Andeutungen zu zeitgemaͤßer Verbeſſerung akademiſcher Einrichtungen. Zunächſt veranlaßt durch den für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen neuerlich feſtgeſetzten Studienplan und die auf denſelben bezüglichen polemiſchen Schriften der Herren D. A. A. E. Schleiermacher und D. J. T. B. v. Linde. Darmſtadt. Druck und Verlag von C. W. Legke. 1843. 3. Der publici vorger Raths Staal 10 veran! — zeitgen föak einet arbeit als z Vorwort. Der für die Landesuniverſität zu Gießen vor Kurzem publicirte Studienplan*) und die durch denſelben her— vorgerufenen polemiſchen Schriften des Herrn Geheimen Raths Schleiermacher**) und des Herrn Geheimen Staatsraths von Linde,**) haben den Verfaſſer Dieſes veranlaßt, einige früher niedergeſchriebene Anſichten über zeitgemäße Verbeſſerungen akademiſcher Einrichtungen in einer durch die vorliegenden Verhältniſſe gebotenen Um— arbeitung der öffentlichen Prüfung zu übergeben. Was dem Verfaſſer in der angegebenen Beziehung als zeitgemäße Verbeſſerung erſchien, hat er ungeſcheut hier ausgeſprochen; ob ſeine Vorſchläge aber auch als *) Studienplan für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen. Gießen, bei G. F. Heyer, Vater. 1843. **) Bemerkungen über den Studienplan für die Großherzoglich Heſſi⸗ ſche Landesuniverſität zu Gießen. Von Dr. A. A. E. Schleier⸗ macher, Großh. Heſſ. Geh. Rath(Geh. Cabinets⸗Secretär Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Heſſen). Darmſtadt, bel G. Jonghaus. 1843. rn) Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh. Raths Dr. A⸗ A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh. Heſſ. Landesuniverſität zu Gießen. Von Dr. J. T. B. von Linde, Großh. Heſſ. Geh. Staatsrath im Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Kanzler der Univerfität zu Gießen und Director des Oberſtu⸗ dienraths. Darmſtadt, bei G. Jonghaus. 1843. 1* — IV— „zeitgemäß“ und die beantragte Ausführung derſelben als„Verbeſſerung“ anerkannt werden, das überläßt er dem Urtheile Sachverſtändiger um ſo ruhiger, als es ihm lediglich um die Förderung einer ihm am Herzen liegenden wichtigen Sache zu thun iſt. Der günſtige Zeitpunkt zur Veröffentlichung ſolcher auf akademiſche Einrichtungen bezüglicher Anſichten und Vorſchläge, ſcheint aber gerade jetzt vorhanden zu ſein, indem durch die oben erwähnten literariſchen Erſchei⸗ nungen das Intereſſe für unſere Hochſchule, für ihre Zuſtände und Leiſtungen eine neue Anregung erhalten hat, und vornämlich, da der von dem Herrn Geheimen Staatsrath von Linde in ſeiner„Erwiederung“ gege— benen Verſicherung zufolge, das hohe Staatsminiſterium gerade jetzt vorzugsweiſe Aufmerkſamkeit auf unſere Lan⸗ desuniverſität verwendet und in der Kürze, nachdem hinlängliche Erfahrungen über den vorläufig nur proviſo⸗ riſch hinausgegebenen Studienplan geſammelt ſein wer— den, zur definitiven Feſtſetzung desſelben und damit auch zur gleichzeitigen Umgeſtaltung mancher hiermit in naher Berührung ſtehenden akademiſchen Einrichtungen ſchrei— ten dürfte. Sollten die nachſtehenden Andeutungen eine recht vielſeitige gründliche und unparteiiſche Prüfung erfahren, ſo würde der Zweck des Verfaſſers vollſtändig erreicht ſein. Nur wäre zu wünſchen, daß das Nachfolgende ebenſo sine ira et studio geprüft würde, wie es ohne Anmaßung und ohne Leidenſchaftlichkeit niedergeſchrie⸗ ben iſt. . I. Iſt es überhaupt zweckmäßig, einen Studien⸗ plan für Hochſchulen feſtzuſetzen? Die Frage, ob man überhaupt einen Studienplan für Hoch— ſchulen feſtſetzen, oder das Leſen und Hören der Collegien auch fernerhin der bloßen Willkür der Profeſſoren und Studirenden anheim geben ſoll, iſt in dem Großherzogthum Heſſen(für wel⸗ ches der Verfaſſer zunächſt ſeine Bemerkungen niedergeſchrieben hat) durch die erfolgte Publicirung des Studienplans für die Landesuniverſität Gießen bereits factiſch beantwortet, wonach wei⸗ tere Verhandlungen hierüber eigentlich überflüſſig erſcheinen. Da jedoch nach der officiellen Erklärung des Herrn Geheimen Staatsraths von Linde jener Studienplan nur ein proviſoriſcher und ſeine Publication nur ein vorläufiger Verſuch, hierdurch alſo die Möglichkeit nicht ausgeſchloſſen iſt, daß man denſelben auch wieder ganz zurücknehmen könnte; da ferner ſelbſt von ſolchen Männern, welche ihrer Stellung zufolge auf ſolche Beſchlüſſe zu influiren vermögen, gegen den Verfaſſer dieſer Zeilen die Anſicht ausgeſprochen wurde, daß ſie überhaupt die Feſtſetzung eines Studienplans für Hochſchulen nicht billigen könnten; und endlich, da jedenfalls darüber die Meinungen ſehr getheilt ſind, in wie weit ein Studienplan nur Rathgeber oder wirklich bindende Vor⸗ ſchrift ſein ſoll: ſo dürfte deſſenungeachtet eine Anregung zu mehr⸗ ſeitiger Beantwortung dieſer Frage nicht unnöthig und unzweck⸗ mäßig erſcheinen. Ein Studienplan bietet, was Zweck und Beſtimmung desſel⸗ ben betrifft, einen doppelten Geſichtspunkt dar, von welchem aus derſelbe betrachtet werden kann. Einmal nämlich ſoll er als Rath oder Vorſchrift den Studirenden die Zahl und Reihenfolge der von ihnen zu hörenden Vorleſungen angeben. Zugleich aber 2 ſchließt er die mit Nothwendigkeit ſich ergebende weitere Beſtim⸗ mung in ſich, auch den Profeſſoren die Zahl und Reihenfolge der von ihnen zu leſenden Collegien vorzuſchreiben. In letzte⸗ rer Beziehung wäre nun allerdings ſtatt„Studienplan“ die Be⸗ nennung„Lehrplan“ zu ſetzen; da jedoch ein Studienplan, der nicht zugleich auch Lehrplan wäre, vollſtändig zwecklos ſein würde, ſo bedarf es, wenigſtens bei der vorliegenden Unterſuchung, einer weiteren Unterſcheidung dieſer Benennungen nicht.— Was nun die Frage über Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßig⸗ keit, über Nothwendigkeit oder Entbehrlichkeit eines Studien⸗ plans*) betrifft, ſo erſcheint derſelbe als nothwendig den Profeſſoren gegenüber, damit von ihnen die rechten Vorleſungen auch zu rechter Zeit geleſen werden; und als heilſam in Beziehung auf die Studirenden, damit ſie vor planloſem und unzweckmäßigem Betreiben ihrer Stu⸗ dien möglichſt behütet werden. Wollte man es lediglich der Willkür der einzelen Profeſſoren überlaſſen, ob, wann und welche Vorleſungen ſie halten wollen, ſo würde das den nicht nur möglichen, ſondern leider nur zu oft wirklich vorgekommenen Nachtheil haben, daß nur ſolche Collegien geleſen würden, welche gerade der Bequemlichkeit oder der ſpe⸗ ciellen Liebhaberei der Profeſſoren entſprechen, während andere nothwendige und erwünſchte Collegien entweder gar nicht oder zur Unzeit vorgetragen würden. Exempla sunt odiosa, sed in promptu. Als der Verfaſſer dieſer Zeilen ⸗Student war(freilich vor geraumer Zeit, und inzwiſchen wird es ohne Zweifel auch in dieſer Beziehung, wie in Gießen, ſo auch anderwärts beſſer ge— worden ſein), da gab es noch gar manche, ſonſt ganz ehrenwerthe und gelehrte Profeſſoren, die ſich Jahr aus Jahr ein auf das Halten von 2— 3 immer wiederkehrenden Vorleſungen beſchränk⸗ ten, wobei es ſich allerdings auf den einmal bearbeiteten und im *) Es iſt hier nur von einem Studienplan im Allgemeinen die Rede, ganz abgeſehen von der ſpäter zu berührenden Zweckmäßigkeit ſeiner Einrichtung und Abfaſſung. lim⸗ olge tzte⸗ Be⸗ der erde, iner ßig⸗ dien⸗ von leſen t ſie Stu⸗ ſoren ollen, oft egien ſpe⸗ dere oder d in eilich h in ge⸗ erthe das ränk⸗ d im Rede, ſeiner 2 3— Weſentlichen unverändert gebliebenen Heften ſehr behaglich aus⸗ ruhen ließ. An eine gehörige Aufeinanderfolge und nöthige, recht⸗ zeitige Wiederkehr aller weſentlich nothwendigen Vorträge, an Vollſtändigkeit eines akademiſchen Lehrcurſus und an zweckmäßige Vertheilung der Lehrſtunden war nicht zu denken. So kam es denn, daß man oft während eines ganzen Trien⸗ niums die unentbehrlichſten Collegien gar nicht zu hören Gele⸗ genheit hatte, weil es entweder keinem Profeſſor beliebte, ſie zu leſen, oder weil ein ſolches Colleg, wenn es auch wirklich ein günſtiges Geſchick einmal auf die Bahn brachte, mit einem an⸗ deren ebenſo nothwendigen, in derſelben Stunde geleſenen colli⸗ dirte. Ich halte darum die Feſtſetzung eines Studienplanes vor Allem um der Profeſſoren willen für unbedingt nöthig. Denn was hilft es mich, wenn ich nach Neigung und Ueberzeugung ein Colleg hören will, oder vermöge gegebener Vorſchrift ein ſolches hören ſoll und es wird gar nicht oder doch wenig⸗ ſtens nicht zur rechten Zeit vorgetragen? Obgleich jedoch darüber, daß von Seiten der akademiſchen Docenten alle nothwendige und zweckmäßige Collegien in geeig⸗ neter Reihenfolge und mit rechtzeitiger Wiederkehr geleſen wer⸗ den ſollen, Niemand in Zweifel ſein wird, ſo fühlt man ſich doch (um nur bei dem Nächſtliegenden ſtehen zu bleiben) ſchon durch die Vergleichung des im Monat Februar d. J. für die Univerſi⸗ tät Gießen gegebenen Studienplans mit den gleich darauf für das laufende Sommerſemeſter angekündigten Vorleſungen reſp. durch die in den letzteren ſich findenden Lücken, dringend veran⸗ laßt, die oben ausgeſprochene Forderung von Neuem geltend zu machen.