Ankündigung. Brögfa LOgLaA am 7. Mai 1845 zu haltenden öffentlichen Prüfung. Pinz Hle. im IGiessen — Herzoglich Naſſauiſchen Tanbſtummen-Inſtitnte Camberg, von Joſeph Nicolai, Herzoglich Naſſauiſchem Schulinſpector und Pfarrer zu Idſtein. Die Abhandlung des Lehrers Meckel enthält den erſten Theil einer Geſchichte der Anſtalt. —-— Wiesbaden. Gedruckt bei E. Enders. 6 3 . 8 “ . 3 4 Geſchichte der Herzoglich Naſſauiſchen Tanbſtummen-Anſtalt in Camberg. —o doeee— Eine Feſtgabe zur Feier des fuͤnf und zwanzigjaͤhrigen Beſtehens derſelben von B. Meckel, Lehrer am Taubſtummen⸗Inſtitute zu Camberg Erſte Hälfte, welche den Zeitraum von dem Entſtehen der Anſtalt bis zum Jahre 1828 umfaßt. Wiesbaden. Gedruckt bei E. Enders. 1845. Geſchichte der Herzoglich Naſſauiſchen Taubſtummen⸗Anſtalt in Camberg. Einleitung. Geſchichte des Taubſtummen⸗Unterrichts bis zur Veranlaſſung der Grün⸗ dung und den Einleitungen zur Eröffnung der Taubſtummen⸗Anſtalt in Camberg. De Geſchichte des Taubſtummen⸗Unterrichts reicht bis zur zweiten Hälfte des 16ten Jahrhunderts. Von der früheren Zeit haben wir keine Mittheilungen, daß man Verſuche angeſtellt habe, Taubſtumme zu unterrichten. Der Profeſſor Da⸗ niel Georg Morhof führt zwar in ſeinem Polyhistor(Lübeck, 2 Bbe. 1747, 4) von dem Philologen Rudolph Agricola an, daß dieſer in ſeinem 9. Buche de Inventione von 1474 behaupte, einen Taubſtummen geſehen zu haben, der im Stande geweſen ſei, durch die Schrift ſeine Gedanken auszudruͤcken; allein die Nachricht hierüber iſt ſo im Dunkeln gehalten, daß man ihr wenig Glauben ſchenken kann. 4 Der erſte Taubſtummenlehrer, von dem wir jedoch nur ſo viel wiſſen, daß er ſeine taubſtumme Tochter durch Bilder unterrichtete, iſt Joachim Paſcha, der als Probſt zu Wuſterhauſen an der Doſſe 1578 ſtarb. Der zweite, von dem man ſchon ausführlichere Nachrichten hat, iſt ein ſpaniſcher Benediktiner, Namens pedro de Ponce zu Sahagan. Dieſer unterrichtete von 1570 bis 1584 mit ſehr glücklichem Erfolge zwei Brüder und die Schweſter des Connetabls a Velesco. Ambrosius Morales ſagt in ſeiner Descriptio Hispaniae, daß namentlich Pedro a Velasco in ſeinem 20ten Jahre bis zum Erſtaunen gebildet geweſen ſei. Pedro de Ponce ſtarb 1584; 36 Jahre nach deſſen Tod erſchien zu Madrid, 1620, die erſte Schrift über Taubſtummen-Unterricht, von dem Spanier Johann Paul Bon- net, der als Sekretär bei dem Connetable a Velasco gedient hatte. Dieſes Werk enthält außer einer Anleitund, Taubſtumme zu unterrichten, auch das Handalphabet, welches ſpäter auf alee ſranzöſiſchen Schulen übergegangen iſt. Man vermuthet mit großer Wahrſcheinlichkeit, daß dieſes Buch nichts anders als ein Manuſcript des Ponce ſei, welches ſich Bonet zu verſchaffen gewußt und, ohne Ponce zu nennen, als ſeine eigene Arbeit bekannt gemacht habe. Nach Ponce's Tod gerieht der Taubſtummen-Unterricht in Spanien, außer den unglaublichen Ver⸗ ſuchen des Emmanuel Ramirez de Carrion, welcher Sekretär und Lehrer bei dem ſpaniſchen, taubſtummen Marquis de Priego war und zur Zeit Bonet's lebte, nach und nach in Verfall und zuletzt in gänzliche Vergeſſenheit bis zum Jahre 1800. Durch Pona's glänzende Erfolge im Taubſtummen⸗Unterrichte angefacht, fehlten nun Wohlthäter für die Taubſtummen auch in andern Staaten nicht. In Italien ſchrieben Candan, der 1576 ſtarb, und einige Andere über den Taub⸗ ſtummen⸗Unterricht; allein die Sache wurde daſelbſt anſänglich nur auf theoreti⸗ ſchem Felde gehalten, denn man weiß nur von Pietro de Castro, Leibarzt des Herzogs von Mantua, daß dieſer den Taubſtummen⸗Unterricht an dem Sohne des Prinzen Tbomas von Savoyen praktiſch ausübte. In England und Holland beſchäſtigten ſind damit zuerſt Dr. Johann Wallis 1660, der Freiherr von Helmont 1667, Dr. William Holder 1670 und Johann Conrad Amman 1692.— Mit dem Anfange des 18ten Jahrhunderts, 1704, trat Wilhelm Kerger zu Liegnitz in Schleſien als der erſte uns näber bekannte Taubſtummenlehrer in 5 Deutſchland auf, und brachte die Lautſprache vorzüglich als Uuterrichtsmittel in Anwendung. Ihm folgten M. Georg Raphel, Superintendent zu Lüneburg, 1718, welcher ſeine 3 taubſtummen Kinder unterrichtete; einige Jahre ſpäter Otto Benjamin Laſius, Superintendent zu Burgdorf; dann 1755 Ferdinand Arnoldi, Pſarrer in Großlinden bei Gieſen, und gleichzeitig mit dieſem Sa⸗ muel Heinicke in Sachſen, mit dem in Deutſchland, ſowie mit Abbé de'Epée in Frankreich, eine ganz neue Periode fur den Taubſtummen⸗Unterricht beginnt. Durch einen ſpaniſchen Gelehrten, Johann Rodriguez Pereira, wurde 1749 der Taubſeummen⸗Unterricht nach Frankreich verpflanzt. Man findet zwar in der Literatur des Taubſtummen⸗Unterrichts vor dieſer Zeit ſchon einige Beiſpiele von unterrichteten Taubſtummen in Frankreich, aber von der Art und Weiſe ihrer Unterweiſung iſt eben ſo wenig geſagt, als von ihren Lehrern ſelbſt. Pereira ſoll dagegen namentlich einen Stiefſohn des Herzogs de Chaulnes, Namens Saboureux de Fontenay aus Verſailles auf einen ausgezeichnet hohen Grad von Bildung gebracht haben. Nach bPereira ſetzten Ernaud in Bordeaur, der Abbé Deschamps zu Orleans und der Pater Vanin zu Paris den Taubſtummen⸗Unterricht in Frank⸗ reich fort, bis 1755 Abbé de lEpée zum erſten Mal als Taubſtummenlehrer auftrat, und eine gaaze Umgeſtaltung des Taubſtummen⸗Unterrichts in Frank⸗ reich, wie Heinicke in Deutſchland, bewirkte. Durch beide erhielt dieſe Disciplin einen neuen Schwung und allgemeine Verbreitung. Auch theilen ſie das Ver⸗ dienſt: die Stifter der erſten Taubſtummen⸗Anſtalten zu Paris und Leipzig geweſen zu ſein. 5 Bisher empfingen nur einzelne, meiſtens reiche und vornehmen, angeſehenen Familien zugehörende Taubſtummen die Wohlthat des Unterrichts. Für Arme war derſelbe weniger zugänglich, weil mehrere Lehrer ihre Methode in das tieſſte Geheimniß hüllten, das ſie nur gegen große Belohnungen offenbaren wollten, wie dies namentlich Pereira in Frankreich that. Durch Abbé de Epée und Hei⸗ nicke aber wurden Anſtalten errichtet füͤr Reiche und Arme, in welchen bereits Tauſende dieſer Unglucklichen zu guten und brauchbaren Gliedern der Geſellſchaft herangebildet worden ſind. Von Paris und Leipzig verbreitete ſich der Taub⸗ ſtummen⸗Unterricht über ganz Europa und ſelbſt nach Amerika. Wie ſehr man ſich ſeit jener Zeit bemühte, die Taubſtummen aus ihrem thierähnlichen Zuſtande 6 herauszuheben und ihr Wohl auf mannigfache Art zu fördern, dafür liefert uns dies gewiß den ſchönſten Beweis, daß nun ſchon über 150 Taubſtummen⸗Anſtalten in Europa gegründet worden ſind. An der Spitze derſelben ſtehen die bereits angeführten zu Paris und Leipzig; es folgen daher in Nachſtehendem nähere An⸗ gaben über ihre Gründer. I. Abbé de l'Epée. Charles Michel Abbé de l'Epée wurde zu Verſailles am 25. November 1712 geboren und widmete ſich dem geiſtlichen Stande. Schon mit feinem 17ten Jahre hatte er ſeine Studien dazu beendet, man ertheilte ihm jedoch die heil. Weihen nicht, weil er ſich weigerte, ein Formular zu unterzeichnen, das bei Gelegenheit der janſeniſtiſchen Religionsſtreitigkeiten abgefaßt worden war. Darauf betrat er die Laufbahn des Rechtsgelehrten und praktizirte kurze Zeit als Parlamentsadvokat. Dieſe Beſchäftigung konnte aber ſeinem ſanften, friedlichen Charakter nicht lange zuſagen, er ſuchte daher durch die Vermittelung des Prälaten Bossuet zu Troyes die Prieſterweihe zu erhalten und wurde bald darnach Prediger und Kanonikus daſelbſt. Allein durch ſeine janſeniſtiſchen Grundſätze zog er ſich den Unwillen des Erzbiſchofs von Paris zu, der ihn daher alsbald ſeines Amtes entſetzte. Von nun an lebte Abbé de l'Epée von den Renten ſeines ererbten väterlichen Vermö⸗ gens zu Paris. Im Jahr 1755 wurde er hier mit einer Familie bekannt, welche zwei taubſtumme Mädchen hatte, und wegen des Paters Vanin Tod, der den Taubſtummen ſchon Unterricht ertheilt hatte, ganz untröſtlich war. Von Mitleid gerührt, verſprach de l'Epée, den begonnenen Unterricht der beiden taubſtummen Mädchen fortzuſetzen. Sein ſcharfer Blick ſetzte ihn in den Stand, alsbald eine Zeichenſprache zu erfinden, mittelſt deren es möglich war, Taubſtumme der menſch⸗ lichen Geſellſchaft zuzuführen. Seine erſten Verſuche glückten ihm, und nun be⸗ ſchloß er, ſein ganzes Leben dem Unterrichte der Taubſtummen zu widmen. Dies führte er auf eine ſo edle und humane Weiſe aus, wie es ſrüher und bis heute noch kein anderer Taubſtummenlehrer gethan hat. Auf ſeine eigenen Koſten grün⸗ dete er gegen 1760 eine Anſtalt für Taubſtumme, deren Ausbildung er ſich mit dem regſten Eifer unterzog. Seine ganze jährliche Einnahme von 6,000 Francs verwendete er auf die Erziehung und Pflege ſeiner Zöglinge, für deren Bedürfniſſe 7 er mit einer ſolchen Aufopferung ſorgte, daß er ſelbſt oft das Nöthigſte entbehrte. Dieſe Aufopferung ſoll bei ihm ſo weit gegangen ſein, daß er, ſchon im vorge⸗ ruͤcktem Alter, ſogar einen Winter ohne Feuer zu rachte, um ſeine Kinder ja kei⸗ nen Mangel leiden zu laſſen. Mit der größten Menſchenliebe nahm er ſich der Taubſtummen an, wovon die Geſchichte des verſtoßenen, taubſtummen Grafen von Solar aus Toulouſe den ſprechendſten Beweis liefert. Eine Unterſtützung m den Unterhaltungskoſten ſeiner Anſtalt wurde ihm erſt im Jahre 1785 von Ludwig XVI. bewilligt. Ungeachtet ſeiner vielfältigen Bemühungen, war es ihm nicht gelungen, ſeinen Lieblingswunſch erfüllt zu ſehen, daß eine Taubſtummen⸗ Anſtalt auf öffentliche Koſten gegründet wurde. Er ſtarb am 23. December 1789 in ſeinem 78ten Lebensjahre. Erſt 1791 wurde die gegenwärtige Taubſtummen⸗ Anſtalt in Paris durch die conſtituirende Nationalverſammlung zu einer öffentlichen Anſtalt erhoben, nachdem bereits Abbé Roche Ambroise Sicard, unter 4 Candi⸗ daten, die ſich zu dieſem Poſten gemeldet hatten, zum Director gewählt worden war. Das Andenken des edlen Abhé de lEpée hat man in der neuern Zeit in Frankreich durch ein koſtbares Standbild geehrt, das in ſeiner Vaterſtadt, Ver⸗ ſailles, aufgeſtellt und am 27. Auguſt 1843 feierlich enthüllt wurde., II. Samuel Heinicke. Samuel Heinicke wurde zu Nautſchütz bei Weißenfels, wo ſein Vater Land⸗ mann war, am 10. April 1729 geboren. Bis zu ſeinem 21. Jahre unterſtützte er ſeine Eltern bei ihren Feldarbeiten. Darauf wurde er Soldat und in die kur⸗ fürſtliche Leibgarde zu Dresden aufgenommen. Hier erwarb er ſich durch ſeinen Fleiß im Leſen nützlicher Schriften einige wiſſenſchaftliche Kenntniſſe, und ſoll ſich daſelbſt ſchon 1755, alſo ganz gleichzeitig mit Abbé de l'Epée in Paris, mit der Unterweiſung eines taubſtummen Knaben beſchäftiget haben. Er verheirathete ſich in Dresden und kam 1757 mit Frau und Kind nach Jena, wo er ſich als Stu⸗ dent inſcribiren ließ. 1758 ging er nach Hamburg. Daſelbſt wurde ihm ſehr bald von den angeſehenſten Familien der Unterricht ihrer Kinder übertragen. Hier war es auch, wo er die erſte Gattin Klopſtock's unterrichtete, durch deſſen Empfehlung er 1760 als Hauslehrer und Sekretär in das Haus des Grafen von Schimmelmann kam. Acht Jahre darnach, 1768, wurde er in Eppendorf, 8 nahe bei Hamburg, als Lehrer angeſtellt. In Eppendorf fand er einen taub⸗ ſtummen Knaben. Er nahm denſelben in ſeinen Unterricht, bei dem er die Laut⸗ ſprache als Hauptunterrichtsmittel in Anwendung brachte, und wurde durch einen günſtigen Erfolg für ſeine eifrigen Bemühungen belohnt. In Folge deſſen bekam er aus allen Gegenden Taubſtummen zur Unterweiſung zugeführt, wodurch ſein Ruf in kurzer Zeit ſich ſo ſehr verbreitete, daß der Kurfürſt von Sachſen, Frie⸗ drich Auguſt III., 1777, ſich bewogen fand, ihn in ſein Vaterland zu berufen. Da es Heinicke freigeſtellt war, ſich in Sachſen einen Ort zu wählen, ſo zog er am 13. Auguſt 1778 mit 9 Zöglingen in Leipzig ein, und gründete daſelbſt die erſte öffentliche Taubſtummen⸗Anſtalt in Deutſchland. Nach dem Tode Heini⸗ cke's, der am 30. April 1790 erfolgte, führte ſeine hinterlaſſene Wittwe die Di⸗ rection des Inſtituts fort.