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Ober-Tertia A und B.(2 St. w.) Gipszeichnen: Zuerst im Umriss, dann mit Herücksiehtigung. von Licht und Schatten. Einfache gerad-, krumm- und gemischtflächige Modelle.
Unter-Secunda A und B.(2 St. w.) Gipszeichnen: Schwierigere plastische Orna- mente. Zeichnen von Blüten- und Blattzweigen, Früchten, Muscheln, ausgestopften Vögeln u. dgl.
Ober-Secunda, Unter- und Ober-Prima.(2 St. w.) Fortsetzung des Gips- zeichnens nach der Natur. Malen in Aquarell nach Gegenständen aus der Natur.
b. Geometrisches Zeichnen(facultat.)
Unter-Secunda.(2 St. w.) Parallelprojektion. Darstellen einfacher Körper in ver- schiedenen Ansichten mit Schnitten und Abwickelungen. Ober-Secunda.(2 St. w.) Schattenkonstruktion. Balschun.
d. Turnen.
Vorschule. I. Einfache Freiübungen in der Grundstellung. II. Ordnungsübungen: Bilden und Umbilden der Reihen. III. Geräte: Kletterstange, Schwebekante, wagrechte Leiter.
Sexta. I. Freiübungen: Schrittstellungen. II. Ordnungsübungen: Umbilden der Reihen zum Reihenkörper. III. Geräte: Weitspringen, Pferd, Bock, Reck, Hochspringen, Barren, Hantel, Ring, wagrechte Leiter, Klettern, Sturmlaufbrett.
Quinta. I. Freiübungen: Schrittstellungen in Verbindung mit Armübungen. II. Ordnungs- übungen. Gegensätze mit Schlängeln. III. Geräte wie bei Sexta.
Quarta. I. Freiübungen. Hüpfen und Ubungen im Hüpfen an und von Ort. II Ordnungs- übungen. Reihungen erster und zweiter Art. III. Geräte wie bei Sexta.
Untertertia. I. Freiübungen: Schritt und Ausfallstellungen mit hölzernen Stäben. II. Ord- nungsübungen: Schwenken an Ort und im Gehen von Ort. III. Geräte wie bei Sexta.
Obertertia. I. Freiübungen mit Hanteln. II. Ordnungsübungen: Reihen in Verbindung mit Schwenken. III. Geräte wie bei Sexta.
Secunda und Prima. I. Freibübungen mit eisernen Stäben. II. Ordnungsübungen: Reihen mit Ausweichen der Führer und Drehung der Reihenglieder. III. Geräte wie bei Sexta.
Für jede Klasse wurden einige Turnstunden zum Spielen verwendet.
. Störger. Nebelsieck.
Bemerkung: Vom Turnunterrichte waren auf Grund ärztlicher Zeugnisse 25 Schüler ganz oder teilweise befreit.


