15 H 8S ꝗ a„a„a..... denodo. — A— A. Le 990 NR. 11.700.616 Beleuchtung der 1 Bemerkungen eines Groſsh. Hess. Arztes Dr.*† über die neue Groſsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner von Dr. Theod. Lacleo. Walh. Bischoff, Professor der Anatomie und Physiologie. — Giefſsen 1848. Ricker'sche Buchhandlung. —½ — ½ die Beleuchtung der Bemerkungen eines Groſsh. Hess. Arztes Dr.£ über die neue Grofsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner von Dr. Theod. Lucuevw. Walh. Bischoff. Professor der Anatomie und Physiologie. Giefſsen 1848. J. Ricker'sche Buchhandlung. 1 bauer ror ein Hess. I Dr. Med Anslöldi bei der achlet h Kinn de Aruke noch S Groſghe 2u dem! von Dr. Adolp Zur Bennu Die Sac dublieun da, dem das Ve davon mich in lieser Tnue de Dr. Ned wulde nissen 3 In der zu Nordhausen erscheinenden und von Dr. Hof- bauer in Berlin redigirten medicinischen Centralzeitung erschien vor einiger Zeit eine Reibe von Artikeln über die neue Groſsh. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner von einem anonymen Dr. Med. zu Gielsen, welche trotz des vielen Auffälligen und Anstölſsigen was dieselben für den Kundigen enthielten, dennoch bei der geringen Verbreitung des gedachten Blattes billig unbe- achtet hälten gelassen werden können. Allein der industrielle Sinn des Herausgebers und die Interessen des Verfassers jener Artikel haben sich dahin verbunden, den Satz derselben auch noch sogleich zu einer kleinen Broschüre:„Ueber die neue Groſsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner. Ein Beitrag zu dem Kapitel von den Studien- und Prüfungsordnungen überhaupt von Dr.*ν Groſsherzogl. Hess. Arzte eitc. Nordhausen 1847 bei Adolph Büchting“ zu benutzen. Diese Broschüre ist offenbar zur Benutzung in loco, hier in Gieſsen und in Darmstadt berechnet. Die Sache ist damit zur öffentlichen Besprechung vor dem Publicum gebracht worden, welches sie am meisten interessirt und da, dem Verfasser wohlbewuſst, auf solche Weise Nichts, auch nicht das Verkehrteste zur Sprache gebracht werden kann, ohne daſs davon wenigstens Etwas hie und da sitzen bleibt, so sehe ich mich im Interesse einer guten und schönen Sache veranlaſst, dieser Broschüre nachfolgende Beleuchtung zu widmen. Ich thue dieses unter meinem eigenen Namen gegen einen anonymen Dr. Med. 2αᷣ, theils weil ich die Anonymität überhaupt für be- wulste Schwäche halte, theils weil Jedermann in den Verhäalt- nissen, die mich zunächst interessiren, meinen warmen Antheil 1* 4. an der neuen Prüfungsordnung kennt, theils weil endlich auch Niemand, der mit den Verhältnissen und Personen bekannt ist, über den Urheber jener Broschüre im Zweifel ist. Für die meisten Leser derselben bedarf es defshalb viel- leicht kaum einer besonderen Hindeutung auf ihren Ursprung, um sie auf den richtigen Standpunkt für ihre Beurtheilung zu stellen. Die genaue Vertrautheit und Bekanntschaft mit allen Porsönlichkeiten und Verhältnissen der Universität weiset von selbst darauf hin, dals der Autor dieser Broschüre in Giefsen wohnt. Ich glaube kaum, dafs einer der hiesigen praktischen Aerzte sich durch die neue Prüfungsordnung in seinem Interesse in irgend einer Weise und in der Art verlelzt gefunden hat, dals er dadurch sich zu der grofsen Mühe aufgefordert finden könnte, die neue Prüfungsordnung einer so weitläufigen Krilik zu unterwerfen, um so weniger, da sie sich auf Zustände und Einrichtungen bezieht, welche die praklische Ausübung der Me- dicin in keiner Weise berühren; und wenn ich hervorhebe, daſs die Gründe des Autors gegen gewisse Artikel der Prüfungs- ordnung und die Vorschläge zu ihrer Aenderung sich wörilich in den Facullätsaklen finden, ja dals sogar mündliche Aeuſse- rungen aus den Facultätsverhandlungen in die Broschüre üher- gegangen sind, so dürfte kaum ein Zweifel darüber herschen, dals der Autor dieser Broschüre ein Mitglied der Universität ist, dem ein Mitglied der Facultät die zu ihrer Abfassung nöthi- gen Thatsachen und Materialien geliefert hat. Wenn der ano- nyme Autor der Broschüre die Güte haben wird seine Kritik mit dem ganzen Gewichte seiner Persönlichkeit zu unterstützen und sich mir nennen will, so mache ich mich anheischig ihm das Facultätsmitglied zu bezeichnen, dem er diese Hülfe ver- dankt, und ihm zu beweisen, dafs er sich in einem grofsen lrrthum befand, wenn er glaubte, einen allgemeinen wissen- schafllichen Gesichtspunkt im Interesse des Studiums der Medicin und zum Wohle der Universität durch diese Broschüre zu ver- trelen. Ich werde alsdann darthun, dals er in derselben ganz einfach die Ansichten eines Individuums vertritt; Ansichten die in der Facultät und bei der höchsten Behörde den gewünschten Anklang nicht gefunden haben, und dals er die Anonymität nur delshalb gewählt hat, weil er Nichts Anderes als das Werkzeug dieser A wissenseh welcher seinen N Nleinung die Ansic dürlle, 4 in das! Fehler d Vor Beleucht wie We genübe führung werde! dieselbe 1st, als einzelne Dab gewende ſolgen, freilich den Me eine S sondern überall gegeber dültnisse Blendw zWeclat legenh sichern Zu Kudien ehong gelahr) Nlich auch kannt ist, halb viel- Ursprung, eilung zu mit allen eiset von n Gieſsen raklischen Interesse nden hal, ſert finden ren Krilik tinde und der Me- eehe, dals Srüfungs- wörllich Aeuſse- üre über- herschen, Universilät nng nöthi- der ano- ne Kritik ferstülzen chig ihm Jülle ver- m grolsen n Wissell- ler Madicin e 2ll ver- Iben gang chten die wönschten wmiläl nur Werkzelg 5 dieser Ansichten ist. Wäre der Zweck ein unbefangener, rein wissenschaftlicher, so ist in der That kein Grund denkbar, welcher den Aulor dieser Broschüre hätte veranlassen können, seinen Namen verborgen zu hallen. Schwerlich dürfle er der Meinung seyn, daſs die Facultät oder die höchste Staatsbehörde die Ansichten eines Anonymen der Berücksichligung werth hallen dürfle, zu einer Zeit wo die neue Prüfungsordnung noch kaum in das Leben getreten ist, wo sich also das Gute oder die Fehler derselben noch nicht zu erkennen gegeben haben können. Von diesem Gesichtspunkle ausgehend, will ich in meiner Beleuchtung dieser Broschüre hypothelisch die Form vählen, wie wenn ich nicht dem Advokaten, sondern der Parthei ge- genüber stände, die ihr persönliches Interesse durch die Ein- führung der neuen Prüfungsordnung verlelzt glaubt und ich werde vor allem die Frage beleuchten, ob der Zweck der durch dieselbe erreicht werden soll, nicht unendlich höher zu slellen ist, als der pecuniäre Gewinn, der aus einer Aenderung für einzelne Lehrer der Facultät sich ergeben könnte. Dabei werde ich dem Verf. mit derselben, der Sache zu- gewendeten Unpartheilichkeit in seinen Einwürfen und Tadeln folgen, von der er sich den Schein zu geben sucht. Ich werde freilich nicht halb loben und halb tadeln, wie er es gethan und den Mantel nach jedem Winde drehen, um bald hier, bald dort eine Stimme zu gewinnen, oder wenigstens zu beschwichtigen, sondern ich werde einfach zeigen, dals in der Prüfungsordnung überall nicht nur das Gute gewollt, sondern auch das Besle gegeben ist, was eine vernünflige Berücksichtigung aller Ver- hältnisse als erreichbar erscheinen liefs, dals man nicht dem Blendwerke eines Vollendeten nachging, sondern nur Das be- zweckte, was sich in dieser, wie in allen menschlichen Ange- legenheiten, wirklich erreichen läfst, dieses aber wirklich zu sichern suchle. Zuerst ergeht sich der Autor auf dem breiten Felde der Studienfreiheit und der durch die Prüfungsordnung erfolgten Auf- hebung des Studienzwanges, welche er sehr bedenklich und gefahrlich findet. Wenn man nun in Betrachtung zieht, daſs der 6 Antrag der med. Facultät, die Zulassung zur Prüſung nicht mehr, wie früher, an den Besuch bestimmter Vorlesungen zu knüpfen, einstimmig, ja ohne irgend einen erheblichen Widerstand er- folgte, so scheint dieses auf den ersten Blick gegen jede Theil- nahme eines Facultätsmitgliedes an dieser Broschüre zu sprechen; denn nach der Ansicht der Broschüre scheint offenbar damals keines der Facultätsmitglieder scharfsichtig genug gewesen zu seyn, um die Folgen dieses Antrages vorauszusehen. Wenn aber seildem die Besorgniſs entstanden wäre, dals dadurch die gezwungene Zinspflichtigkeit der Studenten für jede Vorlesung, welche den Facultätsmitgliedern beliebte, eine Gränze gefunden hätte, so dürfte der Wunsch nach einer Aenderung und Her- stellung des früheren Zustandes nicht so. ganz unnalürlich er- scheinen, zumal„da ja unsere weise Staatsregierung diese Maafsregel nur versuchsweise eingeführt hat und später modifi- ciren, vielleicht auch gänzlich ändern könnte“(Seite 12). Darum ist es ganz geeignet, dals unser Hr. Dr.% mit allen den schon oft gehörten und gelesenen Phrasen und Bedenk- lichkeiten gegen diese Freigebung der Studien zu Felde zieht. Freilich, von einem„vollständigen, bis in's Kleinste Detail sich erstreckenden, jede freie Bewegung hemmenden Studien- zwange“ kann nicht die Rede seyn! O nein! da würde man gar zu sehr gegen eine schon gewaltig gewordene Tagesrich- tung anstoſsen! Aber wenn man so einen modiſicirten Studien- zwang festhielte, so würden die Leute sich vielleicht zufrieden geben und denken, es ist nun einmal so. Also recht bedächtig, rechis und links; hier ein wenig Studienzwang, dort ein wenig Studienfreiheit„(man verkenne uns nicht, wir sind ein Studen- tenfreund!“ Seite 16), im Ganzen aber doch Studienzwang, der auch seine guten Seiten(wegen der Collegia und Hono- rare?) hat! Soll ich nun dem Verf. auf das Feld seiner Beweisführung für einen mälsigen modificirten Studienzwang folgen, durch Preussen, Ruſsland, Frankreich, England und mit alle den ab- genutzten Tiraden, die man für und gegen den Studienzwang schon so oft beigebracht hat? Nein ich thue das nicht, auf die Gefahr, dals der Hr. Dr. sagen kann: Seht ihr, er hat keine Gegengründe, er hält sich an dem: Aς εeαάαά. Aber, 80 gaAnZ wil ihm unere I haben, heit 2u! Del erwiesel durch Ne ihren 7 Studiren hebannd denste. l Konnte Schaft, es Zur sagi, 6 soviela Rad de nen M Nichès. die R Golt Tahl Wahren aber Leule, Viele noch Se g ergri Unwi die H dals mit G die 8 dien Sonde cht mehr, Knüpfen, Stand er- ede Theil- sprechen; ar damals wesen zu n. Wenn durch die orlesung, gefunden und Her- ürlich er- ing diese r modifi- Bedenk- lde zieht. ae Delail Swien- ürde man Tagesrich- mStudien- zufrieden bedächtig, ein wenig Studen- nzwang, nd Hono- eiskührung en, durch 2 den ab- Dienzwang ſicht, auf ar, er hat d. Aber, 7 so ganz leicht will ich es dem Hr. Dr. doch nicht machen. Ich will ihm die Gründe vorzählen, welche, wie ich nicht zweifle, unsere med. Facultät und unsere hohe Staatsregierung bewogen haben, unseren Medicinern das gefährliche Geschenk der Frei- heit zu machen. Der erste ist der, daſs die Erfahrung für jeden Kundigen erwiesen hat, daſs die Maafsregel, den Erfolg der Studien durch Vorschriften über den Besuch der Vorlesungen zu sichern, ihren Zweck verfehlt. Ich behaupte dieses für die Medicin Studirenden, deren Entwicklungsgang mir allein hinreichend bekannt ist, an der Hand der Geschichte auf das Entschie- denste. In früheren Zeiten dachte Niemand an Studienzwang, jeder konnte studiren was er und wie er wollte; auch die Rechen- schaft, welche man über das Gelernte zuletzt forderte, wenn es zur Anwendung kommen sollte, war sehr gemäſsigt. Man sagt, der Erfolg war gut. Jene Zeiten zählten wenigslens eben- soviel ausgezeichnete Männer, die thätig und schöpferisch in das Rad der Wissenschaft eingriffen, als unsere Zeit der allgemei- nen Mittelmälsigkeit. Aber ich gebe auf dieses Argument Nichts. Neben jenen Ausgezeichneten war die Unwissenheit, die Rohheit, die Dreistigkeit ebenso grofs, wie wir sie jetzt Goit sey Dank selten mehr finden. Zu jenen Zeiten war die Zahl der Studirenden viel geringer, es führte meist nur ein wahrer innerer Beruf und Drang zum Studium; heut zu Tage aber bedürfen die Staaten eine gröfsere Zahl unterrichteter Leute; und dieses vermehrte Bedürfnils führte nun bald auch viele Individuen zu den Studien, die weder einen inneren Beruf, noch Fähigkeiten und Fleils genug halten, um später den an sie gerichteten Forderungen im Leben zu genügen. Der Staat ergriff daher zunächst Maafsregeln, um die Unberufenen und Unwissenden von der Möglichkeit Schaden zu stiften abzuhalten; die Examina wurden verschärft und als es sich bald zeigle, dafs die Facultäten ihre Pflichten in dieser Hinsicht keineswegs mit der nöthigen Gewissenhafligkeit erfüllten, errichtete man die s. g. Staatsprüfungen. Allein der Andrang zu den Stu- dien und dann auch zu den Prüfungen dauerte nicht nur fort, sondern vermehrte sich noch, besonders nach den Kriegen 8 bedeutend. Die Examinatoren geriethen in Verzweiflung über die Massen der Untauglichen und Unfahigen, welche sich, nach- dem sie schon den besten Theil ihres Lebens verloren, zu den Examinibus drängten und man fing immer lauter an über den Verfall der Studien und ebenso auch des ärztlichen Standes zu klagen. Der Staat sah sich also wieder nach Hülfsmitteln da- gegen um und man erkannte sehr richtig, dals meistens schon durch den Mangel einer gründlichen Schulbildung der Grund zu den spätern mangelhaften Universilätsstudien und Leistungen im Examen und Leben gelegt wurde. Man verbesserte also zu- nächst die Schulen und Gymnasien und der erste Schritt, den man nun zur Beschränkung der Studienfreiheit that, war die Einführung der Abiturientenzeugnisse und die Abhängigkeit der Zulassung zu den Universitälsstudien von diesen.. Was man nun auch gegen diese Maaſsregel und ihre fort- währende Verschärfung gesagt haben, welche Nachtheile sie immer für die freiere Entwicklung der Jugend an Körper und Geist mit sich führen mag, man wird sie in so weit nicht ver- werfen können, als sie die Garantie gewähren soll, daſs nur Jünglinge, deren geistige Kräfte zu den Universitätsstudien hin- länglich reif und entwickelt sind, wirklich zu diesen übertreten. Soll dagegen diese Maafsregel durch die Gröſse und Schärfe ihrer Forderungen, abschreckend von den Universitätsstudien wirken und wird man jene zu diesem Zwecke immer mehr und mehr steigern, so wird man uns immer mehr und mehr Krüppel an Geist und Körper auf die Universitäten liefern. Diese Garantien für die Universilätsstudien müssen, wenn ich nicht sehr irre, vielmehr in ihrer Oualität als in ihrer Ouan- titat eine weitere Entwicklung erfahren; dann aber wird ihren Nutzen und Nothwendigkeit Niemand in Abrede stellen können. Doch ich kann mich hier auf diese Frage nicht einlassen. Ich wollte nur bemerken, die Maturitätsexamina waren die ersten Beschränkungsmiltel der Studienfreiheit, die man in der Hoff- nung einführte, von dem übermäſsigen Drang zum Studiren abzuhalten. Allein sie verfehlten ihren Zweck; der Andrang dauerte fort und obgleich man von den Gymnasien nur gut Vorgebildete entlassen zu haben glauble, wurden die Univer- sitätsstudien doch schlecht betrieben, am Ende derselben häuften sich unw selhst ers drängten die Klage In d man nun man die: auf Schal vergeude aut der Sludien Ende W und Sol nen, Zu NMa nisse üh man Stel wisser N pendien Leuguisse aut; We lheils S wurden oder jäl sch in( All reiche S gelesen einlasse ergrilke lich sir dusgesp D' ung über dh, nach- „ 2u den über den landes zu ilteln da- ns schon grund zu ingen im also zu- ritt, den war die gkeit der re fort- heile sie per und cht ver- daſs nur gien hin- verlreten. d Schärfe atsstudien ner mehr mmnd mehr liefern. ſenn ich r Quan- rd ihren können. einlassen. lie erslen Ver Hofl- Studiren Andrang nur gul Univer- n häuflen 9 sich unwissende Candidaten vor den Examinibus an; diese selbst erwiesen sich als ungenügend und immer mehr Unfähige drängten sich in das bürgerliche Leben und immer lauter wurde die Klage über den Verfall des ärzllichen Standes. In dem Suchen nach Hülfsmitteln gegen dieses Uebel glaubte man nun recht milde und väterlich weise zu verfahren, wenn man die academischen Studien zu überwachen suchte, wie dieses auf Schulen und Gymnasien geschah. Man sah, die jungen Leule vergeudeten kurzsichlig und leichtsinnig ihre Zeit und Krafte auf der Universität, zu spät sahen sie dieses oft am Ende der Studien unter Thränen ein; wie hart, wenn man sie jetzt am Ende ihrer Bildungszeit durch das Examen zurückstofsen wollte und sollte, wie milde und weise dagegen sie früher zu war- nen, zu leilen, väterlich liebend aber streng zu führen! Man fing also an auf den Universitäten die Collegienzeug- nisse über den fleilsigen Besuch der Vorlesungen einzuführen; man stellte den Besuch und endlich den fleilsigen Besuch ge- wisser Vorlesungen als Bedingungen für den Genuſs von Sli- pendien und Beneficien, für die Ausstellung von Abgangs- zeugnissen und endlich für die Zulassung zu den Examinibus auf; man entwarf Studienplane, welche theils als Rathgeber, theils streng bindend den Studirenden in die Hände gegeben wurden, man ordnete endlich in manchen Staaten halbjährige oder jährliche Examina an und alle diese Maalsregeln steigerten sich in Oestreich bis zu einer vollkommenen Schuldisciplin. Alles Dieses vertheidigt nun unser Hr. Dr. 2*ς durch zahl- reiche Scheingründe, die wir schon unzähligemale gehört und gelesen haben, auf die ich mich aber gar nicht im Einzelnen einlassen, sondern nur im Allgemeinen beweisen will, daſs die ergriffenen Maaſsregeln unnöthig, ungenügend, unmöglich, schäd- lich sind. Ich beginne also mit der laut und allgemein ausgesprochenen Thatsache: Daſs trotz dieser Ueberwachung der Studien, trotz der väterlichen Leitung, trolz der immer consequenteren Aus- bildung dieses Erziehungssystemes unserer academischen Jugend der allgemeine Klageruf über den Verfall der Studien, die Abnahme eines wissenschaftlichen Geistes, 10 die Erniedrigung des ärztlichen Standes immer gröſser und grölser wird, immer lauter und lauter erschallt. Wir sehen also, man ist seit mehr als einem halben Jahr- hundert consequent in einem Besserungssysteme fortgeschritten, hat denselben Weg mit Ueberzeugung und Hoffnung immer weiter und weiter verfolgt, und immer weiter entfernt man sich von dem Ziele! ISt es da nicht sehr auffallend, dals man den- noch von diesem Mittel immer noch Besserung erwartet, dafs man dasselbe nur noch nicht weit genug ausgebildet zu haben glaubt, dals man selbst in Preuſsen den früher empfohlenen Studienplan in einen befohlenen umzuwandlen vorgeschlagen hat, der den Studirenden auf jedem Schritt und Tritt das Rechte zu ergreifen zwingen soll? Ist es da noch nöthig sich auf das Zergliedern des Einzelnen, die tausend Gründe und Gegengründe, die man von beiden Seiten erhoben hat, einzulassen? Sollte man da nicht endlich von selbst auf den Verdacht gerathen, daſs das gewählte Mittel an und für sich verkehrt ist? Wozu dienen uns denn die groſsen Resultate der Geschichte, wenn sie unseren Blick nicht von den vielen verwirrenden und schwierig zu be- urtheilenden Einzelheiten frei machen? Wer wird ein Mitlel nicht verlassen, das seine Erwartungen immer getäuscht hat? Wer wird nicht, Stats immer neue und neue Corrigentien zuzu- setzen, lieber zu einem anderen Miitel greifen, gesetzt auch daſs er nicht sogleich das ganz Richtige zu finden glücklich genug wäre? Die vorliegende Erfahrung eines halben Jahr- hunderts ist wahrlich lange genug, um die Besorgniſs vor ei- nem vorschnellen Abspringen von einem an und für sich guten, nur noch nicht gehörig allseitig ausgebildeten Mittel zu besei- tigen; und diese Erfahrung ist es, glaube ich, zunächst, welche unsere medicinische Facultät und Hohe Staatsregierung veranlalst hat, das alte, als unzweckmäſsig erprobte Mittel zu verlassen, und ein Anderes zu versuchen, zu dessen Anwendung vielsei- tige Veranlassungen und Aufforderungen wahrlich nicht fehlen. Nicht minder einleuchtend ist es aber auch zweitens, daſs die Maafsregeln des Studienzwanges unnöthig sind. Mag man auch die Bewegungen unserer Zeit betrachten und beurtheilen wie man will: dals in ihnen ein bestimmter Fortschritt in der Entwicklung des Selbstbewufstseyns der Individuen liegt, kann man nict Leilen h Individue erkannt, aus, die nennen. Selbslben auch für gehen l Führers reilset, zum M erreich, P schritt zu bem und del zeugung tiggung Liehungs Sich'she unnölhi 80 diesemn das Ung gethan, 2uzufüh wirdlich die Gn ihre 73 wollen In ieh mie ich 2w Lehrer. Tuhöre beislin bündise r grölser hallt. ben Jahr- feschritten, ing immer man sich man den- artet, daſs zu haben ohlenen teschlagen das Rechte —h auf das gengründe, Sollte man dals das zu dienen e unseren gg zu be- ein Millel asch ha? alien Zuzl- eselzl auch glücklich hen Jahr- ſs vor ei- bich gulen, zu besei- st, welehe „veranlaſst 1 verlassen, ing vielsei- icht fehlen- lens, dals Mag man beurtheilen rilt in der leegt, kanl 11 man nicht verkennen. Die gröſsten Denker und Geister aller Zeiten haben diese Entwicklung und endliche Ausbildung aller Individuen als das Endziel in der Vervollkommnung der Menschheit erkannt, und ohnmöglich kann man von diesem Gesichtspunkte aus, diese Bewegungen der Zeit absolut schlecht und verfehlt nennen. Allein es unterliegt keinem Zweifel, je höher sich das Selbstbewufstseyn des Individuums ausbildet, um so gröſser wird auch für dasselbe die Verantwortlichkeit. Je mehr das Kind gehen lernt, um so ungeduldiger zerrt es an der Hand des Führers, um so hefliger fällt es, wenn es sich ungeduldig los- reifset, aber zuletzt führt dieses Zerren und Losreiſsen doch zum Alleingehen, und dazu reift das Kind heran, das soll es erreichen. Ist nun in unserer Zeit ganz hesonders ein solcher Fort- schritt in der Entwicklung des Selbstbewulstseyns der Massen zu bemerken, wie können sich damit alle solche Maaſsregeln und deren weitere Ausbildung vertragen, die auf der Ueber- zeugung des Gegentheiles beruhen? Muls nicht die Beaufsich- tigung und Bevormundung der Studien, dieses väterliche Er- ziehungssystem auf den Universitäten schon aus diesem Ge- sichtspunkt zu diesen nicht mehr zeitgemäſsen und darum unnöthigen Maaſsregeln gerechnet werden? Schon wenn wir das Streben auf unseren Gymnasien mit diesem Streben auf unseren Universitäten zusammenhalten, tritt das Ungeeignete deutlich hervor. Auf den Gymnasien wird Alles gethan, um die Schüler einer höheren Reife und Entwicklung zuzuführen, und dieses Ziel wird in der That im Allgemeinen wirklich erreicht. Wie reimt es sich nun damit, dals je näher die Gymnasien ihrem Ziele kommen, die Universitälen umgekehrt ihre Zöglinge als immer Unmündigere aufnehmen und behandeln wollen? In der That ist ein Zzweiter Erfahrungssatz, auf welchen ich mich als Motiv des Aufgebens des Studienzwanges berufe, ich zweifle nicht, dals alle erfahrenen älteren academischen Lehrer, welche in nähere persönliche Berührung mit ihren Zuhörern und den Studirenden überhaupt treten, mir darin beistimmen werden, daſs wenn auch noch viele unmündige, kindische und gedankenlose Menschen sich unter denselben be- 12— ſinden, doch die groſse Mehrzahl derselben schon, mit einem so entwickelten Urtheile und Bewulstseyn über ihren Zweck und die Mittel denselben zu erreichen, die Universität beziehen, dafs es durchaus als unnöthig und defshalb auch als ohn- möglich erscheint, sie noch an dem Gängelbande der Er- ziehung zu führen. 