Programm des Großherzoglich Heſſiſchen Gymnaſiums zu Gießen, als Einladung zu den am 8. und 9. April 1862 Statt findenden öffentlichen Schulprüfungen. We b⸗ (Wiſſenſchaftliche Beigabe: zur Geſchichte der Stadt Alsfeld, von dem Gymnaſtiallehrer Profeſſor Dr. W. G. Soldan. Fortſetzung und Schluß.)— Gießen, 1862.— Druck von Wilhelm Keller. UB GlESSEN Mamaadahic 13 758 573 Zur Geſchichte der Stadt Alsfeld. Von Dr. W. G. Soldan. (Fortſetzung.) X. Rechte und Laſten. 1. Märkte. Da die älteſten Freiheitsbriefe der Stadt nicht mehr vorhanden ſind, ſo iſt es nicht zu verwundern, daß ſich über Zahl und Stiftungszeit ihrer erſten Märkte nichts Genaueres ermitteln läßt. So viel ſteht indeſſen feſt, daß in alter Zeit auf Walpurgistag ein freier Markt gehalten wurde, den man dann der marburger Meſſe wegen auf Pfingſten verlegte. Philipp der Großmüthige verwilligte der Stadt drei freie Jahrmärkte ¹); neben dieſen blieb auch der Pfingſtmarkt beſtehen, wurde aber von nun an nicht mehr eingeläutet. Eine Beſchwerde von 1558 hebt hervor, daß die Schuhmacher an dieſem Markte Fremde nicht neben ſich verkaufen laſſen wollten ²). Dieſen unfreien Pfingſtmarkt nun und noch einen andern, den man um Kiliani(8. Juli) zu halten pflegte, verwandelte Ludwig VI 1668 in offene freie Jahrmärkte und fügte noch zwei offene freie Viehmärkte hinzu, den einen am Vortage des Faſten⸗ markts, den andern an dem des Kilianimarkts ³). Somit hatte Alsfeld jetzt fünf große Jahrmärkte, von welchen zwei auch noch einen Viehmarkt vor ſich hatten. Auch mit dem Wochenmarkt auf Sonnabend war verordnungsmäßig ein Viehmarkt verbunden, wo die Verkäufer von neun Uhr an feil hielten und an Ausländer erſt um zwei Uhr ihre Waare ablaſſen durften ⁴). 2. Den Weinſchank hatte die Stadt durch landesherrliche Bewilligung jedenfalls ſchon vor 1414, wo Ludwig der Friedſame bei ſeinem Regierungsantritt ihr denſelben von Neuem beließ,„ire ſchult zu ¹) 1545. Rathsbuch zu Alsfeld fol. 62. ²) Acten im St. A. ³) Urk. im St. A. Datum Rheinfeld den 18. Sept. 1668. ⁴) Samml. fürſtl. Heſſ. Landesordnungen I. 55. 2 betzalende, biß das wir ſie eyn anders heißen“ ⁵). Die Belehnung blieb lange Zeit eine periodiſche. Philipp d. Gr. erneuerte ſie 1523 mit der Beſtimmung, daß der Nutzen„zu der Stadt Bau und Beſſerung an Mauern, Thoren ꝛc.“ zu verwenden ſei ⁶). Eine Erneuerung auf zehn Jahre im J. 1592 legte auf die Verzapfung jedes Fuders rheiniſchen Weins ein Ungeld von 3 Gulden und 2 Albus, wie dieſes ſchon herkömmlich war). Als ſpäter Georg II der Stadt zur Anerkennung ihrer im dreißig⸗ jährigen Kriege„in der That ſtandhaftig bewieſenen Treue“ und zur Wiederherſtellung der Mauern und andrer öffentlichen Bauten verſchiedene Gnaden ertheilte, ward auch die damals noch alle neun Jahre gegen ein gewiſſes Leihgeld vorzunehmende Löſung des Wein⸗ und Brantweinſchanks erlaſſen; der Schank wurde in ein ſtändiges Lehen verwandelt, das immer nur bei Regierungswechſeln wieder erneuert werden ſollte ²2). Für den Brantweinſchank waren der Herrſchaft bis dahin jährlich 12 Gulden entrichtet worden ²). Einer Aufzeichnung von 1653 zufolge bezog bei Weinverzapfungen an den freien Märkten die Herrſchaft von jeder Ohm 7 Kopfſtück, 4 Albus und 6 Heller, die Stadt aber vier Maaß Wein von 20 Gulden, desgleichen 20 Albus halbes Vierpfennigsgeld, ſodann der Rentmeiſter, der Schultheiß, der Bürgermeiſter und der Baumeiſter je eine ganze, der Marktmeiſter, der Stadtſchreiber und der Stadt⸗ diener je eine halbe Maaß 1¹⁰). 3. Die Liederbach. Das Flüßchen Liederbach, das munter durch alle Straßen plätſchert und den Bürgern nicht nur Bequemlichkeit für die Geſchäfte des Hauſes und des Gewerbes, ſondern auch Schutz in Feuersnoth gewährt, hat gewiſſermaßen ſeine eigne Geſchichte. Urſprünglich floß es an der Stadt vorbei, erſt 1350 ward es durchgeleitet. Landgraf Heinrich II beurkundete in jenem Jahre, daß, weil ſeine lieben getreuen Bürger zu Alsfeld Koſten und Arbeit davon hätten, die Liederbach in die Stadt zu karen und zu geleiten, er ihnen das, was ſie desſelben Waſſers genießen könnten, wohl gönne, weil es mit ſeinem guten Willen ſei ¹1). Wenn auch der Wortlaut der Urkunde an ſich nicht jeden Zweifel fernhalten mag, ob die Vergünſtigung des Landgrafen im Sinne eines eigentlichen Privilegiums zu nehmen ſei, ſo hat die Stadt dieſelbe doch jederzeit in dieſem Sinne aufgefaßt, die Rinne des Baches, ſoweit er ihre Feldmark durchzieht, ſtets in einer beſtimmten Uferhöhe feſtgehalten und den anliegenden Grundbeſitzern Mühlenanlagen oder Ableitungen zur Bewäſſerung niemals ohne ihre ausdrückliche Genehmigung zugelaſſen. Und für dieſe Auffaſſung kann die Stadt einen Vorgang anrufen, der allerdings auch eine Anerkennung von Seiten der Regierung zu bekunden ſcheint. Unter'm 11. Julius 1558 verliehen nämlich„Bürgermeiſter, Rath und vier Mannen von Zünften und Gemeinde“ dem fürſtlichen Rentmeiſter Georg Gerigk einen„Waſſerfall auf der Liederbach“ zur Anlage einer Mühle(auf dem Schützenrain), doch unter der Bedingung, daß Niemandem Schaden daraus erwachſen dürfe und daß der Erbauer einen Beigraben anzulegen habe. Insbeſondere heißt es hierbei:„Desgleichen ſoll er auch nicht daraus zu wäſſern haben, ſondern ſoll ihm dasſelbige wie andern Bürgern ganz und gar verboten ſein und bleiben“ ¹²). Der Beliehene mußte als herrſchaftlicher Rentbeamter das beſtehende Rechtsverhältniß doch wohl genau ⁵) Siehe d. vorj. Progr. Beil. II. ⁶) Acten im St. A. Dat. Marburg am Samstag Palmabend. *) Acten im St. A.— Salbuch v. 1574 fol. 28. ⁵) Urk. v. 31. Jan. 1650. Im Rathsarchiv. *) Salbuch fol. 28. ¹1⁰) Acten im Rathsarchiv. ¹¹) Orig. im Rathsarchiv. ¹²) Acten im St. A. 3 kennen, und hätte die Stadt nicht wirklich ein ausſchließliches Verfügungsrecht über die Liederbach beſeſſen, ſo lag es ihm ja ohne Zweifel weit näher, den für ſeine Stellung bequemeren und zugleich rechtlicheren Weg der Bitte an den Landesherrn einzuſchlagen, als den Rechten desſelben etwas zu vergeben. Daß man zu Alsfeld die Rechte der Herrſchaft auch über die kleinen Bäche zu wahren verſtand, beweiſ't das Salbuch von 1574 in Beziehung auf die Eifa:„Item es hat unſer gnädiger Fürſt und Herr zu Heſſen auf dem Waſſer, die Eiff genannt, ſo aus dem Dorf Eiff und gegen der Rottenberger Steinkauten wieder in die Schwalm fleußt, die Gerechtigkeit, daß Niemands, es ſeye Bürger oder Bauer, darauf einige Wäſſerung ohne Vorwiſſen ſeiner fürſtlichen Gnaden oder derſelben Beamten machen und zurichten darf. Da aber etzliche Unterthanen Wäſſerung begehren, müſſen dieſelben darum anſuchen, und was itziger Zeit von Wehrzinſen auf demſelben Waſſer gefällt, findet man im Rechenregiſter nächſt nach den Stadtzinſen unterſchiedlichen verzeichnet“ ¹³). So übte alſo auch hier, wie überall, wo es nicht über⸗ tragen war, die Herrſchaft ihr Recht über Flüſſe und Bäche; von der Liederbach aber hat das Salbuch kein Wort, und doch iſt dasſelbe von dem ſehr dienſteifrigen Rentmeiſter Chriſtoph Eckhardt aufgeſtellt. Auch in der Folge hat die Stadt das alleinige Verfügungsrecht über den Lauf und die Verwendung der Liederbach, wo es ihr von Privaten mißachtet wurde, mit Erfolg gehandhabt ¹⁴), und auch von oben iſt dieſes Recht ihr niemals beſtritten worden. Noch 1742, als die Pfarrei die Alleinberechtigung zur Bewäſſerung ihrer großen Wieſe mit dem aus dem Hersfelderthor ausſtrömenden Waſſer in Anſpruch nahm, ward hiergegen von dem Stadtſyndicus kräftige Verwahrung Namens der Anlieger und der Bürgerſchaft eingelegt, worauf freilich eine Gegenverwahrung des Pfarrers erfolgte ¹5). Die Pfarrei war mehrmals vom Rathe gegen eigenmächtige Waſſerableitungen Einzelner geſchützt worden und berief ſich auch auf angebliche Verfügungen aus der Zeit Heinrich's II, für welche aber kein Beweis vorliegt. 4. Verſchiedene Nutzungen. Ueber den Antheil, den die Gemeinde an dem Walde Homberg in Anſpruch nahm, gab es zwiſchen ihr und der Regierung manche Irrungen. Philipp d. G. wies ſeinen Oberförſter an, die Stadt bei ihrem Benutzungsrechte auf dem dritten Theile des Hombergs zu belaſſen ¹⁶). Im J. 1553 erlaubte Philipp auf Anſuchen der Gemeinde, den um die Mauer ziehenden Stadt⸗ graben eingehen zu laſſen und den Grund desſelben gegen einen Zins unter den gemeinen Mann zu vertheilen. Der Rentmeiſter hielt ſich für befugt, den Grabenraum nicht nur an der ganzen Länge des Renthofs ſelbſt, ſondern auch an deſſen Nebengebäuden und an der Zehntſcheuer dieſer Vertheilung zu entziehen. Hierüber erfolgte Beſchwerde, über deren Erfolg ich indeſſen keine Auskunft finde ¹). Alle Bußen, mit Ausnahme der Eheſachen und andrer Sachen der hohen Obrigkeit, gehörten halb der Stadt, halb dem Landesherrn ¹⁸). Ebenſo theilte ſich der Rath mit der Herrſchaft in das ſogenannte Bürgergeld, das bei Aufnahmen neuer Gemeindeglieder an die Stelle der früheren Weinleiſtungen getreten war. Dasſelbe betrug nach ¹3) Salbuch fol. 88. ¹⁴) Ueber einzelne Vorfälle aus den Jahren 1645, 1665 und 1666 ſ. Salbuch der Pfarrei Alsfeld S. 4. Erneuertes Pfarrregiſter von 1668 S. 77.(Beide in einem und demſelben Bande im Pfarrarchiv). Protocollum ecclesiae Als- feldianae, Eintrag unter'm 21. April 1666. ¹5) Status ecclesiasticus der Stadt Alsfeld, aufgeſtellt 1742. Beil. 35.(Im Pfarrarchiv.) ¹6) Reſcript vom 30. Dec. 1560. Im St. A. ¹7) Acten im St. A. ¹8) Reſcr. Philipp's d. G. an den Rentmeiſter Heidtwolff, 11. Apr. 1564. Im St. A.— Vergl. Salb. fol. 27. 1* 4 dem Salbuche ſechs Gulden Batzen, für ſolche aber, die die Tochter oder Wittwe eines Bürgers heiratheten, nur die Hälfte. Außerdem waren hierbei noch kleine Gebühren für den Amtmann, den Schult⸗ heißen und den Stadtknecht zu zahlen ¹⁹). Zunftgelder, d. h. Eintrittsgelder neu aufgenommener Handwerksmeiſter, fielen halb dem Landes⸗ herrn, halb den Zünften zu ²⁰). 5. Rechte gegen die todte Hand. Die Stadt hatte, wie andere in Heſſen, von Alters her die Freiheit, daß geiſtliche Perſonen oder Klöſter, wenn ſie in oder um Alsfeld durch Vermächtniß oder ſonſtwie erbliches Gut erwarben, dasſelbe innerhalb eines Jahres und ſechs Wochen an einen eingeſeſſenen Bürger der Stadt wieder verkaufen mußten, widrigenfalls die Stadt die Veräußerung an ihrer Stelle vollzog ²21). Ein ſolcher Fall ereignete ſich 1448, wo Bürgermeiſter und Rath einen Acker und eine Wieſe vor dem Mainzerthore, welche die Nonnen zu Immichenhain über Jahr und Tag beſeſſen hatten, an den Schöffen Kurt Schaufuß verkauften ²²). 6. Ungeld. Zoll.— Unter Ungeld verſtand man im Mittelalter bald eine außerordentliche Steuer, die auf den Verbrauch gewiſſer Lebensbedürfniſſe, wie Fleiſch, Getränke, Tuch, Leinwand, Wachs, Metalle ꝛc., geſetzt wurde, bald begriff man auch einen Zollzuſchlag auf durchgehende oder ausgeführte Waaren unter dieſem Namen. Einen ausführlichen Tarif über ſolche Abgaben gibt z. B. Hermann's des Gelehrten Verordnung über das Ungeld zu Grünberg ²³). Das Ungeld bezog der Landesherr bald auf ſeine Rechnung, bald überließ er es den Städten zur Tilgung ihrer eignen oder der für ihn ſelbſt übernommenen Schulden, bald endlich ſtellte er Anweiſungen an dritte Perſonen auf dasſelbe aus. So bezog unter Ludwig dem Friedſamen Alsfeld auch das Ungeld zum Behufe der Schuldentilgung ²¹); 1464 aber ſtellte Heinrich III die Verzinſung eines bei der Pfarrkirche von ihm aufgenommenen Capitals auf jene Abgabe und auf den Weinzapf ²⁵).— Von den verſchiedenen Eingangs⸗, Durchgangs⸗ und Ausgangszöllen, deren Tarif hier mitzutheilen unnöthig iſt, bezog die Herrſchaft entweder das Ganze, oder ſie ließ, wie bei den Viehzöllen, der Stadt ein Drittel davon zukommen. Die Dörfer Münchleußel, Dotzelrod, Hattendorf und das Kloſter Immichenhain gaben in Alsfeld überhaupt keinen Zoll, ſondern jeder dieſer Orte lieferte ſtatt deſſen dem Zöllner und dem Stadtknechte jährlich zwei Wagen Holz. Bezeichnend für den volkswirthſchaftlichen Standpunkt des ſechzehnten Jahrhunderts iſt es, daß jedes Kleuder Wolle, das in's Ausland verkauft wurde, mit zwei Albus Ausgangszoll, ein im Ausland gekauftes Schaf aber, das durch das Stadtgebiet getrieben wurde, mit einem Heller für den Durchgang belegt war ²⁶). 7. Beden und ähnliche Abgaben. Die Beden(precariae) waren eine directe Steuer, die, urſprünglich unter der Form der Bitte begehrt, in derjenigen Zeit, von welcher wir hier zu reden haben, längſt den Charakter der Freiwilligkeit verloren hatten. Solche Steuern forderte der Fürſt bald unter ¹9) Salb. fol. 10. 2⁰) Salb. fol. 201. 21) Verordnung Heinrich's II von 1337. Samml. Fürſtl. Heſſ. Landesordnungen I. 4. ²2²) Orig. im Rathsarchiv. 23) Wenck II. U. B. 449. ²⁴) Siehe vorj. Progr. Beil. II. ²⁵) Vidim. Copie im St. A. ²⁶) Salbuch. Chorographie. 5 dieſem, bald unter andern Namen ²ꝛ⁷) als eine im Ganzen ſich von ſelbſt verſtehende Pflichtleiſtung; nur unterlag im Einzelnen der Betrag derſelben nicht ſelten einer Verſtändigung zwiſchen ihm und den Unterthanen. Eine feſtſtehende Regel gab es Anfangs und auch noch längere Zeit nicht; der Bürger ſollte, nach Ludwig's des Friedſamen Ausdruck, wenn der Landgraf Steuer und Hülfe bedürfe, nach ſeinem Vermögen ihm zulegen, wie getreue Bürger ihrem Herrn pflichtig ſind. Da indeſſen Willkür oder Noth auf der einen und hingebende Treue oder unzeitige Nachgiebigkeit auf der andern Seite hierbei auch über das richtige Maaß hinausführen konnte, ſo befand ſich manche Stadt zuweilen in einem Zuſtande augenblicklicher Ueberlaſtung, die alsdann wohl auch eine Zeitlang Stillſtand oder Nachlaß in den Leiſtungen gebieten mußte. Im Anfang war es in Heſſen üblich, beſtimmte Summen je nach Bedürfniß und Vermögen an die einzelnen Städte im Ganzen zu fordern, wie denn 1254 die Landgräfin Sophie, als ſie jährlich 400 Mark an den Herzog von Braunſchweig zu zahlen hatte, hiervon 140 Mark auf Grünberg, 120 auf Marburg, 20 auf Nordecken, 10 auf Homberg, 60 auf Alsfeld und 50 auf Biedenkopf ausſchlug 29). Ein andres Beiſpiel dieſer Art gab Landgraf Otto 1309, als er ſeine Schweſter Mechthild, Gräfin von Ziegenhain, wegen der Erbſchaft mit 1500 Mark kölniſcher Heller abfand. Dieſe Summe ſollte binnen zehn Jahren von den drei Städten Frankenberg, Grünberg und Alsfeld abgetragen werden ²⁵). In ſolchen Fällen mußte es dann den Stadtbehörden obliegen, die Untervertheilung auf die einzelnen Bürger vorzunehmen ³⁰), und hierbei konnten natürlich unbillige Bevorzugungen und Bedrückungen ihr Spiel treiben. In dieſem Sinne iſt es vollkommen begreiflich, wenn 1305 die Bürgerſchaft von Grünberg ihre Schöffen zu der Zuſage nöthigte, ihre Bede ebenſo gut zu zahlen, wie jeder andre Bürger ³¹). Und es gehört zum Theil unter denſelben Geſichtspunkt, daß Heinrich II 1358 zu Alsfeld ſeinen wohlverdienten ²7) Es liegt uns hier fern, näher zu unterſuchen, ob und in welchen Fällen die Ausdrücke Bede, Steuer, Geſchoß, Hülfe, oder precariae, exactiones, contributiones etc. eine und dieſelbe Sache bezeichnen können, oder ob ſie ſtets in unter einander verſchiedenem Sinne zu nehmen ſeien. Der Sprachgebrauch war offenbar nicht überall ein feſtſtehender, und die in Befreiungsurkunden ſo gewöhnliche Häufung ſynonymer Ausdrücke beruht wohl oft weit mehr auf dem Beſtreben, dem Befreiten durch Nennung aller möglichen Namen die thunlichſte Sicherheit zu geben, als auf einem wirklichen Sachunterſchiede. Welchen Unterſchied will man z. B. herſtellen, wenn Ludwig der Baier die wetterauiſchen Reichsſtädte befreit„ab omni onere exactionum, collectarum, precariarum seu steurarum, quocunque nomine censeantur?“ Bei Rudolph von Habsburg heißt es gleichfalls steuram seu precariam; Lndwig der Friedſame nennt bei der Erwähnung der Abgabepflicht nur Steuer und Hülfe, ohne der Beden zu gedenken; Gerſten⸗ berger redet in dem deutſchen Auszuge einer Urkunde Heinrich's II von der Nichtbefreiung ſchoßhaftiger Güter, wo der Landgraf ſelbſt in lateiniſchen Urkunden ganz gleichen Inhalts die Nichtbefreiung ſolcher Güter verſpricht, welche bisher exactiones, precarias aut alias contributiones qualescunque zu geben pflegten. Daß aber, ſobald ſich einmal der Begriff der Bede auf eine Grund⸗ und Mobiliarſteuer ganz beſtimmter Art feſtgeſtellt hatte, die Ausdrücke Steuer und Hülfe fortan mehr auf außerordentliche Leiſtungen(Prinzeſſinſteuer ꝛc.) bezogen zu werden und ſomit eine engere Bedeutung auzunehmen anfingen, iſt wohl leicht zu erklären. Erſt ſpäter verallgemeinerte ſich dann wieder der Name der Steuer. . 28) Eſtor, Dissert. de ditione Hassiaca ad Vierram, pag. 27. Aus den Leiſtungsantheilen der oben genannten Städte einen Schluß auf ihre relative Bevölkerung und Steuerkraft ziehen zu wollen, halte ich für bedenklich, da wir nicht wiſſen, wie weit die eine oder die andre gleichzeitig auch noch mit andern Leiſtungen belaſtet ſein mochte. 20) Eſtor, b. Kuchenb. II. 345. 30) Ludwig der Friedſame ſagt 1414:„Ouch ſal der raid In der vorgenant vnſer ſtaid Alſfelt alle Ire bede geſchoß Sture ond hulffe als dicke des noid iſt, Setzen uff Ire eide alſe glich vnd redelichen dem armen alſe dem richen“. Im J. 1429, wo ebenderſelbe Landgraf den Rath zu Gunſten der Gemeinde reformirte, wies er die Beſtimmung über das Geſchoß an eine jährliche Uebereinkunft zwiſchen Schöffen, Rath und Gemeinde. Unter Geſchoß kann hier aber ſchwerlich etwas Anderes verſtanden werden, als was in der früheren Urkunde mit vier Namen hinter einander bezeichnet iſt. ³¹) Glaſer, Geſch. v. Grünb. S. 181. 6 treuen Bürgern vom Mittelſtande(consulibus et oppidanis), nicht aber dem Patriciate, das ja nur Nachtheil davon haben konnte, zur Gnadenbezeigung erklärte, daß hinfort kein bewegliches oder unbewegliches Eigenthum, welches Bede oder andre Abgaben zu leiſten habe, fernerhin hiervon befreit werden ſolle 32). Neben den Patriciern konnte die Spitze dieſes Gnadenbriefes auch noch die Burgmannen und die Geiſtlichen treffen, deren Gütererwerb, ſofern er Bedefreiheit nach ſich zog, einen Ausfall zum Nachtheil der Bürgerſchaft bewirkte. Auch in einem beſtimmten Falle liegt uns eine Erklärung Heinrich's vor, daß unfreie Grundſtücke, die etwa noch zur Dotirung eines Altars erkauft werden ſollten, durch einen ſolchen Kauf keinesweges die Abgabefreiheit erlangen würden ³). Wir wiſſen nicht den Zeitpunkt anzugeben, wo man aufgehört hat, die Beden nach gegebenen Hauptſummen zu repartiren; gewiß iſt aber, daß ſpäterhin auf beſtimmten Gegenſtänden des beweglichen ſowohl, als des unbeweglichen Eigenthums feſte Bedeanſätze hafteten und daß demzufolge, je nach der Mehrung oder Minderung des beweglichen Eigenthums, auch die Geſammtſumme der aus einer Gemeinde fallenden Beden einem Steigen und Fallen unterworfen war. Nach dem Salbuche von 1574 zahlte zu Alsfeld 1) an ſtändigen Beden: ein Morgen Ackerland 12 Binger Heller, eine Wieſe, die einen Wagen Heu erträgt, 2 Albus, ein Morgen Gartenland 2 Albus; 2) an unſtändigen Beden wurden von einer Kuh 16 Heller, von hundert Schafen 12 Albus, von einem ganzen Gebräu Bier (8 Fuder) 14 Albus Jahr für Jahr entrichtet. Dieſe ſtändigen und unſtändigen Beden ertrugen in der zweiten Hälfte des ſechzehnten Jahrhunderts„in gemeinen Jahren“(alſo durchſchnittlich) 258 Gulden ³⁴). Außerdem hatte jeder Schafbeſitzer für Weide oder Trift dem Landgrafen jährlich einen Hammel zu geben; doch war ein neuer Schafhalter im erſten Jahre hiervon frei und gab nur einen Schafkäſe dem Schultheißen und einen andern dem Rentmeiſter ⁵⁵). Endlich floß regelmäßig auch von jedem Hausgeſäße ein Albus in die Rentcaſſe zu Marktrecht; eine Wittwe aber zahlte nur einen halben Albus, und außerdem gab es in der Obergaſſe ſechs und am Markte und in der Untergaſſe ſiebzehn Häuſer, deren Inſaſſen die althergebrachte Freiheit hatten, nur einen Heller zu Marktrecht zu geben. Man nahm an, daß dieſes die älteſten Hofſtätten in der Stadt ſeien. Rathsperſonen, herrſchaftliche und ſtädtiſche Beamte, Geiſtliche und Schullehrer, auch ſtädtiſche Diener bis auf den Kuh⸗ und Schweinhirten hinab, waren vom Marktgelde ganz befreit 3³⁶). ³²) Original im Rathsarchiv. Siehe Beil. I. 3³) Guden. III. 491. *¹) Salbuch fol. 28 ff. ³⁵) Ebendaſ. fol. 217. ³⁰) Ebendaſ. fol. 25. XI. Kirchliches vor der Reformation. Lange Zeit vor der Erbauung der noch heute ſtehenden Walpurgiskirche hat Alsfeld ſeine eigne Pfarrkirche gehabt; denn ein Pfarrer von Alsfeld wird bereits 1233 erwähnt ¹). Daß dieſe Kirche aber dem heiligen Leonhard geweiht geweſen ſei, iſt eine Vermuthung Nebel's, die auf keiner hiſtoriſchen Grundlage ruht. Unter den zum Theil gut dotirten Altären der alten Kirche war einer der Jungfrau Maria ²), ein zweiter dem heiligen Nikolaus ³), ein dritter der heiligen Katharina ¹), ein vierter endlich der heiligen Anna und St. Johannes geweiht. Merkwürdig iſt die Dotationsurkunde des letzteren ⁵). Es wird in derſelben genau vorgeſchrieben, welchen Bildungsgang die aus der Familie des Stifters künftig zu beſtellenden Altariſten durchzumachen haben. Der Bau der gegenwärtigen Kirche, vermuthlich an der Stätte der alten, ward 1393 begonnen. Dieſes Jahr, ſowie die Dedication zu Ehren der heiligen Walpurgis, ſteht durch eine an der Außenſeite des Chores eingehauene Inſchrift feſt ⁵6). Dieſe Kirche zeigt uns einen Maſſenbau im Spitzbogenſtil mit ſehr geſparter Ornamentik; doch ſind ihre baulichen Verhältniſſe dem Auge nicht unangenehm. Der Grundſtein des ebenſo maſſenhaften Glockenthurms wurde, nachdem der frühere Thurm kurz vorher eingeſtürzt war, am 7. Mai 1394 gelegt, wie eine Inſchrift in der Durchgangshalle beurkundet*). Die beträchtlichſten der alten Altäre, wenn nicht vielleicht alle, wurden ſchon der Stiftungen wegen auch in der neuen Kirche wieder errichtet. Wir finden ſie im 15. Jahrhundert fortwährend bald mit neuen Vermächtniſſen bedacht, bald ihr Vermögen in Renten oder Grundſtücken anlegend. Nach einem im J. 1533 aufgeſtellten Inventarium von Urkunden über Zinſen und Gefälle beſaß der Frauenaltar 39 ¹) Siehe S. 14 des vorj. Progr. ²) Zugleich auch den heil. Jungfrauen Maria Magdalena und Margarethe geweiht, geſtiftet 1331 von dem Prieſter Hartmann Fleſchard(Orig. im Rathsarchiv); weiter beſchenkt 1350 von Vulpracht Reiteſel(Riedeſel)(Regiſter im Raths⸗ archiv); weiter bereichert 1380 durch Happel Schaufuß und deſſen Gattin, die ihm ihr Gut zu Tudinrode ſchenkten (Orig. im Rathsarchiv). 3 ³) Geſtiftet 1347 von dem Pfarrer Johann von Bernhartisburg(Arch. f. Heſſ. Geſch. Bd. IV. Heft 3. Nr. 9. S. 11). ⁴) Cyſe Zeulin, Bürgerin zu Atsfeld, ſtiftete ihn 1357„ad laudem Dei, beatae Mariae virginis, beati Michaelis Archangeli, Clementis et Katharinae virginis et martyris“(Baur, Heſſ. Urk. 620). Eine andere Alsfelderin, Alheid Pfannkuche, ſchenkte 1365 demſelben Altare ihr Gut am Ratzenberg(Urk. im Rathsarchiv). ⁵) Guden. III. 491. Die Stiftung geſchah 1371 durch Sibold Rotzmul, Pfarrer zu Homberg. Noch 1460 findet ſich ein Gottſchalk Rotzmul, Clericus, Vicarius perpetuus des Altars zu St. Anna.(Chorogr.). 6)„Anno Domini M. CCC. XC. tercio hoc gloriosum opus inchoatum est in crastino ascensionis Domini (16. Mai) in honorem Dei, Marie et Walpurgis virginis“. Nebel hat dieſe Inſchrift unvollſtändig wiedergegeben und auch außerdem in der Jahrzahl geirrt, indem er 1343 angibt. Wie K. Dieffenbach(Geſch. v. Alsfeld S. 30) dazu kommt, dieſe Kirche auch St. Katharinenkirche zu nennen, iſt mir räthſelhaft. Ph. Dieffenbach(Archiv V. Heft 1. Nr. IV. S. 49) iſt ihm hierin gefolgt. ²)„Anno Domini M. CCC. XCIIII. in nocte conversionis Sancti Pauli(25. Januar) ruit antiqua turris. Eodem anno crastino die Sancti Johannis ante portam Latinam hocg opus est inchoatum“. Das Feſt S. Johannis ante portam Latinam fällt auf den 6. Mai. Statt die chronologiſche Beſtimmung zu verſtehen, denkt die Chorographie an den Tag Johannes des Täufers(24. Juni) und bezieht das„ante portam Latinam“, worin ſie das Mainzerthor erkennen will, auf den Bauort. Als ob ein ſteinerner Kirchthurm außerhalb der Stadt gebant werden und dann doch mitten in derſelben ſtehen könnte! 