. Sbε* Beleuchtung der Bemerkungen des Großh. Heſſ. Geh. Raths Herrn Dr. A. A. E. Schleiermacher über denjenigen Theil des für die Großh. Heſſ. Landesuniverſität zu Gießen feſtgeſetzten Studienplans, welcher die Candidaten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Geſichtspunkte betrifft. Von 1 Dr. Friedrich Oſann, Profeſſor der Beredtſamkeit und Director des philologiſchen Seminars an der Großh. Heſſ. Landesuniverſität zu Gießen. Gießen, 1843. J. Ricker'ſche Buchhandlung. den behu veröf Land 77 O0 e ſich eine Druck der C. Lichtenberger’ſchen Buchdruckerei in Gießen Vorwort. Als die erſte Nachricht von dem Erſcheinen einer Schrift des Geheimenraths und Geheimen Cabinetſecretärs Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Heſſen, Herrn Dr. Andreas Schleiermacher in Darmſtadt, über und gegen den in Folge höchſter Verordnung durch den Druck behufs amtlichen Gebrauchs im Frühjahr dieſes Jahres veröffentlichten Studienplan für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen hieher gelangte, glaubte man ſich allgemein der Erwartung hingeben zu dürfen, daß eine ſolche, die gegen eine in der Form einer geſetzlichen Verordnung auftretende Maßregel der höchſten inländiſchen Verwaltungsbehörde eine Polemik zu erheben beabſichtigte, ſich um ſo mehr auf einem rein wiſſenſchaftlichen Stand⸗ punkte der Kritik zu erhalten bemüht ſein werde, als in dem vorliegenden Falle in Folge ſehr eigenthümlicher Verhältniſſe durch eine Abweichung von rein objectiver Behandlung die Auffaſſung des Gegenſtands nur zu leicht verwirrt, und einer unbefangenen Beurtheilung in der öffentlichen Meinung entzogen werden konnte. Denn es ſchien ein anderer als in der angegebenen Weiſe gegen eine von der höchſten Staatsbehörde ausgegangene Hand⸗ lung gerichteter Angriff von Seiten eines Mannes, von welchem man, ſeiner amtlichen Stellung nach, eher Schutz, als Befeindung einer Regierungsmaßregel erwarten zu dürfen meinen ſollte, weder geziemend, noch der Förderung einer vorher wohl erwogenen, neuen Einrichtung ange⸗ meſſen. In dieſer Erwartung, zu welcher man durch den ruhigen und beſonnenen Charakter, welchen die öffentliche Stimme Hrn. Schleiermacher zuertheilt, ganz beſonders berechtigt zu ſein glaubte, hat man ſich nach nunmehr genommener Einſicht der Schrift*) vielfach getäuſcht finden müſſen, indem der Verfaſſer derſelben zwar vorgiebt ſich auf dem wiſſenſchaftlichen Standpunkt einer litteräriſchen Kritik zu behaupten, in der Wirklichkeit aber ich wenigſtens in den Partien, über welche ich urtheilen zu können glaube, und zwar da wo es ſich um Feſtſtellung allgemeiner Principien und Geſichtspunkte handelt, eine Behandlung des Gegenſtands in der erwarteten Weiſe aufzufinden nicht vermocht habe. Ich habe vielmehr mich der Befürchtung hingeben müſſen, daß dieſe Schrift in Folge ihres Man⸗ gels an wiſſenſchaftlicher Durchführung, eines auffallenden Verkennens der Zuſtände und Anſprüche der Gegenwart, vornehmlich aber durch Einſtreuung von Inſinuationen verletzender Art, ſelbſt durch wahrheitswidrige Darſtellung der Thatſachen, nur die Provocation zu einem ärgerlichen Streite abgeben werde, und dieſe Befürchtung iſt leider durch die Art und Weiſe, wie der Gegenſtand bereits in öffentlichen Blättern beſprochen worden, in Erfüllung ge⸗ gangen. Die Art leidenſchaftlicher Erörterung, welche der Gegenſtand bereits gefunden, und vorausſichtlich noch mehr finden dürfte, kann weder der Abſicht der höchſten Staats⸗ regierung entſprechen, indem ſie ihre Verfügung durch die Berührung unbefugter Hände in ihrer erwarteten Wirkung ſchwächen ſieht, noch der Sache ſelbſt förderlich ſein, und —₰ es möge Derjenige, ve her dieſe Uebelſtände veranlaßt *) Bemerkun gen über den Studienplan für die Großherzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen, von Dr. A. A. E. Schleiermacher, Großh. Heſſ. Geh. Rath. Darmſtadt 1843. hat, gehen überh ſeiner lichen geratt ſeines ich ge zu ſch durch plans Acbei geben Anſich der v grund dieſer ein dieſes kann. mit getro höhen dem ihres lich Corp liegen erlege nahn Leide den tliche nders mehr inden t ſich iſchen ſtens aube, einer dlung nicht btung 5 hat, mit ſeinem Gewiſſen, nun freilich zu ſpät, zu Rathe gehen, ob es nach ſeiner amtlichen Stellung, ich ſage, überhaupt, und zumal in einer ſo wenig genügenden Weiſe, ſeiner eignen Staatsregierung und der erſten wiſſenſchaft⸗ lichen Corporation des Landes feindlich gegenüber zu treten gerathen war. Denn wenn derſelbe zur Rechtfertigung ſeines Unternehmens im Vorworte ſagt:„Allerdings hätte ich gewünſcht, daß die Veranlaſſung, dieſe Bemerkungen zu ſchreiben, nicht Statt gefunden hätte; nachdem aber durch den Druck und öffentlichen Verkauf des Studien⸗ plans eine ſolche gegeben war, mithin als litteräriſche Arbeit der individuellen Beurtheilung eines jeden hinge⸗ geben worden, habe ich keinen Anſtand genommen, meine Anſicht darüber unumwunden auszuſprechen“, ſo zerfällt der von dem öffentlichen Verkauf entlehnte Rechtfertigungs⸗ grund in nichts, da begreiflicherweiſe mit officiellen Schriften dieſer Art kein Handel getrieben wird, und ſollte wirklich ein Exemplar in den öffentlichen Verkauf gekommen ſein dieſes nur auf einem geſetzwidrigen Mißbrauch beruhen kann. Eine Schrift dieſer Art, die auf der erſten Seite mit einer Unwahrheit auftritt, könnte man gemeint ſein getroſt ihrem Schickſale überlaſſen zu können, wenn nicht höhere Rückſichten, welche in der Natur der Sache, in dem Anſehen, welches die Schrift in Folge der Stellung ihres Verfaſſers ſich möglicherweiſe verſchaffen kann, end⸗ lich in der Ungleichheit der Stellung einer wehrloſen Corporation als ſolcher einem privaten Gegner gegenüber liegen, dem einzelnen Betheiligten die Verpflichtung auf⸗ erlegten, den Widerwillen zu bekämpfen, welchen die Theil⸗ nahme an einem ärgerlichen Streite dieſer Art jedem Leidenſchaftsloſen einzuflößen pflegt. Es könnte durch die 6 Erwiederung, welche der Kanzlar der Landesuniverſität den Bemerkungen des Hrn. Schl. entgegengeſetzt hat,*) alles geſchehen zu erachten ſein, was man zur genügenden Vorlage der Akten behufs eines dem Publikum zu über⸗ laſſenden Urtheils verlangen dürfte, wenn nicht in dieſer Erwiederung aus begreiflichen Gründen der Gegenſtand mehr in ſeinen allgemeinen Beziehungen aufgefaßt worden, und manche einzelne Streitpunkte, namentlich in Betreff des Studienplans der pbhilologiſchen Gymnaſiallehr⸗ amtscandidaten(vgl. S. 41), abſichtlich übergangen, und ihre Rechtfertigung den Betheiligten, wie es ausdrücklich S. 19 und 28 heißt, überlaſſen worden wäre. Außerdem erhebt Hr. Schl. rückſichtlich der der höchſten Staats⸗ behörde vorgelegten und von derſelben genehmigten ein⸗ zelnen Entwürfe, aus welchen der Studienplan zuſammen⸗ geſetzt worden, eine Beſchuldigung, auf welche zu ſchweigen für Zugeſtändniß angeſehen werden könnte.„Hier ward nun wohl das Vertrauen, das man Einzelnen ſchenken zu dürfen glaubte, getäuſcht, ohne daß dieß bei den Theilen, die ihrer Natur nach dem Geſichtskreis einer Höchſten Staatsbehörde entfernter liegen, bemerkt wurde. Gerade in dieſen Theilen aber finden ſich die Anſtände, auf die ich aufmerkſam machen zu müſſen geglaubt habe.“ Wenn nun auch der in dieſen Worten enthaltene Vorwurf, in ſo weit er die höchſte Staatsbehörde betrifft, von dem Hrn. Geh. Staatsrath Dr. von Linde ſeine gehörige Beleuchtung gefunden hat, ſo liegt doch in demſelben gegen diejenigen, welche bei der Aufſtellung des Studienplans **) Erwiederung auf die Bemerkungen des Herrn Geh. Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan für die Großh. Heſſ. Landes⸗ univerſität zu Gießen, von Dr. J. T. B. von Linde, Großh. Heſſ. Geh. Staatsrath, Kanzler der Univerſität zu Gießen ac. Darmſtadt 1843. mich ein v verm dieſer keinen faſſer wird Anm nehm in e plan⸗ verth zeige von Them wenn zun als ausg Aus dieſer ſtand rden, etreff llehr⸗ men⸗ eigen ward en zu eilen, hſten erade die Venn in — 7 mitzuwirken berufen waren, eine Inſinuation, welche den Betheiligten die Pflicht auferlegt, nach den Gründen einer ſolchen Beſchuldigung zu fragen, und dieſelbe, in dem Fall einer fälſchlichen Unterſtellung, auf den Urheber zurück fallen zu laſſen. In eine ſolche Lage ſehe ic Schl. gegen den Studienplan für die Candidaten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Standpunkte*) erhobenen Anſtände vor den meiſten meiner Amtscollegen mich zunächſt verſetzt, weil bei dieſem Theile des Ganzen ein vornehmliches Mitwirken von meiner Seite mit Grund 4 h durch die von Hrn. vermuthet werden muß, und ich auch keine Urſache habe, dieſer Vermuthung zu widerſprechen. Wenn ich vielmehr keinen Anſtand nehme, mich als den hauptſächlichen Ver⸗ faſſer des betreffenden Entwurfs öffentlich zu nennen, ſo wird mir es meinen Collegen gegenüber nicht als Anmaßung gedeutet werden können, wenn ich es unter nehme, dieſen in Folge collegialiſcher Berathung nur in einzelnen Punkten modificirten Theil des Studien plans gegen die ihm widerfahrenen Mißbilligungen zu vertheidigen, und zwar zunächſt in der Abſicht um zu zeigen, in wieweit der unterſtellte Vorwurf einer Täuſchung von dieſer Seite gegründet ſei. Weit entfernt dieſen Theil des Studienplans für vollkommen zu halten, ſo wenig als das Ganze ſelbſt auf dieſen Ruhm Anſpruch zu machen begehrt, habe ich hier keine andere Aufgabe als darzuthun, ob das gegen denſelben von Hrn. Schl. ausgeſprochene Verdammungsurtheil in ſeiner ganzen Ausdehnung gegründet ſei, und zwar, da eine gegenthei *) Siehe Beilage I. 8 lige Anſicht des Hrn. Schl. mir ſonſt völlig gleichgültig iſt, nur mittelſt Prüfung der von Hrn. Schl. verſuchten Begründung ſeines Urtheils. Eben ſo enthalte ich mich aller Beziehungen auf das Ganze, zu deſſen Vertheidigung ich weder berufen, noch verpflichtet bin, ſo wie aus dem— ſelben Grunde der Erörterung der gleichwohl nahe lie⸗ genden Frage, in welchem Verhältniſſe die Philologie als Hülfs⸗ und Vorbereitungswiſſenſchaft bei den andern Theilen des Studienplans in Anwendung gebracht worden ſei. Ueberhaupt würde es ein vergeblicher Verſuch ſein, ſich bei der von der meinigen ganz und gar abweichenden Anſicht Hrn. Schl.'s über manche allgemeinere Principien in den wenigen hier geſtatteten Worten verſtändigen zu wollen, namentlich über die Bedeutung der Philologie uͤberhaupt, und ihre Beziehung in der Gegenwart. Denn wenn anderswo von demſelben die Anſicht als Baſis für weitere Conſtruction aufgeſtellt worden*):„Bei den philologiſchen Studien aber habe ich nur deren Nutzen für das wirkliche Leben vor Augen, und glaube, daß ganz allein nach dieſem ihre relative Wichtigkeit beſtimmt wer⸗ den müſſe, die Erwerbung von Sprachkenntniſſen alſo im Verhältniſſe zu dem Gebrauch ſtehen müſſe, der ſpäter davon gemacht werden ſoll“, ſo glaube ich dagegen an eine höhere Bedeutung dieſer Studien, welche die praktiſche Anwendung für das wirkliche Leben keineswegs ausſchließt, aber außerdem noch andere Güter zu erreichen trachtet, deren Werth und Nutzen weder nach Zahlen beſtimmbar, noch dem Andersdenkenden verſtändlich iſt. Gießen im October 1843. *) Lehrplan für Gymnaſien und Realſchulen. Darmſtadt 1835, S. 6 veröff ſeblich Lande Candi ſichts welche gegen tigung liche? logen deren dieſer pfung an do Inten genſte mehr ander ihr l fühlt. bald auf ihnen erwel hier, eine Viſß ſtimn ſein, nden ipien n zu logie Denn 3 für ganz wer⸗ o im päͤter n an tiſche ließt, chtet, nbar, Unter den Disciplinen des durch einen amtlichen Abdruck veröffentlichten und ſeit dem Sommerſemeſter dieſes Jahrs ge⸗ ſetzlich eingeführten Studienplans für die Großh. Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen hat der den Studienplan für die Candidaten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Ge⸗ ſichtspunkte betreffende Theil in den kritiſchen Bemerkungen, welche Herr Schleier macher dem ganzen Studienplan ent⸗ gegenzuſetzen ſich veranlaßt gefunden, vorzugsweiſe Berückſich⸗ tigung erhalten, nicht ſowohl weil die Philologie, als vornehm⸗ liche Baſis jenes Studienplans, die Aufmerkſamkeit des als Philo⸗ logen bekannten Verfaſſers jener Bemerkungen in einem beſon⸗ deren Grade zu erregen vermocht, als vielmehr weil gerade dieſer Theil, wie es S. 46 heißt, als eine ganz neue Schö⸗ pfung anzuſehen ſei, die, da kein altes Herkommen vorgelegen, an das man ſich hätte anſchließen können, deßhalb um ſo mehr Intereſſe darbiete.„Sind die Anſichten über die meiſten Ge genſtände der Litteratur ſo verſchieden, ſo müſſen ſie es um ſo mehr in den Fällen ſein, in welchem man auf die eine oder andere Weiſe von der hergebrachten Gewohnheit und den auf ihr beruhenden Ideen der Menſchen abzuweichen ſich bewogen fühlt. Neuerungen, die in ſolchem Sinne gemacht werden, ſind bald durch die Forderungen der Zeit geboten, bald beruhen ſie auf Meinungen, die, ſo gut auch die Abſicht ſein mag, welche ihnen zu Grunde liegt, ſich doch keine allgemeine Anerkennung erwerben können. Oeffentliche, gegenſeitige Erörterung kann hier allein zu klarer Anſicht führen.“ Wenn es nun aber, um eine ſolche Erörterung zu veranlaſſen und auf dem Gebiete der Wiſſenſchaftlichkeit zu erhalten, vor Allem einer klaren und be⸗ ſtimmten Darlegung und Begründung der zu erbebenden An⸗ 10 ſtände bedurfte, die nicht auf der ſubjectiven Meinung eines Andersdenkenden beruhet, ſondern ihre Wurzel in Einſicht und Erfahrung hat, ſo haben wir wenigſtens in den Bemerkungen Hrn. Schl.'s, welche den hier allein in Rede kommenden Theil des Studienplans betreffen, jene Eigenſchaften eines gewiſſen haften Beurtheilers leider vermißt, haben vielmehr an deren Stelle ſtatt einer in die Sache eingehenden wiſſenſchaftlichen Erörterung ein anmaßliches Abſprechen gewahr werden müſſen, das mehrmals von falſchen Vorausſetzungen und Unterſtellungen, ja ſelbſt von unwahrer Darſtellung der Thatſachen ausgehend, durch eine mit großer Zuverſicht ſich geltend machende Autono⸗ mie wenig geeignet ſein dürfte, dem angeregten Gegenſtande eine förderliche Erörterung zuzuwenden. Wir haben uns ver⸗ geblich nach einer Erklärung dieſer Erſcheinung umgeſehen, die mit dem Rufe der Gründlichkeit und gediegenen Wiſſens, welchen Hrn. Schl. die öffentliche Meinung zuertheilt, in völligem Widerſpruch ſteht, und in der Annahme jugendlicher Uebereilung oder ſonſtiger perſönlicher Motive keinen zuläßigen Entſchul⸗ digunsgrund findet. Es thut uns wahrhaft wehe, einen in der Welt geehrten, von unlauteren Motiven, wie wir glauben, freien Mann bei einem Unternehmen zu begegnen, das in ſeiner Ausführung den Charakter ruhiger Ueberlegung und Beſonnen⸗ heit nicht an ſich trägt; wir hoffen jedoch, obwohl ſelbſt durch den Ton der ganzen Entgegnung verletzt, in der Bewahrheitung unſeres Urtheils, die nur als eine nothgedrungene Vertheidig⸗ ung und Abwehr angeſehen werden muß, diejenige Ruhe und Unbefangenheit uns zu bewahren, welche ſo wohl die Achtung gegen uns ſelbſt als die Würde des Gegenſtandes gebietet. Wir beginnen billig mit dem allgemeinſten der von H. Schl. erhobenen Anſtände, welcher, wenn er gegründet befunden wer⸗ den ſollte, freilich alle weitere Discuſſion abſchneiden, ja eigent⸗ lich die weitere Beurtheilung des Einzelnen und Beſonderen ganz überflüſſig gemacht haben würde. Wir glauben nicht, ſo lautet S. 45 H. Schl.s Glaubensbekenntniß, daß die Heranziehung eines eigenen philologiſchen Gymnaſiallehrerſtandes vortheilhaft ſey, ein ſichten, die der großer wird. Art, G einen vergeſſe nur ei tem V Die el Studie ſten Le Einſeit die ein hat es tüchtig Der d der D weiſun von d Biddu damm Folge „wir die C Geſic wenn Verfe daß hinten oberſt an wohl durch 11 ſey, einmal aus den oben im allgemeinen angegebenen Rück ſichten, dann wegen der ſchwer zu vermeidenden Einſeitigkeit, die der faſt ausſchließend philologiſchen Bildung zu Folge ein großer Theil der Glieder jenes Standes wahrſcheinlich erhalten wird. Dieſe behandeln dann den Iugendunterricht in einer Art, als ſei deſſen Zweck lauter Philologen zu bilden, legen einen viel zu hohen Werth auf grammatiſche Subtilitäten, und vergeſſen, daß die alten Sprachen, wie ſie ſie zu lehren haben, nur ein Mittel zur Bildung ſeyn, und die Befähigung zu leich— tem Verſtändniß der claſſiſchen Schriftſteller verſchaffen ſollen. Die ehemalige Verbindung der theologiſchen und philologiſchen Studien, der zu folge aus dem Stand der Theologen die mei⸗ ſten Lehrer an den Gymnaſien genommen wurden, war der Einſeitigkeit ſehr entgegen, und es blieb jedem überlaſſen, mehr die eine oder die andere Seite jener Studien zu cultiviren. Auch hat es bei dieſem Syſtem in den meiſten Ländern nie, weder an tüchtigen Theologen, noch an gründlichen Philologen gefehlt. Der dem Einzelnen inwohnende Charakter iſt es, der ihn zu der Befähigung geeignet macht, nicht die ausſchließende Hin⸗ weiſung auf den ſpeciellen Studienkreis.“ Eine ſolche Anſicht von dem Weſen und Zweck der philologiſchen Studien als Bildungsmittel der Jugend mußte nothwendig ein völliges Ver⸗ dammungsurtheil dieſes ganzen Theils des Studienplans zur Folge haben, das auch S. 55 in den Worten abgegeben wird: „wir bekennen, daß wir die ganze Idee des Studienplans für die Candidaten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Geſichtspunkte für völlig verunglückt halten.“ Dieſer Vorwurf, wenn er gegründet befunden werden ſollte, laſtet ſchwer auf dem Verfaſſer dieſes Entwurfes, falls er nicht nachzuweiſen vermag, daß alle ſeine Verſuche, die Ausführung einer ſolchen Idee zu hintertreiben, vergeblich geweſen, noch ſchwerer aber auf der oberſten Staatsbehörde ſelbſt, wenn ſie aus Mangel entweder an Einſicht, oder an Vorſicht gegen täuſchende und zugleich wohl auch egoiſtiſche Zumuthungen bewogen werden konnte, durch geſetzliche Beſtimmung die Ausführung einer Idee zu 12 verwirklichen, die, wenn ſie ſo völlig und offenbar verunglückt iſt, wie ſie geſchildert wird, der inländiſchen Jugendbildung die gefährlichſten, kaum bald wieder zu heilenden Wunden ſchlagen muß. Außerdem wird dieſer Vorwurf noch um ſo größer, als das Hervortreten eines beſonderen Gymnaſiallehrerſtands eben als eine von der oberſten Staatsbehörde ſanctionirte Neuerung, in Widerſpruch mit der bisherigen Einrichtung und Gewohnheit, geſchildert wird. Es wird S. 45 darüber bemerkt:„Früherhin bildeten die Gymnaſiallehrer als ſolche keinen beſonderen Stand, der nun zu Folge des Studienplans officiell in das Leben tritt. Die Anſtellungen bei den Gymnaſien im Großherzogthum Heſſen erfolgen gegenwärtig auf Antrag des Oberſtudienraths nach Wahl unter den Candidaten des Gymnaſiallehramts.“ Ohne jetzt in eine Betrachtung einzelner in den angezoge⸗ nen Stellen enthaltenen Behauptungen einzugehen, worauf wir ſpäter zurückkommen werden, halten wir jetzt uns nur an das Allgemeinſte, nämlich an die behauptete Neuerung, daß jetzt erſt im Großherzogthum Heſſen in Folge des Studienplans ein Gymnaſiallehrerſtand officiell ins Leben getreten ſei. Kaum wird man im Auslande glauben, daß eine ſolche, von der größten Unkenntniß inländiſcher Inſtitute zeugende Behauptung, die in ihrer völligen Unwahrheit faſt einer Diffamation gleicht, von einem Manne aufgeſtellt werden konnte, der ein geborner Inländer, ein langjähriger Staatsdiener, ſelbſt durch ſeine jetzige amtliche Stellung zu einem angelegentlichen Studium der in— neren und äußeren Organiſation des Großherzogthums berufen, ja verflichtet zu ſein ſcheint. H. Schl. ignorirt nämlich das Großherzogl. Edict vom 16. Januar 1825, die Errichtung einer Commiſſion zur Prüfung der Bewerber um Gymnaſial⸗ lehrerſtellen betreffend, oder weigert ſich die daraus entſtehenden Folgen, die nun auch de facto ſeit einer langen Reihe von Jahren im Großherzogthum allgemeine Geltung gefunden haben, anzuerkennen. Durch dieſes Edict, welches bis auf wenige Mo⸗ dificationen bis heutigen Tags in ſeiner vollen Kraft beſteht, und welches wir aus beſondern Gründen in der Beilage II. wieder heit de VII. A Gymn zeichnu ber die ſchafte Der o rufen daß d chen ſ zurück Manch welche gehört den G Wahl erachte Bemer Orts Stand Staat in de lichen die er aber ſenen ſich en nutzre Gynn offieie und P n. hd ſchule trotz herhin Stand, tritt. veſſen nach ezoge⸗ f wir n das ſetzt s ein Kaum 1 der ttung, leicht, orner jetzige er in⸗ rufen, h das htung aſial⸗ eenden von 13 wieder abdrucken zu laſſen bewogen werden, wird in Gemäß⸗ heit der Verfaſſungsurkunde des Großherzogthums Heſſen Tit. VII. Art. 47 eine Prüfungscommiſſion für die Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen zu Gießen errichtet, und durch genaue Be⸗ zeichnung der einzelnen akademiſchen Profeſſuren, deren Inha⸗ ber die Commiſſion bilden ſollen, zugleich der Kreis der Wiſſen ſchaften beſtimmt, welche Gegenſtand der Prüfung ſein ſollen. Der allerhöchſten Abſicht, durch welche dieſes Edict hervorge⸗ rufen worden, ſcheint allerdings die Idee vorgeſchwebt zu haben, daß der Gymnaſialunterricht, wenn er ſeinen Zwecken entſpre⸗ chen ſolle, auf eine gründlichere Baſis philologiſcher Bildung zurückgeführt werden müſſe, und es erinnert ſich wohl noch Mancher aus dem Munde des erleuchteten Staatsmanns, durch welchen jenes Edict zunächſt veranlaßt worden, den Ausdruck gehört zu haben, es müſſe geſorgt werden, daß die Jugend in den Gymnaſien nicht verbaſedovt werde. Ob in jenem Edict die Wahl der Prüfungsgegenſtände genügend und zweckmäßig zu erachten ſei, dieß zu prüfen gehört nicht hierher, wohl aber die Bemerkung, daß