46 4 381 9 F 13. Dez. 9838 2G. 95 NMal 29 3. J29. 1093 UB GlESSEN Mhandadaunaam 12 725 396 1 12 723 396 — Bibliotheca Academica et Senkenbergiana. —— Ein Beitrag zur Geſchichte der Hochſchule Gießen. Von Buchner. Dr. O. Gießen 1894. Brühl'ſche Druckerei(Fr. Chr. Pietſch), Gießen. Unit ſchor wele Erkl verſ dieſe oder Seh man ſuche Mei An der alten Aula auf dem Brand, in der jetzt die Univerſitäts⸗Bibliothek untergebracht iſt, hat jeder Gießener ſchon die obige Anſchrift geſehen, ohne daß aber jeder weiß, welche Bedeutung der Name Senckenberg darin hat. Die Erklärung führt nothwendig zu einer kurzen Geſchichte der Uni⸗ verſitäts⸗Bibliothek, die aber, obgleich Herr Dr. Heuſer dieſelbe ſehr ausführlich behandelt hat, doch keine Wiederholung oder ein Auszug aus ſeiner verdienſtvollen Arbeit ſein wird. Sehr vieles, was Heuſer eingehend beſprochen hat, wird man in den folgenden beſcheidenen Mittheilungen vergebens ſuchen, mit manchem iſt es aber auch umgekehrt der Fall. Meine Notizen ſind zumeiſt aus Acten der Hochſchule ge⸗ ſchöpſt. Als Landgraf Ludwig V., der Getreue, 1607 die Uni⸗ verſität Gießen gründete, hatte dieſe von Anfang an keine öffentliche Bibliothek. Den Grund dazu legte derſelbe Land⸗ graf erſt 1612, indem er eine Anzahl Bücher zu Straßburg kaufen ließ und ſie der Hochſchule ſchenkte. Es waren nicht viele, aber gute, und theilweiſe ſeltene Bücher aus allen Fächern. Einen weſentlichen Zuwachs erfuhr ſie durch die Ueberſiedelung unſerer Hochſchule nach Marburg, wo durch die landesväterliche Fürſorge Philipps des Großmüthigen während der 80 Jahre längeren Beſtehens der dortigen Univerſität ſich ſchon eine recht anſehnliche Bücherſammlung befand. Philipp hatte auch in der Reformations⸗Ordnung von 1565 beſtimmt, es ſollten alle Bücher an Ketten geſchmiedet und über dieſelben ein Verzeichnis angelegt werden. Es ſolle jedem Profeſſor und jedem studioso vergönnt ſein, in die Bibliothek zu gehn, doch dürften keine Bücher privatim davon getragen, noch verliehen, auch keine Blätter daraus geſchnitten werden. Ein geſchickter Mann aus der Reihe der Profeſſoren ſolle verordnet werden, daß er die Bibliothek anrichte und in der Wohnung habe, auch jederzeit Rede und Antwort gebe. Dieſer Bibliothekanfang hatte ſich beträchtlich vergrößert theils durch Ankauf, theils durch Schenkung, namentlich 1606 durch die Sammlung eines Grafen von Diez, welche Land⸗ graf Moritz der Univerſität ſchenkte. Als nun 1625 die beiden Hochſchulen vereinigt wurden, blieb die Gießener Bücherei vorerſt daſelbſt und theilte Landgraf Moritz 1628 die Mar⸗ burger Bücherſammlung in zwei gleiche Theile, der eine kam durchs Loos nach Kaſſel, der andere blieb in Marburg und wurde 1628 mit der Gießener Bibliothek vereinigt und wan⸗ derte als Ganzes 1650 wieder nach Gießen zurück. Sowohl in der Marburger Zwiſchenzeit, wie auch ſpäter wurden der Bücherei nicht wenige werthvolle Vermächtniſſe zutheil, ſo will Dr. Sigism. Aemilius Pius die von ſeinem Vater überkommene, angeblich 2000 Gulden werthe Bibliothek der Univerſität vermachen, bittet aber, weil er 100 Rth. darauf gelehnt und um derenwillen ſolche im Begriff ſtünde, verſteigert zu werden, daß man ihm hierin zu Hülfe kommen möge. 1632 bietet die Wittwe des Dr. Helvicus die Bibliothek ihres Mannes für ein ſchuldiges Kapital von 600 fl. an, was aber nicht angenommen wurde. 1636 vermacht der praktiſche Arzt Joh. Ulr. Streiter zu Speyer ſeine Bibliothek der Hochſchule, ähnlich 1668 der Profeſſor der Mathematik Friedr. Müller aus Königsberg die ſeinige. „Anno 1665 hat Dr. Eberhard Fabricius 13 Fo⸗ lianten, 77 Quartbände und 105 Octavbände an den z. Bib⸗ liothekar Profeſſor Dieterich zur Univerſitäts⸗Bibliothek für 80 fl. verkauft und haben ſich darunter die meiſten opera Lutheri, ſondann die Biblia variar. translationum befunden in verſchiedenen tomis.“ 1668 vermachte Magiſter Joh. Conr. Bachmann, Pfarrer zu Main-Biſchoffsheim, der Univerſität ſeines Vaters, des Profeſſors Conr. Bachmann zu Gießen, Bücherei unter der Bedingung, daß der rückſtändige Gehalt ſeines Vaters im Betrag von 1350 fl. 15 Alb. 6 ½¼ Pf. den Teſtaments⸗ erben werde. Erſt nach 5 Jahren nach vielem Hin⸗ und Her⸗ ſchreiben kam ein Vergleich zuſtande, wonach der Bachmann'ſchen Erbin, Joh. Frdr. Schmalkalders Witb. aus den Geſchenkein⸗ nahmen der Univerſität 410 fl. à 30 Alb. und zwar alle Herbſtmeſſe 50 fl. bezahlt werden ſollten. „Anno 1679 haben Herzog Ferdinand Albrecht zu Braun⸗ ſchweig⸗Lüneburg in Bevern dero andächtige Gedanken zur Univerſitäts⸗-Bibliothek zum Andenken verehrt und ſolches mit einem eigenhändigen Schreiben begleitet.