Ge 79 Ꝙ 19. Feh. N e ä Erwiederungen auf die Bemerkungen des Herrn Geh. Raths Dr. A. A. E. Schleiermacher über den Studienplan kür die Großh. Heſſ. Jandes- AUniverſität zu Gießen. Von einigen Profeſſoren derſelben. — 252-0 O— Gießen, 1843. J. Ricker'ſche Buchhandlung. —9E 2 K. —2 Ueber die Bemerkungen des Herrn Geh. Raths Schleiermacher in Bezug auf den Studienplan für die k. theol. Facultät. Der Unterzeichnete bemerkt vorläufig in Betreff der Unbefangen⸗ heit ſeiner nachſtehenden Aeußerung über die oben genannte Cri⸗ tik, daß er an der gedachten Facultät angeſtellt wurde, nachdem dieſe ſchon längſt der höchſten Stelle den Entwurf zu dem be⸗ zeichneten Studienplane eingereicht hatte. Die bemeldete Kritik wendet ſich vornehmlich gegen die drei Punkte, daß für die an der k. theol. Facultät Studierenden im erſten und zweiten Semeſter noch„hebräiſche Sprache“ außer der eigentlichen Exegeſe zum Vortrag kommen ſolle, für den Vortrag der Kirchengeſchichte nur Ein Jahr beſtimmt ſei, und unter den zu hörenden und der Facultätsprüfung unterliegenden Vorleſun⸗ gen auch die Symbolik ſtehe. Am weitläuftigſten befaßt ſich die Kritik mit dem letzten Punkte. An einer k. theol. Facultät, behauptet ſie, ſolle Sym⸗ bolik nicht als beſondere Disciplin vorgetragen werden, weil dies dem Geiſte wie der Sitte der k. theol. Facultäten widerſpreche. Die Symbolik iſt bekanntlich„die wiſſenſchaft⸗ liche Darſtellung der dogmatiſchen Gegenſätze der verſchiedenen, durch die kirchlichen Revolutionen des ſechszehnten Jahrhunderts neben einander geſtellten, chriſtlichen Religionspartheien aus ihren öffentlichen Bekenntnißſchriften“(Siehe Möhler's Symb. S. 1). 1* 4 Auf dem Boden der kath. Kirche kann hiernach eine Symbolik überhaupt und als ſelbſtſtändige Disciplin insbeſondere erſt dann zu Tage kommen, wann a) chriſtliche Religionspartheien hervor⸗ getreten ſind, und b) durch öffentliche Bekenntniſſe ſich in be⸗ ſtimmter Unterſcheidung zu erkennen gegeben, und c) endlich dieſe Bekenntniſſe einer wiſſenſchaftlichen Darſtellung dadurch ſich fähig gemacht haben, daß je das einzelne von ſeinen Bekennern ſelbſt im Verhältniſſe zu den übrigen Confeſſionen wiſſenſchaftlich dar geſtellt worden iſt. Beim Vorhandenſeyn von a. war katho⸗ liſcherſeits erſt möglich eine gegen einzelne Punkte gerichtete, beim Vorhandenſeyn von b. ſchon eine gegen das Ganze der einzelnen Bekenntniſſe ſich wendende Polemik, wie wir ſie in den Contro⸗ verſen Bellarmin's und der vielfach bearbeiteten theologia po- lemica finden, welche beide ſich bereits von der Dogmatik abzu⸗ ſondern beginnen; und erſt, nachdem in den ſymboliſchen Hand büchern von Plank, Marheineke, Winer, Clauſen u. ſ. f. das unter c. bezeichnete Dritte ſich zu Tage gefördert hatte, war eine von der Dogmatik geſonderte Symbolik unter den Katholiken möglich geworden, trat aber jetzt auch durch Möhler mit aller Entſchiedenheit und derjenigen Bedeutung auf, welche die ange⸗ ſehenſten nichtkatholiſchen Theologen ſelbſt ihr nicht abſprechen mochten. H. Schleiermacher bringt jedoch zum Beleg für ſeine obige Behauptung, daß eine katholiſcherſeits eintretende Behand⸗ lung der Symbolik als einer von der Dogmatik abgeſonderten Wiſſenſchaft dem Geiſte wie der Sitte des Katholicismus wider⸗ ſtrebe, als angebliche Thatſache bei:„die kath. Dogmatik, bis auf die neueſten Zeiten—— nahm die Symbolik in ſich auf, ließ ſie aber als beſondere Wiſſenſchaft nicht auffommen“. Es iſt aber das gerade Gegentheil hievon Thatſache. Die, ſobald die unerläßlichen Vorbedingungen einer Symbolik als beſonderer Dis⸗ ciplin der kath. Theologie vorhanden waren, als ſolche auch ſchon erſchienene Symbolik Möhlers fand bei den Katholiken aller Länder, Rom nicht ausgenommen, die größte Anerkennung, und ſchwerlich wird ſich eine k. theologiſche Lehranſtalt ausfindig machen 5 laſſen, an welcher Symbolik als beſondere Disciplin nicht vor⸗ getragen wird. H. Schleiermacher ſetzt aber auch, um jene Behauptung zu unterſtützen, mit vielen Worten auseinander, daß im Mittelalter, ja ſelbſt in den nächſten Jahrhunderten nach dem⸗ ſelben, eine Symbolik als beſondere Disciplin in der kirchlichen Theologie nicht beſtand. Allein daraus, daß etwas nicht exiſtirt, weil die Bedingungen ſeiner Exiſtenz noch fehlen, folgt doch kei⸗ neswegs, daß es auch dann nicht exiſtiren dürfe, wann dieſe Be⸗ dingungen vorhanden ſind. Will man aber eine dermaßen irrige Folgerung H. Schleier⸗ macher nicht zutrauen— und wer möchte es?—: ſo bleibt nur noch die Annahme übrig, daß es ihm an dem Begriffe der Symbolik und den, um über ſie zu ſprechen, unentbehrlichſten Kenntniſſen fehlt. Daß es H. Schleiermacher an dem eben Erwähnten wirklich gebricht, zeigt ſich thatſächlich, wenn Derſelbe als ſymboliſche Schriften der Katholiken die Beſchlüſſe des Trien⸗ ter Concil's, das Tridentiniſche Glaubensbekenntniß und den römi⸗ ſchen Katechismus aufzählt, während die kath. Kirche als einzige ſymboliſche ift die auf dem genannten Concil ausgeſprochenen ₰‿ 5 uralten Dogmen anſieht, wozu noch kömmt, daß H. Schleier⸗ macher beim Tridentinum zwiſchen der doctrina(den decretis ohne Zuſatz) und den canones einerſeits und den decretis de reformatione andererſeits nicht unterſcheidet, dagegen die kath. Kirche ſie zwar als einig auffaßt, ihres Unterſchiedes aber nicht vergißt. Ebenſo wenig kennt H. Schleiermacher den Unter⸗ ſchied zwiſchen dogmatiſcher Gegenſätzlichkeit und der Verſchieden⸗ heit theologiſcher Meinungen. In Folge des bisher Wahrgenom⸗ menen glaube ich mich der Mühe überheben zu können, noch ei⸗ niges, bisweilen mit Gewalt herbeigezogene, Einzelne zu beſpre⸗ chen, welches H. Schleiermacher auch von Nichtkatholiken längſt unter das Triviale gezählten Behauptungen bei Gelegen⸗ heit des gegenwärtigen und der zwei andern Punkte nachſpricht. Kürzer läßt ſich H. Geh. R. Schleiermacher darauf ein, daß im erſten und zweiten Semeſter außer der eigentlichen Exe⸗ geſe„hebräiſche Sprache“, bekanntlich zu unterſcheiden von he⸗ 6 bräiſcher Sprachlehre, noch zum Vortrag komme. Im Würtem bergiſchen werden auf der Univerſität, nachdem die Studierenden der Theologie auf dem Gymnaſium ſchon ſechs Jahre mit der hebräiſchen Sprache ſich befaßt, von dieſen hebräiſche Schriften unter der Leitung des Profeſſors der altteſtamentlichen Exegeſe curſoriſch geleſen, und zwar auf eine Weiſe, daß dadurch ſo⸗ wohl die gewonnene Sprachkenntniß gefördert, als die, nach dem Maaße der vom Gymnaſium mitgebrachten Kenntniſſe der hebräi ſchen Sprache, entweder bereits beginnende oder erſt ſpäter zu hö⸗ rende eigentliche Exegeſe deſto erfolgreicher wird. Ohne Zweifel iſt mit jenem Vortrage dieſes gemeint. Am kürzeſten ſpricht ſich der H. Critiker darüber aus, daß Kirchengeſchichte, mit Ausſchluß der, wie der Studienplan zeigt, als beſondere Disciplinen zum Vortrag kommenden Patrologie, Archäologie, Dogmengeſchichte, des Symboliſchen, in zwei Se⸗ meſtern gelehrt wird. Derſelbe hält dieſe Zeit für unzureichend. Es iſt nun aber einmal die Zeit für das theologiſche Studium, mit Einſchluß von einigem philoſophiſchen, auf drei Jahre feſt⸗ geſtellt, wogegen H. Schleiermacher nichts einwendet. Die kath. Kirche betrachtet als das Hauptfach der Theologie die Dog⸗ matik, für deren Vortrag(mit Ausſchluß der Apologetik) hier zwei Semeſter beſtimmt ſind, während die exegetiſchen Studien wegen ihres allgemeinen und auf alle theologiſchen Gebiete ſich ausdehnenden Inhalts auf die ganze Studienzeit ſich erſtrecken. Würde nun zu der Dogmatik eine längere Zeit verwendet, ſo müßte der relativen Gleichmäßigkeit wegen auch für die übrigen Fächer mehr Zeit in Anſpruch genommen werden. Dabei ließe ſich aber das Studium der Theologie innerhalb des gedachten Zeitraums nicht mehr vollenden. Der dreijährige Curſus dafür läßt ſich aber aus, auf Thatſachen beruhenden, Gründen im Augenblick nicht erweitern, ſo erwünſcht es mir perſönlich auch wäre. Muß nun die Dogmatik als Hauptfach innerhalb Eines Jahres gelehrt werden und entſprechend jedes andere Fach, war⸗ um ſollte gerade bei der Kirchengeſchichte eine Ausnahme gemacht werden, während die oben angegebenen ſonſt in ſie fallenden Dis⸗ eiplin nicht an, i in ein dern den im „war macht 7 ciplinen hier beſonders gelehrt werden? Es kommt auch gar nicht auf die Zahl der Semeſter, ſondern auf die der Stunden an, in welchen etwas gelehrt wird, und darauf, daß man nicht in eine Disciplin hineinzieht, was der Studierende in einer an⸗ dern ſchon gelernt hat oder noch lernen wird. Dr. Leopold Schmid. Ueber die Bemerkungen in Bezug auf die mathematiſchen und phyſikaliſchen Wiſſenſchaften. Der Herr Verfaſſer ſagt Seite 19: ein halbjähriger Curſus in der reinen Mathematik ſey weder dem Juriſten noch Mediciner noch Theologen ein Bedürfniß bei vorausgegangenem Gymnaſial⸗ unterricht über dieſen Gegenſtand. Der Herr Verfaſſer