* Leihbiblivthek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von CEduard Ollmann in Gießen, 3 Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. eih und eſebedingungen. 1. Oflensein der Bihliothek. Die Biblioth ek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von horge 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe Silegen welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. S 7 —— — —,— — — — 4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus vezahlt werden u beträgt⸗ für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: auf 1 Monat: TM— W 5 2 Mr.— Pf. „ 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. dere Schdenersutz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) nuß der adenpreis erſetzt werden.— Iſt pas erriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines großeten Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird ſ. beſonders darauf aufmerkſam gemacht, das Weiterverleihen I der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem iejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. „ Der neue Pitaval. Zwanzigſter Sheil. Neue Folge. Achter Theil. Der neue Pitaval. * Eine Sammlung der intereſſanteſten Criminalgeſchichten aller Laͤnder aus aͤlterer und neuerer Zeit. Herausgegeben vom Criminaldirector Dr. J. E. Hitzig und Dr. W. Häring(W. Aleris). Zwanzigſter Theil. Neue Folge. Achter Theil. —---——————— Eipz ig F Bockhaus 1 85 3. Vorwort. Wir wünſchten, daß unſere Leſer ſich nicht durch den alten Actenſtaub, welcher die beiden erſten Hauptſtücke dieſes Theiles umgibt, vom Leſen ab⸗ halten ließen. Allerdings ſind die Fälle„William Prynn“ und„Der Morgenſtern der amerika⸗ niſchen Freiheit“ keine criminaliſtiſchen Novellen mit ſpannender Handlung, Verwickelung und Lö⸗ ſung; die Thatſache iſt vielmehr die einfachſte von der Welt, und ihr ganzes Intereſſe beruht in der Disputation über die geſetzliche Strafbarkeit der⸗ ſelben. Aber die Fragen, die uns heute ſchmerz⸗ lich bewegen, wurden ſchon vor zweihundert und hundertundfünfzig Jahren in dem Lande und ſei⸗ nen Colonien jenſeits des Meeres aufgeworfen, wo die Erbweisheit zu Hauſe iſt und mit ihr der, ſo hoffen wir, unaustilgbare Keim der geſetzlichen VI Vorwort. Bürgerfreiheit, der Berechtigung des Individuums zur Theilnahme, zur freien Beſprechung und Be⸗ urtheilung Deſſen, was das Gemeinwohl betrifft. Es ſind Preßprozeſſe. Neues finden wir freilich nicht; aber wir finden, daß Das, was uns neu und oft unerhört dünkt, nur eine Wiederholung der Irrthümer iſt, welche ſchon vor ſo vielen Ge⸗ ſchlechtern die Gemüther bewegten. Was iſt ein Libell? Es hat keine Zeit darauf Antwort gewußt, die für alle Zeiten paßte, wenn es nicht die iſt: ein Libell iſt die Darſtellung von Thatſachen und Verhältniſſen, welche Denen, die in der Macht ſind, misfällt, indem ſie dieſelbe für unwahr oder für Haß und Verdacht erregend erklären. Die Be⸗ urtheilung iſt zwar den Richtern überlaſſen, aber die Geſchichte ſtellt den traurigen Erfahrungsſatz auf, daß derſelbe Wahn, welcher die Machthaber erfüllt, auch in die Ueberzeugung der Richter über⸗ geht. Sie ſind nicht immer feile Augendiener, zit⸗ ternd für Amt und Brot; es iſt weit öfter dieſelbe Droͤhnung, welche die Mächtigen an die Spitze ge⸗ bracht, die auch die Sinne der beſtellten Richter um⸗ düſtert. Ein trauriger Beleg menſchlicher Schwäche. Am deutlichſten— wir möchten ſagen haarſträubend — tritt er in der Verurtheilung William Prynn's Vorwort. VI und in den angegebenen Gründen hervor. Ueber⸗ ſchlage, wer den Ernſt mitbringt, ſich dafür zu intereſſiren, keine dieſer Reden. In ihrer Wieder⸗ holung ſelbſt ſind ſie belehrend: wie auch in einer großen, intelligenten Zeit, in einer ſchon damals hochgebildeten Nation, der Wahnſinn mit dem Wahnſinn kämpfen konnte, wie Scharfſinn und Verſtand alle Kräfte aufbieten, Das, was wir abſolute Thorheit nennen, vor der Vernunft zu rechtfertigen, und wie von keiner Seite ein Licht⸗ ſtrahl derſelben auf den monſtröſen Libellprozeß fällt. Und die größten Geiſter der Nation, ein Shakſpeare, Baco von Verulam, Raleigh, ſchweb⸗ ten noch über ihren Gräbern! Was verdammen wir den ererbten Wahnſinn aller Nationen, der uns ſchaudererregend aus den Hexenproceſſen ent⸗ gegenweht, wenn Angeklagter und Ankläger ſich gegenſeitig und in vollem heiligem Ernſte vorwar⸗ ſen, jener, daß das Theater und der Theaterbeſuch Inſtitutionen des Teufels ſind, dieſe, daß ſein unbedeutendes Buch gegen daſſelbe nur vom Teufel ſelbſt geſchrieben ſein könne. Zur Sittengeſchichte jener viel durchforſchten Zeit glauben wir zugleich damit einige für Deutſchland ganz neue Pagina zu liefern. Nach dieſen Moderdüften aus einem VIII vorwort. umgewühlten Leichenacker der Tollheit erquickt uns wie ein erfriſchender Morgenwind der Fall aus Amerika. Das Wetterglas iſt geſtiegen und der Geiſt ſiegt über den Buchſtaben. Wichtig iſt der Prozeß auch in Bezug auf die Frage: ob und wann in Libellen und Injurienprozeſſen der Beweis der Wahrheit zuläſſig iſt? Auch ſie iſt ſchon vor hundertundfunfzig Jahren mit allem Scharfſinn in England und ſeinen Colonien erörtert worden. In Amerika gelangte man darin um einen Schritt weiter. Der Criminalfall des Pfarrer Schäffer in Köln, zu Anfang dieſes Jahrhunderts, lebt in den Rheinlanden noch in ſchreckenvollem Gedächtniß. Die reichhaltigen Aufzeichnungen, die uns darüber erhalten ſind, geſtatteten, ihn in ſeinen lebenvollen Zügen dem Publicum wiederzugeben, als das ſchauerliche Portrait einer gemeinen Seele, die ſich zum ſcheußlichſten Verbrechen begeiſtern, aber ſelbſt in der Lüge nicht über die Erbärmlichkeit erheben kann, auch für den Pſychologen von Intereſſe. Als Gegenſtück der aus der Schweiz uns zuge⸗ gangene Fall des Pfarrer Welty; ein Verbrecher von mehr Charakterſtärke, wie es ſcheint, den der Wahnſinn der Angſt aber zu einer Reihe in ihren —— — vorwort. N Wirkungen noch furchtbarerer Thaten antrieb, wo uns indeß in der gedrängten Darſtellung, in der wir ihn erhielten, der pſychologiſche Schlüſſel fehlt. Als Schlußſtück bringen wir den ſeit Jahren in den Zeitungen ſo viel beſprochenen Fall des Raubmörders Schall. Vielen dünkte er das Erb⸗ ſtück der Märzrevolution. Wäre dem ſo, was wir beſtreiten, wäre es nur eines unter vielen. Doch iſt er unter der großen Zahl jüngſter Criminal⸗ fälle, die unſerm Pitaval immer neuen Stoff zu⸗ tragen, an ſpannenden Verwickelungen, Epiſoden und pſychologiſchem Intereſſe der ungleich reichſte und intereſſanteſte, und ward, bis zu ſeiner end⸗ lichen, ſo lange hinausgeſchobenen Enthüllung, nicht ganz mit Unrecht dem eben ſo zweifelhaften Fonk'⸗ ſchen Prozeſſe verglichen. Glücklicherweiſe löſte ihn ein Bekenntniß, welches den Spruch der Jury und die Anſicht des öffentlichen Anklägers über allen Zweifel rechtfertigt. Wohl waren uns Blicke in die Acten vergönnt, aber auch die Acten enthalten und können nicht Alles enthalten, was beim öffent⸗ lichen Verfahren der Blick des unbefangenen Beob⸗ achters auffaßt. Genügt aber da ein Beobachter? Wir mußten uns in vielen Punkten auf den Bericht der Berichterſtatter für die öffentlichen Blätter ver⸗ 4 3 Porwort. laſſen. Wenn bei dem verworrenen Netzwerk ſich durchkreuzender Intriguen Lücken oder Irrungen einſchlichen, ſo entſchuldige man das. Wenn man das Ganze ins Auge faßt und den Hauptfaden erkannt hat, konnte, zumal jetzt, wo man den Zu⸗ ſammenhang weiß, Vieles als Nebenwerk übergan⸗ gen werden, aber gerade die Entwickelung dieſer Nebenfäden bietet oft die charakteriſtiſchſten Züge. Zudem iſt es ja nicht die That, mit ihren Motiven, wie ſie uns jetzt vor Augen zu liegen ſcheint, ſon⸗ dern der Prozeß, welcher dahin allmälig geführt, was auf dieſen Criminalfall die beſondere Aufmerk⸗ ſamkeit gelenkt hat. Als Seitenſtück zu dieſem Verbrecher ſtellen wir in dem Mörder ſeiner Mutter einen andern, auch aus der neueſten Zeit, auf, deſſen That ein gleiches ſchreckenvolles Aufſehen in den Kreiſen, wohin ſie drang, erregte. Hier iſt es weder die Complicirt⸗ heit der That, die Intrigue, noch der Prozeß, was der Sache Intereſſe gibt, ſondern allein die pſycho⸗ giſche Seite. Nur die Corruption der Bildung in und in der Nähe der preußiſchen Hauptſtadt konnte einen ſo charakteriſtiſch ausgeprägten Verbrecher wie Franz Schall zur Reife bringen. In dieſem Mutter⸗ mörder ſehen wir das Prototyp eines ſogenannten Vorwort. XI „Bummlers“ der ſchlechteſten Art, wie ihn nur die ſittliche und religiöſe Zerlaſſenheit unſerer Zuſtände ans Licht ſetzen konnte. Alles iſt unreif an dem „Bengel“, Alles„ſchlottericht und zerlottert“, eine zerfahrene Bildung, frühe Anſprüche ohne Rechte, eine völlige Blaſirtheit, ohne Kenntniſſe, ohne Le⸗ benserfahrungen, und doch reif zum ſcheußlichſten Verbrechen! Wer leugnet, daß dieſer Bummler nur einer unter vielen iſt, die nur durch das Zu⸗ ſammentreffen anderer Umſtände an gleichen Ver⸗ brechen verhindert wurden? wer, daß dieſe Zuſtände der Halbbildung, die ſolche Taugenichtſe hervor⸗ bringen, troſtlos ſind und einer Radicalremedur bedürfen? wer aber, mit klarem Sinn, hofft und erwartet, daß die Mittel, die man ergreift, dazu helfen werden?! Laſſen wir den Verbrecher für ſich ſelbſt ſprechen; das wirkt mehr als alle Re⸗ flerion über ſeine That. Der aus den Acten ge⸗ zogene Bericht, wie er uns aus Sachſen mitge⸗ theilt iſt, trägt noch ganz das Kleid der juridi⸗ ſchen Relation und der Urtheilsabfaſſung des Collegiums, zudem die Sprache, die wir auch aus der juriſtiſchen Praxis ſchon für verbannt hielten; aber wir fühlten uns zu einer Umarbeitung in dem Sinne, wie wir die Fälle in unſerm Buche behan⸗ Vorwort. — deln, nicht veranlaßt, um nichts von dem Charak⸗ teriſtiſchen zu verwiſchen. Aus Hamburg erfahren wir in Bezug auf den im vorigen Bande gebrachten Fall: Candidat Rü ſau, durch befreundete Mittheilungen: daß ſich S nachtraͤglich die Acten des Niedergerichts darüber auf⸗ gefunden haben, alſo nicht, wie unſer Correſpondent vermuthete, im großen Brande mit verbrannt ſind; daß ſich darin verſchiedene Züge und Specialitäten vorfinden, welche in Bezug auf die damaligen Zu⸗ ſtände in der Stadt Hamburg von Intereſſe ſind; endlich, daß der Verurtheilte auf einen heimlichen, durch den Senat gegebenen Befehl vor der Zer⸗ ſchmetterung durch das Rad mittels einer Schnur ſtrangulirt worden, daß daher die Annahme, man habe nicht zu dieſer Praxis gegriffen, um die ſ Schrecken eines furchtbaren Urtheils zu mildern,. unrichtig war. In allem Uebrigen und Weſentlichen iſt unſere Darſtellung dadurch nicht angefochten, ſondern nur beſtätigt. W. Hg. XII —— — Vorwort William Prynn(1632— 1648) Daniel Holſtein(1590) Der Morgenſtern der amerikaniſchen Freiheit(1735) 64 Der Pfarrer Joſeph Schäffer(1805) Pfarrer Welty(1855— 1854) Durel de Vidouville(1775— 1777) Ein Mörder ſeiner Mutter(1849— 1850) 296 Franz Schall(1849— 1855) 330 — —— William Prynn. 1632— 1648. Die furchtbaren Strafen, welche die Sternkammer in den erſten Regierungsjahren Karl's I. verhängte, trafen, wie Hume ſagt, zumeiſt Diejenigen, welche über ihre Lei⸗ den triumphirten, welche nach der Verfolgung lechzten und darum der Autorität trotzten. In der Beziehung könnte man ihre Beſtrafung gerecht finden, wäre ſie nicht höchſt unklug geweſen. Es war die klügſte Politik, welche die Krone ergreifen können, dieſe nach dem Mar— tyrium Durſtenden ganz zu überſehen, und vielleicht wäre es die härteſte Strafe für ſie geworden. Aber wo übt die Macht, die lange erduldete Krän⸗ kungen zu rächen hat, weiſe Mäßigung, wenn ſie nach hartem Kampfe ſich ſelbſt wieder fühlt? In der ganzen Weltgeſchichte ſind es nur wenige Exempel, wo Sieger, zumal die, welche aus einem Principienkampfe hervor⸗ gingen, die Unterworfenen nicht das vae victis fühlen laſſen! Es iſt in den Staaten, welche ſich auf ihr Chri— ſtenthum brüſten, darin nicht anders geweſen als in den alten heidniſchen. Ja, es iſt ein trauriger Erfahrungs⸗ ſatz, daß der religiöſe Fanatismus in den neuern Reichen grauſamer wüthete und einen comprimirendern Druck XX. 1 2 William Prynn. gegen die Ueberwundenen übte, als die Barbarei der al⸗ ten Zeit. In dieſer ward der Gegner vernichtet, oft mit Qualen, aber es war der bluterzogene Naturdrang der Rache, der kein höheres Geſetz kannte als das der Selbſt⸗ erhaltung. Eingehüllt in den religiöſen Wahn, nur für die Kirche und ihre unantaſtbaren Wahrheiten, für den Thron, die Ordnung, Sitte und Recht zu handeln, hat ſich die Privatrache laſtender und dauernder, darum grauſamer, offenbart. Das Geſetz, was die Liebe athmet, verbot ſeinen Executoren jene Barbarei blutdürſtiger Ver⸗ nichtungsluſt, aber die Folterungswolluſt konnte es in der beſtialiſchen Natur nicht niederdrücken. Gerade in den ſogenannten Reſtaurations- und Reactionsperioden hat ſie ſich in einer Weiſe hervorgethan, die, vom Na⸗ men Gottes auf den Lippen überquellend, von nichts ferner iſt als göttlichem Weſen. Sie ſchwang nicht das Fleiſchermeſſer der Septembriſirer, noch erſäufte und fu⸗ ſilirte ſie in Maſſen wie die Helden der Bartholomäus⸗ nacht, der Noyaden und Mitrailladen von Lyon und Nantes; aber, unverſöhnlich auch nach dem Vergeſſenen ſpürend, verfolgt ſie wie die Bluthunde die unſchäd⸗ lichen, zitternden Opfer bis in ihre letzten Schlupf⸗ winkel, ſie zieht mit der Kneifzange den verborgenen Nerv aus dem Fleiſche, und, an der Schmerzzuckung ihrer Opfer ſich weidend, triumphirt ſie über das Gott wohlgefällige Werk im Herzen, und vor den Menſchen, weil ſie das Geſetz an einem Zipfel dabei feſthält. In dieſem Fall befand ſich Karl I. in den erſten dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts. Er hatte mit Spanien und Frankreich Friede geſchloſſen, um ſeines Parlamentes enthoben zu ſein, das ihm die Gelder zu dieſem Kriege verweigerte. Er hatte arge Demüthigun⸗ William Prynn. 3 gen ertragen müſſen; jetzt glaubte er ſich in der Macht, um Die es empfinden zu laſſen, welche ſie ihm zugefügt. Er erhob Steuern mit und ohne Geſetz, und verfolgte Die, welche der Verbindlichkeit, ſie zu zahlen, ſich für über⸗ hoben hielten, weil kein Parlamentsſchluß ſie zugebilligt. Mehr noch, wo irgend nur ein ſcheinbar legaler Grund ſich ergreifen ließ, Die, welche hartnäckig im Parlament die Volksrechte gegen ihn vertheidigt und die Prärogativen ſeiner Krone angegriffen hatten. Er ſuchte ſie heraus, wo ſie durch Zeit und Vergeſſenheit ſich geſchützt glaub⸗ ten, und in ſeiner Sternkammer fand er die bereitwil⸗ ligſten Diener, Fanatiker für den Royalismus, oder allezeit bereite Sklaven der Macht, welche am Ruder war oder die nächſte Ausſicht für ſich hatte. Ihr Ur⸗ theil war ſtets fertig, das ſtrengſte, was ſich finden ließ, und eine geſetzliche Präcedenz, wenn kein Geſetz ſelbſt, fand ſich auch dafür, wenn man es der Mühe werth hielt, ſie zu ſuchen. Karl hatte ſich blindlings der hohen Kirche ange⸗ ſchloſſen, und in ihrem blinden Eifer dieſe den der rö⸗ miſchen nach Herrſchſucht noch überboten. Ihre Gegner waren die Puritaner, die mannichfach gefärbt, auch po⸗ litiſch die Gegner der Hochkirchler waren. Jene wollten das abſolute Königthum, um endlich in einer neu ſta⸗ bilirten Hierarchie über daſſelbe zu herrſchen, dieſe die Rechte des Volks nach einer Verfaſſung, die erſt zum Schutz derſelben auszubilden war, bis ſie, weiter und weiter ſtrebend, an eine Republik gelangten, die doch wieder in eine Theokratie, ausgeübt vom Volke oder den Erleuchtetern, ausgehen ſollte. Beide Parteien, in ihren Extremen, haben die Monarchie und die Republik zu Grabe getragen, ohne etwas Poſitives zu ſetzen, als die Keime, welche erſt nach einem vollen Jahrhundert zu den 1* William Prynn. Stämmen emporwuchſen, welche die engliſche Verfaſſung tragen. Aber die Puritaner galten für die Seele, oder ſie waren es, des ſtarrſinnigen Trotzes, der die Parlamente und das Volk zum Widerſtande gegen die königliche Macht erfüllte. Durch ein allgemeines Geſetz oder eine Octroyirung des königlichen Willens ſie über Bord zu werfen, ſie niederzutreten, war unthunlich. Ihre Partei war zu groß, in der Provinz wie in der Hauptſtadt, ihre Häupter zu mächtig, ihre Mitglieder zu reich, ihr fanatiſcher Muth zu ſtark. Darum genügte ſich die Krone, Einzelne herauszugreifen und, unter irgend ei⸗ nem geſetzlichen Vorwande, ihren Ingrimm an denſelben zu kühlen. Sie hoffte, das werde die Andern ſchrecken; aber ſie griff in ein Wespenneſt. Es war ein Geſchlecht von andern Nerven, anderer Ueberzeugungskraft und, im vol⸗ len Glauben ihres alleinſeligmachenden Glaubens, von einer Märtyrluſt, die ſeitdem erſtorben iſt. Es gehörte ein ſolches ſtarres, eiſernes Geſchlecht dazu, um die Wurzeln der engliſchen Verfaſſung tief in den Boden zu treiben. Statt abzuſchrecken, ermunterte, weckte, feuerte die Krone den Widerſtand des Volkes an. Die Geſchichtsbücher haben eine Reihe von Straf⸗ ſentenzen uns erhalten, welche die Sternkammer jener Zeit über einzelne misliebige Puritaner fällte, die an zweckloſer Grauſamkeit die Urtheile barbariſcher Jahrhun⸗ derte überbieten. Ein freies Wort, ein Scherz, oft nur ein unüberlegter Ausdruck ward, wie zu den Zeiten des Tiberius und Nero, mit Strafen belegt, welche für die ſchwerſten und gemeinen Verbrechen hart erſcheinen; aber nicht das Wort und der Sinn, ſondern die Perſon ward beſtraft. In keinem Fall aber hat das Gräßliche ſich ſo William Prynn. 5 mit dem Lächerlichen gepaart als in dem gegen Prynn gefällten und executirten Urtheil. William Prynn, Esquire, von angeſehener Fa⸗ milie, war Barriſter von Lincolns⸗Inn. Ein herber Pu⸗ ritaner, der mit der Feder für rauhe aſcetiſche Sitten⸗ reinheit focht, und ein großer Held unter ſeiner Sekte. Er hatte in Groß⸗Quart ein Werk von tauſend Seiten gegen den Teufel geſchrieben, den der Schauſpielkunſt, ſeinen berühmten Hiſtrio⸗Maſtix. Der Zweck des Buches war, die Schauſpiele, die Komödien, die Zwi⸗ ſchenſpiele und auch die Muſik und den Tanz als Teu⸗ felswerke zu denunciren. Aber ſein Eifer begnügte ſich damit nicht, er eiferte auch gegen das Jagdvergnügen, gegen Volksfeſte, gegen die Weihnachtsfeier, Freuden⸗ feuer und Maibäume. Wie er ſelbſt geſteht, war ſein Eifer gegen dieſe Frivolitäten zuerſt dadurch erweckt worden, daß er bemerkt, wie Schauſpiele beſſer bezahlt würden als die beſten geiſtlichen Re⸗ den, und daß man ſie meiſt auf beſſerm Pa⸗ pier drucke als die Bibel ſelbſt. Außerdem wären die Schauſpieler oft ſchlechtes Geſindel und zuweilen ſo⸗ gar Papiſten. Die Schauſpielhäuſer, verſicherte er, ſeien wahrhafte Kapellen des Satans, und die darin wie zu Hauſe wären, wenig beſſer als eingefleiſchte Teufel. So viel Pas Jemand im Tauze hüpfe, ſo viel Schritte mache er damit zur Hölle. Er hatte herausgefunden, daß Nero's erſtes Verbrechen geweſen, daß er die Schauſpielhäuſer ſo oft beſucht und ſelbſt Komödie geſpielt habe. Ja Diejenigen, welche ſich hochherzigerweiſe zu ſeinem Tode verſchworen, wären hauptſächlich durch die Entrüſtung über dieſen Frevel dazu bewogen worden. Sein Werk hatte die Druckerlaubniß erhalten vom Kaplan des Erzbiſchofs Abbot. William Prynn. Zu jener Zeit neigte ſich der Hof ſehr zu den Theater⸗ vergnügungen. Die junge Königin war ſo dafür ein⸗ genommen, daß ſie ſelbſt in Paſtoralen und Zwiſchen⸗ ſpielen dann und wann eine Rolle übernahm. Sofort erhoben ſich Delatoren von allen Seiten: die grund⸗ gelehrte Abhandlung ſei nur gegen den Hof und gegen das Beiſpiel gemünzt, welches die Königin gegeben. Und auf einer Seite ſtand voran gedruckt:„Schauſpielerinnen, notoriſche Huren.“ Vielleicht hätte der Hof aber noch die Sache über⸗ ſehen, denn es hatte doch etwas Bedenkliches, allgemeine Angriffe der Art gegen das Schauſpiel als Satiren ge⸗ gen König und Königin zu deuten, nur darum, weil beide häufig das Schauſpiel beſuchten und die Königin zuweilen ſelbſtthätig in den geſchloſſenen Hofkreiſen auf⸗ trat. Aber der Verfaſſer hatte auch, in gar nicht zwei⸗ deutigen Ausdrücken, die hohe Geiſtlichkeit ſelbſt an⸗ gegriffen, ihre Ceremonien und diejenigen, wie man ſie nannte, abergläubiſchen Neuerungen, welche Biſchof Laud von London in die Liturgie eingeführt hatte; der⸗ ſelbe Biſchof, welcher des Rückweges nach Rom ſtark verdächtigt war und in der Sternkammer ſo unheilvol⸗ len Einfluß übte. Dies, behaupten Geſchichtſchreiber, hätte mehr zu ſeiner Verfolgung beigetragen als jene Invectiven gegen den Hof. Denn er hatte von der Muſik in der Kirche geſagt: ſie ſei kein Geräuſch von Menſchen, ſondern das Blöken von blödem Viehz die Chriſten brüllten, als wären ſie Ochſen; die Reſponſorien klängen wie das Geheul einer Meute Hunde; das Tre⸗ muliren der Chorknaben ſei das der Bullen; jeder Chriſt ſollte den Namen Puritaner annehmen, denn Chriſtus ſelbſt ſei ein Puritaner geweſen.— Dies brach ihm den Hals. t 2 6 1 William Prynn. Am 7. Februar 1632 ward William Prynn vor die Sternkammer gefordert. Mit ihm Michael Sparkes, William Buckner und noch vier Andere, als Theilnehmer ſeines Verbrechens bezichtigt. Die Anklage lautete: „Im achten Regierungsjahr des Königs habe Prynn verfaßt und drucken laſſen eine Schmähſchrift, ſo betitelt: Hiſtrio⸗Maſtir, als gegen Schauſpiele, Maskeraden, Tanzvergnügungen und Anderes. Und wiewol er gut gewußt, daß Ihro Majeſtät, die Königin, die Lords ihres Geheimenrathes als auch verſchiedene andere an⸗ geſehene Perſonen bei öffentlichen Feſtlichkeiten und Ver⸗ gnügungen anweſend ſeien, auch zu Zeiten den Maske⸗ raden und Tänzen zuſchauten, auch bei andern Erholun⸗ gen ſich betheiligten, die an und für ſich ohne Sünde und erlaubt wären, wie dies auch öffentlich bekannt ge⸗ macht ſei in einem Buche, ſo unter des vorigen Königs Majeſtät Regierung gedruckt worden;— ſo ſei er, Ma⸗ ſter Prynn, in ſeinem gedachten Buche dennoch losge⸗ gangen nicht allein gegen die Schauſpiele, die Komödien, das Tanzvergnügen und gegen andere Vergnügungsarten des Volkes, ſowie gegen Die, welche ſie veranſtalteten, ſondern weiter, und ganz beſonders, habe er ſich gegen das Jagdvergnügen erklärt, gegen öffentliche Feſtlichkei⸗ ten, die Weihnachtsfeier, Freudenfeuer und die Mai⸗ bäume, ja ſogar gegen das Ausſchmücken der Häuſer mit grünem Epheu. Und um ſeine übelwollende und boshafte Abſicht noch deutlicher an den Tag zu legen, indem er dies Libell publicirt, habe er darin viele Stel⸗ len niedergeſchrieben, um das Volk zum Misvergnügen aufzureizen, als ob Grund vorhanden wäre, die Hand zu erheben gegen den König; und habe er auch in meh⸗ ren Reden gegen Seine Majeſtät und deſſen Hof ſo ſchandbare Ausdrücke gebraucht, die ſich gegen eine ſo William Prynn. geheiligte Perſon durchaus nicht ſchickten. Er hat etwas von Verachtung auf Ihro Majeſtät die Königin gewor⸗ fen und aufregenden und unbarmherzigen Tadel ausge⸗ ſprochen gegen ein ganzes chriſtliches Volk. Er hat alle Die empfohlen und belobt, die factiöſe Perſonen ſind, und die in verſchiedenen Büchern Mancherlei gegen den Staat vorgebracht, als das geſchwätzige Buch des Dr. Leighton, Jo. Mariana, der ein Jeſuit, um das Volk abzuziehen von Sr. Majeſtät Regierung, welches doch von höchſt gefährlichen Folgen iſt für das Reich und den Staat. Sein Buch iſt über 1000 Seiten lang, und ein gewiſſer Michael Sparkes nahm Theil daran, dadurch, daß er es druckte und publicirte, und iſt der⸗ ſelbe bekannt als Einer, der ungeſetzliche und nicht cen⸗ ſirte Bücher publicirt. Auch nahm Theil daran Maſter Buckner, der andere Angeklagte, weil er es zur Preſſe geſtattete; desgleichen noch vier Angeklagte, weil ſie mit daran gedruckt und das Buch verbreitet haben. Und auf dieſe Weiſe erhielt das Buch die Druckerlaubniß und ward publicirt zum großen Aergerniß des ganzen Reiches. Und daß dies nach ſeinem Verdienſte beſtraft werde, das iſt der Zweck dieſer Klageacte des Staatsanwalts.“ Prynn's Entgegnung(vorgetragen durch ſeinen Ver⸗ theidiger Atkins von Lincolns⸗Inn) lautete: „Er, Maſter Prynn, nachdem er in ernſten Betracht gezogen, wie viel und vielerlei Volkes innerhalb und außerhalb der Stadt London in die Schauſpielhäuſer laufe; und nachdem er nachgeſchlagen und geleſen ver⸗ ſchiedene Rathsbeſchlüſſe, Geſetze und Statuten dieſes Reiches und anderer, erlaſſen wider den Beſuch der all⸗ gemeinen Schauſpielhäuſer; auch nachgeſchlagen die Gut⸗ achten und Meinungen verſchiedener geiſtlicher und welt⸗ licher alter Autoren und unterſchiedliche engliſche Scrip⸗ William Prynn. 9 tores, die von der öffentlichen Autorität erlaubt ſeien, und dazu genommen ſeinen eigenen Sinn und Verſtand, der ihm daſſelbe geſagt,— da habe er, ohne alle Ab⸗ ſicht oder Hinweis auf den König, die Königin, den Staat, die Regierung oder Ihre Gnaden die Lords, vor etwa ſieben Jahren ſein Buch verfaßt, betitelt Hiſtrio⸗ Maſtix, welches nichts mehr und nichts weniger ſei als eine Sammlung verſchiedener Gutachten von verſchiede⸗ nen Autoritäten gegen die allgemeinen Schauſpiele. Er habe ſelbiges Buch etwa vor vier Jahren dem angeklag⸗ ten Michael Sparkes übergeben, damit er es denjenigen Perſonen zuſtelle, welche dazumalen beauftragt geweſen, die Preßerlaubniß für Bücher, die gedruckt werden ſoll⸗ ten, zu ertheilen. Sparkes brachte es zu Maſter King, damals in Dienſten des verſtorbenen Erzbiſchofs von Canterbury; aber ehe dieſer es durchgeleſen, erhielt Ma⸗ ſter Buckner die Befugniß, die Druckerlaubniß für Bü⸗ cher zu ertheilen. Sparkes brachte das Buch zu Maſter Buckner, der es drei Monat bei ſich behielt, in welcher Zeit er es vollſtändig durchlas. In der Zwiſchenzeit gab er einige Theile des Buches an Sparkes, um ſie zu drucken, und behielt das Uebrige, um es weiter zu durch⸗ leſen, und ſagte ihm, daß er das Uebrige auch für die Preſſe erhalten ſolle. Im nächſten October brachte er dies Manuſcript mit der Erlaubniß, und ließ es eintra⸗ gen in der Stationers-hall(Buchhändlerhalle) und machte es ab mit Denen, welche die Autorität hatten, dies Buch zu drucken. Es ward öffentlich gedruckt und nicht heim⸗ lich, und weil Einiges im Manuſcript ſehr eng geſchrie— ben war, ſo ließ er das wieder ſich zurückbringen, um es noch ein Mal durchzuleſen, damit er darin nicht ge⸗ täuſcht werde; und wenn er etwas fand, ſo corrigirte er es. Zwölf Wochen vor Oſtern war die Epiſtel und der 1** 10 William Prynn. ganze erſte Theil des Buches gedruckt, und er hatte Zeit es zu prüfen zwiſchen Oſtern und Trinität, und da machte er mehre Aenderungen, wo er es nöthig fand, wie z. B. Seite 701 u. A. Und nachher wurde glei⸗ cherweiſe der II. Theil und zwei Bogen zum Index des Buches gedruckt, und dieſe wurden gleicherweiſe zu Ma⸗ ſter Buckner gebracht, ſo daß das ganze Buch mit dem Index am nächſtfolgenden Weihnachten fertig waren. Ma⸗ ſter Buckner ſchickte zu Maſter Prynn, und der Stationer war ordentlich begierig, daß das Buch nur möchte publi⸗ cirt werden, und daß er ihm einige Bände zuſenden ſollte. Aber Maſter Buckner ſagte noch, er wünſche, daß das Wort Pity(Erbarmen oder Schande!) auf der und der Seite fortgelaſſen werde, und ich(ſo! plötzlich) wünſchte mit Maſter Buckner, daß das Wort Pity auf jeder Seite des Buches hinzugeſetzt werde. So, nach⸗ dem Maſter Prynn Alles umher ſah, was berechtigt war, gedruckte Bücher zu erlauben, glaubte er, er habe genü⸗ gende Bürgſchaft für ſein Verfahren.— Und was die Anführung in der Klage betrifft, daß Maſter Prynn den Dr. Leighton empfehle, das, wofür der Doctor vor dieſem Gerichtshof eine Rüge empfing, ſo erklärt er, daß er beim Abdruck aus dem Buche deſſelben und aus an⸗ dern nur ſoweit deren Meinungen anhängt, als ſie mit dem Geſetze ſich vertragen; und war übrigens dieſes Buch längſt gedruckt, als Dr. Leighton vor dieſem Ge⸗ richtshofe die Rüge empfing.— Und was das anbe⸗ trifft, daß er Andere aufgemuntert habe, factiös und aufrühreriſch zu ſein, ſo verſichert er auf ſeinen Eid, daß er ſo fern von Illoyalität, Schisma oder aufrühreriſcher Geſinnung oder Neigung iſt, den König, den Staat oder die Regierung gering zu achten, daß er vielmehr allezeit mit herzinniger Freude und Dankbarkeit gegen ¹ w William Prynn. 11 Gott Sr. Majeſtät eignes und Seiner Unterthanen Glück und Wohlergehen geſehen und erkannt hat, welches in dem Frieden beſteht, deſſen wir uns unter Sr. Majeſtät glücklicher Regierung erfreuen. Und dieſe Verſicherung iſt wahr und aufrichtig, welche andere Deutung man ihr auch geben möge. Er verſichert, daß er ſeinen Unter⸗ thaneneid(oath of supremacy and allegiance) auf der Univerſität und in den Gerichtshöfen, wo er ſeine Grade erlangt, abgelegt hat. Daß es ihm ferner nie in Sinn gekommen, Schisma und Aufruhr zu billigen. Und wenn irgend etwas in ſeinem Buche, ſeiner Meinung entgegen, einer Misdeutung unterläge, entweder gegen Sr. Maje⸗ ſtät Regierung, den Staat, oder Ihre Gnaden, die Lords ſo wirft er ſich Sr. Majeſtät zu Dero königlichen Füßen und fleht um Gnade und Pardon. Und er appellirt an Euer Gnaden günſtige Deutung ſolcher Stellen ſeines Buches. Und wünſcht außerdem, daß ſie ihm gewogen ſeien und es wohl beachten möchten, wie er ſchon ein Jahr im Tower als Gefangener ſitzt. Und dies iſt der Inhalt ſeiner Klagebeantwortung.“ Der Curialſtil dieſer Klagebeantwortung, dem wir genau zu folgen uns bemüht haben, läßt manche Un⸗ klarheit über die Verhältniſſe des Druckes und der Cen⸗ ſur, er gewährt aber auch Blicke in beide Verhältniſſe welche für viele Leſer von Intereſſe ſein werden. So ſah es in dem glücklichen England zu Anfang des 17. Jahrhunderts mit der Preſſe aus, um nicht mit der Preßfreiheit zu ſagen. Drei Monat behielt der Cenſor den ſich der Schriftſteller aufſuchen mußte, ein Manu⸗ ſcript in Verſchluß und es konnte über drei Jahr dauern, ehe ein Buch unter Beihilfe der Cenſur ans Licht der Welt trat. Der Cenſor, ein Name, der freilich nicht exiſtirte, konnte Correcturen in das Manuſeript machen 12 William Prynn. und noch aus der Buchdruckerei ſich das Manuſcript zurückholen laſſen, um nachher zu radiren. Und Alles dies, nicht die Druckerlaubniß, nicht die Einregiſtrirung des cenſirten Buches half dem Autor, wenn die Regie⸗ rung ihn nachher für ſtraffällig hielt und gefällige Ge⸗ richte ihn dafür erklärten. Und ehe ſeine Schuldbar⸗ keit ausgeſprochen, ehe noch eine Unterſuchung über das mehr als zweifelhafte Preßvergehen eingeleitet war, konnte der Schriftſteller eingeſteckt und über Jahresfriſt gefangen gehalten werden, ehe er vor Gericht geſtellt ward!— Vielen heut wird, wenn auch nicht die Strafe, die den Unglücklichen traf, doch das Verfahren ſehr zweck⸗ dienlich ſcheinen, um das unnütze Büchermachen zu er⸗ ſchweren; möchten ſie aber auch erwägen, daß trotz der Unbehilflichkeit der Machination, trotz der Cenſur, der Polizei und der Blutgerichte, Bücher, und um ſo bit⸗ terern Inhalts, als die Verfolgung heftig war, in jener Zeit entſtanden, und daß ihr Einfluß im Verhältniſſe zu jener Hemmung ſtieg, daß er ein ungeheurer ward, und daß die Geſchichte Englands mit Rieſenſchritten fortging über die Trümmer der Sternkammer, der Cenſur und discretionären Gewalt der Regierung, einer Gewalt, über die man heut auf der glücklichen Inſel lächelt, nicht weil ſie jetzt unmöglich iſt, ſondern in dankbarem Ge⸗ fühl, weil ſie der Regenbogen ward, welcher England ſeine Rettung vor der Willkürherrſchaft verkündete. Ein Maſter Jenkins, von Grays-Inn, beantwortete die Klage für die nicht genannten vier Mitangeklagten. Darunter iſt eine Witwe! „Was die arme Witwe anlange, ſo wiſſe ſie nichts von der ganzen Angelegenheit, weder von der Publica⸗ tion des Buches, noch von deſſen Inhalt. Was die an⸗ dern Drei anlange, wären ſie, einer wie der andere, keine — William Prynn. 13 literariſch gebildeten Männer, und hätten deshalb auch nicht beurtheilen können, ob ſich das Buch für den Druck eigne oder nicht. Das Buch aber habe die Druck⸗ erlaubniß erhalten, die Debitserlaubniß, nachdem es ge⸗ druckt worden, und ehe es öffentlich angekündigt und der Verkauf erlaubt worden, ſei es in der Slationers- hall einregiſtrirt, und habe der dortige Beamte durch Unterſchreibung ſeines Namens es für ein Buch erklärt, welches ins Publicum gehen könne. Drei Jahre war das Buch unter der Preſſe. So viel Zeit verſtrich, ehe es gedruckt war. Da wurden mehre Nachforſchungen gehalten und man kam in die Druckerei. Sie ſahen dort das Buch ganz öffentlich ausliegen, es lag nicht eben in einem dunkeln Winkel und ward nicht heimlich geſetzt, wie das die Klage ſelbſt zugibt. Es ward ge⸗ druckt und publicirt und einige der Exemplare wurden von Sparkes verkauft. Und Sparkes ſagt: Das Drucken dieſes Buches koſte ihm beinahe 300 Pfd. Sterl. und verſichert auf ſeinen Eid, daß er nur einige Exemplare verkauft hat. Und was den Vorwurf anlangt, daß er ein bekannter Drucker ungeſetzlicher Bücher ſei, ſo be— merkt er, daß es ihm in ſeinem Geſchäft bisher wohl ergangen. Und einige andere Buchhändler, welche um deswillen ihn ſchon längſt im Auge gehabt, hätten ihn um ſein Verlagsgeſchäft beneidet, und überlaſſe er es demnach Mylords den Biſchöfen über ſeine Schuld oder Unſchuld zu entſcheiden.“ Für den, nach unſerer Anſicht Hauptſchuldigen, wenn überhaupt hier eine Schuld, den Cenſor, Maſter Buck⸗ ner, antwortete der Anwalt Lightfoot von Grays⸗Inn: „Sein Client ſei Kanzler geweſen beim verſtorbenen Erzbiſchof von Canterbury, er ſei ein treuer Anhänger der engliſchen Kirche und aller ihrer Ceremonien. Sich 14 William Prynn. beugend vor dem Namen Jeſus, habe er auch vor der Kirchenmuſik Reſpect. Auch das Schauſpiel, die Muſik ſonſt und auch das Tanzen achte er für ein gerechtes und geſetzliches Vergnügen. Was aber den Tadel und die Angriffe anlange, die in dem Buche gegen geiſtliche Perſonen enthalten, ſo verwerfe und verabſcheue er ſie jetzt, wie er es allezeit gethan. Er bekenne, daß er für einen Theil des Buches die Druckerlaubniß ertheilt, aber nie habe er Befehl gegeben, das Buch zu verbreiten. Aber, als er gehört, daß es publicirt worden, habe er verſucht es zu unterdrücken. Was ſonſt die Klage vor⸗ bringe, ſo erkläre er ſich für nichtſchuldig.“ Eine ſeltſame Auslaſſung auf eine Anklage, kaum verſtändlich ohne Kenntniß der ſpeciellen Verhältniſſe und Perſönlichkeiten. Aber es ſei vorausgeſchickt, daß Buckner ſo gut wie freigeſprochen ward. Er ſollte frei⸗ geſprochen werden, darum mußte er ſo antworten und ſeine Anhänglichkeit an die Kirche, ihre Ceremonien, und ſogar an Muſik und Tanz vorausſchicken. Der Generalanwalt Noy erhob ſich nun und moti⸗ virte die Anklage durch folgende Rede: „Dieſes Buch iſt von Maſter Prynn ſelbſt geſchrie⸗ ben, ohne Beihilfe irgend Jemandes. Es ſind Stellen darin, welche den König betreffen, den Staat, die Re⸗ gierung und ſonſt etwas. Ferner behandeln andere die Kirche und die Geiſtlichkeit. Deswegen iſt aber kein Antrag in der Anklage, und ich halte es daher für geeigneter, dies wegzulaſſen, und außerdem iſt es mir auch aufgetragen worden. Demgemäß überlaſſe ich es der Kirche, die von Maſter Prynn ſo tief verwundet iſt, ſich ſelbſt an ihm zu rächen und ſolche Strafe über ihn zu verhängen, als er verdient. Demüthigſt erſuche ich daher den Gerichtshof, daß es ihm gefallen möge, wegen —— William Prynn. 15 dieſer die Kirche betreffenden Dinge der hohen Commiſſion die Verfolgung anzuempfehlen. Es ſind da unterſchied⸗ liche Einzelheiten, deren ihn die Klage nicht criminell be⸗ zichtigt, und da halte ich es denn auch nicht für ange⸗ meſſen, ihn deren wegen hier zur Rede zu ſtellen; nämlich wie er die Ceremonien erwähnt; das Verhältniß Paul's zur Diana(2); über die Disciplin der Kirche; die Klage über die neu errichteten Altäre. Ich bin neugierig, was er hier unter Altären verſteht und hoffe, die Kirche werde ihn zu rechter Zeit darüber examiniren. Ebendesgleichen, was er unter den«modernen Neuerungen in der Kirche» verſteht und unter dem(Kreuchen und Knixren zu den Altären?, was wirklich ein ſehr ſchicklicher Ausdruck iſt, wenn man von der Kirche ſpricht; er muß es wol von ſchlechtem Volk gelernt haben, als er unter demſel⸗ ben war. Von der Muſik in der Kirche ſagt er in ſei⸗ ner liebreichen Weiſe: es ſei kein Geräuſch von Men⸗ ſchen, ſondern ein Blöken des blöden Viehs; die Choriſten brüllten, als wären ſie Ochſen; die Reſponſorien klängen wie das Geheul einer Meute Hunde; das Tremuliren der Chorknaben ſei das der Bullen; auch grunzten ſie im Baß wie eine Kette Hexen. Ferner ſeine Klage darüber, daß man die Conventikel unterdrücke; wie er die Biſchöfe und den ganzen Klerus tractirt: ſie verach⸗ teten es die Armen zu ſpeiſen. Er nennt ſie die Got⸗ tesdiener in Sammet und Seide; wirklich liebreiche Aus⸗ drücke für Diener des Herrn! Weihnachten, wie es ge⸗ feiert wird, ſei ein wahres Teufelsweihnachten! Und dann wie viel Seiten verwendet er, um die Leute zu bethören, daß ſie ſich Puritaner nennen ſollen, als ob Chriſtus ſelbſt ein Puritaner geweſen wäre, wie er im Inder gradezu angibt. Nun, wie ſpricht er gegen die Bilder in der Kirche und läßt Das drucken, was in einer vor 16 william Prynn. dieſem Gerichtshof gegebenen Antwort enthalten war. Und dann über den Sabbath, was argumentirt er da, daß er in der Sonnabendnacht anfangen ſolle und enden Sonntags um 6 Uhr. Das aber ſind Dinge, die nur die Kirche zu unterſuchen hat. Und wie auch der Hof über dieſe Dinge beſchließe, ſo empfehle ich doch drin⸗ gend, daß die Kirche ſie ernſtlich in Betracht ziehe. Ich wundere mich nur, was der Menſch damit meint, wenn er ſolche Angelegenheiten unter dem Titel von Schau⸗ ſpielen und Schauſpielhäuſern vorbringt. So etwas Allgemeines unter das Theater zu ſetzen. Da hat er eine Abſicht bei.“ „Nun, was das Buch ſelbſt betrifft. Dies Buch ſelbſt bekundet, es iſt das Zeugniß dafür, was ſeine Ab⸗ ſicht war, und aus dem Buche ſelbſt muß er gerichtet werden. Hätte man's auf der Straße gefunden, und wüßte nur, daß es von Maſter Prynn iſt, und hätte man es dieſem Gerichtshof vorgelegt und der Hof ein Auge hineingeworfen, ſo hätte der Gerichtshof ſelbſt als Partei, als Ankläger gegen Maſter Prynn auftreten müſſen.— Das Buch ſelbſt ſei ſein eigener Ankläger. Soll ein Ketzer ungeſtraft von dannen gehen? Dies Buch iſt Maſter Prynn's That, er ſetzte feinen Namen darauf, er ſchwört, daß Alles darin von ihm iſt.“ „Nun betrachten wir, wann es verfaßt wurde. Vor ſieben oder acht Jahren ward es geſchrieben und es iſt ſeitdem ſieben Mal dicker geworden. Vor acht Jahren zeigte es Maſter Prynn dem Dr. Goade, der ihm ſo viel Vernünftiges dagegen ſagte, daß ein vernünftiger Mann es aufgegeben hätte. Vor ſieben Jahren kam er auch zu einem Dr. Harris, um deſſen Meinung darüber zu erfahren. Der ſagte ihm, es tauge gar nichts und ſei nicht werth, gedruckt zu werden. Zur Zeit des Par⸗ +—— William Prynn. 17 laments, vor 1630, gab er einen Theil davon in die Preſſe, daß es gedruckt werde; aber an Maſter Buckner kam es viel ſpäter. Sparkes ſagte zu ihm, er wolle Alles drucken während der Parlamentszeit.“ „Nun laſſen Sie uns zwei Dinge betrachten: wie es zuerſt entſtanden und geſchrieben iſt und wie es zuletzt in den Druck kam. Erſtlich, wie es zu einem Buche ward, denn als es in die Preſſe kam, wuchs es um ver⸗ ſchiedene Anführungen an, die man in jener Zeit vor⸗ her noch gar nicht wiſſen konnte, weil die Dinge ſich nachher erſt ereignet.“ Hier kommen nun einzelne An⸗ führungen ſolcher Anachronismen, die wir übergehen können. „Alle Schauſpieler nennt er Schufte. Hierin fälſcht er die darüber ergangenen Parlamentsacte, denn danach ſind ſie, wenn ſie nicht umher va⸗ giren, keine Schufte. Denſelben Titel ertheilt er den agirenden Schülern. Dadurch verräth Maſter Prynn ſeine Abſicht: nicht nur gegen die Schauſpieler herzu⸗ fallen, ſondern gegen das geſammte Gemeinweſen. Und er will uns damit andeuten, daß wir Alle geradezu auf das Heidenthum losgehen. Er fällt nun los auf ſolche Dinge, die gar keinen Bezug haben zum Schauſpiel, als Muſik, die Kirchenmuſik, das Tanzen, die Neujahrsge⸗ ſchenke, ob nun Hexerei dabei iſt oder nicht. Auf Hexerei und kirchliche Ceremonien donnert er los, bunt durchein⸗ ander; gleich darauf auf Altäre, Bilder, auf das Haar von Männern und Frauen, auf die Biſchöfe und Freu⸗ denfeuer. Auch die Spielkarten erregen ſeinen Geifer, und die Perücken werden natürlich in die Verdammniß hineingeworfen. St. George, der Arianer, hat ihn nie beleidigt, aber Alles, was er gegen ihn vorbringt, iſt nur geſagt, um die Leute glauben zu machen, daß wir auf 18 William Prynn. dem beſten Wege zum Heidenthum uns befinden. Seine Abſicht iſt, die Leute zu bereden, daß ſie in ein anderes Land gehen ſollen und dort Gott dienen, wie ſchon viele dahin gegangen ſind und neue Geſetze und Phantaſien unter ſich geſetzt haben. Bedenken Sie, was ſoll dar⸗ aus werden!“ „Ich gebe zu, daß es ſchicklich iſt, und auch von den Geſetzen geſtattet, gegen die Schauſpiele zu ſchreiben, aber nur von Denen, die dazu eine Miſſion haben! Und ſie müſſen dieſe ihre Aufgabe in manierlicher Weiſe aus⸗ richten, d. h. in ſolchen Ausdrücken, daß auch andere Menſchen es ertragen können. Aber Maſter Prynn hat keitt Miſſion, ſich in derlei Dinge zu mengen und zu unterſuchen, ob die Menſchen zum Heidenthum zurück⸗ kehren. Seine Ausdrücke ſind ſolche, wie man ſie unter den Auſterweibern zu Billingsgate hört, oder ſonſt wo auf der Gaſſe. Er hat aufgegriffen und gerafft alle ge⸗ meinen Ausdrücke, die man nur irgendwo finden kann.“ Darauf ließ der Anwalt Prynn's Erklärung zu Pro⸗ tokoll verleſen, worin er ſeine vollſtändige Autorſchaft, wie oben angegeben, eingeſteht. „Was nun die Publication des Buches betrifft“, fuhr er fort,„ſo geht aus der Angabe des Dr. Goade hervor, daß etwa vor acht Jahren Maſter Prynn ihm das Buch geſchrieben überbrachte, es war ein ganzer Stoß Papiere, Alles über Theater und Schauſpiele, und er wünſchte von ihm die Druckerlaubniß zu erhalten, aber der Doctor hielt es dazu ungeeignet. Auch erinnert ſich Dr. Goade noch eines Umſtandes. Da in der Schrift geſagt ſtand, daß es ungeſetzlich ſei, wenn ein Mann Weiberkleidung anlege, ſo ſtellte er an Maſter Prynn die Frage: Wie nun, wenn Ihr ſelbſt, als ein Chriſt, von Heiden ver⸗ folgt würdet, meint Ihr da, daß Ihr umecht thätet, ine res iele ien ar⸗ en en, d nt ft, William Prynn. 19 wenn Ihr Euch in die Kleider Eurer Magd ſteck⸗ tet? Worauf Maſter Prynn geantwortet, er halte ſich verpflichtet, lieber den Tod auszuhalten als das zu thun.“ „Ebenſo hat Dr. Harris ausgeſagt: Vor ſieben Jah⸗ ren etwa ſei Dr. Prynn zu ihm gekommen, daß er ihm die Druckerlaubniß zu einer Abhandlung über die Schau⸗ ſpiele ertheile; aber er habe ſie nicht geben wollen. So hat alſo dieſer Mann das Buch zur Cenſur eingereicht, als es noch jung und zart war, um es drucken zu laſſen, aber es iſt ſeitdem ſieben Mal dicker geworden und ſieben Mal ſchlechter.“ „Unterſuchen wir jetzt, wann es in die Preſſe kam. Der Buchhändler Auſtin hat bekundet, daß beſagtes Buch, Hiſtrio⸗Maſtix, ihm um die Zeit des letzten Parlamentes übergeben worden, zu welcher Zeit denn ſieben Bogen in ſeinem Hauſe gedruckt worden. Und er habe ſie gedruckt auf die Benachrichtigung, die Maſter Prynn ihm gegeben, daß die Druckerlaubniß ertheilt ſei, und daß er es ihm ſchrift⸗ lich von Dem bringen wolle, der dazu autoriſirt ſei. Aber dieſer Zeuge verweigerte noch irgend etwas mehr von demſelben zu drucken.“ Aus der Ausſage eines andern Zeugen(die Angabe iſt dunkel) erhelle, daß Sparkes während der Sitzung des Parlamentes ſich geneigt erklärt und es auch aus⸗ geführt, verſchiedene Bücher ohne Druckerlaubniß zu drucken. Ja, Sparkes habe geradezu geſagt: während das Parlament ſitze, könne er drucken, was er wolle. So habe er Bücher gedruckt von Prynn und von Burton. Ein anderer Kronanwalt, Maſter Maſon von Lin⸗ colns⸗Inn, gab darauf ein Regiſter aller Schimpf⸗ und Beinamen, womit Prynn in ſeinem Buche die verſchie⸗ denſten Perſonen aller Stände belegt. Somit ſei es ein ₰ 20 William Prynn. Libell, nicht allein gegen den Staat, ſondern auch gegen alle einzelnen Perſonen darin. Noy ſubſtancirte dann ferner die Klage gegen den Hauptangeſchuldigten: „So es Euer Gnaden gefällt, behaupte ich denn weiter, wie er ſeinen Schmutz ausgeſprützt auf alle Dinge, alle Perſonen, alle Geſchlechter, auf die Obrig⸗ keiten, auf den königlichen Hof, ſo hat er auch den Kö⸗ nig ſelbſt nicht verſchont. Ich bin betrübt, daß ich dar⸗ über reden muß, aber es iſt zu viel davon in ſeinem Buche. Mylords, nachdem er alle dieſe Klagen über Das, was ihm unerträglich ſcheint, losgelaſſen, ſo fällt er bunt durcheinander über Alles her, und gibt ſich gar nicht mehr Mühe zu prüfen, und eine Unterſcheidung zu machen, und daß man doch auch etwas dulden und er⸗ tragen muß. Nein, er ſchießt und ſprüht los auf Alles, und daß wir geradezu ins Heidenthum zurückverfallen. Männer und Frauen ſind ihm nichts; er ſchont den Kö⸗ nig ſelbſt nicht, ſondern übernimmt es, ihm ein Heil⸗ mittel zu dictiren. Aber das Mittel iſt ſchlimmer als die Krankheit. Und welche gehäſſige Vergleichungen ſtellt er mit andern Fürſten an! Mit einem Nero! Und ſpricht vom Verſchleudern des Schatzes mit Mas⸗ keraden und von den letzten Hungerzeiten! Ein ſchänd⸗ liches Wort! Heißt das nicht Fürſten infam erklären, wer ſolche Schlüſſe zieht! Nachdem das beſeitigt, gibt er das Heilmittel an, jedoch nicht in Wege der Vorſchrift, ſondern im Wege des Beiſpiels. Er fodert die Leute auf, den Johannes Mariana zu leſen und zwei andere gelehrte Autoren, Autoren, ſagt er, die ohne Cenſur ge⸗ ſchrieben haben. Ich wiederhole es, ich bin betrübt, über etwas ſprechen zu müſſen, worin der König genannt wird, aber er— er konnte ſich nicht halten und laſſen, gen den enn alle ig⸗ Kö⸗ ar⸗ em ber illt ar zu er⸗ es, en. eil⸗ William Prynn. 21 wenn die Feder in ſeiner Hand iſt. Einige dieſer Worte ſind ſo häßlich, daß ich ſie nicht ausſprechen kann.“ Auf Weiſung des General-Anwalts wurden dieſe Stellen aus dem Hiſtrio-Maſtix verleſen. Die erſte lautete: (Seinen ſehr geehrten Freunden, den würdigen Mei⸗ ſtern der Bank der ehrenwerthen und blühenden Juriſten⸗ geſellſchaft von Lincolns⸗Inn.* (Nachdem ich ſeit meiner erſten Ankunft hier in Lon⸗ don in vier verſchiedenen Schauſpielen(in die mich als ganz unerfahrenen jungen Menſchen die Bekanntſchaft mit Perſonen, denen ich damals nicht zu widerſtehen ver⸗ mochte, verleitet hatte) geſehen und gehört habe ſolche Niederträchtigkeiten und liederliche Frivolitäten, die mein Herz vor Schamgefühl erdrückten und mir ins Gewiſſen brannten, die Schauſpieler auf immer zu verabſcheuen; und nachdem ich dann gleicherweiſe einige von den ſchreck⸗ lichen und jammervollen Folgen dieſer Schauſpielhäuſer an etlichen jungen Edelleuten meiner Bekanntſchaft wahr⸗ genommen, die, vorhin zart, fein und keuſch, darauf la⸗ ſterhaft wurden, Verſchwender, unbeſtändig, ausſchwei⸗ fend, ja geradezu unverbeſſerlich, und das im Zeitraum eines halben Jahres, oder noch weniger, weil ſie immer⸗ fort die Schauſpielhäuſer beſuchten, wo Huren und alles liederliche Volk ſie verſtrickt hatten; dergeſtalt, daß zwei von ihnen, nachdem alle Verſuche zu ihrer Beſſerung ge⸗ ſcheitert, geradezu von der Schwelle geſtoßen und von ihren geliebten Aeltern enterbt wurden; die ich dann oft unter Thränen klagen hörte, daß die Schauſpiele und Schauſpielhäuſer, zu ihrem großen Verdruß, es ihren Kindern angethan(ein gutes caveat für alle junge Stu⸗ denten, ſich von den Schauſpielhäuſern fern zu halten), hierauf entſchloß ich mich im Intereſſe des öffentlichen 22 William Prynn. Wohls dieſe allgemeinen laſternährenden Stätten des Unheils zu bekämpfen. Zu dieſem Zwecke ſammelte ich denn vor ſieben Jahren alle Stellen, die ich in den Vä⸗ tern und andern Schriftſtellern fand, welche das Schau⸗ ſpiel verdammen, und verarbeitete ſie in einem von mir geſchriebenen Discurs. Dieſen habe ich denn zeither über ſeine frühere Stärke vergrößert, weil ich ſah, daß die Zahl der Schauſpieler, der Schauſpielbücher, der Schauſpielgänger und der Schauſpielhäuſer immer mehr wuchs. Ja, wie Buchhändler mich verſichern, ſind in dieſen letzten zwei Jahren über 40,000 Schauſpielbücher gedruckt worden, und gehen jetzt auf dem Markte weit beſſer ab als die auserwählteſten Predigten. Zwei alte Schau⸗ ſpielhäuſer richtet man neu auf und ein neues Theater wird dazu erbaut. So alſo hat ſich die Zahl der Thea⸗ tergänger in London vermehrt, daß unſere ältern Teu⸗ felskapellen(ſo benennen nämlich die Väter die Schau⸗ ſpielhäuſer), fünf an der Zahl, nicht mehr ausreichen, um die Scharen ihrer Anhänger zu faſſen, weshalb wir denn jetzt ein ſechstes entſtehen ſehen. Nun ſeht, unter der laſterhaften Regierung eines Nero da waren nur drei ſtehende Theater in dem heidniſchen Rom, obgleich es weit geräumiger war als unſer chriſtliches London, und dieſe drei waren noch zu viel. Hierauf, nachdem ich das Buch ſo vergrößert, empfahl ich es dem Cenſor und trug es dann zur Preſſe, wo es länger warten mußte, als ich erwartet hatte. Und nun habe ich es zur Welt gebracht, in dieſem das Schauſpiel verehrenden Zeitalter, daß es im Stande iſt, ihm den Handſchuh hin⸗ zuwerfen. Euerm würdigen Schutz empfehle ich es, Euch iſt es gewidmet; wie es ihm draußen ergeht, ſoll mich nicht kümmern, wenn es nur zu Hauſe Gutes thut und gefällt.» —„— 3„—— c 2 William Prynn. 23 Es gehört viel hiſtoriſche Einbildungskraft dazu, ſich in eine Zeit und geordnete Staatsverhältniſſe zu denken, wo Aeußerungen der Art nicht der Kritik, ſondern der Criminaliſtik verfallen durften. Weiter, bezüglich auf den König ſelbſt und deshalb ſkandalös, wurden noch mehre Stellen aus dem Hiſtrio⸗Maſtix verleſen, die man uns nicht mitgetheilt hat. Atkins ergriff darauf zu Prynn's Vertheidigung das Wort: „Die Beredtſamkeit der Ankläger habe ſeinem Clienten Intentionen beigemeſſen, die außer aller ſeiner Abſicht gelegen. Sein Beſtreben ſolle es ſein, dieſe Misver⸗ ſtändniſſe aufzuklären. Möchten doch Ihre Gnaden, die Lords, in Erwägung ziehen, daß viele der Stellen im Buche nur relativ geſagt wären, und keineswegs poſitiv. Auch ſeien die meiſten nur Anführungen aus andern Schriftſtellern der verſchiedenſten Art. Relativ ſei es ge⸗ ſagt, wenn er ſagt: eſolche eingefleiſchte Teufel, welche die Schauſpielhäuſer beſuchen»*; relativ desgleichen, wenn er von Ladies ſpricht, die Scham und Schande von ſich werfen, wenn ſie die Theater beſuchen und ſich üppigen Tänzen hingeben. Seines Clienten Argument dabei ſei folgendes: „Das, was in der Regel(wenn nicht immer) Au⸗ gen, Ohren und Seele beſchmutzt und entwürdigt, ſo der Schauſpieler wie der Zuſchauer, indem es lüſterne, lie— derliche, kuppleriſche, ehebrecheriſche Gelüſte aufregt, oder ſie anreizt zu wirklicher Sündhaftigkeit, muß jeden Chri⸗ ſten verabſcheuungswürdig und ungeſetzlich bedünken. Und in ſolchen Spiegel der Wahrheit könnten nur Hu⸗ ren, Kuppler oder ganz verworfene, eingefleiſchte Teufel mit Vergnügen blicken.“ „Mylords, mein Client verdammt nicht abſolut die 24 William Prynn. Neujahrsgeſchenke, ſondern erkennt ſie an und würdigt ſie als Unterpfänder und Zeugniſſe der Achtung und des Wohlwollens, welche Höhergeſtellte den niedriger Geſtell⸗ ten erweiſen mögen. Was das Tanzen anlangt, ver⸗ dammt er es nicht unbedingt. Als Einzeltanz hat er es ſogar gebilligt, und ſonſt den Tanz im Rhythmus C2). Und wenn er vom Tanzen großer Herren und Fürſten ſpricht, ſo proteſtirt er feierlich, daß es fern ab von ſei⸗ nen Gedanken lag, die gegenwärtige Zeit mit der Nero's zu vergleichen, dieſe Zeit, wo wir unter einem ſo from— men und religiöſen Fürſten leben, von dem wir ſo viel Glück und Heil empfangen. Das wäre ja ſo gottlos und unwürdig, daß er gar keine Entſchuldigung dafür wiſſe, und ſeine Feder und er ſelbſt ſolle verflucht ſein, wenn er ſolchen Vergleich wirklich angeſtellt.“ „Und wo er dann ſpricht, daß Tanzgelage und Mas⸗ keraden beinahe ſo viel gekoſtet hätten als die Kriege, da meint er die Zeiten Heinrich's VII. und nicht unſere Zeit. Und wie ich es verſtehe, ſpricht er da von der Geſchichte einer Epoche, die zu den gedrückteſten gehörte.“ „Ich wünſche jetzt, wie ich es zu Anfang wünſchte, daß mein Client ſich feſt ſtütze auf den Stamm der kö⸗ niglichen Gnade und auf das Mitgefühl dieſes Gerichts⸗ hofes. Was ſeine Abſichten ſind, die ſind ſeinem Her⸗ zen am beſten bekannt, ſeine Ausdrücke nur kennen Eure Gnaden. Ich kann ſein Herz nicht verdammen, ſeine Feder will ich nicht entſchuldigen.“ „Dies, wenn es mir vergönnt iſt, will ich nur noch anführen. Ich habe meinen Clienten lange gekannt in den ehrenwerthen Geſellſchaften der Gerichtshöfe, und weiß, daß ſeine gewöhnlichen Geſpräche und Unterhal⸗ tungen(mit Ausnahme der Dinge in dieſem Buche) weder factiös waren, noch aufrühreriſch. Doch jetzt, wo — —,— wigt des ſtell⸗ ver⸗ et es (). rſten ſei⸗ ero tom⸗ viel und viſſe, venn Nas⸗ e, da nſere der rte.“ ſchte, ko⸗ chtö⸗ Her⸗ Gure ſeine noch t in und thal⸗ che) wo William Prynn. W er vor Euer Gnaden ſteht, da vergleiche ich ihn meiner⸗ ſeits mit einem Aſtronomen, der ſein Auge ſo lange auf die Sterne richtete, daß er nicht auf ſeine Füße ſah, und da fiel er in den Graben. Denn ſeine Augen wa⸗ ren ſo ſtier auf den einen Gegenſtand gerichtet, daß er dabei vergaß, auf die Hand herabzublicken, welche die Feder führte, und das hat ihn jetzt vor Ihre Schranken gebracht, Mylords. Um Ihre Geduld nicht noch mehr zu ermüden(denn der Saal iſt gedrängt voll und die Erwartung groß), ſchließe ich hier in Demuth, und wün⸗ ſche und flehe, daß Er, welcher der höchſte Richter iſt, bei Euer Gnaden ſei in dieſer Angelegenheit, und möge er ſchweben über Ihren guten Gedanken, Urtheilen und Sprüchen dieſes Tages— auch in der Sache dieſes un⸗ glücklichen Mannes vor Ihnen. Mehr habe ich zu ſeiner Vertheidigung nicht zu ſagen.“ Was allerdings wenig iſt. Es war ein im voraus deſignirtes Opfer. Wo kein Verbrechen vorlag, was ſollte da die Vertheidigung ſagen! Doch mühten ſich in der Sitzung des folgenden Ta⸗ ges noch einige Redner ab, etwas zu ſprechen, was Ver⸗ theidigung ſein ſollte, aber eigentlich nur Bitten um Gnade waren. Anwalt Holbourn hub an: „Mylords, auch ich bin Maſter Prynn als Rath zugetheilt. Die Klage lautet auf das Publiciren eines gedruckten Libells oder eines Bandes von Libellen gegen den König, die Königin, den Staat u. ſ. w. Mylords, Maſter Prynn wirft ſich demüthig zu Euer Gnaden Füßen. Was das Buch betrifft, ſo unterwirft er es ebenſo demüthig Euer Gnaden Urtheil. Dennoch, My⸗ 26 William Prynn. lords, erlaubt ſein Herz ihm nicht einzugeſtehen, daß er der ſchweren Verbrechen ſchuldig ſei, deren die Anklage ihn bezichtigt. Er bekennt, daß er gerechterweiſe vor dieſes Ihr hohes Gericht geſtellt iſt wegen ſeiner übeln Ausdrücke, die allerdings Anlaß geben können zu Skan⸗ dal, wenn ſie falſch gedeutet werden, daß manche gefähr⸗ liche Grundſätze daraus ſich im Volke einſchleichen könn⸗ ten. Und er bittet Euer Gnaden daher, dieſe Grundſätze ſo zu betrachten, wie die Abſicht ſeines Herzens war, und die war ehrlich und gut, obgleich zu rauh im Aus⸗ druck. Er bittet, daß man ihm günſtige Auslegungen da geſtatte, wo er andere Autoren citirt, deren Worte, nicht ſeine eigenen. Und was das anlangt, daß er ſich auch mit Dingen befaßt, die nicht eigentlich das Theater be⸗ treffen, wie bei Erwähnung des Sabbaths, ſo war ſeine Meinung dabei, daß er an Theaterſtücke, aufgeführt am Sabbath, dachte. Seine Meinung, als er von Putz und Erholungen ſprach, betraf nur den Umſtand, daß Män⸗ ner Frauenkleider anlegen, und womit man ſich ſonſt unziemlich und ungeſetzlich in den Theatern ergötzt; und da findet er die von ihm gebrauchten Ausdrücke gar nicht unverſchämt.“ „Was nun ſeine Schreibart anlangt, iſt er herzlich betrübt, daß ſein Stil ſo bitter iſt, und ſeine Anſchul⸗ digungen ſo unbegrenzt und allgemein gehalten. Aber er ward dazu durch andere Autoren, die in gleichem Falle mit ihm waren, verführt, was er zu ſeiner Ent— ſchuldigung anführt. Er hofft, daß ſeine leidenſchaftliche Abneigung gegen ſolche Misbräuche ein wenig zu ſeinen Gunſten ſprechen möge.“ „Was nun Art und Stoff betrifft, die aus ſeinem eigenen Buche ihm zum Verbrechen gemacht werden, ſo hofft er alſo Alles von Euer Gnaden Gunſt. Aber er —— William Prynn. 27 er behauptet, daß Diejenigen, welche zu Richtern beſtellt lage ſind, um Büchern die Druckerlaubniß zu ertheilen oder zu vor verweigern, daß ſie die eigentlich Schuldigen in dieſer beln Angelegenheit ſind. Außerdem hofft er, daß dieſes Buch kan⸗ ſich von allen andern vor dieſen Gerichtshof gezogenen ihr⸗ unterſcheidet. Denn bisher wurden nur ſolche Bücher nn⸗ hier beurtheilt, welche nicht cenſirt geweſen, und ſeins ſitze war cenſirt. Und er unterwirft ſich in dem Punkt ganz war, Dero Entſcheidung.“ lus⸗„Mylords, die eigentliche Abſicht und der Zweck ſei— da nes Buches war, er beſchwört es, nur und allein die icht allgemeine Luſtbarkeit der Schauſpielhäuſer zu denun⸗ uch ciren; das Ziel, worauf er ſteuerte, daß dieſen Mis⸗ be⸗ bräuchen abgeholfen werde, und ſonſt nichts. Iſt dies erkannt, dann, Mylords, hofft er, daß er vor Ihnen nicht ine . ſtraffällig erſcheint. Er ſandte nicht ſein Buch übers 3 Meer, daß es dort gedruckt werde; er ließ es ehrlich und än⸗ offen hier drucken. Und es war drei Jahre unter der nſt Preſſe und ward ordentlich cenſirt und publicirt.“ m„Mylords, ſpricht nicht eine frühere Declaration die⸗ it ſes Hofes zu ſeinen Gunſten! Wem widmete er das Werk? Vertheilte er es nicht ſelbſt nur an Männer von ich anerkanntem, unbeſcholtenem Charakter? Gewiß, wenn 3 ſeine Seele ſich ſchuldbewußt gefühlt, würde er nicht ein 5 Exemplar des Buches an Herrn General-Anwalt Noy ſelbſt geſchickt haben. Er verſteckte ſich auch nicht, wie Jeder gethan haben würde, der ſich ſchuldig gefühlt. Ja, int⸗ er war ſo weit entfernt von illoyalem Sinn, daß er iche überall den König und die Regierung empfahl. Kann nun das geſchehen mit einer Abſicht gegen den König und die Regierung? Alles, was ihm zur Laſt gelegt wird en wegen böſer Abſichten, ſind nur Schlüſſe, die man aus 3 ſeinem Buche zieht, und man muß ſie förmlich ziehen, et — 28 William Prynn. denn von ſelbſt ergeben ſie ſich nicht(not of ne⸗ cessity).“ „Dann beſchuldigt man ihn auch des falſchen Eides! Weil er geſagt, er habe keinen Theil des Buches an ir⸗ gend Jemand vordem gezeigt, daß er es an Sparkes über⸗ geben. Und doch ſei bewieſen, daß die Doctoren Goade und Harris es ſchon mehre Jahre früher geſehen. Dar⸗ auf antwortet er, dieſe Beiden ſprechen ja nur von einem Buche über Schauſpiele, welches einen ganzen Stoß Pa⸗ pier eingenommen. Und das iſt wahr, er zeigte ihnen ein ſolches Buch. Aber das Buch war nicht dies Buch. Behandeln ſie gleich denſelben Gegenſtand, ſo unterſcheiden ſie ſich doch ſehr in der Form und Ge⸗ ſtaltung.“ Man ſieht, auch dieſer Defenſor hat ſeinen Clienten ſchon aufgegeben. Zum Schluß ſprach ein Anwalt Hern zu Prynn's Vertheidigung: „Mylords, wir, die wir als Rath Maſter Prynn beigegeben ſind, fühlen ganz das Misverhältniß unſerer Kräfte zum Anklagerath. Wir ſind an Zahl unſer we⸗ niger und an Geſchick und Talent unſern Gegnern nicht ebenbürtig. Wenn die Schlüſſe, welche ſie gezogen, ihre Herzensmeinung und die richtigen ſind, dann ſind wir ſchon erlegen unter Euer Gnaden Urtheil.“ „Die Wucht dieſer Sache und der ſchwere Ernſt, den der Rath des Königs ihr beilegt, ließen mich geſtern wünſchen, ohne daß mein Client dieſen Wunſch theilte, daß die Verhandlung noch verlängert werde, denn wir konnten da noch nicht auf Alles Antwort geben. Alles, was ich jetzt noch ſagen kann, iſt, daß Euer Gnaden nur auf die Abſicht ſeines Herzens ſehen möchten, darin hat er ſich ſo klar und ſchön ausgedrückt(2), wie nur ein Menſch kann, der ſeine Angabe durch einen Eid be⸗ s ir⸗ bet⸗ ade ur⸗ em nen ten ern ynn ter we⸗ icht hre vir den ern lu, wit les, den rin ur be⸗ William Prynn. 29 theuert. Sein Eid iſt als ein Beweis gegen ihn zuge⸗ laſſen worden, als er das Buch für das ſeinige an⸗ erkannte. Soll dieſer Eid nun nicht zugelaſſen werden, wo er ſeine reine Abſicht beſchwört? Inſtändig erſuchen wir Euer Gnaden, ihn als einen Mann zu betrachten, der dieſe Dinge geſchrieben hat nicht aus Verkehrtheit und Schlechtigkeit des Herzens, ſondern aus überſtrö⸗ mender Fülle dieſes Herzens, erglüht von Eifer über ein anwachſendes Uebel, welches ſo Viele dieſer Nation ſchon ergriffen hat, ja Einige aus ſeiner eigenen Bekanntſchaft, weil ſie nicht vom Theaterbeſuch laſſen konnten. Wir, die wir ihn kennen, müſſen, ſo weit unſere Bekannt⸗ ſchaft mit ihm reicht, ihm das Zeugniß ausſtellen, daß er in allen Aeußerungen, die ſeinem Munde entfallen, die vollſte Ehrerbietung und Devotion gegen den König und die Königin ausgeſprochen hat. Demüthigſt bitten wir nun um die Vergünſtigung, einige Stellen aus be⸗ ſagtem Buche vorleſen zu dürfen, aus denen erhellt, daß er nur mit ſchuldiger Ehrerbietung von Ihren Maje⸗ ſtäten und der Regierung ſpricht, daß er auch da wol Unterſcheidungen macht, wohingegen es nur Schlüſſe, aus andern Stellen ſeines Buches gezogen, ſind, die ihm zum Verbrechen angerechnet werden.“ Es heißt, daß der Rath für den Angeklagten zwar die betreffenden Stellen aufſchlug, daß es ihm aber nicht vergönnt ward, ſie vorzuleſen. Damit ſchließt der acten⸗ mäßige Bericht über die Unterſuchung, bei der, nach un⸗ ſern Begriffen, nicht weniger zu fehlen ſcheint, als Alles, worauf eine Verurtheilung begründet werden könnte. Weder ſind Stellen aus dem incriminirten Buche vor— gelegt, aus denen ſich im entfernteſten die Abſicht, gerade den König oder die Königin zu beleidigen, deuten ließe, noch ſind die citirten, welche im Allgemeinen gegen das 30 William Prynn. Theater und die Theatergänger ſprechen, ſo angethan, daß irgend Jemand ſie als auf ſeine Perſon bezüglich erachten könnte, unbeſchadet der Frage: ob Injurien ge⸗ gen das Publicum begangen und geſtraft werden kön⸗ nen, wo aller Animus einer perſönlichen Beleidigung fehlt? Und ebenſo wenig finden wir in dem auf uns Ueberkommenen eine weitere Ermittelung der wichtigen Frage, ob der Cenſor das Buch, wie es vorlag, cenſirt hatte, oder ob nach der Cenſur und Druckerlaubniß noch die ſchlimmſten Stellen eingeſchoben ſind? Ob endlich der Autor von der Verantwortung frei war durch die ihm ertheilte Druckerlaubniß, oder ob ſie nichtsdeſtoweniger auf ihm haften blieb? Die Verhandlung dreht ſich viel⸗ mehr um, für uns ganz irrelevante Fragen, nachdem die Vertheidigung ſelbſt eingeräumt hatte, daß die Aus⸗ drücke verbrecheriſch— im Sinn des Geſetzes oder der Meinung in der Zeit— ſeien, und nur die gute Abſicht und den unſchuldigen Sinn des Verfaſſers hervorzuheben verſucht. Prynn war verurtheilt von einer Partei, die am Ruder war, er ſaß vor einem Gericht, das ihn ver⸗ dammen wollte, was konnte da von beiden Seiten mehr geſchehen, als daß man der ſchlechten Sache einen beſſern Schein überwarf. Die Richter beſtraften— den belei⸗ digten Geſchmack und ſchützten vor, daß es die beleidigte Sitte ſei, in der Perſon des Königs, der Königin, der Regierung, der Biſchöfe, Geiſtlichkeit, des Staats und des geſammten Publicums. Das Publicum, was ſie hin⸗ ter ſich hatten, glaubte ihnen, und das Publicum gegen⸗ über hatte auch ſeinen Glauben, was brauchte es da mehr! Befremdend iſt nur, was Hume bei Gelegenheit die⸗ ſes Prozeſſes und über die verhängte Strafe ſagt: ſie ſei um deswillen ſo hart ausgefallen, weil Prynn vor than, glich ge⸗ fön⸗ gung uns tigen nſirt noch h der ihm niger viel⸗ die Aus⸗ der bſicht eben die ver⸗ mehr ſſern belei⸗ digte de und hin⸗ egen⸗ 6 da die⸗ ſie vor William Prynn. 31 der Sternkammer ſich ſehr halsſtarrig und anmaßend be— tragen habe. Die Verhandlungen über das Trial er⸗ wähnen davon nichts, nach den Reden ſeiner Vertheidiger zu ſchließen, konnte er aber nicht demüthiger auftreten. Drei Tage hatte die Sternkammer zum Verhör ge— ſeſſen; am vierten ſaßen die Lords bis 4 Uhr Nachmit⸗ tags, ehe ſie das Urtheil fanden. Die Reden der ein⸗ zelnen Richter ſind uns aufbewahrt; ſie enthalten ge⸗ wiſſermaßen eine beſſere Relation als die Anklageacte und die Reden der Ankläger und Vertheidiger. Die Stimmabgebung fing von unten an, dergeſtalt, daß der, ſeinem Range nach, jüngſte Lord zuerſt ſprach. Die meiſten der nächſtfolgenden ſtimmten dann bei, bis einer oder der andere, wenn die Reihe an ihn kam und er anderer Meinung war, ſich erhob, um ſeine abweichende Stimme zu motiviren. Francis, Lord Cottington, der Schatzkanzler begann mit einer langen wohlgeſetzten Rede: „Mylords, Sr. Majeſtät General⸗Anwalt hat den Maſter Prynn und Andere vor Euer Gnaden als An⸗ geklagten citirt. Es geſchieht wegen der Publication eines libelliöſen Buches oder eines Bandes voller Li⸗ bellen, die Se. Majeſtät und den Staat beſchimpfen. Soviel ich davon verſtehe, ſo halte ich dafür, daß in beſagtem libelliöſem Buche eine ganz beſondere und große Bosheit des Autors ſteckt. Seine Bosheit erſtreckt ſich in der Art, wie er ſie äußert, faſt gegen Jedermann, gegen die beſte Gattung der Menſchen, gegen den König, die Königin, Prinzen, Peers, Prälaten, gegen aller Art Obrigkeiten und Magiſtratsperſonen, kurz eigentlich gegen 2* 32 William Prynn. Alles. Aber was noch erſtaunenswürdiger, ſein Spleen wirft ſich auch auf die Kirche und deren Regiment. In⸗ deſſen will ich ihn darum nicht verurtheilen, weil der Herr Staatsanwalt ſich enthält, darauf ſeine Anklage zu richten, indem das der Kirche allein zuſtehe; allein es iſt ein Argument mehr für ſeine große und abſcheu⸗ liche Bosheit. Und wenn ich das erwäge, was hier ſo oft wiederholt iſt, daß er dies Buch ganz allein geſchrieben hat, ſo bin ich überzeugt, daß er da⸗ bei unmittelbar vom Teufel unterſtützt ward, oder vielmehr, daß er den Teufel im Schreiben unterſtützt hat.“ „Er hat ein Buch geſchrieben zuwider der Ehrerbie⸗ tung und Ehrfurcht, welche alle Chriſten unſerm Herrn und Heiland Jeſus ſchuldig ſind. Dies gibt mir mein Urtheil gegen ihn ein. Aber dies Buch, wie der Herr Anwalt ſagt, erklärt den Mann, es ſelbſt iſt ein Zeuge. Und wenn Euer Gnaden die Schreibart und den Stil ins Auge faſſen, ſo werden Sie ſagen, es iſt ein curioſes Ding. Der Stil aber verräth den Menſchen und ſeine Abſichten, und das ſind hier, wie der Herr Anwalt ſagt, keine andern, als Misvergnügen und Verachtung im Volke des Königs gegen die Kirche und die Regierung, und Ungehorſam gegen unſern allergnädigſten Souve⸗ rain, den König, zu erregen. Wenn man Maſter Prynn fragte: was er denn eigentlich wolle? ſo iſt die Ant⸗ wort: er will nichts; keinen Staat, kein Geſchlecht, nicht Muſik, nicht Tanz. Alles iſt ihm ungeſetzlich, auch was die Könige thun. Er will keine Art von Erholung, keine Art von Unterhaltung. Selbſt die Falkenbeize, Alles iſt verdammt. In Wahrheit, Maſter Prynn möchte eine neue Art Regierung, er möchte eine neue Regierung, er möchte neue Geſetze, neue Unterhaltungsarten, Gott weiß, leen der klage lein cheu⸗ r ſo lein da⸗ rd, ben bie⸗ ertn nein Hert uge. Stil oſes ſeine ſagt, im ung, uve⸗ ynn Unt⸗ icht was eine iſt eine er „ ciß, William Prynn. 33 was er Alles noch möchte. Einen neuen König möchte er haben, und das ganze Volk ſowie er ſelbſt, nämlich daß es unzufrieden wäre mit ſeinem Könige und der Re⸗ gierung.“ „Maſter Prynn bekennt, daß er das Buch geſchrie⸗ ben hhat, das iſt wahr; er unternahm es, daſſelbe zu drucken und zu publiciren. Dies iſt vollſtändig bewieſen. Aber— Maſter Prynn hat dabei gar keine andere Ab⸗ ſicht gehabt, als ſeinem zarten Gewiſſen Genüge zu thun. Er dachte nicht daran, den König zu verletzen oder den Staat; ſo ſagt wenigſtens ſein Vertheidiger. Aber der Ankläger hat ihm geantwortet und er hat nicht ſeine Abſichten zu erklären, er muß gerichtet werden nach ſei⸗ nem Buche, nach ſeinen Worten, nein mehr noch nach der Wirkung, die es hervorgebracht. Alle Menſchen, die gut ſind, haben Schmach und Schimpf durch dies Buch, und Alle, die von Maſter Prynn's Humor ſind, haben Freude an dieſem Buch.“ „Betrachten wir nun, von welcher Art das Libell iſt. Es iſt nicht, wie andere Libelle wurden, von mis⸗ vergnügten Perſonen, von armen Lumpen hie und da ausgeſtreut und verbreitet. Nein, hier haben wir ein Libell in Folio, gut gedruckt und ſehr vornehm mit alle⸗ girten Autoren. Da heißt es:„Das aber iſt? und Das ſteht feſt?. Und, Mylords, betrachte ich den ho⸗ hen Ton in dieſem Buche, dann, Mylords, ſage ich, man muß ſich davor hüten und bewahren. Das iſt nicht re⸗ lativ geſprochen, wie ſeine Vertheidiger ſagen, ſondern recht poſitiv, wenn er ſagt:«Daß unſere engliſchen La⸗ dies, die geſchorenen und friſirten Madames, ihre Scham⸗ haftigkeit verloren haben; daß beim Tanzen nur der Teufel gefeiert wird; daß die ins Theater gehen, ver⸗ dammt ſindv. Und ſo ſind Alle, die nicht mit ihm einer 2 34 William Prynn. Meinung ſind, Hurer, Kuppler, eingefleiſchte Teufel, Judaſſe an ihrem Herrn und Meiſter. Sein Urtheil über Fürſten, die in eigener Perſon tanzen, iſt geradezu infam. Aber das abſcheulichſte Schandbarſte von Allem iſt der Satz:„daß dies der Grund geweſen, weshalb ſo viele Fürſten vor der Zeit umkämen».“ „Mylords, wird nicht Jeder, der von dieſen Dingen hört, denken, daß es nur die abſonderliche Gnade des Königs ſei, daß Maſter Prynn noch am Le⸗ ben iſt? Haben wir nicht kürzlich Männer verurtheilt, gehängt und geviertheilt geſehen, um weit geringerer Urſache willen! Erinnern Sie ſich an Peachamz ich ſelbſt war bei ſeiner Unterſuchung bethätigt. Er be⸗ kannte, daß die Schrift, deren wegen er unter Anklage ſtand, eine Predigt ſei, die er halten wollte. Die Worte waren gegen die Perſon des Königs gerichtet, aber er hatte ſie noch nicht von der Kanzel geſprochen. Den⸗ noch weil er das geſchrieben hatte, mit der Ab⸗ ſicht, es zu predigen, ward er zum Tode ver⸗ urtheilt. Aber dieſes Buch iſt gedruckt, Mylords! Es iſt gegen alle Obrigkeiten gerichtet, und vor allem gegen den König, unſern Souverain, und die geheiligte Perſon ſeiner Gemahlin. Und dennoch, Mylords, gefällt es Sr. Majeſtät, dieſen Maſter Prynn hier vor einen Gerichtshof zu ſtellen! Ich will Euer Gnaden mit nichts mehr aus dem Buche behelligen. Der Herr Staats⸗ anwalt hat Ihnen bewieſen, wie nöthig es ſei, daß man mit Maſter Prynn kurzen Prozeß mache, als einem Menſchen, der ſchon längſt verſucht hat, das Volk zum Ungehorſam gegen Se. Majeſtät den König aufzureizen. So ſage ich denn mit dem Herrn Staatsanwalt: es iſt hohe Zeit, daß man mit dem Maſter Prynn kurzen Prozeß macht, ſoweit dies dieſem hohen Gerichtshofe eufel, rtheil adezu Alem halb ingen nade nLe⸗ theilt, igerer ich rbe⸗ klage Porte et et Den⸗ ver⸗ ords! allem iligte efült einen ichtẽ gats⸗ man inem zum eizen⸗ 6 iſt urzen zhoft william Prynn. 35 zuſteht. Mylords, man verfährt mit Maſter Prynn beſſer, als er mit den Fürſten verfahren wäre.(Siehe am Schluß. Prynn ſtreute feurige Kohlen auf das Haupt ſeiner Ankläger.) Man gönnt ihm ein offen ehr⸗ lich Gericht.“ „Auf ſeine Vertheidigung habe ich gleichfalls genau Acht gehabt. Alle die Herren, welche als ſein Rath auf⸗ getreten ſind, begannen ſämmtlich damit, daß ſie Gnade für ihn erflehten. Und dann folgte erſt eine Vertheidi⸗ gung und Rechtfertigung, ſoweit ſich das eben thun ließ. Maſter Holbourn führte an, daß das Statut(die Schau⸗ ſpieler für Schuſte(rogues)»erklärt; aber der Herr Staatsanwalt hat ihm entgegnet: daß das Statut ſie nur dann für Schufte erklärt,«wenn ſie vaguiren». Mylords, er ſagte uns: ſeine Abſicht ſei nur gegen all⸗ gemeine und öffentliche Schauſpiele gegangen; aber blät⸗ tern Sie das ganze Buch durch und Sie werden finden, daß die Angriffe gegen die Schauſpiele gerichtet ſind, welche in fürſtlichen Häuſern abgehalten werden. Aus ſeinem Buche, ſage ich, muß man ſeine Abſicht entneh⸗ men, und aus ſeinen Worten. Und das iſt ganz gleich, was er aus andern Autoren für ſich citirt. So meine ich, daß ſeine Vertheidigung ſeine Sache noch erſchwert hat. Was die Angriffe gegen die Ladies betrifft, ſo ſagt er, er ſpreche nur relativ und nicht poſitiv! Ja, er ſagt: Unſere engliſchen Ladies ſind ſo und ſo verhurt u. ſ. w.» In dem Theil ſeines Buches, worin er den Mord ver⸗ dammt, erklärt Maſter Prynn den Mord als ungeſetzlich, aber— die Hinrichtung von Fürſten iſt bei ihm kein Mord, und deshalb iſt das ein geſetzlicher Act. Mit Recht ſagt der Herr Staatsanwalt: was dieſer Mann will und was der Jeſuit Mariana will, das iſt Alles eins. Sie alle ſprü⸗ hen giftigen Grimm gegen die Fürſten.“ 36 William Prynn. „— Wenn ich mein Gewiſſen befrage, ſo kann ich nichts anders ſagen, als daß die ſträflich boshafte Ab⸗ ſicht dieſes Buches gegen den König und den Staat ge⸗ richtet iſt. Und danach, Mylords, muß ich Maſter Prynn für ſchuldig erklären.“ „Zuerſt das Urtheil über ſein Buch. Ich verdamme daſſelbe, daß es verbrannt werde, ſo öffentlich das ge⸗ ſchehen kann. In andern Ländern, wo der Art Bücher erſcheinen, iſt es Herkommen, daß ſie durch den Henker verbrannt werden. In England iſt dies nicht Sitte, dennoch aber wünſche ich, daß, in Betracht ſeines ent⸗ ſetzlichen und befremdenden Inhalts, dieſe befremdende Art auch hier Platz greife, und fodere daher, daß dies Buch durch den Henker verbrannt werde.“ „Was Maſter Prynn ſelbſt anlangt, ſo iſt mein Ur⸗ theil, wenn es mit dem Euer Gnaden übereinkommt: daß er von der Advocatur ausgeſtoßen und auf immer für unfähig erklärt werde, als Anwalt zu fungiren. Ich verurtheile ihn alſo, daß die Juriſtenſocietät von Lincoln⸗ Inn ihn aus ihrer Societät ausſtoße und, da er aus Dryford ſtammt(Oh weh, rief mit leiſer Stimme der Erz⸗ biſchof von Canterbury, daß Orford immer ſolche ſchlechte Glieder aushecken mußte!), daß er dort degradirt werde. — Und ich verurtheile ferner Maſter Prynn, daß er an zwei Orten am Pranger ſtehen ſoll, in Weſtminſter und in Cheapſide; und daß er ſeine beiden Ohren ver⸗ lieren ſoll, das eine an dem einen, das andere an dem andern Orte. Und ein Papier ſoll an ſeinem Kopfe ſtecken, erklärend, welcher Verbrecher er iſt, nämlich Einer, der ſich durch ein infames Libell verſündigt hat an beiden Ma⸗ jeſtäten, am Staat und an der Regierung. Und endlich(nein noch nicht endlich) verurtheile ich ihn zu 5000 Pfd. Sterl. Buße an den König. Und ſchließlich zu ewigem Gefängniß.“ ich Ab⸗ ge⸗ ynn nme ge⸗ cher ner itte, ent⸗ ende dies lir⸗ mt: mer 56) ln⸗ aus Ftz⸗ chte rde⸗ an und er⸗ em ken, der Na⸗ ein erl. William Prynn. 37 „Da ſind noch andere Angeſchuldigte: Thomas Buckner, der Kaplan, welcher die Druckerlaubniß für das Buch ertheilte. Ich finde, daß der Herr Staats⸗ anwalt ſo viel als gar nicht gegen ihn eingeſchritten iſt. Es iſt geſagt, daß er ſich mit dem Verfaſſer und dem Buchhändler über dies infame Libell vereinigt habe. Es will erhellen, daß er es cenſirt hat, wenigſtens 64 Pa- gina des Buches. Mich will bedünken, daß Maſter Buckner das Buch noch ſah, nachdem es gedruckt war. Zu ſeiner Entſchuldigung wird angeführt, daß Buckner von Prynn und Sparkes übertölpelt worden. Aber klar iſt, er hat es cenſirt, wenigſtens 64 Seiten. Deshalb muß ich, wie es das Herkommen dieſes Hofes iſt, nach dem geführten Beweiſe urtheilen. Ich muß meine Mei⸗ nung dahin ausſprechen, daß Maſter Buckner eine ſehr ernſte Strafe verdient hat; denn unzweifelhaft iſt durch ſeine Verſchuldung, weil er nicht die ſchuldige Vorſicht und Prüfung angewandt, dem Staate ein großer Schade und Nachtheil erwachſen. Denn wozu iſt überhaupt eine Prüfung der Bücher da, wenn da eine Durchſtecherei und ein gefälliges Hinneigen zu einer Partei ſtattfindet. Ich halte dafür, daß Maſter Buckner nicht allein eine ſtrenge Rüge verdient, ſondern auch eine gefängliche Haft, ſolange es der Hof für gut findet und daß er dem Könige mit 50 Pfd. Sterl. büße.“ „Der nächſte und dritte Angeklagte iſt Michael Sparkes, der das Buch gedruckt hat. Er iſt auch der Buchbinder und hat es auch verbreitet. In ſeiner Ver⸗ theidigung hat er Euer Gnaden einen Theil des Buches vorgewieſen, der die Druckerlaubniß erhalten, und ſagt, es wäre alles cenſirt geweſen, aber bewieſen hat er es nicht. Er beweiſt nur, daß das Buch eingeſchrieben worden in der Buchhändlerhalle. Aber ich finde, daß 38 William Prynn. er Leute zum Ankauf des Buches aufgemuntert hat, als es ſchon verboten war. Vor dem Verbot hat er ſie auch dazu aufgefodert und ſagte dabei:«es wäre ein excel⸗ lentes Buch und würde bald weggenommen werden», und dann würde es guten Abgang haben. Ich ver⸗ urtheile Sparkes zu einer Buße von 500 Pfd. Sterl. an den König. Am Pranger ſoll er auch ſtehen— doch die Ohren nicht verlieren— ein Papier an ſeiner Stirn, worauf ſeine Verſündigung geſchrieben; denn das iſt höchſt nöthig in dieſer Zeit. Der Pranger ſoll aber vor St. Paul's Kirche ſtehen.“ „Das iſt ein geheiligter Platz!“ rief der Erzbiſchof von Canterbury dazwiſchen. „So bitte ich um Euer Gnaden Vergunſt. Es mag dann in Cheapſide ſein. Was die andern vier Ange⸗ klagten betrifft, ſo hat der Herr Staatsanwalt auf ihre Beſtrafung nicht angetragen, ich habe daher auch keinen Grund, über ſie zu urtheilen.“ Nach Cottington ergriff der Lord⸗Oberrichter Richard⸗ ſon das Wort: „Mylords, ſeit ich die Ehre habe, in dieſem Gerichts⸗ hofe zu ſitzen, iſt es mit dem Schreiben und Drucken von Büchern immer ſchlimmer geworden; wir haben ſcharfe Rügen und Strafen ausſprechen müſſen, aber es hat nichts geholfen, es wird mit jedem Tage ärger. Jedermann denkt, er verſtehe, was ihm nur ins Auge fällt, und was ihm zu Sinne kommt, meint er, müſſe er drucken laſſen. Uns liegt nun hier ein Buch, ein wahres Ungeheuer, vor: Monstrum horrendum, informe, ingens! Die Frage war einmal: wer iſt der Autor? Gott ſei Dank, ich bin nun davon überzeugt, er iſt der Autor. Und dennoch kann ich mich nicht der Ueberzeugung hingeben, daß Maſter Prynn allein das Buch gemacht hat, ſon⸗ als auch ercel⸗ deny, vet⸗ ötetl. einer das aber ſchf mog lnge⸗ ihre einen ard⸗ cht⸗ ucken aben hat lann wað ſſen. euer, Hie onk, Und ben, ſon⸗ William Prynn. dern ich glaube, daß viele Hände und Köpfe dabei be⸗ theiligt ſind. Ich wünſchte bei Gott im Himmel, daß der Teufel und wer ſonſt dabei mit Herrn Prynn Kopf und Hände im Spiel hätte, denn ſie ſind Alle boshafte Feinde unſers Staates, und verdienen eine ſo harte Be⸗ ſtrafung als Maſter Prynn. Dies Buch alſo liegt uns heute vor und der Herr Staatsanwalt hat es ſeiner Klage angeheftet.“ „Ich halte es nun für ein höchſt ſtandalöſes und in⸗ fames Libell auf Se. Majeſtät den König, den frömm⸗ ſten und religiöſeſten König, auf Ihre Majeſtät die Kö⸗ nigin, eine ſo vortreffliche und huldreiche Königin, eine, wie dieſes Königreich ſie nie zuvor zu ſeinem Entzücken beſaß, und ich denke, auf der ganzen Erde gibt es keine beſſere. Es iſt ſkandalös für alle ehrenwerthen Lords, für das ganze Königreich, ja für männiglich. Ich be⸗ haupte: Kein Auge ſah, kein Ohr hörte je von einem ſo ſkandalöſen und aufrühreriſchen Dinge als dieſe Misgeburt von Ungeheuer. Was dar⸗ über zu ſagen, iſt geſagt, ich will es nicht wiederholen.“ „Aber erlauben Sie mir ein oder zwei Worte über Das, was er angibt, warum er dies Buch geſchrieben. Es ſei geſchehen, weil er die Zahl der Schauſpiele, Schauſpielbücher, Schauſpielbeſucher, Schauſpielhäuſer ſo unendlich ſich vermehren geſehen, indem es ſchon 40,000 Schauſpielbücher gebe, und dieſe eine beſſere Waare auf dem Markte ſeien als die auserwählteſten Predigten. Was ſagt er in ſeiner Widmungsepiſtel, indem er von den Schauſpielbüchern ſpricht?„Sie ſtehen ſo hoch im Preiſe und ſind auf beſſerm Papier gedruckt als die meiſten Octav⸗ und Quartbibeln, die kaum ſo viel Leſer finden als ſie. Und dann kommen ſie in ſolcher Maſſe, daß man ſie nicht zählen kann; ja, man kann ſie in ei⸗ 40 William Prynn. nem Jahr nicht durchleſen, ſo viele ſind es.? Und dann iſt am Rande gedruckt:„Und Ben Jonſon u. ſ. w. auf beſſerm Papier gedruckt als die meiſten Bibeln! Nun, wenn das nicht eine Taxe iſt, auferlegt unſerm König⸗ thum, dieſe Bücher auf beſſerm Papier zu drucken als die Bibel ſelbſt, dann habe ich nichts mehr zu ſagen.» „Und ich ſage, dies Ungeheuer, dies koloſſale mis⸗ geſchaffene Ungeheuer, iſt nichts als ein Klumpen Lü⸗ gen und Gift gegen alle Schichten des Volks. Es iſt etwas Seltſames, was dieſer Mann auf ſich nimmt. Er iſt nicht wie jene Pulververſchwörer, die uns Alle auf ein Mal in die Luft ſprengen wollten; dies Buch wirft Alles und Jedes nieder und ſchleudert es in die Hölle und überliefert es dem Satan. Erlauben Euer Gnaden mir noch etwas daraus zu citiren:«Von Theaterſtücken hat Niemand Gewinn und Ehre als der Teufel und die Hölle, und wer daran ſeinen Muth⸗ willen und ſeine Luſt gekühlt, deſſen Seele fährt nieder zu ewiger Qual.“ Dahin alſo zielt dieſes ſcheußliche Ungeheuer:«So viel als in den Schauſpielhäuſern ſind, ſo viel unreine Geiſter ſind darin, und Theatergänger ſind wenig beſſer als eingefleiſchte Teufel.“ Er ver⸗ dammt nicht allein alle Theaterdichter, ſondern auch alle ihre Gönner und die ſie unterhalten, und das Tanzen im Schauſpiel, das Singen darin, Alles iſt verdammt und nicht weniger als zur Hölle. Gönnen Euer Gna⸗ den mir noch Das zu leſen, was er vom Tanzen ſchreibt: Es iſt des Teufels Profeſſion, und wer in einen Tanz eintritt, tritt in des Teufels Profeſſion. So viele Schritte im Tanze, ſo viele Schritte zur Hölle. Das verſteht er unter Tanzen!„Das Weib, welches beim Tanze ſingt, iſt des Teufels Priorin, die, welche re⸗ ſpondiren, ſind ſeine Küſter und die Zuhörer ſind die ann auf ſun, önig⸗ als n. mis⸗ Li⸗ iſt umt. Ale uch die uer ßon der uth⸗ eder iche ind, ger vet⸗ alle en imt na⸗ ibt: anz iele us im re⸗ die William Prynn. 41 Parochialen, die Muſik iſt ſein Glockner und die Fiedler ſind die Minſtrel des Teufels.» „Ein aufrühreriſches Buch nannte ich es. Das iſt's, was mein Herz betrübt, und ich muß es gegen Euer Gnaden ausſchütten. Weiß ich doch, daß die gute Meinung, das Herz, der Wille, die Liebe ſeines Volks und ſeiner Unterthanen des Königs größter Schatz ſind. Und wenn dem ſo iſt, dann, Mylords, iſt es das ver⸗ dammenswürdigſte Verbrechen, wenn ein Mann mit Hinterliſt und Schlauheit alle dieſe Dinge unterminirt, wenn er die Herzen der Unterthanen dem Könige ent⸗ zieht und die geheiligte Perſon beim Volke in übeln Geruch bringt. Ja, wäre ich auf meinem eigenen Platze (als Lord⸗Oberrichter) und Maſter Prynn würde vor mir gebracht, ich würde anders mit ihm umſpringen. Feier⸗ lich bekenne ich Euer Gnaden, es macht mir das Herz ſchwellen, das Blut in meinen Adern kocht, wie kalt ich auch ſonſt bin, wenn ich das ſehe, oder was ſonſt, was wie ein Angriff gegen meinen gnädigſten Souverain iſt. Für mich gibt es keinen größern Troſt(eigentlich Com⸗ fort) in dieſer Welt, als ſein Glück zu ſehen.“ „Guter Maſter Prynn, Sie ſind ein Juriſt! Ab⸗ ſicht! Intention! Ja, ich weiß, wo das Wort hin und her ſchwankt, daß Eure Abſicht dieſen Weg gehen kann und jenen, wie Ihr die rechte Hand ausſtreckt oder die linke, da mögt Ihr von Eurer Intention ſprechen; aber wo die Worte klar und deutlich und poſitiv ſind, wie in Eurem Buche, hier in aller Welt hilft Euch Eure Intention nichts. Die Worte, ſage ich, ſind klar und deutlich, deshalb kann Eure Vertheidigung nichts daraus machen.“ „Um Euer Gnaden nicht noch länger aufzuhalten, ſage ich Ihnen, Mylords, nur noch, daß das Buch ein 42 William Prynn. höchſt abſcheuliches, niederträchtiges, infames, ſkandalöſes und aufrühreriſches Libell iſt.“ „Nun, Maſter Prynn, komme ich zu meinem Urtheil. Es thut mir ſehr leid, ich habe Sie lange gekannt, doch jetzt muß ich Sie gänzlich vergeſſen. Denn ich finde, daß Sie Gott vergeſſen haben, und ſeine Religion und Ihre Unterthanenpflicht, Ihren Gehorſam, Ihre Ehre, Alles, was Sie ſchuldig ſind dieſen trefflichen Majeſtäten, die Geſetze des Anſtandes gegen alle edeln Ladies, gegen alle übrigen Perſonen im Königreich, kurz alle Huma⸗ nität. Deshalb, Maſter Prynn, gehe ich nun zu mei⸗ nem Strafſpruch über, worin ich ganz mit Mylord Cot⸗ tington conform bin, wie er mir ganz aus dem Herzen ſprach. Fürs Erſte muß das Buch verbrannt werden, ſo ſchmachvoll als es geſchehen kann, entweder in Cheap⸗ ſide oder vor St. Paul. Denn, wenn auch St. Paul's Kirchhof ein geheiligter Platz iſt, ſo wurden ketzeriſche Bücher doch ſchon ehedem darauf verbrannt. Und weil Maſter Prynn von Lincolns-Inn iſt, und ſein ehren⸗ werther Stand nicht durch ſeine Beſtrafung befleckt wer⸗ den kann, ſo halte ich es mit Mylord Cottington für angemeſſen, daß er von der Advocatur ausgeſtoßen und in Orford degradirt werde. Mylords den Biſchöfen überlaſſe ich dafür zu ſorgen. Auch der Pranger er— ſcheint mir ganz gerecht und ſehr billig, obgleich kein Statut dafür ausdrücklich ſpricht. Bei einem Staats⸗ verbrechen liegt aber eine ſolche Beſtimmung in der discretionären Macht des Gerichtshofes. Auch ich büße ihn mit 5000 Pfd. Sterl., und ich weiß, er iſt ſo fähig die zu zahlen als die Hälfte von 1000 Pfd. Sterl. Ebenſo angemeſſen halte ich ewiges Gefängniß für ihn, und daß man ihn da vom Schreiben abhalte, indem man ihm weder Feder, Dinte noch Papier gibt. Aber ein theil. doch finde, nund Ehre, ſtäten, gegen huma⸗ mei⸗ d Cot⸗ erzen erden, heap⸗ auls eriſche weil hren twer⸗ n für und höfen er er⸗ kein tnats⸗ der biße ſihi Sterl. ihn, man ein William Prynn. 43 anſtändiges Gebetbuch mag man ihm geben, damit er Gott täglich um Vergebung ſeiner Sünden bitte. Aber, wahr und wahrhaftig, ſchreiben darf er nicht mehr. Denn, Maſter Prynn, nach Eurem Buche halte ich Euch für einen unverſchämten Geiſt, einen, der durch ſein Buch glaubt den Namen eines Reformators erlangt zu haben, um die puritaniſche oder ſeparatiſtiſche Faction ins Leben zu ſetzen. Ich wünſche nicht, daß Maſter Prynn von dannen gehe(go without?) ohne ein Bekenntniß ſeiner Verſündigung gegen die Majeſtät des Königs und der Königin. Was Buckner und Sparkes betrifft, ſtimme ich mit dem Vorredner.“ Den fatalen Punkt des Ohrenabſchneidens läßt dieſer Richter unerwähnt, oder in den Abſchriften und Ab⸗ drücken iſt der Paſſus darüber ausgelaſſen. Der Earl von Dorſet ergriff hierauf das Wort. Wir hören im Beginn ſeiner Rede moderne Klänge: „Solche Schwärme Murrender, wie ſie in dieſer Zeit zu Tage kommen, ſind ſie nicht furchtbare Symptome einer hinwelkenden und kranken Zeit! Sollten wir nicht mit mehr Recht und Angſt dieſe ſchweren Gerichte Got⸗ tes fürchten, welche dieſer kleine Prophet Prynn dem Lande verkündet, weil wir ſolche gleichgültige Dinge ru— hig dulden, deshalb, weil wir ſolchen Meutererſcharen wie die gegen Moſis und Aaron zu athmen und zu bellen erlauben? Mylords, mich dünkt, es iſt hohe Zeit, hier zu kehren, die Luft rein zu machen. Wo kann die Ge⸗ rechtigkeit ein beſſeres Dpfer bringen als dieſen Achan? — Adam, als die Welt anfing, gab der Creatur um ſich her Namen, die ihrer Natur entſprachen; der Titel, den dieſer Menſch dieſem Buche gegeben hat, iſt Hiſtrio⸗ Maſtix(Schauſpieler⸗Geißel), oder beſſer, wie Secretär Cook bemerkt hat, Anthropo⸗Maſtix(Menſchen⸗Geißel). 44 William Prynn. Aber das reicht nicht aus, es verdient einen weit hö⸗ hern Titel: Verdammung— in ehrlichem Engliſch— Verdammung der Fürſten, Prälaten, Peers, des ganzen Volkes! Nie hat der Papſt auf ſeinem Stuhle, getragen vom Geiſt der Unfehlbarkeit, poſitiver und mehr perem⸗ toriſch Ketzer und Ketzerei verdammt, als dieſer Menſch alle Welt verdammt. Irgend ein parteiiſcher Schrift⸗ ſteller könnte vielleicht denken, daß ich, von Leidenſchaft ergriffen, zu hart urtheile über Lumpereien von Beleidi⸗ gungen, die dieſer Menſch dem Hofe und den Höflingen zugefügt, nein ich ſpreche und urtheile hier im vollen Pflichtgefühl eines Richters, der auch den Angeklagten zu berückſichtigen und zu vertheidigen hat. Erlauben Sie mir an Das zu erinnern, was geſtern der Herr Staats⸗ anwalt fallen ließ. Ich will es aufgreifen zum Vortheil dieſes Herrn. Er ſagt: Dieſer Herr habe keine Miſſion. Wenn er eine Miſſion gehabt hätte, würde das ſeine Verſchuldung qualificirt haben. Unſer Herr und Hei⸗ land, als er in dieſer Welt verkehrte, erwählte ſich Apo⸗ ſtel, die er nachher in die Welt ſchickte: Gehet und pre⸗ digt— um den Weg zum Heil den Menſchenkindern zu zeigen! Glaube, Liebe, Hoffnung waren die Stufen dieſer Jakobsleiter, um auf zum Himmel zu ſteigen. Der Teufel, den Jedermann auf Erden haßt, ſpielte den Geiſtlichen, er citirte Bücher, er wirkte Wunder; und er wird ſeine Schüler haben, wie er ſeine Bekenner und Märtyrer hatte. Mylords, dieſe Illoyalität, dieſe Ver⸗ achtung und Verzweiflung ſind die Stricke, Schlingen und Angelhaken, welche dieſer Ausſendling herabläßt in das Königreich ſeines großen Herrn, um für ihn einzu⸗ fangen. Mylords, die Aufgabe Derer, die eine Miſſion hatten, lautete verſchieden, ſo waren auch ihre Wege verſchieden. Jene heiligen Männer arbeiteten in frü⸗ it hi⸗ ch— unzen tragen peten⸗ Nenſch chrift⸗ ſchaft eleidi⸗ lingen vollen lagten nSie taats⸗ theil ſin ſeine Apo⸗ dpre⸗ rn zu dieſer Der den und und Ver⸗ ingen t in inzu⸗ ſſion ege fri⸗ William Prynn. 45 hern Zeiten für ihre Sache in Milde, Demuth und Geduld, ſo ertrugen ſie die Schwäche und die Schwä⸗ chen ihrer Mitbrüder; ſie lehrten damals Gehorſam ge— gen die Obrigkeit, ſelbſt in Gewiſſensſachen; ſie theilten ihr Reich nicht in Factionen; ſie zogen ſich von Nie⸗ mand zurück, ſie ſuchten nur die Errettung der unſterb⸗ lichen Seelen der Andern und leiteten demgemäß deren Körper und Affecte; ſie gaben dem Kaiſer, was des Kaiſers war; wenn Fürſten ſchlecht waren, beteten ſie für dieſelben, wenn gut, prieſen ſie Gott dafür. Item ſie trugen, was nicht zu ändern war. Dies war die Doctrin der erſten Kirche und danach handelten ſie. Nun frage ich Sie, Mylords, die Sie dies Buch ge⸗ leſen haben, ob Maſter Prynn nicht, die Treue brechend, entgegen dem Zweck ſeines großen Meiſters gehandelt hat? Als Gott alle ſeine Werke vollendet hatte, ſah er um ſich, und ſah, daß Alles gut gemacht war. Dieſer Herr, dem der Teufel eine Brille auf die Naſe geſetzt hat, verſichert, daß Alles ſchlecht ſei. Kein Verhältniß, keine Erholung, kein Beruf iſt gut; kein Geſchlecht, keine Obrigkeit, keine Anordnung, keine Sitte, ſie ſei göttlich oder menſchlich, nicht lebendige, nicht todte Dinge; Alles, Alles, Mylords, iſt eingewickelt und ver⸗ ſchlungen von der Massa damnata, Alles ſtürzt in den Pfuhl der Vernichtung. Hier, Mylords, mögen wir die große Klugheit dieſes Fürſten der Finſterniß beachten; wo konnte er eine Seele auffangen, ſchwerer belaſtet mit Bosheit, leerer an Humanität? Sie ſtieg auf und ſpie aus allen Unrath und Bodenſatz der Unfrömmigkeit und Unbilligkeit, und alle die Gehäſſigkeit, welche in dieſem Zeitalter ſich nur gegen die Kirche und den Staat ge⸗ ſammelt hat.“ „Vielleicht ſagt aber Jemand nach ihm, es ſei der 46 William Prynn. Hochmuth und die Miſere der Zeit geweſen, die ihn an⸗ getrieben zu dieſem Werk; aus reinem Eifer, aus Ge⸗ wiſſensdrang habe er die Feder ergriffen. Mylords, einen unreinen Vogel erkennt man an ſeinen Federn. Reißt ihm die Federn ab, enthüllt ihn, die Larve ihm vom Geſicht, zieht den betrügeriſchen Zauberer nackt aus, und dann ſeht, wie er wirklich ausſieht. O, dieſes zarte, zerbrechliche Gewiſſen, das zurückſtarrt vor dem Anblick einer Biſchofsmütze, ſchwindelt vor einem Chorrock, ohn⸗ mächtig wird beim Anblick des Kreuzes, und lieber ſter⸗ ben will, als einen Weiberrock anziehen, um ſein Leben zu retten! Und doch iſt er ſo eifrig, ſein Babel zu för⸗ dern und zu erhöhen, daß er Legionen erfindet, neue Sta⸗ tuten ſchmiedet, den Text verfalſcht, verdreht durch fal⸗ ſche Interpretationen, daß er die Männer um ihre Ehre, die Frauen um ihren Ruf bringt, Zweideutigkeiten und Lügen in die Luft ſprengt, und doch iſt dieſer Mann ein heiliger Mann, ein Pfeiler der Kirche. Wenn Sie, Maſter Prynn, Anſtoß und Aergerniß finden am Hofe und dem Höflingskleide, an den Geiſtlichen in Sammet und Seide, ſo will ich es Ihnen zurückgeben, Sie ſind rother Purpur inwendig, roth vor Hochmuth, Bosheit und Illoyalität, Sie ſind wie der Tummler, der ſchiel⸗ äugig iſt, Sie ſehen auf einen Weg hin und laufen nach dem andern. Indem Sie, dem Titel Ihres Buches zu⸗ folge, die Geißel gegen die Schauſpielluſt ſchwangen, holten Sie aus gegen alle Obrigkeiten, damit das Volk glauben ſolle, es wären lauter Apoſtaten.“ „Aber, Mylords, nehmen wir an, Alles dies wäre verzeihlich und zu entſchuldigen, aber dieſer Pygmäe wird zu einem Rieſen, er greift die Götter ſelbſt an! Hier, wo wir uns des Glückes erfreuen unter einem ſo überaus gnädigen Fürſten, beglückt dadurch vor Vielen, da r nan⸗ Ge⸗ lords, dern. e ihm aus, zarte, nblick ohn⸗ ſter⸗ Leben n für⸗ Sta⸗ fal⸗ Ehre, nund Mann 1 Sie, Hofe mnet ſind oöheit ſchiel⸗ nnach es jl ngen, Polf wir gmie t an! m ſo ielen, william Prynn. 47 daß uns das reine Licht des Evangeliums leuchtet, wäh⸗ rend andere Völker noch in der Finſterniß ſchmachten, wo Körper und Seele unter einer ſo geſegneten Regie— rung ſich aller erlaubten Erholungen und Luſtbarkeiten erfreuen können. Wo je blühte die Kirche ſchöner, wo proſperirte mehr ein Staat! Seit Peſt und Seuchen über uns kamen, hat uns doch nichts ſo widerwärtig Giftiges beſchlichen als dieſes Raupeninſect. Welche Ader hat ſein Ingrimm geöffnet! Oder wer hat denn ſeine Wuth herausgelaſſen? Wann ſah man je ſolchen Mucker als dieſen. Und doch iſt in dieſem goldenen Zeitalter ein Schimei unter uns, der den Geſalbten des Herrn verflucht. Geprotzt voll von Hochmuth, daß die Strah⸗ len der Sonne nicht einmal ſein erfrorenes Herz ſchmel— zen können, ſo ſteht er vor Euch dieſer Mann. Und nun, Mylords, Vergebung! Da er Se. Majeſtät ver⸗ wundet hat an ſeinem geheiligten Haupte, an ſeiner Macht, ſeiner Regierung, und Ihre Majeſtät, Sr. Ma⸗ jeſtät theuerſte Gemahlin, unſere königliche Königin, meine allergnädigſte und huldreichſte Herrin, nun kann ich ihn nicht länger ſchonen, ich muß ihm ins Herz boh⸗ ren. Oh quantum! Wenn Jemand infame Verdäch⸗ tigungen und Rügen ausſpritzt auf unſere Königin und ihre Unſchuld, und ich ſchwiege dazu, das wäre von mir nicht ſowol undankbar als gottlos, der ich täglich Ge⸗ legenheit habe, ihre Tugenden zu betrachten. Ich will ſie preiſen um Das, was Ihre iſt. Sie trinkt aus dem friſchen Quell, während Andere ihr Waſſer aus dem Strome ſchöpfen.— Doch ich fühle, es iſt nur ein ſchwacher Nachklang, was ich ſage, von Dem, was eine beredtere Zunge, ein Herz voller Glut und Andacht neulich über die Erhabene ausſprach.(Sir John Finch ſoll, nach einer Marginalbemerkung, die beredte Zunge 48 William Prynn. geweſen ſein, welche das Problem gelöſt, die Königin noch mehr zu loben.) Mylords, das Beiſpiel ihrer Tu⸗ genden, der milde Glanz ihres Lebens iſt mächtiger und wirkungsreicher als die weiſeſten Lehren, als die ſtrengt ſten Geſetze. Kein äußeres Unglück, keine rohe Gewal⸗ kann ihr etwas anhaben. Ihr Herz iſt voll Ehre, ihre Seele voll Keuſchheit. Majeſtät, Milde und Sanftmuth ſind derart in ihr vereinigt, ja in ſie aufgegangen, daß, wo die eine Bewunderung, die andere Liebe verlangt. Ihre Seele, welches unvergleichliche Temperament hat ſie, ſo harmoniſch componirt, ihr Eifer für die Wege, die Gott uns weiſt, iſt mit nichts zu vergleichen. Wie liebt ſie ihren Herrn und Gemahl; wenn ſie je ihn kränken ſollte, dauert ihre Aufwallung nicht bis Son⸗ nenuntergang. In allen ihren Handlungen und Nei⸗ gungen ſo voller Geſchmack, Takt und Umſicht, und ein Weib voller beſtändigen Eifers, von ihrem Geſchlechte die Vorwürfe zurückzuweiſen, die Männer(ich weiß nicht mit welchem Rechte) ihm zuweilen entgegenhalten. Eine Fürſtin voller Sanftmuth, Güte und Mitleid, ſtets be⸗ müht, gedrückten Seelen beizuſtehen, das verkannte Ver⸗ dienſt zu belohnen. Wären alle Heilige wie ſie, dann, meine ich, wäre die römiſche Kirche nicht zu verdammen. Mein Gewiſſen ſchwört: daß ſie den himmli⸗ ſchen Vater durch nichts bekümmert, als daß ſie ihm gar keinen Grund gibt, ſich zu beküm⸗ mern. Und ſo, nachdem ich Alles zu ihrem Lobe geſagt, kann ich doch noch nicht genug ſagen von ihrer Vortreff⸗ lichkeit. Wenn die ein Redner ſchildern will, kann er gar nicht ſchmeicheln, der Poet nicht lügen. Trotz Al⸗ lem, wie die Vertheidigung ſich geklemmt und gewunden hat, was kann ſie für ihn vorbringen! Ich kann beſſer beweiſen, daß er unter dem infamen Nero den König önigin rTu⸗ rund ſtengt zewal⸗ ihre tmuth daß, langt. ſt hat Wege, Vie ihn Son⸗ Nei⸗ d ein hlechte nicht Eine ts be⸗ Ver⸗ dann, umen. mli⸗ daß küm⸗ eſagt. treß⸗ nn er t A⸗ unden beſſer ſönig William Prynn. 49 und die Königin gemeint hat, als er beweiſen kann, daß die Schauſpieler in die Hölle kommen. Aber, Maſter Prynn, das Faß Eurer Gottloſigkeit iſt voll, es läuft über und das Gericht iſt gekommen. Nicht der Herr Staatsanwalt fodert die Verdammung für Euch, ſon⸗ dern Jedermann. Die Menſchheit iſt die beleidigte und gekränkte Partei und ſie ſchreit nach dem Urtheil.“ „Pro primo: Maſter Prynn, ich erkläre Euch für einen Schismatiker in der Kirche, für einen Säemann des Aufruhrs im Gemeinwohl, für einen Wolf in Schafs⸗ kleidern; mit einem Wort, Ihr ſeid ein: omnium ma- lorum nequissimus. Ich verurtheile ihn zu 10,000 Pfd. Sterl. Buße, was freilich mehr iſt als er werth iſt, aber weniger als er verdient. Ich will ihn auch ſo wenig je wieder in Freiheit ſetzen als einen beſeſſenen Menſchen und einen tollen Hund, der, wenn er auch nicht mehr beißen, doch noch immer ſchäumen kann. Er iſt ſo fern davon eine Seele zu haben, die zur Geſellig⸗ keit taugt, da er nicht einmal eine vernünftige Seele hat. Er iſt eigentlich von der Natur gemacht, um in Höhlen zu leben mit ſolchen Raubthieren, als da ſind Wölfe und Tiger wie er. Deshalb verdamme ich ihn zu ewigem Gefängniß wie jene Ungeheuer, die nicht mehr geeignet ſind unter Menſchen zu leben und das Tages⸗ licht zu ſchauen.— Was nun die Leibesſtrafe anlangt: ob ich ihm auf die Stirn brennen ſoll und die Naſe aufſchlitzen? Wer einen Mord beging, wurde gebrand⸗ markt auf einer Stelle, die Allen ſichtbar ſei, wie es mit Kain geſchah. Mir würde es leid thun, wenn er blos mit dem Verluſt ſeiner Ohren davonkäme, denn er könnte ſich ja eine Perücke anſchaffen, gegen welche er jetzt ſo loseifert, und ſo es verbergen, oder er könnte ſein Gewiſſen bezwingen und ſeine beiden un— XX. 3 50 William Prynn. liebenswürdigen Liebeslocken dazu benutzen. Deshalb, Mylords, wünſche ich, daß er auf der Stirn gebrandmarkt, die Naſe aufgeſchlitzt, die Oh⸗ ren ihm gekappt werden.“ „Mylords, ich komme nun zu dieſem Koth und Dreck— ich kann kein anſtändigeres Wort dafür fin⸗ den.— Das muß verbrannt werden, wie es in andern Ländern Herkommen iſt; ſonſt begraben wir den Maſter Prynn und laſſen ſeinen Geiſt umherſpuken. Deshalb ſtimme ich alſo auch für das Verbrennen des Buches; aber eine Proclamation muß vorauf erlaſſen werden, daß wer immer ein Exemplar dieſes Buches in Händen hat, und es nicht an die Obrigkeit abliefert, daß es ins Feuer geworfen werde, der verfällt dieſem Gerichtshofe. Denn, wenn das Buch in die Hände von klugen und guten Leuten fiele, da wäre keine Gefahr bei, aber unter ge⸗ wöhnlichen Leuten und Schwachſinnigen und Dumm⸗ köpfen, da könnte es üble Wirkungen hervorbringen. Und dieſer Urtheilsſpruch muß einregiſtrirt und mit ſammt dem Buche nach Sion(ein Collegium in London) geſchickt werden.“ „Pro secundo: Was Maſter Buckner anlangt, ſo glaube ich, daß er nicht die Abſicht hatte, daß das Werk in die Welt käme. Er iſt, wie man ſagt, ganz conform mit der Kirche von England. Ich möchte auch gegen ihn keine ſtrenge Rüge, ſondern nur eine Vermahnung erlaſſen.“ „Pro tertio: Hinſichts Sparkes ſtimme ich mit de andern. Auf Geheiß dieſes Gerichtshofs iſt ihm ſchon ſeine Buchhandlung entzogen worden. Ich halte daher dafür, daß es nichts weiter bedarf, als daß ihm das fernere Drucken und Verkaufen von Büchern unterſagt werde, er ſoll allein beim Buchbinderamt verbleiben.“ halb, tirn Oh⸗ und fin⸗ ndern Raſter eöhalb uches; daß nhat, Feuer Denn, guten et ge⸗ umn⸗ Und t dem gt, ſe Werk nforn gegen nung it den ſchon daher das erſagt n.“ William Prynn. 51 Ein hoher Grad anſteckender Tollheit muß allerdings in dem Buche Hiſtrio⸗Maſtix niedergelegt ſein, da es eine Anzahl ſo hochgeſtellter, würdiger Richter, ja Männer von ausgezeichneter Bildung, zu ſolchen tollen Reden in⸗ ſpiriren konnte. Der Schlüſſel dazu fehlt unſern Be⸗ griffen, aber unter veränderten Umſtänden ſehen wir zu andern Zeiten dieſelbe Befangenheit, dieſelben Exceſſe der Macht, welche die Meinung beherrſchen zu können ver⸗ meinte und— dieſelben Wirkungen. Der Hiſtrio⸗Maſtix ward von Henkershand verbrannt und ſollte vertilgt bleiben in Ewigkeit. Wie viel Exem⸗ plare ſich davon erhalten haben, iſt uns nicht bekannt; aber die Aſche der Papierballen flog in kleinen Stäub⸗ chen über ganz England— ſie iſt noch weiter geflogen — und was ein einzelner Fanatiker in einem unſinnigen Buche gedruckt, ward— in wie wenig Zeit!— die Meinung der großen Partei, welche durch mehre Jahre England beherrſchte. Dem Verſtummen des Minſtrel⸗ geſanges im fröhlichen England folgte das Verſtummen der Muſik, der Tanz war verpönt, und das Theater als ein gottloſes Vergnügen verdammt. Die Kirchenfürſten von England hatten es vergeblich geſchützt, die Frivo⸗ lität, mit der es unter der Reſtauration wieder auflebte, hatte ſein Anſehen in der Nation nicht gehoben, und noch heut gibt es Prüde und Fromme in England und in allen Nationen, welche vor den Schauſpielhäuſern und Schauſpielern derſelbe leiſe Schauer überrieſelt, der den Fanatiker Prynn anfeuerte zu jener heftigſten Anklage und zu einem Martyrium ſeltener Art für ſeinen Glauben. Das Urtheil ward nach den Anträgen gefällt und am 17. Mai 1632 an William Prynn vollſtreckt. Außer Dem, was die Anträge beſagen, wurden ihm auf beide Backen die Buchſtaben S. L.(Skandalöſer Libelliſt) ein⸗ 3 5 52 william Prynn. gebrannt. Er ertrug es, ſagt der den Acten beigefügte Bericht, mit großer Standhaftigkeit und Entſchloſſenheit. Ein altes Bild zeigt ihn uns, wie er auf einem Breter⸗ gerüſt kniet, der ganze obere Leib bis an den Nobel ent⸗ blößt, die Arme und Hände auf den Rücken gebunden. Der Henker umfaßt mit dem linken Arm ſeinen Hals, um ihm mit einem Meſſer in der Rechten das Ohr ab⸗ zuſchneiden. Auf die Authenticität des Bildes möch⸗ ten wir weniger Gewicht legen als auf einen Kupfer⸗ ſtich, welcher das Portrait des Märtyrers darſtellt. So verdroſſen finſter mag der herbe Puritaner ausgeſehen haben; grobe Lippen, gefurchte Wangen, eine lange Naſe, doch paſſend zu dem länglichen Geſicht, eine ge⸗ kniffene Stirn zwiſchen den buſchigen Augenbrauen, das Haar glatt auf dieſe heruntergekämmt, doch zur Seite mit den beiden langen Lockenbüſcheln, welche die Ohren, wenn dieſe nicht ſchon abgeſchnitten ſind, bedecken. Aſcetik, aber nichts von Heuchelei in den ernſten Mie⸗ nen, in denen nie ein Scherz geſpielt haben mag; nur etwas von düſterer Schwärmerei in den auf einen Punkt gerichteten Augen. Aber das ganze Portrait zeigt einen Mann, der weder vor Gefahren, noch vor Verdammung und Strafe zurückſchreckt. Hume, ein milderer Richter als Andere über die Thaten der Stuarts, ſagt bei Erwähnung des Falles: „Es geſchah hauptſächlich, um ſeine Sekte zu demüthi⸗ gen, daß er, obgleich von ſo angeſehenem Stande, von der Sternkammer zu einer ſo ſchmachvollen Strafe ver⸗ urtheilt ward. Die vollblutigen Puritaner zeichneten ſich allerdings aus durch die Säure und Herbigkeit ihrer Sitten, ſowie durch ihre Abneigung gegen Alles, was geſellige Heiterkeit und Vergnügen förderte. Wenn er ihnen einen beſſern Humor einflößen können, wäre das, fügte heit. eter⸗ lent⸗ nden. Hals, ab⸗ nöch⸗ pftr⸗ So ſchen lange ege⸗ das Seite hren, ecken. Mie⸗ nur unkt einen nung les: üthi⸗ von vet⸗ nſich ihrer waß m et dab/ William Prynn. 53 ihrer ſelbſt und des Publicums willen, gewiß ein lobens⸗ werthes Unternehmen des Hofes geweſen, aber ob das Andenprangerſtellen, Geldbußen und Einkerkerungen die rechten Mittel zu dieſem Zwecke waren, möchte doch in Frage zu ſtellen ſein“— ſetzt der Hiſtoriker in ſei⸗ ner naiv leichten Weiſe hinzu, wo wir den Ausdruck moraliſcher Entrüſtung lieber gehört hätten. William Prynn, obgleich verdammt zu ewigem Ge⸗ fängniß, und nach Lord Dorſet's Antrag dahin, wohin kein Strahl der Sonne dringt, obgleich Feder, Dinte und Papier ihm unterſagt werden ſollte, iſt darum doch nicht von der Welt verſchwunden. Im Gegentheil, nach einer Notiz des eben genannten Hiſtorikers, erſcheint er ſchon 1637 wieder auf der Bühne der Oeffentlichkeit, und ward aufs neue wegen eines neuen Verbrechens(un⸗ zweifelhaft ein neues Libell) mit einer abermaligen Geld⸗ buße von 5000 Pfd. Sterl. geſtraft. Außerdem ſollte er das von ſeinen Ohren verlieren, was ihm der Henker bei der erſten Execution gelaſſen. Hume berichtet es kurz in ſeiner Geſchichte; actenmäßige Berichte über dieſen zweiten Prozeß finden wir nicht. Wir wiſſen nur aus einem andern Hiſtoriker, daß Prynn diesmal an den Pranger geſtellt wurde, und um die Ehrenſtrafe auch körperlich recht empfindlich zu machen, wählte man die brennende Mittagsſonne eines heißen Sommertages. Als der Henker ihm den Reſt der Oh⸗ ren abſchnitt, ward noch ein Theil der Backe mit ab⸗ geriſſen. Hume ſagt bei der Erwähnung mehrer Stern— kammerurtheile in jenem Jahre(als gegen den Geiſt— lichen Burton und den Arzt Baſtwick):„Außerdem, 54 William Prynn. daß dieſe Schriftſteller mit großer Heftigkeit und mit 1 ungeſtümem Eifer die Ceremonien, Gebräuche und die Regierung der Kirche angegriffen hatten, waren ihre Antworten vor Gericht ſo voller Verachtung und ge⸗ häſſiger Angriffe gegen die Prälaten, daß ſelbſt ihre ju⸗ riſtiſchen Vertheidiger ſie nicht zu unterzeichnen wagten. Nichtsdeſtoweniger empörte die unbarmherzige Strenge, mit der man gegen Männer ihrer Bildung und ihres Standes verfuhr, allgemein die Gemüther, und die Ge⸗ duld, oder vielmehr die Freudigkeit, mit der ſie litten (ihnen Allen werden die Ohren abgeſchnitten), vermehrte die Entrüſtung und Empörung im Publicum.