—.— Gegenbemerkungen auf die Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die b Großherzoglich Heſſiſche Candesuniverſität zu Gießen vom 3„ Geheimen Medieinalrathe Dr. v. Ritgen, Profeſſor an dieſer Univerſität. Gießen, 1844. Druck der Univerſitäts⸗Buchdruckerei von G. F. Heyer, Vater. Vorwort. Die gegenwärtigen Gegenbemerkungen wurden gleich nach dem Erſcheinen der Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über den neuen academiſchen Studienplan unſerer Landesuniverſität niedergeſchrieben, indeſſen von mir zurückgehalten, weil ich erfuhr, daß mehrere meiner Herrn Collegen ſich gegen letztere Schrift äußern würden, und weil ich dachte, dasjenige, was ich zu berühren für nöthig hielt, würde von Andern vielleicht beſſer und ausführlicher beſprochen werden. Da jedoch Andere Anderes zum Gegenſtande ihrer Entgegnung gemacht haben, ſo ſchien mir das von meiner Seite zu Sagende nicht überflüſſig, und ſo übergebe ich es denn jetzt der Oeffentlichkeit. Gießen am 4. Jänner 1844. Dr. v. Ritgen. Die Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. A. A. E. Schleier⸗ macher über den Studienplan für die Großherzoglich Heſſiſche Landes⸗ univerſität zu Gießen haben wohl jedes Mitglied dieſer Akademie überraſcht und unangenehm bewegt, da in der Vorrede zu denſelben die Ueberzeugung ausgeſprochen wird, daß der gedachte Studienplan in mehreren Beziehungen nachtheiligen Einfluß äußern werde. Da ich nicht bloß als Facultäts⸗ und Senatsmitglied, ſondern auch als Senatsreferent und als Dekan der mediciniſchen Facultät an dieſem Plane nach Kräften mitgewirkt habe, ſo muß mich in jener Aeußerung der Vorwurf der Theilnahme an einem, in mehr⸗ facher Hinſicht nachtheiligen, Regulative beſonders treffen. Dieſer Angriff veranlaßt mich, hier zunächſt über Verhältniſſe öffentlich zu ſprechen, die Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher, aus Mangel an Kenntniß derſelben, irrig dargeſtellt hat. Wenn im Vorworte jener Bemerkungen geſagt wird: „Schon eine flüchtige Anſicht des Studienplans zeigt unwiderleglich, daß er weder die Arbeit eines Einzelnen, noch einer Staatsbehörde ſeyn kann, ſondern nur eine Aneinanderreihung der von Verſchiedenen gemachten Entwürfe iſt. Hier ward nun wohl das Vertrauen, das man Einzelnen ſchenken zu dürfen glaubte, getäuſcht, ohne daß dieß bei den Theilen, die ihrer Natur nach dem Geſchäftskreis einer Höchſten Staatsbehörde entfernter liegen, ſo leicht bemerkt wurde.“ ſo zeigt dieß, daß eine Unkenntniß über die Art und Weiſe, wie der Studienplan bearbeitet wurde, hier zu Grunde liegt. Die Bearbeitung geſchah nemlich ſo, daß jede einzelne Facultät, und bei der philoſophi⸗ ſchen Facultät jede der einzelnen Abtheilungen derſelben, den Plan für die, von den Docenten ihres Gremiums gelehrten, Disciplinen entwarf, wobei jedes einzelne ordentliche Mitglied ſeine Anſicht ſchriftlich äußerte und ſpäter an der gemeinſchaftlichen Berathung Theil nahm. Sonach iſt die Arbeit in ihren einzelnen Hauptabtheilungen kein Werk Ein⸗ zelner, ſondern jede dieſer Abtheilungen iſt der Ausdruck der Anſicht des entſprechenden Lehrer⸗Collegs. Die Unter⸗ ſtellung, daß hier Einzelne von der Höchſten Staatsbehörde zur 1* 4 Fertigung des Plans im Ganzen, oder beſonderer Theile deſſelben verwendet worden ſeien, iſt daher völlig unrichtig. Da ich ſeit vielen Jahren das Referat über den gedachten Plan bei dem geſammten Senate beſorgt habe, und mir kein einziges Actenſtück, noch irgend eine ſonſtige Beziehung zu dem Plane entgangen iſt, ſo kann ich hier die Verſicherung ertheilen, daß nirgends ein Einfluß eines Einzelnen verlangt, ja daß nirgends ein ſolcher Einfluß verſucht worden iſt, und daher auch eine Abwehr deſſelben nicht nöthig wurde. Es war die Abſicht der höchſten Staatsbehörde, daß die Lehrer einer Facultät, oder Facultätsabtheilung, ihre gemeinſame Ueber⸗ zeugung über die beſte Weiſe der Anordnung und Be⸗ nutzung des einſchlagenden academiſchen Unterrichts ihren Zöglingen in die Hände geben möchten. Techniker deſſelben Hauptfaches ſollten ſich zu einem Urtheil vereinigen, zu dem ſie als Fachgenoſſen je einzeln kompetent er⸗ ſchienen. Die hohe Staatsregierung war weit entfernt, die einzelnen, für jedes Hauptſtudium von den einſchlagenden Technikern ent⸗ worfenen, Hauptabtheilungen des Studienplans dem Urtheile von Nicht⸗ technikern zu unterwerfen, alſo eine Facultät über die Anſichten einer andern urtheilen, oder am Ende gar alle Facultäten, zum ge⸗ ſammten Senate vereint, über fachlich fremde Dinge debattiren zu laſſen. Noch weiter entfernt war das hohe Miniſterium, die einzelnen Fachſtudienpläne irgend einem Einfluſſe von Seiner Seite zu unter⸗ werfen; ſondern es geſtattete dem Senate, jeden einzelnen Fachplan ganz unverändert, in der Reihenfolge, die die Facultäten haben, abdrucken und den Studirenden zukommen zu laſſen. Die höchſte Behörde enthielt ſich daher, nach genommener Einſicht ſämmtlicher Vorſchläge und bezüglichen Verhandlungen, jedes Einwirkens auf die gedachten techniſchen Urtheile der Lehrer und ließ ſie, als den Ausdruck der beſten Ueberzeugung und des reinſten Willens eben dieſer Lehrer, deren Schülern unmit⸗ telbar entgegegenbringen. So übt unſere Staatsregierung Lehrfreiheit, und es iſt wahrhaft zu bedauern, wenn man von dem Sitze der höchſten Staats⸗ behörde aus noch die Erfahrung machen muß, daß, wenn auch nur Einzelne, ſo wenig den Geiſt und das Verfahren eines Miniſte⸗ riums kennen, deſſen Weisheit und Freiſinnigkeit der Stolz jedes 5 Heſſen iſt, und auch der Stolz des Herrn Schleiermacher, ſtatt eines Selbſtgefühls, ſein ſollte, welches ihn in äußerſter Verblendung unterſtellen läßt, das Miniſterium gewähre Einzelnen, unter Beein⸗ trächtigung der techniſchen Wirkſamkeit der Collegialſtellen, und zum Nachtheile der Sache, Einfluß, ſchenke Einzelnen blindes Vertrauen, und ſei dabei ſo beſchränkt, um ſich durch dieſelben täuſchen zu laſſen. Man erſtaunt, wie ein Mann, der unſeren dirigirenden Miniſter und alle Mitglieder des Miniſteriums tägkich ſehen und ſprechen kann, ſo wenig den Scharfblick, die Umſicht, Tiefe und Selbſtſtändigkeit des höchſten Staatsbeamten und die ganze Eigenthümlichkeit der ihm zu⸗ nächſt ſtehenden Räthe zu beurtheilen denede Bei einiger näheren Betrachtung hätte Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher es dem Studienplan, wie er vorliegt, anſehen müſſen, daß hier, wo es doch wohl an der natürlichen Einſeitigkeit jedes Einzelnen fehlt, die techniſchen Lehrer⸗Collegien ſelbſtſtän⸗ dig gearbeitet haben und jeder fremde Einfluß fern gehalten worden ſei. Außerdem bedurfte es für Herrn Geheimen Rath Schleiermacher nur weniger Worte, nur kurzer Zeilen, an irgend ein Mitglied unſe⸗ rer Academie gerichtet, um die Behandlungsweiſe des Entwurfs und der Zuſammenſtellung des Studienplans zu erfahren. Wie gerne hätte ich, als Senatsreferent, Herrn Schleiermacher jeden gewünſchten Auf⸗ ſchluß gegeben und demſelben Aeuſſerungen erſpart, die er bereuen muß. Je weniger Jemand, welcher Gelegenheit und Befähigung zu Per⸗ ſonalkenntniß beſitzt, behaupten wird, daß dem Miniſterium des Innern irgend ein Zweig des academiſchen Unterrichts entfernt liege, deſto tiefer wird er es anerkennen, daß dennoch von dort her jedes Zwiſchentreten zwiſchen die Ueberzeugungen der Lehrer und zwiſchen deren unmittelbare Mittheilung an die Studiren⸗ den aufgegeben wurde. Aber ſolches volle Vertrauen auf die Lehrer bedingt auch deren möglichſt große Wirkſam⸗ keit im Unterrichte, welche doch nur aus deren innigſter Ueberzeugung hervorquellen kann. Auch über die Entſtehungsweiſe des ganzen Sindienplans ſcheint Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher, ebenſo wenig, wie über die Bearbeitung deſſelben unterrichtet zu ſein; indeſſen bedarf es für ihn hier der Erwähnung nicht mehr, daß die erſte Idee eines ſolchen Planes von Seiner Königlichen Hoheit dem Höchſtſeligen Großherzoge Ludewig I. 6 ausging und von Allerhöchſtdemſelben, ſo wie von unſerem erhabenen regierenden Souverain unabläſſig verfolgt wurde, da dieß bereits aus⸗ führlich von dem Herrn Geheimen Staatsrathe und Kanzler unſerer Univerſität Dr. von Linde, in ſeiner Erwiederung auf die Bemerkun⸗ gen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher, geſchehen iſt. Dagegen dürfte es hier der Ort ſein, zwei Miniſterialſchreiben neue⸗ rer Zeit in Erinnerung zu bringen, welche ich bereits in meiner Schrift: „das Medicinalweſen des Großherzogthums Heſſen in ſeinen geſetzli⸗ chen Beſtimmungen dargeſtellt“ B. I. S. 279—282 mitgetheilt habe. 1) Schreiben des Gr. Miniſteriums d. J. u. d. J. an Gr. aka⸗ demiſchen Senat zu Gießen z. N. D. 712., den Plan für die Studien auf der Landesuniverſität betr. vom 15. Jan. 1836: „Es haben bisher keine Vorſchriften darüber beſtanden, über welche Lehrzweige und in welcher Reihenfolge ein Studirender akademiſche Vorträge gehört haben müſſe, bevor er zur Fakultäts⸗ prüfung zugelaſſen werden dürfte. Eine Folge hiervon war, daß, ohne Nachweiſung darüber, ob ein Studirender hinſichtlich des Beſuchs der Vorleſungen vollſtändig vorbereitet ſey, derſelbe auf Anmeldung zur Prüfung zugelaſſen werden mußte, und es konnte nur etwa verfügt werden, daß die Prüfung länger wie gewöhnlich, dauern ſollte, um auf dieſe Weiſe die Ueberzeugung, ob des Exa⸗ minanden wiſſenſchaftliche Ausbildung genügend ſey oder nicht, zu verſchaffen. Hiermit iſt aber Beläſtigung der Examinatoren ver⸗ bunden und demohngeachtet keine Bürgſchaft vor Mangelhaftigkeit in den Kenntniſſen gegeben, da die Prüfung keineswegs eine ganz ſichere Garantie in dieſer Beziehung darbieten kann, und immerhin die Vernachläſſigung der theoretiſchen Vorträge der Allſeitigkeit der wiſſenſchaftlichen Ausbildung ſchadet. Um dieſen Mißſtand zu beſeitigen, beauftragen wir Sie, die einzelnen Facultäten und die Commiſſion zur Prüfung der Cameraliſten darüber berathen zu laſſen, über welche Lehrzweige und in welcher Reihenfolge der Beſuch beſonderer Vorleſungen auf der Landesuniverſität, ſowohl in den allgemeinen, als in den Fachwiſſenſchaften— rückſichtlich des Finanz⸗ und techniſchen Faches, unter Beachtung der Beſtimmungen der Verordnung vom 7. April 1832— den Studirenden zur Ob⸗ liegenheit zu machen ſeyn möchte, bevor ſolche zur Fakultätsprüfung zugelaſſen werden dürfen; hiernach ſodann einen allgemeinen Studien⸗ plan auszuarbeiten und an uns mit Ihren gutachtlichen Bemerkungen einzuſenden.“ du Thil. 2) Schreiben des Gr. Miniſteriums d. J. u. d. J. an die Gr. Landesuniverſität z. N. D. 1644, den Plan für die Studien auf der Landesuniverſität betr. v. 3 Febr. 1837: „Die Anlagen eines im rubricirten Betreff von dem Großher⸗ zoglichen Univerſitätsrektor erſtatteten Berichts v. 27. Januar d. J. 7 laſſen uns auch jetzt noch, wie die früheren Abſtimmungen über den rubr. Gegenſtand der Befürchtung Raum geben, daß die Abſicht, in welcher unſer Reſcript v. 15. Januar 1836 erlaſſen worden iſt, nicht überall richtig aufgefaßt worden iſt, und wir müſſen uns dadurch veranlaßt finden, Ihnen Folgendes nachträglich zur nähern Verſtändigung zu eröffnen: Inſofern die Landesuniverſität nicht blos den Zweck hat, für die Ausbildung und Erweiterung der Wiſſenſchaft thätig zu ſein, ſondern zugleich den, als Staatsinſtitut die wiſſen⸗ ſchaftliche Bildung der Jugend, nach vollendeter Vorbereitung durch die gelehrten Schulen, im ganzen Umfange und bis zu einem gewiſſen Grade der Vollkommenheit, zu bewirken und deren Sittlichkeit und Religioſität zu befördern, muß es als Aufgabe ſämmtlicher Leh⸗ rer der Univerſität angeſehen werden, daß ſie die, ihrer Pflege an⸗ vertrauten Jünglinge zu jener Stufe ſittlich religiöſer Ausbildung, zu dem Grade des theoretiſchen und praktiſchen Wiſſens führen, und in denjenigen treuen und guten Geſinnungen und Richtungen be⸗ feſtigen, welche allein zum Eintritt in den Staats⸗ und Kirchendienſt, ſo wie in jeden Beruf befähigen, wozu höhere wiſſenſchaftliche und ſittliche Bildung erforderlich iſt. Wenn der Univerſität nach dem einen Zwecke auch völlige Lehrfreiheit gebührt und ſtets erhalten werden muß, inſoweit dieſe auf rein wiſſenſchaftlichem Gebiete ſtatt⸗ finden kann, und ſich mit der nothwendigen Beſtimmtheit der Ge⸗ ſammtorganiſation der Anſtalt ſelbſt verträgt; ſo folgt doch gerade hieraus, daß in Bezug auf den andern Zweck der Univerſität die nothwendige Ueberzeugung, daß ſie in der That eine zweckmäßig eingerichtete Pflanzſchule in der angedeuteten Weiſe gründlich und allſeitig ausgebildeter und vorbereiteter Staats- und Kirchendiener ſey, nur dann als gegründet angeſehen werden kann, wenn nach⸗ gewieſen wird, daß für die Vollſtändigkeit des Unterrichts in allen Gegenſtänden des Staats⸗ und Kirchendienſtes in der Art geſorgt iſt, daß bezüglich jeder Fachwiſſenſchaft der ſich ihr widmende Jüng⸗ ling in drei vollen auf einander folgenden Jahren— denn dieſer Zeitraum muß als der regelmäßige feſtgehalten werden— Gelegen⸗ heit findet, die weſentlichen Vorleſungen nach ihrer zweckmäßigen Folge und gegenſeitigen Beziehung zu hören. Dieſe Nachweiſung iſt aber wieder dadurch bedingt, daß feſtgeſetzt wird, welche Vor⸗ leſungen als allgemeine zu den einzelnen Fachwiſſenſchaften in Be⸗ ziehung ſtehen, und welche propädeutiſche und welche Vorleſungen über ſpecielle Disciplinen der einzelnen Fachwiſſenſchaften nothwendig und weſentlich gehalten und reſp. gehört werden müſſen. Der auf dieſe Grundlagen gebaute Studienplan giebt alsdann nicht blos ein klares Bild über die Anforderungeu an wiſſenſchaftlich gebildete Staats⸗ und Kirchendiener, ſondern dient zugleich zur Beſtimmung der erforderlichen Lehrkräfte, und den Studirenden zum Leitfaden, in welcher Ordnung und in welchem Zuſammenhange ſie die akademiſchen Vorträge zu benutzen haben. So