überſieht hiebei, daß gewöhnlich Jünglinge erſt in dem Alter von 17 bis 18 Jahren die Reife des Geiſtes erlangen, um zuſammenhängend und richtig mathematiſch zu denken; wird alſo einmal anerkannt, daß Vorträge über allgemeine Hülfswiſſenſchaften bildend und anregend auf den Geiſt des angehenden Studirenden wirken ſol⸗ len, ſo darf unter denſelben ein Vortrag über Mathematik, der eigentlichen medicina mentis, gewiß nicht fehlen. Zweckmäßig er⸗ ſcheint übrigens die Beſtimmung in dem Studienplane der juri⸗ ſtiſchen Facultät, daß diejenigen, welche ſich in der reinen Ma⸗ thematik gehörig unterrichtet halten, ſtatt dieſer Vorleſung eine andere mathematiſche oder naturwiſſenſchaftliche beſuchen können. Der Herr Verfaſſer ſagt Seite 44: das gegenwärtige Sy⸗ ſtem oder der Studienplan verlangt von denjenigen, welche ſich als Baſis das mathematiſch-phyſikaliſche Studium gewählt ha⸗ ben, daß ſie ſich gleich anfangs entſcheiden ſollen, ob ſie ſich dem⸗ nächſt dem Lehrfache, dem techniſchen oder adminiſtrativen Fache widmen wollen. Dieſelben Studien können ſie aber zu jedem derſelben befähigen, und eine Wahl, welche nach Vollendung jener Sta an, als Hier entgegentr tung des ſind einve lagen der aber nicht Kenntniſſe widmen und Natu widmet, praktiſche aneignen; fähigten fer beſeel gung win ſogleich einzutrete ſtändigen rem Weg lage ſein Qualifica dieſer Be hen woll Uebelſtand das acad ben, zu Jüll ſein Der mungen welcher ſ in den ei Candidate doch alle die 9 jener Statt findet, weiſet ihnen oft weit richtiger ihre Stellung an, als wenn ſie früher geſchieht. Hier müſſen wir dem Herrn Verfaſſer auf das entſchiedenſte entgegentreten. Gewiß theilen wir mit demſelben die hohe Ach⸗ tung des Werthes des mathematiſch⸗phyſikaliſchen Studiums, wir ſind einverſtanden, daß dieſe Wiſſenſchaften die vorzüglichſte Grund⸗ lagen der adminiſtrativen und techniſchen Fächer abgeben, ſie ſind aber nicht die einzigen. Unumgänglich nöthig ſind die juriſtiſche Kenntniſſe demjenigen, welcher ſich einem adminiſtrativen Fache widmen will. Der nur durch das Studium der Mathematik und Naturlehre Gebildete, welcher ſich einem techniſchen Berufe widmet, wird vielleicht die weitern techniſchen Kenntniſſe und die praktiſche Befähigung ſich durch Selbſtſtudium und die Praxis aneignen; allein das Selbſtſtudium erſetzt nur bei beſonders be⸗ fähigten Individuen, welche außerdem noch mit einem regen Ei⸗ fer beſeelt ſind, den academiſchen Vortrag; die practiſche Befähi⸗ gung wird nur derjenige ſich aneignen, welcher Gelegenheit findet, ſogleich unter einer geſchickten Anleitung in eine größere Praxis einzutreten, und auch ſelbſt dann wird der Staat zu ſeiner voll⸗ ſtändigen Ausbildung ein nicht unbedeutendes Lehrgeld auf ande⸗ rem Wege zu bezahlen haben. Der Verfaſſer führt als Grund— lage ſeiner Behauptung an, daß oft erſt ſpäter die beſondere Qualification zu Tage käme, welche zu dem einen oder andern dieſer Berufe vorliege. Wenn wir auch theilweiſe dieſes zugeſte⸗ hen wollen, ſo muß es gelten für alle Studienfächer. Dieſem Uebelſtande läßt ſich einmal nicht begegnen, und es muß dem das academiſche Studium beginnenden Jüngling überlaſſen blei⸗ ben, zu erwägen, ob ſeine Dispoſitionen dem oder einem andern Ziele ſeiner Beſtrebungen angemeſſen ſeyen. Der Herr Verfaſſer rügt S. 55 und 56, daß die Beſtim⸗ mungen der Vorträge über Mathematik, und der Reihefolge, in welcher ſolche gehört werden ſollen, nicht übereinſtimmend ſeyen in den einzelnen Studienplänen für Techniker, Cameraliſten und Candidaten des Gymnaſiallehrſtandes für Mathematik, welche doch alle auf eine ziemlich gleiche Höhe von Ausbildung in der 10 Mathematik befördert werden ſollten. Unterſchiede dieſer Art fin⸗ den wohl Statt, ſie ſind aber nicht ſehr weſentlich, und dadurch begründet, daß die Verordnung des Finanzminiſteriums von dem 7ten April 1832 für Cameraliſten und Techniker als Anhalt⸗ punkt dienen mußte, und daß der künftige Lehrer der Mathe⸗ matik das Studium derſelben und deren verwandten Wiſſenſchaf⸗ ten gewiß in einer größeren Ausdehnung aufzugreifen hat, als derjenige, welchem die Mathematik nur Hülſswiſſenſchaft iſt; ſo iſt jenem eine allgemeine Kenntniß der Geſchichte der Mathe⸗ matik unumgänglich, denn wer ſpäter ſelbſt verſuchen ſoll, das Feld ſeiner Wiſſenſchaft anzubauen, und nach Kräften zu erwei⸗ tern, muß auf jeden Fall mit der Geſchichte der vorhergehenden Beſtrebungen des menſchlichen Geiſtes vertraut ſeyn. Dem aca⸗ demiſchen Docenten läßt ſich aber doch ſoviel Einſicht zutrauen, daß er die Ausdehnung ſeines Vortrages über die Geſchichte der Mathematik zu ermeſſen im Stande ſey. Dr. H. Umpfenbhach. Ueber 3. Bezy durch den dem Beſtel diſchen St über Univ derſelben dieſe Verp Irriſten( hören kön Gymnaſia gemeinen die evange leute, jen cultät, die Prifungs Geſchichte der früher ligen, ſe er gleichw hierzu ve in Bezu g Grunde! lehrer, d kennt und fin⸗ durch dem halt⸗ athe⸗ ſchaf⸗ als iſt; tathe das rwei⸗ enden aca⸗ auen, e der Ueber die Bemerkungen in Betreff der Geſchichte. In Bezug auf Vorleſungen über die politiſche Geſchichte ſind durch den Studienplan nur wenige weſentliche Abänderungen in dem Beſtehenden getroffken worden. Nachdem vorher die inlän diſchen Studirenden aller Facultäten zum Hören einer Vorleſung über Univerſalgeſchichte verpflichtet waren, oder einer Prüfung in derſelben ſich zu unterziehen hatten, beſchränkt der Studienplan dieſe Verpflichtung auf die katholiſche Theologie Studirenden, die Juriſten(welche ſtatt der Univerſalgeſchichte auch neuere Geſchichte hören können), die Thierärzte erſter Klaſſe, die Candidaten des Gymnaſiallehramts und die Cameraliſten(welche ſich zum all⸗ gemeinen Examen vorbereiten). Der Verpflichtung enthoben ſind die evangeliſche Theologie Studirenden, die Architekten und Forſt⸗ leute, jene nach dem Antrag der evangeliſch⸗theologiſchen Fa⸗ cultät, die beiden letzteren nach dem Antrag der cameraliſtiſchen Prüfungs⸗Commiſſion. Da der Unterzeichnete als Profeſſor der Geſchichte an dieſen Abänderungen ſo wenig Antheil hat, als an der früher beſtandenen Einrichtung, ſo kann ihm auch nicht ob⸗ liegen, ſie gegen etwaige Anfechtungen zu vertheidigen. Wenn er gleichwohl in dieſer Sache die Feder ergreift, ſo bewegen ihn hierzu veröffentliche Bemerkungen über den Studienplan, denen in Bezug auf Geſchichte und Geſchichtsunterricht Anſichten zu Grunde liegen, mit welchen wohl kein akademiſcher Geſchichts⸗ lehrer, der den gegenwärtigen Standpunkt ſeiner Wiſſenſchaft kennt und die Aufgabe des akademiſchen Lehrſtuhls begreift, ein⸗ 12 verſtanden ſeyn dürfte, und welche den Zweck der Geſchichtsvor⸗ wie iſt die leſungen, wie ſie früher hier vorgeſchrieben waren und nun vom Steuern un Studienplan angeordnet ſind, gänzlich verkennen laſſen. pendium die Es gab eine Zeit, in welcher das, was man allgemeine po Conſtitution litiſche Geſchichte nannte, ſich allein auf die ausführliche Erzäh ſich die W lung der wichtigſten politiſchen Begebenheiten, in ihrem Zuſam⸗ Nicht allein menhange zwar, aber nur in ihrer Aeußerlichkeit, beſchränkte. ſtände in di Kriege und deren Erfolge, Friedensſchlüſſe und Völkerverträge, einen ſehr Thronveränderungen u. ſ. w. ſtanden im Vorgrunde; was man gleich in de von dem reichhaltigen St der Geſchichte ſonſt noch aufnahm, die er dadu wurde nur gelegentlich berührt, nur vereinzelt hingeſtellt. Die ten und an Verfaſſung eines Staates z. B. wurde höchſtens nur dann be hörer waren ſprochen, wenn ſie durch eine mächtige Erſchütterung, durch eine Revolution umgeſtürzt wurde; was ſie im Frieden, in ihrer ru⸗ higen Entfaltung war und wirkte, lag dieſer Geſchichtsauffaſſung fern. Andere gleichwichtige Gegenſtände der Geſchichte, wie z. B. die Wiſſenſchaften und Künſte, wurden wohl in beſondern Wer⸗ ken behandelt, von Männern des Fachs für ſolche, aber nicht in den Kreis der politiſchen Geſchichte gezogen, nicht in ihrem Zu ſammenhang mit dieſer, in ihren Hauptzügen, Richtungen und ſchreibung Einwirkungen dargeſtellt. Allmählig aber machten ſich die bisher materiellen in der politiſchen Geſchichte vernachläſſigten weſentlichen Seiten und Gegenſtände immer mehr geltend. Einzelne Hiſtoriker, wie ward niefer Remer in Helmſtädt, nahmen ſie in die Geſchichte auf, ver⸗ Seiten d mochten aber nicht mit ihrem Beiſpiel durchzudringen, aus Grün Die Volf den, die theils in einer ungeeigneten Behandlungsweiſe und im Mangel an höherer, geiſtiger Belebung und Verknüpfung des Neuaufgenommenen, theils in ungünſtigen Zeitrichtungen lagen. merkſamkei 8. 2 4 umkeit Einen mächtigen Schritt auf dieſer Bahn that zuerſt Spittler, mer ſicher als er ausführte was er in der Vorrede zu ſeiner Geſchichte der europäiſchen Staaten ſich(und Andern) zur Aufgabe ſetzte: „Man fragt jetzt in jeder Geſchichte eines europäiſchen Staats gleich danach, wann und wie iſt ein dritter Stand emporgekom⸗ men? Wie haben ſich die Verhältniſſe der Stände untereinander und wie die Verhältniſſe der Stände zum Regenten gebildet? 