Zu der Offentlichen Prüfüng der Schüler. des Königlichen Gymnasiums Zu MARBURG im Jahre 1874 welche um 30. und 31. Merz stattfinden wird ladet ergebenst ein der Gymnasial-Director Dr. FRIEDRICH MUNSCHER. Inhalt: 1. Abhandlung vom Gymnasiallehrer Dr. Frieodr. Braun: Die Tage von Canossa unter Heinrich IV., zweiter Theil. 2. Schulnachrichten vom Gymnasial-Director. xz2ßñůñ—'äE=esn Marburg. N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchdruckerei. 1874. Die Tage von Ganossa unter Heinrich WV. Fortsetzung und Schlusz. IV. Vom Banne des Königs his zu den Beschläszen von Tribhur (Oppenheim). Faszen wir die innere Geschichte dieses Zeitraums ins Auge, so erscheint uns der Beachtung wert: 1) In welchem Verhältnis stand der Pabst zum König? 2) In welchem der König zu seinen Vasallen? 3) In welchem die Vasallen zum Pabste? 1) Gregor hatte zwar Heinrich excommuniciert, gleichwol gab er die Hoffnung noch nicht auf, ihn wieder mit sich zu versöhnen und in den Schosz der Kirche wieder aufzunehmen. Nur sollte der König sich vor ihm beugen und auf seine Forderungen eingehen. Er wollte da- für Garantieen haben, dasz ihm der König künftig gehorsam sein würde. Das geht aus mehreren seiner Schriften hervor, die dieser Periode angehören, und dahin gehört sein Brief an Wifred von Mailand), worin er ausdrücklich gesteht, Frieden mit dem Könige haben zu wollen, wenn nur dieser Frieden mit Gott suche, und der Brief vom 25. Juli 1076 an alle Brüder in Christo:»Gratias agimus omnipotenti deo etc.«²), worin er zum Gebet auffordert, damit der König zu wahrer Reue geführt werde, und damit er unter Gottes Beistand wieder in den Schosz der wahren Kirche aufgenommen werden könne. Doch verlangt er auch hier Bürgschaften. Er ruft Gott zum Zeugen an, dasz ihn bei seinem Verfahren keine weltliche Rücksicht bestimmt habe, sondern allein das Bewustsein seiner Pflicht 3). Uebrigens wurde es 1) Registrum Greg. ed. Jaffé II. p. 229. Reg, III, 15.— 2) Registr. IV, 1. Jaffé II, p. 239.— 3) Jaffé Gregorian II, p. 240: Testis enim nobis est deus etc. 9 2 Gregor schon damals verdacht, dasz er den König gebannt habe, und man warf die Frage auf. ob denn der Pabst überhaupt ein Recht dazu habe. Gegenüber solchen Fragen rechtfertigte sich Gregor in seinem Briefe an Hermann von Metz vom 25. August 1076*) und weist hier unter anderem nicht mit Unrecht auf das Verfahren des Ambrosius dem Kaiser Theodosius gegenüber hin ²). Gregor hofft zwar, dasz Heinrich noch gewonnen und wieder absolvirt werden könne, Lehält sich jedoch ausschlieszlich das Rocht der Absolution des Königs vor). Uebrigens geht aus verschiedenen Schriften jener Periode, namentlich aus dem Gratias agimus, sowie aus dem Briefe vom 31. October 1076 ⁴) hervor, dasz Gregor auch nach dem Bannspruch Heinrich noch fortwährend als König betrachtet und ihn mit dem Titel rex bezeichnet, was doch eigentlich für Gregors Standpunkt einen gewissen Widerspruch enthält. Es geht daraus hervor, dasz Gregor selbst den ganzen Zustand als ein Provisorium ansah, das noch definitiver Regelung bedurfte. Ein solches Provisorium schlieszt den Gedanken einer Wiederaussöhnung nicht aus, und ein solcher spricht sich auch im Schlusze des Audivimus quosdam aus, wo es heiszt: Convertat(Deus) cor regis ad poenitentiam, ut et ipse aliquando cognoscat, nos et vos multo verius amare eum, quam qui nunc suis iniquitatibus obsequuntur et favent. Etc. 2) Heinrich hatte sich, von seinem Siege über die Sachsen berauscht, zu dem Schritt ver- leiten laszen, Gregor zu Worms abzusetzen. Sein Brief an die Römer beweist, dasz er von der sicheren Erwartung ausgieng, diese würden sich für ihn erheben und Gregor zur Abdan- kung zwingen. Allein er irrte sich nicht nur darin, sondern überhaupt in der Auffaszung, die er von der Lage der Dinge hatte. Man wirft ihm nicht mit Unrecht vor, dasz er im Unglück anfangs zu zaghaft, im Glück zu vertrauensvoll war. Dies rächte sich an ihm. Er muste mit Schrecken erkennen, dasz sich auf die Treue der Vasallen nicht zu verlaszen war. Wie er sich in der Treue vieler Bischöfe irrte, so namentlich auch in der Rudolfs, Welfs, Bertholds und Ottos von Nordheim. Der Boden unter seinen Füszen fieng an zu wanken; einer nach dem andern von denen, die anfangs zu Worms auf seiner Seite standen, fieng an seinen Rückzug anzutreten, und allmählich konnte Heinrich sehen, dasz er ziemlich isoliert dastand, die wenigen Getreuen abgerechnet, die unerschütterlich bis ans Ende bei ihm ausharrten. Doch gerade in dieser erschütternden Erkenntnis fand der junge König die Mittel sich wieder aufzurichten und zwar durch sich selbst. Es zeugt von einer ungewöhnlichen Kraft seines Geistes, dasz er unter der Wucht des Unglücks nicht ganz verzagte, sondern beschlosz, dasselbe sich zur Lehre dienen zu laszen, und dasz er gerade in dieser Zeit seinem königlichen Berufe nicht untreu wurde. Hatte ihn etwa der um Pfingsten zu Worms beabsichtigte Reichstag, zu dem die meisten Fürsten nicht erschienen, noch nicht vollständig von seiner Lage überzeugt, so muste dieses die für den 29. Juni 1076 auberaumte Reichsversammlung in Mainz und was mit ihr in Ver- bindung steht, in unzweideutiger Weise thun. Der Abfall von ihm wurde allgemein, und bereits am 16. October war es zu Tribur so weit gekommen, dasz die Herzoge sich in der bestimmten Absicht dahin begeben hatten, einen anderen König zu wählen. 1) Regist. Gregor. IV, 2; Jaſfé II, p. 241 etc.— 2) lbid. p. 242: nec praete mittant, quod beatus Am- brosius etc.— 3) Ihid p. 243 und 244: ut nullus eum praesumat absolvere etc., ch epistol. coll. Nr. 15 vom 29. Aug. 1076, Jaffé II, p. 540: ut nullus eum praesumat a vinculo anathematis absolvere etc.— 4) Registr. IV, 7; ed Jaffé II, p. 251 und 252. 3) Der Ausspruch Floto's*):»Es ist das grosze, welthistorische Moment im Leben Gregors, dasz durch ihn die Schwäche des Reichs und aller Lehnsstaaten an den Tag kam«, hat seine volle Berechtigung. Leider! schloszen sich in dem Conflict zwischen Kaiser und Pabst die deutschen Vasallen zum groszen Teil an letzteren an, statt dasz sie, wie es die Ehre des Reichs und ihre eigne und der Eid der Treue, den sie dem König geleistet hatten, erforderten, Stellung auf Seiten des Königs gegen die Uebergriffe der päbstlichen Gewalt genommen hätten. Wo war irgendwie die nationale Ehre durch den König verletzt, so dasz das Verfahren der Vasallen nur irgendwie den Schein der Berechtigung hätte haben können? Was varf man dem Könige vor? Dasz er die unbotmäszigen Sachsen endlich mit Gewalt zur Ruhe brachte? Das war doch wol seine Pflicht. Dasz er in seinem sittlichen Lebenswandel manchen Anstos⸗ gab? Dies gründete sich zum grösten Teil auf reine Verleumdung. Oder dasz Heinrich sich dem Pabste nicht willfähriger zeigte und ihm gleich die ganze Investitur mit all ihren Consequenzen opferte? Gerade dafür hätten die Vasallen dem Könige müszen dankbar sein, dasz er so die nationale Ehre wahrte. Mag man die Sache betrachten, wie man will, man wird zu der Ueberzeugung kommen, dasz das damalige Verhältnis der Vasallen zu Gregor ein nicht normales war, und das hat den König in so kritische Lage gebracht, nicht der Bann des Pabstes. Hätten die deutschen Vasallen zu ihrem Könige gestanden, wie es Pflicht und Ehre und der Eid der Treue von ihnen erheischte, der Bann des Pabstes wäre diesseits und jenseits der Alpen spurlos verhallt. II. Teil. I. Die Verhandlungen von Trihur(Oppenheim) und ihre Folgen. Drei Richtungen waren es, welche sich zu Tribur geltend machten, wie dieses Dr. Oscar Grund in seiner Schrift: die Wahl Rudolfs von Rheinfelden zum Gegenkönige ²) im V. Abschnitt: »Der Tag von Tribur und seine Folgen«(p. 54 etc.) nachgewiesen hat. Die eine Partei bildeten die groszen Vasallen des Reichs, die süddeutschen Herzoge und die sächsischen Fürsten; diese waren gekommen, um den König abzusetzen und einen neuen zu wählen; die andere bildeten die päbstlichen Legaten, der Patriarch Sieghard von Aquileja und Bischof Altmann von Passau; das Haupt einer dritten vermittelnden Partei war Hugo von Cluny. Ohne das Vorhandensein einer solchen dritten Partei läszt sich manches in den Quellen, namentlich auch die Darstellung bei Lambert nicht verstehen. Giesebrecht hat hierauf hingewiesen und die lange übersechene Stelle bei Arnulf citiert s). Desgleichen geht Grund in seiner Schrift*) ausführlicher darauf ein. Die Stelle bei Arnulfs) lautet: Eodem tempore gens Teutonum illa barbarica, praecipue Bertaldus, Rodulfus et Welfo cum comitibus et episcopis, cognita excommunicatione romana, 1) Floto, II p. 92 und 94.— 2) Leipzig, Duncker und Humblot, 1870.— 3) Giesebrecht III, p. 1132.— 4) Grund p. 61.— 5) Pertz, Mon. X. p. 30. 1* 4 a regio prorsus se subtraxere consortio, in nullo communicantes. Insuper in multis accusantes eum criminibus infamia denotabant. Interim consilio sanctissimi Cluniacensis abbatis, Agnetis quoque regiae matris, nec non sapientissimae jam dictae Mathildae statuitur generale collo- quium inter ipsos, regem et apostolicum, pacis ac justitiae causa. Hiernach nahm sich des Königs Mutter Agnes, desgleichen die Groszgräfin Mathilde des Königs an; und in ihrem Auf- trag begab sich Hugo von Cluny, Heinrichs Pathe, nach Tribur und vermittelte hier dergestalt, dasz von der Majorität beschloszen wurde, die Sache auf einem Reichstage zu Augsburg, am 2. Febr. 1077, in Gegenwart des Pabstes zu entscheiden. Es sollte also ein päbstliches Schieds- gericht stattfinden. Agnes muste ein ganz natürliches und besonderes Interesse hsben, ihrem Sohne die Krone des Reichs zu erhalten. Merkwürdig ist ihr Brief an Bischof Altmaun von Passau, den wir bei Hugo von Plavigny lesen¹), und der mit den Worten schlieszt: Filium meum regem ob haec(d. h. weil er den Pabst abgesetzt hatte) et- quia excommunicatis com- municavit et quia de sceleribus suis poenitentiam agere recusat, regia dignitate privavit et anathematis gladio percussit omnesque, qui sibi juraverant, juranento absolvit. Es könnte hart erscheinen, das⸗ die Mutter in so rein objectiver Weise an den befreundeten Bischof schreibt; und es ist natürlich, dasz sie durch ihr späteres Wirken für ihren Sohn durch Hugo von Cluny die mütterlichen Rechte wahrte. Wie stand nan der Pabst zu der Entscheidung, die in Tribur getroffen werden sollte? Hierher gehört der Brief vom 3. Sept. 1076 ²), der an die Deutschen gerichtet ist. Ob dieser Brief durch Kadalaus, einen Laienbunder aus St. Blasien im Schwarzwalde, der Reichsversamm- lung zu Tribur übermittelt wurde, wie Floto ³) angibt, ist sehr fraglich; ebenso scheint es mir nicht glaublich anzunehmen, wie Giesebrecht will ⁴), dasz das Schreiben schon den zu Tribur versammelten Fürsten bekannt sein muste. Mir scheint am richtigsten die Annahme, dasz dieser Brief den Legaten des Pabstes, Sieghard von Aquileja und Altmann von Passau gegeben wurde, um auf der bevorstehenden Reichsversammlung eine sichere schriftliche Grundlage für die Gesichispumkte zu bilden, die der Pabst fest gehalten haben wollte. Die Zeit der Abfaszung würde dafür sprechen, sowie der Inhalt des Schreibens. Dagegen liesze sich anführen, dasz im Schreiben weder zu Anfang noch zu Ende sich eine Bemerkung findet, die speciell darauf hinweist, dasz der Brief den Legaten unmittelbar mitgegeben oder ihnen alsbald zur Einhändi- gung nachgeschickt sei. Der Inhalt des Briefes ist kurz folgender. Im Eingang läszt der Pabst durchblicken, dasz die Vasallen eigentlich consequenter Weise in Folge der Bannformel einen andern König zu Tribur wählen müsten. Dann fährt er aber fort: Weil uns jedoch nicht weltlicher Hochmut gegen ihn bewegt und nicht eitle Weltlust, sondern heiliger Eifer und Sorge für die Kirche, so ermahnen und bitten wir euch: Nehmt den König gütig auf, wenn er sich von ganzem Herzen zu Gott bekehrt, und laszt nicht nur Ge- rechtigkeit walten, sondern zeigt auch Barmherzigkeit, die viele Sünden zudeckt. Denkt an die menschliche Sehwäche und Hinfälligkeit und an die hohen Verdienste seiner Eltern. Hier nennt der Pabst nicht nur fortwährend Heinrich König und betrachtet ihn noch als solchen, sondern er tritt sogar in gewisser Beziehung als sein Sachwalter auf, nimmt sich seiner an 1)''ertz, Mon. X. p. 435.— 2) Registrum Gregorii IV, 3; ed. Jaffé II. p. 245 etc.— 3) Floto II. p. 114.— 4) Giesebrecht III. p 1131 unten. und empfichlt ihn dem Reichstage. Man möchte fast hiernach annehmen, dasz auch auf den Pabst bereits eine Einwirkung der Kaiserin und Mathildens zu Gunsten Heinrichs stattgefunden habe. Gregor will den König nicht gern fallen laszen, übrigens fordert er Garantieen, und diese sind: 1) Entfernung der schlechten Ratgeber, 2) Erwählung von Ministern in kirchlichem Sinne, 3) Der König soll die Kirche hinfort nicht als Magd behandeln, sondern als seine Herrin anerkennen, 4) Der König soll sich in der Investiturfrage dem Willen des Pabstes fügen. Wenn Heinrich diese Garantieen gibt, so will der Pabst sofort darüber benachrichtigt, sein und dann weiter entscheiden. Und nun kommt auch hier wieder die schon erwähnte Stelle: ut nullus vestrum praesumat eum ab excommunicatione absolvere, quousque, eis quae praediximus nobis indicatis, apostolicae sedis consensum et iteratum responsum recipiatis. Dann heiszt es weiter: Will Heinrich diese Garantien nicht geben, so musz ein anderer König gewählt werden, der sie gibt; Gregor will über dessen Person, Gesinnung u. s. w. informiert sein und dann seine Bestätigung der Wahl erteilen. Sodann berührt Gregor den der Kaiserin früher geleisteten Eid und schlieszt hier mit der auffallenden Bemerkung: Tunc aut nostro communi consilio assensum praebebit(scil. Agnes imperatrix), aut apostolicae sedis auctoritas omnia vincula, quae videntur justitiae contradicere, removebit. Also auch wenn die Kaiserin schlieszlich auf ihrem Rechte besteht, so weisz der Pabst doch Mittel zu finden, den Widerstand derselben zu bréchen und zu seinem Ziel zu gelangen! Zuletzt wird bestimmt, dasz die anderen Ex- communicierten, wenn sie Busze thun, absolviert werden dürfen, nur der König darf es nicht ohne specielle Genehmigung des Pabstes Damit wird eine Spaltung unter Heinrichs Partei herbeigeführt, und es läuft diese Politik auf ein Divide et impera hinaus. Ueber die Vorgänge zu Tribur und Oppenheim gibt uns Lambert von Hersfeld ausführlich Aufschlusz, doch ist seine Darstellung mit groszer Vorsicht zu benutzen*). Die Verhandlungen begannen den 16. October und zogen sich sieben, pach Berthold zehn Tage hin; auch nennt Berthold nicht Tribur als Ort der Zusammenkunft, sondern Parthenopolis ²), eine Bezeichnung, die jedoch in der Chronik von Muri fehlt. Unter diesem Parthenopolis ist übrigens nicht das sächsische Magdeburg zu verstehen, sondern wie Giesebrecht richtig anführt, Madenburg bei Trifels s). Nach Lambert wird nun im Lager der Vasallen das ganze Sündenregister des Königs mit rhetorischem Wortschwall und in einem Stil besprochen, der nicht selten poetische Reminiscenzen aus den Oden des Horaz und aus der Aeneide des Vergil enthält. Der langen Rede kurzer Sinn ist: Es musz ein anderer König gewählt werden, und damit kennzeichnet Lambert genau seinen Standpunkt. Die Schilderung Heinrichs im Folgenden entspricht wenig dem wahren Character des Königs; nur wo er, der Verhandlungen müdde, zum Schwert greifen will, da wird sein Character richtig getroffen. Und als dies der König will, da geben die Vasallen nach. Hier ist eine Lücke in der Darstellung, und hier gehört das Eingreifen Hugos von Cluny hin, der durch seine Wirksamkeit inzwischen den Ereignissen einen andern Gang gegeben hat ⁴). Die Bedingungen, die dem König gestellt werden, lauten nach Lambert: 1) Pertz, Mon. VII. p. 252 etc.— 2) Pertz, M. VII. p. 286.— 3) Giesebrecht III. p. 1131.— 4 cf. Ber- thold, Pertz M. VII. p. 289. Giesebrecht VII. p. 1132. 1) Der Pabst soll in der Sache entscheiden; es wird auf den beabsichtigten Reichstag zu Augsburg für den 2. Febr. 1077 hingewiesen; wenn Heinrich bis zum Jahrestage seiner Excommunication nicht vom Banne befreit sei, habe er nach den leges palatinae ¹) das Reich verloren. 2) Der König soll sofort die gebannten Räte entfernen. 3) Er soll sein Heer entlaszen und in Speier als Privatmann leben, keine Kirche betreten, sich der Reichsgeschäfte und Insignien enthalten u. s. w. 4) Er soll die Besatzung aus Worms zurückziehen und die Stadt dem vertriebenen Bischof wieder zurückgeben. 