Offentlichen Prüfüng der Schüler Königlichen Gymnasiums Z U MARBURG im Jahre 1873 welche am 7. und S. April stattfinden wird ladet ergebenst ein der Gymnasial-Director pr. FRIEDRICH MUXSCHER. Inhalt: 1. Abhandlung vom Gymnasiallehrer Dr. Friedr. Braun: Die Tage von Canossa unter Heinrich IV. 2. Schulnachrichten vom Gymnasial-Director. — AEae ASS — Marburg. N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchdruckerei. 1873. 6 Die Tage von Ganossa unter Heinrich WV. Eine Untersuchung und Beurteilung dieser historischen Partie auf Grund der einschläglichen Geschichtsquellen. Querit Apostolicus regem depellere regno. Rex furit e contra papatum tollere papae. Si foret in medio, qui litem rumpere posset Sic ut rex regnum, papatum papa teneret, Inter utrumque malum fieret discrecio magna. Cod. Udalr. ed. Jaffé. p. 110. A. Einleitung. Wenn etwas zum Verständnis der Gegenwart von besonderer Bedeutung ist, so ist es ohne Zweifel ein gründliches und ernstes Studium der Vergangenheit. Wer sich nicht mit einer oberflächlichen Kenntnis des historisch überlieferten Stoffes begnügt und nicht mit Verleugnung aller Selbständigkeit des Urteils ohne weiteres der traditionellen Ueberlieferung huldigt, viel- mehr an der Hand unumstöszlicher urkundlicher Wahrheiten selbst sehen und erkennen, sich selbst ein unabhängiges Urteil bilden und dasselbe verteidigen will, der wird, wenn auch grosze Schwierigkeiten sich seinem Unternehmen darbieten, doch dieselben bei redlicher Ausdauer überwinden und mit einer reichen Ausbeute versehen aus den ehrwürdigen Zeiten der Vergangenheit zurückkehren. Doch, könnten wir einwenden, ist es denn überhaupt noch ersprieszlich, namentlich in der deutschen Geschichte vergangener Zeiten Partieen, welche von den Koryphäen unserer Nation, von den gelehrtesten, geistreichsten und erleuchtetsten Männern unserer Zeit mit unübertroffener und meisterhafter Gründlichkeit, Sicherheit des Urteils und in ansprechendster Darstellung behandelt sind, einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen; wird dies nicht ebenso kühn wie vergeblich erscheinen und wie auf der einen Seite allzugrosze Freiheit so auf der andern in gewissem Sinne einen Mangel an wiszenschaftlicher Pietät jenen Meistern gegenüber verraten? Ich musz gestehn, dasz mir solche Gedanken gekommen sind; gleichwol sind es vornehmlich zwei Gesichtspunkte, die mich doch leiten, den beabsichtigten Schritt zu thun. Der eine ist der, weil ich glaube, dasz über den von mir ins Auge gefaszten Gegenstand es nicht blosz die sichere kritische Feststellung des zu behandelnden Materials ist, welche hier 1 2 schon allein genügen würde, nicht blosz die auf dieser Grundlage beruhende richtige Dar- stellung der Geschichtserzählung und nicht blosz ein leicht zu fällendes ohne veiteres aus der Darstellung sich ergebendes Urteil, sondern weil der Gegenstand, auch wenn er kritisch sichergestellt ist, doch immer noch ein so schwieriger bleibt, dasz die gewiszenhafte Beurteilung desselben eine verschiedene bleiben wird, da er so mit dem gesammten inneren und äuszeren Leben der früheren Zeit auf das engste verwachsen, mit den damaligen politischen, socialen und religiösen Anschauungen sowol des Einzelnen als der Gesammtheit aller Gebildeten so zusammenhängt, dasz in ihm wie in einem Brennpunkt die höchsten Ideen und Interessen der damaligen Zeit concentrierten. Darum wird es nicht überflüszig sein, wenn ein solcher Gegen- stand immer wieder und von verschiedenem Standpunkt aus beurteilt wird, damit nicht blosz Eine Meinung etwa durch die Macht der Autorität der einen oder die Gedankenlosigkeit der andern die herrschende werde und dadurch eine unparteiische Kritik wesentlich beeinträchtige. Neben der Freibeit des Urteils musz auch der Vielseitigkeit desselben auf dem Gebiete der Geschichte eine Berechtigung eingeräumt werden, damit immer mehr eine tendenziöse Auf- faszung schwinde. Erst wenn die auf gründlicher Quellenkunde beruhenden verschiedenen Orteile über einen schwierigen Gegenstand zu ihrem Abschlusz gekommen sind und sich in gegenseitigem Kampfe erprobt haben, wird es annähernd möglich werden, ein allgemeines dem objectiven Thatbestand immer mehr entsprechendes Urteil'zu gewinnen und damit der absoluten Wahrheit näher zu kommen. Der andere Gesichtspunkt, der mich bei der Behandlung des gewählten Stoffes leitete, war ein nationaler. Es ist wol nicht möglich, dasz nach den erhabenen Ereignissen der letzten Zeit, den glorreichen Kriegsthaten der Jahre 1870 und 1871 und der durch dieselben so ruhmreich vollzogenen Wiederaufrichtung des deutschen Kaiserreichs ein deutsches Herz von etwas anderem mehr durchdrungen sein sollte, als von inniger Dankbarkeit zu Gott, dem ewigen Lenker der menschlichen Geschicke, dafür, dasz vir endlich aller solcher Gefahren von Seiten eines unruhigen und stets feindlich gesinnten Nachbarvolkes glücklich überhoben sind, wie sie sich noch vor kurzem der Grösze, dem nationalen Aufschwung und der naturgemäszen Entwickelung Deutschlands entgegenstellten. Aehnliche feindliche Störungen deutscher Grösze und Machtvollkommenheit kamen nun aber auch schon zu den Zeiten der Salier und Hohen- staufen und zwar von ultramontaner Seite her vor; und es kostete unsre früheren mittelalter- lichen Kaiser, diese ehrwürdigen geharnischten Gestalten der Vorzeit, eine nicht geringe Mühe und Aufopferung, sich stets gegen die maszlosen hierarchischen Ansprüche zu behaupten und sich ihrer siegreich zu erwehren. Welcher Deutsche möchte daher nicht gern, nachdem der Sieg deutscher Grösze und Einheit nunmehr gesichert ist, im glücklichen Bewustsein befestigter Zustände der Gegenwart auch der Vergangenheit einmal prüfend gedenken und hier die trüben Zeiten kritisch zu rectifizieren bemüht sein, die durch vielfache Entstellung gleichzeitiger oder späterer parteiischer Schriftsteller in ein falsches Licht gestellt sind, das, einmal befestigt und tiet eingewurzelt, wie eine zähe Tradition sich der Geschichtsbehandlung und dem Geschichts- unterricht eingeprägt hat, so dasz man gar nicht selten hier noch den verkehrtesten Ansichten und Darstellungen entgegen treten musz. Eine solche Partie sind unstreitig die Tage von GCanossa, die man so lange Zeit hindurch grundfalsch aufgefaszt und dargestellt hat, bis durch Flotos und Giesebrechts nicht genug zu rühmendes Verdienst eine richtigere und den 3 thatsächlichen Verhältnissen entsprechendere Auffaszung statt gefunden hat. Doch auch so ist man immerhin noch zu sehr geneigt, die Busze Heinrichs IV zu Canossa als einen Act zu weit getriebener Demut aufaufaszen, durch den er sich und die Würde des Reiches blosz gestellt habe. Man geht sogar so weit, von einer Herabwürdigung der deutschen Königskrone zu reden; und es ist doch gar nicht einzusehen, wie durch die Erfüllung einer kirchlich religiösen Pflicht, verbunden mit einem Acte politischer Weisheit, wie die Busze zu Canossa aufzufaszen ist, die ohnehin ganz und gar den religiösen Begriffen und Vorstellungen der Zeit entsprach, nur irgend wie von Heinrich IV etwas gethan worden sei, wodurch er die Hoheit der deutschen Krone compromittiert hätte. Wenn man von dieser letzteren Ueberzeugung ausgeht, so, glaube ich, ist man es sich in einer Zeit, in welcher der nationale Einheitstraum vergangener Geschlechter in so herrlicher Weise in Erfüllung gegangen ist, gewis doppelt schuldig, auch die fehlerhaften Anschauungen jenes mittelalterlichen Ereignisses zu corrigieren und den Beweis zu liefern, dass von Heinrich IV bei all seinen Fehlern und Schwächen, die er sonst gehabt haben mag, selbst die grösten Opfer nicht gescheut worden sind, um die Würde und lloheit der Krone zu retten, und dass es ihm durch die dem Geist der Zeit nach tadellose Busze zu Canossa auch gelungen ist, seine Stellung zu behaupten und die jedem Deutschen heilige Würde des von Gott eingesetzten König- und Kaisertums zu retten. Jeder Beitrag, auf selbständiger wiszenschaftlicher Porschung beruhend, der zu diesem Ziele führt, musz nach meinem Dafürhalten als eine nationale Pflicht erscheinen, zu der man, abgesehen von dem ernsten Streben nach Wahrheit, auch von patriotischer Gesinnung sich angetrieben fühlt. Die Tage von Canossa sind es, welche ich in vorliegender Arbeit einer näheren Prüfung zu unterziehen gedenke. Sie bilden in den gewaltigen Kämpfen des Mittelalters zwischen kaiserlicher und päbstlicher Macht einen vorläufigen Abschlusz für das, was ihnen zunächst vorangeht, zugleich einen Durchgangspunkt für die weitere Entwickelung dieser Kämpfe und involvieren dabei Ideen, die erst in viel späterer Zeit zu ihrem vollständigen Abschlusz gekommen sind. Ohne Zweifel bilden sie einen Cardinalpunkt, um welchen sich die wichtigsten Begebenheiten des Jahrhunderts drehen. Still und unscheinbar, von winterlichem Frost angehaucht, in einem einsamen und festen Bergschlosz der Apenninen spielt sich ein Stück mittelalterlicher Kaiser- und Pabstgeschichte vor unsern Augen ab, an dem verhältnismäszig nur wenige Personen teil nehmen; aber diese wenigen sind die wichtigsten und bedeutendsten der Zeit: hier ein Salier von unbeugsamem Willen, groszer Schlauheit und Gewandtheit des Geistes, dort ein Pabst, der mit Recht zu den grösten auf dem Stuhl Petri gerechnet wird, von hohen Entwürfen, von durchdringendem Verstand und groszer Klugheit, von ascetischem Character, ganz erfüllt von den reformatorischen Ideen seiner Zeit, von einer fast unüberwindlichen Starrheit und einem nicht leicht seines Gleichen findenden Trotz; hier ein groszer, stattlicher, schlank gewachsener, noch in jugendlichem Alter stehender König, dort ein kleiner schwärzlich aussehender, häszlicher, schon in reiferem Alter befindlicher Italiener; dazwischen gleichsam vermittelnd eine Fürstin, die zu den reichsten der Zeit zählte, ihrer Abstammung nach verwandt mit dem so stolzen, jetzt aber demütig nahenden Kaiser, ihrem Geist und ihrer Gesinnung nach verwandt mit dem wider seinen Willen zu einem Triumphe gezwungenen Pabste; daneben der religiöseste vielleicht aller Religiösen, Abt Hugo von Cluny, erfüllt von einer würdigen Reform der Kirche und in diesem Streben 4 eins mit dem obersten Repräsentanten derselben, aber auch erfüllt vom Geiste der Liebe, die dem Evangelium entquollen ist und nicht blosz das Ihre sucht, sondern auch noch Barmherzig- keit kennt und die Treue eingegangener Verpflichtungen noch ebenso hoch hält, als die Artikel des Glaubens; und wie diese wenigen Personen, welche die Hauptfäden im groszen Drama zu Canossa in Händen haben, gewis die bedeutendsten ihrer Zeit waren, so auch die Ideen, die sie vertraten. Auf der einen Seite galt es, die Machtstellung des Reiches, wie sie durch Heinrich III und seine kräftigen Vorgänger errungen war, zum mindesten zu behaupten, die deutsche Königsgewalt vor päbstlichem Einfluss und der Anmaszung der Vasallen zu schützen, die von Gott eingesetzte königliche Gewalt in ihrer Reinheit und Unverletzlichkeit zu erhalten und so die überkommene Verfaszung Deutschlands als eine Lebens- und weiterer Entwickelung fähige zu überlieftern; auf der anderen Seite galt es, eine längst unter den politischen und kirchlichen Wirren Italiens vorbereitete Reform der Kirche um jeden Preis durchzusetzen, um die Kirche und das Pabsttum vor Verweltlichung und gänzlichem Verfall zu schützen. Sollte nun etwa Heinrich IV die königliche Gewalt zu einer Schattengewalt machen, sollte er die Krone als ein Lehen vom Pabste nehmen oder sie niederlegen mit dem Eingeständnis, dasz er, der Sohn und Enkel der grösten Kaiser, sie nicht habe behaupten können? Das var nicht möglich. Eher hätte er das Leben hingegeben als so etwas gethan. Es handelte sich für ihn um einen Kampf auf Leben und Tod. Und sollte Gregor VII besiegt vom Stuhle Petri herabsteigen und gestehen müszen, dasz er sich in der Macht seiner Ideen geteuscht habe; sollte er das ihm nach seiner Ansicht von Petrus verliehene Amt so schwach und erfolglos versehen, dass er hätte an einer Rettung der Kirche und der Welt verzweifeln müszen? Das war für ihn ebenfalls unmöglich. Seine Lebensaufgabe war mit seinem Dasein so eng ver- knüpft, dasz es sich auch für ihn um Sieg oder Tod handelte. Solche Ideen traten zu Canossa umnittelbar mit einander in einen Wettkampf, und wir werden sehen, wie der Verlauf desselben sich gestaltete. B. Die Investitur. Das Object des eben bezeichneten Streites war keineswegs ein leichtes, gegenseitig abzu- grenzendes, so dasz man hätte sagen können: hier hört das Gebiet des Kaisers auf und hier fängt das des Pabstes an. Auf dasselbe z. B. bei der Investitur konnten Kaiser und Pabst gleiche Rechte geltend machen. Es konnte dem Pabste nicht gleichgültig sein, mit was für Männern die Bistümer und Abteien besetzt wurden. Der Pabst hatte ganz gewis ein Recht zu verlangen, dasz dieselben an Männer von wiszenschaftlicher Bildung, kirchlicher Gesinnung und streng rechtlichem Character kamen und nicht an Unwürdige, die vielleicht zu allem andern eher als zur Erfüllung ihres geistlichen Amtes und Berufes geeignet waren. Es handelte sich in erster Linie für den Pabst um das geistliche Amt und nicht um andre weltliche Pflichten und Rücksichten, welche an dem Bistum oder der Abtei hafteten. Und dann selbst bei Mäannern, die ihrem Amte gewachsen und dazu befähigt waren, konnte es dem Pabste auch nicht gleichgültig sein, ob bei einem ausbrechenden Streite zwischen der weltlichen und geist- lichen Gewalt Bischöfe und Aebte sich auf die Seite des Kaisers stellten oder nicht. Aber eben so gewis ist auch, dasz auch der Kaiser ein gutes und wol begründetes Recht hatte zu verlangen, dasz beim Vergeben der Reichslehen ihm ein alleiniges Recht zustehe, die Lehen zu geben wem er wollte. Es war nur zu natürlich, dasz er Garantien haben wollte, dasz der zu Belehnende ihm auch treu und ergeben sei und im Palle eines Conflictes seine Partei ergreife. Staats- und Kirchenrecht gerieten hier mit einander in arge Collision, weil man weder das streitige Object noch die fragliche Person von einander scheiden und trennen konnte. Die Natur der politischen und religiösen Verhältnisse hatte einen Zustand geschaffen, in dem so schwer zu scheiden und entscheiden war, wie beim Urteil Salomos. Beide Gewalten, sowol die kaiserliche wie die päbstliche fühlten recht wol, dasz die Belehnung des Kaisers nach der Investitur des Pabstes ebenso überflüszig und gleichgültig sei, als die Investitur nach der Belehnung. Man hielt an dem bisherigen Zustand fest, um ein formelles Recht nicht aufzu- geben, indes gedachte man bei erster bester Gelegenheit mehr zu gewinnen. Was wäre unter den damaligen Verhältnissen, wenn man absolut hätte scheiden wollen, eine aus- schlieszliche Wahl der Geistlicheu durch die Kirche gewesen, falls die Kirche den sämmtlichen äuszeren Besitz an Reichslehen verloren hätte? Die Hierarchie des Mittelalters wurzelt auf der Erkenntnis, dasz ein erfolgreiches Wirken auf rein geistlichem Gebiete unzertrennbar sei von einer breiten Basis weltlichen Besitzes, dasz also zur Durchführung der geistlichen Gewalt auch ein territorialer Besitz oder weltliche Gewalt notwendig sei. Und was wäre dem Kaiser geblieben, wenn er mit der vollen Investitur, mit deren Zurückgabe an die Kirche die Bistümer und Reichsabteien aus dem politischen Verband des Reiches hätte ausscheiden wollen, wenn er dadurch der Kirche hätte gestatten wollen, dasz sie eine territoriale Macht in seinem Reiche, ein Staat in seinem Staate wurde? Aller Grund und Boden gehörte nach dem Lehenssystem dem König, er hatte damit zu belehnen und besasz ein volles Recht, auch die Pflichten des Vasallen ihrem vollen Umfang nach zu verlangen. Was blieb nun dem König für eine Macht, wenn Rom diese klaren unantastbaren Rechte des Königs zum Teil illusorisch machen wollte? Und waren es nicht gerade die Bischöfe, überhaupt die geistlichen Lehensträger im deutschen Reich, auf welche sich der Kaiser vorzugsweise stützen muste, auf denen zum grösten Teil seine Macht beruhte, als die groszen weltlichen Vasallen, ihres Lehenseides uneingedenk, zum Kaiser in Opposition traten? Es hätte also der Kaiser, abgesehen davon, dasz er es rechtlich gar nicht konnte, seine ihm noch verbleibende Macht zerstören müszen, wenn er auf eine im Sinne Roms geforderte Investitur im Ernste hätte eingehen wollen. Es konnten ja immerhin Misbräuche verschiedener Art bei der Investitur durch die weltliche Obrigkeit vorkommen, aber deswegen konnte doch das Recht des Kaisers zu derselben noch nicht angefochten werden; und konnten nicht solche Misbräuche und vielleicht noch schlimmere vorkommen, wenn eine Investitur allein von Seiten der Kirche vollzogen wurde? Vergegenwärtigen wir uns einmal genauer, wohin die Consequenzen der Investitur führten, so werden wir sehen, dasz der Pabst eben so wenig als der Kaiser auf dem einmal betretenen Wege nur zum Teil würde stehen geblieben sein. Der Pabst will die Besetzung geistlicher Stellen durch die Kirche; das Lehen ist vom Amte unzertrennlich; indem er somit über die Personen entscheidet und dieselben sich unterwirft, wird er factisch auch Herr und Gebieter ihrer Lehen. Was also des Kaisers ist und dem Reiche gehört, spielt er in der Kirche Besitz herüber, er wird wenn auch nicht nominell, doch factisch Oberlehensherr über die geist- lichen Reichslehen. Ist er aber factisch Herr derselben, so hat er einen Teil der vweltlichen Macht dem Könige damit bereits entwunden, und es ist nur ein Schritt weiter, wenn er ver- langt, dasz der Kaiser ihm unterthan sein solle. Mit der Investitur kam die Kugel der Hierarchie ins Rollen, und es war dann nicht leicht mehr abzusehen, wo