682 8 13 wie iſt die gerichtliche Einrichtung geworden? wie ging's mit Steuern und Finanzen des Reichs? und billig muß das Com pendium die Hauptdata, die ſich hierauf beziehen, enthalten, auch Conſtitution des Reichs ſo zum Haupt⸗Thema ſich machen, daß ſich die Auswahl der Begebenheiten vorzüglich danach richtet.“ Nicht allein aber nahm Spittler ſomit dieſe wichtigen Gegen⸗ ſtände in die Geſchichte auf, er that noch einen Schritt und zwar einen ſehr einflußreichen weiter: er führte dieſe Gegenſtände zu⸗ gleich in den akademiſchen Geſchichtsunterricht ein. Die Saaten, die er dadurch ausgeſtreut, haben bei vielen höheren Staatsbeam⸗ ten und ausgezeichneten Staatsmännern, welche einſt ſeine Zu⸗ hörer waren, ſicherlich ihre Früchte getragen; ſie haben es auch bei manchen Geſchichtſchreibern und Lehrern, denen er durch ſeine Schriften anregendes Vorbild geworden iſt. Aber noch andere Seiten traten ſeit Spittlers Zeiten in ihrer Bedeutſamkeit her⸗ vor, beſonders in dem langen Frieden, deſſen ſich Deutſchland erfreut. Die ſtillen, aber raſchen Entwicklungen im Schooße der Völker feſſelten mit ſteigender Theilnahme die? Aufmerkſamkeit des Beobachters und ſtellten neue Anforderungen an die Geſchicht⸗ Lieidane und den Geſchichtsunterricht. Die Berechtigung der rriellen Entfaltungen, die Wichtigkeit der Landwirthſchaft, der Gewerbe, des Handels, der Fortſchaffungs- und Verkehrsmittel ward tiefer empfunden und wie von Seite des Staates, ſo von Seiten der Wiſſenſchaft und des Lehrſtuhls richtiger gewürdigt. Die Volks⸗ und Staatswirthſchaftslehre hat eine Bedeutung ge⸗ wonnen, die derſelben, ſo ſtreitig noch manche ihrer Punkte im Princip und in der Anwendung ſeyn mögen, die geſpannteſte Auf merkſamkeit, den regſten Eifer, den entſchiedenſten Einfluß für im⸗ mer ſichert, und die politiſche Geſchichte kann ſich der Aufnahme ihrer Ermittlungen und ihrer Einwirkungen auf Volk und Staat, ſo weit ſie ihr angehören, nicht länger erwe hren. Und wie die ma⸗ teriellen Beſtrebungen und deren Erfolge ihr Recht an die Geſchichte haben und fordern, ſo und in noch höherem Grade die geiſtigen. Die Wiſſenſchaften ſind dem Leben näher getreten. Wie ſie zum Theil Wiſſ aus dem Leben und Schaffen der Völker ihre Nahrung nehmen, 14 haben ſie, durch die geſteigerte Regſamkeit derſelben angefeuert und befruchtet, einen unberechenbaren Einfluß auf eben jenes Le⸗ ben und Schaffen, theils durch Schriften, theils durch Unterrichts⸗ anſtalten gewonnen. Die Naturwiiſſnſchaften ſchreiten in ihrer Entfaltung und Bereicherung mit einer Schnelligkeit fort, welcher kaum der geübte Blick des Kundigen zu folgen vermag. Wie könnte der Geſchichtſchreiber und Lehrer unſerer Zeit dieſen Vor⸗ gängen das Auge verſchließen, die Keime, die zu allem dem ſchon in der Vorzeit lagen, unbeachtet, das Räthſel ungelöſt laſſen und das Staunen der Gegenwart noch vermehren? Weiter ſind es die Wiſſenſchaften, die das Geiſtige und Höhere im Menſchen er⸗ greifen und fortbilden, das religiöſe und ſittliche Moment deſſel⸗ ben bewahren, läutern, veredeln ſollen, die um ſo wichtiger ge⸗ worden ſind, je mächtiger jene materiellen Entwicklungen hervor⸗ treten und ſich geltend machen, und je inniger die geiſtigen mit dem wahren Wohl der Völker, mit der Ruhe und Feſtigkeit der Staaten verwebt ſind,— ſie ſind es, die nach ihrer vollen Be⸗ deutung ihre Stelle und Würdigung in der Geſchichte finden müſ⸗ ſen. Alle dieſe Gegenſtände fordern nun ihre Berückſichtigung in der Geſchichte, wo ſie den politiſchen Ereigniſſen zur Erklärung, zur Ergänzung, nicht ſelten zur Grundlage dienen. Keiner darf übergangen, keiner vernachläſſigt werden. Wie eine ſolche Vernach⸗ läſſigung von Seite des Staates an dieſem ſich rächen würde, ſo würde ſie in der Geſchichte, die das geſammte Leben umfaſſen ſoll und nur in der Zuſammenfaſſung aller Strahlen ihr volles und wahres Licht erhält und wieder ſpendet, dieſes trüben und verkümmern. Endlich iſt es noch das Sammtergebniß aller jener Beziehungen und ihrer Einflüſſe, der geiſtig⸗ſittliche Zuſtand ei⸗ nes Volkes, die Hauptrichtung, die es eingeſchlagen hat, was hier zu beachten iſt,— ein Sammtergebniß, das nicht ſelten große Zeitgenoſſen, hervorragende Geiſter in ihrem Leben, Stre⸗ ben und Wirken kund geben, nicht ſowohl die Träger als die Vertreter der Zeit und ihrer Richtungen, in denen dieſe ſich offen⸗ baren und gleichſam perſönlich veranſchaulichen. Wenn die Ge⸗ ſchichte durch dieſe Fülle und Mannichfaltigkeit des Stoffes offen⸗ bar an al ſo iſt zugl Grad der Daß ſchichte no unterricht einfache Er rem Zuſan ſchreibung Geſchichte, biographiſc früheren, die Grund kann und ſachen und prägen. richt grün ſpäter das und fruch mertungen wärtigen chen Matt den, daß für die 3 zweckloſer müſſen we wir uns der Gym it, kann und nur angegeben führlichke Unierſal ſäbrſutl weckloſer ngefeuert jenes Le⸗ terrichts⸗ in ihrer welcher g. Wie en Vor⸗ m ſchon ſſen und ſind es ſchen er⸗ it deſſel⸗ tiger ge⸗ hervor⸗ igen mit gkeit der len Be⸗ en müſ⸗ gung in klärung, ner darf Vernach⸗ ürde, ſo umfaſſen volles ben und ler jener jand ei⸗ t, was gt ſelten , Stre⸗ als die h offen⸗ die Ge⸗ 5 offen⸗ 15 bar an allſeitiger und fruchtbarer Belehrung ungemein gewinnt, ſo iſt zugleich begreiflich, daß ihr Verſtändniß auch einen höheren Grad der Geiſtesreife und Bildung erfordert. Daß eine ſolche Geſchichte, die von der Philoſophie der Ge⸗ ſchichte noch ſehr verſchieden iſt, ſich nicht für den Gymnaſial⸗ unterricht eignet, iſt ebenſo klar. Wie man die oben angedeutete einfache Erzählung der wichtigſten politiſchen Begebenheiten in ih⸗ rem Zuſammenhange als die jugendliche Stufe der Geſchicht— ſchreibung bezeichnen kann, ſo wird eine ſolche Auffaſſung der Geſchichte, zumal wenn in ihr das der Jugend ſo nah liegende biographiſche Moment mehr hervorgehoben wird, auch für den früheren, jugendlichen Unterricht am beſten ſich eignen und immer die Grundlage bleiben, auf welcher ſpäterhin fortgebaut werden kann und ſoll. Im Alter der Gedächtnißeultur werden That⸗ ſachen und Zei beſtimmungen am leichteſten und feſteſten ſich ein⸗ prägen. Nur dann, wenn in den Gymnaſien ein ſolcher Unter⸗ richt gründlich und ausführlich genug ertheilt worden iſt, wird ſpäter das Verſtändniß der höher aufgefaßten Geſchichte möglich und fruchtbar ſeyn. Wenn nun der Herr Verfaſſer der„Be⸗ merkungen über den Studienplan“ S. 18 ſagt:„Bei dem gegen⸗ wärtigen blühenden Zuſtande unſerer Landesgymnaſien, auf wel⸗ chen Mathematik und Geſchichte in einem Umfang gelehrt wer⸗ den, daß ein halbjähriger Curſus derſelben auf der Univerſität für die Zöglinge der oben genannten drei Facultäten nur als ein zweckloſer Zeitverluſt angeſehen werden mußte“, ſo können, ſo müſſen wir den Satz(in Bezug auf Geſchichte, auf welche allein wir uns beſchränken) dahin umwenden: nur wenn der Zuſtand der Gymnaſien hinſichtlich des Geſchichtsunterrichts ein blühender iſt, kann der akademiſche Geſchichtsvortrag ein nützlicher ſeyn, und nur wenn die Geſchichte in den Gymnaſien(in der oben angegebenen Weiſe) im gehörigen Umfange und in größerer Aus⸗ führlichkeit erzählt worden iſt, kann ein halbjähriger Curſus der Univerſalgeſchichte(in der Weiſe, wie ſie auf dem akademiſchen Lehrſtuhl vorgetragen werden ſoll)— weit entfernt„als ein zweckloſer Zeitverluſt“ angeſehen zu werden— dem Zuhörer viel 16 Neues und Lehrreiches darbieten. Die Maturitätsprüfungen, von welchen der Herr Verfaſſer ſagt:„daß ſie ſo umfaſſend ſeyen, daß dadurch jedem Bedürfniß in dieſer Hinſicht vollkommen Ge⸗ nüge geleiſtet werde“, können nur den Ausweis und die Bürg⸗ ſchaft geben, daß der Gymnaſialunterricht gehörig benutzt wor den, der Schüler für den akademiſchen Unterricht reif ſey, keines⸗ wegs aber, daß er die Geſchichtskenntniß beſitze, wie ſie die Hoch⸗ ſchule zu geben hat. Es fällt daher auch die„bittere Satyre auf den Gymnaſialunterricht“ weg, die in einer andern Anſicht läge. Ebenſo wenig kann eine Vorprüfung, der ſich diejenigen Studi⸗ renden zu unterziehen haben, welche die vorgeſchriebenen Geſchichts⸗ vorleſungen nicht gehört, ſondern die Geſchichte nach den An⸗ forderungen des akademiſchen Vortrags derſelben für ſich ſtudirt haben, eine Förmlichkeit(„denn weiter als eine Förm⸗ lichkeit iſt es doch nicht“, bemerkt der Herr Verfaſſer) genannt werden. Es wird keinem akademiſchen Examinator einfallen, noch einmal die alten Perſerkriege oder Hannibals Zug über die Alpen den Studirenden abzuhören. Auch bietet die Einrichtung dieſer Vorprüfungen, wie ein Blick auf ſie zeigt und die eigene An⸗ ſchauung überzeugen würde, die Gewähr, daß hier keine bloße Förmlichkeit ſtattfindet. Wenn der Herr Verfaſſer S. 18 fort⸗ fährt:„Nehmen