(Beilage zum Programm des Grossherzoglichen Gymnasiums zu Giessen 1898,99.) loh. JIos. Friedr. Steigenteschs„Abhandlung von Verbesserung des Unterrichtes der lJugend in den Kurfürstlich. Mainzischen Staaten 1771“. Herausgegeben und mit einer Einleitung versehen von dem Gymnasiallehrer Dr. August Nesser. III. Teil. 4. Pbochnitt. Von den Nlittelochulen. § 153. Die Hauptstände des gemeinen Weesens, der Bauren- und Buͤrgerstand, Bestimmung. ohne welche die höheren Klassen der Einwohner eines Staates nicht einmal seyn würden, finden in den vorhergehenden Abschnitten den öffentlichen Unterricht ihrer Jugend. Nun ist es Zeit, auch für den sogenannten gelehrten Stand, der sich den Studien widmet, zu sorgen, und für denselben solche Schulen zu öffnen, worinn er auf einer leichten Bahne, nach Ordnung der Natur gefüret, nichts als praktisch nützliche Wissenschaften erlernen, die kostbare Zeit seiner Jugend wohl anwenden, und zugleich einen sichern Grund zu den höheren akademischen Wissenschaften legen kann. Die Mittelschulen sind also jene offentliche, obrigkeitlich verordnete, Anstalt, worinn die zu den Wissenschaften ausersehenen Knaben unterrichtet werden. § 154. Hier ist es nothwendig, gleich im Anfange einen Misbrauch zu rügen, der bisher Beschränkung auf diesen Schulen gehaftet hat, und darinn bestehet, dass jeder Knabe, ohne irgend eine Sehalee abl Rücksicht auf jenen Beruf, zu welchem ihn, zum Theile, der Stand seiner Eltern bestimmet 3 und sonder Prüfung seiner Fähigkeit, ohne weiteres oft aus den blindesten und verkehrtesten Absichten, auf die Laufbahne der Wissenschaften und deren Erlernung gelassen worden. Daher rührte dann, zum Unglücke des gesellschaftlichen Lebens. die Erarmung so vieler Eltern, und die unseelige Menge der sogenannten ausstudirten Jünglinge, welche, sich selbst und dem gemeinen Weesen zur Last sind— eine Art von Entvölkerung des Staates an Menschen, die zu seinem Besten beitragen sollten.— Es ist also eine obrigkeitliche Vorsorge nöthig, dass Itens dem Bauren- und Handwerkerstande die Anzahl ſeiner Mitglieder nicht zum allgemeinen Nachtheile des Staates geschwächet, 2tens unfähige Köpfe vom Studiren ausgeschlosseu, Ztens aber die zur Bildung des Gelehrten bestimmten Schulen in solche Verfassung kommen, bei welcher die Studirenden alle mögliche Gelegenheit haben, aufgekläret, und, jeder in seinem besonderen Fache, gründlich gelehrte, und dem Vaterlande nützliche Männer zu werden.—; § 155. Die verschiedenen Stände, als Bestandtheile des Staatskörpers, folgen nothwendig stuffenweise aufeinander. Der Keim dieser aufsteigenden Grade liegt in der Natur selbst, und so, wie diese immer gradweise wirket: so muss auch diese Ordnung in der politischen Ver- fassung beibehalten werden. Auf den Baurenstand folget jener des Bürgers(als Stadtbewohner betrachtet) auf diesen der Gelehrte, und dann der Adel. Der Bauer sehnt sich nach der Stadt, und glaubet seinen Zustand sehr zu verbessern, wenn er Bürger wird, und der Bürger meynt 2 Ursache zu haben, den Gelehrten um sein Glück zu beneiden. Es wäre unbillig, den Landmann mit seiner ganzen Nachkommenschaft an den Pflug, und den Bürger an seine Werk- statt oder an seine Kaufbude zu fesseln. Es wäre sogar schädlich, weil dadurch der Ehreifer, diese grosse Triebfeder zur menschlichen Vollkommenheit und schönen Handlungen, kraftlos würde. Allein es wäre ebenso ordnungswidrig und folgsam ebenso schädlich, wenn die Stuffen der politischen Verfassung übersprungen, und der Landmann alsobald zum Gelehrten gemacht werden sollte, ohne vorher durch die mittlere Stuffe, durch die Schule des Bürgerstandes, gegangen, und hierinn geprüfet zu seyn, ob bei ihm die Regel der gemeinen Ordnung wirklich eine Ausnahme leide, und er fähig sei, sich, in Beziehung auf das gemeine Beste, auf eine höhere Stuffe zu schwingen. § 156. Der Landbau sowohl als die Handwerke erfodern zu ihrer Bearbeitung, immer- fort Leute. Des Landvolkes kann ein Staat nie zu viel haben, weil sein Umfang, wie es sich wirklich in Deutschland verhält, wohl zwanzigmal mehr zum menschlichen Unterhalte beitragen könnte, als es dermalen geschieht, wenn Hände genug da wären, ihn blühend zu machen. Je mehr das Land bevölkert ist, desto mehr Nahrung und Verkehr haben die Städte. Beide wachsen also mit gemeinsamen Kräften aus der Zunahme der Bevölkerung. Es ist daher nothwendig, dass dem Feldbau so wenig Hände, als es möglich ist, entzogen, sondern viel mehr bis in das unzählbare vervielfältigt werden. Auch die Handwerksstätte erfodern immer- fort Lehrjungen, Gesellen und Meister, und es ist, wie schon erinnert worden, von der Obrig- keit darauf zu sehen, dass solche nicht geschwächet, und endlich gar verlassen werden. § 157. Das Studiren ist ferner ein Unternehmen, das sich, ohne merklichen Geld- aufwand, nicht ausfüren lässt. Die Belohnung der Hauslehrer, das Schulgeld, die Bücher, der Aufenthalt auf Universitäten u. desgl. nehmen öfters einen grossen Theil des Vermögens hinweg. Landleute, die meistens weit von der Hauptstadt wohnen, müssen ihre Kinder, welche studiren sollen, viele Jahre hindurch in fremder Kost und Wohnung halten. Handwerker müssen oft über die Hälfte ihrer Lebensdauer, die schweresten Auslagen des hart errungenen Geldes ihren studirenden Söhnen widmen. Das väterliche Vermögen wird dadurch geschwächet, und die übrigen Geschwister leiden meistens Abbruch und Noth. § 158. Diese wahrhaften Sätze ziehen also folgende Schlüsse nach sich. 1) Alle Bauren- kinder, deren Eltern sich bloss mit dem Acker- oder Weinbau nären müssen, so, wie auch alle Kinder der Tagelöhner, sollen von den Studien ausgeschlossen seyn. Die Ausnahme tritt ein und ruhet auf der Bestimmung der Obrigkeit, wenn ein Kind dieses Standes schon in der Lese- oder Realschule einen vorzüglichen Hang und mehr als mittelmässige Fähigkeiten zur Gelehrsamkeit offenbar zeiget. 2) Kinder der Bürger, es seyen diese Hand- werker oder eines anderen Gewerbes, sowohl in der Hauptstadt, als in den Landstädten, sollen nicht, wie bisher, gemeiniglich, sondern nur a) nach vorhergegangener Prüfung, und in der Realschule beobachteten Stärke ihrer Fassungskräfte, b) wenn die Eltern mehrere Söhne haben, und c) besser als mittelmässig vermögend sind, dem Studium gewidmet werden, 3) die Kinder aller Eltern, welche sich in dem gelehrten Stande befinden, und überhaupt von den Arbeiten der Feder leben, werden zum Studiren gelassen; wenigstens wird diesen ebenso- wenig, als jenen der Militärpersonen von Rang, exceptio status entgegen gesetzt. § 159. Durch eine solche Anordnung werden(wie man etwa einwenden möchte) keine vortrefflichen Subjekte von den Wissenschaften abgehalten und unterdrücket; sondern es wird nur dafür gesorget, dass keine, zum Vortheile des Staates untaugliche, und jener, von der Natur und Geburt ihnen zugedachten gemeinnützlichen Bestimmung entrissene, Leute herum- 3 irren. Ganz ausserordentliche Genies, deren die Welt nicht allzuviel zälet, lassen sich nicht unterdrücken, sondern zerreissen alle Bande, worinn man sie leget. Die gelehrte Geschichte zeigt Beispiele hievon, und grosse Genies. die eben nicht so selten erscheinen, als jenes des Neutons, müssen sich, in ihren ersten 15 Jahren, einem scharfen Auge unfehlbar verrathen.— Dem hiesigen Provinzialgeiste fehlt es nicht an einem gaten Geschicke verschiedener Fähig- keiten; es ist ihm lebhafter Witz und Munterkeit eigen, er nimmt leicht alle Kenntnisse an, wenn man ihn nur nicht dort verderben lässt, wo er zum Dienste des Vaterlandes zubereitet werden sollte. Sodann ist es nichts weniger als ein Verlust, wenn manch fähiger Kopf von den Wissenschaften entfernet, und zu Handwerken und Künsten, zum Forstwesen, zum Feld- und Weinbau angewandt wird, welche Theile ohnehin noch, hier zu Lande., von den dicksten Finsternissen bedeckt sind. Das gemeine Wesen wird hieraus mehr Nutzen. als aus der Wissenschaft manches der berümtesten Rechtsgelehrten, zu erwarten haben. § 160. Es treten also die Knaben, welche studiren sollen, wenn sie die Lehren Alter der Realschule gefasset haben, aus dieser in die Mittelschulen und bleiben darinnen ger Sohülor⸗ bis etwa zum Schluss des 18 ten oder 19ten Jahres. Sie sind bisher schon in vielen nützlichen Kenntnissen geübet worden, dass ihnen der fernere Unterricht nicht mehr beschwerlich fallen kann, und die Lehrmeister werden nur halbe Mühe haben, sie in der weiteren Lehre voll- kommen zu machen. § 161. Diese Schulen sind ebenso wenig, als die Realschulen, in Jahrgänge getheilet. Fachsystem. Ist ein Knabe in dem Fache einer Wissenschaft gegründet: so gebet er, ohne auf die noch zurückstehenden Mitschüler zu warten, zu den anderen über. Es bestehen diese Schulen aus so vielen abgesonderten Lehren und Lehrmeistern, als in der folgenden Beschreibungen erscheinen. Jedem Lehrer pleibt seine Disciplin auf immer zugetheilet, und es gehet alles auf Art der Kollegien, wie es auf Hohen Schulen eingefürt ist. § 162. Die Gegenstände der Mittelschulen sind diese: Die Fortsetzung des ausfürlichen Unterrichts- Christentumes und der Sittenlehre, nebst den Pflichten des bürgerlichen und gelehrten tocenstände. Standes; die deutsche Sprache, die lateinische Sprache, die französische und griechische; die Feldbeschreibung, die geistliche und weltliche Geschichte alter und neuerer Völker; die Mathe- mathik in ihrem ganzen Umfange, die Land- und Stadtwirtschaft und die Handlungswissenschaft; eine Art praktischer Philosophie mit Gelegenheit der Dichtkunst und Redekunst, endlich ein kurzer Inbegriff von dem ganzen Zusammenhange der Gelehrtheit. Es ist abermal notwendig, jeden dieser Theile besonders zu betrachten. und was hauptsächlich bei jedem zu merken ist, pünktlich auseinander zu setzen. § 163. In den Erkenntnissen des Christentumes, als der ersten und vorzüglichsteni. Religion und Wissenschaft, werden die Schüler nach Anleitung des grossen Katechismus, zu behörigen Siebenlehrs. Stunden ununterbrochen geübet. damit sie in dem Heiligtume des Glaubens den möglichsten Grad der Vollkommenheit, durch Gottes Segen erreichen. Die Pflichten des gesellschaftlichen Lebens, des Unterthanen und Bürgers, sowie die besonderen Pflichten eines künftigen Gelehrten: als z. B. eines Rathes, Seelsorgers, Richters, Landbeamten, Sachwalters etc. werden der Glaubens- lehre beigefüget und der Jugend eingepflanzt. § 164. Die Muttsprache erfodert nun die weitere regelmässige Ubung, wie es sich 2. Mutter- dann für einen Studierenden vorzüglich gebühret. Nicht nur, dass auf die reine Mundart sprache künftighin strenge gehalten wird: so ist auch jetzt(bei dem Besuche der Mittelschulen) der eigentliche Zeitpunkt, die Regeln der deutschen Sprache in einem Zusammenhange vorzunehmen, das ist, die deutsche Grammatik den Schülern zu erklären. 4 Grammatischer§ 165. Da hier das erstemal die Rede von der Grammatik, oder dem sogenannten Syn- Unterrichtx taxe, ist; so ist es auch notwendig denselben, nebst der Zeit, wann er eigentlich gelehrt werden sollte, hier eigens zu betrachten, und die daraus folgenden Grundregeln auf alle Sprachen anzuwenden. § 166. Eine jede Grammatik ist der Imbegriff der Regeln einer Sprache. Diese Reglen sind aus dem allgemeinen Gebrauche einer Nation durch geschickte Männer abgesondert, unter Arten und Geschlechter gebracht, und mit den Bemerkungen der vielfältigen Abweichungen und Ausnahmen versehen worden. Die Reglen der Sprachlehre enthalten daher nothwendiger Weise viel metaphysisches, sind(um mich so auszudrücken) ein trockenes Wesen, und beschwerlich in das Gedächtnis zu bringen. Es hat seine natürliche Richtigkeit, dass sie jünger als die Sprachen selbst sind; denn sie leiten ihren Ursprung aus dem festgesetzten Gebrauche der Sprachen.— Die Welt hat vielerlei Sprachen geredet, ehe man noch an Syntaxen gedacht. Es wiederstrebet daher der natürlichen Ordnung und der Fähigkeiten der Kinder, wenn man, um sie in einer neuen Sprache zu unterrichten, mit der Grammatik den Anfang machet. Es ist wirklich nichts so lächerlich und widersinnig, als die bisherige Gewohnheit, 7 oder achtjährigen Kindern die sogenannten lateinischen Rudimenta in die Hände zu geben, um aus einem lateinischen Buche Latein zu lernen. Jedes Kind ist eine neue Welt im Kleinen; seine Erkenntnisse können daher keinem besseren Leidfaden folgen, als jenem, nach welchem die allgemeinen Erkenntnisse der Welt, von ihrem Ursprunge an, zu dem gegenwärtigen Grade der Wissenschaften emporgestiegen sind. Nur allein die UÜUbung, aus welcher nachhin die Regeln selbst entstanden sind, ist dieser Leidfaden. Eine offenbare Wahrheit, die sich nicht nur auf die Grammatik, sondern auf alle Gegenstände der jugendlichen Lehre erstrecket!