Sinladungsſchritt K. 8 2 Zur offentlichen Prüfung aller Klassen 3 des — 3 Königlichen Pädagogiums zu Putbus am 5. und 6. October, und zum REDEACTUsS, 3 8 womit das Stiftungsfest am 7. October feierlichst begangen werden soll. M 8 M Aℳ 26 6. Inhalt: 1. Abhandlung des Predigers und Religionslehrers Bresina: Andeutungen über das Verhältniss des Religionsunterrichtes zur Kirche und Schule, und über die Behandlung desselben auf Gymnasien. 2. Jahresbericht des Directors. .* 3 1 Putbus 1840. ——— Gedruckt bei Johann Ignaz Friedel. 1. Verhältniss des Religionsunterrichtes zu den Thatigkeiten der Kirche. Mit der Mittheilung und Befestigung des christlichen Glaubens, welche der letzte Zweck des Unterrichtes in der christlichen Religion ist, hat es zunächst die Kirche zu thun. Der Unterricht in der christlichen Religion ist eine Thätigkeit der Kirche. Aus diesem Verhäft- nisse ergiebt sich der angedeutete Zweck dieses Unterrichtes. Der Religionsunterricht auf der Schule als enthalten in dem Religionsunterrichte überhaupt darf dies Verhältniss nicht ignoriren, sonst fällt er ab von dem Begriffe und Zwecke des Religionsunterrichtes und hebt sich selber auf. Die Kirche ist eine Gemeinschaft, in welcher ein christlich-religiöses d. h. ein durch den Erlöser der Welt mit Gott versöhntes und in dem Dienste Gottes geheiligtes Leben zu Stande und zur Erscheinung kommt. Sie umfasst und durchdringt als solche den christlichen Staat. Ausserhalb dieser Gemeinschaft ist keine Gemeinschaft mit dem Christenthume. Wer ein Christ geworden ist, indem er sich bewusst wurde, ohne das Christenthum die sittliche Bestimmung des Menschen nicht erreichen zu können, der ist zugleich auch ein Glied dieser Gemeinschaft geworden. Denn das Christenthum entwickelt sich zu einer Gemeinschaft und ist nicht ausserhalb ihrer. Es ist Religion, also ein Leben in Beziehung auf Gott oder ein frommes, also das sittliche Leben in seiner Blüthe, in seiner Vollendung. Denn zum sitt- lichen Leben gehört nicht bloss die Beziehung des Menschen zu sich selbst und zu der Welt um ihn, wie sie das erleuchtete Gewissen an die Hand giebt und fordert, sondern auch seine Beziehung auf Gott. Beherrscht diese alle andern Beziehungen, so ist der Mensch wahrhaft sittlich d. h. zugleich religiös. Das Christenthum ist aber auch die absolute Religion oder ein Leben in der wahren Beziehung zum wahren Gott. In Christo ist das Leben des Men- schen in solcher Beziehung zur vollen Plerosis gekommen; von ihm strömt es aus, darum 1 — heisst es Christenthum; seit seiner Erscheinung voll Herrlichkeit in Wahrheit und Gnade ist es da in der Welt, in keinem Einzelnen freilich wie in ihm selbst dem Anfänger und dem Vollender! Das Christenthum oder das religiöse Leben, wie es in Christo war, wird in dem Einzelnen geistig geschaffen, indem er sich der erlösenden Gnade des Erlösers ergiebt und vom heiligen Geiste erfüllt wird. Wäre es nun denkbar, dass der Erlöser in der Welt mit der Bestimmtheit seines religiösen Lebens ohne Einfluss auf Einzelne und Viele geblieben wäre, dann wäre freilich das Christenthum nur in ihm gewesen und hätte keine Gemeinschaft gestiftet, dann wäre aber auch in ihm die absolute Religion nicht zur Erscheinung gekommen. Denn so nothwendig es ist, dass die absolute Religion allen religiösen Bedürfnissen der mensch- lichen Natur genügen muss, so gewiss ist es auch, dass sie erschienen Viele und im Laufe der Zeiten Alle an sich ziehen muss. Vermöchte sie dieses nicht, so wäre entweder kein religiöser Trieb in der Menschheit vorhanden, ohne welchen der Begriff der absoluten Reli- gion ein nichtiger ist, den sie mithin voraussetzen muss,— oder da dieser da ist, wie es die Geschichte und das Bewusstsein des Einzelnen lehrt, so hätte sie nicht die Kraft, den religiö- sen Trieb bis dahin zu entwickeln, dass dieser seine volle Befriedigung in ihr selber sucht: sie wäre nicht die absolute. In dem der menschlichen Natur wesentlich inhärirenden religiö- sen Triebe liegt daher die Möglichkeit, dass die absolute Religion Einzelne für sich gewinnen und an sich ziehen kann, in dem Verhältnisse des Christenthums zu diesem Triebe die Gewiss- heit, dass dies geschehen wird. Sind aber Einzelne durch die absolute Religion bestimmt, so kommt unter ihnen auch eine Gemeinschaft zu Stande. Die Gleichheit der religiösen Ge- fühle, Vorstellungen uud Zwecke verbindet sie mit einander, zunächst freilich nur innerlich, dass sie, wo sie sich auch treffen, sich auch erkennen und eins mit einander wissen. Aber diese Einheit stellt sich auch äusserlich dar. Die Gleichgesinnten überlassen nicht dem Zu- falle ihre Berührung: sie suchen sich auf, um das, was der Einzelne nicht vermag, in Ge- meinschaft mit den Uebrigen zu erreichen. Es giebt ja trotz des Einen Geistes mancherlei Gaben. So entsteht eine Gemeinde, so entstehen viele Gemeinden. Erst als Glied solcher Gemeinde weiss man, ob man den Geist hat, ob man ein Christ ist. Die Zwecke der Gemeinde sind dieselben, welche der Einzelne hat. Sie will die neue, die christlich-religiöse Bestimmtheit des Lebens einführen in alle natürlichen d. h. in alle ohne das Christenthum aus dem Begriffe der menschlichen Natur sich entwickelnden Verhält- nisse des menschlichen Lebens. Diese finden sich vor im Gebiete der Familie und des Staates. Die Gemeinde, die Kirche will der Familie und dem Staate einen solchen Impuls geben, dass alle Thätigkeiten jener und dieses ein wahrhaft sittliches d. h. christlich-religiöses Gepräge an sich tragen, so dass die Kirche, die Familie und der Staat zusammenfallen können, in so fern die Glieder der Familien und des Staates zugleich Glieder der Kirche sind und sie, was sie als Glieder jener beiden Gemeinschaften thun, sich bewusst sind, zugleich im Geiste der A 3 Kirche oder nach dem Gesetze des Geistes gethan zu haben. Dennoch fallen die Thätigkei- ten einer jeden von diesen Gemeinschaften nicht mit denen der andern zusammen, obgleich ein Individuum zugleich einer jeden dieser drei Gemeinschaften Glied sein kann. Die Ge- meinde und Kirche hat es als solche nur mit der Beziehung des menschlichen Lebens auf Gott zu thun, also zunächst und hauptsächlich mit der frommen Gesinnung, von der sie einen sich von selbst ergebenden Einfluss auf das Familienleben und die Institutionen des Staates, also eine Verklärung des Sittlichen zu seiner höchsten Stufe, auf der es durchweg von der religiösen Beziehung bestimmt wird, erwartet. Es haben daher für die Kirche die Familien- verhältnisse und die mannigfachen Thätigkeiten des Einzelnen als eines Gliedes im Staate wohl Bedeutung, in so fern sie einem jeden durch die Natur des Menschen bedingten sittli- chen Verhältnisse das Siegel des Christenthums aufprägen will, was nicht nach einer und derselben Weise geschehen kann,— aber sie ruft aus sich selbst und ihrem Wesen diese Verhält- nisse nicht hervor, hat also mit ihrer Organisation gar nichts zu thun und behält für sich nur die Sorge für die Erhaltung und Verbreitung der christlichen-religiösen Idee und des christ- lichen Glaubens, aus welchem christliche Gesinnung und christliches Handeln in allen Ver- hältnissen hervorgeht. Das ist ihr Zweck, durch welchen sie Gott und den Menschen dient. Denn indem sie diesen Zweck zu realisiren strebt, bringt sie in dem Einzelnen die Erlösung zu Stande und aur Erscheinung und schafft besonders dem Staate für seine in die Breite des Lebens gehenden Zwecke in Liebe an ihn sich hingebende Bürger. Für diesen ihren Zweck entwickelt die Kirche eine Reihe von Thätigkeiten. Die Ge- meinde will die religiöse Beziehung ihres Lebens auch darstellen, um sie in dieser Darstellung sich zu objectiviren und ihrer als eines Besitzes gewiss zu sein, zumal da auf dem breiten Gebiete des sittliehen Lebens die religiöse Idee nur allmählich in dem Einzelnen immer mehr und in der Totalität der Gemeinde nie ganz zur Herrschaft kommt. Aus diesem Triebe ent- wickelt sich die öffentliche Versammlung zur gemeinsamen Erbauung, der Gottesdienst. Sein Mittel ist das Wort, angewandt auf die verschiedenste Weise. Im Cultus giebt die Gemeinde kund ihren vorhandenen Glauben und erbaut dadurch den Einzelnen, denn sie macht ihm seinen Glauben gewisser, kostbarer und theurer. Die Gemeinde besteht aber auch aus Einzel- nen. Wie die Gemeinde das einzelne Glied erbaute, so soll dieses nun auch helfen, das Ganze zu erbauen. Damit es diesen Trieb immer lebendiger in sich entwickele, ja Stockungen des- selben in sich überwinde, so muss die Gemeinde durch besondere private Einwirkung die Seele des Einzelnen besorgen lassen und sie dadurch befestigen. Auch für diesen Zweck gebraucht sie das Wort. Die Gemeinde hat endlich in dem Bewasstsein, durch die absolute Religion in ihrem Leben bestimmt zu sein, den Trieb, alle aus der niedern Sphäre des religiö- sen Lebens zu erheben in diese höchste oder da, wo der christliche Glaube noch fehlt, ihn mitzutheilen. Diesen Trieb sucht sie zunächst an denen zu stillen, die in ihrem Schoasse, 1* 4 die ihr die nächsten sind, an den Kindern. Da der religiöse Glaube eine Sache des Lebens, die innerlichste That des Geistes ist, zu deren Vollziehung der Einzelne nur allmählich ge- langen kann, so kann sie ihren Zweck nur durch Erziehung erreichen. Diese zerfällt auch für die Kirche, wie überall, in die beiden Seiten der Bildung und des Unterrichtes. Jene hat in diesem, welcher mittelst des Wortes und der Sprache, worin sich das Innere am Reichhaltigsten und Energischsten offenbart, das Individuum in Anspruch nimmt, ihre nothwendige Ergänzung. Das Kind ist seiner physischen und geistigen Beschaffenheit gemäss ganz allein an die Familie gebunden. Unmittelbar kann die Gemeinde, die Kirche auf dasselbe nicht einwirken, sie bedarf dazu der Eltern. Was diese für die Erweckung des christlichen Glaubens an ihren Kindern thun, das thun sie als Glieder der Kirche. Ver- pflichtet werden sie zur religiösen Erzichung der Kinder durch das Sacrament der Taufe. Die- ser kirchliche Act, an dem Kinde vollzogen, ist der Antheil, den die Gemeinde an der Er- ziehung des Kindes zum religiösen Glauben hat*). Dagegen sollen nun die Eltern als Glieder der Gemeinde das Kind durch Zucht, Vorbild und Beispiel gewöhnen und das Gemüth mit religiösem Lebenshauche erfüllen. Von selbst wird sich der Unterricht auch einstellen. Das Kind erhält freilich nur sporadisch einige Kenntnisse von Gott; einzelne Gründe und Motive werden ihm mitgetheilt für seine Handlungen; auf die Folgen solcher Handlungen, die den Keim der Sünde in sich tragen, wird hingewiesen; das Bewusstsein von der Nothwendigkeit religiöser Beziehung wird vorbereitet. Die Kirche kann mit dieser atomistischen Mittheilung ihrer religiösen Wahrheit an das Kind nicht zufrieden sein. Ihr kommt es darauf an, dass das Kind zu einem bewussten Gliede der Gemeinde herangebildet werde. Ihr Ziel an dem Kinde ist die Taufe des Geistes. Das her- anwachsende und der Mannigfaltigkeit der weltlichen Dinge sich allmählich bewusst werdende Kind soll mit eigener freier Lebensthat sein ganzes Leben auf Gott beziehen und in Gott den Einheitspunkt aller seiner Beziehungen finden lernen; die Selbstbetrachtung soll eine solche Tiefe und einen solchen Umfang gewinnen, dass der Glaube heisses Bedürfniss; der Glaube soll mit der Lebendigkeit in seinem Gemüthe erwachen, dass die Verbindung mit dem Erlöser un- ablässiges Verlangen und der Wandel im Gehorsam kraft der aus dem Glauben hervorgehen- den das Gesetz erfüllenden Liebe ein nie zu stillender Trieb wird; im Glauben soll es sich *) Es zeigt sich keine schnödere Gewissenlosigkeit in der Erfüllung irgend einer übernommenen Pflicht, als wir sie in der Erfüllung der von Eltern bei der Taufe der Kinder zu übernehmenden Pflichten be- merken. Die mit der Taufe wesentlieh verbundene Verheissung hat dadurch für das Kind erst eine sacra- mentliche Bedeutung, dass sie vermittelt werden soll an dem Kinde dureh den Glauben, das Leben der El- tern und ihre religiöse Einwirkung auf den Getauften. Möchte doch die ganz unchristliche Gewohnheit überall abgeschafft werden, dass namentlich Väter häufig bei der Taufe ihrer Kinder nicht zugegen sind! 5 eins wissen mit der Gemeinde und von ihr getragen soll es sein Leben durch den heiligen Geist umgestalten lassen bis zum Mannesalter Christi. Das Herz soll schlagen für's Christen- thum, seine Gnadengüter sollen gefühlt, erlebt und zum Theuersten von Allem werden, was der Mensch nur zu besitzen vermag. Um diese Geistestaufe dem Kinde mitzutheilen, muss die Kirche das Kind unterrichten. Durch blosse Belehrung als solche kann freilich diese Taufe an dem Kinde nicht vollzogen werden, weil die Lehre, der Unterricht es zunächst mit dem Kennen-Lernen, dem Wissen zu thun hat und zwischen der Erkenntniss und dem Willen eine natürliche Kluft ist, welche der Vermittlung von anders woher bedarf. Es muss das christliche Leben in der Familie und in dem Kreise, in welchem sich das Kind bis zu seiner Geistestaufe bewegt, seine bildende Einwirkung nie aufgeben, nie unterlassen, es muss durch seine Selbstdarstellung, durch den in ihm vorhandenen religiösen Geist den religiösen Trieb des Kindes bis zu einem christlichen erheben, und desshalb scheint ein besonderer Unterricht, eine Belehrung über den Glauben von Seiten der Kirche nicht nöthig zu sein, Dennoch ist sie für die Geistestaufe nothwendig. Denn das unmittelbare Gefühl, in welchem der Glaube unächst ist, hat auch Vorstellungen bei sich, welche die erwachende Thätigkeit des Denkens zu ordnen strebt. Diesen Trieb, der nicht schwächer, sondern stärker wird, darf die Kirche nicht unberücksichtigt lassen, weil der Verstand die religiösen Vorstellungen zu Urtheilen und Schlüssen verbinden könnte, deren Inhalt dem Glaubensgefühle gerade zu widerspräche, so dass im Geiste die gefährliche Opposition des Kopfes gegen das Herz entstände. Aber auch abgesehen von diesem Bedürfnisse des Subjects, welches die Kirche stillen muss, um sich Gemeindeglieder zu bilden: würde das Kind nicht ein objectives Bewusstsein gewinnen gon dem Inhalte des Gemeindeglaubens, so würde es nie religiös selbstständig werden, es würde der Einsicht in sein gutes Recht, in seine Nothwendigkeit entbehren und nur zu bald qurch den Einfluss der Welt die unverstandenen religiösen Eindrücke wieder verlieren, denn auch die sündigen Plemente würde es arglos auf sich wirken lassen. Zur selbstständigen Wirksamkeit in der Gemeinde und auf sie gehört Kenntniss von ihrem Entstehen, von ihrem Bestehen, Kenntniss von ihrem Glauben. Diese giebt der Unterricht. Er ist daher eine nothwendige Thätigkeit der Kirche. Es würde aber den Zweck, welchen die Kirche vor Augen hat, der Mittheilung des Glaubens, nicht realisiren, wäre die blosse Erkenntniss selbst schon Zweck. Die Erkenntniss, welche das Mittel des Unterrichts giebt, soll vielmehr nur ein Mittel sein. Die Ordnung, der Zusammenhang, die Klarheit und Deutlichkeit des Unterrichtes soll nicht bloss dazu dienen, dass die Erkenntniss desto sicherer hafte, sondern es soll dadurch das Gefühl von der Wahrheit des Glaubens, von seinem Rechte belebt und so der Glaube selbst befestigt werden. Auf den Glauben, auf das Innewerden des Göttli- chen sieht es die Kirche auch in ihrem Unterrichte ab, damit die Geistestaufe vollzogen werden könne. Was das Kind aus dem Glaubensleben der Kirche empfängt, bringt die 6 Kirche ihm durch den Unterricht zum Bewusstsein, und macht ihm dadurch den Glauben gewiss. Wie der Unterricht als eine geordnete, in sich zusammenhängende Thätigkeit dann über. haupt erst beginnen kann, wenn das Kind in dem Vaterhause so weit geistig entwickelt ist, dass es sich sammeln, aufmerken und dem Unterrichte folgen kann, so setzt der Unterricht im christlichen Glauben, da er den Glauben mittheilen soll, eine jenseits der ersten Stadien des sich entwickelnden Bewusstseins liegende geistige Reife voraus. Es ist nichts Leichtes, zur Selbstbetrachtung zu gelangen, ohne die der Glaube nicht lebendig werden kann; nichts Leichtes, sich selbst und die Welt auf den Einen Herrn zu beziehen und durch ihn sich bestim- men zu lassen. Es gehört dazu die Geschicklichkeit geistiger Operation; ohne sie kann der der menschlichen Natur inhärirende religiöse Trieb kein bewusster werden, Ehe der Mensch sich bewusster Weise zu Gott in Verhältniss stellen kann, muss er gelernt haben, sich über- haupt zu dem Objecte in Verhältniss zu stellen. Die Empfindung, in welcher Bewusstsein und Object noch zusammenfallen, muss mittelst der Aufmerksamkeit zur Anschauung erhoben und kraft des Gedächtnisses und der Erinnerung zur bewussten Vorstellung von dem Objecte entwickelt werden. Hat das Kind das Bewusstsein von dem Objecte überhaupt gewonnen, so kann es sich doch von dem unendlichen Objecte, welches Gott ist, dann erst trennen, wenn es kraft seiner Phantasie zu der Anschauung eines das Ich in seinem Da- und Sosein bedingenden unendlichen höheren Lebens fortgebildet ist. Es kann dies Leben in aller seiner Mannigfaltigkeit, in allen seinen Manifestationen, in denen es ihm zuerst anschaulich wird, nicht zurückführen auf eine Einheit, bevor nicht der Verstand geübt ist, Begriffe, Urtheile und Schlüsse gebildet sind. Sollte der Religionsunterricht dies Erziehungsgeschäft, welches durch Unterricht vermittelt wird, übernehmen und sich eben so mit der Bildung des Bewusst- seins überhaupt, wie mit der Ausbildung des Gottesbewusstseins beschäftigen, so würde er entweder sich selbst aufheben, oder den Glaubensinhalt als einen blossen Uebungsstoff des Geistes behandeln missen. Dadurch würde aber die Dignität des Religiösen unendlich leiden, denn gegen den Glaubensinhalt als Wahrheit müssten Lehrer und Schüler ganz in- different sich verhalten, was doch niemals der Fall sein darf.