wir z. B. einen Curſus der Univerſalgeſchichte, der in etwa 80 Stunden beſteht, vertheilen wir dieſe auf alte, mittlere und neue Geſchichte, wobei eine nur einigermaßen befrie⸗ digende Ueberſicht der Geſchichte der einzelnen Länder gegeben werden ſollte, ſo wird es ſich ſehr leicht ausweiſen, daß dieſer Aufgabe in keiner Weiſe Genüge geleiſtet werden kann. Nur Vorträge über einzelne Theile der Geſchichte können unter dieſen Umſtänden ihrem Zweck entſprechen, dieſe laſſen ſich aber nicht unter den Begriff der im Studienplan angenommenen Univerſal⸗ geſchichte bringen“, ſo können wir der dieſen Bemerkungen zu Grund liegenden Anſicht nicht beiſtimmen. Einmal nämlich liegt hier unverkennbar die Anſicht zu Grund, daß der akademiſche Geſchichtsvortrag die Aufgabe habe, nur das ausführlicher darzuſtellen, was der Gymnaſialunterricht gelehrt hat(eine An⸗ ſicht des ſcheinen u Geſchichte einem Bec können. heren Sta unterricht neue Seite ſoll, davo nicht die! ſchichtsunte Gymnaſia wiederholt getheilt ha ſchichtſchrer iſt) einen luch auff viſſen wol er jene Ge eine verfeg Verfaſſers Geſchichte triff allei die Univer Stndienple dieſer Auf dieſ zu l einjährigen ſers Anſich nung S. ſchiche, d tiger W. ſalgichigt nen nich biet hjt en wün gen, von d ſeyen, nen Ge⸗ Bürg⸗ st wor „ keines ie Hoch⸗ tyre auf cht läge Studi eſchichts⸗ n An⸗ ben für ee Förm⸗ genannt len, noch die Alpen ng dieſer gene An⸗ me bloße 18 fort⸗ geſchichte, auf alte, en befrie⸗ gegeben ſen ter die 4 aber nicht Univerſal⸗ rungen zu mlih liegt fademiſche br lich er (cine An⸗ 17 ſicht des Herrn Verf., die, wenn ſie in dieſer Stelle zweifelhaft ſcheinen möchte, in einer S. 31 ſich findenden Aeußerung über Geſchichte ihre Beſtätigung finden würde; dann begegnen wir hier einem Begriff von Univerſalgeſchichte, dem wir nicht beiſtimmen können. Davon daß der akademiſche Geſchichtsvortrag einen hö⸗ heren Standpunkt nehmen, nicht allein die aus dem Gymnaſial⸗ unterricht bekannten Thatſachen tiefer auffaſſen, ſondern ſelbſt neue Seiten und neue Stoffe der Geſchichte zur Sprache bringen ſoll, davon findet ſich in den Aeußerungen des Herrn Verfaſſers nicht die leiſeſte Andeutung. Oder ſollte ſich der akademiſche Ge⸗ ſchichtsunterricht wirklich blos durch größere Ausführlichkeit vom Gymnaſialunterricht unterſcheiden? Hätte Spittler(wir nennen ihn wiederholt, weil wir oben ſeine Anſicht in dieſer Beziehung mit⸗ getheilt haben, und ſeine Tüchtigkeit und Wirkſamkeit als Ge⸗ ſchichtſchreiber und akademiſcher Geſchichtslehrer allgemein anerkannt iſt) einen Mißgriff gethan, als er jene Gegenſtände in ſein Lehr⸗ buch aufnahm und in akademiſche Compendien aufgenommen wiſſen wollte? War Spittlers akademiſche Wirkſamkeit, als er jene Gegenſtände in ſeinen Geſchichtsvorträgen beſprach, etwa eine verfehlte? Sicherlich iſt das nicht die Meinung des Herrn Verfaſſers; gleichwohl führen ſeine Bemerkungen in Bezug auf Geſchichte folgerichtig auf eine ſolche Annahme. Sein Tadel trifft allein die Kürze des Curſus, eines halbjährigen, in welchem die Univerſalgeſchichte bisher vorgetragen wurde und nach dem Studienplan ferner vorgetragen werden ſoll. Die Schwierigkeit dieſer Aufgabe fühlt wohl niemand lebhafter als der Lehrer, der dieſe zu löſen hat, und wir wollen nicht bergen, daß wir einen einjährigen Curſus derſelben(der jedoch nach des Herrn Verfaſ⸗ ſers Anſicht auch nicht ausreichen könnte, indem nach ſeiner Mei⸗ nung S. 31„von einem Vortrag über die geſammte neuere Ge⸗ ſchichte, die vier(?) letzten Jahrhunderte nmfaſſend, vernünf⸗ tiger Weiſe ſo wenig die Rede ſein könne, als von der Univer⸗ ſalgeſchichte) für zweckmäßiger halten würden. Aber wir verken⸗ nen nicht die Schwierigkeiten, welche eine ſolche Einrichtung dar⸗ bieten würde, indem die Verpflichtung, entweder einen einjährigen 2 18 Curſus der Geſchichte zu hören, oder ſie(nach den Anforderun⸗ gen des akademiſchen Vortrags) für ſich zu ſtudiren, um in einer akademiſchen Prüfung beſtehen zu können, bei dem erwei⸗ terten Umfang der Fachwiſſenſchaften und der Menge der zu hö⸗ renden Vorleſungen über dieſelben, auf mancherlei Anſtände ſtoßen würde, die Verpflichtung aber zu dem Einen oder Andern demje⸗ nigen, der aus eigener Erfahrung und Anſchauung die heutigen akademiſchen Zuſtände, die Richtungen und Beſtrebungen kennt, ſchwerlich überflüßig erſcheinen möchte. Allein auch ein halbjäh⸗ riger akademiſcher Vortrag der Univerſalgeſchichte in neunzig und etlichen Stunden(wie er hier ſtatt findet) kann lehrreich und fruchtbar gemacht werden. Zunächſt iſt hier der Zweck einer ſolchen Geſchichtsvorleſung ins Auge zu faſſen. Dieſer kann wohl kein anderer ſeyn, als den Studirenden von verſchiedenen Fächern eine klare, belebte, gedrängte und doch gründliche(Kürze ſchließ, die Gründlichkeit nicht aus) Ueberſicht der Weltgeſchichte in einer höheren Auffaſſuig zu geben, die Zuhörer auf den jetzigen wiſ⸗ ſenſchaftlichen Standpunkt der Hiſtorie zu heben, ſie anzuregen zum weiteren Studium des Einzelnen und Beſondern, zugleich ihnen Fingerzeige zu geben, auf welche Punkte und Gegenſtände bei dieſem Studium das Auge vornehmlich zu richten ſey, ihnen fühlbar zu machen, wie viele Kenntniſſe erforderlich, wie viele Seiten und Verhältniſſe zu berückſichtigen und zu erwägen ſind, um in der Geſchichte, im bürgerlichen Leben, im Staatsweſen ein richtiges und tüchtiges Urtheil zu fällen, u. ſ. w.; ihr Zweck iſt ferner, den Jüngling geiſtig zu heben, ſeinem Streben eine höhere Richtung zu geben, die großen, begeiſternden Charaktere, Bilder und Lehren der Geſchichte zur Nacheiferung aufzuſtellen.(Oder ſoll die Geſchichte, gerade die Wiſſenſchaft, die, in dieſer Art ein⸗ zig, den ganzen Menſchen, ſein geſammtes Leben und Wirken in allen Beziehungen auffaßt und darſtellt, dem Lebensalter, das vorzugsweiſe für alles Große, Edle und Schöne begeiſterungs⸗ fähig iſt, die Seite der Gemüthswelt verſchließen 2) Dieſe und ähnliche Zwecke, die auf allgemeine Bildung, Belehrung und Veredlung zielen, vereinbaren ſich wohl mit den Zwecken der Wiſſenſch Schulken in einem ſtellen, bietet. wenn in ſchichte f Punkt, ſtanden in dieſen ſicht der könne. ſchichte. daraus! orer ſta gleichune wir nac Univerſa ſeines germani ſchen C k einer n wohl Fächern ſchließ/ in einer en wiſ⸗ zuregen zugleich enſtände , ihnen je viele n ſind, eſen ein w eck iſt höhere 19 Wiſſenſchaft, die es geſtattet, unter der Vorausſetzung tüchtiger Schulkenntniſſe in der Geſchichte, auf einem höheren Stand punkt, in einem engeren Rahmen ein Gemälde ſtellen, das des allgemein Bildenden und Belehrenden bietet. Es wird dieſes um ſo mehr und ſicherer der Fall ſeyn, wenn in einer ſolchen Vorleſung der Begriff der Univerſalge⸗ ſchichte feſtgehalten wird. Und hier treffen wir auf den zweiten Punkt, in welchem wir mit dem Herrn Verfaſſer nicht einver⸗ ſtanden ſind. Er bemerkt in der oben angeführten Stelle: daß in dieſer Vorleſung eine nur einigermaßen befriedigende Ueber⸗ ſicht der Geſchichte der einzelnen Länder nicht gegeben werden könne. Allein dieß iſt auch nicht die Aufgabe der Univerſalge⸗ ſchichte. In ihr tritt die gleichmäßig fortlaufende Geſe einzelnen Völker in den Hintergrund. Die Univer hebt nur das Weſentlichſte heraus, hält ſich vorzugsweiſe an das Gemeinſame, ſtellt das Beſondere der verſchiedenen Völker und Staaten nur darum neben einander, damit das Gemeinſame daraus hervorgehe, und das Beſondere der einzelnen Völker und ihrer ſtaatlichen Einrichtungen durch die Ausſcheidung und Ver gleichung ſich in ſeiner Eigenthümlichkeit charakteriſire. N 1 wir nach dem Vorausgegangenen z. B. das Mittelalter aus der Univerſalgeſchichte, ſo werden hier zunächſt die erſten Elemente ſeines Weſens, das Leben und die bürgerlichen Einnchungen d der germaniſchen Völker, das Chriſtenthum, die Ueberreſte der römi⸗ ſchen Civiliſation mit ihren Einwirkungen, in ihren Grundzügen darzuſtellen ſeyn. Später wird die Feudalverfaſſung und Leib eigenſchaft, die Entwicklung und Ausbildung der Hierarchie und päpſtlichen Macht, das Ritterthum und die Ritterpoeſie, die Gründung und Blüthe der Städte, das Aufkommen des dritten Standes und die ſtändiſche Verfaſſung, u. ſ. w. die Aufmerk⸗ ſamkeit in Anſpruch nehmen. Nach der Darſte amen werde ſeine Erſcheinung und Form in den eit L dern, in denen es ſich am früheſten entwickelt, am ſch rfſten aus⸗ geprägt hat, nachgewieſen. Die großen Ereigniſſe des alters, wie die Kreuzzüge, können und ſollen hauptſächlich nur 2 eſchichte ung des Gemein⸗ ung d 1 20 — in ihren Urſachen und Anläſſen, in ihren Folgen und Wirkungen dargelegt werden. Ueber den Gang der Ereigniſſe in den ein⸗ zelnen Staaten folge nach dieſer Schilderung der gemeinſamen Zuſtände und ihrer individuellen Erſcheinung in den einzelnen Ländern nur eine flüchtige Ueberſicht. Aber nach allem Voraus⸗ gegangenen wird der Zuhörer