— Weniger jedoch als bei dem Vorſtehenden kann der Ver⸗ faſſer auf allgemeine Zuſtimmung rechnen, wenn er ſich für die Zweckmäßigkeit der Feſtſetzung eines Studienplans auch um der Studirenden willen ausſpricht und namentlich wenn darunter wirklich bindende Vorſchriften verſtanden werden. Da es ſich jedoch hier nicht darum handelt, einer beſtimmten Anſicht, am wenigſten der des Verfaſſers, Geltung zu verſchaffen, ſondern nur darum, über einen folgereichen Gegenſtand weitere Discuſſionen 4— zu veranlaſſen, ſo trägt der Verfaſſer kein Bedenken, ſeine An⸗ ſichten, auch bei vorauszuſehendem Widerſpruche, in dem Nach⸗ folgenden ungeſcheut darzulegen. Die Studirenden, welche nicht bloß unſere Landesuniverſität Gießen, ſondern überhaupt unſere deutſchen Hochſchulen beſuchen, ſind der bei Weitem größeren Zahl nach ſolche, die demnächſt eine Anſtellung im Staatsdienſte(der Kürze des Ausdrucks we⸗ gen ſeien hierunter zugleich die Theologen und praktiſchen Aerzte mitbegriffen) ſuchen wollen, und nur für dieſe, eine Anſtellung im inländiſchen Staatsdienſte Suchenden kann natürlicher Weiſe ein Studienplan, inſofern er nicht bloß Rathgeber, ſondern Vorſchrift iſt, bindende Kraft haben. Die ſich von ſelbſt ergebende Auf—⸗ gabe dieſer Studirenden iſt es nun, ſich vor Allem zu allen den Leiſtungen zu befähigen, die der Staat einſt von ihnen verlangen wird; und ebenſo iſt es nicht nur ein Recht, ſondern auch eine Pflicht des Staates, die Forderungen genau darzulegen, die er an ſeine künftigen Diener ſtellen wird, die Bedingungen klar auszuſprechen, von deren Erfüllung eine Anſtellung im Staats⸗ dienſte abhängig gemacht wird. Nun könnte es freilich dem Staate einerlei ſein, wo und wie ſeine Diener ihre Befähigung zum Staatsdienſte erhalten haben, wenn ſie nur wirklich befähigt ſind; und es bedürfte ſo⸗ nach weder des Zwanges zum Beſuche der Landesuniverſität, noch bindender Vorſchriften über Zahl und Reihenfolge der von den Studirenden zu hörenden Vorleſungen. Allein, abgeſehen von der den Beſuch der Landesuniverſität betreffenden Frage, deren Beantwortung nicht hierher gehört, läßt ſich hiergegen erwiedern: einmal, daß die Befähigung der dem Staatsdienſte ſich widmenden Candidaten durch Examina allein ſich nur un— vollkommen erforſchen läßt, worin ein triftiger Grund für den Staat liegt, ſeinen künftigen Dienern auch den Vor⸗ bereitungsweg möglichſt genau vorzuzeichnen, um auch aus der Befolgung desſelben auf die erworbene Befähigung ſchließen zu können; zugleich aber iſt es Pflicht des Staates, in ſeinem ʒ· 3— eigenen Intereſſe ſowohl, als auch in dem ſeiner künftigen Diener, an die er ſo hohe Forderungen ſtellen muß, den jungen Studirenden den Weg zu ihrer Vorbereitung mög⸗ lichſt zu erleichtern, ſie nach Kräften vor den Verirrun⸗ gen in ihren Studien zu bewahren, denen ſo viele aus Unerfahrenheit bei ihrer akademiſchen Vorbereitung mehr oder weniger zum Opfer werden. Geht man von dieſen beiden Geſichtspunkten aus, ſo laſſen ſich für das Feſtſetzen eines Studienplans und für die bindende Kraft ſeiner Vorſchriften folgende Gründe anführen. Man ſchreibt den zum inländiſchen Staatsdienſte ſich vorbereitenden Studiren⸗ den Zahl und Reihenfolge der von ihnen zu beſuchenden Colle⸗ gien vor: 1) um bei der Entſcheidung über die Befähigung der künf⸗ tigen Staatsdiener in der Einhaltung des vorgeſchriebenen Stu⸗ dienwegs eine weitere, wenn auch nur unvollkommene, aber darum doch nicht bedeutungsloſe Garantie für das zu haben, was man bei den Candidaten durch Fragen im Examen allein nicht zu erforſchen vermag; 2) um die jungen Studirenden in den empfänglichſten Ju⸗ gendjahren an Ordnung und Regelmäßigkeit, an das Einhalten einer planmäßigen, logiſchen Reihenfolge in ihren Studien und Arbeiten zu gewöhnen; Eigenſchaften, die der künftige Staats⸗ diener, wenn er ſeine Stelle ausfüllen will, beſitzen muß und die er ſich gar nicht früh genug aneignen kann; 3) um die Studirenden vor unnöthigem Zeitverluſte zu be— wahren; denn die Arbeit, die man recht angreift, wird man auch raſch zu fördern vermögen; wer aber öfter anſetzt und, weil er ſieht, daß er auf falſchem Wege iſt, immer wieder abſetzen muß, der wird die koſtbare Zeit verlieren und zu ſeinem eigenen Scha— den, ebenſo wie zum Nachtheil ſeines künftigen Dienſtes, weniger lernen, als er hätte lernen können; und Zeit hat der Studirende bei den immer geſteigerten Forderungen, welche bei den raſchen Fortſchritten der Wiſſenſchaften und bei der immer größeren Aus⸗ dehnung ihrer Literatur an ihn gemacht werden müſſen, wahrlich nicht viel zu verlieren; endlich aber — 6— 4) um durch das Entfernen einer unzweckmäßigen Studien⸗ weiſe und durch das Nöthigen zu einem planmäßigen Fortſchreiten in der erwählten Wiſſenſchaft einen wohlthätigen Einfluß auf das Wiſſen der Studirenden und auf das beſſere Haften ihrer erworbenen Kenntniſſe auszuüben; denn die in verkehrter Rei⸗ henfolge erlernten, durch einander geworfenen Gegenſtände des Wiſſens können nicht in succum et sanguinem übergehen und entſchwinden dem Gedächtniſſe leichter und ſchneller; ebenſo wie es zu den nachtheiligſten Verirrungen der Studirenden gehört, ſich mit einer im Galopp dem Gedächtniſſe eingeprägten Maſſe von todtem Wiſſen, mit auswendig gelernten Heften, durch das als bloßes opus operatum betrachtete Examen ſchaffen zu wollen. Im Gegenſatze zu dieſen Vortheilen jedoch, welche ein Stu⸗ dienplan für die Studirenden haben kann und ſoll, gibt es Viele, welche die Feſtſetzung eines ſolchen theils für überflüſſig, theils für wirklich nachtheilig halten. Man bedürfe eines Studienplans nicht, behauptet man, in⸗ dem die angehenden Studenten über die zweckmäßigſte Art ihrer vorzunehmenden Studien theils in den encyklopädiſch⸗methodo⸗ logiſchen Anfangs⸗ Collegien Anleitung bekommen, theils ſich jederzeit bei Aeltern, Lehrern oder erfahrenen Freunden hierüber Raths erholen können. Dieſer Behauptung gegenüber, welche übrigens einen wirk⸗ lichen Nachtheil eines Studienplans darzuthun weder beabſichtigt noch vermag, genügt es, auf die Erfahrung hinzuweiſen, wie oft die Studenten ihre Studien auf eine ganz unzweckmäßige Weiſe machen und daß man in der Regel von den die Univerſität ver⸗ laſſenden Candidaten die Aeußerung hört:„ich wollte, ich hätte meine Studien noch einmal zu beginnen; denn jetzt erſt weiß ich, wie ich es angreifen müßte.“ Am öfterſten jedoch kämpft man gegen das Aufſtellen und gegen die bindende Kraft eines Studienplans mit der Aeußerung „man trete damit der Studien⸗Freiheit zu nahe,“ und die Meiſten weichen ſtillſchweigend vor dieſer blinkenden Waffe zu⸗ rück; denn gegen die magiſche Kraft dieſes vielgebrauchten und vielgedeuteten Wortes„Freiheit“ mag nicht leicht Jemand eine ——— ört, aſſe das len. Siu⸗ iele, eils Einwendung wagen; man iſt von allen Seiten gewöhnt, dieſes Wort auch in ſeinen ganz unverſtandenen Auffaſſungen mit allem möglichen Glanze zu umgeben, weßhalb denn die große Menge ſeinem blendenden Schimmer ſtets jubelnd huldigt und ſelbſt die Beſonnenen ſich oft von ihm täuſchen laſſen. Lehr⸗Freiheit(ſo lange ſie nicht aus den durch die Wiſſenſchaft gezogenen Schranken tritt) gehört allerdings unter die koſtbarſten Güter einer Hochſchule, das kein Wohlmeinender wird antaſten wollen. Aber Studien⸗Freiheit iſt etwas, worüber ſich Viele keine ganz klare Begriffe gebildet zu haben ſcheinen, namentlich diejenigen nicht, die in der Feſtſetzung eines Studienplans ſo⸗ gleich das Grab der Studien-Freiheit glauben erblicken zu müſſen. Dem Wortſinne nach kann Studien⸗Freiheit doch nichts An⸗ deres bedeuten, als: die geſtattete Freiheit, was, ſo viel und wie ich will zu ſtudiren. Setze ich nun einen nach den Geſetzen der Vernunft geregel⸗ ten Gebrauch dieſer Freiheit voraus und ſchließe eine vernunft⸗ widrige Willkür davon aus, ſo ſehe ich nicht ein, wie dieſe vin— dicirte Studien⸗Freiheit mit der Feſtſetzung eines, natürlich ſeinem Zwecke entſprechenden, Studienplans in ſo bedeutenden und ge⸗ fährlichen Wiederſpruch treten ſoll. Denn die Freiheit, zu ſtudiren, was ich will, iſt durch den Studienplan Niemanden verwehrt, indem es Jedem freiſteht, ſich ſeinen Lebensberuf und ſein Studium nach Neigung ſelbſt zu wählen.— Daß nun aber auch die der Wahl eines Lebensbe⸗ rufes entſprechenden ſpeciellen Studien gemacht werden müſſen, das iſt in der Natur der Sache ſelbſt ebenſo nothwendig begrün⸗ det, als wie das Eſſen nothwendig iſt zum Sattwerden; die vernünftige freie Wahl muß alſo hier mit den Vorſchriften eines ſeinem Zwecke entſprechenden Studienplans in einem Reſultate zuſammenfallen. Die Freiheit, zu ſtudiren ſo viel, als ich will, wird ebenſo wenig durch den Studienplan beeinträchtigt; er ſchreibt nur das zur Erreichung des vorgeſetzten Zweckes Unentbehrliche vor, wäh⸗ rend die übrige freie Zeit der freien Selbſtbenutzung eines Jeden — 8— überlaſſen bleibt und das Verbot irgend eines Studiums wird wohl kein Studienplan enthalten. Die Studien⸗Freiheit ſcheint alſo nur dadurch in Wider⸗ ſpruch zu kommen mit einem Studienplan, daß derſelbe vorſchreibt wie, das heißt, auf welchem Wege, in welcher Reihenfolge*) die fraglichen Studien gemacht werden ſollen. Hier kann aller⸗ dings der freie Entſchluß ſich für einen anderen Weg beſtimmen, als der Studienplan ihn vorſchreibt, und die Gegner des letzteren ſagen:„wenn ein Studienplan auch für viele, vielleicht für die meiſten Studirenden eine zweckmäßige Vorſchrift iſt, ſo kann es doch auch gar Viele geben, die dem Grade ihrer Bildung, ihrer Vorkenntniſſe und ihrer geiſtigen Individualität zufolge beſſer einen anderen Weg einſchlagen würden, und namentlich iſt es das Genie, das man ſtets ſeinen eigenen Weg zum Ziele muß ſuchen und ungehindert fortgehen laſſen.