rn— 1.„* IjIgin-Bibßi OIin., II. 5—* 8 ’ Giossen k— Friedrich-Wilhelms-Realschule (Realschule und Progymnasium) ESCHWEG E. XIX. Jahresbericht, mit welchem zu den öffentlichen Prüfungen und zur Sehlussfeier ergebenst einladet der Direktor Dr. K. Schirmer. —.— Inhalt: 1) Die Familien der ehemaligen Reichsritterschaft, I. Teil. Vom ord. Lehrer Edward Stendell. 2) Schulnachrichten. Vom Direktor.— L= B —= 9.⸗ VX 1 NS ESOHWEGE 1887. Druck von A. Rossbach’s Buchdruckerei.“— 8— 5 1887. Progr. Nr. 376.— F7 — Die Familien der ehemaligen Reichsritterschaft. In dem zusammengesetzten Organismus des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreiches bildete die freie Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein eines der eigentümlichsten Glieder. Mit ihrer Person und mit ihren Gütern nur dem Kaiser und Reich unterworfen, bildeten die Reichsritter doch keinen Reichsstand und nahmen daher an den Reichstagen keinen Anteil; zu Reichssteuern nicht verpflichtet, leisteten sie im Falle der Not dem Kaiser in den ersten Zeiten ihres Bestehens persönlich Kriegsdienste, an deren Stelle aber bald das sogenannte subsidium caritatis(Liebessteuer) trat, das der Kaiser nach Gefallen verwenden konnte. Eine so weit ver- zweigte und geographisch vielfach getrennte Korporation bedurfte einer Verfassung, um unter den fortwährenden Zwistigkeiten mit den Reichsständen, in deren Gebiet ihre Güter lagen, ungeschmälert ihren Besitz zu erhalten und sich selbst der Landsässigkeit zu erwehren; und diese Verfassung war allmählich im 16. Jahrhundert ausgebildet worden. Darnach zerfiel sie in drei Ritterkreise, jeder Kreis in Orte oder Kantone, einzelne der letzteren noch in Quartiere. Die Geschäfte der Kantone, die ihre besonderen Kanzleien hatten, führte ein Direktor oder Hauptmann, dem Ritterräte und Aus- schüsse zur Seite standen, während einer der Direktoren zugleich das Direktorium des ganzen Ritter- kreises führte und wiederum einer der drei Kreisdirektoren zugleich Direktor der gesammten Reichsritterschaft war. Die Reichsritterschaft musste, da viele Familien, die zu ihr gehörten, im Laufe der Zeit ausstarben oder durch Veräusserung ihrer Güter und durch Wegziehen in andere Reichsländer zwar nicht ihre reichsritterliche Qualität verloren, aber doch ihre Bedeutung einbüssten, darauf bedacht sein, ihren Besitz zu behaupten und neue Mitglieder an Stelle der ausgeschiedenen zu gewinnen. Ersteres suchte sie dadurch zu erreichen, dass sie bei Veräusserungen das Einstands- oder Ein- lösungsrecht ausübte, wonach den Mitgliedern, und zwar zunächst den Verwandten, dann den Kantons- genossen, endlich jedem Reichsritter der Vorkauf zustand, ehe in einer bestimmten Zeit an einen Nicht-Genossen veräussert werden durfte. Trotzdem gab es, namentlich in den letzten Zeiten, eine grosse Anzahl blosser Guterbesitzer(Reichsstände, geistliche Korporationen, Bürgerliche); waren die- selben von Adel, so hielt es für sie nicht schwer, auf ihren Antrag unter die Mitglieder aufge- nommen zu werden; selbst dann geschah es häufig, wenn sie aus bürgerlichen Verhältnissen empor- gekommen vom Kaiser in den Adelstand erhoben waren. Weit grösserer Abbruch wurde der Reichs- ritterschaft von seiten der Reichsstände gethan; die von ihnen lehenrührigen Güter fielen nach dem Aussterben der Inhaber heim und wurden häufig nicht wieder vergeben; geschah es doch, so wurden die neuen Besitzer häufig verpflichtet, die Landsässigkeit anzuerkennen, wogegen die Reichsritterschaft Beschwerde einlegte und der Kaiser sie zu schützen suchte; überdies gelang es den vedesoren 2 Reichsständen, bei der häufigen Geldnot der Ritter manches Gut der Reichsritterschaft zu entziehen, und diese hatte Mühe, wenigstens die Steuerbarkeit dieser Güter zu ihren Ritterschaftskassen zu behaupten. Einzelne Güter wurden auch dadurch für immer der Ritterschaft entfremdet, dass ihre Besitzer wegen ihrer besonderen Verdienste um Kaiser und Reich oder wegen ihres grossen Besitzes vom Kaiser mit dem Titel Reichsgrafen auch die Kreis- und Reichsstandschaft erhielten; so wurde z. B. Johann Kasimir Kolb von Wartenberg, der intrigante Minister des Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg, 1699 vom Kaiser zum Reichsgrafen gemacht und seine in der heutigen Rhein- pfalz und Rheinhessen zerstreut liegenden reichsritterschaftlichen Güter als eine Allodialherrschaft zu einer unmittelbaren freien Reichsgrafschaft erhoben. Gegenüber diesen bedeutenden Verlusten war der Zuwachs nur ein ganz unbedeutender; in den letzten Zeiten ihres Bestehens ist von einem solchen überhaupt nicht die Rede. Schon aus diesen wenigen Andeutungen geht hervor, dass der Bestand der Reichsritterschaft an Mitgliedern und Gütern ein sehr wandelbarer war. Schmolz der Besitz immer mehr zusammen, so wurde die Zahl der Mitglieder weit eher auf der alten Höhe erhalten. Unter ihnen lassen sich ihrer Herkunft nach leicht mehrere Gruppen unterscheiden. Den Mittelpunkt bildeten in allen Kan- tonen die eingebornen Ritterfamilien, ihrem Ursprung nach Ministerialen des Reichs oder mächtiger Reichsfürsten, denen sich herabgekommene Dynasten-Familien anschlossen; wobei zu bemerken ist, dass der Ursprung mancher Familie, ob aus der Ministerialität oder nicht, für immer dunkel bleiben wird; auch ist nicht zu vergessen, dass, wie manche Dynastenfamilien zu Reichsrittern herabsanken, manchem Ministerialen es gelang, Reichsstandschaft zu erringen, ja sich zum Fürsten des Reiches emporzuschwingen. Zu den herabgekommenen Dynastenfamilien, die im Anschluss an die Reichs- ritterschaft Schutz vor vollständigem Untergang suchten, gehörten z. B. die Grafen von Grüningen- Landau, ein Zweig der Grafen von Württemberg, die als einfache Ritter von Landau im Anfang des 17. Jahrhunderts als Mitglieder des Ritterkantons Hegau-Allgau-Bodensee ausgingen. Dem ritter- lichen Landadel ebenbürtig galten die Patrizierfamilien der freien Reichsstädte, durch Verschwägerung mit jenem vielfach verbunden. So waren nicht blos manche reiche Geschlechter Nürnbergs in die Kantone der fränkischen Reichsritterschaft als Mitglieder aufgenommen, wie die Tucher, die Haller, die Holzschuher, die Geuder u. a., auch die kleineren Reichsstädte Frankens und Schwabens stellten ihr Kontingent, wie Rottweil die Bletz von Rothenstein, Ravensburg die Hundbiss von Waldrams u. v. a. Weiter traten die illegitimen und nicht ebenbürtigen Sprossen der Reichsfürsten in die Reihen der Reichsritter, wenn ihre Erzeuger nicht etwa besser für sie sorgten, indem sie ihnen eine Grafschaft oder ein Fürstentum kauften. So erlangten die v. Hohenberg, die illegitime Descendenz des Markgrafen Karl von Burgau, des Sohnes der Philippine Welser, desgleichen die v. Karpfen, eine unechte Seitenlinie des württembergischen Herrscherhauses, Aufnahme in die schwäbische Reichs- ritterschaft. Weit bedeutender war der Ersatz, den die Reichsritter aus dem Adel anderer deutscher Länder, ja selbst ausserdeutscher Länder(letzteres natürlich nur in vereinzelten Fällen), er- hielten. Das grösste Kontingent stellten hierzu die angrenzenden Teile der Schweiz, der kaiserlichen Erblande und Baierns, aber auch Niederdeutschland schickte seinen Adel, um die gelichteten Reihen der Reichsritterschaft zu ergänzen. Die Niederlande stellten die Familie der Ritter v. Grünstein für den Rheingau, Schweden aus Pommern die v. Tessin für den Kanton Neckar-Schwarzwald und aus Rügen die v. Gagern für den Oberrhein, Frankreich die v. St. André für den Kraichgau u. s. w. Einen ferneren Zuwachs erhielten die Reichsritter aus den neuadligen Familien, deren Stammväter im Kriegsdienste oder als geschickte Diplomaten und tüchtige Beamte sich den Adel und Reichtum genug erworben hatten, um Rittergüúter zu kaufen. So brachte der Krieg die v. Geyso in Franken, die Lang v. Leinzell in Schwaben, der Frieden die v. Vollmar in Schwaben empor. Fügt man noch hinzu, wie wechselvoll die Stellung der einzelnen Familien im Laufe der Zeiten wurde, wie reiche Geschlechter durch Kriegsläufte und schlechte Wirthschaft verarmten, so dass ihre Güter unter Sequester gestellt wurden, andere durch kluge Benutzung der Verhältnisse sich zu Grafen und Fürsten emporschwangen, so gewinnt man einen Einblick in die bunte Mannigfaltigkeit dieser Kor- poration, der interessante Seitenblicke auf die deutsche Reichsgeschichte der letzten Jahrhunderte eröffnet. Nicht nur wird man die Bestrebungen eines Franz v. Sickingen und eines Wilhelm v. Grumbach zu würdigen wissen, auch die Politik der deutschen Höfe des südwestlichen und west- lichen Deutschlands, namentlich der geistlichen, gewinnt an Klarheit, wenn man diesen Faktor, die freie Reichsritterschaft, mit in Rechnung bringt. Bestanden doch die Domstifter überwiegend aus Söhnen reichsritterschaftlicher Familien, und viele derselben lenkten nicht unwürdig die Geschicke ihrer geistlichen Sprengel und ihrer weltlichen Fürstentümer. Ich erinnere an den trefflichen Wurz- burger Bischof, Julius Echter von Mespelbrunn, den Gründer der alma mater Julia, an den Mainzer Kurfürsten Emmerich Joseph von Breidbach-Buürresheim(1763— 1774) und den trefflichen Franz Ludwig von Erthal, Fürstbischof von Würzburg und Bamberg, den Häausser einen der edelsten Re- präsentanten jener humanen und volksfreundlichen Schule von Regenten nennt, die sich an das grosse Muster Friedrichs II. von Preussen anreihte. Das sind nur wenige Namen aus vielen heraus- gegriffen; doch sie genügen, um von der Reichsritterschaft den Vorwurf eines verkommenen und indolenten Adels, der nur auf seine Privilegien pochte, fernzuhalten. Wohl litt auch er in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unter der allgemeinen Entartung, die aus Frankreich in die deutschen Lande hinübergetragen war; und es ist klar, dass, wenn man aus der deutschen Klein- staaterei der früheren Jahrhunderte und allen ihren Lächerlichkeiten und Schwerfälligkeiten einen Vorwurf gegen die Herren dieser Duodezstaaten und-Stätchen erheben wollte, dieser in erster Linie die Reichsritter treffen würde. Doch lässt sich darauf nicht treffender antworten, als es der edle Freiherr vom Stein, der geniale Reorganisator des preussischen Staates, that, der dem Herzog von Nassau, als dieser 1803 seine reichsritterschaftlichen Guter wider alles Recht in Besitz nahm, als Protest schrieb:„Deutschlands Unabhängigkeit und Selbständigkeit wird durch die Konsolidation der wenigen ritterschaftlichen Besitzungen mit den sie umgebenden Territorien wenig gewinnen: sollen diese für die Nation so wohlthätigen grossen Zwecke erreicht werden, so müssen diese kleinen Staaten mit den beiden grossen Monarchien, von deren Existenz die Fortdauer des deutschen Namens abhängt, vereinigt werden, und die Vorsehung gebe, dass ich dieses glückliche Ereignis erlebe.“ Und welche interessanten Beiträge zur Kulturgeschichte liefert die reichsritterschaftliche Geschichte! Es soll hier nur erinnert sein an die Geschichte des Ritters Gôtz von Berlichingen, die unserm grossen Göthe zu einem seiner Meisterwerke den Stoff geliefert hat, und an die Reise Georgs von Ehingen nach dem Ritterstande, in der dieser uns in die Verhältnisse seiner schwäbischen Heimat, des Schlosses Entringen bei Tubingen, einfuhrt, wo damals 5 Edelleute mit ihren 100 Kindern sassen, davon einer Georg war. Wenn es Verfasser nun im Folgenden unternimmt, ein Verzeichnis der reichsritterschaft- lichen Familien vom sechzehnten Jahrhundert an zu geben, so ist er sich wohl bewusst, dasselbe nicht ohne bedeutende Lüucken liefern zu können. Wer aber die Beschaffenheit der Quellen, sowohl 1* 4— derer, die im besondern der Geschichte der Reichsritterschaft gewidmet sind, wie derer, die nur bei- läufig dieser Genossenschaft gedenken, der wird leicht Nachsicht üben können und wollen. Doch möge noch eine Bemerkung über die Quellen der ersteren Art hier ihre Stelle finden. Der neueste oder vielmehr der einzige Geschichtschreiber der Reichsritterschaft, der Freiherr Roth v. Schrecken- stein, hat aufs trefflichste in ausführlicher Weise die Wurzeln und ersten Ansätze der Reichsritter- schaft zur Darstellung gebracht, während er über die Geschichte der anerkannten und ausgebildeten Reichsritterschaft in aller Kürze hinweggeht; und sicherlich bietet die Geschichte der Entstehung dieses Standes und seiner allmählichen Befestigung des Interessanten mehr als die Folgezeit. Ein Verzeichnis der Familien, nach der eigenen Angabe Schreckensteins lückenhaft, giebt er auf wenigen Seiten im Anhange, nur nackte Namen nach, den drei Kreisen getrennt, enthaltend. Ebenso werden nur nackte Namenslisten von den älteren Quellen geboten und diese noch dazu in der schreck- lichsten Verfassung, kritiklos zusammengestellt. So steht es mit den einschlägigen Abteilungen von Lünig, so mit Burgermeister, Mader(reichsritterschaftliches Magazin), Biedermann, obwohl des letzt- genannten Geschlechtsregister der fränkischen Reichsritterschaft, für seine Zeit trefflich, noch heute unentbehrlich sind wegen Mangel besserer Quellen, doch an vielen Stellen der Verbesserung bedürfen. Und diese Verbesserung gewährt einzig und allein die Spezialforschung, die Geschichte einzelner kleiner Bezirke, deren Resultate in den Archiven der historischen Vereine u. s. w. niedergelegt, also wenig zugänglich sind. Das folgende Verzeichnis, wie gesagt nur ein erster Versuch, dessen erste Anlage vor Jahren bei des Verfassers Studien über die Entstehung der Reichsritterschaft entstand und seitdem nach und nach vervollständigt wurde, giebt in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Familien, ihren Ursprung, ihre zeitliche und räumliche Ausdehnung, also Besitz, Blüte, Ausgang, hervorragende Familienglieder u. dgl. Manche Namen sind in dem Verzeichnisse ausgelassen, wenn sich Zweifel über die Zugehörigkeit der betreffenden Familien zur Reichsritterschaft erhoben; ausserdem ist manches Fragezeichen beigefügt, das zu seiner Beseitigung weiterer Nachforschung bedarf. Voraus- geschickt ist eine Ubersicht der Kantone mit einigen statistischen Angaben, als Erklärung für die nötigen Abkürzungen. Bei den Quellenangaben beschränkt sich Verfasser auf das Notwendigste, so dass namentlich die oben citierten Quellenschriftsteller, wenn überhaupt, nur namentlich auf- geführt sind. Die schwäbische Reichsritterschaft zerfiel in fünf Kantone: I. Der Kanton Donau(D, im Verzeichnis), bedeutend nach Mitgliederzahl und Besitz, der sich über die heutige bairische Provinz Schwaben und Neuburg und den württembergischen Donaukreis bis in die hohenzollernschen Lande erstreckte. Der Adel der vorderösterreichischen Länder war in diesem wie in den beiden folgenden Kantonen landsässig; auch sonst beklagte die Reichs- ritterschaft in diesem Kanton manchen Verlust an Besitz, namentlich das Hochstift Augsburg und die Fugger hatten manche Ritterherrschaft an sich gebracht. Reich begütert waren u. a. die Freyberg, die Späth, die Stein von Rechtenstein und die Stadion. II. Der Kauton Hegau, Allgau und Bodensee(H. im Verz.), mit zwei Quartieren: Hegau- und Allgau-Bodensee, hatte seinen Besitz südlich vom Kanton Donau und Kanton Neckar-Schwarz- 5 wald, um den Bodensee herum. Während in dem Sonderort Hegau der Besitz im ganzen intact geblieben war, hatte das andere Quartier seine wichtigsten Herrschaften an die Grafen Truchsess von Waldburg verloren. Durch Besitz ausgezeichnet waren die Bodmann, die Freyberg, die Horn- stein, die Ulm u. a. III. Der Kanton Neckar-Schwarzwald-Ortenau zerfiel ebenfalls in 2 Sonderorte: Neckar- Schwarzwald(N.) und Ortenau(O.). Der erstere konnte seinen bedeutenden Besitz gegen Württem- berg, in dessen Landesteilen derselbe weit zerstreut lag, nur mühsam behaupten. Von wichtigeren Familien mögen hier erwähnt sein: die Gemmingen, die Gültlingen, die Ow, die Schenk v. Staufen- berg u. s. w. Der Ort an der Ortenau hatte so ziemlich seinen ursprünglichen Besitz behauptet; doch waren seine Grenzen eng gezogen, zumal da im Süden die Ritterschaft des österreichischen Breisgaus landsässig war und jenseits des Rheins der unterelsässische Reichsadel durch Frankreich dem deutschen Reiche entfremdet war, der letztere aber mit der ortenauischen Ritterschaft in engem Zusammenhang stand. So gehörten denn auch die elsässischen Familien Waldner v. Freundstein, Rathsamhausen u. a. zu den begütertsten Familien in der Ortenau. Im Unter-Elsass(E.)