“ 1695 vermachte teſtamentariſch der Profeſſor und Medicinal⸗ rath Mich. Heyland zu Gießen ſeine geſammte Bibliothek der Hochſchule. Sehr beträchtlich war die Erbſchaft derſelben bei dem Tode ihres Profeſſors Joh. Heinr. May im Jahr 1732. Derſelbe beſaß als Lehrer der orientaliſchen Sprachen eine ſehr bedeutende Bibliothek von 7000 Bänden, darunter 81 griechiſche und lateiniſche Codices und zahlreiche hebräiſche, ara⸗ biſche, aber auch deutſche Bücher, die er alle der Univerſitäts⸗ Bibliothek vermachte, außerdem aber auch eine Sammlung von alten hebräiſchen, puniſchen, griechiſchen und lateiniſchen Münzen, 23 Bracteaten ex omni metallo et modulo, darunter 8 goldene, über 130 ſilberne und über 270 in Kupfer. Doch ſollten die Bücher getrennt aufbewahrt werden. Man möge aus der Reihe der Profeſſoren einen in der Literaturgeſchichte wohlgeübten Bibliothekarius beſtellen, der bei der Aufnahme ordentlich zu ſchwören habe, aber auch ex fisco ein leidliches sa- larium genießen ſolle. Doch dürfe er keinem studioso, wohl aber einem professori gedruckte Bücher, aber gar keine Manu⸗ ſeripte ins Haus verabfolgen. Auch liegende Güter gingen durch dieſes Teſtament an die Hochſchule über. Ein eigenthümliches Schickſal hatte die Bibliothek des Profeſſor Joh. Frd. Kayſer. Als er 1751 ſtarb, hatte er zwar ſein Teſtament mit der Beſtimmung, daß die Hoch⸗ ſchule die Bücher erben ſolle, aufgeſchrieben, aber noch nicht in rechtsgültiger Form. Die Erben verheimlichten den Teſta⸗ mentsentwurf, der ſo erſt nach 5 Jahren zufällig entdeckt wurde. Die Hochſchule machte nun ihre Anſprüche geltend und führte einen Proceß darum, der nach neun Jahren zu ihren Gunſten entſchieden wurde. Aber da waren die Bücher meiſtens verkauft. Erſt 1766 wurde ein Vergleich geſchloſſen, wonach die noch vorhandenen Bücher an die Hochſchule kamen und für die verkauften mußten die Kayſeriſchen Erben 975 fl. be⸗ zahlen, für welche neue Bücher gekauft wurden. Auch das Vermächtniß des Profeſſors und Univerſitäts⸗ Bibliothekars Chr. Ludw. Koch 1756 wickelte ſich nicht glatt ab. Er hatte zur Bedingung geſtellt, daß ſeinen Erben 5 bis 600 fl. dafür ausgezahlt würden; der Senat aber fand die Summe zu hoch und erſt nach zweijähriger Verhandlung verglich man ſich auf eine beträchtlich niedrigere Summe. Aehnliche rühmenswerthe Stiftungen erfolgten auch in dem weiteren Verlaufe des vorigen und dieſes Jahrhunderts, das bedeutendſte Legat war aber das des Renatus Karl Freiherrn v. Senckenberg. Er wurde 1751 zu Wien geboren. Sein Vater war der kaiſ. Reichshofrath Heinr. Chriſtian Freiherr von Senckenberg, der auch 1738 bis 42 Profeſſor der Rechte in Gießen war. Trotz ſeiner Kränklichkeit wurde Renatus ſchon früh in die Kenntniß der Sprachen und Wiſſenſchaften und von ſeinem Vater in die Rechts⸗ gelehrſamkeit und Diplomatik eingeſührt. Acht Jahre alt, wurde das Wunderkind in Wien mit einer Urkunde in der Hand ge⸗ malt. Sein Vater ſtarb 1768; in demſelben Jahr bezog Renatus die Hochſchule Göttingen, wo er drei Jahre blieb und dann nach Straßburg überſiedelte. Nach längeren Reiſen kam er im September 1772 nach Wetz'ar, das eben Goethe verlaſſen hatte. Mit einigen Unterbrechungen blieb Renatus über ein Jahr daſelbſt, bereiſte dann längere Zeit Italien, bis er 1775 als Regierungs⸗Aſſeſſor in Gießen angeſtellt wurde. 1780 wurde er Regierungsrath, legte aber 1784 och⸗ nicht ſeſta⸗ tdeckt ltend ihren ſtens onach für . be⸗ dieſe Stelle freiwillig nieder, um als reicher Privatmann ganz ſeinen Studien zu leben. Er ſtarb an den Blattern am 19. Oktober 1800. Drei Wochen darauf wurde die Univerſität benachrichtigt, daß ſie von demſelben in ſeinem Teſtament mit einem ſehr anſehnlichen Vermächtniß bedacht worden ſei. Zugleich wurde das Teſtament zur Einſicht⸗ und Abſchriftnahme überſchickt. Das Teſtament ſelbſt iſt in Frankfurt a. M., 22. Auguſt 1800, ausgeſtellt. Darm vermachte er ſeiner Frau das in den Ehepakten Feſtgeſetzte, ſeinem Bruder und deſſen Frau ſeine Ringe ſowie die Zimmereinrichtungen in der Familienſtiftung zu Frankfurt, ſeinen Dienſtleuten je 100 fl., dem Stadt⸗ und Burgkirchenkaſten zu Gießen je 100 fl; die Zinſen ſollen an ſeinem Todestage die beiden Prediger erhalten; dem Armen⸗ kaſten 1000 fl., die Zinſen ſind an ſeinem Todestage an eine arme Familie zu zahlen. „Meinen gelehrten Nachlaß ſamt dem Hauſe, worin er ſich befindet, und 10,000 Gulden vermache ich der löblichen Univerſität zu Gießen.“ Ein beſonderes Blatt enthält genauere Beſtimmungen inbezug auf dieſen Theil des Teſtaments. Unter gelehrtem Nachlaß will der Teſtator„alles was von gedruckten oder geſchriebenen Büchern, Ausarbeitungen, Aufzeichnungen, Kollek⸗ taneen, alten Urkunden, auch alle Litteralien aller Art, die Familienbriefe ausgenommen, verſtanden haben, die ſich in ſeinem mitvermachten Hauſe vorfinden, ferner das geſammte Mobiliar an Schränken, Stühlen und Tiſchen und die Bilder in ſeinen Bibliothekzimmern, die Familienbilder ausgenommen. Nur das ſeines Vaters ſoll„zum Andenken, daß von ihm wohl die halbe Bibliothek herrührt“, hängen bleiben. Sein eigenes Porträt verſprach er für die Univerſität malen zu laſſen.„Sollte bei meinem Tode dergleichen aber noch nicht vorhanden ſein, ſo kann mein—— dem vüäterlichen gegen⸗ überhängendes Bild, obwohl aus ganz jungen Jahren, mit einer Urkunde in meiner Hand dazu genommen werden.