗ eſſen) entweder überhaupt gedeckt, oder, ſoweit dies bei ein⸗ zelnen dieſer Ausdrücke nicht der Fall iſt, wird Biermer zwar für ſchuldig, aber für ſtraffrei erklärt, weil er ſeine Bro⸗ ſchüre in der durch Ruhlands„Angriff“ am 7. Februar 1903 bewirkten Erregung, am ſelben Tage als ſofortige Erwiderung dieſes Angriffs, geſchrieben habe. Demzu⸗ folge ſeien auch die Gerichtskoſten von jedem zur Hälfte zu tragen.. (Notabene: Dieſe„am ſelben Tage“ geſchriebene Broſchüre umfaßt 54 Druckſeiten und iſt tatſächlich erſt weſentlich ſpäter im Buchhandel erſchienen!) Gegenüber dem zur Straffreiheit Biermers führenden, oben ſchon zitierten„Angriff“ Ruhlands gegen Biermer (dieſer„kenne nur relative Löſungen“ und ſei ſich „über die Prinzipien nicht klar“) geben wir hier zum Vergleich einige der Ausdrücke wieder, die Biermer in der Broſchüre gegen Ruhland ſtraffrei angewendet hat: „Charakterlos“—„ wiſſenſchaftlicher Geſchäfts⸗ mann“—„wahnwitzige Faſelei“—„unlauterer Wett⸗ bewerb“—„Chamäleon, das bald in Rot, bald in Grün, bald in Schwarz ſpielt“—„Ruhlands⸗Säule, die in Gießen erſt noch ausgehauen werden müßte“—„notoriſche Ge⸗ ſinnungs⸗ und Charakterloſigkeit“—„überreifer fauler Apfel, der dem Bunde der Landwirte in den Schoß ge⸗ 1 76 fallen iſt“—„jetzt im Konkursausverkauf dem heſſiſchen Staate als Ordinarius 50 Prozent unter dem Selbſtkoſten⸗ preiſe offeriert“. In einem beſonderen Artikel werden wir die„Gut achten“, auf die dieſes Gerichtsurteil ſich ſtützt, erörtern, und die von dieſen„Gutachtern“ und vom Schöffengericht aus dem Eintritt Ruhlands in den Bund der Landwirte gezogenen Schlüſſe an Hand der uns von zuſtändiger Stelle übergebenen aktenmäßigen Be⸗ lege über den Eintritt und über die Tätigkeit Ruh⸗ lands im Bunde beleuchten. II. Um die dem Schöffengerichtsurteil zugrunde liegenden Gutachten der Profeſſoren Brentano, Conrad und Lexis zu beurteilen, muß man die Grundzüge in Ruh⸗ lands wiſſenſchaftlicher Entwicklung hier kurz darlegen. Ruhlands— bis zum Eintritt in den Bund der Land⸗ wirte(Herbſt 1894)— vertretener wiſſenſchaftlicher Stand⸗ punkt iſt am überſichlichſten in ſeinem„Leitfaden zur Einführung in das Studium der Agrar⸗ 66 politik“ niedergelegt, der im April 1894(bei Paul Parey in Berlin) erſchienen iſt. Darin iſt alles kurz zuſammen⸗ gefaßt, was Ruhland im voranliegenden Jahrzehnt in ein⸗ zelnen Schriften und Abhandlungen ausführlicher be⸗ handelt hatte. Wir können, unter Verweiſung auf dieſen „Leitfaden“, hier natürlich nur die Hauptpunkte ganz konzen⸗ triert geben. 1. Ausgangspunkt iſt ihm: Die Landwirt ſchaft muß(in allen Kulturländern) wieder in ihrer tatſächlichen Bedeutung als die weitaus wichtigſte Grundlage der geſamten Volkswirtſchaft anerkannt werden. Acker und Brot ſind das wichtigſte. Nur der Staat kann auf die Dauer beſtehen, der ſeine Volksernährung, völlig unabhängig vom Auslande, ſich ſelber ſchafft und erhält. Wenn ein Staat, um ein künſtliches Etportinduſtriegebäude zu türmen, auch nur einige Pfeiler ſeines Wirtſchafts⸗ baues über ſeine Grenzen hinaus auf fremden Grund und Boden ſetzt, ſo werden ihm nach allen bisherigen Lehren der Weltgeſchichte über kurz oder