zugleich in der Ausſchließlichkeit dieſer höchſten Orts angeordneten Prüfung die Abſicht unverkennbar lag, einen Stand zu ſchaffen und zu begründen, welcher durch ſeine vom Staat gegebene und anerkannte Selbſtſtändigkeit am leichteſten in den Stand geſetzt werde, theils zu dem Zwecke des öffent⸗ lichen höheren Unterrichts eben in ſeiner Abgeſchloſſenheit ſich die erforderlichen Bildungmittel am leichteſten zu erwerben, theils aber auch durch die geſtattete Beſchränkung auf einen angewie⸗ ſenen beſtimmten Studienkreis die erworbenen Bildungsmittel ſich erhalten, und hiermit dem Staat die ſicherſte Garantie einer nutzreichen Wirkſamkeit geben zu können. War hiermit der Gymnaſiallehrerſtand als ein beſonderer ins Leben gerufen und officiell anerkannt, ſo ſorgte weiter der Staat für Erhaltung und Pflege deſſelben durch manche andere Einrichtung, beſonders noch durch Schaffung eines Inſtituts, welches die Hauptpflanz⸗ ſchule für denſelben zu werden die Beſtimmung erhielt, und trotz vielfacher ungünſtiger Umſtände und Verhältniſſe, denen 14 daſſelbe im Verlauf der Zeit in Folge ſchwankender Anſichten des Tags über das Weſen der Lehrgegenſtände und Methode un⸗ terworfen worden, dieſelbe zum Aerger nur zu vieler Uebel— oder Andersgeſinnten unbeſtreitbar erfüllt hat. Ich meine die Reorganiſation des zwar ſchon früher geſtifteten, aber erſt durch die unterm 9. September 1827 von des höchſtſeel. Großherzogs Ludwig IJ. Königl. Hoheit genehmigten, und zur öffentlichen Be⸗ kanntmachung gebrachten Statuten zu einer feſtnormirten Lan⸗ desanſtalt erhobenen philologiſchen Seminars zu Gießen, in deſſen Statut.§. 2 der beſondere Zweck deſſelben ausdrücklich dahin ausgeſprochen worden iſt,„eine Pflanzſchule philologiſch gebildeter, brauchbarer Gymnaſiallehrer zu werden.“ Wenn durch beide genannte höchſte Verfügungen ein Gymnaſiallehrer⸗ ſtand unzweifelhaft hervorgerufen und anerkannt worden iſt, ſo bedarf es nur offener Augen und eines guten Willens dieſe zu gebrauchen, um die Früchte wahrzunehmen, welche jene Ausſaat hervorgebracht, nämlich die ſeit jener Zeit ordnungsmäßig ſtatt gefundene Ausbildung und Verbreitung eines ſelbſtſtändigen Gymnaſiallehrerſtandes durch das ganze Großherzogthum hin⸗ durch, ob zum Nutzen und Frommen wahrer Menſchenbildung, bleibe von uns Mitlebenden unerörtert. War dieſes nun aber keine Neuerung, ſo trifft die Staatsregierung beim Beharren in dieſer ſo viele Jahre hindurch mit unverkennbarem Erfolg ver⸗ wirklichten, und auch, ſo viel ich weiß, unangefochten gebliebenen Idee kein Vorwurf, während man vielmehr Urſache haben müßte, ſich über das beharrliche Schweigen eines Andersden kenden zu verwundern, der bei vorkommender Veranlaſſung ſich wohl bewogen finden ließ, den Entwurf eines Lehrplans für Gymnaſien und Realſchulen zu veröffentlichen, hier aber ſeine abweichende Anſicht von der Unzweckmäßigkeit eines beſonderen Gymnaſiallehrerſtands, meines Erinnerns, zurückhielt. Ebenſo wenig kann diejenigen ein Tadel treffen, die, bei dem Fortbe⸗ ſtande der höchſten Anordnungen in Betreff der Gymnaſiallehr⸗ amtscandidaten, ihre der höchſten Behörde behufs des Studien⸗ plans vorzulegenden Vorſchläge und Entwürfe jenen accom modirte währe Verha den F C inland theilun Ende hemüh läſſige zeugen der A warten Schl. angefü ſoll, ei nung ſoreche den zu ſchieht, Indeſſ tung! weism dadur Punkt lehrerſ angege zufinde Einſeit Jufolge lich e d als bo ein bem ten des de un Uebel ine die durch eerzogs en Be⸗ ren in g ver⸗ ebenen haben rsden ng ſich 1s für 15 modirten, zumal da es nicht eigentlich die Aufgabe war, etwas ganz Neues vom Grund aus zu ſihnſten. ſondern nach fort⸗ während in Geltung befindlichen Staatsprincipien gegebene Verhältniſſe zu normiren und den Hedürfſiſen der Zeit und den Forderungen der Wiſſenſchaft anzupaſſen Es iſt bisher nur gezeigt worden, mit tewelcher Kenntniß inländiſcher Einrichtungen ausgerüſtet, H. Schl. an die Beur theilung inländiſcher Verhältniſſe getreten. Es würde dieß am Ende in der Sache ſelbſt wenig austragen, wenn H. Schl. bemüht geweſen wäre, bei abweichenden Anſichten das Unzu läſſige einer in dem Studienplan durchgeführten Idee mit über zeugenden Gründen darzuthun, und eine ſolche Auffaſſung der Aufgabe hatte man von dem Hrn. Verf. der Schrift er warten zu dürfen gemeint. Was in dieſer Beziehung von H. Schl. beigebracht worden, iſt oben mit ſeinen eigenen Worten angeführt worden, iſt aber von der Art, daß wenn dieſes heißen ſoll, eine Behauptung im Gegenſatz der entgegenſtehenden Mei nung zu rechtfertigen, wir freilich außer Stande ſind mitzu ſprechen, da wir gewohnt ſind, eine andere Anſicht mit Grün den zu bekämpfen, oder— ſchweigen, nicht aber, wie hier ge ſchieht, eine ſubjective Anſicht einer andern gegenüber zu ſtellen. Indeſſen verlohnt es ſich der Mühe, an einer näheren Beleuch tung des von H. Schl. Bemerkten zu zeigen, auf welche Be weismittel derſelbe ſeine Urtheile zu gründen pflegt; wir werden dadurch vielleicht einer ausführlicheren Betrachtung anderer Punkte überhoben. Hrn. Schl.s Bedenken gegen einen beſonderen Gymnaſial lehrerſtand reducirt ſich erſtens auf„die oben im Allgemeinen angegebenen Rückſichten.“ Was dieſe ſeien, habe ich nicht auf— zufinden vermocht. Ferner, auf„die ſchwer zu vermeidende Einſeitigkeit, die der faſt ausſchließend philol ogiſchen Bildung zufolge ein großer Theil der Glieder jenes Standes wahrſchein⸗ Jlich erhalten werde.“ Dieſe Befürchtung iſt in ſo weit gegründet, als bei jeder Iſolirung der Studien aus dem Al llgemeinen auf ein beſtimmtes Ziel allerdings Einſeitigkeit entſtehen kann, in dem 16 philologiſchen Falle aber in Vergleich mit andern Berufen um ſo weniger, als gerade die wahre Aufgabe eines Philologen zur Erfaſſung des ganzen antiken Lebens ihn nöthigt, ſich die viel⸗ fachſten Kenntniſſe aus andern wiſſenſchaftlichen Gebieten zu erwerben. Wenn aber dennoch Einſeitigkeit bei Einzelnen ent⸗ ſteht, ſo liegt der Grund nicht in der Iſolirung des Berufs, der als ſolcher keine Einſeitigkeit verträgt, ſondern in der Indi vidualität des Einzelnen, und kann nur als eine mißbräuchliche Abweichung von der Regel angeſehen werden, die dadurch, wie in gleichen andern, ſich überall wiederholenden Fällen, nicht erſchüttert wird. Aber„ein großer Theil dieſer Glieder behandelt dann nur zu leicht den Jugendunterricht in einer Art, als ſei deſſen Zweck, lauter Philologen zu bilden, legt einen viel zu hohen Werth auf grammatiſche Subtilitäten ꝛc.“ Dieß iſt aller— dings möglich und kommt als Mißbrauch auch wohl wirklich vor, aber durch Schuld des Lehrers, und meiner Erfahrung nach ſelten, und zwar aus dem Grunde, weil der philologiſche Theil des Unterrichts durch ſo viele andere Lehrfächer durchkreuzt und mtt dieſen ſo ſehr im Gleichgewicht gehalten wird, daß an den übergreifenden Einfluß eines einzelnen Lehrgegenſtands in einer wohl organiſirten Lehranſtalt eigentlich gar nicht gedacht werden kann. Sollte dieß aber doch der Fall ſein, ſo wird dieſes gewöhnlich in dem beſonderen Eifer, in der vorzüglichen Begabung eines Lehrers vor den übrigen ſeinen Grund haben, und dieß kann eben ſo gut bei dem Lehrer jeder andern Wiſſenſchaft, wie bei dem Philologen der Fall ſein, zumal da das Prinzip, die Directoren aus den Philologen zu erwählen, nirgends ſtreng gehalten wird, wie dieß unzählige Beiſpiele an Deutſchen Gymnaſien beweiſen, und namentlich von Mathe⸗ matikern gilt, denen die oberſte Leitung von Gymnaſien hier und da anvertraut worden. Loben wir es vielmehr, wenn es einem für ſein Fach begeiſterten Lehrer, ſelbſt wenn es ein Philolog wäre, durch Eifer und Beharrlichkeit gelingt, gleiche Liebe und Luſt zu einer einzelnen Wiſſenſchaft in der Seele des Schülers zu entzünden. Denn die Erfahrung belehrt den, der offene Augen für ir Bedeu wir ne Vorlie wiſſen Dreſſi zelnen Fach i eifern, des L. Ausbil Maaß viel zu vergeſ nur ein Verſta ſchon Lehrer ſich ni gramr ſtatt fi ſein m dung einen durch Phant ſeinem lung! Kennt. alten, mit ei Sprac gerade rufen um logen zur die viel⸗ bieten zu lnen ent Berufs, der Indi rauchliche urch, wie nicht behandelt jiſt aller⸗ wirklich Erfahrung bilologiſche durchkreuzt „ daß an ſtands in ht gedacht „ſo wid erzüglichen und haben, er andern zumal da erwählen/ eiſpiele an n Mathe⸗ n bier und 1 6 einem Philolog Liebe und Scülers der offene 17 Augen hat und geſunden Sinnes iſt, daß, ohne Begeiſterung für irgend einen Gegenſtand mitzubringen, nirgendswo noch Bedeutenderes von irgend einem Lehrer geleiſtet worden iſt, und wir nehmen keinen Anſtand, die Erweckung einer ſelbſt einſeitigen Vorliebe, wenn ſie von wahrem Streben nach gründlicher, wiſſenſchaftlicher Erfaſſung begleitet iſt, einer encyclopädiſchen Dreſſur unter Umſtänden vorzuziehen. Darum mögen die ein⸗ zelnen Fachlehrer in ihrer Liebe und in ihrem Eifer für ihr Fach in einem ſchönen und ehrlichen Kampfe mit einander wett⸗ eifern, und der in dieſem Kampfe in das empfängliche Gemüth des Lernbegierigen fallende Saamen wird in der allmälichen Ausbildung jedes Schülers nach ſeiner Individualität und dem Maaße ſeiner Kräfte und Anlagen die ſchönſten Früchte tragen. Endlich ſollen die Philologen von Fach und Stand„einen viel zu hohen Werth auf grammatiſche Subtilitäten legen und vergeſſen, daß die alten Sprachen, wie ſie ſie zu lehren haben, nur ein Mittel zur Bildung ſein, und die Befähigung zu leichtem Verſtändniß der claſſiſchen Schriftſteller verſchaffen ſollen,“ eine ſchon oft gehörte Phraſe, mit welcher man den philologiſchen Lehrern einen großen Vorwurf zu machen glaubt, während man ſich nicht klar zu machen pflegt, was man eigentlich mit dieſen grammatiſchen Subtilitäten meine. Es kann hierin Mißbrauch ſtatt finden; aber was man nur zu leicht dafür zu halten geneigt ſein möchte, hat ſeinen Grund vielmehr in der ſubtilen Ausbil⸗ dung der beiden alten Sprachen, deren Organismus auf der einen Seite ſo logiſch fein gegliedert, auf der andern wieder durch die fortwährende Einwirkung einer lebendig ſchaffenden Phantaſie ſo unendlich mannigfaltig iſt, daß es allerdings zu ſeinem Verſtändniß einer gleich ſubtilen Auffaſſung und Behand⸗ lung bedarf, ſo wie auf der andern Seite von einer genauen Kenntniß dieſer Eigenthümlichkeiten das wahre Verſtändniß der alten Schriftſteller durchaus bedingt iſt. Will man freilich ſich mit einem oberflächlichen Auffaſſen des allgemeinen Sinns eines Sprachſatzes begnügen, ſo hat man leichtere Arbeit, giebt aber gerade den Zweck auf, um deſſen Erreichung willen das Studium 2 18 der alten Sprachen und des Alterthums ſelbſt als formales Bildungsmittel benutzt wird. Nichts iſt aber in ſeiner Einwir⸗ kung auf die Jugend nachtheiliger, als eine bei dem Halben