8 Documente, der von St. Katharina 13, der von St. Nikolaus 8, die Frühmeſſe 23, die Präſenz 79, die Gemeinſchaft der Chorherren(d. h. Pfarrer und Altariſten) 96 ³). Einen Theil ihrer Capitalien hatten die Herren vom Chor bei der Stadt angelegt, Alsfeld hatte nur ein einziges Kloſter, nämlich das der Auguſtinermönche, aus welchem auch ſein Reformator, Thilemann Schnabel, hervorgegangen iſt. Nach Gerſtenberger ſoll dasſelbe 1244, alſo in den erſten Zeiten des Ordens, erbaut worden ſein. Einer ungedruckten Urkunde zufolge ſcheint es allerdings wenigſtens ſchon 1255 beſtanden zu haben ²). Gegenwärtig iſt, von einigen geringen Trümmern abgeſehen, nichts mehr übrig als die Kloſterkirche, ein ſchlichtes Gebäude im Spitzbogenſtil, das nichts Beſonderes bietet. Nur der kleine Reſt des anſtoßenden Kreuzgangs trägt Spuren einer edleren Bauart. Ueber die Geſchichte des Kloſters in der Zeit vor der Reformation iſt uns kaum etwas Denkwürdiges überliefert ¹⁰). Außerhalb der Stadt erhebt ſich auf dem ſogenannten Frauenberg die Frauenkirche(jetzt Todten⸗ kirche) inmitten eines weiten, ſeit Jahrhunderten als Begräbnißplatz gebrauchten und mit einer Mauer umſchloſſenen Raumes. Sehr ſchlicht, aber in guten Verhältniſſen gebaut, macht das Aeußere dieſes Kirchleins in ſeiner Umgebung hochſtämmiger Linden einen wohlthätigen Eindruck. Die Vorderſeite trug einſt die bei einer ſpäteren Reparatur zerſtörte Inſchrift:„Anno Dömini M. CCO. LXV. hoc opus est inchoatum post festum Pasche ¹¹). Heinrich der Eiſerne ſchenkte der Stadt den Grund und Boden für die Capelle und den Kirchhof und verlieh das Patronat dem jeweiligen Rector der Pfarrei ¹²). Ein Johann Gulden als„Altariſt der H. Trier⸗Könige(h. drei Könige) in der Kirche aus⸗ wendig des Chors auf unſer lieben Frauen Berge vor Alsfeld“ findet ſich im J. 1427 ¹³); faſt gleich⸗ zeitig mit der Anlage war dem Kirchhofe auch ein Ablaß verliehen worden ¹⁴). Uebrigens ſcheint die Kirche einſt größer geweſen zu ſein, als jetzt, wie die gelegentlich bemerkten Spuren weiter fortlaufender Grundmauern andeuten. Ein Frauenkloſter aber, wie es von der gemeinen Sage und auch von K. Dieffenbach dorthin verlegt wird ¹⁵), hat auf dem Frauenberge nie beſtanden; der Name des letzteren iſt von der heiligen Jungfrau hergenommen. 8) Im Rathsarchiv. *) Schmidt, Geſch. des Großh. Heſſen I. 208. ¹⁰) Hier nur Folgendesü: 1349 Stiftung einer ewigen Gülte für das Kloſter auf eine Wieſe bei Leußel(Baur, Heſſ. Urk. 579); 1470 Darlehen von 200 fl. an den Landgrafen Heinrich(Orig. im St. A.); 1487 Stiftung eines Seelgeredes für ebendenſelben bei den Auguſtinern(Beurk. Nachr. v. Schiffenberg II. Beil. 238). Die Zinſen von verſchiedenen bei der Stadt ſtehenden Capitalien betrugen um die Reformationszeit 23 Gulden(Verzeichniß im St. A.). Unter den Mönchen erſcheint außer Thilemann Schnabel ein Prior Nikolaus Ulner(1449), ein Johannes Curlyn(1496 und 1501) und mehrere Andre. Die Auguſtiner hatten dem Landgrafen jährlich eine Salzfuhr zu thun(Salb. fol. 201). ¹¹) Retter, Heſſ. Nachr. Bd. II. S. 281.— Eine fehlerhafte Abſchrift in der Chorographie(S. 111) gibt das Jahr 1465 an. 1 1 ¹*) Er erlaubte am Jakobstage 1365„edificare de novo unam ecclesiam seu cäppellam cum cimeterio sibi annexo in monte vulgariter dicto der Silberbul juxta custodiam vulgariter die Warte nuncupatam.“(Orig. im Rathsarchiv. Die Abſchrift bei Retter II. 279 iſt mangelhaft.) ¹8) Chorogr. S. 99. ¹¹) Urk. v. 1368. Orig. im Rathsarchiv. ¹5) Geſch. d. St. Alsfeld S. 34. 9 Alsfeld hatte in alten Zeiten zwei Hoſpitäler. Vor dem Hersfelderthore, unweit der Schwalm⸗ brücke, ſtand das Siechenhaus mit einer Capelle, ohne Zweifel gleich Anfangs der heiligen Eliſabeth gewidmet 16). Schon 1294 wird eine capella hospitalis extra muros erwähnt, welcher der Biſchof Manegold von Würzburg einen Ablaß verlieh ¹⁷); 1407 ließ der Magiſtrat bei allen Gläubigen zur Unterſtützung dieſer Anſtalt collectiren 1s), und 1410 wurde die alte Capelle durch eine neue erſetzt ¹). Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges war von derſelben nichts mehr vorhanden als ein zerfallenes Altärchen und ein ſteinerner Weihkeſſel. Jetzt ſind alle Spuren verſchwunden. Der zu dem Siechen⸗ ſpital gehörige Hof wurde zur Reformationszeit verkauft, um den Ertrag für die Armen zu verwenden. Ein zweites Hoſpital, zum heiligen Kreuze, auch zu den guten Leuten genannt, war vor dem Mainzerthor gelegen. Es iſt von ihm wenig mehr bekannt als der Name ²¹). Im Jahre 1523 bezog das Hoſpital St. Eliſabeth 7 Gulden an Capitalzinſen von der Stadt, das Haus zum heiligen Kreuze aber, ſoviel man ſehen kann, 8 oder 9 Gulden 2¹). Im dreißigjährigen Kriege ſah man außerhalb der Mainzervorſtadt auch noch ein ſteinernes Bethaus, zu St. Loyen genannt, von welchem jetzt gleichfalls keine Spur mehr übrig iſt ²²). Ein ſteinernes Pfarrhaus ward 1350 unter Beihülfe Heinrich's II erbaut ²2). Von einem eignen Schulhauſe findet ſich in der vorreformatoriſchen Zeit nichts bis zum Jahre 1508, wo ein ſolches gebaut wurde„ad laudem Dei, Mariae Virginis almaeque Walpurgis 24). Schulen und Lehrer aber hat die Stadt ſchon lange vorher gehabt ²5). Das Patronatsrecht über die Pfarrkirche hatten die Landgrafen. Daß im 13. Jahrhundert von dem Kloſter St. Jakob und dem Domcapitel zu Mainz der vergebliche Verſuch gemacht wurde, ihnen dieſes Recht zuſammt dem Territorialbeſitze ſtreitig zu machen, iſt oben erwähnt worden. Die Fürſten von Heſſen behaupteten ſich in fortwährender Uebung. So beſtätigte Heinrich II alle in jener Kirche bereits beſtehenden oder noch zu ſtiftenden Anniverſarien und Vermächtniſſe pro remedio animarum und verbot den Pfarrern alle eigenmächtige Abänderung oder Verletzung ²26). Zur Stiftung des ¹6)„Ich Nickel Hoffmann...... nachdem ich eyn bruder worden byn bei der heyligen frawen Sanct Elſabeth des hoſpitals vor Alsfelt gelegen.“(Urk. v. 1502 im Rathsarchiv.) ¹1) Schmidt II. 431. Manegold war ein Oheim des Grafen Gottfried von Ziegenhain, des Schwiegerſohns Heinrichs des Kindes. Wenck II. U. B. 232. ¹s) Schmidt a. a. O. ¹⁰) Sie trug die Aufſchrift:„Anno Domini M. CCCC. X. edificata est Capella ista in die Marci.(Chorogr.) 2⁰) 1394 kommt ein Johann Mergard vor, der„etzwanne eyn geiſtlich brudir waz zu dem heilgen krucze zu Alsfelt.“ Er gibt dem Landgrafen Schafe, Wolle, Früchte ꝛc.,„die ich habe zu deme heilgen krucze zu den guden luden zu Alffelt.“ (Baur, Heſſ. Urk. 820.) 1511 heißt es:„zwey ſtuck landes gelegen hinder dem heilgen crutz vor Mentziſcher Thor.“ (Urk. im St. A.) Das Salbuch hat fol. 141:„Item eynn garten bey den leyden(guten Leuten) h. Creutz an der Guunberger Straas.“ 2¹) Verzeichniß im Staatsarchiv. ²²) Chorographie.„Heinrich Thill hatt eynen gartten bey S. Loy.(Salb. fol. 129.) 2³) Stat. eccles. Beil. 33(im Pfarrarchiv). ²⁴) Chorogr. Stat. eccles. Sect. III. 26) 1270 ein rector scolarum(Baur, H. U. 96), 1296 ein Nicolaus rector parvulorum(Baur S. 218), 1318 ein Magiſter Heinrich von Grunenberg, Rector der Schulen zu Alsfeld.(Böhmer, Cod. M. F. I. 445.) ²⁰) 1347, Feria tertia post Ascens. dom. Orig. im Rathsarchiv. 10 Katharinenaltars ertheilte er mit der gewöhnlichen Formel als Patron ſeine Genehmigung ²¹), ebenſo bei dem Altare St. Anna's und Johannes, wobei er auch dem Stifter und deſſen Erben ein Unterpatronat oder Präſentationsrecht für zwei aus den mitgeſtifteten Beneficien zu erziehende und zu beſtellende Altariſten verlieh, und zwar mit genauer Vorzeichnung der von den beiden Beneficiaten zu verlangenden Qualification 28). Merkwürdig iſt bei dem zuletzt genannten Acte die Beſtimmung, daß die von dem Stifter für die Dotation noch etwa anzukaufenden Grundſtücke, wenn ſie nicht ohnehin frei wären, durch ihren Uebergang an die Kirche nicht bedefrei werden ſollten. Dieſes hängt offenbar mit der oben erwähnten, im Jahre 1358 der Gemeinde gegebenen Zuſage zuſammen. Bei der Gründung der Frauen⸗ kirche dagegen, für welche Heinrich ſelbſt aus ſeinem Eigenthum den Bauplatz ſchenkte, wurde auch die Abgabe⸗ freiheit für immer ausgeſprochen, und dem jeweiligen Pfarrrector wurde das Patronat über dieſelbe ertheilt 22)). Nach dem Tode des Pfarrers Stephanus präſentirte Landgraf Hermann als Patron dem Archidiaconat zu St. Stephan in Mainz einen neuen Pfarrer für die Hauptkirche, Heinrich von Schonenſtadt, und dieſer Letztere wird in einem ſpäteren Verzeichniſſe als wirklich in ſein Amt eingetreten aufgeführt ³⁰). In kirchlicher Beziehung bleibt uns ſchließlich noch die Frage zu berühren, ob Alsfeld jemals, wie verſchiedene andre Städte in Heſſen, die Sendfreiheit hatte, d. h. berechtigt war, dasjenige, was ſonſt zur Competenz der biſchöflichen Sendgerichte gehörte, durch ſeine eignen Pfarrer und Schöffen vornehmen zu laſſen. Ich möchte dieſe Frage verneinen. Zwar ließe ſich hiergegen einwerfen, es ſei nicht recht einzuſehen, warum in dieſer Beziehung Alsfeld weniger begünſtigt geweſen ſein ſollte, als Grünberg, Frankenberg und Marburg, die jene Freiheit beſaßen; auch meldet Riedeſel's Chronik allerdings, daß Landgraf Heinrich I in dem fritzlariſchen Frieden(1277) dem Erzbiſchof Werner das Privilegium abge⸗ nöthigt habe, daß weder der Biſchof ſelbſt, noch deſſen Commiſſarius jemals wieder einen Send in einer heſſiſchen Stadt halten dürfe, worunter alſo auch Alsfeld mitbegriffen geweſen wäre 3¹). Aber die Annahme der Sendfreiheit auf dieſe Gründe hin würde weder zu gewiſſen ſpäteren Erſcheinungen ſtimmen, noch ſich mit einer abweichenden Nachricht bei Lauze vertragen, der über den Inhalt des fritzlariſchen Friedens weit glaublicher berichtet, als Riedeſel. Nach Lauze nämlich ſtipulirte jener Vertrag durchaus keine allgemeine Sendfreiheit der heſſiſchen Städte, ſondern reinigte nur das Verfahren von den eingeriſſenen Mißbräuchen und führte es auf das in dem canoniſchen und weltlichen Rechte gegebene Maaß zurück ³²). Die Ausſchreitungen der Sendprieſter auf das Gebiet der weltlichen Jurisdiction, die Verhängung ganz uncanoniſcher Geldſtrafen, die Belaſtung der Gemeinden mit übermäßigen Verpflegungs⸗ koſten(procurationes, jura synodalia), die dann in eine ſtändige Abgabe übergingen, waren der Gegenſtand fortwährender Klage. Mit Mainz hatte Heinrich] einen ſtets ſich erneuernden Streit über *¹)„cujus ecclesiae jus patronatus ad nos pertinere dinoscitur.“ 1357.(Baur, Heſſ. Urk. S. 620.) 2s) 1371. Guden. III. 491. ²³) Urk. v. 25. Juli 1365.(Im Rathsarchiv.) ³⁰) 1386. Baur, Heſſ. Urk. S. 782. Chorogr. ³¹) Kuchenbecker III. 11 u. V. 179. Schmincke, Mon. Hass. II. 429. 82)......„Darnach, das er(der Erzbiſchof) vnd alle nachkomene Biſchoffe von Meintze den Seend nicht anders ſetzen noch halten ſolten weder der vermuge der beſchrieben Geyſtlichen und Weltlichen Rechte von alters zu halten zugelaſſen vnd bewilliget were...... Zum dritten, das hinfurder kein Seend Probſt auf der Erzprieſter angeben, oder jemands anders, einigen underthanen aus dem Fürſtenthumb Heßen vmb weltlicher ſachen willen oder geldſchulden für Ire Geiſtliche Gerichte heiſchen oder laden.“ Kopp, Heſſ. Ger. I. 176. 1 11 weltliche und geiſtliche Dinge; allen Uebergriffen trat er ſtandhaft entgegen und ließ hierbei ſogar Bann und Interdict über ſich ergehen. Es iſt aber nicht wahrſcheinlich, daß er, während er ſo einem mächtigen Gegner gegenüber ſein eignes Recht wahrte, es für recht oder politiſch gehalten haben ſollte, nun ſeiner⸗ ſeits wieder dem Biſchof das unbezweifelbare Recht der Bereiſung ſeines Sprengels ſtreitig zu machen. Wenn er mit Berufung auf das Herkommen in Grünberg und Frankenberg die Prälaten des Erzbiſchofs von dem Vorſitze bei dem eigentlichen Sendgerichte ausſchloß, ſo hatte das in dieſen zwei bei Mainz zu Lehen gehenden Städten im Augenblick vielleicht den beſonderen Zweck, bei der Tendenz der Send⸗ richter zu Uebergriffen auf das weltliche Gebiet gerade hier am wenigſten etwas aufkommen zu laſſen, woraus ſich ſpäter ein Präjudiz ableiten ließe. Dem Biſchofe ſelbſt aber konnte er das Betreten dieſer Städte um ſo weniger wehren wollen, als ja auf deſſen Rundreiſen zum Sende auch die Firmung geſchah. Auch Heinrich II befand ſich in faſt fortwährendem Streite mit Mainz. Strenge hielt er darauf, daß die weltlichen Rechtsſachen Geiſtlicher auch vor den weltlichen Gerichten verhandelt wurden. So mußte 1356 der Prieſter Petrus Raſor in einem Eigenthumsproceſſe vor dem Stadtgerichte von Alsfeld zu Recht ſtehen 34). Ferner iſt es von dieſem Landgrafen bekannt, daß er der Stadt Marburg die hergebrachte Sendfreiheit in ähnlicher Weiſe, wie dieſes bei Frankenberg geſchehen war, beſtätigte 4). Auch Hermann der Gelehrte wiederholte dieſes; weitergehende Erfolge aber hat er in ſeinen Kämpfen mit Mainz nicht errungen. Nach einem unglücklichen Kriege mußte er den Frieden nicht nur mit der Summe von 20,000 Gulden erkaufen, ſondern auch hierbei geloben, den Erzbiſchof und das Stift„an ihren geiſtlichen Gerichten und an ihrer Pfaffheit, geiſtlich und weltlich, fürbaß ungedränget und unge⸗ hindert zu laſſen“ ³⁵). Da Niemand weniger geneigt war, den Umfang ihrer Anſprüche auf das rechte Maaß zu beſchränken, als die Hierarchie ſelbſt, ſo blieb auch fernerhin der Streit, und die heſſiſchen Landgrafen waren hierbei ſtets im Zuſtande der Abwehr. Daß nun im Laufe dieſer Händel die Sende als ſolche in Heſſen nicht unterdrückt worden ſind, zeigt ſich eben am beſten aus dem oben angeführten Hebregiſter für die Sendgefälle, das dem 15. Jahrhundert angehört. Es wird mithin dabei bleiben müſſen, daß die Freiheit von dem durch die Pröpſte gehaltenen Sendgerichte nur für drei oberheſſiſche Städte, die auch nirgends als sedes vorkommen, feſtſteht. Dagegen dürfen wir, mit einer einzigen Aus⸗ nahme, von allen behaupten, daß ſie doch wenigſtens von der Leiſtung der Sendabgaben(jura synodalia) frei waren. Dieſes geht ebenfalls aus dem Regiſter ſelbſt hervor. Keine als sedes bezeichnete Stadt, außer Wetter, erſcheint nämlich mit einer Abgabe angeſetzt, während die Namen der Dörfer, die in der Ueberſchrift als sedes benannt ſind, ſämmtlich auch wieder in der Reihe der Contribuenten auftreten. ³³) Guden. III. 408. ³) 1357. Hiſtoriſch und rechtsbegründete Nachricht vom Urſprung ꝛc. des teutſchen Hauſes in Marburg, Beil. 7. 3⁵) Guden. III. 574. 2* 12² XII. Bürgerliche Nahrung. Zünfte. In dieſem Abſchnitt gedenken wir weder auf eine vollſtändige Darſtellung des ſchlechthin Localen einzugehen, noch auch bei demjenigen zu verweilen, was an allen Orten in gleicher Geſtalt wiederkehrt; wir werden vielmehr nur Solches berühren, was als Einzelheit doch wieder für die Geſchichte des Allgemeinen einiges Intereſſe bieten kann. Eine wichtige Angelegenheit für die Bewohner einer Stadt, die keinen Wein zog, war das Bier⸗ brauen. Das gemeine Brauhaus diente zum Gebrauch für Alle; man ſorgte für ſeinen Hausbedarf und verzapfte den Ueberſchuß. Ueber Reihenfolge, gelegene Zeit und Maaß des Brauens, wie über den Gehalt des Biers gab es nun leicht Streitigkeiten, und darum finden ſich ſchon frühe faſt überall gewiſſe Brauordnungen. Schon 1414 wies Ludwig der Friedſame den Rath von Alsfeld an, nach pflichtmäßiger Erwägung des gemeinen Beſten jährlich zu beſtimmen, wieviel ein jeder Bürger für das Jahr brauen ſolle, und nicht mehr,„einem ſo gleich als dem andern“ ¹). In Folge vielfacher Beſchwerden erließen dann 1527 Amtmann, Schultheiß, Bürgermeiſter, Rath und die Vier aus der Gemeinde folgende nähere Beſtimmungen: Wer brauen will, hat für das Jahr zu einem halben Gebräu 32 Maaß Malz und 5 Malter Hopfen, vom geſchworenen Meſſer mit dem Stadtmaaße gemeſſen, an das Brauhaus abzuliefern. Der vereidigte Braumeiſter darf dem Einen nicht mehr und nicht weniger brauen, als dem Andern. Die Brauenden haben ſich über das Zapfen zu vereinbaren. Gleichzeitig darf nur an vier Orten der Stadt, und zwar immer nur mit einem von der Stadt hierzu verabfolgten und geſtempelten Maaße, verzapft werden. Iſt das Bier an einem Orte zu Ende, ſo trägt der Stadtknecht gegen eine Gebühr das Maaß zu demjenigen weiter, der das älteſte Bier hat. Auch Dünnbier dürfen die Braumeiſter nur in beſtimmter Quantität den Bürgern brauen, und hiervon ſoll der Eimer für zwei Heller verkauft werden ²). Die Reihenfolge des Brauens nach dem Looſe wurde 1578 eingeführt; doch ſollten die Rathsherren und die Vierer auf vorherige Anmeldung nach ihrer Gelegenheit brauen dürfen. Auf vier Fuder Bier ſollten 11 Viertel Gerſte verwendet werden; dabei war es jedoch erlaubt, drei Viertel hiervon, aber nicht mehr, durch ſechs Viertel Hafer zu erſetzen. Ein Malzauffeher wurde beſtellt; der gemeine Braumeiſter hatte für das Brauen 6 Albus, für das Malzſchroten einen, für das Faſſen des Biers ebenfalls einen Albus zu beziehen. Bei der Mahlzeit nach dem Brauen hatte der Bürger nur zwei Maaß Wein aufzutragen ³). Der Lohn des Braumeiſters wurde 1595 auf einen halben Gulden geſtellt; übernahm er auch noch das Dörren, ſo erhielt er fünf Albus weiter 4). Als Georg II 1650 der Stadt das Privilegium des Brauens erneuerte, verbot er zugleich ſeinem Rentmeiſter und einer Beamtenwittwe alle Concurrenz in Nebenkeſſeln; die Stadt aber ſollte dafür auch noch einen kleineren Keſſel herſtellen, der für den bloßen Hausbedarf der Einzelnen dienen könnte 5). Spätere Verord⸗ nungen der Beamten und des Raths beſtimmten, daß gleichzeitig immer nur zwei Biere, und zwar nach vorhergehender Taxirung, ausgezapft, daß kein Bier auf das Land verkauft, daß das Nachbier oder die ¹) Siehe Beil. II des vorj. Programms. ²) Abſchr. im Rathsarchiv. ³) Desgl. 4) Desgl. *) Urk. v. 31. Jan. 1650. Orig. im Rathsarchiv. 13 „Langeweile“ erſt nach dem guten Bier in Zapf genommen werden dürfe). Bald darauf wurde der Preis der Maaß auf 10 Heller feſtgeſetzt und jedem Braugenoſſen das Liegenlaſſen ſeines Looſes bei fünf, das Verkaufen desſelben aber an einen Andern bei zehn Gulden Strafe unterſagt ²). Fernere Irrungen waren indeſſen hiermit nicht abgeſchnitten. Schon in den nächſten Jahren beſchwerten ſich ſämmtliche Braugenoſſen, über 70 an der Zahl, daß Bürgermeiſter, Räthe und andre freie Perſonen ſich nicht mit dem geſetzlichen freien Tage, dem Donnerstag, begnügten, ſondern ſich auch noch in die Loostage der Uebrigen eindrängten 8). Wie eine Brauordnung, ſo gab es auch eine Müller⸗, eine Bäcker⸗ und eine Metzgerordnung, eine Wollenordnung u. ſ. w. Je mehr der Geſchäftsbetrieb durch Zunftbann und Privilegien monopoliſirt wurde, deſto gebotener war auch, zumal in Betreff der täglichen Lebensbedürfniſſe, die obrigkeitliche Sorge für das conſumirende Publicum. Alle jene polizeilichen Ordnungen haben zum Zwecke, Mangel, Ver⸗ ſchlechterung der Waare und Uebertheurung zu verhüten. Aus einer alsfeldiſchen Metzgerordnung des 16. Jahrhunderts wollen wir beiſpielsweiſe nur einige Beſtimmungen hervorheben. Nach derſelben ſoll das Fleiſch geſchätzt und an der Schirne verkauft werden; auf heimlichem Verkaufe ſteht Strafe. Die Schirne muß jederzeit mit Fleiſch verſehen ſein. Jeder Bürger darf übrigens, wie hergebracht, des Sonnabends und für die freien Markttage Vieh ſchlachten und das Fleiſch verkaufen. Die Metzger ſollen gute Kälber von wenigſtens 3 ½ Wochen einzukaufen ſuchen. Schlachtet ein Metzger ein Kalb unter dieſem Alter, ſo zahlt er, wenn es nicht 26 Pfund ſchwer iſt, einen Gulden Strafe, halb der Herrſchaft, halb dem Handwerk, und das Fleiſch wird überdieß in’'s Gotteshaus gegeben; erreicht aber ein Kalb, welches das verordnungsmäßige Alter hat, nicht das Gewicht von 26 Pfunden, ſo iſt der Metzger ſtraffrei, doch muß das Fleiſch geringer geſchätzt werden. Ein Zuſatz von 1574 verbot auch das Aufblaſen des Fleiſches und verordnete, daß die Taxen von den Schatzherren und Marktmeiſtern auf ausgehängte Tafeln zu ſchreiben ſeien ⁰). Handwerker und Waarenverkäufer hat es bekanntlich, wie überall, ſo auch in Deutſchland lange vorher gegeben, als die Zünfte entſtanden. Selbſt die erſten Vereinigungen derjenigen, welche gleiches Geſchäft betrieben und ſomit auch manche gemeinſame Zwecke im Vereine leichter und ſicherer zu erreichen gedachten, können noch nicht als Zünfte im eigentlichen Sinne gelten. Das Weſentliche der Zunft iſt die Alleinberechtigung des Geſchäftsbetriebs für die Glieder der Genoſſenſchaft auf einem beſtimmten Raume und in beſtimmtem Maaße, verbunden mit einer gewiſſen der Genoſſenſchaft zuſtehenden Aufſichts⸗ und Disciplinargewalt über ihre Angehörigen. Da das Privilegium nur von der Regierung ausgehen konnte, ſo iſt es natürlich, daß dieſe auch wieder gewiſſe Verpflichtungen dagegen ſetzte und nicht nur Freiheiten, ſondern auch Obliegenheiten zum Inhalt der Zunftordnungen machte. In einer Zeit, die im Ganzen nicht Mittel genug beſaß, um auf dem Wege freier und ausgedehnter Concurrenz dem Bedürfniſſe ſtetig zu genügen, und folglich ein Intereſſe hatte, die gewerbliche Production und den Bezug an Ort und Stelle möglichſt verbreitet und geſichert zu ſehen, hatte eine bevorzugte, aber geregelte Sicherſtellung der Arbeit gewiß für den Verbrauchenden nicht weniger ihren Nutzen, als für den Gewerbtreibenden ſelbſt. Hiermit ſoll übrigens nicht behauptet werden, daß das Emporkommen des Zunftweſens mehr ⁶) 1653. Abſchr. im Rathsarchiv. *) 7. Nov. 1664. Desgl. ³) 1666. Acten im Staatsarchiv. *) Abſchr. im Rathsarchiv. 14 in dieſer volkswirthſchaftlichen Erwägung, als in dem nachhaltigen, oft ungeſtümen Drang, womit die Handwerksgenoſſen ſelbſt ihre Vereine geltend zu machen wußten, begründet geweſen ſei. Von der politiſchen Seite des Zunftweſens haben wir hier indeſſen nicht zu reden. In Kaſſel finden ſich, wie oben bemerkt worden iſt, ſchon im Jahre 1337 Zünfte, die das Recht des Alleinverkaufs der in ihre Gewerbskreiſe einſchlagenden Waaren beſaßen. Die Ordnung, welche ihnen Heinrich II damals gab, behandelt ſie indeſſen nicht als etwas erſt Entſtehendes, ſondern weiſ't auf ein ſchon vorhergehendes Daſein zurück. Im Uebrigen war dieſer Landgraf den Zünften nicht eben günſtig. In Frankenberg herrſchte 1368 allgemeine Aufregung gegen faſt alle Claſſen den Handwerker, weil ſie in Waare und Arbeit die Preiſe überſetzten; nach vorgenommener Unterſuchung unterſagte Heinrich den Handwerkern jede Zunft oder Bruderſchaft unter einander; nur den Tuchmachern ward eine ſolche geſtattet, da keine Klage gegen ſie vorlag. Es wurde zugleich der die Concurrenz fördernde Wochenmarkt wieder hergeſtellt ¹⁰). In Alsfeld reichen die Zünfte wenigſtens bis in die Zeiten Hermann's des Gelehrten, und vielleicht auch weiter, zurück. Im Jahre 1414 redet Ludwig der Friedſame bereits von neuen Zunftbriefen, die er ertheilt, 1429 gibt er den Zunftmeiſtern und der Gemeinde einen beſonderen Beweis ſeiner Gnade dadurch, daß er das eine Zeitlang abgeſchaffte Inſtitut der Vierer wieder herſtellt und den combinirten Stadtrath zu einem gleichartigen Ganzen verſchmilzt 11). Ueber Zahl, Art und Ordnung der Zünfte findet ſich indeſſen im 15. Jahrhundert nichts Näheres. Unter Philipp dem Großmüthigen gab es, wie aus ſpäteren Zunftbriefen hervorgeht, zu Alsfeld acht Zünfte: Wollenweber, Leinweber, Schneider, Schuh⸗ macher, Bäcker, Metzger, Löwer(Gerber) und Schmiede. Dieſe Zünfte beſtanden noch in gleicher Zahl bei der Errichtung des Salbuches(1574). Die Häfner erhielten 1577, die Hutmacher 1605 ihren erſten Zunftbrief. Aus der Urkunde, worin Ludwig V 1605 den Schmieden ihre Privilegien beſtätigte, ergibt ſich, daß ihre Zunft ſechs verwandte Gewerbszweige umfaßte, nämlich die Grobſchmiede, die Kupferſchmiede, die Meſſerſchmiede, die Schloſſer, die Büchſenmacher und die Kannengießer. Ein Seiler, der 1662 erwähnt wird, hielt ſich zu ſeinem Gewerke in Grünberg. Die Sattler erhielten 1672, die Zunft der Schreiner, Bender und Büchſenſchäfter, ſowie die der Krämer erſt 1675 Corporationsrechte. Es mag auffallen, daß wir bis hierher von zünftigen Zimmerleuten, Maurern, Steinmetzen, Weißbindern, Dachdeckern und anderen Bauhandwerkern nicht die mindeſte Spur finden. Die Zunftbriefe enthalten in ihren Beſtimmungen durchaus nichts Außergewöhnliches, es müßte denn ſein, daß der von Ludwig V für die Schmiedezunft erneuerte ausdrücklich ſagt: Keiner ſoll eine Wehr in's Gebot tragen, ſie ſei kurz oder lang, bei Strafe von einem Albus. Ein ſolches Verbot läßt auf unangenehme Scenen ſchließen, die es in den Verſammlungen der aus ſechs verſchiedenen Beſtand⸗ theilen zuſammengeſetzten Zunft gegeben haben muß. Die Taxen für das Meiſterwerden waren je nach den Handwerken und Zeiten verſchieden. Sie floſſen halb in die herrſchaftliche Caſſe, halb in die der Zunft. Außerdem beſtand noch eine Nebenabgabe für die Armen und ein Weinſatz für das Handwerk. Im J. 1570 zahlte ein angehender Meiſter in den meiſten Zünften 6 Gulden, der Leinweber aber nur 4; die Taxe der Wollenweber betrug 1605 ſchon zwölf Gulden; ein Schmied zahlte 1670 ſechzehn Gulden, ein Sattler 1672 vier Goldgulden, ein Hut⸗ macher 1674 zehn Gulden, ein Schreiner, Bender oder Büchſenſchäfter 1675 acht, ein Krämer zehn Gulden. ¹1⁰) Frankenberger Chronik S. 202. ¹¹) Siehe Beil. II u. III im vorj. Programm. 