“ Die Zeit ihrer Erlöſung nahte mit ſchnellen Schrit⸗ ten. Als die ſchottiſchen Unruhen die Aufregung in England mehrten, fürchteten die Miniſter, daß aus den Gefängniſſen der Geſtraften neue Satiren und damit neue Feuerbrände ins Volk würden geſchleudert werden. Der Geheimrath ließ deshalb Prynn in ein Gefängniß nach der Inſel Jerſey ſchaffen. Baſtwick und Burton kamen ebenfalls nach den Inſeln. Hier ward jeder Zu⸗ ſ tritt zu ihnen verboten und— abermals?— der Ge⸗ brauch aller Bücher, Federn und Dinte ihnen unterſagt. Es muß wenigſtens mit der Execution des erſten oder wiederholten Interdictes nicht zu ſtreng genommen wor⸗ den ſein. Da trat in London das lange Parlament zuſam⸗ men(1640). Das Urtheil der Sternkammer über 4 Prynn, Baſtwick und Burton ward revidirt, umge⸗ ſtoßen als illegal. Die Richter, die es gefällt, wurden vom Parlament verurtheilt zum Schadenerſatz. Eben⸗ mit die ihre dge⸗ e ju⸗ gten. enge, ihres itten ten), um“ ſem⸗ iber nge⸗ 7 55 N desgleichen ward die letztere Verordnung des Geheim⸗ rathes annullirt. Als die Märtyrer in England landeten, kam die Be⸗ völkerung ihnen mit Theilnahme, Ehrenzeichen und Ge⸗ ſchenken entgegen. Wo ſie einer Stadt auf ihrem Zuge ſich nahten, waren alle Einwohner vor den Thoren, ſie zu empfangen. Als ſie vor London erſchienen, glich der Zug, der ihnen folgte, einem kleinen Heere. Die Zeloten ihrer Partei begrüßten ſie ſchon einige Meilen vor der Stadt. Grüne Zweige wurden ihnen vor- und nach⸗ getragen, den Weg beſtreute man ihnen mit Blumen. Aber mitten unter dem Jubel, der die Luft erſchütterte, hörte man herzzerreißende Laute, Verwünſchungen gegen die Prälaten, die Verfolger ſo heiliger Männer. Ein Jahrzehnd war vergangen und darüber; es wa⸗ ren andere Zeiten in England. Der Krieg des Parla⸗ mentes mit dem Könige war nach blutigen Schlachten und Belagerungen entſchieden, die königliche Gewalt total unterlegen, und Karl ſaß zum zweiten Male als Gefangener auf der Inſel Wight. Die bekannten Un⸗ terhandlungen zwiſchen ihm und dem Parlamente fan⸗ den ſtatt. Nachdem letzteres früher die Bill paſſiren laſſen, daß keine Verhandlungen mit ihm gepflogen wer⸗ den ſollten, hatte ſich die Politik des Hauſes in Anbe⸗ tracht der neuen Gefahr, welche ihm von Seiten der Independenten, Leveller, des fanatiſirten Heeres, droh⸗ ten, geändert. Es hatte noch einmal die letzten Vor⸗ ſchläge des Königs abgelehnt, um abermals, wo die Gefahr dringender ward, darauf zurückzukommen. Am 4. December 1648 galt es die Frage: ob an des Königs Vorſchläge weitere Unterhandlungen anzu⸗ knüpfen ſeien? Es war die Frage, ob das Parlament, auf Umwegen, zur Anerkennung der königlichen Ge⸗ William Prynn. 56 William Prynn. walt, zur Verſöhnung mit dem Monarchen zurückkeh⸗ ren ſolle. Da erhob ſich aus den Reihen der ſtrengen Pres⸗ byterianer ein Mitglied, dem die Partei den Antrag überlaſſen. Es war William Prynn, der ſeit dem 7. No⸗ vember im Hauſe der Gemeinen ſaß, und vorhin noch als heftigſter Ankläger gegen den Biſchof Laud aufge⸗ treten war. Er ſprach: „Zum Mitgliede dieſes Hauſes(ohne daß ich es ſuchte) einſtimmig erwählt und durch göttliche Fügung mein Amt in dem großen Augenblicke antretend, wo die wichtigſte öffentliche Angelegenheit, die jemals berathen ward, wo Leben und Tod, Wohl oder Untergang dreier Reiche von dem Ja oder Nein über die vorliegende Frage abhängt, will ich mit um ſo größerer Kühnheit mir die Freiheit erbitten, mein Gewiſſen gegen Gott zu reinigen und meine Pflicht gegen mein ſterbendes Vater⸗ land zu erfüllen, da ich wohl weiß, dies dürfte das letzte Mal ſein, wo ich meine Ueberzeugung in dieſem Hauſe ausſprechen darf. Weil ich behauptet habe, die Anträge des Königs ſeien genügend, iſt mir der Vorwurf ge⸗ macht worden, ich ſei ein Abtrünniger und zur Partei Karl's übergetreten. Hierauf antworte ich in aller Kürze: Ich habe mehr gegen des Königs und ſeiner Prälaten willkürliche Gewalt und ungeſetzliches Verfah⸗ ren geſchrieben, als irgend ein Menſch; ich habe vom Könige und den Prälaten für dieſen Widerſpruch mehr gelitten, als irgend ein Menſch, und wenn der König und die Prälaten in ihre willkürliche Gewalt und ihre ungeſetzlichen Vorrechte hergeſtellt würden, ſo muß ich fürchten, von ihnen ſo viel oder mehr zu leiden, als ir⸗ gend ein Menſch. Alle Gunſt, die ich je vom König und ſeiner Partei empfing, beſteht darin: daß ſie mir 57 William Prynn. cteh⸗ meine Ohren abſchnitten, mich an den Pranger ſtellten, meine Bücher durch den Henker verbrennen ließen, zu Mrs⸗ zweien Malen mich in 5000 Pfd. Sterl. Strafe nah⸗ ntrg men, aus der Univerſität Oxford ausſtießen, mich um e⸗ meine Einnahmen brachten, Bücher und Vermögen ein⸗ nch zogen, mich acht Jahre lang in verſchiedenen Gefäng⸗ niſſen einſperrten und davon vier Jahre ohne Feder, uſg Dinte, Papier und freundlichen Zuſpruch ließen,— und h t dies Alles blos, weil ich mich weltlicher und geiſtlicher igung Tyrannei widerſetzte. Hierfür habe ich vom Könige ei⸗ di nen Erſatz und von Euch nicht einmal(wie ſo viel An⸗ athen dere für die geringſten Dienſte) Dank empfangen und dreier bin weder ein Abtrünniger zur königlichen Sache, noch de beſtochen durch Eure Gunſt.— Alles aber, was ich that und ſchrieb, geſchah nicht aus Rachſucht, ſollte den Kö⸗ nig nicht verleumden und verunehren, oder des Volkes iu Liebe von ihm abziehen, noch weniger dahin wirken, daß i⸗ er abgeſetzt oder ganz zur Seite geſchafft werde; obgleich ebte ich meine: daß Könige ihren Völkern und Parlamenten Hauſe Rechenſchaft ſchuldig ſind, und in dem Falle äußerſter trige Tyrannei und bei ſonſt unvermeidlichem Untergange aller f ge⸗ Rechte, Freiheiten, Geſetze und Religion, abgeſetzt wer⸗ rtei den können. Andererſeits hat nun aber jetzt das Heer ller ſeine Pflicht vergeſſen, dem Parlamente Gewalt ange⸗ ſeinet than und den Covenant gebrochen, wogegen ich mich rfch(gleichwie gegen königliche Tyrannei) erklären muß, und vom nicht wider mein Gewiſſen ſtimmen darf, um mich den mht Soldaten angenehm zu machen. Die Bewilligungen ſönig des Königs ſind aber genügend, weil die ihm vorgeleg⸗ ihre ten Foderungen keinesweges unbedingt lauteten(was ſich den Begriff eines Vertrages aufhöbe), das Parlament s ir⸗ früher bei ähnlichen Verhandlungen in manchen Punkten 3** 58 William Prynn. nachgab, der König mehr bewilligte als je zuvor, Eng⸗ land mehr erhält, als irgend ein anderer chriſtlicher Staat und gewiß ſo viel als vollkommen hinreicht, wahre Freiheit und Gerechtigkeit zu begründen. Ein Jeder, der Vernunft und Einſicht beſitzt, Pflicht und Gewiſſen berückſichtigt und nicht von Leidenſchaften und rechtswidrigen Verbindungen beherrſcht wird, muß noth⸗ wendig für die Annahme der Bedingungen ſtimmen.— Gierauf folgt ein umſtändlicher und gründlicher Beweis, daß des Königs Erbietungen hinſichtlich aller einzelnen Punkte genügten, die Foderungen des Heeres hingegen für Staat und Kirche ſchlechthin verwerflich wären.) Wenn wir(ſchloß Prynn) des Königs Vorſchläge zurück⸗ weiſen und die Unterhandlungen abbrechen, ſo fallen da⸗ hin alle unſere Hoffnungen, alle Friedensmittel, alle die großen Bewilligungen, welche der König für unſere und unſerer Nachkommen Sicherheit zugeſtanden hat. Wir ſetzen Alles aufs Spiel, ja es geht verloren Monarchie, Rechtspflege, Geſetze und Freiheiten, Königreiche und Religion.“ Die Rede eines ſo geſtellten, über alle Anklage der Parteilichkeit erhabenen Mannes machte den größten Eindruck, die Gemäßigten ſiegten— um gleich darauf durch die brutale Gewalt der Soldaten auseinanderge⸗ ſprengt, gefangen und verhöhnt zu werden. Dies ge⸗ hört der Geſchichte an, nicht hierher. Aber um den Mann, der um ſeiner Thorheit willen ſo über alles Maß gelitten, in ſeiner ganzen Feſtigkeit kennen zu ler⸗ nen, ſchien es uns nöthig, dieſe ſeine Rede herzuſetzen, durch welche ſein Charakter auch von der Kehrſeite be⸗ leuchtet und gerechtfertigt wird. Was weiter aus ihm geworden, darüber wird man in England vielleicht Kunde Eng⸗ lichet reicht, Ein und und noth⸗ n.— weis, elnen gegen iren) rück⸗ nda⸗ e die und Vit chie, und der ßten rauf erge⸗ ge⸗ den Ue ler⸗ tzen, he⸗ ihm nde William Prynn. 59 haben, aus der großen Geſchichte iſt er aber damit ver⸗ ſchwunden, gleich wie ſeine Partei mit Cromwell's Siege ihre wichtige Rolle aufgeben mußte, um nur noch ge⸗ legentlich zweifelhafte Siege in Schottland zu erfechten, die doch auch zu ihrem endlichen Untergange als Partei führten. Daniel Holstein. 1590 Indem wir nach Parallelſtücken zum vorigen Prozeß in den Schätzen unſerer Criminaliſtik aus jenen Zeiten uns umthaten, war es wol in der unwillkürlichen Hoff⸗ nung, daß das deutſche Rechtsgefühl unparteiiſcher und humaner unter ähnlichen Verhältniſſen geurtheilt hätte. Aus ſehr begreiflichen Gründen fanden wir nicht, was wir ſuchten, denn wo es keine eigentliche Preſſe gab, in dem Sinne, wie ſie ſich in England, ſchon während uns der Dreißigjährige Krieg zerfleiſchte, herausbildete, konnte es auch keine— Preßfreiheit, oder beſſer, eine Berech⸗ tigung geben, ſeine Gedanken über öffentliche Dinge durch den Druck bekannt zu machen, und noch weniger Preßprozeſſe deshalb— wenn es noth that, machte man das kürzer ab. Statt deſſen fanden wir in einem alten Verzeichniß der von Anno 1390 bis in das vorige Jahr⸗ hundert in Hamburg hingerichteten Perſonen folgende Regiſtrande unter dem Jahr 1590. „Den 11. October iſt Daniel Holſtein, Stadtſchrei⸗ ber, geviertheilt, und an vier Thore der Stadt gehenkt, die Hand aber an den Pranger genagelt; er hatte viele rozeß Zeiten t und hitte we b, in duns onnte erech⸗ inge niger man alten Jaht⸗ gende ſhri⸗ enkt, viele Daniel Holstein. 61 Schmähbriefe auf den Rath geſchrieben und ſolche nach andern Orten verſchicket.» Bis auf dieſe gemüthliche Notiz iſt uns weder von der Perſon des Verbrechers, noch von der Thatſache etwas bekannt, nicht ob der Stadtſchreiber eingeſtanden, ob er auf den bloßen Verdacht hin gerichtet worden, nicht wie und weshalb er den Rath geſchmäht, noch ob er ſich im Recht geglaubt, weil er nach ſeiner Meinung nur Wahres ihm vorgeworfen.(Siehe den folgenden Fall.) Auch werden in Hamburg ſich ſchwerlich aus dem Brande Acten gerettet haben, die Aufſchlüſſe dar⸗ über geben könnten, inſofern überhaupt Acten darüber exiſtirt haben. Man machte das, wie geſagt, kürzer ab, und in dem langen Verzeichniß der ebenſo kurzen Regiſtratur der ſonſt mit glühenden Jangen gekniffenen, geſchmäuchten, verbrannten und geräderten Perſonen kann ſich der Stadtſchreiber eben wegen keiner beſonders in⸗ humanen Beſtrafung beklagen. Wenn das in einer der deutſchen Republiken jener Zeit geſchah, ſo iſt der Schluß erlaubt, daß in den an⸗ dern nicht republikaniſchen Ländern mit ähnlichen Ver⸗ brechern nicht glimpflicher verfahren worden. Wenn wir darüber ſchaudern, kann uns das freilich nicht tröſten, was Hume über die Grauſamkeit der Stern⸗ kammer in Prozeſſen der Art ſagt, aber als Weg⸗ weiſer dienen, wie wir Prozeſſe' der Art zu betrachten haben. „Die grauſame Strenge der Sternkammer“, ſagt er, „an und für ſich(d. h. im Verhältniß zu der in allen andern Dingen fortgeſchrittenen Zeit) vielleicht ſchon et⸗ was zu tadeln, wird uns natürlich über alles Maß er⸗ ſchrecklich bedünken, die wir uns der ausgedehnteſten Yaniel Holstein. Preßfreiheit erfreuen, einer Freiheit, die man jetzt für nothwendig hält in jeder Monarchie, die in ſtrenge legale Grenzen gebracht iſt. Aber da dieſe Begrenzun⸗ gen im Zeitalter Karl's l. noch nicht beſtimmt geſetzt waren, und weit weniger noch in den vorangängigen Zeiten, ſo war ja dieſe Freiheit gänzlich unbekannt und nach der herrſchenden Meinung vertrug ſie ſich ſo wenig mit einer guten Regierung, als man nur eine allgemeine religiöſe Duldung für möglich hielt. Kein Zeitalter und keine Nation unter den neuern hatte ein ſolches Bei⸗ ſpiel von Duldung gegeben. Deshalb erſcheint es der Vernunft entgegen, die Maßregeln, welche in einer Zeitperiode ergriffen wurden, nach den Grundſätzen zu beurtheilen, welche in einer andern allgemeine Gel⸗ tung haben.“ Es iſt wahr, das köſtliche Gut, das wir noch heut — was Vielen unbegreiflicher bedünken könnte als jene barbariſche Strenge— gegen immer erneute Angriffe zu vertheidigen haben, war kein Naturrecht, es iſt eine Er⸗ rungenſchaft des menſchlichen Geiſtes. Die Naturkräfte bändigend, eroberte er auch die Macht, den flüchtigen Gedanken zu feſtigen und zu vervielfältigen, daß er Gemeingut werde; und der ihn ins Leben ſetzte, hat kein Recht mehr über das lebendig gewordene Kind, noch ein Anderer außer ihm. In England ward dies Recht errungen nach ſchweren blutigen Kämpfen. In England hat man auch die Tyrannei, den Terrorismus empfunden, den dieſes Recht üben kann, wenn es Herr wird über alle Schranken; aber es iſt auch England, wo man demnächſt die Ueberzeugung errungen, daß dies Feuer, dieſer Sturm, oder der giftige Hauch, durch keine Dämme, Mauern von außen zu bändigen tzt für trenge enzun⸗ geſett ngigen t und wenig meine r und es der einer en zu Gel⸗ heut jen fe zu eEr⸗ kriſte ſigen et hat ind, dies In mus Hert land, daß uch, Daniel Holstein. iſt, daß es allein ſich ſelbſt bändigen muß, wenn man es frei walten läßt; daß es für alle Uebel, die es her⸗ vorruft, auch die Heilmittel erzeugt, wo der Boden ſonſt tragfähig iſt, Luft und Säfte geſund. Darauf allein kommt es an. Oder krankt England, wenn es krank iſt, an der Preßfreiheit? Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 1735. Es gehörten Charaktere dazu von der eiſenfeſten Ge⸗ ſinnung, von der unerſchütterlichen moraliſchen Kraft, von der Glaubensſtärke eines William Prynn, um den Boden zu feſtigen, auf welchem die Grundpfeiler der engliſchen Volksfreiheit erbaut wurden. Es gehörte aber auch dazu, daß dieſe Charaktere nicht vereinzelt daſtan⸗ den. Auch in der verderbten Zeit des römiſchen Unter⸗ gangs treten große Charaktere vor, in denen der Glanz der republikaniſchen Vorzeit ſich abſpiegelt; wären ſie die Träger des Ganzen geweſen, die wirklichen Repräſen⸗ tanten ihres Volkes, ſo wäre ihres und des Reiches Schickſal ein anderes geworden, aber ſie waren gelöſt von dem Allgemeinen, von dem durch Depravation und Liederlichkeit jeder Art durchſickerten Boden, und fielen, bewundert und beklagt, aber ohne Nachfolge, hinunter in den allgemeinen Schlamm der Fäulniß und der Knechtſchaft, bis es zur Tugend ward, auch dem Un⸗ ſinn zu gehorchen, dem Wahnſinn ſeine kommenden Phantaſien abzulauſchen. In England keimte ein friſches Leben; es war kein — chen n Ge⸗ Kraft, m den ler der te aber daſtan⸗ Untet⸗ Glanz ſie die priſen⸗ Reiches gelſ n und filen, inunter d der m lln⸗ nenden 6 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 65 * Volk, dem Untergange gewidmet, und welche Thorheiten und Gräuel auch aus der Feuereſſe der wilden Gährung aufſtiegen, ſie fielen, wenn ihre Zeit um, als Schlacken ab und das edle Metall ſetzte und klärte ſich. Prynn und die vielen andern Männer, deren Namen in der Ge⸗ ſchichte der Zeit vorblitzen, wenn nicht in reinem Licht, doch mit mächtigem Flammenſtrahl, ſtanden nicht allein, ſie wurden getragen durch das Bewußtſein eines glau⸗ bensſtarken Volkes, das feſt blieb bei ſeiner Ueberzeu⸗ gung, nicht allein unter den Verfolgungen und Martern der königlichen Despotie, ſondern, was mehr ſagen will, auch unter den Exceſſen und der engherzigen Albernheit des puritaniſchen Terrorismus. Sie verloren nicht den Glauben an die Freiheit und ihre Miſſion, ſie zu er⸗ ſtreiten, wie lang auch der Weg durch die Wüſte war, und darum kamen ſie in das gelobte Land. Auch Die, welche verzweifelnd auswanderten, brachten in das fremde Land denſelben Sinn mit. Es war ihnen nicht darum zu thun, nur ihr Gut und ihren Leib zu retten, ſondern ſie pflanzten ihre religiöſe und politiſche Ueberzeugung auf den jungfräulichen Boden der neuen Welt. Das war ihr erſtes Thun und Treiben dort, und ſie hielten daran feſt, Generation um Generation, in ſittlicher Kraft und unerſchütterlicher Hoffnung, bis, ehe zwei Jahrhunderte um waren, ihr andauernder Kampf um ihre Rechte und ihre Freiheit durch den glorwürdig⸗ ſten Sieg gekrönt ward. Peleg Chandler, in ſeinem ſchon mehrmals er⸗ wähnten und von uns benutzten Werke: American criminal trials gibt uns Kunde von einem der legalen Kämpfe des Nationalbewußtſeins, der etwa um ein Menſchenalter dem amerikaniſchen Freiheitskriege voran⸗ ging, und deſſen Ausgang damals für moraliſch ſo 66 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. wichtig erklärt ward, als nur eine gewonnene Schlacht in jenem. Es iſt nur eine Rechtsfrage, die hier vorliegt, aber die Umſtände geben der Debatte ſolches Gewicht, und der Streit um dieſe Frage wiederholt ſich noch täg⸗ lich, daß wir keinen Anſtand nehmen, dies lichthelle Gemälde zum Troſt nach dem trüben und mit Blut und Grauſamkeit colorirten, welches dieſen Theil des Neuen Pitaval begann, als einen erfreulichen Gegenſatz ihm gegenüberzuſtellen. William Crosby war 1732 von der engliſchen Regierung zum Gouverneur von Neuyork beſtellt. Er befand ſich ſehr bald in unangenehme Conflicte mit den Einwohnern und den ſtädtiſchen Behörden verwickelt. Er wollte auf adminiſtrativem Wege die Irrungen und Misſtände beſeitigen und ſchlichten; das Volk aber ver⸗ langte den legalen Weg. Es gab Behörden da, die er nach altem Herkommen und Geſetzen befragen müſſenz er befragte aber nur ſich ſelbſt, weil er, ſeiner Autorität ſich bewußt, den Eingeborenen nur einen beſchränktern Verſtand zutraute. Das Repräſentantenhaus(house of assembly), un⸗ ter Regierungseinfluß gewählt, ſchlug ſich auf die Seite des Gouverneurs, und der Rath(council) ſetzte ſeinen willkürlichen Maßregeln wenig oder gar keinen Wider⸗ ſtand entgegen. Schwieriger waren die Gerichtshöfe. Morris, der Oberrichter, weigerte ſich geradezu, den ungeſetzlichen Maß⸗ regeln des Gouverneurs Folge zu leiſten. Er ward des⸗ halb disciplinirt und abgeſetzt. An ſeine Stelle kam ein gefügigerer Charakter: James de Lancey. * t. öchlacht orliegt, zewicht, h täg⸗ ichthelle t Blut eil des egenſt liſchen t. Er tit den wickelt. en und er et⸗ die er niſſen toritit inktern ), un⸗ Seite ſeinen Wider⸗ , der Naß⸗ d des⸗ m ein Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 67 Jetzt konnten die Klagen und Beſchwerden des Vol⸗ kes nur noch durch die Preſſe ſich Luft verſchaffen. Eine Zeitung ward gegründet, um die Volksſache zu vertheidigen. Die fähigſten populären Schriftſteller jener Zeit griffen, erbittert durch die Willkürmaßregeln, darin den Gouverneur und alle Zweige der Verwaltung heftig an. Dies„Wöchenliche Journal“ brachte mit ſeinen beißenden Invectiven, ſeinen bellenden und ſeinen gewich⸗ tigen Leitartikeln den Gouverneur und auch das Council in Wuth, es heißt, ſogar in Raſerei(madness). Der Drucker und Herausgeber war John Peter Zenger, ein armer, aber kühner, ja energiſcher Mann; er lud den ganzen Haß und die Verfolgungsſucht des Gouverneurs auf ſich. Der neue Oberrichter de Lancey verſuchte von der Großjury die Findung eines Klageantrags gegen Zen⸗ ger zu erhalten, indem er dabei die Worte brauchte: „Zuweilen gelingt es ſolchen plumpen, halbgebildeten Menſchen zwei Reime zum Klappen zu bringen, aber es iſt Zeit, ſie auseinander zu reißen, wenn ſie über die Schnur hauen und unverſchämt und boshaft werden.“ Alle ſeine Anſtrengungen waren umſonſt; die Jury fand keinen Grund zu einer Anklage.„Die Großjury war friſch aus dem Volksboden erwachſen, ſie wollte nicht ihre Zuſtimmung zur Unterdrückung Jemandes ertheilen, der des Volkes Freund war.“ Das Council übernahm jetzt die Sache. Vier Num⸗ mern der Zenger'ſchen Zeitung wurden geprüft, und der Rath ſprach ſein Urtheil dahin aus, daß ſie falſche, ſkandalöſe, boshafte und aufrühreriſche Li⸗ belle wären, und verordnete, daß der gewöhnliche Hen⸗ ker ſie verbrennen ſolle. Als aber dieſe Ordonanz im 68 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. Gerichtshofe der Quarter sessions verleſen ward, und der Sheriff auf die Zuſtimmung der Beiſitzer antrug, erklärte der Gerichtshof, die Ordonanz könne nicht ein⸗ regiſtrirt werden, und die Aldermen reichten ſogar einen Proteſt dagegen ein, als gegen eine willkürliche und illegale Zumuthung. Dem Sheriff blieb nichts übrig als ſeinem Neger⸗ ſklaven zu befehlen, daß er die Zeitungsnummern ver⸗ brenne, was denn auch geſchah. Auf Befehl des Council ward Zenger bald darauf verhaftet und in den Kerker geworfen, wo ihm Feder, Dinte und Papier entzogen wurden. Seine Freunde verſchafften ihm indeß eine Habeas⸗Corpus⸗Acte und die Geſtattung, auf Bürgſchaft entlaſſen zu werden; die Summe war aber ſo hoch, daß er ſie nicht beſchaffen konnte. Bei der nächſten Sitzung des oberſten Gerichtshofes machte man abermals die größten, aber vergebliche An⸗ ſtrengungen, von der Großjury die Findung eines An⸗ klagegrundes zu erhalten. Als dies mislang, brachte der Generalanwalt endlich eine Anklage gegen ihn zu ſtande wegen misdemeanor, einer Uebertretung beim Drucken zweier Nummern ſeines Journals, welche fal⸗ ſche, ſkandalöſe, boshafte und aufrühreriſche Libelle ſeien gegen den Gouverneur Crosby und ſein Council. In der Rede des Generalanwalts, vermuthlich an die Partei zugleich gerichtet, hieß es:„Was Ihr im Druck erſcheinen ließet, erregt den Kitzel und das Ver⸗ gnügen von Vielen, obgleich die Meiſten wünſchten, Ihr wäret offen und chrlich ins Feld getreten, und nicht hin⸗ ter Schanzen erſchienen, die zu den vermeintlichen Ge⸗ ſetzen gegen das Löelliren aufgeworfen ſind. Dieſe Ver⸗ ſch ſi 6 k 6 „ — ʒ heit. ard, und antrug, nicht ein⸗ gat einen liche und n Neger⸗ nern vet⸗ d derauf m Feder, Freunde und die den; die eſchaffen chtöhofe liche An⸗ ines A⸗ „brachte ihn zu ing heim che fal⸗ reriſche um ſin hlich n hr in da Vel⸗ ten, hi icht hin⸗ hen Gr eſe Vel⸗ Der Morgenstern der amtrikanischen Freiheit. 69 ſchanzungen, Gentlemen, werden ſich Ihnen Allen bald als ſehr ſchwach erweiſen, indem ſie weder ein wirkliches Geſetz, noch die Vernunft zum Grunde haben; demnach können ſie auch nicht lange beſtehen. Deshalb eilt Ihr Kläger ſie zu verlaſſen, und zeigt gleich auf Das, was das Volk dieſer Stadt und Provinz für die ei⸗ gentlichen Punkte in Frage hält. Sie meinen, daß, wie die Dinge jetzt ſtehen, ihre Freiheiten und Gerecht⸗ ſamen nur precär ſind, und daß man das Netz der Sklaverei über ſie und ihre Nachkommenſchaft ausſpan⸗ nen wolle, wenn nicht Manches beſſer wird, was in der Vergangenheit geſchehen iſt, wobei ſie viele Acte aus der⸗ ſelben anführen.“ Die Misſtimmung ging ſo weit, daß die Rede war, aus Neuyork in das benachbarte Reujerſey auszuwan⸗ dern. Man erwiderte aber, das heiße aus der Siede⸗ pfanne ins Feuer ſpringen; denn beide Staaten hatten denſelben Gouverneur. Ein wirklich nach Pennſylvanien ausgewanderter Bürger ſagte: er wundere ſich nicht, wenn er von den Maßregeln hören ſollte, die man in Neuyork ergreifen werde. Da er aber noch immer einen Antheil am Schickſal ſeiner Landsleute nehme, ſo ſollte es ihn freuen, wenn die General⸗Aſſembly ſich endlich erhebe und zeige, daß ihr die Wohlfahrt ihrer Mitbür⸗ ger mehr am Herzen liege, als der Vortheil und die Privatintereſſen ihrer einzelnen Mitglieder, und daß ſie ſich nicht mehr vom Lächeln des Gouverneurs beſtechen, von ſeinen Drohworten ſchrecken laſſen. Beides ſei auf gleiche Weiſe verächtlich, wenn das Wohl des Landes auf dem Spiele ſtehe.„Ihr“, ſagte er,„beklagt Euch über die Geſetzesmänner, aber ich glaube, das Geſetz ſelbſt iſt zu Rande. Wir ſehen geſetzmäßig geſchehene Handlungen annullirt, Beamte und Richter willkürlich 70 Der Morgenstern der amtrikanischen Freiheit. abgeſetzt, neue Gerichtshöfe errichtet, ohne daß die Le⸗ gislatur ihre Einwilligung gegeben hat. Danach kann ja auch das Geſchworenengericht beſeitigt werden, wenn es dem Gouverneur des Königs ſo gefällt.— Wer, in ſolchem Lande, kann noch, was er beſitzt, ſein nennen, oder ſich einer Freiheit oder Gerechtſame länger erfreuen, als die Verwaltung des Königs ſo gnädig und gefällig iſt, ihn darin anzuerkennen? Aus dieſen Gründen bin ich ausgewandert, und glaube, daß noch Mehre es thun werden.“ Jones Alerander und William Smith, zwei Führer der Volkspartei, traten als Zenger's Rath auf. Ihre Einwendungen betrafen vier formelle Fehler, die genau aufzuzählen hier überflüſſig wäre. Darunter war der Einwand: daß die ernannten Gerichtscommiſſare nur angeſtellt wären, ſolange es den Machtgebern gut dünke, und nicht ſolange ſie ſich gut führten. Der Oberrichter warnte ſie vor den Folgen, welche eine ſolche Erklärung nach ſich ziehen könnte. Sie aber antworteten kühn und feſt: ſie hätten wohl bedacht, was ſie gethan, und wollten die Folgen auf ſich nehmen. Einer von ihnen erklärte wörtlich:„Ich bin dermaßen vom Rechte des Unterthanen überzeugt, Einwendungen gegen einen ihm beſtellten Richter zu erheben, wenn er die Beſtallung für illegal hält, daß ich mein Leben da— für einſetzen möchte. Ob die(übrigen?) Einwendungen ſtark genug ſind, iſt eine andere Sache. Ich bin aber bereit, mich darüber auszulaſſen, wenn der Hof mich hö⸗ ren will.“ Die Sitzung ward auf den nächſten Tag verſchoben⸗ Als die Vertheidiger das Wort ergreifen wollten, rief ihnen der Oberrichter entgegen:„Wir wollen Sie weder hören, noch Ihre Einwendungen zulaſſen. Sie denken ——— heit. ß die Le⸗ tach kann en, wenn Wet, in nennen, erfreuen, d gefilig den bin es thun i Führer f. Ihre ie genal war der ſare nur ut dinke welhe Sie aber ht, was nehmen. ermßen ndungen wenn el eben de⸗ ndungen bin abtt nith h ſchoben⸗ n, if eweder denkin Der Worgenstern der amerikanischen Freiheit. 71 nur daran Popularität zu gewinnen und den Beifall des Volks, indem Sie ſich dem Gerichtshof widerſetzen. Die Sache iſt auf den Punkt gekommen, daß entweder wir die Bank verlaſſen müſſen, oder Sie die Barre.“ Augenblicklich ward eine Ordonnanz erlaſſen, welche beiden Advocaten die weitere Praxis vor dem Gerichts⸗ hofe unterſagte, und ihre Namen aus der Rolle der An⸗ walte ausſtrich. Zenger's Freunde hatten inzwiſchen heimlich nach Philadelphia geſchickt, um für ihn von dorther einen andern Vertheidiger zu holen, den ehrwürdigen Andrew Hamilton, einen Mann nahe an 80 Jahre, der aber noch im vollen Beſitz ſeiner Kräfte und Fähigkeiten war. Hamilton war einer der ausgezeichnetſten gerichtlichen Redner jener Zeit. In England erzogen, hatte er, ſchon ein gereifter Mann, die glorreiche Revolution von 1688 erlebt, und ihre Grundſätze von Recht und Freiheit leb⸗ ten in ihm, geläutert durch den Ernſt der Jahre und eine ausgedehnte Praxis. Er nahm den höchſten Rang in ſeinem Stande ein. Außerdem verſchafften ihm ſein unbeſcholtener Wandel, ſein Talent und die Ehren, die ihm überall wurden, auch die Achtung und Bewunderung Solcher, die politiſch nicht ſeiner Meinung waren. Seine Liebe für freie Inſtitutionen war, trotz ſeiner 80 Jahre, eine glühende zu nennen, und unbeſorgt um die Folgen, trat er als Ankläger gegen die Ereigniſſe und Uſurpa⸗ tionen der Macht auf, und mit einer Kühnheit, welche zugleich die Furcht und den Haß der Mächtigen erregte, während die Anmuth und der Fluß ſeiner Beredtſam⸗ keit, die kauſtiſche Kraft ſeiner Sarkasmen und, wenn es galt, der blühende Schwung ſeiner Rede das Volk fortriß. Dies war der Advocat, dem die Vertheidigung des 72 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. Buchdruckers von Neuyork übertragen war. Seine Ar⸗ gumente, die er an dieſem berühmten Tage vorbrachte, „verſchafften ihm vollſtändigen Succeß auf einem Grund und Boden, den man ſpäter in England ihm vergebens wieder zu entreißen verſuchte.“ Dieſer Gerichtstag, auf welchem Hamilton den Sieg davontrug, war nach der Meinung eines Patrioten der Revolution(Gouverneur Morris) das Saatkorn der amerikaniſchen Freiheit, der Morgenſtern der Freiheit, die ſpäterhin Amerika in die ſiegreichen Waffen rief. Der Gerichtstag war den 4. Auguſt 1735. Dem höch⸗ ſten Gericht präſidirte der Oberrichter James de Lancey, an ſeiner Seite als zweiter Richter Frederick Felipſe. Die Namen der Geſchworenen ſind uns nicht genannt. Als Rath für den Angeklagten erſchien Andrew Ha⸗ milton von Philadelphia und John Chambers von Neu⸗ york. Bradley, Generalanwalt, war der Ankläger. Der Angeklagte erklärte ſich für nicht ſchuldig. Zeu⸗ gen ſtanden bereit, um das Factum zu beweiſen, daß die Papiere, auf welchen die angeſchuldigten Libelle ſtanden, von ihm gedruckt und publicirt worden. Der jüngere Vertheidiger, Chambers, wünſchte, es auf dieſen Beweis der Thatſachen ankommen zu laſſen, aber der Greis erhob ſich plötzlich und hatte die Sache in ihrer ganzen Würde und Bedeutung aufgefaßt. Hamilton begann:„Wenn es den ehrenwerthen Herren denn gefällig iſt! Ich trete in dieſer Sache für Maſter Zenger, den Angeklagten, auf. Die Klage gegen meinen Clienten ward mir wenige Tage vorher, ehe ich meine Heimat verließ, zugeſandt mit einigen Benachrich⸗ — — —— eit. eine Ar⸗ brachte, nGrund bergebens 6tag, auf nach der uverneur eit, der Anerika em hüch⸗ Lanceh, Felipſe genmnt ew He⸗ on Nel ger. daß di ſtunden, chte, e n laſe, e Sach ſnnn che ſi ehe chtih Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 73 tigungen, wie weit ich mich auf die Wahrheit derjenigen Theile der Papiere verlaſſen könne, auf welche die Klage ſich bezieht, und die man libelliös nennt. Und obgleich ich mit dem Gentleman, der eben von unſerer Seite ge— ſprochen, vollkommen der Meinung bin, daß nach dem gewöhnlichen Prozeßverlaufe der Anwalt-Ankläger den Beweis darüber zu führen hätte, daß die betreffenden Papiere von meinem Clienten gedruckt und publicirt ſind, ſo kann ich es doch nicht über mich gewinnen, ohne meinen eigenen Grundſätzen Gewalt anzuthun, die Publication von Klagen abzuleugnen, von denen ich meine, daß es im Rechte jedes freigeborenen Unterthanen iſt, ſie zu er⸗ heben, wenn die ſo publicirten Dinge mit der Wahrheit übereinſtimmen. Deshalb will ich dem Herrn General⸗ anwalt die Mühe erſparen, die Zeugen über dieſen Punkt zu examiniren, und ich bekenne hierdurch, im Namen meines Clienten, daß er die beiden in der Klage bezeich⸗ neten Zeitungsblätter ſowol gedruckt als publicirt hat, und ich hoffe, daß, indem er dies that, er kein Verbre⸗ chen begangen hat.“ Der Ankläger Bradley erwiderte:„Alsdann, wenn es den ehrenwerthen Herren gefällig, denke ich, da Ma⸗ ſter Hamilton das Drucken und Publiciren dieſer Libelle eingeräumt hat, daß die Jury ihr Verdict für den Kö⸗ nig finden muß. Denn, angenommen auch, daß der Inhalt des in den Libellen Geſagten wahr ſei, ſo be⸗ ſtimmt doch das Geſetz, daß ſie nichtsdeſtoweniger li⸗ belliös ſind. Ja, wenn ſie wahr ſind, iſt das nur eine Verſchärfung des Verbrechens.“ Hamilton:„Mit nichten, Herr Anwalt, wir haben es nur mit zwei Worten zu thun. Ich hoffe, es iſt nicht das bloße baare Drucken und Publiciren eines Pa⸗ piers, was ein Libell ausmacht. Sie werden etwas mehr XX. 74 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. zu thun haben, bevor ſie meinen Clienten zu einem Li⸗ belliſten machen. Denn die Worte ſelbſt müſſen libelliös ſein, d. h. falſch, ſkandalös und aufrühreriſch. Sonſt iſt er nicht ſchuldig.“ Der Staatsanwalt gab darauf eine gelehrte Abhand⸗ lung über das Libellgeſetz. Er belobte die Trefflichkeit und den Nutzen jeder Regierung, und die Achtung davor, welche alle menſchlichen Geſetze und die Bibel dafür pre⸗ digten. Durch die Regierung würden die Individuen geſchützt an ihrem Leben, ihrer Religion, ihrem Eigen⸗ thum, und um deswillen ſei von je ab die größte Sorg⸗ falt darauf verwandt, Alles abzuwenden, was die Ten⸗ denz habe, die Obrigkeiten herabzuwürdigen, und auch Diejenigen, welche die Stelle derſelben verträten. Er er⸗ wähnte mehre Beiſpiele, wo harte Strafen Die getroffen, welche Haß und Verachtung gegen die Regierung zu er⸗ zeugen verſucht, durch Publication falſcher und ſie lä⸗ cherlich machender Libelle, oder auch, wenn ſie gehäſſige und ſkandalöſe Worte über Männer in Würden geäußert zur Störung des öffentlichen Friedens. Ein Libell aber iſt eine boshafte Herabwürdigung einer Perſon, ſei es nun durch Druck oder Schrift, durch Zeichen oder Bil⸗ der, mit der Abſicht, den Ruf eines Lebenden oder das Gedächtniß eines ſchon Geſtorbenen zu beflecken. Schon wenn es ein Privatmann ſei, der ſo behandelt wird, verdiene das eine ſtrenge Beſtrafung, was mehr, wenn es eine Obrigkeit oder eine mit einem Amt bekleidete Perſon betrifft. Dies ſei nicht allein ein Friedensbruch, ſondern eine Verletzung der Regierung ſelbſt. Denn wie könne man ſich einen größern Skandal für die Regierung denken, als daß elende und verderbte Magiſtratsperſonen vom Könige ernannt ſeien, um ſeine Unterthanen zu re⸗ gieren! Und noch größer ſei die Anſchuldigung, daß der it. nem i⸗ libelliös reriſch. Abhand⸗ flichkeit davor, für pr⸗ dividuen nEigen⸗ te Sorg⸗ die Ten⸗ ind auch Er er⸗ etrofſu, gzu ⸗ dſe li gehiſige geußitt bel cbet „ſei 6 et Bil⸗ det das Schon ſt wit, r, wem ekleidete nöbruch enn wit cgitung verſonen zu Le. duß der Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 75 Staat es dulde, daß ſolche verderbte Menſchen auf den geheiligten Sitzen der Gerechtigkeit ſäßen, oder nur ir⸗ gend etwas mit der Verwaltung der Juſtiz zu thun hätten. Deshalb, ſei nun die beleidigte Perſon ein Pri⸗ vatmann oder eine Obrigkeit, lebend oder todt, ſei, was im Libell geſagt, wahr oder falſch, die Perſon, gegen die es gerichtet, von gutem oder böſem Ruf, es ſei und bleibe immer ein Libell. Denn in einem wohlregierten Staate müſſe ein Beleidigter ſich für jede ihm zugefügte Kränkung auf dem ordentlichen geſetzlichen Wege Recht verſchaffen können. Was nun die Publication eines ſolchen Libells beträfe, ſo habe das Geſetz ſeine große Sorgfalt für den Ruf der Menſchen dargethan, daß, wenn Jemand boshafterweiſe in Gegenwart Anderer den Inhalt des Libells wiederhole, oder eine Copie des Li⸗ bells einem Andern mittheile, um ſich über den Betref⸗ fenden luſtig zu machen, er ſo beſtraft werde, wie Der, welcher das Libell publicirt hat. Ja es ſei augenſchein⸗ lich, daß Libelliren ein Vergehen ſei gegen das Geſetz Gottes, wobei denn mehre Bibelſtellen citirt wurden. Als Apoſtelgeſch. 23, 5:„Lieben Brüder, ich wußte es nicht, daß es der Hoheprieſter iſt. Denn es ſtehet ge⸗ ſchrieben, dem Oberſten deines Volkes ſollſt du nicht fluchen.“ Und 2 Epiſtel St.⸗Petri 2, 10:„Allermeiſt aber Die, ſo da wandeln nach dem Fleiſch, in der unrei⸗ nen Luſt, und die Herrſchaft verachten, dürſtig, eigen⸗ ſinnig, nicht erzittern die Majeſtäten zu läſtern.“ Dem⸗ nächſt alſo ſei es klar, daß nach Gottes Geſetz und der Menſchen es eine große Sünde ſei, von Denen, die Ge— walt über uns haben, übel zu ſprechen oder ſie zu ſchmä— hen. Und habe Maſter Zenger in notoriſcher und äußerſt grober Weiſe dieſe Sünde begangen, indem er gegen Se. Excellenz, den Gouverneur, geläſtert, welcher des Königs 76 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. unmittelbarer Vertreter ſei und die höchſte Behörde in der Provinz. Der Anwalt räumte ein, daß dieſer Gou⸗ verneur und die erſten obrigkeitlichen Perſonen ſelbſt dieſe Anklage angeordnet, um endlich ein Ende zu ſetzen der ſkandalöſen und elenden Praktik des Libellirens und Herab⸗ würdigens der Regierung Sr. Majeſtät und der Störung des Friedens Sr. Majeſtät. Hamilton nahm darauf das Wort:„Ich ſtimme darin mit dem Herrn Staatsanwalt, daß die Regierung ein geheiligter Gegenſtand iſt. Aber wir gehen in un⸗ ſern Anſichten weit auseinander, wenn er damit andeu⸗ ten will, daß die gerechten Klagen einer Zahl Männer, die unter einer ſchlechten Verwaltung gelitten haben, ge⸗ gen die Verwaltung libelliren heißt. Hätte ich glauben können, daß dies Geſetz ſei, ſo würde ich dem Gerichts⸗ hofe die Mühe erſpart haben, irgend etwas von dem zu hören, was ich in dieſer Sache ſagen kann. Ich bekenne, als ich den Klagepunkt las, konnte ich wirk⸗ lich, wenn der Herr Staatsanwalt mit ſeinen Deutun⸗ gen mir nicht zu Hilfe gekommen wäre, nicht heraus⸗ finden, daß der Herr Gouverneur die Perſon ſei, die in jedem Satz dieſer Zeitungsblätter gemeint ſein ſoll. Ich war vielmehr geneigt zu glauben, daß ſie von Jemand geſchrieben ſeien, der, in übergroßem Eifer für die Frei⸗ heit, das Benehmen einzelner Magiſtratsperſonen zu Verbrechen geſtempelt habe; und daß der Herr Staats⸗ anwalt, auch aus übergroßem Eifer für die Macht, dieſe Klage componirt habe, um die Indiscretion meines Clienten zu züchtigen, und gleicher Zeit ſeinen Vorge⸗ ſetzten zu beweiſen, daß es ihm herzlich leid ſei, wenn ſie mit ungebührlicher Freiheit behandelt würden. Seit ich aber vom Herrn Anwalt eben vernommen, daß dieſe Verfolgung vom Herrn Gouverneur und dem Council it. örde in et Gou⸗ bſt dieſe etzen der Herb⸗ Störung ſimme egierung in un⸗ andeu⸗ Männer, ben, ge⸗ glauben erichts⸗ on den m. 30) wirk⸗ Deutln⸗ heruus⸗ die in . 3ch Jemand ie Fri⸗ nen zu Staat⸗ ht. dieſe meines Vorge Seit Cound Der Morgenstern der amerikanischen Frriheit. 77 ſelbſt angeordnet iſt, und hier ſo viele Geſichter aus allen Verhältniſſen des Lebens mit geſpannter Aufmerk⸗ ſamkeit im Gerichtsſaal ſehe, ſo habe ich Grund zu glau⸗ ben, daß die Herren von der Verwaltung bei dieſer Verfolgung etwas mehr im Auge haben, und daß die Zuhörer hier der Meinung ſind, es gelte ein ganz an⸗ deres Ziel als ich geahnet. Und deshalb, da es nun meine Pflicht geworden, zugleich deutlich zu ſprechen und auf das Einzelne einzugehen, ſo bitte ich, daß der Ge⸗ richtshof mir einige Geduld ſchenke.“ „Iſt es nicht erſtaunenswürdig, wenn man einen Unterthanen des Königs ſieht, der, nachdem er von der Majeſtät die Beſtallung erhalten hat als Gouverneur einer Colonie in Amerika, ſich augenblicklich einbildet, daß er mit allen Prärogativen bekleidet ſei, welche der geheiligten Perſon des Fürſten ſelbſt zukommen? Und was noch verwunderungswerther, wenn man ein Volk ſähe, noch ſo in wilder Kindheit, daß es dieſe Präro⸗ gativen anerkennte und zuließe bis zu ſeiner eigenen Vernichtung! Iſt der Unterſchied ſo ſchwer zwiſchen der Majeſtät unſers Herrn und der Macht eines Gouver⸗ neurs der Plantagen? Heißt das Ehrfurcht gegen un⸗ ſern Herrn und König, denſelben Gehorſam, denſelben Reſpect, dieſelbe Unterwürfigkeit einem Unterthan erwei— ſen, die nur dem Souverän zukommt? Und doch in Allem, was der Herr Staatsanwalt citirt hat, wie wir unſere Pflicht und Schuldigkeit der Obrigkeit zeigen ſollen, iſt damit der König gemeint, und weil Maſter Zenger ſie gegen den Herrn Gouverneur von Neuyork nicht erfüllt hat, hat er ein ſchreiendes, ungeheures Ma⸗ jeſtätsverbrechen begangen. Unſere Plantagen werden, vielleicht nicht unpaſſend, großen Corporationen vergli⸗ chen, und wo weiß Jemand ein Beiſpiel dafür, daß der 78 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. Mayor oder das Haupt einer Corporation je Anſpruch gemacht auf die lgeheiligten Rechte der Majeſtät. O laſſen Sie uns nicht, während wir unſerm Könige die höchſte Achtung zollen, dieſe ihm allein gebührende Ehr⸗ furcht auch auf einen Unterthanen übertragen.“ „Welche ſeltſame Doctrin, jedes Ding für das Geſetz hier ſo zurecht zu paſſen, wie es in England iſt! Mich dünkt, das iſt keine vortheilhafte Praktik. In England hat man ſo große Ehrerbietung und Achtung vor den Richtern, daß, wenn Jemand in Weſtminſterhall, wäh⸗ rend das Gericht ſitzt, einen Andern ſchlägt, er dafür ſeine rechte Hand verliert und ſein Land und Vermögen verwirkt ſind. Und mögen auch die Richter hier alle Macht, Anſehen und Autorität beanſpruchen, welche der Gerichtshof der Kingsbench in England inne hat, ſo glaube ich doch kaum, daß der Herr Staatsanwalt für Jemand, der hier den Andern ſchlüge, eine ſolche Strafe geſetzlich in Antrag bringen könnte. Der Grund iſt klar. Was kann ein Streit, oder eine Balgerei in Neuyork für ſo ſchwere Folgen haben, die immerhin in Weſt⸗ minſterhall möglich ſind. Daher wird es auch Niemand in den Sinn kommen, daß ein reſpectwidriges Vergehen gegen einen Gouverneur in den Plantagen ſo beurtheilt und beſtraft werden kann, wie es unzweifelhaft geſchehen würde, wenn es gegen unſern erhabenen Souverän, den König von England begangen wäre.“ Hamilton führt nun noch eine Zahl von Beiſpielen an, wo die geſetzlichen Beſtimmungen des Privatrechts in England auf die amerikaniſchen Beſitzungen nicht paſſen, und es Niemand in Sinn kommt, ſie darauf anwenden zu wollen. Obgleich der Grundeigenthümer in Amerika ein ebenſo unbeſtreitbares Recht auf ſein Land und ſeinen Boden in der Neuen Welt hat, als der it. nſpruch tät. O nige die de Ehr⸗ s Geſetz Nich ngland vor den l, wäh⸗ r dafür ermögen ier alle ſche der hat, ſo valt füt Strafe ſſt klar. Neuyork Veſt iemand ergehen urtheil iſchthen in, den iſpielen atrechti nniht daruf thümer uf ſein als der Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 79 in der Alten, ſo hat er doch nicht das Recht, was dem engliſchen Gutsbeſitzer zuſteht, das Vieh der Nachba⸗ ren zu pfänden, wenn es auf ſeinen Boden, der nicht umzäunt iſt, übertritt.„Was ein gutes Geſetz iſt für eine Zeit und an einem Ort, iſt es nicht für alle Zeit und jeden Ort. Alſo meine ich, daß es eine Weiſung iſt, daß in dieſen Theilen der Welt die Leute ſelbſt wachſam ſein und durch eigene Abwehr Sorge tragen ſollen, daß ihr Eigenthum nicht durch die Exceſſe des unruhigen Viehes Schaden leide. Und vielleicht mag man darin auch ein Motiv ſuchen, daß die Menſchen dafür Sorge tragen, durch eine ehrenwerthe und rechtliche Handlungs⸗ weiſe ſich Schutz und Sicherheit gegen die Läſterungen unruhiger Zungen zu verſchaffen.“ Der Staatsanwalt wollte dieſe Vergleichung nicht verſtehen:„Der vorliegende Fall iſt, ob Maſter Zenger ſchuldig iſt, libellirt zu haben gegen Se. Excellenz, den Gouverneur von Neuyork und zugleich gegen das ge⸗ ſammte Gouvernement? Maſter Hamilton hat das Drucken und Publiciren eingeräumt, und mich dünkt, nichts iſt klarer, als daß die in der Anklage bezeichneten Ausdrücke ſkandalös ſind, mit der Tendenz, die unru⸗ higen Gemüther des Volks in dieſer Provinz aufzuregen. Alſo Aufruhr iſt das Ziel. Wenn dieſe Zeitungsnum⸗ mern kein Libell ſind, dann kann man ſagen, es gibt gar kein ſolches Ding als ein Libell.“ Hamilton:„Obgleich ich gern zugeſtehe, daß es ſolche Dinge gibt, wie Libelle, ſo muß ich doch ebenſo darauf beſtehen, daß das, was meinem Clienten zur Laſt gelegt wird, kein Libell iſt. Hat doch der Herr Staatsanwalt eben jetzt das Libell definirt, indem er die Worte brauchte: ſkandalös, aufrühreriſch und mit der Tendenz, das Volk aufzuregen. Aber, 80 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. ob mit Abſicht oder nicht, er hat dabei das Wort falſch ausgelaſſen.“ Der Staatsanwalt wollte ſich der Auslaſſung nicht entſinnen, verblieb aber dabei, was er ſchon angeführt, daß ein Libell ein Libell bleibe, auch wenn die Anführungen darin wahr ſeien. Hamilton:„Ich muß anderer Anſicht ſein als der Herr Staatsanwalt. Denn ich wurzele darauf, daß wir nach der Anklageacte, wie ſie vorliegt, vor dieſem Ge⸗ richtshof und durch die Jury abgeurtheilt werden ſollen, und auf dieſe Anklage haben wir uns für nicht ſchuldig erklärt. Die Anklageacte belaſtet uns aber damit, daß wir gedruckt und publicirt haben ein: falſches, bos⸗ haftes, aufrühreriſches und ſkandalöſes Li⸗ bell. Dieſes Wort falſch muß etwas zu bedeuten ha⸗ ben, wie käme es ſonſt hierher! Hoffentlich wird doch der Herr Staatsanwalt nicht ſagen, es ſei durch Zufall hineingekommen; ich meinte ſonſt, daß es mit ſeiner An⸗ klage ſchlecht beſtellt ſei. um aber zu beweiſen, daß gerade dieſer Umſtand das Libell ausmacht, drehen wir die Sache um, und nehmen an, die Anklage belangte meinen Clienten, weil er ein gewiſſes wahres Zibell gedruckt und publicirt! Wäre das daſſelbe, oder könnte der Herr Staatsanwalt ein ſolches Verfahren durch ir⸗ gend einen Präcedenzfall vor engliſchen Gerichten recht⸗ fertigen? Nein, die Falſchheit macht den Skandal, und beides zuſammen macht das Libell. Nun, um dem Ge⸗ richtshof meinen Ernſt zu zeigen, und um ihm die Zeit, dem Herrn Staatsanwalt die Mühe zu ſparen, ſo er⸗ kläre ich hiermit, daß, wenn er beweiſen kann, daß die in der Zeitung angeführten Thatſachen falſch ſind, ich einräumen will, daß ſie ſkandalös und aufrühreriſch ſind, daß es ein Libell iſt. So ſcheint mir die Sache alſo ng nicht ngeführt, enn die als der daß wir ſen Ge⸗ nſollen, ſchuldig it, daß , bos⸗ es Li⸗ uten ha⸗ ild doch h Zufil inet An⸗ n, deß chen nir helangte s Libel könntt urch ir n nicht al, und e Ge⸗ die Zit, haß die ind, i ch ſind, he alſo Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 81 ſehr abgekürzt, und der Herr Staatsanwalt hat nun zu beweiſen, daß die Anführungen falſch ſind, um uns für ſchuldig zu erklären.“ „Wir haben nichts zu beweiſen“, entgegnete Bradley. „Ihr habt das Drucken und Publiciren eingeräumt. Und wenn es nöthig wäre, was ich behaupte, daß es nicht nöthig iſt, wie können wir eine Negative beweiſen? Ich hoffe indeß, daß man den Autoritäten, die die Sache vorgebracht, einige Rückſicht ſchenken wird, und daß, auch angenommen, die Anführungen ſeien wahr, ſelbſt das ihnen nichts helfen ſoll.“ Hamilton:„Das erwartete ich zu hören: eine Ne⸗ gative könne nicht bewieſen werden. Jedermann weiß indeß, daß dieſe allgemeine Regel manche Ausnahmen leidet. Wenn Jemand angeſchuldigt wird, einen Andern ermordet, ihm ein Pferd geſtohlen zu haben, ſo kann er die Regative ſehr gut beweiſen, indem er darthut, daß jener Mann noch lebt, das Pferd ſich noch in ſeinem Stalle befindet. Aber wir wollen dem Herrn Staats⸗ anwalt dieſe Mühe erſparen, eine Negative zu beweiſen, und das ganze onus probandi ſelbſt übernehmen. Wir wollen beweiſen, daß alle Anführungen in den incrimi⸗ nirten Papieren, die man für Libelle ausgibt, wahr ſind.“ Der Oberrichter de Lancey fiel ein:„Das iſt nicht zuläſſig, Maſter Hamilton. Der Beweis der Wahrheit eines Libells iſt nicht geſtattet. Ein Libell kann gar nicht gerechtfertigt werden. Denn es bleibt ein Libell, wenn es auch wahr iſt.“ Hamilton:„Ich bedaure, daß der Gerichtshof ſo ſchnell mit dem Geſetze fertig iſt. Ich erwartete, daß man mich zuvörderſt über dieſen Punkt anhören würde. So viel ich auch im Recht beleſen bin, ſo traf ich doch nie auf eine Autorität, die es rundweg ausſprach, man 4** 82 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. dürfe nicht den Beweis der Wahrheit führen, wo eine Libellklage vorliegt.“ Oberrichter:„Das Geſetz iſt klar. Ein Libell kann nicht gerechtfertigt werden.“ Hamilton:„Ich will das einräumen; aber mit Unterſchied. Rechtfertigen kann man auch nicht einen Raubanfall, einen Mord. Aber Niemand wird beſtrei⸗ ten, daß der deshalb Angeklagte die Wahrheit eines an⸗ dern Factums wird beweiſen dürfen, oder ſonſt Umſtände, die ſeine Freiſprechung auch wegen dieſer Verbrechen be⸗ gründen. Wenn er den Mord begangen, kann er be⸗ weiſen, es ſei nur geſchehen, um ſein Leben, ſeine Fa⸗ milie, ſein Haus zu ſchützen. Beim Anfall, bei einer Schlägerei, daß der Andere zuerſt geſchlagen, daß er ſich nur vertheidigt. Kann er das beweiſen, ſo wird er in beiden Fällen freigeſprochen werden. So verſtehe ich das Wort rechtfertigen, wie es der Gerichtshof begreift.“ — So zeigen Sie uns, ich bitte darum, daß Sie auch die Wahrheit eines Libells beweiſen dürfen. Hamilton:„Ich bin bereit zu zeigen, daß wir dies im Sinne des Geſetzes dürfen. Vorerſt erlaube ich mir aber zu bemerken, daß die Anklage wegen Libells ein Kind der verrufenen Sternkammer iſt, wenn nicht gerade daſelbſt geboren, doch daſelbſt geſäugt, genährt und zur vollen Reife auferzogen.“ — Sie ſind im Irrthum, Maſter Hamilton; denn ſchon in Coke's Inſtitutionen werden Sie die Klage we⸗ gen Libelle vorfinden, und das war lange bevor die Sternkammer ins Leben trat. Hamilton erging ſich darauf in einer langen und gelehrten Unterſuchung über das Libellgeſetz, indem er mit großer Energie und Lebhaftigkeit behauptete, daß die Doctrin, welche außſtelle, daß die Wahrheit ein Libell it. wo eine el kann bet mit t einen beſtrei⸗ nes an⸗ nſtünde, chen be⸗ ner be⸗ ine Fa⸗ ei einer er ſich der in tche ich greiſt“ aß Sie aß wir ube ich Libells nicht enährt denn ge we⸗ or die n und en er daß Libell Der Morgenstern der amtrikanischen Freiheit. 83 noch mehr erſchwere als die Erdichtung, etwas Unge⸗ heuerliches und Lächerliches ſei*). Er citirte den Lord⸗ Oberrichter Holt, der zu einem wegen Libells Angeklag⸗ ten geſprochen:„Könnt Ihr den Beweis führen, daß das von Euch Angeführte wahr iſt? Habt Ihr Zeugen? Wenn Ihr es übernommen ſolche Dinge zu ſchreiben, deren wegen Ihr angeklagt ſeid, ſo iſt es an Euch, auf Eure Gefahr hin, zu beweiſen, daß ſie wahr ſind. Habt Ihr Zeugen, ſo will ich ſie hören. Wie kommt Ihr dazu, ſolche Bücher zu ſchreiben, die nicht wahr ſind. Nennt mir denn Eure Gewährsmänner. Wenn Ihr nur irgend etwas habt, womit Ihr beweiſen könnt, was Ihr da geſchrieben, ſo wollen wir Euch Gehör ſchen⸗ ken.“—„Wohlan denn“, ſchloß der Vertheidiger,„wir haben anerkannt das Drucken und Publiciren der Pa⸗ piere und ſind, nach der Regel, die Lord⸗Oberrichter Holt aufgeſtellt, bereit, ihre Wahrheit zu beweiſen, auf unſere Gefahr hin.“ Der Oberrichter blieb bei ſeiner vorhin ausgeſproche⸗ nen Anſicht: — Maſter Hamilton, die Meinung des Gerichts⸗ hofes iſt, Ihr dürft nicht zum Beweis der in dieſen Zeitungen berührten Facta zugelaſſen werden. So lau⸗ ten die Worte des Buches(2):„Es iſt nichts weniger als eine Rechtfertigung für ein Libell, daß die angege⸗ *) Schreibt ſich dieſe Doctrin aus den Zeiten des Tiberius her? Wenn die feilen Delatoren eine Perſon, deren Verderben be⸗ ſchloſſen war, angaben, legten ſie ihm Schmähungen und Bezich⸗ tigungen des Cäſars in den Mund, die auf wahre Thatſachen ſich gründeten. Von der einen, objectiven, Wahrheit überzeugt, konn⸗ ten oder durften die Richter an der andern, ſubjectiven, nicht zwei⸗ feln, und das furchtbare Wort des Tacitus: credebantur quia erant vera! führte den Urtheilsſpruch herbei. D. Red. 2 2 —— 84 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. benen Thatſachen wahr ſind, oder daß die Perſon, auf welche es gemünzt iſt, einen ſchlechten Ruf hat, weil, je größer die Wahrſcheinlichkeit für die Richtigkeit einer boshaften Anführung iſt, die Beleidigung um ſo ſchwe⸗ rer wird.“ Hamilton: Das ſind Fälle aus der Sternkam⸗ mer. Ich hoffte, dieſe Praktik ſei mit der Sternkammer ſelbſt todt. — Maſter Hamilton, der Gerichtshof hat ſeine Mei⸗ nung ausgeſprochen, und wir erwarten, daß Sie in ge⸗ ziemlicher Weiſe ſich darin fügen. Es iſt Ihnen nicht geſtattet, gegen die Anſicht des Hofes zu argumentiren. Hamilton: Mit Verlaub, ich ſah die Praxis in ſehr großen Gerichtshöfen, und man hat es da nie für unziemlich erklärt— — Nachdem der Gerichtshof ſeine Meinung ausſprach, iſt es unziemlich, auf einen Punkt zu beſtehen, in dem Sie unterlegen ſind. Hamilton: So will ich jetzt nichts mehr ſagen. Der Hof iſt gegen uns in dieſem Punkte. Und das, hoffe ich doch, iſt mir erlaubt auszuſprechen. — Behandeln Sie den Gerichtshof, wie ſich ziemt, und Ihnen ſoll alle Freiheit gewährt ſein, die Sie ver⸗ nünftigerweiſe wünſchen können. Hamilton: Ich danke den ehrenwerthen Herren. Alsdann, meine Herren Geſchwornen, ſind Sie es, an die wir uns als Zeugen für die Wahrheit der That⸗ ſachen zu wenden haben, die wir darthun wollten, und man hat uns die Erlaubniß dazu verweigert. Mögen Sie es nicht ſeltſam finden, daß ich mich in ſolcher Weiſe an Sie wende. Geſetz und Vernunft berechtigen mich dazu. Das Geſetz nimmt an, daß Sie aus der Nachbarſchaft der Orte entnommen ſind, wo das Ver⸗ t. n, auf weil, it einer ſchwe⸗ ernkam⸗ kammer ne Mei⸗ in ge⸗ n nicht entiren. nie für in dem ſagel d das, ziemt, ie ver⸗ erren⸗ es, an That⸗ u, und Wn ſolcher chtigen us der Ver⸗ Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 85 brechen begangen worden; und der Grund, weshalb Sie aus der Nachbarſchaft genommen ſind, iſt, weil man an⸗ nimmt, daß Sie die beſte Kenntniß von der Thatſache beſitzen, über die gerichtet werden ſoll. Und ſollten Sie ein Verdict gegen meinen Clienten finden, ſo müſſen Sie es über ſich nehmen auszuſprechen: daß die in der Klage erwähnten Zeitungsblätter, die wir als von uns gedruckt und publicirt anerkennen, falſch ſind, ſkandalös und aufrühreriſch. Aber das kann ich nicht befürchten. Sie ſind Bürger von Neuyork. Sie ſind das wirklich, was das Geſetz von Ihnen annimmt, ehrenwerthe und geſetzliche Männerz und die Thatſachen, die wir zu be⸗ weiſen übernehmen, ſind nicht in einem ſtillen Winkel begangen. Sie ſind notoriſch als wahr bekannt. Und deshalb liegt in Ihrem Rechtsgefühl unſere Sicherheit. und da man uns die Freiheit und Befugniß entzogen hat, Zeugen aufzuführen, um die Wahrheit von Dem zu bekunden, was wir publicirt haben, ſo erlaube ich mir, hier einen angenommenen Grundſatz auszuſprechen, daß die Verhinderung und Unterdrückung eines Zeugen⸗ beweiſes als der ſtärkſte Zeugenbeweis gilt. Ich hoffe, es wird auch auf Sie dieſe Kraft ausüben. Aber da es uns nicht vergönnt iſt, unſere Zeugen zu befragen, ſo will ich verſuchen, den Disput mit dem Herrn Staats⸗ anwalt abzukürzen und ihn deshalb bitten, er möge uns mit der handfeſten und ſtichhaltigen Erklärung Deſſen, was ein Libell iſt, erfreuen, wonach es denn außer Frage geſtellt würde, ob eine beſtimmte Schrift ein Libell iſt oder nicht. Der Generalanwalt erwiderte:„Die Geſetzbücher, dünkt mich, haben eine ſehr vollſtändige Erklärung vom Libell gegeben. Sie ſagen, es gilt für eine boshafte Ehrenkränkung, ſei ſie ſchriftlich oder gedruckt, die dahin 86 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. zielt, entweder das Gedächtniß Jemandes, der ſchon todt iſt, anzuſchwärzen, oder den Ruf Jemandes, der noch lebt, und ihn dem öffentlichen Haß auszuſetzen, der Ver⸗ achtung oder der Lächerlichkeit. So im ſtricten Sinn. Im weitern Sinne mag man aber unter einem Libell iede Ehrenkränkung verſtehen, auch durch Zeichen und Bilder ausgedrückt, wie wenn Jemand einen Galgen vor eines Andern Thür ſetzt, oder von ihm eine ſchänd⸗ liche oder ſchmähliche Abbildung verfertigt. Und da der hauptſächliche Grund, weshalb das Geſetz alle Beleidi⸗ gungen der Art ſo ſchwer ahndet, der iſt, weil ihre Ten⸗ denz iſt, den öffentlichen Frieden zu brechen, die ge⸗ ſchmähten Perſonen, ihre Freunde und Familien zur Rache aufzureizen, was auch durch die ſtrengſten Geſetze kaum zu verhindern wäre, wenn nicht die öffentliche Ge⸗ rechtigkeit auch gegen ſolche empfindliche Kränkungen ſchützte; da ferner bei einem derartigen Skandal durch Bilder und Zeichen die Abſicht ſo klar ausgedrückt iſt, daß Jeder, der nur gewöhnlichen Menſchenverſtand be⸗ ſitzt, ihn herausfühlt, warum ſollte er nicht auch cri⸗ minaliſtiſch beſtraft werden? Aus demſelben Grunde folgt, daß ein Skandal, der ſich in ein ironiſches Ge⸗ wand kleidet, eine Schrift ebenſo zum Libell macht, als die, welche in directer Rede die Ehre angreift.“ Der Redner entwarf darauf eine Reihenfolge von charakteriſti⸗ ſchen Darſtellungen, welche in den von Jemand gerühm⸗ ten Eigenſchaften ſeine Ehre aufs empfindlichſte angreifen könnten. Hamilton:„Aber, Herr Staatsanwalt, welche un⸗ trügbare Wahrzeichen haben denn die Geſetzbücher nie⸗ dergelegt, durch welche man zuverſichtlich erkennt, ob die Worte oder Zeichen boshaft ſind? Ob ſie wirklich ehren⸗ kränkend ſind? Ob ihre Tendenz iſt, den Frieden zu ——-————— it. chon todt der noch der Ver⸗ en Sinn. em Lübell hen und Galgen ſchänd⸗ d da der Beleidi- hre Ten⸗ die ge⸗ ien zur Geſetze ſche Ge⸗ nkungen al durch iand be⸗ uch ui Grunde es Gr⸗ cht, als „ Der kturiſt⸗ erihm⸗ ngreifn ſche un r nie⸗ b die ehren⸗ den zu Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 87 brechen? Ob hinlänglicher Grund iſt, einen Mann, ſeine Freunde, ſeine Familie zu Acten der Rache aufzureizen, beſonders bei denjenigen, die ironiſch gemeint ſind? Und welcher Regel folgen Sie, um zu wiſſen, ob ich ironiſch ſchreibe? Mich dünkt, die Auslegung wäre ſehr ſchwierig, wenn ich ſage: der und der Mann iſt ein ſehr würdiger, ehrenwerther Gentleman, von Geiſt und Verſtand, und Sie behaupteten dagegen, ich hätte gemeint: er wäre ein Lump und ein Dummkopf.“ Der Staatsanwalt citirte mehre Beiſpiele der iro⸗ niſchen Schreibweiſe:„Dieſe Art zu ſchreiben wird leicht verſtanden und dient zu nichts, als die Perſonen, denen man Eigenſchaften anrühmt, die ſie nicht haben, oder deren Gegentheil ihnen zugeſchrieben wird, ebenſo auf⸗ zubringen, als wenn man in directer Rede ausdrücklich ihnen geſagt, wofür man ſie hält. Mich dünkt, nichts kann klarer und verſtändlicher ſein, als wenn man von Jemand ſagt, der für einen Wucherer und Scheinheiligen gilt:«„Sie werden nicht den Juden und Hypokriten ſpielenv.“ Hamilton's Entgegnung zerſiel in ſo haarſplitternde Definitionen, daß wir ſie hier übergehen. Der Sinn war, daß das ironiſch Gemeinte ſich nicht von ſelbſt verſtehe, ſondern von der beſondern Faſſungskraft der Leſer und Zuſchauer erſt ſo verſtanden werden müſſe. „Ich kenne keine andere Regel dafür als meine eigene Auffaſſungsgabe.“ — Gewiß, Maſter Hamilton, alle Worte ſind libel⸗ liös oder nicht, je nachdem ſie verſtanden werden. Die aber, welche darüber zu urtheilen haben, müſſen urtheilen, ob ſie ſkandalös oder ironiſch ſind, ob ſie die Tendenz haben, den Frieden zu brechen, oder aufrühreriſch ſind. Darüber kann kein Zweifel ſein. 88 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. Hamilton:„Ich freue mich, daß der Gerichtshof dieſer Meinung iſt. Die Folgerung iſt, daß dieſe zwölf Männer hier die in der Anklage aufgenommenen Worte ſo verſtehen müſſen, daß ſie ſkandalös, d. i. daß ſie un⸗ richtig, falſch ſind. Denn ich glaube nicht, daß man ihnen auch den Vorwurf macht, ſie wären ironiſch. Und wenn ſie in ihrem Verſtande die Worte ſo auffaſſen, müſſen ſie es ausſprechen, daß wir ſchuldig ſind: ein falſches Libell(eine Darſtellung mit verfälſchten That⸗ ſachen) publicirt zu haben. So und nicht anders.“ — Nein, Maſter Hamilton, die Jury kann nur fin⸗ den, daß Zenger dieſe Papiere gedruckt und publicirt hat. Dem Gerichtshofe hat ſie es dann zu überlaſſen, zu be⸗ urtheilen, ob ſie libelliös ſind oder nicht. Das iſt, wie Sie wiſſen, herkömmlich, die Natur eines Specialverdicts, wo die Jury die Rechtsfrage dem Richter überläßt. Hamilton:„Ich weiß, wenn Sie erlauben, die Jury kann ſo handeln; ich weiß aber auch, daß ſie anders handeln kann. Ich weiß, ſie hat, über allen Zweifel hinaus, das Recht, Beides zu entſcheiden, über das Factum und über das Geſetz, und wo ſie an dem Geſetz nicht zweifelt, da hat ſie ſo zu handeln. Dieſe Art, es dem Urtheil des Gerichtshofes zu überlaſſen, ob die Worte libellös ſind oder nicht, macht die Geſchwore⸗ nen eigentlich in vielen Fällen überflüſſig, um nichts Schlimmeres zu ſagen.— Aber laſſen Sie uns erſt wei⸗ ter die Inconvenienzen betrachten, die aus der vom Staatsanwalt ausgeſprochenen Doctrin unausbleiblich entſtehen müſſen.— Ich bekenne, es iſt niedrig und un⸗ würdig, über irgend Jemand eine Schmähſchrift zu er⸗ laſſen; aber ich halte es ſogar für niederträchtig, Jemand in dieſer Weiſe zu kränken, der ein öffentlicher Charakter iſt, und ich will mit des Staatsanwalts Doctrin ſo weit —— — —— iheit. erichtshof ieſe zwölf nen Worte aß ſie un⸗ daß wan niſch. Und auffaſſen, ſind: ein ten That⸗ ders.“ n mur ſin hlicirt hat en zu be glverdicts, lißt. uben, die , daß ſi iber alen ſe an den n. Dieſt laſſen, o eſchwbrt m nicht erſt wer der von ubleblih und un iſt zu e ʒemand 6huult n ſo wi Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 89 gehen, daß, inſofern die Fehler, Misgriffe, ja ſelbſt die Laſter einer ſolchen Perſon privatim und perſönlich ſind, und weder die öffentliche Ruhe ſtören, noch die Freiheit und das Eigenthum meines Nachbars, ich es für un⸗ männlich und ungeziemend erkläre, durch Wort und Schrift etwas davon ans Tageslicht zu bringen. Allein wenn Der, der über ein Volk regiert, ſeine perſönlichen Fehler, oder gar ſeine Laſter in die Adminiſtration mit⸗ bringt und das Volk ſich davon verletzt fühlt, ſei es in ſeinen Freiheiten oder ſeinem Eigenthum, das kann die Sache gewaltig ändern. Und alle die großen und ſchö⸗ nen Dinge, die zu Gunſten der Regenten geſagt ſind und der hohen Beamten und der von Gott eingeſetzten Obrigkeiten, das wird und kann dem Volke den Mund nicht ſtopfen, wenn es ſich ſelbſt unterdrückt fühlt— ich meine in einem freien Staate. Es iſt wahr, in den vergangenen Zeiten war es ein Verbrechen, die Wahr⸗ heit zu ſprechen, und in jener furchtbaren Stern⸗ kammer haben manche würdige und rechtliche Männer furchtbar dafür gelitten. Und doch, auch vor dieſem Gerichtshofe und in jenen ſchlimmen Zeiten hat ein großer und guter Mann es gewagt, Das aus⸗ zuſprechen, was, wenn ich es an dieſem Platze wieder⸗ hole, mir hoffentlich nicht misgedeutet wird: daß die Praktik der Klagen wegen Libelle ein Schwert in den Händen eines ſchlechten Königs und eines niederträch⸗ tigen Buben iſt, um den Unſchuldigen niederzuſchlagen und zu zerſtören. Der Eine kann nicht, vermöge ſeiner hohen Stellung, der Andere wagt nicht, aus Mangel an Muth, ſich auf andere Weiſe zu rächen.“ Der Staatsanwalt bat hier den Vertheidiger, zu achten, was er ſpreche, und nicht weiter zu gehen. „Solche Freimüthigkeit kann ich nicht vertragen.“ 90 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. Hamilton:„Gewiß, Herr Staatsanwalt, werden Sie davon keine Anwendung machen. Alle Leute ſind darin einig, daß wir von dem beſten Könige regiert werden, und ich ſehe nicht ab, was die Warnung be⸗ deuten ſoll. Meine wohlbekannten Grundſätze und der Sinn, den ich für alle die Segnungen empfinde, deren wir uns unter der Regierung Sr. gegenwärtigen Ma⸗ jeſtät erfreuen, macht es unmöglich für mich, zu irren und, ſo hoffe ich, auch nur misverſtanden zu werden in dem Punkte der Pflichtgefühle für meinen König. Nun wohl, ich ſagte, trotz aller Pflicht und Ehrerbietung, die der Herr Staatsanwalt für Männer von Autorität be⸗ anſprucht, ſind ſie doch nicht ausgenommen von der Pflicht, die Regeln der gewöhnlichen Gerechtigkeit zu beobachten, weder in ihrem Privat- noch in ihrem öf— fentlichen Auftreten. Die Geſetze unſers Mutterlandes kennen darin keine Ausnahmen. Es iſt wahr, die Män⸗ ner der Gewalt ſind ſchwerer anzugreifen wegen des von ihnen begangenen Unrechts, ſei es gegen eine Privat⸗ perſon, ſei es gegen das Publicum. Namentlich ein Gouverneur in den Plantagen, wo ſie behaupten, daß ſie auf Klagen aus ihrem eigenen Gouvernement nicht Rede zu ſtehen brauchen. Man hat uns geſagt, und es iſt ſo, vor des Königs Gerichtshof in Weſtminſter müſſen ſie Rede ſtehen, wenn ſie hier Jemand beleidigt haben; aber wer weiß nicht, wie es für die meiſten un⸗ ter uns unmöglich und ganz unausführbar iſt, ihre Familien zu verlaſſen, die von ihrer Arbeit und Sorge abhängen, und Zeugen hinüberzuſchleppen nach Groß⸗ britannien, was viel, ſehr viel, ja mehr koſtet, als faſt irgend einer von uns aufbringen kann, und das nur und allein, um einen Gouverneur wegen eines hier begange⸗ nen Unrechts zu belangen!— Indeß hat, wenn der iheit. lt, werden Aute ſind ige regiert atnung be⸗ e und der nde, deren tigen Me⸗ „zu irten warden in nig. Nun ietung, die orität be⸗ von der htigkeit zu ihren if tterlandes die Min⸗ en des von ne Pribat⸗ entich in len, daß nent nich ſagt, und eſninſter biledigt reiſten ul⸗ ſt, ihr d Sorhe u bnß ab fiſ nr und begunge venn de Der Worgenstern der amerikanischen Freiheit. 91 Druck ein allgemeiner iſt, unſere Conſtitution uns Gott ſei Dank) eine Gelegenheit gegeben, wenn auch nicht gerade das Uebel wieder gut zu machen, doch durch un⸗ ſere Klugheit und Entſchloſſenheit der Begehung des Un⸗ rechts vorzubeugen, indem wir dem Gouverneur be⸗ greiflich machen, daß es ſein eigen Intereſſe iſt, gerecht gegen die ſeiner Obhut Anvertrauten zu ſein. Denn wenn die Menſchen— ich meine freie Menſchen— inne werden, daß eine hohe Obrigkeit ihre Macht misbraucht, mit der ſie zum Beſten des Volkes betraut ward, daß ſie dieſe Macht gegen die Unſchuldigen kehrt, ſeien es nun Hohe oder Niedere, alsdann, ſage ich, greifen in der Regel die Menſchen ein, ſoweit ſie können, um das Unglück und die Zerſtörung ihrer Mitmenſchen zu ver⸗ hindern. Und haben wir es nicht oft geſehen(und ich hoffe, wir werden es noch öfter ſehen), daß, wenn die Repräſentanten eines freien Volks aufmerkſam gemacht ſind auf die Leiden ihrer Mitunterthanen, verurſacht durch den Misbrauch der Gewalt in den Händen ihres Gouverneurs, daß ſie dann erklärt haben— und das laut und vernehmlich— daß ſie durch kein Geſetz ge⸗ zwungen ſeien, einen Gouverneur zu dulden, welcher dar⸗ auf ausgehe, eine Provinz oder Colonie zu zerſtören, oder die Privilegien derſelben, welche er nach Sr. Ma⸗ jeſtät Befehl und durch das Geſetz verbunden war, zu ſchützen und pflegen. Ich bitte Sie Alle, von welchem Nutzen iſt denn dieſes mächtige Privilegium, wenn Je⸗ dermann, der da leidet, ſtill und ſtumm ſein ſoll! Und wenn ein Mann als Libelliſt vor Gericht geſtellt wird, weil er ſeine Leiden einem Nachbar klagt!“ „Ich weiß, daß man mir antworten wird, Ihr habt ja eine geſetzgebende Verſammlung. Habt Ihr nicht ein Repräſentantenhaus, bei dem Ihr Klage anheben könnt? 92 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. Und ich antworte: ja, wir haben es. Aber was weiter! Iſt das eine Verſammlung, die man um jedes Unrecht beläſtigen ſoll, das ein Gouverneur begeht? Oder ſind ſie nur beiſammen, um Das zu hören, was der Regie⸗ rung gefällig iſt, ihnen mitzutheilen? Wie iſt da dem Gedrückten zu helfen, zumal wenn ein Fall eintritt, den ich ſelbſt ein Mal in Amerika erlebt habe. Da war ein Gouverneur, der Stellen zu vergeben hatte— ich ſage Stellen, nicht Penſionen, denn ich glaube, ſie geben Das ſelten an Andere, was ſie ſelbſt nehmen können— und nachdem es ihm gelungen, die Repräſentantenverſamm⸗ lung ſo zu kneten und zu bilden, daß er immer eine Majorität im Hauſe hatte, gelang es ihm auch, daß dieſelben Mitglieder zweimal ſieben Jahre zuſammen⸗ blieben! Wie kann ein ehrlicher Mann, der gegen ſei⸗ nen Gouverneur klagt, von einer ſolchen Verſammlung Abhülfe erwarten, die von dem Gouverneur ſo zu ſagen gemacht iſt?— Weiter! Es gibt ein Recht, was alle freien Menſchen beanſpruchen, das iſt, ſie dürfen klagen, wenn ſie geſchädigt ſind. Sie haben ein Recht, öffent⸗ lich gegen die Misbräuche der Gewalt zu remonſtriren, und das in den ſtärkſten Ausdrücken, damit ſie ihre Nachbarn aufrufen, daß ſie in Wacht bleiben gegen die heimliche oder offene Gewaltthätigkeit der Gewaltigen und mit Muth ihren angeborenen Sinn für die Segnun⸗ gen der Freiheit ſtärken, und entſchloſſen bleiben, dieſe größte Segnung des Himmels gegen alle Zufälligkeiten zu vertheidigen. Und wenn ein Repräſentantenhaus, aus ehrenwerthen freien Männern zuſammengeſetzt, die allge⸗ meinen Wünſche des Volks ſieht und erkennt, das muß der Legis latur eine Kraft geben, die es aufnimmt mit aller Hinterliſt, allen Liebkoſungen, die ein Gouverneur anwen⸗ det, um ſie taub zu machen gegen die Stimme des Landes.“ heit. s weiter! s Unrecht Dder ſind t Regie⸗ tda dem tritt, den war ein ich ſg ben Dus n— und werſimm nmer ein ſammen⸗ egen ſc ſmmlung zu ſagen was all en klagel⸗ t, ifin onſtriren ſie ihr gegen di ewaltigen Segnun en, diſ ligki au, au i alg⸗ das muß nit all r anwen undes“ Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 93 „Da ſo viele Gentlemen ſich alle Mühe geben und Alles daran ſetzen, um zu Gouverneuren ernannt zu werden, muß es wol einen triftigen Grund haben. Eben desgleichen iſt aber auch die Abſicht bekannt, in welcher ſie eingeſetzt werden. Wir Alle kennen Sr. Ma⸗ jeſtät gnädige Geſinnungen gegen ſeine Unterthanen. Er wünſcht nichts mehr, als daß ſein Volk in den Plan⸗ tagen in ſeiner Pflicht und Treue gegen die Krone von Großbritannien erhalten, daß der Friede unter ihm be⸗ wahrt und unparteiiſche Gerechtigkeit geübt werde. Wir ſollen ſo regiert werden, daß wir unſerm Mutterlande von Nutzen werden; darum ſoll Alles bei uns aufge⸗ muntert werden, was zu dieſem Nutzen hinzielt. Wer aber will behaupten, daß nur eine dieſer guten Abſichten erreicht werde, wenn ein Gouverneur ſich läßt angelegen ſein, das Volk gegeneinander zu hetzen, und er mit dem Beiſtande des einen Theils des Volks den andern plagt und plündert. Der Auftrag, den ein Gouverneur vom Könige hat, fodert von uns Ehrfurcht und Unterwer⸗ fung; wenn aber ein Gouverneur von dem ihm gewor— denen Auftrage abweicht und eigenmächtiger handelt, als der König ſelbſt es thun könnte, das reizt das Volk an, nach dem Grunde und der Machtvollkommenheit dieſes immerhin nur Beauftragten zu forſchen, und in dem⸗ ſelben Verhältniß, als ſie finden, daß er ſeine Aufträge überſchreitet und nicht unparteiiſch richtet, mindert ſich für ſie ſeine Autorität, und ſie bleiben in dem zurück, was ihre Pflicht iſt. Denn die Gewalt allein macht niemals Jemand beliebt. Auch habe ich in meinem lan⸗ gen Leben die Beobachtung gemacht, daß, wenn ein Mann nicht klug und weiſe war, ehe er zur Macht ge⸗ langte, er es nachher noch weniger ward. Ja er ward in der Regel noch ſchlechter. Denn wer nicht mit Tu⸗ 94 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. gend und Weisheit ausgeſtattet iſt, wird nur durch die Bande der Geſetze in Schranken gehalten, und je we⸗ niger ſie durch dieſelben ſich gebunden fühlen, um ſo mehr arten ſie in ihren ſchlechten und grauſamen Nei⸗ gungen aus. Ich wünſchte, es gäbe dafür heut keine Beiſpiele. Wo das aber bei einem Gouverneur zutrifft, da iſt das Volk unter ſeiner Verwaltung unglücklich, und am Ende wird er ſich ſelbſt ſo finden, denn das Volk liebt ihn weder, noch unterſtützt es ihn.“ „Viele, glaube ich, ſind hier ſehr eifrig bei der Ver⸗ folgung betheiligt, und doch glaube ich, daß ſelbſt man⸗ cher von dieſen ſie mit Aengſtlichkeit betrachtet— denn ſie wiſſen ja nicht, wie weit die Verfolgung ſich erſtreckt und wie tief die Freiheiten des Volkes durch ſolche Pro⸗ cedur verletzt werden mögen—! Denn mancher unter ihnen hat nur aus perſönlicher Bekanntſchaft und Freund⸗ ſchaft für den Gouverneur auch eine perſönliche Achtung für den Mann ſich angeeignet, deſſen Machtſtreiche ihn ſelbſt ja noch nicht trafen, und er glaubt, daß der Gou⸗ verneur auch für ihn Achtung und Neigung hegt. Da iſt es auch natürlich, daß er wünſcht, es möge ihm Alles gelingen, ſoweit er nicht die Rechte und Privilegien der Mitbürger angreift. Aber dieſe Männer ſind auch Män⸗ ner von Ehre, und ſie werden die Grenze der Nachgie⸗ bigkeit kennen.“ „Andere ſind enger an den Gouverneur gekettet; es gibt da mancherlei Arten von Abhängigkeit, durch Fami⸗ lien-, Dienſtverhältniſſe bedingt. Dieſe folgen ſeinen Schritten aus einem Pflichtgefühl und aus Dankbarkeit. Manches Intereſſen ſind ſo nahe an das des Gouver⸗ neurs geknüpft, daß er lieber Alles thut und unterläßt, um nur in ſeiner Gunſt und— in ſeiner einträglichen Stelle zu bleiben. Aber auch von dieſen Männern bin iheit durch die und je we⸗ n, um ſo amen Nii⸗ heut keine ur zuttift, icklich, und das Volk ei der Ver⸗ ſelbſt man⸗ et— denn ch erſuct ſolche Pr ſcher unter d Frund⸗ he Achtung ſtreiche ihn ß der Gol⸗ hegt. do ihm Alls ilegien der uch Män⸗ r Nachie A tet; e ch Jani en ſinn nnit sbu unterlißt nträgl ichel nnem lin Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 95 ich des feſten Vertrauens, daß, wenn ſie eine wirkliche Gefahr für die Freiheiten und Rechte ihres Volkes ſehen, ſie als wahre Engländer handeln und lieber ihr Privat⸗ intereſſe zum Opfer bringen werden, als mitzuhelfen an der Zertrümmerung der Freiheiten dieſes Landes und das Sklavenjoch ihren Nachkommen über den Nacken zu ziehen.“ „Endlich iſt drittens noch eine Menſchenclaſſe, wo ich gar keine Hoffnung habe. Das ſind Diejenigen, die gar keine andern Rückſichten kennen als ihren Vortheil, die ſich jeder Macht und Gewalt, von woher ſie auch komme, anneſteln und jedem Gewaltigen, der ihnen zu ihrem Privatintereſſe und durch deſſen Beiſtand ſie ihrer Bosheit und ihrem Neide gegen Die fröhnen können, die ſie einmal haſſen. Und dieſe von ihnen Ge— haßten ſind gewöhnlich Männer von größerer Fähigkeit und Unbeſcholtenheit, oder die ihnen an irgend einer ſonſt ſchätzbaren Eigenſchaft überlegen ſind. Da aber der Neid eine Sünde des Teufels iſt, ſo will ich hoffen, daß nur ſehr Wenige von ihr beſeſſen ſind, und daß ihre Anſichten bei dieſem Prozeß ohne Einfluß bleiben werden. „Weiter mit Erlaubniß, ich beharre dabei, daß das Recht der Klage und der Beſchwerde ein natürliches Menſchenrecht iſt. Beſchränkungen dieſes Geſetzes ſind nur in den gegebenen Geſetzen, und dieſe gelten nur für falſche Anklagen und Beſchwerden. Denn ſo wie die Wahrheit allein Jemanden entſchuldigen oder vielmehr berechtigen kann, wenn er über eine ſchlechte Verwal— tung Klage führt, ſo räume ich ganz offen und frei ein, daß nichts Jemanden entſchuldigt, der eine falſche An⸗ klage oder Beſchwerde erhebt, auch nur gegen eine Pri⸗ vatperſon, und daß er noch weniger zu entſchuldigen iſt, 96 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. wenn er eine Obrigkeit ohne wirklichen Grund anklagt. Die Wahrheit geht über Alles, alſo auch in der Injurien⸗ und Libellenſache, und doch läuft der Ankläger auch dann mancherlei Gefahr, wenn es ihm nun nicht gelingt, jede Behauptung, jeden Satz in ſeiner Schrift zu beweiſen! Dann iſt die Verfolgung von Seiten Derer, die in der Macht ſind, ſogleich auf dem Flecke, und an Freunden, die ſie unterſtützen, fehlt es nie. Und daher, ſagt man, kommt die große Verſchiedenheit der Meinungen unter den Richtern über Das, was ſkandalös iſt und libelliös. Man wird mir zugeben, es gibt gar keine größere Un⸗ gewißheit als in dieſer Materie; deshalb ſollte man aufs Aeußerſte vorſichtig ſein, weil jede Entſcheidung als Prä⸗ cedenzfall gelten kann. In den bisherigen kann man nicht genug auf die Zeitverhältniſſe ſehen, unter denen ſie erlaſſen wurden.“ „Man wird mit mir einverſtanden ſein, daß ſeit den Zeiten der Sternkammer— wo die willkürlichſten und doch deſtructiveſten Urtheile und Anſichten ausgeſprochen wurden, die je eines Engländers Ohr in ſeinem Lande verwundeten— ich ſage, daß die Verfolgungen wegen Libelle ſeit der Zeit dieſes Willkürgerichtes, und bis zur glorreichen Revolution, größtentheils auf Inſtanz der Krone und der Miniſter ausgingen, daß dieſe Verfol⸗ gungen faſt immer von den Richtern unterſtützt wurden, die ihre Stellen at pleasure hatten(bis ſie misliebig wurden), was für jeden treuen Beamten eine ſehr un⸗ angenehme Stellung iſt, aber eine höchſt gefährliche für den Richter. Was brauche ich mehr über dieſen Punkt zu ſagen? Und doch muß ich noch einmal hinweiſen auf den unglücklichen Einfluß, den ſo oft ein Souverän nicht allein auf die Richter, ſondern auch auf die Par⸗ lamente geübt hat.“ heit. anklagt. Injurien⸗ auch dann lingt, jede beweiſen! die in det Freunden, ſagt mn, gen unter d libells. ößere Un⸗ man aufs al Pri⸗ kann man er denen ſit du hſten und gpwtn em Lunde ſen wegen nſuns d. ſe Prrfol t wunden ii ſchr un i füt n n in ul guni die Pal⸗ Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 97 „Erinnere man ſich doch, wie die Richter verſchie⸗ dener Meinung waren über die Natur des Libells in dem Fall der ſieben Biſchöfe“). Da waren drei Richter einer Meinung, d. h. einer falſchen Meinung, bei der Beurtheilung der beſten Männer von England, und ein Richter allein hatte die rechte Meinung. Wie unglückſelig wäre es für uns Alle geweſen, bis auf dieſen Tag, wenn die Geſchworenen die Worte in der Klage ſo verſtanden hätten, wie der Gerichtshof ſie auffaßte! Oder wenn ſie es dem Gerichtshofe überlaſſen hätten, dar— über zu entſcheiden, ob die Petition der Bi⸗ ſchöfe ein Libell war oder keins. Nein, ſie nah⸗ men es auf ſich, zugleich über Geſetz und Factum zu entſcheiden, und die Petition der Biſchöfe ſo zu verſte⸗ hen, daß ſie kein Libell ſei; d. h. ſie erklärten, daß ſie nichts Falſches noch Aufrühreriſches enthalte, und um deshalb fanden ſie die Biſchöfe nicht ſchuldig.“ „Gedenken Sie auch des Prozeſſes gegen Sir Sa⸗ muel Barnardiſton. Er ward zu einer Buße von 10,000 Pfd. Sterl. verurtheilt wegen eines Briefes, in dem Niemand weder Skandal noch etwas Falſches er⸗ kannte, außer dem Gerichtshof und der Jury. Denn ſpäterhin ward dies Urtheil als ein abſcheuliches und grauſames erkannt und vom Parlamente umgeſtoßen.“ „Unter vielen, vielen erinnere ich nur noch an ei⸗ nen Fall: Sir Edward Hales, obgleich römiſcher Ka⸗ tholik, ward von Jakob II. zum Obriſten in der Armee ernannt, entgegen dem Statut 25 Farl's II., Kap. 2, durch welches geboten wird, daß irgend wer, der ein *) Siehe Neuer pitaval, Bd. 18(VI, Neue Folge), S. 70 5 —— 98 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. bürgerliches oder Militäramt übernimmt, die Eide ab⸗ leiſten, die Erklärung unterſchreiben und das Sacrament empfangen ſoll innerhalb dreier Monate, anderweitig wird er für unfähig erklärt, das Amt zu verwalten, und die Beſtallung iſt null und nichtig. Der Betreffende aber hat 500 Pfd. Sterl. verwirkt. Sir Edward Hales lei⸗ ſtete nicht den Eid, auch nahm er nicht das Sacrament, und ward deshalb auf eine Buße von 500 Pfd. Sterl. verklagt, weil er das Amt als Obriſt drei Monate ver⸗ waltet, ohne ſich dem Statut zu bequemen. Sir Ed⸗ ward entgegnete, daß der König durch einen offenen Brief ihn dispenſirt habe vom Ableiſten des Eides, von der Empfängniß des Sacraments, vom Unterſchreiben der Declaration, und ihm erlaſſen die verwirkten 500 Pfd. Sterl. Nun war die Frage, ob eine ſolche könig⸗ liche Dispenſation gegen eine Parlamentsacte Kraft habe? Genug davon: Ich erwähnte das nur, um zu zeigen, wie unter einem willkürlich regierenden Fürſten, wo die Richter eingeſetzt ſind auf ſo lange, als ſie nicht mis⸗ liebig werden, Urtheilsſprüche dieſer Richter nicht als Norm für andere geſetzliche Zeiten gelten können, ſon⸗ dern gerade als das Gegentheil. Denn gerade in die⸗ ſem Falle ward ein feierliches Urtheil gefällt, daß, trotz der Parlamentsacte, welche jene Beſtimmungen in feier⸗ lichſter Weiſe zum Schutz der proteſtantiſchen Religion aufſtellt, der König das Recht habe, von den Geſetzen zu dispenſiren. Sir Edward Hales ward von den Rich⸗ tern freigeſprochen. Somit, da ein Richterſpruch des Königs dispenſirende Macht über die Kraft der Parla⸗ mentsbeſchlüſſe geſtellt, ward ein Geſetz vollſtändig un⸗ nütz gemacht und annullirt, auf welches das Volk als auf das Palladium ſeiner Religionsfreiheit gegen Pa⸗ piſterei und Willkürherrſchaft blickte.“ ſeit. acrament titi wird „und die ende abet Hales lei acrament, ſd. Stel. nate ver⸗ Sir Ed⸗ noffenen ides, von rſchreiben ften 500 he känig⸗ ift habet u zeigen wo di icht mi⸗ nicht ab en, ſon⸗ in die⸗ aß, trot in füt Religion Geſeten en Rich⸗ nich do r Potl ndig un gulk al gen Po⸗ Der Worgenstern der amerikanischen Freiheit. 99 „Doch das iſt jetzt zur Genüge bekannt durch Sir Edward Atkins' Schrift*). Er beweiſt, daß der Papſt der Erfinder dieſer dispenſirenden Gewalt iſt. Unſere Könige haben ſie nur von ihm geborgt und die Richter haben ſie von Zeit zu Zeit aufgepappelt, genährt, ihr ein hübſches Kleid angezogen und eine ſaubere Geſtalt gegeben. Sie iſt dann ſtill herangewachſen, dick und groß geworden, bis ſie am Ende alle Geſetze um— geworfen, und die königliche Macht abſolut, wo nicht diſſolut gemacht hat. Ich will damit nur zeigen, wie Richter unter dem Einfluß der Gewalt athmen und wie weit man auf Urtheilsſprüche zurück⸗ gehen darf, welche unter frühern Regierungen erlaſſen ſind. Aber klarer noch ſcheint mir das, daß ein Mann freier umſpringen kann, bekleidet mit der Macht eines Souverains oder der Oberrichter in Großbritannien, als wenn er nur die Macht eines Gouverneurs in den Plan⸗ tagen hat, und Unterthan iſt ſo gut wie wir. Hat Ma⸗ ſter Zenger ſich in ſeiner Zeitung ſo viel Recht heraus⸗ genommen gegen den Gouverneur und ſein Council, als Sir Edward Atkins ſich in England unterſtanden gegenüber der königlichen Macht der Richter? Und doch habe ich nie gehört, daß er deshalb belangt iſt.“ „Wenn denn ſo große Unſicherheit herrſcht über die Deutung der Worte in Libellangelegenheiten, wenn wit ſehen, wie die Richter bei dieſer Auslegung auf die Blicke, Athemzüge und Winke der Regierung lauſchen, ſo ermahnt uns das, was an uns iſt, vorſichtig und auf unſerer Hut zu ſein. Es gibt Ketzerei im Geſetze wie in der Religion, und beide haben viel escamotirt. Und *) Sir Edward Atkins:„Enquiry into the power of dispen- sing with penal statutes.“ — 100 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. wir Alle wiſſen, daß vor zweihundert Jahren ein Mann verbrannt wäre, wenn er ſolche Meinungen in der Re⸗ ligion laut werden laſſen, als ſie heut öffentlich geſchrie⸗ ben und gedruckt werden. Diejenigen, welche ſie äußern, ſind nach unſerm Dafürhalten im Irrthum, und es ſteht uns frei, in unſern Anſichten ganz von ihnen abzuwei⸗ chen, ja ſie und ihre Meinungen zu verdammen; und ich glaube, daß, indem wir uns dieſer Freiheit im Denken und Sprechen über Religionsangelegenheiten bedienen, wir im Recht ſind, und doch, obgleich man ſich gerade in Neuyork in der Beziehung die größte Freiheit neh⸗ men ſoll, habe ich doch noch von keiner Anklage gehört, welche der Herr Staatsanwalt deshalb eingereicht. Dar⸗ aus ſcheint mir denn klar zu werden, daß man in Neu⸗ york ſich viele Freiheit mit dem lieben Gott nehmen darf, aber ganz beſonders vorſichtig ſein muß, wenn man vom Herrn Gouverneur ſpricht.“ „Niemand wagt zu beſtreiten, daß wir hier in einem freien Reiche leben, und ich glaube, daß man, ſofern man ſich nur in den Grenzen der Wahrheit hält, hier auch über die Männer in der Macht ſprechen und ſchrei⸗ ben kann, wie es uns ums Herz iſt, was nämlich ihre öffentliche Aufführung anlangt, und wie ſie mit unſerer Freiheit und unſerm Eigenthum umgehen. Streitet man uns das ab, ſo iſt es der nächſte Schritt zur Sklaverei. Denn was iſt Sklaverei anders als den höchſtmöglichen Druck und Kränkungen ertragen müſſen, ohne das Recht, uns darüber zu beklagen; weil, wenn wir es thun, wir an Leib und Gut verloren ſind.“ „Der Herr Staatsanwalt hat geſagt, daß die Re⸗ gierung etwas Geheiligtes ſei, die man zu erhalten und zu ehren ſuchen müſſe. Die Regierung ſchützt unſere Perſonen und unſer Eigenthum. Sie wehrt ab den heit. in Mann nder Re⸗ h geſchrie⸗ ſi äußun, ndes ſiht abzuwe z und ich m Denken bedienen, ſch gurdt eiheit nh cht. Dar nin Neu⸗ tt nehmen uß, wenn e in einen an, ſofen hilt, hie und ſchro mlich ihn rit unſtt treitet mo Sklaver⸗ ſmüglich des Nech thn w g bie Re 4 alten un unſte tzt ul de rt ab Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 101 Verrath, Mordthaten, Räubereien, Aufſtände und all die Kette von Uebeln, welche Reiche zerſtören und den Ein⸗ zelnen verderben, und wenn die am Ruder ſtehen, Schritt um Schritt ihr ganzes Leben täglich von jedem Privat⸗ mann geprüft und gerichtet ſehen, ſo kann die Regie⸗ rung nicht beſtehen. Das iſt eine Ausgelaſſenheit, die nicht zu dulden wäre. Das ſetze Verachtung an im Volke, und wenn man die Perſonen der Obrigkeiten nicht mehr achte, dann könnten auch die Geſetze nicht mehr wirkſam bleiben.— So argumentiren die Män⸗ ner in der Gewalt und ihre Advocaten. Ich möchte aber, daß man einmal nachrechnete, wie oft es ſich ereignet, daß der Misbrauch der Gewalt der erſte Grund dieſer Uebel war, und wie oft die Ungerechtigkeit und ihr maßloſer Druck dieſe großen Männer in Verachtung gebracht hat. Die Argliſt und Schlauigkeit dieſer Ge⸗ waltigen iſt groß, und wer nur etwas in der Geſchichte und der Geſetzeskunde beleſen iſt, weiß nicht von den tauſenderlei Vorwänden, deren ſich die Machthaber be⸗ dient, willkürliche Beſtimmungen in Kraft zu ſetzen und die Freiheiten eines freien Volkes zu zerſtören. Hier nur zwei Beiſpiele. Sie ſind authentiſch und können nicht misverſtanden werden.“ Er citirt hierauf zwei Statuten aus König Hein⸗ rich's VII. und eines aus Heinrich's VIII. Zeiten, von denen die erſten beſagen: daß, da beim Zuſtande der Unruhe und Unzuverläſſigkeit im Reiche die gewöhnliche Rechtshilfe nicht ausreiche gegen Räubereien, Mordthaten und Bedrückungen, ein Specialgericht eingeſetzt werden ſolle, aus hohen königlichen Beamten beſtehend, wodurch dann der Schutz des freien Engländers, die Großjury von 24 freien Bürgern, welche den Grund zur Klage und die Specialjury von 12 Bürgern, welche die Schuld 102 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. oder Unſchuld des Angeklagten zu finden hat, bei Seite geſchoben werde. Eine anderartige Erklärung in Be⸗ lagerungszuſtand, die überall in der Geſchichte vorge⸗ kommen iſt, und nur die Mangelhaftigkeit aller unſerer ſtaatlichen Einrichtungen nachweiſt; hier vom Verthei⸗ diger nur deshalb citirt, weil beide Statute in ſehr ge⸗ ſchickter Weiſe wirkliche Nothſtände der Zeit und des Landes in den Vorgrund ſchöben, um mit einem ge⸗ wiſſen guten Rechte die Willkürmaßregeln zu beſchö⸗ nigen. Aber es ſei durch ſolche Vorwände geſchehen, daß das engliſche Volk geſtachelt und gepreßt worden, ſeine alten und geheiligten Rechte durch Niemand anders als durch Groß- und Kleinjuries preiszugeben, und ſchon Lord Coke nenne ſolche Maßregeln„einen un⸗ gerechten und nicht zu rechtfertigenden Act, der in ſeiner Ausführung nur den Zorn des allmächtigen Gottes und den gänzlichen Umſturz des allgemeinen Rechts zum Ziel habe.“ „Dies denke ich“, fährt er fort,„ſind ſchlagende Beiſpiele des verderblichen Einfluſſes, den die Mächtigen auf die Vertreter des Volks geübt haben. Demnächſt hoffe ich denn, man wird mir beiſtimmen, daß es für alle rechtlichen Männer, die ihr Vaterland lieben, eine Pflicht iſt, ſtets auf der Wache zu ſtehen gegen den un⸗ glücklichen Einfluß der Uebelwollenden, wenn dieſen die Macht anvertraut iſt, insbeſondere aber auch gegen deren Creaturen und die von ihnen Abhängigen, die ebenſo geſchäftig als argliſtig und boshaft ſind. Bemerken wir das aber wohl, daß, obgleich der Geiſt der Freiheit da⸗ mals in England gänzlich niedergedrückt, er doch nicht verloren war. Denn das Parlament ergriff die erſte günſtige Gelegenheit, um die Unterthanen wieder zu er⸗ löſen von dem unerträglichen Druck, der vermöge jener eit. ei Seite in Be⸗ e vorge⸗ t unſeret Verthei⸗ ſehr ge⸗ und des nem g beſch⸗ eſhehn, worden, d anders en, und nen un⸗ n ſeiner ttes und t zum hlagende chtigen mnicht es fit n, eine den un⸗ eſen die en deren ebenſo rken vir heit de⸗ nicht i et zu er⸗ g jentt Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 103 Statute auf ihren Perſonen und Gütern laſtete.“ Spä⸗ ter, unter Karl I., ſei denn auch durch die Anſtrengun⸗ gen des Parlaments das größte Inſtrument des Drucks, die aus jenen Statuten hervorgegangene Sternkammer — der üppige Boden, wo die Denunciationen und Klagen in unerhörter Geilheit aufſchoſſen— aufgehoben worden, und als Leichenſchrift habe das Parlament auf ihren Grabſtein geſetzt:„daß die Prozeſſe, Cenſuren und Decrete dieſes Gerichtshofes, obgleich die Großen des Reiches, ja ein Biſchof ſelbſt(ein heiliger Mann) Richter waren, ſich durch die Erfahrung als eine nicht mehr zu ertragende Laſt für die Unterthanen herausgeſtellt hätten, und das wahre und rechte Mittel, um Willkürmacht und abſolute Herrſchaft in England einzuführen.“ „Das Volk von England“, fuhr er fort,„ſah klar ein die Gefahr, wenn ihre Freiheiten und wohlerworbe⸗ nen Rechte von einem Gerichtshof beurtheilt und abge⸗ wogen wurden, wo zwar die erſten Großen von Eng⸗ land als Richter ſaßen, aber keine Geſchworenen, die ihres Gleichen waren. Sie fühlten die ſchrecklichen Worte, was es heiße, der Beurtheilung dieſer Großen es zu überlaſſen, was ſkandalös, was aufrühreriſch, was falſch, was ironiſch ſei. Und wenn ſelbſt das Par⸗ lament von England dieſe Macht das zu beurtheilen für zu groß hielt, um es den Großen des Königreichs vom erſten Range anzuvertrauen ohne Beihilfe einer Jury, wie ehrenwerth ſonſt auch die Charaktere jener Männer ſein mochten, und deshalb dem Volke ſein ur⸗ ſprüngliches Recht des Gerichts durch Geſchworene zurück⸗ gab,— dann hoffe ich entſchuldigt zu ſein, wenn ich darauf beſtehe, daß durch den feierlichen Ausſpruch eines Parlamentes, von dem es keine Appellation gibt, es feſt⸗ geſetzt iſt, daß eine Jury, daß Geſchworene die eigentlichen 104 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. und einzig geeigneten Richter ſind, um zu entſcheiden, was falſch iſt, wo nicht auch darüber, was ſkandalös und aufrühreriſch iſt. Dieſe Autorität kann nicht be⸗ ſtritten werden. Sie iſt ſo klar wie mächtig. Der Ein⸗ wand, daß dieſer Act den Geſchworenen keine neue Au⸗ torität gegeben hat, am wenigſten das Recht, über Rechts⸗ fragen zu entſcheiden, iſt nicht ſtichhaltig. Denn ich be⸗ ſtehe darauf: daß, wo die Rechtsfrage mit der factiſchen complicirt iſt, die Jury das Recht hat, über beide zu entſcheiden. Zum Beiſpiel bei einer Anklage auf Mord kann die Jurh, und ſie hat es faſt immer gethan, zugleich entſcheiden, ob der Be⸗ weis wirklich einen Mord oder nur einen Todtſchlag feſt⸗ ſtellt, und danach findet ſie ihr Verdict. Und ich kann nicht abſehen, weshalb in unſerm Falle die Jury nicht eben ein ſo gutes Recht hat zu ſagen, ob unſere Zei⸗ tungen hier ein Libell ſind oder keines, als ſie in jenem Falle ſagen darf, ob die Tödtung eines Menſchen ein Mord oder ein Todtſchlag iſt.“ Der Vertheidiger citirte hierbei mehre berühmte 1 Rechtsfälle aus älterer Zeit:„Wir erſehen auch daraus, daß der discrete und geſetzliche Beiſtand des Richters, — — indem er den Geſchworenen Rath ertheilt, von Nutzen ſein mag, aber dieſer Rath oder dieſe Weiſung muß im⸗ . mer ſuppoſitionsweiſe ertheilt werden, niemals poſitiv, oder daß den Geſchworenen eine Art Gewiſſenszwang auferlegt würde. Den Grund dafür gibt ein juriſtiſcher Schriftſteller an(Vaughans Reports):«weil der Rich⸗ ter als Richter nicht wiſſen kann, welche Beweisüber⸗ zeugung die Geſchworenen haben. Das heißt, er kann 1 nur wiſſen, welche Beweiſe vor dem Gerichtshof vorge⸗ 1 bracht ſind; aber die Beweiſe, welche die Geſchworenen haben, können aus ihrer eigenen Wiſſenſchaft herrühren, eit. tſcheiden, ſtandalös nicht be⸗ Der Ein⸗ neue Au⸗ r Rechts⸗ m ich be⸗ mit der s Recht eiſtiel bei d ſie hat der Be⸗ hlag feſt ich kann zuh nicht nſert Zei in jenen nſchen ein berihmtt daraus, Richters, ſ Rutzen miß in 6 poſiit, enözwans uiſiſche der i⸗ weiziber e kann v. of vorg errühren Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 105 da ſie ja aus der Nachbarſchaft ſind. Sie können auch aus ihrer eigenen Wiſſenſchaft wiſſen, daß Das, was vor Gericht beſchworen iſt, nicht wahr iſt, auch können ſie wiſſen, wie man die Zeugen bearbeitet hat, was Alles den Richtern ganz fremd ſein mag.? Aber geſetzt, die Richter wüßten auch alles das Thatſächliche, was den Geſchworenen bekannt iſt, aber es kommt in vielen Fällen vor, daß Richter und Geſchworene im Reſultat ihrer Wahrnehmungen verſchiedener Anſicht ſind, wie das un⸗ ter Richtern ſelbſt häufig zutrifft. Derſelbe Juriſt ſagt, zur Rechtfertigung dafür, wenn die Jury eine andere Meinung hat als der Gerichtshof:„Niemand kann mit eines Andern Auge ſehen, noch mit eines Andern Ohr hören, noch kann Jemand zu einem Schluß kommen, oder in eine Sache eindringen durch den Verſtand oder die Logik eines Andern.“ Woraus ich auf den klaren und bündigen Schluß komme: daß der Jury geſetzlich die Freiheit und Befugniß zuſteht(ohne daß ich irgend damit die Beiſitzer dieſes Gerichts beleidigen will), in dieſem unſerm Falle, beides herauszufinden, das recht⸗ liche und das factiſche Verhältniß. Es verhält ſich gerade ſo, wie in dem Falle, den ich vorhin erwähnte.“ „Maſter Penn und Maſter Mead waren zwei Quäker. Nachdem ſie aus ihrem Verſammlungshauſe, wo ſie übri⸗ gens friedfertig ſich getroffen, fortgejagt waren, predigten ſie in der Grace⸗Church⸗Straße in London zu den Leuten, die ihrer Meinung anhingen, und wurden dafür criminell belangt. Es wurde geſagt: daß ſie mit andern Per⸗ ſonen, an Zahl gegen 300, ſich ungeſetzlich und tumul⸗ tuös verſammelt hätten zur Störung des Friedens. Sie erklärten ſich für nicht ſchuldig. Die Jury ward ein⸗ geſchworen, um die Streitfrage zwiſchen dem König und den Angeklagten zu entſcheiden, das heißt, ob ſie ſchuldig 5** 106 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. ſeien nach der Form der Anklage. Hier war(über das Factum) kein Streit, ſie waren auf der Straße verſam⸗ melt geweſen, und in der Zahl, wie die Klageacte an⸗ gab. Aber ob ihr Zuſammenſein auch aufrühreriſch, tumultuös war und zur Störung des Friedens, das war die Frage. Und der Gerichtshof ſagte zu den Ge⸗ ſchworenen, es ſei ſo, und befahl den Geſchworenen, es ſo zu finden. Denn», ſagte der Gerichtshof, das Verſammelt⸗ ſein iſt die Thatſache, und dies Factum iſt anerkannt, und wir ſagen Euch, es iſt ungeſetzlich, denn es iſt ge⸗ gen das Statut, und da das Verſammeltſein ungeſetzlich war, ſo folgt von ſelbſt daraus, daß es tumultuös war und zur Störung des Friedens.» Aber die Jury fand es nicht für geeignet, die Meinung des Gerichtshofes aufs Wort hinzunehmen; denn ſie fand in dem Ver⸗ ſammeltſein der Quäker weder einen Aufruhr, noch ei⸗ nen Tumult, noch irgend etwas, geeignet, den öffent⸗ lichen Frieden zu ſtören. Und ſie ſprachen über Maſter Penn und Maſter Mead das Nichtſchuldig. Indem ſie das thaten, nahmen ſie es auf ſich, über beides zu ur⸗ theilen, über die factiſche und über die Rechtsfrage. Der Gerichtshof— in der That gute Hofleute— waren ſo darüber aufgebracht, daß ſie die Geſchworenen, jeden zu vier Mark Strafe verurtheilten und einſperrten, bis ſie gezahlt hätten. Aber Maſter Buſhel, dem das Recht eines Geſchworenen und die Freiheit ſeines Vaterlandes mehr galt als die eigene, weigerte ſich, die Strafe zu zahlen. Mit großen Koſten und ſehr viel Umſtänden verſchaffte er ſich eine Habeascorpusſchrift, um von der Strafe und dem Gefängniß loszukommen. Und er drang durch in beidem. Nachdem er durch vollſtändigen Ur⸗ theilsſpruch geſiegt, iſt es erklärtes Recht und Geſetz: daß die Richter, ſie mögen ſein, wer ſie ſind, und ſo ſeit. über das verſam⸗ Racte an⸗ rühteriſch, ens, das den Ge⸗ es ſo zu ſammelt⸗ nerkannt, es iſt ge⸗ ngeſttzich tuös wat uth fund htshofes em Ver⸗ noch i n öffnt⸗ rMaſter nden ſe s zu Ul⸗ Der aren ſo jeden zu b ſe s Jehht erlandes trafe zl nſtinden von der er drang gen Ur⸗ Geſetz und ſo Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 107 hoch ſtehen, wie ſie wollen, kein Recht haben, die Ge⸗ ſchworenen zu ſtrafen, ſei es mit einer Geldbuße oder Gefängniß, um deshalb, weil ſie kein Verdict abgegeben haben, wie der Gerichtshof es verlangte.“ „Dies, dünkt mich, beweiſt hinlänglich, daß Ge⸗ ſchworene mit ihren eigenen Augen ſehen ſollen, hören mit ihren eigenen Ohren, und Gebrauch machen von ihrem eigenen Gewiſſen und ihrem eigenen Verſtande, indem ſie über das Leben, die Freiheit und das Eigen⸗ thum ihrer Mitmenſchen urtheilen. So wäre ich denn hiermit fertig.“ „Dies iſt der zweite Fall, daß ein Gouverneur in Amerika wegen Libells gegen ſich Anklage erhebt. Der erſte Fall klingt faſt wie eine Romanze, und doch iſt er wahr. Ich bitte daher um Erlaubniß, ihn hier zu er⸗ wähnen.“ „Gouverneur Nicholſon war einmal von einem Geiſt⸗ lichen ſeiner Provinz beleidigt worden. Zufällig begeg⸗ nete er ihm auf der Straße, und wie es ſeine Art war — ſeine Stellung, glaubte er, erlaube es ihm— fuhr er den Pfarrer mit den gröbſten Schimpfworten an, drohte, ihm die Ohren abſchneiden zu laſſen, die Naſe ihm aufzuſchlitzen, und endlich, ihn geradeswegs durch den Kopf zu ſchießen. Der Pfarrer, ein ſehr achtbarer Mann, ſtand die ganze Zeit über den Hut in der Hand, während die Sonne furchtbar brannte, bis er endlich eine Gelegenheit fand, ſich auf und davon zu machen. Als er in das Haus eines Nachbaren tritt, fühlt er ſich plötzlich ſehr unwohl, ein Fieber ſchüttelt ihn und er ſchreibt nach einem Doctor. Und damit der Arzt beſſer über den Grund ſeiner Krankheit urtheilen könne, be⸗ nachrichtigt er ihn von Dem, was ihm paſſirt iſt. Zum Schluß wirft er hin, der Gouverneur ſei vermuthlich 108 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. übergeſchnappt, denn bei geſundem Verſtande würde ſich Niemand ſo benommen haben. Der Doctor zeigt un⸗ glücklicherweiſe das Billet an Andere. Der Gouverneur erfährt es. Und nun wird eine Klage gegen den un⸗ glücklichen Pfarrer eingebracht, weil er geſagt habe, er glaube der Gouverneur ſei übergeſchnappt. In der Klage wurde die Angabe nun als falſch, ſkandalös und niederträchtig bezeichnet, und in der Abſicht geſchrie⸗ ben, um Aufruhr unter dem Volke zu erregen und Se. Excellenz der Verachtung auszuſetzen.— Glücklicherweiſe ward durch einen Befehl der hochſeligen Königin Anna dieſer nebſt verſchiedenen andern Prozeſſen niedergeſchla⸗ gen, die derſelbe Gouverneur gegen die ehrenwertheſten und angeſehenſten Männer angeſtrengt hatte.“ „Mit ein wenig frecher Stirn, und mit Hilfe einer guten Auslegekunſt(mit einem in— nuendo, der techniſche Ausdruck), d. i. mit Vermu⸗ thungen und Schlußfolgerungen, kann Alles und Jedes, was Jemand ſchreibt, als Libell erklärt werden. So iſt es nach des Herrn Staats⸗ anwalts Definition. Mögen die Worte nun über einen Mann, der einen öffentlichen Charakter bekleidet, oder einen Privatmann, über einen Todten oder Lebendigen geſprochen, mögen ſie gut oder ſchlecht, wahr oder falſch ſein, Alles wird zum Libell, wenn Die, die in der Macht ſind, es dafür erklären wollen. Ja, wenn Jemand nur eine Schrift vorleſen hört, wenn er ſie ſelbſt lieſt und wiederholt und dabei lacht, alles das kann ſtrafbar wer⸗ den— iſt die Theorie des Herrn Staatsanwalts. Frei⸗ lich, er iſt ſo gütig zu erlauben, daß dies nur dann der Fall iſt, wenn der Jemand weiß, daß es ein Libell iſt; aber er iſt wiederum nicht ſo gütig, dem Jemand zu glauben, wenn er auf ſein Wort verſichert, er habe es nicht gewußt.“ ſih un⸗ meur Un⸗ e, er age und hrie⸗ Se. weiſe Unna chla⸗ eſten mit inr mu⸗ les bell ats⸗ inen oder igen lſch acht nur und wer⸗ ri⸗ der iſt en, t. Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 109 „Wenn das Libell in dem weitſchichtigen Sinne auf— gefaßt wird, wie der Herr Staatsanwalt es thut, dann iſt kaum eine Schrift, die ich kenne, die man nicht ein Libell nennen kann. Ja, es iſt Niemand ſicher, daß er nicht einmal als Libelliſt zur Unterſuchung gezogen wird. Denn Moſes, ſo mild(4) er war, hat gegen Kain libel— lirt. Und wer hat nicht ein Libell gegen den Teufel ge⸗ ſchrieben! Denn nach des Herrn Staatsanwalts Theorie. kann man ſich damit nicht ausreden, daß Jemand einen ſchlechten Ruf und Namen hat. Echard hat libellirt ge⸗ gen unſern trefflichen König Wilhelm. Der fromme Biſchof Burnet hat auch Libelle geſchrieben, unter vielen andern auch gegen König Karl und König Jakob. Und der Hiſtoriker Rapin hat gegen Alle libellirt. Wie muß denn ein Mann ſprechen oder ſchreiben, oder was muß er leſen oder hören oder ſingen, damit er ſicher iſt, daß man ihn nicht für einen Libelliſten hält. Es iſt meine vollkommene Ueberzeugung, daß wenn zwei Perſonen jetzt durch die Straßen von Neuyork gingen und ein Capitel aus der Bibel läſen, der Herr Staatsanwalt würde, wenn es nur nicht bekannt wäre, daß es die Bibel war, mit Hilfe ſeiner Innuendos, es ſchnell zu einem Libell umwandeln. Zum Beiſpiel wenn es Vers 16, Capitel 9 aus dem Jeſaia wäre:„Denn die Leiter dieſes Volkes ſind Verführer, und die ſich leiten laſſen, ſind verloren.“ Wenn nun der Herr Staatsanwalt dies zum Libell machte, würde er es ſo leſen:„Die Leiter dieſes Volkes(innuendo der Gouverneur und Council von Neuyork) ſind Verführer(innuendo nämlich des Volkes dieſer Provinz), und die ſich leiten laſſen(näm⸗ lich das Volk dieſer Provinz), ſind verloren Gmuendo ſind um ihre Freiheit betrogen).“ Und das iſt doch die böſeſte Art ihres Verlorenſeins.— Wie wenn Jemand 110 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. öffentlich, und auf eine Art, welche den Vorgeſetzten nicht behagte, aus demſelben Buche einen Vers vorläſe! Da erſt würde der Herr Staatsanwalt ein reiches Feld haben, ſeine Geſchicklichkeit in künſtlicher Anwendung der Innuendos zu entfalten. Die Worte lauten:„Seine Wächter ſind alle blind, ſie ſind unwiſſend; ja ſie ſind gefräßige Hunde, die nie genug kriegen.“ Um daraus ein Libell zu ma⸗ chen, braucht er nur ſeine Innuendos geſchickt anzubrin⸗ gen. Zum Exempel:„Seine Wächter(innuendo der Gouverneur, Council und die Aſſembly) ſind blind, ſie ſind unwiſſend(innuendo ſie wollen nicht die gefähr⸗ lichen Abſichten Sr. Excellenz ſehen); ja ſie(der Gou⸗ verneur und ſein Council) ſind gefräßige Hunde, die nie genug kriegen(imuendo genug an Geld und Macht).» „Freilich dies Beiſpiel ſcheint Ihnen Allen ſehr lä⸗ cherlich; aber ich appellire an den Herrn Staatsanwalt ſelbſt, ob dieſe Worte nicht ebenſo leicht auf Se. Excel⸗ lenz und ſeine Miniſter bezogen werden können, als es ihm durch ſeine mnuendos gelungen, die Worte meines Clienten auf denſelben zu beziehen. Wenn es nun dem Herrn Staatsanwalt frei ſteht, in den Gerichtshof zu kommen, und nach Gutbefinden in des Königs Namen, gegen wen es ſei, eine Klage zu formiren, wer iſt dann ſicher, daß es dem Herrn nicht einfallen kann, ihn als Libelliſt zu verfolgen. Und wenn man in ſchlimmen Zeiten die Giltigkeit des Krongeſetzes beſtreitet, da gibt es gegen ſolche Unterdrückung gar kein Hilfsmittel mehr, ſelbſt wenn die verfolgten Perſonen mit Ehren freige⸗ ſprochen ſind. Die größten Männer in England haben den Ausſpruch gethan, daß, wenn es geſtattet iſt, durch Anklageacte den Privaten zu verfolgen, ohne daß vorher eine Großjury die Zuläſſigkeit der Anklage erklärt, dies in Fr det bet ne wi he da gt de ſi l z i n Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 111 nicht eine nationale Calamitãt ſei, und unverträglich mit der aerſt Freiheit, deren ſich die Unterthanen in England in an⸗ ſine dern Dingen erfreuen. Wenn uns aber das Unglück ndot betroffen, dieſen Machtſtreich ietzt nicht abwehren zu kön⸗ ſid nen, ſo laßt uns wenigſtens dafür Sorge tragen, daß nt wir nicht durch Trugſchlüſſe aus unſern übrigen Frei⸗ heiten herausgedrängt werden. Wir müſſen vor allem S darauf ſehen, daß der Belaſtungspunkt in der Klage⸗ 5 acte klar, über allen Zweifel, ausgedrückt ſei. Was in dſe der Anklage oft nur als Formalität hingeſtellt wird, hat ſich im Prozeß oft als weſentlich herausgeſtellt und das ſihr Urtheil beſtimmt.“ Gol„Gentlemen, die Gefahr iſt groß. Wir dürfen nicht zu leichtgläubig vertrauen. Ein gewiſſes Vertrauen in un einen Gerichtshof iſt lobenswerth. Da es aber an Sh⸗ 3 nen iſt, das Verdict zu finden(welches es auch ſei), ſo 3 r l⸗ dürfen Sie nichts von dem, was Ihre Pflicht iſt, auf den 3 mwalt Gerichtshof übertragen. Sollten Sie finden, daß nichts Grcel Falſches in Zenger's Papieren enthalten iſt, ſo werden l 6 Sie— nein, erlauben Sie es mir geradezu auszuſpre⸗ neines chen— ſo müſſen Sie es ſagen, weil Sie nicht wiſſen, dem ob Andere(ich meine den Gerichtshof) auch dieſer of 3u Meinung ſind. Es iſt Ihr Recht, ſo zu thun, und amen, von Ihrem Entſchluß hängt viel ab. Es iſt Ihre dann Wahrhaftigkeit und Unbeſcholtenheit, die den Ausſpruch ncl chun ſoll.“ nmen„Der Verluſt der Freiheit iſt für ein edles Gemüth gibt ſchlimmer als der Tod. Und doch wiſſen wir aus allen nehr Zeitaltern, daß es Menſchen gegeben, die um ein Avan⸗ frige tement, oder irgend eingebildete Ehren, aus freien Stücken hob hre Hand geboten haben zur Unterdrückung, nein ſogar hurh ur Vernichtung ihres Vaterlandes. Das führt mir ins othet Gemüth zurück den Ausſpruch jenes unſterblichen Bru⸗ dies 112 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. tus, als er auf Cäſar's Creaturen blickte, die wirklich große Männer waren, aber keinesweges gute Männer. (Ihr Römero, ſagte er,(wenn ich Euch ſo nennen darf, bedenkt was Ihr thut; erinnert Euch, daß Ihr Cäſar beiſteht, die Ketten zu ſchmieden, die er eines Tages Euch ſelbſt anlegen wird.“ Das ſollte Jedermann be⸗ denken, der den Werth der Freiheit ſchätzt; er ſollte nach freiem Urtheil, nicht aus Neigung und Intereſſe handeln. Denn wo dieſe vorwalten, ſind keine Bande des Vater⸗ landes oder der Freundſchaft mehr geachtet, gleich wie, auf der andern Seite, der Mann, der ſein Vaterland liebt, ſeine Freiheit allen andern Rückſichten vorzieht, wohl wiſſend, daß ohne Freiheit das Leben ein Elend iſt. „Erinnert Euch auch noch eines andern Römers von demſelben Namen, ich meine den Lucius Junius Bru⸗ tus, deſſen Geſchichte ja wohl bekannt iſt, und deshalb will ich nur darauf hinweiſen, wie hoch er die Freiheit ſeines Vaterlandes ſchätzte. Dieſer große Mann hatte mit ſeinen Mitbürgern, die er für die Sache gewonnen, Tarquinius den Stolzen, den letzten König Roms, in die Verbannung gejagt und von einem Thron geſtoßen, den er in Folge unmenſchlicher Mordthaten beſtiegen und durch die gräßlichſte Tyrannei und Proſcriptionen beſeſſen hatte. Aber Tarquinius hatte unglaubliche Reich⸗ thümer angehäuft und gerettet, ſo viele, daß es ihm ge⸗ lang, damit ſelbſt mehre von den jungen Adligen in Rom zu beſtechen, daß ſie ihm hälfen, die Krone wieder zu erobern. Aber das Complot ward entdeckt, die Rä⸗ delsführer wurden gefangen und unter ihnen auch zwei Söhne des Brutus. Es war abſolut nothwendig, daß hier ein Beiſpiel ſtatuirt werde, um Andere abzuſchrecken; denn es galt Roms Freiheit. Und um das zu bewirken, ſaß Lucius Junius Brutus, einer der Conſuln Roms, irklich inner. darf, Ciſar Tages n be⸗ e nach ndeln. Vatet⸗ h wie, terland rzieht d iſ 1. rs von Bru⸗ ehalb reihit hattt onne ns, in ſtoßen ſtiege tionen Reich hu g gen in wicd die Ri n. teckeni irken Ron Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 113 in Gegenwart des ganzen römiſchen Volkes als Richter, und verdammte ſeine eigenen Söhne als Verräther am Vaterlande. Und um die letzte Probe ſeiner erhabenen Tugend zu geben, ließ er mit einer Geiſtesſtärke, die nur einem ſo großen Manne ziemt, ihnen die Köpfe in ſeiner Gegenwart abſchlagen. Und als er bemerkte, daß ſeine ſtarre Tugend eine Art Entſetzen unter dem Volke hervorrief, da ſoll er nur geſagt haben:„Mitbürger, ich glaube nicht, daß dies aus einem Mangel an na⸗ türlicher Liebe herrührt. Nein, aber der Tod der Söhne des Brutus kann nur den Brutus ſchmerzen, aber der Verluſt der Freiheit betrübt und ſchmerzt das ganze Va⸗ terland.