— der Oberelsass, fast ganz österreichischer Besitz vor der französischen Besitznahme, hatte keinen reichs- freien Adel— waren besonders, neben den obengenannten, die Andlaw und Zorn von Bulach angesehen. IV. Der Kanton Kocher(K.), mit seinem Besitz hauptsächlich den südlichen Teil des württembergischen Jaxt-Kreises und die angrenzenden Teile des Neckar- und Donau-Kreises, sowie der bairischen Provinzen Schwaben-Neuburg und Mittelfranken ausfüllend, hatte ebenfalls besonders gegen die Gelüste Württembergs seinen Besitz zu behaupten. Zu ihm gehörten die bedeutenden Herrschaften der Grafen von Pappenheim(ein zusammenhängender Komplex von 3 ½ ◻ MI., der bis zum Ausgang der Reichsritterschaft immer bei derselben blieb, trotzdem seine Besitzer schon seit dem 17. Jahrhundert den Grafentitel führten), der Grafen von Rechberg(2 ½ MI., ziemlich gut arrondiert) und der Grafen und Freiherrn von Degenfeld. Sonst sind noch mit bedeutenderem Besitz zu erwähnen: die Wöllwarth, die Gemmingen, die Holz, die Liebenstein u. a. V. Der Kanton Kraichgau(Kr.), benannt nach dem Flüsschen Kraich, das sich gegenüber von Speyer in den Rhein ergiesst, mit seinem Besitz hauptsächlich dem Grossherzogtum Baden und dem württembergischen Neckar-Kreis zugefallen. Auch hier hatte Württemberg, aber auch die Stifter Mainzx, Worms und Speyer manches an sich gebracht. Reicheren Besitz hatten u. a. die Grafen von Neipperg(1 ¾¼ Ml.), die Gemmingen, die Helmstadt, die Venningen. Der fränkische Ritterkreis umfasste sechs Kantone: I. Der Kanton Odenwald(Od.) von grosser Ausdehnung— er erstreckte sich von Würz- burg bis Heilbronn und von Frankfurt a/M. bis Rothenburg a/T. und Dinkelsbühl—, aber mehr wie die andern fränkischen und schwäbischen Kantone durch die Veräusserungen und Lehenheimfälle an benachbarte Reichsstände geschwächt. Nicht allein die grossen Nachbarn(Pfalz, Wurzburg, Brandenburg-Ansbach), sondern auch die kleinen(die Grafen von Erbach und Castell, Reichsstädte wie Rothenburg, Hall, Windsheim) hatten die Verlegenheiten der Reichsritter weidlich benutzt. Mit. grösserem Besitz waren bei diesem Kanton immatrikuliert: die Berlichingen, die Adelsheim, die Gem- mingen, die Grafen von Schönborn, die Ellrichshausen, die Crailsheim u. a. II. Der Kanton Steigerwald(S.), nordöstlich vom vorigen an den Grenzen der heutigen bairischen Provinzen Mittel-, Ober- und Unterfranken, von geringer räumlicher Ausdehnung und darum nur unbedeutendem Besitz. Von angesehenen dazu gehörigen Familien sind zu erwähnen: die Seckendorf, die Crailsheim, die Grafen von Schönborn u. s. w. III. Der Kanton Gebürg(G.), nach dem Fichtelgebirge genannt, hauptsächlich in Ober- franken, aber noch in die benachbarten bairischen Provinzen hinübergreifend. Bedeutend an Mit- gliederzahl und Besitz hatte er— in vier Quartiere(das Fichtelberger, Rodacher, Hollfelder und Forchheimer) geteilt— in schweren Kämpfen mit Brandenburg-Bayreuth seine Reichsunmittelbarkeit erkämpft und seinen Besitz behauptet; nur die vogtländische Ritterschaft war der Landsässigkeit verfallen. Besonders zu nennen sind: die Giech(zuletzt Grafen und Mitglieder des fränkischen Reichsgrafenkollegiums), die Aufsess, die Künssberg, die Redwitz, die Guttenberg, die Egloffstein, um nur die bedeutendsten zu erwähnen. IV. Der Kanton Altmühl(A.), an der obern Altmühl zwischen Nürnberg und Dinkelsbühl, nicht eben zahlreich und von den nachbarlichen Reichsständen wenig belästigt. Unter den Familien mögen die Crailsheim, die Eyb, die Schenken von Geyern erwähnt sein. V. Der Kanton Baunach(B.), die Nachbarschaft des Baunachgrundes— die Baunach mündet, von Norden her kommend, nördlich von Bamberg in den Main— umfassend. In den Besitz dieses Kantons, der ohnehin nicht bedeutend war, hatte besonders das Hochstift Würzburg manche Lücke gerissen. Die Hutten, die Lichtenstein, die Stein zum Altenstein, die Rotenhan, die Truchsess von Wetzhausen gehörten zu den begütertsten Familien dieses Kantons. VI. Der Kanton Rhön-Werra(R.), die reichsritterschaftlichen Besitzungen um die Rhön zwischen der oberen Werra, der Fulda, dem Vogelsgebirge und dem mittleren Main enthaltend, trotz der vielfachen Eingriffe der Stifter Würzburg und Fulda und anderer Reichsstände noch zuletzt be- deutend, zerfiel in vier Quartiere(das hennebergsche, Saal-, Main- und buchsche Quartier, letzteres mit eigener Kanzlei). Hier sind vor allen andern zu erwähnen: die Riedesel und die Grafen von Schlitz, genannt Göôrtz, mit bedeutendem Besitz(üùber 3 resp. 2 ¾¼[MI.), beide im buchschen Quartier; sodann noch die von der Tann, die Thüngen, die Boineburg, die Schaumberg, die Ebers- berg gen. Weyhers u. v. a. Der rheinische Ritterkreis endlich, der am spätesten begründete und in seiner Existenz am meisten gefährdete, hatte folgende drei Kantone: I. Der Kanton Oberrhein(O-R.), im wesentlichen im heutigen Rheinhessen und der dairischen Pfalz, hatte viele Verluste an Kurpfalz, Speyer u. a. erlitten und war in seiner Unmittel- barkeit schwer bedroht. Zu ihm gehörten u. a. die Sickingen, von der Leyen, die Dalberg, die Ingelheim. II. Der Kanton Mittelrhein(M-R.), auf dem rechten Rheinufer im ehemaligen Herzogtum Nassau und angrenzenden Hessen-Darmstadt, war im Rheingau in seiner Reichsfreiheit vom Erastift Mainz bedroht, während auch sonst Hessen und Nassau seinen Besitz und seine Rechte erheblich schmälerten. An der Burg Friedberg, wo er seine Kanzlei hatte, suchte und fand er Rückhalt. Er zerfiel in vier Sonderorte: Wetterau, Rheingau, Einrich und Westerwald; nur wenige seiner zahl- reichen Besitzungen waren sogenannte territoria clausa. Reich begütert waren besonders die Stein zu Nassau, die Löw zu Steinfurt, die Frankenstein, die Ingelheim, die Waldbott-Bassenheim, die Greiffenclau u. a. III. Der Kanton Niederrhein(N-R.) hatte mit geringen Ausnahmen seinen Besitz in den heutigen Regierungsbezirken Trier und Koblenz; freilich war dieser Besitz keineswegs sicher: erst spät hatte der Adel im Erzstift Trier seine Reichsfreiheit durchgesetzt, und auch seitdem wurde der Besitz durch Veräusserungen bedeutend verringert. Die Boos von Waldeck, die Elz, die Hunold- stein, die von der Leyen, die Kesselstadt u. a. waren seine bedeutendsten Mitglieder. Abkürzungen: A.= Altmuhl. B.= Baunach. D.= Donau. E.=(Unter-) Elsass. G.= Gebúürg. H.= Hegau-Allgau-Bodensee. K.= Kocher. Kr.= Kraichgau. M-R.= Mittelrhein. N.= Neckar-Schwarzwald. N-R.= Niederrhein. O.= Ortenau. Od.= Odenwald. O0-R.= Oberrhein. R.= Rhön-Werra. S.= Steigerwald. von Abenberg, zur fränkischen Reichsritterschaft gehörig, angeführt in S. und A., aber frühzeitig erloschen. Mit den gleichnamigen Dynasten, mit denen sie Biedermann zusammenywirft, haben sie nichts als den Namen gemein. In S. gehörte ihnen Stübach(Lang, neuere Geschichte von Baireuth I, 11). von Absberg, ebenfalls ein fränkisches Geschlecht, dessen Stammschloss A. bei Gunzenhausen (Mittelfranken) lag; gegen Ende des 12. Jahrhunderts zuerst erwähnt, gehörte es dem Kanton Od. an und erlosch 1647. Gefürchtet in ganz Franken war im 16. Jh. Thomas von A. als Stegreif- ritter(Baader, Verhandlungen über Thomas von Absberg, Pabl. des lit. Vereins 1873). Ihr Stamm- gut A. kam an die vom Holtz, aber schon 1652 von diesen durch Tausch an den Deutschorden. Adelmann von Adelmannsfelden, eine schwäbische Familie, nach dem Orte Adelmannsfelden (württ. Oberamt Aalen) genannt, der aber schon frühzeitig in andere Hände uberging. Dafür erwarb sie seit dem 14. Jh. in der Nähe mancherlei Besitz(K.), den sie teilweise heute noch behauptet (Schechingen, Hohenstadt). Vgl. Oberamtsbeschreibung von Aalen unter den angegebenen Orten.— Bei der Propstei Ellwangen bekleidete die Familie das Erbmarschallamt, und in der Geschichte dieses geistlichen Fürstentums spielten viele Mitglieder eine wichtige Rolle. So besonders Joseph Anselm († 1805), der zugleich Ritterhauptmann des Kantons K. war und für seine mannigfachen Verdienste 1790 in den Reichsgrafenstand erhoben wurde. Cast, württemb. Adelsbuch 107 ff. von Adelsheim, fränkisch, ein Zweig der Ritter von Düren, der Ende des 13. Jhs. den Ort Ad. gründete und sich darnach nannte; 1374 wurden von Kaiser Karl IV. dem Orte(jetzt Sitz eines Bezirksamts in Baden) Stadtrechte verliehen. Dieser Besitz und anderer in der Nähe dieses Stammsitzes, sowie bei Mergentheim hat sich der Familie, die zu Od. gehörte und jetzt im freiherr- lichen Stande blüht, erhalten.— Auch in M-R. waren sie begütert, z. B. in Miehlen(nassauisches, Amt Nastätten); einer der Familie war um die Mitte des vorigen Jhs. Ritterrat bei diesem Kanton. Cast, badisches Adelsbuch 25 ff; Ersch und Gruber, Encyclop. unter Adelsheim; Vogel histor. Topographie des Herzogtums Nassau 76; 95. von Affenstein, eine in pfälzischen Diensten öfters genannte Familie, die zu O-R. gehörte, 8 — von Ahelfingen, schwäbische Familie in K.(Stammsitz bei Oberalfingen), wo sein Besitz besonders in der Nähe von Geislingen, Göppingen und Neresheim zerstreut lag. Die Familie erlosch 1545.— O. a. beschr. von Aalen 150; O. a. beschr. von Ellwangen 785. von Ahr, ein rheinisches Geschlecht, wahrscheinlich von Burgmännern auf Altenahr ab- stammend, im vorigen Jahrhundert besonders im Kreise Daun in der Eifel begüutert. N-R. — Wegeler, Beiträge zur Spezialgeschichte der Rheinlande II, 14; Bärsch, Beschr. des Reg-Bez. Trier 111 f. von Alben gen. Sulzbach, rheinisch(Niederalben und Sulzbach im Kreise St. Wendel), das seinen Besitz in N-R. auf die v. Graerodt vererbte.— Bärsch a. a. O0. 115. von Albini. Dem Minister von A. erteilte 1798 der Kurfurst von Mainz die Expektanz auf die Lehen der Familie von Groschlag(s. d.); als diese 1799 ausstarb, erhi elt von A. den wirklichen Besitz von Messel etc.(Od.).— Steiner, Bachgau III, 44 ff.— v. Rotenhan, die staatliche und soziale Gestaltung Frankens 489, führt unter dem Kanton B. eine Familie von A. an. von Allendorf, von A. im nassauischen Amte Nastätten stammend, 1292 urkundlich zuerst erwähnt, bekleideten seit 1397 das Waltbotenamt auf dem Einrich; sie erloschen 1568 mit Wilhelm von A.(Bodman, rheingauische Altertümer).— M-R.— Vogel, histor. Topogr. 209.— Verschieden davon sind die von Biedermann in R. angegebenen v. A., die schon 1499 ausstarben. von Altdorf, ein rheinfränkisches Geschlecht, das von Altorf im pfälzischen Kanton Eden- koben seinen Namen hatte; es trug diesen Ort von den Herrn von Ochsenstein und ihren Erben zu Lehen, war aber auch sonst in O-R. begütert. Später teilte es sich in zwei Linien, die von A. gen. Wollschläger und die v. A., gen. von Krobsberg(diese Burg lag nicht weit von Altorf), von denen jene 1618, diese schon 1563 erloschen. Kolb, statist.-topogr. Schilderung von Rh ein- baiern II, 67. von Altmannshausen. Sie waren in H. Mitglieder wegen Amtzell und Kreith; doch wurde ersteres Rittergut 1749 veräussert.— Beschreibung des württ. Oberamts Wangen unter Amtzell. von Altschell s. von Schell. von Andlaw, eine alte elsässische Familie, zu den vier Rittern des römischen Reichs ge- zählt, deren Stammhaus Schloss und Stadt A. am gleichnamigen Flusse im Elsass ist. UÜber das Kloster A. waren sie vom Reiche als Untervögte gesetzt. In den Reichsfreiherrnstand 1676 erhoben, teilte sich die Familie in mehrere Linien, von denen noch 2 im gräflichen Stande in Frankreich, im Elsass und Baden blühen, während eine freiherrliche vor wenigen Jahren erloschen ist. Das Ge- schlecht hat mehrere berühmte Männer hervorgebracht; hier mag nur der gelehrte Peter von A. er- wähnt sein, der im 15. Jh. in seinem Werke de imperio Romano-Germanico eine Art deutsches Staatsrecht schrieb.— Der Besitz in E. war bedeutend(vor allem das Städtchen und Thal Andlau); inwieweit die Angabe bei Simon, Annalen der innern Verwaltung der Länder auf dem linken Ufer des Rheins I, 1, 130, wonach die von A. auch im Kanton Hegau Mitglieder waren, richtig ist, be- darf noch weiterer Nachforschung.— Hübners Reales Staats-, Zeitungs- und Conversations-Lexicon von 1745, S. 55; Leo, Territorialgesch. IV, 167; Cast, bad. Adelsbuch 33 ff. von Angelloch(Angelach). aus dem Kanton Kr. stammend, aber weit verbreitet; ausser in Kr. noch in K., N., Od., O-R. angefuhrt. Jetzt sind sie längst ausgestorben. Ubrigens nannten sie sich in älterer Zeit vielfach„von Brubach gen. von A.“, sind aber nicht mit den von Braubach(s. d.) in M-R. zu verwechseln. 9 (von Anweil. Die Familie wird in N. angegeben. Ich kann aber nur finden, dass sie von 1613— 1664, wo sie ausstarben, das Gut Marschalkenzimmern(0. a. Sulz) als wurttembergisches Afterlehen besassen. Die Landeshoheit und Besteuerung wurde ausdrücklich Wurttemberg vorbe- halten, während der Blutbann seit 1615 den v. A. zustand.— Beschr. des O. a. Sulz unter Mar- schalkenzimmern.— Ob diese Familie also zur Reichsritterschaft gehörte, muss zweifelhaft pleiben.) von Appolt(Appold) in A. mit dem Rittergut Trendel im vorigen Jh. immatrikuliert. von Arnim, ohne Zweifel ein Zweig des alten märkischen Geschlechts(Dorf Arnim in der Altmark), der vielleicht mit den brandenburgischen Markgrafen nach Franken kam. Schon 1587 erscheinen sie unter dem Adel des Oberlandes(G.) mit dem Rittersitz Seidewitz, den sie bis zuletzt wenigstens bis zur Hälfte besassen.— Lang, neuere Gesch. des Fürstent. Baireuth III, 280. von Artner, in den letzten Zeiten mit den Arnim ihre Besitzungen Seidewitz und Windisch- leibach(G.) teilend. (von Arzt, Patrizier-Familie in Rottweil, wird in N. aufgeführt. Joh. Menrad v. A. be- sass 1699— 1702 die Herrschaft Kallenberg an der oberen Donau, die aber unter österreichischer Hoheit stand. Die Stellung dieser Familie ist daher unsicher. Vergl. die Geschichte der Herrsch. Kallenberg in der Beschr. des O. a. Spaichingen.) von Aschhausen hatten ihr Stammhaus im württ. O. a. Künzelsau. Verschieden von den alten Dynasten dieses Namens, die schon in der ersten Hälfte des 13. Jhs. ausstarben, waren die Ritter v. A. krautheimsche Vasallen und schlossen sich dann der Reichsritterschaft(Od.) an. Sie erloschen 1657 mit Joh. Gottfr. v. und z. A. Ihr Stammgut kam als heimgefallenes Lehen an das Erastift Mainz, das ihn bald an das benachbarte Kloster Schönthal veräusserte. O. a. beschr. v. Künzelsau 359— 367. Anderen Besitz hatte das Geschlecht schon vorher verkauft(ebd. 412 ff.). von Attems, Grafen, aus den österreichischen Erblanden, wo sie jetzt noch blühen, in N. eingewandert. Durch Heirat kamen die Rittergúter Bieringen und Hirrlingen an sie, wegen deren sie 1753 unter die Reichsritterschaft aufgenommen wurden. 1789 resp. 1790 veräusserten sie in- dessen diese Besitzungen.— Die Geschichte der Herrschaften in der Beschr. der Oberämter Horb und Rottenburg. von Auerbach stammen aus dem Kr.(A. bei Mosbach in Baden), wo sie immatrikuliert waren. Auch in K. waren sie begütert. Ob die elsässischen A. demselben Geschlecht angehören, ist mir ungewiss. Auerochs von Oepfershausen, gehörten zu R., wo ihre Besitzungen Oepf. und Oberkatz bei Wasungen(Sachs.-Mein.) lagen. Die Familie tritt daselbst schon 1315 auf und besass die ge- nannten Güter seit 1711(als die v. Herda ausstarben) ungeteilt. Doch als sie 1731 mit dem hessen-kasselschen General Georg Friedr. ebenfalls erloschen, fiel der Besitz an den Lehnsherrn heim. — Brückner, Landeskunde von Meiningen II, 98 ff. von Aufsess, altes oberfränkisches Rittergeschlecht, das seinen Stammsitz A.(bei Ebermann- stadt, Prov. Oberfranken) nebst reichem Besitz in der Nähe bis heute behauptet hat. Bei dem Ritterkanton G. bekleideten sie mehrfach Chargen, Biedermann füúhrt einen Ritterhauptmann auf. Zu den Burggrafen von Nürnberg traten sie vielfach in Beziehungen(z. B. verkaufte 1364 Hans v. A. dem Burggrafen seinen Anteil an der Veste A.; Mon. Zoll. IV p. 37). Der Ruhm des Geschlechts ist der edle Freiherr Hans v. A., der Begründer des Germanischen Nationalmuseums zu Nmlhere 10 — Lang, neuere Gesch. von Baireuth I, 6; III, 280; Lang, Baierns alte Grafschaften 280.— Rotenhan a. O. 489 führt sie auch unter B. auf. von Auwach, rheinische Familie(N-R.), in der Matrikel der Reichsritterschaft im Bereich des Kurfürstentums Trier von 1731 mit mancherlei Besitz erwähnt.— Bärsch, Regierungsbez. Trier 112 ff. von Baden. Diese Anfang dieses Jhs. erloschene Familie stammte wohl aus dem Breisgau, zu dessen Ritterschaft sie zählte(Bader, die ehemaligen breisg. Stände XXVIII). Im Kanton K. be- sassen sie vorübergehend das Rittergut Utzmemmingen und werden deshalb in den Listen dieses Kantons aufgeführt. O. a. beschr. v. Neresheim. von Baldeck, ebenfalls bei K. angegeben, besassen seit dem 15. Jh. bei demselben das Rittergut Harteneck und Anteil an Ossweil, veräusserten aber beides schon 1536 an Württemberg. O. a. beschr. von Ludwigsburg. Bapst von Bolsenheim, elsässische Familie, mit Schloss und Dorf Bolsenheim bei der Reichs- ritterschaft im Unter-Elsass immatrikuliert. (von Barille kamen im vorigen Jh. durch Heirat nur vorübergehend in den Besitz des zu N. gehörigen Rittergutes Hausen am Thann bei Rottweil; ob immatrikuliert bei N.?