ihr Einhalt gethan werden sollte. In der Superiorität des Pabstes über alle weltliche Macht gipfeln die hierarchischen Ideen, sie bilden den Schluszstein zu dem Gebäude, dessen Fundament mit der Inyvestitur gelegt wurde. Die Folgezeit hat nur zu deutlich gezeigt, wie die Päbste dies als das Ziel ihrer höchsten Wünsche betrachtet und erstrebt haben. Und auf der andern Seite wenn der Kaiser am hergebrachten Rechte der Investitur festhielt und dieselbe in seinem Sinne durch- führte, so war nicht ersichtlich, wie eine Reform der Kirche von Rom aus mit durchgreifendem Erfolge durchgeführt werden sollte. Die Bischöfe und Aebte, als Vasallen des Reichs und vom Kaiser eingesetzt und investiert, musten ein gröszeres Interesse am Kaiser haben als am Pabste, und in Zeiten des Conflictes war anzunehmen, dasz sie sich männiglich um den Kaiserthron und um ihren Oberlehnsherrn schaarten. Sie wurden in ihrer Gesammtheit immer mehr von Rom hinweg und einer solidarischen Verbindung unter einander zugedrängt; so konnte es nicht fehlen, dasz über kurz oder lang sich eine deutsche Nationalkirche bildete, und dasz der Kaiser als summus episcopus zugleich ihr Herr und das Haupt dieser Landeskirche wurde. Damit hatte denn der Pabst allen Grund und Boden in Deutschland verloren, es wäre vom deutschen Reich sein Einflusz ausgeschloszen worden, oder wenn er irgend wie daran hätte participieren wollen, so hätte es dann nur unter der Form geschehen können, dasz er in ein ähnliches Verhältnis zum Kaiser trat wie die Bischöfe; mit andern Worten, er hätte des Kaisers Mann oder Vasall werden müszen. Zu diesem letzteren Schritte war durch das kräftige Auftreten Heinrichs III zu Sutri der Anfang gemacht worden, und es war dies der kirchlichen Reform- partei in Italien nur zu gut noch erinnerlich, und sie zitterte vor einer möglichen Wiederkehr solcher Dinge. Darum drängte Hildebrand, die Seecle jener Partei, so sehr nach einer raschen und energischen Benutzung der gegebenen günstigen Zeitverhältnisse, die sich nach dem plötzlichen Tode des groszen Kaisers und während der Minderjährigkeit Heinrichs IV in kaum geahnter Weise so überraschend günstig für den Pabst gestalteten. Allein es fehlte noch die rechte Handhabe, mit der der Pabst dem Kaiser beikommen konnte; die Investitur selbst war ein so lange von dem Kaiser geübtes Recht, dasz es schwierig und bedenklich war, mit einem neuen Investiturgesetz plötzlich und energisch vorzuschreiten. Die eigentliche Handhabe zur Eröffnung des groszen Kampfes zwischen Kaiser und Pabst bot nicht sowol das Investitur- gesetz als vielmehr der Bann des Kaisers dar, wovon später die Rede sein wird. C. Der frühe Tod Heinrichs III und dessen Folgen. Es war ein verhängnisvolles Ereignis, dasz Heinrich III schon so frühzeitig inmitten seiner höchsten Entwürfe vom Tode hinweggerafft wurde. Man kann zwar sagen, dasz er einen groszen Teil seiner Lebensaufgabe erfüllt hatte, denn er hatte die kirchlichen Verhältnisse Italiens in seinem Sinne geordnet, er hatte Päbste ein- und abgesetzt und damit die Superiorität der kaiserlichen Gewalt über die päbstliche hinlänglich constatiert; er hatte auch die weltlichen Vasallen seines deutschen Reiches in die ihnen gebührende Stellung herabgedrückt und die wirkliche Oberlehensherrlichkeit der deutschen Krone über die groszen Lehen hergestellt, anderer groszer Erfolge seiner inneren und äuszeren Politik gar nicht zu gedenken; aber die Hauptsache fehlte doch noch, nämlich die Befestigung der von ihm herbeigeführten Zustände, und diese war ein Werk der Zeit, diese war von einer längeren Regierungsdauer unzertrennlich. Da er nun so plôtzlich und frühzeitig starb, so darf man behaupten, dasz er nur einen Teil seiner Regierungsaufgabe hinter sich hatte, nämlich die Anbahnung neuer Zustände, keineswegs aber, dasz er die ganze Aufgabe erfüllt hatte, indem noch die Befestigung der von ihm herbeigeführten Politik fehlte. Dies letztere muste er als Erbteil einer Frau hinterlaszen, der, wenn sie auch noch so edel, einsichtsvoll und von unbescholtenem Character war, doch immnerhin der energische Wille des Mannes fehlte, die dem wilden, nach gewaltsamer Reaction drängenden Gebahren mächtiger Reichsvasallen nicht gewachsen war, und einem sechsjährigen Knaben, der, wenn auch reichlich von der Natur mit trefflichen Eigenschaften des Geistes und Herzens ausgestattet, doch erst der Erziehung und Bildung, der Jahre und eines im Sinne des Vaters zu ent- wickelnden Characters bedurfte, ehe nur von einer eigentlichen Nachfolge die Rede sein konnte. Und gerade ein rasches Betreten der väterlichen Bahn im Sinne des Vaters wäre doch zur Befestigung der neugeschaffenen Zustände unumgänglich nötig gewesep. Das Schicksal, 8o scheint es, war hart, indem es statt eines kräftigen Nachfolgers eine Regentin und einen sechs- jährigen Knaben folgen liesz. Doch auch hierin lagen die Wege einer höberen Vorsehung vorgezeichnet. Kluge Einsicht in die gegebenen Verhältnisse kann man den groszen Vasallen des Reichs, die vor Heinrich III gezittert hatten, nicht absprechen; sie erkannten klar die Lage der Dinge und verstanden sich dieselbe zu nutz zu machen. List und Gewalt raubten der hartbedrängten Mutter den zwölfjährigen Knaben zu St. Swibertswert, entwanden dadurch der Regentin mit dem Kinde auch die kaiserliche Gewalt und schufen eine neue Reichsregierung, ein vormundschaftliches Regiwent. War dieser Schritt ein zu billigender? Machten Gründe äuszerer oder innerer Natur ihn notwendig? Oder war er eine Verletzung der Treue gegen die kaiserliche Gewalt? Gieng er aus dem Streben hervor das Reich zu retten und die Wolfahrt Deutschlands zu schützen, oder war er ein revolutionärer Schritt zur Erlangung von Sonder- interessen, zur Begründung souveräner Einzelmacht auf Kosten des Reichs und der Gesammtheit? Diese Fragen drängen sich uns auf, und man ist es sich schuldig, sich dieselben zu beantworten, um eine Kritik über die groszen Vasallen des Reichs zu üben, wenn man sieht und hört, wie sie später dem Könige so reichliche Vorwürfe machen für das, was sich mit Notwendigkeit als die unvermeidliche Consequenz jener unheilvollen That herausstellt. Es ist sattsam bekannt und liegt nicht in meiner Aufgabe, auf die fehlerhafte Erziehung des jungen Königssohnes im einzelnen einzugehen; nur musz auf dieselbe hier hingewiesen werden, um ein richtiges Urteil über die späteren Handlungen des Königs zu gewinnen. Was Hanno von Cöln in guter Absicht nur in zu rigoröser ascetischer Weise erstrebte, verdarb Adalbert von Bremen reichlich durch seinen Antagonismus wider Hanno, durch seine laxen Grundsätze und selbstsüchtigen Berech- nungen. Das unglückliche Opfer dieser verkehrten Erziehung und Politik wurde der junge Königssohn, der spätere Regent von Deutschland. Wenn man erwägt, wie schwer es ist, sich aus den Feszeln verkehrter Prziehung und Bildung heraus zu winden und nach dem Abstreifen derselben aus sich selbst heraus ein Character zu werden, so wird man gewis Heinrich IV später milder zu beurteilen geneigt sein und die Schuld, die auf ihn gehäuft wurde, zum groszen Teil auf einer anderen Seite finden müszen. Dasz Heinrich später grosze Fehler begieng, wer 8 möchte es leugnen? Dasz er namentlich die Sachsen hart bedrückte, wie er selbst sagt, nicht immer gerecht verfuhr, dasz er gegen seine tadellose, sittenreine und aufopfernde Gemahlin in unwürdiger Weise verfuhr, dasz er bei Besetzung geistlicher Stellen dem Vorwurf der Simonie nicht immer entgieng, dasz er gegen die Kirche und den Pabst manchen unklugen Schritt gethan, kann nicht in Abrede gestellt werden; aber eben so wenig kann auch verkannt werden, dasz sich Heinrich später ernstlich bemühte, die Fehler seiner Jugend zu entfernen, begangenes Unrecht wieder gut zu machen und durch sich selbst nachzuholen, was andere an ihm versäumt hatten, mit einem Worte, ein Mann zu werden, ein Salier im Geiste seiner Vorfahren. Und es ist ihm dieses auch zum groszen Teil gelungen und zwar dadurch, dasz sein Weg durch eine Schule der Leiden gieng. Ein solcher Weg muste natürlich auch nach Canossa führen. Doch betrachten wir für einen Augenblick erst seinen groszen Gegner, nach- dem wir zuvor des bei dieser Arbeit in Betracht kommenden Quellenmaterials gedacht haben. D. Literarische Uebersicht des zu behandelnden Quellenmaterials. 1) Lamberti Hersfeldensis annales bei Pertz Monumenta Germaniae historica, tom. VII Scriptorum tom. V speciell p. 252— 263; 2) Bertholdi annales Pertz ebendaselbst Script. V speciell p. 286— 290; 3) Brunonis liber de bello Saxonico Pertz Script. V spec. p. 364. sqq.; 4) Bernoldi Chronicon Pertz Script. V p. 432 u. S. w.; 5) Mariani Scotti Chronicon Pertz Script. V p. 561; 6) Bonithonis episcopi Sutrini liber ad amicum ed. Ph. Jaffé, Berolini MDCCCLXV; 7) Vita Anselmi, episcopi Lucensis auctore Bardone Pertz Monum. tom. XIV Script. tom. XII. p. 17 etc.; 8) Vita Heinrici IV imperatoris ed. Wattenbach Pertz Monum. XIV Script. XII p. 272 sqq.; 9) Donizonis vita Mathildis Pertz Monum. XIV Script. XII p. 381, 382 etc.; 10) Ekkehardi Chronicon universale Pertz Monum. VIII Script. VI p. 201, 202 etc.;. 11) Sigeberti Gemblacensis Chronica Pertz Monum. VIII Script. VI p. 363, 364; 12) Arnulfi Gesta archiepiscoporum Mediolanensium Pertz Monum. tom. X Script. VIII; 13) Chronicon Hugonis monachi Virdunensis et Divionens. abbatis Flaviniacensis Pertz Mon. X Scr. VIII speciell p. 445— 447; 14) Annales Augustani Pertz Mon. V Script. III p. 129; 15) Pertz Mon. IV Legum II p. 44 Concilium Wormatiense; p. 47 etc. Conventus Wormatiensis; p. 49 Conventus Oppenheimensis; p. 50 Promissio Canusina; 16) Bibliotheca rerum Germanicarum ed. Ph. Jaffé II Monumenta Gregoriana Berlin 1865, enth. das Registrum Gregor. VII und die epistolac collectae; 17) Bibliotheca rer. Germanic. ed. Jaffé V Monum. Bambergensia enth. den Codex Udalrici p. 17— 469; 18) Pontificum Romanorum vitae ab aequalibus conscriptae ed. Watterich tom. I pars.— IV; daselbst p. 293. u. s. W. I Gregorii VII vita auctore Petro Pisano; V Gregorii VII vita a Paulo Bernriedensi conscripta p. 474 u. s. w. Auszerdem sind zu beachten: 19) Geschichte Deutschlands unter den Fränkischen Kaisern von Stenzel. Band I und II, letzterer namentlich wegen des kritischen Apparates; 20) Kaiser Heinrich IV und sein Zeitalter v. H. Floto, Band l und II; 21¹) Geschichte der deutschen Kaiserzeit von W. v. Giesebrecht, namentlich III Band und der kritische Apparat v. p. 1029— 1143; 22) Pabst Gregor VII und sein Zeitalter von A. Fr. Gfrörer, insbesondere Band VII; 23) Die Wahl Rudolfs von Rheinfelden zum Gegenkönig, von Dr. Oskar Grund, Leipzig 1870, für die Vorgänge in Oppenheim— Tribur beachtenswert; 24) Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter, von W. Wattenbach, Berlin 1858; 25) Bibliotheca historica Medii Aevi, von August Potthast, Bd. I u. II, Berlin 1862; 26) Ueber die Glaubwürdigkeit Lamberts von Hersfeld, von Dr. H. Delbrück, Bonn 1873. Erster Teil. I. Gregor's VII Wanl. A. Das Wahldecret unter Nicolaus II und Gregors VII Wahl. Es scheint mir nötig, dasz wir bei Berücksichtigung der Momente, welche dem eigent- lichen Streite zwischen Heinrich IV und dem Pabste vorangehen, zunächst mit der Wahl Gregors VII beginnen. Dieselbe fand am 22. April des Jahres 1073 statt. Hildebrand, aus Raovacum gebürtig, im Gebiete der toscanischen Stadt Soana ¹), erhielt seine Bildung früh- zeitig in Rom und zwar unter den Einflüszen von Cluny ²). Die kirchlich reformatorischen ldeen von Cluny waren es, welche ihn zur Ausbildung des Systems führten, an dessen Durchführung er die ganze Kraft seines Lebens setzte. Die Kirche war verweltlicht und durch die politischen und religiösen Wirren Italiens im 10. und 11. Jahrhundert tief gesunken. Aus diesem Falle muste sie sich wieder erheben. Die Initiative dazu gieng von Heinrich III aus, und nach dessen Tode gieng sie mit eigentümlicher Verschiebung des Schwerpunktes auf Hildebrand über. Es war bestimmt worden, dasz der Kaiser, welcher aus eigener Macht- vollkommenheit Päbste eingesetzt hatte, auf die Pabstwahl einen entscheidenden Einflusz haben sollte. Das Lateranconcil unter Nicolaus II vom 13. April 1059 ³) bestimmt Folgendes Instructi praedecessorum nostrorum aliorumque sanctorum patrum auctoritate decernimus atque statuimus: ut, obeunte hujus romanae universalis ecclesiae pontifice, imprimis cardinales diligentissima simul consideratione tractent 4) salvo debito honore et reverentia filii nostri Heinrici, qui impraesentiarum rex habetur et futurus imperator Deo concedente speratur. Sicut jam sibi, mediante ejus nuntio Longobardie cancellario Wiberto, concessimus, et successors) 1) Giesebrecht III. p. 11 etc.; Greg. vita v. Petrus Pisanus, Watterich pontif. rom. vit. I p. 293: Gregorius, qui vocatur Ildebrandus, natione Tuscus, de oppido Raouaco ex patre Bonizo etc. Watterich in den Noten: Vix dubitandum quin hoc loco irrepserit corruptela, fortasse ex scriptura: Saouanen vel Souanen vel Souana, quod nomen(Sovana) eliamnunc est oppido in Tuscia meridionali sito. Ex voce Souanensis apud quosdam scriplores male ortum est Senensis. 2) Giesebrecht III p. 13. u. III Anmerk. p. 1080.— 3) Codex Udalrici No. 21. ed. Jaffé. 4) Codex Vatican. bei Watterich: tractantes. 5) Watterich nach d. Codex Vatican.: successorum illius; andere Lesart: successori. Hlugo v. Flavigny: successorum. b0 10 illius, qui ab hac apostolica sede personaliter hoc jus impetraverit, ad consensum novae electionis accedat*). Ut nimirum ²) venalitatis morbus qualibet occasione non subrepat, religiosi viri cum serenissimo filio rege nostro Hcinrico) praeduces sint in promovendi ³) summi pontificis electione, reliqui autem sequaces..... Quodsi quis contra hoc nostrum decretum, synodali sententia promulgatum, per seditionem vel pracesumptionem aut quodlibet ingenium clectus aut etiam ordinatus seu intronizatus fuerit, non papa, sed satanas, non apostolicus, sed apostaticus ab omnibus habeatur et teneatur; et auctoritate divina et sanctorum aposto- lorum Petri et Pauli perpetuo anathemate cum suis auctoribus, fautoribus et sequacibus, a liminibus sanctae ecclesiae separatus, abiciatur sicut antichristus et invasor atque destructor totius christianitatis........ Quisquis autem hujus nostrae decretalis sententie temerator extiterit et Romanam ecclesiam sua praesumptione confundere et perturbare contra hoc statutum temptaverit, perpetuo anathemate atque excommunicatione dampnetur et cum impiis, quo“) non resurgunt in judicio ⁵) deputetur etc.*). Dann folgt eine weitere Ausmalung des Bannfluches, der die Zuwiderhandelnden treffen soll, und es schliesst das Wahldecret mit den Worten: Observatorem autem hujus nostri decreti Dei omnipotentis gratia protegat et auctoritate beatorum principum apostolorum Petri et Pauli ab omnibus peccatorum vinculis absolvat. Amen. Nunmehr folgen die Unterschriften sämmtlicher Anwesenden, und unter diesen lesen wir auch: Hildebrandus monachus et sub- diaconus et ceteri Romanae ecclesiac subscripserunt. Ja, Hildebrand hat nicht nur mit unterschrieben, sondern er war der eigentliche Autor dieses Decrets*). Bei vorstehendem Gesetz fällt zuvörderst auf, dasz es uns in verschiedener Faszung über- liefert wird. Ich habe es, wie es im Codex Udalrici, dann in der Sammlung der vitae pontificum rom. von Watterich und bei Hugo von Flavigny(Pertz X p. 408 und 409) uns vorliegt, hier mitgeteilt, natürlich das weggelaszen, was für den Zweck meiner Arbeit ohne Bedeutung ist. Eben so gewis es mir erscheint, dasz ein solches Wahldecret von Nicolaus 1059 erlaszen ist trotz gegenteiliger Angaben sogar von Zeitgenoszen(cf. Floto I p. 223 und Giesebrecht III p. 1084 und 1085), eben so gewis ist es mir auch, dasz wir dasselbe in seiner ursprünglichen Gestalt nicht mehr besitzen. Schon zu Hildebrands Zeiten lauteten sicher die vorhandenen Exemplare verschieden, und Floto nimmt meiner Meinung nach mit Recht an, dasz die Faszung 1) Watterich nach d. Cod. Vat. accedant.— 2) Daselbst ne.— 3) Ibid. promovenda. 4) Watterich p. 230 u. 231: qui.— Codex Monac. quond. Benedictoburan.: qui.— Hugo v. Flavigny Pertz X p. 409: cum impiis, quando resurgent in judicio, reputetur. 5) Psalm I, 5. 6) Bonitho ad amic. lib. ed. Jaffé p. 68 thut des Kaisers im Wahldecret keine Erwähnung. 7) Verschieden findet sich der Text dieses so wichtigen Wahldecrets bei Hugo v. Flavigny in Pertz X p. 408 und 409.