5) Wenn Heinrich gegen diese Bestimmungen handele, so sollten die Vasallen fortan von allen Verpflichtungen frei sein und auch ohne den Pabst zu einer neuen Wahl schreiten dürfen. Diese Bedingungen mögen Wünsche und Vorschläge gewesen sein, die in den Zelten der sächsischen und oberdeutschen Fürsten besprochen und festgestellt wurden; wirkliche Staats- verhandlungen, allgemeine bindende Beschlüsze von Tribur waren sie in der von Lambert vor- geführten Form sicher nicht*). Anders ist die Darstellung bei Berthold ²2). Nach ihm nimmt der König eine mutigere Stellung ein und hat nicht unbedeutende Truppen um sich. Die päbstlichen Legaten waren mit einem Briefe erschienen, der auf die Verhandlungen berechnet war, und nach dem auszer dem Könige allen, die dem Pabste gehorsam sein wollten, durch Altmann von Passau Abso- lution erteilt werden sollte. Dies stimmt genau mit dem Brief vom 3. Sept. überein, den ich vorher besprochen habe. Darauf wurden denn auch viele Anhänger Heinrichs in die Gemein- schaft der Kirche wieder aufgenommen. Bedeutungsvoll scheint mir dann das Motiv zu sein, welches nun den König zum Nachgeben bestimmte. Berthold sagt, Pertz VII p. 286: Postremo diebus decem in hujus modi studiis transactis cum rex videret et audiret tot et tantos aposto- licae dignitati humiliter cessisse eosque regem alium pro se constituendum deliberasse et ipse quamquam nolens et invitus et prae dolore hoc fere ultra spiritum non habens cessisse se quam vix simulavit non modo papae verum quoque regni principibus in cunctis quaecunque ipsi im- ponere et observare eum voluissent. Hiernach war es die Wahrnehmung von dem immer gröszeren Abfall, die den König bewog, sich endlich den Beschlüszen der Fürsten zu fügen. Als Bedingungen gibt Berthold an: 1) dem Bischof von Worms wird die Stadt zurückgegeben, die Königin mit den Ihrigen begibt sich daraus hinweg; 2) den Sachsen werden die gefangenen Fürsten und Herrn zurückgegeben(das war gröstenteils geschehen, sie waren ihrer Haft ent- weder entflohen oder aus derselben entlaszen); 3) der König soll sich von den Gebannten trennen; 4) derselbe soll ein Schreiben an den Pabst richten, worin er Gehorsam verspricht; 5) er soll nach dem Rat der Fürsten die Antwort des Pabstes und die Lossprechung vom Bann abwarten. 1) Bei Lambert, Pertz VII. p. 258 werden diese Gesetze leges palatinae genannt; Giesebrecht spricht sich darüber aus III. 1132.— 2) Pertz, Mon. VII, Berthold p. 286 und 287. *) Delbruck in der erwäahnten Schriſt p. 63 lüÄhrt richtig an, dasz Lambert eine einseitige Verpflichtung der Fürsten unter einander unter die gegenseitigen aufgenommen habe. 7 Das Schreiben wurde in Gegenwart der Fürsten versiegelt. Gleichwol wurde es nachher von Seiten des Königs geändert und dann erst durch Udo von Trier nach Rom gebracht. Die Fürsten ahnen eine List und schicken eine Gesandtschaft an den Pabst, um sich zu überzeugen, ob das Schreiben auch in der richtigen Form an den Pabst gelangt, zugleich um denselben einzuladen, zum 2. Febr. 1077 nach Deutschland zu kommen, um hier das oberste Schieds- richteramt zu üben. Als Udo nach Rom kommt, läszt der Pabst in Gegenwart der anderen Gesandten das Schreiben öffnen und verlesen, und nun stellt sich heraus, dasz dasselbe nicht das echte ist. Anfangs will Udo das Schreiben verteidigen, bald aber wird er überführt und musz eine Teuschung zugestehen, nur versichert er, selbst daran unschuldig zu sein und nicht zu wiszen, von wem sie herrührt. Doch dieser ganze Vorgang schadete Heinrich in des Pabstes Augen. Die wiederbolten Bitten des Königs, seine Busze in Rom vor dem Pabste abmachen zu dürfen, werden daher abgeschlagen und derselbe auf die Reichsversammlung zu Augsburg hingewiesen. Bruno ¹) gibt nach Schilderung der rührenden Scenen, welche durch die Aussöhnung der Sachsen und Oberdeutschen zu Tribur hervorgerufen wurden, als Bedingungen von Tribur an: 1) den Bischof von Worms wieder einzusetzen, 2) ein Schreiben zu verfaszen, worin Heinrich bekennen solle, die Sachsen ungerecht behandelt zu haben; dasselbe solle in Gegenwart der Fürsten verlesen und versiegelt und dann durch Boten überall hingesandt werden; 3) Heinrich sollte sich nach Rom begeben und dort vom Banne befreien laszen. Dann heiset es, Heinrich treffe auch schleunige Anstalten, um seine Busze in Rom abzumdchen. Bonitho ²) führt an, die Fürsten hätten zu Tribur erst darüber verhandelt, ob der Pabst den König excommunicieren könne oder nicht, und ob Heinrich mit Recht gebannt sei oder nicht; dann kommt auch er auf das Gesetz, das Lambert erwähnt hat, Pertz M. VII. p. 254. Die Fürsten hätten, so heiszt es weiter, beschloszen, dasz sie, wenn der König ihrem Rate bei- stimmen wolle, den Pabst nach Deutschland geleiten wollten, damit er den König vor Ablauf von Jahresfrist vom Banne befreie. Darauf hätten denn die Unterhändler des Königs geschworen (doch davon steht in anderen Quellen nichts), der König wolle als Privatmann die Entschei- dung des Pabstes abwarten, und nun hätten alle andern geschworen, dasz sie, wenn der König seinen Eid halte, mit ihm dann den Römerzug antreten, und nachdem er die Kaiserkrone er- halten habe, die Normannen angreifen und Apulien und Calabrien befreien wollten. Diese letzte Angabe hat nur Bonizo. Dann ist von der Gesandtschaft Udos von Trier die Rede, die jedoch Bonizo nicht richtig darstellt. Urkundlich hat sich von den zu Tribur eingegangenen Verpflichtungen nur erhalten 1) die Promissio Heinrici regis, quam fecit Hildebrando papae, qui et Gregorius ³) und 2) das Edictum generale ⁴). Im ersteren verspricht Heinrich dem apostolischen Stuhl und dem Pabste Gregor in allen Stücken den schuldigen Gehorsam und erbietet sich zu devoter Satisfaction. Er thue das auf den Rat seiner Getreuen. Ueber das andere, was man ihm vorwerfen kann, will er sich ent- weder rechtfertigen oder angemeszener Busze unterziehen. Den Schluszsatz, worin er den 1) Pertz Mon. VII. p. 364.— 2) Ad amic. lib. ed. Jaffé p. 94. 95 etc.— 4) Pertz Leg. II p. 49; Codex Udalrici ed. Jaffé V. Nr. 52. p. 110.— 4) Pertz Leg. II. p 49; Codex Udal. ed Jaffé Nr. 53. p 111. 8 Pabst auffordert, auch seinerseits sich zu rechtfertigen über das, was man ihm vorwirft ¹), So- wie die Worte quae in eandem sedem et tuam reverentiam sieht man als untergeschoben an. Das Schriftstück existiert überhaupt nur in gefälschter Gestalt ²). Im Zzweiten ist ein ähnlicher Gedanke enthalten, wie im ersten. Heinrich verspricht dem Pabste den schuldigen Gehorsam und erbietet sich zu Genugthuung für das, wodurch er sich gegen Gregor vergangen hat. Dann fordert er die gebannten Anhänger auf, sich nach seinem Vorbild mit der Kirche auszusöhnen. Man sieht, der Inhalt dieses Schreibens stimmt mit der Angabe Brunos nicht überein, dasz der König habe schriftlich bekennen sollen, er habe die Sachsen ungerecht bedrückt. Nach diesen verschiedenen Quellenangaben fragt es sich nun: Was hat eigentlich Heinrich zu Tribur bindend versprochen? Als solches scheint mir anzunehmen: 1) Worms wird dem vertriebenen Bischof zurückgegeben. 2) Die gebannten Räte werden aus Heinrichs Umgebung entfernt(doch bleiben sie in der Nähe). Das erstere bestätigen Lambert, Berthold und Bruno; das letztere Lambert und Berthold. 3) Heinrich musz Lösung vom Banne nachsuchen. Dies geht aus dem Schreiben Heinrichs an den Pabst und an die Fürsten hervor und wird besonders von Bruno und Bonitho hervor- gehoben; nur stimmen sie in dem Modus der Absolvierung nicht überein. Bonizo führt an, die deutschen Fürsten wollten Gregor nach Deutschland geleiten, damit er den König vom Banne löse; Bruno sagt, der König sollte in Rom die Busze vornehmen, und fügt hinzu, er habe auch Anstalten dazu getroffen. Mir scheint hier Brunos Bericht besonders beachtenswert zu sein. 4) Als bindende Bestimmung von Tribur ist ferner anzusehen, dasz Heinrich ein demütiges Schreiben an den Pabst abfaszte, um diesem Satisfaction zu geben; dafür wird namentlich die päbstliche Partei und die Legaten gewirkt haben; und dieser Bedingung hat denn auch Heinrich entsprochen. Es ist dies das Schreiben bei Pertz Leg. II. p. 49, Cod. Udalr. ed. Jaffé Nr. 52, p. 110, nemlich die Promissio Heinrici regis, quam fecit Hildebrando papae. 5) Jedenfalls ist zu Tribur und zwar mit Einwilligung des Königs festgestellt worden, dasz unabhängig vom Bann die eigentliche Rechtsfrage: ob Heinrich ferner König sein könne oder nicht, unter dem Vorsitz des Pabstes auf dem Reichstage zu Augsburg entschieden werden sollte. Dies konnte wol ein Teil der ursprünglichen Gestalt der Promissio Heinrici regis sein und durch quia vero graviora quaedam eingeleitet gewesen sein; dann würde der 2. Passus in jenem Document einen vom ersten verschiedenen Sinn bekommen und dasselbe würde besagt haben: erstlich bin ich bereit zur Satisfaction gegen den Stuhl Petri und zweitens will ich auch für das, was mir sonst von den Vasallen des Reichs in gravierender Weise vorgeworfen wird, mich einer Untersuchung und Entscheidung auf einem Reichstag unter des Pabstes Vorsitz unterziehen. Diese Sache, anfangs in ihren Folgen von Heinrich nicht gehörig überlegt, erregte später im Könige gerechtes Bedenken. Darum wurde der Passus aus dem Document entfernt und ein im ganzen dem ersten gleichlautender untergeschoben, der eine Entscheidung des 1) Giesebrecht III. p. 1132. 9 Reichstags unter des Pabstes Vorsitz unbeachtet lieszs, und die Situation mehr als eine rein kirchliche darstellen sollte. Die Aenderung des Documents erregte in Rom vor dem Pabste und den Gesandten der Reichsvasallen groszen Unwillen; es musz also etwas sehr Wichtiges weggeblieben sein. Jedenfalls ist nicht eine Aenderung vorgenommen, mit der der Pabst und die Vasallen hätten sehr zufrieden sein können.— Was mit dem Schluszsatze von Condecet an eigentlich bezweckt werden sollte, ist nicht recht erfindlich, da durch diesen Gregor cher gereizt als besänftigt werden muste ¹). II. Canossa. Bruno läszt die Fürsten, bevor sie Tribur verlaszen, sich eidlich verpflichten, dasz wenn nicht Heinrich bis Anfang Februar durch den Pabst vom Banne befreit sei, er nicht ferner mehr ihr König sein solle²); darin lag eine Nötigung für den König sobald wie möglich Los- sprechung vom Banne zu suchen. Heinrich wollte nun in Italien mit dem Pabste selbst in Beziehung treten. Diesen Wunsch des Königs brachte zunächst Udo von Trier dem Pabste vor. Allein der Pabst schlägt diese Bitte ab s). Von Seiten der deutschen Fürsten war eine Gesandtschaft an den Pabst geschickt, um ihn nach Deutschland einzuladen, damit er daselbst den Streit zwischen ihnen und dem König schlichte 4). Für diesen Gedanken interessierte sich der Pabst; er erwog, von welch unberechenbarem Vorteil ein solches Schiedsrichteramt für ihn sein würde. Darum schlug er dem Könige wiederholt die Bitte ab, seine Busze in Italien ab- machen zu dürfen, und verwies die Gesandten des Königs auf die Reichsversammlung ³). Den Gesandten der Fürsten gibt der Pabst Briefe mit, in quibus ³6) plurimum pro dacatu su, Pro ceteris necessariis et pro pace ipsos, ut oportuit, diligenter praemonuerat. Dies sind wahr- scheinlich die Briefe No. 17 und 18 der Epist. coll. Gregor. VII. bei Jaffé II. p. 542, 543 und 544. Im ersten: Nos et indigni teilt er den deutschen Fürsten mit, dasz er hoffe am 8. Jan. 1077 zu Mantua zu sein*). Er erklärt sich bereit, alles für die Freiheit der Kirche und die Wolfahrt des Reichs aufzubieten. Dann trägt er ihnen auf, Sorge für seine Aufnahme zu tragen und Frieden zu halten, damit sein Vorhaben nicht vereitelt werde. Auch erwähnt er die Kämpfe, die er mit den Boten des Königs zu bestehen habe und worüber sie die Ueber- bringer der Briefe noch mehr belehren würden ⁵). 1) Pertz Leg. II. p. 49: Condecet autem et sanctitatem tuam, ea quae de te vulgata scandalum ecclesiae pariunt, non dissimulare, sed remoto a publica conscientia et hoc scrupulo, universalem tam ecclesiae quam regni tranquillitatem per tuam sapientiam stabiliri.— 2) Auch Berthold Pertz VII. p. 287 berichtet ein Gleiches.— 3) Berthold p. 287: Quapropter quod rex obnixe satis rogaverat ut scilicet Romam ei ad papam reconciliando pervenire liceret, nequaquam consentire papa voluit— 4) Berth. p. 286: Primates regni legatos Romam dirigunt ipsumque(papam) per misericordiam dei suppliciter obsecratum implorant ut in has partes dissensionem hujusmodi compositurus venire dignaretur.— 5) Bertb. p. 287: Ut in praesentia regni primatum apud Augustam Vindelicam a se audiendus et reconciliandus sibi occurreret.— 6) Berth. p. 287.— 7) Statnimus profectionem nostram ita maturare, ut a. d. VI. Id Januar. velimus Mantuae esse.— 8) Quot et quantas colluctationes cum regis nuntiis habuerimus et quibus rationibus dictis eorum obviaverimus, quidquid his literis deesse videtur, latores earum plenius indicabunt. 2 10 In dem zweiten Briefe: Ego qualiscumque sacerdos, an die Deutschen gerichtet, ver- sichert Gregor, dasz er sich gegen den Willen der Römer auf den Weg nach Deutschland begebe und dasz er bereit sei, zur Ehre Gottes sogar sein Leben einzusetzen. Er bittet sie dafür e2u sorgen, dasz er mit Gottes Beistand zu ihnen kommen und ihnen nützen könne, und schlieszt mit den Worten, die nach Cencius¹) der Bischof von Ostia bei der Weihe Gregors sagte. Was also Berthold ²) mit den Worten pro ducatu, pro ceteris necessariis, pro pace be- zeichnet, das findet sich auch in diesen Briefen wieder. Was Gregor im ersten Briefe mit colluctationes cum nuntiis regis andeutet, bezieht sich auszer anderem jedenfalls auch auf die Ankunft Hugos von Cluny in Rom. Dieser hatte die wichtige Sendung nach Tribur übernommen und war dort mit dem gebannten König in per- sönlichen Verkehr getreten; nunmehr war er teils aus eignem Antrieb, um sich deshalb beim Pabste Absolution zu holen, teils im Auftrag des Königs nach Rom gegangen, um den Pabst zu bitten, dasz Heinrich in Italien die Busze vornehmen dürfe*). Doch auch dieser richtete in der gedachten Sache bei Gregor nichts aus, und es scheiterten somit alle Versuche Heinrichs, vom Pabste die Zustimmung zur Busze in Italien zu erhalten. Und doch muste dieselbe in Italien abgemacht oder, was dasselbe ist, der Pabst von Deutschland fern gehalten werden, wenn nicht ein wichtiges Kronrecht preis gegeben werden sollte. Darum blieb Heinrich nichts anderes übrig als das zu erzwingen, was ihm Gregor gutwillig nicht zugestehen wollte. Ein bindendes Versprechen von Seiten des Königs, die Absolution nicht in Italien vornehmen zu wollen, ist nirgends zu finden. Somit entschlosz sich der König, mitten im Winter unter un- säglichen Schwierigkeiten und nur von wenigen Getreuen, desgleichen von seiner Gemahlin und seinem Kind, begleitet, den Weg über die Alpen zu suchen, um der Reise des Pabstes nach Deutschland zuvor zu kommen. Die gewöhnlichen Straszen nach Italien waren von den süd- deutschen Herzogen besetzt, um dem König Mittel und Wege zur Busze in Italien abzu- schneiden. So wenig Heinrich durch seine Reise nach diesem Lande den deutschen Vasallen einen Gefallen that, eben so wenig that er ihn damit auch dem Pabste. Dies spricht sich in den Vorwürfen desselben aus, die er im Briefe: Sicut in prioribus literis ⁴) den deutschen Fürsten macht. Er habe unter Beschwerden und Gefahren die Reise nach Oberitalien angetreten und würde zu rechter Zeit haben zu ihnen kommen können, wenn sie zu rechter Zeit das Geleite gesandt hätten s). Doch da dies nicht erschienen, statt dessen der König unerwartet in Ober- italien angekommen wäre, so sei die Lossprechung vom Banne zu Canossa die Folge davon gewesen. Ueber die Reise des Königs über die Alpen nach Italien, uber den Aufenthalt des Königs unter den Lombarden gehe ich hinweg und wende mich nun gleich nach Canossa. Hierher hatte sich der Pabst geflüchtet⁴), als er Heinrichs Ankunft erfuhr. Er glaubte anfangs, der König nahe in feindlicher Absicht. Die Verhandlungen in und um Canossa sind von den Quellenschriftstellern teils kürzer, teils ausführlicher behandelt worden. Eine kurze Uebersicht der hierhin gehörigen Quellen- angaben scheint mir unerläszlich zu sein. 1) Watterich Vit roman. pontif. I. p. 16.— 2) Berth. p. 287.— 3) Berthold p. 289: Qui(Hugo von Clany) et ipse cum papa nuper ob regis communicationem Romae reconciliatus advenerat.— 4) Epist. coll. Nr. 20. Jaffé II. p. 545.— 5) Ibid. Et pervenisse quidem potuissemus, si ducatum eo tempore, eo loco, quo constitutum crat, ex vestra parte habuissemus.— 6) Lambert p 257. 11 1. Hergang der Sache. 