offentlichen Prüfung der Schüler Kurfürstlichen Gymnasiums ZU MNMARBDURG im Jahre 1863 welche am 23. 24. und 25. Merz stattfinden wird ladet ergebenst ein der Gymnasialdirector Dr. FRIEDRICH MUEYSC HER. Inhalt: I. Abhandlung des Gymnasial-Directors. II. Schulnachrichten. Marburg. N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchdruckerei. 1 8 6 3. Beiträge Zur Erklärung der Germania von Tacitus. Vorwoft. Unter allen Schriften des Griechischen und Römischen Alterthums ist für uns als Deutsche keine bedeutender als die Germania des Tacitus. Sie ist ein Ehrendenkmal sowol für die Tüchtigkeit unserer Vorfahren, wie für den hohen und unpartheiischen Sinn des Römers, dem in dieser Beziehung kein andrer Mann des heidnischen Alterthums gleichkommen möchte. Darum sollte kein Schüler von unseren Gymnasien abgehn, ohne die Germania, wenigstens den allgemeinen Theil derselben, entweder in der Schule, oder für sich gelesen und wiederum gelesen zu haben. Allein wenn auch diese Ansicht schwerlich von Deutschen Schulmännern ausdrücklichen Widerspruch erfahren dürfte, so fehlt doch viel, dass dieselbe auf den Deutschen Gymnasien in der That allgemeine Geltung gefunden hätte; vielmehr hat Priedrich Kritz wol Recht, wenn er in der Vor- rede zu seiner 1860 bei Schneider in Berlin erschienenen Ausgabe der Germania pag. VI. klagt, dass die von den Gymnasien veröffentlichten Lections-Verzeichnisse in dieser Bezichung bis jetzt nicht befriedigen können. So auffallend diese Erscheinung auf den ersten Blick sein mag, so würde es gleichwol ungerecht sein, daraus für Lehrer oder Schüler einen Vorwurf ableiten zu wollen. Der Grund dieser Scheu vor der Germania liegt nämlich, wie mir dünkt, in den eigenthümlichen Schwierigkeiten, welche die Erklärung derselben bietet. Sie erwachsen nicht sowol aus der Dunkelheit der Sprache, obwol auch die Sprache des Tacitus manches Eigenthümliche und Dunkle hat, als aus der Unbekanntschaft mit den Verhältnissen, welche in der Schrift geschildert werden, aus der 17 Unbekanntschaft mit den Sitten und Anschauungen unserer Vorfahren. Um diese Verhältnisse zu verstehen, sind nämlich Vorkenntnisse erforderlich, welche nur durch Studium des Germanischen Alterthums erworben werden können. Ein solches Studium liegt aber unseren Gymnasiasten, die sich vorzugsweise mit dem Alterthum der Griechen und Römer zu beschäftigen haben, in der Regel fern, und daher kommt es, dass dieselben sich entweder gar nicht an die Germania wagen, oder sie nur ganz oberflächlich und deshalb mit geringem Gewinn lesen.— Ja auch viele Lehrer, welche übrigens tüchtige philologische und historische Kenntnisse besitzen, entbehren jener Vorkenntnisse und scheuen sich daher eine Schrift in der Schule zu behandeln, deren Inhalt ihnen in vieler Beziehung dunkel ist. Bei manchen Lehrern dürfte sogar der Grund ihrer Scheu vor der Germania nur darin liegen, dass ihnen die Kenntnis der Hülfsmittel, durch welche die Erklärung der Germania gefördert wird, zur Zeit noch fehlt. Erfahrungen und Ueberzeugungen der Art haben mich bestimmt, die nach- folgenden Beiträge niederzuschreiben. Sie sollen zunächst den Schülern unseres Gymnasiums, denen die Germania zur Privat-Lektüre überwiesen ist, die zum Verständnis erforderliche Unterstützung gewähren; sie sollen ferner solchen Lehrern, welche sich durch die Schwierigkeit der Sacherklärung bisher abhalten liessen, die Schrift in der Schule zu behandeln, die Hülfsmittel bezeichnen und das Nothwendigste zur Erklärung an die Hand geben. Wenn ich aber mit dem vorhergenannten Herausgeber der Germania, einem um die Erklärung des Sallust hochverdienten Gelehrten, darin übereinstimme, dass diese Schrift nur deshalb nicht allgemein auf unseren Gymnasien gelesen werde, weil es noch an zweckmässig eingerichteten Hülfsmitteln zu ihrem Ver- ständnis fehle, so weiche ich doch darüber, wie diese Hülfsmittel beschaffen sein sollten, von der Ansicht jenes Gelehrten in bedeutendem Grade ab und halte den Gegenstand für wichtig genug, um darüber einige Worte sagen zu dürfen. Kritz vervirft, wie er auf Seite VI. der Praefatio sagt, für Schul-Ausgaben der Germania jede Erläuterung, welche aus Ueberlieferungen und Sitten späterer Zeit geschöpft wurde, indem bei dem grossen Wechsel, der nach den Tagen des Tacitus in Deutschland eingetreten sei, aus späteren Jahrhunderten auf frühere Jahrhunderte ein einigermassen sicherer Rückschluss nicht gemacht werden könne; ferner beklagt er auf S. VII. der praefatio, dass man die Erklärung der Germania dazu benutzt habe, um alle möglichen auf die Germanische Vorzeit bezüglichen Notizen, ja sogar Vergleichungen mit Griechen, Persern, Indern und Aegyptern herbeizuziehen. Seine Meinung geht deshalb auf S. VII und VIII. der praefatio dahin, dass wenigstens in einer Schulausgabe der Germania nur ein solches Verständnis in Bezug auf Sprache und Inhalt, welches aus Tacitus selbst gefunden werde, und welches Tacitus bei seinen Landsleuten voraussetze, erstrebt, jede Erläuterung aus späteren germanischen Quellen vermieden werden müsse. Mit diesen Ansichten kann ich nur theilweise einverstanden sein. Allerdings be- merkt Kritz mit Recht, dass manche Erklärungen der Germania(wohin z. B. auch die Schrift von Rühs über die zehn ersten Kap. der Germania gehören dürfte) nicht sowol dies, als vielmehr an die Germania angeknüpfte Abhandlungen über Germanisches Alterthum sind und sich darum nicht dazu eignen, die Jugend in diese Schrift einzuführen. Ferner ist seine Behauptung, dass bei den grossen Veränderungen, welche in Deutschland stattgefunden, die Verhältnisse späterer Zeiten keinen einigermassen sicheren Rückschluss auf frühere Zeiten gestatteten, in Bezug auf die Wohnsitze vieler GermanischenVölkerschaften ohne Zweifel nicht unbegründet; aber in Bezug auf Sitten und Gebräuche, welche dem ganzen Volk eigenthümlich waren, kann sie nicht auf Geltung Anspruch machen, indem hier eine solche Stetigkeit stattfindet, dass Manches sich bis weit in das Mittelalter hinein, ja sogar noch bis in unsere Tage erhalten hat. Durch Fernhalten der aus späteren Zeiten reichlich fliessenden Erläuterungen würde dagegen das Verständnis der Schrift absichtlich erschwert, ja die günstige Wirkung, dass die Germania auf die folgenden Jahrhunderte und die Geschichte dieser wiederum auf die Germania Licht wirft, würde preisgegeben werden. Wir würden somit eine sich ganz natürlich bietende Gelegenheit, die Stetigkeit und Lebensfülle des ger- manischen Geistes unsern Schülern im Laufe der Jahrhunderte zu veranschaulichen, ohne irgendwelche Rechtfertigung versäumen. Nach meiner Ueberzeugung sollten daher Erklärungen der Germania für Schüler nach folgenden Gesichtspunkten abgefasst sein: 1) Dass mit besondrer Sorgfalt darauf gesehen werde, nur solche Gegen- stände, die in der Schrift vorkommen, nicht solche, die entweder in gar keiner oder in einer nur losen Verbindung mit derselben stehen, in den Bereich der Erklärung zu ziehen. 2) Dass die Erklärung der einzelnen Stellen zunächst zwar aus Tacitus selbst, aber, falls dazu Bedürfnis und Stoff vorhanden ist, auch aus den späteren Ueberlieferungen der Germanen entnommen werde. 3) Dass deshalb, während bei anderen Schriften des klassischen Alterthums der Gebrauch der lateinischen Sprache zur Erklärung berechtigt, ja unter Umständen sehr wünschenswerth ist, die Anwendung dieser Sprache zur Erklärung der Germania minder angemessen sein möchte, als die der Deutschen Sprache. 4) Dass neben der Sorgfalt, welche der Erklärung des Einzelnen gewidmet wird, die Aufmerksamkeit darauf gerichtet sei, den Plan der ganzen Schilderung, welche Tacitus mit besonderer Kunst entworfen hat, in seinen Theilen und in deren Verknüpfung darzulegen*). Wenn ich mich in Bezug auf die Grundsätze der Erklärung mit Kritz nicht einverstanden erklären konnte, so bin ich dagegen in Betreff dessen, was er von dem Zweck, sowie von den Quellen sagt, aus welchen Tacitus geschöpft habe, ganz seiner Meinung. Treffend hat er vorerst die irrigen Ansichten über den Zweck des Tacitus zusammengestellt und verurtheilt, nämlich: 1) dass sie ein Denkmal seiner Liebe und Bewunderung für die Deutschen; 2) dass sie ein *) Für diese Seite der Erklärung hat zuerst Gruber durch einen Aufsatz über Plan und Zweck der Germania in von der Hagens Zeitschrift Germania III, 74. etc. eine bis jetzt nicht viel beachtete Anregung gegeben. Ohne diesen Aufsatz zu kennen, habe ich in einer kleinen 1857 veröffentlichten Gratulations-Schrift die kunstvolle Gliederung der ersten 27 Kapitel der Germania darzulegen gesucht. 7 Sittenspiegel für die Römer; 3) dass sie eine Satire auf die Sitten seiner Lands- leute; 4) dass sie ein Rath an Trajan für(oder gegen) einen Krieg mit den Germanen; 5) dass sie ein Theil der historiae oder eine Zugabe zu denselben; 6) dass sie eine Vorbereitung für dieselben; 7) dass sie eine Sammlung gelegent- licher Bemerkungen über die Germanen sein solle,— um alsdann den wahren Zweck eben so richtig anzugeben. Man vergleiche hierüber auch den vorher genannten Aufsatz von Gruber in von der Hagens Germania III, 89. etc. Und in der That auf Jeden, der die Germania mit unbefangenem Blick ansieht, macht sie den Eindruck eines selbstständigen historischen Werkes. Der Zweck ihres Verfassers kann demnach wol kein andrer gewesen sein, als der, seinen Landsleuten das merkwürdige Volk der Germanen zu schildern; aber, so zu sagen, unwillkührlich musste Tacitus bei seiner Unpartheilichkeit und bei seiner sittlich-ernsten Richtung dahin geführt werden, sich über manche Tugenden des eigenthümlichen Volkes bewundernd auszusprechen und den Mangel dieser Tugenden bei den Römern schmerzlich zu beklagen. Nur darf man diese Empfindungen, welche den Schrift- steller gelegentlich bei der Abfassung erföllten, nicht als den eigentlichen Beweggrund zu seiner Schrift ansehn. Was ferner die Quellen betrifft, aus welchen Tacitus geschöpft hat, so hebt Kritz mit Recht als Hauptquelle desselben die eigne Beobachtung hervor. Zu den von Kritz auf Seite II. bis VI. der Prolegomena gegebenen Beweisen, dass Tacitus die Germanen in ihrem heimischen Leben beobachtet habe, möchte ich noch die Stelle aus dem Anfang des dritten Kapitels der Germania(Fuisse canunt) hinzusetzen. Hier stellt nämlich Tacitus mit der Ansicht anderer Schriftsteller(quidam... memorant) eine Thatsache(Germani canunt) zu- sammen. Diese Thatsache kann aber, da sie neben der fremden Ansicht auftritt, nur aus eigner Beobachtung geschöpft sein*). *) Ausser dem, was Kritz auf S. VII. und VIII. der Prolegomena über die weiteren Quellen des Tacitus sagt, ist auch das, was Köpke in seinen„Deutschen Forschungen. Berlin 1859 auf Seite 221— 226. in Betreff desselben Gegenstandes anführt, sehr zu beachten. Soviel glaubte ich über den Zweck der nachfolgenden Beiträge und über die von mir dabei befolgten Gesichtspunkte vorausschicken zu müssen. Ich habe diese Bemerkungen grösstentheils an eine Besprechung dessen angeknüpft, was Kritz in der Einleitung zu seiner vorher genannten Ausgabe der Germania aus- geführt hat, weil ich dadurch in die mir erwünschte Lage kam, über Vieles, worin ich mit ihm übereinstimme, auf sein Buch verweisen zu können und nur über das Wenige, worin ich von ihm abweiche, etwas ausführlicher sprechen zu müssen. Ein einigermassen ähnliches Verhältniss dürfte sogar zwischen der von ihm gegebenen und der von mir im Nachfolgenden versuchten Erklärung statt- finden. Da er nämlich vermöge des von ihm eingenommenen Standpunktes mehr die Sprache der Germania als das in derselben geschilderte Leben der Germanen zu erklären strebt, ich aber umgekehrt gerade das letztere der Erklärung besonders würdig und bedürftig erachte, so möchte ich meine Beiträge, die sich bei den engen Schranken eines Programms ohnchin auf einen kleinen Theil der Germania beschränken müssen, nur als eine freundlich dargebrachte Zugabe— eine ³οσισςα οσ⁵ευ νεᷣ gia τᷣ— zu dem, was Kritz und Andere über denselben Gegenstand und zu gleichem Zweck geschrieben haben, angesehen wissen. Uebersicht über den Inhalt der Germania und insbesondere des ersten Abschnittes derselben. Tacitus selbst hat durch die Worte in Kap. 27:„Haec in commune de omnium Germanorum.... accepimus; nunc singularum gentium.... expediam“ deutlich angegeben, dass die Schrift in zwei Haupttheile zerfalle, von welchen der erste, der bis zum 27. Kapitel reicht, die Germanen im Allgemeinen, der zweite die einzelnen Völker- schaften schildert. Nicht minder hat er uns aber auch an dieser Stelle die weitere Eintheilung des ersten Theiles bezeichnet. Er sagt nämlich: Haec in commune de omnium Germanorum origine ac moribus accepimus, und damit spricht er aus, dass er in dem bis zu Kap. 27. sich erstreckenden ersten oder allgemeinen Theil nur von zwei Gegenständen, von der Abstammung und von den Sitten gehandelt habe, eine Angabe, mit welcher der Inhalt vollkommen übereinstimmt. Der erste Abschnitt, von der Abstammung, erstreckt sich nämlich von Kap. 1. bis 4.; der zweite, von den Sitten, von Kap. 5. bis 27. Eine genauere Darlegung von dem Inhalt des zweiten Abschnittes wird vor Kap. 5. gegeben werden; was den Inhalt des ersten Abschnittes anlangt, so schickt Tacitus, gewisser- massen als Grundlage für diesen und die folgenden Abschnitte, eine kurze Angabe von den Wohnsitzen des Volkes, welches er schildern will, voraus und wendet sich dann sogleich von Kap. 2. an zur Auseinandersetzung über dessen Abstammung. Nachdem er seine Ueberzeugung dahin ausgesprochen hat, dass die Germanen nicht eingewandert und dass sie gänzlich unvermischt seien, führt er zunächst drei Gründe für seine Meinung an, lässt dann die der seinigen entgegenstehenden Ansichten anderer Schriftsteller folgen und schliesst mit einem vierten Grund, durch welchen wenigstens die Eigenthümlichkeit und Reinheit des Volkes sicher dargethan werde.— An diese Folge der Gedanken hat aber Tacitus, um lebensvoll und anmuthig zu schildern, manche interessante Bemerkungen angeknüpft, von welchen man nicht sagen dürfte, sie hätten auch eine Bedeutung für den Beweis, welchen er zu führen beabsichtigt. 10 Aus dieser Uebersicht über den Inhalt der Schrift dürfte sich zugleich ergeben, dass die in unsern Ausgaben gebräuchliche Ueberschrift der Germania dem Sinn des Tacitus nicht ganz entspricht. Die Ueberschrift, welche in den meisten unserer gedruckten Ausgaben gefunden wird, ist nämlich aus dem Codex Perizonianus, dem werth- vollste unter allen, entnommen und lautet: De origine situ moribus ac populis Germanorum liber; allein es ist nach dem, was Tacitus Kap. 27. sagt, sehr zweifelhaft, ob das Wort: situ neben den Worten: origine und moribus einen Platz verdient, aber gar nicht zweifelhaft, dass es, wenn es überhaupt geduldet werden soll, nicht die zweite, sondern die erste Stelle einnehmen müsste. Denn wenn überhaupt in der Ueberschrift vom situs Germanorum die Rede sein soll, so müsste es mit Beziehung auf das erste Kapitel geschehen. Noch weniger kann die Ueberschrift, welche Orelli im zweiten Band seiner Ausgabe des Tacitus(Turici 1848) der Germania vorgesetzt hat, auf Billigung Anspruch machen. Sie lautet nämlich: De situ moribus ac populis Germaniae liber. Denn wenngleich bei dieser Ueberschrift die Stellung von situs eine angemessenere ist, so fehlt doch das, was Tacitus in Kap. 27. als einen wesentlichen Gegenstand des ersten Theils bezeichnete, nämlich der Ausdruck: de origine, und dafür ist das, was er als untergeordnet gar nicht erwähnt hat, nämlich: de situ, hinzugesetzt worden. Da die meisten übrigen Handschriften hinsichtlich der Ueberschrift von dem Codex Perizonianus abweichen, was offenbar auf ein Schwanken der Ueberlieferung hinsichtlich dieses Punktes hindeutet, so dürfen wir es wol wagen, ohne die Auctorität der Hand- schriften für uns zu haben, die Ueberschrift nach dem Sinn des Schriftstellers zu bestimmen. Sie würde, soweit die Worte in Kap. 27. dazu berechtigen, lauten: De origine moribusque ac populis Germanorum liber. Erstes Kapitel. Tacitus gibt hier, gewissermassen als Einleitung zur nachfolgenden Schilderung des Volkes, eine Beschreibung vom Lande desselben, und zwar gibt er diese Beschreibung, wie wir jetzt sagen, in politischem Sinn. Er will es nämlich, wie er auch durch den Ausdruck„Germania omnis“ andeutet, insoweit es ein Ganzes bildet, bezeichnen, und nennt also nicht alle Gegenden, in welchen Germanen wohnen, sondern nur diejenigen, in welchen sie frei und selbständig wohnen. Darum nimmt Tacitus keine Rücksicht auf die zahlreichen germanischen Stämme, welche damals schon auf dem linken Rheinufer wohnten, obgleich er derselben später im 28. Kapitel selbst gedenkt, weil sie unter Römischer Herrschaft standen. Andererseits berücksichtigt er auch die damals unter Römischer Herrschaft stehenden agri decumates nicht, weil er diesen Besitz entweder 11 für unsicher oder für unbedeutend hielt, wie man aus Kap. 29. schliessen darf.