ſtehen bleibende Unterrichtsweiſe, indem eine ſolche auch nur wiederum ein halbes Wiſſen, Ungründlichkeit und Flachheit er⸗ zeugt, was von der Schule auf die Univerſität verpflanzt, hier bei größerer Freiheit auch noch in größerem Maaße fortwuchert, und endlich in's Leben hinübergetragen, dergleichen verflachte Geſchöpfe dem Staate überliefert, die weder eine Entſchiedenheit der Geſinnung und des Charakters in ſich auszubilden verſtan⸗ den, noch ſonſt ſich über die gewöhnlichſten Anforderungen des Staats zu erheben vermögen. Es kommt bei allem Unterricht, vornehmlich aber dem Gymnaſialunterricht, weit weniger darauf an, was, ſondern wie jedes gelehrt werde, und man kann vieles lernen, ohne etwas zu wiſſen. Wenn nun der angeblichen Einſeitigkeit, die durch die Be⸗ ſonderheit des Gymnaſiallehrerſtands hervorgerufen werde, durch eine Wahl der Lehrer aus ſolchen Individuen, nach Hrn. Schl. S. 46, begegnet werden kann, welche theologiſche und philologiſche Studien mit einander verbunden haben, wie dieß ehemals mit dem beſten Erfolg geſchehen ſei, ſo wird dieſe Behauptung ledig⸗ lich als ein Erfahrungsſatz aufgeſtellt, da warum zur Comple⸗ tirung der Studien eines Gymnaſiallehrers zur Philologie gerade die Theologie auserwählt ſei, nicht angegeben wird, man aber bei dem heutigen Stande der theologiſchen Studien, deren Be⸗ handlungsweiſe hier und da leider Verdummung zum Ziel oder doch zur Folge hat, ehe man der Theologie eine Einwirkung auf den Gymnaſialunterricht geſtattet, wohl berechtigt, ja ver⸗ pflichtet ſein würde, nach der Farbe des herbeizuziehenden Theo⸗ logen zu fragen, eine Frage, die freilich in den früheren, ge⸗ prieſenen Zeiten von geringem, oder keinem Belang war, jetzt aber unabweislich entgegentritt, wenn der Jugendunterricht über⸗ haupt ſeinem Zwecke nach nicht blos die intellektuelle Seite im Menſchen in's Auge faſſen, ſondern eine gleichmäßige Ausbildung des ganzen Menſchen nach allen ſeinen Kräften und Anlagen zu einem Eine vielleie für je weiſe Wege thums wird. ſem ke nicht fahrun Zeit in dener begrün die Fo Gymn kungen Methe Prüfu theolo wohl Pbilol anzuo. Stand lichkei verken den m Anlag 3 begrü und f veranl terung ſchwer eines formales Einwir⸗ Halben uch nur hheit er⸗ zt, hier twuchert, verflachte iedenheit verſtan⸗ agen des nterricht, r darauf nn vieles die Be⸗ de, durch rn. Schl. lologiſche mals mit ng ledig⸗ Comyle⸗ ie gerade man aber eren Be⸗ Ziel oder inwirkung , ja ver⸗ den Theo⸗ eren, ge⸗ war, jetzt iht über⸗ Seite in usbildung Anlagen 5 19 einem ſelbſtändigen und ſelbſtbewußten Weſen erſtreben ſoll. Eine Erwägung dieſes Punktes hat Hr. Schl. unberührt gelaſſen, vielleicht weil eine ſolche in unſerm gemeinſchaftlichen Vaterlande für jetzt noch Gottlob weniger nothwendig ſchien, da durch die weiſe Fürſorge der Staatsregierung den Verirrungen von dem Wege des Lichts auf die dunkeln Pfade eines myſtiſchen Chriſten⸗ thums kräftigſt vorgebeugt worden, und fortwährend vorgebeugt wird. Allein, auf jenen Erfahrungsſatz zurück zu kommen, die⸗ ſem kann, da er ohne alle innere Begründung hingeſtellt wird, nicht anders als durch Gegenüberſtellung der gegentheiligen Er⸗ fahrung begegnet werden, daß nämlich nun ſchon ſeit geraumer Zeit in den meiſten Deutſchen Staaten, in keinem aber entſchie⸗ dener und mit größerer Conſequenz als in Preußen, ein feſt begründeter Gymnaſiallehrerſtand organiſirt worden iſt, wovon die Folgen in der anerkannten Muſterhaftigkeit der Preußiſchen Gymnaſien offen vorliegen, und durch ihre ſegensreichen Wir⸗ kungen den Beweis von der Zweckmäßigkeit der eingeſchlagenen Methode abgeben. Hat man auch in neuerer Zeit bei den Prüfungen der Gymnaſiallehramtscandidaten in Preußen einige theologiſche Elemente noch hinzugezogen, ſo hat man ſich doch wohl gehütet, eine eigentliche Verbindung der Theologie und Philologie als Vorausſetzung für den künftigen Gymnaſiallehrer anzuordnen, wohl erachtend, daß eine ſolche bei dem jetzigen Standpunkte beider Wiſſenſchaften nur auf Koſten der Gründ⸗ lichkeit in der einen oder andern ſtatt finden könne. Dieſes zu verkennen, heißt ſeine Zeit verkennen, wobei immerhin zugeſtan⸗ den werden ſoll, daß in ſeltenen Ausnahmen die beſonderen Anlagen Einzelner eine ſolche Verbindung zulaſſen mag. Ich habe, wie geſagt, nur beabſichtigt, einen nicht weiter begründeten Erfahrungsſatz durch einen andern zu bekämpfen, und fühle mich durch Hrn. Schl.'s Darſtellung um ſo weniger veranlaßt, den fraglichen Gegenſtand einer ausführlichen Erör⸗ terung zu unterwerfen, als es in den Augen der Zeitgenoſſen ſchwerlich einer weiteren Rechtfertigung für die Organiſirung eines beſondern Gymnaſiallehrerſtands bedarf, und es kann nur 2* 20 die Frage über das Weſen derjenigen Studienelemente etwa aufgeworfen werden, welche der Philologie als weitere Bildungs⸗ mittel zur Befähigung zum Gymnaſiallehramt beizumiſchen ſeien. Dieſe Aufgabe verſucht der Studienplan zu löſen, ob mit Glück und in Uebereinſtimmung mit den Anforderungen der Zeit und Wiſſenſchaft, verbleibt der Beurtheilung Einſichtsvoller, denen nicht entgehen kann, daß über die Wahl und Zahl der herbei⸗ zuziehenden Disciplinen die Anſichten im Einzelnen nur zu leicht getheilt ſein werden. Hier kommt es aber nur darauf an zu unterſuchen, ob nach den von Hrn. Schl. gemachten Ausſtellun⸗ gen der vorgeſchlagene Plan den Namen einer völlig verunglückten Idee verdiene, nach welchem Ausſpruch jeglicher Verſuch, den Plan durch einige Modificationen der Vollkommenheit näher zu bringen, geradezu ausgeſchloſſen wird. Ehe wir aber auf eine Prüfung dieſer einzelnen erhobenen Anſtände übergehen, ſei es uns erlaubt, einen Blick auf betreffende inländiſche Zuſtände in der Abſicht zu werfen, um darzuthun, ob denn durch die in dem neuen Studienplan angeblich eingeführte Organiſation eines phi⸗ lologiſchen Gymnaſiallehrerſtands von dieſer Seite her dem Gym⸗ naſialunterricht in der Wirklichkeit ſo große Gefahren drohen, zu⸗ gleich aber auch um zu zeigen, wie der Mann, der ſo große Be⸗ ſchuldigungen erhebt, mit den Einrichtungen und Zuſtänden ſeines Vaterlands bekannt iſt. Nach der vollkommen genügenden Erörterung dieſes Gegen⸗ ſtands, welchen Hr. v. Linde S. 38 flg. gegeben, würde faſt jedes Wort hierüber überflüſſig erſcheinen müſſen, wenn dieſelbe uns nicht Veranlaſſung zu einem paar nachträglichen Bemerkungen gäbe. Es iſt, wie oben gezeigt worden, ein Irrthum, wenn die Firirung eines beſondern Gymnaſiallehrerſtands im Großherzog⸗ thum erſt von dem Erſcheinen des neuen Studienplans an datirt wurde. An beſtehenden geſetzlichen Einrichtungen und Staats⸗ maximen iſt durch denſelben nichts geändert worden, als daß die einzelnen Disciplinen jetzt namentlich aufgeführt worden, deren Studium die Befähigung zur Führung eines Gymnaſiallehramts von dem philologiſchen Geſichtspunkte aus gebe, und welche zum großen ſtehen wordel darauf der G kelnesy mehrf naſten deſſen ſo iſt auch o geblich Feſtha mit T Rechtf plans Inhal dieſe beſond Erſche betref des mann lich d nirten Vildu derlich der⸗ von d alaſſe machu für d theilt herbei⸗ zu leicht f an zu tellun⸗ glückten iſch, den auf eine i es uns (in der ein dem nees phi⸗ m Gym⸗ en ſeines Gegen⸗ faſt jedes ſelbe uns nerkungen wenn die oßherzog⸗ an datirt Staats⸗ n, deren llehramts ſche zum 21 großen Theil von der dazu ernannten Commiſſion ſeit ihrem Be⸗ ſtehen vom Jahre 1825 zum Gegenſtand der Prüfung gemacht worden ſind. Wenn nun H. v. Linde außer Anderm auch darauf hingewieſen hat, daß„in praktiſcher Hinſicht von Seiten der Großherzoglichen Staatsregierung die vorgebliche Trennung keineswegs feſtgehalten worden ſei, indem neben Philologen mehrfach auch Theologen nach Maßgabe der Umſtände an Gym⸗ naſien als Lehrer verwendet worden ſind, wovon H. Schl., in deſſen Nähe ſogar ſolches geſchehen, ſicher Kunde erhalten hat,“ ſo iſt hiermit alles geſagt, was geſagt, von Seiten des Staats auch alles gefchehen, was billigerweiſe zur Ausgleichung jener an⸗ geblichen Ausſchließlichkeit verlangt werden kann, und daß in dem Feſthalten dieſer Staatsmaxime, die, wenn ſie, wie zu erwarten, mit Vorſicht und Weisheit in Anwendung gebracht wird, einer Rechtfertigung nicht bedarf, in Folge des eingeführten Studien⸗ plans eine Aenderung zu erwarten ſtehe, iſt wenigſtens durch den Inhalt des Studienplans ſelbſt durch nichts indicirt. Daß aber dieſe Verwendung von Nichtphilologen nicht eine etwa nur durch beſondere Umſtände oder zeitweilige Bedürfniſſe hervorgerufene Erſcheinung ſei, die als eine vorübergehende Au usnahme betrachtet werden müſſe, ergiebt ſich aus der mir vorliegeüden„Inſtruction, die praktiſche Ausbildung der Candidaten des höheren Lehramts betreffend,“ worin es§. 10 wörtlich heißt:„Da die Bedürfniſſe des höheren Unterrichts bei dem jetzigen Stande deſſelben ſehr mannigfaltig ſind, ſo wird nicht blos denen, die ſich ausſchließ⸗ lich dem höheren Lehrfach widmen wollen, ſondern auch exami⸗ nirten Theologen und Andern, die ſich über ihre wiſſenſchaftliche Bildung und die für eine gewiſſe Sphäre jenes Unterrichts erfor⸗ derlichen Kenntniſſe genügend ausweiſen können, auf Verlangen der Acceß geſtattet werden.“ Obwohl dieſe in höchſtem Auftrage von dem Großherzogl. Oberſtudienrathe unterm 25. Nov. 1837 erlaſſene Inſtruction meines Wiſſens zur öffentlichen Bekannt⸗ machung nicht abgegeben, auch der Großh. Prüfungscommiſſion für die Bewerber um ein Gymnaſiallehramt amtlich nicht mitge⸗ theilt worden iſt, ſo iſt doch dieſelbe durch geeignete Zufertigung 22 gedruckter Exemplarien an die Betreffenden, wie auch durch die augenſcheinlichen Wirkungen derſelben, in ſo weit zur allgemeinen Kenntniß gekommen, daß ſie niemand, der ſich ernſtlich für die Einrichtungen des inländiſchen Unterrichts intereſſirt, unbekannt bleiben konnte. Womit mag aber derjenige ſeine Unbekanntſchaft mit derſelben entſchuldigen, der, in der Nähe der Staatsregierung ſelbſt, ſchon ſeiner Stellung nach die Verpflichtung hatte, ſich mit dergleichen, ſo wichtige Verhältniſſe normirenden Reglements be⸗ kannt zu machen, zumal da er die Entwickelung des inländiſchen Unterrichtsweſens mit Rath und Beurtheilung zu verfolgen über ſich genommen, und nun wiederum unternommen hat, Maß⸗ regeln und Verfügungen, die nach vorausgegangener mehrjähriger Berathung ganzer wiſſenſchaftlicher Corporationen von der Staats⸗ regierung ausgegangen, einer rückſichtsloſen Kritik zu unter⸗ werfen? Es ſchließt ſich hier die Betrachtung noch eines Punkts an, um zu zeigen, wie unbillig H. Schl. in ſeiner Beurtheilung ver⸗ fahren. Es ſei uns geſtattet, dieſes mit folgenden Worten des H. v. Linde auszuſprechen S. 40:„Um indeß dem Vorwurfe, daß der Studienplan für das Gymnaſtallehramt eine zu philologiſche Richtung habe, zu begegnen, bemerken wir nur, daß er ja eben deswegen in zwei Partien geſchieden iſt, nämlich in die eine aller⸗ dings vorzugsweiſe philologiſche und die andere mehr realiſtiſche, um die Möglichkeit zu geben, daß neben der Philologie auch die andern Unterrichtszweige ihre angemeſſene Vertretung erhalten. Beide Plane ſind daher als ſich gegenſeitig vorausſetzend und gleichſam ergänzend zu betrachten. Wäre nur ein Plan hier aufgeſtellt worden, ſo würde keineswegs die philologiſche Seite ſo rein und ſelbſtſtändig beſtimmt und aufgeführt worden ſein, als ſie es unter obigen Verhältniſſen müßte.