*) Es fordert daher der Religionsunterricht einen Unterricht, durch welchen die geistige Kraft des Kindes gebildet *) Schon aus diesem Grunde verfährt Eyth(Klassiker und Bibel ete. Basel 1838. 39.) nicht pädago- gisch, wenn er verlangt, dass die Lehrbücher der klassischen Sprachen ihren Inhalt auch aus dem Ge- biete der christlichen Religion entlehnen möchten. Die religiöse Geschichte und Wahrheit darf nie in einem rein äusserlichen Verhältnisse zu uns stehen, nie ein äusserliches Mittel für einen eben so gut auf andere Weise zu erreichenden Zweck sein. 7 wird. Diese Bildung des Geistes wird in der Schule vollzogen. Die Kirche bedarf ihrer. Würden keine Schulen vorhanden sein, so würde sie selbst solche schaffen, wie dies auch früher der Fall war, und sich in ihnen vorzugsweise, um ihre religiösen Zwecke zu errei- chen, mit der Bildung der Functionen des Geistes beschäftigen. Sind aber Schulen vor- handen, so hat die Kirche die Geistesbildung, die darin erreicht wird, dankbar für ihre Zwecke zu benutzen. Für den Religionsunterricht hätte sie aber alle Kinder ohne Unter- schied in besonderen Stunden in Anspruch zu nehmen und diesen Unterricht, ohne in Ver- bindung mit der Schule zu treten, geschickten, mit christlicher Erkenntniss bereicherten, von Liebe zur Lehrmittheilung beseelten Gemeindegliedern zu übertragen. Die Kirche wird aber auch der Schule den Religionsunterricht unter gewissen Bedingungen aus pädagogi- schen Rücksichten gerne überlassen. Der Religionsunterricht, da er den Glauben mittheilen will, muss nicht bloss anknüpfen an das Allen Gleiche, sondern auch an das Individuelle der Einzelnen: so erst öffnet er dem Zöglinge die Augen des Geistes. Dies vermag der- jenige am Besten zu thun, der den Zögling fortwährend beobachtet und leitet, der inn am Genauesten nach seinen Fähigkeiten und seinem Charakter kennt, der Erzieher. Da ferner der christliche Glaube das Leben, vor Allem das sittliche beherrschen soll, so muss der Zögling geübt werden, ihn anzuwenden auf die verschiedenen Momente und Situationen des Daseins. Diese Anwendung muss die Kirche der Schule überlassen; es kann ihr daher nur wünschenswerth sein, wenn derjenige, der den Glauben im Unterrichte mittheilt und der, welcher für seine Anwendung Sorge trägt, ein und derselbe ist. Das Kind lässt sich noch nicht aus Interesse zur Sache, sondern aus Liebe zum Lehrer bilden; so lange es auf die- sem Standpunkte steht, ist es rathsam, ihm für alle Unterrichtsobjeete nur einen Lehrer zu geben, wie dies auch in den Elementarschulen geschieht, damit es nicht seine grössere oder geringere Zuneigung zu einem von mehreren Lehrern auch auf das Object übertrage. Das Kind hat endlich noch nicht die geistige Mobilität, verschiedenen Methoden zu folgen und kann, wenn mehrere zugleich bildend auf dasselbe einwirken, leicht in seinem ruhigen Entwickelungsgange gestört werden. Findet nun die Kirche, dass die Schule unter die zu ihrer Sphäre gehörenden Unterrichtsmittel die christliche Religionslehre aufnimmt, und über- zeugt sie sich durch eine geordnete Beaufsichtigung, dass der Religionsunterricht in ihrem Geiste ertheilt wird, so kann sie denselben der Schule allein überlassen, ja sie wird, weil sie es vorziehen muss, den Religionsunterricht um der angedeuteten Gründe willen mit der Schule in Verbindung gebracht zu wissen, den Staat, welchem die Organisation der Schule obliegt, ersuchen, zunächst den Schulen, in denen das Kind bis zu seiner Confirmation ge- bildet und unterrichtet zu werden pflegt, nur solche Lehrer zu geben, welche auch den christlichen Glauben besitzen, eine hinreichende Erkenntniss desselben, um ihn erklären, umschreiben und dem Bewusstsein zugänglich machen zu können, und Eifer und Begeiste- 8 rung für die Mittheilung des Religiösen*). Es bezieht sich diese Forderung zunächst auf die Elementarschulen, dann aber auch auf die Standesschulen, das Gymnasium und die Real- schule, sofern sich auch in diesen Zöglinge befinden, die noch nicht durch die Confirmation Glieder der Kirche geworden sind, denen der Glaube noch mitgetheilt werden muss. Ue- berlässt die Kirche diesen Schulen den Religionsunterricht, ohne selbst durch ihre berufe- nen Diener Hand an das Werk zu legen, so thut sie es in der Voraussetzung, dass der Staat für einen im Sinne der Kirche ertheilten Religionsunterricht Sorge tragen und die Vorsteher der Schulen durch ihre Beaufsichtigung darüber wachen werden, dass der Reli- ligionsunterricht in der Schule die Zwecke der Kirche realisire. In den Elementarschulen wird diese Beaufsichtigung von den Dienern der Kirche, dem Clerus, geleitet; durch ihn übt die Kirche auf die religiöse Bildung in den Volksschulen einen unmittelbaren Einfluss aus. In den Standesschulen fällt sie um der Einheit ihrer selbst und der Disciplin willen mit Recht den Vorstehern anheim. Da die Kirche nicht wünschen kann, dass der Unterricht von der Schule getrennt werde, so wäre sie aller Besorgniss überhoben, wenn sie sich d. h. den in ihrem Namen zu dieser Thätigkeit von ihr berufenen Dienern den Religionsunterricht in den Elementar- und Standesschulen für die Klassen übertragen liesse, in welchen sich ihrem Bildungs- standpunkte gemäss noch nicht confirmirte Zöglinge befinden; sie hätte an dem Gewissen ihrer Diener eine Bürgschaft, dass der Religionsunterricht ihre Zwecke realisirte, den christlichen Glauben mittheilte. Die Kirche hat aber zu solcher Forderung kein Recht, wenn ihr dasselbe nicht vom Staate übertragen wird. Sie hat mit der Schule als solcher nichts zu thun, sondern nur die Geistesbildung, welche dort zu Stande gebracht wird, als Mittel für ihre Zwecke zu gebrauchen. Sie muss entweder einen besonderen von der Schule getrennten Religionsunterricht für die gesammte noch nicht confirmirte Jugend er- theilen lassen, oder sie muss sich, was sie vorziehen wird, theils mit der Beaufsichtigung. theils mit dem Vertrauen begnügen, dass der Staat in ihrem Sinne für den Religionsunter- richt bedacht sein werde. Hätte sie dies Vertrauen nicht, so miisste sie ihr Recht auch in An- spruch nehmen, sie dürfte den Religionsunterricht nicht von der Schule allein ertheilen lassen. Aber auch die Beaufsichtigung, die ihr in den Elementarschulen, wie über die andern Zweige des Unterrichtes so über den der Religion aus leicht ersichtlichen Gründen für ihre Diener aufgetragen wird und das Vertrauen, welches sie in die Standesschule setzt, giebt ihr noch keine hinlängliche Bürgschaft, dass der Glaube in den Zöglingen lebendig geworden sei, welcher fähig macht, aus der Hand der Kirche die Gnadengüter in Empfang *) Was die Lehrer der Volksschulen in dieser Beziehung nöthig haben, hat Hasert(Ueber den Reli- gionsunterricht in Volkschullehrer-Seminarien. Greifswald 1832.) ausführlich entwickelt. 9 zu nehmen. Davon muss die Kirche positive Ueberzeugung gewinnen, so weit es mensch- lichem Blicke überhaupt möglich ist; sie muss in einem besonderen Unterrichte hinwirken auf das Lebendigwerden des Glaubens, auf die Reife der Einzelnen für die Geistestaufe und die Aufnahme in die Gemeinde. Würde sie der Jugend einen besonderen Religionsunter- richt von Kindheit an selbst ertheilen, oder den Religionsunterricht in den Schulen bis zur Confirmation der Zöglinge zu leiten haben, so würde ein besonderer Unterricht der Confir- manden nicht nöthig sein, denn jeder Religionsunterricht, welcher unmündigen Christen er- theilt wird, hat einen und denselben Zweck, die Weihe zur Geistestaufe zu geben. So ergiebt sich denn, dass die Kirche die Pflicht und das Recht hat, die christliche Jugend von dem Augenblicke an, wo sie aus dem Vaterhause hinaussieht, in der Religion zu unterrichten; dass sie aber von diesem Rechte keinen Gebrauch macht, in so fern sie die Zuversicht hat, dass die Schule, indem sie den Religionsunterricht als integrirendes Element des Unterrichtes überhaupt in sich aufnimmt, der Kirche diene. Darum behält die Kirche in der Wirklichkeit nur den Confirmandenunterricht für sich, um diese Zuversicht zur Gewissheit zu machen. Wäre nicht ein auf Vertrauen sich gründender Vergleich zwi- schen der Kirche und der christlichen Schule stillschwreigends geschlossen, so wäre der Religionsunterricht für die noch nicht confirmirte Jugend, wie er es seiner Idee nach ist, so auch in der Wirklichkeit eine unmittelbare, directe kirchliche Thätigkeit ohne engere Ver- bindung mit der Schule. Verzichtet die Kirche auf das ihr ursprünglich angehörige Recht. so darf die Schule das ihr geschenkte Vertrauen auch nicht missbrauchen. Die Lehrer der Religion in den Elementar- und Standesschulen dürfen nie vergessen, dass sie in dieser ihrer Function als kirchliche Beamte zu betrachten sind. Sobald der Zögling durch die Confirmation zu einem mündigen Gliede der Kirche gewor- den ist, ist der Religionsunterricht als eine Thätigkeit der Kirche eigentlich geschlossen, der Zweck desselben, Mittheilung des Glaubens, ist, falls die religiöse Bildung und Entwicke- lung auf normale Weise geschehen ist, erreicht. Durch den Cultus und die Seelsorge wird das mündig gewordene Gemeindeglied mit der Gemeinde weiter erbaut in Frömmigkeit und Gottseligkeit. Ein geordneter Religionsunterricht wird nach der Confirmation den Zöglingen, welche ihre gesammte Bildung nur in der Volksschule erhalten und von ihr aus unmittel- bar in das praktische Leben übergehen, nicht mehr von Seiten der Kirche ertheilt, ist gemäss der Idee der Confirmation und der Bildungsstufe, auf welcher der Stand des Vol- kes sich befindet, auch nicht mehr nöthig. Die sogenannte öffentliche Kinderlehre, welche in der Form des Unterrichtes auch die Erwachsenen in Anspruch nehmen soll, ist nur ein Ergänzungsmittel für die, welche in der Confirmation nicht mit dem Geiste getauft sind. Diese Anomalie geht uns hier nichts an. Aber da für die Zöglinge in den obern Klassen der Standesschulen, welche mit wenigen Ausnahmen confirmirt sind, nach dem Schulplane 2 10 welcher der in seine Momente zerlegte Zweckbegriff der Schule ist, Religionsunterricht er- theilt wird, so ist zu fragen, in welchem Verhältnisse dieser zur Kirche stehe. Es ist dies Verhältniss noch wenig beachtet worden. Denn man hat wenig gefragt, was für einen An- theil die Kirche an diesem Unterrichte eigentlich habe. Marheineke betrachtet den Religions- unterricht in den obern Klassen der Standesschulen als eine Thätigkeit der Kirche, indem er ihn mit dem Confirmanden-Unterrichte unter die Thätigkeit der Bildung subsumirt, wo- durch die Kirche die Jugend zu Gliedern der Gemeinde bildet*). Aber zu Gliedern der Gemeinde ist sie schon durch den Confirmanden-Unterricht gebildet. Der Glaube, wodurch man ein Glied der Gemeinde wird, soll in und nach der Confirmation schon da sein. Es giebt freilich auch noch eine andere Bildung des Glaubens, wenn er selbst in seiner Unmit- telbarkeit schon da ist. Er kann in dem nach Erkenntniss strebenden Gemeindegliede zum Wissen erhoben werden kraft des Gedankenzusammenhanges, der in ihn gebracht wird, und die Entwickelung des Glaubens bis dahin, wenn sie geleitet wird, kann auch Bildung ge- nannt werden, aber nicht Bildung zur Gemeinde und zur Aufnahme in die Gemeinde. Es ist daher der Religionsunterricht in den obern Klassen der Standesschulen durchaus nicht in demselben Sinne zur bildenden Thätigkeit der Kirche zu rechnen, als der in den untern. Hier ist sie halieutischer Natur, der Glaube soll erst lebendig werden, dort soll der Glaube schon da sein, er soll aber den Ansprüchen des Verstandes gegenüber gesichert und be- festigt werden. Richtiger hat Marheineke in der Einleitung zu seinem Lehrbuche des christ- lichen Glaubens und Lebens 2te Aufl. Berl. 1836 pag. VI das Verhältniss des Religions- unterrichtes in den obern Klassen zur Kirche angedeutet, obgleich nicht ausgesprochen. Die Zöglinge dieser Klassen werden bekannt gemacht mit dem mannigfaltigsten Wissen, werden geführt zu tieferer Einsicht und Durchdringung der Objecte, werden geübt zu einer wissenschaftlichen Erkenntniss der Natur und des Geistes. Dies Wissen, diese Stufe geisti- ger Bildung bringt über den Glauben in seiner Unmittelbarkeit, über die religiösen Vor- stellungen Gefahr. Darum muss der Glaube gesichert und befestigt werden, indem auch an ihm der Trieb nach Erkenntniss gestillt wird. Da nun die Kirche nicht bloss für die Mittheilung des Glaubens, sondern auch für die Befestigung desselben durch ihre Seelsorge Sorge trägt, so kann sie die Gefahr, die dem Glauben ihrer Confirmirten von dem Ver- stande her droht, nicht unberücksichtigt lassen. Die Kirche umfasst mit ihrer Seelsorge alle Glieder der Gemeinde, sie umfasst einen Jeden bei seinem speciellen Verhältnisse zum Glauben und will durch specielle Einwirkung allen Stockungen des Gemeindelebens, sofern sie von den Einzelnen ausgehen, zuvorkommen, oder wenn sie vorhanden sind, wieder entfernen. Wie könnte die Kirche nun diejenigen von ihrer seelsorgerischen Behandlung *) Entwurf der practischen Theologie. Berlin, 1837 pag. 219. 11 ausschliessen, die um des Triebes nach Erkenntniss willen in Gefahr sind, ihren Glauben, weil er noch nicht erkannt ist, als einen Kinderglauben zu betrachten, den sie sobald als möglich negiren müssten! Die Kirche darf sie nicht aus den Augen verlieren, sie versäumte sonst eine heilige Pflicht. Der Religionsunterricht ist die passende Form, in welcher sie ihre Seelsorge für diesen Theil der Gemeinde bethätigen muss. Denn nur in der Form des Unterrichtes lässt sich in dem Zöglinge der Glaube zur Erkenntniss desselben vermitteln. Da nun aber diese Gefahr, welche den Zöglingen droht, für sie aus einer gemeinsamen Quelle kommt, nämlich aus dem Verstande, so können sie gemeinsam behandelt werden, und da endlich das Leben des Zöglinges sich um die Schule dreht, so wird die Kirche ihre seelsorgerische Behandlung auch mit den Schulverhältnissen in Verbindung bringen, und sich für den zur Behandlung der Zöglinge von ihr Beauftragten den Religionsunterricht in den obern Klassen der Schule erbitten, um die durch die mannigfachen Unterrichtsmittel der Schule schon vollauf in Anspruch genommenen Zöglinge nicht durch besondere der Seelsorge bestimmte Stunden geistig zu überreizen, ja in dem Falle diesen Zweig ihrer Seelsorge der Schule ganz überlassen, wenn es in dem Zwecke der letzteren liegt, auch ohne Aufforderung der Kirche für den Religionsunterricht in den obern Klassen Sorge zu tragen und sie diesem Bedürfnisse im Geiste der Kirche Genüge leistet.*) Wenn der Zögling aus den Standesschulen hinaustritt, so hört freilich für ihn die Seel- sorge der Kirche nicht auf, sie begleitet ihn bis an sein Ende, aber die Seelsorge in der Form des Unterrichtes. Denn die Gefahr, welche den Zögling in den obern Klassen der Standesschule bedrohte vermöge der Bildungstufe, auf der er sich in ihr befand, dass er durch die Reaction des erwachenden Verstandes seinen Glauben verlieren möchte, ist durch den Unterricht der Seelsorge beseitigt. Durch ihn ist das Verständniss des Glaubens, wel- cher das Ziel der Seelsorge für die Zöglinge der Standesschulen ist, zu Stande gebracht. Der Zögling, wenn er sich führen liess, weiss, was er an seinem Glauben hat, dieser ist *) Wie wohl es wünschenswerth ist, dass dte Kirche vom Staate das Recht erlange, durch ihre be- rufenen Diener auch diese Seite der Scelsorge verrichten lassen zu dürfen, weil dieselben, die um den Glauben auch wissen sollen, am Besten auch wissen müssen, den Glauben in Anderen zum Wissen von ihm zu erheben,— so ist auf der andern Seite auch nicht in Abrede zu stellen, dass es für die religiöse Erkenntniss von eben so grossem Erfolge ist, wenn mit christlicher Gnosis begabte Lehrer den Religions- unterricht in den obern, wie in den untern Klassen der Standesschulen leiten. Was der Geistliche lehrt, das scheint er seines Amtes wegen lehren zu müssen, was ein Lehrer an christlichem Inhalte entwickelt, das hat den Anschein viel mehr ein Resultat des freien Impulses christlichen Geistes su sein, denn amt- lich scheint er dem Religiösen gegenüber eine freiere, kritischere Stellung einnehmen zu dürfen. Desto mehr Vertrauen erweckt er zu seiner Sache bei gleicher Begeisterung, Wärme und systematischer Ent- wickelung. 