— So hoch ward die Freiheit in jenen Zeiten geachtet— ein Vater konnte ſeine Söhne opfern, um ſein Vaterland zu retten.“ „Aber weshalb zurückgehen bis in das heidniſche Rom, um Beiſpiele für die Freiheitsliebe zu finden. Das beſte Blut iſt in Britannien ſelbſt gefloſſen für die Sache der Freiheit; und die Freiheit, deren wir uns an dieſem Tage noch erfreuen, verdanken wir, zum großen Theil wenigſtens, dem glorreichen Widerſtande, den der berühmte Hampden und die Andern, ſeine Landsleute, ge⸗ gen die Willkürgebote und ungeſetzlichen Auflagen lei⸗ ſteten, in der Zeit, wo ſie lebten. Denn, lieber als die Rechte eines Engländers aufzugeben und einer ungeſetz⸗ lichen Steuer ſich zu unterwerfen, ich glaube von nicht mehr als drei Schilling(20 Schilling ſollte Hampden zahlen), entſchloß er ſich, über ſich ergehen zu laſſen— und für die Freiheit des Vaterlandes ließ er ſie über ſich ergehen— alle die furchtbaren Willkürmaßregeln des ſchrecklichen Gerichtshofs der Sternkammer(zuſammen⸗ geſetzt aus den vornehmſten Herren des Reiches und be⸗ ſtimmt, die Willkürherrſchaft einzuführen), gegen deſſen 114 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. Willkürverfahren es gar keine Grenzen und Abhilfe gab. Und keine andere Hand konnte dies Uebel endlich beſei⸗ tigen, als— ein freies Parlament.“ „Man kann alle Macht mit einem großen Strome vergleichen, der, wenn er in ſeinen Schranken bleibt, zugleich ſchön und nützlich iſt. Aber wenn er ſeine ufer überſtrömt, iſt er zu gewaltig, um gehemmt zu werden, er reißt Alles mit ſich fort und trägt die Zerſtörung und Verwüſtung, wohin er dringt. Wenn denn dies die Natur der Gewalt iſt, laßt uns wenigſtens unſere Pflicht thun, und wie weiſe Männer, die die Freiheit zu ſchätzen wiſſen, unſere äußerſte Sorgfalt darauf ver⸗ wenden, die Freiheit zu ſtützen, das einzige Bollwerk gegen geſetzloſe Macht und Gewalt, welche zu allen Zeiten in ihrer wilden Luſt und ihrer grenzenloſen Ehrgier das Blut der beſten Menſchen, die je lebten, geopfert hat.“ „Ich hoffe, man wird mir verzeihen wegen meines Eifers bei dieſer Gelegenheit. Es iſt eine alte und weiſe Vorſicht, daß, wenn unſers Nachbars Haus in Flam⸗ men ſteht, wir unſer eigenes zu behüten ſuchen. Denn obwol ich, Gott ſei gelobt, unter einer Regierung lebe, wo man die Freiheit zu würdigen weiß, ihrer ſich er⸗ freut, ſo hat die Erfahrung doch uns Allen gezeigt(mir gewiß), daß ein ſchlimmer Präcedenzfall in einer Regie⸗ rung alsbald von der andern als Autorität aufgegriffen wird. Und um deswillen halte ich es für meine ſowie für die Pflicht jedes ehrenwerthen Mannes, daß, wäh⸗ rend wir unſerer Obrigkeit allen ſchuldigen Gehorſam beweiſen, wir zugleich auf der Wache ſtehen gegen die Macht, wo wir immer fürchten können, daß ſie uns und unſere Mitbürger angreift.“ „Ich fühle mich allerdings in vieler Beziehung zu fe gab. h beſei⸗ Strom hleibt, ne Ufer verden, ſtörung in die unſere reiheit uf ver⸗ ollwerk llen eyloſen lebten, meines dweiſ Flam Denn g lebe ih (nt Regie grifen ſowie wih⸗ horſuh en d n und ng Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 115 ſchwach, um ſo etwas zu unternehmen. Die Laſt der Jahre erdrückt mich und ich unterliege den Gebrechlich⸗ keiten meines Körpers; aber wie alt und ſchwach ich auch bin, ich halte es für meine heiligſte Pflicht, auch bis an die äußerſten Grenzen des Landes zu gehen, wenn ich da von irgend einem Nutzen ſein kann, um die Flamme der Verfolgung zu erdrücken, die ihre An⸗ klageacten durch die Gouverneure ausſpeit, um das Recht des Volkes zur Klage und zum Proteſt zu verzehren. Männer ider Verwaltung, die das Volk preſſen und drücken, provociren es aufzuſchreien und ſich zu beklagen, und dann machen ſie dieſen Aufſchrei der Verzweiflung zum Fundament für neuen Druck und neue Verfolgung. Wollte Gott, ich könnte ſagen, es gebe keine Beiſpiele davon.“ „Zum Schluß denn. Die Frage zwiſchen dem Ge⸗ richtshof und Ihnen, meine Herren von der Jury, iſt keine geringfügige, es iſt keine Privatſache, es iſt nicht die Sache eines armen Buchdruckers, noch eine Sache, die Neuyork allein betrifft, die Sie zu prüfen und zu ent⸗ ſcheiden haben. Nein, in ihren Folgen kann ſie jeden freien Mann betreffen, der unter britiſcher Herrſchaft auf dem Feſtlande von Amerika lebt. Es iſt die beſte Sache, es iſt die Sache der Freiheit! Und ich gebe kei⸗ nem Zweifel Raum, daß Ihr gerades, offenes Verfahren heute Ihnen nicht allein einen Anſpruch auf die Liebe und Achtung Ihrer Mitbürger verſchafft, ſondern Jeder⸗ mann, der die Freiheit dem Leben unter der Sklaverei vorzieht, wird Sie ſegnen und ehren als Männer, welche die Verſuche der Tyrannei zurückgeſchlagen und durch ein unparteiiſches und unverdorbenes Verdict den würdigen Grund gelegt haben— uns und unſerer Nachkommen⸗ ſchaft und Nachbaren das zu ſichern, worauf die Natur 116 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. und die Geſetze unſers Landes uns ein Recht geben— die Freiheit, ſie ans Licht zu ſtellen, unduns zu wider⸗ ſetzen der Willkürmacht in dieſen Theilen der Welt, wenigſtens dadurch, daß wir die Wahrheit ½ und ſchreiben dürfen.“ Mit dem geſpannteſten Intereſſe hatte die gedrängt volle Verſammlung der Rede gelauſcht. Alle erlaubte und mögliche Zeichen von Theilnahme wurden kund ge⸗ geben.— Auch auf den Staatsanwalt ſchien ſie einen unwillkürlichen Eindruck hervorgebracht zu haben, er ant⸗ wortete nur kurz, und ebenſo kurz wies der Oberrichter die Geſchworenen darauf hin, daß, da der Vertheidiger die Publication der incriminirten Ausdrücke eingeräumt, die einzige Frage an ſie die wäre, ob die Worte libelliös wären, und da dies eine Rechtsfrage ſei, könnten ſie die⸗ ſelbe mit voller Sicherheit dem Gerichtshofe überlaſſen. — Die Abſicht des Oberrichters ſcheint geweſen, daß die Jury mit einem Specialverdict zurückkehren ſolle, näm⸗ lich mit der Erklärung, daß der Angeklagte die Papiere publicirt habe, womit ſie dann die Frage: Ob Libell oder nicht? dem Gerichtshof überließen. Aber Hamilton's Warnung davor war eingedrungen. Die Geſchworenen zogen ſich in ihr Berathungszimmer zurück, kehrten aber bald mit einem: Nichtſchuldig! wieder. Ein Freudenjubel brach aus. Die Richter drohten dem Anſtifter, ihn auf der Stelle verhaften zu laſſen. Ein junger Mann, der Sohn des Admiral Norris, rief aus, er ſei der Erſte, der geſchrien, und foderte die An⸗ dern auf, ihre Freudenausrufe zu erneuern. Die Rich⸗ — wider⸗ PVelt, nund drängt laubte d ge einen r ant⸗ richter idiget täunt, brliös ſe die laſn iß i nam apiere Libel ungen imm ldig! wohte laſe , i i An⸗ Rich⸗ Der Morgenstern der amerikan ischen Freiheit. 117 ter hatten keine Zeit darauf zu antworten, denn der er— neute Jubel verhinderte, daß man ſie verſtand, und ſchon hatte die Menge den glücklichen Vertheidiger unter den Arm gefaßt und führte ihn im Triumph hinaus zu einem ihm zu Ehren ſchnell improviſirten Feſtgelage. Die ganze Stadt erneute am folgenden Tage dieſe Be⸗ grüßung; es wurden ſogar Kanonen gelöſt, als er ſich in ſeine Barke einſchiffte. Der Gemeinderath von Neu⸗ york überreichte Hamilton das Ehrenbürgerrecht der Stadt„mit dem dankerfüllteſten Sinn für den merk⸗ würdigen Dienſt, den er der Stadt und der Colonie durch ſeine gelehrte und großmüthige Vertheidigung der Rechte Aller und der Freiheit der Preſſe geleiſtet.“ Er hatte ſich auch geweigert, ein Honorar anzunehmen. Aber es ward durch Subſcription eine goldene Büchſe beſchafft, worin ihm der Bürgerbrief überreicht wurde. Das Wappen der Stadt war darauf angebracht; darum ſtanden die Worte: Demersae leges— timefacta libertas— haec tandem emergunt. Darinnen ſtand: non nummis, virtute paratur. Obenauf: Ita cuique eveniat ut de republica meruit. Unter den Umſtänden, die hier obwalteten, ſagt Chandler, war Hamilton's Rede ein Meiſterwerk. Der Buchſtabe des Geſetzes war unzweifelhaft gegen ihn; aber die Auseinanderſetzung, in welche Labyrinthe und Abſurditäten dieſer Buchſtabe führe, war klar und ge— ſchickt, während ſeine Anrede an die Jury und die ganze Dekonomie der Vertheidigung nicht geeigneter ſein konnte, um den Zweck zu erreichen, den er vor Augen hatte. Dieſer Prozeß war von großer Wucht für die Folgezeit. Die politiſchen Anſichten, welche Hamilton ſo kühn mit⸗ ten in der Jurisdiction des allerwillkürlichſten Gouver⸗ neurs, der in Nordamerika geſchaltet, entwickelte, und 118 Der Worgenstern der amerikanischen Freiheit. vor Richtern, welche Geſchöpfe dieſes Gouverneurs wa⸗ ren, wurden vom geſammten Volke des Landes eingeſogen. Das Reſultat des Prozeſſes ward als ein Triumph des Volkes über die Willkürgewalt proclamirt und gab den aufkeimenden Meinungen einen Halt, ein erſtes Ver⸗ trauen zu ſich ſelbſt. Man betrachtete den Prozeß, deſſen weſentlicher Beſtandtheil Hamilton's Rede war, als den Morgenſtern der amerikaniſchen Freiheit. „Aber“, ruft ein amerikaniſcher Patriot aus,„es war nicht ein Licht allein, das aufſchoß beim Tagesgrauen unſerer Unabhängigkeit, die Sterne einer ganzen Con⸗ ſtellation ſangen im Sphärenklange miteinander das Lied der Freude.“ Hamilton's Name, immer ſchon von ſchönem Klang, ward nun erſt hoch geehrt. Mehre Jahre hindurch war er Sprecher in der Aſſembly der Provinz Pennſylva⸗ nien. Alter und Kränklichkeit zwangen ihn erſt 1739, fünf Jahre nach ſeiner berühmten Vertheidigung Zen⸗ ger's, ſein Amt niederzulegen. Seine Abſchiedsrede gilt als ein Moment in der Geſchichte der neuen Welt. Den Aufgang der Sonne konnte der Greis, der den Mor⸗ genſtern an den nächtlichen Himmel rief, nach der Natur der Dinge nicht mehr erleben. Er ſtarb 1741. Die von ihm aufgeſtellte Doctrin über das Libell⸗ geſetz iſt ſeit jener Zeit in England und Amerika heftig angegriffen und ebenſo vertheidigt worden. Zenger's Prozeß, von ihm ſelbſt ſchon bald nach 1735 publicirt, erſchien in mannichfachen Abdrücken und neuen Aufla⸗ gen, als 1756— 1764— 1770. Schon nach der erſten Publication erfuhr Hamilton's Rede von einem engliſchen 6 ſell die dig eri der wie vo 6 au we wo — . ts wa⸗ Nſogen ph des ab den „deſſen r als eiheit. es war grouen n Con⸗ as Lied Klang, ch war nſylve⸗ 1739, 9 Zen⸗ e gilt Den WMot⸗ Natur ibell pi engert blicit, Qufla erſten ich Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 119 Toryjuriſten eine ſehr herbe und ſtrenge Kritik. Der⸗ ſelbe nannte ſie eine legale Quackſalberei und erklärte die Sternkammer(nachträglich) für eine der nothwen⸗ digſten und nützlichſten Inſtitutionen, die je in England eriſtirt! Hamilton's Doctrinen ſeien dergeſtalt im Wi⸗ derſpruch mit dem Geſetz, daß man nicht glauben könne, wie eine ſo wilde und phantaſtiſche Rede bei irgend wem von Gewicht ſein können! In England iſt die Doctrin vom Libell, wie die Sternkammer ſie zu Anfang der Regierung Jakob's I. aufſtellte, noch heute legal nicht aufgehoben: daß der wegen eines Libells Angeklagte ſich weder rechtfertigen noch vertheidigen kann dadurch, daß er die Wahrheit der angeführten Thatſachen beweiſt, weil ein Libell, ob wahr oder falſch, gleich gefährlich ſei für den öffentlichen Frieden. In den amerikaniſchen Freiſtaaten iſt der Gegenſtand oft zur Debatte gekommen, aber die Reſultate ſind ſehr verſchieden. Im Jahre 1804 kam, abermals im Staate Neuyork, derſelbe Fall vor dem höchſten Gerichtshofe zur Sprache und erregte große Bewegung. Ein gewiſſer Harry Croswell hatte in einer Druckſchrift geſagt:„Jefferſon habe einen gewiſſen Callender mit Geld beſtochen, daß er Washington einen Verräther, Räuber und Meineidi⸗ gen nennen ſolle, Adams aber einen grauköpfigen Brand⸗ ſtifter, auch ſolle er den Privatcharakter anderer wegen ihrer Tugenden wohl verdienter Perſonen anſchwärzen und verleumden, ſo gut er könne.“ Entweder hatte der zroße Jefferſon ſelbſt deshalb geklagt, oder es war vom Staatsanwalt eine Anklage gegen den Verleumder er⸗ boben worden. Der Angeklagte Croswell wollte die Wahrheit ſeiner Behauptung beweiſen. Der Gerichtshof 120 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. war vollſtändig getheilter Meinung, ob ein ſolcher Be⸗ weis zuläſſig ſei? Croswell ward von den ausgezeichnet⸗ ſten Anwalten vertheidigt, wobei Zenger's Prozeß als Präcedenzfall vielfach citirt ward. Von der andern Seite aber wurde eingewandt: die Entſcheidung in Zen⸗ ger's Fall, 1735, ſei von keiner maßgebenden Autorität. Es wären damals ſtürmiſche Zeiten geweſen, man habe ſich weder umſichtig noch gemäßigt in der Abwägung gezeigt, und eigentlich ſei die Entſcheidung, wie politiſch wichtig und wohlthätig auch, doch von dem juriſtiſchen Publicum getadelt worden. Ein Juriſt von Autorität, der Richter Kent, ſprach ſich dagegen in einem wiſſen⸗ ſchaftlich gehaltenen Vortrage dahin aus: Jeder wegen eines Libells Angeſchuldigte müſſe das Recht haben, die Wahrheit ſeiner Angabe vor Gericht zu beweiſen, und die Jury habe desgleichen das Recht, nicht allein über das Factum der Publication zu entſcheiden, ſondern auch über den Inhalt der Schrift, alſo die Sache ſelbſt. In Maſſachuſetts kam man 1808 bei einem ähnlichen Fall zu einem entſcheidenden Schluſſe: daß die Publica⸗ tion eines Libells, mit boshafter und der Abſicht die Ehre zu kränken, unbedenklich ein öffentliches Verbrechen ſei, gleichviel, ob die im Libell angegebenen Thatſachen der Wahrheit getreu ſeien oder nicht.— 1825 kam im ſelben Staate dieſelbe Frage noch einmal vor, und ward ebenſo entſchieden. In Südcarolina ward 1811 vom Appellationsgericht durch einen Richterſpruch feſtgeſtellt, daß ein Libell durch den Beweis der Wahrheit nicht gerechtfertigt und ver⸗ theidigt werden könnte. Derſelbe Grundſatz ward in Louiſiana anerkannt. In einigen Staaten kam man zu legislativen Schlüſſen darüber. So ward endlich in Maſſachuſetts durch ein di it. er Be⸗ zichnet⸗ 6 als ander in Zen utorität an habe wägun politiſt riſtiſche utoritit iſſn r wegll ben, di n, un in übe ern aut lbſt. ihnliche Publi ſcht di rbrech atſach fam 1 nd won nögntit ll dut und v vud i 2uliſe urch 6 Der Morgenstern der amerikanischen Freiheit. 121 Statut beſtimmt: daß der Angeklagte in ſeiner Verthei⸗ digung vor Gericht den Beweis führen darf, daß die Thatſachen in ſeinem Libell der Wahrheit getreu ſind; aber dieſer Beweis wird erſt dann zur Rechtſertigung, wenn er zugleich beweiſt, daß er die Schrift nur in einer wohlmeinenden Abſicht und um löblicher, zu rechtfertigender Zwecke willen geſchrieben. In den Verfaſſungen von Pennſylvanien, Delaware, Tenneſſee, Kentucky, Ohio, Indiana und Illinois iſt geradezu erklärt, daß, wenn Jemand wegen eines Libells gegen im Amt befindliche Perſonen in Anklageſtand ver⸗ ſetzt wird, er die Wahrheit beweiſen kann, wenn die im Libell veröffentlichte Thatſache ſo angethan iſt, um dar⸗ auf eine Staatsanklage zu begründen. In wie weit in Preußen und andern deutſchen Län⸗ dern bei Anklagen wegen Libells die exceptio veritatis, den ältern Geſetzen entgegen, geſtattet iſt, iſt bekannt. In England gilt allerdings noch, dem Buchſtaben nach, die alte Rechtsnorm. Aber die Praxis, der geſunde Sinn des Volkes, die Einſicht der Regierung, welche Partei auch am Ruder ſei, hat ein Radicalmittel dage⸗ gen gefunden. Wenn überhaupt wenig Klagen wegen Ehrenkränkungen durch die Preſſe auf der glücklichen Inſel mehr vorkommen, weil die Preſſe, in ihrer unge⸗ bundenſten Freiheit, ſelbſt die Grenzen und Markſteine gefunden hat, über die ſie nicht hinaus darf, ſo kommt es kaum mehr vor, daß die Regierung um eines Atten⸗ kats in der Preſſe, um eines Libells willen, eine An⸗ klage anſtrengen läßt. Und ſie befindet ſich ſehr wohl dabei. XX. 6 Der Ptarrer Joseph Schätter. 1803. Am 19. Fructidor des Jahres Xl der Republik, die es nicht mehr war, das iſt am 6. September 1803, war Köln gegenüber, in Deutz, ein lautes Feſt. In einer der Ländertheilungen, welche den Revolutionskriegen und Friedensſtiftungen folgten, war der Theil des rechten Rheinufers, der nach Köln ſieht, dem Herzog von Naſſau⸗ uſingen zugefallen. Die Bewohner von Deutz und der Umgegend freuten ſich, nicht weil ſie deutſch geblieben, ſondern weil ihr neuer Landesherr ſeine neue Beſitzung zu beſichtigen kam. Am ganzen Tage ſchon war Jubel im Städtchen, wie es nur bei einem rheiniſchen Kirmesfeſte zu ſein pflegt; am Abende aber war Deutz erleuchtet, daß man es fernhin im Feuerglanze durch die Nacht ſah; die Glocken läuteten, Trompeten ſchmetterten und Kanonen donnerten. Denn grade am Abend war der Herzog, in einer ſtattlich geſchmückten, erleuchteten Jacht auf dem Rheine angeſchwommen, gelandet und hatte Act genom⸗ men von der Freude ſeiner neuen deutſchen Unterthanen, daß ihr von Gott eingeſetzter Fürſt ſie der Ehre ſeiner Gegenwart gewürdigt hatte. Dieſe Feſtfreude dauerte und machte ſich laut, bis k, die es , war n einet gen und rechten Raſſu und der ebliben Beſitung tädthen zu ſün ß mu h; dit ſanonb rzog/ uf d tgun rthone“ e ſin ut, 1 8 der Morgen des folgenden Tages, des 20. Fructidor oder 7. September, graute. Aber in derſelben frohen Nacht war unfern davon ein entſetzliches Verbrechen begangen. Die Nachbarn und Freunde erzählten ſich noch auf den Straßen und am Ufer, wie ſie luſtig geweſen, der Fürſt gnädig, was er geſprochen und zu wem, als Abends 5 Uhr Männer aus dem benachbarten, ſüdwärts gelegenen Dorfe Poll nach Deutz mit einem Zetergeſchrei ſtürzten. Südwärts, am rechten Ufer des Fluſſes, dehnt ſich in einer Niederung und Alluvion deſſelben weithin ein dichtes Weidengebüſch oder ein Weidenwald, üppig düſterer Vegetation, wie ſie in Niederungen vorkommt, die ein waſſerreicher Strom tränkt. Ein Fußpfad führt durch dies Dickicht, oft nahe am Strande des Fluſſes, nach Deutz. Es iſt unheimlich da zu gehen. Hier in den Weiden, dicht am Ufer, hatten die Män⸗ ner zwei friſch ermordete Frauensperſonen gefunden. Sie waren ihnen gänzlich unbekannt, ſchienen auch ihrer Tracht nach nicht aus der Gegend, vielmehr von weit her, Einige meinten vom Oberrhein. Kaum hatten ſie ihren Anzug, ihr Alter, oberflächlich ihre Wunden den Neugierigen beſchrieben, als ſich die Juſtizbeamten mit einem Wundarzte ſofort an Ort und Stelle begaben, hier die Körper zwei ermordeter Weiber fanden, von denen nach der erſten oberflächlichen Betrach⸗ tung die eine bis gegen 50, die andere 30 bis 40 Jahre alt ſein mochte, etwa zwölf bis funfzehn Schritte voneinander und hundert Schritte von dem Rhein, in den Weiden⸗ ſträuchen, an denen der Rhein bei hohem Waſſer vorüber⸗ ufließen pflegt; die eine gleich dort, wo die Weiden be⸗ zinnen, die andere näher nach Deutz zu. Dieſe letztere ſchien nach dem Tode in das Geſträuch hineingeſchoben. 6 3 Der Pfarrer Joseph Schäffer. 123 . ——— —— 124 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Noch war das Blut an den zwei verſchiedenen Stel⸗ len ſo friſch, daß es, wenn man mit dem Fuße auf die Erde trat, hervorquoll. Nach dem Berichte des Wundarztes hatte die Aeltere zwei ſtarke Contuſionen am Kopfe, die von nichts Anderm als einem ſtumpfen Inſtrumente herrühren konnten. Gräß⸗ licher war ihr Hals zugerichtet. Er war mit einem Meſ⸗ ſer beinahe rundum abgeſchnitten, und aus der Haltung des Kopfes war zu ſchließen, daß ſogar die Knochen des Halſes verletzt waren. Die Jüngere mußte ebenfalls mit einem ſtumpfen Werkzeuge erſchlagen ſein; zugleich fan⸗ den ſich an ihrem Halſe mehre Schnitte, von denen jeder tödtlich war. Der Anzug der Aelteren beſtand in einer weißen Kappe, einem ſchwarzſeidenen blaugefütterten Mäntelchen mit einer Kapuze, ſchwarzſeidenem Halstuche mit rothen Streifen, kurzem blauen zitzenen Oberleibchen mit großen Blumen. Die Jüngere hatte einen kahlen Kopf, eine weiße Haube mit weißem Bande, unter dem Halſe zu⸗ gemacht. Sie trug ein weißes Leibchen mit rothen und grünen Blumen und ein ſeidenes, braunes Halstuch. Beide Körper hatten keine Schuhe an den Füßen; erſt nach einigem Nachſuchen fand man dieſe. Sie wa⸗ ren von Rauhleder, etwas in dieſer Gegend ebenſo Un⸗ gewöhnliches als ihre übrige Tracht. Niemand von den Hunderten, die herzuſtrömten, kennt die Verunglückten; Niemand erinnert ſich, ſie jemals ge⸗ ſchen zu haben. Weil die Kleider fein und die Hemden grob waren, kommt man auf die Vermuthung, ob es nicht Nonnen wären; gewiß iſt nur, daß der Anzug nach dem fernen Oberrhein gehört. Wie aber waren ſie grade an die Stelle gekommen? Nicht zu Fuß. Die Schuhe waren nicht im geringſten nSttl⸗ uf di Aeltert Andern Gräß⸗ m Meſ Haltun chen des alls mit ich fun en jede weißen telchen t rothen t gwen f, in alſe zl hen und tuch. Fßen ie m enſo Un en, ken mals 9 Hende 0b zug m unn ingſ. Der Pfarrer Joseph Schäffer. 125 mit Staub bedeckt; nur zeigten ſie Spuren vom Ufer⸗ grunde. Vielleicht waren ſie zu Schiff gekommen, hier ausgeſetzt und im Dickicht ermordet worden. Aber von wem, in welcher Abſicht und wozu das gräßliche Gurgel⸗ abſchneiden, nachdem ſie durch das ſtumpfe Inſtrument aller Wahrſcheinlichkeit nach bereits getödtet waren? Warum hatten die Mörder ſie nicht lieber erſäuft? Einige Stunden entfernt von der Stelle liegt eine Wallfahrtskapelle, das Pützgen. Vielleicht hatten die Frauen dahin wallfahrten wollen und waren in den Weiden von Räubern überfallen und erſchlagen worden. Aber— in den Taſchen der Weiber fand ſich Geld. Wie viel, hat man uns nicht geſagt; Räuber aber laſſen gar kein Geld zurück. Erſt ſpäter ermittelte ſich, daß Perſonen in der Abend⸗ ſtunde des vorigen Tages jenſeits des Rheins vom dies⸗ ſeitigen Ufer ein herzzerreißendes Geſchrei gehört. Aber ſie glaubten, daß es von Contrebandierern herrühre, es ging ſie nichts an und verſtummte bald. Bei der Feſt⸗ lichkeit in Deutz mochte manches Abenteuer abſeits im Dickicht vorfallen, worauf man nicht zu achten hat. Auf⸗ fälliger war, daß die franzöſiſchen Douaniers jenſeits nichts vernommen hatten. Der Rhein war jetzt die Grenze zwiſchen Frankreich und Deutſchland, die fran⸗ zöſiſche Grenze ward ſtreng gegen Contrebande bewacht und dieſes Weidendickicht war der Ort, wo die Schmuggler die Gelegenheit ablauerten, ihre Waaren bei nächtlicher Weile hinüberzuſchaffen. Es blieb merkwürdig, daß die franzöſiſchen Zollſoldaten von keinem Vorfall, keinem verdächtigen Geräuſch wußten. Die Leichen wurden nach Deutz geſchafft und an ei⸗ nem Orte ausgeſtellt, wo jeder Vorübergehende ſie ſehen konnte. Zahlloſe Menſchenmaſſen ſtrömten dahin. Am 126 Der Pfarrer Joseph Schäffer. 8. September, einem Feiertag in der katholiſchen Kirche, war halb Köln in Deutz. Auch von dieſen Tauſenden und Tauſenden Keiner, der ſich nur erinnerte, je dieſe Fremden und fremdartigen Geſtalten geſehen zu haben. Fünf volle Tage hatten ſie Jedermann zur Schau ausgelegen, ohne daß nur die entfernteſte Notiz oder Muthmaßung einlief. Sie mußten beerdigt werden, und die Frommen klagten, daß ſie unerkannt in die Erde ver⸗ ſenkt werden, kein Freund, kein Angehöriger ihnen fol⸗ gen, an ihrem Sarge eine Thräne weinen ſollten. Fromme und Gerechte zitterten, daß der verruchte Thäter nun ſicher, nachdem alle Spuren verlöſcht, der menſchlichen Gerechtigkeit, der irdiſchen Strafe entgehen werde. Die Gerichte von Deutz, in deren Sprengel das Ver⸗ brechen begangen worden, erließen ein Circularſchreiben an die benachbarten Behörden, mit der Beſchreibung der gefundenen Körper und der dringenden Bitte, Alles zur Entdeckung der Mörder— denn man muthmaßte auf mehre verbundene— aufzubieten. In Köln war ein tüchtiger, umſichtiger Maire, Witt⸗ genſtein. Er hielt die Publicität für das beſte Mittel, Spuren zu erpreſſen. Er ließ eine genaue Beſchreibung der Kleider der ermordeten Weiber in die kölniſchen Zeit⸗ ſchriften einrücken. Es hatte eine Wirkung, an die man kaum gedacht. Ein junger, wohlhabender Mann aus Köln, Coo⸗ mans— er wird uns vorgeführt als Schwiegerſohn des in jener Zeit durch Deutſchland berühmten Rechts⸗ gelehrten Daniels—, hatte eine kleine Reiſe nach Koblenz gemacht. Bei ſeiner Rückkunft las er die kölniſchen Blätter, die Auffoderung, die Beſchreibung der Kleider. Er ſinnt nach und glaubt ſich der ſo beſchriebenen Wei⸗ ber zu entſinnen. Es war am 6. September, als er Der Pfarrer Joseph Schäffer. 127 in der Landkutſche nach Weſſeling fuhr, einem Orte auf der Straße von Köln nach Bonn. In der Kutſche wa⸗ ren auch zwei Weiber, ſo gekleidet, wie die Beſchreibung angibt. Er ſinnt weiter: Die Weiber waren in Begleitung eines ihm unbekannten Mannes, der wie ein Geiſtlicher ausſah. Sie ſchienen wenigſtens zu ihm zu gehören. Der Unbekannte zeigte über die Weiber eine Art Superiorität, er behandelte ſie mit Härte. Sein Benehmen war Coo⸗ mans verdächtig vorgekommen. Er macht ſich ſogleich auf den Weg nach Deutz, um die Kleider zu beſichtigen. Alle Zweifel ſind jetzt für ihn verſchwunden. In dieſen Kleidern ſtaken die beiden Wei⸗ ber, mit denen er in der Poſt geſeſſen. Er zeigt, was er weiß, dem Amtmann in Deutz an. Dieſer befragt ihn namentlich über den Unbekannten. Coomans erklärt: er getraue ſich jeder Zeit ihn wieder⸗ zuerkennen. Die Geſtalt eines gewöhnlichen Menſchen würde ihm aus dem Gedächtniß entſchwunden ſein, aber der Umriß des Mannes, aus deſſen Benehmen etwas Unheimliches, Zurückſchreckendes hervorgeleuchtet, habe einen bleibenden Eindruck auf ihn gemacht. Seine Figur ſtehe lebendig vor ihm; er beſchrieb ihn dem Amtmann bis auf„die Stäbe in ſeinen Rockknöpfen“. Das Amt in Deutz mußte danach Verdacht haben, daß man in Köln mehr erfahren könne als in Deutz; es berichtete daher auf Kanzleiwege in einem Scriptum an die Mairie dahin, von wo die erſte Kunde ihm ge⸗ kommen war, über den Inhalt dieſer Kundmachung, je⸗ doch ohne Coomans' Namen zu nennen. Die Mairie in Köln wußte nun: daß die ermordeten Weiber am Tage der Mordthat mit einem Unbekannten von Köln nach Weſſeling gefahren waren, und daß ein mitfahrender 128 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ungenannter Paſſagier die Vermuthung aufſtellte, daß dieſer Unbekannte ein Geiſtlicher geweſen ſein könne. Die Spur war in der That eine geringe; es erfoderte mehr als Eifer und Umſicht, ſie zu verfolgen. Zum Glück war ein junger, lebhafter, unternehmender Mann und Adjunct der Mairie, Herſtatt, mit dem Polizeifach beauftragt. Er wußte noch nichts von Coo⸗ mans, ſeinem Mitbürger. Die ganze Mittheilung war an den Namen des Ortes Weſſeling geknüpft. Mit dem thätigen und in ſeinen Nachforſchungen ſo glücklichen Polizeicommiſſar Schöning, den wir ſchon in einem frühern Bande unſers Pitaval*) kennen gelernt, fuhr er am 14. September dahin. Im Pauli'ſchen Gaſthofe, wo die Poſtkutſche anfährt, ermitteln ſie alsbald: daß am 6. September Abends ein Unbekannter, zwei Frauens⸗ perſonen und Coomans auf dem Wagen geweſen; daß die zwei Frauensperſonen den Weg nicht fortgeſetzt und das Poſthaus verlaſſen hätten, ohne daß man angeben könne, wohin; daß der Unbekannte ebenfalls abgeſtiegen und nicht weiter gefahren; daß er die zwei Frauensper⸗ ſonen nicht zu kennen geſchienen, um Nachtquartier ge⸗ fragt, vom Wiederkommen geſprochen, aber nicht mehr zum Vorſchein gekommen ſei. Der nächſte, faſt keinem Zweifel unterworfene Schluß war: die beiden Schlachtopfer und ihr Mörder ſind von Weſſeling aus auf die andere Seite des Rheins gefahren. Herſtatt und Schöning nehmen ſofort den Weg an das Ufer. Hier finden ſie einen franzöſiſchen Zollſoldaten. Derſelbe erklärt ihnen, daß die Schiffe nirgends landen dürfen als an der Stelle, wo er ſteht, und an einem Flecken weit unterhalb des Orts. *) Die Räuberbanden am Mittel- und Niederrhein. — Der Pfarrer Joseph Schäffer. 129 Herſtatt veranlaßt den Mairie⸗Adjoint von Weſſeling, alle Schiffer des Ortes zuſammenzurufen. Vergebens: Niemand weiß von zwei übergeſetzten Frauensperſonen und deren Begleiter. Hiermit ſchien der Faden abgeſchnitten. Ein minder eifriger Beamte würde ſich damit genügen laſſen und pflichttreu die Acten einſtweilen für geſchloſſen erklärt haben. Aber auf die vague Erzählung eines Knaben: Man habe ja die Frauensperſonen drüben in Lälsdorf geſehen, entſchließen ſich Beide, nach— Deutſchland hin⸗ überzufahren. In Begleitung des Adjoint von Weſſeling fahren ſie weiter und wenden ſich an die Ortsobrigkeit daſelbſt, den Schöffen. Er hat das Circularſchreiben des Amtmanns in Deutz ebenfalls längſt erhalten, aber noch keinen Ge⸗ brauch davon gemacht. Herſtatt läßt auf ſeine Koſten ſämmtliche Schiffer von Lälsdorf zuſammenrufen. Alle erſcheinen nacheinander. Keiner will von den Frauensperſonen wiſſen. Endlich der letzte, Nikolaus Lauſenberg, entſinnt ſich: Ja, am 6. September, am Abend, hat er zwei fremde Frauens⸗ perſonen, gerade ſo gekleidet, wie Herſtatt ſie beſchreibt, aus Frankreich über den Rhein gerudert. Waren ſie allein?— Nein, es war Einer mit ihnen; grade ſo wie er in dem Briefe beſchrieben iſt. Jetzt entſinnt ſich der Schiffer auf mehr und mehr. Der Unbekannte ſprach während der Ueberfahrt verwirrt, fragte nach Dieſem und Jenem; Alles ſo widerſinnig, daß es ſelbſt dem Schiffer, einem ſchlichten, einfältigen Manne, Kopfſchütteln abzwang. Zum Beiſpiel erkun⸗ digte er ſich: Ob dieſe Nacht der Mond aufginge und wann? Die beiden Weiber aber, die mit dem Manne waren, redeten keine Sylbe.— Als ſie landeten, fragte 6** 130 Der Pfarrer Joseph Schäffer. der Unbekannte: Ob der Weg durch ſolche Weiden bis nach Deutz führe.. Kurz, das ganze Benehmen des Fremden war von ſolcher Art, daß der Schiffer bei ſeiner Nachhauſekunft die Geſchichte Andern erzählt und unwillkürlich ausruft: „Wären doch die armen Weiber mit dieſem Menſchen an Ort und Stelle!“ Der leiſe Verdacht bei den Beamten wird durch dieſe Erzählung zur moraliſchen Gewißheit: der unbekannte Begleiter der Frauen war ihr Mörder und hatte ſie ab⸗ ſichtlich zum Tode geführt. Wie wäre er ſonſt von Köln aus zwei Stunden mit ihnen auf dem Wege nach Bonn gefahren, hätte ſich dann, ohne etwas in Weſſeling zu ver⸗ richten, über den Rhein ſetzen laſſen, um auf dem jen⸗ ſeitigen Ufer mit ihnen zu Fuße, auf beſchwerlichem Wege, in gefährlicher Abendzeit, nach Deutz, d. h. nach Köln, zurückzukehren! Und der Weg führt über den Fleck, wo man ſie geſchlachtet gefunden. Noch eine andere Spur. Eine Frauensperſon in Lälsdorf entſinnt ſich: Sie hat an dem Abende, etwas ſpäter, unweit des„Tönnes⸗Käntchen“ auf einem nach Deutz führenden Wege die zwei Weiber mit dem Unbe⸗ kannten geſehen. Weiter war hier nichts zu ermitteln, aber folgenden Tages ermittelt Herſtatt in Köln, im Expeditionsbureau der nach Bonn fahrenden Gauli'ſchen) Landkutſche: daß am Tage der Ermordung, Morgens 6 Uhr, ein Geiſtlicher, und zwar in Seminariſtenkleidung, den man wol oft ge⸗ ſehen zu haben glaube, aber doch nicht kenne, drei Plätze in der Kutſche beſtellt und bezahlt habe. Der wahrſcheinliche Mörder war alſo ein Geiſtlicher. Köln hatte eine große Anzahl Geiſtlicher, keinen darunter, auf den man einen ſpeciellen Verdacht vernünftigerweiſe , n, aß t, g tze er, iſe Der Pfarrer Joseph Schäffer. 131 werfen konnte. Aber ſonderbar, im Augenblick, wo Herſtatt aus dem Pauli'ſchen Hauſe tritt, fällt ihm ein Name ein, der Name eines beſtimmten Geiſtlichen, ohne allen Cauſal⸗ zuſammenhang und— grade dieſer Geiſtliche war— doch wir greifen der Geſchichte nicht vor. Polizei und Ge⸗ richte hatten noch lange zu ſuchen, und der Name des einen Mannes und daß er ihm damals eingefallen, war Herſtatt längſt wieder aus dem Gedächtniß verſchwunden, bis er ſein Ziel erreichte. Da erſt gedachte er jener blitz⸗ artigen Erſcheinung, die für den Criminaliſten keinen Werth, deſto mehr für den Pſychologen Bedeutung hat. Mit der für Köln beſonders ſchmerzlichen Ueberzeu⸗ gung, daß der Mörder ein Geiſtlicher ſei— übrigens richtete ſich der Verdacht im Volke auf keinen in der Stadt anſäſſigen, vielmehr glaubte man und auch die Be⸗ amten gingen mit dieſer Vorausſetzung ans Werk, daß es ein fremder, nur durch Köln reiſender Religiöſe ge⸗ weſen ſein dürfe, womit ja auch der Umſtand ſtimmte, daß die Frauen gänzlich unbekannt waren und, nach ihrer Tracht, einer fernen Gegend angehörten— mit jener Ueberzeugung wuchs auch in Köln der Glaube auf, daß eine der Ermordeten ſchwanger geweſen. Es heißt nun in den uns mitgetheilten Actenauszügen: daß auf dieſes Gerücht Herſtatt und Schöning nach Deutz ſich begaben; „aber hier bot ſich ihnen nichts an, das ſie in ihren Unterſuchungen weiter führen konnte.“ Weiter nichts! Eine Obduction der Leichen ſcheint nicht ſtattgefunden zu haben. Für den Criminaliſten bleibt hier ein Zweifel, auf den es, bei der ſpätern Beurtheilung des Falles, freilich nicht weiter ankam. Herſtatt hatte ſich inzwiſchen mit Coomans, dem er perſönlich befreundet war, in Verbindung geſetzt. Auf Coomans' Erinnerung, auf der Schärfe ſeiner Augen, 132 Der Pfarrer Joseph Schäffer. beruhte die Möglichkeit einer künftigen Entdeckung des Thäters. Er konnte ihm zufällig wieder begegnen. Aber ebenſo möglich war, daß der Mörder, ſeit das Gerücht verbreitet, es ſei ein Geiſtlicher, ſich von ſeinem unbe⸗ kannten Aufenthaltsort auf und davongemacht und durch die Flucht gerettet hatte. Tauſenderlei Gerüchte kreuzten nun die Stadt auch über die Perſonen der beiden myſteriöſen Weiber. Man wollte ſie in Köln geſehen haben. Nach den Einen hatten ſie auf dem Eichelſtein, nach den Andern in der Severin⸗ ſtraße gewohnt. Es blieb leeres Gerücht; ihre Spuren verſchwanden, wenn die Beamten ihre Sonde anlegten. Deutlicher und lauter war aber plötzlich die Sage: Vor Monaten hätten die beiden Weiber, grade dieſelben, die man in Deutz ausgeſtellt, in Köln gewohnt, im Hötel de France beim Wirth Kilian. Schöning und Herſtatt hatten ſich ſo oft ins Blaue wei⸗ ſen laſſen, daß ſie nicht ſofort bei Kilian Anfrage hielten. Warum, wenn es ſo war, hätte Kilian nicht ſelbſt davon Anzeige gemacht! Aber Herſtatt ſchlug im Polizeibureau die Fremdenliſte nach, und allerdings hatten bei Kilian vor etwa zwei Monaten zwei ältliche Frauen längere Zeit gewohnt. Man ging zu dieſem Wirth. Auf Anfrage entſann er ſich ſehr wohl und machte gar kein Geheimniß daraus, daß zwei ältliche Frauen um die angegebene Zeit mit dem ſeinem Wirthshauſe gegenüber anfahrenden Poſtwagen in Köln angekommen und mit einem Geiſtlichen in ſein Haus gekommen wären. Die Beſchreibung der Frauen, die Kilian gab, ſtimmte ganz mit der von Coomans zu den Acten gegebenen. Der Geiſtliche aber, der ſie hingebracht, war der Paſtor Schäffer in der Kupfergaſſe. , 6 Der Pfarrer Joseph Schäffer. 133 Die Entdeckung ſchien nur für die Folgen wichtig. Denn wer konnte vernünftigerweiſe ſofort auf den Schluß kommen, daß ein angeſtellter Geiſtlicher von einem gewiſſen Namen, ein bekannter Prediger, der eine der einträglichſten Stellen in Köln bekleidete, um deswillen, weil er vor nicht längerer Zeit zwei Weiber nach Köln geleitet, derſelbe mit Dem ſein müſſe, der ſie am 6. Sep⸗ tember wieder aus Köln entführt und unterwegs todtge⸗ ſchlagen habe? Aber der Verdacht war da, und er wuchs mit jedem Augenblicke. Peter Joſeph Schäffer war aus dem Elſaß, wo er ſchon an zwei verſchiedenen Orten Pfarrer geweſen, vor nicht allzu langer Zeit nach Köln gekommen— man erinnerte ſich, in Begleitung ſeines Biſchofs— und hatte bald darauf die einträgliche Succurſalpfarrei zur Mutter Gottes in Loretto in der Kupfergaſſe erhalten. Einträglich war ſie beſonders um deswillen,„weil das ganze andäch⸗ tige katholiſche Deutſchland die Kupfergaßkirche von dem wunderthätigen Bilde her kennt, das alljährlich von vielen Tauſenden beſucht und beſchenkt wird.“ Der Um⸗ ſtand, daß Schäffer im Ahrthale, in Ahrweiler, geboren und in Köln zum Theil ſein Studium abſolvirt hatte, mochte ſeine Anſtellung hier mit motivirt haben. Bis dahin hatte man nicht viel von ihm geſprochen; als man aber nun von ihm ſprach, glaubte man mehr Schlimmes als Gutes von ihm gehört zu haben. Jeder Andere hätte auf dieſer Pfarrei ſehr wohl be⸗ ſtehen können. Nur er, wie man erfuhr, hatte nicht gut beſtanden. Er war an keine Ordnung und Haushaltung gewöhnt, that gern groß und lebte in den Tag hinein. Er hatte, während in den damals bedrängten Zeiten Jeder ſich einſchränkte, prachtvolle Inſtallationsmahlzeiten 134 Der Pfarrer Joseph Schäffer. gegeben, von denen man redete; man erfuhr aber bald nachher, daß er Alles ſchuldig geblieben war. Man er⸗ fuhr auch, daß ſein ganzes Hausgeräth, was er am Leibe trug, ja, was er täglich aß und trank, auf Borg genommen war. Aber für ein einziges Nachtquartier im Hauſe eines Bekannten hatte er eine Karoline dem er⸗ ſtaunten Hausmädchen als Trinkgeld in die Hand ge⸗ drückt. Das charakteriſirt allerdings den Mann hinläng⸗ lich, bildet aber noch keinen Grund, um ihn eines blu⸗ tigen Verbrechens fähig zu halten. Ebenſo wenig als dieſe Züge, welche ihn als Schuldenmacher, Prahler und Großthuer zeichnen, konnte ein anderer Umſtand ſchon darauf deuten. Bald nach Schäffer's Inſtallation circu⸗ lirte nämlich ein lateiniſches Scriptum auf ihn: Miraculosa Virginis effigies in aurea plata Ad novum Pastorem: Recede a me, Satan! Ad Parochianos: Cavete a signatis! (Das wunderthätige Bild der Jungfrau auf dem Goldgrunde An den neuen Hirten: Weiche von mir, Satan! An die Gemeindeglieder: Hütet euch vor dem Gezeichneten!) Dies konnte das Epigramm eines unzufriedenen, zurück⸗ geſetzten Confraters ſein, der dem neu Inſtallirten ſeine Stelle nicht gönnte. Auch kamen alle dieſe Merkmale der Stimmung gegen ihn erſt ſpäter und allmälig zum Vorſchein.. Einen Seelſorger, deſſen heiliger Stand über jeden Argwohn erhaben daſtehen ſoll, zieht man nicht auf 1 Der Pfarrer Joseph Schäffer. 135 bloßen Verdacht, auch nicht auf ſchlimmen Leumund ſofort vor Gericht. Herſtatt, wie die moraliſche Ueber⸗ zeugung ſich ihm auch mehr und mehr aufdrängte, ging doch mit kalter Behutſamkeit zu Werke. Alles kam darauf an, ob und daß Coomans in Schäffer mit Beſtimmtheit den Mann wiedererkenne, den er am 6. September in der Landkutſche mit den bei⸗ den Frauen angetroffen. Coomans war ein durchaus glaubwürdiger und ehrenfeſter Mann. Aber dieſer ſelbſt war jetzt ſcheu; Rückſichten des Zartgefühls ließen ihn ſich ſträuben, zu den Maßregeln ſich zu verſtehen, welche Herſtatt vorſchlug. Welcher Ehrenmann ſpielt gern die Rolle eines Polizeiſpions und wo es gilt, einen geweih⸗ ten Prieſter ſeiner Kirche eines Verbrechens zu überfüh⸗ ren, welches ihn auf das Schaffot bringen mußte. Sein Schwiegervater Daniels mußte ihn erſt überzeugen, daß er damit nur eine heilige Pflicht gegen den Staat erfülle. Am 16. September ſollte die Recognition erfolgen. Sie erſchien um ſo dringender, als das Gerücht ſchon laut durch die Stadt ging, daß man einen Geiſtlichen verſelben als Mörder verfolge. Sie mußte aber mit großer Vorſicht geſchehen. Schon um 8 Uhr Morgens ſchickte Herſtatt einen Vertrauten in die Pfarrwohnung, um unter irgend ei⸗ nem Vorwande zu erfahren, ob Schäffer zu Hauſe ſei. Er ſelbſt und Coomans warteten in der Nähe des Hau⸗ ſes. Aber Schäffer war bereits ausgegangen, Niemand wußte wohin. um 11 Uhr ward derſelbe Mann noch einmal ausge⸗ ſchickt, kam aber mit derſelben Botſchaft zurück. Schäffer war noch nicht nach Haus gekommen. Er aß in der Regel bei dem erwähnten Kilian zu Mittag. Herſtatt und Coomans treten in die Gaſtſtube. 136 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Alle tägliche Gäſte waren da, auch Schäffer's Couvert; er ſelbſt aber blieb fort. Man wartete den Nachmittag ab, während die Pfar⸗ rei und das Wirthshaus durch Polizeiſergeanten bewacht wurden. Gegen 4 Uhr endlich, nachdem man ſchon in Furcht war, daß er Wind bekommen und entflohen ſei, wird er auf den Stadtwällen geſehen. Er geht mit beſtäubten Schuhen ſpazieren. Von da begibt er ſich in ſeine Woh⸗ nung und verrichtet ſeine Abendandacht„unter dem Na⸗ men Complete bekannt“. Es wird uns geſagt, daß ſein Gebet nie haſtiger abgethan geweſen; kaum hätten ſeine Gedanken ſeiner lauten Stimme folgen können; er habe verſtört geſchienen und ſeine Augen dabei ſtets nach dem Eingange gedreht. Es wird uns aber nicht geſagt, wer dies beobachtet; denn als Herſtatt und Coomans ankamen und eine Frau in die Pfarrei ſchickten, war Schäffer wieder verſchwunden. Die Sache ſchien mislich, denn man hatte in der Pfarrei die Frau als die eines Polizeiſergeanten erkannt. Es ſtand demnach Alles auf dem Spiele. Erfuhr Schäf⸗ fer von den Nachfragen und von wem ſie herrührten, ſo mochte er in der Nacht ſein Heil in der Flucht verſuchen. — Zugleich aber verſtärkte ſein irres Umhervagiren am Tage den Verdacht gegen ihn. Sein Aufenthalt mußte noch vor Nacht ausgekund⸗ ſchaftet werden, und man entſchloß ſich zu„einer un⸗ ſchuldigen Liſt“. Der Polizeicommiſſar Walter, grade in ſchwarzer Tracht, ſetzte einen geiſtlichen Hut auf und eilte in die Pfarrwohnung. Er gab vor, aus Aachen zu kommen und gewiſſe ſehr nöthige Beſtellungen an Schäffer zu haben. Auf ſein dringendes Fragen, wo er den Pfarrer Der Pfarrer Joseph Schäffer. 137 treffen könne, nannte man ihm endlich das Feldmüller'“⸗ ſche Haus. Im weißen Thurm empfingen die Verfolger die Nachricht. Der Angriffsplan ward ſofort entworfen. Im Feldmüller ſchen Hauſe wohnte ein Doctor D'Ahme. Der Polizeicommiſſar Wolff trat, von Coomans gefolgt, hinein und fragte nach dem Arzt. Er war abweſend. Raſch entſchloſſen fragt Wolff: Iſt aber vielleicht der Paſtor Schäffer hier? Man weiſt auf die Gaſtſtube. Wolff trat raſch ein, Coomans in einiger Entfernung ihm zur Seite. Schäffer ſaß, dem Anſcheine nach ruhig, in einer Ecke des Zimmers. Wolff ging grade auf ihn los, meldete ihm eine Empfehlung aus Aachen und be⸗ gann eine Unterredung. Coomans hatte volle Gelegenheit, den Geiſtlichen zu beobachten; er brauchte aber nur weniger Blicke. Er lispelte dem Commiſſar ins Ohr:„C'est lui!“ Als Schäffer's Blicke auf Coomans fielen, war er ſichtlich verwirrt, er wußte dem Commiſſar auf ſeine höfliche Anrede nicht zu antworten, er blieb ſitzen und ſah ſcheu auf den Boden. Wolff ſchien ihn nicht ſtören zu wollen, bedauerte, den Doctor nicht gefunden zu haben, und entfernte ſich mit ſeinem Begleiter. Draußen wiederholt Coomans aufs beſtimmteſte ſeine Ueberzeugung, daß der ihm vorgezeigte Geiſtliche in der Gaſtſtube derſelbe ſei mit Dem, welcher die beiden Frauen⸗ zimmer nach Weſſeling geführt. Mehr bedurfte es nicht; er entfernte ſich darauf, um dem peinlichern Acte nicht mehr beizuwohnen. Herſtatt und Schöning treten nun in das Haus. Sie bitten den Pfarrer um Erlaubniß, ihn unter vier(ſechs) Augen ſprechen zu dürfen. Er iſt ſichtlich noch mehr betroffen als bei Coomans' Anblick. Herſtatt bat ihn um Entſchuldigung, daß er ſo ohne alles Ceremoniel 138 Der Pfarrer Joseph Schäffer. eingetreten; aber es ſei jedes Bürgers Pflicht, Alles bei⸗ zutragen, um Denjenigen zu entdecken, der bei Deutz die doppelte Mordthat begangen:„Sie, Herr Paſtor“, heißt es,„könnten uns hierüber Aufſchluß geben.“ Schäffer öffnete die Lippen, aber brachte keine Worte hervor. Herſtatt will ihm ſcheinbar zu Hülfe kommen. Er ſpricht von der Scheußlichkeit der That, und wie es da jedem rechtlichen Manne am Herzen liegen müſſe, Alles zur Aufklärung zu thun. Jetzt endlich ſtottert Schäffer einige Worte heraus, die zu Verräthern werden ſollen:„Sie werden doch keinen Verdacht auf mich haben?“ Herſtatt erwidert: die Schandthat ſei zu groß, als daß man ſo ſchnell Jemand, und namentlich ſeines Stan⸗ des, in Verdacht haben könne; aber er bitte Schäffer, ihn auf das Polizeibureau zu begleiten. Schäffer ſchrickt wieder zuſammen; er bittet, ihn doch zuerſt auf die Pfarrei begleiten zu wollen. Man kann es ihm nicht gewähren; von Herſtatt und Schöning unterfaßt, denen ein dritter Polizeibeamter folgt, begeben ſie ſich gegen 8 Uhr nach dem Stadthauſe. Hier ſtand er todtenblaß, die Augen ſcheu zur Erde gerichtet; ſeine Sprache zittert, und doch flackert plötzlich der Muth in ihm auf, während die Lichter im Bureau angeſteckt werden, und er fangt an, ſich nach Coomans zu erkundigen. Er will gleichgültig, launig ſcheinen, indem er fragt:„Wer war denn der junge, dicke Herr, der im Feldmüller'ſchen Hauſe ſich vorhin zeigte?— Mich dünkt“, ſetzte er, noch muthiger geworden, nach einer Pauſe hinzu,„ich bin ſchon einmal mit ihm auf dem Poſtwagen nach Bonn gefahren.“ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 139 Das Verhör begann. Der Verhaftete bot einen beklagenswerthen Anblick. Seine Knie brachen zuſammen. Er konnte ſich kaum auf dem Stuhle, an den er ſich gelehnt, halten, und doch litt ſeine innerliche Gemüthsbewegung nicht, daß er ruhig ſitzen blieb. Die entſetzlichſte Angſt riß ihn immer wieder auf. Vier Fragen werden ihm vorgelegt, und auf alle vier ſind ſeine Antworten erweisliche Lügen: — Haben Sie die beiden Weiber, die mit Ihnen auf dem Poſtwagen nach Weſſeling geweſen, gekannt? „Nein.“ — Wie waren dieſe Weiber auf den Poſtwagen ge⸗ kommen? „Der Poſtillon hat ſie aus Mitleid aufgenommen.“ — Was haben Sie in Weſſeling gemacht? „Ich erwartete meinen Bruder. Als ich ihn dort nicht traf, kehrte ich ſogleich wieder zurück.“ — Wo ſind die beiden Weiber hingekommen? „Ich weiß es nicht.“ Man theilt ihm die Ausſage des Schiffers, der ihn übergefahren, des Mädchens, die ihn am Tönneskäntchen getroffen, mit. Seine Verwirrung wird ſo groß, daß ſie das Mitleiden beanſprucht; plötzlich aber löſt ſich folgende Geſchichte, das erſte halbe Geſtändniß und ganze Märchen, von ſeinen Lippen: Er ſei geſonnen geweſen, mit ſeinen Begleiterinnen (die er nun plötzlich kennen muß) nach dem Pützchen wegen der Maria Geburtsandacht zu wallfahrten. Unter⸗ wegs ſei er durch das Schießen und einen Bauer von der Ankunft des Fürſten von Naſſau-Uſingen in Deutz unterrichtet worden, was ihn beſtimmt, den Weg dahin zu nehmen. An den Weiden ſei er und die beiden Frauen⸗ zimmer von Räubern überfallen worden. Er ſei glücklich 140 Der Pfarrer Joseph Schäffer. genug geweſen entfliehen zu können, die beiden Frauen⸗ zimmer aber wären von den Räubern ermordet worden! Man ſtellt ihm das ganz Unwahrſcheinliche ſeiner Er⸗ zählung vor, die Widerſprüche mit ſeinen eigenen Angaben vorhin, den Umſtand, daß die Ermordeten noch Geld in ihren Taſchen gehabt, daß ihre Kleidungsſtücke ihnen nicht abgeriſſen worden— gewiß auch ſein eigenes unglaubliches Betragen, zu fliehen und die armen Weiber im Stich zu laſſen, und nachher nicht einmal Anzeige davon zu machen, auch dann nicht, als das entſetzliche Verbrechen die ganze Gegend in Aufruhr gebracht hat, auch nicht, als die Obrigkeit überall zur Mittheilung von Umſtänden, die zur Entdeckung führen können, auffodert. Schäffers Angſt malte ſich in jedem ſeiner Züge; ſeine Muskeln zucken unaufhörlich, er ſpielt unwillkürlich mit den Fingern auf der Lehne des Stuhls und oft ſo laut, daß man ihn daran erinnern und bitten muß, ruhig zu ſein. Aber auf alle dieſe dringenden Fragen weiß er keine vernünftige Antwort zu geben. Seine Entſchul⸗ digung auf den letzten Vorwurf: er habe aus Furcht vor der Juſtiz geſchwiegen, war nicht einmal das Product eigenen Nachdenkens, er hatte ſie aus einem Herſtatt kurz zuvor entfallenen Ausdruck zuſammengedrechſelt, und er mußte ſelbſt fühlen, daß er nicht leerer, ſich ſelbſt gravi⸗ rend, hätte antworten können. Das Verhör hatte bis 4 Uhr in der Nacht gedauert. Bis dahin hatten die Beamten die Fiction gebraucht, daß ſie ihn nur als einen Zeugen über die Mordthat zu be⸗ fragen ſchienen. Ob darauf geſtützt, oder gänzlich ver⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 141 wirrt und ſchwach in ſeinen Begriffen geworden, nahm Schäffer ſeinen Hut, bedauerte den Herren ſo viel Mühe gemacht zu haben und wollte ſich empfehlen, um nach Hauſe zu gehen:„Befehlen Sie nur, wann ich morgen wiederkommen ſoll?“ Herſtatt trat mit ernſter Miene an ihn und blickte ihm ſcharf ins Geſicht:„Für was ſehen Sie mich an? Für einen Mann, der ſeine Pflicht nicht kennt oder nicht ken⸗ nen will?“ Schäffer verſtummte. „Und wiſſen Sie, für was ich Sie halte?— Für den Mörder der beiden Unglücklichen.“ Schäffer war niedergedonnert. Herſtatt befahl, daß zwei Sergeanten ihn die Nacht durch im Zimmer des Con⸗ cierge bewachten. In das Zimmer abgeführt, rief der Ge⸗ fangene:„Das iſt hart!“—„Wenn Sie es nicht ver⸗ dient hätten, Herr Pfarrer“, antwortete der eine Sergeant, „ſo würde es Ihnen auch nicht geſchehen ſein.“ Da rief Schäffer:„Man kann mich nicht über⸗ führen!“ Ein Geiſtlicher, welcher zufällig ſpäter in das Zimmer kam und ſich mit dem Gefangenen unterhielt, wiederholte an ihn die Frage, die ſich Jedem aufdringen mußte: warum, wenn er von Räubern überfallen worden, er nach der Mordthat davon in Deutz keine Anzeige gemacht habe?— Hier antwortete er: Ich ſcheute das Geſpött, daß ich in nächtlicher Weile mit zwei Frauenzimmern über Feld gegangen ſei. Nach einigen Zwiſchengeſprächen kam der Confrater abermals auf ſeine Frage zurück. Schäffer mußte ſeine vorige Antwort vergeſſen haben, er entſchuldigte ſich jetzt damit: er habe das allge⸗ meine Vergnügen nicht ſtören wollen! Der Geiſt⸗ liche erklärte andern Tages zu einem Vertrauten, daß er 4* 142 Der Pfarrer Joseph Schäffer. nun die ſubjective Ueberzeugung von Schäffer's Schuld habe. Aber er trat nie als Zeuge auf. Auch Herſtatt theilte dieſe Ueberzeugung. Dennoch ſtand er an, auf dieſe ſeine ſubjective Ueberzeugung hin, unterſtützt bis jetzt nur durch eines Zeugen Mund, der Schäffer zuletzt mit den Ermordeten geſehen haben wollte, und durch die Widerſprüche und das ſeltſame Betragen deſſelben vor der Polizei, ihn den Gerichten zu über⸗ geben. Schäffer bekleidete eine vorragende geiſtliche Stellung, er galt für einen Freund des Biſchofs, welcher ſie ihm conferirt hatte, und— Herſtatt ſelbſt gehörte nicht der katholiſchen Kirche an; Gründe genug zur Vorſicht in einer Zeit, die freilich nicht ſo viel Rückſichten in die⸗ ſer Beziehung wie die unſere foderte, aber die katholiſche Kirche war durch den erſten Conſul wieder in ihr An⸗ ſehen geſetzt. Aber nach den bisherigen Inzichten glaubte er zu einer Hausſuchung ſchreiten zu dürfen. Wenn Schäffer die Weiber ermordet, durfte es geſchehen ſein, um ſich ihres Vermögens zu bemächtigen. Das Gerücht ließ ſie eine bedeutende Erbſchaft in Brabant erhoben haben. Man fand allerdings einige fremde Habſeligkeiten, die muthmaßlich den Weibern angehört, aber ſie waren keineswegs bedeutend. Dagegen fand man Schäffer's braunes Habit, daſſelbe, welches er am 6. September ge⸗ tragen, und an den Aermeln und an der Vorderſeite zeig⸗ ten ſich Flecke, die man als Blutflecke erkannte. Jetzt glaubte Herſtatt genug gethan zu haben. Er überlieferte den Verhafteten den Gerichten, d. h. dem ehe⸗ maligen öffentlichen Ankläger Keil, jetzt Commiſſar beim Civiltribunal in Köln, den wir aus dem vorhin erwähn⸗ ten großen Räuberproceß rühmlich kennen. Der Pfarrer Joseph Schäffer. 143 Zeitgenoſſen verſichern, man könne ſich keine Vorſtel⸗ lung von dem paniſchen Schrecken machen, welcher das rechtgläubige Köln ergriff, als Morgens am 17. Sep⸗ tember die Nachricht ſich verbreitete: der Mörder der zwei Frauen iſt ergriffen, es iſt ein Geiſtlicher, ein an⸗ geſtellter Prieſter in dieſer Stadt, es iſt der Pfarrer zur Mutter Gottes in Loretto, in der Kupfergaſſe,— es iſt Schäffer! Viele ſchrien: Es iſt nicht möglich, es kann nicht möglich ſein! Bald genügte ihnen noch nicht, was ge⸗ ſchehen und bewieſen war; er mußte aus einem Ver⸗ brecher ein Ungeheuer werden und das Gerücht log ihm Verbindungen und Thaten an, die nur in der Phan⸗ taſie exiſtirten. Als er in das Palais des Tribunals geführt ward, drängten ſich aber noch Tauſende hinzu; man ſah nur bleiche Geſichter, Thränen fließen. Im erſten Verhör vor Keil blieb er bei der geſtern vorgebrachten Geſchichte. Er entfärbte ſich, als man ihm ſein blutiges Kleid vorzeigte, verlor aber ſeine Faſſung nicht. Auf die Frage: Wie denn wol die Flecke an das Habit gekommen? gab er vor: nachdem auch die Räu⸗ ber geflohen, ſei er an die Mordſtätte zurückgekommen und habe einen der blutenden Körper aufgehoben, um zu ſehen, ob noch Leben in ihm wäre. Auf die Kreuz⸗ fragen verwickelte er ſich aber in ein endloſes Labyrinth von Unwahrſcheinlichkeiten, Unmöglichkeiten, Widerſprü⸗ chen und Lügen. Die Verwirrung ward ſo groß, daß er oft ganz verſtummen und in ſich zu der Ueberzeugung kommen mußte, Niemand könne an ſein Gewebe von Unwahrheiten glauben. Als er nach dem zweiten Verhör zum erſten Male in das Arreſthaus gebracht ward und man ihn in eines 144 Der Pfarrer Joseph Schäffer. der ſicherſten Gemächer führte, das aber eng, finſter und ſchauerlich war, erſchrak er und kehrte ſich ſtill fragend zu den Umſtehenden. Man ſagte ihm: Hier hat vor kurzem ein anderer Mörder geſeſſen, der berüchtigte Räuberhauptmann Fetzer.*) Da ſchlug er, wie über⸗ wältigt, beide Hände gegen Stirn und Augen und rief mehrmals mit gepreßter Stimme:„Gott! wohin bin ich gekommen!“ In den folgenden Verhören wuchſen die Widerſprüche, denn er hatte in den Einzelheiten vergeſſen, was er im vorigen ausgeſagt. Nur in Einem blieb er ſich treu: die Würde des katholiſchen Prieſters aufrecht zu erhalten. Sein einziges Flehen ging darauf, daß man ihn in einem verſchloſſenen Wagen nach dem Tribunal und zurück⸗ fahre, damit er der Neugierde der Menge nicht ausge⸗ ſetzt ſei. Ihm drohte übrigens damals noch ein ſchlim⸗ meres Loos— nach Deutz hinüber ausgeliefert zu wer⸗ den. Die Gerichte dort, wie man ſagt, auf beſonderes Verlangen des neuen uſinger Herzogs, ſtellten den An⸗ trag, weil die Mordthat auf ihrem Grund und Boden, ihrem Blutbann, vorgefallen, komme auch ihnen die Cognition zu. Das Gerücht ſagte: der Herzog habe gedroht, den Mörder auf die Tortur zu werfen, ihm die Haut an den Vorderfingern abziehen und an dem Mordflecke ihn lebendig rädern zu laſſen. Die franzöſi⸗ ſchen Behörden wieſen die Foderung begreiflicherweiſe, auf ihr Näherrecht geſtützt, zurück: Schäffer's Domicil war Köln und er war in Köln ergriffen worden. Es war ein übles Omen, wenn die deutſchen Behörden in jener kritiſchen Zeit den Anfoderungen derſelben auch nicht einmal *) Siehe Band XVIII des Neuen Pitaval: Die Räuberbanden am Mittel⸗ und Niederrhein. Der Pfarrer Joseph Schäffer. 145 inſoweit ſich fügten, Staub und barbariſchen Roſt ab⸗ kehrend, daß das Volk es für ein Unglück halten konnte, ihrer Juſtiz zu verfallen, und es noch als ein relatives Glück pries, von der Frankreichs gegenüber ergriffen zu ſein. So war es in dieſem Fall; man wünſchte Schäffer Glück, und er ſich ſelbſt, daß er nicht in Deutz, ſondern in Köln ergriffen war! Schäffer's ſchwankende Antworten, ſein eigenes Be⸗ wußtſein, daß man ihn auf zahlloſen Lügen ertappt, ſein verzweifeltes Benehmen im Kerker, ſeine immer höher und höher geſtiegene Angſt, der Blick auf ſein ſchwaches, hin⸗ fälliges, aufs äußerſte angegriffenes Nervenſyſtem, alles Das gab dem Richter die Ueberzeugung, daß es nur eines raſtloſen, moraliſchen Angriffs bedürfe, wobei man ihm keine Ruhepunkte laſſe, um die Schranken fallen zu ma⸗ chen, welche noch, aber nur ſchwach, zwiſchen der Wahrheit des Hergangs, wie ſie aus den Zeugenausſagen und allem Andern reſultirte und der Wahrheit, wie er ſie ſelbſt wußte, beſtand. Es galt alſo, ſo auf ihn einzuwirken, daß es ihm ſelbſt ein Bedürfniß werde, die Laſt von ſeiner Seele durch ein Eingeſtändniß abzuwälzen. Keil entſchloß ſich, ihn auf die geiſtige Folter zu brin⸗ gen und ſo die That von ſeiner Seele zu winden. Zu⸗ gleich requirirte er vom Amt in Köln die Ausgrabung der vermodernden Körper. Er wollte Schäffern, wenn jener Angriff in dieſer Nacht mislang, am Morgen da⸗ hin führen. Es kam nicht dazu, aber Schäffer bekannte nachher, er würde dieſen Anblick nicht ausgehalten haben. Es war ſchon tief in der Nacht, als Schäffer aus ſei⸗ nem finſtern Gemach durch die ſchauerliche Stille des Arreſt⸗ hauſes in ein ſchönes, hell erleuchtetes Zimmer des Con⸗ cierge geführt ward. Keil glaubte ihn zuerſt erſchüttern, erweichen zu müſſen. Er redete ihm zu: die Juſtiz nicht XX. 7 146 Der Pfarrer Joseph Schäffer. länger mit erſonnenen, ſich widerſprechenden, alſo ſich ſelbſt auflöſenden Geſchichtchen zu höhnen. Er hielt ihm alle umſtände vor, die lauter als ſein Eingeſtändniß gegen ihn ſprachen; er zeigte ihm ſein Verdammungsurtheil in der Ferne, fragte ihn, welche Milderungsgründe er, wenn er einſt Gnade ſuche, für ſich anführen, welche Gunſt man ihm, als halsſtarrigen, verſtockten Sünder, ange⸗ deihen laſſen könne; nur Aufrichtigkeit könne einen Theil der Schande von ſeinem Gedächtniß abwaſchen. Er rechnete pſychologiſch richtig, daß ſein Geſtändniß um Vieles erleichtert würde, wenn er ihn ſchneller über die Hauptfrage ſelbſt: Ob er der Mörder geweſen? weg⸗ führe, und, das Factum als gewiß annehmend, die Frage immer wieder dahin wende: Warum er die That be⸗ gangen? Zwei Stunden kämpfte Schäffer mit ſich ſelbſt den fürchterlichſten Kampf. Mit jedem Momente nahm ſeine innere Bewegung zu; ſeine Sprache verlor ſich, wurde ſchwer, er ſtieß unarticulirte Töne aus, ſein Athem ging erdrückt und ſeine Bruſt hob ſich. Vom Richter Keil blickte er auf Herſtatt, bald auf einen andern Commiſſar ſchweigend, Mitleid flehend. Ihre Blicke antworteten, daß er von ihnen keinen Troſt, keine Rettung zu erwarten habe, nur und allein durch ein offenes Bekenntniß. Seine Schmerz⸗ und Angſtlaute, heißt es, wurden ſo laut, daß ſein dumpfes Heulen bis in die Gewölbe des Gefäng⸗ niſſes zu den dort ſitzenden Gefangenen ſchallte. Seine Körperkräfte ſchwanden, er taumelte mit eingeſunkenen Knien umher, warf ſich auf die Wände hin und umklam⸗ merte ſie mit ausgeſpannten Armen, Convulſionen in allen Gliedern. Nicht actenmäßig wird uns folgender Zug berichtet, der aber allerdings, wie ein Berichterſtatter aus dem fol⸗ v Der Pfarrer Joseph Schäffer. 147 genden Jahre ſchreibt, für den Pſychologen vielleicht der merkwürdigſte der ganzen Geſchichte iſt. Noch rang ſeine Seele in namenloſer Angſt den fürch⸗ terlichen Kampf, als Herſtatt mit ihm im Geſpräche in dem hell erleuchteten Saale auf⸗ und niederging. Zufällig machten ſie während des Umhergehens eine Wendung und blieben vor einem großen Spiegel ſtehen. Schäffer, der bis jetzt ſeine Blicke immer tief zur Erde gekehrt hatte, hob in dem Augenblicke zufällig ſein Auge auf und ſah unerwartet ſeine eigene Geſtalt vor ſich. Mit einem ab⸗ gebrochenen Laute prallte er drei Schritte zurück. Herſtatt und der Andere führten ihn jetzt halb gezwungen, mit vorgehaltenen Lichtern, vor das Glas:„Schäffer!“ rief der Erſte,„noch leugnen— und Sie erſchrecken vor ſich ſelbſt wie vor einem Geſpenſt!“ Die Spannung war aufs höchſte geſtiegen. Da wirft er ſich dreimal zu Keil's Füßen, umfaßt ſie und bricht endlich in die Worte aus:„Ich bitte Gott und Sie um Vergebung! Sie haben eine der Urſachen errathen— Verzweiflung!“ Keil bat ihn, ſich zu faſſen. Er hieß ihn ſich ſetzen, zu Athem kommen, und vom Herzen das große entſetz⸗ liche Geheimniß abzuwälzen. Schäffer gehorchte. Sein Bekenntniß iſt im Folgenden enthalten, doch unterſtützt von andern Ermittelungen, durch ſpätere Erklärungen. Inwieweit Schäffer auch hier noch mit der Wahrheit zurückhielt, und wie er ſie untermiſchte, davon ſpäter. Schäffer war während der Revolutionszeit Pfarrer im Elſaß geweſen, zuerſt in Sennheim(Cernay), dann in uffholz. In beiden Stellen, durch ſieben Jahre, führten 148 Der Pfarrer Joseph Schäffer. zwei unverheirathete Geſchwiſter, Barbara und Katha⸗ rina Ritter, ihm die Wirthſchaft, die eine in den dreißiger, die andere in den vierziger Jahren; beide ſo treu und redlich, ſo innig ihm ergeben, daß ſie dabei ihr eigenes kleines Vermögen zuſetzten. Schäffer ſelbſt mußte ihnen das beſte Lob geben. Er, der, wie ſich ſpäter ergab, im Lügen ſein Element fand und Jeden verredete, von dem er nichts mehr zu erwar⸗ ten hatte, konnte auch nicht den geringſten Flecken von Schuld auf die armen Schweſtern werfen, die beſtimmt waren, ſeine Opfer zu werden. Als Schäffer von ſeinem Biſchof, wie er ſelbſt an⸗ gibt, beſtimmt ward, den Elſaß zu verlaſſen und eine Stelle in ſeiner Heimat anzunehmen, wie aber wahr⸗ ſcheinlicher, den Biſchof drängte, ihn mitzunehmen, und eine vortheilhafte Stelle von ihm erſchlich,— beſchloſſen die Schweſtern, ihm zu folgen. Er nahm ſie ungern mit, er konnte es aber nicht hindern. Sie hatten ihm ihre Exiſtenz, ihr Vermögen geopfert. Sie verkauften vor der Abreiſe— in Schäffer's Na⸗ men, denn auf ihn lautet der Contract,— ihre Effecten und ein kleines Häuschen, ihr Letztes. Sie zogen, nur im Vertrauen auf den frommen Mann, aus dem Lande ihrer Freunde, ihrer Geburt, ihrer Sitten und Sprache, in eine ferne Gegend, wo ihnen Alles fremd war, Sit⸗ ten, Gebräuche, Lebensart und Mundart. Aber er war ihr Seelenhirt— der einen vielleicht mehr. Schäffer hielt ſich, ehe er nach Köln ging, in Aachen bei dem Biſchof auf. Die Schweſtern wohnten dort im Großen Martin; ſie lebten für ihr eigenes Geld. Ab⸗ geſonderter, verwaiſter konnte kein Einſiedler leben, als ſie in dem froh geſelligen Orte. Ihre Menſchenſcheu, ihr immerwährendes Stillſchwei⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 149 gen, ihre Eingezogenheit, ihr geſchmeidiges Unterwerfen unter fremden Willen, ihr beſcheidener Gang, ihre ein⸗ fache veraltete Kleidung, ihr ganzes Weſen nährte den Glauben, daß ſie Nonnen wären. Man ſchenkte ihnen Mitleid und Zutrauen. Nirgend erſchienen ſie in Schäffer's Geſellſchaft, ſeine beſten Freunde wußten nichts von ihnen. Aus Aachen folgten ſie ihm nach Köln. Auch hier lebten ſie in dem Gaſthauſe, wohin er ſie geführt, ſo ſtill und einſam wie dort, eingeſchloſſen in ihre Stube; wenn ſie ausgingen, war es nur in die Kirche. So hatten ſie durch vier Wochen ein unbegreifliches iſolirtes Leben geführt, als es hieß, ſie würden Köln verlaſſen. Sie nahmen Abſchied vom Wirth und ver⸗ ſchwanden.— Aber noch nicht aus dem Leben, auch noch nicht aus Köln, ſondern Schäffer nahm ſie jetzt zu ſich. Seine Pfarrei war ein altes Kloſter mit weitläufi⸗ gen, winkeligen Räumlichkeiten. Dort verbarg er ſie vor aller Welt. Er brachte ihnen ſelbſt das Eſſen, ſie mußten in ſeiner Stube ſchlafen. Eine Laienſchweſter, welche dann und wann in die Pfarrei kam, entſann ſich wohl, die ſeltſamen Geſchöpfe gelegentlich geſehen zu haben. In den vier Wochen aber, die der Mordthat vorangingen, waren ſie nicht mehr zum Vorſchein gekommen. Schäffer hatte ihnen aufs ſtrengſte verboten, ſich vor irgend Jemand zu zei⸗ gen, und die armen furchtſamen Geſchöpfe, wie licht⸗ ſcheue Eulen in dem Kloſter hangend, hatten ihm ge⸗ horcht. Er wollte ſie abſterben laſſen vor der Welt, damit er ſie ohne Geſchrei und Nachfrage nach den Verſchwunde⸗ nen ermorden könne. Ein unerhörtes Unternehmen und Wagſtück in der volkreichen Stadt. Der Pfarrer Joseph Schäffer. Sie ahneten nichts, ſie widerſtrebten nicht. Sie wa⸗ ren gewohnt, ſeiner Ueberlegenheit willenlos und ohne Frage ſich zu unterwerfen. Er war ja ihr Seelſorger! Er hatte den feſten Vorſatz. Aber das Motiv? Er gab es ſelbſt vor dem Richter ſo an: „Ich hatte alles Mögliche für die beiden Weiber ge⸗ than; ich hatte das Eſſen für ſie mir von meinem Munde abgeſpart und es ihnen gebracht, als das Geld aufge⸗ gangen war und ich nicht mehr für ſie bei dem Traiteur Kilian die Koſt bezahlen konnte. Täglich quälten, zerr⸗ ten und plagten ſie mich, eine eigene Haushaltung an⸗ zufangen, welches ich aber nicht konnte, da es mir an Geld gebrach. Täglich überhäuften ſie mich mit Vor⸗ würfen, daß ich ſie in ein Land gebracht, das ihnen mis⸗ fiel, deſſen Mundart, deſſen Münze, deſſen Sitte ſie nicht kannten. Was ſollte ich beginnen? Ich konnte ſie nicht aus meiner Wohnung ſchaffen, da ſie einmal in Köln warenz ich konnte ſie noch weniger in meiner Wohnung laſſen, wenn ich anders nicht die Achtung meiner Pfarr⸗ kinder, die ich wirklich erworben hatte, verlieren wollte. Ich fürchtete das Gerede, den Vorwurf— ich hätte mir Concubinen mit aus dem Elſaß gebracht.“ In dieſer Erklärung konnte Wahres ſein, es war aber nicht die volle Wahrheit. Davon war Jeder überzeugt. Man drang aber für den Augenblick nicht weiter in ihn. Schäffer war ſo verſchuldet, daß nichts in ſeinem Hauſe ihm gehörte, und er hatte die Ver⸗ pflichtung, die Schweſtern zu ernähren. Es konnte ihm auf den Nägeln brennen, daß er ſie ſich vom Halſe ſchaffe. Seine Lage zu verſchlimmern, waren noch zwei alte hinfällige Weiber in dem zur Pfarrei umgeſchaffenen Kloſter geblieben.(Ehemalige Nonnen?) Sie hatten Der pfarrer Joseph Schäffer. 151 fußfällig und weinend den neuen Pfarrer bei ſeinem Ein⸗ zuge gebeten, daß er ſie doch an einem Orte ſterben laſſe, wo ſie ſo lange gelebt. Um nicht bei ſeinen Pfarrkindern ſofort als ein Unbarmherziger verſchrien zu werden, mußte er es ihnen bewilligen. Jetzt aber erwachte in den de⸗ müthigen Schweſtern die ewige Weibernatur. Sie woll⸗ ten doch gewiſſermaßen im Hauſe Herr ſein und nicht berechtigte Weiber, die noch jämmerlicher, hülfsbedürftiger als ſie waren, nicht neben ſich dulden. Sie drangen in ihn, die alten Perſonen zu entfernen. Von Tag zu Tag wurden ſie ungeſtümer. Er vertröſtete ſie und hatte ein Motiv mehr, auf das ſchnelle Verderben ſeiner Plage⸗ geiſter zu ſinnen. Hier ſtößt ein Bedenken auf in dem ſonſt ſehr um⸗ ſtändlichen Berichte, der vor funfzig Jahren gleich nach dem Proceſſe erſchien: Wenn dieſe alten Frauen noch in der Pfarrei waren, und es iſt nichts erwähnt, daß ſie fortgeſchafft geweſen, ſo müßten ſie wenigſtens, von ſonſti⸗ gen Dienerinnen zu geſchweigen(und auch deren geſchieht Erwähnung) von der Exiſtenz der beiden Schweſtern wiſ⸗ ſen, und alle Kunſt Schäffer's, ſie allmälig vor der Welt verſchwinden zu laſſen, war vereitelt. Oder waren ſie ſo ſtumpfſinnig, ſo abgeſperrt in einem Winkel, daß ſie nichts wußten, ihre Ausſage nichts bedeutete? Aber leben mußten ſie doch. Wer brachte ihnen Nahrung? Wahrſcheinlich waren ſie auf Almoſenſpenden und Bet⸗ teln angewieſen; dann mußte doch Jemand zu ihnen oder ſie zu Jemanden kommen. Als Zeuginnen vor Gericht werden ſie aber nicht erwähnt. Die Schweſtern aus dem Elſaß hatten noch in Aachen ihre beſten Effecten, zum Werthe etwa von 900 Francs. Wollte ſich Schäffer, ehe er ſie aus der Welt ſchaffte, noch in den Beſitz derſelben ſetzen? Er wollte nach 152 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Aachen, um die Sachen abzuholen. Die Schweſtern wa⸗ ren ſchon in ihrem Secret. Ihre Pflege und Ernährung durfte er Niemandem anvertrauen, ohne ſeinen Plan auf⸗ zugeben. Sie mußten daher heimlich mit ihm nach Aachen reiſen. Aber auch hier wollte er ſie nicht ſehen laſſen; er ließ ſie deshalb in Düren zurück, holte allein die Sa⸗ chen und kam mit ihnen und den Schweſtern nach Köln zurück, wo die letztern abermals in ihre Haft eingeſperrt wurden. Wann er poſitiv den Mordentſchluß gefaßt, iſt nicht wohl zu ermitteln. Er ſelbſt führt als mildernden Um⸗ ſtand an:„Erſt einige Tage vor der That ſelbſt hat mich die Aeltere wieder angegangen, doch einmal eine ordentliche Haushaltung zu beginnen, um ſie zu ernäh⸗ ren. Ja, ſie ging ſo weit, mir zu drohen, daß ſie mich im Weigerungsfalle vor Gericht ziehen würde. Nun war meine Verzweiflung aufs höchſte geſtiegen. Proſtitution, Abſetzung ſtand mir vor Augen; kein Geld hatte ich, keinen Freund wußte ich, der mich unterſtützen würde. Da, da war es, als ich auf den verzweifelten Entſchluß gerieth.“ Wäre dem ſo, zu welchem Zweck hätte er ſieben Wochen vorher die armen Weſen eingeſperrt ge⸗ halten, um ſie allmälig verſchwinden zu laſſen? Das Motiv: das Gerede von den Leuten zu vermeiden, daß er ſich Concubinen mitgebracht, erſcheint wenig durch⸗ greifend. Endlich erſchien der Mordtag. Er ſchien für Schäffer glücklich gewählt. Unter dem Jubel der Feſtlichkeiten in Deutz konnte man ein Angſtgeſchrei ſo leicht nicht hören, er konnte leichter, unbemerkt bei ſpäter Nacht über den Rhein nach Köln zurückkehren. Er ſelbſt wollte noch immer einen plötzlichen Einfall aus dem gehegten Plane machen. Grade an dem Diens⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 153 tage(6. September) habe ihn Morgens die ältere Schwe⸗ ſter aufs neue geplagt, daß er doch einmal ausgehen und Möbel zur Haushaltung kaufen ſolle. Da habe er ihr geſagt, es ſolle noch heute geſchehen, er wolle deshalb nach Bonn reiſen und— die Schweſtern ſollten mitreiſen. Ein Verhängniß wollte es, daß zur ſelben Zeit der Biſchof in Köln war, daß er an dieſem Dienstag Morgen abreiſte. Schäffer war in der Frühe bei ihm, um Ab⸗ ſchied zu nehmen. Dieſer Zufall verſpätete ſeine eigene Abreiſe. Er erklärt ſelbſt:„Wäre der Biſchof nicht in Köln geweſen, ſo wäre meine Abreiſe mit den Weibern früher, die Ermordung an einem weit entferntern Orte geſchehen und ich nie entdeckt worden!“ Vom Biſchof ging er in die Pauli'ſche Landkutſchen⸗ expedition— daher noch im langen Seminariſtenrock— und nahm drei Billets nach Bonn, da man nicht bis Weſſeling einſchreibt. Der Seminariſtenrock trug nicht wenig zur Entdeckung bei. Vor der Abreiſe ſagte er zur Magd, er werde ſeinem Bruder entgegenreiſen.(Alſo auch eine Magd war beſtimmt im Hauſe!) Als Mordwerkzeug nahm er eines ſeiner Tiſchmeſſer mit, wickelte es aber, um ſich nicht zu verletzen, drei⸗ und vierfach in Papier. Um Mittag führte er ſeine Schlachtopfer durch die Kaplanei ungeſehen aus ſeiner Wohnung nach dem Se⸗ verinsthore, welches die Landkutſche paſſiren muß. Er wollte unterwegs nicht zu den beiden Schweſtern gehören, oder doch ſo wenig als möglich. Er ſtieg des⸗ halb nicht mit ihnen zuſammen, ſondern allein in der Se⸗ verinsſtraße an einem bekannten Hauſe ein. Erſt nahe am Thore erſchienen die armen Opfer. Sie hatten ru⸗ hig und demüthig auf einem Steine geſeſſen. Es war Platz für ſie im Wagen, und ſie hatten vermöge der Bil⸗ * 154 Der Pfarrer Joseph Schäffer. lets ein Recht dazu. Aber Schäffer ließ ſie draußen auf⸗ ſitzen, und nahm dafür eine Frau, die nur einen Außen⸗ platz bezahlt hatte, in den Wagen.— Da kein Zweck erſichtlich, legt man es als Furcht aus vor dem Anblick der geweihten Opfer. Sein Geſpräch in der Kutſche war verwirrt; er war in Gedanken verloren. Als man ihn fragte, ob er in Köln wohne, verneinte er es. Die zwei Weiber ſaßen ſtill, ruhig in ſich gekehrt da, als ob ſie ihren nahen Tod ahneten und in ihr Loos ſich fügten. In Weſſeling ſtiegen ſämmtliche Paſſagiere ab und gin⸗ gen in die Stube. Nur die beiden Weiber wagten ſich nicht ins Innere, ſie ſetzten ſich demüthig und ſtill in das Vorhaus. Schäffer ſtreifte in der Stube auf und ab, foderte Wein, Kaffee, aß, trank und ließ es ſich wohl ſein, während jene, ohne etwas zu verlangen, auf der Bank draußen blieben. Man fragte ihn, wer die zwei ſonder⸗ bar gekleideten Frauensperſonen wären? Wahrſcheinlich Nonnen, war ſeine Antwort. Der Poſtwagen ward expedirt, die Paſſagiere traten ihren Weg nach Bonn an. Erſt als Niemand mehr im Zimmer war als ihr rauher Führer, wagten die beiden Weiber einzutreten und fragten den Gebieter, was ſie thun und wohin ſie gehen ſollten?— Schäffer hieß ſie vorausgehen, er werde bald nachkommen. Sie folgten ſchweigend ſeinem Befehle. Als ſie hinaus waren, fragte er Jemanden im Wirths⸗ hauſe: ob er hier übernachten könne? Auf die bejahende Antwort ſagte er: er müſſe noch irgend wohin gehen und würde vielleicht wiederkommen. Das Motiv dieſer Frage und Erklärung hat man nicht ermittelt. Ungefähr um 5 Uhr Nachmittags eilte er den beiden Frauen nach, und ging mit ihnen den graden Weg nach ——— Der Pfarrer Joseph Schäffer. 155 dem Rheinufer. Drüben auf dem deutſchen Ufer ſollte der Mord vollbracht werden. Dort, hoffte er, könne es ohne Gefahr geſchehen. 1 Es war ihm ein Leichtes, die Weiber zu überreden, daß ſie den Rhein paſſiren müßten, um nach Bonn zu gelangen. Sie waren der Gegend völlig unkundig und n hatten ſo entfernt von allem Umgange gelebt, daß ſie auch d nichts von Deutz wußten, als daß es Köln gegenüber liegt. Ebenſo wenig bekümmerten ſie ſich darum, wie der Rhein ſtrömte, und Schäffer konnte ſie getroſt auf den Rück⸗ weg nach Köln führen, ohne daß ein Argwohn in ihnen aufſtieg, daß es nicht nach Bonn gehe. Am Ufer fanden ſie einen Kahn und ſetzten über. In Schäffer's Seele arbeitete der Dämon. Seine Un⸗ ruhe war aufs Aeußerſte geſtiegen; um ſie zu verbergen, . richtete er an den Schiffer unaufhörlich Fragen, aber ſie waren ſo, daß der ſchlichte Mann auf den Gedanken kam, der Herr ſei wol nicht bei Sinnen. Ebenſo auffallend war das Benehmen der beiden Weiber. Stumm und —.„. ſtil, wie lebloſe Bilder, ſaßen ſie da und ſchienen in die n tiefſte Traurigkeit verſenkt. 6 ie Unter den Fragen, die er ſchnell aufeinander drängte, i war auch die: ob das Marktſchiff von Neuwied paſſirt ſei? Er habe Effecten darin. Ob es in Deutz anlege? t Wahrſcheinlich ſollte es die beiden Schweſtern irreführen. . Erſt auf dem Rheine beim Anblick der dicken, hohen, undurchſichtigen Weidenſträucher auf dem deutſchen Ufer will Schäffer auf den Gedanken gerathen ſein, hier den . Schauplatz der blutigen That zu erwählen. Er erkundigte 1 . ſich nach dem Landen beim Schiffer: wo der Weg nach Deutz gehe? Antwort: Durch das Dorf Langen. Zweite 3 Frage: Ob auch durch die Weiden der Weg dahin gehe⸗ mit dem Zuſatz: durch ſolche Weiden? Ja. Doch rieth 156 Der Pfarrer Joseph Schäffer. er nicht dazu, der Weg ſei um, und man könne ſich leicht verirren. 2 Um den Schiffer irre zu führen, erkundigte er ſich demnächſt nach dem Wege, der auf das Pützchen, den Wallfahrtsort, führe?— Endlich rückt er mit der wich⸗ tigen Frage heraus: Ob wol dieſe Nacht der Mond auf⸗ gehe und zu welcher Stunde?— So ungewiß, düſter, räthſelhaft iſt ſein Benehmen, daß der Schiffer, wie oben angeführt, als er die räthſelhafte Ueberfahrt in ſeinem Hauſe erzählte, ausrief:„Gott gebe, daß die beiden Frauensperſonen mit dem Menſchen glücklich an Ort und Stelle ankommen!“ Sie wanderten nunmehr nach Köln zurück, im guten Glauben, daß es nach Bonn gehe. Von Lälsdorf ka⸗ men ſie an einen Kreuzweg: Tönnes⸗Käntchen genannt. Ein Pfad führte nach dem Dorfe Langen, der andere in die Weiden nach dem Rhein. Hier begegnete den ar⸗ men Frauen zum letzten Male ein menſchliches Weſen, ein Mädchen, das mit Futter vom Felde kam. Die drei Wanderer gingen hintereinander, die ältere Schweſter voran, die jüngere folgte, Schäffer machte den Schluß. Jene ſprach das Mädchen an und fragte: wo⸗ hin der Weg gehe? Das Mädchen antwortete: Nach Langen. Und dieſer? fragte Schäffer, nach dem zweiten deutend. Nach den Weiden. Die Schweſtern blieben auf dem Wege nach Langen, Schäffer folgte ihnen. Nur eine einzige Frage der Schwe⸗ ſtern, entweder hier oder ſchon in Weſſeling: Iſt das auch der Weg nach Bonn? und der ganze Mordplan ſchien zerſtört. Aber ſie haben nicht ſo gefragt, und im Wei⸗ tergehen gelang es Schäffer, die unwiſſenden, folgſamen Geſchöpfe durch Vorſpiegelungen(2) von dem graden Wege zurück und an das gebüſchreiche Ufer zu locken. v Der Pfarrer Joseph Schäffer. 157 Die Dämmerung war ſchon längſt angebrochen, es war Nacht in den dicken ſchwarzen Weiden. Langſam geht der Todeszug, beinahe anderthalb Stunden; der Ent⸗ ſchluß iſt in Schäffer feſt, aber der Muth zur Ausfüh⸗ rung der That will immer noch nicht kommen. Gleich unter Zündorf werden die Weiden ſo dicht und undurchdringlich, daß auch bei lichtem Tage hier ein Frevel ungeſehen von 3 Menſchenaugen und ungehört begangen werden mag. 6 Hier fließt der Strom nur drei Schritt entfernt, der Mör⸗ der kann ſeine Opfer faſt mit einem Fußſtoß ins Waſ⸗ ſer werfen. Hier überkommt ihn noch nicht der Muth, er ſucht noch Grund zum Aufſchub und geht an der gün⸗ ſtigſten Stelle ruhig vorüber. Endlich muß er handeln, die Weiden werden ſchon licht und gehen zu Ende. Er kommt an eine Vertiefung. Etwa dreihundert Schritte von ihr auf der Höhe liegt ſchon das erſte Haus des Oertchens Poll— ſie heißen daher die Poller Weiden. Der Rhein, der bei Hochwaſſer 3 dicht an der Vertiefung vorüberrauſcht, fließt jetzt gegen. hundert Schritt entfernt. Am jenſeitigen Ufer liegt die k 1t ſchöne Mühle eines kölniſchen Kaufmanns. Deutz iſt nur noch eine halbe Stunde entfernt; man kann es, ſo wie Köln, von dort aus ſchon erkennen. Schäffer muß hier handeln oder ſeinen Vorſatz auf⸗ geben. Geht er mit den Schweſtern auch hier vorüber, ſo müſſen ſie bald die Thürme von Köln erblicken. Dieſe 6 kennen ſie, und ſein Betrug liegt zu Tage. Aber, was er vermuthlich nicht gewußt, dieſe Stelle iſt grade die unſicherſte, die er ſich wählen können. In dieſen Weiden, von andern Reiſenden, Wanderern und 1 den Dorfbewohnern wenigſtens zur Abendzeit immer ge⸗ 3 1 mieden,— ſchon ihr Anblick iſt düſter, unerfreulich— lagern zur Nachtzeit die Contrebandirer von drüben, um 158 Der Pfarrer Joseph Schäffer. den günſtigen Augenblick abzulauſchen, wo ſie mit ihren Nachen ungeſehen am jenſeitigen Ufer landen mögen. An dieſem Feſttage war die Aufmerkſamkeit der franzöſiſchen Douaniers wahrſcheinlich ganz beſonders auf das über⸗ füllte Deutz gerichtet; es war merkwürdig, daß die Schmuggler dieſen Umſtand unbenutzt ließen, aber es iſt gewiß, daß in dieſer Nacht keine in den Weiden lagerten. Es war Niemand in dem Dickicht, ſo weit die Stimme reichte, als der Mörder und ſeine Opfer. Bis zur Mitternacht währt in Deutz der Jubel. Allge⸗ mein iſt die Illumination und auch die entlegenſten Häu⸗ ſer ſind erleuchtet. Dieſes kann man in den Poller⸗Wei⸗ den nur zu gut erkennen. Aus den größten Gaſthäuſern in Deutz, aus dem Prinzen Karl und andern ertönt Muſik. Bei der ſtillen, jeden Schall fortpflanzenden Nacht kann man die Töne an eben dieſer Stelle hören. Zum letzten Male erfreut alſo Muſik das Ohr der Unglückli⸗ chen. Sie glauben nun nahe dem Orte ihrer Beſtim⸗ mung nämlich in Bonn zu ſein. Schäffer beſtärkt ſie in dieſem Wahne. Ermüdet von dem drei Stunden langen, mühſamen Wege, ergötzt vielleicht von dem Anblicke der hin und her flimmernden Lichter, von der verloren herſchallenden Muſik, froh und vergnügt, ſo nahe am Ziel der Reiſe zu ſein, ſetzen ſie ſich einen Augenblick nieder. Wer kann es denken, daß in einem nur wenige Athem⸗ züge von der Ausübung des doppelten Mordes entfern⸗ ten Momente, wo die gräßlichen Anſtalten dazu ſchon gemacht ſind, daß da noch irgend ein ſterbliches Weſen ruhig ſeine Pfeife aus der Taſche nehmen, ſie ſtopfen, ſie anzünden und rauchend auf- und niedergehen kann; doch war es Schäffer laut ſeiner eigenen Ausſage, der es that. Der Pfarrer Joseph Schäffer. 159 In ſeinem erſten Geſtändniß hatte er kahl und trocken geſagt: als er die Pfeife ausgeraucht, habe er ſein Mord⸗ inſtrument ergriffen. Später beſann er ſich, daß dieſe Angabe für das Gefühl zu empörend ſei, er ſuchte alſo ein pſychologiſches Triebrad ins Spiel zu bringen. „Ich verrichtete da meine Nothdurft, ſagte er, und bei der Gelegenheit verlor ich meine Uhr. Sie mochte 15 Louisd'or werth geweſen ſein. Der Verluſt war es, der mich in Aufregung brachte.“ Es ließ ſich nicht ermitteln, ob Schäffer je eine gol⸗ dene Uhr beſeſſen. Man hat von Amtswegen nach ihr am Mordfleck geſucht, aber nichts gefunden. Still und ruhig ſaßen die dem Tode Gewidmeten da, kein unfreundliches Wort entſtrömte ihren Lippen. Mit nichts hatten ſie Schäffer beleidigt. Wie wäre es ihm auch bei der kälteſten Bosheit möglich geweſen, ſo grade⸗ zu, ohne alle vorhergehende Urſache, mit ſeinem Meſſer über ſie herzufallen. Seine Seele ſuchte in ſich ſelbſt eine Feder, um die mörderiſche Fauſt in Bewegung ſetzen zu können. So verſucht man zu motiviren: Er habe wirklich wenigſtens vorgeſchützt den Verluſt, um ſich in Zorn zu bringen, Wuth zu erkünſteln und endlich darein zu ſchla⸗ gen.— Vielleicht auch habe er die Weiber dadurch von einander zu entfernen verſucht. Die beiden Weiber glaubten ihm Alles, alſo auch dieſe Angabe. Er lärmte und tobte. Sie rafften ſich gutmüthig auf und ſuchten nach dem Verlorenen, ge⸗ trennt zwar, doch nicht mehr als zwölf Schritte von⸗ einander. Die jüngere ſtand zuletzt in den Weiden⸗ ſträuchen ſelbſt, die ältere gleich vorn am Anfange derſelben. 160 Der Pfarrer Joseph Sthüffer. Schäffer will einen mehre Zoll dicken Weidenprügel, den er in der Rechten führte, zufällig gefunden haben. Wahrſcheinlich hatte er ihn beim Gange durch die Wei⸗ den, unter dem Vorgeben zu etwaiger Vertheidigung, von den Sträuchen geſchnitten. Er fällt zuerſt auf die Aeltere los, die am Eingange zu den Weiden in gebückter Stellung ſucht. Von zwei Schlägen auf ihren Schädel ſtürzt ſie ſinnlos, ohne Auf⸗ ſchrei, ohne einen Laut, zu Boden. Schäffer wirft ſich über ſie her, zieht ſein Meſſer und ſchneidet ihr durch den Hals, daß das Blut aus allen Venen und Arterien quillt. Sie verſcheidet auf der Stelle, wieder ohne einen Laut. Die Jüngere hört und ſieht nicht, was mit ihrer Schweſter vorgegangen! Dies iſt faſt das Unglaublichſte in der Geſchichte, wenn nicht Das noch unglaublicher wäre, daß Schäffer ſich nicht damit begnügte, das erſte Opfer zu betäuben, ſondern auch die Schnittoperation mit ihr vornehmen zu müſſen glaubte, bevor er auf die zweite losſtürzte, um auch ſie unſchädlich zu machen. Aber es ſind keine Gründe da, an ſeiner Ausſage zu zweifeln. Die Jüngere hätte er vielleicht gern verſchont, wenn dies für ihn möglich geweſen:„Es kam mir ſchwer an“, ſagt er,„es kam mir ſehr ſchwer an, dieſe ums Leben zu bringen.“ Aber, während ſie noch ruhig in den Weiden ſucht, fliegt der Weidenknüttel auch gegen ihren Schädel. Dann wirft er ſich auf ſie mit dem Meſſer, das noch vom Blute der Schweſter raucht. Sie iſt noch nicht todt, nicht einmal betäubt. Während der Stahl ſchon an ihrer Kehle wühlt, erhebt ſie ein jäm⸗ merliches Mordgeſchrei, welches man oben in Poll, ja ſelbſt jenſeits des Rheines in der Mühle gehört haben will. Niemand kam von beiden Orten zu Hülfe. Ein ſol⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 161 ches Zetergeſchrei iſt in dieſer Gegend nichts Seltenes. Es konnte ein Signal, ein Kampf unter den Schleich⸗ händlern ſein. Auch wäre jede Hülfe zu ſpät gekommen. Der Mörder läßt nach der That es ſein erſtes Ge⸗ ſchäft ſein, nach dem Rheine zu laufen, um ſeine blut⸗ triefenden Hände zu waſchen. Dabei ſchleudert er das Meſſer weit in den Fluß. Aber er hat ſich zu früh gewaſchen. Seinen Händen ſteht noch eine andere blutige Arbeit bevor; die Leichen kann er nicht hier am Wege liegen laſſen. Er faßt ſie an und will ſie nach dem Rheine ſchleifen. Aber ſeine Kraft iſt durch die Mordthat völlig erſchöpft. Sie liegen für ihn wie Blei. Kaum vermag er ſie in die Weidenſträuche zu zerren, um ſie wenigſtens vor dem erſten Anlauf zu verbergen. Er ſpricht von einer namenloſen Angſt und Ver⸗ zweiflung, die ihn da ergriffen, daß ihm mehrmals der Gedanke gekommen, ſich ſelbſt zu ermorden. Endlich packte ihn ein ſolches Grauſen, daß es ihn„wie ein Wirbelwind von der Mordſtelle jagte.“ „Aber als ich fliehen wollte“, fährt er fort,„da fühlte ich eine Centnerlaſt an jedem meiner Füße. So gewaltig ich mich aufriß, ſo konnte ich doch nicht fort. Meine Knie krachten zuſammen— ich fiel über jedes Steinchen, das mir im Wege lag.“ Man nimmt folgenden Zug, den er angab, nur für ein Spiel der Phantaſie, wie ſie häufig nach verübten Verbrechen vorkommen. „So wie ich die Stelle verließ, wo die Ermordeten lagen“, erzählt er,„und dahinfloh, ſiehe! da ſtand, nur etwa fünfzig Schritte von dem Orte der That ſelbſt, ein Offizier mit einem ſtrahlenden rothen Federbuſche, an ſeiner Seite ein weiß gekleidetes Frauenzimmer. Beide 162 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ſahen mich ſtarr an, redeten aber keine Sylbe. Meine Angſt verdoppelte ſich, ich lief davon.“ Der Oertlichkeit nach, ſagt uns der Berichterſtatter, war dies faſt unmöglich. Selbſt wenn ein Liebespaar ſich aus dem bewegten und ſtrahlenden Deutz entfernen und iſoliren wollen, würde es nicht bis hierher gedrun⸗ gen ſein. Ein Offizier hätte doch, ſo nahe der Mord⸗ ſtelle, auf das entſetzliche Geſchrei des letztern Opfers den Degen ziehen müſſen. Und wenn die zarte Situation zu der geputzten Dame an ſeiner Seite ihm Das verbot, ſo würde er pflichtgetreu bei ſeiner Rückkehr nach Deutz davon Anzeige gemacht haben. Vielleicht wäre Schäffer einem verirrten Liebespaar an einem andern Orte begeg⸗ net und hätte in ſeiner unausſprechlichen Verwirrung den Eindruck verwechſelt und verändert. Zu„ſeinem größten Glücke“, wie er ſich ausdrückt, ging grade in dem Augenblicke, als er nach Deutz kam, die fliegende Brücke nach Köln ab. Erſt als er das jenſeitige Ufer gewonnen, ward ihm leichter ums Herz. um 1 Uhr erreichte er ſeine Wohnung.— Die beiden Weiber ſchliefen nicht mehr in ſeiner Stube, aber— ſie waren die ganze Nacht bei ihm. Wenn die gänzlich er⸗ ſchöpfte Natur ihr Recht wollte, traten ſie vor ſein Bett und riſſen ihm die Augen auf. Früh um 6 Uhr ſchon trieb es ihn ins Freie; in einem ländlichen Wirthshauſe, dem Thürmchen, ſtürzte er ein paar Flaſchen Wein aus, um Kraft für den Tag zu ſammeln. Er ward ſo kräftig, daß er noch im Laufe dieſes Morgens ſich nach Deutz hinüberwagte, um zu lauern, ob etwas von der Mordthat ruchbar würde. Da es ganz ſtill war, Alles nur noch vom Jubel über den neuen Landesherrn erfüllt, trieb ihn ein wunderbarer Kitzel, die Wolluſt der Abenteurerluſt, auf den Weg nach Der Pfarrer Josrph Schäffer. 163 der Mordſtelle. Schon war er in der Nähe, als er einige Schiffer am Ufer bemerkte. Seine Angſt rief: die haben die Leichen entdeckt. Er lief eilig nach Deutz zurück. Bei einem ſpätern Geſpräch nach einem Verhör machte Herſtatt die Miene, als bewundere er Schäffer's Muth, ſich da noch nach der Mordſtelle gewagt zu haben. „Nicht wahr“, ſagte er,„wenn Sie an den beiden Wei⸗ bern noch Leben verſpürt hätten, ſo würden Sie das Meſſer noch einmal ergriffen haben?“— Schäffer brach, gleichſam bejahend, in ein grinſendes, abſcheuliches Lä⸗ cheln aus. Als die Leichen wirklich gefunden, zur Schau ausge⸗ ſtellt waren, als Jedermann aufgefodert wurde, ſeine Ver⸗ dachtsgründe, ſeine Muthmaßungen zu äußern, mochte ein neuer entſetzlicher Kampf in ihm aufſteigen. Aber er blieb in dem Vertrauen, daß ſein geiſtlicher Stand ein undurchdringliches Schutzmittel ſei. Der 8. September, Mariä Geburt, iſt ein hoher Feſt⸗ tag in der katholiſchen Kirche.„Meiſter in der Verſtel⸗ lung und Heuchelei, beging Schäffer die Andacht aufs feſtlichſte. Er hält eine hohe Meſſe, und, die Hände, rauchend noch vom Blute zweier Menſchen, wagen es, das Allerheiligſte zu berühren.“ Einer Sage nach hat er der ermordeten Körper er⸗ wähnt und die Gemeinde angerufen, für ſie zu beten. Dem ward widerſprochen, dagegen mit Zuverſicht behaup⸗ tet, daß er ſeine Pfarrkinder aufgefodert, Gott um die Beſſerung eines verſtockten Sünders anzuflehen. Andere verſicherten, daß ſie doch bei der Ceremonie eine unerklär⸗ liche Verwirrung und Zerſtreuung an ihm bemerkt hätten. Am Nachmittag, beim Katechiſiren mit den Kindern, wählte er das Gebot: Du ſollſt nicht tödten! 164 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Es ſpricht Vieles dafür, daß es nicht aus Erkenntniß ſeines Verbrechens, ſondern aus Heuchelei geſchah. Er legte der Jugend in eifriger Ermahnung die ganze Schand⸗ that des Verbrechens ans Herz. Er betheuerte, ſeit der Mordthat jeden Tag gebeich⸗ tet zu haben; nur habe er die große Sünde ſelbſt ver⸗ ſchwiegen, ſich aber angeklagt, ein Verbrechen begangen zu haben, das unter die Reſervalſünden des Biſchofs gehöre.— So viel man nachgeforſcht, man fand nichts, das die Wahrheit ſeiner Ausſage beſtätigte. In den nächſten Tagen athmete er einmal freier auf. Ein Gerücht ging um: Der Mörder, den man entdeckt, ſei in Deutz unter die kaiſerlichen Soldaten gegangen und verſchwunden. Seine Stirn blieb eiſern. Als man einſt in ſeiner Gegenwart die gräßliche Geſchichte mit allen ihren De⸗ tails erzählte und Jemand rief: Gebe Gott, daß der ver⸗ ruchte Thäter bald entdeckt werde! ſtimmte Schäffer, kalt, ohne eine Miene zu verziehen, mit einem: Ach ja! in den Wunſch ein.— Ein eigenes Verhängniß wollte, daß er in jedem Weinhaus, jeder Wirthsſtube, in die er trat, das Zeitungsblatt mit der Beſchreibung der Leichen und der Kleider zuerſt in die Hand nehmen mußte! In ſei⸗ ner eigenen Stube fand man eine Reihefolge von Blät⸗ tern des„Kölniſchen Beobachters“; nur die Nummer mit der Beſchreibung fehlte. Er wollte ſie nicht immer vor Geſicht haben. Die Kiſten mit den Effecten der Ermordeten ſtanden noch immer in ſeinem Zimmer. Auch ſie genirten ihn; er foderte ſeinen Kaplan auf, ſie an ſich zu nehmen, was dieſer verweigerte. Auch dies Factum gibt zu Zweifeln Anlaß. Wußte der Kaplan um die frühere Anweſenheit der beiden Frauen, oder unter welchem Vorwand ſtellte et N⸗ er⸗ it, nit den Der Pfarrer Joseph Schäffer. 165 er an ihn die Auffoderung, da in dem alten Kloſter doch Raumes genug war. Am 11. September, dem Tage, wo die in Fäulniß übergehenden Körper beerdigt wurden, hatte Schäffer die Dreiſtigkeit, den Wirth Kilian außzuſodern, mit ihm nach 1 Deutz zu gehen, um doch auch die Leichen zu ſehen;— 4 man muthmaßt: wenn Kilian, bei dem ſie früher ge⸗ wohnt, ſie erkennen ſollte, den Erſchrockenen zu ſpielen und ſich vielleicht officiell gedrungen zu fühlen, nach ih⸗ rer Vaterſtadt zu ſchreiben und ihren Tod zu melden. Eine gewagte Komödie, die nur aus ſeiner Geiſtesver⸗ wirrung entſprungen ſein konnte. Beide fanden die Weiber aber ſchon beerdigt, und es iſt möglich, daß auch Schäffer wußte, daß er zu ſpät komme. Demnach wäre es nur ein Spiel geweſen, um vor Kilian den Un⸗ ſchuldigen zu ſpielen. 4 Am Tage vor der Verhaftung bekam er Wind. Das Geheimniß der Nachforſchung war durch die Mauer des. Polizeigebäudes geſchwitzt; ſein eigener Kaplan brachte ihm die Nachricht, es ſei ermittelt, daß der Mörder ein Geiſt⸗ licher wäre. Keil habe geſchworen, binnen 24 Stunden ihn in ſeinem Netz zu haben. Schäffer floh auch da nicht. Er hatte kein Geld, und hätte nicht gewußt wo⸗ hin. Aber ſo felſenfeſt war das Vertrauen auf die Un⸗ antaſtbarkeit ſeines Standes, daß er nicht einmal den 6 braunen, mit Blut gefärbten Rock verſchwinden ließ. 4 Der Freitag war für ihn ein Tag der unbeſchreibli⸗ 3 chen Angſt. Ohne Eſſen und Trinken zu ſich zu nehmen, ſchwärmte er umher, war nirgends ruhig, lief über die. Stadtwälle, hielt die Abendandacht halb außer ſich und 1 — ward in Verhaft gebracht. 166 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Dies war ſein Bekenntniß, wie geſagt nicht das der erſten Nacht, ſondern mehrer Verhöre, in Verbindung mit andern Ermittelungen. Aber die Hauptſache war fort⸗ gewälzt. Keil und Herſtatt erwarteten, daß er in Reue und Schmerz über das Vergangene zerfließen werde. Aber er blieb kalt, hart und gefühllos. Es heißt:„Kein Fünk⸗ chen Reue war ihm abzugewinnen. Gleichgültig erwähnte er der Ermordeten. Wo man auch im verwahrloſeſten Herzen ein menſchliches Wort gehört haben würde, ließ er nur Selbſtſucht, Tücke und Bosheit durchſchimmern. Er ſchien nur zu bedauern, daß der Biſchof nicht früher abgereiſt war, daß er die Weiber nicht an einen emtfern⸗ 1 tern Ort führen, dort ermorden können, um ſo dem Auge der Juſtiz zu entgehen.“ Er ſchien für keine andere Sorge und Angſt empfänglich, als daß er doch entdeckt worden. Ja die Sache kam ihm ſo unbegreiflich vor, daß man ihm auf die Spur kommen können, daß er zu Herſtatt ausrief:„Sagen Sie, wie haben Sie nur das Alles aus⸗ forſchen können?“ Herſtatt erwiderte ernſt:„Das iſt ein Werk der Vorſehung.“— Zum erſten Mal ſchien der Verhaftete in anderer Art ergriffen:„Ja“, ſeufzte er aus tiefſter Bruſt,„ja, wenn man ſolche Dinge erlebt, dann muß man wol an eine Vorſehung glauben.“ Noch hatten Viele gezweifelt; ſie wollten zweifeln, weil die Wahrheit für die frommen Gemüther zu entſetz⸗ lich war. Jetzt konnten ſie nicht mehr zweifeln. Um ſo furchtbarer ward die Erbitterung gegen ihn. Schwarz wie er war, malte man ihn noch ſchwärzer. Man ſuchte nach allen möglichen Sünden und Verbrechen, die er frü⸗ her, in ſeiner Jugend ſchon, begangen haben könnte. Man machte ihn zum Schüler und Freund des be⸗ rüchtigten Eulogius Schneider, deſſen blutiges An⸗ er t — nd ber n nte en eß er n⸗ ge ge an 167 denken noch friſch am Rheine lebte. Das Gerücht hat ſich als grundlos erwieſen, aber es war das, welches den Gefangenen am ſchwerſten kränkte. Er hatte allerdings den Freiheitsideen, auch als ſie ſchon in blutigen Taumel übergingen, gehuldigt, wie wir ſpäter ſehen werden; Eu⸗ logius Schneider aber, heißt es in einem Bericht, brauchte zu ſeinen Werkzeugen beſſere Köpfe und muthigere Cha⸗ raktere. Schäffer ſchloß ſich nur Dem an, was gilt und ſolange es Vortheil und Ehre brachte. Begreiflicherweiſe war die klerikale Partei am erbit⸗ tertſten. Sie hatte nicht die Macht, das Anſehen von heut; war ſie doch eben erſt aus dem Strudel der Re⸗ volution aufgetaucht, ſie mußte noch den neuen Macht⸗ habern dankbar ſein, welche aus ihr aufgewachſen. Aber ihr Beſtreben, ſich von dem Verruchten loszumachen und ihn von dem durch ihn verletzten Corpus zu trennen, war natürlich. So ſuchte man zu deduciren, daß er gar nicht als geweihter Prieſter zu betrachten wäre, weil er zur erſten Revolutionszeit von einem franzöſiſchen Biſchof geweiht worden, welcher den bürgerlichen Eid geleiſtet, alſo nicht im Sinne der Kirche als dazu befähigt ange⸗ ſehen worden. Aber die Revolution und ihre Nachfolger hatten ja geſiegt, und wenn dieſer eine Prieſter an der Kupfergaßkirche angetaſtet ward, traf es weiter— dahin, wohin man nicht greifen durfte. Schäffer machte von ſeinem Gefängniß aus auch mehre ſchriftliche Bekenntniſſe ſeiner Schuld. So ſchrieb er an einen Kaufmann in Köln, der ihn mit Wohlthaten über⸗ häüft:„Verflucht ſei die Stunde, wo die That verübt worden; bitten Sie Gott, daß er mir in dem heftigen Kampfe Beharrlichkeit gebe, damit ich nicht falle.(1)“ An ſeinen Biſchof ſchrieb er einen Brief, der die Gläu⸗ bigen beſonders erbitterte, weil er es„wagte, den ſchwer Der Pfarrer Joseph Schäffer. 168 Der Pfarrer Joseph Schäffer. beleidigten Biſchof um Schutz anzugehen, ſeine Sache, die Sache eines von der Menſchheit verſtoßenen, ehrloſen Mörders zur Sache der Kirche und Geiſtlichkeit machen zu wollen, als ob Der, der Gottes heiligſtes Geſetz ſo ab⸗ ſcheulich mit Füßen trat, noch Anſpruch machen könnte, dem Stande anzugehören, der Gottes Geſetz aufrecht zu erhalten ſich bemüht.“ Wir theilen den Brief, zur Cha⸗ raktriſtik des Mannes, in dem danach wol nichts von den vere poenitentibus zu erblicken iſt, und, in Bezug auf ein ſpäteres Factum, als einen Beleg ſeiner wohl⸗ überdachten Selbſtanklage, mit: „Mit zitternder Hand ſchreibe ich in dieſem unglück⸗ lichen Augenblick, in dieſer meiner betrübten Lage an Sie, mein Wohlthäter. Ich will, um Ihr blutendes Herz nicht noch mehr zu verwunden, von der leider Gottes geſche⸗ henen Handlung keine Meldung thun. Der größte Sün⸗ der, der je auf Erden exiſtirte, wirft ſich Ihnen reumüthig zu Füßen, und bittet um Gnade und Vergebung. Deus peccatoribus vere poenitentibus remittit, nec Re- verentia vestra mihi peccatum meum tam grave et usque huc inauditum remittere recusabit.“ „Mein eigenes Ich, der Verluſt meiner Pfarrei, der Fall und Sturz meiner Familie, die Trauer meiner Freunde und Bekannten ſchmerzt mich zwar und geſtattet mir kei⸗ nen ruhigen Augenblick; die Beleidigung, die ich Ihnen, das Aergerniß, das ich durch meine unverzeihliche Hand⸗ lung dem ganzen Clergé zugefügt, dieſes, dieſes zerreißt meine Seerle und bringt mich noch, wenn mir der allmäch⸗ tige Gott nicht beiſteht, zur Verzweiflung. Ich rufe zwar täglich und ſtündlich mit dem verlorenen Sohne: Pater peccavi, in coelum et coram te, et non sum dignus vocari filius tuus. Doch was mich noch tröſtet, iſt dieſes: daß Gott nicht will den gänzlichen che, oſen chen nte, t zu Cha⸗ zug ohl⸗ üc⸗ Sie, ſicht ſche⸗ zün⸗ thig eus Re- e et der nde fei⸗ en, d⸗ eißt ich⸗ ufe ne 00 och hen Der Pfarrer Joseph Schäffer. 169 Untergang und das völlige Verderben des Sünders, ſon⸗ dern daß er Buße thue und lebe.“ „Ich will und muß mich zwar der Gerechtigkeit und ihren Geſetzen unterwerfen, was dieſe über mich verhän⸗ gen werden; allein könnten Sie, hochwürdigſter Biſchof! durch Ihre mächtige Fürſprache bei der Regierung und bei dem erſten Conſul es nicht dahin bringen, damit mir Gnade widerfahre und keine öffentliche Strafe über mich verhängt würde, daß die Todesſtrafe, die ich zehnmal verdient habe, in eine andere umgeändert würde.“ „Ich empfehle mich jetzt mehr als jemals in Ihr from⸗ mes Gebet, damit der Allmächtige mir in dieſem trauri⸗ gen Augenblicke, in gegenwärtigem ſchwerem Kampfe bei⸗ ſtehe und mir Standhaftigkeit verleihe, damit ich nicht in den ſchweren Verſuchungen, denen jeder Sterbliche in ſolchen Umſtänden ausgeſetzt iſt, unterliege. Ich zähle, wiewol ich es nicht würdig bin, auf Ihre väterliche Hülfe, und vertraue nebſt Gott, der mich bis dahin noch nicht gänzlich verlaſſen hat, auf Ihren Beiſtand und verharre bis ans Ende, Ihr ganz ergebenſter unwürdiger G. J. Schäffer.“ Schäffer hat noch viel mehr geſchrieben, er fing ſeine eigne Biographie zu ſchreiben an, er dichtete auch. Da⸗ von nachher. Schon Anfang October hatte Keil die Pro⸗ cedur in die Hände des Directors der Anklagegeſchwore⸗ nen übergeben. Dieſer ließ am 7. October Nachmittags den Inquiſiten in das Palais des Gerichts bringen. Keil hatte ihm früher verſprochen, er ſolle den Augen des Volks nicht ausgeſetzt werden. Die Gendarmen wußten von dieſem Verſprechen nichts. Sein Bitten, Flehen, Wei⸗ nen half nichts. Selbſt den Mantel, den ihm der mit⸗ leidige Concierge leihen wollte, ließen die Gendarmen als vorſchriftswidrig nicht zu. So ward der Stadtpfarrer XX. 8 170 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Schäffer von der Kupfergaſſe, die Hände gefeſſelt mit eiſernen Schrauben, bei ungeheurem Zuſammenlauf des Volks durch einen großen Theil der Stadt geführt. Er ſah todtenbleich aus, man kannte ihn kaum wieder. Zum zweiten Mal vor Gericht bekannte hier Schäffer alle Umſtände des Mordes, aber auch hier gab er kein anderes Motiv an, als: die Unmöglichkeit, die zwei Wei⸗ ber länger ernähren zu können. Es war Niemand in Köln, der nicht andere Vermu⸗ thungen hatte. Jeder ſagte vielmehr: Darum ſchafft man nicht zwei Menſchen aus der Welt(gegen Alten⸗ theilsbeſitzer und emeritirte Beamte iſt es von ihren Nach⸗ folgern leider oft genug geſchehen), noch weniger, wenn man eine einträgliche Stelle hat, die eine ganze Familie ernäh⸗ ren könnte; zu großen Schandthaten gehören auch große, mächtige Motive. Da ließ Schäffer eines Tages Keil und ſeinen erſten Ankläger Herſtatt rufen und eröffnete ihnen: Da es ihn gedrängt, ſeinem Beichtvater die wahren Motive des Mordes offen darzulegen, ſo glaube er die Pflicht zu haben, dies Geheimniß auch in ihre Hände zu legen, jedoch unter dem Verſprechen, daß ſie bis nach ſeinem Tode das heiligſte Stillſchweigen darüber beobachteten. Sie gaben ihm das Wort. Die Mittheilung lautete im Weſentlichen aber ſo: „Ich ſaß in Frankreich während des Schreckensſyſtems mit mehren verfolgten Prieſtern“, hob er an.„Hier lernte ich die Aelteſte der beiden Ermordeten kennen. Meine Lage rührte ſie, ſie zeigte mir die zärtlichſte Theilnahme, und unterſtützte mich auf jede Art. Dieſes edle Beneh⸗ men nahm mich für ſie ein. Ich glaubte ihre Wohl⸗ thaten in Etwas vergelten zu müſſen und ſchloß mit ihr— es iſt jetzt beinahe ſieben Jahre— durch einen Privat⸗ ftr kein Wei⸗ m hfft lten⸗ lach⸗ man näh⸗ wße, rſten ihn des t gen, nem eten⸗ im tems ernte Neint hu, neh⸗ ohl⸗ t— wat⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 171 contract eine heimliche Ehe, weder vor Prieſter noch vor Municipalität. Das Weib folgte mir in meine Pfarre im Elſaß und war großmüthig genug, ſeine ganze Habe, Alles, was es beſaß, mit mir zu theilen. Ich nahm ſpä⸗ terhin auch die jüngere Schweſter zu mir, und ſie ging mir mit Haus- und Gartenarbeit an die Hand. Treu und redlich hingen ſie Beide an mir. Sie wollten ſich nicht von mir trennen und folgten mir gegen meinen Willen in mein Vaterland. Los zu ſein einer verhaßten Verbindung, die mich— wenn ſie je entdeckt wurde— um Ehre, Stelle und Glück bringen mußte, entſchloß ich mich, die Aelteſte zu morden. Schmerzhafter war es mir, die Jüngere zu erwürgen; aber ich dachte, es iſt beſſer, auch ſie zu opfern, als entdeckt zu werden.“ Vor dieſem Bekenntniß hatte Schäffer oftmals Keil betheuert: er habe nie ein Mädchen berührt. Dieſe Be⸗ theuerung wiederholte er noch einmal, nachdem er zum Tode verurtheilt war. Jenes Bekenntniß blieb aber nicht ſein letztes, obwol man annehmen darf, daß es unter allen ſeinen Ausſagen die iſt, welche ſich der Wahrheit am meiſten nähern dürfte. Er leugnete ſpäter, wie ge⸗ ſagt, ſowol daß er je ein Mädchen berührt, als auch die heimliche Ehe. Auf eine Ermittelung der Wahrheit die⸗ ſer Behauptungen kam es den Gerichten nicht an. An⸗ geführt aber wird von dem ungenannten Verfaſſer einer größtentheils aus den Acten entnommenen Erzählung ſeines Prozeſſes(wahrſcheinlich eines Klerikers, der ſei⸗ nen Stand vertheidigen wollte), daß er ein Feind des Cölibats geweſen ſei; denn man habe unter ſeinen Schrif⸗ ten mehre Abhandlungen für die Prieſterehe gefunden, mehre ungedruckte Skizzen über denſelben Gegenſtand, ein Gedicht: An meine Zukünftige, und mehre nicht unzwei⸗ deutige Gedichte, die verwandte Themata behandelten. 8* 172 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Um die Zeit hieß es, Schäffer habe beim erſten Con⸗ ſul ein Gnadengeſuch eingereicht. Dies iſt nicht geſchehen; dagegen hatte der Director der Anklagegeſchworenen an den Staatsrath Portalis, der dem Cultus im ganzen franzöſiſchen Reiche vorſtand, ein Schreiben gerichtet, welches über die ganze Procedur Nachricht gab, vielleicht mit der ungeſchriebenen Frage: Ob in dieſem außer⸗ ordentlichen Falle Rückſichten zu nehmen nöthig wäre? Portalis erwiderte:„Verbrechen wie dieſes müſſen nach der Strenge der Geſetze geahndet werden. Schäffer darf ſich nicht ſchmeicheln, als Geiſtlicher vom erſten Conſul Gnade zu erhalten.“ Die Anklagegeſchwornen in Köln ſprachen am 29. Ven⸗ demiaire(22. October) unter Vorſitz des Bürger Hilgers, wie er in der überkommenen Kanzleiſprache der unter⸗ gehenden franzöſiſchen Republik noch genannt werden mußte, des ehemaligen Bürgermeiſters der freien Reichs⸗ ſtadt Köln, nach kurzer Friſt die Formel aus: Die An⸗ klage hat ſtatt. Die Criminalaſſiſen fanden aber nicht in Köln, ſon⸗ dern in Aachen ſtatt. Dorthin mußte Schäffer gebracht werden. In der Zwiſchenzeit beſchäftigte er ſich damit, ſeine Memviren zu ſchreiben. Es hatte damit aber eine eigene Bewandtniß. Es war nicht Drang des Herzens, ſich als Sünder durch eine offene Beichte auch vor dem Publicum darzuſtellen, wie er war, ſondern— Schulden damit zu bezahlen! Der Concierge des Gefängniſſes, Lommerz, hatte ihn mit Speiſe und Trank unterhalten, ihm kleine Geſchenke gemacht; ſpäter bezahlte er für ihn auch noch die Chaiſe, in der er nach Aachen fuhr, und — —— Con⸗ ehen; nan unzen ichtet, leicht ußer⸗ wire? nach darf onſul Ven⸗ lgers, unter⸗ verden eichs⸗ An⸗ ſon⸗ bracht anit, eine rzen, dem uden ſiſſes, alten, r ihn und Der Pfarrer Joseph Schäffer. 173 gab ihm noch baares Geld mit. Dafür überließ oder verkaufte ihm Schäffer ſeine Memoiren, auf welche das Publicum ſchon ſo begierig war, daß es den Tag des Erſcheinens kaum erwarten konnte. Dies Geſchäft hätte dem Werth der Memoiren kei⸗ nen Eintrag gethan, wenn dieſelben nur überhaupt einen Werth, nämlich den der Wahrheit, gehabt hätten. Sie liegen uns vor, nicht bis zu Ende geführt, bieten aber nur ein trauriges Bild nicht menſchlicher Verworfenheit, ſondern jener eklen Eitelkeit, durch die ein Sünder noch mit ſich ſelbſt cokettirt, und in den feierlichſten Stunden ſeines Lebens, ſtatt auf die Ewigkeit ſich vorzubereiten, ſich ſchmückt und ſchminkt, um bei ſeinem letzten Gange vor der Welt weniger ſchlecht, vielleicht noch intereſſant zu erſcheinen. Richts von Bekenntniß in den achtzig ge⸗ druckten Seiten; nur der Ausdruck der Reue, keine wahr⸗ hafte, noch weniger Zerknirſchung; die ganze Arbeit ein ſortgeſetztes Schönthun mit ſich, mit den Perſonen, mit den Meinungen, die gelten; ein Verſuch, in ſentimen⸗ taler Stiliſtik hier und da eine weichgeſchaffene Seele zu berücken, eine Thräne des Mitgefühls ihr zu ent⸗ locken; aber ein gänzliches Hinweggehen über Das, worauf es ankommt, und ein Hinüberſchlüpfen und Gleiten über die Nachtſeite. Er kam in der Arbeit nicht bis dahin; mit dieſer Präparation wäre er auch nicht im Stande ge⸗ weſen, die ſchwarze That zu ſchildern. Die trockene, blanke Darſtellung wäre ſo abgefallen gegen das Voran⸗ gehende, daß die Heuchelei Jedem in die Augen geſprun⸗ gen wäre. Eine geſchmückte Darſtellung, der Verſuch, die That pſychologiſch aus einer Umdüſterung des Ge⸗ müths, einem momentanen Wahnſinn zu erklären, dazu fehlte dem mittelmäßigen Menſchen die ſchöpferiſche Kraft. Er konnte ſich im gewöhnlichen Leben eben nur über dem 174 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Waſſer halten, um durch Künſte, Phraſen, ſeine Erbärm⸗ lichkeit zu verſtecken, die Aufmerkſamkeit auf Nebendinge lenkend; ſelbſt heraustreten durfte er nie. Daher ſpielt er wol auf die That an, aber es iſt ein matt⸗ſüßes, elegiſches Spiel, was eben keine andere Wirkung hat, als daß man ſich fragt, wie war der Schwächling im Stande, den Doppelmord zu begehen?