lang dieſe Tragpfeiler wieder abgebrochen und der ganze Bau fällt in Trümmer. Induſtrie und Handel dürfen nur in harmoniſcher Ent⸗ S— wickelung, mit den Bedürfniſſen der inneren Volkswirt⸗ ſchaft übereinſtimmend gefördert werden und für dieſen Zweck iſt auch ein beſtimmtes Maß von Exportinduſtrie, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Kolonialwirtſchaft uſw. gut und nützlich. Niemals aber dürfen dieſe auf die Außenbetätigung ge⸗ richteten Funktionen irgendwie auf Koſten der heimiſchen Landwirtſchaft gefördert werden. 2. Den Hauptinhalt aller Volkswirtſchafts⸗ politik bildet ſonach die Agrarpolitik. Dieſe iſt, wenn ſie zweckmäßig und durchgreifend geſtaltet iſt, zu⸗ gleich die einzige wahre Sozialpolitik. 3. Das Hauptſtück einer ſolchen Agrar⸗ und Sozialpolitik ſieht Ruhland in der Befreiung des land⸗ wirtſchaftlichen Grundes und Bodens von den zerſtörenden Wirkungen des Freihandels im Grundſtückver⸗ kehr und in der Grundverſchuldung. So lange dem landwirtſchaftlichen Boden der Charakter einer „freien Ware“ nicht wieder genommen iſt, iſt durch die Maßnahmen der Tagespolitik, die auf Erhöhung der Produktenpreiſe aöbzielen, zwar eine momentane Linderung eines akuten Notſtandes, nicht aber eine dauernde Heilung des Grundübels gegeben. 4. Die ausländiſche Getreidekonkurrenz iſt nicht das Reſultat einer abſoluten Ueberproduktion und nicht eine Konkurrenz des ausländiſchen Landwirtes gegen den inländiſchen. Sondern ſie iſt ein kapita⸗ liſtiſches Problem: ein Ergebnis der ſchweren Mißſtände im Emiſſionsweſen, in der internationalen Groß⸗ kapitalwirtſchaft und in der Organiſation der Produktenbörſen. Die dauernden Heil⸗ mittel hiergegen ſind: Reform der Börſen; Beſeitigung des „Freihandels“ im Emiſſionsweſen der Banken und im Gold⸗, Geld⸗ und Kreditverkehr. 5. Im Rahmen einer derartigen grundlegenden, auf Dauerwirkung berechneten Agrarpolitik bilden die zwei Tagesforderungen, die damals(anfangs der neunziger Jahre) im Vordergrunde der politiſchen Kämpfe ſtanden(Schutzzoll und Doppelwährung) für Ruhland nicht „große“ Mittel, ſondern nur„kleine“; ſie ſind ihm von untergeordneter Bedeutung. In der Währungsfrage iſt er weder„Goldwährungsmann’“ ſchlechthin, noch„Bime⸗ talliſt“ im landläufigen Sinne. Er vertritt hier von beidem —Qʒ—-——— 9 abweichende Anſichten und gibt ſpezifiſche Vorſchläge, deren Erörterung hier im einzelnen nicht möglich iſt. Ueber den Schutzzoll faßt er ſeine einzelnen Darlegungen im„Leit⸗ faden“(Seite 27) ſchließlich in die Sätze zuſammen: „Der Schutzzoll iſt eine rein praktiſche Maßregel von vorübergehender Bedeutung. Die Frage: ob Schutzzoll eingeführt werden ſoll oder nicht? iſt zu vergleichen mit der Frage: ob bei einem Patienten die Fenſter zu oder offen gehalten werden ſollen? Je nach der Witterung oder der Tageszeit wird ſich die Frage ſo oder anders entſcheiden. Aber damit iſt die Krankheit des Patienten natürlich noch nicht geheilt.