Abwehr von Schmähungen, welche Herr Dr. Joseph P21, 0. ö. Professor f. Bayerisches Staatsrecht a. d. Kön. Bayerischen Ludwig-Maximilians-Univ. zu München, wegen einer 1859 zu Giessen vollzogenen medicinischen Promolion gegen mich gerichtet hat. Von Dr. Philipp Phoebus, 0. ö. Prof. d. Med. a. d. Grossherzogl. Hess. Ludewigs-Univ. Giessen, im Februar 1860. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Universitäts-Buchdruckerei und Verlagshandlung. Weg'ell Abwehr von Schmähungen, welche Herr Dr. Joseph P21, 0. 5. Professor f. Bayerisches Staatsrecht a. d. Kön. Bayerischen Ludwig-Maximilians-Univ. zu München, wegen einer 1859 zu Giessen vollzogenen medicinischen Promotion gegen mich gerichtet hat. Von Dr. Philipp Phoebus, 0. 5. Prof. d. Med. a. d. Grossherzogl. Hess. Ludewigs-Univ. Giessen, im Februar 1860. Druck und Verlag der G. D. Brühl'schen Universitäts-Buchdruckerei und Verlagshandlung. N- meinen? sehrift„ öffentlicht als„Sehl M. stiseh ist, Promovn Beispiel, sehen Pa rigen De widerree Die des erR 6. Dec. On wa eu égard en cela, ni au vraisemblable, ni auæ règles de Vart de médire, et l'on s'est donné toute Ja hardiesse de ceuæ, qui sont tres-persuadés, que le publie adoptera aveuglément tout ce qu'ils débiteront, quelque absurde gu'il puisse dtre. Bayle. Il rr Prof. Pözl hat im November und December des v. J. in der Allge- meinen Zeitung(Nr. 330 Beil., 346 Beil. u. 365) drei Artikel mit der Ueber- schrift„Zum Schacher mit Doctordiplomen an deutschen Universitäten“ ver- öffentlicht. Die ersten 2 Artikel erschienen anonym, der dritte, der sich selbst als„Schlusswort“ ankündigt, mit Namen und Stand des Autors unterzeichnet. Hr. Pözl erhebt in diesen Artikeln, deren Ueberschrift schon charakteri- stisch ist, gegen ganze Hochschulen den schweren Vorwurf, dass sie Unwürdige promoviren und zwar rein um des Geldgewinnes willen. Er bespricht als ein Beispiel, welches für sein Thema beweisen soll, eine Promotion der medicini- schen Facultät zu Giessen und macht hierbei insbesondre mir als dem vorjäh- rigen Decan dieser Facultät den Vorwurf, dass ich dem Candidaten das Examen widerrechtlich, und zwar aus Geldgier, erleichtert habe. Die mir unerhörte Behauptung nöthigte mich, schon nach dem Erscheinen des ersten Artikels, zu folgender öffentlichen Erklärung(Allg. Ztg. Nr. 341, 6. Dec. 1859. S. 5574): Giessen, 3. Dec. Ich erkläre die in der Allgemeinen Zeitung vom 26. v. M. (Nr. 330, Beilage, S. 5400) in dem Artikel„Zum Schacher mit Doctordiplomen an deut- schen Universitäten“ ausgesprochene Behauptung, dass ich„dem Promovenden schon vier Wochen vor der Promotion sogar das zu bestehende Examen zur einstweiligen Einpaukung in nuce mitgetheilt, damit ja kein Kreuzer durch ein allfälliges Nichtbeste- hen verloren gehen könne“, für eine Verleumdung. Ausführlicheres später. Dr. Philipp Phoebus, z. Decan der medicinischen Facultät. — 41— Auch veröffentlichte ich einige Tage später folgende amtliche Erklärung in der Allgemeinen, der Darmstädter und S anderen Zeitungen: Es wird dem Publicum von Interesse seyn, von der in öffentlichen Blättern ange- griffenen Promotion des Herrn Johann Matthäus Müller aus Gleussen, Königreichs Baiern, den Thatbestand kennen zu lernen. Unterm 12. August d. J. suchte Hr. Müller um Zulassung zur Prüfung für den medicinischen Doctorgrad nach. Da er, nach dem von ihm eingereichten curriculum vitae, bisher das Badergeschäft, mit Leistung wundärztlicher Hülfsverrichtungen, betrie- ben hatte, so wurde sein Bemühen, sich von jenem niederen Stande zu dem eines Arztes zu erheben, für ganz ehrenvoll erachtet, aber dem Bittsteller bemerkt, dass er, selbstverständlich, das gedachte Geschäft für immer aufgeben müsse, wenn ihm die Doctorwürde ertheilt werde, und ein bezügliches schriftliches Versprechen von ihm ver- langt, welches er unter dem 28. August leistete. Die Facultät gründet bei Promotionen ihre Entscheidung über die Würdigkeit eines Candidaten in der Regel nur auf die Ergebnisse der Prüfung und verlangt nur in besonderen Fällen als unumgängliche Bedingung der Zulassung zur Prüfung Zeugnisse über Studien, praktische Leistungen, Anstellungen etc. Bei dem Bittsteller hielt sie aber, seiner seitherigen niederen Stellung wegen, es für nothwendig, sich, durch Ein- sicht eines amtlichen Zeugnisses der bestandenen Prüfung in den Gymnasialstudien und von Testaten des Besuches akademischer Vorträge, zu überzeugen, ob die Vorbil- dung des Bittstellers eine solche sei, dass von der Zulassung zur Prüfung für den me- dicinischen Doctorgrad überhaupt nur die Rede seyn könne. Hr. Müller legte 11 Zeugnisse über in Erlangen und München gehörte akade- mische Vorlesungen, 10 empfehlende Zeugnisse von Gerichtsärzten u. s. w., und ein Gymnasial-Absolutorium mit der Note 3. vor. Die Zulassung zur Prüfung konnte bei Vorliegen dieser Zeugnisse nicht bean- standet werden. Hr. Müller wurde ausserdem zuvor noch besonders und wiederholt von mir schrift- lich darauf aufmerksam gemacht, dass die Prüfung keinen Zweig der Heilkunde und ihrer Hülfswissenschaften ausschliesse, und dass namentlich in Anatomie, Physiologie und Pharmakologie genaue Kenntnisse verlangt werden. Am 13. September wurde die Prüfung des Hrn. Müller vor versammelter Facul- tät vorgenommen und er bestand in derselben so, dass ihm zwar keines der bei unserer Facultät üblichen höheren Censur-Prädicate: summa, permagna, magna oder multa eum laude, wohl aber das niederste, cum Taude, ertheilt und dem Diplom eingefügt wurde. Die erwähnten Zeugnisse, an deren Echtheit zu zweifeln kein Grund vorlag, wurden, nach von den Mitgliedern des gesammten Promotionscollegs(¹1) genommener Einsicht, Herrn Müller nach der Promotion zurückgegeben. Giessen, 6. December 1859. Dr. P. Phoebus, z. Decan der Grossherzogl. medicinischen Facultät. IHr. Pözl versuchte in seinem zweiten Artikel(vom S. Dec.), gegen meine Erklärung vom dritten Dec.(S. 3) eine Art von„Einrede der Wahr- heit“(eæceptio veritatis) aufzubringen, aber nicht für die ganze Behauptung, welche ich als eine Verleumdung bezeichnet hatte, sondern nur für einen (1) Das medicinische Promotions-Collegium besteht aus dem z. Rector und dem Kanzler der Universität und den ordentlichen Professoren der medicinischen Facultät. Theil lei Verl 1) G was ein; und Ehre 2) G ja kein! Da es a Candidat Leistung leid, u. S Geldgi irgend e auf welc Rüd leumdt such g reinig unent! Fii mir an (vie ich 1) A Deutu nicht ve dieser( rechtlich Examer Ur öffeutlic Veröffen deren? rung Theil derselben. In jener Behauptung liegt nämlich offenbar zweier- lei Verleumderisches: uar 1) dass ich dem Candidaten das Examen widerrechtlich erleichtert habe, relchs. 7..... 8 was ein schweres Vergehen gegen meine Dienstpflicht, wie gegen Gewissen und Ehre seyn würde; ulum 2) dass ich diese Handlung aus Geldgier begangen habe(„damit etrie- ja kein Kreuzer durch ein allfälliges Nichtbestehen verloren gehen könne“). en Da es auch noch andere, minder tadelnswerthe Motive giebt, um einem s er,.. 7—.