2* 12 gegen die Ansprüche des Verstandes in ihm befestigt. Wer den Zweck des Religionsunter- richtes in den Standesschulen in sich realisirt hat, der ist des Religionsunterrichtes nicht mehr bedürftig. Denn der Religionsunterricht geht überall nur so weit, als das Subjeet noch zu befestigen ist in der Erkenntniss des Glaubens. Hemmungen des Glaubens, welche nicht herrühren aus dem Triebe nach Erkenntniss, sondern aus Neigungen und Gewohnheiten, kann der Unterricht nicht beseitigen. Solche Hemmungen stellen sich allerdings auch späterhin trotz der Erkenntniss ein. Dann muss die Privatseelsorge helfen. Desshalb hört der Religionsun- terricht der Kirche für das Subject auf dem Stadium seiner Entwickelung auf, auf welchem es überhaupt als gebildet und erzogen, also auch zur Erkenntniss des Glaubens erzogen zu be- trachten ist. Die Besorgung und Behandlung, welche das Subjeet von da ab von der Kirche erfährt, kann wohl, wenn das Bedürfniss vorhanden ist, die Form der Belehrung annehmen, aber sie ist kein geordneter Unterricht mehr. Aus diesen Gründen hätte die Kirche den Zöglingen der Berufsschulen keinen Reli- gionsunterricht mehr zu ertheilen. Auch diejenigen Berufsschulen, welche der Kirche die- nen, die Schulen der Theologie oder der christlichen Religionswissenschaft haben es mit dem Religionsunterrichte nicht mehr zu thun. Dieser bleibt erziehender Natur auf allen seinen Stadien und verliert das Subject nie aus den Augen*). Die Theologie aber wird nicht unterrichtet, sondern abgesehen von der Beschaffenheit des Subjectes um ihrer selbst willen gelehrt, denn sie ist eine Wissenschaft, wissenschaftliche Vermittelung. Die Kirche, indem sie ein wissenschaftliches Bewusstsein von sich selbst hat, hat Theologie. Theolo- gische Bildung verlangt sie von ihren Lehrern, weil nur mittelst ihrer ein Gemeindeleben richtig verstanden und geleitet werden kann. Darum schafft die Kirche theologische Lehr- anstalten. Diese, weil sie es mit der Religionswissenschaft zu thun haben, setzen den Glau- ben, Frömmigkeit und den Religionsunterricht, durch welchen jene mitgetheilt und befestigt werden, schon voraus**). Würde auf ihnen noch Religionsunterricht ertheilt werden, so folgt von selbst, dass er eine kirchliche Thätigkeit wäre, freilich nicht ausgeübt von der ein- zelnen Gemeinde und ihrem kirchlichen Beamten, sondern von Männern, welche das Kirchen- regiment besonders bestellt hat; aber als Unterricht läge auch er noch auf dem Gebiete der Seelsorge, wäre nur ein Nachholen dessen, was schon da sein sollte, und gehörte eigentlich nicht in die Sphäre der Academie. Es müssen freilich auch die einzelnen theologischen Dis- ciplinen diesen Zweck der Seelsorge in der Gegenwart im Interesse der Kirche oftmals mit sich verbinden, denn auch die, welche der Theologie sich ergeben, kommen nur zu oft arm *) Vergl. hierüber auch Deinhardt: Der Gymnasialunterricht. Hamburg 1837. pag. 249. **) Vergl. Rothe's Denkschrift der Eröffnung des Predigerseminariums zu Heidelberg. Heidelb. 1838. pag. 7 u. f. 13 im Glauben und unbefestigt auf die Academie; aber die Wissenschaft an sich nimmt diesen zZweck nicht in sich auf. Bei einer normalen religiösen Entwickelung und Behandlung des Individuums würden auch die theologischen Wissenschaften alle Nebenbezichungen ausser Acht lassen können. Auch auf den Berufsschulen für künftige Lehrer der Elementar- und Volksschulen ist der Religionsunterricht keine kirchliche Thätigkeit mehr. Die Kirche beschäftigt sich mit den Seminaristen auf diesen Schulen seelsorgerisch nur in so fern, als jeder Christ im Allgemeinen der Seelsorge bedarf. Denn in diesen Seminaristen soll der Glaube schon da sein, da sie mündige Glieder der Kirche sind, bevor sie in das Seminarium aufgenommen werden, und einer solchen Befestigung des Glaubens, wie sie für die Zöglinge der Standes- schulen um des erweckten Triebes nach Erkenntniss willen nöthig ist und durch Unterricht vollzogen werden muss, sind sie nicht bedürftig. Wird ihr Glaube wankend, so rührt diese Stockung nicht her von der Bildungsstufe, auf welcher sie stehen, hängt auch nicht zusam- men mit dem Bildungsgange, welchen sie auf dem Seminarium durchlaufen müssen, sondern sie hat ihren Grund in den persönlichen Verhältnissen und Zuständen des Subjectes, muss also durch specielle Einwirkung auf das Subject wieder entfernt werden, wozu der Unter- richt nicht das rechte Mittel ist. Es kann daher in den Volksschullehrer-Seminarien von einem Religionsunterrichte eigentlich nicht die Rede sein, sondern von der Anweisung, nach einer der Volksschule angemessenen Methode den Glauben und seinen Inhalt, welchen der Seminarist schon mitbringen soll, mitzutheilen. In so fern die Methode, da sie auf dem Se- minarium eingeübt werden soll, sich am Inhalte nur üben lässt, da beides, Methode und In- halt, nicht auseinander liegt, so wird freilich der gesammte Glaubensinhalt mit seinem für die Volksschule nöthigen Zubehöre im Seminarium recapitulirt werden, aber nicht um seiner selbst, sondern um der Methode willen. Der Religionsunterricht hat zwar eine Me- thode, aber ihm ist es nur um den Inhalt zu thun. Dass die Kirche sich mit der Bildung dieser Seminaristen zur Lehrgeschicklichkeit im Unterrichten des Glaubens beschäftigen sollte, dazu hat sie in sich keine Nöthigung, da sie ja eigentlich den Religionsunterricht für die Jugend leitet und ihn der Schule nur überlässt, wenn der Lehrer den Glauben mitzutheilen fähig ist. Da sie aber nur wünschen kann, dass in der Schule religiöser Geist herrsche, dass der darin ertheilte Religionsunterricht von einem Lehrer, welcher Glauben und Lehrge- schicklichkeit hat, geleitet werde, und dass sie der Schule den Religionsunterricht aus pädagogischen Rücksichten unter dieser Bedingung überlassen könne, so wird sie freilich vom Staate aufgefordert, Hand anlegen an das Bildungswerk der Seminaristen; aber der Unterricht, der sich auf die Einübung der Geschicklichkeit bezieht, das Religiöse mittheilen zu können, ist kein Religionsunterricht und diese Lehrthätigkeit kirchlicher Beamten ist keine kirchliche sondern eine vom Staate übertragene. 14 Wir sind jetzt den Schluss zu machen berechtigt, dass die Kirche die Thätigkeit, welche Religionsunterricht genannt wird, auszuüben die Pflicht und das Recht hat. Ueberlässt sie dies Recht der Schule, so thut sie es in der Ueberzeugnng, dass jener Unterricht in ihrem Sinne und zur Realisirung ihrer Zwecke ertheilt werde, ja in der Einsicht dass die Schule selber ihrem Begriffe gemäss die Pflicht habe, ihr entgegenzukommen, ihr das schwere Geschäft zu er- leichtern. Thäte die Schule dieses nicht, diente der Religionsunterricht der Schule nicht zu- gleich den Zwecken der Kirche, dann müsste ein besonderer von der Kirche geordneter Re- ligionsunterricht neben dem auf der Schule ertheilten durch die Bildungszeit der Jugend bis dahin sich hindurch ziehen, wo die Zöglinge der Standesschulen übergehen zu den Berufs- schulen. Diese Forderung, welche die Kirche von der Schule macht, wenn jene dieser die Leitung des Religionsunterrichtes allein überlässt, führt uns zu der Untersuchung, in wel- chem Verhältnisse der Religionsunterricht zur Schule stehe. 2. Verhältniss des Religionsunterrichtes zur Schule. Aus dem Zwecke der Schule muss sich ergeben, ob der Religionsunterricht wesentlich nu ihr gehöre oder nicht. Ist das Erstere der Fall, so muss der Zweckbegriff der Schule den des Religionsunterrichtes in sich enthalten; dieser muss ein Moment in jenem sein. Ist der gefundene Zweck des Religionsunterrichtes auf der Schule identisch mit dem des Reli- gionsunterrichtes der Kirche, so sind Kirche und Schule zur Eintracht verbunden. Die Schule ist ein Institut des Staates. Hat der Clerus in den christlichen Staaten sie, namentlich die höhere, ursprünglich organisirt, so hat er dies wohl auch im Interesse der Kirche, welcher er angehört, gethan, da die Kirche durch die Schule gebildeter Leiter be- darf, aber das Recht dazu hat er nur in so fern gehabt, als der Staat ihm, der vor Zeiten fast allein die Intelligenz hatte, die Organisation der Schule stillschweigends überlassen oder ausdrücklich übertragen hat. Als Clerus d. h. als Complex des Kirchenministeriums hat er es, wie die Kirche, nur mit der religiösen Bestimmung des Menschen zu thun, durch welche die sittliche Bestimmung desselben erst realisirt werden kann. Die Schule beschäftigt sich aber mit noch Anderem, als dem Religiösen; sie gehört also derjenigen Gemeinschaft an, der es darauf ankommt, die Bestimmung des menschlichen Daseins überhaupt zu realisiren. Diese Gemeinschaft ist der Staat. Der Mensch hat die zwiefache Bestimmung, physich und psychisch zu leben. Sein Phy- sisches Leben wird bedingt durch die Erhaltung seines leiblichen Organismus. Dafür hat der Mensch zunächst Sorge zu tragen. Er bedarf dazu nicht bloss des kräftigen Leibes, 15 sondern auch des Geistes, denn er soll die Natur bewusst sich diensthar machen. Aber der Geist ist nicht Mittel des Leibes, sondern sein Zweck. Der Leib ist da für den Geist. Der Geist hat den Beruf, den Leib zu beherrschen und seinen Trieben und Bedürfnissen eine wahrhaft menschliche Form zu verleihen. Indem der Geist diesen Beruf erfüllt, folgt er nur seinen eigenen Trieben. Das Leben des Geistes besteht darin, dass er diesen ihm immanen- ten Trieben nachgeht. Der Geist will erkennen, Gott, die Welt und sich selbst; er strebt, nach Wahrheit. Der Geist will sich offenbaren, handeln auf sich selbst und Andere nach der Norm des ihm immanenten Sittengesetzes; er strebt nach Sittlichkeit. Der Geist fühlt den Trieb, sein Leben in Beziehung zu Gott zu setzen. Aus der lebendigen Beziehung zu ihm will er diejenige Gesinnung gewinnen, welche die Kraft giebt, dem Sittengesetze Genüge zu leisten.* Die Bedürfnisse des Leibes und Geistes kann der einzelne Mensch nicht ohne die Ge- meinschaft mit andern befriedigen. Ohne sie kann er die Natur nicht bewältigen und zu sei- nen Zwecken benutzen; die Triebe des Geistes kann er nur stillen, wenn sein Geist sich an andern Geistern entzündet. Zur Erreichung seiner Bestimmung ist der Mensch daher ange- wiesen auf sittliche Gemeinschaft mit seinen Brüdern. Indem eine solche Gemeinschaft orga- nisch sich ordnet, entsteht der Staat. In ihm ist ein Jeder ein wesentliches Glied des Gan- zen; ein Jeder trägt seine Gaben und Kräfte bei zur Realisirung der menschlichen Bestim- mung in Allen; ein Jeder bedarf aber zugleich auch der Andern, damit die Idee des mensch- lichen Daseins in ihm zur Verwirklichung komme. Je nachdem nun die Individuen sich be- rufen fühlen, entweder für die Bedürfnisse des Leibes und die Mittel der leiblichen Existenz Sorge zu tragen und von Andern die Bedürfnisse des Geistes stillen zu lassen, oder diese zu befriedigen uud jene Mittel sich darreichen zu lassen, theilt der Staatskörper sich in zwei grosse Massen oder Stände, der eine mit der Tendenz auf das Reale, der andere mit der auf das Ideale. Da das Ideale das Reale beherrschen und diesem die menschliche Form geben soll, so können die Stände in den niedern und in den höhern getheilt werden. Der niedere Stand hat die Bedürfnisse des Leibes der Natur abzugewinnen, für die Bearbeitung und Ver- breitung derselben zu sorgen und theilt sich desshalb in mehrere Berufsarten. Der höhere Stand hat dem Leben des Staates die ideale Form zu geben, also den Bedürfnissen des Gei- stes nachzugehen und ihm seine Herrschaft über den Leib zu sichern. Auch er zerfällt in mehrere Berufsarten. Da der Staat in seinen Gliedern dem allgemeinen Naturgesetze des Entstehens und Vergehens unterliegt, so muss er die junge Generation für seine Dienste mündig machen, sie zu selbstständigen Gliedern des höhern oder niedern Standes erziehen. Der Staat bedarf für diesen Zweck bestimmter, organisirter Anstalten. Es sind die Schulen. Da der Staat im Allgemeinen die physische und geistige Bestimmung des Menschen realisiren will, 16 so kann man als Zweck der Schulen hinstellen, die Jugend also zu leiten, dass sie ihre physische und geistige Bestimmung zu realisiren vermag. Da aber das Glied des Staates in die Standesunterschiede eingehen und durch Uebernahme eines bestimmten Berufes arbei- ten soll an der Realisirung der Bestimmung des menschlichen Daseins in Allen, so lässt sich der Zweck der Schule auch so erweitern, die Jugend fähig zu machen, dass sie in einem bestimmten Berufe sowohl die Allen gemeinsame Bestimmung an sich realisire, als auch beitrage zur Realisirung der Bestimmung des menschlichen Daseins in allen Gliedern des Staates. Die Schule wird daher zunächst in eine Menge von Berufsschulen zerfallen, welche, wenn sie dem niedern Stande dienen, eine praktische, wenn sie für den höhern Stand bilden, eine ideale oder theoretische Tendenz haben. Die verschiedenen Zwecke, welche die Berufsarten verfolgen, sind nur Momente in dem Zwecke, welchen der Stand realisirt. Bevor daher die Idee des Berufes lebendig gemacht und an ihrer Verwirklichung durch die Leitung der Schule gearbeitet werden kann, muss die Idee des Standes in der Jugend erweckt und die allgemeine Standesbildung zu Stande gebracht werden. Für den niederen Stand dient die Realschule, für den höheren Stand das Gymnasium. Bevor aber die Bestimmung des menschlichen Daseins in ihrer Besonderung und Einzelheit zur An- schauung gebracht wird, muss die Jugend mit der Idee und Bestimmung des menschlichen Daseins überhaupt vertraut und diese in ihr lebendig gemacht werden. Dazu dient die Elementarschule. Die Elementarschule erreicht daher ihren Zweck, wenn sie ihre Zög- linge mit der physischen Bestimmung des Menschen bekannt macht und die Triebe des Geistes, die ihm wesentlich sind, weckt, d. h. wenn sie den Trieb nach Erkenntniss, nach Sittlichkeit und nach Religion entwickelt oder für die intellectuelle, moralische und reli- giöse Bildung Sorge trägt. Diese Bildung vollzieht sie theils durch Unterricht, theils durch die Disciplin, theils durch religiöse Uebungen. Die religiösen Uebungen bringen das Leben der Jugend mit Gott in Verbindung. Die Disciplin nach ihrer äussern Seite dient der Bil- dung überhaupt: der intellectuellen, indem sie z. B. die Aufmerksamkeit befördert; der moralischen, indem sie auf Beobachtung der Sitte sieht; der religiösen, indem sie den reli- giösen Anstand aufrecht erhält. Die Disciplin nach ihrer innern Seite dient hauptsächlich der moralischen Bildung, indem sie an Gehorsam gewöhnt. Die eigentliche Thätigkeit der Schule ist aber der Unterricht. Durch ihn allein kann die formale Bildung des Geistes voll- zogen werden, denn durch das Wort, welches das Mittel des Unterrichtes ist, wird dem Zög- linge überhaupt erst Alles verständlich; kraft des an ihn ergehenden Wortes kommt er zum Be- griffe, zu Urtheilen, Schlüssen und zum Bewusstsein von sich selbst. Um dieses Bewusstseins wil. len bedarf auch die moralische und religiöse Bildung in der Elementarschule des Unterrichtes. Er zeigt dem Kinde die Berechtigung der Forderungen des Gesetzes, er weiset das Kind auf Gott und den Erlöser hin, um die Liebe zu erzeugen, welche dem Gesetze aus eigenem Antriebe 17 gehorcht, und giebt dem Kinde Verständniss der Disciplin und der religiösen Uebungen. Dieser Theil des Unterrichtes ist der Religionsunterricht, welcher den Zögling in das sitt- liche und religiöse Leben der Schule bewusst und lebendig hineinziehen und ihn so stärken soll, auch ausserhalb der Schule dem sittlichen und religiösen Triebe mit freier Selbstbe- stimmung zu folgen. Würde die Elementarschule keine religiösen Uebungen unter ihre Bildungsmittel aufnehmen, so würde sie ihren Zweck nicht erreichen, sie würde die Idee des menschlichen Daseins nach ihrer Totalität in dem Zöglinge nicht zu verwirklichen trachten; würde sie ferner zwar den religiösen Trieb durch religiöse Uebungen wecken, aber ihn durch Unterricht nicht erklären und zum Bewustsein erheben, so würde sie keine Selbsständigkeit in der religiösen Beziehung des Lebens zu Stande bringen. Der Religions- unterricht gehört somit wesentlich zur Elementarschule, und seinen Zweck auf diesem Stadium können wir darin setzen, den Zöglingen die Beziehung ihres Lebens zu Gott als ihr eigenes Bedürfniss bewusst zu machen. Nennt man die Bezichung des Lebens zu Gott, in sofern sie im Gefühle und in der Stimmung des Gemüthes ihren Quellpunkt hat, mit Recht Glauben, so ist der Zweck des Religionsunterrichtes in der Elementarschule, den Glauben mitzutheilen oder ihn, der dem Keime nach in dem Menschen schon da ist, lebendig zu machen. In dem christlichen Staate ist aber der Unendliche, an den geglaubt wird, Er selbst, der Herr aller Herren, der zugleich Vater Jesu Christi, des Heilandes der Welt ist. Die Elementarschule des christlichen Staates darf und will mithin nur den christlichen Glau- pen mittheilen. Sie dient, indem sie die ihrem Begriffe immanenten Zwecke verwirklicht, zugleich der Kirche und diese kann ihr für die zu ihr gehörenden Zöglinge den Religionsun- terricht ganz überlassen, ohne der christlichen Jugend, die auch ihr angehört, einen eigenen Religionsunterricht zu ertheilen. Hat die Jugend den Zweck der Elementarschule in sich erfüllt, so geht sie in die Stan- deschule über, entweder in die Realschule, diese im weitesten Sinne gefasst, oder in das Gym- nasium. Zweck der Standesschule ist, die Bestimmung des Standes in dem Zöglinge zur Anschauung zu bringen und ihn für seinen Stand zu begeistern. Es fragt sich, ob der Reli- gionsunterricht wesentlich zum Unterrichte in den Standesschulen gehört. Es liegt im Wesen jeder Schule, eine Gemeinschaft zu sein, die auf sittlichen Beziehungen und Verhältnissen ruht. Nur wenn diese nicht bloss nicht gestört, sondern auch bewahrt werden, kann die Schule ihre besondern Zwecke erreichen. Die Zöglinge missen den Geist der Sittlichkeit haben. Dieser kann aber ohne Religion kein freies Eigenthum des Einzelnen sein. Brächten nun die in die Standesschule übergehenden Zöglinge den freien Impuls des sittlichen Geistes schon mit, so wäre der sittliche Geist, damit er bewahrt wüúrde in ihnen d. h. immer von Neuem entstände, nur durch religiöse Uebungen in seiner Reinheit und Kraft zu erhalten Aber da die Schulen durch die