8 4 r. 2 „ uũũümn 141 522 247 kch V 0 ½ hu es 03R 38 eefa⸗ 11. NOV. 931 V. 1981 25. Dez. 198 10. 11 05 11.12.95 — —— Geſchichte katholiſch⸗theologiſchen Facultät zu Gießen. Eine allen Theologen Deutſchlands gewidmete Denkſchriſt von Anton Lutterbeck, Doctor der Philoſophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Profeſſor der claſſ. Philologie an der Univerſität zu Gießen. * vuosson Aonnohgg N 8 4” Sh 29 — OO OO=Sen Gießen, 1860. Z. Ricker'ſche Buchhandlung, — — — Vorwort. Indem der Verfaſſer nach übernommener neuer Lebensſtellung und wie zum Abſchied von der Theologie, der ſeine frühere Thätigkeit gewidmet war, dieſe Denkſchrift veröffentlicht, glaubt er nicht erſt ſagen zu müſſen, daß es ihm bei Entwerfung der⸗ ſelben nur in untergeordnetem Maaße darum zu thun geweſen iſt, einer ihm allerdings perſönlich theuer gewordenen, nun aber für immer dahin geſchwundenen Anſtalt ein ſchriftliches Denkmal zu ſetzen. Vielmehr war es ſeine Hauptabſicht, an einem Bei⸗ ſpiele, welches er ſelbſt erlebt und aus nächſter Nähe mit ange⸗ ſehen hatte, die gegenwärtige mehr als bedenkliche Lage der katholiſchen Theologie in Deutſchland zu ſchildern. Daß dabei Denen, welche an der Gießener Facultät, als ſie eben im Aufblühen begriffen war, ſich mit ſo großem Eifer den Ruhm— eines Heroſtrat verdient haben, dieſer ihr Ruhm nicht geſchmälert werden durfte, ſondern hier nichts noththat, als die ungeſchminkte Wahrheit, verſteht ſich von ſelbſt. Sie werden jetzt, wie wir hoffen, dieſen Ruhm für immer haben. Nichtsdeſtoweniger iſt Man⸗ ches von uns nur ſehr ungern geſagt worden. Dahin gehört vor Allem Solches, was ſich von ſelbſt verſteht und worüber alſo unter Vernünftigen keine Rede zu ſein braucht. In Zeit⸗ fragen z. B. iſt ebenſowenig, als irgendwo ſonſt, 20= 12 oder 19= 16; und Jeder, der in ſolcher Rechnung ein X für ein U ſetzt, iſt, wenn er deren Ergebniß auf die Geſellſchaft überträgt, nicht conſervativ, ſondern deſtructiv. Dies aber noch erſt um⸗ IV ſtändlich an einer species facti beweiſen zu müſſen, iſt auf alle Fälle ein ſehr undankbares Geſchäft, und man wird uns daher wohl glauben, wenn wir verſichern, uns demſelben nur mit großem Widerwillen unterzogen zu haben, weil es mal nicht zu umgehen war. Auch noch Enthüllungen anderer Art hätten wir ſehr ge⸗ wünſcht uns erſparen zu können. Indeſſen hat es der falſchen Märtyreracten ſchon zu viele gegeben, als daß der Welt mit einer neuen gerade ſehr gedient wäre. Darum haben wir es uns denn auch nicht dürfen verdrießen laſſen, die hier vorliegende endlich zu zerreißen. Um nun aber zu dem Ziele zu kommen, das wir durch die vorliegende Erzählung zu erreichen vor⸗ hatten— wenn ſolcher Art die Gegner ſind, mit denen aller Orten in Deutſchland die katholiſchen Theologen vornehmlich zu kämpfen haben, und wenn ſolcher Art die Kämpfe ſind, die ihre beſten Kräfte in Anſpruch nehmen und verzehren: was ſoll dann bei dieſem Zuſtand der Dinge aus der katholiſchen Theolo⸗ gie ſelbſt werden, wie iſt ihrem völligen Untergange als Wiſ⸗ ſenſchaft, die dieſen ihren Namen noch verdient, vorzubeugen, und auf welchem Wege und durch welche Mittel läßt ſich eine Verbeſſerung ihrer Lage und ihrer Leiſtungen wieder herbei⸗ führen?— Dieſe Frage iſt es, die wir mit gegenwärtiger Denk⸗ ſchrift der ganzen gebildeten und insbeſondere der theologiſchen Welt in Deutſchland vorlegen oder vielmehr an's Herz legen wollten. Sie auch iſt es, die uns nicht erlaubt hat zu ſchweigen, wo die natürliche Klugheit rieth, lieber im Stillen zu dulden, was wir haben erdulden müſſen. Deß möge Gott walten! Gießen am 14. Auguſt 1860. Der Verfaſſer. d8——— ☛ Geſchichte der katholiſch-fheologiſchen Faculfät zu Gießen. Das Schickſal, welches die katholiſch⸗theologiſche Facultät zu Gießen nach einem ungefähr zwanzigjährigen blühenden Be⸗ ſtande plötzlich und Manchen unerwartet um Oſtern 1851 betrof fen hat, dürfte wohl nicht blos für die früheren Angehörigen derſelben, ſondern auch für weitere Kreiſe genug Beherzigens⸗ werthes haben, um noch einmal den Blick darauf und das ihm Vorangegangene zurückzuwenden. Denn nicht nur iſt die Geſchichte dieſer Facultät eine bereits abgeſchloſſene und ganz der Vergan⸗ genheit zugefallene, ſodaß ſie ſich immerhin ſchon in ein hiſtori⸗ ſches Bild einrahmen läßt: ſie gibt zugleich in ihrem ganzen Verlaufe mehr wie irgend etwas Anderes ein lebendiges Beiſpiel von der Stellung und dem Zuſtande, worin ſich dermalen über haupt in Deutſchland die katholiſch⸗theologiſche Wiſſenſchaft be⸗ findet. Freilich rollt ſich damit ein nicht gerade überall in hellen Farben ausgeführtes Gemälde vor unſeren Augen auf; aber ſchon, eines Uebels ſich bewußt zu werden, kann ſein Gutes haben, in⸗ dem ſich nur ſo auf Mittel zur Heilung denken läßt. Auch würde man irren, wenn man nur Unerfreuliches hier zu finden erwartete. Denn gewiß hat es etwas Erhebendes, in ſchlimmer, man möchte ſagen troſtloſer, Zeit edele Männer zu finden, die den Kampf gegen faſt unüberwindliche Hinderniſſe aufnahmen und durch ihren Muth und ihr Geſchick es dahin zu bringen wußten, eine Stiftung zu begründen und zur Blüthe zu erheben, 1 2 die wenigſtens vorübergehend dem Grundübel, um das es ſich hier handelte, einigermaaßen abzuhelfen beſtrebt war. Und auch das möchte nicht unerfreulich zu bemerken ſein, daß die Triebkraft des Geiſtes, ähnlich der Triebkraft der Natur, nur einiges Son nenſcheins und Regens bedarf, um ſelbſt noch das alte Gemäuer einer verfallenen Ritterburg wieder hier und dort mit friſchem Grün zu überziehen. Denn nur damit freilich laſſen ſich zur Zeit die Ausſichten und Hoffnungen der katholiſchen Theologie vergleichen, nicht etwa gegenüber ihren erklärten Feinden, die es kaum noch gibt, weil ſie ja ſelbſt nur kaum noch exiſtirt, ſondern gegenüber denen, die von Gott und Rechtswegen ihre Freunde und Förderer ſein ſollten! Als wir uns daher entſchloſſen, von der Geſchichte der katholiſch⸗theologiſchen Facultät zu Gießen eine zwar kurze, aber aus den nächſten uns zuſtehenden Quellen entnommene Darſtel⸗ lung zu geben, glaubten wir es uns zur erſten Pflicht machen zu müſſen, Alles der ſtrengen Wahrheit gemäß zu berichten, ohne Haß, aber auch ohne Rückhalt und Bemäntelung. Gerade leicht war dies nicht, theils wegen der nahen Beziehungen, in denen hier der Darſteller mit dem von ihm Dargeſtellten ſtand, theils wegen des Zwieſpaltes der Partheien, die ſich an dieſer Geſchichte betheiligt haben und von denen die eine loͤbt, was die andere verwirft, und dieſe preiswürdig findet, was jene zurückweiſt. Unſer Streben ging dahin, keine Partheiſchrift zu liefern, und noch weniger eine Vertheidigungsſchrift, da es einer ſolchen in dieſem Falle gar nicht bedurfte, vielmehr gerade die Perſönlich⸗ keiten der Facultätsmitglieder als ſolche, wenigſtens die in der letzten Zeit ihr angehörigen, hier bekanntlich faſt ganz außer dem Spiele geblieben ſind. Aber damit ſoll doch nicht geſagt werden, daß wir uns auch alles Urtheils für und wider enthalten wollten; im Gegentheil werden wir uns darin der völligſten Unabhängig⸗ keit nach allen Seiten hin bedienen. Wir behandeln die Geſchichte der Facultät in drei Theilen, indem wir zuerſt von ihrer Gründung, ſodann von ihrem Be⸗ ſtande, und zuletzt von ihrer Auflöſung ſprechen. Die Gründung der katholiſch⸗theologiſchen Faenltät zu Gießen. Der Gevanke, für die Bildung der katholiſchen Geiſtlichkeit in dem Theile Deutſchlands, der zu den Zeiten des Reiches hauptſächlich den Oberrheiniſchen Kreis, ſpäter mit einiger Er weiterung die Oberrheiniſche Kirchenprovinz, nämlich die Staaten Württemberg, Baden, Heſſen⸗Darmſtadt, Heſſen⸗Kaſſel, Naſſau und Frankfurt, oder die Bisthümer Freiburg, Rottenburg, Mainz, Fulda und Limburg, umfaßte, theils durch die Grrichtung von katholiſch⸗theologiſchen Facultäten an den Landesuniverſitäten, theils durch biſchöfliche Seminarien zu ſorgen, war zuerſt in den, die Angelegenheiten der katholiſchen Kirche betreffenden, Frank furter Berathungen der erwähnten deutſchen Regierungen vom 20. März bis zum 7. October 1818 in Anregung gebracht won 6 den. In der dem Staatsvertrage vom 7. October 1818 beige legten Declaration, welche am 24. März 1819 von ven bei den Geſandten jener Staaten, dem Freiherrn von Schmitz Grollenburg und dem Freiherrn von Türkheim, dem Pabſte Pius VII. mitgetheilt wurde, heißt es wörtlich*⁴): „IV. Die biſchöflichen Seminare, welche zu Rottenburg, Meersburg(das nach Raſtatt zu verlegen) und Mainz ſchon beſtehen, um die dem geiſtlichen Stande ſich widmenden Jüng linge zu bilden, werden erhalten werden. Wo aber Seminare noch nicht beſtehen, da wird man Sorge tragen, daß entweden neue errichtet oder die Jünglinge in ein anderes ſchon gegrün detes biſchöfliches Seminar innerhalb der Provinz aufgenommen werden. In die Seminare werden von den Biſchöfen nur Solche aufgenommen werden, welche ausgezeichnet durch Sittenreinheit *) Siehe den Abdruck der lateiniſch abgefaßten Declaratio in dem Auf ſatz: die Oberrheiniſche Kirchenprovinz, ein Promemoria für veutſche Staats männer(beutſche Blätter für Proteſtanten und Katholiken, Eine hiſt,⸗polit Zeitſchrift in zwangloſen Heften, Viertes Heft, Heidelberg 1840, 73——60) ¹ 4 und in einem vom Staat angeordneten Examen(examine publico) geprüft und beſtanden als der Aufnahme würdig befunden wor⸗ den ſind. Den Zugelaſſenen wird der zur Erlangung der höheren Weihen nöthige Tiſchtitel von dem Landesfürſten zuertheilt wer⸗ den.— Auch werden der Provinz nicht akademiſche Inſtitute fehlen, damit die, welche ſich den heiligen Dienſten zu widmen wünſchen, in den theologiſchen Wiſſenſchaften Unterricht erhalten. (Neque deficient provinciam instituta academica, ut ii, qui sacris se ministeriis devovere cupiunt, in theologicis dis- ciplinis erudiantur).“ Der Pabſt war mit dem Inhalt dieſer Zuſage keineswegs einverſtanden, wie aus der von dem Cardinal Conſalvi unter⸗ zeichneten„Darſtellung der Geſinnung Sr. Heiligkeit über die Declaration ꝛc.“ vom 10. Auguſt 1819 erhellt. Hier heißt es wörtlich*): „Was aber am meiſten die Sorge des h. Vaters in Hin⸗ ſicht der Seminarien, welche der Gegenſtand der zärtlichſten Sorgfalt für die katholiſche Kirche ſind, in Anſpruch nimmt, iſt die Form, welche man dieſen Seminarien anpaſſen will. Aus dem letzten Abſatz des vierten Artikels hat Se. Heiligkeit erſehen, daß Schulen der heiligen Wiſſenſchaften auf den Univerſitäten errichtet und daß folglich in die Seminarien nur erwachſene Jüng⸗ linge aufgenommen werden ſollen, um daſelbſt das Praktiſche ihres heiligen Amtes, die Paſtoralpflichten, die Liturgie und an⸗ dere dergleichen Gegenſtände zu erlernen. Eine Geſtaltung in⸗ deſſen, welche der vom Trienter Concil feſtgeſetzten geradezu ent⸗ gegen iſt, welche dem Zweck widerſtreitet, den die Kirche bei Er⸗ richtung der Seminarien ſich vorſteckte, und welche die Rechte der Biſchöfe in Anordnung der Erziehung und des Unterrichtes der Weltgeiſtlichen in den ihrem Stande nothwendigen Kennt⸗ niſſen verletzt, kann von dem heil. Vater nicht genehmigt werden. Das heilige Concil von Trient, welches in der 23. Sitzung von *) S. Freiburger Kirchenlexikon Band X, S. 51 ff. 5 den Seminarien redet, ſetzt feſt, daß in denſelben eine beſtimmte Anzahl von Knaben(certus puerorum numerus) unterhalten, religiös erzogen und in den kirchlichen Wiſſenſchaften unterrichtet werden ſoll. Und wirklich iſt der Zweck, welchen die Kirche bei Errichtung der Seminarien hatte, gerade der geweſen, diejenigen, welche Diener der Kirche werden wollen, ſchon von ihrer zar⸗ ten Jugend an unter der Aufſicht und gänzlichen Abhängigkeit von den Biſchöfen in der Uebung der ihrem Stande eigenen Tugenden und beſonders in den heiligen Wiſſen⸗ ſchaften zu erziehen und zu bilden. Welcher Mißbrauch auch in irgend einem, auch katholiſchen, Staate Deutſchlands hinſicht⸗ lich der Seminarien eingeriſſen ſein mag, ſo wird dieſer doch nie dem heil. Stuhle zum Vorwurf gemacht werden können, wel⸗ cher ſolchen weder anerkannt noch gutgeheißen hat, ſondern viel⸗ mehr ihn tadelt; und man wird vernünftiger Weiſe nie behaup⸗ ten können, daß der heil. Stuhl ſelbſt einen Mißbrauch billige, weil er in irgend einem katholiſchen Lande eingeführt iſt.“ Die Geſandten der deutſchen Regierungen erklärten darauf dem päbſtlichen Staatsſecretär durch ihre Note vom 3. Septem⸗ ber 1819, daß ſie die in ihrer Declaration ausgeſprochenen Grundſätze nicht aufgeben könnten, ohne den Rechten der Regie⸗ rungen und ihrer katholiſchen Unterthanen etwas zu vergeben. Sollte aber eine Vereinbarung nicht ſtattfinden, ſo möge Se. Eminenz angeben, wie die Organiſation der Bisthümer, die der Pabſt auch auf den Fall der Nichtvereinbarung zugeſagt habe, abgeſondert bewirkt werden könne. Hierauf erhielten ſie unter dem 2. October 1819 eine vertrauliche Note des Cardinal⸗ Staatsſecretärs, mit einer Beilage unter dem Titel: Expositio eorum, quae continebuntur in literis Apostolicis novae cir- cumscriptionis Dioecesium etc. In dieſem Aktenſtücke geſchah der allgemeinen Grundſätze, über welche eine Einigung zu Rom nicht hatte ſtattfinden können, keine Erwähnung, ſondern nur der Eintheilung der Diöceſen, der Errichtung der Bisthümer und anderer äußerlicher Einrichtungen für die neu zu bildende Kirchen⸗ 6 provinz*). Zur Beſchlußfaſſung über dieſen Vorſchlag wurden die Frankfurter Berathungen abermals am 20. März 1820 er⸗ öffnet und bis zum 24. Januar 1821 fortgeſetzt. Man war all⸗ gemein der Meinung, auf das pübſtliche Anerbieten eingehen zu ſollen, damit die Kirchenprovinz doch wenigſtens in ihrer äußeren Geſtalt errichtet werde. Die betreffenden Regierungen könnten dann unter ſich eine Vereinbarung treffen über die Art, wie ihre gemeinſchaftliche Stellung gegenüber der katholiſchen Kirche feſt⸗ zuhalten ſei. Die Verhandlungen über die nach dieſen Geſichts⸗ punkten aufzuſtellende„Kirchenpragmatik“ dauerten noch fort, als unter dem 16. Auguſt 1821 die päbſtliche Bulle: Provida so- lersque erſchien. Dieſe ordnete mit dem Bemerken, daß man nſich nicht über alle kirchlichen Gegenſtände, wovon es ſich han⸗ delte, vereinigen gekonnt, dies jedoch wohl noch werde geſchehen könnenn, die Errichtung der Bisthümer an und ſtellte dabei auch noch folgende Forderung auf: „In jeder der obengenannten erzbiſchöflichen und biſchöf⸗ lichen Kirchen ſoll nach Vorſchrift der heiligen Kirchenverſamm⸗ lung von Trient, zur Erziehung und Unterweiſung der Kleriſei, unter der freien Leitung und Verwaltung des Biſchofs eine geiſt⸗ liche Bildungsanſtalt beſtehen, wo eine dem Bedürfniſſe und Nutzen der Diöceſe angemeſſene Anzahl von Zöglingen unter⸗ halten werden kann. Da uns bekannt iſt, daß in vier von jenen Diöceſen(Freiburg, Rottenburg, Mainz und Fulda) dergleichen ſchon beſtehen, ſo befehlen Wir, daß in der einzigen noch übri⸗ gen(Limburg) eine ſolche zweckmäßig errichtet werde.“ Außer⸗ dem heißt es daſelbſt noch in Betreff des Mainzer Seminars: „Daſſelbe(Beibehaltung des Alten in Betreff der Einkünfte) beſtimmen Wir in Betreff des Seminars der Diöceſe, welches Wir, nach vorgängiger Aufhebung des vormals von Geiſt⸗ lichen des Ordens der Einſiedlerbrüder des heiligen Auguſtinus *) Vgl. Freiburger Kirchenlexikon Ergänzungsband S. 870 ff. und den vorhin erwähnten Aufſatz in den deutſchen Blättern für Prot. und Kath. S. 50 ff., die beide in ihren Angaben über dieſen Punkt übereinſtimmen. —— bewohnten Kloſters, in dieſem Kloſter mit dazu gehöriger Kirche und Garten zu errichten verordnen und demſelben ein theils aus deſſen alten, im Jahr 1806 ihm zurückgegebenen Gütern, theils aus ſpäteren Schenkungen und Vermächtniſſen herrühren⸗ des, einen Betrag von 3700 Gulden ergebendes jährliches Ein⸗ kommen anzuweiſen befehlen, indem zugleich die neueſte, zu deſſen Gunſten gemachte reichhaltige Schenkung und andere viel⸗ leicht in Zukunft zu machende, deren Einkommen demſelben Se⸗ minar für alle Zeiten zuzuweiſen ſein wird, aufrecht zu erhal— ten iſt.“ Die hier gewählte Form des Verordnens, Befehlens ꝛc. war abſichtlich gebraucht, um damit auszudrücken, daß der Pabſt ſeinen Erlaß als nicht an deutſche Fürſten und Regierungen, die noch dazu ſämtlich proteſtantiſch waren, ſondern vielmehr ausſchließlich an Angehörige und Diener der katholiſchen Kirche gerichtet an⸗ geſehen wiſſen wollte. Auch nahmen die erwähnten Regierungen in Gemäßheit des Standes der Verhandlungen das Ganze nur inſoweit an, als darin die Errichtung der verſchiedenen Biſchofs⸗ ſitze und der dazu gehörigen Kirchſprengel angeordnet war, indem ſie dem Pabſte unter dem 27. December 1821 eröffneten: Der heilige Vater möge nur mit der Beſtätigung der(von ihnen in Vorſchlag gebrachten) Biſchöfe und der Beſetzung der biſchöfli⸗ chen Sitze vorgehen; ndie übrigen Punkte zur Regulirung der kirchlichen Organiſation werden ſich dann von ſelbſt ergebenu*).— Es folgten nun Verhandlungen und namentlich die Unter⸗ zeichnung eines neuen Staatsvertrages zwiſchen Württemberg, Baden, den beiden Heſſen, Naſſau und Frankfurt vom 8. Februar 1822 zur Ergänzung des älteren vom 7. October 1818. Dem ſelben war als Anlage ſchon beigefügt der„Entwurf einer lan⸗ desherrlichen Verordnung, hauptſächlich äußere Verhältniſſe der Katholiken in der Oberrheiniſchen Kirchenprovinz betreffend, und zur Publication beſtimmt“— d. h. im Weſentlichen daſſelbe *) Freiburger Kirchenlexikon Ergänzungsband S. 873. Aktenſtück, welches wir ſpäter als„Landesherrliche Verordnung vom 30. Januar 1830“ werden kennen lernen. Unterdeß rückte das Einigungswerk mit dem Pabſte nicht weiter vor, bis dieſer endlich durch eine Note vom 16. Juni 1825 ein ſ. g. Ultimatum mittheilte, mit ſechs Punkten als Grundbedingungen einer zu treffenden Uebereinſtimmung*). In der ſchon am 4. Auguſt 1826 berathenen Antwortsnote der deutſchen Regierungen vom 6. Januar 1827 wurden von jenen ſechs Punkten die vier erſten, betreffend die Beſetzung der Biſchofsſtühle u. ſ. w. unter einer Bedingung, die ſpäter der Pabſt zugeſtand, angenommen. Rück⸗ ſichtlich der zwei letzten Punkte aber, von denen der eine die Erziehung der Geiſtlichkeit, der andere den„freien Verkehr der Gläu⸗ bigen mit Rom“(d. h. die alle Diöceſanen angehende Verbindlich⸗ keit der durch die Biſchöfe zu verkündenden päbſtlichen Decrete ohne vorher einzuholendes Placet der Regierungen) betraf, wurde von den Regierungen erklärt: Ihre Zulaſſung könne nicht geſtattet werden; nehme ſie aber dennoch der Pabſt in die von ihm zu veröffentlichende Bulle auf, ſo würden die Regierungen nicht umhin können, ihre landesherrlichen Rechte dagegen zu ver⸗ wahren*). Unbegreiflicher Weiſe erſchien bald darauf, am 11. April 1827, die Bulle Leo's XII: Ad Dominici gregis custodiam, worin alle ſechs Punkte des Ultimatums, wie wenn ſie in gleicher Weiſe vereinbart worden wären, Aufnahme gefunden hatten; ſo namentlich der fünfte Punkt, der mit ganz unweſentlichen Redac⸗ tionsveränderungen jetzt ſo hieß: *) Abgedruckt in dem erwähnten Aufſatz, deutſche Blätter ꝛc. S. 103 ff. **) Der Wortlaut dieſer, wie es ſcheint, etwas zweideutig abgefaßten Note iſt weder von Seiten des Pabſtes noch von Seiten der Regierungen jemals veröffentlicht worden, und doch iſt ſie die wichtigſte zur Entſcheidung der Frage, ob in Betreff der erwähnten zwei Punkte eine Einigung getroffen iſt oder nicht. Das Eine wird von den Anhängern des Pabſtes nach deſſen Vorgang, das Andere von denen der deutſchen Regierungen behauptet. Es wäre daher eine Veröffentlichung dieſer Note ſehr wünſchenswerth. Vgl. Freib. Kirchenlex. Ergänzbd. S. 877 ff. Deutſche Blätter S. 60. „Fünftens. In dem erzbiſchöflichen oder biſchöflichen Seminar wird eine der Größe und dem Bedürfniſſe der Diöceſe entſprechende, nach dem Ermeſſen des Biſchofs zu beſtimmende Anzahl Cleriker unterhalten und nach der Vorſchrift der Decrete des Concils von Trient gebildet und erzogen werden.“ Die deutſchen Regierungen ſchritten nun mit der von ihnen zum voraus für dieſen Fall angekündigten Verwahrung ihrer landesherrlichen Rechte vor, indem ſie am 15. November 1827 die ſchon früher(1822) ihren Grundzügen nach entworfene „Landesherrliche Verordnung ac.“ näher feſtſetzten und dieſelbe dann am 30. Januar 1830 bekannt machten unter dem Titel:„Verordnung der bei der Oberrheiniſchen Kirchenprovinz betheiligten Regierungen, das landes herrliche Schutz⸗ und Aufſichtsrecht über die katholiſche Kirche betreffend.“ In Bezug auf den ſo eben erwähnten fünften Punkt erklärten ſie ſich darin, ganz entſprechend den bereits in der Declaration vom 7. October 1818 niedergelegten Grundſätzen, folgendermaaßen: „§. 25. Ein jeder der vereinten Staaten wird, wo dieſes nicht bereits ſtattfindet(wie in Baden und Württemberg), für die zweck⸗ mäßige Bildung der Candidaten des katholiſchen geiſtlichen Standes, dadurch ſorgen, daß entweder eine katholiſch⸗theologiſche Lehranſtalt errichtet und als Facultät mit der Landes⸗ univerſität vereinigt werde, oder daß die Candidaten nöthigen Falls aus dem allgemeinen katholiſchen Kirchenfonds der Diöceſe unterſtützt werden, um eine auf dieſe Art eingerichtete Univerſität in der Provinz beſuchen zu können. §. 26. Die Candidaten des geiſtlichen Standes werden, nach vollendeten theologiſchen Studien, im Prieſterſeminar zum Praktiſchen der Seelſorge ausgebildet, und zwar inſofern unent⸗ geltlich, als die in den Dotationsurkunden für die Seminarien ausgeſetzten Summen ausreichen. §. 27. In das Seminar werden nur diejenigen Candidaten aufgenommen, welche in einer durch die Staats⸗ und biſchöflichen Behörden gemeinſchaftlich vorzunehmenden Prüfung gut beſtanden und zur Erlangung des landesherrlichen Tiſchtitels, der ihnen unter obiger Vorausſetzung ertheilt wird, würdig befunden wor— den ſind.“ Der Pabſt glaubte gegen dieſen, von ihm, wie es ſcheint, nicht erwarteten Schritt der deutſchen Regierungen Vorkehrung treffen zu wüſſen, in einer Weiſe, die ſich nicht wohl anders als durch ein völliges Mißverſtändniß des ihm früher von den deutſchen Regierungen Zugeſicherten erklären läßt. Denn in der am 30. Juli 1830 erlaſſenen Bulle: Pervenerat non ita pridem wirft er jenen Regierungen geradezu Wortbrüchigkeit vor, indem er den Biſchöfen der Oberrheiniſchen Kirchenprovinz ſagt: „Jedoch kommt auch noch das zur Beſtärkung von euch, daß die Sache, welche ihr vertheidigt, auf Vereinbarungen beruht, welche zwiſchen dem heiligen Stuhle und den Fürſten ſelbſt gepflo⸗ gen ſind. Denn dieſe haben mit ihrem öffentlich verpfän⸗ deten Wort verſprochen, daß ſie in ihren Gebieten die katho⸗ liſche Kirche durchaus frei machen würden ſowohl in Betreff des Verkehrs der Gläubigen mit dem höchſten Oberhaupt der Kirche über kirchliche Angelegenheiten(bezieht ſich auf Punkt VI), als auch in Betreff des vollen Rechtes des Erzbiſchofs und der Biſchöfe, alle biſchöfliche Jurisdiction nach der Vor⸗ ſchrift des geltenden Canones gemäß den Satzungen der gegenwär⸗ tigen Kirchendisciplin auszuüben.“ Für uns beachtenswerth iſt beſonders dieſe letztere Stelle, inſofern die hier freilich nicht aus⸗ drücklich erwähnte Bildung der Geiſtlichkeit(Punkt V) lediglich unter dem Geſichtspunkt der biſchöflichen Jurisdiction betrach⸗ tet zu werden ſcheint, deren Bedeutung hierbei auch in dem Schrei⸗ ben Conſalvi's vom 10. Auguſt 1819 am meiſten hervorge⸗ hoben worden war. Jedenfalls hatte die lediglich an die Biſchöfe, nicht geradezu an die Regierungen ſelbſt gerichtete Proteſtation des Papſtes auf die Sache ſelbſt vorerſt keinen weiteren Einfluß; vielmehr verfuhren die Regierungen einfach nach der Verordnung vom 30. Januar 1830(rückſichtlich vom 15. November 1827), indem namentlich der Großherzog Ludwig I. von Heſſen ſchon am 26. Sep⸗ tember 1829 die Errichtung einer katholiſch⸗theologiſchen 11 Facultät zu Gießen auordnete, und dann ſein Nachfolger, der Großherzog Ludwig II, am 22. Juni 1830 die Stiftungsur⸗ kunde derſelben vollzog. Ehe wir jedoch zu dieſer Ausführung des ſeit mehr denn zwölf Jahren vielfältig erwogenen Planes übergehen, wird es nöthig ſein, deſſen Motive noch etwas näher zu betrachten und na— mentlich den Gegenſatz einer bloßen Seminarbildung, welche der Pabſt für die katholiſche Geiſtlichkeit verlangte, und einer Uni— verſitätsbildung, welche die deutſchen Regierungen ihr zu⸗ gewandt wiſſen wollten, ſchärfer in's Auge zu faſſen. Hören wir nämlich allein auf die italiſchen und die römiſch⸗ deutſchen Gegner der Maaßregel, ſo war es nichts, als die pro⸗ teſtantiſch⸗febronianiſch⸗joſephiniſche Feindſeligkeit der deutſchen Regierungen gegen die katholiſche Kirche, welche dieſelben dazu vermochte, nicht blos über alle äußere und ſelbſt innere katho⸗ liſch⸗kirchlichen Angelegenheiten ſich ein neu erfundenes, ſogenann⸗ tes landesherrliches Recht anzumaaßen, ſondern ſogar planmäßig den Verſuch zu machen, den Katholicismus durch eine deſſen nächſten Vertretern von Jugend auf beigebrachte falſche Bildung vollſtändig und dauernd zu Grunde zu richten. Es gab und es gibt, dies iſt leider nicht in Abrede zu ſtellen, eine Menge ſich katholiſch nennender Schriftſteller, beſonders aus dem höhern und niedern Clerus in Deutſchland, die ſich nicht entblödeten, eine ſolche, mit keinem Ausdrucke gebührend zu bezeichnende, Ver⸗ dächtigung gegen deutſche Regierungen auszuſtreuen, und das in einem Augenblick, wo dieſe die, nicht erſt ſeit 1803, völlig in Unſtand gerathenen Verhältniſſe der katholiſchen Kirche in Deutſch⸗ land aus Gründen der Moral und der Politik auf die wohl⸗ wollendſte Weiſe neu zu ordnen unternahmen, wo ſie auf Mittel dachten und bereitwillig Mittel herbeiſchafften, die allein im Stande waren, das von Fäulniß bereits Ergriffene, ja zu vollſtändiger Auflöſung Uebergehende wieder zu erfriſchen und neu zu beleben. Oder läßt ſich wohl etwas Traurigeres denken, als der Katholi⸗ cismus in den geiſtlichen Churfürſtenſtaaten und allen übrigen katholiſchen und proteſtantiſchen Staaten Deutſchlands zu Ende 12 des vorigen und im Anfang dieſes Jahrhunderts? Man nehme z. B. nur das Eine, was freilich der Werthmeſſer des Ganzen iſt, den Zuſtand der katholiſch⸗theologiſchen Wiſſen⸗ ſchaft und insbeſondere der katholiſchen Dogmatik in dieſer Zeit, und höre, was darüber ein urtheilsfähiger Mann, Kuhn in Tübingen, ſagt. Nach ihm(Dogmatik Heft 1, S. 272) be⸗ fand ſich damals die Dogmatik in dem Stande„ihrer tiefſten Erniedrigungn, und Werke, wie die von Liebermann, in ihrer neuſcholaſtiſchen(jetzt auch von dem Jeſuiten Perrone, nnur noch abſtoßender“, wieder beliebten) Form ſind für uns faſt „ungenießbar⸗(Ebd. S. 296). Wie es dann erſt in andern Beziehungen ausſah, iſt aus der Kirchengeſchichte erklecklich bekannt, worüber wir hier nur auf einen Aufſatz von Möhler über die Verdienſte der holländiſchen Regierung um die Hebung der katho⸗ liſchen Wiſſenſchaft in Belgien(in der Tübinger Quartalſchrift etwa um das Jahr 1827 erſchienen) und Scharpff' Neueſte Kirchengeſchichte(Freiburg 1852. Heft 2, S. 119 ff.) verweiſen. Fragen wir dann aber: Wodurch iſt ſpäter der Katholicismus in Deutſchland wieder gehoben, wodurch ſind ſeine Zuſtände wieder gebeſſert worden?— ſo wiſſen wir keine andere Antwort zu ertheilen, als: durch die ſeit 1815 theils neu errichteten, theils neu gepflegten Schulen, und zwar Schulen, die nicht durch den Clerus, oftmals ohne ihn, und ſehr häufig ſogar trotz ihm von den deutſchen Regierungen ins Leben gerufen wor⸗ den ſind!