weit wir auch davon entfernt ſind, die Lehrfreiheit in dem angedeuteten Umfange zu beſchränken, oder diejenigen Jünglinge, die ſich blos zum Zwecke wiſſenſchaftlicher Ausbildung den Univerſitätsſtudien widmen, einen Lehrplan als unabänderliche Norm vorſchreiben zu wollen, ſo wenig können wir es aber auch mit unſern Pflichten vereinigen, nicht darüber ſtrenge zu wachen, daß diejenigen Jünglinge, welche zum Zwecke der Vorbereitung zum Staats⸗ oder Kirchendienſte die Univerſität beziehen, die wiſſenſchaftliche Bildung in einer Weiſe zu erlangen ſtreben, die möglichſte Bürgſchaft dafür leiſtet, daß ſie jenen erforderlichen Grad wiſſenſchaftlicher Befähigung erſtrebt haben, der nicht überall durch Prüfungen ermittelt werden kann. Selbſt die Frage: ob und welche Vorleſungen Aſpiranten zum Staats⸗ und Kirchendienſte gehört haben müſſen, verdient eine reifliche Erwägung, wenn ſich nachweiſen läßt, daß rückſichtlich einzelner Disciplinen der mündliche Vortrag durch bloßes Privatſtudium niemals ganz und befriedigend erſetzt zu werden vermag. Nur ein nach den oben angedeuteten Rückſichten geordneter Studienplan macht einen wiſſenſchaftlich geordneten, auch durch die Wahl der Stunden den Studienplan ſelbſt nicht indirekt vereitelnden Catalog für die halbjährigen Vorleſungen möglich, und dient zum Probierſtein, ob die Univerſität überhaupt und jede Fakultät insbeſondere, für die Vollſtändigkeit des Unterrichts über⸗ haupt, und beziehungsweiſe in den Gegenſtänden des beſonderen Gebiets, gehörig geſorgt hat; ſo wie durch Feſtſtellung des, auf das Bedürfniß des Studienplans berechneten, Lehrperſonals, ſich die Univerſität und reſp. eine Fakultät außer Verantwortlichkeit ſetzen kann, wenn nachgewieſen wird, daß einzelne Fächer in dem für den Curſus beſtimmten Zeitraum von keinem der vorhaudenen Lehrer beſtritten werden konnten. Bei Erlaſſung unſeres Reſcripts v. 15. Jan. 1836 war es übrigens unſere Abſicht, die Ausarbeitung des Studienplans der Univerſität und den einzelnen Fakultäten, in ihrer Eigenſchaft als integrirenden Theilen der Univerſität, nicht in der als Prüfungs⸗Commiſſionen zu übertragen, und wenn wir darin der Commiſſion für die Prüfung der Cameraliſten beſonders erwähnten, ſo geſchah es, weil es ſich um Disciplinen handelt, für die man bekanntlich in neuerer Zeit wohl eigene Abtheilungen(Fakultäten) der Univerſitäten geſchaffen hat, und jene Commiſſion ihrer Be⸗ ſtimmung nach bei den Eigenthümlichkeiten jener Disciplinen, uns am meiſten geeignet ſcheint, die erforderlichen Anträge zu ſtellen. Da nun der zu entwerfende Studienplan ſchon ſeines Zweckes wegen vollſtändig und umfaſſend aufgeſtellt werden ſoll, ſo kann das Studium der Philologen und derjenigen, die ſich für ein Real⸗ ſchullehreramt vorbereiten wollen, nicht unberückſichtigt bleiben; und es dürfte bloße Sache der Form ſeyn, ob diejenigen Mitglieder der philoſophiſchen Fakultät, welche zugleich Mitglieder der Com⸗ miſſion für die Prüfung der Gymnaſiallehreramts⸗Candidaten ſind, in der letzten oder erſten Eigenſchaft, das erforderliche vorbekeiten 9 und Anträge ſtellen. Wir haben es der Würde der Univerſität nicht angemeſſen, aber auch bei dem Vertrauen, welches wir in die Einſicht ihrer Mitglieder ſetzen, nicht für nothwendig gehalten, durch andere Behörden ermitteln zu laſſen, welche Einrichtungen an der Univerſität zu treffen ſeyen, um den Anforderungen, welche mit Rückſicht auf ihren Zweck an ſie zu machen ſind, vollkommen zu entſprechen, und wir hegen die Erwartung, daß Sie dieſem Gegen— ſtande, der Ordnung in der Eintheilung und Erfolg in der Benutzung der Zeit der Studirenden ſo weſentlich bedingt, und ganz beſonders geeignet iſt, das Vertrauen, welches unſere vaterländiſche Hochſchule zu erhalten wußte, immermehr zu befeſtigen, Ihre ganze Aufmerkſamkeit widmen und für möglichſt ſchleunige Vorlage ihrer Anträge ſorgen werden.“ du Thil. Nachdem die einzelnen Studienplanabtheilungen von den Facultä⸗ ten entworfen und berathen worden waren, wurden ſie 1838 der höch⸗ ſten Behörde eingeſendet. Es ſtellte ſich aber bald die Nothwendigkeit heraus, bei demſelben eine nähere und gleichförmige Berückſichtigung der Prüfungsbeſtimmungen, ſowohl aus dem allgemeinen wiſſenſchaft⸗ lichen Geſichtspunkte, als aus dem des Staatsdienſtes eintreten zu laſſen, wofür 1841 eine höchſte Weiſung ertheilt wurde. Als, diefer entſprechend, die Umarbeitung der Zuſammenſtellung, unter Beibehal⸗ tung der 1838 eingereichten einzelnen Pläne für jedes Hauptſtudien⸗ fach, vollendet worden war, geſchah endlich der Abdruck der Arbeit. Auf dieſe Weiſe erſchien der Studienplan, welcher als eine Arbeit von 1838 zu betrachten iſt: als der erſte Verſuch einer deutſchen Uni⸗ verſität, den Rath für die beſte Benutzung des academiſchen Unter⸗ richts in Einklang zu bringen: mit den beſtehenden Geſetzen 1. über die Studienzeit, 2. über die Prüfungsgegenſtände und Prüfungsvorbe⸗ dingungen, 3. über die Organiſation des Staatsdienſtes überhaupt und der verſchiedenen Zweige deſſelben insbeſondere. Dieſer Rath für die Schüler iſt von der Regierung unverändert gelaſſen worden, wie ihn die Lehrer gegeben haben. Wer daher den Rath für unangemeſſen, oder ſogar für ſchädlich erklärt, greift zunächſt, nicht die Staatsregie⸗ rung, ſondern die Facultäten und deren Abtheilungen an. Ddiieſes Verhältniß hätte Herr Geheimer Rath Schleiermacher feſt⸗ halten, nicht die Beſchwerden durcheinanderwerfen, und, wenn er ſich zum Kritiker berufen fühlte, vor Allem unterſcheiden ſollen, ob er Regierungsanordnungen oder academiſchen Vorſchläge oder die Annei⸗ gung dieſer an jene tadle. Was er übrigens immer gegen unſern Studienplan vorbringen wollte, hätte er gewiß am beſten als Recenſion in einem paſſenden 10 Blatte niederlegen ſollen, und er hätte wohl gethan in dieſer Bezie— hung dem eigenen erſten Antriebe, von welchem er ſpricht, und wel⸗ ſcher aus einem geſunden Tacte hervorgehen mußte, zu folgen. Ge⸗ wiß würde ſein Aufſatz an einem ſolchen rechten Orte Niemanden ent⸗ gangen ſein, der zur Antwort geneigt ſein könnte; er würde alsdann, entweder verdientes Schweigen, oder angemeſſene wiſſenſchaftliche Er⸗ wiederung gefunden haben. Die Furcht des Herrn Geheimen Raths Schleiermacher, daß hier das Inland eher zurückgeblieben ſein würde, iſt ſicher ungegründet. Hätte er die Recenſion zugleich anonym gege⸗ ben, ſo konnte die Erwiederung in gleicher Weiſe, und um ſo unbe⸗ fangener, und mit Ausſchluß aller perſönlichen Beziehungen, ſo wie derjenigen, welche, als mit der Stellung des Recenſenten zuſammen⸗ hangend, möglich gedacht werden können, erfolgen. Es iſt alſo die Be⸗ ſprechung des Gegenſtandes in leidenſchafts- und furchtloſer Weiſe gerade für das Inland erſchwert, ſtatt erleichtert worden. Ob ferner Herr Geheimer Rath Schleiermacher überhaupt, und bei ſeiner Stellung insbeſondere, es ſich erlauben durfte, ein, keines⸗ wegs in den Buchhandel gegebenes Regulativ, ſofort allgemein zu publiciren und anzugreifen, mag dahin geſtellt ſein. Er behauptet im Vorworte, der Studienplan ſei öffentlich verkauft worden. In dieſer Beziehung habe ich hier zu erklären, daß von mir, der als Se⸗ natsreferent den Druck zu leiten hatte, zu einem ſolchen öffentlichen Verkaufe niemals die Einwilligung ertheilt, übrigens dieſe aber auch von keiner Seite her verlangt worden iſt. Hätte Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher ſich der Entſtehung des Studienplans mit einem befreundenden Gefühle ebenſo ſehr zuge— wendet, wie er mit einer entfremdenden Haltung vor dem Erſcheinen deſſelben zurücktritt; ſo würde er ſich wahrſcheinlich zu dem Gedanken erhoben haben, an welchem ſich gewiß manches Heſſiſche Herz erlabt, ⸗und mitſagen:„Es iſt gut, daß der Weg zu einem Studienplan einmal betreten worden iſt; es iſt erfreulich, daß wir Heſſen ihn er— öffnet haben.“ Mag immerhin der erſte, ſich von 1838 datirende Ver⸗ ſuch mancher Verbeſſerung bedürfen, mag mancher auch ſelbſt von uns Profeſſoren dieſe Verbeſſerung ſchon jetzt wünſchen! Daß dieſe Ver— beſſerung nicht ausbleiben werde, desfalls mag Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher nur der Staatsregierung und uns Proofeſſoren vertrauen. Mit Liebe an dem Theil nehmend, was von zwei Vätern des Landes, von dem Miniſterium und der Landesuniverſität in Liebe geſchaffen wurde, würde ein Beitrag zu einer Verbeſſerung auch vom 9 gel fri ge 11 Herrn Schleiermacher, in der rechten Weiſe mitgetheilt, liebevoll an⸗ genommen worden ſein, und es wird ihm auch künftig, uneingedenk früheren Mißgriffs, Anerkennung und Dank nicht entgehen, voraus⸗ geſetzt, daß er Tüchtiges mittheile. Bevor ich in die, vom Herrn Geheimen Rath Dr. Schleiermacher verſuchte, Begründung ſeines harten Vorwurfs des nachtheiligen Ein⸗ fluſſes des Studienplans in Bezug anf das heilkundige Fach etwas näher eingehe, kann ich nicht umhin, meine Verwunderung über die Anſichten zu äußern, welche Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher über den Werth der Philoſophie in Bezug auf Theologie ausſpricht. Ich denke mir, der Menſch fühle, als beſchränktes Geſchöpf, nichts deſto weniger ſeinen göttlichen Urſprung, und er werde eben durch die göttliche Natur ſeines Weſens angetrieben, über dieſes Verhältniß und alles, was damit zuſammenhängt, in Gedan⸗ ken und Worten ſich ſelbſt klar zn werden und dieſen, das höchſte Intereſſe bietenden, Gegenſtand mit ſeinen Mitmenſchen zu beſprechen. So, von der Tiefe ſeines göttlichen Grundes ausgehend, den Schö⸗ pfer als das unbedingt vollkommene Weſen, im Gegenſatze der eige⸗ nen und überhaupt jeder geſchöpflichen Unvollkommenheit, ſich zu den⸗ ken; ſo die eigene und fremde ewige Fortdauer, als eines unvergäng⸗ lichen Gotteswerks, zur intuitiven Gewißheit zu bringen; ſo über die Verhältniſſe des eigenen und fremden Geſchaffenwordenſeins, eben ſo wie über die des künftigen Fortbeſtehens, und endlich über die unab⸗ läßige Beziehung zum Schöpfer, von jenem Boden aus, in denkgerech⸗ ten Schlußfolgen ſich Aufſchlüſſe zu verſchaffen, ſcheint mir für jeden Menſchen eben ſo nothwendig, als würdig im Streben, mag auch das bis jetzt Erreichte und künftig Erreichbare noch ſo ge⸗ ringe ſein. Wenn nun von Seiten der Gottheit unmittelbar auf dem Offenbarungswege Aufſchlüſſe über ſie ſelbſt und über die fraglichen Beziehungen ihrer Geſchöpfe überhaupt und des Menſchen insbeſondere gegeben werden; ſo erſcheint es ebenſo natürlich als würdig, daß der Menſch das, auf dem einen, wie auf dem Wege von Gott ausgehende, Licht nicht iſolirt, ſondern in verſuchter Verbindung, eifrig ver⸗ folge. Dieſem Antriebe, nicht nur nachzugeben, ſondern ihn gewiſ⸗ ſenhaft zu verſtärken, liegt die Verpflichtung nahe, und für Einzelne, die als Religionslehrer und Prieſter zu wirken gedenken, iſt hier noch 12 ein beſonderer Beruf begründet. Jedenfalls kann nicht einmal das Offenbarungslicht, als ſolches, erkannt und prüfend verfolgt werden, ohne das, dem Menſchen von Gott eingegoſſene, Licht hierzu jeden Augenblick zu benutzen. Es befremdet daher, den Verfaſſer der Be⸗ merkungen über den fraglichen Studienplan ſagen zu hören: „Einen Theil der Theologen ſehen wir daher von jeher der Philoſophie abhold, wegen des vielen Mißbrauchs, der mit ihr zum Nachtheil der Religion getrieben worden war; andere vertheidigten ihre Anwendung auf die Theologie, und noch andere identiſirten ſie mit derſelben, oft ſich ſelbſt nicht bewußt, daß das, was ſie für die chriſtliche Lehre ausgaben, weit über deren Gränzen hin⸗ Theologie von einem großen Theil der Lehrſätze, die ſie im Laufe der Jahrhunderte in ſich aufgenommen hatte; die verſchiedenartig⸗ ſten Verſuche wurden gemacht, beide Wiſſenſchaften in völlige Ueber⸗ einſtimmung zu bringen, Verſuche, die zum Theil mit der Ueber⸗ zeugung endigten, daß ſich die Lehrſätze der einen oder andern Schulphiloſophie mit faſt gleichem Erfolg gegen das Chriſtenthum als zu ſeinen Gunſten anwenden ließen. Und ein anderes Reſul⸗ tat konnte eine Philoſophie auch nicht wohl darbieten, die als ein⸗ ziges und höchſtes Erkenntnißprincip die menſchliche Vernunft be⸗ trachtet, und eine göttliche Offenbarung nur in ſo fern anerkennen will und darf, als dieſe mit jener in allem übereinſtimmt, und auch nicht über ſie hinausgeht.— Soll nun der Theologe durch die Philoſophie einen Theil ſeiner Bildung erhalten, ſo muß dieß wohl eine Philoſophie ſeyn, die in ihren Grundſätzen nicht der chriſtlichen Theologie negirend entgegen⸗ tritt; eine Forderung, die leichter geſtellt, als in ihrer Ausführung überwacht werden kann, da ſich die aus den philoſophiſchen Syſte⸗ men zu ziehenden Conſequenzen gar nicht immer von Anfang an leicht überſehen laſſen. Aeltere philoſophiſche Syſteme und Anſich⸗ ten ſind meiſtens ſo nach ihren verſchiedenen Beziehungen bearbeitet, daß ſie mit den daraus möglichen Folgerungen ziemlich klar vor⸗ liegen;z bei den neu aufkommenden iſt dieß aber öfters nicht der Fall. Sie finden durch den Reiz der Neuheit, dadurch daß jün⸗ gere Docenten ſie vorzugsweiſe zum Gegenſtand ihrer Vorleſungen machen, die ſich dann an berühmte Namen anknüpfen, durch das für Speculationen leicht erregbare jugendliche Gemüth, einen oft alle Erwartung überſteigenden Anklang, werden mit Enthuſiasmus aufgenommen und halten ſich einige Jahrzehende hindurch auf einem machen müſſen. Wir können nicht läugnen, daß wir auf Univerſi⸗ täten die Cultur poſitiver Unterrichtsgegenſtände für weit erſprieß⸗ licher halten, als die der ſpeculativen, mit denen ſich der reifere Mann, im Beſttze gründlicher Kenntniſſe befaſſen mag, wenn er noch Gefallen daran finden kann. Von der Hinneigung zu philo— ausgehe. Eine neue Philoſophie reinigte ſpäterhin die chriſtliche gewiſſen Höhepungt, bis ſie nachher andern Syſtemen wieder Platz— m 13 ſophiſchen Studien von Seiten der Theologen, die vorzugsweiſe Hang dazu zu haben pflegen, erwarten wir alſo keinen großen Vortheil.