1) Am ausführlichsten erzählt Lambert von Hersfeld¹), aber nicht am sichersten und un- parteiischesten. Nach ihm tritt Heinrich, als er den Boden Italiens betreten hat und entschloszen war, sich dem Pabste zu unterwerfen, zuerst wahrscheinlich von Reggio aus mit der Groszgräfin Mathilde in Verbindung. Diese bittet er um ein colloquium und bewegt sie dann, im Verein mit seiner Schwiegermutter Adelheid, mit deren Sohn und mit Abt Hugo von Cluny, vermittelnd zwischen ihm und dem Pabste aufzutreten. Mathilde übernimmt den Auftrag, und nun erzählt Lambert in seiner breiten redseligen Weise, wie zwischen dem Pabste und Heinrich hin und her verhandelt wurde. Doch hat gerade diese Partie geringen historischen Wert. Der Pabst hält dem Antrag Heinrichs auf Lossprechung vom Bann, der von der Thronfrage anfangs noch nicht getrennt wird, den Einwand entgegen, er könne nicht in Abwesenheit der Kläger ein- seitig in dieser Sache entscheiden. Dagegen weisen des Königs Gesandte auf die Dringlichkeit, der Angelegenheit hin, dasz der Jahrestag des Bannspruches bevorstehe und dasz die leges palatinae eine Absolvierung des Königs vor diesem Termin erheischten²); dasz der König zu jeder Satisfaction bereit sei und ja nur vom Banne befreit sein wolle. Auch jetzt widersteht noch der Pabst und macht dann nach weiterem Drängen den Vorschlag, Heinrich möge ihm die Krone und die Reichsinsignien übergeben und sich des königlichen Namens unwert bekennen. Dieses Ansinnen weist der König, auch im Unglück seiner Würde und Verpflichtungen noch eingedenk, mit Entrüstung zurück, und dann erst gibt Gregor endlich nach ³). Heinrich wird am 25. Januar nun zwischen die erste und zweite Mauer eingelaszen, während sein Gefolge noch auszerhalb derselben bleibt. Rex deposito cultu regio nihil praeferens regium nudis pedibus jejunus a mane usque ad vesperam perstabat. Hoc secundo, hoc tertio die fecit. Erst am 4. Tage wird er vor den Pabst gelaszen, und nun erfolgt die Lösung vom Bann. 2) Berthold⁴), dem wol die meiste Glaubwürdigkeit beizumeszen ist, erzählt, dasz der König ohne jegliche Einladung von Seiten des Pabstes nach Canossa kam. Hier stand er nun laneis indutus, nudis pedibus, frigorosus usque in diem tertium foris extra castellum. Der Pabst zögerte mit der Absolution. Er wollte nicht teuschen aber auch nicht geteuscht werden. Darum werden nun erst die Bedingungen festgesetzt. Der König findet sie hart, doch fügt er sich. Darauf bekommt er Zutritt zum Pabste und wird absolviert. 3) Bruno ³) hebt hervor, worauf man in Sachsen groszes Gewicht legte, Heinrich habe gewust, dasz, wenn er nicht binnen Jahresfrist vom Banne befreit sei, er das Reich notwendis verlieren müsze; er habe das gewählt, Was noch einige Hoffnung verspreche, nemlich er habe laneis indutus, nudis pedibus etc, die Busze zu Canossa übernommen und sei dort vom Banne befreit worden. 4) Bernold ²) führt an, Heinrich habe sich dem Reichstag entziehen wollen und sei gegen. die Vorschrift des Pabstes und die Beschlüsze der Fürsten heimlich nach Italien entwichen. Zu Canossa habe er sich den Schein unerhörter Demut gegeben und habe endlich die Wieder- 1) Perlz Mon. VII.— 2) Leges palatinae von der hier angeluhrten Bedeutung existierten nicht. Alte Be- stimmungen ähnlichen Inhalis aus dem Gerichtsbann gab es allerdings, aber diese konnten nicht auf den vorliegen- den Fall angewendet werden. Vergl. Giesebr. III. p. 390 und 1132.— 3) Vix et aegre exoratus annuit, ut com- minus veniret.— 4) Pertz Mon. VII.— 5) lbid.— 6) Pertz Monum. VII. 2* 12 aufnahme in die Kirche durchgesctzt, aber nicht die Wiedereinsetzung in die Regierung. Das ist ganz offenbar der Standpunkt Gregors von 1080 und die Politik der rebellischen Vasallen in Deutschland nach dem Tage von Canossa. Da es aber nun ganz klar erwiesen ist, dasz Gregor selbst diesen Standpunkt damals noch nicht vertrat, so ist Bernolds Auffaszung der Dinge eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht ganz entsprechende. 5) Auch Arnulf von Mailand ¹) sagt, wie Bernold, dasz Heinrich sich nach Italien begeben habe, um sich dem verabredeten Reichstage zu entziehen. Von Canossa sagt Arnnlf: Rex nudis incedens pedibus, humi prostratus, post multas lacrymas promeruit veniam. 6) Hugo von Flavigny ²) teilt das wichtige Document: Quoniam pro amore mit, von dem ich noch reden werde. Ebenso hat er die Promissio Canusina sowie den Brief: Sicut in prio- ribus literis und vertritt den Standpunkt Gregors von 1080. 7) Abt Ekkehard von Aurach ³) hängt in seiner Darstellung von Canossa ganz von Registrum Gregorii IV, 12 ab, aus dem er Teile wörtlich aufgenommen hat. 8) Die Annales Augustani ¹) heben neben der Lossprechung vom Bann namentlich hervor, dasz der König zu Canossa vom Pabste ehrenvoll empfangen sei. Man weisz nicht recht, worin dies bestanden haben soll. 9) Anselm von Lucca ⁵) stellt die Dinge so dar, als hätten die deutschen Fürsten Heinrich genötigt, als Privatmann in einer Burg zu bleiben und so den Reichstag abzuwarten. Dies ist die bekannte falsche Auffaszung der Dinge, wie sie im feindlichen Lager beliebt war. Dann fährt er fort, der König sei, accusante se conscientia sua, dem Pabst nach Canossa entgegen gezogen, habe sich zu seinen Füszen niedergeworfen, Bürgschaften gegeben und sei dann am 3. Tage absolviert aber nicht in sein Reich wieder eingesetzt worden. Also auch hier deutlich der Standpunkt Gregors von 1080. 10) Die Vita Heinrici imperatoris ⁶) gibt an, Heinrich habe, nachdem er seine unglückliche Lage erkannt, den raschen und seheimen Plan gefaszt, nach Italien zu gehen, um zwei Dinge mit Einem Schlag zu vollbringen, nemlich Lossprechung vom Bann und Durchkreuzung des Plans der Reichsversammlung. Das ist im ganzen sehr richtig dargestellt. Dagegen ist son- derbar motiviert, dasz er auf die ihm zur Last selegten Verbrechen nicht antworten will. 11) Donizo*), bei dem Heinrich IV. als Heinrich III. Zählt, schildert, Heinrich habe sich an Mathilde um Vermittlung sewandt, und der Pabst habe sich durch deren Bitten bestimmen laszen. Auch habe Hugo von Cluny, der Pathe des Königs, eine wichtige Vermittlerrolle über- nommen. Als Heinrich bereits drei Tage vor Canossa Busze gethan hatte und noch keine Einigung crzielt war, habe der König wieder zurück gewollt. Da sei noch am Abend des dritten Tages eine Einigung durch folgenden Vorgang herbeigeführt worden. In der Nicolaus- capelle bei Canossa habe der König llugo von Cluny gebeten, sich für ihn zu verbürgen, auch Mathilde habe dies gethan. Hugo aber habe sich zu ihr gewandt mit den Worten: Niemand vird dies vermögen, wenn Du es nicht thust. Darauf habe der König das Knie vor ihr ge- beugt und gesagt: Consobrina valens, fac me benedicere, vade! 1) Pertz Monum. tom. X.— 2) l'ertz Monum. X.— 3) Pertz Mon. VIII.— 4 bertz Monum. V.— 5) Pertz Monum. XIV.— 6) Pertz Monum. XIV.— 7) pertz Monum. XIV 13 Nunmehr habe Mathilde Heinrich aufgehoben, habe ihre Verwendung zugesagt, sei zum Pabste geeilt und habe diesen zur Nachgiebigkeit bewogen. Als der König vor Gregor erschien, habe er sich mit ausgebreiteten Armen nach der Sitte der Zeit vor dem Pabste gedemütigt: In cruce se jactans papae saepissime clamans Parce beate pater! pie parce michi peto plane! 12) Bonitho*) in libro ad amicum verkennt ähnlich wie andere die Lage Heinrichs in Deutschland nach dem Oppenheimer Vertrag und läszt ihn gegen seinen Schwur handeln, den er geleistet habe, indem er sich auf den Weg nach Italien begibt. Nun existiert aber ein solcher Schwur oder ein bindendes Versprechen Heinrichs nicht, unter allen Umständen in Deutschland den Erfolg der Dinge abwarten zu wollen, und darum kann dem Könige wegen seiner Reise nach Italien auch kein Vorwurf gemacht werden. Nach Bonitho macht Gregor von Vercelli den Pabst auf Heinrichs Ankunft in Oberitalien aufmerksam, worauf sich der Pabst nach Canossa begibt. Bonizo beurteilt den König falsch, indem er ihm fortwährend heuchlerische und versteckte Absichten zutraut. Er sagt: Super nives et glacies discalciatus pedibus vollzog der König die Busze et omnes minus sapientes decepit. Am 28. Januar erhielt er die Absolution. 13) Petrus Pisanus?*) umschreibt in seiner Pabstbiographie den Brief Gregors Quoniam pro amore und läszt dann ganz richtig die Promissio Canusina als securitates folgen. 14) Paul von Bernried ³) in seinem Pabstleben hat die Worte Bernolds: Heinrich sei nach Italien gegangen contra praecceptum papae et consilia principum; dann folgt ein Excerpt aus Quoniam pro amore, doch fehlt die Promissio Canusina. Uebrigens vertritt auch Paul von Bernried den Standpunkt Gregors von 1080. 15) Das Registrum Gregorii ¹) IV, 12 enthält den Brief Quoniam pro amore an die Deutschen vom 28. Jan. 1077. Dieser Brief ist die sicherste Quelle, die wir über diesen Gegen- stand haben; für wie wichtig und maszgebend er schon frühzeitig angesehen wurde, erhellt daraus, dasz er vielfach von anderen Autoren benutzt, selbst wörtlich excerpiert worden ist. In ihm gibt Gregor selbst unmittelbar nach der That den Sachbestand folgendermaszen an. Der Brief Quoniam pro amore. Wie es mit den Legaten, die von euch an uns geschickt waren, vereinbart war, kam ich nach der Lombardei und zwar ungefähr 20 Tage vor dem festgesetzten Termin, an dem einer der Herzoge an den Clausen mir entgegen kommen sollte. Ich wartete, und der Termin ver- strich, aber niemand kam mir entgegen. Da wurde mir verkündet, unter den obwaltenden Umständen könne das Geleit nicht gegeben werden. Auf andere Weise aber konnte ich doch nicht zu euch kommen. Während ich so bekümmert war, lief die Nachricht ein, der König selbst sci erschienen. Ehe er nach Italien kam, hatte er in bittender Weise Boten an mich gesandt und sich zur Satisfaction gegen die Kirche erboten, Gehorsam versprochen und nur Lossprechung vom Bann begehrt. Ich erwog die Sache hin und her, schob sie hinaus und 1) Bonithonis ad amicum liber ed. Jaffé.— 2) Pontif. Romanor. vit. ed. Watterich Tom. I.— 3) Ibid.— 4) Bibliothec. rer. Germanic. ed. Jaffé II. 14 machte ihm durch seine Boten scharfen Vorhalt wegen seiner Vergehen. Endlich kam der König selbst, doch friedlich mit nur wenigen nach Canossa. Dort that er drei Tage vor dem Thore der Burg Busze, hatte allen königlichen Ornat abgelegt und erschien in demütiger Haltung barfusz und in wollenem Büszergewand. Nicht cher hörte er auf, die Gnade der apo- stolischen Barmherzigkeit zu erflehen, bis er alle so zum Mitleid bewogen hatte, dasz sie die ungewöhnliche Harte unserer Gesinnung bewunderten, einige sogar laut sagten: Das sei nicht der Ernst apostolischer Strenge, sondern das grausame Verfahren eines tyrannischen Terroris- mus. Da endlich löste ich ihn vom Banne und nahm ihn in die Gemeinschaft der Kirche wieder auf nach Empfang der Bürgschaften, die unten mitgeteilt sind. Als solche folgt dann die Promissio Canusina. Dieses Document ist die sicherste Quelle; man hat keinen Grund, den Angaben in dem- selben zu mistrauen. Die Haltung und Daxrstellung ist ruhig und leidenschaftlos, und Gregor ist in ihm weit von seinem Standpunkt von 1080 entfernt. Auch stimmt der Inhalt mit den Angaben anderer glaubwürdiger Schriftsteller überein; der Brief ist vielfach excerpiert, um- schrieben und commentiert worden.. Auch Giesebrecht legt in seinem kritischen Apparat auf dieses Actenstück einen groszen Wert. Was sonst die Benutzung der Quellen bei dieser Partie anlangt, so halten sich Giese- brecht und Floto hauptsächlich an Bertholds Bericht, und ich halte nächst dem Briefe Quoniam pro amore diesen Schriftsteller auch für die beste Quelle. Berthold— Bernold. Da übrigens hier die Chronik Bertholds eine hervorragende Wichtigkeit bekommt, so ist es nötig, kurz die Frage vom Verhältnis Bertholds zu Bernold und umgekehrt zu berühren. Berthold von Reichenau sowie Bernold von Constanz sind(Berthold wenigstens in späterer Zeit) entschiedene Anhänger Gregors und der neuen kirchlichen Richtung, die von Cluny ausgieng, der die Klöster des Schwarzwaldes, insbesondere Hirschau und St. Blasien u. a. anhiengen, und die Gregor als ihr Haupt betrachtete. Beide sind literärisch Fortsetzer der Chronik Hermanns von Reichenau, der 1054 starb. Beide Fortsctzungen haben anfangs die gröste Aehnlichkeit mit einander, so dasz sie in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stehen müszen. Berthold, Hermanns Freund, versprach demselben auf dem Sterbebette, dessen Schrift de vitiis fortzusetzen. Nach Wattenbach p. 242 soll er erst 1076 die Fortsetzung der Chronik Hermanns übernommen und dazu Bernolds Chronik benutzt haben. Von 1074 an wird er ausführlicher bis zum Jahre 1080. Im Jahr 1088 starb er nach Bernolds Angabe zu diesem Jahre.— Nach Stenzel II. p. 100 verkürzte Bernold von Constanz Hermanns und Bertholds Chronik bis 1080 und setzte das Werk dann selbständig und ausführlich bis zum Jahre 1100 fort, in dem er starb. Von Bernold ist eine Urschrift, ein Autograph, vorhanden, das Docen genau untersucht hat. Die Chronik Bertholds dagegen ist nur in einer Compilation vorhanden, die Bernold und Berthold mit einander verbindet. Aus dieser hat Pertz nach dem Autograph Bernolds ausge- schieden und den Rest als Bertholds Chronik in die Monumenta aufgenommen ¹). Giesebrecht ²) 1) Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquell. p. 242.— 2) Giesebrecht III. p. 1032. 15 hält die Sichard'sche Handschrift für die beste, aus der man annährend die ursprüngliche Gestalt Bertholds erkennen könne. Dieselbe ist bei Pertz mit 3 bezeichnet. Hieraus geht her- vor, dasz die Frage über Bernold— Berthold noch verwickelter und nnerledigter Natur ist. Noch gröszer werden die Schwierigkeiten, wenn man auf den Inhalt Rücksicht nimmt. Bereits Ussermann machte, wie Stenzel in seinem kritischen Apparat zur Geschichte der fränkischen Kaiser anführt ¹) darauf aufmerksam, dasz Berthold 1061 von Alexander II. sagte: Apostolicam sedem sibi usurpavit. Da er später ein entschiedener Gregorianer ist, sSo kann ihm eine solche Aeuszerung kaum zugetraut werden. Ussermann machte daher den Schlusz, dasz das Werk Bertholds nur bis 1066 reiche und von 1067 an Bernolds Werk beginne, so dasz, was wir von 1066— 1080 als Berthold besitzen, nichts anderes als der Bernoldus auctior sei, von dem dann. was wir als Bernold bis zum Jahre 1080 haben, nur ein kurzer Auszug sei, daher denn auch angenommen wird, Bernold habe sein eignes Werk excerpiert. Dagegen nehmen Stenzel, Giese- brecht und Wattenbach an, dasz Bertholds Chronik auch wirklich von diesem herrühre, und dasz er, als er später Gregorianer wurde, seine frühere Gesinnung geändert habe. Daraus er- kläre sich der innere Zwiespalt in dem Werke. Mir ist es 1) nicht recht erklärlich, wie ein so gelehrter und gediegener Schriftsteller, wie Berthold von Bernold selbst zum Jahre 1088 bezeichnet wird, ein Freund des gelehrten Hermann von Reichenau, die Chronik nur bis 1066 fortgesetzt haben sollte, während er doch erweislich erst 1088 starb; 2) will mir nicht einleuchten, wie ein solcher Mann, wenn er wirklich seinen politischen Standpunkt und seine kirchliche Gesinnung später geändert hat, in seinem eignen Werk die Widersprüche zu sich selbst habe stehen laszen, während er dies doch leicht ändern, die frühere Chronik nach dem spätern Standpunkt überarbeiten konnte. Es scheint mir deshalb der Teæt des Berthold in sciner vorliegenden Gestalt nicht authentisch genug zu Sein. Zur Darlegung der Verhältnisse von Canossa will ich noch bemerken, dasz Berthold den Pabst gar nicht über Canossa hinaus kommen läszt. Floto ²), der Heinrich darin sehr richtig auffaszt, dasz dieser um jeden Preis die Reichsversammlung durch seine Reise nach Canossa um- gehen will, nimmt an, dasz Heinrich von Reggio aus auf italischem Boden die Verhandlungen mit dem Pabste cröffnet habe, was wahrscheinlich ist. Daselbst erwarteten nach Donizo die lombardischen Bischöfe den Ausgang der Sache. Stenzel folgt in seiner Beschreibung der Scene von Canossa hauptsächlich dem Berichte Lamberts und Donizos, welch letzterer hierbei nicht auszer Acht gelaszen werden darf, weil er, wenn auch sonst auf seine Darstellung wenig Gewicht zu legen ist, für Schilderung der Localitäten und mancher speziellen Vorgänge ein nicht zu verachtender Zeuge ist. Die Art und Weise, wie Heinrich vor und zu Canossa die Lossprechung vom Banne er-— langte, ist von Floto und Giesebrecht ausführlich und richtig dargestellt. Einmal ist Heinrichs Verfahren ins Auge zu faszen und dann die schwierige Lage, in der sich Gregor befand. Gregor hatte sich den deutschen Fürsten gegenüber engagiert und konnte ohne sie nicht einseitig vorgehen. Ferner glaubte er, dasz, wenn er Heinrich absolviere, ihm sein Lieblingsgedanke ent- gieng, auf einer deutschen Reichsversammlung als Vorsitzender über den König zu richten. 1) Stenzel II. p. 100.— 2) Floto II. p. 122 und 125. 