— Man muss sich hierinn die Irrwege, welche man selbst im Laufe der Erfahrung gegangen, zu Nutzen machen, und also die durch soviele Beispiele schon erleuchtete Strasse der Verbesserung; mit Thätigkeit, wandlen. Es bleibt mithin ein unumstösslicher Grundsatz, alle Grammatiken von dem ersten Unterrichte in einer Sprache gänzlich zu entfernen, und solche erst alsdann zur Hand zu nehmen, wenn der Schüler in der neuen Sprache schon mit einiger Fertigkeit bewandert und etliche Jahre hindurch darinn geübt ist. So lernen alle Nationen der Erde ihre Muttersprache, und der Studierende macht sich erst in späthen Jahren die Reglen bekannt, nach dennen er im Vortrage, und in schriftlichen Aufsätzen seiner Sprache gegründet wird. So lernen Tausende erwachsene Personen die französische, italiänische, englische, und andere Sprachen, ohne öfters an eine syntaxische Regel jemals zu gedenken, und die Marter der sprödesten Lehre, so die Welt hat, zu empfinden. Die UÜbung im Sprechen, Lesen und Schreiben ist der einzige nnd angenehmste Lehrmeister der Sprachen, Diese bereichert das Gedächtnis mit Beispielen, welche sich alsdann, wenn die Zeit, den Syn- tax, zu studieren, erscheint, vom selbsten dem Vermögen der Einbildung darstellen und die Mühe unglaublich versüssen. § 167. Unsere Schüler der lateinischen Sprache besitzen nun aber die deutsche hin- reichend; die Lehrer der Realschule haben sie bereits zur reinen Mundart, einige Jahre hin- durch, angehalten, und keine andere als gut geschriebene deutsche Bücher lesen gelassen. Es ist also itzt der natürlichen Ordnung gemäss, mit denselben, gleich im ersten Jahre der latein- ischen oder Mittelschulen, die deutsche Grammatik vor die Augen zu nehmen. Der Nutzen, welcher dadurch erhalten wird, ist zweifach: 1tens wird es eine gar leichte Sache, und gleich- sam ein Spielwerk für Kinder seyn, die Reglen einer Sprache zu fassen, welche sie schon voll- kommen reden. Es wird daher auch nicht viele Zeit brauchen, ihnen alle dieses wohl be- 5 greiflich, und die auf einige Tabellen zu verzeichnenden, syntaxischen Reglen genz geläufig zu machen. 2tens wird es den Schülern durch diese Methode, ohne Kopfmartern, bekannt, was für ein Ding eine sogenannte Grammatik oder Syntax sey. Es ist wirklich gewis, dass sich mancher Knabe die fürchterlichsten Ungeheuer von seinem Schul-Alkoran, dem Syntaxe vor- bilde; und in der That sind die darinn vorkommenden Benennungen vom Nominativus, vom verbo activo, personali und impersonali, vom Supinum, gerundium, relativum, reciprocum und Konsorten, unbestimmt genug, um in der Zirbeldrüse eines Knaben die seltsamsten Beweg- ungen des Erstaunens zu erregen. Diese Phänomene der Sprachwendungen werden nun dem Schüler ganz vertraulich bekannt; Es ergetzet ihn gleichsam die Überzeugung, dass er diese Dinge schon meistens in seiner Muttersprache, ohne Begriff einer Regel, benutzet habe, und er ist nun in keiner Grammatik einer anderen Sprache mehr fremd. § 168. Die Erlernung des Gründlichen in der Muttersprache erfodert ferner öftere Ubungen Schrittliche in eigenen Aufsätzen, es seien Briefe, Geschichten u. s. w. Es müssen daher den Schülern hier- Uebungen. von immer gute Muster vorgelegt, ihre Fehler in der Nachahmung mit Sanftmut verbessert; dabei auf die Reglen in der Sprache und dem Rechtschreiben genau gewiesen, und in diesem Theile der Lehre, als in einem der wesentlichsten, auf die ganze künftige Lebenszeit jedem Menschen, ohne Unterschied, nothwendigen Stücke, immerfort an Verbesserung gearbeitet werden. Eine Sache, welche man den Lehrern nicht genug empfehlen kann, wo- rüber die obrigkeitliche Schulaufsicht sorgsam wachen, und, beiden ihr zur Beurteilun g vorkommenden Schritften, keine Gleichgiltigkeit bezeugen, und noch viel weniger dem alten Sprachverderbnisse, welches durch nichts als eine barbarische Zeitepoche authorisiert ist, das Wort fähren muss. Wiewohl ganz ausgemacht ist, dass der grösste Theil der heutigen, so neu scheinenden, Orthographie und Aussprache auf den ältesten und kernhaften Grundsätzen unserer Muttersprache beruhet. § 169. Hierbei sind nun zween Gegenstände annoch insbesondere zu betrachten. Diese Rhetortk und sind die Redekunst und Dichtkunst. Der Himmel wolle nicht, dass man hier etwa ver- PFoetik.— stehen möchte, als sollten abermal 13 oder 14jährige Schüler zu grossen Rednern und Dichtern gemacht werden. Es ist nur die Meinung bei Durchlesung deutscher Dichter und Redner a) das Silbenmass, b) die poetische Fabellehren(Mythologie), c) die Gattungen der Gedichte, und d) der Rede, e) die sogenannten Figuren, und endlich f) die Wendungen zu bemerken, deren sich gute Schritsteller bedienen; sämtliches jedoch mit der Warnung, ja nicht die Hand an dergleichen Ausarbeitungen selbst an zu legen, bis Philosophie und Alter die Begriffe er- weitert, und den Verstand gereifet haben. § 170. Die lateinische Sprache ist jedem nothwendig, der sich den Studien wid- 2. Latein. met. Sie muss daher in den sogenannten Mittelschulen getrieben werden, dass die Knaben eine ächte, römische Latinität, sowohl zum Sprechen, als, und zwar hauptsächlich, zum Schreiben, nach und nach zu erlernen. Dass nun aber mit den'bisher üblichen lateinischen Rudimenten und dem Syntax nicht angefangen werden kann, erhellet aus den, oben überhaupt zum Grunde gelegten, Sätzen. Statt dessen werden a) die Kinder gleich im ersten Jahre angewiesen täg- lich eine Anzahl lateinischer Wörter, und auch b) kleine lateinische Redensarten, auswendig zu lernen, c) wird also bald mit denselben das Lesen-eines leichten und guten lateinischen Schriftstellers anfangen, solcher von dem Lehrer mündlich verdeutschet, den Schülern der mög- lichste Begriff von Präcision der Ausdrücke, und von der Wahrheit, dass es in keiner Sprache Synonyma gebe, eingeflösset; sodann aber von denselben mit Hilfe eines Wörterbuches schriftlich übersetzet, und; hierbei von dem Lehrer die Wortfügung und die 6 Reglen der Sprache immer mündlich mit angemerket, und an der Tabelle, zu desto leb- hafterer Einprägung, nachgewiesen, endlich e) auf das Lateinreden selbst(es komme dann gleich im Anfange so barbarisch heraus, als es wolle) unabwendig gedrungen. § 171. Da hier vom Gebrauche der lateinischen Schriftsteller die Rede ist: so sind hier- bei überhaupt einige Anmerkungen zu machen. So gewiss es ist, dass die lateinische Sprache nur aus den besten Schrittstellern des ehemaligen Rom erlernet werden sollte: so gewis ist es zugleich, dass der Innhalt der sämtlichen klassischen Authoren über den Begriff der Jugend ist. Es wird also hierinn gegen die oben gesetzte Regeln verstossen, dass man zugleich mit der Sprache nützliche Realitäten erlernen solle. Man giebt Kindern, um eine Sprache zu er- lernen, die Werke der grössten Staatsleute in die Hände, welche voll der tiefsten politisch- und philosophischen Betrachtungen sind, oder man beschäftiget sie mit Schriften von unternommenen Kriegen und deren Ursachen, wovon sie keine Silbe begreifen, und deren Lesung ihnen eben aus diesem natürlichen Grunde sehr unangenehm seyn muss. Es wäre ja hundert- fach besser, wenn man ihnen gute lateinische Bücher vorlegen könnte, welche von verschiedenen Künsten und Nothwendigkeiten des menschlichen Lebens, von dem Feldbau. von der allgemeinen und besonderen den heutigen Zeiten interessanten, Geschichte, und ihren reichen Beispielen der Sittlichkeit handelten, zugleich aber, in Rücksicht der Sprache eben so gut und rein geschrieben wären, als die gewöhnlichen klassischen Schriftsteller. Allein darin fehlet es überhaupt noch allen Schulen der Welt, und ausser dem Liber latinus des Büschings ist nur noch das Vorhaben eines Professors Basedow bekannt. So lange also diese fehlen, bleibt nichts übrig, als sich an jene zu halten, welche von den römischen Zeiten übrig sind. Diese sind, für die Anfänger, die Asopischen, hierauf die Fablen des Phädrus, nach diesen(und zwar in einer, den Klassen und dem Grade der Fähig- keit der Jugend angemessenen, Ordnung). 1) Die Schriften des Corn. Nepos. Publilius Syrus. Terentius. Ciceronis ad familiares select. eiusd. Laelius. Cato major. Somnium Scipionis 2) Crispus Sallustius. Livius. Suetonius. Ciceronis orationes selectae. Varro. Cuaesar. Mela. Columella. 3) Virgilius. Horatius. Ovidius metamorph, Lucanus. 4) Cicero de natura Deorum, de Moribus. Seneca. Plinius secundus. Tacitus. Damit aber doch hiebei die Beschwerlichkeit so viel möglich erleichtert werde: so ist unum- gänglich nothwendig, dass der Lehrer jedesmal, ehe zu Lesen eines alten Schriftstellers ge- schritten wird, von Umständen des Authors, von der politischen Verfassung des Landes und dessen Bezug auf andere(soviel hievon einer Jugend begreiflich gemacht werden kann) einen belehrenden Vorbericht gebe, damit hievon der ganze Innhalt einiges Licht ge- winne. Der Nutzen dieser Lehrweise ist augenscheinlich, und wird sich zweyfach äussern. Eines Theiles, dass dadurch in den Schülern das Verlangen zum Lesen und zum Verstehen aufgewecket, und der Geschmack in Lesung des Buches erreget; anderen Theiles aber den- selben von den historischen Kenntnissen selbst eine vorläufige Nachricht eingeflösset wird. Von einer weiteren Benutzung der klassischen Autboren wird unten an seiner Stelle, wo der Philo- sophie einiger Einfluss in diese Schullehre gestattet wird, Meldung geschehen. § 172. Mach dieser Methode des Memorirens. Übersetzens und Sprechens fliessen die ersten beiden Jahre dahin. Es ist gar nicht zu zweifeln, dass die Schüler nach deren Verlauf einen grossen Fortgang in der lateinischen Sprache gemacht haben werden, ohne in Verdruss 7 der bisherigen Schulen, und unter dem Zwange der schreckbaren Syntax-Reglen geseufzet zu haben. Dann ist es aber Zeit,(so, wie bei der deutschen Sprache geschehen ist) die Gram- matik in die Hand zu nehmen und solche mit den Kindern ein- oder zweymal durchzugehen. Sie wissen ohnehin schon, was Grammatik ist. Sie haben auch bei dem Durchlesen der latei- nischen klassischen Schriftsteller die meisten Reglen bereits gehöret und geübet; folglich ist ihnen weder das eine noch das andere neu, unbegreiflich oder verdrüsslich. Man gehet zugleich zu den schweren klassischen Schriftstellern über; setzet nunmehr die aus denselben gefertigte Uber- setzung wieder in das Latein, vergleichet die eigene Arbeit mit der Urschrift, fährt immer fort, lateinisch zu sprechen, mit dem unzweifelbaren Erfolge, eben so leicht als gründlich eine ächte Latinität zu erlernen. § 173. Noch ist ins Besondere bei der Lehrweise der lateinischen Sprache dasjenige zu wiederholen, was oben bei jener der deutschen, wegen den rhetorischen und poetischen An- merkungen erinnert worden ist. Und hier muss dieses um so eifriger geschehen, weil wir in der lateinischen Sprache ohnehin die Hauptquellen entdecken, aus welchen die Deutschen und alle andere europäische Nationen die Schönheiten ihrer Reden und ihrer Gesänge geschöpfet haben. Eine gleiche Aufmerksamkeit ist in Ansehung der Prosodie erfoderlich. Ubrigens aber soll auch hier keinem lateinischen Schüler, so wenig als oben den deutschen, der geringste An- lass gegeben werden, selbst dichterische oder rednerische Arbeiten zu unternehmen, und mit Beistande des gradus ad parnassum, oder der officina epithetorum und des synonimischen Wörter- buches, erborgte. selbst unbegriffene Gedanken in ein elendes Geweb ohne Geschmack und ohne Empfindung zusammen zu knüteln. § 174. Die französische Sprache hat nach dem heutigen Weltgeschmacke ein er-3 Französisch worbenes Recht, der lateinischen in den Schulen zur Seite zu stehen. In gewissem Betrachte übertrifft die Nothwendigkeit französisch zu lernen sogar die Erlernung der lateinischen Sprache. Die tägliche Erfahrung macht hier alle weitläufige Beweise überflüssig. Es müssen hiemit alle Knaben, welche den Studien gewidmet sind, in der französischen Sprache und zwar unumgäng- lich von einem gebohrenen Franzosen(der aber zugleich weder im Deutschen noch im Lateinischen unerfahren ist) ordentlich unterrichtet werden. In Anbetracht, dass in den Schulen mehrere Sprachen getrieben werden, ist, wie es sich von selbsten verstehet, die Sache also einzurichten, damit ja keine Sprachlehre die andere störe, oder sich mehrere in dem Kopfe, und in der Aussprache, des Schülers mit einander vermengen, welches sonst, wenn es nicht im Anfange genau verhütet wird, oft die geschicktesten Leute, die mehrere Sprachen besitzen, lächerlich macht. Übrigens wird erst dann zur französischen Sprachstunde geschritten, nach- dem sich die Lehrlinge schon einige Jahre hindurch im Latein geübet haben. § 175. Die französische ist eine Sprache, wie die erwänten zwo anderen, und also ist bei derselben die gleiche Lehrweise beizubehalten. Die grammaire bleibet daher ebenmässig, die ersten Jahre hindurch, bei Seite geleget, und wird an ihrer Statt nur allein die Routine, nach Art der lateinischen zum Leitfaden genommen. Die Schüler lernen Worte und Redens- arten auswendig; lesen unverweilt gute, für die Jugend unanstössliche, Bücher; übersetzen. und werden gleich zum Sprechen aufgemuntert. Geschieht dieses, so werden sie in kurzer Zeit einen grossen, und um so leichteren Fortgang machen, als sie schon einige Jahre hindurch in der lateinischen Sprache, die mit derselben in so mancher wesentlichen Verbindung stehet, ge- übet sind. Nach Verlaufe zweier Jahre wird dann auch die grammaire, oder der theoretische Theil einer jeden Sprache, dem praktischen beigefüget, und also das Gebäude, so die Natur aufgefüret hat, durch die Kunst befestiget. 