— — — e S—— Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von 8 Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Seih- und eſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Vibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 S den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet un⸗ wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden unv beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Büche auf 1 Monat: 1 Mk.— Pf. 1 M 50 Pf. 2 Mk.— Pf. 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene unv defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmertſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. —S——S——S——, 7 Der neue Pitaval. Siebzehnter FTheil. Neue Folge. Fünfter Theil. ————. —————— 4 — * 8————— — —————— —————————— Der nene Pitaval. Eine Sammlung der intereſſanteſten Criminalgeſchichten aller Laͤnder aus alterer und neuerer Zeit. Herausgegeben vom Criminaldirector Dr.. G. Hitzig und Dr. W. Häring(W. Alexie). Siebzehnter Theil. Neue Folge. Fünfter Theil. —— E ei p i F Brocus ———————— —— ₰ A„ Dr 5 rührt 9 die Dar bwihr Jutereſ fuhren Privatt nitthei kommen Prurſi ſen e mn.„ Vorwort. Das Hauptſtück dieſes Bandes, der Proceß Görlitz, rührt von einer andern Feder her. Wir verdanken die Darſtellung dieſes außerordentlichen Falles einem bewährten Juriſten, welcher in wiſſenſchaftlichem Intereſſe als Augen⸗ und Ohrenzeuge dem Ver⸗ fahren von Anfang bis Ende beigewohnt, und aus Privatkenntniß der Verhältniſſe verſchiedene Züge mittheilt, die nicht zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ kommen ſind. Ueber den Raum, den wir dem Proceſſe gegeben haben, wird Niemand unter un⸗ ſern Leſern, der ſeine Bedeutung erwägt, uns zür⸗ nen. Abgeſehen von dem myſteriöſen, dramatiſchen und pſychologiſchen Intereſſe des Falles ſelbſt, iſt es der erſte größere Criminalproceß mit Oeffent⸗ lichkeit und Geſchworenen, durch welchen das Schwurgericht einen entſcheidenden Sieg in Deutſch⸗ land erfochten hat. Erinnere man ſich der Ge⸗ rüchte, welche den Gatten der gemordeten Gräfin als Thäter bezeichneten. Trotz allen Wiederlegun⸗ gen wurzelten ſie tief im Glauben des Volkes; ———————————— VI vorwort. auch die dringendſten Verdachtsgründe gegen Stauff vermochten den unheimlichen Schleier nicht ganz zu lüften, der Argwohn klammerte ſich noch gar zu gern an die intereſſante Annahme eines gräfli⸗ chen Gattenmordes, und wer ſagt uns, ob eine Un⸗ terſuchung, ein Richterſpruch hinter verſchloſſenen Thüren dem unglücklichen Grafen Görlitz ſeine volle Ehre wiedergegeben hätten! Es bedurfte dieſer hiſtoriſchen Oeffentlichkeit, um den letzten Nebelflecken fortzuwiſchen, und nur durch die Le⸗ bendigkeit dieſer Verhandlungen, deren Intereſſe mit jeder Sitzung ſteigt, ward es möglich, den Cha⸗ rakter des Mörders ſo ans Licht zu bringen, wie es einer Inquiſition und Verhandlung zu Protocoll niemals gelungen wäre. Die Eitelkeit des Ver⸗ brechers, die Luſt, die angelogene Rolle vor dieſer glänzenden Verſammlung durchzuführen, wurden ebenſoviel Stricke. Die Lüge iſt eine bedenkliche Waffe für einen Angeklagten vor einem öffentlichen Gerichte; wo ſo viel Richter um ihn ſtehen, als Augen ſind, wird ſie in der Regel verderblich. Die Gegner der Schwurgerichte pflegten unter ihren Einwänden auch den aufzuſtellen, daß, wo das Verfahren gut und gerecht, es doch nur eine Ko⸗ mödie wäre, indem alles vorher abgemacht ſei oder ſein müßte. Wer wagt dies in dieſem Falle zu behaupten? Die Entwickelung iſt blitzartig, die Rede, der Blick zündet, und aus der künſtlichſten Verſtellung ſpringt durch die Reibung der Funke der Wahrheit plötzlich heraus. So iſt denn dieſer Fall ebenſo intereſſant als inſtructio für den Juri⸗ — —— Vorwort. VII ſten, und der Leſer, welcher gern raſch zur Ent⸗ wickelung käme, dem vieles Aufgeführte um des⸗ halb unerheblich erſcheint, und der aus dem dra⸗ matiſchen Präſens der Vorſtellung, welche hier faſt nothwendig iſt, lieber zum hiſtoriſchen Präteritum überginge, möge bedenken, daß die allerintereſſante⸗ ſten und ſchlagendſten Momente nur eben Reſultate waren jenes Verfahrens. Nebenher bietet der Proceß für die Wiſſenſchaft bedeutende Momente, die Wider⸗ legung der alten Tradition von der Selbſtverbren⸗ nung, die Feſtſtellung der Zeit der Platinabehand⸗ lung. Ueber letztre mag freilich unter den Wiſ⸗ ſenden kein Zweifel geweſen ſein, aber nur die große Oeffentlichkeit, daß die ganze Welt Theil nahm an dem Proceß, rief einen Zeugen und Sachverſtändi⸗ gen aus dem entfernten Berlin auf, um ein Gut⸗ achten abzulegen, welches von ſo entſcheidendem Gewicht, wenn auch nur in einem Nebenumſtande, ward. Der vorangehende Fall aus Schottland, der Proceß gegen die Spinner und die Spinner⸗ verſchwörung in Glasgow, ſteht zwar an per⸗ ſönlichem und pſychologiſchem Intereſſe jenem nach, nicht aber an hiſtoriſchem. Es iſt ein ungeheurer und einer der wichtigſten Proceſſe aus dem ſocialen Leben der Gegenwart, der in dem glücklichen Inſel⸗ land einſtweilen glücklich beendet durch weiſe Rich⸗ ter, noch immer in dem alten Europa ſich zu erneuern droht, weil es an Geſetzen fehlt, welche den Con⸗ flict der Freiheit zwiſchen Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern reguliren. ———— VIII Vorwort. Die vorausgeſchickten politiſchen Proceſſe werden für ſich ſelbſt, und deutlich genug zur Gegenwart ſprechen. Miß Turner's Entführung iſt die berühmteſte aus der neuern Zeit in England, aber in ihren Details romanhafter als die in den berühmteſten Romanen des alten Englands. Intereſſant für Viele wird es ſein, den Schmied von Gretnagreen zum erſten Mal hier in ſeiner wahren, nicht poe⸗ tiſchen, Geſtalt auftreten zu ſehen. Der Fall hat auch um deshalb Bedeutung, weil er zu Verhand⸗ lungen in der Legislative Anlaß gab. Wie ſtreng das in Deutſchland jetzt veraltete Verbrechen— obgleich unſere alte Geſchichte ſo davon angefüllt iſt, daß die Entführungen einen guten Theil der⸗ ſelben bilden— nicht nur in England, ſondern auch in Frankreich betrachtet wurde, davon geben die beiden franzöſiſchen Entführungsgeſchichten Aus⸗ kunft, die wir der engliſchen cause célebre folgen laſſen. Bomal's Blutthat lebt noch in friſcher Er⸗ innerung, vor den belgiſchen Aſſiſen iſt ſie ſeitdem, obgleich von ſo neuem Datum, ſchon wieder durch den Bocarmé'ſchen Proceß in den Hintergrund ge⸗ drängt. ———,— 1*— V L 6 Di Da Die Die M M Cer Bon Ein werden enwart 5 ihmteſte nihren In h alt. mteſten nt für —— z tn Louis Napoleon Bonaparte 1836— 1840...... 1 erhand⸗ Se 32 ſtreng Die vier Sergeanten von Larochelle 1822...... 58 hen— Das Ende des Capitain Valle 1822....... 69 ngefilt Die Nobs und die Spinner in Glasgow 1837—1838 77 — Die Gräfin von Görliß und ihr Diener 1847— 1850 143 ghn Miß Ellen Turner 1826..... en Aus⸗ Mademviſelle de Brun 1732— 1763... 1400 folgen Clemence Wmal850 1851 — Eine Stimme aus dem Zuchthauſe 1851... 461 E* 4. ſpn und ge⸗ ————.————— Kin Vſſt Glüch gegen her, präte dame folg wenr iche Pi ie Lu nf ühe Tre Het mei derl ſun N —— * Louis Uapoleon Bonaparte. 1836— 1840. König Louis Philipp hatte eine Reihe republikaniſcher Aufſtände und Verſchwörungen gegen ſein Leben mit Glück überwunden, und mit demſelben Glück kämpfte er gegen die Parteien im Lande, als unerwartet, von außen her, der wiederholte Angriff eines bonapartiſtiſchen Kron⸗ prätendenten ſeinen Thron umzuſtürzen verſuchte. Was damals Europa eine Thorheit ſchien, und, weil der Er⸗ folg ſo ausfiel, ins Lächerliche traveſtirt ward, mag, wenn wir die fölgenden Ereigniſſe zur Erklärung herbei⸗ zichen, nicht ſo durchaus hohl, leer und thöricht in der Wirklichkeit geweſen ſein. Wir erfuhren ſeitdem, auf wie ſchwachen Füßen, trotz ſeines 18jährigen Glückes, Louis Philipp's Thron geſtanden, und welche Zauber⸗ kraft der bloße Name Napoleon's in Frankreich auszu⸗ üben vermocht hat. Wir haben auch erfahren, daß der Träger des Namens, wenngleich kein Genius und kein Heros, doch die ſeltene Macht und Kraft beſitzt, wir meinen nicht einen Quaſithron zu behaupten, den wun⸗ derbare Berechnungen feindlicher Parteien ihm zuwieſen, ſondern durch ein geſchicktes Benehmen den Fluch des XVII. 1 —————— * 2% Louis Hapoleon Bonaparte. Lächerlichen, der ihn für immer getroffen zu haben ſchien, zu löſen. Das iſt überall eine ſchwere Aufgabe, eine„ außerordentliche in Frankreich. Damals ſtärkten Louis Napoleon's verunglückte Ver⸗ ſuche den Thron des Königs der Franzoſen. Durch die Angriffe der Napoleoniden erſchien ſeine eigene Legitimi⸗ tät gekräftigt. Louis Napoleon Bonaparte, Sohn Louis Bona⸗ parte's, des Erkönigs von Holland, und der berühmten Hortenſe, der Neffe des Kaiſers, lebte im Thurgau in der Schweiz. Es liefen wol dunkle Gerüchte um vom Ehrgeiz des jungen Prinzen, der es auf ſich genommen, der Repräſentant der Ehre und der Anſprüche ſeiner Fa⸗ milie zu ſein, auch wol, daß er ſeine Hoffnungen nähre durch die Unzufriedenheit in Frankreich mit der Julidy⸗ naſtie; auch ward ſchon damals, wie ſeitdem und jetzt, mit der Schweiz verhandelt wegen der Flüchtlinge, die, das Aſylrecht misbrauchend, in den Cantonen entweder conſpirirten oder conſpiriren ſollten. Von poſitiven Planen des Prinzen ſcheint man indeß nicht unterrichtet geweſen zu ſein. Am 1. November 1836 erſchien n Extrablatt des „Moniteur“. Es brachte, zur größten Verwunderun der Pariſer eine telegraphiſche Depeſche des Inhalts daß der Prinz Louis Napoleon einen Verſuch gemacht, die Garniſon von Strasburg zu inſurgiren und ſich dieſer Stadt zu bemächtigen. Die Depeſche war aber nur ein Fragment; der Nebel hatte das Ende abge⸗ ſchnitten. Erſt die Mallepoſt, die von Strasburg ankam, brachte folgende vollſtändige Nachricht über die dortigen Begebenheiten: Plötzlich ſei der gedachte junge Prinz in der Mitte mehrer Offiziere in Strasburg erſchienen. Begleitet un⸗ „ ter a 4. A Auza hörde ſicht gab neur und war den tori irrte lang auf gene ſum Gitn thig rück die aust Ehr tin Eur R tap gro bel das pol giſ un Louis Napoleon Bonaparte. 3 ter andern von Herrn Parquin und dem Oberſten des 4. Artillerieregiments Vaudrey, ſowie einer beträchtlichen Anzahl Artilleriſten dieſes Regiments, ſei er vor die Be— hörden dieſer Stadt getreten und habe ihnen ſeine Ab⸗ ſicht erklärt, die Regierung zu ſtürzen. Der Trupp be⸗ gab ſich darauf nach der Wohnung des Militairgouver⸗ neurs, General Voirol. Sie nahmen ihn in ihre Mitte und erklärten ihn zu ihrem Gefangenen. Der General war nicht gewillt, ſo mit ſich ſpielen zu laſſen. Er nahm den Neffen nicht für den Onkel und ſtrengte ſeine Au⸗ torität und militairiſche Beredtſamkeit an, um die ver⸗ irrten Soldaten zu ihrer Pflicht zurückzurufen. Es ge⸗ lang ihm. Er konnte ſich ſeinen Wächtern entreißen, auf den Hof ſtürzen, ſein Pferd beſteigen. Der geſchla⸗ gene Generalmarſch hatte das 16. Linienregiment ver⸗ ſammelt. An der Spitze deſſelben marſchirte er nach der Citadelle, um dieſe zu ſichern. Es ſchien aber kaum nö⸗ thig, der Aufſtand hatte nicht um ſich gegriffen. Er rückte mit der Militairmacht wieder hinaus und durch die Straßen der Stadt. Der Prinz hatte Proclamationen an die Strasburger austheilen laſſen. Es heißt in denſelben:„Euch die Ehre, zuerſt eine Gewalt umgeſtoßen zu haben, die, Skla⸗ vin der Heiligen Allianz, jeden Tag mehr und mehr Eure Zukunft als civiliſirtes Volk compromittirte. Die Regierung Louis Philipp's verabſcheute Euch beſonders, tapfere Strasburger, weil ſie Alles verabſcheut, was groß, edelmüthig und national iſt; ſie hat Eure Ehre beleidigt, indem ſie Eure Legionen auflöſte(ein Factum, das ſich in dieſem Augenblick unter deſſelben Louis Na⸗ poleon Auſpicien wiederholt), ſie hat Euern Intereſſen geſchadet, indem ſie die Eingangszölle aufrecht erhielt und fremden Douanen erlaubte, ſich zu bilden, wodurch 15 4 Louis Napoleon Bonaparte. Euer Handel gedrückt worden iſt.“ Er hatte ſich in⸗ zwiſchen ſelbſt mit dem Oberſt Vaudrey und einigen Artilleriſten des Regiments nach dem Quartier Finkenat gewandt, wo das 46. Linienregiment lag. Umſonſt ver⸗ ſuchte er alle Künſte der Beredtſamkeit, um die Solda⸗ ten zu gewinnen. Sie hörten nicht auf ihn, und zeigten ſich ſogar augenblicklich bereit, auf Befehl ihrer Offiziere ihn und ſeine Suite zu verhaften. Man weiß über die Attaque von Strasburg Vieles aus den Zeitungen, was die Gerichtsverhandlungen nicht gebracht haben. Nicht, weil es unrichtig war, ſondern weil die Gerichtsverhandlungen überhaupt aus einer großen Lücke beſtehen; dann, weil die Scheu und Ehr⸗ furcht vor dem Namen Napoleon, welche dieſe Lücke veranlaßte, auch officiell Alles fortließ, was nur zur Verunglimpfung deſſelben dienen konnte. Man weiß, daß der junge Prinz in Hut, Uniform und Stellung ſeines gro⸗ ßen Oheims ſich vor den Soldaten und Bürgern der Stadt präſentirte. Die Kleider machten den entgegengeſetz⸗ ten Eindruck von Dem, was ſie ſollten. Man weiß, daß dieſer übel berathene Einfall auch durch allerhand In⸗ triguen und Liebesabenteuer begleitet war und unterſtützt werden ſollte. Eine ſchöne und galante Sängerin, Ma⸗ dame Gordon, ſpielte dabei eine bedeutende Rolle als Concertgeberin und Geliebte mehrer der auftretenden Perſonen. Daß ein dauerndes Verhältniß dieſelbe an Louis Napoleon knüpfte, geht daraus hervor, daß ſie ihn ſpäter nach Paris begleitet und noch im Hauſe des Präſidenten eine nicht unwichtige Rolle geſpielt hat. Sie iſt erſt vor kurzem geſtorben. Aber Alles, was man weiß, ſpricht von der frivol leichtſinnigen Weiſe, mit der ein ungeheures Unternehmen begonnen ward, und es iſt bisher nicht verſucht worden, aus Dem, was man auf ihn digt reich den und erſt der we ſchl tet: cor Fra it gen Ph he den zu ha pol ge de de ſ ſi lic hin⸗ ſigen kenat ver⸗ olda⸗ igten füier ieles nicht ndern einer ücke zur daß gro⸗ der daß ſtützt als nden an des hat O Louis Napoleon Vonaparte. man nicht wußte, den Beweis zu führen, daß der Prinz auf eine Unterſtützung rechnen zu können geglaubt, die ihn wenigſtens vor dem Forum der Klugheit entſchul— digte. Er rechnete nur auf die Unzufriedenheit in Frank⸗ reich mit der beſtehenden Regierung und glaubte nur an den Zauber ſeines Namens. Wie der dreieckige Hut und der graue Ueberrock des Kaiſers nur in Frejus zu erſcheinen brauchte, um zu überwinden, glaubte er, daß der Hut und die Uniform daſſelbe thun werde, auch wenn nicht das Herz des Kaiſers unter dem Rocke ſchlug, ſein Kopf nicht unter dem Hute ſteckte. Mit dem Prinzen wurden folgende Perſonen verhaf⸗ tet: Charles Parquin, der Graf Raphael de Gri— court, Henri de Querelles, der Oberſt Vaudrey, Frangois Rupert, der Lieutenant Layty und der Ma⸗ wächal des Logis Boiſſu. Die Inſtruction des Proceſſes hatte ſchon angefan⸗ gen. Man war ſehr geſpannt zu erfahren, ob Louis Philipp, deſſen Thron unter Erſchütterungen mannichfa⸗ cher Art noch nicht 6 Jahre feſt ſtand, es wagen werde, den Träger des Napoleoniſchen Namens der vollen Strafe zu überliefern, die ſein Attentat foderte, ob er ihn über⸗ haupt und wie ſtrafen werde? Man glaubte an einen politiſchen Act, der ihn der Verlegenheit überheben ſolle. Am Abende des 9. November fuhren mehre Hofwa⸗ gen durch die Thore von Strasburg und hielten vor dem Hotel der Präfectur. Sie erregten ſofort die Neu⸗ gier aller Derer, die ſie geſehen. Man wußte, daß eine der in den Wagen ſitzenden Perſonen am Stadtthore ſich geweigert hatte ihren Paß zu zeigen, vorſchützend, ſie begebe ſich direct nach der Präfectur, um augenblick⸗ lich weiter zu reiſen. Nachdem die Wagen eine Weile vor der Präfectur 6 Louis Hapoleon Bonaparte. gehalten, fuhren ſie in der Dunkelheit des November⸗ abends, zwiſchen 7 und 8 Uhr nach dem Neuen Ge⸗ fängniß. Der Präfect ſtieg ab und foderte, kraft einer Ordre, unterzeichnet vom Miniſter des Innern und dem des Krieges, die Auslieferung des Prinzen Louis Na⸗ poleon. Die andern Inſpectoren und Gefangenwärter von Strasburg hätten vielleicht auf dieſen autokratiſchen Be⸗ fehl einen Criminalgefangenen nicht ausgeliefert, gegen den bereits eine Unterſuchung eingeleitet war. Sie hät⸗ ten den directen Befehl des Gerichts abgewartet. Es ſcheint, daß man, aus Beſorgniß vor dieſer ſtrengen Pflichttreue, vor kurzem einen neuen Gefängnißdirector aus Paris nach Strasburg geſchickt hatte, der der Po⸗ litik zu Hülfe kommen ſollte, um die Gewiſſenhaftigkeit jener zu bearbeiten. In der That ſetzten dieſelben den Miniſterialordres Widerſtand entgegen, und Herr Lebel mußte ſeine ganze neue Autorität aufwenden, um den Gefangenen dem Präfecten zu überliefern. Der Prinz ward in einen der Wagen gehoben, und auf der Stelle verließ er, mit Poſtpferden, die Stadt. Dies geſchah Mittwoch Abend um 8 Uhr. Am an⸗ dern Morgen, Donnerſtags um 10 Uhr wußte weder der Generalprocurator von Colmar, noch der Rath Wol⸗ bert, der die Inſtruction des Proceſſes führte, eine Sylbe von der Entführung ihres Gefangenen. Louis Napoleon kam in der Nacht vom 11. auf den 12. in Paris an. Er ſah hier Niemand als den Poli⸗ zeipräfecten, der ihm ankündigte, daß er nach den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika transportirt werden ſolle. In 24 Stunden war er ſchon auf dem Wege nach dem Meer. Die Inſtruction gegen die andern Gefangenen ging nichte die 2 Ieder ſuh,1 allen ſtar meh theil erſch aber eine ſchre ntzi büße Vor nicht fihr etwe bei war delt ſein zu ſttz nß unt wil Fr Iht Fre nen gen mber⸗ Ge⸗ einer dem Ne⸗ von Be⸗ gegen Es ngen ettor gkeit den Lebel den und an⸗ eder Pol⸗ eine den poli Ver⸗ lle⸗ em Louis Hapoleon Bonaparte. 7 nichts deſto weniger ihren Gang fort. Sie wurden vor die Aſſiſen von Strasburg am 6. Januar 1837 geſtellt. Jedermann wußte indeſſen den Richterſpruch, ihr Schick⸗ ſal, voraus. Die Bewohner des Elſaß ſtehen faſt unter allen Regierungen gegen die Regierungsgewalt in hals⸗ ſtarriger Oppoſition. Napoleon hatte ſeine Anhänger, mehr noch hat die Republik. Die Strasburger blieben theilnahmlos bei einer Empörung, die ihnen unſinnig erſchien und deren Held ihnen kein Vertrauen einflößte, aber dies kümmerte nicht ihre Neigung, der Regierung einen Tort anzuthun. Schien es doch auch Vielen eine ſchreiende Ungerechtigkeit, den Hauptthäter der Strafe zu entziehen und die Mitſchuldigen allein das Verbrechen büßen zu laſſen. Wenn ein politiſcher Act bei einem Vornehmen nöthig ſchien, warum ihn nicht auch auf die nicht Vornehmeh ausdehnen? Wenn dort, beim Ver⸗ führer, bei Dem, welcher durch das Verbrechen für ſich etwas erſtrebte, Gnade am Ort ſchien, warum nicht auch bei Denen, die entweder nur als Verführte zu betrachten waren, oder nur im Dienſt und Intereſſe Jenes gehan⸗ delt hatten? Endlich konnte der Prinz ja für ſich und ſeine That Vertheidigungsgründe haben, die ihnen ebenſo zu gut gekommen wären; aber er war außer Proceß ge⸗ ſetzt und dermaßen entführt, daß nicht einmal ſein Zeug⸗ niß von ihnen angerufen werden konnte. Der Generalprocurator wußte von dieſer Stimmung und warnte ſchon dagegen in ſeiner Anklageacte:„Man wird Ihnen ſagen, weil Louis Philipp eine Perſon in Freiheit geſetzt hat, die ein Prinz iſt, ſo wäre es an Ihnen, die Sie Bürger ſind, auch die Angeſchuldigten in Freiheit zu ſetzen, weil ſie von gleichem Stande mit Ih⸗ nen ſind. Alſo, weil etwas Illegales in der Maßregel geweſen iſt, welche die Begnadigung des Prinzen Louis „ * 8 Louis Hapoleon Vonapartr. Bonaparte zur Folge gehabt, darum ſchlägt man Ihnen eine andere Illegalität vor, das heißt geradezu ein Ver⸗ brechen; denn man ſchlägt Ihnen vor, gegen Ihren Eid zu handeln und gegen klare Thatſachen blind zu ſein. Dies Syſtem iſt monſtrös; Sie können es nicht anneh⸗ men. Das Intereſſe des Landes allein muß Sie leiten, und Sie werden Gerechtigkeit zu handhaben wiſſen. Der Parteigeiſt müßte doch furchtbar groß ſein, wenn man ſolche verhängnißvolle Grundſätze feſtſtellen wollte. Und was hat denn Louis Bonaparte's Abkunft gemein mit der Frage der Angeklagten? Kann ſein Unrecht ihres entſchuldigen? Vor der Gerechtigkeit iſt Jedermann gleich, und wenn Louis Bonaparte ſchuldig iſt, ſind es die Andern darum nicht? Wenn Louis Bonaparte der legalen Juſtiz entgangen iſt, ſo iſt es durch einen lega⸗ len Act geſchehen. Demnach darf weder ſeine Abweſen⸗ heit noch ſeine Gegenwart von Einfluß auf Ihre Ent⸗ ſcheidung ſein.