4 Der anonyme Dr. Med., der apocryphe Schreiber der in Rede stehenden Broschüre, obschon er auf unserer Universilät lebt, hat natürlich wenig oder keine Gelegenheit solche Er- fahrungen zu machen. Ich habe aber jelzt 14 Jahre als Lehrer auf drei deutschen Universitäten zugebracht, bin im Universiläts- leben aufgewachsen, und mein näherer Beruf bringt mich gerade mit den jüngeren Studirenden, mit den Ankömmlingen in viele Berührung, die ich auch immer gerne gesucht und gepflegt habe. Ich habe allerdings darunter Manchen kennen gelernt, der noch sehr befangen oder unbefangen, ralhlos und falsch berathen, unklar mit sich und seinem Zweck die Universilät bezog. Allein weit öfter bin ich erstaunt über die Sicherheit, Beslimmtheit und das klare Bewufstseyn, welches diese jungen Leute milbrachten. Sie wuſsten sehr gut was sie wollten, es fehlte ihnen nicht im Mindesten an der Erkenntnilſs der Schwierigkeit dessen, was sie im Auge hatten, sie kannten meist die Mittel zur Erreichung desselben sehr gut. Ich hörte sehr oft ein Urtheil üher wissenschaflliche Richtungen, über Männer der Wissenschaft und Lehrer der Universitäten von diesen„Füchsen“, die mit grölster Sicherheit und oft nicht nnrichtig vorgetragen wurden. Ja ich fand nicht selten voll- kommene Unzugänglichkeit für Rath und Hülle, weil diese Herren schon so fest in ihrem Urtheil und ihrer Erkenntnilſs standen, daſs sie deren vollständig entbehren zu können über- Zeugt waren. Wie? fragte ich mich oft, sind das die Menschen, die so unbehülflich und rathlos, so schwankend und unsicher die Uni- versität beziehen, dafs sie gleich von schützenden und schir- menden Händen empfangen und geleilet werden müssen, die unfähig sind, über ihre wahren geistigen Interessen zu entscheiden, die das Ziel und die Mittel nicht ermessen und erwägen können, und deſshalb väterlicher Leitung bedürfen, die es Verra ankworlen vollkkomm Kopl die Die wis Iweck u wollkomm rerlangt Absichte geworde 2n Sey erheben weil ich Un denen d diese 80 wiekelt: sie Sie 8 Oh sie und Bau unbewu leresse müssen, und we nieht, d sich vol machen ſüchtig §nd, m 2u geh Ziel ni und M Univers lehkeit aulder die Erd misehe ausdhrü nil einem en Zweck beziehen, als ohn- der Er- r der in niversilät lche Er- Is Lebrer versiläts- h gerade nin viele lgepflegt gelernt, nd falsch niversilät bicherbeit, e jungen ollen, es anis der kannlen Ich hörle gen, über älen von oft nicht Iten voll- geil diese kenntnils nen über⸗- en, die 80 die Uni- schir- die essen Lll n und und sseIl, esse Jürfen, die 13 es Verrath ist ihrem künftigen Geschicke blindlings zu über- antworten? O nein! nein! muſste ich mir dann sagen, die sind vollkommen reif für ihre eigene Verantwortung! Auf ihren Kopf die Folgen des Verfehlens! Die wissen was sie thun; Die wissen recht gut, wo sich Raths erholen; Die können Zweck und Mittel recht gut gegen einander abwägen; Die sind vollkommen reif, um zu verstehen was man dereinst von ihnen verlangt und die zweckmälsigsten Mittel zur Erreichung ihrer Absichten zu ergreiken. Darum ist es längst mein Grundsatz geworden, für Jeden mit Rath und That beständig zugänglich zu seyn, auch die Stimme der Warnung bei Gelegenheit zu erheben, allein jeder Zwangsmaalsregel bin ich abhold, schon weil ich sie fur ganz unnöthig halle. Und betrachten wir die Lebenskreise und Zustände, aus denen die Schüler zu uns auf die Universitäten kommen. Sind diese so unmündig, so hülflos, daſs sie ihre Söhne ganz unent- wickelt und rathlos dem grofsen Schlunde zuführen, in welchen sie sie sich stürzen lassen müssen, ohne zu wissen wie sie und ob sie wieder herauskommen werden? Selbst unsere Bürger und Bauern sind wahrhaftig nicht mehr in dem Zustande, sich unbewulst von Combinationen leiten zu lassen, wo sie ihr In- teresse ganz in fremde Hände geben, und ihnen anvertrauen müssen. Auch sie wissen meistens sehr gut, was sie wollen, und welche Miltel sie ergreifen wollen. Ich glaube durchaus nicht, daſs Eltern, welche ihre Söhne auf die Universität schicken, sich von derselben und den Professoren andere Erwartungen machen, als dals die letzteren die ihnen übergebenen Lehren tüchtig vertreten und gewissenhaft mittheilen, dals sie bereit sind, zu jeder Zeit mit Rath und That ihren Söhnen an die Hand zu gehen, um ihre Studien zweckmäſsig anzuordnen und ihr Ziel nicht zu verfehlen. Sie kennen die öffentlichen Zustände und Möglichkeiten gewils meistens zu gut, als dals sie von der Universität und ihren Lehrern eine Uebernahme der Verantwort- lichkeit für die Erreichung des Studienzweckes ihrer Söhne, aufser den genannten Leistungen erwarteten. Ja, ieh habe sogar die Erfahrung gemacht, und unzweifelhaft viele andere akade- mische Lehrer mit mir, daſs eine solche Sorge für den Sohn ausdrücklich von den Eltern ahgelehnt wurde, entweder weil sie 14 ihren eigenen Einfluſs für hinreichend hielten, oder bestimmt wünschten, dafs ihr Sohn sich selbst zu rathen und zu helfen lerne. Ich wülste in der That nicht, daſs ich in der Literatur, in öffentlichen Blättern, in landständischen Verhandlungen, wo man doch so viel über die Universitäten verhandelt, richtet und den Stab bricht, jemals eine Stimme vernommen hätte, welche geklagt und verlangt, dals der Staat und die Universitäten keine Maafsregeln getroffen hätten, die Studien ihrer Söhne durch Zwangsmaaſsregeln so geordnet zu haben, daſs der junge Mann vor jedem formellen Miſsgriff geschützt sey. Wenn die Lehr- stühle tüchtig besetzt sind, und die Lehrer ihr Amt treu und gewissenhaft verwalten, so glaube ich, sind die Eltern mit der Universität zufrieden, und man kann auch den Resultaten getrost entgegen sehen. Die Zeit und Menschen sind daher meiner Ueberzeugung nach ganz vollkommen reif, dals man Denen, welche studiren wollen, die Verantwortlichkeit für die Erreichung des Zieles allein überlassen kann, wenn man ihnen nur die Mittel dazu genügend zu eigener Benutzung und Disposition darbietet. Ich halte jeden Abiturienten von einem Gymnasium, der die Univer- sität bezieht, für vollkommen reif, es vollständig und nachhaltig einzusehen und festzuhalten, wenn ihm gesagt wird: Hier am Ende deiner Studien hast du einen sehr ernsthaften und unver- meidlichen Beweis abzulegen, dals du etwas gelernt hast, ohne welchen du keine Aussicht für dein Forkkommen im bürgerlichen Leben hast; Jede bis jetzt vorliegende Erfahrung lehrt, daſs das allerleichteste, bequemste und sicherste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist, dals du deine Vorlesungen in einer geordneten Weise fleilsig besuchst und dich der Hülfsmittel bedienst, die dir durch den Staat und die Lehrer auf einer Universilät, wie an keinem anderen Orte und auf keine andere Weise, geboten werden. Thust du dieses nicht, vergeudest du deine Zeit mit Tändeleien, Spielwerk, oder in roher Ausgelassenheit, denkst du:„morgen, morgen, nur nicht heute“, so wirst du ohnfehlbar am Ende anrennen, und Nichts wird dir dann helfen und dich retten können, als mit neuem Verlust an Zeit, Geld und mit derselben Mühe das nachzuholen, was du versäumt hast. Ich sage, zu dieser Einsicht halte ich jeden die Universität Besuchen- den vollko ein Simpel liele ihm Nitel, wie zu erreich der ihm Kudien 0 Universiät seyen ber heizustehe und binre soren er jedes, Ziel doch Aus diese auch mit lch; keit des ſerner er ich glaub Sichl der herbeifü- Steht hie für Medi Siellen, i einig wa selzen f dür übert Anordnam scheinen gar nich delhst au und unz Auwend Vergebe Weöit d Hersönie kreis i bestimmt au helfen Lileratur, gen, wo chtet und , welche hen keine ne durch ge Mann ie Lehr- treu und a mit der en gelrost rzeugung studiren 8s Lieles tel dazu let. Ich VUniver- nachhaltig .Hier am nd unver- ast, ohne gerlichen daſs das LZiel zu eordpeten enst, die silät, wie geboten leit mit 1, denkst hnfeblbar und dich 1und mit nasl. leh Besuchen- 15 den vollkommen reif und befähigt, und ist er es nicht, so ist er ein Simpel, aus welchem auf keine Weise Etwas wird. Man biete ihm daher nur möglichst vollständig den Rath und die Mittel, wie er am zweckmäſsigsten zu verfahren habe, sein Ziel zu erreichen. Man gebe ihm einen Studienplan in die Hand, der ihm die zweckmälsigste Reihenfolge und Auswahl seiner Studien ohne Rücksicht auf irgend eine Persönlichkeit der Universität und ohne Zwang an die Hand giebt; die Professoren seyen bereit, ihm mit gutem Rath ohne eigennützige Nebenzwecke beizustehen; der Staat sorge für gute Besetzung der Lehrstühle und hinreichende Ausrüstung der Lehranstalten, und die Profes- soren erfüllen gewissenbaft ihre Lehrpflichten— dann kann jedes, anch das zärllichste Gewissen sich beruhigen, wenn das Ziel doch verfehlt wird, und der junge Mann zu Grunde geht. Aus diesem wird auf keine Weise etwas, und wenn man ihn auch mit einem Pedellen in die Vorlesungen schickt!— Ich sage also die Erfahrung spricht gegen die Zweckmälsig- keit des Studienzwanges, und er ist unnöthig. Ich sage aber ferner er ist in Beziehung auf den Mediciner ohnmöglich und ich glaube nicht fehl zu gehen, wenn ich sage, dafs diese Ein- sicht der Ohnmöglichkeit zu allererst den Entschluſs der Facultät herbeiführte, denselben ganz über Bord zu werfen. So viel steht hier einmal zunächst fest, daſs bis jetzt kein Studienplan für Mediciner besteht, welchen als unabänderliche Norm aufzu- stellen, irgend eine Facultät in sich, oder irgend zwei Facultäten einig wären. An jedem wird man hier das, dort jenes auszu- setzen finden, hier wird man eine Disciplin vermissen, dort eine für überflüssig hallen, Diesem wird diese, dem Anderen jene Anordnungsweise der Vorlesungen verkehrt und verderblich scheinen. Ich will von unserem hiesigen berufenen Studienplan gar nicht sprechen; der, obgleich ganz allein von der Facultät selbst aufgestellt, dennoch alsbald von ihr als so unausführbar und unzweckmälsig erkannt wurde, dals er in der That nie zur Anwendung kam. Ich will auf einen medicinischen Studienplan verweisen, der von einem Manne entworfen wurde, der im Besitz der allseitigsten Sachkenninifs sich befand, ohne alles persönliche und Localinteresse den gröſstmöglichsten Wirkungs- kreis im Auge hatte, und den allerbesten Willen hinzubrachte, 16 ich meine den jüngst von dem Königl. Preufs. Geh. Med. Rathe Dr. Schmidt in Berlin in seinem Entwurf zu einer Reform der Medicinalangelegenheiten in Preufsen entworfenen Plan. Ich bin überzeugt, würde man ihn allen deutschen Facultäten zum Be- richt zuschicken, ale würden an ihm, und jede etwas Anderes, zu tadcln finden, wie ich ihn denn auch selbst practisch geradezu für unausführbar und defshalb für verfehlt erachte. Man bedenke auch nur wie ohnmöglich die Sache in sich ist, einen solchen für alle Fälle und Lagen passenden Plan zu entwerfen, während die Verhältnisse überall verschieden und wechselnd sind. Der Plan mufs und müſste doch das Ideal einer Anordnung medicinischer Studien enthalten. Je mehr er dieses erreichte, um so unwandelbarer mülſste an ihm festge- halten werden; denn wenn vollkommen gut, so muſs er auch vollkommen nothwendig so und nicht anders befolgt werden. Aber im Leben findet sich nie die Möglichkeit der Ideale, man muſs ihnen zu- und abgeben können; das verträgt aber ein solcher Plan nicht, wenn er als strenge Vorschrift befohlen ist. Die tausend Ausnahmsgesuche und Ausnahmen würden ihn bald unterhöhlen, und er auch nur ein Gesetz seyn, gegeben, um es zu umgehen. Dazu erwäge man ferner die lebendige Entfaltung und Entwicklung der Wissenschaft selbst. Disciplinen, die sonst nach ihrem Umfang leicht sich in dem Zeitraum eines Semesters behandeln liefsen, sind so angewachsen, daſs sie gespalten werden muſsten; ganz neue haben sich entwickelt; andere verlieren ihre Bedeutung und müssen untergehen, wenn es gleich leider nur langsam damit geht. Wie kann ein streng vorgeschriebener Plan dem Allem folgen. Heute palst er, morgen stürzt sein schönes Gebäude durch eine einzige Aen- derung zusammen, denn je besser er ist, um so nothwendiger mufs Alles so und nicht Anders angeordnet seyn, und aufein- ander folgen. Endlich aber kommen wir auch an die Personen. Jeder Professor hält natürlich sein Fach für das allerwichtigste und unenthbehrlichste. Dieses darf vor Allem in dem Plane nicht fehlen. Alle zu demselben gehörigen Disciplinen müssen schlech- terdings in den Plan, sie sind integrirend, theils schon an und für zich, U ein, dals mnenthehrli wird. Jed mit Recht. seiner Vor lüssig; sie gesunden man Sich leieht Sell reichlich: eigene besonder üher del Gerne u machen, in den 8. ist zu gre Uebermal täͤglch 6 aulaulad mülste( muls al verfahren wir such von Ohel Verkehrl Im bald. N grirend ausfindii anderen und nül wissen, Sonders einer un nden in Verh d. Rathe korm der lch bin zum Be- Anderes, geradezu 2 in sich Plan zu den und das Ideal mehr er m feslge⸗ er auch werden. ale, man aber ein sfohlen arden ihn gegeben, llung und onst nach semesters gespalten g andere wenn es ein streng palst er, zic m- Lige Ae hwendiger 7d aufein- en. Jeder tigsle und ane nichl en schlech- on an und 17 für sich, theils für die übrigen. Er willigt auf keinen Fall darin ein, dals auch nur eine der von ihm vorgetragenen und für unentbehrlich, höchst wichtig erachteten Vorlesungen übergangen wird. Jeder seiner Collegen hat natürlich von seinen Fächern mit Recht- dieselbe Vorstellung, keineswegs aber von denen seiner Vorgänger, er hält mehrere derselben für ziemlich über- flüssig; sie sind durch unnöthige Spaltungen hervorgerufen; mit gesundein Menschenverstand und einigem Selbststudium kann man sich das, was sie darbieten und was erforderlich ist, sehr leicht selbst verschaffen; die Hülfsmittel der Literatur sind reichlich und hinreichend vorhanden; vielleicht ersetzt auch eine eigene Vorlesung implicite Alles, was der College in einer besonderen Vorlesung giebt etc. Man kann sich daher nicht über den Studienplan und die Zwangsvorlesungen vereinigen! Gerne möchte vielleicht Einer dem Anderen Concessionen machen, gerne möchte man Alle nur angekündigten Vorlesungen in den Studienplan aufnehmen, aber es geht nicht! Ihre Zahl ist zu grols! Schon ist der Studirende fünf Jahre im gröſsten Uebermalse mit Vorlesungen in Anspruch genommen. Er hat tüglich 6— 8 Stunden zu hören; mehr ist es ohnmöglich ihm aufzuladen; und doch, wollte man alle Disciplinen aufnehmen, er mülste 6— 8 Jahre studiren! Also dieses Mittel geht nicht; man muſs auswählen, ausscheiden; aber das Princip wonach zu verfahren, der Mann der hier zu entscheiden,— den wollen wir suchen! Man kömmt zu keinem Ziel, und wird der Sache von Oben ein Ende gemacht, so klagen Alle doch nur über Verkehrtheit und Ungerechtigkeit der Anordnung. Im Leben dagegen macht(sich das Alles sehr leicht und pald. Hier steht es so ziemlich fest, welche Disciplinen inte- grirend für einen Mediciner sind; der Studirende wird leicht ausſindig machen, dals sie ihm unentbehrlich; er wird von anderen bald bemerken, dafs sie ihm wenigstens sehr hülfreich und nülzlich sind; er wird endlich von wieder andern zwar wissen, dals er sie allenfalls entbehren könnte, allein eine be- sonders ausgezeichnete Leistung des Lehrers wird ihn doch zu einer ungewöhnlichen Anstrengung veranlassen, er wird Mittel linden das Nothwendige mit dem Nützlichen und Angenehmen in Verbindung zu selzen, was der Zwang nie zu thun im Stande 2 18 ist. Ich habe die volle Ueberzeugung, daſs unsere Studirenden diese Umterscheidung zu machen im Stande sind und sich auch danach riehten. Es wird immer momentane Einflüsse geben, welche sie eine Zeitlang irre machen können. Eine etwas ab- stofsende, ungefällige Form eines Lehrers wird den Studirenden vielleicht eine Zeitlang den fruchtbaren und trefflichen inneren Kern verkennen lassen; und eine glänzende renomistische Form über die innere Leerheit täuschen; eine Schmeichelei und Buh- lerei um seine Gunst, das Aushängeschild der akademischen und politischen Freiheit bei Verrath des wahren Wohles, wird ihn eine Zeitlang berücken und der strenge und ernste Examinalor von ihm zurückgesetzt werden; Gevatterschaften aus der Pro- vinz, Landsmannschaften und Verbindungen werden sich bemühen, den einen Lehrer zu begünstigen und den anderen zu verfolgen; — allein dieses Alles, es hat keinen Bestand. Zulelzt wird es doch klar, welcher Lehrer seinem Fache gewachsen ist, welcher sich demselben treu und ernst widmet, bei welchem mit einem Worte, etwas gelernt wird, und die Schüler werden sich an ihn wenden. Die sogenannte akademische Aura popularis ist nur Zeitweise irreleitend und blendend vertheilt; von ihrer Irreleitung braucht der Staat für seine Absichten und Zwecke Nichts zu fürchten; er mufs sich nur nicht selbst von ihr irre leiten lassen. Diese Irreleitung wird um so mehr verschwinden, und die Leislung zuletzt allein entscheiden, je mehr überhaupt die Professoren an persönlichem Einflufs auf das äufscre Ge- schick der Studirenden im Examen u. dgl. verlieren, und die von ihnen vertretene Sache an Einflufſs gewinnt. In allen diesen Beziehungen wird also ein Studienzwang ebenso unnöthig als unmöglich seyn.— Aus dem Gesagten mag sich nun unser Hr. Dr. zur Widerlegung des von ihm Vorgebrachten herausnehmen, was und so viel er will, ich glaube nicht, daſs irgend eine seiner Vorbringungen unbeantwortet bleiben wird, obgleich ich Alles vermieden und unberührt gelassen habe, was sich im Allgemeinen über eine freie geistige und wissenschaffliche Entwicklung nach den Bedürfnissen der Individualität, und über die Nachtheile einer Hemmung und Unterdrückung dieser Entwicklung durch LEangsvoTS worden ist. Allein Suudienzwan gerügt Wor Dr.* gan. höchst nac Sudienzwan für sich all befohlenen lesungen? und demg Fächer m damil dies eine Zwan den Pifer! weil sie mi andere für und Allen zablreiche Einnahme edelste B Sorgfällige gie allein, wird diese dieses aber den Sludi nachlassen alles desse treue dag geyn, die ſerarische ichendes einer Vorl m diesen erwünseht Thaüxkei jrenden h auch geben, vas ab- lirenden inneren 2 Form d Buh- een und frd ihn minator er Pro- emühen, rlolgen; wird es welcher einem en sich opularis i inrer Iwecke ihr irre mwinden, verhaupt ere Ge- und die n allen unnöthig Dr. Zür en, Was e seinler ich Alles temeinen ng nach chibeile g durch 19 Zwangsvorschriften, sagen läfst, und auch schon oft gesagt worden ist. Allein ich will noch einen tiefgreifenden Nachtheil dieses Studienzwanges hervorheben, der zwar auch schon oft hart gerügt worden ist, allein von unserem scharfsehenden Herrn Dr.