“ In dieſem Sinne, alſo vollkommen dieſer wiſſen⸗ ſchaftlichen Grundauffaſſung getreu, hat Ruhland ſowohl in den zehn Jahren vor, als auch in den fünfzehn Jahren nach ſeinem Eintritt in den Bund der Landwirte die praktiſche Tagesfrage:„ob die Fenſter(mehr oder weniger) offen gehalten werden ſollen“ graduell verſchieden beantwortet, je nach der„Tageszeit“ und dem„Wetter“, nämlich: Je nachdem, ob die durch das kapitaliſtiſche Problem bewirkte Konkurrenz⸗ flutwelle in beſonders bedrohlichem Maße anſchwoll oder nicht. Er hat in den achtziger Jahren den„Ein“⸗Mark⸗ und den„Drei“⸗Markzoll für bedeutungslos erklärt; hat dann 1890, als er von der zweijährigen Studienreiſe aus den Ge⸗ treidekonkurrenzländern heimkehrte, die unbedingte Aufrecht⸗ erhaltung des Fünf⸗Mark⸗Zolles dringlichſt vertreten und ſchließlich(als die Caprivi⸗Verträge doch geſchloſſen worden waren) 1895(nachdem der Weizenpreis in Berlin bis auf 120 Mark gefallen war!) an der im Bunde der Landwirte ausgearbeiteten beſonderen Ausgeſtaltung des„Antrags Kanitz“ eingehend mitgewirkt und den ſo geſtalteten Antrag öffentlich energiſch vertreten. Aus den geſamten, vorſtehend unter 1 bis 5 entwickelten Grundlagen Ruhlandſcher Agrarpolitik hatte nun Profeſſor Biermer in ſeiner Broſchüre die oben dargelegten Funda⸗ mentalſätze 1 bis 4 gänzlich ignoriert und lediglich mit dem fünften Punkt derart operiert, daß er(aus den über einen Zeitraum von 15 Jahren verſtreuten Einzelſchriften Ruhlands, in denen Ruhland das Fenſter „bald mehr bald weniger offen gehalten“ wiſſen wollte), je 10 einzelne Sätze, aus dem Zuſammenhange herausgeriſſen, zäzitierte, ſie unvermittelt einander gegenüber ſtellte und ſo einen„Beweis“ für die Behauptung konſtruierte: Ruhland habe ſich von einem a ntiagra⸗ riſchen Freihändler zu einem extremen agra⸗ riſchen Schutzzöllner„gewandelt“. Dieſe Wand⸗ lung aber ſei eine charakterloſe, ſie ſei durch Käuflich⸗ keit(Eintritt in den Bund der Landwirte) bewirkt. Dieſen Behauptungen und dieſer„Beweisführung“(auf Grund zuſammenhangloſer Zitate) ſind der Gutachter Brentano vollkommen, die Gutachter Conrad und Lexis(nach dem Wortlaut des Urteils)„in der Haupt⸗ ſache“ gefolgt.— Zweimal geſtellte Anträge Ruhlands: Zeugen⸗ beweis(durch eidliche Vernehmung anderer Mitarbeiter des Bundes) darüber zu erheben:„Wie ſein Eintritt in den Bund der Landwirte tatſächlich vor ſich gegangen iſt, wie die wiſſenſchaftliche Arbeitsweiſe im Bunde tat⸗ ſächlich geübt wird und geübt worden iſt“— wurden vom Schöffengericht mit der wörtlichen Begründung abge⸗ lehnt:„Es käme nicht darauf an, wie in den Kom⸗ miſſionen des Bundes der Landwirte tatſächlich ge⸗ arbeitet werde, denn das könnte der außenſtehende Profeſſor Biermer ja nicht wiſſen; es komme lediglich darauf an, welchen Eindrucker(Biermer) aus dieſen„Wand⸗ lungen“ gewonnen habe und ob dieſe äußeren Wahr⸗ nehmungen ihn zu ſeinem Urteil berechtigt haben.“ Darüber zu befinden ſei Sache der Gutachter. In welcher Weiſe die Gutachter hierbei verfahren ſind, dafür iſt(neben der nahezu völligen Negierung der ganzen agrarpolitiſchen Grundanſchauun g Ruhlands) ganz beſonders ein Zwiſchenfall aus der Gerichtsverhandlung charakteriſtiſch. Der Gutachter Geheimrat Profeſſor Conrad⸗Halle hatte eben dargelegt:„es werde durch die(von ihm zitierten) einzelnen Sätze Ruhlands aus ſeinen verſchiedenen Schriften ein„Wandlung“ bewieſen, für die es eine andere Erklärung, als deſſen Eintritt beim Bunde der Landwirte, nicht gäbe.