Rücksicht auf die Berufsbildung organisirt werden und zur 3 18 Berufsbildung vor Allem intellectuelle Ausbildung gehört, so nehmen die Standesschulen die Zöglinge schon in dem Alter in sich auf, in welchem wohl die intellectuelle Bildung den Anforderungen genügen kann, welche die Elementarschule an die von ihr abgehenden Zöglinge stellen muss, in welchem aber die religiöse Beziehung des Lebens noch nicht dieje- nige Innerlichkeit und den Umfang erreicht hat, dass sie das sittliche Wesen des Schülers schlechthin beherrschte, in welchem auch der Glaube, aus dem alles Lieben und Gehorchen fliesst, noch nicht lebendig in dem Herzen aufgegangen sein kann um der Entwickelungsmo- mente willen, die ihm vorausgehen und welche er in sich schliesst. Die Elementarschule kann daher den Zweck des Religionsunterrichtes an ihrem Zöglinge nicht vollständig erfüllen; dieser wird um anderer Rücksichten willen zu früh von ihr genommen. Ihr Zögling gewinnt in ihr noch nicht die Reife, dass er mit freier That die sittlichen Verhältnisse auf Gott be- zieht und so ihnen von selbst sich unterordnet. Die Standesschule muss daher zunächst die Elementarschule im Religionsunterrichte ergänzen, bis dass der Zögling den Glauben in der Innerlichkeit gewonnen hat, dass dieser ihn ungenöthigt in die sittlichen Verhältnisse der Schule hineinzieht und er an ihnen sich übt, auch in den sittlichen Beziehungen des Lebens sich wahrhaft frei zu bewegen. Diese Reife kann der Zögling der Standesschulen bei normaler Entwickelung bis zu dem Jahre gewinnen, in welches von der Kirche die Con- firmation gelegt wird. Es werden daher die Klassen der Standesschulen, welche nach dem Schulplane noch nicht confirmirte Zöglinge in der Regel zu enthalten pflegen, dasselbe Ziel verfolgen, welches schon die Elementarschule zu erreichen strebte, aber nicht zu erreichen vermochte, welches ferner die Kirche bei dem Unterrichte ihrer Unmündigen vor Augen hat, den christlichen Glauben mitzutheilen. Die Bestimmung der Standesschulen als solcher übt daher auf den Zweck des Religionsunterriehtes in ihren untern Klassen keinen Einfluss aus. Anders gestaltet sich der Zweck des Religionsunterrichtes in den obern Klassen der Standesschulen. In ihnen übt die Bestimmung des Standes einen wesentlichen, einen viel entschiedeneren Einfluss auf alle Zweige des Unterrichtes aus. Man könnte indess, bevor man den durch diesen Einfluss modificirten Zweck des Religionsunterrichtes suchte, fragen, ob der Religionsunterricht auch in die obern Klassen der Standesschulen hineingehöre. Da nämlich in den Zöglingen auf dieser Stufe der Glaube schon vorausgesetzt wird, so fällt der Grund, welcher den Religionsunterricht in den untern Klassen nöthig machte, in den obern fort. Der Geist der Sittlichkeit soll in Allen schon da sein, er müsste nur durch religiöse Uebungen erhalten und genährt werden. Die sittlichen Grundverhältnisse, auf welchen die Schule ruht, würden dadurch aufrecht erhalten. Allein je mehr die Idee des Standes in den Zöglingen erweckt wird, desto nothwendiger ist es, ein Band zu suchen, wodurch die Bestimmung des Standes mit der menschlichen Bestimmung überhaupt in Verbindung ge- bracht wird. Ueber die Bildung für jene soll die Bildung für diese nicht in den Hintergrund 19 1 treten, also auch nieht die religiöse und die im engern Sinne moralische. Die Richtung des Geistes auf die Bildung des Standes verleitet aber den Zögling, diese Verbindung aus den Augen zu lassen. Da nämlich die Realschulen eine praktische Tendenz haben, so kommt der Trieb nach Sittlichkeit in Gefahr, sich nur auf das Handeln zu werfen, seine Innerlichkeit und damit seine Beziehung auf Gott zu verlieren. Da ferner die Gymnasien eine überwiegend theoretische Tendenz verfolgen, so kann der Glaube entweder mit der Erkenntniss in Zwie- spalt gerathen, oder auch ein blosses Erkennen werden ohne Einfluss auf das Handeln. Auf den Realschulen muss mithin der Glaube in seiner Dignität, in seiner das Leben bestimmenden Kraft, auf den Gymnasien dem Zweifel gegenüber in seiner Berechtigung, dem blossen Er- kennen gegenüber in seiner Innerlichkeit bewahrt, d. h. befestigt werden. Zur Erreichung dieses Zweckes dient der Religionsunterricht: er gleicht die religiöse und sittliche Bildung des Zöglinges mit seiner Standesbildung aus und nimmt der Kirche die Seelsorge ab. Durch diese Bedeutung, welche der Religionsunterricht auf dieser Stufe der Bildung hat, dient er aber dem Zwecke, welchen die Standesschule als solche verfolgt, nur indirect. Im Religionsun- terrichte soll der Zögling den Muth und die Begeisterung gewinnen, sich in den Process der Standesschule hineinziehen zu lassen, er soll in ihm alles Misstrauen überwinden lernen, als ob die Standesbildung seinen Glauben ihm nähme. Es dient aber der Religionsunter- richt dem Zwecke der Standesschule auch direct. Die Realschule ist für den niedern Stand. Ihre Tendenz geht auf die Bewältigung der Natur für die leiblichen Bedürfnisse Aller. Die praktische Fertigkeit und Tüchtigkeit, welche für die Bewältigung der Natur nöthig ist, giebt aber erst die Berufsschule, wesshalb es die Realschule auf diejenige geistige Bildung absieht, die dazu gehört, um die Natur in die Dienste des Geistes zu bringen. Ihre Zöglinge sollen die Natur beherrschen lernen mit Nachdenken, mit Verstand und Einsicht. Damit nun der Zögling für alle Zukunft den Impuls erhalte, sich über die Natur zu stellen mit Geist und mit Einsicht, dazu dient nicht bloss die Naturkunde, welche die idealen Gesetze der Natur kennen lehrt, sondern vor Allem der Religionsunterricht, welcher mit der Natur auch Gott in Verbindung bringt, in ihr die Offenbarung des Höchsten zeigt und dem Zöglinge Veranlas- sung giebt, in der Natur nie unterzugehen. Daher hat der Religionsunterricht in dieser Schule auch an die Natur besonders anzukniüpfen. Dadurch dass der Zögling auch in der Natur Gott wiederfindet, wird aber der Glaube befestigt. Die Befestigung des Glaubens kann mithin als Zweck des Religionsunterrichtes in den obern Klassen der Realschule ange- sehen werden. Da das Gymnasium die Standesschule für den höhern Stand ist, dessen Bildung in wis- senschaftlicher Intelligenz besteht, die wissenschaftliche Erkenntniss des höhern Standes aber erst auf den Berufsschulen zu Stande kommt, so ist mit Recht als Zweck der Gymnasien 3* 20 angegeben worden, dass sie den wissenschaftlichen Sinn erwecken sollen. Darin stimmen fast Alle überein, welche über Gymnasien in der neuesten Zeit geschrieben haben. So Lehmann*), Köh- ler*), Schröder***) u. A. Am Schärfsten und Klarsten hat aber Deinhardt den Zweck der Gym- nasien ausgesprochen. Wie kann nun der Religionsunterricht dem angegebenen Zwecke des Gym- nasiums dienen? Um den wissenschaftlichen Sinn zu wecken, dazu ist nicht bloss nöthig, die wis- senschaftliche Methode und die allgemeinen Kategorieen an dem dazu passenden historischen Materiale bewusst zu machen, sondern es muss auch der Einfluss der wissenschaftlichen Be- mühung auf die Erkenntniss des Wesens aller Dinge gezeigt werden. Da nämlich die Zöglinge der Gymnasien einst das Wesen der Dinge wissenschaftlich erkennen sollen, so müssen sie mit den Dingen nicht bloss bekannt gemacht, sondern auch zu einer wissenschaftlichen Erkennt- niss vorgeübt werden. Eine Erkenntniss der Dinge ist aber nicht möglich ohne die Idee Gottes, sie zieht sich durch alle Dinge hindurch, sie giebt ihnen ihren Zweckbegriff, ver- bindet sie auch untereinander. Daher ist das Denken der Zöglinge besonders auf die Er- fassung der Gottesidee zu richten. Der Religionsunterricht giebt diese Erkenntniss der Got- tesidee und dient dadurch zugleich der Erkenntniss der Dinge. Da nun die Gottesidee nur im Christenthume wahrhaft enthüllt ist, so versteht es sich von selbst, dass abgesehen da- von, dass die Gymnasien eines christlichen Staates christliche Bildungsanstalten sind, also Alles, was sich auf Gott und die religiöse Bedeutung des Menschen und der Natur bezieht, aus dem Christenthume schöpfen müssen, der Religionsunterricht auch um des Zweckes der Gymnasien willen seinen Inhalt nur aus dem Christenthume entnehmen darf. Indem nun im Religionsunterrichte eine Erkenntniss der Gottesidee erstrebt wird, so wird zugleich der vorhandene Glaube gegen die Abwege gesichert, auf welche ohne besondere Leitung das Streben nach Erkenntniss dem Glauben gegenüber gerathen könnte, auch die Dignität des Religiösen gesichert. Der Religionsunterricht in den obern Klassen der Gymnasien behält mithin den allgemeinen Zweck der Befestigung, von welcher Seite man ihn auch betrach. ten möge. Die Schule nimmt der Kirche die Seelsorge ab. Für die Berufsschulen des niedern Standes ist der Religionsunterricht nicht mehr nöthig. Die Zöglinge derselben haben in der Realschule die Bedeutung der Religion für ihren Stand, also auch implicite für ihren Beruf schon kennen gelernt. Für die Berufsschulen des höhern Stan- des gilt das Gleiche. Der wissenschaftliche Sinn soll da sein, wenn sie von den Zöglingen be- *) Das Evangelium in Gymnasien. Leipzig 1835. **) Aphorismen u. s. w. LEeipzig 1837. ***) Schulschriften 4 Heft. Parchim 1835 pg. 18.— Marheineke hat den Zweck der Gymnasialbildung nur im Allgemeinen angedeutet in seinem Lehrbuche des christlichen Glaubens. Schmieder setzt den Zweck der Gelehrtenschulen mehr als bekannt voraus: Die christliche Religionslehre. Leipzig 1833. Ebenso Schröder: Ueber die Bedeutung des Gefühls u. s. w. Brandenburg 1838. 21 nogen werden, also fällt der Religionsunterricht als Mittel dazu fort. Der sittliche Geist, der dazu gehört, um sich einem Berufe mit der Hingabe des ganzen Wesens zu widmen, soll schon erzeugt und die lebendige Beziehung der Bestimmung des Standes auf die allge- meine menschliche Bestimmung vorhanden sein. Stockungen des religiösen Lebens sollen durch die Gemeinschaft mit dem Gemeindeleben, mit der Kirche überwunden werden. Aus- serdem aber ist auf den Berufsschulen, wie oben schon angedeutet ist, von einem Unter- richte nicht mehr die Rede, da es sich nur um das Object, also um die Wissenschaft handelt. 3. Behandlung des Religionsunterrichtes auf Gymnasien. Aus dem Bisherigen hat sich ergeben, dass es der Religionsunterricht auf Gymnasien zuerst auf Mittheilung des christlichen Glaubens, sodann auf Befestigung d. h. auf Ausglei- chung desselben mit dem erwachenden wissenschaftlichen Sinne abzielt. Der allgemeine Gegenstand oder Stoff des Religionsunterrichtes ist mithin durch alle Klassen der christli- che Glaube. Die Behandlung dieses Stoffes hat es mit seiner zweckmässigen Anordnung zu thun und ist eine Sache des Lehr- und Unterrichtsplanes. In diesem Sinne ist auch hier von Behandlung die Rede. Doch sollen Andeutungen, wie der geordnete Stoff seinen Zweck an dem Individuum erreichen kann, nicht ausgeschlossen sein. Es handelt sich zunächst um Mittheilung des christlichen Glaubens. Soll der letztere mitgetheilt werden, so muss er zunächst bekannt gemacht werden. Der christliche Glaube ist aber der Glaube an die Erlösung des himmlischen Vaters in Jesu Christo, also Glaube an eine historische Thatsache, die zu dem Individuum und der Menschheit in dem innerslichsten,- nämlich in religiösem und sittlichem Verhältnisse steht. Der christliche Glaube hat mithin zwei Momente in sich, ein historisches oder reales und ein ideales, die Thatsache hat eine Bedeutung für das Subject. Jedes dieser Momente muss dem Zöglinge aufgeschlossen wer- den. Dies geschieht durch Bekanntmachung mit dem Verlaufe der Thatsache, also mit ih- rer Geschichte, und durch Entwickelung des Lehrgehaltes, der in der Geschichte liegt. Der Unterricht in der Religion für die untern Klassen des Gymnasiums zerfällt daher in zwei Stufen oder Klassen, welche auch die Elementar- und Realschule haben muss, in eine Klasse für die Erlösungsgeschichte und in eine Klasse für die Erlösungslehre. Der Zweck der ersten Klasse ist, Glauben an die Person des Erlösers zu erzeugen und zwar als den von Gott Gesandten und den durch seine religiöse und sittliche Dignität von Allen Un- terschiedenen. Erst dadurch, dass das Kind fühlt und merkt, der Erlöser sei im Namen des Vaters gekommen, er stehe höher, als die Frömmsten des Menschengeschlechtes, sei in 22 einer Weise eins mit Gott, wie kein Einziger, gewinnt es ein herzliches Vertrauen zu ihm, zu seiner Wahrheit, zu seinen Gütern. Bevor indess das Kind zum Glauben an Jesum als den Christus geführt werden kann, muss es lebendigen Glauben an Gott selbst gewinnen, muss es von Gottes Herablassung zu den Kindern des Staubes hören, muss es die Nähe Gottes ahnen und fühlen lernen; bevor es ferner Christum als den von Gott Gesandten vor Allen lieb gewinnt um der Herrlichkeit willen, die in ihm offenbar worden ist, muss es von frommen Menschen Kenntniss gewinnen, sehen, wie weit sie es bringen in ihrem Glau- ben, wie viel ihnen aber noch fehlt, um gleich Christo zu sein. Die Bibel ist das Mittel, dessen sich der Religionsunterricht zu diesem Zwecke bedient. In ihrem A. Testamente zeugt sie, wie kein anderes Buch, von Gottes Walten auf Erden und bringt eine Reihe von Män- nern zur Anschauung, in denen der Glaube an Gott lebendige Gestalt gewonnen hatte. Mit dem A. Testamente ist daher zu beginnen. Gottes Offenbarung, Gegenwart und Nähe in der Natur, dem Menschengeschlechte und dem Gewissen ist zum Bewusstsein zu bringen, an den Frommen des A. Testamentes die Kraft, die Wirkung und der Segen des Glaubens zu zeigen, aber stets anzudeuten, was der zur Anschauung gebrachten Persönlichkeit dennoch fehlt und wie der Urfehler der Menschheit auch in ihr sich Bahn gemacht hat. Es ist mit einem Worte die Idee des wahren Knechtes Gottes nicht bloss in dem, was die Männer des A. Testamentes zu ihrer Realisirung gethan, sondern auch in dem, was sie dafür unterlassen haben, zur Anschauung zu bringen. Es ist mithin biographisch zu verfahren. Abraham, Moses und die Propheten gelten auf dieser Stufe nur so viel, als sie Knechte Gottes sein wollen und es dennoch vollständig nicht sind. Der innere Zusammenhang unter diesen Män- nern ist nicht aufzuschliessen, weil dieser sich nur der Vorstellung eröffnet, welche in die Lehre gehört. Die Anschauung hat das Eigenthümliche, dass sie auf das Gefühl, auf die Stimmung des Ich's, auf das Centrum des Lebens wirkt. Besonders dient dazu die Anschauung historischer Personen. So wird durch den zur Anschauung gebrachten Glauben der A. Testa- mentlichen Männer am Leichtesten der Glaube an Gott in dem Zöglinge erweckt. Ist dieser Glaube erweckt, fühlt der Zögling, was ein Knecht Gottes zu bedeuten habe, hat er zugleich gemerkt, dass alle Männer des alten Bundes die Idee desselben nicht rea- lisirt haben, so ist er nunmehr zu Christo zu führen, zum N. Testamente und zwar zu den Synoptikern. Sie dienten schon im Urchristenthume der Katechese oder dem Zeugnisse, dass in Jesu der Christus erschienen sei. Sie stellen die messianischen Thatsachen aus dem Leben Jesu zusammen, um Glauben zu erwecken. Diese Thatsachen sind in ihrer vollen Dignität den Zöglingen aus dem Buche der Bücher selbst vorzuführen. Aus Jesu, des einigen Meisters Selbstdarstellung und heilvoller Wirksamkeit und aus seinem Leiden, Sterben und Auferstehen müssen sie ihn als den wahren Knecht Gottes und den Gottes- sohn kennen lernen, welchem zu glauben ist; seine Sündlosigkeit, seine specifische Verbin- 23 dung mit Gott ist in Allem ausdrücklich zu zeigen. So gewinnen sie ein sicheres Bild vom Erlöser und fühlen, dass seine Lebensidee nichts anders als die Bereitung des Heils aus Liebe zur Menschheit ist*). Die einzelnen Nebenbeziehungen, die sich an die Auffassung des Lebens Jesu von dieser Seite anknüpfen, müssen bei Gelegenheit aus den Evangelien genommen werden. Das Evangelium Johannis kann auf dieser Stufe um seines didactischen Cha- racters willen noch nicht gelesen werden. Es dient nur zur Ergänzung: einzelne Erzäh- lungen, besonders die Leidensgeschichte, müssen ausgewählt werden, um den Eindruck zu vertiefen, den das Leben Christi auf das Herz machen soll. Nur für diesen Zweck sind auch die übrigen Bücher des N. Testamentes zu gebrauchen. Die Apostelgeschichte muss zum Zeugnisse dienen, dass Christi Sache Gottes Sache, also göttliche, weltüberwindende Kraft ist: Alles, was die Apostel thun, muss auf den Erlöser zurückgeführt werden, auch da, wo die Schrift diese Beziehung nicht an die Hand giebt. Das Lesen der apostolischen Schriften gehört nicht hieher, weil sie zu schwer sind und der Anschauung enthoben. Doch kann der Lehrer von ihnen und ihrem Inhalte erzählen und bei besondern Gelegenheiten, z. B. vor den Festtagen, die bezüglichen dogmatischen Stellen lesen lassen, damit der Zög. ling mit den Ausdrücken des N. Testamentes bekannt werde. Am Schlusse des Cursus ist es zweckmässig, um dem Glauben, welchen die Kinder gewonnen haben, auch eine Bezie- hung auf die Kirche und die Gegenwart zu geben, dass in kurzen Zügen gezeigt wird, wie das Christenthum sich verbreitet und der Glaube an Christum den Gekreuzigten überall Gemeinden, wie in der apostolischen Zeit, geschaffen hat. Mit so ausgerüstetem Glauben gehen die Zöglinge in die zweite Ahtheilung des Unter- richtes über, welche über die Person Christi belehrt oder den Glauben erklärt. Der Zweck ist, den Glauben noch innerlicher und tiefer, so tief für's ganze Leben zu machen, dass er sich nie wieder aus dem Gemüthe verliert. Hier kommt es auf Erregung des Gefühles durch die Kraft des Lehrers an, während in der untersten Klasse das Bibelwort in seiner Unmit- telbarkeit waltete. PErreichen lässt sich dieser Zweck, wenn der Lehrer sich bei allen Er- klärungen an das Gewissen der Kinder wendet. Die Bedeutung des Lebens Christi, zu dem Ende das Verhältniss Gottes zur Menschheit, ihr Gegensatz, ihre Versöhnung durch den Erlöser wird gezeigt und der Zögling aufgefordert, gestachelt, Christum zum Lebenswege zu erwählen. Der Lehrer muss beim Erklären resigniren auf seine eigene Weisheit, mag sie auch noch so christlich sein: aus Christi eigenen Worten und aus denen seiner Apostel hat er alle Erklärungen zu entnehmen, um Ihn allein lehren zu lassen, aber mit aller Wärme sie in das Herz zu tragen. Die einzelnen dogmatischen Stellen erklären sich selbst. Da im N. Testamente die Aussagen über Christum, Gott und den Menschen nicht nacheinander *) Vergleiche hierüber: Frommann's Johanneischen Lehrbegriff. Leipz. 