4. Griechisch. 5. Geographie. 6. Geschichte. —— § 176. Die griechische Sprache ist unstreitig für die Ursprache der Gelehr- ten zu halten. Die berümtesten Theologen, Rechtsgelehrten und Arzte des 16ten, 17ten, und selbst noch unseres Jahrhundertes waren in dieser Sprache der Musen geübet. Sie muss also auch nothwendig in den Mittelschulen gelehret werden. Da es aber immer schwer halten dürfte, einen Lehrer zu finden, welcher die Fertigkeit der Aussprache besässe, und dessen man sich in diesen Schulen bedienen könnte, so ist es nur darauf angesehen, dass die Schüler diese Sprache klar verstehen und schreiben lernen, welches dann gleich, ohne andere Vorbereitungen, nach den Reglen, mit Hilfe eines Wörterbuches und einiger der besten griechischen Schrift- steller, geschehen muss. § 177. Die Erdbeschreibung ist jene nothwendige Wissenschaft, ohne welche weder in der Geschichtskunde, noch in dem Staatsrechte, und den Kenntnissen der Handelschatt, fort- gegangen werden kann. Sie ist also einem Studierenden um so unentbehrlicher, je ausgear- beiteter in allen Theilen seine Einsichten seyen sollten. Der berühmte Büsching hat nun, sowohl durch seine Vorbereitung, als durch seine grosse und kleine Erdbeschreibung, Gelegen- heit genug an Handen gegeben, diese so nützliche als reizende Wissenschaft den Lehrbegierigen beizubringen. Eine Sammlung guter Landcharten ist dazu allerdings vonnõthen, und die Methode bestehet darin, dass man den Anfängern erstlich nur die Hauptabsonde- rungen der Welttheile und Länder. sodann die merkwürdigsten Flüsse etc. zeige; hierauf zu den besonderen Abtheilungen schreite, die Staatsverfassung(insoferne sie so jungen Leuten interes- sant und fasslich gemacht werden kann) erkläre, die natürlichen Vortheile und Mängel bemerke endlich auch das politische und Handlungs-Interesse erläutere; hingegen aber das Gedächtnis der Schüler mit der unendlichen Menge kleiner, ruhmloser Städte und Dörfer ja nicht beschwere. Man lasse zuweilen die Lehrlinge; ohne wirkliches Vorbild, einige Grenzcharten, bloss nach der memoria locali, zeichnen, hierauf aber aus dem gestochenen Vorbilde(Originalcharte) selbst verbessern. Man mache denselben die Einrichtuug der Landcharten, und wie solche verfertiget werden, begreiflich, und decke also immer den Grund dieser, so, wie jeder anderen Wissenschaft, vollkommen auf. § 178. Nun kömmt die Reihe an Erlernung der Geschichte, dieser Lehrerinn der Zeiten und Spiegel der Sitten. Wenn irgend eine Wissenschaft fähig ist, mit der Jugend frühzeitig getrieben zu werden: so ist es unfehlbar diese, welche(in einer guten Verfassung) für den Begriff eben so leicht. als für die den Kindern ohnehin, aus göttlicher Vorsicht, gleichsam in- stinktmässig eingepflanzte Wissbegierde reizend ist. Ein geschickter Lehrer nimmt hiebei den genauen Bedacht, dass von ihm nicht sowohl das Künstliche dieser Wissenschaft, als das Praktische, wie bei der Erdbeschreibung, gelehret werde. Was soll es, wenn der Schüler die Namen aller Regenten, vom Janus an, bis auf Karlo den grossen, nebst der Chronologie, wieviel Jahr und Tage jeder regiert habe, hersagen kann, oder alle Feldzüge und Schlachten sammt der Zahl der Todten und Verwundeten auswendig weiss? Dies heist nicht die Geschichte mit Nutzen zu studieren, sondern sich mit der Schale beschäftigen, und den Kern verlieren. Die Gegenstände, worauf bei der Geschichtskunde und deren Erlernung, gesehen werden muss, sind vielmehr folgende: a) Ist es allerdings vonnõthen, die Geschichte, welche man abgehandelt, in gewisse natürliche Abschnitte, zu theilen, weil hierdurch das Gedächtniss gleich- sam gewisse Ruhepunkte erhält, worauf es sich stützen, und, so zusagen, auf seiner Bahn, die sonst zu lang würde, ausruhen kann. b) Der Lehrer nimmt also einen Theil nach dem anderen vor, bemerket c) die Zahl der Jahre, die jeden dieser Ruhepunke einschliessen, d) die vor- nehmsten Regenten, berümtesten Minister, und andere Personen, die einen wirksamen Einfluss 9 in das Grosse gehabt, e) deren Tugenden, Thorheiten, und Laster, f) die hieraus in dem ge- meinen Wesen entstandenen Folgen und Abänderungen, g) erklärt die Plätze, wo sich alle dieses zugetragen, nicht nur mit den Kohlerischen Landcharten der alten Zeiten, sondern auch, h) wenn es immer möglich ist, durch obgleich mittelmässige, Kupferstiche, um Aug und Ohr zugleich empfinden zu machen, und das Gedächnis nebst dem Verstande mit deutlichen Begriffen zu erfüllen, Man lässt die Schüler auch selbst Schlüsse aus den vorge- tragenen Handlungen ziehen, und ihre Meinungen sagen, wie sie glaubten, dass sich dieser oder jener Zufall gewendet habe, oder zu was sie sich in demselben entschlossen hätten. Hier- durch wird(welches unstreitig in jeder Lehrart eine Hauptsache, und, was mehr als gelehrt seyn heisst, einen klugen Mann ausmachet) das Ver mögen ihrer Beurtheilung ge- schärfet, und ihre Begierde zu wissen und zu erfaren immer mehr und mehr angefeuert. Ver- schiedenes aus den Büchern der Mme Beaumont kann hierinn zum Muster dienen. § 179. Die Geschichte theilet sich nun bekanntlich in die geistliche und weltliche. Beide sind entweder die alte oder die neue. Jene des alten Testamentes, oder von Er- schaffung der Welt, bis auf die Geburt Christi, ist der erste Theil der Geschichtslehre. Dieser wird also zuerst behandelt und wieder in seine Abschnitte zergliedert. Da die Geschichte des auserwälten Volkes mit den übrigen Völkern der Erde nothwendig verbunden ist, so bringt die Natur der Sache und der Zusammenhang mit sich, auch die anderen Bewohner der Erde mit auf den Schauplatz tretten zu lassen, z. B.: Bei der Epoche von der Sünadflut, bis zu dem Auszuge der Israeliten aus Agypten, kömmt nothwendig die Theilung der Kinder Noah und der Ursprung der nachhin entstandenen babilonischen und assirischen Reiche nebst dem Königreiche Agypten in Betrachtung. Und so haben dann, bei anderen Zeitpunkten, Persien, das römische Reich, die afrikanischen und andere Staaten ihren synchronistischen Einfluss. Aller dieser wird also, in dem Masse, wie von einer Hauptepoche zur anderen fortgeschritten wird. Meldung gethan, damit dem Schüler nichts unbekannt bleibe, das zum natürlichen Zu- sammenhange der Geschichte gehöret. Von Seiten des Lehrers ist hiebei nöthig. die Verwirrung der Begriffe sorgfältig zu vermeiden: zu diesem Ende, nach der bergerischen syn- chonistischen Art, grosse Wandtabellen zu entwerfen, darinn die geistliche Geschichte, als den Haupttheil, in die erste Reihe zu schreiben, die übrigen nach und nach, wie davon im Laufe der Zeiten Meldung geschieht, mit anzuschreiben; der völlständigen Ausfürung der weltlichen Geschichte aber eine besondere Bearbeitung zu widmen. Der zweite Theil der geistlichen Geschichte begreifet jenen von der Geburt des Erlösers bis auf unsere Zeiten. Die Lehrart bleibt jener des ersten Theiles allerdings ähnlich. Hier fehlet es aber vorzüglich an einem guten Lehrbuche, welches die Geschichte der christlichen Kirche, die Beschäftigung der Konzilien, die Anlässe der Glaubensspaltungen und andere Merkwürdigkeiten in gründlicher Verfassung enthielte.. § 180. Die weltliche Geschichte wird, gleich der geistlichen in die zween Hauptheile, vor und nach der Geburt Christi getheilet. Der erste begreift gemeiniglich die sogenannten Vier grossen Monarchieen in sich. Da, unter diesen, die römische die vornehmste ist. welche die übrigen, ja fast die ganze damals bekannte Welt verschlungen hat: so ist es noth- wendig, durch sie die Leitung der Geschichte. vor Christi Geburt, zu bewirken, und die übrigen Reiche immer auf das römische zurück zu füren. Der Gebrauch der Tabellen und Landcharten ist hier eben so unentbehrlich, als oben bei der geistlichen Geschichte. Bei dem zweiten Theile der weltlichen Geschichte wird das römische Kaisertum, von Augustus an, bis auf 10 das itzige Reichsoberhaupt, zum Grunde gelegt, womit die Geschichte des deutschen- Vaterlandes ohnehin wesentlich verbunden ist. § 181. Bei der Abhandlung der Geschichte ist das Kenntnis der Altertümer ja nicht ausser Augen zu setzen. Es ist nicht nur jedem Gelehrten, sondern auch allen, welche die schönen Geister unter den alten verstehen, oder von dem Werke der Kunst urtheilen wollen, unumgäaglich vonnöthen. Den Hauptzweck muss das Nachahmungswürdige der Gesetze. der Sitten der Künste und Wissenschaften ausmachen. Dazu würde ein kleines Kabinet von Nachahmungen und Bildern, deren Beschauung dieses Erkenntnis erleichtert und angenehm macht; desgleichen Münzen, wenn es auch nur in Kupfer gestochene Sammelungen, oder endlich nur Abdrücke in Gips sind, trefflich dienen. Als ein Sistem kann übrigens die Einleitung des Moldenhawers gebraucht werden. Ein allgemeines Kenntnis der Wappenkunst soll die Geschichts- lehre begleiten, und als ein Bild den übrigen Tabellen, beigerückt werden. § 182. Wenn aber irgendwo eine fleissige Wiederholung dessen, was schon gelehret werden, erfoderlich ist: so ist es bei der Geschichtskunde. Doch muss man nach obiger Er- innerung, immer bedacht seyn, dass der chronologische und genealogische Gedächtniszwang ja nicht übertrieben werden darf. Es ist genug, wenn der Schüler die Zeitabschnitte oder Epochen sich tief eingepräget, und sich zu erinnern weis, in welcher Gegend eines Jahrhunderts dieser oder jener Regent gelebet habe. Bei der neueren Geschichte der drey oder vier letzten Jahrhunderte ist es nothwendiger, gewisse Hauptjahre z. B. der goldenen Bulle, der entstandenen Religonsirrungen, des Land- und westfälischen Friedens etc. zu be- merken und solche wohl zu behalten. Hierinn bestehet also das Wesentliche, so bei der Ge- schichte, als dem vorzüglichen Theile der Jugendlehre anzufüren war. Die Bücher der fran- zosischen Geschichtschreiber Bossuet und Rollin geben die Sammlung ab, deren sich ein Lehrer bedienen kann, um ein tüchtiges Schulbuch zu verfassen. und solches mit den Be- trachtungen anderer scharfsinnigen Schriftsteller zu beleben. 7. Mathematik§ 183. Die Mathematik beginnt nun, in ihrem ganzen Umfange, ein unerschöpfliches a) reine Licht auf alle Theile menschlicher Wissenschaften auszugiessen. Nicht nur der grosse Einfluss, welchen sie in die täglichen Vorfälle des Lebens hat, sondern auch die Richtigkeit im Denken, welche ihr Werk ist, erfodern, dass sie mit den Schülern, welche sich den Studien widmen, ausführlich und sistematisch abgehandelt, und darum gleich bei deren Eintritt in die lateinische Schule angefangen werde. Da diese Jugend bei der Lehre in der Realschule ein allge- meines Kenntnis verschiedener in die Mathematik einschlagender Wissenschaften bereits em- pfangen hat: so wird sie vermögend seyn, den Zusammenhang des Lehrgebäudes um so leichter zu fassen und zu behalten. § 184. Die Mathematik beschäftigt sich nun bekanntlich überhaupt mit Aus- messung der Grössen aller Dinge. Deren Theile sind a) die Rechenkunst durch Ziffern und durch unbestimmte Zeichen, oder die Algebra, b) die geometrie oder die Aus- messung der Grössen in der Ausdehnung, c) die Mechanik, oder die Theorie der Bewegung, d) die Optik, oder die Lehre von der Natur des Lichtes, e) die Astronomie, oder Sternkunde, f) die Baukunst. § 185. Die Rechenkunst ist das Alphabet der ganzen Mathematik, weil immer das deutliche Erkenntnis einer jeden Grösse zuletzt auf Zahlen ankömmt. Die Noth- wendigkeit, in derselben erfahren zu seyn ist jedem bekannt. Die Schüler werden also ferner nicht nur in den ihnen schon bekannten 5 Species geübet, sondern auch gelehret, Brüche aufzulösen, aufzuheben, zu addieren, zu theilen, zu multiplizieren etc. Die Quadrat- 11 und Kubik-Wurzel auszuziehen, das arithmetische und geometrische vVerhältnis zwischen zwoen Zahlen zu finden, die Regel de tri zu gebrauchen u. a. m. Die Lehrbücher des berümten Wolks können sowohl hier, als auch in sämtlichen nachfolgenden Theilen der mathematischen Wissenschatten am besten dienen. Die Sache selbst ist nicht so beschwer- lich