„— die Candidaten das Examen zu erleichtern(z. B. Rücksicht auf anderweitige Ser. Leistungen des Candidaten, ein principiell falscher Standpunct, unzeitiges Mit- leid, u. s. w.), so liess Hr. Pözl— indem er that als wisse er, dass ich aus igkeit Geldgier unrechtlich gehandelt— das Publicum glauben, dass er dies aus nr in irgend einer niedrigen Aeusserung in meinem ihm vorliegenden Briefe(S. 8), misse:: 3 auf welchen er sich bezieht, entnehme. 816 Ein- Rücksichtlich dieses zweiten Puncts, dieser zweiten Ver- udien leumdung, hat Hr. P6zl bis jetzt noch nicht einmal den Ver- orbil- such gemacht, sich von dem Vorwurfe der Verleumdung zu 1 Me reinigen; der Vorwurf haftet also hier auf ihm noch völlig unentkräftet. kkade- d ein Für den ersten Punct bestand seine Einrede darin, dass er einen von mir an den Candidaten geschriebenen Brief(S. 8S) abdrucken liess und dazu dban(wie ich von S. 7 an speciell nachweisen werde) nrift⸗ 1) eine von Entstellungen wimmelnde Einleitung und ihrer 2) einzelnen Theilen des Briefes eine so willkührlich entstellende e und Deutung gab, dass nichtärztliche oder mit den akademischen Verhältnissen an nicht vertraute Leser glauben oder wenigstens als möglich annehmen konnten, Pacul-.... 3.. 8 Werer dieser oder jener Theil des Briefes enthalte für den Candidaten eine wider- eun rechtliche oder doch allzu grosse und insofern tadelnswerthe Erleichterung des rde. Examens. rorlag, Unter diesen Umständen musste ich mich zunächst bestimmt finden, meine mene öffeutliche Erklirung vom 3. Dec.(S. 3) zu erneuern und zu verschärfen. Ich veröffentlichte deshalb in der Allgemeinen, der Darmstädter und 14 an- deren Zeitungen folgende Erklärung: wultät Mit meiner Namensunterschrift habe ich den Vorgang der Prüfung und Promo- eegen tion des Herrn J. M. Müller aus Gleussen in mehreren Zeitungen dargelegt und in 4 Nr. 341 S. 5574 der Allgemeinen Zeitung die in derselben Zeitung Nr. 330, Beilage, S. 5400 enthaltene Beschuldigung für eine Verleumdung erklärt. Die in derselben Zei- tung Nr. 346, Beilage, Seite 5671 gegebene Entgegnung kann mich nur bestimmen, jene Beschuldigung nochmals für eine Verleumdung zus erklären. — Giessen, 13. December 1859. Dr. P. Phoebus, z. Decan der Grossherzogl. medicinischen Facultät. Diese Erklärung war geeignet, Hrn. Pözl, wie ich es auch wünschte, zum Einlenken auf den Weg der Rechtlichkeit zu bestimmen, indem sie ihm eine erneuete und sehr verstärkte Veranlassung gab, entweder öffentlich zu erklären, wie sehr er sich vergessen habe, oder, wenn er wirklich noch eine Basis für seine Schmähungen zu haben glaubte, mich zu verklagen. Vergebens erwartete man das Eine oder das Andere. Er begnügte sich in seinem dritten Artikel(vom 26. Dec.) mit folgenden halben und zum Theil unrechtlichen Hülfsmitteln. Indem er seinen Namen nannte(*), gah er sich zugleich den Anschein, als versuche er ernstlich, meine amtliche Erklärung vom sechsten December(S. 4) zu entkräften; er scheute sich hierbei nicht(³), zu willkührlichen Deutungen meiner Worte und sogar zu Auslassungen und Verfälschungen seine Zuflucht zu nehmen, und suchte schliesslich mit folgender wohlfeilen Phrase:„Sollen wir uns gegen den Vorwurf der Verleumdung vertheidigen? Wir glauben nein!“ über meine wiederholte Verleumdungs-Erklärung hinwegzuschlüpfen. Der Herr Professor des bayerischen Staatsrechts scheint hiernach sonder- barer Weise zu glauben, es werde ihm glücken, mit dieser Spiegelfechterei vor dem Publicum den Anschein eines rechtlichen Anklägers noch zu retten. Angesichts eines solchen Verfahrens finde ich jetzt nicht den geringsten Grund mehr ihn zu schonen, bin es vielmehr mir schuldig, ihm den Rest seiner Larve abzuziehen. Dazu mögen die folgenden Seiten(4) dienen, welchen, falls es wider Vermuthen nöthig werden sollte, weitere Erörterungen folgen können (2) Was freilich jetzt nicht mehr verdienstlich war, denn nachdem er öffentlich und wiederholt von jemandem, der sich genannt hatte, einer Verleumdung bezichtigt konnte er— Denjenigen gegenüber, welche um seine Autorschaft wussten— nicht mehr anonym bleiben, ohne auf den letzten Rest von Achtung für immer Verzicht zu leisten. worden war, (3) Wie der g. Leser, der sich die Mühe nehmen will, jene Erklärung mit Dem, was Hr. Pözl darüber S. 5993, 94 der Allg. Ztg. sagt, zu vergleichen, alsbald ohne mein Zu- thun finden wird. (4) Sie würden schon früher erschienen seyn, aber theils Rücksichten des Staatsdieners (wie solche ein rasches Vorgehen dem Publicum gegenüber oft unmöglich machen, weiss jeder Erfahrene), theils dringendere Beschäftigungen hinderten es bisher. Auch durfte ich um so eher zögern, da die Pözlschen Artikel bereits in verschiedenen Blättern Entgegnungen von Nichtbetheiligten hervorgerufen hatten und darunter so umfassende und schlagende, dass es fast überflüssig erscheinen könnte, noch ein Wort der Abwehr gegen jene Artikel zu richten. (So insbesondre die vier sehr ausführlichen Artikel mit der Chiffre:= in 6 Abend- blättern der Frankfurter Postzeitung: Nr. 581, 7. Dec.,— Nr. 597, 16. Dec.,— Nr. 8 u. 10, 4. u. 5. Jan.— und Nr. 48 u. 50, 27. u. 28. Jan. Die Pözlschen Artikel werden hier in treffendster Weise analysirt, gegeisselt und ad absurdum geführt.) Es bleibt mir weil jene Entgegnungen bei weitem nicht allen Lesern der Angriffs- artikel zu Gesicht gekommen seyn können— noch Ehrensache, selber mich auf's Vollstän- und dieser Rechtfertigung in gewissen Richtungen die grösste jedoch— schon deshalb, digste öffentlich zu rechtfertigen, Publicität zu geben. dass ab d- ich rung der A derhe um d iſt. jeder weſen nunn rung digna heter Einſ in ſ ledig blone zum ihm h zu eine . sich zum 3(2. liche sich zu und egen über der- terei etten. rund Larve es nerl. „ Was n Zu- lieners weiss h um ungen ge nde, Artikel Abend- — 2— Die quasi-Einrede der Wahrheit des Hrn. Pözl besteht lediglich darin, dass er einen von mir an den Candidaten geschriebenen(ersten) Brief(S. 8) abdruckt und dazu diejenigen commentirenden Bemerkungen macht, welche ich der leichteren Unterscheidung wegen mit deutschen Lettern setzen lasse. Es bleibt uns nur übrig die Erklä⸗ rung des Prof. Dr. Phoebus in Nr. 341 der Allg. Ztg. Es ist die S. 3 abgedruckte gemeint. Hr. Pözl geht mit dem harmlosen Worte„Erklärung“ leicht und glatt über den unangenehmen Inhalt derselben— eine Verleumdungs-Bezichtigung!— hinweg. zu beſprechen. Wir haben bereits verſichert, und wie⸗ derholen es ausdrücklich, daß es uns lediglich um die Sache, nicht um die Perſonen zu thun iſt. Eben weil uns bei unſerm erſten Wort jeder animus injuriandi vollkommen fern ge⸗ weſen iſt,„Der selige Homerus würde sagen: so han- deln Kinder, dass sie erst eine so schwere Beschuldi- gung“ und in solcher Weise!„aussprechen und dann sagen: wir haben aber Niemand beleidigen wollen.“ (Frkf. Journ. 15. Dec. 1859. Erste Beil. S. 2.) könnten wir, nach allem was nunmehr dem Publicum vorliegt, die Erklä⸗ rung des genannten Herrn füglich mit In⸗ dignation einfach zurückweiſen. 9 Das konnte ein Mann von Ehre nur dann, wenn in dem„allem was nunmehr dem Publicum vorliegt“ ein Beweis für die Wahrheit derjenigen Behauptung gegeben war, welche ich für eine Verleumdung erklärt hatte. Das„Alles“ läuft aber hinaus auf a) den ersten Pözlschen Artikel, b) den zweiten bis hieher— und c) 4 sehr kurze und äusserst schwache Artikel der Allgemeinen Zeitung, welche generell eine Art von Zustimmung zu dem ersten Pözlschen Artikel aussprechen.