1839. pag. 481 u. f. 24 in einfacher Reihenfolge aufgestellt sind, so muss freilich das christliche Bewusstsein des Lehrers sie in die rechte Verbindung bringen, aber damit die Zöglinge merken, dass auch er im Dienste des Glaubens stehe, so hat er das Glaubensbekenntniss der Kirche zum Leit- faden zu wählen und sich an die anerkannt beste Erklärung desselben durch Luther anzu- schliessen. Indem er diese dann wiederum aus der h. Schrift erklärt, hat er aller Will- kür den Weg abgeschnitten und zugleich Vertrauen zum Worte der Kirche erweckt. Mit dem Glaubensbekenntnisse sind die vier Hauptstücke ihrer Ausführlichkeit wegen in Ver- bindung und alle fünf in Zusammenhang zu bringen. Unpassend scheint es, wie Kniewel gethan hat, mit der Erklärung des Decaloges zu beginnen, da das erste Gebot den Inhalt des ersten Artikels vorweg nimmt. Natürlich ist es, mit Lisco am Schlusse des ersten Ar- tikels durch die Gesetzeslehre auf die Erlösung vorzubereiten. Die drei letzten Haupt- stücke lassen sich leicht einreihen in den dritten Artikel. Der Lehrer hat, um das Gemüth zu erwärmen und für den Erlöser vollständig zu gewinnen, bald acroamatisch, bald erote- matisch zu verfahren, jenes z. B. bei den Eigenschaften Gottes, dieses überall da, wo das Gewissen zu schärfen und zu reinigen ist, wie bei der Beleuchtung der Nothlüge. Bei Erklä- rung der innerlichsten religiösen Thatsachen des Geistes z. B. bei der Erklärung der Versöh- nung durch den Tod Christi, des Gebetes, des h. Abendmahles trage er nur vor, entwickele nicht, aber öffne mit aller Begeisterung den Zöglingen die Herzen. Nach Vollendung dieser Stufe beginnt für den Zögling des Gymnasiums der höhere Re- ligionsunterricht. Von jetzt an kommt es auf Befestigung des Glaubens, auf Ausgleichung desselben mit dem erwachenden wissenschaftlichen Sinne und Streben an. Daurch die andern Unterrichtsmittel wird der Zögling zum logischen, systematischen Denken herangebildet und die- ses ihm zum Bedürfnisse gemacht. Auch den christlichen Glauben und die mit ihm gegebenen Vorstellungen und Kenntnisse zieht er in dies Streben hinein. Darum muss auch an diesem Ge- genstande sein Bedürfniss befriedigt werden. Und der christliche Glaube entzieht sich dem nicht: er kann, wenn er nur da ist, dem Denken zugänglich gemacht werden, weil er die absolute Wahrheit enthält, sonst gäbe es ja keine christliche Theologie, keine Religionsphi- losophie. Die neuesten Werke der Erziehungswissenschaft haben für den Religionsunterricht in den obern Gymnasialklassen wenig geleistet. Der selige Schwarz hat in seinem dritten Bande seiner Erziehungslehre, welcher vom Unterrichte handelt*), den Religionsunterricht äusserst dürftig behandelt. Dr. Schröder bemerkt mit Recht**), dass ihm kaum sechs Sei- ten geschenkt sind. Von Herbart***) kann man dergleichen wenig erwarten. Auch Beneke *) Zweite Auflage. Leipzig 1829. Vergl. sein Lehrbuch u. s. w. 3te Ausgabe. Heidelberg 1835. **) Lit. Anzeiger von Tholuck. 1838. No. 2. ***) Umriss pädagogischer Vorlesungen. Göttingen, 1835. 25 hat sich in seiner Unterrichtslehre nur im Allgemeinen über den Religionsunterricht ausge- sprochen. Thierbach hat in seinem sonst ausführlichen Handbuche der Katechetik*) keine Rücksicht auf den Gymnasialunterricht genommen. Marheineke hat in seiner practischen Theologie den Religionsunterricht an den Gymnasien nur als eine Form des Religionsunter- richtes bezeichnet, ohne auf die methodische Behandlung desselben näher einzugehen. Die Werke der practischen Theologie vor ihm haben theils den Religionsunterricht auf Gym- nasien ganz übergangen, wie die von Kaiser, Hüffell, Danz, Harms, Haas, theils nur bei- läufig seiner gedacht, wie Gräffe**) und Köster***). Dagegen hat Marheineke in der Vor- rede zu seinem Lehrbuche des christlichen Glaubens und Lebens zuerst ausführlicher den katechetischen Unterricht von der wissenschaftlichen Religionslehre unterscbieden+), den Unterricht in der Religion für die höhern Klassen der] Gymnasien in die Mitte gestellt und ihn nach seinem Gegenstande, nach seinem Inhalte, nach seiner nothwendigen und zweckmäs- sigen Form beleuchtet. An seine Andeutungen hat sich Deinhardt angeschlossen, doch ist der Letztere schärfer und genauer mit der Sache umgegangen, da er das Gymhasialprincip klarer gefasst hat. Andere, auch die neuesten Lehrbücher der christlichen Religionslehre für Gymnasien stimmen im Ganzen mit Marheineke darin überein, dass der Zweck des Religionsunterrichtes Ausgleichung des Forschungstriebes und des Glaubensbedürfnisses sei. Sie schlagen aber in der Ausführung ihre eigenen Wege ein. So Karsten, obgleich er in der Einleitung pag. VIII. mehr auf den Zweck des katechetischen Unterrichtes zurück- lenkt, Osiander †. †), Petri, Hamberger, Thomasius Das Bedürfniss der eigentlichen Gymnasialklassen an dem Gegenstande der Religion wird dadurch befriedigt, dass der christliche Glaubensinhalt, von dem das Herz erfüllt sein soll, in seinem innern Zusammenhange, nach seiner Genesis, seinem Wesen, seinem Verhält- nisse zum Geiste, nach seinem Einfluss se auf's Leben dargestellt wird. Dieser Zweck wird freilich am Zöglinge nicht anders erreicht werden können, als wenn sein Herz auch im Glau- ben steht, und desshalb muss das Gefühl immer von Neuem erregt und erfüllt werden. Diese Bedeutung behält das Gefühl. Darauf hat Dr. Schröder in Brandenburg, s. o., mit Recht aufmerksam gemacht. Die Ver rsöhnung wird der Zögling nie verstehen, wenn er nicht seine Sünde gefühlt und anerkannt hat. Aber die Prregung des Gefühls, das Erleben des Glaubens, bleibt auf dieser Stufe immer nur Mittel, nicht Aufgabe, wie Karsten behauptet. Sr 4 5 *) Sondersbausen 1837. **) Pastoraltheologie. Ir Thl. 1803. pag. 112. **) Lehrbuch der Pastoral- Wissenschaft. Kiel 1827. †) Vergl. Nitzsch: System u. S. w.§ 2. + †) Vergl. auch Tübinger Zeitschrift 1838. 4tes Heft. Damit Vergl. Dr. Asmussens Abhandlung in der Central-Bibliothek von Brzoska. Juli-Heft 1839. 4 26 Der Stoff des Religionsunterrichtes bleibt auch hier der christliche Glaube nach seinen bei- den Seiten der Geschichte und Lehre. Aber die Lehre wird hier aus zwei verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet, sofern sie in der h. Schrift enthalten ist und aus ihr zur Kir- chenlehre sich entwickelt hat, und sofern sie einen innerlichen auch dem Denken zugängli- chen Gedankenzusammenhang in sich trägt. Dem Zöglinge erwacht das Bedürfniss zu wis- sen, ob sein Glaubensinhalt, den er unter Anleitung des Katechismus mit Hinweisung auf Bibelstellen und ihre Erklärung gewonnen hat, auch mit dem Geiste des N. Testamentes über- haupt eins sei. Das N. Testament ist ihm daher nach seinem wesentlichen Inhalte aufzu- schliessen. Hat er über diesen Inhalt Einsicht gewonnen, so bleibt nur noch übrig, die Re- sultate der h. Schrift in Verbindung mit den einzelnen Dogmen der Kirche in Gedankenzusam- menhang zu bringen und dem Zöglinge ein klares Bild des christlichen Bewusstseins zu geben, an welchem er die Tiefe, Innigkeit und Kraft seines eigenen Glaubens messen kanmn(. Der Religionsunterricht in den obern Klassen muss daher wiederum ausgehen von der Geschichte, anknipfen an die Erscheinung Christi auf Erden, aber diese Thatsache i in ihrem welthistorischen Zusammenhange darstellen. Sie hat ihre Vorbereitung im Judenthume durch seine verschiedenen Stufen, welche in's Christenthum hinüberweisen, aber auch im Heiden- thume. Die religiöse Entwickelung der vorchristlichen Welt zum Christenthume hin ist da- her nachzuweisen, doch stets an Individuen als Trägern dieser Entwickelung. Darauf ist Christus zu zeichnen als der, in dem alle religiöse Entwickelung ihr Ziel, ihren Endpunkt gefunden hat. Er erfüllt die Sehnsucht des Juden- und Heidenthums durch Gottes unmittel bare Offenbarung in ihm. Alsdann ist zu zeigen, wie die Idee der Erlösung, in dem Gottes- und Menschensohne der Menschheit zum Bewusstsein gebracht und durch ihn in ihr realisirt, sich Eingang verschafft in's Leben der Völker, eine Gemcinde und Kirche stiftet, und wie diese, indem sie sich verbreitet, mehrere Stadien durchläuft, bis sie in der protestantischen Kirche frei wird von heidnischen und jüdischen Elementen. Durch diese Entwickelung erfährt der Zögling, woher er seinen Glauben genommen und in welchem Zusammenhange er mit dem Ur- christenthume, also mit Christo selbst stehe. Individuen missen auch hier die Fortbewegung der Zeiten anschaulich machen. Eine Geschichte der Lehrentwickelung ist durchaus auszu- schliessen, doch der Cultus nach seinen Modificationen in dem Laufe der Zeiten zu schildern, weil ja im Cultus das religiöse Leben der Gemeinde sich objectivirt. Durch die Darstellung des Reiches Gottes in seiner historischen Entfaltung ist der Zögling in Verbindung mit dem Urchristenthume gebracht. Diese ist indess für seine reli- giöse Erkenntniss nur eine äussere. Innerlich wird sie ihm, wenn nun auch der Glaubens- inhalt, den er von der Kirche empfing, mit dem Urchristenthume in Zusammenhange ge- bracht wird. Im Katechismus-Unterricht war diese Verbindung freilich schon vollzogen, aber nur durch einzelne Bibelstellen. Jetzt verlangt der Zögling, den innern Geist der Stel- 27 en, den Geist der h. Schrift, namentlich des N. Testamentes kennen zu lernen. Der Eine Geist des N. Testamentes hat sich darin auf mannigfaltige Weise ausgeprägt und mehrere Lehrbegriffe geschaffen. Die Einheit kann nur an dem Unterschiede gezeigt werden. Der Unterschied selbst muss aber in seiner Berechtigung nachgewiesen werden, indem man sei- nen Quellpunkt und Grund im christlichen Glauben selbst sucht. Es ist daher der Lehr- inhalt des N. Testamentes zuerst sachlich einzutheilen in den theologischen, anthropologi- schen und soteriologischen. Johannes hat den theologischen besonders ausgebildet. Seine Anschauungsweise ist voraufzustellen und in ihm zu begründen. Zur Ergänzung dienen die übrigen apostolischen Schriften. Den zweiten und dritten Theil haben besonders Pau- lus, dann Petrus und Jacobus ausgebildet. Auch ihre christliche Weltanschauung ist auf- zustellen, aus ihrem Glauben abzuleiten, und mit der des Johannes zu vergleichen. Bei der Vergleichung wird sich in allen drei Theilen ein Resultat gewinnen lassen, in welchem alle vier Apostel als Repräsentanten der N. Testamentlichen Schriftsteller eins sind. Am Schlusse eines jeden Theiles muss auf die Symbole der Kirche und besonders auf den Ge- gensatz des Katholicismus und Protestantismus hingewiesen werden, weil der Zögling auf diese Weise Einsicht in den biblischen Grund der protestantischen Lehrsätze erhält. Da diese ganze Operation nicht vor sich gehen kann ohne die Bibel, und namentlich ohne das N. Testament und die Erklärung seiner Hauptbegriffe, so ist nicht bloss am Anfange jedes Theiles der denselben erläuternde Abschnitt eines Apostels zu lesen und sein Zusammen- hang ins Licht zu stellen, sondern es ist auch der Grundtext des N. Testamentes zur Er- klärung der Begriffe zu benutzen. Dem ganzen Cursus wird eine kurze Einleitung in's N. Testament vorausgeschickt werden können, in welcher hauptsächlich über die dogmatische Bedeutung der einzelnen Bücher zu sprechen ist. Den Lehrer können leiten die Schriften von Neander, Usteri, Matthies und Frommann, Die also gewonnenen Resultate des N. Testamentes sind nun mit Beziehung auf die Form, welche sie in den Symbolen der protestantischen Kirche erhalten haben, in ihrer Wahrheit an dem Subjecte nachzuweisen. Das geschieht dadurch, dass ihr innerer Zusammenhang ge- sucht, ihr Inhalt als logisch richtig und denkbar, ihre Form als zweckmässig und dem christ- lichen Bewusstsein entsprechend gerechtfertigt wird. Für den Zusammenhang ist die Ein- theilung und der Anfang von Wichtigkeit. Am Einfachsten scheint es, von der Gottesidee und dem Gottesbewusstsein auszugehen. Die gewöhnlich in die Einleitung zur Religionslehre aufgenommenen apologetischen Begriffe reihen sich dann von selbst schon ein. Desshalb kann der Unterricht in der christlichen Religionslehre sich auch an das apostolische Symbolum anschliessen. Von der Christologie auszugehen bietet viele Schwierigkeiten dar, wie bei Kar- sten zu schen ist. Bei der Begründung des Einzelnen ist, wofür schon Schmieder Manches gethan und worauf Asmussen recht dringend mit Recht aufmerksam gemacht hat, das apologeti- 4 A 28 sche und comparative Element, jenes als Correctiv, dieses als Rechtfertigung nie zu übersehen. Wie viel Gelegenheit bietet sich dem Lehrer nicht dar, z. B. dem Platonismus gegenüber die Dignität der christlichen Idee in ihr volles Licht zu stellen! Glaubens- und Sittenlehre endlich sind, wie von Vielen geschehen, auf dem Gymnasium mit einander zu verbinden, sollte auch die letztere etwas zu kurz kommen. Osiander hat beide nur aus Accommodation an den Lehrplan der Anstalt, an der er unterrichtet, getrennt. Am Gtzdieanqe tan hat Nitzsch die Sittenlehre mit der Glaubenslehre verbunden. 8 Wird der Religionsunterricht nach dieser Ordnung im Glauben zum Glauben ertheilt, so kann es nicht fehlen, dass die Zöglinge der wissenschaftlichen Standesschulen nicht bloss bekannt, sondern auch versöhnt mit dem Christenthume die Hochschule betreten. Herrscht ein christlicher Geist in einem Gymnasio, wird er durch religiöse Uebungen und durch Ver- bindung mit dem kirchlichen Leben genährt, geben auch die Lehrer Zeugniss, wie theuer die ewigen Güter ihrem eigenen Leben sind, will der Religionsunterricht keinen andern Grund legen, als den, der schon gelegt ist, aber in einer den Bedürfnissen des Gymnasiums ange- messenen Methode, so braucht der Religionsunterricht bei solcher Unterstützung, bei sol- chem Inhalte und solcher Form nicht noch mehr Stunden für sich in Anspruch zu nehmen, wie Mehrere dies verlangt haben. Vielmehr unter solchen Bedingungen wird er der das Licht der Wissenschaft suchenden Jugend jenen hochherzigen, Berge versetzenden, die Welt überwindenden Glauben verleihen, welcher sich des Kreuzes, des Evangeliums nicht schämt, sondern in ihm eine Kraft Gottes sieht, selig zu machen Alle, die daran glauben. 29 Jahresbericht des Directors. I. Vorwort an die geehrten Eltern und Vormünder unserer Zöglinge. 1 Es ist im verflossenen Schuljahre von uns die Einrichtung getroffen, dass ausser den halbjährlichen Censuren, welche der Director im Namen der ganzen Anstalt Michaelis und Ostern den Schülern einhän- digt, auch vierteljährliche, von den Tutoren unterzeichnete Zeugnisse jedes Mal vor Anfang der Weih- nachts- und Sommerferien ausgetheilt werden. 2. Da die Aufnahme in Privathäuser nur gestattet wird, wenn die volle Zahl von 60 Alumnen, für welche das Institut zunächst gegründet ward, vorhanden ist; so können Anträge, von denen der Director keine officielle Kunde hat, leicht Veranlassung zu Missverständnissen geben. Dem gemäss bitte ich die g. E. u. V. in den ihnen befreundeten Familien, wo man etwa beabsichtigt uns Zöglinge anzuvertrauen, meinen Wunsch bekannt machen zu wollen, dass jede Anmeldung unmittelbar an mich selbst gerichtet werde, da ich allein über die Aufnahme ins Alumnat oder in eine Privatpension zu entscheiden vermag. Die Aufnahme in eine Privatpension kann ohne besondere Genehmigung des Curatoriums nicht zugesagt werden, sobald das Alumnat noch vacante Stellen hat. 3. Um jeder möglichen Irrung vorzubeugen, bitte ich, als Cassencurator, alle mit der Post einzusen- denden Gelder, sie mögen für die allgemeine Sehulkasse oder für die Privatkasse der Alumnen bestimmt sein, unter der Addresse:„An die Kasse des Königlichen Pädagogiums“ abschicken zu wollen. Diese stellt durch ihren Rendanten unmittelbar nach dem Empfange Quittung aus, welche allein von Seiten der Anstalt als gültig anerkannt wird. Ich bemerke zugleich, dass die Verwaltung der Schülerkasse als ein integrirender Theil des Rendantenamtes unter die Controle des Curatoriums gestellt ist.— Es ist wünschenswerth, dass die vierteljährlich den Eltern oder Vormündern vorgelegten Belege dieser Schülerkasse den Tutoren wieder zugestellt werden, damit diese für das laufende Jahr eine Uebersicht der bereits eingegangenen und bezahl- ten Rechnungen behalten. Am Schlusse des Jahres werden alsdann die Belege den Alumnen eingehändigt. 