— Tacitus gibt also hier die Grenzen der Germanen in politischem Sinn an, vergisst aber im Verlaut seiner Schilderung nicht gelegentlich anzuführen, in wiefern germanische Völkerschaften ausserhalb derselben, oder nichtgermanische Yölker innerhalb derselben sich nieder- gelassen haben. Unter den Grenzen nennt Tacitus zuerst die Lande der unter Römischer Herrschaft stehenden Gallier, Rhätier und Pannonier, welche Germanien im Westen und Süden umgaben. Zu beachten ist, dass Tacitus die Rhätier mit den Galliern durch die Partikel: que verbindet, beiden die Pannonier durch die Partikel: et anfügt. Unter dem Namen: Galli ist nämlich die Römische Provinz Gallia zu verstehen, deren Bewohner vorzugsweise Celten waren. Sie grenzte an Germanien von der Mündung des Rheins bis zum Bodensce. Von da begannen die Wohnsitze der Rhätier, eines Volkes, das in den Provinzen Vindelicia und dem südlicheren eigentlichen Rhätien, sowie in Noricum wohnte und seinen Haupt- bestandtheilen nach ebenfalls celtisch war. Das Genauere siehe bei Forbiger, Handbuch der alten Geographie III. 434. 441. 448. Die Wohnsitze der Rhätier bildeten also die Grenze vom Bodensee bis zum Mons Cetius, dem heutigen Kahlenberg.(Forbiger III. 447). Die Pannonier dagegen waren ein illyrisches Volk, wie Forbiger III. 467. aus Appian und Strabo nachweist; Tacitus selbst bezeugt Kap. 43. der Germania, dass ihre Sprache von der Celtischen und Germanischen verschieden gewesen sei. Als Grenznachbarn der Germanen im Osten nennt Tacitus die Sarmaten und Dacier, bestimmt aber die Grenze ziemlich ungenau durch die Worte:„aut montibus aut mutuo metu“. Die Sarmaten dürfen nach Jakob Grimms Meinung(Gesch. d. Deutsch. Sprache 2. Aufl. Seite 120. und 159., wo ihr Name als mit dem Namen Sorben und Serben in der Wurzel übereinstimmend nachgewiesen wird) als Grundlage des grossen slavischen Volkes angesehen werden. Nach andern genaueren geographischen Angaben wurden sie durch die Weichsel, sowie durch das Mährische Gebirge und durch die Karpathen von den Germanen geschieden(Forbiger III, 1112). Die Karpathen machten auch die Grenze zwischen ihnen und den Daciern, die weiter nach Süden, zwischen March und Theiss, die Nachbarn der Germanen waren, wenigstens bis zur Zeit des Römischen Kaisers Claudius. (Seit dieser Zeit nämlich drängte sich ein sarmatischer Stamm, Jazyges Metanastae, zwischen die March und Theiss ein, den jedoch Tacitus nicht berücksichtigt. Vgl. Forbiger III, 1111).— Tacitus setzt auch hist. 4, 54. die Sarmaten und Dacier in Ver- bindung und trennt sie überall von den Germanen. Ausserdem ist es ausgemacht, dass sie seit den Zeiten Octavians mit den Geten zusammenwohnten. Vgl. Forbiger 1104. Anm. 55. Ob nun aber die Geten, wie Jakob Grimm(Gesch. d. Deut. Sprache 2. Aufl. S. 124 etc.) nachzuweisen sucht, gleichbedeutend mit Gothen, und ob auch die Dacier, wie dort angenommen wird, germanisch oder wenigstens den Germanen verwandt gewesen seien, mag dahin gestellt bleiben. 2* 12 Die Nordgrenze dehnt Tacitus bis zum äussersten Norden aus, nämlich bis zum Oceanus oder genauer bis zu einem mare, von dem es Kap. 44. heisst: pigrum ac prope immotum, quo cingi cludique terrarum grbana hinc fides, also bis zum nördlichen Eismeer und rechnet daher nicht blos die jütische Halbinsel, ie er wol unter: latos sinus mit- versteht, sondern auch Norwegen und Schweden, die er für insularum immensa spatia hält. zu Germanien, offenbar mit Grund, da er alles Land der freien Germanen umfassen will. Der Name Occanus begreift bei ihm sowol die Nordsee(sonst mare Germanicum genannt), als auch das nördliche Eismeer. Zum Beweis dienen die Kap. 44. bis 46. der Germania.— Das freie Germanien des Tacitus umfasst also einen Raum, der nach dem mässigsten Anschlag mehr denn 20,000 Quadratmeilen betragen dürfte. Die Worte:„nuper cognitis gentibus quibusdam ac regibus, quos bellum aperuit“ beziehen sich wol auf die Entdeckungen, zu welchen die Unternehmungen des Drusus, des Tiberius und Germanicus(von 12 v. Chr. bis 16 n. Chr.) Veranlassung gaben. Nuper heisst: neuerdings, im Gegensatz zur Kunde der Vorfahren. Auf die Bezeichnung der Grenzen lässt Tacitus eine kurze Beschreibung der beiden Grenzströme folgen. Die Alpes Rhaeticae begreifen die Alpen vom Sct. Gotthard(diesen einschliesslich) bis zur Ortles-Spitze. Forbiger III, S. 115. Anm. 66. Die Worte„modico— versus“ mögen sich wol auf die westliche Wendung vom Boden- See bis zur Rheinbeugung bei Basel beziehen. Der Name: Oceanus septentrionalis, in welchen sich der Rhein ergiesst, bezeichnet zwar zunächst die Nordsee, aber weiterhin auch das nördliche Eismeer, nämlich den Oceanus, welcher in Kap. 44. und 45. erwähnt wird. Jugum montis Abnobae ist der Schwarzwald, wie durch Inschriften, dergleichen man zu Badenweiler und anderwärts gefunden hat, unwiderleglich dargethan wird. Höchst wahrscheinlich ist das Wort ein celtisches, wenigstens kein Deutsches. Das Jugum heisst„molle“, um den mit Erde bedeckten Boden gegenüber dem kahlen und unfruchtbaren Gebirgsstock der Alpen zu bezeichnen. Ueber die Zahl der Donau-Mündungen schwanken die Angaben der Alten zwischen 7 und 2, sowie über die Schiffbarkeit der Mündungen. Vgl. Forbiger III, 326. und 327. Zweites Kapitel. Tacitus spricht zuerst die Ueberzeugung aus, dass die Germanen nicht eingewandert seien, und in Verbindung damit die andere, dass sie ein unvermischtes Volk seien. Die zwei Gründe, welche er für diese, freilich ganz irrige, Meinung anführt, machen ihm übrigens keine Schande. Denn sie würden richtig sein, wenn die zwei Voraussetzungen des Tacitus, dass Einwanderungen nur zu Schiff statt gefunden hätten, und dass sie alsdann 13 nur aus den südlicheren bekannten in die nördlicheren unbekannten Länder hätten statt- finden können, auf Wahrheit beruhten.. „Oceanus“ steht hier wieder in demselben Sinn, wie Kap. 1., und kann darum das Beiwort adversus(feindlich) in gewissem Sinn, was T. durch die Worte:„utque sic dixerim“ ausdrückt, wol erhalten. Bei dem dritten Grund: Celebrant(nämlich Germani) Tuisconem... deum terra editum u. s. w. setzt Tacitus voraus, dass unter terra das damalige Land der Germanen zu verstehen sei, und kann alsdann von seinem Standpunkt aus diesen Grund wol geltend machen, dem er manche für uns schätzbare Bemerkung beigefügt hat. Die Ueberlieferung von Tuisko(Andere lesen Tuisto), von Mannus und von dessen drei Söhnen ist eine heilige Sage, um dadurch die Abstammung von der Gottheit und die Brudergemeinschaft der Germanen zu erweisen. Was der Name: Tuisko oder Tuisto be- deute, ist zweifelhaft; am wahrscheinlichsten dünkt mir die Vermuthung, welche Karl Lachmann zuerst aufgestellt, Karl Müllenhoff ausgeführt hat(Schmidt, Zeitschr. für Gesch. 8, 216 etc.), dass das Wort Tuisko für Tivisko zu nehmen und als der Zwie- fältige, Zweiling, nämlich als der von Himmel und Erde Geborne anzusehn sei. Durch Mannus(abgeleitet von minnan: sinnen, denken, also das denkende Wesen) wird offenbar der Uebergang zur Menschheit angedeutet(unser Wort: Mensch ist das von man abgeleitete mannisko), und in den Namen der drei Söhne sind die mythischen Stammeshäupter der Germanen mitgetheilt, von denen Irmin oder Ermin auch sonst in der Deutschen Sage vielfach vorkommt. Zur genaueren Orientierung dienen Grimm, Gesch. der Deutschen Sprache 2. Aufl. S. 575 ctc.; D. Mythologie 2. Ausg. S. 319 etc.; Haupt, Zeitschr. für Deutsch. Alterthum 9, 249. 11, 177.; Schmidt, Zeitschr. 4, 186. 8, 221. Neben dieser mythischen Ableitung gab es aber auch noch andere Ableitungen des Volkes und seiner Theile von der Gottheit, welche Tacitus mit den Worten anführt: Quidam affirmant, plures deo ortos... Marsos, Gambrivios, Suebos, Vandilios. Wahr- scheinlich sind unter„quidam“ Römische oder Griechische Schriftsteller zu verstehen;(im folgenden Kapitel hat wenigstens„quidam“ vor„opinantur“ sicher jene Bedeutung); diese stellten neben die mythische eine wenigstens mehr historische Eintheilung und behaupteten von diesen Namen, dass sie vera seien, also wol im Gegensatz von ficta, und dass die dadurch bezcichneten Stämme ebenfalls Anspruch machten von der Gottheit abzustammen. Vgl. Waitz, Deutsche Verfassungs-Geschichte I S. XV. Die Marsi waren ein ansehnlicher Volksstamm zwischen Weser und Rhein, Lippe und Ruhr, von Tacitus Ann. 1, 50 u. 56 erwähnt, später so geschwächt, dass Tacitus ihrer in der Germania nicht weiter gedenkt. Vgl. Grimm, G. d. D. Sprache 2. Ausg. S. 430 etc.; Forbiger III, 407. Die Gambrivii sind vielleicht gleichbedeutend mit Sigambri, da die Wurzel: gambar, kambar(= strenuus, sagus) in beiden Worten vorkommt, und da die Gambrivii, wie 14 Forbiger III, 409. und 410. sagt, ursprünglich am Rhein südlich von der Ruhr gewohnt haben, gerade wie die Sigambri. Vgl. Grimm, G. d. D. Sprache S. 367; ForbigerII. 409. Die Suevi, ein grosser weitreichender Volksstamm, nach Tacitus Germ. 45. vorzugs- weise im Osten ansässig(daher auch die Ostsee mare Suebicum heisst), haben, wie Grimm (G. d. D. Sprache S. 226. 342) sagt, ihren Namen von den benachbarten Slaven erhalten. Der Name bedeutet zufolge dieser Ableitung: Freie, und ist, wie Grimm ausführt, ein slavischer, keineswegs von Schweifen oder Schweben abzuleitender. Vgl. Forbiger III, 394. Die Vandilii nahmen ursprünglich den Raum zwischen Oder und Weichsel an der Ostsee ein, zogen aber später immer weiter südlich zur Donau. Grimm, G. d. D. Sprache S§. 332 etc.; Forbiger III, 392. Am Schluss des Kapitels findet sich eine für uns besonders wichtige Bemerkung über den Namen Germania. Sie lautet: Ceterum Germaniae vocabulum recens et nuper additum, duoniam qui primi Rhenum transgressi Gallos expulerint, ut nunc Tungri, tunc Germani vocati sint; ita nationis nomen, non gentis, evaluisse paulatim, ut omnes primum a victore ob metum, mox etiam a se ipsis invento nomine Germani vocarentur. Wir wollen nun zuerst untersuchen, was diese Stelle über die Entstehung des Namens Germanen mittheilt, sodann, welche Bedeutung dieser Name wol haben dürfte. In der Stelle ist aus dem Vorhergehenden hinzuzudenken: quidam affirmant... esse, wie durch den folgenden Conjunctivus offenbar wird. Nuper hat hier dieselbe Bedeutung, wie in Kap. 1: neuerdings, und kann, wie dort, einen Zeitraum von 100 oder 200 Jahren bezeichnen, wenn es dem Alterthum, im Vorher- gehenden durch antiqua bezeichnet, gegenüber gestellt wird. In den Worten„quoniam— expulerint“, wird, wie wol Alle zugestehen, ausgedrückt, dass zuerst ein Theil der Germanen, der jetzt Tungri heisse, über den Rhein gegangen und die celtischen Bewohner verdrängt habe, und dass diesem Stamme der Name: Germani beigelegt worden sei. Die folgenden Worte: ita nationis nomen, non gentis, evaluisse paulatim— werden von den Meisten und mit Recht so gedeutet, dass der Name als der einer einzelnen Völkerschaft(nämlich nationis), nicht der des ganzen Volkes(gentis), allmälig zur Geltung für die Gesammtheit emporgekommen sei. Die eigentliche Schwierigkeit der Stelle liegt in den letzten Worten: ut omnes primum a victore ob metum, mox etiam a se ipsis invento nomine Germani vocarentur, welche dess- halb einer genauen Erklärung bedürfen.„Omnes“ geht offenbar auf die Gesammtheit der Germanen.„A victore“ kann dem Zusammenhange nach nicht wol anders verstanden werden, als von denen, die vorher als die Sieger über die Celten bezeichnet worden sind. „Ob metum“ heisst:„Um der Furcht willen“. Wer die Furcht empfunden habe, wird freilich an unserex Stelle nicht gesagt, aber an die Sieger dabei zu denken, würde weder 2 der menschlichen Natur angemessen, noch den Stellen des Tacitus, wo von dem Hochgefühl der überrheinischen Germanen die Rede ist,(Vgl. German. 28. Treveri et Nervii ete.; ne Ubii quidem.. origine erubescunt.) entsprechend sein. So bleibt denn nur übrig,„ob metumt auf die Celten zu beziehen. Zunächst wäre freilich zu dem Wort: metus wol nur dies hinzuzudenken:„qui erat Gallis“ oder„qui inerat in Gallis“; aber es hiesse gewiss auch nicht dem Geist eines Schriftstellers, wie Tacitus, der mit so vielsagender Kürze schreibt, Zwang anthun, wenn man etwa weiterhin auch zu: metum ein Wort, wie: augendum oder ein ähnliches Wort hinzudenken wollte. Die Worte mox etiam bezeichnen, dass später ein nicht erwarteter, ein auffallender Gebrauch des Wortes aufgekommen sei. Der Ausdruck: a se ipsis ist im Verhältnis zu„omnes“ und zu„a victore“ deutlich bestimmt. Er bezeichnet die grosse, früher durch„omnes“ ausgedrückte Gesammtheit der Germanen mit Ausschluss der siegreich in Gallien eingedrungenen Völkerschaft und gibt an, dass die Gesammtheit zuerst von jenem siegreichen Stamm, dann aber Sogar auch von ihren diesseit des Rheins, also auf dem rechten Rheinufer, gebliebenen Gliedern als Germanen benannt worden sei. Der Sinn von: invento nomine ist dadurch, dass diese Worte zwischen„a se ipsis- und„vocarentur stehen, genau bestimmt. Sie können nur heissen: mit dem Namen, welchen die diesseit des Rheins gebliebenen Glieder der Gesammtheit bereits vorfanden. Zum Schluss dieser Auslegung mögen nur noch einige Worte zur Widerlegung anderer Ansichten folgen. Jakob Grimm sagt(Gesch. d. Deut. Sprache 2. Aufl. S. 545. etc.), die Worte: a victore seien untauglich; es sei mit ihnen nichts anzufangen. Entweder müsste das Wort: victore den siegenden Heerführer der Deutschen bezeichnen, und da väre schon der Gegensatz zwischen ihm und dem Volke(a victore und a se ipsis) seltsam, noch seltsamer, dass er ein ihm fremdes Wort ob metum(incutiendum) verwandt haben sollte; oder es müsste den weltbesiegenden Römer bezeichnen, was auch aus manchen Gründen nicht passe. Er schlägt daher vor, die Worte:„a victore“ umzuwandeln in:„a victo“. Allein gegen diese Ansicht sprechen zwei Gründe. Der erste ist, dass sie eine Aenderung des Textes erfordert, welche mit der handschriftlichen Ueberlieferung im Wider- spruch steht, und darum stets eines festen Haltes entbehren wird; der zweite ist, dass die Worte: a victore keineswegs in dem Zusammenhang untauglich oder unpassend zu sein scheinen. Sie bezeichnen nämlich nach meiner Ansicht nicht den siegenden Heerführer, wol aber den gesammten siegenden Stamm, wozu die voranstehenden Worte:„qui primi Rhenum transgressi Gallos expulerint“ einfach führen. Weiterhin ist es aber gar nicht auffallend, dass ein solcher abgetrennter Stamm der zurückgebliebenen Gesammtheit entgegengestellt werde. Ebensowenig darf es auffallen, wenn ein siegender Stamm den Namen, mit welchem ihn die zagenden Feinde belegt haben, nun seinerseits auch von 16 seinen Volks-Angehörigen gebraucht. Das, was Grimm in Betreff der weltbesiegenden Römer äussert, findet seine Berücksichtigung in dem Folgenden. „Eine audero Ansicht, die sich theilweise