— Beschr. des O. a. Rottweil unter H. a. Th.) von Bartenstein, Freiherrn, bei K. immatrikuliert(Mader). von Bastheim, fränkische Familie, schon 1180 unter den Ministerialen des Bistums Würz- burg genannt(Aschbach, Wertheimisches Urkundenbuch 2, 17), bei R. begütert(mit ihrem Stamm- haus B. im Grabfelde, südlich von Ostheim); erloschen als Freiherrn im 19. Jh. von Baumbach, aus Hessen(ihre Stammburg Tannenberg und das Dorf B. im Kreise Rotenburg, Prov. Hessen-Nassau), heute in vielen Zweigen blühend, kommen hier nur in Betracht, weil Mitglieder der Familie Burgmannen zu Friedberg(M-R.) waren. Bayer von Boppard, ein Ministerialengeschlecht der königlichen Pfalz zu Boppard(1216 zuerst urkundlich), später unter dem Bistum Trier mit der Burggrafschaft daselbst erblich belehnt, erwarb mancherlei Besitztum in N-R., aber auch in Lothringen bedeutende Herrschaften; das Erbschenken- amt im Bistum Metz kam an das Geschlecht durch den Bischof Konrad(1415—59), der damit seinen Bruder belehnte. In N-R. war der wichtigste Besitz: die Herrschaften Lösenich(bei Bern- castel) und Malberg a/Kyll, das Königshaus bei und der Bayerhof in Boppard. Die Familie ging 1598 mit Georg III. aus, der vor Ofen starb. Ihr rheinischer Besitz vererbte auf die Kriechingen. — Leo a. a. O. IV, 877 ff; Wegeler, Beiträge u. s. w. II, 15. von Bechtolsheim, s. von Mauchenheim gen. Bechtolsheim. von der Beck, Mitglieder in B., wo ihr Besitz(Wonfurt und Reinhardswinden) in der Nähe von Hassfurt lag. Sie erloschen 1747 mit Joh. Gottfried; von den Erben wird der Besitz an die Seckendorf verkauft. Beissel von Gymnich, niederrheinische Familie(ihr Stammsitz Gymnich bei Bergheim), die den unterscheidenden Beinamen Beissel schon seit alter Zeit führt(es gab auch eine Familie von G., von der unten die Rede sein wird). Unter ihren Besitzungen ist hervorzuheben; die Herrschaft Schmidtheim(Kr. Schleiden), 1504 durch eine Erbtochter der von Schmidtheim erworben, und die Herrschaft Bullay(Kr. Zell), ebenfalls erheirathet. 1794 war einer der Familie Ritterrat, ein anderer Ausschuss des Kantons N-R. Die Familie blüht noch(jetzt Grafen) im Rheinlande.— Wegeler, 111 Beiträge II, 15; Kaltenbach, der Regierungsbezirk Aachen, 125 f; Bärsch, Städte und Ortschaften i. d. Eifel I, 1, 94; 112; I, 2, 363; Bärsch, Reg.-Bez. Trier 110; Simon, Annalen u. s. w. I, 129. von Bell, in M-R.(Westerwald) bis gegen das Ende des 16. Jhs. mit Besitz erwähnt, stammten von dem Hofe Bell(bei Selters). Vogel, histor. Topogr. von Nassau 127; 185; 189. von Bellersheim gen. Stürzelsheim, ein wetterauisches Geschlecht(B. Dorf im Kreise Nidda, wo sie noch im vor. Jh. ein adliges Haus hatten; Wetterauischer Geographus 57), schon im 13. Jh. als eppensteinische Vasallen erwähnt(Landau, Beschreibung des Gaues Wettereiba 80), späterhin viel- fach im Sonderort Wetterau(M-R.) begütert. Die Familie ist noch jetzt im Darmstädtischen ange- sessen.— Vogel, histor. Topogr. v. Nass. 274; 282 u. a. von Bemelberg, die schwäbische Linie der von Boineburg; s. unter Boineburg. von Benzerath, in der Eifel begüúterte Familie in N-R.; sie hatten einen Rittersitz zu Schönecken(i. Kr. Prum), der zur Ritterschaft steuerte(Auszug der Matrikel von 1731 bei Bärsch, Reg.-Bez. Trier 112; 114). Die Familie kommt bis in die zweite Hälfte des vor. Jhs. in der dortigen Gegend vor. Bärsch, Eifel I, 2, 570. von Berg, Vasallen der schwäbischen Grafen von Berg, besassen als Lehn von diesen Grie- singen und Oepfingen in D., verkauften aber diesen Besitz schon 1503 und 1523 an die v. Frey- berg. Die Familie starb 1591 aus.— Beschr. des wurtt. Oberamts Ehingen unter den genannten Orten. von Berg führt Biedermann in R. an. von Berg gen. Meister in N. angeführt(Mader). von Berg zu Durfenthal, niederrheinische Familie. Geschlechter dieses Namens gab es mehrere am Niederrhein(Wegeler, Beitr. II, 15). Die hier in Betracht kommende, noch(als Frei- herrn) blühende, stammte von der Eifel und hatte ihren Besitz hauptsächlich im Kreise Wittlich an der Mosel. Bärsch, Eifel III 2, 2 p. 63; 140.— In der Vorstellung, die die Mitglieder der Ritterkantone O-R. und N-R. 1802 bei der Reichsdeputation zu Regensburg einreichten, fehlt die Unterschrift der Familie. 3 von Berga mit Besitz(Zweerenberg bei Dinkelsbühl) in A. angegegeben. Auch in N. findet sich eine Familie dieses Namens aufgeführt. von Bergen gen. Kessel nach dem Dorf Bergen bei Limburg a. d. Lahn genannt, kommen auf dem Westerwald und Einrich(M-R.) bis zum 17. Jh. vor; sind aber nicht immer deutlich von einer Familie desselben Namens, doch ohne den Zusatz, zu trennen, die ebenfalls an der Lahn in der Gegend von Weilburg sesshaft war und schon 1581 erlosch. Vogel a. a. O. 217; 223 f; 254 fl. von Berger(edler Herr), in K. genannt. von Berkheim, eine schwäbische noch blühende, ehemals in E. und O. begüterte Familie, die aus dem Elsass stammte und mit den von Andlaw eines Stammes ist. Cast, bad. Adelsbuch. von Berlepsch, hessische Familie, deren Ursprung man fruher aus Mahren ableiten wollte. Beglaubigt ist nur, dass ihre älteste Stammburg B. im Hannoverschen(bei Jühnde) lag, die sie Mitte des 14. Jhs. verliessen, um sich an der Werra bei Witzenhausen eine neue zu erbauen. Ihre weitere ältere Geschichte, besonders ihre Kümpfe mit den Landgrafen von Hessen s. bei Landau, Beschr. des Kurfürstentums Hessen 328 f. Als Erbschenken der Landgrafen von Hessen hatten sie später am Hofe dieser Fürsten eine einflussreiche Stellung.— Zur Reichsritterschaft zählten sie im 2 12 Kanton R., in dessen Urkunden(bei Mader, Magazin) sie z. B. in den Jahren 1576, 1588, 1642 vorkommen und bei dem sie noch zuletzt mit dem Rittergut Tomsbruck immatrikuliert waren. von Berlichingen, eine fränkische Familie, deren Stammsitz B.(Oberamt Künzelsau) noch in ihrem Besitz ist; unrichtig ist die Ableitung des Geschlechts von einem gleichnamigen Schlosse bei Römhild in Thüringen, obwohl es auch in dieser Gegend zeitweilig begütert war. Seit 1212 ur- kundlich viel genannt, teilten sie sich im 15. und 16. Jh. in viele Linien, die bis nach Altbaiern hinein Güter erwarben, aber bis auf zwei jetzt sämtlich erloschen sind. Der Ruhm der Familie ist für ewige Zeiten sicher gestellt durch den Ritter Götz von Berlichingen„mit der eisernen Hand“. Er stiftete die noch blühende Linie B.-Rossach, sein älterer Bruder die ebenfalls noch bestehende Linie B.-Jagsthausen. Von jener wurde Friedrich Wolfgang Götz 1859 in den württembergischen Grafen- stand erhoben; er hat sich durch eine Geschichte seines Ahnherrn und seiner Familie literarisch bekannt gemacht. Jagsthausen und Rossach waren die Hauptbesitzungen der Familie, mit denen sie zu Od. steuerte; daran schlossen sich noch viele andere Güter in diesem Kanton, meist noch jetzt der Familie zustehend. Auch in Kr., R. und K. waren sie zeitweilig angesessen. Beschr. d. O. a. Künzelsau 393 ff. Berlin von Wäaldershub, Zweig der Dinkelsbühler Patrizier-Familie B., die das Gut W. (württ. O. a. Crailsheim) bei A. besass; 1615— 17 verkauften sie diesen Besitz und scheinen bald darnach erloschen zu sein.— Steichele, das Bistum Augsburg III 292; 532. von Bernegger waren im vor. Jh. bei S. Mitglieder wegen Vestenbergsgerenth. von Bernerdin(Bernardin), ein Geschlecht, das 1629 aus seiner Heimat Käarnthen wegen seines Protestantismus vertrieben wurde und bei K. und N. Guter erwarb; bei ersterem u. a. Anteil an der viel zersplitterten Herrschaft Adelmannsfelden. Doch war sein Besitz nur unbedeutend, und es erlosch 1782 im Mannsstamm mit dem PFreiherrn Siegfried Ehrenreich v. B. Berühmt wurde die 1811 gestorbene Reichsgräfin Franzisca von Hohenheim, die Gemahlin des Herzogs Karl Eugen von Württemberg, eine geborne Freün v. B. O. a. beschr. v. Herrenberg(unter Oschelbronn); O. a. beschr. v. Aalen(unter Adelmannsfelden). von Bernhausen, schwäbische Familie(von B. bei Stuttgart stammenqd), frühzeitig unter den württembergischen Vasallen genannt, bei D.(mit Herrlingen und Klingenstein, 1501— 1604 nach und nach von den bisherigen Besitzern erworben) und K. aufgenommen, erlosch 1839 mit dem Freiherrn Franz Maria Gebhard v. B. Beschr. des Oberamts Blaubeuren unter den genannten Orten. Uber ihren Besitz in K. s. O. a. beschr. v. Waiblingen unter Buchenbach. von Bernheim, eine fränkische Familie, von Biedermann bei A. angeführt; also vielleicht von Ober- oder Unter-Altbernheim stammend, das die v. Seckendorf später bei A. besassen. Bei Od. besassen sie kurze Zeit(1522) Bieringen. O. a. beschr. v. Künzelsau 413. Bernhold von Eschau, eine ursprünglich dem Kanton Od.(Eschau am Spessart) angehörige Familie, die dort weit verbreitet gewesen zu sein scheint; z. B. erscheint sie unter den Vasallen der Grafen von Wertheim, von Rieneck u. a. Doch zog schon frühzeitig die Familie von hier fort und erwarb nicht unbedeutenden Besitz in E. und O. von Bernkot gen. Welschenengst, in M-R. im 17. Jh. begütert z. B. im Amt Hadamar. Vogel, histor. Topogr. von Nassau 191; 193. von Bernstein werden bei R. angegeben; waren aber auch Burgmannen der Reichsburg Friedberg und sonst in M-R. begütert, wo sie z. B. in der Wetterau das Rittergut Höchst im vorigen 13 Jahrhundert besassen.— Wagner, Beschr. von Hessen III, 124 f., Wetterauischer Geographus 196; 298. von Beroldingen, stammen aus dem Kanton Uri in der Schweiz, von wo aus sie nach Schwaben(zunächst nach dem Breisgau) übersiedelten. 1704 wurden'sie unter die freie Reichs- ritterschaft aufgenommen und besassen Güter bei N., H. und K. Joseph Anton war von 1743 bis 1776 Ritterhauptmann des Kantons H. Freiherrn seit 1623 und 1691, wurden sie 1801 in den Grafenstand erhoben.. von Berstett. Diese noch(als Freiherrn in Baden und Württemberg) blühende Familie stammte aus dem Elsass; mit ihrem Stammgut und anderem Besitz waren sie in E., aber auch in O. Mitglieder. Simon(a. O. I, 130) füuhrt sie auch mit Besitz auf der linken Rheinseite an(doch also ausserhalb des Elsasses). von Bertram werden von Biedermann in Od. genannt. Eine Familie dieses Namens mit dem Beinamen von Herschbach(nach H. im Amte Selters in Nassau) kommt in M-R. vor, ver- schwindet aber schon Anfang des 16. Jhs.(Vogel, Topogr. von Nassau 125; 135). Sind beide Familien identisch? Besserer von Thalfingen, eine in der Geschichte der Reichsstadt Ulm seit alten Zeiten mit hohem Ruhm genannte Familie, die mit mancherlei Besitz in der Nähe begütert war, mit dem sie sich zum Teil dem Kanton D. anschloss, z. B. Schnürpflingen, Ende des 17. Jhs. an die Fugger veräussert(O. a. beschr. v. Laupheim). Cast(württ. Adelsbuch 138) weist sie auch dem Kanton H. zu; in dessen Umkreise besassen sie allerdings zeitweilig Bettenreute; aber dieses Gut steuerte zum schwüäbischen Kreise und nicht zur Ritterschaft. O. a. beschr. v. Ravensburg. von Bettendorf, begütert im vorigen Jh. bei Kr. und Od. Bedeutender war der Besitz, den sie in M-R. seit dem 17. Jh. erworben hatten. Als Erben der Brömbser von Rüdesheim besassen sie unter andern die Brömbser-Burg bei Rüdesheim im Rheingau, während in der Wetterau ihre Hauptbesitzungen Falkenstein u. s. w. durch Kauf an sie gekommen waren. Auch waren sie Burg- mannen zu Friedberg, Burggraf daselbst und zugleich Ritterhauptmann in M-R. war Freiherr Adolf Johann Karl v. B.(† 1706). Endlich werden sie auch in E. als Mitglieder aufgeführt.— Die rheiniche Linie erlosch 1783; ihr Besitz kam, soweit er nicht heimfiel, an die v. Frankenstein, v. Erthal und die Gräfin v. Coudenhoven.— Vogel, histor. Topogr. v. Nass. 50; 288; 290; Wetterau. Geogr. 128 u. a.; v. d. Nahmer, Entwickelung der Territor.-Verhältnisse der Rheinufer 112 f., Anm. — Im Grossherzogtum Baden blüht die Familie noch heute. von Beulwitz, vom Thüringerwald stammend, wo ihr Stammsitz in der Nähe von Saalfeld gelegen ist. Von den beiden Linien des Geschlechts, das von den Sorben abstammen soll und schon im 13. Jh. erscheint, erwarb die vogtländische bei G. Güter, doch wurde sie wohl mit dem übrigen vogtländischen Adel von Brandenburg der Landeshoheit unterworfen. Aus dem 16. Jh. führt Biedermann einen Ritterhauptmann des Kantons G. an; in den späteren Verzeichnissen erscheinen sie nicht mehr.— Brückner, Landeskunde von Meiningen II, 658. Beusser(oder Buser) von Ingelheim, ein rheinisches Geschlecht, vielleicht einem der Orte J. in Rheinhessen entstammend. von Biberern, fränkische Familie in Od., von dem Orte Biberehren in Unterfranken stammend, schon 1589 mit Sebastian v. u. z. B. erloschen. Biedermann. von Bibra. Diese noch im freiherrlichen Stande in mehreren Linien blühende fränkische 14 “ Familie wird schon 1151 erwähnt; ihr Stammgut Bibra bei Meiningen besassen sie als henne- bergisches Lehen in Gemeinschaft(im Burgfrieden von 1467 erscheinen 21 Mitglieder des Ge- schlechts). Seit 1405 bekleidete der Geschlechtsälteste das Untererbmarschallamt im Hochstift, Wuürzburg; später gehörte dem Geschlecht auch das Untertruchsessamt im Bistum Bamberg. Wie zu den Grafen von Henneberg standen sie- auch frühzeitig zu denen von Wertheim und Rieneck u. s. w. im Lehensverhältnis. Ausser in R. werden sie noch mit Besitz in G., S. und A. aufge- zählt; bei R. bekleideten Mitglieder der Familie wiederholt die Würde eines Ritterhauptmanns.— Brückner, Landeskunde von Meiningen II, 179— 182; Aschbach, Gesch. der Gr. v. Wertheim 1, 376; u. a. von Bicken stammen vom Westerwald, wo ihre Burg bei dem Dorfe B.(nassau. Amt Herborn) noch 1347 bestand. Einst in dieser Gegend mächtig und reich begütert— hatten sie doch selbst adlige Vasallen, wie die v. Mudersbach— scheinen sie durch die Übergriffe der Grafen von Nassau besonders gelitten zu haben, so dass sie in die neuere Zeit nur geringen Besitz hinüber- retteten. Sie erloschen 1732. Mitglieder waren sie ausser in M-R. auch in Od.— Vogel, histor. Topogr. v. Nassau 135; 144 ff; 156 f; 234 u. a.; Wagner, Beschr. v. Hessen III, 35. von Bidenbach-Treuenfels besassen von 1694/98 bis 1746, in welchem Jahre Hercules Felix von B. ohne Nachkommen starb, bei K. einen Anteil an dem Rittergut Ossweil.— Beschr. des O. a. Ludwigsburg unter Ossweil. von Bissingen-Nippenburg. Diese schwäbische Familie, ein Zweig der meissnischen Familie von Bissing, war 1636— 1789 bei dem Kanton D. wegen Grunzheim(nicht Graupheim, wie Cast, württ. Adelsbuch 152 schreibt) immatrikuliert, das sie von den v. Nippenburg durch Heirat erlangt hatte. 1746 wurden sie in den Reichsgrafenstand erhoben. Als sie 1789 das genannte Gut an Thurn und Taxis verkauften, erwarben sie dafür die Güter Dotternhausen und Rosswangen und er- langten dadurch die Aufnahme bei N. Diese Güter lagen der bedeutenden Herrschaft Schramberg näher, die sie 1699 erkauft hatten; doch waren sie mit letzterer österreichische Landsassen, wenn- gleich auch Schramberg ehemals dem Kanton N. einverleibt gewesen war.— Beschr. d. O. A. Ehingen(unter Grunzheim); O. A. Rottweil(unter Dotternhausen); O. A. Oberndorf(unter Schramberg). Blarer von Wartensee, jetzt Freiherrn, stammen aus der Schweiz, wo sie mehrere Herr- schaften besassen; schon im 13. Jh. in Konstanz eingewandert, gehörten sie zu den patrizischen Familien dieser Stadt. Der in Konstanz geborene württembergische Reformator Ambrosius Blaurer (eig. Blarer, 1492— 1564) gehört der Familie an. Seit Ende des 16. Jhs. erwarben sie mehrere- zum Kanton K. kollektable Rittergüúter(Unterböbingen, Baiershofen und Wagenhofen). Von da an wird die Familie vielfach in Diensten der Propstei Ellwangen erwähnt. Ihren Besitz veräusserten sie noch im 17. u. 18 Jh.— Beschr. d. O. a. Gmünd unter Unterböbingen; Beschr. d. O. a. Ell- wangen 788 f., 792.— Die unter der rheinischen Reichsritterschaft aufgeführten Blarer von Geiers- berg(Gyrsperg) sind ein Zweig derselben Familie. Bletz von Rothenstein, eine Patrizierfamilie der Reichsstadt Rottweil, in deren Nähe ihr Besitz lag, mit dem sie zum Kanton N. gehörte(darunter auch Schloss und Feste Rothenstein, nach dem sie sich nannte). Sie starben 1789 mit dem Freiherrn Joseph Anton v. u. z. Rothenstein aus; schon vorher hatten sie ihren Besitz veräussert.— O. a. beschr. von Rottweil unter Rottweil und Hausen ob Rottweil.. Blick von Lichtenberg, eine rheinische Ritterfamilie, aus der Hans i. J. 1514 als Gemeiner 15 den Burgfrieden von Steinkallenfels mitunterzeichnete.