— Lobenswerth iſt, daß der Berichterſtatter, der ganz im Sinne des Klerus ſpricht und offenbar mit der Anſicht ans Werk ging, dieſen rein darzuſtellen, nicht allein nichts zur Beſchönigung des Verbrechers ſelbſt thut, ſondern auch nicht den Verſuch macht, ihn allein durch eine dämoniſche Einwirkung fal⸗ len zu laſſen. Die Selbſtbiographie fängt mit folgender Stil⸗ probe an: „Schon oft hatte ich mir vorgenommen, meine Lebens⸗ beſchreibung zu entwerfen, denn ich glaubte bisher immer, daß ſie Stellen enthielte, die werth wären, von dem nach⸗ denkenden Leſer gekannt und geprüft zu werden, Stellen, die dem ohne Freunde, ohne Schutz in der Irre wandern⸗ den Jünglinge zum Beiſpiel dienen könnten; aber jedes⸗ mal mußte ein Umſtand dazwiſchen treten, und mein Vor⸗ haben verhindern, vielleicht darum verhindern, weil es über mich verhängt war, daß ich ſie dereinſt abgeſondert von der übrigen Welt, innerhalb den düſtern Mauern eines ſchauerlichen Gefängniſſes, nach Vollbringung einer ent⸗ ſetzlichen That, in einer beiſpiellos ſchrecklichen Seelenſtim⸗ mung, ſchwebend am Rande eines fürchterlichen Todes, allen Generationen zur Warnung, zur Lehre ſchreiben ſollte.— Es gibt der Unglücklichen unter dieſem Monde ärm⸗ inge pielt ßes, „alö ande, duß richt rein des ſuch fal⸗ Stil ens⸗ met, ach⸗ llen, en⸗ des⸗ or⸗ über von ines ent⸗ ſim⸗ des, ben nde Der Pfarrer Joseph Schäffer. 175 gar viele, des Jammers iſt auf der Welt kein Maß; aber ich habe mehr gelitten als alle die Unglücklichen, mein Jammer überſchreitet alle Grenzen.“ Der„ohne Freunde und Schutz in der Irre wan⸗ dernde Jüngling“ wird ſich umſonſt in dem Folgenden nach Dem umſehen, was dieſer ſalbungsvolle, feierliche Eingang verheißt. Schäffer war in Ahrweiler im Ahrthale geboren, wann ſagt er nicht. Sein Vater war in kurfürſtlich kölniſchen Dienſten. Für ſeine Brüder fand ſich eine Anſtellung. „Für mich“— um ihn in ſeinem Pathos kennen zu ler⸗ nen, wörtlich ſeine Angabe,—„für mich konnte nicht geſorgt werden. Mein Pfad ſollte nicht durch eine gleiche Ebene einem geräuſchloſen, aber glücklichen Ziele entgegen⸗ gehen; ich ſollte in eine Wildniß geſchleudert werden, auf gefahrvollen Klippen und an ſchwindelnden Abgründen hinwandeln.“ Nachdem er in der Schule und in Köln bei einigen Profeſſoren ſeine erſte Bildung erhalten, ging er auf die neugeſtiftete Univerſität Bonn, und„nach un⸗ endlicher Mühe“ kam er zu dem Entſchluſſe, Theologie zu ſtudiren. Da die Subſiſtenzmittel ihm ausgingen, mußte er indeß von der Univerſität wieder nach Hauſe kehren und„ward ſein eigener Profeſſor“.— Zwei Wege zeigten ſich ihm: der Weltprieſterſtand und ein klöſter⸗ liches Leben“. Für letzteres hatte er„Anrathungsgründe, wie wenige junge Theologen“, nämlich drei Oheime, wovon der eine Kellermeiſter, der andere Subprior, der dritte Novizenmeiſter, in Reinfeld, Brünn und Heiſter⸗ bach(der jetzt zerſtörten maleriſchen Ruine) war. Aber die Einſamkeit des Kloſterlebens behagte ihm nicht; ſein böſer Stern wies ihn in die Welt, in die Irre—„ich wollte genießen, ich wollte glänzen.“ Mangel und Armuth zu Hauſe. Der„arme, auf⸗ 176 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ſichtsloſe Theolog“ ward durch ein Weltereigniß aus len ſeiner ſchwankenden Lage gehoben— die franzöſiſche Re⸗ vo volution. Ein großer Theil der franzöſiſchen Geiſtlichkeit ge hatte ihre Heerde, ihre Sitze verlaſſen. Das Volk ſchritt u zu neuen Wahlen, aber es fehlte an Geiſtlichen. Biſchöfe aus dem Elſaß und Lothringen, wo die deutſche Sprache ſich erhalten, erließen dringende Sendſchreiben an ver⸗ ſchiedene deutſche Univerſitäten, ihnen Theologen und Prieſter zu ſchicken.„Groß iſt bei uns die Ernte“, hieß 9 es darin,„aber der Schnitter ſind wenige“ Um„mit⸗ 6 zuarbeiten im Weinberge des Herrn“, um„dem unglück⸗ li lichen Volke, das ohne Hirten in der Irre ging, Vater, Prieſter, Seelſorger zu ſein und mit chriſtlichem Unter⸗„ richte beizuſpringen“, verbunden mit der Ausſicht auf ein 9 verſprochenes„reichliches Auskommen“, entſchloß ſich auch Schäffer zu der„mühſamen Reiſe in das Fran⸗ d zöſiſche“. Genug, Schäffer entſchloß ſich nach manchen Be⸗ denken; er wollte, wie er ſelbſt offen an anderer Stelle einräumt,„ſein Glück ſuchen“ und reiſte 1791 nach Straßburg. Er traf dort einen ältern Freund, der ſich ſeiner annahm; es ſah aber im Uebrigen nicht Alles ſo aus, wie er erwartet. Theils waren ſchon deutſche Geiſt⸗ liche in Menge da, um die Lücken zu füllen, theils wüthete der fürchterlichſte Meinungskrieg zwiſchen den beiden Parteien unter den Geiſtlichen, von denen die eine es für ein Verbrechen hielt, den Bürgereid zu leiſten, die andere die Weigerung des Eides ebenſo heftig ver⸗ dammte. Selbſt, wie er vorgibt,„hin⸗ und hergetrieben in den Fluten der Ungewißheit“, verſank er in eine„un⸗ vertilgbare Schwermuth“ und„Schlaf⸗ und Eßluſt“ verließ ihn. Da riß ihn ein Freund in der Noth aus dem Di⸗ — — — X Der Pfarrer Joseph Schäfftr. 177 lemma. Ein junger, reicher Kaufmann aus Hamburg bot ihm, den er auf der Reiſe nach Straßburg kennen gelernt, an, mit ihm eine große Reiſe nach der Schweiz und Italien zu machen. Schäffer nahm es mit Freuden an, theils des herrlichen Vergnügens und der zu gewin⸗ nenden Kenntniſſe wegen, theils um deswillen, weil in⸗ zwiſchen der Streit beigelegt ſei und vielleicht ſeine Zweifel überwunden wären. Wir erhalten nun eine Reiſebeſchreibung durch die Schweiz und Oberitalien, Entzückungen über Gottes wunderbare Natur, die kind⸗ liche Einfalt des Naturvolks der Schweiz, die Schil⸗ derung eines Sturmes auf dem Vierwaldſtädterſee, bei dem Gottes ſichtbare Fürſorge den künftigen Pfarrer der Muttergotteskirche in der Kupfergaſſe bewahrt hat, Alles mit moraliſchen Betrachtungen zu Nutz und Frommen der Leſer und mit Floskeln untermiſcht, wie folgende: „Im Dunkel der ſtürmiſchen Nacht erblickten auf einmal die Schiffer in der Ferne den Schein eines Lichtes. O, was war uns damals dieſer ſchwache, verlorene Strahl werth! Werther als alle ſtrahlenden Diamanten auf dem Turbane des Mogols.“ Rührender klingt es, wenn er die hohe Alpennatur ſchildern möchte und ausruft:„Wie wäre es mir jetzt in dieſer Seelenſtimmung, in dieſem ſchauerlichen Kerker möglich, das Gemälde der romantiſch ſchönen Gegend zu malen!“ Er klimmt über den Schnee des St.⸗Gotthard, was damals allerdings noch gefährlich war; aber mit Em⸗ phaſe ruft er aus:„Wanderer nach Italien, der du hier einſt verweilen wirſt, gedenke, daß auch hier der unglück⸗ liche Schäffer raſtete; er ſah die gefahrvollen Felſenwege vor ſich, überſtieg ſie, aber Das— das war nicht der letzte Abgrund, an dem er glücklich hinüberkam;— ferne, ferne, als er längſt ſchon dieſe und manche andere Gefahr 8** 178 Der Pfarrer Joseph Schäffer. hinter ſich gelaſſen hatte, kaum mehr ihrer gedachte, da wandelte er an einem unſichtbaren Abgrunde, und fiel— und war ewig verloren!“ Von Mailands Herrlichkeiten erregt keine ſo ſeine Bewunderung als die„mit Gold und Silber ſtarrende Kapelle des heiligen Borromäus“ unter dem Dom: „Heilige Andacht ergriff mich in ihr, ich war außer mir.“ Sieben Tage Seligkeit in Mailand. Aber„eine un⸗ ſichtbare Hand ſchleuderte ihn wieder von der Zinne der Zufriedenheit, wo er Vergnügen und Ruhe genoß, in den tiefſten Abgrund“. Sie wollten nach Florenz. Da klagte ſein Gönner, der junge Kaufmann, eines Abends über Unwohlſein und ſpie Blut. Er achtete nicht darauf. Die Reiſenden legten ſich in ihr Bett, jeder hatte ein beſonderes Zimmer. Der Kaufmann kam am Morgen nicht zum Frühſtück; er öffnete nicht beim Klopfen, auch nicht beim Hämmern und Lärmen. Der Wirth läßt die Thür ſprengen. Sein Freund und Gönner, die Ausſicht ſeiner Zukunft, ſein Troſt in der Fremde, liegt in ſeinem Blute ſchwimmend. Der hinzugerufene Arzt erklärt es für einen Blutſturz; er iſt todt. Wie bedenklich auch dies Abenteuer, vom Munde eines doppelten Mörders berichtet, klingt, ſo liegt doch kein anderer Grund vor, einen Verdacht auf ihn zurück⸗ zuwerfen. Er hätte nicht nöthig gehabt, es zu erzählen, und in der Unterſuchung ſcheint die Sache gar nicht zur Sprache gekommen zu ſein. Aus ſeiner troſtloſen Lage, ohne Geld, Freunde, Kenntniß der Sprache, riß Schäffern zuerſt der Wirth, der ein freundlicher Mann war und lateiniſch ſprach; er verſchaffte ihm für Weniges eine Retourchaiſe nach der Schweiz, dann ſchafften ihn ebenſo gutmüthige ſchweizer Kaufleute durch ihre großmüthige Unterſtützung nach — ds ein gen uch die icht em e nde och ick⸗ len, zur nde, th, er der izet ach Der Pfarrer Joseph Schäffer. 179 Straßburg zurück. Ueberall waltete Gottes ſichtbare Für⸗ ſorge für ihn, und überall läßt er durch die Zeilen leſen, daß ſeine Beſcheidenheit, Liebenswürdigkeit, Kenntniſſe die Herzen der Menſchen für ihn eingenommen. In Straßburg wieder, war er zwar ohne Geld, aber ſeine Gewiſſenszweifel waren geſchwunden, denn der Got⸗ tesdienſt trat wieder in ſeinen Glanz zurück, und er blieb auf die Meinung eines Geiſtlichen im Amt: daß er ohne Bedenken den Weg der übrigen Geiſtlichkeit des Elſaſſes einſchlagen dürfe und für ſeine Seele keine Gefahr zu befürchten habe. Er beſtand vor der biſchöflichen Com⸗ miſſion ein ſcharfes Examen, trat ins Seminar und fand hier einen zärtlichen, warmen, den beſten Freund ſeines Herzens— den nachmaligen Pfarrer Averdonk,— ein „Mann von großen Talenten, ein großer Redner, Phi⸗ loſoph und Dichter“.—„Inniger konnten nie Sterb⸗ liche aneinander hangen, keine Freundſchaft vollkomme⸗ ner, keine Harmonie der Meinungen größer als unter uns Beiden ſein.“ Er will nun mit ſo anhaltendem Fleiße gearbeitet haben, wie kein anderer Seminariſt, was von Denen, die ſein herumvagirendes Wirthshausleben in Köln ge⸗ ſehen, ſtark bezweifelt wird. Nachdem er ſchon in Köln die Tonſur, die vier untern Weihen erhalten, empfing er in Straßburg nach einem Examen, wo er„ſo gut be⸗ ſtand, daß er allgemeinen Beifall einerntete“, das Sub⸗ diakonat. Sein Freund Averdonk erhielt eine Stellung auf dem Lande und ein anderer Freund einen Ruf nach Wien, wodutch er ſich im Seminar ſehr einſam fühlte. Er machte damals„eine Bemerkung, die er nachher mit jedem Tage Gelegenheit hatte beſtätigt zu finden, daß der Sterbliche nicht für dauerhaftes Glück, für ununter⸗ 180 Der Pfarrer Joseph Schäffer. brochene Freuden geſchaffen iſt, daß die Blumen nur geh blühen, um zu verwelken, daß die Thränen der Wiege Un nur erſt im Grabe abgetrocknet werden.“ er Bald erhielt er auch das Presbyteriat, ward Kaplan r an der Pfarrkirche St.⸗Magdalena in Straßburg,„ver⸗ E ſah dieſe Stelle mit Ruhm; ſeine Predigten fanden all⸗ A gemeinen Beifall, ſeine Beichtkinder liebten ihn.“ Von nun an iſt ſein Leben, nach ſeiner Schilderung, n überhaupt eine Reihe von Geliebt- und Geachtetſein und de Seligkeit in der Erfüllung ſeines Berufs. Er ward zum ſch Kaplan eines kränklichen Pfarrers aufs Land berufen. u Er mußte arbeiten, ſchwer, viel; aber er fühlte nicht die ve Arbeit, er war ja in der herrlichen Landluft, ſein Freund l Averdonk in der Nähe,— ſie brachten in unſchuldigen n Vergnügungen den größten Theil ihrer Zeit hin— und — er war ohne Gewiſſensangſt. 5 Nun kam die„glücklichſte Epoche ſeines Lebens“. 1 Wo Averdonk erſter Kaplan iſt, ſtirbt plötzlich der zweite ſ Kaplan. Schäffer folgt der dringenden Freundesbitte, ſich um die Stelle zu bewerben, ſie anzunehmen. Es war „ein ſchöner Landflecken mitten in einem romantiſchen Gebirge. Kein mürriſcher Pfarrer, lauter gute, frohe,( liebenswürdige Menſchen; Alles Seligkeit, als Averdonk, vermöge ſeines Genius eine benachbarte Gemeinde ſo entzückt, daß ſie ihn zum Seelſorger wählt.“ Er war „ehrgeizig und— Menſchenfreund genug“, um dem Rufe zu folgen. Unerſetzbarer Verluſt. Melancholie! Da, nach zehn Monaten, ein Brief Averdonk's: In ſeiner Nähe iſt eine Pfarrei erledigt; er will dahin wirken, daß Schäffer gewählt werde. Deputirte dieſer Gemeinde hören ihn in ſeiner Kaplanei predigen, ſind entzückt, einen ſolchen Pfarrer zu gewinnen; ſie laſſen ihn wählen, er wird ab⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 181 geholt,„für ſein ganzes künftiges Leben iſt geſorgt“.— Unter„den ſeligſten Phantaſien über ſeine Zukunft“ reiſt er in der Chaiſe ab. Freudenthränen am Buſen ſeines Freundes, der ihn empfängt. Jung und Alt auf den Beinen, Stammeln des Dankes.— Hier endlich eine Aeußerung, die wie etwas mehr klingt als Heuchelei: „Wenn ich über mich ſelbſt, mein vergangenes Leben nachdenke, ſo finde ich allenthalben die Hand eines Freun⸗ des, die mich erhebt, die mich rettet. Ich ſchien auser⸗ ſehen zu ſein, mehr als jeder Andere, nur durch fremde Unterſtützung zu ſteigen und aufrecht zu ſtehen; aber kaum verließ mich ſein hülfreicher Stab, kaum befand ich mich allein, mir ſelbſt überlaſſen, ſo war auch der Augenblick meines Verderbens nahe.“ „Zwei volle Jahre vergingen und ich genoß Ruhe und Frieden“, fährt er fort, erzählt aber gar nichts von die⸗ ſen zwei Jahren, von 1792— 94. Von den Gründen ſpäter. Da verdorrte die Hand, die ihn aufrichtete, der Freund, bei dem er allein Troſt, Rath, Hülfe fand,— Averdonk ſtarb, noch nicht volle 30 Jahre alt, beweint von ſeiner Gemeinde und Allen, die ihn kannten. Wieder Gelegenheit zu einer Tirade:„O, wäre aus ſeinem Grabe damals ein weiſſagender Genius emporgeſtiegen und hätte mir zugeflüſtert: Unglückſeligſter der Sterblichen, noch wird kein Decennium im Zeitenmeere verſunken ſein, ſo wird die ſchändlichſte aller Thaten von dir verübt, ſo wirſt du als zwiefacher Mörder zum Blutgerüſt geſchleppt werden; hinab würde ich mich geſtürzt haben in Aver⸗ donk's Grab, und glücklich mich geprieſen haben, an ſei⸗ ner Seite zu vermodern.“ Zwei Monate nachher ward er in Folge der vorge⸗ ſchrittenen Revolution aus ſeinem Frieden geriſſen. Wir laſſen ihn hier ſelbſt reden. Die Erzählung iſt an ſich 182 Der Pfarrer Joseph Schäffer. nicht ohne Intereſſe, der Beitrag eines Zeitgenoſſen zu einer großen Zeitgeſchichte; unſere Leſer müſſen überdies den Mann auch ſelbſt einmal im Zuſammenhange reden hören. Wieweit alles Geſprochene in Bezug auf ihn ſelbſt wahr iſt, darüber bleibt die Kritik einſtweilen ausge⸗ ſchloſſen. „Der 26. Juni 1794 war der unglückliche ſchreckens⸗ volle, in den Jahrbüchern des Oberrheins ewig gebrand⸗ markte Tag, der Tag, an dem Alle, die dem Altare ſich gewidmet hatten, alle Prieſter des Elſaſſes, ohne Ausnahme des Alters, Greiſe wie Jünglinge, plötzlich von der Gen⸗ darmerie in ihren Häuſern überfallen, mit Gewalt den Ihrigen entriſſen und unter dem Hohngelächter ſchlecht⸗ denkender, gottvergeſſener Menſchen wie Miſſethäter in das Innere des Landes geſchleppt und in die ſchauerliche Feſtung Beſancon gebracht wurden.“ „Werden es wol unſere ſpäten Nachkommen glau⸗ ben, daß die Regierung eines anſehnlichen frommen Vol⸗ kes je ſo tief herabſinken, je auf den ruchloſen Gedanken kommen konnte, eine ganze Claſſe von ſtillen und ruhigen Bürgern, die dem Staate den weſentlichſten Nutzen lei⸗ ſteten, das Volk durch die Grundſätze des Chriſtenthums und die Vorſchriften des Evangeliums vom Laſter ab⸗ und zur Tugend hinwieſen, die an der Spitze ihrer Gemein⸗ den durch Annahme der Geſetze, durch ihre Befolgung das große, belehrende Beiſpiel des Gehorſams gaben, die ehrwürdigſte, edelſte Claſſe der Nation auf ſo un⸗ menſchliche, grauſame und unſinnige Art zu verfolgen?— Nein, nein, unſere Nachkommen werden eher es für mög⸗ lich halten, daß die Hiſtoriographen alle ſich getäuſcht, ſich geirrt haben, als daß Das wahr ſei, was doch zur Schande der Menſchheit wahr iſt.“ =—— ⸗ d⸗ ch me n⸗ en h⸗ in he en, Der Pfarrer Joseph Schäffer. 183 „Ich— ich ſelbſt war Zeuge.— Doch was ſage ich? eine ganze Nation, die Welt war Zeuge. Gerne möchte ich über die Jammerepoche der Prieſterverfolgung hinausgehen; aber wie kann ich das, ohne den wichtig⸗ ſten, merkwürdigſten Punkt in meinem Leben, ohne zu ver⸗ ſchweigen, was mir bei dem wohldenkenden chriſtlichen Publicum eine Zähre des Mitleids und eine ſanfte gün⸗ ſtige Stimmung für Das, was es ſpäterhin von mir hören wird, erwirken ſoll.“ „Auch ich war einer der Unglücklichen, die aus den Armen ihrer Gemeinden geriſſen, dem Geſpött der Gottes⸗ leugner ausgeſetzt und in die fürchterlichſten Gefängniſſe von Beſancon geſchleppt wurden. Auch ich war einer von den Unglücklichen, die auf dem ewigwährenden Trans⸗ porte Mishandlungen und Beſchimpfungen aller Art dul⸗ den mußten.“ „Unvergeßlich wird mir und meinen damaligen un⸗ glücklichen Reiſegefährten der Anblick ſein, wie wir auf der Feſtung zu Beſangon ankamen, unvergeßlich die Art, wie man uns empfing, wie man uns behandelte. Wir armen Schlachtopfer wurden nun in drei Reihen geſtellt und mußten ſo der Ankunft des Feſtungscomman⸗ danten harren. Er war einer der fürchterlichen Terro⸗ riſten, die da alles Gefühl abgelegt und eine blutgierige Politik an ſeiner Statt in ihrem Herzen aufgenommen hatten. Lange beſah er uns, ging an jedem von uns vor⸗ über und ſchien ſich an unſerer Verzweiflung zu weiden. Aus ſeinen ſtieren Augen funkelte Wuth und Haß gegen Religion und Prieſterthum, mit einem Hohngelächter und einem Strome von Flüchen, Verwünſchungen und bit⸗ tern Vorwürfen.“ „Da die Kühnſten unter uns es wagten, ihn um die Urſache ſeines Unwillens gegen Menſchen, die er vor⸗ 184 Der Pfarrer Joseph Schäffer. her noch nie geſehen hatte, die ihm kein Leid zugefügt hatten, zu fragen; da ſie ihn zugleich baten, ihnen doch die Urſache der Verhaftung zu entdecken, die ſie ſich in ihrem unſchuldbewußten Gemüthe nicht vorſtellen könnten; antwortete er mit einer wilden, trotzigen Miene: Vous etes des prétres! kehrte ſich um und gab Befehl, uns in die unterſten Verließe zu führen.— Wir wußten damals das Schreckliche nicht, das in dieſem Befehle lag; aber wir erfuhren es gar bald. Einer der Soldaten machte dem Commandanten die Bemerkung, daß wir nicht 24 Stunden in dem unterirdiſchen Gewölbe aushalten könn⸗ ten und ſicher umkommen würden. Nur mit genauer Noth und nach langem vergeblichen Bitten, Weinen und Jammern ließ ſich der Barbar bewegen, uns ein Gefäng⸗ niß geben zu laſſen, wo wir doch wenigſtens noch Hoff⸗ nung hatten, die morgende Sonne zu erleben.“ „Nur um Dieſes war es, um das wir flehten; denn wir wußten wohl, daß wir von dem Hartherzigen kein gelindes Gefängniß, keinen Ort, wie er Leuten unſers Stan⸗ des und unſerer Schuldloſigkeit geziemt hätte, erhalten würden. Wir wurden in enge dunkele Kammern— zu zehn bis zwölf— zuſammen eingeſperrt. Doppelte, ei⸗ ſerne Thüren verwahrten den Eingang, große Riegel und ſchwere hängende Schlöſſer. Was konnten wir anders aus der ſtrengen Art, mit der man uns verwahrte, ſchlie⸗ ßen, als daß man uns den größten Staatsverbrechern gleichſtellte, und uns eines Morgens— koſtete es doch nicht mehr als einen Federſtrich— zur Guillotine füh⸗ ren würde.“ „Die Menſchheit, ein verblendetes Volk nicht zu ſchmä⸗ hen, will ich nicht alle die Schmach, die Kränkungen, die Beleidigungen anführen, die wir in unſerm Gefängniſſe erdulden mußten. Nur eines Zuges ſtatt aller will ich —„ S— Der Pfarrer Joseph Schäffer. 185 erwähnen. Man erlaubte uns nicht, unſere Nothdurft außerhalb unſers Aufenthaltsortes zu verrichten; wir waren genöthigt, in faulen peſtilentialiſchen Ausdünſtun⸗ gen Tage, Nächte durch zu leben; ja was noch mehr iſt, man geſtattete uns ſo wenig friſche Luft zu athmen, daß wir uns um das Glück, das zum Nachtſtuhl dienende Gefäß hinauszutragen, was uns jezuweilen, jedoch immer in Begleitung eines Soldaten, erlaubt war, ſtritten, weil wir dadurch Gelegenheit erhielten, einige freie Athem⸗ züge zu thun, reine Luft einzuſchöpfen und den blauen Himmel zu ſehen.“ „So ſchrecklich meine damalige Lage war— warum deucht ſie es mir jetzt in dieſem Augenblicke nicht mehr?— ſo ſchrecklich ſie war, ſo lebte etwas in mir, ich mag es nun Bewußtſein meiner Unſchuld oder Gefühl meines Mar⸗ tyrerſtandes um die Sache der Religion nennen, das mich aufrecht, das mich munter und froh erhielt, das mich je⸗ des Elend verlachen, ſelbſt dem Tode trotzen lehrte.— In dieſen dunkeln Mauern, die mich jetzt umſchließen, iſt es nicht ſo; was ich hier fühle, liegt ſchwer, ſchwer, unabwälzbar auf meiner Seele: was ich hier leide, wird durch keine tröſtliche Zuſprache gelindert.“ „Daß auch in der peinlichſten Lage— wenn uns nur unſer Gewiſſen treu bleibt— öfters Momente kommen, in denen man den Stoff des Schmerzes und Leidens zum Stoffe des Scherzes und Muthwillens machen kann, haben wol Monche mit mir erfahren.— In unſerm Kerker gab es ſo zum Beiſpiel für uns manchen Anlaß zur Kurzweile. Er lag darin, daß wir mit einer ganz ungeheuren Menge von Ungeziefer, von Fledermäuſen, Ratten und dergleichen zu kämpfen hatten. Gewöhnlich war es zur Nachtzeit, wo wir uns mit unſern Feinden herumzubalgen hatten; denn bei Tages Anbruch verließen 186 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ſie gewöhnlich das Schlachtfeld und das ſtreitige Ter⸗ rain— ich meine unſere Strohſäcke. Ich ſelbſt habe einſt bei nächtlicher Weile— einen unſerer Feinde— eine Fledermaus, die mir in das Hemd gekrochen war, erdrückt. Aber alle unſere Siege waren fruchtlos. Das Heer der Ratten und Mäuſe überfiel uns von neuem, und da ihre Anzahl ſich nur mehrte ſtatt zu mindern, da wir des ewigen Plänkelns müde waren, ſo überließen wir ihnen am Ende unſer Hab und Gut— unſere auf⸗ geſparten Broſamen.“ „Doch weg mit jedem Scherze!“ „Eines Morgens— o ich entſinne mich ſeiner auf das genauſte— eines Morgens wurde das Gefängniß, worin ich mich befand, unter großem Geräuſche geöffnet, und der Mann mit dem fürchterlichen todverkündenden Blicke, der Commandant, trat ein.— Seine Ankunft weiſſagte uns Unglück. Wir hatten gehört, wie kurz und ſchnell man in den Blutgerichten der Revolution verfuhr, wie man Todesurtheile fällte, ohne die Angeklagten ge⸗ ſprochen, geſehen, gehört zu haben. Grauſen überfiel uns, denn unſere Phantaſie malte ſich das Schreck⸗ lichſte vor. Wir erwarteten zitternd das Todeswort aus ſeinem Munde; blickten in ſtummer bleicher Angſt nach ihm hin. Er trat vor uns. Seine Lippen öffneten ſich und— o wie ward mir— als ſein erſtes Wort mein Name war. Ich dachte in den Boden zu verſinken. Von dem Strohlager, auf dem ich ausgeſtreckt lag, richtete ich mich auf und ſtammelte ihm in gebrochener Sprache, daß ich Derjenige ſei, den er ſuche. Seine in Runzeln liegende Stirn zog ſich noch mehr zuſammen, er ſixirte mich. Nach einer ſtummen Pauſe befahl er der Wache, mich in ſeine Wohnung zu führen. Dieſer Befehl vollen⸗ dete meine Ueberzeugung, daß ich unter meinen Schmerzens⸗ br T. Ler⸗ abe rar, das em, rn, eßen auf⸗ guf niß, net, den unft und fuhr, ge⸗ urfil rc⸗ aus nach ſch nein Von htele ache, zeln rirte che, llen⸗ en⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 187 brüdern der Erſte ſei, der zur Schlachtbank geführt wer⸗ den ſollte. Der Schrecken bemeiſterte ſich meiner ſo ſehr, daß ich keinen Schritt vor mir ſetzen, keinen Laut ſpre⸗ chen konnte. Der Blick, den meine Mitgefangenen auf mich warfen, der traurige bemitleidende Blick benahm mir den wenigen Muth, der mir übrig geblieben war. Ich weiß bis auf dieſe Stunde nicht, wie ich aus der Kerkerſtube kam; aber ſo viel iſt mir erinnerlich, daß ich ohne eine Sylbe zu meinen Unglücksgefährten geſprochen, ohne Abſchied von ihnen genommen zu haben, ſchied.“ „Beim Eintritt in das Appartement des Comman⸗ danten fragte mich dieſer, aus welchem Departement, aus welchem Canton, aus welchem Orte ich ſei; und als ich ihm auf alles dieſes Antwort ertheilt hatte, zog er ein weißes Papier hervor.“ „Dies iſt dein Todesurtheil, Unglücklicher! ſo dachte ich und ſah zitternd auf es hin.“ „Mit immer finſterer wilder Miene reichte mir der Commandant das Papier hin. Ich nahm es an. Wie mein Herz ſchlug!— Er hieß mich leſen.— Ich hielt es auf, und las— und las, und über dem Leſen fielen meine Thränen auf das Papier. Unmöglich läßt ſich ſchildern, was in mir vorging, als ich nach und nach die eben nicht leſerlich geſchriebene Schrift dechiffrirte. Wo ſoll man auch Farben hernehmen, die Empfindung eines Menſchen zu malen, der ſein Todesurtheil vor ſich zu ha⸗ ben glaubt, und plötzlich Züge einer wohlthätigen freund⸗ ſchaftlichen Hand entdeckt?— Was ich las, was mich bis zu Thränen rührte, war ein Brief, den mir der Maire meines Ortes ſchrieb, und worin er mir eine Unterſtützung on 500 Livres überſendete.“ „Mein Entzücken war deſto größer, je ſchlimmere Dinge ich erwartet hatte.— Der Commandant übergab mir das 188 Der Pfarrer Joseph Schäffer. angewieſene Geld, und ich kehrte wieder in mein Gefäng⸗ niß zurück.“ „Bei meinem Eintritt in daſſelbe mochten wol meine NMitgefangenen aus der Freude, die aus meinen Geſichts⸗ zügen leuchtete, irgend ein fröhliches Ereigniß ſchließen, und an welches konnten ſie in ihrem Kerker eher denken, als an Befreiung, an Gnade? Einſtimmig riefen ſie mir entgegen: Schäffer, haben Sie Gnade erhalten?— Ich zeigte ihnen mein Geld, ich erzählte ihnen, was meine Gemeinde, was der Maire des Ortes für mich gethan. Allgemein war die Freude— die Rührung. Gern hätte ich den edlen guten Menſchen, die ſich meiner ohne mein Wiſſen ſo thätig angenommen hatten, ein Dankſagungs⸗ ſchreiben geſchickt; aber uns war jede Correſpondenz auf das ſchärfſte unterſagt.“ „Zwei Monate lang ſaßen wir in dem ſchrecklichen Gefängniß zu Beſangon. Man ſagte uns nicht, was wir verbrochen hatten; man hielt kein Verhör über uns; wir ſahen keinen Richter; wir hörten von keiner Procedur. Jeden Tag erwarteten wir das Loos, das ſo manchen unſerer Brüder im Innern Frankreichs zu Theil gewor⸗ den war, das Loos, ohne Form Rechtens plötzlich aus dem Kerker geholt und zur Guillotine geſchleppt zu wer⸗ den.— Die Ungewißheit, worin wir ſchwebten, war uns vielleicht drückender, peinlicher als der Tod ſelbſt, den wir zu erwarten hatten. Keine Zeitſchrift, kein Brief, keine Nachricht gab uns einen Wink, was wir zu hoffen, was wir zu fürchten hatten. Kam ja auch zuweilen ein unverbürgtes Gerücht, ein hingeworfenes(Man ſagt⸗ in unſere Einſamkeit, ſo diente es nur, unſere Angſt zu vermehren, uns verwirrter, verzweifelter zu machen. Bald hieß es, wir würden nach Guiana, bald hieß es, wir würden nach Oleron exilirt werden.— Welcher Mismuth, Der Pfarrer Joseph Schäffer. 189 welcher Schmerz uns überfiel, als man uns dieſes ver⸗ kündete!— Warm und treu hing unſer Herz an dem Vaterlande, und von dem Lande, womit man uns drohte, konnten wir uns nur grauſenhafte Vorſtellungen machen. Warum war es nicht im ſtrengen Rathe des Himmels ſo beſchloſſen, daß ich meine Tage in der fernen Zone, in den ſchrecklichen Wäldern, unter Halbmenſchen und Beſtien zubringen ſollte? Warum mufßte ich der Welt zu meinem Verderben wiedergeſchenkt werden?“ „Die Nachricht, die uns am meiſten, am häufigſten entgegenkam, die uns am wahrſcheinlichſten dünkte, war die, daß wir zur Guillotine geführt werden ſollten. Be⸗ durfte es mehr in dieſer Schreckenszeit, wo tauſend un⸗ ſchuldige Opfer fielen, bedurfte es mehr, als etwa von Adel, oder begütert, oder rechtſchaffen, oder Prieſter zu ſein, um unter dem Meſſer zu fallen!“ „Die Zeit meiner Gefangenſchaft deuchte mir eine Ewigkeit zu ſein. Und doch war ſie im Vergleiche mit der, die ich jetzt lebe, eine herrliche, eine glückliche, eine wünſchenswerthe Zeit. Dort ſchlug mein Herz ohne Bürde, dort kannte ich die Süßigkeit des Schlafes; aber hier, hier peinigt mich's ohne Unterlaß, nimmt mir's den Schlummer, ſchreckt mich's auf, verfolgt es mich, das blutende Geſpenſt zeigt mir ſeine klaffende Wunde und rauſcht an den Wänden meines Gefängniſſes hin.“ „Zwei Monate, ſagte ich, ſaß ich in Beſangon. End⸗ lich, endlich ſchlug ſie, die Stunde der Erlöſung. Der Mächtige über den Sternen rief den Tyrannen zu: Hal⸗ tet ein, hier iſt euer Ziel! Gebt Rechenſchaft und büßt für das vergoſſene Blut. Frankreichs grauſamer Beherr⸗ ſcher Robespierre fiel und mit ihm das Syſtem des Schreckens.“ „Eines Morgens erſchien, wie ein Engel vom Him⸗ 190 Der Pfarrer Joseph Schäffer. mel geſandt, ein Commiſſair der neuen Regierung in unſerm Gefängniſſe und kündigte uns unſere Freiheit an. Noch ſchallen ſie in mein Ohr, die ſüßen tröſtlichen Worte. Euer und unſer Feind, Robespierre, iſt nicht mehr, ſo ſprach er zu uns, ſein Anhang iſt geſtürzt; der Kopf des Blutgierigen unter dem Beile gefallen, die verzögerte, aber längſt verdiente Strafe. Ich, ich bin beordert, euch dieſe fröhliche Botſchaft zu bringen. Tretet den Rück⸗ weg in eure Heimat an.— Die künftigen Zeiten werden euch und jedem Bürger Frankreichs eine frohere, glück⸗ lichere Ausſicht gewähren; die Regierung wird ſich be⸗ mühen, die Wunden zu heilen, die die Grauſamkeit und Tyrannei einiger Böswichte der ganzen Nation geſchla⸗ gen haben.“ „Geöffnet wurden alle Thüren des Gefängniſſes und eine unzählbare Menge Geiſtlicher, Greiſe von ſechszig bis ſiebenzig Jahren, Kranke und Hinfällige, Jünglinge in der vollen, nützlichſten Blüte ihrer Jahre, Prieſter und Diakonen, Fremde und Unbekannte— auch unſer wür⸗ diger Biſchof war unter ihnen— erhielten nun die ſo lang vermißte, ſo tief betrauerte Freiheit wieder.— Wunder⸗ bar; und unter allen Geiſtlichen, die ſo lange mit mir im Kerker ſchmachteten, die ſelbſt ſieche Körper mit in das Gefängniß ſchleppten, war auch nicht ein einziger, der den Zoll der Natur während der Einſperrung bezahlt hätte. Sie ſchienen alle für den ftohen Tag der Be⸗ freiung, für den Tag, wo ihre Feinde das Schwert der nachwiegenden Nemeſis treffen ſollte, aufbewahrt worden zu ſein.“ „Wir ſahen ihn, den Finger der Vorſicht, er erhielt uns im ſchauderhaften Kerker, um uns den Tag der Rettung, den Tag des Triumphs erleben zu laſſen.“ „Kaum bekamen wir die Erlaubniß, den Kerker zu ver let gla nir et, hlt Be⸗ der den ielt der zu Der Pfarrer Joseph Schäffer. 191 verlaſſen, als wir Anſtalten machten, abzureiſen. Schnel⸗ ler ſind wol nirgends Anſtalten getroffen worden. Wir glaubten eilen zu müſſen, damit nicht ein ſpäterer Be⸗ fehl— denn wie abwechſelnd war nicht der ganze Gang der Revolution— uns vielleicht noch treffen und zurück⸗ halten möchte.“ „Noch ehe wir Beſangon verließen, verlangten wir noch einmal den Commandanten zu ſprechen,— es war eine Art von Triumph, den wir uns verſchaffen wollten. Wir wußten, daß wir jetzt freier reden, kühner handeln durften. Wir fragten den Commandanten, ſobald wir vor ihm erſchienen, er möchte uns doch zum wenigſten jetzt, da wir das Gefängniß verließen, entdecken, warum man uns denn eigentlich ſo unmenſchlich behandelt habe? Mit der nämlichen Miene, mit dem nämlichen Trotze, wie vorher, antwortete er uns: Verbrechen genug, daß ihr Prieſter ſeid.“ Hierauf geräth Schäffer zum erſten Male in einen wahrhaften Jorn der Entrüſtung, daß man ihn zum Schüler, Freund und Werkzeug eines Elogius Schneider habe machen wollen!„Dieſer Greuel, dieſer Abſchaum der Menſchheit“, ruft er,„der er iſt und in alle Zuknnft bleiben wird, hatte ſchon vor der Zeit, wo er als blut⸗ lechzender Tyrann ſich zeigte, aufgehört, Geiſtlicher zu ſein;— ich aber bin es geblieben!“ triumphirt er. Schneider war ein Verfolger, er ein Verfolgter. Er ver⸗ theidigt dann die auch deshalb verunglimpfte Geiſtlichkeit des Elſaß, und ſchließt:„Fiel nicht ſelbſt der Apoſtel Einer, und zwar am Buſen des Herrn? Wo iſt der 192 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Menſch, der darum die eilf übrigen haſſen, verſchwärzen oder verabſcheuen könnte!“ Schäffer war von einzelnen ſeiner Collegen jenes Um⸗ ſtandes bezichtigt worden. Er geräth in edlen Zorn und der Doppelmörder ergießt ſich in folgender Moralpredigt: „Nein, nein, ich kann es nicht vergeſſen, ſelbſt hier im Kerker nicht, und werde es bis in meine letzte Stunde nicht vergeſſen, daß es Menſchen gab, die ſich Geweihte des Herrn, Lehrer der liebevollen Religion, Prediger des Guten nannten, und die ihr Tagwerk damit zubrachten, ſchwarze Verleumdungen gegen ihre Nebenmenſchen aus⸗ zubrüten. Wenn ſie doch, dieſe kleinen, verächtlichen Seelen, die das Gewerbe der Verleumdung treiben, die Mängel ihres Nächſten aufſuchen und die ihrigen ver⸗ bergen, die den Splitter in dem Auge eines Andern beobachten und den Balken in dem ihrigen nicht ſehen, die den Staub vor der Thüre des Nachbars wegwiſchen und den Unrath in ihrem eigenen Hauſe dulden, wenn ſie doch die Gabe erhielten, in ſich ſelbſt zu ſchauen: ſie würden geſtehen müſſen, daß ſie ſich nicht würdig hielten, die Schuhriemen Derjenigen zu löſen, die ſie un⸗ aufhörlich verleumden, verſchwärzen.“ Zugleich vertheidigt er ſich gegen den Vorwurf: daß er den conſtitutionellen Eid geleiſtet. Da uns der Vor⸗ wurf hier wenig intereſſirt, übergehen wir die Vertheidi⸗ gung. Auf ein Argument wird von ſeinen Gegnern Gewicht gelegt, wenn er ſagt:„Und wenn denn auch bei der allgemeinen Umwälzung der Dinge in Frankreich von einer und der andern Seite große Fehler begangen worden, hat die Kirche jetzt nicht, in dieſem Augenblicke, als eine gütige Mutter großmüthig den Mantel der Ver⸗ geſſenheit über das Vergangene gedeckt?!“ Die Rückkehr der Gefangenen aus Beſangon wird ————— irzen Um⸗ und digt: r im tunde eihte des hten, ichen „die vet⸗ dern chen, ſchen wenn wen irdig n⸗ daß eidi⸗ nern auch krich n9en lick, wird Der Pfarrer Joseph Schäffer. 193 rührend geſchildert: wie die Pfarrkinder ſie empfingen, ihre Geiſtlichen aufſuchten, ihnen die Hände küßten, Thränen der Freude und des Dankes weinten. Begleitet von der jubelnden Menge, zog jeder nach ſeinem Orte. Die Heimkehrenden empfanden kindiſche Freude, als ſie das erſte Mal wieder Feuer und Licht, Tiſche, Stühle und andere Dinge, die ſie in ihrem Kerker entbehren müſſen, benutzen konnten. Aber erſt nach drei Monaten kam die Erlaubniß zur Wiedereröffnung des öffentlichen Gottesdienſtes. Die Kirchen waren inzwiſchen verwüſtet, zu Magazinen und Ställen entweiht.„Da zeigte ſich die ganze Religioſität des Volks. Alt und Jung, Arm und Reich, wer immer da war, ſtrömte hinzu und brannte vor Begierde, Hand anzulegen, daß die Kirchen gereinigt, ausgeſchmückt und wieder zum Gottesdienſt brauchbar gemacht wurden.“ Während ſich allmälig im Elſaß Alles wieder regu⸗ lirte, will Schäffer vom Heimweh ergriffen worden ſein, und zwar in ſolchem Grade, daß er„Schlaf⸗ und Eßluſt verlor, ſeufzend und traurig umherſchlich und in eine Schwermuth und Gemüthskrankheit ohne Gleichen ge⸗ rieth.“ Er wollte zu den Seinigen zurück, und ſollte er darüber Glück und Stelle opfern. Sieben Jahre, nachdem er den Unterrhein verlaſſen, übergab er die Pfarrei ſeinem Kaplane, und reiſte im Winter, unter vielen Gefahren, wegen der Truppen⸗ märſche, wegen der halbgefrorenen Flüſſe, die er zu paſ⸗ ſiren hatte, wegen der Räuberbande des Schinderhannes, nach Hauſe; zum fünften Mal, wie er ausrechnet, dabei vor augenfälligſter Lebensgefahr durch Gottes unmittel⸗ bare Fürſorge geſchützt. Aber hier war nicht lange ſei⸗ nes Verweilens; Mutter und Freunde waren geſtorben, es fand ſich keine bleibende Stelle für ihn, und„weil er XX. 9 194 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ſeinen Pfarrkindern hoch und theuer geſchworen, ſie nie zu verlaſſen“, kehrte er nach dem Elſaß zurück. Aber nur um alsbald wieder umzukehren. Inzwiſchen war mit dem Papſte das Concordat geſchloſſen. Der neue Biſchof von Aachen, Bardolet, von Paris zurück⸗ kehrend, überredete Schäffer, wie er ſagt, mit ihm nach Köln und Aachen zu reiſen, indem er ihm dort eine gute Anſtellung verſprach. Er will ſich jetzt nur ſchwer zu dieſem Schritte entſchloſſen haben, weil er ſeine Pfarr⸗ kinder zu ſehr geliebt. Der Herausgeber ſeiner Biographie glaubt aber bezweifeln zu müſſen, daß der genannte Bi⸗ ſchof großer Ueberredungskünſte bedurfte, um ihn zu dem Schritte zu vermögen; er meint vielmehr, daß Schäffer ſich an ihn gedrängt, um in ſeinem Vaterlande eine vor⸗ theilhafte, ſeiner Eitelkeit entſprechende Stellung zu er⸗ halten, bis der Biſchof nachgab und ihn mitnahm. Nach einem halben Jahre erhielt er die Pfarrſtelle in der Kupfergaſſe. Biograph und Herausgeber haben jeder eine beſtimmte Abſicht, das Verhältniß ſo darzuſtellen, wie es ihrer Sache dient; ob die Wahrheit in der Mitte liegt, oder auf einer der beiden Seiten, kann uns hier wenig kümmern. Der Autobiograph ſchließt aber hiermit den erſten Abſatz ſeiner Lebensbeſchreibung und iſt der Welt das Verſprechen einer Fortſetzung ſchuldig ge⸗ blieben. Der Herausgeber begleitet dieſe Biographie mit einer Kritik. Schäffer ſtellte ſich dar, wie er wünſchte, daß das Publicum ihn anſehen ſolle. Es iſt ihm nicht ge⸗ lungen, und die traurige Lage eines Eingekerkerten in einem engen, finſtern Loche, der, in beſtändiger Todes⸗ nie hen Der üc⸗ nach gute zu urt⸗ phie dem iffer vor⸗ er⸗ Nuch der jeder AUen, Nitte hier mit der ge einet daß ge — in des⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 195 furcht, unbequemer Lage, bei einer düſtern Lampe, ſeine Erinnerungen niederſchreibt, iſt wol nicht der Grund dieſes Mislingens. Seine Stiliſtik und Phraſeologie zeigt, daß er über das Material und die Kunſt genug Herr war, um ſich im beſten Lichte darzuſtellen, wenn er Stoff in ſich gefunden hätte, die wahre Begeiſterung der Reue. Der Eindruck ſeiner Schrift iſt: Er war eine gemeine Natur, mit keinem andern Streben, als, da er die That nicht wegleugnen konnte, ſich neben derſelben möglichſt vortheilhaft darzuſtellen, indem er allen gel⸗ tenden Meinungen und Mächten ſchmeichelt. Die Kritik des Herausgebers übt das Amt, auf die innern und äußern Unwahrheiten der Biographie aufmerkſam zu machen; eigentlich eine undankbare Mühe, da jene we⸗ nigſtens dem aufmerkſamen Leſer ſchon von ſelbſt ent⸗ gegenſpringen. Ihr letztes Ziel aber iſt, vor dem Publi⸗ cum zu beweiſen, daß die katholiſche Kirche an einem Verbrechen nicht Schuld haben kann, welches einer ihrer ungerathenen Diener verübt hat. Auch dies war in der That nicht nöthig; aber gerade hierauf kommt es dem Verfaſſer an, und, um den ordinirten Geiſtlichen Schäffer doch als außerhalb der katholiſchen Kirche, auf einem fremden, gefährlichen Gebiete ſtehend, darzuſtellen, führt er ihn uns in ſeiner politiſchen Thätigkeit vor, von der der Angeklagte aus kluger Vorſicht ſelbſt geſchwiegen hat. Es iſt aber ſchwer zu begreifen, von welchem Einfluß dieſelbe auf den in Rede ſtehenden Fall geweſen. Wenn Schäffer ſich zu einer mehr oder minder thätigen Theil⸗ nahme an den Principien der franzöſiſchen Revolution hinreißen laſſen, oder auch vielleicht nur dem Strome gefolgt iſt, wie kann dies ein Motiv ſein zu einem Privatverbrechen, das nur aus der gemeinſten Roheit und Brutalität der Seele entſprungen franzöſi⸗ 196 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ſche Revolution hat furchtbare öffentliche Verbrechen er⸗ zeugt, aber ſie war gewiß nicht die Schule für Meuchel⸗ mörder, die ihre That unter dem Scheine der ſentimen⸗ talen Menſchenliebe und Moral zu verſtecken ſuchten. Der katholiſche Herausgeber räumt von vorn ein, daß hier ein Tartuffe⸗Charakter vorliegt. Alle ſeine hin⸗ terlaſſenen Papiere drehen ſich um eine Axe— die Freundſchaft. Er fragt: Kann ein Menſch, der eine doppelte Mordthat mit dem kälteſten Herzen beging, für das ſüße, reine Gefühl der Freundſchaft empfänglich ge⸗ weſen ſein? Wir laſſen die Frage unbeantwortet, indem auch darauf wenig ankommt. In dem Factum finden wir aber nichts als die bekannte Modeſchwärmerei der Zeit. Oder was iſt es anders, als ein Beleg dafür, daß die ſchwächliche Zeitſtimmung unſers Vaterlandes, die in Gleim's Freundſchaftstempel ihren Gipfelpunkt erreichte, auch bis in die unbekannten Winkel des von Deutſchland abgeriſſenen Elſaß drang— das alte Deutſch⸗ land konnte von ſeinem Krankheitsſtoff noch in die ge⸗ trennten Glieder träufeln, ohne daß es ihm ſelbſt zu innerer Geſundung verhalf—, wenn wir Briefe und Gedichte folgenden Inhalts finden? An einen Freund ſchreibt er: „Mein Einziger, Liebſter, Beſter! So biſt Du denn fort, den ich von ganzer Seele liebe, ehe ich Dich noch vorher in meine brüderliche Arme drücken, Dich herzlich küſſen und Dir das letzte Lebewohl ſagen konnte. Als ich in Dein Haus kam, nach Dir fragte, und man ſagte, daß Du abgereiſt ſeieſt; ſiehe Bruder! war mir's wie ein Donnerſchlag. Gott! rief ich, habe ich mich doch ſo innig auf ihn gefreut— ſo rief ich, ſtürzte wieder in meine Wohnung zurück, verſchloß mich und brach in lau⸗ tes Weinen aus“ u. ſ. w. Der Schluß:„Nun lebe wohl, enn lich Al gte, wit ſo in ohl, Der Pfarrer Joseph Schäffer. 197 mein Einziger, Liebſter, Beſter! ich umarme Dich, ich küſſe Dich tauſendmal in Gedanken. Vergib, vergib mir, wenn ich Dich jemals durch etwas beleidigt haben ſollte— und— bei Allem, was Dir werth und heilig iſt, vergiß nie Deinen in der Ferne nur Dir lebenden Freund.“ Auch an den Nämlichen hat Schäffer ein ſehr langes Gedicht gemacht. Du liebteſt mich, kein Glück war meinem gleich, Durch dich hatt' ich ein irdiſch Himmelreich. Du liebteſt mich— da floh mich jegliche Beſchwerde, Durch dich, o Freund! war ich der Glücklichſte der Erde u. ſ.w. Auch eine Abſchiedsode ſcheint Schäffer an ihn ver⸗ fertigt zu haben: So biſt du denn für mich verloren, auf ewig verloren; Nie mehr lächelt mir dein Mund, winket mir dein freundlich Aug' Einſam ſtill und öde iſt Alles um mich her. u. ſ. w. Mit nicht minderer Declamation beſingt Schäffer ſei⸗ nen Freund Th. e. Als der Unſchuld unberwelkte Lilie Lächelnd noch im Paradieſe ſtand, Und die Engel unter Menſchen wallten, Und Gott ſelbſt mit ihnen ſprach; Da umarmte unverletzte Freundſchaft, Biederſinn und ſanfte Eintracht ſich, Und durchwanderten, Arm in Arm geſchlungen, Ihres Lebens dornenvollen Pfad. u. ſ. w. Was beweiſt das anders, als daß Schäffer in der ſentimentalen Modelecture bewandert war und wie Tau⸗ ſende und Hunderttauſende die aufgefangenen Töne fader Schwärmerei in ſeinen Reden nachhallen ließ. Noch charakteriſtiſcher wäre folgende Stelle aus einem Briefe an einen andern Freund: 198 Der Pfarrer Joseph Schäffer. „Wenn dir dann fern von meinem Buſen im ſtädti⸗ ſchen Taumel täuſchende Sinnlichkeit lacht und vergeſ⸗ ſen ich bin; einſam ſitz' ich in tiefe Schwermuth ge⸗ hüllt, und der ſilberne Mond belauſcht meine Thränen. Dann heft' ich wieder den ſtarren Blick in jene Ferne, wo der Himmel einſt ſtand, den wir ſo ſchön uns gebaut, denke vergangener Zeiten, wie ſie in roſichten Bildern von der Freundſchaft belebt, ungetrübt uns entflohen; denke, daß ſie nun vorüber ſind, die ge⸗ flügelten Stunden der Freude, o Freund, o mein Bruder“; wenn uns nicht geſagt würde, daß dieſe Stelle wört⸗ lich copirt iſt aus einem Briefe ſeines Freundes Aver⸗ donk an einen Bekannten deſſelben. Hier denn eine viel wichtigere Entdeckung zur Cha⸗ rakteriſtik des Mannes: nicht allein dieſe Empfindungen waren geſtohlen, ſondern faſt alle gedruckten und die meiſten ungedruckten Gedichte und Reden Schäffer's ergaben ſich als fremdes Gut, als abgeſchrieben von Andern, meiſtens aus den Papieren ſeines ver⸗ ſtorbenen Freundes Averdonk. Die Criminalunterſuchung war freilich nicht darauf gerichtet; aber wir haben kei⸗ nen Grund, dem Herausgeber der Biographie, der die Thatſachen einzeln ſpecificirt, hierin zu mistrauen. Die⸗ ſer Umſtand wirft ein Schlaglicht auf den Charakter, der keiner weitern Illuſtration bedarf. Severin Anton Averdonk war der Mann, welcher auf Schäffer von unbeſtreitbarem Einfluß geweſen, ein Mann von Geiſt, Talenten und Charakter. Siebzehn Jahre alt in ein Kloſter geſteckt, weil es der Familie an Mitteln zu ſeiner Erziehung fehlte, hatte er ſich ſelbſt aus dem ihm qualvollen Daſein losgerungen, und war, ohne Subſiſtenzmittel, wie Schäffer, doch vor ihm, nach Der Pfarrer Joseph Schäffer. 199 dem Elſaß ausgewandert, wo er bald als Weltgeiſtlicher Anſtellung fand. Alle ſeine Reden und Gedichte ver⸗ ge⸗ rathen den Selbſtdenker, den originellen Geiſt; aber auch ſ. er huldigte der Zeitſtrömung, man will Hölty'ſche Me⸗ m, lancholie in ſeinen Gedichten entdecken. Er wandelte di Hamle's Monolog über den Selbſtmord in ein Gedicht hten um, und in zarten Elegien beſang er das Hinſcheiden 3 ihm theurer Perſonen. Charakteriſtiſch iſt es, von einem ge katholiſchen Geiſtlichen ein Gedicht auf Kaiſer Joſeph's Tod zu leſen und darin folgende Stelle zu finden: 3 Da ſandt' ich Joſeph herab.. rt⸗ Ausgerüſtet mit meiner Kraft, 6 ⸗ Warf er den frevelnden Raub 6 Zurück in den Staub. 8 Und ſchlug jenen hellen Funken heraus in die Nacht, Sha⸗ Welche mein Völkchen umwand. ngen Da rief er mit gewaltiger Stimme: die Menſchenſeele, herauf ans Licht!— ₰ Und die Menſchenſeele hub ſich empor,. ſer Blickte über den Staub 6 ben Und verſchlang mit geizenden Zügen das Licht— 3 vet⸗ Fleug' herab, Bote meines Schickſals! 1 ung Der Strahl wird zu blendend für Menſchenſeelen, kei⸗ Schon ſtarrt ihr Blick u. ſ. w. Averdonk dichtete während der Revolution auch Frei⸗ Dic⸗ heitsgedichte. Schäffer ließ zwei„merkwürdige“ Gedichte det in Straßburg auf den Tod des General Hoche und auf 3 den Sieger Bonaparte drucken. Nach der Enthüllung cher über ſeinen Charakter zweifelte Niemand, daß ſie nicht 3 ein von ihm, ſondern aus den Manuſcripten ſeines Freundes ehn ſeien. Indeß war dieſe Schlußfolge falſch, da Averdonk nilir vor den Momenten geſtorben, welche der Dichter ver⸗ lbſt herrlicht. war, Averdonk war entſchieden bei der damaligen patrioti⸗ nach ——————— . 200 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ſchen Partei, alſo für die Eidesleiſtung ſtimmend. Er bearbeitete in ſeinen Predigten das Volk, die eine Probe ſein könnten, heißt es,„wie man im Geiſtlichen das Weltliche unterſchob“. Er war Mitglied eines Clabs, Präſident der republikaniſchen Verſammlung in Ufholz. Schäffer unterwarf ſich ganz der Geiſtesüberlegenheit ſeines Freundes. Aber er betrug ſich hier, ſagt ſein klerikaler Ankläger,„nicht ſo duldend, ſo leidend, als er aus guten Gründen glauben machen wollte“. Ein Be⸗ leg dafür die abgedruckte:„Bürgerliche Rede bei der Einſetzung der neuen republikaniſchen Geſellſchaft in Sennheim, gehalten von P. J. W. Schäffer, fränki⸗ ſchem Bürger und Pfarreiverwalter in Sennheim und uffholz, im zweiten Jahre der fränkiſchen Republik, am 18. Nivos.“ Es kommen darin ſeltſame Stellen vor, welche aller⸗ dings mit ſeinem in der Selbſtbiographie ausgeſproche⸗ nen Abſcheu vor den Greueln des Revolutionsweſens und der tiefen Devotion vor der Autorität der Kirche ſeltſam contraſtiren. Wir entheben aus der langen Rede nur drei Sätze: „Frankreich, das bodenloſe Meer, welches von allen Schätzen der Natur und Kunſt überſtrömte, hatte in ſei⸗ nem Schooße einen Abgrund, der alle Reichthümer ver⸗ ſchlang— den Hof.— Das unerſchöpfliche Meer war beinah geleert, aber der Abgrund verſchlang noch immer, verſchlang und wollte nicht ausſtrömen. Frankreich war gleich der Sandwüſte Arabiens, in der keine Quelle zu finden iſt, um den Durſt des Wanderers zu löſchen. Da erſchien Necker, nahm den Stab der Finanzen und wollte eine Quelle ſchlagen, allein er war der rechte Moſes nicht. Keine Quelle ſprang und Frankreich nahte ſeinem Ver⸗ derben.“ oke as bö, heit ſein et Be⸗ der ki⸗ ind am ler⸗ che⸗ ens che ede len ſei⸗ et⸗ var ler, wor Me ht. Der Pfarrer Joseph Schäffer. 201 „Wir ſahen dies in unſerm Deutſchland, wir ſahen, wie ſehr Frankreich, das ſchönſte aller Länder, unterjocht wurde; da ſprach ich zu mir ſelbſt: wir guten Deutſchen haben ſo ungefähr das Aequinoctium der Knechtſchaft und Aufklärung, allein Frankreich wandert noch in ſei⸗ ner längſten Winternacht und nach dem natürlichen ab⸗ wechſelnden Laufe der Dinge kann der Tag nicht mehr fern ſein.— Sobald dieſer angebrochen iſt, wird es dem Frühling der Freiheit entgegengehen, bis ihm der herr⸗ lichſte Sommer auf ewig ſcheinen wird.— Und ſeht, meine Brüder! auf dieſen Gedanken folgte die That. Unſere theuern Volksväter ſtanden auf, berührten mit dem Stabe der Weisheit den Felſen des Berges, und eine unverſieg⸗ bare Quelle ſprang hervor, nämlich die Erklärung der Rechte der Menſchen. Die Sonne Conſtitution warf einige ſchöne Strahlen, welche den herrlichſten Tag ver⸗ kündetenz ich verließ, vom Rufe der Freiheit aufgeweckt, Freund und Vaterland, folgte dem Scheine und eilte in dem Lande zu leben, aus dem Licht auf alle Gegenden der Erde ſich ergießt. Ich wurde ein Franke.“ Dieſes patriotiſche Selbſtbekenntniß iſt aber nicht einmal ſein eignes, es iſt auch wörtlich aus einer Rede Averdonk's abgeſchrieben, welche er in Sulz gehalten. Ein naiver Zug! Dagegen ſcheinen ihm folgende beide Stellen allein anzugehören, die Autorſchaft Anderer war wenigſtens vor funfzig Jahren nicht ermittelt und es wird nun wol unermittelt bleiben. „Wir ſind Republikaner! Ja, Republikaner ſind wir, und als Republikaner haben wir uns dahier verſammelt, und warum? Dies iſt die zweite wichtige Frage. Ich will Alles in Eins zuſammenfaſſen: Wir ſind hier, um eine Geſellſchaft zu bilden, welche es ſich zu einem eigenen Geſchäfte macht, für die Freiheit und Gleich⸗ 9** — —— — — 202 Der Pfarrer Joseph Schäffer. heit, für die Republik zu wachen und mit Aufopfe⸗ rung ihres Lebens dieſelbe zu beſchützen.— Männer Frankreichs! Republikaner! Fühlt ihr dieſe große Be⸗ ſtimmung? Fühlt ihr die Ehre, die euch zu Theil wird, indem ihr euch heute als unbeſtechliche Muſter für das Wohl Frankreichs, für das Glück aller Nationen freiwil⸗ lig erkläret? Ihr ſchwört heute unter den Augen des allmächtigen Gottes, der jede Untreue ſtraft, jeden Mein⸗ eid rächet, den Schwur: Freiheit oder Tod!— Sobald eure Lippen dieſen Eid ausgeſprochen haben, könnt ihr keinen Tropfen Blutes mehr euer Eigenthum nennen, der letzte Tropfen in euern Adern gehört dem Vaterlande und dem Glück der Menſchheit. Die Freiheit überleben, iſt Meineid für Jeden unter uns. Ihr bildet gleichſam einen Kreis, in der Mitte des Kreiſes ruhen die Geſetze der Republik. Der Schwur, frei und gleich zu ſterben, iſt die unverbrüchliche Kette, welche die Glieder des Krei⸗ ſes zuſammenfeſſelt. Sehet, Republikaner! das iſt der wichtige Schritt, den ihr heute thun werdet— und dieſer Schritt iſt nothwendig. Zwar haben wir von unſern äußern Feinden wenig zu befürchten, die Kriegsheere des Weich⸗ lings ziehen ſich zurück, ein großer Theil fiel unter dem Flammenſchwert der Freiheit, die ohnmächtigen Rotten des deutſchen Reichs ſind zerſtreut und ſchätzen ſich's zur größern Ehre, Gefangene eines freien Volks zu ſein, als unter den Heeren der Despoten zu kämpfen.“ „Aber deſto gefährlichere Feinde haben wir von innen, welchen man unermüdete Standhaftigkeit, Klugheit und Muth entgegenſetzen muß. Unſer Staatskörper genießt offene gelinde Luft von außen, aber innerlich freſſen Ge⸗ ſchwüre ſeine beſten Lebensſäfte hinweg. Wir können dieſe Bemerkung bei jedem Schritte und beſonders in un⸗ ſerer Gegend machen. Wir ſehen täglich Leute mit offe⸗ opft⸗ inner wird, r das eiwil⸗ ndes Mein⸗ obald t ihr , der lande leben, chſam eſetze erben, Krei⸗ ſt der dieſe ußern ßeich⸗ dem otten s zur als inneh, t und mißt Ge⸗ nnen un⸗ off⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 203 nem frechen Geſichte einhergehen und der Freiheit hohn⸗ ſprechen, Leute, welche ſchon vor fünf Jahren der Guil⸗ lotine zugehörten. Wir ſahen noch vor kurzem fal⸗ ſche Volksbeamten, welche ſich unter die Larve des Pa⸗ triotis mus verſteckten, in dieſer Stunde mit der andäch⸗ tigſten Miene ſchwuren, in Verfolgung der Freiheit und Gleichheit zu ſterben, und in der andern Stunde, wie die meineidigſten Buben, ihre Ehre, ihre Seele und ihr Vaterland an eine Pergamentenhoheit verkaufen, da ihnen doch das Volk und das Vaterland ihre unveräußerliche Rechte anvertraut hatten. Die Decrete wurden nach ihren böſen Abſichten zur Unterdrückung der Gucgeſinnten ge⸗ drehet, und Diejenigen, welche ihrem Intereſſe zuwider wa⸗ ren, gar mit Vergeſſenheit überhäuft. Das beſte Geſetz ward in den Händen dieſer Verräther kraftlos und ein Gift fürs Vaterland. Solche Art von Menſchen ſchwur, die Gleichheit zu handhaben, und es darf nur ein wei⸗ land Baron oder dergleichen erſcheinen, ſo krümmen ſie ſich wie eine Schlange, werfen mit Ihro Gnaden und Excellenzen um ſich herum und lispeln in einem ſüßen Tone niederträchtige Schmeicheleien.“ „Sehet, Republikaner und Brüder!! Solche Leute, welche ſich ſchon lange über das Ehrgefühl herausgeſetzt haben, denen um ein einziges Lächeln eines gnädigen Herrn Seele und Gewiſſen feil iſt, Leute, welche kein beſſeres Handwerk kennen, als ſich mit fiscaliſcher Unbarmherzig⸗ keit aus der Sklaverei des Volkes zu nähren, dieſe ſind die gefährlichſten Feinde unſerer Freiheit, gegen dieſe kön⸗ nen wir uns nicht vorſichtig genug waffnen. O Brüder! könnte ich euch dieſes recht inniglich ans Herz legen, könnte ich es euch mit derjenigen Lebhaftigkeit, mit dem Feuer ſchildern, wie ich es bis ins Innerſte meiner Seele fühle; mit Männerkraft, mit der thätigſten Schnelle würdet ihr 204 Der Pfarrer Joseph Schäffer. euch erheben und jene falſche Volksbeamten, jene Schein⸗ patrioten würden wie Spreu vor dem Sturme der Frei⸗ heit zerſtäuben;— wie der zertretene Wurm würden ſich dieſe Auswüchſe des Verräthers Ludwig des Letzten vor euern Schritten im Staube winden und das Glück und die Ruhe unſers ganzen Vaterlandes wäre gerettet.“ Kurz vor dem Schluſſe heißt es: „Auf denn, an die Arbeit! denket euch die frohen ſe⸗ ligen Zeiten, wenn unſere Freiheit unerſchütterlich und von jedem Feinde unangefochten daſtehen wird. Dann werdet ihr von eurer großen Arbeit ausruhen, und am traulichen Herde euern Kindern erzählen, welche große un⸗ ſterbliche Thaten ihr für ſie gethan habt. Dann, m. B., wenn die ganze Erde von keinem Könige, von kei⸗ nem falſchen Volksbeamten, von keinem verſtellten Pa⸗ trioten mehr weiß, wenn die ariſtokratiſche Generation ganz ausgeſtorben iſt und unſer Vaterland in ſeinem Frei⸗ heitskleide daſteht; dann, m. B., wird noch euer Andenken ſich von Enkel zu Enkel fortpflanzen, bis zu den ſpäteſten Nachkömmlingen, bis endlich die Zeiten in die Ewigkeit herabrollen; dann werden ſie oft an einem Nationalfeſt an unſern Gräbern ſtehen und mit Wehmuthsthränen im Auge uns Frieden und ſanfte Ruhe im andern Leben wünſchen: Väter werden uns ihren Kindern zum Muſter aufſtellen und Mütter werden mit der Muttermilch ihren Säuglingen den Heldenſinn ihrer Urväter im Grabe ein⸗ flößen.“ Der Ankläger erweiſt ihm zu viel Ehre, wenn er auffodert, hiernach Schäffer's politiſche Meinung zu würdigen. Er hatte keine. Zum großen Troß gehörig, der den Mantel nach der vorgetragenen Fahne flattern läßt, trompetete er nach, was ihm vorgeſchmettert ward. Daß er ins Gefängniß von Beſangon geſchleppt ward, ein⸗ rei⸗ ſch vor und ſe und ann am un B. kei⸗ tion rei nken eſten glit ſfeſt im ben ſtet hren ein⸗ met zu jrig, rn rd. ard, Der Pfarrer Joseph Schäffer. 205 was ſeine Richtigkeit gehabt, iſt ebenſo wenig ein Beweis dafür, daß er nicht früher den Jakobiner geſpielt, wo es ſich noch nicht um den Verluſt von Amt und Brot handelte. Daß er vom Biſchof nicht zur Rückkehr mit ihm nach dem Unterrhein aufgefodert worden, ſondern ſich ihm aufgedrängt habe, ſchloſſen die Geiſtlichen und Be⸗ kannten in Köln aus dem zudringlichen, vorlauten Weſen, das er bei ſeiner Rückkehr allenthalben zeigte, aus ſeiner wichtigen Protectionsmiene, ſeinem ſtolzen Protections⸗ aufdringen, ſeiner Prahlerei, ſeinem Großthun mit der Gunſt des Biſchofs. Hier wäre das Zeugniß des letz⸗ tern ſelbſt von Wichtigkeit. Man ſcheint ihn weder ver⸗ nommen, noch um ſeine Meinung gebeten zu haben. Poſitive Beweiſe, daß er ein unordentliches, regel⸗ loſes Leben geführt, ſcheinen gefehlt zu haben, denn man griff zu Schlußfolgerungen. Es ſei nicht zu be⸗ greifen, daß ein Mann wie er, der Jahre lang auf einer guten Stelle gelebt, alſo geſpart haben konnte, der bei ſeiner Abreiſe noch einen Theil des Capitals, das die beiden Weiber vom Verkaufe ihres Hauſes gelöſt, ein⸗ kaſſirt hatte, der unterwegs mit dem Biſchof keine gro⸗ ßen Ausgaben gehabt, beim Eintritt in die neue Pfarrei in einer ſo mislichen Lage ſein konnte, daß er Alles, was er dort beſaß und verzehrte, auf Borg nehmen mußte. Seine Dienſtleute in Aachen, Köln, ſein Barbier, Pe⸗ rückenmacher waren alle bei ſeiner Verhaftung noch un⸗ bezahlt. Sein Rock wie jedes Stück in ſeiner Wirthſchaft ſtand noch auf Rechnung. Er nahm Geld an allen Or⸗ ten auf, und ſchämte ſich nicht, von einem armen Weibe, das ſein Brot mit Auskehren der Kirche verdiente, einige Kronenthaler zu borgen. Seine Pfarrei in der Kupfer⸗ gaſſe war aber, wie ſchon bemerkt, eine der einträglich⸗ 206 Der Pfarrer Joseph Schäffer. ſten, auf der jeder Geiſtliche, der nur einigermaßen die Haushaltung verſtand, bequem hätte leben können. Als ein Zug ſeiner äußerſten Unverſchämtheit wird noch angeführt, daß er die bei ſeiner Inſtallation gehal⸗ tene Rede aus dem Hirtenbriefe ſeines Biſchofs beinahe ganz ausgeſchrieben hatte und es doch wagte, ſie unter den Augen des Biſchofs in Druck zu geben. Schäffer war von einer äußerſt ſchwachen, hinfälli⸗ gen, entmannten Körperconſtitution, entſprechend ſeiner kleinen, niedrigen Seele. Sein Aeußeres ließ„die Spu⸗ ren einer feindſeligen, unglücklichen Melancholie“ durch⸗ blicken; eine Melancholie, mit der er übrigens kokettirte und oftmals äußerte, er glaube, er werde daran ſterben. Dieſe Schwermuth ließ ſich in den Zügen um den Mund entdecken, dagegen in der Biegung der Augenbrauen und in den Augen ſelbſt Wildheit und Grauſamkeit. In wie ſchrecklicher Muskelbewegung und Agitation ſein oberes Geſicht oft erſchien,„in um ſo traurigerer, ſtiller Ruhe“ lag der untere Theil deſſelben. Man wollte auch auf der Stirn eine Vertiefung, nach Gall das Organ der Grau⸗ ſamkeit, entdeckt haben. Sein Körperbau war ſo äußerſt ſchwach, daß die Fremden, welche Neugier in den Kerker trieb, bei ſeinem Anblick vor Erſtaunen riefen: Wo hat ein ſo hinfälliges, abgezehrtes Skelett von einem Menſchen zur Unternehmung, zur Ausführung einer ſolchen That nur Muth und Kraft hergenommen! Ein Curioſum: Man fand bei ihm ein Buch, es mußte ſein Lieblingsbuch geweſen ſein. Er hatte es ſelbſt copirt und ſeit 1784 trug er es ſtets auf dem Leibe; es war daher ſo abgegriffen und verbraucht wie das Brevier eines Jubilars,— ein Traum- und Wahrſage⸗ buch über Das, was uns am folgenden Tage wider⸗ fährt! Hatte ihm dies Buch den Muth zur That ein⸗ wird hal⸗ nahe unter fill⸗ iner pu⸗ ch⸗ tirte ben. und und wie eres uhe“ fder rau⸗ erſt rket hat chen hat e bf ibe dab er⸗ ein⸗ Der pfarrer Joseph Schäffer. 207 geflößt, dann von der Flucht abgehalten? Nach Aus⸗ kunft darüber ſuchen wir umſonſt. Seine Predigten nennt der Herausgeber langweilige Kanzelreden, aber einige derſelben waren gedruckt worden und hatten drei Auflagen erlebt, ebenſo ſeine Gedichte, ihr Publicum hatten daher beide gefunden. Unter den in Druck erſchienenen Predigten iſt die bei ſeiner Inſtal⸗ lation gehaltene, in der er von den Pflichten der Prieſter in dieſer Zeit allgemeiner Sittenverderbniß ſpricht, eine wahre Parodie zu ſeiner That, um ſo gräßlicher, wenn die Vermuthung richtig iſt, daß er damals ſchon mit ſeinem Mordplane umging. Seine Gedichte, die, welche von ihm erweislich her⸗ rühren, verrathen alles Andere eher, als den katholi⸗ ſchen Prieſter. Eines:„All Ding nimmt ein Ende“, ſchließt ſo: So ſinn' ich nun den ganzen Tag, Bis ich nicht ferner ſinnen mag, Dann ſtreck' ich mich aufs Lager hin Und ſchlafe wie ein König drinz Das macht, ich kenne die Moral Für Groß' und Kleine allzumal: Wohin man ſich auch wende, All Ding nimmt bald ein Ende. Im Gefängniß zu Köln ſchrieb er noch andere Ge⸗ dichte; auch in Aachen beſchäftigte er ſich fortwährend damit und hat gegen 60 Bogen mit Verſen vollgeſchrie⸗ ben. Sie haben zwar den Tod im Auge, aber nicht, wie man es von einem chriſtlichen Prieſter erwarten dürfte. Vier kurze Sinngedichte ſind uns aufbewahrt: Das Loos, das in der andern Welt Auf jeden Sohn der Erde fällt, Schreckt ihn vom dunkeln Grab, Der Pfarrer Joseph Schäffer. Vergällt ihm Zyprier und Lieb', Macht ihm des Lebens Stunden trüb, Drückt ſeinen Geiſt hinab. Ermuntre dich, mein Bruder Staub! Sinkt auch die Blume, welkt das Laub, Erwartet dich das Grab; Gott iſt die Liebe, frage nur Die ganze lebende Natur. Geh kühn den Schritt hinab. Gott iſt kein finſterer Tyrann, Ein Freund iſt er für Jedermann, Der redlich dacht' und that, Der Waiſen Vater, mehr als Freund, Des Laſterhaften ſtrenger Feind, Der ihn beleidigt hat. Haſt du, o Menſch! dein Werk gethan, So fürchte nicht die dunkle Bahn, Die jedes Fleiſch bereiſt, Verlaß des Lebens Saus und Braus, Und ruhe wohl im kleinen Haus, Sieh', Gott hat deinen Geiſt. Beim Abſchied von Köln— er mußte wiſſen, daß er ſeinem Tode in Aachen entgegenreiſte— verrieth er, nach der übereinſtimmenden Ausſage Aller, die zugegen waren, die höchſte Gleichgültigkeit, ſcherzte, lachte und beſchäftigte ſich mit den einfältigſten Läppereien. Gleich bei ſeiner Ankunft in Aachen ward er noch einmal vom Präſidenten des Criminalgerichts, Meller, verhört. Auch dieſem geſtand er noch offen die doppelte — 18 ——— c— —— er, en 10 209 Der Pfarrer Joseph Schäffer. vorſätzliche Mordthat ein. Er variürte aber etwas im Motiv: Er habe den beiden Weibern einſt verſprochen, ſie, wegen der ihm geleiſteten Dienſte, bis an ihr Le⸗ bensende zu ernähren. Darauf wären ſie ihm nach Köln gefolgt. Ihr Drängen, daß er eine Haushaltung an⸗ fange, ſei ihm überläſtig geworden, und um ſie los und nicht durch ſie compromittirt zu werden, habe er endlich den ſchwarzen Entſchluß gefaßt. Bald nach ſeiner Ankunft in Aachen zeigte Schäffer ſich in ſeinem wahren Charakter. Der Concierge Lammerz hatte in Köln ihn mit Wohlthaten überhäuft; er war ein Mann, deſſen Menſchlichkeit alle Gefangene rühm⸗ ten, dem ſeine Obern das beſte Zeugniß gaben. Keil, der ehemalige Staatsprocurator, ein ausgezeichneter Mann von unbeflecktem Rufe, hatte als Commiſſar in Köln die Unterſuchung, wie wir wiſſen, geleitet. Schäffer ſetzte eine Petition ans Tribunal auf und ließ dieſelbe— da er ſelbſt die Sprache nicht kannte, ins Franzöſiſche über⸗ ſetzen, die keinen andern Zweck hatte, als Lammerz um ſeine Stelle zu bringen und Keil's Ruf zu verun⸗ glimpfen. Sc einer ganzen Kette verleumderiſcher Lügen gegen Beibe erzählte er: Man habe ihn durch tauſend Mittel gezwungen, ſelbſt bis in die tiefe Nacht an ſeiner Bio⸗ graphie zu ſchreiben; man habe ihn gezwungen, Alles hineinzuſetzen, was man gewünſcht, daß darin ſtehe; er ſei auf das grauſamſte und tyranniſchſte behandelt wor⸗ den; weder ſeine Freunde noch ſein Beichtvater ſeien zu ihm gelaſſen worden; Geſchenke mildthätiger Perſonen habe man ihm vorenthalten. Was aber war das Petitum, wozu ein ſolcher Auf⸗ wand von Erfindung gebraucht ward?— Er verlangte, daß man ihm das Manuſcript ſeiner Biographie zurück⸗ 210 Der Pfarrer Joseph Schäffer. gebe. Ueber das Motiv iſt man zweifelhaft. Einige glaubten, es ſei nur, um die paar Bogen in Aachen noch einmal zu verkaufen, Andere, um ſein ſchriftliches Bekenntniß vor der peinlichen Sitzung vertilgt zu ſehen. Nach ſeinem Benehmen vor Gericht zu ſchließen, ſcheint die letztere Annahme die wahrſcheinlichſte. Lammerz hatte aber das Manuſcript bereits an die Keil ſche Buchhandlung in Köln verkauft. Seine Aus⸗ lagen für den Gefangenen hatten gegen 10 Louisdor betragen. Der Concierge machte Schäffern, als er von deſſen Verfahren Nachricht erhielt, in einem Briefe die bitterſten Vorwürfe. Er erhielt darauf eine Antwort, von Dem, der ihn eben mit den ſchwärzeſten Farben geſchildert, als:„Mein lieber Freund!“ angeredet. Er bekannte, daß er an der Lebensgeſchichte bei ihm gearbei⸗ tet, um ihn ſchadlos zu halten(alſo nicht gezwungen), dankte ihm nochmals für alle empfangenen Wohlthaten und— verſprach ihm ein zweites Heft zu ſchicken, an dem er ſchon mit allem Fleiße arbeite, um— das erſte zurückzuerhalten. Als die Keil'ſche Buchhandlung, auf ihr erworbenes Eigenthumsrecht fußend, die Rückgabe verweigerte, per⸗ ſuchte er einen andern Weg. Er ſchrieb an een miſſar beim Criminalgericht und foderte das Manuſeript und zwar im Original zurück, weil ſein Advocat es zu ſeiner Vertheidigung ſehen müſſe. Wenn die Einſicht ihm irgend etwas genutzt, wozu gerade die des ſchlecht und, wie verlautet, oft unorthographiſch geſchriebenen Conceptes? Als auch dieſer Weg fehlſchlug, wandte er ſich an den Präfecten und wollte bis zum Juſtizminiſter nach Paris gehen, diesmal mit der ſeltſamen Erklärung und Motivirung: dieſe ihm abgezwungene Biographie ent⸗ halt tn, Gei Ha ken eig un pie wü Pri ig ipt nd nt Der Pfarrer Joseph Schäffer. 211 halte Dinge, die der öffentlichen Moral ſchaden könn⸗ ten, die Achtung gegen die von der Regierung beſchützte Geiſtlichkeit ſchmälerten, und die Religion, welche das Haupt des Staates und die Majorität Frankreichs be⸗ kennten, verunglimpfen könnten. So denuncirte er ſeine eigene(wie wir wiſſen, an allen dieſen Vorwürfen ſehr unſchuldige) Schrift. Er verlangte, daß alle dieſe Pa⸗ piere im Wege der Execution zerriſſen und vernichtet würden. Dem ward natürlich nicht nachgegeben, und der Präfect Mechin ertheilte ſpäter der ſo ſeltſam von ihrem eigenen Autor denuncirten Schrift das Imprimatur. Am 17. November(25. Brumaire) kam Schäfffer's Sache vor die Geſchworenen. Er erſchien in einem ele⸗ ganten Anzuge. Weder die Menge der Zuſchauer, die ſich herandrängte, noch das auf dem Tiſche liegende Mordinſtrument(wahrſcheinlich nur der Weidenknüttel), noch die blutigen Kleidungsſtücke der Frauen machten auf ihn einen Eindruck. Die letztern beſah er mit Kalt⸗ blitigkeit und befühlte ſie mehre Male. Auch bei Vor⸗ lefl der Anklageacte verzog er keine Miene. Nur als das Volk durch leiſes Gemurmel beim Vorleſen der Hauptſtellen ſeinen Abſcheu bezeigte, will man eine flie⸗ gende Röthe auf ſeinen olivenfarbenen Wangen geſehen haben. Als der Präſident den Angeklagten auffoderte, treu und wahr den vollen Verlauf der Mordgeſchichte zu er⸗ zählen, trat er vor den Tiſch der Richter. Es ſchien, daß er auf dieſen Augenblick ſeine ganze Energie, alle ſeine Geiſtes⸗ und Körperkräfte geſpart habe. Er ſprach mit immer ſteigender Stimme, er gerieth in Eifer, in 212 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Feuer— doch bemerkte man, daß die Augen nicht auch von dem Impuls ergriffen waren; ſie irrten, halb ge⸗ ſchloſſen, auf dem Boden, um— um ſeine Unſchuld zu beweiſen. Zum höchſten Erſtaunen der Zuhörer, Geſchworenen und Richter widerrief er plötzlich, ganz unerwartet, ohne alle vorangehenden Anzeichen, ſein früheres Eingeſtänd⸗ niß, das er ſelbſt noch in Aachen bei ſeiner Ankunft wieder⸗ holt hatte. Statt deſſen kam er mit einer neuen, fremden, abenteuerlichen Erzählung zum Vorſchein. Er begann wieder von dem einen Räuber, der ihn mit den beiden Weibern auf der Wallfahrt nach dem Pützchen überfallen, wie der die Weiber getödtet, wie er ſelbſt mit dem fürchterlichen Menſchen einen Kampf be⸗ ſtanden und mit dem Leben davongekommen. Mit athemloſer Spannung horchte man auf dies Mär⸗ chen, weniger auf die Entwickelung deſſelben, als wie es möglich, daß ein Mann, der den Verſtand noch nicht verloren, ein ſtudirter Mann, ein Prieſter, dieſe obſolete Geſchichte, deren Unmöglichkeit jedem Kinde einleuchtete, noch ein Mal vorbringen könne, und nachdem er in ſo vielen Verhören, polizeilich und gerichtlich, den n Thatbeſtand ausführlich eingeſtanden. Ja noch hatte ſeine Thäterſchaft, wenn auch nicht direct, doch deut⸗ lich genug in hundert Andeutungen und Stoßſeufzern in ſeiner Autobiographie niedergelegt.— Jetzt durfte man wenigſtens den Grund haben, weshalb es ihm ſo viel drauf ankam, grade dieſe Schrift zurückzuerhalten, oder ſie vernichtet zu wiſſen. Die Entwickelung des Märchens aber war folgende: Am Tage nach dem Morde, ſehr früh, habe ſich ein Menſch bei ihm eingefunden, der zu beichten verlangt. Es müßte allerdings ſehr früh geweſen ſein, denn ſchon vie ete an n Der Pfarrer Joseph Schäffer. 213 um 6 Uhr Morgens war Schäffer im Wirthshaus vor dem Thor und trank ein paar Flaſchen Wein. Er habe ihn angenommen, ſeine Beichte gehört und— der Menſch bekannte ihm unter dem Siegel der Beichte, daß er der Räuber und Mörder geweſen, der in der nächtlichen Dun⸗ kelheit in den Pollerweiden ihn und die Weiber angefal⸗ len, die letztern getödtet habe.„Wahr iſt es“, rief er hier mit verſtärkter Stimme,„daß es auch unter dem Prieſter⸗ ſtande Menſchen gab, die ſich großer Verbrechen ſchuldig gemacht haben, aber niemals gab es unter ihnen ein ſol⸗ ches Ungeheuer, das die Beichtgeheimniſſe eines Sünders verrathen hätte. Selbſt Martin Luther hat nie⸗ mals, nachdem er ſeiner Religion abtrünnig geworden, Das entdeckt, was ihm vorhin ge⸗ beichtet worden. Auch ich werde es nicht. Ueber⸗ zeugt von der tiefen und aufrichtigen Reue des Mörders, faßte ich den edeln Entſchluß, als ich von der kölniſchen Polizei ſo unſchuldigerweiſe verhaftet ward, allen Gefah⸗ ren die Spitze zu bieten und mich ſelbſt aufzuopfern, um dem Unglücklichen eine gewiſſe Flucht zu verſchaffen. Und er wird jetzt in den Stand geſetzt ſein, ſein Leben unter langen Büßungen hinzubringen.“ — Aber Ihr Eingeſtändniß vor dem Commiſſar Keil? fragt der Präſident. „War durch allerlei Vorſpiegelungen von Gnade, durch Gewalt, durch Drohung von Folter, von Rad, von Auslieferung(nach Deutſchland, wo die Strafen der Carolina noch drohen konnten), durch Mishandlung mir abgezwungen, und die Wahrheit— die Wahrheit durfte ich ja nicht ſagen, ohne das heilige Geheimniß zu verletzen.“ — Aber Ihr freies Eingeſtändniß hier in Aachen? „Auch hier war es blanker Edelmuth, um den Thäter 214 Der Pfarrer Joseph Schäffer. der Rache zu entziehen und der Buße für künftige Zeit zu überlaſſen.“ Schwerlich war einer unter den Zuhörern, der von dieſer, wie es heißt, mit Stentorſtimme vorgebrachten Ausrede einen andern Eindruck empfing, als den der äußerſten Verwunderung über eine unerhörte Frechheit. Aber die Creatur in dem Verbrecher klammerte ſich ans Leben, gleich viel womit, woran, wenn er nur den trü⸗ geriſchen Schein der Hoffnung vor ſich ſpielen ſah; ihm gleich, ob er damit den letzten Reſt moraliſcher Achtung verſpielte. Die Zeugen wurden vernommen. Ueber das gericht⸗ liche Verfahren haben wir nur kurze Berichte. Bei der Vollſtändigkeit derjenigen über das polizeiliche Vorverfah⸗ ren kommt darauf weniger an. Das gefährlichſte Zeugniß war das des Mairieadjuncten Herſtatt. Was er berichten konnte, wiſſen wir. Aber er berichtete auch Das, was bisher noch nicht zur öffent⸗ lichen Kenntniß gekommen. Schäffer hatte, wie oben angegeben, ihm und Keil die Motive ſeiner Mordthat(die heimliche Verheirathung mit der ältern Schweſter) be⸗ kannt, doch mit der Bitte, erſt nach ſeinem Tode das Geheimniß zu enthüllen. Da Schäffer in der öffentli⸗ chen Sitzung alle frühern Bekenntniſſe als unwahr und ihm abgezwungen erklärt hatte, hielt ſich Herſtatt an ſein Verſprechen nicht mehr gebunden und vielmehr durch ſein Zeugniß für verpflichtet, Alles auszuſagen, was er aus Schäffer's Munde erfahren. Die offene, nachdrucksvolle und überzeugende Art, in welcher Herſtatt geſprochen, ſchien auf die Geſchworenen einen bedeutenden Eindruck zu machen. Schäffer, der es gewahr ward, begehrte das Wort. Er gerieth in ſchein⸗ hare den ols zeug Sch die Ler ihn ſcht 60 6 unt un Der Pfarrer Joseph Schäffer. 215 bare Hitze, ſchrie und ſchleuderte Verwünſchungen auf den Lügner. Seine Bolzen glitten ohne Wirkung ab, namentlich ols Herſtatt noch einmal das Wort ergriff und mit über⸗ zeugender Klarheit ſprach. Der Präſident wendete ſich jetzt noch einmal zu Schäffer und foderte ihn dringend auf, der Wahrheit die Ehre zu geben und nicht länger zu leugnen, wo ſeine Vernunft ihm. ſagen müſſe, daß die Maſſe der Beweiſe ihn niederſchmettere. Schäffer ſoll hier, nach dem Bericht einer Zeitung, ſichtbar in einen Kampf mit ſich ſelbſt gerathen ſein. Schon habe auf ſeinen Lippen ein Geſtändniß geſchwebt, als ſeine Augen denen ſeines Vertheidigers begegneten und er ſchwieg. Die Sitzung ward am Abend 9 Uhr abgebrochen und auf den folgenden Tag verlegt. Schäffer erſchien am Morgen geſammelt, ruhig. Er blieb bei ſeiner geſtrigen Erzählung und erklärte, daß ihn nichts auf der Welt davon abbringen werde. Dabei betrug er ſich aber ſo beſcheiden und ehrfurchtsvoll, daß es weniger ein Syſtem der Lüge ſchien, das er ange⸗ nommen, als die natürliche Strömung der Wahrheit, nachdem die Gewalt, die ſie zurückgehalten, gewichen war. Auch brachte die Vertheidigung ehrenvolle Zeugniſſe von mehren Obrigkeiten des Oberrheindepartements für ihn vor, und aus der ganzen Procedur ergab ſich nichts, was auf ihn den Verdacht geworfen, als könne er vorher ſchon andere Verbrechen begangen haben. Nachdem der öffentliche Ankläger, Hanne, in einer langen, deutſch und franzöſiſch geſprochenen Rede den wahren Hergang der Geſchichte darzuſtellen und alle 216 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Widerſprüche Schäffer's zu widerlegen verſucht, nahm ſein Vertheidiger Denys aus Aachen das Wort. Ob von ihm oder von Schäffer ſelbſt der letztvorgeſchlagene Weg ausgegangen, erfahren wir nicht, aber Denys adop⸗ tirte ihn: Unſchuldig ſei der Mann, nein, mehr als un⸗ ſchuldig, der mit unerhörter Großmuth ſich für den Mör⸗ der ausgegeben, um einen Büßenden zu retten, der eher dem Tode ſelbſt ſich überliefern, als das anvertraute Beichtgeheimniß enthüllen wollen, den man in Köln zu einem unwahren Geſtändniß gezwungen und gröblich mishandelt habe. Er hoffte es klarer als die Mittags⸗ ſonne dargethan zu haben, daß die Jury einen Unſchul⸗ digen vor ſich ſtehen habe. Keil hatte ſelbſt in Köln den Angeklagten auf dieſen Vertheidiger aufmerkſam gemacht und ihm denſelben em⸗ pfohlen. Ob er gewärtigte, daß derſelbe zum Dank ſeine Vertheidigung ſo einrichten würde, daß ſie zur Anklage gegen ihn ſelbſt ward? Wir bedauern, dieſe Vertheidi⸗ gungsrede nicht in dem Berichte mit aufgenommen zu finden, auch nicht zu erfahren, welcher Geiſtes⸗, Partei⸗ und kirchlichen Richtung die Geſchworenen angehörten. Obgleich wir nicht im entfernteſten an Schäffer's Ver⸗ ſchuldung zweifeln, blitzen doch Lichter durch den ganzen Prozeß, die auf ein Verfolgungsſyſtem gegen ihn deuten. Er war dem übrigen Klerus ein Stein des Anſtoßes, er hatte den conſtitutionellen Eid geleiſtet, er hatte ſich tief in das Jakobinerthum eingelaſſen, er war vom Biſchof bevorzugt worden, der dem Eindringling die ausgezeich⸗ nete Pfarre verſchaffte; er war, vor ſeinem Publicum, ein glänzender Kanzelredner geworden; Alles Gründe, welche den Neid und die Abgunſt gegen ihn rege ma⸗ chen konnten. Durfte der Vertheidiger darauf anſpie⸗ len, hatte er darauf hingedeutet und konnte er von ſeine wür hm Ob ene op⸗ un⸗ öt⸗ cher aute lich 9s⸗ hul⸗ eſen em⸗ ſeine lage eidi⸗ z0 rtei⸗ ten. zer⸗ zen ten⸗ Der Pfarrer Joseph Schäffer. 217 ſeinen Geſchworenen erwarten, daß ſie darauf horchen würden? Eine Möglichkeit, daß Angeklagter und Vertheidiger von einem Eindruck zu ihren Gunſten auf die Geſchwo⸗ renen träumten, iſt da, wenn uns über die Schlußrede des Präſidenten Folgendes berichtet wird: Je ſanfter und gelaſſener, je milder und ruhiger bis⸗ her in allen Sitzungen ſeine Sprache geweſen, deſto merk⸗ würdiger, und für die Geſchworenen entſcheidender, war die kurze, aber kraftvolle, durchgreifende, Feuer und Leben athmende Rede, welche der Präſident Meller hielt.„Ich würde mit Vergnügen“, ſchloß er,„etwas zu Gunſten des Angeklagten ſagen, allein meine Ehre und mein Ge⸗ wiſſen legen mir die Verbindlichkeit auf, feierlich zu er⸗ klären, daß in der ganzen Procedur auch nicht der mindeſte Umſtand obwaltet, der zu ſeinem Vortheil angeführt werden kann. Ich überlaſſe es Ihrer Ueberzeugung, Bürger Geſchworene, dieſes Un⸗ geheuer der Verſtocktheit, der Heuchelei und Sittenloſig⸗ keit, dieſen Schandfleck des Prieſterthums und der Menſch⸗ heit, zu richten. Ich hoffe, Sie werden nach dem Geſetze dasjenige Urtheil über ihn fällen, welches die hier gegen⸗ wärtigen Magiſtratsperſonen und das Publicum von Ihnen erwartet.“ Stärker und deutlicher konnte kaum ein Gerichts⸗ präſident zu den Geſchworenen ſprechen. Er las hierauf das Schreiben von Portalis vor, wel⸗ ches jede Ausſicht auf Begnadigung abſchneide, und entließ ſie darauf mit den ihnen geſtellten Fragen. Schon nach einer kleinen halben Stunde kamen die Geſchworenen mit ihrem Verdict zurück. Ihr Chef, Geyer aus Köln, las mit lauter Stimme Fragen und Antworten: XX. 10 218 Der Pfarrer Joseph Schäffer — Wurde am 19. Fructidor in Deutz Barbara Rit⸗ ter, nachher Katharina Ritter ermordet? — Hat P. J. Schäffer dieſen Mord begangen? Ja“ — Hat er ihn mit Vorbedacht verübt?(Ohne Vor⸗ bedacht zog nur eine zwanzigjährige Kerkerſtrafe nach ſich.) „Ja⸗ — War er im Falle der geſetzmäßigen Vertheidigung ſeiner ſelbſt? „Nein.“ — War er im Falle der geſetzmäßigen Vertheidigung eines Andern? „Nein.“ Nach einer kurzen Berathung ſchritt das Gericht zu dem Urtheilsſpruch: Pr. Joſeph Schäffer wird zum Tode verurtheilt, mit der Nebenbeſtimmung, im blutfarbenen Hemde zum Richtplatz geführt zu werden. Während die Menge die Worte„zum Tode“ in dumpfem Gemurmel wiederholte und Manchem eiskalt der Körper durchzitterte, ſchien der Verurtheilte die Sen⸗ tenz in vollkommener Ruhe anzuhören. Es war aber darin nichts von Energie des Charakters; die momen⸗ tane Feſtigkeit war nur die Wirkung ſeiner ſtillen Hoff⸗ nung, daß er doch noch begnadigt oder daß mindeſtens der erſte Spruch durch Caſſation vernichtet werden würde. Wenige Stunden nach der Verkündigung ſchlug er dem Commiſſar Keil freundlich lächelnd in ſeinem Kerker auf die Schulter und ſagte: Sie werden ſehen, daß ich doch noch Gnade bekomme! Am ſelben Tage, wo Schäffer, ſtand am Oberrhein eine Rit⸗ Vor⸗ ſch ung gung p Todt benen jn lal Sen aber men Hof ſtens irdt dem auf doch chin Der Pfarrer Joseph Schäffer. 219 eine noch berüchtigtere Perſönlichkeit, Schinderhannes, vor den Aſſiſen. Einzelne Züge aus den letzten Lebenstagen Schäffer's hat man uns aufbewahrt. Schäffer hatte eine Schweſter, der er ſich nicht zu rühmen brauchte. Die verwittwete Schellenbach hatte in Köln ein öffentliches Bordell gehalten und ihre eigene Tochter gezwungen, ſich darin den Männern preiszugeben. Jur Unterſuchung gezogen und verurtheilt, hatte ſie ihre Strafe im Zuchthauſe zu Gent angetreten. Das war vor ihres Bruders Anſtellung in Köln geſchehen. Erſt im Zuchthauſe erfuhr ſie von ſeinem Glück, daß er in Köln die herrliche Pfarrei in der Kupfergaſſe erhalten. Die Unglückliche träumte nun von nichts mehr als dem Glück, Hülfe, Troſt und Unterſtützung bei einem wohlhabenden Bruder zu finden. Aus dem Zuchthauſe entlaſſen, trat ſie frohgemuth die Rückreiſe nach Köln an. Da hört ſie in Aachen überall von einem Schäffer ſprechen, der zwei Weiber in gräßlicher Art ermordet haben ſoll. Alle Nach⸗ richten ſprechen dafür, daß es ihr Bruder ſei. Er ſoll nach Aachen kommen, um hier gerichtet zu werden. Tag⸗ täglich läuft ſie auf die Landſtraße, um ihn kommen zu ſehen; aber ſie verfehlt ihn, er kommt in der Nacht an. In ſeinem Kerker wird ſie nicht zu ihm gelaſſen; ſie muß alſo den Tag der öffentlichen Sitzung abwarten. Mit den Kräften der Verzweiflung dringt ſie durch die un⸗ geheure Menſchenmaſſe bis vorn. Sie ſieht ſein weiß⸗ gepudertes Haar, ſein Antlitz;— es iſt ihr Bruder. Schäffer trat gerade vor, um die Geſchworenen anzu⸗ reden. In dem Augenblicke fallen ſeine Blicke nach der Gegend, wo ſie klopfenden Herzens ſteht. Da denkt ſie: Wie, wenn er dich erkennte, ſeine Faſſung verlöre und um deinetwillen in ſeiner Vertheidigung ſtockte! Als 10* 220 Der Pfarrer Joseph Schäffer. treue Schweſter unterdrückt ſie alle andern Wünſche, verbirgt ſich ſeinen Blicken und verſucht mit eben der Anſtrengung, wie ſie hineingedrungen, wieder hinaus⸗ zukommen. Erſt nach der Verurtheilung erhielt ſie die Erlaub⸗ niß, ihn im Gefängniß zu beſuchen. Noch vor der Thür ſchreit ſie dreimal ſeinen Namen. Er erkennt die Schwe⸗ ſter an der Stimme und fliegt ihr weinend in die Arme, als die Riegel fortgeſchoben ſind. Aber die Rührung dauert nicht lange. Die Schweſter, trotz ihres Metiers, hat edlere Regungen; ſie ermahnt ihren Bruder, ſich in das Unabänderliche zu fügen und dem Tode mit Faſſung entgegenzugehen. Er will aber nichts von Faſſung und Fügung wiſſen und auch nichts vom Sterben; er habe nur eine Hoffnung, daß er begnadigt werde. Aus har⸗ ten Worten geht die Unterredung in eine Art Gezänk über, welches damit endet, daß er die Schweſter beinahe zur Thür hinauswirft und ihr verbietet, ihm wieder vor Augen zu treten. Im ſelben Gefängniß, und durch Zufall Wand an Wand mit Schäffer, ſaß noch ein gefangener Geiſtlicher, der jener Zeit wohlbekannte und berüchtigte Kapuziner Achatius Kretzer. Er hatte ein Heiliger werden wol⸗ len, indem er eine neue Sekte ſtiftete, den„Orden des Erſetzungsſtandes“. Seine Lehre war: daß man dem Allmächtigen für alle ihm in den letzten Zeiten zugefügte Schmach und Beleidigung eine freiwillige und ſelbſtge⸗ wählte Genugthuung verſchaffen müſſe, und daß dieſe darin beſtände, wenn Männer und Weiber wechſelſeitig ihre Körper zu fleiſchlicher Berührung hingäben. Ein⸗ gebung und Viſionen beſtimmten die Wahl der Ab⸗ büßung nach dieſer Art, und kein Ordensglied durfte ſich weigern, die Phantaſie des andern zu erfüllen. Achatius Der Pfarrer Joseph Schäffer. 221 hatte ſchon eine Menge weiblicher Ordensglieder gewor⸗ ben und der Wolluſt aller Art mit ihnen genoſſen, als er verhaftet und beſtraft wurde. Er glaubte der Erſte zu ſein, und wußte ſo wenig, daß er ſo viel Vorgänger in ſeiner Verirrung gehabt, als er Nachfolger haben ſollte. Schäffer ſiand in einem gewiſſen freundſchaft⸗ lichen Verkehr mit dieſem ſeinem Mitgefangenen. Achatius ſchnitt Schäffern die Federn zum Schreiben; ſie unter⸗ hielten ſich. Indeſſen blickte doch jeder mit geheimer Verachtung auf den andern und hielt ſich für unendlich beſſer und moraliſcher als den Sünder neben ihm. Inzwiſchen war Schäffer's Caſſationsgeſuch von dem Caſſationshof in Paris verworfen worden. Die Kunde davon kam ſchon lange vor der Ausfertigung nach Aachen. Ehe es durch die Mauern ſeines Gefäng⸗ niſſes drang, zeigte ſich Schäffer voller Vertrauen und Zuverſicht, daß ihm Gnade werden müſſe. Oſtmals rief er Denen zu, welche ihn auf ſein Schickſal vorzu⸗ bereiten wünſchten und auf Portalis' Schreiben verwie⸗ ſen:„Portalis iſt nicht der erſte Conſul!“ Seit das Gerücht auch ſein Ohr erreichte, ward er niederge— ſchlagen. Als der Commiſſar Hanne ihm am 6. Nivoſe G8. De⸗ cember) officiell eröffnete, daß ſein Caſſationsgeſuch ab⸗ geſchlagen worden und die Execution binnen 24 Stunden ſtatthaben werde, fiel er beinahe in Ohnmacht. Er flehte, der Commiſſar möge ihn doch wenigſtens noch drei Tage leben laſſen und dann das rothe Hemde ihm erlaſſen. Beides mußte ihm abgeſchlagen werden. Den größten Theil des folgenden Morgens lag er im Bette. Seine Körperkräfte waren dahin, nur ſchien ſeine Seele durch beredte Zuſprache wieder einige Spann⸗ kraft zu gewinnen. Als man ihm zuredete, er ſolle ſich 222 Der Pfarrer Joseph Schäffer. tröſten, bald werde er an einem Orte ſein, wo alle Lei⸗ den ein Ende nehmen, entgegnete er mit einem Seufzer: „Ach, es ſind Viele vor mir den Weg gegangen, aber es iſt noch Niemand zurückgekommen, der ausgeſagt hätte, wie es jenſeits ausſieht.“ Die Hinrichtung war auf 3 Uhr Nachmittags ange⸗ ſetzt. Als die Gerichtsperſonen ihn, etwa eine halbe Stunde vorher, aufſuchten, fanden ſie ihn angekleidet und in anſchei⸗ nender Faſſung mit ſeinem Beichtvater, dem Kanonicus Hutmacher, auf⸗ und abgehen. Er ſprach über verſchie⸗ dene Gegenſtände. Als der Geiſtliche unter andern Troſt⸗ gründen auf das Beiſpiel des für die Menſchheit dul⸗ denden Erlöſers hinwies, und wie dieſer ſogar Blut ge⸗ ſchwitzt habe, witzelte er:„Es ſcheint draußen zu kalt zu ſein, da werde ich alſo wol nicht ſchwitzen.“ Der Augenblick rückte immer näher. Allen pochte das Herz. Schäffer rief:„Die Stunde mag ſchlagen, ich erwarte ſie.“ Plötzlich ſagte er mit mattem, hinſterbendem Lächeln zum Commiſſar Schmitz:„Es iſt bald neues Jahr, da muß ich Ihnen wol einen Neujahrwunſch ſchreiben.“ Damit ſetzte er ſich an den Tiſch und ſchrieb,„ohne ſich lange zu beſinnen“, folgende Verſe nieder: Zum Andenken am Abende meines Lebens: Ich wünſche dir ein unumwölktes Leben, Und eb'nen Weg zu jedem Glück; Der Genius der Liebe möge dich umſchweben, Bis einſt im Tode bricht dein Herz und Blick. Schäffer. Es bedurfte freilich zu dieſen Gemeinplätzen keines langen Sinnens. Dennoch möchte man, nach dem Voran⸗ geſagten, glauben, daß auch dieſer Coup präparirt war. Lei⸗ ber tte, ng⸗ nde hei⸗ cus hie⸗ oſt⸗ dul⸗ falt chte gen, heln Der Pfarrer Joseph Schäffer. 223 Andererſeits wird behauptet, daß er in den letzten Tagen in Aachen dermaßen ins Verſemachen gerathen ſei, daß ihm die Entwerfung ſolcher Gedichte zur Beſchäftigung und Lebensnothdurft geworden. Man hatte erwartet, Schäffer würde vor der Hin⸗ richtung nach katholiſchem Brauch als Prieſter degradirt werden, die Ceremonie aber unterblieb; man machte kei⸗ nen Unterſchied zwiſchen ihm und einem Laien. Endlich ſchlägt die Stunde. Der Scharfrichter tritt mit dem rothen Hemde ein. Dieſer Anblick ſcheint Schäffer niederzuſchmettern. Als der Scharfrichter ſich ihm naht, um das Hemde überzuſtreifen, ſinkt er wirk⸗ lich in Ohnmacht. Man bringt Wein und er richtet ſich wieder auf. Er hatte dieſen letzten Augenblick zum vollen Ge⸗ ſtändniß abgewartet, er nahte ſich dem Commiſſar Hanne und ſprach mit deutlicher Stimme: „Meine letzten Ausſagen vor dem Dr. Keil und Herſtatt, vor dem Director der Geſchworenen und Prä⸗ ſidenten des Criminalgerichts ſind einzig die wahren, aber jene, die ich in der öffentlichen Criminalſitzung ge⸗ than habe, ſind falſch. Es iſt wahr, ich habe das abſcheulichſte Verbrechen begangen. Sie werden vielleicht die Bewegurſachen zu wiſſen verlangen?— Ich bitte Sie, nicht in mich zu dringen, dieſe angeben zu müſſen.“ Der Henkerwagen fährt vor. Er verlangt noch ein⸗ mal zu trinken und leert eine halbe Flaſche Wein. Dieſer und die Seelenangſt verurſachen ihm eine Hitze, über die er ſich mehrmals beklagt. Sein Anzug war rein und ausgeſucht; aber während der Fahrt zur Guillotine ließ er den Kopf zur Erde ſinken. Es ſchien, als wäre kein Funken Leben mehr im ganzen Körper. 224 Der Pfarrer Joseph Schäffer. Auf das Schaffot mußte er mit Hülfe des Scharf⸗ richters hinaufgeführt werden. Die Execution war im Moment vorüber. Aber vorher, noch vom Wagen herab, hatte Schäffer mit ſchwacher, unverſtändlicher Stimme eine Rede gehal⸗ ten, die uns in folgender Aufzeichnung aufbewahrt iſt: „Zuhörer, werthe Zuhörer! Ich bin der erſte Prieſter, der eine ſo ſchreckliche That beging, ich hoffe, daß ich auch der letzte ſein werde. Ich habe vor Gott und den Menſchen geſündigt— ich bin ein großer Sünder, ich bin ein Aergerniß in den Augen der Unſchuld geweſen. Ich bitte hier öffentlich um Verzeihung; ich bitte die Geiſtlichkeit, der ich als Prieſter zur großen Schande ge⸗ weſen bin, um Vergebung. Ich bitte die Juſtiz, die ich in meiner Procedur zu hintergehen geſucht habe, um Ver⸗ zeihung. Ich hoffe, ihr werdet ſie alle mir angedeihen laſſen. Ich empfehle meine arme Seele in euer frommes Gebet. Aeltern! Lehrer! wacht auf Diejenigen, die euch anvertraut ſind, damit ſie den Weg nicht wandeln, den ich gewandelt habe. Ueberſehet der Jugend auch nicht das geringſte Vergehen. Ich ſterbe im katholiſchen Glauben.“ „Du Herr der Lebenden, Gott! du Herr der Todten, Jeſus! dir leb' ich, dir ſterb' ich!“ Schäffer, oder wer ihm die Sterbeworte in den Mund gelegt, irrte, wenn er ſich den erſten und hoffentlich den letzten Prieſter nannte, der eine ſo ſchreckliche That be⸗ ging. Unſer Pitaval hat bereits zwei Fälle aufgenom⸗ men, welche an Gräßlichkeit, wenn auch nicht an Rieder⸗ trächtigkeit dem ſeinen vollkommen gleich ſtehen. Der Fall Mingrat verräth einen Grad von cannibaliſcher Luſt, zu welcher der ſchwächliche Schäffer ſich noch nicht erheben konnte; pſychologiſch iſt er indeß zu lückenhaft und hat Räthſel hinterlaſſen, die noch nicht gelöſt ſind. Da⸗ arf⸗ im Der Pfarrer Joseph Schäffer. 225 gegen erſcheint der Pfarrer Riembauer, welcher wenige Jahre nach ihm daſſelbe Verbrechen beging, gegen ihn als ein wahrer Heros an Geiſt und Willens⸗ ſtärke bei wenigſtens nahe verwandten Motiven; denn auch dieſe ſind beiweitem großartiger in Riembauer, und in aller ſeiner Gräßlichkeit bewahrte er ſich ſein Princip und ſeinen, wenn auch verkehrten Glauben, daß er nach demſelben ſo handeln müſſen. Ueber Schäffer ſagt noch der Herausgeber ſeiner Biographie: Es iſt traurig, zu wiſſen, daß in dem ganzen Lebensgemälde dieſes Men⸗ ſchen ein ſo Alles umfaſſender Schatten herrſcht, daß man kaum einen lichten Strahl darin gewahr werden kann. Da iſt keine verzeihliche Schwachheit, kein un⸗ verzeihliches Laſter, das man an ihm vermiſſe. Proben von Niederträchtigkeit und Tücke, wo man hinblickt. Der Mord ſeiner Wohlthäterinnen; ſeine Kabalen und Verleumdungen gegen den Concierge, der ihn als Freund aufgenommen; ſein Leugnen, ſeine ſchwächlichen Ein⸗ geſtändniſſe vor Gericht, ſeine Ausreden, ſein Wider⸗ ruf. Vielleicht ließe ſich auch noch von geheimen Laſtern ſprechen; aber wozu auf Vermuthungen und Gerüchte ſich berufen, um Den in noch ſchwärzerem Lichte dar⸗ zuſtellen, der durch ſeine That ſich ſchwärzer gebrand⸗ markt hat, als eine Feder ihn ſchildern kann. So tief, ſo vollkommen ſeine Heuchelei war, gehörte doch auch dieſe nicht unter jene feine, verſchmitzte, ſchlangen⸗ kluge, alle Welt täuſchende. Sein bischen Verſtand, ſein armſeliger Witz konnte ſich weder große Ziele ſtecken, noch große Mittel ausklügeln. Selbſt in ſeinen Laſtern war er klein. Da er hin⸗ und herſchwankte, nie mit ſich ſelbſt einig lebte, warf er im nächſten Moment ein, was er vorher mit aller Mühe gebaut hatte. 10** Ptarrer Welty. 1833— 1834. Das katholiſche Pfarrdorf Wohlenſchwyl in Aargau, an der Poſtſtraße von Aarau nach Zürich belegen, wurde ſeit dem November 1833 der Schauplatz einer Reihe ſchwerer Verbrechen, welche ſeine Bewohner in Schrecken verſetzten und die Aufmerkſamkeit des ganzen Landes auf ſich zogen. In ein und derſelben Woche, in der Nacht vom 12. zum 13. und vom 18. zum 19. November wurde die von Aarau nach Zürich fahrende Poſt zweimal beraubt, und ihr ein Verluſt von 1271 Francs zugefügt. Beide Male fand man das Schloß des Hinterwagens erbrochen; die mit verloren gegangenen Briefſchaften aber theils in der Nähe des Dorfes Wohlenſchwyl, theils im Dorfe ſelbſt auf der Straße umherliegend. Am Tage nach der zwei⸗ ten Beraubung wurde auf der Landſtraße ganz in der Nähe des Pfarrhauſes ein Dietrich gefunden. Im Laufe des Decembers wurden noch viermal die deutlichen Spuren einer verſuchten Beraubung des Poſt⸗ wagens bemerkt; die Verſuche waren aber mislungen, weil in Folge der früheren Beraubungen der Hinterkaſten deſſelben mit eiſernen Querſtangen wohl verwahrt wor⸗ den war. di Pfarrer Welty. 227 Alle Bemühungen der Behörden ungeachtet wurden die Thäter nicht ermittelt. Am 10. Januar 1834 Abends gegen 6 Uhr entſtand in einem etwa 100 Schritte vom wohlenſchwyler Pfarr⸗ hauſe belegenen Bauernhauſe Feuer, welches ſo ſchnell um ſich griff, daß ein zehnjähriger Knabe darin umkam und das Haus bis auf den Grund niederbrannte. Man war dieſes Feuers noch nicht Herr geworden, als etwa um 7 Uhr ein neues Feuer in einem nur 30 Schritt vom Pfarrhauſe entfernten, aber auf der andern Seite als das bereits brennende belegenen Hauſe ausbrach. Auch die⸗ ſes Haus wurde gänzlich zerſtört. Während die Dorf⸗ bewohner mit dem Löſchen beſchäftigt waren, entdeckte die Magd im Pfarrhauſe, daß auf dem dortigen Hausflure eine Strohmatratze Feuer gefangen und daſſelbe ſchon einen mit Getreide angefüllten Kaſten, auf welchem ſie lag, angezündet hatte. Dieſer dritte Brand wurde jedoch ſofort gelöſcht, ohne daß er weiter um ſich griff. Am ondern Tage bereits entſtand das Gerücht, Nie⸗ mand wußte woher, das Feuer in der vergangenen Nacht ſei angelegt worden, und der Pfarrer ſelbſt, Namens Welty, ſei dieſer Brandſtiftungen verdächtig. Die Dorfbewohner unterhielten ſich zwar untereinander viel⸗ fach von dieſem Gerüchte, keiner aber wollte den Urheber deſſelben kennen, noch weniger wagte es einer von ihnen mit einer beſtimmten Anſchuldigung gegen den eigenen Pfarrer hervorzutreten. Die polizeiliche Unterſuchung über die Entſtehung der Brände führte zu keinem Reſul⸗ tate, ergab jedoch ſo viel mit hoher Wahrſcheinlichkeit, daß keiner derſelben durch den vorangegangenen entſtan⸗ den ſein könne. Wenige Tage ſpäter enthielt die Aargauer Zeitung folgenden Aufruf:„Der Abend des 10. Januars war — 2 —————— —— 228 Pfarrer Welty. für die Bewohner der Gemeinde Wohlenſchwyl höchſt ſchreckenvoll. Um 6 Uhr brach in dem größten Hauſe, das ganz von Holz erbaut und mit Stroh gedeckt war, Feuer aus. Noch iſt die Veranlaſſung unbekannt. Das Feuer, welches der hohen Lage des Dorfes wegen weit⸗ hin ſichtbar war, die Feuerſchüſſe auf Braunegg und andern Höhen und das Sturmgeläute hatten bald ſchleu⸗ nige Hülfe herbeigerufen. Schon glaubte man des ſchreck⸗ lichen Elementes ſich bemeiſtert zu haben, als etwa 150 Schritte von der Brandſtätte ein anderes, ebenſo großes Haus in Brand gerieth, welches nächſt der Kirche und dem Pfarrhauſe lag.— Dieſe Gebäude waren in der größten Gefahr. Es brannte wirklich eine Strohmatratze auf dem Eſtrich des Pfarrhauſes, der ſich mittels eines Talglichtes das Feuer mitgetheilt hatte, bald aber glück⸗ lich gelöſcht wurde. Die Schindeln am Kirchthurme waren bereits angebrannt. Sieben Haushaltungen, be⸗ ſtehend aus 48 Perſonen, verloren ihr Obdach, ihre Bet⸗ ten, Kleidungsſtücke, ſämmtlichen Hausrath und Hand⸗ werksgeſchirr, denn mit Blitzesſchnelle hatte die Flamme um ſich gegriffen, ein Knabe von zehn Jahren fand in den Flammen den Tod, drei Kühe, ein Kalb, ein Schwein und eine Ziege gingen zu Grunde.“ „Laſſen Sie, edle Menſchenfreunde, ſich erbitten, dieſen bedauernswürdigen, der Mehrzahl nach armen Brand⸗ beſchädigten durch milde Gaben ihre betrübte Lage zu erleichtern. Das iſt die inſtändige Bitte, welche der Un⸗ terzeichnete im Namen der Brandbeſchädigten auf dem Wege der Heffentlichkeit an Sie richtet. Sie ſind auch der mildthätigen Unterſtützung würdig, welcher die Brand⸗ beſchädigten beſtens empfehlen werden. Die zugeſandten Liebesgaben wird aufs zweckmäßigſte verwenden Pfarrer Welty zu Wohlenſchwyl.“ —— —— pfarrer Welty. 229 Noch war man aller Orten mit dem Einſammeln von unterſtützungen für die Abgebrannten beſchäftigt, als be⸗ reits ein neues Brandunglück die Aufmerkſamkeit der ganzen Gegend auf ſich zog. Am 6. Februar Morgens gegen 4 ½ Uhr brannte in dem von Wohlenſchwyl etwa eine halbe Stunde entfernten Dorfe Maegenwyl das Haus einer Witwe Huber bis auf den Grund ab. Das Feuer griff mit ſolcher Schnelligkeit um ſich, daß die Bewohner des Hauſes nackt aus den Betten und zum Hauſe hin⸗ ausſpringen mußten, um nur ihr Leben zu retten. Pfarrer Welty war an jenem Morgen zufällig in Be⸗ griff geweſen, nach Aarau zu gehen, um dort mit der Baucommiſſion wegen eines Baues im Pfarrhauſe Rück⸗ ſprache zu nehmen. Sein Weg führte ihn in dem Au⸗ genblicke, als das Feuer ausbrach, an dem Hauſe der Witwe Huber vorüber; er entdeckte daſſelbe zuerſt und weckte die Bewohner aus dem Schlafez ohne ihn wären ſie wahrſchöilich fämmtlich verbrannt. Bie eine Toch⸗ ter der Huber kehrte noch einmal in das brennende Haus zurück, wahrſcheinlich um Kleidungsſtücke herauszuholen, fand aber dort ihren Tod in den Flammen. Das Feuer griff mit ſolcher Wuth um ſich, daß außer dem Huber⸗ ſchen Hauſe noch vier andere in der Nähe ſtehende gänz⸗ lich zerſtört wurden. Auch hier konnte die Polizeibe⸗ hörde über die Entſtehungsart des Brandes nicht das Geringſte ermitteln, Welty erzählte aber vielfach, daß, wie er gehört, die Huber'ſche Familie ſehr unvorſichtig mit dem Feuer umgegangen ſei. Doch die Unglücksfälle, von denen dieſe Gegend in ſo kurzer Zeit betroffen worden war, ſollten noch kein Ende nehmen. Schon am 18. Februar Abends nach 8 Uhr ertönte in Wohlenſchwyl wieder der Schreckensruf „Feuer!“ Eine am Ende des Dorfes belegene Scheune 230 Pfarrer Welty. ſtand in Flammen, und wurde trotz ſchleunig herbeigekom⸗ mener Hülfe gänzlich zerſtört. Dieſe Scheune lag ganz nahe einer andern zum Pfarrhofe gehörigen. Der Ge⸗ meinderath von Wohlenſchwyl, welchem die Unterſuchung über die Entſtehung des Feuers oblag, ſprach jetzt officiell die Anſicht aus, daß daſſelbe böswillig angelegt ſei, ohne jedoch Jemand als der That verdächtig zu bezeichnen. Die Dorfbewohner dagegen ſcheuten ſich jetzt nicht mehr, ihren Pfarrer als den muthmaßlichen Brandſtifter zu bezeichnen; es entſtand ein allgemeines Mistrauen gegen ihn, welches ſich in Drohungen gegen ſein Leben Luft machte. Welty ſelbſt nahm von dieſer Stimmung ſeiner Pfarrkinder gegen ihn anſcheinend gar keine Notiz, nur äußerte er wenige Tage nach dem Brande zu ſeinem Vi⸗ car Seiler„er ſcheue ſich nicht, zu ſagen, daß die Scheune gefliſſentlich in Brand geſteckt worden, und es ſei gut, daß nicht die Pfarrſcheune zuerſt entzündet worden, ſonſt müßte er ſie angezündet haben.“ Die Aargauer Zeitung vom 22. Februar enthielt einen Aufſatz über dieſes letztere Unglück. In demſelben heißt es unter andern:„Nur ſchnelle Hülfe von Mellingen und Büblikon, auf das Feuerläuten herbeigeeilt, konnte dem Umſichgreifen der Flamme Einhalt thun; denn die Bewohner von Wohlenſchwyl, der Sache nicht ganz trauend und durch frühere Erfahrung gewitzigt, fanden ſich nicht zahlreich beim Löſchen ein. Es war nämlich ein Jeder genöthigt, ſein eigenes Haus zu bewachen, da⸗ mit es nicht ebenfalls von hinten angezündet werde. Zu⸗ gleich wurden im ganzen Dorfe Wachen aufgeſtellt, die jeden verdächtig Herumſtreichenden zu beobachten hatten.“ „Glücklicherweiſe ging kein Wind, und ein dichter Nebel hielt die Flamme in der Tiefe, ſodaß man den Brand kaum in einiger Entfernung erblickte. Am ſpä⸗ om⸗ anz Ge⸗ ung liell ohne nen. rehr, gen uft iner nur une gut onſt nen eißt gen nte die den Pfarrer Welty. 231 ten Abend deſſelben Tages wurde ein Bürger von Eck⸗ wyl, der grade von Büblikon nach Hauſe zurückkehren wollte, zwiſchen Wohlenſchwyl und Maegenwyl von Straßenräubern angehalten. Nur durch ſchnelle Flucht konnte der Bedrohte ſich retten.“ Von dieſem angeblichen Straßenraube wußte Niemand etwas; es ergab ſich als eine reine Erdichtung. Dage⸗ gen ward ſpäter der Verfaſſer jenes anonymen Artikels ermittelt; es war der Pfarrer Welty. Während die Behörden noch mit der Unterſuchung der Entſtehung dieſes Brandes beſchäftigt waren, entſtand bereits am 21. Februar Abends gleich nach 7 Uhr in dem eine Stunde von Wohlenſchwyl belegenen Dorfe Birr⸗ hard eine neue Feuersbrunſt. Das Haus des Bauer Wüſt brannte mit ſolcher Schnelligkeit herunter, daß ſeine Bewohner, welche zu jener Zeit ſchon zu Bette gegangen waren, nur durch die ſchnellſte Flucht ihr Leben retten konnten. So viel wurde hier ſofort an Ort und Stelle ermittelt, daß das Feuer vom Strohdache des Hauſes ausgegangen war. Der Bezirksamtmann von Baden hatte ſich auf die erſte Nachricht von dem Ausbruche des Feuers an Ort und Stelle begeben und dort zu ſeinem nicht geringen Erſtau⸗ nen den Pfarrer Welty angetroffen, welcher ſich durch ſeine Thätigkeit bei dem Retten des Viehes aus den Stäl⸗ len hervorthat.— Dieſer auffallende Umſtand veran⸗ laßte den Amtmann ſofort zu einer polizeilichen Ver⸗ nehmung Welty's zu ſchreiten, welcher ſich wörtlich dahin ausließ: „Es war meine Abſicht, zu dem Buchhändler Zehn⸗ der nach Birmensdorf zu gehen, um mit ihm ein Ge⸗ ſchäft abzumachen. Vom Regen überfallen, habe ich den Nachmittag im Wirthshauſe zur Sonne in Birrhard —— 232 Pfarrer Welty. zugebracht und mich dort beim Spiele mit dem Schwei⸗ netreiber Gut und dem Sohne des Wirthes verſpätet. In der Zeit meines Aufenthaltes in der Sonne verließ ich die Wirthsſtube zweimal, einmal bei Tage, das an⸗ dere Mal als es ſchon dunkel geworden war. Um das abgebrannte Haus ſah ich Niemand ſchleichen. Beim Feuerruf eilten Schweinetreiber Gut und die im Neben⸗ zimmer ſich aufhaltenden Herren, Advocat Frey von Brugg und Dr. Wasmer von Mellingen aus dem Wirthshauſe dem Brande zuz ich folgte nach; das Dach des Hauſes war bereits ganz in Brand. Als die Leute um das Haus herumſtanden, verfügte ich mich in den mir von frühe⸗ rer Zeit wegen eines merkwürdigen Ochſen bekannten Stall und löſte das Vieh ab. Die Umſtehenden riefen mich wegen der drohenden Gefahr heraus. Als ich den Stall verließ, fiel wirklich brennendes Stroh vom Dache herab, ſodaß ich dem Feuer kaum entrann. Dann half ich in den Nachbarhäuſern flüchten. Dies iſt Alles, was ich in Bezug auf das Brandunglück, deſſen Entſtehungs⸗ weiſe mir unbekannt iſt, angeben kann.“ Freilich fand nun endlich die zuſtändige Polizeibehörde, das Bezirksamt Baden, eine genügende Veranlaſſung, gegen den durch das allgemeine Gerücht als Brandſtifter bezeichneten Pfarrer Welty einzuſchreiten, aber die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe erſchienen doch wieder der Behörde ſo ſchwach, daß ſie, wol nicht ohne Rück⸗ ſicht auf ſeinen Stand, es nicht wagte, ihn ſofort in das Gefängniß abführen zu laſſen. Sie ließ ihn vielmehr nur in ſeiner eigenen Wohnung durch Landjäger be⸗ wachen. Es geſchah dies zum Theil auch deshalb, weil die Bewohner von Wohlenſchwyl ſich zuſammengerottet hatten und damit droheten, den Welty ohne Weiteres todtzuſchlagen, ſobald er ſich ſehen ließe oder wol gar Ppfarrer Welty. 233 am nächſten Sonntage den Gottesdienſt abhalten würde. Die mit der Verhaftung Welty's zugleich vorgenom⸗ mene Hausſuchung im Pfarrhauſe war inſofern nicht ohne Reſultat, als eine Holzart vorgefunden wurde, an deren Stiel und Ohr ſich deutliche Spuren einer gelb⸗ grünen Oelfarbe vorfanden; mit eben ſolcher Farbe aber war der beraubte Poſtwagen angeſtrichen geweſen; auch an dem Eiſen derſelben wurden mehre Eindrücke wahr⸗ genommen, ganz in der Weiſe, als ob die Axt zum Zer⸗ ſprengen eiſerner Gegenſtände gebraucht worden wäre. Die vorläufige Unterſuchung wurde deshalb auch auf die oben erwähnten Beraubungen der Poſt ausgedehnt. Es ergab ſich bald, daß die an der Axt vorgefundenen gelbgrünen Flecke ganz genau mit der Farbe des Poſt⸗ wagens übereinſtimmten und daß die Schärfe der Axt in die an jenem vorgefundenen Eindrücke hineinpaßte. Dazu kam noch, daß Welty ſeit dem 13. November 1833 an zwölf ſeiner Gläubiger die Summe von 1624 Francs bezahlt hatte und zwar durchaus nur in ſolchen Münz⸗ ſorten, wie ſie in den geraubten Poſtpaketen enthalten geweſen waren. Zugleich war es notoriſch, daß Welty ſich in ſehr bedrängten Vermögensverhältniſſen befand; er wurde ſchon ſeit geraumer Zeit von ſeinen Gläubigern aufs äußerſte bedrängt, es drohte ihm ſogar die gericht⸗ liche Pfändung. Er war außer Stande, den Erwerb der ſeinen Gläubigern gezahlten Summen nachzuweiſen. Endlich wurde noch feſtgeſtellt, daß Welty ſich bei meh⸗ ren Perſonen in einer mindeſtens auffallenden Weiſe nach der Einrichtung und Beſchaffenheit des Poſtwagens er⸗ kundigt hatte. Auch in Bezug auf die Brandſtiftung war die Vor⸗ unterſuchung nicht ohne Reſultat geblieben. 234 Pfarrer Welty. Die Einnahme des Augenſcheins ergab insbeſondere, daß bei der Richtung des am 10. Januar herrſchenden Windes es durchaus unmöglich geweſen, daß die Ma⸗ tratze auf dem Hausflur des Pfarrhauſes durch das Feuer in den brennenden Häuſern in Brand gerathen ſei, wie Welty behauptete. Zugleich wurde durch voll⸗ ſtändig glaubwürdige Zeugen ſeine durch nichts gerecht⸗ fertigte, ſeinen Behauptungen nach aber rein zufällige Anweſenheit bei den andern Feuersbrünſten und zwar in einer Weiſe feſtgeſtellt, daß man zu der Annahme berechtigt war, Welty ſei jedesmal kurz vor dem Aus⸗ bruche des Feuers ganz in der Nähe deſſelben geweſen. Dieſe vielfältigen ineinandergreifenden Verdachts⸗ gründe genügten denn auch dem Bezirksgerichte, gegen Welty die Criminalunterſuchung zu eröffnen und ihn in das Criminalgefängniß abführen zu laſſen. Am 9. April wurde mit dem Angeklagten das erſte Verhör eröffnet. Dieſes ſo wie zwei andere kurz darauf erfolgende Verhöre hatten keinen Erfolg. Der Angeklagte leugnete die Verübung der ihm. Schuld gegebenen Ver⸗ brechen durchaus und ſtellte auch mehre durch Zeugen vollſtändig erwieſene Thatſachen beharrlich in Abrede. Das Unterſuchungsgericht verfügte deshalb„wegen ſei⸗ ner Lügenhaftigkeit“, wie es in den Acten wörtlich heißt, ſeine Einſperrung auf 3 Tage bei Waſſer und Brot. Am nächſten Tage entdeckte der Gefangenwärter, daß Welty den Verſuch gemacht, die Gefängnißmauer zu durchbrechen; er hatte bereits eine Oeffnung gemacht, die jedoch nicht groß genug war, um durchkriechen zu können. Dieſer mislungene Fluchtverſuch hatte die bisherige Zuverſicht des Angeklagten vollſtändig gebrochen. Er, der bisher mit der unerſchütterlichſten Ruhe ſeine Un⸗ pfarrer Welty. 235 ſchuld betheuert, ſich bei jedem Verhöre bitter über die ſchwere Ungerechtigkeit der gegen ihn erhobenen Anſchul⸗ digungen beklagt hatte, läßt den Unterſuchungsrichter drin⸗ gend um ein Verhör bitten, in welchem er ein offenes Geſtändniß aller ſeiner Verbrechen ablegen wolle. Das Verhör wurde noch an demſelben Tage, den 3. Mai mit Welty abgehalten; er legte in demſelben folgendes Ge⸗ ſtändniß ab: „Ich bin der Verbrechen, deren ich angeklagt werde, leider ſämmtlich ſchuldig, und bereue ſie aus Herzens⸗ grunde; ich bitte den Richter, es dem mächtigen Gefühle der Selbſterhaltung zuzurechnen, wenn ich bisher geleug⸗ net habe; auch bitte ich ihn, mir dieſes Leugnen verzei⸗ hen zu wollen.