— Sowie Abbé de l'Epée und Heinicke die Stifter der erſten Taubſtummen⸗ Anſtalten ſind, ſo ſind ſie auch die Gründer zweier ganz verſchiedener Methoden beim Taubſtummen⸗Unterrichte. Abbé de l'Epée gebrauchte das von Spanien überlieferte Handalphabet, bildete ſich eine künſtliche Zeichenſprache, ſo daß er faſt jedes Wort durch ein Zeichen darzuſtellen ſuchte, und bemühte ſich durch dies Un⸗ terrichtsmittel neben der Schriftſprache die Taubſtummen zu unterrichten. Die Geberdenſprache wurde von ihm als die Mutterſprache der Taubſtummen betrach⸗ tet und die Lautſprache ganz außer Auge gelaſſen. Alle Anſtalten, die ſeiner Me⸗ thode folgten, werden zur franzöſiſchen Schule gerechnet. Zu ihr gehören faſt alle Anſtalten in Frankreich, Spanien, Portugall, Oeſtreich, Rußland, Polen, Holland, Belgien, ſo wie viele in England und Amerika. Heinicke verwarf dagegen die künſtliche Zeichenſprache und betrachtete mit Recht als Hauptunterrichtsmittel die Lautſprache, wodurch der Taubſtumme der menſchlichen Geſellſchaft am nächſten zugeführt wird. Er erkannte die Erzie⸗ hung und Bildung deſſelben erſt alsdann für vollendet, wenn der Taubſtumme nicht nur im Stande war, die Rede am Munde Anderer zu leſen und zu ver⸗ ſtehen, ſondern ſich auch ſelbſt mündlich verſtändlich machen konnte. Schon vor Heinicke unterrichteten, mehr oder weniger, nach dieſer Methode: Pedro de Ponce, Pereira, Amman, Raphel, Wallis und Holder. Heinicke ſuchte ſie 9 jedoch mehr zu erweitern und wiſſenſchaftlich zu befeſtigen, und iſt ſomit der Grün⸗ der der ſogenannten deutſchen Schule. In Deutſchland iſt man heute faſt allgemein daruͤber einig, daß die Laut⸗ ſprache beim Unterrichte der Taubſtummen mit dem größten Nutzen anzuwenden ſei, auch iſt ſie in den meiſten Anſtalten mit gutem Erſolge eingefuͤhrt. Nur findet darüber noch keine Uebereinſtimmung ſtatt, in welchem Grade die natür⸗ liche Geberdenſprache damit zu verbinden, und ob ſie mehr auf einem ſprachlich formellen, oder auf einem praktiſchen, durch den täglichen Gebrauch ſich anzu⸗ eignendem Wege zu behandeln ſei. Wir ſind nun in der Geſchichte des Taubſtummen⸗Unterrichts bis zur Grün⸗ dung der Taubſtummen⸗Anſtalt in Wien, der Mutteranſtalt des Inſtituts in Camberg, gekommen, worüber in Folgendem das Nöthigſte angegeben iſt. Kaiſer Joſeph II. reiſte 1777 nach Paris. Während ſeiner Anweſenheit daſelbſt beſuchte er auch am 7. Mai d. J. die Anſtalt des Abbé de'Epée, der nicht allein durch den Ruf ſeiner Leiſtungen des hohen Gaſtes Aufmerkſamkeit, ſondern auch deſſen volle Achtung und Verehrung durch ſeine menſchenfreundlichen Aufopferungen erregt hatte. Der Kaiſer wohnte den Unterweiſungen des Abbé de PEpée bei, und ward durch die großen Kenntniſſe der Schüler in Verwun⸗ derung geſetzt. Er beſchenkte den Lehrer mit einer goldenen Doſe nebſt 500 Louisd'or, ebenſo die Schüler mit 50 Louisd'or und beſchloß ein gleiches öffent⸗ liches Inſtitut in ſeiner Reſidenzſtadt Wien zu errichten. Der Prieſter Dr. Friedrich Storck wurde darauf alsbald nach Paris ge⸗ ſchickt, um bei Abbé de l'Epée deſſen Methode im Unterrichten der Taubſtum⸗ men zu erlernen. Acht Monate war Storck zu dieſem Zwecke in Paris. Dar⸗ nach wurde von der Kaiſerin Maria Thereſia, 1779, im Bürgerſpitale zu Wien ein Taubſtummen⸗Inſtitut gegruͤndet und Storck als Lehrer angeſtellt. Dieſe Anſtalt wurde 1785 vergrößert und Storck zum Director derſelben ernannt, welcher er als ſolcher bis 1792 vorſtand. Nach Storck erhielt Joſeph May, der gleichzeitig mit jenem ſich zu Paris für den Taubſtummen⸗Unterricht vorbe⸗ bereitet, und bisher unter Storck's Leitung als Lehrer an der Anſtalt gearbeitet hatte, die Direction derſelben. Storck wurde mit ſeinem Abgange von dem In⸗ ſtitute Domherr und ſtarb 1823. Unter Storcks und May's Leitung wurde 2 10 Hugo Freiherr von Schütz zu Holzhauſen, der Gründer der Taubſtummen⸗Anſtalt zu Camberg gebildet. I. Die Veranlaſſung zur Gründung und Einleitungen zur Eröffnung der Taubſtummen⸗Anſtalt zu Camberg. Hugo Freiherr von Schütz wurde am 31. Juli 1780 in Camberg, im Herzogthum Naſſau, geboren. Sein Vater war kurmainziſcher und kurtrie⸗ riſcher Geheimerath und kaiſerlicher Hauptmann der Ritterſchaft am Mittelrhein; ſeine Mutter eine geborne Freyin von Hohenfeld. Beide erzeugten in ihrer Che 22 Kinder, worunter 4 taubſtumm waren. Hugo von Schütz verlor durch eine hitzige Krankheit das Gehör im 6ten Monate ſeines Alters. Als er 8 Jahre alt war, brachten ihn ſeine Eltern nach Wien, wo er von 1788 bis 1797 unter Storck und May ſich eine bei Taubſtummen ausgezeichnete Bil⸗ dung erwarb. Nach ſeiner Entlaſſung aus dem Inſtitute, unterrichtete er ſeinen jüngeren taubſtummen Bruder, Damian von Schütz, in Camberg. Der Kurfürſt von Mainz machte als Reichs⸗Erzkanzler ihm Hoffnung auf eine Anſtellung bei der kaiſerlichen Reichskanzlei zu Wien, allein durch den ſranzöſiſchen Krieg wurde dieſelbe vereitelt. Im Jahre 1805 reiſte er mit ſeinem Bruder Friedrich von Schütz, Herzoglich Naſſauiſchem Geheimen Rathe und nachherigem Präſidenten an der Rech⸗ nungskammer, abermals nach Wien, wo ihm der k. k. Geheime⸗Staatsrath von Fasbinder auf Empfehlung des Fürſten Primas, eine Anſtellung an dem k. k. Kriegsminiſterium verſprach; der Einzug der Franzoſen in Wien unter Na⸗ poleon zernichnete indeß auch dieſe Hoffnung, worauf er mit ſeinem Bruder durch Mähren, Böhmen, Sachſen und Kurheſſen nach Camberg zurückreiſte. Im Jahr 1806 ertheilte er dem Pfarrer Hommer von Chrenbreitſtein, den ſeine Menſchenliebe zur Unterweiſung einiger Taubſtummen gedrängt hatte, Unterricht in der Zeichenſprache. Je mehr er nun einſah, daß er ſein wahres Gluͤck ſeiner genoſſenen Bildung zu verdanken habe, um ſo mehr war er auch be⸗ müht, Andern dazu zu verhelfen, welche mit ihm an gleichem Sinnesmangel lit⸗ ten. Daher nahm er 1810 den Taubſtummen Philipp Schickel und 1817 den Taubſtummen Georg Simon, beide von Wuͤrges bei Camberg, in Unter⸗ richt. Im Jahre 1818 wurde er von Herzoglich Naſſauiſchem Hofgerichte, in 11 Betracht ſeiner erworbenen Bildung, von der bis hierhin beſtandenen Curatel auf immer entbunden und ihm die eigene Verwaltung ſeines Vermögens überlaſſen. Nun machte er mit ſeinem ebenfalls taubſtummen Bruder Damian eine große Reiſe durch Baiern, Oeſtreich und Steiermark. Auf derſelben begegnete er vie⸗ len Taubſtummen, deren trauriges Loos einen ſo tiefen Eindruck auf ihn machte, daß er ſich entſchloß, eine Privatanſtalt für Taubſtumme in ſeiner Vaterſtadt Camberg zu errichten. Mit Freuden und tiefer Rührung ergriffen viele Eltern dies wohlwollende Anerbieten, die ſo ſehnlichſt gewuͤnſchte Gelegenheit, ihre taub⸗ ſtummen Kinder unterrichten zulaſſen. Aus der Nähe und Ferne wurden der Pri⸗ vatanſtalt des menſchenfreundlichen Freiherrn Hugo von Schüutz alsbald mehrere Zöglinge zugeführt. In kurzer Zeit hatte er eine Schule von 16 Schülern bei⸗ ſammen, deren Unterweiſung er ſich mit dem größten Eifer und mit aufopfernder Liebe hingab. Seine Bemühungen wurden reichlich geſegnet; der Lehrer hatte die Freude, daß der Ruf ſeiner Anſtalt ſich immer mehr verbreitete und der Andrang zu derſelben immer größer wurde, wozu ihm ſeine eigenen Kräfte nicht mehr aus⸗ zureichen ſchienen. Um jedoch namentlich ſeinem Vaterlande durch ſeine erworbe⸗ nen Kenntniſſe nützlich zu werden und den Taubſtummen desſelben zur Verbeſſe⸗ rung ihres äußeren und inneren Lebens, ſo viel in ſeinen Kräften ſtand, behilflich zu ſein, faßte er den Entſchluß, ſeinen Wirkungskreis zu erweitern und wünſchte daher ſein Privatinſtitut zu einer Staatsanſtalt erhoben zu ſehen. Dieſen Plan theilte er ſeinem Freunde, dem Herzoglich Naſſauiſchen Schulinſpector und Pfarrer Casper Halm zu Idſtein, mit, der denſelben nun mit der größten Freude und reinſten Liebe zur quten Sache bei Herzoglich Naſſauiſcher Landes⸗Regierung zu realiſiren ſuchte. Ungeſäumt machte er hoher Landes⸗Regierung von dem Aner⸗ bieten des H. von Schütz berichtliche Vorlage. Seine Dnrchlaucht der verſtor⸗ bene Herzog Wilhelm vernahm mit gerührtem Herzen dieſes ächt menſchen⸗ freundliche Anerbieten, und in Erwägung, daß durch eine ſolche Anſtalt ſo viele unglückliche Kinder ſeines Landes aus trauriger Geiſtesdumpfheit geriſſen und der menſchlichen Geſellſchaft als gute und brauchbare Glieder zugeführt würden, be⸗ ſchloß Hochderſelbe in ſeinem weiſen Regentenſtnne, die Schule des Freiherrn von Schütz als eine Landesanſtalt zu begründen. Die Herzoglich Naſſauiſche Landes⸗Regierung ließ darauf am 9. November 12 1819 ſolgendes Reſeript an den Freiherrn Hugo von Schütz in Camberg er⸗ gehen: „Wir benachrichtigen Sie, daß wir nach Ihren, durch den Herrn Schulinſpector Halm zu Idſtein, uns vorgelegten Anträgen wegen Errichtung eines fuͤr das Herzogthum ſehr nützli⸗ chen Inſtituts zum Unterrichte fuͤr Taubſtumme, dem Herzoglichen Staats⸗Miniſterium gehor⸗ ſamſte Vorlage gemacht und unſere Antraͤge die Höchſte Genehmigung dahin erhalten haben, daß dieſe Unterrichtsanſtalt eingerichtet und vor der Hand auf unbeſtimmte Zeit aus allgemeinen Staatsmitteln unterſtützt werden ſoll, indem es zu erwarten iſt, daß dieſelbe nach und nach eige⸗ nes Vermoͤgen erwerben werde, um ihr Beduͤrfniß daraus ſelbſt beſtreiten zu koͤnnen.“ „Wir erſuchen Sie daher, nach Ihrem gefaͤlligen Anerbieten bei dieſem Inſtitute nicht nur den Unterricht fuͤr die Taubſtummen zu uͤbernehmen, ſondern auch zwei junge Maͤnner, Schul⸗ candidaten Hisgen von Montabaur und einen andern noch zu beſtimmenden in der Methode des Unterrichts zu unterweiſen, damit Sie nicht nur an dieſen beim Unterrichte ſelbſt Unter⸗ ſtuͤzung bekommen, ſondern auch das Inſtitut fuͤr die Zukunft in ununterbrochenem Fortgange erhalten werden kann, „Ueber die beſondere Einrichtung und den Lehrplan bei dem zu errichtenden Inſtitute baben Wir an den Herrn Schulinſpector Halm zu Idſtein geſchrieben, damit er daruͤber, nachdem er ſich mit Ihnen benommen, an uns ſein Gutachten einberichte. Sie wollen ſich daher gegen den⸗ ſelben uͤber dieſen Gegenſtand vollſtaͤndig erklaͤren, damit wir Ihre Anſichten bei dem deßhalb zu faſſenden Beſchluß benutzen koͤnnen,“ Schulinſpector Halm eilte, auf beſondere Weiſung hoher Landes⸗Regierung von 9. November 1819, nach Camberg, um ſich wegen Einrichtung und Lehrplan der zu errichtenden Anſtalt mit Freiherrn von Schuͤtz zu benehmen und war darauf bedacht, ja nichts von ſeiner Seite zu verſäumen, was zur baldigen Er⸗ öffnung derſelben dienen konnte. Die betreffende Vorlage wurde hoher Landes⸗ Regierung gemacht. Freiherr von Schutz drückte darin nebſt den innigſten Ge⸗ fühlen der Freude noch den Wunſch aus, daß die beiden Gehülfen ohne Zeitver⸗ luſt ihm möchten zugeſchickt werden, um ſie noch vor dem bald möglichſt zu be⸗ ſtimmenden Termine der Eröffnung der Anſtalt einigermaßen für den Unterricht vorzubereiten. Durch Reſcript Herzoglicher Landes⸗Regierung vom 31. December 1819 wurde Schulinſpector Halm ſchon beauftragt, den Schulkandidaten Lorenz Hisgen zu Montabaur und den unterdeſſen noch zum Gehülfen an ter zu er⸗ richtenden Taubſtummen⸗Anſtalt ernannten Schulvicar Chriſtian Deußer zu 13 Linter, Amts Limburg, ungeſäumt einzuberufen, da deren Beſoldungen bereits mit dem 1. Januar 1820 ihren Anfang nehmen würden. Die Einberufung derſelben fand am 13. Januar 1820 ſtatt und am 17. deſſelben Monats trafen Hisgen und Deußer gleichzeitig in Camberg ein. 1. Lorenz Hisgen wurde 1798 den 28. Mai in Montabaur geboren. Sein Va⸗ ter war daſelbſt Rothgerber und ſchickte ihn als Knabe in die daſige Elementarſchule. Nich dem Beſuche derſelben trat er in das damals in Montabaur noch beſtehende Gymnaſium, welches er bis zu deſſen Aufloͤſung im Jahr 1817 beſuchte. Nun kam er, am 2. Juni 1817, als Haus⸗ lehrer zu Herrn Joſeph Neb, der zu St. Thomas bei Andernach am Rhein, eine Leder⸗ fabrik hatte. Hier brachte er mit Unterweiſung der Kinder deſſelben ein ganzes Jahr zu, und mußte nun, um ſeiner Militaͤrdienſtpflicht nachzukommen, 1818 nach ſeiner Vaterſtadt wieder zu⸗ rück und daſelbſt ein Jahr unter der Reſerve dienen. Dieſer Dienſt nahm ihn jedoch nicht ſehr in Anſpruch, ſo daß er waͤhrend desſelben noch hinlaͤnglich Zeit fand, ſich als Gehilfe bei der Herzoglichen Landoberſchultheiſerei Meudt zu beſchaäͤftigen. Im Herbſte 1819 beſchloß er dem Lehrerfache ſich für immer zu widmen, und meldete ſich deshalb bei Herzoglicher Landes⸗Regierung um eine Reallehrerſtelle. Nachdem er die hierzu vorgeſchriebene Pruͤfung bei dem Schulrath Dr, Gruner in Idſtein beſtanden hatte, wurde er, wie bereits geſagt, am 13. Januar 1820 als Lehrer an dem Taubſtummen⸗Inſtitut zu Camberg einberufen. 2. Georg Chriſtian Deußer wurde zu Mensfelden, einem Dorfe im Herzog⸗ lich naſſauiſchen Amte Limburg, am 14. Juni 1799 geboren. Seine Eltern, welche Landleute waren, ſchickten ihn bis zu ſeinem 14ten Jahre in die dortige Elementarſchule. Fruhe gab er ſeine Neigung zum Lehrerfache zu erkennen, und dies bewog ſeine Eltern, nach ſeinem beendigten Schulbeſuche, die Fortſetzung ſeiner Bildung bis zum Eintritt in ein Schullehrer⸗Seminar dem Lehrer Hehner zu Mensfelden zu uͤbertragen. Im Jahr 1816 trat er in das Lehrer⸗Semi⸗ nar zu Idſtein, wo ihn jedoch die Zeitverhaͤltniſſe, in Betreff ſeiner gewünſchten Fortbildung, nicht ſehr zu begünſtigen ſchienen, da bald nach ſeinem Eintritte die Anſtalt formlich aufgeloͤſt und der ſogenannte Denzel'ſche Lehrcurſus eroͤffnet wurde. Das Seminar erhielt unterdeſſen eine neue Organiſation und bekam junge, kräftige Lehrer, an deren Spitze der Schulrath Dr. Gru⸗ ner als Director angeſtellt wurde. Im Jahr 1817 ward G. Chr. Deußer unter die Schü⸗ ler des neuen Seminars aufgenommen und wohnte ſo dem erſten Curſus unter Leitung des Schulraths Dr. Gruner bei. Nach Beendigung deſſelben war er fäͤhig, aus dem Seminare entlaſſen und als Lehrer angeſtellt zu werden; allein er blieb, aus freier Wahl, noch laͤngere Zeit im Seminare. Als er 1819 aus demſelben ausgetreten war, wurde ihm bald darauf, am iten October 1819, die Lehrvicarſtelle an der Elementarſchule zu Linter, im Amte Limburg, überwieſen, welche er bis zu ſeiner Einberufung an das Taubſtummen⸗Inſtitut zu Camberg bekleidete. 