— Um aber in dem eben vorliegenden Fall ſogleich ſtatt aller Vorausſetzungen den Erfolg, ſtatt der leeren, rein nur ange⸗ nommenen, Verdächtigung die klare geſchichtliche Thatſache ſprechen zu laſſen: ſo iſt es unbeſtreitbar, daß die katholiſch⸗ theologiſche Wiſſenſchaft in Deutſchland, die wie geſagt bis dahin ſeit langem völlig darnieder lag, gerade an den ſeit dem Vorgange Preußens mit Bonn(1819) ihr zuerſt geöffneten deutſchen Univer⸗ ſitäten Trübingen, München und Gießen, ſamt Freiburg, Breslau, Münſter und Würzburg, eine Pflege und Ausbil⸗ dung gefunden hat, wie dies ſeit Jahrhunderten nicht mehr geſchehen war; und daß Männern, wie Hug und Movers, Möhler und 13 Staudenmeier, Hirſcher, Klee, Scholz, Döllinger, Kuhn u. A., kein katholiſcher Theolog ſeit der Reformation weder in noch außer Deutſchland mit Bezug auf gründliche Kenntniſſe, geiſtvolle Behandlung ſeiner Wiſſenſchaft und allge⸗ meine Anerkennung an die Seite geſetzt werden kann. Mögen alſo die deutſchen Regierungen bei ihrem Bemühen, für die Bil⸗ dung der katholiſchen Geiſtlichkeit durch Schulen und Univerſitäten zu ſorgen, im Grunde ihres Herzens noch ſo feindſelige und wahrhaft verrätheriſche Abſichten gehegt haben: thatſächlich ſehen wir nichts davon, ſondern im Gegentheil— gerade die Lehrer, welche jene Regierungen an ihre Unterrichtsanſtalten berufen haben, und keine Andere, ſind diejenigen geweſen, von denen vor Allen die geiſtige Wiederbelebung des Katho⸗ licismus bei uns ausgegangen iſt.* Aber auch abgeſehen von dieſer Thatſache, die bei der Grün⸗ dung der neuern katholiſch⸗theologiſchen Facultäten an deutſchen Univerſitäten freilich noch eine zukünftige war und erſt jetzt, nach mehr denn dreißig Jahren, eine geſchichtliche geworden iſt: welcher Verſtändige und Wohlmeinende konnte es damals und kann es auch jetzt noch verkennen, daß das dem Katholicismus unſerer Zeit am meiſten Noththuende die Wiſſenſchaft iſt? Wir verkennen durchaus nicht den Werth der Frömmigkeit, der Selbſt⸗ entſagung, des Gehorſams, der Demuth u. ſ. w.; aber damit allein iſt es doch nicht gethan, ſchon deßhalb weil eine Frömmig⸗ keit ohne Wiſſenſchaft, eine Wärme ohne Licht, nicht das iſt, was man wahrhaft lieben und achten kann. Gerade die Achtung iſt es, die am meiſten dem Katholicismus in Deutſchland fehlt, und dieſer ſein Mangel hat vor Allem ſeinen Grnnd in dem Mangel an Wiſſenſchaft, der ſelbſt wieder ſeinen Grund in Verhältniſſen hat, welche überall im Katholicismus dermalen vorherrſchen und ihrer Natur nach eine Wiſſenſchaft kaum auf⸗ kommen laſſen. Die Wiſſenſchaft iſt nämlich bedingt durch Frei⸗ heit; dieſe aber iſt in der katholiſchen Theologie dermaßen beſchränkt durch die kirchliche Hierarchie, daß das einzige Mittel, wodurch die Theologie zu ihrer Ausbildung kommen konnte, ſchon im 14 Mittelalter die akademiſche Freiheit geweſen iſt, und daß, als dieſe— aus Beſorgniß vor dem Umſichgreifen des Proteſtantis⸗ mus— ſeit dem Concil von Trient mehr und mehr beſchränkt wurde, auch die Theologie nothwendig überall Rückſchritte machen mußte. Allerdings kann die Theologie nur im Vereine mit allen andern Wiſſenſchaften, alſo nur an der Univerſität, blühen und die ihr angemeſſene Stelle behaupten; aber doch iſt es nicht ſowohl die Univerſität oder die Sammlung aller Wiſſenſchaften und Facultäten an einem Ort, als vielmehr nur die an ihr herr⸗ ſchende akademiſche Freiheit, die als die Grundbedingung für das Gedeihen wie aller Wiſſenſchaften, ſo namentlich der Theologie angeſehen werden muß. Es nutzt daher auch nichts, zur Hebung des Katholicismus ſogenannte„katholiſche“ Univer⸗ ſitäten gründen zu wollen; denn ihrem Begriffe nach ſind„katho⸗ liſche“ Univerſitäten ſolche, die unmittelbar unter dem Einfluß der Hierarchie ſtehen d. h. keine akademiſche Freiheit haben und alſo gerade deſſen entbehren, was die Univerſität zur Uni⸗ verſität macht! Dies alles einer engherzig⸗hierarchiſchen Theorie gegenüber beweiſen zu wollen, iſt vergebliche Mühe, weil man, um über die unentbehrlichen Bedingungen der Wiſſenſchaft ur⸗ theilen zu können, ſelbſt im Beſitz der Wiſſenſchaft ſein muß, was bei einer ſolchen Theorie ganz unmöglich iſt. Man ſpricht von dieſer Seite her immer nur von den Gefahren der Frei⸗ heit, und nach Beiſpielen, daß dieſe Gefahren häufig genug zu wirklichem Verderben ausgeſchlagen ſind, braucht man freilich nicht weit zu ſuchen; aber man ſpricht niemals von den Ge⸗ fahren oder vielmehr von dem ſchon von vorn herein vorhan⸗ denen Verderben der Unfreiheit, die jedes höhere Entfalten des geiſtigen Lebens erdrückt und gar nicht aufkommen läßt.— Uebrigens iſt der Hauptgrund dieſer Theorie der Unfreiheit ſitt⸗ licher Natur, nämlich ein anſcheinend wohlgemeintes, aber doch der göttlichen, ſchon ſeit dem Beginne der Menſchheit getroffenen, Anordnung ſich blind widerſetzendes Verkennen des Weſens der Verſuchung und daher auch des Unterſchiedes zwiſchen Unſchuld und Tugend. Man glaubt nicht beſſer für das Heil der Menſchheit ſorgen zu können, als wenn man ſie ſtets in der Un⸗ ſchuld erhält und von aller Verſuchung bewahrt, wogegen es gewiß iſt, daß das wirkliche Heil nur in der durch die Verſuchung bewährten Tugend gefunden werden kann. Dabei verſteht es ſich, daß es an und für ſich ein thörichtes Beſtreben iſt, die Menſchen etwa durch Einmauerung vor aller Verſuchung be⸗ wahren zu wollen: man bewahrt ſie ſo nicht vor Verſuchung, ſondern verſetzt ſie nur in Verſuchungen anderer Art, die unter Umſtän⸗ den noch weit ſchlimmer ausſchlagen können, und beraubt ſie zugleich durch ſolche Maaßregeln des Glückes einer wahren, allge⸗ mein⸗menſchlichen Bildung. Iſt ſchon hieraus erſichtlich, daß es nach dem Umſturz aller katholiſch⸗kirchlichen Verhältniſſe in Deutſchland durch die fran⸗ zöſiſche Revolution und die ihr folgenden Jahre der Fremdherr⸗ ſchaft allerdings ein ſehr tiefes und vornehmlich katholiſches In⸗ tereſſe war, wenn für die Bildung der katholiſchen Geiſtlichkeit durch Schulen und Univerſitäten neuerdings und beſſer als ſeit Jahrhunderten geſorgt wurde: ſo nöthigt uns der Widerſpruch, den gerade die Hierarchie hiergegen erhob, noch etwas näher auf das einzugehen, was ſie für ihre Zwecke an der Stelle des von den deutſchen Regierungen Beabſichtigten und Durchgeführten verlangte. Anſtatt der Schulen und Univerſitäten nämlich wollte der Pabſt Seminarien und er berief ſich dafür auf das Concil von Trient(23, 18), wodurch angeordnet war, daß„in jeder Diöceſe aus den Mitteln der Kirche Seminarien errichtet und in dieſen Knaben vom zwölften Jahre ihres Alters an, vorzugsweiſe aus den ärmern Ständen, auf Koſten der Kirche für den geiſtlichen Stand erzogen und gebildet werden ſollten.“ Hierbei iſt, um das Recht einer ſolchen Berufung zu erörtern, zunächſt auf den Unter⸗ ſchied aufmerkſam zu machen, der zwiſchen dem, was der Concil eigentlich vorſchreibt, und dem, was der Pabſt daraus folgert, obwaltet. Das Concil verlangt zwar Seminarien, aber nicht blos Seminarien mit Ausſchluß der Univerſitäten als Bildungs⸗ anſtalten für die Geiſtlichkeit. Vielmehr werden vom Concil wiederholt(7, 13. 14, 5. 25, 6. u. ſ. w.) den Univerſitäten und insbeſondere den katholiſchen Facultäten daran die ihnen früher ertheilten Privilegien auf's Feierlichſte wieder zugeſichert, und außerdem auch noch in Betreff der Seminarien die Vorſchrift gegeben, daß in denſelben alle wichtigeren Unterrichtsgegenſtände von Doctoren, Magiſtern und Licentiaten— d. h. alſo förmlich auf Univerſitäten Graduirten— oder gleich gut geeigneten Lehrern vorzutragen ſeien. Auch lagen ſolche Wahrungen dem Concil nahe genug. Denn die mittelalterlichen Univerſitäten, hervorgewachſen aus dem wiſſenſchaftlichen Bedürfniß der Zeit, waren von Päbſten und Kirchenfürſten nicht minder, als von Kaiſern und Königen auf die mannigfachſte Weife unterſtützt und gefördert worden, trotz dem daß auch ſie, was z. B. das Leben vieler Studierenden betraf, ihre ſehr dunkeln Schattenſeiten hatten. An denſelben Univerſitäten hatten die berühmteſten Theologen jener Zeit gelehrt; hier war die geſammte Theologie und Philo⸗ ſophie des Mittelalters zur Blüthe gebracht worden; und dem Concil von Trient ſelbſt war es ganz wohl bewußt, wieviel es namentlich in ſeinen dogmatiſchen Beſtimmungen der mittelalter⸗ lichen Univerſitätswiſſenſchaft verdankte. Aus allen dieſen Grün⸗ den konnte es dem Concil nicht einfallen, die Univerſitäten be⸗ ſeitigen und an deren Stelle allein die von ihm angeordneten Seminarien ſetzen zu wollen. Der Pabſt dagegen, obgleich er in der Bulle vom 16. Auguſt 1821 die Exiſtenz der hohen Schule in Freiburg anerkannte, wollte ſonſt überall nur Semi⸗ narien, indem er von der deutſchen Univerſitätsbildung überhaupt wie mit einer Art Schrecken und ſichtlichem Abſcheu ſprach. Von einem rein wiſſenſchaftlichen Intereſſe, wie es offenbar die großen Theologen und Kirchenfürſten des Mittelalters bei ihrer Empfehlung der Univerſitätsſtudien hatten, und wie es wohl auch den meiſten Vätern des Concils von Trient noch innewohnte, bemerkt man bei Allem, was der Pabſt von den deutſchen Regierungen des 19. Jahrhunderts für die Bildung der katholiſchen Geſſtlichkeit verlangte, auch rein gar nichts. Und ebenſo wenig kommt die nur auf eigener freier Selbſtbeſtimmung beruhende Cha⸗ rakterbildung der Studierenden, auf die es bei unſern deut⸗ —.—————.,———————. 17 ſchen Univerſitätseinrichtungen hauptſächlich abgeſehen iſt, in den päbſtlichen Schreiben irgendwie in Betracht. Nur die„voll ſtändige Abhängigkeit“ des künftigen Kirchendieners vom Biſchofe und die damit in engſtem Verbande ſtehende„Jurisdiction“ dieſes letztern iſt es, worauf hier allein Gewicht gelegt wird. Wir glauben hiernach trotz der ſcheinbar wörtlichen Ueberein⸗ ſtimmung, die zwiſchen der vom Pabſte aufgeſtellten Forderung und der von ihm dafür geltend gemachten Vorſchrift des Con⸗ cils von Trient ſtattfindet, doch den Sinn des trid. Concils im Ganzen genommen für ungleich beſſer, wiſſenſchaftlicher und frei⸗ ſinniger halten zu müſſen, als die in jener Forderung ſich aus⸗ ſprechende Denkweiſe des Pabſtes und ſeiner Geſinnungsgenoſſen. Dazu aber kommt noch, daß die Vorſchrift des Concils (vom 15. Juli 1563) auf die Lage der Dinge in Deutſchland während des 19. Jahrhunderts gar nicht mehr anwendbar iſt. Das Concil nämlich ſetzt offenbar voraus, daß Beides, die Seminarbildung und die Univerſitätsbildung der jungen Cleriker, mit einander vereinbar war, und zwar in der Art, daß das Seminar der Univerſität theils voraus gehen, theils auch dieſelbe noch begleiten ſollte. Dies aber war nur möglich, wenn es erſtens noch keine Gymnaſien gab, die bei uns Jeder durchge macht und ſich darin das Zeugniß der Reife errungen haben muß, bevor er an der akademiſchen Bildung der gelehrten Stände theilnehmen kann— und wenn ſich zweitens die Univerſität an demſelben Orte, wie das Seminar, nämlich in sede episcopi befand. In der That war Beides damals das Gewöhnliche: Die Gymnaſien waren erſt im Entſtehen und es hatten die Kämpfe zwiſchen den Humaniſten und den im engern Sinne geiſtlichen Schulen noch keineswegs zu dem Ergebniß geführt, daß letztere überall aufgehoben und erſtere überall eingeführt wurden; was die Grundlage des gegenwärtigen Beſtandes in Deutſchland iſt. Ebenſo waren damals die meiſten Univerſitäten an größern Orten, wo ſich auch ein Biſchof befand, z. B. in Paris, Prag, Wien, Köln, Mainz, und die kleinern Univerſitätsſtädte gehörten zur Zeit noch zu den Ausnahmen, während ſie jetzt die Mehrzahl bilden.— 2 Noch weit weniger wird es, wenn es mal auf eine genaue Befolgung der tridentiner Vorſchrift ankommt, geſtattet ſein, an deren Stelle ein unglückliches Quid pro quo zu ſetzen, indem man anſtatt eines„Knabenſeminars“, wobei es nach der Bemerkung des Pabſtes ſelbſt ganz beſonders auf das„zarte Alter“ der darin zu erziehenden Jünglinge ankommt, als Haupt⸗Bedingung ihrer Heran⸗ leitung zu„vollſtändiger Abhängigkeit vom Biſchofe“,— eine in ein „Seminar“ eingeſchloſſene„theologiſche Lehranſtalt“ für entlaſſene und alſo bereits ſelbſtändig gewordene Gymnaſiaſten er⸗ richtet, die bis dahin nicht nach ſolchen Grundſätzen erzogen waren. So bleibt denn alſo, wenn das, was zur Zeit des Concils von Trient vielleicht überall und heutzutage vielleicht noch im Kirchen⸗ ſtaat, in Neapel und Spanien möglich iſt, ſchlechterdings auch bei uns eingeführt werden ſoll, offenbar nichts Anderes übrig, als vorher alle deutſchen Bildungsverhältniſſe wieder bis zum 16. Jahrhundert zurückzuſchieben, die Gymnaſien wieder abzu⸗ ſchaffen, und die Univerſitäten wieder nach Mainz, Köln u. ſ. w. zu verlegen! Daß dieß ſehr wünſchenswerth für den deutſchen Katholicismus wäre, vermögen wir nicht einzuſehen. Außerdem aber mußte gerade in Betreff der von der Hierarchie verlangten Knabenſeminarien ſich den deutſchen Regie⸗ rungen auch noch ein Bedenken ganz anderer Art aufdrängen— ob nämlich ihre Einrichtung ſich mit den ſittlichen Anfor⸗ derungen unſerer Zeit und unſeres Landes noch irgendwie in Einklang bringen laſſe. Bekanntlich haben unſere Gymnaſien als die Vorbildungsanſtalten für alle höhern Lebensberufe nur den Zweck, ihren Schülern eine humane Bildung zu geben; dagegen beabſichtigen die erwähnten Knabenſeminarien ihren Zöglingen ausgeſprochenermaaßen nur eine beſchränkte, lediglich auf die Bedürfniſſe eines einzigen Standes berechnete, Bil⸗ dung zu gewähren. Dieſer Stand macht an ſeine Mitglieder Anforderungen, die zu übernehmen nicht Jedermanns Sache iſt, und die Erziehung dazu verlangt eine Menge asketiſcher Anord⸗ nungen und ihnen entſprechender Opfer, die unter der Voraus⸗ ſetzung eines göttlichen Berufes und freiwilliger Uebernahme auf 19 Seiten deſſen, der dieſe Opfer zu bringen hat, gewiß etwas ſehr Schönes und Erhebendes ſind und bei denen unter dieſer Be⸗ dingung das Volenti non fit injuria gilt. Aber hat darum auch Jemand das Recht, einem Andern, der nicht weiß was er thut, und wenn er es wüßte, es nicht wollte, Opfer dieſer Art aufzulegen? Iſt nach dem Evangelium, ein Eunuch um des Himmels willen zu ſein, beſſer als Heirathen: hat darum auch Jemand das Recht, einen Andern zum Ennuchen zu machen? Ob dies durch phyſiſchen oder geiſtigen Zwang geſchieht, iſt der Sache noch gleich. Das Erſtere halten Alle für ſchändlich, ſelbſt wenn man auch ſo hier und da Kirchenſänger gewonnen hat. Auch das Andere wird, unter der Vorausſetzung eines wirklich dabei angewandten Zwanges, wohl ebenfalls von niemanden als ein gutes Werk, zu dem er ſich bekennt, bezeichnet werden. Nun aber ſehe man die Sache ſelbſt an. Erſtlich arme Eltern— und auf ſie war es ja beſonders und ſogar ausdrücklich den Worten des Concils nach abgeſehen— ſollen durch das Verſprechen ko⸗ ſtenfreier Erziehung(alſo geradezu durch Geld), ſowie nach⸗ herigen wünſchenswerthen, reichen und ehrenvollen Lebens ihrer Kinder dazu vermocht werden, dieſe in einem noch„zarten Alter“ einer ſolchen Anſtalt zu übergeben. Zweitens, trotz der Anerken⸗ nung, daß es zweierlei Leben gibkt, ein geiſtliches und ein welt⸗ liches, die beide gut ſeien, und alſo auch zwei Wege, die beide zum Himmelreich führen, ſind doch alle Einrichtungen und Vor⸗ ſchriften der Anſtalt darauf berechnet, den einen dieſer Wege in allen ſeinen Anfängen als ſchlecht und verwerflich zu bezeichnen; und es werden Zureden, körperliche Züchtigungen, Angriffe an der Ehre u. ſ. w. mit pädagogiſcher Ueberlegung angewandt, um die Zöglinge dahin zu bringen, daß ſie nur den andern Weg ein⸗ ſchlagen. Drittens, nachdem die ganze Zeit der Erziehung damit zugebracht iſt, den jungen Mann nur für die Geſchäfte eines Standes zu befähigen, und ſo hier noch die Sorge für Leben und Brod zu Hülfe genommen, wie zur Warnung dort die Schande aufgeſtellt iſt— läßt man ihn wählen! Die 20 Frage, ob dieſe Wahl in bei weitem den meiſten Fällen als eine wirklich freie zu erachten, unterliegt wohl keinem Bedenken. — Man hat wahrlich nicht nöthig, hier noch von„beſondern Mißbräuchen“ zu ſprechen, wo nach den dermalen überall in Deutſchland herrſchenden Anſichten durch das Ganze als ſolches das natürliche Recht Unmündiger ſyſtematiſch gekränkt wird. Freilich gilt auch hier der Grundſatz:„Andere Zeiten, andere Sitten“; und es konnte vor dreihundert Jahren recht ſein, was es jetzt nicht mehr iſt. Auch handelt es ſich hier ja nicht um eine dogmatiſche, für alle Zeiten und Orte geltende, Beſtim⸗ mung eines allgemeinen Concils, ſondern lediglich um eine disci⸗ plinäre Anordnung deſſelben, die zu einer Zeit gut, zu einer andern nicht gut ſein kann. Gewiß aber war, ſeitdem ein Hugo Grotius und ein Thomaſius über die natürlichen Rechte der Menſchen geſchrieben, und ſeitdem die geſammte neuere Philoſophie ihnen darin beigeſtimmt— auch die Zeit gekom⸗ men, in der die öffentliche Meinung über die Sklaverei, die Leibeigenſchaft und die Knabenſeminarien ein für alle Mal gerichtet hat. Man kann daher auch nicht umhin, es als eine ſtarke Zumuthung des Pabſtes an die deutſchen Regierungen zu bezeichnen, wenn er von ihnen verlangte, daß ſie im Kampf mit dieſer öffentlichen Meinung und im Kampf mit der eigenen beſſeren Ueberzeugung ein hierarchiſches Inſtitut ſolcher Art noch wieder einführen oder in ihrem Bereiche auch nur dulden ſollten! Nicht minder jedoch unterliegt auch der andere Punkt der päbſtlichen Forderung, den ſpäter allein ihre Vertreter in Deutſchland aufgegriffen haben, daß die zu errichtenden Seminarien„unter der freien(ausſchließlichen) Leitung und Verwaltung des Biſchofse ſtehen ſollten, den gewichtigſten Bedenken. Denn nicht nur war darin ein Ausdruck des Miß⸗ trauens gegen die Staatsobrigkeiten enthalten, wozu im Ganzen gewiß kein Grund vorhanden war, ſondern es ſollte damit auch einem einzelnen nicht unfehlbaren Mitglied der Kirche und des Staates eine Art ſouverainer Omnipotenz und — 21 Unverantwortlichkeit in der Beherrſchung anderer Mitglieder der⸗ ſelben Kirche und deſſelben Staates beigelegt werden; was ſofort eine Menge ſchlimmer Uebelſtände in ſeinem Gefolge haben mußte, ohne daß eine Abhülfe dafür möglich war. Nach jener Forderung nämlich hatte der Biſchof die ganze Anſtalt zu gründen, ihre Einrichtungen und Geſetze zu entwerfen, die Dirigenten und Lehrer darin anzuſtellen und abzuſetzen, den Zöglingen Wohnung, Kleidung und Nahrung zu verabreichen, ihnen ihre Lebensweiſe und Studien vorzuſchreiben, die Bedingungen ihrer Aufnahme und ihres Verbleibens in der Anſtalt zu beſtimmen, ihre Ueber⸗ tretungen ſeiner Vorſchriften zu beſtrafen, ü zu den künftigen Geſchäften ihres Amtes anzuleiten oder auch ſchon jetzt in dem Kirchendienſt zu verwenden— ganz ſo wie er wollte und ohne darüber irgend Jemanden Rede ſtehen zu müſſen.— Be⸗ trachtet man als den Hauptzweck der geiſtlichen Erziehung, wie dies auch die Päbſte wiederholt ausgeſprochen haben, die Gewöh⸗ nung der Zöglinge an die gänzliche Abhängigkeit vom Biſchof, ſo konnte freilich nicht leicht etwas Beſſeres, als dieſe ausſchließliche Seminarbildung erdacht werden. Aber hiergegen iſt doch in Anſchlag zu bringen, daß in keiner Lage des Lebens der Zweck der Erziehung die unbedingte Abhängigkeit eines Menſchen von einem andern Menſchen ſein kann, daß vielmehr überall die wahre Erziehung nur die Erziehung zu chriſtlicher Freiheit und Selbſtändigkeit iſt, daß alles Dienen und Gehorchen von Menſchen gegen Menſchen nur Mittel, nicht Zweck ſein kann— deßhalb, weil ja das innerſte Weſen des Chriſtenthums, worauf es hier ankommt, die Erlöſung und Heiligung des Menſchen iſt, die Erlöſung nämlich von aller Dienſtbarkeit unter irgend einem Geſchöpf und die Heiligung d. h. die Heil⸗ oder Ganzmachung jedes Einzelnen in Gott!— Ferner aͤber ſollten die zum geiſtlichen Stande Erzogenen einſtens doch nicht blos für den Biſchof und blos für die Hierar⸗ chie, ſondern auch und zwar zunächſt für die Gemeinde, in der ſie angeſtellt wurden, für die bürgerliche Geſellſchaft, in deren Mitte ſie lebten, und für den Staat, der ihrer bedurfte und der 22 ſie ſchützte, ihr Amt verwalten. Konnte und kann es für Alle dieſe und kann es namentlich für den Staat, auch inſofern dieſer der nächſte und gegen etwaige geiſtliche Uebergriffe allein mit Macht ausgerüſtete Vertreter der chriſtlichen Laienwelt iſt, irgend gleichgültig ſein, wie jene zu einem ſo wichtigen Amt be⸗ ſtimmten jungen Männer gebildet und zu welcher künftigen Gei⸗ ſtesrichtung ſie aller Wahrſcheinlichkeit nach durch dieſe ihre Bildung beſtimmt werden?. Sollte er ſich von vorn herein jedes Einfluſſes auf ihre Bildung begeben? Sollte es ihm nicht daran liegen, ſich irgendwie davon verſichern zu können, daß ſie eben⸗ ſowohl eine allgemeine als die zu ihrem Stande nöthige beſondere Bildulgg erhielten, oder ſollte er in Allem dieſem den Biſchöfen blind vertrauen? Auf ein ſolches blindes Ver⸗ trauen hat kein Menſch und auch kein Biſchof einen irgend ge⸗ rechten Anſpruch; vielmehr wird jeder vernünftige Menſch, jeder Chriſt lieber verantwortlich, als unverantwortlich ſein, da es ja gegen Ungebühr überall noch Mittel gibt. Nur wenn man den Staat von vorn herein und in jeder Beziehung als der Kirche feindlich betrachtet— und das wollte man in dieſem Falle wohl mit dem ſtets gebrauchten Ausdruck:„proteſtantiſcher Staat“ zu verſtehen geben—: dann allerdings hütet man ſich vor ihm wie vor einem Feind, und einem ſolchen will natürlich auch Niemand verantwortlich ſein. Iſt aber dieſes die Stellung, die der Biſchof gegenüber dem Staat einnimmt— und keine andere ſcheint ſelbſt vom Pabſt hier vorausgeſetzt zu werden—: ſo läßt ſich ermeſſen, in welchem Geiſt der Biſchof ſeine Semina⸗ riſten wird erziehen laſſen, wie aber auch eben deßhalb der Staat eine ſolche Erziehung nicht zugeben darf, ſondern ſeinerſeits gleich⸗ falls ſich gegen den Biſchof als ſeinen Feind hüten muß! Doch gehen wir näher auf dieſe ſo gerühmte Seminarbil⸗ dung ein und ſetzen wir, wenn auch nur beiſpielsweiſe, einen Fall, der ſehr wohl möglich, ja der gar nicht unwahrſcheinlich iſt, um zu ſehen, welchen Erfolg ſie haben kann, wenn auch nicht nothwendig haben muß. Geſetzt, der ſtrenge Gehorſam gegen den Biſchof, dem Pabſte zufolge einer der Hauptzwecke 23 dieſer Einrichtung, würde den Zöglingen etwa in der Art einge⸗ prägt, daß bei Vielen derſelben anſtatt freier Liebe und Gewiſ⸗ ſenhaftigkeit ſklaviſche Menſchenfurcht, Augendienſt und Heuchelei, anſtatt durchgreifender und allgemeiner Sittlichkeit ein ängſtliches oder kleinliches Halten auf gewiſſe Aeußerlichkeiten und Abſonder⸗ lichkeiten, eine fanatiſche Ueberſchätzung leib⸗ und naturverachten⸗ der Aſkeſe, eine rückſichtsloſe Nichtbeachtung des wirklichen Lebens und ſeiner Anforderungen bei Durchführung dieſer oder jener kirchlichen Verordnung, ein Haß Andersgläubiger, eine Renitenz gegen alle das jus circa sacra betreffenden Staatsgeſetze und dergleichen mehr erzielt würde— und dabei wäre weder durch gründliche theologiſche Wiſſenſchaft, noch beſonders durch Philo⸗ ſophie und allgemeine Bildung, noch endlich durch eine hinrei⸗ chend möglich gemachte, auch durch eingehenden Verkehr mit mancherlei Gegenſätzen theils geſchärfte, theils abgeſchliffene Lebenserfahrung jener geiſtigen Beſchränktheit vorgebeugt, die ſich ſo gern in engabgeſchloſſenen Kreiſen erzeugt—: wir fragen, könnte dem Staat, der bürgerlichen Geſellſchaft, den kirchlichen Gemeinden wohl mit ſolchen Geiſtlichen gedient ſein, auch wenn ſie die gefügigſten Werkzeuge in der Hand der Hie⸗ rarchie wären? Gewiß beruht der Staat nicht zum Wenigſten auf der Religion ſeiner Unterthanen, und er kann daher der Geiſtlichen nicht entbehren. Wie nun aber, wenn die Seminars⸗ zöglinge vielleicht angeleitet würden, den Dualismus von Staat und Kirche nach dem Vorbild des Jeſuitengenerals Lainez u. A. in der Art auszubeuten, daß nur die Kirche göttlich berechtigt ſei, der Staat aber allerdings nur auf menſchlichem Vertrage, Gewalt ꝛc. beruhe, und daß dieſer in allen Fällen, wo er mit der Hierarchie in Streit komme, als im Unrecht befind⸗ lich, als geleitet von einem böſen Geiſt zu betrachten ſei?— Die Beiſpiele zu Allem dieſem liegen ſehr nahe, ſodaß es nicht nöthig ſein wird, an das im Jahre 1848 und ſpäter häufige (und ſchon 1830 in Belgien ſowie ſonſt öfter vorgekommene) Zuſammengehen der Hierarchiſch⸗Geſinnten mit den Demokraten, an ihre gemeinſame Bekämpfung des„Polizeiſtaates“, an⸗ die Agitationen durch Vereine ꝛc. zu erinnern. Auf der anderen Seite hat man auch oft genug das Zuſammengehen der Hierarchie mit der Despotie geſehen. Mit einem Wort: die Maaßregel, den Biſchöfen eine blind ergebene Anhängerſchaar in der aus⸗ ſchließlich von ihnen gebildeten Geiſtlichkeit zu verſchaffen, mag den Biſchöfen ſelbſt und dem Pabſte als etwas ſehr Vortheil⸗ haftes erſcheinen; die übrige Geſellſchaft und namentlich der ge⸗ ſammte niedere Clerus gewinnt nichts dabei. Vielmehr wird dieſer letztere durch die ihm auferlegte Sklaverei nur entwürdigt und demoraliſirt, und das Ende vom Liede iſt, daß derſelbe ſtatt liebevollen und vernünftigen Gehorſams nur noch Haß und bittere Feindſchaft gegen ſeine Dränger empfindet und bei erſter Gelegen⸗ heit ſich auch hier bewähren wird, was Schiller geſagt hat: Vor dem Sklaven, der die Kette bricht— Vor dem freien Mann erzittere nicht! Erwägen wir dieſe, wie es uns ſcheint, keineswegs unge⸗ wichtigen Gegengründe, die ſich gegen die vom Pabſte verlangte Maaßregel einer bloßen Seminarbildung der katholiſchen Geiſtlichkeit in der Oberrheiniſchen Kirchenprovinz geltend machen ließen: ſo werden wir es gewiß mehr als begreiflich finden, daß die deutſchen Regierungen durch eine ſolche Forderung ſich keines⸗ wegs beirren ließen, vielmehr die von ihnen beſchloſſene Maaß⸗ regel der für beſagte Geiſtlichkeit anzuordnenden Univerſitäts⸗ bildung ungeſäumt ins Werk richteten und ſo auch namentlich der Großherzog von Heſſen mit der Gründung der katho⸗ liſch⸗theologiſchen Facultät zu Gießen vorſchritt. Da⸗ bei haben wir noch zu erwähnen, daß bereits in den Frankfurter Berathungen vom Jahre 1818 ſich als einer der Thätigſten für dieſen Zweck der badiſche Abgeſandte, Dekan Burg, bewieſen hatte und daß dann eben dieſer Mann auf Betrieb der Großh. Heſſiſchen Regierung am 13. Januar 1830 unter dem Namen Joſeph Vitus Burg auf den biſchöflichen Stuhl zu Mainz erhoben ward. Nebſt ihm war der bereits ſeit 1829 im Großh. 25 Miniſterium des Innern und der Juſtiz zu Darmſtadt thätige ſpätere Univerſitätskanzler v. Linde einer der Haupturheber und kräftigſten Förderer der Facultät, weßhalb ſchon hier Beider mit beſonderem Ruhme gedacht werden muß. Die Stiftungsurkunde der Facultät. Die ſchon am 3. Juni 1830 der Landesuniverſität vom Gr. Miniſterium des Innern und der Juſtiz angekündigte Stiftungs⸗ urkunde ward ihr unter dem 6. Juli 1830 wirklich überſandt und dann im akademiſchen Archiv niedergelegt. Ihr Wortlaut war folgender: Ludwig II. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Nach der Verordnung über die Ausübung des oberhoheit⸗ lichen Schutz⸗ und Aufſichtsrechtes über die katholiſche Landes⸗ kirche vom 30. Januar 1830 haben Unſeres Hochſeligen Herrn Vaters Königliche Hoheit Ludwig I., Großherzog von Heſſen und bei Rhein, aus landesväterlicher Fürſorge, zum Beſten der katholiſchen Unterthanen, den Entſchluß erklärt, für die zweck mäßige Bildung der Candidaten des katholiſchen geiſtlichen Stan⸗ des dadurch ſorgen zu wollen, daß dieſelben auf einer, mit einer Univerſität vereinigten katholiſchen Lehranſtalt ihre theologiſchen Studien zu vollenden in den Stand geſetzt werden.— In glei⸗ cher Abſicht ſtifften und gründen Wir nunmehr durch gegenwär⸗ tige Urkunde zur Bildung der Candidaten des katholiſch⸗geiſtlichen Standes eine katholiſch⸗theologiſche Lehranſtalt, welche als Facultät mit Unſerer Landes-Univerſität vereinigt ſein ſoll, und hegen die Hoffnung und den Wunſch, daß dieſe katholiſch⸗theologiſche Fa⸗ cultät zur Ehre Gottes, zur Wohlfahrt der katholiſchen Landes kirche und zum Beſten Unſerer Landes⸗Univerſität gedeihen möge, und daß durch ſolche wahre Frömmigkeit, ächt chriſtlicher Sinn, gründliche Wiſſenſchaft und gute Sitte der zum katholiſch⸗geiſt⸗ lichen Stande ſich ausbildenden Jugend angeregt, befördert und allgemein verbreitet werde. Wir verordnen demnach und befehlen: §. 