— In dem Allem findet sich nichts, was auch nur entfernt einem Beweise, wie er hier nöthig war, ähnlich sähe. Aber bei nä⸗ herer Erwägung fehlt es ſelbſt an Anlaß zum Ernſt. Wenn Hr. Pözl die Thatsache, dass eine von ihm ausgesprochene Behauptung öffentlich für eine Ver- leumdung erklärt worden, nicht ernst nehmen will,— habeat Sib. Wir glauben gern, daß Dr. Phoebus in ſeiner Inſtruction an den Bader Müller lediglich more majorum einer ererbten Scha⸗ blone gefolgt iſt, Hierin irrt Hr. Pözl. Es ist Pflicht jedes De- cans, einen wegen eines Examens bei ihm anfragenden Candidaten jedesmal so zu belehren, wie es für die 8 individuellen Verhältnisse passt. So habe ich es immer gehalten und zu dem Ende bei Promotions- Anfragen zu den lithographirten äusseren Bedingungen der Promotion(s. Note 5) noch über den wissenschaft- lichen Umfang und Charakter des Examens so viel oder so wenig hinzugefügt, als nach der Individualität des Anfragenden mir nöthig schien. und laſſen darum ſeine Erklä⸗ rung als einen mißglückten Verſuch hingehen Treffliche Ausrede für Denjenigen, der nichts Besseres zu erwiedern weiss. den Eclat eines unrühmlichen Rückzugs Wo und wie hätte ich mich zurückgezogen oder zurückzuziehen versucht?! wenig⸗ ſtens momentan zu mindern. Aber zur Be⸗ achtung des geſammten gelehrten Deutſchlands und zur Belehrung des in ſolchen Dingen vielleicht noch ungläubigen Publicums Du sublime au ridicule il n'h gqu'un pas. laſſen wir, wie unlieb auch,„Wie unlieb auch“. Dies ist das dritte Mal in Einem Absatze, und das neunte Mal im zweiten Artikel, dass Hr. Pözl seine Gesinnung recht- fertigt. Am Ende wird man's ihm doch wohl glauben miissen, dass sie die beste sei? hier noch das uns vorliegende Document foͤlgen. Hochgeehrtester Herr! In Erwiederung auf Ihr werthes Schreiben vom 12. d. habe ich die Ehre, Ihnen die Bedingungen unserer Promotion auf dem Nebenblatte vorzulegen. Ich hoffe, dass dasselbe ausreichen werde, alle Ihnen wichtigen Puncte zu be- antworten; sonst bin ich auch zu jeder weiteren Auskunft stets sehr gern bereit*). Wollten Sie vielleicht noch einige Wochen anwenden, um sich einiger- massen speciell vorzubereiten, manches früher Erlernte zu repetiren, so würde ich rathen, dies ganz besonders mit Anatomie, Physiologie und Arzneimittel- lehre zu thun, weil diese Fächer am ersten Schwierigkeiten machen*). In der Anatomie würden Sie besonders zu berücksichtigen haben: die Schädelknochen und besonders die Oeffnungen im Schädel, durch welche etwas ein- oder auspassirt— die Eingeweide, die Sinnesorgane, die Haupt nerven, die grossen Blutgefässe, die grössten Gelenke— dann diejenigen Ge- genden des Körpers, welche man wegen gewisser Operationen genauer kennen muss(wie die, wo die Leisten- und Schenkelbrüche vorfallen), auch die all- gemeine Anatomie(Iistologie). In der Physiologie hauptsächlich Circulation, Respiration, Absor- ption, Digestion, Secretion(besonders des Harns), Generation. von geb aue gen Sto sch ben Gief afſor erle ich es otions- gungen schaft- 8o viel lualität nichts en oder e Mal weiten recht- lauben Ehre, legen. u be- gern nigel- vürde „1] nittel- aben: relehe laupt Ge⸗ ennen e all bsO- — 9— In der Arzneimittellehre nur die gebräuchlichsten Mittel, von diesen aber auch die Hauptbestandtheile(so dass Sie wenigstens kurz an- geben können, wo sich z. B. ein Alkaloid findet, wie dasselbe heisst, ob es auch für sich angewendet wird, was ein Alkalord ist— also auch einige all- gemeine Begriffe über Säuren, Basen, Salze und chemisch indifferente Stoffe— oder die chemische Zusammensetzung von Calomel, Sublimat, Gold- schwefel, Brechweinstein u. dgl.). Ich verharre mit vollkommenster Hochachtung ergebenst Giessen, 15. Aug. 1859. Dr. P. Phoebus, Decan(für 1859) der medicinischen Facultät. *) Nach dieſem dem Decanatsſchrei⸗ ben beigefügten Bedingungsverzeichniß hat die Gießener mediciniſche Facultät auf ihrem wohl⸗ aſſortirten Lager nicht wenigerals fünf⸗ erlei Diplome welche den Kaufluſtigen Hr. Pözl konnte aus dem von ihm verspotteten Blatte(S. Note 5) selber entnehmen, dass die medicini- sche Facultät zu Giessen nicht in absentia promovirt, sondern nur auf ein mündliches Eaamen rigorosum hin; ja er hat es wirklich daraus entnommen, wie dies der Schluss seiner Note beweist. Und dennoch erlaubt er sich durch das Wort„Kauflustigen“ die Fa- cultät des Promovirens in absentia oder gar des förm- lichen Verkaufens von Diplomen zu verdächtigen. Man kann nicht bestimmter, als es Hr. Pözl hier thut, sei- nen eigenen Hang zum Verleumden und zugleich sein àusserst kurzes Gedächtniss darthun. nach Geſchmack und Bedarf angeboten werden, alle ſpottwohlfeil und zu firen Preiſen, von 151 fl. bis 256 fl. 6 kr. Davon können aber 85 fl. und reſp. 141 fl. vornherein verloren gehen, wenn der Bewerber durchfällt ohne zu repetiren u. ſ. w. Ich lasse in Note(⁰) das lithographirte(litho- graphisch abgeklatschte) Blatt, über welches Hr. Pözl spottet, buchstäblich abdrucken. Der g. Leser wird 6) der Medicin, der Medicin und Chirurgie, der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe, der Thierheilkunde, oder der Pharmacie bei der Grossherzogl. Hessischen Ludewigs-Universität zu Giessen promovirt zu seyn wünscht, so hat er sich an den zeitigen Decan der medicinischen Facultät zu wenden und durch den- selben dem medicinischen Promotions-Collegium vorzulegen: — 10— in Note 6 finden, wie meine Facultät die Nothwen- digkeit eines solchen Blattes nachweist und den In- a) ein eigenhändig geschriebenes curriculum pitae, etwa in deutscher Sprache, welches Tag und Ort der Geburt, den Stand des Vaters und den Bildungsgang des Petenten (durch Schule und Universität, bei den Pharmaceuten auch durch Lehr- und Servir-Zeit, u. s. w.) kurz angiebt. b) Abgangszeugnisse von sämmtlichen Universitäten, auf denen der Bewerber etwa studirt hat.(Diese können nur bisweilen durch andere, äquivalente Zeugnisse oder durch Anstellungs-Decrete u. s. w. ersetzt werden.) c) Reisepass(oder Passkarte)— falls nicht mündliche Recognition durch einen geachteten Hiesigen stattfinden kann. Sonstige empfehlende Zeugnisse irgend einer Art la. B. Schulzeugnisse, Matu- ritätszeugniss, Studien-(Fleiss- Zeugnisse, Zeugnisse über bisherige praktische Wirksamkeit, u. S. w.— von Behörden oder auch von achtbaren Privaten] werden zwar nicht gefordert, aber, wenn sie vorhanden sind, gern gesehen. Alle diese Papiere— ausgenommen das curriculum vitae— werden dem Petenten sogleich nach dem Examen zurückgestellt. Auswärtige können diese Papiere bei ihrer Ankunft dahier übergeben, gehen jedoch, wenn sie Zeitverlust vermeiden wollen, sicherer, wenn sie dieselben, mit Ausnahme des Passes (der Passkarte), vorher einschicken, so dass auf Grund dieser Papiere die Zulassung schon aus- gesprochen und der Termin des Examens anberaumt seyn kann, ehe der Candidat hier eintrifft. Der Candidat hat sich dann einem dreistündigen mündlichen EZwamen rigorosum in deutscher Sprache vor der in der Wohnung des Decans versammelten medicinischen Facultät zu unterziehen. Das Examen erstreckt sich über alle Haupttheile desjenigen Gesammtfaches, in welchem der Candidat promovirt zu werden wünscht. Das Examen kann, nach zuvoriger Anmeldung, zu jeder Zeit des Jahres an jedem Werktage gemacht werden, falls nicht etwa die Facultät durch ein anderes Amtsgeschäft in Anspruch genommen ist. Eine Inaugural-Dissertation oder öffentliche Disputation wird nicht verlangt. Die Gebühren betragen a) für die Doctorwürde in der Pharmacie 151 Gulden Rhein.