16 Daraus erklärt sich das lange Schwanken Gregors und die dreitägige Busze Heinrichs, keines- wegs liesz Gregor Heinrich so lange warten, frieren und büszen, um sich etwa am Anblick seines Opfers zu weiden. Auf der anderen Seite konnte Gregor aber auch, wie Giesebrecht treffend anführt, sich nicht dem sittlichen Zwange verschlieszen, den ihm Heinrich durch die freiwillige Busze anthat; hätte da Gregor noch ferner widerstehen wollen, so hätte er sich im Urteil aller religiös Gesinnten, ja in der öffentlichen Meinung sittlich ruiniert. Die freiwillige Busze Heinrichs, die seiner Würde nichts schadete, weil sie dem Geiste der Zeit entsprach, kam Gregor sehr ungelegen. Sie war eine fein durchdachte Politik Heinrichs, welche ihn ehrt. Gregor selbst sagt, dasz Heinrich die Lossprechung vom Banne zu Canossa eræwengen habe, und so liesze sich nicht mit Unrecht scherzhaft behaupten, dasz des Königs Busze zu Canossa in gewissem Sinne eine Belagerung des Pabstes zu Canossa war, die von günstigem Erfolg für Heinrich begleitet gewesen ist. 2. Die Securitates und die Promissio Canusina. Was hat Heinrich eigentlich zu Canossa versprochen? Darüber sind die Ansichten von je geteilt gewesen und sind es noch. Lambert gibt die conditiones in seiner Weise mit rhetorischem Redepomp so an, wie sie im Sinne der Wahl Rudolfs am günstigsten lauten konnten. Er schreibt der Hauptsache nach: 1) Heinrich soll sich zu Augsburg stellen und hier die Entscheidung des Pabstes abwarten. 2) Bis dahin soll er ohne die königlichen Abzcichen leben. 3) Inzwischen sollen alle Unterthanen noch vom Eid der Treue entbunden sein. 4) Seine treuen Räte, namentlich Robert von Bamberg und Ulrich von Godesheim, sollen für immer von ihm entfernt werden. 5) Er soll dem Pabste gehorsam sein und die Investitur im Sinne der Kirche dem Pabste zurück geben. Einiges Wahre und viel Falsches ist hier bunt mit einander vermengt. Stenzel hält I, p. 408 an Lamberts Darstellung fest. Wie nun aber aus der Schrift Quoniam pro amore hervorgeht, sind die securitates, quae inferius scriptae sunt, nichts anderes als die Promissio Canusina selbst, die hinter denselben her folgt. Uebereinstimmend damit findet sich auch die Sache bei Paul von Bernried aufge- faszt, wo jedoch die Promissio Canusina fehlt, desgleichen bei Petrus Pisanus, wo sie als der Inhalt der securitates hinter Quoniam pro amore abgedruckt ist, bei Hugo von Flavigny p. 445, wo sie ebenfalls als Inhalt der descriptae securitates hinter dem erwähnten Brief her folgt, bei Bernold p. 433, wo der Inhalt der Promissio Canusina kurz angeführt wird, und bei Berthold, p. 290, wo als feierliche Verpflichtung, der sich der König zu unterziehen hat, der Inhalt der Promissio Canusina sich findet. Die Auffaszung Gförers, wornach dieselbe blosz Hauptpunkte enthalten soll, an die sich weitere Verpflichtungen angeschloszen hätten?*), läszt sich nicht quellenmäszig belegen, wenn man nicht Lamberts Darstellung ein Gewicht beilegen- 1) Gfrörer, Pabst Gregor VII. u. s. Zeitalter, Band VII, p. 580, 581 etc.„Das Angelöbnis des Königs ent- halte nur die Hauptsumme dessen, was vertragen worden ist. Im Einzelnen teilt die Artikel Lambert mit“«. 17 will, das ihr nicht zukommt. Auch führt Berthold richtig an, dasz diese Verhandlungen erst vollständig abgemacht wurden zwischen Gregor und Heinrich(das geschah am Abend des 3. Tages), ehe dem König der Zutritt zum Pabste zugestanden wurde. Ueber die Art und Weise, wie sich der König verpflichten muste, läszt sich feststellen, dasz der Pabst anfangs verlangte, Heinrich solle einen Schwur leisten. Dessen weigerte sich jedoch der König*), und darauf musten sich nun andere für denselben verbürgen, zunächst Hugo von Cluny durch Handschlag, sodann musten Eppo von Zeiz und Gregor von Vercelli nach Berthold, nach Lambert auszer den zweien auch noch Azzo, zu Gunsten Heinrichs auf Reliquien schwören. Gregor selbst sagt, zwei Bischöfe hätten dies gethan, und dies läszt sich mit dem Angeführten vereinigen: zwei Bischöfe waren es, die schwuren; dies schlieszt nicht aus, dasz es auch noch ein oder mehrere Laien thaten. Sodann muste das Document von ver- schiedenen Personen unterzeichnet werden. Nach Gregors eigner Angabe in Quoniam pro amore unterzeichneten auch Mathilde und Adelheid, doch fehlen deren Unterschriften in dem Exemplar, das bei Pertz Leg. II. p. 50 steht. Die Promissio Canusina. Dieselbe beginnt: Ego Heinricus rex de murmuratione et dissensione, quam nunc habent contra me archi- episcopi et episcopi, abbates, duces, comites ceterique principes regni Teutonicorum et alii, qui eos in eadem dissensionis causa sequuntur, infra terminum, quem dominus papa Gregorius constituerit, aut justitiam secundum judicium ejus aut concordiam secundum consilium ejus faciam; nisi certum impedimentum mihi vel sibi obstiterit, quo transacto ad peragendum idem paratus ero. Hiernach wird die Sache der Lossprechung vom Banne von dem Confiict Heinrichs mit den deutschen Fürsten nicht ganz getrennt. Dabei leitete den Pabst Rücksicht auf die deutschen Fürsten. Allein man könnte einwenden: War die zweite Frage: Soll Heinrich das Reich wieder haben oder nicht? überhaupt noch zuläszig, wenn die erste: Soll er vom Banne befreit werden? in bejahendem Sinne entschieden war? Die Sache lag doch eigentlich so: Gregor hatte kein Recht, Heinrich abzusetzen und die Unterthanen desselben vom Eide der Treue zu entbinden, wenn man ihm auch das Recht zugestehen wollte, den König zu bannen. Doch auch angenommen, er hätte ein Recht zur Absetzung des Königs gehabt, oder dieselbe wäre eine Folge des Bannes gewesen, so ist doch gar nicht zu begreifen, wie nicht mit der Lossprechung vom Bann auch das andere ohne weiteres erledigt sein sollte. Hatte Gregor kein Recht, den König abzusetzen. so War die ganze Verhandlung zu Canossa, soweit sie einen politischen Character trug, über- flüszig und ungesetzlich. Hätte er ein Recht zur Absetzung des Königs gehabt, so muste er, da er in Folge des Bannes den König abgesetzt hatte, auch notwendiger Weise denselben mit der Absolution in seine vollen Rechte wieder einsetzen; und was sollte dann noch eine Reichs- versannnlung? Sie war ebenso überflüszig wie ungerecht. Somit ist die Promissio Canusina eigentlich ein Unding, zu dem Gregor kein Recht hatte, und das einzugehen Heinrich zu viel that. Indem er es that, machte er aus der Not eine Tugend. 1) Berthold p. 290: Tandem vero ne ipse(rex) juraret etc.— Giesebrecht III. p. 401. 18 Doch kurz und gut: die Promissio Canusina ist nun einmal da. Sie ist zwischen dem Pabst und Heinrich vereinbart und abgeschloszen worden und hat somit auch wieder, trotzdem dasz sie eigentlich gar nicht hätte abgeschloszen werden dürfen, bindende Kraft. Es fragt sich nun: Vertritt in ihr Gregor schon den Standpunkt von 1080? Das nicht; derselbe wurde viel- mehr erst nachher von den deutschen Vasallen geltend gemacht, dann überhaupt von den An- hängern Gregors, und von diesem selbst erst am 7. Mer- 1080, als er zum zweiten Mal den Bann über Heinrich aussprach. In dieser Bannformel, welche anhebt!): Beate Petre princeps Apostolorum et tu beate Paule doctor gentium etc., sagt Gregor von Heinrich: quem ego videns humiliatum, multis ab eo promissionibus acceptis de suae vitae emendatione solam ei com- munionem reddidi, non tamen in regno, a quo eum in Romana synodo deposucram, instauravi. Darnach behauptet also der Pabst, dasz er Heinrich zwar zu Canossa vom Banne befreit, ihm aber damit nicht die Regierung, die er ihm untersagt, wieder zurückgegeben habe. Doch ist, wenn auch Gregor diesen seinen Standpunkt von 1080 damals 1077 noch nicht vertritt, in der Promissio Canusina die Basis gegeben, von der aus man zu jenem Standpunkt von 1080 ge- langen konnte, und deshalb konnte er auch in seinem Brief an die Deutschen schreiben: Adhuc totius negotii causa suspensa est!²2). Somit konnte die Entscheidung von Canossa den König nicht befriedigen. Gleichwol muste er auf den Vertrag eingehen, weil ihm keine andere'yahl blieb. Und dann gewann er das Eine, was nicht gering anzuschlagen ist: er war vom Bann befreit und nahm nun eine ganz andere und viel günstigere Stellung allen seinen Unterthanen gegenüber ein. Ohne die Befreiung vom Bann war er verloren; durch die Befreiung von dem- selben war er gerettet. Diese Befreiung hat er durch die Busze von Canossa erzwungen, und damit ist die ganze Bedeutung derselben ausgesprochen. 3. Die Abendmahlsscene. Als nun Heinrich nach Ratification der Bürgschaften vor den Pabst gelaszen war und die Absolution bereits empfangen hatte, fand, wie Lambert von Hersfeld erzählt, eine eigentümliche Abendmahlsscene bei Abhaltung der Messe in der Burgkirche statt, die sehr verschieden beur- teilt worden ist. Es handelt sich nach Lamberts Darstellung nicht um ein einfaches Abend- mahl, sondern es wird der Genusz der Hostie zu einem Gottesurteil gemacht, das die Anwesenden mit Staunen und Bexwunderung erfüllen sollte. Die deutschen Bischöfe zu Worms hatten Gregor in ihrem Schreiben manche Vergehen zur Last gelegt, die sicherlich unbegründet waren. Auch hatte Heinrich in seiner Promissio von Oppenheim am Schlusz— einmal angenommen, es wäre derselbe echt— den Pabst aufgefordert, die ungünstigen Gerüchte, die über ihn in Umlauf seien, durch einen untrüglichen Beweis zu zerstreuen. Auf solche Dinge gestützt nimmt nun Gregor die Hostie und bittet Gott, dasz sie ihm zu augenblicklichem Tod gereiche, wenn die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen wahr seien. Er genieszt sie und besteht das Gottesurteil, und freudiges Staunen erfüllt die Seinen. Dann fordert er Heinrich auf, in gleicher Weise das Abendmahl als einen Beweis seiner Unschuld und der Unhaltbarkeit der gegen ihn erhobenen Anklagen zu nehmen. Der König, überrascht von einer solchen Zumutung, schlägt das Abend- 1) Registr. Gregorii ed. Jaffé II. p. 398, VII. 14a und speziell p. 402.— 2) Regist. Greg. VII. 12, p. 258. 19 mahl in dieser Form aus. An diese Darstellung Lamberts sind nun mancherlei Vermutungen in alter und neuer Zeit geknüpft orden, die durch die llaltlosigkeit der ganzen Darstellung bei Lambert selbst hinfällig werden. Eine andere Auffaszung waltet bei Berthold vor. Ilier heiszt es, p. 290: der Pabst habe den König zu sich gerufen und ihm die Ilostie gereicht, der König aber habe versichert, er sei derselben nicht Wurdig. Und so heiszt es: incommunicatus digreditur. Giesebrecht hült diese Auffaszung füͤr die richtige. Er meint, Gregor sei durch die Weigerung lleinrichs mis- trauisch geworden, und dies habe Lambert nun weiter ausgeführt?). Floto hält sich merk- wuͤrdiger Weise bei der Darstellung der Abendmahlsscene an Lambert²), übrigens meint er, es sei schwer zu einer festen Ansicht über dieselbe zu kommen, nicht einmal das stehe fest, ob Heinrich die Hlostie genommen habe oder nicht. Bonizo und Donizo behaupten, lleinrich habe die Hostie genommen, auch Walram führt es an. Dagegen behaupten Lambert und Berthold, der König habe die Ilostie nicht genommen. Stenzel, der überzeugt ist, es habe alles einen solchen Verlauf genommen, wie Lambert erzählt, greift wegen der Abendmahlsscene Gregor heftig an ³). Eine eigentümliche Auffaszung hat Bonitho*²). Dieser sagt: Iloc modo fecit(regem) particibem divinae mensae. Wenn der König sich geistig demütige, wie er es leiblich gethan, wenn er glaube, dasz Gregor wirklich Dabst, er selbst aber mit Recht excommuniciert gewesen sei und durch das Sacrament absolviert werden könne, so solle ihm das Abendmahl zum eil gereichen u. S. W. Dann folgt: Quid plura? Celebrata missarum celebritate convivium commune habuerunt. Floto übersieht bei Anfuührung dieser Stelles) das si se jure crederet pontiticem seque vero esse excommunicatum, wozu nochmals jure zu beziehen ist; dadurch erhält die Stelle einen anderen Sinn. Auch ist dem Quid plura? die an jener Stelle zugeschriebene Be- deutung nicht beizulegen. Diese Redensart konnnt bei Bonizo häufig vor. Er bricht damit absichtlich an dieser Stelle vom Gegenstand ab, um zu etwas anderem überzugehen. Gegen Lambert und für Bonizo trat Döllinger in seiner Kirchengeschichte auf, sowie llefele in seiner Conziliengeschichte ⁹). Die Darstellung Lamberts leidet an innerer Unwahrheit. Die Scene, vie sie Gregor zu Canossa soll autgeführt haben, entspricht weder seinem Character, noch seinen Anschauungen. noch seinen übrigen Handlungen.. Ich glaube, Gregor selbst hat das Abendmahl nicht in dem von Lambert angegebenen Sinne genommen; und wenn er dies gethan hätte, so bin ich über- zeugt, hat er Tleinrich nicht ein ähnliches Anerbieten gemacht. Es wäre dies sehr unpolitisch von ihm gewesen, denn wenn für leinrich der Erfolg ein günstiger gewesen wäre, so wäre ja dann der König mit Einem Male von allen Anklagen seiner Gegner hefreit gewesen, undl es wäre ja erst recht jeder Grund zu einer Reichsversammlung weggefallen. Auch schweigt Gregor von all diesen Dingen in seinen Briefen; und doch hätte ja Gregor, wenn lleinrich die Ilostie zurückgewiesen hätte, einen triftigen Grund gehabt, dies in seinen Briefen wenigstens in späterer Zeit als eine Hauptanklage gegen ihn zur Sprache zu bringen. Bei Berthold hat die Abendmahlsscene nicht den Character eines Gottesgerichtes und 1) Giesebrecht III. p. 1133.— 2) Floto II. p. 133.— 3) Stenzel I. p. 409, 410 und 4tl. 1) Lib, ed amic ed. Jaffé p. 96.— 5) Floto II. p. 133.— 6) Giesebrecht III. p. 1133. 20 dadurch gewinnt seine Darstellung den Charakter gröszerer Glaubwürdigkeit. Doch auffallend bleibt seine Angabe, dasz Heinrich die Hostie zurückgewiesen hätte, weil er derselben nicht würdig sei. Man fragt sich: Was hatte Heinrich für einen Grund, dieselbe zurückzuweisen, oder warum glaubte er derselben unwürdig zu sein, da er ja soeben Busze wegen seiner Vergehen und Sünden gethan hatte? Auch sollte ich denken, wäre der Genusz des Abendmahls von richtiger Absolution unzertrennlich. Vielleicht fühlte Heinrich, wenn Bertholds Darstellung in diesem Punkte richtig ist, dasz er nach der gewaltigen körperlichen und geistigen Anstrengung und Aufregung der letzten Tage für den Augenblick nicht gehörig vorbereitet war, um das h. Abendmahl zu empfangen*). Doch sollte dies der Sinn der Zurückweisung der Hostie durch den König sein, so wäre es gut gewesen, wenn die Angabe bei Berthold in diesem Sinne etwas mehr motiviert gewesen wäre. Die Darstellung Bonizos hat etwas Natürliches und der Lage Entsprechendes. Heinrich hatte Gregor abgesetzt. Es muste nun Gregor daran gelegen sein, von Heinrich das Bekenntnis zu hören, dasz er ihn auch für den wahren Pabst halte. Es lag ferner eine Genugthuung für Gregor darin, von Heinrich zu hören, dasz er mit Recht gebannt sei. Nur sind die Worte Bonizos: Sin vero aliter, ut inde post buccellam intraret in illum satanas ein derbes und un- gehöriges Anhängsel leidenschaftlichen Parteistandpunktes und sind von Gregor gewis nicht in dieser Weise zu Heinrich gesprochen worden ²). Fasze ich die verschiedenen Ansichten über die Abendmahlsscene zusammen, so scheint mir nichts natürlicher zu sein, als dasz nach der Wiederaufnahme des Königs in die Kirche beide, Pabst und König, gemeinschaftlich das h. Abendmahl mit einander genoszen und zwar ohne alle Beimischung vom Character eines Gottesurteils. Dann, als die Messe gefeiert war, begaben sich Pabst und König mit den übrigen Anwesenden zu gemeinsamer Tafel; und als diese vorüber war, verliesz Heinrich nach einer kurzen Unter- redung mit dem Pabste das Schlosz von Canossa, um nun, nachdem er vom Banne befreit und in die Gemeinschaft der Kirche wieder aufgenommen war, zunächst im Kreisze der Lombarden mitten zwischen dem Pabst und den deutschen Vasallen eine beobachtende Stellung einzu- nehmen und sodann von hier aus Deutschland, das er als Pilger von Canossa verlaszen hatte, als König in wildem Schlachtenlärm wieder zu erobern.— 1) Vergleiche Ussermann in den Noten zu Berthold bei bertz.