“ Der Studienplan, wenn er iſt, was er ſein ſoll, ſetzt eine Reihenfolge der zu hörenden Vorleſungen feſt, wie ſie das com— petente Urtheil der erfahrenſten und ſachverſtändigſten Männer für die beßte erkannt hat. Der vorgeſchriebene Weg muß alſo zwei⸗ felsohne ein an ſich zweckmäßiger, oder vielmehr er muß unter den verſchiedenen Wegen, die man einſchlagen kann, der im All⸗ gemeinen wirklich zweckmäßigſte ſein; und die vielleicht von Vielen beim Beginnen, wohl von Manchen auch noch im Verlaufe, ge⸗ wiß aber nur von Wenigen noch nach Vollendung ihrer Studien gehegte Ueberzeugung, daß für ihre Individualität ein anderer Weg beſſer geweſen ſei, wird faſt durchgehends auf Selbſttäu⸗ ſchung beruhen, und auch bei denen, die in dieſer Ueberzeugung recht haben, keinen wirklichen Nachtheil bewirken. *) Allerdings kommt hier zugleich in Betracht, ob auch die Freiheit der Studirenden, ihre Collegien zu hören bei wem ſie wollen, be⸗ einträchtigt iſt. Hierüber gibt jedoch wohl kein Studienplan eine directe Vorſchrift und dieſe Frage kann darum um ſo mehr hier vorläufig ganz unerörtert bleiben, da der Verfaſſer auf dieſelbe in anderer Beziehung unter Nr. V.„über Eramina“ zurückkom⸗ men wird. 9— Was die Genies betrifft, auf die man ſich hierbei ſo gern beruft, ſo iſt vor Allem nicht zu vergeſſen, daß dieſelben ſehr rar, daß ſie nur Ausnahme von der Regel ſind, alſo die Regel nicht umzuſtoßen vermögen. Die vermeintlichen Genie's aber, deren ganzes ſogenanntes Genie nur in eitler Selbſtüberſchätzung und in dem anmaßenden Glauben beſteht, daß alle Schranken und Verpflichtungen, die andere ſimpelvernünftige Menſchen für bindend erachten, für ſie nicht exiſtirten,— verdienen keine Beachtung. Das wirkliche Genie dagegen, wenn es auch in der That durch den vorgeſchriebenen Plan ſeiner Studien hier und da et⸗ was gehemmt werden ſollte, wird durch die ſchnellere und leichtere Auffaſſungsgabe Zeit genug erübrigen, in der es dem Walten ſeines Genius frei kann den Zügel ſchießen laſſen und überdieß wird es früher oder ſpäter ſich dennoch Bahn brechen. Und außerdem könnten ſolche Hemmungen doch nur unbedeutend ſein, indem das Genie ſein Studium auch nicht von hinten beginnen, alſo die ſeiner Individualität angemeſſene Abweichung von den Vorſchriften des Studienplans keine ſehr bedeutende ſein wird. Und ſoll das Genie einſt brauchbar werden für den Staatsdienſt, ſo iſt es ihm ſogar ſehr heilſam, wenn es ſchon frühe an eine ihm ſpäter unentbehrliche Tugend gewöhnt wird, nämlich daran: ſeinen ihm eigenthümlichen Hang zu ſchrankenloſer Willkür zü⸗ geln, ſich in andere Menſchen und in die von derſelben feſtgeſetzte Ordnung, ja ſelbſt in ihre abweichende Denkweiſe fügen und ſchicken zu lernen. Nach allem dieſem glaube ich die Nachtheile, welche man von der Feſtſetzung eines Studienplans fürchtet, und nament— lich die Gefahren, welche er der Studien⸗Freiheit bereiten ſoll, dem allergrößten Theile nach nur für eingebildete halten zu dür⸗ fen. Soll aber auch zugegeben werden, daß die Vorſchriften eines Studienplans mit manchen Nachtheilen für die Studirenden wirklich verbunden ſeien, ſo ſind doch jedenfalls die Gefahren und Nachtheile, welche der Mangel eines Studienplans für das ganze akademiſche Inſtitut mit ſich führt, überwiegend und es würde ſich alſo höchſtens nur darum handeln, unter zwei Uebeln das kleinſte zu wählen. Daß ein Studienplan nicht bloß Rathgeber, ſondern auch Vorſchrift ſein ſoll, auch dafür habe ich mich in dem Vorſtehen⸗ den ausgeſprochen; und dieſe Forderung nicht zu urgiren, könnte ich mich nur dann entſchließen, wenn einestheils wenigſtens ein vollſtändiger Lehrplan vorgeſchrieben, wenn anderntheils die Forderungen, welche der Staat an die wiſſenſchaftliche Ausbil— dung ſeiner künftigen Diener ſtellt, genauer und ausführlicher als bisher dargelegt und endlich, wenn auf unſern Hochſchulen die Hemmungen der Studier⸗ und Lehr⸗Freiheit beſeitigt würden, über welche im Abſchnitt V.(„über Examina“) und VI.(„über Zahlung eines Honorars für die einzelen Vorleſungen“) weiter geredet werden ſoll. II. Welche Forderungen an einen zu gebenden Studienplan zu ſtellen ſind? Der Verfaſſer will, wie es ſchon der Titel beſagt, bloße „Andeutungen“ über die von ihm zur Sprache gebrachten Gegen⸗ ſtände geben; er kann es alſo, in Betreff der vorliegenden Frage, nicht unternehmen wollen, alle Eigenſchaften eines guten Stu⸗ dienplans, alle Forderungen welche an denſelben gemacht werden dürften, hier aufzuzählen, zumal da über die Hauptſachen eine Verſchiedenheit der Anſichten nicht vorhanden iſt und kaum vor⸗ handen ſein kann. Es ſollen darum hier nur einige Punkte her⸗ vorgehoben und zur weiteren Beſprechung empfohlen werden. Ein Studienplan(inſofern er ſich nicht darauf beſchränkt, bloßer Rathgeber zu ſein) ſoll vor Allem die Zahl derjenigen Collegien, deren Beſuch er vorſchreibt und zur Bedingung für Zulaſſung zum Examen macht, ſo viel wie möglich beſchränken. Nur diejenigen Collegien, welche für den Theologen, Juriſten, Mediciner ꝛc. unerläßlich nothwendig ſind, welche die Grundele⸗ ebeln auch ehen⸗ nnte 3 ein die usbil⸗ r als en die irden, über veiter den bloße Gegen⸗ Frage, Stu⸗ verden n eine n vor⸗ te her⸗ en. gränkt, enigen ng für ränken. uriſten, undele⸗ mente ſeines Studiums bilden, deren Kenntniß die Bedingung des Beſtehens im Examen iſt, ſollen als ſogenannte Zwangs⸗ collegien zum Beſuchen vorgeſchrieben ſein. Alle Collegien und Studien, die nicht zu dem eigentlich We⸗ ſentlichen*) einer Fach⸗Wiſſenſchaft gehören, ſoll man der freien Wahl der Studirenden überlaſſen, wobei dann die Individualität des Einzelen ſich entfalten und ausprägen kann. Ueberhäuft man aber die Studirenden mit vorſchriftsmäßig zu beſuchenden Colle⸗ gien, ſo daß ihnen zu anderweiten Privatſtudien keine Zeit und Kraft übrig bleibt, ſo könnte dieß die nachtheilige Folge haben, daß man lauter Staatsdiener erzöge, die alle einen und denſelben Kreis des(wahrſcheinlich auch noch oberflächlich bleibenden) all⸗ gemeinen Wiſſens beſäßen, während es für die Wiſſenſchaft und für den Staatsdienſt von den erſprießlichſten Folgen, ja der ein⸗ zige Weg zu ausgezeichneten Leiſtungen iſt, wenn jeder neben den allgemeinen Grundlagen ſeiner Fach⸗Wiſſenſchaft einen einzelen beſonderen Zweig derſelben als Lieblingsſtudium vorzugsweiſe cultivirt. Eine weitere, nicht genug zu beachtende Rückſicht verdient (nicht bei der Aufſtellung, aber bei der praktiſchen Anwendung eines Studienplans) die Vertheilung der Stunden, in welchen die ſogenannten Zwangscollegien geleſen werden. Denn es iſt eine ſehr gewöhnliche, den ganzen Zweck eines Studienplans aber geradezu vernichtende Erſcheinung, daß zwei gleich nothwen⸗ dige Collegien, welche beide in einem und demſelben Semeſter gehört werden ſollen, in den Stunden mit einander collidiren. Ein nicht minder großer Mißſtand iſt es ferner, wenn die von einem Studirenden zu beſuchenden Vorleſungen durch unbeſetzte Zwiſchenſtunden unterbrochen ſind, wodurch die Studirenden die koſtbare Zeit verlieren und an müſſiges Herumſchlendern gewöhnt werden.— **) Mit dieſer Beſchränkung ſollen übrigens keineswegs alle Collegien über Vorbereitungs⸗ und Hülfswiſſenſchaften ausgeſchloſſen ſein; denn zu den weſentlich nothwendigen Theilen eines Gebäudes ge⸗ hört auch der Boden, auf welchem es ſteht. 12 Die vorgeſchriebenen Collegien dürften am beßten in die Morgenſtunden von 8— 12 zu verlegen ſein, ſo daß der Nach⸗ mittag zum Selbſtſtudiren und zu den frei gewählten Collegien bleibt. Damit der Beamte(Rector oder Kanzler), welcher die An⸗ ordnung der anzukündigenden Vorleſungen zu überwachen hat, auch die Anordnung der Stunden leicht und genau zu überblicken vermöchte, müßten ihm halbjährlich von jeder Facultät 6 einzele Studienplane für die Studirenden das 1., 2.— 6. Semeſters vorgelegt werden;**) in dem veröffentlichten Lectionsverzeichniſſe müßten dann Tage und Stunden jedesmal genau angegeben ſein, und Angaben wie„viermal wöchentlich“ oder„in noch zu verab⸗ redenden Stunden“ dürften in der Zukunft nicht mehr vorkommen. Was die Vorbereitungs-, Hülfs- und Neben-Disciplinen einer Wiſſenſchaft betrifft, ſo iſt es allerdings ſchwierig, hierüber in einem Studienplan beſtimmte Rathſchläge, und noch ſchwie— riger, darüber genaue Vorſchriften zu geben; denn die einzelen Fach⸗Wiſſenſchaften ſtehen faſt durchgehends wieder in ſo enger Berührung mit einander und ſind mit dem Geſammtgebiete der Wiſſenſchaften ſo vielfach verzweigt, daß es ſchon eine ſchwere Aufgabe iſt, die Gränze genau zu ziehen, innerhalb welcher eine Fach⸗Wiſſenſchaft als ganz ſelbſtſtändig ſich erſchöpfend betrachtet werden kann. Und geht man von dem Geſichtspunkte der allge⸗ meinen wiſſenſchaftlichen und ſocialen Bildung aus, welche man allerdings von dem künftigen Staatsdiener verlangen darf, ſo iſt das Gebiet des menſchlichen Wiſſens ſo unendlich und die Maſſe *) Dieſer Vorſchlag ſcheint kleinlich, aber deſſenungeachtet nöthig, in⸗ dem aus den gewöhnlichen Lectionsverzeichniſſen, auch wenn ſie Angabe der Tage und Stunden genau enthalten, doch kaum zu ermitteln möglich iſt, ob alle Colliſionen vermieden ſind, indem namentlich manche Collegien zu gleicher Zeit von Studenten aus 2 oder 3 verſchiedenen Semeſtern gehört werden ſollen. Die vor⸗ geſchlagenen einzelen Stundenplane würden auch dadurch noch einen weiteren, ſehr praktiſchen Vortheil darbieten, daß die leichte Ver⸗ gleichung derſelben mit den einzelen Abſchnitten des Studienplans für die Einhaltung des letzteren die beßte Controle ſein würde. n die Nach⸗ Uegien 2 An⸗ hat, blcken einzele neſters ichniſſe ſein, verab⸗ amen. wünen jerüber ſchwie⸗ nzelen enger te der ſchwere er eine trachtet allge⸗ man ſo n Maſſe ig, in⸗ enn ſie um zu indem ten aus ie vor⸗ ch einen te Ver⸗ lenplans