1. Die katholiſch⸗theologiſche Facultät ſoll mit der Lan⸗ desuniverſität vereinigt werden. §. 2. Die katholiſch⸗theologiſche Facultät ſoll an Rang der evangeliſch⸗theologiſchen gleichſtehen, in den Verhältniſſen aber, wo es auf den Vortritt ankommt, ſollen beide theologiſche Fa⸗ cultäten Jahr um Jahr darin unter einander wechſeln. §. 3. Die Facultät ſoll mit einer zum vollſtändigen Vor⸗ trage der das Gebiet der katholiſchen Theologie erſchöpfenden Fächer erforderlichen Anzahl von Profeſſoren beſetzt und beſetzt erhalten werden. §. 4. Das Lehrweſen ſoll, wie bei den andern Facultäten Unſerer Landes⸗Univerſität ſo eingerichtet werden, daß durch die Anordnung und Folge in den Gegenſtänden des Gebiets der katholiſchen Theologie ſowohl Vollſtändigkeit des Unterrichts her⸗ beigeführt, als auch den Studierenden für die Anlage ihrer Studien eine zweckmäßige Anleitung dadurch gegeben wird. §. 5. Hinſichtlich der Aufnahme und Entlaſſung der dem Studium der katholiſchen Theologie ſich widmenden Jünglinge ſowie Handhabung der Disciplin über dieſelben iſt nach den darüber für die Landes⸗Univerſität beſtehenden allgemeinen Ge⸗ ſetzen und Vorſchriften zu verfahren. §. 6. Wir ertheilen hiermit der katholiſch⸗theologiſchen Fa⸗ cultät das Recht, die akademiſchen Grade und Würden, näm⸗ lich des Licentiaten und Doctors, an ſolche Männer, welche ſich zu dieſer Auszeichnung würdig bewieſen haben, unter denſelben allgemeinen Bedingungen nnd Formen, welche für die übrigen Facultäten vorgeſchrieben ſind, zu verleihen, und legen den ſo ertheilten akademiſchen Würden und Graden die hergebrachten Prärogative und Rechte bei. §. 7. Auf die beſtehenden Freitiſche und anderen Beneficien ſollen die Candidaten der katholiſchen Theologie dieſelben Anſprüche, wie die Studirenden anderer Facultäten haben, ſofern nicht bei einzelnen Stipendien die Stiftung entgegenſteht. Sollte ſich das Bedürfniß einer weiter reichenden Unterſtützung zeigen, ſo wird 27 Fürſorge getroffen werden, daß ein beſonderer Fonds zu Frei⸗ tiſchen und Beneficien für die dem katholiſch⸗theologiſchen Fache ſich widmenden Jünglinge errichtet werde. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des bei⸗ gedruckten Staatsſiegels. Darmſtadt am 22. Juni 1830. (L. S.) Ludwig. Die erſten Berufungen und die biſchöfliche Beſtätigung des Promotionsrechtes der Facultät. Da die Facultät mit dem Winterſemeſter 1830—31 eröff net werden ſollte, ſo waren die erſten Berufungen dazu bereits im Sommer vorher geſchehen; nämlich am 23. Mai 1830. die des Profeſſors Dr. Locherer, am 12. Juni die des Pro⸗ feſſors Dr. Müller, und am 12. Auguſt die des Profeſſors Staudenmaier. Die von ihnen angekündigten Vorleſungen wurden ſofort in das Vorleſungsverzeichniß eingerückt, und am 23. October wurde Locherer vom Gr. Miniſterium mit der vor läufigen Ausübung des Decanates der Facultät beauftragt, ſowie die feierliche Eröffnung der Facultät auf den 27. Novem ber anberaumt. Da es nun paſſend ſchien, daß die Facultät ſo⸗ gleich bei Gelegenheit ihrer Inſtallation von ihrem Promotions⸗ rechte Gebrauch mache und ſie zu ihren erſten Ehrendoctoren den Biſchof Brand von Limburg und den Profeſſor Stauden⸗ maier auserſehen hatte: ſo gab ihr dieſes Gelegenheit, ſich vor— her durch ein Schreiben ihres Decans vom 15. November mit dem Biſchof Burg von Mainz in Verbindung zu ſetzen und bei ihm anzufragen, ob für ſie zur Vornahme jenes Actes auch eine höhere kirchliche Bevollmächtigung nothwendig ſei, rückſichtlich den Biſchof zu bitten, ihr dieſe Vollmacht zu ertheilen. Schon am 22. November langte als Antwort darauf eine von dem Biſchof Burg aausgeſtellte lateiniſche Urkunde an, worin derſelbe kraft biſchöflicher Auctorität die Facultät auch kirchlich als zu Recht beſtehend erklärte und ihr die gewünſchte Befugniß ein für allemal ertheilte. Der Wortlaut dieſer Urkunde war folgender: Josephus Vitus Burg Miseratione Divina et Sanctae Apostolicae Sedis Gratia Sanctae Sedis Moguntinae Episcopus Venerabilibus et Clarissimis Dominis Decano, Professoribus, Doctoribus 9 et Magistris s. Catholicae Theologiae Facultatis in Giessen Salutem et Episcopalem Benedictionem. Cum divina favente clementia factum sit, ut stabilita inter Regiam Suam Celsitudinem Serenissimi Magni Ducis Hassiae et ad Rhenum Ludovici I. piissimae memoriae atque Sanctam Apostolicam Sedem Episcopatus Moguntinus nova circumscriptione, novis institutionibus atque redditibus immutaretur, ejusdem Altefati Filius, regni atque virtutum haeres, Serenissimus Magnus Dux Ludovicus II. accumulare perrexit Patris Optimi munificentiam atque benevolentiam in subditos catholicos, atque ordinatione data Darmstadii die 22. Jun. h. a. fundandam decrevit in Alma Universitate Gissensi ad instituendos status clericalis candidatos in omni- bus disciplinis s. theologiae catholicae Facultatem Catholi- vam, paterno atque benevolo desiderio incitatus, ut haec Facultas egregiis ibidem et philosophiae et philologiae et jurisprudentiae institutis opitulata ad honorem Dei et salutem Ecclesiae Catholicae ipsiusque totius Universi- tatis florescat atque per illam vera pietas, genuinus christi- anae religionis sensus, scientiarum profunditas et juventutis praecipue ad clericatum adspirantis vivendi decor morumque probitas incrementa capiant. Ad hunc finem gloriosum aeque ac salutarem consequendum Vos, Venerabiles atque Clarissimi Viri! gravibus ut Professorum, Doctorum atque Magistrorum officiis fungamini, ab eadem Sua Regia Cel- situdine vocati estis. His igitur diebus cum publicis solem- nitatibus inauguranda sit hujus Facultatis Catholicae erectio atque cum Alma Universitate consociatio, opportunis pre- cibus a Vobis rogati, ut communibus votis Nostra Auctori- 29 tate Episcopali accederemus, non supersedendum esse cen- semus, quin Vos ad insignia haec munia ecclesiastica vocatos paternis exhortationibus prosequamur, atque de iis, quae Vobis potissimum agenda sint, nostris instruamus mandatis. De Vestrae doctrinae puritate, scientiarum divinarum pro- funditate, sacrorum canonum peritia religionisque orthodoxae zelo in Domino plurimum confidentes rogamus et admone- mus Vos, ut candidatos in partem sortis sanctorum vocatos et Vobis spiritualibus alimentis enutriendos concreditos paterno amore excipiatis genuinisque fontibus fidei evan- gelicae per Filium Dei revelatae atque per apostolos eorum- que successores in Ecclesia Catholica sub uno visibili capite congregatos nobis traditae imbuatis et, quod praecipuum est, ut eosdem comites pii et fideles, in via innocentiae et timoris Dei perducatis, docentes illos, quaecunque sunt vera, quaecunque pudica, quaecunque justa, quaecunque sancta, quaecunque amabilia, quaecunque bonae famae, utentes praedicatione non in persuasibilibus humanae sa- pientiae verbis, sed in ostensione spiritus, qui omnia scru- tatur, etiam profunda Dei, loquentes sapientiam non hujus saeculi, quae destruetur, sed sapientiam in mysterio ab- sconditam, praedestinatam a Deo ante saecula in gloriam nostram(Phil. 4, 8. 1. Cor. 2, 6), ut qui de manibus Vestris per Ecclesiam et Civitatem requiruntur ad serviendum altari, sciant abjicere opera tenebrarum et indui arma lucis, honeste ambulare sicut in die, non in contentione et aemu- latione, induti Dominum Jesum Christum(Rom. 13, 12), quem sequi in vita, in morte, in gloria, omnium credentium in Ipsum sors est atque unica salus.— Cum vero Regia Sua Celsitudo hanc s. Theologiae Catholicae Facultatem omnibus excellere praecepit privilegiis juribus atque prae- rogativis, quibus aliae in eadem Alma Universitate excellunt Facultates, Vobis, Venerabilibus et Clarissimis Dominis Decano, Professoribus, Doctoribus et Magistris ejusdem Facultatis, competere jus atque officium conferendi Docto- ratus et Licentiatus laureas atque gradus Auctoritate Nostra Episcopali judicamus atque declaramus, adhortantes Vos: 1) ut in conferendis his gradibus atque laureis serio atque omni humano respectu deposito procedatis; 2) ut neminem ad horum graduum honores promovea- tis, de cujus vitae integritate, morum probitate et fidei puritate, audito prius Ephororum aliorumque Superiorum testimonio, Vobis persuasum non sit; 3) ut praevium rigorosum Examen ex omnibus disci- plinis sacrae Theologiae et sacrorum Canonum promovendo nunquam et nulla alia ex causa remittatis, nisi sit in eximiis honoribus publicis constitutus, de Ecclesia Catholica atque Civitate bene meritus, et scientiarum cultu aliunde prae- clarus; 4) tandem, ut forma et ritu procedatis in aliis s. Theo- logiae Catholicae Facultatibus observari solitis. Ceterum precamur, ut favente et benedicente Deo ejusque Filio Jesu Christo ceu rata habeatur institutio Vestra, ut verbum Dei semper habitet in Vobis abundanter (Col. 3, 16), ut glorificetur per Vos Pater in Filio(Joan. 14, 13), ut disseminetur Verbum Domini per universam regionem(Act. 13, 49), atque religio et disciplina Ecclesiae Catholicae gloriosa capiat incrementa(Conc. Trid. sess. 25. C. 2). (E. S.) Josephus Vitus Epps. N. 1914. Praes. 22. Nov. 1830. Jack can. capit. et Secretarius. Den Umſtand, daß der Gießener katholiſch⸗theologiſchen Facul⸗ tät das Promotionsrecht nicht vom Pabſte ertheilt worden iſt, hat man hin und wieder dazu benutzen wollen, ihr jenes Recht zu beſtreiten. Indeſſen auch die Facultäten zu Tübingen und Bonn ſind vom Pabſte nicht anerkannt worden, und doch hat z. B. Möhler keinen Anſtand genommen, ſich in Tübingen promoviren zu laſſen und ſelbſt bei vielen dortigen Promotionen 31 mitzuwirken. Wollte man alſo nicht auch Möhler, um hier vieler Anderer zu geſchweigen, als einen Schismatiker betrachten, ſo ließ ſich das Promotionsrecht der Gießener Facultät nicht anfechten. Dieſe hat auch ihr Promotionsrecht ſtets unbeirrt vor⸗ genommen, ohne daß je von Seiten des Pabſtes Einſpruch dagegen erhoben worden wäre. Der Erzbiſchof Geißel von Köln hat den von ihm hochgeſchätzten Mekel der Facultät zur Promotion empfohlen. Auch Riffel u. A. haben ſich ſtets eine Ehre aus dieſer ihnen von der Facultät ertheilten Würde gemacht.(Vgl. Anlage 3). Die Eröffnung der Facultät. An dem feſtgeſetzten Tage, dem 27. November 1830, wurde von der geſammten Univerſität die feierliche Eröffnung der Facultät vorgenommen und darüber nach der Anordnung Gr. Miniſteriums ein Protokoll abgefaßt, deſſen Wortlaut folgender iſt: Geſchehen Gießen 27. November 1830. Betreff: Die auf Gr. Landes⸗Univerſität Gießen errichtete katholiſch⸗theologiſche Facultät, insbeſondere die Verpflichtung der Profeſſoren Locherer, Müller und Staudenmaier. Gegenwärtig: Se. Magnificenz, der Herr Rector Pro⸗ feſſor Dr. Adrian— Se. Magnificenz, der Herr Kanzler Freiherr Dr. v. Arens— Herr Superintendent Prof. Dr. Pal⸗ mer— Herr Kirchenrath Prof. Dr. Dieffenbach— Herr Prof. Crößmann— Herr Geheimerrath Prof. Dr. v. Löhr — Herr Geheimer Juſtizrath Prof. Dr. Stickel— Herr Prof. Dr. v. Lindeloff— Herr Prof. Dr. Nebel— Herr Prof. Dr. Wilbrand— Herr Prof. Dr. Pfannkuchen— Herr Prof. Dr. Schmidt— Herr Prof. Dr. Hillebrand— Herr Prof. Dr. Umpfenbach— Herr Prof. Dr. Oſann— Herr Prof. Dr. Wernekink— Herr Prof. Dr. Schmitthenner. — Entſchuldigt durch Unwohlſein: Herr Geheimerrath Prof. Dr. Schmidt— entſchuldigt durch dringende Geſchäfte: Herr Prof. Dr. Vogt. In der heutigen Sitzung des akademiſchen Senats wurden die anweſenden Profeſſoren der katholiſch⸗theologiſchen Facultät: Locherer, Müller und Staudenmaier, von Sr. Magni⸗ ficenz dem Herrn Rector Prof. Dr. Adrian eingeladen hervor zutreten und ſich von Sr. Magnificenz dem Univerſitäts⸗Kanzler Freiherrn Dr. v. Arens verpflichten zu laſſen. Dieſer machte ihnen die bei der Eidesabnahme hergebrachten Formen bekannt und ließ ſie den dreifachen Eid, nämlich den Verfaſſungs⸗, Hul⸗ digungs⸗ und Dienſteid in der vorgeſchriebenen Form ableiſten. Nach geſchehener Verpflichtung machte Se. Magnificenz der Herr Rector dem akademiſchen Senate kund, daß die wichtigſten Gründe Se. Königliche Hoheit, Unſern allergnädigſten Großherzog, be⸗ wogen hätten, auf hieſiger Univerſität eine katholiſch⸗theologiſche Facultät zu ſtiften, und daß Allerhöchſtdieſelben eine auf dieſe Stif⸗ tung bezügliche Urkunde abzufaſſen befohlen hätten, deren Vorleſung vor dem verſammelten akademiſchen Senat höchſten Orts angeordnet worden. Se. Magnificenz der Herr Rector las darauf die Stiftungs⸗ urkunde der katholiſch⸗theologiſchen Facultät vor. Nach geſchehener Vorleſung wendete derſelbe ſich an die Mitglieder der neu er⸗ richteten Facultät und bezeigte ihnen, Namens des verſammelten akademiſchen Senats, deſſen lebhafte Freude, daß Se. Königliche Hoheit, Unſer allergnädigſter Großherzog, geruht hätten, mit den bisher beſtehenden vier Facultäten die von Ihnen gebildete katholiſch⸗theologiſche Facultät zu verbinden, um für die dem ka⸗ tholiſchen Prieſterſtande ſich widmenden Jünglinge eine vielſeitige wiſſenſchaftliche und gelehrte Bildung zu erzielen und den Glanz und die Frequenz Allerhöchſt Ihrer Ludoviciana zu erhöhen. Indem er den neuen Mitgliedern des akademiſchen Senats ihre Sitze in demſelben zur Linken des Tiſches zwiſchen der evangeliſch⸗ theologiſchen und der philoſophiſchen Facultät anweiſe und beſorgt ſein werde, dem Decan der neuerrichteten Facultät das Facultäts⸗ Siegel und die Ciſta demnächſt einhändigen zu laſſen, ſpreche er die Hoffnung und den Wunſch aus, daß die Mitglieder der katho⸗ liſch-theologiſchen Facultät es ſich würden angelegen ſein laſſen, das freundſchaftliche collegialiſche Verhältniß, welches ſtets eine —— ———— ——— ¶— 33 der ſchönſten Zierden der Univerſität geweſen, ſowohl unter ſich wie in ihren mannigfachen Beziehungen zu den Mitgliedern der übrigen Facultäten nach Kräften zu pflegen und zu erhalten. Somit wurde die Facultät für eingeſetzt erklärt und dieſer Akt geſchloſſen. Geſchehen wie oben. Zur Beglaubigung: Krug, Hofg.⸗Seecr.⸗Acceſſiſt. Die Lehrer an der Faeultät. Bei dem mehrfachen Wechſel der an der Facultät wirkſamen Lehrer und den Aenderungen, die damit auch in ſonſtiger Be ziehung eintraten, wird es gut ſein, hier ſogleich drei Perioden zu unterſcheiden, in welchen der Lehrerbeſtand folgender war: Erſte Periode, vom Herbſt 1830 bis zum Frühjahr 1837: Locherer, Müller(ein halbes Jahr lang), Staudenmaier, Lüft und Kuhn als ordentliche Profeſſoren, gegen Ende noch Riffel als Privatdocent und außerordentlicher Profeſſor. Zweite Periode, vom Frühjahr 1837 bis zum Frühjahr 1842: Staudenmaier(noch ein halbes Jahr), Löhnis, Riffel und Schmid als ordentliche Profeſſoren, Reuß und Kindhäuſſer zuerſt als Privatdocenten, dann als außerordentliche Profeſſoren, endlich Hartnagel als Privatdocent. Dritte Periode, vom Frühjahr 1842 bis zum Frühjahr 1851: Löhnis, Schmid, Fluck, Kindhäuſſer(bis 1843), Scharpff und Lutterbeck als ordentliche Profeſſoren, Hartnagel(bis 1848) als außerordentlicher Profeſſor. Dazu kommt noch die Zeit, während welcher der Facultät ihre Lehrthätigkeit entzogen war, vom Frühjahr 1851 bis zum Herbſt 1859, wo ihr letztes Mit glied penſionirt ward. Dieſe Zeit mit eingerechnet hat alſo die Facultät im Ganzen 29 Jahre beſtanden. Wir führen jetzt die einzelnen Lehrer nach dem Datum ihrer erſten Anſtellung auf, indem wir ihre Vorleſungen, ſchrift⸗ 3 ſtelleriſchen Leiſtungen und Beförderungen hier kurz zu verzeichnen haben, und daran gelegentlich noch einiges Andere anknüpfen werden. 1. Johann Nepomuk Locherer, Pfarrer zu Jechtlingen am Rhein und Dr. theol., wurde als ordentlicher Profeſſor der Theologie zu Gießen mit einem Gehalt von 1200 Gulden am 29. Mai 1830 angeſtellt. Er las: Philoſophiſche und literariſche Einleitung in das Studium der Kirchengeſchichte, Kirchengeſchichte je nach ihren einzelnen Perioden, Archäologie und Patrologie. Seine Schriften waren außer einigen Bändchen Predigten(1811): Geſchichte der chriſtlichen Religion und Kirche, 9 Bände, unvol⸗ lendet, Ravensburg 1824—1834. Lehrbuch der chriſtlich⸗kirch⸗ lichen Archäologie, Frankfurt 1832, und: Lehrbuch der Patrologie, Mainz 1836. Dazu kamen noch verſchiedene Aufſätze in den von ihm, Staudenmaier, Lüft und Kuhn herausgegebenen Gie⸗ ßener Jahrbüchern für Theologie und Philoſophie, 7 Bände oder 13 Hefte, Frankfurt und Mainz 1834— 1837. Am 30. Januar 1835 erhielt er eine Gehaltszulage von 200 Gulden und ſtarb am 26. Februar 1837. 2. Johann Joſeph Müller, Privatdocent zu Bonn und Dr. theol., wurde als ordentlicher Profeſſor der Theologie zu Gießen mit einem Gehalt von 1000 Gulden angeſtellt am 12. Juni 1830. Er las: Einleitung in das A. und N. T., ſowie Erklärung der Pſalmen und der ſynoptiſchen Evangelien. Außer ſeiner Diſſertation: Variae de victu Joannis Baptistae opi- niones examinatae, Bonn 1828 und ſeiner Antrittsrede: De vitiis archaeologiae biblicae atque emendatione, Gießen 1830, hat er nichts Größeres geſchrieben. Auf ſein Nachſuchen wurde er bereits am 30. April 1831 wieder entlaſſen, um einem Rufe nach Breslau zu folgen. 3. Franz Anton Staudenmaier, Repetent zu Tübingen, der Schüler, Freund und Geſinnungsgenoſſe Möhler's, wurde als ordentlicher Profeſſor der Theologie zu Gießen mit einem Gehalte von 1000 Gulden am 12. Auguſt 1830 angeſtellt und, wie ſchon erwähnt, am 27. November d. J. von der Gießener Facultät zum Dr. theol. promovirt. Er las: Einleitung in die geſammte n 35 Theologie oder Encyclopädie der theologiſchen Wiſſenſchaften zu gleich mit Examinatorien darüber, Theorie der Religion und Offenbarung, Apologetik, Dogmatik in zwei Theilen nebſt Ex⸗ aminatorien darüber, Geſchichte der Dogmatik und Dogmenge ſchichte in Verbindung mit Symbolik. Seine zahlreichen Schriften ſind der Zeitfolge nach dieſe: Geſchichte der Biſchofswahlen, mit beſonderer Berückſichtigung der Rechte und des Einfluſſes chriſtlicher Fürſten auf dieſelben, Tübingen 1830. Johannes Scotus Erigena und die Wiſſenſchaft ſeiner Zeit, Frankfurt 1833. Viele Aufſätze in den Gießener Jahrbüchern für Theologie und Philoſophie(ſ. oben). Encyclopädie der theologiſchen Wiſ ſenſchaften als Syſtem der geſammten Theologie, mit Angabe der theologiſchen Literatur. 1. Band. Mainz 1834. 2. Auflage 1840. Geiſt des Chriſtenthums, dargeſtellt in den heiligen Zeiten, den heiligen Handlungen und der heiligen Kunſt, Mainz 1835. 4. Auflage 1847. Pragmatismus der Geiſtesgaben oder das Wirken des göttlichen Geiſtes im Menſchen und in der Menſch⸗ heit, Tübingen 1835. Geiſt der göttlichen Offenbarung oder Wiſſenſchaft der Grundprincipien des Chriſtenthums, Gießen 1837. Nachdem er Gießen verlaſſen, ſchrieb er dann noch: die Philo⸗ ſophie des Chriſtenthums oder Metaphyſik der heiligen Schrift, als Lehre von den göttlichen Ideen und ihrer Entwickelung in Natur, Geiſt und Geſchichte. 1. Band: die Lehre von der Idee in Ver bindung mit der Entwickelungsgeſchichte der Lehre vom göttlichen Logos, Gießen 1839. Ueber das Weſen der Univerſität, mit beſonderer Rückſicht auf die Stellung zum Staat und zur Kirche, Freiburg 1829. Einleitung in die chriſtliche Dogmatik, Freiburg 1841. Darſtellung und Kritik des hegelſchen Syſtems aus dem Standpunkt der chriſtlichen Philoſophie, Mainz 1844. Die chriſt⸗ liche Dogmatik, 1—3. Band, unvollendet, Freiburg 1844— 1848. Der Proteſtantismus in ſeinem Weſen und in ſeiner Entwickelung, oder zum religiöſen Frieden der Zukunft, mit Rückſicht auf die religiös⸗politiſche Aufgabe der Gegenwart, 2 Bändchen, Freiburg 1846.— Die Großherzoglich Heſſiſche Regierung hat ſeine wiſ⸗— ſenſchaftlichen Verdienſte und ſeinen höchſt ehrenswerthen und 3* —— 36 1 liebenswürdigen Charakter wohl zu ſchätzen gewußt. Schon am V 6. Mai 1831 erhielt er eine Zulage von 200 Gulden, am 31. 3 Januar 1835 desgleichen, und am 21. März 1835 eine Zulage von 400 Gulden. Am 27. October 1834 wurde er zum Mitglied der akad. Adminiſtrations⸗Commiſſion ernannt. Am 29. März 1835 dankte ihm der Großherzog in einem beſonderen Schreiben wegen ſeiner Ablehnung eines auswärtigen Rufes. Doch ſah er ſich ſpäter, wie er ſelbſt darüber in ſeinen Briefen an den Kanzler von Linde ſich geäußert hat, hauptſächlich durch das Benehmen von Riffel veranlaßt, einen Ruf nach Freiburg anzunehmen, wo⸗ für ihm die nachgeſuchte Entlaſſung aus dem Gr. Heſſ. Staats⸗ t dienſt am 3. November 1837 ertheilt wurde. In der Folge hat z man wiederholt daran gedacht, ihn nach Gießen zurückzurufen. Er ſelbſt hat häufig geäußert, ſeine Wirkſamkeit zu Gießen ſei die glücklichſte Zeit ſeines Lebens geweſen. Er ſtarb zu Freiburg im Laufe des Winters 1855—56. 4. Johann Lüft, Repetent am biſchöflichen Seminar zu Mainz und ſpäter Pfarrer der katholiſchen Gemeinde zu Gießen, p wurde am 30. November 1830 als ordentlicher Profeſſor der— Theologie in Gießen mit einem Gehalt von 300 Gulden ange⸗ ſtellt. Er las: Chriſtliche Sittenlehre oder Moraltheologie in 2 Theilen nebſt Geſchichte der Moral und Examinatorien über ¹ Letztere, Homiletik öfter verbunden mit ſchriftlichen Uebungen, Kate⸗ ſ chetik, Liturgik, Paſtoral, evangeliſche Perikopen in wiſſenſchaftlicher d exegetiſcher Erläuterung und mit Beziehung auf ihre praktiſche d Behandlung. Seine Liturgik gab er ſpäter heraus unter dem Titel: Liturgik oder wiſſenſchaftliche Darſtellung des katholiſchen g Cultus, 1— 3. Band, noch unvollendet, Mainz 1844— 1847. Am 7 31. December 1831 rückte er, nach dem Abgange Müllers, mit einer 1 Zulage von 100 Gulden in die dritte Lehrſtelle auf, d. h. er erhielt, weil bei der katholiſch⸗theologiſchen Facultät von Anfang an die ſonſt in Gießen hergebrachte Sitte des Tangirens nicht galt, die Anwartſchaft auf das dritte Decanat der Facultät. Am 28. W April 1835 ward er zum Pfarrer und Oberſchulrath in Darm⸗ ſtadt ernannt, womit er aus der Gießener Facultät ausſchied. 37 5. Johann Kuhn ans Wäſchenbeuern, Privatdocent in Tübingen und Dr. theol., erhielt am 4. Juni 1832 die Erlaub⸗ niß, zu Gießen exegetiſche Vorleſungen zu halten, und wurde dann (an Müllers Stelle) unter dem 9. November 1832 zum ordent⸗ lichen Profeſſor der Theologie mit 800 Gulden ernannt. Er las meiſt über neuteſtamentliche Exegeſe: Hiſtoriſch⸗kritiſche Ein⸗ leitung in das N. T., Neuteſtamentliche Hermeneutik, Erklärung der wichtigſten neuteſtamentlichen Bücher, Unterſuchungen über Chronologie der Apoſtelgeſchichte, das Leben Jeſu aus dem hiſto⸗ riſch⸗didaktiſchen Standpunkt der evangeliſchen Geſchichte betrach⸗ tet— und außerdem auch noch einiges Altteſtamentliche, während zugleich, zur Aushülfe in dieſer Beziehung, in der Zeit vom Som⸗ merſemeſter 1833 bis zum Winterſemeſter 1837—38, die hieher gehörigen Vorleſungen des Orientaliſten Prof. Dr. Vullers in das Vorleſungsverzeichniß der katholiſch⸗theologiſchen Facul⸗ tät mit aufgenommen wurden. Auch Kuhn betheiligte ſich leb⸗ haft an den Gießener Jahrbüchern für Theologie und Philoſo⸗ phie, worin er unter Anderm„Ueber Wiſſen und Glauben, mit Rückſicht auf extreme Anſichten und Richtungen der Gegenwart“ ſchrieb, ſpäter beſonders abgedruckt, Tübingen 1839. Ferner verfaßte er die Schriften: Friedrich Heinrich Jacobi und die Philoſophie ſeiner Zeit, Mainz 1834. Das Leben Jeſu, wiſſen⸗ ſchaftlich bearbeitet, 1. Band, unvollendet, Mainz 1838. Nach⸗ dem er Gießen verlaſſen, ſchrieb er über Princip und Methode der ſpeculativen Theologie, Tübingen 1840, und begann dann die Herausgabe ſeiner katholiſchen Dogmatik in mehreren Abtheilun⸗ gen, noch unvollendet, Tübingen 1846—1849. 2. Auflage 1859. Zuletzt veröffentlichte er noch eine Streitſchrift gegen Clemens über das Verhältniß von Theologie und Philoſophie, Tübingen 1860.— Auch ſeine Leiſtungen hat die Gr. Heſſ. Regierung ſehr wohl zu ſchätzen gewußt. Am 30. Januar 1835 erhielt er eine Gehaltszulage von 200, am 23. Juni deſſelben Jahres eine ſolche von 100, und am 16. Auguſt 1836 abermals eine ſolche von 400 Gulden. Dennoch ſah er ſich aus ähnlichen Gründen, wie ein halbes Jahr ſpäter Staudenmaier, veranlaßt, um ſeine Entlaſ⸗ 38 ſung einzukommen, die ihm auch am 21. März 1837 ertheilt wurde. Er folgte einem Rufe nach Tübingen, hat ſich aber ſpäter nicht immer freundſchaftlich gegen die Gießener Facultät benommen. 6. Caspar Riffel aus Büdesheim, früher eine Zeit⸗ lang Repetent am Seminar zu Mainz und damals ſchon zu⸗ gleich mit dem Präceptor Adam Braun zu Neckarsulm, von der Gießener Facultät durch ihren Antrag vom 28. Juni 1831 zum Nachfolger Müllers empfohlen, dann Caplan in Bingen und hierauf, nach dem Abgange Lüft's, Pfarrverweſer in Gießen, erhielt am 5. Juni 1835 die Erlaubniß, die von Lüft angekündigten, wegen ſeiner Ueberſiedelung nach Darmſtadt aber ausfallenden Vorleſungen zu halten. Der Biſchof Kaiſer beauftragte ihn im Einvernehmen mit der Facultät am 15. Januar 1836 mit der beſondern Ueberwachung des ſittlichen und kirchlich⸗religiöſen Lebens der Theologieſtudierenden und machte ihn bald darauf zum Pfarrer der katholiſchen Gemeinde zu Gießen. Am 6. Mai 1836 wurde er mit einem Gehalt von 400 Gulden zum außerordentlichen, und dann, unmittelbar nach dem Abgange Kuhns, am 22. März 1837 mit einem Gehalt von 800 Gulden zum ordentlichen Pro⸗ feſſor der Theologie ernannt, woneben er das Pfarramt zugleich fortbehielt und auch von der Facultät zum Dr. theol. erhoben d ward. Er las anfangs über chriſtliche Sittenlehre nach Hir⸗ ſcher nebſt Geſchichte und Literatur derſelben, Paſtoraltheologie im engern Sinn, Homiletik und Katechetik nebſt einem Examina⸗ torium darüber und Leitung ſchriftlicher wie auch mündlicher d Uebungen— dann, ſeit dem Winter 1837—38, an Locherers u Stelle, über Kirchengeſchichte des erſten Zeitraums in Verbindung mit Archäologie nnd Patrologie oder chriſtlicher Literärgeſchichte, über Kirchengeſchichte des zweiten Zeitraums oder im Mittel⸗ alter, und über Kirchengeſchichte des dritten Zeitraums oder von der Reformation an bis auf die neueſte Zeit. Mit dieſer zu⸗ letzt genannten Borleſung verband er ſeit dem Winter 1838— 39 zugleich die Symbolik und daneben las er(an Staudenmaiers Stelle) Dogmatik— endlich, ſeit dem Sommer 1839, las er abermals über Paſtoral im engern Sinne, mit Rückſicht auf die —— n——— ⸗ 1 39 wichtigſten kirchenrechtlichen Verhältniſſe.— Auch in ſchriftſtel⸗ leriſcher Beziehung entwickelte Riffel eine nicht geringe Rührig⸗ keit, obwohl zumeiſt erſt nach ſeiner Entfernung von Gießen. Seine Schriften ſind folgende: Geſchichtliche Darſtellung des Verhältniſſes zwiſchen Kirche und Staat, 1. Theil: Von Grün dung des Chriſtenthums an bis auf Juſtinian I, Mainz 1836. Trauerrede auf J. N. Locherer, Dr. theol., Profeſſor zu Gießen, Mainz 1837. Feier der Grund⸗ und Denkſteinlegung der katho⸗ liſchen Kirche zu Gießen am 1. Auguſt 1838, Gießen 1839. Predigten auf alle Sonn⸗ und Feſttage des Jahres, 2 Bände, Mainz 1840. 2. Auflage 1843. Kirchengeſchichte der neueſten Zeit, vom Anfange der großen Glaubensſpaltung des 16. Jahr⸗ hunderts bis auf unſere Tage, 1—3. Band, von Luther bis auf den Zwinglianismus in der deutſchen Schweiz, unvollendet, Mainz 1841—1846. 