“ Dieſes in Wien gemalte Oelporträt des achtjährigen Renatus hängt jetzt im Zimmer des Oberbibliothekars; das des Vaters wahrſcheinlich auch, doch iſt noch nicht beſtimmt entſchieden, welches von zwei unbenamten Oelbildern den Vater Heinrich Chriſtian von Senckenberg darſtellt. Noch weiter wird in dem Teſtament als an die Hoch⸗ ſchule übergehend ein Porträt des Kaiſers Sigismund,„ein wahres merkwürdiges Alterthum und daher wohl zu bewahren“ erwähnt. Da früher auf der Bibliothek niemand etwas davon wußte, ſchien es verloren, doch fand es ſich nachträglich in der akademiſchen Kunſtſammlung. Erſt 1893 wurde dieſes vortrefflich gemalte Bild als Copie eines Dürerbildes im Germaniſchen Muſeum zu Nürnberg erkannt. Von Albrecht Dürer ſelbſt iſt es wohl nicht, aber immerhin hat es hohen Kunſtwerth. Ferner beſtimmte er, daß wenn ſeine in 20 Foliobänden angefangene neue Bibliotheca juridica fortgeſetzt werde, dem Bibliothekar oder ſonſt einem die Arbeit übernehmenden Ge⸗ lehrten dafür nach Beendigung derſelben innerhalb 10 Jahren 200 fl. von ſeiner Tochter bezahlt werden ſollten.„Da nun löbliche Univerſität auf ſolche Art eine ſo anſehnliche Menge zum Theil koſtbarer Bücher, ein großes Haus, dabei 10,000 fl. an Geld und eine Art von Verſorgung, auf welche ein Ge⸗ lehrter mit nach Gießen berufen werden kann, von mir be⸗ kommt“, ſo bedingt er ſich dagegen aus, daß das Haus von ihr in Bau und Beſſerung erhalten werde, auch daß die roh gekauften Bücher gebunden werden. Für den Fall, daß das Haus zur Tragung der Bibliothek untüchtig werden ſollte, möge ein anderes Haus dafür an⸗ gekauft werden. Ueber dem Eingang des Hauſes ſoll eine Tafel ange⸗ bracht werden mit den Worten: Aedes Bibliothecae publicae Senckenbergianae. Als 1844 das alte Senckenbergiſche Haus, das auf dem Brand an Stelle des jetzigen Kreisamts ſtand, abgeriſſen wurde, fand eine Verſchmelzung der akademiſchen mit der Sencken⸗ bergiſchen Bbliothek im linken Flügel der alten Kaſerne, jett gegen wurd wiede Aufſe nebſt für Zinſe Er l derar ſchad wird Proſe die b einen verſa Reſt und ſoll Buch teſta benu eines wird Bibl Bibl Woc ſolle W nie genö Kl jetzt alte Klinik ſtatt und erhielt der katholiſchen Kirche gegenüber die Anſchrift: Bibliotheca Academica et Senckenbergiana. Aber auch da hatte ſie keine länger dauernde Stelle und wurde, als die Räume für Klinikzwecke gebraucht wurden, wieder auf den Brand in die Aula verlegt, wo jetzt dieſelbe Aufſchrift am Hauſe angebracht iſt. Die übrigen Theile des alten Senckenbergiſchen Hauſes nebſt Stallung, Scheuern und Gärten ſollen zur Wohnung für den Bibliothekar eingerichtet werden, dem auch aus den Zinſen des vermachten Kapitals jährlich 200 fl. zufließen ſollen. Er hat aber auch ſür Reinheit der Zimmer und Kamine derart zu ſorgen, daß die Univerſität ſich im Fall eines Brand⸗ ſchadens an ihn halten kann. Ein kleinerer Theil des Hauſes wird dem Diener zugewieſen. Zum Bibliothekar kann von der Univerſität der jüngſte Profeſſor der Rechte oder der Geſchichte gewählt werden, welcher die beſte Handſchrift ſchreibt. Er ſoll innerhalb eines Jahres einen Katalog anfertigen, wofür er von der Tochter als Uni⸗ verſalerbin 200 fl. zu empfangen hat; für die 250 fl. als Reſt der Zinſen des vermachten Kapitals ſollen nur juriſtiſche und hiſtoriſche Werke und Hassiaca angeſchafft werden. Auch ſoll der Bibliothekar jedes Jahr die Sammlung durch ein Buch ſchenkweiſe vermehren, auch dieſelbe vor ſeinem Tode teſtamentlich bedenken, ſowie jeden Studenten, der dieſelbe benutzt hat, vor dem Verlaſſen der Hochſchule zur Stiftung eines Buches von wenigſtens 1 fl. Werth veranlaſſen. Auch wird erwartet, daß jeder bücherſchreibende Gelehrte, der die Bibliothek benutzte, ein Exemplar aller ſeiner Schriften der Bibliothek widme. Auch beſtimmte er, daß die Bibliothek an allen ſechs Wochentagen auch in den Ferien je 2 Stunden geöffnet ſein ſolle. Den Reſt erbt ſeine Tochter, die vermählt war. „Weil ſie aber leider an einen Mann verheiratet iſt, der ſie nie glücklich gemacht und zuletzt ſogar in mein Haus zurück genöthigt hat, weßfalls ſie auch wirklich mit ihm in Unter⸗ handlungen einer freiwilligen Eheſcheidung wegen ſteht, hierbei jedoch zu befürchten vorkommt, daß derſelbe, wenn ich etwan unverſehens, ehe gedachte Scheidung zuſtande gebracht worden, verſterben ſollte, meine gedachte Tochter um die anſehnliche Erbſchaft in ſeine Hände zu bekommen, durch glatte Worte und ſüße Verſprechungen oder welche Künſte es auch wären, wieder an ſich ziehen möchte, ſo wird es mir nothwendig, auch auf ſolchen Fall eine Vorſehung zu thun.“ Nun ſetzt er ſeine Enkel zu Erben ein unter völligen Ausſchluſſes ihres Vaters, „der das Seinige während der 15 Monate, die er bei meiner Tochter zugebracht, mit Pferden, Karten und liederlichen Weibsperſonen durchgebracht, meiner Tochter aber kaum das nothdürftigſte in die Haushaltung gegeben hat.“ Die Tochter wird auch ermahnt, nicht den Verluſt des der Univerſität le⸗ girten Hauſes zu bedauern, da ihr übrig genug bleibe, um auch das beſte Haus in Gießen ankaufen zu können.