an die von Grimm vorgetragene anlehnt, jedoch im Ergebnis Gesentlich von derselben abweicht, hat Holtzmann(Kelten und Germanen S. 42. etc.) veröffentlicht. Er ändert in der überlieferten Lesart Nichts, er versteht aber unter dem Sieger(victore) die Römer, schreibt ihnen die Namengebung zu und findet in dem Römischen Worte die Bedeutung, qass unsere Vorfahren als die„Echten“ hätten bezeichnet werden sollen, nämlich, da zwischen Celten und unseren Vorfahren nur ein gradweiser Unterschied hestandon habe als die„echten Celten“, die weit tapfrer seien, als die den Römern früher bekannt gewordentn Celten. Gegen jeden der drei Sätze, in welchen diese Ansicht ausgedrückt ist, lassen sich bedeutende Einwendungen machen. Was zuerst die Meinung anlangt, dass die Worte: a victore auf die Römer zu be- ziehen seien, so berechtigt in dem Vorausgohenden kein Wort dazu, während die Beziehung auf:„qui primi Gallos expulerint“ ganz nahe liegt. Sodann geben bei dieser Auffassung die Worte„ob metum“ einen höchst auffallenden Sinn. Da es nämlich nicht wol möglich ist anzunehmen, dass bei den auf der linken Rheinseite wohnenden Germanen Furcht vor ihren Landsleuten entstehen konnte, so muss„ob metum“ als Beweggrund für die siegenden Römer aufgefasst werden, was, wenn es an sich schon auffallend ist, im Mund Römischer Schriftsteller(denn deren Ansichten meldet doch wol Tacitus) noch auffallender wird. Wenn Holtzmann weiter in den Worten des Tacitus zu lesen glaubt, dass der Name von den Römern ausgegangen sei, so scheint er dabei durch eine Verwechselung irregeleitet worden zu sein. Die Worte besagen nämlich ausdrücklich, dass der Name denen, welche zuerst über den Rhein gegangen seien, und zwar damals(tunc) gegeben worden sei; sie besagen ferner, dass der Name erst allmälig zur vollen Geltung gelangt sei(paulatim evaluisse) und zwar so, dass die Gesammtheit der Germanen(omnes) zuerst von dem Sieger(also nach Holtzmanns Ansicht von den Römern), später sogar auch von ihren einzelnen Gliedern mit dem vorgefundenen Namen(invento nomine) benannt worden sei. Also haben die Sieger, wenn man auch unter ihnen die Römer verstehen will, nichts weiter gethan, als dass sie mit dem Namen, welcher einem siegreichen Stamm bereits gegeben war, zuerst die Gesammtheit des Volkes bezeichneten; dass sie auch den Namen aufgebracht hätten, wird mit keinem Wort gesagt. Aber man darf nicht blos sagen, dass in der Stelle des Tacitus kein Wort vorkommt, was zu der Ableitung des Namens von Römischer Seite berechtigen könnte; man darf auch ferner sagen, dass die geschicht- lichen Verhältnisse, soweit wir sie aus vorliegender Stelle und aus anderen historischen Mittheilungen kennen, die Entstehung dieses Namens von Römischer Seite sehr unwahr- scheinlich machen. Da nämlich die Entstehung damals eingetreten ist, als der nachmals 17 Tungern genannte Stamm siegreich über den Rhein drang, die Römer aber damals noch fern von jenen Gegenden waren, so ist es unwahrscheinlich, dass von ihnen der Name ausgegangen sei. Wer den Namen zuerst gegeben habe, wird in der Stelle des Tacitus gar nicht gesagt; nur soviel lässt sich, aber auch nur als Wahrscheinlichkeit, aus dem Gebrauch des Passivs:„vocati sint“ ableiten, dass der siegreiche Stamm sich den Namen nicht selbst gegeben, sondern ihn empfangen habe. Auf den dritten Punkt der Ansicht von Holtzmann, dass nämlich zwischen Celten und Germanen nur ein gradweiser Unterschied vorhanden gewesen sei, so dass man die letzteren als die echten Celten bezeichnet habe, hier weiter einzugehen, liegt meinem Plan fern; meine Aufgabe war es nur, nachzuweisen, dass unsere Stelle wol nicht in der von jenem Gelehrten vorgeschlagenen Weise erklärt werden dürfe.— Ueber die abweichende Ansicht, welche Holtzmann bei der Erklärung unserer Stelle über das Verhältnis von natio und gens äussert, hat bereits Friedr. Thudichum in der Schrift: der altdeutsche Staat S. 168— 170. Treffendes gesagt. Auch die dort gegebene Erklärung unserer Stelle stimmt im Wesentlichen mit dem Ergebnis, zu welchem wir gelangt sind, überein. Nur, was Thudichum gegen die durch Rühs vor- geschlagene Uebersetzung von„invento nomine“ als„Vorgefundenen Namen“ sagt, scheint uns unrichtig zu sein. Denn er irrt, wenn er den Ausdruck:„invento nomine“ auch auf die Worte: a victore bezieht; derselbe bezieht sich nur auf die Worte: a se ipsis. Wir wenden uns nun zu der Frage nach der Bedeutung des Namens: Germanen. Soviel scheint als Inhalt der Stelle festzustehn, dass die Gesammtheit der Germanen mit diesem Namen zuerst durch einen siegreich nach Gallien vordringendén Volksstamm benannt worden sei und dann erst sich selbst mit diesem Namen bezeichnet habe, oder, wie die Römischen Gelehrten sich wol richtiger ausgedrückt haben würden, sich habe benennen lassen. Wer aber diesen Namęn zuerst gebraucht habe, aus welcher Sprache er stamme und was er bedeute, darüber gibt die Stelle keine Auskunft. Da jedoch die siegreichen Germanen mit Celten kämpften, so kann nur die Frage entstehen, ob er von Celtischer oder Germanischer Seite gegeben worden sei. Was die Entstehung von Germanischer Seite anlangt, so sind bisher alle Versuche, ihn von dieser Seite abzuleiten, gescheitert. Weder die von Greverus(im Programm des Gymn. zu Oldenburg 1850) vorge- schlagene Deutung: Ger- d. h. Speermannen, noch die von Gutmann aus dem Alt- deutschen Worte: werra abgeleitete: Wehrmannen, noch die von Goldast aufgestellte: Heermannen ist sprachlich zulässig. Die Beweise dafür findet man in der Zeitschrift für vergleich. Sprachforschung von Kuhn und Aufrecht 2, 156. u. W. Auch die Richtig- keit der von Götzinger und Wackerna gel versuchten Ableitung von:„g'ermanus“ (Volksgenosse), wornach g' aus einer uralten Zusammensetzung mit der Präposition: ga entstanden sein soll, ist unerweislich. Wer die Sache genauer verfolgen will, findet 3 18 Aufschluss im Schweizer. Museum für histor. Wissenschaft Heft. 1. p. 103; ferner in der Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung von Kuhn und Aufrecht. 2, 156. etc. Die Anwendung des lateinischen Wortes: germanus auf unsere Vorfahren ist schon an sich unwahrscheinlich, da man nicht einsieht, wie die Sieger bei einem Kampf zwischen Celten und Germanen auf lateinische Weise benannt sein könnten, ausserdem bietet unsere Stelle dieser Annahme gar keine Stütze. Wenn aber bisher keine Deutung von Germanischer Seite hat gelingen wollen, so pleibt vorerst keine andere Möglichkeit, als das Wort von Celtischer Seite abzuleiten. Hier trifft es sich nun sehr glücklich, dass Heinrich Leo(Haupt, Zeitschrift für Deutsches Alterthum 5, 514. und Leo, Vorlesungen über die Geschichte der Deutschen I, 191 ctc.) und Jakob Grimm(Gesch. der Deut. Sprache 2. Aufl. S. 546.), jeder auf selbständigem Weg, eine übereinstimmende Erklärung des Namens gefunden haben. Sie leiten es von dem gaelisch-celtischen Worte: gair= schreien ab und fassen gairmean (sprich: girman) als einen„Rufer in der Schlacht), wie Homer seine Helden S ᷣƷάραχς nenne. Diese Deutung würde zum Sinn unserer Stelle, dass nach der Ansicht Römischer Schriftsteller der Name im Celtischen Lande zuerst gebraucht und zuerst für die dort eingedrungenen, dann für alle Germanen gebraucht worden sei, recht gut passen. Sie wird ausserdem noch dadurch unterstützt, dass die Endung: mani eine in vielen celtischen Namen(Cenomani, Paemani etc.) vorkommende ist. Vgl. Waitz, Deut. Verf. G. I. S. XII. Drittes Kapitel. In diesem Kapitel führt Tacitus die seiner eignen Meinung entgegenstehenden Ansichten an. Zuerst, dass nach der Ansicht mancher Schriftsteller(zu memorant ist aus dem Vorhergehenden quidam hinzuzudenken) Hercules bei den Germanen gewesen sei. wofür Tacitus wenigstens die Thatsache gelten lässt, dass man dort den Ersten der Helden besinge, und ausserdem über den Gesang der Germanen Einiges beifügt. Sodann erwähnt er der von manchen Schriftstellern geäusserten Vermuthung(quidam opinantur), dass Ulysses bei den Germanen gewesen und Manches hinterlassen habe, was an ihn und seinen Vater erinnere; ja dass sich in der Nähe der Grenzen zwischen Germanien und Rhätien griechische Inschriften vorfänden. Also Tacitus selbst berichtet nicht, dass Hercules bei den Germanen gewesen sei, sondern führt es nur als eine Ansicht anderer Römischer oder Griechischer Schriftsteller an. Es verlohnt sich daher auch wol nicht der Mühe, die Gründe für oder gegen diese Ansicht, welche von Tacitus nur kurz berührt wird, zu erörtern. Dagegen ist es gewis nicht unwichtig zu untersuchen, wie die Thatsache, welche Tacitus von den Germanen berichtet, dass sie bei dem Vorrücken in die Schlacht den Ersten aller Helden besängen(denn zu 19 canunt sind offenbar Germani als Subject zu denken) und welche er wenigstens mit der bei den Römern herrschenden Vorstellung von Hercules in Verbindung setzt, zu deuten sei. Dass Tacitus ein dem Hercules der Griechen und Römer entsprechendes Wesen bei den Germanen angenommen habe, geht aus einer Stelle der Annalen(II, 12) mit Gewiss- heit hervor und wird durch Germ. 34. bestätigt. Was für ein göttliches Wesen war dies? Es war, wie Grimm fast unwiderleglich in seiner Deutschen Mythologie 2. Ausgabe S. 325. bis 336. nachgewiesen hat, der göttliche Held Irmin, auch Iring geheissen, der Sohn Wuotans; ihm werden, wie dem Hercules der Griechen, Säulen gesetzt, ihm sind Strassen auf Erden geweiht, sowie der Himmelsweg, die Milchstrasse, nach ihm als Iringsweg benannt ist; er wird zugleich als Stammvater der Herminones oder Erminones verehrt. Vgl. Haupt, Zeitschr. 10,562. 11, 184. Schmidt, Zeitschr. für Gesch. 8, 242. etc. Die Lesart:„barditus“ ist durch das Ansehn der besten und meisten Handschriften gerechtfertigt. Als Erklärung mag uns vorläufig die von Richthofen und Wackernagel empfohlene, wonach er„Schildgesang“ heissen würde, genügen, wenn gleich Müllenhoff eine noch genauere in Aussicht stellt. Vgl. Haupt, Zeitschrift 10, 241. und 242. Statt: nec tam voces illae quam virtutis concentus videntur, welches die durch die Handschrift beglaubigte Lesart ist, ziehen Manche die Lesart: nec tam vocis ille quam virtutis concentus videtur. Da voces: Töne, Gesang bedeuten kann, so ist kein Grund, von der überlieferten Lesart abzuweichen, wenn gleich die letztere einen deutlicheren Sinn gibt. Auch die Anwesenheit des Ulysses bei den Germanen werden wir wol nicht glaublicher finden als Tacitus, der sie als eine blosse Vermuthung anderer Gelehrten anführt(„quidam opinantur“); aber es ist gewis interessant, dass die Sagen des Mittelalters uns eine Lösung des Räthsels bieten, wie eine solche Vermuthung sich habe bilden können. Eine der ältesten Sagen unseres Volkes, die sich später mit der christlichen Legende von dem ungenähten Rock des Herrn verbunden hat, meldet nämlich, dass einst ein Held Namens Orendel(in der nordischen Heldensage heisst er Oervandil), Sochn des Königs Eigil, aus den Rheingegenden ausgezogen und nach ähnlichen Schicksalen, wie sie von Ulysses erzählt werden, in die Heimath zurückgekehrt sei; ferner führen noch bis auf den heutigen Tag manche seltsam geformte Felsen am Rhein den Namen Eigelsteine, offenbar mit Beziehung auf Eigil, den Vater des seefahrenden Helden Orendel. Es lag gar nicht fern, dass Griechische oder Römische Schriftsteller, welche alles Fremde auf das Einheimische zurückzuführen suchten, in dem abenteuernden Helden ihren Ulysses und in den Eigel- steinen Altäre, die an Laertes, den Vater ihres Helden, erinnerten, wiederzuerkennen glaubten. Genaueres hierüber findet man in Grimms Deutscher Mythologie 2. Ausgabe S. 347. und in Vilmars Geschichte der Deutschen National-Literatur 9. Auflage. S. 174. Vgl. auch Haupt, Zeitschrift 7, 558. Wie die Gelehrten, von welchen die Anwesenheit des Ulysses bei den Germanen 3* 3 20 angenommen wurde, den Namen Asciburgium(diese Lesart ist beglaubigter als Astiburgium), welcher einen 13 Römische Meilen südlich von Castra Vetera(Nanten) nach Gelduba hin selegenen Ort(wahrscheinlich das heutige Asberg bei Mörs) bezeichnete(Siehe Forbiger Handbuch der alten Geogr. III, 250.), mit ihrer Ansicht in Verbindung brachten, lässt sich nur vermuthen. Vielleicht leiteten sie das Wort von oxst" und Fvoyôös ab. In den Worten: aram quin etiam Ulixi conservatam möchte der Dativ Ulixi nach einer bei Tacitus gar nicht ungebräuchlichen Ausdrucksweise den Urheber des Altars, nicht den Gegenstand der Verehrung bezeichnen, weil ja nur, wenn man Ulysses als Urheber ansieht, dessen Anwesenheit dadurch als nachgewiesen angeschen werden konnte. Vgl. den Aufsatz von Schweizer-Sidler in den Philologischen Jahrbüchern Bd. 85. u. 86. II. S. 118. Was endlich die aus Griechischen Buchstaben bestehenden Inschriften auf den Grenzen Germaniens und Rhätiens betrifft, so haben wir keinen Grund, das Vorhanden- sein derselben zu bezweifeln; nur darf daraus kein Schluss gezogen werden, als hätten sich Griechen bei den Germanen niedergelassen, weil wir aus Caesar(de bello Gall. I, 29. und VI, 14.) wissen, dass die Celten in allen nichtreligiösen Angelegenheiten sich Griechischer Schriftzeichen bedienten, die Rhätier aber ein hauptsächlich aus Celten bestehendes Volk waren. Viertes Kapitel. Dieses Kapitel bildet den Schluss der mit dem zweiten Kapitel begonnenen Erörterung über die Abstammung der Germanen. Tacitus wiederholt die im Anfang des zweiten Kapitels von ihm ausgesprochne Ueberzeugung, dass die Germanen weder eingewandert, noch mit andern eingewanderten Völkern gemischt seien, und begründet sie, indem er die Eigenthümlichkeit der Germanen, soweit dieselbe sich im Aeusseren zeigte, schildert und damit wenigstens den letzten Theil seiner Behauptung rechtfertigt. „Ipse“ steht, um den Gegensatz zu den vorher genannten Ansichten anderer Schrift- steller auszudrücken. „Aliis“ ist vor aliarum allerdings ganz unnöthig; da es aber durch die Handschriften überliefert ist, so behält man es wol bei, da es den Sinn, der aus dem Vorhergehenden vollkommen klar ist, nicht peeinträchtigen kann. Zu dem Ausdruck: truces oculi vergleiche man Caesar de bello Gall. I, 39, wo die Gallier Aehnliches von den Germanen erzählen, und Plut. Mar. 11, wo die truces oculi durch xαπτπm τόν συν⁴ενανν(sonst Beiwort für die Löwen) bezeichnet werden. „Caerulei oculi“ der Germanen werden auch Horat. Epod. XVI, 7. und Juvenal. Satir. XIII, 164. erwähnt. „Rutilae comae“ goldgelbe Haare, wie Rühs(die zehn ersten Kapitel des Tacitus S. 148.) sagt, werden auch in der vita Agricolae 11. Sueton. Calig. 47. und Juven. 21 Sat. XIII, 164. den Germanen zugeschrieben, sind aber heutzutage eben so wenig, wie die blauen Augen, bei vielen Bewohnern des südlichen und mittleren Deutschlands zu finden. Für den Ausdruck: magna corpora finden sich Belegstellen in Agric. 11. und Annal. I, 64, sowie bei Plut. Marius. 