“ Hat die Philoſophie die chriſtliche Theologie von einem großen Theile der Lehrſätze, die ſie im Laufe der Jahrhunderte in ſich auf— nommen hatte, wirklich gereinigt, war alſo das Aufgenommene verwerflich, ſo ſollte man glauben, die Philoſophie habe hohen Werth. Gewiß moͤchte in der Philoſophie ſehr unter dem unterſchie⸗ den werden, was der menſchlichen geſunden Vernunft ge⸗ radezu, als unmöglich, widerſpricht und dem, was über ſie hinausgeht. Iſt bei academiſchen ſpeculativen Vorträgen eine Ueberwachung, damit nicht das, als dem Menſchen eingebornes Licht, gegeben werde, was kein ſolches iſt und daher das Offenba— rungslicht zu vernichten ſtrebt, ſo ſchwer, wie Herr Geheimer Rath Schleiermacher zu fürchten ſcheint; ſo iſt es freilich am gerathenſten, ſolche Vorträge für Theologen und noch mehr für alle übrigen Stu⸗ direnden, da ſie mit dem Studium des Offenbarungslichts ſich weni⸗ ger beſchäftigen können, ganz fern zu halten und überhaupt für die Erkaltung des ſpeculativen Sinnes, beſonders bei jungen Leuten zu wirken. Da ohnehin im ſpätern Leben nur zu oft dieſer Sinn geſchwächt wird, oder ganz erliſcht; ſo iſt zur Ausrottung deſſelben das Handanlegen während des Lebens auf der Univerſität gewiß der geeigentſte und den meiſten Erfolg verſprechende Zeitpunkt. Aber auch nur das Streben, dem dogmatiſchen Unterrichte das Uebergewicht über den ſpeculativen zu geben, würde ebenſo, wie ein umgekehrtes Bemühen, ſchon einer Universitas literarum zuwiderlaufen, welche ein allſeitiges Gleichgewicht der Unterrichtsrichtungen bedingt. Auch ſcheint überſehen zu werden, daß die ſpeculativen Irr⸗ thümer, welche die natürliche Einſeitigkeit jedes einzelnen Docenten mit ſich führt, in ihren nachtheiligen Wirkung auf die Zuhörer durch die entgegenſtehenden Anſichten eines andern Docenten am beſten beſchränkt werden und daß daher die Sorge für ſpeculative Vorträge von meh⸗ reren Lehrern beſondere Aufgabe der Staatsregierung ſein muß. Auffallend iſt die Anſicht des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleier⸗ macher über Pſychologie. Er ſagt: „Die Pſychologie zerfällt in zwei Theile, in die metaphyſiſche, das iſt die Lehre von dem Weſen des menſchlichen Geiſtes vor, während und nach ſeinem Aufenthalt auf dieſer Erde betrachtet, und von dem Weſen eines Geiſtes überhaupt; Gegenſtände, die von je⸗ her vielen Stoff zur Speculation gegeben haben, die aber die menſch 14 liche Vernunft nicht ergründen kann. In der Dogmatik, bei der dogmengeſchichtlichen Einleitung zur Lehre von der Unſterblichkeit der Seele, werden gewöhnlich die verſchiedenen metaphyſiſchen An— ſichten über die menſchliche Seele erörtert, ſo wie diejenigen über die Natur überirdiſcher Geiſter bei der Lehre von den Engeln und den gefallenen Geiſtern. Der zweite Theil der Pſychologie iſt die empiriſche oder Erfahrungsſeelenkunde. Sie iſt eine Wiſſenſchaft, welche in dem Verhältniß als ſie tiefer in die einzelnen Gegenſtände, die ſie zu behandeln hat, eingeht, ein gereifteres Urtheil verlangt. Für den Theologen bildet ſie in jeder Beziehung die Ergänzung der Moral, theils einleitend, indem ſie die verſchiedenen Seelenzuſtände beſchreibt, die im nächſten Zuſammenhang mit den Moralpflichten ſtehen, theils eigentlich ergänzend durch die Darſtellung aller der Vorgänge in der Seele, wodurch die menſchlichen Gefühle, Leiden⸗ ſchaften und Handlungen erregt oder modificirt werden. Es möchte alſo gar nichts dagegen zu erinnern ſeyn, wenn die Pſychologie ſtatt in dem erſten, in einem der letzten Semeſter um dieſelbe Zeit wie die Moral gehört würde.“ Man ſieht alſo, daß Herr Schleiermacher in der Behandlung der Pſychologie den ſpeculativen Theil als den vorangehenden erſten, den empiriſchen, als den nachfolgenden zweiten betrachtet, und hiernach den Vortrag einzurichten empfiehlt. Da ohne Zweifel der metaphyſiſche Theil dieſer Doctrin, theils zunächſt auf den erperimen⸗ tellen gegründet, theils in ſteter Parallele mit dieſem betrachtet wer⸗ den muß, während die Erfahrungsſeelenlehre ohne alle ſpeculative Einmiſchung ſtudirt und gelehrt werden kann und auch ſoll; ſo wird gewiß jeder Lehrer rathen, ſich zuerſt mit dem bekannt zu machen, was die Beobachtung giebt, und an dieſes dasjenige zu reihen, was, über eine ſolche unmittelbnre Erfahrung hinaus liegend, aus einem philoſophiſchen Principe abgeleitet und dem empiriſch Gewonnenen zu⸗ geführt wird. Wenn Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher ſagt, die Pſycho⸗ logie ſei die Lehre von dem Weſen des menſchlichen Geiſtes, wäh— rend und nach ſeinem Aufenthalte auf dieſer Erde betrachtet, ſo wie die Lehre von dem Weſen eines Geiſtes überhaupt; ſo wird er ge⸗ wiß manche Gegner finden, welche der Anſicht ſind, daß die Pſycho⸗ logie von der Seele handle, und daß unter den verſchiedenen Wirk⸗ ſamkeiten, welche eine Seele zu äußern im Stande iſt, auch diejenige gehöre, welche als geiſtige bezeichnet wird, und daher der Geiſt als Ausfluß der Seele, aber nicht als mit der Seele gleichbedeutend und das Weſen dieſer vollſtändig umfaſſend, zu betrachten ſei. Manche d d 15 Denker möchten auch behaupten, die Seele, als eine Kraft bei ihrem Wirken auftretend, könne niemals ohne ein Wirkungsmaterial gedacht werden, und, wenn der menſchlichen Seele, während des Erdenlebens, ein noch unverklärter Leib als Wirkungsmittel nicht fehle und nach dem Tode ein verklärter Leib dereinſt erwartet werde, ihr in der Zwiſchenzeit irgend eine Art von Wirkungsmedium nicht ganz ab⸗ gehen werde. Manche Denker möchten auch das innere Ergebniß der Kraftäußerung der Seele, welches, je nach dem Gelingen oder Miß— lingen jener Aeußerung, als angenehmes oder unangenehmes Gefühl erſcheint, von der Kraft unterſcheiden und namentlich das Gefühl nicht dem Geiſte zuſchreiben. Herr Geheimer Rath Dr. Schleier— macher wird es daher natürlich finden, daß, wenn er ſeine Definition von Pſychologie, als allgemein gültig, hinſtellt, eine ſolche Weiſe des Vorausſetzens oder Belehrenwollens nicht allgemein anſprechen kann, und ſeine anſcheinende Abgeneigtheit gegen philoſophiſche Betrachtung in einer nahe liegenden Beziehung ſehr erklärlich deuten läßt. Ich komme nunmehr zu den Ausſtellungen gegen den Studienplan der mediciniſchen Facultät. Es heißt S. 34 u. 35: „Bei den für die Aerzte beſtimmten Vorleſungen ſind die, wel⸗ che bisher von den verſchiedenen academiſchen Lehrern auf der Lan⸗ desuniverſität gewöhnlich gehalten worden ſind, an einander gereiht, obgleich, wie es ſcheint, ein unter höchſter Autorität erſcheinender Studienplan hier etwas mehr hätte thun dürfen, als eine ſolche Zuſammenſtellung zu veranſtalten. Einige Abweichungen finden je— doch auch Statt. Wir wollen nur wenige Verhältniſſe berühren, darunter keines, das die beſtehenden Vorträge betrifft.“ Was der Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher hier von be⸗ ſtehenden und neuen Vorträgen ſagt, verſtehe ich nicht. Die im Studienplan für Aerzte aufgeführten 47 verſchiedene Lehrvorträge, welche, als den Geſammtumfang des Unterrichts für die ganze Men⸗ ſchenheilkunde enthaltend, bezeichnet ſind, wurden bisher ohne Ausnahme, und ganz gewöhnlich, von den ſeitherigen Docenten gehalten, und es iſt mir nicht bekannt, daß neue Vorträge für die Zukunft bezweckt werden, wenn gleich die Theilung der gedachten Vorträge in eine Menge Unter⸗ abtheilungen derſelben möglich iſt und, bei der ſteten Zunahme des Materials des Wiſſens und der bezüglichen Nachweismittel, im Voraus mit Gewißheit zu erwarten ſteht. Namentlich ſind die, in 16 neueſter Zeit beſonders verfolgten, Doctrinen der Entwicklungsgeſchichte des Menſchen und der Thiere, der Gewebslehre, der pathologiſchen Anatomie und der phyſikaliſch⸗chemiſchen Diagnoſtik, unter Benutzung der bezüglichen Präparatenſammlungen, des Mikroſkops, der chemi⸗ ſchen Analyſe ſowie der Auskultation u. ſ. w. von dem Herrn Profeſ⸗ ſor Dr. Wernher, dem Herrn Proſector und Profeſſor Dr. Julius Wilbrand, dem Herrn Aſſiſtenzarzt Dr. Winter u. A. geleſen worden, meiner eigenen Bemühungen in der Entwicklungsgeſchichte und meines vormaligen, jüngſt der Entbindungsanſtalt von mir geſchenkten, und mit den einſchlagenden Gegenſtänden aus der von Soͤmmering'ſchen Sammlung vereinigten, bezüglichen Cabinets nicht zu gedenken. Während man hier Herrn Geheimen Rath Dr. Schleiermacher von angeblich, durch den Studienplan bezweckten Neuerungen irriger Weiſe ſprechen hört, wundert man ſich zugleich, wie ihm, der ſeinen Blick auf neue Anordnungen richtet, entgangen iſt, daß im Studien⸗ plane zuerſt eine Ausdehnung des academiſchen Studiums der ge⸗ ſammten Menſchenheilkunde von ſechs auf zehn Semeſter in Aus⸗ ſicht kommt: welche Anordnung, zuerſt von der Staatsregierung in Frage geſtellt, von der mediciniſchen Facultät ganz jüngſt, als zweck⸗ mäßig, begutachtet wurde. Eine der auffallendſten Aeußerungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher iſt folgende: „Schließen wir indeſſen dieſe widerwärtige und unnöthige Ver⸗ handlung. Die Zeiten ſind vorbei, wo man der Anſicht war, daß innere und äußere Heilkunde als getrennte Disciplinen neben einan⸗ der beſtehen könnten, jeder Arzt muß gegenwärtig auch Chirurg ſein.“ Sollte man bei dem Anblicke dieſer Aeußerung nicht der Anſicht ſein, die Staatsregierung und die mediciniſche Facultät habe eine von den letzt erwähnten Worten abweichende Anſicht, und man bilde zu Gieſſen noch Aerzte, welche nicht auch zugleich Chirurgen ſeien. Man höre das wirkliche Verhalten der Sache! Der§. 7. der Medicinalverordnung vom 14. Auguſt 1822 ſagt: „Da die ſeitherige Trennung der innern und äußern Heilkunde in der Ausübung mancherlei Schwierigkeiten, beſonders auf dem Lande, unterworfen geweſen iſt, und namentlich von letzterer keine heilſame Erfolge möglich ſind, wenn ihr die Kenntniſſe der erſteren abgehen, ſo können in der Folge nur ſolche Aerzte auf Anſtellung als Sanitätsbeamte, folglich auch nur auf die damit verbundene etatsmäßige Beſoldung Anſprüche machen, welche in der geſetzlichen Prüfung dargethan haben, daß ſie in der innern und äußern — ——„õ2 17 Heilkunde, ſo wie in der Entbindungskunſt, die zur Aus⸗ übung der geſammten Heilkunde erforderlichen Kenntniſſe beſitzen.“ Dieſe, wörtlich nur auf die Phyſikatsärzte ſich beziehende Beſtim⸗ mung hat die, mit Gewißheit vorauszuſehende Folge gehabt, daß, was ſich zwangsweiſe nicht wohl vorſchreiben ließ, jeder künftige Arzt ohne Ausnahme die innere und äußere Heilkunde, alſo Medicin und Chirurgie, ſo wie mediciniſche und chirurgiſche Geburtshülfe, Augenheil⸗ unde, Zahnarzneikunde u. ſ. w. ſtudirt. Schon längſt iſt alſo die Staatsregierung der Anſicht geweſen, daß das Studium der inneren und äußern Heilkunde durchaus nicht, die mediciniſche und chirurgiſche Praxris aber nur bis auf einen gewiſſen Grad z. B. in Bezug auf nicht eilende und ſchwierigere Operationen, z. B. am Auge, theilbar ſei. Wie dieſelbe dieſe Ueberzeugung, ohne allgemeine Zwangsvor⸗ ſchriften, ins Leben zu führen vermocht hat, iſt ſo eben erwähnt wor⸗ den. Aber auch ſchon einige Zeit vor 1822 ſtudirte faſt kein künfti⸗ ger Arzt, ohne die ſämmtlichen Zweige der Medicin zu verfolgen; und faſt kein ſolcher ſchloß ſich von dem operativen Unterrichte aus. Die Staatsregierung befeſtigte daher auf ſtabile Weiſe dasjenige, wozu die Natur der Heilkunde von ſelbſt antreibt, wovon aber früher ſo nachtheilige Abweichungen vorkamen. Daß ſeit 1822 derartige Ab⸗ weichungen durchaus nicht ſtatt hatten, brauche ich kaum hier noch zu verſichern, da wenigſtens alle Inländer die Möglichkeit der künftigen Theilnahme am phyſikatsärztlichen Staatsdienſt niemals außer Augen ſetzen. Was ſollte daher jene Aeußerung des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher? Fällt er nicht ſich ſelbſt das Urtheil, wenn er von einer widerwärtigen und unnöthigen Verhandlung ſpricht? Heißt das nicht die Landesregierung und Landesuniverſität bei dem großen Publikum fälſchlich der Beſchränktheit, wenn nicht eines noch Schlimmeren verdächtigen? Indeſſen bin ich weit davon entfernt, dem Herrn Geheimen Rath Dr. Schleiermacher irgend eine böſe Abſicht zu unterlegen, ſondern ich will hier ſogleich nachweiſen, wie blos durch eine verwirrte und irrige Anſicht über die Verhältniſſe der Phyſikatschirurgen Miß⸗ verſtändniſſe bei ihm entſtanden ſind, für deren Berichtigung er jedoch hätte ſorgen ſollen, ehe er tadelnd und belehrend der Staatsregierung und der Landesuniverſität entgegenzutreten, ſich erlaubte. 18 Um das, mit den wirklichen Verhältniſſen etwa noch nicht ver⸗ traute, Publikum zu einem eigenen unfehlbaren Urtheil in den Stand zu ſetzen, laſſe ich hier die Inſtruction der Phyſikatschirurgen vom 22. December 1834 in ihrer ganzen Ausdehnung folgen: „§. 1. Der Phyſikatschirurg iſt der amtliche Gehülfe des Phy⸗ ſikatsarztes und ihm untergeordnet.§. 2. Er hat daher a) in allen Fällen, welche ſeine amtliche Stellung berühren, oder in ſeinen Wirkungskreis fallen, den Phyſikatsarzt, in deſſen Bezirk er wohnt, als ſeinen nächſten Vorgeſetzten zu betrachten; b) alle Weiſungen und Anordnungen des Phyſikatsarztes, ſowohl in medicinalpoltizeilicher und mediciniſchgerichtlicher Hinſicht, als auch in Bezug auf ſämmtliche Gegenſtände, welche das Geſundheitswohl Einzelner betreffen, willig, gewiſſenhaft und pünktlich zu vollziehen, außerdem aber auch c) ſein ſpecielles Verfahren bei Ausführung der erhaltenen, unter b. bezeichneten, Weiſungen ſtreng und genau nach den Vorſchriften des Phyſikatsarztes einzurichten.§. 