„In⸗ ſonderheit bitte ich ſie, das ihr zukommende ſo anſehnliche Vermögen wohl anzuwenden und wie ſie weiß, daß ich es auch gethan habe, etwa ein Zehntel des jährlichen Einkommens für Arme und Nothleidende———— lebenslänglich ſich anempfohlen ſein laſſen und ſich ihrer thätig annehmen.“ Für den Fall des Todes der Tochter ohne Leibeserben werden dann andere Beſtimmungen getroffen. Zum Schluß dankt er nochmals allen, die ihm in der Zeit ſeiner Wanderſchaft auf Erden etwas zulieb oder zugut gethan haben, vergiebt allen Beleidigern, inſonderheit dem Manne, der ihn zu den erwähnten Ausnahmebeſtimmungen veranlaßt hat, bittet alle um Vergebung, die ſich von ihm be⸗ leidigt glauben, und dankt Gott, der ihn in dieſem Leben ſo reichlich ohne alles Verdienſt mit Glücksgütern geſegnet hat und der ihn auch lehrte, wie er ſie zu Gottes Wohlgefallen gebrauchen ſolle. Dieſe kurzen Andeutungen— das Schriftſtück iſt zu ausführlich, um hier ganz angeführt werden zu können— müſſen genügen, um den Beweis zu führen, daß Renatus von Senckenberg ein gläubiger Chriſt, ein liebender Vater war, Arme G daß verm ſiſche die W ließ Liebe auch Nach Witt Hauſ mung Schul geſch iſt ne ſchule ware und verſt ruhn wurn jeder Das aber dlog druc liott daß don erbei twan rden, nliche Vorte ären, auch ſeine ters, ſeiner lichen das ochter it le⸗ , um Ir⸗ nliche auch mens ſich Für erden n der zugut dem ungen m be⸗ en ſo t hat fallen ſt zu 2n atu 5 Vater 44 war, der die Wiſſenſchaften hochhielt und ſie, ebenſo wie die Armen und Leidenden nach Kräften unterſtützte. In einem Zuſatz zu ſeinem Teſtament beſtimmte er noch, daß es ſeiner Tochter frei ſtehen ſolle, aus der der Univerſität vermachten Bibliothek Andachtsbücher und deutſche und franzö⸗ ſiſche Werke der ſchönen Literatur für ſich auszuwählen. Nur wenige Wochen nachNiederlegung des Teſtaments ſtarb die Tochter, ſeine Univerſalerbin, an den Blattern. Sie hinter⸗ ließ nur ein Kind, an dem der alte Renatus mit zärtlicher Liebe hing. Doch machte ihn der ſchwere Verluſt ſeiner Tochter auch krank und veranlaßte ihn, am 16. October 1800 einen Nachtrag zu ſeinem Teſtament zu ſchreiben, worin er ſeiner Wittwe den unteren Stock ſeines der Hochſchule vermachten Hauſes auf Lebzeiten vorbehielt. Von den übrigen Beſtim⸗ mungen iſt nur die nach von Intereſſe, daß er allen ſeinen Schuldnern in Stadt und Land, die Honoratiores mit ein⸗ geſchloſſen, ihre Schuld ſchenkte. Drei Tage ſpäter ſtarb Renatus von Senckenberg ebenfalls. Inbezug auf dieſes wichtigſte und bedeutendſte aller Legate iſt noch zu erwähnen, daß in dem weiteren Senat der Hoch⸗ ſchule die Gefühle der Dankbarkeit zwar weit überwiegend waren, auch daß Profeſſor Grolman zum Bibliothekar ernannt und daß einſtimmig der Beſchluß gefaßt wurde, es ſolle dem verſtorbenen Teſtator von der Hochſchule ein gedruckter Nach⸗ ruhm gewidmet werden, als aber der und jener vorgeſchlagen wurde, er ſolle das elogium verfaſſen, ſo lehnte dies doch jeder unter dem Vorwand ab, er habe dazu abſolut keine Zeit. Das ſei Sache des Profeſſors eloquentiae, deſſen Lehrſtuhl aber unbeſetzt ſei. Man ſolle bis zu ſeiner Berufung mit dem elogium warten. Und ſo iſt denn niemals ein ſolches geſchrieben und ge⸗ druckt worden. Für die weitere Verwaltung des Senckenbergiſchen Bib⸗ liothekſonds iſt es vielleicht nicht ohne Intereſſe zu hören, daß die Einkünfte in willkürlich herausgegriffenen 24 Jahren von 1809 bis 1832 betrugen: 12— 63.395 fl. 23 kr. oder im Durchſchnitt jährlich 2641 fl. 29 kr. Von dieſer ſehr beträchtlichen Einnahme hätten nach der Beſtimmung des Teſtaments jährlich 250 fl., alſo in 24 Jahren 6000 fl., für Büchereinkäufe verwendet werden müſſen, in Wirklichkeit aber wurden nur 4637 fl. 11 kr. oder durch⸗ ſchnittlich im Jahr 193 fl. und wenige Kreuzer, alſo 7,3% der Einnahme in Büchern angelegt. Der Buchbinder erhielt in dieſen 24 Jahren 263 fl. 12 kr. oder jährlich nicht ganz 11 fl. oder 0,4% der Jahreseinnahme. In 8 von den 24 Jahren wurden überhaupt keine Bücher gekauft, und in 19 von den 24 Jahren kein Kreuzer Buchbinderlohn bezahlt, was um ſo unbegreiflicher iſt, als damals noch die meiſten Bücher roh, alſo nicht einmal geheftet in den Buchhandel gebracht wurden. Der Name Senckenberg wird verſchieden geſchrieben. Die gewöhnliche und richtige, weil von den meiſten Familien⸗ gliedern benutzte Schreibweiſe iſt Senckenberg, an unſerer Gießener Univerſitätsbibliothek iſt aber der Name nur mit k geſchrieben. Es liegt nahe, die Frage nach der Herkunft der Familie Senckenberg aufzuwerfen, namentlich aber die zweite, in welcher Verbindung unſer Renatus Karl von Sencken⸗ berg, der Wohlthäter der Hochſchule und namentlich der Univerſitäts⸗Bibliothek Gießen, mit dem Gründer des be⸗ rühmten Frankfurter Senckenbergiſchen Stifts ſteht. Wir begegnen bei dieſen Unterſuchungen den eigenthümlichſten und entgegengeſetzteſten Charakteren. Der erſte in der Geſchichte erwähnte Senckenberg war der Apotheker Johann Senckenberg, der wahrſcheinlich in der erſten Hälfte des 17. Jahrhunderts von Troppau inOeſtr.