11. Die Worte: ad impetum valida, welche Tacitus auch Ann. II, 14. von den Germanen gebraucht, bezeichnen ungefähr dasselbe, was von Römischen Dichtern als: furor Teutonicus beschrieben wird. Vgl. Lucan. Pharsal. I, 255. Claudian. de bell. Get. 292. Die Ausdrücke: laboris atque operis beziehen sich wol auf die Arbeit und die Thätigkeit im Kriege, und die geringe Ausdauer der Germanen in diesen Stücken wird ihrem Eifer und ihrer Kraft bei dem Angriff entgegengestellt. Uebersicht über den zweiten Abschnitt des ersten oder allgemeinen Theils. In diesem Abschnmitt, der sich von Kapitel 5. bis zum Kapitel 27. erstreckt, schildert Tacitus die Sitten der Germanen und zwar zuerst die Sitten des öffentlichen, sodann des häuslichen Lebens. Der Sittenschilderung schickt er im 5. Kapitel eine Beschreibung der Landesbeschaffenheit voraus und geht dann, indem er von einem Erzeugnis des Landes, dem Eisen, zur Anwendung desselben im Kriege den Uebergang macht, mit dem 6. Kapitel zur Schilderung des öffentlichen Lebens der Germanen über, die er bis zum Schluss des 14. Kapitels fortsetzt. In den Kapiteln 6. bis 8. wird nämlich von dem Kriegswesen, dem für die Römer wichtigsten Gegenstand, in den Kapiteln 9. und 10. von der Verehrung der Götter, endlich in den Kapiteln 11. bis 14. von dem öffent- lichen Recht gehandelt und zwar von letzterem in der Weise, dass diejenige Seite desselben, welche dem Privatrecht verwandt ist, nämlich die Sitte der Gefolgschaft, an das Ende gestellt ist und gewissermassen den Uebergang zu dem Folgenden bildet. In den folgenden Kapiteln vom 15. bis 27. gibt nämlich Tacitus eine Schilderung des häuslichen Lebens der Germanen. Fünftes Kapitel. Das Land der Germanen, dessen Schilderung Tacitus der Sittenschilderung voran- schickt, Wird von ihm so beschrieben, dass er zuerst ganz kurz von der Beschaffenheit des Bodens und von dem Klima, dann etwas ausführlicher von den Erzeugnissen— nämlich an Früchten, Vieh und Metallen— hanqdelt. Die Worte: etsi aliquanto specie differt sollen zur Entschuldigung dienen, wenn das nachfolgende, wenig günstige und sehr kurze Urtheil(es ist offenbar nur aus dem Eindruck, welchen der Südländer bei dem Eintritt in Germanien empfieng, zu erklären) nicht überall zutreffen sollte. Zu dem Worte: universum ist aestimantibus hinzuzudenken. Das Beiwort: humidior ist durchaus zutreffend, wenn man vorzugsweise dabei an die Gegenden auf der rechten Seite des Niederrheins, nämlich die Friesischen, denkt; dagegen ist die Bedeutung des Beiwortes: ventosior etwas räthselhaft. Denn es ist nicht bekannt, dass die Gegenden auf der linken Seite der Donau, von Linz bis Pressburg, den Winden mehr ausgesetzt wären, als andere Gegenden Deutschlands. „Satis“ bei ferax ist als Ablativus im Sinn von: segetibus aufzufassen, was durch Stellen wie Plin. epp. IV, 15, 8. Virgil. Georg. II, 222. hinlänglich gerechtfertigt wird. Die Worte: frugiferarum arborum sind hier in Römischem Sinn zu nehmen und bezeichnen die in Italien damals üblichen Fruchtbäume, von welchen nach dem Zeugnis des Plinius(h. nat. XV, 30.) nur die Kirsche sich bis zum Rhein vorgewagt hatte. Wenn dagegen Tacitus im 10. Kapitel sagt, dass die Germanen sich der Zweige von Frucht- bäumen bedient hätten, so meint er Fruchtbäume nach Deutscher Auflfassung, als Buchen, Holzäpfel u. S. w. Das Wort: improcera kann vermöge der Antiptosis(Krügers lat. Grammatik§. 715. und 670.) grammatisch auf terra bezogen werden, oder es ist ein Wechsel des Subjects anzunehmen, wonach„pecora sunt“ hinzuzudenken ist. Das nachfolgende Wort: armentis scheint für letztere Auffassung zu sprechen. Der Ausdruck:„ne armentis quidem suus honor“ soll wol besagen, dass den Acker- thieren(Pferden und Rindvieh) das ihnen in südlichen Landen zukommende stattliche Aussehen fehle; die folgenden Worte„gloria frontis“ scheinen ausdrücklich auf die Rinder zu gehen(die italiänische Ochsenart von grauer oder weisser Farbe ist nämlich durch Grösse und stattliche Hörner besonders ausgezeichnet). Der Satz:„eaeque solae et gratissimae opes sunt“ findet unter Anderem seine Bestätigung in den um einige Jahrhunderte späteren, germanischen Gesetzbüchern, in welchen die Bussen in Vieh bezeichnet sind. Ja uoch jetzt bezeichnet in Island das Wort: Fe soviel als Vermögen(Rühs a. a. O. S. 177). 23 Den Zweifel:„Quis enim scrutatus est?“ hat Tacitus in den später von ihm ver- fassten Annalen berichtigt, indem er Ann. XI, 20. von Ausbeutung der Silberadern im Gebiet der Mattiaker(also in der Nähe des heutigen Wiesbadens) redet. Die Worte: possessione et usu haud perinde adficiuntur können an sich in ver- schiedenem Sinn gedeutet werden, da Tacitus, wie das Lexicon Taciteum von Bötticher auf S. 353. lehrt, haud perinde sowol für: nicht ebenso, als auch für: eben nicht, gebraucht. Diejenigen, welche„haud perinde“ im ersteren Sinn nehmen und als Partikel der Vergleichung auffassen, denken entweder an eine Vergleichung mit den Römern oder mit andern Völkern, wozu sich jedoch im Vorhergehenden gar kein Anlass findet, oder sie denken an eine Vergleichung zwischen possessio und usus. Diese Vergleichung, welche auch Kritz in seiner Ausgabe annimmt, würde alsdann gerechtfertigt sein, wenn alle Germanen nach dem Besitz trachteten, den Gebrauch aber vernachlässigten. Allein nach den ausdrücklichen Worten des Tacitus trachtet nur ein Theil der Germanen nach Besitz und Gebrauch.— Daher passt auch diese Auslegung nicht, und haud perinde ist als:„eben nicht, nicht sonderlich“ aufzufassen. Durch den Satz:„duamquam proximi— eligunt“ beschränkt Tacitus die vorherige Behauptung und fügt den folgenden Satz:„interiores(d. i. die mehr im Inneren Wohnenden) — utuntur“ parenthetisch hinzu. Denn in den folgenden Worten kommt er wieder auf die vorher genannten proximi(die Grenznachbarn der Römer) zurück. Dass übrigens die Germanen die älteren Münzen der Römer vorzogen und schätzten (eligunt et probant), hatte nicht blos darin, dass sie ihnen bekannter waren, sondern auch darin, dass sie von besserem Silbergehalt waren, seinen Grund. Vgl. Mommsen, röm. Münzw. S. 771. Unter„nummi serrati“ und„bigati“ sind Denare zu verstehen, die entweder am Rande gezähnt oder mit dem Bilde eines Zweigespannes versehen waren. Der Gebrauch der ersteren war bei den AKlemannen und Baiern so allgemein, dass in ihren Gesetzbüchern noch nach manchem Jahrhundert der Denar den Namen: Saiga, Saica, Segit führt(Vgl. Rühs a. a. O. S. 196). Die Lesart: affectione ist wol der anderen: affectatione vorzuziehen, indem sie allein dem Sinn entspricht. Affectio ist nämlich die Erregung des Gemüths, welche, wie Tacitus sagen will, bei den Germanen durch das Silber nicht besonders hervorgerufen wird;„affectatio animi“ wäre ein Streben des Gemüths, was ja durch sequuntur schon im Wesentlichen ausgedrückt ist, so dass affectatio ganz überflüssig wäre. „Promiscua“ bezeichnet: bald dies, bald jenes. Durch:„vilia“ werden Dinge von geringem Werth, für die man Goldstücke als Einkaufspreis nicht anwendet, benannt. 24 Sechstes Kapitel. Zuerst mögen einige allgemeine Bemerkungen über dieses und die beiden folgenden Kapitel hier Platz finden! In diesen drei Kapiteln handelt Tacitus, indem er von der noch zur Beschreibung des Landes gehörigen Erwähnung des Eisens ausgeht, von dem Kriegs- wesen der Germanen. Erst beschreibt er deren Ausrüstung(Waffen und Pferde), sodann die Bestandtheile ihres Heeres und die Kampfweise; darauf wird von Beginn des 7. Kapitels an die Leitung im Krieg geschildert, und endlich der bei den Germanen vorkommenden eigenthümlichen Antriebe zur Tapferkeit Erwähnung gethan, woran Tacitus eine Bemerkung über die Geltung, in welcher die Prauen bei den Germanen stehen, anknüpft. Der Satz:„ne ferrum quidem superest“ drückt eine Beziehung auf das vorher genannte Gold und Silber aus und verknüpft dieses Kapitel mit dem vorhergehenden. Was die Ausrüstung angeht, so kommt dabei zunächst der Ausdruck:„maiores lanceae“ in Betracht. Nach Anthony Rich(illustrirtes Wörterbuch der Römischen Alter- thümer, übersetzt von Müller) war die lancea ein langer, leichter Speer, mit breitem, plattem Kopfe, der als Pike und als Wurfgeschoss besonders der griechischen Reiterei und den Jägern diente, und an dessen Schaft eine lederne Schlinge befestigt war; aber da eine Abbildung dieser Waffe, wie der genannte Verfasser sagt, nicht mit Sicherheit zu ermitteln ist, so müssen wir auf eine deutliche Vorstellung verzichten. Darum können wir auch nicht beurtheilen, wie sich unsere Stelle zu andern Stellen(Ann. I, 64. II, 14. u. 21.), wo Tacitus den Germanen„hastas ingentes, enormes, praelongas“ beilegt, verhalte. Nur soviel dürfte sich ergeben, dass die lanceae zugleich zum Stossen und zum Weit- werfen gebraucht wurden, und dass sich die Germanen solcher Waffen nur selten bedienten. Der Name: framea ist, wie Tacitus selbst sagt, ein germanischer und lautete wol eigentlich framja, so dass er für ein weibliches Substantivum zu halten ist. Er bedeutet, wie Müllenhoff in Haupts Zeitschrift 7, 383. wahrscheinlich macht, soviel als die vollendende, die durchbohrende(Waffe)— telum perficiens. Andere Deutungen findet man in Haupts Zeitschrift 2, 558. u. w.; ferner Zeitschrift von Kuhn und Aufrecht 6, 424. u. W. Die framea diente übrigens nicht zum Weitwerfen, da hierzu besondere missilia, unter denen wir uns wol vorzugsweise Speere denken müssen, gebraucht wurden. Die Worte:„nudi aut sagulo leves“ bezeichnen, dass die Germanen entweder kein Obergewand trugen, oder durch ihren Kriegsmantel nur wenig am Werfen gehindert wurden. „Lectissimis coloribus distinguunt“. Diese Sitte, die Schilde durch Farben auszu- zeichnen, dauerte durch das ganze Mittelalter fort. Vgl. Gudrun Str. 173; Nibelungenlied Str. 1755. und 1776. Ausserdem findet sich noch bei Tacitus, Annal. II, 14. eine 25 Beschreibung der Germanischen Schilde, welche jedoch, vielleicht um des beabsichtigten Zwecks willen, wenig günstig ausgefallen ist. Cassis und galea unterscheiden sich nach Isidor, Orig. XVIII, 14. so, dass cassis von Erz, galea von Fell oder Leder war, ein Unterschied, den Tacitus hier wol noch festhält, obgleich die Römer schon in den letzten Jahrhunderten der Republik unter galea ede Art von Helm, unter cassis den ehernen verstanden. Siehe Antho ny Rich unter galea! Die in den besten Handschriften überlieferte Lesart:„sed nec varietate gyros in morem nostrum docentur“ ist offenbar verderbt. Die einfachste Verbesserung ist die von Ritter empfohlene: varietatem gyrorum; aber am besten lateinisch ist: variare gyros.— Was den Sinn der genannten und der folgenden Worte anlangt, so will Tacitus wol sagen, dass die schulmässige Abrichtung der Pferde, wie sie bei den Römern vorkam, nur sehr unvollkommen sei, indem man die Pferde nur in gerader Richtung oder in rechtsgehendem geschlossenem Kreislauf(dem sogenannten Ringelreiten; siehe Gerlachs Germania S. 99.) sich zu bewegen lehre. Zwar werden die Worte:„uno flexu dextros“ von Andern, auch von KritzZ, so verstanden, als bewegten sich die Reiter, während sie selbst eine gerade Linie bildeten, in kreisförmiger Richtung um einen Mittelpunkt; allein dieser Ansicht steht der Grund entgegen, dass die gerade Linie, in welcher die Reiter stehen sollen, So dass keiner zurückbliebe, doch wol nicht durch:„orbe“ bezeichnet sein könnte. Im Folgenden, wo von den Bestandtheilen des Heeres und von der Kampfweise schandelt wird, ist zunächst von der Bedeutung des Fussvolks die Rede. Die Worte: „eoque mixti“ lassen sich entweder so verstehen, dass eo auf pedite geht, in welchem Fall„que“ im Sinn von:„und darum“ steht, oder so, dass„eo“ als Ablativ des Grundes aufgefasst wird, und„eoque“ soviel als:„und darum“ ist.— Da zu proeliantur wol nicht equites,— was doch wol stattfinden müsste, wenn man„eo“ auf„pedite“ beziehen wollte— sondern vielmehr Germani oder pugnantes als Subject zu denken ist, so möchte ich mich für die letztere Erklärung entscheiden. Dazu kommt noch, dass Tacitus sehr häufig den Ausdruck: eoque im Sinn von:„und darum“ gebraucht, worüber man bei Bötticher lex. Tacit. Seite 6. das Genauere findet. Die Kampfweise der Vorkämpfer wird von Caesar de bell. Gall. I, 48, wozu noch IV, 12. VII, 65. VIII, 13. zu vergleichen sind, deutlich beschrieben; sie erschien diesem so wirksam, dass er sich selbst solche Kämpfer zu verschaffen suchte(Caesar de bell. Gall. VII, 65). Ueber die Auslegung der Worte:„definitur et numerus... honor est“ weichen die Ansichten bedeutend ab.— Auf den ersten Blick wird wol Jeder zu dem Wort: numerus als Ergänzung den unmittelbar vorhergehenden Genitiv:„peditum, quos... delectos.. locant“ hinzudenken. Aber so natürlich und zusagend diese Erklärung auf den ersten Blick erscheint, so unterliegt sie doch starken Bedenken. Bei den germanischen Stämmen 4 26 sowol Deutschlands als auch Scandinaviens tritt nämlich in den nächsten Jahrhunderten die Erscheinung hervor, dass das Fussvolk, der Heerbann, nach Hundertschaften abgetheilt war, während für die Reiterei, welche aus den Gefolgschaften gebildet wurde, eine solche Abtheilung nicht bestand. Ja nicht blos der Heerbann, das Fussvolk, sondern auch das Land selbst war nach Hundertschaften abgetheilt; die Angehörigkeit zu einer solchen Hundertschaft verlieh zugleich die Ehre der Waffen und das Recht der Theil- nahme an vollfreiem Eigenthum. Das Genauere findet sich in Waitz, Deut. Verf. Gesch. I, 32— 37. II, 274— 276. Die Einrichtung war also genau so, wie sie Tacitus mit den Worten:„centeni... honor est“ beschreibt, nur dass er sie von den delecti zu behaupten scheint, während sie nach den Urkunden späterer Jahrhunderte von dem Fussvolk des Volksheeres galt. Sollen wir nun glauben, dass Tacitus, der sonst die Sitten der Germanen so treffend schildert, der z. B. auch den Reiterdienst der Gefolgschaften in Kap. 14.(illum bellatorem equum) ganz richtig andeutet, worin ihm Ammian. Marcell. beistimmt, sich hierbei geirrt habe, oder sollen wir annehmen, dass es neben der bei dem Germanischen Fussvolk üblichen Abtheilung in Hundertschaften eine ähnliche Abtheilung der Vorkämpfer nach Hundertschaften gegeben habe? Dies sind nämlich die mir bis jetzt bekannt gewordenen Versuche, den anscheinenden Widerspruch zwischen den Worten des Tacitus und den Ge- bräuchen der nächstfolgenden Jahrhunderte zu lösen. Da die beiden eben genannten Wege, die Schwierigkeit zu beseitigen, wol für sehr misslich gelten dürften, so will ich versuchen, ob ich zwischen dem, was Tacitus sagt, und dem, was die Urkunden des Mittelalters überliefern, eine Versöhnung zu finden vermag. Solange man in den Worten des Tacitus:„in universum... componitur“ nur eine Beschreibung der Schlachtordnung, die aus antesignani und acies bestehe, erblickt, wird man nicht umhin können, zu den Worten:„definitur et numerus“ den unmittelbar vor- hergehenden Genitiv:„peditum quos... delectos locant“ hinzuzudenken. Aber ist denn eine solche Auffassung der Stelle nothwendig, ist sie richtig? Schen wir uns die Sache genauer an! Nachdem Tacitus vorher von der Ausrüstung(Waffen und Rossen) gesprochen hat, urtheilt er, dass die Kraft des Heeres im Fussvolk beruhe. Die nächstfolgenden Sätze bis zu den Worten:„honor est“ sind durch die Conjunctionen que und et mit diesem Urtheil verbunden und enthalten Folgerungen zum Beweise für die vorher ausgesprochene Behauptung. Von dem ersten Satze:„eoque... locant“ ist dies wol an sich einleuchtend; aber auch die Worte:„definitur et numerus“ können, wie mir dünkt, als ein neuer Beweis(dies wird durch das Wörtchen: et angedeutet) dafür, dass die Kraft auf dem Fussvolk beruhe, angesehen werden, insofern sie besagen, dass bei dem Fussvolk die Zahl derer, welche aus den einzelnen Bezirken ins Feld rücken, genau bestimmt sei, diese also die Grundlage des Heeres bilden, zu welcher die berittenen Gefolgschaften als Zugabe zu betrachten seien.