14 Hisgen und Deußer wurden in Camberg vom Freiherrn von Schütz mit dem Taubſtummen⸗-Unterricht eiligſt in ſoweit bekannt gemacht, daß ſie ihm bald als Gehilfen zur Seite treten konnten. Indeſſen wurde das fur die Anſtalt ganz erwünſchte Local in dem ehemals von Guttenberg'ſchen, jetzt dem Peter Cathrein sen. gehörigen Hoſe, welches Herzogliche Landes⸗Regierung unterm 20. Januar 1820 von demſelben gemiethet hatte, neu eingerichtet und mit allen nöthigen Schulgeräthen verſehen. Das damals gemiethete Local umfaßte drei Lehrzimmer, ein Fremdenzimmer und zwei Zimmer als Wohnung der beiden Hilfslehrer. Hugo Freiherr von Schütz hatte bisher ſeine Wohnung nebſt Privatanſtalt in dem von Schütz'ſchen Hofe bei ſeinem Bruder, dem Domcapitularen Freiherrn Ferdinand von Schütz gehabt. Die Nachricht von der baldigen Einberufung der Lehrlinge und Cröff⸗ nung der Anſtalt hatte ihn ſo ſehr erfreut, daß er gerne ſeine freie Wohnung verließ und das an das Inſtitutslocal grenzende Gebäude von Cathrein mie⸗ thete, um durch ſeine Nähe das Wohl der Anſtalt möglichſt zu fördern. Um ein vollſtändiges Verzeichniß aller im Herzogthume befindlichen Taub⸗ ſtummen zu erhalten, und ſodann ermeſſen zu können, wie viele derſelben, als des Unterrichts fähig, in die nen errichtete Anſtalt aufzunehmen ſeien, hatte Her⸗ zogliche hohe Landes⸗Regierung durch ein General⸗Reſcript vom 9. November 1819, von ſämmtlichen Aemtern die deshalb nöthige Erkundigung eingezogen. Es befanden ſich, nach den hierauf eingegangenen Tabellen zuſammen 209 dieſer Unglücklichen im Herzogthume. Darunter befanden ſich I. 23 in einem Alter von 1 bis 6 Jahren, II. 64 von 7 bis 15 Jahren, III. 46 von 16 bis 24 Jahren und IV. 76 von 25 Jahren und darübec. Von der hier zunächſt in Betracht kommenden zweiten Claſſe blieben, nach Abzug der als ganz unfähig oder kränk⸗ lich geſchilderten, etliche fünfzig für den Unterricht fähige übrig. Da jedoch hiervon über die Hälfte zu den ganz Armen oder ſehr Duͤrftigen gehörte, und es noch zur Zeit an den Mitteln ſehlte, alle dieſe auf einmal unterrichten und ver⸗ pflegen laſſen zu können, ſo wurde die Aufnahme vorerſt nur auf die Fähigſten darunter beſchränkt und deshalb deren Auswahl, nach den eingezogenen amtlichen Berichten und Tabellen, vorgenommen. Damit wurden gemeinſchaftlich Schul⸗ inſpector Halm und Freiherr von Schütz beauftragt, die alsdann beſtimmten, 15 welche Taubſtummen aus der ärmeren Claſſe, mit den übrigen Vermögenden vor⸗ erſt einzuberufen ſeien. Auch wurden vor der Hand aus der dritten Claſſe diejeni⸗ gen Taubſtummen von 16 bis 20 Jahren zur Aufnahme zugelaſſen, welche bei einigem Vermögen, als beſonders lehrbegierig in den Liſten angemerkt worden waren, da die Zahl der übrigen aufnahmsfähigen Zöglinge noch nicht ſo bedeu⸗ tend erſchien. 50 Taubſtummen des Herzogthums wurden auf dieſe Art als be⸗ ſonders zur Aufnahme in das Inſtitut geeignet bezeichnet.(Siehe Anlage I.) Die Schuͤler ſollten bei den Bürgern von Camberg untergebracht und dem⸗ nach keine Penſions⸗Anſtalt für Taubſtummen errichter werden, da man an dem ganz richtigen Grundſatze feſthielt, daß der beabſichtigte Zweck einer praktiſchen Bildung dadurch gewiß ſicherer erreicht wird, wenn die Kinder im Familien⸗ kreiſe ihre Unterrichts⸗ und Bildungszeit zubringen, ſich an den Umgang und das Zuſammenſein mit anderen Menſchen gewöhnen, als wenn ſie in einem In⸗ ſtitute beiſammen wohnen; daß man ſie ferner dadurch ihren beſondern Fami⸗ lienverhaͤltniſſen weniger entfremdet, denen ſie doch nach ihrer Unterrichtszeit wie⸗ der zurückgegeben werden, als dies bei Penſions⸗Anſtalten der Fall iſt. Des großen Nutzens, den dieſe Einrichtung vor jeder andern noch insbeſondere hinſicht⸗ lich der Uebung und Ausbildung der Lautſprache des Taubſtummen hat, gar nicht einmal zu gedenken, da derſelbe bei Errichtung der Anſtalt nicht mit in's Auge gefaßt werden konnte, indem Hugo Freiherr von Schütz nur nach der de 1'Epée'⸗ ſchen Methode zu unterrichten vermochte. Um die taubſtummen Kinder in Camberg in gute Familien unterzubringen, und die Eltern derſelben zugleich in den Stand zu ſetzen, die Koſten berechnen zu können, welche der Aufenthalt ihrer Kinder in Camberg während der Unterrichts⸗ zeit erforderte, wurde Schulinſpector Halm beauſtragt, in Camberg auszumitteln: wie viele Hauseigenthümer ſich dazu verſtehen wollten, dergleichen Zöglinge auf⸗ zunehmen; wie viel ungefähr für Wohnung, die ganze Koſt, Licht, Holz, Wäſche ꝛc. verlangt würde und wie viele Taubſtummen hiernach zu Camberg untergebracht werden könnten. Stadtſchultheiß Fend zu Camberg entwarf hierauf, durch Schulinſpector Halm dazu veranlaßt, ein Verzeichniß derjenigen Bürger von Camberg, welche geneigt waren Taubſtumme aufzunehmen, nebſt der Angabe ihrer jährlichen For⸗ 16 derungen für Koſt ꝛc. Nach dieſer Liſte hatten ſich fuͤnf und fünfzig Bürger bereit er⸗ klärt, gegen die jährliche Vergütung von 120 bis 160 fl., Zöglinge der Anſtalt zu verpflegen, und konnten demnach über 100 Taubſtummen in Camberg un⸗ tergebracht werden. Der Cröffnung des Unterrichts für Taubſtumme an der Landes⸗Anſtalt ſtand nun kein Hinderniß mehr entgegen. Daher ließ Herzogliche Landes⸗Regierung, am 29. April 1820, an Freiherrn von Schütz das Erſuchen ergehen: durch eine Einrückung in das Naſſauiſche Intelligenzblatt ſowohl den Termin, an welchem der Unterricht ſeinen Anfang nehmen ſollte, als auch eine kurze Ueberſicht des Lehrplanes und der mit dem Aufenthalte in Camberg für Verpflegung und Wohnung verbundenen Koſten unter ſeinem Namen bekannt zu machen, damit die Eltern, welche ihre Kinder an demſelben Theil nehmen laſſen wollten, in den Stand geſetzt würden, ihre Einrichtungen hiernach treffen zu können. Darauf ließ Freiherr von Schütz im Intelligenzblatte, Num. 24, den 10. Juni 1820, folgende Bekanntmachung einrücken: „Auf meine bisherige Privatanſtalt zum Unterrichte fur Taubſtumme aufmerkſam, beſchloß die Herzogliche Landes⸗Regierung, fur dieſe Unterrichtsbeduͤrftigen, welche zweier wichtigen Mit⸗ theilungsvermoͤgen: Gehör und Sprache, entbehrend, von den Schulen ihres Wohnorts keinen Nutzen ziehen können, ein oͤffentliches Inſtitut in Camberg zu errichten.“ „Als ich, auf vorausgegangene Anfrage, zur Fortſetzung dieſes Unterrichts mich bereitwillig erklaͤrte, wurden mir zwei Schulkandidaten, wovon der eine katholiſcher, der andere evangeliſch⸗ chriſtlicher Confeſſion iſt, als Gehilfen beigegeben. Beide ſind nun in der Methode ſo weit un⸗ terwieſen, daß ſie als Mitlehrer bei dieſer Anſtalt auftreten koͤnnen; und da nunmehr auch alle uͤbrigen, zum Gedeihen dieſer nuͤtzlichen Lehranſtalt erforderlichen, Einrichtungen getroffen ſind, ſo ſteht der Eroͤffnung dieſer Schule kein weiteres Hinderniß im Wege.“ „Durch Herzogliche Landes⸗Regierung beauftragt, ermangele ich daher nicht, zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen, daß am 15. Juni l. J. der Unterricht ſeinen Anfang nimmt, und mache alle Eltern und Vormuͤnder ſolcher Kinder, vorzuͤglich im Herzogthum, auf dieſe Anſtalt aufmerkſam, welche den menſchenfreundlichen Zweck zu erreichen ſtrebt, dieſe Ungluͤck⸗ lichen zum Bewußtſein ihrer Beſtimmung zu erheben, und fuͤr die buͤrgerliche Geſellſchaft, deren Vortheile zu genießen, ihnen die Natur verſagt hat, zu gewinnen.“ „Die Gegenſtaͤnde des Unterrichts ſind: Religion, Sprache— ſoviel zum Verſtehen und Verſtaͤndlichmachen gehoͤrt—, Rechnen, Schreiben, allgemeine Geſchichte und Geographie. Es werden Zoͤglinge beiderlei Geſchlechts, in der Regel vom Sten bis 14ten Jahre, aufgenommen; 17 jedoch ſind die, welche dieſes Alter überſchritten, nicht ausgeſchloſſen, ſofern ſie der beabſichtigten Bildung empfänglich ſind.“ „Fuͤr Wohnung, Fruͤhſtück, Mittags⸗ und Abendskoſt, Waſche nebſt Holz und Licht, kann in Camberg eiu Schuͤler gegen die maͤßige Verguͤtung von 120 bis 160 fl. jährlich unterkommen.“⸗ „Wer uͤber die ganze Lehranſtalt und die innere Einrichtung derſelben naͤhere Auskunft zu haben wuͤnſcht, kann ſich an Herrn Schulinſpector Pfarrer Halm in Idſtein, oder an den Un⸗ terzeichneten wenden.“ Camberg, den 18. Mai 1820. Hugo, Freiherr v. Schutz. Gleichzeitig mit obiger Bekanntmachung des Freiherrn von Schütz ließ Herzogliche Landes⸗Regierung an ſämmtliche Beamten, Decane und Landdechante des Herzogthums ein General⸗Reſcript ergehen, worin dieſe beauftragt wurden, die Eltern und Vormünder der Taubſtummen auf die Nützlichkeit der Taubſtummen⸗ Anſtalt aufmerkſam zu machen, und ſie einzuladen, ihre Kinder oder Pflegebe⸗ fohlenen, beſonders die in Anlage I. Verzeichneten, an derſelben Theil nehmen zu laſſen. Bei denjenigen darunter, welchen die Ausgaben zu erbringen ſchwer fal⸗ len wuͤrde, ſollten insbeſondere die Beamten ſich mit der Amts-Armen- und bei Waiſen mit der Waiſen⸗Commiſſion benehmen, um aus dieſen Fonds oder aber auch auf andere Weiſe, etwa durch freiwillige Beiträge, die nöthigen Mittel zur Erreichung dieſes wohlthätigen Zweckes herbei zu bringen, und uͤberhaupt alles beizutragen ſuchen, was zur Förderung dieſer Anſtalt dienen könnte. Sie ſollten alle, namentlich den Eltern und Gemeindegliedern lebhaft vorſtellen: daß, da der Staat die Gelegenheit darbiete, ihre ungluͤcklichen Mitglieder zu erziehen und zu unterrichten, es nun auf keine Weiſe zu entſchuldigen ſei, wenn ein Vater ſein Kind, oder eine Gemeinde ihren künftigen Gemeindegenoſſen gefliſſentlich ohne alle Lehre und Kenntniß aufwachſen laſſe; daß ferner die Sparſamkeit da nicht am rechten Orte ſei, wenn ſie die Ausgaben ſcheuten und einem ſolchen armen Kinde den Unterricht entzögen; im Gegentheile ſehr unklug handelten, wenn ſie lieber einen verwahrloſten Menſchen ſein ganzes Leben lang als eine unnütze Laß ernähren, als mit weit geringerem Aufwande bei Zeiten die Gelegenheit benutzen und ihn zu einem nützlichen Bürger bilden laſſen wollten Unterdeſſen war der Tag der feierlichen Eröffnung der Landes⸗Anſtalt fuͤr Taubſtumme immer naͤher herangerückt und alle Einwohner des Herzogthums ſa⸗ 3 18 hen mit Freuden demſelben entgegen. Dieſe Freude wurde nun noch dadurch er⸗ höht, daß Seine Herzogliche Durchlaucht dem Freiherrn Hugo von Schütz, als Anerkenntniß ſeiner großen Verdienſte um die Errichtung der Taubſtummen⸗An⸗ ſtalt, am 2. Mai 1820, den Titel als Hofrath ertheilte und denſelben zum Di⸗ rector des neuen Taubſtummen⸗Inſtituts ernannte. Neben den genannten Ver⸗ dienſten des Hofraths von Schütz fanden die vielen Bemühungen des Schul⸗ inſpectors Halm um die Gründung der Anſtalt alle Anerkennung und alles Lob. Nach all dieſen Vorgängen wurde die Taubſtummen⸗Anſtalt nun am 15. Juni 1820 mit 16 Zöglingen feierlich eröffnet. Damit verband Hofrath von Schütz die erſte öffentliche Prüfung, welche er mit den Schülern ſeiner bisherigen Privat⸗ Anſtalt, die nun in die öffentliche übergetreten waren, abhielt.