⸗ Schleſien nach der freien Reichsſtadt Friedberg in der Wetterau überzog, daſelbſt großes Anſehen erwarb und 1674 als älteſter Bürgermeiſter ſtarb. Von ſeinen beiden Söhnen blieb der ältere mit ſeinen Kindern und Enkeln in Friedberg und verſchiedene derſelben folgten dem Vater und Großvater auf dem Ehrenpoſten als Bürgermeiſter nach, doch war ſchon in der Mitte des 18. Jahrhunderts der Mannesſtamm er⸗ loſchen. Der zweite Bruder Johann Hartmann Sencken⸗ berg lebte als Phyſikus ebenfalls in Friedberg in angeſehener Stellung, wurde Mitglied des Raths, heiratete 1681 die Tochter eines Arztes, wurde 1685 auch Bürgermeiſter, zog aber dann nach Frankfurt a. M. über, wo er 1688 in die Bürgerſchaft aufgenommen wurde. 1695 wurde er Phyſikus, 1700 Phy- sicus primarius und Leibarzt verſchiedener Fürſten. Im Fe⸗ bruar 1703 ſtarb ſeine Frau; ihre drei Kinder waren ihr im Tode vorausgegangen. Zu Ende desſelben Jahres heira⸗ tete er zum zweitenmale, doch hätte er ſich nicht ſo zu eilen brauchen, denn die Ehe fiel ſehr unglücklich aus, dauerte aber bis 1730, wo er ſtarb. Seine Wittwe überlebte ihn noch 10 Jahre. Von den fünf Kindern aus dieſer Ehe ſtarb eins früh, ein Sohn war Apotheker und wurde 30 Jahre alt. Die drei übrigen Söhne haben für uns größeres Intereſſe. Der äl⸗ teſte derſelben, der ſchon erwähnte Vater des Renatus Karl, Heinrich Chriſtian Senckenberg, war am 19. Oktober 1704 zu Frankfurt geboren, kam aber zweijährig zu ſeiner Mutter Schweſter zur Erziehung nach Gießen, wo er auch noch 1719— 1724 als Student der Rechtswiſſenſchaft lebte. Bis 1726 war er in Frankfurt, machte dann 1727 eine größere Reiſe, ſtudierte noch in Halle und Leipzig und verkehrte viel mit den Gelehrten ſeiner Zeit. 1728 kehrte er nach Frankfurt zurück, war bis 1730 Advokat, dann erſter Rath des Rhein⸗ und Wildgrafen Karl von Dhaun und gab in dieſer Zeit die Selecta juris et historiarum heraus. 1735 wurde er Profeſſor der Rechtswiſſenſchaft an der neugegründeten Hochſchule zu Göttingen, erhielt ein Jahr darauf von Gießen die juriſtiſche Doktorwürde, 1738 die philoſophiſche von Göttingen. In demſelben Jahre wurde er Profeſſor der Jurisprudenz und Regierungsrath in Gießen. Seine Ehe wurde bald durch den Tod der Frau gelöſt; auch das eine Kind ſtarb. 1744 14— berief ihn Kaiſer Franz I. als Reichshofrath nach Wien und ertheilte ihm 1751 die erbliche Reichsfreiherren⸗Würde. 1764 war er im Gefolge Kaiſer Joſephs II. bei deſſen Krönung in Frankfurt. So ſtarb 1768 Heinrich Chriſtian von Senckenberg in Wien als berühmter Gelehrter und Schrift⸗ ſteller. Aus ſeiner zweiten Wiener Ehe hinterließ er zwei Söhne; von dem älteren Renatus wird weiterhin die Rede ſein, der jüngere Karl Chriſtian trat in ſardiniſche Kriegsdienſte und ſtarb als Hauptmann kinderlos. Der Bruder des Heinrich Chriſtian Senckenberg war Johann Chriſtian Senckenberg, geboren 1707 in Frankfurt. Durch die unglückliche Ehe ſeiner Eltern und den fortdauernden Streit zwiſchen denſelben erhielt er ſogut wie keine Jugenderziehung. Als ihn ſein Vater einſt ſchlagen wollte, reichte ihm ſeine Mutter einen Stock zur Gegenwehr und dabei hatte er das Unglück, ſeines Vaters Auge zu ver⸗ letzen, das dieſer infolgedeſſen einbüßte. Da 1720 des Vaters Haus niederbrannte, war dieſer nicht imſtande, den Sohn nach Verlaſſen des Gymnaſiums ſofort die Hochſchule beziehen zu laſſen. Sechs Jahre lang bereitete er ſich privatim auf das Studium der Mediein vor theils in Herxheim in der Pfalz, theils in Laubach bei dem Gräflich Solmſiſchen Leibarzt Dr. Reich, theils bei ſeinem Vater in Frankfurt. Erſt im April 1730 konnte er die Hochſchule zu Halle beziehen, doch ſtudierte er nur 1 ½ Jahre, da ſein Vater ſehr bald ſtarb. Er kehrte zu ſeiner Mutter nach Frankfurt zurück und dieſe ſetzte nun mit ihm den häuslichen Krieg fort. Wenn er auch ohne den Titel als Dr. med. die ärztliche Praxis betrieb, ſo waren doch durch ſeine Sonderliebhabereien, namentlich Phyſik, und Chemie, ſowie durch ſeinen ausgedehnten Umgang und Brief⸗ wechſel mit den verſchiedenen Gelehrten die Geldeinnahmen nicht derart, wie es ſeine Mutter wünſchen mochte. So ent⸗ ſtanden die ärgerlichſten Auftritte. Sie ſchalt ihn, ſie ſchlug ihn, ja ſie warf wohl auch im Jähzorn eine Schüſſel nach ihm. All das ſah Johann Chriſtian als eine beſondere, von Gott ihm auferlegte Prüfung an, die er in Geduld zu be⸗ ſtehn Mut tinge des ſeine daue heire glück er ſi Alle ein! und belie ſikus von Kark lege ſein arti jett Se liche eine bote Nat mit dah Hoc Aer ſtüt ſtehn ſich bemühte. Und ſo pflegte er als treuer Sohn ſeine Mutter, die endlich 1740 ſtarb. Nachdem er 1737 ſeinen mediciniſchen Doctor in Göt⸗ tingen erworben hatte, wurde Senckenberg 1739 Leibarzt des Landgrafen von Heſſen⸗Homburg; doch konnte er bei ſeinem Freimuth das Hofleben nicht vertragen und kehrte 1739 dauernd nach Frankfurt zurück. Johann Chriſtian Senckenberg war dreimal ver⸗ heiratet, alle Ehen währten nur kurz, die zwei letzten waren un⸗ glücklich, namentlich die letzte voll Zank und Streit, ſo daß er ſich von