ne. — 13— deſſen, was dem gebildeten Manne zu wiſſen heilſam, ſo groß, daß für Auswahl und Anempfehlung von ſogenannten Vorberei⸗ tungs⸗ und Neben⸗Studien der weiteſte Spielraum bleibt. Der für die Univerſität zu Gießen publicirte Studienplan hat außer den Fach⸗Collegien, welche gehört werden müſſen und über welche beim Abgange von der Univerſität examinirt werden ſoll, a) als Hülfswiſſenſchaften einige mit der betreffenden Fach⸗ wiſſenſchaft in unmittelbarem Zuſammenhange ſtehende Col⸗ legien aufgeführt, deren Beſuch jedoch dem freien Willen der Studirenden anheim gegeben iſt, b) als Vorbereitungs⸗ und Neben⸗Disciplinen Logik, Pſycho⸗ logie, reine Arithmetik, allgemeine Weltgeſchichte und weiter in jedem Semeſter ein frei zu wählendes philoſophiſches Colleg zum Beſuche in der Art vorgeſchrieben, daß von der Erfüllung dieſer Vorſchrift die Zulaſſung zum Examen ab⸗ hängig gemacht wird.. Ueber dieſen Gegenſtand hat Herr Geheime⸗Rath Schleier⸗ macher in ſeinen oben allegirten„Bemerkungen“ beherzigenswerthe Winke gegeben und namentlich hervorgehoben, daß es unzweck⸗ mäßig ſei, den Beſuch der Vorleſungen über Arithmetik und all⸗ gemeine Weltgeſchichte(mit Ausnahme derjenigen Studirenden, für welche ſie zu ihrer Fach⸗Wiſſenſchaft gehören) vorzuſchreiben, indem dieſe Kenntniſſe einestheils als bekannt vom Gymnaſium her vorausgeſetzt werden müßten und anderntheils nicht einzu⸗ ſehen ſei, was mit einem ſolchen Collegium in Einem Semeſter und in wöchentlich zwei bis drei Stunden für Studirende einer Hochſchule geleiſtet werden ſolle und könne. Zwar bemerkt hier⸗ bei Herr Geheime Staatsrath von Linde ſehr richtig,„daß die Behandlung und Darſtellung dieſer Collegien an der Univerſität (im Gegenſatze zu dem Gymnaſium) von einem Standpunkte aus⸗ gehe, welcher in Abſicht auf eigentliche Wiſſenſchaftlichkeit als ein höherer zu betrachten iſt,“— daß namentlich„in einem Vortrage über Univerſalgeſchichte die factiſchen Details, welche der Gymnaſialunterricht vielſeitig geben ſoll, auf eine wiſſenſchaft— liche Erkenntniß des geſchichtlichen Zuſammenhangs zweckmäßig zurückgeführt werden können.“ Allein ſo richtig dieß in thesi 2 iſt, ſo möge doch die Erörterung und Unterſuchung der Frage, wie es damit in praxi ſtehe, Anderen überlaſſen bleiben, und überdieß iſt der Schleiermacher'ſche Einwand mit jener Bemer⸗ kung des Herrn von Linde keineswegs entkräftet, denn Herr Schleiermacher will mit dem oben Angedeuteten doch nichts An⸗ deres ſagen, als: das nackte Gerippe der Univerſalgeſchichte muß bei den Studenten vom Gymnaſium her als bekannt vorausge⸗ ſetzt werden, für eine von höherem Standpunkte ausgehende Be⸗ handlung der Univerſalgeſchichte aber iſt die dafür gegebene Zeit von drei Stunden wöchentlich in Einem Semeſter nicht hinreichend. Ueberhaupt dürfte nichts mehr als die Schwierigkeit der Aufgabe, bei Aufſtellung eines Studienplans etwas Vollendetes zu leiſten, dafür ſprechen, den Studienplan nur als Rathge⸗ ber, nicht aber als bindende Vorſchrift für die Studirenden zu publiciren. Bleibt man jedoch dabei ſtehen, und die Anſicht des Ver⸗ faſſers ſpricht ſich, ungeachtet der Schwierigkeit der zu löſenden Aufgabe dafür aus, dem Studienplan die Kraft einer Vorſchrift zu geben, ſo darf wohl nachſtehender Vorſchlag der Prüfung erfahrener Männer vorgelegt werden. Die meiſten jungen Leute nämlich betreten die akademiſche Laufbahn, ohne ſich der Gründe bewußt zu ſein, warum ſie ſich für dieſes oder jenes Studium beſtimmt haben. Der Einfluß ihrer Aeltern oder Freunde, ihre Umgebungen und Verbindungen haben ſie dabei geleitet. Sie wiſſen bloß im Allgemeinen, daß ſie Theologen, Juriſten oder Mediciner werden wollen. Ob ſie aber zu der äußerlich von ihnen gewählten Fachwiſſenſchaft auch inneren Beruf haben, welche Bedeutung und welchen Umfang die hierher gehörigen Discipline haben, welche Forderungen dabei an ſie gemacht werden müſſen, und ob ſie ſelbſt die dabei un— entbehrlichen körperlichen und ſittlichen Eigenſchaften beſitzen, das Alles iſt ihnen unbekannt. Sie fangen indeſſen ihr Studium an. Erſt nach mehreren Semeſtern vielleicht gewinnen ſie den Ueberblick, der ſie zu einer Vergleichung ihres Studiums mit einem anderen befähigt, und werden ſich nun erſt deſſen bewußt, daß ſie einen Fehlgriff gethan haben und für den von ihnen ge⸗ Jaage, und emer⸗ Herr An⸗ muß usge⸗ Be⸗ Zeit hend. t der detes thge⸗ en zu Ver⸗ enden ſcchrift üfung miſche je ſich nfluß ngen daß b ſie auch nfang dabei i un⸗ , das dium e den 3 mit rwußt, en ge⸗ 15 wählten Beruf nicht geeignet ſind. Noch einmal umzukehren und ein anderes Fach zu ergreifen, dazu iſt es zu ſpät, oder das geſtatten ihre Vermögensumſtände nicht. Sie gehen alſo auf der einmal betretenen Bahn, obwohl mit Widerwillen, fort, ſie haben ihren Beruf verfehlt und werden nicht bloß unglückliche Menſchen, ſondern nicht ſelten auch ganz unnütze Glieder des von ihnen erwählten Standes, während ſie vielleicht einem an⸗ deren zur Zierde gereicht haben würden. Dem Allem würde vor⸗ gebeugt, wenn der Studirende ſogleich bei Eröffnung ſeiner aka⸗ demiſchen Laufbahn eine allgemeine Encyklopädie der Wiſſenſchaften vorgetragen bekäme. Hierdurch würde Jeder in den Stand geſetzt werden, nach eigner Einſicht und Ueber⸗ zeugung das Studium wählen zu können, zu welchem ihn Nei— gung und innerer Beruf treibt; und gleichzeitig würde dieſes Collegium den Vortheil gewähren, daß es, was zu einer allge⸗ meinen und vielſeitigen wiſſenſchaftlichen Bildung unentbehrlich iſt, mit dem Geſammtgebiete aller Wiſſenſchaften im Allgemeinen bekannt macht. Könnte kein vielſeitig genug gebildeter Mann gefunden werden, welcher dieſe allgemeine Encyklopädie der Wiſ⸗ ſenſchaften mit gleichmäßiger Gründlichkeit und Unparteilichkeit und den Anforderungen einer Hochſchule entſprechend vorzutragen im Stande wäre, ſo dürfte es das Geeignetſte ſein, wenn dieſe Aufgabe durch ſechs einzele encyklopädiſche Vorleſungen und zwar: 1) über die theologiſchen Wiſſenſchaften, 2) über die juriſtiſchen Wiſſenſchaften, 3) über die mediciniſchen Wiſſenſchaften, 4) über die kameraliſtiſchen Wiſſenſchaften(mit Einſchluß der Mathematik und Naturwiſſenſchaften), 5) über die philoſophiſchen Wiſſenſchaften, 6) über die hiſtoriſchen und philologiſchen Wiſſenſchaften gelöſt würde. Dieſe Vorleſungen müßten von ſechs Profeſſoren der betreffenden Facultäten und zwar nicht zu gleicher Zeit, ſon⸗ dern nacheinander gehalten werden. In einem Semeſter von 21 Wochen würden drei Wochen für jede derſelben und in jeder Woche 12 Stunden genügen. Die von den Studirenden hierauf verwendete Zeit würde in keiner Beziehung eine verlorne ſein 2* — 16— und wenn dann der angehende Studirende in dieſem erſten Semeſter gleichzeitig noch die Vorleſungen über Logik und Pſy⸗ chologie beſuchte, würde hiermit das Gebiet der akademiſchen Vorbereitungs⸗Studien auf geeignete Weiſe ausgefüllt ſein und der Studirende dann im zweiten Semeſterr ſein eigentliches Fach⸗ ſtudium beginnen können. Natürlich würde aber hierbei erforderlich ſein, daß jeder Studirende in dem erſten Semeſter ſeines akademiſchen Curſus nur ganz im Allgemeinen, als ein der Wiſſenſchaft Befliſſener, noch nicht aber als einer beſonderen Facultät angehörig betrach⸗ tet würde. III. Auf welche Weiſe die ſchwierigen Ver⸗ pflichtungen erleichtert werden können, welche die Univerſitätsbehörde einem gegebenen Stu⸗ dienplan gegenüber zu erfüllen hat? Schon oben wurde hervorgehoben, daß ein Studienplan (mag er nun den Studirenden gegenüber bloßer Rathgeber oder wirkliche Vorſchrift ſein) ein Unding für eine Hochſchule iſt, wenn er nicht zugleich auch Lehrplan iſt; oder mit andern Wor⸗ ten: wenn die Univerſitätsbehörde den Studirenden vorſchreibt oder empfiehlt, dieſe oder jene Collegien zu dieſer oder jener Zeit zu beſuchen, ſo muß vor Allem dafür geſorgt ſein, daß dieſe Collegien auch zu rechter Zeit wirklich geleſen werden. Da nun aber mit jedem Semeſter neue Studirende ein⸗ treten, ſo ſind auch ſtets Studenten vom erſten, zweiten, dritten, vierten, fünften und ſechsten Semeſter zugleich da, es müſſen alſo auch ſämmtliche durch den Studienplan für alle ſechs Se⸗ meſter in beſtimmter Reihenfolge zum Beſuche vorgeſchriebene Collegien in jedem Semeſter vollzählig geleſen werden. Hierzu würde aber eine ſo große Anzahl von Profeſſoren erforderlich ſein, daß man die Anſtellung und Beſoldung der⸗ — 17— ſelben dem Staate kaum zumuthen könnte, oder die vorhandene kleinere Anzahl von Docenten müßte ſich Anſtrengungen unter⸗ ziehen, die man kaum von ihnen verlangen könnte und die ſie überdieß an jedem wiſſenſchaftlichen Fortſtudiren hindern würden. Dieſem Uebelſtande könnte jedoch dadurch auf die leichteſte Weiſe abgeholfen werden, daß man den inländiſchen Stu⸗ direnden, für welche ja allein die Vorſchriften eines Studien⸗ plans bindende Kraft haben, künftighin nur Einmal im Jahre das Beziehen der Landesuniverſität geſtattete. Alsdann würde man in jedem Semeſter nur Studirende von drei Semeſtern(alſo vom erſten, dritten, fünften oder zweiten, vierten, ſechsten) haben, es würde alſo nach der oben aufgeſtell⸗ ten Forderung die Hälfte der vorſchriftsmäßig zu leſenden Colle⸗ gien geſpart ſein. Für den Ausländer, der die betreffende Hochſchule bezieht, hat dieſe Einrichtung gar nichts Störendes, ſie hat überhaupt auf ihn gar keinen Einfluß, indem die Vorſchriften des für die Inländer gegebenen Studienplans für ihn nicht bindend ſind und die Semeſter⸗Eintheilung im Weſentlichen ja ganz bleibt wie bisher. IV. Ueber die Lehrweiſe auf Hochſchulen. Zur Studienzeit des Verfaſſers(vor 15— 16 Jahren) war es, wenigſtens in Gießen, noch allgemeine Sitte, daß die Pro⸗ feſſoren ihre Vorträge dictirten und die Studenten Wort für Wort nachſchrieben. Daß ſolche Vorleſungen hierdurch ganz den Charakter wiſſen⸗ ſchaftlicher Vorträge verlieren; daß mit dem Wegfallen des rheto⸗ riſchen Gewandes auch alle die eigenthümlichen Wirkungen weg⸗ fallen, welche die Kraft und Gewandtheit eines geiſtvollen und begeiſterten Redners auf Geiſt und Herz ſeiner Zuhörer durch einen freien Vortrag ausüben kann und ſoll; daß vielmehr auch 18— der ausgezeichnetſte Docent durch das Dictiren ſchläfrig und langweilig wird; daß die Studenten durch das ermüdende Nach⸗ ſchreiben abgeſpannt werden, dadurch die Luſt zum Selbſtſtudiren verlieren und ſo leicht in den Wahn verfallen, daß ſie, wenigſtens in den erſten Jahren ihrer Univerſitätszeit, genug gethan hätten, wenn ſie nur ihre Hefte getreu und vollſtändig niedergeſchrieben hätten, daß durch das Dictiren und Nachſchreiben für Lehrer und Lernende eine große Menge der koſtbaren Zeit verloren geht, — das Alles iſt bekannt und ſchon oft öffentlich ausgeſprochen worden.