“ Hierzu iſt nun hinzuzufügen, daß dieſe Trennung einer philologiſchen und mathe⸗ matiſchen Prüfung, wie ſie jetzt in dem Studienplan normirt iſt, wiederum keine neue Einrichtung iſt, ſondern daß ſie faktiſch ſeit dem Jahre 1832, wo ſeit dem Beſtehen der zur Prüfung der Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen verordneten Commiſſion der erſte 1 zunehn mende ſonder Einric Philol zur 2 Migl Perſo gleich 5. Se hat. ſchaftt haben meine Gym Gefal rch die emeinen für die bekannt ntſchaft gierung ſich mit nis be⸗ ndiſchen i über Maß⸗ ähriger Staats⸗ unter⸗ ikts an, ng ver⸗ des H. rfe, daß plogiſche ja eben aller⸗ rliſtiſche, nuch die erhalten. nd und an hier he Seite den ſein, iſt nun mathe⸗ normirt faktiſch ung der ſion der 23 erſte Fall einer mehr aus dem mathematiſchen Standpunkte vor⸗ zunehmenden Prüfung eintrat, beſteht und fort und fort vorkom⸗ menden Falls zur Anwendung gekommen iſt. Es gereicht mir zu be⸗ ſonderer Befriedigung, auch das noch hinzufügen zu können, daß dieſe Einrichtung zunächſt durch einen von mir, dem Repräſentanten der Philologie, in jener Commiſſion gemachten Antrag veranlaßt, und zur Ausführung deſſelben die ſtändige Vermehrung der Zahl der Mitglieder durch ein die mathematiſche Seite vertretendes in der Perſon des verſtorbenen G. Finanzraths und Profeſſors Dr. Schmidt gleichfalls von mir in Vorſchlag gebracht worden iſt, und unterm 5. September deſſelben Jahrs die höchſte Genehmigung erhalten hat. Wenn es denjenigen, welche mich kennen und meine wiſſen⸗ ſchaftlichen Tendenzen zu verfolgen ſich die Mühe genommen haben, nicht zweifelhaft ſein kann, innerhalb welcher Gränzen meiner Anſicht nach die Philologie als Unterrichtsgegenſtand auf Gymnaſien zu verwenden ſei, ſo habe ich doch, ſelbſt auf die Gefahr hin, durch die obige Anziehung meiner Perſon verkannt zu werden, dieſe Gelegenheit nicht vorüber gehen laſſen mögen, um durch die wahrheitgemäße Darlegung dieſer meiner Beſtre⸗ bungen theils directen, theils indirecten Inſinuationen zu begegnen, die, zum Theil ſelbſt unter dem, freilich mißbrauchten Scheine von Amtlichkeit, nichts Anderes bezweckten, als durch die grundlos erhobene Beſchuldigung einer ungebührlich ohne Unterſchied geltend gemachten Präponderanz der Philologie in den Prüfungen der Gymnaſial⸗ lehramtscandidaten die Wirkſamkeit der dazu verordneten Großh. Commiſſion öffentlich herabzuſetzen, und hiermit natürlich denjenigen anzufeinden, dem als dem vornehmlichen Vertreter des philologiſchen Theils der Prüfung natürlich die Hauptſchuld an dieſem vermeintlichen Mißbrauche zufiele, während gerade durch deſſelben Bemühung die zur Vermeidung einer möglichenfalls einſeitigen Richtung erforderli⸗ chen Schritte ſchon früher geſchehen waren. Dieß genüge zu meiner Rechtfertigung, die, wenn ich damals es nicht für angemeſſen fand, auf dergleichen Angriffe zu antworten, ich zu einer weiteren Er⸗ örterung dieſes Gegenſtandes jetzt noch viel weniger Grund habe. Die weiter von H. Schl. erhobenen, eigentlich mehr das 24 Einzelne angehenden Ausſtellungen werden zur beſſern Ueberſicht in dem dem Studienplan allgemein gemachten Vorwurf der Ueberladung und den daraus ſich ergebenden nachtheiligen Folgen zuſammengefaßt, und es wird dieſe Ueberladung darin geſucht, daß der Plan Disciplinen enthalte, welche theils unpaſſend, theils entbehrlich ſeien. Ein Tadel über Unvollſtändigkeit wird nicht er⸗ hoben, ebenſo wenig als über die vorgeſchlagene Aufeinanderfolge der einzelnen Disciplinen nach Semeſtern, obwohl hierin abwei⸗ chende Meinungen leicht zuläſſig ſein könnten. Um uns den Weg zur Betrachtung jenes allgemeinen Vorwurfs anzubahnen, gehen wir zunächſt zu den Bemerkungen rückſichtlich einzelner Disciplinen über, und folgen hierbei der von H. Schl. beliebten Ordnung. Zuerſt wird S. 47 über die dem fünften Semeſter zugewie⸗ ſene Römiſche Rechtsgeſchichte der Stab gebrochen, dabei aber nicht hervorgehoben, daß dieſe Disciplin weder unter den Vor⸗ leſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt, geſchweige unter denen, welche Gegenſtand der Prü⸗ fung ſelbſt ſind, aufgenommen worden iſt. Vielmehr erſcheint ſie unter den Disciplinen des geſammten Studienkreiſes unter„den Neben- und Hülfswiſſenſchaften“. In Beziehung auf die ganze erſte Kategorie des Studienplans,„Disciplinen des geſammten Studienkreiſes“, muß im Allgemeinen bemerkt werden, daß es nur eine abſichtliche Verkennung der Sache genannt werden kann, wenn jemand daraus die Behauptung herleiten wollte, daß der Beſuch oder das Studium der darin enthaltenen Fächer eine ab⸗ ſolute Bedingung für jeden künftigen Gymnaſiallehrer ſei, zu⸗ mal da zur Vermeidung möglichen Mißverſtandes dieſe Disci⸗ plinen abſichtlich in„I. Fachwiſſenſchaften,“ und„II. Neben⸗ und Hülfswiſſenſchaften“ geſchieden ſind. Man hat daher in dieſe Kategorie außer der Römiſchen Rechtsgeſchichte auch noch einige andere Wiſſenſchaften aufgenommen, weil ſie dem Begriff nach zur Vervollſtändigung des Ganzen zu gehören ſchienen, ohne aber hiermit behaupten zu wollen, daß die Vernachläßigung einer oder der andern derſelben die zu erzielende Ausbildung eines künftigen Gymne allgeme auf di wendig mittel, und U ſeiner rade u hat de und in hat de Betreff C Römiſ H. S wenn wohl könne. chen C ordentt ſen ha daß d hange daher wurde angere ten C weſent Staat hiſtori Nümiſ Jöriſte des kü entſpre handlu berſicht uf der Folgen geſucht, theils icht er⸗ derfolge abwei⸗ as den bahnen, izelner eliebten ugewie⸗ 7 aber n Vor⸗ g zur ganze wumten daß es n kann, Discl⸗ n⸗ und dieſe H einige f nach ne aber r odet inftigen 25 Gymnaſiallehrers geradezu gefährde. Bei der Aufſtellung eines allgemeinen Studienplans muß Manches wegen ſeiner Beziehung auf die Idee des Ganzen aufgenommen werden, nicht als noth⸗ wendige Bedingung des Ganzen ſelbſt, ſondern als Unterſtützungs⸗ mittel, und es bleibt dem Individuum nach Anlage, Liebhaberei und Umſtänden überlaſſen, den an ſich erforderlichen Umfang ſeiner Studien nach Neigung zu ergänzen und zu erweitern. Ge⸗ rade um die Freiheit der Ausbildung nach eigner Wahl zu ſichern, hat der Studienplan mehr verzeichnet, als abſolut verlangt wird, und in der Aufführung dieſes oder jenes Neben- und Hülfsfachs hat der Studienplan nur einen leitenden Wink oder Rath dem Betreffenden zu geben beabſichtigt und beabſichtigen können. Es würden dieſe Bemerkungen genügen, um den gegen die Römiſche Rechtsgeſchichte erhobenen Anſtand zu beſeitigen, da ja H. Schl. die Nützlichkeit der Sache an ſich ſelbſt zugeſteht, wenn er S. 48 bemerkt, daß die äußere Rechtsgeſchichte ſehr 2 wohl im Vortrag mit den Alterthümern verbunden werden könne. Das Gebiet der letztern iſt aber, da ſie neben den öffentli⸗ chen Einrichtungen des Römiſchen Staatslebens auch die außer⸗ ordentlich mannigfaltigen Verhältniſſe des Privatlebens darzuſtel⸗ len haben, von einem ſo großen, kaum zu bewältigenden Umfange, daß die rechtlichen Zuſtände darin weder in ihrem Zuſammen⸗ hange, noch in ihrer Vollſtändigkeit Platz finden können, und daher auch ausgeſchloſſen zu werden pflegen. Aus dieſem Grunde wurde der Beſuch einer Vorleſung über Römiſche Rechtsgeſchichte angerathen, nicht als alleiniges Vehikel zur Erläuterung der al⸗ ten Claſſiker, wie es H. Schl. einſeitig auffaßt, ſondern als ein weſentliches Erforderniß zum Verſtändniß des ganzen römiſchen Staatslebens und Charakters des Römiſchen Volkes in ſeiner welt⸗ hiſtoriſchen Erſcheinung. Ob nun aber die Art und Weiſe, wie Römiſche Rechtsgeſchichte auf Deutſchen Univerſitäten, zunächſt für Juriſten berechnet, vorgetragen zu werden pflegt, dem Bedürfniß des künftigen philologiſchen Gymnaſiallehrers überall vollkommen entſpreche, wage ich bei der möglichen Verſchiedenheit der Be⸗ handlungsweiſe weder zu bejahen noch zu verneinen, bin aber 26 durchaus der Meinung, daß das Studium einer überſichtlichen Geſchichte des Römiſchen Rechtes ſammt den Inſtitutionen, mö⸗ gen letztere auch immerhin den Hauptbeſtandtheil eines ſolchen Vortrags ausmachen, nicht blos für den Philologen als ſolchen, ſondern hiermit auch dem künftigen Gymnaſiallehrer bei ſeiner allgemeinen Aufgabe, die Jugend in eine gründliche Kenntniß des Römiſchen Alterthums einzuführen, von großem Nutzen ſein werde. Uebrigens bleibt es nach dem Studienplan völlig freigeſtellt, ſich dieſe erforderlichen Kenntniſſe mittelſt des Beſuchs von Vorträgen, oder durch Privatſtudien, wobei jene von juriſtiſcher Seite her von H. Schl. gefürchteten Klippen leicht umſchifft werden kön⸗ nen, zu erwerben.