ſeiner Frau trennte und in ſein Haus zurückzog. Alle Kinder ſtarben in früher Jugend. Senckenberg war ein hochgeſchätzter vielbeſchäftigter Arzt, der zwiſchen Armen und Reichen keinen Unterſchied machte und deshalb allgemein beliebt und hochgeachtet war. Er war Land⸗ und Stadtphy⸗ ſikus, Leibarzt und Hofrath des Landgrafen Wilhelm VIII. von Caſſel, behandelte auch neben anderen Aerzten den Kaiſer Karl VII., als dieſer in Frankfurt war. Er hatte alſo Ge⸗ legenheit, ein bedeutendes Vermögen zu erwerben. Nach dem Tode ſeiner dritten Frau lebte er nur noch ſeiner ärztlichen Thätigkeit und der Ausführung ſeiner groß⸗ artigen Pläne zur Gründung der berühmten Anſtalt, die noch jetzt in Frankfurt unter ſeinem Namen blüht. Es iſt das Senckenbergiſche Stift. Die Stiftung zerfällt in zwei Theile, eine wiſſenſchaft⸗ liche Abtheilung, Collegium medicum mit ¾¼ der Einkünfte, einem Anatomiegebäude, einem chemiſchen Laboratorium, einem botaniſchen Garten mit Gewächshaus, aus Sammlungen für Naturwiſſenſchaften, einer Bibliothek. Die zweite Abtheilung iſt mit ½³ der Einkünfte der ausſührenden Heilkunde gewidmet; dahin gehört ein Krankenhaus. Auch waren Stipendien für Hochſchulen, wiſſenſchaftliche Reiſen zur Ausbildung von Aerzten, Chirurgen, Apothekern und Hebammen, ſowie Unter⸗ ſtützungen für alte Aerzte, Wittwen und Waiſen von Aerzten vorgeſehen. — 16— Die Verwaltung der Stiftung beſteht aus vier Aerzten und vier Frankfurter Bürgern. Die Hauptaufſicht übertrug Johann Chriſtian Senckenberg dem jedesmaligen äl⸗ teſten Sohne ſeines älteſten Bruders und nach Ausſterben der Familie(1842) den zwei Dekanen der mediciniſchen und ju⸗ riſtiſchen Fakultät in Gießen. 1771 begann der Bau des Spitals, 1779 wurde es vollendet. Der Stifter ſelbſt überwachte die Ausführung des Baues aufs ſorgfältigſte. Am 15. November 1772 war er in der Mittagszeit allein auf das Gerüſt geſtiegen, da ergriff den Sechsundſechzigjährigen einer ſeiner häufigen Schwindel⸗ anfälle, er ſtürzte ab und brach das Genick. Johann Chriſtian Senckenberg hinterließ bei ſeinem Tode ein Vermögen von 117400 fl. Schon dieſe be⸗ trächtliche Summe hätte genügt, die Pläne des hochherzigen Stifters würdig auszuführen. Durch zahlreiche anderweitige beträchtliche Schenkungen konnten ſie ſich auf das großartigſte entfalten. Der dritte Bruder war Johann Erasmus Sen⸗ ckenberg, geboren 1717. Er war ein hochbegabter, aber durchaus zerfahrener Menſch. Mit ſeinem 15. Jahr bezog er die Hochſchule Altorf, dann Göttingen, um die Rechte zu ſtu⸗ dieren, und kehrte nach fünf Jahren nach Frankfurt zurück. Hier trieb er die Advokatur, aber ohne ſich je in die Reihe der Advokaten aufnehmen zu laſſen, obgleich er einen großen Schatz von juriſtiſchem und geſchichtlichem Wiſſen beſaß. 1744 wurde er Hofrath mehrerer kleiner Reichsſtände, 1746 in den Frankfurter Rath gewählt, 1749 geadelt. Seine Hauptfehler waren übertriebener Ehrgeiz und Selbſtüberhebung, ſowie ein höchſt ausſchweifendes Leben. Er ſtahl Aktenſtücke, machte falſche Protokolle, beſchimpfte ſeine Amtsgenoſſen im Rath, machte Schmähſchriften und Gedichte der gemeinſten Art. Obgleich er als„Falſarius“ erklärt wurde, blieb er doch noch 12 Jahre Mitglied des Senats. Doch wurde er 1769 wegen wieder⸗ holter ſchwerer Beleidigung des Raths gefangen genommen und ſtarb nach 26jähriger Gefangenſchaft 1795. rakte Enty Elter groß der ber Univ nur Wen⸗ beim hoben grac oder erfor deje aus legr Unit vero zuſ eine herd das die dor dieß ſere 12= Hier ſehen wir in drei Brüdern die verſchiedenſten Cha⸗ raktere entgegentretend und die Urſache dieſer verſchiedenartigen Entwickelung iſt wohl in dem unglücklichen Verhältniß der Eltern zu ſuchen. JohannChriſtian Senckenberg, der Gründer des großartigen Senckenbergiſchen Stifts in Frankfurt, war demnach der Oheim des Karl Renatus Freiherrn von Sencken⸗ berg, dem Wohlthäter der Hochſchule Gießen. Seither war vorwiegend von Schenkungen an die Univerſitäts⸗Bibliothek die Rede. Die Mittel um Bücher zu kaufen waren ſehr gering, nur wenig vermehrt wurden ſie durch beſondere Einnahmen. Wenn 1665 der Landgraf verordnete, daß von jedem Studenten beim Einſchreiben ½ bis 1 Kopfſtück für die Bibliothek er⸗ hoben werde, oder wenn 1678 von jedem Candidato, ſo den gradum annimmt, unſerer Univerſität jedesmaliger Rektor oder Prorektor zur Vermehrung der Bibliothek 2 Rth. wirklich erfordern und zur Rechnung einbringen ſoll, oder wenn 1701 diejenigen Gelder, welche ehedeſſen einem zeitigen Rectori aus dem fisco zu dem Rectoratmahl, bei der Verleſung derer legum acad. hergegeben, mit Einziehung dieſes Mahls zur Univerſitäts⸗ Bibliothek und zur Anſchaffung von Büchern verordnet wird, ſo waren damit doch keine größeren Summen zu ſchaffen. Wie gering die Mittel zu Bücherkäufen waren, geht aus einem landesfürſtlichen Reſeript vom 28. September 1770 hervor, wo es heißt: „Da die Bibliotheque keinen anderen Fonds hat, als das wenige, was die candidati bei ihren Promotionen und die studiosi bei ihrer Inſcription entrichten müſſen, und darin vornehmlich die neueren Werke fehlen, ſo wollen Wir, um dieſem Mangel nach und nach abzuhelfen, nicht nur die in Un⸗ ſerer und der neu erkauften Hombergkiſchen Bibliothek ſich be⸗ findenden Doubletten dahin abgeben laſſen, ſondern auch per — 19— generale verordnen, daß von Unſerer ſämmtlichen ſo geiſt⸗ als weltlichen Dienerſchaft, welche künftig neu angenommen und beſtellet werden wird, mit Einbegriff Eures corporis, von ihren in dem erſten Jahr ihrer Bedienung zu empfangen habenden salariis, incluſive der Naturalbeſtallung fürohin zwei Prozent zum Fonds der Gießner Bibliothek abgegeben werden ſollen.