*) *) Schon vor 12 Jahren hat ſich eine beachtenswerthe Stimme über dieſen Gegenſtand in nachſtehenden Worten vernehmen laſſen: „Was die Form des akademiſchen Vortrags betrifft, ſo iſt es in „der That hohe Zeit, einmal einen Gegenſtand zur Sprache zu „bringen, welchen Viele bloß darum nicht öffentlich zu berühren „wagen, weil die durch Nichts als durch den langen Gebrauch ge⸗ „heiligte Gewohnheit zu viele und zu angeſehene Gönner und „Freunde hat, ich meine das Hefteableſen der akademiſchen Docen⸗ „ten und das Hefteſchreiben der Studirenden. Man hat zu allen „Zeiten mit vollem Rechte die große Gewalt der viva vox über „das menſchliche Gemüth geprieſen, und es iſt gar nicht zu läug⸗ nen, daß ein lebenvoller, mündlicher Vortrag zur Veranſchauli⸗ „chung der Wahrheit, zur Anregung des Willens und zur Erwe⸗ „ckung des Herzens unendlich viel mehr vermag, als der todte „Buchſtabe des geſchriebenen oder gedruckten Wortes. Aber es „wäre denn doch fürwahr eine ſehr große Begriffsverwirrung, wenn „man dieſe viva vox in einem Lehrſaale zu finden glauben wollte, „in welchem ein Docent das fleißig zuſammengeſchriebene „neuen Curſus wiederkehrende, höchſtens mit einigen Zuſätzen be⸗ „reicherte Heft mechaniſch ablieſt, und die hochzuverehrenden Herren „Zuhörer ebenſo mechaniſch das Gehörte niederſchreiben. Eine „Stimme iſt da allerdings hörbar(wenn auch nicht immer ver⸗ „ſtändlich); aber von Leben im höheren Sinne möchte ſchwerlich „viel zu verſpüren ſein. In einer Zeit, in welcher das Ableſen „der Kanzelvorträge immer allgemeiner für eine nicht länger zu „duldende Unſitte gilt; in einer Zeit, in welcher bei landſtändiſchen Verhandlungen Männer aus allen Claſſen und Ständen frei, ja „oft ſogar unvorbereitet reden müſſen; in einer Zeit, in welcher , in jedem 19 „ und Der Verfaſſer theilt darum ganz die auch von Herrn 24 Schleiermacher in ſeinen„Bemerkungen“ neuerdings ausgeſpro⸗ udiren gſtens ätten,„durch die, wenigſtens in manchen Ländern bereits eingeführte öf⸗ rieben„fentliche und mündliche Rechtspflege Menſchen von der niedrigſten, Lehrer„wie von der höchſten Bildungsſtufe zur öffentlichen Rede genöthigt „werden, in einer ſolchen Zeit fängt es in der That allmählich an, geht,„eine Schmach zu ſein, wenn die Männer, welche vor Allen die tochen„Träger der Wiſſenſchaft und der höheren Cultur zu ſein berufen „ſind, von dem geſchriebenen Buchſtaben ihrer Hefte ſich nicht los⸗ „zuwinden, ihrer Mutterſprache ſich nicht ſo weit mächtig zu ma⸗ „chen verſtehen, daß ſie über die Gegenſtände, deren Erforſchung über„ihr ganzes Leben und alle ihre reiche Muße ausfüllt, einen freien „lebenvollen Vortrag zu halten vermögen. es in„Entgegne man nicht, daß die den Zuhörern mitzutheilenden Kennt⸗ iche zu„niſſe, namentlich die hiſtoriſchen, ſprachlichen und literariſchen, die rübren„gerügte Methode nothwendig machen, wenn nicht unzählige Irr⸗ c ge„thümer und Mißverſtändniſſe entſtehen ſollen. Denn abgeſehen und„davon, daß dieſe Gefahr durch nachgeſchriebene Hefte gar nicht docen„vermieden, im Gegentheile erſt recht herbeigeführt wird, ſo iſt das allen„eben das Unglück, daß man die einzige und höchſte Aufgabe des über„akademiſchen Vortrages in Mittheilung der zu erwerbenden Kennt⸗ läug„niſſe ſucht. Wäre dieſe Aufgabe die richtige, ſo würde ich unbe⸗ dauli„denklich rathen, alle akademiſchen Hörſäle zu ſchließen, weil dieſer Erwe⸗„Zweck ungleich beſſer durch Lectüre und Privatſtudium, oder durch todte„Verbindung mehrerer Studirenden zu gegenſeitigem Unterrichte er⸗ er es„reicht werden kann. Denn wo wäre denn eine Wiſſenſchaft oder wenn„auch nur ein einzeles Capitel einer Wiſſenſchaft, worüber nicht weit vollte,„gründlichere Schriften exiſtirten, als bei weitem die Mehrzahl aller jedem„Profeſſorenhefte? Weſches Capital könnte alſo von den Staaten und n he⸗„von den einzelen Familien erſpart werden, wenn man ſich, ſtatt erren„des Beſuches der Univerſitäten, bloß auf Anſchaffung der nöthigen Eine„literariſchen Hülfsmittel beſchränken wollte, aus welchen bei eini der.„gem Privatfleiße eben ſo Viel, und wohl Mehr gelernt werden rüch„kann, als aus den in der bisherigen Weiſe abgehaltenen Vorle. leſen„ſungen.“——„Doch nein, die Beſtimmung der Univerſitäten iſt 3„eine höhere. Der akademiſche Vortrag ſoll den todten Buchſtaben ven„der Wiſſenſchaft beleben, die Kraft anregen, das Gemüth begei iſch „ſtern; aber freilich das Alles hat noch niemals ein abgeleſenes 5„und in die Feder dictirtes Wort vermocht.“ elchet chene Ueberzeugung, daß die Unſitte des Dictirens von den Hoch⸗ ſchulen immer mehr verſchwinden und daß man dagegen den Studenten gute gedruckte Lehrbücher in die Hände geben ſollte, über welche dann der freie Vortrag des Profeſſors den Commen⸗ tar liefert. Namentlich ſollten für alle eigentliche Fach⸗ und ſogenannte Zwangscollegien Handbücher zu Grunde gelegt, und bei den übrigen Vorträgen über Vorbereitungs⸗, Hülfs⸗ und Nebendis⸗ ciplinen das Dictiren wenigſtens auf einzele Paragraphen be⸗ ſchränkt werden, an welche ſich dann der freie Vortrag des Pro⸗ feſſors anſchließen würde. 3 Auf Etwas erlaube ich mir jedoch noch aufmerkſam zu machen, was mir von weſentlichem Nutzen zu ſein ſcheint. Der verſtorbene Profeſſor Mühlenbruch in Halle, der be⸗ rühmte Pandektenlehrer, hatte es nämlich eingeführt, daß er während ſeiner Vorleſungen öfter über die zuletzt von ihm abge— handelte Materie Fragen an ſeine Zuhörer richtete und ſich in kurze Colloquia mit ihnen einließ, und alle ſeine Schüler, wenig— ſtens alle diejenigen unter ihnen, die von wiſſenſchaftlichem Eifer beſeelt waren, ſollen mit dieſer Verfahrungsweiſe ihres verehrten Lehrers ſehr zufrieden geweſen ſein. Es wird nicht an Solchen fehlen, welche hiergegen gleich einwenden, man behandle damit die Studirenden zu„ſchülerhaft“ (in dem Sinne, daß man dabei an Schulknaben denkt). Ich will mich der unnützen Mühe nicht unterziehen, den Unterſchied und Nichtunterſchied zwiſchen Schülern eines Gymnaſiums und einer Hochſchule und die hieraus entſpringende verſchiedene Be⸗ handlungsweiſe derſelben von Seiten ihrer Lehrer darzulegen. Wenn aber ein Profeſſor ſeine Zuhörer etwa alſo anredete: „Meine Herren, der Gegenſtand, den ich Ihnen ſoeben vorgetragen habe, iſt ebenſo wichtig als ſchwierig und es liegt mir ſehr viel daran, mich zu überzeugen, ob ſie mich auch voll— ſtändig verſtanden haben. Wollte es nicht vielleicht Einer von Ihnen verſuchen, den Inhalt meines heutigen Vortrags zu reca⸗ pituliren? ich würde daraus am beßten erſehen, ob ich mich auch allenthalben deutlich genug ausgedrückt habe.“ — 21 oder zum Beiſpiel „Die Schwierigkeiten zu löſen, die ich Ihnen ſoeben darge⸗ legt habe, haben die Rechtslehrer und Staatsmänner die ver⸗ ſchiedenſten Auswege in Vorſchlag gebracht. Es würde mir ſehr erwünſcht ſein, meine Herren, und Ihrem juriſtiſchen Scharf⸗ blicke zur Uebung dienen, wenn Sie ſelbſt erſt einmal darüber nachdächten, welche Vermittelungen und Auswege Ihnen hier möglich und zuläſſig erſchienen und mir beim Beginnen unſerer nächſten Vorleſung Ihre Anſichten mündlich vortragen wollten ꝛc.