— Hier heiszt es: quapropter instructi praedecessorum nostrorum aliorumque sanctorum patrum auctoritate decernimus atque constituimus, ut obeunte hujus romanae universalis ecclesiae pontifice imprimis cardinales episcopi diligentissima simul consideratione tractantes mox sibi clericos cardinales adhibeant, sieque reliquus clerus et populus ad consensum novae electionis accedant, ut nimirum ne venalitatis morbus qualibet occasione subripiat religiosi viri praeduces sint in promovendi pontiſicis electione, reliqui autem sequaces.. Eligant autem de ipsius ecclesiae gremio si repertus luerit idonens, vel si de ipsa non invenitur, ex alia assumalur salvo debito honore et reverentia dilecti nostri filii Henrici qui impraesentiarum rex habetur et futurus jimperator Deo concedente speratur, sicut jam sibi concessimus et successorum illius, qui ab hac apostolica sede personaliter hoc jus impetraverint. Eic. 11 bei Hugo von Flavigny eine gefälschte sei; es findet sich nemlich die Stelle, in der König Heinrichs und seiner Nachfolger gedacht wird, an einem ganz anderen Orte und in einem anderen Zusammenhange als in der Faszung des Decrets im Codex Udalrici und in den vitis pontif. rom., welch beide letztere im wesentlichen übereinstimmen. Ob aber in diesen der ursprüngliche, unverfälschte Wortlaut des Gesetzes vorliegt, ist auch sehr fraglich; es will mir kaum so scheinen. Anselm von Lucca bestreitet, dasz ursprünglich der Bannfluch, der so schauerlich am Ende des Gesetzes ertönt, dem Gesetze eigen gewesen sei, während Petrus Damiani dasselbe behauptet. Bei Bonitho¹) finde ich das Gesetz, wenn es hier anders ein solches zu nennen ist, in einer sehr kurzen Gestalt, und zwar der Art, dasz gerade die Hauptsache, das Verhalten des Kaisers zur Pabstwahl fehlt²). Desiderius, Abt von Monte Casino, soll bei der Synodo von 1059 gewesen sein und gleichwol nachher von jenem Gesetze nichts gewust, ja sogar geäuszert haben, wenn Nicolaus ein solches Gesetz gegeben hätte, so hätte er sehr ungerecht und thöricht ge- handelt. Berücksichtigt man das, so stöszt man auf Widersprüche ernster und sonderbarer Art, und man kann als Folgerung daraus ableiten, dasz hier in Wirklichkeit manches anders war, als wir nach den vorhandenen Quellen anzunehmen berechtigt sind. Auffällig ist, dasz, wenn wir die Faszung des Gesetzes im Codex Udalrici oder bei Watterich als correct annehmen, der Einflusz des Kaisers auf die Wahl des Papstes etwas stiefmütterlich behandelt wird. Der Passus: salvo debito honore et reverentia filii nostri Heinrici etc. kann viel und wenig besagen, wie man es eben nehmen will. Nach dem was der Synode von 1059 vorangieng, namentlich nach den Antecedentien der Synode von Sutri, konnte man die Mitwirkung des Kaisers bei der Wahl nicht gänzlich ignorieren; es war eine kluge Politik Hildebrands, des eigentlichen Urhebers des Dekrets, den Conflict mit dem kaiserlichen Hof nicht eher herbeizurufen, bis er genehm war. Die eigentliche Tendenz des Decrets geht dahin, die Pabstwahl dem Colleg der Cardinäle zuzuwenden, allmählich auch vom kaiserlichen Einflusz zu befreien, einstweilen aber noch nicht ganz mit der Macht des Kaisers zu brechen. Daher die allgemeinen Redens- arten wie: salvo debito honore etc. Ohne dieselben konnte man nicht annehmen, den Zweck, die Wahl den Cardinälen zuzuwenden, zu erreichen, mit denselben aber konnte man es; und war dieser Zweck erst erreicht, so hoffte man auch wol zu Rom, sich wieder von jenem Passus zu befreien, wenn er anfieng, lästig zu werden. Allein der Passus steht in dem Decret, und es musz deshalb mit ihm wie mit einem wolberechtigten Factor gerechnet werden. Darum glaube ich, dasz die Wahl Hildebrands eine ungesetzliche gewesen ist, und dasz er demgemäs⸗ eigentlich kein rechtmäsziger Pabst war. Im Weiteren kann ich mich hier mit der Ausführung Flotos³) nicht einverstanden er- klären, welcher sagt,»Gregor konnte mit Recht einwenden, dasz von Seiten des deutschen Hofes im Jahre 1061 die Decrete des Papstes Nicolaus kassiert worden wären und dasz es wunderbar sei, wenn man sich nachher auf dieselben berufen wolle«. Nun ist allerdings die Sache an sich richtig. Von der deutschen Regentschaft wurde Nicolaus ⁴) abgesetzt und seine 1) Ad amicum lib. p. 67 u. 68 ed. Jaffé. 2) Ja gleich darauf(p. 69) kommt die Stelle: dicebant, beatum Nicolaum decreto firmasse, ut nullus in pontiſficum numero deinceps haberetur, qui non ex consensu regis eligeretur. His et talibus machinationibus de- cepta imperatrix etc., wornach er also von dem urkundlich vorliegenden Decret mit seinem Passus„salvo debito etc.“ nichts wiszen will.— 3) II p. 5.— 4) Floto I p. 241. 12 Decrete wurden aufgehoben. Mithin galt das Decret über die Pabstwahl nicht mehr für Deutsch- land. Die Aufhebung desselben war eine einseitige, in welche der römische Stuhl nicht gewilligt hatte, und somit kann nicht behauptet werden, dasz auch das Decret für die römische Kirche nicht mehr gültig gewesen wäre. Hildebrand hatte das gröste Interesse, um nicht die Pabst- wahl den Händen der Cardinäle entgehen zu laszen, das Decret aufrecht zu erhalten; und er hat es gethan, und ist für die Rechtmäszigkeit desselben in die Schranken getreten. Somit galt das Decret wenigstens in Italien und bei der kirchlichen Partei und mit ihm selbst auch sein Passus von der Mitwirkung des Königs bei der Wahl. Hier konnte es nur ganz verworfen, oder es muste ganz aufrecht erhalten werden. Hildebrand hielt also an demselben fest und folglich bestand es für ihn. Da nun das Decret besagt, dasz eine Mitwirkung des Königs bei der Papstwahl statt finden soll, eine solche aber erweislich bei Gregors Wahl nicht stattgefunden hat, so war für Gregor die Wahl eine ungesetzliche. So viel scheint fest zu stehen. Nach Alexanders II Tod wurde Hildebrand am 22. Februar 1073 zum Pabste gewählt. In wie weit er selbst dabei beteiligt war, läszt sich nicht mit Bestimmtheit angeben. Wir haben von einem Notar der römischen Kirche ein alsbald nach der Wahl niedergeschriebenes Wahlprotocoll, welches den sichersten Aufschluss über den Vorgang gibt. Dasselbe findet sich bei Petrus Pisanus zu Anfang der vita Gregorii!) und im Registrum Gregorii zu Anfang*). Die beiden Protocolle sind bis auf geringe Abweichungen übereinstimmend³) und erscheinen durchaus glaubwürdig. Darnach wurde im Jahre 1073 am 10. Tage vor den Kal. des Mai ⁴) am Begräbnistage Alexanders II, um den päbstlichen Stuhl nicht verwaist zu laszen, von den in der Basilica St. Petri ad Vincula versammelten Cardinälen, in Gegenwart von Bischöfen und Aebten, unter Zustimmung von Clerikern und Mönchen, unter Acclamation von groszen Menschenhaufen beiderlei Geschlechts und verschiedenen Standes der Archidiakon Hildebrand zum Pabste ge- wählt. Derselbe wird ein religiöser Mann genanpt, bewandert in weltlicher und geistlicher Weisheit, ein Freund von Billigkeit und Gerechtigkeit, standhaft im Unglück, weise und ge- mäszigt im Glücke, nach dem Worte des Apostelss) mit guten Sitten geschmückt, züchtig, bescheiden, nüchtern, keusch, gastfreundschaftlich, ein guter Verwalter des eigenen Hauses, im Schosze der Mutter Kirche von Jugend an in hervorragender Weise) gebildet und unterrichtet und wurde wegen seines Verdienstes zur Ehre des Archidiakonats erhoben. Dann folgt die Approbation der Wahl: Beschlieszt ihr es?— Ja.— Wollt ihr ihn?— Ja— Lobt ihr ihn?— Ja.— Wie Gregor selbst seine Wahl beschreibt, ersehen wir aus seinem Schreiben an Desiderius, Abt von Monte Casino, in welchem er ihm die Wahl notifiziert. Dasselbe findet sich im Registrum Gregorii gleich hinter dem Wahlcommentar). Nachdem er den erschütternden Eindruck geschildert hat, den der Tod Alexanders II auf ihn gemacht hat, sollte, wie er anführt, in einer von ihm näher bezeichneten Weises) zu einer neuen Pabstwahl geschritten werden. 1) Watterich I p. 293 u. 294.— 2) Jaffé II p. 9 u. 10.— 3) Stellung v. Adj. u. Substant.— Verschiedene Schreibweise des Namens Hildebrand: Heldibrandum(R), Ildebrandum(P. P.), acoliti(R), acolyt(P. P.), cl. Du Cange hierüber I, 57. etc.— 4) Also am 22 April.— 5) l Timoth. 3, 2.— 6) notabiliter, andere Eesart nobiliter.— 7) Jaffé II p. 10.— 8) ut post multorum orationem elemosinis conditam divino fulti auxilio statuere- mus, quod melius de electione Romani pontificis videretur. 13 Aber plötzlich, während der gestorbene Pabst in der Salvatorkirche begraben wurde, entstand ein groszer Tumult, und wie wahusipnig, schreibt er, stürzte man auf mich los und liesz mich nicht zu mir selber kommen. Mit Anwendung von Gewalt ris« man mich auf den päpstlichen Stuhl, dem ich nicht gewachsen bin, so dasz ich mit dem Propheten ausrufen kann: ¹) Ich bin in die Tiefen des Meeres gekommen, und die Strömung hat mich mit fortgeriszen; ich mühe mich ab mit Rufen, mein ffals ist ganz heiser geworden; und: ²*) Furcht und Zittern ist über mich gekommen und Grauen hat mich bedeckt. Im Schreiben an Erzbischof Wibert von Ravenna²), datiert Rom den 26. April 1073, gebraucht Gregor dieselben Worte und schildert den Vorgang ebenso wie in dem an Desiderius, das vom 24. April 1073 datiert ist. Da die Schreiben unmittelbar nach der Wahl, die am 22. April stattfand, verfaszt sind, so ist um so mehr anzunchmen, dasz vwir eine genaue und correcte Schilderung in ihnen erhalten. Doch möchte man fragen: Sollte wirklich alles ohne Zuthun Gregors bei der Wahl stattgefunden haben? Ein Hauptverdienst bei derselben hat ganz sicher Hugo Blancus, der den Impuls zur Wahl Gregors gab. B. Das Verhältnis, in welchem Gregor VII nach der Wahl zu Heinrich IV stand. Gregor war nun gewählt und hatte die Wahl angenommen. Wie ist nun seine Stellung bei seiner Wahl zu dem von ihm selbstverfaszten Wahldekret von 1059? Hat eine Mitwirkung des Königs statt gefunden? Nein. Und doch hätte eine solche statt finden müuszen. Hat eine nachträgliche Bestätigung der Wahl stattgefunden? Darüber könnte noch Zweifel vorhanden sein. Ich glaube, formell ist eine solche nicht erfolgt; aber es ist die ungesetzliche Wahl Gregors doch durch ein Versäumnis von Seiten des Königs in gewissem Sinne nachträglich legitimiert worden, so dasz Gregor, anfangs im Umrecht, nachher sich doch im Recht befand. Dies wäre nach den Quellen kurz nachzuweisen. Im Registrum Gregorii und in den epistolis collectis habe ich nichts davon entdecken können, dasz Gregor nach seiner Wahl irgend eine Neigung oder Absicht verraten habe, Gesandte an Heinrich zu schicken, um dessen Genehmigung zur Wahl einzuholen. Es ist zwar mehrfach von Gesandten die Rede, aber diese haben einen andern Zweck; sie sollen den König ermahnen, das Regiment recht zu führen und mit Gregor in ein gewünschtes Verhältnis zu treten. Man möchte die Frage aufwerfen: Was sollte auch eigentlich, von Gregors Standpunkt aus gesprochen, eine Gesandtschaft an den König, um die Genehmigung der Wahl einzuholen? Gregor Wuste selbt am besten, dasz er das Decret von 1059 gebrochen oder umgangen hatte. Er hatte damit mit Wiszen und Willen dem Könige den Fehdehandschuh hingeworfen, und es muste ihm nun darauf ankommen, sein Verfahren in den Augen der Welt als ein berechtigtes hinzustellen; durch Einholung nachträglicher Genehmigung hätte er ja seine Schuld eingestanden. Da er recht gut wuste, dasz er im Unrecht war, so war ihm natürlich die Erwähnung dieser Sache peinlich, und dies erklärt mir sein Schweigen darüber im Registrum. Vielleicht sollte auch der betreffende Passus vom Recht des Königs in jenem Decret nach der Tendenz der hierarchischen Partei allmählich in Vergeszenheit geraten, und dies würde vielleicht annähernd das sonderbare Verfahren des Abtes von Monte Casino erklären. 1) Psalm 69, 3 u. 4.— 2) l'salm 55, 6.— 3) Jaffé II p. 12, Registrum Nr. I 3. 14 Eine wichtige Quelle ist hier Bonitho von Sutri in seinem lib. ad amicum ¹) wo es heiszt: Collectis fidei et spei viribus quid potissimum faceret non aliud invenit, quam ut regi suam notificaret electionem et per eum, si posset, sibi papale impositum onus devitaret. Nam missis ad eum continuo literis et mortem papae notificavit et suam ei electionem denunciavit inter- minatusque etc. Darnach sandte der Papst ein Schreiben an Heinrich, und es ist, auffallend, dasz sich ein solches im Registrum nicht findet, ja dasz hier nicht einmal eines solchen Er- wähnung gethan wird. Dieser Umstand könnte gegen Bonitho sprechen, doch glaube ich nicht, dasz die ganze Sache, wie sie Bonitho erzählt, unrichtig ist, vielmehr scheint hier Wahres und Falsches mit einander vermengt zu sein. Als Factum bleibt sicher stehen: Gregor sandte ein Schreiben an den König. Welcher Art war nun dasselbe? Es war ein Notificationsschreiben, qas das Ableben Alexanders II und die Wahl Gregors VII enthielt. Jedenfalls enthielt dieses Schreiben nicht ein Nachsuchen Gregors um nachträgliche Bestätigung der Wahl. Was dann Bonizo noch weiter bei dieser Stelle erwähnt scheint mir auf eine vollständige Verkennung Gregors hinauszulaufen, und darum übergehe ich hier diesen Punkt. Eine andere wichtige Quelle findet sich bei Lambert von Hersfeld ²). Nach ihr entsteht auf die Kunde von der Wahl Gregors eine nicht geringe Aufregung unter den deutschen Bischöfen, weil diese ein strengeres Regiment des Pabstes befürchten. Sie bestürmen den König, er möge die Wahl umstoszen, da sie ohne seine Zustimmung geschehen sei ³). Hieraus geht deutlich hervor, dasz man die Wahl Gregors in Deutschland als eine unrechtmäszige ansah, und Lambert selbst teilt diese Ansicht. Sodann, fährt dieser fort, sandte der König den Grafen Eberhard von Nellenburg nach Rom, der hier nach dem Grunde fragen sollte, warum ein Pabst dem Herkommen zuwider ⁴) gewählt sei, ohne dasz der König selbst befragt worden wäres). Könne sich der Pabst nicht genügend rechtfertigen, so solle er seine Würde niederlegen). Der Gesandte sei freundlich vom Pabste empfangen worden, und nachdem er seine Aufträge ausgerichtet, habe der Pabst erwidert: Gott sei sein Zeuge, dasz er nicht aus Ehrgeiz nach jener Würde gestrebt habe, sondern. dasz er dazu gezwungen worden sei; darum habe er auch die Weihe noch solange verschoben, bis er erfahren, dasz der König und die Fürsten des Reichs zu seiner Wahl ihre Zustimmung erteilt hätten. Als dann diese Antwort dem Könige überbracht war, habe er sie mit Genugthuung vernommen und nun seinerseits auch seine Zustimmung zur Ordination erteilt, und diese sei dann auch im folgenden Jahre auf Mariäã Reinigung vollzogen. Soweit Lambert*). Seine Darstellung entspricht nicht vollkommen der Wahrheit. Zunächst ist das Datum für die Weihe Gregors falsch angegeben, denn diese fand nicht am 2. Februar 1074, sondern am Peter- und Paulstage des Jahres 1073 statt. Ferner ist wol auch als geradezu falsch anzunehmen, dasz Eberhard von Nellenburg die Gesandtschaft an den Pabst übernommen haben soll. Nach Floto*), dessen Angabe sich autf 1) VII p. 81 bei Jaffé.— 2) Pertz Mon. Germ. histor. VII p. 194.— 3) communibus omnes consiliis regem adorti orabant, ut electionem, quae ejus injussu facta fuerat, irritam fore decernercet asserentes, quod nisi im- petum hominis praevenire maturaret, malum hoc non in alium gravius quam in ipsum regem redundaturum esset. 4) ibid. praeter consuetudinem majorum.— 5) ibid. rege inconsulto.— 6) ibid. ipsumque, si non idonee satis- faceret, illicite accepta dignitate abdicare se praeciperet.— 7) Bd. II p. 6. *) Delbrück in seiner Schrift über die Glaubwürdigkeit Lamberts p. 4 u. 5 hält diese Partie geradezu für eine absichtliche Erdichtung Lamberts, um Gregor als rechtmäszig gewählten Pabst hinzustellen. In dieser An- nahme scheint er mir zu weit gegangen zu sein. 15 Bonizo gründet, befand sich Eberhard unter den schon von Alexander II gebannten königlichen Räten, und wenn das der Fall war, so wird derselbe nicht als königlicher Gesandter nach Rom geschickt sein. Ferner ist es, wie Giesebrecht richtig hervorhebt ¹), höchst unwahr- scheinlich, dasz der Pabst so gesprochen haben soll, wie ihn Lambert reden läszt. Eberhard von Nellenburg war der päbstlichen Partei ebenso verhaszt, wie dem Könige als aufrichtiger, verständiger und treuer Diener wert und teuer. Dies beweist die Vita Anselmi ²), wo es bei Gelegenheit der Gesandtschaft von 1076 heiszt: Hujus legationis lator fuit quidam Eberhardus nomine, Theutonicus natione, filius saeculi, hamus diaboli, inventor omnis fere mendacii. Etc. Auch heiszt es hier weiter von ihm, dasz er im Banne gewesen sei. Ueber den Bann desselben gibt Lambert ³) folgenden Aufschlusz. Nachdem der Pabst am 22. Februar 1076 den König excommuniciert hatte, geschah dies auch noch mit mehreren anderen.»Porro Ottonem Ratisponensem episcopum et Ottonem Constantiensem episcopum et Burchardum Losannensem episcopbum, Eberhardum comitem, Oudalricum*) et alios nonnullos, quibus rex potissimum consiliariis utebatur, jam pridem excommunicaverat. Faszen wir dies nun zusammen, so hat entweder bei Lambert ein Irtum statt gefunden in der Person des Gesandten, was als ziemlich sicher anzunehmen ist, oder es könnte sich Eberhard von Nellenburg nicht unter den fünf von Alexander II gebannten Räten befunden haben. Soviel geht zunächst aus Lamberts Darstellung hervor, dasz man am deutschen Hofe über Gregors Wahl unwillig war, dasz man darin eine Verletzung klarer und positiver Rechtsbestimmungen sah und dasz der König und die Bischöfe eine Rückgängigmachung der Wahl anfangs beabsichtigten. Jedenfalls hat man von einer solchen Gesandtschaft nach Rom, wie sie Lambert angibt, gesprochen; ob sie ausgeführt und wie sie ausgeführt ist, ist schwer mit Sicherheit zu entscheiden. In der Streitschrift Siegberts von Gemblouxs) heiszt es, der König habe, nachdem die ungesetzliche Wahl Hildebrands erfolgt sei, Gesandtschaften an den Pabst geschickt, dieselben seien aber erfolglos geblieben. Nach Bonitho schickte also der Papst ein Notificationsschreiben von seiner Wahl an den König; nach Lambert gieng Eberhard von Nellenburg im Auftrag des Königs an den Pabst und der König wurde durch die Rückäuszerung des Pabstes befriedigt; nach Siegbert von Gembloux giengen Gesandte vom König an den Papst; diese Gesandtschaften blieben aber ohne Resultat. Bei solchen widersprechenden Angaben ist folgende Stelle bei Bonitho ⁶) von Wichtigkeit. Rex ilico misit Gregorium Vercellensem episcopum, Italici regni cancellarium, qui ejus(des Pabstes) electionem firmaret et ejus interesset consecrationi. Quod et factum est. Nam in jejunio pentecostes:) sacerdos ordinatur et in natale apostolorum s) ad altare eorumdem a cardinalibus secundum antiquum morem episcopus consecratur. Diese Angabe Bonizos, dasz der König seinen Kanzler der Lombardei, Gregor von Vercelli, beauftragt habe, bei der Weihe Gregors zugegen zu sein, nimmt man als glaubwürdig an. Gregor von Vercelli nahm zwar anfangs eine feindliche Stellung dem Pabste Gregor VII gegenüber ein, söhnte sich jedoch darauf mit dem- selben aus. Gregor VII selbst schreibt an Herlembald*): Gregorium Vercellensem episcopum, quoquo honesto pacto vales, stude tibi conciliare, quia nostrae ex toto jussioni se profitetur 1) Bd. III p. 1118.