4. Es sind bisweilen Klagen der g. E. u. V. üher zu grosse Ausgaben ihrer Söhne oder Mündel zu mei- ner Kunde gekommen. Daher möge hier die allgemeine Bemerkung ihren Platz finden, dass, da ausser der gewiss nicht zu hohen Pensionssumme alle sonstigen Ausgaben von dem Willen der Väter oder Vor- münder abhangen, diese mit mir oder den Tutoren bestimmte Verabredungen zu treffen haben. Die ausser- ordentlichen Ausgaben der Alumnen haben sich mir bei Revisionen der Schülerkasse sehr ungleich, bei einigen sehr gering, bei andern verhältnissmässig sehr bedeutend dargestellt. Namentlich gilt Obiges von den Reisegeldern, welche den Alumnen in die Ferien mitzugeben sind. Der Tutor vermag in manchen Fäl- len den Reisebedarf nicht gehörig abzuschätzen und gewährt leicht zuviel, um jeder etwanigen Verlegen- heit des Alumnen unterwegs vorzubeugen. Da trifft es sich wohl, dass Ueberfluss und Uebermuth in der ersten Ferienlust zu Unordnungen, wo nicht gar zu Excessen verleitet, die dem Rufe der Anstalt schaden und von uns, sobald sie zu unserer Kunde gelangen, streng geahndet werden.— Unsre schon früher ge- äusserte Bitte den Zöglingen ohne unser Wissen kein Geld zu Nebenausgaben in die Hände zu geben, möge abermals hier ausgesprochen werden. 5. Die Nebenausgaben der Alumnen werden ganz besonders durch Privatstunden gesteigert. Wir kön- nen diese, da der Classenunterricht völlig ausreicht, nur in einzelnen Nothfällen billigen. Bei der regel- mässigen Hausordnung hat jede Stunde des Tages ihre Bestimmung; es ist daher theils störend theils auch für das körperliche und geistige Gedeihen der Eleven wahrhaft nachtheilig, wenn sie mit ausserordentli- chen Lectionen überhäuft werden. 6. Ich habe Veranlassung auf meine schon im vorjährigen Programm enthaltene Bemerkung über die zur Reception in unsere Quinta erforderlichen Vorkenntnisse zu verweisen. Gründlicher Elementarunterricht wird häufig von uns vermisst, zumal bei solchen Eleven, die unmittelbar aus dem Elternhause uns zuge- führt werden, ohne eine öffentliche Elementarschule besucht zu haben. Wie schwer es hält, das in den Elementarkenntnissen und Fertigkeiten Versäumte in den untern Klassen der Gymnasien, welche denselber 30 nur wenige Wochenstunden widmen können, nachzuholen, bedarf keiner weitern Auseinandersetzung. Möch- ten doch alle Eltern auf diesen ersten so wachtigen Vnterricht ihrer Kinder die grösste Sorgfalt verwenden lassen. Ob ein zehnjähriger Knabe in Geschichte, Gcographie, Mathematik, Botanik u. dergl. bewandert ist und französisch spricht, thut wenig zur Sache; aber ob er für religise Wahrheiten zugänglich und empfänglich ist, ob er geläufig und richtig liest, ob er weiss was er gelesen, ob er seine Muttersprache ziemlich richtig spricht und schreibt, ob er anfängt sich eine schöne Handschrift anzueignen und in den sogenannten vier Species ganz sicher und gewandt ist oder nicht— das ist von ganz anderer Bedeutung. Im letzteren Falle trägt er eine Fessel, die gar leicht alle Fortschritte, alle Lust zum Lernen hemmt und nur durch anhaltenden Privatfleiss abgestreift werden kann. 7. Jede auch die geringste Klassenversäumniss, insbesondere vor und nach den Ferien, hindert, wie dies einleuchtet, die geregelten Fortschritte der Schüler und wird von uns] sehr ungern gesehen. Wir bitten deshalb die g. E. u. V. im wahren Interesse ihrer Angehörigen, nur in den dringendsten Fällen ihren Söhnen oder Mündeln dergleichen Versäumnisse gestatten oder unsere Einwilligung dazu in Anspruch nehmen zu wollen. Das Letztere setzt den Unterzcichneten bisweilen in recht unangenchme Verlegenheit. II. Chronik des Pädagogiums. A. Allgemeines. Auch in dem verſflossenen Schuljahre ruhte der Segen Gottes sichtbar auf unserer Anstalt. Der Unter- richt hatte seinen regelmässigen Fortgang und trug gute Früchte. Der häusliche Fleiss war ganz beson- ders im Laufe ges Wintersemesters recht angestrengt und gewissenhaft. Auch das Werk der Erzichung ward gesegnet. Wenngleich bei einer so grossen Anzahl von Knaben und Jünglingen einzelnen Verir- rungen und Vergehungen durch den Ernst der Schulzucht Einhalt gethan werden musste, so blieb doch fortwährend der Geist des Fleisses, des willigen Gehorsams und der guten Sitte unter den zLöglingen des Pädagogiums einheimisch.— Gleieh beim Anfange des Schuljahres sahe sich das Lehrercollegium Sendthigt zwei Schüler zu relegiren, welche anfingen ein böses Beispiel zu geben. Der Gesundheitszustand bei Lehrern und Schülern ist, Gott sei es gedankt, im Ganzen recht erfreu- lich gewesen. Von lebensgefährlichen Krankheiten ist die Anstalt verschont geblieben. Katarrhalische, rheumatische und gastrische Beschwerden, Halsentzündungen leichterer Art kamen nicht selten vor, jedoch so, dass die meisten Patienten schon nach 24 Stunden wieder aus dem Krankenzimmer entlassen werden konnten. Einer unserer Schüler lcidet noch immer an einer hartnäckigen Krankheit; wir schen jedoch sei- ner baldigen Rückkehr aus dem elterliechen Hause mit sicherer Hoffnung entgegen. 8 Ein Zweiter erkrankte während der Weihnachtsferien und kehrte nicht wieder in unsere Mitte zurück- Er starb den 10. August nach langem und schwerem Nervenlciden. Lehrer und Mitschüler betrauern den Tod dieses Jünglings um so schmerzlicher, da er bereits Schüler der ersten Klasse zu schrguten Hoffnun- gen berechtigte. Wenngleich schon immer für die Wartung der Kranken im Alumnate hinlänglich gesorgt war, so sicht doch die Anstalt ciner noch bessern Einrichtung der Krankenpflege, nämlich dem Bau eines besondern Krankenhauses und der Anstellung ciner gebildeten Krankenwärterin, welcher zugleich die Special-Aufsicht über die Wasch- und Kehrfrauen, so wie über Betten, Wäsche und Kleidungstücke der Alumnen über- tragen werden soll, durch die weise Fürsorge der Behörden entgegen. Die treuen Leistungen der Lehrer fanden bei den hohen Behörden auch ihre äussere Anerkennung. Nicht allein wurden die Ueberschüsse der Schulkasse vom Jahre 1838, in welchem die vacante Stelle des Re- ligionslehrers durch die übrigen Collegen verwaltet war, zur Vertheilung an dieselben überwiesen, sondern es erhielten auch die Adjuncten Dr. Gerth und Müller, so wie der Hülfslehrer Kleinsorge eine ausseror- dentliche Gratification jeder von 50 Rthlrn. 31 B. Besonderes. Am 21. October traten wir das neue Schuljahr mit 92 Schülern an, unter welchen 60 Alumnen. An demselben Tage ward die Todtenfeier fürlden am 7. Octbr. 1836, dem Einweihungstage des Pädagogiums aufgenommenen, am 6. April 1838 abgegangenen und am 7. October 1839, während hier der Stiftungstag mit einem Redeactus feierlich begangen wurde, verstorbenen Moritz Dudy aus Dargezyn mit der Abendan- dacht verbunden. Der Director erneuerte das Andenken dieses bei Lehrern und Mitschülern wohlgelittenen lieben Zöglings durch ein treues Bild des Verstorbenen, welches er in einfachen Worten der Versammlung vorhielt. Hierauf folgte die jener Stunde angemessene religiöse Betrachtung des Religionslehrers und Pre- digers Bresina. Choral und vierstimmiger Trauergesang bildeten Anfang und Ende der Schulfeier(„Jesus meine Zuversicht“ und„Wie sie so sanft ruhn.“ comp. v. Neefe.) Gegen Ende Octobers ging der Candidat Hegebarth von Putbus ab. Derselbe! hatte seit einem Jahre mit Erlaubniss der Königlichen Behörden und des Directors einzelne Lectionen am Pädagogium unentgeld- lich geßeben um sich auf diesem Wege die Zulassung zum Oberlehrerexamen, welche ihm als Ausländer nicht unbedingt gewährt werden konnte, zu verschaffen. Er war keineswegs, was das Gerücht aus ihm machte, und wogegen zu protestiren ich Veranlassung habe, angestellter Lehrer des Pädagogiums. Da der Director gern jede Gelegenheit benutzt, um religiöse und patriotische Gesinnungen in den Gemüthern zu wecken und zu nähren, so ward am ersten Novbr. ein feierlicher Redeactus zur Erinnerung an die vor 300 Jahren in der Churmark Brandenburg begründete Kirchenreformation gehalten. Vor der versammelten Schule und einem zahlreichen Kreise von Zuhörern, welchen auch Se. Durchlaucht der Fürst zu Putbus und viele andere Gönner und Gönnerinnen des Pädagogiums mit Ihrer Gegenwart beehrten, redeten der Hauptlehrer in der Geschichte Adjunct Müller und der Religionslehrer Prediger Bresina, er- sterer über die Bedeutung der Reformation überhaupt und insbesondere für die Mark Brandenburg, letzte- rer üher die Frage:„Wann ist unsere Schule eine wahrhaft evangelische zu nennen?“ Anfang und Schluss der Peier bildete wie gewöhnlich vierstimmiger Chorgesang unter der Leitung des Musiklehrers Müller. (Chor v. Fr. Schneider. und„Eine feste Burg ist unser Gott.“—) Den 19. und 20. Decbr. Privatexamen aller Klassen im Auditorio. Hierauf Censur und Entlassung der Schüler in die Weihnachtsferien. Sonnabends den 21. früh reisten die Alumnen bei strenger stürmisch kal- ter Witterung ab, nur 8 blieben zurück, welche den heiligen Abend in dem Familienkreise des Directors oder ihrer Tutoren feierten. 84 Den 5. Januar nahmen die Lectionen wieder ihren Anfang. Den 25. März erkrankte der Alumnus A. v. Borries an den Menschenblattern, den sogenannten Vario- loiden. Die Krankheit war zum Glück sehr gutartig, und durch sofort eingetretene strenge Absonderung, so wie durch die unermüdlich treue Sorgfalt unseres Hausarztes ward jedes Weiterumsichgreifen derselben verhindert.*) Sonnabends den II. April Privatexamen der 3 oberen Klassen im Auditorio. Montags den 13. Fort- setzung der Prüfung in den untern Klassen. Nachmittags Censur und Entlassung in die Osterferien. Dreizehn Alumnen blieben in der Anstalt zurück.**) Montag den 27. April Anfang der Lectionen. Die Hausordnung des Sommersemesters trat ein. *) Ich erfäülle eine sehr angenehme Pflicht, indem ich Herrn Dr. Benedix hiermit im Namen der ganzen Anstalt meinen aufrichtigsten Dank ausspreche. Derselbe hatte nicht allein im Frühlinge 1839 fast alle Schüler revaccinirt(S. vorjäh. Progr. p. 20.), sondern impfte auch Anfangs April die Michaelis Neuaufge- nommenen(A. v. Borries Hehörte zu diesen), so wie alle Uebrigen, bei Welehen irgend Bedenlklichkeiten obwalteten. Bei dieser Gelegenheit bemerke ich, dass auf den Impfüngsscheinen der neurecipirten Schüler in der 2* die Zeit der Revaccination nicht angegeben ist. **) Unter den abgegangenen Zöglingen hatte der Alumnus Gustav von Bardeleben aus Massow in Pommern von Einzelnen seiner Lehrer nicht Abschied genommen, und der Halbpensionair Gustav Oerth- ling aus Kowaltz im Mecklenburgischen verliess, nachdem er während der letzten 3 Tage ohne alle Ent- di,ung Rlasse, Privatexamen und Censur versäumt hatte, die Anstalt, ohne von dem Director Ab- ied zu nehmen. 3²2 Anfang Mai schied der eben so geschickte als gewandte und umsichtige Lehrer der Gymnastik, der Kassenrendant Gierow aus der Verbindung mit dem Pädagogium, indem er zum Gouvernements- und Kan- zellariatssecretair ernannt ward. Seine amtlichen Functionen wurden einstweilen sämmtlich dem bisherigen Zeichnenlehrer J. Kuhn höhern Ortes übertragen. Am 24. Mai Confirmation von 18 Zöglingen, welche auch zum ersten Male das heil. Abendmahl genos- sen. Mehrere Eltern und Geschwister waren bei der feierlichen Weihe ihrer Angehörigen in der Schlosska- pelle zugegen. Den 31. Mai Abends 5 Uhr Redeactus im Auditorio zur Erinnerung an die vor 100 Jahren erfolgte Thronbesteigung Friedrichs des Grossen. Vor einer zahlreichen Versammlung vieler dem Pädagogium be- freundceier Herren und Damen(unser hochverehrtes Fürstenpaar war verreist), so wie aller Lehrer und Schüler schilderte der Director in einer Festrede den Einfluss Friedrichs auf das ganze geistige Leben seines Zeitalters. Hierauf hielten einige Schüler der beiden obern Klassen von ihnen selbst ausgearbeitete Reden. Der Primaner H. von Plessen entwickelte in lateinischer Sprache das Thema: Regis gloria popu- lus, populi rex gloriatur. Der Primaner G. von Arnim schilderte in einer deutschen Rede Priedrich den Grossen als Gesetzgeber, und der Secundaner A. Rhode wandte in französischer Sprache die Worte Hein- richs IV. in der Schlacht von Ivry:„Mes compagnous! vous êtes François, je suis votre roi, voici Penne- mil si vous perdez vos enseignes, ne perdez pas de vue mon panache, vons le verrez toujours dans le che- min de'honneur!“ auf Friedrich und seine Preussen an. Hierauf declamirten Schüler der mittlern und untern Klassen mehrere auf die Feier des Tages Bezug nehmende Gedichie. Vortheilhaft zcichnete sich der Secundaner F. von Seydewitz aus, welcher Schubarts Ode auf Friedrich den Einzigen vortrug. Unsere Chorklasse bewährte auch diesmal ihre Tüchtigkeit.(Diershinmniter Choral— Chor: Heilig ist der Herr Zebaoth— Schluss: Heil dir im Siegeskranz.)— Den 5. Juni hatte die Austalt das Glück von dem Herrn Bischof und Gencral-Superintendenten von Pommern Ritter etc. Dr. Ritschl besucht zu werden. S. Hochwürden waren mit den Leistungen der einzelnen Klassen zufrieden und sprachen in jeder derselben Worte der Ermahnung und Brmunferung 4 welehe un- möglich ihren Eindruck verfcehlen konnten. Am 11. Junius Mittags 11 Uhr berief der Director sämmtliche Klassen in den Betsaal, um auf das während jener Stunde zu Berlin Statt findende feierliche Leichenbegängniss Sr. Hochseligen Majestät Frio- drich Wilhelm III. hinzuweisen und die Gefühle der Dankbarkeit, der innigsten Liebe und Verehrung ge- gen den hohen Entschlafenen, welchem auch unsere Anstalt so grosse Wohlthaten verdankt, in den Ge- müthern aller Zöglinge zu erneuern und zu befestigen.* Das jährliche Frühlingsfest, welches auf den 18. Junius zur Erinnerung an den Sieg bei Belle-Al- liance zu fallen pflegt, ward dieses Mal wegen der allgemeinen Landestrauer bis auf den 1. Julius aufge- schoben, an welchem die Schüler des Pädagogiums, begleitet von dem Director und ihren übrigen Lehrern, sich mit heitern Spielen auf der benachbarten Insel Vilm in der schönen frelen Natur belustigten. Den 15. Juli Abends 9 Uhr fand in dem mit Kerzen erleuchteten Betsaale eine Todtenfeier für des Hochseligen Königs Majestät Statt. Ihre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin, die Eltern und Ange- hörigen einiger Schüler und viele andere hier in Pulbus wohnende oder während der Badezeit hier anwe- sende Herren und Damen bildeten mit sämmtlichen Lehrern und Schülern die Versammlung. Anfang der Feier: vierstimmiger Choral,„Jesus meine Zuversicht.“ v. 1 u. 2— Trauerrede des Predigers und Re- ligionslehrers Bresina, in welcher er den Hochseligen König als Wohlthäter seines Volkes im Allgemei- nen und des hiesigen Pädagogiums im Besondern pries.— Hierauf vierstimmiger Trauerchor von Seidel.— Sodann Schlussgebet des Directors, welches Danksagung fär Alles, was Gott durch den hohen Entschla- fenen Grosses und Edles gethan, Bitte um eine lange segens- und glorreiche Regierung unseres neuen allgeliebten Königs und Landesvaters, so wie für das fernere Gedeihen der unmittelbar unter Seinem Schutze stehenden hiesigen Lehr- und Erziehungs-Anstalt im Ganzen wie in ihren einzelnen Theilen und Gliedern umfasste.— Endlich Choralgesang der ganzen Versammlung mit Orgelbegleitung v. 3 und 4 des oben bezeichneten Liedes.— Jener Abend wird uns in der Erinnerung stets heilig bleiben. Den 16. u. 17. Juli Privatexamen aller Klassen. Hicrauf Censur und Entlassung in die vierwöchentli- chen Semmerferien. Alle Alumnen reiste- zu den Ihrigen.— 33 Den 17. August Anfang der Lectionen. 3 Den 19. August Abends ward im Betsaale eine Todtenfeier für den am 10. ejusdem verstorbenen Primaner Robert Wehrmann in der herkömmlichen Weise(s. 7. October) gehalten. Vierstimmiger Choral: „Was Gott thut, das ist wohl gethan.“— Chor von Graun:„Auferstehn, ja auferstehn!“— Den 1. und 2. September beechrte der Herr Oberpräsident und Ritter von Bonin die Anstalt mit ei- nem Besuche, und gewährte dem Director die erfreuliche Gelegenheit seine Wünsche und Pläne für so manche innere und äussere Verbesserung, namentlich auch für den Bau des Krankenhauses und eines Turnsaales ausführlicher an Ort und Stelle zu entwickeln. Den 18. und 19. September feierten die Schüler in Begleitung des Directors und mehrerer Lehrer das jährliche Herbstfest auf Stubbenkammer. Ein heiterer Herbsttag begünstigte uns. Den 29. September verliess der Candidat des höhern Schulamtes und Hülfslehrer am hiesigen Pädago- gium W. Kleinsorge die Aunstalt, um dem ehrenvollen Rufe als Oberlehrer bei der neugegründeten Realschule in Stettin zu folgen. Wir alle, Lehrer und Zöglinge, scheiden mit grossem Bedauern von einem Manne, der durch Charakter, Berufstreue, Kenntnisse und Lehrgeschicklichkeit sich die allgemeine Achtung und Liebe erworben hatte. Unsre aufrichtigsten Segenswünsche folgen ihm. So schwer auch an unserer Er- ziehungsanstalt seine Stelle zu ersetzen ist, so hoffen wir doch mit Zuversicht, dass mit dem Beginn des neuen Scbuljahres ein eben so tüchtiger Lehrer, und eben so treuer Führer und Freund unserer lieben Eleven die Lücke im Lehrercollegio ausfüllen werde. III. Rescripte der Königlichen Behörden. Seit dem Schlusse des letzten Jahresberichtes im Programme pr. 1839 sind folgende Verordnungen und Rescripte der hohen Landesbehörden an das Curatorium oder unmittelbar an den Director eingegangen: 1. Vom 23. September 1839. Die Wandgemälde aus Herkulanum und Pompeji v. W. Ternite werden für die Bibliothek empfohlen. 2. Vom 11. October— Verfügung des Königl. Consistoriums die Verpflichtung der Oberlehrer zur Special-Inspection, den durch den Religionslehrer zu ertheilenden Unterricht in der hebräischen Sprache, so wie die Leitung der Morgen- und Abendandachten betreffend. 