(Siehe Anlage II.) Viele Menſchenfreunde aus der Nähe und Ferne waren Zeugen dieſes Feſtes. Jeder bezeugte ſeine Freude darüber, daß das Land in den Beſitz einer ſo wohlthätigen Anſtalt geſetzt worden ſei. II. Geſchichte der Taubſtummen-Anſtalt zu Camberg von 1820 bis 1845. Erſte Perkode. Geſchichte der Taubſtummen⸗Anſtalt zu Camberg von 1820 bis zum Abgange des Hofraths von Schütz 1828. Nach der Eröffnung der Anſtalt ſetzten die Lehrer derſelben ihre Unterwei⸗ ſungen mit doppeltem Eifer fort, ſo daß ſich der Ruf der Anſtalt im In⸗ und Auslande mit jedem Tag mehr verbreitete. Viele Schulmänner und Neugierige wurden durch dieſelbe nach Camberg gezogen. Von dem zahlreichen Beſuche, wo⸗ . mit das Inſtitut bis 1845 aus allen Ständen beehrt wurde, ſind in der Anlage III. nur die vorzüglichſten Schulmänner und ganz beſonders die Taubſtummen⸗ lehrer herausgezogen worden. Die Schülerzahl der Anſtalt wuchs noch im Jahre 1820 bis auf 23. Da jedoch der Eintritt neuer Zöglinge während des halbjährigen Lehrkurſus mancherlei Nachtheile und Störungen veranlaßte, ſo wurde höheren Orts verfügt, daß vor der Hand nur bei dem Anfange des halbjährigen Lehrkueſus, alſo nach Pfingſten 1 19 und im October die Aufnahme zu verſtatten und Eltern und Vormünder darauf aufmerkſam zu machen ſeien. Später wurde die Aufnahme neuer Zöglinge, da der halbjährige Eintritt vieler Schüler noch manche Nachtheile für das Gedeihen der Anſtalt hatte, namentlich die Lehrerkräfte durch die vielen Abtheilungen der Schuͤler zerſplittern mußte, nur auf den Anfang des Schuljahres, nach Pfingſten eines jeden Jahres, beſchränkt. Bei der Aufnahme ſolcher Zöglinge, welche ſchon im vorangeſchrittenen Al⸗ ter waren, wurde bei ihrer Unterbringung in Camberg auch darauf Rückſicht ge⸗ nommen, daß ſie zu ſolchen Handwerkern in Koſt und Pflege kamen, deren Hand⸗ werk ſie zu erlernen wünſchten, um ſie ſchon neben dem Schulbeſuche, in ihren freien Stunden, dazu anzuleiten und ihre ſpätere eigentliche Lehrzeit abkürzen zu können. Da der Zeichenunterricht ſo ſehr zur Entwickelung des Schönheitsſinnes bei⸗ trägt und namentlich in der neuern Zeit das Zeichnen faſt für jeden Handwerker Beduüͤrfniß geworden iſt, ſo wurde der Lehrer Johann Schlimm an der Stadt⸗ ſchule zu Camberg, durch Decret vom 4. November 1820, mit der Ertheilung des Zeichenunterrichts an der Taubſtummen⸗Anſtalt beauftragt, damit beſonders die Knaben auch in dieſer Beziehung Gelegenheit häͤtten, ſich für das bürgerliche Geſchäftsleben vorzubereiten. Gleichzeitig mit der Beſetzung der Zeichenlehrerſtelle wurde auch Philipp Höler von Camberg als Pedell an der Taubſtummen⸗Anſealt angeſtellt. Im Verlaufe des erſten Schuljahres hatten ſich die beiden Hilfslehrer His⸗ gen und Deußer in dem Unterrichte der Taubſtummen ſo weit qualificirt, daß ſie ſelbſtſtändig als Taubſtummenlehrer auſtreten konnten. Herzogliche Landes⸗ Regierung ſand ſich daher bewogen, unterm 18. Auguſt 1821, deuſelben Decrete uͤber ihre definitive Anſtellung als Lehrer am Taubſtummen⸗SInſtitute zuzuſchicken. Wegen der Verdienſte, welche Schulinſpector Halm ſich um die Gründung und das bisherige Gedeihen der Anſtalt erworben hatte, erhielt er von Seiner Durch⸗ laucht dem Herzoge Wilhelm den Titel als Schulrath. Bald nach dieſen Dienſtbeförderungen wurden die Verhältniſſe der Schüler und Lehrer der Anſtalt durch folgende Verordnung vom 14. September 1821, genau beſtimmt.* 20 Schulverordnung für das Herzoglich Naſſauiſche Taubſtummen⸗Inſtitut zu Camberg. Jeder Zögling iſt verpflichtet, bei dem Eintritt in das Inſtitut nach allen Kräften den Zweck der Schule: Bildung des Geiſtes, Veredlung des Herzens und Cultur der Sitten nachzuſtreben, und die hierzu führenden Mittel ſorgfältig zu benutzen. §. 1. Gehorſam gegen ſeine Lehrer, welche die Elternſtelle vertreten, iſt des Schü⸗ lers wichtigſte Pflicht. In allen Lehrſtunden iſt er ihnen Folgſamkeit und in ſeinem ganzen Betragen überhaupt Achtung und Beſcheidenheit ſchuldig. 4 §. 2. Wird ein Schuler durch dringende Abhaltungen verhindert, einer oder einiger Lehrſtunden beizuwohnen, ſo hat er ſelbſt den Lehrern, welche Unterricht in dieſen Stunden ertheilen, die Anzeige zu machen, und um Erlaubniß zu bitten. Erſtreckt ſich die Verſaumniß auf einen ganzen Tag, ſo muß die Erlaubniß des Directors zuvor eingeholt werden, und zu einer Reiſe auf mehrere Tage wird überdieß die ſchriftliche Erlaubniß der Eltern erfordert. S. 3. Jeder Zögling, welcher nach einer Abweſenheit von mehreren Tagen zurück⸗ kommt, hat ſich bei dem Director zu melden. §. 4. Erkrankt ein Schuͤler, ſo ſind die Hauswirthe verpflichtet, dem Director ſo⸗ gleich die Anzeige zu machen. 3§. 5. Nach den feſtgefetzten Ferien fangen die Lehrſtunden mit dem beſtimmten Tage regelmäßig an; es hat ſich daher jeder Schuͤler pünktlich hiernach zu richten. §. 6. Mit dem Glockenſchlage in der Schule ſich einzufinden, auf dem Wege ſich anſtändig zu betragen, vor dem Schulhauſe ſich ruhig zu verhalten, und weder in den Gängen noch in den Lehrlim meri Unordnungen zu machen, wird beſon⸗ ders eingeſchärft. 21 S. 7. Da zwiſchen den Lehrſtunden jedesmal eine Pauſe ſtattfindet, ſo darf Keiner ohne die größte Noth, während des Unterrichts durch Herausgehen Störung ver⸗ urſachen; auch wird der Lehrer es vermeiden, daß Mehrere zugleich ſich entfernen. §. 8. Während des Unterrichts herrſche die größte Aufmerkſamkeit; es darf nichts vorgenommen werden, was Flatterhaftigkeit verräth und den Lehrer oder Mitſchü⸗ ler ſtört. §. 9. Alles von den Lehrern Aufgegebene werde mit Fleiß erlernt, und die Aus⸗ arbeitungen zur gehörigen Zeit vollſtändig und gut verfertigt, hierbei wird auch vorzuglich auf Schönheit der Schrift geſehen. §. 10. Jeder Schüler muß an allen Unterrichtsgegenſtänden ſeiner Claſſe Theil nehmen. §. 11. Die Lehrzimmer dürfen nicht abſichtlich verunreinigt, in ihnen nicht gegeſſen. und die Ueberreſte darin zerſtreut werden; Keiner beſchmutze und verderbe Sub⸗ ſellien, Fenſter und Wände; für jeden muthwillig verurſachten Schaden leiſtet er Entſchädigung, und wenn deſſen Thäter nicht entdeckt wird, ſo muß die ganze Claſſe fuͤr den Schaden gemeinſchaftlich haften. §. 12. Im Sommer iſt der Ausgang ohne Beiſein der Lehrer Abends nur bis zum Untergange der Sonne oder bis zum Abendeſſen verſtattet, und im Winter bis zum Abendeſſen; ſollten beſondere Umſtände eine Abänderung nöthig machen, ſo iſt die Bewilligung des Directors zuvor einzuholen. §. 13. Das Beſuchen aller Häuſer der Stadt, um ſich in denſelben warme Getränke bereiten, oder ſich in dieſelbe geiſtige holen zu laſſen, iſt ſtrenge unterſagt, und die Hauseigenthümer werden polizeilich beſtraft. §. 14. Der Schüler vermeide alles, was, wenn es auch an ſich nicht unerlaubt wäre, 22 doch ſeinen eigentlichen Verhältniſſen als Schüler nicht angemeffen ſein möchte. Hierhin gehören beſonders: a) Das Beſuchen der Wirtyshäuſer und Kramläden, um für ſich allein oder in Geſellſchaft geiſtige Getränke zu kaufen. b) Das Beſuchen der Jahrmärkte und Kirchweihen auf den benachbarten Orten iſt ebenfalls verboten. c) Branntwein und andere geiſtige Getränke der Art dürfen dem Schüler weder in öffentlichen Häufern gereicht, noch für ihn in's Haus geholt werden, wel⸗ ches Letztere bei Wein und Bier nur in geringer Quantität und auf ausdrück⸗ liche Verwilligung der Eltern verſtattet wird. d) Tabackrauchen iſt den Schülern des Inſtituts verboten. Jeder Rauchapparat wird, er mag ſich im Inſtitute oder zu Hauſe vorfinden, auf der Stelle weggenommen. e) Alle Eß⸗ oder Trinkgelage auf Schülerſtuben ſind unterſagt, ſo wie auch f) das Spielen mit Karten und Würſeln, alle Hazardſpiele und überhaupt jedes ſitzende Spiel um Geld. g) Es wird, wo möglich, ein ſchicklicher Badeplatz ausgemittelt und Anſtalt zur Sicherheit getroffen werden, nur an dieſem iſt das Baden erlaubt, und jeder, der an einem andern Orte badet, wird ohne Ruͤckſicht beſtraft. Der Badende muß die ſtrengſte Sittlichkeit beobachten. h) Schlittenfahren darf nicht innerhalb der Stadt geſchehen, und nur an be⸗ ſtimmten zuvor unterſuchten Orten. i) Pulver und Schießgewehre, wie alle Arten von Waffen dürfen auf des Schü⸗ lers Stube nicht gefunden werden, und derſelbe muß ſich ihres Gebrauchs uͤberall enthalten. k) Kein Schüler darf einen Hund halten. 0) Kein Schuͤler darf von ſeinen Büchern oder Effecten etwas verkaufen, ver⸗ ſetzen oder vertauſchen, und wer ſich mit ihm befaßt, muß dieſe Sachen ohne Schadenerſatz wieder herausgeben. 1§e1 15. Der Privatfleiß bewährt den pflichttreuen Schüler, und es folgt daraus, daß er auf ſeiner Stube Alles entſerne, was ihn und ſeine Mitſchuͤler während der Arbeitsſtunden ſtören kann. 3 §. 16. Reine Sintlichkeit, die höchſte Zierde des Menſchen, ſei die Zierde des Schü⸗ lers. Ihre kräftigſte Stütze iſt kindliche Ehrfurcht gegen Gott. Um ſich in die⸗ ſer zu uͤben, beſuche der Schüler die oͤffentlichen Gottesverehrungen nach den An⸗ ordnungen des Lehrers ſeiner Confeſſion. §. 17. Der Schuͤler befleißige ſich der Reinlichkeit, ſowohl an ſeinem Körper und ſeiner Kleidung, als auch an ſeinen Büchern und Effecten. §. 18. Er beobachte in ſeinem Betragen den gehörigen Anſtand und meide alles, was auf Wildheit und Rohheit ſchließen läßt; in ſeinem ganzen Betragen auch außer der Schule ſoll er ſich durch Anſtand, Beſcheidenheit und Höflichkeit auszu⸗ zeichnen ſuchen, und jede Unanſtändigkeit auf das ſorgfältigſte vermeiden. §. 19. Im Umgange mit ſeinen Mitſchülern beſleißige er ſich der Sittlichkeit, Freund⸗ lichkeit, Dienſtfertigkeit und Eintracht. §. 10. Jede abſichtliche Kränkung oder Beleidigung Anderer wird nach genauer Un⸗ terſuchung ſtreng geahndet, ſo wie aber auch im Falle er beleidigt wurde, der Schüler auf volle Genugthuung rechnen kann. §. 21. Jeder Schuͤler trägt einc weiße Kopfbedeckung.„ §. 22.. Solche Schüler, welche durch Unfleiß oder Ungehorſam den gerechten Tadel ihrer Lehrer ſich zuziehen, werden durch ſanfte Zurechtweiſung uͤber den begange⸗ nen Fehler belehrt und zu deſſen künftiger Vermeidung aufgefordert. Iſt die Er⸗ mahnung fruchtlos, ſo werden ernſtere Strafmittel, nämlich Arreſt und körper⸗ liche Züchtigung angewendet, letztere jedoch nur im äußerſten Falle, und ſie wird nie von dem Lehrer, der dieſelbe angeſetzt hat, ſondern jedesmal von einem ande⸗ ren Lehrer und zwar nach Beendigung der Lehrſtunden mit einem ledernen Rie⸗ men vollzogen. 24 §. 23. Bei Beſchwerden gegen die Zöglinge in privatrechtlichen Gegenſtänden er⸗ kennt, in Ermangelung gütlicher Vereinbarung, welche jedesmal vorher unter Vermittelung des Directors zu verſuchen iſt, der gewöhnliche Richter. §. 24. Die Lehrſtunden dauern im Sommer Morgens von 7 bis 10 Uhr, und im Winter von 8 bis 11, jedoch um 9 Uhr mit einer Unterbrechung von einer Vier⸗ telſtunde. Nachmittags von 1 bis 3 oder von 2 bis 4. 8. 25. Die ordentlichen Schulferien dauern im Fruͤhlinge 4 und im Herbſte 2 Wochen. §. 26. In weiblichen Arbeiten werden die Schülerinnen mit den Mädchen der Stadt⸗ ſchule gemeinſchaftlich unterrichtet. Beſtimmungen über die Dienſtverhältniſſe der Lehrer dieſes Inſtituts. §. 1. Der Director und die übrigen bei dem Inſtitute angeſtellten Lehrer bilden unter ſich einen Schulvorſtand und ſind inſofern von dem Ortsſchulvorſtande ganz unabhängig. §. 2. Sie verſammeln ſich daher in der Regel einmal in jedem Monat unter dem Vorſitz des Directors, und auf ſeine Einladung bei wichtigen und eilenden Veran⸗ laffungen auch öfter. Stoff dieſer Conferenz iſt alles, was nur das Wohl der An⸗ ſtalt betreffen kann. §. 3. Die Lehrer werden ſich eines collegialiſchen Benehmens befleißigen. §. 4.. Dem Director des Inſtituts liegen neben den gewöhnlichen Geſchäſten des Lehrers folgende beſondere Dienſtverrichtungen auf: a) Er erbricht alle an das Inſtitut eingehende Schreiben. b) Er unterzeichnet die monatlichen und andern Berichte. c) Er verwahrt das Siegel. 25 d) Er ſorgt dafüͤr, daß der Lehrapparat inventariſirt, zweckmäßig aufgeſtellt und in guter Ordnung erhalten werde. e) Er dispenſirt auf genügende Entſchuldigung vom Schulbeſuche, jedoch höch⸗ ſtens nur auf drei Tage für einen Zögling. Dispenſation auf längere Zeit kann nur vom Herrn Schulinſpector ertheilt werden, an welchen er deshalb Bericht erſtattet. f) Er führt das vorſchriftsmäßige Aufnahme⸗ und Entlaſſungsbuch. g) Er iſt berechtigt, ſeinen Mitlehrern, da wo ſie gefehlt haben, einen Verweis zu geben, und wenn ſolcher ohne Erfolg bleiben ſollte, ſo hat er dieſes dem Herrn Schulinſpector zur Anzeige zu bringen. h) Er kann bei dringenden Veranlaſſungen die außer den Ferien darum nach⸗ ſuchenden Lehrer auf drei Tage beurlauben. Um einen längeren Urlaub muß bei dem Herrn Schulinſpector nachgeſucht werden. i) Am Schluſſe eines jeden Monats fertigt er mit den übrigen Lehrern einen Schalbe icht und fördert ihn weiter. §. 5. die ſämmtlichen Lehrer ſind in allen ihren Dienſt⸗ und perſönlichen Ver⸗ hältniſſen zunächſt dem Schulinſpector untergeben, auch die Aufträge höherer Be⸗ hörde werden ihnen in der Regel durch denſelben zugefertigt. §. 6. Dieſe obere Aufſicht über das Lehrerperſonale und das ganze Inſtitut ü übt der dazu beauftragte Schulinſpector in der Art, daß er a) die ſittliche Aufführung und den Fleiß der ſämmtlichen Lehrer ſtets controlirt, ihren etwaigen Dienſtvernachläſſigungen durch humane Zurechtweiſung ent⸗ gegen tritt und wo dieſe ohne Erfolg bleiben, an uns Bericht erſtattet. b) Er entwirft mit Zuziehung des Directors den halbjährigen Lectionsplan und theilt die von jedem Lehrer zu haltenden Lehrſtunden aus. c) Er bearbeitet ein Programm, ſo oft er von uns beauftragt wird. d) Er empfängt die monatlichen Berichte des Directors und ſendet ſie mit ſeinen Bemerkungen entweder zurück, oder mit Vorſchlägen an uns; außer dieſem hat er in ſeinen halbjährigen Berichten über den Fortgang des Inſtituts um⸗ faſſende Anzeige zu machen. 