“ Dieſe Warnung blieb unbeachtet. Der Proceß hatte ſeinen Fortgang, in dem indeß nicht mehr, wenigſtens nichts Weſentlicheres ermittelt ward, als was in der Notorietät beruhte. Nach 12 Sitzungen brachten die Ge⸗ ſchworenen am 18. Januar 1837 ihr einſtimmiges Nicht ſchuldig! gegen ſämmtliche Angeklagte vor. Hätte es in der Macht der Regierung geſtanden, ſo würde ſie gern den Geſchworenen von Strasburg den Proceß gemacht haben. Trotz der fünfzigjährigen Schwan⸗ kungen aller Dinge in Frankreich iſt aber doch auch Manches unerſchütterlich feſt geworden. Der Spruch eines Geſchworenengerichts darf nicht angetaſtet, Richter können nicht disciplinariſch geſtraft und verſetzt werden. Die Macht muß ſich auf andere Weiſe zu helfen ſuchen. In dieſem Falle hatte ſie es nicht nöthig. Wenn auch die( triun Meit traf fall wie gen Vi ken mit geſt rich Rhe daß ein luc unz dies ſche hi log hät St atte ſtens der icht Louis Napoleon Bonaparte. 9 die Strasburger über Louis Philipp triumphurten, ſo triumphirte er über einen andern, durch die öffentliche Meinung völlig geſchlagenen Feind. Und der Schlag traf noch andere mit. Vier Jahre beinahe waren ſeit dem ſtrasburger Ein⸗ fall verſtrichen. Louis Napoleon hatte ſich aus Amerika wieder nach England begeben, wo er ſeinen anderweiti⸗ gen Neigungen zu leben und an nichts weniger als eine Wiederholung ſeines verunglückten Unternehmens zu den⸗ ken ſchien. Er war lächerlich geworden. Er ſchien da⸗ mit für Frankreich aus der Liſte der„Möglichen“ aus⸗ geſtrichen. Welche innern Bewegungen im Jahre 1840 Frank⸗ reich erſchütterten, gehört nicht hierher. Genug, die Rheinfrage belebte wieder die Gemüther, Viele glaubten, daß für den gährenden Unmuth nur ein Ausweg ſih ein Krieg mit den andern Mächten. Die alte gloire leuchtete wieder in den Gemüthern der Jugend auf, und unzertrennlich von ihr war Napoleon's Name. Louis Napoleon glaubte, oder ließ ſich einreden, daß dies der Moment ſei, wieder auf der Weltbühne zu er⸗ ſcheinen. Am 6. Auguſt 1840 trafen in Paris zwei telegra⸗ phiſche Depeſchen ein. Die erſte lautete: „Louis Bonaparte macht einen Angriff auf Bou⸗ logne. Er wird verfolgt. Schon ſind mehre ſeiner An⸗ hänger gefangen.“ Eine Stunde darauf eine zweite: „Louis Bonaparte iſt gefangen. Er wird auf das Schloß geführt, wo man ihn gut bewacht.“ Die vollſtändige Nachricht von dem Unternehmen 1** Fn 1 ——— 10 Louis Napoleon Zonaparte. ſelbſt und ſeinem raſchen kläglichen Ausgang ließ nicht lange auf ſich warten. Louis Napoleon hatte in ſeiner Zurückgezogenheit in London den beſtimmten Plan gefaßt, Louis Philipp's Regierung zu ſtürzen. Es fehlte ihm weder an Mitteln noch an Anhängern, nur beide nicht ausreichend. Es war derſelbe Plan der Ueberraſchung wie der von Stras⸗ burg. Sein Erſcheinen als der Neffe des Mannes ſollte in Boulogne wirken, wie es in Strasburg nicht gewirkt hatte. Es war eine directe Copie der Landung von Fre⸗ jus. Sie ſollte noch kläglicher enden als der Einfall in Strasburg. Die kleine Truppe von Anhängern und Abenteurern hatte ſich an den Ufern der Themſe an verſchiedenen Punkten eingeſchifft, nämlich in Greenwich, Blackwall, Gravesend und Margate, um allen Verdacht zu vermeiden. Während des ganzen 5. Auguſt lavirte man an den Küſten von England, und erſt mit Nachteinbruch ſteuerte das Dampfboot Schloß von Edinburg“ nach der franzö⸗ ſiſchen Küſte. Darauf der Prinz und ſein Gefolge. Um 1 Uhr Morgens landete er zu Wimereux, einem kleinen Hafen, eine Lieue nördlich von Boulogne. Der Douanenpoſten von Wimereux ward überraſcht, aufgehoben, und die Truppe marſchirte auf Boulogne zu. Es waren ungefähr 60 Bewaffnete, befehligt vom Prinzen. Sie wandte ſich zunächſt gegen das Viertel, wo zwei Compagnien des 42. Linieninfanterieregiments ein⸗ kaſernirt lagen. Die Mehrzahl der Berichte ſagt, daß Louis Napoleon hier einen ganz andern Empfang als in Strasburg gefunden. Die Soldaten hätten die Truppe mit dem Ruf: Es lebe Napoleon! Es lebe der Kaiſer! empfangen. Der Ruf wäre einſtimmig erfolgt. D ſchen ihret Vhi ein b ten, ihn! unau beide Fein mit 9 nicht folgt ſchen. Sie ſoder L Sta in L inen hatte zun ſcheit Nr nn für war höre Fta weſe Anh Louis Hapoleon Bonaparte. 11 nicht Da trat plötzlich ein Capitain der Compagnien zwi⸗ ſchen die Fraterniſirenden. Er ſuchte die Soldaten zu it in ihrer Pflicht zurückzuführen. Ein Tumult entſtand. Die ipp's Anhänger des Prinzen wollten ihn fortſtoßen. Es war itteln ein bei ſeinen Leuten ſehr beliebter Offizier. Sie glaub⸗ Es ten, man wolle ihm ans Leben. Sie ſchrien: Man muß ttai⸗ ihn retten! und drängten ſich um ihn. Es entſtand eine ſolte unaus ſprechliche Verwirrung, deren Reſultat war, daß wirkt beide Truppen ſich trennten. Es kam nicht zu offenen Fr⸗ Feindſeligkeiten, aber die Compagnien marſchirten nicht in mit den Napoleoniſten. An Anhängern ſchien aber der Prinz dadurch noch nicht verloren zu haben, denn als er die Kaſerne verließ, rern enen folgte ihm ein tumultuöſer Haufe von gegen 300 Men⸗ wall, ſchen. Hier hatte Napoleon's Name elektriſch gewirkt. iden. Sie blieben in einem Geſchrei: Es lebe der Kaiſer! und den foderten Waffen. urtte Die Geſammttruppe wandte ſich nach der obern nzö⸗ Stadt, wo die Citadelle liegt. Hier, wußte man, war Um ein Waffenvorrath. Die Thore waren verſchloſſen. Von inmn einem offenen Widerſtand weiß man nichts, aber man hatte keinen Schlüſſel, und die Anſtrengungen, die Thore ſcht, zu erbrechen, mislangen. An einem verſchloſſenen Thore 6 ſcheiterte die Kaiſerunternehmung! o9 Der Prinz ließ ſeine Truppen nach der Richtung — der Säule zu abmarſchiren. Seine Freunde, unter ih⸗ nen General Montholon, erkannten das Unternehmen für verunglückt. Sie riethen ihm zum Rückzug. Noch war er möglich. Louis Napoleon wollte nichts davon N hören, er erklärte mit Feſtigkeit: er wolle auf dem Boden Frankreichs ſterben, von dem er ſo lange verbannt ge⸗ ppe weſen. Ueber dieſe Debatte zwiſchen ihm und ſeinen Anhängern vergingen koſtbare Augenblicke Endlich ließ 12 Louis Napoleon Bonaparte. er ſich doch fortreißen. Die Truppe wandte ſich nach der Meeresküſte. Jetzt war es zu ſpät. Der waffenloſe Zulauf hatte ſich zerſtreut. Die Truppe ſtieg nur langſam nach dem Strande hinunter, in einer gewiſſen Diſtance von der Nationalgarde ver⸗ folgt, die ſich aber noch damit begnügte, die Abziehen⸗ den zu beobachten, ohne auf ſie zu feuern. Als aber die Flüchtlinge ein kleines Boot, das auf dem Strande lag, flott machten, um darauf das Dampf⸗ boot zu erreichen, welches, ungefähr eine Viertellieue entfernt, am Strande kreuzte, gab die Nationalgarde plötzlich eine Salve. Mehre wurden verwundet. Louis Napoleon ſelbſt trafen drei Kugeln, zwei gingen nur durch ſeine Kleider, die dritte ſtreifte ſeinen Arm. Den⸗ noch gelang es den Flüchtlingen vom Lande zu ſtoßen. k Die überladene und ſchlechte Barke ſchlug auf dem Meere um, und Alle darin fielen ins Waſſer. Die Zei⸗ tungen berichteten übereinſtimmend, daß jetzt die Natio⸗ nalgarde auf die mit den Wellen Ringenden aufs neue Feuer gab. Einer wäre ſogar erſchoſſen worden, das Gewehr beinahe auf die Bruſt gerichtet. Dennoch war das Treffen weniger blutig als traurig, ſpäter betrach⸗ tete man es ſogar als luſtig. Die Rächer der geſtörten Ordnung traten einſtweilen als Retter auf. In Kähne ſich werfend und vom Strande aus waren ſie bemüht die Ertrinkenden zu retten. Ein Theil derſelben konnte es ſelbſt thun; das Meerwaſſer war nicht tief. Auch der Prinz wurde noch glücklich gefaßt und mit 54 der Seinigen gefangen geſetzt; anfänglich in der Citadelle von Boulogne, nachher brachte man ihn nach Ham, end⸗ lich zur Einleitung des Proceſſes nach Paris. Die Zeitungen wetteiferten in Details über die große Tragikomödie. Der Ernſt verſchwand allmälig ganz vor dem hatte brach nüge zun ten leon leon ließ mer ma Pre Dar pole war fan Con dam hat Sti ohr M auch doc bei Ent aut po ten iſt und nach Die unter, evet⸗ as auf ampf⸗ ellieue garde Louis nur Den⸗ oßen. dem e Zei⸗ Natio⸗ neue „das war trach⸗ örten ähne müht onnte Auch 4 der adelle end roße Louis Napoleon Bonaparte. 13 dem Spott. Einen lebendigen Adler, einen gezähmten, hatte der künftige Kaiſer auf dem Dampfſchiffe mitge⸗ bracht. Mit dem Bilde ließ ſich der große Oheim ge⸗ nügen, mit einem Original hoffte der Neffe ſein Glück zu machen. An einem Compagniechef, den ſeine Solda⸗ ten lieb hatten, ſcheiterte der Enthuſiasmus für Napo⸗ leon, an einer verſchloſſenen Thür die Kraft des Napo⸗ leoniden, und der Stamm des künftigen Kaiſerheeres ließ ſich von Bürgergardiſten jagen! Und, was ſchlim⸗ mer, ſie zappelten im Waſſer und wären ertrunken, wenn man ſie nicht großmüthig herausgefiſcht. Unter den Proelamationen des künftigen Kaiſers, die man im Dampfſchiff fand, war auch eine, in welcher Louis Na⸗ poleon Thiers zu ſeinem Premierminiſter ernannte. Thiers war durch ſeine anderweite Stellung und ſeine aner⸗ kannte Klugheit über den Verdacht hinaus, in eine ſolche Conſpiration ſich eingelaſſen zu haben. Aber er war damals in gewiſſer Oppoſition gegen den König. Dies hatte den Prätendenten veranlaßt ihn zu nennen, eine Stütze für ſich in der öffentlichen Meinung. Thiers lohnte ihm die Höflichkeit ſchlecht. Er mußte vor dem Publicum jeden Verdacht von ſich abwälzen, der, wenn auch Vergangenheit und Gegenwart ihn freiſprachen, doch in der Zukunft Wurzel ſchlagen konnte. In einem beißenden Zeitungsartikel perfifflirte er in patriotiſcher Entrüſtung das Attentat. Könne man denken, daß er aus den Händen eines— ſolchen Mannes ein Miniſter⸗ portefeuille annehmen dürfe, von einem Kronprätenden⸗ ten, der ſich, wie eine Ente im Teich, mit einer Angel fiſchen läßt! Die gefiſchte Ente ſchien Louis Napoleon's Namen und Ruhm aufs neue und auf immer aus der Liſte der Möglichen ausgelöſcht zu haben. Aber es begegnete ihm 14 Louis NHapoleon Bonaparte. etwas weit Schlimmeres. Das Gerücht verbreitete ſich über London, oder ward verbreitet, daß dies Unterneh⸗ men gar nicht ſein eigenes, daß er nur die Dupe eines Andern, und weſſen?— eines Stockjobbers geweſen! Man nannte einen durch ſeine gefährlichen Börſenopera⸗ tionen jener Zeit berüchtigten genueſiſchen Juden, Rapallo oder Repallo. Um eine große auf das Sinken der Ef⸗ fecten gerichtete Speculation zu begünſtigen, habe dieſer ſchlaue Mann es verſtanden, den eingeſchlafenen Ehrgeiz des jungen Prinzen aufzuſtacheln. Er habe mit einer geheimen Compagnie ihm die Gelder vorgeſchoſſen, das Unternehmen geleitet, um, wenn es glückte, vielleicht dauernde, wenn es nicht glückte, durch den Börſenſchrecken, den es verurſachen mußte, ſichere Vortheile auf Zeit zu gewinnen. Es verunglückte zu ſchnell, und man ſagte, daß die ehrenwerthe Compagnie von der Londoner Börſe ſo ſchnell verſchwunden ſei als Louis Napoleon vom neuen Theater ſeiner Thatenluſt; man kann nicht ſagen, auch mit Verluſt von Ehre und Namen, denn es ſei da nichts zu verlieren geweſen.— Das Gerücht iſt ſo gi⸗ gantiſch boshaft, daß man dahin neigt, es für ein Par⸗ teimanoenvre zu halten, um dem Namen des Helden von Strasburg und Boulogne den letzten Todesſtoß zu ge⸗ ben. Auch verſtummte es ſpäter. Wäre es begründet geweſen, würde es bei der jüngſten Präſidentenwahl nicht an Solchen gefehlt haben, die es wieder gegen Napoleon in die Wagſchale geworfen hätten. Des Prinzen angeb⸗ licher Reichthum iſt, wie die letzten Ereigniſſe bezeugen, nichts weniger als dem ausgeſprengten Gerüchte gleich, möglich, daß er, ſchon damals in Geldverlegenheiten, ſich mit Börſenjobbern verbinden müſſen, um die zweite Expedition möglich zu machen. Hier war ein Ruhm geſunken, der keiner mehr war, abet e wurde der alt lich gl Erſta renwe gezog eines 4 Mach ſein. Geric donna urthei lheb nitge Stad D Pits ſchul nape der, 1 tmg, bard chet ſpiel Des lem welch hant Louis Napoleon Bonaparte. 15 ſich aber er zog in ſeinen Fall auch Andere, die bedauert neh⸗ wurden. Der ſtandhaft treue Anhänger des Kaiſers, ines der alte General Graf Montholon, hatte, in jugend⸗ ſen! lich gläubigem Eifer, das Unternehmen mitgemacht, zum era⸗ Erſtaunen Derer, die ihn früher gekannt. Auch ein eh⸗ allo renwerther Napoleoniſcher General war aus dem Waſſer Fſ⸗ gezogen, um gefangen und gerichtet zu werden wegen ieſet eines Attentats, was nur belacht wurde! tgei p einer das Von einer Abolition der Sache durch königlichen eicht Machtſpruch und Gnade durfte jetzt nicht mehr die Rede cen, ſein. Schon am 9. Auguſt wurde die Pairskammer als zu Gerichtshof über Hochverrath durch eine königliche Or⸗ gte, donnanz zuſammenberufen:„um ohne Verzug zur Ab⸗ örſe urtheilung zu ſchreiten gegen die Perſonen, welche als vom urheber Begünſtiger oder Theilnehmer des Attentates gen, mitgewirkt, ſo gegen die Sicherheit des Staates in der de Stadt Boulogne begangen worden.“ Die Unterſuchung ward beeilt und die Debatten vor der 1 Pairskammer begannen am 28. September. Die Ange⸗ von ſchuldigten waren: der Prinz Louis Napoleon Bo⸗ ge⸗ naparte, der General Graf Montholon, Voiſin, det der, noch verwundet, den Arm in einem rothen Foulard icht trug, Le Duff de Meſonan, de Montauban, Lom⸗ nn bard, de Perſigny(ein Intimus des Prinzen, wel⸗ cher in dieſem Augenblick wieder eine bedeutende Rolle 3. ſpielt), Foreſtier, Bataille, Aladenize, Laborde, Desjardins, Conneau, Ornano, Galvani, d'A⸗ 2 lembert, Orſi und Bure. Man hatte alſo nur Die, — welche als Häupter gelten konnten, ausgewählt. — Prinz Louis Napoleon Bonaparte, dem ein Lieute⸗ nant der Gendarmerie voraufging, erhielt den erſten Platz ————— 16 Louis Napoleon Bonaparte. auf der Bank der Angeklagten; ihm zunächſt hatte man den alten General Montholon geſetzt. Nachdem die nöthigen Schriftſtücke verleſen waren, wandte ſich der Präſident an den Prinzen: — Louis Napoleon Bonaparte, ſtehen Sie auf, Ihr Verhör beginnt. Der Prinz erhob ſich:„Ehe ich auf Ihre Fragen antworte“, ſagte er,„habe ich dem Hofe einige Bemer⸗ kungen vorzulegen. „Zum erſten Mal in meinem Leben iſt es mir end⸗ lich vergönnt, meine Stimme in Frankreich tönen zu laſſen und frei zu den Franzoſen zu ſprechen. „Trotz der Wachen, die mich umgeben, trotz der Anſchuldigungen, die ich hören muß, bin ich doch noch ſo erfüllt von den Eindrücken meiner Kindheit, daß ich unter Ihnen, meine Herren, von denen ich die Mehr⸗ zahl kenne, hier zwiſchen den vier Wänden des Senates, das Gefühl habe, als brauche ich mich nicht zu rechtfer⸗ tigen, als könnten Sie nicht meine Richter ſein. Eine feierliche Gelegenheit iſt mir endlich geworden, mich aus⸗ 2 zuſprechen vor meinen Mitbürgern über meine Auffüh⸗ rung, meine Abſichten, Plane, was ich denke und was ich will. „Ohne Stolz und ohne Schwäche ſei es, wenn ich mich der Rechte erinnere, welche die Nation in die Hände meiner Familie gelegt hat. Es geſchieht nur, um auch der Pflichten zu gedenken, welche dieſe Rechte uns auf⸗ erlegen. „Seitdem vor 50 Jahren das Princip der Volks⸗ ſouverainetät in Frankreich ausgeſprochen und geheiligt worden, und zwar durch die gewaltigſte Revolution, von der die Welt weiß, hat ſich der Volkswille niemals ſo feierlich manifeſtirt, er iſt nie durch ſo zahlreiche und freie die C 6 netät heit geſch daß und Fra ratic den Beiſ Thro and die wer, verſö wurd gen ufd den lund hab dur Ihr gefi ifte Fin man varen, f, Ihr Frogen gemer⸗ r end⸗ ſen zu tz der noch ß ich Mehr⸗ natts, chtfer⸗ Eine aus⸗ ffüh⸗ was n ich ände auch aſ⸗ Bolls⸗ eiligt von s ſo und —— Louis Napoleon Vonapartr. 2 freie Stimmen conſtatirt worden, als da, wo das Volk die Conſtitutionen des Kaiſerthums annahm. „Die Nation hat dieſen großen Act ihrer Souverai⸗ netät nie zurückgenommen und der Kaiſer hat die Wahr⸗ heit ausgeſprochen:„„Alles, was ohne ihre Zuſtimmung geſchehen, iſt illegitim.““ „Wahren Sie ſich, meine Herren, vor dem Glauben, daß ich den Impulſen einer ungeſtümen Jugend folgend und meinem Ehrgeiz, nichts Anderes gewollt, als in Frankreich, gegen den Willen des Landes, eine Reſtau⸗ ration des Kaiſerthums verſuchen. Ich bin erzogen wor⸗ den unter erhabenen Lehren, ich ward groß unter edlen Beiſpielen. „Ich bin von einem Vater geboren, der von ſeinem Thron ſtieg ohne Kummer und Verdruß. Es geſchah an dem Tage, wo er es nicht mehr für möglich hielt, die Intereſſen des Volkes, deſſen Heil ihm anvertraut war, mit denen ſeines Geburtslandes, Frankreich, zu verſöhnen. „Der Kaiſer, mein Oheim, zog es vor die Kaiſer⸗ würde niederzulegen, als, vermöge der Verträge, die en⸗ gen Grenzen anzunehmen, welche die Fremden Frankreich aufdrücken wollten, und die es zugänglich machten allen den Drohungen und Erniedrigungen, welche das Aus⸗ land gegenwärtig gegen uns ſich erlaubt. „Keinen Tag meines Lebens, wo ich frei athmete, habe ich dieſe Lehren vergeſſen. „Die unverdiente und grauſame Verbannung, welche durch 20 Jahre mich getroffen und von den Stufen des Throns, auf denen ich geboren, mich in das Gefängniß geführt, aus dem ich komme, hat mein Herz weder ver⸗ giftet, noch meinen Muth erſchlafft. Sie konnte mich Frankreich auch nicht an einem einzigen Tage entfrem⸗ 18 Louis Napoleon Bonaparte. den, nicht ſeiner Würde, ſeinem Ruhme, ſeinen Rechten, ſeinen Intereſſen. Meine Aufführung, meine Ueberzeu⸗ gungen beweiſen es. „Als 1830 das Volk ſeine Souverainetät wieder er⸗ oberte, glaubte ich, daß der nächſte Morgen nach der Eroberung ſo loyal ſein werde, als die Eroberung ſelbſt war, und daß Frankreichs Schickſale für immer befeſtigt ſein würden. Aber das Land hat die traurige Erfah⸗ rung der letztvergangenen 10 Jahre gemacht. Ich glaubte, daß das Votum von vier Millionen ſeiner Mitbürger, welche meine Familie auf den Thron berufen, uns we⸗ nigſtens die Pflicht auflege, an die Nation zu appelliren und ſie um ihren Willen zu fragen. „Ich glaubte, daß, wenn in dem Nationalcongreß, den ich zuſammenberufen wollte, man auf Anſprüche zu hören geneigt wäre, ich dort die glänzenden Erinnerun⸗ gen des Kaiſerthums den Franzoſen ins Gedächtniß ru⸗ fen müſſe. Sprechen dürfe ich dort von dem älteſten Bruder des Kaiſers, dieſem tugendhaften Manne, der, mir voran, der würdige Erbe iſt, und vors Auge dürfe ich rücken dem Frankreich, das jetzt geſchwächt iſt, über⸗ gangen im Congreß der Könige, das Frankreich von ehemals, ſo ſtark im Innern, ſo mächtig nach außen und geachtet. Die Nation hätte geantwortet: Republik oder Monarchie, Kaiſerthum oder Königthum. Von ihm, ſei⸗ ner Entſcheidung hätte das Ende unſerer Uebel, der Schluß unſerer Zwietracht abgehangen. „Was mein Unternehmen betrifft, ich wiederhole es, ich habe keine Mitſchuldige. Allein habe ich Alles be⸗ ſchloſſen. Niemand hat vorher gewußt um meinen Plan, um meine Mittel, meine Hoffnungen. Wenn ich ſchuld⸗ bar bin gegen irgend Jemand, ſo iſt es nur gegen meine Freunde. Mögen ſie mich nur darin nicht entſchuldigen, daß ie nahn, Grün jetzt v Grün einen ) ſentir derla Die terlor Sach Sie n iſt ki ben, ßen ſi 3 ine Vile men tüfſ Wen Ihne wil Bon geric mn Frn tihr in en, tzeu⸗ rer⸗ hder ſelbſt iſtigt rfah⸗ ubte, irger, we⸗ liren greß, e zu erun⸗ teſten der, dürfe über⸗ von und oder ſei⸗ „det le es 6 be⸗ plan, huld⸗ neine igen, Louis Napoleon Bonaparte. 