- Was ſo eben über Römiſche Rechtsgeſchichte bemerkt wor⸗ den, findet zum großen Theil dieſelbe Anwendung auf den von H. Schl. S. 50 gegen die, gleichfalls unter den Neben⸗ und Hülfs⸗ wiſſenſchaften angeführte, keineswegs als nothwendige Bedingung verlangte allgemeine Sprachlehre erhobenen Anſtand, und ich kann mich hierbei um ſo kürzer faſſen, als der dagegen geltend ge⸗ machte Grund völlig ſein Ziel verfehlt. Wenn nämlich behaup⸗ tet wird, daß eine allgemeine Sprachlehre überhaupt und zwar aus dem Grunde nicht möglich ſei, weil bei der unläugbaren Verſchiedenheit der Sprachen(wobei der Americaniſchen gedacht wird) eine allgemeine Sprachlehre auf die Grammatik der ein⸗ zelnen nicht anwendbar ſei, eine Behauptung übrigens, deren Richtigkeit von der Erörterung mancher Vorfragen abhängig iſt und mit zwei Worten nicht ausgemacht werden kann: ſo wird hier unter allgemeiner Sprachlehre nicht eine mittelſt Sprachver⸗ gleichung erſt zu ermittelnde, für alle Sprachen paſſende Gram⸗ matik, ſondern, nach dem herkömmlichen Sprachgebrauch, eine ſolche verſtanden, in welcher die Sprachformen, weil ſie nur ein Abdruck der logiſchen Denkformen ſelbſt ſind, als nothwendige Kategorien dargeſtellt werden, und als ſolche jeder einzelnen Sprach⸗ erſcheinung in ihrer Grundlage zukommen; womit allerdings die Aufgabe verbunden zu werden pflegt, zu zeigen, nicht eigent⸗ lich wie weit die einzelnen Sprachen von einander verſchieden, ſondern einer a Sprach Sinne deckung noch d durfte. H das mi über ſprache naſialle nichts gen, ſe genüben zu leiſ ziehen wenn mologi gewöhr zugswe ſiht z ſo un ſchen; gramn Hang Befür rühme Behau Wider hüchſte welche nicht b zu löſe Gymn chtlichen a, wö⸗ ſolchen ſolchen, i ſeiner rniiß des zrträgen, eite her den kön⸗ kt wor⸗ den von d Hülfs⸗ edingung ich kann ltend ge⸗ behaup⸗ und zwar äugbaren n gddacht der ein⸗ 5, deren ängig iſt ſo wird prachver⸗ 6 Gram⸗ uch, eine enur ein thwendige Sprach⸗ allerdings t eigent⸗ r ſchieden, 27 ſondern vielmehr wie nahe dieſelben in ihrer Ausbildung der Idee einer allgemeinen Sprache, mit andern Worten, jenen logiſchen Sprachkategorien, gekommen ſeien. Daß aber in dem anderen Sinne es eine allgemeine Sprachlehre nicht gebe, iſt eine Ent⸗ deckung, zu welcher es des Scharfſinns weder des H. Schl., noch des von ihm angeführten Americaners Dr. Ponceau be durfte. Hier ſchließt ſich gleich am Beſten an, was H. Schl. über das mittelſt eines Vortrags über Sanskrit⸗Grammatik und eines über Sanskrit⸗Exegeſe anempfohlene Studium der Sanskrit⸗ ſprache S. 51 bemerkt:„Auf die Frage, was der künftige Gym⸗ naſiallehrer mit dieſem Studium machen ſoll, wiſſen wir freilich nichts zu antworten. Soll es ihn zu Sprachforſchungen befähi⸗ gen, ſo möchten die wenigſten ſo weit Beruf fühlen, um dem ge⸗ genüber, was hier ſchon geleiſtet worden, noch etwas Tüchtiges zu leiſten, keiner aber in ſeiner Stellung wahren Vortheil davon ziehen können, indem es als ein Unglück angeſehen werden müßte, wenn Gymnaſiallehrer ihren Schülern etwa die Ergebniſſe ety⸗ mologiſcher Unterſuchungen vortrügen, da ohnehin alle Lehrer gewöhnlich nur zu ſehr geneigt ſind, dem, womit ſie ſich vor⸗ zugsweiſe beſchäftigen, in ihrem Unterrichte eine beſondere Rück⸗ ſicht zu ſchenken. Für dieſen Unterricht iſt aber das Sanskrit ſo unnöthig wie das Angelſächſiſche für den Lehrer des Engli⸗ ſchen; bei der Hinneigung eines Theiles unſerer Philologen zu grammatiſchen Subtilitäten iſt es dagegen recht gemacht, dieſem Hang eine neue Stütze zu geben.“ Die hier ausgeſprochenen Befürchtungen, da ſie ſich nur auf einen desfallſigen, keineswegs zu rühmenden Mißbrauch beziehen, ſo wie die ſonſtigen halbwahren Behauptungen und Inſinuationen bedürfen um ſo weniger einer Widerlegung, als, falls ſie gegründet befunden werden ſollten, höchſtens Vorſicht anzurathen ſein würde. Die Frage aber, welche oben H. Schl. ſich rückſichtlich des Sanskrit ſtellt und ſich nicht beantworten zu können bekennt, iſt doch wohl kein ſo ſchwer zu löſendes Problem, wenn wir die Aufgabe eines philologiſchen Gymnaſiallehrers, die Griechiſche und Lateiniſche Sprache zu leh⸗ 28 ren, in Erwägung ziehen und dabei vorausſetzen, daß ein ſolcher ſeine Lehrgegenſtände wiſſenſchaftlich zu durchdringen bemüht ſein werde. Mag man nun immer von den Beziehungen des Sans⸗ krit auf die beiden claſſiſchen Sprachen und ſeiner Anwendung auf die letzteren denken wie man will(ich für meinen Theil bekenne den oft ſo ſehr gerühmten Gewinn für die Kenntniß des uns noch zugänglichen Griechiſch und Lateiniſch nicht ſo hoch anſchla⸗ gen zu können, wie dieß von vielen Seiten geſchieht, und werde bald Gelegenheit haben, mich darühber weiter zu erklären): feſt ſteht dennoch eine innige Verwandtſchaft dieſer Sprachidiome und die Wiſſenſchaft kann ein näheres Eingehen in die Gründe und Bezüge dieſer Verbindung, ohne einſeitig zu werden, nicht von ſich weiſen, und es würde einem angehenden Gymnaſiallehrer unſerer Zeit einige Kenntniß des Sanskrit wohl anzuempfehlen ſein, ſollte er es auch nur gebrauchen, um die in ſo mancher geiſtreichen Schrift aus dem Gebiete der Sprachforſchung vor⸗ kommenden Bezüge auf daſſelbe verſtehen und würdigen zu kön⸗ nen. Ich wenigſtens bedauere, daß meine Studienzeit in eine Epoche gefallen, in welcher die Kenntniß des Sanskrit in Deutſch⸗ land erſt anfing und in ſeiner engen Beziehung auf die alten Sprachen ſich noch nicht ſo dringlich, wie jetzt, geltend gemacht hatte, und jetzt fühle ich mich zur Erlernung einer neuen Sprache zu alt. Und was verlangt denn eigentlich der Studienplan? Den Beſuch von zwei Vorträgen in zwei Semeſtern(in wenigen wöchentlichen Stunden) über Grammatik und Exegeſe. Daß dergleichen Zumuthungen bei einigem Fleiße und Eifer überhaupt leicht zu bewältigen ſind, davon hat die Großh. Prüfungscom⸗ miſſion für die Bewerber des Gymnaſiallehramts bereits früher Erfahrungen zu machen Gelegenheit gehabt. Endlich bin ich es der Sache ſchuldig, zu bemerken, daß ich für die Aufnahme des Sanskrit in den Studienplan vornehmlich aus dem Grunde meine Stimme gegeben, dieſelbe Anſicht auch früher ſchon geeigne⸗ ten Orts ausgeſprochen habe, daß wenn unter den orientaliſchen Sprachen zwiſchen der Hebräiſchen Sprache, deren Kenntniß bis⸗ her in Folge geſetzlicher Beſtimmung von einem pbhilologiſchen Candid Sansf Beziel Vorzu befürch zu hab fertigu Hrn.“ betrifft überne können N mäͤßig. wie ee dem deſſen woͤrtli⸗ ſetzung andere ein C bei de rie de alte Syriſ ung f allen arbeite ein ü ſein.“ kennen da die pfehlen man ncher g vor⸗ zu kön⸗ in eine Deutſch⸗ gscom⸗ s früher ich es 1 Grunde aeeigne⸗ taliſchen miß bis⸗ logiſchen ) 29 Candidaten des Gymnaſiallehramts verlangt wurde, und dem Sanskrit die Wahl gelaſſen wird, ich wegen der unmittelbareren Beziehung auf die beiden claſſiſchen Sprachen der letzteren den Vorzug geben mußte. Uebrigens genug hiervon, indem ich faſt befürchten muß, in ein mir nicht zuſtändiges Feld übergegriffen zu haben. Noch weit weniger wird man von mir eine Recht⸗ fertigung desjenigen Theils des Studienplans gegen die Angriffe Hrn. Schl.s S. 53 verlangen, welcher diejenigen Gymnaſiallehrer betrifft, welche ſich entſchließen, den Hebräiſchen Unterricht zu übernehmen, und ich glaube, dieſen Punkt ganz übergehen zu können. Nachdem in Obigem die gegen die Zuläſſigkeit oder Zweck⸗ mäßigkeit einzelner Disciplinen erhobenen Anſtände zur Genüge, wie es ſcheint, beſeitigt worden, kehren wir zu dem allgemeinen, dem Studienplan gemachten Vorwurf der Ueberladung zurück, deſſen Beleuchtung am paſſendſten an eine Erörterung der wörtlichen Ausſtellungen Hrn. Schl.'s angeknüpft wird. S. 52 wird in dieſer Hiſich bemerkt:„Erdrückt von der Maſſe derjenigen(Disciplinen), deren fleißiger Beſuch Voraus⸗ ſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt, kann der Philolog den anderen nur eine ſehr vorübergehende Aufmerkſamkeit ſchenken; ein Colleg wie das über die Encyclopädie der Wiſſenſchaften, bei dem jene Vorausſetzung nicht Statt findet, wird nie beſon⸗ ders beachtet werden, wenn neben ihm in demſelben Semeſter: 1. Beſuch des Seminars, 2. Griechiſche Alterthümer, 3. Theo rie des lateiniſchen Styls, 4. Griechiſche Redner, 5. Cicero, 6. alte Geſchichte, 7. Beene und 8. für den Fachlehrer Syriſche und Arabiſche Grammatik, alle unter der Vorausſetz⸗ ung fleißigen Beſuchs, vorgeſchrieben ſind. Will einer dieſem allen gleichzeitig mit den dazu unumgänglich nöthigen Privat⸗ arbeiten genügen, ſo möchte bitteres, körperliches Leiden oder ein übergelehrtes Dummwerden nach einiger Zeit ſein Loos ſein.“ Auch wir müſſen die Bündigkeit dieſes Schluſſes aner kennen, müſſen nur freilich bedauern bekennen zu müſſen, daß, da die Prämiſſen auf einer falſchen Darſtellung beruhen, der⸗ 30 ſelbe in nichts zuſammenfällt. Denn die aller dings ſcheinbar entſtehende Cumulirung von Vorleſungen iſt in der Wirklichkeit nicht vorhanden, indem von den Disciplinen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt, an die Stelle der mit 4 und 5 bezeichneten nach Umſtänden eine treten kann. Betrachten wir aber dieſe angebliche Ueberladung nach der wöchentlichen Stundenzahl näher. Das Seminar nimmt 5 St. in Anſpruch; die Griechiſchen Alterthümer leſe ich in 4 St.; für die Theorie des Lateiniſchen Styls würde ich nie mehr als 2 St. anſetzen, ſo wie ich für die Exegeſe eines Claſſikers in der Regel nur 2 St. brauche, und mehr als 4 St. werden für die alte Geſchichte wohl auch nicht verwendet werden. Rückſichtlich des Sanskrit pflegt für einen halbjährigen Lehrcurſus 2, oder kommt noch Exegeſe hinzu 3 St. angeſetzt zu werden. Die Encyclopädie fällt hier weg, da ſie nicht unter die als Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung verlangten Disciplinen gehört. Hiernach würde ſich für den Philologen, wenn er, wie in der Regel, von dem Hebräiſchen Unterricht abſtrahirt, die Zahl von 21 wöchentlichen Stunden herausſtel⸗ len, wornach auf drei Wochentage 4, auf drei andere nur 3 tägliche St. kommen. Außerdem beſchränkt ſich nach Umſtän⸗ den die Exegeſe auch nur auf. Einen Schriftſteller, wodurch wiederum 2 St. abgehen würden. Und hierbei iſt weiter zu bedenken, daß das als Beiſpiel von H. Schl. angeführte Seme⸗ ſter dasjenige iſt, welches numeriſch die meiſten Disciplinen anſetzt, was doch wohl, um mit dem Leſer ehrlich zu verfahren, hätte bemerkt werden müſſen. Vergleichen wir darum noch ein anderes, und zwar das jenem vorausgehende dritte Semeſter. 1. Seminar......... 5 St. 2. Römiſche Litteraturgeſchichte.... 4„ 3. Allgemeine Sprachlehre(fällt weg, da ſie zur Zulaſſung der Prüfung nicht ver⸗ langt wird). 4. Griechiſche Tragiker. 2„ 5. Horaz.......... 2„ 6. Univerſalgeſchichte..... 5„ 7. Sanskrit⸗Grammatik... 