**ν ganz mit Stillschweigen übergangen wird; das ist der höchst nachtheilige Einflufſs, den diese Studienpläne und der Studienzwang auf die Professoren ausübt und der schon allein für sich alle etwaigen Vortheile aufhebt. Wenn der Staat einen befohlenen Studienplan einführt, und den Besuch gewisser Vor- lesungen als Bedingung zur Zulassung zum Examen etc. aufstellt, und demgemäls auch Sorge tragen mufs, dafs alle diese obligaten Fächer mit ordentlichen Professoren besetzt sind, so ertheill er damit diesen ein Privilegium auf diese Fächer, und giebt ihnen eine Zwangsmalsregel für dieselben in die Hand. Dieses lähmt den Eifer und die Sorgfalt der Professoren für ihre Vorlesungen, weil sie nun doch auch einmal Menschen sind, und so gut wie andere für eine Beschäftigung und Thätigkeit, die nicht immer und Allen nur angenehm ist, einer Anregung bedürfen. Ein zahlreicher Besuch einer Vorlesung, und die daraus erwachsende Einnahme, ist in meinen Augen der schönste Sporn und die edelste Belohnung, die einem Professor für die eifrige und sorgfältige Pflege seiner Vorlesungen erwachsen kann. Muſs er sie allein seiner Thätigkeit und seinen Leistungen verdanken, so wird dieses seine Thätigkeit immer rege erhalten. Wird ihm dieses aber auch ohne seine besondere Austrengung durch einen den Studirenden auferlegten Zwang zu Theil, so wird er leicht nachlassen und erlahmen. Ich sage dieses offen, unbeschadet alles dessen, was man von wissenschafllichem Sinne und Pflicht- treue dagegen stellen wird. Sie können dabei sogar vorhanden seyn, sie wenden sich aber von den Vorlesungen ab, auf li- terarische Thätigkeit, welche ohnedem wahrlich oft mehr An- ziehendes hat, als die immer wiederkehrende Wiederholung einer Vorlesung. Allein dem Staate und den Studirenden mufs an diesen mehr als an jenen gelegen seyn, so achtungswerth, erwünscht und selbst nothwendig auch eine solche literarische Thätigkeit neben den Vorlesungen seyn mag. 2* 20 Doppelt groſs aber wird der Nachtheil dieser obligaten Vorlesungen damn, wenn die Professoren zugleich auch die Examinaloren sind. Dann sind ihnen die Studirenden vollkommen ausgeliefert, und jede sich unter den Professoren ausbildende Unthäligkeit, Nachlässigkeit und Einseitigkeit wird vollständig privilegirt. Die zukünktigen Candidaten müssen sich unter allen Umständen dem privilegirten Professor und Examinator fügen, uud ich behaupte deſshalb geradezu, daſs eine Uebertragung der Examina an die Professoren dadurch absolut unrathsam, und verderblich wird. Die hieraus flielsenden Uebelstände haben vorzüglich mit dazu beigetragen, den Faculläten die Prüfungen zu entziehen und Staatsexamina einzuführen, ja diese wurden eine Nothwendigkeit. Jetzt emsteht also die Frage, wodurch entsteüt der gröſsere Nachlheil? dadurch, dafs man den Facultäten die Examina ent- zieht und ihnen jeden Einflufs auf diesen mächtigsten Hebel der Studien raubt, oder dadurch, dals man die etwaigen wenigen Nachtheile der unbedingten Freigebung der Studien riskirt? Ich stehe keinen Augenblick an, mich für die erstere Behaup- lung zu entscheiden. Die Ausschlieſsung der Facultäten von den Examinihus, die Einführung von Staatsprüfungen, die bei dem bisher ausgeführten Systeme der Ueberwachung der Stu- dien und der Beschränkung der Studienfreiheit unausbleiblich und nothwendig war, sie sind der Ruin der academischen Stu- dien und die Ursache des allgemein beklagten Verlalles des arztlichen Standes geworden. In groſsen Staaten, wie Preufsen, ist dieses daurch die dadurch entstehende Centralisation; in kleinen Staaten wie Kur-Hessen, Baden, Würtemberg eic. durch den Mangel an hinreichenden Kräften und Capacitäten für diese Staatsexamina bedingt. Es ist nicht meine Absicht, hier dieses Thema weiter aus- zuführen. Aber davon bin ich überzeugt, daſs sich darin in Wahrheit die Weisheit unserer Staatsregierung offenbart hat, qaſs sie den unendlichen Vortheil, ja die Nothwendigkeit, die Examina den Facultäten zu überlassen, erkennend, die Mittel, die damit nach den bisherigen Verhältnissen verbundenen Uebel- stände und Mifsbräuche aufzuheben, wohl erwogen hat und aus diesem Grunde ganz vorzüglich den Studienzwang aufgehoben hat. Diese Vfurzel gel Br. Dr. in Taculätspri Wirkung i dadurch un Werth! Be delshalb ei- eine Quelle unglückiich und Secle den ächee riskiren! Dank se- hesser er giee ihre w sicht späte wie der E veranlasse anderen S siens nie weiter fo wird, w- darum au- den Studi- Bei s awanges! auk einem 2u versuc und augle nun einm Zwa berein Se lie auch gegehene en noch niehe Are durchsell bbligalen uch die kommen shridende llständig ler allen r fügen, rtragung ralhsam, je haben rüfungen wurden gröſsere nina ent- ebel der wenigen riskirt? Behaup- aen Von die bei der Stu- usbleiblich hhen Stu- falles des preulsen, ation; in lc. durch für diese eiter aus Jarin in nbarl hat, gkeil, die gie Mittel, nen Uebel⸗ und als ofgehobe 21 hat. Diese Uebelstände und Mifsbräuche sind dadurch an der Wurzel gefafst. Sollte aber nicht gerade dieser Umstand den Hr. Dr. in die Waffen gebracht haben? Die Beibehallung der Facultätsprüfung ist auch ihm eine weise Maafsregel, aber ihre Wirkung ist einer Steigerung fähig. Nur der Geist kommt ja dadurch unter die Scheere; aber die Wolle hat doch auch einen Werth! Ist die Aufhebung des Studienzwanges nichl gerade vielleicht defshalb ein groſser Miſsgriff, eine beklagenswerthe Voreiligkeit, eine Quelle der Besorgniſs für Eltern und Erzieher, weil der unglückliche Mediciner nun nicht mehr dem Docenten mil Leib und Seele in die Hände gegeben ist?! O der Thorheit, die den ächten wahren ebrenvollen Vortheil der Facultäten lieber riskiren möchle, um einen zweideuligen, unlauteren zu erhalten! Dank sey es unserer Staatsregierung, dals sie unser Wohl besser erkannt und geleitet hat. Leben wir der Hoffnung, dals sie ihre wohlerwogenen Maalsregeln wenigslens in dieser Hin- sicht später nicht modificiren, oder gar gänzlich ändern wird, wie der Hr. Dr. hofft und durch erhobene Bedenklichkeiten zu veranlassen denkt. Leben wir der Hoffnung, dals man auch in anderen Staalen den bisherigen Weg als den verfehlten, wenig- stens nicht mehr zeilgemälsen, erkennen, Statt auf ihm noch weiter fortschreiten wird; daſs man den Facultälen wiedergeben wird, was in Wahrheit der Faculläten ist, aber ihnen eben darum auch nehmen, was ihrer unwürdig und verderblich ist, den Studienzwang! Bei so vielem Unnöthigen und Verderblichen des Studien- zwanges lohnt es sich doch wahrlich wenigstens des Versuches, auf einem anderen Wege das gewünschte Ziel zu erreichen; zu versuchen, ob sich dasselbe nicht durch ein wohlgeordneles und zugleich strenges Examen erreichen lälst, dessen Garanlie nun einmal der Staat nicht entbehren kann. Zwar sucht unser Hr. Dr. 2ςᷣ diesen Versuch von vorne herein Seite 21 seines Schriftchens zu verdächtigen. Er findet die auch durch ein strengeres, sorgfältiger organisirtes Examen gegebene Garantie für eine lüchlige Ausbildung der KAerzle doch noch bedenklich, denn: 4) ist dieses Examen doch noch nicht strenge genug; es kann doch wohl noch ein Unwürdiger durchschlüpfen, denn man kann ihn nicht über Alles examiniren! 22 Ganz richliig! auch dieses Examen wird Menschenwerk seyn, auch seine Resultate werden noch Wünsche und Lücken übrig lassen, auch bei ihm wird einmal noch ein Unwürdiger durch- schlüpfen und vielleicht ein Würdigerer Unglück haben. Aber thuen nur erst einmal bei ihm die Examinatoren das Ihrige; seyen sie streng und gerecht, gestatten und begehen keine Persönlichkeit, bekämpfen keine Maalsregel, die das gerechte und richtige Resultat sichern hilft; suchen keine Hinterthür für Willkühr und Persönlichkeit hineinzubringen und warten wir dann ab, ob das Resultat nicht besser seyn wird, als der ge- lobte und geliebte Studienwang, dessen Garanlie für ein gere- geltes und geordnetes Studium sich längst als nichtig und un- genügend bewiesen hat.— 2) Es werden gar Manche Schwächere sich nicht in die Prüfung wagen, sie werden zu Grunde gehen und 3) das Studiren der Medicin wird abnehmen und die Universität und Vorlesungen werden nicht mehr so besucht seyn! Ganz recht! Aber ich sage mit dem verstor- benen Rust, den man auch wegen der Strenge dés preufsischen Staatsexamens anklagle,„es ist besser, dals zehn solche Kerle und Schwachköpfe sich ersäufen und erhängen, als dals sie hunderlte von Kranken durch ihre Unwissenheit ermorden!“ Und aussterben werden die Aerzte noch nicht. Aber wenn ihre Zahl sich mindert, während ihre Tüchtigkeit steigt, dann werden sie nicht mehr verhungern und der Hunger wird sie nicht mehr demoralisiren, sie werden ihren Stand nicht mehr entwürdigen und in den Augen des Publicums ver- ächtlich machen. Und die Frequenz unserer Universität und Facultät wird nicht abnehmen, wenn wir tüchtigere Aerzte bilden als andere und obgleich entblöſst von Zwangsmaaſsregeln, doch unsere Pflicht erfüllen, und unsere Zuhörer bei uns etwas lernen. 4) Die Nachlässigen und Leichtsinnigen werden länger auf der Uniyersilät zubringen, sie werden mehrere Vorlesungen wiederholt hören müssen, das wird vermehrte Unkosten und Ausgaben veranlassen, zumal wenn die Honorare für manche Collegia, wie für die anatomischen, in den letzten Jahren um das Doppelle ja Dreifache gestei- gert werden. Aber auch hier sage ich zunächst: Habeant Sibi. Es sind keine Kinder und Blödsinnige, die unsere Vor- lesungen! mögen sie Lebenskre sohärler digen Sch deulels ge Aber prallt ab Honorar- eine gute zu einer vhsten keine P einen„ Mittel einen in debshalb wie Sie Honorar vür ich im sammt der Mus an jedes Honorar Für dals die lleiben, Schtgen Körpers und icl ein Stue nur eina Lingeye Norar g lag won esetzn. mein pr k seyn, en übrig r durch- n. Aber 8 Ihrige; en keine gerechte rthür für dien wir der ge- in gere- und un- Manche erden Zu bnehmen mehr 80 verstor- uſsischen he Kerle gals Sié morden!“ ber wenn igl, dann wird sie and nicht ms ver- rsität und rzte bilden eln, doch as lernen. lnger aul orlesungen oslen und are für in den gestei- Habeanl gere Vor- 23 lesungen besuchen; und sind sie nachlässig und leichtsinnig, so mögen sie durch Schaden klug werden, wie andere in anderen Lebenskreisen auch; so mögen ihre KAeltern auch in der Ferne schärfer auf sie wachen. Nichts macht auch den Unverstän- digen schneller klug, als wenn es auf Kosten seines Geld- beutels geht. Aber Ihre Insinualion gegen mich, verehrter IHIr. Dr. M, prallt ab! Ich fürchte sie nicht; mich hat noch keiner des Honorar- und Geldhungers beschuldigt. Ich wünsche mir steis eine gute Einnahme durch meine Vorlesungen, ich bedarf sie zu einer anständigen Existenz, ich halte sie für meinen ehren- vollsten äufseren Lohn. Aber ich treibe keinen Wucher und keine Prellerei mit meinem Honorar, ich habe noch Keinem einen„ungeheuren Druck“ auferlegt, der fleilsig, aber in seinen Mitteln beschränkt war. Allein, Sie berühren leider, leider einen in unseren academischen Verhältnissen sehr traurigen und deſshalb für den Fernerstebenden leicht verdächligenden Punkt, wie Sie wohl wulsten! Darum hier das Factische über das Honorar meiner Vorlesungen über Anatomie. Für meine Vorlesung über Analomie des Menschen, welche ich im Winter 12 Stunden wöchentlich lese und darin die ge- sammte Anatomie unter Demonstration aller Theile, und zwar der Muskeln, Gefälse und groſsentheils auch der Eingeweide an jedesmal frisch angefertigten Präparaten, vortrage, werden 314 fl. Honorar gezahlt, wovon der Analomiediener 1 fl. erhälk. Für die Secirübungen habe ich die Einrichtung getroffen, dals diejenigen Studirenden, welche mehrere Winter hier zu pleiben und so lange als sie hier sind, zu präpariren beab- sichtigen, für die Präparalion aller Theile des menschlichen Körpers 33 fl. zahlen, wovon der Anatomiediener 3 fl. erhält, und ich die 30 fl. mit meinem Prosector theile. Beabsichtigt ein Student nur einen Winter hier zu bleiben, oder überhaupt nur einzelne Theile zu seciren, so kann er Muskeln, Gefälse, Eingeweide und Nerven auch jede für ein entsprechendes Ho- norar gesondert belegen. Die Secirübungen können den ganzen Tag von Morgens 8 bis Nachmittags 4 Uhr ununterbrochen fort- gesetzt werden, während welcher Zeit entweder ich selbst ode mein Prosector beständig anwesend ist. 24 Zuerst muls ich nun bemerken, daſs unsere Statuten, nach welchen man sich allgemein rücksichtlich der Honorare an unserer Universität hält, mir ein weit höheres Honorar zu erheben gestatten. Nach denselben sollen zwölf oder mehrere Stunden wöchentlich mit 20 fl. honorirt werden, bei gleichzei- tigen Experimenten, besonderen Bemühungen und Beschäfti- gungen für den Lehrer aber mit wenigstens dem Doppelten dieser Taxe bezahlt werden, falls der Lehrer mit den Zuhö- rern nicht auf Mehreres übereinkommt. Ich könnte also für die Vorlesung über Anatomie nach diesen Statuten mir wenig- stens 40 fl. zahlen lassen, während für Praklika, wie die Secir- übungen nicht vorgesehen ist. Zweitens ist es leicht zu zeigen, dafs den Studirenden ihre anatomischen Studien jetzt nicht mehr hier kosten, als früher, ehe ich hier war. Freilich liefs sich der verstorbene Geheime Med.-Rath Wilbrand für seine Vorlesung über Anatomie des Menschen, sechs Stunden wöchentlich, nur 15 fl. 36 kr. zahlen. Allein unser Hr. Dr. wird sich vergeblich hinter diesen Schein verstecken; denn Allen ist es bekannt und der Verstorbene selbst erklärte sich dahin, dafs diese Vorlesung nicht ausreichend war und defshalb allgem ein alle Medieiner noch die anato- mischen Specialvorlesungen des damaligen Prosectors, jetzigen Professor Dr. Wilbrand besuchen muſsten. Dieser las aber Gefäſs- und Nervenlehre 4 Stunden wöchentlich mit 12 fl. Honorar und ebenso Anatomie und Physiologie der Centralge- bilde des Nervensystems und der Sinnesorgane 4 Stunden wö- chentlich auch à 12 fl. Honorar. Dieses machte also im Ganzen 14 Stunden Vorlesungen zu 39 fl. 36 kr., während ich 12 Stun- den lese und mir dafür ein Honorar von 30 fl. zahlen lasse. Delsgleichen ertheilte Prof. Wilbrand jun. Secirübungen an frischen Leichen à 19 fl. Honorar und Secirübungen an injicirten Leichen à 13 fl. und 2 fl. für den Anatomiediener, zusammen 34 fl., während die Studirenden für Präparation aller Theile an frischen und injicirten Leichen jetzt 33 fl. zahlen. Nimmt man hinzu, daſs Hr. Prof. Wilbrand die Osteolo- gie für 6 fl., Dr. Bardeleben jetzt zu 10 fl. Honorar lieset, so bezahlt der Medieiner jetzt für seine anatomischen Studien im Ganzen 74 fl. und früher 73 fl. 36 kr. Man sieht also wie es mil der 4 2u Sagell, jele hier ge denkt man. in meine Anatomiedie Grunde de durſte. Dritt stäten auſ Nerden, 6 andern de hier. In M. tüglich ein übungen w Theile 4 8 FGor.= In Bo 2u 4 Fso wohei lel mal beles hei dem zusammen dieners. In H und Somm 6 Stunden gen kostet Die Ostec die ganze lch geles In Be lich à 2 Vinter 4 in einem ale diese n, nach are an prar zu nehrere eichzei- schäfli- ppelten Zuhö- 1so für wenig- Secir- len ihre früher, feheime nie des zahlen. Schein lorbene eichend anato- jeleigen las aber 12 fl. atralge- en wö- Ganzen 2 Stun- asse- übungen ngen an jediener, jon aller hlen. Osteolo- r liesel, Siudien aso Wie 25 es mit der Aussage des Hrn. Dr.*s steht, wenn er sich erlaubte zu sagen, die Unkosten für das anatomische Studium seyen jetzt hier gegen früher verdoppelt, ja verdreifacht. Be- denkt man nun aufserdem, dafs von dieser Summe nur 44 fl. in meine Hände gelangen, 30 fl. in die des Prosectors und Anatomiedieners, so wird es wohl einleuchten, mit welchem Grunde der Hr. Dr. jene hämische Insinuation vorbringen durfte. Drittens will ich hier einige Beispeile anderer Univer- sitäten anführen, die mir bekannt sind und den Beweis geben werden, daſs das Studium der Anatomie schwerlich auf einer andern deutschen Universität so wenige Unkosten macht, als hier. In Marburg wird die Anatomie im Winter und Sommer, täglich eine Stunde à 3 Fd'or. Honorar gelesen. Für die Secir- übungen wird 1 Fd'or. für jedes System gezahlt, also für alle Theile 4 Fd'or. Für die Osteologie 1 Fd'or., also im Ganzen 8 Pd'or.= 80 fl. In Bonn wird die Anatomie 2 Stunden täglich im Winter zu 4 Fd'or. Honorar gelesen. Die Secirübungen kosten 2 Fd'or. wobei letztere von Jedem, der alle Theile präpariren will, zwei- mal belegt werden müssen, da dieses in einem Winter auch bei dem gröſsten Fleifs unmöglich ist. Die Osteologie 1 Fd'or., zusammen 9 Fd'or.= 90 fl. ohne Belohnung des Anatomie- dieners. In Heidelberg wurde früher die Anatomie im Winter und Sommer in jenem in 10 Stunden zu 24 fl. in diesem in 6 Stunden zu 22 fl. gelesen, zusammen 46 fl. Die Secirübun- gen kosteten, ähnlich eingerichtet wie jetzt hier, 31 fl. 48 kr. Die Osteologie 11 fl. Alles zusammen 88 fl. 48 kr. Jetzt wird die ganze Anatomie in einem Wintercursus zwei Stunden täg- lich gelesen und kostet 44 fl; also 11 fl mehr als hier. In Berlin wird die ganze Analomie in 6 Stunden wöchent- lich à 2 Fd'or, gelesen. Die Secirübungen kosten jeden Winter 4 Fd'or. und da wohl Keiner im Stande ist, alle Theile in einem Winter zu seciren, 8 Fd'r., wenn er in der That alle diese Theile präpariren will. Die Osteologie kostet 1 ½ Fd'or. 26 und das Splanchnologium, welches schwerlich ein Mediciner nicht hört, auch 1 ½ Fd'or. Zusammen 13 Fd'or.= 130 fl. In Göttingen wird im Winter täglich eine Stunde Myo- logie, Angiologie und Splanchnologie für 2 Fd'or. und ½ Thlr. für den Diener, im Sommer die Neurologie 3 Stunden für 1 Fd'or. gelesen, zusammen 9 Stunden à 3 Fd'or. und ½ Thlr. Die Secirübungen kosten: Myologie, Angiologie und Neurologie jede 2 Fd'or. und Splanchnologie 1 Fd'or.(lelzteres weils ich nicht genau), zusammen also 6— 7 Fd'or. Die Osteologie 1 Fd'or. Alles zusammen 11 Fd'or. und ½ Thlr. oder 111 fl. Hiebei wurde mir noch ausdrücklich bemerkt, daſs in Göttingen fast ohne irgend eine Ausnahme jeder Mediciner die Anatomie zweimal hört, und das Honorar auch für dieses zweite Mal das- selbe ist, während hier zum zweiten Male nur die Hälfte ge- zahlt wird.. In Würzburg kostet die Vorlesung über Anatomie 6 Stun- den wöchentlich, worin aber die Neurologie nicht vorgetragen wird, freilich nur 15 fl. Allein alle Mediciner belegen zugleich ein Privatissinum bei dem Professor der Anatomie für 27 fl. Die Kosten für die Secirübungen betragen 36 fl., zusammen 78 fl. Es ergiebt sich also hieraus, daſs von allen genann- ten Universitäten das Studium der Anatomie hier die ge- ringsten Unkosten macht. Dieſs ist der„ungeheure Druck“, der den Studirenden hier aufgelegt wird, wenn wir eine verschärfte Prüfung Statt eines modificirten Studienzwanges ein- führen. Alles Gesagte aber führt zu dem Schlusse, dafs eine völlige Freigebung der medicinischen Studien nach den vorliegenden Erfahrungen über den Stu- dienzwang nicht nur vollkommen räthlich, nach dem Grade der Entwicklung unserer Studirenden und des bürgerlichen Lebens überhaupt vollkommen unbedenklich, sondern auch zur sicherstellung einer zeitgemäfsen und würdigen Reorganisation undFortentwicklung der academischenVerhälktnisse, namentlich zur Erhaltung und Wiedereinsetzung der Pacu mina tion Es is Ir. Dr. akademisc Slaatsregi letele, u und neidh seinen E ausgespr eine den Hülfsmitte übung der und Ken Mimense Stelong Einseilig cherslell minalore eines Ex Um reglemen tragen, d Fähigkeit scheinen eines 4 Schulbig mens,? ellrigen Rülksmmit unbeholſe keine A endich Verteid fediciner 30 fl. le Myo- 1à Thlr. den für 1½ TIlr. urologie eils ich deologie 111 f. oöllingen Analomie lal das- illle ge- 6 Stun- relragen zugleich r 27 fl. asammen genann- die ge- Druck“, wir eine ges ein- ge, dals studien en Stu- ach dem jen und vommen lellung nis ation tnisse, selzung 27 der Facultäten in ihre natürliche Function als Exa- minationsbehörde durchaus nothwendig ist.— Es ist nun leicht begreiflich, dals ein Mann wie unser Hr. Dr.**, der sos verschieden von den Grundprincipien einer akademischen und medicinischen Bildung denkt, welche unsere Staatsregierung bei der Entwerfung des Examenreglements leitete, und dagegen den Advocaten für kleinliche, habsüchtige und neidische Interessen macht, auch mit diesem Reglement in seinen Einzelheiten nicht zufrieden seyn kann. Die bestimmt ausgesprochenen Charaktere des Examenreglemenis sind eine dem Stande der Wissenschaft und den von ihr gebotenen Hülfsmitteln, so wie endlich dem Zwecke der practischen Aus- übung der Heilkunde entsprechende Controle über die Fähigkeiten und Kenntnisse der jungen Aerzte, denen das Leben ihrer Mitmenschen anvertraut werden soll; sodann möglichste Sicher- stellung des Resultates dieser Comrole, vor Zufälligkeiten, Einseitigkeit, Persönlichkeit und Partheilichkeit, möglichste Si- cherstellung sowohl der Sache als der Examinanden als Exa- minatoren vor den erfahrungsmäſsigen vielfachen Uebelständen eines Examens. Um diesem Zwecke zu entsprechen, mufste das Examen- reglement: erstens überhaupt einen solchen Charakter an sich tragen, daſs es von vorne herein Menschen von untergeordneten Fähigkeiten und Bildungsmitteln als eine Ohnmöglichkeit er- scheinen mufs, Medicin zu studiren. Deshalb die Forderung eines Abiturienten- Zeugnisses als Beweis einer classischen Schulbildung; delsnalb der Umfang und Inhalt des ganzen Exa- mens, zur Erklärung der unentbehrlichen Nothwendigkeit eines eifrigen akademischen Studi mit Benutzung aller gebotenen Hülfsmittel; defshalb die Oeffenilichkeit der Examina, vor welcher unbeholfene, ungebildete, sogenannte schüchterne Menschen, die keine Aerzte seyn können, zurückschrecken werden; deſshalb endlich die Forderung des Schreibens und der öffentlichen Vertheidigung einer Abhandlung, nicht als einer Schulaufgabe, 28 sondern als einer fernern Garantie der ganzen Bildung und Fähigkeit des Arztes.— Zweitens mufste das Examen alle die Disciplinen umfassen, welche nach dem jetzigen Stande der meédicinischen Wissenschaft als integrirend zu belrachten sind, und dieselben zugleich in dem Maalse vertreten, als sie für einen künfligen practischen Arzt von Bedeutung sind. Dieser Punkt war und ist der schwierigste. Denn da die Wissenschaft nicht still steht, sondern einer fortwährenden Entwicklung unterliegt, so können die Ansichten über die Bedeulung und Noihwendigkeit einzelner Disciplinen für den Aræzt, und deſshalb über ihre Vertretüng in dem Examen nicht einig seyn. Man muſste sich hülen zu Viel zu fordern, denn eine Ueberschrei- tung hierin wird und mufs der Qualilät der Leistung schaden; man durfte aber auch mcht zu Wenig fordern. Man mulste ferner bei der Feststellung der im Examen vorkommenden Disciplinen ganz von den Personen absehen, welche diese Disciplinen momentan auf der Universität und im Examen vertreten, da diese wechselnd seyn können. Drittens. Die Persönlichkeiten der Examinatoren mufsten dagegen einander ganz gleich gestellt seyn, d. h. keiner mufste als solcher und in Beziehung auf das von ihm vertretene Fach einen Vorzug vor dem Anderen besitzen, Alle ganz gleiche Rechte haben, wenn auch je nach dem von ihnen zeitweilig vertretenen Fache einen verschiedenen Einfluſs auf das Gesammtresultat. Viertens muſste das Reglement von dem Vorwurfe von Partheilichkeit und Persönlichkeit Examinaloren und Examinanden möglichst schützen. Deſshalb wurde die Oeffentlichkeit der Prüfungen und die Bestimmung der Fragen durch das Loos angeordnet, wodurch dieser Forderung sicherlich so vollständig genügt ist, als dieses bei menschlichen Angelegenheiten nur immer möglich ist. Dals die Oeffentlichkeit daneben auch für die Zuhörer die besten Früchte tragen wird, ist wohl mit Sicherheit zu erwarten.