“ ſo würde hierin gewiß kein vernünftiger Menſch eine„ſchüler⸗ hafte“ Behandlung der Studirenden zu erblicken vermögen. Und daß die Frage des Profeſſors nicht etwa mit allgemeinem Schweigen erwiedert würde, darüber kann ſich derſelbe ſehr leicht dadurch verſichern, daß er vorher einige ſeiner vertrauteren Schü⸗ ler mit ſeinem Vorhaben bekannt macht und ihre Bereitwilligkeit zu antworten im Voraus erforſcht. Durch ſolche, während der Vorleſungen von Zeit zu Zeit an die Studirenden gerichtete Fragen und zwiſchen ihnen und dem Lehrer angeknüpfte Unterredungen(die übrigens natürlich nicht ſo weit ausgedehnt werden dürften, daß dadurch ein bedeutender Zeitverluſt entſtände) würde in jedem Falle das beſſere Verſtänd⸗ niß des Vorgetragenen, namentlich ſchwieriger Materien, befördert, die Studirenden würden an Selbſtdenken und Selbſtſtudiren gewöhnt und in ein näheres, vertrauteres Verhältniß zu ihren Lehrern treten. Außerdem aber würde der Docent ſelbſt auch ſich zu überzeugen Gelegenheit haben, einmal, ob er der Pflicht der Deutlichkeit in ſeinem Vortrage genügt habe, und dann, ob ſeine Zuhörer auch fleißig, aufmerkſam und talentvoll ſeien und ob ſie ſeine Vorleſungen auch mit Erfolg beſucht haben. Ueber dieſe Dinge ſoll ja der Profeſſor Zeugniſſe ausſtellen; aber wie kann er das, ſo lange ſeine Schüler nur ſtumme Zuhörer ſind? V. Aufhebung der Faeultätsprüfungen. Im Großherzogthum Heſſen beſteht, ebenſo wie in anderen deutſchen Staaten, die Einrichtung, daß die von der Univerſität abgehenden Studirenden von den Mitgliedern der Facultät, wel⸗ cher ſie angehören, geprüft werden. Dieſe Einrichtung hat jedoch verſchiedene ſehr nachtheilig wirkende Mißſtände in ihrem Gefolge. Es iſt nämlich unter den Studirenden ziemlich allgemein der Glaube verbreitet, daß manche Professores ordinarii diejenigen Candidaten, welche keine oder nur wenige Collegien bei ihnen gehört haben, dieß im Examen durch auffallende Strenge, ja durch wirklich chikanöſe Fragen entgelten ließen, während ſie die fleißigen Beſucher ihrer Vorleſungen durch große Nachſicht bei der Prüfung bevorzugten. Ob dieſe Annahme eine gegründete iſt oder nicht, kann um ſo mehr ganz unerörtert bleiben, als ſchon die Ueberzeugung von der Möglichkeit einer ſolchen Pflichtvergeſſenheit und Gewiſſenloſigkeit eines Pro⸗ feſſors hinreicht, die Studirenden moraliſch zu zwingen, die Collegien vorzugsweiſe bei ihren künftigen Examinatoren, bei den ordentlichen Profeſſoren, zu hören. Und wer wollte ihnen eine ſolche cap- tatio benevolentiae verargen? Hierin aber liegt eine größere und nachtheiligere Beeinträchtigung der Studienfreiheit, als ſie die ſtreng bindenden Vorſchriften eines Studienplans erzeugen können. Denn in Folge dieſes Umſtandes halten ſich die Studenten für ge⸗ nöthigt, die Vorleſungen der ordentlichen Profeſſoren zu beſuchen, auch wenn ſie ſchon im Voraus die Ueberzeugung haben, daß ſie bei dieſem oder jenem Lehrer nichts lernen werden; auch wenn ſie Gelegenheit haben, dasſelbe Colleg in viel erſprieß⸗ licherer Weiſe und zu derſelben Zeit bei einem geiſtvollen Professor extraordinarius oder Privatdocenten hören zu können. Und, was nicht minder, was vielleicht noch nachtheiliger iſt: die Studenten denken um des künftigen Examens willen mehr daran, den Buchſtaben der Hefte ihrer Examinatoren dem Gedächtniſſe einzuprägen, als durch eigentliches Studium ſelbſtſtändig in den Geiſt ihrer Wiſſenſchaft einzudringen. 1 die nran, tniſſe den — 23— Aber nicht bloß auf die Studirenden, ſondern auch auf die Profeſſoren ſelbſt kann die oben erwähnte Einrichtung leicht einen nachtheiligen Einfluß ausüben. Denn wer einmal Professor ordinarius und hiermit Examinator geworden, dem iſt(vermöge der ſo eben erwähnten, durch Tradition unter den Studirenden fortgepflanzten, Annahme) ein gefülltes Auditorium geſichert und er kann nun, wenn er will, gemächlich auf ſeinen Lorbeeren aus⸗ ruhen und ſich des mühſamen Fortſchreitens in ſeiner Wiſſenſchaft und der Anſtrengungen des Fleißes überhoben erachten. Jeder Stand hat ja auch ſeine unwürdigen Glieder, warum ſollte es nicht auch ſolche Profeſſoren geben können? Endlich wird noch durch den moraliſchen Zwang, welcher die Studirenden in die Hörſäle faſt ausſchließlich der ordentlichen Profeſſoren führt, noch der Nachtheil erzeugt, daß dabei zum Nachtheile der Wiſſenſchaft und des akademiſchen Inſtituts die au⸗ ßerordentlichen Profeſſoren und Privatdocenten Noth leiden, daß ſie dabei, auch wenn ſie Ausgezeichnetes leiſten, neben den gleichſam monopoliſirten ordentlichen Profeſſoren nicht aufkommen können. Es muß demnach, um dieſen Mißſtänden zu begegnen, das Geeignetſte ſcheinen, die Facultätsprüfungen aufzuheben und(neben genauer Beſtimmung der Forderungen, welche im Examen gemacht werden) die Prüfung der Candidaten beſonderen Prüfungscom⸗ miſſionen zu übertragen. Allerdings aber hat die Organiſation und Beſetzung ſolcher Prüfungscommiſſionen auch wieder eigenthümliche Schwierigkeiten. Dieſe Examinatoren ſollen Männer ſein, welche auf der Höhe der Wiſſenſchaft ſtehen und alle ihre Fortſchritte ſich aneignen, dabei aber auch mit den praktiſchen Bedürfniſſen des Staatslebens möglichſt bekannt ſind. Will man hierzu ausgezeichnete Beamte nehmen, denen man die Mitgliedſchaft der Prüfungscommiſſion als Nebenamt überträgt, ſo werden ihnen die Arbeiten und Ver⸗ pflichtungen ihres Hauptamtes nicht ſo viel Zeit laſſen, um den an ſie als Prüfungscommiſſäre geſtellten hohen wiſſenſchaftlichen Forderungen vollkommen genügen zu können. Will man ihnen dieſe Prüfungsarbeiten als alleiniges Amt übertragen, ſo wird dieß bedeutende Koſten verurſachen, indem ausgezeichnete Män⸗ — 24— ner auch gut beſoldet ſein müſſen, und die verſchiedenen Prüfungs⸗ commiſſionen auch eine zahlreiche Beſetzung erfordern. Außeror⸗ dentliche und wechſelnde Prüfungscommiſſäre aber kann man gar nicht brauchen, weil dann die Geltung der ertheilten Prüfungs⸗ noten eine ganz ſchwankende würde. Denn faſt jeder Erxamina⸗ tor wird an die Leiſtungen der von ihm Geprüften einen andern Maßſtab legen, wodurch bei gleichen Kenntniſſen und Fähigkeiten der Candidaten nach der Verſchiedenheit der Examinatoren die Prüfungsnoten ganz verſchieden ausfallen können; und doch ſollen die künftigen Staatsdiener nach dieſen ihnen im Examen ertheil⸗ ten Noten unter ſich rangiren. Es bleibt alſo, wie geſagt, eine ſchwierige Aufgabe, für ſolche Prüfungscommiſſionen die rechten Männer zu finden und denſelben eine geeignete Stellung zu ge⸗ ben. Allein die ihrem Zwecke vollſtändig entſprechende Löſung dieſer Aufgabe iſt darum doch nicht unmöglich und der Verſuch hierzu durch die dringendſten Gründe geboten. Wo übrigens eine, der Königlich Bayriſchen ähnliche Staats⸗ einrichtung beſteht, würde ich den unmaßgeblichen Vorſchlag ma⸗ chen, dieſe Prüfungscommiſſäre zu Mitgliedern des Staatsraths im außerordentlichen Dienſte zu machen. In dem Staatsmini⸗ ſterium oder Staatsrathe kommen ſehr oft Gegenſtände zur Ent⸗ ſcheidung, welche z. B. die in. dem Miniſterium gar nicht direct vertretenen mediciniſchen, oder theologiſchen Wiſſenſchaften be⸗ treffen, oder eine ſo genaue Bekanntſchaft mit dem neueſten Stande der Wiſſenſchaften im Allgemeinen erheiſchen, wie man ſie von den im„ordentlichen Dienſte“ mit Geſchäfften überhäuf⸗ ten Miniſterial⸗ oder Staatsräthen kaum verlangen kann. Für ſolche Fälle könnte dann der Miniſter die Referate der als außer⸗ ordentliche Mitglieder des Staatsraths oder Miniſteriums ange⸗ ſtellten Prüfungscommiſſäre verlangen und dieſe letzteren hätten durch dieſe ihnen von Zeit zu Zeit zu übertragenden Referate und durch das ihnen zuſtehende Recht, allen Sitzungen und Ver⸗ handlungen des Staatsraths oder Miniſteriums als Zuhörer bei⸗ wohnen zu dürfen, die beßte Gelegenheit, auch mit den verän⸗ derten Staatseinrichtungen und mit den praktiſchen Bedürfniſſen des Staatslebens bekannt zu werden und zu bleiben. angs⸗ eror⸗ gar ngs⸗ üna⸗ dern eiten die ollen theil⸗ eine chten ge⸗ öſung erſuch aats⸗ ma⸗ raths mini⸗ Ent⸗ direct be⸗ teſten man häuf⸗ Für ꝛußer⸗ ange⸗ ätten ferate Ver⸗ t bei⸗ verän⸗ fniſſen — 25— Dieſe für die Prüfungscommiſſäre vorgeſchlagene Stellung aber würde auch als keine zu hohe erſcheinen, wenn man die Wich⸗ tigkeit dieſes Amtes und die Nothwendigkeit erwägt, nur ausge⸗ zeichnete Männer mit demſelben zu beauftragen, die dann auch im Aeußeren eine ehrenvolle Stellung in Anſpruch zu nehmen be⸗ rechtigt ſind.— * VI. Die Zahlung eines Honorars für die einzelen Vorleſungen. Nach der auf allen unſeren deutſchen Hochſchulen beſtehen⸗ den Einrichtung wird von jedem Studirenden für jede Vorleſung, welche er beſucht, ein im Verhältniſſe zur wöchentlichen Stun⸗ denzahl des Collegs beſtimmtes Honorar bezahlt und entweder an den einzelen Profeſſor unmittelbar, oder an einen Univerſitäts⸗ Caſſier entrichtet. Dieſe Einrichtung hat mannichfache Nachtheile. Schon an ſich iſt es durchaus unſchicklich, den Profeſſor in unmittelbare pecuniäre Berührung mit ſeinen Zuhörern zu bringen, und wie man in Gymnaſien und Volksſchulen die Zahlung des Schulgel⸗ des in eine Schulcaſſe angeordnet und daraus fixe Beſoldungen der Lehrer beſtimmt hat; wie man allenthalben die Stolgebühren für die Geiſtlichen abgeſchafft wünſcht; wie man in den verſchie⸗ denen Zweigen des Staatsdienſtes die Entrichtung der Sporteln aufgehoben hat: ſo ſollte man aus gleichen Gründen auch hier auf eine Aenderung denken.