mathemutischen Unterricht, aus dem die Stereometrie als vorgeschtiebener Lehrgegenstand beseitigt wurde,«urden in allen Klassen 4 Wochenstunden angesetzt; die Physik sollte in Sekunda begonnen Nerden.
Dem Aufschwung, den das nationale Leben damals nahm, war es wohl zuzuschreiben, wenn für das Deutsche als Lehreiel aufgestellt wurde, daß der Sehüler die Geschichte der deutschen Nationalliteratur und die wichtigsten Momente in der Entwieklung der deut. sehen Sprache kenne und mit den bedeutendsten Erseheinungen der mittel- und neuhoch- deutschen Iitteratur qurch Lektüre bekannt sei, daß er imstande sei, über einen Gegenstand aus dem Kreise der Schulwissenschaften einen wohlgeordneten, spruchlich riehtigen und in der Darstellung angemessenen Aufsatz abzufassen, sowie sich müncdlieh über einen ihm de kannten Gegenstand klar und fießend im Zusammenhang auszudrüeken. Überhaupt sollte auf die Bilddung der Schüler im freien Vortrag deutscher Rede eine besondere und unaus. gesetste Sorgfalt verwendet werden und zu diesem Zmeck nicht nur in den deutschen Lehr. stunden dahin zielende Ubungen angestellt, sondern auch im ganzen Unterricht darauf ge- sehen werden, daß sieh die Schller bestimmt und fießend ausdrücken und an Klarheit und Zusammenhang in ihren mündlichen Darstellungen gewöhnen.
Endlieh wurden die Leibesibungen für einen integrierenden obligatorischen Teil des Gymnasialunterntehts erklärt.
Den verinderten Lehrdielen entsprechend wurde angeordnet, daß in dem schrift. nehen Teile der Reifeprüfung von einem freien lateinischen Aufsatz und von dem griechischen Skriptum abgesehen werde.
Das Gesugte läbt erkennen, dal zwar die Lehraiele in den beiden Klassischen Sprachen besehränkt wurden, während man dem Deutschen eine wiehtigere Stellung einräumte; dal aber an dem Wesen des Gymnasiums im ganzen auch jetet nichts geändert wurde. Dex Erlaß vom 29. Oktober 1849 be⸗cichnete vielmehr eine besonnene Reform, die die Grund. Ungen des Gymnasiums unberührt Hel. Alle extremen Vorschlige waren abgelehnt worden.
In den von den Lehrerkollegien erstatteten Gutachten war auch vielfach die Aus. dehnung der Befugnisse der Lehrerkollegien wünschenswert gefunden worden, wenn auch die Ansichten darüber im einzelnen auseimandergingen. Auch diesen Wünschen gegenüber verfuhr man im wesentlichen konservatir, indem durch die neue„Dienstanweisung für die Direktoren und Lehrere vom 22. November 1849 und durch das„Regulativ für die Lehrer- konferenzen“ vom gleichen Tage zwar die Befugnisse und Pfichten der Direktoren und Leehrer in ihrem gegenseitigen Verhältnis fester geordnet und die Teilnahme der Lehrer- kollegien an den allgemeinen Interessen der Anstalt gefördert werden sollte, die bisnerigen Vorschriften aber doch im wesentlichen au Grunde gelegt wurden. Diese Verordnungen zind denn auch, mit Ausnahme einer unten zu erwähnenden Anderung, bis zum Ende des Kurstaates in Geltung geblieben und m. E. noch heute gültig, da sie, soviel Verfusser weil, miemals aufgehoben oder durch andere Instruktionen ersett worden sind.
Der Migerfolg der poltischen Bestrebungen und der Rieksehlag auf allen Gebieten poltischen, sodalen und kirchlichen Lebens lies auch die Schule nieht unberührt. Nachem Ulassenpfug wieder das Mlinisterium übernommen hatte und Vümar in dasselbe als Referent tur cie geistliehen Angelegenheiten eingetreten war, erging eine Reihe von Verorduungen,
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