“ „In der Nacht vom 12. zum 13. November v. J. machte ich mich eines Angriffs auf die Poſt ſchuldig, den ich zwiſchen Eckwyl und Wohlenſchwyl unternahm, indem ich den Deckel an dem hintern Kaſten der Diligence durch das Abreißen der darüber liegenden eiſernen Stange öff⸗ nete. Ich habe mich dazu keines Inſtrumentes bedient. Aus dem geöffneten Kaſten entwendete ich einen ledernen Beutel, in welchem ſich 1000 bis 1100 Francs befanden. Den Beutel mit dem Gelde trug ich nach Hauſe, die darin vorgefundenen Briefe warf ich auf die Straße. Daſſelbe Verbrechen beging ich noch einmal in der Nacht vom 18. zum 19. November auf derſelben Stelle und in ganz gleicher Weiſe. Dieſes Mal fand ich aber nicht mehr als 300 Francs in dem Kaſten der Diligence vor. Sodann habe ich noch zweimal den Verſuch gemacht, die Poſt zu berauben, bin aber damit nicht zu Stande ge⸗ kommen. Das erſte Mal verſuchte ich es, mit der in mei⸗ nem Hauſe gefundenen Axt das Vorlegeiſen des Poſt⸗ kaſtens aufzubrechen, aber das Eiſen war zu ſtark, und Pfarrer Welty. ich mußte unverrichteter Sache wieder fortgehen. Das letzte Mal, es war Anfang Januars, machte ich in der Nähe von Lenzburg den Verſuch, den Poſtkaſten mit ei⸗ nem Bohrer und einer Lochſäge, die ich zu dieſem Zwecke vom Hauſe mitgenommen hatte, zu öffnen, aber auch das gelang mir nicht, weil der Poſtwagen zu ſchnell fuhr.“ „Auch die mir zur Laſt gelegten Brandſtiftungen habe ich ſämmtlich verübt. Am 10. Januar habe ich zweimal Feuer angelegt, zuerſt ſteckte ich das oberhalb des Pfarrhauſes belegene Haus des Meyer an, indem ich brennenden Schwamm in das Heu ſteckte, welches vor der Scheune lag; während hier das Feuer noch brannte und Alles dort mit Löſchen beſchäftigt war, zün⸗ dete ich ganz auf gleiche Weiſe das unterhalb belegene Haus des Saxer anz beide Häuſer brannten vollſtän⸗ dig ab. Ein noch in derſelben Stunde von mir unter⸗ nommener Verſuch, auch das von mir bewohnte Pfarr⸗ haus in Brand zu ſtecken, mislang. Ich ſchüttete zu die⸗ ſem Zwecke die noch brennende Aſche meiner Pfeife auf eine im Hausflure liegende Strohmatratze Dieſe fing auch an zu glimmen, aber Leute, die zufällig dazu kamen, erſtickten die Glut, ehe das Feuer angegangen war.“ „Ich muß ferner eingeſtehen, daß ich auch das am 6. Februar zu Maegenwyl ſtattgehabte Feuer angelegt habe. An jenem Morgen ging ich gegen 4 ½ Uhr aus meiner Wohnung fort; als ich nach Maegenwyl kam, brannte meine Pfeife grade; ich nahm ein Stück Schwamm, entzündete es an der Pfeife und ſteckte es in das Stroh⸗ dach eines Hauſes. Wenige Augenblicke nachher loderte die Flamme bereits hell auf. Ich machte ſogleich Lärm, weckte die noch ſchlafenden Hausbewohner, aber das Feuer griff ſo ſchnell um ſich, daß ſehr bald nicht allein das von mir angeſteckte Haus, ſondern noch mehre andere pfarrer Welty. 237 niederbrannten. Nachdem ich noch eine Zeit bei dem Retten des Viehes behülflich geweſen war, begab ich mich in die Huber'ſche Weinſchenke, wo ich bis gegen Mittag verblieb und von da nach Hauſe ging.“ „Ganz in gleicher Weiſe durch ein Stück brennenden Schwamms ſteckte ich demnächſt am 18. Februar die Scheune der Gebrüder Seiler in Wohlenſchwyl in Brand. Ich legte den Schwamm auf das an dem Scheunenthore liegende Stroh. Etwa eine halbe Stunde ſpäter, als ich in der Geismann ſchen Wirthſchaft ein Glas Wein trank, ertönte Feuerlärm, worauf ich mich ſofort zur Brandſtätte begab.“ „Mein letztes Verbrechen habe ich am 21. Februar in Birrhard verübt. An jenem Tage war ich Nachmittags in dem dortigen Gaſthofe zur Sonne vom Regen über⸗ raſcht und deshalb genöthigt worden, bis gegen Abend zu verweilen. Ich trank und ſpielte mit mehren der an⸗ weſenden Gäſte; um 6 ½ Uhr etwa, es war ſchon ganz finſter geworden, ging ich auf die Straße und ſteckte, wie ich es bei den frühern Brandſtiftungen gethan, et⸗ was brennenden Schwamm in das Strohdach eines mir unbekannten Hauſes. Die Flamme loderte ſofort hell auf und das Haus brannte gänzlich nieder. Bis gegen 3 uhr Morgens blieb ich auf der Brandſtätte, dann be⸗ gab ich mich nach Hauſe.“ Welty gab dies Geſtändniß ſeiner ſo ſchweren und ſo vielfältigen Verbrechen dem Unterſuchungsrichter mit einer geiſtigen Ruhe und Klarheit ab, die an der Wahr⸗ heit deſſelben um ſo weniger zweifeln ließ, als daſſelbe mit den anderweitig ermittelten Thatumſtänden vollkom⸗ men übereinſtimmte. In der faſt allen katholiſchen Geiſt⸗ lichen eigenthümlichen Ausdrucksweiſe ſprach er ſeine tiefe Reue und Zerknirſchung über die von ihm verübten Ver⸗ 238 Pfarrer Welty. brechen und ſeine Hoffnung aus, durch die zu erleidende Strafe und die Gnade des Heilandes mit Gott verſöhnt zu werden. Am Schluſſe des Verhörs heißt es noch: „Ich hoffe, der Richter werde ſich nun überzeugt hal⸗ ten, daß ich die Wahrheit reuig angegeben, und nun fe⸗ ſten Willens bin, in mich zu kehren; daher gewärtige ich nach dem Willen Gottes und des weltlichen Richters die gerechte Strafe, mit der ich meine großen Verbrechen abbüßen kann. Dann füge ich noch die dringende Bitte an den obern Richter bei, daß er mich mit einem gnädi⸗ gen und möglich ſchonenden Urtheil anſehen möchte.“ Welche ganz außerordentliche Verhältniſſe mußten es ſein, ſo fragt wol ein Jeder mit Recht, die einen gebil⸗ deten Mann, ja noch mehr einen Geiſtlichen zur Verü⸗ bung derartiger Verbrechen bewegen konnten? Um dieſe den Leſern klar zu machen, müſſen wir ei⸗ nen kurzen Abriß des frühern Lebens des Verbrechers mittheilen. Welty wurde im Jahre 1799 in einem kleinen Dorfe des Frickthales im Aargau geboren. Sein Vater war ein wohlhabender Bauer und er das jüngſte unter fünf Geſchwiſtern. Der kleine Peter, ſo hieß Welty mit Vor⸗ namen, zeigte ſchon früh Luſt und Liebe zu den Büchern; er lernte in der Dorfſchule ſchneller als die andern Schü⸗ ler, und ſo kam es, wie es ſo häufig in ſchweizeriſchen Bauerfamilien geſchieht, daß der Vater den Gedanken faßte„der Peter muß ein Herr(d. h. Geiſtlicher) wer⸗ den“. Um dieſen Entſchluß, welchem der Knabe bereitwillig zuſtimmte, zur Ausführung zu bringen, wurde er in ſei⸗ nem dreizehnten Jahre auf die Cantonsſchule nach Baden, zwei Jahre darauf aber ſchon in das katholiſche Semi⸗ nar nach Luzern gebracht. Während ſeines zweijährigen Aufenthalts in Luzern aber wurde ſeine Familie durch —— nde hnt hal nfe⸗ eich s dit chen itte ädi⸗ nes ebil⸗ zerü⸗ ir ei⸗ cher ort war fünf Por⸗ ern ſchen nken wer wilig ſi aden, emi⸗ igen urch Pfarrer Welty. 239 eine Reihe häuslicher Unglücksfälle betroffen, namentlich durch den Verluſt eines Capitals von 3000 Fl., und ſo⸗ mit außer Stand geſetzt, ihm die Mittel zur Fortſetzung ſeiner Studien zu gewähren. Welty aber wollte dennoch die einmal von ihm begonnene Laufbahn nicht aufgeben; er ging deshalb, mit Empfehlungen an einige dortige Profeſſoren verſehen, nach Solothurn und trat in das Seminar. Seinen Unterhalt verſchaffte er ſich größten⸗ theils durch Privatunterricht und ſpäter durch Annahme einer Hauslehrerſtelle, die ihm genügende Zeit übrig ließ, die Unterrichtsſtunden im Seminar zu beſuchen. Von ſeinen Aeltern erhielt Welty nur hin und wieder kleine Unterſtützungen. Hier blieb er fünf Jahre lang bis zum Herbſte 1822; um dieſe Zeit gelang es ihm, durch Unter⸗ ſtützungen, die er von Anverwandten erhielt, und durch einige Darlehen, die er ſich zu verſchaffen wußte, ein paar Hundert Gulden zuſammenzubringen, mit denen er ſich nach Landshut in Baiern auf die dortige Univerſität be⸗ gab, um ſeine theologiſchen Studien zu vollenden. Schon nach Verlauf eines Jahres erhielt Welty die Prieſter⸗ weihen und kurze Zeit darauf eine Anſtellung als Pfar⸗ rer in Stetten, einem Dorfe im Canton Aargau, in der Nähe ſeiner Heimat. Welty hatte während ſeiner gan⸗ zen Studienzeit ſeine Ausgaben nur auf das Allernoth⸗ wendigſte beſchränkt; ſeine Lebensweiſe war in dieſer Zeit nicht allein eine höchſt ſparſame, ſondern auch durchaus vorwurfsfreie und ſittenreine geweſen. Dennoch hatte er bei dem Antritte ſeines Amtes in Stetten eine Schulden⸗ laſt von 2000 Francs nach und nach auf ſich geladen, die er nunmehr bei einem Einkommen von 6— 700 Francs jährlich nach und nach abbezahlen ſollte. Hierzu aber reichte ſein geringes Einkommen um ſo weniger hin, als ſeine Familie inzwiſchen faſt gänzlich verarmt war und 240 Pfarrer Welty. er mehre ſeiner Geſchwiſter mit nicht unbedeutenden Summen unterſtützte; für einen ſeiner Brüder hatte er eine Bürgſchaft übernommen, die er, da Jener zahlungs⸗ unfähig wurde, einlöſen mußte. Welty wurde von ſeinen Gläubigern bedrängt; er konnte ſie theilweiſe nur dadurch befriedigen, daß er neue Schulden contrahirte, dadurch aber ſeine bisherige Schul⸗ denlaſt nur vermehrte. Im Jahre 1832 endlich erhielt er auf ſein Anſuchen die Pfarrſtelle in Wohlenſchwyl, deren Einkommen um 300 Francs etwa höher war als die in Stetten. Welty hoffte nun ſeine Gläubiger be⸗ friedigen zu können, aber eine lang anhaltende koſtſpie⸗ lige Krankheit, und ein Unfall, den er freilich ſelbſt ver⸗ ſchuldet hatte, vermehrten auch hier nur ſeine Bedräng⸗ niſſe. Er hatte nämlich mit ſeiner Köchin vertrauten Um⸗ gang gepflogen, der nicht ohne Folgen blieb; die Köchin wurde ſchwanger, und Welty, um ſeinen Fehltritt vor der Welt zu verbergen, ſah ſich genöthigt, jene nach Straßburg zu ſchicken, wo ſie von einem todten Kinde entbunden wurde. Die Ordnung dieſer Angelegenheit koſtete nahe an 200 Francs, die Welty von einem Wu⸗ cherer borgen mußte. Unter dem vielfältigſten Andringen ſeiner Gläubiger wußte Welty ſich bis gegen Ende des folgenden Jahres noch aufrecht zu erhalten. Jetzt aber wurde er von mehren derſelben mit gerichtlicher Ver⸗ folgung und Eröffnung des Concurſes bedroht. Wurde dieſe Drohung realiſirt, kam es insbeſondere zum Concurs, ſo wurde Welty nach den Geſetzen des Cantons Aargau ſeiner bürgerlichen Ehre und folglich auch ſeiner Pfarrſtelle verluſtig. Die Furcht vor der Schande war es vor Allem, die einen bisher unbeſchol⸗ tenen, rechtlichen Mann, einen Geiſtlichen, dazu trieb, nden e et ng⸗ e neut ſchul⸗ hielt whl, als be⸗ ſtie vet⸗ ing⸗ Um chin vor noh inde heit ngen des aber Ver⸗ dere des gich der hol⸗ ieb, Pfarrer Welty. 241 ein gemeiner Verbrecher zu werden. Welty hoffte durch die Beraubung der Poſt ſich ſo viel Geld zu verſchaffen, um damit ſeine gegen ihn andringenden Gläubiger be⸗ friedigen zu können. Aber die erbeutete Summe war bei weitem dazu nicht ausreichend; die ſpäteren Verſuche, die Poſt zu berauben, mislangen und nun erſt kam er auf den Gedanken, ſich durch eine Brandſtiftung zu helfen, welche ſein zu 3000 Francs verſichertes Mobiliar vernich⸗ ten ſollte. Durch das in Brand ſtecken der beiden dem Pfarrhauſe benachbarten Häuſer ſollte auch dieſes von der Flamme ergriffen werden. Der Plan mislang jedoch, und eben ſo der Verſuch, das Pfarrhaus unmittelbar zu entzünden. In einem der ſpätern Verhöre ſagt Welty in dieſer Beziehung: „Das Verlangen, durch Befriedigung meiner andrin⸗ genden Gläubiger meiner bedrängten Lage abzuhelfen, die immer drückender wurde, die mir den nahen Ausbruch des Concurſes und damit den Verluſt meiner Ehre, mei⸗ nes Amtes und meiner äußeren Würde als unvermeid⸗ lich erſcheinen ließ, iſt der Beweggrund zu den Berau⸗ bungen der Poſt und den Brandſtiftungen in Wohlen⸗ ſchwyl geweſen.“ Welty hatte ſeinen Zweck, die Befriedigung ſeiner Gläubiger, durch dieſe wiederholten Verbrechen nicht zu erreichen vermocht, aber die Gefahr, die ihn von dorther bedrohte, trat jetzt zurück gegen eine weit näher liegende und größere. Es entſtand gegen ihn Verdacht der Wohlenſchwyler Brandſtiftungen; es galt nun, dieſen Verdacht um jeden Preis von ſich zu entfernen, und das Mittel dazu fand Welty nur in der Verübung neuer Verbrechen. „Bald nach dem Brande in Wohlenſchwyl“, ſagt Welty in einem der Verhöre,„hörte ich, daß Beſchuldigungen XX. 11 242 Pfarrer Welty. gegen mich gerichtet wurden. Obwol dies richtig war, ſuchte ich dennoch meine Schuld ſo viel möglich zu decken, und trachtete durch ein neues Brandunglück glaub⸗ würdig zu machen, daß eine Bande gefährlicher Menſchen in der Nähe ſei, die ein ſolches Unheil ſtifteten. Dies war der Beweggrund, aus welchem ich das Feuer in Maegenwyl in einem mir ganz fremden Hauſe anlegte. Aus dem gleichen Grunde habe ich denn auch die ande⸗ ren beiden Brandſtiftungen unternommen. Das Gerücht, das immer mehr um ſich griff, und der Verdacht, daß ich der Brandſtifter ſei, haben mich leider beſtimmt, dieſe unſeligen Unternehmungen zu beginnen. Ich wollte, wie geſagt, damit glauben machen, daß andere böſe Menſchen in der Nähe ſeien. Das war der Beweggrund aller die⸗ ſer Brandſtiftungen, und ich muß bekennen, ich habe ge⸗ handelt, wie ein Wahnſinniger, was ich freilich Tag und Nacht bereue, womit ich aber das Unglück nicht mehr un⸗ geſchehen machen kann.“ Sonach konnte weder über die Schuld des Inquiſiten noch über ſeine vollſtändige Zurechnungsfähigkeit der min⸗ deſte Zweifel obwalten. Das Urtheil in beiden Inſtanzen fiel demgemäß auch gleichlautend dahin aus: daß Peter Welty des Verbrechens des beſchwerten Dieb⸗ ſtahls und der beſchwerten Brandlegung, dieſes in drei⸗ facher Hinſicht, rechtlich überwieſen, und demnach ſei⸗ nes Amtes zu entſetzen, mit dem Tode zu beſtrafen und durch das Schwert vom Leben zum Tode zu bringen. Am 4. September 1834 wurde dieſes Urtheil in Ba⸗ den vollzogen. Diet r in egte ude⸗ ücht, daß dieſe wit ſchen die⸗ e ge und un iſiten nin⸗ nzel ieb drii ſü n. Durel de Pidouville. 4775 17 Am äußerſten Ende des Fleckens Neauphle⸗le-Chäteau, in der alten Grafſchaft Pontchartrin, ſah man ein iſo⸗ lirtes Haus, erbaut in der Mitte eines großen, mit Hecken umſchloſſenen Terrains. Um bis zur Thür zu ge⸗ langen, mußte man durch einen großen Hofraum, deſſen Thoreingang ſorgfältig gehütet und verſchloſſen war. Die Mauern um den Hof waren aber ſo dick und hoch, daß es keine Möglichkeit war, von außen etwas von Dem zu ſehen, was ſich im Innern zutrug. So ſah dies dunkle und myſteriöſe Haus noch in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts aus. Hier hatte um 1775 eine gleichfalls myſteriöſe Perſon, der Sieur Guillaume⸗Jacques Germain Durel de Vidouville ſich niedergelaſſen. Warum eigentlich, wußte man damals nicht, man hat es auch eigentlich ſpäter nicht erfahren, wenigſtens uns nicht mitgetheilt. Er wird genannt, und wir ſetzen ſeinen Titel franzöſiſch her, damit jeder Leſer ſich eine beliebige Ueberſetzung ſelbſt machen kann: 6cuyer, contròleur, clerc d'office de la maison du roi, Seigneur vieler Güter und Dörfer. Dies alles hatte ſeine Richtigkeit; nichtsdeſtoweniger war dieſer Seigneur vieler Dörfer und Unterthanen, der in dem myſteriöſen 11* 244 Durel de Didouville. Feudalhauſe wohnte, das wirklich ſein Eigenthum war, der Schwiegerſohn und Enkel eines Apothekers in Caen. Man wußte wie geſagt nicht, warum der angeſehene, vermögende Herr dieſes Aſyl gewählt hatte, wo nicht ein einziger Edelmann in der Nähe war, mit dem der Beſitzer ſo vieler Titel anſtändigerweiſe Umgang pflegen konnte. Man glaubte daher, daß es ſeine Abſicht ſei, gar keinen Umgang zu haben. Dennoch machte er ſich im Flecken ſehr bemerkbar, ſowol durch die reichen Kleider, die er, wenn er aus⸗ ging, trug, als durch die ſchönen Laubthaler, die er ſonn⸗ täglich und an allen Feſttagen, was wir nennen in den Klingelbeutel warf. Der Klingelbeutel, oder wie dort die Almoſen eingezogen wurden, ward aber von jungen Mädchen des Orts umgetragen. Man glaubte bemerkt zu haben, daß die Größe ſeiner Gabe ſich nach der mehr oder mindern Anmuth richtete, welche die Klingelbeutel⸗ trägerin entwickelte. Die guten Bauern und Bäuerinnen von Neauphle⸗ le⸗Chäteau glaubten in dem Seigneur einen vom Himmel herabgeſandten Wohlthäter der Gegend zu erblicken, wel⸗ cher Manna auf die Armuth des Ortes regnen laſſen wolle. Es gab aufgeklärtere Perſonen, die ganz andere Zwecke zu entdecken glaubten. Unter den hübſchen Mädchen des Ortes galt die funf⸗ zehnjährige Marie Anne Marchebout für die feinſte und anmuthigſte. Sie war die Tochter anſtändiger Leute, ſie ſchneiderte in Leinen, indem ihre Mutter eine Art Werkſtätte dafür errichtet hatte; doch ging die Tochter auch außer dem Hauſe arbeiten. Durel hatte ein Auge auf ſie geworfen. Er ließ die Mutter zu ſich kommen. Er habe viel in Leinwands⸗ arbeit in ſeinem Hauſe zu thun, ob ihre Tochter, von ar, R ene, icht der egen ſii, bar, nn⸗ den dort ngen nerkt nehr utel phle umel wel⸗ olle. vecke funf und eute Art chtir die nd⸗ von Durel de vidouville. 245 deren Geſchicklichkeit und Schnelligkeit im Arbeiten er gehört, ſie übernehmen könne. Frau Marchebout rühmte ihre Tochter, ſie ſei geſchickt und fähig alles zu über⸗ nehmen, und werde es zu ſeiner Zufriedenheit ausführen. Wenn die Arbeit aber ſehr preſſire, ſo ſei es beſſer, wenn er ſie ihr ins Haus übergebe, wo viele Hände ſchneller und ebenſo gut damit fertig werden würden. Durel ſchien zu überlegen, kam aber bei ſich zum Schluß, daß er die feinen Stücke nicht aus dem Hauſe geben könne, ſie erfoderten eine beſondere Sorgfalt; alſo möchte ſie nur die Tochter ſchicken, auf die Bezahlung kam es ihm nicht an. Durel war ein Mann von 40 Jahren und wer konnte etwas gegen den Ruf eines ſo angeſehenen, wohlthätigen Edelmanns ſagen! Er beſuchte regelmäßig die Meſſe, er fehlte nie beim Gottesdienſt. Die Mutter willigte ein und ſchickte ihre Tochter an⸗ dern Tages in das Herrnhaus. Sie ward gütig und freundlich empfangen; mit einer ſo väterlichen Freundlichkeit, welche das junge Mädchen nur beruhigen konnte, wenn ſie Anlaß gehabt, bange zu ſein. Man führte ſie in ein beſonderes Zimmer. Hier ver⸗ brachte ſie die erſten zwei Tage im Anordnen und Zu⸗ ſchneiden der Arbeit, die längere Zeit erfodern mußte. Der Hausherr kam nur gelegentlich hinein und unter— hielt ſich mit ihr auf die angenehmſte und ſchuldloſeſte Art. Er ſpaßte mit dem Kinde, und indem er ſie immer zu lachen machte, entfernte er alle und jede Beſorgniß. Sie mußte eine Art haben, die den gewandten Liber⸗ tin einſchüchterte. Erſt am dritten Tage wollte er ſich einige Freiheiten nehmen, die aber entſchieden zurückge⸗ wieſen wurden. Er wurde dringender, lebhafter; in dem⸗ 246 Durel de Vidonville. ſelben Maße wuchs der Widerſtand, aber nur um ihn noch mehr zu reizen. Endlich wollte er mit einem kühnen Griffe ſie umfaſſen, da faßte aber Marie mit einem glück⸗ lichen Griff ihren Sabot, den Holzpantoffel, und verſetzte ihm damit ins Geſicht einen ſolchen Schlag, daß er in ein heftiges Naſenbluten verfiel. Obgleich ihre Tagesarbeit noch lange nicht zu Ende, benutzte ſie doch den Augenblick, um aus dem Hauſe zu entfliehen. Es war nicht wahrſcheinlich, daß ſie zurückkehren werde, um ſich aufs Neue der Gefahr auszuſetzen. Sie durfte der Mutter, die als ſittlich ſtrenge Frau galt, Alles entdecken, und dann war für den Augenblick Alles verloren; der Seigneur aber war durch ſeinen Blutlaß von ſeiner Leidenſchaft nicht geheilt, ſondern nur hefti⸗ ger in das muthige ſchöne Mädchen verliebt. Er nahm alſo zur Liſt ſeine Zuflucht. Der Wüſtling hatte einen Diener, der ſich eben ſo geſchickt als treu in den zahlloſen Abenteuern ſeines Herrn, die dieſem voraufgingen, bewieſen hatte. Hariotte, genannt la Jeuneſſe, ward auf der Stelle inſtruirt. Es waren zwei Möglichkeiten: wußte die Mut⸗ ter ſchon darum, ſo ſollte er ſie mit was imwer für Kün⸗ ſten oder Verſprechungen zu beſchwatzen ſuchet., ß ſie die Tochter doch wieder herſchicke. Wußte ſie noch nichts, ſolle er bei Marien ſeine Künſte ſpielen laſſen: der Herr ſei außer ſich, daß ſie eine Arbeit verlaſſen, an der ihm ſo viel gelegen und die ſie dergeſtalt zugeſchnitten, daß keine andere Nähterin ſich darein finden könne. Wenn der Spaß, den ſich der Herr erlaubt, ſie ſo verdroßen, ſo könne ſie ruhig ſein, er werde nicht wieder ſpaßen, da er mit ernſteren Dingen beſchäftigt ſei; er müſſe morgen ſchon in Dienſtangelegenheiten nach Paris reiſen, wovon ſen de, zu ren ie alt, lles laß fti hn rn, lle ut⸗ in⸗ ſie ſ, ett hu daß nn in, da en on Yurel de Vidouville. 247 ſie ſich überzeugen könne, und ihm ſei es nur darum zu thun, daß die Arbeit in ſeiner Abweſenheit fertig ge⸗ macht werde. Der letztere Fall trat ein. Marie hatte noch nicht mit der Mutter geſprochen, ſie war noch nicht zu Hauſe geweſen, ſie hatte nur, vielleicht in einer natürlichen Scheu, es der Mutter zu entdecken, ihr Herz einer Freundin aus⸗ geſchüttet, vielleicht hatte ſie es auch in den Wind ge⸗ ſchlagen und die Sache, die mit dem Schlage eines Holz⸗ pantoffels ausgetragen war, nicht für ſo ernſt genom⸗ men. Hariotte, der mit ſo treuherziger Miene kam, hatte bei dem jungen Mädchen, das, wie es der Jugend ziemt, arglos war, leichtes Spiel, und er gab ja ſein Ehren⸗ wort darauf, daß ſie von ſeinem Herrn nichts mehr zu fürchten haben werde; wer nicht daſei, könne doch nichts Böſes thun. Ueberdem war es eine ſo vortheilhafte Arbeit; was würde die Mutter ſagen, wenn ſie nicht hinging, und doch auch von dem Vorfall nichts ſagen wollte, den der Kam⸗ merdiener ihr als einen harmloſen Spaß darzuſtellen ver⸗ ſucht hatte. Marie ſagte ihrer Mutter nichts, und ging am an⸗ dern Morgen nach dem Herrnhauſe. Es war leer, der Herr wirklic, ſchon in der Frühe fortgereiſt, Leute hatten ihn in ſeinem Wagen auf der Landſtraße fahren ge⸗ ſehen. Zum Ueberfluß fand Marie einen Brief von ihm vor, worin er ſie verſicherte, daß ſie ſich wie ein braves Mädchen geſtern betragen, aber unnöthigerweiſe ſoviel Lärm gemacht; von ihm dürfe ſie für ihre Tugend nichts fürch⸗ ten, er habe eben nur eine Probe gemacht, ob ſie in ih⸗ rer Moral ſo feſt und ſtandhaft ſei, als er von ihr ver⸗ muthet. Nun ſei das Alles abgethan, er in Paris auf lange Zeit, und er hoffe bei ſeiner Rückkehr die Arbeit, 248 Durel de Didouville. wie er wünſche fertig und ſonſt die Sache vergeſſen zu finden. Es bedurfte kaum ſo vieler Umſtände, um ſie in völ⸗ lige Sicherheit einzuwiegen. Die alte Magd, welche ihr die Thür öffnete, klagte, ſie würde ſich wol heut recht langweilen, denn Alles ſei ausgeflogen. Sie langweilte ſich nicht, ſie ſchnitt und legte zurecht und fing an, ein Liedchen ſummend, rüſtig mit Nadel und Zwirn die getrennten Theile zuſammenzufügen, als die Thür hinter ihr auf⸗ und ebenſo raſch wieder zuging. Es war Durel; er verſchloß ſie. Mit einem Schrei war Marie aufgeſprungen und nach dem Fenſter geſtürzt. Aber ehe ſie es öffnen konnte, hatte er ſie zurückgeriſſen und ſagte zu ihr mit der größ⸗ ten Ruhe: Deine Reize haben mich von der Reiſe zurückgeführt. Ich liebe dich, Mädchen, und will dir nichts böſes thun. Ich will dich glücklich machen. Aber du ſollſt es verdie⸗ nen und darum zuerſt mein Glück machen. Uebrigens bin ich entſchloſſen, ich werde glücklich werden, ob du nun einwilligſt oder nicht einwilligſt. Aller Widerſtand iſt umſonſt, was du auch thuſt, ich werde ihn überwin⸗ den. Schreie ſoviel du willſt, du kennſt ja die Lage des Hauſes und weißt, daß dich Niemand hört. Hülfe darfſt du von Niemand erwarten, denn auf meine Leute kann ich mich verlaſſen.“ Die Holzpantoffeln halfen der armen Marie heute nichts; ſie erlag, ſie erlag nach einem verzweiflungsvollen Widerſtande dem Seigneur, den ihre Thränen und Bit⸗ ten ebenſo wenig zu erweichen vermocht. Aber ſeine Leidenſchaft ſchien mit wirklicher Neigung gepaart. Er empfand das Bedürfniß, vor dem armen überwältigten Kinde ſich zu rechtfertigen und ſie zu tröſten. ol⸗ ihr echt echt del als ng. d nte, hrt. Un Yurel de Vidouville. 249 Sie wußte keine Antwort, ſie weinte und ſchluchzte nur, und bat ſie gehen zu laſſen. Seine Galanterien, Ver⸗ ſprechungen, Schwüre, um ſie zu beſchwichtigen, ſchie⸗ nen vergebens:„Ja, ich weiß es, ich that Unrecht,“ ſagte er. Wer kann anders, wenn die Liebe uns raſend macht. Aber ich wills gut machen, Alles wieder gut machen. Liebe mich, lebe mit mir, und ich will dir eine Rente von 1200 Livres zuſichern. Ich bin reich genug, um Alles zu thun, was du wünſcheſt. Nichts ſoll dir feh⸗ len, glaube mir, wenn du dich von meinem Rathe lei⸗ ten läßt.“ Die 1200 Livres ſchienen noch nicht zu wirken, aber er verſuchte die Lockungen der Eitelkeit, denen das weib⸗ liche Herz ſo ſchwer widerſteht:„Wie ſchön du biſt, du glaubſt und weißt es nicht, wie ſchön! Aber deine Reize ſind unter den groben Bauerkleidern, die um dich hän⸗ gen, wie vergraben. Du ſollſt aber Kleider tragen, daß ſie leuchten und glänzen ſollen, und wie! Ich will das Alles ſchon ſo einrichten, daß du endlich doch zufrieden ſein ſollſt. Und manche Stadtdame ſoll vor Neid ber⸗ ſten, wenn ſie dich ſieht!“ Marie antwortete unter Thränen, was ſie denn thun ſolle? „Verlaß deine Aeltern, wo du deiner nicht werth ge— halten wirſt. Wie du nach Verſailles kommen kannſt, will ich dir ſchon ſagen. Dort treffen wir uns, und dann führe ich dich auf meine Güter.“ Die gute Tochter ſchrie vor Entſetzen auf, daß ſie ihre Mutter verlaſſen ſolle. Durel ließ nun dieſes Thema einſtweilen fallen, und bat ſie nur dringend, daß ſie doch ja nicht ihre Arbeiten bei ihm aufgeben möchte, denn er müſſe ihr doch zeigen, wie aufrichtig es ihm darum zu thun ſei, ſich ihr gefällig zu erweiſen und, was er ſchlimm 6** 250 Durel de Pidouville. gethan, wieder gut zu machen. Dabei warf er nur ſo gelegentlich hin, wie unwillkürlichen Ausbruch des Er⸗ ſtaunens: daß ein ſolches göttliches Geſchöpf unter einem Strohdach wohnen könne! wie ein ſolches Weſen vom Schickſal beſtimmt ſein dürfe, nur Jammer und Elend um ſich her zu ſehen, mit keiner andern Ausſicht, als an der Hand eines groben Bauern den bisherigen Zuſtand mit einem eben ſolchen zu vertauſchen. Die Aeußerungen wirkten. Sie hatte ſchon keinen an⸗ dern Willen mehr als ſeinen. Ihr bis da unberührtes Herz ward von tauſend verſchiedenen Gefühlen bewegt. Ihr bisheriges munteres Weſen war einer düſtern Me⸗ lancholie gewichen. Man merkte dieſe Veränderung. Warum war Marie ſo entſetzlich eifrig auf dieſe ihre Arbeit erpicht? Tag für Tag arbeitete ſie bei Durel, und bis über Feier⸗ abendzeit und das Leinenzeug wollte nicht fertig werden. Die einſame Lage des Hauſes fiel erſt jetzt recht auf; Niemand kam hinein, der Herr ſelbſt kam faſt gar nicht heraus. Man bemerkte auch, daß Marie und der Seig⸗ neur an Feſttagen ſich heimlich ſprachen, daß ſie ſich ſelt⸗ ſame Blicke zuwarfen. Für die Einwohner von Néauphle⸗le-Chäteau war die Sache bald kein Geheimniß mehr. Nur, wie es zu gehen pflegt, waren die nächſt Betheiligten, die Aeltern, die Letzten, die es erfuhren. Als es geſchehen, verboten ſie in aller Strenge der Tochter, wieder ins Herrnhaus zu gehen. Dieſe Strenge vollendete ihr Verderben. Auf einer Seite die rauhen Aeltern, auf der andern der immer lieb⸗ reiche Verführer, dort das dürftige Leben, nachdem ſie ein anderes kennen gelernt, hier die Ausſicht auf ein neues voll noch ungekannter Genüſſe. Durel de yidouville. 251 Sie erlag der Verſuchung und floh nach Verſailles, wo Durel ſie zu treffen verſprochen; aber ehe derſelbe hinkam, hatte der Vater ihre Spur verfolgt, ſie ein⸗ geholt und führte ſie ins älterliche Haus zurück. Auf dem Rückwege begegneten ſie Durel, der nicht wenig dar über erſtaunt und verdroſſen war. Seine Leide A war ſo mächtig, daß er Miene machte, mi Geliebten ſich zu bemächtigen. Deuot machte indeß die Miene, daß, mr. einem ſolchen Attentat und der Seigneu Durel de vidouville. Es war nicht allein die Furcht vor ihren Aeltern, es war auch eigene Ueberzeugung. Der Curs des Ortes hatte ſo eindringlich ihr zu Gewiſſen geredet, daß ſie den be⸗ gangenen Fehltritt zu bereuen anfing. Der Seigneur, im Gefühle ſeiner Stellung, ſeiner und ſeines Reichthums, glaubte es mit der armen zu können und mit Gewalt ſeinen Wil⸗ Die Gewiſſenszweifel und Mariens wenigſten, da er ihrer Nei⸗ Auftrage betraut. ſeinem Durel de Vidouville. 253 nicht leben. Mein Wort haſt du, traue darauf. Jetzt iſt kein Augenblick zu verlieren. Fort auf der Stelle!“ Im Augenblick waren auch ſchon ſeine Diener vor— geſprungen, hatten Marien erfaßt. Ihr Schreien half ihr nichts, im nächſten ſaß ſie im Wagen, Durel neben ihr, und die Pferde flogen in Carriere auf dem W nach der Normandie. Marie war bald von dem liebenswü— beſchwichtigt. Ihre Neigung, n'. des Bußezuſtandes, hatte& ſammelt. Sie reiſtg ten Planz 254 Durel de Vidouville. Sie kamen auf das genannte Schloß, und es war Alles, wie Durel geſagt. Da erwachte in Victorinen die Neugier, die Hertin, in deren Rechte ſie, ohne es zu wiſſen, getreten war, ein⸗ mal zu ſehen. Auch die Dame war— nicht eiferſüchtig, aber neugierig, die neue Maitreſſe ihres Mannes von gſcht zu ſehen. Während beide die Gelegenheit ſuch⸗ verrathen zu wollen, machte ſie ſich zufällig. Mädchen flößte der Dame keinen Durel de vidouville. 255 war aber nicht ſo leicht gethan; ſie war jetzt weit ent⸗ fernt von ihrem Geburtsort, in einem ihr ganz fremden Lande ohne Mittel und ohne Beiſtand. Die gütige Dame mußte ihr denſelben nicht ſchenken wollen oder könnenz; wenigſtens iſt uns nicht geſagt, daß, was das Natür⸗ lichſte ſchiene, ſie ſich an dieſelbe gewandt hätte. Sie mußte noch zwei Monate warten, bis dieſe Ge⸗ legenheit ſich zeigte, hatte aber während deſſen Zeit, ſich von der Wahrheit des von der Dame von Vidouville ihr Geſagten hinlänglich zu überzeugen. Der liebenswür⸗ dige Durel konnte auch ein brutaler Menſch ſein, würdig ihrer ganzen Verachtung. Sie fühlte ſich ſchwanger und zeigte es Durel an. Er, ſtatt Vaterfreude zu empfinden, foderte ſie auf das Kind abzutreiben, er brachte ihr ſelbſt die Tropfen, welche es bewirken ſollten. Als ſie mit Abſcheu zurückfuhr und ſich entſchieden weigerte, brach ſeine wilde Natur heraus, er mishandelte ſie mit Schlägen und Stößen. Sein Mistrauen war bald erweckt:„Ich glaube, du denkſt daran mich zu verlaſſen; aber thuſt du das, ſo biſt du ein verloren Mädchen. Hoffe dann nichts von meiner Gnade, ich ſage, Du haſt mich beſtohlen, und zeige dich der Juſtiz an. Wenn du aber ruhig bei mir bleibſt, ſoll es dir für die Zukunft ganz gut gehen. Haſt du noch Furcht vor deinen Aeltern, ſo will ich es ſchon ſo einrichten, daß ſie nie erfahren ſollen, wo du biſt. Nun entſcheide dich bald, was du thun willſt. Es kommt darauf an, daß du morgen mit mir nach Verſailles gehſt, wohin mein Dienſt mich ruft.“ Victorine hatte jetzt nur noch einen Wunſch, den, je eher je lieber zu ihren Aeltern zurückzukehren, und ſie fühlte, daß ſie ihn nur erfüllen könne, wenn ſie ſich verſtellte. Ihre Liebe ſchien plötzlich wieder zu erwachen, 256 Durel de Didouville. ſie könne ſich ja nicht von ihm nicht trennen, und ſie verſprach ihm nach Verſailles zu folgen. Durel liebte in der That noch Victorinen; er war entzückt, und zum Dank für ihre Willigkeit ſtellte er ihr eine Verſchreibung aus, wonach ſie jährlich 400 Livres von ihm beziehen ſolle. Beide lebten einige Zeit in Verſailles wie Mann und Frau, nur vier Lieues von Mariens Geburtsort entfernt. Sie hatte ſein Vertrauen wieder gewonnen, und konnte mit ihrer Bitte ohne Gefährdung vortreten, daß ihr Ge⸗ wiſſen ſie dränge, ſich mit ihrer Mutter auszuſöhnen. Sie wollte es, obgleich ſie wußte, daß ihre Mutter als unerläßliche Bedingung die Trennung von Durel fodern würde. Durel, im Glauben, ſie könne ihn jetzt nicht mehr verlaſſen, willigte ein, doch unter der Bedingung von ſeiner Seite, daß er ſie begleite, um den Vermitt⸗ ler zu machen. Die erſte Zuſammenkunft fand in dem Herrnhauſe ſtatt, doch zufällig oder abſichtlich nicht in Durel's Ge⸗ genwart. Marie ſtürzte ſich als reuige Tochter der Mutter zu Füßen und überzeugte dieſe von der Aufrichtigkeit ihrer Geſinnungen. Aber die Sachen waren zu ernſt geworden und Durel ein zu mächtiger Mann, um ſo ohne weiteres zu handeln; wenn Marie ihn verließ, konnte er ſeine Drohung ausführen. Mutter und Vater meldeten daher gegen den Seigneur eine Klage an wegen Entführung. Darauf wurde von der Baillage von Pontchartrain eine Ordonanz am 11. Januar 1776 dahin erlaſſen, daß es den Klägern geſtattet ſei, dieſe Klage im Rechtswege aus⸗ zuführen. Proviſoriſch wurden Vater und Mutter auto⸗ riſirt, ihre Tochter zu ſich zu nehmen. Ein Huiſſier befreite endlich die halb Gefangene. Sie ging mit Freuden, Durel's Anblick war ihr ein Entſetzen Durel de pidouville. 257 geworden. Sie hätte Alles, was er ihr geſchenkt, mit ſich nehmen könnenz ſie ließ aber Alles zurück, auch die Verſchreibung über die Penſion von 400 Livres, von der wir oben ſprachen. Kaum im Hauſe angelangt, erklärte ſie ihre Schwan⸗ gerſchaft und der vollſtändige Klageantrag ihrer Aeltern er⸗ folgte. Wir werden nun wieder in alle labyrinthiſchen Wege eines chicanöſen Prozeſſes vor den altfranzöſiſchen Gerichten geführt, wo der Richter, wenn er auch das offen liegende Unrecht ſieht, die falſchen Wege, welche die leidende Un⸗ ſchuld einſchlägt, nicht einſchreitet, hilft, leitet, ſondern als ſtumme Gottheit daſitzt, nur das Recht des Buch⸗ ſtabens aufrecht erhaltend. Wir gehen in Kürze weg über dieſe unerquicklichen Kreuz⸗ und Querwege. Durch neun Zeugen war die Mehrzahl der oben an⸗ gegebenen Thatſachen erwieſen. Durel aber kannte die Wege und Schliche, um ein Arret zu erwirken, welches alle perſönliche Verfolgung gegen ihn aufhob; und er be⸗ nutzte den Augenblick, um die Ankläger mit einer Gegen⸗ klage: wegen eines von Seiten Mariens an ihm began⸗ genen Diebſtahls einzuſchüchtern. Er machte Ernſt damit. Ein Reiter von der Mare⸗ chauſſee, der oft bei ihm, wird uns geſagt, die Vorzüge ſeiner Küche und ſeines Kellers gekoſtet, bekundete zu Protokoll, daß ein Schrank des Seigneurs erbrochen ge⸗ weſen und daß man ihm verſchiedene Gegenſtände geraubt habe. Er bekundete eben alles, was Durel de Vidouville ihm geſagt hatte. Auf dieſe protokollariſche Ausſage geſtützt, meldete er am 5. Februar 1776 gegen die junge Marie, auch Victorine genannt, Marchebout, die eine Zeit lang in ſeinen Dienſten geſtanden, eine Klage an und erhielt die Erlaubniß, ſie auszuführen. —— — ——————— 258 Yurel de Didouville. Wie um ihm gefällig zu ſein, war grade damals der Ortsrichter krank, und es gelang dem Seigneur, einen ſeiner Bekannten, einen Advocaten aus der Nachbarſchaft zur Stellvertretung an deſſen Platz geſetzt zu ſehen. Die⸗ ſer Advocat inſtruirte und verhörte ganz zu ſeinen Gun⸗ ſten, die Zeugen ſagten, wenigſtens auf dem Papier, aus, wie Durel nur wünſchen konnte, und der vicarirende Richter erließ darauf einen Arreſtbefehl gegen Mutter und Tochter Marchebout. Darauf kam es Durel an. Er ſtand nämlich immer noch im Glauben, daß Victorine es im Herzen mit ihm hielte, daß ſie nur aus Zwang und Furcht dem mütter⸗ lichen und dem Willen des Vaters nachgegeben, und, wenn es ihm nur gelänge, ſich wieder unter unter vier Augen mit ihr zu verſtändigen, die Sache in das gewünſchte Geleiſe ſich werde zurückführen laſſen. Den Arreſtbefehl in Händen, glaubte er Alles wagen zu können. Er hatte einen neuen Kammerdiener, nachdem Hariotte ihn ver⸗ laſſen, wo möglich noch ſchlauer und verwegener als die⸗ ſer, dem er den Auftrag gab, das junge Mädchen zu ihm zu führen, koſte es, was es wolle. Guillaume Cauſſe glaubte den günſtigen Augenblick erhaſcht zu haben, als er ins Haus gedrungen war. Er wollte Victorine mit Gewalt entführen. Ihr Widerſtand und Geſchrei rief die Familie, die Nachbaren herbei. Man packte den Kammerdiener, und er erklärte ohne Rückhalt, daß er Durel deVidouville's Diener ſei, daß er von ihm komme, in ſeinem Auftrag, der jungen Victorine anzu⸗ zeigen, daß ſie ſich zu ihm begeben ſolle; er ſei ſchon am Abend vorher zu ihr gekommen, um ihr eine goldne Uhr zu bringen, und einige Tage früher mit Billetts,— entführen aber habe er ſie nicht wollen. Der Beweis lag nicht zu Tage, und man mußte zu einem —— Durel de vidouville. 259 neuen Klageantrag über dieſes Factum ſchreiten. Funf⸗ zehn Zeugen wurden vernommen und auf Grund ihrer Ausſagen ſollte Durel abermals zur perſönlichen Verhaf⸗ tung gebracht werden. Er entging dem Schickſal, indem er ein neues Arret erſchlich, durch welches ihm geſtattet war, ſich fernerweit zu vertheidigen. Dieſe Klageanträge und das Verfahren darüber liefen bei dem exemplariſchen Zuſtande der damaligen Juſtiz in Frankreich bunt durcheinander, bis man es nöthig fand, die verſchiedenen Klagen der Familie Marchebout zu einem dritten Prozeßverfahren zu cumuliren. Inzwiſchen hatte Durel ſich wohl gehütet, das erſchlichene Arret, welches ihn ermächtigte, Mutter und Tochter Marchebout gefan⸗ gen zu ſetzen, in Ausführung zu bringen. Dieſe beiden aber, da ſie wußten, daß ein ſolches Arret gegen ſie exi⸗ ſtirte, beeilten ſich, den böſen Folgen deſſelben entgegen⸗ zukommen, indem ſie ſich freiwillig als Gefangene ge⸗ ſtellten. Sie überſtanden ein Verhör. Vidouville ward aufgefodert, auf ihre Entgegnung ſich auszulaſſen. Er that es nicht, er verfolgte eben ſo wenig ſein vorhin er— rungenes Recht und ſchien dieſe Sache gänzlich aufgege⸗ ben zu haben. Mutter und Tochter foderten deshalb, von der verleumderiſchen Anklage gegen ſie freigeſprochen zu werden und zugleich Entſchädigung für den ihnen materiell und an ihrer Ehre zugefügten Schaden. Am 27. März 1776 erfolgte ein Arret, welches beide, Mutter und Tochter von der Anſchuldigung des Diebſtahls voll⸗ kommen frei ſprach; was die Entſchädigung anlangt, wurden ſie aber mit ihren Anſprüchen auf den Haupt⸗ prozeß verwieſen. Der Generalprocurator, heißt es, fand ſich, wegen for⸗ maler Fehler, veranlaßt gegen das Arret des Gerichts beim Parlament, auf Nullitätserklärung anzutragen. Zugleich 260 Durel de vidouville. appellirte aber auch Vidouville. Da ihm inzwiſchen die entwandten Sachen wieder zurückgegeben worden, ſubmit⸗ tire er auf die Weisheit des hohen Gerichtshofes, ob nicht beide Parteien in dieſer Sache ab und zur Ruhe zu verweiſen ſeien, ohne daß es nöthig wäre, zu erkennen. Während des Prozeſſes war Marie, genannt Victo⸗ rine, niedergekommen, am 24. Auguſt 1776, und von Gerichtswegen waren ihr 600 Francs zur Beſtreitung der Koſten zugebilligt worden, welche Durel bezahlen müſſen. Indem er gegen obiges Arret am 8. Februar 1777 die Appellation einlegte, ging ſein Antrag dahin: daß ſämmtliche Proceduren in Pontchartrain, ſowol was die Anklage der Entführung als die des Diebſtahls anlangt, für null und nichtig erklärt würden, die gegen ihn erho⸗ benen Anſchuldigungen für verleumderiſch, daß die Fa⸗ milie Marchebout verurtheilt werde, die von ihm gezahl⸗ ten 600 Livres herauszugeben und zu ſolcher Buße und Entſchädigung als der hohe Gerichtshof für angemeſſen erachten werde, die dann der armen Gefangenen in der Conciergerie zugute kommen möchten. Durel wollte alſo noch der Beleidigte ſein. Die Marchebouts dagegen foderten, daß Durel de Vidouville verurtheilt werde zur Ernährung und Erzie⸗ hung des Kindes, welches Marie geboren, und zu 30000 Livres Entſchädigung und Intereſſen, theils für die ge⸗ waltſame Entführung und Schändung, verübt an ihrer Tochter, theils wegen der gehäſſigen und frivolen Anklage des Diebſtahls, die er gegen Mutter und Tochter erhoben. Es wird uns geſagt, daß der Advocat für die Klä⸗ ger, Aubri du Mesnil, eine talentvolle Rede gehalten, worin er Durels Verbrechen als eines der ſchändlichſten gemalt, gegen welche die Geſetzgeber aller Zeiten und al⸗ ler Länder die härteſten Strafen ausgeſprochen, indem es Durel de Didouville. eines von denen ſei, welche am meiſten die gute Ordnung, den Frieden der Familien und das allgemeine Intereſſe untergrüben. Wenn dies die Anſicht in Frankreich war, weshalb mußte die Familie ſolche äußerſte Anſtrengun⸗ gen machen, um zu ihrem Rechte zu gelangen! Uns wird nicht erzählt, wer es der armen Familie, der kleinen Schnei⸗ derin möglich gemacht, dieſe langen, koſtſpieligen Prozeſſe zu führen; vielleicht gute Nachbarn, Feinde Durel's, welche die unerhörte Frechheit und Gewalthätigkeit deſſelben em— pört hatte. Aber gewiß iſt, daß ohne dieſe Mittel das Geſetz, welches die gute Ordnung, den Frieden der Fa⸗ milien, das allgemeine Intereſſe erhalten ſoll, immerhin ein gutes Geſetz geblieben, aber auf den einflußreichen und mächtigen Mann nicht zur Anwendung gekommen wäre. Etwas weniger Ausdauer, erſchöpfte Mittel, und der Seigneur von Vidouville wäre ungeſtraft aus die⸗ ſem Handel davongekommen, um neue der Art anzu⸗ fangen. Ob dies nicht doch geſchehen, wird uns nicht geſagt, denn auch das Urtheil war nicht von der Art, um ihn abſolut vor ähnlichen Unternehmungen zurück⸗ zuſchrecken. Es erging am 19. Februar 1777 und verurtheilte Durel de Vidouville 1) zur Pflege und Erziehung des Kindes, welches das Mädchen Marchebout geboren; er ſolle es in der römiſch-katholiſchen, apoſtoliſchen Reli⸗ gion erziehen, und darüber alle drei Monate an den Pro— curator des Königs Bericht abſtatten, 2) zur Zahlung von 6000 Livres Entſchädigung an das Mädchen Mar⸗ chebout, welche Summe bei einem genannten Notar zur Verwendung für dieſelbe niederzulegen ſei. Beide zuſammen, das Mädchen Marchebout und Du⸗ rel de Vidouville, wurden verurtheilt, jedes 3 Livres Almo⸗ ſen an die armen Gefangenen der Conciergerie zu entrichten. —— 262 Durcl de Vidouville. Verboten ward dem Sieur de Vidouville und dem Guillaume Cauſſe, ſeinem Lakaien, bei körperlicher Ahn⸗ dung, fernerhin ähnliche Gewaltthätigkeiten ſich zu erlauben. Die Sentenz vom 27. Mai 1776, auf die Anklage wegen des Hausdiebſtahls, ward zwar für null erklärt (wegen Formfehler), dennoch aber Marie und ihre Mut⸗ ter von der Anſchuldigung losgeſprochen, Vidouville da⸗ gegen zu einer Entſchädigung von 3000 Livres an die Frau Marchebout und 10000 Livres desgleichen an ihre Tochter Marie wegen der falſchen Anſchuldigung ver⸗ dammt. — Ein Mörder seiner Mutter. 1849— 1850. Am 28. September 1849 Abends zwiſchen halb und dreiviertel nach 10 Uhr wurden die Bewohner der kleinen Stadt J.. im ſächſiſchen Erzgebirge durch den in ver— zweifeltem Tone mehrmals wiederholten Jammerruf:„Ach Gott, meine Frau! ach Gott, meine Frau!“ erſchreckt. Bei genauerer Aufmerkſamkeit unterſchied man deutlich die wohlbekannte Stimme des unweit des Marktes woh⸗ nenden Barbiers und Chirurgen St.... Der Ruf ſtei⸗ gerte ſich immer gräßlicher und wollte nicht aufhören, und als auch der königliche Gerichtsverwalter, welcher in der Nähe wohnte, dadurch aufgeſchreckt und ans Fen⸗ ſter geeilt war, erhielt er durch den aus jenem Hauſe herausſtürzenden Gerichtswachtmeiſter die Meldung, daß ſoeben in jenem Hauſe ein Mord entdeckt ſei. Der Be⸗ amte verfügte ſich auf der Stelle dahin, und in der im Oberſtocke gelegenen Wohnſtube des Barbiers trat ihm ſolgendes Schreckensbild entgegen. In der Mitte ſtand eine Wiege mit einem Kinde, das im Blute lag und deſſen Kopf gänzlich zerſchmet⸗ tert und mit herausgequollenem Gehirn aus dem Bett⸗ chen vorſah. 264 Ein Mörder seiner Mutter. An der hintern Wand der Stube aber lag eine weib⸗ liche Perſon, in welcher alsbald die Ehefrau des Bar⸗ biers St... erkannt wurde, in Betten, die auf ein Sopha gebreitet waren, über und über am Kopfe mit Blut bedeckt, das bereits in den Betten allenthalben herumfloß. An dem Kinde, dem jüngſten, erſt ein Vierteljahr alten Söhnchen der St..., war kein Lebenszeichen mehr wahrzunehmen; die Frauensperſon aber röchelte tief, gleich einer Sterbenden. Der Bergphyſikus Dr. G... und der Oberwundarzt S..., nach welchen fofort ge⸗ ſchickt worden war, während mehre Hausgenoſſen in der entſetzlichſten Aufregung mit dem Barbier St... in der Stube herumſtanden, erklärten beim erſten Anblick des Kindes, daß hier nichts mehr zu retten ſei; es wäre durch die ihm zugefügten Kopfverletzungen auf der Stelle getödtet worden. Dagegen wendeten die Aerzte ihre volle Thätigkeit auf die in den Betten an der Hinter⸗ wand liegende St..., welche durch fortwährendes Rö⸗ cheln noch Leben verrieth. Sie ruhte wie eine Schla⸗ fende auf der linken Seite des Körpers, das Geſicht nach dem Innern der Stube zugewendet, und wurde in dieſer Lage auch unverändert belaſſen, während zur Un⸗ terſuchung der an ihrem Kopfe befindlichen Wunden das Blut von jenem weggewaſchen und theilweiſe auch das ziemlich ſtarke Haupthaar weggeſchnitten werden mußte. Nach Prüfung der Wunden gaben die Aerzte über⸗ einſtimmend das Gutachten ab, daß auch hier an eine Lebensrettung nach Beſchaffenheit der Verletzungen gar nicht zu denken ſei, daß jede einzelne der verſchiedenen ſchweren, meiſt durch die Schädeldecke gedrungenen Wun⸗ den tödtlich ſei und der Tod binnen wenigen Stunden mit Beſtimmtheit zu erwarten ſtehe. Auch ließ ſich außer it en hr hr f, er er s ire re Ein Mörder seiner Mutter. 265 dem erwähnten Röcheln keine äußere Lebensregung weiter wahrnehmen, und von Bewußtſein war nicht die entfern⸗ teſte Spur mehr bemerkbar. Die Augen der beiden Verletzten waren feſt geſchloſ⸗ ſen und an keinem von beiden, namentlich nicht an der St..., ließen ſich irgendwelche Spuren von geleiſtetem Widerſtande oder von in Folge der zugefügten Ver⸗ letzungen ſtattgefundener Körperbewegung und Verände⸗ rung der Lage erblicken. Auf der Diele mitten in der Stube fand man eine mit Blut befleckte, an einem längern hölzernen Stiele befindliche Holzaxt, mit welcher die Verletzungen jeden⸗ falls beigebracht waren. Nach Angabe der beiden Aerzte waren indeß von den an der St... befundenen Ver⸗ letzungen einige der Art, daß ſie mit einem mehr ſpitzi⸗ gen Werkzeuge, etwa mit einem Hammer, zugefügt zu ſein ſchienen. Ein ſolches Inſtrument wurde aber weder in der Stube noch in den unmittelbar anſtoßenden Räu⸗ men aufgefunden, auch nicht auf der Straße, wo man wegen einer am obern Theile des Sophas in der Nähe des Kopfes der St... vorgefundenen zerbrochenen Fen⸗ ſterſcheibe Nachſuchung zu halten ſich veranlaßt fand. Ueber die Thäterſchaft des Verbrechens ergab ſogleich die mündliche Anzeige des genannten Gerichtswachtmei⸗ ſters einigen Aufſchluß, nach welcher der im 16. Lebens⸗ jahre ſtehende Sohn des Barbiers St..., Karl Friedrich Wilhelm, gegen 10 ½ Uhr, blos mit Hemde und Hoſen bekleidet, in die daſige Frohnfeſte gekommen war, den Erſtern aus dem Schlafe geweckt und veranlaßt hatte, ihn in der Frohnfeſte zu behalten, da er ſeine Mutter geſchlagen habe, indem er die Worte dabei ausgeſtoßen: „er habe einen gräßlichen Traum gehabt, als ob ihn die Mutter und er wiederum dieſe geſchlagen, die Mutter XX. 12 266 Ein Mörder seiner Mutter. aber geblutet habe“. Der Gerichtswachtmeiſter war auf der Stelle nach des Barbiers Wohnung geeilt. Hier hatte er dieſen nebſt einigen Bewohnern ſchon in voller Aufregung über die Entdeckung angetroffen, worauf er, um dem Gerichtsverweſer Meldung zu thun und den in der Frohnveſte einſtweilen ohne weitere Vorſichtsmaßre⸗ geln innebehaltenen jüngern St.. in ſichern Gewahrſam zu bringen, gleich wieder fortgeeilt war. Der Barbier St... und deſſen Hausgenoſſen gaben ihre Wiſſenſchaft hinſichtlich der Urheberſchaſt des ver⸗ übten Verbrechens in Folgendem an: Zwiſchen 10, und halb 11 Uhr Abends war der Barbier aus einer Bierſchänke nach Hauſe gekommen, hatte die Thüre, welche vom Vorboden aus in ſeine Wohnſtube führt, wohin ſich ſeine Frau wegen Unwohl⸗ ſeins in Folge einer kranken Bruſt gebettet, verſchloſſen gefunden und mehrmals vergebens daran gepocht. Da kam ihm aus der der Wohnſtube gegenüber gelegenen Kammer ſein Sohn, Friedrich Wilhelm, mit dem ältern Kinde St...“s, einem Mädchen von drei Jahren, auf dem Arme, entgegen, und nachdem er ſeinem Vater das Kind ſchweigend übergeben, ging er ſchnell die Treppe hinab. St... wufßte nicht, was er von dieſem Beneh⸗ men ſeines Sohnes halten ſolle, er klopfte wiederholt an der Thüre der Wohnſtube und rief ſeine Frau beim Namen. Da ihm auch hierauf nicht geöffnet ward und er in der Stube ein leiſes Röcheln zu hören glaubte, ergriff ihn die Angſt. Er dachte, ſeine Frau könnte beim Heizen des Stubenofens die Klappe nicht aufge⸗ macht, das Zimmer ſich während ihres Schlafes mit Kohlendampf angefüllt haben und ſie dem Erſticken nahe ſein. Er ſtieß deshalb mit dem inmittelſt erwachten und herbeigekommenen Schneider St...(in demſelben Stock⸗ „ ne h en en rn Ein Mörder seiner Mutter. 267 werke unmittelbar neben der St.. ſchen Wohnung) die Thüre nach der an die Wohnſtube anſtoßenden und mit derſelben durch eine Glasthür verbundenen Küche auf. So gelangte er in die Wohnſtube. Er fand Alles, wie noch die ſpäter Herbeigerufenen es ſahen: ſeine Frau in ihren Betten auf dem Sopha und ſein jüngſtes Kind in der Wiege daneben, Beide im Blute, mit gänzlich zer⸗ ſchmetterten Köpfen. Das Kind war auch da augen⸗ ſcheinlich bereits todt, während die Mutter noch tief röchelte. Im Kopfe der Mutter ſteckte noch die Axt. St.. zog ſie heraus und ſchleuderte ſie mitten in die Stube auf die Dielen. Wenige Minuten nach ihrem Eintritt in die Stube war auch ſchon der Gerichts⸗ wachtmeiſter E... angelangt und erzählte ihnen, daß der Sohn des Barbiers ſich eben in der Frohnveſte ge⸗ ſtellt habe. Es wurden von den Gerichten die nöthigen Vorkeh⸗ rungen getroffen, damit keine Veränderungen an dem Orte der That vorgenommen würden. Die Aerzte ver⸗ ließen die St...'ſche Ehefrau nicht, konnten ſich aber nur darauf beſchränken, der Sterbenden durch Umſchläge einige Linderung zu verſchaffen. Sie verſchied in der vierten Morgenſtunde. Kurze Zeit darauf fand man in der der St... ſchen Wohnſtube gegenüber gelegenen Kammer, aus welcher der junge St... bei Ankunft ſeines Vaters mit der Schweſter auf dem Arme getreten war, unter einem der dort befindlichen drei Betten einen mit Blut befleckten Hammer und das Bett ſelbſt etwas durch Blut verun⸗ reinigt. Das erwähnte Kind war in ganz unverſehrtem Zuſtande, ohne jede Verletzung. Hiernächſt verfügte ſich der Gerichtsverwalter zu dem St. ſchen Sohne in der Frohnfeſte, eröffnete ihm den 12* N. — 268 Ein Mörder seiner Mutter. Grund ſeiner Innebehaltung im Gewahrſam und ſetzte ihn zugleich davon in Kenntniß, daß die beiden von ihm nach ſeinem eigenen, dem Gerichtswachtmeiſter und deſſen Ehefrau gegenüber abgelegten Geſtändniſſe geſchlagenen Verwandten, Mutter und Bruder, todt ſeien. Bei dieſer Nachricht wendete ſich St... auf ſeinem Strohſacke um, verbarg eine Weile das Geſicht und begann zu ſchluchzen. Er vermochte jedoch ſogleich wie⸗ der auf die ihm vorgelegten Fragen, womit und warum er Mutter und Bruder geſchlagen habe, deutlich Ant⸗ wort zu geben, und ließ ſich dahin vernehmen, daß er von ſeiner Mutter ſtreng behandelt und namentlich am Abende zuvor hart angelaſſen worden. Deshalb ſei er mit ihr in der Küche in Streit gerathen, und als ſie von da ſich in ihr Bett wieder begeben, ſei er ihr mit einem Stücke Holz aus der Küche gefolgt und habe ſie geſchlagen. Andern Tages legte er ſowol einem ihn beſuchenden Geiſtlichen, als der Ehefrau des Gerichtswachtmeiſters umfaſſendere Geſtändniſſe ab. Auch erkannte er, vor der alsbald vorgenommenen Section, die ihm vorge⸗ legten Leichen der Mutter und des Bruders, ingleichen die bei deren Tödtung angewendeten Werkzeuge, Axt und Hammer, an. Als St... die Leiche ſeiner Mutter gewahrte— heißt es in dem betreffenden Protokolle—, brach er in ein kurz anhaltendes Jammern aus, mit den Worten: „Ach, du lieber Gott!“ Das Schluchzen hielt wenige Minuten an. Sämmtliche Anweſende hielten ſeine Be⸗ ſtürzung und das erſchrockene Zurückprallen beim Anblick der Leiche der Mutter und des Bruders mehr für Ver⸗ ſtellung. Denn St... vermochte auf die ihm vorge⸗ legten Fragen mit einer, wenn auch etwas zitternden, Ein Wörder seiner Mutter. 269 doch innere Bewegung weniger verrathenden Stimme zu antworten und zeigte im Uebrigen eine ziemlich ruhige Haltung. Als er von der Leichenſchau in die Frohnfeſte zurückkam, äußerte er, ohne jede Spur von Reue:„Die ſind aber recht zugerichtet.“ Als am 2. October 1849, am Begräbnißtage der Erſchlagenen, in der zwölften Mittagsſtunde ein Sterbe⸗ lied vom Thurme geblaſen ward und nachher die Glocken zu läuten anfingen, zeigte St... einige Erſchütterung. Als man ihn in die Rathhausſeſſionsſtube, deren Fenſter auf den Marktplatz ſich öffnen und von welchen aus man den bei der älterlichen Wohnung St..'s ſich bildenden Trauerzug erblicken konnte, führte, fing er an zu ſchluch⸗ zen und ſank auf einen hinter ihm ſtehenden Stuhl, je— doch augenſcheinlich, um nur nichts mehr zu ſehen und auch vor den Blicken der nach den Fenſtern hinauf⸗ ſchauenden Neugierigen ſich zurückzuziehen. Auf die an ihn gerichtete Frage:„ob er wegen des verübten Verbrechens keine Reue fühle?“ brach er in ein lautes Schluchzen und in die Betheuerungen aus: „Ach Gott, wenn ich jetzt mein Leben für ſie laſſen könnte, ich wollte gern För ſie ſterben, wenn ſie leben könnten.“. Als aber der Sarg herauskam, ließ er unter lautem Schluchzen gegen den Snqirenten die Worte hören: „Ich will ja Alles geſtehen, laſſen Sie mich nur“, und folgte nun, an den Fenſterſtock ſich lehnend, unter fort⸗ währendem Schluchzen mit den Blicken dem Trauerzuge, ſo lange er ihn ſehen konnte. Auch räumte er jetzt ein, ſeine Mutter und ſein Brüderchen im Schlafe vorſätzlich nach einem lange ge⸗ faßten Entſchluſſe erſchlagen zu haben. Dafür, daß ſein Schmerz nicht tief und anhaltend —— — ——̃— — 270 Ein Mörder seiner Mutter. und die Reue nicht aufrichtig und aus innerer Ueber⸗ zeugung entſprungen war, ſprach der Umſtand, daß St.. gleich nachher in der Frohnfeſte ſein Mittagsbrot mit anſcheinendem Appetit verzehrte, auch auf die an ihn gerichtete Frage:„ob er ſchlafen können und wie er ge⸗ ſchlafen?“ mit wahrer Zufriedenheit erwiderte:„ſo gut habe er lange nicht geſchlafen; jetzt ſei ihm erſt wohl und leicht, wie ihm lange nicht geweſen.“ Auch zeigte er ſonſt nicht die geringſte Erſchütterung, vielmehr war er immer ſehr gleichgültig und ruhig und äußerte ſogar gegen die Ehefrau des Wachtmeiſters: „daß es ihm lieb ſei, daß er ſeine Mutter erſchlagen, einmal, weil ſie ihm auch nach dem Leben getrachtet, indem ſie ihn vergiften wollen, dann auch, weil ſie ſich ſelbſt öfters den Tod gewünſcht. 4 Bevor wir auf Das eingehen, was St... über die Ausführung des doppelten Mordes ſpeciell angegeben hat, mag zuvörderſt in gedrängter Zuſammenſtellung Dasjenige folgen, was in den Acten über Lebensver⸗ hältniſſe und Perſönlichkeit des ieeche Verbrechers mitgetheilt wird. St.. wurde am 19. Juni 1834 in Dresden geboren, wo damals ſein Vater ſich vorübergehend aufhielt. Seine Aeltern waren zur Zeit der Ge⸗ burt dieſes Kindes noch nicht miteinander verheirathet, ließen ſich vielmehr erſt anderthalb Jahr ſpäter trauen und zogen dann in das Gebirgsſtädtchen J.... Der erſtgeborene Knabe blieb unter Pflege und Aufſicht ſei⸗ ner in zweiter Ehe mit einem Fleiſchermeiſter verheirathe⸗ ten Großmutter in Dresden zurück und empfing hier bis zu ſeinem fünften Lebensjahre eine Erziehung, in welcher die erſten Keime der ſpätern Verderbniß geſucht werden müſſen. Die Großältern ſollen der Eigenwilligkeit des Ein Mörder seiner Mutter. 201 Enkels allen Vorſchub geleiſtet und denſelben gänzlich verzogen haben. Als er fünf Jahre alt geworden, wurde der Knabe, ganz gegen ſeinen Wunſch und unter eifrigem Wider⸗ ſtande, in die Hände ſeiner Aeltern zurückgegeben und namentlich von der Mutter, welche einen zweitgeborenen Knaben inzwiſchen verloren und den ältern bisher ſchmerzlich entbehrt hatte, mit übergroßer, eben darum für Ernſt und Strenge des Erziehungswerkes nicht im⸗ mer förderlicher Liebe empfangen. Von ſeinem ſechsten Jahre an wurde er zum Beſuch der Stadtſchule ange⸗ halten. Im Anfange des Schulunterrichts zeigte er ſich langſam und ſchwerfällig und machte nur geringe Fort⸗ ſchritte. Anders vom neunten oder zehnten Jahre an. Von dieſem Zeitpunkte an entwickelte er ſich raſch, zeigte ſich wohlbefähigt und benutzte die ihm von den Aeltern gewiſſenhaft, ja mit großer Aufopferung eröffnete Ge⸗ legenheit zur Ausbildung, ſelbſt den durch Privatſtunden gewährten Unterricht in griechiſcher und lateiniſcher Sprache, nicht ohne Erfolg. Dagegen ſchritt er nicht entſprechend in ſittlicher Aus⸗ bildung vorwärts, ſondern ließ es, zur Bekümmerniß der Aeltern und Lehrer, nicht an leichtſinnigen und zum Theil boshaften Streichen fehlen. Dahin gehören namentlich zwei Handlungen: eine Flucht aus dem älterlichen Hauſe, welche den Flüchtling nicht zu dem beabſichtigten Ziele ſeiner Reiſe nach Dresden, ſondern nur bis zu dem nahen Städtchen S.. und von da wieder zurückführte, und ein unter Anſtiftung St...'s errichtetes, zum Theil auch bereits ins Werk geſetztes Complot von Schulknaben, mehre auf einer beſondern Liſte verzeichnete angeſehene Perſonen der Stadt(achtzehn an der Zahl) durch 4 ² 272 Ein Mörder seiner Mutter. Fenſtereinwerfen in Schaden zu bringen und zu be⸗ ängſtigen. Aus der Schule entlaſſen, konnte ſich St... nicht alsbald für einen beſtimmten Lebensberuf entſcheiden; eine Ungewißheit, welche anſcheinend auch ſeine Aeltern getheilt haben. Bald war die Rede davon, ihn auf die chirurgiſch-mediciniſche Akademie zu bringen, bald wollte er Maſchinenbauer, oder Lithograph, oder Soldat werden. St.. 6 Aeltern brachten den Knaben endlich, um ihn nicht ganz unthätig zu laſſen, in einer Leiſtenfabrik unter. Nur kurze Zeit fügte ſich der widerſpenſtige junge Menſch unter die wohlgemeinte, aber ſtrenge Aufſicht des dorti⸗ gen Werkführers. Es gelang, ihn als Arbeiter in der Maſchinenbaufabrik zu K... dorf unter ziemlich günſti⸗ gen, ſeine Exiſtenz ſichernden Bedingungen unterzu⸗ bringen. Namentlich war ihm Gelegenheit geboten, ſich durch Benutzung von Unterricht weiter auszubilden. Eine Zeitlang ging es in dieſen neuen Verhältniſſen gut; aber leider nicht auf die Dauer. Noch nicht 15 Jahre alt, ſchloß ſich St..., wie er ſagt, angefeuert durch die unter ſeinen Mitarbeitern ein⸗ gewurzelten republikaniſchen Ideen, im Mai 1849 einem von Z.... nach der Reſidenz abgehenden Freiſcharen⸗ zuge an, um aber nur bis zur Stadt A... zu kommen, wo ihn beſorgte Verwandte in Beſchlag nahmen und zur Rückkehr nöthigten. Mit welchem Eifer er die Sache erfaßt hat, lehrt ſeine Aeußerung bei ſeiner Vernehmung vor Gericht:„Die Stunde ſeines Anſchluſſes an die Zuzügler ſei die einzig ſchöne ſeines Lebens geweſen.“ Bald folgte eine weitere Unannehmlichkeit. St... wurde im Beſitz eines ſeinem Hauswirth angehörigen Piſtols betroffen. Der hieraus gegen ihn abgeleitete Verdacht —— „————————————— Ein Mörder seiner Mutter. 273 eines Diebſtahls, vielleicht in Zuſammenwirkung mit der übeln Lage ſeiner Geldmittel, bewog ihn, K.. dorf heimlich zu verlaſſen. Von der Stadt S... aus machte er ſeinen Aeltern hiervon Meldung, mit dem Anſinnen, ſie möchten an einen beſtimmten Ort im Freien unweit der böhmiſchen Grenze Geld und Lebensmittel nieder⸗ legen, damit er nach Oeſtreich gehen und ſich bei dem dortigen Militär anwerben laſſen könne. Dem Wunſche wurde, obſchon die zärtliche Mutter Schlimmes befürch⸗ tete, von dem Vater St...'s nicht nachgegeben, noch irgend eine Vorkehrung getroffen, um die Ausführung des gemeldeten Entſchluſſes zu hindern. Die Voraus⸗ ſicht des Vaters beſtätigte ſich noch an demſelben Tage als richtig; St.. ſtellte ſich im älterlichen Hauſe ein, aber allerdings unter misfälligen Umſtänden, ohne ſeine Uhr, die er verkauft, ohne ſonſtige Effecten, die er zu Deckung gemachter Schulden zurückgelaſſen hatte. Von dieſer Zeit an lag er ohne Beſchäftigung und ſelbſt ohne beſtimmte Ausſicht auf eine ſolche bei ſeinen Aeltern. Auch der Plan freiwilligen Eintritts unter das ſächſiſche Militär zerſchlug ſich. Daß dieſer bis Ende September 1849 fortgeſetzte Aufenthalt im älterlichen Hauſe weder für Aeltern noch Sohn angenehm ſein konnte, folgt von ſelbſt. Letzterer fand höchſtens in der Gelegenheit, ſeinen Hang zur Trägheit zu befriedigen, ſich ganz geſchäftslos umherzu⸗ treiben oder zu fiſchen, einige Annehmlichkeit, die aber andererſeits durch die gerechte, dann und wann kund⸗ gegebene Verſtimmung ſeiner Aeltern, welchen er wider⸗ ſpenſtig und auffahrend entgegenzutreten pflegte, aufge⸗ wogen wurde. In dieſer allerdings peinlichen Lage machte ſich St... aus Muthwillen und Bosheit einer Brandſtiftung ſchul⸗ 12** Ein Mörder seiner Mutter. dig, die gewiſſermaßen als Vorbereitung und Uebergang zu dem bald darauf folgenden allerſchwerſten Verbre⸗ chen diente. In Bezug auf dieſe Brandſtiftung geſtand er ſpäter vor Gericht hauptſächlich Folgendes ein: In der Zeit nach dem 2. September 1849 habe er Aergerniß mit der Mutter gehabt, er ſei in den Wald gegangen, um ſich Beeren zu ſuchen, und auf dem Rückwege in eine Feld⸗ hütte gekrochen. Weil ihn gefroren, habe er Feuer an⸗ gemacht, das zufällig die Hütte ergriffen und von ihm, als er eingeſehen, daß er es nicht tilgen könne, abſichtlich genährt worden ſei. Die fragliche Wachthütte iſt von Raſenſtücken und etwas Sparrwerk erbaut und nicht mehr als 15 Neu⸗ groſchen werth geweſen. Ihre Lage auf freiem Felde ließ durch die Entzündung keine weitere Gefahr ent⸗ ſtehen. Die Angaben St...'s bei Gericht, daß er nur Feuer angemacht, um ſich in dem naßkalten Wetter zu trocknen und zu erwärmen, wird, ganz abgeſehen von der Unwahrſcheinlichkeit ſchnellen Ueberhandnehmens des Feuers in der von Raſenſtücken conſtruirten Hütte, auch direkt widerlegt. Nicht weniger als drei eidlich abge⸗ hörte Zeugen haben einmüthig bezeugt, daß es an jenem Tage, als die Hütte abgebrannt, keineswegs kalt und regneriſch, ſondern ſchönes Wetter geweſen ſei. Sonach fällt der Grund weg, welchen St... für ſich angezogen hat, um die Anſchürung des Feuers zu rechtfertigen. Ei⸗ ner der Zeugen hat überdies mit eignen Augen geſehen, wie St... Feuer auf dem Felde angemacht, dann bren⸗ nenden Stoff auf zwei Stäben in die Hütte getragen, auch an allen vier Ecken derſelben gleichzeitig Feuer an⸗ gelegt hat. 6 Ein Mörder seiner Mutter. 275 Die Verhältniſſe in der St... ſchen Familie waren durch die Rückkehr des Sohnes und deſſen unbeſchäftig⸗ tes Aufliegen weſentlich getrübt worden. Namentlich klagt der junge St.. darüber, daß ihn ſeine Mutter, welche ihn früher ſehr liebevoll und freundlich behandelt, mit ungünſtigen Augen anzuſehen gelernt, ihm durch die empfindlichſten Aeußerungen, als'„es wäre nicht Schade um ihn, wenn er weg oder todt wäre“, Kränkung, auch allerlei Verdruß bei dem Vater bereitet und Züchtigun⸗ gen durch letztern zugezogen habe. Noch mehr, St... bemüht ſich, das cheliche Leben ſeiner Aeltern als unglücklich zu ſchildern, die Schuld davon der Mutter zuzuſchieben, ja ſogar letztere der Un⸗ redlichkeit gegen den Vater und eines Vergiftungsverſu⸗ ches gegen ihn ſelbſt ſchuldig darzuſtellen. Dieſe ſchweren Vorwürfe ermangeln jedoch nicht nur der Begründung, ſondern müſſen nach den ſonſtigen Er⸗ gebniſſen der Unterſuchung ihrem größten Theile nach für widerlegt angeſehen werden. St., der Vater, ſtellt zwar nicht in Abrede, daß er manchmal die Geduld verloren, den faulen und lüder⸗ lichen Sohn, der ſich zum Uebermaße auch der Mutter auffahrend und widerſpenſtig bezeigt, gezüchtigt und ihn hierbei hart behandelt habe; er fügt aber ausdrücklich hin⸗ zu, daß die Mutter immer und bis zum Uebermaß gütig und nachſichtig gegen den Sohn geweſen ſei, eine Ver⸗ ſicherung, welche von nicht weniger als fünf mit den Verhältniſſen der St... ſchen Familie bekannten Perſo⸗ nen beſtätigt wird. Ebenſo widerſpricht St..., der Vater, der Behaup⸗ tung ſeines Sohnes, als ſei die Ehe mit ſeiner Gattin eine unglückliche und die Schuld davon auf Seiten der Frau geweſen, und als habe die letztere ſich ihm gegen⸗ 276 Ein Mörder seiner Mutter. über unredlich benommen. Nicht minder bezeichnet der ältere St... den angeblichen Vergiftungsverſuch als eine lächerliche und widerſinnige Erfindung. Und als eine ſolche erſcheint in der That die Erzählung des jungen Verbrechers: ſeine Mutter habe ihn eines Tages, im Auguſt 1849, zum Gebrauch beim Kaffeetrinken eine Taſſe hingeſetzt, der man ſich ſchon ſeit längerer Zeit nicht mehr zu dieſem Behufe bedient und in welcher man vielmehr blaue Farbe zum Stärken aufbewahrt habe. Erſt nach den ernſtlichen Vorſtellungen des Unter⸗ ſuchungsrichters und nach Vorhalt ganz entgegengeſetzter Nachrichten erklärte St..., ohne jedoch die Unwahrheit der beſonderen Anſchuldigungen zuzugeſtehen, daß er nun wohl einſehe, wie er ſeine Mutter ver⸗ kannt habe. Zur fernern Charakteriſirung St...s dient, daß er nach wiederholter Verſicherung ſeines Vaters ſich auch den jüngern Geſchwiſtern unhold bezeigt, die kleine drei⸗ jährige Schweſter mit allerlei Neckereien verfolgt, ihr ein⸗ mal, als ſie ſich über ihr neugewaſchenes Kleidchen ge⸗ freut, einen Tintenfleck, wahrſcheinlich abſichtlich, ange⸗ ſpritzt und den erſt einvierteljährigen Säugling, wenn ihm derſelbe zur Wartung anvertraut worden, ſtürmiſch oder mit gefliſſentlicher und beängſtigender Fahrläſſigkeit behandelt habe. Am 2. September 1849 hatte St..., in Abweſen⸗ heit des Vaters, Zank mit der Mutter über einen gering⸗ fügigen Gegenſtand. Als ſie nämlich früh Kaffee tranken, war keine Butter da und St... fragte, was ſie zu dem Brote, das ſie zum Kaffee genaßen, eſſen ſollten. Die Mutter entgegnete„Brot.“ St... entgegnete, daß man doch zum Brote nicht Brot eſſe, und die Mutter meinte darauf:„er ſolle doch nicht ſo verwirrt fragen.“ St.. —— ———— ——— Ein Mörder seiner Mutter. 277 entgegnete:„ihre Antwort ſei noch viel verrückter, B... (ein Bewohner des dortigen Städtchens) ſei wegen ſei⸗ nes Ausſpuckens vor den Leuten auf die Irrenanſtalt Sonnenſtein gekommen, aber ſolche verrückte Antworten habe er nicht gegeben.“ Die Mutter ſchlug ihn darauf ins Geſicht, der Sohn hielt ihr aber die Hand. Der bei ſeiner Rückkehr davon unterrichtete Vater züchtigte den Sohn ungewöhnlich hart. Dies geſchah am Vormittage. Unmittelbar nach die⸗ ſer Züchtigung ſchlug in St... der Entſchluß auf, ſich an beiden Aeltern zu rächen, ohne jedoch ſogleich eine beſtimmte Geſtalt zu gewinnen. Des Nachmittags ging St... aus und ſeiner Lieblingsbeſchäftigung, dem Fi⸗ ſchen nach. Nach Beendigung des Fiſchens, als er ne⸗ ben einem andern Knaben, ſeinem Genoſſen, ſich auf dem Felde gelagert hatte, überließ er ſich der Erinnerung an die erlittene harte Strafe, deren ſchmerzhafte Nachwehen er noch an ſeinem Körper fühlte, vergegenwärtigte ſich Alles, was er, nach ſeiner Meinung unſchuldig, durch die Mutter und auf deren Anlaß gelitten, und faßte den Entſchluß, beide Aeltern zu ermorden und hierdurch ſeine Rache zu ſättigen. Sehr bezeichnend und dem durchaus unwahren und unredlichen Verhalten des Verbrechers entſprechend er⸗ ſcheint es, daß derſelbe die Entſtehung dieſes fürchter⸗ lichen Entſchluſſes auf Rechnung eines frühern Arbeits⸗ genoſſen, Adolph B..., zu bringen bemüht iſt, weil die⸗ ſer lange vorher in Bezug auf die wahrgenommenen drückenden Verhältniſſe zwiſchen St... und deſſen Ael⸗ tern geäußert habe:„dergleichen Aeltern würde er ſich vom Halſe ſchaffen, da würde er eine Aenderung treffen.“ B.. wrill dieſe Aeußerung ſchlechterdings nicht gethan haben und St.. ſelbſt iſt geſtändig, daß er in jener 278 Ein Mörder seiner Mutter. Auslaſſung zur Zeit, wo er ſie gehört, weiter nichts als eine Auffoderung zu baldiger Entfernung aus dem älterlichen Hauſe erkannt habe. Damit fällt gänzlich der Zuſammenhang zwiſchen B. s Aeußerung, wenn dieſelbe anders gethan worden, und St...'s Entſchluß; die ſpätere von der früheren Auffaſſung völlig verſchiedene Auslegung iſt eine will⸗ kürliche, von einem ganz entfernten und fremdartigen Anfangspunkte anknüpfende Selbſtthätigkeit des Letztern. An dieſen erſten Entſchluß reihten ſich innerhalb der vier Wochen bis zu den verübten Tödtungen wechſelnde Pläne über die Art der Ausführung, Schwankungen in der Ernſtlichkeit des verbrecheriſchen Vorſatzes ſelbſt und in der Richtung deſſelben gegen gewiſſe Individuen. Von den hierauf bezüglichen Geſtändniſſen ſind folgende na⸗ mentlich herauszuheben. Schon am 2. September nahm ſich St... vor, die Mutter bei Abweſenheit des Vaters, der ſich Abends regelmäßig außer dem Hauſe befand, in ihrem Bette zu tödten, ſodann dem Vater bei der Rückkehr aufzulauern, ihn mit einem Schlage zu betäuben, in die Stube zu ſchleppen und dort ebenfalls todt zu ſchlagen. Um glau⸗ ben zu machen, daß dieſe Mordthaten durch fremde Per⸗ ſonen begangen ſeien, ſollte der Secretair in der Stube erbrochen, ein Fenſterflügel ausgehangen werden u. ſ. w. Aber noch am nämlichen Abende will er dieſen ver⸗ brecheriſchen Vorſatz, durch das unerwartet freundliche Benehmen der Aeltern ſchnell verſöhnt, wieder aufge⸗ geben und denſelben erſt ſpäter, und zwar nur gegen die Mutter, nicht aber gegen den Vater wieder auf⸗ genommen haben. An die Ermordung ſeiner Geſchwiſter oder eines derſelben will er nicht gedacht haben. Ein anderes Mal will er ſich zur Vergiftung der Ein Mörder seiner Mutter. 279 beiden Aeltern durch Beimiſchung von Arſenik in den Kaffee entſchloſſen, ein drittes Mal endlich ſeinen Plan dahin geändert haben, daß er die Mutter zunächſt durch einen Schlag betäube, dann aber durch den Stich mit einer Nadel in den Augenwinkel und Einbohrung in das Gehirn tödte, indem er anführt, daß er einmal geleſen habe, wie Negerſklaven ſich auf dieſe Weiſe von ihren Herren befreit hätten. St... behauptet, daß er, ſeit er den entſetzlichen Plan gefaßt und mit ſich herumgetragen, ſich vor Angſt nicht laſſen können, daß er ſchon ein oder zwei Mal nahe daran geweſen, die Mutter im Bette zu erſchlagen, und ſich vor ſich ſelbſt nicht anders retten können, als durch Anruf und Aufwecken der Schlafenden, daß ſich dieſer Zuſtand namentlich innerhalb der drei letz⸗ ten Tage vor dem 28. September 1849 ins Unerträgliche geſteigert habe. Von der Niedergeſchlagenheit und Aengſtlichkeit St...s während dieſer Zeit haben aber diejenigen Perſonen, die in nächſter Geſellſchaft deſſelben geweſen ſind, nichts bemerkt. Am Sonntage vor dem 28. September hat St... nach ſeiner Angabe bei Durchleſung einer Volksſchrift Gelegenheit gefunden, einen Bibelſpruch nachzuſchlagen des Inhalts:„Gott ſehe den Gedanken an wie die That.“ Von dieſem Augenblicke an will er, überzeugt, daß er ſchon ſeiner böſen Gedanken wegen vor Gott, wenn auch nicht vor der Obrigkeit, aufs höchſte ſtrafbar ſei, und in der Abſicht, auch ſeine Mutter an fernerer Verſündi⸗ gung wider ihn zu hindern, ſich die Ausführung des wider die Mutter beabſichtigten Mordes zugeſchworen und ſich dann wiederum mit dem Selbſtvorwurfe eines Meineides, dafern er die eidlich beſchloſſene That nicht ausführe, angeſtachelt haben. 280 Ein Mörder seiner Mutter. Mit beſtem Grunde wird man auch hier zu der Ver⸗ muthung veranlaßt, daß nur(2) eine heuchleriſche Er⸗ dichtung vorliegt. So nahte der 28. September 1849. Am Abende dieſes Tages war der ältere St..., wie gewöhnlich, ausgegangen, während deſſen Ehefrau ſich in ſehr kran⸗ kem Zuſtande— ſie hatte eine entzündete Bruſt— zu Hauſe aufhielt und dort nach 8 Uhr den Beſuch einer Freundin, Auguſte G..., empfing. Nach dem Zeugniß der G... hat St..., während ſie und ſeine Mutter einſtweilen ſich unterhalten, mit tief in das Geſicht hineingezogener Mütze am Tiſche geſeſſen und etwas abgeſchrieben. Was? darüber gibt St. ſelbſt Auskunft; es waren für ein Privattheater auszuſchreibende Rollen aus dem bekannten Theaterſtück: „Drei Tage aus dem Leben eines Spielers.“ Um 9 Uhr hörte St... auf zu ſchreiben und legte ſich zu den Füßen des Sophas auf die Diele nieder. Das Geſpräch zwi⸗ ſchen den beiden Frauen wurde fortgeführt, lenkte ſich auf Kindererziehung und gab der St... zu einer bittern, jedenfalls auf ihren Sohn bezüglichen Bemerkung An⸗ laß:„Es ſei ſchlimm, wenn man Alles auf Kinder ge⸗ wendet, ſie aufs beſte erzogen und verſorgt habe, die Kinder aber wieder nach Hauſe zurückkehrten, nichts thäten, als am väterlichen Tiſche miteſſen, und ſogar ihre Sachen verſetzt hätten.“ Auch entſpann ſich zwi⸗ ſchen Mutter und Sohn ein Geſpräch, in welchem die Liebloſigkeit des letztern ſich unverholen und abſchreckend zu Tage legte. Auf die Aeußerung der Mutter:„Sie könne Niemandem ſagen, was ſie für Schmerzen aus⸗ ſtehen müſſe“, antwortete nämlich der Sohn:„Es heiße ihr auch Niemand, davon zu ſprechen.“ Ungefähr halb 10 Uhr entfernte ſich die G.., welche Ein Mörder seiner Mutter. 281 übrigens der Bemerkung St...'s:„es ſei an dieſem Abende auch einer vor vielen Jahren in dem nämlichen Hauſe verübten Mordthat Erwähnung geſchehen“, wider⸗ ſpricht.*) Nun war St... allein mit ſeinen Schlachtopfern zuſammen. Hören wir, was er über die Einzelnheiten ſeiner ſcheußlichen That in der Unterſuchung ſelbſt ange⸗ geben hat: „Die Rede meiner Mutter, da ſie mich dadurch gegen die G... ſchlecht machte, erbitterte mich ſo ſehr gegen jene, daß ich mir vornahm, noch dieſen Abend meine Abſicht auszuführen, um von ihr loszukommen. Ich hörte Alles mit an, während ich auf der Diele lag und einſchlafen wollte.“ „Ich ſann mir es ſo aus: Ich wollte meine Mutter an jenem Abende erſchlagen, ein Fenſter zerbrechen, den Secretair und Brotſchrank aufmachen, überhaupt Unord⸗ nung anrichten, alsdann die Stube zuſchließen und mich mit meiner Luiſe zu Bette legen, als wenn nichts ge⸗ ſchehen wäre.“ — Dachteſt du nicht auch daran, deinen Vater zu ermorden? „Nein, durchaus nicht; ich dachte, er würde, wenn er nach Hauſe käme, ſogleich zu Bett gehen, ohne ſich erſt in die Stube zu begeben, und da er mich ruhig im *) Am 12. October 1811 in der achten oder neunten Abend⸗ ſtunde iſt in demſelben Hauſe das Dienſtmädchen des verſtorbenen Kaufmanns D..., welcher dieſes Haus damals bewohnt, durch Abſchneiden der Kehle ermordet worden, ohne daß es gelungen iſt, den Thäter zu ermitteln. Außerdem wird erzählt, daß wiederum 38 Jahre vor dieſem Ereigniſſe eine in demſelben Hauſe wohnende Frau auf dem Wege nach einem benachbarten Dorfe getödtet worden ſei. 282 Ein Wörder seiner Mutter. Bette fände, keinen Argwohn haben, wenn er früh ſich von dem Geſchehenen überzeugt, daß ich der Thäter ge⸗ weſen. Auf dieſe Weiſe glaubte ich meine Abſicht aus⸗ führen zu können, ohne entdeckt zu werden. Mit wel⸗ chen Werkzeugen ich meine Mutter erſchlagen wollte, wußte ich nicht, nur daß ich es den Abend noch aus⸗ führen wollte.“ „Als die G... fort war, ſtand meine Mutter auf und löſchte das Licht aus. Als ſie wieder an ihr Bett ging und in daſſelbe ſtieg, trat ſie mich auf den Fuß, denn ich lag unterhalb des Kanapees. Hierüber erſchrak ich, denn ich lag halb und halb im Duſel, und fragte ſie nach einer Weile: Warum ſie mich getreten habe? worauf ſie äußerte: es ſei aus Verſehen geſchehen;— ich glaubte jedoch, es ſei abſichtlich geſchehen, denn der Mond ſchien in die Stube und ſie konnte daher meine Füße liegen ſehen; auch war ich einmal zum Argwohn gegen ſie gereizt und deshalb ſagte ich zu ihr: Ich weiß ſchon! Meine Mutter ſagte darauf: Nun, es wäre auch nicht Schade, wenn ich dich todt getreten hätte,— und durch dieſe Worte wurde meine Wuth immer mehr ge⸗ ſteigert. Jetzt fing mein Rudolph an, ſich zu regen, ohne daß meine Mutter darauf hörte. Dies erbitterte mich immer mehr, denn ich glaubte, ſie wollte es nicht hören, damit ich nur wiegen ſollte; ich wiegte ihn auch, aber die Wuth in mir wurde immer heftiger, der Ent⸗ ſchluß ſtand feſt, ſie noch an dem Abende todtzuſchlagen; meine Angſt war furchtbar, der Zuſtand, in welchem ich vorher ſchon geweſen, peinlicher und aufregender als je, und es drängte mich immer mehr zur That hin.“ „Mein kleiner Bruder wurde immer unruhiger, und je mehr dies der Fall war, deſto wüthender war ich auf meine Mutter, weil ſie nicht munter werden wollte; ich , Ein Mörder seiner Mutter. 283 machte den Zulp für den Rudolph in meinem Munde naß, damit er ruhig werden ſollte,— ich war aufgeſtan⸗ den, allein er wurde nicht ruhig; ich wiegte ihn, jedoch es half auch nichts; ich ging zum Ofentopf hin und machte den Zulp im Waſſer naß, allein der Rudolph wollte nicht ruhig werden. Wie ich den Zulp naß machte, ſah ich, daß die Thür der Küche offen ſtand; ich wollte ſie zumachen, da fiel mein Blick auf die Axt, welche in der Küche am Brotſchranke anlehnte, und ich nahm ſie mit herein, weil ich einmal an jenem Abende meinen Plan vollbringen wollte. „Ich legte ſie unter die Wiege des Kindes, indem ich die Abſicht, meinen Plan auszuführen, wieder auf⸗ geben wollte; allein bald darauf zog ich ſie wieder her⸗ vor, um die That zu vollbringen; auch dachte ich, meine Mutter könne ſie ſehen, wenn ſie aufſtehe,— ich legte ſie unter die Commode, allein auch hier konnte ſie meine Mutter beim Auskehren finden; ich nahm ſie hervor, um ſie wieder fortzutragen, denn ich wollte von meiner Ab— ſicht abſtehen. Nun mußte ich aber meinen Rudolph wieder wiegen; ich legte die Axt auf die Wiege, ich war in einem angſtvollen Zuſtande; bald trieb es mich, von der Wuth gegen meine Mutter, zumal ſie nicht aufwa— chen und das Kind nehmen wollte, aufgereizt, ſie zu er⸗ ſchlagen, bald dachte ich wieder daran, welches Verbrechen ich begehen wolle, und wollte davon abgehen. Alles durchjagte meinen Kopf und ich wußte mich kaum mehr zu laſſen. Jetzt bewegte ſich meine Mutter, ſie lag erſt mit dem Kopfe nach der Wand und hatte meine Luiſe umſchlungen, nun legte ſie ſich auf die linke Seite, mit dem Kopfe nach der Stube gewendet; ich glaubte, ſie könne erwachen und die Axt in meinen Händen ſehen, denn ich wollte ſie eben forttragen, weil meine Wuth 284 Ein Mörder seiner Mutter. wieder nachgelaſſen hatte, da mein Rudolph ruhig ge⸗ worden war; ich fürchtete mich vor der Strafe und— ſchlug zu; ich ſchlug auf die Stirn in die Gegend über dem rechten Auge, und zwar ſchlug ich mit Fleiß auf den Kopf, um ſie zu tödten. Ich hatte die Axt unten am Griffe angefaßt. Wie ich dieſen Schlag gethan hatte, war Alles ruhig, es ſchlug gerade ℳ 10 Uhr— ich be⸗ ſann mich, was ich gethan hatte, es überlief mich eis⸗ kalt, die Beine zitterten mir, es wurde mir ganz drehend im Kopfe, ich ſagte vor mich hin: Du biſt ein Mörder! und taumelte rücklings hin; es war mir, als wenn mir Jemand einen Schlag gäbe, daß ich hinſtürzen müſſe. Als es geſchehen war, da war Alles wie umgewandelt in mir, da wollte ich, das Geſchehene wäre unterblieben. Jetzt fing mein Rudolph an zu ſchreien; ich glaubte, er könne mich entdecken durch ſein Schreien, auch dauerte er mich, denn ich dachte, er müſſe ſo ſterben, weil er meiſt nur Muttermilch zu ſich nahm,— und die Mutter hielt ich für todt, und deshalb hieb ich mit der Axt auf ſeinen Kopf hinein.“ „Meine Mutter hatte bis jetzt keinen Laut von ſich gegeben, ſondern ganz ſtill gelegen; auf einmal aber athmete ſie wieder; ich erſchrak, daß ſie noch lebte, denn ich wollte ſie todt haben, aber auch nicht leiden laſſen; deshalb hieb ich noch einmal mit der Axt auf den Kopf hinein. Nun riß ich meine Luiſe von ihr weg und trug ſie in die Kammer hinüber; ich dachte mich mit ihr ſchlafen zu legen, allein ich hatte keine Ruhe in der Kammer; ich rannte wieder hinüber in die Stube,— meine Mutter athmete, und mein Rudolph auch noch; da wußte ich vor Angſt nicht, was ich machen ſollte; ich hieb mit der Axt auf den Kopf meiner Mutter und meines Bruders hinein, damit ſie todt werden ſollten, ge⸗ ber auf ten tte, eis⸗ end et! mit ſſe. delt ben. erte er tter auf ſich ber enn enj opf tug ihr der ch te nd en, Ein Mörder seiner Mutter. denn meine Mutter wollte ich einmal todt machen. Ich nahm auch den Hammer her; dieſer lag unter der Ofen⸗ bank, meine Luiſe hatte Kerne aufgeſchlagen und ihn hier liegen laſſen; ich bemerkte ihn nicht zufällig, denn ich wußte ihn liegen und nahm ihn mit an das Bette hin, als ich die Axt holte. Ich dachte mit beiden Werkzeugen zu ſchlagen, damit es zweierlei Wunden gebe und man deſto weniger errathen könne, womit es geſchehen.(Eine ſeltene und wahrhaft merkwürdige Ueberlegung während der That!) Ob ich mit der Schärfe der Axt oder mit dem Rücken derſelben, ob mit der ſpitzen oder breiten Seite des Hammers zuerſt geſchlagen habe, dies weiß ich nicht mehr; mit beiden Seiten habe ich wol hinge⸗ hauen, wie ich ſie in die Hände bekam. Ich weiß auch nicht, wie viele Male ich mit der Axt oder dem Ham⸗ mer geſchlagen habe,— erſt mit der Axt und dann mit dem Hammer, weil ich dachte, es ſei mit jener nicht mehr nothwendig.“ „Jetzt fing meine Schweſter wieder an zu ſchreien; meine Angſt wurde immer gräßlicher, während ich dachte, ſie ſollte nach Verübung der That ſchwinden; ich wußte mich kaum mehr zu laſſen, denn meine Mutter und mein Bruder athmeten immer noch; ich hieb immer wieder hin; dann lief ich in die Kammer, die Axt auf den Kopf mei⸗ ner Mutter werfend, den Hammer aber mit mir nehmend, um ihn wieder in den Kaſten, in welchen er gehörte, zu legen. Als ich in die Kammer kam, fühlte ich, daß meine Hände klebrig waren, ich ging ans Fenſter und ſah, daß ſie blutig waren; darauf warf ich den Hammer unter die Bettſtelle, damit ich mich nicht verrathen wollte; ich dachte, darunter findet ihn Niemand. Das Blut mochte von meiner Mutter ſein, denn nach dem dritten Schlage fing der Kopf zu bluten an.“ 286 Ein Mörder seiner Mutter. „Nun legte ich mich zu meiner Luiſe ins Bett, weil ſie ſo ſchrie; ich hatte keine Ruhe und wußte nicht, was ich machen ſollte; bald lief ich wieder in die Stube hinüber, denn ich dachte, rs ſei ein Traum und könne gar nicht möglich ſein, daß ich die That vollbracht hätte. Wenn ich nun aber meine Mutter beim Mondenſchein in ihrem Blute liegen ſah, wenn ich ſie und den Ru⸗ dolph röcheln hörte, dann ſah ich wohl ein, was ich ge⸗ than und daß es kein Traum war.“ „Ich ſchmiß die Stubenthüre zu, nachdem ich den Stubenſchlüſſel und auch den Kammerſchlüſſel hinein⸗ gelegt hatte, und ging bald in der Kammer, bald auf dem Boden auf⸗ und nieder; ich wußte nicht, was ich machen ſollte. Erſt, als ich die That vollbracht hatte, wollte ich mich in der Frohnfeſte ſtellen, um meine Strafe zu leiden; als aber meine Luiſe ſchrie, dachte ich, daß mir es doch nichts nutze, wenn ich mich ſtelle, denn dann könnte ich nicht mit meiner Luiſe zuſammenleben und hätte das Verbrechen umſonſt begangen. Meine Abſicht war vor der That, mich mit meiner Luiſe irgendwo ein⸗ zumiethen und ein ruhiges und glückliches Leben mit ihr zu verbringen, indem ich hoffte mir durch Abſchreiben das Nöthigſte zu meinem und ihrem Lebensunterhalte zu verdienen*). „Deshalb zog ich es wieder vor, mich zu meiner Luiſe zu legen und der Sache den Anſchein zu geben, als habe es eine fremde Perſon gethan. Ich ging des⸗ halb in die Kammer, die Stube abſchließend, und wollte *) Von dieſer ſeiner dreijährigen Schweſter ſprach er immer mit großer Liebe und gab auch im Laufe der Unterſuchung manche Zeichen von ſich, welche darauf deuteten, daß dieſe Liebe eine un⸗ geheuchelte war. weil was tube önne itte. chein Ru⸗ ge den ein⸗ auf ich atte, traft daß dann und ſicht ein⸗ iben alte inet ben, des⸗ olle mer nche un Ein Mörder seiner Mutter. 287 die Heimkunft des Vaters erwarten. Ich fand aber keine Ruhe, ich kann den Zuſtand, in welchem ich war, nicht beſchreiben; Angſt, Reue, Furcht, Alles bemächtigte ſich meiner.“ „Endlich kam mein Vater nach Hauſe, das war viel⸗ leicht halb 11 Uhr. Die That werde ich halb 10 Uhr oder ℳ 10 Uhr vollbracht und ungefähr während der Zeit von fünf Minuten auf meine Mutter und meinen Bruder hineingeſchlagen haben. Als mein Vater kam, hatte ich mich in die Kammer eingeſchloſſen, jedoch war ich munterz ich konnte nicht ſchlafen; ſondern hatte meine Luiſe auf dem Arme, weil ſie ihre Nothdurft verrichten wollte. Mein Vater klopfte und ruſte; nun machte ich auf, aufgeſtanden war ich ſchon, und als mein Vater fragte, was es heißen ſolle, daß ich die Thüren zugemacht habe, ſagte ich ihm: die Mutter habe mir geſagt, ich ſolle zu Bett gehen, und die Schlüſſel ſeien in der Stube. Mein Vater zankte und ſchimpfte, daß wir ſchon zu Bett gegangen ſeien und er nicht in die Stube könne, denn die Mutter ſtöhne drinnen und ſei wahrſcheinlich krank; man hörte meine Mutter durch das Schlüſſelloch röcheln. Allerdings wurde in der Regel die Stube abgeſchloſſen und der Schlüſſel in dieſelbe gelegt, allein der Kammer⸗ ſchlüſſel blieb ſtecken an der Kammerthüre, damit mein Vater hineinkonnte; ich hatte ihn aber auch abgezogen und in die Stube hineingelegt, ich weiß eigentlich nicht, warum?— Damit nicht andre Leute etwa hineinkom⸗ men konnten; meinem Vater dagegen hätte ich ſchon aufgemacht.“ „Ich ſagte meinem Vater, er ſolle die Luiſe nehmen, weil ſie ſchrie, und ich wollte zum Schloſſer gehen; dies wollte er nicht, allein mir ließ es keine Ruhe; ich hatte mir wieder vorgenommen, mich zur Strafe zu ſtellen, 288 Ein Mörder seiner Mutter. um vielleicht dadurch Ruhe zu finden und von meiner Angſt befreit zu werden; ich ſtellte daher meine Luiſe neben ihm hin und lief fort in die Frohnfeſte. Ich fürchtete mich auch vor meinem Vater, wenn er ſich von dem Geſchehenen überzeugen würde; jedoch hatte ich mir es, ſchon ehe er kam, vorgenommen, in die Frohnfeſte zu gehen; ich konnte nur meine Luiſe nicht allein laſſen und mußte deshalb den Vater erwarten. In Bezug auf das zerbrochene Fenſter befragt, wollte St... Anfangs nicht zugeben, daß er es abſichtlich zer⸗ ſchlagen habe, geſtand dies aber in der Folge zu, indem er hinzufügte:„Erſt verſuchte ich es hinauszuſchlagen, aber nachher machte ich das Fenſter auf und ſchlug es einwärts nach der Stube entzwei, ſodaß es ausſah, als ſei die Scheibe von Außen eingedrückt worden. Ich ließ das Fenſter offen ſtehen, damit es auch den Anſchein ge⸗ winnen ſollte, als ſei Jemand eingeſtiegen geweſen. Ich that es, als ich noch die Abſicht und den Wunſch hatte, unentdeckt zu bleiben. Aber als ich mir ſpäter erſt vor⸗ genommen hatte, mich zur Strafe zu ſtellen, machte ich das Fenſter wieder zu.“ — Durch das Zerbrechen des Fenſters fällt der Ver⸗ dacht auf dich, daß du deinem Plan vom 2. Septem⸗ ber d. J. haſt ausführen, mithin auch deinen Vater er⸗ morden wollen. „Nein, das wollte ich nicht; ich hätte es doch thun können, ich hatte nicht blos an jenem Abend, ſondern auch andere Male die Gelegenheit dazu, wenn ich mit ihm allein auf dem Boden war; gegen meinen Vater hatte ich nichts mehr vor.“ — Dieſer Verdacht, ſowie der, daß du deine Schwe⸗ ſter noch morden wollen, wird dadurch unterſtützt, daß du den Hammer mit in die Kammer nahmſt. einer Luiſe Ich von ir ufſte laſſen vollte zel⸗ ndem agen, ol hließ n ge⸗ Ich hatte, vor⸗ te ich otem⸗ er er⸗ thun ndet h mil Pate we „Das that ich blos, um ihn zu verſtecken und mich nicht zu verrathen; ich wollte ihn in den Handwerkszeug⸗ kaſten legen, allein weil er blutig war, warf ich ihn un⸗ ter die Bettſtellen. Meine Luiſe hätte ich doch im Bette der Mutter erſchlagen können, wenn ich es hätte thun wollen, da hätte ich ſie nicht in die Kammer zu tra⸗ gen brauchen.“ — Warum haſt du denn nicht auch die Art bei Seite geſchafft? „Dieſe mochte ich nicht angreifen, weil ich bei dem hellen Mondſcheine gewahrte, daß ſie voll Blut war; ſonſt hätte ich ſie auch fortgetragen.“ — Erſchütterte dich der Anblick des Blutes deiner Mutter an deinen Händen nicht? „O ja, daß ich es vergoſſen hatte, das rührte mich ſehr.“ — Kannſt du denn Menſchenblut ſehen, ohne be⸗ wegt zu werden. „Ich habe bei meinem Vater viel Blut geſehen; beim Aderlaſſen, Schröpfen, Zahnausziehen und dergleichen; dies hat mich nicht berührt, ich habe Blut ſtets mit Gleichgültigkeit fließen ſehen— aber daß das Blut mei⸗ ner Mutter durch mich gefloſſen war, das erſchütterte mich.“ — Hatteſt du den Wunſch, als du dich zur Strafe geſtellteſt, hingerichtet zu werden? St. erwidert hierauf in lächelndem Tone:„Hin⸗ gerichtet mag ich nicht werden auf dem Schaffotte; wenn ich erſchoſſen würde, machte ich mir jedoch weiter nichts daraus.“ — Alſo wünſcheſt du dir doch immer den Tod? „Wünſchen oder herbeiführen mag ich ihn nicht; aber wenn er käme, wäre es mir auch gleich.“ XX. Ein Mörder seiner Mutter. 289 290 Ein Mörder seiner Mutter. Daß die Tödtung der Mutter für einen Mord anzu⸗ ſehen ſei, darüber konnte beim Rückblick auf die Geſtänd⸗ niſſe St...'s nicht der mindeſte Zweifel ſein. Vier Wochen lang nährte der Verbrecher den gefaßten Ent⸗ ſchluß, ſich der Mutter zu entledigen, wechſelte in den Planen der Ausführung, kam, ſelbſt wenn man an ein zeitweiliges Aufgeben glauben will, immer wieder darauf zurück und handelte bei dem Angriffe mit voller Ueberle⸗ gung. Anders geſtaltet ſich das Verhältniß rückſichtlich der Tödtung des kleinen Bruders. Er leugnete in dieſer Beziehung allen Vorbedacht beharrlich ab und ward deſſen auch nicht überführt. Vielmehr iſt, wenn auch das ange⸗ gebene eine Motiv: Mitleiden mit dem(durch eigne mör⸗ deriſche Hand eben erſt mutterlos gemachten) Säugling in Charakter und Handlungsweiſe des ganz gefühlloſen Verbrechers keinen Stützpunkt findet, wohl zu glauben, daß das andere Motiv, Furcht vor Entdeckung durch das Geſchrei des rege gewordenen Kindes, ſtark und drän⸗ gend genug geweſen, um einen Menſchen dieſer Art zu raſcher, vorher nicht bedachter Tödtung zu treiben. So beurtheilte das betreffende Spruchcollegium erſter Inſtanz, an welches die Sache nach beendigter Unter⸗ ſuchung und nach geführter Vertheidigung verſandt wurde, St..'s Verbrechen, indem es ihn wegen der Tödtung der Mutter des Mordes, wegen der des Bruders aber des Todtſchlags für ſchuldig erachtete und ihn zu einer 15jähri⸗ gen Zuchthausſtrafe zweiten Grades verurtheilte. Dabei hielt man ſich nicht für berechtigt anzunehmen, daß der Verbrecher die Abſicht gehabt habe, am Abende des 28. September auch noch die übrigen Glieder der Familie, Vater und Schweſter, zu tödten. Denn wenn er auch in ſeinem erſt gebildeten Plane die Ermor⸗ dung des eigenen Vaters mit aufgenommen und, ganz Ein Mörder seiner Mutter. 291 den gefaßten Entſchlüſſen gemäß, bereits gewiſſe vorüber⸗ legte Vorkehrungen zur Täuſchung des Publicums über den Urheber der Tödtungen gemacht, die Ankunft des Vaters erwartet, den Hammer mit in ſeine Kammer ge⸗ nommen und die Schweſter in die Kammer getragen hat, ſo konnte doch, abgeſehen von dem beharrlichen Leugnen St.'s in dieſer Beziehung, nicht überſehen werden, daß er vor des Vaters Ankunft die Stube in einer Weiſe, die ihm fernern Zutritt nicht geſtattete, verſchloſſen, alſo gar keine Gelegenheit hatte, den Vater, nach vorausge⸗ gangener Betäubung durch einen Schlag, dorthin zu ſchaf⸗ fen und das früher in dieſer Beziehung Beſchloſſene aus⸗ zuführen. Dafür aber, daß er ſeine Schweſter Auiſe wirk⸗ lich zärtlich geliebt, ſprechen viele Zeugenausſagen. Die andern, St.. zur Laſt fallenden Verbrechen, nämlich Brandſtiftung und hochverrätheriſche Beſtrebun⸗ gen, an ſich betrachtet ſchwerer Art und geeignet, harte Strafen herbeizuführen, erſchienen doch als bei weitem untergeordnet neben den erſterwähnten, von denen der Mord allein, die Todesſtrafe nach ſich gezogen hätte, wenn nicht der Verbrecher unter dem in Artikel 62 des könig⸗ lich ſächſiſchen Criminalgeſetzbuchs vorgeſehenen Milde⸗ rungsgrunde, dem jugendlichen Alter, ſtände*). Aus der Beſchaffenheit der verübten Verbrechen, der Beweggründe und der übrigen dabei vorhandenen Um⸗ ſtände ergibt ſich, daß der Verbrecher nicht ſowol aus jugendlichem Leichtſinn, als aus Bosheit und mit Ueberlegung gehandelt hat. Dafür ſprechen ſchon die *) Nach dem angegebenen Artikel ſoll, wenn aus der Beſchaf⸗ fenheit der That und der dabei concurrirenden Umſtände ſich auch ergibt, daß der Verbrecher nicht ſowol aus jugendlichem Leichtſinn, ſondern aus Bosheit und mit Ueberlegung gehandelt hat, immer noch Todes⸗ und lebenslängliche Zuchthausſtrafe ausgeſchloſſen ſein. 13* 292 Ein Mörder seiner Mutter. früͤher von ihm begangenen Verbrechen, daß er vor ge⸗ meingefährlichen Handlungen, ſeiner Jugend ungeachtet, nicht zurückſchreckte. Der mit Ueberlegung ausgeführte Mord gegen ſeine eigene Mutter, der Todtſchlag des erſt vierzehnwöchigen Bruders vollenden das Bild einer frühreifen ſeltenen Bosheit. Erwägt man insbeſondere, durch welche Beweggründe St... ſich zu dem aller⸗ ſchwerſten Verbrechen hinreißen laſſen, ſo findet man bald, daß dieſelben nur in dem eigenen tadelhaften Ver⸗ halten deſſelben und in gekränkter Eitelkeit zu ſuchen ſind. Ihm, dem jungen und lebenskräftigen Menſchen von guter Schulbildung, wäre es, ſelbſt als er brot⸗ los geworden und zu ſeinen Aeltern zurückgekehrt war, noch ein Leichtes geweſen, durch Fleiß und ernſtliches Bemühen ſich in der Achtung Anderer wiederherzuſtellen und ſeinen Unterhalt auswärts zu finden. Statt ſeine Kräfte zu einem ſolchen Zwecke zu benutzen, legt er die Hände in den Schoos, erzürnt ſich auf das äußerſte, wenn ihm die geringſte häusliche Arbeit und namentlich Pflege jüngerer Geſchwiſter angeſonnen wird, und zeigt ſich lebensüberdrüßig, wie er denn ſchon früher einmal die Abſicht gehabt haben will, ſich zu erſchießen. Ein ſolcher Lebensüberdruß iſt nichts Seltenes und eben nur der meiſt unwahre Ausdruck der Unzufriedenheit mit gegebenen Lebenszuſtänden im Bewußtſein des ſittlichen Unvermögens, dieſelben durch eigene Erhebung und Kraft zu ändern. Man täuſcht ſich ſchwerlich über den ju⸗ gendlichen Verbrecher, wenn man aus ſeinem ganzen Verhalten folgert, daß er, der eine über ſeine damali⸗ gen Verhältniſſe hinausragende Vorbildung genoſſen, mit thörichter Selbſtüberſchätzung ſich eines viel höhern Standpunktes würdig hielt, als den ihm die gezwun⸗ gene Rückkehr unter ſtrenge Zucht gewährte. Dieſe Ein Mörder seiner Mutter. 293 Richtung, genährt durch mannichfaltige bunte Lecture, ſpricht ſich auch aus durch die Selbſtgefälligkeit, mit welcher er ſeine Mordplane erzählt; er wünſcht Aus⸗ zeichnung, ſei es auch im ſchlimmſten Sinne. Ein nicht weniger hervortretender Charakterzug deſſelben iſt Heuche⸗ lei; dies geht aus den ganzen Acten hervor. Zur Ehre der Menſchheit darf man annehmen, ein Verbrechen der vorliegenden Art werde ſich ſelten oder nie wiederholen. Ein Mord, an der leiblichen Mutter verübt, der ſich nichts weiter vorwerfen läßt, als daß ſie ihren Sohn und Mörder, aus übertriebener Liebe, verzogen, und zugleich ein Todtſchlag an dem leiblichen Bruder, einem ſchuldloſen Weſen, ſind Verbrechen, welche das menſchliche Gefühl in ſeinen innerſten Tie⸗ fen zu ſehr aufregen, um überhaupt füglich„aus ju⸗ gendlichem Leichtſinne“(wie es der Vertheidiger St.. 6 darzuſtellen ſich bemühte) begangen werden zu können. Wer ſich in ſeinem Thun zu ſolchen Verbrechen ver⸗ irren konnte, der mußte, ſo roh er auch ſein mag, erſt zahlreiche Schranken niederwerfen, welche die Natur zwiſchen ihn und ſeine Opfer gezogen hat; über dieſe Schranken half ihm aber ſchwerlich bloßer Leichtſinn, ſondern nur ein hoher Grad von Bosheit hinweg. Was namentlich auf das ganz ſchlechte und ver⸗ derbte Herz St...'s hindeutet, das iſt der Mangel wahrer Reue über das von ihm begangene Verbrechen, wie ſich dies aus den Unterſuchungsacten deutlich ge⸗ nug ergibt. Das Erkenntniß erſter Inſtanz wurde in zweiter Inſtanz beſtätigt und im September 1850 der junge Verbrecher nach dem Zuchthauſe abgeführt. Wir theilen noch folgende Beſchreibung ſeiner Per⸗ ſönlichkeit mit. Er war ziemlich lang, hatte ein 294 Ein Mörder seiner Mutter. proportionirtes Geſicht; die Züge waren gewöhnlich, ohne ſonderlichen Ausdruck; er hatte graublaue Augen, geſunde Zähne, etwas aufgeworfene Lippen. Die Haare waren blond. Er hatte in ſeinem Weſen etwas Mür⸗ riſches und liebte es, mit tief ins Geſicht gerückter Mütze (wie am Abende ſeiner Miſſethat) einherzugehen. Sein wüthender und boshafter Charakter zeigte ſich auch während der Unterſuchung wiederholt. Als ihm der Amtswachtmeiſter einmal erzählte, daß ſeine Schwe⸗ ſter Luiſe, wenn ſie von einem Hammer ſprechen höre oder einen ſehe, ganz außer ſich gerathe und kaum beruhigt werden könne, und ſein Vater geäußert habe, er habe doch wol auch dieſe noch erſchlagen wollen, wurde St... ganz aufgebracht und äußerte,„daß er darüber ſo wüthend werden könne, daß er ihn gleich todt machen möchte“. Auch in Bezug auf die Verneh⸗ mungen während der Unterſuchung äußerte er einmal, daß er ſoviel gefragt werde und darüber manchmal ſo ärgerlich und wüthend werde,„daß, wenn er ſie da hätte, er ſie gleich zerrupfen möchte“, und dabei machte er ſolche Geberden, daß man denken konnte, er wolle wirklich Alles zerreißen. Auch verlor er einmal in einem Verhöre die Geduld, als man ihm gewichtige Vorhal⸗ tungen that. Er warf dabei einen ſolchen Blick nach dem im Verhörszimmer liegenden verhängnißvollen Beile, daß es dem Inquirenten nicht gleichgültig war. Wenn ein ſolches Verbrechen, verübt von einem ſolchen Verbrecher, deſſen Sinn weit über ſeine Jahre hinaus ge⸗ reift erſcheint, mit funfzehnjähriger Zuchthausſtrafe ge⸗ büßt werden kann, ſo fragt man ſich unwillkürlich: wer —— 1—————— Ein Mörder seiner Mutter. 295 verdient dann die Todesſtrafe! Geboren 1834, aufs Juchthaus 1850 abgeliefert, und zu 15 Jahren daſelbſt verurtheilt, wird er 1865 frei kommen, ein 31jähriger junger Mann; in welcher neuen Schule gebildet, mit welcher Anwartſchaft fürs Leben, mit welchen Ausſichten für die bürgerliche Geſellſchaft, in der er wieder aufge⸗ nommen werden ſoll! Sarah Malcolm. 1733. Der folgende Fall möchte in Betracht des Thatſächlichen einigen Leſern vielleicht nicht für mehr bedünken als ein gräßlicher Raubmord, wie er ſich überall ereignen mag, ohne deshalb zur cause celéèbre zu werden. Seiner Zeit war es aber eine ſolche in England, und der Pro⸗ zeß enthält Einzelheiten und charakteriſtiſche Züge, die, immer intereſſant und belehrend, ihn über das Niveau gewöhnlicher Raub⸗ und Mordgeſchichten erheben. Dahin gehört, außer Anderm, die Advocatenkunſt, mit der die jugendliche Angeſchuldigte ſich vertheidigt, eingeſteht und nach dem naturwahren und friſchen Eingeſtändniſſe doch noch bis zum Tode in einer gewiſſen Defenſive bleibt, ſowie der Zweifel, ob ſie in dem Punkte, wo ſie ihre Unſchuld behauptet, ſchuldig iſt oder nicht, und die mannichfachen Lichtblicke, die der Fall in das altengliſche Gerichtsver⸗ fahren und Gefängnißweſen thun läßt. Er iſt nur lücken⸗ haft erhalten, wie die meiſten Aufzeichnungen altengli⸗ ſcher Prozeſſe; es fehlt der Connex der Oertlichkeiten und Perſönlichkeiten, und wir müſſen uns hier und da auf das Errathen legen, um die Verbindungen herzuſtellen, die jedem Zuhörer ſeiner Zelt ſo klar waren, daß es keiner Aufzeichnung bedurfte. Aus demſelben Grunde n et au Sarah Malcolm. 297 müſſen wir übergehen und zuſammenziehen, was ohne die verlorengegangene Localkenntniß unverſtändlich bleibt. Wir werden in der Nähe von Templebar in eines der ſeltenen größern londoner Häuſer geführt, an deren Aeußerm der graue Roſt des Alterthums haftet, wäh⸗ rend ſie im Innern eine große Zahl Wohnungen und Einwohner faſſen. Doch ſcheint dieſes zu den vorneh⸗ mern der Art zu gehören, wenigſtens nicht zu denen, wo die Armuth ihre Blößen und ihre Lumpen hinter feuchten Wänden und blinden Scheiben verbirgt. Drei Treppen hoch finden wir zwei anſcheinende Junggeſellen wohnen; John Kerrel hat die Zimmer auf der rechten, John Gehagan auf der linken Seite inne. Sie ſind nahe befreundet. Am 4. Februar 1733, an einem Sonntage, kam Kerrel früh Morgens gegen 9 Uhr zu ſeinem Nachbar und lud ihn zum Frühſtück ein, wie er angab zur Re⸗ vanche dafür, daß Gehagan in voriger Nacht ſein Ad⸗ vocat geweſen. Kerrel gab ſeiner Wäſcherin oder Auf⸗ wärterin 1 Schilling, um Thee zu holen. Wie das Dienſtverhältniß dieſer Sarah Malcolm zu Kerrel be⸗ ſchaffen geweſen, darüber finden ſich nur Andeutungen; ſie nennt ihn nur„ihren Herrn“ und mußte, wie ſich aus dem Folgenden ergibt, Zutritt bei ihm zu jeder Zeit haben. Es war ein junges, gewitzigtes und kluges Mädchen von 22 Jahren. Sie will um dieſe Morgen⸗ ſtunde, wie man ſpäter erfährt, mit ihrem Herrn ein Geſpräch über Geld geführt haben. Welche Art Leben dieſe beiden anſcheinenden Junggeſellen und Irländer in London geführt haben mögen, zeigt ſich aber ſchon aus 298 Sarah Malcolm. dem nächſt vorliegenden Umſtande, daß ſie gleich nach dem Frühſtück das Haus verlaſſen und, von Kaffeehaus zu Kaffeehaus, von Reſtauration zu Reſtauration ſich umtreibend, erſt lange nach Mitternacht wieder in ihre Wohnung zurückkehren. Uebrigens verſchwinden ſie bald aus der Geſchichte, ſie treten nur als erſte Zeugen auf. Bei dieſem ſonntäglichen Umherſtreifen hören ſie von einer gräßlichen Mordgeſchichte. Das Volk ſteht an den Ecken und Plätzen verſammelt, um ſich davon zu erzäh⸗ len. Eine ſehr alte Dame, eine Miſtreß Duncomb, iſt am Morgen in ihrem Bette erdroſſelt gefunden worden; im andern Bette hatte ihre ebenſo alte Kammerjungfer auch erwürgt gelegen, im Vorzimmer ein junges Dienſt⸗ mädchen mit abgeſchnittenem Halſe. Alles, was die nicht unvermögende alte Dame an Geld und Koſtbar⸗ keiten beſeſſen, iſt erbrochen und geraubt geweſen, und, was noch merkwürdiger, die Thüre zu ihrer Wohnung iſt feſt verſchloſſen und verriegelt gefunden worden. Einige Gentlemen, beſonders von Templebar, ſprechen die Ver⸗ muthung aus, das wäre gewiß eine von den verfluchten Wäſcherinnen, die es gethan. Obgleich es in der dürren Mittheilung der Zeugen⸗ ausſagen nicht ausgeſprochen wird, läßt der Juſammen⸗ hang doch keinen andern Schluß zu, als daß dieſe Miſtreß Duncomb mitſammt ihren Dienerinnen in einer der untern Etagen deſſelben Hauſes gewohnt haben muß, in welchem die beiden Irländer drei Treppen hoch ihre Wohnung hatten. Trotzdem ſtürzten beide Gentlemen nicht nach Hauſe zurück, ſondern verkehrten in den Wirthshäuſern von Coventgarden und anderer Orte bis 1 Uhr am nächſten Morgen. Nur hatte Gehagan, als der Name der Ermor⸗ deten genannt wurde, zu Kerrel geſagt:„Die Duncomb war ja eine Bekannte von Ihrer Wäſcherin Sarah.“ Sarah Malcolm. 299 Als Beide nach 1 Uhr nach Hauſe gekommen und die drei Treppen hinaufgeſtiegen waren, fanden ſie Ker⸗ rel's Thür offen ſtehen; drinnen brannte ein Licht und Feuer im Kamin. Sarah Malcolm ſtand am Feuer. „Wie, Sarah, hier ſo früh am Morgen?“ rief Kerrel. „Du kannteſt Miſtreß Duncomb. Haſt du von Nie⸗ mand gehört, der des Mordes verdächtig iſt? Iſt Kei⸗ ner ergriffen?“— Nein, erwiderte ſie; aber ein Maſter Knight, der die Zimmer unterhalb ihrer Wohnung habe, ſei ſeit zwei oder drei Tagen abweſend und man habe Verdacht auf ihn.— Kerrel rief:„Niemand, der mit Miſtreß Duncomb bekannt war, ſoll hier bleiben, bis der Mörder ausfindig gemacht iſt; deshalb packe deine Sachen und mache, daß du fortkommſt.“ Plötzlich war in Kerrel der Verdacht ſo ſtark gewor⸗ den, daß er ſeinen Freund veranlaßte, herunterzuſprin⸗ gen und Wache zu holen. Als dieſer den Ausgang des alten Hauſes nicht finden konnte, ſtieg Kerrel ſelbſt hin⸗ unter und holte zwei Scharwächter. Aber zurückgekehrt, fand er Sarah, wie ſie in ſeiner Schublade einiges Lei⸗ nenzeug umwandte. Er fragte, wem es gehöre; ſie ant⸗ wortete, es wäre ihres.— Er ging in ſein Cabinet und vermißte ſeine Weſte. Auf ſeine ſcharfe Frage: wo ſie die gelaſſen? zog ſie ihn bei Seite und ſagte: er möge nicht zürnen, ſie habe die Weſte in Drury⸗Lane für 2 Guineen verpfändet.—„Ich antwortete ihr da: um deswillen wolle ich nicht erzürnt ſein, aber ich fürchtete, daß ſie in der Mordgeſchichte mitſtecke.“ Zunächſt fiel Kerrel's Auge auf ein Bündel, das auf der Erde lag. Sie ſagte: es ſei ihr Oberrock.—„Und was iſt darin?“— Nun, was wird's ſein? Eine Schürze und ein Oberrock! Leinen, was ſich nicht ſchickt, daß ein Mann es ſieht!— Darauf beſtand er nicht darauf, daß 300 Sarah Malcolm. es geöffnet würde, ſuchte aber weiter und vermißte jetzt mehre ſeiner Effecten, während er andere fand, die ihm nicht gehörten und von denen er nicht wußte, wie ſie hergekommen. Er übergab Sarah daher der Wache zum Fortführen und empfahl den Leuten, daß ſie wohl auf ſie Acht hätten. Kaum daß ſie fort waren, fand er noch ein ihm un⸗ bekanntes Bündel in ſeiner Schlafkammer unter dem Bett. Er nahm darauf in Gemeinſchaft mit Gehagan die genaueſte Nachſuchung vor, und entdeckte im Nacht⸗ ſtuhl noch mehr Leinenſtücke und einen großen ſilbernen Deckelbecher, deſſen Handgriff blutig war. Sofort ſtürz⸗ ten Beide hinunter, um die Wachen davon zu benach⸗ richtigen. Dieſe hatten indeß die Gefangene auf ihr Wort, morgen um 10 Uhr ſich wieder einzuſtellen, fort⸗ gehen laſſen, eilten ihr jedoch auf dieſe wichtigere Mit⸗ theilung nach und waren auch wirklich ſo glücklich, ſie noch in der Nacht aufzufinden und zurückzubringen. Man zeigte Sarah das Leinenzeug und den Pokal. Sie war nicht verlegen und erklärte beides für ihr Ei⸗ genthum; der Becher ſei aus dem Nachlaß ihrer Mutter, das Blut am Henkel von einem Schnitt am Finger, das Leinen aber nur blutig in Folge eines natürlichen Zu⸗ ſtandes, der ſie befallen. In dieſen Angaben ſtimmten beide Zeugen, Kerrel und Gehagan. Der Letztere ſchilderte die Wiederergrei⸗ fung der Wäſcherin noch etwas lebhafter.„Du nieder⸗ trächtiges Menſch“, wollte Gehagan ſie angefahren haben, „iſt es nicht genug, daß du die Leute beraubſt, mußt du ſie auch noch ermorden? So will ich dich doch am Gal⸗ gen ſehen, du Höllenhure!“ Als er ihr den Becher zeigte, fing ſie mit der Schürze an den Henkel abzuwiſchen. „Nein“, rief Gehagan,„unterſteh dich nicht, das abzu⸗ —,— Sarah Malcolm. 301 wiſchen!“ Sie hatte trotzig erwidert, es ſei ihr Eigen⸗ thum, ſie habe den Becher von ihrer Mutter und ihn eben vom Pfandleiher zurückgeholt, wo er für 30 Schil⸗ linge verſetzt geweſen.„Du Kröte“, hatte Gehagan ſie getrumpft,„deine Mutter zehnmal iſt nicht ſo viel werth geweſen als ein ſolcher Pokal!