4 26 e) Er ertheilt demjenigen Lehrer, welcher während der Schulzeit, um ein drin⸗ gendes Geſchäft zu erledigen, verreiſen muß, bis zu vierzehn Tagen Urlaub, bei längerem Ausbleiben wird an uns berichtet. f) Vorſchläge zur Verbeſſerung der perſönlichen Verhältniſſe der Lehrer, na⸗ mentlich zu Beſoldungs⸗Erhöhungen und Gratificationen theilt er uns mit. g) Er nimmt in der Regel jährlich zweimal eine ordentliche und vollſtaͤndige Schulviſitation vor, wobei er die Fortbildung der Lehrer und die Fortſchritte der Zöglinge durch eine Prüfung aus den vorgeſchriebenen Lehrgegenſtänden genau berückſichtigt, und erſtattet darüber an uns beſondern Bericht. Uebri⸗ gens begibt er ſich, wenn er es für nöthig findet, unangemeldet, in das Inſtitut, um ſich von dem Fortgang des Schulunterrichts in der Nähe zu überzeugen. h) Er beſtimmt die Prüfungstage, ebenſo wird auch die Zeit der Ferien von ihm feſtgeſetzt, worüber er ſich jedoch mit dem Director der Anſtalt zuvor zu benehmen hat. Im Verlaufe der folgenden Jahre erlitten dieſe Verordnungen manche Abän⸗ derungen, welche in Folgendem genau angegeben werden. Allen Zöglingen wurde bisher und den Inländern noch dis heute der Unter⸗ richt ſtets unentgeldlich ertheilt. Dagegen beſchloß man Höchſten Orts, im Herbſte 1821, daß von jedem Ausländer, welcher das Taubſtummen⸗Inſtitut zu Cam⸗ berg beſucht, vom Winterſemeſter deſſelben Jahres an, eine auf zwei und zwan⸗ zig Gulden beſtimmte Vergütung für die Theilnahme an dem Unterricht erhoben werden ſollte. Dieſe Beitragsgelder fließen in die Landes⸗Steuerkaſſe, aus wel⸗ cher, wie bereits geſagt, ſämmtliche Koſten der Anſtalt beſtritten werden. Unbe⸗ mittelten und beſonders armen ausländiſchen Zöglingen, welche durch milde Bei⸗ träge eines Vereines von Menſchenfreunden an der Anſtalt erhalten wurden, iſt bisher noch jedesmal auch dieſes geringe Schulgeld nach Vorlegung eines gericht⸗ lich beglaubigten Armuthszeugniſſes, ſehr bereitwillig erlaſſen worden. Unter den bereits angeführten Verhältniſſen wirkten die Lehrer der Anſtalt mit regem Eifer für die ſtete Vervollkommnung des Inſtituts bis zum März 27 1822, ohne daß etwas weiter Bemerkenswerthes vorgefallen wäre. Um dieſe Zeit aber verbreitete ſich ziemlich allgemein das Gerücht, daß es der Wille hoher Landes⸗ Behörde ſei, das Taubſtummen⸗Inſtitut von Camberg nach Ibſtein zu verlegen. Es war damals allerdings die Abſicht hoher Landes⸗Regierung dieſes Inſtitut und zwar aus folgenden nicht unerheblichen Gründen nach Idſtein zu bringen. Durch die zur ſelbigen Zeit erfolgte Aufhebung des dortigen Pädagogiums bot ſich nämlich ein ſehr günſtiges Local, welches dem Staate gehörte, für die Taub⸗ ſtummen⸗Anſtalt dar, und es konnten dadurch die Koſten, welche man in Cam⸗ berg für Miethe perwenden mußte, erſpart werden. Zu dieſem Erſparniſſe kam noch der viel wichtigere Plan, die Taubſtummen⸗Anſtalt mit dem Lehrer⸗Seminare in Idſtein zu verbinden, was gewiß von ſegensreichen Folgen für die Taubſtummen⸗ Anſtalt ſelbſt, und in Bezug auf die allgemeine Verbreitung des Taubſtummen⸗ Unterrichts im Lande durch die heranzubildenden jungen Lehrer und ſomit auf die Vorbereitung der aufzunehmenden Zöglinge derſelben geweſen ſein würde. Allein Hofrath von Schütz wollte noch zur Zeit ſeine Vaterſtadt nicht verlaſſen und veranlaßte daher, durch ein Schreiben vom 12. März 1822, den Schulrath Halm, bei Herzoglicher Landes⸗Regierung gegen die projektirte Verlegung des Inſtituts ſich zu verwenden. Auch der Stadtrath von Camberg that die nöthigen Schritte, um die Belaſſung der Anſtalt in dem Orte ihrer Gründung zu bewirken und gab die Erklärung ab, daß die Stadt Camberg gerne bereit ſei, nöthigen Falls, die Zahlung des jährlichen Miethzinſes fur das Local der Anſtalt zu uber⸗ nehmen. Im Betracht der vielen triftigen Gründe, wovon nur zwei hier ange⸗ führt ſind, daß nämlich die armen Zöglinge nun in Camberg jährlich für die ſehr geringe Summe von 80 fl. untergebracht und gut verpflegt werden konnten, und Camberg durch das 1817 aufgehobene Oberamt ſehr viel verloren hatte, wurde die Taubſtummen⸗Anſtalt daſelbſt ferner belaſſen. Kaum hatte ſich jedoch die Nachricht von einer Verlegung des Inſtituts im Herzogthume vollſtändig verbreitet, als ſich auch mehrere Städte im Lande um deſſen Beſitz bemühten. Unter allen andern war es die Stadt Uſingen, welche ſich emſig darum bewarb. Durch den Stadtvorſtand von Uſingen ließ ſich Hof⸗ rath von Schütz bewegen, ein Geſuch, datirt vom 30. April 1823, um Verle⸗ gung der Anſtalt nach Uſingen und Einräumung des dortigen Schloſſes für die⸗ 28 ſelbe bei Seiner Herzoglichen Durchlaucht einzureichen. Allein es wurde darauf am 22. Mai, höchſten Orts beſchloſſen, daß eine Verlegung des Inſtituts nach Uſingen und Einräumung des dortigen Schloſſes nicht ſtattfinden könne, da die Gründe zur Belaſſung der Anſtalt zu Camberg jene zu deſſen Verlegung an einen andern Ort dermalen noch weit überwögen. Darnach blieb ſie bis heute an dem Orte, wo ſie in's Leben getreten war. Herzogliche Landes⸗Regierung, welche das Gedeihen dieſer wohlthätigen An⸗ ſtalt ſo ſehr im Ange hatte und dasſelbe möglichſt zu fördern ſuchte, beauftragte nun, da die früher vorgeſchriebenen halbjährigen Berichte des Schulinſpectors über die Anſtalt ihr nicht ausreichten, um ſortdauernd Gelegenheit zu haben, ſich von dem Stande derſelben zu überzeugen, den Schulrath Halm, in den erſten Tagen eines jeden Monats nach Camberg zu reiſen, über deſſen Zuſtand und das Ge⸗ deihen der Anſtalt eine Conferenz mit dem Director und ſämmtlichen Lehrern zu halten, jedesmal ein Protocoll zu verfaſſen, ſolches unterſchreiben zu laſſen und ihr einzuſenden. Dabei war es jedem Lehrer verſtattet, ſeine abweichende, moti⸗ virte Meinung beizufügen. Die Anſtalt hatte nun bereits 6 Jahre gewirkt und ſtand an dem Ziele, wo ſie die erſten ausgebildeten Zöglinge entlaſſen konnte. Denn hohe Landes⸗ Regierung hatte verfügt, daß der Unterricht 6 bis 8 Jahre umfaſſen ſollte. Der Aufenthalt armer Zöglinge des Landes während dieſer Zeit war geſichert worden; allein der ſechsjährige Beſuch der Anſtalt konnte den Eltern ausländiſcher Taub⸗ ſtummen nicht geboten und den vermögenden Inländern nicht zum Geſetz gemacht werden. Daher kam es denn, daß die Lehrer, nicht ohne ſchmerzliche Theilnahme ſehen mußten, wie viele ihrer Zöglinge in Mitte ihrer Bildungszeit, mehr oder weniger für das bürgerliche Leben befähigt, von ihrer Seite hinweggenommen wurden, ehe ſie den Tag begrüßen konnten, an welchem ihre möglichſt vollendete Erziehung und Bildung erreicht worden war. Durch einen Erlaß Herzoglicher Landes⸗Regierung, vom 9. Juli 1824, war zwar wiederholt verfuͤgt worden, daß alle Mittel angewendet werden ſollten, um die Eltern wohlhabender Taubſtummen zu bewegen, ihren unglücklichen Kindern eine vollſtändige Bildung zu verſchaffen; allein deſſen ungeachtet verließen mehrere vor Vollendung derſelben die Anſtalt. Seit Gründung derſelben waren in den erſten 6 Jahren 65 Zöglinge aufgenom⸗ 29 men worden, davon verließen: 1821— 2, 1822— 2, 1823— 2, 1824— 7, 1825— 4 und 1826— 10 Zöglinge, zuſammen alſo 27 bis zur Beendigung des erſten G6jährigen Lehrkurſus die Anſtalt. In der Anlage IV. findet man ein Verzeichniß ſämmtlicher, bis zum Jahre 1845 in die Anſtalt eingetretenen Taubſtummen nebſt verſchiedenen andern ſtatiſtiſchen Bemerkungen. Neben dem bezeichneten unräthlichen Verlaſſen der Zöglinge der Anſtalt trat nicht ſelten auch noch der Fall ein, daß die Vorſtände ſolcher Gemeinden, welche arme Taubſtumme in ihrer Mitte hatten, dieſelben zu verheimlichen ſuchten, um die Koſten für ihre Bildung zu erſparen, und daß ebenfalls durch die Sorgloſig⸗ keit mancher Eltern und Vormünder taubſtumme Kinder des gehörigen Unterrichts entbehrten. Daher ließ die hohe Landes⸗Behörde unterm 28. Februar 1826 an alle Schulinſpectoren des Landes ein General⸗Reſcript ergehen, worin dieſe an⸗ gewieſen warden, nach Vorſchrift des§. 45 der allgemeinen Schulverordnung, der Local⸗Schulinſpection aufzugeben, auch die taubſtummen Kinder, ſobald ſie nach ihrem Alter ſchulpflichtig ſeien, in das Auſnahmebuch einzutragen, in der Schulliſte anfuͤhren zu laſſen, und dabei ſtets anzugeben, ob und wie für deren Unterricht geſorgt werde. Sie ſollten dabei beſonders bemerken, daß es zu den Obliegenheiten der Schulvorſtände gehöre, dem Schulinſpector die Anzeige zu ma⸗ chen, wenn für den Unterricht eines Kindes, welches das 7te oder längſtens das 8te Jahr zurückgelegt habe, noch nicht geſorgt wuͤrde. Gleichzeitig war den Schul⸗ inſpectoren es zur ſtrengſten Pflicht gemacht worden, bei den Schulviſitationen und Schulprüfungen die Schulliſten genau durchzuſehen, um alsdann, wenn Taub⸗ ſtumme ohne den nöthigen Unterricht gelaſſen würden, die Eltern der vermögen⸗ den dahin zu beſtimmen, daß ſie ihre taubſtummen Kinder nach Camberg ſchickten; im Weigerungsfalle ſollten ſte aber an die Landes⸗Regierung darüber berichten. Wenn die Eltern dagegen unvermögend ſeien, die Koſten für ihre taubſtummen Kinder zu beſtreiten, ſo ſollten ſie die Herzogliche Amts⸗Armen⸗Commiſſion davon mit dem Erſuchen in Kenntniß ſetzen, den Taubſtummen die erforderliche Unter⸗ ſtützung zu bewilligen, damit ſie im Inſtitute zu Camberg Unterricht erhalten könnten. Mit dem 1. Juli 1826 wurde Schulrath Halm auf die Pfarrſtelle zu Höchſt befördert und die Inſpection über die Taubſtummen⸗Anſtalt ſeinem Nachfolger 30 auf der Pfarrei Idſtein, dem Pfarrer Flach Höchſten Orts übertragen. Alles, was Schulrath Halm durch ſeine eifrigen Bemühungen, während der erſten 6 Jahre des Beſtehens der Anſtalt, zur Feſtigkeit der innern und äußern Verhält⸗ niſſe und ſomit zur ſegensvollern Wirkſamkeit derſelben beigetragen hat, wird ge⸗ wiß ſtets dankbare Anerkennung finden. Schulinſpector Flach hatte ſich eine ausgebreitete pädagogiſche Bildung und eine große practiſche Fertigkeit im Unterrichtsweſen erworben, die er ſchon, ehe er nach Idſtein kam, mehrere Jahre hindurch beſonders als Lehrer der Kinder des Grafen von Ingelheim zu Geiſenheim bewährt hatte. Seinem pädagogi⸗ ſchen Scharfblicke konnte es daher nicht entgehen, daß den Zöglingen der Taub⸗ ſtummen⸗Anſtalt der praktiſche Theil ihrer Ausbildung, nämlich der Unterricht in der Lautſprache, bis hierhin faſt gänzlich abging. Seine erſte Sorge an der Anſtalt war deshalb, dahin zu wirken, daß den beiden Lehrern Hisgen und Deußer Gelegenheit verſchafft wuͤrde, ſich mit einer beſſeren Unterrichtsmethode bekannt zu machen. Zu dieſem Zwecke trug er am 13. September 1826 bei Her⸗ zoglicher Landes⸗Regierung darauf an, daß man die genannten Lehrer zur Ver⸗ vollkommnung in der Unterrichtsmethode auswärtige Taubſtummen⸗Anſtalten be⸗ ſuchen laſſen wolle. Schon am 9. October d. J. wurden, Höchſter Entſchlicßung zufolge, den beiden Lehrern Hisgen und Deußer zum Zwecke einer Reiſe nach Eßlingen und von da nach Gmünd, um ſich dort die neueren Erfahrungen im Unterricht der Taubſtummen, namentlich in der Lautſprache anzueignen und die dort erprobten Vortheile im Unterrichte auch in Camberg anzuwenden, jedem eine Unterſtützung von Einhundert und Zehn Gulden aus dem Central⸗Studienfond mit der Weiſung verabreicht, ſich unvorzüglich auf den Weg zu begeben. Dies geſchah und die genannten Lehrer kamen durch neue Beobachtungen im Taub⸗ ſtummen⸗Unterrichte bereichert, wieder von ihrer Reiſe zurück. Indeſſen konnte der ſchöne Plan des Schulinſpectors Flach, welchen er in einem Schreiben vom 25. Februar 1827 an Oberſchulrath Schellenberg ausſprach; die Lautſprache, mit Ausſchließung der künſtlichen Zeichenſprache, als Hauptunterrichtsmittel an der Anſtalt einzuführen, noch zur Zeit nicht realiſirt werden, da demſelben Hin⸗ derniſſe entgegen ſtanden, die damals noch nicht gehoben werden konnten. Na⸗ mentlich hätte nach Verbannung der künſtlichen Zeichenſprache der Director von 31 Schutz als ſolcher nicht mehr an der Anſtalt wirken koͤnnen, was für dieſen, der ſo ganz in ſeinem Unterrichte lebte und webte, unſehlbar ſehr ſchmerzlich geweſen ſein würde. Schulinſpector Flach gedachte durch Einführung der Lautſprache für die Folge auch Pfarrer, Schullehrer oder die Eltern der Taubſtummen in den Stand zu ſetzen, dem Unterrichte im Taubſtummen⸗Inſtitute vorzuarbeiten, ſofern dieſe nur die taubſtummen Kinder bis zum 8ten Jahre,— was nicht ſchwer zu erlernen iſt,— im Schreiben und Sprechen fleißig üben wollten; indeß mußte die Zeichenſprache im Inſtitute fernerhin gelehrt und mitttelſt derſelben in den uͤbrigen Gegenſtänden unterrichtet werden. Dagegen wurden die beiden Lehrer Hisgen und Deußer angewieſen, auf den Unterricht in der Lautſprache mehr Zeit zu verwenden, wie es bisher geſchehen war, um ſo die Einleitung zur aus⸗ ſchließlichen Einführung derſelben zu treffen. Auch trug Schulinſpector Flach darauf