2. Auflage des 1. Bandes Mainz 1847. Die Aufhebung des Jeſuitenordens, eine Beleuchtung der alten und neuen Anklagen wider denſelben, Mainz 1847. Später war er längere Zeit hindurch der Hauptherausgeber des„Katholiken“. — Die Staatsbehörde war anfangs ebenſo wie der Biſchof Kaiſer Riffel ſehr günſtig. Ein Streithandel, den er als Privat⸗ docent im Sommer 1835 mit einem Studioſus med. Popp aus Mainz hatte wegen einer nichtigen Veranlaſſung(der Studioſus hatte ihn während einer Vorleſung abgemalt), führte zu einem Injurienprozeß beim Hofgericht, und die Sache kam zuletzt, weil dabei die Präcedenz von Landesuniverſität und Hofgericht ſtreitig wurde, ſogar vor den Staatsrath, von dem ſie mit der Frei⸗ ſprechung Riffels entſchieden ward(25. September 1835 bis zum 10. Januar 1837). Mittlerweile war Riffels Mißverhält niß zu Kuhn und Staudenmaier hervorgetreten; aber die beiden berühmten Männer ließ man ausſcheiden und Riffel ward beför⸗ dert. Ein halbes Jahr nach Staudenmaiers Abgang, am 1. Mai 1838, wurde er mit Beibehaltung ſeines bisherigen Gehaltes von 1300 Gulden vom Pfarramt entbunden, und am 21. Juni 1839 erhielt er dann noch für ſeine zeitweilige Uebernahme der ſeit dem Herbſt 1837 unbeſetzt gebliebenen dogmatiſchen Vor⸗ leſungen eine außerordentliche Remuneration von 300 Gulden. Seitdem aber entwickelte ſich durch das Benehmen Riffels eine ſolche Spannung zwiſchen ihm und der katholiſch⸗theologiſchen Facultät wie der geſammten Univerſität, daß ſich endlich die Staatsregierung genöthigt ſah, ihn gemäß den Beſtimmungen der Dienſtpragmatik am 19. November 1841 zu penſioniren. Auf das Nähere werden wir ſpäter zu ſprechen kommen. Riffel ſtarb am 15. December 1856. 7. Michael Löhnis aus Erfurt, Dr. theol., Profeſſor der Theologie zu Aſchaffenburg und näherer Freund des Biſchofs Kaiſer, wurde am 21. März 1837 zum ordentlichen Profeſſor der Theologie in Gießen mit einem Gehalt von 1400 Gulden ernannt. Er las über bibliſche Hermeneutik und Kritik, Einlei⸗ tung in's A. und N. T.(ſeit dem Sommer 1840 getrennt), bibliſche Archäologie, Exegeſe vorzugsweiſe altteſtamentlicher, aber auch neuteſtamentlicher Bücher. Er ſchrieb: Ueber den Nutzen des Studiums der mit der hebräiſchen Sprache ver⸗ wandten Mundarten, Aſchaffenburg 1834. Praenuntiatio novi foederis seu de missae sacrificio in priscis vatibus, Frank⸗ furt 1837. Grundzüge der bibliſchen Hermeneutik und Kritik, Gießen 1839. Das Land und Volk der alten Hebräer nach den in der Bibel angegebenen Zuſtänden, ein Beitrag zum beſſeren Verſtändniß und Genuß der heiligen Schriften des A. und N. T., Regensburg 1844.— Nachdem die Facultät Oſtern 1851 außer Thätigkeit geſetzt worden, wurde Löhnis nach den Beſtim⸗ mungen der Dienſtpragmatik, wie auch mit Rückſicht auf ſeine geſchwächte Geſundheit am 1. Juli 1853 penſionirt. Er ſtarb zu Gießen am 7. Mai 1855. 8. Jacob Reuß aus Seligenſtadt, Hülfslehrer am Semi⸗ nar zu Mainz, wurde an demſelben Tage wie Löhnis, nämlich am 21. März 1837 als Repetent zu Gießen mit einem Gehalt von 600 Gulden angeſtellt und am 27. April 1838 zum außer⸗ ordentlichen Profeſſor mit einem Gehalt von 800 Gulden be⸗ fördert. Er war zum zweiten Exegeten beſtellt. Die Anſtellung eines ſolchen hatte die Facultät mit Rückſicht auf das große 41 Gebiet der Exegeſe bereits am 6. Februar 1831 beantragt gehabt. Wie Löhnis vorzugsweiſe über altteſtamentliche, ſo las Reuß vorzugsweiſe über neuteſtamentliche Exegeſe, und außerdem auch über bibliſche Archäologie. Er ſtarb jedoch ſchon am 20. October 1840, ohne zu ſchriftſtelleriſcher Wirkſamkeit gelangt zu ſein. 9. Chriſtoph Kindhäuſſer aus Lorſch, wurde ebenfalls am 21. März 1837 als Repetent mit 600 Gulden, dann am 27. April 1838 als außerordentlicher Profeſſor mit 800 Gulden, ſowie endlich am 12. April 1842 als ordentlicher Profeſſor mit Beibehaltung ſeines bisherigen Gehaltes angeſtellt und bei dieſer ſeiner letzten Beförderung von der Facultät zum Dr. theol. erhoben. Er las an Lüft's, rückſichtlich Riffel's Stelle über die verſchiedenen Fächer der Moral(in drei Theilen), Paſtoral (Liturgik, Homiletik, Katechetik, kirchliche Pädeutik) und chriſtliche Anthropologie als Fundamentirung der Moral. Er ſtarb, ohne etwas Geſchriebenes veröffentlicht zu haben, zu Gießen am 11. Juni 1843. 10. Franz Joſeph Hartnagel aus Bensheim, ſpäter Dr. theol. und phil., ſeit dem 1. Mai 1838 Pfarrverwalter und nachher Pfarrer an der katholiſchen Kirche zu Gießen, erhielt am 18. Juni 1838 den Auftrag, über die früher von Staudenmaier gelehrten Fächer der Encyclopädie und Apologetik Vorleſungen zu halten, wofür ihm am 3. Januar 1839 eine Remuneration von 200 und am 25. Januar 1840 eine ſolche von 400 Gulden zu erkannt wurde. Am 19. April 1842 wurde er zum außerordent⸗ lichen Profeſſor der Theologie mit einem Gehalt von 400 Gulden ernannt; außerdem bezog er als Pfarrer einen Gehalt von 500 Gulden. Er las außer den zwei genannten Fächern auch noch über praktiſche Erklärung der kirchlichen Perikopen, Pädagogik, Religionsphiloſophie, Kirchenrecht(ſeit dem Winter 1845) und Dogmatik(ſeit dem Sommer 1847). Er ſchrieb außer einer Abhandlung über die Bedeutung der kirchlichen Perikopen und einer Anzahl von Predigten in Heim's Predigtmagazin, Augs⸗ burg 1841 ff., eine Apologie mehrerer Hauptpunkte des Katholi⸗ cismus den Bewegungen der Gegenwart gegenüber, Regensburg 1846. Er ſtarb zu Gießen am 16. März 1848. Nach ſeinem Tode gab ſein College, Prof. Dr. Fluck, die hinterlaſſenen Predig⸗ ten deſſelben zu einem Jahrgange vervollſtändigt heraus, 2 Bände, Regensburg 1851. 11. Leopold Schmid aus Scheer in Württemberg(geboren in Zürich), früher Dirigent des Limburger Seminars und dann Pfarrer zu Großholbach in Naſſau, Dr. phil., ſpäter auch theol., wurde am 12. Mai 1839 zum ordentlichen Profeſſor der Theo⸗ logie mit 1400 Gulden Gehalt ernannt. Er las über Dogmatik, Dogmengeſchichte und Symbolik, und hielt außerdem noch ſeit dem 2. Juli 1842, wie er ſchon in Limburg gethan, mit höherer Er⸗ laubniß bei der philoſophiſchen Facultät Vorträge über ſpeculative Philoſophie. Er ſchrieb viele Aufſätze in der Sengler'ſchen Kirchenzeitung während der Jahre 1830 und 1831; ſodann Vor⸗ leſungen über das Studium der hebräiſchen Sprache für katho⸗ liſche Theologen, Frankfurt 1832. Briefe Guntram Adalberts an einen Theologen, 1833. Erklärung kirchlicher Perikopen für Kanzelredner und häusliche Erbauung, Weilburg 1834. Erklä⸗ rung der Geneſis, vier Hefte, Münſter 1834. 1835. Wo wird die Wiſſenſchaft ihre Ruhe und Vollendung finden? Veranlaßt durch Molitor's Schrift: Philoſophie der Geſchichte, Heidel⸗ berg 1835. Ueber den Gießener Studienplan, Gießen 1843. Ueber die menſchliche Erkenntniß, Münſter 1844. Ein kurzes Wort an die Denkenden in Deutſchland über die gegenwärtige religiöſe Bewegung in Deutſchland(den Deutſch⸗Katholicismus), Mainz 1845. Feſtpredigten, drei Hefte, Gießen 1845—50. Geiſt des Katholicismus oder Grundlegung der chriſtlichen Irenik, vier Hefte, Gießen 1848— 50. Ueber die jüngſte Mainzer Biſchofs⸗ wahl, Gießen 1850. Grundzüge der Einleitung in die Philoſophie mit einer Beleuchtuug der durch K. Ph. Fiſcher, Sengler und Fortlage ermöglichten Philoſophie der That, Gießen 1860.— Von der Landesuniverſität ward er zweimal zum Rector erwählt, für das Jahr 1843— 44 und für das Jahr 1855— 56. In Folge eines Rufes nach Hildesheim erhielt er am 20. October 1843 43 eine Gehaltszulage von 400 Gulden, und in Folge eines Rufes an die Univerſität zu Breslau am 16. Juni 1846 die Ernen⸗ nung zum Honorarprofeſſor der Philoſophie zugleich mit Beibe⸗ haltung ſeiner theologiſchen Profeſſur und dem Recht, ſobald er wollte, ſeine theologiſche Profeſſur niederzulegen und ganz in die philoſophiſche Facultät überzutreten. Auch ward ihm bewilligt, daß er von nun an nicht mehr die Pflicht, wohl aber das Recht habe, an den Facultäts⸗ und den Univerſitäts⸗Geſchäften(mit Ausnahme der Examina) ſich zu betheiligen. Im Jahr 1849 wurde er zum Biſchof von Mainz gewählt, die Wahl aber vom Pabſte verworfen, worauf nunmehr Schmid ſeinem Wunſche gemäß am 16. Februar 1850 aus der katholiſch⸗theologiſchen in die philoſophiſche Facultät verſetzt und in dieſer zum ordentlichen Profeſſor insbeſondere für ſpeculative Philoſophie und Theologie mit einem Gehalt von 2100 Gulden und unter Beibehaltung ſeiner bisherigen Privilegien ernannt wurde. Seitdem las er, namentlich nach dem Abgange Hillebrand's, faſt über alle Fächer der Philoſophie. 12. Jacob Fluck aus Nüederbrechen in Naſſau, Pfarrer zu Weilburg, ſpäter auch Dr. theol., ſwurde am 12. April 1842 (an demſelben Tage, wie Kindhäuſſer) als ordentlicher Profeſſor der Theologie in Gießen angeſtellt. Er las zuerſt Kirchenge⸗ ſchichte nebſt kirchlicher Archäologie und Patrologie, dann(ſeit dem Herbſt 1843, nach dem Tode Kindhäuſſer's) Moral und Paſtoral, letztere als Homiletik, Katechetik, Pädeutik und Liturgik gefaßt. Nach dem Tode Hartnagel's 1848 wurde er von dem Biſchof Kaiſer mit der Verwaltung der katholiſchen Pfarrei zu Gießen beauftragt, die er auch nach der Trockenlegung der Facultät im Jahre 1851 fortführte. Mit ſeiner Penſionirung als Profeſſor der Theologie am 14. Auguſt 1859 hörte der letzte Beſtand der Facultät auf. Er ſchrieb mehrere Aufſätze in der von dem Dr. Seitz und ihm herausgegebenen Zeitſchrift für Kirchenrecht und Paſtoralwiſſenſchaft, Regensburg 1842—47, einen Aufſatz über die Ehe zwiſchen Chriſten und Nichtchriſten im „Katholiken“ 1847; ferner eine katholiſche Homiletik, Regens⸗ 44 burg 1850, und hierauf nächſt der Beſorgung und Vervollſtän⸗ digung der Hartnagel'ſchen Predigten, Regensburg 1851. Leichen⸗ reden, Mainz 1852. Sechs Predigten über die h. Meſſe, Mainz 1852, ſowie zuletzt ein Handbuch der katholiſchen Liturgik in 2 Theilen oder 3 Bänden, Regensburg 1853— 55.) 13. Anton Lutterbeck aus Münſter, Lic. theol. und „Dr. phil., ſowie ſpäter auch Dr. theol., wurde am 14. April 1842 als außerordentlicher Profeſſor der Theologie mit einem Gehalt von 800 Gulden angeſtellt. Er las über Einleitung ins A. T. und Einleitung ins N. T., bibliſche Kritik und Hermeneutik, Exegeſe vorzugsweiſe neuteſtamentlicher, aber auch altteſtament⸗ licher Bücher, das Leben Jeſu und Neuteſtamentliche Lehrbegriffe. Seit dem Tode Hartnagel's übernahm er auch noch Encyclopädie und Apologetik, ſowie nach dem Abgange Schmid's in dem letzten Semeſter, Winter 1850— 51, Dogmatik. Er ſchrieb außer mehreren kleinern Schriften z. B. Recenſionen über Gerbet's chriſtliche Controverſe in der Tübing. Quartalſchr. 1835, Schmid's Erklärung der Geneſis im„Katholiken“ 1838, Molitor's Philo⸗ ſophie der Geſchichte, Ebd. 1840, Vorreden zu neu herausge⸗ gebenen Schriften von Malebranche, St. Martin u. A., Streit⸗ ſchriften gegen Hermes, die Junghegelianer ꝛc., zunächſt als Inauguraldiſſertation: De via ac ratione, qua opus redem- tionis christianae in tempore ad finem perducitur, Münſter 1839— und, nachdem er Kalthoff's hebräiſche Alterthümer ver⸗ vollſtändigt und deren Herausgabe mitbeſorgt hatte, Münſter 1840 — als Antrittsrede: De utilitate sacrae scripturae, Gießen 1842. Ferner: Hermenien aus dem Gebiete der religiöſen Speculation, Gießen 1845. Ueber den Baum des Lebens und der Erkenntniß, in dem Freiburger Kirchenlexikon 1847. Ueber die Nothwendigkeit einer Wiedergeburt der Philologie zu deren wiſſenſchaftlicher Vollendung, Mainz 1847. Ueber die Natur, ihre Erkenntniß, Beherrſchung und Verherrlichung durch den Menſchen, Münſter 1849. Der Informativprozeß und ſeine rechtliche Nothwendigkeit zur Entſcheidung der Mainzer Biſchofs⸗ frage, Gießen 1850. Die neuteſtamentlichen Lehrbegriffe oder 45 Unterſuchungen über das Zeitalter der Religionswende, die Vor⸗ ſtufen des Chriſtenthums und die erſte Geſtaltung deſſelben, 2 Bände, Mainz 1852. Endlich war er Mitherausgeber der Werke Baader's, insbeſondere des 14. Bandes derſelben, Leipzig 1851, — wozu auch noch gehören: Ueber den philoſophiſchen Stand⸗ punkt Baader's, ein Beitrag zur Orientirung in der Geſammt⸗ ausgabe ſeiner Werke, Mainz 1854. Lebensepochen Baader's und Charakteriſtik ſeines Syſtems der Philoſophie, Würzburg 1860, ein beſonderer Abdruck der Einleitung zu dem von ihm beſorgten Sach⸗ und Namen⸗Regiſter der Baader'ſchen Werke, Leipzig 1860.— Am 29. März 1844 ward er zum ordentlichen Profeſſor der Theo⸗ logie befördert. Am 4. Mai 1847 erhielt er eine Gehaltszulage von 200, und aus Anlaß eines von ihm abgelehnten Rufes nach Würzburg am 10. Juli d. J. eine ſolche von 400 Gulden. Nachdem er ſchon im Herbſt 1851 die Erlaubniß erhalten hatte, an der philoſophiſchen Facultät philologiſche Vorleſungen zu halten, wurde er auf ſeinen Wunſch am 1. Juli 1853 zum Honorarprofeſſor an der philoſophiſchen Facultät, ſowie am 30. Juni 1859 unter Entbindung von der theologiſchen Profeſſur zum ordentlichen Profeſſor an der philoſophiſchen Facultät ins⸗ beſondere für das Fach der claſſiſchen Philologie ernannt. 14. Franz Anton Scharpff aus Ellwangen, Gymnaſial lehrer zu Rotweil und ſpäter Dr. theol., wurde am 5. Januar 1844 als ordentlicher Profeſſor der Theologie zu Gießen mit einem Gehalt von 1600 Gulden ernannt. Er las über Kirchen⸗ geſchichte, kirchliche Archäologie und Patrologie, ſowie nach dem Tode von Hartnagel auch über Kirchenrecht. Seine Schriften ſind: Der Cardinal und Biſchof Nikolaus von Cuſa, 1. Theil: Das kirchliche Wirken, ein Beitrag zur Geſchichte der Reformation innerhalb der katholiſchen Kirche im 15. Jahrhundert, Mainz 1843. Der Katholicismus und die Denkgläubigen, Tübingen 1845. Handbuch der chriſtlichen Religion für höhere Lehran⸗ ſtalten, Gießen 1847. Ferner verſchiedene kirchengeſchichtliche Artikel im Freiburger Kirchenlexikon. Endlich: Vorleſungen über die neueſte Kirchengeſchichte, zwei Hefte, Freiburg 1850— 1852. 46 und: die Entſtehung des Kirchenſtaates, Freiburg 1860.— Er wurde zum Rector der Landesuniverſität erwählt für 1850— 1851, alſo für daſſelbe Jahr, worin die Facultät zum Stillſtand gebracht wurde. Auf ſein Nachſuchen erhielt er am 1. April 1853 die Entlaſſung aus dem Gr. Heſſ. Staatsdienſt, um die Pfarrei zu Mengen in Württemberg zu übernehmen. Die vorhin benannten vierzehn Männer waren von 1830— 1851 die Lehrer an der Gießener katholiſch⸗theologiſchen Facultät, und da der Schreiber dieſes ſelbſt zu ihnen gehört, ſo muß hier freilich das Urtheil Andern überlaſſen werden in Betreff der Frage, ob ſie gegen andere katholiſch⸗theologiſche Facultäten Deutſchlands in wiſſenſchaftlicher Regſamkeit auf ihrem Gebiete zurückgeſtanden haben oder nicht. Was wir aber hier, und zwar gewiß im Einverſtändniß mit allen Mitgliedern der Facultät, wenn ſie noch lebten, mit Ausnahme vielleicht nur Eines unter ihnen, mit beſonderem Danke anzuerkennen haben, das iſt die nicht genug zu rühmende Bereitwilligkeit, mit der von jeher die Großh. Heſſiſche Regierung allen Bedürfniſſen und Wünſchen ſowohl der Facultät im Ganzen als ihrer einzelnen Mitglieder, ſo ſehr es nur immer möglich war, entgegen gekommen iſt. Namentlich war dieſes der Fall während der ganzen Zeit, in welcher der Herr v. Linde Kanzler der Landesuniverſität war— vom 30. November 1833 bis zum 11. December 1847—, und wir werden im weiteren Verlaufe noch verſchiedene Male Gelegenheit haben, der großen Gunſt Erwähnung zu thun, die derſelbe ſtets der Facultät zugewandt hat, dies gewiß auch deßhalb, weil er ſie gewiſſermaaßen als ſeine Schöpfung anſehen konnte. Ebenſo hat auch der auf Herrn v. Linde folgende Kanzler Geheimerrath Birnbaum es wahrlich an keiner Anſtrengung fehlen laſſen, die Facultät vor ihrem ſchon bald hereinbrechenden Untergang zu bewahren. Aber warum hier alle Anſtrengungen fruchtlos ſein mußten, die Gründe davon werden bald genug einleuchtend werden. 47 Die inneren Einrichtungen der Facultät. 1) Der erſte Antwurf eines Studienplanes für die Studierenden der katholiſchen Theologie vom 6. Jebruar 1831. Schon ſogleich während des erſten Semeſters ihres Beſte hens erkannte die Facultät die Nothweudigkeit, für die planmäßige Einrichtung des Studiums der katholiſchen Theologie Sorge zu tragen, wie ihr dieſes ja auch durch§. 4 der Stiftungsurkunde zur Pflicht gemacht war. Sie reichte daher bereits am 6. Fe bruar 1831 eine Vorſtellung bei der höchſten Behörde ein, die auch deßhalb merkwürdig iſt, weil ſie gewiſſermaaßen die Einlei tung zu den Berathungen des allgemeinen Studienplanes bildete, die ſpäter ſo lange die Thätigkeit der geſammten Gießener Uni⸗ verſität in Anſpruch genommen, dann aber doch zu keinem bleiben den Erfolg geführt haben, ſondern eher verhängnißvoll für die Univerſität geworden ſind. Das Wichtigſte in dem Antrage der Facultät war, daß zu dem Studium der Theologie nicht zwei, ſondern nur drei Jahre ausreichen, daß auf dieſe drei Jahre oder ſechs Semeſter die einzelnen Diſciplinen einem von der Facultät entworfenen Schema gemäß zu vertheilen ſeien, und daß, was die allgemein wiſſenſchaftlichen Anforderungen betrifft, gemäß den zur Zeit noch geltenden Beſtimmungen vom 1. Auguſt 1809 und vom 27. Juni 1829 der Beſuch von Vorleſungen über(hebräi ſche Sprache) Logik, Pſychologie, reine Mathematil und Univerſalgeſchichte(die ſpäter ſ. g. Zwangscollegia) als Bedingung für die Zulaſſung zum theologiſchen Facultätsexamen zu gelten habe. Der von der Facultät entworfene theo⸗ logiſche Studienplan iſt höchſt einfach, durchſichtig und ſyſte matiſch, nnd die Grundlage für alle ſpäter von der Facultät aufgeſtellten Studienplane geblieben, wie man aus der Anlage Nr. 1 ſieht, worin er zugleich mit dieſen aufgeführt iſt. Der Kanzler v. Arens, aufgefordert zum Gutachten über die Eingabe der Facultät, billigte ihre Forderung der akademiſchen Trienniums, und fand auch den von ihr entworfenen Studienplan im Allge 48 meinen angemeſſen, bemerkte aber, daß daraus nicht ein ſtrenges Geſetz gemacht werden müſſe, weil dies die Freiheit der Studie⸗ renden in der Wahl ihrer Vorleſungen zu ſehr beeinträchtigen würde— eine Bemerkung, welche gleichfalls ſpäter ſtets maaß⸗ gebend geblieben iſt. Ueber den Erfolg der Eingabe kann erſt berichtet werden, nachdem erſt noch eine andere Eingabe hier erwähnt worden iſt. 2) Das Schreiben des biſchöflichen Ordinariates an die höchſte Landes- behörde vom 2. Auguſt 1831. In dieſem Schreiben machte der Biſchof Burg verſchiedene Vorſchläge zur Vollziehung von§. 27. der Verordnung betreffend die Ausübung des oberhoheitlichen Schutz⸗ und Aunfſichtsrechtes über die katholiſche Landeskirche, indem er ſich darüber ausſprach, wie es ſeines Erachtens mit der Prüfung der Candidaten der Theologie pro seminario in Bezug auf Zeit, Abhaltungsort, Beſtellung des biſchöflichen Commiſſars dabei, Weiſe der Prüfung, Cenſuren und Einrichtung der Berichte darüber in Zukunft zu halten ſei. Insbeſondere hielt er es für geeignet, als ſeinen Commiſſar bei den in Gießen abzuhaltenden Facultätsprüfungen den Stadtpfarrer Prof. Dr. Lüft zu beſtellen und dieſen zugleich mit der Einſendung der Conduitenliſten über den Fleiß, die wiſ⸗ ſenſchaftlichen Fortſchritte und den ſittlichen Charakter der Theo⸗ logieſtudierenden in jedem Semeſter zu beauftragen. 3) Der Erlaß der höchſten Landesbehörde vom 29. October 1831. Auf die(unter 1 und 2) erwähnten Eingaben wurde nun vom Gr. Miniſterium des Innern und der Juſtiz verfügt: 1) Die Studienzeit der katholiſchen Theologen auf der Landesuniverſität wird auf drei Jahre beſtimmt. 2) Den Mitgliedern der kath.⸗theol. Facultät bleibt überlaſſen, auf geeignete Weiſe zu bewirken, daß die Collegien nach dem gemachten Vorſchlage gehört werden. 3) Die Prüfung iſt jedesmal am Semeſterabſchluſſe vorzu⸗ nehmen und zwar in Gießen. Dieſelbe geſchieht ſchriftlich und 49 mündlich, und es iſt dabei überhaupt ganz nach der für die Prüfungen bei den übrigen Facultäten beſtehenden Vorſchrift zu verfahren. Die kath.⸗theol. Facultät hat ſich in dem über die von ihr vorgenommenen Prüfungen, nach der erwähnten Vorſchrift, an uns zu erſtattenden Bericht zugleich auch darüber zu äußern, ob der Candidat zur Aufnahme in das biſchöfliche Seminar fähig und würdig ſei; wornach wir dem biſchöflichen Ordinariat, unter Mittheilung der Prüfungsakten, das Geeignete werden zugehen laſſen. 4) Bei der Cenſur iſt ſich ebenfalls nach der beſtehenden Vorſchrift zu bemeſſen. 5) Dem Herrn Biſchof iſt es unbenommen, über das ſitt⸗ liche Betragen der Candidaten von dem biſchöflichen Commiſſar Auskunft zu verlangen. Uebrigens iſt hinſichtlich alles desjenigen, was hier nicht berührt iſt, nach dem Antrage des biſchöflichen Ordinariats zu verfahren. Dieſer Erlaß wurde grundbeſtimmend für alle ſpäteren An⸗ ordnungen in dieſer Rückſicht. Namentlich erfolgte ſogleich, unter dem 18. November 1831, von Seiten des Biſchofs Burg die Beſtellung des Stadtpfarrers Prof. Dr. Lüft zum biſchöflichen Commiſſar in den erwähnten Beziehungen. Als aber um Oſtern 1835 derſelbe nach Darmſtadt übergeſiedelt, war dafür eine neue Anordnung von Seiten des Biſchofs uöthig geworden. 4) Die Anordnung des Biſchofs Leopold Kaiſer vom 15. Januar 1836. Der Biſchof Burg war nach kaum dreijähriger Amtsver⸗ waltung geſtorben, am 23. Mai 1833. Ihm war Johann Jakob Humann gefolgt, aber wegen ſeines frühzeitigen Todes, am 19. Auguſt 1834, nicht in die Lage gekommen, irgend ein⸗ greifend mit den Angelegenheiten der Gießener Facultät ſich befaſſen zu können. Auf ihn folgte dann 1835 der Biſchof Leopold Kaiſer, ein Mann, der ſich ſtets in wahrhaft väter⸗ licher Weiſe der Facultät angenommen hat und dem daher auch⸗ von Seiten dieſer das größte Lob gebührt. Sogleich die erſte Handlung, die wir hier erwähnen müſſen, beweiſt es, wie rück⸗ 50 ſichtsvoll und mit welchem Vertrauen er der Facultät entgegen⸗ kam. Er theilte ihr zunächſt in ſeinem Schreiben vom 10. November 1835 ſeine Vorſchläge mit, wie es künftig mit dem biſchöflichen Commiſſariat gehalten werden ſolle, und forderte ſie zu einem Gutachten darüber auf; und als nun die Facultät in ihrem Antwortſchreiben vom 23. November d. J. ſehr bereit⸗ willig auf alle ſeine Vorſchläge eingegangen war, traf er dem⸗ gemäß am 15. Januar 1836 die Beſtimmung, daß von nun an die ganze Facultät und insbeſondere deren Decan der biſchöfliche Commiſſar bei den Facultätsprüfungen ſein ſolle. Ebenſo habe die Facultät halbjährlich über die wiſſenſchaftliche, moraliſche und religiöſe Bildung jedes Theologieſtudierenden dem Biſchof Bericht zu erſtatten. Hierbei habe der Pfarrer oder Pfarrverwalter, wenn derſelbe kein Profeſſor oder ordentliches Mitglied der Facultät ſei— zunächſt der dermalige Pfarrver⸗ walter Riffel— der Facultät in Betreff der Ueberwachung des ſittlichen und kirchlich-religiöſen Lebens der Studierenden hülfreich zur Hand zu gehen, und damit dieſes geſchehen könne, die Facultät die Studierenden zu veranlaſſen, daß ſie ſich zu Anfang jedes Semeſters demſelben perſönlich vorſtellen.— Auch dieſe Anordnung iſt ſpäter ſtets in Geltung geblieben, nur daß gemäß einem Antrag der Facultät vom 21. November 1838 noch die nähere Beſtimmung hinzukam, daß ſeitdem anſtatt der bis⸗ herigen halbjährigen Berichte Conduitenliſten in gedruckten Formularien eingeführt wurden mit den Rubriken: Name, Ge⸗ burtsort, Fleiß im Beſuch der Vorleſungen, Talent und deſſen Anwendung, Sittliche Charakteriſtik, Aeußere Kirchlichkeit, Beſon⸗ dere Bemerkungen. Je nach der Semeſterzahl wurden darin die einzelnen Studierenden aufgeführt. 5) Der Antrag der Jacultät in Bezug auf ihren definitiven Verſonal⸗ und Beſoldungsetat vom 30. November 1836. Ein Miniſterialreſeript vom 16. Auguſt 1836 forderte die Landesuniverſität auf, wohlerwogene gutachtliche Vorſchläge über die angemeſſene Anzahl von Profeſſoren für jede einzelne Facultät wie auch von ſonſtigen Angeſtellten bei der Univerſität und deren Gehalte einzuſenden, damit hiernach ein definitiver Perſonal⸗ und Beſoldungs⸗Etat für die Finanzperiode von 1836 bis 1838 entworfen werden könne. Hierauf äußerte ſich die kathol.⸗theol. Facultät in ihrem Präliminarvotum vom 30. November 1836 dahin, daß zur Beſetzung ihrer fünf Hauptfächer, nämlich: 1) der bibliſchen Exegeſe des A. T., 2) der bibliſchen Exegeſe des N. T., 3) der Kirchengeſchichte(mit Einſchluß der kirchlichen Archäologie und der Patrologie), 4) der Dogmatik(mit Einſchluß der Encyclopädie, Apologetik, Dogmengeſchichte uud Symbolik), 5) der Moral⸗ und Paſtoraltheologie— der Regel nach fünf ordentliche Profeſſoren anzuſtellen ſeien, neben welchen da und dort auch noch außerordentliche Profeſſoren als im weitern Sinne mit zur Facultät gehörend, ſowie Repetenten und Privat⸗ docenten thätig ſein könnten. Weil die Honorare bei der kath.⸗ theol. Facultät von geringer, die Accidentien von keiner Bedeutung ſeien, ſo dürfte es in Vergleich zu andern Beſoldungsverhältniſſen bei den Beſoldungen der Genannten eher zu gering als zu hoch gegriffen ſein, wenn für den Senior der Facultät 1600, für die Ordinarien 1200 und für die Extraordinarien 800 und 600 Gulden als Minimum bezeichnet würden.— In welchem Maaße dieſen Wünſchen der Facultät von Seiten der Gr. Heſſiſchen Regierung faſt immer und oft mehr als blos entſprochen worden iſt, haben wir ſchon oben geſehen. 6) Der Vertrag mit Naſſau vom Jahre 1838. Wie ſchon in den frühern Verhandlungen und namentlich auch in der landesherrlichen Verordnung vom 30. Januar 1830 vorgeſehen war, ferner um den langgehegten und dringenden Wünſchen des Biſchofs Brand von Limburg endlich nachzu⸗ kommen, und außerdem auch, weil es wünſchenswerth ſchien, die immer noch ziemlich geringe Anzahl der katholiſchen Theologen in Gießen(20— 30) mehr zu heben, entſchloſſen ſich die Gr. Heſſiſche und die Herzogl. Naſſauiſche Regierung zum Abſchluß des Vertrages vom 22. Februar und 6. März 1838, deſſen Hauptinhalt der war, daß Gießen auch für die naſſauiſchen katholiſchen Theologen die Landesuniverſität ſein ſolle. Die näheren Beſtimmungen waren: Es ſolle zwar kein Univerſitäts⸗ zwang für Gießen ſtattfinden; wohl aber ſolle die naſſauiſche Regierung ihren Einfluß möglichſt dahin verwenden, daß die katholiſchen Theologen Naſſau's ihre Univerſitätsſtudien in Gießen abhielten. Dieſelben ſollen in Gießen alle Begünſtigungen haben, wie die Studierenden aus Heſſen. Ueber ſie ſolle von der kath.⸗theol. Facultät an den Biſchof von Limburg und die naſſauiſche Regierung ebenſo, wie über die heſſiſchen Theologen an den Biſchof von Mainz, halbjährlich Bericht erſtattet werden. Sie ſollen(was bei den heſſiſchen Theologen nicht der Fall war) die theologiſchen Vorleſungen ohne Entrichtung eines Honorars dafür hören können. Auch an den künftigen Stipendien für katholiſche Theologen ſollten ſie Theil nehmen. Endlich ſolle über alle wichtigern Veränderungen an der Univerſität, die kath.⸗ theol. Facultät betreffend, an die Herzogl. Naſſauiſche Regierung Mittheilung gemacht werden(ſ. den wörtlichen Auszug des Vertrages in der Anlage 2).— Eine auf Anlaß Riffels ab⸗ geſandte Vorſtellung der Gießener kath.⸗theol. Facultät wegen der im Vertrage ausgeſprochenen Befreiung der naſſauiſchen Theologen von den Honorarien blieb erfolglos. Auch der von Riffel und Reuß erhobene Anſtand, ob an die Hzgl. Naſſauiſche Regierung die halbjährigen Conduitenliſten einzuſenden ſeien, konnte nicht durchdringen; vielmehr wurde vom Sommer 1839 an regelmäßig, wie über die heſſiſchen, ſo auch über die naſſauiſchen Theologen der vorſchriftsmäßige halbjährige Bericht erſtattet, bis zur Kündigung des Vertrages am 11. Sept. 1848.