nun in das Weſen der politiſchen Geſchichte eben dieſer einzelnen Staaten einen helleren Blick ge⸗ wonnen haben, als ihm eine umſtändliche Erzählung einförmiger Thatſachen und häufig wiederkehrender Begebenheiten zu geben vermag. Sein Geſichtskreis hat ſich erweitert, indem ihm die vielen und mannichfaltigen Beziehungen des Lebens, der bürger⸗ lichen Geſellſchaft und des Staates vorgeführt worden ſind. Er hat vielfache Belehrung gefunden in Dingen, deren Weſen und Zuſammenhang mit der Geſchichte, wie ſie ihm das Gymnaſium geboten und auf ſeiner Altersſtufe nicht anders bieten konnte, bis dahin ihm fern lagen; er hat noch vielfachere Anregungen zu weite⸗ rem Nachdenken und Nachforſchen empfangen. Aber nicht allein allgemein bildend und belehrend, auch nützlich für die Stu— direnden der beſondern Fachwiſſenſchaften wird die politiſche Ge⸗ ſchichte und namentlich die Univerſalgeſchichte, ſo aufgefaßt und behandelt, ſich bewähren. Dem Theologie Studirenden wird z. B. in dem Zeitraum des Mittelalters die Darſtellung der Hierarchie und päpſtlichen Macht in ihrer Entwicklung, welche hier nur in ihren Grundzügen gegeben werden kann, nicht genügen; er muß die weitere Ausführung in der Kirchengeſchichte ſuchen. Aber er lernt andere, nicht minder weſentliche und eigenthümliche Seiten des Mittelalters kennen, das Lehnsweſen, die Stellung der welt⸗ lichen Stände neben dem geiſtlichen und vieles Andere, was ſeine Kenntniß der mittelalterlichen Kirchengeſchichte vielſeitiger und ihm klarer macht. In ähnlicher Weiſe wird für den Jurisprudenz Studirenden die Darſtellung des Lehnsweſens hier nicht ausrei⸗ chen, aber der Standpunkt, auf den ihn ein univerſalhiſtoriſcher Ueberblick des Mittelalters mit allen ſeinen Eigenthümlichkeiten ſtellt, bewahrt ihn vor einſeitiger Auffaſſung und Beurtheilung der mittelalterlichen Rechtseinrichtungen, die ihm nun als ein bloßer welchem Alle abe ſchichte f anderwe durchs ihren G ung, K die köſt Frucht, der Ge Au ſicht vor höheren anderer, tüchtigen licher B jährigen nützlich Zeitver noon gen n ein⸗ ſamen nd ihm vrudenz ausrei⸗ riſcher hleiten peilung in 21 bloßer Ausſchnitt aus dem großen Sammtbild erſcheinen, aus welchem jener zum Theil ſeine Deutung, ſein Licht empfängt. Alle aber werden die Keime von allen Wiſſenſchaften in der Ge ſchichte finden und in ſich aufnehmen, Viele durch Lectüre und anderweitige Belehrung ſie pflegen, Manche wohl erſt ſpät ſie durchs Leben und für das Leben zur Reife bringen. Alle werden ihren Geſichtskreis erweitern und jene Vielſeitigkeit der Anſchau⸗ ung, Kenntniß und Erfahrung gewinnen, welche von jeher als die köſtlichſte Frucht des Geſchichtsſtudiums gegolten hat, eine Frucht, die aber nur am Licht einer höheren Auffaſſung der Geſchichte zur vollen Reife gedeihen kann. Auf dieſem Standpunkt, auf welchen uns eine andere An— ſicht von den Anforderungen des akademiſchen wie überhaupt des höheren Vortrags der politiſchen Geſchichte im allgemeinen, ein anderer, und wir glauben hinzufügen zu dürfen, bei anerkannt tüchtigen Hiſtorikern und akademiſchen Geſchichtslehrern gebräuch⸗ licher Begriff von Univerſalgeſchichte ſtellt, können wir einen halb⸗ jährigen Curſus der letztern, wenn auch nicht ſo belehrend und nützlich als einen einjährigen, keineswegs als„einen zweckloſen Zeitverluſt“ anſehen. Dr. Schäfer. Ueber die Bemerkungen in Bezug auf orientaliſehe Sprachen. I. Semitiſche Sprachen und Literatur. Uer der Einführung des neuen Studienplanes für die Groß herzoglich Heſſiſche Landesuniverſität zu Gießen wurden von allen Candidaten des Gymnaſtallehramtes auch Kenntniſſe in der hebräi ſchen Sprache gefordert und die mündliche Prüfung dehnte ſich auch über dieſen Zweig des Wiſſens aus. Der Zweck dieſer Vor ſchrift, die ebenfalls in andern Staaten, wie Preußen, Sachſen, Hannover u. ſ. w., beſteht, konnte nur der ſeyn, den künftigen Gymnaſiallehrer zum hebräiſchen Unterricht in den oberen Klaſſen der Gymnaſien zu befähigen, damit die Abiturienten ſchon gleich im erſten Semeſter Exegeſe des Alten Teſtaments hören können; denn als Sprache ſteht das Hebräiſche mit dem Griechiſchen und Lateiniſchen in keiner Verwandtſchaft, gehört vielmehr zu einem ganz anderen Sprachſtamme, dem ſemitiſchen nämlich, der von dem indogermaniſchen, welchem die ſogenannten claſſiſchen und ger maniſchen Sprachen angehören, ſeinem Baue und ſeiner Ent wickelung nach ganz verſchieden iſt. Die Erfahrung hat aber gelehrt, daß die meiſten Philologen ſich nur dürftige Kenntniſſe in derſelben verſchafften, um der Forderung des Erxamens Genüge leiſten zu können, theils aus wahrer Abneigung gegen die hebräiſche Sprache ſelbſt, theils aber auch, weil ſie glauben mochten, man wiſſe lei richten eigentlic indem d entwede Sprach diefenige hebräiſe ten, ei matik f des Alt ſelben texeſſe Studiel merk z wirken. hin nun Unterri Syradh mündle um ſo ſich wi läßt ſi hebraiiſ neuen ren, ſo wollen Curſus naͤmlich und S Wrrwa ſowohl eine gr dium d ſchen D 82 auf 23 wiſſe leicht Hebräiſch genug, um die Gymnaſiaſten darin unter⸗ richten zu können. Die natürliche Folge davon war, daß der eigentliche Zweck jener Vorſchrift großentheils nicht erreicht wurde, indem die Theologen bei ihrem Abgange von dem Gymnaſtum entweder gar keine oder nur ſehr dürftige Kenntniſſe der hebräiſchen Sprache mitbringen. Dieſes hatte dann weiter zur Folge, daß diejenigen Abiturienten, welche eine oberflächliche Kenntniß der hebräiſchen Formenlehre ſich auf dem Gymnaſium erworben hat ten, einen weiteren akademiſchen Vortrag über hebräiſche Gram matik für überflüſſig hielten und ſo unfähig blieben, die Sprache des Alten Teſtaments gründlich zu verſtehen und die Exegeſe des ſelben mit Nutzen zu hören. Es lag deshalb im eigenen In⸗ tereſſe der Prüfungs⸗Commiſſion, bei der Abfaſſung des neuen Studienplanes gerade auf dieſen Zweig des Wiſſens ihr Augen⸗ merk zu richten und dem gerügten Mißſtande kräftig entgegen zu wirken. Das Geeignetſte war wohl, dafür zu ſorgen, daß künftig hin nur ſolchen Candidaten des Gymnaſiallehramtes der hebräiſche Unterricht auf Gymnaſien übertragen werde, welche die hebräiſche Sprache gründlich ſtudirt haben und eine geſchärfte ſchriftliche und mündliche Prüfung darin beſtehen können. Dieſer Zweck wird um ſo gewiſſer erreicht, wenn nur diejenigen dieſem Sprachſtudium ſich widmen, welche dazu Beruf haben, denn nur von ſolchen läßt ſich erwarten, daß ſie ſich eine gründliche Kenntniß der hebräiſchen Sprache erwerben werden. Es mußte deshalb im neuen Studienplan jedem frei geſtellt bleiben, Hebräiſch zu ſtudi⸗ ren, ſolchen aber, die das Hebräiſche künftig auf Gymnaſien lehren wollen, neben demſelben auch noch ein ſyriſcher und arabiſcher Curſus vorgeſchrieben werden. Die hebräiſche Sprache ſteht nämlich zu den beiden aramäiſchen Dialekten, dem Chaldäiſchen und Syriſchen und zu der arabiſchen Sprache in einem ſo nahen Verwandtſchaftsverhältniſſe, daß eine zur Erklärung der andern ſowohl in lexikaliſcher als grammatiſcher Hinſicht beiträgt und eine gründliche Kenntniß der hebräiſchen Sprache ſomit das Stu dium dieſer verſchwiſterten Sprachen bedingt. Von den aramäi ſchen Dialekten genügt es nur einen zu kennen, weil beide eigentlich 24 nur als verſchiedene Mundarten anzuſehen ſind, die ſich weniger im grammatiſchen Bau als in Ausſprache und Wortvorrath unterſcheiden. Die im Studienplan gewählte ſyriſche Sprache hat dabei noch den Vorzug, daß ihre Literatur viel mannigfaltiger iſt und allgemeineres Intereſſe darbietet, als die der Chaldäiſchen. Dieſer ganze ſprachliche Curſus iſt nun im Studienplane ſo ver theilt worden, daß im erſten Semeſter hebräiſche Grammatik, im zweiten Exegeſe des Alten Teſtaments, im vierten ſyriſche und arabiſche Grammatik und im fünften Exegeſe ſyriſcher und ara biſcher Schriftſteller gehört werden ſollen, wozu dann im ſechſten noch eine Vorleſung über orientaliſche Literaturgeſchichte kommt. Hören wir nun, was Hr. Geh. Rath Schleiermacher S. 52 dagegen einwendet:„Bei der beabſichtigten Ausſchließung der „Theologen von den Gymnaſiallehrerſtellen mußte der Studien „plan Vorkehrung für den auf den Gymnaſien zu ertheilenden „Unterricht in der hebräiſchen Sprache treffen.