— 2) Pertz Tom. XIV p. 17.— 3) Pertz M. VII p. 243.— 4) Nemlich Ulrich von Godesheim oder wie Lambert schreibt Cosheim.— 5) Floto I p. 178, Anhang.— 6) Ad amic. lib. VII p. 81 ed. Jaffe.— 7) Den 22. Mai.— 8) D. 29. Juni.— 9) Registrum Greg. p. 43. Doch ist dieser Brief vom 9. Octob. 1073 datiert und fällt also lange nach Peter und Paul. 16 parere. Geht man nun von der Angabe Bonizos aus, dasz Gregor von Vercelli als Heinrichs Bevollmächtigter bei der Weihe Gregors VII zugegen war, und betrachtet man dies als fest- stehende Thatsache, so würde dann wohl ein diplomatischer Verkehr zwischen Heinrich und Gregor wegen der Pabswahl stattgefunden haben, und er müste auch mehr Erfolg gehabt haben, als Siegbert von Gembloux in seiner Streitschrift einräumen will. Mag dem nun sein wie ihm will, soviel steht fest, dasz der König durch Unterlaszung positiver Masznahmen gegen Gregor, dessen Wahl eine entschieden ungesetzliche war, sich eines guten Rechtes begab, indem er zur rechten Zeit von demselben Gebrauch zu machen versäumte. Sein Schweigen muste als eine Billigung der Wahl angesehen werden, und kam er drei Jahre später auf die Anfechtbarkeit der Wahl Gregors zurück, so waren da seine Rechte gewissermaszen verjährt. Er hätte sie ent- weder zur rechten Zeit nachdrücklich verfolgen oder nachher auch davon schweigen müszen. Die Unterlaszung nachdrücklicher Maszregeln gegen Gregor unmittelbar oder bald nach der Wahl ist ein politischer Fehler, den Heinrich IV begangen hat und den er schwer hat büszen müszen. Er drückte damit dem Unrecht des Gegners in den Augen der Welt den Stempel der Rechtmäszigkeit auf. Die sichersten Belegstellen für das Verhältnis, in welchem Gregor nach der Pabstwahl zu Heinrich stand, finden sich im Registrum Gregorii, und ich will dieselben zunächst zu— sammenstellen. Im Briefe an Herzog Gottfried von Niederlothringen, der vom 6. Mai 1073 datiert ist?), spricht Gregor, wie sehr ihm der König am Herzen liege. Er liebt den König und ist für dessen Heil besorgt, setzt aber auch voraus, dasz er seinen Willen thue; sollte er sich darin teuschen, so wirft er ihm den Fehdehandschuh hin. In ähnlicher Weise äuszert sich Gregor im Briefe an Beatrix und Mathilde ²), der vom 24. Juni 1073 datiert ist, nur dasz er gegen den Schlusz des Briefes hin nicht die Worte des Jeremias anführt: Verflucht sei, wer sein Schwert vom Blute fern hält. Gregor will religiöse Männer zum Könige schicken, und diese sollen ihn durch ihre Ermahnungen mit Gottes Hülfe für die Liebe zur heiligen. Kirche gewinnen und ihm Anleitung zu einem würdigen Regimente geben. Der Brief an Bischof Bruno von Verona, datiert vom 24. September 1073 ³), schlieszt mit den Worten: Volumus etiam ostendere, quam sincero amore regiam salutem diligamus, si ipse Deo debitum honorem studuerit exequi et formam sanctorum regum, omissis puerilibus studiis, sapienter imitari. Aus den angeführten Stellen geht hervor, dasz Gregor den Wunsch hatte, sich mit dem Könige auseinander zu setzen. Er hat sein Ziel erreicht und ist Pabst geworden. Nun möchte er mit dem Könige ein Abkommen schlieszen, um in Gemeinschaft mit ihm weitere Erfolge zu erzielen. Uebrigens ist in all den Briefen dieser Periode nichts vorhanden, was die Angabe Bonizos bestätigte, dasz Gregor von Vercelli als königlicher Abgeordneter der Weihe Gregors VII bei- gewohnt und durch seine Assistenz auch die Wahl nachträglich gut geheiszen habe. 1) Registr. I, 9: Quodsi nos audierit, non aliter de ejus quam de nostra salute gaudemus... Sin vero nobis odium pro dilectione.... reddiderit, interminatio qua dicitur: Maledictus homo, qui prohibet gladium suum a sanguine(Jerem. 48, 10) super nos Deo providente non veniet.— 2) Registr. I, 11.— 3) Registr. Greg. I, 24. 17 II. Die unmotivierte Interwerfung des Königs unter den Pabst und deren Folgen. Als Otto von Nordheim die Sachsen zur Empörung gegen Heinrich aufgerufen hatte, diese den König auf der Harzburg überraschten und ihn zu jener denkwürdigen Flucht durch die Einöden und Wildnisse des Harzes getrieben hatten, als mit einem Male ein jäher Wechsel im Leben Heinrichs eingetreten war, und er in jugendlichem Alter zum ersten Male die Bitterkeit des Unglücks kennen gelernt hatte: da, so scheint es, verlor er für einige Zeit seinen ange- bornen Mut und liesz sich vom Unglück überwältigen. Anders wenigstens läszt sich nicht jener merkwürdige Brief erklären, den er nach der Flucht von der Harzburg an den Pabst richtete. Derselbe findet sich im Registrum Greg. I, 29, a. Man wird von dem Inhalt des Schreibens eigentümlich berührt. Dieses Schreiben war ein weiterer politischer Fehler, den Heinrich begieng. Er tritt durch diesen Brief ohne berechtigte Veranlaszung zu dem Pabste in ein abhängiges Verhältnis. Nach einem demütigen Eingange redet der König von der engen Verbindung, in welcher nach höherem Auftrag Königtum und Pabsttum stehen sollen. Dann gesteht er ein, dasz er dem Pabste nicht immer die schuldige Ehre erwiesen, dasz er das Schwert der Gerechtigkeit nicht nur gegen Schuldige gezogen*). Nunmehr sei er aber durch Leiden zur Erkenntnis gekommen, bekenne seine Sünden dem Pabste und hoffe von ihm zu Gott, dasz er von ihm absolviert werde. Ach, ruft er aus, schuldig und unglücklich, verführt durch die Reize der Jugend, durch die Prärogative der königlichen Macht und durch die Fallstricke Anderer, haben wir gesündigt am Himmel und vor Euch und sind nicht mehr wert Euer Sohn zu heiszen ²2). Wir haben uns nicht nur kirchliche Rechte angemaszt, sondern auch Unwürdigen, vom Gifte der Simonie Angesteckten, die nicht offen und ehrlich durch das Hauptthor einge- treten sind, sondern durch Hinterpförtchen sich eingeschlichen haben, die Kirchen verkauft. Da wir nun nicht ohne Euch die Kirchen verbeszern können, so suchen wir Euern Rat und Beistand dazu auf und werden Euern Befehl in allem pünktlich vollziehen. U. S. w. Heinrich mochte damals, als er dies schrieb, an der Hilfe in Deutschland verzweifeln und glauben, dasz er seine Stellung rette, wenn er sich bedingungslos dem Pabste in die Arme werfe. Welcher Jubel im Lager Gregors über diesen Brief entstand, geht aus mehreren Stellen der Briefe kervor. Im Briefe an Herlembald ³), das Haupt der Pataria in Mailand, der vom 27. September 1073 datiert ist, sagt Gregor: Henricum regem praeterea scias dulcedinis et obedientiae plena nobis verba misisse et talia, qualia neque ipsum neque antecessores suos recordamur Romanis pontificibus misisse. Das war eben leider! nur zu sehr wahr. Auszerdem hatte Heinrich dem Pabste den Wunsch zu erkennen gegeben, dasz er wegen der streitigen Punkte ohne Ver- mittlung Anderer direct mit ihm selbst in Unterhandlung treten wolle, und hierin war er den 1) Reg. Greg. ed. Jaffé p. 47: Gladium non in reos, ut justum fuit, judiciaria semper censura evaginavimus. 2) Ibid. p. 47: Eheu eriminosi nos et infelices partim pueritiae blandientis instinctione partim potestativae nostrae et imperiosae potentiae libertate partim etiam eorum, quorum seductiles nimium secuti sumus consilia seductoria deceptione peccavimus in coelum et coram vobis et jam digni non sumus vocatione vestrae fliationis.— 3) Registr. Greg. ed. Jaffé I, 25, pag. 42. 18 Wünschen Gregors gerade entgegen gekommen. Nunmehr nimmt sich der Pabst in befriedigter Weise des Königs an und, wie wir gestehen müszen, mit einer gewissen Redlichkeit und Aufrichtigkeit. Auf der anderen Seite ist ersichtlich, dasz Heinrich bald erkannte, er sei dem Pabste gegenüber zu weit gegangen, und dasz er sich bemühte, allmählich wieder den Rückzug anzutreten. Und gerade hierin lag auch wieder ein politischer Fehler des Königs. Dasz er so weit gieng, war nicht recht; war er aber einmal so weit gegangen, so muste er auch die Bundesgenoszenschaft mit Gregor mehr respectieren. Die versöhnliche Haltung Gregors, nachdem durch den König jener Schritt des Entgegen- kommens gethan war, spricht sich ferner im Brief vom 20. Dezember 1073 an die sächsischen Fürsten aus*). Es bekümmert ihn hier der Zwiespalt, der zwischen den Sachsen und Heinrich besteht; er ermahnt sie in aufrichtiger Weise zum Frieden und gibt ihnen die Versicherung, dasz er auch beim Könige dahin wirke, dasz er sich des Kampfes enthalten möge. Es spricht sich in diesem Briefe eine unparteiische Gerechtigkeit aus, die gern jedem das Seine geben will. Allmählich kommt jedoch Gregor zu der Erkenntnis, dasz es dem Könige mit seinen Versprechungen, die er gegeben, nicht ernst ist, namentlich zunächst in der Mailänder Angelegenheit. Dies spricht sich im Briefe vom 7. Dez. 1074 aus ²2). Und in einem Schreiben von gleichem Datum ³) schüttet Gregor dem Könige gleichsam sein Ilerz aus und offenbart ihm seine Liebe mit den schönen Worten: Si Deus modo aliquo suae pietatis concederet, ut mens mea tibi pateret, indubitanter scio, sua largiente gratia nullus te a mea dilectione posset separare. Ja, fährt er fort, ich hoffe es von Gottes Barmherzigkeit, dasz es sich noch einmal klar zeigen wird, wie ich Dich mit aufrichtigem Herzen liebe, Dich, den Gott auf den Gipfel jrdischer Macht und Herrlichkeit gestellt hat. Dann klagt Gregor über die, welche sich bemühen, täglich Zwietracht zwischen ihm und dem Könige zu säen, und schlieszt mit den Worten: Darum ermahne ich Dich, teuerster Sohn, wende von solchen Dein Ohr ab und höre lieber auf die, welche nicht das Ihre suchen, sondern was Christi ist. Ist es nicht die aufrichtige Sprache der Liebe, die in diesen Briefen laut wird? Gregor fühlt, dasz ein Wendepunkt herannaht, dasz er den König wieder verlieren könnte, und er möchte ihn nicht wieder verlieren. Allein selbst die rührenden Worte väterlicher und beküm- merter Liebe halten den König in seinem Rückgang nicht auf. Gregor überzeugt sich davon immer mehr und mehr, doch gibt er die Hoffnung, den König zu retten, noch nicht auf. Dahin gehört der Brief vom 20. Juli 1075 4). Doch die Entteuschung Gregors vollzieht sich von Stufe zu Stufe weiter, er vermag dies nicht mehr sich selbst zu verbergen und kann es nicht allein für sich behalten. Er musz sein schmerzlich bewegtes Herz vor den Freundinnen ausschütten, die ihm von ganzer Scele ergeben sind. Diesem Gefühl leiht er in dem Briefe vom 11. Sept. 1075 5) an Beatrix und Mathilde Ausdruck. Ja, er gesteht es hierin ganz offen, dasz der König den Frieden mit ihm nicht wolle ⁵⁴). Dann noch einmal wendet sich Gregor an Heinrich, ehe eine offenkundige Aenderung in seinen Gesinnungen eintritt, in einem Schreiben von 1075, welchem das Datum fehlt*). Darin 1) Registr. I, 39. p. 58(Jaffé).— 2) Registr. II, 30; p. 142.— 3) Registr. II, 31; p. 144.— 4) Registr. III, 3; p. 205 u. 206.— 5) Registr. III. 5; p. 209 u. 210.— 6) Ibid. quia ipse nequaquam hanc cupiat pacem componi.— 7) Registr. Greg. ed. Jaffé III, 7; p. 212 ete. 19 spricht Gregor: Ich weisz, dasz alle, welche Gott und die römische Kirche wahrhaft lieben, durch That und Gebet Frieden zwischen uns zu stiften bemüht sind. Ich bin bereit, nach dem Rate dieser, um es kurz zu sagen, Dir so Gott will den Schosz der römischen Kirche zu öffnen¹), Dich wie einen Herrn und Bruder ²) und Sohn aufzunehmen und Dir die nötige Hilfe zu leisten. Ich fordere dafür nichts anderes von Dir, als dasz Du es nicht verschmähst, den Ermahnungen zu Deinem Heile Dein Ohr zu öffnen, und nicht widerstrebst, Deinem Schöpfer Ruhm und Ehre zu erweisen. Möge uns doch die göttliche Verheiszung leiten, welche sagt: Die mich verherrlichen, werde ich verherrlichen, und die mich verachten, werden verachtet sein ³); und laszt uns, was uns hier gefällt, Gott opfern, damit wir im Himmel die ewige Glückseligkeit erlangen. Dann geht Gregor zu Heinrichs Sieg über die Sachsen über und gratuliert ihm hierzu, indem er sagt: dasz der Uebermut der Sachsen, die Euch ungerechter Weise Widerstand leisteten*), nunmehr durch ein göttliches Gericht vor Euern Augen ge- brochen ist ⁵), ist erfreulich für den Frieden der Kirche, aber beklagenswert wegen des vielen vergoszenen Blutes der Christen. Nachdem er den König noch ermahnt hat, auf Gerechtigkeit und Gottes Ehre mehr Rücksicht zu nehmen als auf eigne Ehre, schlieszt er mit den Worten: Wir sorgen am besten für unser Heil, wenn wir bei allem, was wir thun, Gott die Ehre geben. Damit schlieszt diese Partie; es folgt nun: III. Der Bruch zwischen König und Pahbst. Die innere Geschichte dieses Verhältnisses beginnt mit dem Schreiben Gregors vom 8. Dezember 1075°) und reicht bis zur Bannformel Gregors auf der Fastensynode zu Rom vom 22. Februar 1076*). Betrachten wir zunächst den Brief Gregors vom 8. Dez. 1075, so müszen wir gestehen, es hat das frühere wärmere Verhältnis Gregors zu Heinrich bereits einem kühleren Platz gemacht. Doch enthält der eigentliche Brief noch nichts, wodurch der volle Bruch zwischen Heinrich und Gregor gerechtfertigt wird. In der Anrede zeigt sich eine reserviertere Haltung als sonst, dann wird dem König der Vorwurf gemacht, dasz er mit Exxcommunicierten Umgang pflege, und daran werden Ratschläge geknüpft. Ferner geht Gregor offener mit der Sprache heraus und verbirgt nicht, was ihn verstimmt und betrübt hat, dasz nämlich der König ihm schon öfter devote Briefe geschrieben und sich in denselben dem Papste unterwürfig gezeigt, dasz aber die That seinen Versicherungen nicht entsprochen habe. Das habe der König in der Mailänder Angelegenheit und neuerdings bei den Bistümern von Fermo und Spoleto bewiesen. Alsdann kommt der Pabst auf die Bestimmungen der Fastensynode vom 24— 28 Pebr. 1075 zu sprechen und erwähnt hier das Investiturgesetz, ohne es jedoch mit Namen zu nennen. Er fordert des Königs Mitwirkung zu demselben und bittet ihn wegen dieser Angelegenheit Gesandte zu schicken. Obwol namentlich letzteres eine Herausforderung zu einem ernsten Kampfe war, so liegt doch, wie schon erwähnt, in diesem Schreiben für Heinrich keine Nötigung, 1) D. h. Heinrich zum Kaiser krönen.— 2) Nach der Lesart dominum et fratrem.— 3) I Reg. 2, 30.— 4) De superbia Saxonum vobis injuste resistentium.— 5) Nemlich in der Schlacht an der Unstrut am 9. Juni 1075.— 6) Wie Floto richtig angibt und nicht vom 8. Januar 1076, wie im Registrum steht. Registr. III, 10 p. 213 etc.— 7) Registr III 104 p. 233. 20 offen und entschieden mit dem Pabste zu brechen, und man fragt sich: Wie kam es, dasz dieses Schreiben den König in so ungewöhnliche Aufregung versetzen konnte? Darüber gibt Folgendes Aufschlusz. Am Ende des Briefes heiszt es: Ueber den Inhalt Deines Schreibens werden wir Dir nicht eher eine bestimmte Antwort erteilen, bis Deine Legaten Rabbodi, Adelpreth und Uodescalki zu uns zurückgekehrt sind und uns über das, was wir ihnen mit Dir zu verhandeln anvertraut haben, Deinen Willen mitgeteilt haben. Darnach hatten neben diesem Schreiben die Gesandten noch einen mündlichen Auftrag an den König zu besorgen, und es fragt sich: Welcher Art mag dieser gewesen sein? Den besten Aufschlusz hierüber finden wir in dem Briefe Gregors:»Audivimus quosdam« vom Jahre 1076. Derselbe steht in den Epistolis collect. Gregorii VII Nro. 14 ¹). In diesem Schreiben rechtfertigt sich Gregor wegen der über den König verhängten Excommunication und gibt in der Kürze eine Geschichte des gegenseitigen Verhältnisses. Er sagt, er habe schon als Diacon den König durch Briefe und Boten ermahnt, dasz er sich beszern möge. Diese Ermahnungen habe er als Pabst fortgesetzt. Der König habe Beszerung gelobt aber seine Versprechungen nicht erfüllt. Die schuldigen Räte des Königs seien gebannt worden. Dann erwähnt Gregor des demütigen Schreibens des Königs nach dessen Flucht von der Harzburg und dasz dieser wiederholt ihm und auch seinen Legaten Humbert von Präneste und Gerald von Ostia Beszerung angelobt habe²*). Nach dem Sieg an der Unstrut habe aber Heinrich seine früheren Gelübde gebrochen und die gebannten Räte wieder in seine Gemeinschaft aufgenommen. Nochmals habe Gregor dem Könige epistolas commonitorias geschickt, deren Inhalt kurz angegeben wird und der mit dem obigen Briefe vom 8. December 1075(Jaffé Registr. III, 10 und p. 538) übereinstimmt. Ferner heiszt es: Praeterea misimus ad eum tres religiosos viros, suos utique fideles, per quos eum secreto monuimus, ut poenitentiam ageret de sceleribus suis, quae quidem horrenda dictu sunt, pluribus autem nota et in multis partibus divulgata, propter quae eum non excommunicari solum usque ad condignam satisfactionem sed ab omni honore regni absque spe recuperationis debere destitui divinarum et humanarum legum testatur et jubet auctoritas etc. Hieraus geht also hervor, dasz es die von den Sachsen ausgestreuten und Gregor hinterbrachten Gerüchte und Verleumdungen über Heinrichs sittlichen Lebenswandel waren, welche den Pabst veranlaszten, ohne Beweis der Wahrheit dem Könige verletzende Vorwürfe zu machen und ihm sogar mit der Excommunication zu drohen. Dieses war es also, was die oben genannten Boten dem Könige mündlich zu sagen hatten; und dies war wol auch in der That geeignet, den König in Harnisch zu bringen. Floto gibt ganz richtig an, dasz der Pabst sicher selbst nicht an die ausgesprengten Lügen geglaubt hat, dasz sie ihm aber damals ein erwünschter Vorwand gewesen seien. Das Schreiben Gregors an Heinrich kann noch unverfänglich erscheinen; aber durch die mündliche Botschaft fühlte sich der König beleidigt. Diesem stand ohne Zweifel das Recht zu, Satisfaction dafür von Gregor zu verlangen. Er hätte dem Papste in der richtigen Weise antworten müszen, ohne sich von den Bischöfen und Fürsten des Reichs zu einer sofortigen Absetzung Gregors hinreiszen zu laszen. Denn leider! siegte bei jenen alsbald die egoistische Berechnung des eigenen Vorteils, und die Nation liesz ihren König im Stich. Dies war ein Motiv, welches den König nach 1) Jaffé II Monument. Gregoriana p. 535 sqq.