an, daß eine beſondere Indu ſtrie⸗ Lehrerin für die Zöglinge des Taubſtummen⸗Inſtituts angeſtellt wurde, welche darauf alsbald in der Perſon der Charlotte Eifler von Camberg mit An⸗ fang des Schuljahres 18%½, ihren Dienſt antrat. Am 1. Juli 1827 wurde der Zeichenlehrer Schlimm nach Montabaur ver⸗ ſetzt und der von ihm bisher ertheilte Zeichenunterricht im Taubſtummen⸗ Inſtitute dem Lehrer Bernhard Meckel an der Stadtſchule zu Camberg von hoher Landes⸗Regierung übertragen. Ein halbes Jahr darauf, mit dem 1. Januar 1828 erhielt der Schulinſpector Flach eine Beförderung auf die Pfarrei Bommersheim. Im Intereſſe der An⸗ ſtalt iſt ſehr zu bedauern, daß ſein Wirken für dieſelbe nicht länger, als ein und ein halbes Jahr währte. In ſeine Stelle zu Idſtein trat der Pfarrer und Schul⸗ inſpector Hofmann, dem ebenfalls die Leitung der Taubſtummen⸗Anſtalt höhera Orts übertragen wurde. Hofrath Freiherr von Sch ütz wirkte mit dem regſten Eifer für das Wohl der Taubſtummen bis zum Jahre 1828 an der Anſtalt. Die jahrelangen An⸗ ſtrengungen eines ſo ſchweren Unterrichts hatten ſeine Geſundheit in dem Grade angegriffen, daß er ſich genöthigt fand, von der Anſtalt abzutreten. Am 22. März 1828 wurde ihm daher von Seiner Herzoglichen Durchlaucht, auf ſein Anſuchen, die Dienſtentlaſſung ertheilt. e 32 Bald darauf am 28. April 1828, verließ er ſeine Vaterſtadt Camberg und die von ihm gegründete Taubſtummen⸗Anſtalt. Er zog mit ſeiner Familie nach Wien, welches ihm während ſeiner Bildungsjahre lieb geworden war, und das er nun zu ſeinem künftigen Wohnort erwählt hatte. Unvergeßlich bleiben in ſeinem Vaterlande die großen Verdienſte, welche er ſich um die Taubſtummen⸗Anſtalt zu Camberg erworben hat. Wie um einen ſcheidenden Vater verſammelten ſich die meiſten ſeiner geweſenen Zöglinge um ihn, als er von Camberg Abſchied nahm, um ihm unter Thränen des Dankes die heißeſten Wünſche für ſein ferneres Wohl⸗ ergehen darzubringen. Mit dem Abgange des Hofraths von Schütz endigt die erſte Periode der Geſchichte der Anſtalt. Dieſe iſt hinſichtlich des Unterrichts dadurch charakteriſirt, daß faſt bis gegen das Ende derſelben ausſchließlich nach der Methode des Abbé de PEpée und Abbé de Sicard der Unterricht betrieben wurde. Der Sprachun⸗ terricht begann mit dem Fingeralphabet, wobei die Schüler die ſchriftlichen Sprach⸗ zeichen kennen lernten. Darnach wurde ihnen eine geſchriebene Fibel, worin ein⸗ fache, Beiwörter und Zeitwörter vorkamen, die ſich auf die Gegenſtände ihrer eigenen Anſchauung bezogen, als erſtes Uebungsmittel in die Hände gegeben. Dazu kam noch eine Hauptwörterſammlung, um die nächſten Gegenſtände bezeich⸗ nen zu lernen, und nun wurde alsbald der Satzbau und mit dieſem der gramma⸗ tiſche Unterricht angefangen. Zum freien ſchriſtlichen Ausdrucke ſeiner Gedanken konnte der Schüler erſt dann veranlaßt werden, nachdem er bereits mit den Regeln der Sprache hinlänglich vertraut war, wozu gewöhnlich, ein vierjähriger Unterricht kaum ausreichte. Die künſtliche Zeichenſprache ſtellte man als Hauptbildungs⸗ mittel oben an; durch ſie allein glaubte man im Stande zu ſein, ſeinen Zögling lebendig beim Unterrichte zu erhalten; jenes ſo wunderbar kräftigen, dem Geiſte des Menſchen erſt wahres Leben und Wärme ſchaffenden Mittels— der Lautſprache— entbehrte dagegen die Anſtalt bis hierhin, außer der Einübung einzelner Wörter und Sätze, faſt gänzlich. 33 I. Geſchichte der Anſtalt. Mit dem 15. Juni dieſes Jahres feiert das Taubſtummen⸗Inſiitut ſein fünf und zwanzigjähriges Beſtehen als öffentliche Anſtalt. Nachdem nämlich der edle Menſchenfreund, Freiherr Hugo von Schütz, welcher, ſelbſt taubſtumm, ſeine Bildung in dem Taubſtummen⸗Inſtitute zu Wien erhalten, ſchon längere Zeit hindurch ſich mit dem Unterrichte einzelner Taubſtummen in ſeiner Vaterſtadt Camberg beſchäftigt hatte, legte er, von dem innigen Wunſche getrieben, ſeinen Mitmenſchen auch in weiteren Kreiſen nützlich zu ſein, hoher Landesregierung den Plan vor, ſein Privatinſtitut zu einer Landesanſtalt zu erweitern. Dieſer Plan erhielt die höchſte Genehmigung. Freiherr von Schütz wurde zum Director des nunmehrigen Landes⸗Inſtituts ernannt, auch ſpäter zur Anerkennung ſeiner Verdienſte, mit dem Character eines Hofrathes bekleidet, und der erſte öffentliche Curſus, nach vorhergegangener Bekanntmachung durch das Intehigenzblatt, am 15. Juni 1820 mit 16 Zöglingen eröffnet. So war denn eine der wichtigſten und wohlthätigſten Anſtalten unſerm Vater⸗ lande geſchenkt, und obwohl dieſelbe anfangs nur von wenigen inländiſchen Taub⸗ ſtummen beſucht wurde, ſo wuchs doch bald auch ihre Zahl von Jahr zu Jahr durch die väterliche Sorge hoher Landesregierung, welche durch Zuſchüſſe aus offentlichen Mitteln auch den Kindern armer Eltern es möglich machte, an dem Unterrichte zu Camberg Theil zu nehmen. Und ſo zählte denn auch in dem verfloſſenen Schuljahre 184¾, wieder unſre Anſtalt 64 Zöglinge,— 40 Knaben und 24 Mädchen— von welchen 59 dem Innlande, und 5— 3 Knaben und 2 Mädchen— dem Auslande angehören. Vier Zöglinge bekennen ſich zur moſaiſchen Religion; ein Knabe iſt Mennonit; die Uebrigen ſind theils katholiſch⸗, theils evangeliſch⸗chrinlich. Von dieſen wurden nach dem Beginn des Schuljahres, 30. Mai v. J., 10 Knaben und 3 Mädchen neu auſgenommen. Dagegen mußte der Zögling Jo⸗ hann Heinrich Harel von Hunzel, wegen fortwährender Krankheit zu Anfang 5 34 des Schuljahres entlaſſen werden. Nach der am 29. April ſtattgefundenen Prü⸗ fung verließen nach vollendetem ſechsjährigem Curſus 6 Knaben und 3 Mädchen die Anſtalt. Von Jenen ſtehen drei in ihrer Heimath und drei zu Camberg bei Handwerkern in der Lehre. Mit Anfang des Schuljahres 18¾, wurden, wie bisher, zwei Schulcandi⸗ daten der Anſtalt zugewieſen, Jacob Debus von Langenſchwalbach und Fried⸗ rich Bertram von Geiſenheim, um ſich fur den Taubſtummen⸗Unterricht zu befähigen und zugleich bei demſelben Aushilfe zu leiſten. Den Lehrern Prieſter und Jung, wie auch der Induſtrielehrerinn Eifler wurden Beſoldungs-Zulagen zu Theil; dem Pedellen Höhler wurde eine Gratification bewilligt. Die Herbſtprüfung wurde am 9. October gehalten und das Winterſemeſter am 6. November begonnen. Der Geſundheitszuſtand der Zöglinge war im Allgemeinen befriedigend. Am erſten Sonntage nach Oſtern feierten zwei Knaben in hieſiger Pfarrkirche ihre erſte heil. Communion und fünf Mädchen werden am nächſten Pfingſtfeſte in der Pfarrkirche zu Walsdorf in die evangeliſch⸗chriſtliche Kirche aufgenommen werden. Die Bibliothek erhielt auch in dieſem Jahre wieder einen beträchtlichen Zuwachs von brauchbaren Werken im Werthe von 200 fl., der Zeichenapparat im Werthe von 50 fl. Seit Anfang des Winterhalbjahrs werden die Knaben im Stroh⸗ und Weiden⸗Flechten, ſo wie im Holzdrehen unterrichtet, zu welchem Behufe eine Dreh- und Hobelbank nebſt dem nöthigen Werkzeuge angeſchafſt worden iſt. Gemäß hoher Verfügung vom 21. November v. J., wird fortan den jüdiſchen Taubſtummen der Unterricht in ihrer Religion von dem Religionslehrer Sonnen⸗ berger zu Camberg ertheilt werden. Die öffentliche Prüfung wird am 7. Mai zu Camberg gehalten werden und Vormittags um 9, Nachmittags um 3 Uhr ihren Anfang nehmen. Die Eltern oder Vormünder der Zöglinge, ſowie die Freunde des Schulweſens und der An⸗ ſtalt werden zur Prüfungsfeier ehrerbietigſt eingeladen. Der neue Lehreurſus beginnt mit dem 9. Juni. 35 Bei der Aufnahme der Zöglinge müſſen die Geburtsſcheine vorgelegt werden. Eltern und Vormünder, welche ein ihre Kinder oder Pflegbefohlenen betreffendes Anliegen haben, wollen ſich an den Oberlehrer Deußer oder den Unterzeichneten wenden. Nicolai, Inſpector der Anſtalt. II. Ueberſicht der im Schuljahre 18% behandelten Unterrichtsgegenſtaͤnde. I. Religionsunterricht. Für die evangeliſchen Zöglinge. 4 a) Religion. Erſte Klaſſe. Das Weſentlichſte aus der chriſtlichen Glaubens⸗ und Tu⸗ I. u. II. Abtheil. gendlehre; wöchentlich 4 Stunden. Zweite Klaſſe. Entwickelung ſittlicher und religiöſer Begriffe durch anſchau⸗ † Abtheilung. liche Beiſpiele aus dem Schul⸗ und Familienleben, mit Beleh⸗ rungen über Gott, ſeine Eigenſchaften und ſeine Werke; wö⸗ chentlich 4 Stunden. b) Bibliſche Geſchichte, Erſte Klaſſe. Die Geſchichten des neuen Teſtamentes; wöchentlich 4 Stun⸗ I. u. II. Abtheil. den. Zweite Klaſſe. Geſchichten aus dem alten und neuen Teſtamenté; wöchent⸗ I. Abtheilung. lich 4 Stunden. Oberlehrer Deußer. Erſte Klaſſe. I. u. II. Abtheil. Zweite Klaſſe. I. Abtheilung. Erſte Klaſſe. I. u. II. Abtheil. Zweite Klaſſe. I. Abtheilung. Erſte Klaſſe. I. Abtheilung II. Abtheilung. 36 Für die katholiſchen Zöglinge. a) Religion. Glaubenslehre, angeknüpft an das apoſtoliſche Glaubensbe⸗ kenntniß.— Vom Gebet; Erklärung des Vater unſers und des engliſchen Grußes. Die Gebote Gottes und die der Kirche. Von den ſieben heiligen Sakramenten; wöchentlich 4 Stunden. Betrachtung der Werke Gottes. Des Menſchen Vorzüge und Beſtimmung. Vom Sein und den Eigenſchaften Gottes; wö⸗ chentlich 4 Stunden. b) Bibliſche Geſchichte. Bibliſche Geſchichte des neuen Teſtamentes; wöchentlich 4 Stunden. Bibliſche Geſchichte des alten Teſtamentes; wöchentlich 4 Stunden. Lehrer Meckel. Samſtags wird mit allen Zöglingen der Anſtalt eine An⸗ dachtsſtunde gehalten, in welcher die ſonntägigen Perikopen er⸗ klärt werden. Die Lehrer abwechſelnd. II. Sprachunterricht. Führung eines Tagebuches. Beſchreibungen, Briefe, Rech⸗ nungen, Quittungen, Zeugniſſe, Akkorde; wöchentl. 4 Stunden. Meckel. Beſchreibung der Bildertafeln von Wilke für den Anſchauungs⸗ unterricht.— Niederſchreiben der Tagesgeſchichte— dargeſtellt in der Führung von Tagebüchern. Anfang im Briefſchreiben; wö⸗ chentlich 4 St. Deußer. Zweite Klaſſe. 37 a) Sprach⸗ und Sprechübungen. aa) Nach bibliſchen Bildern. Muͤndliche und ſchriftliche Beſchreibung der vorhandenen Bil⸗ I Abtheilung. der von Abraham an; wöchentlich 2 Stunden. II. Abtheilung. Dritte Klaſſe. I. Abtheilung II. Abtheilung. Erſte Klaſſe. I. Abtheilung. bb) Nach Hill'ſchen Bildern. Mündliche und ſchriſtliche Beſchreibung vieler dieſer Bilder. Die ſich hierbei ergebenden Wort- und Satzformen wurden auf mehrfache Art umgebildet; wöchentlich 4 Stunden. b) Aufſätze. Beſchreibungen und Erzählungen; wöchentlich 2 Stunden. Lehrer Prieſter. Beſchreibungen nach Hill'ſchen Bildertafeln; wöchentl. 10 St. Beſchreibungen bibliſcher Bilder von Kugelgen und Fliedner; wöchentlich 6 Stunden. Lehrer Jung. a) Einuͤbung verſchiedener Wort⸗ und Satzformen durch Be⸗ ſchreibung Hill'ſcher Bilder; wöchentlich 16 Stunden. Deußer, Prieſter, Debus, Bertram. b) Bibliſche Geſchichte nach Bildern von Fliedner und von Kugelgen; wöchentlich 4 Stunden. N Meckel. Entlockung und Einübung der Laute und Zuſammenſetzen derſelben zu Sylben und leichten Wörtern im Sommer; wöch. 21 Stunden. Deußer, Meckel, Prieſter, Debus, Bertram. Leſen. Leſen in Hill's Leſebuch. Freies, mündliches Vortragen durch⸗ gegangener Leſeſtüͤcke; wöchentlich 5 Stunden. Meckel. II. Abtheilung. Zweite Klaſſe. I. Abtheilung. II. Abtheilung. Dritte Klaſſe. I. Abtheilung. Erſte Klaſſe. I. Abtheilung. II. Abtheilung. Zweite Klaſſe. I. Abtheilung. II. Abtheilung. Dritte Klaſſe. I. Abtheilung. 38 Leſen in Hill's Leſe- und Sprachbuch, vecbunden mit gram⸗ matiſchen Uebungen; wöchentlich 5 Stunden. Deußer. Leſen in Hill's und Schulz's Leſebuch abwechſelnd. Das Durch⸗ gegangene wurde memorirt; wöchentlich 5 Stunden. Prieſter. Leſen in den Leſebüchern von Schulz und Hill; wöchentlich 4 Stunden. Jung. Leſen in Schulz Leſebuch; wöchentlich 5 Stunden. Deußer, Debus, Bertram. III. Rechenunterricht. Wiederholung der 4 Rechnungsarten in benannten Zahlen. Das Weſentlichſte aus der Bruchlehre. Regel de tri mit Brü⸗ chen; wöch. 4 Stunden. Lehrer Meckel und Schulkandidat Bertram. Wiederholung und ſichere Einübung des Reſolvirens, Reduzi⸗ rens, der 4 Species in benannten Zahlen. Dann die Bruch⸗ lehre bis zur Diviſton in reiner und angewandter Zahl; wö⸗ chentlich 4 Stunden. Oberlehrer Deußer und Schulkandidat Debus. Theilen, mündlich und ſchriftlich, in reinen und angewandten Zahlen. Reſolviren und Reduziren; wöchentlich 4 Stunden. Prieſter. Abziehen und Vervielfachen, mündlich und ſchriftlich, in reinen und benannten Zahlen; wöchentlich 4 Stunden. Jung. Einfache Veränderung der Zahl durch Zu⸗ und Abzählen; Zu⸗ ſammenzählen und Abziehen, mündlich und ſchriftlich; wöchent⸗ lich 4 Stunden. Bertram und Debus. 