— Fünftens. Die Abstimmungsweise der Examinatoren mulste so regulirt seyn, dals Jeder Einzelne seine Fächer dabei mit voll- kommenstem Nachdrucke zu vertreten im Slande war, sein Urtheil aber zugleich möglichst der Controle der übrigen Examinaloren unterworfen ist, und sich nicht über seine Fächer hinaus im Gesammtresultat gellend machen kann. Nach zieh krägt, prüfen. N nur Seine der Durch als das Ré seine Absic Haulen zu- 2u bahnen. im Allgem 8 Prüfung vorzuschl 1 E absolviren der Docto entspringe direnden Sonst wül am Bester für diese Irn. Dr. zweifelha diese Prii lurwissens viren. E. weil er d oder den Dieses k Universi- kann ein Celegenh deh fürj iuren de genindert esbeen Schenswe nung ge ng und nen alle nde der en sind, sie für Dieser enschaft icklung ng und deſshalb u. Man rschrei- chaden; mulste menden 2 diese Examen s. Die inander ver und Vorzug 1 haben, en Fache jertens lichkeit öglichst gen und wodurch n dieses gt. Dals e heslen arlen.— nulste 80 mil voll⸗ ar, seln übrigen e Fäcber 29 Nach diesen Grundsälzen, welche das Reglement offen an sich trägt, wollen wir nun die Einwürfe unseres Dr.*ς einzeln prüfen. Wir wollen sehen, ob es ihm gelungen ist und auch nur seine Absichl war, die vielfachen Schwierigkeiten, die sich der Durchführung dieser Grundsätze entgegenstellen, besser als das Reglement zu beseitigen, oder ob es nicht vielmehr seine Absicht ist, die Principien des Reglements selbst über den Haufen zu stolsen, um den persönlichen Zwecken den Zugang zu bahnen. Ich setze dabei die Anordnung der Prüfungsordnung im Allgemeinen als bekannt voraus.— A. In Beziehung auf die naturwissenschaftliche Prüfung findet der Hr. Dr. Folgendes anzumerken und vorzuschlagen: I. Er wilb die Zeit, wann die Studirenden diese Prüfung absolviren sollen, vorgeschriebhen haben; 2, 3 Jahre vor der Doctorprüfung. Alle seine Gründe für diesen Vorschlag entspringen aus seiner Ansicht von der Unmündigkeit der Stu- direnden und seiner Vorliebe für's Bevormunden und Befehlen. Sonst würde er einsehen, dals man es der Einsicht der Leute am Besten selbst überlassen könnte, den geeignetsten Zeitpunkt für dieses Examen zu finden. Ein Befehl in dem Sinne des Hrn. Dr. scheint um so überflüssiger, da die Candidaten un- zweifelhaft von selbst einsehen und dazu geführt werden werden, diese Prüfung, wie er will, gleich nach den ersten, diesen na- lurwissenschaftlichen Studien gewidmeten Semestern zu absol- viren. Ein Befehl in dieser, Hinsicht erscheint aber nachtheilig, weil er die Ausnahmsfälle ausschlieſsen würde; was für Einen oder den Anderen sehr störend und unangenehm werden könnte. Dieses kann namentlich rücksichtlich des Besuches auswärtiger Universitäten eintreten, den man nicht beschränken soll. Es kann einer oder der Andere eine besonders für ihn günstige Gelegenheit, eine dieser Naturwissenschaften zu studiren, und sich für ihr Examen vorzubereiten, auswärts finden. Er kann durch die befohlene Zeit der naturwissenschaftlichen Prüfung gehindert werden, zu dieser Zeit eine auswärtige Universität zu besuchen, wo es ihm doch seine Verhältnisse besonders wün- schenswerth machen. Er kann sich endlich auch in der Anord- nung seiner Studien auf unserer Universität selbst dadurch 30 gehindert sehen. Alles dieses soll nicht seyn, und braucht nicht zu seyn. Er muſs in dein Examen bestehen und Etwas wissen. Wo und wie und wann er es gelernt, ist gleichgüllig. Darum beschlofs die medicinische Facultät ausdrücklich in der Zeitbe- stimmung der Examina keine Vorschriften zu machen. Eine solche würde den ganzen Geist des Examens in dieser Hinsicht umstoſsen, was freilich der Hr. Dr. auch will. II. Der Hr. Dr. will aufser der mündlichen naturwissen- schaftlichen Prüfung auch noch eine praktische und wo möglich auch noch eine schriftliche. Wohin dieses zielt, ist dem Kun- digen bald deutlich. Es gilt die Anbahnung des Vorschlages zu einer praktischen Prüfung in der Heilmittellehre und Staals- arzneikunde, von der wir weiterhin reden werden. Man könnte dabei sagen: Warum nicht? Es unterliegt keinem Zweifel, die Prüfung würde dadurch um so gründlicher, die Forderung eines tüchtigen naturwissenschafllichen Studii um so bestimmter wer- den. Allein hier sind wir offenbar für den Einsichtigen an der Gränze des„Zuviel“. Der Hr. Dr. hat schon selbst eine groſse Bedenklichkeit wegen der zu groſsen Strenge des Exa- mens erhoben. Er fürchtet Abnahme der Zahl der Studirenden, zu viele Zeiterforderniſs, Kosten, ungeheuren Druck elc.! Jetzt auf einmal kennt er kein Maafs in seinen Forderungen. Bis jetzt waren diese Naturwissenschaften in unserem Examen ganz vernachlässigt. Nun soll auf einmal mit den gröſsten Anfor- derungen für sie aufgetreten werden. Man sieht, der Hr. Dr. widerspricht sich. Unsere Staatsregierung aber wird gewiſs weise genug seyn, ein weises Maaſs zu halten. Inzwischen ist es klar, dafs unser Hr. Dr. überhaupt nicht die Bedeutung na- turwissenschaftlicher Studien für den Mediciner, und also auch einer Prüfung in denselben kennt und zu würdigen weiſs, Trotz Allem was er darüber bei seiner allgemeinen Beleuchtung der Einführung dieses Examens und seiner speciellen Kenntniſs der encyclopädischen Vorträge des Hrn. Prof. Wetter sagt. Denn sonst würde er: III. nicht so ganz unpraktische und unverständige Vor- schläge rücksichtlich der Stellung des Decans der medicinischen Facultät und des Einflusses, den derselbe auf diese Prüfung seiner Ansicht nach ausüben sollte, machen. Denn erstens verräth es dals die Le Pxamen abzt vorgeschriel examiniren? nicht ermess ünftigen Au nur diese freien Besit⸗ nur sie und und gerecht unser Hr. der zukünft eine galvan oder natürli Thiere gebe Varlen ist, doch, dals Prucht ders Garande da u Tage d ige Arat Studien ein üher Natur flgem, übe man leider Sondern Alle nung 2u w Bedingunge einen Nam im Nikrok dier und 1 gewinnen, Fässensehal nns au ver (amidalon, lamer aa t nicht wissenl. Darum Leitbe- n. Eine Hinsicht wissen- möglich n Kun- ages zu Slaals- mkönnte ifel, die g eines er wer- an der st eine Exa- arenden, ,1 Jelat ken. Bis den ganz Anfor- Hr. Dr. gewils cchen ist ung na- 1so auch ſs, Trolz tung der tnils der . Denn ge Vor- inischen prüfung erslens 31 verräth es einen ziemlich rücksichtslosen Dünkel, zu glauben, dals die Lehrer der philosophischen Facultät, welche dieses Examen abzuhalten haben, so unmündig seyn sollten, dals ihnen vorgeschrieben werden könnte und müſste, Was und Wie sie examiniren sollten, und dals sie so wenig Einsicht besäfsen, um nicht ermessen zu können, welche Anforderungen man an einen künfligen Arzt in dieser Hinsicht machen könne. Gerade weil nur diese Lehrer vom Fach in dem vollständigen und freien Besitz ihrer Disciplinen sind, gerade deswegen können nur sie und nicht ein Pröfessor der medicinischen Facultät billige und gerechte Examinatoren in diesen Fächern seyn. Man sieht, unser Hr. Dr. meint, es komme nur darauf an, zu sehen, ob der zukünftige Arzt wisse, was ein Thermometer und Barometer, eine galvanische Säule, Sauerstoff, Wasserstoff, das Linnésche oder natürliche System sey, was es für officinelle Pflanzen und Thiere gebe etc. Allein so bestimmt und nothwendig zu er- warten ist, dals der Mediciner diese Dinge kennt, so hoffe ich doch, dals der Zweck der naturwissenschaftlichen Studien, die Frucht derselben, und die in dem Examen sich ergebende Garantie darüber, eine ganz andere seyn soll. Es kommt heut zu Tage darauf an und ist dringend nothwendig, dals der künf- lige Arzt in den Geist und die Methode naturwissenschaftlicher Studien eindringt, daſs er feste Grundsätze und Ueberzeugungen uher Naturerscheinungen und die Gesetze, nach denen sie er- folgen, überhaupt erhält, dafs er einsehen lernt, daſs nicht, wie man leider so lange in der Medicin verfahren, Alles möglich, vondern Alles nothwendig ist, dals es, um eine Naturerschei- nung zu verstehen und zu erklären, darauf ankommt, ihre Bedingungen zu studiren und zu kennen, und nicht blos ihr einen Namen zu geben; die Ueberzeugung mitzunehmen, dals im Mikrokosmus nicht aufgehoben ist, was im Makrokosmus gilt, sondern nur weitere, andere Relationen derselben Kräfte hiier und dort gegeben sind ete. Davon eine Ueberzeugung zu gewinnen, ob der künftige Arzt sich so weit mit den Natur- wissenschaften beschäftigt hat, dafs er befähigt ist, den Organis- mus zu verstehen und zu studiren, das wird die Aufgabe der Examinatoren in diesen Fächern seyn, und dazu werden die Männer von Fach nothwendig weit befähigter seyn, als der 32 Decan der med. Facultät, und es würde ein grofser Miſsgriff seyn, diesen Jenen zum Vormunde zu setzen. In der That, es spricht aus diesem Vorschlage auch nur der Groll, daſs man dieses Examen in den Naturwissenschaften nicht einem Mitgliede der med. Facultät überlassen hat, welches unser Hr. Dr. dadurch und durch einige andere kleine Wohltha- ten, die er demselben, wie wir sehen werden, zukommen zu lassen beabsichtigt, gerne omnipotent bei dem Examen und in der med. Facultät zu machen wünscht. Die Beleuchtung von IV. und V., nämlich den Modus der Ertheilung der Censurnummer bei dieser naturwissenschaftlichen Prüfung betreffend, will ich, wie unser Hr. Dr. selbst, auf die späleren von ihm bei dem Doctorexamen gemachten Ausstellun- gen über denselben Gegensland aufsparen. Ich gehe also B. zu den Ausstellungen über, welche der- selbe gegen diese Doctorprüfung selbst erhoben hat und zwar: 1) gegen die practische Prüfung. Der Hr. Dr. findet es an der Einrichtung dieser practi- schen Prüfung zuerst sehr zu tadeln, dals in dieselbe nicht auch eine praclische Prüfung in der Staatsarzneikunde und in dem empirischen Theile der Heil- und Arzneimiltellehre, in der Pharmacognosie und pharmaceutischen Chemie eingeführt worden ist. Auch hier könnte der gutmüthige und unargwöhnische Leser vielleicht verleitet werden zu sagen: Warum nicht? Hat der Mann nicht Recht, dafs diese Disciplinen auch von Bedeulung für den Arzt sind? Was kann es denn schaden, wenn man eine Garanlie mehr für die Kenntniſs des zukünftigen Arztes in diesen Fächern schafft? Es thut mir leid, daſs ich hier nicht auch ganz gutmülhig antworten kann: Nein, verehrter Leser, ne quid nimis! Wir würden durch eine solche Vermehrung der sogenannten practischen Prüfungen, eine mit Recht schon strenge und beschwerliche Prüfung auf eine ganz überflüssige und unnöthige Weise noch mehr be- lasten und beschweren; die Heilmittellehre und Staatsarzneikunde sind in der schriſtlichen und mündlichen Prüfung auf jede der Sache entsprechende Weise vertreten; ihre s. g. practische Be- handlung und Prüfung, im Gegensatze zu einer theoretischen, äsl in den ich auch n. diesem Vor Versuch ei Staatsarzene bei dem Ex zeligen Vel 2u seyn gla bereits in d unser Hr. I Publicum e an die Hax und Selbst hoſentlich Art wieder lch me Seeirübunge welche sich der Slaalsa Noxma Geheimera v. Rilgen IIr. prof. cheu und praclischen analomische delzteren 9 der dort VWorden we fügung di Schemas velche die lälsexamen üher die ein Wweites gesehen. lihen gei fomie on Mitsgricf der Thal, voll, dals cht einem hes unser Wohltha- zukommen amen und lodus der chaftlichen ¹, auf die Ausstellun- elche der- m hat und er pracli- elbe nich neikunde miltellehre, Chemie ilhige und u sagen: Disciplinen n es denn untnils des lhut mir ten kann: durch eine prüfungen, e Prülung mehr be- maneikunde jede der lische be⸗ lorelischen, 33 ist in den Augen der Wissenschaft ein Unding; sondern dals ich auch noch hinzusetzen mufs, dafs ich meines Theils in diesem Vorschlage nichts anderes entdecken kann, als den Versuch eines geschickten Advocaten, den Professoren der Staatsarzeneikunde und Heilmittellehre einen grölseren Einfluſs bei dem Examen zu verschaffen, in welcher Hinsicht die beiden zeitigen Vertreter dieser Fächer, wie es scheint, geschmälert zu seyn glauben. Denn in der That wurde von denselben auch bereits in der Facultät genau derselbe Antrag gestellt, den jetzt unser Hr. Dr. erhebt. Der Hr. Dr. zwingt mich dadurch, dem Publicum denselben Maafsstab zur Beurtheilung dieser Sache an die Hand zu geben, den sie auch bereits in der Facultät und selbst bei der höchsten Staatsbehörde gefunden hat und hoffentlich noch ferner finden wird, wenn sich Anträge der Art wiederholen sollten. Ich mufs also zuvor die Geschichte der s. g. gerichtlichen Secirübungen an unserer Universität hier mittheilen, an welche sich die jelzige Forderung einer praclischen Prüfung in der Staatsarzneikunde anknüpft. Vor mehreren Jahren, als noch die gerichtliche Medicin von Hrn. Geheimerath Nebel und die med. Polizei von Hrn. Geheimerath v. Ritgen hier vorgetragen wurde, kündigte der damalige Prosector Hr. Prof. Wilbrand jun. neben den Secirübungen an frischen Lei- chen und den Secirübungen an injicirten Leichen, auch noch practischen Unterricht im gerichtlichen Seciren sowohl auf dem anatomischen Theater, als auch in den Hospitälern an, in welchen ſetzteren gleichzeitig durch Höchste Verfügung die Vornahme der dort vorkommenden Sectionen dem Prosector übertragen worden war. Zugleich wurde durch eine andere Höchste Ver- fügung die Annahme eines von der med. Facultät aufgesetzten Schemas für s. g. Zeugnisse der practischen Reife gestattet, welche die erste Bedingung zur Zulassung zum Facul- lätsexamen enthiellen und in diesem Schema war ein Zeugniſs über die Fähigkeit des Candidaten im Seciren überhaupt und ein zweites über seine Fähigkeit im gerichtlichen Seciren vor- gesehen. Natürlich mufsten also alle Inländer diese gericht- ſichen Secirübungen belegen und so lange die gesammte Ana- omie von Hrn. Wilbrand gelehrt wurde, konnte für diese 3 34 Einrichtung wenigstens das gesagt werden, dafs die Studirenden in diesem practischen Unterricht im gerichtlichen Seciren in etwas angewiesen wurden, was ihnen sonst nicht geboten wurde. Diese gerichllichen Secirübungen bestanden nämlich in nichts Anderem und konnten in nichts Anderem bestehen, als in ge- wöhnlichen Sectionen, bei welchen die gerichtliche Form so viel als möglich beobachlet und ein Protokol geführt wurde. Die wenigen Fälle von Selbstmördern, deren Leichen auf das anatomische Theater gelangten, abgerechnet, konnten natürlich alle diese Sectionen kein eigentlich gerichtliches Object darbie- ten, sie konnten im allerbesten Falle nichts Anderes seyn, als gewöhnliche Sectionen. Als ich daher an hiesiger Universität den anatomischen Unterricht übernahm, wozu ich auch die genaue Anweisung in Anstellung einer Section, in Eröfſfnung der Höhlen des mensch- lichen Körpers und sorgfältiger Herausnahme der in denselben gelagerten Eingeweide recline, als die Leitung der Sectionen in den academischen Hospitälern, dem Statut gemäls, in die Hände des neuen Prosectors überging, so gerieth unvermeidlich jenes practicum über gerichlliche Secirkunde von selbst in Verkall, weil ihm jede innere Basis fehlte. Von dem theoretischen Theile derselben konnte und kann man sich keine weitere Vorstellung machen, als von einer Vorlesung über gerichiliche Medicin überhaupt; der practische Theil bestand in Anleitung und Aus- führung sorgfältiger Sectionen, was von mir und meinem Pro- sector geleistet wurde. Es war daher nalürlich und nothwendig, dals so lange die älteren Einrichlungen bestanden, die Zeugnisse über die Fähigkeit der Candidaten im Seciren im Allgemeinen, und auch in Anstellung einer genauen Section unter Führung eines Protokolls in meine Hände überging; und als jetzt dieses Zeugniſswesen als nichtig bei der Einführung des neuen Prü- fungsreglements wegfiel, so war es ebenso nothwendig und natürlich, dafs von der ganzen Sache Nichts weiter übrig blieb, als die allgemeine Forderung, dals der Candidat tüchtige ana- tomische Kenntnisse und manuelle Fertigkeit überhaupt und sodann speciell eine ganz genaue Kennlnifs von der Lage und Form der Organe in den Höhlen des menschlichen Körpers und der Art und Weise ihrer zweckmälsigsten Herausnahme hesitze. Di eine section eines Beispie möglich eine wird, ist u verwiesen u- ien in diese In der; kannl, dals Kenntnisse! lichen Körpe Medicin gel eine gerich und zu hec geriehtliche von der An- rurgie, Gebu richllichen F praclische D Universtaten ihr die Ob) Aul ke dere Prack chemische, überreiches Desetzung d ſgirten Päl Sollle, So w einen beson nlgsberg W wie früher Secirühunge schen Unte lesenn, auc Nicht 4— grölseren Lewils mit enden en in vurde. nichts in ge⸗ rm 80 wurde. if das lürlich arbie- 1, aàls nischen ung in ensch- selben nen in Hände jenes Nerkäll, Theile Stellung Medicin d Aus- m Pro- wendig, ugnisse meinen, zührung 1 dieses en Prü- dig und g Dleb, ge and- 1 und ge und Körpers usnahme 35 besitze. Die Unterweisung, wie in einem gerichtlichen Falle eine Section speciell anzustellen sey, sowie die Demonstration eines Beispieles, wozu dem Professor der Staatsarzneikunde wo möglich eine Leiche auf dem anatomischen Theater überwiesen wird, ist und bleibt in die Vorlesung für gerichtliche Medicin verwiesen und der Nachweis über die Kenntnisse des Candida- ten in dieser Hinsicht, in die Prüfung über Staatsarzneikunde. In der ganzen Welt ist es unzweifelhaft allgemein aner- kannl, dals Jemand, der überhaupt theoretische und practische Kenntnisse besitzt und weils, wie die Section eines mensch- lichen Körpers anzustellen ist, der ferner in der gerichtlichen Medicin gehörig unterrichtet ist, auch im Stande seyn wird, eine gerichtliche Section mit aller erforderlichen Genauigkeit und zu beobachtenden Förmlichkeit anzustellen. Ist doch die gerichtliche Medicin überhaupt Nichts Anderes, als die Lehre von der Anwendung aller Lehren der Chemie, Anatomie, Chi- rurgie, Geburtshülfe, Psychiatrie und Medicin überhaupt in ge- richllichen Fällen. Sie ist an und für sich eine vorzugsweise praclische Disciplin, die aber der Natur der Sache nach auf Universitäten meist nur theoretisch behandelt werden kann, weil ihr die Objecte zur practischen Anweisung fehlen. Auf keiner Universität der Welt bestehen deſsbalb beson- dere Practica über gerichlliche Sectionen, oder gerichtlich- chemische, obstetricische, psychiatrische Fälle, und wenn ein überreiches Material und ganz besondere Vollständigkeit in der Besetzung der Lehrstellen und Studien die nähere Unterweisung in lingirten Fällen der Art etwa möglich und auch nützlich machen sollle, so würde doch wahrlich Niemand daran denken, daraus einen besonderen Prüfungsgegensland zu machen. Nur in Kö- nigsberg wurden unter Obwalten ziemlich analoger Verhältnisse wie früher hier, auch dort von dem brosector solche gerichtliche Secirübungen angekündigt, ebenfalls als ein Theil des anatomi- schen Unterrichts, die jetzt wahrscheinlich mit Aenderungen in diesem, auch wegfallen werden. Nicht verwechseln darf man aber diese Unternehmungen von Practica in der gerichtlichen Medicin, mit solchen, die man in grölseren Städten und Universitäten, z. B. in Wien und Berlin, gewils mit grofsem Nutzen eingeführt hat. Hier werden dem 3* 36 Lehrer in der Staatsarzneikunde die wirklich vorkommenden gerichtsärztlichen Fälle zur gleichzeitigen Benutzung zum Un- terrichte übergeben. Dieses Verhältnifs wäre gewils überall zu wünschen und es wäre die Frage zu untersuchen, ob hier in Giefsen, wo wir ein Hofgericht in der Universitätsstadt besitzen, sich dazu nicht die Möglichkeit herbeiführen liefse. Solche praclische Uebungen würden sich verhallen, wie der Unterricht in unseren Kliniken zu den iheoretischen Vorlesungen über Therapie, Chirurgie und Geburtshülfe. Practische gerichtsärzt- liche Uebungen ohne wirkliches Object würden sich aber ebenso verhalten, wie Kliniken, in denen man an ganz gesunden Menschen lauter Krankheiten fingirte, d. h. es würden eben nur theoretische Uebungen seyn. Ganz vorzüglich unbegründet erscheint es aber, gerade nur anatomische Uebungen und gar Prüſungen(welche freilich nur auf jene zwecken), in näherer Beziehung zur gerichtlichen Medicin, anzuordnen, wenn man bedenkt, dals mit ganz demsel- ben Grunde auch gerichtlich-chemische, operative, geburts- hülfliche etc. practische Uebungen und Examina gehalten werden mülfsten. Jeder sieht leicht ein, dals die Forderung gerichtlich-analomischer Uebungen und Examina hier an unserer Universität, ganz zufällig durch den Umstand herbeigeführt wurde, dals dieselben früher ein Anatom ankündigte und hielt, der später Professor der Staatsarzeneikunde wurde. Wird die Universität in Zukunft einmal einen Professor dieses Faches haben, der sich früher nicht mit Anatomie beschäftigt hat, so wird derselbe nicht im emferntesten daran denken, anatomisch- gerichlliche Uebungen zu halten. Aus diesen und zahlreichen anderen Gründen, die hier zu entwickeln zu weit führen würde, hat sich denn auch die Majo- rität der med. Facullät schon längst und wiederholt gegen jede Unierstützung dieser s. g. practischen gerichtlichen Secirübungen durch Zwangsmaafsregeln im Examen, oder durch Verwendung des ohnedem mangelndeln anatomischen Materiales entschieden ausgesprochen und eine practische Prüfung der Art nicht in das Reglement mit aufgenommen, weil dadurch den Studirenden ein beschwerliches, unnöthiges und kostspieliges Onus auferlegt werden würde. Diese Ansicht der Majorität der Facultät ist 1 auch bereits hörde aul d durehaus nic praclischen. die der Belh Schon vieles arzneikunde lichen Exam da, wie au gerichlliche dem für wollen, Ge in Darmstas welche dies Dr. 2*, Arzte gelo Sludium obl Examen für in der That arzneikunde So viel, der Heiln herrscht ke Schriflliche Mi d Pharmac verhält es die Staatsa Eindürung Linstweilen ganz zeilg 2u arheite lnleressile die Fordert und pharm nirgends ii Schwerung Examen de nenden m Un- rall zu- hier in esikzen, Solche terriebt n über tsärzl- Iaber esunden den nur erade freilich hllichen lemsel- eeburts- gehallen rderung unserer eigeführt dd hielt, vird die Faches hat, 80 omisch- hier Zu lie Majo⸗ gen jece rühungen wendung schieden nicht in direnden auferlegt cultät i 37 auch bereits durch wiederholte Entscheide der Höchsten Staatsbe- hörde auf das Bestimmteste gebilligt worden. Es ist daher auch durchaus nicht zu erwarten, daſs sich für das Bedürfniſs einer solchen practischen Prüfung in der Staatsarzneikunde irgend eine Stimme, als die der Betheiligten, erheben werde. Dagegen habe ich in der That schon viele Stimmen vernommen, welche es tadelten, daſs die Staals- arzneikunde überhaupt und zwar sowohl im