2„ — G N ben, ſ Ueberl körper auf ei gleichu einem bewahr gie un genüge Privat für ei verlan⸗ noch werden derſelb ſtaͤnde verlan, noch u hier C ſelbſt G tholog einzure heinbar klichkeit leißiger an die en eine rladung Seminar ner leſe ürde ich jſährigen angeſetzt t unter rlangten lologen, nterricht rausſtel⸗ e nur 3 Umſtän⸗ wodurch eiter zu Seme⸗ Sciplinen rfabren, noch ein meſter. St. 7 31 Nach dieſer Ueberſicht wird ſich H. Schl., wie wir glau— ben, ſelbſt überzeugen, daß ſeine Beſchuldigung rückſichtlich der Ueberladung und ſeine Befürchtungen von wegen des Entſtehens körperlichen Leidens oder eines übergelehrten Dummwerdens auf einem Irrthum beruhen, vor welchem ihn jedoch eine Ver⸗ gleichung der akademiſchen Lectionsverzeichniſſe, die man von einem gewiſſenhaften Kritiker wohl hätte erwarten dürfen, bewahrt haben würde*). Ein Studierender, der ſo wenig Ener⸗ gie und Anlage mitbringt, daß er dieſen Zumuthungen nicht genügen kann, und nicht im Stande iſt, dabei noch Zeit für Privatarbeiten zu erübrigen, der bleibe von der Univerſität weg: für einen ſolchen iſt ſie nicht geſchaffen. Wird die Zahl der verlangten und vorausgeſetzten Vorleſungen ſcheinbar allerdings noch durch andere vergrößert, ſo muß dabei beſtändig bedacht werden, daß für den Beſuch letzterer kein Zwang exiſtirt, daß derſelbe vielmehr eigner Neigung und dem Ermeſſen der Um⸗ ſtände frei gegeben iſt. Ja ich bin in der Lage die Zahl der verlangten, trotz möglicher Einſprache von Seiten H. Schl.s, noch um eine vermehren zu müſſen, indem ich mich nicht ſcheue, hier Gelegenheit zu nehmen, einen Mangel des Studienplans ſelbſt aufzudecken. Es ſcheint mir nämlich die überſehene My⸗ thologie unabweislich nachzutragen und an der geeigneten Stelle einzureihen zu ſein. Am Schluß dieſer Betrachtung will ich *) Nachdem Obiges niedergeſchrieben, erhalte ich durch die Güte mei⸗ nes geehrten Hrn. Collegen, Hofrath Bähr in Heidelberg, der daſelbſt erſcheinenden Jahrb. Nro. 54, in welchem derſelbe Nach⸗ richt von dem Studienplan giebt und denſelben mit einigen mehr das Allgemeine betreffenden Bemerkungen begleitet. Wenn er da— ſelbſt S. 861 in Beziehung auf den Studienplan der philologiſchen Candidaten des Gymnaſiallehramts gleichfalls eine Ueberladung des Lehrſtoffs zu befürchten ſcheint, indem er darüber klagt, daß die⸗ ſelben mit Arabiſch, Syriſch, Sanskrit, Orientaliſcher Litteraturge⸗ ſchichte geplagt werden ſollen, ſo beruht dieſe Ausſtellung auf dem⸗ ſelben Irrthum, wie ſich Hr. Bähr aus der obigen Auseinander⸗ ſetzung nun wohl überzeugen wird. 32 übrigens nicht verhehlen, daß ich wenigſtens behufs einer noch zweckmäßigeren Vertheilung der Disciplinen den jetzt dreijährigen akademiſchen Curſus um ein halbes oder ganzes Jahr vergröſ⸗ ſert gewünſcht hätte, was aber unter den obwaltenden Umſtän⸗ den unthunlich erſchien*). Nach dem bisher Geſagten iſt nur noch wenig in den Bemerkungen des Hrn. Schl. übrig, das ſeine Erledigung nicht in Obigem bereits gefunden hätte, oder das nicht mit wenig Worten beſeitigt werden kann. Unterziehen wir uns aber auch dieſem ärgerlichen Geſchäfte noch, um den Vorwurf von uns abzuhal⸗ ten, irgend einen angeregten Punkt wiſſentlich übergangen zu haben. S. 48 heißt es:„Als eigentlich philologiſche Vorleſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung i*ſt, finden wir angegeben:„Griechiſche Grammatik, Lateiniſche Grammatik, Theorie des Lateiniſchen Styls, Metrik, Exegeſe, und zwar wenigſtens einen Schriftſteller aus jeder Gattung, namentlich über Homer, Pindar, Cicero, Horaz, Sanskrit⸗Gram⸗ matik und Exegeſe, dreijähriger Curſus des philologiſchen Seminars, wobei eine wenigſtens anderthalb Jahr ſtattgefun⸗ dene Theilnahme als ordentliches Mitglied verlangt wird.“ Alles philologiſche Treiben auf den Gymnaſien hat alſo das *) Uebrigens muß die Gefahr körperlichen und geiſtigen Verderbens bei einer Zumuthung von ein und zwanzig wöchentlichen Stunden doch nicht ſo groß ſein, da die Bemerkung der evang. theologiſchen Facultät in dem Studienplan S. 16„ein fleißiger Studierender kann in jedem Semeſter unbedenklich Vorleſungen im Geſammtbe⸗ trage von etwa vierundzwanzig Stunden die Woche hören“ unge⸗ rügt durchkommt. Auch finden ſich für das vierte Semeſter in dem Studienplan dieſer Facultät acht Vorleſungen angeſetzt, deren ver⸗ muthliche wöchentliche Stundenzahl wohl bei weitem die des oben beſprochenen philologiſchen Semeſters überſteigen dürfte. Daſſelbe kann auch von andern Facultäten behauptet werden. Warum, möchte man in der That fragen, iſt gerade die ſchon ſo vielfach gedrückte Philologie die Zielſcheibe ſo ungemeſſener Angriffe unſeres Gegners? Bedürf matik aus de jedem noch d teiniſch nur ei terding hat de erwoge Gymne ſcher B in dieſe daß e weiter tät irg flüſſig; mehr, Lurus ſenſcha giehung gegenü halten dem S ins Au nach de Schüle ſen wer nach de Gelege tifſche zu prü⸗ Gewiſ Allgen ſult to Ae der noch ſährigen vergröſ⸗ Umſtän⸗ in den ung nicht Worten h dieſem abzubal⸗ ngen zu eſungen, Prüfung zgeeiniſche Cregeſe, Gattung, t⸗Gram⸗ logiſchen attgefun⸗ wird.“ alſo das derbens bei nden doch ogiſchen 5 4,„nber tudierendet ammtbe⸗ en“ unge⸗ ter in dem n ber⸗ z oben der dere de Daſſelbe Daſſelbe un, möchte am, n. gedrückte 32 ners: Gegne 33 Bedürfniß neuer Curſe über Griechiſche und Lateiniſche Gram⸗ matik noch nicht beſeitigt, welche jeder künftige Gymnaſiallehrer aus dem philologiſchen Geſichtspunkte hören muß; er hat in jedem Semeſter dem philologiſchen Seminar beizuwohnen, dann noch der Exegeſe eines Griechiſchen und derjenigen eines La⸗ teiniſchen Schriftſtellers, von denen, iſt der Gymnaſialunterricht nur einigermaßen zweckmäßig geweſen, ein großer Theil ſchlech⸗ terdings kein Bedürfniß mehr für ihn ſein darf.“ Unmöglich hat der Verfaſſer dieſer Bemerkungen den Sinn ſeiner Worte erwogen: denn es folgt aus denſelben, daß ein als reif vom Gymnaſium entlaſſener Primaner in grammatiſcher und exegeti⸗ ſcher Beziehung bereits als zur Ertheilung des Gymnaſialunterrichts in dieſen Fächern befähigt anzuſehen ſei. Oder ſoll verlangt werden, daß er die darin erlangte Befähigung durch Privatſtudium weiter ausbilde? Es iſt nach H. Schl. alſo auf der Univerſi⸗ tät irgend eine grammatiſch⸗exegetiſche Unterweiſung völlig über⸗ flüſſg; dann muß freilich in dem Studienplan noch weit mehr, als was beanſtandet worden, als leerer Ballaſt oder Luxus erſcheinen. Wir haben eine andere Anſicht von wiſ⸗ ſenſchaftlicher Ausbildung überhaupt, und zunächſt auch in Be⸗ ziehung auf Sprache und Philologie, die wir dieſem Gegner gegenüber weder zu vertreten, noch zu erörtern haben, und halten uns lieber an etwas Thatſaͤchliches. Wenn nämlich bei dem Studienplan zunächſt inländiſche Verhältniſſe und Zuſtände ins Auge gefaßt werden mußten, und es ſich nun in dieſem Falle nach dem Grad der Reife der Ausbildung fragt, mit welcher die Schüler Großherzoglicher Gymnaſien auf die Univerſität entlaſ⸗ ſen werden, ſo habe ich als Director des philologiſchen Seminars nach der Einrichtung dieſer Anſtalt die nächſte und vornehmlichſte Gelegenheit unter ſämmtlichen akademiſchen Docenten die ſcien⸗ tifiſche Vorbildung der neuen Ankömmlinge auf der Univerſität zu prüfen und zu ermeſſen, und hier bin ich nach Wiſſen und Gewiſſen verpflichtet rückſichtlich der philologiſchen Vorbildung im Allgemeinen die Erklärung unverhohlen abzugeben, daß die Re⸗ ſultate der auf den Großb. Gymnaſien angeſtellten Maturitäts⸗ 3 9 34 prüfungen in philologiſcher Beziehung, ſo weit ſie zu beurtheilen mir Gelegenheit gegeben worden, ſelbſt auch niedrig geſtellten Anforderungen nicht entſprechen. Dieſe meine Erfahrung grün⸗ det ſich nicht auf einzelne Fälle, ſondern ich bin zur Erlaͤuterung und Bekräftigung der Thatſache verpflichtet hinzuzufügen, daß auch nur eine bei dem Gewöhnlichen ſtehenbleibende Kenntniß der Lateiniſchen Grammatik(von Griechiſcher will ich gar nicht ſprechen, noch weniger von ſtyliſtiſcher Gewandtheit, oder der Fertigkeit, die gewöhnlichſten Versarten ſcandiren zu können) in der Regel, vermißt wird, welche Mängel keines⸗ wegs durch etwaige beſondere Kenntniſſe in den antiken Realien ausgeglichen werden, ſo daß, wenn ein Maßſtab, wie er in ausländiſchen Anſtalten angelegt zu werden pflegt, hier ange⸗ wendet würde, die wenigſten das Zeugniß der Reife erhalten würden. Zur richtigen Würdigung dieſer Erſcheinung gehört außerdem die Bemerkung, daß dieſe Erfahrung von ſolchen Studierenden abgenommen iſt, welche ſich der Theologie oder Philologie zu widmen beſtimmt haben, und daher, wie dieß ge⸗ wöhnlich der Fall iſt, bereits während ihres Gymnaſialcurſus auf Philologie eine beſondere Aufmerkſamkeit gerichtet haben. Ich führe dieſe Thatſache, deren Gewicht mir nicht entgeht, nicht in der Abſicht an, um etwa die Einrichtung der geſetzlich ange⸗ ordneten Maturitätsprüfungen herabzuſetzen, oder gar Be⸗ ſchuldigungen und Anklagen anderer Art zu erheben. Die Gründe der angeführten Thatſache, die ich nur als ſolche zu betrachten habe, ſind mir nicht unbekannt, und wenn deren Erörterung nicht hieher gehört, ſondern dann zur Sprache kommen müßte, wenn ich einmal veranlaßt werden ſollte, von dem Zuſtand der philologiſchen Studien auf Gymnaſien und Univerſiät und zwar in Beziehung auf meine nun achtzehnjährige Amtsthätigkeit öffentlich Rechenſchaft zu geben, ſo genügt es für jetzt zu bemerken, daß dieſer Gegenſtand der Wahrheit gemäß und meiner Amtspflicht getreu zu wiederholten Malen geeigne⸗ ten Orts zur Sprache gebracht worden iſt, und daß ich ruhig darüber hinweg ſeben kann. 9 ungeb. Lectür führt oder! derne erhalt alle d giſche und die W dieſe ihre; meint bar! aufm logen leitun jedem übrig Olig oder werd rer träͤg vorg der Vor⸗ Die ſchlie nöth der hier endi der eurtheilen geſtellten ng grün⸗ auterung gen, daß ntniß der gar nicht it, oder diren zu l keines⸗ Realien ie er in er ange⸗ erhalten g gehört ſolchen ggie oder dieß ge⸗ ſialcurſus haben. bt, nicht ich ange⸗ gar Be⸗ n. Die ſolche zu n deren Sprache llte, von ſien und pnjäbrige it es für it gemäß geeignk⸗ ic ruhig 35 Von der Grammatik wendet ſich H. Schl. zu den angeblich ungebührlichen Zumuthungen, die der Studienplan rückſichtlich der Lectüre der Claſſiker mache. Es werden letztere einzeln aufge⸗ führt, ohne daß gegen die unzweckmäßige Zuziehung des einen oder des andern im Einzelnen Ausſtellungen erhoben werden, ſon⸗ dern es wird darüber nur im Ganzen S. 49 alſo geurtheilt:„Hier erhalten wir alſo in jedem Semeſter ohne die Grammatik und alle die übrigen Lehrgegenſtände neben dem Beſuche des philolo⸗ giſchen Seminars noch eine Vorleſung über einen Griechiſchen und eine über einen Römiſchen Schriftſteller“. Hierzu nur gleich die Bemerkung, daß da dieſer Beſuch kein obligatoriſcher iſt, dieſe angebliche Ueberladung eine von H. Schl. fingirte iſt und ihre Weiſung durch das oben im Allgemeinen über dieſe ver⸗ meintliche Ueberfüllung Bemerlte erhält. Er fügt aber unmittel⸗ bar hinzu:„Und doch iſt es nur fleißiges Studium, viele und aufmerkſame Lectüre, welche den Philologen zum wahren Philo⸗ logen machen kann; aus den Collegien hat er dazu nur die An⸗ leitung zu ſchöpfen; bei ſieben, acht oder gar neun derſelben in jedem Semeſter bleibt ihm aber zum Selbſiſtudium keine Zeit übrig.“ Auch darüber können wir hinweg gehen, da aus dem Obigen ermeſſen werden kann, ob durch den Beſuch von drei oder vier täglichen Stunden dem Selbſtſtudium alle Zeit entzogen werde, wobei nur noch zu erinnern iſt, daß ein akademiſcher Leh⸗ rer ſeine Aufgabe unzweifelhaft verfehlen würde, wenn ſeine Vor⸗ träge nicht im Stande wären, gerade ein Selbſtſtudium über die vorgetragenen Gegenſtände zu erwecken, das wir wenigſtens in der durchaus angerathenen fleißigen ſ. g. Repetition der gehörten Vorträge vorausſetzen und zu veranlaſſen unabläſſig bemüht ſind. Die Spitze jener Ausſtellungen enthält der unmittelbar ſich an⸗ ſchließende Schlußſatz:„Auch erachten wir es gar nicht für nöthig, daß der künftige Gymnaſiallehrer bei dem Abgang von der Univerſität alles das in ſich aufgenommen hat, was ihm hier eingetrichtert werden ſoll. Denn entweder ſetzt er nach Be⸗ endigung der Univerſitätsjahre ſeine claſſiſchen Studien bis zu der Zeit, wo er als Gymnaſiallehrer unmittelbar davon Anwen⸗ 2* 3 36 dung macht, und auch noch ſpäter fort, wobei in einigen Stun⸗ den täglich ſchon recht viel geleiſtet werden kann; oder aber er unterläßt es die elaſſiſchen Studien fortzuſetzen. Im letztern Falle wird er nach wenigen Jahren in ſeinen Kenntniſſen ſehr zurückgegangen ſein, mag er auch vorher recht viele Vorleſungen gehört haben; und der andere, ohne dieß letzte gethan zu haben, wird ihm in den meiſten Fällen vorzuziehen ſein.