“ In einem anderen Reſcript aus dem Dezember desſelben Jahres heißt es: „Damit auch die mediciniſche Bibliothek mit denjenigen koſtbaren Werken, die in Privatbibliotheken ſich nicht befinden und woran es dermalen noch mangeln ſoll, nach und nach verſehen werden möge, ſo ſoll der zur Vermehrung der Uni⸗ verſitäts⸗Bibliothek überhaupt von Uns beſtimmte Fonds jährlich unter die Fakultäten zu gleichen Theilen ausgetheilet werden, damit jede Wiſſenſchaft in ihrem Fach nach und nach beſorget werden können.“ Ferner wird, um den Gebrauch der Univerſitäts⸗Bib⸗ liothek gemeinnütziger zu machen, beſtimmt, daß dieſelbe wie auf anderen Univerſitäten die Woche hindurch zweimal, als nämlich an Mittwochen und Sonnabend Nachmittag drei Stunden lang geöffnet werden ſoll. Das Amt eines Bibliothekars war von Anfang an bis in unſere Zeit(1885) Nebenbeſchäftigung und theilweiſe auch Nebenverdienſt für einen Profeſſor. So angenehm für dieſen die kleine Einnahme war, ſo läſtig war das Katalogiſieren der Bücher und die anderen damit verbundenen Arbeiten, die denn auch meiſt in der nachläſſigſten Weiſe ausgeführt wurden. Die alten Univerſitatsſtatuten enthalten ſehr genaue und eingehende Beſtimmungen über die Pflichten des Bibliothekars; nur ſelten wurde einem anderen der unbehinderte Zutritt ge⸗ ſtattet; ſo 1635 dem Profeſſor und Ephorus Dr. Johann Steuber, dem der Landgraf Georg II. erlaubte, ſich auf ſeine Koſten einen Schlüſſel zur Bibliothek machen zu laſſen, doch dürfe er dieſen niemand anders anvertrauen, auch müſſe er die zu gebrauchenden Bücher mit Vorwiſſen des Bibliothekars Bac darül inbez drän auch Büch der? und Zuſt ſtratt es ſo in U dem der turre halt äuße nung ſchw gepa Ser verl Bib gar gute Bachmann ſelbſt abholen und eine ſchriftliche Beſcheinigung darüber ausſtellen. 1669 wurde der Bibliothekar wieder auf die Beſtimmungen inbezug des Ausleihens verwieſen, auch auf den Katalog ge⸗ drängt und beſchloſſen, daß bei der Rechnungsabhör jedesmal auch die Bibliothek viſitirt und die erkauften und verrechneten Bücher eingetragen werden ſollten. Auch wurde befohlen, daß der Rektor vor ſeinem Rücktritt ein richtiges Verzeichniß, was und wie viel zur Vermehrung der Univerſitäts⸗Bibliothek an Zuſteuerungen und ſonſten einkommen, ſowohl den Admini⸗ ſtratoren als auch dem Landgrafen ſelbſt einzureichen habe. In der langen Reihe von Bibliothekaren findet ſich wie es ſcheint nur einmal der Fall, daß einer vom Landgrafen in Ungnaden abgeſetzt wurde. Dies war Profeſſor Phaſian, dem 1696 befohlen wurde, die Schlüſſel und den Katalog der Bibliothek an ſeinen Nachfolger, den Profeſſor des Na⸗ turrechts Hedinger zu übergeben, dem zugleich 40 fl. Ge⸗ halt zugeſprochen wurden. Auch ſolle dieſer ſich ſchriftlich darüber äußern, wie die Bibliothek aus aller Confuſion in rechte Ord⸗ nung gebracht, auch durch welche Mittel dieſelbe ohne Be⸗ ſchwerung des Fiskus vermehrt und dem Gebrauch beſſer an⸗ gepaßt werden könne. Hedinger kam auch dieſer Auflage nach, doch ſcheint Sereniſſimus nicht davon befriedigt geweſen zu ſein, denn 1699 verlangte er zum Bibliothekar einen ſolchen Mann, der die Bibliothek in Ordnung bringe, notitiam librorum non vub- garum habe und zu deren augmentation und Verbeſſerung gute Vorſchläge gebe. Dennoch blieb Hedinger in ſeiner Stelle; ja noch mehr, es wurde 1705 ein Stübchen der Bibliothek zum erſtenmal mit einem Ofen verſehen! Hedingers Nachfolger, der Profeſſor der Eloquenz, Kortholt, bekam 1717 10 fl. Zulage und als 1729 der erwähnte Ofen an das Gewächshaus abgegeben wurde, ver⸗ willigte man dem Bibliothekar die Anſchaffung eines anderen Ofens„und daß er ſolchen zu Erſparung des Holzes einſt⸗ — 20— weils in ſein Haus nehmen möge.“ Da blieb er ſechs Jahre, bis er wieder in die Bibliothek kam. Doch auch Kortholt ſtellte den verlangten Katalog nicht auf; ſein Nachfolger Dr. Arnoldi bekam daher 1725 aber⸗ mals die Aufgabe, den ſo oft geforderten indicem zuſtand zu bringen. Da er nach drei Jahren dem noch nicht nachgekommen war, wurden ihm die Profeſſoren Eſtor und Ayrmann beigegeben,„damit alles deſto ehender in Stand gebracht werden möge,“ auch außer dem Katalog ein vollſtändiges Inventar über die ganze Bibliothek aufgenommen werde. Wieder drei Jahre ſpäter wird befohlen, dem Bibliothekar für dieſe Ar⸗ beiten das nötige Papier und die übrigen Schreibmaterialien zu reichen, auch einen Ofen in das zur Bibliothek gehörige Muſeum zu ſetzen. Nach Arnoldis Tod wurde 1735 Ayrmann Bib⸗ liothekar mit 40 fl. Gehalt und ihm zugleich die Aufſicht über de früher erwähnte May'ſche Bibliothek übertragen. 