— Wigand, Wetzlarische Beiträge II p. 173. — Die Blick von Rothenburg, die ebenfalls zur rheinischen Reichsritterschaft zählten, sind wohl ein Zweig desselben Geschlechtes. von Blittersdorf(Plittersdorf) stammen aus dem Erzstift Bremen(Bliderstorp bei Horneburg), kommen aber schon von Mitte des 13. Jhs. an im Kölnischen vor. Den Freiherrntitel erhielten sie 1664. Eine Linie des Geschlechts erwarb Rittergüter bei O.(Waldseg, Neusatz); doch erlosch sie Ende des vorigen Jahrhunderts, worauf die im Jülichschen angesessene Millendorfer Linie diesen Besitz überkam.(Cast, bad. Adelsbuch).— Bis 1717 hatten sie auch Anteil an dem Derfe Merchweiler in der Herrschaft IIlingen(Kanton N-R.), verkauften ihn aber damals an die v. Kerpen (v. Schlechtendal, Versuch einer statist. Darstellung des Kreises Ottweiler 12 ff.).— Geht auf letzteren Besitz die Angabe bei Simon(Annalen I 1, 130), wonach sie auf der linken Rheinseite Besitz hatten?— Die Familie blüht noch in Baden und Pommern. von Bobenhausen. Diese fränkische Familie hat wohl ihren Ursprung im Kanton R., wo sie noch bei der Auflösung der Reichsritterschaft begütert war. Ausserdem war sie früher auch bei Od. mit ziemlich bedeutendem Besitz immatrikuliert, verlor denselben aber teils durch Erlöschen einzelner Linien, teils durch Veräusserung. Endlich gehörten sie auch zur rheinischen Reichsritter- schaft, Kantons M-R., wo sie z. B. im vor. Jh. ein Gut zu Obbornhofen(i. d. Grafsch. Solms) be- sassen. Wagner, Beschr. v. Hessen I, 204; Wetterauischer Geographus 303.— Simon(Annalen u. s. w. I 1, 131) führt sie auch mit Besitz auf dem linken Rheinufer an, ohne dass sie zu den Kantonen O0-R. oder N-R. gehörten. Bock von Bläsheim. Dieses dem Elsass entstammende Geschlecht besass in seiner Heimat beträchtlichen Besitz, darunter Bläsheim, das Reichslehen war. Ausserdem werden sie auch 1772 in der Matrikel des Kantons O. als Mitglieder aufgefuhrt. Leo, Territorien IV, 167(Blesheim(sic!) Reichslehen).— Simon a. a. O. 130 nennt auch diese Familie mit Besitz auf dem linken Rhein- ufer.— Dagegen ist es mir sehr zweifelhaft, ob die in K. angegebene Familie v. Bock(bei Mader, Magazin) die elsässische ist. Bock von Erphenstein s. von Erphenstein. von Bodeck und Elgau werden in O. angegeben(z. B. 1772); auch in E.(?). Simon (Annalen) führt auch diese Familie unter gleichen Verhältnissen wie die vorhergehende an. Ferner war in M-R.(Quartier Wetterau) eine Familie v. B., vermutlich dieselbe, Mitglied; der Wetterauische Geographus(77) giebt ein adliges Gut dieser Familie in Praunheim an der Nidda an, zu seiner Zeit(1747) freilich schon veräussert. Bodemer von Rohrburg, in älteren Verzeichnissen des Kantons O. genannt. Rohrburg be- sass später der Fürst von Nassau-Usingen. von Bodman, eine der ältesten schwäbischen Ritterfamilien, deren Ursprung den älteren Geschichtschreibern viel Sorge bereitete. Denn der grosse Umfang ihres Besitzes, dazu ihr Name schien es ihnen zur Notwendigkeit zu machen, die Ahnen derer v. B. unter einem der Grafengeschlechter des Bodensees suchen zu müssen. Schönhuth(die Ritterburgen des Höhgaus IV, 3 ff) teilt die Versuche mit und vermehrt sie noch. Jedenfalls ist der Ursprung der Familie der gleiche, wie ihrer ritter- bürtigen Genossen(vgl. z. B. die von Boineburg); die Frage, ob ihre Ahnen Gemeinfreie oder Ministerialen des Reichs oder eines mächtigen Reichsfürsten waren, wird sich in vielen Fällen nicht entscheiden lassen und ist von nicht erheblicher Bedeutung. Jedenfalls waren die v. B. unter den — 16 Familien des Hegaus eine der angesehensten. Ihre Stammburg Alt-Bodman lag am westlichen Ufer des UÜberlinger Sees bei dem Marktflecken Bodman; dieses Besitzes erfreut sich noch jetzt die Familie, während das Dorf Hohenbodman(im Linzgau), schon im 12. Jh. in ihrem Besitz, jetzt abgekommen ist. In den Rittergesellschaften, den Vorläufern der reichsritterschaftlichen Vereinigung, spielt das Geschlecht eine wichtige Rolle, wie es auch späterhin oft hohe Chargen, mehrere Male die Würde des Ritterhauptmanns beim Kanton H. bekleidete. Im 15. Jh. teilte es sich durch die Brüder Wildhans und Frischhans in zwei noch jetzt(als Freiherrn) blühende Familien. Sie beerbten mehrere Familien der Nachbarschaft, wie die Fridingen und Homburg; doch blieb dieser Zuwachs nicht lange bei dem Geschlecht. Auch Versuche, ausserhalb des Kantons H. Besitz zu gewinnen, waren wenig erfolgreich; die Herrschaft Ebringen im Breisgau, Lehen von St. Gallen, wurde 1559 erworben und schon 1580 veräussert. So beschränkten sie sich auf ihren reichen Besitz in H.— Schönhuth a. a. O. IV 3— 63; Cast, badisches Adelsbuch; O. a. beschr. von Spaichingen unter Mahlstetten. Böcklin von Böcklinsau. Ein Zweig der elsässischen Familie Bock(s. Bock v. Bläsheim), mit bedeutendem Besitz in E. und O.(in letzterem war Rust ihnen gehörig) bis zur Auflösung der Reichsritterschaft Mitglied, war dieses Geschlecht schon frühzeitig im Bezirk des späteren Kantons N. vielfach begütert(besonders der Nebenzweig der Böcklin vom Eutingerthal, welches Gut sie schon 1295 besassen), entäusserte sich aber dieses beträchtlichen Besitzes, wie es scheint, noch vor Ab- lauf des 15. Jhs., so dass es in den Verzeichnissen der Mitglieder dieses Kantons nicht vorkommt. Jedoch wird es in K. aufgeführt, obgleich auch hier sein Besitz(Helfenberg im 17. Jh. durch Heirat erworben) nur vorübergehend war. O. a. beschr. v. Marbach unter Helfenberg; O. a. beschr. v. Horb unter Eutingen etc.— Simon(Annalen 130) nennt die Böcklin ebenso wie ihre Stammes- vettern, die Bock(s. d.).— Die Familie bluht noch jetzt in Baden als Freiherrn. von Bödigheim zählten zur Reichsritterschaft in E. mit geringem Besitz. von Bohn erhielten 1653 nach Aussterben der Landschad von Steinach von Mainz das zum Kanton Od. steuernde Rittergut Birkenau(in Hessen-Darmstadt an der badischen Grenze) zu Lehen; 1721 erlosch die Familie. Wagner, Beschr. v. Hessen I 20 f.— Dieselbe Familie ist es wohl, die Biedermann in Od. als„von Bonn in der Bergstrasse“(Birkenau liegt an der Bergstrasse) angiebt. Verschieden dagegen ist wohl die am Rhein genannte Familie Bonn(Bunde) von Wachenheim (C. Wachenheim). von Boineburg. Diese alte berühmte, noch heute weitverzweigte Familie gehört ihrem Ur- sprung nach allerdings Niederhessen an, ist aber von Anfang an infolge ihres Verhältnisses zum Kaiser und zu den hessischen Fürsten und ihres grossen Besitzstandes mit der Reichsritterschaft in steter Verbindung gewesen und später mit einem Teil ihrer Güter dem Kanton R. einverleibt ge- wesen. Reichsministerialen und Burgmannen auf der Reichsburg B.(im Kreise Eschwege), wurden sie in ihrer Stellung schwer bedroht, als König Adolf 1292 die Burg dem Landgrafen Heinrich von Hessen zu Lehen gab. Sie blieben Burgmannen der nun hessischen Burg, in deren Nähe sie schon viele Güter besassen und weiterhin noch mehr erwarben; aus Burgmannen wurden sie Besitzer der Burg, die sie als Stammsitz gemeinschaftlich besassen(Boineburgische Burgfrieden von 1430 bei Ludolff, Symphorem. II 552). Doch gelang es ihnen nicht, mit der Stammherrschaft der Reichsritterschaft beizutreten; deshalb sind die Angaben bei Berghaus und bei Wolff(die unmittelb. Teile des ehemal. römisch-deutschen Kaiserreichs 513), nach denen die Herr- 17 schaft B. mit 13 Dörfern zum Kanton R. gehört habe, irrtümlich. Wohl aber besassen sie seit alter Zeit in diesem Kanton die Herrschaft Lengsfeld(mit der gleichnamigen Stadt und einigen Dorfern im Eisenachschen) zur Hälfte wenigstens bis auf die jetzige Zeit; erbten überdies im 15. Jh. von den v. Lüder bedeutende Güter und erkauften im 17. und 18. Jh. einen Teil der Gerichte Buchenau und Neukirchen, um nur der wichtigsten Erwerbungen zu gedenken. Landau, Beschr. des Kurfürstentums Hessen 317 f; 488; 504 f; Schneider, die Rhöngegend in historischer Be- ziehung 61. Nur vorübergehend war die Familie auch im benachbarten Kanton B. ansässig, wo das Rittergut Weisenbrunn 1696 vom General-Feldmarschall-Lieutenant Georg Philipp v. B. erkauft wurde(Lehnes, Geschichte des Baunachgrundes im Archiv des histor. Vereins für Unterfranken und Aschaff. VII 1, 119). Die Familie hat in ihren mancherlei Asten und Zweigen— schon 1221 teilte sie sich in die beiden noch blühenden Hauptstämme der weissen und schwarzen Fahne— viele be- deutende Männer des Krieges und des Friedens hervorgebracht; unter den ersteren ist hier Konrad v. B., der„Kleine Hesse“ genannt(1527 unter Frundsberg bei der Eroberung Roms General aller deutschen Landsknechte), deshalb zu erwähnen, weil er sein Geschlecht nach Schwaben verpflanzte, wo es erst Anfang dieses Jhs. erlosch. 1568 erwarb er die Herrschaft Hohenburg(bei Donauwörth im Kanton K.) von Sebastian Schertlin von Burtenbach; seine Nachkommen vermehrten den Besitz (1594 kam Erolzheim im Kanton D. an sie u. s. w.); wurde auch die Herrschaft Hohenburg schon 1661 an die Grafen von Ottingen verkauft, so blieben sie doch bis in unser Jh. Mitglieder bei D.; 1826 erlosch dieser Zweig mit dem Freiherrn Alois v. Bemelberg(so nannten sie sich mit demälteren Namen, den früher auch die fränkische Hauptlinie führte). Solger, der Landsknechtsoberst Konrad von Bemelberg, der kleine Hess; Steichele, das Bistum Augsburg III 909; O. a. beschr. v. Biberach unter Erolzheim. Bombast von Hohenheim, die Familie, der der berühmte Arzt Paracelsus angehörte, wird von Mader in N. aufgefuhrt. Uber ihren Besitz daselbst habe ich nichts finden können; doch hatte sie 1430 Anteil an dem später zum Kanton K. gehoôrigen Rittergut Steinbach(O. a. Esslingen; s- O. a. beschr. von E. unter Steinbach). Das Geschlecht kommt noch spät im 16. Jh. vor. Boos von Waldeck. Dieses alte, jetzt gräfliche Geschlecht stammt von der Burg Waldeck auf dem Hundsrück, einem der wichtigen Ganerbenhäuser dieser Gegend, das die Boos mit andern Familien des Namens von Waldeck seit 1242(Günther cod. dipl. rh. m. II 197) als kölnisches ELehen bewohnten. In der Nähe dieses Schlosses besassen sie reichen Besitz, mit dem sie sich dem Kanton N-R. anschlossen(v. d. Nahmer, Entwickelung u. s. w. 645); doch erstreckte sich derselbe bis in die Eifel(Bärsch, Städte u. Ortsch. der Eifel III 2, 1, 37; III 2, 2, 9; Büärsch, Beschr. des Regierungsbez. Trier 115). Andererseits erwarben sie auch Besitz im Kanton O-R.(Simon, Annalen I, 129; vielleicht durch die von Montfort, deren Namen sie dem ihrigen beifugten; vgl. auch Kolb, statist.-topogr. Schilderung v. Rheinbaiern II, 67). Endlich erschienen sie auch fruhzeitig(wenigstens schon im Anfang des 15. Jhs.) im Gefolge der Erzbischöfe von Trier und Mainz auf dem rechten Rheinufer und erwarben Rittergüter, so dass sie auch in M-R. Mitglieder waren; namentlich im Quartier Rheingau war ihr Besitz nieht unbedeutend. Vgl. Vogel, histor. Topogr. von Nassau 50; 209; 211; v. d. Nahmer a. a. O. 590 f. Anm. von Bornheim s. Waldbott von Bassenheim. von Bose nennt Biedermann in R.; ausserdem erwarb ein v. B. 1762 durch Heirat einen Teil des zum Kanton K. kollektierenden Rittergutes Neubronn, veräusserte ihn aber schon 1780 an 3 18 — seine Miterben. O. a. beschr. von Aalen unter Neubronn. Beide gehören vermutlich zu der gleichen aus dem Sächsischen stammenden und daselbst noch blühenden Familie. von Botzheim. Diese zuletzt freiherrliche Familie stammt wohl aus dem Elsass, wo ein Ort gleichen Namens zum Gebiet der Reichsritterschaft gehörte, wenngleich er nicht mehr der Familie zustand. Sie waren ausser in E. noch Mitglieder in O.(z. B. im J. 1772) und in O-R.(im vor. Ih. bei Mader; Wagner, Beschr. v. Hessen II, 136). von Boulich, eine niederrheinische Familie, deren Stammhaus wohl der Ort B. im Kreise Euskirchen ist(Bärsch Städte u. Ortsch. der Eifel I 1, 214). Zum Kanton N-R. zählten sie u. a. mit einem Sitz zu Prüm(Bärsch, Beschr. des Reg.-Bez. Trier 114). Sie erloschen im vorigen Jh. mit Philipp Wilhelm. von Bourscheidt. Diese noch jetzt(als Freiherrn) im Rheinlande blühende Familie stammt aus dem Luxemburgschem, wo ihr Stammhaus zwischen Echternach und Dietkirchen lag. Schon 1122 urkundlich erwähnt, zogen sie sich seit dem 16. Jh., wo sie ihre Stammherrschaft verloren, ostwärts und erwarben mehrere Unterherrschaften im Herzogtum Jülich. 1625 erhielten sie durch Erb- schaft von den v. Braunsberg die Herrschaft Burgbrohl und andere Guter und damit die Aufnahme unter die niederrheinische Reichsritterschaft. In diesem Verhältnisse blieben sie bis zum Untergang derselben. Bärsch, Städte u. Ortsch. der Eifel III 2, 2 p. 234; Wegeler, Beiträge zur Spezialgeschichte der Rheinlande I, 103— 122; II, 20; Simon, Annalen I 1, 130; v. d. Nahmer, Entwicklung etc. 455; 652. von Bouwinghausen gen. von Walmerode. Die Wiege dieses noch in Württemberg blühenden freiherrlichen Geschlechts ist auf dem Westerwald(Wallmerod bei Montabaur) zu suchen. Frühzeitig hat es aber seine Heimat verlassen und sich nach Schwaben gewendet; während es in den Ver- zeichnissen des Kantons M-R. vergebens gesucht wird, erwirbt es seit Anfang des 17. Jhs. Güter bei N.(Zavelstein bei Calw u. s. w.) und K.(Altburg und Weltinschwann, ebenfalls bei Calw); dem Kanton N. gab es einen Ritterhauptmann, Jakob Friedrich(1682). O. a. beschr. von Calw unter den genannten Orten; u. a. von Brambach, ebenfalls vom Westerwald, auf dem sie mancherlei Güter bis zu ihrem Aussterben 1774 hatten, wohl meist Lehen von Nassau, Trier u. s. w., das auf die Grafen von Walderdorf überging. Ausser in M-R. scheinen sie nicht zur Reichsritterschaft gehört zu haben, obwohl sie auch rheinabwärts sich ausgebreitet hatten. Wegeler, Beiträge II 18; Vogel, histor.- topogr. Beschr. v. Näâssau 183 ff; 213. von Brand(Brandt). Diese fränkische Familie ist wohl zu unterscheiden von den Zollner von Brand, mit denen sie die Zugehörigkeit zum Kanton G. teilte. Die von Br. stammten wohl von dem gleichnamigen Orte in der Hauptmannschaft Wunsiedel, in dessen Besitz sie Ende des 15. Jhs. erwähnt werden(Lang, neuere Geschichte des Fürstentums Baireuth I, 9). 1587 werden sie unter dem Adel des Oberlandes mit einem Rittersitz Bieberswöhr genannt(ebd. III, 280). Die Familie ist noch jetzt in Baiern und Baden verbreitet. von Brandeck, schwäbische Familie, deren Stammburg bei dem Städtchen Dornhan im württembergischen Schwarzwald(O. a. Sulz) lag und mit umliegendem Bezirk(die Herrschaft Sterneck) ihr bis zu ihrem Erlöschen(1549 mit Volmar v. Br., der 1531 Bevollmächtigter des Kantons N. bei dem Kanton H. war) gehörte, um dann durch die Erbtochter auf die v. Ow uberzugehen. Die Geschichte der Familie und der Herrschaft Sterneck in der O. a. beschr. v. Sulz. — 4¹⁰ von Brandenstein, aus Thüúringen stammend(Schloss Br. bei Ranis), gehörten zur vogt- ländischen Ritterschaft(G.), mit der zugleich sie landsässig wurden. Doch scheinen sie ehedem sich weiter nach Franken hinein verbreitet zu haben; unter den fränkischen Edeln, die 1478 vom Pfalzgrafen Otto Schloss und Stadt Rotenberg(bei Nürnberg) kauften, erscheint auch ein v. Br. (Estor, kleine Schriften II 535 fl). Die Familie ist noch heute weitverzweigt. von Braubach, von Lüunig unter der rheinischen Reichsritterschaft aufgefuhrt. Eine Familie dieses Namens besass seit 1548 die Vogtei und Güter im Nalbacher Thal(an der Prims im Kreise Saarlouis) als kurpfälzisches Lehen; sie erlosch im folgenden Jahrhundert(Krohn, Beiträge zur Territorialgesch. der Saargegend 36; Bärsch, Beschr. des Reg.-Bez. Trier 101). Die Stellung dieser Herrschaft in Bezug auf Landeshoheit war aber keineswegs klar; Berghaus führt sie unter den Gutern der Reichsritterschaft auf, Wolff(die unmittelbaren Teile u. s. w. 502) unter den nicht ein- gekreisten kleineren Gebietsteilen, womit übereinstimmt, was Simon(Annalen I, 2, 512) sagt. Krohn (a. O.) giebt an, 1719(Bärsch 1718) habe Pfalz die Unmittelbarkeit und Reichsfreiheit des Lehens anerkannt; damals aber war schon der von Hagen im Besitz dieses Lehens. Ebenso zweifelhaft ist es, ob das Schloss zu Dillingen an der Prims, das die v. Br. bis zu ihrem Erlöschen besassen, zur Reichsritterschaft gehörte(Bärsch ebd. 321).— Eine Familie desselben Namens(ob dieselbe?) erscheint in M-R. im 16. Jh. mit unbedeutendem Besitz in der Lahngegend(Vogel, histor.