39 II. Abtheilung. Anſchauliches Zählen und Darſtellen der Zahlen bis 100; einfache Uebungen im Zuſammenzählen; wöchentlich 4 Stuuden. Debus und Bertram. IV. Realunterricht. Erſte Klaſſe. a) Erdbeſehreibung: Einleitung in dieſelbe. Das Herzogthum I. u. II. Abtbeil. Naſſau, Deutſchland, Europa; wöchentlich 2 Stunden. gemeinſchaftlich. Deußer. Desgleichen. b) Naturkunde: Das Wiſſenswürdigſte aus der Naturlehre und Naturgeſchichte; wöchentlich 2 Stunden. Meckel. V. Form⸗ und Maßlehre. a) Zeichnen. Erſte Klaſſe. Zeichnen ſchattirter Köpfe, Thiere, Blumen und Landſchaften; I. u. II. Abtheil. wöchentlich 2 Stunden. gemeinſchaftlich. Meckel. Zweite Klaſſe. Zeichnen; wöchentlich 2 Stunden. I. u. II. Abtheil. Prieſter. gemeinſchaftlich. Dritte Klaſſe. Desgleichen; wöchentlich 2 Stunden. I. Abtheilung. Debus. II. Abtheilung. Desgleichen; wöchentlich 2 Stunden. , Bertram. b) Schoͤnſchreiben. Erſte Klaſſe. Uebungen im Schönſchreiben; wöchentlich 1 Stunde. I. Abtheilung. Bertram. II. Abtheilung. Desgleichen; wöchentlich 1 Stunde. Debus. Zweite Klaſſe. Desgleichen; wöchentlich 1 Stunde. I. Abtheilung. Prieſter. II. Abtheilung. Desgleichen; wöchentlich 1 Stunde. Jung. 40 Dritte Klaſſe. Desgleichen; wöchentlich 1 Stunde. I. Abtheilung. Debus. II. Abtheilung. Desgleichen; wöchentlich 3 Stunden. Bertram. VI. Induſtrieunterricht. Die Mädchen in allen Klaſſen wöchentlich 6 Stunden Nähen und Stricken. Induſtrielehrerin Eifler. Im Winterhalbjahr die Knaben: Anleitung im Holzdrehen und Weidenflech⸗ ten; wöchentlich 3 Stunden. Wagner und Dreher: Adam Becker. VII. Beſonderer Unterricht der ſchwachſinnigen Zöglinge. Einfache Sätze und kleine Beſchreibungen, an Bildern veranſchaulicht; wö⸗ chentlich 4 Stunden. Jung. Zählen und Zuſammenzählen; wöchentlich 2 Stunden. Prieſter. 41 1II. Alphabetiſches Verzeichniß der Zoͤglinge des Tanbſtummen⸗Inſtituts zu Camberg im Schul⸗ jahre 1849. 5 Namen Jahr 5 der Geburtsort. Z Rer. 3 Z ögl inn gee. 2₰ ſnahme. S Erſte Claſſe. I. Abtheilung. 1 Mainz, Iſaak 20170... Heddernheim. 1830 1839 2 Oſter, Adam... Oberbrechen. 1829 1839 3 Schneider, Joſeph.... Oberbrechen. 1829 1839 4 Deusner, Dorothea Wilhelmine Braubach. 1826 1839 5 Heiler, Anna Sophia.. Braubach. 1828 1838 6 Lotz, Johannette Katharine.. Linden. 1829 1839 7 Muͤller, Johannette Margarethe Ernſthauſen. 1827 1839 8 Schwarz, Suſanne Katharine Breckenheim. 1828 1839 II. Abtheilung. 9 Haber, Karl Wilhelm... Oberſelters. 1830 1840 10 Ruſſart, Johannes.. Oberzeuzheim. 1830 1840 11 Sauerwein, Friedrich Jakob Ennermühle b. Singhofen 1830 1839 12 Zipperich, Joſeph... Horchheim in Rheinpr. 1826 1839 13 Mollandin, Philippine Karoline Rödelheim. 1831 3 4842 mHerbſte 14 Phillibar, Karoline... Diez. 1830 1840 15 Schuth, Marte..... Brandſcheid. 1828 1840 16 Stoll, Katharine Margarethe. Diedenbergen. 1830 1840 Zweite Claſſe. I. Abtheilung. 17 Bauer, Johann Philipp.. Eufingen. 1829 1840 18 Bienen wald, Andreas Oberahr. 1829 1840 6 42 5 Namen 5 Jahr 5.. der Geburtsort. E Rer. g Zöglinge.* Nahme. S 19 Braun, Johann Georg Bicken. 1831 1841 20 Clees, Philipp Jacob Gräveneck. 1833 1841 21 Güngerich, Jacob Diethardt. 1830 1841 22 Ho ll, Johann Georg Winden. 1833 1841 23 Kranz, Jacob Konrad Wallau. 1832 1840 24] Mohr, Philipp Anton!.. Gutenacker. 1832 1840 25 Vonhauſen, Friedrich Karl Weilmünſter. 1832 1840 26 Wagner, Johannes... Berod. 1832 1841 27] Effelberger. Eliſabethe Niederſelters. 1831 1841 28 Wagner, Anne Marie. Oberbrechen. 1831 1841 29 Wenzel, Marie Anue Schmitten. 1833 1841 IlI. Abtheilung. 30 Greis, Johann Chriſtian Oberhattert. 1828 1842 31 Hammel, Johann Karl.. Brandoberndorſ. 1834 1842 32 Hofmann, Gottl. Caſim. Georg Wiesbaden. 1833 1842 33 Schnorr, Heinrich.... Laubach. 1832 1842 34 Stein, Iſrael..... Dauſenau. 1833 1842 35 Thomas, Karl Eduar. Flammersbach. 1830 1842 36 Gensmann, Katharine Chriſtine Oberwies. 1827 1841 37 ommerich, Magdalene Ehringhauſen. 1830 1841 38 arlenbach, Golde Homburg. 1827 11842 im Herbſte 39 Lückhoff, Katharine. Wiſſenbach. 1833 1842 40 Mondorf, Anne Marie Höhr. 1831 1842 41 Saalbach, Margarethe. Straßebersbach. 1830 1842 Dritte Claſſe. I. Abtheilung. 42 Ar, Johann Philipp Laubuseſchbach. 1835 1843 43 Born, Johann Dies. 1829 1842 44 Geis, Johannes. Villmar. 1835 1843 45 Grob, Chriſtian Biebrich. 1835 1843 43 Namen 5 Jahr 5„ der Geburtsort. 5 Aer. 5 Z öglinge. nahme. S3 46 Richter, Peter. Flörsheim. 1832 1843 47 Schwarz, Georg. Eppenhain. 1835 1843 48 Stärkel, Jacob Wiesbaden. 1836 1843 49 Hill, Eliſabethe. Pfaffenwiesbach. 1835 1843 im Herbſte 50 Kohlhofen, Anne Marie.. Haßfelbach. 1835 1843 51 Köhler, Eliſabethe Katharine. Weiperſelden. 1834 1842 IL Abtheilung. 52 Chriſt, Johannes. Kriftel. 1834 1844 53 Donsbach, Juſtus Heintich Merkenbach. 1833 1844 54 Faſſel, Jakob.... Stein. 1834 1844 55 Gleſener, Stephau.. Kautenbach im Großher⸗ 1828 1844 zogthum Luremburg. 56 Klärner, Anton Karxl Egenroth. 1835 1844 57 Kremer, Johann Georg.. Obererbach. 1835 1844 58 Mennicken, Wilhelm Beie tich Hilgert. 1830 1844 59 Saalbach, Friedrich. Straßebersbach. 1836 1844 60 Srarzel⸗ Fein der ge. 9 Biallgaeed. 66 1837 1844 61 halheimer ayer öw. ſerchingen im Großher⸗ zogthum Baden. 1834 1844 62 Ems, Katharine Joſephe Sindlingen. 1830 1844 63 Beſtgen, Anne Marie... Salz. 1836 1844 64 Gleſener, Marie Katharine. Kautenbach im Großher⸗ 1832 1844 zogthum Luxemburg. 3 Anlage I. Verzeichniß der unterrichtsfähigen Taubſtummen, welche zur erſten Aufnahme in die Anſtalt zu Camberg ausgewählt wurden. S 8 SOGAS= CSd Namen der Taubſtummen. Wohnort. Y Amt. Johann Frieſenhahn... Winterwerb Johann Haas...... Fachbach Braubach. Marie Margaretha paul.. Kramberg Andreas Weil...... Hahnſtaͤtten Wilhelm Wittemer.. Hahnſtaͤtten di Jakob Kremer....... Hirſchberg 5. Andreas Stink.. Iſſelbach Johann Schäfer.„..... Waſſenbach Alexander Dörr........ Haiger Eliſabethe Andreas..... Peidelbach Peter Lohr... Flammersbach Dillenburg. Johann Peter Riegel... Niederſcheld Johann Mittelman. Mandeln Johann Georg Sommer. Eiſenroth 1 Herborn. Tochter des Mayer Loͤw.. Okriftel Hochſt. Katharina Merker....... Nied Andreas Georg...... Dasbach Idſtein. Franz Kraus..... Schwalbach Koͤnigſtein. Johann Philipp Diefenbach.... Lindſchied 7 Chriſtina Kraft..„Hohenſtein Langenſchwalbach. Katharina Margaretha Nemmerich. Niedermeilingen Aloys Raheck.... Limburg Johann Niebergall......... Mensfelden Limburg. Philipp Jacob Bach....... Zollhaus bei Mensfelden Maria Schmitt...... Ritzhauſen Dorothea Fries...... Liebenſcheid Marienberg. Johann Kremer. Hundſangen Meudt. Maria Anna ßerdlnande Engeri 2 Montabaur Montabau Chriſtian Frieß... Moſchheim) r. Katharina Friedrich.... Deſſighofen Johann Maus..2. in⸗ Deſſighofen Naſſau Johann Wilhelm Maus.. 6 Deſſighofen 4 Johann Römer...... Deſſighofen II Nr. Namen der Taubſtummen. Wohnort. V Amt. 34 Philipp Pfeifer... Itzenhaͤuſer Muͤhle bei Katzenelnbogen 35 Eliſabethe Pfeifer........ von da— Naſtaͤtten. 36 Katharina Pfeifer........ von da 37 Lede Puhr, Buch— 38 ophie Hain........ Rehe 39 Louiſe Jungſt........ Emmerichenhain Rennerod. 3 40. Barbara Boos........ Lorch 41 Chriſtian Boos......... Lorch Ruͤdesheim. 42 Adam Aelot z....... Wolhenſchee 43 Eliſabethe Vo 11e e.... bertiefenbach 44 Philtop Schneider....... Muͤnſter Runkel. 45 Johann Peter Haͤmerle...... Herſchbach Selt, 46 Johann Peter Gruͤbeling...... Hartenfels eiteve 47 Marie Friedrich..„.... Pfaff awiesbach Uſingen. 48 Katharina Philippina Ruͤttchen... Ketternſchwalbach 49 Magdalena Deußer....... Orlen Wehen. 50] Johann Peter Uſinger...... Orlen Anlage II. Verzeichniß der Taubſtummen, welche bei Eröffnung der Anſtalt aus der Privat⸗ anſtalt in die Landesanſtalt uͤbertraten. . Georg Simon von Wuͤrges.. . Auguſt Wetter von Mainz. . Jakob Imand von Limburg. . Michael Morhard von Offenbach. . Franz Horn von Oberurſel. Heinrich Jung von Runkel. . Nannette d'Angelo von Frankfurt a. M. . Joh. Konrad Schaͤfer von Frankfurt a. M. . Peter Itzſtein von Mainz. 10. Louiſe Juͤngſt von Emmerichenhain. 11. Johann Morhard von Offenbach. 12. Ernſt Witus von Trier. 0 018 9 ᷣ 8 8—Y' III Anlage III. Verzeichniß der Schulmänner, insbeſondere der Taubſtummenlehrer, welche die 1. 2. 3. 4. 5. Anſtalt bis zum Jahre 1845 beſucht haben. Schulrath Dr. Gruner von Idſtein, am 13. September 1820. Profeſſor Bauz aus Mainz, am 24. October 1820. Dr. Alexander Kapp, Lehrer am k. preußiſchen Gymnaſium zu Hamm, in Weſtphalen, am 24. Mai 1820. Guſtav Riecke, Dr. der Philoſophie und Candidat der Theologie aus Tuͤbingen, am 11. September 1821. Koller, Lehrer am Gymnaſium zu Worms, am 4. October 1821. Jetzt Director der Taub⸗ ſtummen⸗Anſtalt zu Friedberg. . Goͤller, Lehrgehilfe am k. daͤniſchen Taubſtummen⸗Inſtitut zu Schleswig, am 12. Oct. 1821. . Dr. Neumann, Director der k. Taubſtummen⸗Anſtalt in Koͤnigsberg, am 8. Juli 1822. . Neumaier, Rector an der vereinigten Hof⸗ und Stadtſchule in Bruchſal und Lehrer der Taubſtummen allda, am 4. October 1823. . Oberſchulrath Denzel von Eßlingen im Koͤnigreich Wuͤrtemberg, am 10. Juni 1825. . Violet, Taubſtummenlehrer zu Frankenthal im bayeriſchen Rheinkreiſe, am 15. October 1826. . Koſel, Lehrer am Taubſtummen⸗Inſtitute zu Gemuͤnd, am 1. Mai 1827. Jetzt Director der Taubſtummen⸗Anſtalt zu Frankfurt a. M. Wilke, Lehrer am k. Taubſtummen⸗Inſtitute zu Berlin, am 21. Juni 1827. . Oberſchulralh Friedemann, Director des Gymnaſiums zu Weilburg, am 12. September 1829. . Seminardirector Pauli aus Bruͤhl, am 18. Maͤrz 1830. .Carl Henkel, Kantor und Lehrer zu Spahl im Großherzogthume Weimar,— Genoß in Cam⸗ berg ſeine erſte praktiſche Bildung fuͤr den Taubſtummen⸗Unterricht, vom 6. Auguſt bis den 20. September 1836. . Buͤſcher, Taubſtummenlehrer aus Cöͤln, am 18. Mai 1837. . Bon de Gerando de Paris, am 25. und 26. September 1837. . Mlle. Octavie Morel, Lehrerin an dem k. Taubſtummen⸗Inſtitute zu Paris, am 25. und 26. September 1837. . Pendling, Taubſtummenlehrer aus Friedberg, am 20. und 21. September 1838. . Buchinger, Taubſtummenlehrer aus Friedberg, am 20. uud 21. September 1858. . Johann Stuck, Taubſtummenlehrer aus Bern, am 23. Auguſt 1839 . Dr. Curtmann, Director des Schullehrer⸗Seminars zu Friedberg, am 17. September 1843 Georg Philipp Speckhard, Taubſtummenlehrer aus Friedberg, am 18. September 1843. —=— IV Anlage IV. umtlicher Taubſtummen, welche bis zum Schluſſe des 25 jährigen Pelzeiiinih ſän Wſe der Anſtalt dieſelbe beſucht haben. ahr der Nr. Namen der Taubſtummen. Geburtsort. Geburtsjahr. Bahe der. i 1817 1 Simon, Georg.... Wuͤrges 1809 2 D'Angelo, Nannette.... Frankfurt a. M. 1803 1819 3 Horn, Franz.... DOberurſel 1805 1315 4 Imand, Jacob... Limburg a. d. L. 1808 1819 5 Jung, Heinrich...— Runkel 1800 1345 6 Schaͤfer, Johann Conrad.. Frankfurt a. M. 1805 1° 7 Morhard, Michael.... Offenbach a9 1349 8 7Wetter, Auguſt.... Mainz 189⸗ 1347 9 Isſtein, Peter.... Mainz 4 9 4329 10 Haͤmmerle, Johann peter.. Herſchbach 1807 4820 11 Juͤugſt, Louiſe.... Emmerichenhain 13009 1826 12 Morhard, Johann..... Offenbach t39 1829 13 Neſſeltraͤger, Cäſar... Hanau 1997 1525 14 Wittus, Ernſt„.. Trier 491t 1820 15 Heiſſinger, Peter....„ Mainz 1507 132) 16 Kiſſel, Johann.. 15 Muͤnſter 1595 432) 17 Roͤmer, Johann Philipp.. Deſſighofen 1399 1320 18 Schneider, Philipp.. Muͤnſter f195 1300 19 Wilhelm, Johann. Or. Coblenz. 132” 20 Woͤlfle, Louiſe... Husloch 1812 4820 21 Engert, Ferdinande. Montabaur 845 18321 22. Riederdl ehann. dMensſeen 3 1809 1821 23. Nabeck, Aloys....... d. L. 24 Glaſer, Ferdinanee.. Darmſtadt 1340 1321 25 Guͤller, Marie Anne. Lierſcheid 1813 18 1 26 Kraß, Johann Jacob Madohaiſſen 1803 1821 27 Krauß, Franz...... Schwalbach 2 1895 13821 28 Reuſch, Benedikt.... Lebach bei Saarloui 1807 1521 29 Schmitt, Johann Heinric. Riterderg 1954 1524 3⁰0 Weppel, Alous.. 2 2 Rauentha N 4814 4821 31 CGäſar, Roſine..... Frankfurt a. M. 138 1822 32 Doͤrr, Carl Eduard.. Ha ger 1513 1827 Itzſtei ol.,.... “ Baemſtt 809 1322 35 Lehmann, Cäcilie..... Damaneſchenhen 1509 1327 eiffer, Antonn..... 35 Pfeiſe, Eliſabethe.... Katzenelnbogen 1809 1822 Jahr der Nr. Namen der Taubſtummen. Geburtsort. Geburtsjahr. Aufnahme. 38 Pfeiffer, Jakobine... Katzenelnbogen 181 1 1537 39 Strecker, Charlotte.. Puuſen 1312 1822 40 Morhard, Jacob.... Offenbach 180 1825 41 Becker, Johann Hilarius Bornheim 1814 1373 42 Cannot, Salomon. oine 18ʃ3 1323 43 Huth, Johann Caspar... Caenrath 1314 1393 44 Gabb, Heinrich.... Arfurth lels 1924 45 Werner, Julius..... Rupertshofen 1815 1827 46 Anton, Philipp..... Olewig bei Wiher 1840 1824 47 Beiſchlag, Henriette.. Trantfurt a. M. 451, 1824 48 Gedecker, Kathariie.. Fiſabach 1815 1824 49 Goͤringer, Franz.. ⸗ a 181 1824 50 Heinz, Daniel...„. Lrehauſenr, 18¹0 1824 51 Kalb, Kathariie.. Riedeeſe ter 1845 t24 52 Klobertanz, Barbara. zeh 4317 1824 53 Kohler, Eliſabethe Katharine Haſſelbach 1346 1824 54 Mayer, Adam.... 1Dena 4314 1324 55 Meiſter, Eberhard... 6 1314 43824 56 Muͤller, Valenttu.. St. vaen 1815 1324 57 Stickler, Heinrich. Prankkirt a.. 434; 1524 58 Engert, Theodor. WMen ker 1816 1324 59 Fries, Dorothea.... Lie aſch ei 4843 1525 60 Fries, Chriſtian..... Moſ heim 1847 4825 61 Habermehl, Katharin.. 