1736 hatte Ayrmann wirklich einen Katalog über die May'ſche Bibliothek aufgeſtellt und bewilligte ihm der Landgraf für dieſe Arbeit 100 fl., beſtimmte auch weiter, daß jeder neu ankom⸗ mende Student außer ſeinem gewöhnlichen Geldbeitrag für die Bibliothek noch 5 Albus pro Bibliothekario entrichten ſoll. Durch das ganze 17. und 18. bis in unſer Jahrhundert hinein zieht ſich ſo die Klage über den Mangel eines Katalogs. Oft genug wird ſeine Abfaſſung verlangt, auf dieſelbe gedrängt, die Bibliothekare ſelbſt von höchſter Stelle mit zarten und derben Worten ermahnt, aber alles iſt umſonſt. Zwar war beſtimmt, daß der Syndikus, der Bibliothekar und der Oe⸗ konom, ſowie alle diejenigen, welche vom Rektor noch dazu beſtimmt werden, die Bibliothek zu beſichtigen, ein Verzeichniß doppelt aufnehmen ſollten mit Meldung des Verfaſſers, des Formats, Drucks, Jahrs und dgl. eins für den Syndikus, das andere für den Bibliothekar, auch jedes Jahr die neu zu⸗ gekommenen Bücher einzutragen ſeien, aber es wurde nicht ausgeführt, obgleich der jährliche Zuwachs, beſondere größere Schenkungen abgerechnet, außerordentlich gering war. p aberm richten nach nunge Büche angef Rever des L möge welcht ſind, ſolche malig Verhe Höſ laſſen ſchrif klägli Amte Bibli Büch Zeit, durc gerau Gene einen Zeit zöſiſ das der — — 21— Bei der großen Viſitation 1715 wurde der Bibliothekar abermals angewieſen, einen neuen Katalog forderſamſt zu er⸗ richten, die Bibliothek zu Zeiten zu öffnen und was nach und nach drein erkauft wird ordentlich einzutragen. Anno 1727 befehlen Sereniſſimus, daß aus denen Rech⸗ nungen ein 25jähriger Extract derer die Zeit über erkaufter Bücher, und ob ſolche insgeſammt in der Bibliothek befindlich, angefertigt und ſolcher eingeſchickt, auch keine Bücher ohne Revers weggelehnt werden ſollten. Aber ſchon 1736 ergeht wieder ein ſtrenges Schreiben des Landgrafen:„So habt Ihr der Zeit Bibliothekarius ver⸗ möge geleiſteten Eids und Pflichten die ausgelehnten Bücher, welche niemalen ohne Schein über den Empfang zu verabfolgen ſind, nicht nur fleißig zurückzufordern, ſondern auch, dafern ſolches ein und das anderemal ohne Frucht geſchieht, dem jedes⸗ maligen Rektor die Anzeige daran zu thun und wenn wider Verhoffen auch das umſonſt wäre, ſolches an Uns ſelbſt zu Höchſtgemüßigtem ernſtem Einſehen ohnverzüglich gelangen zu laſſen.“ Trotz dieſen und zahlreichen anderen wohlmeinenden Vor⸗ ſchriften war am Ende des Jahrhunderts die Bibliothek in kläglichſtem Zuſtand. Zwar war ſchon 1697 einmal der Fürſtk Amtsverwalter Fink zu Battenberg wegen einiger unter dem Bibliothekar Profeſſor Phaſian aus der Bibliothek entkommenen Bücher rechtlich belangt worden, aber es bedurfte nicht langer Zeit, um das zu vergeſſen. Gerade 100 Jahre ſpäter wurden durch den franzöſiſchen Kommiſſär Keil nicht wenige Bücher geraubt und noch viel mehr wären entkommen, wenn nicht dem General Hoche deren Erhaltung zu danken geweſen wäre. An einer anderen Stelle“) habe ich ausführlicher über dieſe traurige Zeit Bericht erſtattet. Aber immerhin war durch dieſe fran⸗ zöſiſchen Diebſtähle die Möglichkeit gegeben, alles Fehlende, das ſich bei der erſten großen und gewiſſenhaften Reviſion der Bibliothek zu Beginn unſeres Jahrhunderts ergab, dem *) Buchner, Aus Gießens Vergangenheit S. 163. — 22— Kommiſſär Keil in die Schuhe zu ſchieben. Und es fehlte in der That ſehr viel. Einzelne Profeſſoren hatten hunderte von Büchern mit und ohne Schein entliehen, Crome z. B. hatte deren über 350 auf einmal, ohne daß er über deren Verbleib Auskunft zu geben wußte. Gegen den Nachlaß des Profeſſor Hezel wurde ſelbſt wegen fehlender Bücher Proceß eingeleitet. Auffallend war auch, daß faſt alle lateiniſchen Klaſſiker in Taſchenformat fehlten, ohne daß wahrſcheinlich war, daß auch dieſe der Kommiſſär Keil entführt habe. Zwar hatte er ſich einiger der Bücher aus der May'ſchen Bibliothek bemächtigt, anderes aber, und gerade die Manuſcripte und die in den Schränken verſchloſſenen Bücher waren theils von den Mäuſen zerfreſſen, theils mit Schimmel bedeckt. Von der kleinen Münz⸗ ſammlung, die May der Hochſchule vermacht hatte, fehlten die meiſten aus edlem Metall, alle goldene. Die Verluſte ſind jetzt verſchmerzt und hat ſich die Gie⸗ ßener Univerſitäts⸗Bibliothek in unſerem Jahrhundert unter einer wohlwollenden Regierung und einer gewiſſenhaften und ſorgfältigen, dabei aber höchſt zuvorkommenden Verwaltung zu einem beſonders nützlichen Theil der Hochſchule entwickelt. te in evon hatte rbleib feſſor leitet. aſſiker daß tte er chtigt, n den täuſen Münz⸗ en die Gie⸗ unter n und altung ſicklt. Colour& Grey Control Chart Blue Cyan Green vellow Hed Magenta Wnite Grey Grey 2 SGSrey 3 Grey 4 Black S ‿ ‿ + ₰̈ ◻☛ı — 00 9 10 11 12 6 8 L 9 — 11„ Fiess. Univ, AAHS 8 lothek Giessen Gießen 1894. Brühl'ſche Druckerei(Fr. Chr. Pietſch), Gießen.