3. Den praktiſchen Aerzten iſt er Achtung, und in Bezug auf die Anordnungen derſelben am Kranken⸗ bette, Folgſamkeit ſchuldig. Betrifft eine ſolche Anordnung jedoch eine bedeutende und ſchwierige, mit Gefahr für den Kranken ver⸗ knüpfte Operation und der Phyſikatschirurg iſt entgegengeſetzter Anſicht; ſo hat er ſeine Gründe dem praktiſchen Arzte unter vier Augen mit Beſcheidenheit vorzutragen, und, wenn hiernach keine Vereinbarung erfolgt, die Herbeirufung eines zweiten Arztes zu veranlaſſen.§. 4. In den Wirkungskreis des Phyſikatschirurgen gehört, nächſt den Officialgeſchäften, wozu er beſonderen Auftrag erhält und den von Aerzten angeordneten Verrichtungen, als: Aderlaſſen, Schröpfen, Scarificiren, Application von Blutegeln, Blaſenpflaſtern, Senfteigen, Klyſtiren, Bereitung von Bädern und dergleichen, die äußerliche Behandlung aller in den klaſſiſchen Werken der Wundarzneikunſt vorkommenden Krankheiten und Ge⸗ brechen, nebſt den dahin gehörigen größeren und kleineren, blutigen und nichtblutigen Operationen, unter den nachfolgenden näheren Beſtimmungen: 1) Von allen in ſeinen Wirkungskreis fallenden, ſowohl in Bezug auf die Gefahr für den Kranken, als in Bezug auf die dabei erforderliche Geſchicklichkeit, wichtigen Fällen, wozu er berufen wird, hat er dem Phyſikatsarzte, in deſſen Bezirk der Patient liegt, mündlich oder ſchriftlich ohne Aufſchub Anzeige zu machen; 2) iſt die Verordnung innerlicher Arzneien dabei erforderlich; ſo hat er mit allem Ernſte darauf zu dringen, daß ein Arzt alsbald herbeigerufen werde, ſich jedoch alles Einfluſſes auf die Wahl deſſelben zu enthalten. Fällt die Wahl nicht auf den betreffenden Bezirksarzt, ſo ſchließt dies ſeine Anzeige an denſelben nicht aus; 3) erſcheint die Verrichtung einer wichtigen chirurgiſchen Operation nöthig: ſo darf er dieſe nur dann erſt unternehmen, wenn der zur Behandlung mit hinzugezogene Arzt die Indikation hierzu feſtgeſtellt 19 hat und, die Ausführung derſelben leitet. Jede Contravention gegen die Beſtimmung sub. 1., 2. und 3. hat eine von der Adminiſtrativ⸗ behörde zu erkennende Strafe zur unausbleiblichen Folge.§. 5. Die Ausübung der inneren Heilkunde iſt dem Phyſikatschi irurgen in dem Umfange unterſagt, daß er weder bei äußern noch bei innern Leiden irgend ein Arzneimittel zum innerlichen Gebrauche aus der Apotheke verſchreiben oder ſelbſt verabreichen darf; er hat ſich viel⸗ mehr bei allen ſeinen Anordnungen zum iunerlichen Gebrauche auf die ſogenannten Hausmittel zu beſchränken und zwar in der Art, daß er ſeine dahin gehörigen Anordnungen jederzeit zu rechtfertigen wiſſe.§. 6. Der Phyſikatswundarzt iſt verbunden, armen und vermögenden Leidenden, für welche ſeine Hülfe in Anſpruch genommen wird, bei Tag und bei Nacht, in gleicher Thätigkeit beizuſtehen. §. 7. Er iſt ferner verbunden, Ohnmächtigen, Scheintodten, über⸗ haupt allen Perſonen, welche in plötzliche Lebensgefahr gerathen ſind, bei der erſten ihm darüber zugekommenen Anzeige zu Hülfe zu eilen, und die geeigneten Rettungsverſuche fo lange fortzuſetzen, als nur eine entfernte Hoffnung zur Möglichkeit des Erfolges beſteht. Iſt noch kein Arzt zugegen, ſo hat er die baldige Herbeirufung deſſelben zu veranlaſſen.§. 8. Für die öffentliche Geſundheitspflege hat der Phyſikatschirurg in ſofern thätig zu ſein, als dies ſein Wiſſen und Wirkungskreis erlaubt. Er iſt verpflichtet, alle in An⸗ ſehung der Geſundheitspflege herrſchenden Vorurtheile, Mißbräuche, Verheimlichungen ꝛc., welche er wahrzunehmen Gelegenheit findet, dem betreffenden Bezirksarzte anzuzeigen. Es liegt ihm noch beſon⸗ ders ob, bei Krankheiten, welche, ſo viel er ſelbſt beurtheilen kann, ſcheinbar oder wirklich gefährlich ſind, die Angehörigen des Kranken auf die Gefahr aufmerkſam zu machen, und überhaupt dahin zu wirken, daß ein Arzt unverzüglich berathen werde. Sobald er Spuren einer anſteckenden oder epidemiſchen Krankheit bemerkt, hat er dies unverzüglich dem Bezirksarzte anzuzeigen, desgleichen auch entdeckte Pfuſchereien, ſo wie alles auf das Medicinalweſen Bezug Habende, wovon er glaubt, daß es der Hülfe, Verbeſſerung, Be⸗ ſtrafung oder Belohnung von Seiten der Staatsbehörde bedürfe. Zu ſeinen hauptſächlichſten Obliegenheiten gehört es, auf zweifelhafte und plötzliche Todesfälle eine beſondere Aufmerkſamkeit zu richten, und das zu frühe Beerdigen der Todten— auch wenn er nicht als Todtenbeſchauer ausdrücklich beſtellt ſein ſollte— auf alle Weiſe zu verhindern.§. 9. Die Vornahme von Geſammtimpfungen iſt dem Phyſikatschirurgen nur in dem ihm von dem Phyſtkatsarzte überwieſenen Bezirke erlaubt. Einzelne Impfungen außerhalb ſeines Sunföezitfs ſind ihm dagegen geſtattet, jedoch nur, wenn er aus⸗ drücklich dazu aufgefordert wird und die Selaügmündung. in dem fraglichen Orte noch nicht angeſagt iſt. Das Herumziehen an aus⸗ wärtigen Orten, um das Impfen gewiſſermaßen feil zu bieten, bleibt als unwürdig und unanſtändig ſtreng unterſagt.§. 10. Wenn der 20 Phyſikatschirurg die geſetzliche Prüfung in der Geburtshülfe beſtanden hat, ſo übt er auch dieſe aus. In allen wichtigen, dahin gehörigen Fällen iſt er jedoch verpflichtet, alsbald einen Arzt herbeirufen zu laſſen.§. 11. Bei Ausſtellung chirurgiſcher Zeugniſſe, welche privatim von ihm verlangt werden, ſo wie auch bei denen, welche er in legalen Fällen zu verfaſſen hat, ſoll er mit der größten Wahrheitsliebe und Gewiſſenhaftigkeit zu Werke gehen, ſich in keinem Falle, unter keinem Vorwande und unter keinerlei Umſtänden von dem Wege der ſtrengſten Wahrheit und Unpartheilichkeit ableiten laſſen, dabei alle Zweideutigkeit vermeiden und dieſelben deutlich abfaſſen und leſerlich ſchreiben.§. 12. Jeder Arzneiverordnung zum äußerlichen Gebrauche, wozu er lediglich befugt iſt, muß der Tag, der Name des Kranken und die Vorſchrift des Gebrauches beigefügt und der Name des Phyſikatschirurgen untergeſetzt werden. Bei Fällen, welche verſchwiegen bleiben ſollen, darf ſtatt des Namens des Kranken geſetzt werden,„für einen Ungenannten.“§. 13. Zur Verminderung der Heilungskoſten, beſonders bei weniger Bemittelten und Armen, ſollen, wo möglich immer die wenigſt koſtſpieligen Mittel angewendet und die Vorſchriften der Armenpharmacopoe von Hufe⸗ land, ſo weit ſie den Geſchäftskreis des Phyſikatschirurgen berührt, befolgt werden.§. 14. Er darf einem Patienten, deſſen Behand⸗ lung er einmal übernommen hat, dieſe nicht wieder entziehen, es ſey denn, daß er ſeinen Vorſchriften nicht Folge leiſtet. In dieſem Falle kann er dem Patienten ſchriftlich erklären, daß er ihn fortan nicht mit Erfolg behandeln könne.§. 15. Verliert ein Patient das Zutrauen zu ihm, und verlangt einen andern Phyſikats⸗ oder praktiſchen Chirurgen; ſo iſt er verbunden, auf geziemendes Anſuchen, über den bisherigen Verlauf des vorliegenden Falls in jederlei Beziehung Auskunft zu geben und bis dies geſchehen, darf er dem Patienten ſeine Hülfe nicht verſagen. Niemals aber darf ſich ein Phyſikatswundarzt erlauben, einen Patienten, welcher bereits von einem andern Wundarzte behandelt wird, ohne Vorwiſſen deſſelben, heimlich in Behandlung zu nehmen.§. 16. Berathungen mit andern Wundärzten, wenn ſolche verlangt werden, darf er ſich nicht widerſetzen. Weichen ſie von einander ab, ſo müſſen ſie ſich der Entſcheidung des betreffenden Bezirksarztes unterwerfen. Beſorgen mehrere Wundärzte zugleich einen Patienten, ſo darf, außer im Nothfall, die gemeinſchaftlich verabredete Behandlung von keiner Seite eine Abänderung erleiden. Ihre Berathungen dürfen niemals in Gegenwart des Kranken, ſondern müſſen an einem von demſelben abgeſonderten Orte mit Ruhe und Schicklichkeit gepflogen werden. §. 17. Ein Phyſikatswundarzt iſt dem andern, und ſo auch den praktiſchen Wundärzten öffentliche Achtung ſchuldig. Niemals darf er ſich erlauben, die Kenntniſſe oder den moraliſchen Charakter eines andern Wundarztes heimlich oder öffentlich verdächtig zu machen, vielmehr ſoll er liebloſe und ſonſtige irrige Urtheile, wodurch —————-——,——,— 21 der Ruf eines Wundarztes leiden könnte, berichtigen und widerlegen, und in dem Falle, daß er ein wirkliches Vergehen von dem einen oder dem andern entdeckte, das gerügt oder abgeſtellt werden müßte, die Anzeige davon an den Bezirksarzt machen, und nöthigenfalls die Thatſachen erweiſen, im Publicum aber die ſtrengſte Verſchwie⸗ genheit darüber beobachten.§. 18. Sieht er ſich genöthigt, auf mehrere Tage zu verreiſen, ſo iſt er verpflichtet, für die Dauer ſeiner Abweſenheit, ſeine Geſchäfte einem andern Wundarzte zu übertragen, und ſolches dem betreffenden Bezirksarzte alsbald anzu⸗ zeigen, was immer perſönlich oder ſchriftlich geſchehen muß. §. 19. Alle ihm entdeckte heimliche Mängel und Gebrechen ſeiner Patienten, ſo wie die ihm bekannt gewordenen Familienverhältniſſe, deren Bekanntwerden dem Patienten oder ſeiner Familie zum Nach⸗ theil gereichen könnte, müſſen ihm ein nie zu verletzendes Geheimniß bleiben.§. 20. Mit Beſuchen darf er ſeine Patienten nicht unnöthiger Weiſe beſchweren, weßwegen auch in gefährlichen Fällen nicht mehr als zwei, höchſtens drei Viſiten innerhalb 24 Stunden in Aufrech⸗ nung zu bringen ſind, es ſei denn, daß mehrere ausdrücklich ver⸗ langt worden wären.§. 21. Ueber die Phyſikatsfälle ſowohl, als über wichtige Ereigniſſe in ſeiner Praxis hat er ein Tagebuch zu führen, in welchem der Krankheitsverlauf möglichſt umſtändlich ver⸗ zeichnet iſt. Am Ende eines jeden Jahres hat er einen ſummariſchen Auszug aus dieſem Tagebuche dem Bezirksarzte zu überliefern, iſt aber auch gehalten, das Tagebuch ſelbſt, ſobald es verlangt wird, demſelben vorzulegen.§. 22. Der Phyſikatschirurg hat ſich mit den im angehängten Verzeichniſſe bezeichneten Apparaten, Verbänden und Inſtrumenten zu verſehen und dieſelben ſtets in brauchbarem Zuſtande zu erhalten.§. 23. Auf Verlangen des Bezirksarztes iſt der Phyſikatschirurg ſchuldig, ſeine Inſtrumente, Bandagen und Geräthſchaften zu jeder Zeit einer Reviſion unterwerfen zu laſſen. §. 24. Es iſt ihm nicht erlaubt, irgend ein Nebengeſchäft, z. B. eine Wirthſchaft, eine Handlung ꝛc. zu treiben, oder als Pachter an Jagden, Fiſchereien u. dergl. Antheil zu nehmen. Eine Oekonomie darf er nur in dem Umfange betreiben, als er ſolcher für ſeinen Haushalt bedarf.“ du Thil. Die Reorganiſation des Inſtituts der Phyſikatschirurgen, nachdem es durch die dermalen wieder eingegangenen zweiten Phyſikats⸗ ärzte vernichtet zu werden begonnen hatte, wurde durch einen An⸗ trag der mediciniſchen Facultät veranlaßt, wobei dieſelbe von dem Ge⸗ ſichtspunkte ausging, daß es auf dem Lande gar zu ſehr an Leuten mangle, welche bei plötzlichen Lebensgefahren die erſte Nothhülfe bis zur Ankunft eines Arztes leiſten; daß ſodann bei dem durchaus üblich gewordenen Studium aller Aerzte auf der Landesuniverſität, in einer Weiſe, um zugleich chirurgiſche Operateure, Geburtshelfer, Ocu⸗ 22 liſten u. ſ. w. zu ſein, ein Perſonal zu fehlen angefangen habe, welches dazu diene, den in allen Richtungen ſeines Fachs thätigen Heilkünſtler bei ſeiner mediciniſchen und chirurgiſchen Praris als Gehülfen zur Hand zu gehen, und, durch manche, in deſſen Abweſenheit gefahrlos ausführ⸗ bare kleine Dienſtleiſtungen, ferner durch erforderliche Berichtserſtattungen an die Chirurgo- Medici, dieſen, die ſonſt unumgänglichen vielfa⸗ chen perſönlichen Krankenbeſuche, und den wenig bemittelten Kranken, ſo wie den für die ganz armen Kranken eintretenden Gemeindsäraren die Zahlung dieſer Beſuche zu erſparen. Zu dieſem letztern Zwecke war dieſem Hülfsperſonale ſchon 1822 eine niedere Gebührentaxe be⸗ ſtimmt und die Berechnung von Transportkoſten verweigert worden, und es wurde 1829 dieſe Taxe noch erheblich weiter herabgeſetzt, was durch die Bewilliguug einer jährlichen Beſoldung von 150 und bezie⸗ hungsweiſe 200 fl. für die Phyſikatschirurgen zu kompenſiren verſucht wurde. Nachdem die mediciniſche Facultät ihre, hier nur kurz begründete Anſicht ausführlich motivirt hatte, erſtattete ſie der oberſten Staats— behörde am 3. Mai 1827 folgenden Bericht: 2. Bericht der mediciniſchen Fakultät zu Gießen an das Miniſte⸗ rium d. J. u. d. J., den Umfang des Wiſſens und den Wirkungs⸗ kreis der in Zukunft anzuſtellenden Phyſikatschirurgen betr. v. 3. Mai 1827. „Durch die in den verehrlichen Reſcripten vom 25. Auguſt und 9. Nov. uns bekannt gemachte allerhöchſte Genehmigung unſerer früheren Vorſchläge, die Anſtellung von Phyſikatschirurgen betr., finden wir uns aufgefordert, unſere weiteren Anſichten, 1) über den Umfang des Wiſſens, 2) über den Wirkungskreis der Phyſi⸗ katschirurgen und 3) wie die Prüfung derſelben vorzunehmen ſeyn dürfte, zur höchſten Erwägung und näheren Verfügung unterthänigſt vorzulegen. I. Umfang des Wiſſens der Phyſikatschirur⸗ gen. Hinſichtlich des Umfangs des Wiſſens dürften folgende zwei Fragen näher zu eröͤrtern ſeyn, nämlich A. Welche Vorbil⸗ dung muß derjenige beſitzen, welcher ſich weiterhin zu einem Phy⸗ ſikatschirurgen ausbilden will, und B. welche Gegenſtände werden zum Umfange ſeiner Ausbildung als Chirurg gehören? A. Bei der Beantwortung beider Fragen glauben wir von dem Geſichts⸗ punkte ausgehen zu müſſen, daß der künftige Phyſikats⸗ chirurg dem Arzte in ſeiner Stellung untergeordnet bleiben und in vielen Fällen den Weiſungen des Arz⸗ tes Folge leiſten müſſe. Wird aber dieſer Geſichtspunkt klar ins Auge gefaßt, ſo geht daraus hervor, daß der Phyſikatschirurg weder die Vorbildung, noch die weitere Ausbildung zu haben brauche, die vom Arzte als wiſſenſchaftlich gebildetem Manne gefordert werden müſſen, ja daß ſogar die Vorbildung und Ausbildung in der Art, worin ſie beide dem künftigen Arzte uner⸗ läßlich ſind, den Phyſikatschirurgen nur dazu dienen würden, in ihnen einen verderblichen Dünkel zu erzeugen, welcher ſie veran⸗ laſſen könnte, theils über ihren befugten Wirkungskreis hinauszu⸗ gehen, theils dem Arzte die untergeordnete