-topogr. Beschr. v. Nassau 224). Den Namen v. Br. führten in älterer Zeit auch die v. Angelloch(s. d.) Braun von Schmidtburg, wohl ein Zweig der von Schm., die sich später, nachdem sie trierische Erbschenken geworden, Schenken von Schm. nannten(s. d.). Die Stammhurg Schm., die den Schenken bis zu ihrem Erlöschen zustand, liegt im Kreise Simmern bei Gemünden. Der Hauptbesitz der Br. war die Herrschaft Dudeldorf(Kr. Bitburg), mit der sie(wenigstens zum Teil. zu N-R. gehörten; 1586 war dieselbe durch Heirat von den v. Leyen an sie gekommen; seit 1635 besassen sie auch den Rittersitz Becond(Landkr. Trier). Um die Mitte des vor. Jhs. erlosch die Familie; die Herrschaft Dudeldorf vererbte auf die Schenken v. Schm. Bärsch, Städte u. Ortsch. der Eifel III 2, 1, 486; Eiflia illustr. II, 697 ff; Bärsch, Beschr. des Reg.-Bez. Trier 112 ff; 151. von Braunsberg stammen von der gleichnamigen Burg bei Neuwied am Rhein, auf der sie zuerst als isenburgische Burgmannen vorkommen. Sie erwarben im Laufe der Zeit manchen schönen Besitz auf beiden Rheinufern, namentlich um die Mitte des 15. Jhs. ein Dritteil der Herrschaft Burgbrohl(Kr. Mayen), die sie dann nach und nach ganz an sich brachten(Wegeler, die ehemal. Herrsch. Burgbrohl in Beitr. I 103— 122): mit derselben gehörten sie zu N-R.; sie starben 1625 (? 1634) mit Dietrich Herrn zu Burgbrohl aus und hinterliessen ihre Herrschaft den v. Bourscheid. Breder von Hohenstein führen ihren Namen v. H. von der Burg H. im Einrich, auf der sie als katzenelnbogensche Burgmannen neben den v. Hohenstein(s. d.) und den Huben v. Hohenstein erscheinen; vielleicht sind diese alle mit den von Laufenselden eines Geschlechts. Ihr Besitz scheint sich auf den Einrich(M-R.) beschränkt zu haben. Sie erloschen 1605 mit Peter Br. v. H.(Bod- man, rheingau. Altertümer; Vogel, hist.-top. Beschr. v. Nass. 64— 68; 76). 3 von Breidbach-Bürresheim, mit den Burggrafen von Drachenfels eines Stammes, von Rhein- Breitbach bei Unkel genannt, erkauften 1472 und 1476 die Herrschaft Bürresheim(Kr. Mayen), nach der sie sich seitdem nannten und die zu N-R. steuerte. Sie vererbten dieselbe, als der Hauptstamm 1796 mit dem Freiherrn Franz Ludwig ausging, auf die Grafen von Renesse, die sich seitdem Grafen v. R.-Breidbach nannten. Eine Nebenlinie des Geschlechts beerbte die von Ried in der 3* 20 Wetterau(M-R.) und nahm deren Namen zu dem ihrigen an; u. a. besassen sie die Burg Philipps- eck bei Höchst(Vogel a. a. O. 300). Doch waren sie schon weit früher diesseits des Rheins be- gütert, namentlich im Rheingau(Vogel a. O. 61), wo sie das Gericht Espenscheid schon 1505 von Mainz zu Lehen trugen. Dagegen sind die auf dem Westerwald im 15. und 16. Jh. angegebenen von Breidbach wohl dem hessischen Geschlecht von Breidenbach zu Breidenstein zuzuweisen (Vogel ebd. 59; 158).— Bärsch, Städte u. Ortsch. der Eifel I, 2, 180 ff; Wegeler, Bei⸗- träge II, 19 f. von Breidenbach und von Breidenstein, zwei gleichzeitig nebeneinander erwähnte Familien wohl gleichen Ursprungs, die ihren umfangreichen Besitz in dem Grund Breidenbach(Kr. Bieden- kopf) seit alter Zeit hatten, denselben aber gegen die UÜbermacht der hessischen Fürsten in seiner Reichsunmittelbarkeit nicht behaupten konnten, sondern damit frühzeitig der Landsässigkeit verfielen. Sie teilten darin das Schicksal ihrer Nachbarn, der Hatzfeld, der Buseck u. a. Während noch im Jahre 1398 Gerlach und Johann von Breidenbach von Kaiser Wenzel eine Urkunde auswirkten, um bei ihrer Veste Breidenstein eine Stadt zu bauen, womit unzweifelhaft ihre reichritterschaftliche Stellung anerkannt wurde, hatten schon 1395 dieselben durch Lehensauftragungen anderer Güter an die hessischen Fürsten den Grund zu weiteren Eingriffen dieser gefährlichen Nachbarn gelegt (Wagner, Beschr. v. Hessen III, 35 f). Doch scheinen sie mit anderm Besitz auf dem Westerwald sich der dortigen Reichsritterschaft angeschlossen zu haben(s. v. Breidbach); ferner waren mehrere des Geschlechts Burgmannen auf der Reichsburg Friedberg.— Verschieden davon ist nach Landau (hess. Ritterburgen) die in Gelnhausen unter den Adelsgeschlechtern bis ins 16. Jh. vorkommende Familie v. Breydenbach(Zeitschr. des Vereins für hess. Gesch. u. Landesk. N. F. XII, 191 f.), die sich auch nach Frankfurt a/M. verzweigte, wo sie zum Hause Limpurg gehörte.— Zum Kanton R. zählte in den letzten Zeiten eine Familie v. Breidenbach oder Breitenbach mit beträchtlichem Besitz(Aura im Sinngrunde, Trimberg u. a.). Uber die Zugehörigkeit dieser Familie zu der hesssi- schen habe ich nichts finden können; doch nennt Biedermann im Kanton R. eine Familie v. Br. gen. Breidenstein.— Eine Familie v. Breitenbach(Breitbach) von dem Orte Burgpreppach im Baunachgrund benannt, erlosch wohl schon frühzeitig(Archiv des histor. Vereins von Unterfrank. u. Aschaff. VII 1, 107; 120).— Ganz verschieden von allen diesen Familien ist die von Mitte bis Ende des 16. Jh. in K. begüterte Familie v. Braitenbach(Breitenbach) auf Rostwitz, die in dieser Zeit einen Anteil am Rittergut Bromberg und das Rittergut Beihingen a/Neckar besass(O. a. beschr. von Brackenheim unter Ochsenbach; O. a. beschr. v. Ludwigsburg unter Beihingen); sodann besassen sie Schloss Zavelstein, dessen Zugehörigkeit zur Reichsritterschaft(N.) aber starken Zweifeln unter- liegt(O. a. beschr. v. Calw). von Breitschwert stammen von Lucas v. B., einem geborenen Württemberger, ab, der für seine Verdienste im Hussitenkriege von Kaiser Sigismund zum Ritter geschlagen wurde. Einer seiner Nachkommen erwarb 1554 das obere Schloss zu Ehningen(O. a. Böblingen) und soll des- halb(Cast, württ. Adelsbuch 157 f.) die Aufnahme in die Reichsritterschaft(N.) erlangt haben; doch findet sich die Familie in den Mitgliederverzeichnissen dieses Kantons nicht aufgeführt. Da- gegen erkauften die v. B. 1659 Schloss und Gut Buchenbach, mit dem sie dem Kanton K. ange- hörten. Doch veräusserten sie 1711 diesen Besitz(O. a. beschr. v. Waiblingen). von Brempt zu Landskron. Diese niederrheinische in Jülich und Cleve angesessene Familie gelangte 1633 durch eine quadtische Erbtochter zu einem Anteil an der Burg und Herrschaft 21 Landskron(Kr. Ahrweiler), mit dem sie dem Kanton N-R. angehörte; 1723 ging dieser Besitz, als der Freiherr Moritz Bernhard ohne Kinder starb, durch seine Schwester an die Grafen von Nessel- rode über. Zu diesem Anteil gehörte besonders das Dorf Bodendorf(Leo, Territorialgesch. IV, 903 ff.; Bärsch, St. u. O. der Eifel I 1, 463). Brendel von Homburg, eine dem Kanton M-R. angehörige und allda weit verbreitete Familie. Ausser dass sie manchen Besitz in der Nähe ihres Stammsitzes, des alten Burgschlosses bei der ehemaligen landgräflich-hessischen Residenz Homburg(Gerning, die Lahn- und Maingegenden 178) hatte, wovon der bedeutendste wohl Burg und Thal Gräveneck an der Lahn war(Vogel, hist. Top. v. Nassau 246), als nassauisches Mannlehen noch 1561 im Besitz der Familie, gehörte sie zu den Burgmannen der wichtigsten Ganerbenschlösser der Wetterau(so zu Reifenberg 1384 und 1400, Archiv f. Frankf. Gesch. I 3, 87— 113), besonders der Reichsburg Friedberg, wo einer der Familie Johann 1554 Burggraf war(Wagner, Beschr. v. Hessen III, 39). Auch in Od. wird das Geschlecht aufgeführt; doch vermag ich für dasselbe keinen Besitz in diesem Kanton nachzuweisen. Zu dieser Familie gehört der Erzbischof Daniel Br. v. H. von Mainz, mit dem 1582(nicht 1584) Gerning a. O. den Mannsstamm ausgehen lässt; doch finde ich auch 1630 als Jahr des Erlöschens(mit einem Daniel) angeführt. 1 Breuning von Buchenbach, eine alte schwäbische Familie, die zu den alten Pfalzgrafen von Tübingen im Lehensverhältnis stand, wird im Kanton K. mit Buchenbach angegeben. Dieses Rittergut besassen sie 1587— 1616 und vererbten es auf die Imhof zu Kirchentellinsfurt; doch ist nicht deutlich, ob schon damals das genannte Gut der Reichsritterschaft steuerbar war(s. v. Breit- schwert). Das Gut Kochendorf(ehemals zu Od. gehörig) erwarben die v. Br.(jetzt Freiherrn) erst nach dem Untergang der Reichsritterschaft. von Brinck von Biedermann in R. angegeben. von Britzke, eine aus dem Magdeburgischen stammende und dort noch blühende Familie, aus der Carl Friedrich in trierische Dienste getreten war und Mitte des 17. Jhs. den Rittersitz zu Weiskirchen von den v. Hagen erkaufte. Damit trat er dem Kanton N-R. bei; schon um die Mitte des folgenden Jhs. brachte eine Erbtochter den Besitz an die von Zandt(v. Briesen, urkundl. Geschichte des Kreises Merzig 223; Bärsch, Beschr. des Reg.-Bez. Trier 113). von Brockdorf, Grafen, eine noch jetzt im Holsteinischen begúͤterte und wohl von dort entsprossene Familie, die in mehrere Kantone der fränkischen Reichsritterschaft aufgenommen wurde. Bei B. besassen sie Schney(nicht Schwey) bei Lichtenfels schon 1747(Jäck, Materialien zur Gesch. u. Statist. Bambergs III, 47); bei G. war Unterleiterbach in ihrem Besitz. Wenn Berghaus die Familie auch bei R. mit Letterbach anführt, so liegt wohl eine Verwechselung mit Unterleiter- bach in G. vor. Brömser von Rüdesheim, der berühmteste, auch durch die Sage vielfach verherrlichte Zweig des reichsten und ausgebreitetsten Geschlechtes des Rheingaus, der von Rüdesheim, dessen übrige Kste er sämtlich uberdauerte. Seinen unterscheidenden Namen soll der in Rede stehende Zweig von dem alten Stammsitz Presberg an der Wisper(1391 Brensbur und Breusper) führen; in Rüdesheim erbauten und bewohnten sie später die Brömser-Burg. Verbreitete sich auch die Familie weiter in den rechtsrheinischen Gebieten(1464 waren sie Gemeiner der Burg Holenfels bei Katzenelnbogen, Vogel, hist. Top. v. Nassau 211; um 1530 erwarben sie ein Gut zu Rumpenheim bei Hanau, Landau, Beschr. des Kurf. Hessen 581), so scheint doch ihr Hauptbesitz stets im Rheingau(M-R.) 22 gewesen zu sein: in der Nähe von Rüdesheim und Kaub, wo sie die Burg Sauerburg und das Dorf Sauerthal bis zu ihrem Erlöschen besassen(Vogel, a. O. 49 ff.; 80 f). Kurz vorher(1630) kamen sie noch in den Pfandbesitz von Sponsheim bei Bingen auf dem linken Rheinufer(Wagner, Beschreibung von Hessen II, 132). Das Geschlecht starb 1668 mit Heinrich, dem Vizedom und Kurmainzer Gesandten auf dem Westfälischen Frieden, aus(Gerning, die Rheingegenden von Mainz bis Cölln 92); der Besitz vererbte auf die v. Bettendorf und v. Metternich. von Bronsart, noch jetzt blühend(Br. v. Schellendorf), waren Mitglieder in R., wo sie um 1580(nach dem Aussterben der v. d. Keer) das Rittergut Schwickershausen bei Nordheim(nicht Schweickertshausen, wie Berghaus schreibt, was auf Schweikertshausen bei Heldburg führen könnte) als hennebergisches Lehen erhielten und bis 1747 inne hatten(Brückner, Landeskunde von Meiningen II, 184 f). In Ostheim v. d. Rhön besassen sie einen von den 12 Burg- sitzen, für den sie ebenfalls die Reichsfreiheit in Anspruch nahmen(Ersch u. Gruber, Encycl. unter Osth.). von Bubenheim, verschieden von den Specht von Bubenheim, mit denen sie aber die gleiche Heimat(B. bei Kirberg auf dem Einrich) hatten, scheinen nur geringen Besitz gehabt zu haben und gingen Ende des 17. Jhs. aus(Vogel, histor. Top. v. Nass. 223; 251). von Bubenhoven, eine schwäbische Familie, deren abgegangene Stammburg bei Binsdorf im Oberamt Sulz lag. Unter den Vasallen der Grafen von Hohenberg scheinen sie eine bedeutende Stelle eingenommen zu haben, und ihr Besitz in der Nachbarschaft ihres Stammsitzes war beträchtlich. Im 15. Jh. hatte wohl die Familie ihren Glanzpunkt erreicht; zu dem alten Besitz(Geislingen, Bronnhaupten etc.) war neuer hinzugekauft(Gamertingen und Hettingen, Leinstetten und Dottern- hausen); seit 1481 waren sie Pfandinhaber des zollernschen Schlosses Schalksburg(v. Stillfried und Märcker, hohenzollerische Forschungen I, 166). Da trat mit dem Anfang des 16. Jh. ein schwerer Vermögensverfall ein; Wolf v. B. wurde deshalb geächtet und musste sich zur Veräusserung des grössten Teils der Stammguüter entschliessen(O. a. beschr. v. Balingen 397). Doch blieb ihnen das Gut Leinstetten erhalten, mit dem sie später dem Kanton N. angehörten; sie besassen es als Lehen der Grafen von Hohenberg und ihrer Rechtsnachfolger; erst 1783 wurde es vom Lehensver- band frei gemacht und dann verkauft. Für den Verlust, den die Familie in N. erlitten hatte, fand sich vor Ablauf des 16. Jhs. Ersatz im Kanton K., als Hans Joachim durch eine Pappenheimsche Erbtochter das Rittergut Ramsberg erwarb(c. 1560) und 1575 Kleinsiessen erkaufte. Andere Er- werbungen folgten; ging auch durch die Teilungen in der Familie, denen Veräusserungen folgten, manches wieder verloren, so blieb doch die Familie, die seit 1722 freiherrlich war, bei dem Kanton K. mit Kleinsiessen und Winzingen immatrikuliert. Sie erlosch 1814.(O. a. beschr. v. Geisslingen (Kleinsiessen), v. Göppingen(Gross-Eislingen), v. Esslingen(Steinbach), v. Gmüúnd(Ramsberg und Winzingen) u. s. w.) von Buchenau, einst das mächtigste und reichste Edelgeschlecht im buchischen Lande, hatte seine Stammburg im Kirchdorfe Buchenau(Kr. Hünfeld). Schon frühzeitig hatte es sich in viele Zweige geteilt, die auf fast allen Burgen der Nachbarschaft Burgsitze hatten. Die ungebändigte Fehdelust verwickelte die v. B. in endlose Fehden mit den anderen Rittergeschlechtern, mit den Stiftern Hersfeld und Fulda, mit den hessischen und hennebergischen Herrn. Im 14. Jh. waren sie zeitweilig Mitregenten der Abtei Fulda und im folgenden mehrere Mitglieder des Geschlechts Abte von Hersfeld und Fulda. Damals scheint die Familie ihre glanzvollste Zeit gehabt und am weitesten 23 sich ausgebreitet zu haben(1473 war Caspar v. B. Ganerbe zu Lindheim in der Wetterau). Doch die vielen Fehden, die auch ihr Stammhaus in Mitleidenschaft zogen, so dass die Landgrafen von Hessen schon 1434 das Offnungsrecht erlangten, fuhrte den Niedergang des Geschlechts herbei, das sich seit dem 16. Jh. hauptsächlich auf den Besitz des Gerichts Buchenau beschränkte. Durch eine Erbtochter fiel ihnen zwar der Anteil der v. Haune an dem Gericht Neukirchen zu, doch ver- Ausserten sie denselben 1692— 1712, ja um dieselbe Zeit sogar die Hälfte ihrer Stammherrschaft an die Abtei Fulda und die v. Boineburg zu Lengsfeld. Mit dem Rest blieben sie bei R. imma- trikuliert. Sie erloschen 1815 mit Ludwig. Vgl. Schannat, P. Cl. Fuld. p. 279 n. 221; Landau, hess. Ritterburgen II 95 ff; ders, Beschr. des Kurfürstent. Hessen 503 ff.). von Buches, ein Geschlecht, das wohl der Wetterau entstammte. Daselbst war wenigstens die Familie im 14. und 15. Jh. sehr zahlreich(Fichard, Wetteravia I 1, 212 f; Stammsitz zu Büches bei Büdingen?; in der Nähe liegt Kloster Engelthal, das die v. B. 1268 gestiftet haben sollen) und bis zu ihrem Verschwinden begütert; seit dem 14. Jh. waren sie Gerichtsherrn von Dauernheim, wurden aber im 16. Jh. zur Anerkennung der hessischen Landeshoheit gezwungen (Landau, Beschr. des Gaues Wettereiba 25); 1405 kauften sie mit anderen Edelleuten Burg und Stadt Staden mit Zugehör(Zimmermann, Gesch. der Ganerbschaft Staden im Archiv für hess. Gesch. XIII, 46 ff.); 1407 waren sie im Besitze des Reichslehens Haselhecke(Landau a. O. 53) u. s. w. Früh- zeitig aber waren sie weit in der Nachbarschaft mit Besitz verbreitet; im 14. Jh. hatten sie Güter im Rheingau(Vogel, hist. Top. v. Nass. 40); im 16. auf dem Taunus(ebd. 253 u. a.). Aber auch jenseits des Mains im Kanton Od. erscheinen sie und Biedermann füͤhrt sie als Mitglieder desselben mit Gütern zu Seligenstadt am Main auf. Schon 1382 schloss Conrad v. B. mit anderen vom rheinischen Adel und verschiedenen dortigen Dynasten einen Burgfrieden zu Tannenberg (bei Darmstadt; Estor, kl. Schr. II, 733 ff). Ende des 16. Jhs. scheint die Familie ausge- gangen zu sein. von Buchholz(Bocholz) werden bei Mader(Magazin) in einer Urkunde von 1682 als Mit- glieder von R. genannt; sie besassen im buchschen Quartier 1655— 1684 einen Burgsitz zu Müss (Kr. Fulda), den sie im letztgenannten Jahre an das Stift Fulda verkauften(Landau, Beschr. des Kurf. Hessen 489 f).— Ferner besass im 17. Jh. eine Familie v. B. Anteil an dem zum Kanton K. steuernden Gut Helfenberg(O. a. Marbach; s. O. a. beschr.). von Bünau, eine aus dem Meissnischen stammende und da noch(z. T. als Grafen) blühende Familie, die in der letzten Zeit bei G. begüútert war(Brand bei Erlangen, Büg u. a). Sie erhielt diesen Besitz wohl durch das Aussterben der Gottsmann vom Thurn(T† 1611; Brückner Landesk. v. Meiningen II 519), ebenso wie sie auch Ganerbe zu Rothenberg durch diese wurde(Biedermann). Ausserdem kommen Mitglieder der Familie als Burgmannen zu Friedberg(M-R.) vor. von Buhl. Der kurpfälzische Kriegsrat Joh. Heinr. Elisar Buhl kam in den 70er Jahren des vor. Jhs. in den Besitz des zum Kanton K.(nicht Od.¹) gehörigen Rittergutes Horkheim, das seine Nachkommen bis 1828 besassen(O. a. beschr. v. Heilbronn). von Buseck. Dieses Geschlecht entstammt dem Busecker Thal(östl. von Giessen), das sie seit alter Zeit in Ganerbschaft mit den v. Trohe(s. d.) u. a. als Lehen von Kaiser und Reich be- sassen(die Bestandteile bei Ewald, histor. Ubersicht der Territ.