— 2) Bonithonis lib. ad amic. ed. Jaflé p. 96. — ²— Schluszbetrachtung. Am Ende dieses Abschnittes in dem vielbewegten Leben Heinrichs IV. angelangt wenden wir unseren Blick erst noch einmal rückwärts nach den sehr bedeutungsvollen Verhandlungen von Tribur. Es steht fest, dasz die vermittelnde Partei Hugos von Cluny daselbst endlich durchdrang und einen Compromis herbeiführte, zu dem dann jede Partei noch für sich ihre besonderen Clauseln wenigstens im Hintergrunde des Herzens haben mochte. Der eigentliche Zweck der Sendung Hugos war der: erstlich sollte ein Aufschub in den Verhandlungen von Tribur herbeigeführt werden; es sollte sich bewähren: Zeit gewonnen, viel gewonnen; und zweitens wollte Hugo seiner Stellung gemäsz auch dem Pabste gerecht werden, und darum entfernte er sich nicht mit seinem Antrage von den Intentionen der römisch hierarchischen Reformpartei. Wie verhielt sich nun Heinrich zu diesem Antrage? Der erste Teil, die dilatorische Tendenz, muste ihm unstreitig sehr genehm sein; aber den Pabst zur letzten Instanz in Streitigkeiten zwischen sich und dem Reiche zu machen, das muste mit Fug und Recht seiner Auffaszung von den Rechten des Königtums im innersten Grunde seiner Seele zuwider sein. Uebrigens mochte Heinrich die Sache überlegen wie er wollte, er konnte und- durfte jedenfalls Hugos Vorschläge nicht ignorieren. Indem nun der König dadurch auf die Bahn neuer Unterhandlungen sich einliesz, mochte er erwägen, wie er den letzten Consequenzen des Vertrages entgehen konnte; und dabei kam er zu dem Resultat, dasz er sich überhaupt lediglich von politischen Rücksichten bestimmen laszen müsze. Uebrigens liesz er sich dabei— die Aenderung in dem Schreiben an den Pabst abgerechnet, über dessen eigentlichen vollen Inhalt, die Absicht der Aenderung und des Königs Beteiligung dabei ein gewisses Dunkel schwebt,— keineswegs von unedler List, von heimlichen Ränken oder einem Spiel mit seinem gegebenen Worte leiten. Er war weder der schwächliche Büszer, der sich vor den Schrecken des Bannes so tief vor dem Pabste zu Canossa demütigte, noch der verschmitzte und ränke- süchtige, eines tieferen sittlichen Haltes bare Intrigant, der den Pabst mit allen Mitteln zu überlisten strebte; er war vielmehr ein Regent von weisem Verstand, von groszem und edlem Herzen und hohem Mute, der mit den gegebenen Verhältnissen zu rechnen verstand, der an seiner erhabenen königlichen Aufgabe unter allen Umständen festhielt und der, indem er sich auch einmal von der Macht der Ereignisse treiben liesz, ohne ihnen da eigensinnig zu wider- streben, wo ein solcher Widerstand nichts nützen konnte, doch thatsächlich durch die sittliche Energie seines Willens und durch seine geistige Kraft dieselben bemeisterte und beherrschte. Wenn wir die verschiedenen Bedingungen, die man dem Könige nach dem Zeugnis der Quellen- schriftsteller auferlegte, genau prüfen, so fällt es uns auf, dasz sie, alles in allem erwogen, einen Widerspruch enthalten. Denn einmal verlangte man vom Könige, dasz er sich am 2. Februar 1077 auf einem Reichstage vor Fürsten und Pabst stellen sollte, damit hier über seine Sache entschieden würde; und ⸗zweitens dasz er, wenn er bis dahin, wie Bruno speziell angibt), 1) Brnno bei Pertz VII. p. 364: Nostrates singuli sacramento firmaverunt, ut nisi Heinricus quartus in Februarii mensis initio a banno per apostolicum absolutus fuisset, nunquam amplius ullo ingenio suo rex eorum nec appellaretur nec esset. respect. bis zum 22. Februar nicht vom Banne befreit sei, das Reich verlieren sollte. Sollte aber Heinrich bis dahin vom Banne befreit sein, so muste ihm auch, wenn überhaupt diese Bestimmung einen Sinn haben sollte, die Gelegenheit gegeben werden, sich vollkommen frei und nach eignem Ermeszen vom Banne lösen zu können; man muste es damit dem König selbstverständlich anheim stellen, den Modus und Ort der Absolution sich selbst zu wählen. Aber wer konnte dann in aller Welt dem König einen Vorwurf machen, wenn er nach Italien gieng, um dort seine Busze zu thun? Und doch wird ihm von vielen Seiten her ein solcher Vorwurf gemacht. Welcher Widerspruch! Ferner wenn der König bis zum 2. Februar vom Banne befreit war, was sollte dann eigentlich noch die Reichsversammlung unter des Pabstes Präsidium? Sie war ja rein überflüszig. Endlich sollte der König bis zum 2. Febr. in Speier bleiben, ohne das Recht zu haben, nach Italien oder sonst wohin zu gehen, um Absolution zu erlangen: so wäre er wirhlich ein Gefangener der Vasallen in Speier gewwesen; und aus welcher Stelle geht hervor, dasz wir das Verhältnis des Königs daselbst so auffaszen dürften? Doch ich glaube, diese Widersprüche, in die man nach Angabe der Quellenschriftsteller verwickelt wird, haben in Wirklichkeit nicht stattgefunden. Ich glaube, der unverfälschte Wort- laut der Verhandlungen, namentlich der Vertragsbestimmungen, lautete anders als wie uns gröstenteils dargestellt wird, namentlich liesz er zu, wenn er es auch nicht geradezu gebot, das« Heinrich auch in Italien seine Busze abmachen konnte, oder er liesz überhaupt diese Frage ganz unerörtert und gab damit stillschweigend Heinrich das Recht, in dieser Beziehung nach seinem Ermeszen zu verfahren, was denn auch der Würde des Königs und der Situation am angemeszensten war. Alles was uns als damit in Widerspruch stehend in den Quellen dargestellt wird, ist das Ergebnis einer spätern Auffaszung und Deutung der Dinge, die nach Canossa zunächst im Lager der deutschen Vasallen entstand und von Gregor erst später, aus- gesprochenermaszen seit 1080, als sein Standpunkt angenommen wurde. Auf diesem Stand- punkt stehen die meisten der Quellenschriftsteller dieser Partie, und es ist nicht zu verwundern, wenn sie von ihrem Standpunkt aus die Dinge, und so hier die Vertragsbestimmungen von Tribur. darstellen. Wollen wir sie nun auf ihre ursprüngliche Gestalt zurückführen, so müszen wir sie dieser falschen Auffaszung entkleiden, und der übrig bleibende Rest läszt uns die wahren Bestimmungen erkennen. Hiernach würden als Hauptbestimmungen des ursprünglichen Vertrags sich folgende drei ergeben: 1) Heinrich hält sich als Privatmann in Speier auf. 2) Derselbe musz sich bis zum 22. Februar(resp. 2. Febr.) vom Banne hefreit haben. 3) Er unterwirft sich auf einem Reichstag zu Augsburg dem Richterspruch des Pabstes. Der König erfüllt nun zunächst die erste dieser Bestimmungen; indem er dann auch die zweite erfüllen will, wird ihm die Erfüllung derselben unmöglich gemacht erstens von Seiten des Pabstes, indem dieser die Bitte Heinrichs, die Busze in Italien abmachen zu dürfen, wieder- holt abschlägt, und zweitens von Seiten der deutschen Vasallen, indem diese die Alpenpässe besetzen, um Heinrich nicht nach Italien zu laszen. Das Streben der Gegenpartei gieng also dahin, Heinrich an der Erfüllung der zweiten Vertragsbestimmung thatsächlich zu hindern, um ilm zur Erfüllung der dritten Bestimmung dem Reichstag überliefern zu können, also die Er- füllung der zweiten Bestimmung zu hintertreiben, um die dritte zu retten, die sonst hinfällig 23 Nurde. War diese Politik ehrlich? Hiesz das aufrichtig einen eingegangenen Vertrag erfüllen? Dadurch wurde von der Gegenpartei der Vertrag gebrochen. Verfuhr der König nun weiter correct, wenn er trotz der abschläglichen Antwort des Pabstes dennoch die Busze in Italien zu vollbringen beschlosz? Jedenfalls; denn wenn er nach dem Bruch des Vertrags von Seiten der Gegner auch seinerseits nicht mehr verpflichtet war ihn zu halten, so hätte er doch dabei nichts gewonnen; er hätte seine Sache nur verschlimmert, und das war es, was die Gegner hofften. Er wollte den Vertrag halten und sollte ihn nicht halten; dazu besetzten die Vasallen die Pässe nach Italien und der Pabst wollte ihn in Italien nicht empfangen. Wir kommen nun zu den Vorgängen von Canossa. Als Heinrich in Oberitalien ankam, erhoben sich die Lombarden für ihn, um seine An- sprüche mit Waffengewalt zu erkämpfen. Verlockend für Heinrich— und doch grift er nicht zu, und doch zog er nicht an ihrer Spitze gegen den Pabst! Dies beweist, wie tief die Ueber- zeugung im Könige wurzelte, dasz der einmal eingeschlagene Weg ganz correct sei, dasz er ihn consequent verfolgen und das ihn umgebende Lügengewebe seiner Gegner durch eine sittliche That niederringen müsze. Hatte es sich bereits deutlich gezeigt, dasz die deutsche Partei nicht aufrichtig gegen Heinrich verfuhr, so sollte es sich nun zu Canossa zeigen, dasz der Pabst nicht kirchlich religiöse, sondern politische Zwecke verfolgte. Und darin liegt zum groszen Teil die Bedeutung der Tage von Canossa, dasz sich der Gang der Weltgeschichte gewissermaszen herumgedreht hatte: Der Pabst, der Hüter kirchlich religiöser Interessen, gab seine Bedeutung als solcher auf, wurde zum Politiker und kam dadurch mit sich selber, d. h. mit seiner eigentlichen Bestimmung in Conflict; und der König, das Haupt weltlicher Interessen und der höchste Repräsentant der Politik, muste, um den Pabst aus seiner eingenommenen falschen Position zu Canossa zu verdrängen, gleichsam zu einem Ideal religiöser Demut werden, um daf diese Meise vor den Augen der Welt die falsche Idee, die der Pabst vertrat, durch die wahre Idee, die er eigentlich vertreten sollte, siegreich 2zu berämpfen. Ein solcher Kampf konnte nicht mit äuszeren Waftfen allein durchgefochten werden. Gerade die Tage zu Canossa sollten den Beweis liefern, dasz es in der Weltgeschichte noch Kämpfe anderer Art gibt, als die, welche mit dem Schwerte ausgefochten werden, Kämpfe des Geistes, in denen es sich um die höchsten Interessen der Sittlichkeit, der Freiheit, des Glaubens und der Wahrheit handelt. Der König war vom Pabste gebannt worden; er sollte, wie ich bereits erwähnt habe, sich vom Banne lösen, er 2ollte sich vom Banne lösen, und doch wollte es der Pabst nicht thun, obwol sich der König allen zuläszigen Bedingungen unterwarf, blosz weil er ein königliches Recht dem Pabste nicht zu Füszen legen wollte. Unter solchen Umständen hiesz des Königs Auftreten nichts anderes als: Du hast mich gebannt; hier erfülle ich alle Pflichten, welche die Absolution verlangt, folglich must du mich absolvieren. Lange genug widerstand der Pabst, endlich in letzter Stunde, als Heinrich alles gethan, was man vernünftiger Weise von ihm verlangen konnte, als er Canossa wieder verlaszen wollte und der Welt nun sagen konnte: Seht, das habe ich als König gethan, um mir Absolution vom Bann zu holen, und der Pabst hat sie mir dennoch verweigert; entscheidet ihr, was ist unter solchen Um- ständen auf einen Bann zu geben, was ist, wenn darin die Liebe des Christentums besteht, vom Pabste zu halten?: da endlich, als der Pabst bereits überwunden war, da gab er wider- strebend und an Bedingungen knüpfend seine Zustimmung zur Absolvierung des Königs. Diese Bedingungen liegen uns in der Promissio Canusina vor. Und betrachten wir dieselben recht genau, so müszen wir gestehen: dieselbe läszt neben einer für Heinrich unmöglichen Bestim- mung) auch die Möglichkeit zu, derselben eben so gut aus dem Wege zu gehen, wie die Uebereinkunft von Tribur durch die Busze des Königs den Weg gezeigt hatte, sich dem in Aussicht genommenen Reichstage zu entziehen. Entweder konnten die Geguer, ehe jene Be- stimmung zur Ausführung kam, den Vertrag brechen, und dann existierte er auch für Heinrich nicht mehr; oder es konnten unüberwindliche Schwierigkeiten, auf welche der Vertrag Bedacht nahm, sich der Ausführung entgegen stellen, und dieselben konnten von recht langer Dauer sein und sich auch gelegentlich oder gar periodisch wiederholen. Eine Bestimmung wenigstens bot die Promissio Canusina, mit welcher der König aus voller Ueberzeugung übereinstimmen konnte, und die auch vollkommen des Pabstes würdig, ja, die so recht eigentlich seines Amtes war. Diese bestand darin, dasz er als Vermittler und hoher Friedensstifter in die etwa noch zwischen dem Könige und den deutschen Vasallen schwebenden Differenzen von untergeordneter Bedeutung, so weit sie nicht die Kron- und Macht- frage berührten, eingriff und eine volle und aufrichtige Versöhnung zwischen den streitenden Parteien herbeiführte. Es kam dem Pabste zu, die Vasallen, die er widerrechtlich vom Eide der Treue entbunden hatte, nunmehr, um ein begangenes Unrecht gut zu machen, wieder um so treuer und fester durch Gehorsam an Heinrich zu feszeln, und es stand auch dem Pabste unzweifelhaft das Recht zu, Heinrich selbst unter den bestehenden Verhältnissen zu einer Amnestie gegen die Vasallen zu ermahnen. Hätte Gregor diesen Punkt zur Norm seiner ferneren Wirksamkeit gemacht und den eines Schiedsrichteramtes auf einer Reichsversammlung zwischen König und Vasallen, nachdem ihm durch die Aufnahme desselbsn in den Vertrag eine gewisse Satisfactiou gegeben war, in weiser und kluger Mäszigung mit Stillschweigen übergangen oder unbeachtet gelaszen: so wäre, daran ist gar nicht zu zweifeln, auch da noch einmal im Gange der Weltgeschichte ein Augenblick eingetreten, in dem König und Pabst unter Niederschlagung so mancher ärgerlichen Differenzen, die bisher stattgefunden, sich zur Wolfahrt des Reiches und zum Heile der Kirche aufrichtig mit einander hätten aussöhnen können. Wie verhielt sich nun Heinrich zur Promissio Canusina? Es ist bezeichnend, dasz der König zu Canossa sich weigerte, den Vertrag persönlich zu beschwören, und ebenso, dasz der Pabst einen Schwur durch Stellvertreter in des Königs An- wesenheit für genügend erklärte. Dadurch wurde der Vertrag von beiden Seiten als eine Concession aufgefaszt, die man dem Princip und der Situation schuldig sei, und es lag das stillschweigende Eingeständnis darin, es könnten vielleicht die Verhältnisse sich so gestalten, dasz man auf eine stricte Vollziehung aller Vertragsbestimmungen Verzaicht leisten müsze, ohne dasz man gerade von einem Vertragsbruche reden könne. Gregor hatte auszer auf sein eignes Interesse auch auf das der deutschen Partei, mit der er zusammen gegangen war, Rücksicht zu nehmen, und dies geschah gerade in der bedenklichsten Bestimmung des Vertrags, die sich auf den in Aussicht genommenen Reichstag bezog. Unter solchen Umständen gab es aber für Heinrich nur Eine Vollziehung des Vertrags von Canossa, nemlich: 1) Periz Leg. II. p. 50: aut justitiam secundum judicium faciam. 25 Es muste in diesem Conflicte der höchsten einander aciderstreitenden Interessen die Logil der Thatsachen ihr Recht geltend machen, da das Sustem allein nicht zum Ziele führte. Gregor gab mit der Lossprechung vom Banne dem Könige gewissermaszen die Promissio Canusina in die Hand und sagte: Mit diesem Document biete ich dir den Frieden. Und Heinrich nahm dasselbe und erklärte stillschweigend: Mit diesem Document trete ich der Logik der Thatsachen gegenüber, und von ihnen hängt die Erfüllung des Vertrages ab. Somit war derselbe ein noch in dem lebendigen Gange der geschichtlichen Ereignisse be- gründetes Problem, über welches nicht einseitig eine eng begrenzte Reichsversammlung unter des Pabstes Präsidium, sondern die gesammten EPreignisse, soweit sie hier dem Gange der Geschichte angehörten, das letzte Urteil sprechen konnten. Heinrich war nicht gesonnen zu denken: Ich habe den Vertrag acceptiert, und ich werde ihn unter allen Umständen durch- führen, möge auch das Reich darüber zu Grunde gehn, sondern er dachte: Ich nehme ihn an und mache ihn vom Gang der Ereignisse abhängig, die nun folgen werden. Diese führen nicht selten eine Situation herbei, durch welche der Vertrag selbst ohne Verschuldeu des Betreffenden hinfällig wird, und eine solche Situation trat für Heinrich IV. schon bald nach den Tagen von Canossa ein. Sie wurde durch das eigentümliche Auftreten der deutschen Vasallen herbei- geführt, welche die neue Doctrin aufstellten, dasz der König zwar zu Canossa vom Banne befreit sei, aber damit noch nicht das Reich zurück erhalten habe, eine Auffaszung der Dinge, an die selbst Gregor damals nicht dachte und wodurch Heinrich von neuem in seinem guten Rechte auf das tiefste gekränkt und sehr empfindlich verletzt wurde. Demgemäsz glaube ich als kurzgefasztes Resultat der Darstellung aussprechen zu dürfen, daseæ Heinrich IEV. in den Lagen zu Canossa sowol seiner königlichen Aufgabe als auch den thatsächlichen Ferhältnissen gemäsz wollkommen correct gehandelt hat und dasæ der lange Zeit und fast allgemein ausgesprochene Forwwurf, als habe er durch seine Busze 2zu Canossa seiner königlichen Märde etwas vergeben oder seiner Machtstellung etwas geopfert, ein un- berechtigter gewesen ist.