II. Erlasse und Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
(Erlasse des Herrn Unterrichtsministers, Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schul- Kollegiums.)
Verfügung vom 14. März 1904: Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat bestimmt, daſs bezüglich der Annahme usw. der Zivil- und Militäranwärter für den Bureau- dienst der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung Bewerber, die die Reife für Prima einer neunstufigen höheren Schule oder eine noch höhere Schulbildung erworben haben, vorzugsweise berücksichtigt werden.
Erlaßs vom 23. Januar 1904: Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit die Schüler der höheren Lehranstalten von Schulwegen zur Erfüllung religiöser Pflichten und zur Teil- nahme an Schaulgottesdiensten anzuhalten sind, steht nach Anhörung des Anstaltsleiters und des Religionslehrers dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium zu.— Die Bildung von Schülervereinen mit religiösen Zwecken ist fortan mit Genehmigung des Königlichen Provinzial- Schulkollegiums zulässig.
Erlaßs vom 11. April 1904: Erneuert den Runderlals vom 30. Juni 1876, wonach bei der Aufnahme eines von einer anderen Schule abgegangenen Schülers die Vorlegung eines ordnungsmäſßsigen Abgangszeugnisses der entlassenden Schule erforderlich ist.
Erlals vom 20. Juli 1904: Bestimmt, innerhalb welcher Grenzen für Schüler der drei oberen Klassen von Oberrealschulen wahlfreier lateinischer Unterricht eingerichtet werden kann.
Verfügung vom 21. September 1904: Der Herr Unterrichtsminister wünscht einen Überblick darüber zu gewinnen, in welchem Umfange in den deutschen Aufsätzen der vier oberen Klassen diejenigen Aufgaben, welche sich nicht an Literatur und Klassikerlektüre anschlieſsen, behandelt werden.
Verfügung vom 11. November 1904: Genehmigt für die beiden höheren städtischen Schulen die Einführung des Lehrbuchs der Geschichte von Neubauer anstelle des Lehr- buches der Geschichte von Jaenicke.
Verfügung vom 15. Januar 1905: Genehmigt für die beiden höheren städtischen Schulen die Einführung des Leitfadens der Elementar-Mathematik, Teil I und III, von Lieber und von Lühmann anstelle des Lehrbuches der ebenen Geometrie von Spitz.
Verfügung vom 11. November 1904: Der Herr Unterrichtsminister wünscht darüber unterrichtet zu werden, inwieweit gegenwärtig Schülern der höheren Schulen die Möxglichkeit geboten ist und von ihnen benutzt wird, sich Fertigkeit im Stenographieren an- zueignen.
Verfügung vom 13. Oktober 1904: Empfiehlt die Anschaffung des im Reichs- gesundheitsamt hergestellten„Gesundheitsbüchleins“.
Erlaſs vom 2. Dezember 1904: Weist von neuem auf die Wichtigkeit der sogen. kleineren Ausarbeitungen für den deutschen Aufsatz hin.
Verfügung vom 17. Januar 1905: Überweist von den vom Herrn Unterrichts- minister dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium zur Verfügung gestellten Exemplaren des