3. Vom 26. October— Das Königl. Consistorium fordert Bericht des Directors über eine etwanige Er- weiterung des Alumnates und die Vortheile, welche daraus für die Anstalt erwachsen möchten. 4. Vom 29. October— Rescript der Königl. Regierung zn Stralsund wegen der an Schüler der drei obern Klassen auszustellenden Zeugnisse für Qualification zum einjährigen freiwilligen Militairdienste. 5. Vom 6. November— Das Königl. Consistorium fordert ausführlichen Bericht über die Einrichtung des Censurwesens am hiesigen Pädagogium. 6. Vom 7. November.— Bestätigung des Lectionsplanes für das Schuljahr 1833. 7. Vom 9. November.— Das Königl. Consistorium billigt die vom Lehrercollegium über zwei Zöglinge des Pädagogiums verhängte Relegation.(s. Chronik.) 8. Vom 30. November.— Das Königl. Consistorium übersendet Abschrift der Allerhöchsten Verfügun- gen über die den Directoren und den Gymnasiallehrern bei Versetzungen zustehenden Umzugs- und Rei- sekosten. Erstere sollen nach den für die Räthe„ letztere nach den für die Büreau-Vorsteher festgestellten Sätzen entschädigt werden. 9. Vom 6. December 39. v. Sydow's Wandatlas wird zur Anschaffung empfohlen. 10. Vom 19. December.— Verfügung des Königl. Consistoriums, die gymnastischen Uebungen wäh- rend der rauhen Jahreszeit betreffend. II. Vom 17. März 1840. Es sollen künftig 205 Exemplare der jährlichen Programme an das Königl. Consistorium eingeschickt werden, damit auch den ausländischen Gymnasien im Königreiche Sachsen, Chürfürstenthum Hessen, Herzogthum Sachsen-Meiniugen, in den freien Städten Lübeck und Prankfurth a. M., dem Grossherzogthume Mecklenburg-Strelitz, dem Herzogthume Nassau, dem Fürstenthume Schwarzburg- Sondershausen, dem Königreiche Würtemberg, dem Grossherzogthume Sachsen-Weimar, dem Herzog- 5 34 thume Sachsen-Altenburg und im Fürstenthume Schwarzburg-Rudolstadt, welche sämmtlich einen Pro- grammaustausch mit den Preuss. Gymnasien eingegangen sind, Exemplare zugesandt werden können. 12. Vom 21. März.— Der Aufsatz des Dr. Deinhardt über die Berechtigung der philosophischen Propä- deutik im Gymnasialunterricht wird den Directoren und Gymnasiallehrern empfohlen. 13. Vom 13. April.— Verfügung des Königl. Consistoriums, nach welcher auch diejenigen Gymnasial- lehrer, welche nicht Mitglieder der Abit.-Prüfungs-Commissionen sind, nicht allein bei der mündlichen Prüfung der Abiturienten, sondern auch bei der Abstimmung zugegen sein dürfen und sollen, ohne je- doch ein Stimmrecht zu haben. 14. Vom 16. April.— a. Die von dem zum Gouvernementssecretair ernannten Rendanten Gierow bei dem Pädagogium verwalteten Aemter werden interimistisch dem Zeichnenlehrer Kuhn übertragen. b. Die Kassenrechnungen pro 1836, 37, 38 u. 39 erfolgen zurück nebst den bei der Revision für nöthig erachteten Monitis, deren Beantwortung vom Rendanten und nächstdem vom Curatorium gefordert wird. 15. Vom 24. April.— Das Königl. Consistorium genehmigt es, a. dass die am englischen Sprachunter- richt Theil nehmenden Schüler in drei Abtheilungen gebracht werden; b. dass der Lehrplan des Pädago- giums nur alljährlich gegen Michaelis zur Bestätigung eingereicht werde. 16. Vom 2. Mai.— Schmidt's Flora von Pommern wird für den Unterricht in der Botanik empfohlen. 17. Vom 22 Mai.— Verfügung der hohen Behörden, in welcher die Grundsätze, nach welchen das Censurwesen beim hiesigen Pädagegium geleitet worden ist, gebilligt werden. Es soll ferner nach den- selben verfahren, und die Censuren, wie bisher, ohne Nummern, aber um so ausführlicher und charakte- ristischer abgefasst werden. 4 18. Vom 2. Juli.— Das Kön. Consistorium fordert Bericht über den Bau eines besondern Krankenhauses. 19. Vom 7. Juli.— Rescript des Königl. Consistoriums, betrifft die Vervollständigung des vom Rector des Gymnasiums zu St. Elisabeth in Breslau Professor Reiche im diesjährigen Osterprogramme gelieferten Ver- zeichnisses aller von 1825 bis 1840 erschienenen Programme der Preussischen Gymnasien. 20. Vom 3., 11. und 23. Juli.— Verfügung des Hohen Ministeriums und des Königl. Consistoriums die Vereidigung der Lehrer uud des Rendanten betreffend. 21. Vom 10. Juli.— Das Königl. Consistorium übersendet ein Exemplar von dem Abdrucke zweier letzt- willigen Dispositionen des Hochseligen Königs vom 1. December 1827 und der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 12. Juni a. c. zur Circulation unter den Lehrern und demnächst zur Einverleibung in die Bibliothek. 22. Vom 23. Juli— Rescript des Königl. Consistoriums, in welchem mit Bezugnahme auf einen Mini- sterial Beschluss vom 12. Octbr. 1827 befohlen wird, dass nur mit Civilversorgungsscheinen versehene Militair- Invaliden bei der Besetzung von Schulwärterstellen an Königl. Gymnasien berücksichtigt werden sollen. 23. Vom 27. Juli,— Das Königl. Consistorium setzt das Curatorium von einem Beschluss des Hohen Ministeriums der geistlichen etc. Angelegenheiten in Kenntniss, nach welchem den Oberlehrern des hiesigen Pädagogiums die Befugniss zur Aufnahme von Pensionairen in ihren Wohnungen eingeräumt wird. 24. Vom 21. August.— Das Königl. Consistorium bestätigt den hiesigen Justizamtmann, Ober-Landes- Gerichts-Assessor Delbrück als Rechtsconsulenten des Curatoriums. 25. Vom 10. Septbr.— Das Manuscript zu der vorstehenden Abhandlung und dem Jahresberichte erfolgt mit dem Imprimatur versehen zurück. 26. Vom 12. Septbr.— Von der Königl. Behörde wird der Bau eines eignen Krankenhauses und eines Turnsaales genehmigt, Riss und Kostenanschlag eingefordert. IV. Vermehrung der Lehrmittel durch Ankauf und Geschenke. I. Vermehrung der Schulbibliothek. I. Aus den Mitteln der Anstalt: Jardine„Kabinet des Thierreichs Bd. VII.— Encke, Astron. Jahrbuch auf 1841.— Bujack, Naturgeschichte der höhern Thiere.— Schott, Schmetterliugskalender.— Klotz, Cicero's Reden 3r. Thl.— Ampère, Histoire litté- 3⁵ raire de la France avant le douzième sièele. Paris 1839. 3 Thle.— Rosenkranz, Psychologie.— Wachsmuth, Hellenische Alterthumskunde 4 Thle.— Eichhorn, deutsche Staats- u. Rechtsgeschichte. 4e. Ausg. 1834. 4 Thle Herodotus ed. Bähr. 4 Thle.— Virgilius ed. Wagner. 4 Thle.— Brzoska, Central-Bibliothek 1838 u. 39. — Berghaus, Physikal. Atlas, Lief. 2— 6.— Hermann, Geschichte der Platonischen Philosophie. Ir. Thl.— Büffons sämmtliche Werke 64 Lieferungen.— Pischon, Handbuch der deutschen Prosa. Ir. Thl.— Friedemann, Beiträge zur Vermittelung widerstrebender Ansichten über die Verf. u. Verwalt. deutscher Gymnasien. I Heft.— Reisig, Vorles. über Lat. Sprache. Herausg. v. Haase.— Zimmermann, Zeitschrift für Alterth.-Wiss. 1838. 39. — Friedemann, Paränesen.— Schinz, Naturgesch. der Vögel u. Säugethiere(in einer Auction nicht ganz com- plett gekauft.)— Krümmer, Karten von Asien, Afrika u. Australien.— Fortsetzung v. Poggendorfs Annalen u. Crelle's Math. Jonrnal. 2. Geschenke: a Vom Hohen Minist. u. Hochw. Consist.: Blume, Lat. Schulgr. 2c. Aufl. Potsdam 1839.— Kortmann, Wandkarte v. Europa in 16 Blättern.— Graff, Althochd. Sprachschatz. Lief. 18, 19, 20.— v. Spruner, Atlas Fortsetzung.— Die Programme der inländischen und mehrerer ausländischen Gymnasien. b. Von Sr. Durchl. dem Fürsten zu Putbus: Lewis, Lehren jüdischer Schriftsteller.— Baumstark, über staats- und landwirthschaftliche Akade- mien.— Leitfaden zur nordischen Alterthumskunde.— Verhandlungen des Gartenvereins von 1835- 1838 u. 39.— Bertuchs Bilderbuch Theil 12 u. Funke’s Text dazu Thl. 24. Erklärung der Pastoral- briefe von Dr. C. St. Matthies. Greifswald 1840.— Der Chemismus in der thierischen Organisation v. Dr. Hünefeld. Leipzig 1840. 2 Exempl. c. Vom Herrn Buchhändler Hingst zu Stralsund: Ein Exemplar von 53 Verlagsartikeln seiner Buch- handlung, z. B. Archimedes v. Nizze.— Berkmann Chronik v. Dr. Mohnike u. Dr. Zober.— Chryso- stomus v. Hasselbach.— Groskurd observationes criticae in Strabonis Iberiam.— Desselben: Strabonis Iberia. Grundtext und Uebersetzung.— Skandinavisches v. Mohnike.— Sechs Schulreden v. Tegnér. — Theodosius übers. v. Nizze.— Nares. glossary. und andere zum Theil sehr schätzenswerthe Werke, d. Vom Hrn. Dr. med. Schmidt zu Stettin die von ihm verfasste: Flora von Pommern u. Rügen. Stettin 1840. e. Vom Hrn. Dr. Echtermeier zu Halle eine von ihm veranstaltete Sammlung von Gedichten f. Vom Hrn. Kaufmann Lumme: Kennedy, Conversations on Religion with Lord Byron. Paris 1830. g. Wandcharte v. Asien v. Sydow. Geschenk der Quartaner. 2. Vermehrung der Schülerbibliothek. 1. Aus den Mitteln der Anstalt: Jovialis Atellanen, Poeppig landschaftliche Ansichten, Shakspeare's Werke übersetzt v. Schlegel, Fort- setzungen der Werke von Nieritz, Marryat, Cooper, Lessing, Bulwer, Chamisso und Tieck, Raumers histo- risches Taschenbuch 6— 10. 2. Durch Geschenke: a. Von dem hiesigen Lesezirkel: Kühne Claralckeno, Boz Oliver Twist, Alexis Shakspeare und seine Freunde, Steffens Die vier Norweger, Immermann Münchhausen, Boz Nieolas Nickletz u. Londoner Skiz- zen, Hippels Lebensläufe, Lamartine’'s Werke, Leisewitz Schriften, St. Roche. b. Von einer Gönnerin des Pädagogiums F. P. von S. Die Auswanderer v. G. Nieritz 2. Aufl. Der Land- prediger von Wakefield. Stuttgart 1840. c. Von mehreren Schülern der oberen Klassen, unter denen namentlich Gustav von Blücher bei seinem Abgange 3 Rthlr. beitrug, wnrden geschenkt: The antiquary by Scott.— Le monastère de St. Columba.— Vouloir cfest Pouvoir p. Ancelot.— Pöpping, the question by Buckstone.— The man about town by Ber- nard.— The school for scandal by Sheridan.— The seasons and the castle of indolence by Thomson.— Nouveaux proverbes dramatiques p. Leelercq.— Répertoire du theatre frangois à Berlin 3. I1. 13. 16. 18. 22. 35. 36. 37. 121.— The fortunes of Nigel by Scott.— Theatre françois p. Schütz I.— V.— Als Beitrag zu dieser neugegründeten französisch-englischen Lesebibliothek unserer Schüler schenkte der Director: The Adventurer, London 1793 u. 94.—IV.— Englisch Miscellanies etc- colleeted by John Tompson Vol. 1. 5* 36 3. Für den Schreib- und Zeichnenunterricht wurden a. angeschafft: Lehmann Lehre der Situationszeichnung. Theil 1 und 2. b. geschenkt: Zwei Hefte Vorschriften von Maedler. gesch. v. dem Quartaner H. v. Löper.— Ein Heft Thierzeichnungen. gesch. v. dem Quartaner K. v. Zepelin.— 4 Hefte Landschaften und Köpfe geseb. von den Fräulein E. u. M. v. C. 4. Für den Gesangunterricht. a. Die Anstalt kaufte: Gesangübungen v. Fr. Schneider 3s. u. 4s. Heft.— Gesänge für Männerstimmen. Herausgegeben v. L. Erck.— Anweisung zum Singen für Volksschulen nach Natorps Gesanglehre v. C. Gläser.— Die Kunst zu treffen v. Le Cerf. 3s. Heft.— Vierstimmige Choräle v. Fr. Schneider.— Chor von Silcher.— Hymnus v. C. H. Rinck.— b. Im Wald! Im Wald. Chor v. M. v. Weber.— Chor v. J. P. Schmidt.— Chor aus Christi Grablegung v. Neukomm.— Motette v. B. Klein.— Liturgie für vierstimmigen Männerchor v. H. Müller.— Advents-Hym- nus v. H. Müller.— Sämmtlich Geschenke des Gesanglehrers H. Müller.— 5. Die Pianoforte-Bibliothek vermehrte sich durch die Beiträge der Schüler des Hrn. Müller um 43 grössere und kleinere Compositionen von den besten Meistern. Ausserdem schenkte Herr Müller Uebungen für die Flöfe v. C. Scholl. 2e. u. 3e. Lief.; der Secund. O. Senff Six sonatines progressives. p. Clementi.— Der Quintaner G. Meister l'orage etc. p. D. Steibelt.— Der Tertianer Wilh. Meister 42 Uebungen v. Cramer u. Trois Sonates p. Kalkbrenner.— Die Quartaner Dör- schlag u. v. Eickstedt Méthode pour le Piano-Forte p. Frangois Hünten. 6. Vermehrung des Naturalienkabinets. a. Die Anstalt kaufte, ausser den auf Kosten derselben ausgestopflen Thieren, 10 Vögel. b. An Geschenken gingen ein: Vom Oekonomen der Anstalt Hrn. Freese ein Wiesel. Vom Secundaner W. v. Seeler 5 Singvögel und eine kleine Eiersammlung. Vom Hrn. Kaufmann Lumme ein grauer Reiher. Vom Hrn. Förster Wodtke ein Taubenfalke. Von der Frau Hofräthin Engelbrecht ein Goldfasan und ein Kanarienvogel. Vom Tertianer Blauert eine Kohlmeise. Vom Tertianer Droysen eine Blaumeise. Vom Secundaner Hasenbalg ein Rothspecht- Vom Kaufmann Hrn. Krause eine Schildkröte(Emys Europaea.) Vom Buchbinder Hrn. Schulze eine desgl. Vom Hrn. Secretair Veit eine grosse Steckmuschel aus dem Mittelmeer(Pinna squamosa). Vom Secundaner G. v. Bohlen ein junger Reiher. Vom Hrn. Förster Witte eine Mandelkrähe(Corarias garrula). Vom Hrn. Kaufmann Wegner zu Stralsund drei sehr schöne Schneckenmuscheln. Vom Hrn. Gastwirth Rhode ein Kakadu und eine Nachtschwalbe. 7. Der physikalisch-mathematische Apparat wurde aus dem etatsmässigen Fonds und in Folge ausserordentlicher Bewilligung vermehrt durch ein of- fenes Fernrohr mit Dove's Vorrichtung zu Polarisationen, ein Goldblatt-Elektroskop, eine Schwungmaschine, cinen Theodolithen nebst Illuminator, und verschiedene kleinere zum Behuf chemischer Versuche erforderli- che Geräthschaften. Die übrigen schon längst bestellten Instrumente hat der Mechanikus Herr Wagner aus Berlin noch nicht eingesandt. 8. An sonstigen Geschenken erhielt die Anstalt: Von Sr. Durchlaucht zwei grosse Standlaternen von Gusseisen zur Erleuchtung des Schulhofes. Meh- rere hochstämmige und veredelte Rosenstöcke vom Herrn Rector Droysen zu Bergen und vom Kunstgärtner Herrn Todenhagen hieselbst. Für alle diese schönen Gaben sage ich im Namen der Anstalt den verehrten Gebern meinen verbindlichsten Dank. V. Statistische Verbältnisse für das Schuljahr 1849. I. Tabellarische Uebersicht. Stundenzahl für die verschiedenen Schülerzahl am Ende 37 V Lehrer.. des Sommersemesters Bewerkeun Lehrobjecte. 1840. gen. 1 I. I. II. IVV.½ 2½ 2 Kl. Kl. Kl.Kl CAI=SSe= 2. 1. In der I. Dr. F. Hasenbalg A. Wissenschaften 3 16 27 32 15 93[Real-Abthei- Professor u. Director. 1. Religion 2 2=—=2 2—2 2] 210 lung der Pri- . 2. Reine Mathema- ma sind im 2. F. Biese tik.. Äê 4 4.—4 4.804 4— 16 verflossenen Professor und erster 3. Angewandte Schuljahre Oberlehrer. Mathematil.....—— 4———— 4 keine Schüler 3. Dr. G. Brehmer 4. Praktisches gewesen. zweiter Oberlehrer. Rechnen.......e..———-— 2² 2 4 8 2 Ui; 4. Pred. Bresina 5. PhySik--- 2 1—817— 2,—— 5 2. Die ita- 2 6. Chemie..—— 2— 1—— 3 lienischeSpra- Religionslehrer. 7. Geschichtc.......e. 2 2.892 2.2— 8 cheist Gegen- 5. Dr. A. Gerth 8. Geographie(u. stand des Pri- erster Adjunct. Astronomie für vatunterrich- 6. K. Müller d. Niehthebräer)] 2] 1l 1,1] 17 27 tes. Eben so zweiter Adjunet. 9. Naturgeschichtee——— 28=02 2 1 5 1 ernscdunne, 7. Dr. H. Erfurdt. ¹0. Philos Propae- talmusik, die :Pr. 14.. Sdeutik.. 1——x1—= 1 Tanz- und 8. H. Boltze. B. Sprachen. Reitkunst. 9. W. Kleinsorge. 1. Deutsch 2 3-—=3 3-—,3 3 5 16 3. Im Früh- (Diese Stelle wirdva- 2. Latein..... 8 8] 6 8] 6 8 8 52 jahr u. Herbst, cant. s. Chronik.) 3. Griechisch..... 5 5— 4/— 3[— 17 wo die 10. J. Kuhn 4. Französisch..... ³ Ed 3.33 2 3 15 Seeenn .—— ungen auf- LKasdonwonnant)—a Puplische-neee 2— 2— 2 2-—2 2— 6 hören, wird zei. 6. Hebräisch... 2—2———-—— 2 der gymnasti- eichnenkunst, sowie der Gymnastik. C. Kunstfertigkei- sche Unter- . ten. richt auf dem 11. H. Müller 1. Schönschreiben-———— 2 4 6 Turnplatze Gesang- und Musik- 2. Zeiehnen..ee 2—2—2 2=—02 2 2 auf4 Stunden lehrer. Planzeichnen.—— 2——l—— 10 wöchentlich 3. Singen erweitert. a. Chorklasse......-. 128 2 b. Vorbereitungskl. 2—=— 2 4 4. Gymnastik. 4—8,————= 4 4 Schwimmen drei— viermalwöchent- lich. Summa 199 38 Prima. ar. v. Plessen a. Reetz b. Rostock. Al. . v. Arnim a. Crieven i. d. Uckermark. .Lönnies a. Stralsund. Al. Secunda. . J. A. L. Lösewitz a. Lentschow i. Pomm. Al. . K. W. v. Witzendorfa. Woltow i. Meckl. Al. .A. H. C. Rhode a. Tribbsees. .A. W. Rodatz a. Wolgast. Al. . Fr. Bar. v. Maltzahn a. Rothenmoor i. Meckl. .A. Ch.. H. v. Schack a. Nustrow i. Meckl. . Fr. v. Seydewitz a. Stralsund. . Th. Hasenbalg a. Lettin b. Halle. .W. C. Arndt a. Buchholz i in Pommern. 10. W. Al. v. Bojanowsky a. Adamsdorfb. Schwedt. II. G. C. W. J. v. Bohlen a. Poppelvitz a. Rügen. Al. 12. A. W. Werner v. Seeler a. N. Buckowi. Meck. 13. Otto B. J. Senff a. Colberg i. P. 14. H. W. H. H. v. Blücher a. Suckowi. Meck. Al. 15. C. G. W. Droysen a. Bergen. 16. I. F. W. Klingender a. Voigdehagen i. P. Al. Tertia. . E. v. VGhzerna. Rehdorfi. d. N. Mark. Bar. v. Roberts a. Schwedt. Al. r. Blauert a. Rolofshageni. Pomm. Al. Pauly a. Nielitz i. Pomm. Al. v. Lettow a. Hohenborn i. Pomm. Al. Holtz a. Hermannshageni. P. A1 Chr. Holtz 4 Seni..Al. Homeyer, a. Wolgast. Al. Fr. v. Blücher a. Malchow. i. Meck. Al. 7. E. Grafv. Schönburg-Glauchau a. Glau- au. Al. .F. Bar. v. Maltzahn a. Rothenmoori. M. 7.C. J Eggerss a. Ludwigslust i. Meccklb. .W. Kriebel a. Wolgast. Al. .Seeler a. Schlackendorf, i. Meck. Al. Rostcovius aus Stettin. . E. v. Blüchera. Kützerhoff i. Meck. Al. II. . H. . G. . A. ISASPHSAg 2 .Th. T. 2S5 ..J. . S. h. SSODöISAH 90 0— — 2S wakendg Chr. Wilh. v. Bülow a. Rogeetz i. Meck. Al. . L. H. v. Voss a. Grabowhöfe i. Meck. Al. Ph. F. Schulze a. Elvershagen i. Pomm. Al. .v. Enckevort a. Garzi. Pomm. Al. . E. A. E. v. Versen a. Crampe i. Pomm. Al. . Fr. K. v. Kruse a. Neetzow i. Pomm. .Pogge a. Roggow i. Meck. jilh. Meister a. Stettin. .Scheven a. Schönhof i. Pomm. . Erfurdt a. Stralsund. 2525g SS5SSSSSISAP 55 55= — SERESSSSSESSSAESES= 2258: 2ne 1R 31. Namensverzeichniss der gegenwärtigen Alumnen, Halbpensionäre und Hospites. Quarta. 1. E. Ch. Witte a. Stettin. 2. W. P. M. v. Bohlen a. Poppelxvitz a. Rüg. Al. 3. E. I. H. C. v. Bohlen a. Bohlendorfa. Wittow. Al. 4. A. H. C. Johannes a. Gnoyeni. Meck. Al. 5. L. G. L. Droysen a. Bergen. 