15 Es kam die Zeit, wo im Schooße des Gewerbeſtandes ſelbſt nicht weniger als im Publicum das Beengende der Zunftſchranken, das Drückende der Zunftmißbräuche immer fühlbarer wurde. Der eine Gewerbszweig ſah ſich durch die Privilegien des andern in der Freiheit ſeiner Bewegung gehemmt, die vorhandenen Meiſter erſchwerten den Zutritt neuer, der beabſichtigte Schutz der Arbeit ward vielfach auch zum Schutze der Bequemlichkeit und des Schlendrians, der Conſument war in ſeinen Ausgaben, der Producent in ſeinen Einnahmen mehr oder weniger von den Zünften abhängig. Gegenwärtig, wo die Kriſis der Gewerbekrankheit noch immer nicht überſtanden iſt, wird es vielleicht nicht ohne Intereſſe ſein, einige Wahrnehmungen und Erwägungen, die ſich unſeren Vorfahren bereits vor zweihundert Jahren über dieſe Gebrechen aufgedrängt haben, in einzelnen Zügen kennen zu lernen ¹²). Im Sommer 1662, bald nach dem Regierungsantritt Ludwig's VI, trat auf fürſtlichen Special⸗ befehl zu Alsfeld eine Commiſſion zuſammen, um die gegebenen Zunftordnungen zu durchgehen, die beſtehende Praxis zu prüfen und dann gutächtlichen Bericht hierüber zu erſtatten. Dieſe Commiſſion war zuſammengeſetzt aus den ſämmtlichen Beamten, ſechs Rathsperſonen und ſechs Gliedern der Gemeinde. Es beſtanden damals erſt nur elf Zünfte, da Sattler, Schreiner und Krämer noch unzünftig waren. Zuerſt wurde die Wollenweberzunft vorgenommen, die einen ganzen Tag in Anſpruch nahm. Sie war die angeſehenſte und bedeutendſte und genoß neben anderen Vergünſtigungen ſchon ſeit Philipp's des Großmüthigen Zeiten auch das Recht des Wollenvorkaufs im ganzen Amte vom 1. Mai bis zum 13. Julius. An Streitigkeiten mit den Wollenhändlern, die zur Ausfuhr aufkauften, hatte es nicht gefehlt. Ferner war der Gewandſchnitt ganz in den Händen der Tuchmacher, die, ſeitdem der Verbrauch ſich nicht mehr auf heſſiſches Tuch beſchränkte, auch engliſches, lündiſches und andres fremdes Fabricat feil hielten und ſomit in dieſem Zweige ganz in den Geſchäftskreis der Kaufleute eintraten. Jedem Einheimiſchen, der nicht in ihrer Zunft arbeitete, wehrten ſie ſelbſt an freien Markttagen alle Concurrenz, und ſelbſt einzelne Zunftangehörige beſchwerten ſich darüber, daß ihnen von den Prüfungsmeiſtern ganz tadelloſe fremde Tuche aus Neid verworfen und mit Beſchlag belegt würden. Die Aufnahmekoſten endlich gingen weit über die geſetzlichen Taxen hinaus; für einen Fremden beliefen ſie ſich nahezu auf dreißig Reichsthaler. Auch das bloße Aufdingen koſtete für Wein, holländiſche Käſe, Handkäſe und Wecke für Meiſter und Meiſterskinder etwa vier Thaler. Gegen des Tuchmonopol der Wollenweber reichten bei dieſer Gelegenheit die Krämer zu Alsfeld, ſechs an der Zahl, eine Vorſtellung ein. Die Wollenweber— ſagten ſie— ſeien ihnen des Gewand⸗ ſchnitts wegen ſtets hinderlich geweſen, auch ihrerſeits zu einer Zunft zu gelangen. In Gießen, Grünberg und anderwärts werde ausländiſches Tuch ungehindert von den Krämern verkauft. Auch in Alsfeld dürfe an den freien Jahrmärkten der fremde Krämer ſolche Waare verkaufen, nur der einheimiſche ſei ausgeſchloſſen, müſſe ſich kümmerlich ernähren und ſehe ſich verachtet ohne Zunft. Die Zeit habe ſich geändert, auch das Publicum verlange Aenderung, und die Wollenweber ſelbſt müßten eingeſtehen, daß ſie den Anforderungen nicht mehr genügen können.„Wann aber,— heißt es dann weiter,— die Kramer ſolchergeſtalt eingeſchränkt und neben viel andern allhieſigen löblichen Zünften allein ohne Ordnung zunftlos, wie bishero geſchehen, leben ſollten, ſo iſt leichtlich zu erachten, daß bei ſo bewandtem gezwungenen Handel die Commercien an dieſem Ort einen als den andern Weg geſperret bleiben werden ¹²) Die nachfolgenden Einzelheiten ſind ſämmtlich aus Acten des geh. Staatsarchios entnommen, insbeſondere aus Abth. X Abſchn. 7. Convol. 32. 16 und ſie weder dem gemeinen Weſen, noch ihnen ſelbſten in ſo weit nützlich vorzuſtehen Gelegenheit erlangen, worbei es dann bei uns die Meinung gar nicht hat, ob wollten wir ſolches alles uns, den unzünftigen Kramern, zu Gutem nur allein erinnert haben, ſondern ſeind wohl zufrieden, daß alle anderen Zunftgenoſſen, weme es nur beliebet, ſich neben uns zugleich zur Kramerzunft bequemten, auch freien Handels und Wandels, aufs beſt ſie könnten, befleißigen möchten, auch gänzlich dafür halten, daß diejenigen, ſo in andern Zünften begriffen und noch neben uns der Kramerei ſich befleißigen, dieſes ebenwohl gemeiner Stadt Wohlfahrt vor verträglich erachten würden, auch unſerer dießmaligen Erinnerung beigepflichtet haben würden, wann ſie nicht noch zur Zeit ihr Abſehens auf ihre Mitzunftgenoſſen haben müßten, und dannenhero unſeres unmaßgeblichen Dafürhaltens die Kramerei zum wenigſten gleich Grünberg, alſo auch der Stadt Alsfeld zünftig zu gönnen wäre.“ Auf ihre Ermittlungen hin hoben nun die Commiſſarien folgende Punkte in ihrem Bedenken hervor: Es iſt dem gemeinen Weſen ſchädlich, daß Niemand außer den zünftigen Meiſtern den Gewand⸗ ſchnitt haben ſoll. Die Tuchmacher ſchaffen nicht in ausreichendem Maaße geringere Tücher, namentlich auch nicht Futtertuch. Man iſt deshalb genöthigt, außerhalb zu kaufen, und das Geld, das man, wie an andern Orten, den einheimiſchen Krämern oder Jedem, der ſonſt will, gönnen ſollte, wandert zu auswärtigen Juden und Chriſten. Die alte Obſervanz, nur in heſſiſches Tuch ſich zu kleiden, iſt längſt vergeſſen; dem gemeinen Weſen zum Nutzen ſoll man daher jedem Zünftigen und Unzünftigen mit engliſchen, lündiſchen, meißniſchen und überhaupt mit allen Gattungen von Tüchern und Futtertuch freien Handel geſtatten. Die übertriebenen Aufnahmekoſten ſind abſchreckend und der öffentlichen Sitt⸗ lichkeit ſchädlich. Gegen die Leinweber wurde klagend vorgebracht, daß ſie keinem Unzünftigen den Ankauf von Leinengarn in den Aemtern Alsfeld und Romrod und in dem Gerichte Schwarz geſtatteten; Teppich⸗ und Barchentweber ſahen ſich daher genöthigt, ihren Bedarf außerhalb des Landes durch Juden um hohe Preiſe zu beziehen; Leinwand und Zwirn war ellenweiſe bei den Leinwebern oft gar nicht zu haben, und dennoch wollten ſie Andre zum Verkauf nicht zulaſſen. Die Commiſſarien fanden es für die Bauern beſchwerlich, ihr Garn nur an Zünftige verkaufen zu ſollen; ſie billigten die Beſchwerde der Barchent⸗ weber und waren der Meinung, daß, da die Leinweber ihre Waare meiſt im Stück nach Frankfurt ſchickten, das Feilhalten von Zwirn und Leinentuch nach der Elle auch Andern zu erlauben ſei. Gegen die Schloſſer und Waffenſchmiede klagten die Grobſchmiede, daß dieſelben, obgleich ſie ſelbſt dem Bedürfniſſe nicht zu genügen vermöchten, ihnen doch wehren wollten, Sicheln, Thürbande und andre Gegenſtände, wozu man keine Feile brauche, anzufertigen. Hierauf meinte die Commiſſion, den Schmieden ſei dergleichen Arbeit auf Beſtellung wohl zu gönnen,„denn doch ein Jeglicher ſeinen Willen hat, ſolches entweder bei den Waffenſchmieden, Schloſſern oder Hufſchmieden machen zu laſſen.“ Auch ſolle man den Krämern, oder wem es ſonſt beliebe, des gemeinen Beſten wegen mit Eiſenwerk aller Art zu handeln nicht verbieten. Merkwürdig war der Zunftbann und die Praxis der Schneider. Außer der Beſchränkung der Nähterinnen und der Landmeiſter, welche letztere nur dann einem Bürger arbeiten durften, wenn dieſer in Nothfällen ihnen die Stoffe hinausbrachte, galt noch die weitere Satzung, daß fremde Arbeit auch an den Wochenmärkten nicht ausgelegt werden durfte. Nach ihrem alten Artikelbuch von 1573 verfiel ferner jedes mißlungene und verworfene Meiſterſtück halb der Zunft und halb dem Materien⸗ meiſter. Ein doppelter Eid band den Meiſtercandidaten, die Beſchaffenheit des aufgegebenen Meiſterſtücks Niemandem zu offenbaren und niemals in der Folge Anweiſung zur Herſtellung eines ſolchen zu geben. Zur Aufgabe aber wurde denjenigen, die man durchfallen laſſen wollte, eine längſt verſchollene Kleidungs⸗ 17 form geſtellt, die auch der Geſchickteſte oft nicht regelrecht auszuführen verſtand. Die Meiſterkoſten für einen Fremden ſtiegen auf zwanzig Thaler. Die Commiſſion beantragte die Abſtellung aller dieſer Mißbräuche und wollte an Wochenmärkten auch linnene Strümpfe und verſchiedene andre Waaren, die ſonſt in den Bann der Schneider gehörten, zugelaſſen ſehen. Den Aufwand beim Meiſterwerden trieben die Schuhmacher bei Fremden zuweilen bis auf 32 Reichsthaler; dem fremden Geſellen, welcher Meiſter werden wollte, mutheten ſie zu, zuvor zwei Jahre hinter einander bei einem Meiſter in der Stadt zu arbeiten. Mitgebrachte Kinder eingewanderter Meiſter, ſowie Bürgersſöhne, deren Väter nicht ſelbſt Schuhmacher waren, hatten die vollen Taxen der Fremden zu erlegen. Die Commiſſäre erklärten ſich mit aller Entſchiedenheit gegen ſolche Mißbräuche, insbeſondere aber gegen jene Behandlung der Fremden,„welche verurſacht,— ſagten ſie,— daß gute gereiſete Handwerksgeſellen fortgetrieben werden und man hingegen den Eingeſeſſenen, ſo theils nur von ihren Eltern das Handwerk gelernt und von ihrer Wanderſchaft weniger denn nichts zu ſagen wiſſen oder außerhalb etwas erfahren haben, ihre oftmalige böſe Arbeit annehmen und theuer genug bezahlen muß.“ Die Gerber hatten das Privilegium, daß in den Amtsbezirken von Alsfeld, Romrod und Schwarz die Häute nicht auswärts verkauft werden durften, bevor ſie ihnen angeboten waren und vier Tage lang zur Verfügung geſtanden hatten. Dagegen waren ſie in ihrem Abſatz wieder durch die Schuhmacher beſchränkt, die das Recht des Ledervorkaufs hatten. Die Commiſſion ſtimmte für den freien Verkauf der Häute und wenigſtens auch des Sohlenleders, welches die Gerber ohnehin nicht ſelbſt bereiteten, ſondern von außen bezogen. Die Metzger beklagten ſich über die Beſchränkung auf die ſtändigen Schlachttage und über den Fleiſchverkauf der Landjuden. Hierauf ward begutachtet, ſtatt der beſtimmten Tage Schlachtfreiheit an jedem beliebigen Tage zu geben, damit man nicht genöthigt wäre, ſchlechten Metzgern ihr untaugliches Fleiſch abzunehmen; in der Nachbarſchaft aber ſeien nur wenige Juden, die das Schächten betrieben. Bezüglich der Hutmacher ward der Wunſch ausgeſprochen, daß feine Hüte, die überhaupt von ihnen nicht gemacht würden, auch außer den freien Märkten von Krämern und Andern feilgehalten werden möchten.. Der einzige Seiler, der damals zu Alsfeld wohnte, ſtand im Rufe, die Leute zu übertheuern. Man fand es deshalb angemeſſen, den Vertrieb von Baſtſeilen, Lappſchnüren, Hanf u. dergl. auch den Krämern zuzuweiſen. Gegen die Häfner wurde nichts eingewendet, ſondern nur beantragt, daß die großen und bequemen Milchtöpfe von Obergleen auch in der Stadt öffentlich verkauft werden dürften. Auch die Bäcker kamen glimpflich durch; nur lag auch bei ihnen die Beſchwerde über zu große Koſten für eintretende Lehrlinge und Meiſter vor. Offenbar im Intereſſe einer freieren Handelsbewegung den Zünften gegenüber hatten die damals noch unzünftigen Krämer geſprochen; aber auch bei ihnen ging das nächſte Streben doch wieder nur auf die Herſtellung einer neuen Zunft. In der Haltung der Commiſſarien läßt ſich nicht verkennen, wie ſehr ſie darauf aus waren, auch zu Gunſten des verbrauchenden Publicums die weitgreifenden Zunft⸗ privilegien in engere Schranken zurückzuweiſen. Das Geſuch der Krämer unterſtützten ſie in folgender Weiſe:„der Kramer halben iſt ſämmtlicher Beigeſetzter Schluß, Wille und Meinung, daß in Anſehung ihrer ſchriftlichen und wohlerheblichen Motiven man in ihr Suchen, jedoch ohnmaßgeblich, wohl gehölen . 3 3 18 könnte, nämlich daß ein jeder unter ihnen nach ſeinem Belieben handeln und wandeln möchte, wie er wollte, und weil man nicht weiß, was Ihre Fürſtliche Durchlaucht der bisherigen Zunftordnungen halben endlich noch entſchließen möchte, iſt derentwegen noch zur Zeit mehrers nicht reſolvirt worden, als daß die Kramer immittels unter ſich ſelbſten eine Bruderſchaft machen und ſich deren gemäß verhalten könnten.“ Auch in ihrem Begleitungsſchreiben an den Landgrafen bezeichneten die Beamten das Zunftweſen, wie es zu Alsfeld in ihrer Unterſuchung ſich dargelegt hatte, als ein„faſt mißbräuchliches und zwar dem gemeinen Nutzen in vielen Stücken ſehr verhinderliches.“ Es blieb indeſſen noch lange bei'm Alten. Als 1665 die Wollenweber einem Manne, der zwar ihr Handwerk nebſt der Färbekunſt erlernt hatte, aber nicht zünftig war, um dieſes letzteren Umſtands willen auch das Färben der Tücher wehren wollten, kam auf die Beſchwerde desſelben von oben nur die Weiſung an die Beamten, den Webern„gütlich zuzureden“ und dann zu berichten. Ferner hatten verſchiedene Perſonen, — und unter dieſen der Rentmeiſter, der Bürgermeiſter, der Inſpector und der Pfarrer,— es vorge⸗ zogen, bei ihrem Hausſchlachten ſtatt der zünftigen Metzger ſich andrer Perſonen zu bedienen, die ſie auf den Taglohn bezahlten. Auf die Beſchwerde der Zunft erging 1666 von der Regierung zu Gießen der Befehl an das Amt, die Metzger bei ihren Privilegien gegen die Hausſchlächter zu„manuteniren.“ Dieſer Hausſchlächter aber gab es nur zwei, von welchen der eine ein ſiebzigjähriger, für ſein Geſchäft unfähig gewordener Leinweber war. Eben ſo wurden 1670 die Wollenweber bei ihren alten Rechten gegen die Krämer geſchützt,„damit die Schafzucht emporgebracht werde, die Wolle und das Geld nicht aus dem Lande gehe für ſchlechtes Tuch, das hereingebracht wird, und damit die Tuchmacher nicht um der Krämer und Wucherer willen in Noth kommen.“ Endlich im Jahre 1675 drangen die Krämer mit ihrem Begehren durch. Sie wurden als Zunft anerkannt und erhielten neben den Wollenwebern den Gewandſchnitt, ſollten aber keine geringeren Tücher verkaufen, als dieſe machten, und auch vorzugsweiſe von dieſen ihre Waare beziehen. Gleichzeitig wurde den Ausländern das Hauſiren verboten. Hierbei wollten ſich indeſſen die Wollenweber nicht beruhigen. Noch aus dem Sommer 1685 liegt uns eine an den Landgrafen Ernſt Ludwig gerichtete Supplik vor, worin ſie über drohende Verarmung klagen und den Krämern gegenüber bei ihrem alten Herkommen gelaſſen zu werden bitten. Wir erfahren hierbei, daß es in Alsfeld damals nur drei Krämer, aber acht und dreißig Wollenweber gab. Beiderlei Geſchäfte haben ſich in der Folge beträchtlich vermehrt, und beide haben ihr gutes Auskommen gehabt, bis endlich in neueſter Zeit die Tuchmacherei der Einzelmeiſter zu Alsfeld eben derſelben Kriſis unterlag, wie an ſo vielen andern Orten ¹³). 4 ¹3) Im Jahre 1817 beſtand die„Wollenweberzunft aus 113 Meiſtern, von welchen aber nur 60 ſelbſtſtändig arbeiteten; gegenwärtig zählt Alsfeld 53 berechtigte Tuchmachermeiſter, und von dieſen treiben nur 16 ihr Geſchäft. In weit beſſerem Stande hat ſich die Leinweberei erhalten, die auch in der Umgegend ſeit vielen Jahren fleißig betrieben wird. 19 XIII. Ueberblick der Geſchichte bis zur Reformation. Wenn Alsfeld ſich mit dem Anſpruche begnügen muß, als Stadt nicht älter und nicht jünger zu ſein, als die meiſten Städte des alten Oberheſſens, für deren Gründungszeit im Allgemeinen das Ende des zwölften und der Anfang des dreizehnten Jahrhunderts angenommen werden darf, ſo gehörte es doch ſogleich bei ſeinem Erſcheinen ſchon unter die bedeutenderen und geehrteren Orte des Landes. Man könnte vielleicht auch ſagen, unter die glücklicheren; denn auswärtigen Angriffen iſt es ſelten und erſt ſpäterhin ausgeſetzt geweſen und hat dieſelben überdieß, wenigſtens vor dem dreißigjährigen Kriege, mit Erfolg zurückgeſchlagen. Nach dem Erlöſchen des thüringiſchen Mannsſtammes ſogleich dem Hauſe Brabant zugewandt, hat die Stadt niemals einen andern als einen heſſiſchen Oberherrn gehabt und iſt niemals dauernd in fremdem Pfandbeſitze geweſen. Die ſpätere fuldiſche Lehnsherrlichkeit war eine leere, nicht in das Leben eingreifende Form. Die mainziſchen Prätenſionen, zu welchen zweimal im Stillen der Verſuch gemacht wurde, zuerſt nach Heinrich Raspe's Tode und dann bei der Thronbeſteigung Adolph's von Naſſau, den der Erzbiſchof zu voreilig für eine zu Allem willige Creatur genommen hatte, blieben beim Schmieden etlicher Urkunden ſtehen ¹), und Alsfeld iſt zu keiner Zeit auch ſelbſt nur der Form nach, wie Grünberg und Frankenberg, mainziſch geweſen. Einen Bürger der Stadt, den reichen Friedrich, nannten die Landgräfin Sophie und ihr Sohn Heinrich ihren Gaſtfreund; die Stadt ſelbſt trat mit ihnen, als es im Interregnum galt, den Landfrieden zu ſchirmen, nebſt Marburg und Grünberg in den rheiniſchen Städtebund. Ihre Lage an demjenigen Punkte, wo ſich die alte Landſtraße theilt, um in dem einen ihrer Zweige über Hersfeld nach Thüringen, in dem andern aber über den Spieß nach Niederheſſen weiter zu ziehen, wies ihr eine für die Zwecke des Bundes nicht zu überſehende Bedeutung an; für Heſſen ſelbſt ſtand ſie in der ſüdöſtlichen Landſpitze, die ſich zwiſchen ziegenhainiſches, hersfeldiſches und fuldiſches Gebiet vorſchiebt, auf der Wache. Daß ſie aber den Verkehr nicht allein ſchützte, ſondern auch neben ihrem Ackerbau thätig in denſelben eingriff, dafür möchten die Bracteaten ſprechen, die ihren Namen tragen und ohne Zweifel noch aus dem dreizehnten Jahrhundert ſtammen. Oberheſſiſche Münzſtätten aus jener Zeit finden ſich außerdem vielleicht nur noch in Marburg, Frankenberg und Grünberg ²). Die alsfeldiſche Währung wird auch in der Folgezeit in Urkunden oft erwähnt, und ſelbſt noch auf neuere Kirchenrechnungen hat ſich dieſer Name fortgeerbt. Der Gulden betrug 26 Albus oder 52 Kreuzer. Auch nach dem alsfeldiſchen Fruchtmaße ward in der Stadt und in der Umgegend gemeſſen. Wenige Jahre nach Heinrich's I Tode gerieth ſein Nachfolger, Otto I, in eine Fehde mit dem Abte von Fulda. Weder das Jahr, noch des Gegenſtand des Streites iſt genau bekannt. Wahrſcheinlich aber iſt es, daß Beide weniger in eigner Sache, als zur Hülfeleiſtung für ihre beiderſeitigen Bundesgenoſſen ¹) Zu der im vorjährigen Programme S. 13 beſprochenen Fälſchung findet ſich in dem inzwiſchen erſchienenen zweiten Bande von Baur's Heſſiſchen Urkunden unter Nr. 2 ein Seitenſtück, das den dort von mir ausgeſprochenen Verdacht der plumpſten Täuſchung nunmehr zur vollſtändigen Gewißheit erhebt. Die Mainzer Richter geben nämlich daſelbſt im Jahre 1268 das Vidimus einer angeblichen Urkunde des Erzbiſchofs Ruthard von 1091, in welcher auch folgende Stelle vorkommt:„Adelesfelt, cuius proprietas cum jure patronatus ex donatione Cunradi palatini comitis Rheni ad prelibatum monasterium(S. Jacobi) pertinet.“ Die Fälſcher laſſen alſo hier den Pfalzgrafen eine Schenkung zu einer Zeit gemacht haben, wo er noch lange nicht geboren war. ²) Nebel(die heſſ. Münzſtätten im Mittelalter, im Archiv Bd. I. S. 93 ff.) dehnt ſeine Aufzählung auf alle dem jetzigen Umfange des Großherzogthums angehörigen Städte aus. Ich habe oben bloß die altheſſiſchen im Auge gehabt. Alsfeld aber hat Nebel als Münzſtätte nicht gekannt. 3* 20 eingriffen. In dieſem Streite lagerte der Abt drei Tage vor Alsfeld, und da er der Stadt nichts anhaben konnte, ſo ſuchte er ſich durch meilenweite Verheerung der Umgegend zu rächen. Indeſſen eilten ihm die Bewohner nach und brachten ihm eine namhafte Schlappe bei, ſo daß er mit ſtark gemindertem Heere nach Hauſe kam 3³).. Trotz der faſt unaufhörlichen Fehden unter Heinrich dem Eiſernen und Hermann dem Gelehrten behielt Alsfeld doch noch auf längere Zeit hin Muße und Mittel zur Entfaltung einer ganz beſonderen bürgerlichen Thätigkeit. Darauf weiſ't nicht nur die Weiterbildung ſeiner ſtädtiſchen Verfaſſung hin, ſondern auch die anſehnliche Zahl baulicher Unternehmungen und frommer Stiftungen, die ſich hier in wenige Jahrzehnte zuſammendrängen. Die Durchleitung der Liederbach, die Frauenkirche, der Leonhards⸗ thurm, die Walpurgiskirche und ihr mächtiger Thurm ſind ſämmtlich in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts ausgeführt worden. Dazu bedachten wohlhabende Männer und Frauen die Kirchen mit Dotationen von Altären und mit Prachtwerken, wie man ſie damals in Heſſen wohl noch ſelten ſehen mochte 4). Der Pfarrrector von Alsfeld, Stebin oder Stephanus, war ein bei Heinrich dem Eiſernen hochangeſehener Mann. Neben ſeinem Amte an der Stadtkirche hatte er auch⸗ noch das eines Caplans des Landgrafen in der Capelle auf der Altenburg; außerdem war er des Landgrafen„innerſter Rath“ und der Verwalter ſeiner Gefälle in der Umgegend; auch zum Obmann eines Schiedsgerichtes in einem Streite zwiſchen Mainz und Heſſen iſt er einmal beſtellt geweſen 5). Unter Hermann dem Gelehrten ſah ſich Alsfeld zeitweiſe zur Reſidenz erhoben; in ſeinem daſelbſt neuerbauten Schloſſe hatte dieſer Land⸗ graf 1395 eine Verſammlung fürſtlicher Häupter zur Abſchließung eines Landfriedensbündniſſes um ſich 6). Der ebenfalls unter Hermann am Fulderthore neu aufgeführte Leonhardsthurm ⁷), ein mächtiger Stein⸗ ³) Ueber dieſe Fehde ſ. Anonymi vita Henrici V Abbatis Fuldensis, b. Schannat Hist. Fuldens. Tom. II. p. 236. Brower, Antiqu. Fuldens. lib. IV. p. 320. Eine Angabe des Jahres findet ſich bei beiden nicht.— Die Congeries (Kuchenbecker I. 3) nennt das Jahr 1314, Winckelmann(Lobrede S. 11) das J. 1312, Teuthorn(VI. 80 ff. u. 119) das J. 1323 oder 1324. Schmidt(II. 93) und Rommel(II. 111) legen das Ereigniß in das Jahr 1319 oder kurz vor dasſelbe, was am meiſten für ſich hat. ⁴) Bei dem damals noch ſo geringen Verkehr zwiſchen Deutſchland und Frankreich liegt wohl die Vermuthung nahe, daß der pariſer Codex des Nikolaus de Lyra, welcher 1371 der Pfarrkirche von den beiden Caplänen des Landgrafen, Stebin und Sibold Rotzmul, zum Geſchenke gemacht wurde, durch Vermittlung des berühmten heſſiſchen Theologen Heinrich von Langenſtein, der damals zu Paris lehrte, nach Deutſchland gekommen ſei. Leider iſt von den ſechs geſchenkten Bänden nur noch ein einziger vorhanden. *) Ueber ſeine verſchiedenen Aemter ſ. Würdtwein, Dioec. Mog. III. 298. Hiſt. diplom. Unterricht von des deutſchen Ordens Privilegien, Beil. 84. Baur H. U. 603. *) Winckelmann Th. II. S. 200. Guden. III. 630. Das Schloß ſtand an der Stelle des jetzigen Landgerichts⸗ gebäudes. *) Erbaut 1386. Die heute gebräuchliche Namensform läßt ſich nicht mit alten Urkunden belegen. Die Chorographie ſagt:„Es wird auch dieſer Gefängnißthurm vom gemeinen Mann gewöhnlich Leiner genannt, halte aber meines wenigen Bedenkens dafür, daß dieſes ex abusu linguae verſtümmelterweis alſo geſchehe und er viel rechter Turris S. Leonhardi, St. Leonhards⸗Thurn, heiße, als welchen vor alten Zeiten die Papſtler für einen Patron der Gefangenen angeſchrien und dieſer Thurn zu deſſen Ehr ſey alſo geweihet worden, wie denn auch das alte Gemählds an der Mauer obig der Fulder⸗ pforten um ein Merkliches ſolches anzeigen kann, ſo nunmehr meiſtentheils verblichen und verfallen iſt.