als man sich vorbilden mõöchte, und hat nur Fleiss und Deutlichkeit, auf Seiten des Lehrers, und Aufmerksamkeit, auf Seiten des Schülers vonnöthen. § 186. Die Geometrie betrachtet die Grösse in der Ausdehnung. Sie lehrt, wie jede Art der Ausdehnung zu messen sey, und beschäftiget sich überhaupt mit allem, was zur Ausmessung, Vergleichung, Eintheilung, und Figur der Ausdehnung gehört. Sie ist eigentlich die gemeine und höhere Geometrie. Die erste bestimmt das Mass der leichtesten Figuren, ihr Nutzen ist gross und manigfaltig; sie dienet zur wirklichen Ausmessung der Weiten, Höhen, Tiefen, zur Eintheilung der Felder, Provinzen, zur Zeichnung der Städte, Länder etc. und erhält von daher, den, nach seiner Bedeutung, so glücklichen Namen der praktischen Geometrie. Sie ist ferner der Grund aller übrigen Theile der Mathematik, auf welche sie einen unzertrenn- lichen Einfluss hat. Die Geometrie hat beinebens einen ungemeinen Nutzen, den Verstand in der Gründlichkeit nnd Richtigkeit der Vernunftschlüsse zu üben. Nichts ist vollkommener und zugleich leichter, als die Schlüsse und Beweise in der Geometrie. Sie muss deshalb als eine beständige Ausübung der bündigsten Vernunftlehre, und für die beste Vorbereitung zur Erlernung der philosophischen Wissenschaften angesehen werden. Die höhere Geometrie handelt von der Beschaffenheit und Ausmessung der krummen Linien und der dadurch entstehenden Flächen und Körper. Sie hat einen unmittelbaren Einfluss auf alle übrige Theile der Mathematik und auf die wichtigsten Untersuchungen der Physik. Die meisten Bewegungen in der Natur, als z. B. der Lauf der Planeten, die Bewegung des Lichtes, der geworfenen und geschossenen Körper können ohne dieselbe nicht erkläret werden. Beyde Gattungen der Geometrie machen die eigentliche, reine Mathematik aus. § 187. Ob nun gleich die wolfischen Bücher in allen Theilen der Mathematik unter die besten gehören, und also auch bei den gegenwärtigen beibehalten werden können, so ist es dennoch nothwendig, dass der Lehrer, wegen dem anfängl. trockenen Inhalte dieser Wissen- schaften, nicht nur a) vor alle dem anderen, derselben Nutzen überhaupt durch Beispiele aus dem gemeinen Leben erweise, und also die Lernbegierde anfeuere, sondern auch b) immer praklisch zu Werke gehe, von der Wirkung auf die Sache schliesse, und die Anwendung durch die Theorie bestärke. Der französische Messkünstler Cleraut hat hierzu, auf eine unverbesser- liche Art, den Weg gewiesen, und kann in einer neuen Auflage, das beste Handbuch abgeben. Ist nun der Lehrer beeifert, die Lehren immer von der Praktik abzuleiten, so werden sich Fortgang und Nutzen augenscheinlich zu Tage legen. § 188. Unter den Theilen der vermischten Mathematik, welche eine Anwendung b) angewandte. der reinen, auf wirkliche Begebenheiten in der Natur, machen, und folglich schon eine Vermischung der Mathematik und Naturlehre sind, stehet die Mechanik mit oben an. Da in der Natur alle Veränderungen durch die Bewegung geschehen, so ist die Theorie der Bewegung eines der wichtigsten mathematischen Kenntnisse. Sie enthält a) die Grundsätze zur Erklärung der Wirkung aller Maschinen, und deren Kräfte zu beurtheilen.—— Es giebt überhaupt wenige Arten einfacher Maschinen, aus welchen alle anderen zusammen- gesetzt sind.—— b) Die allgemeinen Gesetze der Bewegung und der Kräfte fester Körper. c) Desgleichen die flüssigen Körper, und der Druck des Wassers, dessen Bewegung und Kräfte, oder die Hyrostatik und Hydraulik. Diese Wissenschaft ist um so wichtiger, 12 je weitläufiger sich bekanntlich der mechanische Gebrauch des Wassers, und die Gewalt dieses Elementes, erstreckt; und endlich d) die Aurometrie, oder die Kunst, die Luft zu messen. Hier kommen die Experimente mit der Luftpumpe und den Wettergläsern etc. vor, welch alles zu wissen jedem Menschen nützlich und nothwendig ist. § 189. Die Lehrweise verhält sich bei der Mathematik nicht anders als bei den meisten anderen Wissenschaften. Man fange alsobald mit den praktischen UÜbungen an, und belehre die Sinne, um den Verstand zu unterrichten. Die Ausübung dieser Wissenschaften füret so viel Angenehmes mit sich, dass eher zu besorgen ist, der Schüler werde sich zu viel, als zu wenig, damit beschäftigen. Jeder Krahnen, jede Müle, ein jedes Uhrwerk, die gemeinsten Flaschenzüge, das Steuerruder eines Schiffes, alle Wasserkünste, besonders die Springwasser, und hundert dergleichen Dinge mehr, geben Gelegenheit genug, die Schüler durch ihre eigenen Augen zu belehren. Eine Luftpumpe, und einige wenige Instrumente anderer Art, sind hin- reichend, um Beispiele zu geben und Versuche anzustellen. Das Schwere der Mechanik, oder die Theorie von der Bewegung überhaupt, welches unter dem Namen Dynamik bekannt ist, wird bis zuletzt versparet. Wolfens Anfangsgründe sind in diesen Theilen der mathematischen Wissenschaften abermal anzupreisen. § 190. Da, nebst der Bewegung, das Licht eine der Naturerscheinungen ist, welche zu vielerlei Ausmessungen und Berechnungen Gelegenheit gab: so sind hieraus die optischen Wissenschaften entstanden, die das Licht betrachten, wie entweder seine Strahlen durch- sichtige Körper, als Glas, Wasser, Luft etc. durchdringen, oder von glattgeschliffenen Körpern, die man Spiegel nennet, zurückprallen. Dahin gehöret also das Kenntniss aller Gläser, insbe- sondere der Brillen, Perspektiven, Brenngläsern etc. Diese Wissenschaft ist ebenso reizend, als die vorigen, und die Methode sie zu lehren, mit jenen die gleiche. § 191. Weit wichtiger, schwerer, und weitläufiger ist die Astronomie, welche zugleich mit Recht die älteste aller höheren Wissenschaften genannt werden kann. Sie hat einen vielfältigen Nutzen, dadurch sie Zeit und Jahre berechnet, die Lage der Länder be- stimmet, und die Schifffahrt von einem Welttheile zum anderen geleitet wird. Sie zeiget den Lauf der Gestirne, die Finsternisse, das ab- und zunehmen des Mondes, die Entfernung der Gestirne von der Erde, u. a. m. Es ist nothwendig, dass jeder Schüler darinn einen wesentlichen Unterricht erhalte, und die Lehrart wird ungemein erleichtert, wenn man sich dabei einiger Sehrohre bedienet. UÜbrigens hat es nicht das Absehen, dass man sich hier allzutief einlassen solle. Dieses bleibt den künftigen Jahren vorbehalten, wenn sich etwa einer mit besonderem Fleisse der Sternkunde ergeben, und sie zu seiner Hauptwissenschaft machen wollte. § 192. Es schliesset endlich die Baukunst die Reihe der mathematischen Wissen- schaften. Sie ist entweder die bürgerliche oder Kriegsbaukunst. Sie lehret wie in allen Arten der Gebäude, zu was fúr immer einem Gebrauche sie aufgeführt werden, die Schönheit mit der Festigkeit und Bequemlichkeit zu verbinden sey. In der- That tragen auch bequeme, feste und schöne Gebäude zu den menschlichen Unentbehrlichkeiten- sehr vieles bei. Die Baukunst lehret also, was die Ordnung, die Verhältnisse, die Symetrie und andern Eigenschaften eines Gebäudes seyen. Ferner, was überhaupt zur- Ausfürung eines Gebäudes erfodert werde. Dahin gehören z. B. die Reglen, das Bauholz zu fällen, zu trocknen, zu beschlagen, die Steine zu brechen, Backsteine zu machen, Kalch zu brennen, die Lehren von den Stützen eines Gebäudes, oder von der Säulenordnung, die Bogenstellung, die Haupttheile des Gebäudes, als der Grund. die Mauer, und das Dach, die Fenster, Thüren, Gewölben, Kamine, Treppen. Aus der Kriegsbaukunst: die Wälle, 13 Bollwerke, Kortinen etc. Gräben, Ravelins etc. Beide Theile der Baukunst werden in einer zusammenhängenden Lehrart den Schülern bekannt gemachet, und immer der Gegenstand der Lehre an wirklichen Stadt und Festungsgebäuden, wozu man stets Gelegenheit hat, erkläret. Das Lehrbuch des Wolfs dienet auch hier zur Richtschnur, und die Sammlung einiger Kupferstiche und Modelle zur Erläuterung dessen, was etwa, aus Abgang der Gelegen- heit, in der Natur nicht gesehen werden kann. Hiemit beschliesset sich also der Lauf der mathematischen Wissenschaften mit der noch übrigen Anmerkung, dass alle derselben Theile, wegen öfterer Beschwerlichkeit der Beweise, und den vielen vorkommenden Kunstwörtern, in deutscher Sprache gelehret werden sollen. § 193. Die Land und Stadtwirtschaft nebst der Handlungs-Kunde behaupten s. Land. und für sich in den Mittelschulen eine nothwendige Rolle, damit der Raum der Schuljahre mit„ Suucls nichts als nützlichen Kenntnissen erfüllet werde. Nach jenem, was hievon in der Realschule nebst Handels- angeführet worden, geht die Jugend in ihrer Vorbereitung, zu den Mittelschulen über. Mit issenschaft. Hilfe eines für derselben Begriff ferner eingerichteten Lehrbuches wird jede dieser Wissen- schaften also abgehandelt, das hier abermal die dazu gehörenden Werke der Natur selbst unter die Augen gelegt, die Lehren soviel möglich, an der Sache selbst erkläret, und also immer nach dem festgesetzten natürlichen Wege verfahren wird. Die Gegenstände dieser Lehre sind nun jene Grundsätze, wonach sich a) der Landmann, b) der Bürger, und c) der Handelsmann, jeder in seiner Handthierung und seinem Gewerbe beträgt. Dem Lehrer der französischen Sprachen könnte aufgegeben werden, meistens solche Bücher, welche in die itzt erwänte Wissenschaft einschlagen, und woran es in Frankreich ohnehin nicht fehlet. mit seinen Schülern zu lesen, und aus solchen zu übersetzen. Den Gründen der Handlungswissenschaften werden endlich die Hauptbegriffe aus der Münzwissenschaft, welche an sich ganz einfach und leicht zu fassen sind, beigefüget. § 194. Die Phylosophie, deren unbegränzter Umfang den wichtigsten Theil aller, vnilesophie schon erwänten und nach folgenden Wissenschaften enthält, wäre nuu freilich ein Gegenstand, dle beandener von dem es zu wünschen, dass er unmittelbar, als ein besonderes Studium betrachtet, eegenstand nach den bereits gelehrten Wissenschaften, in den Mittelschulen, mit würdiger Gründlichkeit, Aisfe elen bearbeitet werden könnte. Es lässt sich kaum ein Dichter, viel weniger ein Redner denken, der nicht keaienst. das nicht ist und weis, was Phylosophen sind und wissen. Und dennoch eine, noch so unab- gereifte, in den praktischen Kenntnissen der Welt, ungeachtet all ihrer Schulgelehrtheit, uner- fahrene Jugend in die tiefen Betrachtungen der Weltweisheit einzufüren, scheinet ein Unter- nehmen zu seyn, das mit keinen grossen Hoffnungen schmeichelt. Gleichwohl sollen aber Poesie und Redekunst, insoweit die erste den Geschmacèk bildet, und die andere einem Gelehrten ganz unentbehrlich ist, beinebens aber keine von beiden auf Akademien ge- trieben wird. nothwendig in den Mittelschulen gelehret werden. Es belohnet sich allerdings der Mühe, zu Hebung dieser Schwierigkeiten, Mittelwege zu suchen. § 195. Es ist hier wenigstens mit den äussersten Zügen zu beschreiben, was Weltweis- heit sey. In der weitläufigsten. bei den alten gewöhnlichen, Bedeutung des Wortes ist die Phylosophie eine, auf Erfahrung und Beobachtung gegründete Wissenschaft aller gött- lichen und menschlichen Dinge, insofern sie in die Emnpfindung fallen, und von der Vernunft untersucht werden können. § 196. Nach einer bestimmteren Bedeutung ist die Weltweiseit eine, auf Erfahrung und Beobachtung gegründete Erforschung des Menschen nach seiner Natur, nach allen seinen Verhältnissen, nach allen seinen Entwickelungen und Zuständen. 