Stellung entweder direct oder doch in der beſonderen Handlungsweiſe zu verweigern. Wir glauben daher, daß hinſichtlich der Vorbildung derjenige, welcher hierin mit dem künftigen Arzte auf derſelben Stufe ſteht, ſich nur ſelten dazu eignen wird, ein brauchbarer Phyſikatschirurg zu wer⸗ den. Von der anderen Seite iſt aber eine gewiſſe Offenheit des Kopfes— eine gewiſſe Leichtigkeit etwas aufzufaſſen— eine ge⸗ wiſſe geiſtige und beſonders natürliche leibliche Gewandtheit(Ad⸗ dreſſe) in der Ausführung eines Geſchäfts— dann auch eine ge⸗ wiſſe Vorbildung unerläßlich. Die Vorbildung muß nach unſerem Ermeſſen ſich vorzüglich darauf erſtrecken, daß der Kandidat der deutſchen Sprache ſo weit mächtig iſt, daß er mit Vermeidung von Provinzialismen ſich nicht blos mündlich in dieſer Sprache an⸗ gemeſſen auszudrücken verſteht, ſondern daß er auch einen Aufeatz über irgend einen ihm bekannten Gegenſtand ohne auffallende ortho⸗ graphiſche Fehler und leſerlich gut geſchrieben zu entwerfen weiß. Er muß außerdem mit den Anfangsgründen der Rechenkunſt, ins⸗ beſondere mit den 4 Species aus der Arithmetik in ganzen Zahlen und in Brüchen, ſowie mit der Regeldetri bekannt ſeyn. Gut iſt es zugleich, doch nicht abſolut nothwendig, wenn er mit den Declinationen und Conjugationen der lateiniſchen Sprache be⸗ kannt iſt— demnach ſo viel von dieſer Sprache verſteht, als ein Apotheker davon verſtehen muß. Da es aber hierauf im Ganzen weniger— am meiſten aber auf die oben angedeutete geiſtige und leibliche Gewandtheit ankommt: ſo glauben wir keinen unangemeſſenen Vorſchlag zu thun, wenn wir unterthänigſt darauf antragen, daß die Vorprüfung derjenigen, welche etwa bei der Landesuniverſität ſich dem Studinm der Chirurgie in dem Kreiſe eines Phyſikatschirurgen widmen wollen, der mediciniſchen Fakultät überwieſen und hier jedesmal von zwei Fakultätsmitgliedern vorge⸗ nommen werden möge;— daß aber diejenigen, welche ihre Kennt⸗ niſſe in der Chirurgie ſich auf eine andere Weiſe erworben haben und nun bei der Fakultät oder bei einem Medicinalkolleg zum Exa⸗ men ſich ſtellen, alsdann vor der Hauptprüfung über den angedeu⸗ teten Umfang der Vorbildung zu prüfen ſeyen. Wir ſind ferner der Meinung, daß es nicht gut ſeyn werde, wenn diejenigen, wel⸗ che die Chirurgie in dem Umfange eines Phyſikatschirurgen ſtudi⸗ ren wollen, auch als Studenten betrachtet, und als ſolche auch vom Rector inſcribirt werden. Es würde dieſes zu dem Kreiſe, worin ſie ſich ſpäterhin bewegen ſollen, nicht paſſen. Da⸗ 24 ausgeſagt würde: N. N. iſt am⸗.... von der Fakultät hinſicht⸗ lich ſeiner Vorkenntniſſe geprüft und fähig gefunden worden, die niedere Chirurgie ſtudiren zu können, auch zu dieſem Kreiſe bei der Fakultät inſcribirt. In jedem Semeſter hätte der Decan der medi⸗ ciniſchen Fakultät dem Rector das Verzeichniß derjenigen einzuſen⸗ den, welche ſich zum Studium der Chirurgie in dem Kreiſe der Phyſikatschirurgen bekennen, und der Rector ſetzte alle übrigen Do⸗ centen davon weiter in Kenntniß, in ſo weit dieſes nöthig erachtet werden könnte. Wenn dieſelben in dieſem Verhältniſſe zu den Stu⸗ denten gehalten werden, ſo werden ſie über den ihnen beſtimmten Kreis nicht leicht hinausgehen. Sollte ſich der eine oder der andere ein Vergehen zu Schulden kommen laſſen, welches auf die Disci— plin der Studenten nachtheiligen Einfluß hätte, ſo wäre ein ſolches Subject nach Umſtänden auch geradeweg von den Vorleſungen aus⸗ zuſchließen, und es würde demſelben das Urtheil von dem Decan der Fakultät angekündigt. In allen übrigen bürgerlichen Verhält⸗ niſſen bleiben ſie der allgemeinen Polizei untergeordnet. B. Die Gegenſtände, worin der Phyſikatschirurg unterrichtet ſeyn muß, würden folgende ſeyn: 1) Anatomie und zwar a. theoretiſche: die geſammte innere Bilduug des menſchlichen Körpers in allen ſeinen Theilen, wie ſie ſich dem Anatomen darſtellt; höchſtens wäre die Kenntniß feiner Theile, welche mehr zu dem Geſichtskreiſe der Phyſiologie und des Arztes gehören, zu erlaſſen. b. Praktiſche: Er muß ſich im anatomiſchen Seciren und Präpariren eine längere Zeit, wenigſtens einen halbjährigen Kurs hindurch auf einem ana⸗ tomiſchen Theater unter der Aufſicht eines Lehrers geübt haben,— einerſeits um dadurch mit der relativen Lage der einzelnen Ge⸗ bilde genauer bekannt zu werden— andererſeits um ſich da⸗ durch die Fähigkeit zu erwerben, das Meſſer führen zu können. 2) Phyſiologie. Er muß mit der Lehre von der Verdauung, vom Athmen und von der Blutſtrömung— inſoweit dieſen Lehren be⸗ ſtimmte Thatſachen zu Grunde liegen— bekannt ſeyn. Dieſer Theil der Phyſtologie kommt an den meiſten anatomiſchen Lehran⸗ ſtalten und namentlich an der unſrigen bei den anatomiſchen De⸗ monſtrationen vor. Der Zögling braucht daher die Vorleſungen über Phyſiologie(die auf das Wiſſenſchaftliche gehen müſſen und darum einen ſpeculativen Sinn haben) nicht allein nicht zu beſu⸗ chen, ſondern er muß auch im Gegentheile dann davon entfernt gehalten werden, wenn ſeine Individualität beſorgen läßt, daß er in dieſen Vorleſungen nur Materialien erhalten würde, die er nicht verdauen würde und die leicht zu einem Dünkel führen könnten. 3) Chirurgie. Die Diagnoſe aller äußern Krankheiten und den ——õ— /—=— —,—————————— geltes önne, inden worin ſict die i der medi⸗ duſen⸗ ſe der Do⸗ rachtet Stu⸗ nmten andere Disci⸗ olches maus⸗ Decan rhält⸗ 3. Die muß, : die ſeinen ke die e der tiſche: ängere mana⸗ ,— Ge⸗ d⸗ onnen. „vom en be⸗ Dieſer ehran⸗ ue ſungen n un beſu⸗ ntfernt daß er nicht nnten. d den 25 Verlauf derſelben muß der Phyſjtkatschirurg practiſch kennen, um zu wiſſen, ob äußere, dynamiſche oder mechaniſche Mittel anwend⸗ bar ſind. Vorzüglich gilt dieſes von den verſchiedenen äußeren Ent⸗ zündungsformen und ihren Ausgängen, wie Vereiterung, Verhär⸗ tung, Brand ꝛc., ſowie von den Geſchwülſten. Vorzüglich muß er in der practiſchen Chirurgie manuelle Geſchicklichkeit beſitzen. Mit der Lehre vom Verbande muß er in aller Hinſicht bekannt ſeyn und jeden Verband, welcher ihm angegeben wird, gut und geſchickt an⸗ zulegen verſtehen. Er muß jede Ader(Arterie wie Vene), die er zu öffnen vom Arzte aufgefordert wird, geſchickt öffnen können und zu⸗ gleich wiſſen, welche jedesmalige Vorſicht anzuwenden iſt. Des⸗ gleichen muß er Blutgefäße zu unterbinden verſtehen. Er muß Blutegel und Schröpfköpfe anſetzen können. Er muß einfache Wun⸗ den und örtliche Entzündungen, welche nicht von einem Fieber begleitet ſind, zu behandeln, Scarificationen, Erweiterungen einer Wunde, eines Geſchwürs vorzunehmen wiſſen und aus Wunden oder Geſchwüren fremde Körper herausnehmen können. Er muß ein Aetzmittel und auf Aufforderung des Arztes ein Glüheiſen oder Brenncylinder anſetzen können. Desgleichen muß er eine blutige Nath, ein Eiterband anlegen, eine Fontanelle ſetzen, einen Abſceß, eine Lymphgeſchwulſt auf Auffordern des Arztes eröffnen können. Er muß Einſpritzungen nach der Verſchiedenheit der Stellen des Körpers, insbeſondere auch Klyſtire zu machen verſtehen. Er muß aus dem äußeren Gehörgange, ſo wie aus der Naſe fremde Kör⸗ per, die hineingerathen ſind, herausnehmen und die etwa vereng⸗ ten oder verwachſenen Naſenlöcher erweitern, die Zunge löſen, Auswüchſe am Zahnfleiſche fortnehmen, einen Zahn ausnehmen können. Er muß einen in der Speiſeröhre ſtecken gebliebenen frem⸗ den Körper— einen Biſſen, einen Knochen— fortzuſchaffen wiſ⸗ ſen, auch den Luftröhrenſchnitt zu machen verſtehen. Er muß Ca⸗ theder, Bougies, Mutterkränze einzubringen wiſſen, auch die Ope⸗ rationen der Phimoſis und Paraphimoſis verſtehen. Er muß das Daſeyn eines Bruches(hernia) beurtheilen und einen Darm⸗ oder einen Netzbruch reponiren und beim eingeklemmten Bruche die zweck⸗ mäßige Lage und ſonſtige Verhaltungsregeln, welche der Patient bis zur Ankunft des Operateurs zu beobachten hat, anordnen koͤn⸗ nen. Er muß bei Bruch⸗Operationen, beim Steinſchnitt, bei Tre⸗ panationen und Amputationen dem Operateur als Gehülfe an die Hand gehen und auch den Harnröhrenſchnitt ſelbſt machen können. Er muß Vorfälle der Vagina, des Uterus und des Maſtdarms zu⸗ rückbringen und fremde Körper aus der Vagina, Harnröhre und Maſtdarm ausziehen können. Er muß ſämmtliche Verrenkungen wieder einzuſetzen und weiter zu behandeln wiſſen, desgleichen ſämmt⸗ liche Knochenbrüche, einfache und complicirte, zu behandeln verſte⸗ hen, und bei einer verſtorbenen Schwangern den Kaiſerſchnitt ma⸗ chen können. 4) Innere Heilkunde. Der Phyſikatschirurg muß im 2 26 Allgemeinen wiſſen, wohin ein inneres Heilverfahren in jedem be— ſonderen Falle zu richten iſt, um in dringenden Fällen vorläufige allgemeine Anordnungen machen zu können, bis der Arzt eintrifft. Er muß daher die Symptome eines Fiebers, einer inneren Ent⸗ zündung und ſonſtigen Krankheiten ſo weit kennen, daß er einen guten Krankenbericht zu entwerfen im Stande iſt, auch dem Kranken dasjenige zweckmäßige diätetiſche Verhalten angeben kann, was derſelbe bis zur eintreffenden Vorſchrift des Arztes zu beobach⸗ ten hat. Zu dem Ende muß er alſo die Diätetik und Krankenpflege ganz theoretiſch und practiſch verſtehen, d. h. er muß nicht unr im Allgemeinen zu beurtheilen wiſſen, welche Diät und welches Verfah⸗ ren bei beſonderen Krankheiten angezeigt iſt, ſondern auch mit der Krankenpflege practiſch vertraut ſeyn. In dieſer letzteren Hinſicht muß demnächſt denjenigen, welche ſich bei uns bilden wollen, der Unterricht im akademiſchen Hospital gegeben werden, was leicht geſchehen kann, wenn man die Zöglinge ſpeciell zur Krankenpflege anhält. Er muß ferner die Symptome eines Schlagfluſſes und eines Stickfluſſes kennen und wiſſen, was nach der Verſchiedenheit der Veranlaſſungen und nach der Konſtitution des Kranken auf der Stelle ſo lange zu thun iſt, bis die Verordnungen des Arztes eintreffen können. Er muß bei akuten Vergiftungen, bei Ertrunkenen, bei Erhängten, Erſtickten und bei Blutſturz die auf der Stelle nothwendige Behandlung ſo lange vornehmen können, bis die Hülfe des Arztes eintrifft;— er muß dann wei⸗ terhin dem Arzte auf eine geſchickte Weiſe an die Hand zu gehen verſtehen. Er muß die Einimpfungen der Blattern, insbeſondere der Schutzblattern vornehmen können und die ächten von den un⸗ ächten zu unterſcheiden wiſſen. Hinſichtlich der Pharmacie reicht es hin, wenn der Phyſikatschirurg weiß, welche Stoffe im Allgemei⸗ nen diejenigen Arzneien enthalten, die in ſeinem Wirkungskreiſe in Anwendung kommen und welche ſinnliche Wirkung diejenigen haben, die innerlich zu geben ſind, ob ſie z. B. ſchweißtreibend, urintrei⸗ bend, Brechen erregend, larirend, mehr oder minder ſcharf oder betäubend, giftig ſind ꝛc., und wenn er die Namen derjenigen Me⸗ dicamente richtig zu nennen und zu ſchreiben weiß, welche in ſei⸗ nem Wirkungskreiſe vorkommen, in ſo weit dieſe Medicamente aus einer Apotheke zu beziehen ſind. Mit der Geburtshülfe braucht er gleichfalls nicht bekannt zu ſeyn, weil unſere Phyſikatsärzte geſetz⸗ lich auch Geburtshelfer ſeyn müſſen und weil in denjenigen Fällen, wo bei Niederkünften die Zuziehung eines Geburtshelfers nothwen⸗ dig wird, faſt immer auch eine innere Behandlung nothwendig iſt, mit derjenigen äußeren Behandlung aber, welche bis zur Ankunft des Geburtshelfers vorgenommen werden muß, un⸗ ſere Hebammen bekannt ſeyn müſſen. Auch dürfte zu berückſichti⸗ gen ſeyn, daß der Wirkungskreis unſerer Phyſikatsärzte nicht zu ſehr beeinträchtigt werden dürfe. Nun wäre die Frage zu erörtern, 27 wo ſollen die künftigen Phyſikatswundärzte dieſe ſoeben aufgezähl⸗ ten Kenntniſſe ſich erwerben? Daß ſie ſich die nöthigen Kenntniſſe in der theoretiſchen und practiſchen Anatomie nur dort erwerben können, wo Anatomie gelehrt wird, iſt von ſelbſt klar. Da nun Vorleſungen über Anatomie und practiſcher Unterricht in derſelben nur an Univerſitäten und in unſerem Staate nur an der Landes⸗ univerſität gegeben werden, ſo folgt von ſelbſt, daß es den Zög⸗ lingen für künftige Phyſikatschirurgenſtellen erlaubt ſeyn müſſe, dem anatomiſchen Unterrichte an unſerer Hochſchule beizuwohnen, und daß ſie, wenn ſie nicht durch Zeugniſſe nachweiſen können, daß ſie etwa an einer auswärtigen Univerſität oder auch am Senkenbergi⸗ ſchen Inſtitute zu Frankfurt den Unterricht in der Anatomie genoſ⸗ ſen haben, ſogar dazu angewieſen werden müſſen, bevor ſie zum Eramen zugelaſſen werden. Auch iſt der Unterricht in der Anato⸗ mie für ſie eben ſo gut verſtändlich, wie für die wirklichen Stu⸗ denten. Wir haben bereits oben angedeutet, welche Maßregeln zu nehmen ſeyen, damit ſie ſich nicht als Studenten zu betrachten an⸗ fangen. Was nun die Kenntniſſe betrifft, welche ſie in der Chi⸗ rurgie und in der innern Heilkunde bedürfen; ſo iſt es ferner klar, daß es bei ihnen vorzugsweiſe auf practiſche Gewandtheit ankommt und auf ſo viel theoretiſches Wiſſen, daß ſie für jeden Fall anzu⸗ geben im Stande ſind, was zu thun iſt, daß aber eine eigent⸗ lich wiſſenſchaftliche Bildung für ſie nicht iſt. Darum werden die academiſchen Vorleſungen über Chirurgie und innere Heilkunde, mit Ausnahme des Unterrichts im chirurgiſchen Verbande, für ſie eigentlich nicht ganz paſſen. Doch müſſen ſie auch beim Unterrichte in den chirurgiſchen Operationen zugegen ſeyn, um durch Anſchau⸗ ung zu erfahren, welche Lage dem zu Operirenden gegeben werden müſſe und wie ſie bei Operationen dem Operateur an die Hand zu gehen haben. Wenn nun auch die übrigen Vorleſungen über Chi⸗ rurgie und innere Heilkunde für ſie nicht ſind, ſo wird man ihnen doch das Beſuchen derſelben in ſo weit, als darin die ihnen nothwendigen Kenntniſſe vorkom⸗ men, zugeſtehen müſſen, wenn nicht ein eigener Vortrag für ſie organiſirt werden ſoll. Aber es dürfte gut ſeyn, daß diejenigen, welche ſich bei uns bilden wollen, ſobald die cliniſche Anſtalt er⸗ richtet iſt, in der Anlegung des Verbandes, im Aderlaſſen ꝛc. mit den wirklichen Studenten geübt werden; auch wird es gut ſeyn, daß ſie beim Krankenexamen in der Klinik als Auscultanten zuge⸗ gen ſind, um es hier zu lernen, wie ein Krankenbericht zu ent⸗ werfen iſt. Da ſie im Uebrigen nicht wirkliche Studenten ſeyn dür⸗ fen, und es darauf ankommt, daß ſie ſich nicht über ihren Kreis hinaus in eine ihnen unverdauliche, wiſſenſchaftliche Ausdehnung verſteigen; ſo dürfte es wenigſtens vor der Hand am beſten ſeyn, es ihnen frei zu laſſen, wo und auf welche Weiſe ſie ſich die Kenntniſſe erwerben, die man von ihnen fordern muß; nur muß 8 2 ⸗ 28 beim jedesmaligen Eramen darauf geſehen werden, daß ſie ihre anatomiſchen Kenntniſſe nicht blos nach Kupfern, ſondern durch ge⸗ noſſenen Unterricht an Leichen ſich erworben haben, weil die Ana⸗ tomie nach Kupfern nie gründlich erlernt werden kann, und weil ihnen auch dann die practiſche Uebung abgehen würde.