-Veränd. des Grossherzt. Hessen 10). Fruhzeitig erscheinen mehrere Familien des Namens v. B.(Brand, Münch und Russer), wohl nur Linien desselben Geschlechts(v. Eye, die Ritterkapelle zu Hassfurt). Die Streitigkeiten um die 24 — Landeshoheit zwischen den Ganerben, die sich als unmittelbare Reichssassen betrachteten, und den Landgrafen von Hessen beginnen schon im 14. Jh. und ziehen sich bis 1724 hin. Nach Wagner (Beschr. v. Hess. III, 46) kamen die Ganerben schon 1332 unter landgräfliche Gerichtsbarkeit; dem stehen aber andere Nachrichten entgegen: 1337 belehnte Kaiser Ludwig Gottfr. und Herm. v. Trohe mit dem erledigten Gericht zu Buseck(Lünig XII, 163); 1398 trat König Wenzel dem Landgrafen Herm. v. Hessen das Reichslehen im Busecker Thal ab, widerruft diese Cession aber noch in dem- selben Jahre; 1418 wurde durch ein Fürstengericht dem Landgrafen das Lehen abgesprochen. Wie dem aber auch sein mõöge, Hessen hatte einmal festen Fuss gefasst und liess sich nicht wieder ver- treiben. Grosse Streitigkeiten, die 1547 ausbrachen, wurden 1576 dahin beglichen, dass zwar die landesfürstliche Hoheit des Landgrafen, daneben aber auch die Gerichtsbarkeit der von Buseck als unbestrittenes kaiserliches Lehen anerkannt wurde. Diese Bestimmungen trugen aber den Keim zu neuen Zwistigkeiten in sich. 1707 entschied endlich der Kaiserliche Reichshofrat in Wien dahin, dass das Busecker Thal ein unmittelbares kaiserliches Lehen und die Herrn v. B. Reichssassen und Mitglieder der mittelrheinischen reichsfreien Ritterschaft seien. Der Landgraf beruhigte sich aber nicht hierbei, der Prozess nahm seinen Fortgang und wurde 1724 in Wetzlar zu Gunsten des Landgrafen entschieden. Der Landgraf gewann 1500 Unterthanen, die v. B. waren mit ihrem Stammbesitz von nun an hessische Landsassen(Wetter. Geogr. 34 f). Weiteren Besitz scheinen sie damals in M-R. nicht mehr gehabt zu haben, während sie früher nicht nur auf dem Westerwald, sondern sogar im Rheingau begütert waren(Vogel, hist. Top. v. N. 25; 156; 247).— Auch jen- seits des Mains, in Od., hatten sie früher Besitz, z. B. in Pfungstadt(Wagner, Beschr. v. Hess. I, 191); doch scheinen sie nichts davon ins 16. Jh. mit hinübergenommen zu haben.— Dagegen er- warben sie seit 1663 aus dem Erbe der v. Löwenstein zu Randeck einen Teil der Herrschaft Eppel- born(bei Ottweiler) in N-R., wozu sie später noch den Rest erkauften(v. Schlechtendal, Versuch einer statist. Darst. des Kreises Ottweiler 14 f). Das reichsunmittelbare Verhältnis dieser Herr- schaft, worüber v. Schlechtendal nichts angiebt, scheint durch den Auszug aus der Matrikel der im Kurfürstentum Trier begüterten Reichsritterschaft von 1731(Bärsch, Beschr. des Reg.-Bez. Trier 113) sichergestellt zu sein. Diese Herrschaft gehörte ihnen noch 1794, während sie anderen Besitz in der Nähe schon 1778 an Nassau-Saarbrücken abgetreten hatten(v. Schlechtendal ebd. 23; Simon, Annalen I 2, 503). von Buttlar. Diese in Hessen heute noch blühende Familie gehörte zur Reichsritterschaft zunächst in R., wo ihr noch in der letzten Zeit Grumbach und Mariengart gehörten(im Meiningen- schen resp. Eisenachschen, letzterer Ort in der Nähe ihres Stammsitzes Buttlar an der Ulster). Doch war in früheren Zeiten ihr Besitz ohne Zweifel bedeutender; so besassen sie Anteil an Wehrda (Kr. Hunfeld; Landau, Beschr. des Kurfürst. Hess. 500 f). Mit dem Besitz in Niederhessen waren sie landsässig.— Nach Biedermann gchörte die Familie auch zu A.; als Beleg führt er zwei Truhenmeister dieses Kantons aus derselben an(16. u. 17 Jh.); in den späteren Verzeichnissen habe ich sie nicht mehr gefunden. Die Arbeit muss hier abgebrochen werden, um den verfügbaren Raum nicht zu überschreiten. Schulnachrichten. I. Allgemeine Lehrverfassung. 1) Allgemeiner Lehrplan. Die seit dem Jahre 1883 sich vollziehende Umbildung der Anstalt ist in dem Schuljahre 1886/87 so weit fortgeschritten, dass eine Gymnasial-Obersekunda und eine Realgymnasial-Unter- tertia errichtet wurde. Die damit zum Wegfall bestimmte Real-Tertia blieb indessen auch noch weiter— wenn auch in den meisten Stunden mit Rg.-III vereinigt— fortbestehen, um den in dieser Klasse zurückgebliebenen Schülern die Möglichkeit zur regelrechten Absolvierung ihres Kursus zu gewähren.. In der nachfolgenden Tabelle ist der im Schuljahr 1886/87 durchgeführte allgemeine Lehr- plan enthalten: IIg. IIIg III Unterrichtsgegenstände: Ir. IIr. 3„] NVorschule. geg 2 ſep a. v. rg.] r. IV V VI[Sa. 1 V 2 3 Sa Christliche Religionslehre.— 2 2—— 22—9 2 2 3 13 2—5 Deutsch.... 3 2 3 4 2 4 3 2 2 3 20 9 8 10 27 Lateinisch....— 8—— 6—9 9 9[54—-—— Griechisch.—..— 7-— 717———— 21———.— ———.-næ— 2 Französisch... 5 2 6 2 1 5 4— 301———— Englisch 3. 4. 4—— 5—— 4—— 141———— Hebräisch....—(2)———— 2———— ..—.,——— Geschichte und Goographie. 3 3 4 2 2 2 4 3 3% 27 2——— 2 2 12— Mathemathik und Rechnen. 6 6 3 3 11. 4 4 4 42 5 5 4 14 Physik.... 4 2 S-6— ———— Naturbeschreibung—. 3—— 2 2 2 2 2 11/———-— —— Turnen. 2 2 2 61— Singen...... 2 2 4 1— 1 Schreiben.. 2 2 4¹ 4 4— 8 *) Dazu 1 St. für die Vorturner. 26 ·Ö; 2) Verteilung der Lektionen unter die Lehrer im Winterhalbjahr 1886/87. Ord. 2 Namen. 0¹ Ir. n g. IIr. III g IIIrg. IV v Vorschule 2hsda in a. tKcb. u. r.. 1 1 2 1. 3 ITabrstd 1 Dr. Sehirmor, II g Religion 2 Religion 2— 17 Diroktor⸗[Latein 6 Griech. 7 Eichler. Deutsch 3' 2, aMehner. I r. Mtug. 3 Geogr. 2 Mathem. 6 15 Dr. Mösta Mathem. 6 1 8 3 Lellenrere Physik 4 Thysik 2 Mathem. 6 Mathem. 2 20 Wessel Franz. 5 1 Franz. 4 4 vrn. Lehrer. Englisch 4 Englisch 4 Ingi. 5 23 Pranz. 6 Math. 3—— 8 Dr. Pontani 5 f ord. Lohrer,„ II r. Mathem. 6 Naturg. 2 Naturg. 2 Geschichte2 Naturg. 2 24 ..—— Geogr. 1 Latein 4— 6 lue Il 3. Pmne. 2—— Donten 2 24 S an. Lehrer. 22 S e utsch 2) Latein 9 Deutsch 2* 1 7 Stendell V. ih.. ord. Lohros. Hev 2 Latein 4 Latein 9 24 br. 2..—— 3 Dr. Flemmin V 1. Vergil 2 Deutsch 3 Deutsch 3 8 ord. Lehrer. 9 I.(Gesehiehtoz Gsch. u Gg. 3 Gesch. 2 Latein. 9 24 A Deutsch 3 . III rg. 3 Latein 6 9 Ur. Nitto u. r Geschichte2 Griech. 7 Geogr. 2 24 rd. Tors. Religion 2 — Geschichte 2——— Garthe Rechnen 2 Naturg. 2 1⁰ wiss. Hilfsl. Mathem. 3 Naturg. 2 18, 9 —-—— 11[Dr. Rudolph, Pranz. 2 6 Kand. d. h. Schula. Qeutsch 2) Franz. 2 Gm. Zeich. 1] 4——— Rechnen 4 Rechnen 4 12 t 1I rull. 5 g 2 Zeichnen 2 Zeichnen 2 Zeichnen 2 Zeichnen 2 26 chn. Lehror. Zeichnen 2 Schreiben 1 Schreiben 2/Schreiben 2 A 1— Religion 2 13 Passius, IV Religion 2 Deutsch 2 Religion 3 26 Elementarlehrer. Franz. 5 Franz. 4 Gsch. u. Gg. 3 Geogr. 2 Gsch. u. Gg. 3 . Religion 3 Rel. 2 Dsch. 8 14 Schmeisser, 1. 3. Singen 1 Ansch. 2 27 Elementarlehrer. Hmk. 2Rch. 5 Rechn. 4 OHʃqm Peutsch 8 Deutsch 8 15 Salzmann, 2. Singen 2 Rechnen 5 27 Elementarlehrer. Schreſben 4 16 Heinzerling, 8 Ig n 2 2 Organist. 27 3) Ubersicht über die während des Schuljahres 1886/87 absolvierten Pensen. Real-Prima. Ordinarius: Oberlehrer Eichler. 1) Religion. 2 St. Geschichte des Reiches Gottes im alten Bunde. Repetition der Kirchenlieder. Schirmer. 2) Deutsch. 3 St. Gelesen Wallenstein, Maria Stuart, Jungfrau v. Orleans, Götz von Berlichingen, sowie einige lyrische Gedichte von Schiller, Göthe und Klopstock. Das Wichtigste über die Dichtungsarten, die Dichtungsformen und die bedeutendsten Dichter der 2. klassischen Periode, angeknüpft an das Lesebuch(Hopf u. Paulsiek, II. 2.). Disponierübungen. Aufsätze- Eichler. Aufsätze: 1. Von der Stirne heiss— Doch der Segen kommt von oben. 2. Wohlthätig ist des Feuers Macht— Die freie Tochter der Natur. 3. Wallensteins Lager. 4. Inhaltsangabe des 2. Aktes der Piccolomini(Klassenarbeit). 5. Die Ursachen des 30jährigen Krieges. 6. Welchen Einfluss haben die Kreuzzüge auf die europäischen Verhältnisse ausgeübt? 7. Die Berufung der Jungfrau von Orleans.(Klassenarbeit.) 8. Der historische Hintergrund des Dramas„Die Jungfrau von Orleans“. 9. Das Leben— eine Schule. 10. Der Prolog zu dem Drama„Die Jungfrau von Orleans.(Klassenarbeit.) 3) Französisch. 5 St. Ausgewählte Abschnitte der Schulgrammatik von Plötz, mit mundl. und schriftl. Übungen meist aus Plötz, Syntax-UÜbungen für Prima. Wöchentlich ein Exer- zitium oder ein Extemporale. Aufsätze. 3 St.— Lektüre: Stücke ans Töpffer, Pascal, Voltaire, Corneille, Lafontaine, nach Plötz, Manuel de la littérature frangaise. Einige Gedichte wurden aus- wendig gelernt. 2 St.(Der Unterricht wurde meist in französischer Sprache erteilt.) Wessel. Aufsätzo: 1. Le lac de Gers(nach Töpffer). 2. Suite. 3. Gustave Adolphe en Allemagne 4. Siège de Strasbourg. 5. Prise de la Bastille. 4) Englisch. 4 St. Grammatik nach Zimmermann(2. Hälfte) mit mündlichen und schriftlichen Übungen aus dessen Ubungsstücken. Alle 8 Tage abwechselnd ein Extemporale oder Exerzitium. 2 St.— Lektüre: Stücke aus Irwing, Fielding, Smollet, Goldsmith, Hume, Marryat, Shakespeare, nach Herrig, British Classical Authors. 2 St. Wessel. 5) Geschichte und Geographie. 3 St. Geschichte des Mittelalters nach Andrä. 2 St. Flemming.— Deutschland und ôsterreich nach Daniel, Lehrbuch, IV. Buch, Repetition der ausserdeutschen Staaten. 1 St. Eichler. 6) Mathematik und Rechnen. 6 St. a. Geometrie: S.: Trigonometrie. W.: Stereometrie. b. Arithmetik: Repetition der Potenzen und Wurzeln. Logarithmen. Die Eigenschaften ganzer Zahlen, Zahlensysteme, Progressionen. Lösung von Aufgaben nach Koppe und Heiss— Rechnen; Praktisches Rechnen, namentlich zusammengesetzte Warenkalkulationen, Konto-Korrenten und Staatspapiere. 2 St. Mösta. 7) Physik. 4 St. Die wichtigsten Erscheinungen und Gesetze der Physik mit Ver- suchen. Mösta. 8) Naturbeschreibung. 3 St. Oryktognosie und Geognosie. Verbreitung der Pflanzen und Tiere. Eichler. 9) Zeichnen. 3 St. Zeichnen nach Gipsmodellen aus der Königl. ſpolytechnischen Schule zu Dresden, ausgeführt mit zwei Kreiden auf Tonpapier. Zeichnen nach den Modellen von 4* 28 Asmus, ausgeführt mit Bleistift. Geometr. Zeichnen: Körperprojektionen, Kegelschnitte, einige Körperdurchdringungen. Die gegebenen Aufgaben wurden mit Tusche ausgeführt. Troll. Gymnasial-Sekunda. Ordinarius: Direktor Dr. Schirmer. 1) Religion. 2 St. komb. mit B.-I. 2) Deutsch. 2 St. Gelesen wurde Jungfrau von Orleans und Hermann und Dorothea. Ausgewählte Gedichte Schillers. Besprechung der Dichtungsarten im Anschluss daran. Memoriert wurden einzelne Gedichte Schillers. Aufsätze. Stendell. Aufsätze: 1. Mit welchen Schwierigkeiten hatten die zehntausend Griechen zu kämpfen? — 2. Wie veranschaulicht Schiller im Spaziergang die Segnungen des Ackerbaus?— 3. Was treibt- Johanna d'Arc, die Retterin Frankreichs zu werden?— 4. Vergleichung des dorischen und ionischen Stammes(Klassenaufsatz).— 5. Herrn und Diener in der Odyssee.— 6. König Karl in Schillers Jungfrau von Orleans.— 7. Die geschichtliche Bedeutung der Insel Sicilien im Altertum, bedingt durch ihre Lage.— 8. Arbeit ist des Blutes Balsam, Arbeit ist der Tugend Quell(Klassenaufsatz). — 9. Cyklopen und Lästrygonen bei Homer.— 10. Vorboten des Frühlings. Eine Schilderung.— Prüfungsaufsatz: Das Besitztum des Wirtes zum goldenen Löwen in Göthes„Hermann und Dorothea“. Eine Schilderung. 3) Lateinisch. 8 St. Vergil. Aen. V. VI; Hauptregeln der Prosodie u. Metrik. 2 St. Flemming.— Die Modus- und Tempuslehre nach Pllendt-Seyffert§. 202— 342. Ubersetzungen aus Süpfles Stilubungen II. Wöchentlich ein Exerzitium oder Extemporale. In IIa einige freie Arbeiten. 3 St.— Cicero, Cato maior, Sallust. Iug. Privatim in IIa: Cic. in Cat. I. III Schirmer. Aufsätze: 1. De pugna ad Trasumenum lacum commissa. 2. Quomodo coniuratio Cati- linaria per legatos Allobrogum patefacta sit. 3. De initio belli Iugurthini. 4) Griechisch. 7 St. Die Kasuslehre nach Berger. Repetition der früheren Pensen. Wöchentlich abwechselnd Exerzitium oder Extemporale. 2 St.— Xen. Cyrop. II; Lys. or. XIII; VII. Homer Od. VIII— XI in. Memoriert II. 1— 79; resp. 80— 156. 5 St. Stendell. 5) Französisch. 2 St. Plötz, Schulgramm. zu Ende.— Lektüre: Abschnitte aus Barthélemy, Voyage du jeune Anacharsis. 1. Einzelne Gedichte wurden memoriert. Alle 2 Wochen ein Exerzitium oder ein Extemporale(Diktat). Orth. 6) Hebräisch(fakultativ). 2 St. Formenlehre nach Gesenius-Kautzsch bis zum starken Verb(inkl.) Im Anschluss daran UÜbungen aus dem Ubungsbuch von Kautzsch. Ausgewählte Stücke wurden gelesen. Stendell.. 7) Geschichte und Geographie. 3 St. Griechische Geschichte nach Herbst, Hülfs- buch. Die ausserdeutschen europäischen Staaten. Repetition früherer Pensen. Flemming. 8) Mathematik. 6 St. Obere und untere Abt. komb. 2 St. Repetition der früheren Pensen, namentlich Aufgaben. Obere Abteilung: 2 St: Gleichungen zweiten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Logarithmenrechnung, Trigonometrie. Untere Abteilung 2 St. a) Geometrie: Berechnung des Inhalts ebener Figuren. Kreismessung. Aufgaben. Nach Koppe. b) Arithmetik: Gleichungen ersten Grades mit mehreren Unbekannten. Lehre von den Potenzen und Wurzeln Aufgaben. Nach Heis, Pontani. 9) Physik. 2 St. Allgemeine Eigenschaften der Körper. Magnetismus und Elektrizität. Moesta. —— Real-Sekunda. Ordinarius: Ordentlicher Lehrer Dr. Pontani. 1) Religion. 2 St. Erklärung der Apostelgeschichte. Uberblick über die Reformations- geschichte. Wiederholung des Katechismus. Schirmer. 2) Deutsch. 3 St. Lektüre prosaischer und poetischer Lesestücke(Hopf und Paulsiek II, 1) und des Zriny. Besprechung der Dichtungsarten, Metrik, Disponierübungen, Deklamation von Gedichten. Wiederholung der Satzlehre. Dreiwöchentlich ein Aufsatz. 3 St. Flemming. 3) Französisch. 6 St. Grammatik nach Plötz, Lekt. 50— 70. Wöchentlich abwechselnd ein Exerzitium oder Extemporale.— Lektúre nach Herrig, Premières lectures. Memorieren mehrerer Gedichte aus Herrig. Pontani. 4) Englisch. 5 St. Grammatik nach Zimmermann, Lehrbuch II. Hälfte, Lekt. 18— 44, Alle 8 Tage ein Exerzitium oder Extemporale. 3 St.— Lektüre nach Herrig, First English Reading Book. 2 St. Wessel. 5) Geschichte und Geographie. 4 St. Alte Geschichte im Zusammenhang, nach Andrä. 2 St. Flemming.— Die nichtgermanischen Staaten nach Daniel, Lehrbuch§ 36— 84. 2 St. Eichler. 6) Mathematik und Rechnen. 6 St. a. Arithmetik: Quadratische Gleichungen. Potenzen und Wurzeln. b. Geometrie: Von den Verhältnissen und Inhaltsberechnungen der Figuren, von der Ausmessung des Kreises, Lösung von Aufgaben. c. Rechnen: Wechselrechnung und Termin- rechnung. Mösta. 7) Naturgeschichte. 2 St. S.: Ubungen im Bestimmen einheimischer Pflanzen, er- weiternde Wiederholung der Pflanzenfamilien und Systemkunde des Pflanzenreichs. W.: Systemkunde des Tierreichs, Bau des menschlichen Körpers, das Wichtigste aus der Gesundheitslehre. Pontani. 8) Zeichnen. 2 St. Zeichnen nach plastischen Modellen, ausgefuhrt mit Bleistift und zwei Kreiden auf Tonpapier. Troll. Gymnasial-Tertia. Ordinarius: Ordentlicher Lehrer OQrth. 1) Religion. 2 St. IIIa.: komb. mit Real-Sekunda.— IIIb.: komb. mit Real-Tertia 2) Deutsch. 2 St. Lesen mit sprachlicher und sachlicher Erklärung(Hopf u. Paulsiek II, 1). Wiederholung der Interpunktions- und Satzlehre. Deklamation. Dreiwöchentliche Aufsätze; i. S.: Orth, i. W.: Rudolph. 3) Lateinisch. 9 St. Grammatik 4 St. IIIa: Rep. d. Kasuslehre, Hauptregeln der Tempus- und Moduslehre. Orth. IIIb: Rep. d. Kasuslehre, Hauptregeln der Moduslehre. Stendell.— Ubersetzen aus Spiess UÜbungsb. u. Süpfle Stilüb. I. Exerzitien u. Extemporalien. Lektüre(komb). 5 St.: Caes. de b. G. I. II. III.(und IIIa. bes. V).— Ovid. Met. IV. VI. Orth. 4) Griechisch. 7 St. IIIa: Grammatik 3 St. Wiederholung der regelmässigen Formen- lehre. Verben auf„εo und unregelmässige Verben, Berger,§. 123— 156. Schriftliche und münd- liche UÜbungen. Wöchentlich ein Exerzitium nach Spiess oder ein Extemporale.— Xen. Anab. I. II, 1. 2. 4 St. Schirmer. 3 IIlb: Formenlehre bis zum Verbum liquidum incl.; Berger§. 1— 12. Übersetzungs- ubungen nach Spiess. Wöchentlich ein Exerzitium oder ein Extemporale. Ritter. — 5) Französisch. 2 St. Plötz Schulgrammatik, L. 1— 24. Exerzitien, Diktate und Extemporalien.— Lektüre: Abschnitte aus Guizot, Récits historiques. Memoriert wurden einige Gedichte und Fabeln von La Fontaine. Rudolph. 6) Geschichte und Geographie. 3 St. IIIa: Vaterländische Geschichte vom west- fälischen Frieden ab nach Andrä. IIIb: Gesch. d. Mittelalters. Ritter.— Geographie: Deutsch- land und die aussereuropäischen Erdteile. Pontani. 7) Mathematik. 