— Bei dieſer Gelegenheit wollen wir noch erwähnen, daß ſpäter, 1846 — bei den günſtigen Verhältniſſen, in denen ſich damals die Gießener Facultät befand, und dem Vertrauen, deſſen ſie überall bei den kirchlichen Behörden in Deutſchland genoß, namentlich auch bei dem Biſchof Pfaff von Fulda, der mit mehreren Facul⸗ tätsmitgliedern, insbeſondere Prof. Löhnis, perſönlich befreundet war und ſeinen eigenen Vetter nach Gießen ſchickte, um dort 53 Theologie zu ſtudieren— ſchon die gegründete Ausſicht entſtand, Gießen werde vielleicht bald auch für die katholiſchen Theologen von Churheſſen, ebenſo wie für die von Naſſau, zur Landes⸗ univerſität erhoben werden. Allein die Stürme von 1848 ver⸗ weheten dieſe Ausſicht ſchnell genug, um ſo mehr, als dadurch ſelbſt auch der Vertrag mit Naſſau ſogleich wieder zerriſſen ward. 7) Die gottesdienſtlichen Anordnungen ſeit 1838. Am 1. Auguſt 1838 wurde die neue katholiſche Kirche einge⸗ weiht, während man ſich bis dahin mit einem Simultangottes⸗ dienſte hatte begnügen müſſen. Am Ende des Sommers bildete ſich unter den Studierenden ein Verein zur Hebung des Kir⸗ chengeſanges, deſſen Leitung ſeit dem Sommer 1842 der Pfarrer, Prof. Dr. Hartnagel, übernahm. Durch deſſen Eifer und mehrere gute Talente wurde der Verein bald in den Stand geſetzt, an den höhern Kirchenfeſten auch feierliche Meſſen aufzuführen. Am 31. October 1843 faßte die Facultät den Beſchluß, daß von ihren Mitgliedern täglich Gottesdienſt für die Studierenden in der katholiſchen Kirche gehalten werden ſolle. In welcher Beziehung ſeitdem einem wirklichen religiöſen Bedürfniß der Theologieſtudierenden in Gießen nicht Rechnung getragen worden ſei, möchte ſich ſchwer angeben laſſen. Denn daß man daſelbſt keine Prozeſſionen halten konnte, wird ſchwerlich geltend zu machen ſein. Daß man aber zu Gießen mit⸗ ten unter Andersgläubigen wohnen mußte, konnte eben ſo gut als eine Uebung, wie als eine Beeinträchtigung des Katholicismus angeſehen werden. Zugleich iſt ſchon das Daſein einer größeren Anzahl junger Leute, die ihrer Religion mit Eifer anhängen und zugleich die fleißigſten Studenten ſind, nicht unfruchtbar für die religiöſe Anregung und das Zerſtreuen mancher Vorurtheile bei vielen Andern, denen ſonſt alles Religiöſe fern liegt. Und von Beiſpielen dieſer Art ließe ſich wohl auch aus Gießen erzählen. 8) Die Verathung und Zeſtſetzung des Studienplanes von 1843. Am 15. Januar 1836 hatte das Gr. Miniſterium des In⸗ nern und der Juſtiz eine Aufforderung an die Landesuniverſität 54 erlaſſen, daß von allen einzelnen⸗Facultäten und Prüfungsbehör⸗ den ein Studienplan möge entworfen werden, worin alle zu dem betreffenden Studienkreis gehörigen Diſciplinen, die Reihenfolge, in welcher die darüber handelnden Vorleſungen am zweckmäßigſten gehört werden, die Vorleſungen, deren fleißiger Beſuch Voraus⸗ ſetzung der Zulaſſung zur Prüfung ſei, und die Disciplinen, welche Gegenſtände der Prüfung ſeien, aufgeführt würden. Dieſer Anordnung genügte die kath.⸗theol. Facultät durch ihre Vorlage vom 26. Februar 1838, die jedoch, als ſich die Be⸗ rathungen im Ganzen noch länger hinauszogen, 1841 noch wieder einige Abänderungen erhielt. Als endlich auch die Vorſchläge der andern Univerſitätsabtheilungen fertig geworden, konnte ſchon am 18. Januar 1843 der Druck des Studienplanes beginnen. Aber neue Zögerung, abermalige Vorlage des Ganzen au die höchſte Behörde unter dem 13. März 1843, und dann erſt der definitive Beſchluß dieſer letztern vom 29. April 1843. Der ſo ſchon 1841 zu Stande gebrachte Studienplan der kath.⸗theol. Facultät war im Weſentlichen derſelbe, wie der vom Jahre 1831, nur etwas weiter entwickelt und näher beſtimmt (vgl. Anlage 1). Dazu kam dann noch Weiteres durch den Facultätsbeſchluß vom 27. Mai 1842, und dieſer eigentlich war es, wornach ſpäter bei den Facultätsprüfungen ſtets verfahren wurde. Der Wortlaut dieſes Facultätsbeſchluſſes war folgender: „In Gemäßheit höherer Beſtimmungen wird die katholiſch⸗theo⸗ logiſche Facultät nur ſolche Theologen zum Examen pro semi- nario zulaſſen, welche außer den übrigen geſetzlichen Erforderniſſen ſich auch darüber ausweiſen, daß ſie mit dem erforderlichen Fleiße zum Mindeſten gehört haben außer den nöthigen philoſophiſchen Vorleſungen: Theologiſche Encyclopädie, Apologetik, Einleitung in das A. und N. T., Bibliſche Hermeneutik und Kritik, die Exegeſe von drei altteſtamentlichen Schriften, und in Betreff des neuen Teſtamentes die von zwei Evangelien, zwei bis drei grö⸗ ßern pauliniſchen Briefen und einer weitern neuteſtamentlichen Schrift, Kirchengeſchichte nebſt kirchlicher Archäologie und Patro⸗ logie, Dogmatik und Dogmengeſchichte, Symbolik, Moral, ſämmt⸗ liihe T til) un werden oder d Hierna bis da werden N durch, ſich de 18431 fungen acht T nöthig, len M liche hatte. Arord. commi ihrem 1 n, 5⁵ liche Theile der Paſtoral(Liturgik, Homiletik, Katechetik, Pädeu⸗ tik) und Kirchenrecht. Vorexamina können nur dann geſtattet werden, wenn vom Petenten die abſolute Unmöglichkeit, das eine oder das andere Colleg zu hören, evident nachgewieſen wird. Hiernach wird von dem 1. November d. J. an verfahren und bis dahin nur bei ganz beſonderen Gründen davon abgeſehen werden.“ Nicht minder wurde auch die Form der Facultätsprüfungen durch ein beſonderes Statut genau geregelt, welches, nachdem ſich der Biſchof beifällig darüber ausgeſprochen, am 1. März 1843 die höchſte Genehmigung erhielt. Darnach ſollten die Prü⸗ fungen von jetzt an Concursprüfungen ſein, zu denen man ſich acht Wochen vor dem Schluß des Semeſters mit Beifügung der nöthigen Zeugniſſe bei der Facultät zu melden und eine von al⸗ len Mitgliedern der Facultät abzuhaltende ſchriftliche und münd⸗ liche Prüfung, wofür die Zeit genau angegeben war, zu beſtehen hatte.— Auch dieſe, die frühern Einzelprüfungen beſeitigende Anordnung ward ſpäter von mehreren akademiſchen Prüfungs⸗ commiſſionen angenommen, von der Facultät ſelbſt aber bis zu ihrem Schluſſe unverrückt befolgt. 9) Das Stipendiatenweſen, beſonders ſeit 1846. Da die Studierenden der katholiſchen Theologie wegen der an ihren Stand geknüpften Bedingungen in der Regel arm ſind, ſo iſt auch hierin ein Hauptgrund zu ſuchen, der ein wiſſenſchaft⸗ liches Studium dieſer Theologie ſo ſehr erſchwert. Denn wer ſtets mit der Noth des Lebens zu kämpfen hat, dem fehlen nicht blos die äußern Mittel, ſondern dem iſt auch der Sinn niedergedrückt, ſo daß er ſich nur durch die größte Anſtrengung zu jener freien Liebe, wobei allein Wiſſenſchaft und Kunſt recht gedeihen können, zu erheben vermag. Auch dieſes hatte man bei der Gründung der kath.⸗theol. Facultät zu Gießen wohl bedacht und darum ſtaat⸗ licher wie kirchlicher Seits von Anfang an das Mögliche gethan, um dieſem Bedürfniß zu genügen. Die Honorare für die Vor leſungen wurden nach den beſtehenden Geſetzen und insbeſondere 56 nach dem höchſten Erlaß vom 9. October 1831 allen Studierenden, die mit Armuthszeugniſſen verſehen waren— und ſo faſt ſämmt⸗ lichen kath. Theologen— vom akademiſchen Disciplinargericht ohne Schwierigkeit ganz oder zur Hälfte auf ſo lange geſtundet, bis ſie bei beſſerer Lebensſtellung dieſelben nachzuzahlen im Stande waren. Nach einem von der kath.⸗theol. Facultät am 2. Februar 1839 erſtatteten Gutachten ſollte dieſer Ausſtand den kath. Theo⸗ logen in der Regel bis zum achten Jahre nach dem Abgange von der Univerſität gewährt werden, weil ſie meiſt erſt dann Pfarrer würden. Im Jahre 1847 wurde vom akademiſchen Senat eine eigene Stundungscommiſſion ernannt und erſt ſeit dieſer Zeit die Zahlungsfähigen in angemeſſener Weiſe herangezogen, jedoch dabei eine humane Berückſichtigung der Verhältniſſe ſtets im Auge be⸗ halten. Die Naſſauer Theologen waren, wie ſchon erwähnt, von allen Honorarien für theol. Vorleſungen befreit.— Ferner nahmen ſchon nach der Stiftungsurkunde§. 7 die katholiſchen Theologen an allen bisherigen Univerſitäts⸗Stipendien in gleicher Weiſe wie die übrigen Studierenden Antheil. Daß hierbei von Seiten der akad. Adminiſtrationscommiſſion und des Ephorus ſtets die ſtrengſte Gerechtigkeit eingehalten wurde, verſteht ſich von ſelbſt. Zur Beaufſichtigung des Fleißes der Stipendiaten wurde von der höchſten Behörde, mit theilweiſer Umgeſtaltung der bis⸗ herigen Einrichtungen, am 7. October 1842 feſtgeſetzt, daß jede Facultät die ihr angehörigen Stipendiaten am Schluſſe jedes Semeſters einer Prüfung zu unterwerfen und darnach die Admi⸗ niſtrationscommiſſion die weitere Ertheilung oder Entziehung des Stipendiums anzuordnen habe. Die Gelder zu dieſen allgemeinen Stipendien waren meiſtens aus dem Mainzer Univerſitätsfonds entnommen.— Dazu kamen für die katholiſchen Theologen von Anfang an noch vorſchußweiſe Unterſtützungen, entnommen aus der Kaſſe des Mainzer Domcapitels, ſowie aus dem Naſſauer allge⸗ meinen Kirchenfonds. Die heſſiſchen Theologen erhielten ſo auf Bittgeſuche, die von der Facultät empfohlen ſein mußten, durch⸗ ſchnittlich 15— 30 Gulden im Semeſter, ſo daß die Summe, wenigſtens in der ſpätern Zeit, jährlich gegen 800 Gulden betrug; daß Sc leul den Hier ſität diate ſität Anz kath das hier hielt hatt wert wogegen von Naſſau Einzelnen zuweilen 200 Gulden und mehr im Jahre bewilligt wurden.— Hatten dieſe Vorſchüſſe das Uebele, daß dadurch der größere Theil der jüngeren Geiſtlichkeit mit Schulden behaftet wurde, ſo war dies nicht der Fall bei den neuen rheinländiſchen Stipendien, die der Univerſität durch den Miniſterialerlaß vom 16. Mai 1846 zugewandt wurden. Hiernach nämlich wurde verfügt, daß aus dem Mainzer Univer⸗ ſitätsfonds, nebſt den ſchon früher aus ihm entnommenen Stipen⸗ diatengeldern, jährlich noch 1600 Gulden an die Gießener Univer⸗ ſitätskaſſe ausbezahlt und zu einer(erſt noch zu beſtimmenden) Anzahl neuer Tiſchſtipendien zunächſt für die Studierenden der katholiſchen Theologie verwendet werden ſollten. Da man nun das Tiſchſtipendium durchſchnittlich auf 80 Gulden feſtſetzte, indem hierfür der Stipendiat ansreichende Mittags⸗ und Abendkoſt er⸗ hielt und dabei noch die Wahl zwiſchen mehreren Gaſtgebern hatte, ſo konnten von jener Summe etwa 20 Stipendien beſtritten werden. Auch die Worte dieſer Verfügung ſind beachtenswerth, indem ſie zeigen, welches Wohlwollens und Vertrauens die kath.⸗theol. Facultät fortwährend bei der höchſten Stelle ſich zu erfreuen hatte. Es heißt nämlich in dem erwähnten, an die akademiſche Adminiſtrations⸗Commiſſion gerichteten, Erlaß:„Dabei verſteht es ſich von ſelbſt, daß diejenigen Studierenden der katholiſchen Theologie, welchen eines der neu zu gründenden Stipendien ver⸗ liehen werden wird, den nämlichen Bedingungen unterworfen ſind, wie die Stipendiaten überhaupt. Es iſt daher deren Fleiß und Betragen in gleicher Weiſe, wie dieſes bei den übrigen Stipen diaten geſchieht, zu beaufſichtigen; auch haben ſich dieſelben der halbjährigen Prüfung zu unterziehen. Wir wünſchen indeſſen, daß Sie über das Verhalten und den Fleiß der gedachten Stipen⸗ diaten nicht nur halbjährlich bei dem Gr. Univerſitätsrichter die nöthigen Erkundigungen einziehen, ſondern auch gegen Ende eines jeden Semeſters ſich hierüber mit der Gr. katholiſch⸗theo⸗ logiſchen Facultät benehmen und deren Anſicht darüber hören, wer von den fraglichen Stipendiaten etwa des Fortgenuſſes des 58 ihm bewilligten Stipendiums unwürdig ſcheint. Ebenſo werden Sie, wenn es ſich um die Verleihung oder Wiederbeſetzung der neu zu gründenden Tiſchſtipendien handelt, jedesmal mit der Gr. katholiſch⸗-theologiſchen Facultät in Benehmen treten und die Vorſchläge dieſer Facultät bei Ihren Anträgen geeignet berück⸗ ſichtigen.— Die Anträge ſelbſt werden in halbjährig zu erſtat⸗ tenden Berichten, jedoch abgeſondert von den Vorſchlägen wegen Verleihung der ältern Stipendien, geſtellt werden“.— Wir brauchen wohl nicht zu ſagen, daß man in dieſen, für die Facultät ſo ehrenvollen Worten und der ganzen Verfügung ſelbſt die Stimme des Univerſitäts⸗Kanzlers und Miniſterial⸗ referenten v. Linde gleichſam durchtönen zu hören glaubt. Daß aber, wie bei ihm und der höchſten Staatsbehörde, ſo auch bei dem Biſchof Kaiſer die Facultät ſtets des vollſten Vertrauens und einer bis zum letzten Augenblicke des Lebens ſich unverändert bewährenden Gunſt zu erfreuen hatte, davon werden wir ſpäter noch einen ſchlagenden Beweis vorzubringen im Stande ſein. Die bis dahin erwähnten innern Einrichtungen enthalten ſo ziemlich Alles, was in der Facultät thatſächlich zu Beſtand ge⸗ bracht worden iſt. Später haben ſich zwar noch mancherlei Ver⸗ änderungen angekündigt, aber zu mehr als bloßen Berathungen iſt es dabei nicht gekommen. Daher können wir uns jetzt zu Anderem wenden. 3 Die Zuhörerzahl. Wir betrachten hier zunächſt nur das Steigen und Fallen der Zuhörerzahl, weil dies für eine Facultät immer einer der hauptſächlichſten Höhemeſſer iſt, wenngleich die Gründe davon ſehr häufig gar nicht in ihr und ihren Leiſtungen, ſondern in äußern Umſtänden liegen. Wir bemerken dabei, daß die Diöceſen Mainz und Limburg, auf die zunächſt die Facultät angewieſen war, zu den kleinſten in Deutſchland gehören, indem die erſtere noch nicht 220000, und die andere kaum 160000 Katholiken zählt und daher auch d ein we zahl v andere zu erſ zeichne Haupt Gießer nur k an der in der der F iſt no daß in vom? die S ungeſe alten 1834 nicht in de ſtand gekon glaub beige von ſorgf auch vier Dſt lich it 59 auch das Bedürfniß, Geiſtliche für die Seelſorge zu haben, hier ein weit geringeres iſt, als in andern Diöceſen, deren Einwohner⸗ zahl vielleicht Millionen beträgt. Außerdem ſcheinen noch manche andere Gründe die Stellung der Geiſtlichkeit in dieſen Diöceſen zu erſchweren, ſodaß der Drang dazu nicht gerade als groß be⸗ zeichnet werden kann. Hieraus erklärt es ſich wenigſtens der Hauptſache nach, daß die Zahl der kath. Theologieſtudierenden zu Gießen im Vergleich mit andern kath.⸗theol. Facultäten immer nur klein genannt werden muß, wenngleich ſie mit der Zahl der an den andern Facultäten der Gießener Univerſität Studierenden in dem richtigen Verhältniß ſtand, ja in den Zeiten der Blüthe der Facultät ſogar noch über dies Verhältniß hinausging. Ferner iſt noch rückſichtlich der erſten Jahre ihres Beſtehens zu erwähnen, daß in dem amtlichen Perſonalbeſtand der Univerſität anfangs— vom Winter 1830/31 bis zum Winter 1835/36(einſchließlich)— die Studierenden der katholiſchen und der evangeliſchen Theologie ungeſondert aufgeführt worden ſind, und auch in den Facultäts⸗ akten amtliche Verzeichniſſe der Studierenden erſt vom Winter 1834/35 an vorliegen. Daher läßt ſich der frühere Beſtand nicht mit völliger Sicherheit mehr ermitteln. Ebenſo ſind auch in den amtlichen Verzeichniſſen der ſpätern Zeit(im Perſonalbe⸗ ſtand) mancherlei kleinere Verſehen, Auslaſſungen u. ſ. w. vor⸗ gekommen, ſo daß auch ſie nicht unbedingt maßgebend ſind. Wir glauben uns daher lediglich an das in der Anlage 4 von uns beigefügte Namensverzeichniß halten zu müſſen, inſofern dabei von uns alle hierüber vorhandenen Papiere u. ſ. w. möglichſt ſorgfältig benutzt worden ſind. Doch fügen wir in den Klammern auch noch die Angaben des Perſonalbeſtandes bei. Dies nun vorausgeſetzt glauben wir nach der Zuhörerzahl vier Perioden der Facultät unterſcheiden zu können. 1) Die Periode der Anfänge, vom Herbſt 1830 bis Oſtern 1838. Die Zahl der Zuhörer betrug damals durchſchnitt⸗ lich nur 13—26, weil eigentlich nur Heſſen dazu ſteuerte. Näher iſt das Verhältniß der einzelnen Semeſter folgendes geweſen: 60 Winter 1830/31— 26. Winter 1834/35— 18(17). Sommer 1831— 20. Sommer 1835— 20. Winter 1831/32— 13. Winter 1835/36— 25(22). Sommer 1832— 13. Sommer 1836— 22(21). Winter 1832/33— 13. Winter 1836/37— 25(24). Sommer 1833— 14. Sommer 1837— 28(26). Winter 1833/34— 16. Winter 1837/38— 25(22). Sommer 1834— 17. 2) Die Periode der Schwankungen, von Oſtern 1838 bis Oſtern 1846. Die Zahl der Zuhörer war jetzt im Ganzen bedeutend geſtiegen, offenbar in Folge des Naſſauer Vertrages. Aber doch laſſen ſich hier drei Zeiträume unterſcheiden, indem anfangs die Zahl immer zunahm, dann wieder abnahm, ohne Zweifel wegen der Riffel'ſchen Umtriebe, zuletzt jedoch aber⸗ mals ſtieg, weil dieſelben vorläufig überwunden waren: Sommer 1838— 36(34). Sommer 1842— 38(37). Winter 1838/39— 37. Winter 1842/43— 30(29). Sommer 1839— 42(41). Sommer 1843— 29(27). Winter 1839/40— 49(45). Winter 1843/44— 28. Sommer 1840— 54(50). Sommer 1844— 33(32). Winter 1840/41— 45(43). Winter 1844/45— 39(38). Sommer 1841— 40(42). Sommer 1845— 42(39). Winter 1841/42— 37(41). Winter 1845/46— 43(42). 3) Die Zeit der höchſten Blüthe, von Oſtern 1846 bis Herbſt 1848. Die Zahl der Studierenden nahm wieder bedeutend zu, was gewiß mit der Begründung der neuen rhein⸗ heſſiſchen Stipendien zuſammenhing. Die höchſte Zahl iſt die im Sommer 1848 geweſen, nämlich 84, und noch weitere Aus⸗ ſichten hatten ſich unmittelbar vor dieſer Zeit eröffnet, indem auch Naſſau auf eine paſſendere Vertheilung der Stipendien dachte und nebſtdem Churheſſen ſich vielleicht ebenfalls beſtimmen ließ, Gießen zur Landesuniverſität für die katholiſchen Theologen zu erheben. Aber leider war, als es am beſten mit der Facultät zu ſtehen ſchien, der Umſchwung zum Schlimmen ſchon geſchehen! ( W unſere Zahl weil 61 Sommer 1846— 52. Winter 1846/47— 57(54). Sommer 1847— 79(74). Winter 1847/48— 72(71). Sommer 1848— 84(80). 4) Der allmähliche Untergang der Facultät, vom Herbſt 1848 bis Oſtern 1851. Die Zahl der Studierenden nahm jetzt zunächſt wegen der Kündigung des Naſſauer Vertrages und dann wegen der Vorgänge in Mainz immer mehr ab, bis zuletzt plötzlich alle Zuhörer ausblieben. Winter 1848/49— 70(69). Sommer 1849— 47(44). Winter 1849/50— 41(39). Sommer 1850— 36(33). Winter 1850/51— 26(27). Im Ganzen beträgt die Zahl der Schüler der Facultät nach unſerer Rechnung 344, was aber nur die mindeſtens anzunehmende Zahl iſt und ohne Bedenken bis auf 350 vermehrt werden kann, weil ſich für die erſte Zeit die Anzahl nicht mehr feſtſtellen läßt. Vorläufiger Kampf und Sieg der Facnltät. 1) Die römiſch deutſchen Feinde der Jacultät und ihr Vartheigetriebe in den Jahren 1830— 1841. Bei dem Stande der religiöſen Partheien in Deutſchland, den Beziehungen, welche eine derſelben zu Rom hatte, und dem Gang, welchen die Verhandlungen der deutſchen Regierungen im Oberrheiniſchen Umkreis mit Rom in den Jahren 1818— 1830 ge⸗ nommen hatten, wäre es zu verwundern geweſen, wenn nicht na⸗ mentlich die Verordnung vom 30. Januar 1830 und Alles, was ſich an ſie knüpfte, ſchon bald nach ihrem Erſcheinen der Gegen⸗ ſtand heftiger Anfeindung durch Wort und That geweſen wäre. Schon ſeit 1820 nämlich, bei der Verabredung des Planes, die Zeit⸗ ſchrift:„der Katholik“ zu errichten, war am Oberrhein von mehreren Männern, zu denen unter Andern Räß, Weiß und Geißel, ſowie ſpäter auch Riffel, Lüft, Dieringer und Sauſen gehörten, ein„Bund“ geſchloſſen worden, unter deſſen ausge⸗ ſprochenen Zwecken auch der war, Rom wieder zu größerer Macht und größerem Einfluß in Deutſchland zu verhelfen. Man hat zwar mehrfach bald die Thatſache überhaupt, bald wenig⸗ ſtens die erwähnte ſpecielle Tendenz des Bundes leugnen wollen. Aber dieſem ſtehen nicht nur beſtimmte Zeugenausſa⸗ gen entgegen, die ſich uns namentlich auch für die ausdrückliche Feſtſtellung dieſer letztern verbürgt haben; ſondern es erwähnt auch dieſen„Bund“ als etwas Notoriſches z. B. Riffel in der„Wid⸗ mung“ des erſten Bandes ſeiner„neueſten Kirchengeſchichte“ (1841) an den damaligen Weihbiſchof Räß; und es iſt ein durch Wort und That hundertfach bezeugter Grundſatz aller nähern und entferntern Mitglieder eben dieſes Bundes geweſen: daß Katho⸗ licismus und unbedingte Herrſchaft Roms in allen kirchlichen Dingen identiſche Begriffe ſeien. Es war dies der Keim und Mittelpunkt der nach ihrer Haupttendenz ganz mit Recht ſo ge⸗ nannten ultramontanen Parthei, von der außer dem„Katho⸗ liken, auch noch die Gründung faſt aller andern nkatholiſchen« Zeitſchriften damals wie ſpäter ausging.— Die Gießener katholiſch⸗ theologiſche Facultät als ſolche ſcheint anfangs ihre Blicke nur kaum auf ſich gezogen zu haben; wenigſtens laſſen ſich in den erſten Jahren ſtärkere Befehdungen derſelben nicht wahrnehmen. Anders aber wurde es, ſeitdem ſie durch den Vertrag zwiſchen Heſſen und Naſſau im Jahre 1838 zu größerer Wichtigkeit ge⸗ langte. Schon im Herbſt dieſes Jahres äußerte der Jeſuit De⸗ vis, der ſich zur Zeit mit andern Mitgliedern ſeines Ordens in dem Lande des convertirten Herzogs Ferdinand von Köthen auf⸗ hielt und damals auf einer Reiſe von Mainz und Köln zurück nach ſeinem Wohnort begriffen war, gegen den Schreiber dieſes: „Man müſſe vor Allem beſtrebt ſein, die katholiſch⸗theologiſchen Facultäten von den deutſchen Univerſitäten zu entfernen und am füglichſten mache man darin den Anfang mit der Gießener katholiſch⸗theologiſchen Facultät.“ Man kann demnach nicht zwei⸗ feln, weit ſamn um! Stag ſtehen er vo mit Cond auch durch Facu ndaß hierb foru- irgen auch muß Nich ſch! bei eultä der des dher Kath weil ſelbſ nath 63 feln, daß ſchon damals der Plan hierzu entworfen war. Wie weit hiermit Riffel's erſte Beſtrebungen in Gießen ſelbſt zu⸗ ſammenhingen, iſt nicht ganz klar. Gewiß iſt nur, daß er ſchon um 1838 Verſuche machte, die Facultät in ein Verhältniß den Staatsbehörden gegenüber zu verſetzen, welches mit ihrem Be⸗ ſtehen völlig unverträglich geweſen wäre. Insbeſondere verlangte er von ihr, voll Entrüſtung darüber, daß ſie nach dem Vertrage mit Naſſau von den über die Limburger Theologen geführten Conduitenliſten„durch den Univerſitätskanzler vermittelſt Abſchrift auch der Herzogl. Naſſauiſchen Regierung Notiz geben“ ſolle, durch ſein Schreiben an ſie vom 26. November 1838: Die Facultät möge dem Gr. Miniſterium in Darmſtadt erklären, ndaß wir uns dazu in keinem Falle verſtehen würden, da hierbei Erfahrungen benutzt werden, welche lediglich vor das forum internum gehören(1), und von welchen Kenntniß zu geben irgend einer Behörde, die geiſtliche ausgenommen, bei welcher auch die Sache„uasi sub sigillo confessionis behandelt werden muß(!)— wir durchaus nicht verpflichtet werden könnten.“ Nichtsdeſtoweniger verſtanden er und der ihm beiſtimmende Reuß ſich bald nachher doch dazu!— Ebenſo äußerte er wiederholt und bei jeder Gelegenheit, die Stelle der katholiſch⸗theologiſchen Fa cultät ſei weit paſſender Mainz als Gießen, einmal wegen der hiſtoriſchen Bedeutung von Mainz, welches einſt der Sitz des erſten geiſtlichen Churfürſten im deutſchen Reich geweſen und daher auch jetzt noch berufen ſei, vor Allen ſich der Sache des Katholicismus in Deutſchland anzunehmen, und dann beſonders, weil Gießen ein proteſtantiſcher Ort und die Univerſität da ſelbſt eine proteſtantiſche ſei, womit ſich der Zweck einer katholiſch⸗theologiſchen Facultät nicht vereinbaren laſſe. Dieſes Letztere war der Hauptgrund, welcher damals und ſpäter immer wieder gegen Gießen von der ultramontanen Parthei vorgebracht wurde, obwohl ſich dagegen ſagen ließ: Nach dem Rechtsſtand⸗ punkt ſei Gießen nicht eine proteſtantiſche, ſondern eine paritätiſche Univerſität; in Gießen ſei eine vollſtändig organiſirte katholiſche Gemeinde; es ſei katholiſch, überall unter Proteſtanten leben zu 64 können, ohne am Glauben Schiffbruch zu leiden; und endlich, erfahrungsgemäß ſei die in Gießen gebildete katholiſche Geiſtlich⸗ keit nicht ſchlechter, als die an rein⸗katholiſchen Orten gebildete. — Dazu kam noch ein anderer Grund, der beſonders dem ſtädtiſchen Patriotismus der Mainzer zuſagte und als deſſen Hauptvertreter wohl Riffel's nächſter Freund, der Mainzer Lennig, ſpäter Domherr und jetziger biſchöflicher Generalvicar daſelbſt, angeſehen werden möchte. Dies war der Wunſch, daß gewiſſermaßen zur Ehre der Stadt Mainz das Seminar da⸗ ſelbſt nicht blos in der ihm durch die Verordnung vom 30. Januar 1830 angewieſenen Stellung, ſondern als eine Art höherer theologiſcher Lehranſtalt fortbeſtehen bleiben möge. Dieſem Wunſch hatte ſelbſt der Biſchof Burg und ebenſo die folgenden Biſchöfe inſofern nachgegeben, als ſie dieſe„Lehranſtalt“ nicht vollſtändig aufhoben, vielmehr fortwährend neue Lehrer dahin beriefen, die dann zum Theil nach Gießen kamen und dort, wie Riffel ſelbſt, Profeſſoren wurden. Doch war hierbei die Mainzer Anſtalt in wiſſenſchaftlicher Beziehung ganz bedeutungslos geblieben. Dem entgegen nun verwieſen Riffel's Freunde zu Mainz auf den von ihnen faſt für heilig erklärten Biſchof Colmar zu Napoleon's Zeiten, und den, freilich z. B. von Kuhn für„ungenießbar“ erklär⸗ ten, Dogmatiker Liebermann als einen Gelehrten erſter Größe, unter dem das Seminar wunderherrlich geblüht habe. Jemehr manche Altmainzer Bürger, der churfürſtlichen Zeiten eingedenk, der neuen Darmſtädter Regierung noch im Herzen abhold waren, um ſo leichter ließ ſich dies als eine offenbar ungerechte Zurückſetzung und Beeinträchtigung darſtellen und dadurch beſonders gegen die Biſchöfe, welche Gießen begünſtigten, Haß erwecken. Nicht minder ließ ſich auch ein großer Theil der ältern Geiſtlichkeit in der Mainzer Diöceſe ſchon aus Vorliebe für die frühere Ein⸗ richtung und nach der Einſicht, die ſie dadurch hatten gewinnen können, leicht genug bereden, daß alles mögliche Schlimme von dem Gießener Proteſtantismus zu befürchten ſei. Wie aber Mit⸗ glieder eben dieſer ältern im Seminar zu Mainz gebildeten Geiſt⸗ lichkeit, z. B. der Decan Winter zu Alzei, ungeachtet dieſer ihrer man kathol 2 T lautes die Verhä Riffe Reuf ihm Wirth „Kloſ rechtli verſan den C genden dieſer Anfan veranl großer Hart gebrac ich l eine rächen über, Stud und wußt ſchei leſur über zule 65 lich, ihrer Seminarbildung ſich zum Katholicismus verhielten, konnte ich⸗ man wohl ſchon damals und noch deutlicher zur Zeit der deutſch ete katholiſchen Bewegungen ſehen. 2) Die Intfernung Miffel's im Herbſt 1841 und ihre Folgen. Was bis dahin nur erſt dunkeles Gerede geweſen war, wurde lautes Geſchrei, als Riffel von Gießen entfernt werden mußte. daß Die Sache hatte zunächſt einen rein perſönlichen Grund, der im da Verhältniſſe Riffel's zu ſeinen nächſten Collegen beſtand. 30. Riffel nämlich hatte im Jahre 1838 ſeine jüngern Collegen Art Reuß, Kindhäuſſer und Hartnagel dazu vermocht, mit eſem ihm eine gemeinſame Wohnung zu beziehen und gemeinſame nde Wirthſchaft zu machen(das in Gießen ſeitdem ſogenannte nicht„Kloſter“), war dann aber alsbald, während er in ſeinen kirchen rechtlichen Vorleſungen zu nicht geringer Unterhaltung zahlreich verſammelter Gießener Studentenſchaft ſehr großen Eifer für nzer den Cölibat an den Tag legte, mit der das Hausweſen beſor ben. genden Schweſter Hartnagel' in Beziehungen getreten, welche den dieſer auf keine Weiſe dulden zu dürfen glaubte. Das war der ou's Anfang. Dazu kam dann noch, daß Riffel ſeine Collegen lär⸗ veranlaßte, in ihrer Wirthſchaft auf gemeinſame Koſten einen ſo i großen Aufwand zu machen, daß dieſe und insbeſondere wieder gihe Hartnagel dadurch in die ſchlimmſten pecuniären Verlegenheiten gebracht wurden. Die gemeinſame Wirthſchaft trennte ſich end lich 1840 im größten Streit, und Riffel verſuchte nun, auf eine ſehr unedele Weiſe ſich namentlich an Hartnagel zu rächen, unter Anderem durch die Aufnahme eines Protokolles über angebliche private Handlungen deſſelben, das er von einem Studenten, der es nicht geleſen, als Zeugen unterſchreiben ließ und dann als Klaglibell dem Biſchof Kaiſer überſandte. Dieſer wußte jedoch ſchon, wie er mit Riffel daran war, und ſo ſcheiterte der Plan. Um dieſelbe Zeit ſprach er in ſeinen Vor⸗ leſungen über die neueſte Kirchengeſchichte mit einer Bitterkeit über die Reformatoren, daß es allgemeines Aufſehen erregte und zuletzt eine Unterſuchung darüber angeordnet werden mußte. Bei 66 dieſer Gelegenheit wurde auch Schmid von der Behörde, d. h. dem Kanzler v. Linde, und ebenſo von dem Biſchof Kaiſer, zu einem Gutachten veranlaßt. Er drang in beiden Schreiben auf eine kanoniſche Unterſuchung deſſen, was zwiſchen Riffel und ſeinen vorhin genannten Collegen vorgefallen war, widerrieth aber entſchieden eine Entfernung Riffel's blos auf Grund der Beſtimmungen der Dienſtpragmatik, indem dies bei dem öffent⸗ lich Vorgefallenen den Schein einer ungeeigneten Beſchränkung der Lehrfreiheit haben werde. Riffel that alles, was er konnte, um nur dies Letztere als Grund der von ihm ſchon vorausge⸗ ſehenen Entfernung darzuſtellen. Insbeſondere beeilte er die Herausgabe des erſten Bandes ſeiner Kircchengeſchichte der neueſten Zeit, Mainz 1841. Lennig, dem die Lage Riffel's bekannt geworden, kam nach Gießen, und bat(am 21. Juli 1841) Schmid dringend, jenen unter ſeine„Aufſicht zu nehmen“ d. h. zu beſchützen, was jedoch Schmid ablehnte. Im Staatsrath wurde„aus Schonung gegen den geiſtlichen Character Riffel's“ (Worte Linde's) alles Perſönliche mit Stillſchweigen übergangen und nur das für den confeſſionellen Frieden Nachtheilige ſeines Benehmens hervorgehoben; in der Penſionirung ſelbſt bezog ſich die höchſte Behörde lediglich auf die Beſtimmungen der Dienſt⸗ pragmatik. Und ſo folgte dann, was nicht ausbleiben konnte. Die von Riffel ſelbſt und ſeinen Freunden redigirten oder dirigirten Partheiblätter griffen begierig den damit hingeworfenen Schein auf und ſchilderten Riffel als einen Märtyrer der katholiſchen Lehrfreiheit in dem proteſtantiſchen Gießen, während es der Facultät nicht wohl möglich war, ohne eine Art Verletzung ihrer eigenen Angehörigen den wahren Thatbeſtand zu enthüllen. Zu⸗ gleich wurde die Facultät ſelbſt als in der gedrückteſten Lage ſich befindend dargeſtellt. Um eine Verlegung derſelben von Gießen nach Mainz erſuchte den Biſchof Kaiſer im Sommer 1842 ein großer Theil der Diöceſangeiſtlichkeit(auch Lüft) in einer dem⸗ ſelben überreichten Bittſchrift. Hierüber berichtete dann unter dem 15. Auguſt 1842 eine briefliche Mittheilung aus Mainz in den hiſtoriſch⸗politiſchen Blättern(5, 5, 313 ff.) mit vielen ⸗Sch Bläi Dr. zeitu Son 3 0l kath gew Pro burg Na⸗ Für ſteh ſtühl Gie das viel ſogl die auf Ehr zu! aſſ war Lut auf S errlelh 67 hämiſchen Ausfällen gegen Gießen und namentlich auch gegen Schmid. Es erfolgte eine Erklärung von Schmid(Augsb. Allg. Zeit. 20. Sept.), eine Erwiderung von Riffel(Frankf. O. P. Zeit. 1. Oct.), und darauf eine zweite Erklärung von Schmid(Allg. Zeit. 14. Oct. 1842). Wie der Ton jener Blätter war, davon hier nur ein Beiſpiel aus der von dem Dr. Frick zu Mainz herausgegebenen„Katholiſchen Kirchen zeitungn. Unter dem 29. Januar 1843 wird hier geſagt: Im Sommer 1842 ſeien zu Würzburg an der theol. Facultät nur 3 ord. Profeſſoren und 1 außerord. Profeſſor, zu Gießen an der kath.