“ und nur mit Mühe war es ihm gelungen, den Becher ihr aus der Hand zu reißen. Die Wäſcherin war in das nächſte Gefängniß, ſpäter nach Newgate gebracht worden. Der Thatbeſtand des Verbrechens war vollſtändig ermittelt; drei Leichen wa⸗ ren am Nachmittag von Beſuchern in der verſchloſſenen Wohnung der alten Dame gefunden worden, zwei er⸗ würgt, eine abgeſchlachtet; Kiſten und Käſten waren er⸗ brochen, und Sachen, die anerkannt der alten ermor⸗ deten Dame gehört, fanden ſich im Beſitz der Wä⸗ ſcherin, einige ſogar blutbefleckt. Die angeführte Si⸗ tuation ließ keinen Zweifel über die Betheiligung und Thäterſchaft Sarah's zu. Sie hatte außerdem früher ſelbſt im Dienſte der Miſtreß Duncomb geſtanden und war noch kurz vor deren Tode in ihrer Wohnung ge⸗ ſehen worden. Endlich hatte man in ihren Haaren eine Börſe mit Goldſtücken gefunden, die, Beutel und Gold, als der Duncomb zugehörig recognoſcirt wurden. Die Anklage gegen ſie lautete auf dreifachen Mord, Einbruch und Diebſtahl der werthvollen Sachen, welche ſpäter genugſam beſchrieben werden. Aber ſie erklärte ſich vor Gericht für nicht ſchuldig und die Vernehmung der Zeugen hatte mit den oben an⸗ geführten Ausſagen der beiden Herren begonnen. 302 Sarah Malcolm. Befragt, was für Leinenſtücke es geweſen, die er im Bündel gefunden, antwortete Kerrel: er habe das Bün⸗ del in ſeiner Schlafkammer aufgeriſſen, ſeine Beſtürzung ſei aber zu groß geweſen, als daß er noch wiſſen ſollte, ob es Weiberhemden oder Schürzen waren. — Sind Sie deſſen poſitiv ſicher, daß Sarah den Becher ſowol als die Leinenſtücke für ihr Eigenthum erklärte? „Ja. Aber die Leinenſtücke, die in ihrem Oberrocke ſteckten, riß ich erſt heraus, als ſie in die Wache ge⸗ geſchickt ward.“ Sarah übernahm nun die Rolle des Defenſors, wie es das engliſche Gerichtsverfahren geſtattet und wir aus dem Falle Ruſh*) kennen gelernt, und ſtellte ihre Kreuzfragen an die Zeugen mit einer Schärfe und Prä⸗ ciſion, wie man ſie von keinem Bährigen jungen Mäd⸗ chen ihres Standes, aber noch weniger von einer ſchuld⸗ los Angeklagten erwartet. Sarah. War auch das Leinenzeug, was Sie im Nachtſtuhl fanden, blutig? Kerrel wußte nicht beſtimmt anzugeben, ob das unter dem Bette oder das im Nachtſtuhl gefundene blutig war, er wäre zu verwirrt geweſen.„Ich und Gehagan, Einer riß dies, der Andere jenes Stück vor. Wir warfen ſie zuſammen in den Korb des Scharwächters, und ſo wur⸗ den ſie untereinander gemiſcht.“ Der ſilberne Becher, das Leinenzeug und eine grüne ſeidene Börſe ward den Geſchworenen vorgezeigt. Von der letztern, der Börſe, ließ man Kerrel(man weiß nicht weshalb, da er hier nur von Hörenſagen ſprechen konnte) ausſagen: daß man ſie auf der Wache bei der Angeklag⸗ *) Band XVI der neuen Folge IV des Neuen Pitaval. MMM ſter ar, ner ut⸗ Sarah Malcolm. 303 ten gefunden. Sie habe die Ausflucht gebraucht, die Börſe auf der Straße gefunden zu haben. Aber ſie war ganz rein. Sarah war ſofort mit der Ausrede bereit, ſie hätte ſie nachher gewaſchen. Die blutige Schürze recognoſcirte Kerrel als die unter ſeinem Bett gefundene. Sarah habe aber geleugnet, daß das Blut ſei, ſondern es rühre von ihrer Regel her. Sarah. War das Leinenzeug feucht oder trocken? Kerrel. Ich kann's nicht angeben, aber es war blutig. Sarah. Nahmen Sie es ſelbſt auf?— War auch der Oberrock blutig? Oder das Hemde in den Schlei⸗ fen, am Buſen, oder ſonſt wo, als in den untern Theilen? Kerrel konnte es nicht angeben. Das Hemde ward vorgezeigt. Eine Zeugin, Anna Oliphant, glaubte ein wenig Blut an der Bruſtgegend zu entdecken. Sarah. Können Sie ſchwören, daß das Blut iſt, oder nur ein Fleck? Die Zeugin vermochte es nicht, aber es ſchien ihr wie die untern Flecken Blut zu ſein. Mit neuer Drei⸗ ſtigkeit redete die Angeklagte den Zeugen Kerrel an: „Faßten Sie Verdacht gegen mich, als Sie mich ſo ſpät in der Nacht nach dem Sonntag in Ihren Zimmern fanden, oder hatten Sie ihn ſchon gefaßt, als Sie mich am Sonntag Morgen dort Geld zählen ſahen?“ Kerrel. Am Sonntag Morgen ſah ich bei dir kein Geld; erſt als ich dich Nachts in meiner Stube fand, ſchöpfte ich Verdacht. Sarah. Er ſoll's beſchwören, ob er mich nicht ſchon Morgens fand, wie ich Geld zählte! Oder ob er es nicht nach mir gezählt hat! Kerrel. Nein, ſo iſt es nicht. — — —————— 304 Sarah Malcolm. Sarah. Zählten Sie nicht 90 Pfund auf, es war in Ihrem Bette, nachdem ich fort war? Kerrel. Nein, ich weiß nichts davon. Wenn du ſo viel Geld gehabt, hätteſt du ja meine Sachen aus dem Leihhauſe holen können. Sarah. Was! rechneten Sie nicht nach, wie viele Doppelſtücken, wie viel Moidors und wie viel Silber da war? Kerrel blieb beim Ableugnen des Umſtandes. Wenn er gewußt, daß ſeine Wäſcherin am Sonntag Morgen ſo viel Geld in Händen gehabt, würde ihm gleich an⸗ fangs die Sache verdächtig vorgekommen ſein. Gewiß aber würde ſein Verdacht, als er Nachmittags gegen 2 von dem Morde hörte, dermaßen gewachſen ſein, daß er nicht in ein Kaffeehaus gegangen, ſondern augenblicklich nach Hauſe geſtürzt wäre. Sarah. Schändlich, daß er das ableugnen will, und auf ſeinen Eid, und das Geld rollte zwiſchen ſeinen eignen Fingern! — Um welche Zeit war denn dies? Sarah. Um 9 Uhr Morgens. Und er fragte mich noch, woher ich es denn hätte? Ich ſagte ihm, von Ver⸗ wandten auf dem Lande. Kerrel. Um 9 Uhr Morgens ſchickte ich ſie nach Thee aus, dann frühſtückte Maſter Gehagan bei mir, und ſie blieb bei uns bis 10 Uhr, wo die Hornmuſik von den Commons uns fortrief. Gehagan ſagte über dieſen Umſtand nichts aus, aber er hatte geſehen, wie das Leinenzeug aus dem Nacht⸗ ſtuhl vorgezogen ward, auch den blutigen Silberbecher; er ſelbſt hatte ſie hinuntergetragen. Aus dem zuſammen⸗ gewickelten Oberrock ward ein blutiges Hemde und eine blutige Schürze herausgenommen. war du aus Sarah Malcolm. 305 — War das Blut am Becherhenkel trocken oder feucht? „Mir ſchien es ganz friſch.“ — Wer nahm das Hemde auf? „Ich hielt es in meiner Hand. Das Blut am Hemde ſchien mir, wie das am Becher, noch ganz naß.“ Sarah. Es iſt ſeitdem nicht auseinander genom— men worden. Wenn es damals naß war, ſo müßte es jetzt noch feucht und dumpfig ſein, denn es kam keine friſche Luft dazu.— War denn das Leinenzeug im Nacht⸗ ſtuhl auch blutig und was waren es denn für Stücke? Gehagan wußte es nicht anzugeben. Sarah. Wie war ich denn da gekleidet? Gehagan erinnerte ſich nicht. Sarah. Ich erlaube mir dieſelbe Frage an Maſter Kerrel? Kerrel. Du hatteſt dieſelbe blaue Reitkappe an wie jetzt; welchen Rock aber, das weiß ich nicht mehr. Sarah. Nun, und hatte ich Blut an meinen Klei⸗ dern. Oder war ich rein gekleidet? Man antwortete ihr von Gerichts wegen, daß darauf nichts ankomme. Da ſie erſt am Montag Morgen er— griffen worden, habe ſie 24 Stunden Zeit gehabt, um ihre Kleider zu wechſeln. „Maſter Kerrel, hatte ich etwa friſche Wäſche an⸗ gelegt?“ fragte ſie höhniſch den Zeugen.— Er hatte es nicht bemerkt. Der Scharwächter Richard Hughs, der Sarah er⸗ griffen hatte, beſtätigte im Weſentlichen Alles, was die erſten Zeugen von dem Herbeirufen der Wache geſagt. Als Kerrel aber ſein Schubfach herauszog, hatte Sarah nach einem Paar Ohrringen gegriffen, die ihr Eigenthum ſeien, und hatte ſie in die Bruſt geſteckt.(Da Kerrel 306 Sarah Malcolm. hierüber nichts bemerkt, mußte es wol ſeine Richtigkeit haben, daß die Wäſcherin in ihres Herrn Commode ihre Sachen aufhob.) Gleiche Vertraulichkeit verräth der auch von Hughs bekundete Umſtand, daß, als Kerrel die Abweſenheit ſeiner Weſte bemerkte, ſie ihn bei Seite zog und etwas zuflüſterte. Kerrel ward ärgerlich und ſagte:„Warum foderteſt du nicht Geld von mir!“— Weil die Ueberweiſung Sarah's an die Wächter nur durch eine Privatperſon geſchehen, und nicht vor einem Con⸗ ſtabler, ſo glaubten ſie nicht nöthig zu haben, ſie feſtzu⸗ halten, und ließen ſie unterwegs los. Sie klagte, ihre eigentliche Wohnung wäre ſo weit, und ſie möchten ſie lieber auf der Wache ſo lange ſitzen laſſen. Das war den Wächtern wieder nicht gelegen, und ſo machten ſie mit ihr ab, ſie ſolle Morgens um 10 Uhr wieder zur Stelle ſein. Darauf Kerrel's Entdeckung und Aufruf an die Wächter, ſie, was es auch koſte, wieder einzuholen. Sie liefen ihr nach und fanden ſie ſchon bei Templegate, wo ſie be⸗ reits wieder zwiſchen zwei Wachtleuten ſaß. Um ſie leich⸗ ter zur Rückkehr zu ſtimmen, ſagte man ihr, Maſter Kerrel habe ſich eines andern beſonnen und ſei nicht mehr ſo wüthend. Nach ihrer Rückkehr Alles, wie die beiden erſten Zeugen angegeben. — War es friſches Blut auf dem Pokal? Hughs. Ja nu, es ſah ziemlich ſo aus als wie jetzt. Da ſchleppte ich ſie denn zum Conſtabler, aber da fiel mir ein, daß, wie ich bei Maſter Kerrel war, ich mit dem Fuße ein Bündel vorſtieß und ſie gefragt hatte, was das ſei, und ſie hatte geſagt, es ſtecke ihr Hemde und ihre Schürze drin, und das ſchicke ſich nicht, daß man das ſehn thue. Und wie ich das dem Conſtabler ſagte, ſchickte er mich danach, und ſo kam ich denn und fragte nach dem Bündel, wovon das Hemde und die Schürze war. keit hre der rel eite und uch hre ein. fet, fen be⸗ ich⸗ ſer hr en vie nit ie, Sarah Malcolm. 307 — Wovon? worin meint Ihr. Hier ſind beide. Iſt das die Schürze, iſt das das Hemde?* Hughs. Das kann ich doch nicht ſo beſtimmt ſagen. Denn ich that ſie auseinander da in der Kammer, und ſie waren blutig, wie ſie jetzt ſind.“ Sarah. War das Blut naß oder trocken? Hughs. Das weiß ich auch nicht ſo beſtimmt. Sarah. Das iſt ſtark! Er öffnete ſie, hanthierte mit ihnen, und ſah, ſie waren blutig, und doch kann er nicht ſagen, ob ſie naß oder trocken waren! Hierauf traten die Zeugen vor, welche über den That⸗ beſtand des Verbrechens, die Ermordung, die Ermordeten und den Einbruch und Diebſtahl bekunden ſollten. Anne Love war mit Miſtreß Duncomb gegen 30 Jahre bekannt geweſen. Zu Sonntag 4. Februar hatte die alte Dame ſie zu Mittag eingeladen und ſie ſtand um Punkt 1 Uhr vor ihrer Thür. Sie klopfte und klopfte, aber Niemand antwortete. Sie ſtieg die Treppen hin⸗ unter, ob ſie nicht Jemand fände, der ihr Auskunft gebe, oder auch nur wiſſe, ob die Mädchen nicht im Hauſe wären. Sie traf auf Miſtreß Oliphant, die auch Nie⸗ mand aus der Familie geſehen. Sie ging noch ein Mal hinauf, konnte aber wieder Niemand erklopfen. Da ſchloß ſie, vielleicht ſei die ältere Kammerjungfer, Eliſabeth Harriſon, plötzlich geſtorben— ſie war immer hinfällig und krank— und das jüngere Mädchen, Anne Price, ſei zu ihrer Schweſter geeilt, um es der zu melden. Anne Love ging darauf zu Miſtreß Rhymer, welche in der Nähe, oder auch im ſelben Hauſe gewohnt haben muß und als die Executrir der alten Duncomb genannt wird. Bei 308 Sarah Malcolm. der Alterſchwäche der Letztern mußte ſie deren Aufträge beſorgen. Die Rhymer ſtieg mit der Love ſogleich die Treppe hinauf, aber ihr vereintes Klopfen half ebenſo wenig, als die Thür ſich öffnen ließ. Da ſah die Zeu⸗ gin aus dem Fenſter und gewahrte zufällig drüben un⸗ ter der Thür des Hauſes, wo Mylord Biſchof von Ban⸗ gor wohnte, die ihr wohlbekannte Sarah Malcolm. Sie rief ihr zu, ſie möge doch ſchnell den Schloſſer holen, daß er die Thür öffne. Sarah eilte auch fort, kam aber ohne Schloſſer zurück. Nun kam auch Miſtreß Oliphant dazu: Ach, Miſtreß Oliphant, rief Anne Love, ich glaube, ſie ſind Alle todt, und der Schloſſer iſt nicht gekommen, was ſollen wir nun thun?“ Sie fanden ein Mittel. Aus einem Hoffenſter in der Wohnung des Herrn Gausherrn) der Miſtreß Oliphant konnte man ohne große Gefahr auf die Dachrinne ſtei⸗ gen und in dieſer ſich bis an ein Hinterfenſter der alten Duncomb fortbewegen. Der Herr war verreiſt, die Oliphant hatte den Schlüſſel zu ſeiner Wohnung. Die Hliphant unternahm das Wagſtück. Sie ſchlug eine Scheibe ein und öffnete das Fenſter, ſtieg ein und öff⸗ nete alsdann von innen die Thür, worauf die Zergin Love, Miſtreß Rhymer und Sarah Malcolm eintraten. In der Vorkammer fanden ſie das junge Dienſt⸗ mädchen Nanny ermordet auf ihrem Bette liegen; die Kehle war ihr durchſchnitten von Ohr zu Ohr, ſie ſchwamm in ihrem Blute. Im nächſten Zimmer lag die alte Kammerjungfer Eliſabeth Harriſon, auch todt, anſcheinend ſtrangulirt; im dritten Miſtreß Lydia Dun⸗ tomb ſteif und kalt, ebenfalls erwürgt. Ihr Geldkaſten war aufgebrochen und nichts darin als einige Papiere. Die Zeugin Anne Love kannte nicht den ihr vorge⸗ wieſenen Silberpokal, denn die Duncomb hielt ihn immer Sarah Malcolm.— 309 im Kaſten verſchloſſen. Sie hatte aber Sarah Malcolm noch am Abende vor dem Morde, alſo Sonnabend, gegen 8 Uhr in der Wohnung der Duncomb geſehen. Sarah war unter dem Vorwande da, ſich nach der Geſundheit der alten Eliſabeth Harriſon zu erkundigen, ging aber bald wieder fort. Sarah war bis vor Weihnachten Auf⸗ wärterin bei der alten Dame geweſen. Ob ſie bei ihr ſonſt geſchlafen, wußte die Zeugin nicht. Einen Monat vor der That ungefähr war Sarah einmal zur Duncomb gekommen, unter dem Vorwande, nachzuſehen, ob nicht ihres Herrn Schlüſſel da wären. Sarah. Als Sie mich da ſahen, nachdem der Mord entdeckt war, wiſſen Sie, welche Kleider ich anhatte? Die Zeugin hatte auf die Kleider nicht Acht gegeben, aber Sarah aufgefodert, Feuer im Kamin zu machen, was ſie auch gethan. Auf dem Tiſche lag ein Meſſer mit weißem Griff und abgebrochener Klinge. Die Ausſage der Anne Oliphant beſtätigte Alles, was die Love bekundet. Die Thür zur Wohnung der Duncomb war verſchloſſen und von innen verriegelt geweſen, als ſie dieſelbe öffnete, um die drei Frauen einzulaſſen. Anne Price, das junge Mädchen, lag mit von Ohr zu Ohr durchſchnittener Kehle, das Haar auf⸗ gelöſt und über ihre Augen hangend, die Hände feſt zu⸗ ſammengeklemmt. Die Harriſon lag auf ihrem Bette, erwürgt, mit Kratzmaalen an der Kehle, die Duncomb quervor über ihr Bett geſtreckt. Alle waren verwirrt, entſetzt, und bald drang der Pöbel ein.— Die Oliphant war mit der Love am Sonnabend vorher gegen 8 Uhr bei der alten Dame geweſen, die ängſtlich darüber war, daß ihr, der Oliphant, Herr verreiſt ſei, weil es nun ſo einſam im Hauſe wäre. Sarah Malcolm war auch da und ſaß am Kamin mit Miſtreß Betty(der alten 310 Sarah Malcolm. Kammerjungfer). Dieſe äußerte:„Ach Gott, meine Miſtreß ſpricht vom Sterben; ich wünſchte nur, ich ſolle mit ihr ſterben!“ — Nach Ihrer Ausſage fanden Sie die Thür ver⸗ ſchloſſen und von innen verriegelt; wie ſtellen Sie ſich nun vor, daß die Perſonen, welche den Mord verübt, hinein⸗ und herauskommen konnten? „Ich begreife es nicht. Jemand ſagte, ſie müßten geradezu durch den Kamin gekommen ſein. Es iſt ein großer Küchenkamin. Das Thürſchloß iſt übrigens ein Springſchloß. Ich habe es oft, wenn ich hinausging, hinter mir zugedrückt, um Miß Betty(der Eliſabeth Harriſon) die Mühe zu erſparen, hinter mir zuzu⸗ machen.“ — Kann man irgend wo anders hinaus, ſodaß der Riegel der Thür zubleibt? Die Zeugin wußte keinen Ausweg, daß alſo zur Zeit noch das Räthſel unerklärt blieb, wie die Mörder hin⸗ auskommen und die einzige Thür nicht allein hinter ſich verſchließen, ſondern auch verriegeln können. Die dritte Zeugin, Frances Rhymer, hatte die alte Duncomb auch ſeit 30 Jahren gekannt. In den letzten vier Jahren war ſie äußerſt ſchwach geworden, hatte ihr Gedächtniß verloren und deshalb die Rhymer zu ihrer Agentin gemacht, die ihr Geld bewahren und für ſie einnehmen mußte. Sie hatte den Schlüſſel zu ihrem Geldkaſten, worin der bewußte Silberpokal ſtand. In dieſem ward das werthvollſte Geld verwahrt. Noch am letzten Donnerstag hatte die Duncomb zu ihr geſagt, ſie brauche etwas Geld, und ſie hatte die Kaſten aufge⸗ ſchloſſen, einen Beutel, worauf 100 Pfd. ſtand, heraus⸗ genommen, der oben auf dem Pokale lag, ihn der Alten, die am Kaminfeuer ſaß, gebracht und ihr eine Guinee eine nur, ver⸗ e ſich erübt, üßten ſt ein ging, abeth zuzu der r Zeit hin ſih te die den den, ymet und el zl ſund Noh eſiht uße rollö⸗ Uten, uine Sarah Malcolm. 311 gegeben. Als ſie den Beutel wieder in den Kaſten zu⸗ rückthat, mochten gegen 20 Guineen noch darin ſein. Aber außer dem Beutel lag dort noch mehres Geld in einzelnen Packeten, die von der alten Dame zu beſondern Zwecken verſiegelt waren. In einem Pakete waren 20 Guineen, beſtimmt zu ihrem Begräbniß, in noch einem 18 Moidores.„Dieſe“, ſagte ſie,„wären für mich, um außerordentliche Ausgaben zu beſtreiten. Dann war noch eine grüne Börſe mit 30— 40 Schillingen für die Armen.“ — Halten Sie dieſe grüne Börſe für die nämliche? „Mir ſchien ſie nicht ſo lang.“ Sarah. Will ſie jeden Pfennig Geld, von dem ſie in der Kaſſe ſpricht, auf ihren Eid nehmen? „So weit geht meine Anmaßung nicht.“ Ueber das tragiſche Schauſpiel in den Mordzimmern ſagte ſie wie die Love und OHliphant aus. Sarah. Nun, Sie waren doch da, als ich herein⸗ gerufen ward. Was hatte ich denn für Kleider an? „Ich war zu beſtürzt, um auf Ihre Kleider Acht zu haben.“ Sarah. War denn die Thür verſchloſſen, war ſie zugeriegelt, ehe Miſtreß Hliphant ſie öffnete? „Was weiß ich das!“ Sarah. Sahen Sie denn aber kein Loch oder keine Oeffnung, durch die Jemand möglicherweiſe hinauskonnte, damit die Thür verriegelt blieb? — Jemand ging hinein und Jemand kam heraus; das bedarf keines Beweiſes. Frances Crowder, welche die alte Duncomb lange Jahre gekannt, wußte auf das beſtimmteſte, daß der Pokal ihr gehörte, daß ſie ihn nicht verkaufen wollen, als ſie anderes Silberzeug verwerthete, weil er ihr ein 312 Sarah Malcolm. theures Andenken war und ſie ihn für eine Nichte als Vermächtniß beſtimmt hatte. Die reinen Hemden, welche in Kerrel's Schubladen gefunden worden, erkannte ſie nach dem beſondern Schnitt und der Stoßnaht für der Ermordeten angehörig. Eine Stoßnaht, wie dieſe, ſei ein ſichereres Merkmal für ſie als ein Zeichen im Zipfel. Sarah. Ein Hemde kann wie das andere geſchnit⸗ ten ſein. Die Zeugin beſtritt es. Schnitt und Naht wären für ſie untrüglich. Auch ſeien dieſe Hemden mehre Jahre gar nicht gewaſchen worden, ſondern hätten ruhig mit dem Becher und Gelde in der Kiſte gelegen. Sarah. Es iſt doch merkwürdig, daß Miſtreß Rhymer, die ſo oft dieſe Geldkiſte aufmachte und das Geringſte darin kennen mußte, von dieſen Leinenſtücken gar nichts geſagt hat! — Weil ſie danach nicht gefragt ward. Die Rhymer erklärte, ſie erinnere ſich wohl, unten in der Kiſte Leinwand geſehen zu haben, ſie hätte ſie aber niemals aufgenommen. Der Wundarzt, welcher gleich nach der Entdeckung zur Leichenſchau gerufen ward, ſagte wenig mehr, als wir ſchon wiſſen. Das junge Mädchen, Anna Price, hatte er mit aufgelöſtem Haar und nur im Hemde auf ihrem Bette liegend gefunden. Sie hatte das Kinn her⸗ abgeſenkt, wie um die drei Wunden zu verbergen, von denen die eine, welche die Luftröhre durchſchnitt, abſolut tödtlich war, denn die großen Blutgefäße waren zugleich mit durchſchnitten. Der Anſchein war, daß ſie erſt nach einem heftigen Kampfe ihr Leben gelaſſen. Nähere Be⸗ merkungen hatte er nicht machen können, weil das her⸗ eingeſtrömte Volk ihn dermaßen gegen das Bett drückte, daß er in Gefahr war, ſeine Beine zu zerbrechen.— te als welche me ſie ür der ſe, ſei pfel. ſchrit⸗ wären Jahre ig mit iſtteß nd das ſtücken unten itte ſie oung r, al Pricc, de uf n her von ſclu b n Be her⸗ rückte. n. Sarah Malcolm. 313 Eliſabeth Harriſon war ſtrangulirt, dem Anſcheine nach mit einem dünnen Strick oder Bande, möglicherweiſe mit einem Schürzenbande oder einem Packfaden. Er mußte ſehr hart geſchnürt geweſen ſein, da die Haut davon tief zerſchnitten war. Das Blut war ihr aus der Naſe geſtürzt. Sie lag in einer Jacke, Unterrock und Strümpfen, die ſie, ihrer kranken Füße wegen, im⸗ mer am Leibe behielt.— Auf der alten Duncomb Nacken fand ſich ein kleiner Streifen, der wol von einem um ihren Hals gewundenen Stricke herrühren konnte, aber er war ſo ſchwach, daß man unter andern Verhältniſſen daraus kaum auf eine Strangulirung geſchloſſen hätte, wenn die Alte nicht ſo überaus ſchwach und hinfällig geweſen, daß man ſie mit dem Druck eines Daumens erwürgen können. — Sahen Sie die Bänder ihrer(doch Sarah's2) Schürze? „Ja, ſie waren an den Enden blutig.“ Sarah. Könnte ſie nicht auch mit dieſen ſelben Bändern ermordet ſein, ohne daß ſie in der Mitte blu⸗ tig geworden. „Sie konnte mit den Schürzenbändern erdroſſelt wer⸗ den, ohne daß die Bänder überall blutig wurden. Aber wenn die Bänder einmal an den Enden blutig waren, ſo mußten ſie, wenn die Schürze umgebunden war, vorn niederhangen, und da konnte das Blut auch die andern Theile der Schürze beflecken. Ebenſo, wenn man die Schürze zuſammenlegte, ehe ſie trocken worden.“ Sarah. Wenn ich nun die Schürze umgehabt, und darin den Mord begangen hätte, wie iſt es da möglich, daß auch mein Hemde vorn und hinten blutig ward! Der Ankläger führte nun den Beweis, daß es mög⸗ lich geweſen die Thür, von außen her, inwendig zu ver⸗ XX. 14 Sarah Malcolm. riegeln. Zwei Sachverſtändige hatten den Verſuch ge⸗ macht. Zwiſchen der Thüre und der Pfoſte war eine Spalte, durch welche ein Mann ſeinen Finger ſtecken konnte. Sie legten einen Bindfaden innen um den Rie⸗ gel und zogen ihn durch dieſe Spalte nach außen. Als⸗ dann verſchloß der drin bleibende die mit dem Drücker⸗ ſchloß zugemachte Thür und ſah, wie der von draußen mittelſt der Enden des Bindfadens den Riegel zuſchob. Eine Ermittelung, die alſo ſchon hundert Jahr vor dem berühmten Todesfalle des Prinzen von Bourbon*) acten⸗ mäßig vorkommt. Die wichtigen Vernehmungen der Polizeibeamten kamen nun an die Reihe. Roger Johnſon kannte Sarah, als ſie nach New⸗ gate gebracht wurde, ſchon von ſonſt. Sie hatte öfters einen dort ſitzenden iriſchen Landsmann, einen Dieb, beſucht. Auch jetzt bei ihrer Ankunft hatte ſie Luſt, in ein Zimmer zu treten, wo Schuldgefangene ſaßen. Johnſon zuckte die Achſeln: Wer da eintreten wolle, müſſe eine Guinee zahlen, und ſie ſähe ihm doch nicht darnach aus. Sie aber erwiderte: Und wenn es 2 oder 3 Guineen wären, ſie brauche nur nach einem Freunde zu ſenden. Später nachdem ſie ſich unter den Dieben recht frei bewegt, rief er nach Handſchellen und nahm ſie mit ſich in ein beſonderes Zimmer, wo keiner ſie be⸗ horchte:„Kind“, ſagte er,„es iſt Grund zum Verdacht da, daß du an dieſem Morde ſchuldig biſt, und deshalb habe ich Befehl, dich zu durchſuchen.“—„Nun hatte ich zwar *) Siehe„Neuer Pitaval“, Bd. VI, erſte Folge. ge⸗ eine ecken Fie⸗ Ah⸗ ücker⸗ ußen ſchob. dem ten⸗ mten New⸗ fter Dieb Lußt, ſußen. volle, nicht oder eunde icben nahn ie b b hebt 5. Sarah Malcolm. keine ſolche Ordre, aber ich fing doch ſchon an, um ihre Hüften und Unterröcke zu fühlen. Da bat ſie mich, ich möchte es laſſen, weil ſie nicht in der Lage wäre, und zeigte mir auch ihr Hemde, und da unterließ ich es. Aber ich ſuchte unter ihre Brüſte hinunter, und wie ich ihr unter den Arm fühlte, ſchrak ſie zuſammen und ihr Kopf flog zurück. Da umfaßte ich mit der Hand ihren Kopf, weil es mir da verdächtig klang, und ich fühlte etwas Hartes in ihrem Haar. Da ſtieß ich ihr die Mütze ab und fand dieſen Geldbeutel. Ich fragte ſie: Ei ſieh doch, wie kommſt du dazu? und ſie geſtand mir's, es wäre etwas von Miſtreß Duncomb's Gelde.« Aber, Maſter Johnſonv, ſagte ſie, eich will's Ihnen ſchenken, wenn Sie's an ſich behalten und Niemand etwas davon merken laſſen; denn die andern Dinge gegen mich ſind nichts als Indicien, und ich werde gut genug fortkommen, und deshalb bitte ich Sie nur, mir täglich einen Dreipence oder einen Sechspence zu laſſen, bis die Seſſion vor⸗ über iſt; dann werde ich ſchon für mich ſelbſt auskom⸗ men. Ich zählte nun das Geld, und ſo viel ich weiß, waren es 20 Moidors, 18 Guineen, 5 Doppel⸗ ſtücke, eines ſchien mir ein 25⸗Schillingſtück, die andern 23⸗Schillingſtücke, ein halbes Doppelſtück, 5 Kronen⸗ thaler und 2 oder 3 Schillings. Ich verſiegelte ſie im Beutel und hier ſind ſie.“ — Gab ſie nichts Näheres an, wie ſie zu dem Gelde gekommen? „Sie ſagte mir, ſie hätte das Geld und den Beutel von Miſtreß Duncomb genommen, und bat mich, es ge⸗ heim zu behalten. Mein liebes Kind, ſagte ich, nicht um Alles in der Welt möchte ich das Geld verſtecken! Da ſagte ſie mir denn: ſie hätte ſchon drei Männer gemiethet, um zu ſchwören, daß der Pokal ihrem Großvater gehört 14* 316 Sarah Malcolm. hatte; aber es wäre kein Verlaß auf ſie. Der eine wäre William Denny, ein anderer hieß Smith, den dritten habe ich vergeſſen. Nachdem ich das Geld an mich ge⸗ nommen, ſtopfte ſie ſich die Höhlung mit Pferdehaaren aus, damit es wieder wie vorher ausſehen ſollte. Dann ſchloß ich ſie ein, und ſchickte zu Maſter Alſtone und erzählte ihm die Geſchichte. Ich ſagte ihm noch Stel⸗ len Sie ſich irgendwo im Dunkeln, um zu hören, was ſie ſagt, und dann will ich ſie noch einmal examiniren.“ Die Angeklagte ließ ſich auch dadurch nicht einſchüch⸗ tern, ſie erzählte die Geſchichte ſelbſt, nur etwas anders: „Ich band mein Schnupftuch um den Kopf, um das Geld beſſer zu verſtecken; aber als Buck zufällig mein Haar herunterfallen ſah, ſagte er es an Johnſon. Da kam Johnſon zu mir und ſagte: Du, du haſt Kohl in dein Haar gepflanzt; ich will es für dich aufbewahren, laß aber Buck nichts davon wiſſen. Da gab ich Johnſon 5 Doppelſtücke und 20 Guineen, nicht etwa zum Ge⸗ ſchenk, er ſollte ſie nur für mich aufbewahren, denn ich hoffte, ich würde loskommen, wenn die Seſſion vorüber. Was das Geld anlangt, ſo habe ich nie geſagt, daß ich es von Miſtreß Duncomb genommen; aber als er mich fragte, was ſie gegen mich ſchwören ſollten, ſagte ich, es ſei nur ein Pokal. Da fragte er mich, ob es der Miſtreß Duncomb ihrer wäre, und ich ſagte: Ja.“ — Johnſon, hat ſie beſtimmt geſagt, ſie hätte das Geld und den Beutel von Miſtreß Duncomb genommen? „Ja! und ſie wünſchte nur, ich möchte den Beutel fortſchaffen.“ Der Polizeibeamte Alſtone berichtete über die wirk⸗ lich ſtattgefundene Belauſchungsſcene: Johnſon hatte nur das Geld an ſich genommen, den Beutel aber der Gefangenen gelaſſen. Alſtone ſchalt ihn deshalb, weil 5 Sarah Malcolm. 317 väre auf dem Beutel Zeichen ſein könnten. Johnſon holte tten nun Sarah, während Alſtone in einem dunkeln Winkel ge⸗ unbemerkt zuſah. Jener foderte von ihr auch den Beu⸗ gen tel, und indem ſie ihm denſelben übergab, bat ſie ihn, Damn denſelben zu verbrennen oder irgendwie zu vernichten. und Sie äußerte, wenn ſie nur Zeugen kriegte, um auf den Stel⸗ Becher zu ſchwören, all das Uebrige kümmere ſie gar as ſe nicht.—„Späterhin geſtand Sarah gegen mich, daß ein Theil des Geldes, das bei ihr gefunden iſt, Miſtreß hüch Duncomb's ſei und aus ihrer Kammer genommen. Zwei ders: Männer und ein Weib wären mit ihr im Spiel und ſie das ſelbſt hätte die Räuberei angegeben, die Leute hineinge⸗ mein laſſen und, während die drinnen den Diebſtahl verübten, do draußen auf der Treppe Wache geſeſſen. Vom Morde hl i aber wiſſe ſie nichts. Sie nannte die Thäter, einen hn, Will Gibbs und zwei Alexander, denen ſie 10 Guineen geſt⸗— Ge Ob das erſte außergerichtliche Geſtändniß erſt wäh⸗ mih rend der Verhandlungen abgelegt worden, wird uns ribn nicht geſagt. Aber es ſcheint ſo, denn der Ankläger ih unterbrach plötzlich den Lord Oberrichter mit der Anzeige, nih daß man hier ein auf den Eid abgelegtes Eingeſtändniß ich, vor Sir Richard Brocas vorzubringen habe.. e Der Oberrichter erklärte: wenn das Eingeſtändniß auf einen Eid abgelegt ſei, ſo dürfe es nicht verleſen e du werden, denn Niemand dürfe etwas gegen ſich ſelbſt be⸗ ſchwören. Was ein Angeklagter ausſagt, müſſe er frei . und freiwillig thun, und nicht auf einen Eid; erſt dann But könne es angehört werden. Wolle der Angeklagte aber ſpäterhin Andere anſchuldigen, dann möge man ſeine Ausſage eidlich abnehmen; aber alsdann könne ſie auch nicht mehr als Beweis gegen ihn ſelbſt vorgebracht werden. men! witk halte r der weil Sarah Malcolm. Die Angeklagte war alſo geſtändig, ihr Gewiſſen hatte ſie gerührt, und obgleich ihre Ausſage vor einer andern Behörde nicht verleſen ward, legte ſie doch gleich darauf in ihrer ſogenannten Vertheidigung ein ſo voll⸗ ſtändiges Bekenntniß ab, daß ſie darauf verurtheilt wer⸗ den mußte. Um ſo mehr nimmt es Wunder, wenn ſie noch in dieſem Augenblicke ihre vorigen Advocatenkünſte ſpielen läßt und ausruft: „Johnſon ſchwört, er fand 20 Moidors bei mir, und Miſtreß Rhymer hat eben geſchworen, ſie hätte nur 18 verloren. Wie paßt denn das!“ Ihr ward bedeutet, daß jene Zeugin über den Betrag des Geldes nur im Allgemeinen nach gutem Glauben Angaben gemacht. Hierauf folgte ihre ſogenannte Ver⸗ theidigungsrede, wol das Charakteriſtiſcheſte im ganzen Prozeſſe. Es iſt zu bedauern, daß ſie von den Reporters nicht wörtlich wiedergegeben iſt. „Ein Weib muß aus Schamgefühl Das verbergen, was nur ihr Geheimniß iſt; aber die Nothwendigkeit kann ſie auch zum Gegentheil zwingen. Und aus ſolcher puren Nothwendigkeit muß ich denn ſagen, daß Das, was man für das Blut der ermordeten Perſon gehalten, nichts iſt als die freie Gabe der Natur.“ „Das, und nur Das war es, was auf meinem Hemde zum Vorſchein kam; und ſo iſt es auch mit der Schürze, denn ich trug meine Schürze unter den Kleidern, dicht über meinem Hemde. Als mein Herr aus der Stadt ging, wünſchte er, daß ich in ſeiner Stube ſchlafen ſollte, und das iſt der Grund, daß man meine ſchmuzige Wäſche da gefunden hat. Die Frau, die meine Hemden wuſch, ſſſen iner glich vol⸗ wer⸗ m ſe ünſte mir, nur ttag wben Per⸗ nzen rters tgen⸗ gleit lcher Das, Uten, ende diht zſadt te, ſche ſſch, Sarah Malcolm. 319 damals, als ich dort wohnte, kann bezeugen, daß ſie ſchon damals ſo befleckt waren. Maſter Johnſon, der mich in Newgate unterſuchte, hat es beſchworen, daß er mich in dem Zuſtande fand. Das alſo iſt ganz klar. Aber wie wäre es nur möglich, daß dies das Blut der Ermordeten ſein könnte! Wenn man annimmt, daß ich, in meinen Kleidern, ſie ermordet hätte, dann iſt es aller⸗ dings möglich, daß meine Schürze beſudelt ſein konnte; aber wie das Hemde davon blutig werden ſollte, weiß ich nicht! Wenn ich es aber in meinem Hemde gethan hätte, wovon ſollte dann meine Schürze blutig ſein, oder gar der Rückentheil meines Hemdes! Und ob ich es nun angezogen oder ohne Kleider gethan, warum waren nicht der Halskragen und die Schleifen meines Hemdes eben ſo blutig wie die untern Theile!“ „Ich bekenne frei und offen, daß meine Verbrechen den Tod verdienen. Ja, ich war betheiligt bei dem Raube, aber ich bin unſchuldig am Morde und will die ganze Geſchichte erzählen.“ „Drei Monate lebte ich bei Miſtreß Lydia Duncomb, ehe ſie ermordert wurde. Mary Tracy, die jetzt auch ſitzt, und ich, wir haben den Raub ausgeſonnen. Meine laſterhaften Neigungen haben mich mit ihr zuſammen⸗ gebracht. Außerdem hatten wir uns auch noch vorge⸗ nommen, Maſter Oaks in der Themſeſtraße zu berauben. Sie kam zu mir, in meines Herrn, Maſter Kerrel's, Stube, am Sonntage vor dem, wo der Mord begangen ward. Maſter Kerrel war nicht zu Hauſe, und da überlegten wir, wie Miſtreß Duncomb zu berauben wäre. Ich ſagte ihr, ich könnte es nicht ſelbſt thun, denn da würde es bald herauskommen. Nein, ſagte ſie, da ſind ja die bei⸗ den Alexander, Thomas und James, die werden uns helfen. Am folgenden Tage bekam ich 17 Pfd. St. vom Sarah Malcolm. Lande geſchickt, und die legte ich in Maſter Kerrel's Kom⸗ mode. Dann trafen wir uns Alle in Cheapſide am fol⸗ genden Freitag, und wir kamen überein, nächſte Nacht ſolle es geſchehen, und ſo trennten wir uns.“ „Am nächſten Tage, das war Sonnabend, ging ich zwiſchen 7 und 8 Uhr hinunter, um nach Miſtreß Dun⸗ comb's Jungfer zu ſehen, der Eliſabeth Harriſon. Sie war nämlich ſehr krank. Ich blieb da eine kleine Weile und ging dann hinunter. Da kamen Mary Trach und die beiden Alexander zu mir, um 10 Uhr etwa, wie es verabredet war. Sie, die Mary, wollte gleich hinauf und auf den Raub losgehen, aber ich ſagte ihr, es wäre zu früh. Zwiſchen 10 und 11 Uhr ſagte ſie: Na, nu können wir's doch thun. Ich ſagte ihr, ich wollte erſt rauf und zuſehen, und ſo ſchlich ich die Stufen der Treppe rauf und die Andern folgten mir.“ „Auf der Treppe begegnete mir aber das junge Mäd⸗ chen von der Duncomb, die Nanny, mit einem blauen Krug. Sie war nach Milch ausgeſchickt, um einen Mol⸗ kenſekt zu machen. Sie fragte mich, wer denn Die hin⸗ ter mir wären? Ich ſagte ihr, es ſeien Leute, die zu Maſter Knight unten gehen. Sobald Nanny fort war, ſagte ich zu Mary Tracy: Nu geh du und Tom Alexander runter; ſie hat die Thür aufgelaſſen, weil die alte Jungfer krank iſt und nicht aufſtehen kann, um das junge Mäd⸗ chen einzulaſſen, wenn ſie zurückkommt. Darauf ſchlich James Alexander auf mein Geheiß hinein und verſteckte ſich unter dem Bett. Und wie ich ſelbſt nun hinunter⸗ ging, begegnete ich wieder dem jungen Mädchen, das heraufkam.“ „Sie fragte mich, ob ich Miſtreß Betty geſprochen. Ich ſagte: Nein. Eigentlich hätte ich anders ſagen ſollen, aber ich war nur beſorgt, ſie könnte mit Miſtreß Betty ———————— Sarah Malcolm. 321 über mich ſprechen wollen und Miſtreß Betty könnte ihr ſagen, ich wäre gar nicht dageweſen, und da könnte ſie dann einen Verdacht auf mich werfen.“ „Da ging ich denn an ihr vorüber und hinunter, ſprach im Flur mit der Trach und mit Alexander(Tom) und dann ſtieg ich wieder in meines Herrn Zimmer hin⸗ auf und ſchürte das Feuer an.“ „Da blieb ich wol eine Viertelſtunde, und als ich wieder runterkam, ſaßen Mary Trach und Tom Alexander auf der Treppenſtufe vor Miſtreß Duncomb's Thür und ich ſetzte mich zu ihnen.“ „Um 12 Uhr ward unten gegangen. Jemand kam nach Hauſe. Es war Maſter Knight, er ſchlug die Thür hinter ſich zu. Ach, es war eine ſtürmiſche Regennacht. Es pfiff und heulte. Da war doch Niemand auf der Straße. Die Nachtwächter drückten ſich auch, außer wenn ſie die Stunde abſchreien mußten.“ „Nun ſchlug es Zwei. Da kam ein anderer Herr und ließ ſich vom Nachtwächter das Licht anſtecken. Ich rutſchte ſächtchen die Treppe weiter hinauf, aber es war nichts. Dann hörte ich Miſtreß Duncomb's Thür auf⸗ gehen. James Alexander kam heraus und flüſterte uns zu: Nun iſt's Zeit!“ „Mary Tracy und Tom Alexander ſchlichen nun hinein, aber ich blieb draußen auf der Treppe als Wache. Ich hatte ihnen geſagt, wo Miſtreß Duncomb's Geld⸗ kiſte ſtand.“ „Zwiſchen 4 und 5 Uhr kamen ſie endlich heraus und Einer ſagte mir ſacht ins Ohr:„Fix! wie ſoll ich die Thür zumachen? Sag' ich ihm: ss iſt ja ein Springſchloß; drück' es zu, und es iſt feſt. Und Einer that das auch.“(Vom Zuziehen des Riegels durch einen Bindfaden keine Erwähnung.) 14 1 — 322 Sarah Malcolm. „Die hätten gern gleich auf der Treppe das Geld und Alles vertheilt; aber ich ſagte ihnen, wir thaͤten beſſer, runtergehen. Da gingen wir denn bis unter den Schwibbogen bei Fig⸗tree⸗Court, wo eine Lampe brennt. Ich fragte ſie: Wieviel habt Ihr denn? Sie ſagten, ſie hätten 50 Guineen gefunden und einiges Sil⸗ ber in der Börſe der Jungfer, gegen 100 Pfd. in dem Schubkaſten, außer dem ſilbernen Pokal und dem Gelde in der Kiſte, und verſchiedene andere Dinge, ſodaß, Alles in Allem, ſie an Werth hatten für 300 Pfd. Sie ſag⸗ ten mir auch, es wäre ſchon nöthig geweſen, daß ſie dem Volk drinnen den Mund zuſtopfen müſſen. Mir gaben ſie den Pokal mit Allem, was darin war, und einiges Leinenzeug auf meinen Theil, und ſie theilten unter ſich einen Silberlöffel, Ring und das übrige Geld. Sie riethen mir auch, ich ſolle pfiffig ſein und das Geld und Gut unter die Erde pflanzen und ja nicht ſehen laſſen, daß es fluſchte. Dann verabredeten wir, uns in Green⸗ wich zu treffen; aber wir ſahen uns nicht mehr.“ „Gefangen bin ich worden, wie die Zeugen es be⸗ ſchworen haben. Zuerſt brachte man mich in die Wache, von da in den Compter und dann nach Newgate. Ja, ich habe geſagt, daß der Pokal mein wäre und aus dem Nachlaß meiner Mutter. Einige Zeugen haben beſchwo⸗ ren, was ich geſagt habe, warum der Pokal blutig war. Und das war es auch, ich hatte meinen Finger geritzt, das iſt der alleinige Grund. Der Tod iſt mir gewiß, und darum habe ich keinen Grund, etwas Anderes zu ſprechen als die Wahrheit.“ „Als ich im Compter ſaß, ſah ich einen jungen Mann, den ich kannte; er hatte Ketten an. Ich ſagte ihm, es thäte mir leid, ihn hier zu ſehen; ich gab ihm einen Schilling und beſtellte ein halb Viertelchen Rum, daß er em ben ges ſch Sit und ſen, een⸗ che, em wo⸗ al. itt, viß, zu NM, en . Sarah Malcolm. 323 trinken ſolle. Als ich nachher in meiner Stube war, hörte ich eine Stimme mich rufen und es bewegte ſich etwas hinter der Gardine. Ich war ein bischen verwun⸗ dert und ſah mich um, was es denn wäre. Da fand ich ein Loch in der Mauer, durch welches der junge Mann, dem ich den Schilling gegeben, mit mir ſprach, und er fragte mich, ob ich denn nach meinen Freunden geſchickt? Ich ſagte ihm: Nein! Er ſagte mir, er wolle für mich thun, was er könne, und ging dann fort. Nach einer Weile rief er mich wieder und ſagte: Hier iſt ein Freund! Ich ſah durchs Loch und ſah William Gibbs eintreten. Der ſagte: Wer wird gegen Euch ſchwören? Ich ſagte ihm, meine zwei Herren, die wären die Haupt⸗ zeugen. Womit können ſie dich denn belaſten? ſagte er. Ich ſagte ihm, der Pokal wäre das einzige Ding; denn ich dachte, daß ſonſt nichts mir zur Laſt fallen könnte. Nur keine Bange, ſagte er, da wollen wir ſchon für ſor⸗ gen! Wir wollen's ihnen ſchon eintreiben, daß der Pokal von Eurer Großmutter kommt, und daß Ihr, während das da geſchah, die ganze Nacht in Shoreditch waret. Und wir wollen auch zwei Leute anſtellen, die Eure bei⸗ den Herren erſchießen ſollen. Aber, ſagte er, nämlich William Gibbs, einer von den Zeugen iſt eine Frau und ſie will nicht unter 4 Guineen ſchwören, aber die beiden Männer die ſchwören jeder für 2 Guineen; und er brachte ein Weib und drei Männer. Ich gab ihnen 10 Guineen, und ſie verſprachen, am Bull⸗Head in Breadſtreet auf mich zu warten. Aber als ich nach ihnen rief, damals, als ich vor Sir Richard Brocas trat, da war keiner da!“ „Dann hörte ich wohl, ich ſolle nach Newgate ge⸗ ſchickt werden, und ich war darüber voller Angſt; aber ein junger Mann, der es wußte, ſagte mir, es wäre noch beſſer in Newgate als im Compter.“ —— Sarah Malcolm. „Als ich nach Newgate kam, hatte ich noch 1 Schil⸗ ling und 6 Pence in Silber außer dem Gelde, das ich im Haare trug, und ich gab 18 Pence Antrittsgeld an die ältern Gefangenen. Ich hatte oben hoch hinauf einen Platz. Buck, wie ich vorhin geſagt, als der mein Haar loſe ſah, erzählte Johnſon davon, und Johnſon fragte mich, ob ich da etwa Kohl gepflanzt hätte? Er ſuchte nach und fand den Beutel, und da waren drin 36 Moi⸗ dors, 18 Guineen, 5 Kronthaler, 2 Doppelſtücke von 25 Schilling, 4 von 23 Schilling und ein halber Dop⸗ pelter. Er ſagte mir, ich müſſe pfiffig ſein und das Geld nicht fluſchen laſſen. Ich bat ihn, er möchte es für mich innebehalten, bis ich loskäme, und mir nur dann und wann etwas geben, wenn ich's Noth hätte. Dann ſagte er zu mir: Wißt Ihr denn Keinen, der für Euch ſchwö⸗ ren will?— Nein, ſagte ich, könnt Ihr mir nicht mit Einem aushelfen?— Das thäte ich ja nicht um alle Welt, ſagte er, wenn ich Euch für ſchuldig hielte. So nahm er denn das Geld und wir ſchieden. Aber nach einer Weile kam er wieder und fragte: Was habt Ihr denn mit dem Beutel angefangen?— Ich habe ihn noch, ſagte ich, aber was rathet Ihr mir, daß ich damit thun ſoll?— I nu, ſagte er, Ihr hättet ihn ja können in den Abtritt werfen oder verbrennen; nun gebt ihn mir nur, ich will ſchon ſehen, wie ich ihn aufhebe. Und da gab ich ihm den Sack.“ „Maſter Alſtone brachte mich dann in den Kerker, wo die Verurtheilten ſitzen, und examinirte mich. Ich ſtritt Alles ab, bis ich hörte, daß er vom Gelde wußte. Da wußte ich denn, um mein Leben war's geſchehen, und deshalb ſchenkte ich rein aus, was ich wußte. Ich erzählte ihm Alles, was ich jetzt geſagt habe. Ich ſagte ihm auch, daß ich gehört hätte, meine Herren ſollten Sarah Malcolm. 325 ⸗ niedergeſchoſſen werden, und bat ihn, man möchte ſie 5 warnen. Ich beſchrieb, wie die Trach und die Alexander ie ausſähen. Sie ſind darauf gegriffen worden, aber ſie haben geleugnet, daß ſie Maſter Daks gekannt, bei dem ut wir doch miteinander einen Einbruch verabredet.“ „Was ich nun hier erklärt habe, das iſt Alles wahr, te und ich habe keinen Grund, weshalb ich die Menſchen 5 mit einer falſchen Anklage morden ſollte. Denn ich weiß, n ich bin ein verloren Weib! Ich weiß, ich werde einen ſchmählichen Tod leiden, den ich wohl verdient habe, und d ich ſterbe ganz bereitwillig. Ich danke Gott, daß er mir ch Zeit gegeben hat zur Reue, wo er mich doch hätte fort⸗ 6 ſchnappen laſſen können mitten in meinem Verderben, 3 ohne daß ich mich für die andere Welt vorbereiten . konnte.“ „„Mylord, da man mehr Geld vorgefunden hat, als n Miſtreß Duncomb gehörte, ſo hoffe ich, man wird mir das Uebrige zurückgeben.“ 7— Der Gerichtshof kann über das Eigenthum des Geldes nicht eher entſcheiden, bis die Jury ihr Verdict eingebracht hat. Schon nach einer Viertelſtunde brachten die Geſchwo⸗ renen ihr„Schuldig“ herein. Das Gericht ſprach das it Todesurtheil aus. m i, Ueber merkwürdige Verbrecher und Hingerichtete fin⸗ den wir in den ältern engliſchen Prozeſſen gelegentlich ſe einen Bericht des Gefängnißgeiſtlichen, der uns einiger⸗ , maßen erſetzt, was die niedergeſchriebenen Verhandlungen ch nicht beſagen— etwas über ihre Perſönlichkeit, ihr Be⸗ te nehmen im Kerker, ihre Seelenzuſtände. Sarah Malcolm 326 Sarah Malcolm. ward zu dieſen ungewöhnlichen Verbrechern gezählt; der hinterlaſſene Bericht des Ordinarius gibt uns aber nur dürftige Aufſchlüſſe. Sarah war 22 Jahre alt und die Tochter ziemlich achtbarer Aeltern in der Grafſchaft Durham. Ihr Vater beſaß ein Gütchen, das ihm jährlich 100 Pfd. St. ab⸗ warf, welches er aber bald durchbrachte und mit dem Reſt nach Dublin ging und mit ſeiner Frau, einer ge⸗ bornen Irländerin, ein Wirthshaus anlegte. Es ging ihm leidlich wohl und Sarah empfing in der Schule auch eine ganz hübſche Erziehung für ihren Stand. Ihre Aeltern machten viel aus ihr, weil ſie ſo aufgeweckt war. Ein Geſchäft führte ſie ſpäter nach London und ſie nah⸗ men die Tochter mit. Einige Zeit darauf trat dieſe in Dienſt, und führte ſich bei mehren angeſehenen Familien zu deren Zufriedenheit auf. Ihr Vater kehrte nach Lon⸗ don zurück, ihre Mutter ſtarb bald darauf. Aber ſie diente auch in einem bekannten Bierhauſe, wo ſie die Bekanntſchaft der beiden Alexander und der Mary Trach machte. Hier ward ſie ſchlecht; über den pſychologiſchen Entwickelungsgang ſchweigt der Bericht. Sie ward dann Wäſcherin im Temple. Es ſcheint dies eine notoriſch ſchlechte Schule geweſen zu ſein. Ueber den Einbruch und Mord bei der Duncomb ſagte ſie nicht mehr aus, als ſie vor Gericht gethan. Sobald ſie in Newgate eintrat, hatte ſie zu Jedem geſagt: Ich bin ein verloren Weib. In dem Kerker, wo die zum Tode Verurtheilten ſitzen, ward ſie beſtändig von Jemand bewacht, weil man beſorgte, daß ſie ſich ſelbſt das Leben nehmen könne. Dieſe Beſorgniß entſprang aus dem Umſtande, daß ſie immer ſehr unwohl war. Ihre Convulſionen waren von heftigen Blutausbrüchen be⸗ gleitet, und während deſſen wies ſie Alles von ſich, was Sarah Malcolm. 327 ihr Linderung verſchaffen konnte. Der Wundarzt erklärte indeß, nach genauer Prüfung, daß es nichts Gefährliches ſei; ſie hätte kein Gift genommen, und es ſeien nur ner⸗ vöſe Impulſe ihrer zu lebhaften Geiſter. Dennoch ver⸗ fiel ſie zuweilen in ſeltſame Starrkrämpfe, ihre Augen rollten, ihre Hände ballten ſich. Beſonders geſchah dies einmal, als ihr früherer Herr ſie beſuchte. Sie fuhr auf wie eine Beſeſſene und umklammerte die Beine des Ge⸗ fangenwärters ſo feſt, daß er kaum ſich los machen konnte. Als ſie wieder zu ſich kam, wußte ſie keinen Grund da⸗ für anzugeben, als ſie könne nun einmal keinen ihrer frü⸗ hern Bekannten ſehen. Als ſie hörte, daß Mary Trachy und die beiden Ale⸗ rander ergriffen ſeien, ſchien ſie vergnügt. Sie lächelte mit innerer Zufriedenheit und ſagte, jetzt könne ſie ru⸗ higer ſterben, da nun die wahren Mörder in den Hän⸗ den der Gerechtigkeit ſeien. Als die beiden jungen Burſchen und die Mary ihr vorgeführt wurden, um ſie zu recognoſci⸗ ren, ſagte ſie wie mit Befriedigung: Ja, das ſind die, die haben den Mord verübt.„Nicht wahr, ſo iſt es“, rief ſie zur Mary mit einem ſo feſten Ton, daß Alle, die es hörten, verwundert waren. Sie wandte ſich dann noch einmal ruhiger zu ihr, aber mit demſelben beſtimm⸗ ten Ton ſagte ſie:„Sieh, Mary, wohin du mich ge⸗ bracht haſt! Du und die beiden Alexander ſind Schuld daran, daß ich zu dieſer Schande kam, und nun muß ich darum ſterben Ihr hattet mir verſprochen, ihr woll⸗ tet keinen Mord begehen. Ach, wie entſetzte ich mich, als ihr es doch gethan!“ Man glaubte nicht an ihre Angabe, obgleich ſie den Naturſtempel der Wahrheit an ſich trägt. Mehre Herren verſuchten im Gefängniß ſie zu einem freimüthigen Ge⸗ ſtändniß zu bewegen, daß ſie auch den Mord begangen. Sarah Malcolm. Sie rief mit Wärme aus:„Wenn ich eine Weile im Grabe gelegen, wird die Wahrheit herauskommen.“ Andere vornehme Leute, welche der Seelenzuſtand der Verbrecherin intereſſirte, fragten ſie: ob ſie denn in ihrem Gemüthe ruhig ſei und keine weitern Bekenntniſſe zu machen ſich gedrungen fühle?„Ich bin am Morde nicht betheiligt“, entgegnete ſie,„und hoffe, daß Gott mein Leben hinnimmt als Buße für meine mannichfachen Sünden.“ Am letzten Sonntage vor ihrer Hinrichtung fiel ſie Nachmittags um 6 Uhr, als mehre Leute da waren, um ſie zu ſehen, wieder in die allerheftigſten Krämpfe und Verzuckungen, die lange anwährten und von ihrem von Angſt und Schrecken zerriſſenen Seelenzuſtande nur zu deutlich ſprachen. Einer der Gefangenwärter trat freund⸗ lich zu ihr:„Sarah, was iſt das nun wieder! Was iſt denn nur Neues geſchehen, daß du ſo außer dir biſt?“ Sie entgegnete: weil ihr Jemand in der Kapelle geſagt, ſie werde in Fleet-Street gehängt werden, mitten unter ihren Bekannten; das mache ihr ſo unausſprechliche Angſt. Der Wärter ſchüttelte den Kopf:„Ich fürchte, Sarah, das iſt wieder nicht die Wahrheit. Denn als der Hin⸗ richtungsbefehl kam, ſagte ich dir ja, daß du da ſterben würdeſt. Da iſt es alſo nicht wahrſcheinlich, daß dich das gerade ſo außer dir bringen ſollte. Nimm meinen Rath an, mach' ein volles Bekenntniß, und dann wird dir leichter ums Herz ſein.“ Sie erwiderte darauf kein Wort. Als der Ausrufer nach Newgate kam, um die Ge⸗ fangenen aufzurufen, die am kommenden Montage ſter⸗ ben ſollten, bat Einer Sarah, ſie möge doch achtgeben, was der Mann ſage. Sie ſah aus dem Fenſter, und ſobald der Mann ſeine Liſte beendet, rief ſie ihm zu: m iſſ de jott hen Sarah Malcolm. „Herr Ausrufer, commandiren Sie nur eine Flaſche Wein, ich will Ihnen einen Schilling zuwerfen.“ Sie warf das Geld hinaus. In der Nacht nach dem Sonntag, um 10 Uhr, lief ſie zu Chambers, einem der Todescandidaten für morgen, der in einer Zelle ihr gegenüber ſaß, und ſuchte ihn zu tröſten. Sie fragte: ob ſie mit ihm beten ſolle?— Ja, Sarah, rief er, von ganzem Herzen! Darauf begann ſie inbrünſtig zu beten, und ſo tief in die Nacht hinein, bis all ihr Licht ausgebrannt war. Dann ermahnte ſie ihn, er ſolle ſich nicht ſchlafen niederlegen, ſondern allein beten, daß Gott ihm alle ſeine frühern Sünden vergeben möge.„Deine Zeit— ſagte ſie— iſt ſo kurz wie meine, und ich wünſchte wohl, ich könnte mit dir gehen.“ Hier enden die Nachrichten. Wir erfahren nicht, wie ſie geſtorben iſt, ebenſo wenig über den Prozeß und die Ausſagen ihrer Mitſchuldigen, gegen die ſie als Angeberin aufgetreten iſt. Fran; Schall. 1849— 1853. Das Revolutionsjahr 1848 und das ihm nächſtfolgende waren in Berlin ſo reich an ſchrecklichen Vorfällen, mehr noch freilich in der Einbildung als in der Wirklichkeit, daß man auf eine einzelne Mordthat, einen räuberiſchen Anfall kein anderes Gewicht legte, als daß die Phan⸗ taſie, was geſchah und ſie aufregte, mit der politiſchen Bewegung in Verbindung brachte. Alle Zügel waren ja gelöſt, alle Schranken durchbrochen, Geſetz und Ord⸗ nung unterwühlt und eigentlich ſchon verſunken; ſo glaubte der gute und ruhige Bürger, und ſtand in der Erwartung, daß die entfeſſelten und zuchtloſen Banden des Proletariats nur zu wollen brauchten, um dem Ei⸗ genthum, Beſitz und ſeinem Leben ein Ende zu machen. Daß dieſe Maſſen, wenn ſie einem Impuls gefolgt, nicht wie ein Strom, der den Damm durchreißt, rückhaltlos weiter fluteten, ſondern, innerlich von Geſetzesfurcht, alt⸗ hergebrachtem Reſpect und Scheu vor offenbarem Unrecht durchdrungen, ebenſo ſchnell wieder in jene Scheu zurück⸗ verſanken; daß es der äußerſten Anſtrengung der Agi⸗ tatoren, Clubführer, ihrer Reden, Verheißungen, Geld⸗ austheilungen bedurfte, um die große Maſſe zum kleinſten neuen Krawall, zu Petitionsſtürmen oder andern Exceſſen ende nehr Neit, ſchen han⸗ ſchen aren Ord⸗ ſt der den Ei⸗ hen⸗ Franz Schall. 331 aufzuſtacheln, ſahen die Zitternden damals ſo wenig, als ſie es jetzt begreifen, daß es nur von ihrem feſten Willen und ihrer Einigkeit abhing, die Straßenherrſchaft zu bän⸗ digen. Von der Geſpenſterfurcht durchſchüttelt, ließen ſie ſich vielmehr nur zu gern überreden, und Jeder half, und Andere benutzten ihre Angſt zu ihrem andern fern liegenden Zwecke, daß die Maſſen des Volks von der Zerſtörungsluſt inficirt, daß nur die Schleuſe noch zu⸗ eng ſei, die das Verderben über ſie Alle ausſpeien müſſe. So war man geneigt, jeden Diebſtahl und Einbruch(es iſt im Verhältniß zu jenen aufgeregten Zeiten wenig ge⸗ ſtohlen worden), jede Inſolenz, jeden nächtlichen Anfall und jede Schlägerei als Symptom des androhenden Verderbens zu betrachten. Was in Paris möglich und wahr geworden, weil eine ſiebzigiährige Revolution ſtatt den ſittlichen Schlamm der Vorzeit zu bändigen, immer neuen angeſetzt, war damals in der Hauptſtadt des preußi⸗ ſchen Staates eine Unmöglichkeit. Das wüſte Toben war nur der ſchmutzige Schaum, den der gährende Stoff von ſich warf. Freilich rührten von beiden Seiten, hier thörige Schwärmer, dort herzloſe Speculanten darin, daß er nicht dazu komme, ſich zu ſetzen, aber im Grunde war das alte Phlegma, Apathie, Gutmüthigkeit, das Pa⸗ trimonium der Sandländer am Baltiſchen Meere. Im Herbſt des noch bewegten Jahres 1849 hörte man von einer Mordthat, die in der Nähe des Städt⸗ chens Charlottenburg begangen war. Ein Menſch, den Niemand kannte, war ohne Kopf gefunden worden. Die⸗ ſen entdeckte man allerdings ſpäter, aber ſo furchtbar entſtellt, daß Niemand ihn erkennen konnte. Der Todte war nicht ganz ſchlecht gekleidet, außerdem ſprachen An⸗ zeichen dafür, daß die Mordthat von Mehren verübt worden. Der Gedanke, daß hier politiſche Motive, Rache — Franz Schall. mitgeſpielt, daß man den gefährlichen Mitwiſſer einer Conſpiration verſchwinden machen wollen, drängte ſich von ſelbſt auf. Und wenn auch das nicht, ſo konnte es nur ein Ausfluß ſein der cannibaliſchen Geſinnung, in welche die Revolution ein ſonſt gutes und frommes Volk geſtoßen. Es hat eine Unterſuchung von gegen drei Jahre gekoſtet, bis man zur Gewißheit kam, daß man es mit einer Sippſchaft der frechſten und abge⸗ feimteſten Böſewichter zu thun hatte, die mit politiſchen Meinungen gar nichts zu ſchaffen hatten, die lange vor⸗ her exiſtirte, ehe man in Preußen Politik machte, aber in einem Connex geſtanden und mit einer ſolchen Schlauheit gehandelt hatte, daß das Myſterium auch noch heute, nach dem Urtheilsſpruch und der Hin⸗ richtung des Mörders nicht vollſtändig enthüllt iſt. Die Spree, aus Berlin kommend, fließt bei Char⸗ lottenburg vorüber, um ſich nach mehren Krümmungen, ungefähr eine Meile davon bei Spandau in die Havel zu ergießen. Auf dem rechten Ufer, nach der Feſtung zu, iſt vieler Wieſengrund, den Arme des Fluſſes durch⸗ ſchneiden. Zu Seiten des Fluſſes iſt hohes Schilf, wei⸗ ter nach rechts fängt der Kieferwald an. Die Gegend war bisher wenig frequentirt, dürftige Coloniſtenhäuſer lagen nur hier und da zerſtreut. Die Jungfernhaide, der Kieferwald, der in der Nähe liegende Plätzenſee ſind Gegenden, wohin ſich ſelten ein Spaziergänger der fei⸗ nern Geſellſchaft verliert. Dagegen weiß man von man⸗ cherlei Unglücksfällen, Ertrunkenen im See, auch Raub⸗ anfällen und Wilddiebereien. An der ſogenannten faulen Franz Schall. 333 einer Spree iſt ein den Jägern wohlbekannter Anſtand, in der ſich Nähe des Schilfes, wo die Wilddiebe den Rehen auf⸗ 5 unte lauern, welche Abends aus der Haide zum Trunk ans ung, Waſſer kommen. nn Hier ward am 10. September 1849 von Schnittern gegen ein männlicher Leichnam ohne Kopf auf blutgetränktem deß Raſen gefunden. Eine graue Tuchmütze, andere Klei⸗ cbg dungsſtücke und Gegenſtände lagen auf der Erde bei der ſchen Leiche umher. Die Kleidung und ein Trauring an ſei⸗ vr⸗ nem Finger verriethen eine Perſon nicht aus den unter⸗ zi ſten Claſſen der Geſellſchaft. Wenige Schritte von die⸗ chen ſem Rumpfe ward ſpäter in einem Rohrgebüſch ein uh Menſchenkopf aufgefunden, welcher augenſcheinlich zu dem hin Körper, von dem er ganz glatt abgeſchnitten war, ge⸗ e hörte. Das Geſicht war furchtbar durch unzählige Hieb⸗ t und Schnittwunden zerſtört, ſodaß die Geſichtszüge nicht mehr kenntlich waren. Der Schädel war durch einen in demſelben durchgedrungenen Doppelſchuß zerſchmet⸗ tert und aus demſelben fielen beim Aufheben eine An⸗ zahl Schrotkörner. bhar Niemand wußte, wer die Leiche war; nicht die ngen, entfernteſte Spur wies auf einen Mörder. Es war bel eine reine, aus den Zeitumſtänden entſprungene Ver⸗ tung muthung, daß die Mörder ſich eines gefährlichen Mit⸗ urch⸗ wiſſers von Geheimniſſen entledigen wollen. wei⸗ Da ward einige Tage nachher in der genannten Jung⸗ gend fernhaide ein Frauenzimmer auf der Erde in Krämpfen äuſe liegend gefunden. Als man ſie zur Beſinnung gebracht, ide erklärte ſie, man habe ihr Pretioſen und Gelder geraubt. ſind Angefallen wollte ſie nicht ſein; es müßten Vorüberge⸗ ſü⸗ hende ihren Zuſtand, als ſie in Convulſionen niedergefal⸗ nul⸗ len, benutzt haben. Sie ſei die Tochter eines Prediger aub⸗ Pohle und Frau eines Schauſpieler Frölig aus Drieſen, ulen Franz Schall. der ſie verlaſſen. Er habe in Berlin mit einem andern Frauenzimmer gelebt. Sie ſei ihm nachgereiſt, habe ihn in Berlin nicht gefunden, aber Grund zur Annahme, daß er wol über Charlottenburg nach Spandau gegangen. Sie habe böſe Träume gehabt, ſeine blutige Leiche ſei ihr vor die Füße gefallen. Da ſei ſie ihm nachgegangen auf dem einſamen Wege, von dem ſie gemuthmaßt, daß er ihn eingeſchlagen, und an der Stelle, wo man ſie traf, ward ſie von Krämpfen befallen. Im Armenhaus zu Spandau, wohin man ſie brachte, war ſie redſeliger und gab eine ſolche Beſchreibung von ihrem verſchollenen Manne(der hier zu einem Commiſ⸗ ſionär wurde), daß man auch auf den Gedanken kam, es könne der unbekannte Ermordete ſein. Beim Stadt⸗ gericht der genannten Feſtung ſchwebte die erſte Unter⸗ ſuchung(als dem forum delicti commissi) über die Mordthat. Man zeigte der Frau die Kleidungsſtücke des Ermordeten. Sie erkannte die Mehrzahl derſelben an. Man grub die Leiche aus. Sie erkannte den ver⸗ mißten Gatten und gab darüber dem Unterſuchungs⸗ richter privatim einige Kennzeichen an, die nur eine Ehe⸗ frau geben kann. Sie war voller Ueberzeugung und beeidete ihre Ausſage. Das Gericht hatte keinen Grund zu zweifeln. Es wurden in den Zeitungen mehre Bekanntmachungen er⸗ laſſen, dahin lautend, daß der ehemalige Schauſpieler, dann Commiſſionär Frölig an dem und dem Orte von Raubmördern überfallen, beraubt und ermordet worden. Das erſte Proclama, ehe man von einem Frölig wußte, hatte eine möglichſt getreue Perſonbeſchreibung geliefert, die folgenden gaben eine genaue Schilderung der bei der Leiche gefundenen Effecten.— Auch die der unglückli⸗ chen Witwe während ihrer Bewußtloſigkeit entwandten dern ihn Sie t auf ß er trf, chte, von miſ⸗ fam, tudt⸗ ntet⸗ r die ſtüct elben ver⸗ ng 6he⸗ und 6ẽ ne⸗ ielet, von den uft⸗ fert, ſon icl dten Franz Schall. 335 Sachen wurden in den Zeitungen ſpecificirt und zu deren Feſtnahme, wo ſie zu Tage kämen, aufgefodert. Der Ermordete ſchien alſo ermittelt; wer aber war der Mörder? Mehre Perſonen wurden verdächtigt; unter andern auch ein reiſender Schlächtergeſell, der mit dem Schauſpieler und Commiſſionär Frölig geſehen ſein ſollte. Der Schlächtergeſell ward gefänglich eingezogen, konnte aber glücklicherweiſe ſein alibi vollſtändig beweiſen. Ebenſo verfluͤchtigte ſich der Verdacht gegen Andere. Es erwuchs dagegen ein anderer Verdacht. Ein Schauſpieler und Commiſſionär Frölig war in Drieſen gänzlich unbekannt. Wie man auch nachforſchte, die Exi⸗ ſtenz deſſelben ward mehr und mehr zweifelhaft, und von einem Prediger Pohle wußten weder die Kirchen⸗ bücher noch die Conſiſtorien, wohingegen es ſich unzwei⸗ felhaft herausſtellte, daß man es mit einer bekannten Schwindlerin zu thun hatte, die vielfach auf Betrüge⸗ reien ertappt und dafür beſtraft worden, außerdem den hochſtapleriſchen Hang hatte, ſich für mehr auszugeben, als ſie war, und intereſſant zu machen. Sie hatte ſich einen falſchen Geburtsnamen beigelegt, einen falſchen Mannesnamen, da ſie gar keinen Ehemann gehabt, es war die unverehelichte Glaſer, die— die einzige Wahr⸗ heit ihrer Angabe— an Krämpfen litt, ſchon öfter im Gefängniß geſeſſen und ſogar als geiſteskrank in der berliner Charité war. Alle dieſe Ermittelungen machten ſich aber erſt all⸗ mälig, nachdem verſchiedene Coincidenzpunkte ihre An⸗ gaben zu beſtätigen geſchienen, und die Gerichte zu Ver⸗ muthungen und Schritten veranlaßt, die ſich ſpäter als unnöthig darſtellten. Es blieb auch nachher noch Vie⸗ les in dieſer Sache dunkel. Zwar ließ ſich ermitteln, daß die Glaſer durch die Geſpräche im Armenhauſe, und — 336 Franz Schall. vielleicht durch die in den Zeitungen erlaſſene Auffode⸗ rung und Beſchreibung ihre Kenntniß von dem Leichnam und den Kleidungsſtücken gewonnen, das Motiv ihrer Handlungsweiſe war aber zuerſt ganz unerſichtlich, und man mußte erſt tiefer in die Intrigue, die dem Morde zum Grunde lag, geblickt haben, um eine Vermuthung aufzuſtellen, deren ſich dann wieder der ſpäter Ange⸗ klagte zu ſeiner Vertheidigung bemächtigte. Inzwiſchen hatte man auch in Lychen, einem uker⸗ märkiſchen Städtchen an der mecklenburgiſchen Grenze die Bekanntmachungen des ſpandauer Gerichtes geleſen. Die Frau des Viehhändler Ebermann, welche dort ihr Domicil hatte, glaubte in der Beſchreibung der Effecten die ihres Mannes zu erkennen, in der des Ermordeten vielleicht ihren Mann ſelbſt. Sie zeigte es dem dortigen Gericht an. Daſſelbe requirirte die betreffenden Effecten aus Spandau, und Frau Ebermann erkannte auf das allerbeſtimmteſte in dieſen Sachen die des Viehhändlers Gottlob Ebermann. Ebermann war an der mecklenburgiſchen Grenze eine ſehr bekannte Perſon. Er war bald Vieh⸗, bald Holz⸗ und Torf-, bald Wildhändler, letzteres mit beſonderm Geſchick und Glück. Die Fama ſagte indeß, daß er noch weit mehr ſei: ein kühner Mann, zu allen Abenteuern aufgelegt und vor den gefährlichſten nicht zurückſchreckend. An der mecklenburgiſchen Grenze blüht, oder blühte, der Schleichhandel. Gelegentlich hatte er ſich auch daran be⸗ theiligt. Es iſt zu vermuthen, daß er ſich auch bei an⸗ derm Handel betheiligt hat, wo man nur nimmt und nichts dafür wiedergibt, denn die Geſellſchaft, welche zu ihm hielt, war dafür berüchtigt. In der Ukermark und Priegnitz, den zwiſchen Berlin und Mecklenburg liegenden Provinzen, nennen die Gutsbeſitzer die Namen Ebermann, luffode⸗ ichnam io ihrer ch, und Note nuthung rAnge m uker⸗ Grenze geleſen. ort ihr Effecten nordeten dortigen Effecten auf das hindle nze eine d Holz ondern et not nteben reckend hie, d ran be bi nt lhe r genden man Franf Schall. 337 Pfeffer, Schall, Lehmberg u. A. ſchon lange mit Schrecken, und wenn ein Pferd von der Weide oder aus dem Stalle verſchwunden und eine jener Perſonen in der Nähe ge⸗ ſehen worden, wiſſen ſie, daß es ſchon verwandelt und verloren iſt. Ebermann's eigentliches Revier aber war der Wald. Er hatte officiell einen beim Dorfe Brede⸗ reiche an der obern Havel gepachtet, aber er nahm es mit den Grenzen nicht ſo genau, und verirrte ſich, wenn er dem Wilde folgte, mehre Tagereiſen weit, ſogar bis in die Gegenden von Berlin. Mit einem Wort, er war einer der berüchtigtſten und gefährlichſten Wilddiebe. Er hatte mehre Male in Spandau geſeſſen, zuletzt 1848, und ward jetzt wieder ſteckbrieflich verfolgt. Er war zu bekannt, in Mecklenburg, an der Grenze, bei der berli⸗ ner Polizei, faſt überall in der Gegend, wo er ſein We⸗ ſen trieb, und war daher genöthigt ſich zu verſtecken; in den Wäldern bei ſeinen Genoſſen, deren er überall hatte, des Tages; ſeine Wanderungen, Expeditionsreiſen machte er des Nachts, und klopfte auch nächtlich an, wenn er in ſeine Häuslichkeit zu Lychen ſich wagte. Es kam dazu, daß er ein großer, wohlgebauter, ſtattlicher Mann, von einem einnehmenden, aber herriſchen Weſen war. Er kleidete ſich mit einer gewiſſen Eleganz, liebte Ketten, Gehänge, Ringe, und, oft bei Mitteln, es auch dann zu ſcheinen, wenn er es nicht war. Wer ihn ein⸗ mal geſehen, vergaß ihn nicht wieder. Er riß ſeine Spießgeſellen mit ſich fort; wo er mit war, war er der Erſte, und es war ſchwer ihm zu widerſtehen. Aber grade dieſe ausgezeichnete Stellung, welche ihn verrieth, dies Gehetztſein von allen Seiten hatte ihn verſtimmt und unzufrieden gemacht. Er hatte in letzter Zeit davon geſprochen, daß er nach Amerika auswandern wolle. Dies ſind freilich Dinge, die ſich erſt ſpäter und KX. 15 338 Franz Schall. allmälig ermittelten; da aber dieſer Criminalfall ſo ſehr verwickelt iſt, und die Epiſoden und Intermezzos die Aufmerkſamkeit leicht irreleiten, ſchien es nöthig ſie vor⸗ aufzuſchicken. Auf dieſen Gottlob Ebermann paßte Alles, was in der obrigkeitlichen Bekanntmachung über die Leiche ge⸗ ſagt war, und die an und neben ihr aufgefundenen Klei⸗ dungsſtücke wurden nicht nur von der Frau, ſondern auch von ſeinen Angehörigen auf das allerbeſtimmteſte als ſein Eigenthum anerkannt. Damit war der Schauſpieler Frölig von der Bühne verdrängt. Er konnte nicht die Leiche ſein, da er nie gelebt hatte; ein Anderer, deſſen Exiſtenz nur zu bekannt geweſen, trat mit vollen Rechtsanſprüchen in die jener Dunſtfigur angelogene Rolle. Aber— und hier ſehen wir uns genöthigt, wieder etwas voraufzuſchicken— auch Ebermann ward das Recht beſtritten, die aufgefundene Leiche zu ſein. Es lag im Intereſſe des ſpäter Angeklagten und der Verdächtigten, die Vorſtellung und den Glauben feſtzuhalten, daß Eber⸗ mann noch lebe, daß er alſo nicht der Ermordete ſein könne, daß daher ein Anderer ermordet ſei. Die Leiche war inzwiſchen vermodert, aber da ſeine Kleidungsſtücke nicht wegzuleugnen waren, ward eine andre Hypotheſe ſchon früh aufgeſtellt: Ebermann ſei nicht der Er⸗ mordete, ſondern der Mörder. Es paßte ſo wenig zu ſeinem kühnen Weſen, ſeiner Stärke und ſeinem Glücke, daß er ſich von einem Andern ſollen überfallen und heimlich abſchlachten laſſen, vhne wenigſtens eine ſo verzweifelte Gegenwehr, daß man ein Opfer neben ihm gefunden oder daß er wenigſtens unvertilgbare Spuren an ſeinem Mörder hinterlaſſen haben ſollte. Es ſprach für dieſe Annahme, daß er ſeines überall bewachten o ſehr 05 die ie vor was in 6e g nlei⸗ ondern mteſte Bühne et nie bekannt e jenet wieder sRech lg in tigtn E te ſein Leiche Sſtück vothiſ r Er weri ſein erfule eine ſ en ihnn Zpur ſira achte Franz Schall. 339 Lebens und Daſeins hier überdrüßig geworden. Er woltte fort und nicht verfolgt ſein. Das konnte nicht beſſer geſchehen, als wenn er für todt galt. Die nächſte Ver⸗ muthung alſo, daß er ſich ſeiner Kleider entledigt und ſie einem Todten angezogen; er konnte dieſen Todten ge⸗ funden, er konnte ihn auch zu dem Zwecke getödtet, ſich ſeiner Sachen bemächtigt haben und in ſeinen Kleidern auf und davon gegangen ſein. Damit der Todte nicht erkannt werde, hatte er den Kopf, wie geſchehen, entſtellt. Dieſe Vorſtellung: Ebermann hat ein Spiel mit der Juſtiz, ſeinen Spießkameraden und Angehörigen ge⸗ ſpielt und lebt noch, zieht ſich wie ein ſpukhafter rother Faden neben dem großen Hauptgewebe dieſes Prozeſſes fort. Die Vertheidigung, der ſpäter Angeklagte und noch mehr das Publicum außer den Schranken hing ſich daran. Unterſtützt durch merkwürdige Zufälligkeiten und Zeugenausſagen, verurſachte die Vorſtellung eine Kata⸗ ſtrophe, welche den Prozeß abzubrechen und ihm eine ganz andere Wendung zu geben drohte. Ja, die Geiſter⸗ erſcheinung, der lebendige Todte, ſpukt noch ganz zuletzt, als die Acten geſchloſſen ſind und am Schaffot des Ver⸗ urtheilten gezimmert wird. Wo zuerſt der Gedanke entſprungen, iſt ebenſo wenig ermittelt, als man auch heute noch nicht weiß, ob die Glaſer aus eigener Inſpiration jene Fabel ausgeheckt hat, oder ob ſchon da eine Intrigue im Spiel geweſen. Da ſie ſchon am vierten Tage nach der Auffindung der Leiche ihre Komödienrolle anfing, und, wie wir jetzt wiſſen, der Mörder ſich damals ſo vollkommen ſicher dünkte, daß er auch die gewöhnlichſten Vorſichtsmaßregeln außer Acht ließ, ſo iſt eine Colluſion mit den Thätern weniger wahrſcheinlich, zumal jener Zeit noch nicht die geringſte 5 340 Franz Schall. Spur gefunden, alſo gar keine Gefahr für dieſelben da war. Es iſt bei dieſem krankhaften phantaſtiſchen Ge⸗ ſchöpfe wahrſcheinlicher, daß ſie nur die Gelegenheit auf⸗ griff, ſich ſelbſt in eine intereſſante Lage hineinzulügen, um bemitleidet, unterſtützt zu werden und mit dem Auf⸗ ſehen und der Theilnahme auch Vortheile zu ziehen. Sie iſt auch ſpäter nicht wegen Meineids zur Unterſuchung gezogen, ſondern als unzurechnungsfähig ganz unberück⸗ ſichtigt gelaſſen worden; dennoch exiſtiren allerdings In⸗ dicien, nämlich eine frühere Bekanntſchaft mit den Freun⸗ den des Thäters und ſeiner Complicen, welche wenig⸗ ſtens die Möglichkeit laſſen, daß ihre Rolle ſchon früher präparirt war. Die Frau Ebermann hatte inzwiſchen über ihren Mann ausgeſagt, daß er ſeit Ende Auguſt aus Lychen fortgereiſt ſei und ſie ſeitdem keine Nachricht von ihm er⸗ halten. Er ſei mit einem ältern Bekannten, Schall, der ihm einen Brief von einem gewiſſen Pfeffer ge⸗ bracht, aus jenem Städtchen, wie er angab, in Geſchäf⸗ ten, ab und nach Berlin gereiſt. Dies lenkte zuerſt die Aufmerkſamkeit auf Franz Schall, einen in Berlin und der Umgegend ſehr wohl bekannten Mann von einigen dreißig Jahren, der in ſei⸗ nen kleinern Kreiſen verhältnißmäßig ebenſoviel Ruf hatte als Ebermann in ſeinen weitern. Er hieß mit Spitz⸗ namen der kleine Jäger, galt aber der Polizei für einen ſehr großen Wilddieb. Er hatte ſich früher als Poſtillon, Droſchken- und Omnibuskutſcher, letzthin als Grünkramhändler oder auch vom Holz⸗ und Torfverkauf genährt, war aber ſchon mehrmals in Unterſuchung ge⸗ weſen, meiſt wegen Wilddieberei und damit zuſammen⸗ hängender Verbrechen. Meiſt vorläufig freigeſprochen, hatte er doch im Jahre 1848 in Spandau geſeſſen, von Franz Schall. 341 nda wo er im April deſſelben Jahres, in Folge der allgemei⸗ Gr⸗ nen Amneſtie, entlaſſen worden. Noch vor kurzem, a⸗ gerade einen Monat nach jenem myſteriöſen Mord, war ign, er verdächtigt, mit bei der Tödtung des Förſter Oertel, Af die von Wilddieben in Grunewald verübt worden, be⸗ Sie theiligt geweſen zu ſein, hatte jedoch entlaſſen werden hug müſſen, weil er ſein Alibi erwieſen. eri⸗ Schall war zuletzt mit dem verſchollenen oder ermor— 8 deten Ebermann geſehen worden, er war kurz vorher in ſehr bedrängten Vermögensumſtänden und hatte ſeit der Zeit Geld gezeigt. Dies und weil er ſonſt ein Menſch u war, zu dem man ſich der That verſehen konnte, ſchien ſeine Verhaftung zu rechtfertigen, die jedoch erſt am 19. März 1850 erfolgte. Schall war verheirathet und ihrn vor kurzem erſt Vater geworden. Er betrug ſich bei der chen ihm auf den Kopf zu geſagten Anſchuldigung ruhig und er anſtändig. Er fuhr weder gegen die Polizeibeamten noch hall gegen ſeine Richter auf, beſtritt indeß jede Betheiligung oder r ge auch nur ein Mitwiſſen um die verbrecheriſche That. Er ſhif hatte allerdings Ebermann gekannt, aber doch erſt ſeit 1848, wo Beide in Spandau ſitzend ſich kennen gelernt. ranz Auch ein dritter, der Polizei als ſehr gefährlich bekann⸗ wohl ter Mann, der Handſchuhmacher Pfeffer, büßte damals n ſih eine Freiheitsſtrafe in Spandau ab. Er gehörte zur hatt Freundſchaft oder Bekanntſchaft. Alle Drei waren durch Spit die königliche Amneſtie im April 1848 begnadigt und i ſü entlaſſen worden. Daß ein mehr oder minder vertrauter er al Umgang zwiſchen ihnen ſtattgefunden, konnte Schall in c nicht in Abrede ſtellen, aber nach ſeiner Auslaſſung be⸗ etku ſchränkte ſich derſelbe auf Handelsgeſchäfte, wobei Einer dem Andern mit Rath und That an die Hand ging. mn Schall konnte nicht leugnen, daß er mit Ebermann chel Ende Auguſt oder Anfang September in Lychen zuſam⸗ von 342 Franz Schall. mengetroffen, daß er mit ihm ins Mecklenburgiſche ge⸗ reiſt war und daß ſie ſich dann wieder in Berlin geſehen und verkehrt hatten. Es galt aber immer Kaufgeſchäfte, einen Holz⸗ oder Torfhandel, einen Ankauf von Leder, Kattunwaaren und Anderes, wobei auch noch andere Perſonen implicirt waren, namentlich ein Handelsmann Löwenberg, ſonſt Lemberg genannt, ebenfalls ein der Polizei wohlbekanntes, gefährliches Subject. Schall war auch noch am 9. September, einem ſchö⸗ nen, warmen Sonntage, mit Ebermann in Berlin zu⸗ ſammengetroffen. Sie hatten über Verſchiedenes geſpro⸗ chen, ſich aber dann in einer der abgelegenen Straßen der großen Stadt getrennt. Ein Frauenzimmer war bei dieſer Trennung, in der Invalidenſtraße, zugegen geweſen; ſie war, was wir hier vorausſchicken, Eber⸗ mann's Geliebte, alſo eine Perſon, welche das Begeg⸗ nen zweier Männer, an deren einem ſie einen ſo leben⸗ digen Antheil nahm, nicht gleichgültig beobachtet haben wird. Sie galt ſpäter für eine Hauptzeugin im Prozeß. Schall wollte nach der Trennung verſchiedene Gänge und Beſuche bei mehren namhaft gemachten Perſonen in Berlin abgeſtattet und ſich an dem Tage nicht mehr aus Berlin entfernt haben. Dadurch verſuchte er beim Prozeſſe den Alibibeweis zu führen. Er wollte weit ſpäter erſt, und gelegentlich auf einer Reiſe, durch jenen erwähnten Pfeffer von dem Verſchwin⸗ den und der Ermordung Ebermann's gehört haben. Schall ward in Anklageſtand verſetzt und die Un⸗ terſuchung gegen ihn beim Stadtgericht in Spandau eröffnet. Der Deutlichkeit wegen geben wir hier die Haupt⸗ momente des gegen ihn ſchwebenden Verdachtes, jedoch nur in Kürze, da wir weiter, an geeigneter Stelle, die ege⸗ ſſchen hite, Wer, andert ömann lö ein ſchi⸗ n zu⸗ eſpro⸗ raßen wat ugegen Eber⸗ Begeg leben⸗ haben zeß. Gäng rſonen mehr beim einet hwin . t U ande zaub poch jdo di Franz Schall. 343 vollſtändige Klageacte, wie ſie im letzten Verfahren vor— liegt, unſern Leſern mittheilen müſſen. Ebermann war der Ermordete, da die Beſchreibung ſeiner Leiche zu den Merkmalen ſtimmte, welche Die, die ihn zunächſt gekannt, angaben, und Gattin und nächſte Angehörige die dabei gefundenen Kleidungsſtücke und Effecten als die des verſchwundenen Mannes recogno⸗ ſcirt hatten. Es war ein Raubmord; alle Sachen von Werth, Uhr, Brieftaſche, Geld, Siegelring, bei der Leiche fehlten. Die ſpeciell gegen Schall als Thäter vortretenden Verdachtsmomente waren: 1) Seine genaue Bekanntſchaft und ſein intimer Um⸗ gang mit Ebermann; daß er kurz vor der Ermordung mit ihm nach Lychen gereiſt, mit ihm von dort am 8. September, alſo zwei Tage vor der Auffindung der Leiche, nach Berlin zurückgekehrt war. 2) Daß er am 9. September, alſo am Tage vor der Auffindung der Leiche, mit ihm im Geſpräch in der Nähe der Thore Berlins, die nach Charlottenburg und Span⸗ dau führen, geſehen worden, alſo in der Nähe der Orte, wo die Leiche aufgefunden iſt. 3) Daß der kleine Stock, der bei der Leiche in der Erde ſteckend gefunden worden, zu Schall's kleiner Sta⸗ tur paſſend, als Schall's Eigenthum anerkannt worden; dagegen ein anderer, größerer, der Ebermann gehört, in ſeiner, Schall's, Wohnung ſich fand. 4) Schall war im Beſitz mehrer Chemiſets, welche Ebermann gehört. 5) Er hatte am 11. September(alſo einen Tag nach dem Auffinden der Leiche) eine ſilberne Uhr auf ſeinen Namen verſetzt, welche erweislich Ebermann's Eigenthum 344 Franz Schall. geweſen. Nachdem er ſie wieder ausgelöſt, hatte er ſie in einer andern Provinz zu verkaufen geſucht und ſich über dieſes Factum in viele Widerſprüche verwickelt. 6) Schall war nach dem Morde in Beſitz von Geld⸗ mitteln, während er kurz vorher in einer ſehr bedräng⸗ ten Lage ſich befunden. 7) Schall war im Beſitz einer doppelläufigen Flinte geweſen und hatte dieſen Beſitz abgeleugnet. 8) Der Kopf des Opfers war mit vieler Sachkennt⸗ niß abgeſchnitten, und Schall, ein berüchtigter Wilddieb, war in der Kunſt des Zerlegens des Wildprets erfahren. Die Unterſuchung hatte bereits ein Jahr gedauert, als im Auguſt 1851 der Audienztermin anſtand. Zu demſelben war auch jene oben erwähnte Hauptzeugin, die unverehelichte Hanſen aus Bredereiche bei Lychen, vorgeladen, als die unerwartete Nachricht einlief, daß auf dieſelbe ein Mordverſuch gemacht und ſie derge⸗ ſtalt verwundet worden, daß ſie zum Termine nicht er⸗ ſcheinen könne. Das Gerichtsverfahren mußte aufgehoben werden, und in Folge einer adminiſtrativen Veränderung ward die Unterſuchung vom Stadtgerichte zu Spandau dem Kreisgerichte zu Berlin übergeben. Die Sache kam aufs neue vor dieſem, Ende 1851, zur Verhandlung. Neben dem Hauptſtrome des Prozeſſes fließen nun, oder, wenn man will, dagegen, zwei kleine Strömungen, auf die hier im voraus aufmerkſam gemacht werden muß, um in einem Detail, das die Aufmerkſamkeit zu erſticken droht, ſich zurecht zu finden. Ja, die eine Strömung ergießt ſich noch in einen ſelbſtändigen Nebenarm; es tritt er ſie dſch . Geld⸗ dräng⸗ Flinte kennt⸗ ddieb, ahren. dauert, . Zu zeugi ychen, . daß derge cht er⸗ erden, ward den auf nnn unh nn imun 5 k i Franz Schall. 345 ein neues Verbrechen hervor, erzeugt durch die vorigen, das, wenn es verfolgt werden können, in ſeinem Prozeß das Intereſſe nicht minder beſchäftigt haben würde als die Hauptſache. Die erſte Nebenſtrömung iſt der Verſuch, zu bewei⸗ ſen, daß der ermorderte Ebermann nicht ermordet iſt, ſondern noch lebt, ja daß er der Mörder an der uner⸗ mittelten Leiche geweſen. Zwar ſchied die fingirte Per— ſon des Schauſpieler Frölig ganz aus; aber wenn Frölig nicht, ſo konnte doch eine andere Perſon ermordet ſein. Die Umſtände, Zufälligkeiten, zum Theil der allgemeine Glaube, halfen ſo mit, daß dadurch die nächſtfolgende Kataſtrophe im Prozeß ermöglicht ward. Die zweite Strömung beruht auch auf einem weit verbreiteten, aber dem vorigen ganz entgegengeſetzten Glauben, nämlich: daß Ebermann zwar wirklich ermor— det worden, aber in Folge einer Conſpiration von ſei⸗ nen Spießgeſellen, die ſich des zu mächtigen, ſie be— herrſchenden, tyranniſirenden Kameraden oder Haupt⸗ manns entledigen wollen, eines Mannes, der für ſie täglich gefährlicher wurde, weil Juſtiz und Polizei aller⸗ orten auf ihn vigilirten, ihn fahnden mußten, und weil man ihm nicht zutraute, daß er, der ſie nicht liebte, ſon⸗ dern verachtete, ſeine Spießgeſellen ſchonen würde; daß alſo Mehre bei dem Morde thätig geweſen, daß Schall nur eine untergeordnete Rolle dabei geſpielt, und daß der eigentliche Anſtifter, vielleicht auch der Hauptthäter, der Handſchuhmacher Pfeffer ſei. Auch dieſer Glaube zieht ſich durch den ganzen Pro⸗ zeß, bis zu den Enthüllungen am Schaffot, und ward von den Juſtiz⸗ und Polizeiperſonen, dem Geflüſter in den Gefängniſſen, der Verbrecherwelt draußen, und auch vom Publicum, das ſich dafür intereſſirte, getheilt. Der Franz Schall. Defenſor baute mit darauf ſeine Vertheidigung, und ſelbſt das Kreisgericht begründete darauf, auch nach dem Verdict der Jury, ſeinen Antrag, von dem weiterhin die Rede ſein wird. Wenn Pfeffer der Urheber, Hauptthäter, oder nur implicirt beim Verbrechen war, ſo konnte er von Schall Daſſelbe fürchten, was die Genoſſen von Ebermann ge⸗ fürchtet, nämlich daß er in ſeinen letzten Aengſten die Verrätherrolle ſpiele. Es mußte ihm Alles daran lie⸗ gen, die gegen Schall ſprechenden Beweiſe zu entkräften. An einer Colluſion zwiſchen ihm und dem Arreſtaten hat von Anfang an Niemand gezweifelt und zweifelt auch heute nicht. Die Communicationen der geriebenen Ver⸗ brecher auch durch die dickſten Gefängnißmauern ſind eine bekannte Sache. Mit einer ungemeinen Schlauheit und Berechnung aller Umſtände, mit einem Scharfſinn, werth einer beſſern Sache, wird dabei zu Werke gegan⸗ gen. Es iſt vorgekommen, daß der in Ketten am Bo⸗ den Gefeſſelte aus ſeiner Thurmeshöhe oder aus den lichtloſeſten Kellergefängniſſen ſeine Spießgeſellen inſtruirt, daß er Entlaſtungszeugen beſtellt, Ausſagen dictirt hat, und zu einer Zeit, wo keine Oeffentlichkeit und die Acten ein tiefes Geheimniß waren, von jedem Schritte des Pro⸗ zeſſes unterrichtet war. Hier wiſſen wir zufällig und ſchicken auch das voraus, daß man in Berlin Pfeffer und Schall kurze Zeit in daſſelbe Gefängniß geſperrt hatte, aus Unkenntniß ihrer Connexität. Pfeffer und Schall begegneten ſich wie durchaus Fremde, die ſich nie geſehen; ſo groß war ihr ſtilles Einverſtändniß. Keine Miene verrieth dem dritten Gefangenen nur den Verſuch eines Zuſammenſpiels. Deſto ſicherer werden ſie in ihrer Zeichenſprache geweſen ſein. Man weiß dies durch den dritten Gefangenen, der zur hiſtoriſchen Perſon geworden. und hdem techin t nt Schal in ge n die nie⸗ iften. hat auch Pet⸗ ſind auheit ſſin, gan⸗ Bo⸗ s den ruitt t hit, Acten Pro und fefn ſper und c nie Keint erſuch ihrer den E rden⸗ — Franz Schall. 347 Es iſt jener Gefangenwärter Brun, der wegen Kin⸗ kel's Flucht zur Unterſuchung gezogen, verurtheilt wor⸗ den und jetzt in Naugard ſeine vierjährige Zuchthaus⸗ ſtrafe abbüßt; ein ſonſt rechtlicher und glaubwürdiger Mann. Was Pfeffer, als er noch frei war und wieder frei ward, gethan, um die Sache zu verdunkeln, iſt in die⸗ ſem Prozeſſe nicht ermittelt. Er ſoß während des Fort⸗ ganges deſſelben wieder gefangen und ſitzt noch heute, wegen anderer Verbrechen verurtheilt(gewiß nicht der ſchwerſten, die er begangen), aber es iſt eher von ihm ein Durchbruch durch die ſtärkſten Mauern(wie er denn erſt kürzlich, Anfang 1853, einen verſucht) als der ge⸗ ringſte Durchbruch zur Wahrheit zu erwarten. Unſere Leſer werden ihn kennen lernen; hier kann nur geſagt werden, daß es die moraliſche Ueberzeugung aller Poli⸗ zei⸗ und Gerichtsperſonen geweſen und noch iſt, daß er der geheime Leiter des Prozeſſes außerhalb des Gefäng⸗ niſſes geweſen und keine Anſtrengung, ſelbſt nicht neue Verbrechen geſcheut hat, um Zeugen zu ſchrecken, zu ent⸗ fernen, zu geſtellen. Auch jener Mordanfall auf die Zeugin Hanſen, in Folge deſſen das erſte Verfahren in Spandau unter⸗ brochen werden mußte, wird ihm zugeſchrieben. Wir laſſen die Geſchichte aus den Acten hier folgen. Im Sommer 1851, als ſchon der Audienztermin in Spandau anſtand, zu dem ſie als Zeugin vorgeladen war, ging die Hanſen aus dem Dorfe Bredereiche(an der obern Havel in der Nähe des Mecklenburgiſchen), ihrem damaligen Domicil, von einem Fieberanfall eben geneſend, ins Freie, um ſich an der Luft zu ſtärken. Es war am 12. Auguſt vor der Mittagsſtunde. Sie fühlte ſich noch „etwas ſchwindlig“. Da kam aus dem Dorfe hinter Franz Schall. ihr her ein Unbekannter. Indem er ſein Geſicht zu ver⸗ bergen ſuchte, was ihr nachher auffiel, redete er ſie an und fragte ſie nach ihrem Namen. Es war Niemand auf dem Felde. Er trug eine grüne hohe Mütze und einen blau⸗ und weißgeſtreiften Sommerrock; in der Hand hatte er ein ſtarkes ſpaniſches Rohr. Schlank, zwiſchen 30 und 40 Jahr; ſein Haar war hellblond und voll; auch trug er einen ſolchen Schnurbart, aber keinen Backenbart und keinen unter dem Kinn. Obgleich er keine Handſchuh trug, waren ſeine Hände weiß. Sie hielt ihn für einen Handlungsdiener oder Wirthſchafts⸗ inſpector. Seine Sprache war hochdeutſch mit berliner Accent. Er erkundigte ſich, nachdem die Hanſen ihm ihren Namen genannt, nach dem Wege zu dem nah⸗ gelegenen Dorfe Blumenow. Obgleich ſie es ihm genau beſchrieb, bat er ſie doch, ihm den Weg zu weiſen, da er ganz unbekannt in der Gegend ſei. Sie verſtand ſich dazu und hieß ihn voraufgehen, da ſie ſchwindlig ſei und ſich erſt an die Luft gewöhnen müſſe. Etwa funf⸗ zehn Schritte immer hinter ihm, ſah ſie, daß er einen nicht großen Fuß hatte; zuweilen ſah er ſich nach ihr um. Da kam es ihr vor, als müßte ſie ihn ſchon ge⸗ ſehen haben, ſie wußte aber nicht gleich, wohin ihn brin⸗ gen. Als er an den Wegweiſer gekommen, der rechts nach Blumenow, links nach Barsdorf zeigt, blieb er ſtehen und ſah ſich nach allen Richtungen um, wahrſcheinlich um zu ſehen, ob kein menſchliches Weſen in der Nähe ſei. Als die Hanſen ihn eingeholt, ward es ihr mit einem Male klar, daß es dieſelbe Perſon ſei, die ſie ſchon zwei mal geſehen hatte: einmal in Birkenwerder, wo er in Geſellſchaft Schall's und Ebermann's warz ein zweites mal im Kruge zu Ravensbrück, in Begleitung eines andern Unbekannten. zu ver⸗ ſie an iemand ze und Hand wiſche d voll; keinen leich er Sie etliner n ihn m neh⸗ genal ſen, di and ſih lig ſi g fünf r einn ch ih on gl n hrin⸗ rchti ſtehen heinlic he ſe t einen n z et tes mu andelt Franz Schall. 349 Vom Wegweiſer an ſteigt der Weg nach Blumenow eine ganze Strecke und dann folgt eine Vertiefung. Der Fremde verlangte, ſie ſolle ihn noch weiter, wahrſchein⸗ lich wollte er in die Vertiefung, begleiten. Sie wei⸗ gerte ſich. Indem er jetzt in die Seitentaſche unter der Bruſt griff, glaubte ſie, er wolle ihr das verſprochene Trinkgeld geben; ſtatt deſſen hatte er ein Terzerol her⸗ ausgezogen, es ihr unter die linke Bruſt geſetzt, und mit den Worten:„Da haſt du deinen Lohn!“ drückte er es ab. Sie fühlte ſich getroffen und ſank am Wegweiſer zu Boden. Der Mann lief auf dem Wege nach Barsdorf davon. Sie aber ſchrie ihm nach:„Warte, du Schwein⸗ hund, ich kenne dich ſchon!“ Das Blut quoll aus ihrer linken Bruſt, ſie ward beſinnungslos. Als ſie wieder zu ſich kam, ſchlug die Dorfuhr Zwei. Sie lag noch mehre Stunden am Wegweiſer, von einem fürchterlichen Durſte geplagt. Niemand war weit und breit zu ſehen. Da verſuchte ſie links nach der Havel hinunterzukriechen, als ſie menſchliche Stimmen vernahm. Sie kroch bis zu einem Fußſteig, wo ſie wieder niederſank, aber glücklicher⸗ weiſe Kinder beim Flachsſpreiten entdeckte. Sie errief ſie, ließ ſich Waſſer bringen, und durch ihre Vermittelung kam endlich Hülfe aus dem Dorfe und um 6 Uhr Abends ward ſie auf einem Bauerwagen dahin geſchafft. Die Hanſen fiel aus einer Dhnmacht in die andere. Die Wunde blutete aber nur wenig, es halfen ſchon kalte Umſchläge. Der Wundarzt erklärte, die Wunde ſei nichts weniger als gefährlich und aus einem ſchlecht geladenen Terzerol ſei wahrſcheinlich nur ein Stein oder ein Glasſtück geſchoſſen worden. Sie ward in Fürze vollſtändig wiederhergeſtellt. Dies und andere Umſtände erregten in der Gegend den Verdacht, daß ſie ſich ſelbſt die Wunde beigebracht. Ein Schulz wollte über ihren 350 Franz Schall. Wandel kein gutes Zeugniß ablegen; man wußte, daß ſie ein Terzerol beſeſſen. Es ergab ſich aber, daß dies Terzerol ihr von ihrem Geliebten, Ebermann, zurückge⸗ laſſen war, und ſie hatte es vor ihrer Verwundung einem Schneider verkauft. Außerdem hatten verſchiedene Per⸗ ſonen den Schuß gehört und eine Perſon von derſelben Beſchreibung mit der Hanſen gehen und dann fliehen geſehen. Welches Motiv konnte ſie zu der Selbſtver⸗ wundung haben?— Als Motiv des Mörders gab ſie aber ihre Muthmaßung dahin ab, daß Schall ſich wol ihrer als Hauptzeugin gegen ihn entledigen wollen, und darum habe er durch einen ſeiner Genoſſen Das ausführen laſſen, was er ſelbſt nicht gekonnt. Später hatte ſich noch ein anderer, unbekannter Mann im Dorfe erkundigt, ob die Hanſen todt ſei oder noch lebe, und ſich ſchnell darauf aus dem Dorfe entfernt. Zu erwähnen bleibt noch, daß bei der vor dem Ge⸗ richt in Lychen deshalb angeſtellten Unterſuchung der dringendſte Verdacht auf den viel erwähnten Pfeffer ge⸗ fallen war. Er ward aus Berlin zur Confrontation mit der Hanſen dahin transportirt; ſie aber erklärte: Das ſei nicht der„Blonde“, der auf ſie geſchoſſen. So heißt es im Protokoll des Gerichts von Lychen. Damit iſt aber nicht ausgeſchloſſen, daß es nicht doch Derſelbe geweſen, und daß ſie nur aus Furcht und in der Angſt vor der Gegenwart des furchtbaren Menſchen ihn nicht erkennen wollen. Eine Scene, die wir in der folgenden Gerichtsverhandlung berichten werden, erklärt nur zu ſehr dieſe Annahme. Pfeffer war der gefährlichſte, hartnäckigſte, ausdauerndſte und dabei klügſte Menſch, zu dem man ſich jeder That verſehen konnte, und ſie hatte die Probe davon kaum mit dem Leben überſtanden. Franz Schall. 351 Ende October 1851 hatte das öffentliche Verfahren vor dem Kreisſchwurgerichte in Berlin ſeinen ordnungs⸗ mäßigen Fortgang, als am 30. October mitten in der allgemeinen Spannung ſich ſolche Umſtände entwickel⸗ ten, daß das Gericht ſich bewogen fand, die Sitzung aufzuheben. Die beiden Aerzte, welche die gerichtliche Obduction der Leiche bewirkt, hatten mit Beſtimmtheit ihr Gut⸗ achten dahin abgegeben: daß der Tod unbedingt durch einen Doppelſchuß erfolgt, daß hiernach der Kopf abge⸗ ſchnitten worden, daß aber die That nicht von Einem verübt ſein könne, ſondern daß Mehre dabei betheiligt geweſen, und daß die an und bei der Leiche vorgefunde⸗ nen Kleidungsſtücke derſelben nicht nach dem Tode angezogen ſein könnten. Namentlich bekundeten aber dieſe Zeugen, daß ſie trotz der genaueſten Nachforſchun⸗ gen an dem Körper weder Tätowirungen noch Schröpf⸗ narben bemerkt, daß deshalb dieſe Merkzeichen, da ſie nicht vergehen können, auch bei Ebermann nicht da waren.— Dagegen aber hatten vier andere Zeugen eidlich bekundet, daß der ihnen ſehr wohl be⸗ fannte Ebermann ſowol Tätowirungen als Schröpf⸗ narben gehabt. Dieſer ſcheinbar unlösliche Widerſpruch war der Grund, weshalb das Gericht die Verhandlung aufhob und, der Proteſtation des Vertheidigers ungeachtet(der nach den bisherigen Verhandlungen auf eine günſtige Stimmung der Geſchworenen rechnete), die Unterſuchung fortzuſetzen verordnete. Es war ja die Möglichkeit vor⸗ handen, daß der Ermordete nicht Ebermann geweſen. War Ebermann nicht der Todte, ſo war, nach Lage der Sache, kein Grund vorhanden, noch gegen Schall einzu⸗ ſchreiten. Es kam alſo Alles darauf an, entweder die 352 Franz Schall. Widerſprüche im Wege der Wiſſenſchaft zu löſen, oder anderweitig die Identität zwiſchen dem Ermordeten und dem verſchwundenen Ebermann herzuſtellen. Am 1. März 1852 begann, vor einem neu conſti⸗ tuirten Schwurgerichte, die neue Verhandlung. Der Angeklagte Schall hatte nicht die Phyſiognomie eines Mannes, auf dem ein ſchweres Schuldbewu tſein laſtet, noch weniger den unverkennbaren Typus des ver⸗ ſchmitzten Vagabunden oder frechen Straßenhelden. Er hatte mit Ruhe und Aufmerkſamkeit den Verhandlungen zugehört, und war weder in heftige Proteſtationen ſei⸗ ner Unſchuld, eines ihm widerfahrenen Unrechts, noch in Klagen über ſein Geſchick ausgebrochen. Er konnte ein durch mannichfache Geſchicke durchgebildeter Mann ſein, der das Unglück zu ertragen wußte; er konnte unſchul— dig ſein. Mit dieſem Eindruck waren die Geſchworenen damals auseinandergegangen. Auch jetzt erſchien er nicht wie ein Verbrecher, dem die Kerkerluft ihren düſtern Hauch aufgedrückt, vielmehr mit anſcheinender Offenheit, Freimüthigkeit und Unbe⸗ fangenheit. Ebenſo wenig wie im Vorprozeß platzte er mit langen Reden und Expectorationen heraus; er un⸗ terbrach nicht die Zeugen, nicht die Ankläger; er hörte wie ein geübter Advocat die Reden, die ihn bezichtigten, an, und verſuchte ſie dann, oft mit Scharfſinn, zu wi⸗ derlegen. Ihm war nichts entgangen, und in der Be⸗ antwortung traf er den richtigen Ausdruck, ohne gewählt oder geziert zu ſprechen; Etwas, was bei den untern Claſſen des berliner Volks häufig vorkommt. Auch ſeine äußere Erſcheinung war eher die eines Gentleman der untern Stände, als eines verlorenen Straßengängers; oder n und conſti⸗ znomie ſiſein vet⸗ Er ungen n ſi⸗ och in te ein ſein, ſchu renen „den mehr Unbe⸗ ſe e un hör igten w wih nern ſeine det ers Franz Schall. 353 in dem ſauber gehaltenen Rock, dem weißen, nett über die ſchwarze Cravatte geſchlungenen Hemdkragen, dem wohlgehaltenen Vollbart und den glattgekämmten pech⸗ ſchwarzen Haaren. Er ſaß bereits zwei Jahre im Ge⸗ fängniß. In dieſer Haltung eines Angegriffenen, der es an ſich kommen läßt, um durch einen haſtigen Ausfall eine gute Poſition nicht zu verlieren, verblieb er durch den ganzen Prozeß. Nur bei dem erſten Verhöre ſchien er zuweilen gedrückter und verwickelte ſich in Widerſprüche, die er aber im Augenblicke, wo er ſie inne ward, geſchickt wie⸗ der zu beſeitigen wußte. Er beharrte im Ganzen bei ſei⸗ ner frühern Auslaſſung, wenn auch in einzelnen Mo⸗ menten ſeine jetzige Darſtellung, jedoch nur unweſentlich, abwich. Wir theilen nun hier die Anklageſchrift des Ober⸗ ſtaatsanwalts, wie ſie verleſen ward, mit, als das Acten⸗ ſtück, welches den ganzen Hergang mit ſeinen tauſend Incidenzpunkten am vollſtändigſten aufgenommen hat. Es iſt für den Leſer, um ſich in den folgenden Zeugen⸗ verhören ſelbſt zu orientiren, nothwendig, da es zu weit führen würde, bei jedem Zeugen auf die Punkte hinzu⸗ weiſen, weshalb ſeine Ausſage erfodert ward. In andern Fällen würden wir der Anklageacte, aus der nun ſchon viele Züge dem Leſer bekannt ſind, eine frühere Stelle angewieſen haben; aus den angegebenen Gründen ſchien es uns aber rathſam, das von uns im Allgemeinen Ge⸗ ſagte voranzuſchicken. Die Anklageacte lautet gegen den„Handelsmann Franz Schall(richtiger Schaal oder Zimbal) zu Berlin, gebürtig aus Bertholsdorf bei Striegau, 35 Jahre alt, fatholiſch, verheirathet, Vater eines Kindes, Landwehr⸗ mann zweiten Aufgebots, bereits beſtraft ꝛc.“ Der Doppel⸗ d 354 Franz Schall. name kommt daher, daß er von ſeiner Mutter, der ver⸗ ehelichten Schuhmacher Schall in Striegau, 1815 wäh⸗ rend der Abweſenheit ihres Mannes außerehelich erzeugt worden. Seine Jugend, wie ſeine Lebensgeſchichte, ſind ohne beſonderes Intereſſe. Er hatte einen ziemlichen Schulunterricht genoſſen, war aber ſchon früh aus dem älterlichen Hauſe nach Breslau gethan, wo er als Lauf⸗ burſche bei einem Verwandten, dann als Kutſcher, in Berlin als Poſtillon, Droſchken⸗ und Omnibusfuhrmann, endlich als Handelsmann ſich ſelbſt ſein Brot zu ſuchen gezwungen war. Charakteriſtiſche Züge aus ſeinem frü⸗ hern Leben hat er nicht angegeben, auch nicht, auf wel⸗ chem Wege er in die Verbrecherſchule getreten war. Am linken Ufer der Spree liegt zwiſchen Charlot⸗ tenburg und Spandau das charlottenburger Schießhaus. Dieſem ſchräg gegenüber befindet ſich etwa 100 Schritte entfernt am rechten Ufer des Spreearmes, genannt die faule Spree, eine Wieſe mit einzelnen Sträuchern be⸗ ſetzt. Zu dieſer führt von Charlottenburg her ein wenig betretener Fußſteig, welcher etwa 15 Schritte vom Fluß⸗ ufer entfernt auf dem Höhenrande entlang ſich erſtreckt. Am Montag den 10. September 1849 Vormittags erblickten vorübergehende Arbeitsleute an der Stelle der Wieſe, an welcher ſich dieſelbe nach der faulen Spree zu hinabſenkt, unweit des Fußſteiges, mehre große Blut⸗ flecke. Bei Verfolgung der Blutſpuren fanden ſie in dem am Ufer wachſenden Rohre die Leiche eines Man⸗ nes, welcher der Kopf abgeſchnitten war. Etwa 5 Schritte von dem bezeichneten Fußſteige nach dem Waſſer zu entfernt ſteht ein mannshoher Strauch. hin und Eid wo ein ge B ge E hil Zn ne ſind chen den auf⸗ mn, hen frü⸗ wel⸗ rlot niſt eni Franz Schall. 355 Hinter demſelben befanden ſich zwei etwa tellergroße und mehre kleinere blutgetränkte Flecke auf dem raſigen Erdboden. Auf dem dem Strauche nächſten großen Flecke war eine fingerdicke geronnene Blutmaſſe ſichtbar. Bei einem der untern und kleinern Blutflecke ward ein breit⸗ gedrücktes, blutbeflecktes Schrotkorn im Graſe gefunden. Bei dem Strauche ſteckte ein kleiner, gelb und braun⸗ geſtreifter, oben ſchwach gekrümmter Spazierſtock in der Erde. Etwa einen Schritt davon entfernt, und zwar hinter dem Strauche, lag eine graue Mütze am Boden. Zwiſchen Mütze und Stock ſtand ein kleines, oben offe⸗ nes, becherförmiges Holzgefäß mit einigen Zündhölzern. Zehn Schritte von dieſer Stelle entfernt, dem Ufer zu, lag die Leiche auf dem Bauche, die Füße dem Lande zugekehrt, in dem dichten, 8 bis 10 Fuß hohen Rohre. Sie war mit Hemde, Unterjacke, zwei Chemiſets, einer Weſte, Tragebändern, Unterhoſen, Hoſen, Strümpfe und Stiefeln bekleidet, jedoch ohne Rock und war dergeſtalt mit Rohr und Blättern bedeckt, daß man ſie erſt nach Entfernung derſelben deutlich ſehen konnte. Der Kopf war glatt abgeſchnitten, der Stumpf zeigte noch friſches Blut. Funfzehn Schritte von der Leiche lag ein faſt ganz zerſchmetterter und bis zur Unkenntlichkeit entſtellter Menſchenkopf mitten im Rohr. Eine Spur führte nicht dorthin. Er war dem Anſchein nach in das Rohr ge⸗ ſchleudert worden. Alle Blutſpuren, welche man fand, waren friſch und roth. Als die Zeugen den Blutflecken bei dem Strauche zuerſt bemerkten, ohne von der Leiche etwas wahrzuneh⸗ men, entſtand bei ihnen die Vermuthung, daß erſt vor wenigen Stunden dort ein Wild ausgeweidet worden ſei. Sie ſind Alle der Anſicht, daß der Kopf in der Nacht 356 Franz Schall. vom Sonntag dem 9. zum Montag dem 10. September von dem Rumpfe abgeſchnitten worden iſt. Die am 12. September 1849 unter Zuziehung des Kreis⸗Phyſikus Pr. Schultz und des Kreiswundarztes Rauch erfolgte gerichtliche Beſichtigung der Leiche, die am 13. September 1849 unter Zuziehung der ebenge⸗ nannten Sachverſtändigen erfolgte gerichtliche Obduction und der demnächſt erſtattete Obductionsbericht hat Fol⸗ gendes ergeben: Der Rumpf des Körpers nebſt dem Kopfe hatte zu⸗ ſammen eine Länge von 5 Fuß 7 bis 8 Zoll. Der Kör⸗ per war kräftig, muskulös und gut genährt. Er konnte ein Alter von 30 und einigen Jahren erreicht haben. Die Stirn war hoch, der vordere Theil des Kopfes nur ſpärlich mit röthlich braunem ſchlichten Haar beſetzt. Ue⸗ ber der Lippe und am Kinn befand ſich ein ſtarker röth⸗ lich brauner Schnur- und Kinnbart. Die Augen wa⸗ ren hellblau. Die Haut war über den ganzen Körper hin auffallend weiß. Ueber dem rechten Knie befand ſich eine etwa einen Zoll lange Narbe mit ſcharfen Rändern. Auf der Haut über der erſten und zweiten Rippe, ſowie über und zwiſchen der vierten und fünften Rippe der linken Seite waren 8 bis 10 kleine ſchmale ſugillirte Streifen bemerkbar. Unter der rechten Bruſtwarze über den Rippen waren mehre erbſengroße, der Oberhaut ent⸗ behrende Flecke. An der rechten Hüfte war eine einen Thaler große ſugillirte Stelle, ebenſo waren unter dem rechten Knie und auf dem Schienbeine ſtarke rothblaue Stellen, von grün gelblichem Schein umgeben. An den Armen waren geringe blauroth gefärbte und angeſchwol⸗ lene Stellen ſichtbar. Am linken Fußballen fand ſich eine blaurothe ſugil⸗ lirte Stelle von der Größe eines Achtgroſchenſtücks. tter Th lin der Al te da 3 S ken rztes die enge⸗ ction Fol⸗ zu⸗ Kör⸗ nnte aben⸗ nu röth w ötpe dſt Nr ippe ipt illir übe en ein n i 9 Franz Schall. 357 Der Kopf war, wie ſchon bemerkt, vom Rumpfe ge⸗ trennt. Nur ein Stück des Stirnbeines, und zwar der größere Theil der linken Seite des linken Schläfenbeines, das linke Seitenbein, ein Theil des rechten Seitenbeines und der linke Theil des Hinterhauptbeines waren unverletzt. Alle übrigen Knochentheile des Kopfes waren zerſchmet⸗ tert, desgleichen der Unterkiefer, das linke Oberkieferbein, das Jochbein und ſämmtliche Geſichtsknochen. Das Geſicht war durch eine Menge von Hieb⸗ und Schnittwunden gräßlich verletzt, völlig entſtellt und un⸗ kenntlich gemacht. Hinter dem rechten Ohre in der Gegend des rechten Schläfenbeines waren zwei runde, Zoll von einander liegende Oeffnungen, die obere von der Größe eines Silber⸗ groſchens, die untere von der Größe eines Zweigroſchen⸗ ſtücks. Die dieſe ODeffnungen umgebenden Weichtheile waren geſchwärzt und angebrannt, die Wundränder bei⸗ der Oeffnungen ſchwach nach innen gedrängt. Aus der ganz zerriſſenen Gehirnmaſſe fielen beim Schütteln 11 mehr oder weniger breitgedrückte Schrotkörner, ein ſolches wurde unter der großen rechten Speicheldrüſe, ein anderes auf der linken Seite des zerbrochenen Keilbeins gefunden. Die Fläche des Schnittes, mittelſt deſſen der Kopf vom Rumpfe getrennt war, ging zwiſchen dem Kehl⸗ kopfe und Zungenbein durch ſämmtliche den Hals bil⸗ dende Weichtheile, zwiſchen den Gelenkflächen des erſten und zweiten Halswirbels, den zahnförmigen Fortſatz des zweiten Halswirbelbeins nicht verletzend, durch die hinter den Wirbeln gelegenen Weichtheile. Die Schnittfläche des Kopfes und des Halſes paßten aufeinander, ſo daß unzweifelhaft Kopf und Rumpf zu demſelben Körper ge⸗ hört haben. 358 Franj Schall. Die Sachverſtändigen haben ihr Gutachten dahin abgegeben: daß in Folge der durch einen Doppelſchuß erlittenen Zerſchmetterung der Kopfknochen und Zerſtörung des Gehirns der Tod bewirkt worden und daß dieſe Ver⸗ letzungen ſo beſchaffen ſind, daß ſie unbedingt unter allen Umſtänden in dem Alter des Verletzten für ſich allein den Tod zur Folge haben mußten. Aus den beiden hinter dem rechten Ohre gefundenen run⸗ den Wunden ſchließen ſie, daß ein Doppelſchuß aus einem mit Schrot geladenen Feuergewehr in einer Entfernung von 1 ½ bis höchſtens 2 Zoll gegen den Kopf des Ge⸗ tödteten in der Richtung von unten nach oben abgefeuert worden iſt. Aus der Beſchaffenheit der Ränder der Schnittwunden ſchließen ſie, daß ſowol der über dem rechten Unterkiefer befindliche Schnitt als die Trennung des Kopfes vom Rumpfe erſt nach der durch den Schuß bewirkten Tödtung, und zwar die Abſchneidung des Ko⸗ pfes vom Rumpfe ſogleich nach derſelben erfolgt iſt. Aus der Beſchaffenheit der Wunden und der Richtver⸗ letzung des zahnförmigen Fortſatzes des Halswirbels (epistrophus) ſchließen ſie ferner, daß der Kopf vom Rumpfe mit Sachkenntniß mittelſt eines ſcharf ſchneidenden Inſtruments getrennt worden iſt. Zeichen von Gegenwehr haben die Sachverſtändigen an dem Kör⸗ per nicht bemerkt, ſchließen jedoch aus den Sugillationen an den Armen und Beinen, daß der Getödtete bei ſei⸗ ner Tödtung gehalten worden iſt. Die Reſultate der Obduction in Verbindung mit der Beſichtigung der Localität ergaben, daß die Tödtung durch den Schuß und die Abſchneidung des Kopfes an dem Orte erfolgt iſt, wo die großen Blutflecke ſich be⸗ fanden, und daß der Rumpf nach der Tödtung an die Franz Schall. 359 Stelle geſchafft worden iſt, wo derſelbe aufgefunden wor⸗ den iſt. Was endlich die Zeit des Todes betrifft, ſo glauben die Sachverſtändigen mit ziemlicher Beſtimmtheit anneh⸗ men zu können, daß der Tod zwiſchen dem S. und 9. Sep⸗ tember ſtattgefunden habe. Bei der Auffindung der Leiche war die Perſon des Getödteten nicht bekannt. Einige Tage nachher entſtand die Vermuthung, der Getödtete ſei ein Commiſſionär Frölig aus Drieſen. Am 14. September 1849 wurde nämlich in der Jungfernhaide, nicht weit von der Pulverfabrik, eine unbe⸗ kannte Frau in Krämpfen am Erdboden liegend gefun⸗ den. Nachdem ſie wieder zur Beſinnung gekommen, er⸗ klärte dieſe Frau, daß ſie die Gattin des Schauſpielers Frölig aus Drieſen ſei, Louiſe mit Vornamen und Pohle mit Zunamen heiße. Sie erzählte ferner, ſie habe in Erfahrung gebracht, daß ihr Mann, welcher ſie ſchon längere Zeit verlaſſen, ſich in Berlin aufhalte und mit änem andern Frauenzimmer abgebe. Sie habe vermu— thet, daß er auch nach Spandau gegangen ſein könne, ſe ſei deshalb von Drieſen über Berlin nach Charlotten⸗ lurg gereiſet und von dort durch die Haide nach Span⸗ dau gegangen. Unterwegs ſei ſie an Krämpfen krank geworden und während deſſen mehrer Pretioſen und Gelder beraubt worden. Die Frau wurde in das Armenhaus zu Spandau aufgenommen. Dort erzählte ſie dem Gendarmen Wä⸗ ſing Mehres von ihrem Manne und bezeichnete dieſen nun als einen Commiſſionär Frölig. Die Beſchrei⸗ bung, welche ſie von ihrem Manne machte, paßte unge⸗ ſchr auf die am 10. September 1849 aufgefundene und izwiſchen beerdigte Leiche. 360 Franj Schall. Die Sachen des Getödteten wurden der Frau vorge⸗ legt, die Leiche ausgegraben und auch dieſe ihr vorgezeigt. Sie machte umfaſſende Angaben über ihre und ihres an⸗ geblichen Ehemanns Lebensverhältniſſe, recognoſcirte den größten Theil der bei der Leiche aufgefundenen Sachen als ihrem Ehemann gehörig und die Leiche ſelbſt als die ihres Ehemanns mit der größten Beſtimmtheit, erhärtete auch ihre Angaben eidlich. Einzelne Angaben der Frau erwieſen ſich jedoch als unrichtig. Es wurden namentlich in Drieſen und Frie⸗ deberg Nachforſchungen angeſtellt. Dieſelben ergaben, daß ein Commiſſionär Frölig in Drieſen niemals exi⸗ ſtirt hat und daß die angebliche verehelichte Frölig die unverehelichte Charlotte Louiſe Glaſer, Tochter des Arbeits⸗ mannes Martin Glaſer zu Friedeberg, dort am 2. Oe⸗ tober 1822 geboren iſt. Bei ihrer ſpätern Vernehmung ſtellte ſich heraus, daß ſie an Krämpfen und in deren Gefolge an Wahn⸗ ſinn leide, ſich dieſerhalb auch ſchon mehrmals in der Charité zu Berlin befunden habe. Es ergab ſich ferner, daß ſie früher ſchon mehrfach mit Schwindeleien umge⸗ gangen und wegen Betruges beſtraft worden war. We⸗ gen dieſes letztern Vergehens hatte ſie zuletzt eine zehn⸗ tägige Gefängnißſtrafe in der Stadtvoigtei zu Berlin ver⸗ büßt, und war von dort am 10. September 1849 Vor⸗ mittags 10 Uhr entlaſſen worden. Das Lügneriſche ih⸗ rer Angaben liegt ſomit klar am Tage. Der Umſtand, daß ſie die Leiche des Getödteten an einigen Merkmalen richtig beſchrieben, hat darin ſeinen Grund, daß ſie im Armenhauſe zu Spandau, wo ſie ſich befand, ohne Zweifel von der dorthin gebrachten Leiche des Getödteten Mehres erzählen hörte. Die Vermuthung, daß der Getödtete ein Commiſ⸗ ſon der be vorge eegt. es an⸗ te den Sachen als di härtet ſch al Fri⸗ gaben, s gi lrbeit 2. D heralt Wehl in d fern umg zeh in v ſce eten ſt E Franz Schall. 361 ſionär Frölig geweſen, fand ſpäterhin noch einige Unter⸗ ſtützung. Am 20. November 1849 kam ein unbekannter Mann zu dem Gefangenwärter Melcher in Rathenow und gab ſich für einen Handelsmann Frölig aus Drieſen und einen Bruder des bei Spandau ermordeten Com⸗ miſſionär Frölig aus Drieſen aus. Er behauptete, ſein Bruder ſei am Tage vor ſeiner Ermordung mit einem Arbeitsmann Gutz von Berlin nach Spandau gegangen, verlangte eine Beſchreibung der bei dem am Tage zuvor in Rathenow verhafteten, in der Nacht darauf aber aus dem Gefängniß entſprungenen Arbeitsmann Gutz in Be⸗ ſchlag genommenen ſilbernen Uhr und erklärte, nachdem ihm ſolche gegeben worden, dieſe Uhr ſcheine ihm mit der ſeinem ermordeten Bruder geraubten ſilbernen Uhr identiſch zu ſein. Der Gefangenwärter Melcher foderte den Mann auf, mit ihm zur Polizei zu gehen, um ſich dort vernehmen zu laſſen; Letzterer weigerte ſich deſſen unter dem Vor⸗ geben, daß er ſich zwar für ſeinen ermordeten Bruder noch intereſſire, jedoch, weil er mit dieſem wegen deſſen Lebensweiſe nicht harmonire, mit der Sache weiter nichts zu thun haben wolle. Es iſt dieſer Unbekannte nicht zu ermitteln geweſen. Dagegen iſt feſtgeſtellt, daß auch ein Handelsmann Frölig in Drieſen ſeit Menſchen⸗ gedenken ſich nicht aufgehalten hat. Die ſeitens jenes unbekannten Mannes dem Gefan⸗ zenwärter Melcher gemachten Mittheilungen beruhen daher auf einer Myſtification.*) *) Es hat ſich ſpäter ermittelt, daß hier keine Myſtification, ſondern ein Misverſtändniß obgewaltet. Der unbekannte Bruder, der ſich bei Melcher gemeldet, war allerdings ein wirklicher Bruder, aber des verſchollenen Ebermann, nach dem, oder deſſen Uhr ſeine XX. 16 362 Franz Schall. Inzwiſchen war bereits im October 1849 die Ver⸗ muthung angeregt, der Getödtete ſei der ehemalige Vieh⸗ händler Chriſtian Gottlob Ebermann aus Lychen. Dieſe Vermuthung hat ſich im Laufe der Unterſuchung zur vol⸗ len Ueberzeugung beſtätigt. Die Recognition der Leiche des Getödteten durch die Verwandten des Ebermann hat zwar nicht ſtattgefunden, weil dieſelbe wegen der ſchon zu weit vorgeſchrittenen Verweſung nicht mehr hat vorgezeigt werden können. Dagegen entſpricht nicht nur das Signalement des Eber⸗ mann, welches ſich in deſſen in der königl. Militairſtraf⸗ ſection zu Spandau geführten Perſonalacten befindet, der oben mitgetheilten Beſchreibung der Leiche, ſondern es haben auch die Verwandten des Ebermann dieſe Be⸗ ſchreibung als mit der Körperbeſchaffenheit des Letztern übereinſtimmmend anerkannt. Insbeſondere hat die Witwe Ebermann beſtätigt, daß ihr Ehemann eine über den ganzen Körper weiße Haut, dünnes Haar auf dem Vorderkopfe und eine Narbe über dem rechten Knie gehabt hat. Außerdem ſind die bei der Leiche gefundenen Sachen als die des Ebermann mit Beſtimmtheit von deſſen Ver⸗ wandten recognoſcirt worden. Die Witwe Ebermann, Henriette geborne Herm hat den Trauring als den ihres Ehemannes erkannt. In demſelben befinden ſich gravirt die Buchſtaben H. H. und die Jahreszahl 1840. Die beiden H. ſtimmen mit dem Vor⸗ und Vaternamen der Witwe Ebermann, die Jahres⸗ zahl mit dem Jahre der Verheirathung der Ebermann'ſchen Erkundigung ging. Er hatte ſich nie Frölig genannt; der Ge⸗ fangeuwärter aber, der den Ermordeten nur als Frölig kannte, hatte ihn auch als einen Frölig betrachtet.— —.„— 5 Franz Schall. 