19 daß ich leichtſinniger Weiſe ihren Muth in Anſpruch nahm, ihre Ergebenheit gemisbraucht. Sie werden die Gründe der Ehre und Klugheit verſtehen, die es mir jetzt verbieten ſelbſt vor Ihnen aufzudecken, wie ſtark die Gründe waren, die mich hoffen ließen auf einen andern, einen glücklichen Erfolg. „Noch ein letztes Wort, meine Herren. Ich reprä⸗ ſentire vor Ihnen ein Princip, eine Sache und eine Nie⸗ derlage. Das Princip iſt die Souverainetät des Volks. Die Sache iſt das Kaiſerthum. Die Niederlage iſt Wa⸗ terldo. Das Princip haben Sie ſelbſt anerkannt. Die Sache, Sie haben ſelbſt ihr gedient. Die Niederlage, Sie wollen ſie rächen. Nein, zwiſchen mir und Ihnen iſt keine Sinnesverſchiedenheit, und ich mag nicht glau⸗ ben, daß ich für einen Abfall von anderer Seite bü⸗ ßen ſoll. „Als Repräſentant einer politiſchen Sache, kann ich eine politiſche Jurisdiction nicht als Richterin meines Willens und meiner Handlungen annehmen. Ihre For⸗ men können Niemand kränken. In dem Kampf, der ſich eröffnet, gibt es nur einen Sieger und einen Beſiegten. Wenn Sie die Männer des Sieges ſind, habe ich von Ihnen keine Gerechtigkeit zu erwarten, und Großmuth will ich nicht.“ Die Rede machte einen lebhaften Eindruck. Louis Bonaparte beantwortete hierauf mit Ruhe alle an ihn gerichteten Fragen. Er räumte alle Thatſachen, deren man ihn beſchuldigte, ein. Seine Abſicht ſei geweſen, Frankreich den Rang wieder einzuräumen, der ihm ge⸗ bühre. Es kam bei dem Verhöre nichts zu Tage, was ein Licht auf die geheimen Verbindungen warf, ebenſo 20 Louis Napoleon Bonaparte. wenig als bei den Zeugenvernehmungen. Es lag ebenſo in der ausgeſprochenen Abſicht des Prinzen darüber zu ſchweigen, als Louis Philipp's Regierung Gründe haben mochte, nicht tiefer zu forſchen, als nöthig war, um eine Verurtheilung gegen die Perſonen zu erzielen, welche auf friſcher That ergriffen worden. Welche Heimlichkeiten hier noch zu Grunde lagen, auf welche Louis Napoleon's obige Worte zu deuten ſcheinen, kann erſt die ſpätere Geſchichte, wenn überhaupt, enthüllen. Es iſt bekannt, daß der gegenwärtige Präſident, nach Erhebung zu ſeiner Würde, gewiſſe Schriften aus dem geheimen Archiv ver⸗ langte, die auf das Attentat von Boulogne bezüglich waren, daß die Beamten ſie ihm aber verweigerten. Der darüber entſprungene Streit, aus der erſten Zeit der Präſidentſchaft, ward beigelegt. Aber zur Publicität iſt auch damals über die Sache ſelbſt nichts gelangt. Der Generalprocurator Frank⸗Carré nahm nach dem Prinzen das Wort, und ſuchte in einem langen Requi⸗ ſitorium die Schuldbarkeit aller Angeklagten auszufüh⸗ ren. Dann ergriff es Berryer für den Prinzen: „Meine Herren, ſo lange die Prinzen aus dem äl⸗ tern Zweige der Bourbonen auf dem Throne ſaßen, ruhte in Frankreich die Souverainetät in der königlichen Perſon. Der Uebergang von einem zum andern war durch eine beſtimmte Ordnung feſtgeſtellt, unveränderlich, von Allen gekannt. Alle rivaliſirenden Anſprüche konn ten nie zur Geltung kommen, weil die Fundamentalge⸗ ſetze klar und bündig waren, über alle Deutung hinaus. Was dagegen geſchah, war null und nichtig. So war, geheiligt durch die Zeit, durch poſitive Geſetze, durch die Religion, das ſouveraine Recht zugleich der Titel und die Garantie der Rechte der Bürger im Staate. Es war das Patrimonium der Vergangenheit, als Erbſchaft det 3u ſch ni ſeine! den F ruhe. und ſetzes geſch es n eines dame fit ſi telige welche Iſt d 3„ ſouve dieſe dieſ inel halwi chen: Bir Dey von ſczu Vas ſpich kern — Stf 7) benſo et zu haben neine he auf hteiten Aeons ſpätere kannt, ſeinet v ver⸗ üglich Der t der ät iſt dem Requi⸗ ufüh⸗ m äl⸗ ſaßen, lichen war erlich, konn⸗ talge⸗ wat, die und ſchaft Louis Hapoleon Bonaparte. 21 der Zukunft verſprochen. In dieſem Proceß handelt es ſich nicht um die Legitimität. Aber 1830 hat das Volk ſeine Legitimität proclamirt. Es hat erklärt, daß ſie in den Rechten und dem Willen der Majorität der Bürger ruhe. Auch Sie, meine Herren, haben es anerkannt, und es ſteht an der Spitze des neuen Fundamentalge⸗ ſetzes... „Meine Herren, iſt Das nichts mehr, was 1830 geſchehen? Wollen Sie nichts mehr davon wiſſen? Iſt es nichts mehr, das ganze Syſtem der öffentlichen Rechte eines Landes verändern? Iſt es nichts mehr, die Fun⸗ damentalgeſetze eines Staats umwerfen und andere da⸗ für ſubſtituiren? Nichts, vor dem Angeſicht eines in⸗ telligenten und kühnen Volkes Principien proclamiren, welche ihm die Ausübung der Rechte Aller gewähren? Iſt das wirklich nichts mehr, meine Herren? „Was hat Prinz Napoleon geſagt?„„Die Volks⸗ ſouverainetät iſt in Frankreich erklärt““, und wie kann dieſe Souverainetät übertragen werden? Und wie kann dieſe Uebertragung conſtatirt werden, wenn nicht durch eine beſtimmte, unbeſtreitbare Manifeſtation des Natio⸗ nalwillens! In Ihrer Gegenwart hat er es ausgeſpro⸗ chen: dieſe unbeſtreitbare Manifeſtation iſt der Wille der Bürger. Ich erblicke ſie nicht in dem Beſchluß der 219 Deputirten und in dem eines Theils der Pairskammer von 1830. „Iſt es denn ein Phantom? Iſt denn die Ein⸗ ſetzung der kaiſerlichen Familie nichts als eine Illuſion? Was ſie gethan, hallt durch die ganze Welt wieder, und ſpricht laut nicht in Frankreich allein, nein, bei den Völ⸗ kern von Europa. Nein, es war kein Traum dieſe Stiftung des Kaiſerthums. „Seien wir Menſchen, meine Herren, und beurthei⸗ 2 Louis Napoleon Ponaparte. len wir wie Menſchen die menſchlichen Handlungen. Seien wir gerecht gegen Alles. Bis wohin iſt man gegangen? Unter einem Fürſten, der zu einer andern Zeit Waffen gefodert hatte, um gegen die kaiſerliche Ar⸗ mee zu fechten, und Den zu bekämpfen, den er den cor⸗ ſiſchen Uſurpator nannte, unter ihm hat man es für nö⸗ thig gehalten, den Stolz dieſes Namens in Frankreich wieder zu erwecken und all die erhabenen Gefühle, die uns an das Kaiſerthum knüpfen. Sein Miniſter hat uns geſagt: Er war der legitime Souverain unſeres Londes! „Da war es, wo der junge Prinz Das wirklich wer⸗ den ſah, was bis dahin nur die Vorahnung der Män⸗ ner von der Regierung geweſen. Er ſah den Tractat von London unterzeichnen, er fand ſich mitten unter Leuten, welche dieſen Combinationsplan gegen Frankreich anzet⸗ telten, und wollen Sie es verdammen, wenn dieſer junge Mann— ſei er auch blind, tollkühn, anmaßend, ſo viel Sie Luſt haben, jedenfalls hat er ein Herz, und darin rollt ein heißes Blut und ein alter Haß iſt ererbt— wol⸗ len Sie ihn verdammen, wenn er, ohne ſich Rechenſchaft über ſeine Kräfte abzulegen, geſprochen hat:„„Dieſer Name, den man tönen läßt, gehört ja mir, an mir iſt es, ihn lebendig an die Grenze zu führen! Er wird den Sieg nur wieder erwecken!““ Wer ſoll dieſe Waf⸗ fen auf ſeinem Sarge niederlegen? Können Sie dieſe Waffen dem Sohne des Soldaten abſtreiten?— Nein! — Und darum hat er, ohne Vorausbedacht, ohne Be⸗ rechnung, ohne Verbindungen, aber jung, glühend, im Vollgefühl ſeines Namens, ſeines Geſchickes, ſeines Ruh⸗ mes, zu ſich geſprochen:„„Ich werde gehen und die Waffen auf ſein Grab legen und ich werde zu Frankreich ſprechen: Hier bin ich! Wollt Ihr mit mir?““ „C urtheil Sie e aufgeſ haben ganz erſt d könne Sie: — 5i ter n ſo w Sie n Sie Syn ſttebt große ſchrit Nein, „ Sie ds( vn n inen wird Gefi Meir 39 ips; einen zuſun den ngen. man ndern e Ar⸗ n cor⸗ üt ni⸗ nkreich le, die tet hat unſeres h wel⸗ Män⸗ tat von Leuten, anzet⸗ junge ſo viel d darin — ybl⸗ enſhift „Dieſer nir iſt wird Waf⸗ ie diet Nin ne Be⸗ ud, im 4 Ruh⸗ und die nkreich Louis Hapoleon Vonaparte. 23 „Seien wir muthig, ſprechen wir Alles aus, ehe wir urtheilen. Wenn hier ein Verbrechen vorliegt, ſo haben Sie es hervorgerufen durch die Principe, welche Sie aufgeſtellt, durch die feierlichen Acte der Regierung. Sie haben ihn inſpirirt durch die Gefühle, mit denen Sie ganz Frankreich belebten, und unter allen Franzoſen zu⸗ erſt den Erben Napoleon's ſelbſt... „Soll ich von der Strafe reden, die Sie ausſprechen können? Wenn Sie ſich als Tribunal conſtituiren, wenn Sie nach dem Criminalcoder ſprechen, gibt es nur eine — den Tod! Wohlan! Trotzdem, daß Sie ſich Rich⸗ ter nennen, daß Sie ein Criminalgericht bilden wollen, ſo wollen Sie doch nur einen politiſchen Act ausführen. Sie wollen nicht durch Ihr Urtheil ſchaudern machen, Sie wollen nicht in dem Lande dieſelben Gefühle und Sympathien verwunden, welche Sie hervorzurufen be⸗ ſtrebt ſind. Sie wollen nicht an demſelben Tage einen großen Namen, den Namen Napoleon's auf einen Sarg ſchreiben und ihn zugleich auf das Schaffot führen. Nein, ſeinen Tod werden Sie nicht ausſprechen. „Alſo werden Sie einen politiſchen Act begehen, Sie werden politiſche Rückſichten zulaſſen, Sie werden das Geſetz bei Seite ſetzen. Es iſt keine Frage mehr von Nachſicht, es iſt rein die politiſche Vernunft, welche einen politiſchen Körper in ſeinen Entſchlüſſen beſtimmen wird... Können Sie, nach Ihren Geſetzen auf ewiges Gefängniß erkennen? Auf eine entehrende Strafe! Meine Herren, ich verlaſſe Alles, was ich geſagt habe. Ich laſſe bei Seite die Autorität des politiſchen Prin⸗ cips; ich ſpreche nicht mehr von der Unmöglichkeit, hier einen gültigen Spruch zu erlaſſen, ohne daß das Volk zuſammenberufen iſt und ſich ausgeſprochen hat zwiſchen dem von Ihnen conſtituirten Rechte und dem, welches durch die Conſtitutionen des Kaiſerthums geheiigt und in den hundert Tagen erneuert wurde; ich betrachte nicht weiter, was Ihre Regierung gethan hat; ich ſpreche auch nicht von den natürlichen und— Gefühlen, die jede Verurtheilung verdammen, ich begnüge mich nur mit einem: werfen Sie keine entehren trafe auf die⸗ ſen Namen. Das geht tch, im Angeſicht des Landes. Das iſt heut und in dieſer Zeit unmöglich. „Mit einer infamirenden Strafe auf den Namen Na⸗ poleon's, wollt Ihr damit den Frieden vom übrigen Eu⸗ ropa erkaufen? „Verlaſſen Sie die allgemeinen Pflichtberückſichti⸗ gungen, ſeien Sie in dieſem Augenblick nicht Geſetzge⸗ ber, werden Sie wieder Menſchen und glauben Sie mir, Frankreich hat noch eine Werthſchätzung für natür⸗ liche Gefühle und es weiß noch, welch ein Glück es iſt, menſchlich zu fühlen. „Man will Sie zu Richtern machen, man will, daß Sie eine Strafe ausſprechen ſollen gegen den Reffen des Kaiſers? Aber wer ſind Sie denn? Grafen, Barone, Sie, die Sie Miniſter waren, Generale, Senatoren, Marſchälle, wem verdanken Sie denn Ihre Titel, Ihre Größe? „Ohne Zweifel Ihrer anerkannten Befähigung, aber ebenſo wol der Munificenz des Kaiſerthums, über das Sie heut zu Gericht ſitzen ſollen... Glauben Sie mir, es liegt etwas Gewichtiges in dieſen Betrachtungen. Eine Verurtheilung zu einer entehrenden Strafe iſt un⸗ 24 Louis Napoleon Ponapar möglich. Im Anblick der Wohlthaten des Kaiſerthums“ wäre das eine Immoralität.“ Die niht in ſe war ſyſtem, Fin rot, D Saint⸗ De maßen „ fentlich der bel det, w das Ge Sio gla deß diſ zum Ke Pinz Sein bis da ds R generite Die Louis Hapoleon Bonapartr. 25 Die Wirkung dieſer Rede, in der Berryer übrigens nicht im geringſten aus ſeiner politiſchen Rolle fiel, denn ſie war zugleich ein Panegyricus für ſein Legitimitäts⸗ ſyſtem, ſoll über alle Beſchreibung geweſen ſein. Für die andern Angeklagten ſprachen Ferdinand Bar⸗ rot, Delacour, Brilon, Ducluſeau, Favre, Nogent de Saint⸗ Laurent⸗ perg Lejare. Der Generalprveutl ſchloß ſeine Replik folgender⸗ maßen: „Wie denn! Weil die Juliregierung ſich an alle öf⸗ fentlichen Sympathien anſchließt und, als Depoſitarin der vergangenen Ehre wie der künftigen, Alles bewun⸗ dert, was Frankreich bewundert, weil ſie ſich darin gefällt, das Gedächtniß ſeiner Größe zurückzurufen, darum konnten Sie glauben, daß dieſe Huldigungen Sie zurückriefen, und daß dieſe Popularität des großen Mannes Ihnen den Weg zum Kaiſerthum ebnen ſolle? Wie! weil ein franzöſiſcher Prinz(Soinville) das Meer durchſegelt, um, im Namen des Vaterlandes, die glorreiche Aſche an die Ufer der Seine zurückzuführen, welche der Felſen von St.⸗Helena bis da gehütet, darum haben Sie gedacht, daß Sie allein das Recht hätten, ſie im Schooſe des von Ihnen zu re⸗ generirenden Frankreichs zu empfangen! Nein! nein! Die Regierungen, die ihren Ruin vorbereiten und die Straßen ihren Feindenöffnen, das ſind die, welche mit aller Kraft gegen die edeln Rich— tungen des öffentlichen Geiſtes ankämpfen und dahin trachten ihn zu unterdrücken. Nicht die ſind es, die Das bewundern, was auch die Bürger be⸗ wundern, die wollen, was das Volk will, die, wie das Volk, glühen für Unabhängigkeit und Nationalität. Jedermann verdammte Ihre Anmaßungen, ihre verbre⸗ cheriſchen Unternehmungen vor vier Jahren. Jeder ſagte XVII. 2 26 Louis Napoleon Bonaparte. Ihnen voraus, wohin dieſer freche Ehrgeiz Sie ſtürzen würde. Sie ſind nach Frankreich gekommen, um eines Verbrechens willen. Jetzt ſtehen Sie in Frankreich vor ſeiner Juſtiz. Sie wird Ihnen, wie jedem Schüldigen, die Strafe aufdrücken, welche Sie verwirkt haben.“ Berryer erhob ſich, um darauf zu erwidern, aber im ſelben Augenblick ſprang auch der Prinz auf und ſprach mit Ruhe und Würde: „Meine Herren, der Herr Generalprocurator hat eben ſehr beredt geſprochen, aber vollkommen unnütz. „Indem ich Herrn Berryer gebeten, vor Ihnen meine Abſichten und meine Rechte auseinanderzuſetzen, glaubte ich nur eine Pflicht zu erfüllen, welche meine Geburt, meine Familie, mein Vaterland mir auferlegten. Herr Berryer hat dieſe Aufgabe bewunderungswürdig erfüllt. „Jetzt aber, wo es ſich nur um mein perſönliches Schickſal handelt, will ich mich nicht unter den Schutz meiner Ausnahmeſtellung ſetzen. Ich will mein Schickſal nicht von dem der Männer trennen, die mich am Tage der Gefahr nicht verlaſſen haben. Ich bitte Herrn Ber⸗ ryer, meine Vertheidigung nicht fortzuſetzen.“ Berryer aber ſprach doch. „Die edeln Gefühle, welche der Prinz ſoeben aus⸗ gedrückt, laſſen mich erſt recht die Ehre erkennen, die er mir erwies, indem er mich zu ſeinem Auwalt erwählte, und ich bin glücklich, daß ich Alles, was ich vermag an Eifer, Freimuth und Kraft in der Vertheidigung aufgewandt habe. Aber ich gehorche ihm. Was könnte ich auch noch auf das Requiſitorium erwidern, was Sie eben gehört? Man hat discutirt und die perſön⸗ lichen politiſchen Meinungen des Defenſors beſtritten. Soll ich hier auf meine eigene Anſchuldigung Rede ſtehen? Nen i andee ugu politiſch In procuro begann Oetobe publici „8 napar! Cytine Den Je portatio Nonth Jules Heft. Haft.. nano, 33 „Ve daß di zin Loh blüten, Orden. Etien Cine Jhre t „D türzen eines vor digen, bet f und or hat ütz meine laubte eburt, Herr rfüllt. nliches Schut chicſl Tahe nBer⸗ n aus⸗ die er wählte, vermoh idigung könnte „was verſin⸗ ſtritten⸗ ſtchen? Louis Hapoleon Bonaparte. 27 Nein, meine Herren, für eine ſolche Debatte iſt mir eine andere Pribune eröffnet.“ Auch dieſe letzten Worte brachten eine lebhafte Auf⸗ regung hervor. War doch der ganze Proceß nur eine politiſche Debatte der Parteien. In der Sitzung am 2. October machte der General⸗ procurator ſeine Schlußanträge. Noch am ſelben Tage begann der Pairshof ſeine Berathungen. Erſt am 6. October ward aber das Urtheil in feierlicher Sitzung publicirt. Es verurtheilte: „Den Prinzen Charles Louis Napoleon Bo⸗ naparte zu ewigem Gefängniß in einer innerhalb des Continentalterritoriums des Königreichs belegenen Feſtung. Den Jean Baptiſte Aladenize zur Strafe der De⸗ portation. Den Charles Triſtan Grafen von Montholon, Charles Parquin, Jules Lom bard, Jules Gilberti Fialin de Perſigny, zu 20 Jahren Haft. Louis le Duff de Möſonan zu 15 Jahren Haft. Jean Baptiſte Foreſtier, Napoleon Or⸗ nano, zu 10 Jahren Haft, Eugène Bataille, Hip⸗ polyte Bouffet de Montauban und Joſeph Orſi zu 5 Jahren Haft. „Verordnete, gemäß dem Artikel 436 des Strafcodex, daß die oben genannten Gefangenen während ihres gan⸗ zen Lebens unter der Oberaufſicht der hohen Polizei ver⸗ bleiben, erklärte ſie verluſtig aller ihrer Titel, Grade und Orden. Henri Conneau zu 5 Jahren Gefängniß, Etienne Laborde zu 2 Jahren Gefängniß. Verord⸗ nete, daß Henri Conneau unter der Oberaufſicht der Polizei 5 Jahre bleibe. Verordnete gleicherweiſe, daß Etienne Laborde unter der Oberaufſicht der Polizei 2 Jahre verbleibe. Verurtheilte: „Den Prinzen Charles Louis Napoleon Bonaparte, 2* 28 Louis Hapoleon Bonaparte Charles Triſtan de Montholon, Jean Beptiſe Aladenize, Jean Baptiſte Voiſin, Louis le Duff de Meſonan, Charles Parquin, Jules Lombard, J. Gilbert Fialin de Perſigny, J. B. Foreſtier, Napoleon Ornano, Hippolyte Buuffet de Montauban, Eugene Bataille, Henri Conneau, Etienne Laborde als ſolidariſch verpflichtet zu den Proceßkoſten, welche, dem Geſetz gemäß, liquidirt werden ſollen, was den Theil anlangt, den der Staat zu tragen hat, als auch den, welcher den Verurtheilten zur Laſt fällt. „Verordnet, daß gegenwärtiges Urtheil durch den Generalprocurator des Königs publicirt und angeſchlagen werde, wo er es für nöthig hält. „Verordnet, daß gegenwärtiges Urtheil den Verurtheil⸗ ten durch den Greffier des Gerichtshofes verleſen werde.“ Louis Napoleon ward nach Ham gebracht, bei leidli⸗ chem Gefängniß unter ſtrengem Verſchluß bewacht. Wäh⸗ rend der Träger des Namens des Kaiſers und der ver⸗ meintliche Erbe ſeiner Anſprüche an die Nation in der Feſtung gefangen ſaß, wurden des Kaiſers Gebeine unter großem Opernprunk, aber weniger Rührung, nach Paris geſchafft. Die klügſte Dperation eines Thiers, ſagte man. Indem er bis zur Sättigung die Napoleonsgelüſte der Franzoſen befriedigte, begrub er die Gefährlichkeit des Namens. Der Zauber, den das Verbotene übt, war gelöſt. Der alte General Montholon, welcher mit dem jungen Prinzen in Ham ſaß, bat von dort aus um die Vergünſtigung, den Gebeinen ſeines Feldherrn und Kaiſers beim großen Leichenzuge folgen zu dürfen. Er wolle ſich dann ſofort wieder im Gefängniß ſtellen. Die Bitte, die natürlich abſchläglich beſchieden ward, trug nicht de öfentli Abe ihm w nenen ceſſes noch j iiner welche führt, le gen,! bericht Beſim letten glang As ei kan er daß m tfolgt huus Er Nane dieſer achiſt Lupy ſe lei in Ly aber ſne zwan wu ſiunt Louis Napoleon Bonapartr. 