— Als nach den Tagen von Canossa der Pabst eine Zeit lang zwischen Heinrich und dem von den deutschen Vasallen zum König gewählten Rudolf von Schwaben geschwankt hatte, ergriff er später wieder offen Partei für letzteren und acceptierte allmählich, und ausgesprochener Maszen 1080, die von den Vasallen aufgestellte falsche Doctrin. Da blieb denn für Heinrich nichts anderes übrig, als mit dem Schwerte sein gutes Recht zu erkämpfen; und nachdem er sich mit der vollen und ungeteilten Kraft seiner jugendlichen Energie in diesen Kampf gestürzt hatte, fehlte es ihm, wenigstens für eine kurze Zeit, auch nicht an dem Triumphe der gerechten Sache. Denn nach Niederwerfung seiner Gegner in Deutschland und Italien empfieng er zugleich mit seiner edlen Gemahlin Bertha im Jahre 1084 in der Laterankirche zu Rom aus den Händen seines Pabstes Clemens und so zu sagen unter den Augen des in der Engels- burg eingeschloszenen Pabstes Gregor die Kaiserkrone und stand hier einen Moment auf dem Gipfel des Sieges und der Macht. Die Poesie, welche glückliche Momente in dem thatenreichen und oft noch leidenreicheren Leben der Menschen fixiert und sie nach ihren Gesetzen zu verklärten Bildern erhebt, deren Beleuchtungskreisz oft weiter reicht, als die Grenzen der Wirklichkeit gestatten, hat auch in diesem glücklichen Momente in dem Leben Heinrichs IV. eine Veranlaszung zum Lobe des 4 26 Kaisers und zur Verherrlichung seines Sieges über das Pabsttum gefunden; und auch mir sei es gestattet, mich zum Schlusze meiner Darstellung der Schluszworte¹) dieses mir vorschwebenden Dramas zu bedienen, um in dem durch hierarchische Uebergriffe hervorgerufenen Conflicte der Gegenwart den Wunsch an sie anzuschlieszen, dasz das gesammte deutsche Vaterland den Ausdruck seiner Befriedigung darin finden möge, wenn man recht bald sagen kann: »Beendet ist der leidenreiche Kampf, Der Deutschland und Italien durchwogte; Das Schwert des Kaisers bahnte sich den Weg, Auf dem die Krone ihren Sieg erfochten. So mögen denn die Schwerter wieder ruhn. Von ihrem Wolkenthron hernieder steige Des Friedens lichtbekränzte Göttin nun Und herrsche lächelnd in dem deutschen Reiche. Nach blutigen Kämpfen mögen ihre Strahlen Den Kaiserthron im Siegesglanz ummalen!« 1)„Der Pilger von Canossa oder der Sieg der Krone“. Eine dramatische Dichtung von Dr. A. Bruno. Celle. Schulze'sche Buchh. 1863. p. 195. Dr. Fr. Braun. Schulnachrichten. I. Lehrverfassung während des Schuljahres von Ostern 1873 bis eben dahin 1874. Prima. (Ordinarius Prof. Collmann). Griechische Sprache. Homer's Iliade B. 23, 5 u. 6, und Sophocles Philoctet.(Sommer); Hom. 7, 8, 9, 10 und Flectra von Sophocles(Winter). 3 St. w.(Dr. Buchenau); Demosth. de cor.§. 1— 52; 169— 285; cursorisch: Lysias in Eratosth. ganz; Grammatik: Moduslehre n. Berger; Exercitien n. Böhme und'n. Dictaten, sowie Extemporalien. 3 St. w.(Prof. Collmann). Lateinische Sprache. Horatius Oden B. I u. II mit Auswahl; 9 Oden memoriert(S.); Episteln B. I, 1. 2. 3. 6. 7. 10. 13. 20. nebst Wiederholung der Oden(W.). Daneben lat. Aufsätze sowie Uebungen im Lateinsprechen und in den Elementen der Logik. 2 St. w.(Dr. Münscher). Lectüre: Cic. de nat. deor. I. cp. 1— 53; Tacitus Ann. I. cp. 1— 53; Cic. de or. I. cp. 1— 41; II, 1—7; III, 1— 6; cursorisch: Cic. p. Archia, Corn. Nep. Atticus, Cic. p. Dejot.; Grammatik(Repetition) und Stilistik(zum Theil Repetition) n. Berger, nach den exempla syntaxis und loci memor.; Exercitien n. Süpfle und n. Dictaten, nebst Extemporalien(Prof. Collmann). Themata für die lateinischen Aufsätze: 1) De C. Cornelio Sulla consule. 2) De trium- viratu illo, quem Caesar Pompeius Crassus fecere. 3) De Catone Uticensi(Conclav-Arbeit). 4) Quaeritur, ex iis viris, per quos respublica Atheniensium nobilitata est, quis princeps habendus sit. 5) Quo jure Horatius Caesarem Octavianum carminibus laudaverit. 6) De bellorum et necessitate et utilitate. 7) Unde rixa illa inter Agamemnonem et Achillem orta sit. Deutsche Sprache. Deutsche Literaturgeschichte: Von Anfang bis zur ersten Blüthezeit, Epos einschliesslich(S.); Fortsetzung bis auf Goethe's Tod(W.); Declamation von Gedichten (Gothisches Vaterunser, Wessobrunner Gebet, Anfang des Hildebrandsliedes, Schillers Ideale, Pegasus im Joche, verschleiertes Bild zu Sais, Chöre aus der Braut von Messina) und freie 4* 28 Vorträge der Primaner über selbstgewählte Themata. Privatim wurden einzelne Meisterwerke unserer Dichter unter Anleitung des Lehrers gelesen und besprochen. 3 St. w.(Dr. Buchenaa]. Themata der deutschen Aufsätze, im Sommer: 1) Einfluss der Kreuzzüge auf die euro- päischen Verhältnisse. 2) Wodurch fesselt uns Goethes Erzählung in Wahrheit und Dichtung so sehr?(Nachgewiesen am 1. Buch des Werkes). 3) Warum mislang den Römern die Unter- werfung Germaniens?(Tentamen-Arbeit). 4) Früh übt sich, was ein Meister werden vill. (Tell. IV, 1. Chrie.). 5) Das verschleierte Bild zu Sais von Schiller, nach Quellen, Inhalt und Darstellung erläutert;— im Winter: 1) Ans Vaterland, ans theure, schliess dich an; das halte fest mit deinem ganzen Herzen(Rede zur Sedanfeier). 2) Die deutsche Minnedichtung(Ten- tamen-Arbeit). 3) Die Frauencharaktere in Schillers Tell. 4) Verdienste Karls des Grossen um die Bildung des deutschen Volkes. 5) Wer den Besten seiner Zeit genug getban, der hat gelebt für alle Zeiten(Schiller im Prolog zu Wallenstein). 6) Charakteristik der Elektra in Sophokles gleichnamigem Stück. Französische Spruche. Boissier Cicéron et ses amis Leseb. 2. Curs. p. 60— 65; Lamartine Suito de Louis XVI., Leseb. p. 140— 172; Thiers Napoléon à Moscou, Leseb. p. 255— 275; zum Schluss Corneille le Cid ganz; Grammatik, Repetition der ganzen Syntax; Exercitien nach Uebungsbuch 2. Curs., sowie fast wöchentliche Extemporalien. 2 St. w.(Prof. Collmann). Hebräische Sprache. Formenlehre in ihren Hauptbestandtheilen vollständig nach der Grammatik von Gesenius. Gelesen und erklärt Genesis cap. 41 bis Ende, die X Gebote, der hohepriesterliche Segen, Psalm I, II, XXIV, XC, CIV nach Brückners Lesebuch. 2 St. w.(Pfr. Dithmar). Religionslehre. Geschichte der christlichen Kirche von 324 bis 1648, sodann Symbolik nach Schmieder S. 1 bis 72, zugleich Wiederholung des Wichtigsten aus dem Alten und Neuen Testament. 2 St. w.(Dr. Münscher). Mathematilr. Gleichungen des 2. Grades mit einer und mehreren Unbekannten, arith- metische und geometrische Reihen nebst Anwendung auf Zinseszins- und Rentenrechnung mit Uebungen nach Heis; dann Trigonometrie nach Stegmann(S.); Stereometrie nach Stegmann; dann Uebungen über alle Theile der Elementarmathematik(W.) 4 St. w.(GL. Krause). Weltgeschichte. Wiederholung des Mittelalters nach Dietsch II und Erzählung der neueren Geschichte von 1492— 1815 nach Dietsch III 2 St. w.(Dr. Münscher). Phusik- Magnetismus und Electricität nach Koppe's Anfangsgründen 6. u. 7. Ab- schnitt(S.); mechanische Eigenschaften der tropfbaren und luftförmigen Flüssigkeiten; die Lehre vom Schalle und die Elemente der Chemie. Koppe 3. 4. 5. u. 8. Abschnitt. 2 St. W. (Dr. Ritter). Secunda A. (Ordinarius Dr. Buchenau). Griechische Sprache. Homer's Iliade, nach einer Einleitung über die 5 ersten Bücher B. VI u. VII(S.), VIII u. IX(W.), daneben B. X u. XI cursorisch. 2 St. w.(Dr. Mänscher); Xenophons Anabasis V, 7 u. 8. VI; Memorabilien I, 4— II. 1(S.); Herodot. VI, 94— 118, 132— 137; VII, 1— 10, 100— 106, 201— VIII, 1(W.). 2 St. w.; Grammatik nach Berger 29 §. 262— 409 und zwar im Sommer: Tempuslehre und Moduslehre in Hauptsätzen und in causalen, finalen, interrogativen, conditionalen, relativen und temporalen Nebensätzen; im Winter: die Lehre von den concessiven, comparativen und consecutiven Nebensätzen, vom Infinitiv, Partici- pium, Negationen, αν und anderen Partikeln, oratio obliqua und anderen grammatischen Eigen- thümlichkeiten. Wöchentliche Correctur eines Scriptum domest. und mündliche Uebungen nach Böhme; Repetitionen aus allen Theilen der Grammatik im Anschluss an Extemporalien. 2 St. w.(Dr. Rothfuchs). Lateinische Sprache. Vergils Aeneide VI(S.); VII u. VIII(W.); passende Stücke wurden zugleich mit analogen Stellen aus Homer memorirt; nebenbei Repetitionen aus der Prosodik, von den poetischen und rhetorischen Figuren(nach Berger's Grammatik) und metrische Uebungen. 2 St. w.(Dr. Rothfachs); Livius XXI, Kap. 1 bis zu Ende(S.), Cicero or. pro Milone, pro Archia poeta, pro rege Dejotaro(W.); Loci memoriales 48— 53(S.), 54— 56 und Wiederholung aller früheren(W.); Synonymik, Wiederholung der wichtigsten Lehren der Grammatik nach Berger§. 205— 365; Scripta und mündliche Uebungen nach Süpfle II und Berger'’s stilist. Vorübungen I, 1—20; II, 1— 16(S.); III, 1— 20; IV, 1- 16; V, 1— 16; VI, 1—28(W.); Extemporalien nach Dictaten, sofort lateinisch niedergeschrieben. Lateinische Aufsätze: 1) Saguntum urbs a Poenis expugnatur. 2) C. Julius Caesar Ariovistum, Germanorum regem, fundit fugatque. 3) De Romulo, primo Romanorum rege. 4) Cyrus in pugna ad Cunaxa commissa occiditur. 5) De Polycratis tyranni incredibili felicitate. 7 St. w.(Dr. Bachena³). Déutsche Sprache. Repetition metrischer Formen nach Ph. Wackernagel's Auswahl deutscher Gedichte Abschnitt—VI und Lectüre und Erklärung von Schillers Braut von Messina(S.); Fortsetzung dieser Lectüre und metrische Formen nach Wackernagel Abschnitt VII—X(W.); daneben Uebungen im Declamieren und Aufsätze. 2 St. w.(Dr. Braun). Französische Sprache. Lesebuch 1. Curs. p. 94— 117(S.); 117— 166(W.); Grammatik: unregelmässige Verba(Repetition), Rection des Verbs(zum Theil Repetition); Exercitien nach Uebungsbuch 1. Curs. Lect. 30— 76(zum Theil mündlich), sowie fast wöchentliche Extem- poralien. 2 St. w.(Prof. Collmann). Hebräische Sprache. Die Geübteren lasen in der Genesis 41— 43. Die Anfänger lernten lesen und schreiben, Pronomina, Suffixa, regelmässiges Verbum, verba gutturalia, Beispiele dazu, dann cap. I, II, III der Genesis nach dem Lesebuch. Diese Capitel lasen die Schüler com- biniert mit denen der Secunda B. 2 St. w.(Pfr. Dithmar). Religionslehre. Erklärung des Evangeliums von Matthaeus(S.), des Evangeliums von Johannes(W.), daneben Wiederholung des Römerbriefs und der Apostelgeschichte sowie früher gelernter Psalmen und Kirchenlieder. 2 St. w.(Dr. Mänscher). Mathematik. Geometrie nach Kunze Kap. 7 bis Ende; dann geometrische Aufgaben; alle 14 Tage eine Stunde arithmetische Uebungen(S.); Arithmetik nach Heis; Potenz-, Wurzel- und Logarithmen-Gesetze nebst Uebungen aus Heis; Gleichungen 1. Grades mit mehreren und Gleichungen 2. Grades mit einer Unbekannten; Goniometrie(W.). 4 St. w.(GL. Krause). Geschichte. Geschichte des Mittelalters nach Dietsch II. Theil von Anfang bis zu Ludwig dem Kind§. 1— 59(S.); von da weiter bis zum Ende der Kreuzzüge§. 60— 97(W.). 2 St. w.(Dr. Braun). 30 Geographie. Statistik und Ethnographie von Amerika und von Australien§. 103— 109(S.); Statistik und Ethnographie von Asien und Afrika§. 87— 102(W.). 2 St. w.(Dr. Ritter). Naturkunde. Uebersicht und Wiederholung der Mineralogie, der Botanik und des Thier- reichs(S.); Gesteinslehre und Allgemeines aus der Geologie. 1 St. w.(Dr. Ritter). Secunda B. (Ordinarius GL. Krause). Griechische Sprache. Homer's Odyssee B. V u. VI(S.); B. VII, VIII u. IX(W.). 2 St. w.(Dr. Wiskemann). Xenophon. Anab. IV, 5— 8; V, 4—8; VI, 1 u. 2(W.). 2 St. w.; Gram- matik nach Berger§. 179— 229, Nomen, Pronomen, Artikel, Subject u. Prädicat, Genitiv(S.); §. 230— 261, Genitiv, Accusativ, Dativ, Präpositionen, nebst Repetition von§. 179— 229 und des Wichtigsten aus der Formenlehre; Scripta(allwöchentlich eins) und mündliche Uebungen nach Böhme, Extemporalien nach Dictaten. 2 St. w.(Dr. Buchena). Lateinische Sprache. Verg. Aen. I(S.); II(W.); daneben Prosodik und metrische Uebungen, sowie Memoriren passender Stellen. 2 St. w.(Dr. Rothfuchs). Cic. 4 orat. in Cat. (S.); Liv. II(W.); die loci memor. No. 37— 48 wurden memoriert, die früheren repetiert. 4 St. wW.; Grammatik nach Berger§. 108— 344; sämmtliche exempl. synt. lat. wurden gelernt; mündliche Uebungen nach Krebs§. 67— 517; jede Woche ein Scriptum nach Süpfle II. 4 St. W.(GL. Krause). Deutsche Sprache. Lektüre nach Ph. Wackernagel's Auswahl I u. II, altgriechische und italienische Formen; Uebungen im Declamieren und Aufsätze. Im Winter wurde Schillers Wilhelm Tell erklärt. 2 St. w.(Dr. Wiskemann). Französische Sprache. Lectüre 1. Curs. p. 1— 52; Grammatik, unregelmässige Verba, Casuslehre; Exercitien, Uebungsbuch 1. Curs. Lect. 1— 30(zum Theil mündlich). 2 St. w. (Prof. Collmann). Leligionslehre. Kurze Einleitung in die biblischen Schriften, besonders des Neuen Testa- mentes und Erklärung der synoptischen Evangelien(S.); über Leben und Schriften des Apostels Johannes, Erklärung seines Evangeliums und zuletzt Repetitionen aus den Propheten des Alten Testamentes(W.). Einzelne Sprüche nach dem griechischen Grundtext memorirt und früher gelernte Kirchenlieder repetirt. 2 St. w.(Dr. Rothfachs). Mathemali. Geometrie nach Kambly§. 82— 152; alle 14 Tage eine Stunde arithmetische Uebungen(S.); Arithmetik nach Heis; Repetition der Gesetze der 4 ersten Stufen; dann Lehre von den Potenzen, Wurzeln und Logarithmen nebst Uebungen aus Heis; Gleichungen des 1. Grades mit mehreren Unbekannten(W.). 4 St. w.(GL. Kraase). Weltgeschichte. Geschichte seit 78 v. Chr. bis 918 n. Chr. nach Dietsch II; zugleich Wiederholung der Geschichte und Geographie von Altgriechenland und Altitalien. 2 St. w. (Dr. Münscher). Geographie. Dasselbe wie in Secunda A. 2 St. w.(Dr. Ritter). Naturkunde. Dasselbe wie in Secunda A. 1 St. w.(Dr. Ritter). 31 Tertia A. (Ordinarius Dr. Braun). Griechische Sprache. Homer's Odyssee B. X(S.), B. XI u. XII(W.).— in B. XI nicht gelesen v. 235— 385.— 2 St. w.(Pfr. Dithmar); Xenophon's Anabasis I, 1—6(S.); I, 6— II, 3 (W.); Grammatik n. Berger, Formenlehre von Anfang bis zum Verbum§. 78(S.); von da bis§. 157(W); Exercitien nach Franke. 4 St. w.(Dr. Braun). Lateinische Sprache. Ovid. Met. X, 155— 219; 524— 551; 705— 739; XI, 1— 220; 266— 302; 320— 795; XII, 1— 188; 210— 405; zugleich Memorieren geeigneter Stücke. 2 St. w. (HL. Schaub); Caesar de bell. gall. IV u. V(S.), VI u. VII(W.); Grammatik n. Berger, Syntax, Casuslehre§. 108— 172(S.); Moduslehre etc. von§. 172— 344(W.); dazu exempla synt. latin. und Krebs, Anleit. zum Lateinschreiben, die Casuslehre, Nom. Gen. Dat.§. 137— 182(S.), Acc. u. Abl.§. 182— 231(W.); loci memor. 20— 30(S.), 30— 40(W.) und Repetition der früheren; Exercitien nach Süpfle I, 3. Abth. 7 St. w.(Dr. Braun). Deutsche Sprache. Aufsätze, Gedichte(aus Masius 2. Th.), namentlich Balladen von Schiller declamiert und Prosa gelesen; Belehrung über Orthographie und bekanntere Versmasse 2 St. w.(Pfr. Dithmar). Französische Sprache. Repetition von Collmann's Vorschule; Collmann's Uebungsbuch Curs. I, Lection I bis X(S. Dr. Wrobel); Lection I bis XXIV;, und Collmann's Lesebuch, Lect. Ibis XXXV; die unregelmässigen Verba; wöchentl. ein thème. 2 St. w.(W. Dr. Wiskemann). Religionslehre. Erklärung des Alten Testamentes von König Ahab bis zum Schluss der prophetischen Schriften(S.); Katechismuslehre(W.); daneben Erklärung und Repetition von Kirchenliedern und einigen Psalmen. 2 St. w.(Dr. Braun). Mathematik. Die Lehre von den Parallelogrammen, vom Kreise und die Vergleichung des Inhalts geradliniger Figuren nebst Aufgaben nach dem Lehrbuch von Kambly bis§. 120. Die Gesetze der 1. und 2. Operationsstufe, Division durch einen mehrgliederigen Ausdruck. Aufsuchung des gemeinschaftlichen Divisors und Dividuus nach Heis bis§. 27 incl., Potenzen mit ganzen Exponenten, Heis§. 34 bis§. 38 incl.; Begriff der Wurzel, Ausziehen der Quadrat- und Kubikwurzeln aus gemeinen Zahlen; Gleichungen vom 1. Grad mit einer Unbekannten, Heis§. 61 bis No. 100; Anwendungen dieser Gleichungen, Heis§. 63. 4 St. w.(im S. Dr. Wrobel, im W. Prakt. Dörinekel). Weltgeschichte. Römische Geschichte vom Anfang bis zum Schluss des 1. Jahrhunderts n. Chr. nach Dietsch I,§. 113—178; II,§. 1—9. 2 St. w.(HL. Sehaacb). Grographie. Australien, Amerika(S.), Afrika und Asien(W.); Umrisse, Gebirge, PFlüsse u. s. W., statistische Uebersicht nach Ritter. 2 St. w.(HL. Schaub). Naturkunde. Gliederthiere, Weich- und Strahlenthiere(S.); Reptilien und Fische(W.). 1 St. w.(Dr. f*ter). 9 Tertia B. (Ordinarius Dr. Rothfuchs). Griechische Sprache. Grammatik nach Berger, Repetition bis zu den Verb. liquid. und Vervollständigung des früher Gelernten. Lectüre und Exercitia nach Spiess 2. Curs. Cap. 17 32 bis 24 und 27— 30(S.); die Verba ul⁴ und die unregelmässigen Verba, Lectüre und Exercitia nach Spiess Cap. 24— 27 und 30— 34(W.). 6 St. w.(Dr. Wiskemann). Lateinische Sprache. Ovid. Metamorph. VI, 146— 381: VII, 1— 353(S.); VIII, 152— 259; VIII, 260— 546(W.); dazu nach Bergers Grammatik Lehre von der Quantität der Sylben §. 8— 16 und Lehre vom röm. Versbau§. 366— 377, II mit Auswahl. 2 St. w.(Dr. Braun); Caes. bell. gall. I(S.); II, III und loci memoriales 1— 20(W.). Zuweilen eine schriftliche Uebersetzung aus Caesar mit mündlicher Retroversion. 4 St. w.; Grammatik: Repetition und Ergänzung der Casuslehre nach Berger und Krebs; das Wichtigste der übrigen Syntax im Anschluss an die exempla syntaxis; mündliche Uebungen nach Krebs, wöchentliche Correctur eines Scriptum domest. nach Süpfle Joder Krebs; Repetitionen aus der Formenlehre in Ver- bindung mit Extemporalien. 3 St. w.(Dr. Rothfuchs). Deutsche Sprache. Erklärung von Gedichten und prosaischen Stücken nach Wacker- nagel's Lesebuch II und III; Declamationen und Aufsätze(14tägig). 