“ Die große Anzahl der, das Fach eines Arztes ergreifenden Inlän⸗ der hat die Folge gehabt, daß die jungen Chirurgo-Medici ſich ſeit einigen Jahren gerne bereit finden, ungeachtet des bloßen Bezugs der, durch die erwähnte höchſt niederige Tare feſtgeſetzten, Gebühren und nicht vergütet werdenden Transportkoſten, die Phyſikatschirurgen⸗ ſtellen zu ſuchen, und durch dieſe ſofort Praris und einen Jahresge⸗ halt von 150 bis 200 fl. zu erlangen. Die Staatsregierung hat in Gefolge dieſes die Anſicht gefaßt, daß ein, zugleich als chirurgiſcher Operateur, Geburtshelfer, Oculiſt u. ſ. w. gebildeter, junger Mann, welcher ſich zu dem Gehülfen-Dienſte bei älteren Chirurgo-Medicis herzugeben bereit ſei, dieſe Leiſtungen noch beſſer beſorgen werde, als ein bloß zum Hülfsdienſt Gebildeter. Deshalb gewährt Dieſelbe, auf Nachſuchen, die Phyſikatschirurgenſtellen den jüngern Chirurgo- Hedicis, und zwar vorzugsweiſe gern. In dieſer Weiſe hat ſich auf den Stellen der Phyſikatschirurgen die Zahl der bloß für den mediciniſchen und chirurgiſchen Hülfsdienſt Gebildeten, welche mit Unrecht bloß Wundärzte genannt werden, da ſie dem Chirurgo-Medico ſowohl bei mediciniſchen als chirurgi⸗ ſchen Hülfeleiſtungen zur Hand gehen, ſo ſehr vermindert, daß deren gänzliche Verdrängung durch die practiſchen Aerzte, welche zugleich Operateure, Geburtshelfer u. ſ. w. ſind, in kurzer Zeit zu erwar⸗ en iſt. War es übrigens dem Herrn Geheimen Rath Dr. Schleiermacher rnſtlich darum zu thun, ſich über die Verhältniſſe der Phyſikatschirur⸗ hen genau zu unterrichten, damit ihm eine Stimme in dieſen Verhält⸗ niſſen möglich wäre, ſo mußte er ſich wenigſtens, nicht bloß mit den angeführten und manchen andern bezüglichen, in meiner angeführten Schrift über das Medicinalweſen enthaltenen, Aufſchlüſſen bekannt ma⸗ chen, ſondern auch dasjenige vergleichen, was über die Stellung der Phyſikatschirurgen und der ausſchließlich für deren Stellen ge⸗ bildeten, der Beſoldung noch entbehrenden Hülfsdiener, unter dem ir⸗ rigen Namen der bloßen Wundärzte, einerſeits, und die der Heildiener oder Krankenpfleger anderſeits, von mir bei den landſtändiſchen Kammern ausführlich zur Sprache gebracht wurde. ſeit zugs hren gen⸗ sge⸗ t in ſcher ann, licis als auf 30- rgen ienſt den, urgi⸗ eren leich var⸗ 29 Daß übrigens, in Beziehung auf dieſe eigenthümlichen Verhältniſſe, die höchſte Behörde, meine Stimme und die Stimmen derjenigen, welche meine Anſichten theilten, einſtweilen nicht berückſichtigt hat, kann mich wahrlich nicht beſtimmen, hiergegen etwas zu ſagen, da ich ſehr wohl die Weisheit der Staatsregierung erkenne, durch welche dieſelbe beſtimmt wird, nicht ſofort eine, noch nicht lange beſtehende, Organi⸗ ſation durch eine neue zu verdrängen, ſondern auftauchende neue Vor⸗ ſchläge ausführlich und reiflich zu prüfen, mit dem wirklichen Bedürf⸗ niſſe der Unterthanen ſorgſam zu vergleichen und auf die bezüg⸗ lichen Erfahrungen fremder, beſonders größerer Staaten Rückſicht zu nehmen. Um etwas näher in das Detail der Ausſtellungen einzugehen, welche Herr Geheime Rath Dr. Schleiermacher über das fragliche Hülfsperſonal gemacht hat, bemerke ich hier zur Berichtigung ſeiner Anſicht, daß zwar der Studienplan es denjenigen, welche ſich für den Wirkungskreis dieſes Perſonals auf der Landshochſchule bilden, nicht zur Pflicht macht, Geburtshülfe ausführlicher zu ſtudiren, als es für die Leiſtung von Nothhülfe, namentlich bei einer unentbunden ver⸗ blichenen Schwangern, erforderlich iſt; daß dagegen der Antrag der Facultät, dieſem Perſonal den übrigen Theil der Geburtshülfe gänz⸗ lich zu verſchließen, von der höchſten Behörde nicht genehmigt, ſon⸗ dern die Zulaſſung deſſelben zu den geburtshülflichen academiſchen Vorträgen geboten worden iſt, wie ſolches Bd. I. S. 348 meiner angeführten Schrift näher nachgewieſen wurde. Uebrigens werden auch die, keine beſonderen geburtshülflichen Vor⸗ träge hörenden Zöglinge des gedachten Wirkungskreiſes durch die Vor⸗ träge und Demonſtrationen über Anatomie, Phyſiologie, Chirurgie, Diätetik und Leiſtung von Nothhülfe, und namentlich über die Ausfüh⸗ rung des Kaiſerſchnitts bei unentbunden verſtorbenen Schwangern ſo ausführlich mit allen Theilen der Geburtswege und deren Verrichtung bei der Schwangerſchaft, Geburt und Wochenzeit bekannt gemacht, daß die nachſtehenden Beſorgniſſe des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher, die ſich ganz eigenthümlich ausnehmen, wahrlich unge⸗ gründet ſind: „Der Wundarzt ſoll den Kaiſerſchnitt an Verſtorbenen machen, um das etwa noch lebende Kind zu retten. Nun iſt aber jede ſon— 30 ſtige Beziehung zur ſchwangeren Frau ſeinem Wirkungskreis ent⸗ zogen. Er hört keine Vorleſung über Entbindungskunſt, beſucht auch nicht als Auscultant die geburtshülfliche Klinik, wie er doch die übrigen Kliniken beſucht; ſeine erſte ordnungsmäßige Bekannt⸗ ſchaft mit den Vorgängen bei der Niederkunft, bei einer Entbin⸗ dung macht er dann erſt, wenn er etwa ſpäterhin verheirathet bei ſeiner eigenen Frau Gelegenheit dazu bekommt, wo er ſich dann von der Hebamme, wie wohl ein anderer Ehemann auch, die für ihn paſſenden Erläuterungen geben und ſeine mit der Phyſtologie erworbenen Kenntniſſe vervollſtändigen laſſen kann. Ob hier viel⸗ leicht eine Rückſicht der politiſchen Oeconomie zu Grunde liegt, die nämlich, daß den Hebammen ihr Brod nicht entzogen werde, wiſ⸗ ſen wir nicht; indeſſen glauben wir nicht, daß man dieſer Befürch⸗ tung allzuviel Raum zu geben brauche, da es Sache localer Ge⸗ wohnheit iſt, ob bei Entbindung männliche oder weibliche Beihülfe in Anſpruch genommen wird, und man an den Orten, wo die letz⸗ tere herkömmlich iſt, nicht leicht und ohne dringende Urſache zu der erſten ſchreitet. Wie dem nun aber auch ſey, ſo ſcheint es immer⸗ hin, daß es auch zum Kaiſerſchnitt an Verſtorbenen vortheilhaft 3 ſeyn müſſe, wenn der Wundarzt Kenntniſſe von dem Zuſtand des r ſchwangeren Uterus und der Lage des Kindes habe, das außerdem f jeder Art von Verletzung ausgeſetzt iſt. In ſeinen Wirkungskreis I gehören, wie wir oben geſehen haben, die Vorfälle. Solche kom⸗ g men häufig am Uterus, an der Mutterſcheide⸗vor, ſind oft ſchwer 3 von anderartigen Geſchwülſten zu unterſcheiden; die letzteren gehö⸗ ren aber nicht zu ſeinem Beruf, und in Bezug auf die erſteren wäre lh allerdings zu wünſchen, daß ein Studium der Geburtshülfe ſeine in d der Anatomie über die betreffenden Theile erlangten Kenntniſſe ver⸗ ſ vollſtändigt hätte.“ 1 1 ſi Was die Verbindlichkeit zur Verrichtung des Kaiſerſchnitts an der verſtorbenen Mutter für jeden Phyſikatschirurgen und zwar auch des⸗ 1 jenigen betrifft, welcher kein Studium für die ſonſtige chirurgiſche 1 geburtshülfliche Praris macht, ſo wird dieſe deshalb verlangt, um, in W Abweſenheit eines Geburtshelfers, Jemand in der Nähe zu haben, 1 welcher deſſen Stelle in Bezug auf jene Nothhülfe für die Rettung des ſe Kindes augenblicklich leiſten könne. Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher ſagt: 31 „Sie(die Wundärzte) erhalten gleichfalls beſondere Vorträge über theoretiſche und über operative Chirurgie, die ſich beſonders beziehen auf Entzündungen, Geſchwüre, Verwundungen, Quetſchun⸗ gen, Blutungen, Verbrennungen, Erfrierungen, Hernien, Vorfälle, Verrenkungen, Knochenbrüche; auf Aderlaſſen, Schröpfen, Zahn⸗ ausziehen, die blutigen operativen Hülfen, welche bei den eben genannten Leiden zu leiſten ſind, und den Kaiſerſchnitt an Ver⸗ ſtorbenen.“ „Dabei iſt nun ſonderbarer Weiſe gar manches übergangen, was man wohl, läge nicht eine feſte Beſtimmung darüber vor, zu dem Wirkungskreis der Wundärzte rechnen zu müſſen glauben ſollte. So zum Beiſpiel die ganze Klaſſe der Geſchwülſte, Tumores, deren mehrere durch eine ganz einfache chirurgiſche Operation ent⸗ fernt werden.“ Wenn man diejenigen Anſchwellungen, welche durch Knochen⸗ brüche, Verrenkungen, Vorfälle, Brüche(Hernien), Quetſchungen mit Blutunterlaufungen und vor allem durch Entzündung entſtehen, über welche ſämmtlich Unterricht ertheilt wird, von den übrigen Geſchwül⸗ ſten abzieht, ſo bleibt deren Zahl ſehr geringe; unter den übrigen aber ſind ſolche enthalten, deren Eröffnung durch eine Operation höchſt gefährlich iſt, z. B. die äußerlichen Waſſergeſchwülſte, welche mit dem Innern des Schädels oder der Rückgrathshöhle zuſammenhängen, die Schlagadergeſchwülſte u. ſ. w. Man hat daher weislich deren Be⸗ handlungsweiſe vom Unterricht ausgeſchloſſen und lehrt nur bei den übrigen Geſchwülſten, wie ſie von dieſen zu unterſcheiden ſind. Sie kommen daher bei dem Unterrichte ebenfalls vor, aber bloß in Bezug auf unterſcheidende Erkenntniß. Dieſe Anordnung verſteht ſich von ſelbſt, da, um das Geſagte nochmals mit einem Beiſpiele zu wiederholen, etwa bei der Lehre von den Vorfällen, die Unterſchieds— zeichen von allen übrigen möglichen Geſchwülſten nothwendig gelehrt werden müſſen. Daſſelbe gilt von allen Anſchwellungen, welche zum Behandlungskreiſe des Wundarztes gehören. Ein Arzt würde daher nach ſolchen, an ſich klaren Dingen nicht gefragt haben: ein Laie dber ſollte mit ſolchen Fragen gar nicht auftreten. Noch macht die Nothhülfe, welche in Abweſenheit eines Arztes von den ſ. g. Wundärzten bei plötzlichen Lebensgefahren zu leiſten iſt, 32 und die Mühe des Docenten dieſer Nothhülfe dem Herrn Geheimen Rath Dr. Schleiermacher Sorge, indem er ſagt: „Der Wundarzt erhält einen„„beſonderen Vortrag über Patho⸗ logie und Therapie in Bezug auf Nothhülfe bei Fieber, Entzündung, Schlagfluß, Stickfluß, Blutſturz, Vergiftung, Ohnmacht, Scheintod durch Erhängen, Erfrieren u. ſ. w.““ Hier erhält der vortragende Docent eine Aufgabe, an deren Löſung er wohl ſeinen Scharfſinn vergeblich verſuchen möchte. Der Wundarzt ſoll Nothhülfe bei Fie⸗ bern, Entzündungen, Blutſtürzen leiſten, ohne gründliche Kenntniſſe von dieſen Krankheiten zu haben, die ihm aber doch ſo weit beige⸗ bracht werden müſſen, daß er beurtheilen kann, unter welchen Um⸗ ſtänden und wann ſeine Hülfe eintreten darf. Dieß iſt nun gerade in vielen Fällen nur Sache des vollendeten Practikers. Der Wund⸗ arzt ſoll Nothhülfe bei Vergiftungen leiſten; dieſe ſetzt ein ordent⸗ liches Studium der Toricologie voraus; denn kennt er nicht alle einzelnen Gifte und ihre beſonderen Wirkungen, ſo kann er auch kein Gegengift anwenden, man müßte denn annehmen, daß er viel⸗ leicht eine Art Mithridat habe, die ſich im Nothfall gegen alle Gifte gebrauchen ließe.“ Was will denn Herr Schleiermacher eigentlich? Sollen die Stru⸗ veſchen Rettungstabellen und der Fauſtiſche Geſundheitskatechismus, in welchem ſich die Schullehrer und die Schuljugend unterrichten, wie man bei plötzlichen Lebensgefahren Rettungsverſuche zu machen habe, aus den Schulen entfernt werden? Soll man nicht mehr den Hebam⸗ men in dieſem Rettungsverſahren Unterricht geben? Und dieß alles, weil man hier keinen ſo vollſtändigen Unterricht, wie bei Aerzten ertheilen kann? Alsdann bleibt nichts übrig, als in jedem noch ſo klei⸗ nen Orte einen Arzt, welcher zugleich Wundarzt, Geburtshelfer, u. ſ. w. iſt, zu beſtellen. Leider geht dieſe Anforderung von ſelbſt faſt in Erfül⸗ lung und Herr Schleiermacher muß mit den Medicinalverhältniſſen unſeres Landes und benachbarter Staaten wenig bekannt ſein, um nicht zu wiſſen, daß eben die Bevölkerung und ſelbſt Uebervölkerung auch kleinerer Orte mit Aerzten das Unheil dieſes Standes dermalen ausmacht. 