29 denize, nicht dazu bei, ſeine und die Sache des Prinzen in der harles öffentlichen Meinung zu heben. igny, Aber die lange Gefängnißhaft des Prinzen erweckte uffet ihm wieder einige Sympathien. In dem 1846 erſchie⸗ Ftienne nenen franzöſiſchen Werke, dem wir die Acte ſeines Pro⸗ ßkoſten, ceſſes entnehmen, heißt es:„Prinz Louis Napoleon iſt n, was noch jetzt in Ham. Er erträgt ſeine Gefangenſchaft mit at, als einer Seelengröße, die ſelbſt von Denen geſchätzt wird, . welche die Handlungen, die ſeine Verdammung herbeige⸗ ch den führt, am heftigſten getadelt hatten.“ chlagen Ueber ſeine projectirte Freigebung und die Bedingun⸗ gen, welche Louis Philipp's Regierung dafür foderte, urtheil⸗ berichteten ihrer Zeit die öffentlichen Blätter Verſchiedenes. verde“ Beſtimmtes iſt darüber nicht bekannt geworden. In den letzten Jahren der Regierung des Königs der Franzoſen gelang es dem Prinzen aus der Feſtung zu entfliehen⸗ Als ein von der Arbeit heimkehrender Maurergeſell ent⸗ leidli⸗ kam er aus den Thoren. Man war geneigt zu glauben, Wih⸗ daß man ihn mit Abſicht entfliechen laſſen. Die darauf er ver⸗ erfolgte ſehr ſtrenge Unterſuchung ſcheint das Gegentheil in der herausgeſtellt zu haben. eunter Er verſchwand, bis nach der Februarrevolution ſein Paris Name wieder auf den Wellen ſchwamm. Aber was war eman. dieſer gewaltige Name geworden! Die nach einer mon⸗ ſte der archiſchen Spitze verlangenden Parteien ſuchten nach einer t des Puppe für ihr Princip, um die ſie ſich vereinigen, die wer ſie leiten und lenken könnten. Sie glaubten dieſe Puppe den in Louis Napoleon zu finden, ſie ſchämten ſich anfangs, n m aber die Noth, irgend ein Schild und eine gemein⸗ ſame Fahne den ſtarken Republikanern entgegenzuhalten, Er zwang ſie zuzugreifen, und durch das Votum von ſechs die Millionen Franzoſen ward Louis Napoleon zum Prä⸗ . ſidenten der Republik erhoben. Derſelbe Thiers, der ihn trug 0 30 Louis Hapoleon Bonaparte. ſo ſchnöde nach dem boulogner Vorfall verhöhnt, war der thätigſte unter den Präſidentenmachern. Sie hatten ſich getäuſcht. Die Puppe gewann Leben, zum Verdruß aller Parteien, zumeiſt derer, welche ſie aus dem Staub erhoben. Ob ſie Leben behalten, ob ſiegen wird, darüber ſchwebt noch der Proceß. Aber ein moraliſch weit wichtigerer iſt ſchon entſchieden, ein für die ſittliche Welt troſtreicherer, daß es der Kraft eines Mannes möglich ward, den Fluch des Lächerlichen zu überwinden. Man wählte Louis Napoleon freilich, weil er den Namen ſeines Oheims trägt, aber ebenſo Motiv war, weil er ein ſo lächerlicher Träger des Namens war, daß von ihm keine Gefahr ernſten Widerſtandes drohte, daß ein Fußtritt ſeiner Meiſter ihn vom Piedeſtal wieder herabſtoßen konnte, auf das ſie ihn erhoben. Man hat es mehr als einmal vergebens verſucht. Freilich ſcheiterten die Verſuche, weil die Parteien ſich über eine neue Spitze nicht einigen konnten, aber ein Strohmann wäre trotzdem unter ſolchen heftigen Angriffen umgefallen. Er blieb keine Puppe, er ſetzte ihnen eine Kraft, die man aner⸗ kennen muß, entgegen. Worin dieſe Kraft beſteht? Es iſt weder eine reli⸗ giöſe, noch eine herviſche, noch ſcheint es die ſittlicher Begeiſterung oder eines fataliſtiſchen Glaubens an ſeine Miſſion; denn die Strafrede, welche der Präſident beim neulichen Beſuch in Ham ſich ſelbſt gehalten, ſeine frü⸗ hern Thaten als ſträfliche Empörung ſchildernd, erſcheint doch mehr als eine kluge Komödie zum Beſten einer höhern Polizeiordnung, als aus innerer ſittlicher Erſchüt⸗ terung hervorgegangen. Es iſt die Kraft der Selbſtent⸗ haltung, einer Klugheit, die Fanatismus und Flluſion von ſich abgeſchüttelt. Er verſucht überall, aber nicht ſtür⸗ miſchen Schrittes, er prüft vorher den Boden. Er greift * nach de zurüch, Macht und do letzen. zu ber lichen bleibe Ane Mani Verth der V ſdent hilt, d gend; von de det, Velt gonen, fihrbe otdnn der V Mnſt Vrrſt Jter relgti Louis Napoleon Bonaparte. 31 t, war nach der Macht, die ihn lockt, aber zieht die Hand ſchnell zurück, wo er ſie zu raſch vorgeſtreckt. Er erkennt, welche Leben, Macht die Meinungen haben, und wenn er ſich auch hier che ſie und da verrechnet, hütet er ſich doch die Gefühle zu ver⸗ en, ob letzen. Nur wo es unerläßlich ſcheint, ſeine Autorität ber ein zu bewahren, ſtellt er die Rückſichten auf einen gefähr⸗ ein für lichen Conflict bei Seite und greift ſcharf zu. Um zu teines bleiben, was er war, mußte er Changarnier entfernen. hen zu An einem Princip hält er jetzt noch in allen ſeinen , weil Manifeſtationen und Reden ſo feſt, als er es in ſeiner Notiv Vertheidigung vor der Pairskammer ausſprach, an dem s war, der Volksſouverainetät. Sein politiſches Leben als Prä⸗ rohte, ſident ſcheint beſtimmt, durch das Maß, in dem er ſich vieder hält, die maßlos unbeſonnenen Aufwallungen ſeiner Ju⸗ n hat gend zu corrigiren, vergeſſen zu machen. Es iſt nichts terten von dem Geiſt, der Erleuchtung, dem Heroismus in ihm, Spite der, Wendepunkte in der Geſchichte bezeichnend, der dem Welt eine neue Richtung gibt, aber wir Alle ſind Epi⸗ blieb gonen, und in einer zerriſſenen Weltordnung, wo unaus⸗ aner⸗ führbare Träume einer vollkommenen, völlig neuen Welt⸗ ordnung ſich begegnen mit den Illuſionen, welche nur in reli der Wiederherſtellung einer untergegangenen das Heil der licher Menſchheit erſtreben, kann ein Mann von nüchternem Verſtande und feſtem Willen, der richtig rechnet und die ine — Intereſſen Derer beachtet, die leben wollen, ſchon zu einer fri⸗ relativen Größe werden. heint einer chüt⸗ ent⸗ ſion tür⸗ General Berton. 1822. Die Verſchwörung, oder der abenteuerliche Ausritt des Generals Berton im Jahre 1822 gegen die Regierung der ältern Bourbonen iſt noch immer in eine Art Dunkel verhüllt. Berton's verunglücktes Unternehmen hängt mit andern weitgreifendern Verſchwörungen zuſammen, über die man nicht ins Klare kam. Damals konnte man nicht, während man unter der Julidynaſtie über ähnliche unterdrückte Verſuche nicht ins Klare kommen wollte. Berton's Unternehmen iſt wie ein Pulverfaden, der die Mine nicht erreicht, im Augenblick verblitzt; darin ähnlich den Attentaten des Prinzen Louis Napoleon. Ohne Zweifel war aber ein tiefer eingreifender Zuſammenhang, es lag kein abenteuerlicher Impuls, eine wirkliche Ver⸗ ſchwörung oder etwas, was mehr war als eine Ver⸗ ſchwörung, zum Grunde. Seit der Herzog von Berri am 13. Februar 1820 ermordet war, ging die Regierung der Bourbonen, kaum ihre Abſicht mehr verſteckend, darauf aus, die abſolute Gewalt wiederherzuſtellen. Sie ward von dem Klerus und den Jeſuiten unterſtützt, die ihre Miſſionen faſt in allen Departements organiſirt hatten, und durch die fa⸗ natiſchen Predigten der Miſſionaire namentlich auf das Mi her Ho Tri war Mi dum geſc der verz nur Vel vor die zu O. In ſtn der n gr ver Leit not hit 820 um lute rus General Berton. 33 Landvolk einzuwirken ſtrebten. Die Oppoſition in der Pairskammer war gleich Null, die in der Deputirtenkam⸗ mer auf eine kleine Zahl muthiger und beredter Männer beſchränkt. Ihre Beſtrebungen aber waren nicht ohne Erfolg. Die Nation wußte die moraliſche Kraft dieſer Wenigen zu würdigen, und allmälig erwuchs aus dieſer Minorität die Kraft, welche endlich die alte Bourbonen⸗ herrſchaft ſtürzte. Wenngleich die Folgen nicht den Hoffnungen entſprochen haben, bleibt es ein ſittlicher Troſt in der Weltgeſchichte, daß die Ausdauer, der nie wankende Muth und die geiſtige Begabung von ſieben Männern Frankreich damals vor dem Schickſal der Ver⸗ dumpfung bewahrt haben, welches ihm unter der unein⸗ geſchränkten Herrſchaft eines bigotten Fanatismus drohte, der aus allen über ihn hereinbrechenden Geſchicken nichts vergeſſen und nichts gelernt hatte und den Geiſt Gottes nur in der alten Satzung, nicht in ſeinem lebendigen Wehen über die Völker erkennt. Indem ſie Frankreich vor dem Untergang retteten, retteten ſie dem Continent die Möglichkeit einer andern Zukunft. Aber neben dieſer geiſtigen Einwirkung, die endlich zu einer unwiderſtehlichen Macht geworden, die nur eines Impulſes bedurfte, um ſich zu entladen und allen Wider⸗ ſtand niederzuwerfen, zeigten ſich verfrühte Symptome der Misſtimmung, die, zu ſchwach, um durchzudringen, nur verderblich auf ihre Factoren zurückfielen und den großen moraliſchen Proceß, ſtatt ihn zu beſchleunigen, verzögerten. Ja, es war Gefahr da, wenn dieſe Ver⸗ ſchwörungen, vom Groll, der Verzweiflung und unlautern Leidenſchaften eingegeben, fortgedauert, daß ſie jenen nothwendigen Proteß geſtört, vielleicht ganz verdorben hätten. Es war ein Glück für Frankreich, daß dieſe verfrühten Verſuche ſcheiterten. * 34 General Berton. Das Volk begann einzuſehen, daß es ſich um alle ſeine ſchwer errungenen öffentlichen Freiheiten handle, wenn es nicht einen Damm dem Strom der Contre⸗ revolution entgegenſetze, der das ganze conſtitutionelle Gebäude, mit ſo vielem Blut und Ruin ſeit 1789 er⸗ richtet, von Grund aus wegzuſpülen drohte. Aber die Mittel waren ſchlecht gewählt. Durch Aſſociationen, die unter ihrem umgenommenen Mantel nur ſchlecht den Begriff von Verſchwörungen verbargen, wollte man der verderblich vorſchreitenden Macht nicht einen Damm ent⸗ gegenſetzen, der ſeine Stärke im Willen und in der Sitte habe, ſondern man wollte ihr ſelbſt einen Todesſtreich aus dem Finſtern heraus verſetzen. Zahlloſe politiſche Geſellſchaften bildeten ſich, unter dieſen einige wirkliche Verſchwörungen. Aus Italien waren die Carbonariverbindungen herübergekommen. Der Dolch, der Schwur auf den Todtenkopf, die Blutrache wegen Verrath ſpukte durch dieſe Verbindungen, die na⸗ mentlich im ſüdlichen Frankreich um ſich griffen. Es breitete ſich eine große Carbonariverbindung aus, beſte⸗ hend aus einer oberſten, aus hohen, Central⸗ und Par⸗ ticularlogen. Sie verkehrten untereinander nur durch Vermittelung eines einzigen Deputirten. So lebhaft auch die Treibjagd war, welche die Regierung gegen ſie anſtellte, ſo ſtreng ſie verfuhr, gelang es ihr doch immer nur einzelne Logen aufzuheben, einzelne Theilnehmer zu ergreifen und zu beſtrafen. Die Armee war ein Theil des Volkes; ja, es gab Zeiten, wo ſie ſich als der wahrhafte Repräſentant des⸗ ſelben betrachtet hatte. Die geheimen Geſellſchaften ſuchten nun im Heere beſonders ihren Auhang, hier Ver⸗ bindungen mancherlei Art, auch Carbonarilogen zu bilden. Es ward ihnen nicht ſchwer bei dem Widerwillen, der unter Hert Eing Anſit genh Nap der tern iti Reg ſtat etha dieſe gien nur ſe dart ini liche bett und kün derſ tun auf der üb au bin iter Der che na⸗ Es ſte⸗ ar⸗ rch aft ſie ner zu General Berton. 35 unter den ältern bonapartiſtiſchen Kriegern gegen die Herrſchaft der Bourbonen obwaltete. Die jüngern, ſpäter Eingetretenen ſchloſſen ſich mit noch größerm Eifer dieſen Anſichten an. Sie ſahen nur die Glorie der Vergan⸗ genheit hinter ſich, ohne ihre Schattenſeiten zu kennen. Napoleon war vor ihnen ein fleckenloſer Heros. Es kam der günſtige Umſtand hinzu, daß faſt in allen Regimen⸗ tern eine ſtreng geſchnittene Linie war zwiſchen den Of⸗ ficieren der alten Armee und den Creaturen der neuen Regierung. Eine Fuſion hatte nur in ſehr wenigen Corps ſtattgefunden, die zufällig ebenſo feſte als geſchickte Chefs erhalten hatten. Wir bringen in den nachfolgenden Artikeln einige dieſer verfrühte Verſuche gegen die ältere Bourbonenre⸗ gierung, die gewiß in einem Zuſammenhang ſtanden, nur konnten Regierung und Richter ihn nicht ſo, wie ſie wünſchten, auffinden; es wäre ein Monſterproceß daraus geworden, während es jetzt nur die Aburtheilung einiger verunglückten Aufſtände iſt. Das Criminalrecht⸗ liche iſt darin die Nebenſache. Man verurtheilte die Ue⸗ bertreter des Geſetzes unter der Inſpiration der Furcht und des Haſſes; dennoch wird man ſchwerlich behaupten können, daß die Opfer unſchuldig fielen. Der Heroismus derſelben iſt es, was den letzteren Fällen eine Bedeu⸗ tung gibt, und als pſychologiſche Gemälde aus einer aufgeregten Zeit, die einem ungeheuern Wendepunkte in der Geſchichte entgegenging, werden ſie auch unter den übrigen Causes célèbres der Zeit vor unſern Leſern auf Theilnahme Anſpruch machen. Jean Baptiſte Marc Berton, bei Sedan von bürgerlichen Aeltern 1774 geboren, hatte früh die Kriegs⸗ 36 General Berton. kunſt ſtudirt, er war in Brienne auf der Kriegsſchule eingetreten, als Bonaparte ſie eben verließ, ſpäter durch Muth und Geſchick im Kriegsdienſt geſtiegen, von Na⸗ poleon ausgezeichnet, und galt als einer ſeiner entſchloſ⸗ ſenſten Anhänger. Beim Eindringen der alliirten Armeen in Frankreich war er unter den rüſtigſten und tapferſten Vertheidigern des Vaterlandes. Er zeichnete ſich beſonders in der letzten verhängnißvollen Schlacht von Toulouſe gegen Welling⸗ ton aus. Bei der Reſtauration empfing er die Auszeichnung, welche allen den namhaften Napoleoniſchen Generalen nicht entging. Er erhielt das Ludwigskreuz, aber zugleich ſetzte man ihn auf Halbſold. Dies ſoll ihn ſehr ver⸗ droſſen haben. Bei der Rückkehr des Kaiſers von Elba trat er ſo⸗ fort wieder in Dienſt. Unter Excelmann commandirte er bei Waterloo eine Brigade, aus zwei Dragonerregimen⸗ tern zuſammengeſetzt. Nachdem Napoleon ſich den Eng⸗ ländern überliefert, ward auch er, als des Napoleonismus zu verdächtig, gefangen geſetzt und mußte in dem Ge⸗ fängniß der Abtei St.⸗Martin mit Drouet, Belliard, Decaen, Boyer und Cambronne ſchmachten. Als man ihm die Freiheit wiedergab, geſchah es nicht in Folge eines Urtheilsſpruchs. Man ließ ihn eben nur los aus Gutdünken, wie man aus Gutdünken ihn ein⸗ geſperrt hatte. Seine innere Wuth gegen die Gewalt⸗ haber wuchs mit jedem Tage, bereitwillig horchte er auf die Zuflüſterungen aller Misvergnügten und ward von ſelbſt in alle geſellſchaftlichen Verbindungen gezogen, aus deren Mitte ihm Misvergnügen mit der beſtehenden Ord⸗ nung entgegentönte. Das Faß ward aus dem Boden geſchlagen und die Mäßigung verließ ihn, als man ihm auch ſe Latout⸗ Die war in Bourbe welche riß, ſ und R die hoc chen Frankr horde hätten unzuftie gekrinkt muth m tteter i athmen ſih das nen Ele Eynpa Subſtr Grſt und de ken. die St Gocol pfehlu zirun Die borene huen, en Ule ich ern ten ng⸗ us 28 General Berton. 37 auch ſeinen Halbſold entzog und der Kriegsminiſter Latour⸗Maubourg ſeinen Namen aus der Armeeliſte ſtrich. Die Lage der entlaſſenen Napoleoniſchen Officiere war in ganz Frankreich damals eine traurige; und die Bourbonen handelten unklug und unpolitiſch, die Männer, welche die Gloire der Nation repräſentirten, dem Bedürf⸗ niß, ſogar dem Elend auszuſetzen. Die nach Frieden und Ruhe ſeufzende Nation liebte gar nicht übermäßig die hochfahrenden Träger jenes Ruhmes, die ſich in ſchwa⸗ chen Augenblicken für die Repräſentanten des ganzen Frankreichs hielten und die Nation in einer Prätorianer⸗ horde oder einem großen Janitſcharencorps nicht ungern hätten aufgehen ſehen. Die Nation war damit nicht unzufrieden, daß ihr Regiment aufgehört hatte; aber ſo gekränkt, gedemüthigt, verachtet und zum Theil der Ar⸗ muth und dem Elend preisgegeben wollte ſie nicht die Ver⸗ treter ihrer Ehre gegen das Ausland. Die wieder auf⸗ athmende liberale Partei, von der republikaniſchen verſtand ſich das von ſelbſt, bemächtigte ſich dieſer zurückgeſtoße⸗ nen Elemente, ſie zu pflegen, hätſcheln und die allgemeine Sympathie für ſie zu wecken. Es gab nicht ſowol Subſcriptionen für die alten Krieger Napoleon's, als Expoſitionen derſelben, um die Aufmerkſamkeit auf ſie, und damit auf die Ungerechtigkeit der Bourbonen zu len⸗ ken. Da fuhren Officiere des Kaiſers als Fiacker durch die Stadt, andere etablirten Kaffeeſchenken, fabricirten Chocolade. Die Zeitungen ermangelten nicht, durch Em⸗ pfehlung dieſer Etabliſſements die Ungerechtigkeit der Re⸗ gierung in grelles Licht zu ſtellen. Die Kaiſerofficiere ihrerſeits, die keineswegs eine ge— borene Liebe für die Liberalen empfanden, hielten ſich zu ihnen, ſie ſtimmten in ihrem Unmuth zu jeder Verbindung, deren Kern Unzufriedenheit war. Sie murrten und tobten 38 General Berton. umher, ihre Verwünſchungen über die Dinge, wie ſie waren, gegen Niemand verbergend, auf Aenderung hof⸗ fend, welche es ſei. Die abgetrennten Aeſte eines mäch⸗ tigen Baumes, hielten ſie ſich für deſſen Wurzeln; aus ihnen heraus müſſe ein regenerirtes Frankreich wachſen. Welches? Der Sieg dieſer Partei, die ſo wenig ver⸗ geſſen und noch weniger gelernt hatte als die alten Bour⸗ bonen, wäre ein neues Unglück für Frankreich geworden. Berton gefiel ſich darin, ſeinen Haß und ſeine Ver⸗ abſcheuung gegen die Regierung an den Tag zu legen. Die ſo ihren Gefühlsaufwallungen nachgeben, ſind eigent⸗ lich nicht die Männer, welche eine Regierung zu fürchten hat. Aber die Ludwig's XVIII. ließ ihn doch ſehr ſtreng bewachen. Die Wuth, welche ſeine Seele verzehrte, da ſie kein ander Mittel, ſich zu entladen, fand, ergoß ſich auf das Papier. Er publicirte: eine hiſtoriſche, kritiſche und militairiſche Darſtellung der Schlachten von Fleurus und Waterloo; Commentare über ein Werk des Generals Taraire, und reichte Petitionen ein an die Pairskammer und die Deputirtenkammer, daß man die Gründe unter⸗ ſuche, weshalb er aus den Armeeliſten geſtrichen worden. Die Zahl ſeiner Freunde hatte er durch dieſe Schriften nicht vermehrt. Sein Name ſchwamm einige Zeit oben auf. Aber man vergaß ihn wieder, wie man die Namen ſo vieler anderer Illuſtricitäten der jüngſten Vergangenheit bald vergeſſen hatte. Erſt im Jahre 1822 erſchien er am politiſchen Horizont. Vor dem in Tours ſitzenden Kriegsgericht wurde damals ein Proceß verhandelt gegen eine Verbin⸗ dung, welche den Namen der Amis de la liberté ge⸗ führt. Wie weit dieſe Verbindung verzweigt ſei, wußte man noch nicht. Am Nr bekan terie⸗Eyl compron neten, c bigen „Angek lich,„ inne be von S ſem An des Ge Douai. ſih e Es General Lours nach ge is bish berits it und in ſih ſunge 3 mückte Sie be d'Arg Das Namen hier ge mern v u jr ehnen g ver⸗ Bour⸗ orden. legen. eigent⸗ irchten ſtreng e, da ſich eurus nerals mmer unter⸗ orden. riften Aber vieler bald tiſchen richt ſte General Berton. 39 Am 27. Februar 1822 meldete der„Moniteur“, daß der bekannte General Berton, begleitet von dem Infan⸗ terie⸗Exlieutenant Delon, welcher ſchon in jenem Proceß compromittirt erſchien, am 24. Februar mit 50 Bewaff⸗ neten, alle mit dreifarbigen Cocarden und einer dreifar— bigen Fahne, auf die Stadt Saumur zu marſchirt ſei. „Angekommen auf der Brücke von Thouars“, hieß es wört⸗ lich,„hielt General Berton plötzlich in ſeinem Marſche inne beim Erblicken eines Detachements der Kriegsſchule von Saumur, welches ſofort, bei der Nachricht von die⸗ ſem Angriff ſich zu Pferde geſtürzt hatte. Die Truppe des Generals ergriff die Flucht in der Richtung nach Douai. Sie ward auf der Stelle verfolgt, und Befehle ſind ergangen, ſie von allen Seiten einzuſchließen.