Aufsatz 
Zur Topographie und Geschichte der linksmainischen Landwehren der Reichsstadt Frankfurt
Entstehung
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Erster Abschnitt: Schützende Einschlüsse.

Das Bruch und Nachbarschaft als Schutzwehr.

Ein Blick auf die Karte zeigt, dafſs das alte Sachsenhäuser Feld in Speckgraben ¹), Bruch und Königsbach ohne weiteres eine schützende Begrenzung besaſs. Während man nun die Westhälfte derselben, vom Mühlgraben zum Maine durch künstliche Nittel verstärkte, sind am Oberbruch und Speckgraben keinerlei Befestigungen nachzuweisen ²), am ersten wohl, weil seine natürliche Beschaffenheit ausreichend schien, am letzteren vielleicht, weil der etwas östlicher gelegene Stralenberger Hof dadurch, daſs er von seinen Besitzern in deren eigenem Interesse gegen Angriffe von Osten gesichert wurde, von selbst auch für die Stadt eine wirksame Sperre zwischen Bruch und Main darstellte ³).

A. Der Stralenberger Hof als Schutzwehr. I. Hof und Umgebung.

Der Hof, ein kurmainzisches Lehen, zu dem auch die Gerbermühle gehört, wurde von dem um 1350 nach Frankfurt gekommenen Hertwig von Stralenberg angelegt, der 1356 in den Rat gelangte und 1370 starb). Ein Revers in der üblichen Form, der zur Sicherung der Stadt dieser Rechte auf dem Hofe einräumt und dem Besitzer Verpflichtungen auflegt, ist von 1448 bekannt). Den Hoffleck umgab ein breiter Wassergraben) mit Brücke im Westen. Vor jenem flofs im Norden und Osten als äuſserer Graben ein aus dem Bruch kommender Bach; er bildete zwischen Hof und Mühle zwei zusammenhängende Teiche. Zwischen Mühle und Main aber führte wieder ein tiefer Graben das Mühlwasser ab. Den Raum zwischen Hof und Bruch schlofs der zuerst erwähnte Graben. Noch jetzt begleiten hohe Bäume die Hofgräben und Teiche; sie fehlen nur zwischen Hof und Bruch. Das Wäldchen zwischen Mühle und Flufs kann von einer alten Einrichtung herrühren, da auch bei der rechtsmainischen Landwehr den entsprechenden Raum zwischen Main und Gutleuthof eine solche Pflanzung sicherte).

II. Durchgänge.

1. Offenbacher Fussweg(4): Steg über den Graben. Ostlich davon ein Heiligenstock).

2. Triebweg(52): Brücke zwischen Hofgraben und Teich.

3. Weg nach dem Junkerwàäldchen: Brücke. Ob bei 2. und 3. Schläge waren und ob diese vom Hofe unterhalten wurden, ist unbekannt.

z) Ich setze voraus, daß er vor 1372 bestand. ²) Ebensowenig an der teilweise nicht ungeeigneten Grenze gegen das Stralenberger Gut, vom Bruch über Ahlengraben und Offenbacher Fußweg zum Maine. Der dortige Schlag am Mainwasenweg(Thomas, Riß des Mainufers 1798, M. II. 170), dessen Südpfosten noch steht diente offenbar nur der Sperrung des Mainwasenwegs zu Gunsten des Offenbacher Fußwegs. ³) Diese mit allem Vorb e hal t ausgesprochene Vermutung stelle ich auf, weil es mir nicht gelungen ist, eine westlich vom Hofe zum Maine ziehende Ldw. nachzuweisen, wie sie von einigen ungenauen Gesamtdarstellungen als Fortsetzung der Oberräder Ldw. gezeichnet wird, z. B. Dickert, Waldkarte 1737 Uglb. B. 42 GGgg, Tom. II. 85.) Batt. I. 256.

) Hausurk.) Zum Folgenden vgl. Thomas, Grundr. 1790 u. 0. Gwr. 1823 Auch im Gelände ist fast alles erwähnte trotz fortschreitender Zerstörung noch erkennbar.*) Bel.-Pl. u. sonst.) Horne, Frankf. Inschriften, Fft. 1897

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