— Hierzu kommt der Mißbrauch, welcher von den wirklich oder angeblich armen Studirenden ge⸗ trieben wird. Der Profeſſor wird mit Armuthszeugniſſen(welche bekanntlich nicht immer aufs Gewiſſenhafteſte ausgeſtellt werden) und mit Geſuchen um Befreiung von der Zahlung des Colleg— geldes beſtürmt. Weiſt er ſolche Geſuche ab, vielleicht weil er ſelbſt Nichts entbehren kann, ſo wird er als hart und gefühllos verſchrieen und verliert das Vertrauen der Studirenden. Erläßt er dagegen dem Einen und Anderen das Honorar, ſo wird ſeine 26 Güte gemißbraucht und die Studirſucht talentloſer und unbemit⸗ telter*) Jünglinge wird begünſtigt. Daß das Honorar in der neueren Zeit nicht unmittelbar an den Profeſſor, ſondern an den Univerſitäts⸗Caſſier bezahlt wird, ändert die Sache in der vorlie— genden Beziehung nicht; denn Letzterer weiſt die Geſuche um Er— laß des Honorars an den Profeſſor, für welchen die Einnahme geſchieht, und Verlegenheiten und Unannehmlichkeiten mancher Art ſind und bleiben die Folgen. Doch ungleich wichtiger, als dieſe, iſt ein anderer Nachtheil, welcher aus der erwähnten Einrichtung entſpringt. Wenn jeder Studirende nur gerade diejenigen Vorleſungen beſuchen darf, für welche er das beſtimmte Honorar bezahlt hat, ſo muß der ärmere Studirende die Zahl der von ihm zu beſuchenden Collegien na— türlich ſo viel als möglich beſchränken; er muß, wenn er die Wahl hat unter zwei Collegien über denſelben Gegenſtand, dasje⸗ nige wählen, welches die kleinere Stundenzahl ankündigt, alſo am wohlfeilſten geleſen wird; er muß aus pecuniären Rückſichten *) Das akademiſche Studium und die durch dasſelbe erworbene Berech⸗ tigung zu einer Anſtellung im Staatsdienſte, ſollen allerdings kein Monopol der Reichen werden. Allein wer den Zweck will, der muß doch auch an die nöthigen Mittel dazu denken. Der Beſuch des Gymnaſiums und der in der Regel noch nebenbei nöthigen Pri⸗ vatſtunden, der Aufenthalt auf der Univerſität, der Ankauf der nö⸗ thigen Bücher, die Verpflichtung zu der oft jahrelang dauernden unentgeltlichen praktiſchen Vorbereitung der Acceſſiſten ac. erheiſchen ſo bedeutende Geldmittel, daß ſie nur der Vermögende aufzubrin⸗ gen im Stande iſt. Allein die Studirſucht treibt auf dieſe Bahn auch viele ganz Unbemittelte, die zur Durchführung ihres Unter⸗ nehmens die erforderlichen Mittel nicht beſitzen, die dann der Staatskaſſe und ihren Mitmenſchen mit ewiger Bettelei zur Laſt fallen, die, wenn ſie auch mühſelig und nothdürftig zu ihrem Ziele einer Anſtellung im Staatsdienſte gelangen, ſelten glückliche Men⸗ ſchen und oft ſehr unnütze Subjecte werden, die, wenn ſie ihre egoiſtiſchen Erwartungen nicht erfüllt ſehen, gewöhnlich die eigent⸗ liche unzufriedene Volksclaſſe bilden.— Daß es die ehrenvollſten Ausnahmen von dieſer Regel gibt, bedarf keiner weiteren Erwäh⸗ nung. bemit⸗ in der n den vorlie⸗ n Er⸗ nahme ancher htheil, jeder , für rmere a na⸗ er die dasje⸗ alſo ſichten Berech⸗ gs kein I, der Beſuch n Tri⸗ er nö⸗ ernden eeiſchen zubrin⸗ Bahn Unter⸗ n der r Laſt Ziele Men⸗ ie ihre eigent⸗ pollſten Erwäh⸗ — 27— darauf verzichten, neben ſeinem Fachſtudium auch noch andere ſei⸗ ner Neigung entſprechende und zur allgemeinen wiſſenſchaftlichen Ausbildung nützliche Collegia zu hören, und ſich dagegen nur auf das Allernothwendigſte beſchränken. Kurz, auf dieſe Weiſe werden die meiſten Studenten nur nothdürftig ihre Brod⸗ ſtudien betreiben; ſtatt univerſeller, wird nur einſeitige Bildung gefördert, und der höchſte Segen des akademiſchen Studiums geht verloren. Endlich gibt jene Einrichtung auch noch Veranlaſſung zu dem Betruge, den ſich einzele Studirende zu Schulden kommen laſſen, indem ſie ſich von ihren Aeltern oder Vormündern das Honorar für dieſe oder jene angeblich zu hörende Vorleſung einhändigen laſſen, das Geld aber ſtatt deſſen zu ihren Vergnügungen ver⸗ wenden. Freilich ſind eines ſolchen Betruges nur ganz leichtſin⸗ nige oder wirklich verdorbene Menſchen fähig, und es iſt traurig, ſolche Verirrungen nur erwähnen zu müſſen; allein die Veran⸗ laſſung zu denſelben abſchneiden zu können, iſt eine Sache, die immerhin Beachtung verdient. Das ſicherſte Mittel, dieſen immer fühlbarer werdenden Nachtheilen zu begegnen, wäre die Einrichtung, daß jeder Studirende halbjährlich eine beſtimmte, immer ſich gleichbleibende Summe an die Univerſitätscaſſe be⸗ zahlte und hierdurch das Recht gewänne, jede belie⸗ bige Vorleſung ohne Ausnahme ganz oder theilweiſe zu beſuchen. Wer ſich die Folgen einer ſolchen Einrichtung recht klar denkt, wird an der Wichtigkeit derſelben nicht zu zweif⸗ len vermögen. Denn, da es nun auf die Koſten des akademi⸗ ſchen Studiums gar keinen Einfluß mehr haben würde, ob man viele oder wenige Collegien beſuchte, ſo könnte z. B. ein Theolog neben ſeinen eigentlichen Fachſtudien auch noch Naturrecht und mediciniſche Anthropologie hören, oder die Vorleſung eines aus⸗ gezeichneten Juriſten, in den Stunden, in welchen er die Lehre vom Eide vorträgt, oder eines geiſtreichen Mediciners beſuchen, während der Wochen, in welchen er von den Geiſteskrankheiten ſpricht. Kurz jeder Studirende, dem es darum zu thun wäre, über die Gränzen ſeines bloßen Brodſtudiums hinauszugeben, um — 28— ſich eine allgemeine wiſſenſchaftliche Bildung zu erwerben, der würde nun, ohne durch pecuniäre Rückſichten gehemmt zu ſein, Gelegenheit haben, ſich mit dem Wiſſenswertheſten und Intereſ⸗ ſanteſten aus allen Wiſſenſchaften bekannt zu machen. Und es kann mit gutem Grunde die Erwartung ausgeſprochen werden, daß diejenige Univerſität, welche eine ſolche Einrichtung zuerſt anordnete, eben damit in Kurzem eine Menge von Ausländern herbeilocken würde. Doch die Vortheile, die aus jener Einrichtung für die Wiß⸗ begierde der Studirenden, für den Wetteifer der Profeſſoren und ſomit für die Wiſſenſchaft ſelbſt entſpringen, ſind ſo einleuchtend, daß es unnöthig iſt, ſie weiter einzel aufzuzählen. Dagegen iſt es nöthig, noch die allerdings große Schwierigkeit in Crwä⸗ gung zu ziehen, welche die Beantwortung der Frage darbietet: auf welche Weiſe denn nun die von den Studirenden halbjährlich bezahlten fixirten Geldbeträge unter die akademiſchen Docenten vertheilt werden ſollen? Das Einfachſte würde ſein, das ganze Einkommen der Uni⸗ verſitätsprofeſſoren in fire Beſoldungen zu verwandeln; wie dieß ja faſt bei allen anderen Staatsdienern auch der Fall iſt. Die Univerſität Gießen zählt gegenwärtig etwa 40 ordent⸗ liche und außerordentliche Profeſſoren und mag aus Staatsmit⸗ teln und Stiftungsfonds eine ſtändige jährliche Summe von etwa 100,000 fl.*) für ihre akademiſchen Zwecke disponibel haben. Würden nun von dieſer Summe zu Gehalten verwendet für 6 Profeſſoren à 3,000 fl..... 18,000 fl. „ 10„ à 2,000„... 20,000 fl. „ 15„ à 1,500„.. 22,500 fl. „ 6„ A 1,000,..6 000 fl. „ 3 3 à 800„ 2, 400 fl. „ einige Repetenten......3., 000 fl. 71,900 fl. *) Die Richtigkeit dieſer Angabe kann nicht verbürgt werden; fie iſt aus keiner officiellen Quelle geſchöpft, ſondern nur auf gelegentlich erhaltene Mittheilungen bafirt, die übrigens für glaubwürdig ge⸗ halten werden dürfen. en, der zu ſein, Intereſ⸗ Ind es werden, zuerſt ländern he Wiß⸗ en und chtend, gen iſt Crwä⸗ abietet: renden er die er Vri⸗ n; wie liſt. ordent⸗ aatsmit⸗ n etwa haben. ———— ; ſie iſt egentlich rdig gk⸗ ſo blieben noch 28,100 fl. jährlich für die Unterhaltung der Uni⸗ verſitätsgebäude,*) für die univerſitäts⸗Bibliothek und ähnliche gkademiſche Anſtalten übrig.. Die Zahl der Studirenden auf der Univerſität Gießen be⸗ trägt gegenwärtig etwa 500; würden nun von jedem Studenten halbjährlich 40 fl. in die Univerſitätscaſſe bezahlt(eine Summe, die gewiß nicht zu hoch iſt, indem ſogar ſchon viele Schulknaben ein jährliches Schulgeld von 100 fl. zahlen müſſen), ſo würde dieß eine jährliche Summe von 40,000 fl. ergeben, und würden nun auch dieſe noch ganz oder theilweiſe dazu verwendet, die oben angenommenen Gehalte der Profeſſoren(nach Alter und Verdienſt derſelben) zu erhöhen, ſo geht daraus hervor, daß die Gehalte der Profeſſoren wahrhaft glänzende ſein, und die faſt aller anderen Staatsdiener überſteigen würden. Deſſenungeachtet aber möchte ich hierfür nicht ſtimmen; denn bei den ungleichen Leiſtungen und Anſtrengungen der ein⸗ zelen Profeſſoren kann auch bei Vertheilung ihres Gehaltes nicht ein und derſelbe Maßſtab angelegt werden. Der fleißige, aus⸗ gezeichnete und beliebte Docent, welcher 100 Zuhörer hat, muß natürlich beſſer bedacht werden, als der unthätige oder in ſeinen Leiſtungen mittelmäßige, bei welchem kaum das: Tres faciunt collegium ſeine Anwendung findet. Freilich kann man hiergegen das Beiſpiel der in anderen Branchen angeſtellten Staatsdiener anführen, welche ja auch nur auf fixe Gehalte geſetzt ſind; und wohl kann man ja bei Decretirung dieſer firen Gehalte die höheren Leiſtungen und den größeren Fleiß der Docenten ebenſo gut berückſichtigen, als bei der halbjährlichen oder jährlichen Vertheilung der Collegiengelder. Allein die einmal decretirten firen Beſoldungen bleiben, auch wenn die Dienſtleiſtungen des Beſoldeten ſich ändern; und wer die hohen Verpflichtungen der akademiſchen Docenten und die immer geſteigerten Forderungen kennt, die an ihre unausgeſetzte geiſtige Thätigkeit gemacht wer⸗ den, der wird einſehen, daß es ſehr gewagt ſein würde, wenn *) Für alle größere Neubauten u. dergl. werden ſtets beſondere Geld beträge von den Landſtänden bewilligt. — 30— man ihrer Thätigkeit, ihrem gegenſeitigen Wetteifer den(für alle Menſchen nun einmal bedeutenden) Sporn des pecuniären Ge⸗ winnes nehmen wollte. Auf die Erfahrung, daß unter den jetzt beſtehenden Verhältniſſen ſo manche professores ordinarii, welche im Beſitze einer guten Beſoldung ſind und durch das gefürchtete Examen ein Monopol für gefüllte Hörſäle haben, in die nachtheiligſte Trägheit verſinken, iſt ſchon oben erwähnt worden; und hier müßte dieſelbe Möglichkeit unterſtellt werden. Durch das vollſtändige Fixiren der Beſoldungen der Profeſſoren würde aber auch zugleich das für die akademiſchen Zwecke und für die künftige Beſetzung der Lehrſtühle ſo nothwendige In⸗ ſtitut der Privatdocenten, denen man natürlich einen Gehalt nicht geben kann, gefährdet ſein. Am Zweckmäßigſten dürfte es hiernach ſein, die an die Stelle der früheren Collegiengelder getretene, durch fixirte Zah⸗ lungen der Studenten erwachſene Summe halbjährlich in ein⸗ zelen Quoten unter die Docenten nach Maßgabe ihrer verſchiedenen, durch Fleiß und Talent erworbenen Anſprüche zu vertheilen. Aber wie findet man zur Berechnung dieſer Anſprüche einen richtigen Maßſtab?— Den Fleiß des Docenten muß man nach der Zahl der von ihm gehaltenen Vorleſungen und nach der Zahl der hierauf wöchentlich verwendeten Stunden bemeſſen; den Werth der wiſſenſchaftlichen Leiſtungen eines Docenten erkennt man aus der größeren oder geringeren Zahl ſeiner Zuhörer.