“ Es war danach kaum Jemand mehr in Zweifel, daß General Berton mit Dem in Verbindung ſtand, was in Tours unterſucht wurde. Wirklich hatte die Regierung nach gewiſſen Ermittelungen daſelbſt ihn noch ſtrenger als bisher überwachen laſſen, und am 20. Februar war bereits das Haus in Paris, in welchem er wohnte, cer⸗ nirt und ſeine Wohnung unterſucht worden. Man hatte ihn ſelbſt nicht mehr gefunden. Sein Diener hatte ein ſtrenges Verhör beſtehen müſſen. Zugleich erfuhr man, daß Berton, als er in Thouars einrückte, eine proviſoriſche Regierung proclamirt hatte. Sie beſtand aus dem General Foy, Keratry, Voyer d'Argenſon, Lafayette und Benjamin Conſtant. Das heißt aus ihren Namen. Man brauchte populäre Namen, um der Sache Eingang zu verſchaffen. Die hier genannten Mitglieder der Oppoſition in den Kam⸗ mern verdankten dieſe Ehre nur ihrem Rufe als Freunde der Freiheit und Redner. Mit dem tollkühnen Unter⸗ nehmen ſelbſt hatten ſie keinen Zuſammenhang. Es hätten 40 General Berton. dies ihre erbittertſten Feinde ſelbſt kaum im Ernſt zu behaupten gewagt. Eben desgleichen hatte Berton in Thouars eine Pro⸗ clamation erlaſſen, worin es hieß:„Franzöſiſche Solda⸗ ten! Das Banner der Freiheit iſt noch ein Mal enthüllt! Dieſes edle Banner, das in hundert Schlachten glänzte und ſiegte. Das Vaterland ruft Euch wieder. Eure Brüder rücken aus und rufen Euch. Gegen ſie ſtreiten wäre ein Verbrechen gegen die Nation. Mit ihnen triumphiren iſt eine Nationaltugend(! une vertu na- tionale). Das iſt Eure Lage. Wählt! Es lebe Frank⸗ reich, es lebe die Freiheit!“ In Thouars war es ihm gelungen, ſich der Autorität zu bemächtigen. Er hatte ſelbſt einige Beamte angeſtellt. Die Einwohner von Saumur waren während deſſen in der tiefſten Ruhe geblieben, und erſt als die Inſurgenten in dem nahe liegenden Montreuil anlangten, hatte man einige Maßregeln zur Vertheidigung ergriffen. Die Truppe, ohne daß ſie ſich vergrößerte, paſſirte die Brücke von Fouchard. Hier aber ſcheiterte bereits das Unternehmen, oder der Muth des Führers. Nach einer Verhandlung mit dem Maire des Orts ließ Berton ſeine Leute zurückmarſchiren. In der Nacht erfuhr er in ſeinem ſogenannten Hauptquartier, daß man ihn am fol— genden Tage angreifen wolle. Er gab ſofort Befehl zum Rückmarſch. Er ſollte nach Brion gehen; von dort wollte er ſich auf Thouars zurückziehen. Aber ſchon waren Maßregeln getroffen, ihn abzuſchneiden. Da ward völlige Auflöſung der Truppe beſchloſſen. Berton irrte in den Departements der beiden Sevres und der Charente um, bis er verſchwand. Au wir ni war, führen noch nur Aber reich nicht ausg ſchon nicht erdrüc dabon dazu. N Auſſe berch lberal doch men zu we Bode ſurrec ſchon von vire und 6 e m D man prrſor nſt zu te Pro⸗ Solda⸗ nhüllt! glnzte Eure ſreiten ihnen rtu Da⸗ Frank⸗ toritit geſtelt. ſſen in genten te man aſſirte bereits Nach Berton er in m fol⸗ l zun n dort ſchon 1 ward mirrte grente General Berton. 41 Auf welche Hülfsquellen Berton rechnen konnte, wiſſen wir nicht; es ſcheint, daß ein Berton nicht der Mann war, auch mit dieſen Quellen das Unternehmen auszu⸗ führen, welches er, weder mit dem Blick des Genius, noch mit Alles überwältigender Begeiſterung, ſondern nur aus Verzweiflung und Erbitterung unternommen. Aber eine Erfahrung iſt gewiß und ſicher, daß in Frank⸗ reich eine Revolution, ſei ihr Athem noch ſo lebenskräftig, nicht durchdringt, wenn ſie nicht von der Hauptſtadt ausgeht. Was im Winkel der Provinzen beginnt, hat ſchon den Fluch oder das Vorurtheil gegen ſich, daß es nicht von Paris kam; die allmächtige Centraliſationskraft erdrückt es. Nur Napoleon's Landung in Frejus bildet davon eine Ausnahme. Es gehörte aber ein Napoleon dazu. Noch iſt ein Umſtand bemerkenswerth, daß dieſer Aufſtand auf die weſtlichen Provinzen, nahe der Vendee, berechnet war. Wenn auch in den meiſten Städten die liberale Partei die Oberhand hat, iſt ſie auf dem Lande doch kaum vertreten. Welche Motive konnten die gehei⸗ men Leiter veranlaſſen, gerade hierhin ihre Kraft voran zu werfen, wo der Funke am ſchnellſten auf dem fremden Boden zu erlöſchen drohte? Oder nahmen ſie in dem In⸗ ſurrectionsplan, berechnet auf das ganze Land, die Sache ſchon für geſichert, wenn die Provinzen zuerſt aufſtanden, von denen der heftigſte Widerſtand zu erwarten geweſen wäre? Die republikaniſch-bonapartiſtiſchen des Oſtens und Nordens bedurften dann nur eines Anſtoßes, um ſich freiwillig zu erheben; auf die des Südens kommt es minder an. Sie folgen dem Schickſal der andern. Der Aufſtand war niedergeſchlagen und doch fürchtete man noch immer ſeinen erneuten Ausbruch. Die Haupt⸗ perſon war verſchwunden, man kannte nicht ihre Verbin⸗ 42 General Berton. dungen. Darüber vergingen Monate. Allgemein glaubte man und freute ſich, daß es Berton gelungen ſei, aus Frankreich zu entkommen. Die Zeitungen ließen ihn ein Aſyl in Spanien gefunden haben, als plötzlich die über⸗ raſchende Nachricht verlautete: er iſt entdeckt und gefan⸗ gen. In einem Verſteck bei einem Herrn Delalande in Laleu, zur Gemeinde St.⸗-Florent gehörig, ward er von dem Unterofficier der Carabiniers ausgeſpürt, arretirt und nach dem Schloſſe von Saumur gebracht. Trotz des geringen Erfolges beim erſten Auftreten hatte Berton das Unternehmen nicht aufgegeben. Beim Notar Delalande hatte er ein Aſyl gefunden, von wo aus er ſicher weiter operiren zu können hoffte. Hier be⸗ ſuchte ihn ein gewiſſer Wölfel, Unterofficier der Cara⸗ biniers zu Saumur. Wölfel ſpielte die Rolle eines eif⸗ rigen Patrioten, es gelang ihm, das volle Vertrauen des Generals zu gewinnen. Durch ihn wurden die Verbin⸗ dungen mit den übrigen Häuptern der Inſurrection wie⸗ der angeknüpft. Wölfel machte ſich anheiſchig, alle Un⸗ terofficiere ſeines Regiments für die Sache zu gewinnen. Drei derſelben ſtellt er dem General vor. Berton em⸗ pfängt ſie mit Herzlichkeit, und von jetzt ab iſt ſein Vertrauen zu Wölfel vollkommen. Er war aber nur ein Werkzeug ſeiner Verfolger. Eines Tages kommt der General von einer Jagd⸗ partie mit Wölfel nach Hauſe. Als ſie eben zu Tiſch gehen wollen, in Gegenwart mehrer anderer Gäſte, um⸗ armt Wölfel plötzlich den General. Es war das Zeichen für die andern. Er geht hinab, kehrt aber ſogleich zurück, ergreift die Jagdflinte, die er vorhin in die Ecke geſtellt, und legt auf den General mit den Worten an:„Wenn Sie ſich rühren, ſind Sie todt.“ Du, A Augen zelt ſ geſtre ſchieſ in i binie ihn: 6 Manc Di und deutſt der J hatte füt g zu he D ſtelt. der1 Thon geſte ſich gan . cung ſti ment aubte aus nein über⸗ fan⸗ de in r von retirt treten Beim wo r be⸗ kara⸗ ei⸗ des bin⸗ wie⸗ ln⸗ men. em⸗ ſein nur die legt ſich General Perton. 43 „Was, Wölfel, das iſt niederträchtig!“ ruft Berton. „Du, der mich eben umarmt hat!“ Aber Wölfel's drei Kameraden haben in demſelben Augenblicke auch angelegt. Der General bleibt eingewur⸗ zelt ſtehen. In dem Moment ſieht Wölfel Jemand in geſtrecktem Galopp ankommen. Er zielt auf ihn und ſchießt ihn vom Pferde. Darauf eilt er fort und holt ein in der Nähe verſtecktes Carabinierdetachement herein. Berton wollte ſich noch vertheidigen, aber die Cara⸗ biniers, den gezogenen Säbel in der Hand, entwaffnen ihn und führen ihn nach Saumur. Die Darſtellung iſt nicht ganz klar, es iſt aber Manches unklar geblieben, vielleicht nicht ohne Abſicht. Die Zeitungen ſchäumten Wuth gegen den Verrath und den Verräther. Man erinnert ſich, daß auch in deutſchen Zeitungen ein Misbehagen ſich ausdrückte, daß der Name dieſes Spions ein Deutſcher ſei. Die Sache hatte durch ihren unglücklichen Ausgang ein Intereſſe für Berton erregt, auf welches er vorhin kein Anrecht zu haben ſchien. Durch ein Arret des Caſſationshofes ward Berton mit ſeinen Genoſſen vor den Aſſiſenhof von Poitiers ge⸗ ſtellt. Im Ganzen waren 56 Angeklagte, angeſchuldigt der Urheberſchaft und Theilnahme einer in der Stadt Thouars vorgefallenen Inſurrection; 38 davon wurden geſtellt, 18 war es gelungen, durch Flucht und Verſteck ſich der Verhaftung zu entziehen. Am 26. Auguſt be⸗ gann die Sitzung, zu der 166 Zeugen geladen waren. Wir geben aus der Anklageacte nur einige Auszüge. „Eine Verſchwörung liegt vor uns. Eine Verſchwö⸗ rung mit dem Ziele: die Regierung des Königreichs um⸗ zuſtürzen, brach aus im letzten Februar in den Departe⸗ ments der beiden Sevres, der Maine und der Loire. 44 General Berton. „Die Acte, die uns vorliegen, waren ſchon lange vorher überlegt. Die geheimen Verſammlungen wurden in Saumur bei zwei Perſonen abgehalten, einem gewiſſen Caffé und Gauchais. Die Verſchwörer fanden ſich des⸗ gleichen in Parthenay bei einem gewiſſen Moreau und zu Peyrette bei Dufresne zuſammen. „Als man die Verſchwörung für reif hielt, ließ man den General Berton heimlich nach Saumur kommen. Er war aus Paris ſchon ſeit dem Januar fort. Vorwand: ſeinen Sohn zu beſuchen, der in der Garniſon von Pontivy ſtand. Er ging indeſſen nicht dahin, ſondern wandte ſich nach Breſt, wo der Oberſt Allix, gleichfalls ange⸗ ſchuldigt, ſchon vor ihm angelangt war. Der Oberſt Allir iſt der Agent einer Fraction, welche die Regierung des Königs umſtürzen will. „In allen Städten, durch welche Allix kam, ſetzte er ſich mit den Revolutionairen in Verbindung, ſeine Abſicht in Breſt war unzweifelhaft, die dortigen Officiere für die Sache des Aufruhrs zu gewinnen. „Allix verließ Breſt, um nach Rennes zu gehen, nach⸗ dem er erfahren, daß die Ritter der Freiheit eine Bewe⸗ gung zu Gunſten der Charte vorhatten. Er gab dem Andringen Derer nach, welche ihn zu beſtimmen ſuchten, ſich an die Spitze zu ſtellen, Saumur zu nehmen und ſich des befeſtigten Schloſſes der Stadt zu bemächtigen. „Während deſſen hatte General Berton häufige Zu⸗ ſammenkünfte mit den Verſchworenen von Saumur. Cafft nahm ihn bei ſich auf; man erwies ihm die größte Ehrerbietung. Bei einem Mittageſſen trank man auf das Wohl des Vaterlandes, und Berton ſagte: Unſere Sachen ſtehen gut. Bei einer andern Gelegenheit äußerte er: Wir haben weder von Oeſtreich, noch von Rußland etwas zu fürchten. Als man von der Leichtigkeit ſprach, wit de ſagte nicht ſcgen, „ Hülfe Sonm und rechn und an ve ſie a iſn Natio Nitve hng 1nhi Man die in gſchn broche „ ton ſchw gierl Reg dahi werd die d lange urden iſſen und man n. Et vand: von andte unge⸗ berſt rung te er ſicht für ach⸗ ewe⸗ dem ten, und gen. Zu⸗ mur. ößte auf ſere erte and a0, 7 General PVerton. 45 mit der Poitiers ſowol als Thouars ſich nehmen laſſe, ſagte er: Aber man muß ihnen nichts zu Leide thun, nicht ſchießen. Wenn ſie Feuer geben, müſſen wir nur ſagen, daß wir bereit ſind, es zu erwidern. „Endlich kam man überein, daß man am 24. Februar die Städte Thouars und Saumur angreifen und mit Hülfe eines Volksaufſtandes nehmen müſſe. Es war ein Sonntag. Man hatte ihn gewählt, um auf den Zulauf und Beiſtand der Landleute, die vom Felde hereinkämen, rechnen zu dürfen. „Berton verließ am 20. Februar heimlich Saumur und kam ebenſo heimlich in der Nacht des 21. in Thouars an, von Gauchais begleitet. Ein gewiſſer Sougé nahm ſie auf und verbarg ſie in ſeinem Hauſe. Berton hatte Zuſammenkünfte mit Pombas, dem Commandanten der Nationalgarde von Thouars. Hier ſuchte ihn einer der Mitverſchworenen, Moreau, auf, der nach der Verhand⸗ lung mit ihm nach Parthenay ging, wo er verſchiedene Anhänger, die ihm ſchon zugethan, für die Sache warb. Man theilte ihnen Berton's Abſicht mit, und verlas ihnen die in voraus entworfene Proclamation. Während dies geſchah, war der Aufſtand in Thouars ſchon ausge⸗ brochen. „Um 4 Uhr Morgens, am 24. Februar, hatte ſich Ber⸗ ton in großer Uniform zu Pombas begeben. Die Ver⸗ ſchworenen traf man dort. Man ſagte ihnen, die Re⸗ gierung des Königs ſei ſchon umgeſtürzt, eine proviſoriſche Regierung eingeſetzt, die man unterſtützen müſſe, und um dahin zu gelangen, müſſe man der Gendarmerie Herr zu werden verſuchen. Es wurden Cartouchen vertheilt und die dreifarbige Cocarde angelegt. „Bei Morgenanbruch bricht man auf; an der Spitze Delon, der eben in Tours zum Tode verurtheilt war. 46 General Berton. Man dringt vor das Thor des Gendarmeriehotels, klin⸗ gelt und dringt, trotz einigen Widerſtands, ein. Die ganze Brigade wird gefangen genommen und in Pombas' Haus zur Bewachung gebracht. „Darauf läutet die Sturmglocke, der Generalmarſch wird geſchlagen. Der Pfarrer wird in ſeinem Bette ge⸗ fangen, ein Tribunat errichtet auf offener Straße. Alles im Namen der Freiheit und des Volkes. Auf der Mairie wird ein Mitglied des Municipalrathes ergriffen; man nimmt dort die weiße Fahne fort, um ſie in eine drei⸗ farbige zu verwandeln und beſchimpft die Büſte des Königs. „Darauf wälzt ſich der Zug nach dem Waffenladen von Gaspy. Die dort befindlichen Waffen werden ge⸗ raubt, Wachen an die Thore und an einen benach⸗ barten See geſtellt, um zu verhindern, daß irgend wer entflieht. Es lebe die Freiheit! Zu den Waffen! Es lebe das Volk! ſchallt es durch die Gaſſen. Die Exiſtenz eines proviſoriſchen Gouvernements wird procla⸗ mirt. Berten fodert den Maire auf, ſein Amt fortzu⸗ führen, und begibt ſich nach der Mairie, um die Waffen dort zu unterſuchen, die er aber in ſchlechtem Zuſtande findet. „Von da ging man nach dem Platz St.⸗Medard. Ein gewiſſer Heureur, der erſt am Abend vorher Saumur verlaſſen, präſentirt ſich als Deputirter der Stadt Nantes. Der General verlieſt zwei Proclamationen. Der Inhalt der einen iſt ſchon angegeben. Die andere verkündet den Käufern von Nationalgütern, daß ſie in ihrem Beſitz geſichert ſein ſollten, auch ſollten die indirecten Steuern aufhören. „Darauf ward die proviſoriſche Regierung proclamirt, der General Lafayette als Generaliſſimus der Armeen. Berton Kenntn bis ein zu kön der V ah, d Jum einen Greff Bert ſchlag Fahne De erzählu darübe B tation richtsn zuerthe der An Aber protur ſheh, S fonnt roisn geſtel Late 6 Uhun mits klin⸗ Die nbas' tarſch te ge⸗ Alles Neirie man drei⸗ des aden ge⸗ ach⸗ wer Es Die ocla⸗ tzu⸗ ffen nde ard mur ſtes. halt n eſitz ern irt, en⸗ 32 General Berton. 47 Berton und Heureur verſichern, daß mehre Deputirte Kenntniß von der Bewegung hätten und nur abwarteten, bis ein feſter Punkt gewonnen, um ſich dahin begeben zu können. Berton, in der Eigenſchaft als Commandeur der Weſtarmee, ſetzt nun den Brigadier der Gendarmen ab, den Maire, den Friedensrichter und deſſen Greffier. Zum Friedensrichter ernennt er Frangois Säncchault, einen der Verſchworenen, und einen andern, Mettuis, zum Greffier. „Nach verſchiedenen andern Anordnungen marſchirt Berton, an der Spitze ſeiner Truppe, unter Trommel— ſchlag auf der Straße nach Saumur ab. Die dreifarbige Fahne weht im Haufen.“ Der weitere Hergang iſt aus der obigen Geſchichts⸗ erzählung bekannt. Die Anklageacte bringt nichts Neues darüber. Berton beſchwerte ſich, daß man ihm die Communi⸗ cationen mit ſeinen Advocaten erſchwert habe. Von Ge⸗ richtswegen war ihm der Advocat Drault als Defenſor zuertheilt. Am folgenden Sitzungstage fehlte dieſer, weil der Angeſchuldigte ſich ſeiner Dienſte nicht bedienen wollen. Aber der Gerichtshof befahl, auf Antrag des General⸗ procurators, daß derſelbe herbeigeholt werde. Dies ge⸗ ſchah, Berton blieb aber bei ſeiner Beſchwerde. Seine Auslaſſung zur Sache war unbeſtimmt. Er konnte nicht leugnen, er verſchmähte aber, mit dem He⸗ roismus, den Andere bewieſen, die ganze Schuld einzu⸗ geſtehen und das Verbrechen zu einem Verdienſt um das Vaterland zu ſtempeln. Er räumte ein, als die Bewegung ausbrach, in Thouars geweſen zu ſein, wollte aber niemals das Co- mité directeur gekannt haben. Wenn man die weiße Cocarde mit der dreifarbigen vertauſcht, ſo habe er nichts 48 General Berton. dazu gethan, noch habe er es ändern können. Das Complot, welches Wölfel denuncirt, ſei nur eine Chimäre. Er wolle dies in ſeiner Vertheidigung beweiſen.„Uebri⸗ gens habe ich nie die Abſicht gehabt zu kämpfen, oder Blut zu vergießen. Aber die Verfolgungen, welche ſechs Jahre lang die Polizei gegen mich ausgeübt, haben mich endlich getrieben, mich mit bewaffneter Hand vor den Thoren von Thouars und Saumur zu zeigen. Aber ich würde nie geduldet haben, daß nur ein einziger Schuß abgefeuert würde.“ Die Zeugenvernehmung in dieſem Proceß zerſplittert ſich in Details, die unſere Leſer wenig intereſſiren; auch ſind die Berichte ſehr lückenhaft. Wir mögen uns im Ganzen darauf beſchränken, daß aus den Depoſitionen der Zeugen die angeführten Facta, die übrigens faſt no⸗ toriſch waren, zur Evidenz erwieſen wurden. Dagegen ſtockte der Beweis, wo er auf die geheimen Leitfäden zurückging. Viele der Angeklagten behaupteten, und konnten vielleicht mit Recht behaupten, daß ſie nur durch die Vorſpiegelung der ſichtbaren Führer, daß ein allgemeiner Aufſtand bereits erfolgt, die Regierung des Königs nie⸗ dergeſtürzt ſei, ſich zur Bethätigung fortreißen ließen. Die Anklage berief ſich auf Aeußerungen und Zugeſtänd⸗ niſſe in der Vorunterſuchung, die vom Inſtructionsrichter oder der Polizei zu Protocoll genommen; die Angeklagten nahmen dieſe Aeußerungen vor den Aſſiſen meiſtens zu⸗ rück. Lafayette ſollte um die Sache gewußt, das Geld mit dazu hergegeben haben, er ſollte die Seele des Co— mité directeur geweſen ſein. Hätte man dies beweiſen können, ſo war für die Regierung mehr gewonnen, als mit der Beſtrafung der Angeklagten, die ſichtbar nur vorgeſchobene Werkzeuge waren. Dieſe Ausſagen ver⸗ flüchtigten ſich aber bei reiferer Unterſuchung und er⸗ ſchienen ingege um die De Liſten Frecht nohm aber ſamke uns mit n gemein lich m ten, un wollte. Be als de behau ged Er ha Iunc tihrte ſhe den( Vecha bewa Das mäte. lebri⸗ oder ſechs mich den et ich Schuß littert auch s im ionen tno⸗ gegen füden und durch neiner nie⸗ ießen⸗ änd⸗ ichter gten Geld Wo eiſen al nur General Berton. 49 ſchienen entweder als von den Agenten der Regierung eingegeben, oder als Vorſpiegelungen der Inſurgirenden, um die Gemüther zu feſſeln. Der Unterofficier Wölfel hatte durch allerhand Liſten den Verſteck Berton's erſpäht und mit ebenſolcher Frechheit und Treuloſigkeit als Muth ſeine Gefangen⸗ nahme bewirkt. Er trat, in ſeiner Eigenſchaft als Zeuge, aber auch zugleich als Denunciant auf und die Aufmerk⸗ ſamkeit war beſonders auf ihn gerichtet. Dennoch gibt man uns auch ſeine Depoſitionen nur im Auszuge. Er ſprach mit wenig ſicherer Stimme, entweder im Gefühl des all⸗ gemeinen Odium, das auf ihm laſtete, oder weil er wirk⸗ lich nur ein Agent der Macht war, welche die Angeklag⸗ ten, und wo möglich noch mehre hinter ihnen, verderben wollte. Berton hatte eines gewiſſen Grandmenil erwähnt, als des Mannes, welcher das Complot dirigirt. Wölfel behauptete, dieſer Grandmenil habe ihn gefragt, wie viel Geld wol nöthig ſei, um ſein Regiment zu gewinnen? Er habe ihm darauf 100 Louisdor für ſich und 8000 Francs für das Regiment geboten. Die Proclamationen rührten übrigens von dem Comité directeur her. Das⸗ ſelbe habe auch das nöthige Geld vorgeſchoſſen und ſelbſt dem General Berton ſeine Uniform geliefert. Bei der Verhaftung ſei Berton mit einer Piſtole und einem Dolch bewaffnet geweſen. Berton, befragt, warum er ſich ergeben? antwortete, er fürchte nicht den Tod.„Aber“, ſetzte er hinzu,„da ich nicht von der Hand eines Meuchelmörders fallen wollte, habe ich mich lieber der Juſtiz ergeben.“ Der Notar Delalande, bei welchem Berton gefangen ward, erklärte, Grandmenil gekannt zu haben, aber nicht XVII. S 50 General Berton. Berton. Er habe nicht einmal von ſeiner Verfolgung etwas gewußt, da er die Journale nicht leſe. Ein Oberſt Rapatel bekundete aufs beſtimmteſte, wie Berton ihm in einem zweiten Geſpräche den Antrag ge⸗ macht, wenn ein Aufſtand losbreche, Saint⸗Malo zu überliefern. 