“ Man ſieht, daß Gilſa oder deſſen Commentator Leußler hier nur eine Conjectur aufſtellt, deren Richtigkeit wir auf ſich beruhen laſſen. Die Beſtimmung des Thurmes war aber gewiß nicht vorzugsweiſe die eines Gefängniſſes. Uebrigens war nach der Legende St. Leonhard allerdings der Patron der Gefangenen, aber ein für die Obrigkeiten ſehr gefährlicher: er bat ſeine Anrufer nicht nur mit guten Worten los, ſondern ſprengte nöthigenfalls auch Ketten und Thürme(Fr. Pfeiffer, Deutſche Myſtiker I. 237). Was konnte wohl eine Obrigkeit beſtimmen, einem ſolchen Heiligen gerade ihren Gefängnißthurm zu dediciren? Etwa die Abſicht, ſich mit ihm abzufinden? In einem Bauregiſter von 1479 findet ſich ein Lengrabenthor genannt, 21 cylinder, mit Zinnen und Spitze gekrönt, mochte jetzt für die Stadt eine weit beſſere Wehr und Warte bieten, als die alte Burg, die in geringer Entfernung davon ſtand und wahrſcheinlich von nun an ihrem Verfall ziemlich überlaſſen war. Von den Verheerungen des Sternerkrieges und der nachfolgenden Ritterbündniſſe, welche die Gegenden an der Lahn und an der Fulda ſo hart mitnahmen, blieb Alsfeld, ſoviel man ſehen kann, ſo gut als gänzlich verſchont.: So wenig nun Alsfeld in jener Zeit von den Stürmen der Kriege unmittelbar berührt ward, ſo blieben dieſelben doch nicht ohne finanzielle Folgen. Die fortwäyrenden Händel mit den Nachbarn brachten den Landgrafen große Ausgaben, und die Geſchicke Alsfeld's ſind auch in dieſer Beziehung mit den Angelegenheiten ſeiner Herren mannichfach verflochten. Schon 1350 hatte Heinrich II dem Grafen Philipp von Solms eine lebenslängliche Rente von 300 Pfund Hellern auf Alsfeld und Grünberg angewieſen ⁵³). Vier Jahre ſpäter kündigte er den Herren von Eiſenbach die Pfandſchaft von Merlau und Altenburg ſammt Zubehör, und Alsfeld hatte hierbei die Ablöſungsſumme von 5701 Pfund Hellern auf ſich zu nehmen ³). Im nächſten Jahre verpfändete er zur Verzinſung eines Dahrlehns, das ihm die Capelle zu Altenburg gab, 11 Pfund Heller aus ſeinen auf Michaelistag zu Alsfeld fälligen Renten ¹⁰); 1357 lieh er von den deutſchen Herren zu Marburg 200 Gulden, rückzahlbar durch den Pfarrer Stephanus, den Einnehmer ſeiner Gefälle in Grünberg und Alsfeld 11). Ueber dasjenige, was an ſolchen Belaſtungen noch etwa außerdem in dieſe ſieben Jahre fällt, oder was denſelben vorausgeht, liegen uns keine Nachrichten vor. Neben allen dieſen Leiſtungen aber hatten die Bedezahluugen nicht aufgehört, und es war daher gewiß ein Act wohlbegründeten Maaß⸗ haltens, als Heinrich am 23. Auguſt 1358 urkundlich zuſicherte, ſeine Lieben und Getreuen, den Rath und die Bürger zu Alsfeld, mit Beden und andern Abgaben vorerſt nicht mehr zu belaſten, ſondern gnädigſt darauf zu verzichten, bis ſie die für ihn übernommene Schuldenlaſt(suorum debitorum onera, quibus pro nobis opprimuntur) und die zu ſeinem Vortheil ausgeſtellten Verſchreibungen einigermaßen würden getilgt oder ausgelöſet haben ¹2). An demſelben Tage gab er auch unter beſonderer Anerkennung der ihm geleiſteten Dienſte die bereits oben angeführte Urkunde, worin er im Intereſſe der Gemeinde verſprach, auf Gegenſtände, die der allgemeinen Abgabepflicht unterlagen, fernerhin keine Sonderfreiheit zu ertheilen. Es iſt nicht zu beſtimmen, wann der Zeitpunkt erſchien, wo die in Ausſicht geſtellte Schulden⸗ minderung als erreicht betrachtet werden durfte; gewiß aber iſt es, daß Alsfeld nicht lange mit neuen herrſchaftlichen Auflagen verſchont blieb. Zwar berührte es nicht zunächſt die Gemeinde, daß Heinrich II im Jahr 1365 30 Schillinge Turnoſe von ſeinem dortigen Zoll als Jahreszins für ein Darlehen an worunter ohne Zweifel das Fulderthor zu verſtehen iſt. Gelehrten Verballhorniſtrungen haben in unſerer Gegend gar manche Ortsnamen eine ſcheinbare Veredlung zu verdanken. Ich nenne beiſpielsweiſe den Hubertusbrunnen leigentlich Hochwärterbrunnen) bei Gießen, die Pancratiusſtraße leigentlich Bangerts⸗ oder Baumgartengaſſe) in Darmſtadt und das Gethürms(urkundlich Gedörn) bei Alsfeld. Doch will ich mit dieſem allem nur Zweifelsgründe und keine Verwerfung ausgeſprochen haben, wie mir denn auch die Namensform Leiner eine vollſtändig dunkle iſt. ³) Beurk. Rechtsbeweis der dem hochf. Haus Heſſen⸗Darmſt. in dem gräfl. Hohen⸗Solmiſchen ſog. Oberamt Hohen⸗ ſolms zuſtändigen mitlandesfürſtlichen Hoheit. 1748. Beil. I. ²) Landau, Heſſ. Ritterburgen III. 383. ¹1⁰) Baur, H. U. 603. ¹¹) Hiſt. dipl. Unterricht v. des deutſchen O. Priv. Beil. 84. ¹²) Orig. im Rathsarchiv. Siehe Beil. II. 22 die von Trubenbach verſetzte 13); wohl aber übernahm dieſelbe ſchon in demſelben Jahre, für Otto den Schützen, ſofern dieſer ſeinen Vater überleben ſollte, jährlich 70 Mark löthigen Silbers an den Land⸗ grafen Hermann zu zahlen ¹⁴). Nach dem baldigen Tode Otto's verglich ſich Heinrich mit dem Stephans⸗ ſtifte zu Mainz wegen des Gerichtes Niederohmen, der Dörfer im Ebsdorfer Grunde und andrer Objecte, die er auf 60 Jahre vom Stifte zu Lehn nahm, auf eine Jahresgülte von 250 Schillingen guter alter Turnoſen, von welchen Marburg 130 und Alsfeld 120 zu Frankfurt allemal zwiſchen Lätare und Judica zu zahlen übernahmen ¹⁵). Die Anweiſung des Landgrafen lautet auf ſeine rechte Bede zu Alsfeld und ſagt die Stadt für jedes Jahr, in welchem ſie die 120 Schillinge zahlen werde, quitt, ledig und los von dieſer Bede ¹⁶). Nichts deſto weniger erfolgte ſchon im nächſten Jahre wieder eine Anweiſung für Hans Stebin im Betrag von 20 Pfd. Hlr.„auf unſerer Stadt zu Alsfeld Bede und Geſchoſſe“ ¹⁷). Und wiederum ein Jahr ſpäter verſchrieb Heinrich abermals aus ſeiner„rechten Bede“ ſechzig Gulden jährlich, zahlbar an das Petersſtift zu Fritzlar 18). Hermann's des Gelehrten Geldnoth griff nach dem Sternerkriege zu dem Auskunftsmittel, das Gericht auf dem Houg ſammt Zubehör für 600 Schilling Turnoſe an Ditmar von Liederbach zu verſetzen 19). Dieſe Verpfändung betraf zwar nicht eigentlich die Stadtgemeinde, ſondern nur den Landbezirk, der jenem Gericht angehörte; aber bald ward auch die Stadt ſelbſt mit Grünberg und Romrod in eine Pfandſchaft gezogen, als Hermann in ſeiner Fehde mit Mainz, Thüringen und Braunſchweig ſich den Beiſtand der Herren von Biembach um 400 Gulden erkaufte ²2⁰). Bei ſeinem Vergleiche mit Henne von Eiſenbach ſetzte Hermann ferner dieſen auf eine Leibrente von. 500 Gulden, von welchen Marburg, Alsfeld und Grünberg je 100, Homberg, Kirchhain, Frankenberg und Gießen aber je 50 Gulden tragen ſollten 2¹²). Wenige Jahre nachher verpfändete er auch an Erwin von Ufhuſen ſeine Höfe und Vorwerke in Alsfeld und deſſen Umgegend, wiederlösbar um 670 Gulden ²²). Unter allen für die Landesherren übernommenen Verpflichtungen iſt keine von ſchlimmeren Folgen für die Stadt geweſen, als diejenige, nach welcher an das Stephansſtift zu Mainz jährlich 120 Schillinge zu zahlen waren. Aus einem Vergleiche, den die Stadt im J. 1409 mit dieſem Stifte abſchloß, ergibt ſich, daß damals ein bereits auf 470 Gulden angelaufener Rückſtand vorlag. Die Stadt verſprach jetzt, in der Herbſtmeſſe zu Frankfurt jedesmal 50 Gulden bis zur vollen Tilgung des Rückſtandes zu zahlen, gleichzeitig aber in der Oſtermeſſe die fortlaufenden 120 Schillinge zu entrichten 24). Ob nun etwa die inzwiſchen hinzugekommene Auflage, binnen vier Jahren 800 Gulden für den Landgrafen an Holzapfel ¹³) Baur, H. U. 969. ¹4) Ebendaſ. S. 663. ¹5) Würdtw. III. 293. Die Urkunde iſt v. 1. Mai 1370. ¹6) Copie im St. A., von demſelben Datum. ¹1) 22. März 1371. Urk. im Rathsarchiv. ¹8) Mittw. nach Michaelis 1372. Vidimirte Abſchr. des Schadlosbriefs im St. A. Vgl. Baur, H. U. 701. ¹5) 1377. Baur, H. U. 733. ²⁰) 1387. Wenck II, U. B. 462. Wenck gibt hier nur einen Extaact und nennt nicht etwa beſtimmte Gegenſtände in den drei Städten, ſondern die Städte ſelbſt als Pfandobject, was doch in Anbetracht der nicht ſehr erheblichen Summe etwas auffällig iſt.— 21) 1397. Baur, H. U. 841. *²) 1406, Freit. vor Simon u. Juda. Orig. im St. A. *3) 1409, tertia feria proxima post dom Judica. Orig. im St. A. 23 von Rolshauſen zu zahlen, die regelmäßige Zahlung an Mainz unthunlich machte, oder ob Hinderniſſe anderer Art eingetreten waren, laſſen wir unentſchieden; das aber ſteht feſt, daß die Stadt wegen ihrer Nichtzahlung von dem Stifte bei dem kaiſerlichen Hofgerichte verklagt, von dieſem vorgeladen und, als ſie an drei Gerichtstagen nicht erſchien, in contumaciam verurtheilt und vom Kaiſer in die Reichsacht erklärt wurde. Kaiſer Siegmund verkündigte unter'm 19. September 1418 von Ulm aus,„daß wir von Römiſcher königlicher Macht und Gewalt die vorgenannten Bürgermeiſter, Schöffen, Rath und Bürger gemeinlich, Mannsgeſchlecht und über vierzehn Jahr alt, zu Alsfeld in unſere und des Reiches Acht gethan und gekündet und aus unſerm und desſelben Reichs Frieden und Schirme genommen und in den Unfrieden geſetzt haben u. ſ. w.“ ²⁴). Wir wiſſen nicht zu ſagen, wie frühe oder wie ſpät ſich die Stadt durch Nachgiebigkeit von der Acht wieder frei gemacht hat; die jährlich laufende Schuld aber erbte ſich noch lange über die urſprünglich beſtimmten ſechzig Jahre hinaus. Als Philipp d. Gr. im Jahre 1523 den Rath ein Verzeichniß der auf den Beden noch haftenden Laſten aufſtellen ließ, erſchienen auch noch die 120 Schillinge für Mainz, eben ſo die 60 Gulden für das Petersſtift zu Fritzlar ²⁵); auch das Salbuch von 1574 führt noch jene mainziſche Schuld auf. Weiter zahlte damals die Stadt auch 57 Gulden an Zinſen für ein Capital, das 1455 dem Landgrafen von dem Erbmarſchall Hermann von Riedeſel darge⸗ liehen und deſſen Forderung dann an das fritzlariſche Stift abgetreten worden war ²⁸³); desgleichen laſteten noch verſchiedene andre Verzinſungen auf den inzwiſchen in den Pfandbeſitz der Stadt über⸗ gegangenen Beden ²⁷). Unter den übrigen Ereigniſſen des fünfzehnten Jahrhunderts ſei nur noch das eine erwähnt, daß Alsfeld im J. 1474 auch vor einem Vehmgerichte geſtanden hat. Der Freigraf Heinrich Schmidt lud vor ſeinen Stuhl zu Volkmarſen den Bürgermeiſter, den Rath und alle männlichen Einwohner über vierzehn Jahre alt ²⁸), und zwar auf die Klage eines gewiſſen Hermann Waldeck, der ſie beſchuldigte, ihm, einer gerichtlichen Kummerſentenz zum Trotze, bei der gegen einen Fremden vorgenommenen Kümmerung (Beſchlagnahme von Leib und Gut) ungebührlichen Widerſtand gethan zu haben. Die Stadt erſchien vor dem Freiſtuhle, vertreten durch zwei Bevollmächtigte, ächte rechte Freiſchöffen, und leiſtete durch dieſe den Reinigungseid. Es erfolgte hierauf ein losſprechendes Urtheil, und der Kläger ward in die auf zwei und zwanzig rheiniſche Gulden erwachſenen Koſten verfällt ²). Schließlich iſt noch der Stellung zu gedenken, welche Alsfeld während der Minderjährigkeit Philipp's des Großmüthigen der Regentſchaft gegenüber einnahm. Auf dem Landtage zu Treiſa(1514), wo die verſammelten Stände die bisherige Regentſchaft abſetzte, um Philipp's Mutter, Anna von Mecklenburg, an die Spitze der vormundſchaftlichen Regierung zu berufen, waren Grafen, Ritterſchaft, Prälaten 24) Orig. im St. A. ²s) Orig. im St. A., ein ſehr vermodertes Papierheft. 26) Urk. v. 11. Nov. 1455. Copie im St. A. ²²) Namentlich 25 Gulden Zinſen an die Kirche von Wieſeck, modo Georg von Langenſtein, laufend ſeit 1451 (Urk. im St. A.), und 25 Gulden Zinſen an die Erben von Happel Schaufuß, welcher 1449 dem Landgrafen 500 Gulden geliehen hatte(Copie im St. A.). ²)„Die Erſamen Borgermeiſter radt gemeynde wertliche vnwiſſende manßperſonen poben vierzehin Jar ald zeu Alßveld“. ²⁰) Urk. v. 1474, Donnerst. nach Mariä Reinigung. Original im Rathsarchiv. 24 und 37 Städte für die Landgräfin; nur acht Städte traten für die alten Regenten auf und unterſchrieben die Beſchlüſſe der Verſammlung nicht. Unter dieſen Städten erſcheint neben Kaſſel auch Alsfeld, das in der bezüglichen Urkunde„Elfelt“ genannt wird 30). XIV. Aus der Reformationszeit. Alsfeld iſt unter den heſſiſchen Städten diejenige, welche zuerſt der Reformation Luther's beige⸗ treten iſt. Hierfür haben wir das Zeugniß des Reformators ſelbſt ¹). In ſeiner Wahl⸗ und Wappen⸗ predigt ſetzt Happel die Epoche dieſes Beitritts in das Jahr 1522 ²). Steht dieſe Zeitangabe, was wir nicht bezweifeln, richtig, ſo iſt hierbei natürlich nicht an die förmliche Einführung eines neuen Cult⸗ und Lehrſyſtems zu denken, das ja damals überhaupt noch nicht zum Abſchluſſe gekommen war; ſondern es handelt ſich alsdann nur um ein frühzeitigeres Hervortreten allgemeiner und durchgreifender Sympathien für Luther und ſein Wirken, um regere Betheiligung an reformatoriſchen Predigten, wohl auch um die Abſchaffung der lateiniſchen Meſſe und um den Beifall, mit welchem man Luther's Anſichten vom Ablaſſe, vom Papſtthum und von der Unverbindlichkeit der Kloſtergelübde aufnahm. Dieſes alles bewegte in jener Zeit die Bevölkerung Kurſachſens und zeigte ſich mehr oder minder auch an ver⸗ ſchiedenen Orten Heſſens. Schon 1521 hat Johann Kirchhain zu Kaſſel die Meſſe in deutſcher Sprache geleſen. 3 Landgraf Philipp hielt ſich, ſo groß auch die Theilnahme war, welche Luther ſchon auf dem Reichstag zu Worms ihm eingeflößt hatte, doch noch geraume Zeit von aller öffentlichen Betheiligung ferne, ließ aber, wie Friedrich der Weiſe, dasjenige, was die Gemüther erfüllte, bis zu einem gewiſſen Grade gewähren. In Beſorgniß vor den möglichen Folgen jäher und vereinzelter Aenderungen, zog er es für's Erſte vor, ſich derjenigen Reformationsbewegung auzuſchließen, welche auf den Reichstagen von 1522 und 1524 ihre Vertretung fand, und gebot deshalb auch den Pfarrern und Predigern des Landes, ſich den Abſchieden beider Reichstage gemäß zu verhalten.„Die aber ſolches nicht wollten thun,— ³⁰) Nebelthau, die zwei älteſten Urkunden der landſtändiſchen Verfaſſung in Heſſen,— in der Zeitſchr. f. Heſſ. Geſch. u. Landesk. Bd. VIII. S. 247 ff. ⁴)„Gott hat dieſe Stadt erleuchtet, daß ſie die erſte Heſſenlands iſt, welche das wahre Evangelium angenommen.“ Winckelmanns Lobrede auf Alsfeld, S. 16. *) S. 45.— Daß Schnabel ſchon 1520 von den Zinnen der Stadtmauer gepredigt und daß auch Luther auf ſeiner Reiſe nach Worms von einem Mauerthurme herab, den man in neuerer Zeit„das Lutherthürmchen“ zu nennen pflegt, eine Anrede an das auf einer Wieſe unter demſelben verſammelte Volk gehalten habe, iſt eben ſo unerwieſen als unwahrſcheinlich. Alsfeld's Mauern waren damals noch mit einem breiten Graben umgeben, der erſt 1553 auf Philipp's d. Gr. Anordnung zugeſchüttet und in nutzbares Gelände verwandelt wurde. Das fragliche Thürmchen aber, das ohnehin zur Rednerbühne wenig geeignet iſt, erſcheint wenigſtens bis zur Zeit des dreißigjährigen Kriegs immer nur als Pulverthurm.— Nicht weniger ſchief iſt aber auch Winkelmann's Ausdruck, wenn er S. 200 ſagt, Alsfeld habe unter allen Städten in Heſſen zuerſt„die Augsburgiſche Confeſſion“ angenommen, die ja erſt abgefaßt wurde, nachdem in ganz Heſſen die Reformation längſt in allen Formen eingeführt war. 25 ſagt Wigand Lauze's Chronik ³),— ſollten ſich ſeiner Länder äußern oder gewärtig ſein, daß ſie in Verwahrung genommen würden. Wie dann hierauf etliche aus dem Lande hinweg ſeind gezogen, etliche aber, ſo da blieben, aber von einmal angenommener und erkannter Lehre nicht wieder wollten abſtehen, darüber in Haft und Verwahrung kommen, aber bald hernach wieder ledig und losgegeben worden.“ Erſt die fleißige Lectüre der lutheriſchen Bibelüberſetzung, die Belehrungen des auf einer Reiſe nach Heidelberg zufällig mit ihm zuſammentreffenden Melanchthon, der nähere Umgang mit Adam Kraft, den er während des Bauernkriegs kennen lernte und zu ſeinem Prediger annahm, begründeten in Philipp eine tiefere Einſicht in dasjenige, was einer Reform bedurfte, und erſt die hinzukommende Ueberzeugung von der Nothwendigkeit einer ganz außergewöhnlichen Kraftentwickelung zum Siege über die von allen Seiten ſich aufthürmenden Hinderniſſe führte ſeinen aufſtrebenden und entſchloſſenen Sinn zu der Stellung eines Vorkämpfers, in welcher wir ihn bald nachher an der Seite Johann's des Beſtändigen thätig ſehen. Von hohem Intereſſe für die Kenntniß des Entwickelungsganges, den Philipp's Anſichten in dieſer Beziehung nahmen, ſind die Briefe, die er in den Jahren 1524 und 1525 theils an ſeine Mutter, theils an die Herzoge Georg und Johann von Sachſen geſchrieben hat ⁴). Alsfeld's Reformationsanfänge gingen, gleich den ſächſiſchen, aus einem Kloſter hervor. Der Mann, welcher hier zuerſt die Fahne erhob, war Thilemann Schnabel ⁵), ein Auguſtinermönch, wie Luther. Ueber ſeine Perſönlichkeit iſt trotz des Namens, den er ſich erworben hat, nur Weniges, über ſeine Herkunft faſt gar nichts bekannt. Einer darmſtädtiſchen Streitſchrift von 1647 ⁶) zufolge könnte es ſcheinen, als fiele Schnabel's erſtes reformatoriſches Auftreten zu Alsfeld in die Zeit eines nur vorüber⸗ gehenden Aufenthalts, indem er nämlich als Auguſtiner⸗Provincial auf einer Geſchäftsreiſe auch das dortige Kloſter beſucht hätte. Dagegen weiſ't der faſt gleichzeitige Wigand Lauze mit deutlichen Worten Schnabel dem Kloſter zu Alsfeld zu*), und Schnabel's nachmaliger Adjunct und Nachfolger, Juſtus Vietor, ſagt von ihm ebenſo beſtimmt, daß er, indem er Alsfeld verließ, um ſich in Sachſen einen neuen Wirkungskreis zu ſuchen, ſeine Heimath verlaſſen habe ³). Ob Schnabel jemals die Würde eines Provincials bekleidet habe, mag dahin geſtellt bleiben; die älteſten Nachrichten über ihn erwähnen dieſes nicht, aber es iſt immerhin möglich. Die organiſchen Verhältniſſe des Auguſtinerordens beruhten in jener Zeit auf einem ſehr lockeren Verbande. Ein großer Theil der deutſchen Klöſter ſtand außer aller Ver⸗ bindung mit dem Ordensgeneral zu Rom; insbeſondere benahm ſich die ſächſiſche Congregation als vollkommen exemt und hatte in Johann von Staupitz einen eignen Generalvicar an ihre Spitze geſtellt. Der ſächſiſchen Congregation ſchloſſen ſich viele Klöſter im übrigen Deutſchland an, und es mögen darum 3) S. 67. *) Rommel, Phil. d. G. Urkundenb. S. 1—13 u. Bd. II. S. 83 ff. ³) In einer Quittung von 1541 unterzeichnet er ſich„Thiellmannus Schnabell, Doctor pharher zw Alffelt⸗“ Nathsarchiv. ³) Nothw. ausführl. Special⸗Widerlegung der Kaſſeliſchen Wechſelſchriften ꝛc. S. 257. *)„Thilomannus Schnabel der heyligen Schrifft Doctor vnd ordens S. Auguſtini Im kloſter zu Alffeldt.“ II. S. 59. *) Quin iustus patriae sedem mutavit amore Verbi, nil vitae magna pericla timens. Exilium non est, inquit, quod propter amorem Verbi quis patriae deserit arva suae.— . Epicedion D. Thilomanni Schnabelii; b. Retter, Heſſ. Nachr. III. S. 52. 3 26 zeitweiſe auch ſelbſtgeſchaffene Provinzen und Provinciale aufgetreten ſein, von welchen der roͤmiſche Katalog keine Kenntniß hat. Die eingeriſſene Verwirrung zum Austrag zu bringen, war eben der Hauptzweck der Deputation, mit welcher Luther 1510 nach Rom ging. Erwieſen iſt, daß Alsfeld und ſeine Auguſtiner bereits vor dem Beginn der Reformation zur Univerſität Wittenberg, und wahrſcheinlich alſo auch zu Luther ſelbſt, in näherer Beziehung geſtanden haben. Kaum war Luther, durch Staupitz empfohlen, für jene Univerſität gewonnen worden, ſo ſtudirte auch ſchon 1510 ein alsfeldiſcher Auguſtiner, Kaspar Corvinus, daſelbſt. Das nächſte Jahr zeigt ſchon drei andre Alsfelder auf einmal unter den Immatriculirten: Peter Senderlin, Konrad Friſch und Johannes Susmann. Im Jahr 1512 erſcheint ſodann auch Thilemann Schnabel im Album; er iſt als Auguſtinerbruder eingetragen, aber ohne Bezeichnung ſeines Kloſters. Mit ihm wurden fünf andre Auguſtiner, gleichfalls ohne Angabe ihrer Heimath, eingeſchrieben ²). Es iſt kaum denkbar, daß ſtudirende Auguſtiner nicht auch Luther's Zuhörer geweſen ſein ſollten; jedenfalls aber mußte ſpäter bei Luther's öffentlichem Auftreten die Aufmerkſamkeit ſolcher Ordensgenoſſen, welche Wittenberg beſucht hatten, deſto früher und ſtärker ſich auf ihn richten, wie ihnen denn auch die fernere Verbindung mit ihm eine um ſo beſſer angebahnte war. Uebrigens war es nicht Wittenberg allein, wo Schnabel ſeine Ausbildung fand; auch in Italien iſt er geweſen, und das Leben zu Rom war ihm aus eigner Anſchauung bekannt ¹⁰o). Wohl mögen die Eindrücke, die er von dort mitbrachte, nicht geringen Antheil an der Rückſichtsloſigkeit haben, mit welcher er ſich bald nachher gegen die Hierarchie ausſprach und ſogar in Gegenwart des damals noch unent⸗ ſchiedenen Landgrafen den Papſt den römiſchen Baal und eine ſcheußliche Beſtie nannte ¹1¹). Glücklicher als der Barfüßer Jakob Limburg zu Marburg, dem, als er in Luther's erſten Ruf einſtimmte, der Kerker ſeines Kloſters ſofort den Mund verſchloß, erfreute ſich Schnabel bei ſeinen reformatoriſchen Predigten zu Alsfeld eines immer wachſenden Beifalls. Bereits 1522 ſtand die ganze Stadt auf Luther's Seite. Als nun Landgraf Philipp einſt der Jagd wegen zu Romrod verweilte, vernahm er von dem Zulauf der Menſchen, die der beredte Mönch an ſich gezogen hatte, und, ſeiner damaligen Stellung zu den reformatoriſchen Bewegungen entſprechend, verbot er ihm das Predigen. Dieſes Verbot ſcheint 1523 erfolgt zu ſein; wenigſtens ſteht für dieſes Jahr Philipp's Aufenthalt zu Romrod ſicher ¹²). Schnabel, der von ſeinem Werke nicht laſſen wollte, entſchloß ſich, ſein Kloſter und die Heimath zu verlaſſen. Er ergriff den Wanderſtab, legte am Siechenhauſe vor der Stadt ¹3) ſein Mönchsgewand ab und begab ſich nach Wittenberg zu Luther. Dieſer brachte ihn als Pfarrer nach Leisnig an der Mulde ¹4). Hier aber blühten dem Ankömmling keine Roſen. Die Stadt hatte ſich — *) Siehe Album Universitatis Vitebergensis ab a. Chr. 1502 ad a. 1560. Ex autographo ed. C. E. Foerste- mann. Lips. 1841,— bei den bezüglichen Jahren. ¹⁰) Epicedion 19 f. ¹¹) Epiced. 26. ¹*) Am Donnerstag nach Mariä Heimſuchung 1523 erließ er von Romrod aus eine Verordnung in Forſtpolizeiſachen. Abſchr. im Rathsbuche fol. 28. ¹3) Dieſes Siechenhaus zur h. Eliſabeth lag am Flüßchen Ingel oder Ingelbach vor dem Hersfelderthore und wird von Winckelmann(S. 415) daher das Siechenhaus zur Ingelbach genannt. Haſſencamp(I. 35) hat Ingelbach irrthümlich für ein Dorf bei Alsfeld genommen. Auch an Lingelbach iſt mit Nebel(Schwert u. Siegel, 13) nicht zu denken; das jetzt kurheſſiſche Dorf dieſes Namens liegt zwei Stunden von Alsfeld und hatte wohl nie ein ſolches Spital. ¹⁴) Nothw. ausführliche Special⸗Widerlegung ꝛc. S: 257. Epiced. 43. 