“— Theologen ſind auch nach dem neuen Studienplan keineswegs von den Gym naſiallehrerſtellen ausgeſchloſſen, wenn ſie den Nachweis ihrer be⸗ züglichen Befähigung zu geben vermögen, eine Bedingung, die die Staatsregierung zu fordern berechtigt iſt, da ſie auch an alle übrige Beamtungen dieſelbe Anforderung ſtellt*). Dazu kommt noch, daß man den Theologen als ſolchen keineswegs eine gründ liche Kenntniß der hebräiſchen Sprache zuſchreiben kann, indem die Erfahrung lehrt, daß gerade die wenigſten unter ihnen ſich einem gründlichen Studium dieſer Sprache widmen. Uebrigens war das Hebräiſche von jeher ein Gegenſtand der mündlichen Prüfung für die Candidaten des Gymnaſiallehramtes, wie oben bemerkt wurde, und der neue Studienplan hat weiter nichts ge⸗ than, als das Studium desſelben auch auf die verwandte ſyriſche und arabiſche Sprache ausgedehnt und es nur ſolchen vorgeſchrieben, vie am Gymnaſium den hebräiſchen Unterricht übernehmen wollen. ¹*) Siehe von Linde’s Erwiederung auf die Bemerkungen des Hrn. Geh. Raths Dr. Schleiermacher über den Studienplan für die Großb. Heſſiſche Landeguniverſität S. 39. Es „welche „neben d „der in „Alten 2 „matik „ſteller in „Semeſte „Theoloe „matik! „jjährigen mlaſien! „ein ein „Gramn Theologe matik be darin m leſungen ſich aus Geſchiche Phyſck Stlidieng Theolog tik mac ſchrieben Gramm namentt ſich alo ſchleßen N „erden weregetiſ logiſche dvorgeſch 0ls ein, 25 veniger„Es ſollen deßhalb, fährt der Hr. Verf. fort, diejenigen, vorrath„welche denſelben in der Zukunft zu übernehmen geneigt ſind, prache„neben dem übrigen philologiſchen Curſus einen beſondern machen, altiger„der in hebräiſcher Grammatik im erſten Semeſter, in Eregeſe des iiſchen„Alten Teſtaments im zweiten, in ſyriſcher und arabiſcher Gram⸗ ſo ver„matik im vierten, in Exegeſe ſyriſcher und arabiſcher Schrift⸗ if, im„ſteller im fünften und in orientaliſcher Literaturgeſchichte im ſechsten ze und„Semeſter beſteht. Wir haben oben geſehen, daß die evangeliſchen d ara„Theologen keines Univerſitätsunterrichts in der hebräiſchen Gram⸗ echſten„matik bedürfen, die katholiſchen Theologen dagegen einen ein⸗ ommt.„jährigen Curſus in derſelben erhalten; die Fachlehrer an Gym⸗ er S.„naſien bekommen einen Vortrag in einem Semeſter, wonach alſo na der„ein einjähriger und ein halbjähriger Vortrag über die hebräiſche tudien⸗„Grammatik Statt finden müſſen.“— Daß die evangeliſchen Theologen keines Univerſitätsunterrichts in der hebräiſchen Gram⸗ llenden n ſind matik bedürfen, iſt im Studienplan nicht ausgeſprochen; es heißt Gonn⸗ darin nur, daß die hebräiſche Grammatik nicht zu den drei Vor⸗ er be leſungen gerechnet werden ſoll, welche der evangeliſche Theolog „die ſich aus dem Gebiete der Philoſophie im engeren Sinne, oder der an alle Geſchichte, der ältern und neuern Sprachen, der Mathematik, fommt Phyſik oder der Naturgeſchichte frei wählen darf. Auch ſagt der rund⸗ Studienplan der katholiſch⸗theologiſchen Fakultät nicht, daß der Indem Theolog einen einjährigen Curſus in der hebräiſchen Gramma⸗ an ſch tik machen ſoll, denn die im erſten und zweiten Semeſter vorge⸗ rigens ſchriebenen zwei Vorleſungen über hebräiſche Sprache faſſen dlichm Grammatik und Uebungen im Interpretiren in ſich, welche letztere 3 lhen namentlich zur gründlichen Erlernung einer Sprache gehören und 1 ſich als halbjährige Vorleſung an die hebräiſche Grammatik an⸗ 9 ſchließen ſollen.— bnn„Nach Verſchiedenheit der Confeſſion, heißt es dann S. 53, 4„werden die künftigen Fachlehrer im zweiten Semeſter irgend ein Gohen„exegetiſches Colleg bei einem der evangeliſch⸗ oder katholiſch⸗theo⸗ „logiſchen Profeſſoren hören.“— Unter der im zweiten Semeſter Hi vorgeſchriebenen Exegeſe des Alten Teſtamentes kann nichts weniger roßh. als ein exegetiſches Colleg bei einem der evangeliſch⸗ oder katholiſch⸗ 26 theologiſchen Profeſſoren verſtanden werden, da in einem ſolchen das Alte Teſtament nicht ſowohl ſprachlich als theologiſch erklärt wird, der Philolog aber es weder mit der katholiſchen noch evan⸗ geliſchen Theologie zu thun hat, ſondern nur mit der hebräiſchen Sprache als ſolcher. Es iſt vielmehr hier unter Exegeſe des Alten Teſtaments nur ein ſprachliches, in den Bereich der philo⸗ ſophiſchen Fakultät gehöriges Colleg zu verſtehen, worin der künf⸗ tige Fachlehrer im Interpretiren des Alten Teſtaments geübt wird und ſeine im vorhergehenden Semeſter erworbenen Kenntniſſe der hebräiſchen Grammatik anzuwenden und zu erweitern Gelegen⸗ heit hat. „An jedem Gymnaſium im Großherzogthum, ſagt der Hr. „Verf. weiter, iſt eine Stelle mit einem der hebräiſchen Sprache „kundigen Lehrer zu beſetzen; ſind dieſe wenigen Stellen zufällig „alle mit jüngeren Lehrern beſetzt, ſo dauert es wahrſcheinlich „eine ziemliche Zeit, ehe eine ſolche Stelle wieder eröffnet wird „und bis dahin möchte wohl das in einem einzigen Exegeticum „mit dem vorausgegangenen Sprachunterricht Erlernte ſo ziemlich „verflogen ſeyn. Dann entſteht die Frage, wie viel von den ohne⸗ „hin überlaſteten Philologen ſich einem Studium, das ihnen keine „Ausſicht auf beſonderen Vortheil gewährt, unterziehen werden.“ — Im Studienplan iſt keineswegs ausgeſprochen, daß demjenigen Lehrer, welcher den hebräiſchen Unterricht am Gymnaſium erthei⸗ len ſoll, jeder andere Unterricht verwehrt werde; es ſoll vielmehr, uach der gewöhnlichen Praxis auf Gymnaſien, jeder Lehrer neben ſeinem ſpeciellen Fache auch noch andere nebenbei übernehmen, und unter ſolchen Umſtänden kann die Anſtellung eines hebräiſchen Fachlehrers auch dann Statt finden, wenn zufällig das Hebräiſche von einem andern Lehrer noch vorgetragen wird. Uebrigens muß ſich jeder Aspirant zum Staatsdienſte das Abwarten einer Anſtellung gefallen laſſen und die Erfahrung lehrt noch täglich, daß gerade diejenigen Staatsämter, welche am ſtärkſten beſetzt ſind, mithin wenig Ausſicht zu einer baldigen Anſtellung geben, die meiſten Aspiranten haben. Auch wird die Beſorgniß des Hrn. Verfaſſers, die in zwei Semeſtern erworbenen Kenntniſſe der hebräiſche verloren Eregeticu der Hr.) beſuchen, einlaſſen müſſen, ſtimmen. Kenntmiſ immer, beim St weder d ſetzte U Lehrern U ſchen; des:, „WVortea „Semef nſpruch ndes S S 9 „der „Leh rge dieſes ntheilh „Seme Er„f „Eregeſ kcum jemlich 27 hebräiſchen Sprache möchten in einer ſolchen Wartezeit wieder verloren gehen, in nichts gemindert werden, wenn ſtatt eines Exegeticums deren vier oder fünf vorgeſchrieben wären. Will doch der Hr. Verf. ſelbſt, daß man nicht viele exegetiſche Vorleſungen beſuchen, ſondern dafür täglich ein Paar Stunden auf das Leſen in der Urſprache verwenden ſolle, und ſagt er nicht an derſelben Stelle S. 23 und 24, daß ein Jahr zur Ueberwindung der ſprachlichen Schwierigkeiten hinreiche. Auf die Möglichkeit, daß das Erlernte wieder vergeſſen wird, kann ſich kein Studienplan einlaſſen; er hat nur die Disciplinen, welche gehört werden müſſen, ſo wie ihre möglichſt zweckmäßige Aufeinanderfolge zu be⸗ ſtimmen. Wem die Wiſſenſchaft am Herzen liegt, der wird ſeine Kenntniſſe auch durch den Beſuch nicht vorgeſchriebener Vorleſungen und durch anhaltendes Privatſtudium zu bereichern ſuchen und ſelbſt nach vollendeter Studienzeit die Hände nicht müßig in den Schooß legen, ſondern dahin ſtreben, daß das einmal Erlernte in friſchem, Gedächtniß bleibe und durch fortgeſetztes Studium zu immer größerer Klarheit gelange. Diejenigen hingegen, welche beim Studium weder Talent noch Fleiß und Eifer zeigen, kann weder der beſte und reichhaltigſte Studienplan, noch eine fortge ſetzte Ueberwachung bis zur einſtigen Anſtellung zu tüchtigen Lehrern machen. Ueber den neben dem Hebräiſchen noch vorgeſchriebenen ſyri ſchen und arabiſchen Curſus ſagt der Hr. Verf. S. 53 Folgen des:„Zur Vervollſtändigung ihrer Kenntniſſe erhalten ſie einen „Vortrag über ſyriſche und arabiſche Grammatik gerade in dem „Semeſter, in welchem ſie mit andern Disciplinen am meiſten in An „ſpruch genommen werden. Allerdings kann man die Anfangsgründe „des Syriſchen und Arabiſchen in einem halben Jahre vortragen; „der Zuhörer muß aber dann nothwendig im Stande ſeyn, dieſem „Lehrgegenſtande ſehr vielen Privatfleiß zu widmen; und ſoll auch „dieſes geſchehen können, ſo würden wir es doch für weit vor „theilhafter anſehen, wenn die beiden Sprachen nicht in demſelben „Semeſter vereinigt würden. In dem folgenden ſoll nun die „Exegeſe ſyriſcher und arabiſcher Schriftſteller wieder einen Vortrag 28 „bilden, neben welchem der Beſuch des Seminars und die Vor⸗ „leſungen über römiſche Alterthümer, Metrik, Ariſtophanes, römiſche „Dramatiker, Rechtsgeſchichte und Aeſthetik gelegt ſind. Zu den „mangelhaften Kenntniſſen im Hebräiſchen werden hiernach gleich „mangelhafte im Syriſchen und Arabiſchen kommen, die mit jenen „zugleich wieder vergeſſen werden, und das einfache Bedürfniß „hebräiſchen Sprachunterrichts an den Gymnaſien wird dadurch „ſchwerlich befriedigt werden können.