“ Ruhland:„Iſt dem Herrn Geheimrat bekannt, daß in verſchiedenen Fällen ſchon Profeſſoren bei Hande 1S⸗ kammern tätig geweſen ſind bzw. daß Handels⸗ 11 kammerſekretäre Profeſſoren geworden ſind— ohne daß man gleichartige Schlußfolgerungen gezogen hat?“ Conrad:„Gewiß ſind mir ſolche Fälle bekannt; ich bedaure ſogar, daß ſie nicht noch öfter vorkommen, ich würde ſolche engere Verbindung zwiſchen Theorie und Praxis für ſehr wünſchenswert halten.— Aber: die Handelskam⸗ mern ſind eben berechtigte Vertretungen all⸗ gemeiner Intereſſen. In dieſem Sinne halte ich auch eine Wechſelwirkung und Mitarbeit zwiſchen Profeſſoren Wund Landwirtſchaftskammern für geboten. Aber hier handelt es ſich doch um Mitarbeit beim „Bunde der Landwicte“, der doch anerkannter⸗ maßen eine einſeitige agitatoriſche Inter⸗ eſſenvertretung iſt.“ . Ruhlands konkrete Beweisanträge über die wirkliche Natur der wiſſenſchaftlichen Bundesarbeit wurden einfach abgelehnt; die Urteilsfällung erfolgte auf der Grundlage ſolcher„Anſichten“ und„Gutachten“! Das zwingt dazu, die vom Gericht verweigerte öffent⸗ liche Klarſtellung nunmehr hier(in einem nachfolgenden Artikel) durch Belege aus den Akten des Bundes der Land⸗ wirte zu geben. III. Ruhlands Eintritt in den Bund. Der Vorſtand des Bundes der Landwirte hatte ſich im Frühjahr 1894 auf Vorſchlag Adolf Wagners an Dr. Ruhland, damals Dozent in Zürich,(deſſen früher er⸗ wähnter„Leitfaden“ eben erſchienen war), mit der Frage gewandt: ob Ruhland gewillt ſei, an den Arbeiten des Bundes der Landwirte wiſſenſchaftlich mitzuwirken. Ruhland antwortete in einem Briefe d. d. 4. Mai 1894, dem wir die folgenden(für das Schöffengericht und die „Gutachter“ beträchtlichen) Stellen wörtlich entnehmen: „Natürlich ſind mir die Beſtrebungen des B. d. L. be⸗ kannt. Ich habe dieſe Bewegung von Anfang an mit dem größten Intereſſe verfolgt. Und ſoweit mein Können und Wollen in Betracht kommt, bin ich mit vollem Herzen und mit ganzer Seele bereit, mitzuarbeiten an dem Ziele, die Agrarfrage einer glücklichen Löſung 1 entgegen zu führen! Aber ich muß mit dem Ge⸗ ſtändnis beginnen, daß ich mir von dem Wege, den der Bund der Landwirte bisher eingeſchlagen hat, aller⸗ dings keinen durchſchlagenden politiſchen Erfolg verſprechen kann“.(Zwiſchenfrage an Richter und Gutachter: Schreibt ſo jemand, der ſich„ver⸗ kaufen“ will? Jemand, der, wie das Schöffengerichts⸗ urteil wörtlich ſagt, auf dem Standpunkt ſteht:„Weſſ' Brot ich eſſe, deſſ' Lied ich ſinge“?). Ruhland fährt in ſeinem Briefe fort:„Die Tivoliverſammlung war ſympto⸗ matiſch gewiß von außerordentlicher Bedeutung. Ein ſiegendes wirtſchaftspolitiſches Programm konnte jedoch dort nicht gezeugt werden“. Ruhland ſetzt nun(die wörtliche Wiedergabe der langen Darlegungen würde hier zu weit führen) im einzelnen auseinander, was er an dem Tivoli⸗ Programm zu tadeln hat bzw. was er hieran für ungenügend findet und ſetzt den ſpezifiſchen Tagesfragen(Schutzzoll, Währungsfrage) die in ſeinem„Leitfaden“ entwickelten grundlegenden Anſchauungen entgegen. Der Brief wieder⸗ holt am Schluß nochmals:„Auf der bisherigen wiſſenſchaft⸗ lichen Baſis kann ich mir für den Bund der Landwirte beim beſten Willen einen durchſchlagenden Erfolg nicht ver⸗ ſprechen.