27 allerdings mit den zugehörigen Dorfgemeinden der Reformation zugewendet; aber ihre Verhältniſſe befanden ſich noch in großer Unordnung. Alle geiſtlichen Güter waren eingezogen und in einen ſoge⸗ nannten„gemeinen Kaſten“ zuſammengelegt worden, aus welchem Kirchen⸗ und Schuldiener beſoldet und Arme unterſtützt werden ſollten. Hierüber aber waren mannichfache Streitigkeiten entſtanden, die auch Luther's angerufene Vermittlung ſo bald nicht zu erledigen vermochte. In einem Schreiben an den Kurfürſten aus dem Sommer 1523 klagt Luther, daß noch nach Jahresfriſt„in Leisnig kein Sold vorhanden iſt, damit man Prediger, Pfarrer und andre Aemter enthalte, dazu auch die Armen indeß mangeln müſſen“ ¹⁵). Dieſen Stand der Dinge traf Schnabel bei ſeiner Ankunft zu Leisnig an und hat wahrſcheinlich noch längere Zeit darunter leiden müſſen. Noch am 24. November 1524 ſchreibt Luther an Spalatin:„Die Leisniger werden Thilemann am Ende noch gar durch den Hunger austreiben. Der brave Mann beſchwert ſich höchlich. Warum thut der Kurfürſt nichts in der Sache? Nach ſolchen Vor⸗ gängen werden tüchtige Männer ihre Pfarreien wohl aufgeben, wenn man ſie ſo ohne Hülfe läßt. Dieſes ſo ganz ſchlimme Beiſpiel, das, wie es das erſte war, ſo auch das beſte hätte ſein ſollen, geht mir unendlich nahe; auch Dir ſollte die Sache ein großes Anliegen ſein“ ¹⁶). Wir wollen nicht unterſuchen, wie lange Schnabel zu Leisnig in dieſer Weiſe noch weiter gedarbt haben mag; als aber Philipp nach der Synode von Homberg die Reformation in Heſſen förmlich einführte, gedachten die Alsfelder auch wieder ihres geliebten Thilemann. Der Landgraf hatte denjenigen Städten, deren Treue im Bauernkriege am meiſten hervorgetreten war, die Bitte um beſondere Gnadenbezeigungen geſtattet, und während nun die anderen Städte ſich materielle Vortheile wählten, bat Alsfeld nur um die Berufung Schnabel's zu ſeinem Seelſorger. Die Bitte ward gewährt.„Man ruft Dich nach Heſſen,— ſchrieb Luther an ſeinen Freund,— folge dem Rufe.“ So kehrte denn Schnabel zurück und beſtieg jetzt als verordneter Pfarrherr die Kanzel eben derſelben Stadt, die er vor wenigen Jahren als unberufener Prediger hatte räumen müſſen ¹). Fünf Jahre ſpäter, als in Heſſen die ſechs Viſitationsſprengel feſtgeſtellt wurden, ward Schnabel auch zum Superintendenten der Diöceſe Alsfeld ernannt ¹s). Oft ſehen wir ihn in der Folge mit Arbeiten betraut, welche die Weiterbildung der kirchlichen Organiſation des Landes zum Gegenſtand hatten; an den Synoden nahm er, auch als er ſein Superintendentenamt bereits wieder abgegeben hatte, noch immer Theil, und 1530 gehörte er auch unter die zehn Theologen, welche dem Landgrafen ein Gutachten über das Recht der Gegenwehr gegen den Kaiſer auszuſtellen hatten ¹⁹). ¹⁵) Ueber dieſe Verhältniſſe zu Leisnig ſ. Luther an Spalatin, 25. Sept. 1522(de Wette II. 252) u. Luther an den Kurfürſten, 11. u. 12. Aug. 1523(de Wette II. 379 ff.). ¹6) De Wette II. 567. ¹1) Nothw. ausf. Special⸗Widerlegung S. 257. Suſemihl, im Heſſ. Hebopfer St. 41. S. 5 ff. Happel, Wahl⸗ u. Wappenpredigt S. 45. ¹) Die Ernennung der Superintendenten wird gewöhnlich in das J. 1537 geſetzt; Rommel dagegen(Phil. d. Gr. II. 127) hat geltend gemacht, daß die erſte Ernennung ſchon 1531 erfolgte, die dann 1537 beſtätigt wurde.— Zum Viſi⸗ tationsſprengel von Alsfeld gehörten: Alsfeld, Homberg a. d. Ohm, Grünberg, Ulrichſtein, Schotten, Nidda, Stornfels, Ziegenhain, Burggemünden, Neukirchen, Schwarzenborn, Treiſa, ſämmtlich nebſt den zugehörigen Ortſchaften.(Samml. Heſſ. Landesordn. I. 100.) Der Sitz des Superintendenten blieb übrigens nicht immer in Alsfeld, ſowie ſpäter bei der Landestheilung auch der Umfang der Diöceſe vermindert wurde. ¹) Haſſencamp, Heſſ. Kirchengeſch. II. 559. Aus d. Archiv zu Kaſſel. Auch bei dem Convent zu Schmalkalden 1537 und bei der Synode zu Kaſſel, die 1548 das Interim ablehnte, war Schnabel anweſend. 4* 28 Mit Luther blieb Schnabel auch nach ſeinem Abgang aus Sachſen in Verbindung, obgleich wir ſeinem Namen in der Correſpondenz des Reformators nur ſelten begegnen. Auf ſeiner Reiſe zum marburger Religionsgeſpräche(1529) übernachtete Luther zu Alsfeld im Gaſthauſe zum Schwan. Man empfing ihn mit großer Ehrerbietung. Die Schuliugend, geleitet von ihren Lehrern, ſang geiſtliche Lieder vor ihm. Luther ſprach freundlich ermahnend zu den Kindern, fügte aber eine Bemerkung hinzu, die, vereinzelt, wie ſie überliefert iſt, uns über ihre nächſte Veranlaſſung im Dunkeln läßt.„O ihr lieben Schüler,— ſprach er,— ihr möget wohl fleißig beten und ſingen. Gott hat zwar dieſe Stadt erleuchtet, daß ſie die erſte Heſſenlandes iſt, welche das wahre Evangelium angenommen; ich habe aber große Sorge, Gott werde ſolches Kleinod wegen eurer großen Undankbarkeit wieder von euch nehmen“ 29). Worauf kann dieſer Vorwurf ſich beziehen? Vielleicht auf vorausgeſetzte oder wirkliche Hinneigung zur zwingliſchen oder doch wenigſtens zur oberländiſchen Abendmahlslehre, zu deren Bekämpfung Luther damals nach Marburg ging? Heſſen war ſolchen Anſichten auch vor dem marburger Geſpräch nicht ganz verſchloſſen, und Schnabel ſelbſt hat ſich wenigſtens ſpäter gefallen laſſen müſſen, von den kaſſeliſchen Theologen, welche 1633 in einer Streitſchrift gegen Darmſtadt die religiöſen Verhältniſſe Heſſens zur Reformationszeit erörtert haben, unter die zwingliſch⸗ geſinnten Prediger gerechnet zu werden ²¹). Doch wir kämen hiermit auf das Gebiet der Möglichkeiten, das wir in Ermangelung feſterer Anhaltspunkte nicht zu betreten gedenken. In keinem Falle war Schnabel's Verhältniß zu Luther für die Dauer geſtört. Schon wenige Jahre darauf finden wir Beide wieder im nächſten Verkehre. Die heſſiſchen Geiſtlichen waren 1533 zu Homberg verſammelt, um über Gegenſtände der Kirchenzucht zu berathen. Hierbei kam auch die mögliche Einführung der Excommunication zur Sprache, und Schnabel fragte deshalb im Namen der Uebrigen ſchriftlich bei Luther um Rath an. Dieſer belobte zwar den Eifer der Verſammelten, hielt aber ein rückſichtsloſes Vorgehen in der Disciplin durchaus nicht für zeitgemäß und warnte vor allen voreiligen Maaßregeln ²²). Luther hat auch ein Exemplar des hebräiſchen Pſalters(Baſel 1516), mit eigenhändigen Rand⸗ anmerkungen verſehen, ſeinem Freunde zum Geſchenke gegeben. Dasſelbe wurde in der Folge von der Stadtbibliothek zu Frankfurt erworben ²³). ²⁰) Luther's obige Worte hat einer der damals mitſingenden Schüler, der nachmalige Mitprediger M. Heinrich Hölſcher, ſpäterhin öfters nacherzählt; zum erſten Male gedruckt erſchienen ſie, und zwar mit Berufung auf dieſen Hölſcher, in Winckelmann's Lobrede auf Alsfeld(S. 16). Merkwürdigerweiſe zeigt nun ſowohl das Exemplar der hieſigen, als das der marburger Univerſitäts⸗Bibliothek an der oben geſperrt gedruckten Stelle Aenderungen, die mit Feder und Dinte in den Druck hineingezeichnet ſind. In dem hieſigen Exemplare heißt es nämlich:„wann ihr wollet undankbar ſein“,— in dem marburgiſchen aber:„wann ihr werdet undankbar ſein.“ Auch Suſemihl(Heſſ. Hebopfer St. 41. S. 5) gibt auf von Alsfeld aus eingezogene Nachrichten hin, die aber doch wieder auf Winckelmann's geändertem Text beruhen können, die Worte gleichlautend mit dem marburgiſchen Exemplar. Es fragt ſich nun, ob Winckelmann's gedruckter Text auf eine ſichere hiſtoriſche Autorität hin ſeine Abänderung erlitten hat, oder ob dieſe Aenderung vielleicht lediglich dem Wunſche, die Aeußerung des Reformators etwas abzumildern, ihren Urſprung zu verdanken hat. Dieſe Frage wird ſich indeſſen ſchwerlich entſcheiden laſſen. 2²¹) Wechſelſchriften, vff das im J. 1629 wegen der Geiſtlichen Güter außgelaſſene Kayſerl. Edict ergangen ꝛc. Kaſſel 1632 ff. S. 257. 2) 26. Jun. 1533......„Zelum vestrum pro Christo et disciplina christiana vehementi gaudio cognovi: sed in hoc saeculo tam turbido et nondum satis pro recipienda disciplina idoneo non ausim consulere tam subitam innovationem. Man muß furwahr die Bauren laſſen ein wenig verſauſen, und einem trunken Mann ſoll ein Fuder Heu weichen. Es wird ſich ſelber ſchicken, denn wir's per legem nicht mugen treiben.“(de Wette IV. 461.) 23) Heſſ. Hebopfer St. 41. S. 16. 29 Die theologiſche Doctorwürde hatte Schnabel von Wittenberg erhalten, und zwar jedenfalls vor 1532, wo er ſich bereits als Doctor unterzeichnet 24). Dieſe Würde war damals noch ſo ſelten, daß Schnabel ſchlechtweg nur„der Doctor“ genannt wurde. Als die theologiſche Facultät zu Marburg nach ſechsundzwanzigjährigem Beſtehen die erſte Promotion vornehmen wollte, beſaß ſie unter ihren eignen Mitgliedern keinen Doctor, der die Handlung hätte verrichten können, und es wurde daher Schnabel von Alsfeld aus zu dieſem Zwecke hinbeſchieden 25). Der damals Promovirte war Andreas Hyperius (1553). Als Schnabel's Kräfte abzunehmen begannen, ward er 1541 des durch ſtete Reiſen beſchwerlichen Superintendentenamtes entbunden, das jetzt auf den gelehrten und geſchäftstüchtigen Johannes Piſtorius, Pfarrer zu Nidda, überging. In den letzten Jahren ſeines Lebens verlor Schnabel auch die Stimme und erhielt deshalb, unter Belaſſung ſeiner ganzen Beſoldung, einen Adjuncten in der Perſon des Schul⸗ rectors M. Juſtus Vietor, welchem neben einer aus dem Kirchenvermögen zu beziehenden Remuneration von 40 Gulden zugleich das Recht der Nachfolge zugeſichert wurde ²⁰). . Schnabel ſtarb im dreiunddreißigſten Jahre ſeines Pfarramtes ²*). Sein jetzt nicht mehr vorhan⸗ dener Grabſtein in der Walpurgiskirche trug die einfache Inſchrift:„Anno 1559 d. 27. Septembr. obüt Thilomann Schnabel Doctor Theologiae Alsfeldianus“ ²s). Unter den Beſitzwechſeln, welchen die geiſtlichen Güter in Folge der Reformation unterlagen, iſt hervorzuheben, daß die Güter und Renten der Auguſtiner und der Hof des Kloſters Haina dem Fonds der Landesuniverſität, die Gebäude der Auguſtiner aber dem ſtädtiſchen Hoſpitale zugewieſen wurden ²). Das Siechenhaus zu St. Eliſabeth und das Hoſpital zu den guten Leuten(oder zum heiligen Kereuze) gingen als beſondre Anſtalten nach und nach ein, und ſämmtliche Spitalgüter wurden zu einem Ganzen vereinigt, das in dem ehemaligen Auguſtinerkloſter ſeinen Mittelpunkt fand und von dem Stadtvorſtande verwaltet wurde. Die Güter des gemeinſamen Spitals umfaßten in der Folge über hundert Morgen Ackerland und etwa vierzig Morgen Wieſen. Bei einer Viſitation im J. 1680 ³⁰) ſagte ein geweſener Hofmann aus, daß er 60 Fuder Korn, 20 Fuder Hafer, 10 Fuder Gerſte und 24 Wagen Heu geerntet habe. Von Pfründnern befanden ſich damals vier im Reichen⸗ und ſechs im Armenſpitale, außerdem lagen zwei Kranke im Siechenhaus. Die Verpflegung im ſogenannten Reichenſpital geſchah nicht ganz 2⁴) Stat. eccles. Beil. No. 11. .2s) Wechſelſchriffen S. 61. Heſſ. Hebopfer, 41, S. 18. Auf dieſen Vorgang beziehen ſich folgende Verſe des Profeſſors Bachmann: Ut primum Doctoris honos hae Martis in urbe Theiologi voluit condecorare caput, Hue promotorem generosa Alsfeldia misit, Qui capiti inferret dulce decoris opus. 26) Haſſeneamp, Heſſ. Kirchengeſch. II. 541. *⁷) Juſtus Vietor redet in ſeinem Epicedion von fünfunddreißig Jahren, und Viele ſind ihm hierin ohne Weiteres gefolgt. Dieſes ſtreitet aber gegen alle chronologiſche Data. Von der Synode zu Homberg bis zum Herbſt 1559 ſind 33 Jahre. Dieſe Ziffer wird auch ganz richtig von den Verfaſſern der„nothwendigen, ausführlichen Sperial⸗Wider⸗ legung“ angenommen. ²8) Chorogr. S. 7 ²⁰) Die Schenkung für das Hoſpital geſchah ſchon 1532, die Urkunde darüber wurde nachträglich am 24. Jun. 1566, alſo kurz vor Philipp's Tod, zu Romrod ausgeſtellt.(Orig. im Rathsarchiv.) 3³⁰) Acten im St. A. 30 unentgeltlich. Ein geweſener Inſaſſe desſelben, der ſpäter in guten Verhältniſſen zu Lauterbach lebte, Stamm Volkmar, vermachte dankbar vor ſeinem 1661 erfolgten Tode ſeine Capitalien und Häuſer, im Betrag von 2630 Gulden, dem Hoſpital; ſeine liegenden Güter aber, die ſpäter für 2019 Gulden verkauft wurden, beſtimmte er zur Dotation des wiederherzuſtellenden Gottesdienſtes in der Auguſtiner⸗ kirche, die ſeit der Reformation ungebraucht und verwüſtet dageſtanden hatte. Da die Lauterbacher wegen dieſes Vermächtniſſes einen Groll auf Volkmar geworfen hatten, ſo wurde nach deſſen Willen die Leiche nach Alsfeld gebracht und daſelbſt auf das Feierlichſte beerdigt. Die Erbſchaft aber ging, weil auch einige Inteſtaterben Anſprüche erhoben, erſt nach Jahresfriſt in den vollen Beſitz des Hoſpitals und der Auguſtinerkirche über. Sofort ſchritt man nun zur baulichen Herſtellung der letzteren, und das Werk ward aus ſtädtiſchen Mitteln, aus dem Ertrage von Collecten und durch die thätige Unterſtützung des Landgrafen ſelbſt ſo raſch gefördert, daß ſchon am 19. Junius 1664 die mittelalterliche Kloſterkirche als nunmehrige Kirche zur heiligen Dreifaltigkeit mit großen Feſtlichkeiten dem proteſtantiſchen Cultus über⸗ geben werden konnte. Die Präſentation des Predigers wurde vom Landgrafen nach Volkmar's Beſtimmung dem Stadtrath übertragen 3³¹). Landgraf Philipp hat Alsfeld mehrmals beſucht. Dort hielt er unter Anderm jene merkwürdige Verſammlung, in welcher er ſich der Treue des Adels und der Städte verſicherte, um dann gegen Hersfeld und Fulda zur Niederwerfung des Bauernaufſtandes aufzubrechen(1525). Auch zu Anfang des folgenden Jahrs verweilte er wieder daſelbſt ³2). Unter ſeiner Regierung bewährte ſich, wie unter Heinrich dem Eiſernen und Hermann dem Gelehrten, der Wohlſtand und die Thätigkeit der Bürger durch eine rege Luſt an Bauten für öffentliche Zwecke. Im Jahre 1508 wurde die Schwalmbrücke und ein neues Schulhaus, 1512 das Rathhaus, 1538 das Weinhaus, 1541 ein Anbau am Pfarrhauſe, 1552 die große Orgel in der Stadtkirche, 1564 das Hochzeithaus gebaut. Daß Philipp die Marktrechte der Stadt ſehr erweiterte, iſt oben bemerkt worden. Auf der andern Seite ward ihm aber auch die Stadt neben den ſchon aus früherer Zeit überkommenen Verbindlichkeiten Mitbürge für ein Capital von 40,000 Gulden, das er von dem Herzog Chriſtoph von Württemberg entliehen hatte ³3). Sehr wenig bekannt iſt die Thatſache, daß Philipp nach dem Bauernkrieg im ganzen Lande ſich nochmals hat huldigen laſſen. Rommel hat hierüber im Staatsarchiv zu Kaſſel nur eine dürftige Notiz gefunden ³4). Das alsfeldiſche Rathsarchiv dagegen bewahrt in Abſchrift eine weitläuftige Bekannt⸗ machung des Bürgermeiſters und des Raths auf, worin alle Gräuel des Bauernkriegs geſchildert ſind und die neue Eidesformel umſtändlich mitgetheilt wird ³s). ³¹) Aufzeichnungen Happel's im Rathsarchiv. Reſcript des Landgr. v. 30. Mai 1664, im Status eccles. Beil. No. 1.. ²²) Schreiben an den Coadjutor von Fulda, d. d. Alsfeld am Donnerst. nach Convers. Pauli.(1. Febr.) Gleich darauf nahm Philipp Fulda zum zweiten Male ein. Lauze II. 1. S. 117. ³³) Siehe den Revers Philipp's d. d. Spangenberg, 15. Dec. 1557. Orig. im Rathsarchiv. ³4) Phil. d. Gr. II. S. 74. ²⁸) Rathsbuch fol. 19— 21. 1525, Sonnabend nach Andreas(2. Dec.). 31 XV. Aus dem dreißigjährigen Kriege. Der unſelige Kampf, welcher drei Jahrzehnte hindurch faſt alle Theile Deutſchlands nicht lediglich um des Glaubens, ſondern vielfach auch um ſehr irdiſcher Intereſſen willen zerfleiſchte und entvölkerte, hat auch unſere Stadt nicht unberührt gelaſſen. Die Stellung, welche die beiden heſſiſchen Fürſtenhäuſer in dieſem Kriege einnahmen, war ganz vornehmlich auch durch ihren leidigen Streit über die marburgiſche Erbſchaft bedingt. Darmſtadt, vom Kaiſer begünſtigt und gehoben, ſtand auf des Kaiſers Seite; Kaſſel dagegen ſah ſich eben darum deſto ſtärker zu deſſen Gegnern hingezogen, um mit ihrer Hülfe theils drohende Verluſte abzuwenden, theils ſchon erlittene wieder zu erſetzen. So war das Verhältniß zwiſchen beiden Häuſern durchweg ein geſpanntes, zeitweiſe ſogar ein ganz erklärt feindſeliges, und zu den allge⸗ meinen Uebeln des Kriegs kam noch die beſondere Gereiztheit, welche einen Zwiſt unter Verwandten faſt immer begleitet. Kaum hatte die Schlacht von Prag den böhmiſchen Krieg entſchieden und es galt nun, für den vertriebenen Friedrich, deſſen Königthum ein ſo raſches Ende erreicht hatte, wenigſtens den Beſitz der Pfalz zu retten, ſo ſah ſich auch ſchon Heſſen⸗Darmſtadt gerade durch das Beſtreben ſeines Fürſten, dem Kriege die Ausdehnung über die böhmiſchen Gränzen hinaus zu benehmen, mitten in die kriegeriſchen Bewegungen hineingezogen. Hatte Landgraf Ludwig V ſchon früher bei dem Convente zu Mühlhauſen zu Gunſten des Kaiſers gewirkt und dann auch den Vertrag von Ulm zu Stande bringen helfen, durch welchen die Union Böhmen den liguiſtiſchen Streitkräften Preis gab, ſo trat er jetzt nach Friedrich's Niederlage noch weit offener hervor, indem er im Namen des Kaiſers zu Worms erklärte, daß jede Unterſtützung des beſiegten Pfalzgrafen, ſelbſt in deſſen Erblanden, als Theilnahme an der böhmiſchen Sache angeſehen werden ſolle. Die Union raffte ſich indeſſen zu einem letzten unkräftigen Lebenszeichen zuſammen. Landgraf Ludwig ſetzte darum nur deſto eifriger ſeine vermittelnde Thätigkeit fort, bewirkte einen vorläufigen Waffenſtillſtand zwiſchen den unirten Fürſten und dem heranziehenden General Spinola, bewog den Markgrafen von Anſpach und den Herzog von Württemberg zur gütlichen Unterwerfung und führte ſo im April 1621 die gänzliche Auflöſung der Union herbei. Um dieſelbe Zeit aber, wo der Landgraf dieſem Ziele ſchon ganz nahe war, zog noch eine unter den Oberſten von Kniphauſen und Blaſius für die Unirten geworbene Truppenſchaar durch das Land. Dieſelbe hatte die kurmainziſchen Aemter an der Ohm und der Eder heimgeſucht und war jetzt im Begriffe, aus dem mainziſchen Katzenberg in das fuldiſche Gebiet hinüberzuziehen. Hierbei mußte Alsfeld berührt werden. Die Unterhandlungen der landgräflichen Beamten mit den Befehlshabern führten. zu der Vereinbarung, daß gegen Verabreichung einer„ſtarken kalten Küche“ der Durchzug in aller Ordnung geſchehen ſolle. So ſehr nun auch dieſe Truppen mit allem Nöthigen verſehen wurden, ſo erlaubten ſie ſich doch nach der Weiſe der damaligen Soldatesca jederlei Unfug in der Stadt ſelbſt, und außerhalb verübten ſie noch Aergeres. Als der Amtmann Hans Philipp von Buſeck und der Oberforſtmeiſter Wilhelm Schetzel von Merzhauſen ihnen beim Weitermarſche das amtliche Geleit gaben, ward beim Mittagshalte in der Nähe von Bauerſchwend der Erſtere plötzlich erſchoſſen, Schetzel aber durch eine Kugel am Kopfe verwundet ¹). 32 Nachdem die Union zu Grabe gegangen war, beruhte die Hoffnung ihres geweſenen Hauptes, des vom Kaiſer eigenmächtig geächteten Pfalzgrafen Friedrich, faſt einzig auf dem Degen dreier kühner Parteigänger, die mit abenteuerndem Muthe ſeine von aller Welt verlaſſene Sache aufzunehmen wagten: Graf Peter Ernſt von Mansfeld führte ſeine wilden Schaaren aus Böhmen nach Franken und nach dem Rhein, Markgraf Georg Friedrich rüſtete ein Heer in dem kleinen Baden⸗Durlach, und der jugendliche Chriſtian von Braunſchweig, poſtulirter, aber vom Kaiſer nicht beſtätigter Adminiſtrator des Stiftes Halberſtadt, warb Truppen in Niederſachſen und Weſtphalen. Ihr gemeinſchaftliches Ziel war zunächſt die Befreiung der von den Spaniern beſetzten Pfalz. Im October 1621 brach Herzog Chriſtian mit einem Heere von 10,000 Mann, das ſchon in Niederſachſen die Spuren ſeiner Zuchtloſigkeit zurückgelaſſen und mit den dortigen Kreistruppen verſchiedene Zuſammenſtöße gehabt hatte, bei Höxter an der Weſer durch, um am Neckar ſich mit Mansfeld zu vereinigen. Sein Marſch ging zunächſt durch Niederheſſen, und zwar, wie es ſcheint, nicht ohne geheimen Vorſchub des Landgrafen Moritz. Am 18. November erſchien Chriſtian plötzlich in dem kurmainziſchen Amt Amöneburg und lagerte ſeine Truppen in den Dörfern Allendorf, Niederkleen, Künsdorf und Momberg. Vier Tage ſpäter gewann er durch Kriegsliſt und Ueberfall das feſte Städtchen Amöneburg ſelbſt. Viel Geld und geflüchtetes Gut wurde daſelbſt erbeutet. Bald war auch Neuſtadt mit den umliegenden Dörfern in ſeiner Gewalt. So ſtand er an der Gränze des darmſtädtiſchen Gebiets, das nun durchzogen werden ſollte. Landgraf Ludwig eröffnete ihm durch Abgeſandte, daß es ihm und ſeinen Nachbarn theils des bereits erlittenen Kriegsſchadens, theils auch überhaupt ſchon der Reichsgeſetze wegen unmöglich ſei, den Durchzug zu geſtatten, und daß er ihn deshalb erſuchen müſſe umzukehren. Chriſtian verſprach die möglichſte Schonung des Landes, beſtand aber auf dem Durchmarſche und drohte, denſelben nöthigenfalls ſelbſt mit Gewalt zu erzwingen. Eine weitere Erklärung des Landgrafen, die zugleich auch zu erkennen gab, daß auf dem darmſtädtiſchen Gebiete bereits Mißhandlungen und Plünderungen vorge⸗ kommen ſeien, hatte einen förmlichen Abſagebrief des Herzogs zur Folge. Er erklärte,„wenn ſeinem Kriegsvolke auf dem Marſche der geringſte Schaden zugefügt werden ſollte, ſo werde er dermaßen in dem landgräfiſchen Lande hauſiren, daß Ihre Fürſtlichen Gnaden ſelber und Kindeskinder ſich darüber würden zu beklagen haben.“(28. Nov. a. St. oder 8. Dec. n. St.) Gleichzeitig hatte ſich Ludwig V an ſeinen Stammvetter Moritz zu Kaſſel mit dem Geſuche gewendet, durch ſeinen Einfluß den Herzog zur Umkehr zu beſtimmen, nöthigenfalls aber zum Schutze des landgräf⸗ lichen Gebietes ſelbſt thätige Hülfe zu leiſten. Moritz wich aus. In dem aus dieſer Veranlaſſung erwachſenen Schriftenwechſel zeigt ſich ganz die unglückſelige Spannung und Gereiztheit, die in den Zwiſtigkeiten über die marburgiſche Erbſchaft ihren tieferen Grund hatte. Von beiden Seiten fehlte es nicht an Anſpielungen und Anzüglichkeiten, die wenig geeignet waren, eine Verſtändigung zu erzielen ²). Während dieſe unerquicklichen Verhandlungen beider Fürſten ihren Gang gingen, war Herzog Chriſtian bereits zur Gewalt geſchritten. Er forderte Homberg an der Ohm und Alsfeld zur Unter⸗ werfung auf. In der letzteren Stadt erſchien plötzlich von Neuſtadt aus ein Trompeter mit einem Schreiben an Bürgermeiſter und Rath, das folgendermaßen lautete: „Ehrbare, Liebe, Beſondere ꝛc. Als wir dieſen Abend mit unſerer Cavallerien ankommen und des gänzlichen reſolviret, euch zugleich unter unſer Commando und Gehorſam zu bringen, dahero ſie ſich anſehend dieſes bei uns accomodiren und jemanden deſſetwegen zu uns abfertigen, ſo ſich deſſetwegen ²) Relation, Tractation und Schreiben zwiſchen Landgrafen Lndwigen und; Herzog Chriſtian, ingleichen Landgraf Moritzen vorgegangen ꝛc.(Darmſtadt) 1622. Auch bei Londorp, Acta publica II, 529 ff. 33 mit uns hätte zu vergleichen. Bei Entſtändniß ſollen wir mit euch ebener Geſtalt als wie mit denen von Amöneburg procediren, möget derowegen ſonder fernere Advertentien euren Schaden, ſo ihr wollet, verhüten. Signatum Neuſtadt am 6. Decembris 1621. Chriſtian, H. z. B.“ ³). Man denke ſich die Verlegenheit, die über den Vorſtand einer unvorbereiteten und wehrloſen Stadt durch ſolche Anmuthung gebracht wurde. Hinzuhalten, um Zeit zu gewinnen, ſchien hier das einzig Angemeſſene. Bürgermeiſter und Rath hielten daher den Trompeter zwei Tage zurück und antworteten dann durch die Feder des Rentmeiſters Chriſtoph Eckhardt in einer reſpectvollen, aber ausweichenden Vorſtellung. Man appellirte an die ununterbrochenen freundſchaftlichen Beziehungen der Häuſer Heſſen und Braunſchweig, ließ auch die heſſiſche Erbverbrüderung mit Sachſen und Brandenburg nicht unerwähnt, hob die Neutralität und Friedensliebe des Landgrafen hervor, den doch ein Mitreichsſtand allen Geſetzen und Friedensordnungen zuwider gewiß nicht werde angreifen wollen, und bat ſchließlich, weil des abweſenden Fürſten Weiſung ſo ſchnell nicht eingeholt werden könne, wenigſtens um eine Friſt von einem oder zwei Tagen ¹). Dieſe Vorſtellungen hatten indeſſen keinen Erfolg. Noch an demſelben Tage erſchien ein zweiter Trompeter mit folgendem Schreiben: „Von Gottes Gnaden Chriſtian, Herzog zu Braunſchweig und Lüneburg ꝛc. Unſern gnädigen Willen zuvor, Ehrbare, Liebe, Beſondere. Euer Schreiben iſt Uns zurecht behändiget, haben daraus eure Meinung und Resolution mit Mehrerem verſtanden. Wann Uns nun ſolche Resolution mit nichten gefällig, viel weniger annehmlich, ſo iſt hiermit abermals und zum Ueberfluß Unſer gnädiger und ernſt⸗ licher Befehl, und wollen, daß ihr euch ſonder einig Aufenthalten anſehens dieſes erkläret und resolviret, was ihr zu thun gemeinet, oder nicht. Bei ſofern ihr euch aber nicht ründlich, wie befohlen, erkläret, ſollen Wir ohne einigen Aufenthalt morgen Mittags mit Unſerer Cavallerie und Fußvolk zu euch kommen, visitiren und derſelben bemächtigen, alsdann mit euch wie mit denen von Amöneburg hauſiren werden laſſen, wornach ihr euch zu richten und Schaden zu erinnern habt. Signatum ilends, Neuſtadt den 8. Decembris 1621. Chriſtian, H. z. B.