⸗theol. Facultät nur 3 ord. Profeſſoren und 1 Privatdocent geweſen— wogegen in Wirklichkeit hier 4 ord. und 2 außerord. Profeſſoren waren. Dann wird ſo fortgefahren:„In Würz burg alſo, der Alma Julia, dieſer Zierde der alten katholiſchen Franken, der reich und glänzend dotirten Hochſchule der edeln Fürſtbiſchöfe, in dieſem kirchlichen Bau aus geiſtlichen Fonds, ſteht die theologiſche Facultät nach der Zahl der beſetzten Lehr ſtühle unvergleichlich, es ſei denn, man blicke auf das paritätiſche Gießen nach der Vertreibung des Profeſſors Riffel!“ So war das öffentliche Treiben der Parthei. Im Geheimen wurde noch viel Anderes in Bewegung geſetzt. So wurden in Gießen ſelbſt ſogleich ſchon im Winter 1841—42 und ſpäter von Studierenden, die Freunde Riffel's waren, die übrigen Theologieſtudierenden auf alle Weiſe bearbeitet, um ſie theils zu Beiträgen zu einem Ehrengeſchenk für Riffel(einem ſilbernen Becher oder Kelch) zu bewegen, theils zur Unterſchrift von Vorſtellungen zu veran laſſen, die an die Ordinariate zu Mainz und Limburg gerichtet waren und zum Zweck hatten, die Gießener Facultät in ein nicht gutes Licht zu ſtellen, theils auch noch zu andern Maaßregeln aufzureizen, die der Facultät nachtheilig ſein mußten. Das Schlimmſte aber war, daß bei dieſen Studentenumtrieben ange⸗ ſehenere Perſonen im Hintergrunde ſtanden. Zu deſſen Beweis theilen wir hier zwei amtliche Schreiben der Facultät mit. Das erſte iſt an den kurz vorher, am 2. October 1842, neu einge⸗ führten Biſchof Blum von Limburg gerichtet und lautet ſo: 5* 68 „Gießen 24. November 1842. Hochwürdigſter Herr Biſchof, Gnädiger Herr! Ew. Biſchöflichen Gnaden ſteht es nicht minder in anſchaulicher Erinnerung, als es den gehorſamſt Unterzeichneten bekannt iſt, daß nach der Errichtung der Diöceſe Limburg, als die naſſauiſchen Studierenden der katholiſchen Theologie beliebig und ohne ſpecielle Beaufſichtigung jegliche theologiſche Anſtalt beſuchen konnten, in Beziehung auf die Rückkehrenden, freilich nicht ohne Ausnahmen, über Mangel an wiſſenſchaftlicher, ſittlicher und religiöſer Bildung vielfachſt und andauernd geklagt wurde und in Folge deſſen die geiſtliche wie weltliche Behörde bemüht war, dieſe Studierenden unter die uumittelbare beſondere Auf⸗ ſicht einer katholiſch-theologiſchen Bildungsanſtalt zu ſtellen; was nach mehreren vergeblichen Verſuchen endlich in der Art gelang, daß durch eine Vereinbarung der geiſtlichen Behörde der Limbur⸗ ger und Mainzer Diöceſe und der höhern Regierungen beider Län⸗ der, denen dieſe angehören, die hieſige katholiſch⸗theologiſche Fa⸗ cultät zugleich zur Facultät der Diöceſe Limburg erklärt wurde. Dadurch, hoffte man auch, würde eine gleichmäßige Bildung all⸗ mählich in die Diöceſangeiſtlichkeit kommen und damit der Stoff zu mancher, aus der Verſchiedenheit der wiſſenſchaftlichen Richtungen entſpringenden, Differenz nach und nach ſchwinden.— Die gehorſamſt Unterzeichneten haben ſich nun, ſo lange ſie dieſer Facultät angehören, die wiſſenſchaftliche, ſittliche und kirchliche Bildung der naſſauiſchen, Studierenden der katholiſchen Theologie auf das Gewiſſenhafteſte angelegen ſein laſſen, und halten dafür, daß, obwohl von Einer Seite her eine Zeitlang in die Facultät ſtörend eingewirkt wurde, eine Vergleichung der Qualification der ſeitdem von hieraus zu⸗ rückgekehrten und noch zurückkehrenden katholiſchen Theologen mit den früheren Prieſteramts⸗ Candidaten zu Gunſten der hieſigen katholiſch⸗theologiſchen Facultät ausfallen dürfte.— Zwar ſind einige Zeit vor und kurz nach dem Austritt des letztabgegangenen Facultäts⸗Mitgliedes die an dieſer Anſtalt Studierenden der Mehrzahl nach, indeſſen keineswegs Alle, in eine ungeeignete Stellung zur Facultät getreten. Alsbald jedoch haben mehrere heſſiſche Theologie⸗Studierende aus freien Stücken und mit tie⸗ 69 fem Bedauern und aufrichtiger Reue erklärt, wie ſie durch die Umtriebe einiger Wenigen, die anderwärts her geführt zu werden vorgaben, ſich zu ungehörigen Schritten hätten verleiten laſſen, und verſichert, wie dies wohl ausnahmslos die Geſinnung ihrer Aller ſei. In der zweiten Hälfte des vorigen Semeſters und ſeit dem Beginn des jetzigen äußerten gleichfalls und ohne jegliche Aufforderung von unſerer Seite nicht Einem, ſondern den Mei⸗ ſten von uns Mehrere der jetzigen Studierenden der kath. Theo⸗ logie aus dem Naſſauiſchen, und zwar nicht die Aelteren blos, wie ſie mit Unwillen auf die früher gegen die Facultät geſchehe⸗ nen Umtriebe hinſähen, von denen ſich die jetzt Aelteren hätten hinreißen laſſen, und wie eben dieſe Umtriebe leider noch fortbe⸗ ſtänden. S. und B. ſeien es, welche ſie vom Beſuch der erfor derlichen Collegien abzuhalten ſuchten und welche ſonſt Ungehöri ges unternähmen, und dabei ſich den Anſchein gäben, als handel⸗ ten ſie im Einverſtändniſſe mit Limburger Herrn Geiſſttlichen. Die Unternehmungen ſeien auch in dieſem Semeſter(obwohl S. noch nicht hier eingetroffen iſt) nicht ganz ohne Erfolg geweſen, da namentlich die jüngern Studierenden von jeder Gegenrede durch einen Strom von Scheltworten abgehalten würden, und ſämtliche naſſauiſche Theologen in ſteter Befürchtung ſchwebten, wenn ſie jenen Beiden nicht zu Willen ſeien, von ihnen bei den Limburger Herrn Geiſtlichen in ein nachtheiliges, wenn gleich fal⸗ ſches, Licht geſtellt zu werden. Wozu noch die Behauptung jener Beiden komme, genau zu wiſſen, wir hätten ſämtliche naſſauiſchen, hierſelbſt kath. Theologie Studierenden beim Hochwürdigen Dom⸗ capitel zu Limburg in das übelſte Licht geſtellt. Auch gäben ſie ſich den Anſchein, in Sitzungen des Hochwürdigen Domcapitels von einzelnen Herrn Geſprochenes genau zu wiſſen.— Würde die Facultät dieſe Sache im ordentlichen Wege durch die Univer⸗ ſitätsgerichte unterſuchen und behandeln laſſen, ſo möchten leicht ſehr ſchwere Beſtrafungen erfolgen, da auf ſolche Umtriebe nach Umſtänden ſelbſt geſchärfte Relegation geſetzt iſt. Das iſt aber gewiß der Wunſch Ew. biſchöfl. Gnaden nicht und auch nicht der unſrige. Ferner möchten nach dem Obigen leicht bei der Un⸗ 70 terſuchung Namen von Geiſtlichen genannt werden, die wir in ſolcher Sache, wenn auch noch ſo mißbräuchlich, vor den acade⸗ miſchen Gerichten nicht genannt wiſſen möchten. Wir glauben um ſo lieber, daß dieſe Namen nur mißbräuchlich vorkamen, als der zeitige Decan der Facultät uns verſichert, durch unmittelbare briefliche Mittheilung ermächtigt zu ſein, dies in Bezug auf Einen ſolchen Namen zu behaupten. Wir haben uns nun dahin ent⸗ ſchieden, die ganze Sache hiermit einfach dem Ermeſſen Ew. biſchöfl. Gnaden anheimzuſtellen.— Nur das erlauben wir uns noch zu äußern, daß wir, wie unſere Conduitenliſte ausweiſt, ſämmtliche Naſſauer, welche jetzt hier kath. Theologie ſtudieren, blos D., H. und jene Beiden ausgenommen, für ganz tüchtige Leute halten, von denen ein Theil nur durch jugendliche Uner⸗ fahrenheit ſich bisher durch gedachte Umtriebe beirren ließen. Würden dieſe Umtriebe aber fortdauern, ſo müſſen wir uns auf das Beſtimmteſte dagegen verwahren, als ob, ſollten bei den hier Stndierenden, wenn ſie in das Seminar oder Amt treten, trübe Erſcheinungen ſich zeigen, dieſe der Facultät, ſtatt jenen Umtrie⸗ ben, zur Laſt fielen. Gerne jedoch geben wir uns der Hoffnung hin, daß ein Wort vom Hochwürdigſten Herrn hinreiche, denſelben Einhalt zu thun, und empfehlen uns Ew. biſchöfl. Gnaden ꝛc ꝛc.“ Das andere Schreiben, eine Antwort auf ein Schreiben des Limburger Domkapitels vom 13. Auguſt 1846 an die Facultät, lautet in ſeinem letzten Abſchnitt ſo: „Gießen am 13. November 1846.——— Am Schluſſe des mehrerwähnten Schreibens verſichert uns das Hochwürdige Domcapitel, daß Hochdaſſelbe ordnungswidrigen Umtrieben jen⸗ ſeitiger Theologen entgegentreten werde, ſo weit dieſes von ihm zu geſchehen habe, und fügt dann die Bemerkung bei:„„Die Hochwürdige Facultät wird übrigens nicht überſehen, daß die er⸗ folgreichſte Wirkſamkeit in dieſer Hinſicht von ihr ſelbſt ausgehen werde, indem die Nachwirkungen der beklagten Vorkommniſſe in dem Grade werden beſeitigt werden und eine Wiederholung der⸗ ſelben in dem Maaße wird unmöglich ſein, als den Machinationen einzelner Uebelwollender die Verehrung und Liebe und das hieraus erwac renden uns z niß g um d daß a ſere T betrül das 2 zu ge That richt, glied berufß ſich i wir! Wir ſcheid könne ſcen künnt negth entſp verſc gan ſten Stut diet unge Ver hab und ren bei der lbe 71 erwachſende Vertrauen der überwiegenden Mehrzahl der Studie⸗ renden zu der Facultät entgegen tritt.““ Hierauf erlauben wir uns zu erwiedern, daß wir mit gutem Gewiſſen uns das Zeug⸗ niß geben können, bisher nichts unverſucht gelaſſen zu haben, um das Vertrauen der naſſauiſchen Studierenden zu gewinnen, daß aber deſſen ungeachtet bei einem großen Theile derſelben un⸗ ſere Bemühungen fruchtlos geblieben ſind. Iſt es nun ſchon eine betrübende Wahrnehmung, daß es uns bisher noch nicht gelungen, das Vertrauen aller naſſauiſchen Studierenden in vollem Maaße zu genießen, ſo war uns noch weit ſchmerzlicher und in der That unerwartet die auf zuverläſſigem Wege gewonnene Nach richt, daß auf dem letzten naſſauiſchen Landtage dasjenige Mit⸗ glied deſſelben, welches die katholiſchen Intereſſen dort zu wahren berufen iſt, aus Anlaß eines von demſelben geſtellten Antrages ſich über uns als Facultät in einer Weiſe geäußert hat, welche wir nicht anders denn als eine verletzende bezeichnen können. Wir überlaſſen es dem Hochwürdigen Domkapitel ſelbſt zu ent— ſcheiden, ob die Studierenden noch mit Vertrauen zu uns kommen können, wenn vor dem ganzen Lande, ja, wie die hiſtoriſch⸗politi⸗ ſchen Blätter beweiſen, auch vor dem Auslande erklärt wird, als könnten ſich die Studierenden der kath. Theologie aus dem Her⸗ zogthum Naſſau an der hieſigen Facultät„eine ihrer Vorbildung entſprechende und für ihren künftigen Beruf nöthige Bildung nicht verſchaffen.“ Uns beruhigt außer dem beſſern Bewußtſein noch ganz beſonders die wiederholte Verſicherung unſeres Hochwürdig⸗ ſten Herrn Biſchofs, daß er mit der theologiſchen Bildung der Studierenden ſeiner Diöceſe vollkommen zufrieden ſei. Sollte die theologiſche Bildung der Naſſauer Studierenden wirklich eine ungenügende und mangelhafte ſein, was wir aus den veröffentlichten Verhandlungen der Naſſauer Landſtände zum erſten Male gehört haben, ſo fragt es ſich, von Anderem abgeſehen, doch immerhin und gewiß zunächſt, ob nicht die Schuld davon an den Studie⸗ renden ſelbſt liege? Jedenfalls dürfen wir wohl erwarten, daß bei der Erklärung des Ungenügenden in der theologiſchen Bildung der Naſſauer Studierenden unſere frühere Conduitenliſte, namentlich 72 die vom Winterſemeſter 1845/46, ſowie unſer Schreiben vom 12. Mai l. J. zunächſt in geneigte Erwägung gezogen würde ꝛc. ꝛc.⸗ Eben daſſelbe Mitglied des Limburger Domkapitels, welches hauptſächlich bereits im Herbſt 1842 ſo bittere Klagen der Facul⸗ tät veranlaßt hatte und welches dann 1846 dieſelbe auf dem Naſſauer Landtage öffentlich beſchuldigte, nicht hinreichend wiſſen⸗ ſchaftlich zu ſein, beſaß unbegreiflicher Weiſe auch noch im Jahre 1848 ſo ſehr das volle Vertrauen des Biſchofs Blum, daß es abermals in ſeinem Namen und Auftrag zum naſſauiſchen Land⸗ tage geſandt wurde und jetzt wirklich es durchſetzen konnte, daß, um für die„Studienfreiheit“ der Naſſauer katholiſchen Theologen zu ſorgen, die Kündigung des Vertrages mit Heſſen vom Jahre 1838 zum Beſchluß erhoben ward! Es war der Erwähnte niemand anders, als der Domcqpitular und geiſtliche Rath Schütz, über deſſen Moralität und wahre Geſinnung die Oeffent⸗ lichkeit freilich erſt 1853 Aufſchlüſſe erhalten ſollte, denen ſich jetzt auch der Biſchof Blum nicht mehr entziehen konnte! Eine ſolche Genugthuung zu finden, hatte die Facultät allerdings nicht erwartet.— Gewiß aber reichen die gegebenen Andeutungen ſchon hin, um zu zeigen, mit welchen Feinden ſie es nach der Seite hin zu thun hatte und welche Mittel dieſelben gegen ſie anzuwenden keine Scheu trugen. Dennoch war und blieb Riffel entfernt, und ſein und ſeiner Freunde Einfluß war vorerſt noch wieder ſo zurückgedrängt worden, daß die Facultät bereits ſeit 1844 die Zahl ihrer Zuhörer wieder ſteigen ſah: wer hätte alſo damals, wer hätte 1846 nicht hoffen ſollen, daß ſie dem Andrang dauernd widerſtehen werde? 3) Angriffe auf die Facultät von der entgegengeſetzten Heite her. Während ſo die römiſch-deutſche Kirchenparthei mit theils beſſern theils ſchlechtern Gründen(für die beſten ſind unſeres Erachtens trotz ihrer Einſeitigkeit immer noch die mainzer⸗patrio⸗ tiſchen, für die ſchlechteſten die reinperſönlichen, blos durch Rache ob eines vermeintlich erlittenen Unrechts veranlaßten, zu halten) — zum großen Theil, ohne ſich und Andern den Sinn des Loſu mach nar latho die leber ein als liche liche Im furt liche unre Als adve 73 Loſungswortes, das ſie eigentlich führte, vollſtändig klar zu machen, nämlich die ſchöne päbſtliche Idee eines Knabenſemi⸗ nares als einziger und höchſter Bildungsanſtalt für den katholiſchen Clerus, mit allen ihren Conſequenzen!— Jahre lang die katholiſch⸗theologiſche Facultät zu Gießen auf Tod und Leben befehdete: kamen zur Vermehrung ihrer Bedrängniß auch ein Paar Fälle vor, in denen ſie, nicht ſowohl mit proteſtantiſchen, als vielmehr mit nur antikatholiſchen oder auch völlig unchriſt⸗ lichen Beſtrebungen aus ihrer nächſten Umgebung in einen feind⸗ lichen Zuſammenſtoß gerieth. Der eine dieſer Fälle war folgender. Im December 1844 erſchienen zwei anonyme Artikel im Frank furter Journal, worin der katholiſche Pfarrer und außerordent⸗ liche Profeſſor Dr. Hartnagel zu Gießen beſchuldigt wurde, unrechtmäßig ein Kind aus gemiſchter Ehe getauft zu haben. Als Verfaſſer dieſer Artikel bekannte ſich ſpäter der Hofgerichts⸗ advocat Dr. Welcker daſelbſt. Die kath.⸗theol. Facultät ſah ſich dadurch veranlaßt, in der Oberpoſtamtszeitung die Erklärung abzugeben:„Gießen 2. Januar 1845. Unſer College, Profeſſor Dr. Hartnagel, iſt in ſeiner Eigenſchaft als katholiſcher Pfarrer dahier in kurzer Zeit zweimal der Gegenſtand der ge⸗ häſſigſten Anſchuldigungen geworden. Das erſte Mal hatte er gehofft, daß die ſiegreiche Macht, mit welcher die Wahrheit in kürzeſter Zeit auch die größten Entſtellungen aufdeckt, und die große Milde, welche eben deßhalb unſer College der gerichtlichen Verfolgung der Schuldigen vorzog, das betreffende Publikum in ſeinem Urtheile vorſichtiger machen werde. Da nun aber gleichwohl in einem zweiten Falle neue und nicht minder unge⸗ gründete Angriffe auf die Amtsehre unſeres Collegen in dem „„Frankfurter Journala“ ſogar den Weg der Oeffentlichkeit ſuchen, und da das genannte Journal, unerachtet ſeiner unter dem 28. v. M. abgegebenen Erklärung, fragliche Sache bis zur erfolgten gerichtlichen Entſcheidung nicht weiter beſprechen zu wollen, dennoch in einem Artikel vom 1. Januar 1845 dieſelbe abermals in einer eigenthümlichen Weiſe zur Sprache gebracht hat, ſo ſehen wir uns einmüthig zu der öffentlichen Erklärung 74 veranlaßt, daß wir die bezeichneten Angriffe auf unſern Collegen durchaus mißbilligen. Die ordentlichen Mitglieder der kath.⸗ theol. Facultät ꝛc.“ Dieſe Erklärung ward dann von dem Advocaten Dr. Welcker noch weiterhin ſeiner Weiſe nach be⸗ ſprochen, bis endlich die Sache von Seiten der Behörde zur Entſcheidung kam, die ſo ausfiel, wie alle Vernünftigen ſie erwarten konnten.— Der andere Fall ereignete ſich ein halbes Jahr ſpäter bei Gelegenheit der deutſch⸗katholiſchen Bewegungen. Durch die Bemühungen nämlich des Hofgerichtsrathes Dr. Kraft und unter der Vermittelung eines Stud. cam. Miſchler war ein katholiſcher Theolog zu Gießen, Georg Keilmann aus Zwingenberg, dazu gebracht worden, das Amt eines deutſch⸗ katholiſchen Pfarrers zu Offenbach, Wiesbaden und Hanau mit einem ihm in Ausſicht geſtellten Gehalt von 1400 Gulden anzu⸗ nehmen*), und es verbreitete ſich das Gerücht, daß man auch noch andere Theologieſtudierende in ähnlicher Weiſe für den Deutſchkatholicismus zu gewinnen ſuche. Hiergegen trat ſogleich am 10. Juli 1845 die Facultät mit einer feierlichen und kräftigen Anſprache an ihre Studierenden und weitern Maaßregeln auf. Dann erklärten ſich auch alsbald noch vier ihrer Mitglieder in beſondern Druckſchriften mit aller Entſchiedenheit gegen den Deutſchkatholi⸗ cismus: Schmid in ſeinem„Kurzen Wort an die Denkenden in Deutſchland, Mainz 1845“, Scharpff in ſeiner Schrift: „Der Katholicismus und die Denkgläubigen, Tübingen 1845, und der Schreiber dieſes in ſeinem Aufſatz:„Ueber den Charakter des Poſitiven in Leben und Wiſſenſchaft“, abgedruckt in deſſen „Hermenien, Gießen 18454. Desgleichen Hartnagel in ſeiner Apologie ꝛc., Regensb. 1846.— Gleichwohl entblödeten ſich die Riffel'ſchen Blätter nicht, die Profeſſoren dieſer Facultät als gewiſſermaaßen mitſchuldig am Deutſchkatholicismus, als„Schnei⸗ demühler“ u. ſ. w. zu bezeichnen; wie ſie es denn auch der Gießener Univerſität im Ganzen zum Vorwurf machten, daß *) Derſelbe trat ſpäter wieder zum Katholicismus zurück. Einig Deut ſich i erſchi u 3 Bezu als U ohne hierg Riffer wenn müſſe gedei Auße tanen ſtudie genö aber und nelle gege polit ſchon liſch logi zu han aud wie 1d 75 Einige ihrer(proteſtantiſchen) Mitglieder ſich günſtig für den Deutſchkatholicismus ausſprachen, Andere, wie man ſich erzählte, ſich im Geheimen ſeiner annahmen.— Im Frankfurter Journal erſchienen hierauf noch etwa ein halbes Jahr hindurch von Zeit zu Zeit Artikel aus Gießen, in denen gleichfalls zunächſt mit Bezug auf die deutſch⸗katholiſchen Bewegungen namentlich Schmid als Ultramontaner, Jeſuit, Dunkelmann u. ſ. w. bezeichnet ward, ohne daß irgend ein Nichtkatholik aus Gießen oder dem Lande hiergegen etwas eingewandt hätte. Auch dieſes benutzte die Riffel'ſche Parthei trefflich genug, indem ſie darauf hinwies, daß, wenn in Gießen ſelbſt die Geſinnung Schmid's Solches befahren müſſe, dieſe Stadt offenbar kein Boden ſei für den ruhigen und gedeihlichen Beſtand einer katholiſch⸗theologiſchen Facultät.— Außerdem hörte man theils in öffentlichen Blättern ultramon⸗ taner Färbung, theils auch in einzelnen Klagen der Theologie⸗ ſtudierenden ſelbſt Beſchwerde darüber führen, daß man in Gießen genöthigt ſei, die ſ. g. Zwangs⸗Collegien zu hören, dies aber, was namentlich die dahin einſchlagenden philoſophiſchen und hiſtoriſchen Collegien betreffe, einen religiöſen und confeſſio⸗ nellen Druck für die Katholiken in ſich ſchließe. Vor Allem gegen Hillebrand ward in dieſer Beziehung von den hiſtoriſch⸗ politiſchen Blättern ſchon im Jahre 1842 proteſtirt. Doch hielt ſchon eben damals und noch einige Jahre ſpäter auch ein katho⸗— liſcher Privatdocent, Dr. Krönlein, Vorleſungen über Pſycho⸗ logie und Logik, und niemand hinderte die Studierenden, dieſen zu hören. War ſo ein wirklicher Grund zur Klage nicht vor⸗ handen, ſo war doch die katholiſch⸗theologiſche Facultät bemüht, auch jeden Schein einer Bedrückung ſolcher Art zu entfernen, wie dies beſonders noch aus ihren Reformanträgen vom Jahr 1848 erſichtlich werden wird. 76 Der allmähliche Untergang der Gießener katholiſch⸗ theologiſchen Facultät. 1) Das Ainiſterium Gagern und das Miniſterium Jaup, oder die veränderte Stellung der Vartheien. Der erſte Erfolg der Bewegung von 1848 für das Groß⸗ herzogthum Heſſen war der Rücktritt der alten und der Eintritt einer neuen Regierung. Ihr Programm war die am 6. März 1848 verkündigte Gewährung all jener ſo laut und ſtürmiſch verlangten Freiheiten, von denen der große Haufen und auch manche Einſichtigere ſich das Beſte verſprachen, deren eigentliche Tragweite aber Niemand kannte. Man glaubte auf's Beſte für die Freiheit zu ſorgen, wenn man alle bisherigen Schranken derſelben einriß, während ſie freilich nicht bloß dies, ſondern zu einem guten Theile auch Regeln für die Ordnung waren, die zur Bewahrung der Freiheit dienten. Denn unleugbar hatte ſich innerhalb dieſer Schranken ein großes Maaß wirklicher Freiheit während des letzten Menſchenalters ausgebildet, nicht blos in Heſſen, ſondern auch in allen ähnlich geſtellten Ländern Deutſch⸗ lands. Aber ebenſo unleugbar waren auch Mißſtände da, und ſie zu beſeitigen, ſowie Beſſeres an die Stelle des Schlechtern zu ſetzen, gewiß ein guter Wunſch. Gagern, ein Mann von großen Ideen, in deren Erfüllung, das bezweifeln wir nicht, die Zukunft Deutſchlands vornehmlich liegt, trat bald wieder aus ſeinem nähern Verhältniſſe zu Heſſen heraus, indem er bereits am 18. Mai der Leiter des Frankfurter Reichstages und dann, am 17. December 1848, deutſcher Reichsminiſter wurde. An ſeiner Stelle wurde Jaup Großherzoglich Heſſiſcher Miniſter. Erſt unter ihm, dem ebenſo wohlwollenden als freiſinnigen Mann, der für Gießen auch noch deßhalb eine beſondere Vorliebe hatte, weil er vierzig Jahre früher ein Lehrer an der dortigen Hoch⸗ ſchule geweſen war, griffen die von der Jüngſtzeit geforderten Veränderungen auch in die Univerſitäts⸗Angelegenheiten ein. So gut ohne Zweifel das von ihm hier Angeordnete gemeint war, im Ganzen wohlthätig hat es für die Univerſität nicht gewirkt; und namentlich in Bezug auf die katholiſch⸗theologiſche Facultät wäre ihm eine beſſere Bekanntſchaft mit den Erfahrungen und Traditionen ſeiner Vorfahren im Amte gar ſehr zu wünſchen geweſen.— Indeſſen waren auch auswärts höchſt bedeutende Veränderungen in's Leben getreten. Unter ihnen war die be⸗ denklichſte für die Ausſichten der Facultät die, daß in demſelben Maaße, als der gerade ihr ſo nothwendige Staatsſchutz ſchwächer geworden, eine Entfeſſelung aller Partheien und ſo auch der ultramontanen Parthei ſtattgefunden hatte. Dieſe war ſchon jetzt in Heſſen und Naſſau ſtark genug, um von Worten zu Thaten überzugehen. Was ſie durch ihren Vertreter Schütz auf dem Landtage zu Wiesbaden unter der Form von Studien⸗ freiheit beantragte und durchſetzte, iſt bereits erwähnt. In Heſſen war ſchon vor 1848 Riffel's Freund Lennig und nebſt ihm noch ein anderer Geſinnungsgenoſſe beider, Stratmann, in's Domkapitel zu Mainz aufgenommen. Riffel ſelbſt machte jetzt die möglichſten Anſtrengungen, um unter dem Scheine liberalſter, in Wirklichkeit jedoch vollkommen deſtructiver Grundſätze als Abgeordneter zum Frankfurter Reichstag gewählt zu werden). Mißlang dieſes freilich, ſo war doch der Einfluß ſeiner Parthei *) In der, unter dem Datum: Mainz den 29. April 1848 mit Riffel's Namensunterſchrift gedruckten Bewerbung heißt es unter Anderm wörtlich: „Die Freiheiten, Erleichterungen und Verbeſſerungen, die wir— beanſpruchen, ſind: 1) Erſetzung der von Anfang an verfehlten Bundesverfaſſung durch eine kräftige, auf dem Principe der Volksſouveränität baſirte Reichsverfaſſung. 2) Gleiche politiſche Rechte Aller, ohne Unterſchied des Glaubens und Standes, Trennung der Kirche vom Staate. 4) Unbeſchränkte Wählbarkeit und Wahlfähigkeit eines jeden Staatsbürgers zu politiſchen und Gemeinde ämtern. 8) Volle Preßfreiheit und Aburtheilung der Preßvergehen durch Schwurgerichte. 11) Aufhebung des unnützen Hofſtaates und dadurch von ſelbſt eintretende Verminderung der Civilliſten und Apanagen. 14) Freies Vereinigungs⸗ und Verſammlungsrecht. 16) Unbedingte Lern⸗ und Lehrfrei heit u. ſ. w. Durch Ueberreichung dieſes, in Mainz erſchienenen, Wahlmani feſtes an Sie, Wahlmänner des fünften Wahlbezirkes, trete ich unter ihnen als Candidat auf u. ſ. w.“ 78 in Mainz zuſehends im Wachſen begriffen. Nur der Biſchof Kaiſer hielt immer noch feſt an ſeiner langbewährten Liebe zur Gießener Facultät, und gerade er war es, der ihr durch einen beſonderen Beweis ſeiner Zuneigung und ſeines Vertrauens damals eine Freude bereitete und einen Troſt verſchaffte, wie er in ſo ſchlimmer Zeit nicht beſſer ſein konnte. 2) Das Schreiben des Biſchofs Kaiſer vom 6. Juli 1848. Bereits unter dem 20. März 1848 war der Facultät von dem Rector ein Antrag mehrerer Profeſſoren der Landesuniver⸗ ſität auf zeitgemäße Abänderung einiger Einrichtungen an der Univerſität, und darunter auch einer auf die Einführung öffent⸗ licher Prüfungen mit der Aufforderung zugegangen, hierüber ein Präliminarvotum zu erſtatten. Die Facultät, deren Prüfungs⸗ ordnung mühſam unter dem Zuſammenwirken von Kirche und Staat zu Stande gekommen war, und die unter den ſchwierigen Verhältniſſen, in denen ſie ſich befand, gewiß nichts thun durfte, was dieſelben auch bei einer andern Lage der Dinge gemäß den beſtehenden kirchlichen Grundſätzen ohne Zweifel unhaltbar gemacht haben würde, entſchied ſich nach reiflichſter Ueberlegung aller Gründe und Gegengründe für die Beibehaltung ihrer bis⸗ herigen Prüfungsweiſe, hielt jedoch für gerathen, das Ganze dem Biſchof vorzulegen, ehe ſie ihr Gutachten abgab. Die unter dem 6. Juli 1848 erfolgende Antwort des Biſchofs fiel ganz in Uebereinſtimmung mit dem Beſchluſſe der Facultät aus. Was ſie aber beſonders erfreuen mußte, war das Zeugniß, welches ihr der Biſchof hierbei ausſtellte, indem er ſchrieb:——„Will man vielleicht durch die öffentliche Prüfung das pflichtmäßige Wirken der Profeſſoren der Facultät mehr überwachen, ſo liegt dafür, abgeſehen ob das Mittel zum Zweck führt, ebenfalls kein Grund und kein Bedürfniß vor. Meines Wiſſens beſteht darüber auch nirgends ein Zweifel; ich aber habe, im Rückblicke auf mein dreizehnjähriges Epiſcopat, alle Urſache zufrieden zu ſein, und werde darin durch das faſt durchgehends würdige Leben und Diſch Biſchof 79 Wirken derjenigen Kleriker im Amte, welche ihre Bildung in Gießen empfangen haben, fortwährend beſtärkt und beſtätigt.