— 2) 1074. 21 Canossa führte; und in der That, wenn die Tage von Canossa irgend welchen Tadel verdienen, so fällt dieser nicht auf Heinrich, welcher daselbst die Ehre des Reichs zu retten suchte, sondern auf die Häupter derjenigen, welche ihren gesalbten König in der Stunde der Gefahr allein lieszen). Aus dem Vorhergehenden ergeben sich nun folgende Fragen und Betrachtungen: 1) Wollte Gregor das Lehensverhältnis der Bischöfe und Aebte durch die Investitur, wie er sie beabsichtigte, ändern und sich königliche Rechte anmaszen?— Ich glaube nach allem, was vorliegt, annehmen zu müszen, dasz er dieses damals nicht boabsichtigte. An einem anderen Orte mag dieses weiter ausgeführt und bewiesen werden. 2) Lagen nach der Schrift Audivimus quosdam für Gregor zwingende Gründe vor den König zu bannen?— Vorausgesetzt dasz dem Pabste überhaupt das Recht zugestanden werden darf, einen König zu bannen, müszen wir doch gestehen, auch wenn wir alle die Hauptpunkte der Schrift durchgehen und gewiszenhaft abwägen, dasz wir keinen Grund entdecken können, der eine Excommunication des Königs in zwingender Weise gefordert haben würde. a) Heinrich hat nicht auf die Ermahnungen des Pabstes gehört.— Wir wiszen kaum, welcher Art sie waren und was sie eigentlich zum Gegenstand hatten; möglich, dasz der Pabst in denselben zu weit gieng, möglich, dasz er in der Form dem Könige gegenüber fehlte: kurz, hatte der Pabst bisher Nachsicht gehabt, so konnte er sie auch noch ſerner haben. b) Heinrich gieng wieder mit den gebannten Räten um.— Hatte Heinrich dieselben als erfahrene Männer, wie einen Eberhard von Nellenburg, im Rate des Reiches nötig, so hatte kein Pabst das Recht, ihn vom geschäftlichen Verkehr mit denselben auszuschlieszen, auch wenn diese im Bann waren, also einer rein kirchlichen Censur unterlagen; am wenigsten hatte der Pabst das Recht, den Konig deshalb in den Bann zu thun. Das letztere konnte geradezu als Misbrauch des Bannes angeschen werden. Das Interesse des Reiches konnte dadurch gefährdet werden, wenn der König seine besten und getreuesten Räte aufgeben sollte, vor allem konnte das Wol des Reiches geschädigt werden, wenn er statt seiner treuesten und brauchbarsten Räte Werkzeuge der Hierarchie in seinen Rat aufnehmen sollte. 1) Ich habe bei dem Briefe Audivimus quosdam den Text zu Grunde gelegt, der sich in den epp. coll. b. Jaffé II p. 535 etc. findet. Zu vergleichen ist dasselbe Schreiben bei Paul v. Bernried— Watterich p. 517— 521— in derselben Form, desgleichen bei Bruno— Pertz Mon. Germ. hist. VII p. 354— 356—. Auch ist zu ver- gleichen im Codex Udalr.— Jaffé p. 109 u. 110— Gregors Brief an Bischof Heinrich von Trident, u. epistol. coll. Nr. 13; ferner das Schreiben Gregors vom 25. Juli 1076(Registr. IV, 1)„Gratias agimus“ wo die inauditae pravitates et diversae iniquitates regis erwähnt werden; ferner die Stelle bei Berthold zum Jahre 1075 von: His compertis domnus papa bis omnino separaret, in der sich eine Abhängigkeit vom Briefe Audivimus quosdam kund gibt; ferner Bernold zum Jahre 1076 und Lambert von Hersfeld Pertz VII p. 241; ferner Giesebrecht III Bd. Anmerk. p. 1130 u. Floto II p. 95 u. 96 in den Anmerkungen. Was die Kritik des Audivimus quosdam daselbst betrifft, so bin ich mit derselben nicht überall einverstanden, indem ich den Brief teilweise anders verstehe. Doch kann ich wegen Mangels an Raum hier nicht auf die Sache weiter eingehn. Was endlich kamberts Angabe an- langt, dasz Gregor den König nach Rom habe vorladen laszen, um sich daselbst wegen seiner Vergehen zu verantworten, so steht diese Angabe isoliert in den Qucllen da, ist in sich unwahr und unhaltbar und gibt einen Beleg, mit welcher Vorsicht dieser Schriftsteller zu gebrauchen ist. 22 c) Heinrich hielt seine Versprechungen nicht.— Heinrich hatte in jenem demütigen Schreiben an den Pabst allerdings zu viel versprochen. Nachher kam er zur Besinnung und mochte sich dessen schämen. Es wäre ein Zeichen von leidenschaftloser ruhiger Vernunft gewesen, wenn Gregor dieses erkannt hätte und nicht weiter auf der Erfüllung jener Versprechen bestanden hätte. Am wenigsten kann hierin ein Grund zur Excommunication gefunden werden.. d) Gregor legte dem Könige sittliche Vergehen zur Last, die gröstenteils ersonnen und ihm von des Königs Feinden denunziert waren. Deswegen nun dem Könige, ohne diesen selbst zu hören, durch Gesandte Vorwürfe zu machen und Drohungen gegen ihn auszustoszen, zeugt von einem Mangel an richterlichem Tact, der um so folgenreicher wird, je höher die Person desjenigen steht, an den solche Vorwürfe und Drohungen gerichtet sind. Auch sie konnten in dieser Form keinen Grund abgeben, um den König zu bannen. 3) Die Aufträge der Gesandten machten auf den König einen leidenschaftlichen Eindruck. Auf wen würden sie einen solchen nicht gemacht haben? Wollte Gregor den König reizen? Das glaube ich nicht von ihm. Aber konnte er einen anderen Eindruck erwarten? Bei ruhiger Ueberlegung nicht. Nun endlich ist das Masz der Geduld des Königs erschöpft, und er läszt zu Worms qurch ein Konzil den Pabst absetzen. Hatte er ein Recht zu dieser Handlung? Nach dem Vorgange seines Vaters zu Sutri ist ihm ein solches nicht abzusprechen. War das eine Recht, so war es auch das andere. 4) Lag in der Absetzung des Pabstes durch das Wormser Conzil für diesen ein Grund, den König zu bannen?— Auch das kann nicht behauptet werden, vielmehr war der Bann des Königs ein Ausbruch der Leidenschaftlichkeit Gregors wegen der Absetzung, und deswegen erscheint er nicht gerechtfertigt. 5) Heinrich hatte wol nach den Vorgängen von Sutri ein Recht, den Pabst durch ein Conzil zu entsetzen. Aber lagen nach dem Inhalt des letzten Briefes Gregors an ihn und nach der mündlichen Botschaft der Gesandten zwingende Grände für ihn vor, es zu thun? Ich antworte: Nein. Vielmehr hätte Heinrich entweder, wie ich schon früher bemerkt habe, gleich nach der Wahl Gregors gegen dieselbe energische Einsprache erheben müszen, oder er hätte auch damals nicht so leidenschaftlich und scharf gegen Gregor vorgehen, vielmehr sich in ruhiger und würdevoller Weise mit ihm auseinander setzen sollen. Ich glaube, wenn Heinrich hierzu den guten Willen gehabt hätte, er würde auch da noch bei Gregor ein aufrichtiges Entgegenkommen gefunden und Gregor würde die Beleidigungen zurückgenommen haben. ES wäre dies jedenfalls das beste und politisch Klügste gewesen. Doch der Streit nahm nunmehr auf beiden Seiten das Gepräge der Leidenschaftlichkeit an und darum einen beklagenswerten Verlauf. Ich glaube, was Heinrich vornehmlich bestimmte, so scharf gegen Gregor vorzugehen, war bei ihm das Bewustsein, den innern Feind in Deutschland siegreich niedergeworfen zu haben. Die Sachsen waren bei Hohenburg besiegt und die Häupter der Rebellion saszen ge- fangen. Wie demütig war der König dem Pabste gegenüber aufgetreten, als er im Unglück war! Jetzt stand er auf der Höhe seines Glückes und begieng den groszen Fehler, dasselbe für unwandelbar zu halten. Darum nahm er nun keine Rücksicht mehr auf Gregor, der ihm mit seinen immer deutlicher hervortretenden Ansprüchen anfieng unbequem zu werden. Darum 23 berief er die Versammlung deutscher Bischöfe und Fürsten für den 24. Januar 1076 nach Worms. Es fragt sich: Hat Heinrich die Bischöfe genötigt, Gregor abzusetzen, oder ist er von den Bischöfen gedrängt worden, in der bekannten Weise vorzugehen? Der deutsche Episcopat hatte damals gröstenteils eine patriotische Gesinnung und ver- harrte gegen Gregor und dessen Neuerungen in Opposition. Man kann sagen: Die Initiative im Verfahren gegen Gregor gieng vielmehr von den Bischöfen aus und wirkte bestimmend auf Heinrich, als umgekehrt; und unter diesen Umständen kamen die Beschlüsze von Worms zu stande, zu denen ich nunmehr übergehe. 1) Zunächst handelt es sich hier um den Brief der Bischöfe an Gregor ¹), den wir zu betrachten haben. Zunächst wird nach demselben von Seiten des deutschen Episcopats eingestanden, dasz die Wahl Gregors eine unrechtmäszige gewesen sei, sodann werden seine Decrete als unerlaubte Neuerungen getadelt. Die deutschen Bischöfe nehmen eine entschiedene Stellung dem Pabsttum gegenüber ein, sie leiten den Episcopat von der Macht des H. Geistes ab, der bei der Ordination wirksam sei, und tadeln, dasz Gregor darin eine Aenderung habe vornehmen wollen. Dann wird die Verbindung Gregors mit der Pataria getadelt. Ferner wird der Eid besprochen, den Gregor einst Heinrich III geleistet, dasz er nie bei Lebzeiten desselben oder seines Sohnes selbst Pabst werden wolle ohne Genehmigung des Vaters und Sohnes, sowie auch der Eid, den Gregor vor den Cardinälen geschworen, dasz er selbst nie Pabst werden wolle. Dann wird zu dem Decret über die Pabstwahl unter Nicolaus II übergegangen und Gregor als eigentlicher Urheber desselben hingestellt. Es wird die Behauptung ausgesprochen, dasz Gregor nach diesem Decret selbst dem Anathem verfallen sei. Dann wird das Verhältnis Gregors zu Mathilde berührt und als ein anstösziges hingestellt, womit auf den gegenwärtigen Gemahl derselben, Herzog Gottfried von Niederlothringen, aufreizend eingewirkt werden sollte. Endlich wird tadelnd einer Weiberregierung gedacht und nach kurzer Zusammenfaszung beschloszen, dasz ihnen Gregor kein Pabst mehr sein könne ²). Hierzu ist zu bemerken: 1) Dasz Gregor einen Eid der erwähnten Art Heinrich III geleistet habe, kann wol nicht bezweifelt werden, weil die Bischöfe auf das bestimmteste versichern, es seien noch sehr viele Bischöfe als Zeugen dafür da, die es selbst mit Augen gesehen und mit Ohren gehört hätten. 2) Dasz Gregor einen Eid der erwähnten Art den Cardinälen geleistet, ist sehr fraglich. 3) Dasz Gregor nach dem Decret des Nicolaus selbst dem Anathem verfallen sei, musz als folgerichtig zugegeben werden. 4) Die Behauptung, dasz Gregor unrechtmäszig Pabst sei, hat ihre Richtigkeit, aber es gehört sich auch, wiederholt darauf hinzuweisen, dasz diese Sache abgethan war, und dasz es damals keine Zeit mehr war, darauf zurückzukommen. 1) Pertz M. T. IV Leg. II, p. 44— 46 mit der Chartula episcoporum. Desgleichen Codex Udalrici ed. Jaffé p. 103— 106. Die Chartula auch bei Bruno, Pertz Script. VII p. 351. Der Brief der Bischöfe auch bei Watterich Vit. Rom. pont. I p. 373— 375.— 2) Quia nemo nostrum, ut tu publice declamabas, tibi hactenus fuit episcopus, tu quoque nulli nostrum amodo eris apostolicus. 24 5) Die Beschuldigung Gregors wegen unerlaubten Umgangs mit Mathilde war eine Brand- fackel, die aus leidenschaftlicher Erregung hervorgieng, und entbehrt eines jeden realen Grundes. 6) Die getadelte Weiberregierung ist auf eine sehr unschuldige Sache zurückzuführen, indem Gregor mit Beatrix, Mathilde und Agnes in einer Weise verkehrte, die durchaus tadellos war, und weil er sich politisch nicht von ihnen bestimmen liesz. Was also bleibt übrig als Hauptbeschuldigung? Die unrechtmäszige Wahl Gregors mit dem, was damit in Verbindung steht, und es war durchaus nicht politisch, nach so langer Zeit darauf zurück zu kommen. Der Beschlusz der Bischöfe zu Worms ist also das Resultat leiden- schaftlicher Erregung und nicht ein Document ruhiger und nützlicher Staatsraison. 2) Aehnliches läszt sich von Heinrichs Brief an die Römer sagen und von seinem Absetzungs- decret an den Pabst ¹). a) Der Brief an die Römer beginnt mit einer nachdrücklichen Betonung der wahren Treue, die Heinrich, wie er hofft, bei den Römern stets finden werde. Sie zeige sich darin, dasz man gleiche Freunde und gleiche Feinde habe. Und da nun der Mönch Hildebrand— so wird Gregor nunmehr genannt— des Königs Feind geworden sei, so fordert Heinrich die Römer zur Feindschaft gegen ihn auf. Dann folgt in kurzem der Inhalt des Briefes an den Pabst. Hierin wird hervorgehoben, dasz Gregor des Königs Erwartungen nicht entsprochen, dasz er sich mehrfacher Eingriffe in des Königs und der Bischöfe Rechte erlaubt und dasz er des Königs Nachsicht und Langmut für Feigheit und Furcht gehalten habe. Dann folgt die Stelle: in ipsum caput insurgere ausus es, mandans quae nosti scilicet ut tuis verbis utar, quod aut tu morereris aut mihi animam regnumque tolleres. Sodann fährt er fort, dasz er dem Drängen der Reichsfürsten nachgegeben habe, indem er die Versammlung derselben zu Worms gehalten ²), dasz von ihnen der Beschlusz der Absetzung Gregors gefaszt und von ihm bestätigt sei. Darum fordere er nun die Römer auf, sich gegen Hildebrand zu erheben, jedoch nicht sein Blut zu vergieszen, sondern ihn, wenn er nicht freiwillig abdanken wolle, zur Abdankung zu zwingen. Dieser Brief verfolgt, wie deutlich zu ersehen ist, eine aufreizende Tendenz. Wie viel Gewicht auf den Vorwurf zu legen ist, dasz Gregor geäuszert habe, er volle entweder selbst sterben oder Heinrich Leben und Reich nehmen, ist schwer zu entscheiden. Wahrscheinlich hat er in dieser scharfen Faszung nicht stattgefunden, wenn er überhaupt gethan worden ist. b) Der Brief an Gregor selbst beginnt: Heinricus non usurpatione*) sed pia dei ordinatione rex Hildebrando jam non apostolico sed falso monacho. Dann folgt in der Anklage gegen den Pabst eine Uebertreibung in allgemeinen Redensarten, mit denen nicht viel gesagt ist. Daran reiht sich der Vorwurf, Gregor habe den Episcopat becinträchtigt, habe nach Gunst beim Volk gestrebt, Hochmut und Selbstüberhebung an den Tag gelegt, Heinrichs Langmut für Furcht gehalten und die Drohung ausgestoszen, dasz er ihm das Reich nehmen wolle, gleich als ob er dazu ein Recht habe. Er sei widerrechtlich Pabst geworden und habe 1) Dieselben finden sich Fertz leg. II p. 46 und 47; ſerner bei Bruno(Pertz VII p. 352 und 353) oder Watterich vit. Rom. pont. I p. 377.— 379(aus Bruno genommen); speciell der Brief Heinrichs an den Papst sieh Cod. Udalr. ed Jaffé p. 101 und 102.— 2) Generalem conventum omnium regni primatum ipsis supplicantibus habui— 3) So bei Pertz, dageg. bei Bruno und im Cod. Udalr. usurpative. 25 das geringe Volk wider die Prälaten aufgereizt. Aus diesen und anderen Gründen befehle ihm der König nach dem Beschlusz der Bischöfe seines Reiches, dasz er von dem päbstlichen. Stuhle herabsteigen solle. Die Schluszworte sind: Ego Heinricus dei gratia rex cum omnibus episcopis nostris tibi dicimus: Descende, descende, per secula damnande. So hat Pertz, und auch im Codex Udalxrici findet sich das per secula dampnande, während Bruno blosz descende hat, was mir das den Verhältnissen entsprechendere und darum richtigere zu sein scheint. Der schlimmste Vorwurf ist auch hier: in regiam potestatem nobis a deo concessam exurgere non timuisti, quam te nobis auferre ausus es minari, quasi nos a te regnum acceperimus, quasi in tua et non in dei manu sit vel regnum vel imperium. Uebrigens ist bemerkenswert, dasz dieser Gedanke in diesem Schreiben des Königs an den Pabst in viel milderer Weise auttritt, als in dem Auszug aus demselben, den er den Römern mitteilt. In dem Briefe an die Römer hatte er diese von seinem Schreiben an Gregor unterrichtet, indem er ihnen den Gedanken- gang des gröszeren Briefes in der Kürze mitteilte“). Heinrich wählt die stärkere Form des Ausdrucks im Auszug des Briefes an die Römer, weil er dieselben gegen Gregor aufreizen wollte; er wählte die mildere und der Wahrheit entsprechendere Form im Hauptbrief an Gregor, weil er diesem gegenüber die Wahrheit der Aeuszerung zu vertreten hatte. Auch wird hier nicht sowol der Hauptnachdruck auf die unziemliche Aeuszerung als solche gelegt, als vielmehr auf den Gesichtspunkt, von dem aus dieselbe gethan ist und auf dem sie beruht, nemlich, wie überhaupt nur Gregor annehmen kann, dasz er irgend welches Recht besitze, dem Könige das Reich zu nehmen. Welches war nun die Antwort des Pabstes auf diesen Brief des Königs? Sie bestand in der Excommunication desselben; diese geschah am 22. Februar 1076 in der Salvatorkirche zu Rom. Die Einzelheiten der römischen Fastensynode, sowie die Reden des Pabstes, die der Excommunication vorangiengen, sind ausführlich zu lesen bei Paul von Bernried ²). Das Anathem Heinrichs IV ³) beginnt mit einem Anruf an den h. Petrus, das Haupt der Apostel, also: Beate Petre, apostolorum princeps, inclina, quaeso ⁴), pias aures tuas nobis et audi me servum tuum, quem ab infantia nutristi et usque ad hunc diem de manu iniquorum liberasti, qui me pro tua fidelitate oderunt et odiunt. Darauf ruft Gregor ihn und die Mutter Gottes und Paulus zu Zeugen an, dasz die Römische Kirche ihn wider seinen Willen zum Pontificate genõtigt habe s5). Deshalb ist er vom Glauben erfüllt, dasz die Christenheit, speziell dem Petrus anvertraut, auch ihm gehorchen müsze. Ihm sei die Schlüszelgewalt gegeben, zu binden und zu lösen. In dieser Ueberzeugung spricht er nun König Heinrich, dem Sohne des Kaisers Heinrich, der in unerhörtem Uebermut sich gegen die Kirche aufgelehnt hat ³), die Regierung des gesammten deutschen und italischen Reiches ab, entbindet alle Christen vom Eid gegen ihn und untersagt einem jeden, ihm wie einem Könige zu dienen. Denn es sei in 1) Haec series epistolae nostrae ad Hildebrandum monachum: Das ist(kürzlich) der Gedankengang unsres Briefes an den Mönch Hildebrand.— 2) Watterich I. p. 512 etc.— 3) Paul von Bernried bei Watterich I p. 516; bei Petrus Pisanus ebendas p. 295; bei Bruno, Pertz VII p. 353 und 354 und im Registr. Greg. bei Jaffé II p. 223 und 224, III, 10a.