“ ⁵) Dieſe zweite Drohung verbreitete große Beſtürzung. Doch unterblieb zum Glück die Ausführung, weil die Aufmerkſamkeit des Herzogs ſofort auf einen andern Punkt gerufen wurde. Schon rückte nämlich der liguiſtiſche Oberſt Johann Jakob von Anholt mit ſeinen Baiern, zu welchen dann auch noch burgun⸗ diſche, mainziſche, würzburgiſche und heſſen⸗darmſtädtiſche Truppen ſtießen, vom Odenwalde her über den Main, um dem Braunſchweiger den Weg nach der Pfalz zu verlegen. Chriſtian zog ihm ohne Zeitverluſt entgegen und nahm eine Stellung im Buſecker Thale, unweit Gießen. Sein Vortrab ſtreifte bis zum Kloſter Arnsburg, dem eine gründliche Plünderung zugedacht war. Nur die gleichzeitige Annäherung der Baiern rettete die reiche Abtei, die jetzt mit dem Verluſte einiger ſchönen Roſſe davonkam. Inzwiſchen hatte auch Alsfeld ſogleich nach Empfang des Drohbriefes ſich möglichſt zur Gegenwehr gerüſtet. Der Landausſchuß(Volksbewaffnung) aus den nächſten Dörfern war unverzüglich in die Stadt gezogen worden. Tags darauf traf auch der Ausſchuß von Ulrichſtein und Schotten ein, und weiter kam jetzt auch noch würzburgiſche Reiterei zum Beiſtand heran. Dieſe letztere ging auf dem Wege nach Neuſtadt vor und tödtete zwiſchen Kirtorf und Erbenhauſen den Braunſchweigern etliche Reiter,„alſo— ſagt die ³) Chorographie S. 167. ⁴) Ebendaſ. S. 168. ⁵) Ebendaſ. S. 170. 34 Chorographie— daß der Herzog mit den Uebrigen die Flucht geben müſſen und deßmals durch göttlichen Schutz die Stadt von ſolchem Ueberzug gerettet worden“ ⁶).. Wenn nun aber weiter die Chorographie durch dieſes Gefecht bei Kirtorf ſogar den ganzen Rückzug Chriſtian's nach Weſtphalen veranlaßt ſein läßt, ſo legt ſie jenem geringen Scharmützel eine Bedeutung bei, die es in der That nicht hatte. Die Entſcheidung fand an einem ganz anderen Orte Statt. Bei Anholt's Annäherung hatte nämlich Chriſtian ſeine Truppen enger zuſammengezogen, ſchlug zwiſchen Alten⸗Buſeck und Großen⸗Buſeck eine Wagenburg und campirte hier trotz der eingetretenen großen Kälte. Am 20. December ſtand Anholt etwa eine Stunde Wegs von ihm. Chriſtian gedachte ihn zu überfallen. Anholt aber hatte, noch ehe der Gegner zum Streiche kam, Plänkler in einen nahen Wald geworfen, ließ dieſe plötzlich hervortreten und gewann, während ſie ein Scharmützel unterhielten, Zeit genug, ſeine Haupttruppen heranzuziehen. Ein hitziges Gefecht entſpann ſich, in welchem dem Herzog das Pferd unter dem Leibe erſchoſſen und über hundert Mann getödtet wurden. Als Chriſtian ſah, daß er einen an Zahl überlegenen Feind gegenüber hatte, zog er ſich in guter Ordnung zurück, plünderte Amöneburg und die umliegenden Ortſchaften, ſteckte Neuſtadt nebſt zwei Dörfern und zwei Mühlen in Brand und ſetzte dann ſeinen Rückzug nach Weſtphalen fort, wo er unter fortwährenden Kämpfen und arger Aus⸗ plünderung der Bisthümer den ganzen Winter hindurch umherſtreifte). Während dieſer Züge im Norden brachte der Herzog ſein Heer auf 12,500 Mann zu Fuß und 8000 Reiter und ſuchte dann, als der Frühling kam, zum zweiten Male ſeine Verbindung mit Mansfeld. Sein Marſch ging zuerſt an der Weſer aufwärts, dann wandte er ſich nach dem Eichsfeld und zog hierauf über Netra, Kreuzburg und Vacha nach dem Fuldiſchen, dem er eine Brandſchatzung von 40,000 Reichsthalern auferlegte. Abermals ſtand er jetzt an der Gränze von Heſſen⸗Darmſtadt, um ſeinen Durchmarſch nach der Wetterau und dem Main zu nehmen. Auch ſein fernerer Zug war von Gewalt⸗ thaten begleitet. Crainfeld und deſſen Umgebung wurden in Brand geſteckt. Am Mittag des Himmel⸗ fahrtsfeſtes(30. Mai 1622) erſchien Chriſtian vor Alsfeld, erzwang ſich Einlaß und blieb daſelbſt zwei Tage unter Plünderung und mannichfacher Bedrängniß der zurückgebliebenen Einwohner. Viele,— unter ihnen auch der erſte Bürgermeiſter,— hatten ſich mit Weib, Kind und dem Beſten ihrer beweglichen Habe nach Niederheſſen, namentlich nach Ziegenhain und Treiſa, geflüchtet; was ſie nicht hatten mitnehmen können, war unter der Erde vergraben. Dem Vicebürgermeiſter Balthaſar Stamm und einigen wenigen zurückgebliebenen Rathsherren blieb nun das traurige Geſchäft, durch eine Verſchreibung von 6000 Reichs⸗ thalern, die in Frankfurt gezahlt werden ſollten, den angedrohten Brand der Stadt abzukaufen. Nur die Niederlage, welche Chriſtian etwa acht Tage ſpäter bei Höchſt erlitt, rettete Alsfeld von der wirklichen Einzahlung auch dieſer Summe. Die Mahnbriefe, welche des Herzogs Kriegsſecretär ſelbſt noch zwei Monate ſpäter deshalb an den Rath gelangen ließ, blieben natürlich unbeachtet 8). Der Schaden aber, den die Stadt auch ſo ſchon durch Plünderung, Verheerung der Felder und Verwüſtung der Gebäude zu tragen hatte, war beträchtlich genug. Amtliche Erhebungen ſtellten ihn auf 76,700, den des geſammten Oberamts aber auf 177,154 Gulden feſt. Zudem war die Münznoth damals äußerſt groß ⁵). 6) Chorogr. S. 170. ²) Ueber Chriſtian's Zug und das Gefecht bei Buſeck ſ. im Allgemeinen Theatr. Europ. I. 555. s) Acten im St. A., Militaria, Convol. 27. ⁴)„1622 galt ein Reichsthaler 5 Gulden und ein Königsthaler 6 Gulden; ſonſt war ſchlecht Handgeld, hieß man Schaffhäuſer Geld. Ein 6 albus und 12 Heller Schaffhäuſer Gelder ſchwimmen auf dem Waſſer, ſo leicht ſind ſie.“ (Tagebuch eines Bürgers von Gießen. In Nebel's Nachlaß.) 35 Alsfeld's Befreiung war alſo auch ohne jene 6000 Thaler theuer genug erkauft; dennoch feierte ſie nach der Schlacht von Höchſt ein frommer Gelehrter mit folgendem einfachen Chronoſtichon: DefenDebat nos DeVs a brVnsVICenslbVs 1¹⁰). Auf dieſe Ereigniſſe folgte eine Reihe von Jahren, in welchen Alsfeld wenigſtens von feindlicher Ueberziehung verſchont blieb. Das Waffenglück der Ligue und der Kaiſerlichen ſpielte nicht nur den Krieg in ferne Länder, ſondern ſetzte Heſſen⸗Darmſtadt auch in den Beſitz der anderen Hälfte der marburgiſchen Erbſchaft ein. Selbſt nach der Schlacht von Leipzig wußte Georg II, Ludwig's V Sohn und Nachfolger, obgleich Heſſen⸗Kaſſel ſich enge an Schweden anſchloß, von Guſtav Adolph noch immer eine Art von Neutralität für ſeine Lande zu erwirken. Aber die allgemeinen Uebel, die ſich an die Ferſen eines weitverzweigten Krieges hängen, blieben darum nicht aus. Schon 1626 herrſchte eine große Theurung; in Gießen zahlte man im Frühling dieſes Jahres für ein Achtel Korn den hohen Preis von vier Königsthalern 11). Dann zog eine böſe Seuche durch das Land; 1633 ward wegen der Peſt die vor wenigen Jahren nach Marburg verlegte gießener Univerſität nach Gießen zurückverlegt. Aber zwei Jahre darauf brach auch in Gießen die Peſt aus; es ſtarben in Jahresfriſt daſelbſt 1503 Perſonen an dieſer Krankheit. Für Alsfeld war ebenfalls das Jahr 1635 verhängnißvoll. An manchen Tagen wurden 15 bis 16 Leichen zu Grab getragen, vom ganzen Jahre ſind im Kirchenbuche 560 Todesfälle ver⸗ zeichnet. Um das Verhältniß der Sterblichkeit zur Stärke der Bevölkerung einigermaßen würdigen zu können, heben wir, in Ermangelung andrer Anhaltspunkte, Folgendes hervor. Bei der Errichtung des Salbuchs von 1574, alſo 61 Jahre vor dem Peſtjahre, zählte Alsfeld 526 Bürgerfamilien 12). Nach der gewöhnlichen Berechnung würde dieſes eine Geſammtzahl von 2630 Seelen ergeben, und es würde alſo, ſofern die Zahl damals noch die gleiche war, über ein Fünftel der Bevölkerung hingerafft worden ſein. Es müſſen aber auch noch die angränzenden Kriegsjahre Opfer gefordert haben, die nicht im Verhältniſſe zur Geſammtzahl geſtanden haben; denn als im einundzwanzigſten Jahre nach dem Frieden(1669) eine amtliche Zählung vorgenommen wurde, fanden ſich im Ganzen nur 1676 Seelen in der Stadt ¹³). ¹⁰) Ueber Chriſtian's zweiten Zug ſ. Chorographie S. 171. Die Schadensberechnungen in den Acten des Staats⸗ archivs, Militaria, Convolut 24. ¹¹) Tagebuch eines Bürgers von Gießen(in Nebel's Nachlaß). ¹²) Salbuch S. 11 ff. ¹3) Acten im Staatsarchiv.— Zur Vergleichung theilen wir noch folgende Daten aus dem Kirchenbuche mit: im Jahr 1633 ſtarben 53 Perſonen, 1684„ 57„ 1635„ 560„ 1636„ 137„ 1687„ 160„ 1638„ 51„ 1639„ 37„ 1640„ 83„ 1641„ 121„ 1642„ 37„ 1646„ 123„ 5* 36 Die Schlacht von Nördlingen und der durch ſie herbeigeführte Friede von Prag hatten zur Folge, daß Georg II jetzt auch ſeine Truppen für den Kaiſer in's Feld ſandte, während Landgraf Wilhelm von Kaſſel ſich nur um ſo inniger an Schweden anſchloß. Durch ihre Bundesgenoſſenſchaften traten ſo die beiden Stammvettern auch ohne directe Kriegserklärung in eine offenbar feindliche Stellung zu einander. Im Junius 1636 vereinigte ſich Wilhelm mit dem ſchwediſchen Feldmarſchall Alexander Lesle zum Entſatze von Hanau, der Vaterſtadt ſeiner Gemahlin Amalie Eliſabeth. Dieſe Stadt hatte ſich unter dem tapferen Ramſai ſeit neun Monaten gegen den von Darmſtadt unter der Hand unterſtützten Lamboi vertheidigt. Der ſchwediſch⸗heſſiſche Entſatz gelang vollkommen(13. und 14. Junius). Bei'm Hinzug wie beim Rückmarſch des Entſatzheeres aber hatte das zweimal durchzogene Oberheſſen furchtbar zu leiden, weniger freilich durch die kaſſeliſchen Truppen, denen jede Plünderung verboten war, als durch die Schweden. Hierbei wurde Alsfeld zwar nicht unmittelbar berührt, deſto mehr aber zu den Lieferungen zugezogen. Schon am 12. Junius ging in Folge ſchwediſcher Requiſitionen und Brand⸗ drohungen von der Regierung zu Gießen den Aemtern Alsfeld und Romrod der Befehl zu, 30,000 Pfund Brot, 10 Fäſſer Bier, 12 Säcke Hafer und 2 Fäſſer Wein nach Butzbach zu liefern 44). Dem Lande überhaupt legte Lesle eine Kriegsſteuer von 190,000 Reichsthalern auf ¹⁵). Als der Feldmarſchall nach dem Entſatze von Hanau ſein Lager wieder bei Kirchhain hatte, erſchien bei ihm Georg's II Bruder Johann, um wegen einer Ermäßigung zu unterhandeln. Es gelang ihm, die Herabſetzung der urſprüng⸗ lichen Summe auf 100,000 Thaler zu erwirken, wovon ein Theil ſogleich in baarem Gelde oder Kleidungs⸗ ſtoffen und Koſtbarkeiten entrichtet, der Reſt aber unter Verbürgung der oberheſſiſchen Stände bald nachgezahlt werden ſollte. Als Geiſeln ſtellten ſich den Schweden der Erbſchenk Reinhard zu Schweinsberg und der Erbküchenmeiſter Georg Bernhard von Hertingshauſen. Schwediſche Officiere und Reiter wurden zur Beitreibung des erſten Zieles ausgeſandt; die äußerſte Gefahr ſtand auf dem Verzuge. Von Kirchhain aus, wohin die heſſen⸗darmſtädtiſche Regierung ſich begeben hatte, ging den Aemtern Alsfeld und Romrod unter'm 22. Junius der Befehl zu, unverzüglich 10,000 Reichsthaler als dießmaligen Antheil nach Marburg einzuſenden. Die beiden Beamten, Wilhelm von Schetzel und Chriſtoph Sinolt, genannt Schütz, remonſtrirten zwar gegen dieſe Auflage mit der Unmöglichkeit der augenblicklichen Leiſtung, aber ſie erhielten ſogleich erneuerten Befehl mit der Eröffnung, daß jede Zögerung das Land, das ſchon jetzt täglich einen Schaden von mehr als 2000 Thalern erleide, in das äußerſte Verderben bringen würde. In den Acten finden ſich weiter noch vom 25. und 27. Junius die dringendſten Einſchärfungen, die ſelbſt noch für den nämlichen Tag, oder wenigſtens für die nächſte Nacht die Lieferung anberaumten; eine ſpätere Aufzeichnung des Pfarrers Happel redet indeſſen nur von 5000 Thalern, die wirklich gegeben worden ſeien 16). Zum Glück wandte ſich Lesle bald gegen Stadtberge an der Diemel und wurde dann von Baner nach der Elbe abgerufen. Der von Georg II längſt ſehnlich erwartete und jetzt auch durch neue Truppen verſtärkte Feldmarſchall Götz fand in Oberheſſen, als er ankam, nichts mehr zu räumen und zog ſich verwüſtend durch Niederheſſen nach der Weſer. Durch ihn einſtweilen gedeckt, verbot Georg bei harter Strafe auch jede weitere Zahlung an die Schweden; die beiden Geiſeln blieben deshalb den ¹⁴) Acten im Landgerichtsarchiv zu Alsfeld. ¹) Präſident, Vicekanzler und Räthe an Wilh. Schetzel und Sinolt Schütz, Kirchhain den 22. Juni 1636. Im Landgerichtsarchiv. ¹6) Acten im Landgerichtsarchiv zu Alsfeld vom 22., 24., 25. u. 27. Junius.— Predigtfragment Happel's im Pfarrarchiv. 37 ganzen nächſten Winter in ſchwediſcher Gefangenſchaft. Sobald auch die Kaiſerlichen das Land wieder verlaſſen hatten, befahl Georg, die Ernte zu beſchleunigen und das Getraide möglichſt nach Marburg und Gießen in Sicherheit zu bringen. Dieſer Befehl war theils durch die Rückſicht auf die landesherr⸗ lichen Zehnten und Pachten, theils durch den Nutzen der Landleute ſelbſt motivirt ¹⁰).— Der Sieg Baner's bei Wittſtock(Sept. 1636) gab dem Kriege und den Geſchicken Heſſens einen neuen Umſchwung. Auch darmſtädtiſche Truppen hatten dort an der Seite der Kaiſerlichen und der Sachſen gegen die Schweden gefochten, und neue wurden erwartet. Heſſen⸗Kaſſel ſchloß jetzt einen Subſidienvertrag mit Frankreich, nach welchem es 7000 Mann zu Fuß und 3000 zu Pferd aufſtellte; die Schweden überſchwemmten nicht nur Kurſachſen und Thüringen, ſondern ſchoben auch ihre Vortruppen bis an die Fulda und die Schwalm. Alsfeld war der äußerſte heſſen⸗darmſtädtiſche Ort nach Oſten hin. Am 8. December zeigte ſich der Oberſt Goldſtein mit 16 Compagnien ſchwediſcher Reiter und Dragoner und zwei kaſſeliſchen Fähnlein vor den Thoren der Stadt; er begehrte Einlaß, um Quartier zu nehmen. Die wehrhafte Mannſchaft unter den Bürgern war eben zum großen Theile abweſend, da man zahlreiche Fuhren nach Gießen zu bringen hatte. Der ſchwediſchen Aufforderung war die Drohung angefügt, die Stadt, wenn ſie die Thore nicht öffnete, in Aſche zu legen. Der darmſtädtiſche Rittmeiſter, der die Beſatzung befehligte, ritt mit der Erklärung hinaus, daß ohne Wiſſen und Genehmigung des Landgrafen dem Begehren nicht willfahrt werden könne. Sogleich warfen ſich jetzt die Schweden unter der Anleitung raubſüchtiger Bauern, die mit ihnen gelaufen waren, auf die offene Mainzervorſtadt und ſteckten mehrere Gebäude in Brand. Als die Bürgerſchaft ſich zur Wehr ſetzte, ließen ſie hier zwar ab, griffen dafür aber die mit eignen Mauern umgebene Obervorſtadt an und ſuchten das Thor derſelben mit Gewalt zu ſprengen. Doch auch hier empfing man ſie mit Entſchloſſenheit, und es gelang ihnen zwar Feuer anzulegen, bald aber wurden ſie mittels eines muthigen Ausfalls der Bürger und der Beſatzung zurückgetrieben und ließen zwanzig Todte und einen Gefangenen auf dem Platze. Auf der Seite der Vertheidiger wurde nur ein Bürger verwundet und ein Bauer erſchoſſen; in den beiden Vorſtädten aber brannten allein an zwanzig Wohn⸗ häuſer ab. Der Kampf hatte vier Stunden gedauert. Die Schweden nahmen ihr Nachtquartier in dem benachbarten Leußel, forderten die Stadt am folgenden Morgen unter großen Drohungen nochmals auf und erhielten zum zweiten Male die Antwort, daß man entſchloſſen ſei, ſich bis auf den letzten Mann zu wehren. Jetzt ſteckten ſie Leußel an, wo vierzehn Gebäude abbrannten, zogen dann über den Rodenberg nach Eudorf, äſcherten dieſes Dorf gleichfalls bis auf die Kirche und ſechs Wohnhäuſer ein und wandten ſich dann nach dem Stifte Fulda. Landgraf Georg hatte ſogleich auf erhaltene Nachricht von Gießen her Hülfe zu Pferd und zu Fuß abgehen laſſen; dieſe Truppen fanden indeſſen nichts mehr zu verrichten. Acht Tage vorher hatte man zu Alsfeld einen Mondregenbogen geſehen, und der fromme Glaube unterließ es nicht, dieſe Erſcheinung hinterher als ein beſonderes Gnadenzeichen zu deuten ¹). ¹) Eigenhändiger Befehl an den Rentmeiſter Sinolt gen. Schütz vom 12. Julius. Acten im Landgerichtsarchiv. ¹s) Theatr. Europ. III. 739. Chorographie S. 172. Happel's Predigtfragment. 38 Das Jahr 1637 brachte neue Drangſale. Hungersnoth und Furcht vor dem Feinde trieb Schaaren von flüchtigem Landvolk in die Stadt. Andre drängten ſich mit ihrer Habe in einzelnen Dörfern zuſammen und verwahrten ſich daſelbſt, ſo gut es ging. In Alsfeld ſtarben in jenem Jahre allein zweihundert ſolcher Flüchtlinge ¹⁹). Es war am 7. Junius, als auf einmal ein dringender Hülferuf der benachbarten Gemeinde Zell erſcholl. Starke niederheſſiſche Streifcolonnen aus Ziegenhain waren über die Gränze gekommen, hatten die nächſten Dörfer durchzogen und griffen nun das nothdürftig verrammelte Zell an, in welches ſie trotz des ihnen entgegengeſetzten Widerſtands eindrangen, um zu plündern und zu verheeren. Inzwiſchen ſchickten die Angegriffenen einen Boten über den andern hülfeſuchend nach Alsfeld. Daſelbſt lag nur eine einzige Compagnie zu Fuß unter dem Hauptmann Adam Engelhard. Sogleich wurde eine Abtheilung Soldaten unter dem Befehle eines Lieutenants und eine Schaar wehrhafter Bürger und Bürgersſöhne nebſt dem Ausſchuſſe des Schwalmgrunds, ſoweit er zu haben war, nach Zell hin in Bewegung geſetzt. Mittlerweile aber hatten die Niederheſſen das Dorf ſammt der Kirche ausgeplündert, Menſchen nieder⸗ geſchoſſen oder verwundet und gefangen genommen, Pferde, Rindvieh und Schafherden weggetrieben und waren eben auf ihrem Rückzuge nach der Gränze begriffen. Bei dieſer Wahrnehmung bog die Mannſchaft von Alsfeld rechts von ihrem Wege ab, um die Plünderer wo möglich noch zu erreichen und ihnen ihre Beute abzujagen. Zwiſchen Angerod und Ohmes ſtieß man mit ihnen zuſammen und gab Feuer. Aber der Feind war ſtärker und geordneter, überwältigte die Alsfelder, verfolgte die Verſprengten, die vereinzelt über das flache Feld flohen oder in einem nahen Buſche ein Verſteck ſuchten, und begann ein blutiges Gemetzel. Während man den Soldaten zuſchrie, daß ihnen Gnade gegeben werde, wandte ſich die Wuth deſto grimmiger gegen die Bürger und Bürgersſöhne. Viele wurden niedergehauen, ſelbſt an den Leichnamen noch ſuchte die Brutalität ihren Muth zu kühlen. Als der Feind ſich entfernt hatte, wurden Wagen voll Todter nach Alsfeld gefahren. Die Zahl der Bürger und Landleute, die an dieſem Tage in den Dörfern und auf der Wahlſtatt bei Ohmes fielen, geben amtliche Berichte auf mehr als hundert an, die der Alsfelder allein auf dreißig. Von den Soldaten fielen im Gefecht nur vier, zwanzig Mann aber wurden nebſt dem Lieutenant als Gefangene nach Ziegenhain abgeführt. Dorthin wurden auch die wenigen Bürger gebracht, die man am Leben gelaſſen hatte. Sie mußten ſich ſpäter um große Summen loskaufen. Nach Ausweis des Kirchenbuches wurden am nächſten Tage auf dem Kirchhof vor Alsfeld zweiundzwanzig, am folgenden nochmals vier Opfer ihrer treuen Pflichterfüllung zur Erde beſtattet. Es waren meiſt Leute im kräftigſten Jugendalter, aber unter ihnen iſt auch ein Jüngling von ſechzehn und ein Mann von funfzig Jahren zu erkennen. Zu ihrer Zahl gehört auch der zwanzigjährige Konrad Scharch, ein Bäckerſohn, dem ſpäter die Ehre geworden iſt, als der Führer des ganzen Zugs betrachtet zu werden. Gleichzeitige Nachrichten erwähnen von dieſer Stellung des jungen Mannes nichts; gewiß iſt nur, daß er unter Allen der einzige iſt, von dem ſich bis auf unſere Tage ein Leichenſtein erhalten hat, der vermuthlich von ſeinen Eltern ihm geſetzt worden iſt. Man hat denſelben zu Anfang dieſes Jahrhunderts unter dem übergewachſenen Raſen wieder aufgefunden und dann auf Anordnung des ¹6) Happel's Predigtfragment.— Das bereits angeführte Tagebuch eines gießener Bürgers ſagt über die Hungersnoth Folgendes:„Es war ein groß Theurung, daß viel Leut an etlichen Orten Hungers geſtorben und Hund und Katzen aßen, auch das verſtorbene Vieh. An etlichen Orten gingen die armen Leut mit dem Meiſter uff den Waſen und zankten ſich um das Fleiſch. Ein Achtel Korn galt zu Gießen 7, auch 8 Reichsthaler, auch 9 Reichsthaler im Hüttenberg. Gott behüt uns ferner.“ 39 Stadtraths an der Vorderſeite der Todtenkirche eingemauert. Dort erfüllt er die Stelle eines Denkmals jener braven That; ob aber gerade Scharch der Führer und der Bravſte unter den Braven war, wird freilich durch ſeinen Denkſtein nicht erwieſen ²⁰). Dieſes iſt die einfache Darlegung des traurigen Ereigniſſes, wie ſie ſich aus den gleichzeitigen Quellen ergibt 2¹). Ganz unwahr hat Schwarz, und zwar ſelbſt mit Berufung auf das Kirchenbuch, den Vorfall in das Jahr 1646 verlegt und zu einer Epiſode der heftigen Belagerung gemacht, die Alsfeld in jenem Jahre auszuhalten hatte ²2). Schwarz iſt die Quelle aller folgenden ſchiefen Darſtellungen. Heldenmäßiger klingt es allerdings, wenn man die jungen Männer einen Sturm auf die Stadt abſchlagen, dem fliehenden Feinde in kühnem Eifer bis vor Ohmes nachſetzen und dort in einem Hinterhalte den Tod finden läßt; aber wahr iſt dieſe Erzählung nicht, deren weſentlicher Inhalt nach Schwarz auch in die Darſtellungen von Karl Dieffenbach ²³), Rommel ²⁴), Rehm ²²), Hild ²6) und Juſti ²*) übergegangen iſt. Die Vermengung zweier einander ganz fremder Ereigniſſe benimmt jedem von beiden ſeinen wirklichen Charakter. In dieſer unhiſtoriſchen Combination hat auch Henriette von Montenglaut in einem dramatiſchen Gedicht von auch außerdem ſehr zweifelhaftem Werthe den Stoff behandelt ²s). Wenige Wochen nach dem Gemetzel von Ohmes ſchickte der Commandant von Ziegenhain, Oberſt Rabenhaupt, abermals Truppen über die Gränze. Dießmal war ein Handſtreich gegen Alsfeld ſelbſt im Werke. Drei Compagnien zu Pferd, begleitet von ziegenhainiſchen Bürgern und Bauern, ſollten denſelben ausführen. Am 2. Julius, frühe um drei Uhr, ſchlichen ſich dieſe Mannſchaften von Eudorf her in aller Stille an das Hersfelderthor heran, ſprengten dasſelbe mit Petarden und waren eben am Eindringen, ²⁰) Die Aufſchrift lautet: Ich Conrad Scharch meins Vatters Wonn Der Mutter Troſt ein einiger Sohn Zog aus dem Vatterland zu Ehrn Den Feinden an der Grentz zu wehrn Die wie die Dieb mit Mord und Brand Anfielen unſer Statt und Land Da aber Gott dem Feind verhengt Bei Ohmes ich mein Leben end Durch mein Heupt ich geſchoſſen tod Mein Eltern bracht ich Angſt und Noth Doch hatt ich mich vor wol bereit Und leb nun in der Seeligkeit Ob nun ſchon tobt die gantze Welt Hab ich doch Fried in meinem Zelt. 21)(Darmſtädtiſches) Manifeſt, darin kurzer und wahrhafter Bericht erſtattet wird ꝛc. Gießen 1646. S. 13.— Chorographie, S. 173, wo aber das Datum falſch angegeben iſt.— Kirchenbuch der Pfarrei Alsfeld.— Schreiben des Rentmeiſters Sinolt genannt Schütz an den Landgrafen vom 7. Juni 1637, ſowie verſchiedene andre Actenſtücke hierüber im Staatsarchiv, Abth. VIII, Abſchn. 1. Convol. 132.— Happel's Predigtfragment. 1 ²2) Juſti's Heſſ. Denkwürdigkeiten, Thl. IV. Abth. 1, S. 131 ff. 23) Geſch. der St. Alsfeld, S. 47 ff. 2⁴) Geſch. von Heſſen, VIII, 703. ²⁵) Geſch. von Heſſen, II, 469. ²⁰) Militärchronik des Großh. Heſſen I, 75. ²⁷) Amalie Eliſabeth, Landgr. v. Heſſen, S. 141 f. ²⁸) Die neuen Spartaner. Darmſtadt 1814. 