Aufsatz 
Geist, Ziele und Mittel der Gymnasialbildung / von Adalbert Becker
Entstehung
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(Dez. 1876) ſah ich die ſchlimmen Folgen jenes vorwiegend von Norden her in Deutſchland ſich ausbreitenden Syſtems der vielſeitigen ſpezialiſtiſchen Anforderungen, der Schlagfertigkeit in Antwort und Schrift und des zu unabläſſigen Prüfungen benutzten Extemporalweſens voraus: und ich warnte davor. Als ich dann wahrnahm, wie in⸗ folge dieſes quälenden Betriebs der Gymnaſialſtudien den Gymnaſien der Boden unter den Füßen mehr und mehr wankte, erinnerte ich in einer Wormſer Schulſchrift im Frühjahr 1881, als bei uns die Forderung einer Reform der höheren Schulen noch nicht zu einer Tagesfrage geworden, an die Bedeutung und die Notwendigkeit einer tieferen, ethiſchen Auffaſſung der Aufgaben der höheren Schulen, ins⸗ beſondere der Gymnaſien. Ich darf und muß heute einige der damals von mir geäußerten Gedanken hier wiederholen, um aus dem Wider⸗ ſtande, den ich ſchon in jener Zeit ohne alle äußere Nötigung, lediglich von meiner pädagogiſchen Überzeugung getrieben, einem verkehrten Verfahren des Unterrichts entgegenſtellte, den Nachweis zu führen, daß es mir heute ſehr fern liegt, zu irgend einem unbrauchbaren Verfahren umzulenken, wenn ich auf die für uns unentbehrliche Be⸗ feſtigung der erſchütterten Grundlagen des Gymnaſialweſens dringe.

Ich ſchließe deshalb hier zunächſt meine damalige, im Winter 1880/81 ausgeſprochene Beurteilung des vorhin gerügten unrichtigen Verfahrens der Schreibübungen, insbeſondere der Extemporalien an, woran ich auch ferner feſthalte.Die Schreibübung bleibt nur ein Mittel zum Zweck¹) und muß, ſich unterordnend, auf allen Stufen des Sprachunterrichts hinter der mündlichen Leiſtung, dem Leſen und wirklichen Genießen der Schriftſteller zurückſtehen. Vor einer unrich⸗ tigen Anfertigung der Extemporalien, d. h. der in der Klaſſe nach gegebener Anweiſung ſofort niederzuſchreibenden Übungsarbeiten muß man ſich in allen Schulen hüten. Die Extemporalien müſſen durch gründlichen Unterricht, genaue Vorübung und ſorgfältige Wiederholung in der Weiſe ermöglicht ſein, daß mindeſtens vier Fünftel der Schüler darin genügen, wofern nur in einer normalen Klaſſe die richtige Anforderung geſtellt war. Wenn für ein Extemporale beſtimmte

¹) In dieſem Sinne iſt dann auch die Verordnung unſerer Miniſterial⸗ abteilung für Schulangelegenheiten vom 23. Februar 1883 erlaſſen worden.

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