15,000 Mann, wohl gerüſtet, ſtänden ſchon be⸗ reit, und ihm, Rapatel, werde für ſeine Dienſte eine Do⸗ tation von 10,000 Francs nicht entſtehen. Auch ſollte er zum Maréchal de camp erhoben werden. Berton leugnete, eine ſolche Unterhaltung mit dem Oberſten gepflogen zu haben. Er proteſtirte übrigens fortwährend, daß er die Abſicht gehabt, die Regierung des Königs umzuſtürzen, auch daß er nie ſeinen Namen verändert(obgleich dies von vielen Zeugen bekundet ward), und hob beſonders hervor, daß Blutvergießen außer ſeiner ganz darüber entſchiedenen Abſicht gelegen. Viele Zeugen bekundeten, daß er und die Andern gegen die royaliſti⸗ ſchen Beamten mit großer Schonung zu Werke gegangen wären. Die Zeugen aus Montreuil ſind, bezüglich auf Ber⸗ ton's Perſon, von Wichtigkeit. Bis zu dieſem Punkte erſcheint in den übrigen Zeugenausſagen nur ſein Name, handelnd iſt er aber immer durch Andere vermittelt; Pombas verhandelt für ihn mit den Behörden, den In⸗ ſurgirten. In Montreuil, bekundet der Maire und An⸗ dere, ging Berton ſelbſt nach der Caſerne der Gendarmerie, und befahl dem Brigadier aufzuſitzen und ihm zu folgen. Es war aber dieſer ſelbe Gendarm der heimlich einen Andern nach Saumur ſchickte, um die Behörden von Dem zu unterrichten, was in Montreuil ſich ereignete. Die Straßen von Montreuil waren gerade ſehr belebt, da die Leute aus der Vesper kamen. Moreau lief auf die Straß den d D echielt augen bellen hinſp redet die 2 Sau Natil und S ſetet umſon I der F den 2 chard Maitt tonz ſchwe 2 die wicht eine ihm den gewe ur us; en olgung e, wie alo zu hon be⸗ ne Do⸗ h ſollte it dem rigens ierung Namen ward), ſeinet Zeugen paliſt⸗ gangen Tunkte Name, ittelt; n In⸗ d A merie folheh einen Dem Die da die f die General Berton. 51 Straßen und ſchrie:„Es lebe die Freiheit, nieder mit den droits-réunis!“ Der Capitain der Reitſchule von Saumur, Bouchon, erhielt am 24. Februar die Ordre, mit 24 ſeiner Schüler augenblicklich aufzuſitzen, um ſich dem Marſch der Re⸗ bellen zu widerſetzen. Als er mit ſeiner kleinen Schwadron hinſprengt, kommt ihm Jemand zu Pferde entgegen und redet ihn an:„Ich bin der General Berton, ich befehlige die Avantgarde einer Armee von 20,000 Mann, die auf Saumur marſchirt. Sie ſehen ſie, die Gendarmerie und die Nationalgarden marſchiren mit uns. Parthenay, Loudun und Baugé machen mit uns gemeine Sache, die Küraſ⸗ ſiere von Orleans ſtoßen zu uns. Aller Widerſtand iſt umſonſt.“ In Folge welcher Unterhandlungen des Lehrers an der Reitſchule von Saumur mit dem General es gelang, den Letztern zu bewegen, daß er an der Brücke von Fou⸗ chard ſtill hielt, wird uns nicht geſagt. Hierauf kam der Maire von Saumur und verhandelte ebenfalls mit Ber— ton; den Erfolg wiſſen wir, die Verhandlungen ver— ſchweigt man uns. Die Entlaſtungszeugen brachten nur Ausſagen hervor, die zur Beurtheilung der Strafbarkeit von keinem Ge⸗ wicht erſcheinen. Der Generalprocurator Mangin verſuchte das Bild einer allgemeinen Verſchwörung zu entwerfen, es gelang ihm aber nur von einem dunkeln Grunde hier und da den Schleier zu lüften. Revolutionen wären organiſirt geweſen in Nantes, Breſt und Saumurz Berton wäre nur der Deputirte einer permanenten Verſchwörung, wie aus Rapatel s Ausſagen hervorgehe In Dem, was Grand⸗ menil zu Wölfel geſagt, finde man die völligſte Beſtäti⸗ 52 General Berton. gung; dafür ſprächen die heimlichen Zuſammenkünfte bei Gauchvis, Caffé, Sauzé, Moreau. Letzterer, von großer Kühnheit und Thätigkeit, habe das volle Vertrauen des in Paris ſitzenden Comité directeur beſeſſen. Aus den Facten, die zu Tage liegen, gehe klar die Abſicht hervor, einen Bürgerkrieg anzufangen und die Regierung des Königs zu ſtürzen. Von Berton und ſeinen Complicen könne das nicht ausgegangen ſein, ſie wären nur die Werkzeuge geweſen. Offenbar liege eine große Verſchwö⸗ rung im Hintergrunde, die aus vielen einzelnen, kleinen ſich bilden ſollen. Nachdem er ſein Requiſitorium mit der Verſicherung geſchloſſen, daß er Alles gethan, nicht allein die Schuld, ſondern auch die Unſchuld der Angeklagten ins Licht zu ſtellen, und daß, wenn man ihn jetzt verleumde, man ſpäter erkennen werde, wie er den Pflichten der Gerech⸗ tigkeit, aber zugleich denen der Menſchlichkeit und ſeines Gewiſſens genügt, ſollte der beſtellte Vertheidiger Berton's ſprechen. Drault aber erklärte:„Ich habe den Debatten nur beigewohnt, um dem Gerichtshofe zu gehorchen, kann aber für den General nicht das Wort ergreifen, da er es mir verbietet; ich muß alſo ſchweigen.“ Berton ſprach ſelbſt: Er habe die Möglichkeit gehabt, ſich nach Spanien einzuſchiffen, er habe es aber nicht gethan, weil es ihm ehrlos erſchienen zu fliehen, während ſo viele ſeiner braven Genoſſen in Ketten ſchmachteten. Mit Entrüſtung wandte er ſich gegen den Generalpro⸗ curator, der ihn der Feigheit bezüchtigt, nur der Reſpect vor dem Gerichtshofe zwinge ihn die Worte zu ver⸗ ſchlucken. Er erinnerte an ſeine frühern, dem Vaterland geleiſteten Dienſte. Was Rapatel ihm aufbürde, ſei un⸗ wahr. Der Oberſt gehöre zu den verſöhnlichen Gemüthern, welche für Alles Beſchönigungen, Ausflüchte, milde An⸗ ſchten ſo eim lich erl könnte wie i lnter dara er di Die der( kann Entſe u ſoſ Er ſi ander kan „ lleber dern ſine mord dieſen Cont ſine Sie, oyfe gar das gfo Gen Nin gebe ſud e bei roßer des den ror, des licen t die hwö⸗ einen rung uld, t zu man rech⸗ ines ons iten unn er abt, icht end ten. pro⸗ vert md General Berton. 53 ſichten bereit hätten und ihre Dienſte und Worte immer ſo einrichteten, daß ſie noch paßten und ſich ſelbſt mög⸗ lich erhielten für die Veränderungen, die morgen eintreten könnten! Die Anklageacte ſei falſch in ihren Principien wie in ihren Folgerungen. Er ſei nicht der Chef des Unternehmens geweſen, und er nehme weder die Ehre daran noch den Fluch deshalb auf ſich, ebenſo wenig als er die Anheftung der dreifarbigen Cocarde verordnet. Die dreifarbige Fahne ſei eine Thatſache, die nichts aus der Geſchichte auswiſchen könne, Europa habe ſie aner⸗ kannt, Ludwig XVIII. ſelbſt einmal getragen. Der Entſchluß ſei gefaßt geweſen, die drei Farben wehen zu laſſen, er habe nicht das Recht gehabt, es zu verbieten. Er ſchloß mit einer emphatiſchen Anrede, die, unter andern Verhältniſſen, in Frankreich von Wirkung ſein kann: „Der Herr Generalprocurator hat auf ſeine moraliſche Ueberzeugung hin das Comité directeur als einen an⸗ dern Alten vom Berge gemalt, der vom Berg Libanon ſeine Aſſaſſinen ſchickte, um den heiligen Ludwig zu er— morden. Aber auf andere vortheilhafte Berichte über dieſen König ſchickte er einen zweiten Emiſſair mit einer Contreordre. Er hat Ihnen auch, meine Herren, von ſeiner Milde geſprochen. Er fodert viel Blut. Wenn Sie, meine Herren, für nöthig finden, daß es fließt, ſo opfere ich gern mein eigenes hin. Das Opfer ſollte ſo⸗ gar mit Freuden dargebracht werden, wenn ich damit das Leben Derer retten könnte, die mir nach Saumur gefolgt ſind. Sie können es ſparen, meine Herren, Ihr Gewiſſen wird Ihnen darum keinen Vorwurf machen. Könnte ich doch ſo viel Blut von meinem eigenen hin geben, um damit den Durſt Derer, die darauf ſo begierig ſind, zu ſtillen. Während 20 Jahren habe ich etwas 54 General Berton. Blut auf den Schlachtfeldern vergoſſen. Ich habe dafür das der Emigrirten geſpart, die gegen uns kämpften. Ich habe, wie viele meiner Kameraden unter den Waffen, Vielen das Leben gerettet. Das geſchah nicht ohne Ge⸗ fahr, meine Herren. Ich habe niemals einen Tropfen franzöſiſchen Blutes vergoſſen. Das, was mir davon bleibt, iſt rein, es iſt durch und durch franzöſiſch. Durch lange Jahre habe ich für mein Vaterland meine Bruſt den feindlichen Kugeln hingehalten. Sollte ich jetzt durch die Hand meiner Mitbürger mein Leben verlieren, ſo will ich ihnen dieſe Bruſt mit demſelben Muthe hinhalten, wie gegen die Feinde Frankreichs. Unſere Namen, meine Herren, werden mit einander in die Tafeln der Geſchichte eingetragen werden. Frankreich und Europa werden uns richten, ſtreng aber unparteiſch. Was auch geſchehe, mein Herz hat nichts zu fürchten, und mein Wahlſpruch wird ſein, wie er es immer war: Dulce et decorum est pro patria mori!“ Durch vier Sitzungen ſprachen die Advocaten der andern Angeſchuldigten. Der Generalanwalt antwortete und rief zum Schluß zu den Geſchworenen:„Daß in dieſem feierlichen Augenblick das Bild des Vaterlandes Ihnen vorſchwebe, daß ſeine Stimme Ihre Herzen be⸗ rühre! Denn das Vaterland iſt es, was Sie zu beſchützen und zu vertheidigen haben!“ Sehr ſtach von dieſer ſentimentalen Phraſe die Rede des Generals Berton ab, der jetzt laut und heftig die Localbehörde des ungeſchicks und der Böswilligkeit be⸗ ſchuldigte, indem ſie die Jury aus alten Edelleuten und Emigrirten gebildet habe:„Ja, reiner böſer Wille war es“, rief er,„daß die Localbehörde, um nur Verdammung zu erhalten, nur Mitglieder des alten Adels gewählt hat, um über Plebejer zu urtheilen. Ungeſchick war es, daß ſie dur die pri halten, N Waru Attik asd gung ja d Jide fomm urz Nal: ju ſpe D Nny die A Frn in leſa, werde 2 Rus ihr Sa Tod Lan Jahr ihr berh wun dafür often affen, Ge⸗ opfen davon Durch Briſt durch o will alten, meine ichte uns hehe, pruch orum der ortete in des be⸗ ützen Rede ie t be⸗ und wat nung hat, daß General Berton. 55 ſie durch dieſe Wahl erklärt hat, ihre Meinung ſei, nur die privilegirten Claſſen wollten den Thron aufrecht er⸗ halten, den man gar nicht angegriffen hat.“ Noch einmal ergriff er in der Sache ſelbſt das Wort. Warum habe man denn die Waffen ergriffen? Im erſten Artikel der Statuten der Ritter der Freiheit heiße es ausdrücklich: der Zweck des Inſtitutes ſei die Vertheidi⸗ gung des Königs und die Aufrechterhaltung der Charte. Noch ein Mal erhoben ſich ſämmtliche Vertheidiger, ja die Angeklagten ſelbſt, zum dritten Mal Berton: Jeder führt in der Haſt an, was ihm in den Sinn kommt, um ein anderes Ende, als das, welches ihnen nur zu ſicher drohte, zu erzielen. Berton ruft noch ein Nal: man möge ſein Leben nehmen, um das der Andern zu ſparen. Der Präſident ſchloß endlich die Verhandlung mit den würdigen Worten:„Meine Herren Geſchworenen, die Angeſchuldigten vertrauen Ihnen ihr Schickſal, ganz Frankreich ſeine theuerſten Intereſſen. Die Juſtiz legt in Ihre Hände ihr Schwert und ihre Wage.“ Hierauf ward von ihm die zahlreiche Fragenliſte ver⸗ leſen, die den Geſchworenen zur Beantwortung vorgelegt werden ſollte. Die Geſchworenen blieben von gegen 10 Uhr Mor⸗ gens bis gegen 8 Abends in Berathung. Sie brachten ihr Verdict heraus. Demgemäß wurden Berton, Caffe, Sauzé, Jaglin, Fradin und Sennechault zum Tode verurtheilt: Allir, Ferail, Ricques, Ledain, Lambert, Sauzois, Beaufils, Coudray zu 2 Jahren Gefängniß und 2000 Francs Strafe, als über⸗ führt des Verbrechens der Nichtenthüllung(eines Staats⸗ verbrechens). Normandier, Mounier und Prieur wurden zu 3 Jahren Einſperrung und ſämmtliche übrigen 56 General Berton. entweder zu ein⸗ oder zweijähriger und leichten Geldbußen verdammt. Berton und Caffe waren Mitglieder der Ehrenlegion. Auf Antrag des Generalprocurators wurden ſie aus dem Drden ausgeſtoßen. Auch ward Berton's Name aus der Liſte des königlichen Schwertordens von Schweden geſtrichen. Alle Verurtheilten legten Caſſation ein. Sie erhielten, um Nova vorzubringen, einen längern Aufſchub, aber trotz einer beredten Vertheidigung durch die Advocaten Merilhou und Iſambert ward das Caſſationsgeſuch am 3. October verworfen. Die Eſtaffette mit dieſer Meldung kam in der Nacht vom 5. zum 6. nach Poitiers. Schon um 8 Uhr Mor⸗ gens begann man mit den Vorbereitungen zur Execution. Als der Greffier mit dem Actenſtück ins Gefängniß trat und es zu verleſen anfing, unterbrach ihn Berton nach den erſten Zeilen:„S iſt gut,* iſt gut. S iſt wirk⸗ lich genug.“ Nachdem Berton einem Miſſionsprieſter gebeichtet, beſtieg er den verhängnißvollen Karren. Seine Feſtigkeit verließ ihn keinen Augenblick. Er wandte ſeine ruhigen und feſten Blicke nach links und rechts. Auf den letzten Stufen des Schaffotes rief er noch mit ſtarker und tönender Stimme:„Es lebe die Freiheit! Es lebe Frankreich!“ Die Augen blickten dabei feſt auf die Guillotine. Caffé, der Berton auf das Schaffot begleiten ſollte, begleitete ihn nicht. Er hatte Mittel gefunden, in ſeinen Kleidern ein Secirmeſſer zu verbergen und ſich damit die Schenkelblutader durchſchnitten. So war er in den Armen des Geiſtlichen geſtorben, der gerade, um ihm in ſeinr und 3 dern gerich theil Gefi General Berton. 57 bußen ſeiner letzten Stunde beizuſtehen, gekommen war. Sauze und Jaglin wurden nach Thouars geſchafft, wo ſie an⸗ gion dern Tages in der Mittagsſtunde auf dem Markte hin⸗ he gerichtet wurden. Fradin's und Sennechault's Todesur⸗ theil war, im Wege der Gnade, in 20⸗ und 15ähriges aus it Gefängniß verwandelt worden. ielten, aber Naten h em lacht Nor⸗ tion. trat nach wirk⸗ htet, gkeit igen tzten und lebe die nen mit den in 3** Die vier Sergeanten von Larochelle. 1822. Nächſt Berton's nahm das Schickſal von vier jungen Unterofficieren, welche um dieſelbe Zeit und, wie es den Anſchein hat, um daſſelbe Unternehmen mit dem Leben büßen mußten, die Theilnahme in Anſpruch. Im 45. Linienregimente hatte ſich unter den jungen Soldaten und Unterofſicieren— Officiere ſcheinen hier nicht betheiligt— eine Carbonariloge gebildet. Die Verſchworenen waren über das Ziel, wohin ſie arbeiten ſollten, nicht einig. Einige wollten eine Republik, die Andern Napoleon II. als Kaiſer proclamiren, noch an⸗ dere die Bourbonen auf dem Throne belaſſen, aber unter der Bedingung, ſich nach dem Programm zu richten, welches das linke Centrum der Kammer aufgeſtellt habe. Als man die obere Loge darum befragte, erhielt man zur Antwort: es ſei nicht Abſicht, dem Volke eine Re⸗ gierung aufzudringen, es gelte nur die Hinderniſſe ver⸗ nichten, welche der Wahl dieſer Regierung, die vom Volke ausgehen müſſe, im Wege ſtänden. Am 21. Januar 1821 verließ das Regiment Paris, um in die ihm beſtimmte Garniſon, nach Larochelle zu marſch ſie in Freun 15 9 Gov Noch went inde der mur Laro Disc Gou volle Deyt glaul 6 X pora rff gelte den nach df ten neh dar auf ten ſe Fae ſen .— ngen den Leben ingen hiet Die eiten die an⸗ ntet ten, hahe. man ver⸗ vom Die vier Sergeanten von Larochelle. 59 marſchiren. Der Unterofficier Bories veranſtaltete, als ſie in Orleans eingetroffen waren, mit ſeinen politiſchen Freunden ein Gaſtmahl im Wirthshaus zur Lilie. Unter 15 genannten Perſonen finden wir auch die Unterofficiere Goubin, Raoulx, Pomier und Gamboux. Beim Nachtiſch ergriff Bories das Wort und erklärte: das Regi⸗ ment werde wahrſcheinlich nicht bis Larochelle marſchiren, indem es wol die Ordre empfangen haben werde, nach der Etappe von Tours ſich im Kriegsmarſch nach Sau⸗ mur zu wenden. Dies geſchah nicht, das Regiment marſchirte nach Larochelle. Hier wurde Bories, der unterweges, eines Disciplinfehlers wegen degradirt worden, eingeſteckt. Goubin trat in ſeine Stelle und hatte mehre geheimniß⸗ volle Conferenzen in der Umgegend der Stadt mit einem Deputirten aus Paris und mit einem General; man glaubt mit Berton. In Larochelle ward noch ein Sergeantmajor, ein Cor⸗ poral und ein Fuſilier für die Sache angeworben. Man eröffnete ihnen, die Sache ſei dem Ausbruche nahe. Es gelte ſich den Eingang der Kaſerne zu verſichern, dann den Oberſten und die Bataillonsführer zu arretiren und nach Tours zu ſchaffen; zu verhindern, daß die andern Officiere in die Kaſerne drängen, und endlich, von Sei⸗ ten der Carbonari das Commando der Truppen zu über⸗ nehmen. Die Carbonari aus der Umgegend würden darauf wohlbewaffnet einrücken und die dreifarbige Fahne aufpflanzen. Im ſilbernen Löwen und in der goldnen Sonne hat⸗ ten mehre Zuſammenkünfte ſtatt. In der letztern wurden ſie durch den Eintritt eines Officiers geſtört. Er kam Raoulx, Goubin und Pomier zu ſuchen und zum Ober⸗ ſten zu führen. Sie ſollten Auskunft geben über Das, 60 Die vier Sergeanten von Larochelle. was zu Niort zwiſchen ihnen und einigen Carbonari aus der Umgegend ſich zugetragen. Die Auskunft, die Gou⸗ bin zu geben hatte, genügte dem Oberſten nicht, er ward am 15. März der Polizei abgeliefert. Jetzt leitete Pomier die Verſchwörung. Er pflog Zuſammenkünfte mit dem Commiſſair des Comité di- recteur und dem General, der in der Nähe von Larochelle verweilte. Am 17. gab es wieder ein Diner in der goldnen Sonne und Pomier erklärte, der Aufſtand ſolle noch in der Nacht ausbrechen, um vier Uhr Morgens. Nach dem Abendappell ſchlich er ſich, als Bauer ver⸗ kleidet, aus der Kaſerne, um mit dem General und dem Commiſſair zu verhandeln, welche ſeit ſechs Uhr Abends in der Stadt waren. Ein Unterofficier, der Adjutantendienſte verrichtete, erkannte ihn aber und ließ nun auch ihn arretiren. Doch gelang es ihm aus dem Polizeigefängniß wieder zu entkommen. Ob er den Ge⸗ neral und den Commiſſair noch gefunden, weiß man nicht. Aber ſchon war der Verrath in die Reihen der Ver⸗ ſchworenen ſelbſt gedrungen, der Sergeantmajor Gou⸗ pillon, den man in Larochelle noch angeworben, begab ſich zum Oberſten und erzählte ihm Alles, was zu ſeiner Kenntniß gekommen war. Er vergrößerte noch die Dinge, um ſeiner Botſchaft mehr Wichtigkeit zu geben. Der Oberſt ließ ſofort alle Verſchwörer, die Goupillon nen⸗ nen konnte, verhaften. Man unterſuchte ihre Torniſter, Betten und fand überall Dolche und Karten mit Chiffren. Die Gefangenen waren auf der Stelle in ihrem Syſtem der Vertheidigung einig. Sie leugneten Alles, bald indeß wurden Einzelnen Geſtändniſſe entlockt. Po⸗ mier und Goubin beichteten, es erfolgten neue Verhaf⸗ tungen und der königliche Gerichtshof von Paris entſchied: Da Grund Carbor unter mehr ſagt; guc Anze 2 Schn dahin Freih Ale zige A in ju ſtlt. ſigen Pomi ſie be ſinm niſe gunz un Pla die nir ich in ſ aus Die vier Sergeanten von Larochelle. 61 i aus Daß gegen einen Theil der Verhafteten genügender Gou Grund zur Anklage vorliege, daß dieſelben ſich in eine t, er Carbonariverbindung eingelaſſen; und daß, wiewol Einige unter ihnen ſich laut und vernehmlich bereuend, Andere pflog mehr ſtillſchweigend von dem Complot wieder losge⸗ 6 di- ſagt zu haben ſchienen, in das Andere ſie zu verſtricken helle geſucht, doch Keiner in der vom Geſetze beſtimmten Friſt n der Anzeige davon gethan; ſolle Daß gegen Andere vorliege: wie ſie theils ſelbſt einen gen. Schwur abgeleiſtet, theils ihn von Andern abgenommen, vet⸗ dahin gehend, die legitime Dynaſtie zu ſtürzen und die und Freiheit mit gewaffneter Hand zu erobern, ſowie, daß Uhr Alle um das Complot gewußt und Keiner davon An⸗ der zeige gemacht habe. ließ Am 21. Auguſt 1822 wurden 25 Soldaten, meiſt den in jugendlichem Alter vor den Aſſiſenhof der Seine ge⸗ Ge⸗ ſtellt. Die Anklageacte war zum großen Theil auf Aus⸗ ſagen begründet, welche der mitangeklagte Unterofficier Pomier in der Vorunterſuchung abgelegt. Pomier nahm Ver ſie beim Verhör durch den Präſidenten Monmerquè faſt Gor⸗ ſämmtlich zurück und proteſtirte heftig dagegen. k egab— Aber Sie haben die vollſtändigſten Eingeſtänd⸗ einer niſſe ſelbſt niedergeſchrieben. Hier iſt Ihr Brief; er iſt inge, ganz von Ihrer Hand geſchrieben⸗ iu der„Ja, es iſt wahr, aber ich ſchrieb den Brief, wäh⸗ rend General Despinvis mir dictirte. Er war damals Platzcommandant von Paris. Er iſt es, der mir alle iſte die Nachrichten über die Carbonari mittheilte. Er ſagte ℳ mir, wenn ich ſo handle, werde ich gerettet ſein, und — ich war ſo ſchwach, ſeinem Wunſche nachzugeben.