14 § 197. In diesem, und zwar in diesem, ihr eigentlich zukommenden, Betracht untersucht also die Phylosophie die Natur der Organisation des Menschen, seiner animalischen Okonomie, seiner Sinne, und inneren Empfindungsvermögen, seines Gedächtnisses, seiner Ver- nuntt, seines Instinktes, seiner Bedürfnisse, Neigungen und Leidenschaften. Sie untersucht ferner die Wirkungen und Einflüsse der Dinge ausser dem Menschen— in Absicht auf dessen Er- haltung und Gesundheit, aut dessen Vergnügen und Glückseligkeit. Sie bestimmet, was für den Menschen gut und böse ist, untersucht und prüft den relativen Wert der Dinge etc. § 198. Da nun zu allen diesen, den Menschen, oder, deutlicher zu reden, das allge- meine Beste der ganzen menschlichen Gattung so nahe angehenden Untersuchungen ein von falschen Begriffen und Irrtümern ganz befreiter Geist unumgänglich erfo dert wird, so ist das erste und wichtigste Geschäft der Phylosophie, den Menschen zu unterrichten, wie er sich der Empfindung und Vernunft, als seiner natürlichen Instrumente, zu dem ächten Erkenntnis und der gesellschaftlichen Glückseligkeit zu gelangen, recht bedienen müsse. Wo sie ihn dann lehret, die Quellen irriger Begriffe aufzudecken, und insbesondere die Begriffe und Vorstellungen der Menschen von den allgemeinen Eigenschaften und Beziehungen der Dinge, und überhaupt von allen metaphysischen und moralischen Dingen zu erforschen und in ihre einfachsten Theile aufzulösen. § 199. Von dieser Phylosophie ist nun die Frage, ob sie in den Mittelschulen gelehret werden soll, oder vielmehr, ob sie, in Ansehung der Jugend des Schülers, mit er- wünschter Wirkung gelehret werden könne? Die Betrachtung der Natur macht es im höchsten Grade bedenklich, und gestattet der Phylosophie in den Mittelschulen keinen Platz, sondern weiset ihr diesen bei akademischen Lehrern an. § 200. Indessen ist es aber erfoderlich, dass die schönen Wissenschaften in den Mitttel- schulen getrieben werden, und eben ist schon angezeigt worden, dass sie ohne den Geist der Phylosophie nicht wohl bestehen können, welches dann wirklich sich also verhält. § 201. Zu dieser Entscheidung ist also nicht anderes übrig, als nach obiger Bemerkung die Mittelstrasse einzuschlagen, und entweder eine Phylosophie zu lehren, die ohne falsch zu seyn, dennoch von einer solchen Jugend, welche die Mittelschulen besucht, begriffen werden, und den schönen Wissenschaften zum Grunde dienen kann, oder in diesen Schulen gar keine eigentliche Phylosophie zu lehren, sondern, mit Gelegenheit einer ver- besserten Art, die schönen Wissenschaften der Jugend beizubringen, immer in solchem Masse mit ihr zu phylosophien, als sie im unmittelbarn Bezuge auf dieschönen Wissen-— schaften, nothwendig hat. Hiedurch wird sie nicht desto weniger, für das akademische Studium der Phylosophie, eine solche Vorbereitung erhalten, dass sie es vielleicht nachhin in einem Jahre, bei ununterbrochenem Fleisse, in seinem ganzen Umfange der Vernunft und und dem Herzen eindrücken kann. § 202. Eine Physolophie, nach den Verfassungskräften der Mittelschüler, müsste in kurzen, und, so viel möglich, deutlichen Auszügen aus den starken Bänden unserer besten Schulweisen, und also in einer kleinen Dinglehre, Seelenlehre, Weltlehre und Geisterlehre bestehen. Allein wer wird nicht mit Grunde besorgen, dass Gefahr dabei herrsche, die Jugend(und vielleicht noch viel mehr derselben Eltern) möchten sich einbilden. keiner weiteren Belehrung der Weltweisheit mehr nötig zu haben. und also des akademischen Unterrichtes, der doch die Sache erst aus dem Grunde erschöpfen soll, entbehren zu können? § 203. Die Erlernung solcher Stückwerke von Phylosophie, ohne sie mit vollstän diger Anwendung durchwandert zu haben, ist vielleicht die Ursache, dass kein Namen einer Wissen- 15 schaft mehr missbraucht worden, und noch missbrauchet wird, als jener der Phylosophie. Sie diente, von dem ersten Menschenalter an, eben so sehr zur Gelegenheit, die abendtheuerlichsten und seltsamsten Einfälle auszuhecken, als sie, an sich selbst, jederzeit das Mittel gewesen, die tiefsten Warheiten in ihren Grundschlüssen zu entwickeln. Bosheit und Edelmüthigkeit, Thor- heit und Menschenliebe haben sie wechselweise benutzt. Und wer sieht nicht, dass sich heute manch unwissender Halbkopf, manch unempfindlicher Misantrop unter der Hülle eines Phylo- sophen versteckt? Auch Gottesläugner streuen unter diesem Vorwande die grässlichsten Irr- lehren aus. Die gewöhnlichen Lehrer aber verhüllen die Phylosophie in ein Gemisch von un- nützen, lächerlichen, und elenden Dingen, welche der Jugend einige Jahren rauben, ohne ihr, zur Vergeltung, den geringsten Nutzen zu bringen. Diese alle verdienen den würdigen Namen eines Phylosophen eben so wenig, als wenig sie es in der That sind. § 204. Hieraus ist also leicht zu ermessen, dass man solch eine phylosophische Rubriken- Lehre(so schon sie sich auch mit der Jugend treiben liess) dennoch in Rücksicht dessen, was dadurch, für die ganze Zukunft, versäumt werden könnte, den Mittelschulen nicht vorschreiben, sondern vielmehr eine gewisse Art, mit der Jugend, bei Gelegenheit der schönen Wissenschaften, zu phylosophieren festsetzen müsste. § 205. Zu diesem Endzweck wäre nun freilich nothwendig, eine gründliche Vernunft- lehre voran zu senden. Allein da den Schülern schon die weesentlichsten Theile der Mathematik bekannt. und diese hinreichend sind, den Geist also zu schärfen, und die Denkkräfte in solche Richtigkeit zu ordnen, dass nicht leicht ein falscher Schluss von dem Verstande angenommenen, oder von ihm unentdeckt bleiben kann; so mag man in diesen Mittelschulen auch der sogenannten Logik entbehren, und sie ebenso, wie die Metaphysik oder Ontologie nebst der Kosmologie und Geisterlehre auf die Akademie verweisen. § 206. Die Naturlehre(deren Kenntnis weesentlich unter die Vorbereitungen der e. Naturlehre. schönen Wissenschaften und der Bildung des Geschmackes gehöret) ist. nach ihren ersten Be- griffen, den gegenwärtigen Lehrlingen bereits schon in der Realschule beigebracht worden. Hier, in der Mittelschule, bedarf es also nur einer weitläufigeren Behandlung dieser Wissen- schaft, welche nicht das erhabene Weesen der Metaphysik(die wenn sie vor der Zeit gelehret wird, einen unreifen, der ganzen Moralität nachtheiligen, Stolz einflösen kann) sondern jene fast überall in die Sinne fallende Zierden der göttlichen Allmacht begreifet und zugleich demüthiget, da sie belehret. Sie beschäftiget sich mit allem, was körperlich ist und in den drey Reihen der Natur seinen Ursprung und Aufenthalt hat. Die Wolken, die sich auf die Gipfel der höchsten Berge zu stützen scheinen, und das Erz. so im Eingeweide der Erde stecket; die Pflanzen und Thiere aller Welttheile, und der Mensch selbst, in so weit er einen Körper hat, erscheinen auf diesem Schauplatze der Natur, und verkündigen und lehren selbst die Allmacht und Weisheit des Schöpfers.— Ein nach Krügers oder Vogels Methode, verfasstes Lehrbuch. Experimente, und ein Naturalien-Cabinet, nebst einigen Kupferstichen, werden bei diesem Unterrichte erfoderlich seyn.— Die Lehre wird in deutscher Sprache vor- getragen, und die Jugend in einer reinen, sowohl mündlichen als schriftlichen Erzählung der erhaltenen Lehre mit gleicher Sprache geübet. § 207. Nicht so fast um das Herz den Eindrücken der schönen Wissenschaften zu öffnen, als viel mehr um das Gesetz der Tugend in seinem Innbegriffe zu lehren, möchte es auch nothwendig seyn, die Sittenlehre, in einem besonderen Zus amm enhang, hier den Schülern mitzutheilen. Es sind aber die wichtigsten Grundsätze dieses Lehrgebäudes als ein nothwendiger Theil des Katechismus. dessen vornehmste Lehre ohnehin auf dem Gebothe des 10. Die, schönen Wissen- schaften“. 16 Erlösers: liebe deinen Nächsten wie dich selbst, begründet seyn muss, und. was das praktische betrift, bei allen Gelegenheiten der Ges chichtkunde, schon im Eintritte in die Leseschulen, nachhin in den Realschulen, und bis daher in den Mittelschulen, immer stufen- weise vorgetragen worden, und also kann man es auch mit diesem Theile der Phylosophie (als ein eigenes Studium betrachtet) bis zum Besuche der Akademie ankommen lassen. § 208. Es schliessen hiemit die schönen Wissenschaften, oder die Phylosophie des Geschmackes. die Reihe des vollständigen Unterrichtes der Mittelschulen. Bevor aber, in derselben nähere Bestimmung eingegangen wird, ist es nothwendig, von Ihrem Innbegriffe überhaupt, und insbesondere von dieser ihrer Benennung: Schöne Wissenschaften, einige kurze Betrachtungen anzustellen. Wenn man unter diesem Ausdrucke eben so viel begreift, als das französische Wort belles Lettres, oder das lateinische Litterae humaniores: so ist ihr Umfang sehr gross, und erstrecket sich über die grammatischen und historischen Kenntnisse, welche man zu besserm Verständnis der alten Authoren, und der Schriftsteller des mittlern Zeitalters vonnôthen hat. Man rechnet sodann alle philologische Disciplinen, Kritik, Altertümer, Diplo- matik, Numismatik, Geographie, Chronologie, die Heraldik, sogar die Ortographie und Kalli- graphie, und überhaupt alles, was auf Gründen beruht, die sich eben so sehr auf das Ange- nehme als auf das Nützliche beziehen, in die Klasse der schönen Wissenschaften. Allein da einige dieser Kenntnisse offenbar zur Geschichte, welche eine eigene Klasse ausmacht, andere in die Grammatik, und andere zur Phylosophie gehören: so ist wohl besser, jedem das Seine zu geben, und mit der Benennung Schöne Wissensc haften einen genauern Begrif zu verbinden. § 209. Es giebt aber gewisse Künste, welche man um deswillen schöne Künste nennet, weil sie eine Abbildung oder Nachamung der schönen Natur, und die Erregung ange- nehmer Gemütsbewegungen zum Gegenstand haben. Dahin gehören hauptsächlich die Poesie, im engeren Verstande, die Malerei und Bildhauerkunst etc. die Musik, die Schauspielkunst, die Tanzkunst, und was sich damit vereinbarn lässt. § 210. Diesen allen pflegen dann auch noch andere Künste beigesellet zu werden, bei deren Werken das Schöne und Gefallende zwar nur ein Nebenendzweck ist, die man aber sonst nirgend füglich unterbringen kann z. B. die Redekunst. Diejenigen Wissen- schaften nun, welche den allgemeinen Begriff des Schönen, Angenehmen und Rürenden untersuchen und bestimmen, die Reglen der schönen Künste daraus ableiten, und nach diesen die Schönheit der Kunstwerkeprüfen lehren, sind die schönen Wissenschaften oder die Phylosophie des Geschmackes. § 211. Jene unedle Abneigung, mit welcher viele gegen den Namen der schönen Wissen- schaften, und auch die Sache selbst eingenommen sind, rüret eines Theiles von der Unwissen- heit her, was eigentlich die Benennung der schönen Wissens chaften begreife: anderen Theiles aber giebt es unter den Menschen(nnd hauptsächlich unter jenen, deren ganze Er- ziehung vernachlässigt ward) ein gewisses entschlafenes Gefül, oder auf was immer für eine Art verderbte Organisation(die man, z. B. bei der Musik, den Mangel des Gehöres nennet) wobei das Herz und der Verstand das Unglück haben, die Schönheiten der Künste weder empfinden noch beurteilen zu können. Endlich betrachten auch einige nur den Misbrauch, den manche von den schönen Wissenschaften machen, und das Ubel so aus diesem Misbrauche entsteht. Wer möchte aber wohl die ganze Dichtkunst schmähen, weil Ovid eine artem amandi geschrieben? Und wo ist denn die Wissenschaft, die einer solchen Entehrung nicht ausgesetzt wäre? Der Rechtsgelehre ohne Ehre und Tugend verdrehet den Sinn der deutlichsten Gesetze, 17 und der eigennützige Theolog wickelt sich in den Schleyer der Religion, um seine Absichten oder Leidenschaften zu erfüllen. Tragen aber nun an diesen Ausschweifungen die Gottesge- lehrtheit oder die Rechtskunde Schuld?— Ausser allen diesen aber giebt es noch gewisse engbrüslige Verächter des Geschmackes, welche nicht begreifen können, wozu die schönen Wissenschaften dienen oder einigen Nutzen schaffen sollen. Sie werfen sie gleichsam unter die allerentbehrlichsten Kleinigkeiten dahin und glauben der Gelehrtheit um so kräftiger das Wort zu reden, je unhöflicher sie die schönen Wissenschaften aus ihrem Umfange verdrängen. Sie sagen, man könne ja auch Geschmack besitzen, ohne sich auf die schönen Wissenschaften geleget zu haben, und also seyen sie unnõthig. Die Wahrheit antwortet aber diesen Leuten: so wären auf gleiche Art auch alle andere Wissenschaften(als ein besonderes Schul- studium betrachtet) unnöthig. denn man kann verträglich und vernünftig seyn, ohne Phylosophie; ein guter Arzt ohne Hypokrates, Börhave und Haller; ein Advokat etc. ohne das Corpus Juris. und ein vorsichtiger Bürgermeister ohno den Grotius, Montesquieu, und Pfeffinger, ja ein Machiavellist von der ersten Klasse, ohne den Machiavell studieret zu haben. Dies aber be- weiset alles weniger als nichts gegen den Nutzen und die Nothwendigkeit der Wissenschaften. § 212. Die schönen Wissenschaft bleiben also immer ein sehr nothwendiger Theil für jeden Gelehrten. Die Sitten, der Verstand, die Beurteilungskraft, das Gedächtnis, und das Herz werden durch sie vorzüglich erleuchtet, und in einer feinen Empfindlichkeit geübt, welche die Grundlage, eines schätzbaren Charakters ausmacht. Sie beweisen ihre Wirkung, im Ausser- lichen, durch Ordnung und Deutlichkeit in der Rede, und durch Nachdruck und Kürze in der Schreibart. Die Absicht ihrer Lehre ist die Bildung eines reinen und richtigen Geschmackes, um das wahre Schöne zu empünden, und ihre Haupttheile, welche einen Zu- sammenhang mit allen Gattungen der Gelehrsamkeit., und gelehrter Amter haben, sind die Sprachkunde, die gute Schreibart, die Dichtkunst und Redekunst. § 213. Die Bildung des Geschmackes überhaupt geschieht, vorzüglich durch das fleissige Lesen der besten Schrifttsteller in der deutschen, griechischen, lateinischen und französischen Sprache, und die Aufmerksamkeit auf deren Wendungen, auk das natürliche unge- zwungene Weesen, auf den Nachdruck und das Feuer, wo es der Gegenstand solcher Schriften erfodert.