363 Eheleute überein. Auch entſpricht die Form des Trau⸗ ringes, wie der Augenſchein ergeben hat, genau der Form desjenigen, welchen die Witwe Ebermann ſelbſt trägt. Dieſer enthält gravirt die Buchſtaben G. E. und die Jahreszahl 1840. Die Witwe Ebermann hat ferner das Hemde, ge— zeichnet— die beiden Chemiſets, die Tragebänder und die Unterjacke, als von ihr eigenhändig für ihren Ehemann angefertigt, erkannt. Auch die Unterhoſen, Sommerhoſen und die Weſte hat die Witwe Ebermann als ihrem Ehemanne gehörig recognoſcirt. Hiermit ſtimmen die Angaben des Bruders des Eber⸗ mann, des Viehhändlers Heinrich Ebermann, der Schwe⸗ ſtern deſſelben, verehelichten Mähl und unverehelichten Ca⸗ roline Ebermann ljetzt verehelichten Bünger), und der Ge⸗ ſchwiſter der Witwe Ebermann, des Wagenmeiſters Herm und der unverehelichten Herm überein, welche alle die von der Witwe recognoſcirten Sachen ſämmtlich oder zum Theil gleichfalls recognoſcirt haben. Insbeſondere hat die verehelichte Mähl die Strümpfe als aus dem väterlichen Nachlaſſe herrührend, die ver⸗ chelichte Bünger und die verehelichte Herm die Mütze mnerkannt. Letztere hat zugleich bekundet, daß Ebermann noch am 8. September 1849 ein ſchwarzes Merino⸗ hemiſet getragen habe, der Wagenmeiſter Herm hat das becherförmige hölzerne Gefäß bei Ebermann geſehen und lekundet, daß Ebermann ſein Nähzeug darin aufbe⸗ wahrt habe. Auch die Beſchreibung, welche andere Perſonen von der Perſönlichkeit des Ebermann gemacht haben, paßt zu der Leiche vollkommen. Schon der Umſtand, daß die Leiche mit den Kleidungs⸗ 16* 364 Franz Schall. ſtücken des Ebermann bekleidet geweſen iſt, gibt hinrei⸗ chende Gewißheit, daß Ebermann der Getödtete iſt, weil eine Umkleidung der Leiche faſt unmöglich erſcheint. Es kommt hinzu, daß Ebermann ſeit dem 9. Sep⸗ tember 1849 von Niemanden geſehen worden iſt und daß ſeine Angehörigen ſeitdem nichts von ihm erfahren haben, während trotz der wiederholt erlaſſenen öffentlichen Bekanntmachungen über das Auffinden der Leiche keine Anzeige eingegangen iſt, daß ein anderer Menſch, auf den die Beſchreibung der Leiche paßt, vermißt worden. Ueberdies iſt Ebermann am 9. September 1849 ganz in der Nähe des Ortes geweſen, an welchem die Tödtung erfolgt und die Leiche gefunden worden iſt. Sonntag den 9. September 1849 nämlich Nach⸗ mittags zwiſchen 3 und 4 Uhr beſuchte Ebermann ſeine Schweſter, die damals unverehelichte Caroline Ebermann (ietzt verehelichte Schiffer Bünger) in der Sommerwoh⸗ nung ihres Dienſtherrn, des Agenten Adler, Lützow Nr. 25 bei Charlottenburg. Er hielt ſich bei derſelben bis gegen Abend um 7 oder 8 Uhr auf und äußerte, er wolle noch an demſelben Abende nach Berlin zurückkehren, um von dort am folgenden Morgen mit dem Perſonenwagen nach Lychen zu fahren. Seitdem iſt Ebermann von keinem ſei⸗ ner Angehörigen wieder geſchen worden. In der Taſche der Weſte, mit welcher die Leiche bekleidet geweſen, iſt ein kleiner Zettel gefunden worden, auf welchem mit Bleiſtift geſchrieben ſteht„Lützow Straße Nr. 7.“ Dieſe Adreſſe kann, da in der Lützower Straße ein Haus mit der Nummer 7 nicht exiſtirt, nur auf Lützow Nr.7 bezogen werden. Es gewährt mithin auch dieſer Zettel einen ſichern Rückſchluß darauf, daß die gefundene Leiche die des Ebermann iſt. Gegen dieſe Annahme waren zwar nicht unerhebliche nrel weil 1 Sey⸗ ſt und rfahren tlichen e keine auf orden 1n3 in diung Nach erman erwo le no m be n em ſ en, i m „ * Franz Schall. 365 Bedenken erregt worden. Dieſe Zweifel ſind indeſſen als beſeitigt anzuſehen. 1) Es hatte ſich das Gerücht verbreitet, daß Eber⸗ mann noch nach dem 10. September 1849 bei Fürſten⸗ berg geſehen worden ſei. Bei näherer Nachforſchung hat ſich ergeben, daß ſelbiges auf einer Aeußerung des Schäfers Mewis beruhe, welcher den Ebermann im Walde geſehen haben wollte. Der Mewis iſt eidlich vernommen worden, und hat allerdings erklärt, daß er im Herbſte 1849 beim Hüten der Schafe in der Nähe von Fürſtenberg auf der preußiſch- mecklenburgſchen Grenze einen Mann geſehen habe, welchen er als den Ebermann erkannte. Er be⸗ hauptet ferner, daß der Mann, von ihm mit dem Namen Gottlob angerufen, ſtill geſtanden und ſodann in die preußiſche Schonung gegangen ſei. Auf dieſe Angabe iſt jedoch kein Gewicht zu legen, denn der Gerichtsdiener Blank zu Fürſtenberg erklärt(Vol. II, Bl. 131) den Mewis für einen Geſpenſterſeher, welcher ſchon früher behauptet hat, mit notoriſch geſtorbenen Perſonen zuſam⸗ mengetroffen zu ſein. Andererſeits iſt die Zeitbezeich⸗ nung„im Herbſt“ ſo unbeſtimmt, daß ſich nicht erſe⸗ hen läßt, ob ſolche ſich auf die Zeit vor oder nach dem 10. September bezieht. Der Gerichtsdiener Blank er⸗ klärt den Irrthum dadurch, daß der von Mewis geſehene Mann wahrſcheinlich der in Zotzen ſtationirte preußiſche Hülfsjäger geweſen, welcher eine große Aehnlichkeit mit Ebermann habe, ſodaß er ſelbſt ihn einmal mit demſel⸗ ben verwechſelt. 2) Durch die Ausſagen von mehren Zeugen iſt er⸗ wieſen, daß Ebermann an dem einen Arme ein rothes einpunktirtes Zeichen in Geſtalt eines Herzens und ſowol im Nacken als auf den beiden Handgelenken Schröpf⸗ 366 b) Franz Schall. narben gehabt hat. Es ſteht auch andererſeits kraft der amtlichen Erklärung der Aerzte, welche die Leiche obducirt haben, und der Aerzte, welche dieſelbe am 13. Februar 1850 nochmals beſichtigt haben, feſt, daß an der Leiche weder das erwähnte Zeichen, noch die Schröpfnarben bemerkt ſind. Indeſſen a) das tätowirte Zeichen kann von ſelbſt verſchwunden oder von Ebermann durch angewandte Mittel ver⸗ tilgt ſein. Daß dergleichen Tätowirungen nicht immer unauslöſchlich ſind, geht aus der eidlichen ſelbſt früher ein gegenwärtig verſchwundenes tät wirtes Zeichen am Arm getragen hat. Das Ge⸗ gentheil wird im vorliegenden Falle durch ein ärzt⸗ liches Gutachten um ſo weniger erwieſen werden können, als man nicht weiß, wo die Tätowirung bei Ebermann gemacht war. Schröpfnarben verſchwinden bekanntlich nach Ver⸗ lauf einiger Zeit wenigſtens ſoweit, daß ſie mit blo⸗ ſem Auge ohne beſondere Aufmerkſamkeit nicht be⸗ merkbar ſind. Daß zwei Zeichen und die Narben bei Ebermann verſchwunden, oder mindeſtens nicht wahrgenommen worden ſind, iſt durch vorſtehende Annahme um ſo eher erklärlich, als ſeine eigene Ehefrau von dem Zeichen und den Schröpfnarben auf den Handgelenken nichts wiſſen will, auch das in den Perſonalacten der Strafſection zu Spandau befindliche Signalement des Ebermann dieſelben als beſondere Kennzeichen nicht aufführt. Ausſage des Zeugen vun bee welcher Alle anderweitig ermittelten Umſtände, deren im wei⸗ tern Verlaufe gedacht werden wird, ſtimmen denn auch mit der Annahme überein, daß gbermann der Getödtete iſt, und ſtellen dies außer Zweifel.— * * „ eich rben rung blo rben licht ende geh ben dal 1 ℳ, Franz Schall 36 Durch den oben angegebenen Befund der Ebermann— ſchen Leiche wird die Annahme eines Selbſtmordes aus⸗ geſchloſſen. Alle Umſtände deuten darauf hin, daß Eber⸗ mann durch einen Andern getödtet worden iſt und zwar in der Abſicht, ihn zu berauben. Denn Ebermann trug bei dem Beſuche ſeiner Schwe⸗ ſter in Charlottenburg am 9. September 1849, wo er zuletzt geſehen worden, einen dunkeln Tuchüberrock und führte einen ſchweren goldenen Siegelring mit rothem Steine bei ſich. Er pflegte eine gehäkelte Geldbörſe, eine lederne Cigarrentaſche und eine Brieftaſche von braunem Saffian, ſowie eine ſilberne Repetiruhr mit ei⸗ ner ſilbernen Kette und eine Haarſchnur mit Goldhaken bei ſich zu führen, und hat dieſe Sachen etwa drei Wo⸗ chen vor ſeinem Tode aus Lychen mitgenommen. Alle dieſe Gegenſtände waren von ſeiner Leiche ver⸗ ſchwunden. Am 5. September 1849 hatte er von dem Mühlen⸗ meiſter Lindgrün zu Altthymen 8 Thlr. und etwa um dieſelbe Zeit, vielleicht etwas früher von ſeinem Bruder eine Summe Geldes erhalten. Ebermann ſcheint über— haupt nicht in bedrängten Geldverhältniſſen gelebt zu ha⸗ ben. Er war ein leidenſchaftlicher Jäger, ein geübter Schütze und als ein gefährlicher Wilddieb allgemein be⸗ kannt, welcher aus dem Wilddiebſtahle ein Gewerbe machte. Dies ſcheint einträglich geweſen zu ſein. Denn ſchon vor etwa 8 Jahren war er im Stande, eine Caution von 50 Thlr. zu beſtellen, durch welche er ſich und einen ſeiner Genoſſen bei einem Jagdfrevel von der perſön⸗ lichen Haft befreite. Im Jahre 1843, wo er wegen Wild⸗ diebſtahls zur Unterſuchung gezogen war, wurden in ſei⸗ ner Wohnung drei Jagdgewehre kurz hintereinander ge⸗ funden, ſeine Wohnung war vielfach mit Hirſchgeweihen 368 Franz Schall. und Rehſtangen geziert, und er machte, obwol er ſeit geraumer Zeit den Viehhandel, welchen er früher in Ge⸗ meinſchaft mit ſeinem Bruder betrieben, aufgegeben hatte, dennoch einen über ſeinen Stand hinausgehenden Auf⸗ wand. In der letztern Zeit hatte er die Jagd in den Dörfern Bredereiche, Zootzen, Himmelpfort und Altthymen gepachtet und trieb einen Handel mit dem erlegten Wilde nach Berlin. In den letzten Wochen vor ſeiner Ermor⸗ dung ſprach er mehrfach davon, daß er nach Amerika gehen wolle, und hatte ſogar der unverehelichten Caroline Hanſen zu Bredereiche, mit welcher er ein vertrautes Verhältniß unterhalten zu haben ſcheint, den Vorſchlag gemacht, ſie mit dorthin zu nehmen. Auch dies deutet darauf hin, daß er ſich im Beſitze von Geldmitteln be⸗ funden. Daß dies wirklich der Fall geweſen, darüber hat er ſelbſt mehrfache Andeutungen gemacht. So hatte er z. B. im Frühjahr 1849 geäußert, er habe noch mehre Hundert Thaler ausſtehen. Etwa drei Wochen vor ſei⸗ nem Tode und noch am 8. September 1849 hatte er von einem Geſchäft geſprochen, welches er vorhabe und bei welchem er 2000 Thlr. verdienen könnte. Am 9. Sep⸗ tember 1849 hatte er noch davon geſprochen, daß er in Charlottenburg von einem Schiffer eine Summe Geld von circa 30 bis 40 Thlr. einkaſſiren wolle. Nichtsdeſtoweniger iſt bei ſeiner Leiche kein Geld vorgefunden worden. Auch von den Sachen, welche Ebermann etwa 3 Wo⸗ chen vor ſeinem Tode aus Lychen mit ſich genommen hatte, nämlich einer Anzahl von Kleidungsſtücken und Wäſche iſt nichts wieder zum Vorſchein gekommen. Noch am Tage vor ſeinem Tode beſaß er eine Büchſe oder Büchsflinte; auch dieſe iſt nicht wieder zum Vorſchein gekommen. Franz Schall. 369 Es unterliegt alſo keinem Zweifel, daß Ebermann er⸗ mordet worden iſt, um ihn zu berauben, oder ſich des tt Beſitzes deſſen anderweit aufbewahrter Sachen zu verſi⸗ lu chern. Der That dringend verdächtig iſt der gegen⸗ de wärtig angeklagte Handelsmann Franz Schall aus Berlin. Dafür ſprechen folgende Umſtände: 1. Der Angeklagte iſt mit Ebermann genau vr bekannt geweſen und iſt die letzten Wochen vor deſſen Ermordung vielfach mit demſelben gereiſt. Der Ange⸗ . klagte hat ſich bemüht, ſeine Bekanntſchaft mit Ebermann tes als eine höchſt oberflächliche darzuſtellen, obwol erwie⸗ ſene Thatſachen das Gegentheil ergeben. Nach ſeiner Angabe hatte er denſelben im März 1848 in der Straf⸗ ſection zu Spandau kennen gelernt. Er war damals nur einen halben Tag mit Ebermann zuſammen, indem dieſer dann wieder von ihm abgeſondert wurde. Schwer⸗ lich iſt in dieſer kurzen Zeit die Bekanntſchaft begründet worden. Alle Umſtände, insbeſondere die ganze Lebens⸗ 4 weiſe des Ebermann und des Angeklagten laſſen auf eine ältere Bekanntſchaft ſchließen. Der Angeklagte gehört zu den Perſonen, welche in i Berlin als Wilddiebe bekannt ſind. Im Jahre 1844 befand er ſich in Begleitung des als Wilddieb berüchtig— ten Jägers Markgraf in der königlichen Grunewald'ſchen Forſt, als dieſer in Widerſetzlichkeit gegen königl. Forſt⸗ eld beamte erſchoſſen wurde. Bei dieſer Gelegenheit hatte der Angeklagte ſelbſt das Gewehr auf den Forſtbeamten Po angeſchlagen. Er nennt ferner unter ſeinen Bekannten no den Gärtner Niclas und den Leiſtenſchneider Muhs, welche und Beide wegen Wilddiebſtahls öfter beſtraft worden ſind. In der dritten Woche vor Ebermann's Ermordung, d ungefähr am 22. Auguſt 1849 fand ſich der Angeklagte bei Ebermann in Lychen ein. Nach einem Aufenthalte 16 — 370 Franz Schall. daſelbſt von ein oder zwei Tagen entfernte er ſich mit 3 demſelben. Seitdem iſt Ebermann von ſeiner Ehefrau nicht wieder geſehen worden. Ueber den Zweck ſeiner Ab⸗ reiſe mit dem Angeklagten hat Ebermann ſeiner Frau nichts mitgetheilt, ihr auch des Letztern Namen nicht genannt, ſondern nur geſagt, daß derſelbe von einem gewiſſen Pfef⸗ fer in Berlin geſchickt worden ſei. 3 Seit jener Abreiſe iſt der Angeklagte mehrmals in Ebermann's Begleitung geſehen worden. Am 26. Auguſt waren Beide in dem zwiſchen Ber⸗ lin und Oranienburg gelegenen Dorfe Birkenwerder. Sie äußerten, daß ſie nach Berlin reiſen wollten. Am 4. oder 5. September waren ſie wieder in der Gegend von Lychen. Die unverehelichte Hanſen ſah ſie in dem bei Bredereiche liegenden Walde, wo Ebermann die Jagd gepachtet hatte. Ebermann führte eine alte doppelläufige, der Angeklagte eine einläufige Flinte. Sie i ſtellten Schießübungen gegen einen Baum an. 1. Am 5. September Nachmittags waren Beide bei dem Mühlenmeiſter Lindgrün in Altthymen. 1 1 Der Angeklagte hat über ſein Zuſammenſein mit ſiſ Ebermann und über ſeinen Verkehr mit demſelben mehr⸗ fach falſche Angaben gemacht. ſ Etwa im Auguſt 1849 ſoll der Ebermann, ſeitdem ſie ſich in der Citadelle zu Spandau kennen gelernt, zum erſten Male zu ihm in ſeine Wohnung gekommen ſein und dabei angegeben haben, er habe ſeine Wohnung von Pfeffer erfahren. Später ſoll Pfeffer mehrmals in Be⸗ gleitung des Ebermann zu ihm gekommen ſein. Pfeffer ſtellt entſchieden in Abrede, daß Ebermann von ihm Schall's Wohnung erfahren habe und daß er mit Eber⸗ mann bei Schall geweſen ſei. Einige Tage nach dem erſten Beſuch ſoll Ebermann Franz Schall. 37] wieder mit Pfeffer zu ihm gekommen ſein und ihn aufgefo⸗ dert haben, in der nächſten Woche mit ihm nach Breder⸗ eiche zu reiſen, wo er ihm eine Gelegenheit, billig Holz anzukaufen, nachweiſen könne. Auch hiervon weiß Pfef⸗ fer nichts. Einige Tage nach dieſem Beſuche, eines Sonnabends — nach den Morgenſtunden am 1. September 1849— ſoll Ebermann abermals zu ihm gekommen und mit ihm nach Schönholz zu dem dortigen Gaſtwirth Schröder gegan⸗ gen ſein, um dieſem eine Büchsflinte zum Verkauf an⸗ zubieten. Am folgenden Tage, 2. September 1849, ſind Beide angeblich nach Charlottenburg gegangen, wo Ebermann ſeine damals dort dienende Schweſter habe beſuchen wol⸗ len, aber nicht auffinden können. Am Montage den 3. September 1849 will er mit Ebermann von Berlin nach Bredereiche abgereiſt ſein und dort die Hanſen getroffen haben. In der Nacht vom 3. zum 4. September will er mit Ebermann in Lychen angelangt ſein, dann zwei Tage bei Letzterm zugebracht haben, am Abend des 6. September mit Ebermann über Bredereiche und Dannewalde auf der großen Straße nach Berlin zurückgekehrt und am Morgen des 8. Sep⸗ tember angelangt ſein. Dieſe Angaben erſcheinen falſch, weil die Witwe Eber⸗ mann die Abreiſe ihres Ehemannes mit dem Angeklag⸗ ten ganz beſtimmt in der dritten Woche vor Ebermann's Ermordung ſetzt. Sein Zuſammentreffen mit Ebermann in Birken⸗ werder bezeichnet er als ein zufälliges, er will eines Torf⸗ kaufes wegen dahin gekommen und im Widerſpruche mit den Angaben der Hanſen allein nach Berlin zurück⸗ gekehrt ſein. 372 Franz Schall. 2. Der Angeklagte iſt nicht nur überhaupt mit Eber⸗ mann genau bekannt geweſen und hat in näherm Ver⸗ kehr mit demſelben geſtanden, ſondern iſt ſogar noch we⸗ nige Stunden vor der Zeit, in welcher Ebermann muthmaßlich ermordet worden iſt, mit demſelben zuſam⸗ men geſehen worden. Er hat den hierdurch gegen ihn ange⸗ regten Verdacht durch den Beweis widerlegen wollen, daß er ſich am Nachmittage des 9. September bis zum Abend in Berlin befunden, und daher den Ebermann nicht nach Charlottenburg begleitet habe. Dieſer Beweis iſt völlig misglückt. Ebermann ging am 8. September nach Moabit, um ſeine Schwägerin, die unverehelichte Herm, welche bei dem Geh. Secretär Kachler dort in Dienſt war, zu be⸗ ſuchen. Er erfuhr dort, daß dieſelbe ſich in Schildhorn bei Spandau aufhalte, und ging deshalb dorthin. Gegen Abend dort angelangt, übernachtete er bei ſeiner Schwä⸗ gerin und kehrte am 9. September um 9 Uhr Morgens nach Berlin zurück. Der Angeklagte gibt ſelbſt an, Ebermann ſei am 8. September Morgens nach der Rückkehr von der Reiſe nach Bredereiche in ſeine Wohnung gekommen, habe dort Kaffee getrunken und ſich dann entfernt, ohne ihm zu ſagen, wohin er gehe. Dies iſt ſehr unwahrſcheinlich. Am 9. September ſoll Ebermann wieder in ſeine Wohnung gekommen ſein und ſich nach einem halbſtün⸗ digen Aufenthalte entfernt haben, um ſeine Schweſter in Charlottenburg zu beſuchen. Bei ſeiner erſten Vernehmung verſchwieg der Ange⸗ klagte gänzlich, daß er den Ebermann auf dieſem Gange irgend begleitet habe. Später hat er eingeräumt, den Ebermann die Invalidenſtraße entlang bis zum Neuen Thore begleitet zu haben. Hier will er ſich von ihm mann uſan ange „„6 , daß Abend % nach ſein weſt W Ne Franz Schall. 873 getrennt und zu dem Schankwirth Johannes, dann nach der Neuen Wilhelmsſtraße zu dem Schneider Mittler be⸗ geben, dort auch mehre Stunden verweilt haben. Am Abend will er in der Tabagie des Hummel geweſen ſein. Dieſe Angaben erſcheinen unwahr. Die unverehelichte Hanſen begegnete nämlich dem Ebermann und dem Angeklagten am 9. September Mit⸗ tags um 2 Uhr in der Invalidenſtraße, und zwar in der Richtung nach dem Neuen Thore und nach Moabit, mit⸗ hin auch nach Charlottenburg zu. Während die Hanſen mit Ebermann ſprach, ſagte der Angeklagte zu dieſem: „Komme doch, komme doch!“ worauf Ebermann ant⸗ wortete:„Warte noch ein Bischen!“ und der Angeklagte langſam voranging. Dies ſpricht nicht dafür, daß er den Ebermann in der Invalidenſtraße zu verlaſſen gedachte. Als Ebermann ungefähr um 4 Uhr Nachmittags vor dem Hauſe des Agenten Adler, des Dienſtherrn ſeiner Schweſter, in Lützow anlangte, ſah Adler vor dem Hauſe einen Mann ſtehen, welcher dem Anſcheine nach in Ebermann's Begleitung gekommen war. So hatte es auch der Schweſter des Ebermann geſchienen, denn dieſelbe fand ſich veranlaßt, wegen dieſes Fremden eine Frage an Ebermann zu richten. Der Angeklagte iſt zwar nicht als jener Mann recognoſcirt worden. Er⸗ wägt man jedoch, daß die von dem Angeklagten für ſeine derzeitige Anweſenheit in Berlin benannten Zeugen, Johannes, Mittler und Hummel, dieſelbe nicht beſtätigt haben, ſo ergibt es ſich als wahrſcheinlich, daß er den Ebermann nach Charlottenburg begleitet und, während dieſer bei ſeiner Schweſter verweilt, ſich vielleicht in ir⸗ gend einem öffentlichen Local aufgehalten hat. W 2 —— ——— ————.— 4—— 2 374 Franz Schall. 3. Der Angeklagte behauptet, Ebermann habe ihm vor ſeinem Weggehen am 8. September geſagt, er würde am folgenden Tage ſeine Schweſter in Charlottenburg und ſodann den Unteroffizier Naumann in Spandau, welcher ihm in der dortigen Strafſection viel zu Gefal⸗ len gethan, beſuchen. Am folgenden Tage will er von Ebermann beauf⸗ tragt worden ſein, etwaige für ihn unter des Angeklag⸗ ten Adreſſe eingehende Schreiben nach Spandau an Nau⸗ mann zu ſenden. Er behauptet, in der folgenden Woche wirklich ein für Ebermann angelangtes Schreiben un⸗ frankirt an Naumann geſendet zu haben. Alle dieſe Angaben ſcheinen erlogen. Als Ebermann die unverehelichte Herm auf dem Schildhorn bei Spandau verließ, äußerte er, er wolle über Charlottenburg nach Berlin gehen, am 10. Sep⸗ tember wieder in Lychen ſein und dann eine größere Reiſe antreten. Als er von der Hanſen Abſchied nahm, bat er ſie, am folgenden Morgen(10. September) um 7 Uhr auf derſelben Stelle mit ihm zuſammenzutreffen und ja nicht ſpäter zu kommen, da er ihr etwas zu ſa⸗ gen hätte. Ebenſo hatte er ſeiner Schweſter in Char⸗ lottenburg beim Abſchiede am 9. September gegen Abend geſagt, er kehre nach Berlin zurück, von wo er am fol⸗ genden Morgen mit dem Perſonenwagen nach Lychen fahren wolle. Der Unteroffizier Naumann hat ſeiner Angabe nach niemals in ſolchem Verhältniß zu Ebermann geſtanden, daß dieſer es hätte wagen ſollen, ihn zu beſuchen, oder daß er Briefe für ihn hätte annehmen ſollen, hat auch nie einen an Ebermann adreſſirten Brief erhalten. Wäre es überhaupt Ebermann's Abſicht geweſen, den Naumann in Spandau zu beſuchen, ſo würde er nicht Franz Schall. 375 den ungewöhnlichen Weg eingeſchlagen haben, neben welchem ſeine Leiche gefunden worden iſt; er würde die Chauſſee benutzt haben. Auf dieſen ungewöhnlichen Weg iſt Ebermann muth⸗ maßlich aus einer ganz andern Veranlaſſung gekommen. Der Angeklagte und Ebermann waren, wie mehrfach bemerkt, Wilddiebe. Erſterer iſt geſtändlich öfters des Torfhandels wegen zu dem Torfhändler Schlüter nach Plötzenſee gekommen und hat auf deſſen Wieſen gejagt. Als die Hanſen dem Ebermann und dem Angeklagten in der Invalidenſtraße begegnete, führte Keiner von ihnen ein Gewehr. Wilddiebe pflegen indeſſen erfahrungsmäßig ihre Gewehre nicht in der Wohnung zu haben, ſondern in der Forſt zu verbergen. Auch der Angeklagte hat vermuthlich ein Gewehr in der charlottenburger Gegend verborgen gehabt und ſich nun mit Ebermann von Char⸗ lottenburg aus nach der Jungfernhaide begeben, um dort zu jagen. 4. Zugleich zeigt ſich hier eine Spur, wie der An⸗ geklagte in der Zeit zwiſchen der Begegnung mit der Hanſen bis zum Abende des Tages zu einem Doppel⸗ gewehr, dem Werkzeuge der Ermordung des Ebermann, hat gelangen können. Der Angeklagte hat geleugnet, jemals ein Doppel⸗ gewehr und nach dem 8. September 1849 eine ein⸗ läufige Flinte beſeſſen zu haben. Beides iſt unrichtig. Denn der Angeklagte hat im Herbſt 1849 zu dem Knecht Schenk im Sandkruge ge— äußert, daß er ein Doppelgewehr zu verkaufen habe. Um dieſelbe Zeit ſagte er zu dem Poſtillon Müller, welchen er im Sandkruge traf, er könne ihm ein Dop⸗ pelgewehr zum Kauf nachweiſen, welches der Schneider Mittler ihm, dem Angeklagten, früher einmal angeboten ———-———— ———— 376 Franz Schall. habe. Mittler ſtellt in Abrede, dem Angeklagten jemals zu ſolcher Aeußerung Veranlaſſung gegeben oder ein Doppelgewehr gehabt zu haben. Die einläufige Flinte, welche der Angeklagte geſtänd⸗ lich beſeſſen, will er auf der Reiſe mit Ebermann bei ſich gehabt, aber gleich nach der Zurückkunft am 8. Sep⸗ tember 1849 der Ehefrau des Leiſtenſchneiders Muhs zur Aufbewahrung übergeben haben. Er behauptet dies aus dem Grunde gethan zu haben, weil er als Wilddieb ver⸗ dächtig geweſen und deshalb ſchon vor dieſer Zeit ſein Gewehr faſt gar nicht in ſeiner Wohnung, ſondern theils bei dem Torfmeiſter Schlüter in der Jungfern⸗ haide, theils bei dem Schuhmacher Breitholz in Berlin gehabt habe. Dieſe Angaben ſind in mehrfacher Beziehung falſch. Zu der verehelichten Muhs hat der Angeklagte ſeine ein⸗ läufige Flinte erſt acht oder vierzehn Tage nach der Er⸗ mordung des Förſters Oertel— welche am 12. October 1849 ſtattfand— gebracht, und weder Schlüter noch Breitholz haben je ein Gewehr des Angeklagten bei ſich zur Aufbewahrung gehabt. An dem Schaft und dem Kolben des einläufigen Gewehrs befinden ſich Blutflecke. Der Angeklagte will das Gewehr in Gegenwart des Torfmeiſters Schlüter und des Gärtners Niclas mit Blut von einem Rehbock beſtrichen haben, um dem Holze eine dunklere Farbe zu geben. Schlüter und Niclas wollen hiervon nichts wiſſen. Alle dieſe Ausführungen ergeben, daß der Ange⸗ klagte bei ſeinen Ausſagen ſich in Widerſprüche mit er⸗ wieſenen Thatſachen verwickelt, daß er Lügen vorgebracht hat, um den Glauben zu erregen, als wenn er ſchon vor Ebermann's Ermordung aus dem Beſitze des Ge⸗ Franz Schall. 377 wehrs gekommen, und daß er zu jener Zeit höchſt wahr⸗ ſcheinlich im Beſitze eines irgendwo verborgenen Doppel⸗ gewehrs geweſen iſt. Directer als die bisherigen Verdachtsgründe weiſen folgende Umſtände auf die Thäterſchaft des Angeklag⸗ ten hin. 5. Der bei der Leiche des Ebermann vorgefundene gekrümmte Stock iſt erweislich vorher in den Händen des Angeklagten geweſen und höchſt wahrſcheinlich ſein Ei⸗ genthum, obwol er es leugnet. Dieſer Stock iſt kurz und paßt, wie er ſelbſt hat zu⸗ geben müſſen, beſſer für einen Mann von ſeiner kleinen, als Ebermann's großer Statur. Dagegen iſt in ſeiner Wohnung ein langer Stock, von grauer Farbe, mit ſchwarzem hornenen Knopf in Beſchlag genommen wor⸗ den, welcher Ebermann's Größe entſpricht. Dieſe beiden Stöcke hat die unverehelichte Hanſen mit Beſtimmtheit als diejenigen recognoſcirt, welche Eber⸗ mann und der Angeklagte in Birkenwerder und ſpäter in Bredereiche geführt haben. Schon ſeit längerer Zeit mit Ebermann bekannt, hat ſie bemerkt, daß Ebermann früher immer den langen Stock mit dem Hornknopf ge⸗ tragen. In Birkenwerder, am 26. Auguſt 1849, hat ſie ebenfalls den langen Stock in Ebermann's, den kurzen in des Angeklagten Hand geſehen. Später in Bredereiche am 4. oder 5. September hat ſie bemerkt, daß Beide dieſe Stöcke abwechſelnd trugen. Die Ehefrau des Angeklagten hat dieſen Stock auch dem Schutzmann Richter gegenüber als den ihres Ehe⸗ mannes anerkannt und zugleich angegeben, ihr Mann habe ihr einmal auf Befragen, wo dieſer Stock verblie⸗ ben ſei, geantwortet, er müſſe ihn auf einem Holzplatze 378 Franz Schall. haben ſtehen laſſen. Erſt ſpäter hat ſie dieſe Angabe zurückgenommen. Der Angeklagte ſelbſt hat behauptet, dieſer Stock gehöre dem Ebermann, welcher denſelben auf ihrer ge⸗ meinſchaftlichen Reiſe geführt habe. Er ſelbſt will einen ähnlichen Stock, nur ſtärker und mehr gekrümmt, be⸗ ſeſſen haben, behauptet auch, dieſer Stock müſſe ſich noch in ſeiner Wohnung befinden. Es iſt indeſſen ein ſolcher Stock dort nicht zu finden geweſen. Auf der Reiſe mit Ebermann wollte der Angeklagte gar keinen Stock geführt haben. Später gab er an, daß er unterwegs einen ſolchen abgeſchnitten habe. Den Stock mit dem hornenen Knopfe erklärt er für ſein Eigenthum. Er will denſelben von einem Ahorn⸗ baume auf einer dem Torfmeiſter Schlüter gehörigen Wieſe geſchnitten haben. Dies ſteht nicht nur mit den Angaben der Hanſen im Widerſpruch, ſondern auch mit denen des Schlüter, welcher bekundet, daß auf ſeinen Wieſen niemals Ahornbäume geſtanden haben. Als Ebermann am 8. September 1849 mit dem An⸗ geklagten in deſſen Wohnung ging, ſind allem Ver⸗ muthen nach beide Stöcke dorthin gekommen. Als Eber⸗ mann am 9. September ſeine Schweſter in Charlotten⸗ burg beſuchte, war er ohne Stock, wie dieſelbe bekundet hat. Wenn er nur kurze Zeit, vielleicht wenige Stun⸗ den darauf, nicht weit von Charlottenburg ermordet wurde und der gekrümmte Stock bei ſeiner Leiche ſtand, ſo iſt der Schluß vollkommen gerechtfertigt, daß der An⸗ geklagte dort bei Ebermann geweſen, daß er den Stock dorthin gebracht und denſelben entweder vergeſſen oder abſichtlich hat ſtehen laſſen, weil Blutſpuren daran waren. Es iſt zugleich erklärt, daß Ebermann's Stock ſich in des Angeklagten Wohnung befand. Franz Schall. 379 6. Der Angeklagte hat ſich ferner nach der Ermor⸗ dung des Ebermann im ungerechtfertigten Beſitze der ſilbernen Taſchenuhr und dreier Chemiſets des Letztern befunden. Er hat den Beſitz dieſer Gegenſtände bei ſeinen erſten Vernehmungen gänzlich verſchwiegen, ſodann über den Erwerb derſelben ſich in Widerſprüche und Lügen ver⸗ wickelt, auch den Verſuch gemacht, die Uhr über die Seite zu ſchaffen. A. Am 11. September 1849 hat der Angeklagte dieſe Uhr bei dem königl. Leihamte in Berlin, III. Abth., für 3 Thaler verſetzt und am 15. November 1849 wie⸗ der eingelöſt. Am 17. October 1849 reiſte er nach Schleſien, wo er in Schweidnitz und Umgegend Verwandte beſuchte, namentlich ſeinen Halbbruder, den Gaſtwirth Schall in Schweidnitz. Die Reiſe dauerte bis zum 10. No⸗ vember. Bei dem Abſchiede von dem Gaſtwirth Schall äußerte der Angeklagte, daß er auf Auctionen in Berlin oft Sachen billig kaufe und ihm von Berlin etwas ſchicken werde. Der Gaſtwirth Schall lehnte ſolche Zuſendungen entſchieden ab. Nichtsdeſtoweniger erhielt er von dem Angeklagten gegen Ende November einen in den Acten befindlichen Brief, einen daſelbſt befindlichen Zettel und die Uhr des Ebermann nebſt Uhrband zugeſchickt. Der Zettel lautet: „Ich ſchicke Dir dabei eine ſilberne Repetiruhr zum Verkaufen, weil ſie bei Dir mehr im Werthe ſein, wie bei uns. Ich habe ſie für Schuld angenommen zu 4 Thalern. Du wirſt ja ſehen, was Du wirſt dafür bekommen. Sollteſt auch nicht mehr dafür be⸗ kommen, ſo ſchicke mir das Geld mit.“ Franz Schall. Dieſes Verfahren des Angeklagten kann nur als eine Bemühung, ſich der Uhr zu entledigen, um nicht durch dieſelbe in Verdacht zu gerathen, angeſehen werden. Der Angeklagte behauptet, die Uhr nebſt dem Uhr⸗ bande am Sonnabend den 8. September 1849 Morgens von Ebermann als Pfand für ausgelegte Reiſekoſten er⸗ halten zu haben. Dieſe Angabe erſcheint als eine Lüge. a) Denn die unverehelichte Hanſen hat noch am Sonntag den 9. September Mittags dies Uhrband bei Ebermann geſehen und ebenſo glaubt die verehelichte Inſpector Heinrich ein ſolches in Charlottenburg an dem Ebermann wahrgenommen zu haben, als er dort am Sonn⸗ tag Nachmittag ſeine Schweſter beſuchte. b) Statt ſofort bei ſeiner erſten Vernehmung mit jener Angabe über den Erwerb der Uhr hervorzutreten, hat der Angeklagte anfangs deren Beſitz ganz verſchwie⸗ gen. Er gab nur an, daß Ebermann auf der letzten Reiſe eine ſilberne Uhr bei ſich getragen, wollte ſich aber nicht erinnern, ob derſelbe die Uhr noch am Sonntag den 9. September beſeſſen habe. Der Angeklagte verſchwieg ferner die Reiſe nach Schleſien. Zum zweiten Male über ſeine im Jahre 1849 ge⸗ machten Reiſen befragt, räumte er dieſelbe ein, verſchwieg jedoch, daß er in Schweidnitz geweſen. Erſt auf aus⸗ drücklichen Vorhalt gab er dies zu. Daß er ſeinem Bru⸗ der in Schweidnitz die Ebermann'ſche Uhr geſchickt, zeigte er noch nicht an. Ja er verſchwieg den Beſitz dieſer Uhr noch, als er ſpäter ausdrücklich befragt wurde, ob er eine Uhr beſeſ⸗ ſen habe. Erſt nachdem die Uhr in Schweidnitz zum Vorſchein Franz Schall. 381 gekommen, und erwieſen war, daß der Angeklagte dieſelbe beſeſſen, räumte er ſolches ein, verwickelte ſich aber ſofort . in neue Lügen, indem er das bisherige Ableugnen der bhr Uhr beſchönigen wollte. orgen Er behauptete nämlich, daß er die Uhr, welche er erſt un u 8 Tage nach dem Empfange von Ebermann verſetzt habe, im September 1849 getragen und eines Tages den Handſchuhmacher Pfeffer getroffen habe. Dieſer ſollte 5 on die Uhr als die des Ebermann ekkannt haben. b Nachdem er von Schleſien zurückgekehrt, will er von licht Pfeffer wieder die Ermordung des Ebermann erfahren ha⸗ ben. Hierdurch will er veranlaßt worden ſein, die Uhr nicht mehr zu tragen, ſondern ſie ſeinem Bruder zu ſchicken. Pfeffer hat dieſe Behauptungen des Angeklagten für erlogen erklärt. Dieſelben erſcheinen ſchon deshalb unwahr, weil der Angeklagte am 10. September 1849 gar nicht ausgegangen ſein will und die Uhr bereits am 11. September verſetzt worden iſt. Ebenſo unwahr iſt die Angabe des Angeklagten, daß onn er ſchon in Schweidnitz mit ſeinem Bruder und einem alten Uhrmacher über den in Schweidnitz zu bewirken⸗ den Verkauf der Uhr geſprochen habe, und daß er von ſeinem Bruder zur Ueberſendung der Uhr aufgefodert ſei. 9 9 Der Gaſtwirth Schall hat dies in Abrede geſtellt. chwi Der Grund der Ueberſendung, welchen er in dem f au Zettel angibt,„die Uhren ſeien in Schweidnitz theurer nBr als in Berlin“, erſcheint gleichfalls nicht ſtichhaltig, „zeh endem der Polizeibericht aus Schweidnitz das Gegentheil bemerkt. B. Am 28. März 1850 wurden in der Wohnung ves Angeklagten bei einer Hausſuchung drei Chemiſets gefunden, welche die Witwe Ebermann mit Beſtimmtheit 382 Franz Schall. als von ihr ſelbſt angefertigt und ihrem Ehemanne ge⸗ hörig recognoſcirt hat. Der Angeklagte wurde, noch ehe die Witwe Ebermann dieſelben recognoſcirt hatte, über deren Erwerb befragt. Er gab an, daß er dieſe Chemiſets während ſeines Aufenthalts in der Citadelle zu Spandau von Straf⸗ gefangenen, deren Namen er nicht mehr wiſſen wollte, gekauft habe. Dieſe Angabe iſt erlogen. Denn Eber⸗ mann hat, wie deſſen Witwe auf das beſtimmteſte be⸗ kundet, dieſe Chemiſets nebſt anderer Wäſche und Kleidungs⸗ ſtücken, in ein Tuch eingeſchlagen, von Lychen etwa 3 Wo⸗ chen vor ſeinem Tode mit auf die Reiſe genommen. Nachdem dieſe Chemiſets von der Witwe Ebermann als ihrem Manne gehörig recognoſtirt worden, erklärte der Angeklagte, welchem dies vorgehalten wurde: Er habe die Chemiſets bei der erſten Vorlegung nicht ſo nahe wie jetzt ſehen können und wiſſe deshalb nicht, ob ſie ihm gehörten. Zugleich trat er nun mit einer Angabe hervor, welche er gleich bei ſeiner zweiten Vernehmung gemacht hatte, nämlich ſeine Ehefrau habe öfters für Ebermann Wäſche gewaſchen. Hieran knüpfte er die Vermuthung, daß die Chemiſets von Ebermann ſeiner Frau zum Wa⸗ ſchen übergeben, in ſeiner Wohnung zurückgeblieben ſein möchten. Die Angabe, daß ſeine Frau öfters für Eber⸗ mann Wäſche gewaſchen habe, und alle Angaben, durch welche er dies hat wahrſcheinlich machen wollen, ſind er⸗ logen. Denn ſeine Frau hat entſchieden in Abrede ge⸗ ſtellt, daß Ebermann je Wäſche zum Waſchen zu ihr ge⸗ bracht, oder daß ſie je für Ebermann Wäſche gewaſchen habe. Ebenſo hat der Handſchuhmacher Pfeffer, welcher geſehen und erfahren haben ſoll, daß des Angeklagten Ehefrau für Andere waſche, erklärt, daß er davon nichts bemerkt habe. Auch hat er die von dem Angeklagten Me 9 eman beftagt ſin Stta wolt ſſtel idungt 3 We 3 W Ren erman erllit Er hu ſo nl bſiib her gun bermn Franz Schall. 383 aufgeſtellte Behauptung, daß Ebermann ſich nach ſeiner Wohnung bei Pfeffer erkundigt und ſie von ihm erfah⸗ ren habe, beſtritten. Dieſe im Anfang ſeines Verhörs von dem Angeklag⸗ ten gemachten fälſchlichen Angaben haben augenſcheinlich ihren Grund darin, daß er befürchtete, es könnten die Ebermann'ſchen Chemiſets bei ihm gefunden und re⸗ cognoſcirt werden. Das Auffinden der Ebermann'ſchen Chemiſets in des Angeklagten Wohnung gewährt zugleich einen ſichern Rückſchluß darauf, daß Ebermann bei der Rückkehr von der Reiſe aus Mecklenburg ſein ganzes übriges Gepäck bei dem Angeklagten niedergelegt hat, indem nicht anzu⸗ / mehmen iſt, daß Ebermann die 3 Chemiſets zur Zeit ſei⸗ 3 ner Ermordung mit ſich geführt hat. 7. Zu dieſem durch den Beſitz der Uhr und der Che⸗ miſets unter den angegebenen Umſtänden begründeten Verdacht tritt hinzu, daß der Angeklagte vor dem Tode des Ebermann ſich in einer ſehr dürftigen Lage befunden vat, wogegen er nachher im Beſitz von Geldmitteln ge⸗ weſen, deren redlichen Erwerb er nicht nachzuweiſen ver⸗ mocht hat. Die Zeugen Bennewitz, Breitholz und Johannes be⸗ iunden, daß der Angeklagte ſich ſtets in höchſt dürftigen lmſtänden befunden hat. Ein Handel mit Victualien und Torf ernährte ihn kümmerlich. Im Anfange des Herbſtes 1849 bezahlte er plötzlich dem Schankwirth Ibhannes eine Schuld von 3 Thalern. Dabei zeigte er eine Brieftaſche vor, in welcher ſich wehre Treſorſcheine befanden. Ebenſo hat er im Herbſte eine Reiſe nach Schleſien g macht, welche offenbar bedeutende Geldkoſten verurſacht hben muß. 384 Franz Schall. Den redlichen Erwerb jenes Geldes hat er nicht nachgewieſen. Er hat ſogar erwieſen falſche Angaben darüber gemacht. So äußerte er bei der Bezahlung der 3 Thlr. an Jo⸗ hannes, daß er ſein älterliches Vermögen geholt habe. Auf Vorhalten dieſer Aeußerung hat er erklärt, daß er ein Erbtheil nicht erhoben, daß er die Aeußerung zu Johannes im Scherze gemacht und die bei ihm geſehe⸗ nen Treſorſcheine vielmehr der Gewinn aus einem Kat⸗ tungeſchäfte geweſen. Der Angeklagte will den Kattun von dem Handelsmann Fritz Löwenſtein aus Zechlin ge⸗ kauft und mit dieſem mehrfach Geſchäfte gemacht haben. Dieſe Angabe hat der Angeklagte jedoch nicht zu er⸗ weiſen vermocht, und die genaueſten Nachforſchungen haben ergeben, daß ein ſolcher Fritz Löwenſtein zu Zechlin überhaupt nicht exiſtirt. Es ſcheint daher die Annahme gerechtfertigt, daß der Angeklagte jenes Geld durch die Ermordung des Eber⸗ mann gewonnen und dieſem geraubt hat. Bei Ebermann's Leiche hat ſich Geld nicht vorge⸗ funden. Es iſt aber bereits oben dargethan, daß Eber⸗ mann, außer den gleichfalls verſchwundenen Pretioſen, Wäſche, Kleidern und Büchſe, höchſt wahrſcheinlich auch beträchtliche Geldſummen beſeſſen hat. Der Angeklagte hat zwar in der Vorunterſuchung den Schein zu erregen verſucht, daß es dem Ebermann an Geld gefehlt und er demſelben Vorſchüſſe gemacht habe. Er hat jedoch ſeine desfallſigen Angaben, z. B. daß er die Koſten der Reiſe nach Lychen für Ebermann mit 8 Thalern verauslagt und nicht zurückempfangen habe, weder erwieſen noch wahrſcheinlich gemacht.— Theils ſind die Angaben erlogen, z. B. daß Eber⸗ mann von ſeinem Bruder in Ravensbrück Geld nicht zu m J Kattu hlin 9 haben zu( uZech t aß bt retioi rſuch bern⸗ ge en, Fbern nyft ſchung Franz Schall. 385 fodern gehabt, auch nicht erhalten habe, daß Ebermann ihn, den Angeklagten, zu ſeinem Bruder geſchickt, jedoch vergeblich um Geld habe bitten laſſen. 8. In dieſer Aneignung des von Ebermann beſeſ⸗ ſenen Geldes, ſowie der übrigen erwieſenermaßen von demſelben aus Lychen mitgenommenen verſchwundenen Gegenſtände iſt das Motiv zur Ermordung des Eber⸗ mann zu ſuchen. Es iſt mit Beſtimmtheit anzunehmen, daß Ebermann ſein Gepäck, welches er aus Lychen in einem Tuche mit⸗ Jenommen, bei dem Angeklagten am 8. September nieder⸗ gelegt und Letzterer auch den Beſitz dieſes durch den Mord ſich geſichert hat. Der Angeklagte behauptet zwar, daß Ebermann ihm den Gaſthof zum grünen Baum als ſein gewöhnliches Abſteigequartier bezeichnet und dorthin ſich begeben habe. Dieſe Angabe erſcheint iedoch erlogen. Denn die an⸗ geſtellten Recherchen haben ergeben, daß Ebermann in keinem der zu Berlin exiſtirenden Gaſthöfe zum grünen Faum gewohnt hat. Abzuſehen iſt nun nicht, weshalb Ebermann ſein öbſteigequartier, falls er ſolches nicht bei dem Ange⸗ klagten gehabt, einem ſo genauen Bekannten verſchwie⸗ gun haben ſollte. Dafür, daß er wirklich bei dem Angeklagten ſein Ge⸗ bick niedergelegt, ſpricht ferner das Auffinden des Eber⸗ nnn'ſchen Rohrſtocks und der drei Chemiſets in der Woh⸗ ung deſſelben, ſo wie daß Ebermann, welcher von der kreisgerichtscommiſſion zu Lychen ſteckbrieflich verfolgt vurde, ſich gehütet haben wird, in einem Gaſthofe imzukehren und der Gefahr, entdeckt zu werden, ſich als zuſetzen. 17 386 Franj Schall. Nimmt man zu allen dieſen Verdachtsgründen hin⸗ zu, daß 9. das Abſchneiden des Kopfes vom Halſe des Eber⸗ mann mit einer von den Sachverſtändigen hervorgehobe⸗ nen Sachkenntniß erfolgt iſt, daß der Angeklagte als Wilddieb, welcher das Zerlegen des Wildes verſteht, eine ſolche Kenntniß ſehr wohl gehabt hat, daß 10. ferner der Angeklagte nach ſeinen Voracten als ein Menſch erſcheint, zu welchem man ſich der in Rede ſtehenden That wohl verſehen kann, ſo drängt ſich die Ueberzeugung auf, daß der Ange⸗ klagte entweder allein, oder mit andern nicht ermittelten Perſonen in Gemeinſchaft den Gottlob Ebermann ermor⸗ det und beraubt hat. Durch den Beſchluß des Anklageſenats des königl. Kammergerichts vom 7. Februar 1851 iſt er demgemäß auch wegen Raubmordes in den Anklageſtand verſetzt. ———— 1 Im Verhöre ſprach Schall wiederholt von ſeiner Zu— verſicht, daß die Beweisaufnahme ſeine Unſchuld heraus ſtellen werde. Am Schluß deſſelben wurden ihm die bei der Leiche vorgefundenen Sachen und auch ein Büſchel Haare vor⸗ gelegt, welche von dem Kopfe des Ermordeten abge⸗ ſchnitten worden. Da erklärte er mit Beſtimmtheit Dieſe Haare könnten gar nicht von Ebermann herrühren; denn deſſen Haare hätten eine ganz andere Farbe gehabt. Ja, es ſei ſehr wahr 1 ſcheinlich, daß Ebermann weder erſchlagen, nb überhaupt todt, ſondern no Seine Angehörigen würden wol wiſſen, wo er geblieben! ch am Leben ſe Cb te eht, e fen t Anh nittel n em emge erſcht ſeinet“ dhe der aare ten i inmt hern int r gel ebl n Franz BSchall. 387 Hier alſo trat der Angeklagte Schall mit Entſchie⸗ denheit in eine Defenſionslinie, von der es zweifelhaft iſt, ob er ſie ſelbſt, ob ſeine Freunde oder der Zufall ſie für ihn aufgeworfen hatte. Aber die Schanze war daz er ſtellte ſich dahinter. ———— In der folgenden Sitzung, am 2. März, ward mit der Vernehmung der Zeugen begonnen. Die Arbeitsleute Gehricke und Melzert, ſowie der Gendarm Mahnke aus Charlottenburg waren Diejeni⸗ gen, welche die Leiche aufgefunden. Am 10. September 1849, gegen 10 Uhr Morgens, bemerkte Gehricke an der Wieſe zwiſchen Charlottenburg und Spandau, bei der faulen Spree, auf dem Raſen einen großen Blutfleck, etwa in der Größe von 4—5 Quadratfuß, welcher voll mit augenſcheinlich friſchem Blute bedeckt geweſen. Das durch Menſchentritte niedergetretene Gras zeigte die Spur, cls wenn Jemand von dieſer Stelle fortgeſchafft worden, und da die Zeugen glaubten, daß hier ein Stück Wild ausgeweidet worden, ſo folgten ſie der Spur, welche nach enem eingeknickten Rohrgebüſch führte. Hier, unter um⸗ gebogenem Rohr, lag ein männlicher Körper ohne Kopf auf dem Bauche. Die Leiche war zwar ohne Rock, doch ſinſt vollſtändig bekleidet, die Beinkleider von den Hoſen⸗ trigern abgeknöpft. Nicht weit von dieſer Stelle, hinter tinem Strauch, ſtand der Stock, daneben lag die graue Mütze; zuerſt ward der Stock, dann die Mütze aufge⸗ unden. Erſt am folgenden Morgen ward, nachdem von der Auffindung amtliche Anzeige gemacht, etwa zwanzig Schritte von dieſer Stelle, ebenfalls in einem Rohrge⸗ tiſch, der gräßlich verſtümmelte und zerſchmetterte Kopf 1 — —— 388 Franz Schall. gefunden, und zwar, wie namentlich der Zeuge Mahnke mit der größten Beſtimmtheit bekundet, habe es den An⸗ ſchein gehabt, als ſei dieſer Kopf nicht hingetragen, ſon⸗ dern an den Haaren dort hingeworfen, vermuthlich in der nicht erreichten Abſicht, den Kopf in das nahe dabei fließende Waſſer zu werfen. Dieſer Zeuge bekun⸗ dete gleichfalls mit einer den beiden andern Zeugen ab⸗ gehenden Beſtimmtheit, daß die Leiche mit ſtraff vorge⸗ ſtreckten Armen gelegen, wogegen die beiden andern Zeu⸗ gen darüber nicht klar ſind, ob nicht der eine Arm auf dem Rücken der Leiche gelegen. Mit derſelben Beſtimmt⸗ heit recognoſcirte dieſer Zeuge die bei der Leiche vorge⸗ fundenen Sachen, die beiden andern Zeugen nur theil⸗ weiſe. Ueber die Farbe der Haare war eine beſtimmte und übereinſtimmende Ausſage zwiſchen den Zeugen nicht zu erzielen. Hierauf ward der in der Vorunterſuchung abgeſtat⸗ tete Obductionsbericht verleſen. Der weſentliche Inhalt war: Der aufgefundene Kopf, von dem die Sachverſtän⸗ digen ein wahrhaft gräßliches Bild geben, gehört un⸗ zweifelhaft zu dem aufgefundenen Rumpfe. Der Kopf war faſt total durch einen hinter dem rechten Ohre ein⸗ gedrungenen Doppelſchuß zerſchmettert, der Schädel über dem linken Auge mit einem ſchweren ſtumpfen Inſtru⸗ mente eingeſchlagen und der Kopf ſelbſt nach dem Tode oder mindeſtens nach dem Schuſſe mit augenſcheinlichet Sachkenntniß abgeſchnitten. Das Kopfhaar war nach Anſicht der Sachverſtändigen röthlich braun, das Bart⸗ haar dunkler. Die in dem Obductionsbericht enthaltene ſehr ſpecielle Schilderung zieht endlich den Schluß, daß die vorgefundenen Verletzungen, ſowie der durchgegangene Doppelſchuß abſolut den Tod des Ermordeten herbeige⸗ führt und daß es zu dieſem Zwecke nicht nöthig geweſen, den An en, ſ muthl as n e bei ugen f vor ge ern Ze Arm al eſtimm he vot ur the beſtinn gen i cbiſ e I choenſ Der K Ohre n In den ſhein nur! Franz Schall. 389 den Kopf von dem Rumpfe zu trennen, daß vielmehr die Trennung vorgenommen worden, als der Eintritt des Todes durch den Doppelſchuß nicht mehr zweifelhaft war. Im Uebrigen habe es den Anſchein, als ſei der am 10. September aufgefundene Körper zwiſchen dem 8. und 9. September getödtet worden. Die beiden Sachverſtändigen, Kreischirurgus Rauch und Garniſonſtabsarzt Heſe, wurden noch einmal münd⸗ lich über ihren Fundbericht vernommen und blieben, unter gegenſeitiger Uebereinſtimmung, bei ihrer ſchriftlich abge⸗ gebenen Anſicht. Sie bekundeten auch heute, daß der Tod des Körpers unfehlbar Folge des durch den Kopf gegangenen Doppelſchuſſes geweſen, daß dieſer Kopf mit einem langen ſehr ſcharfen Inſtrumente von dem Rumpfe zwar ſofort nach dem Schuſſe getrennt worden, daß aber bei dieſer Trennung der Tod ſchon einge⸗ treten geweſen, ſodaß alſo der Kopf einer Leiche abgeſchnitten worden. Die auffällig weiße Haut der Leiche erklären ſie aus der gänzlichen Entleerung aller Blutgefäße, alſo als eine Folge der eingetretenen gänz⸗ lichen Verblutung. Die vorgelegten Haare recognoſciren ſie als die, welche ſie bei der Leiche vorgefunden, wenig⸗ ſtens glauben ſie dies mit Beſtimmtheit annehmen zu dürfen. Der Stabsarzt Heſe hatte jedoch früher erklärt, daß es auf Grund der an dem Körper vorgefundenen Anzeichen mit Beſtimmtheit anzunehmen: der Mord ſei nicht von einer Perſon, ſondern dadurch von mehren Perſonen begangen worden, daß zwei Perſonen den Er⸗ mordeten an der Erde liegend feſtgehalten und ein Drit⸗ er den Doppelſchuß abgefeuert habe. Heute modifi⸗ irte er ſein Zeugniß, indem er nur die Möglichkeit äner ſolchen Annahme zugibt. Beider Sachverſtändigen Gutachten ward indeß in 390 Franz Schall. weſentlichen Stücken durch dasjenige eines zugezogenen dritten Sachverſtändigen, des Geheimen Medicinalraths Dr. Casper, angefochten. Daſſelbe, mündlich abge⸗ geben, lautete, ſoweit der Berichterſtatter es richtig auf⸗ gefaßt, dahin: Casper machte zuvörderſt darauf aufmerkſam, daß der Obductionsbericht zu ſeinem Bedauern an weſentlichen Mängeln leide, die er in dem vorliegenden Falle für ſehr wichtig halte. Zunächſt ein Widerſpruch, deſſen ſich die Sachverſtändigen in Beziehung auf die ihnen vorgeleg⸗ ten Fragen über die Todesurſachen ſchuldig gemacht, ei⸗ ne wiſſenſchaftliche Rüge, die wir hier übergehen können. Ein zweiter Widerſpruch liege vom mediciniſchen und anatomiſchen Standpunkt darin, daß die beiden Sach⸗ verſtändigen ausdrücklich das Vorhandenſein von Todten⸗ flecken an der Leiche beſtritten, während dieſelben unter allen Umſtänden vorhanden geweſen ſein müſſen, da nur ſie das erſte Zeichen des Todes oder der eingetretenen Verweſung ſind, von denen alſo auch dieſe Leiche nicht befreit geblieben ſein kann. Sei auch ſonſt anzuerkennen, daß im Uebrigen das Obductionsgutachten vorſchrifts⸗ mäßig abgegeben, ſo leide daſſelbe doch ferner nament⸗ lich an zwei ſehr erheblichen Lücken. Einmal ſeien die von den Sachverſtändigen wahrgenommenen Sugillationen nicht aufgeſchnitten worden, und doch ſei dies unbedingt nöthig geweſen, um die Ueberzeugung zu erlangen, daß es eben Sugillationen, alſo die Eindrücke einer beim Leben auf den Körper eingewirkten äußern Ge⸗ walt ſeien, wogegen die Farbe und die äußern Zeichen der Flecken ebenſo gut auf das Vorhandenſein von Todtenflecken ſchließen läßt und er deshalb warne, aus dieſen Umſtänden irgend eine Folgerung zu ziehen, da dieſelbe, ſo wie die Sache liegt, jedes Haltpunktes tig uf entliche für ſch orgeleg ſcht, ei konnen en un n Soch odten en unt da M treten he nih kenne ſchrift namen eien d lation bedin en, 5 n 6t Zelh in* Franz Schall. 391¹ entbehren würde. Ferner ſei es ein großer Mangel des Obductionsberichtes, daß die Beſchaffenheit der Ränder der bei der Leiche wahrgenommenen Wunden nicht näher bezeichnet worden. Es ſei von großer Wichtigkeit feſt⸗ zuſtellen, ob dieſe Ränder blutig oder trocken, ob ſie ſtumpf oder ſcharf geweſen, da ſich nur hieraus mit Be⸗ ſtimmtheit erweiſen laſſen würde, ob dieſe Wunden über⸗ haupt Schnittwunden ſeien. Er ſei aus dem Vorher⸗ gegangenen der vollſtändigen Ueberzeugung geworden, daß der Körper in dem Augenblicke, wo der Kopf von demſelben abgeſchnitten worden, noch gelebt habe, und daß der Tod nicht durch den Schuß, ſondern durch die in Folge des Schnittes eingetretene Verblutung erfolgt ſei. Für die eingetretene Verblutung ſpreche einmal die in Folge derſelben veranlaßte eigenthümliche Weiße der Haut und die Größe des blutgetränkten Flecks, wo die Leiche gefunden worden. Der Tod ſei ſo lange nicht einge⸗ treten, als das Herz pulſire, und das Herz müſſe bei dieſem Körper noch pulſirt haben, als der Kopf abge⸗ ſchnitten worden, da ſonſt nicht eine ſo vollſtändige Ver⸗ blutung und Entleerung aller Blutgefäße hätte eintreten können. Deshalb beſtreite er die Annahme der beiden andern Sachverſtändigen, daß der Kopf einer Leiche abgeſchnitten worden. In Berückſichtigung einer frühern Ausſage des Dr. Heſe, wonach dieſer es für faſt unmöglich hielt, daß dem aufgefundenen Körper die Kleidungsſtücke und Wäſche nach dem Tode angczogen ſein können, wurde Casper zu einer Auslaſſung aufgefodert. Er bemerkte, daß das gewöhnliche Leben unzählige Beweiſe von einem Ankleiden der Todten gebe und daß eine ſolche Ankleidung auch noch ſo lange möglich ſei, als die Leichenſtarre noch nicht Franz Schall. eingetreten. In dem vorliegenden Falle halte er es je⸗ doch für ſehr unwahrſcheinlich, daß die Sachen dem Kör⸗ per nach deſſen Tode angezogen worden, da dies nur ſo⸗ fort nach dem Abſchneiden des Kopfes hätte geſchehen können, in welchem Falle bei dem großen Blutausfluß die Wäſche und die Kleider viel mehr mit Blut befleckt hätten werden müſſen, als es an denſelben ſichtbar ſei. Die dritte Sitzung war zur Zeugenvernehmung über die Identität des ermordeten Ebermann beſtimmt. Es verging indeſſen ein großer Theil derſelben, zu näherer Erörterung über zweifelhaft gebliebene Fragen aus den Ermittelungen der vorigen Sitzung. Zunächſt war es zur Erwägung der Frage, ob der Kopf mit einem Doppel⸗ ſchuß oder mit zwei hintereinander abgefeuerten Schüſſen zerſchmettert worden, nothwendig, aus dem Befund der am Kopf vorgefundenen Wunden einen weitern Schluß zu ziehen. Die beiden Doctoren Heſe und Rauch ent⸗ ſchieden ſich beſtimmt dafür, daß ein Doppelſchuß die in dem Kopfe vorgefundenen beiden parallel laufenden Löcher herbeigeführt habe. Dieſe Ausſage unterſtützte mit großer Beſtimmtheit ein im Gerichtsgebäude ſtationirter Schutz⸗ mann, früherer praktiſcher Jäger, Bödewig, vom Stand⸗ punkt der Jagdkunde. Seine Ausführungen wurden von Casper als ſachgemäß anerkannt und beſtätigt. Der Defenſor Deycks bemerkte, daß der Geh. Rath Casper in ſeinem geſtrigen Gutachten, namentlich in Be⸗ ziehung auf die Sugillationen, das Gutachten der beiden andern Aerzte zu erſchüttern verſucht, zweier Aerzte, welche auf den Befund der von ihnen bewirkten Obduc⸗ tion ihr Urtheil baſiren, wogegen Dr. Casper es ſich nur 9 über niher aus de wat Doppl Schiſt und d Schl uch i die Löcht gwß Schlt Stu den b eh.Nu in9 Franz Sehall. 393 aus der vor ihm entwickelten Verhandlung zuſammen⸗ ſetzen könne. Im Intereſſe der Vertheidigung, da es weſentlich darauf ankomme, das Zeugniß der erſten bei⸗ den Sachverſtändigen in Ehren zu erhalten, da nament⸗ lich darauf Gewicht zu legen, was die Sachverſtändigen nicht an der Leiche wahrgenommen, müſſe er beantragen, einen Obmann über das Gutachten des Pr. Casper in der Perſon des Profeſſor Dr. Langenbeck zu verneh⸗ men. Pr. Casper meinte, daß der Defenſor ſich über das von ihm abgegebene Gutachten irre. Er habe nicht behauptet, daß die aufgefundenen Flecke keine Sugilla⸗ tionen ſein können, ſondern nur daß es deshalb, weil dieſelben nicht aufgeſchnitten worden, an Beweiſen fehle, daß es ſolche ſind, und daß ſie deshalb wegen des mangelnden Beweiſes, eben ſo gut Todtenflecke ſein können. Die Vertheidigung unterſcheide mit vollem Recht den Befund von dem bloßen Urtheil, und ſie lege des⸗ halb mit ebenſo großem Recht auf den Befund ein größeres Gewicht als auf das bloße Urtheil. Allein da die beiden Sachverſtändigen die Aufſchneidung der Flecken verabſäumt, ſo urtheilen auch ſie nicht nach dem Be⸗ funde, und ſo ſtehe nur ſein Urtheil dem der beiden an⸗ dern Aerzte gegenüber. Nachdem der Präſident und der Staatsanwalt erklärt, vaß ſie den Dr. Casper geſtern ebenſo verſtanden, wie er es heute auseinandergeſetzt, und dieſer noch zugefügt, vaß es in vielen Fällen faſt unmöglich ſei, mit dem loßen Auge die Sugillationen von Todtenflecken zu unterſcheiden, wiederholen die Dr. Heſe und Rauch, daß ſe die vorgefundenen Flecken nicht näher unterſucht, weil ſe von vornherein der Ueberzeugung waren, daß es Su⸗ gillationen ſeien, und es für unmöglich hielten, dieſelben fir Todtenflecke zu halten. Der Vertheidiger nahm hier⸗ 17** — 6) 394 Franz Schall. auf ſeinen geſtellten Antrag auf Vernehmung Langen⸗ hie beck's einſtweilen zurück. l YM 9ge N Unter allgemeiner Spannung erſchien hierauf eine ge Hauptzeugin, die Witwe des Ermordeten, aus dem„ Städtchen Lychen, Henriette Ebermann, geborene n Herm. Sie war, eine noch junge Frau, ſichtbar er⸗ ve ſchüttert und bewegt. Da ſie ſich kaum aufrecht erhal⸗ ten konnte, gab man ihr die Erlaubniß, ihr Zeugniß im für Sitzen abzulegen. der Sie war ſeit 1841 mit ihrem Manne verheirathet, Si konnte aber, wie Schall's Vertheidiger ſpäter ausrech⸗ eh nete, in nicht zu innigem Ehe- und Seelenbunde mit Zei ihrem Gatten gelebt haben, da derſelbe eine geraume 6b Reihe von Jahren während dieſer achtjährigen Ehe im ſch Zuchthauſe geſeſſen, als Wilddieb in den Wäldern um⸗ hör herſchweifte, flüchtig, ſich vor den Steckbriefen und der ihr Juſtiz zu retten ſuchte und oft nur verſtohlene Beſuche als des Nachts bei ſeiner Gattin machte. Sie wollte aber die doch zufrieden mit ihrem Manne gelebt haben; nur durch Le ſeinen unverwüſtlichen Drang zur Wilddieberei, wodurch niſ er ſeine andern Geſchäfte vernachläſſigt, habe er ihr viel Ma Leiden und Kummer verurſacht. Seltſam klang die Frage klei des Präſidenten an die Zeugin: ob ſie der Abſicht ſei, gep ſich wieder zu verheirathen?(Dann konnte ſie ein In⸗ wa tereſſe haben, daß der Leichnam für den ihres Mannes an⸗ Ro erkannt werde.) Sie räumte ein, daß ſie geeigneten Falles erke dazu geneigt ſei, beſtritt aber, daß ſie gegenwärtig eine Ausſicht dazu, noch weniger eine Liebſchaft habe. Der eize Defenſor benutzte den Umſtand ſpäter in der oben er⸗ hri wähnten Art, indem er geradezu in Zweifel ſtellte, daß Unt ————— —— ngen⸗ f eine dem borene ar el⸗ ethal⸗ iß im tathet, usrch de mit eraume he in n um⸗ ud der Beſich te abe durch odurt hr vi n ht ſ ein 5 nes o n zol tig. — ben l 1 Franz Schall. 395 die Trauer dieſer Frau, ihr In⸗Ohnmacht⸗fallen mehr ſei als Komödie; einer jungen Frau, die gewußt, daß ihr Mann ein Vagabunde war, ihn oft durch Jahre nicht geſehen, weil er im Gefängniß ſaß, oder flüchtig des Nachts am Fenſter, und die doch keine Nahrungsſorgen gehabt, obſchon dieſer Mann bei einer ſolchen Lebens⸗ weiſe ſchwerlich Mittel erübrigt, um ſeinem Weibe wäh⸗ rend ſeiner Abweſenheit ein genügendes Auskommen zu verſchaffen. Die Ebermann erklärte beſtimmt: daß ſie ihren Mann für todt halte. Sie iſt der Ueberzeugung, daß er es iſt, der am 10. September 1849 ermordet gefunden worden. Sie habe ihn zum letzten Male Ende Auguſt 1849, alſo etwa 3 Wochen vor ſeinem Tode, geſehen und ſeit der Zeit nichts von ihm gehört. Sie beſchrieb die Geſtalt Ebermann's ſo, daß es im Weſentlichen mit der Be⸗ ſchreibung des Leichnams übereinſtimmte, welche die Be⸗ hörde ihrer Zeit in den öffentlichen Blättern erließ. Die ihr vorgezeigten Haarbüſchel erklärte ſie mit Beſtimmtheit als von den Haaren ihres Mannes. Von den Sachen, die bei der Leiche gefunden, erkannte ſie mit eben der Beſtimmtheit als ihm zugehörig an 1) das blutige Che⸗ miſet, 2) die Tragebänder(beide habe ſie ſelbſt ihrem Manne angefertigt), 3) die Unterjacke, 4) die Bein⸗ fleider, 5) eine Weſte(die ſie ihrem Manne ſelbſt ein⸗ gepackt habe), 6) das blutige Hemde(die Zeichen G. E. waren von ihr), 7) die Unterbeinkleider.— Mütze und Kock, die ihr vorgewieſen wurden, wollte ſie nicht an⸗ erkennen. Da behauptet worden, Ebermann habe eine ganz igenthümliche Bildung der Zähne gehabt, zeigte ihr der Präſident den aus dem Grabe hervorgeholten Unterkiefer. Unter vorſtürzenden Thränen zwang ſie ſich umſonſt, ihn 396 Franz Schall. zu betrachten. Sie fiel in Ohnmacht und ihre Verneh⸗ mung mußte unterbrochen werden. Ebermann's Schweſter, die verehelichte Mehls aus Ravensbrück, hatte ihren Bruder zuletzt im Auguſt 1849, als er bei ihr zum Beſuche war, geſehen. Sie erkannte ebenfalls einen Theil der Sachen, namentlich die Wäſche, als ihm gehörig an, denn ſie ſtamme aus dem Nachlaß ihres Vaters und ſei durch ihre Hände gegangen. Mit Beſtimmtheit recognoſcirte ſie den Trauring, den Eber⸗ mann außer einem Siegelring beſtändig am Ring⸗ finger der rechten Hand getragen. Den Trauring hatte man gefunden, den Siegelring nicht. Die Büſchel vom Kopfhaar erkannte ſie mit Beſtimmtheit als die ihres Bruders; zweifelhafter war ſie über das Barthaar, das ihr gleichfalls vorgezeigt ward. Der Gendarm Mahnke, der ſich durch den ganzen Prozeß als ein ſehr umſichtiger Beobachter und zuver⸗ läſſiger Zeuge bewährt hatte, bemerkte: daß Alles, was die Frauen aus Ebermann's Verwandtſchaft über den Vermißten ausgeſagt, durchaus zu Dem paſſe, was er an der Leiche wahrgenommen. Eine zweite Schweſter Ebermann's, jetzt verehelichte Bünger, hatte in Lützow(einem Theile Charlottenburgs) bei dem Kaufmann Adler in Dienſt geſtanden. Sie be⸗ kundete, daß Ebermann ſie am 9. September Nachmit⸗ tags 3 Uhr(alſo am Nachmittage vor dem Tage, wo die Leiche am Morgen gefunden wurde) in Lützow beſucht und bis zum Dunkelwerden bei ihr geblieben ſei.— Ein Irrthum über Perſon und Zeit konnte hier um ſo we⸗ niger unterlaufen, als der Dienſtherr der Bünger, Adler, und eine andere Zeugin dieſen Beſuch Ebermann's bei ſeiner Schweſter, und an dem Tage, beſtätigten. Auch die Bünger recognoſcirte zum Theil die bei der Leiche erneh⸗ ls aus t1819, rkannte Piſche, Nachlaß Vit Eber⸗ Ring⸗ hotte von e ihres gr, das ganze zuvel⸗ s, wot ber den was helich burg Sie b achm e* heſu —6 Franz Schall. 397 gefundenen Sachen, namentlich die kleine Holzbüchſe zu Zündhölzern, welche in der Nähe des mit der Mütze auf⸗ geſtellten Stockes, auf dem Boden ſtehend, gefunden worden war. Nur ein Umſtand erregte Zweifel. Die Zeugin bekundete auf das beſtimmteſte: ihr Bruder habe an dem Nachmittage ſchwarze Tuchbeinkleider angehabt, und die Leiche war in grauen Sommerbeinkleidern. Von dieſen war bisher allein die Rede geweſen. Die Sache wurde aber dadurch wieder in etwas aufgeklärt, daß die wieder zum Bewußtſein gekommene Ebermann ausſagte: ihr Mann habe bei ſeiner letzten Reiſe nach Berlin ſchwarze Tuchbeinkleider mitgenommen. Die Zähne, das Haar vom Kopf und Bart erkannte die Bünger als von ihrem Bruder herrührend, das Barthaar jedoch nur we⸗ gen der Farbe. Noch andere Zeugen bekundeten über eine etwas frü⸗ here Zeit, wo Ebermann in der Nähe Charlottenburgs geſehen worden. An einer Windung der Havel, die, von Spandau kommend, durch die Pichelsberger Hügel⸗ ufer nach Potsdam fließt, liegt ein Vorſprung mit einem Gehöft und einer Wirthſchaft, an deren romantiſchen Namen: das Schildhorn, ſich die Sage knüpft, daß der letzte Wendenfürſt dieſer Gegenden, Jaczo(der zu Köpnick reſidirt hätte), vor Albrecht des Bären ſiegender Macht fliehend, ſich in den Strom geſtürzt und, mit dem Schilde ſchwimmend, das Ufer erreicht habe. Jetzt iſt es einer der entferntern Vergnügungsorte der berliner Spaziergänger. In dieſem Criminalfalle muß es als ein entlegener Ort erſcheinen, wo ein verdächtiger Abenteurer ſich verſtecken mochte, wahrſcheinlich vor der Verübung eines neuen intendirten Wageſtücks. Die unverehelichte Herm, die Schweſter der Eber⸗ mann, diente hier. Sonnabends Abend um S Uhr war 398 Franz Schall. ihr Schwager Ebermann bei der Herm im Schildhorn zum Beſuch eingeſprochen, war zur Nacht dort geblieben und Sonntag Morgens gegen 9 Uhr fortgegangen. Beim Abſchiede hatte er zu ſeiner Schwägerin geſagt, daß er um 12 Uhr in Berlin ſein müſſe wegen eines Holz⸗ geſchäftes. Die Herm begleitete ihn wenigſtens eine Vier⸗ telſtunde Weges. Es war ein ſchöner Sonntagmorgen. Auf dem Wege, das verſichert die Zeugin beſtimmt, ſah Ebermann wenigſtens zwei⸗ bis dreimal nach ſeiner Uhr. Dieſe Uhr ſah der bei Schall in Beſitz genommenen ſehr ähnlich. Dieſer Umſtand war von großer Wichtigkeit. Schall hatte nämlich bis da verſichert, daß er die Uhr ſchon am Sonnabend, den 8. September, von Ebermann(zum Unterpfande für ein Darlehn) empfangen gehabt.— Bei dieſer Angabe der Herm ward er ſichtlich beſtürzt und blaß. Die aufgefundenen Sachen erkannte auch dieſe Zeu⸗ gin mit großer Sicherheit für die ihres Schwagers.— Ihre Ausſage hinſichts des Beſuches von Ebermann im Schildhorn ward wie die ihrer Schwägerin in Betreff des ſpätern Beſuches in Charlottenburg von einem an⸗ dern Zeugen beſtätigt, dem dortigen Inſpector Stu⸗ tzenſtein. Die wichtigſte Zeugin erſchien hierauf, die unver⸗ ehelichte Hanſen, die Geliebte, oder eine der Geliebten des viel gefürchteten und viel geliebten Ebermann, der, außer ſeinen andern Abenteuern als Wilddieb und Schmugg⸗ ler, auch die Rolle eines Don Juan oder Rinaldo mit Glück geſpielt zu haben ſcheint. Die Hanſen ſah, Sonntag am 9. September, etwa 2 Uhr Nachmittags, in Berlin in der Invalidenſtraße Ebermann und Schall zuſammen gehen und ſtehen, und un⸗ er⸗ ten del, mil Franz Schall. 399 Erſterer drückte ſeine Abſicht aus, mit Letzterm weiter in einer Richtung, die nach Charlottenburg führt, zu gehen. Mit Beſtimmtheit verſicherte ſie: Ebermann habe um dieſe Zeit noch ſeine gewöhnliche Uhrſchnur umgehabt. Er trug ſchwarze Hoſen und einen eben ſolchen Rock. (Hinſichtlich des letztern ſtellte ſich jedoch heraus, daß ſie dunkelgrün für ſchwarz gehalten.) Weſte, Mütze, Ring, Haare, Alles ſind die ihres Ebermann. Sie muß es ſo gut wiſſen als ſeine angetraute Frau. Auch der in Schall's Wohnung vorgefundene Stock, weiß ſie, ge⸗ hört Ebermann, und der kleinere, der bei der Leiche, in die Erde geſteckt, vorgefunden, iſt der Schall's. Als auch die Kiefer Ebermann's wieder ausgegraben worden, hatte ſie ſelbſt in dieſer ſchrecklichen Geſtalt die Zähne wiedererkannt. Dieſe gefährliche Zeugin Hanſen hatte, wie oben er⸗ zählt, durch den mörderiſchen Schuß bei Bredereiche zu ewigem Schweigen gebracht werden ſollen. Der Präſi⸗ dent bemerkte dabei zu den Geſchworenen: daß Schall um jene Zeit des Mordanfalls ſchon von der Vorladung der Hanſen zum Audienztermine Kenntniß gehabt. Schall, immer gerüſtet, wandte ein: er halte das Zeugniß der Hanſen ſogar für ein ihn entlaſtendes. Nach den vernommenen Zeugen ſchien kein Zweifel mehr über die Identität der Leiche und den verſchwunde⸗ nen Ebermann. Jetzt aber traten Andere auf, die aus ſpecieller Bekanntſchaft mit dem Letztern doch wieder Zweifel anregten. Der Viehhändler Brandt war früher in Dienſten bei Ebermann geweſen. Er hatte oft mit ihm gebadet und dabei am linken Unterarme deſſelben eine Tätowi⸗ rung wahrgenommen, wie er ſie noch bei keinem an⸗ dern Menſchen geſehen. Ebermann hatte ihm damals 400 Franz Schall. die Bedeutung der Zeichen und wie ſie gemacht wür⸗ den, erklärt. Der Arbeitsmann Scharf, der ſeit 1819 eine Täto⸗ wirung am linken Unterarme hat, die ſeit über 30 Jahren nicht ausgegangen war, bezeugte, daß Ebermann eine eben ſolche an der Stelle gehabt. Noch vor ſechs und drei Jahren hatte er ſie an ihm geſehen. Der Chirurgus Hammer hatte Ebermann dreimal in Zwiſchenräumen von wenigſtens 9 Monaten, und zwar vor etwa 8— 9 Jahren am linken Arm zu Ader gelaſſen, und hierbei die auffallende Tätowirung wahrgenommen. Der Chirurgus Dibortius, welcher Ebermann lange Zeit hindurch ärztlich behandelt, hatte denſelben noch etwa 4— 5 Wochen vor ſeinem Tode geſehen. Er hatte ihn wiederholt auf dem Rücken und auf den Handgelenken geſchröpft, und bei den letztern ſtets auf einer Stelle, wodurch hervortretende und gleich bemerkbare Schröpf⸗ narben entſtanden, die mit dem bloßen Auge leicht erkennbar waren. Auch die Tätowirung hatte der Zeuge wiederholt und namentlich noch vor drei Jahren bemerkt und mit Ebermann darüber geſprochen. Und dieſen ſo ſcharf und entſchieden ausgeſprochenen Zeugniſſen gegenüber behaupteten mit eben ſolcher Be⸗ ſtimmtheit die Frau des Ebermann, der Bruder, die Schweſter und die Schwägerin deſſelben, nichts von ſolchen Zeichen bemerkt zu haben. Auch ein Signalement des Ebermann, welches von ihm in der Strafanſtalt zu Spandau aufgenommen wor⸗ den und verleſen wurde, enthält nichts von ſolchen Merkzeichen. Ferner verſicherte der Dr. Heſe, daß er dergleichen Zeichen an der Leiche, und namentlich die Schröpfnarben, nicht wahrgenommen habe, die ihm doch ſchwerlich hätten — 23— üt⸗ ite⸗ hrin eine und imal war ſſen, nen. ange etwa ihn enken telle, leicht zeuge murt ene der, ben, ben vol wl icht e Fran; Schall. 401 entgehen können, ſondern in die Augen ſpringen müſſen. In Beziehung auf die Tätowirung gibt er die Möglich⸗ keit, wenn auch die Unwahrſcheinlichkeit zu, daß dieſelbe verſchwunden ſein kann. Dr. Rauch gibt dagegen zu, daß die Schröpfnarben bei der Section überſehen ſein können; bei der Tätowirung, wenn eine ſolche dageweſen, ſei dies aber unmöglich. Der Inſpector Stutzenſtein bekundete, daß er ſich als Knabe von 15 Jahren habe tätowiren laſſen, daß dies Zeichen aber nach 5 Jahren von ſelbſt vollſtändig verſchwunden ſei. Dagegen gab der vom Gericht zugezogene Sachver⸗ ſtändige, Geh. Med.⸗ Rath Casper ſein Gutachten da⸗ hin ab: daß blutige Schröpfköpfe, von denen hier die Rede iſt, zwar Narben in der Haut hinterlaſſen, die aber je älter ſie werden, deſto ſchwerer zu bemerken ſind. Die Frage, ob ſolche Narben überhaupt verſchwinden können, laſſe er dahingeſtellt, wohl aber ſei in dem vorliegenden Falle von Gewicht, daß die Schröpfköpfe an ſo unge⸗ wöhnlichen Stellen geſetzt worden, daß die Sachverſtän⸗ digen wohl ſehr ſchwer auf die Vermuthung kommen konnten, daß ſich an den Handgelenken Schröpfnarben befänden, und daß ſie deshalb auch ſehr leicht überſehen werden konnten. Er müſſe deshalb dahingeſtellt ſein laſ⸗ ſen, ob die Leiche Schröpfnarben gehabt habe oder nicht. Was aber die Tätowirung anlange, ſo ſei dies ſeines Wiſſens der erſte Fall, wo darauf ein ſo ungemeines Gewicht gelegt werden müſſe. Die Aerzte wiſſen deshalb über dieſen Gegenſtand wenig mehr als die Laien, und die wenigen darüber laut gewordenen Urtheile baſirten in den meiſten Fällen auf der Anſchauung der Laien, daß Tätowirungen nicht verſchwinden. Es gründe ſich dieſe Anſchauung auf die alltägliche Erfah⸗ 402 Franz Schall. rung, daß alten Leuten ihre in der früheſten Jugend empfangenen Tätowirungen unverändert erhalten blieben, woraus aber nicht gefolgert werden könne, daß ſie überhaupt nicht verſchwinden können. Aus Veranlaſſung des vorliegenden Falles habe er Veranlaſ⸗ ſung genommen, im königl. Invalidenhauſe eine ſpecielle Unterſuchung der dort lebenden tätowirten alten Solda⸗ ten vorzunehmen, und es habe ſich ergeben, daß ſechs⸗ unddreißig derſelben tätowirt worden ſind. Davon ſei bei zweien die Tätowirung durch Zinnober nach zwei bis drei Jahren ſpäteſtens verſchwunden, bei einem dritten ſei eine Tätowirung mit Zinnober ebenfalls verſchwunden, eine andere mit Pulver aber noch erhalten, und bei einem vierten die Tätowirung mit rother Tuſche nach 6 Wochen ausgeeitert. Bei den übrigen zweiunddreißig ſei die Tätowirung jedoch ſeit langen Jahren wohlerhalten, und es laſſe ſich daraus nur das Urtheil fällen, daß das Verſchwin⸗ den der Tätowirungen wol möglich ſei. Der Identitätsbeweis, nämlich daß die aufgefundene Leiche der Körper des verſchwundenen Ebermann ſei, der in der vorigen Sitzung einerſeits bis zur höchſten Wahr⸗ ſcheinlichkeit geführt, andererſeits durch die allergewich⸗ tigſten Anführungen wieder in Zweifel geſetzt war, trat in der nächſtfolgenden Sitzung vom 4. März wieder in ein ganz neues Stadium. Es kamen Umſtände zur Sprache, Zeugen traten vor, welche den Prozeß in das Gebiet des Romans, ja in die Romantik der Geiſter⸗ welt zu verſetzen drohten. Der Vertheidigung war es b. daß As anlaſ⸗ cielle olda⸗ ſch avon nuch den, nober aber itun Bei jidoch ſ ſih win⸗ Franz Schall. 403 nicht zu verargen, wenn ſie jedes Mittel, das ihr ge⸗ boten ward, aufgriff. In Fürſtenberg, dem mecklenburgiſchen Grenzſtädt⸗ chen, lebte ein alter Schäfer, von dem man ſich wun⸗ derbare Dinge erzählte und, wie das Folgende ergibt, nicht mit Unrecht. Er war ein genauer Bekannter Eber⸗ mann's geweſen, welcher in ſeiner Jugend ebenfallé Schäfer war, und ſollte ſeltſame Dinge über ihn aus⸗ geſagt haben, namentlich daß er ihn noch nach ſeinem vermeintlichen Tode geſehen, nämlich noch mehre Monate nach dem Auffinden der Leiche. Dieſer Schäfer, Möwes, erſchien als Zeuge und beſtätigte durch ſeine Ausſage das Gerücht, was über ihn ging. Er wußte viel, aber nicht das Rechte, und was er wußte, gab er in ſo gepreßten, dunkeln, träu⸗ meriſchen Antworten, daß die ſchärſſte Inquiſition des Präſidenten ihn zu keiner logiſchen Folge ſeiner Angaben zu nöthigen vermochte. Ueber Zeitbeſtimmungen war es unmöglich, ihn in die Richte zu bringen. Ja, er ſei ein guter Bekannter des verſtorbenen Eber⸗ mann. Von dem Gerichte zu Fürſtenberg ſeien ihm ein⸗ mal 20 Thaler verſprochen worden, wenn er den Eber⸗ mann ausmittele. Das ſei geſchehen, weil das Gericht zu Spandau es verlangt. Kennen gelernt hatte er den Ebermann ſchon, als der erſt 17 Jahre alt war, und Ebermann war damals auch Schäfer. Er iſt ſeit dieſer Zeit recht bekannt mit ihm geworden. Jetzt löſte ſich in der Erinnerung ſeine Zunge, und viele Vorfälle kamen hervor aus Ebermann's jüngern Jahren, die zwar zu Dem, was vorlag, keinen eigentlichen Bezug hatten, aber doch verriethen, daß Möwes ihn bis 1848 genau zekannt hatte. So gab er auch eine Ziemlich genaue Schilderung ſeiner Perſönlichkeit. Als man aber zur 404 Franj Schall. Hauptſache übergehen wollte, hatten ihn die eindringli⸗ chen, ſcharfen Fragen des Präſidenten in ſeinem Nerven⸗ ſyſteme erſchüttert, daß er ganz verworren ſprach und über Unwohlſein klagte. Nach einer Pauſe wurde das Verhör fortgeſetzt; Möwes aber, ſtärker unwohl, mußte unter Aufſicht dem Hausarzte des Gerichts übergeben werden. Der Mann war wirklich ſo angethan, daß man an eine innere momentane Störung glauben durfte. Man ging zur Vernehmung eines andern Zeugen, bezüglich deſſelben Gegenſtandes, über. Ein junger Kaufmann, Hempel aus Spandau, ſollte gleichfalls Kunde davon erhalten haben, daß Ebermann noch nach jenem Zeitpunkte geſehen worden. Aber ſeine Kunde war nur von Hörenſagen: Ein Schiffer, Namens Wichmann, ein Landsmann Ebermann's, mit dem dieſer wegen Wilddiebſtahls Strafe erlitten, habe ihm(Hempel) ſchon etwa 1 oder 2 Tage nach dem Tage, wo die Leiche gefunden worden, geſagt, daß er an dem Tage der Findung mit ſeinem Kahn an dem rechten Ufer der Spree(und zwar von Spandau nach Charlottenburg gerechnet) in der Gegend zwiſchen Charlottenburg und Spandau gelegen. Etwa zwiſchen 4 und 5 Uhr dieſes Tages, als er mit ſeinem Kahne am Ufer geſtanden, ſei ein Menſch, in dem er den ihm ſehr wohlbekannten Ebermann erkannte, von der Gegend, wo die Leiche gefunden, querfeldein auf ihn zugelaufen gekommen, und habe von ihm verlangt, daß er ihn mit ſeinem Kahne nach dem gegenüberliegenden Ufer der Spree überſetzen ſolle.(Wenn die Hempelſche Angabe über die Lage des Kahns richtig aufgefaßt iſt, und überhaupt etwas darauf ankam, ſo lag die Mordſtelle auf dem ent⸗ gegengeſetzten Ufer der Spree, und Ebermann kam nicht von demſelben hergelaufen, ſondern wollte ſich nach dem⸗ e— ingli⸗ ten⸗ und edos mußte tgeben ß man e eugen, unger hfalls nach e wir sman Straſ Tage geſag⸗ hn in pandel riſche viſch Kahl n ih ige luſi hnn Sy ibe erh n n n Franz Schall. 405 ſelben überſetzen laſſen.) Ebermann habe ſehr verſtört ausgeſehen, habe die Hände voll Blut und einen andern Rock angehabt, als er ſonſt getragen. Der Schiffer Wichmann habe ihm(Gempel) hierbei bemerkt, daß, da dem Ebermann Alles zuzutrauen ſei, es ihm ſcheine, als ſei Ebermann der Mörder dieſer Leiche, und als habe er ſich den Rock derſelben angezogen. Auch daß Eber⸗ mann eine Tätowirung am Arm wie der Schiffer Wich⸗ mann gehabt, habe der Letztere ihm geſagt. Später habe jedoch Wichmann, in deſſen Erzählung der Zeuge keinen Zweifel geſetzt, dieſelbe faſt ganz zurückgenommen und dabei bemerkt, daß er mit Ebermann namentlich vor Gericht nichts zu thun haben möge. Der Präſident machte den Zeugen auf das faſt Un⸗ glaubliche dieſer Erzählung, in Widerſpruch mit andern vollſtändigen glaubwürdigen Zeugniſſen aufmerkſam. Wie ſollte er ſchon am zweiten Tage nach der Auffindung der Leiche von Thatſachen Kenntniß gehabt haben, welche ſich erſt nach einer langen und mühevollen Unterſuchung des Gerichts und auch hier nur unvollſtändig in Bezug auf Schall herausgeſtellt. Noch wunderbarer erſcheine es aber, daß der Zeuge dieſe gewichtigen Umſtände nicht zur gerichtlichen Anzeige gebracht und erſt im vorigen Jahre dies bei einem mit ihm veranlaßten gerichtlichen Verhör ausgeſagt habe? Der Zeuge blieb jedoch bei ſeiner Auffaſſung und die unbeeidigte Ausſage das erwähnten Schiffers Wich⸗ mann wurde demnächſt aus den Acten verleſen. Der⸗ ſelbe beſtreitet darin entſchieden, dem Zeugen Hempel die erwähnte Mittheilung gemacht zu haben, und müſſe der⸗ ſelbe ihn vollſtändig misverſtanden haben. Er habe aller⸗ dings gegen Hempel die Vermuthuug ausgeſprochen: daß Ebermann der Mörder ſei, jedoch beruhe dieſelbe lediglich 406 Franz Schall. auf einem im Publicum laufenden Gerüchte, wonach auch namentlich in Fürſtenberg und Lychen behauptet werde, daß Ebermann mehre Monate nach dem Auffinden der Leiche eines Abends in Frauenkleidern zu ſeiner Frau ge⸗ kommen, dort durch Klopfen Einlaß begehrt und erhal⸗ ten, und erſt am andern Morgen dieſelbe wieder in Frauenkleidern verlaſſen habe, wonach die Frau Ebermann ungewöhnlich viel Geld ausgegeben und namentlich einen Funfzigthalerſchein gewechſelt. Der Staatsanwalt Riem bemerkte hierbei thatſäch⸗ lich, daß auch die Staatsanwaltſchaft anfänglich die An⸗ ſicht getheilt, daß Ebermann noch lebe und der Ermor⸗ dete eine bis jetzt nicht ermittelte Perſon ſei, daß ſie des⸗ halb die genaueſten Recherchen angeſtellt, aber hierbei ge⸗ funden habe, daß alle dieſe Vermuthungen auf bloßen Erzählungen beruhen. Die verehelichte Hertner, Schwiegermutter des jun⸗ gen Hempel, bekundete, daß auch ihr Wichmann um die Zeit des Vorfalls erzählt, er habe Ebermann mit noch einem andern Mann in der Gegend des Ortes, wo die Leiche gefunden, geſehen. Ob dies aber vor oder nach dem Morde geweſen, hatte ihr Wichmann nicht geſagt. Der Vertheidiger richtete nun an den Gerichtshof einen ſchriftlichen Antrag: den Profeſſor Dr. Langen⸗ beck als Obmann über das Gutachten des Dr. Casper in Betreff der Sugillationen und der Tätowirung zu vernehmen. Derſelbe ſolle namentlich darüber gutachtlich vernommen werden, ob eine Tätowirung, welche bereits 10 Jahre vor dem Morde und auch noch im Frühjahre 1849 geſehen worden, welches letztere namentlich der Zeuge Dibortius bekundet habe, in dieſen wenigen Mo⸗ naten verſchwinden könne, und ob nicht die von dem Geheimrath Casper angetroffenen Sugillationen nicht hauch werde en der au ge ethal⸗ det in rmann einen ie An⸗ mot ſie des hei gi nau es jn um di t wi w i nac agt. htöhl ngen aspo n oihl heul Franz Schall. 407 wirklich ſolche und keine Todtenflecke ſind. Es ſei dieſer letztere Umſtand beſonders um deshalb für die Ver⸗ theidigung wichtig, da aus dem Vorhandenſein von Sugillationen auch auf eine angewendete Gewalt von Seiten mehrer Perſonen an dem Ermordeten gefolgert werden müſſe. Der Staatsanwalt foderte die Verwerfung dieſes An⸗ trags, da ſowol in Beziehung auf die Tätowirung als auch auf die Sugillationen eine weitere Beweisaufnahme vollſtändig zwecklos ſein würde. Der Gerichtshof ent⸗ ſchied ſich nach längerer Berathung dahin, daß das Col⸗ legium in Rückſicht, daß es dem Angeklagten kein Mittel zu ſeiner Vertheidigung abſchneiden wolle, die Verneh⸗ mung des Dr. Langenbeck beſchloſſen habe. Der Vertheidiger machte weiter darauf aufmerkſam, daß er auch die Vernehmung des Schiffers Wichmann und deſſen Knechts beantragt habe und er im Intereſſe ſeines Clienten, um deſſen Kopf es ſich hier handele, dieſen Antrag aufrecht erhalten müſſe, da er von Demjenigen, was dieſelben bekunden könnten, erſt im Audienztermin Kenntniß erlangt und folglich nicht in der Lage geweſen ſei, früher die Vernehmung dieſer Zeugen zu beantragen. Der Staatsanwalt proteſtirte gegen dieſen Antrag, indem es eine Unmöglichkeit ſein würde, alle Diejenigen, welche auf reine Vermuthungen und Erzählungen hin Wiſſenſchaft von dieſer Sache haben ſollen, zu vernehmen. Der Gerichtshof entſchied ſich nach kurzer Berathung dahin, daß er, ohne über die Wichtigkeit oder Unwich⸗ tigkeit der abzulegenden Zeugniſſe ein Urtheil zu fällen, die Vernehmung der Zeugen veranlaſſen werde, wenn ſie geſtellt würden, daß aber eine Vorladung von Seiten des Gerichtshofes nicht erfolgen werde, da die zeitigere Beantragung der Vernehmung derſelben 408 Franz Schall. vor dem Audienztermin Sache der Vertheidigung ge⸗ weſen ſei. Der Schäfer Möwes hatte ſich inzwiſchen wieder erholt und war nach dem Gutachten des Hausarztes im Zuſtande vollkommener Zurechnungsfähigkeit. Seine Ausſagen waren noch dunkler als vorhin. Er will von der Ermordung des Ebermann erſt vor kurzem gehört haben. Und um die Zeit, als er in der Schonung bei Fürſtenberg trieb, ſah er die Geſtalt des Ebermann durch die Büſche ſtreifen, er rief ihn an bei ſeinem Vornamen:„Gottlob!“ Aber die Geſtalt blieb nicht ſtehen, ſondern verlor ſich eiligen Schrittes in der Schonung. Dringender befragt, ob dies vor dem Zeit⸗ punkt, wo die Leiche gefunden, oder nachher geſchehen, weiß er nicht zu antworten, obgleich der Richter ſeine Fragen den Verſtandskräften des Schäfers anpaßt, und die jedem Landmann bekannten Termine nennt.— Ja, das ſei richtig, daß ihm 20 Thaler vom Gerichte verſprochen worden, wenn er den Ebermann geſtellte; da habe er aber geglaubt, das ſei von wegen, weil er um einen Diebſtahl verfolgt würde. Es ward hierauf ein Protokoll des Gerichts zu Für⸗ ſtenberg, d. d. 25. Januar 1850, verleſen, wonach der Zeuge bekundet, daß er den Ebermann in der oben an⸗ geführten Weiſe im Herbſte vorigen Jahres(1849) ge⸗ ſehen. Der Gerichtsdiener Blank hat jedoch zu dieſer Ausſage an demſelben Tage zu Protokoll verſichert, daß, wenn auch gegen die Glaubwürdigkeit des Möwes nichts einzuwenden ſei, derſelbe ſich doch einrede und in dem Geruch ſtehe, ein Geiſterſeher zu ſein und er nament⸗ lich behauptet, einen längſt verſtorbenen Bürgermeiſter Beutel aus Fürſtenberg lange nach deſſen Tode geſe⸗ hen und geſprochen zu haben. in 1 6r an un 8 ge⸗ wirdet zarztes Seine rſt vor in der it des an bei blieb in der n Zit⸗ ſchehen r ſein mpeßt, mt.— ericht ſtelte weil u pu ch de en on 9) 9 ditſe t, doh, nich in de un miſ g Franz Schall. 409 Zur großen Verwirrung und Erheiterung des Publi⸗ cums erklärte hier der alte Schäfer: Ja, das ſei wahr, er habe den Bürgermeiſter Beutel noch nach deſſen Tode geſehen und geſprochen. Früher habe er überhaupt die Gabe gehabt, die Geiſter von Verſtorbenen zu ſehen und mit ihnen zu ſprechen; jetzt ſei ihm aber dieſe Gabe aus⸗ gegangen und er ſehe keine Geiſter mehr. Ungeachtet des trockenen Ernſtes, mit dem der Schä⸗ fer dieſe Angabe vorbrachte, hielt es der Gerichthof doch nicht für geeignet, ihn zu beeiden. Man ging darauf die oben erzählte romanhafte Epi⸗ ſode des Prozeſſes durch, die wir nur kurz erwähnen: Am 14. September 1849(alſo vier Tage nach Auf⸗ findung der Leiche) war an der Stelle der That die Frauensperſon heulend und jammernd vorgefunden, welche angab, die Frau eines Handelsmannes Frölig zu ſein, und behauptete, daß die hier vorgefundene Leiche der Körper ihres gemordeten Gatten geweſen. Sie ver⸗ langte die Leiche zu ſehen und recognoſcirte genau und nit Beſtimmtheit alle die Sachen, welche ſpäter ols die des Ebermann erkannt wurden, als ihrem Nanne gehörig. Sie erzählte eine Geſchichte, wonach ihr Mann mit inem Schlächtergeſellen, von dem ſie eine ungefähre Beſchreibung gab, auf Reiſen gegangen. Vermuthlich ſe er unterwegs beraubt und todtgeſchlagen. Nach viel⸗ ſichen Nachforſchungen hatte ſich ergeben, daß ein ſolcher handelsmann Frölig nicht exiſtire und dies Frauen⸗ zimmer eine vielfach wegen Betrugs und anderer Ver⸗ ghen und Schwindeleien beſtrafte Perſon, Namens XX. 18 410 Franz Schall. Glaſer, ſei, daß ſie vom 19. Juli bis zum 10. Sep⸗ tember Morgens 10 Uhr in der Charité zu Berlin ge⸗ weſen und zu dieſer Zeit entlaſſen worden. Der Prof. Dr. Ideler hatte ein Atteſt ausgeſtellt, wonach die Glaſer aus der Charité als an Wahnſinn und Epi⸗ lepſie unheilbar leidend entlaſſen und deshalb ihre Wiederaufnahme verweigert worden. Aus andern Re⸗ cherchen ging indeß hervor, daß ſie doch nicht an ſtetem Wahnſinn leide und ein ebenſo freches, verſchmitztes und gewitzigtes Subject ſei, die kein Mittel und keine Handlung zur Erreichung ihres Zweckes ſcheue, ja daß ſie dieſe Frechheit ſogar durch mehrfache thätliche Belei⸗ digungen der ſie vernehmenden Gerichtsperſonen an den Tag gelegt habe. Der Unterſuchungsrichter, der dieſen Prozeß anfänglich geleitet, hatte deshalb ſchon die Vermu⸗ thung aufgeſtellt, dieſe Perſon werde nur von dem Mörder benutzt, durch ihre Verſchmitztheit die Spur von demſel⸗ ben abzulenken. In den Zellen und Winkeln großer Gefängnißhäuſer ſchlummern oft Myſterien; noch öfter wird der wirkliche Zuſammenhang dunkler Verbrechen, nach dem Polizei und Gerichte umſonſt forſchen, durch die Wände geflü⸗ ſtert und hallt in den langen Corridoren wider. Solche Ge⸗ rüchte dienen der Behörde oft als Fingerzeige, wohin ſie ihre Fühlhörner zu richten habe. Weder das Gerücht noch einen der andern Gefange⸗ nen konnte man vor die Schranken laden, aber die Be⸗ amten, welche dieſe Gerüchte kennen zu lernen vermöge ihrer Stellung Gelegenheit gehabt.— Der Criminal⸗ polizeilieutenant Bormann, bei dieſem Prozeß thätig, bekundete auf Grund der amtlichen Recherchen, daß e jene Vermuthung des Unterſuchungsrichters für ſehr wohl möglich halte. Der Onkel dieſer Frauensperſon, bei dem Sep⸗ rin ge⸗ et Prof nach de d Epi alb ihr ern Re ſteten chmitztes nd keine eBele an del er dieſ Verm nMürdi ndenſi nißhl! wirkl n vrli de gift olche 6 wo Geful n de en Grin 6 , Franz Schall. 411 ſie vielfach verkehrt, habe nämlich mit dem Handſchuh⸗ macher Pfeffer(welcher wiederum mit Schall und dieſe Beiden mit Ebermann in der genaueſten Ver⸗ bindung geſtanden) bis kurz vor dem Morde in einem Hauſe gewohnt. In Beziehung auf die Ver⸗ ſchmitztheit dieſer Glaſer bekundete der Zeuge, daß er ſie längere Zeit genauer beobachtet und nochmals perſönlich über die vorliegende Angelegenheit Rückſprache genom⸗ men. Sie habe geſagt, die Sachen hätte ſie mit dieſer Genauigkeit und Beſtimmtheit recognoſciren können, weil ihr dieſelben bei ihrer Vernehmung vorgelegt worden, und als meineidig beſtraft zu werden brauche ſie doch nicht zu fürchten, denn der Dr. Ideler habe ſie ja für verrückt erklärt!(Ein allerdings vernünftiger Schluß einer Verrückten.) Bormann bekundete ferner, daß ſowol Schall wie Pfeffer, als auch Ebermann ihm als ſolche Per⸗ ſonen bekannt ſeien, welche die Landſtraßen bedroht und die Wagen, ja ſogar Poſten be⸗ raubt haben. Kurze Zeit nachher, als einmal ein Foſtwagen auf der Landſtraße angefallen und faſt ſämmt⸗ licher Sachen beraubt worden, habe er in der Wohnung des Schall eine Hausſuchung abgehalten und ſeien ihm in Paar weiße Strümpfe wegen ihrer hervorragenden häinheit mit einem ausgetrennten rothen Garnzeichen be⸗ onders aufgefallen. Da ſich aber das rothe Garn auf i Strümpfe abgedruckt, ſo ſei zu erſehen geweſen, daß ſieſe Strümpfe einem Grafen von Königsmark gehörten und in einem Koffer gelegen haben, welcher notoriſch von dr Poſt geraubt worden. Befragt, ob er eine Vermu⸗ kung über ein Motiv habe, welches bei der Ermordung Ghermann's vorgewaltet, bedeutete der Zeuge, daß ein awerbürgtes Gerücht dafür ſpreche: Schall, Ebermann 18* ———— 412 Franz Schall. und Pfeffer ſeien bei der Theilung eines Diebſtahls in Streit gerathen, Schall habe hierbei dem Pfeffer zuge⸗ rufen:„Schieß den Hund todt!“ Pfeffer habe den Ebermann(dem es damals ſehr unglücklich ging, weil er ſteckbrieflich verfolgt ward, und der ſich allerdings ſtets zu Pfeffer, wegen deſſen Körperſtärke, mehr hinge⸗ zogen gefühlt, wie zu Schall) mit einem Doppelgewehr erſchoſſen und gleich darauf mit einem langen Jagdmeſſer, das er ſtets bei ſich getragen, den Kopf abgeſchnitten. Er ſelbſt glaube aber, daß bei dem Streit Ebermann (von wem, laſſe er dahingeſtellt) meuchlings durch den Kopf geſchoſſen ſei, und daß, da Ebermann bei ſeiner Körperſtärke noch um ſich geſchlagen und vielleicht gar gekämpft habe, demſelben der Kopf abgeſchnitten wor⸗ den, um ihn vollends zu tödten, und man nachher den Kopf verſtümmelt habe, einem Erkennen der Leiche vor⸗ zubeugen. Gegen dieſe Schlußfolgerung in der Vermuthung äußerte ſich der Sachverſtändige, Pr. Casper, dahin: daß nachdem ein ſolcher Schuß das Gehirn vollſtändig ver⸗ letzt und den Schädel zertrümmert, von einem Kampf wol nicht mehr die Rede geweſen ſein könne; denkbar ſei nur ein krampfhaftes Bewegen, wenigſtens ein mus⸗ kulöſes Zucken und Umſichſchlagen der Arme. Der Vertheidiger legte dem Dr. Casper die Frage vor: ob eine Tätowirung, welche der Zeuge Dibortius noch 1849 geſehen haben ſoll, und die wenigſtens 10 Jahre ſichtbar exiſtirt habe, durch eine Verblutung des Körpers, wie ſie bei der aufgefundenen Leiche ſtattgefunden, ver⸗ ſchwinden könne? Pr. Casper glaubte dieſe Frage ver⸗ neinen zu können. Der Zeuge Dibortius erklärte hier⸗ nach, daß er mis verſtanden worden, wenn man ſeine geſtrige Ausſage dahin verſtanden, als habe er die Tätowirung ſehls in fet zuge habe den ing, wei lerdingt hr hingt velgench gdmeſe ſchnitten bermam uch de ei ſein leicht gu tten wo chher de eiche rnuthl indig* — m Kan ein m die 610 5 nden ug flirt in itonin Franz Schall. 413 des Ebermann noch vor drei Jahren, von jetzt an gerechnet, alſo 1849, geſehen, ſondern er könne nur mit Beſtimmt⸗ heit bekunden, daß er dieſelbe gewiß drei Jahre vor dem Verſchwinden des Ebermann, alſo 1846 bemerkt, obwol das auch noch ſpäter der Fall geweſen ſein könne. Der Staatsanwalt glaubte, daß hiernach der Grund, weshalb der Spruch des Dr. Langenbeck vom Gerichthsof be⸗ ſchloſſen worden, nunmehr gänzlich weggefallen ſei, und halte er deshalb deſſen Vernehmung um ſo unnöthiger, als Dr. Casper bei ſeiner anerkannt praktiſchen Erfah⸗ rung, auch Mitglied der wiſſenſchaftlichen Deputation, der höchſten mediciniſchen Behörde des Landes ſei.— Der Vertheidiger verharrte jedoch bei ſeinem urſprüng⸗ lichen Antrage, da der Dr. Casper, welcher ſelbſt zugibt, in Beziehung auf die Tätowirungen kein unmaßgebli⸗ ches Urtheil zu haben, ſowol in dieſem Punkte, als auch in Beziehung auf Sugillationen mit den obducirenden Aerzten in Widerſpruch ſtehe, daß deshalb wol der Ver⸗ cheidigung das Recht bleiben müſſe, hierüber noch das Urtheil einer ſo anerkannten Autorität, wie Langenbeck, ju hören. Casper bemerkte, daß, ſo angenehm es ihm auch ſei, mit ſeinem Freunde Langenbeck hier zuſammen⸗ zutreffen, und ſo ſehr er deſſen Vernehmung ganz dem Ermeſſen des Gerichts anheim gebe, er dennoch zu er⸗ wägen gebe, daß die Tätowirungen bisher nicht Gegen⸗ ſtand des mediciniſchen Studiums geweſen und deshalb en anderer Arzt ebenſo wenig competent darüber ur⸗ theilen könne als er.— Der Gerichtshof entſchied ſich dahin: daß der Punkt in Beziehung auf die Sugillatio⸗ nen vollſtändig klar dargethan ſei, daß aber die von dem Gerichtshof beſchloſſene Vernehmung des Dr. Langenbeck zuf der Ausſage des Zeugen Dibortius beruhe, welche zheute jedoch als misverſtanden erklärt habe und daß Franz Schall. ſonach der Gerichtshof beſchloſſen, keine Sachverſtän⸗ digen weiter zu vernehmen. Mit der bisherigen Sitzung war die Beweisaufnahme über die Exiſtenz des Verbrechens und über die Identi⸗ tät der aufgefundenen Leiche mit der Perſon des Vieh⸗ händler Ebermann geſchloſſen. Die Verhandlung in der nächſten, am 5. März, wandte ſich zur Beweisaufnahme über die gegen den Angeklagten Schall vorliegenden In⸗ dicien der Thäterſchaft. Schall hatte ſich in der Unterſuchung und im Vor⸗ prozeß vielfach auf einen Bruder des Verſchwundenen berufen, bei dem er mit Letzterm geweſen und deſſen Aus⸗ ſagen Mehres zu ſeinen Gunſten bekunden würden. 11 Dieſer Ebermann aus Mecklenburg, gleichfalls Vieh⸗ händler und unbeſcholten, fing damit an, daß er Schall gar nicht kenne. Er habe überhaupt wenig oder keine Kenntniß über den Umgang ſeines Bruders gehabt, da er mit dieſem ſelbſt, wegen ſeines Lebenswandels, 1 in keinem beſonders freundlichen Verhältniß geſtanden. Des verſchwundenen Ebermann, ſeines Bruders, Lebens⸗ verhältniſſe wären nicht glänzend geweſen. Einmal hatte er ihm eine Summe Geldes geliehen, ſie aber nicht wie⸗ der erhalten. Er hatte ihn dann laufen laſſen. Vor der letzten Reiſe, die der verſchwundene Ebermann gemacht, hatte er ihm indeß noch eine Summe Geldes gegeben, über 5 Thaler. Schall hatte behauptet, daß er bei die⸗ ſer Gelegenheit den Ebermann zu ſeinem Bruder beglei— d tet. Dieſer beſtritt es durchaus; weder Schall, noch ſonſt wer, ſei mit ſeinen Bruder geweſen. Schall wurde animirter, er wiederholte ſeine frühern Ausſagen, er ging bis in die kleinſten Details, um — — ——— —— —— — erſtän⸗ ufnehm e Identi⸗ e Vich 9 in de ufnahme den In im Vor wundenen ſſen A den. ls Vi t Scho oder fil habt,! wondi uſ Lebl nal ho icht Py gen geh nb er b Franz Schall. 415 dem lebenden Ebermann ins Gedächtniß zu rufen, daß er damals bei ihm geweſen. Er beſchrieb, wie es bei dem Bruder Ebermann in der Wirthſchaft ausſehe, wie er zu⸗ erſt ihn allein auf ſeinem Hofe geſprochen. Nachher erſt ſei er mit dem verſchwundenen Bruder zu ihm gegangen. Er ſagte dem Zeugen, was für Kleider er angehabt, wie er in ſeiner, Schall's, Gegenwart, ſeinem Bruder das Geld gegeben, mit welchen Worten er ihn dabei ermahnt, von ſeinem ſchlechten Lebenswandel abzuſtehen, ſonſt werde er ihm nichts mehr geben; aber ſeiner Frau wolle er die Miethe ſchicken. Ebermann, der Lebendige, ließ ſich von dem Geiſter⸗ beſchwörer nicht irre machen. Er leugnete Alles. Die ganze Geſchichte ſei erdichtet und erlogen; er habe die⸗ ſen Mann noch nie geſehen, wenigſtens gewiß nicht bei dem letzten Beſuche ſeines Bruders. Möglich immerhin, daß Schall ihm einmal vor Augen gekommen, dann müſſe er ihn aber ganz vergeſſen haben, weil er keine Notiz von ihm genommen. Man machte noch einen Verſuch und führte den An⸗ geklagten von der Anklagebank bis dicht vor den Zeugen, damit er ihn genauer ins Auge faſſen könne. Schall beſchrieb hier ſeine eigene Kleidung damals beim Beſuche. Ebermann blieb unerſchütterlich bei ſeiner Erklärung: den Mann kenne er nicht und habe ihn nie geſehen.— Es ſei hier vorausgeſchickt, daß der Mörder, als er endlich Alles, was ihm ſchaden konnte, offen eingeſtand, bei die⸗ ſer Ausſage verharrte: daß er den mecklenburgiſchen Bru⸗ der Ebermann mit ſeinem Ebermann beſucht, daß Alles da ſo hergegangen, wie er erzählt, und daß es ihm unbegreiflich ſei, wie der Mann das in Abrede ſtellen fönne. Ebermann's Frau oder Witwe ward demnächſt 416 Franz Schall. wieder über ihr eheliches Leben vernommen. Sie wollte oder konnte nicht mehr ſagen als früher. Sie verblieb dabei, daß ſie eigentliche Nahrungsſorgen nie gehabt.— Sie gab, ſo gut es ging, eine Beſchreibung der Sachen, welche ihr Mann auf ſeiner letzten Reiſe mitgenommen, und recognoſcirte die Schall abgenommene Uhr und die Uhrſchnur, woran ſie hing, als Eigenthum ihres Man⸗ nes; bei letzterer war ſie ihrer Sache ganz beſonders ſicher. Poſitiver ward ihre Ausſage in Betreff der letzten Momente vor Ebermann's Abreiſe nach Berlin. Eines Abends zu Ende Auguſt habe ein Mann ih⸗ rem Gatten einen Brief gebracht. Der Mann habe ge⸗ ſagt, dieſer Brief käme von Pfeffer und drinnen ſtünde geſchrieben, er ſolle ſofort nach Berlin kommen. Der Mann, der dieſen Brief gebracht, ſei aber kein anderer als Schall geweſen. Dies Factum hatte Schall von je aufs heftigſte be⸗ ſtritten und wollte namentlich nie zugeben, daß er Eber⸗ mann einen Brief von Pfeffer gebracht. Die Ebermann erkannte aber Schall mit Beſtimmt⸗ heit wieder, ſie erklärte alle ſeine Angaben dagegen für Lügen. Dieſer ſelbe ihr vorgeſtellte Mann, der hier Schall genannt werde, ſei an dem Abende bei ihrem Manne und bei ihr geweſen. Es ſei das einzige Mal geweſen, alſo keine Verwechſelung möglich; und am an⸗ dern Morgen, nach dem Abende, wo er ankam, ſei ihr Mann mit ihm nach Berlin gereiſt und— nie wieder⸗ gekehrt. Bei der Leiche war eine Weſte gefunden worden⸗ In der Taſche derſelben hatte ein beſchriebener Zettel geſteckt. Die Ebermann erkannte mit voller Beſtimmt⸗ heit auf dem Zettel die Handſchrift ihres Mannes. Ebenſo —„„ ————————— Franz Schall. 417 i vulte recognoſcirte ſie nochmals das an der Leiche gefundene vublich blutige Chemiſet, desgleichen die in Schall's Wohnung habt.— gefundenen drei Chemiſets als ihrem Manne zugehörig. Sachen, Der Vertheidiger wollte hier an die Zeugin die Frage richten: ob ſie geſtern die Ausſage des Polizeilieutenants die Bormann gehört, welcher bekundet, daß Ebermann ein — Wegelagerer geweſen, der die Landſtraßen unſicher ge⸗ onde macht, und ob ſie das beſtreite oder als wahr beſtätige? ten Aber auf Proteſtation des Staatsanwalts, weil das das Zartgefühl der Frau verletzen müſſe, unterſagte der Ge⸗ richtshof dies Verfahren. g. Die unverehelichte Herm, die Schweſter der Eber⸗ n ſtünd mann, zu Schildhorn, wiederholte in allen Punkten ihre de an einem der vorigen Tage abgegebene Ausſage, alſo: u Sonntag am 9. September früh war ihr Schwager vom Schildhorn fortgegangen auf dem Wege nach Berlin. Sie hatte da noch die Uhr und die Uhrſchnur bei ihm i bemerkt. Sie hatte Ebermann immer für wohlhabend bin gehalten. Er hatte, beim Beſuch auf dem Schildhorn, — auch Geld bei ſich; wie viel vermochte ſie nicht anzugeben. eſimn Ihr Geſpräch mit ihm hatte ſich aber um einen wichti⸗ gen gen Gegenſtand gedreht. Er hatte erklärt, ſeine Abſicht der* ſei, nach Amerika auszuwandern; er foderte ſie auf, ihre i in Schweſter, ſeine Frau, zu bereden, daß ſie einwillige und ige 2 ich auch dazu entſchließe. Das habe ſie auch in einem um Briefe an ihre Schweſter gethan. ſu Einiger Zeugen Ausſagen, die nichts Weſentliches lekunden, übergehen wir. So hatte Schall angegeben, daß, während er mit Pfeffer in der Strafſection zu Spandau geſeſſen, ſie mit Hülfe eines Unteroffizier Neu⸗ mann Durchſtechereien getrieben, dieſer namentlich Briefe an ſie von außen angenommen habe. Neumann beſtrei⸗ Franz Schall. tet dies durchaus und erklärt, Beide eben nur als Sträf⸗ linge und nicht weiter zu kennen. Die unverehelichte Hanſen wiederholte noch einmal ihre frühere Ausſage. Sie recognoſcirte nochmals die Stöcke, die Uhr, die Uhrſchnur. Die Ausſagen über ihr früheres Zuſammentreffen mit Ebermann und Schall, einmal im Walde bei Bredereiche, wohin Schall ſie auf Ebermann's Auffoderung abgeholt und wohin ſie ihm Erfriſchungen holen müſſen, dann in der Schänke von Birkenwerder, lauteten, wie ſie in der Anklage angeführt ſind. Sie verblieb dabei, daß ſie Ebermann mit Schall am 9. September in den Nachmittagsſtunden in der In⸗ validenſtraße geſehen. Der Mordanfall, wie er oben erzählt, kam hier wie⸗ der zur Sprache. Die Hanſen hatte vor dem Gericht in Lychen Pfeffer nicht als ihren Mörder wiedererkennen wollen. Beim Gericht war die Vermuthung rege ge⸗ worden, daß ein ſonſt ſchon als gefährlich bekannter Sträfling, der Handelsmann Löwenberg(auch Lem⸗ berg genannt) der Thäter ſein könne. Er ward aus dem Arreſt vorgeführt und der Zeugin vorgeſtellt. Sie ſah ihn ruhig an, aber— er war ihr völlig unbekannt. Der Präſident ließ darauf den auch im Arreſt befind⸗ lichen Handſchuhmacher Pfeffer holen. Die Hanſen ward bei ſeinem Anblick aufmerkſamer, unruhiger. Sie erklärte, der Menſch komme ihr wieder ſo vor, als wäre er's, aber— der auf ſie geſchoſſen, das wiſſe ſie doch nicht; nein, ſie könne es nicht mit Beſtimmtheit ſagen⸗ Aehnlich war er ihm, ja, ſehr ähnlich; aber der Menſch, der auf ſie geſchoſſen, hatte ja blondes Haar gehabt, und der vor ihr hatte ſchwarzes Haar. Die Spannung war groß, und die Wendung ſchien eine Enttäuſchung Deſſen, was man erwartet. Da ging ſ . 3 Sträf h einmal mels di über ih Schil, l ſe u ſie ihn inke von ngeführ hier we Gericht rerken rege 9 bekn uch 0 gus de Sie mnt. Han ge. 6 ds ſi eit rNu i ℳi 0 „0 d 2 ———————————— Franz Schall. 419 ein Geflüſter durch den Saal, und ein raſch geſchriebe⸗ ner Zettel von einem der Zuſchauer ward dem Präſi⸗ denten überreicht. Er enthielt die Bemerkung: daß Pfeffer, ſeitdem er im Gefängniß, das Kopf⸗ und Bart⸗ haar ſich ſchwarz gefärbt haben müſſe. Die Mittheilung kam vom Staatsanwalt zu Spandau, Ruffel, der ſich unter den Zuhörern befand. Sofort ward angeordnet, daß Pfeffer in ein Seiten⸗ zimmer geführt und ihm Kopf und Geſicht gewaſchen werde. Neue Spannung und Erwartung. Er wird wieder hereingeführt und— ſein Haar ſieht bedeutend heller aus. Doch bemerkten der Polizeilieutenant Bormann und der Staatsanwalt Ruffel, daß Pfeffer früher nur einen Schnurrbart und einen ſehr kurzen Backenbart getragen, während jetzt ein voller runder Backenbart dem Geſicht einen ganz andern Ausdruck gebe. Der Präſident befahl deshalb, daß ihm auch dieſer Backenbart bis auf die be⸗ ſchriebene Größe abraſirt werde. Als Pfeffer jetzt wieder in dieſer neuen Metamorphoſe eintrat, erklärte die Hanſen: Das ſei er, der auf ſie ge⸗ ſchoſſen. So ſei er geweſen in der Statur; jetzt erkenne ſie ihn wieder an den Geſichtszügen und am Bart. Nur die Haare des Kopfes ſeien noch heller blond geweſen. Dieſe Erklärung der Hanſen, die bisher ſo ſcheu auf⸗ getreten war, wurde mit ſolcher Beſtimmtheit abgegeben, daß der Eindruck auf die Anweſenden bedeutend war. Sie ſagte über ihr Verhältniß mit Ebermann noch Mehres aus, was auf das Sachverhältniß ſelbſt nicht von Einfluß war, beſtritt aber, daß ſie ihre Gunſt dem geliebten Manne verkauft, noch jemals Geld oder Ge⸗ ſchenke von ihm angenommen, obſchon er ihr oft Geld angeboten. — Franz Schall. Schall, immer in bedrängten Umſtänden, hatte bald nach der Ermordung Ebermann's Geld. Ein neuer Zeuge, Johannes aus Berlin, bekun⸗ dete: Schall ſei etwa 8 oder 14 Tage vor der Frank⸗ furter(a. O.) Martinimeſſe 1849, alſo nach Ausweis des Kalenders am 5. November, zu ihm gekommen und habe ihm ein Darlehn von 3 Thalern zurückbezahlt. Zu dieſem Behufe zog er einen 5⸗Thalerſchein aus der Brief⸗ taſche, und Johannes ſah, daß noch mehre 5-Thalerſcheine darin waren. Er fragte ſeinen Schuldner, wie er denn mit einem Male zu ſo vielem Gelde komme, und Schall antwortete, er habe eine Erbſchaft angetreten. Schall beſtritt nicht das Factum und verleugnete auch nicht die Aeußerung, aber er erklärte es für einen reinen Spaß, den er ſich mit dem Johannes gemacht. Die Witwe Ebermann erklärte bei der Gelegenheit, daß ihr Mann, als er ſeine letzte Reiſe nach Berlin an⸗ trat, mehre 5⸗Thalerſcheine zu ſich geſteckt habe. Inzwiſchen entſpann ſich wieder eine wiſſenſchaftliche Diverſion über Pfeffer, oder vielmehr deſſen Haare, wo⸗ durch der Romantik, aber auch der Ermittelung ſelbſt ein Eintrag zu drohen ſchien. Der Hausarzt des Ge⸗ fängniſſes behauptete, Pfeffers Haare wären nicht gefärbt geweſen. Er ſei jetzt 5 Monate in Haft, und es ſei leicht möglich, daß die urſprünglich hellen Haare im Ge⸗ fängniß dunkler geworden. Pr. Casper machte aber dar⸗ auf aufmerkſam, daß die Haare des Schnurrbarts bedeutend heller ſeien als die Kopfhaare. Woher ober die Zeugin das Kopfhaar für blond gcehalten habe, könne er bei der Dunkelheit deſſelben nicht be⸗ greifen, da das Haar damals nicht ſo bedeutend hel⸗ ler geweſen ſein kann. Die Haft würde höchſtens ein Hellerwerden des Haares veranlaſſen und es laſſe ſich 1 pAb tie bald „bün⸗ r Frant⸗ nen un hlt. 3u r Brief erſcheine er denn Schal nete auch egenhei erlin al Franz Schall. 421 deshalb nur annehmen, daß die Hanſen ſich hierin ge⸗ irrt habe. Noch hatte die Anklage einiges Gewicht auf die Aus⸗ ſage zweier Spreeſchiffer gelegt, welche die Anweſenheit Schall's in der Nähe der Mordſtelle, und zugleich ſein Bei⸗ ſammenſein mit Ebermann bekunden ſollten. Die Angabe des Schiffer Elsner und ſeines Sohnes war aber ſchon von Anbeginn eine ſehr unbeſtimmte geweſen. Elsner Vater und Sohn ſollten nämlich Sonntag am h. Sep⸗ tember Abends gegen 11 Uhr den Ebermann und noch einen Mann von Spandau kommend geſehen haben. Sie verſicherten aber, daß es ihnen nur ſo geſchienen habe, daß ſie ſich aber ſehr leicht irren können. Es folgt hierauf eine Reihe von Zeugen, zur Ent⸗ laſtung aufgeſtellt. Ihre Auslaſſungen, zum Theil auf Minutien ſich beziehend, welche ſelbſt die ſo vollſtändige Anklageacte nicht insgeſammt aufnehmen konnte, und die die Aufmerkſamkeit nur zerſplittern, konnten auch von den Berichterſtattern nur bruchſtückweiſe aufgenommen werden. Ihr Hauptreſultat iſt, daß Schall den Alibi⸗ beweis während der Zeit, wo muthmaßlich der Mord ausgeführt ward, nicht geführt hat. Der Zeuge Mittler kennt Schall ziemlich genau ſeit dem Jahre 1848. Er iſt vorgeſchlagen, um zu beſtäti⸗ gen, daß Schall am 9. September bei ihm geweſen, kann iedoch darüber nichts Beſtimmtes angeben und beſinnt ſich nur, daß er einen ſolchen Beſuch von Schall an ei⸗ nem heißen Sommerſonntage gegen Abend erhalten. Er gibt jedoch jetzt, im Widerſpruch mit ſeiner frühern be⸗ ſtimmten Ausſage, die Behauptung Schall's als mög⸗ lich zu, daß er demſelben ein Doppelgewehr gezeigt und zum Kauf angeboten habe. Zeuge Hummel ſoll die Be⸗ hauptung Schall's unterſtützen, daß derſelbe am 9. Sep⸗ Franz Schall. tember Abends bei ihm geweſen. Derſelbe erklärte wie in der Vorunterſuchung, daß er ſich deſſen nicht mehr entſinnen könne. Die verehelichte Mittler gibt in Be⸗ ziehung auf das Zeugniß ihres Mannes an, daß Schall allerdings an einem Sonntag Nachmittag im Anfang September 1849 bei ihm geweſen. Von einem Geſpräch wegen Ankaufs des Gewehrs(welches ihr Mann von einem Schneider Lehmann zum Verkauf erhalten und welches noch bei ihm ſtehe) zwiſchen dem Angeklagten und ihrem Ehemann iſt der Zeugin nichts bekannt.— Der Schneider Lehmann erklärt, daß er ſich im Jahre 1848 das Doppelgewehr aus Liebhaberei für 8— 9 Tha⸗ ler gekauft, es nachher dem Mittler zum Verkauf über⸗ geben habe, welcher es ſelbſt kaufen wollte, aber ſich noch bis heute nicht entſchloſſen hat, weshalb es noch da ſtehe. Der Vorſitzende macht den Zeugen auf das Unwahrſchein⸗ liche der Angabe aufmerkſam, daß er, der ſelber zuge⸗ ſtanden, in dürftigen Verhältniſſen zu leben, und erſt ein Gewehr aus Liebhaberei gekauft, es nachher wieder verkaufen wollen und es zu dieſem Zweck nun drei Jahre an einer Stelle ſtehen laſſen. Trotz der eifrigſten Er⸗ mahnung des Präſidenten zur Wahrheit und der Vor⸗ haltung, daß er ſich ſichtlich in Lügen verwickele, bleibt der Zeuge bei ſeinen Angaben ſtehen, bei denen er ſich in offenbaren Widerſprüchen ergeht.— Der Torfinſper⸗ tor Schlüter hat in der Gegend eine Jagd gepachtet, auf welcher Schall mit ſeiner Bewilligung öfter gejagt hat. Letzterer hat dort oft ſeine Flinte ſtehen gehabt und ſpäter an Schlüter die Flinte für eine Schuld ver⸗ kauft. Der Zeuge hat das Gewehr an die Behörden nach dem Vorfall abgeliefert und recognoſcirt heute die in Händen des Gerichts befindliche einläufige Flinte als dieſelbe, welche Schall auf ſeiner Jagd benutzt und te wie ht mehr in Be⸗ Schall Anfing Heſpräch mn von ten und elagtel n Jahre Shr uf über ſich n daſch. hrſchein t zu⸗ und e wiede i Juhl ſten 6 ble ner ſ rfinſe ch r90 h uld* gchit ut Franf Schall. 423 ihm ſpäter verkauft hat. Die verehelichte Muhs ſagt aus, daß Schall einmal bei ihr eine Flinte hingeſtellt habe und ſie dort gegen ſechs Wochen ſtehen ließ. Es war dies etwa 8 Tage nachher, als der Förſter Oertel erſchoſſen gefunden worden.(Man erinnere ſich, der An⸗ geklagte war auch wegen dieſes Vorfalls wegen Mordes [12. October 1849] zur Unterſuchung gezogen. Der ehemalige Schutzmann Richter, der früher mit dem Criminalpolizei⸗Lieutenant Bormann eine Haus⸗ ſuchung in der Schall ſchen Wohnung vorgenommen und dabei die feinen(gräflich Königsmark'ſchen) Strümpfe gefunden, hat ſpäter, nach der Verhaſtung Schall's we⸗ gen des jetzigen Prozeſſes, den bei der Leiche vorgefun⸗ denen Stock der Frau des Schall mit der Frage vor⸗ gezeigt, ob dieſer Stock ihrem Manne gehöre. Die Frau wollte zuerſt nicht mit der Sprache heraus, jedoch auf Vorhaltung, daß von der Wahrheit das Wohl und Wehe, ja ſogar die Freilaſſung ihres Mannes abhängen könne, hat ſie den Stock in die Hand genommen, genau beſe⸗ hen und hierauf geſagt:„Ja, das iſt der Stock meines Mannes.“ Der Zeuge erkennt den Stock, welcher übri⸗ gens ſtets unter gerichtlicher Obſervation geweſen, be⸗ ſtimmt als den der Frau von ihm vorgezeigten wieder. Er verſichert, zu dieſem Geſtändniß der Frau weder Dro⸗ hungen noch Gewalt, noch Einſchüchterungen angewen⸗ det zu haben. Criminalcommiſſär Bormann beſtätigt, daß der Zeuge ihm den Vorfall ſo rapportirt habe. Die Identität des bei der Leiche vorgefundenen und jetzt vor⸗ gelegten Stockes wird durch gerichtliche Protokolle außer⸗ dem noch beſtätigt. Die Ehefrau des Angeklagten Schall ward hierauf vorgelaſſen. Ihre Ausſagen ſind begreiflicher⸗ weiſe ſehr reſervirt. Sie läßt ſich befragen und gibt Franz Schall. nicht mehr, als auf die Frage nothwendig iſt. Zuvörderſt betheuert ſie, da ſie zur Entlaſtung ihres Mannes ſpricht, daß ſie mit ihm nicht anders als unter Aufſicht eines Beamten geſprochen. Was nun den fraglichen Stock anbetrifft, ſo ſcheine es derſelbe zu ſein, welcher ihr von dem Schutzmann Richter vorgelegt worden. Aber ſie beſtreitet, daß ſie denſelben als den ihres Mannes anerkannt habe. Nein, gerade im Gegentheil, ſie habe wiederholt zum Schutzmanne geſagt: das ſei nicht der Stock ihres Mannes; ſie könne ihn nicht anerkennen, und wenn ihr Mann auch niemals wiederkommen ſollte.— Man confrontirte ſie mit dem Schutzmann Richter. Es war ohne Erfolg, der Schutzmann und die Frau blieben jeder bei ſeiner Angabe. Befragt, ob ſie ſchon früher einmal eine Liebſchaft gehabt, erklärte die Schall, das ſei wol richtig, ſie könne ſich aber nicht mehr des Namens erinnern, den ihr Ge⸗ liebter geführt. Auf verſchiedene andere Fragen und Hinweiſungen kehrte indeß ihr Gedächtniß zurück und ſie entſann ſich, daß er Marggraf geheißen. Er lebte nicht mehr.