— Die eigentliche Beschreibung der Kampfweise würde demnach bei Tacitus erst mit den Worten:„acies per cuneos“ beginnen. Diese Auffassung scheint mir den Worten des Tacitus mehr zu entsprechen, als die andere, wonach die Worte:„eoque . honor est“ schon zur Beschreibung der Kampfweise gezogen werden; nur steht eine Schwierigkeit entgegen. Darf man, während vor dem Satz:„definitur et numerus“ der Genitiv:„peditum, quos... delectos... locant“ unmittelbar vorhergeht, nicht den Genitiv: peditum delectorum, sondern nur den Genitiv: peditum(des Fussvolks im Allge- meinen) hinzudenken? Die Entscheidung über den Sinn der Stelle hängt davon ab, wie man auf diese Frage antwortet. Aber sollte es denn nicht zulässig sein, bei einem Schrift- steller, wie Tacitus, der sich so oft kühn ausdrückt, zu„numerus“ den allgemeinen Begriff: peditum, welcher, so zu sagen, der ganzen Stelle zu Grunde liegt, statt des nächstvorhergehenden Genitivs hinzuzudenken? Wird aber dies als zulässig zugegeben, dann stimmt die Stelle auf das Besste mit den mittelalterlichen Zeugnissen überein, So dass Tacitus nicht blos gegen den Vorwurf des Irrthums geschützt ist, sondern sogar auch hier den Ruhm behauptet, die Sitten der Germanen in treffendster Weise geschildert zu haben. Eine von der hier gegebenen abweichende Erklärung unserer Stelle, wonach Hundert- schaft sowol Name für die Abtheilungen der antesignani, als für die Abtheilungen des Heerbanns sein soll, findet sich in Haupt's Zeitschrift X, 551— 53. Das Wort: pagus hat nur die ziemlich unbestimmte Bedeutung: Bezirk und wird deshalb von Landstrichen sowol grösseren als auch kleineren Umfangs gebraucht. Die Worte:„per cuneos“, mit welchen nach meiner Ansicht die Beschreibung der Kampfweise beginnt, bezeichnen nicht, dass die Germanen keilförmige Heeres-Abtheilungen gebildet hätten, sondern das Wort: cuneus bezeichnet nur eine Abtheilung des Fussvolks, wie turma eine Abtheilung der Reiterei. Dies erhellt aus den Worten des folgenden Kapitels: non fortuita conglobatio cuneum aut turmam facit. Vgl. Rühs S. 226. „Cedere loco etc.“. Diese Worte deuten an, dass die Germanen mit Ueberlegung, ja nach einem Plan, nicht blos mit ungestümer Kraft kämpfen. Zur Erläuterung dient, was Tacitus im 30. Kap. von den Chatten erzählt. Der Ausdruck: dubia proelia steht euphemistisch für Schlachten mit ungünstigem Ausgang. Dass übrigens die Deutschen auch bei solchen Schlachten ihrer Todten nicht vergessen, ist ein weiterer Beweis ihres mit Besonnenheit verbundenen Muthes. Der Verlust des Schildes war nicht blos eine Schmach, wie bei Griechen und Römern, sondern schloss auch von allen religiösen Feierlichkeiten, sowie von allen politischen Rechten aus. Das Letztere ergibt sich aus den Worten: nec.. aut concilium inire fas. Denn„concilium“ bedeutet wol jede Volksversammlung zur Verhandlung öffentlicher Ange- legenheiten, sei es Hundertschafts-, Bezirks- oder Stammes-Versammlung. Vgl. Dahn, die Könige der Germanen I, 84. 4*½ 28 Siebtes Kapitel. Der Könige thut zwar Tacitus hier nur insoweit Erwähnung, als sie die Leitung im Krieg hatten, aber auch schon zum Verständnis ihrer kriegerischen Thätigkeit ist es nöthig, ihre Stellung unter den Germanen, soweit sie sich aus den Mittheilungen des Tacitus und andern Quellen ergibt, wenigstens mit einigen Worten zu erläutern. Zur Zeit des Tacitus standen die germanischen Völkerschaften des Ostens und des Nordens(unter dem Norden ist vorzugsweise Scandinavien zu verstehen) unter Königen, wie aus den Kapiteln 42. 43. 44. und 45. der Germania erhellt; die im Westen und Süden wohnenden Völkerschaften hatten Königsherrschaft entweder gar nicht, oder einzelne nur zeitweise, wie Tacitus Annal. 11, 16. von den Cheruskern, Ann. 12, 29. 2, 63. von den Hermunduren angibt. Cassius Dio 57, 5. und Plinius epp. 2, 7. bestätigen diese Nach- richten. Die Macht der Könige war aber durchaus nicht eine solche, wie sich die Römer die Gewalt der Könige dachten, und wie sie bei den meisten Barbaren zu sein pflegte; sie war nämlich, soweit sie den Sitten und der Denkungsart der Germanen entsprach, durch- aus nicht unumschränkt und willkührlich. Dies drückt Tacitus nicht blos durch die Worte im Anfang unseres Kapitels:„nec regibus infinita aut libera potestas“, sondern auch durch andere Stellen seiner Werke aus, deren wichtigste diese sind: German. 44. Gotones regnantur... nondum tamen supra libertatem; Annal. 13, 54: in quantum Germani regnantur. Ausserdem macht er ausdrücklich bemerklich, bei welchen Völkerschaften die königliche Herrschaft das bei den Germanen übliche Mass von Rechten überschreite. So Germ. Kap. 44: est apud illos et opibus honos, eoque unus imperitat, nullis jam exceptionibus etc. German. 45: uno differunt, quod femina dominatur: in tantum non modo a libertate, sed etiam a servitute degenerant. Auch die German. 42. er- wähnte Königsherrschaft über Markomannen und Quaden darf wol als ungermanisch und freiheitsfeindlich bezeichnet werden, da Tacitus von ihr sagt: vis et potentia ex auto- ritate Romana etc. Die Könige erlangten ihre Würde, was Tacitus hier durch das Wort:„Sumuntur“ ausdrückt, und was durch andere Stellen bestätigt wird, durch die Wahl der Volksgemeinde, wie denn diese auch bei den von Königen regierten Volksstämmen in den vichtigsten Angelegenheiten das entscheidende Wort zu sprechen hatte. Aber bei der Uebertragung der königlichen Würde pflegte auch die Volksgemeinde nicht willkührlich zu verfahren. Sie erhob nur einen Sprössling der edeln Geschlechter, deren Zahl gar nicht gross gewesen zu sein scheint(German. 18. heisst es: exceptis admodum paucis, qui ob nobilitatem plurimis nuptiis ambiuntur), zu dieser Würde, in der Regel einen aus dem Geschlecht des Vorfahren, ja wol dessen nächsten Verwandten, und zwar, wie mit Zuversicht anzunehmen ist, auf Lebenszeit. Erblichkeit in dem angedeuteten Sinn kann daher für einen Grundzug des germanischen Königthums gelten. 29 Zum Beweis für das eben Gesagte dienen einmal die Worte unseres Kapitels:„reges ex nobilitate(d. h. mit Rücksicht auf edle Abkunft) sumuntur“, ferner die Stelle Germ. 42:„reges manserunt ex gente ipsorum, nobile Marobodni et Tudri genus, sowie Annal. 11, 16. und 17; sodann die Ableitung des Wortes: König, althochdeutsch chunink, von chunni, was Geschlecht bedeutet. Was die Befugnisse und Pflichten des Königs anlangt, so hatte er 1., wie Tacitus hier angibt, das Heer zu führen oder auch, wie man folgern darf, einen Heerführer zu bestellen; 2. bei heiligen Handlungen, die für die Volksgemeinde zu vollführen waren, wie z. B. bei der Weissagung(vgl. Germ. 10.), mitzuwirken(vgl. Waitz, Deut. V. G. 1, 169); 3. das Recht und die Rechtspflege zu schützen, auch wol, da German. 12. ausdrücklich bemerkt wird, dass bei königlicher Herrschaft ein Theil der Busse dem König zufalle, die Beamten, welche das Gericht hegten, zu bestellen(Vgl. Waitz, D. V. G. 1, 172); 4. mit dem Beirath der Volkshäupter die in der Volksgemeinde zu verhandelnden Gegen- stände vorzubereiten, wie denn in dieser sein Wort gewis von grosser Bedeutung war. Dies ergibt sich aus German. 11: De minoribus rebus etc.; sodann:„mox rex vel princeps.. audiunturt“. Endlich 5. hatte der König, dem vermuthlich der grösste Grundbesit⸗z zustand(Waitz, D. V. 1, 171), auch wol eine ansehnliche Gefolgschaft, da sie nach German. 13. für ein Erfordernis des Glanzes im Frieden, des Schutzes im Kriege gehalten wurde.— Als eigentliche Grundlage der königlichen Gewalt muss aber der Adel betrachtet werden, welchen deshalb Tacitus in unserem Kapitel mit Recht als wichtigstes Erfordernis zum Königthum hervorhebt. Vgl. Dahn, die Könige der Germanen S. 29. Die anziehende Frage nach der Entstehung des Germanischen Königthums, oder genauer: welche Verfassung die ursprüngliche gewesen sei, die königliche oder die republikanische, ist bis jetzt noch nicht gelöst worden und wird schwerlich durch histo- rische Beweise gelöst werden. Die Versuche von Sybel's(Entstehung des Deutschen Königthums. Frankfurt 1844) und Köpke's(Deutsche Forschungen. Berlin 1859), die republikanische Verfassung als die ursprünglichere nachzuweisen, sind nicht als gelungen anzuschen, wenn gleich diese Versuche zur Aufhellung des germanischen Alterthums werth- volle Beiträge geliefert haben. Vgl. Waitz, D. V. 2, 15. Dahn a. a. O. S. 29. Soviel von den Königen. Wo königliche Gewalt nicht vorhanden war, hatten erwählte Anführer die Leitung im Kriege. Der altdeutsche Name für sie ist herizoho von heri= Heer und zoho= Zugführer. Von der Thätigkeit dieser Herzoge redet Tacitus viel ausführlicher, als von der der Könige, wol deshalb, weil bei den westlichen Volks- stämmen, welche den Römern mehr bekannt waren, Königsherrschaft selten vorkam, die Wahl eines Herzogs also desto öfter vorkommen musste. Man wird aber nicht fehl gehen, wenn man annimmt, dass die Leitung durch Könige und Herzöge wesentlich nicht verschieden war, die königliche sich jedoch einer wirklichen Macht mehr näherte. Der Herzog gehörte wol sicher zu den Häuptern eines Volksstamms, den„principes“, von 30 welchen Tacitus vom 11. bis 14. Kapitel ausführlicher redet, aber Adel wurde bei ihm nicht erfordert. Dass er nur für einige Zeit erwählt wurde, versteht sich in republikanisch regierten Volksstämmen wol von selbst, wird aber auch durch das, was Tacitus von dem Walten der erwählten Herzoge erzählt, noch bestätigt. Insbesondere das tragische Ende des berühmtesten aller Herzoge, des Befreiers Arminius, kann dafür als Beleg gelten (Tac. Ann. 2, 88). Noch deutlicher geht es aus dem hervor, was Beda histor. ecclesiast. 5, 10. erzählt„antiqui Saxones... tempore belli ducem sequuntur, peracto autem bello, rursum aequalis potentiae omnes fiunt satrapae“(d. h. principes). Die Art der Erhebung wird von Tacitus(histor. 4, 15) beschrieben, als er der Wahl des Canninefaten Brinno gedenkt; sie war wahrscheinlich von der Art, wie man die Könige auf den Schild erhob, nicht verschieden, da im Mittelalter diese Art der Erhebung bei den Germanischen Königen ganz allgemein vorkam. Die Gewalt der Herzoge ist übrigens mehr eine auf sittlichen Beweggründen, als auf Gehorsam beruhende. Sie wirken, wie Tacitus sagt, durch ihr Beispiel und, wenn sie recht viel erreichen, durch Bewunderung.„Admiratio“ steht nämlich im Verhältnis der Steigerung zu„exemplum“. Diese beschränkte Macht der Herzoge wird auch durch das, was Tacitus von der Kriegsleitung des Arminius und Anderer erzählt, nur bestätigt. Vgl. Ann. 1, 68. 2, 14.(„Sine cura ducum abire“), histor. 4, 76.(„Germanos... non iuberi, non regi, sed cuncta ex libidine agere“). Die Strafgewalt stand, wie Tacitus ausdrücklich sagt, allein den Priestern zu. Die abweichende Angabe Caesars(de bello Gall. 6, 23.), dass die für den Krieg erwählten Obrigkeiten die Gewalt über Leben und Tod gehabt hätten, ist wol so aufzufassen, dass Caesar die Befugnisse der erwählten Obrigkeiten und der Priester nicht unterscheidet.— Im Allgemeinen tritt aber in der Schilderung des Tacitus die politische Bedeutung des Priesters nicht als bedeutend hervor. Sie strafen auf dem Kriegszug und in der Volks- versammlung(German. 11.„silentium per sacerdotes, quibus tum et coercendi ius est, imperatur.“) den Frevler— dhne Zweifel, weil dieser als Uebertreter des den Göttern heiligen Heerfriedens und Volksfriedens galt—; ausserdem erforschen sie mit dem König oder bei den republikanisch regierten Stämmen mit dem Häuptling des Stammes den Willen der Götter. Dies scheinen aber auch die einzigen Fälle zu sein, in welchen die Priester politischen Einfluss übten. Jakob Grimm(Deut. Rechts-Alterthümer 1. Ausg. S. 750. u. w.) ist allerdings geneigt, ihren Einfluss als bedeutender anzunehmen. Diese Ansicht mag vielleicht die richtige sein; nur lassen sich aus Tacitus und aus gleichzeitigen Quellen keine Beweise dafür beibringen. So denkt auch Waitz(D. V. G. 1, 116.) über diesen Punkt. Den Priestern also, und nicht den Herzogen, stand es nach des Tacitus Worten zu, 1) die Todesstrafe zu verhängen(diese Bedeutung hat nämlich„animadvertere“ bei Römischen Schriftstellern und namentlich bei Tacitus, wie sich aus histor. 1, 68. 4, 49. 31 und andern Stellen unwidersprechlich ergibt), 2) in Fesseln zu legen. Ja die Herzoge waren nicht einmal befugt, eine Strafe, die bei den Römern jeder Centurio für geringe Vergehen aussprach und sofort vollzog(man denke an„cedo alteram“ in Annal. 1, 23.), nämlich Stockschläge, aufzuerlegen; von den Priestern dagegen liessen sich die Germanen mit solchen Strafen belegen, weil die Priester für Werkzeuge der Götter galten. Die Worte: „in poenam“ können daher auch nur von einer Strafe, die von der Volksgemeinde oder von menschlicher Obrigkeit auferlegt wird, verstanden werden. Zugleich ergibt sich aber und zwar namentlich aus den Worten:„nec ducis jussu, sed velut deo imperante“, dass die Priester die Strafe nicht bloss vollstreckten, sondern auch verhängten. Die Worte:„effigiesque et signa“ etc. schliessen sich, wie man aus der Partikel: que erkennt, unmittelbar an das Nächstvorhergehende an und drücken aus, dass die Germanen, dem Glauben an die Götter entsprechend, d. h. um die Nähe derselben zu veranschaulichen, Bilder und bestimmte Kriegszeichen oder(wenn man mit Jakob Grimm, D. Mythol. 2. Ausg. I, 61. ein 8ν à ϑνυον annehmen will) bestimmte bilderartige Kriegszeichen, welche sie aus den(heiligen) Hainen mitgenommen haben, in die Schlacht tragen. Dass nämlich„Signa“ hier als Kriegszeichen, als Erkennungszeichen für eine Kriegerschaar aufzufassen seien, dafür spricht ausser dem Zusammenhang auch eine Stelle des Tacitus Chistor. 4, 22.), wo es von einem theilweise römisch bewaffneten Kriegsheer der Germanen heisst: hinc veteranarum cohortium signa, inde depromptae silvis lucisque ferarum imagines, ut cuique gentis inire proelium mos est. Wir erfahren zugleich aus dieser Stelle, dass die„signa“ Bilder von wilden Thieren, und zwar nicht beliebige, sondern je nach den Volksstämmen verschiedene waren, was Tacitus in der vorhergenannten Stelle der Germania durch quaedam— d. h. bestimmte, aber vom Schriftsteller nicht näher bezeichnete— anzudeuten scheint.— Was für Thiergestalten es waren, lässt sich wenigstens aus den Zeugnissen des Mittelalters entnehmen. Widukind(I, 11.) erzählt nämlich von einem Anführer der heidnischen Sachsen: Hic accipiens signum, quod apud eos habebatur sacrum, leonis atque draconis et desuper aquilae volantis insignitum effigie etc.— Aehnliches findet sich bei Gregorius Turon. 2, 10. von den Franken. Auch dürfen wir aus anderen Ueberlieferungen schliessen, dass es Bilder von Lieblingsthieren der für den Kampf hülfreichen Götter waren, also Bilder von Adlern, Wölfen, Raben u. dgl. Aus diesen Thierbildern sind später die Wappen der Volksstämme hervorgegangen; wir finden also den Ursprung einer Sitte, die bis in unsere Tage dauert, bei Tacitus erwähnt und erklärt.— Dass aber bei„effigies et signa“ nicht an Bilder der Götter selbst zu denken sei, ergibt sich aus einer Stelle des Tacitus im 9. Kapitel der Germania, wo es heisst, dass den Germanen das Wesen der Götter zu erhaben vorkomme, um dieselben in Bildern darzustellen.— Uebrigens wurden solche zu Kriegszeichen dienende Bilder höchst- wahrscheinlich von den Priestern in dem Krieg getragen. Vgl. Grimm, Deut. Myth. 2. Ausg. I, 80. * 32 Unter die Antriebe zur Tapferkeit, von welchen Tacitus im zweiten Theil dieses Kapitels handelt, ist vorerst das zu rechnen, was er schliesslich von der Leitung im Krieg erwähnt, nämlich der Glaube an die Nähe der Gottheit, welcher durch die mit- genommenen Bilder erhöht werden sollte. Ein zweiter Antrieb liegt in der Aufstellung nach Familien und Verwandtschaften, ein dritter in der Mitwirkung der Frauen bei dem Kampfe. Zu den Worten: quodque praecipuum etc. ist aus dem Vorausgehenden die Vorstellung, dass die Götter nahe seien, schon als ein Antrieb zur Tapferkeit zu denken, und an diesen Gedanken schliesst sich nun das Folgende als weiterer Antrieb zur Tapferkeit an. Zu den Worten:„non casus... turmam aut cuneum facit, sed familiae et pro- pinquitates“ ist zunächst zu bemerken, dass„cuneus“ nicht blos eine Abtheilung des Fussvolks bezeichnet, während turma dieselbe Bedeutung für die Reiterei hat, sondern auch, dass jenes Wort bei Tacitus zugleich den Nebenbegriff einer durch Zwischenräume abgesonderten Abtheilung enthält. Dies ergibt sich aus dem Gebrauch in histor. 5, 16: „Civilis haud porrecto agmine, sed cuneis adstitit“, sowie in Ann. I, 51.„Caesar avidas legiones, quo latior populatio foret, quatuor in cuneos dispertit“.— Zu der Aufstellung nach Familien und Verwandtschaften dient als treffliche Erläuterung, was Leo, Vorlesungen über D. Gesch. 