(= 86 Thlr. 8 ½ Sgr. Preuss.), 5) für die Doctorwürde in einem der übrigen Fächer 256 Guld. 6 Kreuzer Rhein. (= 146 Thlr. 10 ½ Sgr. Preuss.).— Sie sind vor der Prüfung an die Universitätscasse einzu- zahlen. Wenn der Candidat nicht besteht, so sind von) 85 Gulden, von 5) 141 Gulden verfallen. Wenn er jedoch später das Examen zum zweiten Mal macht, so hat die Univer- sität von dem Rechte, aufs Neue die vollen Gebühren zu verlangen, noch niemals Gebrauch gemacht, vielmehr immer die verfallenen als bereits gezahlt wieder mit angerechnet. Wird das Diplom auf Pergament verlangt, so kostet das 5 Guld. 45 Kr. mehr. Sonst wird das Diplom nur auf einem sehr starken und saubern Schreibpapier und eine An- zahl Abdrücke auf Druckpapier gegeben. Die Herstellung des Diploms(Drucken, Trocknen, Siegeln und Unterzeichnen) erfordert 20— 21 Stunden; der Promovirte braucht dies aber nicht abzuwarten, sondern kann sich das Diplom nachschicken lassen. Es ist üblich, den 2 Universitäts-Dienern eine kleine Belohnung für ihre Bemü- hungen zu geben, doch ist es nicht Sache der Universität, hiervon Notiz zu nehmen. rung einzu genf bwen- halt des vorliegenden rechtfertigt, wie demnach Hrn. n h- Pözl’'s Spott hier jeglicher Basis entbehrt.— Hr. Pözl klagt über„Agenten“-Unwesen und führt einen Fall an, wo ein Candidat von einem Agenten um eine ansehnliche Summe Geldes geprellt worden. Das lehes Agenten-Unwesen kann aber bei denjenigen Fa- enten cultäten nicht aufkommen, wo, wie bei der medici- 8. W. nischen zu Giessen, alle Candidaten vom Decan ein gedrucktes Blatt wie das vorliegende— welches die gerber äusseren Bedingungen der Promotion, darunter auch gnisse die Gebühren, genau angiebt— erhalten und münd- lich examinirt werden. Diese beiden Mittel zusammen teten sind als vollkommen ausreichend erprobt, und wenn Hr. Pözl bei der Facultät, welcher er angehört, künf- Matu- tig auch das erstere, über welches er jetzt spottet, mkeit, einführen will, so hoffe ich mit der Empfehlung des- ordert, selben Ehre einzulegen. **) Und darin liegt keine Aufforde⸗ tenten rung an Bader Muller ſich commentmäßig einzupauken, während der ihm gegönnten Gal⸗ edoch, genfriſt? Man kann nicht errathen, worin eigentlich Passes das Unrechte bestehen soll, welches Hr. Pözl hier n aus- durch die Ausdrücke„commentmässig einpauken“ t hier und„Galgenfrist“ tadelt. Von 1000 Candidaten bereiten sich 999 speciell vor und repetiren früher mn in Erlerntes. Man kann auch füglich in einigen ultät Wochen repetiren, was zu erlernen einige Jahre er- hes, heischt hat, und es stand Hrn. Müller vollkommen frei, die„einigen“ Wochen so weit auszudehnen als eden er wollte. Dass ich ihn in dieser Freiheit nicht im Mindesten beschränken wollte, geht auch aus dem nn letzten Absatze meines zweiten Briefes(s. Note 7) hervor; es kann also von einer„gegönnten Frist“ keine Rede seyn.— Von einem„commentmässigen“ Ser Einpauken könnte nur etwa dann die Rede seyn, wenn 4 2 ich dem Candidaten das Gebiet des Examens unwür- Bhein 3 dig eng oder die Tendenz desselben einseitig im Sinne Dl 3 einer Schule angegeben hätte. Dass dies aber nicht der ine Fall ist, wird in dem vorletzten Absatz der Note 6 und Düa S. 12— 14 auf das Bestimmteste nachgewiesen werden. miNer drauch Zur weiteren und vollkommenen Rechtfertigung meines obigen Briefes brauche ich wohl für Denjenigen, dem die Medicin und die akademischen wehr. Verhältnisse nicht fremd sind, kein Wort zu sagen, für Denjenigen aber, ne Al- welchem eines jener Gebiete fremd ist, mich nur auf die in Note(6) abgedruckte (6) In einem an S. M. den Hrn. Rector gerichteten, die Pözlschen Artikel besprechen- den Schreiben vom 16. Dec. sagt die medicinische Facultät: „Es wird ferner in den Zeitungsartikeln getadelt, dass den Candidaten die Bedingungen — 42— Aeusserung meiner Facultät über den Müllerschen Promotionsfall zu beziehen und etwa noch Folgendes hinzuzufiügen. Einige meiner nicht-irztlichen Collegen sind der Ansicht gewesen, dass man die in dem Absatze 1 der S. 9 aufgeführten Beispiele aus der Arznei- mittellehre als Einzelnheiten deuten könne, welche dem Candidaten zu einer allzu speclellen, allzu beschränkten, Vorbereitung auf das Exa- men mitgetheilt seien. So deuten kann aber nur Derjenige, dem die nn tigste, die eigentlich ärztliche Seite des Gegenstandes gänzlich fremd i Jedes angeführte Beispiel berührt ein grosses medicinis ahihs Gebiet, inner- halb dessen unzählige specielle Fragen gestellt werden können. So in Be- zug auf das Calomel ist die chemische Kenntniss des Mittels im Ver- der Promotion mitgetheilt werden. Eine solche Mittheilung liegt aber in der Natur der Sache und ist ausserdem auf einem Facultätsbeschluss vom Jahre 1846, zu welcher Zeit die Facultät festgesetzt hat, dass in Zukunft nur in praesentia examinirt werden solle, begründet. Zur Erleichterung für den Decan ist der Inhalt dieses Beschlusses lithographirt worden in Form eines Grossoctavblattes, von welchem wir zwei Exemplare hier beilegen“ les ist das in Note 5 abgedruckte].„Der zweite Zeitungsartikel theilt— anstatt diese lithographirten Bedingungen wörtlich abdrucken zu lassen, wodurch die Nothwendigkeit und die Unzweideutig- keit einer solchen Mittheilung an die Candidaten in die Augen springen musste— dieselben nur in einem Auszuge und zwar so mit, dass das Publicum zu einer hämischen Deutung fast gezwungen wird. In Bezug auf die im zweiten Zeitungsartikel erwühnten„fünferlei Diplome zu verschie- denen Preisen“ haben wir zu bemerken, dass allerdings unterschieden werden: Doctoren der Medicin,— der Medicein und Chirurgie,— der Mediein, Chirurgie und Geburtshülfe, aber nur aus dem Grunde, weil diese Unterschiede factisch in der medicinischen Welt bestehen. Das Honorar ist bei dem Doctor der Pharmacie niedriger als bei den übrigen Graden; ein weiterer Unterschied existirt nicht. In den lithographirten Bedingungen ist gesagt:„Das Examen erstreckt sich über alle Haupttheile desjenigen Gesammtfaches, in welchem der Candidat promovirt zu werden wünscht.“ Wiederum die frühere niedere Stellung des Candidaten machte es nothwendig, ihn darauf auf- merksam zu machen, dass er in denjenigen Gebieten der Heilkunde, welche in neuerer Zeit einen bedeutenden wissenschaftlichen Fortschritt gemacht haben, nämlich Anatomie, Physiologie und Pharmakologie, und zumal in deren wichtigeren Theilen, der Natur der Sache nach strenger geprüft werden müsse. Der Decan hat dies in seinem ersten, jetzt gedruckt vorlie- genden Briefe proprio motu gethan; später hat aber die Facultät ihn noch besonders damit beauftragt, auf die Schwierigkeit des Examens speciell hinzuweisen. Dass der Decan bei den genannten 3 Fächern Einzelnheiten beispielsweise angeführt hat, ist nach der Erfahrung der Decane unentbehrlich, um den Anfragenden einen Begriff von der Art des Examens zu geben. Es ist übrigens die Aufführung der Einzelnheiten von der Art, dass sie stets die ge- sammte Disciplin ihrem wesentlichen Inhalte nach umfassen.