“ Ohne auf dieſe durch nichts erwieſenen Eventualitäten einzugehen, muß be⸗ merkt werden, daß mir wenigſtens der Zweck dieſer Behauptun⸗ gen nicht klar iſt, indem der Studienplan über die möglichen Folgen einer nach Ablauf der Univerſitätszeit ſtattgefundenen Unter⸗ laſſung der frühern akademiſchen Studien unbekümmert ſein kann, während nur gefragt werden kann, ob von einem Studieren nach dem Studienplan ein befriedigender Erfolg erwartet werden dürfe, Wenn aber H. Schl. ſich bei dieſer Gelegenheit des Ausdruckes eintrichtern bedient, ſo iſt man allerdings nach der Beziehung deſſelben zu fragen befugt. Wenn derſelbe nicht ſowohl auf die Qualität der einzuflößenden Stoffe, als vielmehr auf die Art und Weiſe, wie dieſe Operation vorgenommen wird, geht, ſo kann derſelbe auf den Studienplan als ſolchen um ſo weniger bezogen werden, als was darin von Methodik vorkommt, wie z. B. die Vertheilung der einzelnen Vorträge in Semeſter oder deren Zu⸗ ſammenſtellung und Aufeinanderfolge keinen Anſtand gefunden hat. Er muß, wenn ihm ein ernſtlicher Sinn untergelegt werden ſoll, vielmehr die wiſſenſchaftliche Methode desjenigen treffen, welcher mit dem Geſchäft des angeblichen Eintrichterns amtlich beauftragt iſt. Gegen dieſe Inſinuation ſehe ich mich aber nun in die Nothwendigkeit verſetzt von meiner Seite, und da ich die ſes Lehrfach als alleiniger Docent auf der Landesuniverſität ge⸗ genwärtig zu vertreten habe, kann niemand anders gemeint ſein, auf das Ernſteſte zu proteſtiren, und dieſe Beſchuldigung, bis ſie bewahrheitet worden, als eine böswillige Unterſtellung auf den Ur heber zurückfallen zu laſſen. Wie ſehr ich überhaupt einem Dogmatis mus abgeneigt bin, wiſſen meine Zuhörer, und meine Schriften, glaub' ich, bekunden daſſelbe, ſo daß ich darauf nichts zu erwiedern habe. 5 Angriͦt gegen worde nehme ein ſie ken be daten punkte eines haben oder annoc gegrü nur! Voru nicht ſen, mir Ruͤch fünfte meine leſungen haben, hne auf kann, ten nach n dürfe. sdruckes eziehung auf die die Art ſo kann bezogen B. die 37 Ich habe in der bevorſtehenden Entgegnung auf H. Schl's. Angriffe wiſſentlich nichts unerörtert gelaſſen, was in denſelben gegen den betreffenden Theil des Studienplans geltend gemacht worden iſt; vielmehr fürchte ich weitläufiger als die Bedeutung der Sache und der erhobenen Anſtände forderte geweſen zu ſein. Letzteres geſchah aus keinem andern Grunde, als um dem Theil⸗ nehmenden durch vollſtändigſte Vorlage der ganzen Streitſache ein ſicheres Urtheil zu ermöglichen, ob, wie man ſich auszudrüc⸗ ken beliebt hat, die ganze Idee des Studienplans für die Candi⸗ daten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Geſichts⸗ punkte für völlig verunglückt zu halten ſei. Daß durch Vorlegung eines ſolchen Entwurfs, bei welchem vornehmlich mitgewirkt zu haben, ich mir zur Ehre rechne, die höchſte Behörde abſichtlich oder unabſichtlich getäuſcht worden, iſt eine Beſchuldigung, welche annoch unerwieſen erſcheint. Einer auf Erfahrung und Einſicht gegründeten Belehrung, von welcher Seite ſie immer komme, nur halte ſie ſich frei von leichtſinnigem Abſprechen und nichtigen Vorurtheilen, iſt mein Ohr von jeher offen geweſen, und ich bin nicht zu alt, um noch zu lernen. Noch freue ich mich aber deſ⸗ ſen, was mir zu wirken vergönnt geweſen, und werde in dem mir angewieſenen Berufe den von mir eingeſchlagenen Weg, ohne Rück⸗ und Seitenblicke zu thun, wie bisher geſchehen, ſo auch künftig im Bewußtſein meiner Pflicht und unter freudigem Opfer meiner beſten Kräfte fortzuwandeln bemüht ſein. 38 Beilagen. J. Studienplan für die Candidaten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Geſichtspunkte. I. Disciplinen des geſammten Studienkreiſes. I. Fachwiſſenſchaften. A. Syſtematiſche. 1. Philologiſche Encyclopädie; 2. Griechiſche Grammatik; 3. Latei⸗ niſche Grammatik; 4. Griechiſche Literaturgeſchichte; 5. Römiſche Literatur⸗ geſchichte; 6. Griechiſche Alterthümer; 7. Römiſche Alterthümer; 8. Archäo⸗ logie; 9. Alte Geſchichte; 10. Metrik; 11. Theorie des lateiniſchen Styls. B. Exegeſe der Hauptſchriftſteller nach ihren Gattungen. a. Griechiſche. 1. Epiker(Homer, Heſiod); 2. Lyriker(Pindar); 3. Dramatiker (Aeſchylos, Sophocles, Euripides, Ariſtophanes); 4. Hiſtoriker(Herodot, Thukydides, Xenophon); 5. Philoſophen(Platon, Ariſtoteles); 6. Redner (Demoſthenes). b. Römiſche. 1. Epiker(Virgil); 2. Lyriker(Catull, Tibull); 3. Dramatiker (Plautus, Terentius); 4. Horaz(Perſius, Juvenal); 5. Hiſtoriker(Sal⸗ luſt, Livius); 6. Cicero Es kann nicht erwartet werden, daß über ſämmtliche genannten Schriftſteller Vorträge gehört werden; die wichtigſten werden in der Hauptabtheilung II. namhaft gemacht, und für manche tritt das philolo⸗ giſche Seminar ergänzend ein. II. Neben⸗ und Hülfs⸗Wiſſenſchaften. 1. Encyclopädie der Wiſſenſchaften; 2. Logik; 3. Pſychologie; 4. Aeſthe⸗ tik; 5. Geſchichte der Philoſophie; 6. Univerſalgeſchichte; 7. Geſchichte des Römiſchen Rechts; 8) Allgemeine Sprachlehre; 9. Sanscritgramma⸗ tik und Exegeſe; 10. Mathematik; 11. Phyſik; 12. Pädagogik. III. Philologiſches Seminar. IV. Semitiſche Sprache und Literatur. (Für den Fachlehrer.) 1) Hebräiſche Grammatik; 2. Exegeſe des alten Teſtaments; 3. Sy⸗ riſche und Arabiſche Grammatik; 4. Exegeſe Syriſcher und Arabiſcher Schriftſteller; 5. Orientaliſche Literaturgeſchichte II. Reihenfolge, in welcher die Vorträge über die einzelnen Disci⸗ plinen des philoſophiſch⸗philologiſchen Studienkreiſes am zweck⸗ mäßigſten gehört werden. Im erſten Semeſter.„ 1. Seminar; 2. Philologiſche Encyclopädie; 3. Griechiſche Grammatik; lehre; crit⸗G 1. Styls pädie biſche 1 5. Rö Syriſt 1 5. Pc geſchic Vorl amts 3. Latei⸗ ratur⸗ . Archäo⸗ e n Styls. amatiker 39 4. Homer; 5. Römiſche Epiker oder Lyriker; 6. Logik; 7. Pſychologie; 8. Hebräiſche Grammatik(für den Fachlehrer). Im zweiten Semeſter. 1. Seminar; 2. Lateiniſche Grammatik; 3. Griechiſche Literaturge⸗ ſchichte; 4. Griechiſche Hiſtoriker; 5. Römiſche Hiſtoriker; 6. Mathematik; 7. Phyſik; 8. Exegeſe des alten Teſtaments(fuͤr den Fachlehrer). Im dritten Semeſter. 1. Seminar; 2. Römiſche Literaturgeſchichte; 3. Allgemeine Sprach⸗ lehre; 4. Griechiſche Tragiker; 5. Horaz; 6. Univerſalgeſchichte; 7. Sans⸗ crit⸗Grammatik. Im vierten Semeſter. 1. Seminar; 2. Griechiſche Alterthümer; 3. Theorie des lateiniſchen Styls; 4. Griechiſche Redner; 5. Cicero; 6. Alte Geſchichte; 7. Encyclo⸗ pädie der Wiſſenſchaften; 8. Sanscrit⸗Exegeſe; 9. Syriſche und Ara⸗ biſche Grammatik(für den Fachlehrer). Im fünften Semeſter. 1. Seminar; 2. Römiſche Alterthümer; 3. Metrik; 4. Ariſtophanes; 5. Römiſche Dramatiker; 6. Rechtsgeſchichte; 7. Aeſthetik; 9. Exegeſe Syriſcher und Arabiſcher Schriftſteller(für den Fachlehrer). Im ſechſten Semeſter. 1. Seminar; 2. Archäologie; 3. Griechiſche Philoſophen; 4. Pindar; 5. Pädagogik; 6. Geſchichte der Philoſophie; 7. Orientaliſche Literatur⸗ geſchichte. III. Vorleſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt. 1. Philologiſche Encyclopädie; 2. Reine Mathematik; 3. Univerſal⸗ geſchichte; 4. Logik; 5. Pſychologie; 6. Griechiſche Grammatik; 7. La⸗ teiniſche Grammtik; 8. Griechiſche Literaturgeſchichte; 9 Römiſche Litera⸗ turgeſchichte; 10. Griechiſche Alterthümer; 11. Römiſche Alterthümer; 12. Archäologie; 13. Metrik; 14. Theorie des lateiniſchen Styls; 15. Exe⸗ geſe, und zwar wenigſtens einen Schriftſteller aus jeder Gattung, na⸗ mentlich über Homer, Pindar, Cicero, Horaz; 16. Sanscrit⸗Grammatik und Exegeſe; 17. Alte Geſchichte; 18. Geſchichte der Philoſophie. Fer⸗ ner für den Fachlehrer: 19. Hebräiſche Grammatik; 20. Exegeſe uͤber das alte Teſtament; 21. Syriſche und Arabiſche Grammatik; 22. Sy⸗ riſche und Arabiſcnihneeſes 23. Orientaliſche Literaturgeſchichte. Zugleich: Dreijähriger Curſus des philologiſchen Seminars, wobei eine, wenigſtens anderthalb Jahr ſtattgefundene Theilnahme als ordentliches Mitglied vorlangt wird. IV. Disciplinen, welche Gegenſtand der Prüfung ſind. 1. Griechiſche Exegeſe; 2. Lateiniſche Exegeſe; 3. Griechiſche Litera⸗ turgeſchichte; 4. Römiſche Literaturgeſchichte; 5. Griechiſche Alterthümer; 6. Römiſche Alterthümer; 7. Archäologie; 8 Metrik; 9. Sangscrit⸗ Grammatik und Exegeſe; 10. Geſchichte der Philoſophie; 11. Geſchichte überhaupt, vornehmlich alte; 12. Reine Mathematik. Sodann für den Fachlehrer: 13. Hebräiſche Grammatik und Exegeſe; 15. Orientaliſche Literaturgeſchichte. 40 II. Großh. Heſſiſches Edict, die Errichtung einer Commiſſion zur Prüfung der Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen betreff. Zur Prüfung der Bewerber um Gymnaſiallehrerſtellen werden ſo vielſeitige Kenntniſſe erfordert, daß es nur einem günſtigen Zufall zuzu⸗ ſchreiben wäre, wenn ſich alle dieſe verſchiedenen Zweige des Wiſſens in den Mitglièdern eines beſtehenden Collegs vereinigten. Von einem ſol⸗ chen Zufall aber kann die Ueberzeugung der Staatsregierung, ob der Be⸗ werber um eine Gymnaſiallehrerſtelle auch wirklich das Erforderliche leiſte, nicht abhängig gemacht werden. Des Großherzogs Königl. Hoheit haben ſich daher bewogen gefun⸗ den, jene Prüfung einer beſonderen Commiſſion anzuvertrauen, welche in Gießen ihren Sitz haben, und aus dem Univerſitätskanzler als dem Di⸗ rector, ſodann aus: 1. dem jederzeitigen Profeſſor der Philoſophie im engeren Sinne, 2. dem jederzeitigen Profeſſor der Beredtſamkeit, 3. dem jederzeitigen Profeſſor der Geſchichte, 4. dem jederzeitigen Profeſſor der orientaliſchen Sprachen, 5. dem Pädagogiarchen zu Gieſſen, wenn nicht einer der vorbenann⸗ ten Profeſſoren das Amt des Pädagogiarchen mitbekleidet, als Mitgliedern beſtehen ſoll. Dieſe allerhöchſte Entſchließung, und daß die Großh. Commiſſion zur Pruͤfung der Bewerber und Gymnaſiallehrerſtellen unmittelbar der unter⸗ zeichneten Staatsbehörde untergeben iſt, wird hierdurch zur Nachachtung öffentlich verkündet. Darmſtadt, den 16. Januar 1825. Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz. v. Grolmann. Hoppe. S prung chtung nz. Hoppe. Beleuchtung Colour& Grey Control Chart 32as V Cyan Green vellow Hed Magenta f Grey 2 Grey— Grey Black welcher die Candidaten des Gymnaſiallehramts aus dem philologiſchen Geſichtspunkte betrifft. 9 10 11 12 13 — —₰ ‿ ◻ + ₰‿ —₰ 00 6 8 2 9 Gießen, 1843. J. Ricker'ſche Buchhandlung.