(Worüber weiter unten noch besondere Anmerkungen erscheinen werden.) — Die alten römischen Schriftsteller sind hierinn die Muster der neueren, so, wie die griechischen jenes der Römer gewesen. Die Franzosen stehen denselben in der Deutlichkeit des Vortrages, in dem Nachdrucke, in der Biegsamkeit und Begeisterung sehr nahe zur Seite. Die Deutschen sind in Entwerfung des Ideals so wenig, als in Stärke der Gedanken und Richtigkeit des Aus- druckes zurücke geblieben, vielleicht, dass schon einige von uns Franzosen und Engelländer eingeholet, und übertroffen haben, und noch schreiben wir täglich weiter; so wie sich auch die Engelländer in dem Vermögen des Ausdruckes, in der Haltung und Mischung des Colorits und der kontrastischen Eintheilung der Bilder immer höher erheben. Den klassischen Schritt- stellern der erwähnten vier Sprachen können, bei schon reiferen Jahren der Schüler, die besten periodischen Schriften, die moralischen Abhandlungen, auch einige sinnreiche, gereinigte, Romanen, wie jene des Bischofs Fenelon etc. beigefüget werden. Nach dieser Vorbereitung folget die zusammenhängende Lehre von dem schönen überhaupt, nach der ästhetischen Anleituug des scharfsinnigen Professors Baumgarten, und auf diese die Rede- und Dichtkunst. § 214. Die Redekunst ist die Wissenschaft in allen Arten des mündlichen und schrift- lichen Vortrages die Schönheit und Annehmlichkeit mit der Deutlichkeit, dem Nachdrucke und der Gründlichkeit zu verbinden. Sie zeiget also, worinn das Angenehme, Deutliche, und Gründ- 18 liche der Rede überhaupt bestehet, wie ein Gedanke durch die Verbindung der Begriffe und durch die Stärke des Nachdruckes schön werde; worinn die verschiedenen Arten des Vor- trages in Ansehung der Schreibart sowohl, als des Inhaltes bestehen; wozu sich jene besonders schicke, und wie dieser entweder erzälend, beweisend, überredend, oder rürend sey. Wer gut reden oder schreiben will, der muss nothwendig richtig denken, und einen guten Geschmachk haben; mithin setzt ein ächter Unterricht zur Beredsamkeit schon einen zimlichen Grad jener Eigenschaften voraus. die zur Vollkommenheit eines Menschen gehören. In dieses Gefach schlägt nun alles ein, was zu einer Rede, derselben Theile, Perioden, Figuren, niedrige, mittlere, und erhabene Schreibart, zum Vortrage einer Lobrede, Statsrede, geistlichen Rede, zur Beredsamkeit eines Gesandten, Rathes, Sachwalters, Beamten etc. etc. und insbe- sondere zur Aktion oder Geberdung eines jeden Redners, erfoderlich ist.— Eine der besten Anleitungen, in neueren Zeiten, hat Batteux und dessen vortrefflicher Ubersetzer, Rammler, der gelehrten Welt mitgetheilet, nach welchem Muster(wenn anders die ramm- lerische Ubersetzung hiezu nicht schon bequem genug seyn sollte) mit leichter Mühe ein Lehr- buch und zwar in deutscher Sprache für die Schulen verfasst werdeu kann. Kommen noch Beispiele ans mehreren Sprachen hinzu: so wird diese Lehre zugleich überzeugend und in der Anwendung praktisch erwiesen. § 215. Die Dichtkunst ist ein höher Grad der Redekunst, und derselben Theorie fängt dort an, wo die Lehren der Redekunst aufhören. Sie trachtet nach einem höheren Grade der Annehmlichkeit, und belebet ihren Vortrag durch gut erfundene Erdichtungen und sinnliche Vorstellungen. Sie bedienet sich dabei aller rednerischen Hilfsmittel, um das Gemüt und die Sinne durch die Rede einzunehnen. Die Dichtkunst strebet nach der genauesten Harmonie der Rede; sie ordnet aus der Folge der Silben die Klangfüsse, aus diesen die Versarten, und end- lich harmonische Perioden und Stropfen. Dieses ist der mechanische Theil der Dichtkunst, oder die Prosodie. Hierauf zeigt ihre Lehre, worinn eigentlich die poetische Schreibart bestehe, und was die verschiedenen Arten der Gedichte, als Oden, Elegien, Hymnen, die Fabel, die Erzählung etc. etc. seyen; ferner die dramatischen Stücke der Schaubüne, und deren Reglen. — Rammlers Lehrbuch ist hier abermal die sicherste Richtschnur, nach welcher jeder Lehrer mit Nutzen und Vergnügen seine Schüler bearbeiten kann. § 216. Worinn nun die oben erwänte Art mit den Schülern, bei der Lehre der schönen Wissenschaften, zu phylosophieren, bestehe erhellet schon, zum Theile, aus dem, was gesagt ist. Noch sind aber hierüber einige besondere, höchstwichtige Anmerkungen in Erwägung zu bringen. Da mit den schönen Wissenschaften diesem Schulstudium gleichsam die Krone aufgesetzt wird: so wird es sich wohl der Mühe belohnen, die in Absicht auf Erlernung der Sprachen, durchgelesenen lateinischen klassischen Schriftsteller gegenwärtig noch einmal, mit Beiziehung einiger der besten deutschen und französischen vor die Augen zu nehmen, und sie nun auch in Absichtauf die Gründlichkeitder Gedanken, Richtigkeit der Urtheile, und Stärke der Vernunftschlüsse, nebst einer be- sonderen Aufmerksamkeit auf die Schönheiten des Geschmackes, mit genauestem Bedachte zu durchgehen; und zwar 1tens Bei jedem Geschichtschreiber auf die Schreib- art seiner Erzälung; auf das unterscheidende des schönen historischen Styls, auf die Zeichnug der Karaktere(worinn der Catilina des Sallustius zu einem würdigen Beispiele dienet) auf die Gemälde, die eingestreuten Maximen und Reflexionen. 2tens Bei einem Redner auf den Scharfsinn der Erfindung, auf die aufgewandten Kunstgriffe, zu überzeugen, zu bereden, zu rüren, und auf deren Grund in der Natur des menschlichen Verstandes und Herzens etc. — 9— Ztens Bei einem Dichter, nebst allem, was auch bei einem Redner zu bemerken ist, noch ins- besondere auf die eigene Art der poetischen Malerei, auf die Poesie, des Styls, auf die der Dichtkunst vorzüglich eigenen Figuren und Wendungen, auf das Musikalische der poetischen Periode und der Versification. 4tens Bei einem Phylosophen(wie Cicero und Seneca) auf die Richtigkeit der Beobachfungen; Schlüsse und Beweise, auch die Stärke und das Anpassende des Ausdruckes; auf die genaue Verbindung und Folgen der Gedanken etc. etc. Uberhaupt bei jedem klassischen Author, vom ersten Range, auf die Beschaffenheit seiner eigenen Denkungsart und Karakters z. B. bei einem Xenophon auf die sokratische lronie; bei einem Horaz auf den feinen Witz, und die scherzhaft phylosophische Laune; bei einem Taci- tus auf die Gedankenschwere Schreibart, wo oft ein ganzes Gemälde oder ein Karakter mit einem Worte vollendet wird. Wird nun diese Aufmerksamkeit auch zugleich mit dem Geiste der Kritik begleitet: so können selbst Fehler und Mängel grosser Schriftsteller nicht minder als ihre Schönheit und Vortrefflichkeit zu phylosophischen Lehrstücken dienen.— Die Zeichnung der Karaktere bei Lesung der Geschichtschreiber nebst den dabei vorkommenden Maximen und Erwägungen, welche alle nach den Grundtrieben der menschlichen Natur erkläret, und bis auf ihre eigentliche Entstehung zergliedert werden müssen, dienet Jünglingen, welche das geometrische Kenntnis schon an richtige Schlüsse gewönt hat, ohne Zweifel zu einer praktischen Logik.— Bei Lesung der Redner kann die Aufmerksamkeit auf ihre Kunst- griffe zur Fesslung des menschlichen Verstandes und Herzens, und bei Lesung der Dichter die Betrachtung des Kunstwerkes der Rürung von nicht geringerer Wirksamkeit seyn. In Betracht der Lesung der Weltweisen versteht sich die Sache von selbsten. Es scheinet überflüssig, umständlicher zu beweisen, wie viel Stoff und Gelegenheit ein phylosophischer Lehrer hier findet seinen Schülern, noch ehe sie die Theorie kennen, eine praklische Weltweis- einzuflössen. § 217. Übrigens sind die Beweggründe, aus welchen, nach dieser Methode, die Rede- und Dichtkunst die letzte Stelle unter den Lehren der Mittelschulen bekommen, selbst in der Natur der Sache begründet, und bereits schon oben bemerket worden. Es wird nemlich für beide schon ein sehr guter Vorgeschmack von Richtigkeit im Denken und phylosophischen Grund- sätzen erfodert. Es war daher immer ein sehr lächerliches Vorurtheil, 13 bis 14jährige Redner und Dichter bilden zu wollen, welche nicht einmal die Sprache zum vierten Theile besitzen, in der sie Horazen und Giceronen seyn sollten, von einiger Ordnung und Richtigkeit der Vernunftschlüsse aber gar nichts verstanden, Nun sind aber die Schüler dieser also ver- besserten Mittelschulen schon zu grösserer Fertigkeit in der Sprachkunde gebracht, mit zu- nehmenden Jahren in den matematischen Wissenschaften immer mehr und mehr geübet, und durch die obige Art(§ 216) die Schriftster zu studieren in den Stand gesetzet worden, sich in den Kenntnissen der Phylosophie des Geschmackes, hoher zu schwingen. § 218. Zum Lehrbeschlusse der Mittelschulen kömmt ein kurzer Begriff von dem ganzen ebereicht Umfange der Gelehrtheit, und besonders der gelehrten Geschichte. Es ist höchst nöthig, uber die dass junge Leute, ehe sie die hohen Schulen besuchen, die Verwandschaft der Wissen- Geamtheſt der schaften, deren Ordnung, Zusammenhang, und dienliche Hilfsmittel kennen lernen. Ein solcher sahatten. Begriff ist gleichsam die Landcharte des ganzen Reiches der Wissenschaften, und die Richt- schnur der künftigen Übungen in der Gelehrtheit. Sulzers und Sockenbergs kurze Schriften, nebst den allgemeinen Encyklopädischen Tabellen, können dazu am besten dienen.. 3 4 Ueberblick § 219. Nun ist aber der Entwurf aller, einer Schuljugend fasslichen, Wissenschaften uber die zu der Höhe gekommen, von der man solche überhaupt, und alle Theile im Einzelnen, über- Maternsohee, Mittelschulen. Schulbücher und sonstige Lehrmittel. Voraussicht- liche Schüler- zahl. Zahl der Lehrstunden. 20 sehen kann. Sie sind: das Christentum nebst den Pflichten eines rechtschaffenen Mitgliedes des gemeinen Weesens im Stande der Gelehrten; die deutsche lateinische, französische und grichische Sprache nach der praktischen nnd darauf folgenden theoretischen Methode, nebst den klassischen Schriftstellern und Ubungen in der Schreibart; die Erdbeschreibung mit der dazu gehörenden Vorbereitung, die geistliche und weltliche Geschichte der alten und der neueren Zeiten, besonders des deutschen Reiches mit dem Bezuge auf dessen Staatsrecht; alle mathematische Wissen- schaften: als Rechenkunst, Geometrie, Mechanik, Optik, Astronomie, Baukunst; die Land- und Stadtwirtschaft nebst der Handlungswissenschaft; die Natur- und Sittenlehre, nebst gründlichen und manigfaltigen Vorbe- reitungen zur eigentlichen Phylosophie; endlich die schönen Wissen- schaften, und insbesondere die Redekunst und Dichtkunst. Es wird kein allzutiefes Nachforschen erfodert, um zu erkennen, dass diese sämtliche Wissenschaften Glieder einer Kette, und im genauesten Zusammenhange miteinander verknüpft sind. § 220. Es ward oben um den gegenwärtigen Entwurf desto bestimmter ordnen zu können, der Zeitpunkt festgesetzet, nach welchem die Schüler, beiläufig nach dem Schlusse des 12ten Jahres, bis zum Schlusse des 18ten, in den Mittel-Schulen bleiben sollen. Die Eintheilung wird zeigen, dass sie zu dem beschriebenen Unterrichte der Jugend, bei Beobachtung guter Ordnung und wirtschaftlicher Benutzung ihrer Stunden und Tage, hin- reichend sind. § 221. Die zur Erlernung dieser Wissenschaften erfoderlichen Schulbücher und andere Hilfsmittel sind folgende: a) Der grosse Katechismus in lateinischer Sprache, und die demselben beigefügten Sittenlehre. b) die Vorschriften zum Schreiben, Deutsch und Latein. c) eine deutsche Grammatik. d) eine Sammlung von deutschen Briefen. e) Sammlung deutscher klassischer Schriftsteller. f) lateinische Grammatik und Wörterbuch. g) Sammlung lateinischer Briefe. h) Sammlung der lateinischen klassischen Schriftsteller. i) französische Grammatik und Wörter- buch. k) Sammlung tranzösischer Briefe. 1) Sammlung französischer klassischer Schriftsteller. m) Griechische Grammatik und Wörterbuch. n) Einige griechische Bücher. 0) Erdbeschreibung und Landcharten nebst einer geographischen Erdkugel. p) Geistliche und weltliche Geschichte aller Zeiten samt Landcharten. q) Mathematische Lehrbücher, samt geographischen Werkzeugen, und einer Himmelskugel für die Astronomie. r) Anweisung zur Landwirtschaft, Stadtwirtschaft. und s) Handlungswissenschaft. t) einige praktisch phylosophische Schriftsteller. u) Anweisung zu den schönen Wissenschaften. w) einige Maschinen und Modelle. § 222. Die eingegangenen Berichte erweisen, dass sich dermalen in den Jesuitenschulen dahier, mit Ausschlusse der Theologen, überhaupt 456 Köpfe befinden. Unter diesen sind von dem Bauernstande 194, und von dem Bürgernstande 167, von beiden also eine Summe von 361 begriffen. Da nun gemäss den oben beigebrachten Grundsätzen, die Bauern- söhne insgemein gar nicht, und jene der Bürger auch nicht ohne Bedingnis zu den Studien gelassen werden sollen: so fallen von den obigen 456, gewiss 300 hinweg. Gleichwohl aber mag zugegeben werden, es bleibe die Zahl der Jünglinge in den öffentlichen Schulen auf 300 stehen: so würden diese aus ungefähr 12 gleichen Theilen(von 12 bis 18 Jahren nemlich) bestehen, und also für jede Disciplin beiläuſig 25 Köpfe ausmachen, welche nach der be- stimmten Methode, ohne grosse Schwierigkeit von einem Schullehrer übersehen werden können. § 223. Jeder Schüler empfängt täglich 4 Stunden lang(mit Ansschlusse der Zeit des Kirchenbesuches) eine anhaltende Schullehre; wozu also, da 12 Theile der Schulkinder sind, 21 48 Lehrstunden täglich erfodert werden. Jede Klasse hat ihren eigenen Lehrer, und also hat jeder derselben seinem Amte 4 Stunden hindurch des Tages öffentlich vorzustehen. § 324. Die 12 Lehrer sind folgender Massen in die vorhin beschriebenen Lehren einzu- theilen. 