schriftlichen als münd- lichen Examen in das Reglement mit aufgenommen worden sey, da, wie auch unser Herr Dr. vorsichlig schon anmerkt, die gerichtliche Medicin und med. Polizei noch einmal und aufser- dem für alle die Aerzte, welche in den Staatsdienst treten wollen, Gegenstand einer Prüfung vor dem Medicinalcollegium in Darmstadt seyen. Ich gehöre inzwischen nicht zu Denjenigen, welche diese Meinung theilen. Ich glaube mit unserem rn. Dr. 2½, dals Kenninisse in der Staatsarzneikunde von jedem Arzte gefordert werden müssen, dals jeder Mediciner diesem Studium obliegen soll, und dals daher dasselbe auch in dem Examen für jeden Mediciner vertreten seyn soll. Allein das finde ich in der That ebenfalls in dem Reglement verfehlt, daſs der Staats- arzneikunde in der schriftlichen Prüfung ein ganzer Tag, also so viel, wie der Anatomie und Physiologie zusammen, wie der Heilmittellehre und Geburtsbülle beslimmt ist. Hiebei herrscht kein Verhältnifs und doch war es gewils weise, diese schriftliche Prüfung nicht mehr auszudehnen. Mit der Forderung einer praclischen Prüfung in der Pharmacognosie und pharmaceutischen Chemie verhält es sich auf analoge Weise, wie mit einer solchen für die Staatsarzneikunde. Auch sie wurde in der lelzten Zeit bei Einführung des neuen Reglemenis in der Facultät erhoben, aber einstweilen bei Seite geselzt, daher es denn unserem Hrn. Dr. ganz zeilgemäls erscheinen muſste, unterdessen für dieses Project zu arbeiten. Inzwischen wird es für jeden nicht persönlich Interessirten, auch hier nichl schwierig seyn zu erkennen, dals die Forderung einer solchen praclischen, pharmacognoslischen und pharmaceutischen Prüfung eine durchaus unnöthige, defshalb nirgends in der Welt eingeführle, und nur schädliche Er- schwerung des Examens seyn würde. Es handelt sich bei dem Examen darum, die Ueberzeugung zu gewinnen, dals der Can- 38 didat hinlängliche Kenntniſs der Chemie und der als Arzneimiliel gebräuchlichen Substanzen besilzt, um ihre Anwendung richtig leiten zu können. Ueber seine chemischen Kenntnisse soll der Can- didat in der naturwissenschafllichen Prüfung Beweise abgeben, und Nichts hinderl die Examinatoren, hier auch solche Fragen in die Urne zu bringen, die eine speciellere Beziehung zu den als Arznei- millel gebräuchlichen chemischen Potenzen hesitzen. Was hier in dieser speciellen Richtung nicht erreicht wird, kann der Examinalor in der Heilmittellehre durch seine Fragen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung leicht ergänzen. In letztern kann er mit Leichligkeit die Objecte der durch das Loos ge- zogenen Fragen dem Candidaten zur Erkennung, Beurtheilung, Unterscheidung vorlegen. Es wird leicht seyn, die Anordnung zu treffen, dals nach Ziehung der Fragen Zeit genug bleibt, um aus der vortrefflichen pharmacologischen Sammlung die Objecte derselben herbeizu- bringen. Eine weitere Forderung an den zukünlligen Arzt in pharmaceutischen Kenntnissen halte ich für unnöthig und ungerechtferligt. Bedarf er solche speciellere Kenntnisse in einzelnen Fällen seines spätern Berufes, so wird er, wenn er überhaupt eine tüchtige chemische Bildung sich auf der Universilät erworben hat, sich leicht für diese orientiren können: während es gewiſs für eine durchaus unnöthige und überspannte For- derung erachtet werden mufs, daſs jeder Arzt zugleich auch vollkommener Apotheker seyn soll. Durch diese Forderung würde der„ungeheure Druck, die Unkosten, die Schrecknisse“ für unsere Mediciner in der That ungebührlich vermehrt wer- den; während diese Maaſsregel zugleich auch noch eine Siörung in den eben errungenen zweckinäfsigen Anordnungen in Betreff der naturwissenschafllichen Disciplinen an unserer Universität herbeiführen würde. Allein es unterliegt keinem Zweifel, dals eben dieses ein nicht unwichtiger Nebenzweck dieses Vorschlages unseres Hrn. Dr. ε ist. Würde man nämlich einem Professor der medicinischen Facultät ein Examen in der pharmaceutischen Chemie übertragen, so ist es damit erklärt, dafs man denselben auch als den Ver- treter dieses Faches an der Universilät betrachtel, dals man ihn mit der Professur für pharmaceutische Chemie bekleidet. Daran knüpft sich Gewährung professur sieht, in di ist eben à Forderung einer erhol Nun i Philosophise ehen ist es schallen v transferirt ebensow0- der Nalurn lion der n entschieden sehrit So. pharmaceu- würde. P. verstäl, jeder Seit Lehrkrält ganze g. werden s Lehrkräll eiplinen, können. Um Vitken, und den eine pha maceulis und jene wird wo eine Spie der ührig der Culta leicht Ri deimiltel riehlig er Can- den, und die Urne Arznei- fas hier un der in der lelztern 008 ge- theilung, ſs nach efflichen erbeizu- Arzt in nig und nisse in wenn er niversiläl wüährend ule For- ich auch orderung ecknisse“ url wer⸗- Slörung n Belrel niversil ifel, dals ISchlages cinischel vertragem den Ver- man iha 21. Daral 39 knüpft sich dann sehr bald und nothwendig die Forderung der Gewährung eines Fonds für dieses Fach, und so wird die pProfessur der pharmaceutischen Chemie, ehe man es sich ver- sieht, in die medicinische Facullät wieder eingeführt seyn. Dieses ist eben auch die Absicht und die Hoffnung, für welche diese Forderung einer pharmaceutisch pracklischen Prüfung für Medi- ciner erhoben wird. Nun ist aber die gesammte Chemie schon längst an die philosophische Facultät unserer Universität übergegangen, und so eben ist es erreicht worden, dafs auch die übrigen Naturwissen- schaften von der medicinischen Facullät in die philosophische transferirt sind. Diese Anordnung aber wurde und wird ebensowohl durch die selbstständige Entwicklung und Vertretung der Naturwissenschaften, als durch eine zweckmäſsige Organisa- nion der medicinischen Facultät geboten. Es wäre demnach ein entschiedener Rückschritt, wenn dieser eben gewonnene Forl- schritt sogleich wieder durch Errichtung einer Professur für pharmaceutische Chemie in der medicinischen Facullät geslört würde. Eine solche Anordnung würde, zumal an unserer Uni- versität, wo die chemischen Lehrkräfte so reichlich und nach jeder Seite entwickell sind, höchst unzweckmälsig seyn. Diese Lehrkräfte können hier nicht vermindert werden, wenn das ganze grolsartige inslitut chemischer Studien in sich erhalten werden soll; aber gewiſs sehr Zweckmälsig wird man diese Lehrkräfle auch noch zur Vertretung specieller chemischer Dis- ciplinen, wie eben der pharmaceutischen Chemie, verwenden können. Um diesem, Jedem einleuchtenden Umstande entgegenzu- wirken, hat man freilich seit Kurzem die groſse Entdeckung, und den grofsen Fortschritt zu begründen gesucht, daſs es jelzt eine pharmaceutische Chemie für Apotheker und eine phar- maceutische Chemie für Aerzte gebe; diese nicht für jene und jene nicht für diese geeignet sey etc. Allein diese Lehre wird wohl überall von Chemikern und Aerzten bis jelzt für eine Spiegelfechterei erklärt werden, ist auch noch nirgends in der übrigen Welt aufgelaucht, wo man doch auch nicht hinter der Cultur zurückgeblieben ist. Wenn uns aber auch viel- leicht hiebei unser Hr. Dr. raihen würde:„Vorschnell 40 in die Räder der Entwicklung einzugreifen,(Heusinger)“ so dürfte doch den Leitern unserer Universität eine solche frühreife Emwicklung bedenklich erscheinen. Denn wenn es eine Professur und einen Fond für ein medicinisch- phar- macéutisch-chemisches Studium geben muſs, so wird doch wohl auch Niemand läugnen, dals dann eine solche Professur und Fond für die pharmaceulische Chemie für Pharmaceuten ein noch dringenderes Bedürfniſs ist. Man wird also zwei errichten und dotiren müssen, und das wäre doch vorher noch wohl zu bedenken, wenigstens vorher zu versuchen, ob nicht die phar- maceutische Chemie mit einer gebührenden Dotation einstweilen besser und wie an allen anderen Orten, in den Händen eines Chemikers, als eines Mediciners wäre. So steht es also mit der vorgeschlagenen Bereicherung an practischen Prüfungen. Hoffen wir, dals sie uns gespart wer- den werden.— Wahrscheinlich nun in dem Bewulstsein der Unausführbar- keit seiner Vorschläge zu der von ihm gewünschten Vermehrung der practischen Prüfungen, geht unser Hr. Dr. der Ein- richlung derselben selbst mit möglichster Erbitterung zu Leibe, und zwar auch hier wieder mit Argumenten, die ganz genau mit denselben Worten schriftlich und münqdlich in der Facultät verhandelt wurden, in der Art, dafs unser Hr. Dr. auch hier wieder als wohlunterrichteter Advocat seiner Parthei erscheint. Wenn man nämlich die Organisation unserer Prüfung überschaut, so gewahrt man leicht, dafs durch die Einrichtung dieser sogenannten practischen Prüfung gewissen Fächern und deren Vertretern ein beslimmter überwiegender Einfluſs auf die Schlufscensur eingeräumt ist. Denn man wird bald finden, daſs diese Schluſscensur dadurch gewonnen wird, dafs das Urtheil über jede Einzelprüfung mit einer bestimmten Nummer belegt wird, und zuletzt alle diese Nummern dieser Einzelcensuren mit der Zahl der Einzelprüfungen dividirt wird. Es hat also offenbar eine Disciplin und deren Vertreter einen um so grölfseren Ein- fluls auf diese Schluſscensur, je öfter sie in dem Examen vor- kommt, und je mehr Einzelcensuren ihr Vertreter ertheilt. Da nun über Therapie, Chirurgie und Geburtshülfe, aufser in der schriftlichen und mündlichen Prüfung, auch noch in der soge- nanut prach erlheilt wire kunde und lichen, 500 ganz beslin Mi de komut eige vor, erlheil also am alle der Physiol wird, und zwei Numu siologie als hülle im G. seine Fäche Prüfung jen Dieses fungsordnun gelunden. Turücksetzn: Prolessorer Zurücksel⸗ geschehen hesucht un wie jetat u der Prütung diese sager Allem den man als bei Resultaten seren Pxau Ahstimmune rielh. leh hal Veise, wie, Censur gewo rütangsord die Wirban ger)“ solche Im es phar- nwohl -r und 2n ein ichten hhl zu phar- weilen eines ung an wer- rbar- hrung Ein- Leibe, genau acullät h hier ccheint. rüfung chtung i Vid auf die 2 dals Urlheil belegt ten mil ſenbar n Ein- n vor- 1. Da in der 50ge 41 nannt practischen Prüfung examinirt und eine Censurnummer ertheilt wird, in der Heilmittellehre, Pathologie, Staatsarznei- kunde und Psychiatrie aber nur in der schrifflichen und münd- lichen, so erhalten eben durch diese Anordnung jene Fächer ein ganz bestimmtes Uebergewicht. Mit der Anatomie hat es dabei ein eigenes Verhalten. Sie komint eigentlich nur in dieser sogenannt practischen Prüfung vor, ertheilt also nur eine Nummer zur Gesammtcensur und ist also am allerungünstigsten gestellt. Da sie aber gewöhnlich mit der Physiologie vereinigt, durch denselben Lehrer vertreten wird, und diese in der schriftlichen und mündlichen Prüfung zwei Nummern ertheilt, der Professor der Anatomie und Phy- siologie also gleich denen der Therapie, Chirurgie und Geburts- hülfe im Ganzen drei Theilcensuren abgiebt, so gehört er und seine Fächer im Ganzen mit zu denen, welchen man in der Prüfung jenes Uebergewicht eingeräumt hat. Dieses Verhältnifs nun hat bei Berathung der neuen Prü- fungsordnung schon in der Facultät die heftigste Anfechtung gefunden. Man fand darin eine Bevorzugung Einiger und Zurücksetzung anderer Examinatoren; eine Statuirung von Professoren und Examinatoren ersten und zweiten Ranges, eine Zurücksetzung der von letzteren gelehrten Fächer, wodurch es geschehen werde, dafs dieselben minder fleiſsig als die übrigen besucht und studirt werden würden. Man griff deſshalb, gerade wie jetzt unser Hr. Dr.**, Alles was mit dieser Einrichtung der Prüfung in Beziehung stand, auf das Heftigste an, vorzüglich diese sogenannten practischen Prüfungen selbst, und dann vor Allem den Mechanismus der Gewinnung der Schlufscensur, den man als beispiellos in ganz Europa, als unlogisch, als zu falschen Resultaten führend, schilderte und dagegen den bis jetzt in un- seren Examinibus festgehaltenen Modus der sogenannten freien Abstimmung am Schlusse des Examens beizubehalten dringend rieth. Ich habe dagegen in der Ueberzeugung, dals die Art und Weise, wie die einzelnen Censurnummern und aus ihnen die Schluſs- censur gewonnen werden, eine der besten Einrichtungen unserer Prüfungsordnung ist, wodurch dieselbe ganz vorzüglich gegen die Wirkung von Partheilichkeilen, Willkühr, Herrschsucht und 42 überwiegenden Einflufs Einzelner, und Schwäche anderer Exa- minatoren geschülzt, und doch dabei der nicht zu umgehenden grölseren Wichtigkeit einzelner Disciplinen für einen künftigen practischen Arzt der nöthige Spielraum gegeben wird,— ich habe, sage ich, in dieser Ueberzeugung ganz vorzüglich diese Einrichtung des Reglemenis in Schutz genommen. In gleicher Weise will ich dieses daher auch jetzt gegen unseren Hrn. Dr. 25 thun, der mit denselben Einwürfen und Kriegslisten in die Schranken tritt. Und zwar werde ich zuerst die Nothwendigkeit und Zweckmälsigkeit der getroffenen Einrichtung im Allgemeinen darthun, und mich dann gegen die speciellen Angriffe unseres Autors gegen die sogenannien praclischen Examina wenden, welche er durch dieselben zu verdächligen und dann zu eliminiren hofft.— Die Einsicht in die hier obwaltenden Verhältnisse werden und können indessen nicht Jedem auf den ersten Blick von selbst klar seyn. Man muls, sowohl mit dem Sachverhäliniſs, als mit dem Mechanismus eines Examens überhaupt, und wie es dabei hergeht, vertraut seyn, um richlig würdigen zu können, wie wohl überlegt diese Einrichtungen unseres Reglements sind, und wie wichtig zugleich. Ich muls daher den Leser schon um Verzeihung für einige Ausführlichkeit bilten. Wie wohl in jeder Wissenschaft und Kunst, deren Umfang zu ihrer Zerspaltung in einzelne Disciplinen geführt hat, so giebt es auch in der Medicin, welche mit der LZeit immer mehr und mehr solche einzelne Disciplinen aus sich gebährt, allgemein anerkannt unter diesen wichtigere und minder wichtigere für den künfligen ärzllichen Practiker. Vor dem Richterstuhl der Wissenschaft an und für sich, kann begreif- licher Weise ein solcher Unterschied nicht be- stehen. Sie ist ein Ganzes und hat einen einzelnen Theil nur deswegen nach und nach als besondere Disciplin aus sich ausgeschieden, weil dieser Theil eben nach und nach eine solche Bedeutung für das Ganze gewonnen, dafs er einer spe- cielleren Widmung des Studiums bedurfte. Keiner dieser Theile kann also an und für sich als gänzlich unbedeutend und un- wichtig erkannt werden, sobald er sich wirklich historisch als selbstständig aus dem Ganzen ausgeschieden hat; er ist inte- grirend ſü Ganze erst werden. Ganze del Schüler k wozu ein; Darin der Mediciu Disciplinen. Unterschiec unvermeidl weg demo fächer nic kann sich Kenntnisse Standpunkt Medicin, nennen. Es beslreiten IWer. fächer in Gränze 80 der Slills zu allen 2 und die innere Th sind. Es ni geht, Wi Analomie hemühl. sönlichkei morgen G gehen kar irallichen nitäl die Arnneinit räpie eie Exa- enden Nigen — ich diese eicher 3 4 T. 3½ die ligkeit neinen Seres enden, niniren verden von allnils, wie es önnen, s Sid, schon Umfang o giebt hr und gemein re für stuhl greil- u be- n Theil aus sich h eine er spe- . Theile 1nnd un- jsch al 3I inte- 43 grirend für das Ganze, kann also auch von Keinem, der das Ganze erstrebt, gänzlich übergangen oder gering geachtet werden. Allein de Kräfte der Wenigsten reichen aus, das Ganze der Wissenschaft zu umfassen, und namenllich der Schüler kann ohnmöglich auch in 4, 5 Jahren das erreichen, wozu ein ganzes Menschenalter nicht ausreicht. Darin liegl es begründet, dafs man auch bei dem Studium der Medicin von je und überall wichtigere und unwichtigere Disciplinen, Haupt- und Nebenfächer unterscheidet; auch dieser Umterschied ist historisch, er ist im Leben nothwendig und unvermeidlich, und es hilft also durchaus Nichis, ihn dadurch weg demonstriren zu wollen, dals man ausruft, ob diese Neben- fächer nicht auch wichtig, nicht auch integrirend seyen!. Wer kann sich einen tüchtigen Arzt ohne physikalisch-chemische Kenntnisse denken, nie hat ein solcher existirt, immer war der Standpunkt der Physik und Chemie auch malsgebend für die Medicin, und doch wird Jeder sie Nebenfächer für den Arzt nennen. Es heifst deräsonniren, wenn man solche Unterschiede bestreilten und wegräsonniren will. Aber, welches wären denn nun solche Haupt- und Neben- fächer in der Medicin? Gewiſs es ist nicht leicht hier die Gränze scharf zu ziehen, allein an der Hand der Geschichte, in der stillschweigenden Uebereinkunft Aller an allen Orten und zu allen Zeiten ist es unbestritten ausgesprochen, dafs Anatomie, und die drei eigentlich practisch- medicinischen Disciplinen: innere Therapie, Chirurgie und Geburtshülfe solche Hauptfächer sind. Es nimmt sich also zuerst wirklich komisch aus, wenn man sieht, wie unser Hr. Dr. den Werih und die Bedeutung der Anatomie für den Arzt wegzulängnen und herabzuselzen sich bemüht. Es scheint als ob der Mann nur Personen und Per- sönlichkeiten im Auge hahe und dals er nicht daran denkt, daſs morgen die Anatomie aus meinen Händen in die eines Anderen gehen kann, dafs er seinem Ur theil allen Werth vor der ganzen arzllichen Welt nimmt, indem er ausruft, welche höhere Dig- mitäl die Anatomie vor anderen medicinischen Disciplinen, z. B. Arzneimittellehre, allgemeine Pathologie, allgemeine The- rapie etc. besitze, und wie der Professor der Analomie zu 44 einer factischen Bevorzugung in dem Examen komme? Ich würde es für eine sehr überflüssige Mühe halten ihm die Augen dafür öffnen zu wollen, da er nur nicht sehen will. Für alle Verständigen aber wird das genügen, was ich so eben über den Begriff von Haupt- und Nebenfächern der Medicin gesagt habe, und die einfache historische Kenntnilſs, dals nie eine medicinische Facultät ohne eine Professur der Anatomie existirt hat, wohl aber noch jetzt solche existiren, wo es keine Professur für die von ihm genannten Fächer giebt. Also genug hievon.— An die klinischen Fächer hat sich der Hr. Dr. nicht gewagt.— Auſserdem habe ich oben schon gezeigt, wie es mit der Anatomie eigentlich steht, und wie ihr nur in Verbindung mit Physiologie eine Nummer mehr in dem Reglement zuerkannt ist als den übrigen Fächern, sie für sich dagegen nur eine Nummer giebt. Aus dieser verschiedenen Dignität medicinischer Disciplinen, hat es sich aber auch von selbst historisch ergeben, dals ge- wisse Professuren als Hauptstellen der medicinischen Facultäten betrachtet, und dals sie als mit gröſseren Anforderungen ver- bunden, auch im Allgemeinen mit höheren Besoldungen dotirt wurden. Daraus entwickelte sich dann meistens weiter, daſs diejenigen, welche jene Professuren bekleideten, ein gewisses Uebergewicht in den Facultäten gewannen, welches sich natür- lich auch in ihrem Urtheil, in ihrem Einfluſs auf die Examina gellend machte. Gutwillig oder im Kampfe, sieht man in fast allen medicinischen Facultäten einen oder einige Vertreter jener Hauptfächer vorherrschen. Sie verlangen für ihre Fächer ein Uebergewicht, sie erklären sie für besonders wichtig; wenn der Candidat bei ihnen genügt, so halten sie ihn auch für überhaupt genügend, und die besten Kenntnisse in den anderen Fächern helfen Nichts, der Candidat fällt durch, erhält eine schlechtere Censur, wenn er bei ihnen nicht genügt. Die weitere Folge davon ist, der gröſsere Einfluſs dieser Herrscher auf die Stu- direnden, besonders wenn sie bei der Facultät ihr Examen machen wollen. Die betreffenden Vorlesungen werden helegt, besucht, gehört, die Anderen vernachlässigt und dgl. mehr. Dieses Alles wird entweder in den Facultäten geduldig ertragen, sie Sin Kämpfe der Ui nun un zweier zelnen genomn geeichbe das per- manlel praclis miker, Uebrig durch Hause einseili oder e ärgerli darunte D begrü versch an die Staate Er wi ihren und verwe P letzie Grunc gah, die L. Grade überhe könne richte leh die will. eben edicin F nie omie Keine enug nicht § mit dung kannt eine nnen, ge- äten ver- lolirt daſs isses nür- mina ſasl ener ein der aupt hern alere olg. e blu- men egt, ehr. gen, 45 sie sind friedlich, je nachdem die Individuen sind, oder es giebt Kämpfe; die Herrscher streiten sich untereinander, oder einer der Unterdrückten will sich auch regen etc. Bei einem Examen nun und wenn es zur Abstimmung kommt, geschieht gewöhnlich nur zweierlei. Auf die specielle Art wie der Candidat in den ein- zelnen Fächern geantwortet hat, wird meist wenig Rücksicht genommen. Es erfolgt eine sogenannte freie Abstimmung aller gleichberechtigten Facultätsmitglieder!! Jetzt nun entscheidet das persönliche Uebergewicht, welches das sachliche zum Deck- mantel seiner Autorität nimmt. Jetzt heifst es: Wir bilden practische Aerzte, der Staat will practische Aerzte, keine Che- miker, Botaniker, Anatomen, Physiologen! Entweder sind die Uebrigen schon dieses Vorwiegen gewohnt, man ist ermüdet durch das vorausgegangene langweilige Examen, wünscht nach Hause zu gehen, will sich nicht streiten, das Resultat wird ganz einseilig und ungerecht gezogen und die Sache ist abgemacht; oder es entsteht Streit, die Köpfe erhitzen sich, es erfolgen die ärgerlichsten Scenen, und der Candidat leidet meist wieder darunter. Dieses ist der Zustand in den meisten Facultäten. Er ist begründet auf der Wahrheit, dals die einzelnen Fächer eine verschiedene Dignität besitzen, einen verschiedenen Anspruch an die sie vertretenden Individuen machen, daher auch von dem Staate im Allgemeinen mit Recht verschieden honorirt werden. Er wird zum Unrecht dadurch, dafs sich die Individuen nach ihren Charakteren dieser sachlichen Unterschiede bemächtigen und sie zum Deckmantel ihrer persönlichen Leidenschaften verwenden. Es kam nun in dem Prüfungsreglement darauf an, die letztere Klippe möglichst zu umgehen, indem man die ihr zu Grunde liegende Wahrheit anerkannte und ihr dasjenige Gewicht gab, welches sie mit Nothwendigkeit erhalten muſste. Ich habe die Ueberzeugung, daſs dieser Zweck in jedem möglichen Grade erreicht worden ist, so viel als menschliche Einrichlungen überhaupt vor Schwächen, Fehlern und Miſsbräuchen schützen können. Unser Hr. Dr. ist sonst