— 4) Wie auch Bruno hat, dagegen bei Paul v. Bernried u. Petr. Pisanus: quaesumus.— 5) Quod tua sancta Romana ecelesia me invitum ad sua gubernacula traxit.— 6) Qui contra tuam ecclesiam inaudita superbia insurrexit. 26 der Ordnung, dasz der, welcher die Ehre der Kirche zu verringern suche, auch seinerseits die Ehre verliere, die er zu haben scheine. Und weil er denn, so schlieszt er, als Christ ver- schmäht zu gehorchen und sich nicht zu Gott bekehrt, den er verlaszen hat, weil er Umgang mit Gebannten hat und viele strafbare Handlungen begangen hat¹), weil er meine Ermahnungen verachtet und sich von der Kirche separiert und dieselbe zu spalten sucht: so banne ich ihn mit der Feszel des Anathems, damit die Völker es wiszen und billigen, dasz Du bist Petrus, und dasz auf diesen Felsen²) der Sohn des lebendigen Gottes seine Kirche erbaut hat und dasz die Thore der Hölle nichts über sie vermögen werden. Im Anfange des Anathems zieht Gregor die Folgerung, dasz ihm, weil er nicht etwa aus Ehrgeiz, sondern vom Volke gezwungen zur päbstlichen Würde gelangt sei, nun auch unbedingt die gesammte Christenheit gehorchen müsze. Aber auch dieser Gehorsam hat seine be- stimmten Grenzen. Im Vertrauen auf die ihm übertragene Schlüszelgewalt spricht er nun den Bann über den König aus. Doch zunächst untersagt er dem Könige die Regierung und entbindet die Unterthanen vom Eid der Treue und verbietet ihnen, ihm als einem Könige zu dienen. Nach welchem Rechte, fragt man, und aus welcher Machtvollkommenheit thut er dieses? Ein Recht hat er dazu durchaus nicht und diese Handlung ist geradezu eine stratbare. Es werden hier zwei sehr verschiedene Dinge mit einander vermengt, nemlich den König zu bannen und ihm das Reich zu nehmen. Mochte man immerhin damals glauben, der Pabst habe ein Recht den König zu bannen; nimmermehr hatte er eins, einen König abzusetzen oder dessen Unter- thanen vom Eid der Treue zu entbinden. Der Bann konnte nichts anderes als eine kirchliche Censur sein ohne politische und bürgerliche Folgen. Aus demselben Grunde konnte nicht gesagt Werden, wie schon oben erwähnt, der König sei schuldig, weil er in amtlichem Verkehr mit den getrennten Räten blieb. Und warum wird der König gebannt und ihm die Regierung untersagt nach den Worten der Bannformel? 1) Weil er mit Excommunicierten umgeht; davon habe ich gesprochen. 2) Weil er multas iniquitates gethan hat; was waren das für welche? Die Verleumdungen der Sachsen, die der Pabst, ohne die Sache zu untersuchen, als baare Münze annahm. 3) Weil er des Pabstes Ermahnungen verschmäht hat; also deswegen nimmt man einem Könige das Reich und entbindet die Unterthanen vom Eid der Treue? 4) Weil er die Kirche hat spalten wollen: d. h. weil er in der Investiturangelegenheit nicht vollkommen dem Pabst willfahren wollte. 2 Wenn man das alles erwägt, so kann man kaum anders sagen, als dasz ein Misbrauch mit der geistlichen Strafgewalt getrieben wurde, als am 22. Februar 1076 der Pabst in der Salvatorkirche zu Rom das Anathem: Beate Petre, apostolorum princeps über Heinrich aussprach. Bei Paul von Bernried lesen wir nun am Schlusze des Anathems 3): Post haec misit ad diversos epistolas, idem anathema et causas ejus manifestantes, ex quibus has duas interponere praesenti opusculo curamus. Und nun folgt: 1) Der Brief Audistis fratres carissimi und 2) Der Brief Audivimus quosdam, welch letzteren wir bereits genauer analysiert haben. 1) Multas iniquitates faciendo.— 2) Nach der Eesart hanc, sonst tuam.— 3) Watterich I p. 516 u. 517. 27 Der Brief Audistis fratres steht im Registrum merkwürdiger Weise an einer ganz ver- kehrten Stelle, nemlich III, 6. Bei Bruno geht er dem Anathem voran¹); bei Paul von Bernried folgt er dem Beate Petre nach ²) und bei Hugo von Flavigny ³) steht er isoliert und in einem ganz verkehrten Zusammenhang. Hiernach wurde das Anathem nebst den zwei genannten Briefen(auszer noch anderen) versandt, oder wenigstens mit dem ersteren Audistis fratres, und es folgten die anderen dann nach. Beide genannte Briefe waren Begleitschreiben und der Brief Audivimus etc. sollte die Gründe angeben, weshalb der König gebannt sei. Im Registrum folgt am Schlusze des Briefes Audistis fratres: qualiter autem aut quibus pro causis beatus Petrus anathematis vinculo regem alligaverit, in cartula, quae huic inclusa est, plene potestis cognoscere. Unter der cartula, welche dem Briefe eingeschloszen ist, hat man das Anathem selbst zu verstehen. Derselbe Schlusz findet sich bei Paul von Bernried. Bei Bruno fehlt die eben erwähnte Stelle und es folgt dafür unmittelbar das Anathem selbst, und bei Hugo von Flavigny heiszt es: qualiter aut pro quibus causis beatus Petrus anathematis vinculo alligaverit praefatum regem Heinricum in sequentibus literis cognoscere potestis:»Gregorius episcopus, servus servorum dei«.— „Audivimus quosdam-.— Die erstere Schrift geht unmittelbar vorher; von letzterer, als der wichtigsten, ist bereits gesprochen. Der Inhalt der Schrift Audistis fratres beginnt mit leidenschaftlichen Klagen über die Beeinträchtigung der Kirche. Umsonst suche man in früheren Zeiten nach einer Analogie dafür. Die Anhänger St. Peters müsten, wenn sie an die Schlüszelgewalt des Pabstes glaubten und sich darnach sehnten durch ihn zu den Freuden des ewigen Lebens einzugehen, überlegen, wie sie am Schmerze St. Peters teil nähmen. Wer jetzt nicht mit leide, sei auch nicht würdig dereinst die Krone des ewigen Lebens zu empfangen. Darum, heiszt es zum Schlusz, bitten wir um eurer Liebe willen, dasz ihr inbrünstig die göttliche Barmherzigkeit anrufen möget, dasz sie entweder die Herzen der Gottlosen zur Busze wenden möge, oder, indem sie gottlose Anschläge vernichtet, zeige, wie thöricht die sind, welche es unternehmen, den von Christus gegründeten Felsen zu unterwühlen und die göttlichen Privilegien zu verletzen. In dieser Schrift wird also hauptsächlich gefordert, 1) der Glaube an Heinrichs Schuld, ohne dasz dieselbe bewiesen wird, und 2) der unbedingte Glaube an die päbstliche Schlüszel- gewalt. Zum Schlusze folgt die Aufforderung zum Gebet, Gott möge die Frevler zur Busze führen und die Ratschläge der Gottlosen unterdrücken. Somit hatte sich denn ein vollständiger Bruch zwischen König Heinrich und Gregor VII vollzogen; aus der Unklarheit der Situation hatte sich ein Streit herausgebildet, der seinem Character nach die Machtfrage von der Rechtsfrage nicht so, wie es sich geziemt hätte, schied und dabei das Gepräge der Leidenschaftlichkeit nur zu deutlich an seiner Stirne trug. Un- mittelbar mit dieser Thatsache gieng eine Spaltung durch die abendländische Christenheit von den Dünen der Ost- und Nordsee bis jenseits der Alpen, soweit das deutsche Scepter reichte. Ueberall regte der so energisch auftretende, so entschieden ausgeprägte Kampf zwischen den beiden höchsten irdischen Gewalten der Christenheit die Gemüter auf, nötigte sie zu einer Parteinahme und zog sie unwillkürlich in die Sphäre dieses Kampfes hinein. Während nun, 1) Pertz Mon. VII p. 353.— 2) Watterich p. 517.— 3) Pertz Mon. X p. 442. 28 wie es nur zu natürlich war, vom Parteistandpunkt aus auf der einen Seite die aufrichtigen Anhänger Heinrichs für die nationale Sache in die Schranken traten und mit edler Hingabe für die Verwirklichung ihrer Ideen kämpften; während auf der andern Seite die Reformpolitiker der Kirche mit zäher Unnachgiebigkeit für die auf dogmatischer Basis aufgebaute Hierarchie stritten: gab es auch Männer der Mitte, deren stilles Ideal das harmonische Zusammenwirken zwischen König und Kirche blieb, welche die entstandene unheilbar scheinende Differenz zwischen Heinrich und Gregor aufrichtig beklagten und ihrer bekümmerten Stimmung einen poetischen Ausdruck verliehen. Ihre Klänge, in denen sich tiefe politische Weisheit ausspricht, sind uns zum Teil erhalten und klingen aus den düstern Hallen mittelalterlicher Vorzeit gleichsam wie das Abendläuten einer unsichtbaren Kirche zu uns herüber in den Worten: Querit apostolicus regem depellere regno, Rex furit e contra papatum tollere papae. Si foret in medio, qui litem rumpere posset Sic, ut rex regnum, papatum papa teneret, Inter utrumque malum fieret discrecio magna. Dr. Friedrich Braun. Die Fortsetzung folgt im nächsten Programm. 29 Schulnachrichten. I. Lehrverfassung während des Schuljahres von Ostern 1872 bis eben dahin 1873. Prima. (Ordinarius Dr. Collmann.) Griechische Sprache. Homer's Iliade B. XVI. XVII. XVIII, und Griech. Lyriker nach Stoll mit Auswahl(Sommer) 3 Stunden wöchentlich(Pf. Dithmar); Hom. Iliade B. XIX.XX. XXI. XXII; sodann Tragödie Ajas von Sophocles(Winter) 3 St. w.(Dr. Buchenau); Thukyd. I, 24— 103; 125— 139; 145 u. 146; Herod. VIII, 97— 140; IX, 1— 20 cursorisch; Grammatik n. Berger: Moduslehre; schriftl. Cebungen n. Böhme und n. Dictaten, so wie auch Extem- poralien. 3 St. w.(Dr. Collmann). Lateinische Sprache. Horatius Oden B. I u. II mit Auswahl; 11 Oden memoriert(S.), Satiren B. I, 1. 6. 9; II, 1. 6 nebst Wiederholung der Oden(W.). Daneben lat. Aufsätze so- wie Uebungen im Lateinischsprechen und in den Elementen der Logik. 2 St. w.(Dr. Mäünscher). Oicero Tusc. I, 1—Ende; V, 1—23; T'acitus Ann. IV, 1—12; 17— 22;, 32— 35. 39—41(S.); Cicero in Verr. V, 1— 47; Orator 1— 50(W.); cursorisch Cic. de Sen. und de Amic.; schriftl. Uebungen n. Süpfle 2. Thl. und nach Dictaten, fast wöchentliche Extemporalien; Stilistik n. Berger; Loci memor.; Synonymik, kurze Repetition der Grammatik. 7 St. w.(Dr. Collmann). Themata für die lateinischen Aufsätze: 1) De Latino bello ultimo. 2) Quo animo et Aristides et Coriolanus civium injurias tulerint(Tentamen-Arbeit). 3) De Polycrate Samio. 4) De Pisistrato Atheniensi(S.). 5) De Histiaeo Milesio. 6) De Hippia Atheniensi. 7) De Alexandri Magni initiis, oder: Quid sibi velit Horatianum illud(Carm. 2, 1, 21 etc. Audire magnos jam videor duces). 8) T. Manlius Torquatus et in patrem et in patriam pietate in- signis, oder: Explicetur locus ille, qui est apud Horat.(Carm. 4, 4, 57 etc. Gens.. Duris ut 4* 30 ilex tonsa bipennibus etc.). 9) P. Decius Mus et tribunus militum et consul saluti patriae consulit. Deutsche Sprache. Deutsche Literaturgeschichte(Schluss); Schiller, Göthe, Romantiker, Vaterlandsdichter; Fortsetzung von Lessings Laokoon und Lectüre des Nibelungenliedes(S.), Fortsetzung und Schluss des Nibelungenlieds(W.); Declamation von Gedichten und freie Vor- träge der Primaner über selbstgewählte, meist der Deutschen Literaturgeschichte und Privat- lectüre entlehnte Themata. Privatim wurden unter Anleitung des Lehrers im Laufe des Schuljahrs von den Schülern gelesen und in der Klasse besprochen: Klopstock's Messiade, Ges. 1— 3; Lessing's Minna von Barnhelm, Emilie Galotti; Göthes Tasso, Iphigenie auf Tauris, Hermann und Dorothea; Schillers Don Karlos; Voss Luise; die Balladen von Bürger, Göthe, Schiller, Uhland. 3 St. w.(Dr. Buchenau). Themata der deutschen Aufsätze, im Sommer: 1) Die drei ersten Gesänge von Klopstock's Messiade(Oberprima).— Inhalt und Gedankengang der Rede des Cicero für den Milo(Unter- prima). 2) Einfluss des peloponnesischen Krieges auf den sittlichen und politischen Zustand Griechenlands. 3) Warum musste Hannibal im Kampfe mit den Römern unterliegen?(Ten- tamen-Arbeit). 4) Lobrede auf Columbus. 5) Schiller und Göthe, in ihrer geistigen Ent- wicklung verglichen. 6) Kriemhild und Gudrun(Maturitätsarbeit);— im Winter: 1) Die Stätte, die ein guter Mensch betrat, ist eingeweiht, nach hundert Jahren klingt sein Wort und seine That dem Enkel wieder(Göthe: Tasso). 2) Heisst Vergil mit Recht ein nationaler Dichter. 3) Wie bereitet uns Homer im 19. und 20. Buch der Iliade auf die nahende Kata- strophe vor?(Tentamen-Arbeit). 4) Wie wurden die Phönizier ein schifffahrt- und handel- treibendes Volk. 5) Das römische Kaisertum der Deutschen. 6) Charakter des grimmen Ilagen. Französische Sprache. Lectüre: Lesebuch 2. Curs. Cicéron et ses amis p. Boissier p. 17— 60; Bertrand et Raton p. Scribe; schriftl. Uebungen nach Uebungsbuch 2. Curs. und fast wöchentliche Extemporal. 2 St. w.(Dr. Collmann). Hebräische Sprache. Grammatik nach Gesenius, Formenlehre repetiert; Lectüre: Genesis von Kap. 1— 43, Psalm 1. 2. 22. 24. nach Brückne r's Lesebuch. 2 St. w.(Pf. Dithmar). Feligionslehre. Geschichte des Reiches Gottes im Alten Bund bis auf Christus, sodann Geschichte der christlichen Kirche bis 324 n. Chr.; zugleich Wiederholung der Kirchengesch. von 1517— 1648, der Symbolik nach Schmieder und des Evangeliums von Matthäus. 2 St. w. (Dr. Mäinscher). Mathematin. Gleichungen 2. Grades mit einer und mehreren Unbekannten, arithmetische und geometrische Reihen nebst Anwendung auf Zinseszins- und Rentenrechnung mit Uebungen nach Heis; dann Trigonometrie nach Stegmann(S.); Stereometrie nach Stegmann; dann Uebungen über alle Theile der Elementarmathematik(W.) 4. St. w.(OE. Fürstenad³). Weltgeschichte. Wiederholung der morgenländischen, der griechischen und der römischen Geschichte nach Dietsch I,§. 1— 181; zugleich tabellarische Wiederholung der mittleren und neueren Geschichte. 2 St. w.(Dr. Minscher). Physil. Lehre vom Lichte nach Koppe's Anfangsgründe etc. 9. Abschn.(S.); Lehre von der Wärme; Meteorologie, mechanische Eigenschaften der Körper I. Koppe 1. 2. u. 10. Absch. (W.)(Dr. Ritter). 31 Secunda A. (Ordinarius Dr. Bachenau.) Griechische Sprache. Homers Iliade, Einleitung, dann 1. und 2.(S.); 3. und 4. Buch(W.); zugleich metrische Uebersetzung des 1. und 3. Buches nach Vertheilung unter die einzelnen Schüler. 2 St. w.(Dr. Münscher); Xenophons Anabasis IV., Kap. 1— 7 zu Ende, dann Xen. Memorabilien, Einleitung, dann I. Kap. 1. und 2.(S.); Herodot, Einleitung, dann III., Kap. 1— 30; 33— 47; 54— 67; 70(W.); 2 St. w.; Grammatik nach Berger§. 262— 301; Genera und Tempora Verbi, Indicat. Imper. Conj. und Optat. in Hauptsätzen; Infin. Partic. Partikel dν Negationen, Relativ-, Inhalts- und Causalsätze(S.); Berger§. 362— 408; die übrigen Nebensätze orat. obliqua, Figuren(W.) 1 St. w.; Scripta wöchentlich eins und mündliche Uebungen nach Böhme, Extemporalien nach Dictaten 1 St. w.(Dr. Buchena. Lateinische Sprache. Virgil Aen. VII., 500 bis zu Ende; VIII. u. IX., 1— 175; zugleich metrische Uebungen und Memorieren passender Abschnitte(S.)(Dr, Buchenau); Virgils Aen. IX., 176— Ende; X., 362— 510; XI. In Rollen unter die Schüler vertheilt und so memoriert wurden IX., 176— 450; daneben metrische Uebungen(W.) 2 St. w.(Dr. Rothfachs); Livius XXII, Kap. 1 bis zu Ende(S.); Cicero or. p. S. Roscio Amerino, Laelius und p. Ligario(W.) Loci memoriales 45— 52(S.); 53— 56 und Wiederholung aller früheren(W.); Grammatik nach Berger§. 205— 298(S.); 299— 361(W.); Scripta nnd mündliche Uebungen nach Süpfle II. und Bergers stilist. Vorübungen Kap. I, 1— 13; II, 1— 12; III, 1— 18, IV, 1— 6(S.); IV, 7— 16; V, 1— 15; VI, 1—....; Latein. Aufsätze: 1) De pugna ad Trasumennum lacum commissa. 2) Cacus latro ab Hercule occiditur. 3) Quo animo fuerint Romani post pugnam Cannensem. 4) De Cambysis Persarum regis in Aegyptios crudelitate. 5) Helvetii e finibus suis migrantes in Galliam transituri a Caesare repelluntur(nach Caes. de bello gall. I, 2— 29). 6) De Romulo Remoque Romae urbis conditoribus.(Dr. Bachenau). Deutsche Sprache. Erklärung metrischer Formen nach Ph. Wackernagels Ausvahl deutscher Gedichte, Abschnitt I-VI., und Lectüre von Schillers Wallensteins Lager(S.); Repetition der metrischen Formen und Lectüre von Schillers Piccolomini(W.); daneben Uebungen im Declamieren und Aufsätze. 2 St. w.(Dr. Braun). Französische Sprache. Lectüre nach des Lehrers Lesebuch I. Curs. p. 97— 126(S.); 126— 182(W.); schriftliche Uebungen nach des Lehrers Uebungsbuch I. Cursus und Dictaten; Grammatik(unregelm. Verba repetiert; Casuslehre repetiert; Rection gewisser Verba. 2 St. w. (Prof. Collmann). Hebräische Sprache. Leseübungen, Lautlehre, die regelmässigen und gutturalen Verba; Genesis übersetzt von cap. 1— 11. u. cap. 37— 42. n. Brückner(S. u. W.) 2 St. w.(Pf. Dithmar). (Die Schüler aus Secunda B. nahmen an diesem Unterricht Antheil). Leligionslehre. Erklärung der Apostelgeschichte(S.) und des Briefes an die Römer(W.); daneben Wiederholung der Evangelien von Matthäus und Johannes sowie früher gelernter Kirchenlieder und Psalmen. 2 St. w.(Dr. Münscher). Mathematil. Geometrie nach Kunze Kap. 7 bis Ende, dann geometrische Aufgaben, alle 14 Tage eine Stunde arithmetische Uebungen(S.) 4 St. w.; Arithmetik nach Heis, Potenz-, 32 Wurzel-, Logarithmenrechnung, Gleichungen 1. Grades mit mehreren, dann 2. Grades mit einer Unbekannten; Goniometrie.(W.) 4 St. w.(OL. Fürstenau). Weltgeschichle. Geschichte des Mittelalters, von den Hohenstaufen bis Kaiser Sigmund, nach Dietsch II.§. 98— 132.(S.); Ende der Geschichte des Mittelalters bis Kaiser Maximilian I. und Repetition der griechischen Geschichte und des Anfangs der römischen nach Dietsch I. Theil.(W.) 2 St. w.(Dr. Braun). Geographie. Ethnographie und Statistik von Europa. Uebersicht§. 66. Königr. Portugal, Spanien, Frankreich; Königr. Italien§. 67— 70.(S.); Fortsetzung, Deutschland und die übrigen europäischen Staaten,§. 71—86(W.) 2 St. w.(Dr. Ritter). Naturkunde. Botanik, Allgemeines über den Bau der Pflanzen, Beschreibung der wichtig- sten und nutzbarsten ausländischen Pflanzen(S.); Krystallographie(W.); 1 St. w.(Dr. Ritter). Secunda B. (Ordinarius GL. Krause). Griechische Sprache. Homers Odyssee, Lib. IX; I. II. und III., 1- 200(S.); Lib. III. 200— 404, IV u. V(W.) 2 St. w.(Dr. Wiskemann); Xenoph. Anab. IV, 1—7(S.); IV zu Ende und V.(W.) 2 St. w.; Grammatik nach Berger: die Syntax des einfachen Satzes, §. 179— 245.