“— Aus dieſen Worten geht nicht klar hervor, daß der Hr. Verf. der Anſicht iſt, ein ſyriſcher und arabiſcher Curſus ſey zur gründlichen Erlernung der hebräiſchen Sprache nöthig. Allein eine andere bei der Kritik des Studienplanes der evangeliſch⸗theologiſchen Fakultät S. 24 vorkommende Aeußerung über die Nothwendigkeit des Studiums der mit dem Hebräiſchen nahe verwandten ſyriſchen und arabiſchen Sprache als Hülfsmittel bei dem Studium des Alten Teſtaments läßt darüber gar keinen Zweifel. Wenn demnach der Hr. Verf. ebenfalls einen ſyriſchen und arabiſchen Curſus für nöthig hält, ſo bleibt uns nur noch auf die andern Einwendungen zu ant worten übrig. Der vorgeſchriebene Curſus der ſyriſchen und arabiſchen Sprache iſt im Studienplan nicht auf zwei, ſondern auf vier Vorträge beſchränkt, von denen je zwei in ein Semeſter fallen, nämlich ſyriſche und arabiſche Grammatik in das vierte, und Exegeſe ſyriſcher und arabiſcher Schriftſteller in das fünfte Semeſter*). Da der Studirende ſchon zwei Vorleſungen über hebräiſche Sprache im erſten und zweiten Semeſter gehört hat, und im dritten Semeſter zur Vervollſtändigung ſeiner hebräiſchen Kenntniſſe noch ein exegetiſches Colleg über das Alte Teſtament beſuchen kann, ſo wird es ihm nach einer ſolchen Vorbereitung gewiß nicht ſchwer fallen, im darauf folgenden vierten Semeſter Der Hieäe wegen ſteht im Studienplane:... 6) Syriſche und ara biſche Grammatik, ſtatt 6) Syriſche Grammatik. 7) Arabiſche Gram⸗ matik; und weiter unten:... 8) Erxegeſe ſpriſcher und arabiſcher Schriftſteller, ſtatt 8) Erxegeſe ſyriſcher Schriftſteller. 9) Eregeſe arabiſcher Schriftſteller. die Gran ſyriſchen die im fü pretiren ſ bei mäßi als Pro ſchen und zu einen Haupthit vandten „manche ſo iſ di nicht zun wort zu meiſten nach j jed denen S Vor omiſche zu den gleich jenen ürfniß adurch aamen ſtament reitung meſter 29 die Grammatik der mit dem Hebräiſchen ſo nahe verwandten ſyriſchen und arabiſchen Sprache mit Nutzen zu hören. Durch die im fünften Semeſter ſich anſchließenden Uebungen im Inter pretiren ſyriſcher und arabiſcher Schriftſteller wird er dann ſelbſt bei mäßigem Privatfleiß, wie meine nun ſchon ſeit zehn Jahren als Profeſſor der orientaliſchen Sprachen gemachte Erfahrung lehrt, diejenigen Kenntniſſe in der ſyriſchen und arabiſchen Sprache ſich verſchaffen können, welche zur gründlichen und klaren Einſicht in den grammatiſchen Bau der hebräiſchen Sprache erforderlich ſind. Dieß kann auch nur der Zweck eines hinzutretenden ſyri ſchen und arabiſchen Curſus ſeyn, nicht aber die Heranbildung zu einem vollkommenen Kenner dieſer beiden Sprachen. Ein Haupthinderniß bei dem Studium der mit dem Hebräiſchen ver wandten ſyriſchen und arabiſchen Sprache ſcheint aber dem Hrn. Verf. das gleichzeitige Zuſammentreffen desſelben mit den vielen andern philologiſchen Disciplinen zu ſeyn. Allein es verſteht ſich ja von ſelbſt, daß man an denjenigen, deſſen Hauptfach die hebräiſche Sprache iſt, nicht die Anforderungen ſtellen kann, die ein Philolog von Fach zu erfüllen hat, und dieſer Geſichtspunkt iſt bei der Prüfung der Gymnaſiallehramtscandidaten bisher auch immer im Auge behalten worden. Sanskrit⸗Grammatik und Exegeſe fällt für ihn ohnehin weg, und was die Vorträge über griechiſche und lateiniſche Schriftſteller betrifft, ſo ſagt ja der Studienplan ausdrücklich:„es kann nicht erwartet werden, daß über ſämmt „liche genannte Schriftſteller Vorträge gehört werden; die wichti⸗ „geren werden in der Hauptabtheilung lI namhaft gemacht und für „manche tritt das philologiſche Seminar ergänzend ein.“ Eben ſo iſt die im Studienplane angegebene Reihenfolge der Vorleſungen nicht zur bindenden Vorſchrift gemacht, wie es in dem Vor wort zu demſelben ausdrücklich heißt, ſondern nur als die in den meiſten Fällen zweckmäßige empfohlen worden, und es ſteht dem nach jedem frei, den ſyriſchen und arabiſchen Curſus in verſchie denen Semeſtern zu machen. Der neue Studienplan hat endlich zur Vervollſtändigung des hebräiſchen Curſus dem Fachlehrer noch einen Vortrag über orien 30 taliſche Literaturgeſchichte vorgeſchrieben.„Aber was ſoll nun „dieſer, ſagt der Hr. Verf. S. 54, ſo kümmerlich mit den ent⸗ „ſprechenden Sprachkenntniſſen ausgerüſtet, der ſich nur ein Paar „Abſchnitte in einer Chreſtomathie hat vorerklären laſſen, mit einer „orientaliſchen Literaturgeſchichte machen, mit der Kenntniß der „ſyriſchen Kirchenſchriftſteller und Geſchichtſchreiber, die faſt alle „nur handſchriftlich in wenigen großen Bibliotheken vorhanden „ſind, mit der Kenntniß der arabiſchen Schriftſteller, bei denen „großentheils der nämliche Fall Statt findet und die alle einer „Zeit angehören, mit der ſich der künftige Gymnaſiallehrer dem „Studienplan nach ſo gut wie nicht zu beſchäftigen hat.“— Auf dieſe Frage des Hrn. Verf. iſt ſehr leicht zu antworten. Wer eine todte oder lebende Sprache ſtudirt, fühlt ſicherlich auch das Bedürfniß, ſich mit den wiſſenſchaftlichen und künſtleriſchen Lei⸗ ſtungen des Volkes, dem die Sprache angehört, bekannt zu machen, mag die Literatur arm oder reich, gedruckt oder nur handſchriftlich vorhanden ſeyn, mag er die literariſchen Produkte benutzen und veröffentlichen wollen, oder ſich damit begnügen, nur mangelhafte Kenntniſſe in der bezüglichen Sprache erworben zu haben. Wie dem Philolog die Kenntniß der griechiſchen und römiſchen, ſo iſt dem künftigen hebräiſchen Lehrer die der orientaliſchen Literatur⸗ geſchichte unentbehrlich. Sprache und Literatur ſind ja ſo weſent⸗ lich miteinander verbunden, daß die Literatur die Sprache und dieſe wieder die Literatur bedingt. II. Sanskrit. „In den für den Gymnaſiallehrer beſtimmten Cyclus, ſagt „Herr Geh. Rath Schleiermacher S. 51, iſt auch durch den „Studienplan ein für ſie großentheils neuer Unterrichtsgegenſtand „eingeführt worden, der nämlich der Sanskrit⸗Grammatik und „Sanskrit⸗Exegeſe, die in das dritte und vierte Semeſter gelegt „ſind.“— Großentheils neu iſt dieſer Unterrichtsgegenſtand nur inſofern, denn die vor vielen regt durch dirt und weit gebr Fertigkeit gen Sans wir habel vergleiche und Con des Sau Jeit erf ſtellt, ind niſt zu⸗ „Indiſch „weit kü „geborne „dem S „mehr nſo ung nteiniſche ſechs J ſſogar mNes So „ſeyn n „Maſſe „gen, d ſſich ei „nicht Sanskr Formen guläre lautsre und pr 31 inſofern, als er im neuen Studienplane zuerſt vorgeſchrieben wird, denn die Philologie Studirenden der Ludoviciana haben ſchon vor vielen Jahren, theils aus ganz freien Stücken, theils ange⸗ regt durch die Vorträge ihrer Lehrer, das Sanskrit nebenbei ſtu⸗ dirt und es auch darin, wie die mündliche Prüfung ergab, ſo weit gebracht, daß ſie im Ueberſetzen und Erklären eine ziemliche Fertigkeit beſaßen. Auch im Auslande ſtudiren faſt alle Philolo⸗ gen Sanskrit, wenn es ihnen gleich nicht vorgeſchrieben iſt, und wir haben gerade den Gymnaſiallehrern ſehr viele ſchätzbare ſprach⸗ vergleichende Unterſuchungen über die Lautlehre, das Declinations⸗ und Conjugationsſyſtem u. dgl. zu verdanken. Das Studium des Sanskrit iſt auch durchaus nicht ſo abſchreckend und ſo viele Zeit erfordernd als Herr Geh. Rath Schleiermacher es dar⸗ ſtellt, indem er ſagt:„Das Studium der Sanskrit⸗Grammatik „iſt zu Folge der bei uns üblichen, im Vergleich zu denen der „Indiſchen Grammatiker ſehr erleichterten Methoden in einem „weit kürzeren Zeitraum möglich geworden, als dieß für die ein⸗ „gebornen Hindus der Fall iſt, deren Sprachen unmittelbar von „dem Sanskrit abſtammen, wovon ſie den Wörterſchatz neben „mehr oder weniger fremden Beimiſchungen beibehalten haben, „ſo ungefähr wie das Italiäniſche und Spaniſche von dem La⸗ „teiniſchen. Demungeachtet werden bei den Hindus zwei bis „ſechs Jahre, und im Fall Panini's Grammatik ſtudirt wird, „ſogar zehn bis zwölf Jahre auf den grammatiſchen Curſus „des Sanskrit verwandt. So ſehr nun dieß bei uns vereinfacht „ſeyn mag, ſo muß ſich doch das Gedächtniß eine ſehr große „Maſſe von Formen, wobei eine Menge irregulärer ſind, einprä⸗ „gen, dann einige Wortkenntniß bei dem Ueberſetzen erwerben, „ſich einigermaßen in dasſelbe einüben, was einen immerhin „nicht ganz unbedeutenden Zeitaufwand erfordert.