40 als Hauptmann Engelhard mit ſeinen Soldaten und den Bürgern ihnen entgegentrat. Ein dreiſtündiges hitziges Gefecht entſpann ſich, das mit der Vertreibung der Angreifer endigte. Dieſelben ließen 28 Todte zurück, dem Lieutenant, der die Petarden angeſchraubt hatte, war durch eine derſelben die Hand abge⸗ ſchlagen worden. Engelhard hatte nur wenige Todte, er ſelbſt aber war verwundet, und etliche Bürger und Soldaten waren im Handgemenge unter dem Thore ſtark gequetſcht worden. Auch war nicht zu verhindern, daß der abziehende Feind zur Rache noch einige Gebäude der Vorſtadt in Brand ſteckte. Das Thor aber, das wegen der Aus⸗ und Einfahrt bisher nicht, wie die drei andern, beſchüttet geweſen war, wurde jetzt verrammelt und verwahrt ²⁹). Mitten in dem Kriegsgewühle bietet uns das Jahr 1638 ein friedliches Intermezzo eigner Art. Dasſelbe ging von einer Regierung aus, die auch bei der allgemeinen materiellen Noth ſich der Sorge nicht entſchlug, der unter den Einwirkungen des Krieges einreißenden Verwilderung in Kirche und Schule möglichſt zu ſteuern. Auch in Alsfeld ſah es in dieſer Beziehung übel aus. Der Pfarrer Happel hatte nach und nach auch verſchiedene auswärtige Pfarrdienſte zu verſehen übernommen, bis er zuletzt fünf Kanzeln in und außer Alsfeld zugleich zu bedienen hatte. Als er ſich einem ſo ausgedehnten Dienſte an zum Theil ziemlich entlegenen Orten nachgerade doch nicht gewachſen fand, zog er auch den Rector und den Conrector der Schule zu ſolchen geiſtlichen Functionen zu. Dieſes führte indeſſen nicht nur zu arger Vernachläſſigung der Schule, ſondern auch zu Streitigkeiten unter den beiden Lehrern ſelbſt, die außerdem auch an ſich für ihr Amt wenig befähigt geweſen zu ſein ſcheinen. Die Schulzucht zerfiel, die Leiſtungen wurden ungenügend, insbeſondre ſchwand auch die Fertigkeit in der Muſik, in welcher jene Schule immer ihren Ruhm geſucht hatte. Mit der kirchlichen Zucht ſtand es nicht beſſer. Landgraf Georg ſandte deshalb die Profeſſoren Feuerborn und Tonſor als außerordentliche Com⸗ miſſäre nach Alsfeld ab, und nach den Berichten und Anträgen derſelben ließ er unter'm 9. März 1638 eine Verordnung ergehen, aus welcher wir folgende Züge hervorheben ³⁰). Den Präceptoren wird es verboten, fernerhin Pfarrdienſte zu verſehen; es ſollen ihnen dagegen zur Verbeſſerung ihres Gehaltes wo möglich Gärten angewieſen werden; die gegenwärtigen Lehrer ſind baldigſt auf Pfarreien zu verſetzen, für ihre Stellen ſind andre zu präſentiren, die dann von dem Pädagogiarchen zu Marburg einen Schulplan erhalten werden. Die Lehrer ſollen einig ſein und nicht in Gegenwart der Schüler ſich zanken; ſie ſollen die Schüler zum Gebete und zur Reinlichkeit anhalten, ſollen nicht ſich ſelbſt dem„Vollſaufen“ ergeben, ſondern nüchtern erſcheinen, nicht ohne Hut und Mantel umherſchweifen. Sie ſollen der Knaben ingenia fleißig kennen lernen, ſich nach den Fähigkeiten derſelben richten und ihnen nicht zuviel auf einmal zu lernen aufgeben. Sie haben Alles, was die Knaben auswendig lernen ſollen, denſelben zuerſt mit lebendiger heller Stimme und mit Vormalung auf der Tafel genugſam zu erklären. In den castigationibus und Züchtigungen ſollen ſie nicht zu hart, ſondern 2⁰) Theatr. Europ. III. 810.— Chorographie S. 173.— Darmſt. Manifeſt von 1646 S. 13.— Sinolt gen. Schütz an den Landgr., 2. Juli 1637, im St. A.— Happel'’s Predigtfragment verlegt die Petardirung auf Mariä Lichtmeſſe, was ein offenbarer Irrthum iſt. Nach ihm ließen die Angreifer in die 40 Todte zurück. Jene Predigt wurde übrigens, was einen Gedächtnißfehler entſchuldigen läßt, erſt nach der Beendigung des Krieges gehalten. ³⁰) Fürſtliche Verordnung, die Kirchen⸗ und Schulbedienten zu Alsfeld betreffend. Mit Reſcript vom 13. März. Abſchrift im Rathsarchiv. 41 väterlich procediren und bei dieſem und jenem Knaben den Verſuch thun, ob, wenn er exorbitiret hat, mehr mit Aufgebung, dieſes oder jenes auswendig zu lernen, oder dieſes oder jenes beſondere Exercitium ſtatt der Strafe zu ſchreiben, als mit der wirklichen Caſtigation bei ihnen gebauet werden könne. Die Muſik ſollen ſie mit allem gebührenden Fleiße wieder einführen, damit die Stadt Alsfeld,„welche auch wegen ihrer feinen Muſik bishero iſt gerühmt worden, wieder in ihren vorigen Flor komme.“ Die Knaben ſind nicht mehr in einer einzigen Stube zu unterrichten, ſondern, wie vor Alters geſchehen, in zwei Räume zu vertheilen. Die Stadtgeiſtlichen haben wöchentlich, der Rentmeiſter und etliche Deputirte des Raths monatlich zu viſitiren.. Was den Gottesdienſt anbelangt, ſo beſtimmt die Verordnung, daß derſelbe nicht ganz zwei Stunden dauern dürfe; die bisherigen langen Gebete, der Morgenſegen u. ſ. w. fallen weg,„wie dann auch hierbei wohl in Acht genommen werden ſoll, daß allzu lange Predigten wenig nütz und dienſtlich ſeyen, als welche die Zuhörer nicht wohl behalten können, ſondern dadurch obtundiret und ermüdet und mit einem Ekel belegt werden.“ Die Geiſtlichkeit ſoll auf die wöchentlichen und monatlichen Bettage halten, das viele Brantweintrinken, Wein⸗ und Bierſaufen mit Ermahnungen und Strafen bekämpfen. Die Sonn⸗ tagstänze ſind abzuſchaffen. Der Caplan(Diaconus oder zweite Pfarrer) darf fernerhin neben ſeinem Amt keinen auswärtigen Kirchendienſt mehr verſehen außer zu Altenburg und, wenn er mit der alten von Leußel fallenden Beſoldung zufrieden iſt, auch an dieſem Orte, von wo die Bauern ſchon ſeit geraumer Zeit ihm ein Pferd zuzuſchicken pflegen. Auch hat er ſich alles Bierbrauens für den offenen Verkauf zu enthalten. Und damit auch der äußere Anſtand von den Geiſtlichen gewahrt werde, ſo ſchließt die Verordnung mit der Weiſung:„Der Superintendens und Caplan, als welche des Vermögens gar wohl ſeynd, ſollen auch unverzüglich einen Kirchenrock und eine rechte Harzkappe, die den Predigern wohl anſtehet, machen laſſen oder herbeiſchaffen, und der Mützen, welche wohl die Fuhrleute tragen, ſich hinfüro allezeit äußern.“ Etwas ſpäter erſchien auch ein in's Einzelne gehender Lehrplan für die alsfeldiſche Schule und eine vom Landgrafen ſelbſt vollzogene Inſtruction ³¹1). Dieſe Schule ſcheint ſich jedoch niemals wieder zu der Höhe erhoben zu haben, wie im ſechzehnten Jahrhundert und in den erſten Jahrzehnten des ſiebzehnten, wo viele Männer, die ſpäter als Gelehrte oder Beamte eine angeſehene Stellung einnahmen, die Grund⸗ lage ihrer wiſſenſchaftlichen Bildung in derſelben gelegt hatten ³²). Wie ſtrenge aber in den nächſten Jahren die Kirchenzucht gehandhabt wurde, davon geben die Protokolle des Kirchenconvents zahlreiche Beweiſe ³³). Die geiſtliche, von der weltlichen Behörde unter⸗ ſtützte Polizei ſtrafte außer den gröberen Vergehen unnachſichtlich auch Alles, was als Entweihung des Sabbaths erſchien. Junge Burſchen, die während der Kinderlehre im Garten gelegen und„Taback geſoffen“ hatten und dann der Vorladung nicht gefolgt waren, wurden mit Gefängniß und einem halben Gulden beſtraft; Wirthshausbeſuch während der Predigt zog eine Geldſtrafe von einem Gulden und außerdem auch die Beſtrafung des Wirthes nach ſich; nächtlicher Lärm an einem Sonntage war ein geiſtliches Vergehen und koſtete zwei Gulden; Flachsbrechen am Bettagmorgen und andre ländliche Arbeiten wurden mit einem halben bis zu einem ganzen Gulden angeſehen; Chriſtenmädchen war es verboten, den ²¹) Leges et statuta pro schola Alsfeldiana. Datirt Gießen den 24. Mai 1638. Mit der eigenhändigen Unter⸗ ſchrift Georg's.(Original im Pfarrarchiv zu Alsfeld.) 3 ⁵²) Man ſehe eine Aufzählung vieler derſelben bei Winckelmann. ³³) Protocollum ecclesiae Alsfeldianae. Geführt vom Pfarrer Happel.(Ein Fragment im Rathsarchiv, das andre im Pfarrarchiv.) 6 42 Juden am Sabbath zu dienen oder ihnen die Cloake zu fegen u. ſ. w. Ein ſeltenes Curioſum ereignete ſich im vorletzten Jahre des Krieges. Ein dreiundachtzigjähriger Greis, Hans Knierim, hatte ſich nämlich vor zehn Monaten mit einer ſiebenundfunfzigjährigen Matrone verlobt, und der Kirchenrath lud beide jetzt vor ſich und gebot ihnen, zur Hochzeit zu ſchreiten. Hierzu war denn auch der Bräutigam bereit, nicht aber die Braut, weil ſie ſeit dem Verlöbniſſe nicht nur durch die Uebel des Krieges, ſondern auch durch ihren Verlobten ſelbſt, der nicht der beſte Haushälter ſei, faſt ihr ganzes mäßiges Vermögen eingebüßt und für die Ehe nichts mehr übrig habe. Weiteren Verhandlungen entzog ſie ſich durch eine Entfernung über die Gränze, und die Angelegenheit ging an die landgräfliche Kanzlei. Dort hat man vermuthlich die Entſcheidung dieſes ſo zarten Falles kirchlicher Disciplin dem Alles ausgleichenden Tode anheimgegeben. Dergleichen Vorgehen lag aber ganz im Geiſte der Zeit. Und auch da, wo ſelbſt der offenbare Unverſtand oder ein Anfall von Geiſtesverwirrung ſich gegen Sitte und Schieklichkeit vergingen, hat die Kirchenzucht doch mehr als einmal ihre materielle Sühne in Anſpruch genommen 34). Uebrigens entſprach das Benehmen der Geiſtlichen ſelbſt keineswegs immer der Würde ihres Standes. Einmal z. B. war in einer Pfarrconferenz des Inſpectorates Alsfeld über die Buße wiſſenſchaftlich disputirt worden. Der zweite Pfarrer Schwarzenau machte ſich nun Abends in trunkenem Zuſtande über die Theſen, die Reſpondenten, die Opponenten und den Vorſitzer der Conferenz in wegwerfender Weiſe luſtig. Die Sache kam vor den Convent, und ſämmtliche Paſtoren hatten vor, da Schwarzenau ſich nicht verantworten konnte oder wollte, ihm Ohrfeigen zu geben, was der Inſpector nur mit Mühe verhinderte. Schwarzenau aber wurde gebührendermaßen durch einhelligen Beſchluß bis zum Austrag der Sache vor dem Superin⸗ tendenten von allen Conventen ausgeſchloſſen. Die von Lesle auferlegte Brandſchatzungsſumme war nach drei Jahren noch immer nicht vollſtändig abgetragen. Im Auguſt 1639 forderte Königsmark bei ſeiner Annäherung gegen das heſſen⸗darmſtädtiſche Gebiet den ganzen Reſt ein, ließ ſich jedoch mit einer von den Landſtänden verbürgten Summe von 60,000 Thalern einſtweilen abfinden ³⁵). Das folgende Jahr(1640) brachte wiederum große Quartierlaſten über Alsfeld. Gleich um Neujahr legte ſich das Regiment Canofsky ein, nahm alle brauchbaren Pferde weg und ließ ſich vier Monate lang auf's Beſte verpflegen 36). Dann lagerte im Junius General Baner mit acht Regimentern zwei Tage lang in der Aue an der Schwalmbrücke, ließ die Felder abmähen und belaſtete die Bürgerſchaft ³4) Man nehme z. B. folgenden Fall aus dem Jahre 1664. Der Inſpector Happel ſchreibt:„Apotheker Kleppe iſt citirt, dieweil er unter dem grauſamen Donnerwetter am 13. Julii grauſames Fluchen geführt, ſich ſelbſten verflucht und geſagt; O. Donner, ſchlag drein, erſchlag mich, meine Frau, mein Kind, verbrenne Haus und Hof. Item andern Tags hat er Weib und Kind aus dem Haus gejagt, und als ich, der Inſpector, von Reiberteroda kommen und vor der Apotheken fürüber passiret, hab ich gehört, daß er mit Blut, Sacrament, Donner, Hagel und gräulichen Flüchen tumultuiret, habe derentwegen im Fürübergehen ihm in Güte zugeredet: Ei ei, Herr Apotheker, das ſeind ja ſchreckliche Reden, das lautet übel. Alsbald antwortet er trotzig, ich ſolle ihn ungeſchoren laſſen. Ich replicirt, das wäre meines Amtes nicht, böſe Geſellen ꝛc. Er fing noch einmal an, ich ſollt ihn ungeſchoren laſſen, und als ich fragte, was ihm fehlete, ſagte er mit zornigen Geberden, Stöße mangelten ihm.— Iſt dießmal für den Kirchenrath eitirt, aber ſich ins Bett gelegt und die Unmöglichkeit fürgewendet worden. Iſt beſchloſſen, ad Carcerem ihn zu bringen.“— Heutzutage würde man einem ſolchen Menſchen wohl eher den Arzt holen, oder ihn in's Irrenhaus bringen. ³6) Rommel VIII, 572. Happel's Predigt. ³⁶) Chorographie S. 174. Happel's Predigt. 43 überdieß mit einer Lieferung von 14,000 Pfunden Brot, 100 Vierteln Korn, 100 Vierteln Hafer und 200 Reichsthalern an baarem Geld ³⁷). Während nun Baner weiter nördlich ging, führte der Oberſt Reinhold von Roſen mit der ſogenannten weimariſchen Armee einen kühnen Parteigängerkrieg in der Wetterau, ward aber von der Uebermacht des Feindes zurückgedrängt und zog ſich bis unter die Wälle von Ziegenhain. Hier griffen ihn 24 kaiſerliche Schwadronen unter Breda und Gil de Haſi an, doch ohne Erfolg; ſie wurden auf Neukirchen zurückgeworfen und dann bei Riebelsdorf von den Heſſen und Weimaranern ſo entſcheidend geſchlagen, daß ſie mit Zurücklaſſung von 550 Todten und 600 Gefangenen in voller Unordnung bis Schrecksbach flohen, daſelbſt die Schwalm durchritten und ſeitwärts bogen, um bei Neuſtadt ſich unter Mercy's Fahnen zu ſammeln. Breda war getödtet, Gil de Haſi verwundet. Roſen ging von Schrecksbach nach Alsfeld vor, beſetzte die Stadt und zwang ſie, ſeine 5000 Reiter drei Wochen lang zu verpflegen 3s). 4 Nach Roſen's Abmarſch folgten einige Jahre der Ruhe, und Georg II wußte ſich im Januar 1643 von dem ſchwediſchen Feldherrn Torſtenſon ſogar einen Schutzbrief für ſeine geſammten Lande zu erwirken ³⁰). Die Wirkungen desſelben waren jedoch nicht von langer Dauer. Verhandlungen, die mit Königsmark durch darmſtädtiſche Abgeſandte im Februar zu Alsfeld gepflogen wurden, zerſchlugen ſich, und ſchon am 23. Mai rückte dieſer General mit ſechs Regimentern heran, die er theils um Alsfeld, theils um Kirchhain einlagerte; Alsfeld ſelbſt erhielt hierbei ein Regiment Heſſen unter dem Oberſten Rochau auf vierzehn Tage zu unterhalten, bis es ſich mit 17,000 Thalern loskaufte 40). Dem ſchwediſchen General mußte der Landgraf unter dem Namen von Brandſchatzungs⸗, Werbe⸗ und Verpflegungsgeldern einen ſtarken Tribut verheißen ⁴¹). Alsfeld war ausgeſogen; hätte die Einquartierung noch acht Tage länger gedauert, ſo war, wie der Rentmeiſter Sältzer dem Landgrafen meldete, die Mehrzahl der Ein⸗ wohner entſchloſſen, ihre Stadt zu verlaſſen,„geſtalt dann— ſo ſchreibt der Beamte— unterſchiedene Bürger ihr Unvermögen und daß ſie die Laſt nicht länger ertragen könnten, geſtern Abend mir klagend zu erkennen geben und ſich ausdrücklich reſolvirt, ihr übriges Armuth vollends in die Schanz zu ſchlagen und ſich davon zu machen“ ⁴³). Zum Schrecken der Bewohner kam nun Rochau ſchon am dritten Tage wieder zurück; Scheuern und Stuben ſtanden wieder voll von Pferden, kein Fuder Bier war in der Stadt zu finden. Der Oberſt begriff ſeine und der Quartierträger Lage und ſchickte Reiter auf die Dörfer, um dort Lebensmittel aufzutreiben 43). So ſah es einen ganzen Monat vor der Ernte mit den Vorräthen aus, mit dem baaren Gelde aber ſtand es nicht beſſer. Der Königsmarkſche Tribut ging ſehr langſam ein; noch im September ſetzte die Regierung dem Rentmeiſter eine Strafe von 100 Ducaten an, wenn er nicht die rückſtändigen Poſten eintriebe 44). — ²²) Chorographie S. 174, wo aber das Datum unrichtig iſt. Happel's Predigt. Baner's Erlaß vom 28. Juni „im Felde bei Alsfeld“(im Staatsarchid) ³s) December 1640. Happel's Predigt. Chorographie S. 174. *) Datirt: im Lager vor Freiberg, den 17. Jan. 1643. Beglaubigte Abſchrift im Landgerichtsarchiv zu A. ⁴⁰) Acten vom 6. Juni im Landgerichtsarchiv. ¹¹) Rommel VIII, 651. ⁴²) Bericht an den Landgrafen, 6. Juni 1643(im Landgerichtsarchiv). ⁴3) Sältzer an den Landgrafen, 8. Juni(ebendaſ.). ⁴4) Sältzer an die Regierung zu Gießen, 11. September(ebendaſ.). 44 Noch war der Königsmarkſche Accord nicht abgelaufen, als bei Hatzfeld's Annäherung Amalie Eliſabeth ſich beeilte, Theile des darmſtädtiſchen Oberheſſen durch ihre Truppen zu beſetzen. Es mögen hierbei nicht lediglich militäriſche Rückſichten obgewaltet haben. Der Generalwachtmeiſter Johann Geyße ⁵) rückte mit etlichen tauſend Mann ein. Er ſelbſt nahm ſein Hauptquartier zu Kirchhain. Vor der unbe⸗ ſetzten Stadt Alsfeld erſchienen zuerſt am 5. November zwei Compagnien zu Fuß mit ſechs Canonen und einem Mörſer und begehrten unter dem Androhen von Mord und Brand Einlaß. Man öffnete die Thore. Es folgten ſofort auch ſechs Compagnien Reiter unter dem Oberſtlieutenant Rauchhaupt. Dieſe Mannſchaft war zur ſtändigen Einquartierung beſtimmt. Rauchhaupt konnte nicht lange befriedigt werden; Fleiſch und Früchte waren ringsumher faſt gänzlich aufgezehrt, die Bewohner des Euſergerichts flüchteten maſſenweiſe nach Kirchhain. Geyße drohte der Umgegend mit Execution. Er verlangte täglich 300 Metzen Hafer, 12 Fuder Heu und 7 Rinder von 150 Pfund. Nichts half es, daß die Regierung die Beamten anwies, ſich bei den ſchwediſchen Officieren über eine Bedrückung zu beſchweren, die ganz gegen den Königsmarkſchen Accord laufe. Geyße dictirte nach einigen Wochen eine Vertheilung der Verpflegungs⸗ koſten unter die verſchiedenen Aemter und trieb die Lieferungen durch ſeine Soldaten ein. An Brutalitäten jeder Art fehlte es hierbei nicht; die armen Leute aus ganzen Städten und Dörfern wichen endlich, wie das darmſtädtiſche Manifeſt ſich ausdrückt,„mit Haufen in's Elend und ließen ihre Hüttlein wüſt und öde ſtehen.“ Abgeordneten, die bei der kaſſeliſchen Generalität um Milderung der überſchweren Contri⸗ butionen und Drangſale nachſuchten, erwiderte einer der vornehmſten Officiere:„Wir können's nicht ſo arg machen, daß wir uns an euch verſündigen ſollten“ ⁴⁰). Alsfeld blieb bis in's dritte Jahr von den Niederheſſen beſetzt. Während dieſer Zeit begann der ſogenannte Heſſenkrieg, d. h. der directe Kampf der beiden heſſiſchen Häuſer in der marburgiſchen Erbſchaftsſache, indem Amalie Eliſabeth alle bis dahin verlaufenen Proceſſe und Vergleiche als nichtig verwarf und mit Zuſtimmung der nächſten Agnaten beanſpruchte, daß ihr Sohn Wilhelm in die teſtamen⸗ tariſche Hälfte der Erbſchaft wieder eingeſetzt würde. In dieſem Kriege beſetzte Geyße eine Anzahl oberheſſiſcher Städte und Schlöſſer und erzwang namentlich auch die Uebergabe von Marburg, deſſen Commandant Willich dann zu Gießen ſeine Niederlage auf dem Schaffot büßte. Landgraf Georg, faſt in allen Theilen ſeines Landes von Schweden, Kaſſelanern und Franzoſen hart bedrängt, vermehrte nicht nur um ein Beträchtliches ſeine eignen Truppen, die er unter die Befehle des Grafen von Eberſtein ſtellte, ſondern erhielt bald auch noch Hülfe von Seiten des Kaiſers. Bei'm Anzug der Kaiſerlichen räumte die niederheſſiſche Beſatzung Alsfeld, um ſich zu ihrem Hauptcorps zu ziehen. An ihrer Stelle zogen unter dem Namen einer Salvaguardia ſechzig kaiſerliche Dragoner unter dem Major Saradetzky ein ⁴¹). Im Julius 1646 ſtanden die beiden feindlichen Armeen in feſten Stellungen an der Ohm ganz nahe einander gegenüber, die Schweden und Heſſen unter Wrangel, Königsmark und Geyße bei Mardorf, auf Kirchhain und Amöneburg geſtützt, die Kaiſerlichen und Baiern dagegen unter Geleen, Hatzfeld und Johann von Werth weiter aufwärts bei Schweinsberg und Homberg. Das letztere Heer bezog ſeinen Unterhalt aus den hinter ihm gelegenen Landestheilen. Alsfeld hatte hierbei 300,000 Pfund Brot nebſt ⁴⁵) In obiger Form ſchrieb er ſelbſt ſeinen Namen, nicht Geyſo, Geiſo oder Geiſa, wie ſich dieſes in gleichzeitigen und ſpäteren Druckwerken ſo oft findet. Siehe ſeine eigenhändige Unterſchrift auf einem Vertheilungszettel, datirt Kirchhain den 30. Nov. 1643(im Landgerichtsarchiv). ⁴6) Actenſtücke im Landgerichtsarchiv vom 14., 24., 30. Nov. und 2. Dec., Berichte, Reſcripte und Geyße's Requi⸗ ſitions⸗ und Vertheilungszettel enthaltend.— Darmſtädtiſches Manifeſt S. 17 ff.— Happel's Predigtfragment.— Choro⸗ graphie S. 172. ⁴⁷) Happel's Predigt. r 45 Wein, Bier und andern Lebensmitteln zu beſchaffen; am 5. Julius, einem Sonntag, brachen achtzig Marketenderwagen herein, die alle Vorräthe aus der Stadt hinwegführten 4³). Statt einer allgemein erwarteten Hauptſchlacht aber erfolgte nach einigen Reitergefechten der Rückzug der Kaiſerlichen nach der Wetterau und weiter. Die Schweden folgten ihnen, und das Kriegsgetümmel wälzte ſich nach Franken und der Donau. Geyße, der die Schweden bis Aſchaffenburg begleitet hatte, wurde bei ſeiner Rückkehr von Mercy und Eberſtein vollſtändig geſchlagen, ſammelte aber in kurzer Zeit ſeine Truppen wieder, drängte mit 4000 Mann die Sieger aus der Schwalmgegend in den Ebsdorfer Grund zurück, nahm das verlorene Kirchhain wieder ein und wendete ſich dann gegen Alsfeld. Der Stoß, den dieſe vielgeprüfte Stadt jetzt zu erleiden hatte, war der härteſte im ganzen Kriege. Es commandirte daſelbſt Paul Seidtler, Oberſtlieutenant des heſſiſchen Leibregiments. Die Zahl ſeiner Soldaten mochte etwa 400 betragen. Am 30. September erſchien Geyße vor den Mauern und machte Anſtalt zur Belagerung. Er begann damit, ſein Lager und den die Stadt beherrſchenden Frauenberg zu verſchanzen. Am Morgen des 2. Octobers eröffnete er das Feuer aus ſieben Stücken groben Calibers. Glühende Kugeln, Bomben von hundert und mehr Pfunden wurden geworfen. Sieben Häuſer und Scheunen brannten ab, Bruſtwehren und Flanken waren beſchädigt, ein Thurm ſtürzte ein. Auch in der Nacht ruhten die Feuerkugeln nicht, und der Brand mehrte ſich. Mittlerweile war eine zweite Batterie vollendet worden, und von der Frühe des nächſten Morgens bis um drei Uhr Nachmittags ſpielte das heftigſte Feuer gegen die Stadtmauer. Eine große Breſche, mehr als zwölf Klafter lang, öffnete ſich. Um vier Uhr ſchritt Geyße zum Sturm. Bei'm dritten Anlauf drangen etliche hundert Mann ein und faßten in den nächſtgelegenen Häuſern Poſto. Seidtler ließ dieſe Gebäude, die ſchon vorher mit brennbaren Stoffen unterlegt waren, anzünden und nöthigte ſo die Eingedrungenen, über die Breſche wieder hinabzuſpringen. Bei dieſem Rückzug ſtürzten ein Oberſtwachtmeiſter, zwei Lieutenante und etliche Unterofficiere und Soldaten in's Feuer und verbrannten. Der Sturm hatte vierthalb Stunden gedauert, und auf beiden Seiten waren viele Todte. Nun begann aber die Beſchießung von Neuem und ward die ganze Nacht hindurch fortgeſetzt. An ſieben Stellen ſtand die Stadt in Flammen, Häuſer wurden zertrümmert, in das Chor der Hauptkirche ſchlug eine Bombe durch und tödtete etliche der dahin geflüchteten Weiber und Kinder. Der wehrhafte Theil der Bürgerſchaft nahm am Kampfe den ehrenhafteſten Antheil. Am 4. October ruhte Geyße, ließ ſeine Todten begraben und neue Munition aus Ziegenhain herbeiſchaffen. Zugleich ward an einer angefangenen Mine unausgeſetzt fortgearbeitet. Am folgenden Tage abermals ſehr heftige Beſchießung. Die Mine ſprang, ſprengte die eine Hälfte des Thorthurms ab und warf das vier Klafter lange Stück der Mauer nieder, das zwiſchen dieſem Thurme und der Breſche ſtand. Jetzt wurde zum zweiten Sturm geblaſen; aber muthige Gegenwehr machte auch dieſen erfolglos; viele Niederheſſen fielen, unter ihnen auch ein Graf von Kirchberg. Geyße verſtand ſich hierauf zu einem Stillſtand von einer halben Stunde. Während desſelben wurde, da alle Hoffnung auf den zugeſagten Entſatz verſchwundeu war, wegen der Uebergabe verhandelt. Geyße wollte dieſelbe nicht anders annehmen als auf Gnade und Ungnade. Seidtler brach deshalb die Unterhandlungen ab, der Stillſtand verlief, und die Belagerer pflanzten jetzt ihr Geſchütz ganz nahe vor der Breſche auf. Der halbgeſprengte Thorthurm und der nächſtſtehende kleinere wurden eingenommen. Aus beiden Thürmen und aus der Breſche ſahen ſich nun die Belagerten ſo wirkſam angegriffen, daß ſie ihre Retranchements nicht mehr halten konnten und in der brennenden Stadt auf's Aeußerſte gebracht waren. Seidtler ergab ſich daher auf Gnade und Ungnade und überlieferte den Platz mit vier Fähnlein, 48) Happel's Predigt 46 ſeinem Gepäcke und 350 Mann. Die Soldaten wurden unter die kaſſeliſchen Truppen untergeſteckt, Seidtler ſelbſt aber als Gefangener nach Kaſſel gebracht, wo ihn die Landgräfin mit derjenigen Achtung empfing, die ſein tapferes Benehmen verdient hatte ⁴⁰). Aber auch die Einwohnerſchaft hatte ſich in dieſer Drangſal brav benommen, vor Allen der Bürger⸗ meiſter Konrad Haas und der geiſtliche Inſpector Georg Eberhard Happel. Haas ſtand während der ganzen Belagerung dem Commandanten mit Muth und unermüdlicher Thätigkeit zur Seite, feuerte die Bürger an und ließ ſie an den Abſchnitten hinter der Breſche arbeiten. In dem Augenblick, wo faſt alle Kugeln verſchoſſen waren, wandte er ſich an den Inſpector mit dem Begehren, die bleiernen Rinnen des Pfarrdachs zu neuem Guſſe verwenden zu dürfen. Happel willigte ein. Bei dem beſtändigen Schießen aber fand ſich Niemand zum Hinaufſteigen bereit. Da ſtieg der Bürgermeiſter ſelbſt an den gefährlichen Ort, der Inſpector reichte ihm die Axt hinauf, und das Blei der Rinnen wurde abgelöſet. Mittlerweile verzehrte das Feuer dem braven Manne Haus und Hof ⁵0). Der Beſitz der Stadt war indeſſen für die Sieger ein theuer erkaufter; ſie hatten über 300 Todte. Von den Bürgern waren im Kampfe ſelbſt nur drei gefallen, die Zahl der getödteten Soldaten von der Beſatzung iſt nicht überliefert worden 5¹). Noch war der traurige Ausgang zu Gießen, der damaligen Reſidenz des Landgrafen, nicht bekannt, als Georg II gerade am Tage der Uebergabe ſtatt des Entſatzes, den er in ſeiner eignen Noth ohne Zweifel nicht ſenden konnte, ein Schreiben an die Stadt abgehen ließ, worin er den Bürgern lobend bezeugte,„daß ſie ſich als treue, ehrliche Leute und Unterthanen, beſtändig, herzhaft und tapfer gegen ihre Feinde erzeiget, dahero ſie wegen ſolchen erlangten Lobs auch wohl würdig ſeien, daß ſie mit anſehnlichen Privilegien und Freiheiten möchten begabt werden“ ⁵²). 