ein durchaus sehr gut unter- richteter, gewitzigter und geriebener Herr. Er kennt den oben 46 geschilderten Zustand in unseren Facultäten sehr wohl; er fürchtet die Nachtheile des Ueberwiegens einzelner Persönlich- keiten in den Facultäten. Allein es ist mir ein unerwarleter Beweis seiner Kurzsichtigkeit, oder vielmehr ein betrübender Beweis der Verblendung, wenn der Blick durch eigensüchtige Absichten getrübt wird, in welche auch ein sonst sehr scharf Sehender verfallen kann, dals unser Hr. Dr. nicht eingesehen hat, dafs eine Haupttendenz des Reglements dahin gerichtet ist, diese schädliche persönliche Prävalenz in der Facultät auf- zuheben; dals er nicht erkannt hat, dals dieses nur dadurch erreicht werden konnte, dals man der Sache gab, was der Sache ist, und den Personen nur das was den Personen ge- bührt. Ja diese Verblendung ist so grofs, dals man den er- hobenen Kampf fast nur für ein Aushängeschild ansehen kann, um im Trüben dahinter zu fischen, daſs der Hr. Dr. die in der Sache begründete Prävalenz Einiger in dem Examen nur darum bekämpft, um wo möglich die persönliche Statt dessen, nur zu Gunsten seiner Clienten gewendet, einzuführen. Das Regleinent erkennt an, dals der Anatomie in Verbindung mit Physiologie, ferner der Therapie, Chirurgie und Geburtshülfe in der Bildung eines jungen Arztes ein gewisses Uebergewicht vor der allgemeinen Pathologie, Heilmiltellehre und Staatsarzneikunde zu ertheilen sey. Es spricht die Absicht aus, daſs diesen Disciplinen, welche vorzugsweise nur unter Benutzung der Universitätsan- stalten und Studien betrieben werden können, und für welche der Staat die meisten Opfer bringt, auch ganz vorzüglich von den künftigen Aerzten bearbeitet werden sollen. Diese Prävalenz mufste aber diesen Disciplinen ertheilt werden, ohne das Gewicht der übrigen an und für sich und ihr gleichmälsiges Recht zu kränken, und ohne die Persönlichkeiten in Conflict miteinander zu bringen. In dem Reglement ist dieses dadurch erreicht worden, dals man für die Disciplinen der Anatomie und Physiologie zusammen, der Therapie, Chirurgie und Geburtshülfe, wie dieses auch noch durch die übrigen Verhältnisse empfohlen wurde, eine Prüfung mehr anordnete als für die übrigen Disciplinen, und dadurch jenen Disciplinen, eben durch eine Stimme mehr, ein Uebergewicht auf die Haupt- censur gab. Dieses Uebergewicht ist ein ebenso genau limi- irles, als Wot denn es Vel wie 4: 21. allen übrigel ganzen Facd ihm billg welche ganz Hauptcensur Nachgiebigke vermehrt we lät jeder D gewahrt, u Mindesten d kerner jeder Candidaten nolhwendigen Genüge leist ihr Studium und sicherer Sogenaunten didaten zur beslimmt, i Examens d grölslen k. oft die Kra Es kan einen Einsic mung eben nen vertrut nölhigen E Wenn diese let, unter mung Ungl der eingelne hahen, da den alen 2” Len Noltnun 2u daben. L ; er nlich- rieler dender chlige scharf sehen et ist, auf- durch 8 der n ge- n er- kann, n der darum ur zu ndung dlle in ht vor mnde z plinen, atsan- welche hh von eriheilt nd ihr ukeilen dieses n der rurgie brigen rdnele plinen, Haupi- a lmi- 47 tirtes, als wohl nach dem Urtheile aller Kundigen sehr gemäſsigtes, denn es verhält sich zu dem Gewichte der übrigen Fächer wie 4: 21. Da aber jeder Examinator ganz unabhängig von allen übrigen, und nur im Allgemeinen, wo es angeht, von der ganzen Facultät controlirt, über das Resultat seiner Prüfung die ihm billig und gerecht erscheinende Censurnummer ertheilt, welche ganz unausbleiblich ihr Gewicht bei der Gewinnung der Hauptcensur ausübt, und hier gar nicht durch irgend eine Nachgiebigkeit oder Prävalenz in ihrem Werthe gemindert oder vermehrt werden kann, so ist damit der Einfluls und die Digni- tät jeder Disciplin auf das Gesammtresultat auf das Sicherste gewahrt, und das Uebergewicht einiger beschränkt nicht im Mindesten das richlig erwogene Gewicht der übrigen. Es hat ferner jeder Examinalor das Recht, für seine Disciplinen den Candidaten als unfähig zurückzuweisen, so lange, bis er den nothwendigen und von der Facultät controlirten Forderungen Genüge leistet; er hat also die Möglichkeit, seine Fächer und ihr Studium durch das Examen zu vertreten, in weit höherem und sichererem Grade in der Hand, als wenn er nur bei der sogenannten freien Abstimmung, gegen die Zulassung des Can- didaten zur Promotion stimmt. Hier wird er von den Andern bestimmt, überstimmt, ist ermüdet, mag am Ende des ganzen Examens die Sache nicht aufhalten, oder er mufs mit dem gröſsten Kampfe seine Ueberzeugung aufrecht halten, wozu ihm oft die Kraft und Energie fehlt. Es kann auf solche Weise wohl gar keinem Zweifel für einen Einsichtigen unterliegen, daſs dieser Modus der Abstim- mung eben so sehr das richtige Gewicht der einzelnen Discipli- nen vertritt, als auch der Persönlichkeit des Examinators ihren nöthigen Einfluſs und ihre Selbstständigkeit vollkommen sichert. Wenn dieses daher unser Hr. Dr. Qᷣ im Allgemeinen bestrei- tet, unter der Firma, dals durch diesen Modus der Abstim- mung Ungleichheiten, Bevorzugungen und Benachtheiligungen der einzelnen Examinatoren eingeführt seyen, so mufs ich glauben, dals er gerade weil diese Milsstände aufgehoben sind, den alten Zustand wieder herbeizuführen wünscht, in der irri- gen Hoffnung, alsdann seinen Clienten einen Vortheil verschafft zu haben. 48 Ich wende mich daher nun zu den einzelnen Anständen und Bemerkungen unseres Hrn. Dr., um ihre Richtigkeit zu prüfen und zu sehen, wohin sie führen würden, wohin sie zielen. Zuerst geht der Hr. Dr. gegen den Umstand zu Felde, 1 dals die s. g. practischen Prüfungen von den betreffenden Exa- minatoren allein angestellt und die Censurnummern von ihnen allein ausgestellt werden, dieselben also nicht unter der unmit- telbaren Controle der Facultät stehen und erhebt hierüber ein Heer von Bedenklichkeiten und Anständen. Diese Thatsache ist durchaus richtig. Allein es gehört eine groſse Dreistigkeit dazu, in sicherer Rechnung auf die Unbekanntschaft der Leser mit den obwaltenden Verhältnissen, zu behaupten, dieser Um- stand, ja wir wollen selbst sagen Uebelstand, lasse sich mit grölster Leichtigkeit beseitigen. Der Hr. Dr. weiſs recht gut, dals sein Vorschlag, dafs der Decan und noch ein Mitglied der med. Facultät bei diesen Prüfungen gegenwärtig seyn und die abgegebene Censurnummer unter ihrer Controle stehen solle, unausführbar ist, und nur defswegen weder bei uns ausgeführt worden ist, noch irgend bei ähnlich bestehenden Verhältnissen hat ausgeführt werden können. Er sagt„»man hat dieses be- hauptet“, allein er hütet sich sehr zu sagen, warum man dieses nicht behauptet, sondern einfach eingesehen hat, weil dieses sodann auch jeder Andere sogleich einsehen und daher seine ganze Anfechtung über den Haufen fallen würde. Der einfache Grund ist nämlich der, daſs eine solche An- ordnung der Theilnahme des Decans und noch eines Mitgliedes der Facultät an diesen s. g. practischen Prüfungen eine ganz unausführbare Belästigung für diese Delegirten seyn würde, die ihnen Niemand zumuthen kann, noch wird. Bei der analo- mischen Prüfung wäre die Sache noch am ehesten durchzu- führen und ich habe deswegen auch, als in der Facultät von demselben Mitgliede, mit welchem sich unser Hr. Dr. identiſicirt zu haben scheint, dieselben Einwürfe erhoben wurden, selbst darauf angetragen, dals bei diesen anatomischen Prüfungen der Decan und noch ein Mitglied vorhanden seyn möchte. Allein man sah wohl ein, was das für diese für eine Aufgabe seyn würde. Diese Prüfung besteht aus drei Abtheilungen und jede Abthei- lung erlorde Anforderung Belheiligten dürlte Lust die Sache bei beschränklen betreſfenden kommenden benulzen, un Sache für je der Faculat klinischen S auch nichl e ein, dals hie Es ist niger gegen Milglieder de seyn kann, doch einmal liegen noch- es nicht ſie mil übertrag Theilnahme habe aber I gen nicht ge Draclischen p mit dem Onu wahrlich Jed Examinatoren eine Last w der Welt 2 Wahrlich nun der ſele di aul die drei der Ansicht und ich für Lerne günne melh- Seyn J anden ſt zu n sie Felde, Exa- ihnen nmil- r ein sache igkeit Leser Um- h mit gut, d der d die solle, führt mssen s be- dieses weil daher 2 An- liedes ganz 1 ürde, analo- rchzu- it von cirt zu darauf Decan n man würde. bthei⸗ . 49 lung erfordert eine Zeit von 4— 5 Stunden. Diese aufserordentliche Anforderung kann man schwerlich an einen Andern als den Betheiligten machen und keines der übrigen Facultätsmilglieder dürfte Lust dazu haben. Allein noch weit ungereimter wird die Sache bei den klinisch-practischen Prüfungen. Bei der immer beschränkten Zahl der Kranken in unseren Kliniken, müssen die betreffenden Lehrer fast das ganze Semester hindurch die vor- kommenden geeigneten Kranken zur Abhaliung des Examens benutzen, und das Examen selbst erfordert nach der Natur der Sache für jeden Candidaten mehrere Wochen. Die Delegirten der Facultät müſsten daher das ganze Semester hindurch die klinischen Stunden fortwährend besuchen; denn man kann sie auch nicht einmal jedesmal rufen lassen, und Jeder sieht leicht ein, dals hier eine Unmöglichkeit vorliegt. Es ist aber ebenso leicht einzusehen, dals Niemand we- niger gegen und Niemand mehr für diese Theilnahme anderer Mitglieder der Facultät an diesen sogen. practischen Examinibus seyn kann, als gerade die Examinatoren selbst. Sie müssen doch einmal ihre Zeit darauf verwenden, was kann ihnen daran liegen noch einige Collegen zu Zuhörern zu haben? wem wird es nicht lieb seyn, die Verantwortung auf andere Schultern mit übertragen zu können? Ich würde mich schr über diese Theilnahme einiger anderer Collegen an dem Examen freuen, habe aber bei der diesmal gehaltenen Prüfung dieses Vergnü- gen nicht gehabt. Die vier Mitglieder der Facullät, welche die praclischen Prüfungen halten, könnten offenbar nicht auch noch mit dem Onus einer solchen Delegation belastet werden. Denn wahrlich Jedermann wird wohl fühlen, welche Last diesen Examinatoren durch die neue Prüfungsordnung aufgelegt ist, eine Last wie sie bis jetzat wohl kein anderer Examinator auf der Welt zu tragen hat, und deren freiwillige Uebernahme wahrlich nur durch den besten Willen geleitet seyn kann. Da- her fiele die Aufgabe dieser Assistenz bei diesen Examinibus auf die drei übrigen Facultätsmitglieder, gerade auf diese nach der Ansicht des Hrn. Dr.* schon so sehr Benachtheiligten und ich für mein Theil wollte ihnen diesen Vorzug schon recht gerne gönnen. Decan würde wohl in Zukunft kein Mensch mehr seyn wollen, denn dieser Unglückliche könnte hinfort nur 4 50 Alles Andere als seine Aufgaben bei dem Examen an den Nagel hängen. Aus diesen auf der Hand liegenden Verhältnissen hat man denn auch überall, wo solche practische Examina Statt finden, dieselben und ihre Controle ganz dem Examinator allein über- lassen und seiner Gewissenhaftigkeil anvertrauen müssen. So z. B. bei dem Staatsexamen in Berlin. Bei der s. g. Demon- stration des Situs sind zwar zwei Examinatoren gegenwärlig, gerade dann wo sie am wenigsten nöthig seyn dürften, da dieser Act öffentlich ist. Bei dem s. g. Exteinporale und der Able- gung des Präparates ist immer nur ein Examinator vorhanden und examinirt ganz privatim. Bei dem akiurgischen Examen ist nur ein Examinator, ehenso bei dem medicinischen, chirur- gischen und geburtshülflichen Cursus, wor zwar zwei Examina- toren ernannt sind, aber immer nur einer jedesmal fungirt. In Baiern ist bei der betreffenden Prüfung allerdings noch ein controlirendes Facultätsmitglied gegenwärtig, allein nach§. 18 steht dem Examinalor die Würdigung des Ergebnisses„aus- schliefslich“ zu. Die practisch-klinischen Uebungen erstrecken sich dabei auch nur auf chirurgische und geburtshülfliche Ope- rationen, die auf einen bestimmten Termin gesetzt werden können.— An andern Orten ist hei den Staatsexaminibus schon deſswegen keine Controle möglich, weil es an den ertorder- lichen Persönlichkeiten fehlt, Es ist also durchaus keine Be- vorzugung, sondern allein die Nothwendigkeit, welche in un- serem Reglement dazu, gelührt hat, die Abhaltung dieser practischen Examina den betreffenden Examinatoren allein zu überlassen. Der Staat wird nun so mehr Ursache haben ihre Persönlichkeit bei ihrer Anstellung in's Auge zu fassen, man wird ihnen zurufen können, wem Viel gegeben ist, von dem wird man Viel fordern, aber es ist perſide einer Anordnung, welehe, wenn sie gleich Wünsche übrig läſst, doch nothwendig ist, unlautere Motive unterzulegen. Aufserdem sind die Garanlien, welche für die Gerechligkeit des Verfahrens der Examinatoren gegeben sind, keineswegs so gering anzuschlagen, als unser Hr. Dr.*ν sie darzustellen sich bemüht. Er hat ein ganz ausgezeichnetes Talent alle schlech- ten Möglichkeiten auszuwittern und ich ladle dieses nicht. Man 3 22 muls leider i gie Rechnung für die Sache den verhöhnt. und Verdiens zu erkennen. ſenlliehkeit 6 erwarlen. W gestanden hal den. Er wi Urmeil über Gefühl der gen und fü handeln. Wir kon 2) 2 Unser I dieser Prüfun dass in diese men, noch gen oder g1 Zuerst schrifllich u- zwei Theil ſinde dieses und namentl wird wahrse bauliche Res keiten des, Keines, Dr. rücksic den auch ann es lucdas kau lomi 6 de Amie halten einer noch machenden den man den, ber- 80 don- nig, eser ble- aden amnen rur- nina- girt. ein . 18 aus- cken Dhe- erden chon der- Be- un- lieser u e ihre man dem nung, endig gkeil g8 80 msich llech- Man 51 muls leider im Leben immer auf das Schlechteste gefafst seyn, die Rechnung auf Redlichkeit, Gewissenhafligkeit, Begeisterung für die Sache führen in der Regel zu lauter Täuschungen, sie wer- den verhöhnt, verläumdet, verdächtigt und darum ist es ein Gewinn und Verdienst, alle Schlechligkeiten zum Voraus zu sehen und zu erkennen. Allein der Hr. Dr. hat Unrecht, von der Oef- fentlichkeit dieser practischen Examen so wenig Garantie zu erwarten. Wenn er erst einmal vor dieser Oeffentlichkeit wird gestanden haben, wird er wahrscheinlich anderen Sinnes wer- den. Er wird bemerken und fühlen, daſs sich das richtige Urtheil über die Leistung des Candidaten da so bestimmt dem Gefühl der Zuhörer kund giebt, daſs er es nicht leicht wa- gen und für möglich halten wird, demselben enigegen zu handeln. Wir kommen nun: 2) zu der schriftlichen und mündlichen Prü- fung. Unser Hr. Dr. findet nämlich ferner bei der Einrichtung dieser Prüfung Einwürfe zu erheben, indem er der Anusicht ist, dafs in dieselbe mehrere Gegenstände mit Unrecht aufgenom- men, noch mehrere Andere aber ebenso mit Unrecht übergan- gen oder stiefmütterlich behandelt worden seyen. Zuerst findet er es unbegründet, dals in der Psychiatrie schriftlich uud mündlich geprüft wird und dieselbe daher mit zwei Theilcensuren bei der Gesammicensur concurrirt. Ich ſinde dieses ebenfalls, glaube auch, daſs eine Prüfung genüge und namentlich die mündliche wegfallen sollle und könnte. Sie wird wahrscheinlich nach der Natur der Sache sehr wenig er- bauliche Resultate geben, obgleich sich unzweifelhaft die Fähig- keiten des Candidaten auch dabei zeigen werden. Keineswegs aber theile ich diese Ansichl unseres Hrn. Dr. rücksichllich der pathologischen Anatomie, welche auſser- dem auch nur in der mündlichen Prüfung vorkommt. Ich kann es kaum für etwas Anderes als für eine absichtliche Ver- läugnung der wohlbewulsten Geltung der pathologischen Ana- tomie halten, dafs der Hr. Dr. sie der pathologischen Chemie, einer noch ganz unentwickelten, sich kaum irgend wie geltend machenden Disciplin, der medicinischen Physik, Semiotik und 4* 52 Diagnostik, die nothwendig jedesmal bei allen Prüfungen in der Therapie, Chirurgie und Geburtshülfe mit zur Sprache kommen, in ihrer Bedeutung und in der Nothwendigkeit ihrer selbst- ständigen Vertretung in dem Examen an die Seite stellen und mit diesen zu vergleichen versucht. Er weis zu gut, daſs die anatomische Ermittlung der krankhaften Veränderung der Organe bis jelzt noch einen so wesentlichen Theil aller unserer Kenntnisse über den pathologischen Vorgang im Allgemeinen ausmacht und so sehr zur Basis der Diagnoslikk und Therapie, als auch der Theorie der Krankheit dient, dafs sie zu viele allgemeine wich- tige Lehren darbielet, als dafs ihr Studium nicht als ganz be- sonders nöthig im Examen garantirt seyn mülste. Ich halle es für überflüssig ein Wort weiter darüber zu verlieren; nur will ich für auswärlige Leser bemerken, dals ich hier nicht Lehrer und Examinator in der pathologischen Analomie bin. Was soll man nun aber dazu sagen, wenn derselbe Hr. Dr.**, der es für unnöthig findet, die pathologische Ana- tomie in das Examen aufzunehmen und in demselben zu ver- treien, es Statt dessen ferner sehr tadelt, daſs die Diätetik und die Toxicologie nicht als besondere Prüfungsfächer eingeführt worden sind, und aufserdem auch noch der fleilmiflellehre zwei Censurnummern, eine für Pharmacognosie und Pharmacie, und die zweite für Pharmacodynamik und Arzneiverordnungslehre zuertheilt wissen will. Soll man da glauben, dals dieser Vor- schlag aus Unwissenheit und Urtheilsunfähigkeit entsprungen ist? Soll man glauben, dals der Hr. Dr. nicht wisse und zu beurtheilen verstehe, dafs Diätetik und Toxicologie zwei Neben- fächer sind, die, wenn sie auch ganz gewilſs recht wichtige Lehren für den Arzt enthalten, dennoch kaum als eigene Disci- plinen sich geltend machen können und noch weniger mit irgend einem Grunde als ein sehr unnöthiges Onus als eigene Prüfungsfächer aufgenommen werden dürfen, da die für sie erforderlichen Kenntnisse durchaus genügend bei der Prüfung in Chemie, Heilmittellehre und Therapie erforscht werden können? Soll man glauben dals der Hr. Dr. nicht einsehe und fühle, wie unnöthig und unpassend es ist, bei der mündlichen Doctorprüfung noch in weiterer Ausdehnung über Pharmacognosie und Pharmacie zu prüfen, als dieses in der Prüfung über Pharmakodynamik und Arzmeiverord schon vorher lanik geprült hedacht habe Weise wie Heilmittellehr Geburtshülfe mit Leichtigk Dulzende vo- für sie ans mindestens von ganz? sind? Soll Spaltung all ordnung der selbe für hin und münqdlie geprüll wird Gewils und urtheis ganz deullic Professor d einzigen Lo ein Loh zu diesem Vor in der Heil misch- Dhar tetik, dritt wWanrscheinh Pharmacog makodynam jellenfalls und mündl um bessere welehen de vnfebe G rülungsord und Verhe der men, ſbs- und 5 die gane nisse 7d 80 der rich- be- le es will ehrer selbe Ana- ver- und Fuvrt zwei „und lehre Vor- ungen ld 20 eben- hlige Disci- r mit eigene r sie ng in mnen? wie rüfung macie un 53 Arzneiverordnungslehre ganz füglich mitgeschehen kann, nachdem schon vorher im naturwissenschaftlichen Examen in Chemie und Bo- tanik geprüft worden ist? Soll man annehmen, daſs der Hr. Dr. nicht bedacht habe, wohin es führen würde, wenn man in gleicher Weise wie er hier in Beziehung auf die speciellen Fächer der Heilmittellehre, bei der Anatomie, Physiologie, Therapie, Chirurgie, Geburtshülfe und Staatsarzneikunde verfahren würde? dals man mit Leichtigkeit und demselben und gröſseren Rechte hier ganze Dutzende von Einzeldisciplinen ausscheiden, besondere Examina für sie ansetzen, und so schon ganz einfach die Candidaten mindestens zur Hälfte todt examiniren könnte, wenn sie nicht von ganz zäher Natur und mit einer Urgesundheit ausgerüstet sind? Soll man glauben dafs er nicht wisse, dals eine solche Spaltung aller Einzelfächer der Heilmittellehre in keiner Examen- ordnung der ganzen Welt vorkommt, sondern man überall die- selbe für hinlänglich vertreten erachten wird, wenn sie schriftlich und mündlich mit unbeschränkter Auswahl der Fragen geprüft wird? Gewils es ist ohnmöglich, den Hrn. Dr. für so unwissend und urtheilsunfähig zu halten, vielmehr sieht man hier wieder ganz deutlich daſs er als Advokat für einen„ganz ausgezeichneten professor der Arzneimittellehre(Phöbus)“(S. 35) auftritt, den einzigen Lehrer unserer Facullät, dem er in seiner Broschüre ein Lob zu spenden sich veranlafst findet. In der That, nach diesem Vorschlage unseres Hrn. Dr. würde dieser Professor in der Heilmittellehre in Zukunft erstens eine practisch, ehe- misch- pharmaceutische Prüfung; Zweitens eine in der Diä- tetik, drittens eine in der Toxicologie(die beiden lelzteren wahrscheinlich schriftlich und mündlich), viertens eine in der Pharmacognosie und Pharmacie, fünftens eine in der Phar- makodynamik und Arzneiverordnungslehre(diese letzteren jedenfalls schon nach der jetzt bestehenden Ordnung schriftlich und mündlich) halten. Das gähe also mindestens sechs und im besseren Falle acht Prüfungen und Theilcensuren, mit welchen der Professor der Heilmittelichre auf die Gesammicensur einwirken würde!! In diesem Falle würde dann wohl die Prüſungsordnung vortrefflich eingerichtet seyn?! die Wahl und Vertheilung der Fächer auf das Vollkommenste getroſlen, 54 der Modus der Gewinnung der Schluſscensur ebenso richtig in seinen Factoren als logisch in seinem Schluſse gebildet seyn?! In der That, mil sechs oder acht Nummern der Art in dem Examen vorgespannt, würde jeder Professor auch bei vollkom- mener Studienfreiheit und allen sonstigen Mängeln der Prüfungs- ordnung wohl fahren! Und jeden Falls wird man eingestehen müssen, daſs der fferr Advocal hier sehr umsichlig und mit rührender Sorgfalt für seinen Clienten verfahren ist. Denn es dürfte ja doch schwer halten, diese sechs oder acht Nummern alle zu realisiren. Aber wenn auch nur viere übrig blieben, oder auch nur drei; es wäre doch besser als zwei! Wir aber wollen hoffen, dafs auch dazu das Manövre nicht ausreicht, sondern dafs Alle Diejenigen, welche bei der Sache wirklich zu berathen und zu entscheiden haben, einsehen werden, daſs es eine schon so schwierige Prüfung wie die unserige auf das Unnöthigste und Ungerechtfertigste noch mehr erschweren hieſse, wenn man für die Heilmittellehre mehr als zwei Examina an- ordnete, nachdem aufserdem in Chemie und Botanik hierher gehörige Gegenstände geprüft worden sind, und alle drei thera- peutische Disciplinen von selbst Gelegenheit geben, auch noch die Kenntnisse des Candidaten in der Heilmittellehre zu erfor- schen. Hoffen wir deſsgleichen, dals es trotz der advocalorischen Künste unseres Hrn. Dr. doch Allen ohne Schwierigkeil klar werden wird, daſs bei der Einrichtung der Prüfungsordnung Niemand, und am allerwenigsten der Professor der Heilmittellehre, in seinen Rechlen und gerechten Forderungen gekränkt worden ist, sondern ihm dieselbe alle Ebenbürligkeit und Selbstständig- keit sichert, die jedes Milglied der Facultät zu fordern berechtigt jist, und auch ihm jedes Mittel gewährt ist, seine Fächer mit all dem Nachdruck und Ernst zu vertreten, wozu er sich für verpflichtet halten mag. Unserem Hrn. Dr. aber schlug, man sieht es deutlich, doch ein klein bischen das Gewissen, als er diesen Vorschlag für die Heilmittellehre machle, und er entschloſs sich mitleidig auch noch für die allgemeine Therapie, und— da sieht man seine Unpartheilichkeit!