1 Lehrer zur Lehre des Christenthumes, der Sittlichkeit und der bürgerlichen Tugenden. 1 Lehrer zur Deutschen Sprache und den schönen Wissenschaften. 2 Lehrer zur lateinischen und griechischen Sprache. 2 Lehrer zur französischen Sprache- 2 Lehrer zur Erdbeschreibung und allgemeinen Geschichte. 2 Lehrer zu den mathematischen Wissenschaften und dem dazu erfoderlichen Zeichnen. 1 Lehrer zur Land- und Stadtwirtschaft, und Handlungswissenschaft. 1 Lehrer zum kurzen sistematischen Entwurfe aller Wissenschaften; welcher noch für die Lehren der Vaterlandsgeschichte be- stimmt werden kann. § 225. Hiernach werden die gedachten 6 Jahre in 12 Theile oder Schul-Cursen ge- theilet, deren jeder in folgenden Disciplinen besteht. I. Vom 12ten Jahre des Alters bis ½ 13. Christentum nach Anleitüng des grossen Katechismus nebst den Bürgerlichen Tugenden und Pfl chten. Deutsche Grammatik, Lateinisch Memoriren, die leichtesten Schriftsteller lesen. In das Deutsche übersetzen, lateinisch sprechen. Vorbereitung zu der Geographie, nebst einiger Erklärung des Globus, soviel davon ein Schüler ohne Mathematischen Unterricht begreifen kann. Geschichte des alten Testaments. Rechnen. Fortsetzung des in der Realschule angefangenen Zeichnens. Anfang der Naturlehre mit Experimenten. II. Von ⁄13 bis 13. Christentum wie vorhin. Deutsche Grammatik. Latein Memoriren. Die leichtesten Authoren lesen. In das deutsche übersetzen. Latein sprechen. Anfang der Geo- graphie mit den allgemeinen Eintheilungen. Geschichte des alten Testamentes. Rechnen. Fortgesetztes Zeichnen. Naturlehre mit Experimenten. III. Von 13 bis ⅓ 14. Christentum wie vorhin. Deutsche Grammatik. Deutsche Briefe und andere kleine Aufsätze. Latein memoriren. Lateinische Schriftsteller lesen. In das Deutsche übersetzen. Lateinisch reden. Special-Geographie. Geschichte der alten Völker. Geometrie. Naturlehre mit Experimenten. IV. Von ½ 14 bis 14. Christentum wie vorhin. Deutsche Grammatik. Deutsche Briefe und andere kleine Aufsätze. Latein memoriren. Etwas schwere authores classicos lesen. Ins Deutsche übersetzen. Latein reden. Special-Geographie. Geschichte der alten Völker. Geometrie. Naturlehre mit Experimenten. V. Von 14 bis ½ 15 Christentum wie vorhin. Lateinische Grammatik. Schwerere Schrilt- steller in das Deutsche, und dieses wieder ins Latein übersetzen. Sich im Latein reden üben. Neue Testament. Mechanik. Landwirtschaft. VI. Von ½ 15 bis 15. Christentum wie vorhin. Lateinische Grammatik. Schwerere authores classicos in das Deutsche übersetzen. Sich im Latein reden üben. Deutsch in Latein über- setzen. Französisch memoriren. Leichteste französische Schriftsteller lesen. In das Deutsche übersetzen. französisch reden. Neue Testament. Mechanik. Stadtwirtschaft. VII. Von 15 bis ½ 16. Christentum wie vorhin. Lateinische Grammatik. Schwere authores lesen; in das Deutsch übersetzen u. vice versa. Lateinsprechen. Lateinische Briefe schreiben, und eigene Aufsätze machen. Französisch memoriren. Französische Schriftsteller lesen, übersetzen, sprechen. Weltliche Geschichte nach Christi Geburt. Optik. Phylosophische Anmerkungen bei Lesung der Autoren. Handlungswissenschaft. VIII. Von ⁄½ 16 bis 16. Christentum wie vorhin. Lateinische Grammatik. Schwerste authores lesen; in das Deutsche übersetzen. Lateinische Gespräche. Lateinische Briefe schreiben, „ Zahl der Lehrer. Die Klassen und deren Unterricht. Stundenplan. eigene Aufsätze verfassen. Französisch memoriren etc. wie in der 7ten Klasse. Weltliche- Geschichte nach Christi Geburt. Optik. Phylosophische Anmerkungen bei Lesung der Autoren. Handlungswissenschaft. IX. Von 16 bis ½ 17. Christentum wie vorhin. Oektere lateinische Gespräche. Authores classicos lesen. Verfassung eigener Aufsätze. Französische Grammatik. Schwerere Schrift- steller in das Deutsche und diese wiederum in das Französische übersetzen. Französisch sprechen. Deutsche Reichsgeschichte. Astronomie. Phylosophische Anmerkungen bei Lesung der Authoren. X. Von ½ 17 bis 17. Christentum wie vorhin. Beständige Uebung in der lateinischen Sprache. authores classicos Lesen und eigene Aufsätze verfassen. Französische Grammatik. Schwerere- Schriftsteller in das Deutsche übersetzen, und v. v. Französisch sprechen. Deutsche Reichs- geschichte. Baukunst. Phylosophische Anmerkungen bei Lesung der Authoren. XI. Von 17 bis ½ 18. Christentum wie vorhin. Beständige Uebung im Lateinsprechen. Autores classicos Lesen, und eigene Aufsätze verfassen. Französische Grammaire. Lesung schwererer französischer Schriftsteller. Deren Uebersetzung in das Deutsche und v. v. Französisch reden. Briefe und andere Aufsätze ausarbeiten. Griechische Sprachlehre. Deutsche Reichs- geschichte. Baukunst. Phylosophische Anmerkungen bei Lesung der Authoren. Aesthetik. XII. Von ½ 18 bis 18. Christentum wie vorhin. Insgemein Lateinsprechen. authores classi- cos lesen und eigene Aufsätze machen. Französische grammaire. Schwerste Schriftsteller steller lesen. Ins Deutsche übersetzen, und v. v. Französisch sprechen, französische Briefe- schreiben, und eigene Aufsätze von verschiedener Schreibart entwerfen. UÜbung in der griechischen Sprachlehre. Vaterlandsgeschichte. Algebra. Phylosophische Anmerkungen bei Lesung der Authoren. Redekunst und Dichtkunst. Kurzer Entwurf aller Wissenschaften. § 226. Wie die Eintheilung dieser verschiedenen Lehren in die Tage und Stunden jeder Woche, und zwar von dem iten bis in das 6te Jahr alle 12 Klassen hindurch also- zu bestimmen sey, dass keiner der 12 Lehrer den anderen jemal störe, sondern jeder seine Periode richtig beibehalte, dieses wird eine besondere Tabelle erklären.(NB. Die Ver- fassung dieser Tabelle ist von Beschwerlichkeit, und kann erst nach ein paar Wochen er- scheinen). Indessen ist nun der Hauptplan entworfen; und es lässt sich mit Zuversicht hoffen, dass dessen Ausfürung eben so bewirksam. als die davon zu erwartenden Früchte mannig- faltig seyn werden, wenn es sich anders eifrige, geschickte und erfahrene Lehrer ihre wahre Angelegenheit seyn lassen, das ihnen aufgetragene Amt, welches eines der erheblichsten im gemeinen Weesen ist, uach allen seinen Theilen auf das heiligste zu erfüllen. —,— —— 5. Wbochnitt. Von den Erfoderniooen zu der vorotehenden Einrichtung. § 227. Die vorgehenden Abschnitte der gegenwärtigen Abhandlung dienen zur Über- zeugung, von welchem Umfange das Schulweesen, und eine zu dessen wahrem Endzwecke ab- zielende Einrichtung allerdings sey. Es ist ein Baum, der sich in viele Aeste verbreitet. Solche Einrichtung ist daher kein Werk von einem Tage; sie ertodert unverdrossene Versuche, hin- reichende Vorbereitung und Arbeit. Auch da ist es nothwendig, den natürlichen Ordnungs- gesetzen zu folgen, bei dem Nothwendigsten und Leichtesten anzutangen. nach und nach dem Ganzen seine Bestandtheile beizuselzen, und dem Ziele mit unausgesetztem Eifer zuzueilen. 23 § 228. Die Haupterfodernisse sind eigentlich dreyfach: a) Schullehrer, b) Schulbücher, c) Schulhäuser. § 229. In Betrachte des ersten Gegenstandes thun sich abermal zween erhebliche Punkten 1. Lehrer. hervor: der erste wo tüchtige Schullehrer herzunehmen, und der andere wovon sie zu. Tarbuns unterhalten seyen. Bei dem ersten wird das Erfodernis nothwendig dreyfach, da der Schulen bekanntlich dreyerlei sind. Die Land- und Stadtschulen, die Realschule und sogenannte Mittelschule brauchen jede ihre besonderen Lehrer. Die Landschulen, und jene, die sich in den Städten, in jeder Pfarrei, befinden, sind wirklich damit versehen. Es lässt sich aber eben so wenig daran gedenken, alle diese Männer auf einmal abzuschaffen, als es unthunlich ist, die erledigten Stellen, gleich itzt, mit gutem Erfolge wieder mit anderen zu besetzen. Und für Real- und Mittelschulen, welche einer ziemlichen Anzahl nach dem gegenwärtigen Entwurfe geübter Lehrer bedärfen, wäre es äusserst beschwerlich, solche auf der Stelle zu verschaffen.— Nebst diesem sind die Stuffen des hier entworfenen Unter- richtes einander also untergeordnet, und eine auf die andere gegründet, dass es nicht möglich ist, mit sämtlichen Schultheilen, und der ganzen studirenden Jugend auf einmal anzufangen, so wenig, als es möglich ist, einen verödeten Wald auf einmal in Schläge zu theilen, deren einer den andern um ein Jahr im Wachstum übertreffen solle. § 230. Die Sache vereiniget sich also auf 2 Hauptpunkten: a) Es bestrebe sich die Obrigkeit ohne Verweilen, so viele tüchtige Schullehrer zusammen zu bringen, als nach Er- fodernis der Umstände nothwendig sind. b) Man fange alsogleich mit der ersten Stuffe der mannlichen und weiblichen Real-, sodann der Mittelschule an, und weise in die erstere die sämtliche Stadtjugend, die nach vorgegangener kluger Prüfung etwa im 8ten oder gten Jahre, eines solchen Unterrichtes fähig ist, und in die andere die Knaben, welche den Studien obliegen sollen, und im Alter zwischen 12 und 14 Jahren stehen. § 231. Tüchtige Schuhllehrer können aber ohne besondere obrigkeitliche Anstalten nicht zusammen gebracht werden. Und unter diesen kann keine von besseren Wirkungen seyn, als die Anlage einer Akademie für den Unterricht neuer Schullehrer. Es ist wirklich kein anderes Mittel übrig, als die Werkzeuge selbst zu schmieden, mit welchen die künftige verbesserte Arbeit getrieben werden soll. In solch einer Pflanzschule künftiger Lehrer können, in eines Jahres Frist, aus jungen fähigen Leuten, welche in den humanioribus (so viel als es das Fatum bis daher gestattet) schon etwas bewandert sind, nützliche Schul- männer gebildet werden. Nur leidet es noch diese Beschränkung, dass man keinen jungen Leuten, so viel sich deren auch melden möchten, den Zutritt in die Akademie erlaube, ehe nicht zuvor eines jeden Eigenschaften und Fähigkeiten durch verschiedene kurze Versuche geprüfet, und in wie weit sich eine praktische Philosophie(welche eigentlich die Seele des Schulamtes ist) demselben einflössen lasse, erforschet worden. Mislingt, bei gleichgiltig, oder im ersten Eifer, dahin gewälten Subjekten, der erste Schritt: so wird sowohl bei dem Publikum, als bei den Lehrern dieser Kandidaten, nichts von dem erfolgen, was den Muth zu diesem schweren, aber ebenso edlen Unternehmen vergrössern kann.— Geist oder Talent können von Menschen in Menschen nur erwecket und gebildet, aber eben so wenig als die wichtige Gabe der Lehren— Mittheilung(donum communicandi) einer gut vernehm- lichen Stimme, einer reinen Aussprache, und deutlichen Vortrages(ohne welche überall kein öffentlicher Lehrer bestehen kann) eingeprägt werden.— Hat man sich aber in der Wahl dieser unentbehrlichen Vorsicht bedienet: haben die Lehrer der Akademie die Pflicht ihres Amtes erfüllt, und die Kandidaten auch ihrer Seits das Gleiche gethan: so b. Besoldung der Lehrer werden nachhin die letztere auf der Stelle ihrer künftigen Bestimmung, durch die Ubung selbst, noch immer eine grössere Fertigkeit im Lehren. überhaupt aber immer mehrere Kenntnisse der Erfahrung und Gelehrtheit erreichen.