2 St. w.(HL. Schaub). Französische Sprache. Grammatik und Lectüre nach Plötz's Elementarbuch Lect. 80 bis zu Ende; Lectüre nach Collmann's Vorschule Curs. I zu Ende; wöchentlich 1 theme. (W.). 2 St. w.(HL. Schaub). Religionslehre. Bibelerklärung: vom Buch Esra bis zu den salomon. Schriften(S.); weiter bis zum Ende des Alten Testamentes, nebst Erklärung des 4. und 5. Hauptstückes der beiden Katechismen(W.); Erlernung von Kirchenliedern und Bibelsprüchen. 2 St. w.(Dr. Rothfuchs). Mathematil. Planimetrie: Sätze von den geraden Linien und geradlinigen Winkeln, von den Dreiecken sowie den Linien im Dreieck, nebst Aufgaben nach Kambly bis§. 70; Gesetze der 1. und 2. Operationsstufe, Division durch einen mehrgliederigen Ausdlruck nach Heis bis §. 25 incl.; die Gleichungen vom 1. Grade mit einer Unbekannten, Heis§. 61. 4 St. w. (im S. Dr. Wrobel, im W. Prakt. Dörinckel). Weltgeschichte. Römische Geschichte vom Anfang bis zur Schlacht bei Actium nach Dietsch I,§. 113— 178, sowie Repetition der Hauptzahlen aus der mittelalterlichen Geschichte. 2 St. w.(Pfr. Vogt). Geographie. Amerikas und Australiens Bodengepräge und Gewässer, Klima und Produkte, nebst statistischer Uebersicht§. 20 u. 21; Anhang S. 291. 292, auch S. 163. 164(S.); Asiens und Afrikas Bodengepräge und Gemasser Klima und Produkte, nebst statistischer Uebersicht §. 22. 23, auch S. 161. 162. S. 293. 294. 2 St. w.(Dr. itter). Naturkunde. Dasselbe wie in Tertia A.(Dr. Ritter). OQuarta. (Ordinarius Dr. Wiskemaunn). Griechische Sprache. Grammatik nach Berger bis zu den Verbis liquidis; Lectüre nach Spiess Cap. 1—7(S.); Cap. 8— 16(W.); wöchentlich ein Scriptum. 5 St. w.(Dr. Wiskemann). Lateinische Sprache. Cornelius Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides, Hamilcar(S.); Lysander, Alcibiades, Pausanias, Cimon, Thrasybulus, Conon(W.). 4 St. w.; Grammatik nach Berger, die Syntax von Anfang bis zum Genitiv incl.§. 108— 153(S.); die Lehre von der Rection bis zum Schlusse§. 153— 182; dazu die exempla syntaxis latinae von 1— 88 und Repetition der Formenlehre; wöchentlich aus Spiess ein Scriptum. 3 St. Ww.(Dr. Wiskemann). Kepetition der Formenlehre nach Berger bis§. 92(S.); Francke's Chrestomathie, Abschnitt I. II u. III mit Auswahl, z. Th. memoriert; Fabeln des Phaedrus 1— 15(W.); Loci memoriales. 1— 10. 2 St. w.(HL. Sohalb). Deutsche Sprache. Lesen und Auswendiglernen nach Wackernagels Lesebuch III (und II), sowie ausgewählte Gedichte von Schiller, nebst passenden Erläuterungen aus der griech. Mythologie; Aufsätze und Extemporalien. 2 St. w.(Pfr. Vogt) Französische Sprache. Plötz, Elementarbuch Lection 1— 73 dem Ende des 4ten Ab- schnittes; wöchentlich ein Theme oder Extemporale. 2 St. w.(Im S. Dr. Frobel, von Herbst bis Weihnachten Dr. Buchenau, von Weihnachten bis Ostern Pfr. Vogt). Religionslehre. Erklärung der 5 Hauptstücke des Katechismus; Erlernen von Bibel- sprüchen und Kirchenliedern; Lectüre der vier Evangelien. 2 St. W.(Pfr. Vo9t). Mathematilt. Die bürgerlichen Rechnungsarten: Gesellschaftsrechnung, Zinsrechnung und deren Anwendung auf Gewinn und Verlust, Tara und Rabatt, die umgekehrte und zusammen- gesetzte Regeldetri, Keéttenregel und Mischungs-Rechnung. 3 St. w.(Im S. Dr. Wrobel, im W. HL. Müller); geometrische Anschauungslehre(W.). 1 St. w.(GL. Krause). Geographie und Geschichte. Amerika's und Australien's Umrisse und das Allgemeine des Bodengepräges nebst statist. Uebersicht§. 12. 13(S., 1. Quart.); Biographisches aus der der deutschen Geschichte von Chr. Geb. bis zum Ende Chlodwigs, Gründer des Frankenreiches. (S., 2. Quart.). Vom Ende Chlodwigs bis zum Ende der Kreuzzüge(W., 1. Quart.); Asien und Afrika, nach den Umrissen; Uebersicht über Bodengepräge, Klima, Produkte und Staaten. 3 St. w.(Dr. eν‿εαν. Naturkunde. Vögel(S.); Säugethiere(W.). 1 St. w.(Dr. Kitter). Ouinta. (Ordinarius Pfarrer Vogt). Lateinische Sprache. Grammatik nach Berger: Repetition der regelmässigen Formen- lehre und Erlernung der unregelmässigen bis§. 92; Lectüre nach Spiess II, 1, 2 u. 3; Retro- versionen; damit verbunden einige syntaktische Hauptregeln. Täglich schriftliche Pensa; Exercitia domest.; wöchentlich ein Scholasticum oder Extemporale. 10 St. W.(Pfr. Vogt). Deutsche Sprache. Aufsätze, Dictate aus der römischen Geschichte, Gedichte memoriert und Prosa gelesen aus Ph. Wackernagels Lesebuch 2. Theil. 3 St. W.(Pfr. Dithmar). Französische Sprache. Erlernung von Vocabem und Uebersetzen nach Plötz Elementar- buch C. 1— 41; schriftliche Pensa; Themes und Extemporalia. 2 St. w.(im S. Dr. Wrobel, von Michaelis bis Weihnachten Dr. Buchenau, von Weihnachten bis Ostern Pfr. Vog⁹t). Religionslehre. Die biblischen Geschichten des Neuen Testaments nach dem Baseler Lehr- buche; Auswendiglernen von Kirchenliedern und Bibelsprüchen, sowie der drei ersten Haupt- stücke des Katechismus. 3 St. w.(Pfr. Vogt). Mathematik. Decimalbrüche, Bruchrechnen, Regeldetri nach Fölsing II. 3 St. w. (Pfr. Vogt). Geographie. Dasselbe wie in Tertia A mit Beschränkung des Stoffes. 2 St. W.(IIL. Schaub). 5 34 Nakurkunde. Anfangsgründe der Botanik nebst Anleitung zur Bestimmung wildwachsender Pflanzen(S.); Beschreibung und Vergleichung bekannter einheimischer Wirbelthiere. 1 St. w. (Dr. Ritter). Schönschreiben. 3 St. w.(Dr. Rothfachs). Sexta. (Ordinarius HL. Schaub). Lateinische Sprache. Die regelmässige Formenlehre nach Berger; Erlernung der Ge- schlechtsaegeln und von Vocabeln, mündliche und schriftliche Uebungen nach Spiess I. wöchentlich ein Extemporale. 10 St. w.(HL. Schaub). Deutsche Sprache. Aufsätze, Dictate aus der griechischen Geschichte, Gedichte memoriert und Prosa gelesen aus Ph. Wackernagels Lesebuch Th. I. 3 St. w.(Pfr. Dithmar). Religion. Die biblischen Geschichten des alten Testaments nach dem Baseler Buch; Kirchenlieder memoriert, desgl. das 1. Hauptstück des Katechismus mit den Erklärungen; das 2. und 3. Hauptstück memoriert, des 2. Hauptstücks 1. Art. erklärt. 3 St. w.(Pfr. Dithmar). Arithmetik. Die vier Species mit benannten Zahlen, Zeitrechnung. 4 St. w.(HL. Müller). Geographie. Das Wichtigste aus der mathematischen Geographie, Uebersicht über die fünf Erdtheile nach Ritter Anhang S. 291— 296. 2 St. w.(HL. Schaub). Schönschreiben. 3 St. w.(Dr. Rothfuchs). Religionslehre für die Schüler römisch-katholischer Confession. Für die Schüler aus den untern Classen: In der Glaubenslehre, nach kurzer Wiederholung, vom ersten Artikel die Lehre von»Gott« und seinen Eigenschaften bis zum»Geheimnis« der heiligsten Dreieinigkeit. In der Geschichte des Reiches Gottes von der Herrschaft der Makkabäer— Fortsetzung bis zum Schluss des alten— Beginn des neuen Testaments bis zum»öffentlichen Wirken Jesu«(S.). Kurze Wiederholung— das Geheimnis der heiligsten Dreicinigkeit, Erschaffung, Erhaltung, Regierung, Sündenfall der ersten Menschen, Erbarmung und Verheissung des Erlösers bis zum zweiten Artikel. In der Geschichte des Reiches Gottes das öffentliche Wirken Jesu bis zum »feierlichen Einzug« in Jerusalem(W.). 2 St. w. Für die Schüler aus den oberen Classen: Beginn, Einleitung und Fortsetzung in der Ur- und patriarchalischen- bis zur Mosaischen Offenbarung incl.(Der Unterricht begann erst im Herbst). 2 St. w.(Pfr. Will). Gesang. I. Abtheilung. Quinta und Sexta. Wöchentlich 2 Stunden. Die Dur-Tonleiter mit ihren Intervallen nach Bönicke's Gesangschule; zweistimmige Volkslieder und Choräle. 2. Abtheilung. Tertia und Quarta. Wöchentlich 1 Stunde. Die Moll-Tonleiter nach Bönicke; zwei- und dreistimmige Volkslieder und Choräle. 3. Abtheilung. Ausgewählte Schüler von Sexta bis Prima. Wöchentlich 3 Stunden. 1 Stunde Sopran und Alt. 1 St. Bass und Tenor. 1 St. Chorgesang. Gesänge verschiedener Meister wurden eingeübt.(HL. Müller). 35 Turnen. Im Sommer erhält jede Classe 2 Stunden, im Winter eine Stunde und zwar in der städtischen Turnhalle. Jede Unterrichtsstunde beginnt mit Frei- und Ordnungsübungen, woran sich dann Geräth- und Gerüstübungen anschliessen.(HL. Mäller). Zeichnen, welches nur in den drei unteren Classen obligatorisch ist. Sexta: Die grade Linie und ihre Anwendung in Figuren nach der Methode des Prof. Dr. Hertzer. 2 Stunden wöchentlich. Quinta: Krummlinige Figuren. 2 St. w. Quarta: Freihandzeichnen n. Vorlegeblättern; Gesichtstheile, einfache Landschaften. 2 St. w. Tertia: Zeichnen nach Körpern, einfache Köpfe nach Vorlagen. Die Elemente des archi- tektonischen Reissens. 1 St. w. Secunda und Prima: Ausgeführtere Köpfe und ganze Figuren, auch nach Gyps; grössere Landschaften. Die Lehre von der Perspective und Projection. 1 St. W.(HL. Mäller). —oh—,— II.(hronik des Gymnasiums. Donnerstags den 24. April wurden die Lectionen des neuen Schuljahrs mit einer gemein- samen Andacht eröffnet, welcher der Hauptinhalt von Psalm 18 zu Grunde gelegt war. Zu- gleich wurden zwei neue Lehrer des Gymnasiums eingeführt, nämlich der Schulamts-Candidat Dr. Eduard Wrobel, gebürtig aus Lenkorsz in Westpreussen, der zu seiner Ausbildung und zur Aushülfe im mathematischen Unterricht dem hiesigen Gymnasium zugewiesen war, und Friedrich Schake, hisher Lehrer in Harburg und während des letzten Winters Zögling der Central-Turnanstalt zu Berlin, welcher bestimmt war, Unterricht im Singen, Zeichnen und Turnen sowie in Elementargegenständen am hiesigen Gymnasium zu ertheilen. Ausserdem wurden 47 neue Schüler auf die Gesetze verpflichtet und damit in das Gymnasium aufgenommen. Leider musste bereits im Mai der etwa 3 Wochen vorher begonnene Unterricht im Turnen, Zeichnen und Singen wieder eingestellt werden, da der Lehrer an einem Brustübel erkrankte. Trotz der angewendeten Mittel trat eine Besserung nicht ein, und so entschloss sich der eben erst angestellte Lehrer um seine Entlassung zu bitten, die ihm durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 7. August gewährt wurde. So kam es, dass fast den ganzen Sommer hindurch der Gesang-, Zeichen- und Turn-Unterricht ruhte. Nach den beiden Pfingstfeiertagen wurden die Lectionen am 3. und 4. Juni ausgesetzt, weil ein Theil der Lehrer einer Versammlung in Kassel beiwohnte. In dieser wurde ein Verein der höheren Schulen der Provinz Hessen-Nassau und des Fürstenthums Waldeck begründet. Vom 9. bis 16. Juni wurde das herkömmliche Tentamen der Prima abgehalten. 36 Sonnabend den 5. Juli begannen nach Schluss der Vomittagslectionen die Sommerferien und dauerten bis zum Montag den 28. Juli. Während derselben am 21. Juli langte die Ver- fügung wegen der Wohnungsgeld-Zuschüsse für die Lehrer an. Freitag den 15. August folgten Lehrer und Schüler der oberen Classen der Leiche des leider zu früh verstorbenen Studiosus Konrad Dörr, der bis zu Ostern d. J. dem Gymnasium als ein seinen Lehrern werther Schüler angehört hatte. Wegen grosser Hitze wurden die Nachmittags-Lectionen am 29. Juli und am 25. und 26. August ausgesetzt. Am 13. August fielen die Vormittags-Lectionen wegen des Missions- festes aus. Bei der Sedan-Feier am 2. September hielt Vormittags Prorector Dr. Ritter die Fest- rede im Gymnasium; Nachmittags schlossen sich Lehrer und Schüler dem allgemeinen Zuge auf den Kappeler Berg an, wo unter Gesängen ein Freudenfeuer angezündet wurde. Die schriftliche Maturitäts-Prüfung fand vom 16. bis 22. August, die mündliche Montags den S. September unter dem Vorsitz des Herrn Provinzial-Schulraths Dr. Rumpel statt. In Folge derselben wurde nicht nur 6 Ober-Primanern, sondern auch einem Extraneus, dem Studiosus Heinrich Butzer aus Sulzbach, das Zeugnis der Reife ertheilt. Die Aufgabe zum deutschen Aufsatz lautete: Schillers Wilhelm Tell, besonders mit Rück- sicht auf die Grundidee und den Entwicklungsgang des Stückes; die zum lateinischen Aufsatz: de Ciceronis in populum Romanum meritis. Zur mathematischen Arbeit waren folgende Auf- gaben gegeben: 1) Ein auf der Spitze stehender gerader Kegel, dessen Radius= Zem und dessen Höhe h= 8em ist, wird bis zur Höhe 4= 6em mit Wasser gefüllt. Wie hoch steht das Niveau des Wassers, wenn eine Kugel, deren Radius= 1 en ist, in den Kegel geworfen wird? 2) Von einem Dreieck ist ein Winkel„= 46⁰23,˙50„, die Summe der ihn einschliessenden Seiten s= 163 ² und die Differenz der diesen Seiten gegenüberliegenden Winkel &— 6= ßü= 17⁰53,50% gegeben. Es soll das Dreieck aus den gegebenen Stücken kon- struirt und der Inhalt des Dreiecks trigonometrisch berechnet werden. 2= 3) I. 1-=„,— 31, 5 II. 1 1½ 1 4) Jemand hat eine Schuld von 50000 Thalern zu tilgen, die zu 4 ½ steht. Er zahlt alle Jahre 10000 Thlr. ab, die Zinsen miteingerechnet. Nach wie viel Jahren hat er die Schuld getilgt, und wie viel hat er im letzten Jahre noch zu zahlen? Sonnabend den 20. September wurde das Sommerhalbjahr geschlossen und die 6 Abiturienten feierlich von dem Director entlassen. Einer der Abgehenden, Heinrich Herbener, hielt zuvor eine Abschiedsrede über den Spruch Virgils(Aenéidos 6, 695): Tu ne cede malis, sed contra audentior ito. Am 13. October Vormittags S Uhr wurden nach dreiwöchentlichen Ferien die Lectionen des Winterhalbjahres mit einer gemneinsamen Andacht eröffnet. Zugleich wurde der für den Unterricht im Zeichnen, Singen, Turnen und in Elementargegenständen durch Verfügung des K. Provinzial-Schulcollegiums vom 12. August d. J. bestellte Lehrer Emil Mülller aus Mark- lissa in Schlesien in sein Amt eingeführt. Der durch Beschluss Königl. Provinzial-Schul- collegiums vom 11. August d. J. zum 6. ordentlichen Lehrer des hiesigen Gymnasiums bestellte bisherige Lehrer an der Bürgerschule zu Biedenkopf, Ludwig Voltz aus Meerholz bei Geln- hausen, konnte leider nicht eingeführt werden, da er durch Krankheit verhindert war sein Amt anzutreten. Zur Wiederherstellung seiner Gesundheit hielt er sich seit Herbst bei seinen Eltern in Meerholz auf, bis ihn am 6. December ein sanfter Tod von seinen Leiden erlöste. Die ihm zugewiesenen Lectionen wurden theils von einigen seiner Collegen, theils von dem Schulamts-Candidaten, Ludwig Dörinckel aus Wiera bei Treysa, übernommen, welcher zu seiner Ausbildung dem hiesigen Gymnasium durch Verfügung Königl. Prov.-Schulcollegiums vom 13. October d. J. zugewiesen und am 18. October den zur Hora versammelten Lehrern und Schülern vorgestellt wurde. Vom 24. bis 28. November fand das übliche schriftliche Tentamen der Primaner statt; die mündliche Prüfung dieser Classe wurde am 19. Nov. Nachmittags von 2 bis 4 Uhr gehalten. Prüfungen anderer Classen fanden statt: für Sexta und Quinta am 18. Juni, für Quarta und Tertia B. am 3. September, für Tertia A. und Secunda B. am 18. Febr., für Secunda A. am 11. Merz. Am 20. December wurden die Lectionen Vormittags 11 Uhr geschlossen. Die gemein- same Andacht, welcher Coloss. 3, 12— 17 zu Grunde gelegt wurde, war von Weihnachtsliedern, einstimmigen und vierstimmigen Chorliedern, begleitet. Montag den 5. Januar wurden die Lectionen mit einer gemeinsamen Andacht wieder eröffnet. Sonnabend den 14. Februar folgten die Lehrer und Schüler des Gymnasiums der Leiche eines sehr braven Schülers, des Quintaners Heinrich von Knoblauch, der in Folge des Scharlachfiebers am 11. Februar gestorben war. Durch Rescript vom 26. Januar d. J. würde Pfarrer extr. Vogt, welcher seit Ostern 1872 als wissenschaftlicher Hülfslehrer am hiesigen Gymnasium thätig gewesen war, zum 6. ordentlichen Lehrer ernannt. Vom 2. bis 6. Merz wurde die schriftliche Maturitäts-Prüfung mit 6 Ober-Primanern an- gestellt. Die Aufgabe zum deutschen Aufsatz lautete: Chor- und Schicksals-Idee in Schillers Braut von Messina; die zum lateinischen Aufsatz: C. Julius Caesar Alexandro illo Magro haud inferior; die mathematischen Aufgaben waren: 1) In einen geraden Kegel, dessen Volumen K=S“ beträgt, und der eine Höhe von h= 10m hat ist eine Kugel eingeschrieben. Volumen und Oberfläche der eingeschriebenen Kugel sind zu berechnen. 2) Von einem Dreieck ist gegeben die Differenz der Winkel an der Grundlinie d= 37⁰25/5. die Summe der beiden andern Seiten= 276,01; ferner die Differenz von den Projectionen der beiden andern Seiten auf die Grundlinie d= 104,51. Man soll die Radien des um- und eingeschriebenen Kreises berechnen. 3) 1. ch,= h ⸗ II.*+ 9+ ⸗2= Z. III.— 9+ 22= 1. 4) Jemand hat ein Vermögen von 16002,7 Thalern, reicht aber mit den Zinsen nicht aus, sondern verbraucht jährlich 1000 Thalern. Nach wieviel Jahren wird er sein Capital aufgezehrt haben, wenn die Zinsen zu 5 9 gerechnet werden. Die mündliche Prüfung findet am 27. d. M. unter dem Vorsitz des Herrn Provinzial- Schulraths Dr. Rumpel statt; das Ergebnis derselben kann also, da das Schuljahr wenige Tage nachher schliesst, erst im nächsten Programm mitgetheilt werden. Der Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers wurde am 22. d. M. durch Reden, Gesänge und Declamationen in der Aula des Gymnasiums gefeiert. Die Festrede hielt OL. Dr. Buchenau und zwar über Ludwig Gleims Kriegslieder eines Preussischen Grenadiers. Von den während des Schuljahrs ergangenen höheren Verfügungen dürften folgende für das Publikum von Bedeutung sein. Königliches Provinzial-Schulcollegium hat durch Beschluss vom 12. August v. J.