1, 186. sagt:„der Schutz des Lebens und der Ehre ruhte hauptsächlich in der Verwandtschaft, in der Sippe... jedes Geschlecht bildete eine Corporation, aneinander gebunden zum gemeinsamen Schutze bei Recht, Leben und Ehre“. Vgl. Waitz, D. V. G. I, 45. Solche Geschlechtsverbindungen bestanden z. B. bei den Dith- marsen, solange sich diese frei erhielten. Rühs S. 248. In der folgenden Stelle:„et in proximo pignora— unde feminarum ululatus audiri“ ist das Wort: pignora nach dem Sprachgebrauch des Tacitus, welchen Bötticher im lexicon Taciteum qurch viele Beispiele erweist, als: die Verwandten, als die, welche der Mensch„seine Lieben“ nennt, aufzufassen. Sodann entsteht die Frage, ob der Infinitivus: audiri beizubehalten sei. Ritter streicht das Wort, weil es Glosse sei; Kritz verändert es in auditur. Als Infinitivus historicus kann das Wort allerdings nicht aufgefasst werden, wie Orelli richtig bemerkt; aber warum es nicht im Sinn von„auditur“ oder„audiri solet“, aufgefasst werden könnte, da in Agricol. 34.„ruere“ offenbar für„ruit“ oder„ruere soleté steht, hat Ritter in seiner Polemik gegen audiri, wie mir dünkt, nicht nachgewiesen. Es ist also nach meiner Ansicht weder zur Weglassung noch zur Ver- änderung ein Grund vorhanden.— Audiri muss übrigens, wie das deutsche Zeitwort: „Sich vernehmen lassen“ hier im Sinn von:„erschallen, ertönen“ aufgefasst werden, denn nur so Passt es zu„unde“ und bezeichnet einen Vorgang, der auf die Kämpfer einwirkt.— Für die Anwesenheit der Frauen in der Nähe des Kampfes und ihre Mitwirkung findet sich eine Belegstelle bei Tacitus hist. 4, 18.„Civilis... matrem suam sororesque, simul 2 omnium conjuges parvosque liberos consistere a tergo jubet, hortamenta victoriae vel pulsis pudorem. Ut virorum cantu, feminarum ululatu sonuit acies, nequaquam par a legionibus cohortibusque redditur clamor“. Der von Tacitus berichtete Zug, dass die Germanischen Frauen sich die Pflege und Heilung der Wunden angelegen sein liessen, tritt auch in der Zeit des Ritterthums besonders hervor. Ja selbst in der neuesten Zeit hat es bei den Völkern, die völlig oder theilweise germanischer Abkunft sind, nicht an einzelnen Frauen gefehlt, welche das Kriegslager aufgesucht haben, um die Verwundeten zu verpflegen. Zu dem Ausdruck: hortamina kann man auch die von Grimm(Deutsch. Mythol. 2. Ausg. S. 370.) aus Deutschen Gedichten des Mittelalters gesammelten Stellen vergleichen, in denen die Wirkung geschildert wird, welche der Gedanke an die geliebte Frau auf den Kämpfenden ausübt.— Der Ausdruck: sanctissimi ist im Sinn von:„unbestechlich, zuverlässig“, der Aus- druck:„exigere“ im Sinn dessen, was wir unter:„exact machem“ verstehen, daher als:„genau prüfen und beurtheilen“ aufzufassen. Achtes Kapitel. Dieses Kapitel bildet den Schluss der Schilderung vom Kriegswesen.— Da Tacitus am Ende des vorigen Kapitels der Mitwirkung der Frauen erwähnt hat, so weist er in diesem Kapitel zur Bestätigung des Gesagten zunächst auf einige Erfolge hin, welche die Frauen durch ihre Einwirkung auf die Männer im Kriege erreicht hätten. Leider ist uns von diesen Erfolgen keiner näher bekannt. Denn was Plutarch im Leben des Marius (Kap. 27.) von dem Widerstand erzählt, welchen die Frauen der unzweifelhaft germanischen Cimbern den Römern geleistet haben, ist zwar ein Zeugnis von der Tapferkeit der germanischen Frauen, aber keineswegs von einem durch sie herbeigeführten günstigen Erfolg, wenn gleich soviel daraus hervorgeht, dass ein solcher durch ihren Heldenmuth leicht herbeigeführt werden konnte. Die Erzählung von den Frauen der Ambronen(Plut. Mar. 19.), welche übrigens im Ergebnis mit der anderen Erzählung übereinstimmt, kann noch weniger als Zeugnis gelten, da es keineswegs ausgemacht ist, dass die Ambronen germanischer Abkunft waren. Was die Stelle bei Caesar(de bell. Gall. 1, 51) betrifft, So besagen die Worte:„(mulieres) in proelium proficiscentes milites passis manibus flentes implorabant, ne se in servitutem Romanis traderent“ eine Handlung, welche doch wol allen Frauen in gleicher Lage ganz natürlich ist, und können daher nicht zum Beweis vom Heldensinn der Germanischen Frauen angeführt werden. Dagegen liessen sich aus der Geschichte der folgenden Jahrhunderte manche Beispiele anführen; ich begnüge mich jedoch auf das zu verweisen, was Rühs a. a. O. S. 255. in dieser Beziehung sagt. 5 34 Die Worte:„obiectu pectorum“ können an sich in doppelter Weise aufgefasst werden, nämlich entweder, dass die Frauen sich den Feinden und den von diesen drohenden Ge- fahren, oder dass sie den Ihrigen die Brust entgegenstellten. Allein wenn man erwägt, dass die Worte:„constantia precum“ und„monstrata comminus captivitate“, von welchen die Worte:„obiectu pectorum“ eingeschlossen sind, von den Frauen nur mit Beziehung auf die Ihrigen gesagt sein können, so wird man geneigt sein, auch bei„obiectu pectorum“ dieser Beziehung den Vorzug zu geben. Möglicher Weise hat Tacitus damit andeuten wollen, dass sie lieber von der Hand der Ihrigen den Tod finden, als in die Gefangenschaft der Feinde gerathen wollten. Die Lesart:„nubiles“, welche von einigen neueren Herausgebern vorgezogen wird, ist nicht blos durch die Handschriften weniger verbürgt, als die herkömmliche Lesart: „nobiles“, sondern scheint mir auch weniger in den Zusammenhang zu passen. Denn der Nachdruck liegt offenbar auf dem Wort:„puellae“, weil ja der vorhergehende Satz:„quam . feminarum suarum nomine timent“ erläutert werden soll, und das Wort:„nobiles“ wird beigefügt, weil man besonders bei weiblichen Geiseln immer auf vornehme Abkunft sah. Dagegen würde der Ausdruck:„nubiles“ etwas Auffallendes bezeichnen und doch wenig dazu beitragen, um die Furcht vor der Gefangenschaft der Mädchen zu steigern, da ja Mädchen, die noch nicht mannbar sind, in der Gefangenschaft bald in dieselben Gefahren, wie die mannbaren, kommen würden. In dem Satz:„inesse quin etiam sanctum aliquid et providum putant“ ist das Wort: sanctum, da es die ursprüngliche Bedeutung:„der Gottheit geweiht“ hier nicht hat, in derjenigen Bedeutung zu nehmen, in welcher das Wort ausser jener ersten in Beziehung auf Menschen vorzukommen pflegt. Es bedeutet alsdann:„Reines, Unantastbares“. Dagegen wird durch:„providum“ das Vorausahnende, die Sehergabe bezeichnet. Demnach scheint Tacitus sagen zu wollen, dass die Germanen in dem Wesen der Frauen etwas Reines und Vorahnendes anerkennen und deswegen die Rathschläge und Antworten derjenigen Frauen, in Welchen jene Züge besonders hervortreten, sehr beachten. Weitere Belegstellen dafür, dass von den Germanen Frauen die Sehergabe zugeschrieben wird, sind: Caesar de bell. Gall. 1, 50. Sueton. Vitell. 14. Clemens Alex. Strom. 1, 360. Pot. 2lO d d Taga Teoο⁵αιαακνοος α εοαα ακαοε̈α ννκs, ær rorau‿νμαeν dtνα 7009516TOOœ m△άαl sνμαεμιν Saννμνςα νμάς ωꝓσς τᷣxννμσeοeνπ rOϑεοσππιεοοσσ τ ονας. Strabo VII. p. 294. ESOs ds ντυνν Kiμρμεαωνναιννονσννπασν⸗⁵αGwGοσMνον Se aHς yuναεανν αασαν συσρœᷣe?εκννσσᷣe Tονκη‿2ω,έ Oουν τπτοπαντιεέιε εεεια To*²ετοωι, suxeluore, aeolas Sgœrnrridag Srri Tεοmηιέενκννηι, ⁶ον xodν oονον,„uμνπαοεςοι rois 0b dl-, Aαbέινιοσ ϑς τoον ꝗrοαισοννεμςου οσυννπιαμνν ε⁵†σοαυ εᷣτᷣντeεννναuνσατονς yον xæœννρ sνονν, dGoν 2,*◻ρQοσσ εαμιανι ετον˙ευναράρ⁴ἀ˙σοσασν ακρ dνπεοστεε τοο έιννοο Sꝭνιμοονς‿ Eα‿νοατιον μεν εεοοιιενισσα ενχde roν‿ τπτιωQ¶ν△ομεμνσο aμαατοο εlςα τν οααινρρσ œzretasν ird Srοιοισηνισο ι d—³‿ ααάςννςαα ⁸mσα³νννενοων̈νιαάηςνεyyuοᷣ viuν τοοςσ οdxᷣelος Zu. den beiden letzten Stellen ist jedoch zu bemerken, dass von priesterlichen Seherinnen der Germanen sonst nirgends die Rede ist. Besonders aber ist zu vergleichen Grimm, Deut. Mythologie 2. Ausg. 1, 368 u. Ww. In dem Satz:„vidimus.. Veledam... sed et olim“ hat das Wort: vidimus den Hauptton und bezeichnet, wie mir dünkt, eine Steigerung zu dem Vorhergehenden. Tacitus will nämlich, scheint es, sagen, dass er eine solche Secherin— und sie war vielleicht die bedeutendste— mit eignen Augen gesehen habe, weshalb denn auch die Worte: diu apud plerosque numinis loco habitam, da ja Tacitus diese Beobachtung nicht ebenfalls selbst anstellen konnte, nicht als Object zu„vidit“, sondern als Attribut zu Veledam auf- zufassen sind. Um jedoch einem möglichen Irrthum, als wäre Veleda die erste Erschei- nung der Art bei ihren Landsleuten gewesen, zu begegnen, setzt er berichtigend zu: „vidimus“ hinzu:„sed et olim... venerati sunt“. Was den Namen: Veleda betrifft, so vergleicht ihn Grimm(Deut. Mythol. 2. Ausg. S. 374. dem nordischen Appellativum: vala. Die beiden ersten Silben sind nach Statius Silv. I, 4, 90. als kurz anzusehn, obwol nach Cassius Dio(67, 5, 3) die vorletzte Silbe als lang zu betrachten sein würde. Ihr Geschick erzählt Tacitus hist. 4, 61. 65. 5, 22. 24. 25. Dass sie zuletzt im Triumph aufgeführt worden sei, wird aus unserer Stelle, sowie aus Statius a. a. O. wahrscheinlich. Statt: Aurinia ist, wie K. Müllenholf in der Kieler Monatsschritt 1852. S. 335. nachgewiesen hat, Albruna zu lesen. Wen Tacitus unter den Worten:„complures alias“ verstanden habe, lässt sich nicht sagen. Er meint damit odfenbar solche Frauen, welche vor Veleda die Sehergabe übten. Dagegen hat uns Cassius Dio(abud Wophilinum 67, 5, 3.) den Namen einer Seherin nach Veleda aufbewahrt. Bei ihm heisst es nämlich: Maεgςvyog αέακαέαν νπρννν mαάιεᷣòς eœ Ldνα Traoνεμνεοο(ν ds dsra iv Be2αν Ʒυν Kæluα Heςονιιαe)) 11οο σOmςσς τι o⁴μιμιμαάσν.. Was die Art der Verehrung betrifft, welche die Germanen solchen hochbegabten Frauen bewiesen, so gibt Tacitus durch die Worte: numinis loco habitam etc. zu verstehen, dass man die Veleda mit ganz besonderer Verehrung betrachtet, ja sie für eine Art göttlichen Wesens angesehen habe, dass man aber weder ihr, noch den früheren Scherinnen eine schmeichlerische, sie zu Göttinnen erhebende Verehrung bewiesen habe. Die letzte Bemerkung ist wol nicht ohne Anspielung auf die bei den Römern damaliger Zeit mitunter vorkommenden Vergötterungen von Frauen und Kindern, dergleichen uns Cassius Dio 59, 11. von der Schwester des Caligula, und Tacitus in Ann. 15, 23. von der Tochter des Nero erzählen. Was dagegen die Stelle des Tacitus(histor. 4, 61) betrifft, wo er sagt: ea virgo nationis Bructerae late imperitabat, vetere apud Germanos more, quo plerasque feminarum fati- dicas et augescente superstitione arbitrantur deas“, so scheint mir dieselbe mit dem, was er in der Germania sagt, nicht im Widerspruch zu stehen. Denn die Worte: augescente super- 36 stitione können ja als Bedingungssatz aufgefasst werden und drücken alsdann mit den übrigen Worten aus, dass man solche Seherinnen nur in besonderen Fällen, nur wenn sich die Verehrung in besonders abergläubischer Weise steigerte, als Göttinnen betrachtete. Demnach wäre in hist. 4, 61. nur eine Steigerung dessen enthalten, was wir in unserer Stelle finden. Wenn dagegen Orelli unsere Stelle so erklärt, als seien zu„tanquam facerent deas“ die Worte:„sed ut quae re vera essent“ zu ergänzen, so scheint er mir die Annahme einer Anspielung auf Römische Verhältnisse weiter auszudehnen, als Grund dazu vorhanden ist. Denn in dem Ausdruck:„non adulatione“ ist, meiner Ansicht nach, die Anspielung auf Römische Verhältnisse hinreichend angedeutet, und weder in dem Zu- sammenhang der Worte, noch in dem Sprachgebrauch des Tacitus(vgl. das lex. Tacit. von Bötticher unter: facere) findet sich ein Grund, dass man das Zeitwort: facere hier in der Bedeutung von:„erklären, aber nicht dafür halten“ auffassen könnte. Es war meine Absicht, die Beiträge zur Erklärung der Germania bis zum 14. Kapitel, mit welchem Tacitus die Beschreibung des öffentlichen Lebens beschliesst, auszudehnen und nur die Behandlung dessen, was Tacitus über das häusliche Leben sagt, für eine spätere Gelegenheit aufzusparen. Allein die Ausführung dieser Absicht ist für jetzt unmöglich geworden, und ich muss hier abbrechen. So schliesse ich denn mit der Hoffnung, dass es mir vergönnt sein möge, zu einer günstigeren Zeit die Erklärung der Germania wenigstens bis zum Ende des allgemeinen Theils derselben fortzuführen. —+ eo=deee— Schulnachrichten. e I. Lehrverfassung während des Schuljahres von Ostern 1862 bis ebendahin 1863. Prima. (Ordinarius: Dr. Soldan.) Griechische Sprache. Homers Iliade. B. I. II. III.(Sommer); B. IV. V. VI.(Winter) 1 Stunde wöchentlich; Griechische Lyriker nach Bachs Anthologie: Callinus, Tyrtaeus, Mimnermus, Solon, Xenophanes, Theognis, Alcacus, Sappho, Anacreon, Simonides, Pindar mit Auswahl(S.); Sophokles König Oedipus(W.) 2 St. w.(Pf. Dithmar); Platons Apologie des Socrates nebst Xenoph. Memor. I, 1. u. 2.(S.); Kriton und Eutyphron nebst Xenoph. Mem. II, 1. u. 3.(W.) 2 St. w.; Grammatik n. Berger: Casuslehre u. Lehre vom Verbum bis Infinitiv einschl. u. Scripta n. Böhme 1 St. w.(Dr. Collmann). Lateinische Sprache. Horatius lyrische Gedichte mit Ausw. B. I. u. II.(S.); B. III. u. IV.(W.), nebst lateinischen Aufsätzen u. Uebungen im Lateinischsprechen für die Ober- Primaner 2 St. w.(Dr. Münscher); Cicero von den Pflichten B. I. 1— 31.(S.); B. II, 32— 45. III, 1-11.(W.) 2 St. w.; Livius B. XXII, 25—56.(S.); XXII, 57—61. u. XXIII, 1—17.(W.) 2 St. W.; Scripta n. Süpfle mit Benutzung von Bergers Stilistik 2 St. w.(Dr. Soldan). Deutsche Sprache. Historische Grammatik n. Vilmar nebst Uebersetzung u. Er- klärung gothischer und althochdeutscher Sprachproben(S.); Nibelungenlied von Anfang bis zu Ende(W.) 2 St. w.; Aufsätze: Chrieen u. Redeversuche; Declamations-Uebungen 1 St. w.(Pf. Dithmar). 38 Französische Sprache. Louis XI. von Delavigne(S.); Bertrand et Raton von Scribe(W.); Grammatik nach des Lehrers Lehrbuch 2. Theil(Moduslehre, Wortstellung, Negationen) und Uebungen n. d. Lehrers Uebungsbuch 2 St. w.(Dr. Collmann). Hebrãäische Sprache. Elemente der Grammatik n. Gesenius von Anfang, Aus- wendiglernen der Paradigmen des Nomens u. Verbums(S.); schriftliche Uebungen in der Formenlehre(W.) 1 St. w.; Lectüre n. dem Lesebuch v. Brückner: 1. Sam. 16 u. 17; 1. König 3. 17. 18. 19.(S.); Psalm 1. 13. 22. 24. 33.(W.) für die Geübteren;, Genes. 1. 2. 3.(S.), 6. 7. 8. 9. 22. 37. 38.(W.) für die Anfänger 2 St. w.(Pf. Dithmar). Religionslehre. Geschichte des Reiches Gottes im Alten Bund(S.); Geschichte der christlichen Kirche bis auf Karl den Grossen(W.) 2 St. w.(Dr. Minscher). Mathematil. Arithmetik, Lehre von den Wurzeln u. Logarithmen n. Heis§. 41— 59; dann ebene Trigonometrie n. Stegmann(S.); Beendigung der Trigonometrie, dann Gleichungen des 2. Grades mit einer Unbekannten nebst Uebungen n. Heis§. 69—71. (W.) 2 St. w.(GL. Fürstenau); Geometrie, Stereometrie n. Stegmann§. 1— 49.(S.) (Dr. Mauritius); Beendigung der Stereometrie, dann geometrische Aufgaben(W.) 2 St. w. (GL. Fürstendu). Weligeschichte. Wiederholung der morgenländischen u. griechischen Geschichte bis 431 v. Chr.(S.); der griechischen u. römiscaen Geschichte sowie der des Mittelalters bis auf Karl d. Gr.(W.) 2 St. w.(Dr. Manscher). Phgsib. Licht und Wärme n. Koppe, L. u. 10. Abschn.(S.); mechanische Er- scheinungen, 1. u. 2. Abschn.(W.) 2 St. w.(Dr. Ritten). Secunda. (Ordinarius: Dr. Collmaan.) Griechische Sprache. Homers Tlade B. I.(.); B. II. III. u. IV. 1— 126.(W.) 2 St. w.(Dr. Künscher); Jakobs Attika Apsch. XVIIXX.(S.); Absch. XXI- XXII. (W.) 2 St. w.; Grammatik n. Berger§. 307—338.(S.);§. 339—355.(W.) 1 St. w.; Scripta nach den Aufgaben von Böhme Nr. 45—54.(S.); Nr. 54—61.(W.) 1 St. w. (Dr. Soldan). Lateinische Sprache. Virgils Aeneide B. V.(S.); B. VI. u. VII.(W.) 3 St. w. (Dr. Schimmelpfeng); Cicero pro l. Manilia; pro Milone; Livius B. XXI-XXII, 8; Sallust bel. Catil. 4 St. w.; Grammatik nach Berger: Casuslehre und Einiges aus der (Moduslehre; Uebungen nach Berger und Süpfle 3 St. w.(Dr. Collmann). Deutsche Sprache. Lectüre n. Wackernagels Auswahl, Absch. I. u. II.(S.); III. u. IV.(W.); ausserdem Shakespeares Julius Caesar nach der Uebersetzung v. Schlegel S.); Göthes Egmont(W.); Aufsätze und Uebungen im mündlichen Vortrage 2 St. w. (Dr. Schimmelpfeng). 