“ In der That ward, als von der höchſten Stelle am 13. November 1848 einige Abänderungen der bisherigen Facultätsprü fungen im Allgemeinen angeordnet wurde, in Betreff der katho⸗ liſch⸗theologiſchen Facultät wegen der bei ihr obwaltenden eigen⸗ thümlichen Verhältniſſe geſtattet, die im Jahre 1843 in Ueber einſtimmung mit dem biſchöflichen Ordinariat eingeführte Prü fungsweiſe beizubehalten. 3) Die Reformanträge der Facultät vom 15. Zuli u. 14. December 1848. In dem ſchon berührten„Antrage mehrerer Profeſſoren der Landesuniverſität auf zeitgemäße Abänderungen einiger Einrich⸗ tungen der Univerſität“ war auch die Abſchaffung der ſogenann ten Zwangsvorleſungen verlangt worden. Es waren dies, auch nach dem Studienplan von 1843, die Vorleſungen über Logik, Pſychologie, reine Mathematik und Univerſalgeſchichte, die entweder fleißig gehört oder aber Gegenſtand einer Vorprüfung geweſen ſein mußten, ehe ein Candidat zur Facultätsprüfung zuge laſſen wurde. Die Facultät, von der Unzweckmäßigkeit dieſer Vorſchriften nach den darüber gemachten Erfahrungen überzeugt, beantragte in ihrem Präliminarvotum vom 15. Juli 1848 deren Aufhebung, wollte aber darum keineswegs das Studium der allgemeinen Wiſſenſchaften von ihren Theologen vernach läſſigt ſehen. Sie empfahl daher anſtatt der Zwangscollegien: 1) Vorleſungen über die vier philoſophiſchen Disciplinen: Pſychologie, Logik, Methaphyſik und Geſchichte der Philoſophie; 2) eine Vorleſung aus dem Kreiſe der hiſtoriſchen oder philolo giſchen Wiſſenſchaften, und 3) eine ſolche aus dem Kreiſe der naturwiſſenſchaftlichen oder mathematiſchen Wiſſenſchaften— und beantragte zugleich, um dieſer Empfehlung den gehörigen Nach⸗ druck zu verleihen, ein öffentliches philoſophiſches Exa⸗ men für die Studierenden der kath. Theologie 1) über eine der genannten vier philoſophiſchen Diſciplinen und 2) über eine hi⸗ ſtoriſche oder philologiſche Diſciplin. Die Wahl dieſer Diſciplinen 80 ſollte den Studierenden überlaſſen bleiben. Damit ſtand genau in Zuſammenhang ein anderer Antrag der Facultät vom 14. December 1848, die Vermehrung der Unterrichtsmittel betreffend, worin ſie, unter Bezugnahme auf die gleiche Einrichtung bei allen übrigen katholiſch⸗theologiſchen Facultäten Deutſchlands, die An⸗ ſtellung auch noch eines katholiſchen Profeſſors der Philoſophie für ſehr wünſchenswerth erklärte und hierfür den Prof. Dr. Schmid vorſchlug, der ſchon ſeit 1842 einzelne Vorleſungen über ſpeculative Philoſophie gehalten hatte und nun ſich bereit erklärte, die erwähnten philoſophiſchen Vorleſungen regelmäßig zu überneh⸗ men.— Beide Anträge der Facultät ſind zwar nicht mehr zur Ausführung gekommen, beweiſen aber, da ihrer Ausführung nichts Beſonderes im Wege ſtand, wie leicht ſcheinbare oder auch wirkliche Uebelſtände ſich hätten beſeitigen laſſen, ohne daß darum ein Um⸗ ſturz der ganzen Facultät nothwendig geweſen wäre.— Zugleich mag hierbei ſchließlich auch noch der Entwurf eines neuen Studien⸗ planes vom 21. Februar 1849 erwähnt werden(ſ. Anlage Nr. 1), der gleichfalls nicht mehr zur Ausführung gekommen iſt. 4) Die drei Anfälle im Herbſt 1848. Der erſte dieſer Unfälle war die, der Herzogl. Naſſauiſchen Regierung durch den Beſchluß ihres Landtags wider Willen auf⸗ gedrungene, Kündigung des von ihr und der Gr. Heſſ. Regierung 1838 geſchloſſenen Vertrages am 11. September 1848, wodurch Gießen aufhörte, Landesuniverſität für die Naſſauer kath. Theo⸗ logen zu ſein. Vielleicht wäre dieſer Unfall wohl noch zu ver⸗ ſchmerzen geweſen. Denn einmal hatte die Facultät doch auch ſehr viele Unannehmlichkeiten von dem Vertrage gehabt, nament⸗ lich wegen der feindlichen Stellung, welche das Limburger Ordi⸗ nariat ſeit 1842 gegen ſie eingenommen hatte. Sodann hatte ſich bei den naſſauiſchen Theologen durch die längere Gewohnheit bereits ein Zug nach Gießen gebildet, der immer mehr an Be⸗ ſtändigkeit gewann und jedenfalls von der naſſauiſchen Regierung nicht gehemmt worden wäre. Und endlich, was noch das Wich⸗ tigſte war, gerade dadurch, daß die erwähnten feindſeligen Beſtre⸗ bungen den S Reult ches ſelbſt Gießer daß je die Fo duiten der un derſite tober zwei das aufger nur g name langte allein freihe unbes wie! tüt ſ ten d ſolch entge narie digl dem Zei me in we 81 bungen zuletzt ſo offen ans Licht traten, war der Zauber bei den Studierenden wie gelöſt, ſo daß ſie jetzt Vertrauen zu der Facultät faßten und ſich offen gegen das Unrecht erklärten, wel⸗ ches man derſelben bis dahin zugefügt hatte. Daher wurde auch, ſelbſt nach Aufhebung des Vertrages, die Anzahl der Naſſauer in Gießen während der erſten Semeſter nicht geringer, trotzdem daß jene ihre bisherigen Vorrechte daſelbſt eingebüßt hatten; und die Facultät hatte noch das Gute, daß ſie die ärgerlichen Con⸗ duitenliſten nach Limburg nicht mehr zu ſchreiben hatte. Aber ſchon kurz nach dem erſten kam der zweite Hauptſchlag, der unheilvoll für die Facultät und nachtheilig für die ganze Uni⸗ verſität wirkte: das war die Jaup'ſche Verordnung vom 26. Oc⸗ tober 1848, wodurch ſowohl das Biennium, d. h. die Vorſchrift, zwei Jahre auf der Landesuniverſität zu ſtudieren, als ſelbſt auch das akademiſche Triennium für das Großherzogthum Heſſen aufgehoben ward. Der Urheber dieſer Verordnung hatte freilich nur gedacht, damit der Freiheit einen Dienſt zu leiſten; daß es aber namentlich eine Parthei gab, die gleichfalls Unterrichtsfreiheit ver⸗ langte, jedoch nur um den Unterricht, den ſie im Auge hatte, ganz allein in ihre Hände zu bekommen, und die alſo die Unterrichts⸗ freiheit nur für das Gegentheil gebrauchte— daran ſcheint derſelbe unbegreiflicher Weiſe gar nicht gedacht zu haben! Hätte Jaup, wie dieſes ſonſt bei ſo wichtigen Verordnungen für die Univerſi⸗ tät ſtets geſchieht, erſt den akademiſchen Senat zu einem Gutach⸗ ten darüber aufgefordert, dann würde ihm das Verderbliche einer ſolchen Verordnung, die ſonſt in Deutſchland beiſpiellos iſt, nicht entgangen ſein. Statt deſſen hatte er ſie, von einigen Extraordi⸗ narien und Privatdocenten in einer Bittſchrift dazu veranlaßt, le⸗ diglich auf eigenes Ermeſſen entworfen und dann ſofort bekannt gemacht— ein Vorſchreiten, welches ſogleich ſchon in der nächſten Zeit die Zahl der Studierenden in Gießen von faſt 600 auf kaum mehr als 300 herabbrachte und überhaupt die Univerſität in eine Lage verſetzte, die nur noch mit der von Kiel verglichen werden kann! Was aber namentlich die kath.⸗theol. Facultät betraf, ſo wurde ihr darnach zwar noch das Facultätsexamen 82 belaſſen, übrigens aber ganz und gar aller rechtliche Be⸗ ſtand entzogen, ausgenommen, inſofern der Biſchof von Mainz ihren Fortbeſtand noch wollte. So war alſo jetzt die ganze Ausſicht der Facultät nur noch auf einen Mann geſtellt; das war der Biſchof Kaiſer: blieb er ihr erhalten, ſo war es immer noch möglich, daß ſie die ſchlimme Zeit überſtehen und dann in der Folge vielleicht den Schaden wieder ausmerzen konnte. Denn weſſen man ſich von der ultra⸗ montanen Parthei zu gewärtigen hatte, dies war nach allem Bisherigen klar genug. Aber nun ſtarb auch Kaiſer am 30. December 1848! Und dies war der dritte große Unfall, von dem im Laufe weniger Monate die Facultät betroffen wurde. Da⸗ mit war ſchon jetzt ihr Schickſal ſo gut wie entſchieden; was ihr etwa noch helfen konnte, lag außer aller Berechnung. 5) Die Aainzer Böiſchofswahl und der Schlußakt der Facultät. Sogleich nach dem Tode Kaiſer's folgte ein buntes Leben und Treiben in Mainz, in der ganzen Diöceſe, bei einer Menge einflußreicher Perſonen in und außer Deutſchland. Es handelte ſich um noch viel mehr, als um die Wiederbeſetzung des Mainzer Biſchofsſtuhls: es handelte ſich nach den Gedanken Aller, die an dem nnn folgenden Drama Theil nahmen, ganz beſon⸗ ders um die Aufhebung der Gießener katholiſch⸗theologiſchen Fa⸗ cultät und deſſen, woraus ſie hervorgegangen, der Verordnung vom 30. Januar 1830; oder noch eigentlicher: es handelte ſich hauptſächlich und vor Allem um die Durchführung der zwei noch ſtreitigen Punkte Nr. V und Nr. VI in dem päbſtlichen Ultima⸗ tum vom 16. Juni 1825 oder der Bulle Ad Dominici gregis custodiam vom 11. April 1827. Denn den Sieg in dieſer Be⸗ ziehung glaubte man gewonnen oder verloren zu haben je nach der Perſon, die auf den Biſchofsſtuhl zu Mainz erhoben wurde. Hatte ſich doch bereits auf dem Biſchofsconcil zu Würzburg am 2. October 1848 und den folgenden Tagen herausgeſtellt, daß die ganze Kette feſt geſchloſſen war, wenn nur dieſer eine Ring ihr nicht fehlte! Daher mußten jetzt alle Perſonen, die von Anfang de Be⸗ Mainz ur noch blieb hlimme Schaden ultra⸗ hallem am 30. on dem Da⸗ was ihr ltät. buntes ei einer .Es ung des Bedanken beſon⸗ hen Fa⸗ ordnung elte ſich ei noch Ultima⸗ gregis ſer Be je nach wurde. gam. daß die ding ihr Anfang 83 an den Faden geſchürzt hatten, im weitern Verlaufe dann ſchein⸗ bar mehr zurückgetreten waren, aber merkwürdiger Weiſe alle noch auf dem Platze ſich befanden, aufs Thätigſte eingreifen, um das ſo lange im Auge behaltene Ziel endlich zu erreichen. Die Haupt⸗— rollen waren natürlich den beiden päbſtlichen Nuntien in München und Wien zugetheilt; an ſie ſchloſſen ſogleich als die Nächſtwichtigſten ſich die an, welche einſt den„Katholiken“ begründet hatten, der Biſchof Räß von Straßburg, der Biſchof Weiß von Speier und der Erzbiſchof Freiherr v. Geißel zu Köln; die Zwi⸗ ſchenrollen hatten Riffel, Lennig, der Erzbiſchof Vicari u. A. zu ſpielen, und von dieſen ſcheinen beſonders die beiden Erſtern die Thätigſten von Allen geweſen zu ſein. Der zum Biſchof Auserſehene war Lennig. Nun aber kam gleich Anfangs eine unerwartete Diverſion: die Gr. Heſſiſche Regierung rief den Prof. Schmid aus Gießen in die erſte Ständekammer, um hier vor⸗ läufig die Stelle des Biſchofs zu vertreten. Man hatte geglaubt, Lüft aus Darmſtadt werde der Gegner ſein und daher ſich be⸗ eilt, dieſen todt zu machen. Wirklich wählte am 22. Februar 1849 das Mainzer Domkapitel ſeiner Mehrzahl nach den Prof. Schmid zum Biſchof. Die Gießener kath.⸗theol. Facultät, wohl ahnend, was ihr bevorſtehe, wenn ein Anderer als er den Biſchofsſtab erhalte, begrüßte freudig ihren bisherigen Collegen durch ein Schreiben vom 27. Februar und erhielt darauf eine freundliche Antwort unter dem 1. März, demſelben Tage, an welchem Schmid die Wahl angenommen hatte. Aber der Pabſt Pius IX, dem natürlich an den vier ſchon geeinigten Punkten für jetzt weit weniger lag, als an den zwei noch nicht geeinigten, ver⸗ warf, ohne vorher den in beiden Bullen Provida solersque und Ad Dominici gregis custodiam feierlich und ausnahmslos zu⸗ geſagten Informativproceß angeordnet zu haben, am 7. Decem⸗ ber 1849 die kanoniſch vorgenommene Wahl, und fand darin, wie ſich von ſelbſt verſteht, ſeine Vertheidiger auch an deutſchen Kanoniſten! Denn ſolche Acte von Seiten des Pabſtes waren vor Erlaß jener Bullen das Gewöhnliche; warum nicht auch nachher?— Und gewiß, der Pabſt war informirt genug durch die 6* 84 Mitglieder und ſelbſt die erſten Stifter des„Bundes“, die ſeit ſo lange ſeine Kämpen in Deutſchland geweſen waren und darum ohne Zweifel ſein und ſeiner Rathgeber volles Vertrauen beſaßen. Auch war, was dieſe nach Rom berichtet oder was man in Rom als das eigentlich Entſcheidende angeſehen hatte, ohne Zweifel die volle Wahrheit, wenn geſagt war:„Etwas Kanoniſches ſtehe Schmid zwar nicht entgegen(Alles was in dieſer Beziehung von Par⸗ theiblättern und ſonſt hinterher vorgebracht iſt, ſind einfache Lügen, nur erfunden, um das päbſtliche Decret zu begründen, welches doch am Ende dieſer Begründung gar nicht bedurfte)— aber in Betreff der zwei Punkte freilich habe man von ihm nichts, als das Gegentheil alles deſſen, was man ſelbſt wolle, zu erwar⸗ ten!“ Wäre dies ausdrücklich erklärt worden, ſo hätte auch Schmid ſelbſt nichts ſeine Ehre Verletzendes in der Verwer⸗ fung finden können. Aber ſo viel Rückſichten glaubte man nicht nehmen zu müſſen. Auf alle Fälle mußte die Sache durchgeſetzt werden— und dies war klar: der Augenblick, den man dazu wählte, war der günſtigſte, der ſich denken ließ! Eben damals nämlich waren alle ſtaatlichen Verhältniſſe in dem Umkreis der Oberrheini⸗ ſchen Kirchenprovinz noch berührt und krankhaft ergriffen von den Nachwirkungen des ſo eben erſt niedergeworfenen badiſchen Aufſtan⸗ des(2. Mai bis 23. Juli 1849). Auch in Darmſtadt befürchtete man damals, nicht in ſich ſelbſt die hinreichende Macht gegen die Feinde der ſtaatlichen Ordnung zu haben; vielmehr hoffte man zur Zeit nur noch in der Union mit Preußen, ſowie ſpäter im Anſchluß an Oeſterreich, Hülfe und Rettung aus den Händen der Revolution zu finden. Daher beeilte man ſich, die fatale Mainzer Kirchenangelegenheit nur ſo ſchnell, wie es ſich machen ließ, zu Ende zu bringen und veranlaßte deßhalb das Domkapitel, drei neue Can⸗ didaten zu wählen, damit der Pabſt Einen aus dieſen nehmen könne. Schmid trat am 16. Februar 1850 aus der katholiſch⸗ theologiſchen Facultät aus, und der vom Pabſt ernannte Biſchof, Wilhelm Emmanuel von Ketteler, wurde am 25. Juni 1850 zu Mainz in ſeine neue Würde eingeführt. Auch die Fa⸗ cultät war bei der Feierlichkeit zugegen, um das Vorgefühl ihres Unte ruhie ten Nove ben Antw berei einm dara 1850 8⁵ Unterganges ſo lebhaft wie möglich in ſich erwecken und dann ruhig ſterben zu können. Alles ging dann wieder ſeinen gewohn ten Gang— aber das Schlachtopfer war bereits zugerichtet! Im November 1850, heißt es, theilte der neue Biſchof ſein Vorha ben dem Großherzoglichen Miniſterium in Darmſtadt mit; eine Antwort von dort aber erfolgte nicht eher, als nachdem die That bereits vollbracht war. Am 3. Januar 1851 verwandte ſich noch einmal der geſammte akademiſche Senat für die Facultät; auch darauf erfolgte keine Antwort. Am Schluß des Winterſemeſters 1850/51 zweifelte in Gießen ſchon Niemand mehr, daß es mit der katholiſch⸗theologiſchen Facultät zu Ende ſei; aber auch, was geſchehen werde, wußte Niemand. Beim Wiederbeginn der Vorle ſungen ließ ſich kein katholiſcher Theolog blicken; man dachte wohl, warum; aber Niemand wußte es. Endlich, unter dem 8. Mai 1851, kam das erſte und letzte amtliche Document in der Sache nach Gießen, ein Schreiben des biſchöflichen Ordina riats zu Mainz, die Todesbotſchaft für die Facultät enthaltend worauf die Facultät nur noch erwiederte, daß ſie dieſelbe zu ihrem großen Leidweſen vernommen habe. Die beiden Schreiben, die nach allem Geſagten keines Commentars mehr bedürfen, lauten ſo: „Mainz am 8. Mai 1851. Betreffend die Errichtung einer theologiſchen Lehranſtalt am Biſchöflichen Seminar zu Mainz.— Das Biſchöfliche Ordinariat zu Mainz an den Decan der kath.⸗theol. Facultät an der Univerſität Gießen, Herrn Prof. Dr. Scharpff Hochwürden.— Ew. Hochwürden, ſowie den übrigen Herrn Profeſſoren der kath.⸗theol. Facultät iſt es ohne Zweifel längſt bekannt geweſen, daß unſer hochwürdigſter Herr Biſchof die Abſicht hege, der am hieſigen Seminar befindlichen theologiſchen Lehranſtalt eine für eine vollſtändige theologiſche Ausbildung genügende Einrichtung zu geben, und inſoferne das Studium der Theologie mit dem Alumnate ſelbſt zu verbinden. Wenn wir früher aus Gründen, welche von ſelbſt einleuchten, es nicht wünſchen konnten, dieſen Entſchluß Sr. biſchöflichen Gnaden zum Gegenſtande unbedingter Publicität werden zu ſehen: ſo ha⸗ ben dieſe Gründe dermalen aufgehört platzgreifend zu ſein; und 86 wir befinden uns daher im Falle, Sie, Herr Decan, davon, daß die beabſichtigte Maaßregel Sr. biſchöflichen Gnaden in Wirkſam⸗ keit getreten iſt, officiell in Kenntniß zu ſetzen, mit dem ergeben⸗ ſten Erſuchen, auch ihren Herrn Collegen darüber Mittheilung zu machen.— Was die Beweggründe betrifft, welche unſern hoch⸗ würdigſten Herrn Biſchof zu dieſem Entſchluſſe beſtimmen muß⸗ ten: ſo kennen Sie und Ihre verehrlichen Herrn Amtsbrüder längſt Alles das, was von katholiſchen Kirchenvorſtehern und Schriftſtellern ſeit Jahren zu Gunſten der von der hl. Kirchen⸗ verſammlung von Trient vorgeſchriebenen Bildungsweiſe des Cle⸗ rus, insbeſondere des für die Seelſorge beſtimmten, geſagt wor⸗ den iſt; und Sie wiſſen nicht minder, welches unendlich vermehrte Gewicht die jüngſten, für die katholiſche Kirche ſo überaus ernſten und mahnungsreichen Weltereigniſſe jenen früher bereits vorhan⸗ denen Gründen beigefügt haben. Dazu kommt, daß das Ober⸗ haupt der Kirche, eben in Wahrnehmung der bedeutenden Nach⸗ theile, welche aus der theilweiſen Nichtbeachtung der über dieſen Gegenſtand beſtehenden kanoniſchen Vorſchriften für die katholiſche Kirche hervorgegangen ſind, nicht abläßt, ſowohl den Biſchöfen im Allgemeinen die Beobachtung der betreffenden Anordnungen des obengenannten Conciliums an das Herz zu legen, als auch namentlich die Biſchöfe der oberrheiniſchen Kirchenprovinz an die Beſtimmungen der Bullen Provida solersque und Ad Dominici gregis custodiam, durch welche beide Bullen den Bisthümern dieſer Provinz ähnliche Seminarien zugeſichert worden ſind, zu mahnen und ihnen die Einrichtung derſelben zur Pflicht zu machen; wie denn eine ſolche Aufforderung erſt wieder jüngſthin an den Erzbiſchof und die Provinzialbiſchöfe ergangen iſt. Da nun in der Diöceſe Mainz der Errichtung eines mit den Vorſchriften des Conciliums von Trient ſowie mit den Stipulationen der erwähnten Bullen übereinſtimmenden Seminars nichts Weſentliches im Wege ſtand, und da auch das einzige Hinderniß, welches etwa früher eine ſolche Maaßregel ernſtlich hätte erſchweren können, die von Staatswegen beſtandene Nothwendigkeit des Beſuches der Landesuniverſität Gießen, mittels Gewährung der Studienfrei⸗ heit drin, wein Vert ſehr halte daß mit Darx ſtern daß nach denn Ver⸗ fälli Sie 4 am! riat unib digſt Err zud 8ch ſom theo wir uns Gr bel wi de au hü von, daß Dirkſam⸗ ergeben⸗ ttheilung rn hoch⸗ n muß⸗ tsbrüder rn und Kirchen⸗ des Cle⸗ agt wor⸗ ermehrte ernſten vorhan⸗ s Ober⸗ Hominici thümern nd, 3u machen; an den nun in ſchriften nen der entliches 87 heit beſeitigt iſt: ſo haben es Se. biſchöflichen Gnaden für eine dringende Gewiſſensangelegenheit angeſehen, eine durch die allge— meinen Geſetze der Kirche und durch Specialvorſchriften und Verträge für die Einzelbisthümer unſerer Kirchenprovinz gleich ſehr geforderte Anſtalt nicht länger der Diöceſe Mainz vorzuent halten; und haben darum die nöthigen Anordnungen getroffen, daß dieſelbe mit den eben vergangenen Oſtern, beziehungsweiſe mit dem 1. Mai, abhin eröffnet werden konnte.— Nach dieſer Darlegung der Sachlage dürfen wir wohl von Ihnen als Prie⸗ ſtern und Dienern der katholiſchen Kirche die Ueberzeugung hegen, daß Sie die hier beſprochene Maaßregel Sr. biſchöflichen Gnaden nach ihrem richtigen Geſichtspunkte würdigen werden, wie wir denn auch unſererſeits uns bereit erklären, jede Veranlaſſung mit Vergnügen zu ergreifen, die es uns ermöglichen wird, Ihnen ge⸗ fällig zu ſein und die Geſinnungen unſerer Hochachtung gegen Sie und Ihre Herrn Collegen zu bethätigen.— T. Hoefer— A. Heffner.“ Die Antwort der Facultät hierauf war folgende:„Gießen am 17. Mai 1851.— An das Hochwürdigſte Biſchöfliche Ordina riat zu Mainz die Gr. Heſſiſche kath.⸗theol. Facultät der Landes univerſität zu Gießen.— Das verehrliche Reſcript des Hochwür⸗ digſten Biſchöflichen Ordinariats vom 8. I. M. ſetzt uns von der Errichtung einer theologiſchen Lehranſtalt am biſchöflichen Seminar zu Mainz ſowie von den Motiven dazu in Kenntniß. Da dieſer Schule das Gewicht der biſchöflichen Auctorität zur Seite ſteht, ſomit von einer freien Concurrenz zwiſchen ihr und der katholiſch⸗ theologiſchen Facultät dahier nicht die Rede ſein kann: ſo ſind wir dadurch bereits für dieſes Semeſter in der Erfüllung unſeres uns theuer gewordenen Berufes ſiſtirt und werden es aus gleichem Grunde auch in Zukunft ſein. Wir müſſen dies um ſo mehr beklagen, als wir uns bewußt ſind, unſer Lehramt ebenſoſehr, wie jede andere katholiſch⸗theologiſche Facultät, ſtets im Geiſte der katholiſchen Kirche verwaltet zu haben; wie wir uns denn auch in dieſer Beziehung des ununterbrochenen Beifalls des höchſtſeligen Biſchofs Kaiſer zu erfreuen hatten.— Indem 88 wir uns noch erlauben, für die am Schluſſe des obenerwähnten Schreibens ausgeſprochenen Geſinnungen der Hochachtung unſern aufrichtigſten Dank zu ſagen, zeichnen wir in tiefſter Ehr⸗ furcht ꝛc ꝛc.“ Wir glauben dem Abſchluß, zu dem damit das Leben der Facultät gebracht wurde, obgleich ſie ſeitdem noch bis zum Herbſt 1859 im amtlichen Perſonalbeſtand der Univerſität der Ordnung gemäß aufgeführt worden iſt und auch noch die eine oder andere amtliche Function vollzogen hat, nichts Weiteres mehr hinzuſetzen zu müſſen. Die Gedanken, die bei dem ganzen Vor⸗ gange unwillkürlich aufſteigen— nicht ſowohl, was die zunächſt dabei in die Augen ſpringende Rückſichtsloſigkeit und Vergewal⸗ tigung betrifft, womit man von Seiten der kirchlichen Behörde gegen die einzelnen Facultätsmitglieder verfuhr, die man ſo aus ihrem Amt und Beruf herausſtieß(vgl. 1 Tim. 5„ 17), als was die in dem Verfahren überhaupt ausgedrückte Geringſchätzung der Wiſſenſchaft als ſolcher angeht— kann Jeder ſchon ſich ſelbſt zurechtlegen. Wir ſchließen daher, mit Beifügung noch einiger Anlagen, die vielleicht dem einen oder dem andern Leſer erwünſcht ſein mögen. rwähnten g unſern ſter Ehr⸗ zen Vor⸗ zunächſt gergewal hat Behörde n ſo aus als was aſchätzung ſchon ſich c einiger erwünſcht 89 Anlage 1. Per Studienplan der katholiſch-theol. Facultät zu Gießen. 1. Der Entwurf eines Studienplanes vom Jahre 1831. I. Die Diſciplinen des theologiſchen Studienkreiſes. 1) Theologiſche Encyclopädie als Einleitung in das Ge⸗ ſammtſtudium der Theologie. 2) Bibliſche Einleitung a) des alten, b) des neuen Teſtamentes. 3) Exegeſe. 4) Bibliſche Archäologie. 5) Kirchengeſchichte nebſt kirchlicher Archäologie und Patrologie. 6) Kirchenrecht. 7) Dogmatik nebſt Apologetik, Dogmengeſchichte und Symbolik. 8) Moraltheologie. 9) Paſto⸗ raltheologie. II. Die Meihenfolge der Vorleſungen. Für das erſte Jahr: a) Im Winterſemeſter. b) Im Sommerſemeſter. 1. Theologiſche Encyclopädie. 1. Kirchengeſchichte. 2. Einleitung in das A. T. 2. Einleitung in das N. T. 3. Bibliſche Archäologie. 3. Exegeſe. 4. Kirchengeſchichte. 4. Kirchliche Archäologie. 5. Dogmengeſchichte. Für das zweite Jahr: a) Im Winterſemeſter. b) Im Sommerſemeſter. 1. Kirchenrecht. 1. Kirchenrecht. 2. Patrologie. 2. Dogmatik. 3. Apologetik. 3. Exegeſe. 4. Dogmatik. 4. Symbolik. 5. Exegeſe. Für das dritte Jahr: a) Im Winterſemeſter. b) Im Sommerſemeſter. 1. Moraltheologie. 1. Moraltheologie. 2. Paſtoraltheologie. 2. Paſtoraltheologie. 3. Exegeſe. 3. Exegeſe. 2. Der Studienplan vom Jahre 1843. I. Die Diſciplinen, über welche ſich der geſammte Studienkreis der katholiſchen Theologie erſtreckt. 1) Logik. 2) Pſychologie. 3) Univerſalgeſchichte. 4) Reine Mathematik. 5) Encyclopädie und Methodologie der geſammten theologiſchen Wiſſenſchaften. 6) Hebräiſche Sprache mit den verwandten ſemitiſchen Dialekten. 7) Einleitung in das A. und das N. T. 8) Bibliſche Hermeneutik und Kritik. 9) Bibliſche Archäologie. 10) Exegeſe über die Bücher des A. und N. T. 11) Kirchengeſchichte. 12) Patrologie. 13) Kirchliche Archäologie. 14) Apologetik. 15) Dogmatik. 16) Dogmengeſchichte. 17) Sym⸗ bolik. 18) Moral. 19) Paſtoral, wohin Katechetik, Homilletik, Liturgik und Pädeutik gehören. 20) Kirchenrecht. II. Reihenfolge, in welcher die katholiſch-theologiſchen Vorleſungen am zweckmäßigſten gehört werden. a2) Im erſten Semeſter(Sommer). v) Im zweiten Semeſter. 1. Encyclopädie und Metho⸗ 1. Apologetik. dologie der geſammten 2. Kirchengeſchichte, zweite theol. Wiſſenſchaften. Hälfte. 2. Kirchengeſchichte, erſte 3. Kirchliche Archäologie. Hälfte. 4. Einleitung in das N. T. 3. Patrologie. 5. Exegeſe des A. und N. T. 4. Einleitung in das A. T. 6. Hebräiſche Sprache. 5. Exegeſe des A. und N. T. 6. Hebräiſche Sprache. — 5 —„ 78—₰ — — teſter. treis der Reine ammten nit den A. und Bibliſche 91 e) Im dritten Semeſter. d) Im vierten Semeſter. 1. Dogmatik, erſte Hälfte. 1. Dogmatik, zweite Hälfte. 2. Symbolik. 2. Dogmengeſchichte. 3. Bibliſche Hermeneutik und 3. Bibliſche Archäologie. Kritik. 4. Exegeſe des A. und N. T. 4. Exegeſe des A. und N. T. e) Im fünften Semeſter. r†) Im ſechſten Semeſter. 1. Moral, erſte Hälfte. 1. Moral, zweite Hälfte. 2. Katechetik. 2. Liturgik. 3. Homiletik. 3. Pädeutik. 4. Kirchenrecht. 4. Exegeſe des A. und N. T. 5. Exegeſe des A. und N. T. In Betreff der Vorträge über Logik, Pſychologie, Univer⸗ ſalgeſchichte und reine Mathematik wird der Rath ertheilt, ſie wo möglich in den erſten Semeſtern zu hören. III. Vorleſungen, deren fleißiger Beſuch Vorausſetzung der Zulaſſung zur Prüfung iſt. 1) Encyclopädie. 2) Hebräiſche Sprache. 3) Einleitung in das A. und N. T. 4) Bibliſche Hermeneutik und Kritik. 5) Bibliſche und Kirchliche Archäologie. 6) Exegeſe des A. und N. T. 7) Kirchengeſchichte. 8) Apologetik. 9) Dogmatik. 10) Moral. 11) Paſtoral. 12) Kirchenrecht. IV. Diſciplinen, welche Gegenſtände der Facultätsprüfung ſind. 1) Encyclopädie. 2) Apologetik. 3) Kirchengeſchichte. 4) Pa⸗ trologie. 5) Kirchenrecht. 6) Bibliſche und Kirchliche Archäologie. 7) Einleitung in das A. und N. T. 8) Hermeneutik und Kritik. 9) Exegeſe des A. T. 10) Exegeſe des N. T. 11) Dogmatik. 12) Dogmengeſchichte. 13) Symbolik. 14) Moral. 15) Ho⸗ miletik. 16) Katechetik. 17) Liturgik. 18) Pädeutik. Es wird vorausgeſetzt, daß die Vorträge über Logik, Pſychologie, Univerſalgeſchichte und reine Mathematik fleißig ge⸗ hört werden. Geſchieht dieſes nicht, ſo iſt eine Vorprüfung in 92 den entſprechenden Disciplinen zu beſtehen, ehe die Zulaſſung zu der Facultätsprüfung geſtattet werden kann. 3. Der Entwurf eines Studienplanes vom 21. Febr. 1849. I Der geſammte Stndienkreis der katholiſchen Theologie faßt in ſich: A) die allgemeinen Wiſſenſchaften, B) die ſpeciellen theologiſchen Disciplinen. A) Die allgemeinen iſſenſchaften theilen ſich in 1) philologiſch⸗hiſtoriſche und 2) philo⸗ ſophiſche im engern Sinn. Von erſtern empfehlen wir vor Allem dringend fortgeſetztes Studium der hebräiſchen Sprache ſowie auch der mit ihr verwandten ſemitiſchen Dialekte, ſodann die claſſiſchen Studien, Univerſalgeſchichte, oder Geſchichte der mittlern oder neuern Zeit, oder der bedeutendſten Völker. Aus dem Gebiete der Philoſophie im engern Sinn heben wir hervor: Logik, Pſychologie, Metaphyſik und Geſchichte der Philo⸗ ſophie. Auch Kenntniſſe aus dem Gebiete der Naturwiſſenſchaften ſind für den Theologen von großer Bedeutung.— Es wird der Rath ertheilt, das Studium der allgemeinen Wiſſenſchaften nicht auf das erſte Semeſter oder Jahr zu beſchränken, ſondern in einer zweckmäßigen Vertheilung dem theologiſchen Studium in der Art parallel gehen zu laſſen, daß in den erſten Semeſtern Vorträge über die philologiſch⸗hiſtoriſchen Disciplinen ſowie über Logik und Pſychologie, in den ſpätern Semeſtern Vorträge über Geſchichte der Philoſophie und Metaphyſik gehört werden. B) Die Dilciplinen der katholiſchen Theologie in ſpſtematiſcher Reihenfolge. 1) Encyclopädie und Methodologie der geſammten theolo⸗ giſchen Wiſſenſchaften. 2) Apologetik. 3) Hermeneutik und Kritik.— 4) Einleitung in das A. T. 5) Einleitung in das N. T. 6) Exegeſe des A. T. in der Reihenfolge: geſchichtliche, poetiſch⸗didaktiſche, prophetiſche Bücher. 7) Exegeſe des N. T. in de wie d Brief des e nothle Archa giffe Stud kttſc große lung unum 10) die Stud (Geſe den diee 3) nehnm zu d 19) mile Gan das Kirch zulaſſung . 1849. philo⸗ wir vor Sprache „ſodann chte der „Aus eben wir er Philo⸗ ſchaften wird der ten nicht nern in 93 in der Reihenfolge: ſynoptiſche Evangelien, kleinere pauliniſche wie auch katholiſche Briefe, Apoſtelgeſchichte, größere pauliniſche Briefe, Johannesevangelium. 