*) Weder das Eine noch das Andere kann übrigens allein ent⸗ ſcheiden; die bloße Stundenzahl nicht, denn es kann ein akade⸗ miſcher Docent ſehr fleißig, aber deſſenungeachtet ſehr arm an Kenntniſſen und Talenten ſein; ebenſo kann aber auch die Zu⸗ hörerzahl allein nicht den rechten Maßſtab für die belohnens⸗ werthen Verdienſte eines Profeſſors abgeben, denn er kann ſehr talentvoll und beliebt und doch zugleich der ſtrafbarſten Trägheit *) Ich ſetze hierbei voraus, daß durch Abſchaffung der Facultätsprü⸗ fungen der moraliſche Zwang wegfällt, welcher die Studirenden an die Hörſäle ihrer Examinatoren feſſelt. ür alle en Ge⸗ en jetzt narii, ch das haben, wähnt verden. feſſoren e und 3 In⸗ Gehalt an die e Zah⸗ mein⸗ ihrer denen einen n nach t Zahl „ den rkennt ret.*) n ent⸗ akade⸗ rm an je Zu⸗ hnens⸗ n ſehr ägheit ätsprü⸗ den an ergeben ſein und es würde jedenfalls eine Ungerechtigkeit darin liegen, zwei Profeſſoren, die zwar beide 80 Zuhörer haben, von denen aber der eine nur 3 der andere dagegen 10 Stunden in der Woche Vorleſungen hält, gleich honoriren zu wollen. Beides muß alſo gleichmäßig berückſichtigt werden und man findet den gerechteſten, den Fleiß und die Talente des Docenten gleichmäßig belohnenden Maßſtab, wenn man die Zahl der wöchentlichen Stunden mit der Geſammtzahl der Zuhörer eines Profeſſors multiplicirt und die ſich hieraus ergebende Zahl als die An— ſpruchs⸗Summe des einzelen Docenten annimmt, nach welcher Zahl ihm dann die Quote der zu vertheilenden Summe berech⸗ net wird. Z. B. Profeſſor A. hält drei Vorleſungen die eine zu 6 Stunden mit 40 Zuhörern die zweite zu 4„„ 20 8 die dritte zu 2„„ 30 5 er hält demnach wöchentlich 12 Stunden mit 90 Zuhörern ſeine Anſprüche ſind alſo: 12 90= 1080. Nehme ich nun eine Univerſität mit 40 ordentlichen und außerordentlichen Profeſſoren und 10 Privatdocenten, alſo zu⸗ ſammen mit 50 Docenten und mit 500 Studirenden, von wel⸗ chen jeder halbjährlich 40 fl. in die Univerſitätscaſſe bezahlt, ſo würde die in jedem Semeſter ſich ergebende Summe von 20,000 fl unter die ſämmtlichen Docenten nach den von den einzelen berechneten Anſprüchen etwa auf die in der nachſtehenden Tabelle angegebene Weiſe zu vertheilen ſein: 9 9½ g2s5 2 8 ⁸ epbeträge 2. 8 5 2Zzses e, für die 5 =lee einzelen 5 5 225. 555* 8 Docenten, 5 fl.[Fr. fl. kr. 1 4 14 60 840 3,360 1468 32 5,874 8 2 6 12 40 480 2,880 839 93 5,034 58 3 20 8 20 160 3,200 279 43 ½ 5,594 24 4 15 6 20 120 1,800 209 47 ½ 3,146/51 5 5 4 10 40 200 69 55 ¾ 349 39 50 11,440) 20,0005— Die genaue Vertheilung dieſer halbjährlichen 20,000 fl. oder jährlichen 40,000 fl., nach dem oben angegebenen Grundſatze, würde hiernach keine Schwierigkeit haben; dieſe Einrichtung würde alle Vortheile einer fixen Beſoldungsweiſe darbieten, da⸗ gegen die Nachtheile derſelben vermeiden. Allein deſſenungeachtet bleiben hierbei noch immer einige Anſtände. Einmal nämlich ſind die einzelen akademiſchen Vorleſungen nach dem zu denſelben erforderlichen Aufwande von Gelehrſam⸗ keit, nach der größeren oder geringeren Ausdehnung der dazu nöthigen Studien und Vorbereitungen und ebenſo nach dem Maße der geiſtigen und körperlichen Anſtrengungen, denen der Docent ſich dabei unterziehen muß, ſehr verſchieden unter ſich.— Wer z. B. orientaliſche Sprachen lehrt, bedarf viel langwierigere und mühſeligere Vorſtudien und eine viel größere Menge gelehr⸗ ten Materials, als wer etwa Botanik, Katechetik oder Moral vorträgt; ebenſo wer die ſchriftlichen Arbeiten im philologiſchen Seminar zu leiten hat, wer mit den Studenten der Forſtwiſſen⸗ ſchaft praktiſche Uebungen im Walde anſtellen, oder die Verſuche der jungen Mediciner in Hospitälern und Entbindungsanſtalten *) Wenn von 500 Studirenden jeder wöchentlich 24 Stunden beſucht, ſo ergibt ſich eine Summe von 12,000 wöchentlichen Vorleſungs⸗ ſtunden für ſämmtliche Studirende; eine Zahl, die der obigen bei⸗ nahe gleich iſt. — Dbd⁵☛ 1 —— 33— leiten und beaufſichtigen muß, der hat viel größeren, theils gei⸗ ſtigen, theils körperlichen Anſtrengungen ſich zu unterziehen, als der Docent, der ruhig auf dem Katheder ſitzend eine oder zwei Stunden des Tages ein Collegium vorträgt oder gar vorlieſt. Und dann, wie ungleich muß das Honorar für Collegien aus⸗ fallen, von denen das eine von allgemeinem, das andere nur von ſpeciellem Intereſſe iſt. Wer z. B. Sanskrit lehrt oder alt⸗ teſtamentliche Exegeſe vorträgt, der wird auch bei allem Fleiße und bei den glänzendſten Talenten nur wenige Zuhörer haben können, während es ein leichtes iſt, eine Vorleſung über Natur⸗ recht, über neuere Geſchichte oder über ſchöne Literatur mit Zu⸗ hörern zu überfüllen. Um dieſe Anſtände(welche zum großen Theile aber auch bei der bisherigen Zahlung eines Honorars für die einzelen Collegien beſtehen, alſo nicht erſt eine Folge der beantragten neuen Einrichtung ſein würden) zu beſeitigen, kann man vor Allem diejenigen Profeſſoren, welche über ein ganz ſpecielles, kein allgemeines Intereſſe darbietendes Fach lehren und deſſen⸗ ungeachtet einen im Verhältniſſe zu anderen viel größeren Auf⸗ wand von Fleiß und Gelehrſamkeit nöthig haben, höher be⸗ ſolden, als diejenigen Docenten, denen es möglich iſt, durch geiſtreiche Behandlung des allgemein intereſſanten Gegenſtandes ihrer Vorleſung ihr Auditorium mit Zuhörern zu füllen. Dann aber könnte man auch einzelen Collegien das Recht einer höheren Berechnung der durch dieſelben erworbenen Hono⸗ rar⸗Anſprüche zugeſtehen. Z. B. um dieß an einem concreten Falle darzuthun: Profeſſor X. berechnet ſeine Honorar⸗Anſprüche auf folgende Weiſe: Ich habe drei Vorleſungen gehalten, die erſte zu 6 Stunden mit 40 Zuhören die zweite zu 4„„ 20 o die dritte zu 2 4„ 30„ 12 90 — 34— Die Honorar⸗Anſprüche belaufen ſich hiernach auf 12* 90—. 1080 da jedoch das zweite Collegium mit 4 ◻ 20= 80 als Prakticum zu zählt, ſo berechnet ſich dasſelbe auf 120, alſo höher um 40 wonach die Geſammtſumme meiner Anſprüche iſt... 1120 Immer aber bleibt bei der fraglichen Einrichtung noch ein und der andere Anſtand zu beſeitigen übrig. Da nämlich, wie ich meinen Antrag ſtellte, auch der theilweiſe Beſuch jedes Collegiums ſämmtlichen Studirenden freigeſtellt ſein ſoll, ſo ent— ſteht die Frage, ob der Docent auch diejenigen Studirenden, welche nur einen Theil ſeiner Vorleſung beſucht haben, in der Weiſe unter ſeine Zuhörer rechnen darf, daß er einen vermehrten Honorar⸗Anſpruch darauf gründen kann? Ich glaube dieſe Frage verneinen zu müſſen und auch bei den obigen Berech— nungen iſt angenommen, daß nur die das ganze Collegium beſuchenden und zum Hören desſelben inſcribirten Studirenden als wirkliche Zuhörer(zum Behufe der Honorar⸗Berechnung) betrachtet werden ſollen. Fälle, in denen aber dieſe Entſcheidung zweifelhaft wird, können deſſenungeachtet eintreten und es würde darum nöthig ſein, beſtimmte Normen und Vorſchriften hierüber feſtzuſetzen.— Am Schwierigſten jedoch möchte es ſein, einem hierbei möglichen Mißbrauche vorzubeugen. Da es nämlich bei der fraglichen Einrichtung für den Studirenden keinen pecuniären Unterſchied mehr macht, ob er viele oder wenige Vorleſungen beſucht, ſo kann er ſich immerhin zu dieſem oder jenem Collegium melden und, ſobald er ſieht, daß es ſeiner Neigung nicht ent— ſpricht, den Beſuch desſelben vielleicht ſchon nach einigen Stunden wieder aufgeben. Iſt es kein ihm nothwendiges Fachcollegium, ſo kann er dieß um ſo unbedenklicher thun, als er ja ein Zeug⸗— niß über den fleißigen Beſuch dieſer Vorleſung nicht bedarf.— So weit würde dieſer Fall unter diejenigen gehören, über welche die ſoeben berührten ſpeciellen Vorſchriften ſich verbreiten müß⸗ ten. Aber wie nun, wenn es einen gewiſſenloſen Docenten gäbe, der auf den Gedanken käme, befreundete Studenten zur 1080 40 1120 h ein „wie jedes o ent⸗ enden, in der nehrten dieſe Zerech⸗ egium eenden dnung) eidung würde ierüber einem ch bei miären ſungen Uegium ht ent⸗ gtunden tegium, Zeug⸗ arf.— welche n müß I ocenten 35 Einſchreibung ihres Namens in die Anmeldeliſte zu ſeinen Vor⸗ leſungen, wenn ſie dieſe auch gar nicht zu beſuchen geſonnen ſind, zu bewegen, um durch dieſe Unterſchrift bei der demnäch⸗ ſtigen Honorarvertheilung eine höhere Summe zu erlangen? Doch ich habe dieſen zu befürchtenden Mißbrauch nur dar⸗ um hier erwähnt, um möglichſt alle Gründe, welche für oder wider die vorgeſchlagene Einrichtung ſprechen könnten, der Prü⸗ fung und Abwägung Anderer zu unterſtellen. Daß dieſer Miß⸗ brauch nicht leicht wirklich vorkommen wird, dafür bürgt die ehrenwerthe Perſönlichkeit unſerer akademiſchen Lehrer. Den vorſtehenden Bemerkungen und Vorſchlägen fügt der Verfaſſer nur noch die Bitte hinzu, die Form, in welcher er ſeine, unter Ueberhäufung mit Berufsgeſchäften niedergeſchriebene Arbeit der öffentlichen Prüfung übergibt, nachſichtsvoll zu beur⸗ theilen; verſichert dagegen, daß eine ſtrenge, aber unparteiiſche Prüfung der von ihm zur Sprache gebrachten Gegenſtände zu veranlaſſen, der einzige Zweck iſt, der ihn zur Veröffentlichung ſeiner Vorſchläge veranlaßte. Andeutungen zu OColour& Grey Control Chart en Blue Cyan Green vellow BHed Magenta WMmite Grey 1 Grey 2 Grey 3 SGSrey 4 Black — durch den für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen neuerlich feſtgeſetzten Studienplan und die auf denſelben bezüglichen polemiſchen Schriften Oem 1 ◻ + ◻ ◻ —₰ 0 9 10 11 12 1. 6 8 4 9 85 ———üyy—y— Darmſtadt. Druck und Verlag von C. W. Leske. 1843. 4