“ — Bories, angeklagt das Haupt des Carbonaribundes „ in ſeinem Regimente geweſen zu ſein, beſtritt es durch⸗ ha ausz die Verbindung, die er zu ſtiften verſucht, ſei nur ied 62 Die vier Sergeanten von Larochelle. zu Hülfsleiſtungen und Unterſtützungen kranker Militairs beſtimmt geweſen. „Solcher Geſellſchaften gab es mehre im Heere. Man gab 20 Sous monatlich. Da das Geld nicht immer gleichmäßig vertheilt ward, ſchlug ich vor, daß ein Secretair und ein Schatzmeiſter ernannt werde. Schon in Havre hatte ich mit Goubin und Pomier von dieſer Geſellſchaft geſprochen. Aber ſie hat nie den Na⸗ men Retter der Freiheit, oder Carbonari geführt.“ Goubin wiederholte nur, was Pomier geſagt. Er ſei zu ſeinen ſchriftlichen Bekenntniſſen durch das Ver⸗ ſprechen des General Despinvis verführt worden: nur wenn er dies ſchreibe, könne er ſich aus der verdrießli⸗ chen Lage ziehen, in der er ſich befinde. Raoulx behauptete, wie Pomier, ſeine Geſellſchaft im 45. Regiment ſei die unſchuldigſte von der Welt gewe⸗ ſen. Aehnlich antworteten die andern Angeſchuldigten. Von den Zeugenausſagen nur einiges. Der Oberſt des 45. Regiments, Marquis du Toullain, hatte auf verſchiedene Berichte Bories überwachen und endlich arretiren laſſen.„Am Morgen nachdem Pomier arretirt war, kam Goupillon zu mir. Er ſchien ſehr aufgeregt. Mir ſchien, als ob er ein Geheimniß vor mir verberge. Ich drängte ihn daher, ſein Herz zu er⸗ leichtern, wenn ihn etwas drücke. Er ward erſchüttert, vergoß Thränen und bekannte mir endlich, es ſei ein Complot in dem Regiment mit dem Zweck, mich, den Oberſten, und die Bataillonschefs zu arretiren und dar⸗ auf die dreifarbige Fahne aufzupflanzen. Der Bataillons⸗ chef, Herr v. Courſon, war gerade bei mir, ich ließ Goupillon in mein Cabinet treten und ſchrieb nach ſeiner Angabe die Liſte der Verſchworenen auf. Er war außer ſich und zitterte. Er ſagte, er wiſſe, daß er dafür mit den L feierlic von de G theilt verno L war ſchaf ſagte ſchich nannt lung ſolte habe rung Perſo Marſ 9920 J Viſ lnd inge iben war Anh ders dem nen hrer litairs Herre. nicht „daf werde. t von Na⸗ Er Ver⸗ nur ießli⸗ t im ewe⸗ gten. lain, und mier ſehr vor er⸗ ert, ein den Die vier Sergranten von Larochelle. 63 dem Leben büßen müſſe. Auf einen Dolch habe er den feierlichen Eid leiſten müſſen, unter Todesſtrafe nichts von dem Carbonaribunde zu verrathen.“ Goupillon's eigene Ausſage wird uns nicht mitge⸗ theilt; wir wiſſen nicht einmal, ob er ſelbſt als Zeuge vernommen worden. Dagegen bekundet der Gendarm Poignand: ch war beauftragt, Pomier von Poitiers nach Nantes zu ſchaffen. Unterwegs unterhielt ich mich mit ihm. Da ſagte er zu mir: Ich bin recht unglücklich, daß die Ge⸗ ſchichte nicht gegangen iſt. Ich wäre zum Capitain er⸗ nannt worden und hätte einen Orden. Meine Beſtal⸗ lung habe ich ſchon vom Kriegsminiſter und 600 Francs ſollte ich vom General Berton erhalten. In Larochelle habe ich mit Berton zu Mittag geſpeiſt. Die Verſchwö⸗ rung war ſehr weit ausgedehnt. Mehr als 300,000 Perſonen ſind darin verwickelt. Man zählt unter ihnen Marſchälle und Pairs von Frankreich. Auch ſollten 30— 40,000 Spanier zu uns ſtoßen.“ Pomier fragte das Gericht, ob es auf ſo plumpe Weiſe von einem Gendarmen ſich belügen laſſen wolle? Und ob, wenn er wirklich in eine Verſchwörung ſich eingelaſſen, er einem Soldaten, dem er zur Bewachung übergeben worden, ſolche Mittheilungen machen werde! Die Rede des öffentlichen Anklägers Marchigny war nicht die eines Juriſten, ſondern eines fanatiſchen Anhängers einer Partei, der das Feuer des Haſſes und der Verdammung in den Richtern anfachen möchte. In⸗ dem er von den anonymen Drohbriefen ſprach, mit de⸗ nen die Geſchworenen geängſtet wurden, rief er: „Die Drohungen der Factioſen ſind nur der Schrei ihrer Ohnmacht. Sie ſind ſchwach, weil ſie einzuſchüch⸗ 64 Die vier Sergeanten von Larochelle. tern verſuchen. Sie werden erſt ſtark, wenn ſie es auf⸗ hören zu ſein. Wir wollen nicht die Schrecken vermeh⸗ ren, mit denen ihre Sekte Sie umgibt, denn Sie Alle, meine Herren, würden ſich nur glücklich fühlen, könnten Sie ein großes Opfer der Ehre und der Tugend dar⸗ bringen.(1) O, wenn es noch Etwas gibt, was die edle Wolluſt erhöhen kann, die der edle Menſch empfindet, indem er ſeine Pflicht thut, ſo iſt es das Gefühl der Ge⸗ fahr; ja, die Gefahr ſelbſt iſt es, die aus dieſer einfachen Pflicht einen unvergänglichen Ruhm macht.(Darum, verlangt der Legitimiſt, ſollen die Geſchworenen ihr blu⸗ tiges Verdict über die Häupter der Angeklagten aus⸗ ſprechen!) Ja, wenn es wahr wäre, daß die Dolche gegen Sie gezückt ſind, daß die Brandfackel vor Ihren Thoren leuchtet, daß Ihre Namen, eingeſchrieben in ein Blutbuch, einer gräßlichen Zukunft entgegenſähen, wir würden, weit entfernt dieſe Gefahr vor Ihnen zu ver⸗ bergen, wir würden Ihnen zujauchzen, daß Sie als mu⸗ thige Geſchworene ſolcher Gefahr trotzen können, wir würden Sie beglückwünſchen, daß Sie dieſe Gefahr mit uns zu theilen haben! Ewige Schande Denen, welche, ſtatt ſolche Befürchtungen von ſich zu weiſen, ihnen einen Fußſtoß zu geben, ſie bis in ihre Herzen kriechen laſſen! Was Sie betrifft, meine Herren, wenn Sie mit dieſen Aengſten nicht zu kämpfen haben, mögen Sie ſich vor andern Feinden wahren, die um ſo gefährlicher ſind, als ſie ſich unter der Hülle der Humanität verbergen. Hüten Sie ſich vor den perfiden Sophismen, vor den bypokritiſchen Declamationen, vor den modernen Schlin⸗ gen, in denen man die Geſchworenen fangen will. Von Ihrer Gefälligkeit erwartet man die Belohnungen für das hinterliſtige Lob, welches man an dieſe National⸗ inſtitution verſchwendet. Zeigen Sie, daß ſie wirklich nationa Ktallen Pbe ſe Comiti cottum ſich re welche und! die L blühe S natisn Laroch eine h Literat den Q ankläg den. der T ſudt war de tet der Hofe ten. die g blutdi rung fot Char Dum procu klien auf s auf⸗ rmeh⸗ Ale, nnten d dar⸗ ie edle findet, et Ge⸗ fuchen arum, r blu⸗ aus⸗ olche Ihren n ein wir vet⸗ ml⸗ „wir r mit elche, ihnen echen mit e ſich ſind, ergen⸗ rden chlin⸗ Von für onal⸗ rklich Die vier Sergeanten von Larochelle. 65 national iſt, indem Sie Ihre Mitbürger retten vor den Krallengriffen der Verſchwörer, und möge man zu ihrem Lobe ſagen können: Wenn es Paris iſt, wo ſich ein Comité gebildet, um die geſellſchaftliche Ordnung zu corrumpiren und umzuſtoßen, ſo iſt es auch Paris, wo ſich rechtſchaffne und unerſchütterliche Männer fanden, welche die Werkzeuge des Complots zerbrochen haben, und bewieſen, daß in der Hauptſtadt der Lilien auch die Liebe(1), die Gerechtigkeit und die Treue noch blühen!“ Schon um dieſes merkwürdigen Actenſtückes des Fa⸗ natismus willen iſt der Proceß der vier Sergeanten von Larochelle der Erinnerung werth. Leider iſt dies nur eine herausgeriſſene Probe aus einer ganzen juriſtiſchen Literatur, aus einer Advocatenberedtſamkeit, die aus den Quellen geſchöpft zu haben ſcheint, welche den Ketzer⸗ anklägern vor den Inquiſitionstribunalen zu Gebote ſtan⸗ den. Nur in Frankreich findet man ſolche Verirrung der Wiſſenſchaft. Und auch hier ſelten in der Haupt⸗ ſtadt, deſto häufiger in den ſüdlichen Provinzen. Dies war das Studium, durch welches junge Advocaten un⸗ ter der Reſtauration ſich bei der herrſchenden Partei, bei Hofe beliebt und eine glänzende Carrière zu machen ſuch⸗ ten. Mit franzöſiſch leichtem Blute ſtürzten ſie ſich in die Begeiſterung, und wie der Löwe im Blutlecken blutdürſtig wird, überkam Viele wirklich die Begeiſte⸗ rung, indem ſie Opfer der Parteiwuth auf das Schaf⸗ fot lieferten. Eine pſychologiſche Schilderung ſolcher Charakterverirrungen findet ſich in dem vielbeſprochenen Dumas ſchen Roman Monte⸗Chriſto ein junger General⸗ procurator, dem es zur Leidenſchaft geworden, für die Lilienherrſchaft Liberale, Bonapartiſten und Republikaner auf Tod und Leben anzuklagen, und dem eine Verur⸗ 66 Die vier Sergeunten von Larochelle. theilung wie ein Gewinnſt im Spiele, ein Triumph auf der Bühne gilt. Vergebens kämpften die erſten Sachwalter der Haupt⸗ ſtadt als Vertheidiger für die Angeklagten. Die Reden von Barthe, Merilhou, Chair⸗d Eſt⸗Ange verfehlten zwar nicht ihres Eindrucks, aber ſie bewirkten nur, daß der Generaladvocat ihnen noch heftiger antwortete. Er be⸗ ſchwor, flehte die Geſchworenen an, daß ſie wenigſtens unter den 25 Angeklagten ſechs für ſchuldig fänden: Baradere, Henon, Goubin, Pomier, Ravulx und Bories. In einer Art wahnſinniger Verzückung ſchrie er: „Alle Mächte der Beredtſamkeit ſollen ſie nicht der öffentlichen Rache entreißen!“ „Wer hat Ihnen das geſagt! rief Merilhou. Welche Macht hat Sie zum Herrn und Meiſter über die Zu⸗ kunft dieſer Unglücklichen gemacht! Wer hat Sie einge⸗ weiht in das Geheimniß der Geſchworenen! Wer hat Ihnen die Zahl und die Kraft der Beweiſe enthüllt, die hier auf der Wage den Ausſchlag geben müſſen über Tod oder Leben Ihrer Mitbürger? Und warum hier mit ſolcher Wuth und Glut einen Moment vorausgreifen, deſſen Annahen Sie in eine religiöſe Traurigkeit verſen⸗ ken müßte!“ Da erhob ſich Bories und ſprach:„Meine Herren, jeder von Ihnen hat wol mit Entſetzen die Worte ge⸗ hört, welche eben den Lippen des Herrn Generaladvoca⸗ ten entſchlüpften: Alle Mächte der Beredtſamkeit ſollen ſie nicht der öffentlichen Rache entreißen! Das öffentliche Miniſterium hat mich als das Haupt eines Complots bezeichnet. Wohlan denn! ich nehme dieſe Bezeichnung anz angeſehen, daß mein Haupt, vom Schaffote rollend, das meiner Kameraden retten könne!“ Nach 15 Sitzungen fanden die Geſchworenen das Schuldi Goubin ſiben wurden Di Verleſ 6 5 ſagte wünſt wie z „Hat ſcen! n Veh mich 9 werde man B theidi um ri wünſt Ales ( ſpra Reſu richte Eie 1 Mli uthe oh auf aupt⸗ Reden zwar aß der Er be⸗ gſtens inden: ories. nſie elche e Zu⸗ einge⸗ hat t die über mit eifen, rſen⸗ rren, ege⸗ ota⸗ keit ßen! aupt hme vom el“ Die vier Zergranten von Larochelle. 67 Schuldig über die vier Angeklagten: Bories, Pomier, Goubin, Raoulx. Sie wurden zum Tode verurtheilt, ſieben andere zu zwei Jahr Gefängniß, die Uebrigen wurden freigeſprochen. Die vier jungen Unterofficiere hörten kaltblütig die Verleſung des Urtheils an. „Nur der Anblick des Schaffotes verdrießt mich“, ſagte Raoulx.„Ich hätte als Soldat zu ſterben ge⸗ wünſcht. Wenn man mich fuſiliren wollte, würde ich wie zum Exerciren hinmarſchiren.“ „Was thut's! Eiſen oder Feuer!“ rief brüsk Goubin. „Hat denn der Soldat in der Schlacht die Wahl zwi⸗ ſchen dem Säbel, der Kanonen⸗ oder Musketenkugel?“ „Du haſt Recht“, ſagte Bories kaltblütig.„Um die Wahl der Todesart gebe ich keinen Pfifferling. Was mich verdrießt, ſind nur die Stricke, das fatale Gebunden⸗ werden vorher. Aber man muß Das wollen lernen, was man nicht ändern kann.“ Bei den Worten wandte ſich Bories zu ſeinem Ver⸗ theidiger und bat ihn, in ſein Gefängniß zu kommen, um eine Gypsſigur in Empfang zu nehmen, von der er wünſchte, daß ſie an ſeinen Vater gelange. „Die Figur iſt meine, und in einigen Tagen wird es Alles ſein, was von mir übrig bleibt.“ Er wandte ſich noch einmal zum Präſidenten und ſprach:„Mein Herr, die Unparteilichkeit, mit der Sie das Reſumé abgefaßt, berechtigt uns, an Sie eine Bitte zu richten. Wir möchten nicht getrennt werden und laſſen Sie uns nicht in Ketten legen.“ Der Präſident entgegnete: er wolle deshalb an den Polizeipräfecten ſchreiben. Als die Gendarmen die Ver⸗ urtheilten hinausführten, rief Pomier gegen die Zu⸗ 68 Die vier Sergeanten von farochelle. ſchauer gewandt:„Adieu, meine Freunde. Wir ſind unſchuldig! Gott wird uns richten!“ „Und er wird unſere Richter richten!“ ſetzte Goubin hinzu.„Er wird in die eine Seite der Wage die Lei⸗ denſchaft, die Heftigkeit, die Feigheit und den Blutdurſt der Männer werfen, die berufen wurden uns zu richten, und in die andere unſere Ruhe, Ergebung, die wir aus unſerer Vaterlandsliebe geſchöpft. Sind wir gerecht ver⸗ urtheilt, wird man uns bald vergeſſen. Sind wir es un⸗ gerecht, wird man ſich unſer erinnern und unſere Henker verfluchen.“ Ihr Caſſationsgeſuch ward verworfen. Ebenſo mis⸗ lang ein Verſuch, durch Beſtechung ihres Gefangen⸗ wärters, die Mittel zur Flucht zu gewinnen. Am 2. Sept. 1822 Nachmittags fünf Uhr wurden die vier jungen Leute nach dem Greveplatz geführt, wo das Schaffot aufgerichtet ſtand. Ihr Muth blieb unerſchüttert, ſie lächelten auf dem Wege und grüßten ihre Bekannten in der Menge. Um 5 ½ Uhr lebten ſie nicht mehr. Die Menſchen auf dem Groveplatz zerſtreuten ſich ſtumm und dumpf und langſam. Bis auf den letzten Augenblick hatte man an eine Gnadenbotſchaft geglaubt. Sie ſchien Vielen hier ganz an ihrer Stelle. Mt geanter das ei undh che ſe ei M Uufſa heftt Unſtu pitain von und et vo ſch zugte Vuft Kiſ rſind oubin e Lei⸗ tdurſt ichten, ir aus ſ ver⸗ es un⸗ enker mis⸗ ngen⸗ Seyt. ungen haffot ſe ten in Die und nblic ſchien Das Ende des Capitain Vallt. 1822. Mit noch mehr Vorliebe als das Ende der vier Ser⸗ geanten von Larochelle berichtet die Publiciſtik der Zeit das eines Officiers zu Toulon, angeklagt, verurtheilt und hingerichtet um deſſelben Verbrechens willen. Es iſt eben nur ſein herviſches Ende, was ſie intereſſirt; die eigentlichen Facta des Verbrechens und der Beweiſe dafür werden deshalb kurz übergangen. Auch in Toulon waren um die Zeit, wo Berton den Aufſtand von Saumur verſuchte, mehre Perſonen ver⸗ haftet worden, bezüchtigt eines Complots, welches den umſturz der Regierung bezweckt. Unter ihnen der Ca⸗ pitain Armand Fidole Vallé, ein Mann von 30 Jahren, von ſchönem und offenem Geſicht, energiſchem Charakter und großer Seelenſtärke. Soldat des Kaiſerthums, hatte er von der Pike herauf gedient und, was er war, durch ſich erworben; 17 Wunden vor dem Feinde erhalten, zeugten für ſeinen Muth. Er allein von ſeinem ganzen Regimente hatte ſich beim Rückzug von Moskau, ſeine Waffen und ſein Pferd gerettet. Aus den Händen des Kaiſers ſelbſt hatte er die Ehrenlegion dafür erhalten. L* 70 Das Ende des Capitains Vallt. Mit einer wunderbaren Ruhe erſchien der Capitain vor den Geſchworenen. „Das Gewiſſen meiner Geſchworenen ſei meine Sauve⸗ garde“, ſagte er,„zwölf Männer von Herz und Ehre können ſich nicht Alle zuſammen in einem Punkte irren. Ich will ſparſam mit Worten ſein und Anſchuldigungen nicht bekämpfen, die meines Erachtens von ſelbſt zuſam⸗ menfallen. Soldat Napoleon's, lebt die Erinnerung des großen Mannes in mir zugleich mit der Liebe für die Freiheit.“ Angeſchuldigter! Hüten Sie ſich, rief der Präſi⸗ dent mit ſchneidender Stimme. Erſchweren Sie Ihre Lage nicht durch aufrühreriſche Worte! „Seit wann iſt denn die Liebe für eine Größe ein Verbrechen“, erwiderte der Capitain.„Den Herren Ge ſchworenen bin ich mein Glaubensbekenntniß ſchuldig. Sie haben es gehört, ich werde ihm treu bleiben bis in den Tod.“ Vallé ſchien ſeiner Sache gewiß. Er glaubte, die Geſchworenen müßten ſeine Unſchuld an dem ihm zur Laſt gelegten Complot erkennen. Uns wird nur geſagt, daß die Beweiſe gegen ihn keineswegs hinreichend er⸗ ſchienen wären. Eine ſecundäre Anſchuldigung: daß er für eine geheime Geſellſchaft mit revolutionairen Zwecken recrutirt, ſei nicht einmal durch ein einziges Zeugniß aus dieſer geheimen Geſellſchaft ſelbſt unterſtützt worden. Die Parteileidenſchaft habe aber die fehlenden Be⸗ weiſe erſetzt. Ueberall auf den Straßen und in den Winkeln ſei von den legitimiſtiſchen Factioſen der Grund⸗ ſatz proclamirt worden: in Fällen wie dieſer ſei der Verdacht für den Beweis ausreichend! Die heitere Ruhe ſämmtlicher Angeſchuldigten ſtach wunderbar ab gegen die Vehemenz der Ankläger. Vallé antwor ſißt, Er rie Gewiſſ Vrryſt ſeine wiſſer Aber nem Ankle E Contr einen Vuda Glick wenie Kopf riſch D ſi da ichtöl hertſt de Nur Lipp wird und hur as 2 der( W apitain Zauve⸗ Ehre irren. gungen zuſam⸗ ng des für die Priſ⸗ e Ihre ße ein en Ge huldig bis in die m zur geſugt. nd et⸗ duß er wecken eugniß vorden⸗ Das Ende des Capitains Vallt. 71 antwortete immer mit einem Stolz, der Achtung ein⸗ flößt, auf die provocirenden Fragen des Präſidenten. Er rief, ſtatt wieder zu beſchuldigen, die Ehre und das Gewiſſen der Geſchworenen für ſich an. Er ſchien die Verpflichtung zu fühlen, als natürlicher Vertheidiger für ſeine Mitangeſchuldigten aufzutreten. Vallé hatte keine wiſſenſchaftliche Bildung, ſeine Erziechung war vom Lager. Aber mit einer natürlichen Beredtſamkeit und angebore— nem Takt wußte er zum Erſtaunen ſeiner Zuhörer die Anklagepunkte und Beweiſe zu widerlegen. Seine Ruhe und Zurückhaltung machten durch den Contraſt mit dem Regquiſitorium des königlichen Anklägers einen noch größern Eindruck. Dieſer donnerte: Nur Verdammung und das Blut der Aufrührer könne das Glück der Bevölkerung wieder herſtellen. Einen Kopf wenigſtens, ſchrie er zu den Geſchworenen, einen Kopf wenigſtens laßt fallen, um die Aufrühre⸗ riſchen zu erſchrecken! Die Geſchworenen beriethen lange. Endlich brachten ſie das Schuldig heraus. Nach der Berathung des Ge⸗ richtshofes verkündete der Präſident gegen Einen— Vallé, die Todesſtrafe, gegen die Andern Gefängniß. Im Saal herrſchte ein tiefes Schweigen des Erſtaunens und— des Schreckens, den der Ankläger heraufbeſchworen. Nur Vallé blieb ruhig und ein Lächeln flog über ſeine Lippen: „Freunde, beklagt mich nicht!“ ſagte er.„Eine Kugel wird mich treffen; das iſt Alles. Ich bin ohne Tadel und ich werde ſterben ohne Furcht... Das Zittern iſt nur an Ihnen, Präſident, der Sie alle Ihre Pflichten als Mann und Obrigkeit vergaßen. An Ihnen iſt es, der Sie ebenſo parteiſch als gehäſſig gehandelt haben. An Ihnen iſt es, öffentlicher Ankläger, der Sie auf 72 Das Ende des Capitain Vallt. Ihren Knien als Almoſen von den Geſchworenen den Solde Kopf eines Mannes foderten... An Ihnen, Geſchworene, wäſen die Sie, ohne Herz, nur von gehäſſigen Leidenſchaften befleck inſpirirt, Ihr Urtheil ſprachen... Nein, ich erwartete Desp nicht, das geweihte Opfer zu ſein; aber ich will mich F des Märtyrtodes würdig zeigen, den man mir bereitet. rat Man will in mir nicht einen Schuldigen treffen, ſondern und einen Propagator der Freiheit und Gleichheit. Darin laute täuſcht man ſich nicht. Im Uebrigen, was will es ſagen, Verſ einen Menſchen tödten, da die Freiheit unſterblich iſt. Trotz aller Henker wird ſie blühen auf dem Grabe, das aber, mit meinem Blut begoſſen iſt, ſo wie die Religion auf mun dem Grabe der Märtyrer aufblühte.