— Den erwähnten Auftrag der Pacultät hat der Decan in dem zweiten Briefe“[s. Note 7],„in welchem er sein früheres Schreiben kurz resumirte, erfüllt. Demnach ist die Hinweisung, als ob der Decan dem Candidaten die etwa vorzule- genden Fragen„zur Einpaukung“ vorher mitgetheilt habe, eben so verächtlich, als die Hin- weisung auf Schablonen, Geldgier, Briefe mit 5 Siegeln, Agenturen u. s. Ww. injuriös, und da- her hier nicht weiter zu beantworten.“ Säl Spi ane Bei anc „¹ Wa- gal leie lehen dass gnei- da ten Exa- wieh- d it. inner- vorden ist das bhirten deutig- eselben ng fast schie- en der r nur tehen. a; ein er alle uscht.“ uf auf- er Zeit jologie 6 nach vorlie- damit ei den ahrung nens Z0 die ge- ag der rüheres arrule- e Hin- nd da- gleich zu der eigentlich medicinischen, d. i. der Kenntniss sei- ner Wirkungsweise im Allgemeinen und unter besonderen Umständen, dann der Art wie es in zahlreichen verschiedenen Krankheitsfällen in verschiedenen Gaben, Wiederholungen und Combinationen angewandt wird, etwas ver- schwindend Kleines. Aber eben deshalb achten die Candidaten das Chemische oft gering und vergessen es wieder. Weil es aber einem wissen- schaftlich gebildeten Arzte auch nicht fehlen darf, musste ich darauf aufmerk- sam machen. Da ich nun gar nicht auf die Hauptsache, die Wirkung und Anwendung des Calomel, hingewiesen habe, so kann nur der Laie hier an eine Suggestion, an eine widerrechtliche Erleichterung des Examens denken. Analog ist es mit allen übrigen, beispielsweise von mir genannten Substanzen. Ja für die ärztliche Anwendung der Alkaloide allein ist eine ganze Litteratur von sehr bedeutendem Umfange vorhanden. Der Fachkenner kann also hier eben so wenig eine specielle Beihülfe für den Candidaten finden als in den für Anatomie und Physiologie von mir gegebenen Beispielen; der Laie frei- lich weiss nicht, wie zahlreich die Nerven und Gefässe sind, welche durch die vielen„Oeffnungen im Schädel ein- oder auspassiren“, woher sie ihren Ursprung nehmen und wohin sie sich verbreiten.— Meine Erinnerung rück- sichtlich des Chemischen ist von Hrn. Müller sachgemäss aufgefasst worden und dürfte nicht ohne Nutzen geblieben seyn, denn er gab am 13. Sept. von den Mineralsäuren, welche den Hauptgegenstand der Prüfung in der Aran eimittellehre ausmachten also von Mitteln, welche unter den von mir gewählten Beispielen nicht vorkommen— neben dem allerdings weit wichtigeren Medicinischen auch das Chemische befriedi- gend an, was sonst vielleicht nicht der Fall gewesen wäre. Dass ich fern war, dem Candidaten durch meine schriftliche Belehrung eine ungerechtfertigte Erleichterung zu gewähren, geht auch schon daraus aufs Entschiedenste hervor, dass ich in der Arzneimittellehre, in welcher ich selber prüfe, fast ausschliesslich über einen Gegenstand(die Mineral- säuren) examinirt habe, welcher unter den in meinem Briefe gewählten Bei- spielen nicht vorkommt. Jeder unbefangene Nichtarzt wird hiernach jetzt anerkennen, dass die in meinem Brieſe gegebenen Beispiele eben nur— Beispiele waren, die dem Candidaten als Muster bei der Repetition auch aller anderen Gegenstände des Faches dienen sollten, dass sie aber zu einem „commentmässigen Einpauken“ nicht dienen konnten.— Und was die andern Examinatoren für Fragen stellen würden, konnte ich vollends gar nicht wissen, so dass hier eben so wenig von einer unrechtmässigen Er- leichterung des Examens die Rede seyn kann. Dass ich dem Candidaten rieth,„in der Arzneimittellehre nur die ge- bräuchlichsten Mittel« zu studiren, war durchaus nothwendig, weil die Zahl der noch einigermassen gebräuchlichen so übermässig gross — 14— ist, dass auch der gelehrteste Pharmakolog nicht im Stande ist sie alle leid- lich genau zu kennen, und weil ich es nur zu oft erlebt habe, dass Candi- daten, welche ungewarnt ins Examen gingen, den Beweis lieferten, wie sie ihre Zeit durch ein oberflächliches Studium vieler Hunderte von entbehr- lichen Arzneimitteln zersplittert hatten.— Da nach allem bis jetzt Vorgetragenen die dem Candidaten von mir gegebene Belehrung tadellos und völlig gerechtfertigt erscheint, so kann auch dabei von keiner gewinnsüchtigen Absicht die Rede seyn.— Vermuthlich hat Herrn Pözl ein zweiter Brief von mir an den Candidaten Müller eben so wohl zu Gebote gestanden wie der oben abgedruckte erste; jedenfalls konnte er die Existenz des- selben sehr leicht erfragen, und man durfte dies von ihm, der mein Verhalten gegen den Candidaten zum Gegen- stande einer schweren Beschuldigung machen wollte, ver- langen! Er hat es für gut befunden, also auch mit seinem Rechtsgefühl vereinbar gefunden, diesen zweiten Brief zu ignoriren!, obwohl derselbe ohne Frage für die vollkommene Würdigung meines Verfahrens als Decan in dem Müllerschen Falle wesentlich und unentbehrlich ist,— obwohl derselbe mich auch vor Demjenigen rechtfertigt, dem die Medicin und die akademischen Verhältnisse fremd sind, und der deshalb bei der Lesung meines obigen ersten Briefs allenfalls noch den Scrupel behalten konnte, ich hätte hier oder da die Fragen-Gebiete zu speciell und zugleich zu eng bezeichnet. Ich lasse deshalb diesen zweiten Brief in Note(7) so abdrucken, wie er in dem von mir anstatt einer Copie zurückbehaltenen Entwurfe lautet. 0) —— Ihnen noch Folgendes zu eröffnen: 1) Wir müssen behufs Zulassung zum Examen uns noch eine schriftliche Erklärung von Ihnen erbitten, dass Sie nach erlangtem Doctorgrade nicht wieder das Badergeschäft be- treiben wollen. Mit der Abfassung dieser Erklärung hat es übrigens Zeit, bis Sie hier bei uns eintreffen. 2) Wir müssen Sie nochmals auf die wissenschaftliche Haltung unseres Examens und die darin liegende Schwierigkeit aufmerksam machen. Ich kann hier nur wiederholen, was ich schon in meinem früheren Schreiben die Ehre hatte zu bemerken, dass ich sehr rathen muss, besonders Anatomie, Physiologie und die Chemie der gangbarsten Arzneimittel wieder anzufrischen. Für Physiologie und Arzneimittel-Kenntniss wird dies um so nöthiger seyn, als nach den uns in Abschrift vorgelegten Testaten Sie keine Vorlesung über Physiologie oder Arzneimittellehre gehört, mithin Ihre Kenntniss von diesen Fächern wahrscheinlich nur durch Privatfleiss erlangt haben.— Ich kann unter allen Umständen keine Garantie dafür leisten, dass Sie in dem Examen bestehen und nicht etwa für gewisse Fächer zu einem Nach-Examen genöthigt werden, was mir doch sehr leid thun würde. 