(S. 2414) verfügt, dass zufolge einer zwischen dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und dem Herrn Finanzminister getroffenen Verabredung, wonach bei allen aus Staatsfonds zu unterhaltenden beziehungsweise subventionierten Gymnasien, Pro- gymnasien, Realschulen etc. das Schulgeld auf durchschnittlich 24 Thaler erhöht werden solle, am hiesigen Gymnasium für den Besuch der Classen Prima und Secunda jährlich je 28 Thaler, für den der Classen Tertia und Quarta jährlich je 24, für den der Classen Quinta und Sexta je 20 Thaler zu erheben seien. Bei dieser Gelegenheit wird nachträglich eine Verfügung Königlichen Provinzial-Schul- collegiums vom 17. April 1872 zur öffentlichen Kenntnis gebracht, wonach den dritten dieselbe höhere Lehranstalt Königlichen Patronats gleichzeitig besuchenden Brüdern, deren Eltern oder Vormünder darum bitten, das Schulgeld zu erlassen sei. Diese Befreiung solle stets dem drittjüngsten von dreien oder mehreren Brüdern ertheilt werden, habe aber selbstverständlich die Würdigkeit des Schülers zur unerlässlichen Voraussetzung.— Endlich wurde die frühere Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 31. October 1871, dass die Aufnahme in das Gymnasium hinfort auch von der Beibringung eines Attestes über die stattgehabte Impfung abhängig zu machen sei, durch Beschluss vom 7. Januar 1874 dahin näher bestimmt, dass bei der Aufnahme von Schülern, welche das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten haben, nicht blos der Nachweis der ersten Impfung, sondern auch der stattgehabten Revaccination zu fordern sei. Die Bibliothek des Gymnasiums sowie dessen übrige Sammlungen sind aus Staatsmitteln in herkömmlicher Weise vermehrt worden. Ausserdem erhielt dieselbe folgende Geschenke: Seine Excellenz der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten übersandte durch Herrn Ober-Präsidenten von Bodelschwingh ein Exemplar der von dem Geheimen Archivrath Professor Dr. Riedel verfassten Geschichte des Preussischen Königs- hauses Band I und II, sowie ein Exemplar des von demselben Verfasser herrührenden Werkes: zehn Jahre aus der Geschichte der Ahnherrn des Preussischen Königshauses, ferner übersandte derselbe ein Exemplar eines von dem Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Stillfried ver- fassten und behufs Vertheilung an höhere Lehranstalten zur Disposition gestellten Separat- Abdrucks aus dem zweiten Bande von dessen Hohenzollernschen Forschungen, betitelt:»Zum urkundlichen Beweise über die Abstammung des Preussischen Königshauses von den Grafen 39 von Hohenzollern«., Auch ein Exemplar des Werkes: das Erzkämmerer-Amt der Kurfürsten von Brandenburg von Eugen Schnell wurde der Bibliothek des Gymnasiums von Seiner Excellenz dem Herrn Minister zugewiesen.— Das Königliche Provinzial-Schulcollegium zu Kassel schenkte ein Exemplar der Verhandlungen der dritten Schlesischen Directoren-Conferenz. Ferner erhielt unsere Bibliothek aus der Buchhandlung von N. G. Elwert dahier, welchem sie schon so viele Gaben verdankt: Hinrichs Bücher-Verzeichniss von 1873; von Herrn Pfarrer Dithmar dahier: Vilmar's Literaturgeschichte 16. Auflage und Vilmar's deutsche Gram- matik 7. Aufl. I. III; von der Jäger'’'schen Buchhandlung in Frankfurt: Cassian's allgemeine Weltgeschichte 3. Aufl. und desselben Lehrbuch der Geographie 5. Aufl.; von Herrn Buchhändler Friedr. Vieweg zu Braunschweig: Müller, Schule der Physik; von Herrn Buchhändler Tempsky in Prag: Curtius, Griechische Grammatik, besorgt von Gerth; von Herrn Buch- händler Grosse in Clausthal: Hoffmann's Rhetorik 4. Aufl. und Bergers Anleitung zum Ueber- setzen ins Lateinische. Das Cabinet für die physikalische und Naturalien-Sammlung erhielt von Herrn Kupfer- schmied Klee dahier ein kleines Modell einer Feuerspritze; von dem Untersecundaner Stamm das Skelet einer Barbe(Cyprinus Barbus); von dem Untertertianer Wigand einen Moschus- beutel des Moschus moschiferus aus Tibet.— Für diese Gaben danke ich im Namen des Gymnasiums. III. Statistische Uebersicht. A. Die Lehrer des Gymnasiums. (Die Namen derselben finden sich in einer diesen Nachrichten am Schluss beigefügten Tabelle). B. Die Schüler des Gymnasiums. Die Zahl derselben betrug bei Eröffnung des Schuljahrs 217, von welchen 32 der Prima, 17 der Secunda A, 17 der Secunda B, 24 der Tertia A, 32 der Tertia B, 29 der Quarta, 42 der Quinta uud 24 der Sexta angehörten. Darunter waren 205 evangelischer, 6 katholischer Confession, 6 israelitischen Glaubens, 143 Einheimische, 74 aus anderen Theilen des Reiches. Im Laufe des Schuljahrs traten noch 15 Schüler in das Gymnasium ein, 3 in Prima, 2 in Secunda A, 1 in Tertia A, 2 in Tertia B, 3 in Quarta, 3 in Quinta, 1 in Sexta. Dagegen verliessen 26 Schüler die Anstalt. Am 20. September wurden nämlich folgende Ober-Primaner mit dem Zeugnis der Reife entlassen: 1) Heinrich Herbener aus Marbach, 21 ¾ Jahr alt, 4 H Jahr im Gymnasium, 2 ½ Jahr in Prima; widmet sich dem Studium der Medicin. 2) Karl Uhrhan aus Jesberg, 20 ¾ Jahr alt, 7¼ Jahr im Gymnasim, 2 ½ Jahr in Prima; studiert dahier Chemie. 3) Karl Stern aus Ockershausen, 22 ¼ Jahr alt, 12 ¾ Jahr im Gymnasium, 2 ¼½ Jahr in Prima; widmet sich dem Studium der Medicin. 4) Friedrich Reinhard aus Homberg, 20 ½¼ Jahr alt, 6 ¾ Jahr im Gymnasium, 2 ¼½ Jahr in Prima; widmet sich dem Studium der Medicin. *) Heinrich Kehr aus Kassel, 18 ¾ Jahr alt, 10 ¼ Jahr im Gymnasium, 2 ¼½ Jahr in Prima; studiert Jurisprudenz dahier. 6) Karl Weber aus Melsungen, 19 l Jahr alt, 8 Jahr im Gymnasium, 2 ½ Jahr in Prima; widmet sich der Bauwissenschaft. Ausserdem verlor das Gymnasium einen Schüler aus Quinta durch den Tod; 25 Schüler verliessen die Anstalt, ohne den Cursus vollendet zu haben: aus Prima 2 ohne Angabe der weiteren Bestimmung, aus Secunda A. 2(einer um Chemie zu studieren, einer um das Gym- nasium zu Tübingen zu besuchen), aus Secunda B. 1(um Oekonom zu werden), aus Tertia A. 5(3 auf andere Gymnasien, einer um Kaufmann zu werden, einer ohne Angabe der weiteren Bestimmung), dus Tertia B. 3(2zwei auf andere Lehranstalten, einer um Buchhändler zu werden), aus Quarta 2(einer auf das Gymnasium zu Giessen, einer um sich privatim fortbilden zu lassen), aus Quinta 1(um das Gymnasium zu Giessen zu besuchen), aus Sexta 3(um andere Schulen zu besuchen). Ummittelbar vor dem Schluss des Schuljahrs beträgt also die Zahl der Schüler 206, welche nach ihren Classen und Abtheilungen hier aufgeführt werden. Namen. V Geburtsort. Namen. Geburtsort. 22. Wilhelm Keller Rinteln. 1 Prima. 23. Wilhelm Dörffler Kassel. Erste Abtheilung. 24. Wilhelm Haas Niederbeisheim. 1. Paul Weinmeister Marburg. 25. Karl Feussner Rinteln. 2. Karl Huhn Spangenberg 26. Anton Pischer Rossdorf. 3. Wilhelm Amrhein Marburg. 27. Heinrich Schmitt Momberg. 4. Karl Dickel Paulsgrund. 5. Wilhelm Huhn Spangenberg. 6. Emil Grimm Marburg. II. Secunda A. 7. Konrad Klipp Kassel. Erste Abtheilung. Zweite Abtheilung. 1. Julius Winneberger Marburg. 8. Karl Reinemann Heimbach. 2. Ludwig Happich Kirchhain. 9. Paul Wigand Marburg. 3. Georg Unverzagt Marburg. 10. Friedrich Francke Hofgeismar. 4. Eduard Bromm Marburg. 11. Gustav Feycrabend Felsberg. 5. Ludwig Römer Kirchhain. 12. Wilhelm UÜckermann Wetter.„ 3. Georg Hunrath. Kirchhain. Zweite Abtheilung. 14. Oscar Winneberger Marburg. 6. Reinhard Heldmann Weitershausen. 15. August Fuchs Treysa. 7. Wilhelm Jacobi Burghaun. 16. Georg Heuser Marburg. 8. Wilhelm v. Apell. Rotenburg. 17. Walter Hempfing Marburg 9. Gerhard Wigand Heringen. 18. Karl Pfeiffer Berleburg. 10. Wilhelm v. Starck Horsowitz. 19. Hans Strahl Berlin. 11. Ferdinand Hartert Marburg. 20. Karl Endemann Fronhausen. 12, Eduard Wiessner Laasphe. 21. Karl Hempfing Marburg. 13. Karl Schaumberg Obervorschütz. DIng 8 17 18 A☛ de d— .Otto Krause .Ernst Koch . Ludwig Kremer . Johann Gnau III. Secunda B. Erste Abtheilung. .Karl Wolff . Karl Vorländer Friedrich Wolff . Heinrich Menche Eduard Müller Zweite Abtheilung. .August Vilmar Wilhelm Roser . Wilhelm Möller . Karl Bantzer . Ernst Hassenkamp . Hermann v. Roques .August Stamm . Heinrich Schick . Eckhard Lyding . Friedrich Henze . Karl Pfeifer IV. Tertia A. Erste Abtheilung. . Karl Wieber . Theodor Bücking .Heinrich Knauff . Emil Sardemann .Adolf Holzschue . Adolf Pfeifer . Hermann Müller .Friedrich Zimmer Zweite Abtheilung. . Otto Soldan . Heinrich Hohl Karl Heppe . Gustav Spindler . Ferdinand Wigand . Karl Fuchs . Konrad Riebeling . Karl Fulda Heinrich Israel V Geburtsort. Martinhagen. Marburg. Wetter. Schröck. Schröck. Marburg. Marburg. Marburg. Viermünden. Battenberg. Hanau. Marburg. Abterode Ziegenhain. Frankenberg. Treysa. Borken. Laubach. Marburg. Marburg. Marburg. Castellaun. Grosseelheim Steina. Wesel. Kassel. Berleburg. Amöneburg. Amöneburg. Zierenberg. Speckswinkel. Marburg. Hofgeismar. Marburg. Marburg. Schwarzenborn. Allendorf a. W. Michelsrombach. — A 0 d Namen. 18. Wol fga ng Hasser b fl ug . Philipp Duysing . Eduard Beneke V. Tertia B. Erste Abtheilung. . Otto Siebert. 2. August Wagner Georg Bezzenberger . Hermann Grosch 5. August Hippenstiel 6. Georg Kattmann . Konrad Dörffler . Ernst Weiss . Aaron Rothschild . Hermann Fink Zweite Abtheilung. . Friedr. v. Baumbach 2. Ludwig Roser 3. August Schedtler . Wilhelm Bantzer .Arthur Bertling 6. Emil Fleischhut . Ernst Wolff . Heinrich Escher . Ernst Rothhamel . Ferdinand Wigand .Otto Kleinschmidt 22, Max Lohmeyer 3. Theodor Löwe . Karl Hormel 5. Georg Fendt b. Eduard Fischer .Albert v. Breidenbach . Otto Handschuh 9. Wilhelm Schaub 30, Adolf Hilgenberg 31. Hugo Eichelberg VI. Quarta. Erste Abtheilung. . Georg Sander . Hermann Staudinger . Otto UÜckermann . Ludwig Heppe Georg Lappe Geburtsort. Eschwege. Bischhausen. Marburg. V Neukirchen. Ober-Ofleiden. Schweinsberg Neustadt. Laasphe. Rödgen b. Friedberg. Marburg. Nieder-Wildungen. Erxdorf. Gemünden. Kassel. Marburg. Amöneburg. Ziegenhain. Frankfurt a. M. Leckringhausen. Marburg. Erbenhausen. Witzenhausen. Marburg. Netra. Weissensee. Hünfeld. Kleinseelheim. Marburg. Marburg. Offenbach. Flörsbach. Altmorschen. Wolfhagen. Marburg. Fleckenbühl b. Schön- stadt. Sassmannshausen. Wetter. Schachten. Rauschenberg. 6 42 Namen. Geburtsort. Namen. Geburtsort. 6. Christ. Berghöffer Rauschenberg. Zweite Abtheilung. 7. Georg Cöster Rosenthal. 21. Heinrich Zeisse Marburg. 8. Christ. May Willingshausen. 22. Karl Grimm Marburg. 9. Karl Göbel Wetter. 23. Reinhold Schroedter Hettstädt b. Mansfeld. 10. Ludwig Soldan Treisbach. 24. Karl Marseille Homberg. 4 25. Heinrich Ibelshäuser Oberorke. Zweite Abtheilung. 3 26. Max Bess Hamburg. 11. Otto Schroedter Hettstädt b. Mansfeld. 27. Karl Scheffer Rauschenberg. 12. Reinh. Klingelhöfer Amöneburg. 28. Adolf Handschuh Flörsbach. 13. Heinrich Beil Schönbach. 29. Robert Schwaner Marburg. 14. Paul Ramdohr Sondershausen. 30. Karl Siebert Fronhausen. 15. Max Dörlam Marburg. 31. Wilhelm Berner Rodenberg. 16. Karl Hüter Marburg. 32. Karl Bersch Marburg. 17. Reinhard Brauns Eiterfeld. 33. Julius Falck Marburg. 18. Johannes Overbeck Fröndenberg. 34. Georg Krug Merzhausen. 19. Julius Stockhaus Frankfurt a. M. 35. Albert Lederer Marburg. 20. Rudolph Steinnaus Kassel. 36. Richard Greeff Elberfeld. 21. Eugen Schlitt Bauerbach. 37. Karl Klee Marburg. 22. Ludwig Ulrich Marburg. 38. Ernst Brehm Kassel. 23. Paul Ehrhardt Marburg. 39. August Leimbach Marburg. 24. Gotthard Müller Fronhausen. 40. Gustav Sporleder Jesberg. 25. Rudolph Uhrhan Jesberg. 41. Johannes Wolff Marburg. 26. Heinrich Müller Fronhausen. 42. Ferdinand Bang Marburg. 27. Heinrich Brauer Ober-Ofleiden. 43. Ferdinand Schedtler Amöneburg. 28. Karl Pauli Fortbachb. Hachborn. 44. Gustav Schäfer Marburg. 28. Georg Moll Allendorf a. L. 30. Karl Rumpf Marburg. VIII. Sexta. Erste Abtheilung. inta. 1. Ludwig Braun Rinteln. Tu. Lhiuta 2. Adolf Güngerich Hof Fiddemühle. Prste-Abtheilung. 3. Wilhelm Reinhardt Kassel. 1. Georg Winneberger Marburg. 4. Edmund Röhr. 2. Herman Zülch Kassel. 5. Philipp Kaiser Ebsdorf. 3. Hermanm Spindler Hofgeismar. 6. Julius Rothfuchs Marburg. 4. Heinr. Wassermeier Marburg. 7. Friedrich Arnold Marburg. 5. Wilhelm Wieber Pfalzfeld(St. Goar). 8. Helwig Beil Speckswinkel. 6. Friedrich Buch Frit7lar. 9. Karl Zülch Kassel. 7. Heinr. v. Knoblauch † Marburg. Zweite Abtheilung. 8. Hermann Stockhaus Frankfurt a. M. 10. Ferdinand Fürst Frankenberg. 9. Julius Gies Niederaula. 11. Friedrich Schick Laubach. 10. Wilhelm Duysing. Bischhausen. 12. Ferdinand Soldan Treisbach. 11. Max Wustrow Saarlouis 12 Jacob Stern Ockershausen. 12. Heinrich Rudolph Marburg. 15. Joseph Brennemann Bürgeln. 13. Ernst Krause Marburg. 16. Rudolph Oppenheim Ernsthausen. 14. Eduard Hoffmann Marburg. 17. Christian Bang Marburg. 15. Friedrich Carius Heidelberg. 17. Max Hoffmeister Melsungen. 16. Albert Nafziger Eberbach. 18. Bernhard Dey Kirchhain. 17. Hermann Schedtler Amöneburg. 19. Ludwig Sang Marburg. 18. Otto Soldan Treisbach. 20. Friedrich Handschuh Oppenau. 19. Franz Bersch Marburg. 21. Heinrich Holzhauer. Marburg. 20. Otto Chelius Dillenburg. 22. Heinrich Pfeiffer Marburg. IWV. Ordnung der öffentlichen Prüfung. Montag den 30. Merz. Vormittags. Von 8— 84 Uhr: Choralgesang: Herzlich lieb hab ich etc. Von 84— 9¼ Uhr: Secunda B. Livius. Krause. Virgil. Rothfuchs. Von 9¼4— 10 ¼ Uhr: Secunda 4 Cicero. Buchenau. Arithmetik. Krause. Von 10 ½— 111 Uhr: Prima. Demosthenes. Collmann. Deutsch. Buchenau. Nachmittags. Von 2—3 Uhr: Quarta. Cornel. Wiskemann. Arithmetik. Müller. Von 3— 4 Uhr: Cuinta. Religion. Dithmar. Lateinisch. Vogt. Von 4—5 Uhr: Sexta. Lateinisch und Geographie. Schaub. Dienstag den 31. Merz. Von 8—9 Uhr: Tertia B. Lateinisch. Rothfuchs. Griechisch. Wiskemann. Von 9— 10 ½ Uhr: Tertia A. Xenophon. Braun. Französisch. Wiskemann. Arithmetik. Dörinckel. Entlassungs-Act. Vierstimmiger Choralgesang: Befiehl Du Deine Wege. Lateinische Rede des Ober-Primaners Weinmeister. Vierstimmiger Gesang: Jehova Deinem Namen. Chor aus der Schöpfung von Haydn: Vollendet ist das grosse Werk. Rede zur Entlassung der Abiturienten. Einstimmiger Choralgesang: Sollt' ich meinem Gott nicht singen. Die Lectionen des neuen Schuljahrs beginnen Donnerstags den 16. April. Für diejenigen, welche in Sexta, Quinta oder Quarta eintreten sollen, findet die Aufnahme-Prüfung am 31. Merz. für diejenigen, welche in eine höhere Classe eintreten sollen, findet dieselbe am 15. April— jedesmal Vormittags von 8 Uhr an— im Gymnasial-Gebäude statt. Der Gymnasial-Director Münscher. Uebersicht über die Lectionen der Lehrer während des Wintersemesters 1873—274. V d Za Namen der Lehrer. b Prima. Secunda A. Secunda B. Tertia A. Tertia B. Quarta. Quinta. Sexta. der — V V Lectionen —————— I. Ordentliche Lehrer. V Lat. 2. V 1. Dr. Friedrich Münscher, Director Gesch. 3. Rel. 2. Gr. 2. Gesch. 2..... S. 13 2. Prorector Dr. Karl Ritter Physik 2 Geog. 2. Ntk. 1. Geog. 2. Ntk. 1. Ntk. 1 Geog. 2. Ntk. 1. Gesch. u. Geog. 3. Ntk. 1. 17 3. Prof. Dr. Eckhard Collmann, Ordin. von I. u. Bibliothekar Lat. 7. Gr. 3. Fr. 2. Franz. 2. Franz. 2...... 16 4. OL. Pfr. Theodor Dithmar Hebr. 2. Hebr. 2. Deutsch 2. Gr. 2. 1.. Deutsch 3. Rel. 3. Deutsch 3. 1 17 5. 0L. Dr. Georg Buchenau, Ordin. V von II A. Deutsch 3. Gr. 3. Lat. 8. Gr. 4.... 5.—— 18 6. GL. Friedrich Kransp. Ordin, V von II B. Math. 4. Math. 4. Lat. 8. Math. 4 Geometrie T..... 21 7. GL. Dr. Friedrich Braun, or din. von III A. Deut. 2. Gesch. 2 Rel. 2. Lat. 7. Gr. 4. Lat. 2 19 8. GL. Dr. Julius Rothfuchs, Ordin. 1 von III B./.. 2 Lat Gr. 4. Rel. 2 2. 3 Rel. 2. Lat. 7. Schönschr. 3. Schönschr. 3. V 25 9. GL. Dr Auguet Wistemann, Ordin. von IE.. Deutsch 2. Gr. 2 Franz. 2. Gr. 6 Lat. 7. Gr. 5... 24 10. GL. Pfr. Karl Vogt, ordin. von Rv. Gesch. 2. Rel. 2. Deutsch?. Rel. 3. Lat. 10. 3 Franz. 2. Pr. 2. Rechn. 2. 26 II. Hülfslehrer.— 1 Hülfslehrer Hermann Schaub, Ordin. V Lf. 2. Gesch. 2. Von VI. Geog. 2 Deutsch 4. Fr. 2. Lat. 2. Geog. 2. Lat. 10. Geog. 2. 26 Zeichn. 1. Turn. mit VI. 2 Zeichnen 2. Turn. mit IV.) Erineilt ausser- li Emil Müller* Turn. 1. Turn. 1. Turn. 1. Zeichn. Rchn. 3. Zchn. 2. Turnen 2. Rchn. 4. Zchn. 2. tem noch Gesange r. Philipp Will, Higorclehre ner römisch-kathol. Schüler Praktikant Dörinkel Religionslehre 2. Math. 4. Math. 4. Religionslehre 2. . 9 Classen in 6 Std. 4 8