— Aus dieser Akademie würden nun in Zukunft die Lehrmeister für die Landschulen(sowie diese aufgehen) und für die Real- und Mittelschulen berufen, und dabei verordnet, dass niemand in dem Eraslifte, von wem auch immer die praesentation oder Einsetzung abhängen möge, einen Schuldienst erhalten werde, der sich nicht eine gesetzte Zeit in der Akademie geübet, und von dem Directorium derselben ein Zeugnis seiner Sitten und erfoderlichen Wissenschaften empfangen habe. § 232. Indessen sind diess keine Hindernisse, mit der wirklichen Einrichtung der ersten Stufe der Realschule für Knaben und Töchter, und dann der Mittelschule ohne weiteres anzufangen. Bei der Realschule wird nach dbigem Entwurfe die christliche Lehre, das Schreiben. das Lesen guter deutscher Bücher, und der Anfang einer allgemeinen Geschichte; bei der Mittelschule aber das Christentum, die deutsche Grammatik, die leichtesten Uebungen in der lateinischen Sprache, die Anfangsgründe der Erdbeschreibung, die Geschichte des alten Testamentes, das Rechnen, Zeichnen und der Anfang der Naturlehre zum Gegenstande des Unterrichtes gewälet. Die erste Stufe der mannlichen und weiblichen Realschule würde also einsweilen mit einem Lehrer für die obenerwänten wenigen Kenntnisse, und einem Schreib- meister, nebst einer geschickten Lehrerinn weiblicher Arbeiten, bei welcher, im übrigen, die Jugend weder Mährgen, noch Aberglauben, noch das Gift der Verstellung zu fürchten hat, die erste Stufe der Mittelschule aber mit zween Lehrern hinreichend versorgt seyn. Diese 5 Personen aber in der hiesigen Stadt zu finden wird doch auch nicht unmöglich seyn. Und ist einmal hiebei das erste Jahr abgelaufen: so können aus der Akademie der Schullehrer schon geübtere Leute, für die fortrückende zwote und aufs neu eintrettende erste Klasse be- rufen werden. § 233. Der Punkt der Unterhaltung der Lehrer giebt sich abermal von mehreren Seiten zu betrachten. Es gehöret dahin a) die Gründung und Unterhaltung der Akademie der Schul- lehrer; b) der Landschulmeister; c) der Realschuhllehrer und Schuhllehrerinnen; d) der Lehrer bei den Mittelschulen § 234. Die Gründung und Unterhaltung der Akademie der Schuhllehrer ist von keiner so grossen Beschwerlichkeit, als vielleicht bei dem ersten Anblicke scheinen möchte. Es hat nicht das Absehen, ein grosses Gebäude zu errichten, oder auf irgend eine andere Weise dem kurfürstlichen Krarium mit schweren Kösten zuzudringen. Zur ganzen Sache ist nur allein nöthig 1) Ein, dem Gewichte der Obliegenheit gleichkommendes, Gehalt für jenen zu bestimmen, welcher die Direktion der Akademie führen, das ist, die Studien der Kandidaten ordnen, den- selben vorstehen, jedem die erfoderliche Anleitung geben, mit ihnen die Wiederholungen pflegen, und überhaupt der Lehrer künftiger Lehrer abgeben soll; 2) Nebst diesem einen besonderen Lehrer für die mathematischen Wissenschaft anzustellen, welcher den Kandidaten förmliche Kollegien lese; 3) Ungefähr 12 Kandidaten, welche die sogenannten studia humaniora(wenig- stens den Namen nach) schon kennen gelernet mit der oben bemerkten Vorsicht(§ 231) aus- zusuchen, und solche an den vorerwänten Director mit dem Versprechen anzuweisen, dass sie nach erworbenen nothwendigen Eigenschaften, den sichern lebenslänglichen Unterhalt bei dem Stadt- und Landschulwesen finden werden.— Diese Kandidaten würden also, bis zur Einrückung in wirkliche Stellen, auf ihre eigene Unkosten leben, so wie es ohnehin geschehen müsste, wenn sie ausser der Gelegenheit dieser Akademie, ihre Studien fortsetzen wollten.— Die nöthige Auslage würde daher jährlich mit 1500 bis 2000 fl schon zu bestreiten seyn; es wäre dann, dass man für arme Kandidaten(und andere werden sich bei gegenwärtigem Zeitpunkte wohl noch nicht zum Schulmeister-Dienste verstehen) eine jährliche Unterhaltungssteuer auswerfen wollte, weil sonst diese, da sie ihren täglichen Unterhalt und Hauszins durch privatlehren in den Bürgers- häusern verdienen müssen, kaum einige Stunden zum Besuche der Akademie anwenden können. — Debrigens würden zum Versammlungsorte des Direktors und der Kandidaten einige Zimmer irgend eines öffentlichen Gebäudes angewiesen. § 235. Die Unterhaltung der künftigen Landschuhlmeister ist(und zwar in besonderm Beträchte, dass der Kirchendienst von deren Bedienung gesondert werden solle) mit etwas mehreren Schwierigkeiten verbunden.— Weniger als 300 fl kann wohl keinem zugedacht werden, bevorab, wenn sie als achtungswerte Leute(für welche sie auch von den Landbeamten, besser als bisher, gehalten werden sollen) in dem Publikum erscheinen, und hauptsächlich von jenen Eigenschaften seyn sollen, welche dieser Entwurf ihnen beilegt. Hieraus erwächst nun reilich in Rücksicht des ganzen Kurstantes eine beträchtliche Summe. Auf Kurfürstlichen Höchsten Befehl werden wirklich, über den gegenwärtigen Besoldungs-Ertrag der Schulmeister auf dem Lande, die Nachrichten eingezogen. Reichen solche nicht zu, den obigen Gebalt à 300 fl. zu bestreiten, so bleibt nichts anderes übrig, als die Erhöhung des Schulgeldes. In manchen Gegenden werden sich auch vielleicht einige Dorfschaften miteinander verbinden und unter einen Schulhalter anweisen lassen. Es liegt jedem Vater so viel an einem guten Unter- richte seiner Kinder, dass es allerdings billig ist, dass er verhältnissmässige Beiträge leiste.— Noch zur Zeit wenigstens(es sey dann, dass andere Quellen eröffnet würden) ist kein anderes Mittel vorhanden, den so hochangelegenen Gegenstand des Schulwesens zu unterstützen. § 236. Die Real-Schullehrer und Lehrerinnen, deren, wenn die Schule einmal durch alle Stuffen des jugendlichen Alters bestellet und im Fortgange sind, etliche und zwanzig seyn werden, erfodern freilich auch zu ihrem Unterhalte jährlich eine beträchtliche Summe. Diese könnte aber in zween Theile gesondert, und die eine Helfte von dem kurfürstlichen Ararium, die andere hingegen von den Eltern der Schulkinder getragen werden. Das kurfürstl. Ararium hat Mittel genug in Händen, diese Helfte, belief sie sich auch auf 5000 fl. nach Erheischung der offenbaren Noth und Billigkeit, aus ergiebigen Quellen zu schöpfen. Die andere Helfte aber entstände aus den Schulgeldern, welche bei 800 Kindern, woraus die männliche und weibliche Realschulen bestehen, ein Hinreichendes ertragen können, wenn das Schulkind monatlich nur 25 kr. oder jährlich 5 fl. entrichtet. § 237. Die Lehrer bei den Mittelschulen verdienen einen besseren Gehalt, als jene der Real- schulen, weil derselben Lehren manigfaltiger und tiefer, als die Real-Unterweisungen sind. Hiedurch wird zugleich eine nützliche Beeiferung unter den Land-, Real- und Mittelschullehrern zu dem Entzwecke erreichet, dass sich die Landschulmeister durch ihren Fleiss zur Stelle des Realschulamtes, und die Reallehrer zur Mittelschule zu gelangen bestreben.— Es werden also die 12 Lehrer der Mittelschule beiläufig 6000 fl. erfodern, und der geringste etwa mit 400, der beste aber mit 700 fl. zu besolden seyn. Die Bestreitung dieses jährlichen Unter- haltes kömmt abermal den Eltern der Schüler zu; es möchte dann seyn, dass das kurfürstl. Krarium über gewisse besondere Fonds anders disponiren, und solche den gegenwärtigen Schulen zuwenden wollte.— Das erste fällt um so unbedenklicher, da auch die dermaligen Jesuiten-Schulen nichts weniger als freye Schulen sind, sondern, wenn man die Neu- jahrsgeschenke, die Sodalitätsgelder, die Erkenntlichkeiten am Ende des Studierjahres, die 26 Theater-Kleidungen, und andere dergleichen Ausgaben berechnet, einen sehr merklichen Auf- wand verursachen.— Hiezu kömmt nun auch die wichtige Betrachtung, dass die künkftigen Schüler der lateinischen Schulen insgemein keine Kinder nothdürftiger Landleute, Hand- werker und Tagelöhner mehr sind, welche, so zu sprechen, von der Hand in den Mund leben, und deren Söhne das Erbtheil ihrer Geschwister bei dem oft so unnützen, Besuche der Schulen verzehren; sondern es werden Kinder solcher Eltern seyn, welche, obne sich zu erschöpfen, ein mässiges Schulgeld bezahlen können. Jeder dieser Söhne, wird also, ohne seinen und der Seinigen Nachtheil monatlich 1 fl. 45 kr. entrichten können. 2. Schulbücher.§ 238. Der zweete Gegenstand dieses Abschnittes ist die Einrichtung der Schul- bücher. Wessen Innhaltes diese seyn müssen, ist schon oben an seinen behörigen Stellen erwiesen worden. Der kleine und grosse Katechismus ist das erste; sodann folgen die Vor- schriften zum Nachschreiben, die deutsche Grammatik u. s. W. Was den Katechismus betrift, so muss der Plan dazu entworfen, nachhin einem einsichtlichen Geistlichen die Ausfürung desselben anvertraut; hierauf aber, ehe er zum Drucke gegeben wird, abermal, in Rück- sicht der Reinigket des Deutschen und Schönheit derSchreibart, deren die Glaubenslehre am würdigsten ist, von einem andern durchgegangen werden. Die Compilation der übrigen Bücher wird durch jenen besorgt, welchem die Anfürung der, in der Akademie zu bildenden Kandidaten aufgetragen wird. An hierzu dienlichen Schriften fehlt es nicht im geringsten. Und übrigens ist es genug, wenn diese Schulbücher nur immer in dem Masse nach und nach gefertigt erscheinen, in welchem die Jugend in den Jahren und in den Schulstuffen steiget.— In Ansehung der Unkosten, welche auf das Papier und den Druck verwendet werden müssen, ist zwar schon zu glauben, dass sich Verleger finden würden, welche das privilegium, diese des Debites versicherte Schulbücher autflegen zu dürfen, vielleicht theuer erkauften, und also dem kurfürstlichen Ararium diese Auslage ersparten. Allein bei genauerer Erwägung der Sache scheint es wirklich vortheilhafter zu seyn, den Nutzen dieser Unternehmung mit keinem Verleger zu theilen. Die Bezahlung des Privilegiums und alle andere Ausgaben wird sich der Verleger, und muss auch unfehlbar, durch Erhöhung des Preises der Schulbücher, noch neben dem darin zu suchenden Gewinnste, wieder ersetzen.— Gleichwohl aber sollen, aus leicht begreiflichen, zweckmässigen, Ur- sachen, diese Bücher der Jugend in einem sehr wohlfeilen Preise erlassen werden; und also möchte es dem kurfärstl. Krarium weit vorträglicher seyn, alle hierzu erfoderlichen Auslagen selbst zu entrichten, den Verlag selbst zu besorgen, und nur für den Verkauf einen Bürger von Bewährter Redlichkeit, gegen gewisse Percent anzustellen, welcher, wenn er ein Buch- binder wäre, diesem Handlungsgeschäfte um so leichter vorstehen, und, in Ansehung seines provision-Erwerbes zugleich die Bücher um so wohlfeiler und dauerhafter binden könnte und müsste. Damit er aber im Preise der Schulbücher niemand zu übernehmen vermöchte: so würde, auf Befehl des kurfürstl. Krariums, der Wert eines jeden Buches unter desselben Titel gesetzt. Hierdurch wird nicht nur das Höchste Ararium seines Vorschusses entschädigt, son- dern über diess der Schulkasse überhaupt eine solche Gründung verschaffet, dass in der Folge noch mehr erhebliche Einrichtungen und dem ganzen Werke eine grössere Vollkommenheit gebende Veranstaltungen getroffen werden können. 3. Schulhauser.§ 239. Endlich trift die Reihe der Nothwendigkeiten die Schulhäuser. Mit diesen sind nun aber Stadt und Land hinreichend versehen. Insbesondere aber sind die hiesigen öffent- lichen Schulen vom Kurfürsten Johann Suikard auf kurfürstl. Kameralkosten erbaut worden. — 2— § 240. Um nichts ausser Acht zu lassen, was die Dauer und Erkebung dieses grossen Berichte dar Unternehmens befördern kann: so verdient noch zum Schlusse angemerket zu werden, von Sehulaufseher- welch grosser Wichtigkeit es in allen wohlgeordneten Staaten seyn müsse, dass der Landes- herr das Genie seiner Unterthanen, und wozu von vorzüglich fähigen Köpfen ein jeder am nützlichsten zu bestimmen sey, genau und zuverlässig kennen lerne. Und zu diesem Endzwecke möchte das wirksamste Mittel in einer kurfürstlichen Verordnung bestehen, dass die Schulaufseher järlich einen wahrbaften und pflichtmässigen Bericht an eine niederzusetzende Oberschulkommission zu erstatten hätten, worinn sowohl a) die Talente, der Fleiss, und das übrige Betragen der Schullehrer, als b) die bei jedem einzelnen Subjekte der Jugend sich etwa zeigenden vorzüglichen Gaben und Fähigkeiten angemerket wären; welches dann insbesondere c) bei der Real- und Mittelschule um so sorgfältiger, und ohne alle, in den Gymnasien sonst übliche, Testimonial-Zweydeutigkeiten, geschehen müsste, weil diese nicht nur überhaupt für die vornehmste Pflanzschule der künftig brauchbarsten Glieder des gemeinen Weesens zu achten sind, sondern hier hauptsächlich der Bedacht zu nehmen ist, dass keinen untauglichen Leuten der Übergang zu den Universitäten gestattet werde. § 241. Und dieses sind die, im Eingange versprochenen gehorsamsten Vorschläge Bedeutung zu einer allgemeinen Verbesserung des Unterrichtes der Jugend. Der Koner. Landmann findet darinne die Sorge für die Unterweisung seiner Kinder so, wie es die länd- liche Lebensart, und die damit verbundene Nahrungsgeschäfte verlangen. Auch der Bürger und Handwerker wird sich versichert halten können, fähige Gehilfen und Nachfolger seines Gewerbes zu sehen. Und also öffnet sich auch dem Gelehrten die angenehmste Bahne zum Tempel der Wissenschaften, welchen er seine Abkömmlinge(sum Nutzen des Staates, als dem einzigen Endzwecke aller erdenklichen Lehre) zu widmen gedenkt. Endlich muss das ganze Band der bürgerlichen Gesellschaft bei den Verbesserungen nothwendig gewinnen, die jeder Stand, woraus es zusammengesetzt ist, erhält. Was nun noch übrig ist, besteht in dem aufrichtigen Wunsche, dass der gegenwärtige Entwurf geprüfet, dessen Mängel gebessert, von anderen übertroffen, und dessen Absicht darinn erfüllet werden möge, das Schulweesen in dem Hohen Kurfürstentum Mainz nach Kräften auf den möglichsten Grad jener Vollkommenheit zu befördern, welche das weesentliche Glück der Staaten und jedes einzelnen Menschen begründet. (& Hderfos