3) Die zwei Bogen, auf welchen Sie Ihre Zeugnisse haben copiren und beglaubigen lassen, recht es Sel sehlie 2u W Cand habe. 2u 1 gleie Mon nicht ange selbe schen ligen oder lasse VO ag von n. Waàs lassel — Jeder Decan, der seine Pflicht kennt— der es begreift, dass er als rechtlicher Mann dem Candidaten, zumal aber einem Candidaten in der Ferne, es schuldig ist, ihm Umfang und Art des Examens zur Danachachtung und Ent- schliessung hinreichend deutlich zu bezeichnen, und zwar den Umfang weder zu weit noch zu eng(denn Beides wäre eine Ungerechtigkeit gegen den Candidaten)— wird im Wesentlichen eben so schreiben, wie ich geschrieben habe. Ich bin mir so sehr bewusst, jene beiden Briefe genau so geschrieben zu haben, wie ich es als meine Pflicht erkannte, dass, wenn heute ein gleicher Fall vorkäme, ich— nach allen Veröffentlichungen der letzten Monate— genau wieder eben so schreiben würde. Wie sehr die genauere Angabe der Anforderungen des Examens Peten- ten, welche sich schwach fühlen, zu warnen und fern zu halten geeignet ist, entnehme ich u. A. daraus, dass 1859 von 52 Ausländern, welche schrift- liech bei mir anfragten(die Briefe sind bewahrt), nur 10 sich hieher begaben (von denen dann Einer sich noch, nachdem ich ein mündliches Tentamen mit ihm angestellt hatte, bestimmen liess wieder abzureisen, um sich noch einige Monate vorzuberciten). Hätte ich(was vielleicht dieser oder jener Decan vorzieht) kürzer geantwortet, etwa nur die Disciplinen genannt oder auch Das nicht einmal, so würden sonder Zweifel mehr als 10 die Reise hieher unternommen haben.— Ich weiss nicht, ob ich es mehr tragisch oder mehr komisch finden soll — es hat etwas von Beidem— dass gerade mir es beschieden war den Vorwurf zu erfahren, ich hätte aus Geldgier, wider Pflicht, Gewissen und Ehre, einem Candidaten das Doctor-Examen erleichtert. Meine Facultäts- und Senats-Collegen aus den Jahren 1843— 49 werden sich erinnern, wie unverdrossen ich der Hebung unseres medicinischen Studien- und Promotions- Wesens und Manchem, was damit zusammenhing, jedes Opfer an Zeit und Gesundheit gebracht. Ich habe 1849 durch 2 Druckarbeiten(s) für ansehn- sind so ungenügend geheftet, dass, streng genommen, die Beglaubigung nur für den äusseren Bogen gilt, nicht für den inneren. Ich bitte Sie deshalb, die folgenden Zeugnisse: gefälligst im Original hieher mitbringen zu wollen. Wenn Sie nach allen diesen Schwierigkeiten noch nicht die Lust zu der Prüfung ver- loren haben, so werden Sie uns am 12. Sept-* oder auch an jedem anderen Werktage freund- lichst willkommen seyn und können jederzeit auf rascheste Beförderung rechnen, zumal wäh- rend der Ferien, wo die Facultät nicht durch Amtsgeschäfte in Anspruch genommen ist. Giessen, 25. Aug. 1859. *) Dieser Tag war von Irn. Müller vorgeschlagen(nicht etwa von mir anberaumt), und es hinderte Hrn. M. nichts, beliebig später zu kommen. 8) Ueb. d. Naturwissenschaften als Gegenstand d. Studiums, d. Unterrichts u. d. Prüfung angehender KAerzte.— Einige Bemerkungen üb. ärztliche Prüfungen. In: Neue Ztg. f. Medicin u. Medicinal-Reform. Nr. 54— 59. Hier besonders S. 466— 470. — 16— liche Erschwerung der medicinischen Prüfungen,— dafür dass der Doctor- titel aufhöre Zwangs-Attribut des Arztes zu seyn, dass er überhaupt weit seltener als bisher ertheilt werde— und dafür dass die Promotionsgebühren auf ein Minimum herabgesetzt werden,— aufs Entschiedenste gesprochen; man durfte mich dabei um so mehr für unpartheiüisch halten, da ich schon damals zu den decanabeln, zeitweise in höherem Maasse an den Gebühren participi- renden, Facultäts-Mitgliedern gehörte. Ich habe diese Ansichten seitdem nie- mals verleugnet und stehe im Begriff, den wesentlichsten Theil derselben in neuer Motivirung abermals zu veröffentlichen. Ich glaube so den vollgültigen Beweis geführt zu haben und ferner zu führen, dass mir für die gute Sache der Hebung des medicinischen Doctorats kein Geldopfer zu hoch war, noch ist. Ich hatte aber freilich 1859 als Decan nicht das Recht, nach diesen meinen Ansichten zu verfahren, welche erst noch der Prüfung durch die medicinische Welt unterliegen und ganz neu geordnete medicinische Zustände voraussetzen. Ich hoffe hiermit aufs Vollkommenste nachgewiesen zu haben, 1) dass in Dem, was ich an den Candidaten J. M. Müller geschrieben, keine widerrechtliche oder selbst nur ungeeignete Erleichterung des Examens lag; 2) dass somit dem Hrn. Pözl für den ersten Theil seiner verleumde- rischen Behauptung(S. 5) die quasi-Einrede der Wahrheit gänzlich miss- lungen ist;— und 3) dass— da er für den zweiten Theil jener Behauptung(S. 5) gar nicht versucht hat, sich von dem Vorwurfe der Verleumdung zu reinigen— dieser ganze Vorwurf noch wie früher auf ihm haftet. So viel zur Rechtfertigung des Antheils, den ich als Decan an der Promotion des Hrn. J. M. Müller genommen habe. Aber ich bin auch als Facultätsmitglied berührt, wenn Hr. Pzl in seinem dritten Artikel, um noch den letzten Fetzen seiner Larve zu retten, bebauptet, dass in dem Müllerschen Falle die medicinische Facultät leichtfertig verfahren sei und einen Unwürdigen promovirt habe. Er sucht diese schweren Beschuldigungen durch folgende Mittel zu stützen: 1. Dadurch dass er, in unbestimmtester Weise, von einem der medici- nischen Facultät nachtheiligen„Gerücht“ in Bezichung auf das Promoviren spricht. Ob wirklich ein solches- Gerücht existirt, weiss ich nicht; ich will 2u Gn Geru bezie unse ein Seht War Giess erfah wie die Artil von! für I fahre solel gliee Prüt grün dena trieb Wal ARt Sen Pror Wor- der chu etor- Feit hren man mals eipi- nie⸗ en in tigen ache noch lesen die tände n der als tikel, fertig — 412— zu Gunsten des Gegners annehmen, dem sei so; aber dann stammt ein solches Gerücht, soweit es sich wirklich auf die hiesige medicinische Facultät bezieht, sicher aus früherer Zeit; seit 1846 ist gewiss zu einem solchen unsererseits keinerlei Veranlassung gegeben worden. Wenn Hr. P 21 ein Gerücht als ein Anklage-Mittel benutzen wollte, so war es seine Schuldigkeit, sich so gut, als es ihm irgend möglich war, zu erkundigen, ob das Gerücht begründet sei, und er hätte zu dem Ende sich nur die kleine Mühe zu nehmen brauchen, von den vier Professoren der Universität München, welche früher der Univ. Giessen angehörten, irgend Einen mündlich zu befragen; er würde dann erfahren haben, dass das„Gerücht“ durchaus unbegründet ist, und hätte es, wie die Rechtlichkeit erheischte, widerlegen können, statt dass er jetzt(da die Antwort aus Giessen nicht allen Denen zu Gesicht kommt, welche seine Artikel gelesen haben) es zu verbreiten beiträgt! Insbesondre konnte er von Herrn Prof. Bischoff Näheres über die seit 1846 für Ausländer, seit 1847 für Inländer, bis heute unverändert bestehenden Prüfungsweisen er- fahren, und Hr. Bischoff, der von 1846 bis 1855 zahlreiche Ausländer(von solchen ist hier nur die Rede) mit examinirt, aber weder als Facultätsmit- glied, noch als Decan oder als Rector jemals einen Einspruch gegen jene Prüfungsweisen erhoben hat, würde ihn über die Unwahrheit des Gerüchts gründlich belehrt haben. 