1 ue 1845 1825 62 Jung, Anton.. 1- Wo fenpau en 1312 13235 63 Konrad, Marie... Gaibeheim 1817 V 1825 64 Müller, Chriſtian... Bonn 2 1315 18535 65 Stahl, Kathariine Manſterei 1819 V 1328 66 Kann, Leopold...... Dnr ach 1612 4825 67 Baſtian, Eva... Näͤdeshein 1313 4926 68 Haͤuſer, Johann hrifian. Kir ea. 1818 1326 69 Krayer, Karl..5. Lengenwinte 1819 48235 70 Kunz, Katharine..... Gzaerthe 1515 V 1326 71 Leſſing, Thereſe... N beh 1846 1826 72 Ramm, Nikolaus. on de 1815 1826 73 Roſſel, Philipp Jacob Rächerehan 1516 1926 74 Schmitt, Eliſabethe.. Die eg. 1846 1825 75 Bilo, Eleonore Jacobine. Marienfe 1815 322 76 Graͤf, Heinrich Wilhelm Eſſighofen 4 48ʃ° 482, 77 Jung, Marie... Hof bei Marienberg 1313 1557 78 Keller, Johann Chriſtian. n. Ansb ach 1615 1527 79(Kroͤner, Johann Leonhard.. Waeinahe 1819 182, 80 Lepper, Philipp Heinrich. Dillenburg X* 1 Jahr der r... Namen der Taubſtummen Geburtsort Geburtsjahr Aufnahme. Werner, Chriſtiaa.... Miehlen 1814 1827 Knecht, Philippgy.. Dietzenbach in Heſſen 1815 1828 Leſſing, Karolinen.. Alzey 1819 1828 Rathgeber, Eva... Albig in Heſſen 18¹6 1828 Willms, Maria Barbara.. Mainz 1819 1828 Geis, Peter.... Nordenſtadt 1818 1829 Los, Ludwig.„.... Diez 1821 1829 Lorenz, Apolonniea. Eddersheim 1820 1829 Michel, Peter. Welterod 1820 1829 Chriſt, Philippine.. Oberſeelbach 1820 1830 Kuhn, Joſeph Hubert Kirchberg bei Coblenz 1819 1830 Schmitt, Marie Philippine. Dienenthal 1820 1830 Weber, Marie Eliſabethe. Sulzbach 1820 1830 Weinbrenner, Peter.... Korb 1820 1830 Leidenbach, Philipp.... Hohenſtein 1821 1831 Meiſter, Anne Marie.. Oberurſel 1822 1831 Helfenſtein, Barbara.. Geiſenheim 1820 1832 Bager, Johann.. Riederhauſen 1821 1832 Fiſchbach, Johann Philipp Anton Dauſenau 1822 1832 Gaͤnsmann, Philipp Heinrich. Deſſighofen 1822 1832 Kenner, Anne Marie... Goldhauſen 1822 1832 Loͤhr, Philippine Chriſtine.. Audenſchmiede 1822 1832 Marx, Jacob.... Bernkaſtell a. d. Moſel 1822 1832 Neiſer, Johann Peter.. Roͤdinger Muͤhle bei Obershauſen 1821 1832 Petri, Heinrich..... Neuweilnau 1822 1832 Peuſer, Friedrich..... Neunkirchen 1823 1832 Rieb, Wilhelm Franz... Duͤſemond a. d. Moſel 1820 1832 Schwanger, Andreas.. Oberweſel 1813 1832 Wetzel, Johann.. Iſſelbach 1822 1832 Hofmann, Karl.... Wiesbaden 1824 1833 Jung, Chriſtian Philipp. Weilmuͤnſter 1824 1833 Marx, Benjamin... Bernkaſtell 1816 1833 Roͤmer, Katharine Margarethe Doͤrsdorf 1820 1833 Roͤmer, Marie Katharine„. Dorsdorf 1822 1833 Rus, Wilhelm...... Uſingen 1824 1833 Wollſtadt, Anne Marie... Hattersheim 1820 1833 Wollſtadt, Johann Hattersheim 1823 1833 Ein Unbekannter(S. Anm. S. Xih———— 1833 Henz, Joſeph..... Oberweyer 1825 1834 Schmidt, Georg..... Oberzeuzheim 1822 1834 Schönberger, Sebaſtian. Großholbach 1825 1834 Zey, Katharine 4 Langendernbach 1826 1834 VII Nr. Namen der Taubſtummen. Geburtsort. 123 Holl, Chriſtnn.. Winden 124 Höler, Chriſtian. Villmar 125 Kirchgäſſer, Marie Anne.. Oberweſel 126 Kraus, Anne Marie.. Schoͤnberg 127 Krumſcheid, Katharine. Mainz 128 Schamp, Johann Philipp.. Neunkirchen 129 Schenk, Emma Ida.... Marburg 130 Schmibt, Maria Magdalena Eufingen 131 Schupp, Philipp Peter.. Ems 132 treim, Andreas... Wehrheim 133 Weber, Johann Jacob Franz. Diedenbergen 134 Wolf, Juliane.. Gemuͤnden 135 Caspari, Anne Marie.. Villmar 136 Beuerbach, Philippine Katharine Idſtein 137 Deutesfeld, Marie Eliſ. Antonette Dauſeuau 138 Effelberger, Katharine. Niederſelters 139 Ems, Marie Anne.... Sindlingen 140 Fries, Louiſe)... Guſternhain 141 Hayum, Israll„ Weilbach 142 Lohn, Eliſabethe... Schierſtein 1432 Muno, Philipp..... Lorch 144 Muͤller, Anne Marie.. Oberbrechen 145 Pflug, Georg Heinrich„ Delkenheim 146 Probſt, Katharine. Oberurſel 147 Probſt, Nikolaus.. Oberurſel 148 Scherer, Margarethe.. Koͤnigſtein 149 Schickel, Joſeph.. 1e Wuͤrges 150 Schickel, Anne Marie. Niederſelters 151 Dietzel, Ludwig Chriſtian Weilmuͤnſter 152 Hild, Sebaſtian.. Pfaffenwiesbach 153 Hofmann, Karl Philipp Bülhemm Ohren 154 Hofmann, Martin.. Florsheim 155[(Kahn, Mayer..... Idſtein 156 Kettig, Karl.... Werlau in Rheinpreußen 157 Kitzel, Magdalene. Niederjosbach 158 Knopp, Helene,.. 2 Eitelborn 159 Koob, Eva.. Elz 160 Kordey, Eliſabethe.. Bremihal 161 Lang, Johann Georg drütrid Michelſtadt im Odenwald 162 Laroſch, Anne Marie.. Girkenroth 163 Ludwig, Auguſte.„ Weſterburg 164 Luͤckhof Heinrich.... Wiſſenbach 165] Pfeiffer, Margarethe. Eufingen Geburtsjahr. Jahr der Aufnahme. 1826 1835 1827 1835 1824 1835 1824 1835 1824 1835 1825 1835 1820 1835 1826 1835 1824 1835 1824 1835 1824 1835 1823 1835 1826 1835 1828 1836 1824 1836 1826 1836 1827 1836 1826 1836 1827 1836 1826 1836 1824 1836 1826 1836 1824 1836 1826 1836 1827 1836 1827 1836 1828 1836 1828 1836 1829 1837 1829 1837 1827 1837 1828 1837 1826 1837 1824 1837 1829 1837 1823 1837 1828 1837 1827 1837 326 1837 1828 1837 1829 1837 1824 1837 1828 1837 amen der Taubſtummen. eburtsort. Jahr der Namen ſt G Geburtsjahr. Aufnahme Roth, Margarethe... Wilſenroth 1827 1837 Salomo, Levi... Daisbach 1825 1837 Scharhag, Chriſtian Joſeph. Oberwalluf 1826 1837 Schaͤfer, Joſeph Emil... Biebrich 1828 1837 Scheppler, Katharine.. Mainz 1829 1837 Schneider, Lorenz..... Glashuͤtte 1823 1837 Schoͤnberger, Andreas.. Großholbach 1828 1837 Will, Anne Margarethe... Molsberg 1827 1837 Zipp, Philipp Konrad.. Niedershauſen 1829 1837 Bernhard, Johann Adam Bogel 1828 1838 Boos, Joſeph..... Geiſenheim 1827 1838 Fein, Eliſabethe.. Horhauſen in Rheinpr. 1829 1838 Heiler, Anne Sophie.. Braubach 1828 1838 Martin, Eliſabethe Langenſchwalbach 1824 1838 Nagelkraͤmer, Joh. Ludwig.. Lochum 1829 1838 Welker, Johann Anton.. Geilnau 1827 1838 Wiegand, Mariane Theodore. Lorch 1827 1838 Zorn, Johann Philipp... Mudershauſen 1829 1838 Deuſner, Dorothea Wilhelmine. Braubach 1826 1839 Lotz, Johannette Katharine.. Linden 1829 1839 Mainz, Iſaak. Heddernheim 1830 1839 Muͤller, Johannette Margarethe Ernſthauſen 1827 1839 öſter, Adam...... Oberbrechen 1829 1839 Schneider, Joſeph... Oberbrechen 1829 1839 Schwarz, Suſanne atharine. Breckenheim 1828 1839 Zipperich, Joſeph.. Horchheim in Rheinpr. 1826 1839 Sauerwein, Friedrich Jacob Singhofen 1830 1839 Bauer, Johann Philipp... Eufingen 1829 1840 Bienewald, Andreas..2* Oberahr 1829 1840 Haber, Karl Wilhem.. Oberſelters 1830 1840 Ruſſart, Johann.. Oberzeuzheim 183⁰ 1840 Ems, Katharine Joſephine. Sindlingen 1830 1840 Phillibar, Karoline. Diez 1830 1840 Schuth, Marie... Brandſcheid 1828 1840 Stoll, Katharine Margarethe Diedenbergen 1830 1840 Braun, Johann.... Bicken 1831 1841 Clees, Philipp Jacob... Graͤveneck 1833 1841 Guͤngerich, Jacob... Diethardt 1830 1841 Holl, Johann Georg. Winden 1833 1841 Krantz, Jakob Konrad. Wallau 1833 1841 Mohr, Philipp Anton Gutenacker 1832 1841 Vonhauſcn, Friedrich Karl Weilmuͤnſter 1833 1841 Wagner, Johann Berod 1828 1841 IX * Jahr der Namen der Taubſtummen. Geburtsort. Geburtsjahr. Aafnahme. Effelberger, Eliſabethe.. Niederſelters 1833 1841 Gensmann, Kath. Chriſtine.. Oberwies 1827 1841 Hommerich, Magdalene... Ehringhauſen 1830 1841 Wagner, Anne Marie... Oberbrechen 1831 1841 Wenzel, Marie Anne.. Schmitten 1833 1841 Born, Johann.. 3 Dies 1829 1842 Greis, Johann Chriſtian 3 Oberhattert 1828 1842 Hammel, Johann Karl... Brandoberndorf 1834 1842 Haxel, Johann Heinrich. Hunzel 1834 1842 Hofmann, Gottl. Caſim. Georg Y. Wiesbaden 1833 1842 Schnorr, Heinrich. Laubach 1832 1842 Stein, Iſrael.. Dauſenau 1833 1842 Thomas, Karl Eduard.. Flammersbach 1830 1842 Karlenbach, Golde..... Homburg 1827 1842 Koͤhler, Eliſabethe Kaehariie 1 Weiperfelden 1834 1842 Luͤckhof, Katharine.... Wiſſenbach 1833 18⁴2 Mondorf, Anne Marie... Hoͤhr 1831 1842 Saalbach, Margarethe.. Straßebersbach 1830 184⁴2 Mollandin, Philippine Karoline Roͤdelheim 1831 18⁴²2 Ax, Johann Philipp... Laubuseſchbach 1835 1843 Geis, Johann..... Villmar 1835 1843 Grob, Chriſtian..... Biebrich 1835 1843 Richter, Peter... Floͤrsheim 1832 1843 Schwarz, Georg... Eppenhain 1835 1843 Staͤrkel, Jakob.. Wiesbaden 1836 1843 Heun, Wilhelm. Dietkirchen 1833 1843 Hild, Eliſabethe.. Pfaffenwiesbach 1835 1843 Kohlhofen, Anne Marie.. Haſſelbach 1835 1844 Beſtchen, Anne Marie. Salz 1836 1844 Chriſt, Johann.... Kriftat 1834 1844 Donsbach, Juſtus deiurio.* Merkenbach 1833 1844 Faſſel, Jakob.. Stein 1834 1844 Gleſener, Stephan... Kautenbach in Luxemburg 1828 1844 Gleſener, Maria Katharina. Kautenbach in Luxemburg 1832 1844 Klaͤrner, Karl Anton Egenroth 1835 1844 Kraͤmer, Johann Georg. Obererbach 1835 1844 Meniken, Wilhelm Friedrich Hilgert 1830 1844 Saalbach, Friedrich 4 Straßebersbach 1836 1844 Stoͤrzel, Konrad Hallgarten 1837 1844 Thalheimer, Mayer Low Merchingen in Baden 1834 18 14 X Unter dieſen 248 Taubſtummen ſind Geſchwiſter: 1. Peter und Adolph Itzſtein von Mainz, 2. Michael, Johann und Jakob Morhard von Offenbach, 3. Ferdinande und Theodor Engert von Montabaur, 4. Anton, Eliſabethe und Jakobine Pfeiffer von Katzenelnbogen, 5. Benjamin und Jakob Marx von Bernkaſtell, 6. Katharine Margarethe und Marie Kath. Römer von Döoͤrsdorf, 7. Anne Marie und Johann Wollſtadt von Hattersheim, 8. Thereſe und Karoline Leſſing von Alzei, 9. Sebaſtian nnd Andreas Schoͤnberger von Großholbach, 10. Chriſtian und Johann Georg Holl von Winden, 11. Katharine und Eliſabethe Effelberger von Niederſelters, 12. Marie Anne und Katharine Joſephine Ems von Sindlingen, 13. Katharine und Nikolaus Probſt von Oberurſel, 14. Sebaſtian und Eliſabethe Hild von Pfaffenwiesbach, 15. Karl und Georg Hofmann von Wiesbaden, 16. Heinrich und Eliſabethe Lückhof von Wiſſenbach, 17. Margarethe und Friedrich Saalbach von Straßebersbach, und 18. Stephan und Marie Katharine Gleſener von Kautenbach. Von den oben verzeichneten 248 Taubſtummen wurden aufgenommen: 1817 1 Taubſtummer. 1819 7 Taubſtummen. 1820 2 1821 10„„„ 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1835 1836 1837 1838 1839 1840 ‿8 2 — Sdd dSO 1IIIIIIIIIIIIIIIIIII4I ⏑—— ,— SARS 1841 1842 1843 1844 XI 13 Ta⸗ 13 9 13 „ „ „ 7 7 ubſtummen. Zuſammen 248 Taubſtummen. Von denſelben beſuchten im Schuljahre 23 Zoͤglinge, 19 Knaben und 4 Mäͤdchen die Anſtatt. 28 35 39 „ 22 24 28 28 30 27 29 28 36 24 18 2 71 1 7 7¼ 1„ 11 6 11 11 16 18 20 22 16 17 16 15 14 15 12 17 23 29 31 32 34 35 31 24 24 7„ ¼ 7/ XII Als bildungsunfähig wurden wegen Blödſinns aus der Anſtalt wieder entlaſſen: 1. Wilhelm, Johann von Coblenz, 2. Jung, Marie von Hof bei Marienberg, 3. Ein Unbekannter(Siehe Anmerkung S. XII), 4. Kirchgaͤſſer, Marie Anne von Oberweſel, 5. Probſt, Katharine von Oberurſel, 6. Probſt, Nikolaus von Oberurſel, 7. Martin, Eliſabethe von Langenſchwalbach, 8. Heun, Wilhelm von Dietkirchen, und wegen Kraͤnklichkeit. 9. Haxel, Johann Heinrich von Hunzel. Die 1840 aufgenommene Katharine Joſephine Ems von Sindlingen war 1842 wegen Bloͤd⸗ ſinns entlaſſen und iſt auf dringende Geſuche des Vaters bei Herzoglicher Landes⸗Regierung 1844 wieder aufgenommen worden. — Bis 1845 ſtarben in Camberg folgende Taubſtummen: 1. Eliſabethe Schmitt von Dieburg in Heſſen, am 18. September 1833, 2. Johann Peter Neiſer von Obershauſen, am 20. October 1835, 3. Katharine Margarethe Römer von Ooͤrsdorf, am 3. Februar 1837 und 4. Anne Margarethe Will von Molsberg, am 31. October 1841. Am Schluſſe des 25ten Schuljahres der Anſtalt ſind die Zoͤglinge bis zur Nr. 191 des obi⸗ gen Verzeichniſſes entlaſſen worden. Nach Abzug der 4 Geſtorbenen, der 8 wegen Bloödſinns und des 1 wegen Kraͤnklichkeit entlaſſenen Taubſtummen verließen alſo, waͤhrend des 25jaͤhrigen Beſtehens der Anſtalt, dieſelbe 178 Taubſtummen. Anmerkung. Im Jahr 1828 wurde ein verſtoßener, etwa 24— 25 Jahre alter, Taubſtummer, von un⸗ bekannter Herkunft, im Herzogthum als Bettler aufgegriffen. Da er bei ſeiner Einziehung aller⸗ lei naͤrriſches Zeug machte, ſo hielt man ihn fuͤr einen Irren und brachte ihn daher in die Irren⸗ anſtalt nach Eberbach. Als derſelbe in der Folge jedoch keine Spuren von Geiſteszerruͤttung zu erkennen gab, und man fuͤr ſein kuͤnftiges Fortkommen durch Erziehung in dem Taubſtummen⸗ Inſtitute am beſten zu ſorgen gedachte, ſo wurde er 1833, vor dem Anfange des neuen Lehrkur⸗ ſus, nach Camberg gebracht. Hier wurde er, nach vielen Verſuchen, als gaͤnzlich bildungsunfäͤhig erkannt und, weil er ſtoͤrend auf die andern Zoͤglinge einwirkte, 1835 wieder aus der Anſtalt entlaſſen. Da ſeine Heimathsverhaͤltniſſe bis dahin noch nicht haben ermittelt werden koͤnnen, ſo wurde er auf Koſten des Land⸗Armenfonds auch ferner in Camberg untergebracht. Er ſtarb einige Jahre darauf an den Folgen ſeiner unbegrenzten Freßſucht, ohne daß man bis heute auch nur das Geringſte uͤber ſeine fruͤheren Verhaͤltniſſe erfahren haͤtte..