(S.); 245— 266 und Repetition von 179— 245(W.); daneben Wiederholung der Formenlehre§. 1— 179; mündliche Uebungen aus dem Deutschen ins Griechische und wöchentliche Correctur eines Script. domest. oder extemp. nach Böhme. 2 St. w.(Dr. Rothfachs). Lateinische Sprache. Verg. Aen. IV.(S.); V.(W.); 50 Verse etwa wurden memoriert. . 2 St. w.; Cic Cato Major, dann de imperio Cn. Pompeji(S.); Liv. I.(W.); die loci memor. 37— 48 wurden auswendig gelernt, die vorhergehenden repetiert. 4 St. w; Grammatik nach Berger§. 108— 344 mit sämmtlichen exempl. synt. lat.; mündliche Uebungen nach Krebs §. 67— 517, und jede Woche ein Scriptum nach Süpfle II. 4 St. w.(GL. Krause). Deutsche Sprache. Lectüre nach Ph. Wackernagels Auswahl I. II. V., altgriechische, italienische und spanische Formen; Uebungen im Declamieren und Aufsätze. 2 St. w. (Dr. Wiskemann). Französische Sprache. Lectüre nach des Lehrers Lesebuch I. Curs. p. 52— 68(S.); 68— 93(W.); schriftl. Uebungen nach des Lehrers Uebungsbuch I. Cursus; Grammatik(un- regelm. Verba und Casuslehre) 2 St. w.(Prof. Collmann). Hebräische Sprache. Siehe Secunda A. Religionslehre. Erklärung der Apostelgeschichte(S.); das Leben des Apostels Paulus und Erklärung seines Briefes an die Römer(W.); Memorieren des griechischen Grundtextes wichtiger Stellen und Repetition früher gelernter Kirchenlieder und Psalmen. 2 St. w. (Dr. Rothfuchs). Mathematic. Geometrie nach Kunze§. 78— 175, dann geometrische Aufgaben; alle 14 Tage 1 Stunde arithmetische Uebungen(S.) 4 St. w.; Arithmetik nach Heis, erst Repetition von Anfang, dann Lehre von den Potenzen, Wurzeln und Gleichungen 1. Grades mit mehreren Unbekannten; alle 14 Tage 1 Stunde geom. Uebungen(W.) 4 St. w.(OL. Fürstenau). 33 Weltgeschichte. Geschichte des Mittelalters, vorzugsweise der Deutschen von 1125— 1492 n. Chr. nach Dietsch II.§. 87— 160; sodann Geographie und Uebersicht über die Geschichte der Griechen von 1184— 322 und der Römer von 753— 30 v. Chr. 2 St. w.(Dr. Mänscher). Geographie Nale baude wie in Secunda A. Tertia A. (Ordinarius Dr. Braun.) Griechisehe Sprache. Homers Odyssee B. II. III. IV. theilw.(S. u. W.) 2 St. w.(Pfr. Dithmar); Xenophons Anabasis l, 6. bis III, 3.(S.), III, 4 u. 5. u. IV, 1—6(W.); Grammatik n. Berger, Formenlehre von Anfang bis zum Verbum§. 78(S.), von da bis§. 157(W,); Exercitien nach Franke. 4 St. w.(Dr. Braun). Lateinische Sprache. Ovid's Met. VIII, 260— 429; 611 bis zu Ende; IX, 1— 272; X, 1— 77; 86— 147; zugleich Memorieren und Versübungen. 2 St. w. S.(Dr. Deussen); W.(HL. Schaub); Caesar de bello gall. IV u. V.(S.), VI u. VII.(W.); Grammatik nach Berger, Syntax, Casuslehre (§. 108— 172.(S.); Moduslehre etc. von§. 172— 344.(W.), dazu exempla synt. latin. u. Krebs, Anleit. 2. Lateinschreiben, die Casuslehre, Nom. Gen. Dat.§. 137— 182.(S.), Acc. u. Abl. §. 182— 231.(W.); loci memor. 20— 28.(S.); 29— 36. und Repetition der früheren(W.); Exercitien nach Süpfle I, 3. Abth. 7 St. w.(Dr. Braan). Deutsche Sprache. Aufsätze, Declamieren, Erklärung im Lesebuch von Masius II. Bd. vorkommender Gedichte, Biographien mehrerer Dichter; deutsche Conjugation; einige ortho- graphische Partieen.(S. u. W.) 2 St. w.(Pfr. Dithmar). Französische Sprache. Der zweite Cursus von Collmann's Vorschule wurde vollendet; zugleich Repetition der Grammatik und wöchentl. ein théme. 2 St. w.(Dr. Wiskemann). Religionslehre. Erklärung des Alten Testamentes von Anfang bis zu Josua(S.), von da weiter bis zu König Ahab(W.); daneben Erklärung und Repetition von Kirchenliedern. 2 St. w.(Dr. Braun). 1 Mathematifft. Geometrie nach Kambly, Absch. I bis V; alle 14 Tage 1 St. Arithmetik (S.). 4 St. w.; Arithmetik nach Heis von Anfang bis§. 33; Gleichungen des 1. Grades nach Heis§. 61 u. 63; Repetition der Geometrie und geometrische Constructionen(W.) 4 St. w. (GL. Krause). Weltgeschichte. Griechische Geschichte von Anfang bis zur Diadochenzeit n. Dietsch. §. 38— 110. 2 St. w. S.(Dr. Deussen; W.(HL. Schaub). Geographie. Europa: Umrisse, Gebirge, Flüsse, Kanäle; statistische Uebersicht n. Ritter. 2 St. w. S.(Dr. Deussen); W.(HIL. Schaab). Naturkunde. Beschreibung einheimischer Pflanzen aus allen Klassen des Systems, mit Berücksichtigung von Wigand' Flora von Hessen(S.); Gesteinslehre(W.) 1 St. w. (Dr. Ritter). 34 Tertia B. (Ordinarius Dr. Rothfuchs). Griechische Sprache. Homers Odyssee IX, 1- 260(S.); 260— Ende(W.). Gegen 150 Verse wurden nach und nach memoriert. 2 St. w.(Dr. Rothfuchs); Lectüre nach dem Uebungsbuche von Spiess; Repetition von Kap. 1— 16; II. Curs. Kap. 17— 34. 2 St. w.; Grammatik nach Berger; die unregelmässige Deklination und Comparation; die Zahlwörter und Pronomina; die Verba auf uu und ein Theil der Verba anomala. In jeder Woche 2 kleinere Scripta. 2 St. w.(GL. Krause). Latéeinische Sprache. Ovid. Metam. III, 1— 138; 511— Ende S.(Dr. Rothfuchs); IV, 615— Ende; V, 1— 268; 294— 358.(W.) 2 St. w.(HL. Schaub); Caes. bell. gall. I.(S.); II, III. und loci memoriales 1— 20.(W.). Zuweilen eine schriftliche Uebersetzung nebst mündlicher Retroversion. 4. St. w. Grammatik: Repetition und Ergänzung der Casuslehre n. Berger; das Wichtigste der übrigen Syntax im Anschluss an die exempla syntaxis. Extemporalien und mündliche Uebungen aus dem Deutschen ins Lateinische nach Süpfle I. u. Krebs, und wöchentliche Correctur eines Scriptum domest. nach Süpfle I. 3 St. w.(Dr. Rothfuchs). Deutsche Sprache. Erklärung von Gedichten und prosaischen Stücken nach Wacker- nagels Lesebuch III, sowie von ausgewählten Schillerschen Gedichten; Declamation und Auf- sätze(14tägig) 2 St. w. S.(Pfr. Vogt); W.(HL. Schaub). Französische Sprache. Grammatik nach Collmann's Vorschule zu Ende. Gelesen wurde Curs. I. zu Ende und Curs. II, c. 1— 25; wöchentlich ein thème. 2 St. w.(Dr. Wiskemann). Religionslehre. Das Wichtigste aus der Bibelkunde; Erklärung des Alten Testamentes von Anfang bis zum Deuteronomium(S.); Fortsetzung bis zum Buche Esra; Wiederholung früher gelernter Katechismusstücke(W.); daneben Erlernung einiger Kirchenlieder und Sprüche. 2 St. w.(Dr. Rothfuchs). Mathematil. Ebene Geometrie nach Kambly v. A. bis§. 93, alle 14 Tage 1 St. arithm. Uebungen(S.) 4 St. w.; Arithmetik nach Heis§. 1— 26, dann Gleichungen 1. Grades mit einer Unbekannten nach Heis§. 61 und 63; alle 14 Tage 1 St. geom. Repetition(W.) 4. St w. (OL. Fürstenau). Weltgeschichte. Griechische Geschichte von Anfang bis zu Alexanders Tod n. Dietsch I. §. 35— 103. 2 St. w.(Pfr. Vogt). Geographie. Bodengepräge von Europa§. 24. a-— i.; Uebersicht über die deutschen Staaten und Hauptstädte nebst der Eintheilung in Provinzen und Kreise(S.); die Flüsse und Kanäle Europas; statistischer Ueberblick über die übrigen Staaten Europas, ihre Hauptstädte, Pro- vinzen und Kreise.(W.) 2 St. w.(Dr. Ritter). Naturkunde. Wie Tertia A. Ouarta. (Ordinarius Dr. Wiskemann.) Griechische Sprache. Grammatik nach Berger bis zu den verbis liquidis(incl.)§. 1— 122; Lectüre nach Spiess Cap. 1— 8(S.); Cap. 9— 19(W.); wöchentlich ein Scriptum. 5 St. w. (Dr. Wiskemann). 3 35 Lateinische Sprache. Cornelius Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides, Pausanias, Cimon, Lysander(S.) 6 St. w.; Alcibiades, Thrasybulus, Conon, Datames, Epaminondas, Age- silaus, Hannibal(W.) 4 St. w.; Frankes Chrestomathie I, II u. III. mit Auswahl, zum Theil memoriert; Fabeln des Phädrus 1— 20.(W) 2 St. w. Grammatik nach Berger: Syntax, Lehre von den Casus§. 108— 175, dazu die exempla syntaxis latinae 1— 90; das Wichtigste über den Gebrauch der Conjunctionen, der Participia, des Infinitivs nach Spiess III; Extemporalia und häusliche Arbeiten. 3 St. w.(Dr. Wiskemann). Deutsche Sprache. Lesen und Auswendiglernen nach Wackernagels Lesebuch Th. III; Aufsätze.(14tägig.) 2 St. w.(Pfr. Vogt). Französische Sprache. Plötz Elementarbuch I. 41— 91; Repetitionen aus den früheren Lectionen; wöchentlich ein thème, daneben häufig Extemp. 2 St. w. S.(Pfr. Vogt); W. (OL. Fürstenau). Religionslehre. Katechismus 1— 3tes Hauptstück nebst einschlägigen Bibelsprüchen; Memorieren von Kirchenliedern und Psalmen. 2 St. w.(Pfr. Vogt). Mathematik. Rechnungen des gemeinen Lebens nach Fölsing II. Kap. 2, 4, 5, 6, 7. (S.) 3 St. w.,(W.) 2 St. w.; Geometrie nach Kambly v. A. bis§. 50.(W.) 2 St. w.(OL. Fürstenau). Weltgeschichle. Erzählungen aus der deutschen Geschichte von Anfang an bis zu Ende der Hohenstaufen(S.), von da weiter bis 1815(W.) 2 St. w.(Dr. Braun). Geographie. Dasselbe wie in Tertia B. 2 St. w.(Dr. itter). Naturkunde. Vögel(S.); Säugethiere(W.) 1 St. w.(Dr. Ritter). Quinta. (Ordinarius: im Sommer: Dr. Deussen; im Winter: HL. Schaub.) Lateinische Sprache. Grammatik nach Berger: Repetition der regelmässigen Formen- lehre und Erlernung der unregelmässigen bis§. 92; Lectüre nach Spiess II, Abschnitt 1, 2 u. 3, damit verbunden einige syntaktische Hauptregeln. Wöchentlich zwei schriftliche Arbeiten. 10 St. w. S.(Dr. Deussen); W.(HL. Schaub). Deutsche Sprache. Aufsätze, Dictate aus der römischen Geschichte, Auswendiglernen im Lesebuch von Ph. Wackernagel II. vorkommender Gedichte; Prosalectüre aus demselben Buche. 4 St. w. S.(Dr. Deussen); W.(Pf. Dithmar). Französische Sprache. Erlernung von Vocabeln und Uebersetzen nach Plötzs Elementar- buch Cap. 1— 32; wöchentlich ein thème, daneben häufige Extemp.(S). 2 St. w.(Pf. Vogt); Erlernung von Vocabeln und Uebersetzen nach Plötzs Elementarbuch Cap. 1— 40; wöchentl. ein thème. 2 St. w. W.(HL. Schaub). Religionslehre. Biblische Geschichte des neuen Testaments nach dem Baseler Lehrbuch; Kirchenlieder memoriert; das I. II. u. III. Hauptstück des lutherischen Katechismus memoriert; Bibelsprüche gelernt. 2 St. w. S.(Dr. Deussen); W.(Pf. Dithmar). 36 Mathematilt. Bruchrechnen nach Fölsing I; Decimalbrüche und Anfang der Schluss- rechnung. 3 St. w.(GL. Krause). Geographie. Das wichtigste von Europa nach Ritter§. 16. 24. und Anhang S. 295. 2 St. w. S.(Pf. Vogt); W.(HL. Schaub). Naturkunde. Anfangsgründe der Botanik(S.); Beschreibung und Vergleichung bekannter, einheimischer Wirbelthiere(W.) 1 St. w.(Dr. Ritter). Schönschreiben. 3 St. w.(Dr. Rothfuchs). Sexta. (Ordinarius Pfr. Vogt.) Lateinische Sprache. Die regelmässige Formenlehre nach Berger; Erlernung von Geschlechtsregeln und Vocabeln, mündl. und schriftl. Gebungen nach Spiess I.; wöchentl. ein Extemporale. 10 St. w.(Pf. Vogt). Deutsche Sprache. Aufsätze, Dictate aus der griechischen Geschichte; Memoriren im Lesebuch von Ph. Wackernagel I. stehender Gedichte; Lesen von Prosastücken.(S. u. W.) 2 St. w.(Pf. Dithmar). Religionslehre. Biblische Geschichte des alten Testaments nach dem Baseler Lehrbuch von Anfang bis zum Aufenthalt des Volkes Israel in der Wüste.(S.) 2 St. w.(Pf. Dithmar); Die biblischen Geschichten des alten Testaments von Cap. 26 an bis zum Schluss des alten Testaments nach dem Baseler Lehrbuche; Kirchenlieder memoriert. 3 St. w.(W.)(Pf. Vogt). Mathematir. Rechnen nach Fölsing I. Cap. 1— 10.(S.) 4 St. w.(OL. Fürstenau); Multiplication und Division mit ganzen benannten Zahlen; Anfänge des Bruchrechnens bis zur Subtraction mit Brüchen, nach Fölsing I. Cap. 10, 4., F.— Cap. 13.(W.) 4 St. w.(Pf. Vogt). Geographie. Uebersicht über Europa und Australien, Anhang S. 295.(S.); Elemente der mathematischen Geographie; Amerika und Afrika. S. 291— 293.(W.) 2 St. w.(Dr. Ritter). Schönschreiben. 3 St. w.(Dr. Rothfachs). Religionslehre für die Schüler römisch-katholischer Confession. Für die Schüler aus den unteren Classen: Glaubenslehre nach dem Katechismus von der»Taufe« nach kurzer Wieder- holung bis zum»Busssakrament« incl. In der Geschichte des Reiches Gottes von der»Befreiung⸗ aus Aegypten nach kurzer Wiederholung bis zum»Tode« Davids(S.). Vom»Busssakrament- nach kurzer Wiederholung bis zum»Gebete« incl. Schluss und Beginn der Glaubenslehre bis zum»ersten Artikel«., In der Geschichte des Reiches Gottes von»Davids Tod« bis zur Herr- schaft der Makkabäer resp. des Mattathias(W.). Für die Schüler aus den oberen Classen: Von der»Darstellung des Gewissens« bis zur »Christlichen Selbstliebe«(S.) 1 St. w. Von dieser bis zur Lehre von der»Restitution« incl.; kurze Wiederholung und Fortsetzung der Sittenlehre bis zum Schluss, Beginn und Einleitung bis zur»Uroffenbarung«.(W.) 1 St. w.(Pfr. Will). Gesang. I. Abtheilung: Einüäbung von Chören von Händel, Mozart, Haydn, Men- delssohn u. A. für Sopran, Alt, Tenor und Bass, sowie von B. Klein für 4 Männerstimmen in je 1 Stunde für die Ober- und Unterstimmen. Choralgesang nach dem kleinen evangelischen Gesangbuche für die vereinigten 4 Stimmen. 1 St. w. II. Abtheilung: Die ungeübteren Schüler aus Tertia und Quarta sangen aus Bönicke's Choralgesangbuche, sowie ein- und zweistimmige Lieder aus Erk und Greefs Sängerbain 1. Heft. 1 St. w. Choralgesang mit der III. Abth. gemeinschaftlich. 1 St. w. III. Abtheilung; Die Schüler der Sexta und Quinta sangen die leichteren Uebungen aus Bönicke's Choralgesangschule, sowie ein- und zweistimmige Lieder aus Erk und Greef's Sängerhain. 1 St. w.(GL. Fürstena³). Leibes-Uebungen im Sommer. Frei- und Ordnungs-Uebungen, sowie leichtere Uebungen an den Geräthen für die Turner der 4 untern Klassen, Sexta bis Tertia B; für die Schüler der oberen Klassen vorwiegend Geräth-Uebungen. Zu Grunde gelegt wurden: der in Berlin bei W. Hertz erschienene neue Leitfaden für den Turnunterricht in den Preussischen Volks- schulen, sowie Eiselens Abbildungen von Turnübungen. Die Vorturner wurden zu besonderer Zeit unterwiesen. 9 St. W.(Dr. Deussen). Druckfehler. S. 31. Z. 7: Füge hinzu! 70— 86; 120— 128.(W.);— Z. 20: VI, 1—33. —o= deee— II. Chronik des Gymnasiums. Nachdem die Aufnahme-Prüfung am 10. vollendet war, wurde das Schuljahr Donnerstag den 11. April mit einer gemeinsamen Andacht und mit der Aufnahme von 39 neuen Schülern eröffnet. An demselben Tage schied der Hülfslehrer Karl Pauli aus unserem Gymnasium, an welchem er von Herbst 1868 an mit grossem Eifer und gutem Erfolg thätig gewesen war, um an der Realschule der polytechnischen Gesellschaft zu Frankfurt a. M. eine Lehrerstelle zu übernehmen. Um seine Stelle auszufüllen, begann am 17. April Pfarrer extr. Karl Vogt, gebürtig aus Weimar bei Kassel und bisher Conrector an der reorganisierten Stadtschule zu Melsungen, seine Thätigkeit am hiesigen Gymnasium. Der Turn-Unterricht nahm seinen Anfang Donnerstag den 25. April und zwar unter der Leitung des Hülfslehrers Dr. Deussen, nachdem OL. Dr. Buchenau, der diesen Unterricht früher geleitet hatte, auf seinen Wunsch von demselben entbunden worden war.— Die Er- öffnung der Schwimm-Anstalt fand am 31. Mai statt. 5* 38 Vom 15. bis 17. Mai nahm Herr Provinzial-Schulrath Dr. Rumpel eine Revision sämmtlicher Classen des Gymnasiums vor, an deren Schluss er die Lehrer zu gemeinsamer Berathung ver- sammelte und ihnen seine Beobachtungen über den Stand des Gymmasiums mittheilte. Das Tentamen der Prima wurde vom 27. bis 31. Mai abgehalten., Im Juni fanden mehrfache Lehrer-Conferenzen statt, um für die einzelnen Classen das Mass der Zeit zu den häuslichen Arbeiten der Schüler zu bestimmen. Mittwoch den 12. Juni Nachmittags fand eine Prüfung der Tertia B. und Quarta statt. Am 18. und 19. Juni machten die Schüler der drei oberen Classen in Begleitung von Dr. Deussen eine Turnfahrt nach Fritzlar, Gudensberg, Maderstein und Felsberg; die Schüler der unteren Classen machten mit ihren Ordinarien Spaziergänge in die Umgegend. Sonnabend den 7. Juli wurden die Lectioncn Vormittags 11 Uhr geschlossen. Die darauf beginnenden Sommerferien dauerten bis zum 29. Juli. Während der Ferien langte am 11. Juli eine Verfügung des Königl. Provinzial-Schul- collegiums an, in Folge deren sämmtliche ordentliche Lehrer des Gymnasiums durch Besol-— dungs-Zulagen erfreut wurden. Sonntags den 11. August nahmen Lehrer und Schüler des Gymnasiums an der Feier des heiligen Abendmahls theil. Am 2. September wurde die Erinnerung an den Sieg bei Sedan durch einen Rede-Act in Verbindung mit Declamationen und Gesängen gefeiert. Die Festrede wurde von dem Director gehalten. Am Nachmittag schlossen sich Lehrer und Schüler des Gymnasiums der gemeinsamen Festfeier an, welche auf dem Marktplatz und sodann auf dem Kappeler Berge stattfand. Nachdem die schriftliche Maturitätsprüfung bereits Dienstags den 23. August begonnen hatte, wurde die mündliche Prüfung am 9. September unter dem Vorsitz des Herrn Provinzial- Schulraths Dr. Rumpel abgehalten. Die Aufgabe zum deutschen Aufsatz war:»Kriemhilde und Gudrun«; die zum lateinischen: »Quid sibi velit Horatianum illud: Quis non Latino sanguine pinguior— Campus sepulcris impia proelia— testatur(Carm. 2, 1, 29— 31). Zur mathematischen Arbeit waren folgende Aufgabeu bestimmt: 1) In eine Kugel ist ein Cylinder mit quadratischem Axenschnitt construirt; wie gross sind die Theile der Kugel, welche sie nicht mit dem Cylinder gemein hat? 2) In einem Dreiecke, dessen Seite= 328 ist, wird der Winkel æ durch die Höhe in die beiden Theile d*)= 44 45 37“ und= 60⁰ 8 14“ getheilt; wie gross sind die übrigen Stücke des Dreiccks? 3) G+ 9**f 22= 318 æ+ 9— 2= 16 d„hy— ae 39. 