“— Auf dieſen Brief antwortet der Bundesvorſitzende Dr. Roeſicke in einem ebenfalls ſehr langen Schreiben vom 23. Mai 1894, dem wir die folgenden Stellen entnehmen: „Mit ſehr großem Intereſſe habe ich die mir überſandten Schriften geleſen. Die darin hervortretenden ſelbſtändigen Ideen, die gewandte Art Ihrer Darlegungen müſſen not⸗ wendig bei dem Leſer einen bedeutenden Eindruck machen. Aber nicht in allen Beziehungen ſind wir(ich meine mit dem„wir“ die Mehrzahl der Mitglieder des Bundes der Landwirte als Vertreter der in ihm maßgebenden Geſichts⸗ punkte) mit Ihren Ausführungen in Uebereinſtimmung. Sie wiſſen ja, daß unſere Anſchauungen bezüglich des Wertes des Schutzzolles und der Währungsfrage weſentlich anders ſind, namentlich auch in ihren Zielen, als die Ihren.“ Dr. Roeſicke begründet nun dieſe abweichenden Punkte, ins⸗ beſondere die Schutzzollfrage, ſehr eingehend. Wir heben hier nur folgende Sätze hervor:„Die von Ihnen vor⸗ geſchlagene Löſung iſt, wie Sie ja ſelber ſagen, eine ſolche für die Zukunſft.“.....„Gegenwärtig aber liegen die Umſtände ſo, daß nur unter ganz hervorragend günſtigen — 113— Verhältniſſen ein Gut, überhaupt die Produktions⸗ koſten, ganz abgeſehen von Zinſen und Rente, aufbringen kann. Ein Weizenpreis und ein Roggenpreis, wie er gegen⸗ wärtig exiſtiert, iſt nicht geeignet, die einfachſten Produktions⸗ koſten auf dem Lande zu decken, wenn nicht ein ganz hervor⸗ ragend guter Boden bei günſtigen Lohn⸗ und Abſatzverhält⸗ niſſen namentlich auch der kleineren Produkte mitwirken.“.. „Daraus folgt nach meiner Ueberzeugung, daß man vor allem erſt dahin ſtreben muß, die Landwirtſchaft wieder aufatmen zu laſſen..... Mit dieſer Begründung, die im einzelnen noch weiter ausgeführt wird, hebt Dr. Roeſicke das für die Gegen⸗ wartspolitik von Ruhland nur ungenügend gewürdigte „Tivoli⸗Programm“ in ſeiner vollen Bedeutung hervor und fährt dann fort:„Dagegen habe auch ich, und mit mir die anderen Herren, das Bewußtſein, daß die Durchführung der von uns auf dieſem Gebiete gewünſchten Ziele zum Teil nur eine zeitweiſe Beſſerung herbeiführen kann, wenn nicht andere Umſtände mitwirken, um die Vorteile zu dauernden zu machen. Dieſe Umſtände zu ſuchen, bzw. ihre Geſtaltung feſtzuſtellen, iſt ein Ziel, nach dem wir eifrig ſtreben und in dieſem Punkte ſtimmen unſere Anſchauungen überein.“... „Da wir übereinſtimmend im weſentlichen das Ziel im Auge haben, der deutſchen Landwirtſchaft wieder eine exiſtenzfähige Zukunft zu ſchaffen, ſo, denke ich, werden wir uns auch im Wege zuſammen finden können.“....„Ich halte die Möglichkeit gemeinſamer Arbeit für gegeben und deshalb würde mich deren Herbei⸗ führung ſehr freuen.