1 Das ſo hart heimgeſuchte Alsfeld hatte nun auch wieder eine feindliche Beſatzung zu ernähren und außer derſelben noch zwei franzöſiſche Regimenter, die vor der Stadt ihr Lager nahmen, vier Wochen lang zu unterhalten. Drangſale jeder Art wurden verübt. Sogar die Glocken nahm man vom Thurm herab und ließ ſie um ſchweres Geld von den Bürgern wieder einlöſen 54). Auch das angebliche Schwert Karl's d. G. verſchwand, und es könnte zweifelhaft ſein, ob es jemals wiedergekehrt iſt 54). ⁴0) Theatr. Europ. V. 937. Happel's Predigtfragment. Vergl. Rommel VIII. 704.— Dieſe Belagerung iſt es übrigens, in welche Schwarz und diejenigen, die ihm folgen, das oben erzählte Ereigniß von Ohmes hineingezwängt haben. **) Perſonalien des Bürgermeiſters Haas, bei Dieffenbach, Geſch. v. Alsf. S. 50.. ⁵¹) Happel's Predigtfragment. ⁵²) Winckelmann's Beſchr. v. Heſſen S. 200. ⁵³) Happel's Predigtfragment. ⁵⁴) Hierüber ſagt Winckelmann in dem Commentar zu ſeiner 1648 erſchienenen Lobrede:„Es hat aber vor ungefähr zweien Jahren ein Heſſen⸗Caſſeliſcher Kriegsbedienter(deſſen Namen ich noch zu vermelden verſchone) dieſes Schwert der Stadt entwendet; gleichwie nun ſelbiger jeder Zeit einen feinen Ruhm wegen ſeiner Höflichkeit und tapferen Muthes gehabt, alſo hoffe ich, er, als ein verſtändiger Menſch, werde der Stadt ein ſolches Alterthum zu ſeinem ſchlechten Nachklang nicht aufenthalten, ſondern es mit Ehre bald wieder erſtatten.“ In ſeiner am 3. Jan. desſelben Jahrs gehaltenen Wahl⸗ predigt ſagt dagegen Happel:„Wie dann dahero auch jederzeit noch ein Richterſchwert bei der Rathstafel auf dem Rathhauſe hangend geſehen wird.“ Wie reimen ſich beide Behauptungen zuſammen? Iſt das von Happel erwähnte Schwert nur ein Erſatzſchwert für das alte? Hat der kaſſeliſche Kriegsbediente der Appellation des Lobredners an ſeine Ehre ſpäter Folge gegeben? und haben wir alſo in dem gegenwärtigen Schwerte wieder das entwendete vor uns, oder nicht? Dieſe Fragen würden, wenn es ſich überhaupt der Mühe lohnte, reichen Stoff zu einer kritiſchen Unterſuchung geben. 47 Im folgenden Jahre, als der Generallieutenant Mortaigne de Potelles an Geyße's Stelle den Oberbefehl über die kaſſeliſchen Truppen erhalten hatte, begann dieſer im Feſtungskriege erfahrene Officier verſchiedene kleinere haltbare Plätze, die in ſeiner Gewalt waren, zu ſchleifen. Auch Alsfeld ſollte dieſes Loos treffen, und es waren bereits die Vorſtädte abgebrochen und Anſtalten zum Sprengen der Pforten⸗ thürme und zum Niederreißen der Mauern gemacht, als es durch Vermittlung gelang, die weitere Zerſtörung abzuwenden und für die Stadt eine Art von Neutralität zu erwirken. Von Einquartierung aber blieb ſie darum nicht lange befreit. Noch im Friedensjahre 1648 hatte ſie wochenlang den Unterhalt kaſſeliſcher Regimenter zu tragen, und als nach wirklich erfolgtem Friedensſchluſſe das Regiment Hundels⸗ hauſen auf ein ganzes Jahr hin dem Lande zur Verpflegung eingelegt wurde, nahm in Alsfeld der Oberſtlieutenant Morgenſtern mit ſeiner Compagnie Quartier 55). Nach ſo vielen Leiden, Anſtrengungen und Verluſten war nichts billiger, als daß die Regierung unter Anerkennung der bewieſenen treuen Haltung, ſoweit ihre eigne Noth es zuließ, die Stadt mit einigen Erleichterungen bedachte. Ein Patent Georg's II vom 31. Januar 1650 beginnt:„Wir Georg ꝛc. urkunden und bekennen, Als in denen bisherigen Kriegszeiten Uns Bürgermeiſter und Rath, auch Unſere ganze Bürgerſchaft zu Alsfeld ihre ſchuldige unterthänige Treue in der That ſtandhaftig erwieſen, daß Wir dannenhero bewogen worden ſeind, zu Bezeigung Unſerer Gnad, wormit Wir ihnen beigethan ſeind, wie auch zu Wiederaufbauung derer faſt ruinirten Stadtmauern und andern gemeiner Stadt Gebäuen ihnen nachfolgende Conceſſionen zu ertheilen.“ Dieſelben ſind im Weſentlichen folgende: 1) Erlaſſung der neunjährigen Löſung des Wein⸗ und Brantweinſchanks, der von nun an in Gnaden conferirt wird und künftig nur bei Thronwechſeln gegen ein jedesmaliges Leihgeld zu Lehen zu empfangen iſt; 2) auf zehn Jahre Bezug der Hälfte der vier Pfennige, welche von jeder Maaß Wein an die Herrſchaft entrichtet werden; 3) Begünſtigung wegen des Bauholzes für ſolche Bürger, die darum nachſuchen; 4) Erlaſſung des Maſtgeldes im Walde Homberg für alle Einwohner 56). In demſelben Jahre wurde der Stadt auch die Befreiung von den Wolfsjagddienſten zu Theil ⁵). Einige Jahre ſpäter erlaubte Georg II auch, milde Beiträge zur Wiederherſtellung der zerſtörten Gebäude ſammeln zu laſſen 5s). Zwei Creditive für die Sammler, worin der erlittene Schaden umſtändlich erzählt und die Zahl der während des Krieges eingeäſcherten Gebäude auf 400 angegeben wird, haben ſich erhalten; das eine iſt vom 28. Febr. 1657, das andre vom 12. November 1665 ⁵³). ⁵⁵) Happel's Predigtfragment. ⁵6) Original im Rathsarchiv. ⁵⁷) Urkunde im Rathsarchiv. ⁵⁸) 4. Aug. 1656. Orig. ebendaſ. ⁵⁰) Beide ebendaſ. 48 Beilage I. Nos Henricus dei gratia Lantgrauius terre Hassie nostris cum heredibus lucide presentibus profitemur, Quod meritis et seruicijs fidelium nostrorum dilectorum consulum et opidanorum in Alffeldia, nobis longeue exhibitis et prorsus exhibendis, diligenter pensatis ac in intrinseca nostri cordis linea reuolutis, eisdem hanc gratiam indulgere decreuimus, et presentibus fauora- biliter indulgemus quod nulla bona mobilia uel immobilia infra(sic!) vel extra muros jamdicti nostri opidi sita que pronunc exactiones, precarias, aut alias contributiones qualescunque, nostris cum opidanis ibidem dare solent, inantea liberabimus, Nec eadem bona ab aliquo servitutis onere aut genere quouismodo eximere uolumus nec debemus. Sub harum literarum testimonio, sigillo nostro signatarum Anno domini M C00 quinquagesimo octauo, in vigilia beati Bartholomei apostoli.(23. Aug. 1358.) .(Das Siegel hängt an.) Beilage II. Nos Henricus dei gratia lantgrauius terre Hassie cum heredibus nostris presentibus dilucide profitemur. Quod fideles nostros dilectos Consules et opidanos in Alſfeldia aliquibus precarijs aut exactionibus grauare seu onerare nolumus, sed eisdem generose supersedere decreuimus tamdiu, donec ijdem suorum debitorum onera, quibus pro nobis opprimuntur, et eciam literas pro nobis traditas, aliqualiter deponent, quitent ac persoluent. Dantes has literas nostro sigillo firmiter super eo consignatas. Sub anno domini M. C00C quinquagesimo octauo, in vigilia beati Bartholomei apostoli.(23. Aug. 1358.) (Das Siegel hängt an) I. Schulnachrichten. 1. Die Lehre. a. Ueberſicht der im Sommerſemeſter 1861 behandelten Lehrgegenſtände*). Erſte Claſſe. Religionslehre: a) evangeliſche, 2 St. Glaſer: Chriſtliche Glaubenslehre nach Palmers Lehrbuch Th. 1.§. 1— 116. Lectüre von Stücken aus dem Evangelium Johannis nach dem Urtext.— b) katholiſche, 2 St. Fluck: drittes Zeitalter der Kirchengeſchichte vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart nach Martin's Lehrbuch.. Lateiniſch: 7 St. Geiſt: Cicero's Brutus, lateiniſche Stilübungen, beſtehend in Aufſätzen, Exercitia pro loco und domestica. 2 St. Beck: Horaz, ausgewählte Oden des 4. Buches und einige Epoden. Griechiſch, 4 St. Geiſt: Sophokles Antigone. 2 St. Rumpf: Homers Ilias XX u. XXI. Deutſch, 3St. Soldau: Aufſätze über gegebene Themata; Declamation; Erklärung poetiſcher Stücke. Franzöſiſch, 2 St. Hainebach: Geleſen in Hölders Handbuch S. 333— 343, 394— 414, 416— 436. Aus dem Deutſchen überſetzt nach Beauvais S. 138— 143, 167— 174 ſchriftlich und Mehreres mündlich. Exercitia pro loco. Geſchichte, 3 St. Soldan: Das Mittelalter bis auf die Kreuzzüge. 1 St. Geiſt: deutſche Litteraturgeſchichte nach Schäfers Grundriß§. 149—160. Mathematik, 4 St. Dölp: Ebne Trigonometrie. Eigenſchaften der Kegelſchnitte. Naturwiſſenſchaft, 2 St. Dölp: Statik und Dynamik. *) Die Ueberſicht der im Winterſemeſter behandelten Gegenſtände bleibt für diesmal weg, da während deſſelben aus den in der Chronik angegebenen Gründen mehrmalige, zum Theil ſehr bedeutende Veränderungen des Lectionsplanes vorgenommen werden mußten. Die Vertheilung des Lehrſtoffes im 1. Quartal 1862 zeigt die Ueberſicht unter 2. b. . 1 Zweite Claſſe. Religionslehre: a) evangeliſche, 2 St. Glaſer: Geſchichte der chriſtlichen Kirche bis auf Gregor VII nach Palmers Lehrbuch§. 1—116. Lectüre evangeliſcher Abſchnitte nach der Ordnung des Kirchenjahres.— b) katholiſche, wie in der erſten Claſſe. Lateiniſch, 10 St. Soldan: Cicero's Cato major. Virgils Aeneide III. Ueberſetzungen aus dem Deutſchen ins Lateiniſche nach Bomhardt Nr. 69— 78. Exercitia pro loco. Grammatik: die wichtigſten Abſchnitte der Syntaxis wiederholt. Griechiſch, 6 St. Rumpf: Homers Odyſſee XV. curſoriſch I. II. Xenophons Anabaſis II, 6 bis III, 4; auch ſchriftlich. Grammatik nach Krüger§. 43— 49. Ueberſetzen aus dem Deutſchen nach Mehlhorn. 12 3 Deutſch, 3 St. Glaſer: Aufſätze über gegebene Themata, Declamationsübungen, Lectüre von Stücken aus Göthe, Schiller und anderen deutſchen Dichtern.. Franzöſiſch, 2 St. Hainebach: Geleſen in Hölders Handbuch S. 72— 110; 158— 168. Ueberſetzt aus dem Deutſchen nach Beauvais S. 114— 127. Exercitia pro loco. Geſchichte, 2 St. Beck: Geſchichte der orientaliſchen Staaten; griechiſche Geſchichte bis zu Alexander d. Gr. Geographie, 2 St. Soldan: Donaugebiet, Frankreich, Spanien, Portugal, England, Italien. Mathematik, 4 St. Dölp: Buchſtabenrechnung, Wurzelausziehung, Logarithmen. Aehnlichkeit der Figuren, Berechnung des Kreisumfangs und der Kreisfläche. Naturwiſſenſchaft, 1 St. Dölp: Magnetismus und Elektricität. 0* Dritte Claſſe. Religionslehre: a) evangeliſche, 2 St. Glaſer: Chriſtliche Glaubenslehre nach Luthers kleinem Katechismus und dem badiſchen Katechismus als Spruchbuch. Erlernung von Liedern aus dem Landesgeſangbuch. Lectüre und Erklärung des Evang. Matthäi.— b) katholiſche, ſ. vierte Claſſe. Lateiniſch, 8 St. Rumpf: Curtius VII, 3—9. Grammatik nach Geiſt§. 147— 229. Ueber⸗ ſetzungen nach Süpfle Th. 1. Nr. 151— 187. Exercitia pro loco und domestica. 2 St. Köhler: Ovids Metamorphoſen I, 1— 415. II, 1— 110. Sylbenmeſſung und daktyliſche Sylbenmaße. Griechiſch, 5 St. Köhler: Wiederholung der regelmäßigen Verba, Einübung der Verba auf 1 und der Anomala nach Pinzger§. 209— 308. Ausgewählte Abſchnitte aus Jacobs Leſebuch überſetzt. Deutſch, 3 St. Rumpf: Aufſätze über gegebene Themata, orthographiſche Uebungen, Inter⸗ punctionslehre, Declamationsübungen. Franzöſiſch, 3 St. Hainebach: Geleſen in Hirzels Leſebuch S. 114— 124. 147— 153. Genus⸗ regeln und andere wichtige Punkte der Grammatik. Exercitia pro loco. Geſchichte, 2 St. Beck: römiſche Geſchichte vom 1. puniſchen Kriege bis zu Cäſar. Geographie, 2 St. Glaſer: Deutſchland, Schweiz, Holland, Belgien, England, Rußland. 51 Mathematik, 4 St. Dölp: Elementargeometrie bis zur Kreislinie. Auflöſung von Aufgaben aus Hirſch, Lauteſchläger, Heiß u. ſ. w. durch Gleichungsanſätze. Naturwiſſenſchaft, 1 St. Dölp: Thermometer. Luftdruck. Luftpumpe. Baronneter Waſſerpumpe. Vierte Claſſe. Religionslehre: a) evangeliſche, wie in der dritten Claſſe.— b) katholiſche: die noch nicht confirmirten Schüler des Gymnaſiums wurden gemeinſchaftlich mit den Elementarſchülern der hieſigen katholiſchen Gemeinde außerhalb des Gymnaſiums unterrichtet, 2 St. Fluck: bibliſche Geſchichte des N. T. nach Schuſter, Glaubenslehre nach dem Dißzeſankatechismus. Latein, 9 St. Hainebach: Caesar bell. Gall. I bis c. 32. Die Formenlehre wiederholt. Exercitia domestica nach Süpfle Nr. 1—69. Exercitia pro loco. Griechiſch, 4 St. Köhler: die Lehre vom Verbum nach Pinzger§. 209— 252. Jacobs die Abſchnitte über das regelmäßige Verbum S. 20— 34 geleſen. Deutſch, 3 St. Hainebach: Aufſätze, orthographiſche Uebungen, Declamiren. Franzöſiſch, 3 St. Hainebach: Grammatik bis zu den unregelmäßigen Zeitwörtern. Geſchichte, 2 St. Beck: griechiſche Geſchichte von 476 bis 355. Geographie, 2 St. Glaſer: Europa mit Ausſchluß von Deutſchland und Italien. Rechnen, 2 St. Dölp: Regel de tri. Zinsrechnung. Geſellſchaftsrechnung. Naturgeſchichte, 1 St. Dölp: Amphibien. Fiſche. Schönſchreiben, 1 St. Diehl. Fünfte Claſſe. Religionslehre: a) evangeliſche, 2 St. Glaſer: chriſtliche Glaubenslehre nach Luthers kleinem Katechismus und nach dem badiſchen Katechismus als Spruchbuch. Erlernung von Liedern aus dem Landesgeſangbuche. Bibliſche Geſchichte des N. T.— b) katholiſche, ſ. vierte Klaſſe. Lateiniſch, 10 St. Köhler: geleſen Cornelius Nepos Miltiades, Themistocles, Aristides, Pausanias, Cimon; Grammatik§. 49— 143. Mündliche und ſchriftliche Ueberſetzungen aus O. Schulz, 1. und 2. Curſus. Exercitia pro loco. Griechiſch, 3 St. Beck: die Formenlehre bis an das Adjectiv nach Curtius verbunden mit Leſen der entſprechenden Abſchnitte von Jacobs und mit ſchriftlichen Uebungen. Deutſch, 3 St. Beck: orthographiſche Uebungen, Memoriren und Declamiren nach Wackernagels Leſebuch, Aufſätze über gegebene Themata; das Wichtigſte der Satzlehre. Geſchichte, 2 St. Beck: griechiſche Geſchichte vom trojaniſchen Kriege bis Lykurg. Geographie, 2 St. Beck: politiſche und phyſiſche Geographie der deutſchen Bundesſtaaten. 7* 52 Rechnen, 2 St. Dölp die gemeinen und die Decimalbrüche. Naturgeſchichte, 1 St. Dölp: Vögel. Schönſchreiben, 2 St. Diehl. Sechſte Claſſe. Religionslehre, wie in der fünften Claſſe. Lateiniſch, 10 St. Diehl: Einübung der Formenlehre nach der Grammatik. Uebungen im Ueberſetzen aus dem Lateiniſchen ins Deutſche und aus dem Deutſchen ins Lateiniſche nach dem Uebungs⸗ buch von Spieß c. 18 und 19. Exercitia pro loco. Deutſch, 4 St. Diehl: die deutſche Wortformenlehre in Verbindung mit der lateiniſchen. Uebungen im ausdrucksvollen Leſen nach Wackernagels Leſebuch, 1. Curſus. Orthographie, mündlich und ſchriftlich. Uebungen im Erzählen, mündlich und ſchriftlich. Memorir⸗ und Declamirühungen. Geſchichte, 2 St. Beck: Skizzen aus der orientaliſchen Geſchichte und griechiſchen Mythe. Geographie, 2 St. Beck: Einleitung in den geographiſchen Unterricht nach Schacht§. 1— 20. Allgemeine Ueberſicht der Welttheile. Rechnen, 2 St. Dölp: Kopfrechnen zur Einübung des Zahlenſvſtems. Naturgeſchichte, wie in der fünften Claſſe. Schönſchreiben, 2 St. Diehl. Nebenſtunden. Hebräiſch in 2 Abtheilungen zu 2 St. Glaſer. Erſte Abtheilung: Formenlehre und Syntax nach Geſenius, Exercitien. Geleſen: Gen. c. 6— 9. 22. 37— 45.— Zweite Abtheilung: Einübung der Formenlehre, Exercitien, Ueberſetzung und grammatiſche Erklärung von Genesis c. 1—3. Engliſch. Der Unterricht in dieſem Gegenſtande fiel während des größten Theils des Semeſters wegen Krankheit des Dr. Hanſtein aus. Zeichnen in 3 Abtheilungen zu 2 St. Dickore. Erſte Abtheilung: Landſchaften, Thiere, Köpfe und Figuren nach Vorlagen und Gypsmodellen in Bleiſtift, Kreide, Tuſche und Farben ausgeführt.— Zweite Abtheilung: Blumen, Baumſchlag, Landſchaften in Umriſſen und Ausführung in Bleiſtift, Kreide und Tuſche.— Dritte Abtheilung: die erſten Elemente des Zeichnens, gerade und krummlinige Figuren nach Dupuis, Anfangsgründe des Schattirens. Singen in 3 Abtheilungen zu 2 St. Hofmann. Eröffnung der Gymnaſialbibliothek, 2 St. Diehl. 53 b. Cobelariſche Ueberſicht der Fehrſtunden nach Claſfen. 2., Die Lehrer. a. Perſonalbeſtand ſeit Anfang 1862. Dr. Sduard Geiſt, Director, Claſſenführer von Prima. Dr. Milhelm Gottlieb Holdan, Profeſſor, Claſſenführer von Secunda. Dr. Carl Glaſer. 1 Dr. Wilhelm Diehl, Claſſenführer von Sexta. Dr. Johann Heinrich Hainebach, Claſſenführer von Tertia. Dr. Ferdinand Anton Beck. Dr. Heinrich Köhler, Claſſenführer von Quarta. Dr. Heinrich Dölp. Dr. Friedrich Möller, Claſſenführer von Quinta. Außerordentliche Lehrer:. Muſikdirector Hofmann, Geſanglehrer. Profeſſor Dr. Fluck, katholiſcher Religionslehrer. Reallehrer Dichore, Zeichenlehrer. 1 7 8 32 S22 5 Uebenſtunden B G[3 5 2 38 3₰ 5 5 5 Sar i. Ses. un I[2 3 9 z 2 4. 4 2 32 ⸗ j 2 2 2 IIl. 2 3 10 6 2 2 2 4 1 e 2 ſ 2 2 2 III. 2 3 10 5 3 2 12!] 4 l a4a—-— 2 2 Iv. 2 3„9 4 3 2 281. 21 Va.9-= 2 2 V. 2 3 10 3—- 2 2 2 1 2 127-- 2 2 VI. 2 4 lo— 2 f2 21 2 125- 22 1 54 b. Tabellariſche Ueberſicht der Lehrſtunden nach Lehrern im erſten Quartal 1862. Geſammtzahl der Namen der Lehrer. Lehrgegenſtand. Claſſe. Zahl der Stunden. gamen der Lehrer Lehrgegenſt ſſe h unde Vtunden 3 Latein 1 7 Seſt Griechiſch 1 4 12 — Deutſche Litteratur I 1 Geuüſc I 3 eſchichte I 3 Foldan Latein II 10 18 Geographie II 2 Wel zinm I—VI 8 ebräiſ I. II 4 Slaſ er Deutſch II 3 19 Geographie III. IV. 4 S — Deutſc N 4 ; Latein 10 Diehl Schönſchreiben IV. V. VI 5 21 Eröffnung der Bibliothek— 2 Franzöſiſch I. II. III. IV 10 Hainebach Deutſch III 3 21 Latein III 8 — 1 1 2 riechiſ 4. II 8 22 Bech Geſshc II. III. IV. vI. 8 Geographie V. VI 4 Deut IVI 3 Koͤhler deae III. IV 11 19 Griechiſch III. 5 4 7 Mathematik I-VI 18 Doͤlp( Naturkunde I—VI 6 1 4 24 Deuſc 3. 3 z atein 10 Mäller Griechiſch IV. v 7 22 Geſchichte V 2 Hofmann Singen 3 Abtheilungen zu 2 Stunden 6 Beck Engliſch 2 Abtheilungen zu 2 Stunden 4 Fluck Religion 2 Abtheilungen zu 2 Stunden 4 Dickore Zeichnen 3 Abtheilungen zu 2 Stunden 6 5⁵ 3. Die Schüler. a. Tabellariſche Ueberſicht der Schülerzahl. 5 wenſe iee teieneg aſe e n e eee(,— 8* S 8 5 5 S 5 2 2,5§ F† 5 dlrſſt. 5 5 S, e Sn ſin 5 Be 80 5 5 5 8 8 5 5 35 2S 32 5 5 14 5 5 G ô 65 8 ₰ 8 A 2 R E 1 49 31 17 1 46 3— 10 11 48 II 54 27 27— 51 1 2 3 8 49 III 18 16 1 1 16 1 1 3 19 IV 14 10 3 1 12 2—— 4 10 V 19 17 1 1 19 9 hnn 3 1 21 VI. 19 18— 1 17 2— 5 2 22 Zuſammen 173 119 49 5 162 9 2 25 29 169 In vorſtehender Ueberſicht ſind die auswärts gebornen Schüler, deren Eltern gegenwärtig in Gießen wohnen, als Einheimiſche gerechnet. b. Uachricht über die aus der Anſtalt abgegangenen Schüler. Von den 11 aus Prima ausgetretenen Schülern beſtanden 4 zu Herbſt die Maturitätsprüfung, 3 widmeten ſich dem Poſtfach, l dem Militärdienſt, 1 blieb ohne Anzeige weg, 1 wurde exeludirt, 1 relegirt. Von den 8 aus Secunda ausgetretenen Schülern wurden 6 zu Herbſt nach Prima verſetzt, l widmete ſich dem Kaufmannſtande, 1 wurde exeludirt. Von den 3 aus Tertia ausgetretenen Schülern wurde 1 zu Herbſt nach Secunda verſetzt, 1 gieng auf das Gymnaſium zu Wetzlar über, 1 wurde Apotheker.— Von den 4 aus Quarta ausgetretenen Schülern wurden 3 zu Herbſt nach Tertia verſetzt, 1 widmete ſich dem Kaufmannſtande. Von dem aus Quinta ausgetretenen Schüler wurde die künftige Beſtimmung nicht angegeben. Von den 2 aus Sexta ausgetretenen Schülern blieb 1 wegen Krankheit weg, 1 gieng in Privat⸗ unterricht über. Oſtern 1861 beſtanden die Maturitätsprüfung: 1) Eduard Weber aus Gießen, Studium Naturwiſſenſchaft.— 2) Chriſtian Prätorius aus Hoch⸗Weiſel, Studium Theologie. 3) Adelbert Glaſer aus Grünberg, Studium Philologie.— 56 4) Heinrich Nover aus Offenbach, Studium Jurisprudenz.— 5) Carl Braun aus Gießen, Studium Theologie.— 6) Carl Dickore aus Gießen, Studium Medicin.— 7) Johannes Rettig aus Heppenheim, Studium Theologie.— 8) Hermann Sänger aus Winnerod, Studium Cameral⸗ wiſſenſchaft.— 9) Carl Römer aus Gießen, Studium Theologie.— 10) Emil Hanſult aus Wieſeck, Studium Theologie. 6 e tn ladn Von denſelben erhielten 4 Nummer I, 2 Nummer II, 4 Nummer 11.— Zu Herbſt 1861 beſtanden die Maturitätsprüfung: 1) Carl Wimmenauer aus Neckarſteinach, Studium Forſtwiſſenſchaft.— 2) Leopold Wilbrand aus Gießen, Studium Medicin.— 3) Hermann Graf zu Solms⸗Laubach aus Laubach, Studium Naturwiſſenſchaft.— 4) Wilhelm Dornſeiff aus Holzhauſen, Studium Cameral⸗ wiſſenſchaft. Dieſelben erhielten ſämmtlich Nummer II. 4. Chronik der Anſtalt. Am 15. Septemper 1861 ſtarb der Reallehrer Dr. Hanſtein, welcher ſeit Herbſt 1836 den Unter⸗ richt in der engliſchen Sprache am Gymnaſium ertheilt hatte. Durch Verfügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 23. September 1861 wurde dieſer Unterricht dem Gymnaſiallehrer Dr. Beck übertragen und von ihm mit Anfang des Winterſemeſters begonnen. Durch allerhöchſtes Decret vom 27. September 1861 wurde der Gymnaſiallehrer Dr. Rumpf, der ſeit Juli 1837 am hieſigen Gymnaſium gewirkt hatte, auf ſein Nachſuchen aus dem dieſſeitigen Staatsdienſte entlaſſen, um einem ehrenvollen Rufe an das Gymnaſium zu Frankfurt a. M. zu folgen. Die Unterrichtsſtunden deſſelben wurden durch Verfügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 23. September 1861 proviſoriſch dem Gymnaſiallehramtscandidaten, Privatdocenten und Inſtituts⸗ vorſteher Dr. Schwabe dahier übertragen und von demſelben bei Beginn des Winterſemeſters am 14. October übernommen. Allein bereits am 24. October ſah ſich derſelbe wegen eines Halsübels genöthigt, von den ihm übertragenen Functionen zurückzutreten. Seine Lehrſtunden wurden in Folge einer Verfügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 28. October vorläufig unter die ordentlichen Lehrer vertheilt und von denſelben bis zum Schluſſe des Jahres gehalten. Durch allerhöchſtes Decret vom 16. November 1861 wurde der vorherige erſte Lehrer an der Realſchule zu Biedenkopf Dr. Möller zum ordentlichen Lehrer an dem Gymuaſium ernannt. Der⸗ ſelbe trat ſeinen Dienſt mit Beginn des neuen Jahres an. Seitdem waren die Lehrſtunden in der oben unter I. 2. b. bezeichneten Weiſe vertheilt. 57 IJ. Nachricht über die öffentlichen Schulprüfungen. Die öffentlichen Schulprüfungen werden in folgender Weiſe abgehalten: Dienstag den 8. April Vormittags von 8— 11 Uhr Prima. Religion, Glaſer.— Griechiſch, Geiſt.— Geſchichte, Soldan.— Latein, Beck.— Mathematik, Dölp.— Franzöſiſch, Hainebach. An demſelben Tage Nachmittags von 2—5 Uhr Secunda. Religion, Glaſer.— Latein, Soldan.— Geſchichte, Beck.— Griechiſch, Beck.— Mathematik, Dölp.— Franzöſiſch, Hainebach. Mittwoch den 9. April Vormittags von 8—- 11Uhr Tertia und Quarta. Religion, Glaſer.— Latein III, Hainebach.— Mathematik, Dölp.— Latein IV, Köhler.— Franzöſiſch, Hainebach.— Griechiſch IV, Müöller. An demſelben Tage Nachmittags von 2—5 ½ Uhr Quinta und Sexta. Religion, Glaſer.— Latein V, Möller.— Geſchichte V, Möller.— Latein VI, Diehl.— Griechiſch V, Möller.— Rechnen, Dölp.— Geographie, Beck. —q— III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium. Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium für das mit dem 12. Mai beginnende neue Schuljahr ſind Donnerſtag den 8. Mai Morgens von 9—12 Uhr in dem Gymnaſialgebäude unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde zu machen, worauf am 9. und 10. Mai die Aufnahmeprüfung Statt finden wird. Das für die Aufnahme in die ſechſte Claſſe beſtimmte Lebensalter iſt das zurückgelegte 10. Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme in dieſe Claſſe ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der 4 Grundrechnungsarten, Kenntniß der regelmäßigen lateiniſchen Declination und Conjugation, der Adjectiva und Pronomina. Großherzogliche Direction des Gymaſiums zu Gießen. Dr. Geiſt. —=— (brdrnnd aimnire—— Salt hahshncnne 2un modrersc ule 4 Guu 1 Wusuuis— 1nd.Eibend,— Aag Bene— nuS„nIns— iald naiziluie 3 Etntanind Gmsineh— ua 9* 1