— nuch noch einen für die Analomie und Physiologie fallen zu lassen. Diese Analomie, „die dem Arzle nicht näher steht als allgemeine Pathologie und Therapie, d Hleilkunde ist den Arzt g Demonstratic Leichenöſſnu gar nicht ei practischen mit ihr die ischen Urthe auch noch fessor der Fächer, ja Gunsten de mir Schon lomie und Geltung ge bei allen L Nach wähnte, in kung exam nur mit e noch bei Physiologie dals die hi sind und he falls bringt und da in durch Phys S0 Kann uy Theilcensu gleichende für eine E Necdicin, G Censuren! leicht in 2⸗ Leben und gehen? b ausgecdrüch lig in in?! dem kom- ungs- tehen 1 mit in es mern ehen, Wir eicht, eh zu iſs es I das ielse, man- erher lerd- noeh erfor- ssehen klar Inung lehre, orden ndig- chligt r mil eh für ollich, schlag leidig man r die lomie, e undj 5⁵ Therapie, die überhaupt nur eine Hülfsdisciplin zur praclischen Heilkunde ist, von der rücksichtlich ihrer höheren Dignität für den Arzt gar keine Rede seyn kann, mit deren gelahrten Demonstrationen eines Knochens der Arzt nicht einmal bei einer Leichenöffnung elwas zu thun hat; von deren Professor man gar nicht einsieht, wie er zu der factischen Bevorzugung einer practischen Prüfung kommt“(Seite 39);— diese Analomie und mit ihr die Physiologie, sie müssen nach dem ganz unparthei- ischen Urtheile und Vorschlage des Irn Dr., sine ira el studio, auch noch eine Censurnummer erhalten! Da darf ich, der Pro- fessor der Analomie und Physiologie, der Vertreter dieser Fächer, ja wohl auch mit aller Bescheidenheit ein Wörtchen zu Gunsten derselben sagen? Da darf ich ja wohl sagen, wie es mir schon von vielen Seiten gesagt worden ist, dals der Ana- tomie und Physiologie allerdings in dem Examen nicht diejenige Geltung gegeben ist, auf welche sie den gerechtesten Anspruch pei allen Urtheilsfühigen machen kann und muſs. Nach dem Reglement wird, wie ich auch schon oben er- wähnte, in der Analomie eigentlich nur in der practischen Prü- fung examinirt und das Resultat dieser Prüfung concurrirl daher nur mit einer Nummer zur Gesammtcensur. Zwar ist auch noch bei der schriftlichen Prüfung ein Tag für„Analoinie und Physiologie“ beslimmt. Allein es liegt in der Natur der Sache, dafs die hier aulgegebenen Fragen mehr physiologischer Natur sind und höchstens nur die feinere Anatomie umfassen. Jeden- falls pringt diese schriftliche Prüfung auch nur eine Nummer, und da in der mündlichen Prüfung auch nur eine Nummer durch Physiologie und vergleichende Anatomie gewonnen wird, so kann man jedenfalls sagen, dals die Anatomie nur eine Theilcensur liefert, ebenso die Physiologie eine und die ver- gleichende Analomie eine. Nun frage ich Jeden, was hat es für eine Begründung, dals die Heilmittellehre, die theorelische Medicin, die Psychiatrie, die Staatsarzneikunde jede zwei Theil- censuren liefern, während so umfassende Disciplinen, die sich so leicht in zahlreiche andere spalten lassen und wirklich schon im Leben und Unterrichte gespalten sind, jede nur eine Theilcensur geben? Liegt darin irgend eine Bevorzugung dieser Disciplinen ausgedrückt? Der Studirende beklagt sich ferner ganz gewils 56 mit Recht, daſs ein Studium, dem er so siele Zeit, Mühe und Kosten widmen muſs wie der Anatomie, ihm bei dem Examen nur durch eine Theilcensur bei der Gesammtcensur nützlich wird, und diese Klage muſs als gerecht anerkannt werden. Es unterliegt keinem Zweifel, dals man bei Entwerfung des Reglements den Umstand ins Auge gefaſst hat, dafs Analomie und Physiologie, die so eng zusammengehören, gewöhnlich in den Facultälen durch denselben Lehrer vertreten werden, dals beide zusammen gewissermalsen als ein Fach betrachtet werden, welches man eben wegen seines groſsen Umfanges in Ganzen durch drei Theilcensuren sich an der Gesammtcensur beanthei- ligen liels. Ich habe mich bei der Berathung des Reglements dieser Anschauungsweise und ihrem factischen Resultate nicht widersetzt. Erstens nämlich war ich es vorzüglich, der das Reglement vertheidigte, und zwar gegen Angriffe vertheidigte, die, wie gegenwärtiges Schriftchen unseres Hrn. Dr. darthut, den Vorwurf der Bevorzugung der sogenannten practischen Disciplinen zum Anlasse wählien. Es widerstrebte mir in diesem Kampfe auch noch positiv für die Anatomie aufzutreten, denn dann würde der Vorwurf des Eigennutzes nur noch in höherem Grade ertönt seyn.— Zweitens fühlte ich mich durch die An- ordnung des Reglements in der Sache beruhigt. Ieh erblickte in der sogenannten praclischen anatomischen Prüfung die volle Möglichkeit, mich von den anatomischen Kenntnissen der Candi- daten hinlänglich zu überzeugen, und hielt es für ungerecht, ihnen noch eine Prüfung aufzuhalsen um noch eine Nummer zu gewinnen. Ebenso glaubte ich auch für die Physiologie und vergleichende Anatomie in der schriftlichen und mündlichen Prüfung hinreichende Garantie zur Kenntnifsnahme von dem Wissen und den Fähigkeiten der Candidaten zu erblicken und da mir dieses zunächst die Hauptsache war, so schwieg ich. Drittens konnte ich gegen die getroſfene Anordnung auch nicht aus dem Grunde auftreten, weil ich sie etwa für nur temporär den augenblicklichen persönlichen Verhältnissen angemessen erachlet hätte. Denn es ist meine wohlgeprüfte, auch ander- wärlts schon offt ausgesprochene, hier aber nicht weiter zu ent- wickelnde Ansicht, daſs so dringend nothwendig und ganz unentbehrlich, wenigstens zwei Lehrer ihre Kräfte den Studien der Anatomie seren Unive derselben de wird, dals ist, Sondert Sammlungen der Facultät gleich der: Hinsicht voll Anorduung Universuäler für den Sta gen u. 8. W haltniſs in d riehlige belt Reglement a es wird dem gehen könne eine unriche und Phyvsiol- Für je leicht seyn sichllich de Chirurgie,, vollem Recl mheoretische Theilcensure Spaltbarkeit in zahlreieh doppelten, Sliefmütterji Ex Festsetzung mit einer i umn nieht da vebe Lerade diese Venke Sulllale gel 28 ₰ ar und mmen zlich des omie h in dals den, nen hei- nenls nieht das gle, nul, hen sem eenn rem An- ekle olle mdi- chl, r Iu und hen dem und jch. iehl Drär ssen ger- enl- Tanl dien 57 der Anatomie und Physiologie in ihrem ganzen Umfange auf un- seren Universitäten widmen sollen und müssen, die Vertheilung derselben doch nicht zweckmälsig in der Art jemals erfolgen wird, dafs der Eine nur Anatom, der Andere nur Physiolog ist, sondern dafs beide Fächer und die zu ihnen gehörigen Sammlungen immer nur von Einem officiell und daher auch in der Facultät, in den Prüfungen etc. vertreten werden, wenn gleich der zweite daneben ebenfalls als in wissenschafllicher Uinsicht vollkommen ebenbürtig auftreten kann. Eine andere Anordnung wird namentlich an unseren kleineren deutlschen Universitäten unvermeidlich zu grofsen Uebelständen führen und für den Staat unnöthige Verdopplung der Hülfsmittel, Sammlun- gen u. s. w. nach sich ziehen. Da ich also das jelzige Ver- haltnils in der Facultät und Prüfungscommission als das sachlich richtige betrachte, so konnte ich die Rücksicht darauf bei dem Reglement auch nicht anders als begründet betrachten. Allein es wird dem unbefangenen Leser aus allem Diesem nicht ent- gehen können, dals in dem Reglement ganz gewils nicht auf eine unrichtige und ungerechte Weise die Fächer der Anatomie und Physiologie bevorzugt sind. Für jeden der Verhältnisse Kundigen wird es aber sehr leicht seyn einzusechen und zu erkennen, daſs es sich rück- sichtlich der klinischen Fächer, namentlich für Therapie und Chirurgie, genau ebenso verhält. Auch für sie kann man mit vollem Rechte behaupten, dals, wenn die Heilmittellehre, die Iheoretische Medicin, die Staatsarzneikunde, die Psychiatrie zwei Theilcensuren liefern, sie bei ihrem grolsen Umfang, bei ihrer Spaltbarkeit und wirklich schon geschichtlich erfolgten Spaltung in zahlreiche Fücher, bei ihrer an den meisten Universitüten doppelten, ja dreifachen Beselzung, bei drei Theilcensuren nur stiefmütterlich behandelt worden sind. Es geht also aus alle Diesem hervor, dafs man bei der Festsetzung der Prüfungsfächer und ihrer Vertheilung überhaupt mit einer weisen Beschränkung und Mälsigung verlahren ist, um nicht durch eine übergrolse Ausdchnung des Examens das- selbe geradezu ohmmöglich zu machen; dals, wenn man aber diese Vertheilung angreifen will, man weit cher zu dem Re- sultate gelangen wird, dals man bei dem grolsen Umfange der 8*‿ 8 8 58 sogenannien praclischen Disciplinen, bei ihrer im Unterrichte nõthig gewordenen mehrfachen Vertretung, weil eher diese benachüheiligt hat, als die sogenannten mehr theoretischen Disciplinen; dals sich daher in dem Reglement ein grolser Fehler entwickeln würde, wenn man der durch eigensüchlige Zwecke erreglen Anforde- rung zu einer Abänderung Folge geben wollte. Sind aber auf solche Weise die Factoren, aus welchen die Schlufscensur gebildet wird, richtig gestellt, so geht daraus für jeden logisch Denkenden mit Nothwendigkeit hervor, dafs auch diese Schluſscensur der ganz vollkommen gerechle und richlige Ausdruck für die Oualification des Candidalen seyn muſs. Ich habe mehreremale erfahren, dals auch durchaus wohlwollende Beurtheiler der Prüfungsordnung, bei erster Betrachlnahme der- selben, Bedenklichkeiten über die rechte und gerechle Anord- nung dieser Abstimmungsweise und der Gewinnung der Schluls- censur hegten. Sie hatten sich einen oder den andern Fall gedacht, in welchem, wie sie glaubten, nach dem Verfahren des Reglements ein unrichliges Resultat herauskommen würde. Allein bei näherer Beleuchtung überzeugten sie sich, dafs, wenn man nicht ganz unvernünflige und delshalb fast ohnmög- liche Voraussetzungen machte, durch das Reglement sich die ganz richtigen Correcturen aller Einseitigkeiten von selbst enl- wickellen und das sich ergebende Resullat als das ganz richlige erkannt werden mufsle. Einseitigkeiten, wie sie sonst fast bei jedein Examen vorkommen und sich aus irgend einer Conniven⸗ zu entwicklen pflegen, werden freilich nicht so leicht mehr möglich seyn. Es wird nicht mehr möglich seyn, unter Ver- nachlässigung aller Vorstudien durch eifrigen Besuch der Klini- ken, dennoch ein sehr günsliges Resullat des Examens zu erzielen. Es wird ebenso wenig möglich seyn, dafs ein Can- didat, weil er an der Praxis kein Interesse findet, durch vor- zugsweise Bearbeitung eines der naturwissenschaftlichen Fächer, oder der Anatomie und Physiologie, sich dennoch nicht nur durch das Examen durchhelfen, sondern selbst eine gute Censur erhalten kann. Alles Dieses wird ohnmöglich seyn und für den, der gut bestehen will, wirklich auch eine gleichmälsig eifrige Betreibung aller Fächer erforderlich seyn. Und dieses betrachte ich auch als Ziel und Zweck academischer Studien, so sehr sich auch 8i werden und lch ſind Einzelcensun fehll, glück ergänzl wol nämlich der Dieses halte lich hat es diesen Ein- noch Lücken hewandert werthe und dieser Bezi Examinand minator, v heurtheilt eine Sehr Insinuation Votum offi der Abstim censur noc cultät an E tors einer Oeffendlichh rechtigkeit leh wil mals darauf eine directe sich einen liefert eige die daselhs dureh gar lesungen vA neun Jahre Vorlesungen auf einen Leugniſs E ahig eiligt sich ürde, rde- n die s für auch ulige leh lende der- Nord- luls- Fall aren ürde. dals, mög- h die enl- hlige 41 bei ivens mehr Ver- Clini- s Wl Can- vor- icher, nur ensur den, ilrige rachle Ssebr 59 sich auch später Talent und Neigung ihre eigne Bahn brechen werden und mögen. Ich ſinde nur noch Eins rücksichtlich der Ertheilung der Einzelcensuren zu wünschen, was in dem Reglement bis jetzt fehlt, glücklicher Weise aber bereits factisch von der Facultät ergänzt worden ist. Nach den jelzigen Bestimmungen erfährt nämlich der Candidat die Einzelcensuren seines Examens nicht. Dieses halte ich aber für sehr wünschenswerth. Erstens näm- lich hat es für den Candidaten einen bestimmten Werth, aus diesen Einzelcensuren zu ersehen, in welchen Disciplinen er noch Lücken und Mängel besitzt, und in welchen man ihn besser bewandert befunden. Sodann erfordert die ganze sehr lobens- werthe und treffliche Oeffentlichkeit des Examens, daſs auch in dieser Beziehung kein Dunkel, kein Geheimnils obwaltet. Der Examinand darf und mufs erfahren, wie ihn der einzelne Exa- minator, von dem doch immer zunächst die Censur ausgeht, beurtheilt hat. Und es ist ebenso auch für den Examinator eine sehr wünschenswerthe Garantie gegen falsche Ansicht und Insinuation über seine Hallung bei dem Examen, dals sein Votum officiell bekannt wird. So lange diese Oeffentlichkeit der Abstimmung fehlte, konnte möglicher Weise die Gesammt- censur noch immer einseitig werden, wenn 2. B. es der Fa- cultät an Energie gebricht, die Censur des einzelnen Examina- tors einer nöthigen Correctur zu unterwerfen. Jelzt bei dieser Oeffentlichkeit, wird man um so mehr mit Umsicht und Ge- rechtigkeit verfahren. lch will diese ganze Erörterung nicht schlieſlsen, ohne noch- mals darauf hinzuweisen, wie wenig es nöthig ist, durch irgend eine directe oder indirecte Zwangsmaalsregel darauf hinzuarbeiten, sich einen Kreis von Zuhörern zu sichern. Den Beweis dafür liefert eigentlich schon die ganze Universilät Heidelberg, insofern die daselbst Studirenden mindestens zu ¼ Auslander sind, welche durch gar keine Zwangsmaalsregeln zu dem Besuche der Vor- jesungen veranlafst werden noch werden können. Ich habe dort neun Jahre lang zu meiner grolsen Befriedigung alle meine Vorlesungen stets zahlreich besucht gesehen, ohne auch nur auf einen einzigen Zuhörer durch irgend ein Zwangsmittel, Zeugniſs, Examen u. dergl. einwirken zu können. Einen nicht 60 minder eclatanten Beweis für meine Ansicht liefert hier das practicum im chemischen Laboratorio. Dieses Praclicum wird von 60 Studirenden besucht, von denen höchst wahrscheinlich kein Einziger zum Behufe des Staatsdienstes jemals in die Lage kommt, in dieser Richtung der Chemie examinirt zu werden. Die einzige wahre und zuverlässige Politik eines Lehrers ist seine Pflicht zu thun und thut er diese gewissenhaft und freu, so fällt ihm Alles, was er sonst bedarf und wünscht, von selbst zu. Hiermit habe ich die Haupleinwürfe, welche unser Herr Dr. in seiner Broschüre gegen unser Reglement erheht, beleuchtet und beseitigt. Was nun noch folgt, betrifft nur Neben- sachen, die, mögen sie so oder so angeordnet seyn, das Wesen des Reglements und seinen lief eingreifenden Einfluls auf den Gang unserer med. Studien und die Facultätsverhältnisse nicht so wesentlich berühren. Ich will indessen auch diese Einwürfe und Bemerkungen verfolgen und zeigen, wie sie meist unbe- gründel oder so bedeutungslos sind, dafs sie offenbar nur Zu- thaten sind, um den Hauplzweck durch Abrundung etwas zu verdecken. Von den bisher behandelten Punkten: Von der Freigebung der Studien, von der Wahl und Festsetzung der Prüfungsgegenstände, von der Art der Abstimmung, von der Oeffentlichkeit, von der Bestimmung der Prüfungsgegenslände durch das Loos, hängt aber das künftige Schicksal und der Erfolg nicht nur der Prüfung, sondern, wie gesagt, auch der Studien in der Art ab, dals es meine feste Ueberzeugung ist, wird in einer dieser Hinsichten irgend eine wesentliche Aen- derung vorgenommen, so wird der Erfolg mehr als zweifelhaft und die Consequenz des Ganzen gestört seyn. Folgen wir aber unserem Hrn. Dr., so will er Seite 45 die schriftlichen Arbeiten jedem Facultätsmitglied einen Tag vorgelegt haben, von welchem die Censurnummer heanstandet werden kann, worauf sodann eine Facultätssitzung entscheiden soll. Ich halte diese Forderung für eine leere Formel, die schwerlich jemals zu irgend einem wahren Wohle, leicht aber zur Befriedigung persönlicher Sympathien und Antipathien, und zu Slr. könnle werden und de dem R den de giebl. Volum s0 gezc führen Numrhe D Beslim bei ge scheint mündlic nügen Dieses bedenk Schak noch nur fi erklär Streng überla fahren fallens das g hale kaum sich e ein h Deslin das E Aeulse nur Lunnul auf de das wird eiulich Lage erden. rs ist lreu, sI Zu. Herr erhebl, ehen- en des Gang nl 80 würle unbe- r Lu- as ZU i der g der n der slönde G der eh der g isk, Ken- lfelhalt ile 45 Tag tandet beiden J. die ghel 1. und 61 zu Streitigkeiten, für die es keinen Richter geben wird, führen könnte. Der einzige Fall, der hier wirklich von Wichtigkeit werden kann, nämlich wenn die Arbeit als ganz ungenügend und der Candidat alsdann für durchgefallen erklärt wird, ist in dem Reglement vorgeschen. Dieses ist der„Anstands-F all“ den der Hr. Dr.*£ übersehen zu haben sich den Anschein giebt. Dann ist es von solcher Wichtigkeit, dafs das abgegebene Votum controlirt wird, und die Entscheidungsgränzen sind auch so gezogen, dafs das Einschreiten der Facultät zu einem Ziel führen kann. Das Streiten über eine höhere oder niedere Nummer wird nie zu etwas führen. Der Hr. Dr. findet ferner die im Reglemem gegebenen Bestimmungen rücksichtlich der Zurückweisung der Candidaten bei gewissen Ergebnissen des Examens nicht für passend. Es scheint ihm zu gelind, daſs ein Candidat im schriftlichen und mündlichen Examen etwa in der Hälfte der Fächer nicht ge- nügend bestanden haben kann, und doch durchgelassen wird. Dieses wird inzwischen Demjenigen nicht so erscheinen, der bedenkt, dals diese Nr. IV noch nicht die gänzliche Unbekannt- schaft der Candidaten mit der Frage bezeichnet. Dafür ist ja noch die Nr. V vorbehalten, welche den Candidaten, wenn auch nur für ein einziges Fach gegeben, sofort für durchgefallen erklärt. Doch würde ich gerade nicht gegen etwas gröſsere strenge seyn, glaube aber, daſs man das erst weiterer Erfahrung überlassen kann.— Für zu streng hält der Hr. Dr. das Ver- fahren des Reglements, dafs der Candidat im Falle des Durch- fallens auf ein halbes Jahr zurückgewiesen wird, und dann das ganze Examen nochmals zu machen hat. Das Erstere halle ich für innerlich und äufserlich begründet. Es ist wohl kaum möglich irgend eine Disciplin, in der man völlig unwissend sich erwiesen, in 2, 3 Monaten genügend sich anzueignen und ein halbes Jahr hiezu eine geringe Zeit. Die gegentheilige Bestimmung führt zu einem allmähligen Durchquetschen durch das Examen, welches zuletzt auch dem Unfähigsten gelingt- Aeufserlich ist diese Bestimmung unabänderlich, weil das Examen nur halbjährlich Statt findet, und Niemand den Examinaloren zumulhen kann, für einen schlechten Candidaten iminer wieder auf dem Sprunge zu seyn. Was die Wiederholung des gan- 62 nen Examens hetrifft, so trete ich darin dem Hrn. Dr. ☚ bei, dafs dieselbe auf diejenigen Fächer beschränkt bleiben kann, in welchen der Candidat nicht bestanden. Es erscheint überflüssig, dals das ganze Examen wiederholt werde, und ist diese Anordnung wohl aus älteren deſsfallsigen Bestimmungen in das neue Reglement mit übergegangen. Es schlägt ferner unser Hr. Dr. vor, die in dem Reg- lement vorgesehene Ordnung der Prüfungen, nach welcher zuerst die practische, dann die schriftliche und zuletzt die mündliche folgt, in der Art umzuändern, dafs die practische Prüfung zuletzt gehalten werde. Ich theile nun zwar nicht die unter Nr. 2 von dem Verfasser für diese Anordnung angeführten Gründe. Denn keines dieser Theilexamina soll und kann für sich allein irgend einen Beweis abgeben, dals der in ihm Be- standene ein befähigter practischer Arzt sey; also auch nicht das sogenannte practische Examen. Es giebt nur über einen gewissen Theil der Ausbildung des Candidaten Rechenschaft, und erklärt ihn, wenn er es auch bestanden, noch keineswegs für qualificirt zum Arzte. Er kann daher ohne Widerspruch im schriftlichen oder mündlichen Examen noch durchfallen. Indessen habe ich für mein Theil auch Nichts gegen eine Aenderung dieser Ordnung, denn ich glaube ebenfalls, daſs die jetzige Anordnung nur als ein Ueberbleibsel der früheren in die neue Prüfungsordnung übergegangen ist, wo die Zeugnisse über die sogenannte practische Reife einen ganz andern, und von mir bekämpften Charakter hatten, sie es nämlich ganz allein in die Willkühr und das Ermessen des Examinators stellten, den Can- didaten zur Prüfung zuzulassen oder nicht.