39 Französische Sprache. Lectüre nach des Lehrers Lesebuche S. 185— 240; Grammatik nach des Lehrers Lehrbuch(Repetition der unregelmässigen Verba und Einiges aus der Casuslehre); Uebungen nach desselben Uebungsbuche Lect. 37— 73. 28t. w.(Dr. Collmann). Feligionslehre. Erklärung der Apostelgeschichte(S.); des Briefes Sct. Pauli an die Römer, des 1. Briefes Sct. Petri und des 1. Briefes Sct. Johannis(W.) 2 St. w.(Dr. Münscher). Mathematilt. Arithmetik nach Heis§. 27— 33. und§.(5.(S.);§. 67. u.§. 34— 54. (W.) 2 St. w.; Geometrie nach Kunze Kap. 4—7.(S.); Kap. 8—10. und geometrische Aufgaben(W.) 2 St. w.(GL. Fürstenau). Weltgeschichte. Geschichte des Mittelalters von 1125— 1492 nach Dietsch II. S. 80— 130.(S.); Wiederholung der griechischen und römischen Geschichte bis 133 vor Christo nach Dietsch I.(W.) 2 St. w.(Dr. Münscher). Geographie. Ethnographie und Statistik von Europa nach des Lehrers Lehrbuche §. 66— 71. nebst mathematischer Geographie(S.);§. 71— 86.(77.) 2 St. w.(Dr. Ritter). Naturkunde. Botanik, besonders Beschreibung der merkwürdigsten ausländischen Pfanzen(S.); Beschreibung krystallisierter Mineralien(W.) 1 St. w.(Dr. Ritter). Tertia A. (Ordinarius: Dr. Ritter.) Griechische Sprache. Homers Odyssee B. III.(S.); B. IV.(VI.) 2 St. w.(Pf. Dithmar); Xenophons Anab. B. I. 2 St. W.; Scripta nach Franke 1 St. w.; Grammatik, Repetition der regelmässigen Verba und Lehre vom unregelmässigen Verbum und von dem auf 4 Berger§. 78— 156. 1 St. w.(Dr. Buachenau). Lateinische Sprache. Ovids Metamorphosen B. VII, 159— 359. 490— 699. 753— 865. (S.); B. VIII, 157— 588. 611— 884.(W.) 2 St. w.(Pr. Ney); Caesar de bello Gallico B. IVY, 17-V. zu Ende(S.); B. VI. u. VII.(W.) 4 St. w.; Grammatik nach Berger, Satzlehre§. 108— 204.(S.);§. 205. vom Verbum bis zu Ende; Wiederholung der Grund- formen der Verba§. 79— 82. und der Wortbildungslehre§. 92— 107.(W.); Scripta nach Süpfle I. 2. Cursus Nr. 344— 356.(S.), Nr. 357— 373.(W.); daneben mündliche Uebungen nach Krebs Anleitung etc. mit Auswahl 2 St. w.(Dr. Ritter). Deulsche Sprache. Aufsätze; Uebungen im Declamieren und Lesen nach Bachs Lesebuche 2 St. w.(Pf. Dithmar). Französische Sprache nach Ces Lehrers Vorschule 2. Cursus von Anfang bis zu Ende 3 St. w.(Dr. Collmann). Religionslehre. Erklärung der Bücher des Alten Testaments, 2. B. Sam. Kap. 12. bis zum Ende der historischen Bücher, Hiob, Psalmen und Propheten mit Auswahl; sodann Erklärung des Kirchenjahrs und des apostolischen Glaubensbekenntnisses 2. St. w. (Pf. Dithmar). 40 Mathematik. Arithmetik nach Heis§. 1— 15.(S.),§. 25, 26. 34— 39. 50— 54. 60— 63.(W.) 2 St. w.; Geometrie nach Kunze Kap. 1— 3.(S.); Kap. 4— 6. und geome- trische Aufgaben(W.) 2 St. w.(GL. Fürstenau). Weltgeschichte. Geschichte der Römer von Anfang bis zur Schlacht bei Actium nach Dietsch I.§. 113—179. 2 St. w.(Pr. Nep). Geographie. Europas Bodengepräge nach des Lehrers Lehrbuche, erste Hälfte nebst mathem. Geographie(S.); zweite Hälfte nebst kurzer statistischer Uebersicht(W.) 2St. w. (Dr. Ritter). Naturkunde. Beschreibung einheimischer Pflanzen nach Wigands Flora von Kur- hessen(S.); Gesteinslehre(W.) 1 St. w.(Dr. Ritter). Tertia B. (Ordinarius: Dr. Schimmelpfeng.) driechische Sprache. Homers Odysee B. IX, 39— 250.(S.); von da bis X, 347.(W.) 2 St. w.; Spiess, Uebungsbuch 2. Curs. Kap. XVII—XXVI.(S.); zusammenhängende Stücke(W.) 2 St. w.; Scripta nach Spiess Kap. XXVII—XXXIV. 1 St. w.; Grammatik, Wiederholung der regelmässigen Formenlehre nach Berger§. 1— 123.(S.); Verba auf u und unregelmässige Verba§. 124— 156.(W.) 1 St. w.(Dr. Schimmelpfeng). Lateinische Sprache. Ovids Metamorphosen B. III. 339— 400. 513—733.(S.); B. IV. 1— 166. 389— 562.(W.) nebst Einübung der Quantitätslehre und Auswendiglernen 2 St. w.(Pr. Hartwig); Caesar de bell. Gall. B. I. Kap. 1— 40.(S.); I. 41— III. zu Ende (W.) 4 St. w.; Grammatik nach Berger§. 108— 181.(S.);§. 182— 258. nebst einer kurzen Uebersicht über den zusammengesetzten Satz§. 259— 344.(W.) 2 St. w.; Scripta nach Süpfle I. Nr. 101— 243(Auswahl); die erste Abtheilung des Buchs wurde zum grossen Theile mündlich übersetzt. 1 St. w.(Dr. Schimmelpfeng). Deutsche Sprache. Lesen und Auswendiglernen nach Wackernagels Lesebuch 3. Th. und nach Bachs Lesebuch, daneben Aufsätze. 2 St. w.(Pr. Hartwig). Französische Sprache. Grammatik, sowie mündliche und schriftliche Uebungen nach Collmanns Vorschule 1. Curs.§. 1— 71. Kap. 1— 49. 3 St. w.(im S. Dr. Mauritius, im W. Pr. Noy). Religionslehre gemeinschaftlich mit Tertia A. Mathematiſt. Arithmetik nach Heis§. 1— 15.(S.);§. 16— 26. und die leichteren Aufgaben aus§. 64.(W.) 2 St. w.; Geometrie nach Kunze§. 1— 44.(S.)(GL. Fürstenau); §. 45— 77.(W.) 2 St. w.(Dr. Mauritius). Weltgeschichte. Geschichte der Römer von Anfang bis zur Schlacht bei Actium nach Dietsch I.§. 113— 178. 2 St. w.(Pr. Harkzwig). Geographie inschaftli. 25 Vaumpesobechke gemeinschaftlich mit Tertia A 41 Quarta. (Ordinarius: HL. Krause.) Griechische Sprache. Grammatik, die regelmässige Declination und der Anfang der Conjugation nach Berger§. 1— 97.(S.); Wiederholung und Fortsetzung der Conjugation der Verba auf w.§. 98— 123. m. A.(W.); mündliche und schriftliche Uebungen nach Spiess, Uebungsbuch für Quarta, Kap. I-X.(S.); Kap. XI.(W.) 5 St. w.(HL. Krause). Lateinische Sprache. Grammatik, die Lehre vom Nomen nach Berger§. 108— 152. (S.);§. 153— 171.(W.); schriftliche und mündliche Uebungen nach Spiess Uebungsbuch für Quarta 3 St. w.; Lectüre, Cornel. Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides(S.) 6 St. w.; Corn. Nepos: Pausanias, Cimon, Lysander, Alcibiades, Epaminondas und Pelo- pidas(W.) 4 St. w.; Phädrus Fabeln B. I.(W.) 2 St. Ww.(HL. Krause). Deutsche Sprache. Lesen und Auswendiglernen nach Wackernagels Lesebuch III. sowie Aufsätze 2 St. w.(HL. Krause). deligionslehre. Erklärung und Einübung des Katechismus, die fünf Hauptstücke 2 St. w.(Pf. Fenner). Mathematilt. Rechnungen des gemeinen Lebens nach Fölsing II. Kap. 1 u. 2.(⁸.); Kap. 3— 6.(W.) 3 St. w.; Geometrischer Vorbereitungsunterricht(W.) 1 St. w.(Gl.. Fürstenau). Weltgeschichte. Wiederholung der Geschichte der Griechen und Römer(S.)(Pr. No*); Deutsche Geschichte bis 1648(W.) 2 St. w.(Pf. Fenner). Geæographie. Anfangsgründe der mathematischen Geographie nach Ritter§. 1— 8.(S.); Umriss und Bodengepräge von Europa§. 16—24.(W.) 2 St. w.(HIL. Krausé). Naturgeschichte. Beschreibung der Vögel(S.); der Säugethiere(W.) 1 St. w.(Dr. Eitter). Schönschreiben. 2 St. w.(Conrector Kutsch). Quinta. (Ordinarius: Pr. Hartwig.) Lateinische Sprache. Grammatik nach Berger, Wiederholung der regelmässigen und Einübung der unregelmässigen Formen§. 17— 92; Einiges aus der Syntax nach Spiess Uebungsbuch für Quinta; zwei Scripta wöchentlich. 4 St. w.; mündliche und schriftliche Uebungen nach Spiess I. Curs. Kap. 1— 10.(S.); I. Curs. und II. Curs. bis zu Ende(W.) 6 St. w.(Pr. Hartioig). Deutsche Sprache. Lesen und Auswendiglernen nach Wackernagels Lesebuche II. Theil; Grundzüge der Interpunktionslehre; Uebungen im Rechtschreiben und Aufsätze 4 St. w.(Pr. Hartiig). Religionslehre. Biblische Geschichten des N. T. bis zu Ende 2 St. w.(Pf. Fenner). 6 42 Mathematik. Bruchrechnen nach Fölsing I. 2. Abschn. nebst Uebungen im Kopf- rechnen 3 St. w.(GL. Firstenau). Weltgeschichte. Biographische Erzählungen aus der griechischen(S.) und aus der römischen Geschichte(W.) 2 St. w.(Pf. Fenner). Geographie. Afrika und Asien(S.); Europa(W.) 2 St. w.(Pf. Fenner). Naturgeschichte. Beschreibung von Pflanzen(S.); von einheimischen Wirbelthieren (W.) 1 St. w.(Dr. Mauritius). Schönschreiben. 3 St. w.(Conr. Kutsch). Sexta. (Ordinarius: Dr. Buchenau.) Lateinische Sprache. Grammatik, Formenlehre nach Berger§. 17— 77. mit Aus- wahl; Scripta, wöchentlich zwei; mündliche und schriftliche Uebungen nach Spiess Uebungsbuch von Anfang bis zu Ende 10 St. w.(Dr. Buchenau). Deutsche Sprache. Lectüre und Memorieren nach Wackernagel 1. Th.; Aufsätze und Uebungen in der Rechtschreibung 4 St. w.(Dr. Buchenau). Religionslehre. Biblische Geschichten des A. T. 2 St. w.(Pf. Fenner). Arithmetihs nach Fölsing I. Abschn. 1 u. 2. 3 St. w.(Dr. Mauritius). Geographie von Australien und Amerika(S.); von Afrika und Asien(W.) 2 St. w. (Pf. Fenner). Schönschreiben. 3 St. w.(Conr. Kutsch). Religions-Unterricht für die Schüler römisch-katholischer Confession. Für die Schüler der vier unteren Classen: 1) Glaubenslehre nach dem Mainzer Katechismus— Einleitung und Fortsetzung bis zu den„Eigenschaften Gottes“ einschl.(S.); von den Eigenschaften Gottes bis zu dem öffentlichen Leben Jesu(W.). 2) Geschichte des Reiches Gottes— das Leiden Jesu und Wiederholung des Lebens Jesu(S.); Apostelgeschichte bis zur näheren Wirksamkeit des heiligen Paulus(W.) 2 St. w. Für die Schüler der zwei oberen Classen: Von der Mosaischen Offenbarung bis zur Lehre von der christlichen Offenbarung und deren Göttlichkeit(einschl.)(S.); die Lehre von der Kirche und Geschichte derselben bis auf Constantin d. Gr.(W.) 1 St. w. (Pfarrer Will). Gesang. I. Abtheilung: Einübung von Chören von Mozart, Händel, Rink u. A. kür Sopran, Alt, Tenor und Bass; daneben Uebungen nach Bönicke's Chorgesangschule in je 1 Stunde für die beiden Ober- und die beiden Unterstimmen. 43 II. Abtheilung: Die ungeübteren Schüler aus Tertia und Quarta sangen aus Bönicke's Chorgesangschule l. Cursus 1 St. w. Choralgesang nach dem kleinen evangelischen Gesangbuche, für Prima und Secunda 1 St., für Tertia und Quarta 1 St. w. III. Abtheilung: Die Schüler der Quinta und Sexta übten die Choräle nach dem kleinen evangelischen Gesangbuche, daneben ein- und zweistimmige Lieder aus Erk und Greef's Sängerhain 1. Heft; ausserdem Uebungen im Notenlesen(seit Ende des Monats Juli Gymnasiallehrer Fürstenau). Leibes-Uebungen im Sommer. Frei- und Ordnungsübungen und Geräthübungen, für jede der drei Abtheilungen 2 St. w., mit Benutzung von Dieter's Merkbüchlein für Turner und Eiselen'’s Abbildungen für Turnübungen(Dr. Schimmelpfeng). —-dOeo=ooee— II. Chronik des Gymnasiums. Den 30. April wurde das Schuljahr durch Aufnahme der an den beiden vorher- gehenden Tagen Geprüften, sowie durch gemeinsame Andacht der Lehrer und Schüler eröffnet. Montags den 5. Mai wurden die Turnübungen am Gymnasium begonnen, mit deren Leitung Dr. Schimmelpfeng von Kurfürstlichem Ministerium des Inneren durch Beschluss vom 24. April beauftragt worden war. Mittewoche den 7. Mai wurde mit Rücksicht auf die besonders früh eingetretene warme Witterung die Schwimm-Anstalt eröffnet. Am 17. Mai wurde mit der am Schluss der Woche üblichen gemeinsamen Andacht die Feier der 25jährigen Wirksamkeit eines Lehrers verbunden. Durch Verfügung Kurf. Ministeriums des Inneren vom 18. Mai 1837 wurde nämlich der damalige Rector an, der Stadtschule zu Homberg, Theodor Dithmar, mit der Versehung einer Lehrerstelle am Gymnasium zu Marburg beauftragt und trat wenige Jahre später, nachdem er die für die Candidaten des Gymnasial-Lehramts vorgeschriebene praktische Prüfung bestanden hatte, in die Zahl der Gymnasiallehrer ein. Fünf und zwanzig Jahre waren seitdem verflossen, während er seine Thätigkeit fortwährend dem hiesigen Gymnasium gewidmet hatte. Da der 18. Mai, ein Sonntag, sich zu einer Schulfeierlichkeit weniger eignete, so fand die- selbe am 17. statt. Der Director sprach im Namen des Lehrercollegiums dem treuen 44 Mitarbeiter, der von dieser Feier nicht das Mindeste geahnet hatte, die Gefühle der Theil-. nahme und des Dankes aus, worauf die übrigen Lehrer und die Vertreter der einzelnen Classen ihre Glückwünsche darbrachten. Der Primus der Prima überreichte im Namen der Classe ein Gedicht. 2 Dem Herrn Geheimen Hofrath Professor Dr. Gerling dahier, welcher während der ersten Jahre seiner öffentlichen Wirksamkeit dem Stand der Gymnasial-Lehrer angehört und in seiner akademischen Thätigkeit so manchen Lehrer der Mathematik und. Physik für die Gymnasien herangebildet hat, sprach zur Feier seines 50 jährigen Doctor-Jubiläums am 21. Mai das Lehrer-Collegium seine Glückwünsche durch ein deutsches Gedicht aus. welches Pfarrer Dithmar verfasst hatte. Mit dem 17. Juni begannen am Gymnasium die praktischen Prüfungen für die Candidaten des Gymnasial-Lehramts. Zur Vornahme dieser Prüfungen waren die aus- wärtigen Directoren Dr. Wilhelm Münscher aus Hersfeld und Dr. Matthias aus Kassel, ausserdem der Gymnasiallehrer Dr. Gies aus Fulda eingetroffen. Die Prüfungen, welchen sich die Candidaten: Joseph Körber, Julius Bode, Karl Zuschlag und Daniel Birhen- stanumm unterzogen, dauerten bis zum 30. Juni. Sonnabend den 5. Juli begannen die Sommerferien, welche drei Wochen dauerten. Am 28. Juli wurden die Lectionen wieder begonnen; zugleich übernahm an diesem Tag Symnasiallehrer Fürstenau zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Inneren vom 25. Juni die Leitung des Gesang-Unterrichts am Gymnasium, der nach dem Tod des früheren Gesanglehrers mehr denn sechs Monate lang hatte ausgesetzt werden müssen. Die Feier des heiligen Abendmahls von Seiten der Lehrer und Schüler des Gymnasiums tand am 3. August statt. Das sogenannte Frühlingsfest, welches sonst im Juni gefeiert wurde, konnte wegen h aRibehe Witterung und wegen anderer Hindernisse nicht cher als Ponnerstass den August gefeiert werden. Die sonst am Ende des Sommers übliche Prüfung im Schwimmen fand diesmal nicht statt, weil der Unterricht im Schwimmen wegen der oft regnerischen Witterung nur un gaelmässlg besucht worden war. Die Turnprüfungen wurden Montags und Dienstags am 15. und 16. September ge- nalten und lieferten den erfreulichen Beweis, dass die Lust am Turnen bedeutend zuge- nommen hatte, und dass auch die Frfolge dieses Sommers weit bedeutender waren als die früherer Halbjahre. Die nichtöffentlichen Herbstprüfungen wurden am 21. und 22. September gehalten, worauf die Herbstferien eintraten, welche bis zum 12. October dauerten Während der Ferien starb am 6. October nach langen Leiden, welche durch Muskel- Rheumatismus veranlasst worden waren, der Secundaner Friedr ih Karl Schantz, ein Sohn des Ober- Gerichtsprocurators Sehani dahier. Geboren zu Marburg den 22. Juni 1846, 45 war er den 6. April 1856 in das hiesige Gymnasium und zwar in Sexta aufgenommen worden und hatte sich die Liebe seiner Lehrer und Mitschüler erworben. Die Beerdigung, an welcher die hier anwesenden Lehrer und Schüler Theil nahmen, fand am 9. October Vormittags statt; Herr Pfarrer M'olff hielt die Grabrede über die Worte des Propheten Jeremias:„Ich habe dich je und je geliebt; darum habe ich dich zu mir gezogen“. Noch während der Ferien wurde Dr. Mauritius, dessen Vorbereitungsdienst am Gymnasium mit dem Schluss des Sommerhalbjahrs beendigt war, durch Beschluss Kurf. Ministeriums des Inneren vom 8. October mit Ertheilung von Unterricht am Gymnasium beauftragt. Die Lectionen des Winterhalbjahrs wurden am 13. October in gewöhnlicher Weise begonnen, mussten aber schon am 15. October in Folge einer dahier ausgebrochnen Feuersbrunst, zu deren Löschung die Gymnasiasten wacker halfen, für einen Tag aus- gesetzt werden. Die am Gymnasium sonst übliche Feier des 18. Octobers musste leider auch in diesem Jahr wegen mangelnder Erlaubnis unterbleiben. Kurz vor den Weihnachten, am 7. December, starb der Tertianer Louis Karl! Addolf Wolrad von Rau zu Holeæhausen am Scharlachfieber. Geboren am 9. Juli 1849 zu Holzhausen, war er am 14. April 1858 in das Gymnasium und zwar in Sexta ein- getreten und gehörte seit Ostern 1862 der Untertertia an. Der Verstorbene hatte sich durch seine Gutmüthigkeit in hohem Grade die Zuneigung seiner Mitschüler erworben, die auch durch ein im Namen der Untertertia verfasstes Gedicht ihren Ausdruck fand. Die Leiche, von Primanern und Secundanern getragen, wurde am 10. December Nach- mittags 3 Uhr von Lehrern und Schülern des Gymnasiums zu Grabe geleitet und unter den Strophen des Liedes:„Jesu, meine Zuversicht“ eingesenkt. Herr Pfarrer Kleinschmidt hielt die Leichenrede. Die Weihnachtsferien dauerten vom 22. December bis zum 4. Januar. Während derselben, gerade am Christsonnabend, langte ein landesherrliches Rescript an, durch welches dem Director eine jährliche Gehaltszulage von 200 Thalern allergnädigst bewilligt wurde. Am 2. Januar wurde das 50jährige Dienstjubiläum des städtischen Lehrers Conrector Kutsch gefeiert, der seit dem 6. Mai 1833 mit dem Schreib-Unterricht in den 3 unteren Classen des Gymnasiums beauftragt ist. Unter den Deputationen, welche dem Jubilar ihre Theilnahme und Freude aussprachen, befand sich auch eine aus Lehrern und Schülern des Gymnasiums bestehende. Durch landesherrliches Rescript vom 14. Januar wurde Dr. Buchenau, bisher Hülfs- lehrer am Gymnasium, zum ordentlichen Lehrer an demselben ernannt und erhielt dem- gemäss eine Gehaltszulage von 100 Thalern. Eine solche wurde auch dem Hülfslehrer Dr. Schimmelpfeng durch ein landesherrliches Rescript von gleichem Tage zu Theil. 