3 St. IIIa: a. Geometrie: Repetition des Pensums der IIIb; von der Proportionalität der Linien, welche von parallelen Linien durchschnitten werden; von den Propor- tionen zwischen Linien in und an dem Kreise; von der Khnlichkeit gradliniger Figuren. Lösen von Aufgaben. b. Arithmetik: Repetition des Pensums der IIIb; Verhältnisse und Proportionen, Potenzen und Wurzeln; Gleichungen des 1. Grades mit einer Unbekannten. Pontani. IIIb: a. Geometrie: Repetition und Erweiterung des Pensums der Quarta; die Lehre vom Kreise und von der Gleichheit der Figuren, Lösen von Aufgaben. b. Arithmetik: Repetition der Dezimalbruchrechnung; Lehre von den vier Spezies mit absoluten und relativen Zahlen und all- gemeinen Ausdrücken. S.: Eichler. W.: Garthe. 8) Naturgeschichte. 2 St. IIIa: komb. mit R.-II.— IIIb: S.: Wiederholung des Linnéschen Systems. Die wichtigsten Familien des natürlichen Systems. Ubungen im Bestimmen einheimischer Pflanzen. W.: Repetition der Wirbeltiere; die wirbellosen Tiere, nach Lüben III. Pontani. 9) Zeichnen. 2 St. IIIa: Komb. mit R.-II.—IIIb: Lehre von der Beleuchtung der Körper. Zeichnen nach Holzkörpern. Licht und Schatten derselben in Wischmanier mit zwei Kreiden auf Tonpapier ausgeführt. Zeichnen nach Vorlagen von Taubinger und nach leichteren plastischen Modellen. Troll. Realgymnasial- und Real-Tertia(komb. ausser in Latein. u. teilweise in Franz., Engl. u. Math.) Ordinarius: Ordentl. Lehrer Dr. Ritter. 1) Religion. 2 St. Bibl. Gesch. d. A. T. mit ausgedehnter Lektüre. Erweiternde Wiederholung des I. Hauptst. Lieder u. Sprüche. Ritter. 2) Deutsch. 3 St. Lektüre prosaischer und poetischer Lesestücke(Hopf und Paulsiek II, 1). Wiederholung der Satzlehre. Disponierübungen. Dreiwöchentlich ein Aufsatz. Ritter. 3) Lateinisch(nur Rg.II2). 6 St: Repetition der Kasuslehre. Nom. n. acc. c. inf., Konjunktiv nach Konjunktionen, Partizipialkonstruktionen(Siberti-Meiring§ 380— 753). Ubersetzen nach Süpfle I; wöchentlich ein Exerzitium oder ein Extemporale. 4 St.— Caes. de b. G. I, 1—–30. 2 St. Ritter. 4) Französisch. Rg. III 4 St., R.III 6 St. Beide zusammen Plötz, Schulgrammatik, L. 1— 36, wöchentlich abwechselnd ein Exerzitium oder Extemporale, 1 Stunde Lektüre nach Herrig premières lectures, auch wurden kleine Gedichte auswendig gelernt. Wessel. R.III 2 St. Lektüre nach Herrig's Premières lectures. Rudolph. 5) Englisch. Rg.IIl 4 St., R.III 5 St. Beide zusammen 4 Stunden Grammatik nach Zimmermann, Lesebuch 1. Hälfte bis L. 30, 2. Hälfte bis L. 24. Alle 8 Tage ein Exerzitium oder Extemporale, R. III ausserdem 1 Stunde Lectüre besonders. Wessel. —1 6) Geschichte und Geographie. 4 St. Geschichte 2 St., komb. mit G. IIIlb.— Geographie: Deutschland und Osterreich nach Daniel. 2 St. Ritter. 7) Mathematik und Rechnen. Rg.III 5 St., R. III 4 St. a. Geometrie: Repetition und Erweiterung des Pensums der Quarta, die Lehre vom Kreise und von der Gleichheit der Figuren, Lösen von Aufgaben nach Koppe. b. Arithmetik: Repetition der Decimalbruchrechnung und die Lehre von den vier Spezies mit absoluten und relativen Zahlen und allgemeinen Ausdrücken nach Heis.— Rechnen: Rg. III 1, R.III 2 St. Einfache Waren-Kalkulation, Gesellschafts- und Mischungs-Rechnung, Flächen- und Körperberechnung. Eichler. Quarta. Ordinarius: Lehrer Tassius. 1) Religion. 3 St. Bibl. Geschichte des alten Testaments mit ausgedehnter Lektüre bis zur Teilung des Reiches; das 3. Hauptstück, Repetition des ersten Hauptstücks mit Sprüchen; einige Kirchenlieder. Tassius. 2) Deutsch. 2 St. Lesen und Nacherzählen ausgewählter Stücke aus dem Lesebuch von Hopf und Paulsiek(I.3); Memorieren von Gedichten; Lehre vom einfachen und zusammengesetzten Satz im Anschluss an die Lektüre; orthographische Übungen. Zweiwöchentlich abwechselnd ein Diktat oder ein Aufsatz. Orth. 3) Lateinisch. 9 St. Repetition der Formenlehre. Kasuslehre, nom. u. acc. c. inf., Partizipialkonstruktionen, Konjunktiv nach Konjunktionen. Schriftliche und mündliche Ubungen nach Spiess für IVV. Wöchentlich ein Exerzitium oder ein Extemporale. 7 St.— Lektüre aus Lhomond, Urbis Romae viri illustres; mündliche Retroversionen, Memorieren einzelner Abschnitte. 2 St. Orth. 4) Französisch. 5 St. Plötz, Elementargrammatik, Lekt. 61— 105. Wöchentlich ab- wechselnd Exerzitien und Extemporalien. Tassius. 5) Geschichte. 2 St. Alte Geschichte nach Andrä, Grundriss. Pontani. 6) Geographie. 2 St. Grassmann, 2. Cursus, 2.— 5. Abt. Tassius. 7) Mathematik und Rechnen. 4 St. Geometrie: Lehre von den Linien, Winkeln, Parallelen, Dreiecken und Vielecken nach Koppe. Rechnen: Wiederholung der Dezimalbrüche, einfache und zusammengesetzte Regeldetri, Kettensatz. Zins-, Rabatt- und Diskontorechnung nach Kleinpaul. Mösta.(Rechnen, letztes Quartal: Garthe). 8) Naturbeschreibung. 2 St. S.: Botanik, Beschreibung und Erklärung von Pflanzen namentlich einheimischen. Linné'sches System. W.: Zoologie, Wirbeltiere nach Lüͤben III. S: Stendell. W.:: Garthe. 9) Zeichnen. 2 St. Zeichnen nach FEisenstab-Modellen; der senkrechte und schräge Würfel in Frontal- und Ubereckstellung, das aus dem Wurfel zusammengesetzte Kreuz, Doppelkreuz. Pyramide, Prisma; zwischendurch Zeichnen nach Jädeschen Wandtafeln und Vorlagen. Troll. Quinta. Ordinarius: Ordentlicher Lehrer Stendell. 1) Religion. 2 St. Biblische Geschichte des neuen Testaments. Erläuterung des 2. Hauptstücks mit den dazu gehörigen Sprüchen der Spruchsammlung und einer Anzahl Lieder. Tassius. 32 2) Deutsch. 2 St. Leseübungen nach Hopf und Paulsiek(I,2). Nacherzählen des Ge- lesenen; im Anschluss daran Besprechungen und Erklärungen. Regeln über Orthographie und Inter- punktion. Memorieren von Gedichten. Diktate und kleinere Erzählungen als Aufsätze Tassius. 3) Lateinisch. 9 St. Repetition und Erweiterung des Sexta-Pensums nach Spiess für Quinta. Ausgewählte Regeln aus der Syntax. Mündliche und schriftliche UÜbungen. Wöchentlich ein Exerzitium oder Extemporale. Stendell. 4) Französisch. 4 St. Elementargrammatik von Plöôtz, Lekt. 1—60, avoir u. ôtre. Die 1. regelmässige Konjugation. Alle 8 Tage ein Exerzitium, ein Extemporale oder ein Diktat. Tassius. 5) Geschichte. 1 St. Erzählungen aus der deutschen Geschichte nach Andraà. Tassius. 6) Geographie. 2 St. Grassmann, 2. Kursus, 1. Abt. Tassius. 7) Naturbeschreibung. 2 St. S.: Botanik, Erklärung und Vergleichung häufig vor- kommender Pflanzen. W.: Zoologie, die Wirbeltiere nach Lüben II. S8. Stendell. W.: Garthe. 8) Rechnen. 4 St. Die vier Spezies mit gemeinen und Dezimalbrüchen nach Böhme, Heft 4. Ubungen im Kopfrechnen. Wöchentlich ein Exerzitium oder Extemporale. Troll. 5) Zeichnen. 2 St. Zeichnen nach Wandtafeln und Vorlagen von Franz Jäde. Die geneigte Linie, sowie geradlinige Figuren in verschiedenen Stellungen. Kreis, gebogene Linie, Oval, symmetrische Ornamente und Blattfiguren. Geräâte und Gefässformen. Preiere Ornamente. Spirale und darauf beruhende Ornamente, Ellipse. Troll. 10) Schreiben. 2 St. Fortführung in der deutschen und lateinischen Schrift nach Vor- schrift an der Wandtafel und Henzeschen Schreibvorlagen. Troll. Sexta. Ordinarius: Ordentlicher Lehrer Dr. Flemming. 1) Religion. 3 St. Biblische Geschichten des alten Testaments bis zur Teilung des Reiches, des neuen Testaments bis zu den Reisen des Paulus. Katechismus, 1. Hauptstück memoriert und kurz erläutert unter Benutzung der erlernten Liederverse und Sprüche nach der Sammlung. Tassius. 2) Deutsch. 3 St. Lesen und Nacherzählen des Gelesenen aus dem Lesebuch von Hopf und Paulsiek(I,1), orthographische Diktate, Deklamationen ausgewählter Gedichte. Flemming. 3) Lateinisch. 9 St, Regelmässige Formenlehre mit Vokabel- und Ubersetzungsübungen nach Spiess I. Wöchentlich ein Exerzitium oder ein Extemporale. Flemming. 4) Geschichte. 1 St. Biographien aus der griechischen und römischen Geschichte von Andrä. Tassius. 5) Geographie. 2 St. Grassmann 1. Kursus, 1. Abt. Tassius. 6) Naturbeschreibung. 2 St. Botanik, Beschreibung einzelner Pflanzen und Pflanzen- teile; Zoologie, einzelne Wirbeltiere nach Lüben I. Pontani. 7) Rechnen. 4 St. Resolvieren und Reduzieren. Die vier Spezies in benannten Zahlen, Regeldetri, Zeitrechnung. Nach Böhme, Heft 3. Wöchentlich ein Exerzitium oder Extemporale Troll. 8) Zeichnen. 2 St. Ubungen nach Vorzeichnungen an der Wandtafel und nach Vor- lagen von Franz Jäde. Die gerade Linie, senkrecht und wagerecht. Das Quadrat. Auf das Quadrat 33 basierte Figuren zum UÜben im LZeichnen und Teilen senkrechter, wagerechter und schräger Linien. Geradlinige Kanten. Auf der Spitze stehendes Quadrat, Rechteck, Vielecke, symmetrische Figuren, Häusergruppen. Troll. 9) Schreiben. 2 St. Ubungen nach Vorschriften an der Wandtafel und Henzeschen Schreibvorlagen, deutsche und lateinische Schrift. Troll. Erste Vorschulklasse. Ordinarius: Lehrer Schmeisser. 1) Religion. 3 St. Ausgewählte bibl. Geschichten des alten und neuen Testaments (von Adam bis Moses incl., die wichtigsten Ereignisse aus dem Leben Jesu), die 10 Gebote mit der Lutherschen Erklärung, das Gebet des Herrn, einzelne Liederstrophen, leichte Bibelsprüche und Gebete. Schmeisser. 2) Deutsch. 9 St. Ubungen im Lesen deutscher und lateinischer Schrift. Memorieren Kleiner Gedichte, orthographische UÜbungen. Täglich eine Seite Abschrift, wöchentlich ein Diktat. Grammatische UÜbungen: Wiederholung des Pensums der vorigen Klasse; die übrigen Wortarten, Deklination, Komparation, Konjugation in allen Zeiten und Aussageweisen. Einprägung der betr. lateinischen Terminologie. Der einfach schlichte Satz. Salzmann. 3) Geographie. 2 St. Heimatskunde von Eschwege nebst Kreis. Provinz Hessen-Nassau. Schmeisser. 4) Rechnen. 5 St. Die vier Spezies mit unbenannten und gleichbenannten Zahlen; zweiwöchentlich ein Extemporale; kleine schriftliche Arbeiten zu jeder Stunde. Schmeisser. 5) Schreiben. 4 St. Deutsche und lateinische Schrift. Taktschreiben. Salzmann. Zweite Vorschulklasse. Ordinarius: Lehrer Salzmann. 1) Religion. 3 St. Komb. mit der ersten Vorschulklasse. 2) Deutsch. Lesen und Wiedergabe des Gelesenen nach dem Lesebuche für Oktava von Hopf und Paulsiek. Memorieren einiger Gedichte. 3 St. Orthographische UÜbungen. Täglich eine Abschrift in deutscher Schrift, wöchentlich ein Diktat. 3 St. Grammatische UÜbungen: Laute und Silben; Substantive, Adjektive und Verben, Deklination, Komparation und Konjugation in den Hauptzeiten des Indikativ. Der einfach schlichte Satz nach Schultzes Lehrbuch für Orthographie und Grammatik. 3 St. Salzmann. 3) Rechnen. 5 St. Die vier Spezies mit unbenannten und gleichbenannten Zahlen im Zahlenraume von 1— 1000. Zweiwöchentlich ein Extemporale, kleine schriftliche Arbeiten zu jeder Stunde. Salzmann. 4) Schreiben. 4 St. Komb. mit der ersten Vorschulklasse. Deutsche Schrift. Dritte Vorschulklasse. Einziger Lehrer: Schmeisser. 1) Religion. 3 St. Ausgewählte Geschichten des alten und neuen Testaments; Morgen-, Mittags- und Abendgebete. Die zehn Gebote ohne die Erklärung; im Anschluss an die bibl. Ge- schichte einige leicht verständliche Liederstrophen und Bibelsprüche. 4 34 2) Deutsch. 10 St. Elementare Leseübungen in der Fibel. Lesen ausgewählter Muster- stücke, orthographische Übungen. Anschauungsunterricht mit Benutzung der Winckelmannschen Bilder nach Strübing. Memorieren einiger Gedichtchen. 3) Schreiben. 2 St. Im Anschluss an die Fibel Schreiben auf die Schiefertafel. Später Benutzung eines Schreibheftes. 4) Rechnen. 4 St. Die vier Spezies im Zahlenraum von 1—20, Addition und Subtraktion im Zahlenkreise 1— 100. Das kleine Einmaleins. Die Turn- und Bewegungsspiele wurden unter Leitung des Turnlehrers Orth auch im letzten Sommer wieder am Donnerstag Nachmittag, der zu diesem Zwecke von 3 Uhr ab schulfrei war, auf dem kleinen Werdchen betrieben; die Teilnahme daran ist, die auswärtigen Schüler ausgenommen, obligatorisch. Der eigentliche Turn-Unterricht wurde in 3 Abteilungen mit je 2 Stunden wöchentlich erteilt; I, IIg, IIr bildeten die erste, IIIg, IIIr, IV die zweite, V und VI die dritte Abteilung. Ausserdem hatten die Vorturner wöchentlich eine besondere Stunde. Dispensiert waren 15 Schüler, daneben im Winter noch 28 auswärtige Schüler. Der Gesang-Unterricht wurde in vier Abteilungen erteilt. In der vierten Abteilung, Vorklasse 3, wurden einige Choräle und Volkslieder im Anschauungsunterricht eingeübt. Schmeisser. In der dritten Abteilung, Vorklasse 1 und 2, wurden 10 Choralmelodien und 10 Volksgesänge ein- geübt. 1 St. Schmeisser. Die zweite Abteilung, der II. Chor, aus den Schüúͤlern der V. und VI. gebildet, übte eine Anzahl neuer Choräle und mehrstimmiger Volksmelodien, Dur-Tonleiter und den Dreiklang innerhalb einer Oktave und empfing Belehrungen über Noten. Takt, Pausen. 2 St. Salzmann. Im I. Chor, aus den Schülern der oberen Klassen bestehend, wurde weitere Belehrung über die Tonarten, Tonleitern, Intervalle, Schlüssel etc. erteilt; mehrstimmige Gesänge(Choräle, Lieder, Motetten, Kantaten) wurden eingeübt. 2 St. Organist Heinzerling.(Dispensiert waren durchschnittlich 60 Schuler). Vom Zeichnen waren dispensiert 9 Schüler. II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 1. K. Pr. Sch. Koll. 21. Juni 1886 empfiehlt den Katalog für die Schülerbibliotheken von G. Ellendt(3. Aufl. Halle 1886). 2. K. Pr. Sch. Koll. 19. Aug. 1886 teilt einige Anordnungen, welche der Herr Minister in Bezug auf die Schulausflüge getroffen, zur Nachachtung mit: 1) der Charakter der Freiwilligkeit ist für Lehrer und Schüler unbedingt zu wahren; 2) Sonn- und Festtage sind nicht zu benutzen; 3) die Dauer eines Tages ist in der Regel nicht zu überschreiten. 3) Min. d. geistl. etc. Ang. 13. Juli 1886. An den Schulen von 7jährigem Kursus(Pro- gymnasien, Realprogymnasien, Realschulen) soll, wenn in einem Jahre eine die Einhaltung der Lehrziele garantierende Entlassungsprüfung nicht stattfindet, die Erteilung des Zeugnisses für den einjährig-freiwilligen Militärdienst von einer Versetzungsprúfung für O. II resp. O. I abhängig sein, welche von den Klassenlehrern abzuhalten ist. Sofern von diesen die Versetzung nicht einstimmig zuerkannt wird, sind die Prüfungsarbeiten dem K. Pr. Sch. K. zur Entscheidung einzureichen. 35 — IIE Chronik. Montag den 3. Mai 1886 wurde das Schuljahr mit gemeinsamer Andacht feierlich eroffnet. An demselben Tage traten die Kandidaten des höheren Schulamtes Herr Dr. Alfred Rudolph aus Kassel und Herr Dr. Karl Ritter aus Worpswede(Pr. Hannover) zur Ableistung bezw. zur Vollendung des pädagogischen Probejahres ein, letzterer, welcher bereits am Gymnasium zu Göttingen thätig gewesen war, zugleich als wissenschaftlicher Hilfslehrer zur Vertretung des noch immer nicht wiederhergestellten Oberlehrers Eichenberg. Leider besserte sich der Zustand des letzteren auch bis zu den Sommerferien so wenig, dass mehr und mehr für ihn die Hoffnung schwand, dauernd in sein Amt zurückzukehren. Und so sah er sich denn veranlasst, seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen. Durch Verf. des Pr. Sch. K. vom 26. Juli wurde ihm diese Bitte zum 1. Okt. bewilligt. So schied denn das hoch- geschätzte Mitglied unseres Kollegiums aus seinem amtlichen Wirkungskreise, in dem er über 40 Jahre lang seine beste Kraft zum Segen zahlreicher ihm dankbar verbundenen Schüler aufge- wendet hat. Der ÜUnterzeichnete spricht ihm auch hier den Dank der Anstalt für die segensreiche Thätigkeit aus, die er an ihr entfaltet hat. Möge er, wozu ja erfreulicher Weise alle Aussicht ist, noch lange des otium cum dignitate sich erfreuen, auch seiner alten Schule einige Anhänglichkeit bewahren! Die erledigte Stelle wurde durch Aufrücken der folgenden Lehrer besetzt, die frei- gewordene letzte ord. Lehrerstelle aber dem wiss. Hilfslehrer Dr. Ritter vom 1. Okt. ab definitiv ubertragen. Er wurde am 8. Februar vom Direktor vereidigt. Am 28.