6. J. F. W. Homeyer a. Murchin in Pomm. 7. L. H. Meister a. Stettin. 8. W. C. Th. v. Scheven a. Bobbin aufJasm Al. 9. C. G. C. F. v. Flemming a. Swinemünde. Al. 10. C. F. H. H. v. Arnim a. Jamelni. Meck. Al. II. J. C. H. v. Löper a. Wedderwill bei Labes. Al. 12. W. E. O. v. Wedell aus Vehlingsdorffb. Freien- walde. Al. 13.P. C. O. v. Gamm a. Friedrichshoffi. Meck. Al. 14. E. Eear. L. v. Rüts a. Carlstein i. d. N. Mark. Al. 15. A. C. W. v. Asch a. Dahlowi. Pomm. Al. 16. L. A.v. Harder a. Casselvitza. Rügen. 17. F. O. E. Pogge a. Roggow i. Meck. 18. E. H. v. Enckevort a. Garz i. Pomm. Al. 19. Olof v. Lindequist a. Schweikvitz a. Rügen. 20. Gustav v. Creplin a. Wolthof i. Pomm. Al. 21. F. F. L. v. d. Lancken a. Plüggentin a. R. Al. 22. R. Q. Bar. v. Eickstädt a. Coblenzi. P. Al. 23. L. W. Th. v. Bohlen a. Bohlendorffa. Wittow. Al. 24. Cl. E. v. Lettow a. Varchminshagen i. P. Al. 25. Eduard Todenhagen aus Putbus. 26. A. F. G. v. Zepelin a. Kützerhoffi. Meck. Al. 27. J. Birnbaum a. Strelow i. Pomm. 28. C. C. Kagelmacher a. Putbus. 29. Carl Pense a. Putbus. 30. F. H. W. C. v. Schack a. Körchow i. Meck. Al. .F. Fiering a. Grammenthienb. Demm. Al. A. v. Puttkammer a. Poberow i. Pomm. Al. Quinta. .Hesse a. Cransevitz a. Rügen. . C. v. Scheven a. Bobbin a. Jasm. Al. .V. Blessingh a. Teetzitz a. Rügen. .0. W. H. Bölkow a. Gnoyen i. Meck. Al. . G. A. Meisto aus Stettin. . W. J. L. Bar. v. Maltzahn a. Rothenmoor i. M. .G. Pätow a. Kneese bei Sülz. Al. L. Voss a. Grünthal bei Stralsund. 8 Nitte ſa Baumgarteni. d. N Hark. Al. Fr. Bar. v. Plessen a. Reetz bei Rostock. Al. 12. F. K. Ch. W. Otto a. Schlutow bei Gnoyen. Al 13. Fr. U. J. Dilschmann a. Lauterbach a. Rügen. 14. Fritz Tack a. Kl. Wethling b. Gnoyen. Al. 15. Otto C. v. Bonin a. Stettin. Al. 39 VI. Lehrwesen. Uebersicht des im verflossenen Schuljahre Geleisteten.*) Prima. Ordinarius: Prof. Biese. Latein. Wöchentl. 8 St.— Freie Aufsätze, Scripta aus Grysar’s Handbuche, deutschen (Bredow, Schiller) und griechischen Klassikern,(Plato, Xenophon) Sprech- und Disputir- Vebungen. Metrik. 3 St. Lectüre: Terent. Heaut., Horat. carm. I. beendet. Sermon. I. 1. 3. 4. 9. Tacitus Hist. I, 1—50. 3 St. Zur Privatlectüre diente: Horat. carm. III, Abschnitte aus Li- vius, Sallustius. Der Director. Cicero, Brutus beendet. 2 St. Dr. Erfurdt.— Griechisch. 5 St. Herodot. I, 95— 174. VII, 5— 10. Hom. Ilias X. XI. Privatlectüre: Xeno- phon Memor. IV. II. XII. im Wintersem.— Plato, Lysis und Charmid. Hom. II. XIII. XV. priva- tim II. XIV und Abschnitte aus Herodot im Sommersem.— Syntax: Wiederholung der Casus- regeln und über den Gebrauch der Tempora mit schriftl. Uebungen.— Prof. Biese. Französisch. 3 St. Synonymes et gallicismes. Cours de litérature française depuis la formation de la langue romane jusqu' au siècle de Louis XIV. Vortrag in französischer Sprache. Wöchentl. 1 Stylübung, monatlich eine freie Ausarbeitung. Lectüre: Henriade. Mérope. Alzire. p. Voltaire.— Zur Privatlectüre diente die für die Schiller angelegte Bibliothek französischer und englischer Klassiker.— Dr. Gerth.. Englisch. Ite Ahbtheil. Repetitionen aus der Formenlehre, Syntax vollständig mündlich und schriftlich durch Extemporalien eingeübt. Freie Aufsätze. Disputir- und Sprechübungen. Lectüre Sheridan: School for scandal, Shakspeare: Romeo and Juliet. Im Winter 3, im Sommer 2 St. Dr. Gerth.. Deutsch. 3. St. Aufsätze und Deklamirübungen: Erklärung auserlesener Gedichte. Im Winter Literaturgeschichte des Mittelalters nach Koberstein. Im Sommersem. Philosophische Propädeutik. Prof. Biese. Religion. 2 St. Einleitung in das System der christlichen Lehre und Christologie. Pred. Bresina. Mathematik. 4 St. Combinationslehre, binom. und polynom. Lehrsatz, Bestimmung mathem. Wahrscheinlichkeit.(Sommers.) Sphärische Trigonometrie, von den Reihen, Entwi- ckelung der logarithmischen und trigonometr. Functionen in Reihen, Berechnung der Logarith- men und der Ludolphschen Zahl. Dr. Brehmer. Physik. 2 St. Wintersem. Statik. Mechanik.— Sommersem. Vom Lichte, Optik, Katop- trik, Dioptrik. Dr. Brehmer. Mathemat. Geographie. Im Wintersem. 2 St. Cand. Boltze. Geschichte 2 St. Geschichte des Mittelalters nach Leo's Leitfaden mit Benutzung von v. Spruner's historischem Atlas. Adj. Müller. Secunda. Ordinarius: Dr. Brehmer. Latein. a) Gymnas. Klasse. 8 St.— Wöchentl. Exercitien und Extemporalien, monat- liche freie Ausarbeitungen. Grammatik(Zumpt) über den Gebrauch der Tempora u. Modi. Lectüre: im Wintersem. Cicero. orat. pr. Dejotaro, Marcello, Archia; im Sommersem. Sallust. *) Die Theilnahme am Englischen ist der freien Wahl der Sehüler überlassen; die drei obern Klassen zerfallen jede in eine Gymnasial- und Realabtheilung mit grossentheils esonderten Léectionen; auch diejenigen Schüler der beiden obern Klassen, welche an dem Unterrichte im Hebräischen keinen Theil nehmen, so wie die Nichtgriechen in Quarta werden in besondern Lehrobjecten unterrichtet. Hieraus ist klar, dass nicht alle Schüler der einzelnen Klassen an sämmtlichen hier aufgeführten Lectionen Theil nehmen. Die Zahl der wöchentlichen Lehrstunden beträgt für den Einzelnen 31— 32, mit Ausnahme der englischen und der Sing- Stunden für die mittleren und oberen Klassen. 40 Catil. Privatlect.: Curtius lib. VI. Cicero de senectut. 6 St. Prof. Biese.— Virgil. Aen.— III. 2 St. Dr. Erfurdt. b) Realklasse. 6 St.— Lectüre: Livius II. Tacit. Germania, Cic. pr. Dejot. Grammatik(Zumpt) c. 76— 80. Scripta aus Grotefend's Uebungsbuche 2ter Curs. und Extem- poralien; 4 St. Dr. Erfurdt. Virgil. Aen. X. XI. 2 St. Prof. Biese. Griechisch. 5 St.— Lect. Xenoph. Anal. V, 6 bis VI, 4. Repetition der Formenlehre nach Buttmann. Syntactische Regeln über den Gebrauch des Casus, nach Voemel. Wöchentl. Exercitien. 3 St. Dr. Erfurdt. Homer Odyss. XII, XIII, XIV. beendet. privat. lib. I, II. III. 2 St. Der Director. Französisch. 4 St. Lectüre 2 St. Idler und Nolte poët. Theil. Bernard. Voltaire. Rousseau. Aus Büchner’s Handb. pros. Thl. Bignon. Segure. Humboldt. Im Sommers. Moliére PAvare. Aus Idler. Deshoulières, Le Franc de Pompignan, Thomas, St. Lambert. Der Di- rector. Grammatik nach Stieffelius. Syntax vollständig. Exercitien. 1 St. Ausserdem in der Realabtheilung Sprechiibungen über Themata aus der Geogr. u. Geschichte. 1 St. Dr. Gerth. Privatlectüre wie in Prima. Englisch. 2 St. comb. mit Prima. Deutsch. 3 St. Literaturgesch. v. Opitz bis auf Schiller und Göthe, nach Koberstein. Aufsätze. Lesen einiger Dichtungen. Deklamiren. Freie Vorträge. Cand. Kleinsorge. Hebräisch. 2 St.— Iste Abtheil. Repet. der Verba und Deklinationen. Uebersetzt Gesen. Lehrb. 5— 8. und einige Psalmen. 2te Abth. Formenlehre nach Gesenius. Lect. Ges. 1— 5. Pred. Bresina. Religion. Die Lehre vom Logos, v. der Versöhnung und v. Glauben nach dem N. Te- stament besonders nach Johannes und Paulus mit Benutzung des Grundtextes und Anwen- dung auf die Lehre der römischen Kirche. Pred. Bresina. Mathematik. 4 St. Wintersem. Ebene Trigonometrie. Gleichungen des Isten u. 2ten Grades mit einer und mehreren Unbekannten, Logarithmen, Progressionen, Zinsrechnung. Sommers. Stereometrie. Dr. Brehmer. Physik. 1 St. Winters. Von den allgem. Eigenschaften der Körper. Sommers. Electri- cität, Galvanismus, Magnetismus. Dr. Brehmer. Chemie. 2 St. Von den Metallen und ihren Verbindungen. Dr. Brehmer. Angewandte Mathematik. 4 St. Im Winters. 2 St. mathemat. Geographie, Sommers. Geodäsie 4 St.— Cand. Boltze. Geschichte und Geographie. 3 St. Geschichte der alten Welt, besonders der Grie- chen und Römer nach Leo's Leitfaden.— Repetition der Geogr. von Europa, Amerika, Süd- afrika und Asien nach Selten und Roon. Adj. Müller.— Tertia. Ordinarius: Dr. Gerth. Latein. a) Gymnas. Klasse. 8 St. Grammat. v. Zumpt. Die Syntax vollständig durchgenommen. Cap. 69— 83. Abschnitte aus der Formenlehre wiederholt. Extempor. Wö- chentl. Scripta aus Grotefend. 2 Curs.(2 St.) Lectüre. Curtius IV, V, 3.(4 St.) Dr. Gerth. Ovid. Met. X, 1— 297. 520— 739. XI. I— 194. 221— 266. 411— 583. 2 St. Prof. Biese. b) Realklasse. 6 St. Grammatik nach Zumpt C. 69— 78. Exercitien u. Extemp. nach Grotefend 2 Curs.(3 St.) Lect. im Wintersem Caes. de bello gallico VII, 68— VIII. bell. Alex. I- I7. Im Sommers. bell. gall. Izu Ende.(3 St.)— Dr. Erfurdt. Griechisch. 4 St. Grammat. Formenlehre beendet, incl. der unregelm. Verba. Monatlich 2 Scripta aus Blume. Lectüre: Jacobs Leseb. p. 64— 87. v. 37— 144.— Dr. Gerth. Französisch. 3 St. Wöchentl. Scripta aus Stieffelius. Vocabeln aus Hirzel. Formenlehre repetirt, Syntax bis pag. 134 im Stieffelius. Lectüre: Aus Idler's Handbuch: Diderot, aus Büchner: Jouy. Cottin. Bouilly. Erster Anfang im Sprechen des Französischen. Der Director. 41 Englisch. Zweite Abtheilung. Im Winters. 3 St. Im Sommers. 2 St. Repetition der For- menlehre und Aussprache nach Marston. Unregelm. Verba. Einüben der wichtigsten syntact. Regeln durch Sätze und Extemp. Monatl. 2 Scripta. Vorübungen zum Sprechen nach Gerth's Materialien. Lectüre: Einige Bücher aus Vicar of Wakefield. Scheridan school for scandal.— Dr. Gerth. Deutsch. 3 St. Von den Styl- und Schreibarten. Musterbeispiele aus Classikern gegeben und nachgebildet. Monatl. 2 Aufs. und Stylübungen. Deklamiren. Dr. Gerth. Religion. 2 St. Geschichte der christlichen Religion von Constantin d. Gr. bis auf die Gegenwart. Pred. Bresina. Mathematik. 4 St. Von der Aehnlichkeit der Figuren. Vom Kreise, Proportionen, Po- tenzen, Wurzeln, Gleichungen des Isten Grades mit I Unbekannten. Dr. Brehmer. Physik. 2 St. Die wichtigsten Erscheinungen der anorganischen Natur wurden erklärt. Dr. Brehmer. Chemie. 1 St. Von den Metalloiden und ihren Verbindungen. Dr. Brehmer. Praktisches Rechnen. Realabtheilung. 2 St. Proportionsrechnungen mit An- wendung auf das Geschäftsleben. Rechnen mit Logarithmen mit Anwendung auf Flächen- und Körperberechnung. Cand. Boltze.. Naturgeschichte. 2 St. Winters. Mineralogie. Sommers. Botanik. Cand. Boltze. Geschichte und Geographie. 3 St. Uebersicht der mittlern und neuern Geschichte bis zur französ. Revolution, nach Stüve— Europa nach Selten. Cand. Kleinsorge. Quarta. Ordinarius: Adjunct Müller. Latein. 8 St. Repet. der Formenlehre. Syntax nach Burchard. Wöchentl. ein Scriptum und Extemporalien zum Einüben der gelernten Regeln. Lectüre: Ausgewählte Stücke aus Burchard und Cornel. Miltiades. Themistocles. Auswendiglernen von Vocabeln u. Phrasen. Adj. Müller. Griechisch. 4 St. Grammat. nach Buttmann. Formenlehre bis dνια‿. Uebersetzen aus Jacobs Leseb. Mit d. Grammatilk wurden schriftliche Uebungen verbunden. Cand. Kleinsorge. Französisch. 2 St. Unregelm. Formenlehre. Wöchentlich ein Scriptum aus Schifflin. Lectüre: Schifflin 2ter Cursus. p. 187— 239. Cand. Boltze. Englisch. Dritte Abtheilung. 2 St. Formenlehre nach Marston. Lectüre: Einzelne Abschnitte aus Horst's Reading Book. Auswendiglernen von Vocabeln. Adj. Müller. Deutsch. 38St. Satzlehre nach Bernhardt. Wöchentl. Aufsätze. Lese- u. Deklamirübungen. Adj. Müller. Religion. 2 St. Erklärung des 2ten und 3ten Artikels des zweiten Hauptstücks und in Verbindung mit dem 3ten Artikel Erklärung des 3ten, 4ten u. 5ten Hauptstücks. Pred. Bresina. Mathematik. 4 St. nach Grunert. Geometrie bis zum pythagor. Lehrsatze. Arithmetik: Decimalbrüche, Rechnen mit allgemeinen Grössen. Cand. Boltze. Rechnen. 2 St. Lehre von den Brüchen. Regel de tri. Zeitrechnung. Uebungen im Kopf- rechnen. Cand. Boltze. Naturgeschichte. 2 St. nach Burmeister. Zoologie. Cand. Boltze. Geschichte u. Geographie. 3 St. Winters. Brandenburgisch-Preussische Geschichte bis 1815. Sommers. Alte Geschichte nach Stüve.— Aussereuropäische Erdtheile nach Selten. Adj. Müller. 6 4²2 Quinta. Ordinarius: Cand. Kleinsorge. Latein. 8 St. Im Winters. Grammatik. 4 St. Formenlehre u. Anfangsgründe d. Syntax. — Uebers. a. d. Latein. Vocabeln u. Phrasenlernen. 3 St.— Uebersetzen a. d. Deutschen. 1 St. Cand. Kleinsorge. Französisch. 3 St. Lesen, Vocabeln-Lernen, Einiibung der Formenlehre bis zu den un- regelmässigen Verben, Uebersetzen ins Franz. und aus dem Französ. nach Schifflin Ir Cursus. Dr. Erfurdt.— Deutsch. 5 St. Im Winters. Lehre vom einfachen Satze. 2 St. Orthographie 2 St. Lesen 1 St. Im Sommersem. Grammatik. 3 St. Ableitungslehre, Deklination, Conjugation. Lesen u. Deklamiren. 1 St. Diktate. 1 St. Cand. Kleinsorge. Religion. 2 St. Das Leben Jesu nach d. Evangelien u. die Apostelgesch. Pred. Bresina. Rechnen. 4 St. Die vier Species mit ganzen und gebrochenen Zahlen, und leichtere Exempel aus der Regel de tri. Cand. Boltze. Geographie u. Naturgeschichte. 3 St. Grundlehren der sogen. mathematischen Geo- graphie. Bild der Erdoberfläche im Allgemeinen: die Oceane mit ihren Gliederungen, die Erd- theile nach ihrer natürlichen und politischen Eintheilung. Stromgebiete, Gebirge, Landseen etc. Die Thier- und Pflanzenwelt nach Verschiedenheit der Zonen und der vertikalen Erhebung über die Meeresfläche. Schilderung der Hauptvölker d. Erde. Wichtigste Städte. Cand. Boltze- An dem Unterrichte im Schönschreiben nahmen die Schüler der untern Klassen mit gutem Erfolge Theil. 1 Der Unterricht im freien Handzeichnen umfasste für jede der einzelnen Klassen 2 wö- chentl. Lehrstunden, die Realabtheilung von Secunda und Tertia übte sich ausserdem zwei Stunden im Planzeichnen. Die meisten unserer Schüler machten sehr gute Fortschritte. Gesangunterricht ward in 2 Stunden für die Chorklasse, und 2 St. für die Vorberei- tungsklasse gleichfalls mit recht erfreulichem Erfolge ertheilt. Die gymnastischen und Schwimm-Uebungen, so wie der Unterricht in der Reitkunst hat- ten ihren regelmässigen Fortgang während des Sommersemesters. Im Winter mussten leider die Turnübungen ausgesetzt werden, weil es an einem passenden Locale fehlte. VII. Ordnung der Schuffeierſichkeiten. Montag den 5ten October Vormittags von 8 bis 12 Uhr, Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, und Dienstag den 6ten October Vormittags von 8 bis 12 Uhr öffentliche Prüfung aller Klas- sen im Auditorium. Probearbeiten, Probeschriften und Zeichnungen liegen zur Ansicht vor. I. Montag den 5ten October. Vormittags. Choral:»Eine feste Burg ist unser Gott» vierstimmig nach Fr. Schneider- Prima. Mathematik. Dr. Brehmer. Griechisch. Plato. Prof. Biese. Seeunda. Geschichte. Adj. Müller. Englisch. Erste Abtheilung. Dr. Gerth Tertia. Realabtheilung. Rechnen. Cand. Boltze. Gymnasialabtheilung. Griechisch. Dr. Gerth. Prima. Horat. carm. Der Director. Es deklamirt der Tertianer G. v. Gagern: Monolog aus Schillers Braut von Messina. 43 Nachmittags. Secunda. Sallustius. Prof. Biese. Mathematik. Dr. Brehmer. Tertia. Französisch. Der Director. Physik. Dr. Brehmer. Prima. Philosophische Propädeutik. Prof. Biese- Tertia. Religionsgeschichte. Pred. Bresina. Der Secundaner W. Rodatz schildert den Untergang des Atheniensischen Heeres auf Sicilien. Vierstimmiger Chor: Hymnus von Arnold. II. Dienstag, den 6ten October. Vormittags. Choral:»Wie schön leucht' uns der Morgenstern.« Vierstimmig nach Schneider. Quarta. Latein. Adj. Müller. Naturgeschiehte. Cand. Boltze. Quinta. Geographie. Dr. Erfurdt. Latein. In Abwesenheit des Klassenlehrers der Director. Quarta. Deutsch. Adj. Müller. Mathematik. Cand. Boltze. Quinta. Französisch. Dr. Erfurdt. Religion. Pred. Bresina. Es deklamiren: Der Quartaner F. Witte:»Der Graf. Legende von Leop. Schefer. Der Quartaner H. v. Löper die 30te Romanze aus dem Cid v. Herder. Vierstimmiger Chor: Hymnus von Rinck. Nachmittags 4 Uhr Censur aller Klassen im engern Kreise der Schule. Die Ver- setzungen aus den verschiedenen Klassen werden angezeigt. Mittwoch den 7ten October. Stiftungsfest. Vormittags 10 Uhr Redeactus im Auditorium. Chor: No. I. u. 13. aus der Cantate: Der Ostermorgen, von Neukomm. I. Lateinische Rede des Primaners H. v. Plessen: Friederici Wilhelmi III. laudatio. 2. Französische Rede des Secundaners F. v. Maltzahn: La force d'un peuple est dans sa foöi et sa vertu. Chor: Salve regina v. Hauptmann. 3. Deutsche Rede des Primaners G. v. Arnim.— Hoffnung und Erinnerung die beiden Hauptquellen der Freudigkeit des Menschen. 4. Es deklamirt der Secundaner Otto Senff die 27., 28. u. 29. Romanze aus dem Cid von Herder. 5. Dialog aus Göthe's Iphigenia auf Tauris, vorgetragen von den Tertianern L. Holtz und L. v. Maltzahn. 6. Der Quintaner G. Meister deklamirt; Des Knaben Berglied von Uhland. 7. Der Quintaner L. v. Blessingh deklamirt: Blau Veilchen von Förster. Chor: Motette von Schicht. Schlussgebet des Directors. 3 Choral: Nun danket alle Gott. 8 Der Unterzeichnete giebt sich die Ehre zur Theilnahme an den genannten Schulfeierlich- keiten Ihre Durchlauchten den Fürsten und die Fürstin, die hohen Behörden, die hochzuver- ehrenden Mitglieder des Curatoriums, alle Freunde des vaterländischen Schulwesens, nament- lich die Herren Geistlichen und Schullehrer aus der Umgegend, insbesondere aber die geehr- ten Eltern und Vormünder unserer Zöglinge in seinem und seiner Amtsgenossen Namen resp. ehrerbietigst und ergebenst einzuladen. Putbus den 29. September 1840. Dr. Haſenbalg, Director des Pädagogiums. Einladungsſchrift iobwen Zur öffentlichen Prüfung aller Klassen Königlichen Pädagogiums zu Putbus am 5. und 6. October, . und zum REDEACTUS, 3 womit das Stiftungsfest am 7. October feierlichst begangen werden soll. 4— —— M 8 eF Aelt 5 G 4— 7 esina: 4 und Religionslehrers B Farbkarte 13