46 Die Maturitäts-Prüfung begann Montags den 16. Februar und endigte den 13. Merz; das Ergebnis derselben wird weiter unten mitgetheilt werden. Von den beiden Candidaten des Gymnasial-Lehramts, deren Vorbereitungsdienst bereits beendigt ist, wird Practicant Ney das Gymnasium mit dem Schluss des Schuljahrs verlassen, um eine Lehrerstelle an der Realschule zu Meseritz in der Preussischen Provinz Posen zu übernehmen, Practicant Hartwcig wird als beauftragter Lehrer am Gymnasium verbleiben. Der Gesundheits-Stand war bei den Lehrern während des Schuljahrs im Allgemeinen ein befriedigender; nur Dr. Soldan musste wegen eines längeren Leidens seine Lectionen vom 2. December bis zum 2. Februar ganz aussetzen und hat, um seine geschwächten Kräfte wieder zu stärken, seitdem nur die Hälfte seiner Lehrstunden übernommen. Auch bei den Schülern kann der Gesundheits-Stand im Verhältnis zu früheren Jahren als ein günstiger bezeichnet werden. Dagegen darf nicht verschwiegen werden, dass das Betragen mancher Schüler weit weniger befriedigend war, als früher. Sechs derselben wurden sogar im Laufe des Winters aus dem Gymnasium ausgewiesen, indem das Lehrer- Collegium der Ueberzeugung war, dass unter Umständen Strenge gegen die Schuldigen eine Wolthat für die Uebrigen sei, ja dass sie sogar oft das einzige Mittel zur Besserung derjenigen sei, welche davon betroffen werden. Zugleich mag bei dieser Gelegenheit die Bitte ausgesprochen werden, dass auswärts wohnende Eltern, die ihre Söhne dem hiesigen Gymnasium anvertraut haben, oder es noch thun wollen, mehr, als es bisher geschehen ist, darauf Bedacht nehmen möchten, sie in solchen Familien, wo für deren Erziehung Sorge getragen wird, unterzubringen. Allgemeine Verfügungen in Betreff der Gymnasien sind von Seiten der vorgesetzten Behörde während des verflossenen Schuljahrs nicht ergangen. Die Bibliothek des Gymnasiums sowie dessen übrige Sammlungen sind aus Staats- mittelm in herkömmlicher Weise vermehrt worden. Von Privatpersonen giengen folgende Gaben ein: von Herrn Univ.-Buchhändler Elwert dahier neun seiner in den letzten Jahren erschienenen Verlagswerke 1. Vilmars Literatur-Geschichte 9. Auflage, 2. Vilmars Deutsche Alterthümer im Héliand 2. Ausgabe, 3. Caesars Grundzüge der Griechischen Rhythmik, 4. Fliedners Lehrbuch der ebnen Geometrie, 5. Hartmanns Leitfaden für den Unterricht in der Arithmetik 2. Auflage, 6. Heppe das Schulwesen des Mittelalters, 7. Dietrich über die Aussprache des Gothischen, 8. Otto Vilmar zum Verständnisse Goethe's 2. Auflage, 9. Ilse Geschichte der Deutschen Bundesversammlung. 3 Bände, sowie 10. Hinrichs Bücherverzeichnis von 1862. 1. Hälfte; ferner von dem Buchhändler Herrn Ferdinand Hirt in Breslau: 11. 12. und 13. Seydlitz Schulgeographie, desselben kleine Schulgeographie und desselben kleine Schul-Naturgeschichte; 14. von Herrn Dr. Eichler in München eine botanische Abhandlung; endlich von einem Ungenannten 15. die Ver- 47 nandlungen der Philologen-Versammlung von 1843; 16. Bergers lateinische Stilistik; 17. Stegmanns Lehrbuch der Trigonometrie und Stereometrie.— Für diese Gaben wird hiermit den Gebern der gebührende Dank abgestattet. —n=E 0— III. Statistische Uebersicht. A. Die Lehrer des Gymnasiums. 1. Das Lehrer-Collegium besteht aus folgenden Lehrern: 1) Dr. Friedrich Münscher, Director. 2) Dr. August Soldan, Ordinarius der Prima. 3) Dr. Reinhard Ritter, Ordinarius der Tertia A. 4) Pfarrer Theobald Fenner. 5) Dr. Eokhard Collmann, Ordinarius der Secunda und Bibliothekar. 6) Pfarrer Theodor Dithmar. 7) Gymnasiallehrer Eduard Fürstendu. 8) Dr. Georg Buchenau, Ordinarius der Sexta. 9) Hülfslehrer Friedrich Krause, Ordinarius der Quarta. 10) Hülfslehrer Dr. Gustav Schimmelpfeng, Ordinarius der Tertia B. 2. Ausserordentliche Lehrer: Pfarrer Philipp Will, Religionslehrer für die Schüler röm. kathol. Confession. Conrector Peter Kutsch, Schreiblehrer für die drei unteren Classen. 3. Beauftragte Lehrer: Dr. Richard Mauritius. Practicant Hermann Noy. Practicant Theodor Hartwig, Ordinarius der Quinta. B. Die Schüler des Gymnasiums. Die Zahl derselben betrug bei Eröffnung des Schuljahrs 211, 19 mehr als bei dem Beginn des vorigen Schuljahrs. Von diesen gehörten 24 der Prima, 40 der Secunda, 30 der Tertia A, 29 der Tertia B, 31 der Quarta, 35 der Quinta, 22 der Sexta an. Im Laufe des Schuljahrs traten noch 3 Schüler in das Gymnasium ein, einer in Prima, einer in Secunda, einer in Tertia A.— Dagegen verliessen im Laufe des — b 00 0 O G — —½ — SVBSgS== . Gt u o d—0 48 Schuljahrs 18 Schüler das Gymnasium, ohne den Cursus desselben vollendet zu haben. Aus Prima wurden vier ausgewiesen; aus Secunda giengen zwei ab, um sich privatim fortzubilden, zwei wurden ausgewiesen; aus Tertia A. gieng einer ab, um sich der Landwirthschaft zu widmen, einer wurde ausgewiesen; aus Tertia B. gieng einer ab, um seinen Eltern nach Schmalkalden zu folgen; aus Quarta drei(einer, um sich dem Kaufmannsstand, einer, um sich dem Soldatenstand, einer, um sich einem nichtwissen- schaftlichen Beruf zu widmen); aus Sexta zwei(um ihren Eltern zu folgen, der eine nach Heidelberg, der andere nach Schmalkalden). Ausserdem verlor das Gymnasium, wie schon gesagt ist, zwei Schüler durch den Tod. am Schluss des Schuljahrs 194, welche nach ihren Classen und Abtheilungen hier auf- geführt werden. I. Prima. Erste Abtheilung. Carl Baumann Hermann Bickell Ferdinand Riebeling Carl Uhrhan Georg Schlötel Gustav Kanngiesser Hermann Huhn .Julius Rausch Conrad Raabe Bernhard Sebold geb. aus Melsungen. Marburg. Zella. Lohra. Neukirchen. Wolfhagen. Bischhausen. Rengshausen. Linsingen. Homberg. Zweite Abtheilung. Hugo Adam .Friedrich Schade Georg Schantz .Leopold Eichelberg Theodor Ernst Emil Mörschel 17. Hugo Kahler .Ernst Zülch Wilhelm Scheffer .Ernst v. Kaltenborn Wilhelm Pfaff Theodor Happich Karl Kimpel geb. aus Hof. Lehrbach. Marburg. Marburg. Kirchhain. Birstein. Hümme. Wetter. Melsungen. Marburg. Hanau. Volkmarsen. Springstille. ——— 92 dd— — — 9 1 S G 9o do Die Zahl der Schüler beträgt demnach II. Secunda. Erste Abtheilung. Heinrich Freidhof geb. aus Sindersfeld. .Friedrich Wagner Wohnbach. Wilhelm Collmann Marburg. Herm. v. Löwenstein Rinteln. .Richard Lambert Amöneburg. . Georg Siebert Obergrenzebach- . Wilhelm Handwerk Sebbeterode. . Robert Bindewald Marburg. . Franz IIse Coblenz. . Georg Iber Wasenberg. . Carl Dehnert Fulda. Jacob Schäfer Mengsberg. . Carl v. Milchling Marburg. . Heinrich Herwig Dagobertshausen. Zweite Abtheilung. . Julius Ruppersberg geb. aus Marburg. .Friedrich Biscamp Nassenerfurt. . Heinrich Schedtler Amöneburg. . Rudolph Jüngerich Fiddemühle. . Hugo Kümmell Wetter. . Edmund v. Gehren Felsberg. . Erwin Heusinger Marburg. . Werner Baumann Melsungen. Ludwig Schmidt Trendelburg. August Paulus 32. Hubert Fenner Gust. Spangenberg geb. aus Eschwege. Carl Kümmell Wilhelm Fricke .Gotthelf Leimbach . Th. v. Cochenhausen .Gerhard Court . Georg v. Milchling 31. Homberg. Witzenhausen. Treysa. Cassel. Relbehausen. Marburg. Wolfhagen. Schlüchtern. III. Tertia A. Erste Abtheilung. Philipp Grau Wilhelm Bayrhoffer .Leopold Ilse Julius Reinhardt Wilhelm Wagner Friedrich Bücking Friedrich Möller Heinrich Bock Georg Eucker .Carl Schaumberg .Georg Sippel Ludwig Sebold Eduard Rausch Carl Becker .Heinrich Aillaud August Eucker .Ferd. Schönhardt Justus Römheld 19. Julius Ernst August Falck geb. aus Heringen. Kirchhain. Heidelberg. Wiera. Wohnbach. Michelbach. Dodenhausen. Wetter. Marburg. Görzhausen. Schweinsberg. Homberg. Rengshausen. Marburg. Wiesenfeld. Marburg. Marburg. Marburg. Marburg. Kirchvers. Zweite Abtheilung. Wilhelm Eckhard geb. aus Verna. . Justus Zahn .Friedrich Schlund .Ludwig Thiersch Carl Herwig Moritz Wiederhold Marburg. Weitershausen. Marburg. Hilmes. Marburg. 00 0o do— 29. Dritte Abtheilung. Gustav Huck Philipp Weinmeister Gideon Weidemann geb. aus Gelnhausen. Cassel. Waldkappel. IV. Tertia B. Erste Abtheilung. Georg Ise .Carl Münscher . Emil Raffin .Wilhelm Kessler .Ferdinand Buderus . Georg Schaaf . Eduard Paulus .Gustav Metz Wilhelm Lagréze 10. . Wilhelm Klappert .Christoph Berdux Richard Horstmann geb. aus Marburg. Hanau. Elberberg. Elm i. Cant. Glarus. Rauschenberg. Marburg. Elben. Hohnstadt. Marburg. Schmalkalden. Marburg. Marburg. Zweite Abtheilung. Friedrich Hille .Otto Weiss .Conrad Henke . Fritz v. Gilsa .Gustav Raabe . Wilhelm Rauch .Peter Sauer 20. Julius Scheffer . Otto Stegmann . Felix v. Wittgenstein .Valentin Schneider .Otto Deichmann 5. Ferd. Riepenhausen . Wilhelm Riebeling .Karl Kahler geb. aus Marburg. Liebenau. Marburg. Wetzlar. Kleinenglis. Marburg. Marburg. Rauschenberg. Marburg. Laasphe. Marburg. Marburg. Marburg. Willingshausen. Hanau. 0 = S S 2 do do do do d* d G d 050 -— V. Quarta. Erste Abtheilung. Ernst Schlötel Noses Stern Friedrich Althainz Wilhelm Braun . Wilhelm Soldan 3. Friedrich Vilmar Julius Dithmar geb. aus Neukirchen. Kirchhain. Kirchhain. 50 Neukirchen b. Hünf. Münchhausen. Schwarzenborn. Marburg. Zweite Abtheilung. Karl Schönhals Gustav Hummel 0. Heinr. Ernst May Wilhelm Schedtler 2. Hermann Ritter Friedrich Göbert . E. v. Cochenhausen Friedrich Schaaf Karl Martelleur Emil Wiegand Wilhelm Ritter Karl Bezzenberger . Wilh. v. Biedenfeld Ernst Ise Audolf Dörffler Philipp Seebinger Joseph Scheffer Otto Gleim 5. Max v. Ditfurth Ludwig Krug Ludwig Scheffer geb. aus Hassenhausen. Fulda. Marburg. Amöneburg. Marburg. Guntershausen. Cassel. Marburg. Cassel. Marburg. Marburg. Haina. Hattenbach. Marburg. Sabbaburg. Marburg. Marburg. Kirchhain. Fulda. Cassel. Marburg. VI. Quinta. Erste Abtheilung. .Friedrich Bechtel . Ernst Mütze . Friedrich Schotten Carl Waitz geb. aus Schemmern. Marburg. Marburg. Marburg. Friedrich Collmann geb. aus Marburg. . Wilhelm Hosbach . Otto Mittler . Gustav Ulrich .Friedrich Beneke .Reinhard Scheffer . Johannes Schick . Georg Handwerk .Carl Hörning .Victor Freundt .Albr. v. Wittgenstein . Carl Rothfuchs .Carl Eberlein .Richard Fenner Conrad Riebeling Unnhausen. Wetter. Marburg. Hannover. Hanau. Marburg. Sachsenhausen. Fulda. Marburg. Laasphe. Witzenhausen. Goldbeck b. Rinteln Marburg. Willingshausen. Zweite Abtheilung. . Ernst Henze . Friedrich Thiersch 2. Carl Stern 3. Carl Ulrich . Fr. v. Kochenhausen .Adolf Eberhard Heinrich Kappes . Carl Schmidt z. Carl Riepenhausen .Otto Münscher Wilhelm Gleim . Friedrich Sippel August Hausmann Jacob Dörr . Carl Theyss 5. Carl Jacobi z. Wilhelm Grimm VII. Sexta. geb. aus Marburg. Marburg. Ockershausen. Marburg. Cassel. Marburg. Hofgeismar. Nesselröden Marburg. Marburg. Kirchhain. Cappel. Cassel. Marburg. Cassel. Burghaun. Marburg. Erste Abtheilung. Philipp Ruprecht Friedrich Bang 3. Carl Schotten geb aus Marburg. Marburg. Marburg. Otto Weidlich geb. aus Marburg. 11. Ludwig Hille geb. aus Marburg. Johannes Wiegand Marburg. V 12. Ernst Trapp Marburg. 13. Emil Grimm Marburg. Zweite Abtheilung. 14. Priedrich Cullmann Gr. Freden. z. Carl Huhn geb. aus Spangenberg. 15. Ludwig v. Witzleben Franklin-County. Ludwig Grau Marburg. 16. Gustav Arnold Marburg. Wilhelm Bang Marburg. 17. Wilhelm Almeroth Cassel. Ludwig Scheffer Marburg. 18. Friedr. Wenderoth Cassel. Ludwig Bücking Marburg. 19. Wilhelm Hoerning Fulda. Am Ende des Schuljahrs, den 25. Merz, werden mit Zeugnissen der Reife zur Universität entlassen werden die Ober-Primaner: 1) Karl Baumann aus Melsungen, 18 ¾ Jahr alt, 5 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Theologie studieren. 2) Hermann Karl Theodor Bichell aus Marburg, 18 ¾ Jahr alt, 10 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; widmet sich dem Studium der J urisprudenz. 3) Ferdinand Konrad Magnus Riebeling aus Zelle, 21 Jahr alt, 7 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Theologie studieren. 4) Karl Georg Christian Wilhelm Philipp Uhrhan aus Marburg, 21 1 Jahr alt, 8 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Theologie studieren. 5) Georg Schlötel aus Wetter, 19 Jahr alt, 9 ¾ Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Medicin studieren. 6) Karl Friedrich Kasimir Gustav Kanngiesser aus Wolthagen, 18 ⅞ Jahr alt, 6 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; widmet sich dem Studium der Theologie. 7) Georg Friedrich Hermann Huhn aus Marburg, 184¼ Jahr alt, 3 ¼ Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Jurisprudenz studieren. 8) Julius Rausch aus Rengshausen, 19 Jahr alt, früher auf dem Gymnasium zu Gütersloh, 1 Jahr in der Prima des hiesigen Gymnasiums; widmet sich dem Studium der Theologie. 9) Seth Konrad Christian Raabe aus Linsingen bei Ziegenhayn, 20 Jahr alt, 6 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Theologie studieren. 10) Georg Karl Bernhard Sebold aus Homberg, 19 ½ Jahr alt, 6 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; widmet sich dem Studium der Jurisprudenz. Ausserdem unterzog sich der Prüfung der Reife der zu seiner Ausbildung auf der Landes-Universität immatriculierte Studiosus Georg Wilhelm Oswald Collmann aus Marburg, 17¼ Jahr alt; wird Philologie studieren. Von den Geprüften erhielten Bickell und Huhn das Prädicat: sehr gut, Raabe, Sebold und Collmann das Prädicat: ziemlich gut, die Uebrigen das Prädicat: gut vor- bereitet für die alademischen Studien. —»—ye— IWV. Ordnung der öffentlichen Prüfung. Montag den 23. Merz. Vormittags. Choralgesang: Wie schön leuchtet der Morgenstern. Von 8— 10 Uhr: Prima. Cicero. Französisch. Sophokles. Geometrie. Von 10— 11 Uhr: Ouinta. Religionslehre. Lateinisch. Von 11— 12 Uhr: Sexzta. Lateinisch. Rechnen. Nachmittags. Von 2—4 Uhr: Tertia B. Caesar. Geschichte. Griechisch. Französisch. Dienstag den 24. Merz. Vormittags. Von 8— 10 Uhr: Secunda. Cicero. Geographie. Homer. Geometrie. Von 10— 11 ½ Uhr: Quarta. Cornel. Arithmetik. Griechisch. Nachmittags. Von 2— 4 Uhr: Tertia A. Naturkunde. Xenophon. Deutsch. Ovid. Mittewoche den 25. Merz. Vormittags von 9 Uhr an. Choralgesang(Sollt' ich meinem Gott nicht singen). Deutsche Rede des Abiturienten Riebeling. Gesang(Was ist des Deutschen Vaterland). Lateinische Rede des Abiturienten Baumann. Gesang(Motette von Rink). Entlassung der Abiturienten. Gesang(Hallelujah von Händel). Verkündigung der Versetzungen und Austheilung der Zeugnisse. Der Gymnasial-Director Münscher. —-eo= e— Die Lectionen des bevorstehenden Schuljahres beginnen Mittewoche den 15. April. Neu zugehende Schüler sind unter Vorlegung ihrer Geburtsscheine und seitherigen Schul- zeugnisse bis zum 2. April bei dem Director des Gymnasiums anzumelden. Die Prüfung derjenigen, welche in Quinta und Sexta eintreten sollen, findet Montags den 13. April, die Prüfung derjenigen, welche in eine der vier oberen Classen eintreten sollen, Dienstags den 14. April Vormittags von 8 Uhr an im Gymnasial-Gebäude statt.