“ So die Vorgänge, die zum Eintritt Ruhlands in den Bund der Landwirte führten. Jedes mit der Bundesorgani⸗ ſation und der Bundesarbeit näher vertraute Mitglied des Bundes weiß, daß hier immer durchaus im Sinne dieſes Briefwechſels gearbeitet worden iſt. Alles, was in pro⸗ grammatiſchen Erklärungen des Bundes an die Oeffentlich⸗ keit tritt, iſt vorher in ernſter, ſachlicher Arbeit, in reif⸗ lichem Gedankenaustauſch mit ſorgfältiger ſachlicher Prüfung der Gründe und Gegengründe erwogen worden, wobei der freieſte ehrliche Ausdruck der eigenen Meinung und Ueber⸗ zeugung jedem einzelnen Mitwirkenden nicht etwa allenfalls, nur„geſtattet“ iſt, ſondern von ihm gefordert wird. 11 Aus dem innerhalb der Geſamtarbeit des Bundes ſpeziell auf den Arbeitskreis Ruhlands fallenden beſonderen Gebiet ſind Ruhlands Entwickelung und Tätigkeitserfolg jedem Bundesmitglied ſo bekannt, daß wir hier nicht alle Einzelheiten beſonders darlegen brauchen. Ruhland hat als ein nicht in die Studierſtube eingeſchloſſener, ſondern aus der lebendigen Praxis ſchöpfender Wiſſenſchafter in der Schutz⸗ zollfrage diejenigen Konſequenzen gezogen, die aus der jeweiligen Preisgeſtaltung ſich zwingend ergaben. Das iſt keine charakterloſe„Wandlung“, ſondern nur die durchaus konſequente Anwendung des hierüber ſchon im„Leitfaden“ aufgeſtellten Grundſatzes der graduell ver⸗ ſchiedenen, temporären Notwendigkeiten. In der „Währungsfrage“ hat Ruhland ſeinen Sonderſtand⸗ punkt überhaupt nicht geändert. Die gegenteilige Meinung des ſpeziell hierüber vernommenen Gutachters Lexis iſt uns nur aus deſſen eigener Ausſage erklärlich:„er habe aller⸗ dings nicht alle hier einſchlägigen Schriften Ruhlands geleſen“ und er habe den(als tatſächlich von ihm zuge⸗ gebenen)„Sonderſtandpunkt Ruhlands“ eigentlich nie recht begreifen können.“ Im übrigen hat Ruhland, wie jeder nach objektiver Urteilsfindung ſtrebende Wiſſenſchafter, aus den in der Bundesarbeit ihm in reicher Fülle ſich neu aufdrängenden Beobachtungen und aus den ihm entgegengetretenen ſachlich begründeten Meinungen anderer ebenſoviel gelernt, wie andererſeits der Bund bei der Fortentwickelung und Ver⸗ tretung ſeines Programmes aus den grundlegenden An⸗ ſchauungen Ruhlands wichtige Teile und Stützpunkte zu ent⸗ nehmen in der Lage war. Dieſe gemeinſame Arbeit hat ſicht durchaus in dem Sinne vollzogen, wie bei den oben zitierten Einleitungsbriefen vorausgeſetzt worden war.— Wir müſſen uns hier auf dieſe Darlegungen über den Punkt beſchränken, der im Gerichtsurteil ſelber als der Kernpunkt des ganzen Prozeſſes bezeichnet wird. Auf alle einzelnen Nebendinge ebenſo ausführlich einzugehen, iſt im Zeitungsrahmen unmöglich. Nur um einer tendenziöſen Ausbeutung dieſer„Unterlaſſung“ vorzubeugen, ſeien über dieſe Nebendinge einige kurze Feſtſtellungen hier noch an⸗ gefügt. 1. Das Gerichtsurteil findet(in Uebereinſtimmung mit Biermer und den Gutachtern) eine„charakterloſe Wandlung“ Ruhlands auch darin, daß er im Mai 1890„für die Bei⸗ behaltung des Fünfmarkzolles eingetreten iſt“. Das könne nur„ſeinem Auftraggeber Bismarck zu Liebe geſchehen ſein“(in deſſen Auftrage Ruhland die zwei⸗ jährige Studienreiſe in die Getreideproduktionsländer ge⸗ macht hatte). Gutachter und Richter haben alſo vergeſſen, daß im Mai 1890 Bismarck längſt nicht mehr am Staats⸗ ruder war und daß mit der Verteidigung der Bismarck⸗ ſchen Wirtſchaftspolitik damals beim„Neuen Kurſe“ weder Ehre noch Geld zu verdienen war! 2. Biermer, die Gutachter