3 Herr Schleiermacher ſcheint ſich überhaupt keinen Begriff von der Art der Nothhülfe zu machen, welche die ſ., g. Wundärzte zu imen atho⸗ ung, ntod ende ſſinn Fie⸗ tniſſe eige⸗ Um⸗ rade und⸗ dent⸗ alle auch viel⸗ alle Stru⸗ mus, wie jabe, Ham⸗ illes, rzten klei⸗ ſ. w. rfül⸗ iſſen um rung alen 33 leiſten unterrichtet werden. Er ſcheint nicht zu wiſſen, daß vor Allem zuerſt gelehrt wird, was im Allgemeinen ſchädlich und daher zu unterlaſſen ſeiz daß in Bezug auf das Anzuwendende wieder zunächſt nur allgemeine Vorſchriſten z. B. in Bezug auf Wärme, Kälte, Ableitungen, Zuleitungen, Lage u. ſ. w. gegehen wer⸗ den, daß Hauptregeln für mehr ſpecielle Gefahren z. B. hohe Lage des Kopfs bei Blutſchlagfluß, niedrige Lage deſſelben nach ſtarkem Blutverluſt,— vieles Trinken bei Vergiftungen, Vermeidung des Genuſſes von Waſſer nach großem Blutverluſt u. ſ. w. ſehr leicht ertheilt und erlernt werden können. Lehrer und Schüler müſſen frei⸗ lich practiſche Leute ſein; dieſe aber finden ſich im Practiſchen ganz einfach zurecht und werden nur von denen bewundert, die eben nicht practiſch ſind. Um die ſ. g. Wundärzte nicht nur in der Leiſtung von Nothhülfen, ſondern auch in der Ausführung des kleinen Dienſtes z. B. Bereitung und Anwendung von Bädern, Umſchlägen, Klyſtiren, Einſpritzungen, Auf⸗ legen und Abnehmen von Verbänden, Pflaſtern u. dgl. Handleiſtungen, Schröpfen, Anſetzen von Blutegeln u. ſ. w., ſodann in den vielfachen bei Operationen, die für den Operateur ganz unentbehrlich ſind, zu unterrichten, läßt man das gedachte Perſonal beſtändig bei den klini⸗ ſchen Beſuchen anweſend ſein und zwar unter den Namen von Aus⸗ kultanten und nicht von Practicanten, um anzudeuten, daß ſie nicht ſelbſtſtändig, wie die Practicanten aus der Klaſſe der Aerzte, zu handeln haben. Man kann von einem ſ. g. Wundarzte bei Staar⸗ operationen ſehr wohl die Augenlieder feſthalten laſſen, aber man ſoll ihm deshalb nicht das Staarmeſſer in die Hand geben. Hiernach iſt es zu würdigen, wenn Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher ſagt: „Zwar erhält nun die pathologiſch⸗therapeutiſche Bildung des Wundarztes noch eine weitere Cultur durch ſeine Beſuche der medi⸗ ciniſchen und ophthalmologiſchen Kliniken als Auscultant; daraus entſpringt aber ein ganz eigenthümliches, in vieler Hinſicht troſtloſes Verhältniß für ihn. Vorleſungen über Ophthalmiatrie hat er nicht gehört, und ſoll ein Jahr hindurch der Anwendung der Augenheil⸗ kunde zuſehen, von der nach dem Studienplan ihm die Behandlung vieler Augenleiden zukommt, wozu ihm der beſondere Vortrag über theoretiſche Chirurgie die Anleitung geben muß. Dahin gehören die. 34 Augenentzündungen, die Verwundungen, Quetſchungen des Auges, die Thränenfiſtel, das Geſchwür im inneren Augenwinkel, der Vor⸗ fall des oberen Augenliedes, die Geſchwüre der Hornhaut, u. ſ. w. Als Practicum darf er der Klinik nicht beiwohnen, dazu ſind nur die künftigen Aerzte berechtigt; und als Practiker ſoll er doch dem⸗ nächſt jene Krankheiten behandeln. Von manchen Operationen, die er vielleicht mit großer Leichtigkeit und Geſchicklichkeit vollziehen würde, iſt er für immer ausgeſchloſſen, weil ſie dem Augenarzt, das heißt dem graduirten Arzte reſervirt bleiben, obgleich die Behand⸗ lung mehrerer, die auch in ſeinen Bereich gehören, nach Umſtänden zu den ſchwierigſten gerechnet werden muß. Der Wundaͤrzt beſucht als Auscultant ein Jahr lang die mediciniſche Klinik. Vorſchrifts⸗ mäßig muß nun natürlicher Weiſe ſeine ganze Aufmerkſamkeit darauf gerichtet ſeyn, die Fälle erkennen zu lernen, wo ſeine Nothhülfe Anwendung finden kann, denn mit den übrigen Krankheitszuſtänden hat er ja nichts zu thun. Wie oft ſich ihm nun Gelegenheit dar⸗ bieten mag, ſolche Fälle zu beobachten, wagen wir nicht zu ent⸗ ſcheiden, doch möchte ſie ſchwerlich im Uebermaaß vorhanden ſeyn.“ reihet Herrn Schleiermacher die über die Thierärzte zweiter Klaſſe, über welche er ſo wenig unterrichtet iſt, daß er deren Beſtehen längſt vor dem Erſcheinen des Studienplans nicht kennt und dieſelben erſt durch dieſen Plan hervorgerufen glaubt. Er ſagt: „Nicht zufrieden mit der Bemühung dieſe unhaltbar gewordene bürgerliche Stellung möglicher Weiſe neu zu beleben, hat der Stu⸗ dienplan eine andere ihr ähnliche neu gebildet, die nämlich der Thierärzte zweiter Klaſſe. Sie beziehen die Univerſität mit gleichen Vorkenntniſſen wie ſie von den Wundärzten verlangt werden, hören dann alle Vorträge mit den Thierärzten erſter Klaſſe gemeinſchaft⸗ lich, mit Ausnahme der gerichtlichen Thierheilkunde, der thierheil⸗ kundigen Polizei, und eines Theils der Hülfswiſſenſchaften; ſie ler⸗ nen nicht reiten, was die Thierärzte erſter Klaſſe erlernen müſſen. In Bezug auf die Thierheilkunde ſelbſt ſind ſie hiernach ganz eben ſo befähigt wie die Thierärzte erſter Klaſſe, und der Einzelne kann, je nachdem er Tact und Talent entwickelt, auch noch befähigter werden als ein der erſten Klaſſe Angehörender. Aber ſte können nie eine Anſtellung im Staatsdienſte als Bezirksthierärzte erhalten, An die Ausſtellungen über das Inſtitut der Phyſikatschirurgen, uges, Vor⸗ ſ. w. nur dem⸗ die iehen das zand⸗ unden eſucht rifts⸗ rrauf hülfe nden dar⸗ 35 da hierzu der vorausgegangene Gymnaſialunterricht erforderlich iſt, oder eine Nachweiſung der durch denſelben zu erlangenden Kennt⸗ niſſe vermöge der Maturitätsprüfung. Wer nun mag ſich wohl, wenn ihm jede Ausſicht auf eine ſolche Anſtellung im Voraus abge⸗ ſchnitten iſt, dem mit immerhin bedeutenden Koſten verbundenen Aufenthalt auf der Landesuniverſität fünf Semeſter hindurch unter⸗ ziehen? und wird dann, wenn dieß nur ſelten der Fall ſeyn möchte, dem überall fühlbar gewordenen Bedürfniſſe ſchleuniger Hülfe in vielen Krankheitsfällen der Thiere abgeholfen? Wahrſcheinlich nicht, und es wird daher die Anſicht derjenigen, welche eine thierheilkun⸗ dige Bildung nach beſchränkterem Maaßſtab verlangen, den Vorzug verdienen. Zu dieſer reichen beſondere Vorträge, welche die dazu befähigten Bezirksthierärzte(alſo auch der auf der Univerſität) erthei⸗ len mögen, vollkommen hin; die Hufſchmiede ſind die dazu geeig⸗ neten Subjecte, eben ſo und oft in noch höherem Grade Landwirthe, zumal wenn ſie auch noch anderweitige Bildung beſitzen; in ihrer eigenen Oeconomie, wenn ſie von größerem Umfange iſt, wird ſich die auf einen Curſus der Thierheilkunde verwandte Zeit oft reich⸗ lich belohnen. So gut wie man überall Hebammen hat, die nicht gelehrte Geburtshelfer ſind, wird man dann überall Thierärzte haben können, da die Zahl der Thierkrankheiten nicht groß iſt, und ihre Heilung meiſt auf einfachen Principien beruht. Können neben einem ſolchen Verhältniſſe die Bezirksthierärzte mit ihrem Einkommen nicht beſtehen, ſo iſt der Staat, der ihrer nicht entbehren kann, ſchuldig, ihrem Gehalt das Erforderliche zuzulegen, eine Ausgabe, die bei der beſchränkten Zahl derſelben, nicht übermäßig ſeyn würde.“ Zufolge der Medicinalorganiſation von 1822 ſollten, neben den thierheilkundigen Empirikern, oder ſ. g. Thierheildienern, welche bloß zu einzelnen Hülfeleiſtungen bei nicht fieberhaften und nicht anſteckenden Thierkrankheiten befugt ſind, die eigentlichen Thier⸗ ärzte nur eine einzige Klaſſe bilden und es wurden von ihnen ganz dieſelben wiſſenſchaftlichen Vorkenntniſſe, wie bei den Aerzten ver⸗ langt. Es ſchien indeſſen der mediciniſchen Facultät, daß durch die Anforderung einer ſtreng wiſſenſchaftlichen Vorbildung dem thierheilkundigen Stande eine große Zahl brauchbarer Subjecte entzo⸗ gen werden möchte, und zwar um ſo mehr, da vollſtändig wiſſen⸗ ſchaftlich vorgebildete junge Leute meiſtens die Menſchenheilkunde der Thierheilkunde vorziehen. Auch berückſichtigte die Facultät, daß die 36 in jeder Beziehung wiſſenſchaftlich gebildeten Thierärzte größere Anfor⸗ derungen an das Leben machen und daher einer Taxe nicht entbehren können, nach welcher zu zahlen, dem Landmann oſt ſchwer fällt, wäh⸗ rend Thierärzte, denen jener Bildungsgrad entgeht, ſich mit einer nied⸗ rigern Gebühr begnügen, ſo daß deren Hülfe den Viehbeſitzern weit zugänglicher erſcheint. Die Staatsregierung gieng auf dieſe Anſicht der Facultät ſchon vor einigen Jahren ein und geſtattete, daß ſonſt befähigte junge Leute zu dem Studium der geſammten Thierheilkunde zugelaſſen werden ſollen, welche nicht hinreichende Vorkenntniſſe beſitzen, um in der, für Aerzte beſtimmten Vorprüfung(Maturitätsprüfung) zu beſtehen, unter dem Bedinge, alsdann auch demnächſt ſich mit einer niedrigeren Gebührentare zu begnügen. Von ihnen wird daher auch nicht gefordert, daß ſie auf der Landesuniverſität Univerſalgeſchichte, Logik, Pſychologie, reine Mathematik und Phyſik hören müſſen. Da zur gehoͤrigen Handhabung der gerichtlichen und polizeilichen Thierheilkunde eine eben ſo vollſtändige wiſſenſchaftliche Bildung, wie bei einem Arzte gefordert werden muß; ſo kann der, welcher einer ſol⸗ chen entbehrt, keinen Zutritt zu den Stellen der Staatsthierärzte (Kreisthierärzte) erlangen; daher wird es ihm überlaſſen, ob er die Vorträge über gerichtliche und polizeiliche Thierheilkunde beſuchen will oder nicht; verwehrt wird hier nichts, nur wird nichts geboten. So entſtand eine zweite Klaſſe von Thierärzten, die alle auf practiſche Ausübung ſich beziehenden Zweige der Thierheilkunde ſtudirt, und hiernach eine illimitirte Beſugniß zur Praris nach beſtandenem Facultätseramen erhält. Den Thierärzten zweiter Klaſſe iſt übrigens ſeither unbenommen geweſen, wenn ſie ſich ſpäter die wiſſenſchaftlichen Kenntniſſe erwerben, um das Maturitätseramen zu beſtehen, ſich die— ſem zu ſtellen und dadurch in die erſte Klaſſe vorzurücken, und, nach beſtandener ſ. g. Staatsprüfung für den Staatsdienſt, zu den Stellen der Kreisthierärzte zu gelangen. Bisher hat es an den Zöglingen der zweiten thierheilkundigen Klaſſe nicht gefehlt, und ebenſo wenig an Thierärzten der zweiten Klaſſe, welche ſpäter in die erſte übertraten. Man ſieht alſo, daß dasjenige, was Herr Geheimer Rath Dr. Schleiermacher über die Verhältniſſe der Thierärzte ſagt, durchaus nicht paßt. Daß die Thierärzte zweiter Klaſſe, welche als Practi⸗ ker in jeder Beziehung denen der erſten Klaſſe gleich ſtehen, auch auf ganz gleiche Weiſe gebildet werden müſſen, verſteht ſich von ſelbſt, und wäre es möglich, Thierärzte zweiter Klaſſe außerhalb der Univer⸗ nſor⸗ ehren wäh⸗ nied⸗ weit nſicht ſonſt kunde ſitzen, fung) einer nicht ogik, ichen wie ſol⸗ ärzte r die will ten. e auf udirt, enem gens lichen die⸗ nach tellen ngen venig aten. Dr. haus neti⸗ auch ſelbſt iver⸗ ſität, durch bloßen Unterricht bei andern Thierärzten, zu bilden, ſo müßte dieß auch für die Thierärzte erſter Klaſſe gelten, was ja Herr Schleiermacher ſelbſt keineswegs zu behaupten ſcheint. Man ſieht, daß die Vergleichung der Thierärzte zweiter Klaſſe mit den Phyſikatschirurgen ganz unſtatthaft iſt, da jene eine ganz illi⸗ mitirte, dieſe eine ſehr beſchränkte Befugniß im practiſchen Felde haben. Hiernach läßt ſich würdigen, was der Herr Geheime Rath Dr. Schleiermacher vorbringt, indem er ſagt: „Außer der Chemie und Botanik, welche die Thierärzte zweiter Klaſſe vor den Wundärzten voraus haben, dürfen oder müſſen viel⸗ mehr jene auch noch pharmaceutiſche Chemie ſtudiren, deren fleißi⸗ ger Beſuch bei ihnen Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt, wenn auch kein Semeſter dafür beſtimmt wird, während der Stu⸗ dienplan den Wundärzten nur einen beſonderen Vortrag über chirur⸗ giſche Arzneimittellehre anſetzt.“ Es iſt nun noch dasjenige zu berühren, was von dem academiſchen Unterrichte der Aerzte, als Zöglingen für die geſammte Menſchenheil⸗ kunde, geſagt wird. Zuerſt hebe ich das Glaubensbekenntniß des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher über Phyſiologie aus, welches er, bei Gelegenheit der Betrachtung der Stellung und des Unterrichts der Phyſikatschirurgen, mittheilt. Er bemerkt nämlich:— „Für die Wundärzte wird ein beſonderer Vortrag über die Phy⸗ ſtologie vorgeſchrieben, über deſſen Umfang und Inhalt uns leider der Studienplan in Ungewißheit läßt, denn allerdings wäre es intereſſant, die Theile der Phyſiologie kennen zu lernen, die für den Chirurgen unnöthig erachtet werden. Sollte damit indeſſen vielleicht eine höhere, naturphiloſophiſche, das iſt ſpeculative, Phyſiologie gemeint ſeyn, ſo könnten damit auch wohl die künftigen Aerzte ver⸗ ſchont bleiben, und es bedürfte dann des beſonderen Vortrags nicht.“ Nach demjenigen, was Herr Schleiermacher, oben angedeuteter Maaßen, von der Philoſophie überhaupt und von der Lehre von den Individuen insbeſondere, als den allein in der Schöpfung vorkom⸗ menden urſprünglichen Kräften, von welchen alle mitgetheil⸗ ten Kräfte ausgehen, hält, darf man ſich über ſeine Anſicht, man könne und ſolle ſich nur mit dem Studium der letzteren beſchäftigen, nicht mehr wundern. Man betrachtet in neueſter Zeit vielfach die 38 Phyſiologie keineswegs als die Lehre von der Urkraft eines Indivi⸗ duen, vermöge welcher es ſich ſeinen eigenen Leib bildet, man betrach⸗ tet ſie nicht als die Lehre von der Entſtehung der Theilkräfte aus jener Grundkraft, durch welche Theilkräfte die einzelnen Leibestheile in Geſtalt und Miſchung, unter beſtändigem Wechſel und dadurch bedingter Bewegung, zu Stande kommen; man ſieht vielfach nicht, wie die Körpertheile auch nach ihrer Abtrennung von dem Leibe, dem ſie urſprünglich angehörten, noch ihre Theilkräfte behalten und der Grund aller phyſikaliſchen und chemiſchen Erſcheinungen werden; ſondern man nimmt umgekehrt dieſe abgeleiteten Kraftäußerungen als die alleinigen eigentlichen Kräfte in der Natur an, und will, daß man ſich nur mit ihnen beſchäftige, und läßt es dahin geſtellt, ob man aus ihnen die Grundkraft jedes Individuums ableiten könne und ſolle, oder nicht. Dieſe Betrachtungsweiſe ſcheint Herr Geheimer Rath Dr. Schleier⸗ macher zu theilen. Dieſelbe hat, wie jede einſeitige Anſicht, durch Verfolgung des Verſuchs, ſie durch Beobachtung zu begründen, dem materiell Factiſchen der Phyſiologie ungemein genützt und zu den erfreulichſten Entdeckungen in Anſehung des Materials des bezüglichen Wiſſens geführt; auch wird ſie auf dieſem Wege für dieſen Zweck noch ſehr viel leiſten. Dieß hindert aber nicht, die Betrachtungsweiſe ſelbſt als eine irrige anſehen zu müſſen, und die Entſcheidung über deren Haltbarkeit oder Unhaltbarkeit kann nicht durch Entdeckung ſtets neuen Details der Aeußerungen von Kräften, die man ſofort als beſondere Kräfte unterſtellt, beſonders benennt und ohne alle Einigung nebeneinander hinſtellt, gewonnen werden. Man ſieht ſogar die ſ. g. Lebenskraft der Individuen als eine ganz iſolirte, unerforſch⸗ bare Kraft betrachtet und ihr gegenüber eine, täglich wachſende Zahl neugeſtempelter Kräfte hingeſtellt, nach deren Zuſammenhang unter ſich und mit jener man, vor ſich aufdrängendem Neuen, zu fragen keine Zeit hat. Leicht iſt es, hier mit dem Strome zu ſchwimmen, aber ſchwer, die Beſonnenheit für die ſtets feſtzuhaltende Frage nach innerer Verknüpfung der ſtets zunehmend bemerkbar werdenden Einzelnheiten zu bewahren. Solche beſonnene Denker werden täg⸗ lich ſeltener, um ſie ganz zu beſeitigen ſucht man ſie durch die Namen der Naturphiloſophen verächtlich zu machen, welcher Näͤme einer frühern, ebenſo einſeitigen und auf bloßes Analogieenſpiel beſchränkten Schule beigelegt wurde, mit welcher jene Forſcher nichts gemein haben. Herr Schleiermacher ſcheint an die wirkliche Eriſtenz ſolcher Geiſter gar nicht zu denken, geſchweige denn die Nothwendigkeit derſelben, 39 divi⸗ für die Fernhaltung einer Auflöſung aller Erkenntnißeinheit in unzäh⸗ 1t. lige, unzuſammenhangende Einzelnheiten, einzuſehen. aué heile Nachdem ſich Herr Schleiermacher bei der Geſundheitslehre für urch die reine Experimentalrichtung erklärt hat, ſollte man erwarten, wie eer werde dieſelbe Behandlungsweiſe der Krankheits⸗ und Heilungs⸗ ſie lehre empfehlen; doch dem iſt nicht ſo, ſondern er ſagt bloß: rund man„Im vierten Semeſter werden als beſondere Vorleſungen genannt: igen allgemeine Pathologie, allgemeine Therapie, allgemeine Chirurgie, mit Diätetik; im fünften Semeſter ſpecielle Chirurgie; im ſechsten Seme⸗ die ſter operative Chixurgie; im ſiebenten Semeſter Semiotik mit akuſti⸗ ich. ſcher Diagnoſtik.