4) Ein Kapitalist besitzt ein Vermögen von 80000 Thalern, welches sich zu 49⅛ verzinst. Nach 20 Jahren ist sein Kapital auf 95000 Thaler angewachsen; wieviel hat er jährlich verbraucht? Sonnabend den 21. September wurden die Lectionen um 10 Uhr geschlossen und zugleich wurden die acht Abiturienten(siehe dic nachfolgende statistische Uebersicht!) in der Aula des Gymnasiums von dem Director mit einer kurzen Ansprache feierlich entlassen, nachdem zuvor 39 der Oberprimaner O. Bötte durch eine kurze Lateinische Rede über den Homerischen Spruch: eIc 0luνπσο ειιτοο α&νμννμεsα τναεα τταονε(II. 12, 243) Abschied genommen hatte. Montags den 13. October wurden die Lectionen nach 3wöchentlichen Herbstferien um 8 Uhr Morgens mit einer gemeinsamen Andacht wieder eröffnet. Am 18. October verliess Dr. Paul Deussen, welcher seit Ostern 1871 als wissenschaft- licher Hülfslehrer und seit Ostern 1872 auch als Turnlehrer thätig gewesen ist und sich in beiden Beziehungen um unsere Anstalt verdient gemacht hat, das Gymnasium, um in Genf die Erziehung einos jungen Russen zu übernehmen. Zum Ersatz für Dr. Deussen begann Dr. Georg Flügel, gebürtig aus Kassel, der zu Ostern d. J. zu seiner Ausbildung dem Gymnasium zu Kassel zugewiesen worden war, seine Thätigkeit als Hülfslehrer am hiesigen Gymnasium; allein da er aufgefordert wurde, die Stelle eines ordentlichen Lehrers am Kaiserlichen Collegium zu Mülhausen zu übernehmen, so verliess er uns mit Genehmigung der vorgesetzten Behörde bereits am 9. November wieder. An seine Stelle trat mit dem 11. November als Hülfslehrer Candidat Hermann Schaub aus Lichtenau, der seit Ostern d. J. zu seiner Ausbildung am Gymnasium zu Frankfurt beschäftigt ge— wesen war. Am 6. November fanden Prüfungen der Secunda B. und Tertia A, am 4. December Prüfungen der Prima und Secunda A. statt. Das schriftliche Tentamen der Prima wurde vom 25— 29. November abgchalten. Die Weihnachtsferien dauerten vom 21. December bis zum 6. Januar. Bei dem Ordensfest am 18. Januar wurde von Seiner Majestät dem König dem Director der rothe Adlerorden 4. Classe verliehen. Mittwoch den 12. Februar fanden Prüfungen der Quinta und Sexta statt. Die schriftliche Maturitäts-Prüfung wurde vom 10. bis 14. Merz, die mündliche Montag den 24. Merz unter der Leitung des Herrn Provinzial-Schul-Raths Dr. Rumpel abgehalten.(Das Ergebnis sicehe am Ende der statist. Uebersicht!) Die Aufgabe zum deutschen Aufsatze lautete: „Iphigenie von Göthe«, die zu dem lateinischen Aufsatz: De Demosthene libertatis Graecorum pro- pugnatore; die mathematischen Aufgaben: 1) Eine gerade vierseitige Pyramide, deren Grundfläche ein Quadrat mit der Seite a ist, hat zu Seitenflächen Bestimmungs-Dreiecke eines regelmässigen Zehnecks. Wie gross sind Inhalt, Oberfläche und Neigungswinkel dieser Pyramide? 2) Seite, Winkel und Fläche eines Dreieckszu berechnen, wenn= 1066, 6= 231,= 76⁰ 18 522. 3)„+= 21 aν„12 92= 333. 4) Eine jetzt zahlbare Schuld von 5070 Thalern soll in 18 jährlichen Terminen zu gleichen Summen abgetragen werden. Wie hoch muss man diese Terminabzahlungen aufsetzen, wenn die Zinseszinsen zu 4 ½ 9 gerechnet werden, und die erste Zahlung nach einem Jahr zu leisten ist? Am 22. Merz wurde der Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers in dem grossen Hörsaal des Gymnasiums in gewohnter Weise gefeiert. Die Festrede hielt OL. Fürstenau und zwar über die Bedeutung des grossen Kurfürsten für die Entwickelung des Preussischen Staates. 40 Mit dem Ende des Schuljahres tritt für unser Gymnasium ein schwerer Verlust ein. Oberlehrer Fürstenau, welcher seit Beginn des Jahres 1856, also länger denn 17. Jahre, fast den gesammten mathematischen und seit Herbst vorigen Jahres auch französischen Unterricht ertheilt, und welcher seit Sommer 1862 die Gesangübungen am Gymnasium geleitet hat, wird uns demnächst verlassen, da er laut einer Mittheilung des Königlichen Prov.-Schulcollegiums vom 7. Merz d. J.(S. 895.) zum Director des Realgymnasiums zu Wiesbaden berufen ist. In ihm verliert das Gymnasium einen Lehrer, der sich in jeder Beziehung um dasselbe in hohem Grade verdient gemacht hat, und dem unsere Anstalt stets ein dankbares Andenken bewahren wird. Möge ihm die hohe Achtung, in welcher er hier bei Lehrern und Schülern gestanden, auch in seiner neuen Stellung zu Theil werden! Von den während des Schuljahrs ergangenen höheren Verfügungen dürfte folgende für das Publicum von Bedeutung sein: Durch Beschluss des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Ange- legenheiten vom 27. September(Nr. 30787.) wurde das Schulgeld mit Rücksicht darauf,»dass die Stadt Marburg zur Unterhaltung der Anstalt keinen Zuschuss leiste« in der Art erhöht, dass in Zukunft das jährliche Schulgeld für I. 24, für II. und III. 20, für IV. und V. 16, für VI. 12 Thaler betragen solle. Die Bibliothek des Gymnasiums, sowie dessen übrige Sammlungen sind aus Staatsmitteln in herkömmlicher Weise vermehrt worden. An Geschenken erhielt dieselbe von Herrn Buch- händler Elwert dahier: A. Vilmar, die Genieperiode; Hinrichs, Verzeichnis der in 1872 erschienenen Bücher. Für diese Gaben danke ich im Namen des Gymnasiums. III. Statistische Uebersicht. A. Die Lehrer des Gymnasiums. (Die Namen derselben finden sich in einer diesen Nachrichten am Schluss beigefügten Uebersicht). B. Die Schäler des Gymnasiums. Die Zahl derselben betrug bei Eröffnung des Schuljahrs 214, von welchen 34 der Prima, 19 der Secunda A, 33 der Secunda B, 24 der Tertia A, 30 der Tertia B, 25 der Quarta, 24 der Quinta, 25 der Sexta angehörten. Darunter waren 203 evangelischer, 8 katholischer Confession, 3 israelitischen Glaubens. Ihrer Herkunft nach befanden sich darunter 132 Einheimische, 80 aus anderen Theilen des Reichs, 2 Ausländer. Im Laufe des Schuljahrs traten noch 9 Schüler in das Gymnasium ein, 1 in Secunda B, 1 in Tertia B, 4 in Quarta, 1 in Quinta, 2 in Sexta. 41 Dagegen verliessen 30 Schüler die Anstalt. Am 21. September wurden nämlich folgende Ober-Primaner mit dem Zeugnis der Reife aus dem Gymnasium entlassen: 1) Otto Bötte aus llofgeismar, 20 ¼ Jahr alt, 5 ¼ Jahr im Gymnasium, 2 ½ Jahr in Prima; studiert dahier Theologie und Philologie. 2) Gustav Wurzer aus Brotterode, 19 ¼ Jahr alt, 9 ¼ Jahr im Gymnasium, 2 ¼ Jahr in Prima; studiert dahier Jurisprudenz. 3) Otto Münscher aus Marburg, 20 Jahr alt, 11 ½ Jahr im Gymnasium, 2½ Jahr in Prima; studiert dahier Medicin. 4) Otto Weber aus Melsungen, 20 ¼ Jahr alt, 7 Jahr im Gymnasium, 2 ½ Jahr in Prima; studiert dahier Naturwissenschaften. 5) Oscar Handschuh aus Homberg, 20 ¼ Jahr alt, 3 Jahr im Gymnasium, 2 ½ Jahr in Prima; studiert dahier Jurisprudenz. 6) Johannes Hahn aus Wolfshausen, 19 Jahr alt, 8 ¼ Jahr im Gymnasium, 2 ½ Jahr in Prima; studiert dahier Theologie. 7) Max Ramdohr aus Eisleben, 19 ¾ Jahr alt, 3 ¼ Jahr im Gymnasium, 2 ¼ Jahr in Prima; studiert Medicin. 8) Adolf Biskamp aus Treysa, 20 ¼ Jahr alt, 7 ¾ Jahr im Gymnasium, 2 ½ Jahr in Prima; studiert Theologie. Ausserdem verliessen 22 Schüler die Anstalt, ohne den Cursus vollendet zu haben: aus Prima zwei(einer ohne Angabe der weiteren Bestimmung, einer wurde ausgewiesen), aus Secunda A. drei(einer, um zu einem practischen Beruf überzugehen, einer ohne Angabe der weiteren Bestimmung, einer zum Studium der Chemie), aus Secunda B. sechs(fünf, um zu einem nichtwissenschaftlichen Beruf überzugehn, einer, um seinen Eltern zu folgen), aus Tertia A. vier zu einem practischen Beruf, aus Tertia B. zwei zu demselben Zweck, aus Quarta einer zu demselben Zweck, aus Quinta drei(zwei, um ihren Eltern nach andern Orten zu folgen, einer, um auf die hiesige Realschule überzugehen), aus Sexta einer, um seinen Eltern an einen anderen Ort zu folgen. Ummittelbar vor dem Schluss des Schuljahrs beträgt demnach die Zahl der Schüler 193, welche nach ihren Classen und Abtheilungen hier aufgeführt werden. Namen. V Geburtsort. Namen. Geburtsort. Zweite Abtheilung. I. Prima. 12. Wilhelm Huhn 1 Spangenberg Erste Abtheilung V 13. Karl Weber Melsungen. 1. Julius Bezzenberger Schweinsberg. 14. Friedrich Gies Schwarzentels. 2. Florentius Jüngst Anzefahr. 15. Karl Huhn Spangenberg. 3. Friedrich Sippel Cappel. 16. Paul Weinmeister Marburg. 4. Konrad Dörr Treysa. 17. Wilhelm Amrhein Marburg. 5. Ernst Stammler Neckarsteinach. 18. Emil Grimm Marburg. 6. Karl Uhrhan Jesberg. 19. Karl Dickel V Paulsgrund. 7. Karl Stern. Ockershausen. 20. Ludwig Grau Marburg. 8. Friedrich Reinhard Homberg. 21. Konrad Klipp Kassel. 9 Karl Mergard Nauhbeim. 22. Karl Reinemann Heimbach. 10. Heinrich Herbener Marbach. 23. Hermann Marseille Homberg. 11. Heinrich Kehr Kassel. 24. Paul Wigand Marburg. 42 Namen. Geburtsort. Namen. Geburtsort. 26. Otto Krause Marburg. I enne 27. Ludwig Palk Marburg. 1 3 3—. 28. Georg Kleinschmidt Carlshafen. 1. Georg Hunrath. Kirchhain. 2. Leop. Kuchenbecker Schaumburgh. Rosen- IV. Tertia A. thal. Erste Abtheilung. 3. Friedrich Francke Hofgeismar. 1. Karl wolff Marburg 4. Gustav Feyerabend Felsberg. 2. Karl Vorländer Marburg. 5. Wilhelm Uckermann Wetter. 3. Friedrich Wolff Marburg. 6. Georg Heuser Marburg. 4. Heinrich Menche Viermünden. 7. Walter Hempfing Marburg. 5. August Vilmar Hanau. 8. Oscar Winneberger Marburg. 6 Eduard Muller Battenberg. 9. August Puchs Treysa. 7. Ernst Hassenkamp Prankenberg. 10. Karl Pfeifler Berleburg. 8. Wilhelm Roser Marburg. 11. Karl Endemann Fronhausen. 3 12. Hans Strahl Berlin. Zweite Abtheilung. Zweite Abtheilung. 9. Wilhelm Möller Abterode 3. Wilhelm Dörfftler Kassel. 10. Karl Bantzer Ziegenhain. 14. Wilhelm Haas Niederbeisheim. 11. Hermann v. Roques Treysa. 5 Wilhe Foſlan 12. August Stamm Borken. 15. Wilhelm Keller Rinteln. 13 Feiehard Leding Marbutg .. 5 G 0. 1 6 4 8 8. 16. Karl Hempfing Marburg. 14. Earl L'ieifer“ Marbuls. 15. Friedrich Henze Marburg. 16. Friedrich Heeger Hessenstein. III. Secunda B. 17. Karl Pfaff Oberrosphe. Tiate Adiheiſne. 18. Gustav Kessler Mänedorf i. d. Schweiz 1. Julius Winneberger Marburg. 9. K Sao 3 Ll Nl. rg. 5 2. Ludwig Happich Kirchhain. 19. Fall Klehpe Zierener 3. Karl Bichmann Frankenberg. 20. Otto Soldan 3 Lieren vol. 4. Georg Unverzagt Marburg. 21. Friedrich Möbus Marburg. 5. Reinhard Heldmann Weitershausen. 6. Karl Roser Marburg. 1.. 7. Eduard Bromm Rauschenberg. V. Tertia B. 8. Ludwig Römer Kirchhein. Erste Abtheilung. 9. Ferdinand Hartert Marburg. 1. Karl Wieber Castellann. Zweite Abtheilung. 2. Heinrich Knauff Steina. 10. Emil Engeland Frankenberg. 3. Emil Sardemann Wesel. 11. Heinrich Regenbogen Marburg. 4. Theodor Bücking Grosscelheim 12. Wilhelm Jacobi Burghaun. 5. Adolf Pfeifer Berleburg. 13. Gustav Melde Grossenlüder. 6. Gustav Spindler Hofgeismar. 14 Eduard Wiessner Laasphe. 7. Heinrich Hohl Speckswinkel. 15. Karl Zülch Martinhagen. 8. Friedrich Zimmer Amöneburg. 16. Gerhard Wigand Heringen. 9. Adolf Holzschue Kassel. 17. Karl Schaumberg Obervorschütz. 10. Karl Fulda Allendorf a. W. 18. Wilhelm v. Apell. Rotenburg. Zweite Abtheilung. 19. Eynst Koch Schönstadt. 11. August Schlötel Marburg. 20. Wilhelm v. Starck Horsowitz. 12. Theodor v. Witzleben Washington 21. Adolf Ulrich Oberurf. 13. Heinrich Israel Michelsrombach. 22. Karl Heldmann Weitershausen. 14. Konrad Riebeling Schwarzenborn. 23. Eduard Sievers Gilsa. 15. Hermann Müller Amöneburg. 24. Richard Keller Mexiko. 16. Philipp Duysing Bischhausen. 25. Ludwig Theys Brotterode. 17. Ferdinand Wigand Marburg. 43 0—0 Namen. Geburtsort. Namen. Geburtsort. 18. Eduard Bencke Karl Fuchs Georg Stökenius . Hermann Grosch 2. WolfgangHassenpflug Christiam Trapp . Otto Siebert. . Otto Handschuh 3. Ludwig Roser . Max Lohmeyer .Friedr. . Emil Fleischhut v. Baumbach VI. Quarta. Erste Abtheilung. . Georg Bezzenberger .August Wagner Georg Kattmann . Eduard Fürstenau . Konrad Dörffler . Georg Fendt .August Schedtler Ferdinand Wigand .Arthur Bertling .Aaron Rothschild . Otto Kleinschmidt . Hermann Fink . Wilhelm Bantzer . Ernst Weiss Zweite Abtheilung. . Ernst Wolff Gottlieb Rücker . Eduard Fischer . Wilhelm Schaub . Heinrich Daniel . Hugo Eichelberg 3 Friedrich V. . Georg Cöster . Heinrich Beil Stark Georg Sander . Otto Scheffer .Otto Schroedter . Paul Ramdohr . Max Dörlam VII. Quinta. Erste Abtheilung. .Otto Uckermann Hermann Staudinger . Georg Lappe Marburg. Marburg. Neustadt. Neustadt. Eschwege. Marburg. Neukirchen. Flörsbach. Marburg. Weissensee. Kassel. Leckringhausen. Schweinsberg Ober-Ofleiden. Rödgen b. Friedberg. Marburg. Marburg. Marburg. Amöneburg. Marburg. Frankfurt a. M. Erxdorf. Netra. Gemünden. Ziegenhain. Nieder-Wildungen. Marburg. Bornhöved. Marburg. Altmorschen. Rosenthal. Marburg Horsowitz i. Böhmen. Rosenthal. Schönbach. Fleckenbühl b. Schön- stadt. Rauschenberg. Hettstädt bei Mans- feld. Sondershausen. Marburg. Wetter. Sassmannshausen. Rauschenberg. . Rudolph Steinhaus . Karl Göbel .Reinh. Klingelhöfer . Karl Heyer .Karl Rumpf . Ludwig Ulrich Zweite Abtheilung. . Rudolph Uhrhan .Karl Hüter . Karl Pauli . Reinhard Brauns .Paul Ehrhardt . Georg Moll . Reinhold Schroedter . Ernst Krause . Julius Gies . Friedrich Adolf Handschuh . Heinrich Stumpf .Wilhelm Duysing. Buch VIII. Sexta. Erste Abtheilung. . Hermann Spindler . Heinrich Rudolph .Franz Bersch . Heinrich v. Knoblauch . Wilhelm Wieber . Heinrich Ibelshäuser . Robert Schwaner . Karl Marseille . Friedrich . Herman Zülch . Julius Falck . Karl Bersch . Eduard Hoffmann Carius Zweite Abtheilung. Adolf Heyer . Hermann . Albert Lederer . Karl Grimm . Gustav Sporleder Ernst Brehm .Richard Greeff . Heinrich Zeiss . Karl Siebert . Karl Klee . Ferdinand Bang . Johannes Wolff z. Gustav Schäfer . Max Bess Schedtler Kassel. Wetter. Amöneburg. Kloster Arnsburg. Marburg. Marburg. Jesberg. Marburg. Fortbach b. Hachborn. Eiterfeld. Marburg. Allendorf a. d. L. Hettstädt b. Mansfeld. Marburg. Niederaula. Fritzlar. Flörsbach. Marburg. Bischhausen. Hofgeismar. Marburg. Marburg. Marburg.. Pfalzfeld(St. Goar). Oberorke. Marburg. Homberg. Heidelberg. Kassel. Marburg. Marburg. Narburg. Kloster Arnsburg. Amoneburg. Marburg. Marburg. Jesberg. Kassel. V Elberfeld. arburg. Fr onhausen. Marburg. Marburg. Marburg. Mar burg. Hamburg. Am Ende des Schuljahres, den 8. April d. J., werden folgende Ober-Primaner mit dem Zeugnis der Reife zur Universität entlassen werden: 1) Julius Bezzenberger aus Schweinsberg, 21¼ Jahr alt, 7 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Theologie studieren. 2) Florentius Jüngst aus Anzefahr, 21 Jahr alt, 1 ¼ Jahr in der Prima; wird Philo- logie und Geschichte studieren. 3) Fridrich Sippel aus Cappel bei Marburg, 20 ¼ Jahr alt, 12 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Medicin studieren. 4) Konrad Dörr aus Treysa, 20 ¼ Jahr alt, 7 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; widmet sich dem Studium der neueren Sprachen. 5) Ernst Stammler aus Neckarsteinach, 20 ¼ Jahr alt, 6 Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Jurisprudenz studieren. 6) Karl Mergard aus Nauheim, 19¼ Jahr alt, 6 i Jahr im Gymnasium, 2 Jahr in Prima; wird Naturwissenschaften studieren. IV. Ordnung der öffentlichen Prüfung. Montag den 7. April. Vormittags. Choralgesang: Wachet auf, ruft uns. Von 8 9 ½ Uhr: Prima. Lateinisch. Collman. Geometrie. Fürstenau. Von 94— 10 ¼ Uhr: Secunda A. Cicero. Buchenau. Religion. Münscher. Von 10 ¾— 12 Uhr: Secunda B. Livius. Krause. Geographie. Ritter. Pranzösisch. Collmann. Nachmittags. Von 2—3 Uhr: Quarta. Griechisch. Wiskemann. Mathematik. Fürstenau. Von 3— 4 Uhr: Cuinta. Lateinisch. Schaub. Deutsch. Dithmar. Von 4— 5 Uhr: Seaxta. Religion und Lateinisch. Vogt. 45 Dienstags den s. April. Vormittags. Von 8—9 Uhr: Tertia A. Cäsar. Braun. Mathematik. Krause. Von 9— 10¾ Uhr: Tertia B. Cäsar. Rothfuchs. Geschichte. Vogt. Sodann Gesang: Choral:»Nun lob mein Seel«. Deutsche Rede des Abiturienten Mergard. Gesang: Chor von Silcher. Lateinische Rede des Abiturienten Bezzenberger. Gesang: Chor aus der Schöpfung von Haydn. Entlassung der Abiturienten. Gesang: Gemeinschaftlicher Choral:»Nun danket alle Gott«. Die Lectionen des bevorstehenden Schuljahrs werden Donnerstag den 24. April beginnen. Für diejenigen, welche in Sexta, Quinta oder Quarta eintreten sollen, findet die Aufnahme- Prüfung am 8. d. M., für diejenigen, welche in Tertia oder in eine der obersten Classen eintreten sollen, findet dieselbe am 23. d. M.— jedesmal Vormittags von 8 Uhr an— im Gymnasial-Gebäude statt. Zur Prüfung am 23. d. M. sind die Anmeldungen schriftlich oder mündlich bis zum 12. d. M. an den Unterzeichneten zu richten, und zwar ist dabei der Taufschein, das letzte Schulzeugniss und der Impfschein eines Schülers vorzulegen. Marburg am 2. April 1873. Der Gymnasial-Director Münscher. Uebersicht über die Lectionen der Lehrer während des Wintersemesters 187 2—73. .; 3 Zahl Namen der Lehrer. Prima. Secunda A. Secunda B. Tertia A. Tertia B. Quarta. Quinta. Sexta. der —————— Lectionen. I. Ordentliche n Lehrer. Iht. 3 hß d öC ke :. 4. at. 2. Rel. 2. 1. Dr. Friedrich Münscher, Director. Gesch. 2. Gr. 2. Rel. 2. Gesch. 2.. 12 2. Prorector Dr. Karl Ritter.... Physik 2. Geog. 2. Ntk. 1. Geog. 2. Ntk. 1. NEkR. 1.(Gsogr. 2. Nik. 1 Geog. 2. Nib. i. Ntk. 1. Geog. 2. 18 3. Prof. Dr. Eckhard Collmann, Ordin. von I. und Bibliothekar..... Gr. 3. Lat. 7. Fr. 2. Franz. 2. Frang. 2. 16 4. OL. Pf. Theodor Dithmar.... 2. 3 7 Hebr. 2. Hebr. 2. Deutsch*. Gr. J.......... Deutsch 3. Rel. 3. Deutsch 3. 17. 5. OL. Eduard Fürstenauu.. Math. 4. Math. 4. Math 4..... Math. 4. Math. 4.....ß 20 6. OL. Dr. Georg Puolbnan Ordin. von II A...... Deutsch 3. Gr. 3.] Eat. 8. Gr. 4./....... 18 7. GL. Friedrich Krauso, Ordin. 4 von II B..... Lat. 10. Math. 4. Gr. 4. Math. 3. 21 8. GL. Dr. Friedrich Praun, Ordin vOn LII X....B...... Daeut. 2. Gesch...(I.A at. 7. el. 2... Gesch. 2... 19 9. GL. Dr. Julius Rothfnchs, Oron. Fon TII B..... Lat. 2. Gr. 1. Rol D...[aat.. Gr. 2. Rel.D....... 19. 10. GL. Dr AngustWiskomann, Ouln. Fon IV(Er. 2. DHeutsch 24 Franz. 2. Franz. 2. Lat. 9. Gr. 5.. 22. II. Hülfslehrer. 10. 2 PEfr. Karl Vogt, Ordin. von V............ 4S Gesch. 2. Deutsch 2. Rel. 2...... et erh.7. 22. Hülfsl. rmann Schaub Ordin. n Gany, Lräi Lat. 2. Geog. 2. von VI...................= Gesch 2. Tat. 2. Dentsch 2...... LEat. 10. Geog.?...... 22. Pfr. Philipp Will, Religionslehrer für die rõmisch-katholischenschüler. Religionslehre 1 6 Religionslehre 2. 3. 1 8 d