8) Wiſſenſchaftliche Verarbeitung des exegetiſchen Materiales(Bibliſche Realkunde). Theils als nothwendig, theils als ſehr räthlich gehören hieher: Bibliſche Archäologie, Geſchichte des Volkes Israel, Leben Jeſu, Lehrbe⸗ griffe des N. T. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß ſich das Studium über den analytiſchen und ſynthetiſchen Theil der exe⸗ getiſchen Wiſſenſchaft möglichſt gleichmäßig ausdehne. Der große Umfang der exegetiſchen Wiſſenſchaft läßt ihre Verthei⸗ lung auf alle Semeſter des akademiſchen Studiums als eine unumgängliche Nothwendigkeit erſcheinen.— 9) Kirchengeſchichte. 10) Kirchliche Archäologie. 11) Patrologie. Es iſt rathſam, die Kirchengeſchichte in den erſten Semeſtern des akademiſchen Studiums zu hören. Die kirchliche Archäologie und Patrologie (Geſchichte der chriſtlichen Literatur des erſten Zeitraumes) wer⸗ den am zweckmäßigſten mit dem Anhören der Vorleſung über die erſte Hälfte der Kirchengeſchichte verbunden.— 12) Dogmatik. 13) Dogmengeſchichte. 14) Symbolik. Dieſe drei Wiſſenſchaften nehmen am paſſendſten die Mitte der auf das theologiſche Studium zu verwendenden Zeit ein.— 15) Moral. 16) Kirchenrecht. 17) Liturgik. 18) Paſtoralwiſſenſchaft[a) Katechetik, b) Ho⸗ miletik, c) Pädeutik]. Die praktiſchen Disciplinen gehören im Ganzen in die letzte Zeit des theologiſchen Studiums; nur das Kirchenrecht kann auch unmittelbar nach den Vorträgen über Kirchengeſchichte gehört werden. II. Diſciplinen, welche Gegenſtände der Facultätsprüfung ſtnd. 1) Encyclopädie. 2) Apologetik. 3) Hermeneutik und Kritik. 4) Einleitung in das A. T. 5) Einleitung in das N. T. 6) Exegeſe des A. T. 7) Exegeſe des N. T. 8) Bibliſche Realkunde. 9) Kirchengeſchichte. 10) Kirchliche Archäologie. 11) Patrologie. 12) Dogmatik. 13) Dogmengeſchichte. 14) Sym bolik. 15) Moral. 16) Kirchenrecht. 17) Liturgik. 18) Kate chetik. 19) Homiletik. 20) Pädeutik. 94 Bedingung der Zulaſſung zur Facultätsprüfung iſt für die Studierenden der kath. Theologie das Beſtandenſein in einem öffentlichen Examen a) über eine der oben genannten vier philoſophiſchen Disciplinen, b) über eine hiſtoriſche oder philo⸗ logiſche Disciplin. Die Wahl der Disciplin, worüber in dem einen wie in dem andern Fall die Prüfung zu beſtehen, bleibt den Studierenden überlaſſen. für die n einem tten vier r philo⸗ in dem , bleibt Anlage 2. Auszug aus der mit der Herzogl. Naſſauiſchen Regierung abgeſchloſſenen Uebereinkunft wegen Beſtimmung der katholiſch⸗ theologiſchen Facultät auf der Landesuniverſität zu Gießen zur Herzogl. Naſſauiſchen Landesfacultät für die katholiſche Theologie ſtudierenden Naſſauiſchen Unterthanen. d. d. Darmſtadt am 22. Februar 1838. Wiesbaden am 6. März 1838. 2c. ac. Artikel 1. Die Großherzoglich Heſſiſche katholiſch⸗theo⸗ logiſche Facultät zu Gießen wird auch zur Herzoglich Naſſauiſchen Landesuniverſität für die katholiſche Theologieſtudierenden Naſ⸗ ſauer erklärt. Artikel 2. Es wird hierdurch zwar kein Univerſitätszwang für Gießen ausgeſprochen; die Herzoglich Naſſauiſche Regierung wird aber ihren Einfluß dahin verwenden, daß die katholiſchen Theologen aus dem Herzogthum Naſſau vorzugsweiſe in Gießen ihren Univerſitätscurs halten. ꝛc. ꝛc. Artikel 4. Die naſſauiſchen katholiſchen Theologen ſind den allgemeinen Disciplinar⸗Vorſchriften in Gießen unterworfen, müſſen bei der Aufnahme naſſauiſche Maturitätszeugniſſe vor⸗ legen, genießen nicht allein in Hinſicht der theologiſchen Vor⸗ leſungen, ſondern überhaupt in allen Beziehungen der ganzen Univerſität gleiche Rechte und Begünſtigungen, wie die Großher⸗ zoglich Heſſiſchen eigenen Unterthanen, nehmen auch ebenſo wie dieſe, an den pädagogiſchen und philologiſchen Seminarien und 96 den dabei zur Vertheilung kommenden Prämien, an der Uebung in der Seelſorge und im Predigen u. ſ. w. praktiſchen Antheil, und benutzen die Bibliothek und alle andern akademiſchen An— ſtalten. Artikel 5. Sie werden der beſonders ſorgfältigen Beauf⸗ ſichtigung hinſichtlich ihres Fleißes, ſittlichen Lebenswandels, Religioſität ꝛc. ſowohl der akademiſchen Behörden, als auch der katholiſch⸗theologiſchen Facultät empfohlen; und die Gr. Heſſiſche Regierung wird die Verfügung treffen, daß beide Behörden in periodiſchen Berichten nicht nur am Anfange jedes Semeſters das Verzeichniß der ſich in Gießen aufhaltenden katholiſchen Theologen, ſondern auch am Schluß des Semeſters das Verzeich⸗ niß der von Jedem gehörten Vorleſungen mit ſpeciellen Bemer⸗ kungen über ſeinen Fleiß, Aufmerkſamkeit, ſittlichen, geſetzmäßigen und anſtändigen Lebenswandel, Fortſchritte, die ſie in ihrem Studium gemacht haben und etwa aus den gewöhnlichen Exa⸗ minatorien ermittelt werden ꝛc., an den Kanzler der Univerſität erſtatten, welche dieſer der Herzogl. Naſſauiſchen Regierung mit⸗ theilen, ſowie auch bei beſondern Vorfällen derſelben Eröffnung machen wird. Die Erlaſſe der Herzogl. Naſſauiſchen Landes⸗ regierung, die ſich auf die naſſauiſchen Theologen beziehen, ergehen von derſelben an den Kanzler, welcher das Weitere darnach anordnet. In gleicher Art, wie hinſichtlich der heſſiſchen Theologen an den Herrn Biſchof oder das Domkapitel zu Mainz, hat der Decan der Facultät auch über die naſſauiſchen an den Herrn Biſchof zu Limburg zu ſchnellerer Beförderung des Geſchäftes unmittelbar Mittheilung zu machen, von allen ſolchen Mitthei⸗ lungen aber gleichzeitig eine Abſchrift durch den Univerſitäts⸗ Kanzler an die Herzogl. Landesregierung einzuſenden, damit auch dieſe ihrerſeits ſogleich einſchreiten könne. Artikel 6. Der Herzoglich Naſſauiſchen Landesregierung iſt es unbenommen, einem Mitgliede der Univerſität Gießen die ſpecielle Aufſicht auf die katholiſche Theologie ſtudierenden Landes⸗ kinder zu übertragen, daſſelbe deßhalb zu inſtruiren, Berichte von ihm Derf betre um! ſicht leſun der drof hältr auch erhal dann Fael riſſe witt leſun Naſſ dini Fröffnung 1 Hos⸗ Landes⸗ beziehen, Weitere Theologen „ hat der n Herrn geſchäftes Mitthei⸗ werſitäté⸗ 97 ihm einzuziehen und ihm dafür eine Remuneration zu geben. Derſelbe kann von ſeinen Beobachtungen gutfindenden Falles der betreffenden Facultät oder akademiſchen Behörde Nachricht geben, um dieſe zum Einſchreiten zu veranlaſſen. Artikel 7. Die Naſſauer katholiſchen Theologen ſind hin ſichtlich aller bei den Lehrern der Theologie zu hörenden Vor⸗ leſungen und etwaigen praktiſchen Anleitungen von der Entrichtung der Honorare ganz befreit und hinſichtlich der Vorleſung anderer Profeſſoren werden die Unvermögenden den in ähnlichem Ver⸗ hältniſſe ſtehenden heſſiſchen gleich gehalten. Artikel 8. Sollte die Univerſität Gießen in der Folge auch Fonds zu Stipendien oder Freitiſchen für katholiſche Theologen erhalten, ſo wird darauf Bedacht genommen werden, daß als⸗ dann auch die naſſauiſchen daraus Unterſtützungen erhalten. Artikel 9. Alle bei der Univerſität auf die kath.⸗theol. Facultät Bezug habenden Veränderungen und wichtigern Ereig niſſe wird der Kanzler der Herzogl. Naſſauiſchen Landesregierung mittheilen, auch von den halbjährigen Verzeichniſſen der Vor⸗ leſungen und andern akademiſchen Schriften an die Herzogl. Naſſauiſche Landesregierung und den Herrn Biſchof zu Limburg einige Exemplare einſenden. 2c. ꝛc. Anlage 3. Verzeichniß der von der kath.-theologiſchen Facultät zu Gießen promovirten Doctoren. 1830. Herr Biſchof Brand zu Limburg(Naſſau). „ Profeſſor Staudenmaier zu Gießen. „ Domkapitular Jack zu Mainz. 1831.„ Caplan Anton Geſellghen zu Frankfurt. 1832.„ Profeſſor Kuhn zu Gießen. 1833.„ Seminardirector M. A. Rieß zu Bensheim. „ Biſchof Humann zu Mainz. „ Oberſchulrath Kaiſer zu Darmſtadt. 1837.„ Profeſſor Riffel zu Gießen. 1838.„ Pfarrer u. Geiſtlicher Rath Schwarz zu Heuſenſtamm. 1839.„ Profeſſor Schmid zu Gießen. 1842.„ Profeſſor Fluck zu Gießen. „ Profeſſor Kindhäuſſer zu Gießen. „ Prieſter Meckel zu Blankenheim(Preußen). 1844.„ Profeſſor Scharpff zu Gießen. „ Profeſſor Lutterbeck zu Gießen. 1845.„ Domcqyitular Schulte zu Paderborn(Preußen). „ Geiſtlicher Rath Nickel zu Mainz. „ Profeſſor Hartnagel zu Gießen. „ Studienlehrer Moritz zu Aſchaffenburg(Baiern). 1847.„ Gymnaſial⸗Oberlehrer Teipel zu Coesfeld(Preußen). 1851.„ Pfarrer Schermer zu Schwanfeld(Baiern). 1853.„ Pfarrer Dr. phil. Hallama zu Großnimsdorf (Preußen). 1855.„ Sitiftsvicar Dr. phil. Mettenleiter zu Regens⸗ burg(Baiern). racuſtät ſenſtamm. ußen). 99 Anlage 4. Verzeichniß der Studierenden der katholiſchen Theo⸗ logie zu Gießen in den Zahren 1830 bis 1851. Winter 1830—31. Bender, Johann, aus Hillſcheid, ſtudierte daſelbſt 1 Sem. bis W. 30. Berg, A., aus Großholbach„„ 1„„ W. 30. Demarer, Adolf, aus Wilmar„„ 2„„ S. 31. Dillmann, Joſeph, aus Limburg„„ 1„ W. 30. Eiſenhauer, Adolf, aus Mörlenbach„„ 2„„ S. 31. Fluck, Jacob, aus Oberbrechen„„ 2„„ S. 31. Hannagel, J., aus Montabaur„„ 1.„„ W. 30. Hungari, A., aus Mainz„„ 3„„ W. 31. Hüther, Chriſtian, aus Alzei„„ 2„„ S. 31. Kaltenhäuſer, J., aus Arzbach„„ 1„„ W. 30. Kempf, Chriſtian, aus Gernsheim„„ 6„„ S. 33. Kraus, Philipp, a. Mainz(ſ. W. 29)„„ 3„„ W. 31. Kröckler, Heinrich, aus Mainz„„ 4„„ S. 32. Kriegsmann, J., aus Limburg„„ 1„„ W. 30. Leonhard, Fr., aus Mainz„„ 6„„ S. 33. Maas, Caspar, aus Mainz„„ 1„„ W. 30. Reuß, Th., a. Burbach(ſ. 1829)„„ 4„„ S. 33. Reuß, Peter, aus Haußen„„ 1„„ W. 30. Röder, Anton, aus Niederingelheim„„ 2„„ S. 31. Röder, Ludwig, aus Partenheim„„ 2„„ S. 31. Sauſen, Franz, aus Mainz„„ 2„„ S. 31 Schott, Adam, aus Caſtell„„ 5„„ W. 32 Sehr, Peter, aus Niederzeuzheim„„ 1„„ W. 30 Seitz, Bernhard, aus Mainz„„ 1l„„ W. 30 100 Steinbach, Conr., a. Wiesbaden, ſtudierte daſelbſt 1 Sem. bis W. 30. Verflaſſen, Th., aus Weilburg„ 2 Im Ganzen 26. „ Sommer 1831. Grimm, Jacob, aus Arford, ſtudierte daſelbſt 1 Sem. bis S. 31. Hepp, Johann, aus Dieburg„„ 6„„ W. 33. Müller, aus Heppenheim„„ 1„„ S. 31. Müller, C., aus Gernsheim„„ 1„„ S. 31. Schlink, Joſeph, aus Bensheim„„ 1„„ S. 31. Mit den Aeltern zuſammen 20. Winter 1831— 32. Bertſch, Conrad, aus Bensheim, ſtudierte daſelbſt 6 Sem. bis S. 34. „„ 5„„ W. 33. Hartnagel, Frz. Joſ., a. Bensheim„„ 4„„ S. 33. „ 4„„ S. 33. Blum, Franz, aus Seligenſtadt Kindhäuſſer, Chriſtoph, a. Lorſch„ Korbus, Adam, aus Bensheim„„ 10„„ S. 36. Mit den Aeltern zuſammen 13. Sommer 1832. Hofsümmer, G. N., a. Limburg, ſtudierte daſelbſt 1 Sem. bis S. 32. Koch, Joſeph, aus Limburg„„ 1„„ S. 32. Mit den Aeltern zuſammen 13. Winter 1832— 33. Kamp, Damian, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 7Sem. bis W. 35. Pfeiffer, Paul, aus Mainz„„ 7„„ W. 35. Roos, Peter, aus Eſchhofen„„ 6„„ S. 35. Schmitt, Adam, aus Mainz„„ 4„„ S. 34. Mit den Aeltern zuſammen 13. Sommer 1838. Egenolf, Georg, aus Dehrn, ſtudierte daſelbſt 3 Sem. bis S. 34. Heep, Wilhelm, aus Dehrn„„ 5„„ S. 35. Mit den Aeltern zuſammen 14. „„ S. 31. Arno Kün Schl Schl Silz Stei ——2 G — && ☛ᷣ& A. G G B G 8 — G 88 &&☛&. ½ S 8 8⸗ 1 ᷣ 88 101 Winter 1833— 34. Arnold, Franz, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 5 Sem. bis S. 36. Künſter, Johann, aus Dieburg,„„ 2„„ S. 34. Schropp, Valentin, aus Birkenau,„„ 7 W. 37 Schuſter, Fr. Joh., aus Bensheim,,„ 2„„ S. 34. Silz, Heinrich, aus Mainz, 3„ 5 W. 35 Steinbach, C., aus Bingen,„„ 1 W. 33 Mit den Aeltern zuſammen 16. Sommer 1834. Eder, Anton, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 4 Sem. bis W. 35. Jacquerre, H., aus Bingen,„„ 3„„ S. 35. Weber, J., aus Limburg,„„ 1 2„„ S. 34. Mit den Aeltern zuſammen 17. Winter 1834— 35. Burggraf, Heinrich, aus Dehrn, ſtudierte daſ. 3 Sem. bis W. 35. Köpp, Valentin, aus Worms, 7„ W. 37. Lechner, Nikolaus, aus Mainz,„ 4„ S. 36. Munier, Jakob, aus Mainz,„„ 6„ S. 37. Nillius, Bernhard, aus Mainz,„„ 6„ S. 37. Nuß, Johann, aus Mainz,„„ 6„ S. 37. Schäfer, Heinrich, aus Emsdorf,„„ 5„„ T. 36. Vogel, Michael, aus Mainz, 3„ 4„„ S. 36. Zwier, J., aus Ilbenſtadt,„ 1„„ W.. 34 Mit den Aeltern zuſammen 1s(17). Sommer 1835. Crönlein, Hermann, a. Dalsheim, ſtudierte daſ. 6 Sem. bis W. 37. Diel, Chriſtian, aus Camberg,„„ 5„„ S. 37. Ohler, Karl, aus Mainz,„ 7„„ S. 38. Mit den Aeltern zufammen 20. Winter 1835— 36. Alexander, P. J., a. Seligenſtadt, ſtudierte daſ. 7Sem. bis W. 38. Brentano, G. Fak., a. Gernsheim,„„ 7„„ W. 38. 102 Darapsky, Heinr., a. Melſungen, ſtudierte daſ. 1 Sem. bis W. 35. Haag, Arnold, aus Bürſtadt,„„ 7„„ W. 38. „ 7„„ W. 38. Sommer, Johann, aus Bensheim,„„ 6„„ S. 38. „„ W. 40. Schauermann, J. B., aus Mainz,„ Strauß, Franz Ludw., a. Bensheim,„„ 8 Mit den Aeltern zuſammen 25(22). Sommer 1836. Binger, Joſeph, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 6 Sem. bis W. 38. „„ S. 39. Meiſter, Martin, aus Königſtein,„„ 6„„ W. 38. Jöſt, Caſpar, aus Erbach, 3„ 7 Mit den Aeltern zuſammen 22(21). Winter 1836—1837. Killian, Aug., a. Bensheim, ſtudierte daſelbſt 8 Sem. bis S. 40. Kreker, Georg, aus Wetzlar,„„ 2„„ S. 37. Lutorf, Vitus, aus Volkmarſſen,„„ 6„„ S. 39. Noll, Peter, aus Nomborn,„„ 5„„ W. 38. Simon, Franz, aus Oberweſel,„„ 2„„ S. 37. Wolf, Matthias, a. Hundſangen,„„ 3„„ W. 37. Mit den Aeltern zuſammen 25(24). Sommer 1837. Dapper, M., a. Wiesoppenheim, ſtudierte daſ. 1 Sem. bis S. 37. „„ 3„„ W. 39. Schumacher, Mart., a. Lampertheim,„„ 6„„ W. 39. „„ 7„„ S. 40. Zöll, Johann, aus Mainz,„„ 7„ S. 40. Metzger, Chriſt., aus Mainz, Weis, Georg, aus Mainz, Mit den Aeltern zuſammen 28(26). Winter 1837— 1838. Bachers, Anton, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 4 Sem. bis S. 39. Kolb, Karl, aus Dieburg,„ 2) 1„„ W. 37. Müller, Johann, aus Elz,„„ 2„„ S. 33. Petry, Johann, aus Aulhauſen,„„ 6„ S. 40. „ Mit den Aeltern zuſammen 25(22). — — ½- 8 ☛ 8 — G& 8 c —½£ 8 S &&☛. G. 2 85 8 8 G — E 8— ½ A S 5 & G — 103 Sommer 1838. Bangert, Franz, aus Bensheim, ſtudierte daſelbſt 4 Sem. bis W. 41. Bauer, Blaſius, aus Bensheim,„„ 7„„ S. 11. Ewald, Reinhard, aus Ockſtadt,„„ 6„„ W. 40. Gehrlich, Joſeph, aus Mainz,„„ 1„„ S. 38. Haas, Joh. Bapt., aus Mainz,„„ 7„„ S. 11. Hilgenreiner, Karl, a. Seligenſtadt, 2„ 6„„ W. 40. Kopperberger, Mart., a. Bensheim,„„ 1„„ S. 38 Künſter, Johann, aus Diebelich,„„ 1„„ S. 38 Mais, Joſeph, aus Limburg, 5„ 4„„ W. 39 Möbus, Ferd., aus Darmſtadt,„„ 6„„ W. 40. Münz, Peter, aus Offheim,„„ 5„„ S. 40. Niemayer, Herm., a. Pr. Minden,„„ 5»„ S. 10. Pöhler, Johann, aus Hadamar,„„ 6„„ W. 40. Stahl, Joſeph, aus Hadamar,„„ 5„„ S. 40 Vierling, Hubert, aus Mainz,„„ 6»„„ W. 41 Zimmermann, Gg., a. Limburg,„„ 1„„ S. 38 Mit den Aeltern zuſammen 36(34). Winter 1838—39. Blümmer, Franz, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 8Sem. bis S. 38. Diefenbach, Caspar, a. Nomdorf,„„ 1„„ B. 38. Fertig, Franz, aus Monchhof,„„ 6„„ S. 12. Groth, Math., aus Guckheim,„„ 5„„ W. 40 Helferich, Gg., aus Birkenau,„„ 5„„ 2. 40. Lindt, Fr. Joſ., a. Mainz,(ſ. W. 34)„„ 5„„ W. 40 Moufang, Chriſtoph, a. Mainz,„„ 1„„ W. 38. Werner, P., a. Steinheim,(ſ. S. 38)„„ 2„„ S. 39. Mit den Aeltern zuſammen 37. Sommer 1839. Blöſinger, Hch., a. Niederingelheim, ſtudierte daſ. 7 Sem. bis S. 42. Dommerque, Jac., a. Steinheim,„„ 7»„» S. 42 ³ G 104 Gieſen, Louis, a. Montabaur, ſtudierte daſelbſt 6 Sem. bis W. 41. Junk, Joh. Phil., a. Schönberg,„„ 4„„ 2. 40. Kuch, Simon, a. Nentershauſen,„„ 6„„ W. 41. Mardner, Valentin, a. Kinderich,„„ 3„„ S. 40. Mauß, Joh., aus Niederkleen,„„ 6„„ W. 41. Mayer, Fr. Joſ., a. Oberurſel,„„ 4„„ W. 40. Müller, Joſeph, a. Willmar,„„ 4„„ W. 40. Schuber, Gg., aus Königſtein,„„ 4„„ W. 40. Schultz, Franz, a. Seligenſtadt,„„ 5„„ S. 42. Stähler, Georg, aus Ellar,„ 5„„ W. 41. 2 Mit den Aeltern zuſammen 42(41). Winter 1839— 40. Dieffenbach, Alb., a. Hadamar, ſtudierte daſ. 2 Sem. bis S. 40. Feldkircher, Joſ., aus Mainz,„ 1„„ W.. 39. Götz, Peter, aus Bensheim,„„ 8„„ S. 43. Kilian, Joh. Bapt., a. Bensheim,„„ 4„„ S. 41. Kloft, Matth., aus Salz,„„ 5„„ S. 42. Lieſe, Hubert, aus Olpe,„ 2„„ S. 10. Rasbach, Joh. Bapt., a. Hilſcheid,„„ 2„„ S. 40. Reitmayer, Heinrich, a. Mainz,„„ 5„„ S. 42. Röder, Georg, aus Steinheim,„„ 7„„ S. 42. Schafſtette, Joſ., aus Alfhauſen,„„ 4„„ S. 41. Sommer, Eugen, aus Bieber,„„ 7„„ W. 42. Voß, Peter, aus Bensheim,„„ 8„„ S. 43. Wittayer, Jac., aus Oberahr, 8„ 3„ W. 40. Mit den Aeltern zuſammen 49(45). Sommer 1840. Auer, Joſeph, aus Limburg, ſtudierte daſ. 6 Sem. bis W. 42. Brisbois, Jacob, a. Gaulsheim,.„„„ W. 43. Fellmer, rdr., aus Eltoille,„„ 2„„ W. 40. Fleck, Anton, aus Zeilsheim,„„ 6„„ W. 42. Far Kön Mi Sch Sin — 648 88& ☛ᷣ——— — S & 8 8&s ᷑ G.* 8 — ‿ B — 12 — &☛ — Æ ͤ́ 2́E S 8 8 8 S8 —— 8N G G&&r 88E8 — 105 Karbach, Jacob, aus Kaſtert, ſtudierte daſ. 8 Sem. bis W. 43. König, Adam, aus Mainz,„„ 3„„ S. 4l. Mittnacht, Jacob, aus Höchſt,„„ 6„„ W. 42. Schnupp, Herm., a. Montabaur,„„ 6„„ W. 42. Sinder, Pet., a. Bommersheim,„„ 6„„ W. 42. Mit den Aeltern zuſammen 54(50). Winter 1840— 41. Egerle, Wilhelm, aus Mainz, ſtudierte daſ. 6 Sem. bis S. 43. Tuſch, Joh. Andr., a. Salzburg,„„ 1„„ W. 40. Mit den Aeltern zuſammen 45(43). Sommer 1841. Eſer, Lorenz, aus Mainz, ſtudierte daſ. 6 Sem. bis W. 43. Fritzmann, Andr., a. Marienborn,„„ 5„„ S. 43. Griepenkerl, Juſtin, a. Brilon,„„ 3„„ S. 12, Hellerbach, Gg. A., a. Niederbrechen,“„ 3„„ S. 42. Joſt, Friedr., a. Hattersheim,„„ 2»„ W. 41. Kaufhold, Franz, ans Erfurt,„ 1„„ S. 41. Schenk, Karl, aus Limburg,„„ 8„„ S. 45. Schneider, Karl, aus Bingen,„„ 7„» S. 44. Selinger, Franz, aus Mainz,„ 6„„ W. 43. Syré, Joſeph, aus Mainz,„„ 1„„ S. 41. Mit den Aeltern zuſammen 40(42). Winter 1841— 42. Clement, Joſ., a. Mainz(ſ. S. 1841), ſtud. daſ. 1 Sem. bis W. 41. Franke, Nik., a. Kreuzeber,„„ 2„„ S. 42. Schilling, Auguſt, aus Mainz,„„ 6»„„ S. 44. Schmitt, Jacob, a. Herrnsheim,„„ 2„„ S. 42. Mit den Aeltern zuſammen 37(41). Sommer 1842. Bayer, Friedrich, a. Limburg, ſtudierte daſ. 6 Sem. bis W. 44. Till Dilger, Joh. Ludw., a. Idſtein,„„ 2„„ W. 42. Eberhart, Andr., aus Limburg,„„ 6„„ W. 14. Gombert, Pet., a. Untershauſen,„„ 6„„ W. 14. Kölliſch, Karl, aus Bensheim,„„ 3„„ S. 43. ger Mall, Johann, aus Mainz, 7„ 6„„ W. 44. go Nicolai, Wilhelm, aus Winkel,„„ 6„„ W. 44. Fi Ulſammer, Wilh., a. Hadamar,„„ G„„ W. 44. A Zaun, Johann, a. Thalheim,„„ 4„„ W. 43. R Mit den Aeltern zuſammen 38(37). pe R Winter 1842— 43. 8 Euler, Johann, aus Dieburg, ſtudierte daſ. 6 Sem. bis S. 45. S Miſchler, Peter, a. Heppenheim,„„ 2„„ S. 43. d Ree, Eduard, aus Mainz,„„ 7„„ W. 45. Mit den Aeltern zuſammen 30(29). Sommer 1843. D Dewald, Leonhard, a. Lorſch, ſtudierte daſ. 6 Sem. bis W. 45. 4 Heſſenhover, Jac., a. Hadamar,„„ W. 45. d F 8S ρ 8 Keilmann, Gg., a. Zwingenberg,„„ 5„„ S. 45. Link, Wilhelm, aus Ellar,„„ 6„„ W. 45. 6 Petri, Karl, aus Mainz,„„ 5„„ S. 45. Specht, P. Joſ., a. Gaulsheim,„„ 4„„ W. 44. Stähler, Anton, aus Ellar,„„ 6„„ W. 45. Mit den Aeltern zuſammen 29(27). Winter 1843—44. Joſt, Johann, aus Ellar, ſtudierte daſelbſt 3 Sem. bis W. 44. Laiſt, Franz Ludw., a. Bensheim,„„ 7„„ W. 46. Lulay, Johann, aus Kirchhauſen„„ 6„„ S. 46. 8 8 — — G — 3 8 — — 8 8 = E Se B³ ¼ ⁴ † ☛ A&G E — A ‿ 8 ☛́ ☛‿ 107 Schaupp, Franz, aus Lorſch, ſtudierte daſelbſt 6 Sem. bis S. 46. Tillmann, Joſeph, aus Caſtell,„„ 6„„ S. 46. Mit den Aeltern zuſammen 28. Sommer 1844. Bernhard, Jacob, aus Alzei, ſtudierte daſelbſt 5 Sem. b. S. 46. Boll, Franz, aus Mainz„„ 6»„ W. 46. Fiſcher, Anton, aus Wehrheim„„ 6„„ W. 46. Müller, Peter, aus Montabaur,„„ 6„„ W. 46. Müller, Peter, aus Niederdorf,„„ 4„„ W. 16 Petry, Bernh., aus Obergladbach,„„ 5„„ S. 40 Rochus, aus Goslar,„„ 1„„ S. 44. Schmelzeis, Joh. P., a. Rüdesheim„„ 3„„ S. 45. Steindecker, Frz. Ant., a. Mainz,„„ 7„„ S. 47. Weyland, Joſeph, aus Hadamar„„ 6„„ W. 46. Mit den Aeltern zuſammen 33(32). Winter 1844— 45. Ditt, Jac., a. Bretzenheim, ſtudierte daſelbſt 3 Sem. b. W. 45. Draiſt, Martin, aus Lorſch,„ 6„„ S. 47. Fertig, Chriſtian, aus Bensheim,„„ 4„„ S. 46. Fröhlich, Karl, a. Aſchaffenburg,„„ 3„„ W. 45. Geyer, Johann, aus Mainz,„„ 5„„ W. 46. Pfeiffer, Georg, aus Herſchbach,„„ 1„„ 2.44. Rieffel, Karl, aus Mainz,„„ 6»„ S. 47. Sickinger, Franz, a. Marienborn,„„ 6»„ S. 47. Stigell, Joſeph, aus Mainz,„„ 6„„» S. 47. Trageſer, Franz, aus Gernsheim,„„ 8„„ S. 48. Mit den Aeltern zuſammen 39(38), Sommer 1 845. Alisky, Heinrich, a. Mainz, ſtudierte daſelbſt 7 Sem. bis S. 48. Bott, Karl, aus Darmſtadt,„„ 6»„„ W. 4. 108 Henk, Caspar, aus Mainz, Hinkel, Georg, aus Heppenheim, Kaufmann, Wilhelm, aus Mainz, 2 „ „ Maas, Johann, aus Wurges, „ Steindecker, Philipp, aus Mainz,„ Voß, Jacob, aus Bensheim,„ Wagner, Ad., a. Kleinbreitenſtein„ Gölz, Emmanuel, a. Kleinrohrheim,„ Hammann, Adam, aus Mörlebach,„ Henkel, Franz, aus Allendorf, Rieß, Johann, aus Worms, Strobel, Aloys,„ Thoms, Wilhelm, aus Hannover,„ 2 „ Bock, Joſeph, aus Mainz, Bonn, Wilhelm, aus Hadamar, Brückmann, Karl, aus Limburg, Deſaga, Johann, aus Bensheim, Halm, Caſpar, aus Camberg, Helferich, J., a. Mörlenbach,(ſ. S. 40) Herber, Joſeph, aus Mainz, S „ Hermes, Ludwig, aus Mainz, 5 Lenz, Joſeph, aus Limburg,„ Manns, Peter aus Ritzmühle,„ Lickroth, Friedr., a. Lorſch(ſeit W. 1843), Winter 1845— 46. Ahn, Karl, aus Seligenſtadt, ſtudierte daſelbſt 6 Sem. 2 „ 2 2 „ „ Sommer 1846. Bendix, Franz, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 6 Sem. bis W. 48. Mit den Aeltern zuſammen 42(39). 6 — d ☛ 6 Mit den Aeltern zuſammen 43(46). „ „ 8 S 8 Hattemer, K. J., a. Gaualgesheim, ſtudierte daſ. 3 Sem. bis W. 48. W. 45. S. 47. W. 47. S. 45. S. 46. W. 47. S. 48. W. 47. bis S. 48. „ „ 2 „ „ „ „ 2 2 2 S. 48. S. 48. S. 46. S. 48. S. 48. S. 48. W. 48. W. 48. W. 48. W. 48. S. 47. S. 48. S. 49. W. 48. W. 48. S. 48. A 3* && G 8 QG GG G˖ — 88 +½++ & 88& A 1 0 48. d X 109 Mehrer, Joſeph, aus Winkel, ſtudierte daſelbſt 6 Sem. bis W. 48. Mollier, Martin, a. Wiesbaden,„ Noſtadt, Erwin, aus Bensheim,„ Rudersdorf, Johann, aus Ellar,„ Schlitt, Jacob, aus Limburg,„ Seip, Heinr. Sim., a. Bensheim,„ 2 „ „ „ 2 Traud, Vincenz Cyrillus, a. Bensheim,„ Mit den Aeltern zuſammen 52. Winter 1846— 47. Bittong, Jacob, aus Worms, ſtudierte daſelbſt 3 Sen. Dworzack, Johann, aus Mainz,„ Ehrmann, Adam, aus Bensheim,„ Göcking, Georg, aus Lorſch,„ Gorgus, Anton, aus Prath,„ Hainz, Jacob, aus Darmſtadt,„ Herberg, Chr., a. Mommenheim,, Kronenberger, M., aus Seligenſtadt, Kuhn, Michael, a. Kleinwelzheim,„ May, Grg., a. Kleinkrotzenburg,„ Minrath, Wilh., a. Weinsheim,„ Pfaff, Leonhard, aus Fulda,„ Weber, Hein., a. Obererlenbach,„ Mit den Aeltern zuſammen 57(54 „ Sommer 1847. Antony, Joſeph, aus Limburg, ſtudierte daſelbſt 4 Sem. bis W. Appel, Friedrich, aus Lorſch, Bauer, Michael, a. Obertshauſen,„ Becker, Caspar, aus Weiſenau,„ Berger, Jacob, a. Heuſenſtamm,„ Biehl, Wilhelm, a. Weidenhahn„ Bonn, Joſeph, a. Oberlahnſtein„ Brandſcheid, Fr., a. Wiesbaden„ 3 6 6 3 7 4 2 6 α Co „ W. W. W. 88ASSASSHSASG 2½999G,EBg 47. 48. 110 Closmann, Karl, a. Mainz, ſtudierte daſelbſt 6Sem. bis W. 49. Diemer, Simon, aus Mainz,„„ 3„ Dillmann, Anton, aus Limburg,„„ 7„ Dinkler, Adam, a. Kleinwelzheim,„„ 7„ Ehrlich, Johann, aus Lorſch,„„ 2„ Freudig, Andreas, aus Mainz,„„ 6„ Geyer, Karl, aus Mainz,„ 6„ Hausknecht, Chriſtian, a. Mainz„„ 6„ Hetzel, Joſeph, aus Wiesbaden,„„ 41„ Korell, Johann, aus Mainz,„„ 6„ Ludwig, Valentin, aus Lorſch,„„ 7„ Matthias, Johann, aus Limburg,„„ 3„ Meiſter, Jacob, aus Lorch,„„ 1„ Nägler, Chriſtoph, a. Geiſenheim,„„ 1.„ Rosbach, Jacob, aus Arfurt,„„ 3„ Rupin, Theodor, a. Montabauer„„ 3„ Schmitt, Jacob, aus Finthen,„„ 4„ Schneider, Goar, aus Prath,„„ 2„ Sterkel, Friedrich, aus Limburg,„„ 2„ Weimar, Wilhelm, aus Limburg,„„ 3„ Wolf, Johann, aus Eſchelbach,„„ 4„ Wolf, Joſeph, aus Steinbach,„„ 3„ Mit den Aeltern zuſammen 79(74). Winter 1847— 48. Herberg, Frz., a. Mommenheim, ſtud. daſ. 5 Sem. Lipp, Joh. Gg., a. Waldmichelbach,„„ 7„ Sander, Wilh., a. Oppenheim(ſ. S. 46)„ 4„ Schlimm, Casp., a. Königſtein,„„ 4„ Mit den Aeltern zuſammen 72(71). Sommer 1848. Alisky, A., aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 1 Sem. Dörſam, L., aus Großbreitenbach„„ 2 „ „ S. 48. „ S. 50. „ S. 50. „ W. 47. „ W. 49. „ W. 49. „ W. 49. „ W. 48. „ W. 49. „ S. 50. „ S. 48. „ S. 47. „ S. 17. „ S. 48. „ S. 48. „ W. 48. „ W. 47. „ W. 47. „» S. 48. „ W. 48. „ S. 48. bis W. 49. „ W. 50. „ S. 49. „ S. 50. bis S. 48. „ W. 48. —— Grön Hart Helll Henn Herz üilel Kämn Knau Koch, Linz, May Mol Mut Pfeij Reich 111 49. Gröninger, Joſ. Fr., a. Mainz, ſtudierte daſ. 2 Sem. bis W. 48. 66 Hartnagel, Conr., a. Bensheim,„„ 6„„ W. 50. 90. Hellbach, Wilh., a. Limburg,„„ 2„„ W. 48. 50. Hennig, Peter, a. Mainz,„„ 6„„ W. 50. 4. Herz, Jacob, aus Eſchelbach,„„ 2„„ W46 49. Hillebrand, Kilian, a. Limburg,„„ 2„„ W. 48. 49. Kämmerer, Adam, a. Caſtell,„„ 6„„ W. 50. 49. Knaus, Franz, aus Mainz,„„ 6„„ W. 50. 48. Koch, Peter, a. Niederzeuzheim,„„ 6„„ BW. 50. .49. Linz, Balth., a. Montabaur,„„ 2„„ W. 48. .50. May, Joh., aus Niederhadamar,„„ 3„„ S. 49. 48. Molthan, J., a. Niederingelheim,„„ 6„„ W. 50. 47. Muth, Philipp, a. Hadamar,„„ 2„„ Wi. 48. 41. Pfeiffer, Joſeph, aus Bensheim,„„ 1„„ S. 48. 48. Reichwein, Th., a. Oberzeuzheim,„„ 5„„ S. 50. W48. Schmitt, J., a. Hangenmeilingen,„„ 5„„ S. 50 48. Schneider, Franz, a. Bensheimn,„„ 1„„ S. 48 47. Walter, Karl, aus Kransberg,„„ 2„„ W. 48 .47. Weitzel, Wilh., a. Johannisberg,„„ 2„„ W. 48 48. Wiedemann, Herm., a. Hadamar,„ 6„„ W. 50 48. Mit den Aeltern zuſammen 84(80). *. Winter 1848—49. Holzammer, J. B., a. Mainz, ſtudierte daſ. 2 Sem. bis S. 49. Kleinhaus, J. W., a. Pfeddersheim,„„ 1„„ W. 48. Köſterus, zriedr⸗ a. Romrod,„„ 1„„ W. 48. .49. Kronenberger, J., a. Seligenſtadt,„„ 1„„ W. 48. .50. Molthan, Karl, a. Niederingelheim,»„ 2„„ S. 49. 49. Schmidt, J. Bapt., a. Mainz(ſ. S. 48)„ 1„„ W. 48. .50. Schneider, Ant. Joſ., a. Zahlbach,„„ 1„„ S. 50. Mit den Aeltern zuſammen 70(69). Sommer 1849. Doppheimer, Heinr., a. Mainz, ſtudierte daſ. 4 Sem. bis W. Friſchkorn, J., a. Schwickershauſen,„„ 3„„ S. 12 8 S8 „ 48. 48. 112 Greſſer, Wilh., a. Schönberg, ſtudierte daſelbſt 3 Sem. bis S. 50. Grimmer, Domin., a. Seligenſtadt,„„ 4„„ W. 50. Hoffmann, Jac., a. Seligenſtadt,„ 5„„ W. 50. 4 Kempf, Joſ., a. Gernsheim,„„ 4„„ 2.50. Miſchler, Franz, a. Heppenheim,„„ 4„„ W. 50. Sulzbach, Adam, a. Rockenberg,„„ 4 W. 50. Wohn, Johann, a. Mainz,„ 4„„ W. 50. Mit den Aeltern zuſammen 47(44). Winter 1849— 50. Blum, Peter, aus Mainz, ſtudierte daſelbſt 3 Sem. bis W. 50. Kratz, Sebaſt., a. Bensheim,„„ 3„„„ W. 50. Laiſt, Philipp, a. Viernheimn,„„„„ Rachor, Engelb., a. Steinheim,„„ 2„„ S. 50. Wörner, Philipp, a. Mainz,„ 2„ S. 50. Mit den Aeltern zufannnen 41(39). Sommer 1850. Bellinger, Gg., a. Niedergauzheim, ſtudierte daſ. 2 Sem. bis W. 50. Eſer, Georg Thaddäus, a. Mainz,„„ 2„„ W. 50. Mohr, Joſeph, aus Hadamar, 5„ 1„„ S. 50. Röſch, Martin, aus Mainz,„„ 2„„ W. 50. Mit den Aeltern zuſammen 36(33). Winter 1850—51. Göbel, Joſeph, aus Hadamar, ſtudierte daſ. 1 Sem. bis W. 50. Schwarz, Eduard, a. Heppenheim,„„ l„ W. 50. Steffner, Fr. Chriſt., a. Mainz,„„ 1„„ W. 50. Werner, Fr. Joſ., a. Ockenheim,„„ 1„„ W. 50. Winter, Mich., a. Kleinwelzheim,„„ 1„ W. 50. Mit den Aeltern zuſammen 26(27) Von 1830—1851 haben hiernach im Ganzen 344 katholiſche Theologen in Gießen ſtudiert. 00 „ Druckfehler: 7, 25. ſt. nun l. neue. 15, 2. ſt. von l. vor. 15, 30. ſt. der Concil l. das Concil. 57, 5. ſt. rheinländiſche l. rheinheſſiſche. ———õ—ÜAe— Druck von Wilhelm Keller in Gießen. W. 50. —————— —————— — 4 .— 1. 2— — — . 8 2 * . 1 . 1 6— . 4 1 8 4.* 3—— 8 . 4 2 1 —. . 8—, .*. — 4 4 . Geſchichte Colour& Grey Control Chart Ocm 1 Blue Cyan Green vellow Hed Magenta Wnite Grey 1 Grey 2 Grey 3 Grey 4 Black Eine allen Theologen Deutſchlands gewidmete Denkſchriſt von Anton Lutterbeck, Doctor der Philoſophie und der kath. Theologie, öffentl. ord. Profeſſor der claſſ. Philologie an der Univerſität zu Gießen. 6 8 4 9 Gießen, 1860. S. Ricker'ſche Buchhandlung,