— Mit dieser Aen- derung in der Reihenfolge der Examina würde übrigens auch eine durch die Facultät nachträglich veranlafste Bestimmung fortfallen, dals der Candidat fast zu jeder Zeit dieses practische Examen machen kann. Diese Bestimmuug wurde durch die von mir nie getheilte Besorgnifs veranlaſst, daſs das Material zur Abhaltung der klinischen Prüfungen fehlen möge. Ich habe gleich Anfangs gefürchtet, daſs sie Uebelstände und Miſsbräuche nach sich führen würde, wie die Erfahrung auch wirklich schon zu beweisen anfängt. Ich werde daher den Vorschlag des Hrn. Dr. adoptiren, nur wird es alsdann der weiteren Fest- selzung den An. ddlann au die schri kann, W minalor die Aufs wird sick des hetre sich schl Examinad Dag Ansicht Regleme Examina er ein werden: lich, um der abso wanöddig, zubeuge 2zu Guns können bei irgen bestehen nand vo- derselbe kung übe Jemand bei der speciell endliche lert, dal- irgend 6 durch d Es ist le regulirt een Sch 2* leiben cheint nd ist ungen Reg- blcher l die lische n die uhrten in ſür n Be- nicht einen chalt, wegs ch im dessen lerung etzige neule er die in mir in die Can- Aen- auch nmung clische ie von jal Zur habe räͤuche schon g des Fesi= 63 selzung bedürfen, dafs die schriftliche und mündliche Prüfung in den Anfang des Semesters verlegt werde. Daraus werden dann auch noch einige andere Vortheile hervorgehen, z. B. daſs die schriftliche Prüfung auch während der Ferien Statt finden kann, weil, wenn die Fragen gegeben sind, nicht jeder Exa- minator zugegen zu seyn braucht, wenn die übrigen für ihn die Aufsicht mit übernehmen wollen. Das mündliche Examen wird sich ferner nie so hinschleppen, dals es ganz an das Ende des betreffenden Semesters fällt, was ebenfalls Milſsstände in sich schliefst, und bei beabsichtigten Reisen, Badekuren eic. der Examinaloren leicht störend wird. Dagegen mufs ich mich nun wieder entschieden gegen die Ansicht des Hrn. Dr. erklären, dafs in die Bestimmnungen des Reglements gar keine Gränzen für die endliche Zulassung des Examinanden zur weiteren Fortsetzung des Examens, nachdem er ein und mehreremale durchgefallen, hätten aufgenommen werden sollen. Solche Bestimmungen sind durchaus unentbehr- lich, um dem Leichtsinne und geradezu der Petulanz, so wie der absoluten Unfähigkeit der Examinanden, und maafslosen und unnöthigen Bemühungen und Vexalionen der Examinaloren vor- zubeugen. Mit groſserer Milde aber, als diese Bestimmungen zu Gunsten des Examinanden in dem Reglement aufgestellt sind, können diese wohl kaum ausgedacht werden, noch möchten sie bei irgend einer Prüfung existiren. Daſs nach dreimaligem Nicht- bestehen einer und derselben Prüfung, bei welcher der Exami- nand vor persönlicher Willkühr so geschützt ist als bei uns, derselbe als durchaus unfähig erkannt werden wird, diese Prü- ſung überhaupt zu bestehen, wird wohl nicht leicht von irgend Jemand geläugnet werden können. Dieses ist ganz besonders bei der terminweisen Prüfung der Fall, wo der Candidat sich speciell auf einzelne bestimmtere Fächer vorbereiten kann. Das endliche Gelingen des Versuchs ist dadurch vielmehr so erleich- tert, dals ich umgekehrt eher glauben möchte, es fehlte noch an irgend einer Beslimmung, um das stadienweise Durchdringen durch das Prüfungsfeuer in gewisser Weise zu beschränken. Es ist leicht zu berechnen, dafs in der Art, wie das Examen regulirt ist, eine gänzliche Zurückweisung des Candidaten bei dem Schlufsexamen als kaum jemals denkbar erscheint. Was 64 daher Nachsicht, Billigkeit und Humanität nur irgend verlangen können, gewährt das Reglement. Wenn weiter der Hr. Dr. wünscht, dals die Zulassung zu dem Besuche der Kliniken durch eine Prüfung in den theoret.- medicinischen Disciplinen bedingt werde, so fällt er dadurch nur noch einmal in das schon abgehandelte Kapitel der Zwangsmaaſs- regem für ein geordnetes Studium zurück. Alle Einsichtigen wissen, daſs es eine der häufigsten und schlimmsten Verkehrt- heiten der studirenden Mediciner ist, dafs sie vor Allem in die Kliniken eilen, weil sie das Heil der Welt von dem Recept- schreiben erwarten, und die Wahrheit, dals es für den jungen Arzt sehr wünschenswerth ist, ehe er selbst auf eigene Hand practicirt, so viele Kranke als möglich gesehen zu haben, dahin miſsbraucht wird, dals Sehen mit einem unverstandenen und unvernünfligen Anstarren verwechselt wird. Man kann Zz. B. behaupten, dals wohl keine Erfahrung mehr den in Preufsen projectirten befohlenen Studienplan hervorgerufen hat, als gerade diese hier besprochene, des übereilten Besuches der Kliniken. Die stadien- oder stockwerkweise Anordnung der Studien und Prüfungen, wie sie der Königl. Preuſs. Geheime Medicinalrath Schmidt in seiner bekannten Schrift über die Reform der Medicinalangelegenheiten in Preuſsen vorgeschlagen hat, beruht vorzugsweise auf dem unzweifelhaft richtigen Grund- satz, dals es ein Unsinn ist, sich mit der practischen Betreibung irgend einer Disciplin zu beschäftigen, ehe man ihre Grundlagen theoretisch kennt. Allein gerade der hier mit dem besten Willen und jeder Sachkenntniſs gemachte Versuch, dieses zwangsweise zu erzielen, beweiset die Ohnmöglichkeit dazu. Es ist ohnmög- lich, dals Jemand, der mit dem Gange der medicinischen Studien auf Universitäten, und der durch die Verhältnisse herbeigeführten und selbst fortwährend wechselnden Verschiedenbheiten derselben aus dem Leben bekannt ist, jenen Vorschlag billigen und prac- tisch ausführbar crachten kann. Es ist nicht meine Absicht, diese Ansichl hier genauer zu erörtern, da sie zu wenig mit dem Localzwecke dieser Zeilen in Verbindung steht; für diesen genügt es früher den Zwang für die Anordnung der Studien im Allgemeinen bekämpft zu haben, um mich auch für diesen speciellen Fall darauf berufen zu können, dals ein solcher Zwang seinen 2 gewils 8 Ansichl, direnden griſten G sie nameé solche 29 nehme 2 Willen k gehört o nang, 6 Weise annehme der sich solche! dennoch dige wir seinen b warnen! deds Sod zu ihre 2zu befre Kein Zy Mangel 2u verhu Verpflich Wa Forderun Sertanon oder un sicht ni Schluls ralhung Gaselba „Be keit der Vertheid Abhandl dlangen ung zu Loret- ch nur maals- chtigen kehul- in die ecepl- ſungen e Hand haben, mdenen mn 2. B. reuſsen at, ab es der ug der eheime ver die chlagen Grund- reibung adlagen Willen gsweise unmög- Studien eführlen erselben d prac- l. diese nir dem diesen Studiel r diesel rLWang seinen Zweck verfehlen würde, durchaus unnöthig ist und ganz gewiſs Schaden anstiften würde. Ich bin aber um so mehr der Ansichl, daſs es Pflicht aller Derjenigen, bei denen die Stu- direnden Rath holen können und wollen, ist, sie vor Miſs- griffen der Art in der Anordnung ihrer Studien zu warnen und sie namentlich, wenn sie bei der Meldung zu den Vorlesungen solche zu begehen im Begriff sind, abzuhalten zu suchen. Ich nehme zu meinen Vorlesungen über Physiologie mit meinem Willen keinen Zuhörer an, der nicht Chemie, Physik, Analomie gehört oder studirt hat. Besteht er darauf trotz meiner War- nung, dann: habeat sibi. Würde der Pathologe in gleicher Weise Keinen, ohne vorausgegangene ernstliche Abmahnung annehmen, der nicht Physiologie studirt, der Kliniker Keinen, der sich nicht mit der Pathologie bekannt gemacht, so würden solche Uebelstände gewiſs seltener vorkommen. Werden sie dennoch begangen, so werden sie sich rächen und der Schul- dige wird bei der Ablegung der Rechenschaft über sein Wissen, seinen bewufsten Milsgriff schon einsehen und Andere davor warnen lernen. Allein ich habe freilich die Erfahrung gemacht, dafs sich häufig die Professoren nicht die Mühe geben, die sich zu ihren Vorlesungen Meldenden um den Stand ihrer Studien zu befragen und ihnen dann uneigennützigen Rath zu ertheilen. Kein Zwang in der Welt wird aber jemals im Stande seyn, Mangel an Interesse und Gewissenhaftigkeit zu ersetzen oder zu verhüten. Je mehr Zwang aber, um so weniger innere Verpflichtung zur Pflichterfüllung. Was endlich die Ansicht unseres Hrn. Dr. betrifft, daſs die Forderung unseres Reglements, dafs jeder Mediciner eine Dis- sertation zu schreiben und zu vertheidigen habe, unzweckmälsig oder unnöthig sey, so weifs ich deren entgegengesetzte An- sicht nicht besser zu vertheidigen, als indem ich hier den Schluſs eines Separatvotums mittheile, welches ich bei der Be- rathung des Reglements zu den Acten gegeben habe. Ich habe daselbst gesagt: „Bei der Beantwortung der Frage nach der Zweckmäſsig- keit der Forderung des Schreibens, Druckes und der öffentlichen Vertheidigung einer von dem Candidaten selbst geschriebenen Abhandlung muls zuerst beachtet werden, dafs eine an und für 5 66 sich gute Sache durch Mifsbrauch nicht becinträchtigt werden kann. Dals bei der Lieferung von Dissertationen und deren öffent- lichen Vertheidigung Miſsbräuche vielfacher Art statifinden, welehe die Forderung lächerlich und selbst schädlich machen, ist gewils. Allein ebenso gewils ist es, dals diese Forderung in unzähligen Fällen die erste Veranlassung zu einer ernsten selbstthätigen wissenschaftlichen Regsamkeit, zur Lieferung sehr vieler bleibend werthvoller Arbeiten, ja selbst zur Realisirung anderweitig nicht leicht ausführbarer Unternehmungen gewesen ist. Die milslichen Seiten des Dissertationenschreibens und der Disputationen treten vorzüglich da hervor, wo eine zu grofse Centralisation und der Gebrauch einer als Bildungsmittel unschätzbaren, aber dem Leben entfremdeten Sprache Statt findet. An einer Universität, wo 120— 150 Candidaten jährlich promoviren und disputiren, entartet die Sache zum Handwerke und wird Gegenstand des Handels und der Speculation*). *) Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, auf das unwür- dige und indignirende Verfahren unseres Hrn. Dr. ☚ aufmerk- sam zu machen, indem ich die Aufmerksamkeit der Leser auf die zu Seite 54 seiner Broschüre gelieferte Anmerkung lenke. Er eifert hier gegen den allerdings sehr verwerflichen Dissertationen- Schreibhandel, meint aber, er könne doch auch bei uns eintreten, denn er sey ja sogar auch von dem„groſsen“ Reil getrieben wor- den. Der Geist, in welchem diese Denunciation angebracht wird, mufs jeden redlichen Mann entrüsten. Reil war einer unserer gröſs- ten Aerzte und Naturphilosophen im guten Sinne des Wortes. Ueber seinen persönlichen Charakter weiſs ich nur das, dafs er das Opfer seiner Menschenliebe und Pflichttreue wurde, als er sich im Jahre 1813 rücksichtslos den Gefahren des furchtbar wüthenden Typhus aussetzte, um dem nicht minder furchtbaren Zustand des Kriegsheil- wesens des preufsischen Heeres zu Hülfe zu kommen. Er starb am Typhus in der Blüthe seiner Jahre und Thätigkeit. Und diesen Mann wagt unser Hr. Dr.*ᷣ, wegen seines Dissertationenschreibens zu denunciren, indem er den ächt jüdischen Entschuldigungsgrund hinzusetzt:„Der treffliche Mann hatte freilich eine groſse Familie““. Er unterschiebt ihm den Grundsatz: Wenn ihrs braucht, ist alles erlaubt und recht. Aber er verschweigt, dals zu jener Zeit diese Dissertationen-Schreiberei durch die Professoren durchaus nicht den Charakter hatte, wie heute. Daſs dieses offen und frei geschah, dafs Jedermann es wufste, dafs meist der Name des Verfassers als An eine so leich jene Us die Leh Freilich derung lauter! geschrie Ls einer 80 und die zugleick üherhau genannt die im welches wieder welche lehrten, Weder noch irgend That 1 den Ba sich di worfeng die ge lenen recht; weise, aber d viel W verthei‚ liel, — werden öffent- welehe gewils. ähligen häligen leibend g nicht Slichen treten and der er dem versität, putiren, Ind des unwür- ufmerk- eset anf g lenke. tationen- eintreten, ben wor- t wird, er gröſs- s. Ueber as Opfer im Jahre Tvphus negshell- darb am d diesel chreibels ugsgrund pamilie“. ist alles reit diest nicht den geschad assers db 67 An einer Universilät aber, wo die Zahl der Disputationen nicht so leicht üher 12— 18 im Jahre je steigen wird, da fallen alle jene Ursachen des Miſsbrauches leicht und von selbst fort, sobald die Lehrer sich nur der Sache Etwas zu widmen geneigt sind. Freilich entsteht für diese immer eine, zuweilen lästige Anfor- derung daraus; indessen ist es auch durchaus nicht nöthig, daſs lauler klassische und Neues zu Tage fördernde Dissertationen geschrieben werden. Es fragt sich aber, welches ist der Zweck der Lieferung einer solchen Dissertation und deren öffentlicher Vertheidigung? und die Beantwortung dieser Frage ist um so wichtiger, da sie zugleich über den Zweck unserer medicinischen B ildungsanstalten überhaupt éntscheidet. Kommt es bei diesen nur daranf an, so genannte practische Aerzte zu bilden, d. h. solche Techniker, die im gegebenen Falle im Stande sind, ein Krankheitsbild, welches die vergangenen Jahrhunderte kennen gelehrt haben, wieder zu erkennen, und gegen dasselbe die Mittel anzuwenden, welche eben diese Jahrhunderte als die zweckmälsigsten kennen lehrten, so stimme ich ganz dafür, daſs für einen solchen Zweck weder die Lieferung einer Dissertation, noch eine Disputalion, noch so manche andere unserer Bildungsmittel und Garantien irgend eine Bedeutung haben. Solche Leute können in der That recht schöne und gute Kenntnisse besitzen; sie können den Bau des menschlichen Körpers genau kennen, sie können sich die von den gröſsten Aerzten und ihren Lehrern ent- worfenen Krankheitsbilder recht gut eingeprägt haben, sie kennen die gegen alle möglichen Krankheiten benutzten und empfoh- lenen Mittel nach ihrer Natur, Bereitung, Zusammensetzung recht genau, sie kennen auch ihre hergebrachte Anwendungs- weise, kurz sind, wie gesagt, practisch recht gebildet, sind aber doch nicht gerade gemacht etwas zu schréiben und noch viel weniger öfkentlich aufzutreten und das Geschriebene zu vertheidigen.— Ist also die Bildung solcher Practiker unser einziges Ziel, so stimme ich selbst gegen Disserlalion und Disputation. sogenannten Präsidenten der Dissertation beigedruckt wurde; d daſs der Makel diesem Veerahren erst seitdem und dadurch aufgedrückt wurde, als man mit Recht den Gebrauch als Mifsbrauch auffafste und als solchen von oben herab auflob und verpönté. Wie unrecht ist es aber, dem Einzelnen einen Mifsgriff sciner Zeit aufzubürden. 68 Allein ich glaube mich nicht zu irren, dafs die Zeit dieser Practiker vorüber ist. Zunächst und hauptsächlich brauchen wir sie in Deutschland nicht mehr. Städte und Land sind mit ihnen überfüllt, sie fressen einander auf, ihre Ueberzahl ist die Ursache des Verfalls des ärztlichen Standes. Solche Leute, die in ärztearmen Ländern noch sehr nützlich und nöthig seyn könnten, bedürfen die Staaten Deutschlands und das Groſsher- zogthum nicht mehr; im Gegentheil der Staat mufs auf Min- derung ihrer Zahl ausgehen und dazu hat er kein edleres und besseres Mittel, als dals er die Forderungen an seine Aerzte höher spannt, so wie er auch reichlichere Mittel zu ihrer Bildung giebt. Gehen wir deſshalb aber von dem Zweck aus, junge Männer zu Aerzten zu bilden, welche den menschlichen Körper nicht nur historisch in seinen gesunden und kranken Zuständen, als isolirten Gegenstand kennen, der lauter beson- dere unverstandene und wunderbare Räthsel darbietet, sondern solche, dio auch in dem menschlichen Körper die Kräfte und Thätigkeiten der gesammten Natur wirksam erblicken, die deren specielle und verwickelste Manifestation im Menschen für nur verständlich durch das Studium jener Kräfte und Thätigkeiten überhaupt erachten, die in jedem einzelnen Falle gesunder und kranker Lebenserscheinungen nur eine Erklärung und Hülfe aus der Kenntnils der Gesetze, nach welchen jene Kräfte wirksam sind, hoffen;— setzen wir das Ziel unseres Strebens in die Bildung solcher Aerzte, so halte ich die Forderung einer Dis- serlalion und einer Disputalion für kaum einer Discussion unterworfen. Solchen Leuten wird diese Leistung keine be- sondere Schwierigkeit bieten, und die Forderung selbst ist daher nur einée Demonstration dessen, was man von denjenigen, die sich zu Aerzten bilden wollen, erwartet. Wer in sich nicht den Fond und die Kräfte zu solchen Leistungen findet, der wird von einem Studio davonbleiben, bei welchem solche Individuen nicht mehr vermifst werden. Ich erblicke daher mit einem Worte in dieser Forderung eine Garantie mehr (so wie wir solche in einer tüchtigen Schulbildung etc. er- blicken), dafs sich nur Individuen mit dem Studio der Me- dicin beschäftigen, die mehr als ganz gewöhnliche Kräfte, Ausdauer und Fleifs in sich verspüren und vertheidige aus diesem Auſserd eine s feierlich Eideslei zuführen innerung parieles überstan, Es dals bis und seit Baden u allen Z0 Doctory dals ein durch d der Ven wird, n die Gar ist die Einfluss In Baien worden, gesleige hehalten En Sungen Bildung solchen sie wur- chen Hi irgend! Erfülun, und Pre hesila- 2 kleine 5 chen, de dieser auchen ad mit isl die le, die seyn dSher- f Min- s und Aerzle ibrer k aus, hlichen ranken heson- ondern e und deren r nur Menen ſer und lle aus irksam in die r Dis- eussion le he⸗- st ist enigen, in sich Enndet, solche daher mehr c. er- r Me- Krälle, le alss 69 diesem Gesichtspunkt diese Forderung von ganzer Seele.— Aufserdem bietet die öffentliche Disputation auch noch allein eine schickliche Gelegenheit dar, den Neo-Doctor auf eine feierliche Weise bei Ertheilung der Venia practicandi und der- Eidesleistung in seinen neuen, schweren und wichtigen Beruf ein- zuführen; eine Weise, die unzweifelhaft eine dauerndere Er- innerung hinterläſst, als wenn diese Formalität eiligst inter parietes absolvirt wird, und nichts als die Erinnerung des Glücks überstandener Mühseligkeiten hinterläſst. Es ist ferner meiner Ansicht nach nicht zu übersehen, dafs bis jetzt noch alle Staaten Europas diese Forderung stellen und seit undenklichen Zeiten gestellt haben, mit Ausnahme von Baden und Hessen. Eine Dissertalion und Disputation wurde zu allen Zeilen, als die erste und nothwendigste Garantie der Doctorwürde betrachtet und es scheint mir nicht sehr glücklich, dals eine Facultät, der bis vor Kurzem allein in Deutschland durch die Weisheit ihrer Regierung das Recht der Ertheilung der Venia practicandi in alter Weise erhalten worden ist und wird, mit zuerst eine Forderung aufgiebt, durch welche sie die Garanlie für dieses Recht vermehren könnte. In Baden ist die med. Facultät zugleich auf die traurigste Weise jedes Einflusses auf die Bildung der jungen Aerzte überhaupt berauht. In Baiern, wo jetzt den Facultäten ihr altes Recht wieder ertheilt worden, wo die Forderungen an die künftigen Aerzte so enorm gesteigert sind, hat man die Dissertation und Disputation bei- behallen. Endlich will ich nur auch noch bemerken, daſs beide Lei- stungen keine so grolsen Hexenwerke sind. Die Bildung und Bildungsmittel unserer Jugend sind solche, daſs sie zu einer solchen Leistung wahrlich mit Leichtigkeit befähigen müssen; sie wurde von unseren Vvätern und uns selbst, nicht von sol- chen Hülfsmilteln unterstützt, erfüllt, und ich glaube nicht, dals irgend Einen, der sie treu nach seinen Kräften erfüllt, je diese Erfüllung gereut hat. Ein Arzt, der nicht so viele Fähigkeit und Freiheit im Gebrauch seiner Kräfte und seines Wissens besitzt, um unter Beihülfe und dem Rath seiner Lehrer eine kleine Abhandlung zu schreiben und diese öffentlich zu bespre- chen, der kann sich heut zu Tage, bei dem Treiben und Drängen 70 8 aller Kräfte gegeneinander, auch nicht auf einem Dorfe unter Bauern aufrecht halten. Wir leisten ihm durch Minderung unserer Forderungen keinen Dienst; denn das Leben wird ihm, in seinen Forderungen unbarmherzig, Nichts erlassen. Was die Kosten der Arbeit, des Druckes etc. betrifft, so halte ich auch sie zu keinem Einwurf geeignet. Das Studium der Medicin ist kostspielig; Jeder weiſs es zum Voraus, und wenn Dieses abhält, so herrscht doch kein Mangel, sondern Ueberfluls an Aerzten. Ich habe auch schon mehrmals er- wähnt, dals anderwärts das Studium der Medicin und die Er- langung der Doctorwürde und Venia practicandi weit kostspie- liger sind, als bei uns in Hessen. Letztere veranlassen z. B. aulser den Druckkosten der Dissertation und den Unkosten für den Aufenthalt in Berlin oder einer Provinzialhauptstadt zum Ab- halten des Staatsexamens für jeden Preuſsen, eine Ausgabe von gegen 36 Fd'or., während der Candidat bei uns 250 fl. zu zahlen hat. Eine kleine Mehrausgabe kann daher nicht ent- scheidend seyn.“ Ich schliefse hiermit die Beleuchtung der von einem Groſsh. Hess. Aerzte und Dr. geschriebenen Abhandlung über die Grofsh. Hess. neue Prüfungsordnung für Mediciner. Ich habe sie nicht wie der Herr Doclor„sine ira et studio nur um zu nützen“, sondern cum ira et studio um nach Kräften zu strafen ge- schrieben. Denn ich bin vollkommen bei mir überzeugt, dals der Verf. seine Broschüre nicht um überhaupt zu nützen, sondern nur deſshalb, und auch nur defshalb formell sine ira et studio, geschrieben, um seinen Clienten zu nützen, sollte es auch auf Kosten einer guten Sache seyn. Die weilere Entwicklung unserer Prüfungsordnung selbst müssen wir der Zeit und der Prüfung unserer Hohen Staatsbehörde überlassen, welcher Schein von Wahrheit zu unterscheiden wohl nicht schwer wer- den wird. Meiner Ueberzeugung nach, enthält diese Prü- fungsordnung einen entschiedenen Fortschritt, welcher nicht nur die Garantie des Staates für eine gediegene Bildung seiner künftigen Aerzte, mehr als irgend eine anderwärts bestehende, vermeh studien üben w vielleicl über d wird h wünsch rantie/ academis Examina des Ex- durch I Gi⸗ e unter werung rd ihmn, ift, So Studium 8, und sondern als er- die Er- oslspie- 3. aufser für den um Ab- Ausgabe 250 fl hl ent- Groſsh. über Cie hahe sie itzen“, len ge⸗ lt, dabs nülzell, ne ira et tes auch wicklung Ind der welcher er Wef- se Prü- nieht g seinler lehende, 71 vermehrt und erhöht, sondern auch auf unsere Universitäts- studien und Verhältnisse einen sehr wohlthätigen Einfluſs aus- üben wird. Auch sie enthält sicher noch manche Mängel und vielleicht selbst Fehler; auch sie wird diese Prüfungen nicht über den Charakter des Menschenwerkes erheben, auch sie wird hoffentlich Verbesserungen erfahren; allein ebenso innig wünsche und hoffe ich, dals ihre Principien: möglichste Ga- rantie für eine tüchtige Bildung der Aerzte; freie Entwicklung academischer Studien; sicherstellung der Examinatoren und Examinanden vor Persönlichkeiten; Abschneidung des Einflusses des Examens auf den persönlichen Vortheil der Examinatoren, durch Nichts mögen erschüttert werden. Giefsen den 27. October 1847. —————————X—:—— S S — T —₰ — — — — 5 ꝛ— 5 — ‿ — 2 S — ₰ — — — — 3 8 2 — — · S — — . έ 0‿ — — S ₰ — — ——--————————— “ & ———-———— ———————:n:n——— 1 Colour& Grey Control Chart Sle Cyan Green vellow Hed Magenta Wnite Grey 1 Grey 2 Srey 3 Grey 4 Black die neue Groſsherzogl. Hess. Prüfungsordnung für Mediciner Dr. Theod. Laclen. Walte. Bischofl, Professor der Anatomie und Physiologie. Ddem 1 ‿ ‿ + ¶◻ ◻△̈ — 00 9 10 11 12 13 6 8 L 9 L — Gieſsen 1848. Ricker'sche Buchhandlu