— 30. Juni wurde die Schule einer eingehenden Revision durch Herrn Provinzial- Schulrat Kannegieser unterzogen. Auf Grund des darúber erstatteten Berichtes gab der Herr Minister der geistl. etc. Angel. die Genehmigung dazu, dass zum nächsten Ostertermine die der- maligen Schüuler der Gymnasial-Ober-Sekunda zu einer Abgangsprüfung zugelassen würden, von deren gunstigem Ausfall die Gleichstellung der Gymnasialklassen mit den entsprechenden Klassen eines vollständigen Gymnasiums abhängen werde. Am 11. und 12. August unternahmen die oberen Klassen eine Turnfahrt auf das Knüll- gebirge, während die unteren Realschul-Klassen am 12. einen Ausflug nach dem Gehülfensberg und der Plesse, die Vorschulklassen durch das Höllenthal nach Sooden machten. Das Sedanfest wurde in gewohnter Weise gefeiert. Am Tage vorher wurde zur Vorfeier ein Schauturnen abgehalten. Am 2. Sept. selber fand dann ein Festakt am Fusse des Krieger- denkmals statt. Die herkömmliche Ansprache hielt der Unterzeichnete, indem er daran erinnerte, dass nur die„einmutige Erhebung“ des deutschen Volks den Erfolg gesichert, dass einmütiges Zusammenstehn auch weiter die einzige Burgschaft deutscher Grösse sei, welche weder religiöse, noch politische, noch Stammesunterschiede stören durften. Des Geburtstages des erhabenen Protektors der Anstalt, Sr. Kaiserl. Hoheit des Kron- prinzen, wurde in der Morgenandacht des 18. Okt. gedacht. Die Wunsche und Gelübde der Schule fasste der Unterzeichnete in ein Hoch auf den geliebten Herrn zusammen, in welches die gesamte Schule begeistert einstimmte. Mit Beginn des Wintersemesters trat der Kand. d. h. Schula. Herr Emil Garthe aus Eschwege bei uns ein, welcher nach Ableistung seines Probejahres der Anstalt zur Beschäftigung uberwiesen war. Sein Eintritt ermöglichte es, die Gymnasial-Tertia nun auch im Lateinischen 4 36 wenigstens teilweise in eine obere und untere Abteilung zu trennen und dadurch die Leistungs- fähigkeit dieser Klasse wesentlich zu erhöhen. Am 28. Februar fand zum ersten Male(s. oben) nach vorausgegangener schriftlicher Prüfung die mündliche Entlassungsprüfung der Gymnasial-Obersekundaner unter Vorsitz des Herrn Prov.-Schulrats Kannegiesser statt, mit dem Ergebnis, dass allen Prüflingen das Zeugnis der Reife zuerkannt wurde, zweien unter Entbindung von der mündlichen Prüfung. Der 90. Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers war natürlich auch für unsere Schule ein Tag erhebendster Festfreude. Sie beteiligte sich sowohl an dem grossartigen Fackelzuge des Vor- abends, als auch an der kirchlichen Feier des Haupttages. In dem festlichen Schulakte hielt der Unterzeichnete die Festrede.— Leider kann die Chronik des Jahres nicht schliessen, ohne noch eines neuen grossen Ver- lustes zu gedenken, welchen die Anstalt mit dem Schlusse desselben erleiden soll. Herr Oberlehrer Eichler hat mit Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter die Versetzung in den Ruhestand erbeten und erhalten. Damit scheidet denn der älteste Lehrer der Anstalt und der letzte, welcher ihr von der Gründung an angehört und alle Wandelungen mit ihr durchlebt hat, aus ihrem Verbande. Es begleiten ihn die Segenswünsche aller seiner Amtsgenossen, die dankbare Liebe zahlreicher Schüler- generationen, an denen er mit hingebendster Treue gearbeitet hat. Wir bitten auch ihn, uns seine freundschaftliche und kollegialische Gesinnung zu erhalten.— Der Gesundheitszustand der Schüler war ein recht günstiger. Doch hat die Anstalt den Tod zweier lieben Schüler zu beklagen gehabt, des Nonaners Otto Wagner, welcher am 24. Juli, sowie des Gymnasial-Ober-Tertianers Wilh. Humburg, welcher am 21. August der Diphtheritis erlag. Von dem Tode des ersteren erhielten wir leider erst nach den Ferien Kenntnis, den letzteren, der ein besonders hoffnungsvoller Sohn seiner Eltern war, geleiteten seine Lehrer und Mitschüler zum frühen Grabe. Im Lehrerkollegium sind Krankheitsfälle fast gar nicht vorgekommen, sodass, abgesehen von zweimaliger kürzerer Abwesenheit des Oberl. Eichler, wozu schmerzliches Familienleid den Anlass gab, der Unterricht in dem verflossenen Jahre mit einer lange nicht erlebten Regelmässigkeit gegeben werden konnte. IV. Statistik. I. Kuratorium. 1) Landrat Grimm, 2) Metropolitan Dr. theol. Hochhuth, 3) Bürgermeister Gebhard, 4) Bürgerausschussvorsteher F. Heinemann, 5) der Direktor. II. Lehrerkollegium. 1) Direktor Dr. Schirmer, 2) Oberlehrer Eichler, 3) Oberlehrer Dr. Mösta, 4) ord. Lehrer Wessel, 5) ord. Lehrer Dr. Pontani, 6) ord. Lehrer Orth, 7) ord. Lehrer Stendell, 8) ord. Lehrer Dr. Flemming, 9) ord. Lehrer Dr. Ritter, 10) wissensch. Hilfslehrer Garthe, 11) techn. Lehrer Troll, 12) Lehrer Tassius, 13) Lehrer Schmeisser, 14) Lehrer Salzmann, 15) Hilfslehrer f. Gesang Organist Heinzerling.— Als Cand. prob. war beschäftigt d. Kand. d. h. Schulamts Dr. Rudolph. 37 — III. Die Schüler. A. Frequenztabelle für das Schuljahr 1886/87. A. Realschule mit Progymnasium. B. Vorschule. — A+ B Ir IIg IIr li IrIIIrg IV V VI Sa. 1 2 3[Sa. a b a b 1. Bestand am 1. Febr. 1886 10 1 11 19 11 26 24— 25 29 50[206] 26 14 16[56 262 2. Abgg. b. z. Schl. d. Schulj. 1885/86] 7 1 2.— 2 3 4— 3 3 1j 26 2 1— 3 29 3a. Zugg. d. Versetzungz. Ostern 86]ſ/ 14 7 8 11 1560⁰ 8— 9 20 42 24[152 13 14— 27] 179 3 b.„„Aufnahme„„„—— 1—— 2— 1 2 2 8 15] 5 4 19 28 43 4. Froquenza. Anf. d. Schulj. 1886/87 17 7 11 16 16 13 9 10 32 50 39[220 18 18] 20 56 276 5. Zugang im Sommersemester——-———————— 2 2/2 1—— 3 5 6. Abgang im Sommersemester 2— 1[3 2 1 2 1 1 2— 15—— 1†1 16 7a. Zugang d. Versetzg. z. Michael.——————-—6—— 1— 1————— 1 7 b.„„ Aufnahme,„————————— 11ʃ2—6——1 1 8. Frequenz a. Aufg. d. Wintersem. 150⁰ 7] 10 13 14 12 7 9 31 50 41[200 19 18 19 56 265 9. Zugang im Wintersemester—— 1———-—— 2[— 1 4———[— 4 10. Abgang im Wintersemester————— 1——— 1 13—-——— 3 11. Frequenz a. 1. Febr. 1886 15 7 11 13 14 11 7 9 33 49 41[210/ 19 18 19 56 266 12. Durchschnittsalt. a. 1. Feb. 1886[16,0/16,216, 1 15,2/15, 1 /13,614,5] 13,9 12,5/11,510,5 9,0 8,4 7,3 B. Religions- und Heimatsverhältnisse der Schüler. A. Realschule mit Progymnasium. B. Vorschule. Ev. Kath. Diss. Jud.] Einh. Ausw. Ausl.] Ev. Kath. Diss. Jud. Einh.[Ausw. Ausl. 1. Am Anfang des Sommer-Semesters 178 6— 36 151 69— 50—— 6 51 56— 2.„„„ Winter.„ 167 7— 35 150 550— 50—— 6 50 6— 3. Am 1. Februar 1886 168 7— 35 150 60— 500—— 6 50 6— Das Zeugnis für den oinjäbrigen Militärdienst haben erhalten Ostern 1885= 7, Davon sind zu einem praktischen Beruf abgegangen Ostern= 6, Michaelis= 1 Schüler. C. Abiturienten. An der Realschule fand ein Abiturienten-Examen in diesem Jahre nicht statt. Dagegen wurde am Progymnasium zum ersten Male eine Entlassungsprüfung abgehalten (s. S. 36), welcher sich sämtliche 7 Schüler der Obersekunda mit gutem Erfolg unterzogen; es sind: 1) Johannes Eisenberg aus Otmannshausen, geb. 13. Sept. 1868. 2) Christian Eisenberg aus Otmannshausen, geb. 6. Juni 1870. 3) Wilhelm Hochhuth aus Eschwege, geb. 29. April 1871. 4) Georg Humpf aus Eschwege, geb. 23. August 1870. 5) Max Levy aus Eschwege, geb. 15. August 1871. 6) Fritz Lieberknecht aus Eschwege, geb. 29. März 1872. 7) Georg Rossbach aus Eschwege, geb. 16. Mai 1871. Levy und Lieberknecht waren von der mündlichen Prüfung dispensiert. Die Geprüften gedenken sämtlich in die Prima eines Gymnasiums überzutreten. Michaelis= 2 Schüler. 38 ·—x́ꝑǽ V. Sammlung von Lehrmitteln. Fur die Bibliothek wurden aus den etatsmässigen Mitteln, zu denen auch noch der unverbrauchte Rest der von den städtischen Behörden im vorigen Jahre bewilligten Summe hinzu- kam, beschafft: 1) für die Lehrerbibliothek ausser den laufenden Jahrgängen von Fleckeisen-Masius, N. Jahrb. für Philol. und Pädag.; Hoffmann, Zeitschr. fur math. und naturw. Unterricht und dem Centralblatte f. d. ges. Unterrichtsverwaltung(mit Ergänzungsband II), sowie den Fortsetzungen von Grimm's deutschem Wörterbuch; Jwan Muller, Handb. der Altertumswissenschaft; Reissig, Vorlesungen uber die lat. Sprache; Krebs, Antibarbarus: Allgemeine Naturkunde II— V; Ranke, Weltgeschichte VII; Körting, Encyclopädie der neuern Philol. III; Schmidt, Synonymik der gr. Sprache IV; Bötticher, Olympia; K. Fischer, Gesch. der neueren Philos. 5 Bde.; Statist. Handb.(Muskacke's Schulkalender) VII; Kern, Pädagogik; Instruktionen für den Unterricht an den Gymnasien Osterreichs; Weisungen zur Führung des Schulamts; Wiese, Verordnungen und Gesetze, 3. Aufl; Hencke, Lehrplanübersichten 2. Heft; Ordnung der Entlassungsprüfungen; Rödiger, deutsche Literaturzeitung(vom 1. Januar 1887 an); Wattenbach, Schriftwesen des Mittelalters; Riese, Anthologia latina; Neue, Formenlehre der lat. Spr. 2 Tle. Plinii Secundi epist. libri IX ed. Keil; Holtze, Syntaxis prisc. script. lat.; Rönsch, Itala und Vulgata; Schuchardt, Vocalismus des Vulgärlateins 3 Bde.; Köchly, G. Hermann; Baumeister, Denk- mäler des klass. Altert.(soweit erschienen); Aeschyli, Sophoclis, Euripidis, Aristophanis Fabulae ed. Dindorf; Draeger, histor. Gramm. der lat. Sprache 2 Bde.; Ebert, Gesch. der christl. lat. Literat. bis auf Karl den Gr.; Gilbert, Gesch. der griech. Staatsaltertümer 2 Bde.; Blass, attische Beredsambeit; Lysiae orationes ed. Westermann; Nissen, Italische Landeskunde I; Dietlein, Gosche und Polack, Aus deutschen Lesebuchern II. III. Bd.; Nonnig, deutsche Sprachlehre; Rosenberg, Lyrik des Horaz; Bindel, Hulfsmittel für den deutschen Unterricht; Gebhardi, ästhetischer Kommentar zu Horaz; Xenophontis opera, 5 Bde ed. Hug et Dindorf; Lotze, Mikrokosmos 3 Bde; Adressbuch der Stadt Eschwege. 2) für die Schülerbibliothek: Oskar Höcker, Im heimlichen Bunde, Die Brüder der Hansa, Deutsche Treue, welsche Tucke, Die Riesen von der Garde, Der Erbe des Pfeiferkönigs; Oliver Gold- smith, Landprediger; v. Stamford, Geschichte von Hessen. An Geschenken erhielt die Anstalt: Von 8. K. K. Hoheit dem Kronprinzen des deutschen Reiches, dem hohen Pro- tektor der Anstalt: Dr. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe(bis jetzt erschienen 4 Bände); Strassburger Sängerhaus, Sammlung bisher ungedruckter musikalischer und poetischer Blätter in authographischer Darstellung.— Von dem Herrn Minister der geistl. etc. Ange- legenheiten: Poggendorff's Annalen, Jhrg. 1886; Geologische Karte von Preussen und den Thürin- gischen Staaten(Blatt Ermschwerd, Witzenhausen, Grossalmerode und Allendorf mit den entspr. Erläuterungen).— Vom Königl. Provinzial-Schulkollegium: Verhandlungen der Direktoren- Konferenzen, Bd. 25(Prov. Sachsen).— Von den Verfassern: Herrn Amtsgerichtsrat Amelung in Abterode: Meissner-Führer; Herrn Metropolitan Dr. Hochhuth: Statistik der evang. Kirche im Regierungs-Bez. Cassel; Herrn Dr. Flemming: Die Lasten Anhalts während des 30 jähr. Krieges; Herrn Dr. Ritter: De Pindari studio nomina variandi; Herrn Dr. Rudolph: Uber die Vengeance Frommondin; von Herrn Prov.-Schulrat Dr. Rothfuchs: Gratulationsschrift an Münscher. Ferner von Herrn Realschullehrer Orth: Boeckh, Encycl. und Methodol. der phil. Wiss.; von Herrn Kammer- 39 gerichtsrat Dr. Ruhbaum, jetzt in Berlin: Dialogues entre Charles VII et Frédérie Guillaume, roi de Prusse; Erdmann, Mémoire pour servir à l' histoire de Sophie Charlotte, reine de Prusse; Re- sultate der weg. d. revolut. Complotte gef. Untersuchungen; Buonaparte's eigenes Tagebuch(uüber den Feldzug in Egypten und Syrien); la Vérité telle quelle est contre la pure Vérité; de Ludewigs, Reliquiae Manuscriptorum; Briefe des Dr. Hartmann aus d. Orient; das neue Testament verdeutscht von Bahrdt; von Beckum, Bitterwasser für Hengstenberg; Fallmerayer, Denkschrift uber Golgatha und d. heilige Grab; Adam Bernt, Eigene Lebensbeschreibung etc.; Galéries historiques du Palais de Versailles; Bauer, Civil im Kriege; Passow, Handwörterbuch der griech. Spr.; Rost, Deutsch.-Griech. Wörterbuch; Buttmann, gr. Schulgr.; Jacobs Elementarbuch; Sophoclis Tragoediae; Homeri Ilias I. Teil; Homeri Odyssea I/II(doppelt). Demosthenis opera I-IV; Herodoti hist. Tom I/III(doppelt). Hederich, Reales Schullexikon; P. Virgilii opera; T. Livii libri Tom I— III. Dass. T. I. III, V, VI; Horatii Flacci opera; Ovidii Metamorph. 3 Ausgaben(von 1820, 1774 und 1560); Caesaris Commentarii (doppelt); M. Tullii Ciceronis Orationes selectae(2 Ausgaben), Orat. Philipp. secunda, de finibus, de oratore, Tusc. Disp., Auswahl der besten Briefe; Terentii Comoed., Gradus ad Parnassum; Wuste- mann, Deutsch-Lat. Handwörterbuch 2 Teile; Scheller, Lat.-Deutsches Handwörterbuch; Leibnitzii collectanea etymologica ete; Moneta, Polnische Gramm.; Luckhard, Annalen der Universität Schilda; Krummacher, Johannes; Aus der Natur, Jahrgang 1874/75; Moleschott, Pathologie und Physiologie; Philippi Prosky, dissertatio de nitro; William Smellie's Philosophie der Naturgeschichte; ausserdem aus der Sammlung gemeinverst. wissenschaftl. Vorträge(Virchow und Holtzendorff) die folgenden Nummern: 120(Serie V); 178, 186, 191, 192(Serie VIII); 194, 197— 199, 201— 204, 206, 207, 210, 212— 214(Serie IX); 217— 220, 222— 224, 227— 231, 233— 240(Serie X); 241, 244— 252, 254— 256, 259, 260, 262, 264(Serie XI); 266, 267, 269, 271, 272, 274— 277(Cerie XII); 289, 293— 296, 299— 305, 307, 309— 311(Serie XIII); 315— 320, 322, 324, 325, 327— 329, 331— 334, 336(Serie XIV); 337— 341, 343, 348, 350, 351, 355(Serie XV).— Von Herrn Pfarrer Reiss in Bischhausen: Ruckert, Abschieds- u. Antrittsgruss; Kirchenregiment und Kirchen- zucht; Pfeiffer, Domestica; v. Schwertzell, Aktenstücke, Akten des Strafverfahrens gegen Vilmar; Pfaff, Synodalfrage; Martin, Recht der hess. Kirche; Strafurteil gegen Vilmar; Kümmell etc. zur Abwehr; A. S. Ein Laienwort zur Synodalfrage.— Vom Unterzeichneten: 21 Broschüren— Hassiaca enthaltend— von Bayrhoffer, Gerhold, Hochhuth, Hoffmann, Kolbe und Henke, Luthardt, Martin H., Martin J., Martin W., Meurer, Pfeiffer, Platner, Rödenbeck, Schilbe, Thiersch, Vilmar, Zülch u. and.; Mellin, Encyclopädisches Wörterbuch der kritischen Philosophie, Campe, Allgem. Revision des ges. Schul- und Erziehungswesens; Mörle, Bernhard und Hermann; Gotthelf, Käthi; Horn, Kor- sarenjagd; Nieritz, Weihnachtsbaum.— Von der Verlagsbuchhandlung Hahn, Hannover: Heskamp, deutsche Mythol.; Knocke, Zeittafeln; Jaffé, Conrad III; Beck, Lehrbuch der allgem. Gesch. I— III; Fischer, Leitfaden der Chemie; Frank, Pfianzenphysiologie; Carl, Entdeckungsgeschichte der Erdteile; Brennecke, Donauländer; Wagner, Erdkunde; Capelle, Anleitung zum lat. Aufsatz; Callix, engl. Lehrb.; Feldmann, latein Syntax; Hoffmann, Materialien; Pauli, deutsches Lesebuch; Goedicke, Deutschlands Dichter 1813 bis 1843; Menzel, Übungsstücke 2 Bde.; Koch, Wörterbuch zu Vergil; Miezloff, Literatur- geschichte; Koch, Wörterbuch zu Nepos; Seiler, Wörterbuch zu Homer.— Teubner, Leipzig: Schäfer, Quellenkunde zur gr. und röm. Geschichte; Zumpt, Geburtsjahr Christi; Ritschl, Parallel- tabellen; Schütze, Entwürfe über Luthers kleinen Katechismus; Brambach, Neugestaltung der lat. Orthographie; Plutarchi Vitae; Appiani hist. rom.; Dante Alighieri ubers. von Philatethes; Apelt. — 49.— d eutscher Aufsatz; M. Porci Catonis de agric. ete. ed. Keil; M. Catonis quae exstant ed. Jordan: Helm, quaestiones syntact; Ribbeck, lat. Partikeln; Nake, Briefwechsel zwischen Cicero und Dec. Brutus; Wesenberg, emendationes; Terenti Varronis Reliquiae ed. Riese.— Du Mont-Schauberg, Cöln: Pütz, Erd- und Völkerkunde, Hemmerling, Ubungsbuch; Ahn, Class Book of English Poetry ete.; Wingerath, choix de lectures frangaises /II; Humperdick, Vortrag epischer und lyrischer Dichtungen.— Weidmann, Berlin: Rödiger, Literaturzeitung: I, 1—13, II, III, IV, V, 1—26, VI, VII.— Voigtländer, Kreuznach: Andrae, Erzählungen aus der griech. und röm. Geschichte; Schmidt, Moses Mendelssohn; v. Köppen, Kämpfe und Helden; Osterwald, Sang und Sage; Andrae, Griech. Heldensage; Weitbrecht, Simplicius Simplicissimus.— Schöningh, Paderborn: Schultz, lateinische Schulgrammatik.— Wallroth, Berlin: Schmidt, von Rheinsberg nach Königsgrätz; der deutsche Krieg 1870/71. VI. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern. Programm für die öffentliche Prüfung und die Schlussfeier. Freitag, den 1. April. 2 ½— 3 IIr. Französisch(Pontani). 4— 4 ½ IIlg. Französisch(Rudolph). 3— 3 ½ IIIr. Englisch(Wessel). 4 ½— 5 IV. Latein(Orth). 3 ½— 4 IIIga. Griechisch(Schirmer). 5— 5 ½ V. Latein(Stendell). Sonnabend, den 2. April. 8— 8 ½ VI. Latein(Flemming). 9— 9½ 3. Deutsch(Schmeisser). 8 ½— 9 1. 2. Deutsch(Salzmann). 9 ½ Uhr: Schlussfeier und Entlassung der Abiturienten. Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag den 18. April 8 Uhr vormittags statt, die feierliche Eröffnung des Schuljahres um 3 Uhr. Aufnahme-Bedingung füúr die 3. Vorschulklasse: In der Regel das vollendete 6. Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich ein Alter von neun Jahren, Fertigkeit im Lesen und Schreiben(auch der lateinischen Schrift), die Fähigkeit ein einfaches Diktat ohne grobe Fehler nachzuschreiben und die Kenntnis der vier einfachen Rechnungsarten in benannten und unbenannten Zahlen. Die angemeldeten: Schüler. haben vor der Aufnahme in die Schule ihren Geburtsschein und Impfschein, diejenigen, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch den Schein über die zweite Impfung vorzulegen. Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schuler unterliegt der Genehmigung des Direktors; zum Nachweis geeigneter Pensionen ist derselbe bereit. Der Direktor: Dr. Schirmer.