2. Dadurch dass er, im dritten Artikel, behauptet, es habe„der Giessener Senat selbst in Nr. 350 der Allg. Ztg. sich über das unerträgliche des ge- triebenen Unfugs kräftig ausgesprochen“. An dieser Behauptung ist kein wahres Wort. Denn der Giessener Senat selbst spricht in dem citirten Artikel gar nicht, vielmehr erzählt nur ein anonymer Autor, was jener Senat 1858 der Universität Berlin auf ihr bekanntes, die Verbesserung des Promotionswesens betreffendes Circular geantwortet habe, und in dieser Ant- wort kommt die Stelle vor:„als ein wirksames Mittel gegen die Verschleu- derung der Doctorehre betrachte er aber noch die regelmässige Veröffentli- chung aller Promovirten unter Angabe ihrer Lebensstellung“. Jeder Unbe- fangene bemerkt, dass der Giessener Senat hier nur ein Mittel gegen die Ver- schleuderung der Doctorehre im Allgemeinen empfiehlt, aber sich in keiner Weise über irgend eine einzelne Facultät nachtheilig äussert. Indem IHr. Pözl diese Stelle so deutete, wie er sie brauchte, um dadurch seiner An- klage gegen die medicinische Facultät einiges Gewicht zu geben, erlaubte er sich entweder die unbegreiflichste Uebereilung oder die schnödeste Will- kühr und eine dreiste Verleumdung. 3. Dadurch dass er der Facultät vorwirft, sie habe auch einen Zahn- r 1 5 1 d 1 arzt und einen Thierarzt promovirt, und letzterer habe nach erhaltenem Diplom noch ein Jahr gebraucht, um sich für sein praktisches Examen vor- — 18— zubereiten.— Jener Zahnarzt hat bei uns 1858 das Examen zum Doctor der Medicin und Chirurgie abgelegt(ein beschränkteres Pro- motions-Examen als das zum Doctor der Medicin gestatten wir weder Zahn- ärzten noch anderen Specialisten); er war in allen Hauptfächern des medi- cinischen Wissens so gut bewandert, dass er das Prädicat multa cum laude erhielt, und er hat nach abgelegtem Examen nicht, wie Hr. Pözl meint, eine „künstlerische Wanderschaft“ angetreten, sondern sich in einer norddeutschen Residenz ruhig niedergelassen.— Die Facultät, durch den Professor der Thierheilkunde verstärkt, examinirt auch Veterinär-Aerzte und verweigert denjenigen unter ihnen, welche den gleichen Grad wissenschaftlicher Bildung wie die Doctoren der Medicin nachweisen, den Titel eines Doctors der Ve- terinär-Medicin nicht; sie glaubt hierdurch zur Hebung des thierärztlichen Faches wesentlich beizutragen. Dass ein junger Veterinär-Arzt, der hier durch Nachweis seiner wissenschaftlichen Bildung den Doctorgrad erwor- ben hatte, noch ein Jahr brauchte, um sich die praktische Befähigung für das Staatsexamen in München zu erwerben, ist ganz in der Ordnung, denn wissenschaftliche Bildung und praktische Befähigung sind zweierlei. 4. Dadurch dass er Hrn. Müller wiederholt„Bader“,„Bartschaber“, „Schröpfer“ nennt. Dass Hr. Müller dies gewesen ist, darin liegt weder für ihn noch für die Facultät ein Vorwurf; jeder Arzt, den zu befragen Hr. Pözl sich die Mühe gegeben hätte, würde ihm Beispiele angeführt haben, wie aus dem Stande der niederen Chirurgie schon sehr ausgezeichnete Aerzte hervorgegangen sind. Wenn jemand noch in reiferen Jahren, mit einer An- strengung welche der von Wohlhabenden Erzogene nie kennen gelernt hat, sich aus niederem Stande empor arbeitet, so hat das von jeher für besonders ehrenvoll gegolten; Hr. Pözl freilich mag darüber andere Ansichten haben. 5. Dadurch dass er behauptet, das medicinische Promotions-Collegium habe bei der Zulassung des Hrn. Müller etwas verabsäumt(was? sagt er nicht). Aber die 22 Zeugnisse des Hrn. Müller(s. S. 4 und unten 6.) würden wohl bei jedem Promotions-Collegium in der Welt die Zulassung genügend motivirt haben; und wenn wir durch ein falsches Gymnasial- Absolutorium getäuscht worden sind, so können wir dafür nicht; auch bleiben neben diesem Zeugnisse, dessen Fälschung wohl der Moral, aber nicht der Intelligenz und dem Wissen des Hrn. M. zur Last fällt, die übrigen Zeug- nisse echt.— Meint nun Hr. Pözl etwa, wir hätten dem strebsamen Manne, dem so vortheilhafte Zeugnisse über seine geistigen Fähigkeiten, wie die als- bald unter 6. zu besprechenden, zur Seite standen, deshalb, weil er bisher einem niedern Lebensberufe angehört, eine sehr untergeordnete Lebensstellung eingenommen hatte, die Zulassung zu einer Prüfung, deren Bestehen ihm den Weg zu einer höheren gesellschaftlichen Stellung, zu einem höheren Be- rufsleben öffnen konnte, versagen oder willkührlich und ausnahmsweise er- scha lete esx ehe stäb der Doeton Tes Pro- der Zahn. les medi. um laude eint, eine deutschen essor der erweigert r Bildung der Ve- arztlichen ier durch 1 erwol- higung Drdnung, jerlei. Schaber“, weder für igen Hr. t haben, le Aerzte ner An- ernt bat, besonders en haben. Dollegium ? aagt er anten 6.) Zulassung „mnäsial- bleiben nicht der gen Leug- 5 Manne, je die als- er bisher ssteung tehen im heren Be⸗ greise er — 19— schweren sollen? Das wäre in der That eine schwere und sehr positive Ver- letzung der Humanität, der Moral und der natürlichen Menschenrechte gewesen. 6. Dadurch ſdass er Hrn. Müller als einen Ignoranten schildert. Aber es kann mit Jenem nicht so schlimm stehen, denn wir lesen in dem zu Mün- chen erscheinenden Bayerischen Kurier, 1859, Nr. 335, 5. Dec., buch- stäblich Folgendes(was vollkommen zu den Zeugnissen passt, die Hr. Müller dem medicinischen Promotions-Collegium vorgelegt hat): Da nun einmal die Dr. Müller'’sche Universitätsgeschichte an die grosse Glocke der Oeffentlichkeit gehängt ist, und nachdem man eine genaue Einsicht von den Origi- nalien seiner Zeugnisse genommen und genaue Erkundigungen über sein bisheriges Wirken eingezogen hat, so sieht man sich in Rücksicht auf Wahrheit, Genauigkeit der Sachlage, sowie auch der richtigen und billigen Beurtheilung des Ganzen, veranlasst, hierüber nähere Aufschlüsse zu geben, nämlich: Wahr ist es, dass Dr. Müller aus dem Schoosse der niedern Chirurgie hervorging. Allein sein eminentes Talent zur Gesammtmedizin und seine geistigen Fähigkeiten, die er besitzt, und sein unermüdetes Streben nach höherer Ausbildung veranlasste die königl. Gerichtsärzte Herren Dr. Meyer und Dr. Christenn zu Sesslach, Dr. Buchner zu Stadtsteinach und Dr. Kästner zu Hollfeld, ihm den Rath zu geben, höhere Chirurgie zu studiren und sich womöglich den Grad eines Magisters der Chirurgie zu erwerben. Diese Rathschläge bethätigten diese Herren Gerichtsärzte durch amtliche Zeugnisse, wie sie nirgends besser ausgestellt werden können. Der junge Mann ging mit diesen Dokumenten im Jahre 1852 und 1853 an die Universitäten Erlangen und München und hospitirte daselbst mit unerschütterlichem Fleisse eine grosse Anzahl von Vorlesungen. Nachdem nun Dr. Müller alle diejenigen Fächer, die zur Erlangung des Magister- Grades nöthig sind, gehört hatte, wendete er sich im Wege der Gnade an die Krone um Zulassung zum Examen eines Magisters der Chirurgie, erhielt aber zur Antwort: dass Niemand in Bayern mehr zu dem Examen eines Magisters der Chirurgie zugelassen werde. Trotz dieser Niederlage studirte Dr. Müller sowohl im Gebiete der Medizin, als auch in den Sprachen der Alten unermüdlich fort, wo er nur zu diesem Behufe irgend eine Gelegenheit finden konnte. Während seines Aufenthaltes zu Anzing entwickelte er in dem Gebiete der prakti- schen Medizin eine solche Thätigkeit, Umsicht und Geschicklichkeit, dass er nicht nur die Aufmerksamkeit des k. Gerichtsarztes, Herrn Dr. Schwaiger zu Ebersberg, sondern auch die des k. Regierungs- und Kreismedizinalrathes Herrn Dr. Wibmer zu München, auf sich zog, worauf beide Medizinalbehörden beschlossen, ihm die Thore zur Doktorwürde zu öffnen. Dr. Müller legte seine Zeugnisse