— Marggraf war ein verwegener und be⸗ rüchtigter Wilddieb geweſen, wie Ebermann, Pfeffer, Schall, und derſelben Sippſchaft angehörig. In einem Kampfe mit einem Förſter war er von dieſem erſchoſſen worden. Schall, der in demſelben Kampfe auf den För⸗ ſter angelegt haben ſollte, war in Unterſuchung gezogen, aus Mangel an Beweis aber freigegeben worden. Die Angaben der Frau über die angebliche Reiſe ih⸗ res Mannes nach Lychen und deſſen Rückkehr von da mit Ebermann ſtimmten ganz mit der Ausſage der ver⸗ witweten Ebermann. So wie ſie den bei ihr vorgefun⸗ denen Stock nicht als das Eigenthum des Ebermann an⸗ erkennen wollen, beſtritt ſie auch hartnäckig, daß die bei örderſt ſpiicht, t eines Stoc het ihr Aber Nannes ie habe ht der ennen, et. Es hlieben ciſchft e könne ihr G⸗ en und c und r lebte ud be einen choſſ en Jon eoe iſt i von“ der i tlfl 3 die Franz Schall. 425 ihr vorgefundenen Chemiſets Ebermann's wären, die Chemiſets, welche von ſo vielen Zeugen einſtimmig da⸗ für anerkannt waren. Nein, dieſe Chemiſets gehörten ihrem Manne. Einen Theil davon habe er ſelbſt gekauft; der andere Theil hätte Andern gehört, die bei ihr wa⸗ ſchen laſſen; da er liegen geblieben, habe ſie die Chemi⸗ ſets ihrem Manne zum Gebrauch gegeben. — Aber das bei der Leiche vorgefundene blutige Che⸗ miſet ſei genau den bei ihr vorgefundenen gleich und zuſammen von den Angehörigen recognoſcirt worden? Auf dieſen Einwand brachte ſie vor: ſie glaube, ihr Mann habe Ebermann einmal eines ſeiner Chemiſets geliehen. Sie verharrte bei ihrer Ausſage trotzdem, daß Ebermann's Angehörige bei nochmaliger Prüfung die Chemiſets beſtimmt für die des Verſchwundenen aner⸗ kannten. Schall hatte einen Bruder, Gaſtwirth in Schweidnitz in Schleſien. Dieſer hatte von jenem die ſilberne Uhr zugeſchickt bekommen, welche Ebermann angehört, war indeß nicht darum verdächtigt, ſondern nur als Zeuge vorgeladen worden. Der ſchleſiſche Schall verſicherte, daß er von ſeinem unglücklichen Bruder, dem Angeklagten, durch 14 Jahre nichts gehört, noch viel weniger ihn geſehen, als derſelbe ihn plötzlich Ende October 1849 in Schweidnitz beſuchte. Schall hatte ihm die Uhr geſchickt; der Gaſtwirth ver⸗ ſicherte aber, daß er nichts davon gewußt, daß Schall ihm die Uhr zum Verkauf ſchicken werde, ſonſt würde er es ihm verboten haben. Etwas Geld hatte er ihm bei der Abreiſe, ohne Bezug auf die Uhr, gegeben. Ab⸗ geſondert von einem gleichzeitig überſandten Briefe, hatte Schall ihm mit der Uhr auch einen Zettel mit Aus⸗ drücken zweifelhaften Inhalts überſandt. Der Gaſtwirth 426 Franz Schall. recognoſcirte die ihm vorgelegte Uhr ſowol als den Zettel. Die Identität der vorgelegten Uhr mit der von Schall nach Schleſien geſandten ward außerdem durch einige verleſene Protokolle feſtgeſtellt. Von den in dieſer Sitzung vernommenen Zeugen wurden der Bruder und die Frau des Angeklagten wegen ihres Verwandtſchaftsverhältniſſes, Lehmann aber und die Mittler wegen ihrer bezweifelten Glaubwürdig⸗ keit nicht beeidigt. In der nächſtfolgenden Sitzung vom 6. März be⸗ ſchäftigte man ſich mit der Herausſtellung des Verhält⸗ niſſes zwiſchen Schall und ſeinen Spießgeſellen. Die frühere Zuverſicht des Angeklagten war jetzt vollſtändig geſchwunden. Seine Haltung war augenſcheinlich unſicher und gedrückt, ſeine Sprache, ſeine Bewegungen hatten etwas Zaghaftes. Er ſollte Auskunft geben über ſeine Bekanntſchaft und ſeinen Umgang mit Pfeffer. Er wollte nicht früher mit ihm bekannt geworden ſein als auf der Strafanſtalt zu Spandau. Den umſichtigen und auf Alles Auge und Ohr habenden Mann verließ hier ſein Gedächtniß; er wußte ſich des Wenigſten zu erinnern. Er entſann ſich nicht mehr, im Jahre 1849 in Gemeinſchaft mit Pfeffer eine Reiſe gemacht zu haben; er entſann ſich auch nicht, ob er mit ihm und Ebermann auf dem Dorfe geweſen, wo die Hanſen wohnt, wie dieſe beſtimmt angegeben hatte. Er wufßte nicht, ob Pfeffer ſtets Waffen bei ſich getragen. Pfeffer aber war es, von dem er die erſte Nachricht von Ebermann's Tode gehört haben wollte. Dagegen konnte er ſich heute nicht mehr der nähern Um⸗ en Zettel on Schall rch iige n Zeuge ngeklagten nann abe ubwürdiz Närz be Vechil len. volſtün h unſiht en hu kanntſch' cht ftüh rufanſt Auge! htnißj ſan. mit pfi uch ⸗ t gen angch Franz Schall. 427 ſtände erinnern, die er ſelbſt in einer frühern Sitzung dem Gerichte angegeben hatte. Bald nach dem Vorfall will er mit Pfeffer nach Ruppin gereiſt ſein, aber da⸗ mals noch nichts von Ebermann's Tode gehört haben(). Auf der Rückreiſe hat ſich Beiden der ſchon mehrfach genannte Löwenberg zugeſellt. Alle Drei hatten ſich ver⸗ bunden, über die mecklenburgiſche Grenze geſchmuggelte Waaren abzuſetzen, ein Handel, in dem auch Eber⸗ mann während ſeiner Lebzeiten eine bedeutende Rolle geſpielt. Löwenberg(Lemberg) war, wie erwähnt, eine der Polizei und Juſtiz ſeit lange her wohlbekannte Perſon, deſſelben Gelichters und deſſelben Berufs wie Schall und Pfeffer. Je nach Umſtänden und Verhältniſſen änderte er ſeine Geſchäftsthätigkeit. Schall hatte früher angegeben, als er Auskunft über die nicht unbedeuten⸗ den Geldmittel geben ſollte, über die er plötzlich gebot, daß ſie aus dem Erlös eines Kattunverkaufs en detail herrührten, den Kattun aber habe er auf Credit von ei⸗ nem gewiſſen Löwenſtein gekauft. Es war ermittelt worden, daß dieſer Löwenſtein kein Anderer war als der wohlbekannte Löwenberg; doch blieb Schall, um con⸗ ſequent zu ſcheinen, dabei, ihn Löwenſtein zu nennen. Löwenberg ward vorgeführt. Die Zahl ſeiner Ver⸗ brechen, als Wilddiebſtahl, Steuerdefraudation, Diebſtahl und andere, wegen deren er geſtraft worden, iſt zu er⸗ mitteln, nicht die, wegen deren er verdächtig geweſen, oder die man ihm zutrauen konnte. Aus der Feſtung war er einmal ausgebrochen und hatte ſich darauf län⸗ gere Zeit unter falſchem Namen umgetrieben. Jetzt ſaß er wegen Falſchmünzerei in Spandau. Aller dieſer Ante⸗ cedentien ungeachtet, hatte ſeine Erſcheinung etwas mehr, wenn nicht Vertrauen Erregendes, doch Wahrheit, als die 428 Franz Schall. Schall's und Pfeffer's. Auch unter dieſem Gelichter gibt es Stände, die den Stempel ihrer Geburt an der Stirn tragen. Vielleicht gehörte der ermordete Ebermann, we⸗ nigſtens nach den Beſchreibungen, welche wir von ihm haben, zu der Ariſtokratie dieſer Kreiſe, d. h. zu den Roller und Schweizer, nicht zu den Spiegelberg und Schufterle. Löwenberg bekannte, daß auch er den Pfeffer von der Feſtung her kenne. Durch ihn war er bei Schall und Ebermann eingeführt worden. Aber er beſtritt auf das beſtimmteſte, daß er mit Schall jemals früher ein Geſchäft gemacht. Ein einziges Mal ſei dies geſchehen, nämlich im Auguſt oder September 1849. Da ſei Schall zu ihm ins Mecklenburgiſche gekommen und habe von ihm verſchiedene Waaren, Camlot und Kattun, auf Cre⸗ dit gekauft. Er ſei ihm 8 bis 9 Thlr. ſchuldig geblie⸗ ben, die er verſprochen an den Gaſtwirth Schröder in Altruppin zu ſenden. Schall habe aber das Geld nicht geſchickt und ſei es noch heute ihm, dem Löwenberg, ſchuldig. Schall hatte angegeben, er habe Löwenberg erſt im September und in Taſchendorf kennen gelernt. Das ſei falſch; er habe ihn ſchon im Juni 1849, und zwar in Altruppin, kennen gelernt. Die Reiſe nach Berlin habe er mit den andern drei Geſellen, wie geſagt worden, nicht gemacht. Beide wurden confrontirt. Sie ſagten ſich ihre gradezu widerſprechenden Angaben ins Geſicht, unter Betheuerung der Wahrheit, aber Keiner konnte den An⸗ dern zu einer Aenderung bewegen. Jeder blieb in allen punkten bei ſeiner Angabe. Nur ward Schall wieder⸗ holt heftig, Löwenberg behielt ſeine vollkommene Ruhe. Sie machte auf die Zuhörer den Eindruck der Wahrheit. et gibt Nt Stirn ann, we⸗ von ihn zu den berg und effer von i Schall ritt auſ iher ein ſchchen EL abe von auf Gre ghli hrödet 10 jeld nich wenber) erſt il war lin ho word⸗ 6 ſch . hen in Franz Schall. 429 Jetzt mußte Pfeffer noch einmal erſcheinen, der Gewaſchene oder Entfärbte. Sein Auftreten und ſeine Ausſagen verriethen indeß nichts von innerer Wahrheit. Er mußte freilich eingeſtehen, ſchon viermal in Unter⸗ ſuchung geweſen zu ſein und jetzt ſeit Ende October wegen eines neuen Diebſtahls gefangen zu ſitzen. Am 14. Juli 1849 war er zuletzt von der Feſtung Spandau entlaſſen worden und hatte ſich von da zu ſeiner Frau nach Berlin begeben.— Im Herbſt 1849 habe er mit Schall eine Reiſe nach Ruppin gemacht, jedoch ohne vorherige Verabredung, um dort Leder Er iſt Handſchuh⸗ macher) zu kaufen. Da, an einem Wagen mit Leder ſtehend, habe er gekauft, was er bedurft, ohne zu wiſſen, ob das Leder dem Löwenberg oder wem von den andern umherſtehenden Perſonen es gehört. Löwenberg habe auch nicht das Geld in Empfang genommen.— Dieſer, der zugegen geblieben, wollte von der ganzen Geſchichte nichts wiſſen. Den Ebermann wollte Pfeffer auf der Feſtung ken⸗ nen gelernt haben. Nachdem ſie freigekommen, hätte Erſterer ihn zweimal in Berlin beſucht. Wann? wußte er nicht mehr. Sonſt hatten ſie in keiner nähern Be⸗ rührung geſtanden. Ebermann's Frau hatte verſichert: der Brief, den Schall ihrem Manne gebracht und welcher ihn zur Reiſe nach Berlin und in ſeinen Tod beſtimmt, ſei von Pfeffer geſchrieben geweſen. Pfeffer habe Schall als Boten ge⸗ braucht. Pfeffer will davon nichts wiſſen und iſt ganz unſchuldig. Ja, von Ebermann's Tode will er erſt durch die Zeitungen Nachricht erhalten, mit Schall niemals dar⸗ über geſprochen haben. Uhr und Uhrſchnur kennt er nicht. Schall hatte angegeben, daß er durch Pfeffer zuerſt vom Tode Ebermann's erfahren. Pfeffer habe ihn dabei 430 Franz Schall. auf die Uhr und die Uhrſchnur, die er trage, aufmerkſam gemacht und ihn gewarnt, daß er darum leicht könnte vernommen werden. Pfeffer war auch hierin ganz un⸗ ſchuldig, er hatte nichts geſagt. Desgleichen war Alles falſch, was Löwenberg vorgebracht. Er verwickelte ſich aber in ſo viele Lügen und Widerſprüche, daß ihm wie⸗ derholt dieſelben vom Präſidenten vorgehalten wurden. Die Angaben Löwenberg's nahmen immer mehr das Gepräge der Wahrheit an. Pfeffer beſtritt mit einer ſeltenen Frechheit actenmäßig feſtgeſtellte Thatſachen, und bei den Vorhaltungen des Präſidenten, ſowie bei der Confrontation mit Schall, wobei dieſer ihm ſeine An⸗ gaben wiederholte, ſagte er ſtets:„Ich weiß nichtz es kann ſein; ich kann mich nicht erinnern, da ich an der ganzen Sache kein Intereſſe habe.“ Sogar die Frage, ob er mehr wie eine Uhr gehabt und welche Uhrſchnüre er getragen, beantwortete er mit:„Ich weiß nicht“, ſagte aber hierauf, daß er öfter zwei, drei Uhren gehabt, weil er daran ſein Vergnügen habe. Dies veranlaßte ein klei⸗ nes heiteres Intermezzo.— Schall hatte, als er ſich durch die Ausſage der Herm im Schildhorn,„bei ihrem Schwager noch am Sonntag Morgen, den 9. September, ſeine Uhr geſehen zu haben“, gravirt fand, noch in ei⸗ nem der letzten Termine zu der Ausflucht gegriffen, die damals bei Ebermann von ſeiner Schwägerin geſehene Uhr wäre nicht deſſen eigene geweſen(die er ihm, Schall, ſchon früher verpfändet haben ſollte), ſondern eine an⸗ dere, welche Ebermann ſich von Pfeffer geliehen.— Dies leugnete jetzt Pfeffer mit Beſtimmtheit. Schall ward un⸗ ſicher und ſuchte ſeine Angabe zurückzuziehen. Pfeffer ward über ſein Verhältniß zu Ebermann und Schall in Bezug auf die Wegelagerungen befragt. Er wollte nichts davon wiſſen. Der Criminallieutenant Bor⸗ d fmerkſam ht fnnte ganz un vor Ales ickelte ſch ihm wie⸗ wurden nehr da nit einer hen, und bei der in An nichtz e h an de ie Frg hrſchnun “ ſw abt. wi ein fle s nſi ei ihren ptembel ch in ſen, d geſche , Schi ine Hi — 0 „ ard 1 nn M agt. nBe Franz Schall. 431 mann aber bekundete, daß Schall und Pfeffer die aller⸗ berüchtigtſten Wegelagerer ſeien und dies unzweifelhaft und notoriſch feſtſtehe. Der bekannte Polizeirath Stieber beſtätigte dies, indem Pfeffer der gefährlichſte Verbrecher gegen das Ei⸗ genthum, namentlich als Wegelagerer ſei, ein Wegelage⸗ rer, der zu allen Verbrechen fähig und auch aller ver⸗ übten Verbrechen verdächtig ſei. Schall ſei, wie ange⸗ geben, ein allgemein unter dem Namen„der kleine Jä⸗ ger“ berüchtigter Wilddieb und bereits zweier Morde verdächtig. Pfeffer wollte nicht, wie angegeben, ſtets Waffen bei ſich getragen haben, wohl aber ein großes Meſſer. Das Frauenzimmer Glaſer wollte er durchaus nicht ken⸗ nen, ebenſo wenig die Hanſen. Zwei Entlaſtungszeugen, die Schall aufgerufen, ihm zu bezeugen, daß der in ſeiner Wohnung aufgefundene Stock ſein Eigenthum ſei, konnten darüber nichts Be⸗ ſtimmtes ausſagen. Ebermann's Schweſter, die verehelichte Mehls, be⸗ kundete noch, daß ihr Bruder niemals ohne ſeine beiden Ringe, den Trauring und den andern, ausgegangen ſei; er habe ſie nur bei beſonders ſchweren Arbeiten, z. B. beim Holzhauen, vom Finger gezogen.(Der andere, werthvollere Ring fehlte, wie erwähnt, bei Auffindung der Leiche.) Andere Zeugen wußten, daß Pfeffer ſtets ein Terzerol bei ſich geführt, und berichteten von Hören⸗ ſagen: daß Pfeffer mit Schall bei der Ermordung thätig zeweſen. Schon früher hatte ein Zeuge, der ganz betrunken in den Saal getaumelt war, ein Intermezzo veranlaßt, das den Ernſt der Verſammlung ſtörte und damit ndete, daß er auf Antrag des Staatsanwalts 432 Franz Schall. in Arreſt gebracht wurde. Jetzt vorgeführt, erklärt er, daß er unſchuldig Arreſtant ſei und ſich deshalb mit nichts befaſſen und keine Ausſage machen werde. Der Präſident erwiderte: daß der Gerichtshof ſich aber mit ihm befaſſen werde(was erneute Heiterkeit hervorbrachte) und nöthigenfalls die Mittel habe, ihn zu einer Auslaſ⸗ ſung zu zwingen. Da ſchrie er auf:„Ich werde nichts ſagen, ſelbſt wenn man mich hinrichtet!“ Der Ge⸗ richtshof hatte glücklicherweiſe nicht nöthig, es bis auf dieſe Probe ankommen zu laſſen, denn es ermittelte ſich inzwiſchen, daß Wagener ſchon eine rechtskräftig ihm zuerkannte Strafe von 18 Monaten Freiheitsſtrafe wegen Verleitung von Zeugen zum Meineide abgebüßt hatte. Unter dieſen Umſtänden ſtand man von ſeiner Verneh⸗ mung ab und ſchaffte ihn hinaus. Ein weit inhaltreicheres Intermezzo rief eine andere Zeugin, die verehelichte Lietſcher, hervor, ein Weib von dem Humor, wie die Straßen und Winkel in Berlin ſie nicht ſelten zeigen. Frau eines Victualienhändlers, unter⸗ richtet von Allem, was um ſie her paſſirt, redſelig, in was ſie angeht und nicht angeht ſich miſchend, hat ſie ſich auch in fremdes Eigenthum gemiſcht und ſitzt jetzt, nachdem ſie ſchon mehrmals beſtraft iſt, wieder, natür⸗ lich ganz unſchuldig, in Unterſuchungshaft wegen Dieb⸗ ſtahls. Aber es iſt eine unverwüſtliche Natur in ihr, ſie kann den Mund nicht halten, die Wahrheit bricht aller Feſſeln und Rückſichten ungeachtet heraus. Und ſie hat viel erzählt: Pfeffer habe ihr ſelbſt geſagt, Schall ſei bei dem Morde betheiligt, aber er auch. Er fürchte ſich, was bei der Unterſuchung herauskommen möchte. Aber er fürchte ſich mehr noch, daß Schall„Zuchthaus zeit⸗ lebens“ bekäme; denn wenn das geſchähe, könnte er n j erklärt er, zhab mit rde. Det aber wit orbrachte) r Allaſ ide nichts Der Gl⸗ 6 bis auf ktelte ſich iſtig ihn t wegel ißt hatt Vernh ne ande Weib vo Berin ſ rz, unt hot ſ leichtlich„pfeifen“ und„Kantholz machen“, und dann würde er mit verwickelt. Pfeifen und Kantholz machen heißt aber in der Diebesſprache: die Wahrheit vor Ge⸗ richt eingeſtehen. Früher hatte die Lietſcher ferner ausgeſagt: wie Pfeffer ihr bei derſelben Gelegenheit erzählt, er, Schall und noch ein fremder Jäger ſeien eines Morgens nach Spandau gegangen, wobei ſie beide den fremden Jäger ermordet hätten. Das wäre eines der gewichtigſten Zeugniſſe für den innern Mechanismus des Verbrechens geweſen, wenn die Zeugin eine glaubwürdige Perſon war und— wenn ſie bei ihrer Ausſage verblieben wäre. Aber jetzt vor den Schranken des Gerichts will ſie von Allem, was ſie vor⸗ hin geſagt, nichts wiſſen, denn— es ſei ihr Alles bei einer langwierigen Krankheit entfallen. Ihr ganzes Wiſſen ſoll ſich darauf reduciren, daß ſie einmal gegen ihren Mann ausgeſprochen: man vermuthe, daß Pfeffer bei der Sache betheiligt ſei. Der Mann habe aber darauf zu ihr geſagt: das ſei ja eine alte Geſchichte.— Das war möglich. Es mochte nichts als ein Geſpräch aus den finſtern Winkeln der Victualienkeller ſein, wo Geſindel verkehrt, und die lebhafte Phantaſie der Frau mochte es zu dem ausgebildet haben, was im Geſpräch unter guten Freunden zu einem Wolkenbilde wird, vor dem inquirirenden Richter aber zum Staubkörnlein ver⸗ ſchrumpft. Ihr Ehemann, der Victualienhändler Lietſcher, bekundete: er habe einmal mit Pfeffer Streit gehabt. Und dieſer habe in ſeiner Heftigkeit ihm gedroht, er rolle ihm den Hals abſchneiden, und das wäre auch ſicht das erſte Mal, da er ja ſchon in Unterſuchung ſi, weil er Jemandem den Hals abgeſchnitten.— XX. 19 Franz Schall. 433 ——— 434 Franz Schall. Was ſeine Frau ausgeſagt, davon wollte er nichts wiſſen. Dieſe Ausſage war wenig oder nichts. Ich will dir den Hals abſchneiden, denn auf Einen mehr oder weni⸗ ger kommt mir's nicht an! und dergleichen Reden mehr haben im Munde ſolcher Leute, wenn ſie in Hitze ge⸗ rathen, kein Gewicht. Die Drohungen eines Raufbolds, in der Heftigkeit des Zornes ausgeſtoßen, ſind Schaum⸗ blaſen. Aber die kühle Ausſage des Mannes entzündet das innere Feuer in dem Weibe. Er hatte, abſichtlich oder nicht, ſie verächtlich behandelt, indem er von dem nichts wiſſen wollte, was ſie geſagt; ſie vergaß ihre Rolle und die Wahrheit brach heraus. Wüthend ſprang ſie bei den Worten ihres Mannes auf und ſchrie: „Vorher haben ſie Alle ein großes Maul, und vor Gericht wollen ſie nichts wiſſen!“ Der Präſident fragte, ob es ihr ebenſo gehe? Sie kann nicht mehr zurück und wiederholt jetzt ſo vollſtändig als es ihr möglichAlles, was ſie vorhin ausgeſagt und wenn die Krankheit ihre Erinnerung verwiſcht hatte, ſo ruſt die Wuth noch mehr hervor, als ſie früher gewußt. Jetzt entſinnt ſie ſich auch, daß Pfeffer ihr geſagt er und Schall habe den Jäger zuerſt erſchoſſen; dann hätten ſie ihm den Kopf abgeſchnitten, dieſen ſo zerfetzt, daß er unkenntlich geworden, und ins Rohr geworfen. Vorher aber habe Schall gerufen:„Schieß den Hund todt!“ Wer von Beiden geſchoſſen und wer den Kopf abgeſchnitten, will ſie ent⸗ weder von Pfeffer nicht gehört oder wieder vergeſſen haben. Pfeffer ward abermals vorgeführt und mit der Liet⸗ ſcher confrontirt. Er leugnet nicht, ſie zu kennen, beſtreitet er nichte ch wil dir oder woi deden whr hitz g Raufboldt d Schaun entzunde abſichtit von den ihre Fol ſprang en!“ he olt jct nausge iſct hu ſie frll hr geſu ſchoſ chniti enor , oon 8 wil ſe r vu it du Franz Schall. 435 aber mit der ihm eigenen kaltblütigen, höhniſchen Frechheit Alles und Jedes, was die Zeugin geſagt und ihm ins Ge⸗ ſicht wiederholt. Er fährt nicht auf, ſchilt ſie nicht eine unverſchämte Verleumderin; nichts von Heftigkeit; er ſagt nur nach jedem ihrer Sätze kalt, faſt mit Lächeln:„Ich weiß davon nichts.“ Er weiß überhaupt von nichts, er iſt die unſchuldigſte Perſon von der Welt; ſelbſt will er, was jeder Anfänger im Diebeshandwerk weiß, die Kunſtausdrücke:„pfeifen“ und„Kantholz machen“ nicht kennen. Ja, um ſeiner Schamloſigkeit die Krone aufzu⸗ ſetzen, erbietet er ſich, ſeine Angaben zu beſchwören. Er wird zur Thür hinausgeſchickt. Das Gericht faßte den Beſchluß, den Zeugen Löwen⸗ berg, trotz aller ſeiner Antecedentien und obgleich er jetzt wieder eine entehrende Strafe abbüße, zum Eide zuzu⸗ laſſen, weil er in dieſem Prozeſſe auf den Gerichtshof den Eindruck der Wahrheit und Glaubwürdigkeit gemacht habe, was dem Gefangenen ſelbſt in einer feierlichen Anrede, daß er das Vertrauen, mit welchem man ihn ehre, würdigen möge, eröffnet ward. Die Schlußſitzung fand am 8. März vor einem ge⸗ drängt vollen Auditorium ſtatt; viele Notabilitäten der Fuſtiz waren als Zuſchauer zugegen. Vor den Plaidoyers des Anklägers und Vertheidigers ſand noch eine nachträgliche Zeugenvernehmung ſtatt. Ebermann's Frau hatte, indem ſie das an der Leiche ge⸗ fundene blutige Chemiſet beſtimmt als das ihres Mannes und von ihrer Handarbeit gefertigt anerkannte, angege⸗ ben, daß ſie ein eben ſolches, gleich gearbeitetes Chemiſet noch in ihrer Wohnung in Lychen habe. Man hatte ſie 19* 436 Franz Schall. deshalb nach der letzten Sitzung ſofort nach Lychen zurück⸗ geſchickt, um das Chemiſet zu holen. Sie brachte es mit und legte es zur Prüfung und Vergleichung mit dem andern vor. Das blutige und das reine Chemiſet wur⸗ den vielfach umgewendet, ausgereckt und gezerrt, und das Reſultat war, daß der Staatsanwalt beide Chemi⸗ ſets für vollſtändig gleich hielt, der Vertheidiger aber auf Unterſchiede in Schnitt, Schnur und Knöpfen auf⸗ merkſam machte, die ſich auch wirklich herausſtellten. Seinem Antrage, zur Feſtſtellung dieſer Unterſchiede die Directrice der angeſehenſten Leinwandhandlung in Berlin, des Hoflieferanten Metzner, gutachtlich zu ver⸗ nehmen, ward nicht nachgegeben, weil der Staatsanwalt, dagegen proteſtirend, feſtſtellte: daß die Ebermann ja gar nicht behauptet, beide Chemiſets ſeien ſich vollſtän⸗ dig gleich, ſondern nur von gleicher Arbeit, da ohnehin zwei ganz gleiche Dinge nicht exiſtiren können. Man läßt das blutige und das weiße Chemiſet bei den Ge⸗ ſchworenen zu eigener Prüfung umgehen. Wir bedauern, daß das Playdoyer des Staatsanwalts Riem, das glänzendſte Actenſtück des Prozeſſes, welches zuerſt die loſen Theile aneinanderreihend einen voll⸗ ſtändigen Zuſammenhang divinirte, nicht dem Papiere, ſondern nur den Ohren der Zuſchauer und der Luft an⸗ vertraut wurde. Es iſt uns nur in ſeinen Hauptzügen durch die Berichterſtatter für die Zeitungen aufbewahrt. Wir ſagen: divinirte, denn damals war es nicht mehr als eine Schlußfolgerung, wo der Scharfſinn des Juriſten die Phantaſie des Pſychologen zu Hülfe rufen mußte, der Vertheidiger durfte es noch eine ſchöne Dichtung nennen; die ſpätern Enthüllungen haben aber gezeigt, daß in allen Hauptmomenten und Gliederungen die Wahrheit getroffen war. Die Rede, frei, nach wenigen hen zurick chte t nit mit dem miſet wur⸗ zerrt, ud ide Chen idiger abu öpfen au ausſtellten nterſciedt ndlung ich zu ve atöanwal eman ch volſti da chuh ſen. N ei den 6 atöanwel ſ, welh einen B n Pah r uft Houptzl auften nicht des 3l fen Dib ber 9i⸗ nng Franz Schall. 437 Notizen geſprochen, dauerte 2 ½ Stunden. Der Ange⸗ klagte ſelbſt folgte ihr mit der geſpannteſten Aufmerk⸗ ſamkeit. Sie war, wenn auch nur noch Divination, aus der vollſten Ueberzeugung geſprochen, was auf Zu⸗ hörer und Richter einen unverkennbaren Eindruck hervor⸗ brachte. Wir können, wie geſagt, nur das Gerippe hier bringen. Der Staatsanwalt ſchickte eine Schilderung des Or⸗ tes, wo die Leiche, wie und in welchem Zuſtande ſie gefunden, vorauf. Die Beweisaufnahme habe das un⸗ umſtößlich feſtgeſtellt, daß der aufgefundene Kopf mit dem Rumpfe einem und demſelben Körper angehört. Das Gutachten der Aerzte ſei in Beziehung auf die Su⸗ gillationen voneinander abweichend, er lege vorläufig hierauf kein Gewicht. Es ſei aber feſtgeſtellt: 1) daß die Zerſchmetterung des Hirnſchädels von einem ganz in der Nähe abgefeuerten Doppelſchuß herrühre, 2) daß der Kopf unter allen Umſtänden einem noch lebenden Men⸗ ſchen abgeſchnitten, weil der Körper und namentlich die großen Blutgefäße deſſelben faſt völlig blutleer, die Todes⸗ art der Verblutungstod geweſen und dies nur bei Jemand möglich ſei, deſſen Herz noch pulſire; und 3) daß dieſe beiden Verletzungen allein und abſolut den Tod herbei⸗ zeführt haben. Selbſtmord ſei ſelbſtredend ausgeſchloſ⸗ ſen. Der ſo Ermordete ſei kein Anderer, als der Vieh⸗ händler Gottlob Ebermann geweſen; dieſes ſei ſeine vollſte leberzeugung. Hierfür ſpreche zunächſt die erfolgte Re⸗ ognition der bei der Leiche gefundenen Sachen von der Frau und den Angehörigen des Ermordeten, ſowie von der Hanſen, namentlich des Traurings, des Hemdes, des ſchwarzen und weißen blutigen Chemiſets, der Unterjacke, Unterhoſe, Weſte und der Buckskinhoſe, Strümpfe und Mütze. Als der Gendarm Mahnke der Leiche den Trau⸗ — Franz Schall. ring vom Ringfinger der rechten Hand abziehen ließ, be⸗ merkte er ganz genau die vom langen Tragen des Rin⸗ ges herrührende Rille an dieſem Finger.„Man ſteckt auch, wenn man Jemand ermordet und beraubt, der Leiche nicht goldene Ringe an die Hand, ſondern ver⸗ gißt vielleicht nur derſelben einen Ring vom Finger ab⸗ zuziehen. Wozu ſollte Ebermann, wenn er der Mörder geweſen, dem Ermordeten ſeinen Trauring angeſteckt ha⸗ ben?“ Allerdings iſt der Rock und die gleichfalls von Ebermann mitgenommene ſchwarze Hoſe nicht vorgefun⸗ den worden, obwol Ebermann doch gerade noch vor der That mit dieſen Kleidungsſtücken geſehen worden. Allein dieſe Kleidungsſtücke ſeien von dem Mörder geraubt wor⸗ den. Man wiſſe ja, daß die Leute auf dem Lande oftmals am Sonntage ihre Wochenhoſen unter ihren Sonntags⸗ kleidern anziehen. Die Tragebänder ſeien von den ſchwarzen Tuchbeinkleidern, die die Leiche angehabt, abgeknöpft worden, um dieſe abzuziehen. Dadurch erkläre ſich, daß die grauen Buckskinhoſen, die gar nicht angeknöpft ge⸗ weſen, etwas heruntergeſtreift gefunden worden. Es bleibe demnach nur noch ein Zweifel darüber, ob nicht die bei der Leiche gefundenen Sachen eben nur der Leiche angezo⸗ gen ſeien? Allein dagegen ſpreche die innere Unwahr⸗ ſcheinlichkeit, der regelmäßig gefundene Anzug der Leiche und der Umſtand, daß die Kleidungsſtücke außer am Halſe faſt nicht im mindeſten blutbefleckt ſeien. Für die Identität der Leiche mit der Perſon Ebermann's ſpreche aber die erfolgte überzeugende Recognition der Haare und der Zähne ſeitens der Frau und der Hanſen. Von dem Haare hatte Schall ſelbſt geſagt: es gliche ganz dem des Viehhändler Ebermann. Der Staatsanwalt verfocht hierauf die Glaubwürdigkeit der Frau mit warmen Wor⸗ ten. Dafür ſpreche ihre ganze äußere Erſcheinung ſo⸗ ließ, be⸗ des Rin⸗ Ran ſuät aubt, de ndern ve⸗ inger ⸗ eſtect hr ſuls ven vorgefun⸗ vot der n. Alein aubt wor de bftmcl Sonntah ſchwetz⸗ nöpft 6sbl ie beid⸗ e ange unwih der it Fit vö ſpn in he ſen ego it v mil e „u inun Franz Schall. 439 wie die Erſchütterung bei ihrer Vernehmung, die keine erheuchelte ſein könne.— Nach dem 9. September habe kein Menſch, nur ein Geiſterſeher, den Ebermann wie⸗ dergeſehen, trotz aller öffentlichen Bekanntmachungen, die, beim Intereſſe, welches der Fall angeregt, die Aufmerk⸗ ſamkeit doch erwecken müſſen. Wer könne auf die Worte und Auffaſſungen dieſer verworrenen, verrückten und träu⸗ meriſchen Menſchen etwas geben! Ebenſo zerfließe in nichts das Alteweibergeſchwätz in den Schnapsbuden zu Spandau, von dem der Kaufmann Hempel erzählt. Wenn Ebermann nach Amerika gegangen, würden doch Schall und Pfeffer etwas davon erfahren haben; Schall aber habe, bis ihn der Präſident darauf aufmerkſam gemacht, von Ebermann immer als von einem Todten geſprochen. Der Staatsanwalt ſchilderte jene Glaſer als eine meineidige feile Betrügerin, die in dem Verbrechen aufgewachſen und ſchon einen Menſchen unſchuldig des Mordes be⸗ zichtigt habe, ſodaß allerdings die Vermuthung gegrün⸗ det ſei, daß ſie von dem wirklichen Mörder gedungen. „Nur der Mörder des Ebermann(oder ſeine Complicen ²) konnte ihr, da ſie erſt am 10. September 1849 aus der Charite entlaſſen, bis zum 14. September Nachricht von dieſem Morde und die Perſonalbeſchreibung angeben, um die Komödie in Spandau zu ſpielen und ſo durch⸗ zuführen! Er wies zugleich nach, daß ſie mit Pfeffer bekannt geweſen. In Beziehung auf die Tätowirung und Schröpfnarben hielt der Staatsanwalt durch die er⸗ folgte Beweisaufnahme, namentlich durch das Gutachten des Dr. Casper alle Zweifel gelöſt, wie ja denn auch die Frau und die nächſten Angehörigen nichts von ſolchen Zeichen wiſſen. Die Frau hatte ſie nie geſehen, namentlich nicht im Sommer 1849, wo ſie öfters ihrem Manne die Hemdärmel hoch gebunden, wenn er ſeine Gewehre wuſch. — 440 Franz Schall. Die Tätowirung ſei alſo entweder verſchwunden und des⸗ halb nicht geſehen oder ſo unkenntlich geweſen, daß ſie bei der Obduction überſehen werden konnte. Darauf wandte er ſich zu dem Verdachtsmomente gegen den Mörder Ebermann's, welcher ihm unzweifel⸗ haft Schall ſei. Schall, der ein talentvoller und kluger Lügner ſei, habe dennoch, ohne es zu wollen, eingeſtan⸗ den. Wir laſſen hier den Ankläger ſelbſt ſprechen:„Am Sonntag den 9. September 1849 traf die Caroline Han⸗ ſen allhier zu Berlin in der Invalidenſtraße Nachmittag gegen 2 Uhr den Gottlob Ebermann und den Angeklag⸗ ten Franz Schall. Ebermann ſprach mit der Caroline Hanſen, mit welcher er in einem vertrauten Verhältniß ſtand, und Schall foderte ihn ungeduldig mit den Wor⸗ ten ekomm doch, komm doch⸗ auf, ihm zu folgen. Er ging voran die Invalidenſtraße entlang in der Richtung nach Moabit und ſomit auch nach Charlottenburg zu. Ebermann ſagte der Hanſen, daß er ſeine Schweſter, die jetzt verehelichte Bünger, in Charlottenburg beſuchen wolle, und beſtellte ſie zum nächſten Morgen wieder nach der Invalidenſtraße, wo er ſie vor ſeiner Rückreiſe nach Ly⸗ chen nochmals ſprechen wollte.— Dann folgte er dem Schall und entfernte ſich mit dieſem.— Beide ſind nach Charlottenburg gegangen, wo Ebermann in Lützow Nr. 7 ſeine Schweſter bei dem Kaufmann Adler gegen 4 Uhr beſuchte.— Oder, meine Herren, halten Sie es nicht für bewieſen, daß Schall mit in Charlottenburg geweſen iſt? Dagegen hat er bei ſeinem Verhör am 1. März das ganze Aufſuchen und Auffinden der verehelichten Bünger in Charlottenburg genau ſo beſchrieben, wie es am 9. Sep⸗ tember ſtattgefunden, nur daß er es auf den 2. Sep⸗ tember ſetzt. An dieſem Tage iſt er aber beſtimmt nicht dort geweſen, da durch andere Zeugen erwieſen iſt, nund des⸗ n, diß ſi ſtmoment unzweit und kluge eingeſan en„n line Hah lachmitteg Angeklah t Carelin echültn den Vo lgen. 6 Fitn nburg 1 weſer,. chen wol nich nach* te er d ſind n 41 z nicht weſen i Nin* Franf Schall. 441 daß er an dieſem Tage an einem andern entfernten Orte war. Ebermann blieb bei der Bünger bis gegen 7 Uhr. Schall hatte inzwiſchen in irgend einer Tabagie Charlot⸗ tenburgs ſich aufgehalten, wo Ebermann ihn abholte.— Es war ein ſchöner Sommerabend, und den beiden paſ⸗ ſionirten Jagdliebhabern kam der Gedanke, auf dem An⸗ ſtand einen Rehbock zu erlegen. Schall, der zwar dem Jäger Marggraf, dem erſchoſſenen Wilddieb, früher nur den Kober nach dem Grunewald getragen hatte, der ſpä⸗ ter aber deſſenungeachtet ſich veranlaßt fand, des Marg⸗ graf Geliebte zu ſeiner Gattin zu machen,— Schall, der die Umgegend Berlins ſo wenig kennen will, daß er nicht weiß, wo der Grunewald iſt und wem dort die Jagd zuſteht,— Schall, der mit großer Klarheit deſſen⸗ ungeachtet die Schnelligkeit der Entladung eines mit Ku⸗ zel und Schrot geladenen Gewehrs entwickelt hat,— Schall, der bei der Polizei als der berüchtigtſte Wilddieb — etwa mit Unrecht— verdächtigt iſt,— Schall wußte ſo gut wie der Gendarm Mahnke, welcher uns ſolches ädlich bekundet hat, daß rechts an dem Ufer der faulen Spree an dem Ellernbuſch, wohin der Fußpfad von Char⸗ bttenburg führt, ein guter Anſtand war, von welchem nan Rehe und anderes Wild, welches gegen Abend aus der nahen Jungfernhaide auf die Wieſen tritt, erlegen bnnte. Dorthin begab er ſich mit Ebermann, und beide lgerten ſich hinter dem Ellernbuſch, um die Zeit des Amſtandes zu erwarten.— Ihre Gewehre— Sie wiſſen, denn Schall hat es ſelbſt geſtanden, daß Ebermann eine dppelläufige Büchsflinte auf der Reiſe führte, deren rech⸗ tr Lauf mit Kugel, deren linker mit Schrot geladen zu ſin pflegte, und welche die Eigenthümlichkeit hatte, daß hi dem Abdrücken des rechten Laufes der andere ſich vol gleichzeitig entlud— Schall aber dieſe einläufige 19 —— — 442 Franz Schall. Flinte beſaß— denn wie ſeine Defenſional-Zeugin ver⸗ ehelichte Leiſtenſchneiderin Muhs eidlich bekundet, hat Schall ihr die Flinte erſt 8 Tage nach dem 12. October 1849, an welchem Tage der Förſter Oertel erſchoſſen worden iſt, zur Aufbewahrung gebracht— ihre Gewehre, ſage ich, hatten Beide wahrſcheinlich in jener Gegend ver⸗ borgen.— Schall ſelbſt hat uns geſagt, daß er ſeine Flinte nicht in ſeiner Wohnung aufzubewahren pflegte. Dieſe ihre Gewehre hatten ſie abgelangt, ehe ſie ſich nach dem Ellernbuſch begaben.— Als ſie dort lagerten und Ebermann vielleicht ſorglos ſchlummerte, mag ſich Schall überlegt haben, daß die Fünfthalerſcheine, welche, wie die Witwe Ebermann beſchworen hat, Ebermann bei ſeiner Abreiſe von Lychen in ſeine Brieftaſche ſteckte, daß das Geld in der Börſe des Ebermann, welches die Emilie Herm in Schildhorn am Morgen dieſes Tages noch geſehen hat, daß die ſilberne Uhr, welche Ebermann bei ſeinem Ge⸗ ſpräch mit der Hanſen am Nachmittage noch trug, und der goldene Siegelring, welchen er bei dem Beſuche ſei⸗ ner Schweſter in Charlottenburg am Finger hatte, inglei⸗ chen Rock und Hoſe des Ebermann wünſchenswerthe Gegenſtände für ihn und geeignet ſein möchten, ſeinen ſchlechten Finanzen aufzuhelfen.— Ebermann war ein ſtolzer Mann, hat uns Schall geſagt, Ebermann, hat er uns ferner hier am erſten Tage ſeines Verhörs geſagt, war ein ſchrecklicher Menſch, und wenn ich nicht Angſt gehabt hätte, er würde mich niederſchießen, ich wäre ihm ſchon auf der Reiſe von Lychen davonge⸗ laufen.— Ebermann ſcheint ſich nicht einer beſondern Liebe ſeitens des Schall zu erfreuen gehabt zu haben, ja es ſcheint mir, als wenn Schall die Superiorität die⸗ ſes Spießgeſellen in Körperſtärke und Kühnheit mit Groll übel vermerkt hätte. Vielleicht iſt Ebermann Genoſſe Jeugin ver kurdet, hat 12. Qttober 1 eſchoſen re Gewehr Gegend ve aß er ſün ren pfeg ſie ſich n werten un ſch Scha che, wie d nbi ſein e, daß di nilie Hen geſchen h ſeinem 6 trug, n Beſucht atte, inh cheniwen ſen, ſeil ann w Ebermo s Ve d wm derſcht n dato biſon ioti. tnib m bi Franz Schall. 443 und Zeuge manches Verbrechens geweſen, ich erinnere nur an die von dem Herrn Vertheidiger— ich weiß nicht ob als Moment der Defenſion— herbeigeführte Mittheilung des bei dem Arzte in Fürſtenberg beabſich⸗ tigten Einbruchs; und es mochte dem Schall daran ge⸗ legen ſein, dieſen Zeugen aus der Welt zu ſchaffen.— Schall iſt ein Mann des Entſchluſſes. Der Gedanke kam ihm in den Sinn, Gelegenheit und Ort war gün⸗ ſtig, zwei Zeugen ſtanden nicht dabei und ſahen,— nur ſo kann man, wie Sie gehört haben, nach Schall etwas beweiſen,— Schall ergriff die Büchsflinte des nichts ahnenden im Graſe liegenden Ebermann und ſchoß ihn meuchlings in den Kopfz vielleicht während des Schlum⸗ mers. Dann ſchnitt er mit dem großen Taſchenmeſſer, das er auf der Reiſe nach Schleſien führte, den Kopf ab, nahm Rock und Hoſe, Brieftaſche, Börſe, Uhr und Sie⸗ gelring, vergaß den goldenen Trauring, ſchleppte den Rumpf in das dichte Rohr, nahm den entſtellten Kopf und ſchleuderte denſelben an den Haaren in das Rohr. Jene Sachen, die nie wieder zum Vorſchein gekommene Büchsflinte des Ebermann und die übrigen von dieſem in dem Bündel aus Lychen mitgenommenen Kleidungs⸗ ſücke, ſowie der graue Tuchmantel, waren der aus dieſer Schandthat erzielte Gewinn. In der Eile, mit welcher er vielleicht den Ort verließ, überſah er die Mütze des Ebermann, das kleine Holzgefäß und ſeinen eigenen Stock, den ſtummen, aber dennoch ſprechenden Zeugen ſeines Verbrechens.“ Es ſei zwar die Vermuthung aufgeſtellt worden, daß dieſen Mord Mehre und namentlich Pfeffer mit ver⸗ übt haben; doch hierfür ſei bis jetzt kein Beweis vorhan⸗ den, alle Zeugen ſprächen nur von zwei Perſonen, die ſe zuſammen geſehen; nach Angabe des Gendarmen Franj Schall. Mahnke ſei die Leiche nur von einem Manne ins Schilf geſchleift worden, wie auch Pfeffer an dem fraglichen Tage weder in Geſellſchaft Ebermann's noch Schall's ge⸗ ſehen worden. Die Anklage laſſe diesmal Pfeffern ganz aus dem Spiel, für ſie dürfe nur Schall der Angeſchul⸗ digte ſein, weil nur Beweiſe gegen ihn vorlägen.„Ich habe bis jetzt keine genügende Beweiſe gegen Pfeffer, wol aber gegen Schall. Wenn Jemand, der eines Ver⸗ brechens angeſchuldigt wird, unſchuldig an demſelben iſt, was thut er? Er wird die reine Wahrheit ſagen. Wenn Jemand, der eines Verbrechens angeſchuldigt iſt, lügt, was folgt daraus? Er muß ſich ſcheuen die wahre Sachlage zu entdecken, weil er fürchtet durch dieſelbe compromittirt zu werden.“ Schall habe ſich in eine Kette von Lügen ver⸗ ſtrickt. Mit Ebermann und Pfeffer hatte er den genaue⸗ ſten Umgang, er ſuchte ihn auf einige gelegentliche Geſchäfts⸗ beſuche zu reduciren. Er leugnete in Pfeffer's Auftrage den Ebermann drei Wochen vor deſſen Ermordung in Ly⸗ chen abgeholt zu haben. Die Witwe hat das Factum bekundet. Offenbar habe Ebermann ſeine letzte Nacht bei Schall logirt. Beweis die Chemiſets, der Stock des Ebermann in ſeinem Quartier; er leugnete es. Er log in Bezug auf die Verhältniſſe der Spießgeſellen zum Unteroffizier Naumann. Er war bereits wegen des ver⸗ ſchwundenen Ebermann zur Unterſuchung gezogen, und wußte, daß er dieſem gehörige Sachen bei ſich hatte⸗ Wenn er unſchuldig, würde er ſich nicht beeilt haben, dem Richter davon Anzeige zu machen, um nicht durch das Verſchweigen Verdacht auf ſich zu laden? Er log in der Angabe über den Erwerb der Chemiſets, und daß ſie ſeiner Frau zum Waſchen übergeben wären, über den Stock, über die Uhr.„Wenn Sachen, welche ein auf einſamer Stelle Ermordeter, erwieſenermaßen, bei ſich ern gan ngeſchul n.„ elben iſ Wen igt, we hlage ittirt; igen ve genul zeſchift Auftr g in? Factl te Nel toc 6r en en, Franz Schall. 445 getragen hat, nachher in dem Beſitze eines Andern, ei⸗ nes Menſchen von dem öffentlichen Charakter eines Schall ſich finden, wenn Sachen dieſes des Mordes Verdäch⸗ tigen ſich in der Nähe der Leiche des Ermordeten befin⸗ den, d. h. wenn der Stock des Schall an dem Orte, wo Ebermann ermordet iſt, zur Zeit der That ſteht, und wenn die Uhr des Ebermann, welche dieſer bis zur Er⸗ mordung bei ſich getragen hat, ſofort nachher in den Händen des Schall iſt, was folgt daraus?“ Und Schall habe dieſe, dem Ebermann erweislich zugehörige und bei ihm noch am Abend des 9. September geſehene Uhr ſchon einen Tag nach dem Morde verſetzt. Darauf die Reiſe nach Schleſien, um die Uhr zu verkaufen, die Sen⸗ dung der Uhr dahin! Das unangenehmſte Indicium blieb die Uhr, bis zum Audienztermin hatte nur die Hanſen dieſelbe Sonntag 9. September bei Ebermann bemerkt, erſt in dieſem war auch die Herm als Zeugin dafür da⸗ zugekommen. Die Hanſen war ſomit bis dahin die ge⸗ fährlichſte Zeugin, und es erfolgte der Mordanfall auf die Hanſen! Niemand anderes konnte ein Intereſſe daran haben, dieſe eben aus der Welt ſchaffen als derjenige, der mit dem Angeklagten das regſte Intereſſe hatte, gerade dieſe Zeugin zu beſeitigen— Pfeffer. Wo aber die Uhr geblieben ſei, da ſeien auch die andern Sachen, nament⸗ lich das Geld Ebermann's, welches er noch bei ſich hatte, hingekommen, das ſei ſeine feſte Ueberzeugung, welche er darauf ſtützt, daß der Angeklagte ſich erweislich nach dem Morde im Beſitz außergewöhnlicher Geldmittel befunden. Das Alles ſeien ſchlagende Beweiſe, welche dafür ſpre⸗ chen, daß Schall ſich am Orte des Mordes befunden, daß er der Mörder Ebermann's ſei. Nach einer beredten Schilderung des Lebenswandels Schall's, wonach er ein Menſch iſt, dem man wol die Verübung eines Raubmor⸗ 8. 3 3 446 Franz Schall. des mit Ueberlegung zutrauen darf, beantragte der Staats⸗ anwalt aus vollſter Ueberzeugung das Schuldig, das er einſt vor dem höchſten Richter zu verantworten gedenke. Auch der Vertheidiger, Rechtsanwalt Deycks, ſprach mit großem Eifer. Er ſchickte voran, daß die Staats⸗ anwaltſchaft mit mehr Phantaſie als Treue die An⸗ klage aufrecht erhalten, ſie wolle ihre Phantaſie auch den Geſchworenen aufbürden. Er erkenne an, es ſei eine ſchwierige Aufgabe, den Angeklagten zu vertheidigen, der ſich durch ſich ſelbſt verdächtigt habe; noch ſchwerer ſei es aber, über denſelben zu Gericht zu ſitzen. Auf das Factiſche ſelbſt eingehend, beſtritt er, daß es feſtſtehe, der kopflos aufgefundene Leichnam ſei der des Ebermann. Doch dies berühre die Vertheidigung wenig. Er gebe zu, daß die Tätowirungen nicht geſehen worden; er gebe aber nicht zu, daß ſie verſchwunden, und müſſe deshalb dem Gutachten des Dr. Casper entſchieden entgegentre⸗ ten, der ſelbſt zugeſtanden, daß dies ſein Gutachten kein wiſſenſchaftliches, auf eigene Forſchung begründetes ſei. Ihm ſtehe zweifellos feſt, daß Ebermann Tätowirungen gehabt, und dieſe könnten nicht verſchwunden ſein. Die Sugillationen, deren Exiſtenz er annimmt, lieferten Beweis daß Mehre den Mord begangen. Hierauf ward die Aus⸗ führung des Staatsanwalts angegriffen, daß Schall noch am 9. September mit Ebermann in Charlottenburg ge⸗ weſen; nach des Vertheidigers Anſicht ſtehe das Gegen⸗ theil feſt. Durch eine Schilderung des ehelichen Verhält⸗ niſſes zwiſchen den Ebermann'ſchen Eheleuten ſuchte er nachzuweiſen, daß Ebermann ſeiner Frau nicht die Wahr⸗ heit geſagt, und daß Schall dem Ebermann keinen Brief von Pfeffer gebracht, da der Angeklagte gar kein Inter⸗ eſſe dabei habe, ſolches zu verleugnen. Daß der Bru⸗ der Ebermann's die Ausſagen des Angeklagten verleug⸗ gats⸗ denke. ſptach taats⸗ An⸗ auch i eine digen, weter Auf ſtche, nann. gebe gebe holb entre⸗ 1 lin z ſü ungen Die weis noch ge egel te zht nte = Franz Schall. 447 net, könne ebenſo wol in dem eigenen Intereſſe dieſes Zeu⸗ gen ſein, dem es nicht ſehr wünſchenswerth ſein möchte, ſelbſt den Beweis zu liefern, daß er ſeinen ſteckbrieflich verfolgten Bruder bei ſich aufgenommen oder mit ihm im Walde verkehrt habe. Die von dem Staatsanwalt ſo ſtreng beurtheilte Frage an die Witwe Ebermann rechtfertigte er aus ſeinem Recht und ſeiner Pflicht, wie denn auch die Frage ſelbſt von der Staatsanwaltſchaft misverſtanden ſei. Da dieſe Witwe Ebermann überhaupt nur 7 Jahre verheirathet mit ihrem Manne war, von denen er 6% Jahre im Zuchthauſe zugebracht, könne ſie die Sachen ihres Mannes, der auch in ſeiner Freiheit ſehr ſelten zu Hauſe geweſen, gar nicht ſo genau kennen und halte er überdies die Ausſagen dieſer Zeugin in Be⸗ zug auf die Recognition der Sachen nicht für glaubwür⸗ dig. Der Vertheidiger hielt es nicht für unmöglich, daß der Leiche die Ebermann'ſchen Sachen angezogen worden, da man jetzt nur dieſe Sachen, nicht aber Ebermann's Körper vor ſich habe. Der ſteckbrieflich verfolgte Ebermann, könne auch, um ſich Geld, Legitimationen und ein ver⸗ ändertes Signalement zu verſchaffen, mit einer bisher unbekannten Perſon die Kleider gewechſelt und dieſe ſelbſt nachher erſchoſſen haben. Die Blutleere des aufgefun⸗ denen Körpers laſſe übrigens ſehr wohl die Möglichkeit zu, daß der Leiche die Sachen angezogen worden. Er habe die feſte Ueberzeugung, daß bei der That überhaupt mehre Perſonen betheiligt geweſen, daß aber nichts dafür ſpreche, daß Schall grade dazu gehört. Die Ausführungen des Staatsanwalts in Beziehung auf die That ſelbſt ſeien ſehr ſinnreich zuſammengeſtellt, ſie ſeien möglich, aber eben deshalb ſei auch eine andere Möglichkeit ſehr gut denkbar. Er gebe zu, daß der befleckte Le⸗ benswandel des Angeklagten jeden Verdacht rechtfertige, 448 Franz Schall. aber deshalb haben die Geſchworenen die doppelte Pflicht zu der Erwägung: ob die vorliegende Verhandlung die Ueberzeugung von der Schuld geliefert habe. Dies ſuchte aber der Vertheidiger durch ein ſpecielleres Eingehen auf die Zeugenvernehmungen zu verneinen. Es fehle ihm an jedem Motiv, weshalb Schall den Ebermann ermordet haben ſolle. Er bezweifle, daß Ebermann zu dieſer Zeit noch im Beſitze von Geldmitteln geweſen, die den An⸗ geklagten zu einem Morde hätten verleiten können, noch weniger aber ſeine übrigen Sachen, die eine ſehr leichte Entdeckung möglich machten. Er nahm an, daß die auf⸗ gefundene Leiche nicht Ebermann geweſen, ſondern daß dieſer der Mörder eines bis jetzt noch unbekannten Opfers geworden. Er vertheidigte die Annahme durch die Ver⸗ handlungen über die Tätowirungen, nach denen faſt feſt⸗ ſtehe, daß die aufgefundene Leiche keine ſolche Kennzeichen gehabt. Er beſtritt, daß Schall das meiſte Intereſſe an der Wegſchaffung der Hanſen gehabt und deshalb den Mordverſuch auf ſie veranlaßt oder angezettelt habe, zu⸗ mal ihm im Gefängniß jedes Mittel abgeſchnitten ſei. Das nächſte Intereſſe, die Hanſen bei Seite zu ſchaffen, hatte eben der wirkliche Mörder der aufgefundenen Leiche, der noch heute frei herumlaufe, indem er einen zweiten Mord nicht ſcheute, damit wenigſtens für den von ihm verübten Mord kein Unſchuldiger leide. Das Zeugniß der verehelichten Lietſcher halte auch er mit der Staatsan⸗ waltſchaft für wahr; aber ſei dies der Fall, dann liegen Verdachtsgründe viel mehr gegen Pfeffer vor als gegen Schall. Es ſei ihm feſtgeſtellt, daß Schall nicht der eigentliche Verbrecher, wol aber, daß dies Pfeffer ſei. Pfeffer habe ſich deshalb ſo für den Prozeß intereſſirt, weil er weiß, daß Schall unſchuldig ſei. Der bei der Leiche gefundene Stock ſei einer, wie es Tauſende gibt, flicht . d p n auf m an nordet t Zeit nAn⸗ noch eichte auf⸗ daß yftt Ver⸗ t feſ⸗ eichen ſſe an b den e jl⸗ n e nf, Leiche veiten ß der 1öon liege tde rſ „ſſirt * Franz Schall. 449 und ſei es deshalb nicht erwieſen, daß dieſer Stock Schall gehöre, ſowie es auch wahrſcheinlich ſei, daß Ebermann die in der Wohnung Schall's gefundenen Chemiſets bei demſelben habe liegen laſſen. Er hätte auch gewünſcht, daß der Angeklagte immer die Wahrheit geſagt hätte; aber wolle man aus der Lüge gleich auf den Mord ſchließen? Nicht ſowol ſeine eigene Berechnung habe ihm dieſe Lügen eingegeben, ſondern einem Menſchen wie Schall mußte es ſchon ſehr unangenehm ſein, wenn Eber— mann der Mörder iſt, einzuräumen, daß er ſich im Be⸗ ſitze von Sachen des Mörders befinde. In Beziehung auf die Uhr behauptete der Vertheidiger, daß dieſelbe nicht von dem Morde herrühre, denn man könne einem Manne wie Schall nicht eine ſolche entſetzliche Dummheit zu⸗ trauen, daß er ſie auf ſeinen Namen auf dem königli⸗ chen Leihamt verſetzen werde. Es ſei zwar die Uhr am Sonntag noch bei Ebermann geſehen worden, allein er könne ſie ja ebenſo gut nachher an Schall gegeben haben, und wenn der Angeklagte ſage, daß dies ſchon am Sonn⸗ abend geſchehen, ſo ſei anzunehmen, daß er wieder lüge. Die in dieſer Beziehung von der Hanſen gemachten Aus⸗ ſagen ſuchte der Vertheidiger als auf einem Irrthum baſirend darzuſtellen, wie es denn auch nicht erwieſen ſei, daß Ebermann in demſelben Coſtüm, womit ihn die Hanſen Nachmittags geſehen, zu der Stelle hingegangen, wo die Leiche gefunden worden. Iſt es aber möglich, daß er dieſe Kleider vorher abgelegt, ſo iſt es auch mög⸗ lich, daß er die Uhr vorher abgelegt. In Beziehung auf den Stock bedauert der Vertheidiger, daß der Angeklagte ſeinem Rathe zuwider einen Beweis angetreten, der, wie er eingeſtehe, vollſtändig mislungen ſei, wie dies bei der Länge der Zeit nicht anders möglich. Im Uebrigen ſei feſtgeſtellt(und zwar durch eine Zeugin, die vom Gerichts⸗ 450 Franz Schall. hof trotz des Antrags der Vertheidigung nicht vereidigt worden iſt), daß Schall an dieſem Sonntag Nachmittag nicht mit Ebermann nach Charlottenburg gegangen iſt. Die Geldmittel des Angeklagten hielt der Vertheidiger nicht für verdächtig, am allerwenigſten aber ſo verdächtig, um daraus auf das Motiv des Mordes zu ſchließen; das Geld könne ebenſo gut aus dem Wilddiebſtahl, als auch aus dem Schmuggelhandel(beidem ſei der Angeklagte hingegeben geweſen) herrühren. Er beantragte ſchließlich nach einer ſiebenviertel Stunden währenden Vertheidi⸗ gungsrede das Nichtſchuldig. Schall, vom Präſidenten gefragt, ob er noch etwas anzuführen habe, wandte ſich, gedrückt und bleichen Angeſichts zu den Geſchworenen, bittend, daß dieſelben, wenn ſie ihn verurtheilen ſollten, ſich ſeiner Frau, die die Ueberzeugung ſeiner Unſchuld habe, und ſeiner Kinder annehmen möchten. Der Präſident Holzapfel erklärte den Geſchwore⸗ nen, daß ſeine Aufgabe eine nur einfache ſei, da er nicht die Pflicht, ihnen ſeine Ueberzeugung, die auch er ſich ge⸗ bildet, ausgebildet haben müſſe, auseinanderzuſetzen, ſon⸗ dern ihnen nur die aus der Verhandlung geſchöpften Re⸗ ſultate kurz zuſammenzuſtellen habe. Das Reſume des Prä⸗ ſidenten, deſſen Unparteilichkeit, Klarheit und ſchlagende Schärfe ſchon bei der ganzen Leitung des Prozeſſes und der Beweisaufnahme hervorgetreten, dauerte zwei⸗ und dreiviertel Stunden, und ward bei allgemeiner Anerkennung, durch eine beſondere Belobigung des Juſtiz⸗ miniſteriums gewürdigt. Ja die Leitung dieſes wichtigen Prozeſſes und der Spruch des Geſchworenengerichts hat dies Inſtitut ſelbſt vielleicht, wenn nicht poſitiv gerettet, doch gegen die Anfechtungen wieder befeſtigt, welche von allen Seiten aus politiſchen und Bequemlichkeitsgründen es zu ſtürzen verſucht. Den Geſchworenen wurden folgende zr ereidigt chmittag gen iſt. theidige dächtig en; dus als auch geklogt hließlich ertheidi ſidenten di ſch, worenen, ſollten Unſchul ſchwbn et nih en, ſol ften N legu rozel en Ilſ vichti“ het tit, 5 * Franz Schall. 451 Fragen geſtellt: 1)(in Beziehung auf die Frage des Mordes) Iſt der Angeklagte Franz Schall, genannt Schaal, auch Zimbal, ſchuldig, in der Zeit vom h. Sep⸗ tember Abends bis zum 10. September Mittags bei der ſogenannten faulen Spree, zwiſchen Charlottenburg und Spandau, dem Viehhändler Gottlob Ebermann aus Lychen mit dem vorher überlegten Vorſatze, ihn zu tödten, ſolche Verletzungen, wonach nach dem gewöhnlichen und allgemein bekannten Laufe der Dinge der Tod deſſel⸗ ben erfolgen mußte, zugefügt und dadurch ihn wirklich getödtet zu haben? 2)(in Bezichung auf die Frage über die Betheiligung Mehrer bei der That) dieſelbe Frage wie ad 1: Iſt der Angeklagte ꝛc. ꝛc. ſchuldig, in Verbindung mit einer oder mehren Perſonen 1. Verletzungen ꝛc. 3)(in Beziehung auf die Frage der Tödtung) dieſelbe Frage wie 1 mit Wegfall der Worte: „mit vorher überlegtem Vorſatz.“ 4) Dieſelbe Frage mit Beziehung darauf, ob die Tödtung in Verbindung mit ei⸗ ner oder mehren Perſonen verübt iſt. Um 6 Uhr 20 Mi⸗ auten zogen ſich die Geſchworenen zurück und etwa 25 Mi⸗ auten ſpäter verkündete der Vorſitzende derſelben ihr lrtheil unter lautloſer Stille: Auf die Frage 1: Ja der Angeklagte iſt ſchuldig, mit mehr als ſieben Stimmen. Als dem Angeklagten dies Verdict verleſen ward, ſank er erbleichend auf ſeinen Sitz zurück, indem er einen Augenblick die Hände rang. Der Staatsanwalt bean⸗ tragte auf Grund des Verdicts wegen des von dem Angeklagten verübten Mordes an dem Viehhändler Eber⸗ nann nach den Beſtimmungen des neuen Strafrechts als des mildern gegen das alte Strafrecht, welches die Lodesſtrafe des Rades verhängt) die Todesſtrafe durch Enthauptung auszuſprechen.— Der Moment, wo 452 Franz Schall. der Angeklagte zerknickt zuſammengebrochen, ſchien mit dem Augenblick vorüber, wo er vom Präſidenten zu ei⸗ ner letzten Auslaſſung aufgefodert ward. Er erhob ſich in ſeiner alten Weiſe, kecker und kräftiger als ſelbſt in den letzten Tagen, und ſagte mit bitterm Ton:„Ich bin der ganzen Verhandlung gefolgt, es iſt mir kein Wort entgangen, aber ich habe geſehen wie parteiiſch man mit mir verfahren. Die von mir vorgeſchlagenen Zeugen hat man eingeſchüchtert, und wenn ſie ein Wort gegen mich ausgeſagt haben, daſſelbe gleich zu Protokoll genommen. Der Allmächtige wird richten!“— Nach nicht einer Viertelſtunde trat der Gerichtshof wieder ein und verkündigte der Präſident: In Erwägung, daß durch das Verdict der Geſchworenen feſtſteht, daß der An⸗ geklagte den Viehhändler Ebermann in der Zeit vom 9. September 1849 Abends, bis zum 10. September Mittag, mit dem vorher überlegten Vorſatz, ihn zu töd⸗ ten, getödtet hat, in Erwägung, daß gegen den Ange⸗ klagten ſomit der Beweis des Mordes geführt iſt, in Erwägung, daß dies Verbrechen nach dem neuen Straf⸗ recht, als dem mildern, mit der Todesſtrafe durch Ent⸗ hauptung zu beſtrafen: erkennt der hier verſammelte königliche Kreisſchwurgerichtshof: daß der frühere Poſtillon, jetzige Handelsmann, Franz Schall des an dem Viehhändler Gottlob Ebermann aus Lychen verübten Mordes ſchuldig, durch Ent⸗ hauptung vom Leben zum Tode zu bringen und die Koſten des Prozeſſes aus ſeinem Nachlaß zu beſtreiten ſeien. Der Angeklagte, den jetzt auch noch ſeine kecke Ruhe nicht verließ, wurde hierauf nach dem Gefängniß zurückgeführt, wo er nach Anordnung des Gerichtshofes ſofort gefeſſelt wurde. lich beh hien mit en zu ei⸗ r echob als ſiſt n:„3 nir kein purtiſc lagenen in Wort protokol — Nach f wiedet ng, doß der An zeit von eptenbe z o n Un n Str nch Gn ſamm frühe S6 n 6 6 en 1 Noch jet“ auf 6 Franz Schall. 453 Am 9. März bat Schall um den Beſuch eines Geiſt⸗ lichen ſeiner Confeſſion. Mit dem Gericht, was ihn ſo behandelt, wolle er nichts mehr zu ſchaffen haben. Dieſe Stimmung verging indeß bald und er ließ dem Unter⸗ ſuchungsrichter Dr. Louis erklären, daß er ſich zu einem wahrhaften Bekenntniß Deſſen, was er wirklich verſchul⸗ det, gedrungen fühle. Er begann damit, daß er eine lange Geſchichte er⸗ zählen müſſe, aus der allerdings hervorgehe, daß er ein arger Verbrecher ſei und ein großes Verbrechen verübt habe, und deshalb die Strafe des Geſetzes verdiene; aber an dem Verbrechen, deſſen man ihn beſchuldigt, ſei er ganz unſchuldig. Und er lege eben jenes Bekenntniß der Wahrheit getreu ab, damit man ſeine Unſchuld an Ebermann's Ermordung ſehe, denn Ebermann könne um jene Zeit nicht ermordet worden ſein, da er mit ihm das ſpätere Verbrechen, von dem er reden wolle, verübt. Mitte October 1849 war in der herzoglich meck⸗ lenburgiſchen Erbgruft zu Mirow ein Einbruch verübt worden. Als verdächtig war der Kaſtellan zur Unterſuchung gezogen, zwar nicht überführt, aber in Folge der Indicien nur vorläufig losgeſprochen und demnächſt entlaſſen worden. Der Unglückliche ertrug ſeine troſtloſe Lage, ſeinen verlorenen Ruf nicht, und wanderte nach Amerika aus, wo er verſchollen iſt. Schall, auf dem nie nur ein entfernter Verdacht geruht, bekannte ſich freiwillig zu dem Verbrechen. Er habe es mit Pfeffer und Ebermann ausgeführt; in entferntem Grade ward auch der oft genannte Löwen⸗ berg oder Lehmberg mit hineingezogen. Er gab in mehren aufeinander folgenden Verhören ene möglichſt detaillirte Schilderung der That: wie man 454 Franz Schall. ſchon früher die Gelegenheit in Mirow ausgekundſchaf⸗ tet, nach dem Rathe der Genoſſen die Ausführung aber verſchoben habe, weil dazumal mecklenburgiſches Militär in Mirow gelegen und die Straßen ſehr frequent gewe⸗ ſen. Am 14. oder 13. Auguſt hätten die Verbundenen ſich einzeln auf den Weg gemacht, der ſehr genau be⸗ ſchrieben ward, über Ruppin, Basdorf u. ſ. w.; wie ſie ſich unterwegs getroffen, wie ſie hier einen Perſonen⸗ wagen benutzt, dort ein eigenes Gefährt angenommen, die und die Strecken zu Fuß zurückgelegt, bei welchen Wirthen ſie genächtigt, hier auf Stroh, da auf dem Heu⸗ boden, wie ſie in Schwarz mit Bier und Rum auf des Königs Geburtstag getrunken, wie Lemberg an der hohen Brücke im Mecklenburgiſchen zurückgekehrt ſei, weil er bei dem Handel ſich nichts verſprochen u. ſ. w., denn ein Handelsgeſchäft mit verbotenen oder andern Sachen mußte bei allen dieſen Unternehmungen immer das Deckſchild abgeben. Die Kirche von Mirow, unter der die Erbgruft, hat eine abgeſonderte Lage am See; ſie iſt mit einem Graben umgeben, der vom See ſein Waſſer empfängt. Er(Schall) und Pfeffer waren durch dieſen damals we⸗ nig Waſſer haltenden Graben gewatet, während Eber⸗ mann drauſten Wache halten mußte. Pfeffer war mit einem Brecheiſen und Dietrichen, Schall außerdem mit einer Blendlaterne und Streichhölzern verſehen. Die Kirchenthür machte ihnen wenig Schwierigkeit, ebenſo wenig die nach der Erbgruft. Da lagen die fürſtlichen Särge mit goldenen Kronen vor ihnen, ihre waffenloſe Beute. Sie brachen ſie mit Leichtigkeit ab, aber Schall ſeufzte, als er die erſte in der Hand wog: Wir ſind betrogen! das iſt kein Gold! Die Kronen ließen ſich mit den Fingern zerbrechen. Man nahm ſie zwar mit, do led w g dſchaf⸗ ung aber nt gewe bundenen enau be ʒ vi ſi perſonen nommen welchen em Hel d Run nberg ckehrt ſ u. ſ.w. randen nimne 6ttgu it ein npfin nals nd 6be war! dem . ürſl wafi n6t⸗ iß Franz Schall. 455 doch nur, um ſich bald wieder der unnützen Laſt zu ent⸗ ledigen. Ein Kiſſen mit ſchweren Troddeln ſchien auch wenig zu verſprechen und ward ſchon draußen ins Schilf geworfen. Man blickte in ein Nebengewölbe, wo nur Kinderſärge ſtanden. Was ſollte man denen Gold und Silber mitgegeben haben, wenn ſchon die Fürſten und Fürſtinnen mit Blech und Bronze in ihrer ewigen Ruhe zufrieden ſein mußten? Man ſtieg wieder hinauf in die Kirche, und die Laterne zeigte den Räubern den Weg nach dem Altare. Der Schrank darunter widerſtand lange der Brechſtange; es koſtete Pfeffer ſauern Schweiß, bis die Thür ſprang. Dafür war doch hier ein wirk⸗ licher Lohn, Taufbecken, Kelche, denen man das edle Metall anfühlte. Es ward in einen Sack zuſammen⸗ gedrückt. Noch beſchwerte man ſich mit einer Kiſte, die man zu erbrechen nicht mehr Luſt hatte, und verließ ſo die Kirche, nachdem man die Thüren wieder angelehnt oder verſchloſſen hatte. Aber auf dem Kirchhofe fand man die Kiſte zu beſchwerlich, um ſie mitzuſchleppen, und doch auch wieder zu leicht, um auf Werthvolles darin zu ſchließen. Damit man nicht zu früh den Ver⸗ dacht erwecke, was den Rückzug gefährlich machen konnte, trug ſie Pfeffer in die Kirche zurück. Alsdann ward der Jückzug wirklich und ohne Gefährde angetreten. Eber⸗ mann hatte nichts Verdächtiges bemerkt. Man warf, was man als ganz werthlos erfunden, in das Schilf und entkam glücklich unter dem Schleier der Nacht aus der Stadt und über die Grenze. In einer Haide zer⸗ lopfte man das geraubte Geräth mit Steinen in kleine Stücke, um ſie leichter zu transportiren, und in Berlin ward das edle Metall verwerthet. Bei der Theilung lamen auf jeden der— drei Complicen etwa 31 Thaler. Schall hielt ſich bei der Theilung für übervortheilt. — 456 Franj Schall. Mit dieſem Gelde hatte er die Reiſe nach Schleſien unternommen. So erzählte Schall, und nach den angeſtellten Er⸗ mittelungen waren die meiſten Umſtände richtig, bis auf den einen— die Anweſenheit und Betheiligung Eber⸗ mann's: obgleich Schall auch die Kleidungsſtücke, welche Ebermann bei der Expedition getragen, bis aufs kleinſte zu beſchreiben wußte. Das erſchien ſchon um deswillen unwahrſcheinlich, weil der gefürchtete, ſtarke Ebermann, wenn er Theil genommen, ſich wol eine andere Rolle zugetheilt hätte als die des Wacheſtehens. Seine Per⸗ ſönlichkeit hatte er überdies Grund in Mecklenburg wie in Preußen zu verbergen. Und die ganze Geſchichte war nur ſo ehrlich, offen und wahrheitstreu bekannt, um da⸗ bei die kleine Lüge mit einzuſchieben, daß Ebermann am 15. October noch gelebt, alſo am 10. September nicht ermordet ſein konnte. Beiläufig lief dabei auch noch eine Geſchichte unter, wie Ebermann auf dieſer Reiſe von Berlin nach Ruppin mit Pfeffer davon geſprochen, daß Beide mit einem Müllergeſellen in der fraglichen Nacht vom 9. zum 10. September in Spandau einen Diebſtahl hätten unternehmen wollen, den dieſer Müllergeſelle ausge⸗ kundſchaftet. um dieſe Kundſchaft beſſer ausführen zu können, habe Ebermann mit dieſem Müllergeſellen die Kleider gewechſelt; nachher ſeien dieſelben aber mit dem Müllergeſellen in Streit gerathen, weil der ſelbe falſch gekundſchaftet, und hierbei hätte Pfeffer den Müllergeſellen getödtet und nachher den Kopf ab⸗ geſchnitten. Ebermann habe nach der Ermordung des Müllergeſellen bei der Leiche ſeine Brieftaſche mit ſeinen Papieren hingelegt, um jede Spur zur Ver⸗ folgung von ſich abzulenken. Später, alſo nach dem Schleſier llten Er bis m ng Ebe e, welh s kleinſt deswile bermann ke Roll ine Per hurg wi ichte we „um de mann ber nit ſte un Rupt it ein 9 lhat au ufihn ugeſi en vil! piiſ Kop Franz Schall. 457 15. October, ſei Ebermann mit einer auf den Namen eines hieſigen Kaufmanns ausgeſtellten Paßkarte, welche Pfeffer demſelben verſchafft, nach Hamburg gereiſt, ſeit welcher Zeit Schall von Ebermann nichts weiter ge⸗ hört habe. Er hatte kein Glück, weder mit dieſer Geſchichte, noch mit ſeinem Bekenntniß. Der zum Tode Verur⸗ theilte wegen eines Mordes konnte nicht nachträglich noch wegen eines Einbruchs zur Unterſuchung gezogen werden. Ebenſo wenig hatte die von ſeinem Vertheidiger ein⸗ gelegte Nichtigkeitsbeſchwerde Erfolg. Sie war darauf begründet, daß man die Zeugen, welche bekunden ſollten, daß Ebermann nach der Mordthat noch gelebt, nicht otdnungsmäßig vernommen, und desgleichen diejenigen theils nicht berückſichtigt, theils nicht beeidet, welche über ſein Alibi ausgeſagt. Das Caſſationsgeſuch ward verworfen. Nachdem ihm dies am 3. Juni 1852 publicirt war, reichte er ſelbſt (am 29. Juni) und ſeine Frau(am h. Juli) ein Be⸗ gnadigungsgeſuch an den König ein. Ja, es kam noch ein drittes Begnadigungsgeſuch, an die Königin gerichtet und Eleonore Roſe unterzeichnet, ein, dem ſchwülſtigen Stil nach allerdings muthmaßlich von weiblicher Hand; die Verfaſſerin iſt aber nicht ermittelt worden. Zu gleicher Zeit ward nach der Gerichtsordnung, da es die Beſtätigung eines Todesurtheils galt, von dem Kreisgerichte ein Bericht an den König abgeſtattet. Das Collegium des Gerichts war anderer Anſicht als die Ge⸗ ſchworenen und das beſtellte Schwurgericht. In einer umfaſſenden und gründlichen Darſtellung machte es dar⸗ auf aufmerkſam, daß weder directe und über jeden Zwei⸗ ſel erhabene Beweiſe über den objectiven Thatbeſtand des M 20 6 F. ₰ — Franz Schall. Verbrechens, nämlich daß Ebermann wirklich ermordet ſei, noch eventuell über den ſubjectiven, daß Schall der Mörder geweſen, vorlägen, daß das Kreisgericht daher die weitere Entſcheidung höherm Ermeſſen anheimgeſtellt ſein laſſen müſſe. Der Umſtand, daß in den Gefängniſſen und Ver⸗ brecherkreiſen noch immer das Gerücht umlief: Ebermann lebt beſtimmt noch! mochte auf dieſen Antrag von Ein⸗ fluß ſein; poſitiver aber der allgemeine, noch durch nichts erſchütterte Glaube, daß Pfeffer der eigentliche Thäter ſei und Schall nur ſein zugezogener Complice. Jenes Gerücht hatte einige Wochen ſpäter noch eine neue Unterſtützung gefunden. Ein Bierwirth in der Nittelſtraße kannte aus früherer Zeit Ebermann. Der⸗ ſelbe hatte ihm einſt aus Lychen eine Commiſſion des dortigen Poſtſecretärs überbracht. Noch ehe die könig⸗ liche Beſtätigung ergangen war, wollte der Wirth den⸗ ſelben Mann wieder in ſeine Bierſtube eintreten geſehen haben. Die Sache ward der Polizei angezeigt, die auch Recherchen anſtellte, nicht ſowol im Glauben, daß es Ebermann geweſen, als daß hier eine neue Intrigue, um Schall zu retten, angeſponnen ſei. Es ergab ſich indeß ſpäter, daß keines von beidem vorlag, ſondern nur eine zufällige Aehnlichkeit. Der blonde, große Mann war ein durchreiſender Ruſſe. Der Staatsanwalt Riem und der geweſene Präſi⸗ dent des Schwurgerichts, Holzapfel, ſtatteten einen Gegenbericht ab, in welchem jener bei ſeiner vor dem Schwurgerichte ausgeſprochenen Anſicht beharrte und ſie mit den im Plaidoyer angeführten Gründen unterſtützte, dieſer, ſo unparteiiſch er die Debatte geführt, jetzt aus moraliſcher und juriſtiſcher Ueberzeugung das Verdict der rmordet chell der ht deher mgeſtlt nd Ver⸗ bermann on Ein ch nichts hiter ſei noch in in da n. Det⸗ ſſon de ie könig irth den . geſche die au deß igue, U ſch indo nur e war“ ne pu en i bol h en nfü. jtt Franf Schall. 459 Geſchworenen, den Urtheilsſpruch des Gerichts ver⸗ theidigte. Es verlautete, daß an höchſter Stelle der ſo viel be⸗ ſprochene Fall, der ſo großes Aufſehen erregt und der zwei ganz verſchiedene Berichte gleich achtbarer juriſtiſcher Behörden veranlaßt, die ernſteſte Berückſichtigung gefun⸗ den, und daß die Sache von zwei Referenten im ver⸗ ſammelten Miniſterrathe vorgetragen und aufs ernſteſte debattirt worden. Es galt gewiſſermaßen die Frage über Beſtand oder Nichtbeſtand der Geſchworenengerichte. Es ließ ſich gegen den Spruch ſehr Vieles anführen, und viele namhafte Juriſten theilten die Bedenken. Der Beweis, daß der fragliche Leichnam Ebermann's Körper ſei, war nicht unumſtößlich geführt; die nicht gefunde⸗ nen Tätowirungen wogen auf der einen Seite ſchwer, während auf der andern die Möglichkeit, daß Ebermann noch am Leben, durch immer neue Gerüchte Nahrung erhielt. Gegen Schall als Thäter lagen nur Indicien, nicht Beweiſe vor. Daß er verdächtigen Umgang mit ihm gehabt, zuletzt in ſeiner Geſellſchaft geſehen worden, daß er ſeine Uhr beſeſſen und ſich darüber in Lügen ver⸗ wickelt, einige ſeiner Chemiſets und ein Stock Eber⸗ mann's in ſeinem Beſitze ſich befanden, alles das konnte eine moraliſche Ueberzeugung eingeben, aber hätte nach dem ältern Gerichtsverfahren, was die Anzeigen zu ei⸗ nem formellen Beweiſe gegliedert verlangt, nur eine außerordentliche Strafe, nimmermehr eine Lebensſtrafe nach ſich gezogen. Griffen aber dieſe Bedenken durch, und in einem Falle, wo die Geſchworenen nach voller noraliſcher Ueberzeugung geſprochen, wo ihr Spruch durch die Meinung des Staatsanwalts und des Schwur⸗ gerichtspräſidenten überdies unterſtützt ward, und caſ⸗ ſirte die königliche Machtvollkommenheit— Spruch, 2 Franj Schall. in welcher Form es ſei, ſo erſchien das Geſchworenen⸗ gericht damit ſelbſt ſchon als der Vernichtung preis⸗ gegeben. Schall war allerdings ein Mann, zu dem man ſich der That verſehen können; aber auf der andern Seite erhielt er vom Gericht ein Zeugniß über ſeine Auffüh⸗ rung im Gefängniß, wie es nicht vortheilhafter lauten konnte. In der zweijährigen Haft hatte er ſich muſter⸗ haft betragen; es war nicht die geringſte Klage gegen ihn eingelaufen. Er wollte ſich als ein Mann von Bil⸗ dung betrachtet wiſſen, den ein unglückliches Zuſammen⸗ treffen der Umſtände in dieſe Lage gebracht, und er fand ſich darin mit der Faſſung eines welterfahrenen Man⸗ nes, welcher weiß, daß durch Verzweifeln und Toben ſich dagegen nichts thun läßt, daß man abwarten muß, ob der Zufall nicht auch durch ein Eintreffen günſtiger umſtände Hülfe ſchafft. In Allem, was nicht das Ver⸗ brechen betraf, zeigte er ſich aufrichtig, offen, und ſagte wol zum Unterſuchungsrichter: Sie müſſen mich auch nicht mit Denen da— den gemeinen rohen Verbrechern— in eine Claſſe werfen. Er hatte ſich im Gefängniß mit Handarbeit und kleinen Künſteleien beſchäftigt. Aus Brotkrume verfertigte er die artigſten Spielereien, auch kleine Crucifixe, die er colorirte und welche die allge⸗ meinſte Aufmerkſamkeit erregten. Er war von feſtem Körperbau, aber die lange Haft und die Gefängnißluft hatten ſeinen Magen angegriffen, ſodaß er beſondere, leichtere Koſt erhalten mußte. Er fügte ſich in Alles und foderte nicht mehr. Aber die moraliſche Ueberzeugung trug auch an höch⸗ ſter Stelle den Sieg davon über die juridiſchen Bedenken. Durch die Cabinetsordre vom 23. December 1852 ward das Urtheil des Schwurgerichts beſtätigt; die Publication otenen⸗ pris⸗ nan ſih n Stit Affüh⸗ lauten muſter e gehen on Bil wen⸗ e fand n Man d Loben en mß ginſign das Ve nd ſch ich u chen grij t. ni M n, al ie al nfüſ nniß eſond in W en n Beden 4 0 wol 0 hiu b Franz Schall. 461 erfolgte am 10. Januar 1853. Ohne alle Erſchütterung, mit vollkommenſter Ruhe und Kaltblütigkeit hörte Schall die Verkündigung an. Kurz vorher, am Neujahrstage, hatte ihn der Ge⸗ fangenwärter eines Morgens ſehr froh geſtimmt gefun⸗ den. Schall hatte ihm geſagt, er habe einen glücklichen Traum gehabt: er werde bald loskommen. Jetzt ſagte er, ins Gefängniß zurückgeführt:„Sehen Sie, mein Traum hat nicht getäuſcht. Ich komme nun los.“ Am folgenden Tage, 11. Januar, ließ der Gefangene melden, da es nun doch aus ſei, wolle er auch ein voll⸗ ſtändiges Bekenntniß ablegen, aber nicht vor dem bis⸗ herigen Unterſuchungsrichter(vor dem er ſo viel gelogen), ſondern vor einem andern, dem Kreisgerichtsrath Krahn. Zugleich bat er aber, was ſchon ſehr auffällig, daß der Kreisphyſikus Heeſe aus Spandau, welcher die Eber⸗ mann'ſche Leichenobduction geleitet, mit zum Termine hinzugezogen werde. Dies konnte aus zufälligen Um⸗ ſtänden nicht geſchehen; Schall legte aber nichtsdeſto⸗ weniger ſein, wie er es nannte, vollſtändiges und auf⸗ richtiges Bekenntniß dahin ab: Ja, er habe den Ebermann umgebracht, aber nur aus Nothwehr. Zwiſchen Beiden war es ſchon lange nicht richtig. Ebermann hatte nichts weniger als baares Geld, er ſchuldete vielmehr dem Schall, der auf der mecklenburger Recognitionsreiſe(zum intendirten Einbruch in Mirow) die Auslagen für ihn gemacht, noch eine Summe, und Ebermann wollte immer gut und groß als ein Herr leben. Sonntag am 9. September hatten Beide ſich Franz Schall. auf den Weg nach Charlottenburg gemacht, um von da nach Spandau zu gehen, hinter welchem Orte wol ein Reh zu erlegen ſei. Noch in Charlottenburg, wo ſie einkehrten, mußte Schall die Zeche bezahlen. Sie gingen über die Schloßbrücke und machten ſich auf den Weg nach Spandau. Es iſt ein ungewöhnlicher Weg über die Spreewieſen, ihnen aber war er ein bekannter. An⸗ fangs hielten ſie ſich rechts nach dem Hochwalde, der Jungfernhaide, zu. Ebermann aber lenkte links, nach dem Röhricht der Spree zu. Er wolle verſuchen, ob er nicht ein Paar Schwäne ſchießen könne. Ebermann hatte ſeine Büchsflinte mit, und ſchon früher, auf dem Wege nach Charlottenburg, war das Geſpräch davon, daß Schall ihm dieſe Büchſe abkaufen ſolle, um ſich damit bezahlt zu machen. Später war die Rede davon, daß Ebermann in Spandau einen Käufer für die Flinte ſuchen wolle. Schall wollte nichts von dem Schwäne⸗ ſchießen wiſſen, es ſei dummes Zeug, da es ſchon dun⸗ kele, eine unſichere Sache, und gefährlich, da die Förſter jetzt gut aufpaßten. Auch brauche ſeine Frau die Schwa⸗ nenfedern nicht, der Ebermann, wie er erklärt, ſie ſchen⸗ ken wolle. Darüber geriethen ſie aufs neue in Streit, der in kurzen Intervallen immer wieder friſch ausbrach; Ebermann hatte aber, wie immer, ſeinen Willen, denn er drängte vom Wege rechts ab und ſie waren am Röh⸗ richt an der faulen Spree. Da hielt Ebermann plötzlich an, ſtellte ſeine Büchs⸗ flinte an einen Strauch, ſtieß den Stock in die Erde, zog den Rock aus und ſtopfte ſeine Pfeife. Der Streit entbrannte aufs neue. Mit einer heftigen Bewegung rief Ebermann:„Mit dir will ich keine Umſtände ma⸗ chen!“ und hatte ſchon die Büchsflinte ergriffen, die er an beiden Läufen ſpannte. Schall kannte ſeinen fürch⸗ von da wol ein wo ſie e gingen en Weg eg über r. An⸗ lde, der s, nuch 1 ob er erwann auf dem davoh, un ſih davol, ie Flint chwäne⸗ ßörſtr Schwo ſe ſchi Strei löbrach den m Rih Bicht ie Gw rEin wehl nde di füre fü Franz Schall. 463 terlichen Genoſſen, es war kein Spiel. Er ſtürzte auf ihn zu und umfaßte mit beiden Armen Ebermann's Leib dergeſtalt, daß die Flinte zwiſchen Beider Körper in die Mitte kam, die Mündung nach oben. So rangen ſie Beide und ſtürzten auf dem unebenen Boden nieder. Ebermann, der Särkere und Größere, kam oben zu liegen und benutzte ſeine Uebermacht, indem er dem kleinern und ſchwächern Schall mit einer Hand an die Gurgel faßte. Dann ſah der Gepreßte, halb Erwürgte, wie Ebermann mit der andern Hand ſein Meſſer aus der Taſche zog; er brachte es auch bis an den Mund, wo er ſich Mühe gab, es mit den Zähnen zu öffnen. Die Flinte ward während dieſes verzweiflungsvollen Kampfes von Keinem gehalten, ſie ward von Beiden feſtgedrückt. Da, in der äußerſten Verzweiflung, verſucht Schall mit der Hand nach dem Kolben zu faſſen. Es gelingt ihm und mit dem Finger drückt er beide Drücker zugleich los. Mit einem fürchterlichen Knall entladen ſich beide Läufe zugleich,— wohin, dafür hat Schall keine Aufmerkſam⸗ keit; er hat nur in der Angſt, in der Hoffnung losge⸗ drückt, daß ihn die Exploſion von der erpreſſenden Um⸗ armung des ſtarken, furchtbaren Mannes losmache. Das Terrain war abſchüſſig, ihre Lage ſo, daß ſie mit den Köpfen niedriger waren als mit den Füßen. Schall, der Kleinere, hatte mit dem Kopfe etwa gegen die Bruſt Ebermann's gedrückt gelegen, als im fortge⸗ ſetzten Ringen und Wälzen es Schall gelingt, jetzt auf Ebermann zu liegen. Seine Wuth iſt krampfhaft, es gilt ja ſein Leben; da kriegt er Ebermann's Meſſer zu erfaſſen, es iſt geöffnet, und in der„in Verzweiflung übergegangenen Wuth“ ſchneidet er Ebermann den Kopf ab. Er warf den Kopf, ſo weit er konnte, fort ins Schilf, das Meſſer auch. Dann, zur halben Beſinnung —— m—— Franz Schall. gekommen, zog er den Körper ins Schilf. Bei der Operation, oder ſchon vorher im Kampfe, war Eber⸗ mann die Uhr aus der Taſche gefallen. Schall ſah ſie im Graſe blinken, er nahm ſie auf und mit— denn Ebermann war ja ſein Schuldner und konnte ihn nun nicht mehr befriedigen. Die Büchsflinte nahm er des⸗ gleichen, aber weder den Siegelring, den Ebermann nicht am Finger gehabt, noch ſonſt etwas; die Chemi⸗ ſets hatte Ebermann in ſeiner Wohnung zurückgelaſſen. Seine Hände wuſch er in der Spree, aber damit war noch nicht alles Blut getilgt; er mußte nachher in ſei⸗ ner Wohnung noch lange waſchen und reiben, um die Flecke vom Körper, aus Wäſche und Kleidern zu tilgen. In einem charlottenburger Omnibus war er bei Nacht⸗ einbruch mit der Flinte nach Berlin zurückgefahren. Daß Ebermann, als er ihm den Hals abſchnitt, ſchon durch den Schuß getroffen und getödtet geweſen, davon hatte er an jenem Mordabende nichts gewußt. Er erfuhr es erſt nachher durch die Zeitung.„Was ich gethan, mußte ich thun, um mein Leben zu retten!“ rief er. Auf die Frage: warum er Das nicht früher geſagt, da er mit dieſer Angabe glauben konnte, ſein Leben zu retten,— erwiderte er: weil er erſt durch die Aerzte erfahren, daß er einem todten Menſchen den Kopf abgeſchnitten. Dies, ſagte Schall, ſei ſo wahr und gewiß der wirk⸗ liche Zuſammenhang, und er habe nun nichts mehr hinzu⸗ zuſetzen zu dieſer wahrhaften Erzählung. Das Gericht hatte aber, obgleich Vieles in den Details wahr ſein mochte, ſehr bedeutende Zweifel, welche durch das eigene Benehmen des Verurtheilten, durch die Gerichtsärzte, durch den Geiſtlichen beſtärkt wurden. M zz z ůůu——— der ber⸗ h ſ denn nun des⸗ mann hemi⸗ ſſen. war ſei⸗ n die ilgen. lacht⸗ . chritt, weſen, wußt. us ich ten!“ ftühet ſein h die Kopf virl⸗ hin in den wifl hiln, Franz Schall. 465 Sein eigenes Benehmen: Warum wollte er dies Geſtändniß nicht vor dem bisherigen Unterſuchungs⸗ richter ablegen, der mit allen Winkelzügen ſeiner Ad⸗ vocatenkunſt wie mit den Details des Prozeſſes aufs genaueſte bekannt war? Weshalb hatte er die Zuziehung des ſpandauer Gerichtsarztes verlangt? Es war alſo eine Präparation in dem Geſtändniß, die nichts weniger als von Reue und Aufrichtigkeit Zeugniß ablegte, ſon⸗ dern auf eine neue verſuchte Täuſchung deutete. Die Gerichtsärzte gaben ein neues Gutachten, mit dem wir unſere Leſer nicht aufhalten wollen, da die ärztlichen Berichte ſchon ſo viel Raum in dieſem Falle einnehmen. Es genügt hier das Reſultat: daß die Angabe des Vorfalls, wie Schall ſie gemacht, durchaus unmöglich ſei; er, oder vielmehr die von ihm abgedrückte Flinte, hätte in die Erde ſchießen müſſen. Der katholiſche Geiſtliche endlich, der würdige Propſt Peldram in Berlin, welcher jetzt den Verurtheilten be⸗ ſuchte und ihm das Abendmahl reichte, gab noch am 20. Januar die Hoffnung auf, ihn zu einem wahren Bekenntniß zu ſtimmen. Er bemerke nichts von wirk⸗ licher Zerknirſchung und Reue in Schall, ſondern aus allen ſeinen Reden blicke noch die Luſt hervor, zu täuſchen. Da die Sache durch ein rechtskräftiges, vom König beſtätigtes Urtheil abgemacht war, und auch der zum Tode Verurtheilte gar keinen Antrag geſtellt hatte, weder auf eine neue Unterſuchung, noch um Gnade oder Auf⸗ ſchub der Strafe, ſo war nach der Gerichtsordnung kein Grund vorhanden, über dieſe ſpäte Auslaſſung noch eine Nachunterſuchung anzuſtellen. Es geſchah nur im Intereſſe der Wahrheit und weil es eine wirkliche cause célèbre geworden, die ſo manchen Zweifel unter den 20 Franz Schall. gewiegteſten Juriſten und Pſychologen angeregt hatte. Sie konnte keine rechtlichen Folgen haben und ward auch deshalb vom Juſtizminiſterium gerügt. Doch ward durch dies Verfahren ex post ein Neben⸗ umſtand ermittelt, welcher bei der Unterſuchung ſelbſt von Wichtigkeit geweſen wäre. Schall hatte bekannt, daß er die doppelläufige Büchsflinte Ebermann's, mit der er ihn erſchoſſen, mitgenommen und ſich ange⸗ eignet. Er hatte ſie in Berlin zuerſt am Königsgraben verſetzt, dann eingelöſt und einem Trödler auf dem Haack'ſchen Markte verkauft. Alles dies fand ſich der Wahrheit gemäß, die Flinte aber hatte noch weitere Schickſale gehabt. Sie war endlich kauf- oder leihweiſe in die Hände eines Tiſchlers gekommen, der ein Jagd⸗ liebhaber war. Bei Weißenſee war derſelbe, als er in Verfolgung ſeiner Jagd über fremden Acker gerieth, von Bauern gepfändet worden und die Flinte fand ſich als rechtmäßig gepfändetes Gut in Verwahrung beim gegen⸗ wärtigen Gutsbeſitzer von Weißenſee. Ueber die Iden⸗ tität der Flinte war kein Zweifel; auch die Hanſen er⸗ kannte ſie aufs beſtimmteſte als die ihres ehemaligen Geliebten an. Als der Unterſuchungsrichter am 26. Januar 1853 Schall noch einmal vernommen und ihn auf das Gut⸗ achten der Aerzte verwieſen hatte, rief dieſer unter Anderm trotzig aus:„Ich will ja von der Sache gar nichts mehr wiſſen, denn ich kann mir Alles denken, worauf die Aerzte hinauswollen. Ich bin meines Lebens überdrüſſig und bitte nur, die Sache kurz zu machen.“— Bei der Abführung ſchien er weicher zu werden; er bat den Dr. Louis um Verzeihung, daß er nicht ihm, ſondern einem andern Richter das Bekenntniß abgelegt, aber ein Ertrinkender halte ſich ja auch noch an einem Stroh⸗ hatte. d auch Nehen⸗ g ſelbſt bekannt, nann?, ange⸗ oraben f dem weitere ihweiſe Jagd⸗ z er in h, von gegen⸗ Iden⸗ ſen et⸗ nligen 1853 Gut⸗ ndern 6 mehr uf 5 drüſſi zi du a du onden bu il zplh⸗ 2 Franz Schall. 467 halm. Dann gab er zur Sache noch folgende Erklärung, an deren Wahrhaftigkeit zu zweifeln kein Grund iſt. Er ſei überzeugt, daß kein Anderer als Pfeffer„die Hanſen geſchoſſen“. Pfeffer habe ihm in Spandau im Gefängniß zugerufen: er ſolle nur feſtbleiben, dann wolle er Alles für ihn thun, was er nur könne. Und Pfeffer ſei ein Mann, auf den man trauen könne. Uebrigens gab er zu verſtehen, daß das Motiv nicht ſowol Freundſchaft und Liebe zu ihm ſei, als die Furcht, daß er, Schall, den mirower Einbruch ver⸗ rathen könne. Am 9. Februar ward dem Verurtheilten angekün⸗ digt, daß ſeine Hinrichtung übermorgen am 11. ſtatt⸗ finden werde. Auch jetzt verließ ihn ſeine Faſſung nicht; „Gott ſei Dank, daß es endlich einmal ſo weit iſt!“ rief er aus. Aber es war doch eine Veränderung mit ihm einge⸗ treten. Er hatte die ganze Nacht zum 10. nicht ge⸗ ſchlafen. Am Morgen war wieder der Geiſtliche bei ihm; es verlautete, daß er in ſich gegangen, und am Nachmittage legte er ſein letztes Geſtändniß vor dem Unterſuchungsrichter ab. Der Eingang lautete un⸗ gefähr: „Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, das mor⸗ gen erſt zu ſagen, wenn ich rausgeführt würde— denn es müſſen doch zwölf Bürger als Zeugen dabei ſein— und ich mag das auch nicht weiter zu Protocoll geben, weil das nur unnütze Schreiberei und Aufſchub macht; ich bin meines Lebens überdrüſſig und möchte die alten Knochen ſo bald wie möglich los werden.“ Indeſſen gab er Folgendes zu Protocoll: „Ich kann Ihnen das ſehr kurz ſagen: Ich habe Ebermann mit ruhiger Entſchloſſenheit todtgeſchlagen, Franzj Schall. weil ich mich dieſes Menſchen entledigen mußte, da er mich fortwährend zu neuen ſchlechten Streichen auf⸗ foderte.“ Am Morgen des Mordtages, alſo Sonntag den 9. September, Vormittags 9 Uhr, ſeien Ebermann und Pfeffer in ſeiner, Schall's, Wohnung geweſen. Sie be⸗ ſprachen den ſchon lange ausgekundſchafteten und pro⸗ jectirten Einbruch und Diebſtahl in der Erbgruft zu Mirow. Darüber entſtand ein heftiger Streit. Schall und Pfeffer waren einig, daß noch nicht dazu die Zeit wäre; Ebermann, durch die Verhältniſſe gedrängt, ver⸗ wegen und auf ſein Glück bauend, beſtand darauf. Da die beiden Andern nicht nachgeben wollten, drohte er, ſo wolle er allein nach Mirow und es allein ausführen. Ebermann war der Mann, ſein Wort zu löſen. Als er irritirt fortgegangen, ſagte Pfeffer zu Schall:„Wie werden wir nur den langen Schlingel los; er verdirbt uns Alles!“ Ob Schall darauf den Mord beſchloſſen, überging er auch in dieſer letzten Ausſage; er hielt ſich nur ans Factum. Die Umſtände, wie Beide, Ebermann und er, aus Berlin fortgegangen, ſich in Charlottenburg getrennt und wieder getroffen, wie ſie über die Schloßbrücke ge⸗ gangen, um auf der rechten Spreeſeite ihren Weg nach Spandau zu ſuchen, in der Abſicht, hinter der Feſtung Rehe zu ſchießen, wie ihr Wortwechſel beim Nebenein⸗ andergehen in Streit ausgeartet, wie die Wuth in Bei⸗ den gekocht, wie Ebermann ſeine Flinte weggeſetzt, wie er, in neue Wuth gerathend, ausgerufen:„Mit dir werde ich keine Umſtände machen!“ alles Das ſtimmte faſt ganz mit ſeiner vorletzten Angabe, wo er aus Nothwehr den Andern ermordet haben wollte. Die Schwäne blieben hier weg; dafür iſt es wahrſcheinlich, daß die Meinungs⸗ da er en auf⸗ tag den ann und und prb⸗ gruft zu Schal , ver⸗ */ f. Da tohte(, tsführen⸗ Als e verdirb überzin nur oh und getren ücke eg nul Feſtul leben ſtzt, it nu füſ 9 1 pe Franz Schall. 469 differenz wegen des mirower Einbruchs die Gemüther erhitzt. Schall führte, wie in der Regel, ſeine eigene Jagdflinte zuſammengelegt in der Taſche. Er griff aber, als Ebermann jene Drohung ausgeſtoßen, nach der Dop⸗ pelbüchſe deſſelben und erlegte ihn durch einen wohlge⸗ zielten Doppelſchuß. Ebermann ſprang, zu Tode ge⸗ troffen, noch einmal auf. Da ſtürzte ſich Schall, ſeiner ſelbſt kaum mehr bewußt, auf ihn und ſchnitt ihm— mit dem eigenen Meſſer den Kopf ab. Dieſen und das Meſſer ſchleuderte er in das Schilf. Doch proteſtirte er noch in dieſem Augenblicke dagegen, daß er es gethan, um die Sache zu verdunkeln; es ſei eben nur geſchehen aus übermenſchlicher Wuth; ein paar Schnäpſe, die er in Charlottenburg getrunken, möchten denn auch wol das ihre dazu beigetragen haben. Alles Uebrige wie in dem vorigen Bekenntniß. Einiger Sachen des Ebermann hatte er ſich bemächtigt, den Siegelring aber weder ge⸗ nommen noch bemerkt. Mit dieſem Geſtändniß iſt er in die Ewigkeit ge⸗ gangen; es iſt kein Grund, an der Wahrheit zu zwei⸗ feln, obwol ſie hier und da etwas ausgeſchmückt ſein mag. Das tiefer liegende Motiv war Eiferſucht und Furcht, das Schall ſpäter mit dem Worte„Neid“ be⸗ zeichnete. Er fühlte vielleicht ſchon länger den Drang, ſich dieſes furchtbaren Mitwiſſers, dieſes tyranniſirenden Mitſchuldigen zu entledigen; der Zwiſt über den Ein⸗ bruch in Mirow gab den Ausſchlag und animirte zur That. Mit den Leidenſchaften, dem Haß und der Furcht, ſprach die Berechnung: Dieſer Tolldreiſte, der nichts mehr zu verlieren hat, will uns das Gut, auf das wir ſo lange ſpeculirt, durch einen verwegenen Coup rauben und geht, wenn es gelingt, damit nach Amerika. Wir haben das Nachſehen.— Wahrſcheinlich ward ſchon am 470 Franj Schall. Sonntag Morgen, als Ebermann fortgegangen, zwiſchen Schall und Pfeffer die Sache richtig gemacht. Pfeffer, der klügere, kaltblütige Verbrecher, hielt ſich zurück, um ſpäter im Nothfall zu helfen; Schall, der ſanguiniſchere, ſchien ihm in einem ſolchen Zuſtande von Erbitterung und dabei klug und verſchlagen genug, um denſelben allein die That auf ſich nehmen zu laſſen. Schall, der Pfeffer's Mitſchuld an der mirower That bekannt, hätte keinen Grund gehabt, es zu verſchweigen, wenn Pfeffer ihm beim Morde ſelbſt behülflich geweſen. Die voran⸗ gegangene Conſpiration hatte er genug durch die Worte angedeutet, die er Jenen am vorangehenden Morgen ſprechen läßt. Im mehr vertraulichen Geſpräche, denn er hatte eine Scheu, daß noch mehr über die Sache geſchrieben würde, entfielen ihm noch folgende Aeußerungen. Er hielt ſich noch jetzt für beſſer als die andern gemeinen Verbrecher.„Ich will nicht als ein Schuft aus der Welt gehen“, wiederholte er mehrmals. Das mirower Project hatte ihn ganz erfüllt:„Wenn das gelang, da hätte man doch was Ordentliches verdient, und wäre endlich aus dem Schwindel und der Schmiere heraus⸗ gekommen, und hätte wieder ein ordentlicher Menſch werden können.“— Wenn man auf Ebermann zu ſpre⸗ chen kam, hob ſich ſeine Bruſt wie unter einem Alp⸗ drücken. Einmal rief er aus:„Mein ganzer innerer Menſch wäre zu Grunde gegangen, ſo hatte er mich umſtrickt und gefaßt. Ich mußte mich ſei⸗ ner entledigen, um frei zu werden, um meinen innern Menſchen zu retten.“ Gleich nach der That hätte er von nichts Rechen⸗ ſchaft geben können, er wußte es nicht, in ſolcher inne⸗ rer Aufregung war er geweſen. Nachher traten ihm wiſche Ffffet urück, un iniſchete rbittetun denſelben öchall, der mt, hitt n Pfiff ie voran⸗ Norgen er hat eſchrieben gen gwninn aus de mirowe elang, 5 und wal „hetau Nant zu ſpr lem U innet hatte nich ſi ntin E he— fen Worte Franz Schall. 471 alle, auch die kleinſten Umſtände vor den Sinn. Er war aber dann ſo ſicher, daß es nicht herauskommen könne, daß er die gewöhnlichſten Vorſichtsmaßregeln unterließ; ſo verſetzte er Ebermann's Uhr auf ſeinen eigenen Namen, verpfändete und verkaufte in derſelben Weiſe deſſen Büchſe und ließ die von demſelben zurück⸗ gelaſſenen Sachen in ſeiner Wohnung nicht verſchwinden. „Nur der im Himmel konnte das wiſſen“, rief er einmal aus,„und es ſo fügen. Ich war ſicher, daß es nicht herauskommen konnte. Es war rein unmöglich.“ Welche Stimmung der Beichtvater zuletzt bei ihm gefunden, iſt uns nicht geſagt; ſeine Richter mußten zwar ſeine Aufrichtigkeit anerkennen, fanden aber nichts von Zerknirſchung und Reue. Die Ueberzeugung, daß er ſich des Ebermann entledigen müſſen, begleitete ihn, wie wir ſehen werden, bis auf das Schaffot; außerdem glaubte er auch, daß es kein ſo beſonderes Verbrechen ſei, die Welt von einem Menſchen zu befreien, der in ſeinen Augen ein weit größerer und gefährlicherer Ver⸗ brecher geweſen als er ſelbſt. In ſeiner Stellung gegen die Richter und ſeiner Vertheidigung hatte er ſich wie ein kaltblütiger, geſchick⸗ ter Advocat benommen, der mit voller Umſicht eine fremde Sache führt und dabei jeden Umſtand benutzt, der ſich zu ſeinem Vortheil darbietet. Nichts von In⸗ grimm, Leidenſchaft und Wuth. Alles das war durch Ebermann's Blut gekühlt. Er erkannte, daß die Rich⸗ ber ein gerechtes Urtheil geſprochen, er war auch lebens⸗ ſatt geworden; aber es bürgte nichts, daß, wenn er frei geworden, er nicht wieder in ſeine frühere Verbrecher⸗ chätigkeit zurückgeſunken wäre. Auf die Frage: warum er denn ſo lange gelogen, wenn er nach dem Tode ſich ſehnte? antwortete er wie Franz Schall. oben, daß, wenn es das Letzte gilt, man ſich auch an einen Strohhalm hält; man möge ihm das nicht ver⸗ argen. Uebrigens hätte er auch wol früher bekannt, wenn er nicht Weib und Kind gehabt. Dies bleibt einigermaßen zweifelhaft; die Rückſich⸗ ten gegen ſeine Familie hatten ihn wenigſtens nicht zur Aenderung ſeines Lebenslaufes bewogen, worüber ein zu den Acten genommener charakteriſtiſcher Brief ſeines Brudes, des Gaſtwirths Schall in Schweidnitz, Aus⸗ kunft gibt. Es braucht nicht angeführt zu werden, daß dies ein durchaus ehrenwerther Mann iſt. Sein Schrei⸗ ben verdient bekannt zu werden: „Lieber Franz! „Im letzten Augenblick Deines Lebens fühle ich mich gedrungen noch ein par Worte an Dich zu ſchreiben, mö⸗ gen ſie zu Deinem Troſt gereichen, und Dich zur Be⸗ ſinnung bringen, ich ſchreibe zwar ganz verwirrt, den wenn ich daran denke geht mir es durch das Herz, und kann nicht ruhig denken, darum wird manches unver⸗ ſtändlich ſein, ich wünſche aber, das das was ich ſchreibe Dir ganz verſtändlich iſt. Wenn ich auch Dir Vorwürfe mache, ſo denke du haſt ſie verdient. Lieber Bruder! Schrecklich das ich dich muß Bruder nennen, ich zittere durch und durch wenn ich daran denke, was aus Dir geworden iſt. Sind das die Bitten, die Ermahnungen, die ich an Dich geſtellt habe als Du von Glatz vom Militair kamſt und wir miteinander nach Bertholdsdorf gingen, dazumal ſagte ich zu Dir, Franz ſei Rechtſchaffen und gehorſam, den wir ſind Arm aber Armut ſchändet nie, darum müßen wir unſere Ehre ſuchen zu bewahren, dan wird es uns auch an guten Menſchen nie fehlen; überlege dir wie mir es gegangen iſt, es hat mich ſo uch a ht ver⸗ annt, ücſſch cht z ber en ſeines h mi m rt, de z un um ſchrel rude zitte 16 d unhe Franz Schall. 473 manches Schickſal getroffen, aber immer immer habe ich rechte gute brafe Rechtſchafne Menſchen getroffen die Mitleid mit mir hatten, beſonders in meiner Krankheit und in der Fremde; ich bildete mir nichts ein, war immer nachgiebig und da ſuchten ſie mich; die Hauptſach war, das ich Religion hatte, ich nur in ihr mein Glück fand, den ſie lehrte mich gut zu ſein, das Böſe zu Fli⸗ hen das Gute und Tugendhafte zu üben, ſo hat Gott mich nicht verlaſen, weil ich Ihn immer vor Augen hatte, und mein Vertrauen ganz auf Ihn geſetzt habe. Aber wie ſteht es mit dir? Haſt Du daſſelbe gethan, ich glaube nicht, den Du haſt Gott vergeſſen und ſo hat Gott Dich vergeſſen, du haſt der neuen Weißheits Lehre ge⸗ glaubt, die keinen Gott hat; ich frage dich haben die Dich glücklich gemacht? Weil Du Gott vergeſſen haſt, ſo iſt es gekommen, daß du unter ſolche ſchlechte Geſellſchaft gerathen biſt, und Theil genommen haſt an ihren Böſen Thaten, weil auch Sie keinen Gott haben, ich habe es aus der Verhandlung geſehen, ich Schämte mich vor mir ſelber mit einem ſolchen Supjeckte zu ſprechen wie die waren die ich geſehen habe, und mit ſolchen haſt du umgang gehabt? es iſt Schrecklich: den Du haſt unſern Namen gebrandmarkt und geſchändet, wenn Du auch wirklich der Mörder biſt, was mir auch gar nicht mög⸗ lich iſt, es iſt kaum zu glauben das Du ſo tief fallen könnteſt aber es iſt wahr, der erſte Schritt zum Böſen iſt der unbedeutenſte, aber auch der allergefährlichſte.“ „Nim mir es nicht übel, daß ich Dir das ſage ich kann das Schlechte nie Gut heißen, den das ich Dich auf einem ſolchen Orte vor den Richtern ſehen mußte, das war für mich was entſetzliches, ich habe den Muß gefragt wie du dich geführt haſt, ich bat ihn mir die Wahrheit zu ſagen, weil ich erfahren hatte, das Er — — — —— ——— — — 474 Franz Schall. Dich lange gekannt hat und an Ihn einen Mann er⸗ kannte, das er Religion hatte, und in dieſer hinſicht fragte ich wie es mit Dir geweſen währe, und Er mir ſagte, daß Er einmal davon angefangen und Du geſagt haſt: ob Er den auch noch ſo dum wäre und den Pfaf⸗ fen wie Du Dich ausgedrückt haſt alles glaubte, was Sie ſagten.“ „O lieber Franz! hätteſt Du daſſelbe gethan, und währeſt in die Kirche gegangen und hätteſt den Pfaffen das geglaubt mit gläubigen Herzen wie gut wäre es heut, du wäreſt unmöglich ſo tief geſunken. So bitte, ja ich beſchwöre dich bei dem Allmächtigen Gott ſei auf⸗ richtig und gieb wenn du Schuldig biſt in welcher Hin⸗ ſicht es ſein mag ein reumüthiges offenes Geſtändniß, den Du kannſt mich Belügen, kanſt uns alle Belügen, weil wir nicht Allwiſſent ſein, aber den Allwiſſenden Gott kannſt Du nicht Belügen.“ „Und mir iſt ſehr bange, das du noch Geiſtig zu Grunde gehſt und Ewig verlohren biſt, den wenn Du es vergeſſen haſt, ſo will ich Dir es ſagen, Du haſt es gewiß in der Schule gehört und im Katejismus geleſen, das Gott das Böſe beſtraft und das Gute belohnt, wo nicht bald, doch mit der Zeit, wo nicht in dieſem Leben, doch im künftigen. Den bei Gott iſt es ganz gleich, ich entwende einem einen Pfennig oder eine Milion, das hat bei Gott keinen Werth, aber die ungerechtigkeit iſt ſehr viel bei Ihm, und weil Gott ein gerechter iſt, ſo wird die Ungerechtigkeit ſehr ſchwer beſtraft, ja ſogar mit der ewigen Verdammniß; ſo will ich lieber verlihren als das durch mich jemand zu Schaden kommt. Den die ganze Menſchheit iſt nicht im Stande alle dieſe Wahrheiten die uns die Religion lehrt, hinweg zu leug⸗ nen oder ganz hinweg zu radiren, den ich glaube dem a —— n„——— —— S————— Franz Schall. 475 ner⸗ Proveten der geſagt hat zu der Menſchheit: Ihr werdet inſcht alle durch Gott belehrt werden, und dasſelbe iſt nit geſchehen, den der iſt vom Himmel gekommen, den Du geſg aus Brot gemacht haſt*) und ich werde mir es zum yfiß Andenken behalten, ja ich kann ſagen an das Traurige. wat So beſchwöre ich Dich noch einmal bei dem der für unſere Miſſethaten am Kreutze geſtorben iſt, ſei aufrich⸗ „und tig und ſage alles, was Du weiſt, den durch das kann von den Böſen Menſchen die Du kennen gelernt haſt füffn te es viel Unheil angerichtet worden, und du trägſt eine große bitte Schuld mit, die dir der liebe Gott anrechnen müßte, iuß wenn du ſchweigeſt über das was Du weiſt. Nim die hn⸗ heiligen Sakramente, verſöhne dich mit Gott, Verheim⸗ dniſ liche vor deinem Beicht⸗Vater nichts, den Du kanſt geen ihn nicht hintergehen; den Gott weiß es. Belügſt 9n Du den, belügſt Du Gott, den Er iſt an ſeiner Stelle da, Er kann dich zwar nicht Retten, wen Du ihm deine Unſchuld offenbarſt, wenn Du von dieſer ſchrecklichen 9 That nichts wiſſen ſollteſt, den weil das Beichtſiegel — unter keinen umſtänden darf gebrochen werden, und ſt wenn Er ſelbſt ſich das Leben retten könnte. Aber deſto li mehr wirſt du ſeine Liebe verdienen und Troſt wird in K deine Seele einkehren, und du wirſt ſterben wie einer chen der mit Gott ausgeſöhnt iſt. Sei nicht mehr wie frü⸗ lih her, das Du guten Ermanungen ausweichſt und Schlech⸗ d ten grundſätzen dich hingiebſt. Nichts wünſchte ich ſehn⸗ it i licher als das die ganze Sache eine Lüge wäre, und P der Erſchoſſene wieder zum Vorſcheine käme, dan wäre ooo dein Todt ein Unſchuldiger und mein Name gerettet, hun den es iſt nichts gleichgiltiges für mich, ich in einem i* Anſpielung auf die vom Gefangenen aus Brotkrume geform⸗ ten Crucifixe. 476 Franj Schall. öffentlichen Gaſthofe, jeder hat es in der Zeitung geleſen, jeder kommt und frägt mich und die Sache wird noch mehr entſtellt durch Zuſatz und Lüge; das iſt ſehr eine harte Prüfung, ich wollte wünſchen ich wüſte von allen gar nichts, wie ich die ganzen Jahre nichts gewußt habe, dein Beſuch ſo lieb er mir war, wäre mir noch lieber ich wüßte noch nicht, wo du wäreſt, ich wäre dan nicht nach Berlin gekommen, ſo gern wie ich hätte meines Königs Stadt geſehen, den da ahnte Niemand das du mein Bruder wäreſt, weil der Name ein anderer iſt und ich wüſte es auch nicht, den Niemand hätte geſprochen, die Zeitung hätte ich nicht geleſen, ſo hätte ich es nicht gewuſt, ob du lebſt oder geſtorben biſt.“ „Lieber Franz! ich bitte Dich recht ſehr, ja ich bitte dich um Gotteswillen, ſage alles was Du weiſt, ich glaube es nicht, daß Du nichts wiſſen ſollteſt, den aus dem Grunde, weil du mit ſolchen Menſchen Umgang gehabt haſt, die man auf den erſten Blick erkennt, wel⸗ ches Geiſtes Kinder ſie ſind. Den als ich den Pfeffer ſah und hörte das ihr Euch kennt, ſo empörte ſich mein Inneres, dem könnte ich alles zutrauen nur nichts gutes. So ſage ich dir, thue der Welt doch noch den guten Dienſt, durch ein aufrichtiges Geſtändniß, auf das ſolche Menſchen die der Menſchlichen Geſellſchaft gefährlich ſein aufgehoben werden. Du darſſt dich nicht fürchten for ihren gefährlichen Plänen, fürchteſt Du dich, ſo gehſt Du zu Grunde, fürchteſt du ſie nicht, ſo nimſt du eine große Schuld von dir und die du fürchteſt wer⸗ den dan unſchädlich gemacht werden.“ „Haſt du noch ein Intereſſe? ich glaube nicht! da du doch verurtheilt biſt, ſo bindet dich ja nichts, und du kannſt alles offenbaren und dadurch erzeigſt du der Menſchheit wie auch Gott einen großen Dienſt, und eleſen, d noch ht ine nallen ſt habt h liebn nnicht meines das du ſt und tochen s nicht bitt ſt, it en al ngan t, wel fefft me nicht ch di Uſhet ni . dih nim twe Franf Schall. 477 Gott wird dir verzeihen, wie er dem Schächer am Kreutze verziehen hat.“ „Und ſollte dich die Gnade noch frei machen, ſo lebe ohne Fehler und mache alles gut, was du verſchuldet haſt, glaube nicht etwa das du unſchuldig biſt wenn du frei würdeſt, nein! ſchon darum biſt du ſchuldig, weil du dich mit ſolchen Leuten haſt eingelaſſen, wenn du dir einbildeſt Unſchuldig zu ſein, ſo fällſt du durch deinen eingebildeten Hochmuth in neue Laſter. Alſo muſt du das alte Leben vergeſſen und ein neues anfangen.“ „So leb wohl und ich wünſche dir den Himmel, den Frieden der Seele, den die Welt mit all ihren Schätzen nicht aufwiegen kann! das wirſt du wohl ſelbſt erfahren haben. Dein Bruder Auguſt Schaal. Deine Schwägern Johanna Schaal. Schweidnitz den 24. März 1852. grüße deine Frau und Deine Tochter.“ „Lieber Franz ich die Joſepha und dein Vater grüßen dich herzlich und alle die dich kannten, der Herr Felsſ⸗ mann wo du gedient haſt, und bedauern alle dein un— glückliches Verhältniß. Sie glaubens alle nicht, weil du immer gut warſt, es vergeht kein Tag, wo wir nicht mit Thränen an dich denken und Lieben Gott bitten, daß er alles zum Beſten lenke. Bitte auch du bei Gott für uns.“ Schall's Frau, die redlich im Intereſſe für den Mann ausgeſagt, hatte, als es ihr erlaubt war, gezaudert ihn zu beſuchen. Einmal äußerte er:„Sie wird wol nichts von mir wiſſen wollen, weil ich eingeſtanden.“ Aber ſie kam, und die Unterhaltung zwiſchen den Ehegatten bewegte ſich in gemeſſenem Gleiſe, was Zärtlichkeit und 478 Franz Schall. Theilnahme nicht ausſchloß; die Leidenſchaft blieb aber auch hier fort. Die Frau hatte inzwiſchen, um ihr Brot zu verdie⸗ nen, einen Grünhandel auf dem Markte angelegt. Die Geſchworenen, in der erſten Jury, die wieder entlaſſen werden mußten und die mit einer günſtigen Meinung für Schall auseinandergingen, hatten vorher zur Unter⸗ ſtützung der armen Frau eine Sammlung veranſtaltet. Jetzt erklärte die Frau ihrem Manne, daß ihr Stand auf dem Markte ein ſchwieriger werde; ſeit die andern wüßten, daß er eingeſtanden, werde man auf ſie mit den Fingern weiſen. Sie fragte ihn, ob ſie nicht ihres und ihres Kindes wegen einen andern Namen annehmen ſolle?— Mit der vollkommenſten Ruhe, wie etwa ein juriſtiſcher Conſulent, der von einem Fremden um ſein Gutachten befragt wird, beſann er ſich einen Augen⸗ blick und ſagte dann: das würde doch nicht geſetzlich ſein. Sie müſſe deshalb beim Könige um Specialerlaubniß einkommen, und das wäre eine weitläufige Geſchichte. Sie ſei nun einmal ſeine Frau und müſſe ſich darin finden. Uebrigens möchte ſie nur ruhig auf dem Markte ſitzen und ſich um nichts kümmern; die Sticheleien würden bald aufhören. Die Leute würden müde, wenn ſie nicht antworte, und dann vergeſſe ſich ſolche Geſchichte bald genug. Dagegen empfahl er ihr dringend für ſein Kind zu ſorgen; in Berlin verdürben die Kinder gar zu leicht. Der Propſt Peldram hatte ihm übrigens verſprochen für die Erziehung des Kindes Sorge zu tragen. Freitag am 11. Februar um 8 Uhr ertönte das Armeſünderglöcklein auf dem Thurme des ungeheuren burgartigen Zellengefängniſſes zu Moabit bei Berlin. Das ſchlechte Wetter, der erſte Schnee des böſen Nach⸗ ber verdie⸗ Die tlaſſen einung Unter⸗ ſtaltet. Stund ndern e mit ihres ehmen va ein um lugen ſein. ubniß hichte darin Narkt ürden nich bald Kind leicht nfü Franz Schall. 479 winters, der über die Felder trieb und Dächer und Höfe weißte, hatten die zahlreichen Zuſchauer, welche Einlaß⸗ karten empfangen, nicht zurückgehalten, während die Zu⸗ gänge des Caſtells militäriſch beſetzt waren. Beiläufig erwähnt, ſo hatte man gefürchtet, daß die Bürgerpflicht, wonach 12 Eingeſeſſene des Ortes, wo die Hinrichtung erfolgt, als Zeugen zugegen ſein müſſen, wenn nicht auf viele Weigerungsgründe ſtoßen, doch von den meiſten un⸗ gern werde erfüllt werden. Aber man riß ſich beim Ortsvorſteher um die Einlaßkarten. Eine frühere Hinrichtung nach der neuen Geſetzgebung war auf einem Sandhaufen zu ebener Erde vollzogen worden. Alle Zeugen fanden dieſe Art angemeſſen, ſie erſparte dem Armenſünder die letzte Qual, noch eine Treppe zum Schaffot zu beſteigen. Man war inzwi⸗ ſchen höhern Orts anderer Anſicht geworden, und foderte eine mehre Feierlichkeit; es war deshalb ein niedriges Schaffot aufgezimmert, was indeß, nach dem Urtheil der Anweſenden, die Feierſtimmung nicht erhöhte. Viele Juriſten, Mediciner, Militairs waren zugegen, wol mit in Erwartung, was Schall noch bekennen werde, da ſein letztes Geſtändniß noch nicht bekannt geworden. Mit dem Schlage 8, wo die Glocke ertönte, trat er aus der Thür, der Propſt Peldram ihm zur Seite. So elaſtiſchen Schrittes ſprang er mehr, als er ging die Treppe hinab, daß der Beichtvater Mühe hatte, ihm zu folgen. Und doch ſchien es nicht Aufregung, ſondern das Schnappen nach freier Luft, das Verlangen nach einem Schluß ſeines Daſeins, und der Wunſch, daß es nun raſch vorüber ſei. So trat er, ohne Auffoderung, an den ihm angewieſenen Platz, mit dem Rücken gegen das Schaf⸗ fot, das Geſicht gegen den Unterſuchungsrichter, der Ur⸗ theil und königliche Beſtätigung vorlas und dem Scharf⸗ 480 Franj Schall. richter vorzeigte Dann ſprach Schall ohne Zittern und ohne Haſtigkeit, frei und deutlich die Worte: „Ich bekenne es frei und offen, ich habe den Eber⸗ mann mit beſter Ueberzeugung und kaltem Blut ermor⸗ det. Ich mußte mich ſeiner entledigen; es iſt aus Reid geſchehen. Ich danke für die gerechte Strafe, und wenn ich Jemand beleidigt haben ſollte, ſo bitte ich um Ver⸗ zeihung.“ Er küßte dann das Crucifix, das ihm der Propſt übergab, und ſchüttelte mit dieſem und dem Unterſuchungs⸗ richter die Hand. Es iſt von Einigen getadelt worden, als ſei dieſer Ausbruch von Vertraulichkeit mit einem zum Tode abgehenden Verbrecher nicht angemeſſen der Würde, die der Richter gegen ihn zu beobachten hat. Gewiß hat er das, ſolange der Verbrecher Ingquiſit, unter der Obhut des Gerichtes ſteht. Vom Augenblick an aber, wo er dem Scharfrichter übergeben, hört dieſe Rückſicht auf. Die Weihe zum Tode adelt auch den Verbrecher. So weit in der Geſchichte der Criminaliſtik nur von Hinrichtungen ausführlicher berichtet wird, finden wir, daß in dieſen feierlichen Augenblicken die Humanität über die formale Würde ſiegt. Wie es nicht für ſchimpf⸗ lich geachtet ward, letzte Geſchenke von Delinquenten an⸗ zunehmen, ſo finden wir überall berichtet von einem letz⸗ ten Händedruck, einer Umarmung. Wir wiſſen nichts von einer dem entgegenſtehenden Obſervanz im Preußi⸗ ſchen, und die herzlichen Worte, mit welchen der Unter⸗ ſuchungsrichter Dr. Louis den zum Tode Geweihten bei dieſem Händedruck entließ, trugen mit zu der Feierſtim⸗ mung bei, welche ſich aller Gegenwärtigen bei dieſem Act bemächtigte. Mit eben ſo raſchen Schritten war Schall, von Nie⸗ mand geleitet, auf dem Schaffot. Er trat ſeitwärts un und n Ebet⸗ ermor⸗ us Neid d wenn m Ver Propſ chunge⸗ worden em zun Wiürde Geni nter de an abel Rücſcht breche ur von den w moniti ſchinb nten o nem let n nicht Preuß r Unte hten zinrin dieſin Franz Schall. 481 vom Block, ſein Blick beſchäftigte ſich nur einen Mo— ment mit der verſammelten Menge, dann richtete er ihn nach den Wolken. Im nächſten hatte er ſeinen Paletot von den Schultern geriſſen, raſch auch ſein Hemde, ohne daß ſich Jemand ihm näherte; ebenſo ſchnell gürtete er es mit den herabfallenden Aermeln um den Leib damit es nicht ganz herabſinke, preßte die Hände gefaltet auf der Bruſt und ſank auf die Knie. Er fühlte nicht den Schnee, der auf den entblößten Oberleib in dicken Flocken fiel, während doch die Hände krampfhaft gegen die Bruſt ſchlugen. Der Hauch der Kerkerluft hatte ſein krankes Grau auf den muskulöſen Körper gedrückt, ſein Haupt⸗ haar und ſein Bart waren noch braun. Ebenſo raſch, es brauchte keiner Mahnung, war er aufgeſprungen und hatte ſich den Henkersknechten überliefert, die ihn mit Taſchenſpielerſchnelle auf den Block legten und befeſtig⸗ ten. Im Augenblick, wo man noch nicht wußte, daß ſie ihre Arbeit vollendet, zuckte das Beil des Scharfrichters. Ein Ziſchen durch die Luft und der Körper ſank hinten zurück, während der Kopf noch im Block gepreßt ſaß, um erſt durch einen vermittelnden Druck hinabzuſinken. Al⸗ les das Werk weniger Augenblicke. Die anweſenden Medi⸗ ciner bemerkten nichts von den galvaniſchen Zuckungen, die man an geköpften Perſonen wahrgenommen hat, ſein Geſicht trug einen Schmerzensausdruck, aber keinen krampfhafter Verzerrung. Die Blutmaſſe, die in den hingeſtreuten Sand und Schnee ſich verlor, war nicht ſo groß, als man angibt. Sträflinge waren mit einem Sargkaſten ſofort zu Hand, worin Rumpf und Kör⸗ per gethan und nach dem Gefängnißkirchhof innerhalb der Mauern getragen ward. Vom Augenblicke an, wo der Delinquent aus der Thür trat, bis zu dem, wo ſeine Leiche in die Erde verſenkt ward, waren nicht mehr als XX. 21 Franz Schall. 8 Minuten vergangen.— Schall's Witwe hatte ihren Rechten auf den Leichnam ihres Mannes entſagt. Unwillkürlich wird der Beobachter an den Tod auf dem Schaffot eines engliſchen Großen erinnert, den auch unſer Werk erzählt.*) Wenn der achtzigjährige Heuchler und Sünder Lord Lovat mit ähnlicher Feſtig⸗ keit ſtarb, ſo weiß man, daß alles Komödie war, daß er ſich wochenlang auf den Act präparirt, um, er der Epikuräer, als Stoiker vor der Welt zu ſterben; bei Schall war es Natur. Der berliner Scharfrichter Kraft (der die Execution aber nicht ſelbſt vollführt) erklärte, ſo vie⸗ len Hinrichtungen er beigewohnt und ſie beſorgt, ſei ihm noch kein Fall vorgekommen, wo ein Delinquent mit gleicher Ruhe und Sicherheit geſtorben. Auch der Königsmörder Tſchech ſtieg feſt und entſchloſſen aufs Schaffot, und ſo legte er noch trotzig ſein Haupt auf den Block, aber in ihm war es Fanatismus, fiel erhafte Aufregung; Franz Schall war frei von allen Illuſionen, er hatte ſich ſelbſt überwunden, er ſtarb mit der ruhigſten Ueberzeugung, daß er ſich nur vor dem Geſetz der Nothwendig⸗ keit beuge. *) Lord Lovat. Siehe„Neuer Pitaval“, XVI. ihren de den ihrige eſtig⸗ er der ſovie⸗ ei ihn eiche nörder dſ bet in Frun ſelbſt gung endig zrey Control Ghart Sreen Nellow Hed Magenta Srey 3 Srey 4