“ Ler⸗ urch Im Studienplan aber heißt es ausdrücklich: Semiotik mit akuſti⸗ dem ſcher und chemiſcher Diagnoſtik. Es iſt dann in den Bemerkungen den weiter geſagt:— chen noch„Die allgemeine Pathologie und Therapie bildet eine Art von elbſt Einleitung in die Lehre von den verſchiedenen Krankheiten des Men⸗ eren ſchen und der Heilung derſelben, ſie behandelt die Arten und Urſa⸗ ſtets chen der Krankheiten, die auf den menſchlichen Körper wirkenden als äußeren und inneren ſchädlichen und heilſamen Einflüſſe, und damit alle die Düätetik, die Zeichenlehre, Semiotik und die Lehre von den gar Krankheitszuſtänden, Symptomatologie,(deren im Studienplan nir⸗ ſch⸗ gends Erwähnung geſchieht, die aber in neueren Zeiten und auch zahl gewiß ſehr zweckmäßig häufig mit der Semiotik gemeinſchaftlich ſich behandelt wird), endlich die allgenieine Lehre von der Heilung gei der Krankheiten und den verſchiedenen Methoden, dieſe zu bewerk⸗ ver, ſtelligen. Ein zuſammenhängender Curſus über allgemeine Patho⸗ rer logie und Therapie in dieſem Sinne erſcheint uns dem in die ein⸗ den zelnen Disciplinen zerriſſenen, die neben oder nach einander vorge⸗ tig⸗ tragen werden ſollen, jeden Falls vorzuziehen ſeyn. Tief kann der nen Vortrag in keinen einzigen dieſer Gegenſtände eingehen, denn dieß iner würde eine ſchon tüchtige Kenntniß der ſpeciellen Pathologie und kten Therapie vorausſetzen. Eine beſondere Vorleſung über allgemeine ben. Therapie gegen Ende des mediciniſchen Curſus könnte dagegen ſehr ſter erſprießlich werden, wenn darin, nunmehr nach erlangter Einſicht ben, in das Einzelne, die Heilmethoden nach ihrer verſchiedenen Bedeu⸗ 40 tung eine gründliche Würdigung und Erläuterung fänden, zugleich mit der Anleitung, die einzelnen gehörig anzuwenden und durchzu⸗ führen. Dieß gehört zu den ſchwerſten Theilen der practiſchen Medicin, und es würde ſich ein ſolcher Vortrag ſehr weit von dem, der im Anfang gegeben werden kann, unterſcheiden müſſen. Die Semiotik iſt, wie es uns ſcheint, im ſiebenten Semeſter zu ſpät vorgetragen. Sie bildet wohl ſchicklicher mit der allgemeinen Patho⸗ logie einen Theil der Einleitung; die ſpecielle Semiotik muß ja doch in der ſpeciellen Pathologie und Therapie neben der Symptomato⸗ logie vorkommen, und es iſt daher unpaſſend, wenn das allgemeine Colleg darüber erſt ſpäter gehört werden ſoll.“ Bei dieſer Aeußerung iſt es auffallend, daß der Studienplan geta⸗ delt wird, weil kein beſonderer Vortrag über Symptomatologie erwähnt ſei, und Herr Schleiermacher ſcheint daher zu wünſchen, daß dieſer Vortrag auch beſonders gehalten werde, während er gleich darauf ſagt, man thue wohl, ihn nicht beſonders zu halten. Ich muß mich daher begnügen, zu ſagen, was der Studienplan will, und warum er es will. Die Lehre von den Krankheitszufällen, ver⸗ eint mit der Lehre von den Wiedergeneſungserſcheinungen, und vergli chen mit den Zeichen der geſundheitsgemäßen Lebensverrichtungen, macht im Studienplan den Lehrvortrag aus, welcher dort als Semio⸗ tik bezeichnet wird, es iſt dieß die Zeichenlehre in ihrer Voll⸗ ſtändigkeit, weil ſie alle Zeichen, der Krankheit, wie der Geſund⸗ heit und der gegenſeitigen Uebergänge beider in einander umfaßt. Die Semiotik ſchließt alſo die Symptomatologie mit ein, und ein iſolirter Vortrag der bloßen Krankheitserſcheinungen, ohne jene Verbindung und Vergleichung, möchte gewiß weniger belehrend ſein. Wenn man bedenkt, daß bei der ſpeciellen Krankheitslehre die Symptome aller einzelnen Krankheitsformen vollſtändig abgehandelt werden, und daß die Symptomatologie für ſich bloß eine Zuſammenſtellung aller dieſer einzelnen, bei den verſchiedenen Krankheitsformen vorkommenden, Sym⸗ ptome ſeyn würde, und wenn man zugleich bedenkt, daß die ſpecielle Wiederherſtellungslehre ſtets mit der ſpeciellen Krankheitslehre verbun⸗ den wird; ſo ſcheint die Iſolirung der Krankheitserſcheinungen von den Wiedergeneſungserſcheinungen noch weniger gut geheißen werden zu können. Was Herr Schleiermacher mit den Worten:„Ein zuſammenhan⸗ gender Curſus über allgemeine Pathologie und Therapie in dieſem leich chzu⸗ ſchen dem, Die ſpät ltho⸗ doch nato⸗ neine geta⸗ gie zen, d er lten. will ver⸗ rgli gen, lio⸗ oll⸗ und⸗ Die 41 Sinne erſcheint uns dem in die einzelnen Disciplinen zerriſſenen, die neben und nacheinander vorgetragen werden ſollen, jeden Falls vorzu⸗ ziehen ſeyn“ ſagen will, iſt nicht abzuſehen, da ja der Studienplan einen beſondern Vortrag über allgemeine Pathologie, als der allge⸗ meinen Erkrankungslehre nach ihren Hauptvorgängen und den, als Schädlichkeiten erſcheinenden, ſie bedingenden Einflüſſen, ſo wie über allgemeine Therapie, als der allgemeinen Wiederherſtellungslehre nach ihren Hauptvorgängen und den, als Heilmittel erſcheinenden, ſie bedingenden Einflüſſen, vorſchreibt. Auch wird die allgemeine Patho⸗ logie und Therapie als Einleitung in die ſpecielle Pathologie und ſpe⸗ cielle Therapie wirklich geleſen. Es geſchieht alſo, was Herr Schleier⸗ macher will, warum ſagt er denn, er wolle es anders, als es geſchieht? Wenn er aber, nachdem er die allgemeine Pathologie und Therapie als Einleitung verlangt hat, ſagt:„eine beſondere Vorleſung über allgemeine Therapie gegen das Ende des mediciniſchen Curſus könnte dagegen ſehr erſprießlich werden, u. ſ. w.“ ſo will er wohl die allgemeine Therapie am Anfange und nochmals am Ende des Stu— diums geleſen oder gehört wiſſen? Oder will er, daß derſelbe Docent, welcher die ſpecielle Pathologie und Therapie lieſt, als Einleitung in dieſen ſpeciellen Vortrag, welcher dermalen in vier Semeſtern geleſen wird, auch noch die allgemeine Pathologie und Therapie aufnehme und um noch ein Semeſter verlängere? Die Semiotik iſt eine Reca⸗ pitulation aller Erkrankungs- und Geneſungserſcheinungen, welche die allgemeine und ſpecielle Pathologie und Therapie vorgeführt haben, und giebt die vielen einzelnen Bilder, zu einem einzigen Gemälde in Hauptzügen vereinigt, wieder. Sie iſt alſo erſt verſtändlich, nach⸗ dem jene einzelnen Bilder vorgeführt worden ſind. Deshalb bringt der Studienplan dieſelbe an das Ende des Studiums. Dort iſt ſie Herrn Schleiermacher nicht recht und er möchte ſie ganz im Anfange als Einleitung der allgemeinen Pathologie gelehrt ſehen. Man bedenke aber, was er da will. Die Semiotik ſagt z. B.: dieſe beſondere Beſchaffenheit des Urins z. B. mit rothem oder anderm Satze kommt bei dieſen oder jenen Arten von Fieber, bei Rheumatismus, bei Hä⸗ morrhoiden u. ſ. w. vor. Nun kennt aber der Schüler die fraglichen Fieberformen noch gar nicht, er weiß nichts Näheres über Rheumatis⸗ mus, Hämorrhoiden u. ſ. w., welchen Nutzen ſoll er da von der abſtracten Zeichenlehre ſchöpfen, da er noch kein konkretes Krankheits⸗ bild vorgeführt erhalten hat? Iſt es denn möglich, einen unpracti⸗ ſcheren Rath zu ertheilen? 42 Auch über die Chirurgie kann Herr Geheimer Dr. Schleiermacher ſich nicht enthalten, ſeine eigene Art von Rath zu ertheilen. Er ſagt: „Nach der Analogie der allgemeinen Pathologie und Therapie iſt neben dieſen auch ein Vortrag über allgemeine Chirurgie beſtimmt, ihrer Natur nach nur ein Theil der allgemeinen Therapie, man müßte denn damit die ſogenannten chirurgiſchen Krankheiten verbin⸗ den, deren Begriff die allgemeine Pathologie zu erläutern hat. Wir glauben bezweifeln zu dürfen, daß ein Lehrer der Chirurgie zu einer derartigen Trennung geneigt ſeyn ſollte; was von der allgemeinen Chirurgie zu erwähnen iſt, wird ohne alle Beſchwerde in den Cur⸗ ſus der ſpeciellen Chirurgie aufgenommen werden können, dem man nur dieſen Namen nicht zu geben braucht, ſondern einfach bei dem der Chirurgie ſtehen bleiben kann. Auch iſt gar nichts dabei zu herinnern, wenn die im Studienplan getrennten ſpecielle und opera⸗ tive Chirurgie in einem einjährigen Curſus der Chirurgie vereinigt werden, wie dieß auf vielen Univerſitäten und auch ganz zweckmä⸗ ßig der Fall iſt; das ſind Gegenſtände über die ſich eine Staats⸗ behörde mit dem academiſchen Lehrer benehmen kann, die aber nicht, wie es hier geſchieht, durch feſte Normen geregelt zu werden brau⸗ chen, durch Normen, welche durch die gegenwärtigen Vorträge beſtimmt worden ſind, an deren Stelle aber andere ganz eben ſo gut dem Zweck entſprechen können.“ Die Chirurgie iſt äußere Heilkunde, alſo die Lehre von den äußern(vorzugsweiſe mechaniſchen und chemiſchen) Krankheiten und von der äußern(vorzugsweiſe mechaniſchen und chemiſchen) Heilweiſe. Dieſe Doctrin zerfällt ſonach von ſelbſt in die Lehre von denchirurgiſchen Krankeitsformen, moͤgen dieſelben durch chirur⸗ giſche oder mediciniſche Mitiel geheilt werden, und in die Lehre von den operativen Hülfen, gleichviel ob zur Heilung chirurgiſcher oder mediciniſcher Uebel dienend. Man hält dieſe, aus der Natur der Sache hervorgehende Abtheilung in chirurgiſche Krankheits⸗ lehre und chirurgiſche Operationslehre auch bei den Vorträ⸗ gen feſt, und trennt namentlich die Operationslehre durch beſondere Vorträge ab, um bei den verſchiedenen operativen Verfahren nicht durch die Abhandlung aller Krankheitsformen, für welche daſſelbe als Hülfs⸗ mittel dienen kann, unterbrochen zu werden. Mit dieſen Vorträgen ſind ——=———-9——— 2ͤ2———2— Sd.— d—=ͤ dn.——— ————,— —— icher E rapie umt, man rbin⸗ Wir einer einen Cur⸗ man dem i zu era⸗ inigt kmä⸗ ats⸗ ſicht, rau⸗ räge n ſo 43 zugleich practiſche Anweiſungen und Uebungen verbunden, welche, unter die chirurgiſche Krankheitslehre gemiſcht, dort ebenfalls ſtörend ſein würden. Die Operationslehre zerfällt übrigens in die Lehre von den blutigen Operationen, welche im engeren Sinne Operations⸗ chirurgie genannt wird, und in die Lehre von den unblutigen Hülfeleiſtungen, welche meiſtens unter dem Namen der Ver⸗ band⸗ oder Bandagenlehre vorkommt. Der preactiſche Unterricht in den blutigen Operationen geſchieht an Leichen, in den unblutigen am lebenden Phantome. Auſſerdem ſcheiden ſich dieſe Vorträge auch durch das Semeſter von denen über chirurgiſche Krankheiten, indem ſie nur wohl im Sommer gehalten werden können. Es ſind nämlich die Lei⸗ chen im Sommer zur Dispoſition des Lehrers der Chirurgie, im Winter zu der des Lehrers der Anatomie geſtellt, und die lebenden Phantome ertragen das theilweiſe Entkleidetſein leichter in der war⸗ men Jahreszeit. Die Lehre von den chirurgiſchen Krank⸗ heiten wird mit verſchiedenen Namen bezeichnet z. B. mit: medicini⸗ ſcher Chirurgie, theoretiſcher Chirurgie, Pathologie und Therapie der chirurgiſchen Krankheitsformen u. ſ. w. Bei dem betreffenden Vortrage wird die allgemeine Betrachtung der ein⸗ zelnen Hauptform ſtets der des ſpeciellen Vorkommens derſelben an den einzelnen Leibestheilen vorangeſchickt. Dieß kann aber ſo geſche⸗ hen, daß zuerſt alle allgemeinen Formen nacheinander abgehandelt werden und darauf das örtliche Vorkommen derſelben als beſon⸗ derer Theil nachfolgt, oder man beginnt mit einer einzelnen Hauptform, z. B. Hernien, und handelt, ſogleich nach der Betrachtung des Allgemeinen, auch das örtlich Specielle ab. Wird die erſtere Art gewählt, ſo zerfällt der ganze Vortrag einfach in zwei Theile: den allgemeinen und ſpeciellen Theil. Dieſes Ver⸗ fahren iſt als das Vorzüglichere erachtet und ſeit längeren Jahren hier eingeführt worden. Hiernach iſt im Studienplan die ſ. g. theore⸗ tiſche Chirurgie(im Gegenſatze der practiſchen oder operativen) in allgemeine Chirurgie und ſpecielle Chirurgie getheilt und für jene das vierte, für dieſe das ſechſte Semeſter im Studienplan anempfohlen. Der Studienplan enthält nur das ganz Gewöhnliche, längſt Ein⸗ geführte und völlig Erprobte. Die Beſorgniſſe, daß der Docent mit dieſer Einrichtung, Abtheilung u. ſ. w. nicht zufrieden ſein möge, ſo wie die Empfehlung, daß die Staatsregierung ſich hier einmiſchen und 44 mit dem Docenten benehmen möge, und was ſonſt noch Herr Schleier⸗ macher vorbringt, iſt alſo ganz außer Orts. Ich ſchließe mit der Frage, welche ſich mir bei den Bemerkungen des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher aufdrängt: Aber Wozu? Ich würde mir bei meinen Gegenbemerkungen dieſelbe Frage geſtellt und geſchwiegen haben, wenn nicht die Stellung des Herrn Geheimen Raths Dr. Schleiermacher ſeinen Bemerkungen eine Bedeutendheit gäbe, die ihnen an ſich abgeht, und wenn nicht ein Schweigen, unrichtig dargeſtellten Verhältniſſen gegenüber, die ich genau kennen zu lernen zufällig berufen war, als Zugeben erſcheinen müßte. zleier⸗ ungen— Aber eſtellt eimen gäbe, richtig ternen Gegenbemerkungen Colour& Grey Control Chart Blue Cyan Green vellow Hed Magenta White Grey 1 Grey 2 Grey 3 Grey 4 Black für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen 6 8 4 9 9 — Gießen, 18414. Druck der Univerſttäts⸗Buchdruckerei von G: F. Heyer, Vater.