und das Gerichtsurteil finden, daß Ruhland im Jahre 1894 den Dozentenſtuhl in Zürich nur beſtiegen und ebenſo 1898 die Profeſſur in Freiburg nur angenommen habe, um:„für ſeine ſpätere Haupt⸗ tätigkeit im Bunde der Landwirte ſich ein wiſſenſchaftliches Relief zu ſchaffen“. Dabei war, wie die oben zitierte Korreſpondenz be⸗ weiſt, Ruhland ſchon Dozent in Zürich, als der Antrag des Bundes überhaupt an ihn erging! Und er war aus dem feſten Bundes⸗Engagement ſchon ausgetreten, als er 1898 als Profeſſor nach Freiburg ging. Er blieb dort drei Jahre und trat erſt 1901 wieder in feſtere Beziehungen zum Bunde! 3. Es wird ihm im AUrteil vorgeworfen, daß er„mit dem Zentrum geliebäugelt habe“. Warum? Weil er— in einer katholiſchen Speſſartgemeinde als Sohn des ein⸗ zigen damals dort vorhanden geweſenen evangeliſchen Wirtes geboren— naturgemäß einem Dutzend kotholiſchen Schulkameraden und ſpäteren Studiengenoſſen befreundet war und blieb, mit denen er(z. B. Dr. Ratzinger, Dr. Heim u. a.) vielfach agrarpolitiſche Beziehungen unterhielt. 4. Das Urteil wirft(ebenfalls den Gutachtern folgend) ihm mit beſonderer Schärfe vor, daß er 1894 eine Broſchüre „Die Wirtſchaftspolitik des Vaterunſers“ geſchrieben hat, worin die vierte Bitte„Unſer täglich Brot gib uns heute“ als der Inbegriff der Mittelſtandspolitik dargeſtellt, die Wirtſchafts⸗ und Sozialpolitik der Alten Kirchenväter ge⸗ rühmt und— für die katholiſche Kirche— die wirt⸗ ſchaftliche Sittenlehre Roms als maßgeblich erklärt wird. Dieſe Broſchüre iſt ſeiner Zeit von der„Kreuzzeitung“, vom„Reichsboten“, und von Stöckers„Volk“(es genügt, dieſe drei evangeliſchen Blätter zu nennen) rühmlichſt be⸗ ſprochen worden. Biermer aber und die„Gutachter“ und — 16— mit ihnen das Gerichtsurteil ſagen wörtlich:„Wer als Pro⸗ teſtant ſo etwas ſchreiben kann.... ohne die Konſequenz durch Uebertritt zur katholiſchen Kirche zu ziehen, der kann ſich nicht wundern, wenn er als Chamäleon bezeichnet und ihm der Vorwurf der Charakterloſigkeit ge⸗ macht wird.“! X* Nach dieſer, überall auf erweisbare Tatſachen ſich ſtützenden Darlegung werden auch diejenigen Mitglieder des Bundes der Landwirte, die nicht zu den führenden Kreiſen im Bunde gehören, es verſtehen, daß der Vorſtand des Bundes der Landwirte, dem alle dieſe Tatſachen ja aus eigener Wiſſenſchaft bekannt waren, nicht den mindeſten Anlaß hat, wegen dieſes Prozeſſes und dieſes Gerichtsurteils ſeine Stel⸗ lung zu Herrn Profeſſor Dr. Ruhlandzuändern. Im übrigen ſteht der Vorſtand des Bundes auf dem Standpunkt, daß die Entſcheidung über wiſſenſchaftliche Pro⸗ bleme und politiſche Auffaſſungen nicht vor das Forum der ordentlichen Gerichte gehören.: Der Varſtand des Bundes der Landwirte. Verantwortlicher Redakteur und Verleger: O. Kaſtner, Berlin. 1So ſ 2* 3 Bund der Landwirte. V— Colour& Grey Control Chart 23eG Blue Cyan Green Vellow Hed Magenta Wnite Grey 1 Grey 2 SGSrey 3(Gteya Black 1————— (Sonderabdruck aus der„Korreſpondenz des Bundes der Landwirte“, Nr. 6 vom 26. Januar 1009.) 4 —.— Tnnnnnmnnnunun 2 hem 1— 2 3 4 8 6 5 8 9 10 11 1 13 6 8 6 9 L 1 Gedruckt in der Buchdruckerei der„Deutſchen Tageszeitung“, Berlin SW. 11. 07 —