dem k. Staatsministerium für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten vor, bat um den Access einer Separatprüfung für das Gymnasial- schluss-Zeugniss und erhielt auch denselben auf Grund der oben angeführten Auspizien. In dem Moment, wo Dr. Müller die Gymnasial-Absolutorial-Prüfung bestehen wollte, machte ihn sein damaliger Instruktor, Namens Föringer, aus Gewinnsucht irre und muthlos, so dass sich Dr. Müller zu dieser Handlung, der Erreichung seines er- sehnten Zieles zu Liebe, unglückseliger Weise hinreissen liess, obschon sein Bildungs- grad von der Art ist, dass er dieses Examen bestanden haben würde und heute noch zu bestehen im Stande ist. Wenn nun die Grossherzoglich Hessische Universität Giessen, in deren Statuten es gesetzlich liegt, dass bei Ausländern das Gymnasialab- solutorium zur Erlangung der Doktorwürde nicht absolut nothwendig ist, einem Manne — O mit so gewichtvollen Papieren, wie Dr. Müller sie besitzt, den Access zum Doktor- examen zuerkannt und ihn nach bestandenem Examen mit dem Doktordiplom ausge- stattet, so ist dieses nach unseren Begriffen nicht nur recht, sondern auch billig. Wer wagt es zu behaupten, dass nicht Viele unberufen Medizin studiren und trotz der Er- füllung der Vorbedingungen und des errungenen Doktordiploms in praxwi so wenig zu leisten vermögen, dass sie selbst oft in gewissen Fällen, in den Augen des simpelsten Baders lächerlich erscheinen? Das Urtheil, ob dieser speziell angeführte Fall eine faule Stelle in der Gelehrten- Republik einnimmt, überlassen wir der Oeffentlichkeit. Genug. Wir sind der vollkommensten Ueberzeugung, dass Dr. Müller seine Stelle als Arzt in der Welt finden, und durch sein wissenschaftliches und praktisches Auftreten als solcher derjenigen Universität, die ihn zum Doktor promovirte, alle Ehre machen wird. Dr. 2. Wenn man so in einem Blatte spricht, welches unter den Augen der höchsten Behörden des Landes, auch der Münchener Universitätsbehörden und sämmtlicher betheiligten Personen erscheint,— wenn man sich für die geistige Begabung des Hrn. M. auf die Zeugnisse von 6 namentlich auf- geführten Staatsärzten(von denen Einer, Herr Wibmer, als ein durch schrift- stellerische und amtliche Wirksamkeit, wie durch reiche Lebenserfahrung, sehr ausgezeichneter Mann auch der grösseren Welt bekannt ist) beruft,— und wenn diese Berufung keinerlei Widerspruch erfährt(),— so kann es mit dem Wissen und Können des Mannes nicht so dürftig aussehen, wie Hr. Pözl es darstellt. Dieser behauptet zwar in Beziehung auf den Artikel des Bayer. Kuriers,„die producirten Belege über seine“(des Hrn. Müller)„Bader- vergangenheit“ seien„seitdem schwer verdächtigt worden“ und citirt dafür einen Artikel der Allg. Ztg. Der g. Leser kann sich aber alsbald überzeugen, wie leicht diese„schwere Verdächtigung“ wiegt, indem ich sie in Note(¹0) 9) Denn die in Note 10 abgedruckte Erklärung des Hrn. Dr. Schwaiger ist kein Widerspruch gegen Das, worauf der Artikel des Bayer. Kuriers sich berufen hatte, vielmehr eine Bestätigung Desselben. Hr. Schwaiger entschuldigt sich nur deshalb, dass auch er den Hrn. M. für höhere Studien unterstützt habe. Er hätte dieser Entschuldigung— deren nähere Beleuchtung nicht zu meiner Aufgabe gehört— nicht bedurft. 10) In den Annoncen des„Bayer. Kuriers“ iſt folgende Erflärung enthalten: „Der Unterzeichnete, wider ſeinen Willen in die Dr. Müller'ſche Promotionsgeſchichte hinein⸗ gezogen, findet ſich, um allenfallſigen Mißdeutungen vorzubeugen, veranlaßt zu erklären, daß der frühere Bader Müller von Anzing allerdings eine beſondere Aufmerkſamkeit erregt habe, aber nicht ſo faſt in Anbetracht ſeiner ärztlichen Leiſtungsfähigkeit, welche außer aller Kritik bleiben ſoll, und zu welcher ihm als Bader zu wenig Spielraum gelaſſen worden iſt, ſondern in Folge der fortgeſetzten Befugniß⸗ überſchreitungsverſuche, welche beſtändige vielſeitige polizeiliche Unterſuchungen und Straferkenntniſſe ver⸗ anlaßten, und daß man, um dieſes ungeſetzliche Treiben in ordentliche Bahn zu lenken, die Abſicht Müllers, die Vorbedingungen zur Erreichung einer höhern ärztlichen Stellung zu erfüllen, unterſtützt hat, ohne ahnen zu können daß dieſe Abſicht durch ſo groben Betrug realiſirt werden ſolle. Ebers⸗ berg, 9 Dec. 1859. Dr. Schwaiger, k. Gerichtsarzt.“ (Allg. Ztg. Nr. 349, 15. Dec. 1859. S. 5720.) DSoktor- ausge- Wer ler Er- nig zu delsten ehrten- seine tisches Phre n der a und die auf- ehrift- sebr und 28 mit e Hr. 1 des dader- dafür ugen, e(¹0) hinein⸗ frühere ſo faſt we lcher efugniß⸗ iſſe ver⸗ Abſicht terfüßt Gbers⸗ — 21— vollständig abdrucken lasse. Es wird hiernach wohl jeder Leser den Ge- sammteindruck behalten, dass Hr. Müller, ungeachtet des niederen Standes aus dem er hervorgegangen, ein fähiger und unterrichteter Mann sei, und dieser Eindruck passt vollkommen zu dem Resultate unseres Examens, denn Hr. J. M. Müller ist genau mit derselben Strenge geprüft worden, mit welcher seit 14 Jahren alle ausländischen Promovenden von der medicinischen Facultät zu Giessen geprüft werden,— nach einer Norm, gegen welche von keinem Mitgliede dieser Facultät(auch die Herren Prof. Bischoff. und Prof. Jul. Vogel mit eingeschlossen, welche seitdem nach München und Halle versetzt wurden) jemals Einsprache erhoben worden. Ich glaube genügend gezeigt zu haben, wie vollständig grundlos auch diejenigen Beschuldigungen sind, welche Hr. Pözl gegen die medici- nische Facultät richtet, und wie sonach die ganze von ihm gegen die medi- cinische Facultät zu Giessen und gegen mich insbesondre vorgebrachte An- klage eine durchaus gleisnerische und verleumderische ist. Ich muss endlich noch summarisch die Darstellungsweise, welche Hr. Pözl sich in seinen drei Artikeln erlaubt hat, als vielfach unwürdig rügen. Aber ich habe nicht mehr nöthig, ausser den bereits beleuchteten noch weitere Verstösse wider Wahrheit, Recht, Ehre und Sitte in der Schmäh- schrift nachzuweisen, da dieselbe bereits genügend durch andere Stimmen öffentlich dafür gezüchtigt worden ist. Ich will auch nicht das gegenwärtige Promotionswesen überhaupt oder auch nur das medicinische Promotionswesen in Schutz nehmen. Dass in dem letzteren mancherlei Reformen zu wünschen, z. Th. sogar dringend wünschens- werth sind, ist schon von einer Anzahl von Stimmen ausgesprochen worden, zu denen ich selber gehöre(s. S. 15, Note 8). Aber man soll das Reformiren nicht mit einem ungerechten und aus der Luft gegriffenen Tadel, den man auf dem Markte ausscbreit, beginnen, vielmehr mit einer ruhigen, historisch-kritischen Untersuchung der bestehenden Mängel und ihrer Ursachen. Darum wird der intelligente und ehrenhafte Theil des Publicums sonder Zweifel über die Pözlschen Artikel, indem er dieselben in ihrer Ge- sammtheit als eine bereits gebührend abgefertigte grossartige Verleum- dung deutscher Universitäten bezeichnet, zur Tagesordnung über- gehen. — Abwehr von Schmähungen, Colour& Grey Control Chart 33s Hed Green Vellow Magenta Grey 2 Grey 3 Steya4 Black Blue Cyan em 1 2 3 4 5 6 6 8 9 10 11 12 13 14 Giessen, im Februar 1860. Druck und Verlag der 8½ 7.,../ G. D. Brühl'schen Universitäts-Buchdruckerei und Verlagshandlung.