“— Die Sanskrit⸗Grammatik hat allerdings eine große Maſſe von Formen, wobei eine Menge irregulärer ſind, allein die re⸗ gulären Formen ſind, wenn man einmal mit den Wohl lautsregeln bekannt geworden iſt, gar nicht ſchwer zu bilden und prägen ſich dem Gedächtniß um ſo leichter ein, weil Vorzug des wahrhaft bewunderungswürdig organiſchen Baues der Sanskritſprache. Die irregulären Formen aber, die jedoch ver⸗ hältnißmäßig nicht ſo ſehr bedeutend ſind, erſchweren das Stu⸗ dium des Sanskrit keineswegs, denn theils kommen dergleichen bei der gewöhnlichen Lectüre gerade nicht ſo viele vor, theils ſind die grammatiſchen und lexikaliſchen Hülfsmittel des Sanskrit von den Europäern ſo methodiſch und zweckmäßig bearbeitet worden, daß das Auffinden ſolcher Formen dem Anfänger nicht ſchwer werden kann. Hat doch auch die griechiſche Sprache eine große Menge irregulärer Formen, deren Erlernung nicht geringeren Schwierigkeiten unterliegt und dennoch wird dieſelbe ſogar auf Gymnaſien gelehrt. Wird das Sanskrit nach der richtigen Me⸗ thode vorgetragen, ſo iſt das Erlernen dieſer Sprache nicht ſo ſchwierig, als man wohl glauben möchte. Beim Elementarun⸗ terricht verdient die analytiſche Methode nicht allein den Vorzug, ſondern ſie iſt ſogar abſolut nothwendig. Zuert trage man dem Schüler die Prinzipien der Grammatik recht kurz aber kla. und gründlich vor, gehe dann ſogleich zum Ueberſetzen leichter Stücke über und laſſe den Schüler ſelbſt ſich üben, den Text vermittelſt eines Wörterbuchs und der Grammatik, jedoch wo möglich ohne Beihülfe einer Ueberſetzung, Wort für Wort nach den Reg eln der Flexion, Etymologie, Compoſition und Syntax zu erklären. Nach⸗ dem er ſo einige Bücher oder Abſchnitte aus denſelben, bei deren Wahl man vom Leichten zum Schwierigen übergehen muß, ge⸗ leſen hat, wird er im Stande ſeyn, ohne Hülfe eines Lehrers die Sanskrit⸗Werke zu ſtudiren und ſeine Kenntniſſe in dieſer Sprache zu vervollkommenen*). Nach dieſer Methode habe ich das Sans⸗ krit in Berlin und Bonn ſtudirt und nach derſelben Methode lehre ich daſſelbe nun ſchon ſeit zehn Jahren an hieſiger Uni⸗ verſität und zwar mit dem Erfolge, daß meine Schüler ſchon e A. IV. de Schlege! Réflexions sur l'étude des langues asia- Bonn 1832. S. 159— 161. eine jede grammatiſche Form genau analyſirt und auf ihre Grund⸗ beſtandtheile zurückgeführt werden kann. Dieß iſt der große z Ende überſetzen „2 „Gywa Freilich befähi „um d Tücht Vort „ſehen „etwa „ohne „won beſon „dad „rer „KPbil „gan⸗ „beſe „ſune 33 zu Ende des erſten Semeſters Epiſöden aus dem Mahabharalaà überſetzen und erklären können. ah e „Auf die Frage, ſagt der H. Verf. zuletzt, was der künftige „Gymnaſiallehrer mit dieſem Studium machen ſoll, wiſſen wir „freilich nichts zu antworten. Soll es ihn zu Sprachforſchungen befähigen, ſo möchten die wenigſten ſo weit Beruf dazu fühlen, „um dem gegenüber, was hier ſchon geleiſtet iſt, noch etwas „Tüchtiges zu leiſten, keiner aber in ſeiner Stellung wahren „Vortheil davon ziehen können, indem es als ein Unglück ange⸗ „ſehen werden müßte, wenn Gymnaſiallehrer ihren Schülern „etwa die Ergebniſſe etymologiſcher Unterſuchungen vortrügen, da „ohnehin alle Lehrer gewöhnlich nur zu ſehr geneigt ſind, dem, „womit ſie ſich vorzugsweiſe beſchäftigen, in ihrem Unterricht eine „beſondere Rückſicht zu ſchenken. Für dieſen Unterricht iſt aber „das Sanskrit ſo unnöthig wie das Angelſächſiſche für den Leh⸗ „rer des Engliſchen; bei der Hinneigung eines Theiles unſerer „Philologen zu grammatiſchen Subtilitäten iſt es dagegen recht „ nacht, dieſem Hang eine neue Stütze zu geben, zumal der „ganze philologiſche Cyclus im Studienplan eine offenbar ſehr „beſchränkte Tendenz zeigt, wenn gleich der Beſuch von Vorle⸗ „ſungen über eine ziemliche Anzahl von anderartigen Gegenſtän⸗ „den verlangt wird.“— H. Geh. Rath Schleiermacher faßt hier ſo wie bei ſeiner ganzen Kritik des Studienplanes für Philo⸗ logen den Gymnaſiallehramtscandidaten offenbar in einer ſehr niedrigen Stellung auf, in der man von demſelben nur das ver⸗ langt, was er zur Erreichung unmittelbar praktiſcher Zwecke be⸗ darf, während die Gegenwart, wie in den übrigen Wiſſenſchaften, ſo auch in der Betreibung der Philologie auf Gymnaſien, den be⸗ ſchränkten Geſichtskreis der Vergangenheit immer mehr zu entfer⸗ nen ſucht und namentlich das Studium der Sprachen vom com⸗ parativen Standpunkt aus als unabweisbar erkannt hat. Die Univerſität, als höchſte Bildungsanſtalt, kann ſich doch keines⸗ wegs mit einer dem bloßen praktiſchen Bedürfniß entſprechenden Bildung begnügen; ſie hat einen viel höheren Zweck im Auge und muß vielmehr dahin ſtreben, ihrem Zögling eine möglichſt 3 34 vollkommene, den Anforderungen der Zeit entſprechende wiſſen⸗ ſchaftliche Bildung zu geben. Es hat aber gerade das Studium des Sanskrit in den letzten Jahrzehnden auf die Erklärung des grammatiſchen Baues der griechiſchen und lateiniſchen Sprache einen ſo bedeutenden Einfluß ausgeübt, daß ein jeder, der auf eine gründliche Kenntniß der ſogenannten altclaſſiſchen Sprachen Anſpruch machen will, gleichſam genöthigt wird, auch Sanskrit zu ſtudiren. Die Aehnlichkeit zwiſchen dem Sanskrit und dem Griechiſchen und Lateiniſchen liegt, wie Fr. Schlegel ſagt, nicht blos in einer großen Anzahl von Wurzeln, die ſie mit ihnen ge mein hat, ſondern ſie erſtreckt ſich bis auf die innerſte Struktur und Grammatik. Nicht allein dieſe Aehnlichkeit haben ſowohl Orientaliſten, als altclaſſiſche Philologen, worunter namentlich mehrere Gymnaſiallehrer ſich befinden, in vielen ſprachvergleichen den Schriften nachgewieſen, ſondern ſie haben auch verſucht, den grammatiſchen Bau der griechiſchen und lateiniſchen Sprache durch gründliche ſprachvergleichende Unterſuchungen immer mehr aufzuhellen und das Studium deſſelben gleichſam ganz zu reor⸗ ganiſiren*). Kann wohl unter ſolchen Verhältniſſen das ſprach⸗ *) Dahin gehören: Fr. Schlegel über die Sprache und Weisheit der Indier; Bopp über das Conjugationsſyſtem der Sanskritſprache; Desſelben vergleichende Grammatik des Sanskrit, Zend, Griechi⸗ ſchen, Lateiniſchen, Litthauiſchen, Gothiſchen und Deutſchen; Jo⸗ hannſen die Lehre der lateiniſchen Wortbildung nach Analogie der vollkommneren Bildungsgeſetze des Sanskrit; Pott etymologiſche Forſchungen auf dem Gebiete der indo⸗germaniſchen Sprachen; * Schmidtii commentatio de pronomine graeco et latino;*Hartung über die Bildung der Caſus, ihre Bildung und Bedeutung in der griechiſchen und lateiniſchen Sprache;*Wüllner die Bedeutung der ſprachlichen Caſus und Modi;*Ag. Benarxy die römiſche Laut⸗ lehre ſprachvergleichend dargeſtellt;*Reimnitz dasSpſtem der grie⸗ chiſchen Declination;* Landvoigt Perſonenformen und Tempus⸗ formen der griechiſchen und lateiniſchen Sprache; Kuhn de conju- gatione in Mi, linguae sanscritae ratione habita;* Kühner aus⸗ führliche Grammatik der griechiſchen Sprache u. a.— Die hier mit einem*bezeichneten Schriften ſind von Gymnaſiallehrern verfaßt. vergleichen llaſſiſchen vielmehr der Philol Zöglinge worin na Schlege griechiſche laſſiſche hier nich Sprachfe über, w denn we lich der gſſett, vigſtens nicht m lehrer! Schülen verfehle mannig nesweg ſenſcha⸗ iige C brauch lologie ſenſcha eine g ein t eine, der d deten und; richti ſeiner wiſſen tudium ng des prache der auf prachen anskrit d dem t, nicht ten ge⸗ truktur ſowohl nentlich leichen t, den Sprache mehr u reor⸗ ſprach⸗ 35 vergleichende Studium des Sanskrit von ſolchen, die ſich der alt⸗ claſſiſchen Philologie widmen, vernachläſſigt werden? Muß nicht vielmehr diejenige Behörde, welche die wiſſenſchaftliche Bildung der Philologen leitet und überwacht, die Aufmerkſamkeit ihrer Zöglinge nach dem Studium der verwandten Sprachen hinlenken, worin nach dem einſtimmigen Zeugniſſe der Bopp, Grimm, Schlegel, Hu mboldt und aller des Sanskrit Kundigen die griechiſche und lateiniſche Grammatik und ſomit auch die alt⸗ claſſiſche Philologie ihre letzte Begründung finden? Man wende hier nicht mit dem H. Verf. ein, daß wohl die wenigſten zu Sprachforſchungen ſo weit Beruf fühlen möchten, um dem gegen⸗ über, was hier ſchon geleiſtet iſt, noch etwas Tüchtiges zu leiſten; denn wenn auch unter ſehr vielen nur wenige, wie dieß gewöhn⸗ lich der Fall iſt, ſich auszeichnen, ſo ſind doch Alle in den Stand geſetzt, dem Gange der Sprachforſchungen zu folgen und ſo we⸗ nigſtens mit der Zeit fortſchreiten zu können. Auch fürchte man nicht mit dem H. Verf., die des Sanskrit kundigen Gymnaſial⸗ lehrer möchten die Ergebniſſe etymologiſcher Unterſuchungen ihren Schülern„ortragen und ſo den Zweck des Gymnaſialunterrichts verfehlen; denn die Zweige des philologiſchen Wiſſens ſind gar mannigfaltig und können ihre Beſtimmung und Abgrenzung kei⸗ neswegs durch den Gymnaſialunterricht ſondern durch die Wiſ⸗ ſenſchaft ſelbſt erhalten. Wollte man alles das, was der künf⸗ tige Gymnaſiallehrer bei ſeinem Unterricht, entweder nicht ge⸗ brauchen oder falſch anwenden könnte, aus dem Gebiete der Phi⸗ lologie herausnehmen, ſo würde dadurch der Philologie alle wiſ⸗ ſenſchaftliche Begründung genommen werden. Hat der Philolog eine gründliche wiſſenſchaftliche Bildung erhalten, ſo iſt auch nur ein tüchtiger Unterricht von ihm zu erwarten; während hingegen eine oberflächliche und beſchränkte Bildung zur Folge hat, daß der Lehrer, indem er ſich den Schein eines wiſſenſchaftlich Gebil⸗ deten geben will, allerlei Fremdartiges, das er nicht zu faſſen und zu würdigen vermag, in ſeinen Unterricht hinüberzieht. Sehr richtig und wahr bemerkt Herr Geh. Staatsrath von Linde in ſeiner Erwiederung S. 42:„Nur wer ſeiner Wiſſenſchaft in 36 „jeder Hinſicht Meiſter iſt und in ihr über der bloßen Schüler⸗ „ſphäre ſteht, kann wahren Beruf haben, in ihr belehrend auf⸗ „zutreten und die Bürgſchaft geben, daß ſeine Bemühungen nicht „hinter den weſentlichen Erwartungen zurückbleiben werden.“ A. Vullers. Erwiederungen Colour& Grey Control Chart ᷣ Blue Cyan Green vellow Hed Magenta Wnhite Grey 1 Grey 2 Grey 3 Grey 4 Black — — AUniverſität zu Gießen. Von einigen Profeſſoren derſelben. ₰△ 00 ‿ O n Gießen, 1843. J. Ricker'ſche Buchhandlung.