21 rungen vorschwebt; doch soll nicht unerwähnt bleiben, daß ihm aus der Praxis anderer Kollegen Anklänge und Anfänge schon früher und öfter entgegen getreten sind, wie überhaupt die in diesen Zeilen zu Worte gekommenen Gedanken nicht nur Alleingut sind, sondern in den Herzen und Köpfen vieler leben und an den verschiedensten Orten zu Tage getreten sind.
Als äußere Bedingung dieses Unterrichts wird weder ein besonderer Arbeitsraum, noch eine große Anzahl kostspieliger Werkzeuge gefordert. Die nötigen Materialien sind billig und möglichst weit zubereitet beschaffbar. Die hergestellten räumlichen Kunstwerke, wenn dieser Ausdruck hierbei gestattet ist, sind zu irgend einem Gebrauche fertig den Schülern mit den Zeichnungen am Ende des Schuljahres zu überlassen.
Der Arbeitsraum ist das dem Zeichenunterricht überwiesene Zimmer. Zur Schonung der Tische erhält jeder Schüler ein Arbeitsbrett aus leichtem Holze, welches unten mit einigen Papp-, Tuch- oder Filzstreifen versehen ist und mit einer kleinen Zwinge an den Tisch geschraubt wird. Solcher Bretter sind in der Schule so viele vorhanden, als die stärkste Klasse Schüler hat. Auch Material und Werkzeuge liefert die Schule, nur ist pei ersterem das Mitbringen gestattet. Das Material besteht aus kurzen Nägeln mit Messingköpfen, Pappe, weißem und farbigem Papier, Eisen- oder Messingdraht, Eisenblechstreifen von fünf Millimeter Breite, dünnen Brettchen von Cigarrenkisten und Brettchen anderen leichten Holzes von einem Centimeter Dicke, sodann ist, Leim und Lack erforderlich.
An Werkzeugen müssen vorhanden sein: Hämmer, Zangen, Bohrer, Scheren, Messer, Laubsägen, Stecheisen und ein Leimkocher. Die Anzahl dieser Werkzeuge möge sich nach den Mitteln der Schule richten, da es wohl möxglich ist, die Arbeit so zu verteilen, daß nicht viele Schüler dasselbe Werkzeug zu gleicher Zeit benutzen.
Um den Ausführungen den festen Untergrund thatsächlicher Verhältnisse zu geben, werden sie von dem preußischen Lehrplan im Zeichnen für die Realgymnasien und Oberreal- schulen ausgehen, weil dieser der weitgreifendste ist, und alle anderen Schulen sich innerhalb desselben bewegen können.
Es wird gefordert:
»Für Klasse V und IV(elftes und zwölftes Lebensjahr) Zeichnen ebener und krumm- liniger Gebilde nach Wandtafeln mit UÜbungen im Abändern der vorgeführten Formen, erläutert durch Zeichnungen des Lehrers an der Wandtafel; Zeichnen von Flachornamenten und Blattformen.«
Es handelt sich also um Punkte, Linien und Flächen oder flächenhafte Gebilde auf Grund geometrischer Figuren.
In der Handarbeit werden die Punkte durch Nägel, die Linien durch Holzstäbchen und Draht, die Flächen durch Pappe und Papier ersetzt.
Zuerst werden auf quadratischen, dann rechteckigen Holzplatten die Umrißlinien, Mittel- linien, Diagonalen und andere Teillinien durch Nagelreihen in bestimmten Zwischenräumen ver- ziert; diese Reihen können auch in verschiedenen Nagelkopfgrößen ausgeführt werden. Fertige Platten dienen durch einige vortretende Nägel oder Häkchen als Schlüsselbretter u. s. w. oder zu zweien durch ein Scharnier verbunden als Zeitungshalter.
Die geradlinigen geometrischen Figuren werden aus Pappe geschnitten; die durch ihre Teilung entstehenden Figuren, Sterne u. s. w. werden erst aufgezeichnet und dann mit ent- sprechenden Papierstücken beklebt. Sie finden als Unterlagen verschiedener Geräte gute Ver-