“ 2 4 Nach dieſen Worten hub Vallé mit feſter und tönen⸗ d 5 der Stimme eine Hymne an auf die Freiheit. Vergebens gune wollten der Präſident, der Ankläger, die Geſchworenen begli und Gendarmen ihm Schweigen gebieten. Ja, ſie konnten ſih i ihn nicht einmal durch ihr vereintes Schreien überſchreien! L — Die ganze Verſammlung ward durch den Enthuſias⸗ Man mus dieſes muthigen Soldaten ergriffen. In den Schran⸗ ner ken des Gerichts erhob ſich eine Art Aufſtand, der erſt Scu durch verdoppelte Wachen unterdrückt werden konnte. ofin Verurtheilter! rief der Präſident, blaß vor Zorn und iſt Schrecken, Sie haben gegen die Ehre gefehlt, und ver⸗ qiſ dienen nicht mehr ihre Zeichen zu tragen. Wir verordnen, ihn daß ſie Ihnen genommen werden. Jetzt erſt zitterte Vallé, jetzt erſt ward er blaß. ſter „Welcher Infame“, ſchrie er auf,„wagt es die Hand an dies Band zu legen, das ich mit meinem Blute ge⸗ zn färbt habe?.. Ihr ſollt mein Leben wohlfeil haben; Vef aber meine Ehre iſt ſtark und geſund, und Sie ſind zu ohnmächtig, um ſie zu brandmarken! Ich allein habe zn das Recht, dies heilige Zeichen anzufaſſen, vor dem Ihre ſu Das Ende des Capitain Vallt. 73 en den Soldaten zum letzten Male in dieſen Schranken ſelbſt vorene, präſentirt haben... O mein Kreuz, du ſollſt nicht chaften befleckt werden durch die Berührung dieſer Knechte des wartete Despotismus.“ l mich Kaum hatte er die Worte vollendet, als er ſeine De⸗ ereitet. coration von der Bruſt riß, ſie in den Händen wirbelte ondern und verſchlang.— Thränen traten in Aller Augen, ein Darin lautes Schluchzen ward in der ganzen ſonſt todtenſtillen ſagen, Verſammlung gehört. ich iſt.„Weint nicht“, rief Vallé noch einmal.„Kommt e, das aber, mich auf dem Schaffot zu ſehen, um zu lernen, wie n auf man ſterben muß.“ Der Präſident beeilte ſich die Sitzung aufzuheben. tönen Der 10. Juni war zur Hinrichtung beſtimmt; die gebens ganze Garniſon ſtand unter Waffen, eine ſtarke Escorte vrenen vegleitete den Verurtheilten, als der Zug gegen Mittag onnten ſich in Bewegung ſetzte. neien! Valle's Geſicht ſchien von Enthuſiasmus zu ſtrahlen. uſit⸗ Man bemerkte etwas von kriegeriſcher Coquetterie in ſei⸗ chun⸗ ner Kleidung. Der Mantel war nachläſſig über die en erſt Schultern geworfen, das Hemde ſtand auf der Bruſt t offen; man konnte die Narben ſeiner Wunden ſehen. nund Feſten Schrittes ging er und beobachtete ebenſo feſt die er⸗ Zuſchauer. Einer der commandirenden Offiziere grüßte duen ihn militairiſch und ſagte: ℳ„Capitain, wir Alle hoffen, daß Sie als ein Braver ſterben werden.“ „Ohne Sorge“, erwiderte Valle mit feſter Betonung, bord„auch dies iſt ein Schlachtfeld, und ich werde meine Waffenbrüder nicht entehren.“ ₰. Einige Schritte weiter ſtand eine Gruppe weinender d z Frauen. Sie weinten, daß er ſo jung und ſo ſchön hobe ſterben ſollte. In XVn. 4 74 Das Ende des Capitain Vallt. „Beweint mich nicht“ ſagte er lächelnd,„denn ich ſterbe für Frankreich. O, daß Eure Kinder auch zu ſterben verſtünden für das Vaterland und die Freiheit!“ Der Zug ging nur langſam, die Menſchenmaſſe war zu groß. Auf Mitte Weges mußte der Zug ſogar, wegen des Gedränges anhalten. Der Verurtheilte, noch im militairiſchen Inſtinct, gab das Tempo des Kurztretens, als wäre er noch an der Spitze ſeiner Compagnie. Man befand ſich gerade vor einem Caffeehauſe. Vallé wünſchte zu trinken. Ein bleicher und zitternder Menſch reichte ihm ein Glas Wein. „Du zitterſt ja“, ſagte Vallé,„zittere ich denn? Be⸗ ruhige dich und höre mich an. Ich will dieſen Wein in drei Zügen trinken.“ Nach dem erſten Zug rief er:„Frankreich!“ Nach dem zweiten:„Allen Tapfern!“ Nach dem dritten:„Gott!“ Mit ſtarker und feierlich tönender Stimme ſprach er es, ein Mann, deſſen Kopf nach fünf Minuten zur Erde rollen ſollte. Der Eindruck war unbeſchreiblich. Aller Augen waren feucht, man hörte nur ein Athmen und Schluchzen. Ein Funke hätte in dem Augenblick nur fallen dürfen, die Mine war da zum Aufplatzen, ſie hätte die Richter getroffen und das Schaffot in Trüm⸗ mer gelegt! In einem Augenblick konnte man ſogar glauben, daß dieſer Funke bereitet ſei, denn der blaſſe Menſch, der dem Capitain den Wein gereicht, zitterte nicht mehr, ſein Geſicht belebte ſich und mit einer donnernden Stimme rief er zu Denen umher: „Wir ſind unſer zehn Tauſend hier, und haben ein Herz wür des „S Sc ich hat au Ab bei auf Tol Se Hei den zug E der ſin Ve vol ſeit ſterbe erben war igen h im tens, Man ſſchte ichte Be⸗ — nin rach zur lich. men blick ſie üm⸗ ben, der ſein me ein Das Ende des Capitain Vallt. 75 Herz und Arme, und laſſen einen unſerer Brüder er⸗ würgen!“ „„Ruhig!“ rief plötzlich Vallé, deſſen Stimme die des Menſchen übertönte und ſelbſt die Aufregung ringsum. „Stille! dazu iſt die Zeit noch nicht gekommen. Jeder Schritt, den ich zum Schaffot gehe, iſt ein Schritt, den ich für Euch zur Freiheit gehe.“ Der Zug ſetzte ſich wieder in Bewegung. Voallé hatte, damit man es ihm nicht als Feigheit auslege und aus einer Art militairiſchen Stolzes abgelehnt zu beichten. Aber er hatte den Prieſter wohl aufgenommen, der ihn beim letzten Gange begleiten wollte. Er unterhielt ſich auf dem Wege mehre Mal mit ihm. „Ich glaube an Gott“, ſagte er,„und die Art, wie ich ſterben werde, ſoll Sie davon überzeugen. Wenn ich glaubte, daß von mir nichts übrig bleibe als das Bischen Staub, würde ich mit dieſen Schritten zum Tode gehen? Ich glaube an die Unſterblichkeit der Seele; ich glaube, daß die Verräther, die Feigen, die Heuchler dort oben nicht zuſammen bleiben können mit den Kindern Gottes, deren Herz nur edeln Empfindungen zugänglich war, und darum iſt der Tod für mich ſüß... Es mag wol ſein, Herr Abbé, daß wir in vielen an⸗ dern Punkten, welche zur Religion gehören, nicht einig ſind, aber es iſt zur Controverſe darüber zu ſpät. Ich ſterbe in Frieden mit meinem Gewiſſen, Gott weiß das Uebrige, und er iſt kein fanatiſcher Richter.“ Am Thor von Italien war das Schaffot errichtet. Vallé lächelte bei deſſen Anblick, ja ſein Geſicht ſchien von einer Art himmliſcher Freude zu ſtrahlen. Er beeilte ſeine Schritte, ſo weit es die Feſſeln erlaubten, und in⸗ dem er ſich ohne Zögern dem Henker überlieferte, ſagte er, zur Menge gewandt: 76 Das Ende des Capitain Vallt. „Lebt wohl, meine Brüder, noch einige Opfer, und die Wiedergeburt unſeres Vaterlandes iſt vollendet.“ Da wirbelten die Trommeln. Seine letzten Worte wurden von ihnen erſtickt. Nach einigen Secunden fiel ſein Kopf von dem Gerüſt. Die Menge verlief ſich ſchweigend. Mit geſenkten Häuptern marſchirten die Soldaten in ihre Kaſernen zurück. und orte fiel ſich die Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 1837— 1838. Als Sonnabend, am 22. Juli 1837, John Smith, ein Baumwollenſpinner in Glasgow, ſpät Abends mit ſeiner Frau vom Markt zurückkehrte, wo er Einkäufe ge⸗ macht, fiel ein Schuß, und er ſtürzte, durch zwei Kugeln getroffen, zu Boden. Auf dem Todtenbett ſprach er ſeine feſte Ueberzeugung aus, daß er von keinem Andern könne ermordet ſein, als von einigen der ältern Spinner, und zwar, weil er bei den Herren Houldworth Arbeit genom⸗ men, deren frühere Arbeiter ihre Arbeit eingeſtellt, um höheren Lohn zu ertrotzen. Dieſer Mord war kein Unitum, er krönte nur eine ganze Reihe Acte von ſchreckenvoller Unordnung und blu⸗ tiger Verzweiflung, welche in den letzten Zeiten die ſchot⸗ tiſchen Fabrikſtädte erlebt. Man wußte bereits von einer weitverzweigten Verſchwörung, der Aſſociation der brot⸗ loſen Baumwollenſpinner, deren Häupter nur bis da un⸗ entdeckt geblieben waren. Mehre Perſonen waren ſeit Jahren, weil ſie ſich dazu verſtanden, für herabgeſetzten Lohn zu arbeiten, am hellen Tage, auf dem Glasgower Anger und in der Gegenwart vieler Hunderte von Arbei⸗ tern ihres Gewerbes durch Schüſſe verwundet worden, und 78 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. Keiner der Gegenwärtigen hatte es gewagt, ſeine unglück⸗ lichen Brüder zu ſchützen oder gegen die Meuchelmörder zu denunciren. Um auch die Meiſter davon abzuſchrecken, neue Ar⸗ beiter zu engagiren, hatte man Feuerkugeln in ihre Fab⸗ riken und Mühlen geſchleudert; Körbe mit allerhand brennbaren Maſſen warf man angezündet in Schlafſtuben von Privatwohnungen. Man drang nächtlich in die Wohnungen der noch ausdauernden Arbeitsleute, und zwang ſie unter Todesandrohungen einen Eid zu leiſten, daß ſie die Arbeit niederlegen ſollten. In einer Mühle waren Weiber beſchäftigt worden. Die Verſchworenen brachen in den Keller, wo eine von ihnen lebte, und ſchlugen und verwundeten die Witwe M'Pherſon dergeſtalt, daß ſie nach wenigen Tagen ſtarb. Unglück⸗ licherweiſe hatte man ſich in ſeinem Opfer vergriffen, man hatte die Mutter für die Tochter genommen, welcher es galt. Der techniſche Spottname für diejenigen Arbeiter, welche für herabgeſetzten Lohn in der Arbeit fortfuhren, war Nob stick.(Unüberſetzbar, wenn wir nicht dafür Knotenſtock ſetzen wollen; das Wort nob— das Lexikon läßt es als Kopf gelten— ſcheint hier den Griff, Knopf, Knoten am Stock zu bedeuten. Sir Mob war ein Spitz⸗ name wie Dummbart; nob iſt die populaire Verkürzung für nobleman, nopility, möglicherweiſe aber hier auch die Andeutung von etwas Excluſivem. Nob als Knote im deutſch⸗vulgairen Sinne zu geben, erſchiene gewagt.) Einer derſelben, ein junger Menſch, Cairnie, ward mit Vitriol übergoſſen. Die Beſtrafung des Thäters konnte die Uebri⸗ gen nicht abſchrecken. Die Spinnermeiſter waren gezwun⸗ gen, wenn ſie nach Einbruch der Dämmerung ausgingen, Masken zu tragen, um ſich vor den Vitriolſprützen zu wah⸗ ren. Droh⸗, Brand⸗ und Todesbriefe flogen in ihre Häuſer. zu 2 ſetzte Reg verl ſ Es ge lut ſta in mit ſan ſten En nat ric iht bli Die nobs und die Spinner in Glasgow. 79 güc Nach Smith's Tode entſchloß man ſich ernſthafter örder zu Werk zu gehen. Die Spinnermeiſter in Glasgow ſetzten eine Belohnung von 500 Pfund Sterling, die Ar⸗ Regierung eine von 100 Pfund für Entdeckung des Fab⸗ Mörders aus. Vergeblich; die Furcht, ſein Leben zu chand verlieren, war zu groß. Es kamen keine Denuncianten. tuben Endlich trat ein Mann von Muth auf, entſchloſſen, ndie„komme da, was da wolle“, dem Unweſen zu ſteuern. und Es war der Sheriff von Lanarkſhire, Mr. Aliſon, der iſten, geachtete Verfaſſer der„History of the French Revo- Nühle lution“. In Begleitung des Capitain Miller und einer renen ſtarken Polizeimacht, hob er acht Tage nach jenem Morde, und in der Nacht vom Sonnabend 29. Juli das leitende Co⸗ ſon mite der Aſſociation auf. Er nahm 15 der Verſchwörer ge⸗ lüc⸗ fangen und bemächtigte ſich aller ihrer Bücher und Papiere. man Die kühne That half. Schon mit Beginn der näch⸗ er e ſten Woche war der paſſive oder active Widerſtand zu eite, Ende. Die unglücklichen Arbeiter, nachdem ſie vier Mo⸗ hrin, nate gedarbt und gelitten, kehrten zu ihren Fabriken zu⸗ ufür ruͤck. Leben und Eigenthum erſchienen plötzlich geſchützt. rikon Die eingefangenen Comiteglieder, und unter ihnen wpf, ihr muthmaßliches Werkzeug beim Morde, M Lean, pit⸗ blieben bis zur nächſten Januarſeſſion im Gefängniß. ung Inzwiſchen hatten einige, dann mehr und mehr Perſonen die Muth bekommen, als Zeugen gegen die Verſchwörer auf⸗ zutreten. Man wußte jetzt durch ſie, daß man es hier ℳ mit einer Verbindung zu thun habe, welche, durch heim⸗ — liche Eide gebunden und geſchützt, für die Claſſen ber ruhi⸗ 2 gen und fleißigen Arbeiter ſo furchtbar geworden, wie — einſt die Vehmgerichte des Mittelalters, die,„ver⸗ pflichtet durch einen ſchauerlichen Eid zum Stillſchweigen, gen ſchuldbewußten Tyrannen zum Entſetzen, durch die Nacht veh⸗ wallten und mit Dolch und Strick, heimlich, unwider⸗ 80 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. ſtehlich, die von ihnen Gerichteten verfolgten, eine Peſti⸗ lenz, die in der Dunkelheit wandelt.“ Das Uebel war älter als vier Monate. Es ließ ſich auf 20 Jahre zurückführen, und die Aſſociation hatte ihre Verzweigungen weithin. Auf den Willen einer verbor⸗ genen und ſich ſelbſt durch Wahl ergänzenden Körper⸗ ſchaft, deren Mitglieder unbekannt blieben, tyranniſirten dieſe Gewerbevereine alle Die, welche für den Lohn zu arbeiten Luſt hatten, den ihre Meiſter ihnen boten. Der Verein zwang Die, welche Arbeiter bleiben wollten, ſeine Penſionaire zu werden, Bummler der Aſſociation, und ſtatt des Verdienſts von ihrer Hände Thätigkeit, der ihre Familien ernähren konnte, Almoſen aus der Vereinskaſſe anzunehmen, die zum nothwendigſten Unterhalt nicht aus⸗ reichten. Aliſon ſagt:„Die unglücklichen Opfer dieſer Tyrannei verſanken alle tief in Schulden, wenn ſie noch Credit hatten, und wenn ſie ihn nicht hatten, in wüſte Faulheit, Liederlichkeit und Völlerei, daß eine große Zahl derſelben eine neue Bürde der Geſellſchaft ward. Der Aufſtand der Baumwollenſpinner machte zwiſchen 6000 bis 7000 Männer, Frauen und Kinder brotlos und im Ganzen waren 8000 menſchliche Weſen durch vier Monate in einen Zuſtand des Elends und der Faulheit verſetzt, allein durch den Willen von 15 Menſchen.“ Einige von Denen, welche ihnen willig gefolgt, hatten bei ihren Meiſtern wöchentlich 30, ja 35 Schilling verdient 0 bis 11% Thaler) und waren darüber unzufrieden. Nach der Einſtellung der Arbeit erhielten ſie von der Aſſociation wöchentlich 3 Schilling, ſpäterhin, als die Kaſſe ſchwach wurde, mußten ſie ſich mit 9 Pence(7% Ngr.) begnügen; nicht genug, um, nach ihrer eigenen Sprache, Fleiſch und Blut zuſammenzuhalten. Ihre moraliſche Verwandlung war aber trauriger als die † näm wer legt ihr der peft eß ſich e ihre erbor⸗ örper⸗ iſirten hn z Der „ſeine „und er ihre laſſe aus⸗ dieſet noch wüſte Zehl Der 6000 d im onate rſett, atten dient ieden. 1 der die 7 enen 16 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 81 die phyſiſche. Arbeitsleute, die man als ehrlich, frei männlich und offenen Herzens bis da gekannt, wurden „wenn ſie den Eid auf Aſhdod und Armageddon abge⸗ legt“(ſ. unten), wenn ſie aufgehört durch tägliche Arbeit ihr täglich Brot zu verdienen, ihre bedrängte Lage allein der Eiſenſtirn ihrer Manufacturherren beimeſſend, zu ruch⸗ loſen, feigen und grauſamen Meuchelmördern. Je empfind⸗ licher die ſchmutzige Armuth ſie drückte, um ſo mehr ver⸗ härteten ihre Herzen und die Verzweiflung paarte ſich mit der Tücke.„Ihre Natur wurde wölfiſch, keine Hand⸗ lung galt für zu grauſam, kein Kunſtgriff für ſchändlich, wenn es den Zweck zu erreichen galt. Sie brüteten mit Luſt über blutige Thaten, welche die Manufacturherren mit Schrecken erfüllen und zur Nachgiebigkeit bewegen könnten. Iſt denn nichts geſchehen! war die ge⸗ wöhnliche Klage, wenn ein Tag ohne Exceß verſtrichen war. Sie beſprachen in ihren Schenken mit Wohlbeha⸗ gen in den vorangehenden Tagen, daß Smith nächſtens werde erſchoſſen werden. Ja, über ihre eigenen Schmer— zen waren ſie taub geworden gegen die Leiden Anderer. Statt zurückzuſchrecken vor dem bleichen mitternächt'gen Mörder, betrachteten ſie ihn nur wie das paßliche Inſtrument ihrer Rache, und das Opfer mit keinen andern Gefühlen, als der Soldat einen in der Schlacht Gefallenen von des Feindes Heere“. In Lanarkſhire allein betrug, nach Aliſon's Berechnung, der effective Verluſt durch die letzten Arbeitseinſtellungen eine halbe Million Pfund Sterling, und die hungernde Ar— muth trieb zu Verbrechen der gemeinſten Art. Wo früher im Winter nur 7 Verbrecher durchſchnittlich vor Gericht geſtellt wurden, erſchienen in dieſem Winter 78. Die Hoſpitäler und Krankenhäuſer faßten nicht mehr die Zahl 82 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. der Aufzunehmenden und die Fieber und andere Krank⸗ heiten boten dem Tode eine reiche Beute. Die Oeffentlichkeit des langen und wichtigen Proceſſes hatte eine weit heilſamere Wirkung als die Beſtrafung der Verbrecher ſelbſt. Es ſtellte ſich für alle einigermaßen Einſichtigen klar heraus, daß die Arbeitseinſtellungen, beſtimmt, die Meiſter zu beſtrafen und willfährig zu ma⸗ chen, nur zum Nachtheil der arbeitenden Claſſen ſelbſt aus ſchlugen.„Als der Vorhang dieſes eigenthümlichen Criminalproceſſes aufgezogen ward, zeigte ſich eine Reihe der allerſchreckenvollſten Tragödien, die je von denkenden und irregeleiteten Menſchen aufgeführt worden. Die zu Tage geförderte, herbe Wahrheit von den ſelbſtverſchulde⸗ ten Leiden der arbeitenden Claſſen ſchien trauriger und abſtoßender, als was die Phantaſie nur erſinnen mag, die moraliſchen und phyſiſchen Uebel ſolcher Verbindungen erſchienen wie eine anſteckende Krankheit, tödtlich wie die Peſt.“ Die Anklage gegen die Gefangenen lautete auf: eine Verſchwörung, um einen beſtimmten Lohn durch Ein⸗ ſchüchterung der Meiſter zu erzwingen; auf Begehung gewaltthätiger Handlungen gegen Perſonen und Eigen⸗ thum ihrer Brotherren und Arbeitsgenoſſen. Ferner theil⸗ haft zu ſein an einer Reihe von grauſamen Gewaltthaten, die ſeit zwanzig Jahren begangen worden, als Brandan⸗ ſtiftungen gegen Manufacturen, Mühlen und Privathäu⸗ ſer, endlich am Morde Smith's durch den gedungenen M Lean. Die Formen des ſchottiſchen Gerichtsverfahrens ſetzten viele Schwierigkeiten dem Proceß entgegen, die für die Mehrzahl unſerer Leſer von keinem Intereſſe ſind, aber von iſt d dieſe dar An ein der 28 Un ern bei ſon Er tain ſch geſt als in A ſta aus der N ho un Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 83 Krunk⸗ von Einfluß waren auf den Ausgang des Proceſſes. So iſt der ſeltſame Gebrauch, daß an denſelben Zeugen nicht oteſſes dieſelbe Frage bei einer Reexamination gerichtet werden rafung darf. So darf ferner kein Proceß mit einer Rede des maßen Anklägers eröffnet werden, in der er die Thatſachen aus⸗ ungen, einanderſetzt, ſondern alle Reden werden bis zum Schluß u ma⸗ der Verhandlung aufgeſchoben. Die Angeklagten durften ſelbſt 28 Geſchworene zurückweiſen, was in England nur unter nlichen umſtänden zuläſſig iſt. Reihe Nachdem ein Subſtitut des Sheriffs die Ausſage des kenden ermordeten Smith verleſen und verſichert, daß er noch Die zu bei voller Geiſteskraft geweſen, berichtete der Sheriff Ali⸗ ulde⸗ ſon vorläufig über die Verhaftung der Comitémitglieder. Er rühmte den Muth und die Entſchloſſenheit des Capi⸗ tain Miller, wie er mitten in die Verſammlung der Ver⸗ ſchwörer getreten, wie er Einen nach dem Andern heraus⸗ geſchickt und der Wache übergeben, als verrichte er nichts als eine gewöhnliche Dienſtpflicht. Und alle Zimmer des Wirthshauſes ſeien mit Verſchworenen angefüllt geweſen, in den Straßen aber hätten ſich viele Hunderte von der Aſſociation geſchart, die nur auf einen Wink zum Bei⸗ ſtand gewartet. Und er führte ſein ſchwieriges Werk nur aus„durch die moraliſche Feſtigkeit, die zugleich der Schild der Unſchuld und der Zügel des Verbrechens iſt; der eil⸗ Muth der pflichtgetreuen That entmuthigt die Schuld — und durch die heilige Scheu, die er einflößt, wird er zur ſicherſten Wache für den Vertreter des Geſetzes“ Noch hatten die Zeugen dieſen Muth nicht. Der hü Gerichtshof mußte ihnen ſeinen vollen Schutz angedeihen, eni che ſie mit der vollen Sprache herausrückten. Als der — erſte der Zeugen, James Moat, die Lippen öffnete, er⸗ — hob ſich ein Anwalt der Angeſchuldigten dagegen: klar — und deutlich ſei das ſchottiſche Geſetz, wonach Jedermann, und mog, ungen ie die eine Ein⸗ hung igen⸗ 84 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. dem eine Belohnung für ein abzulegendes Zeugniß ver⸗ ſprochen, aufhöre, ein gültiger Zeuge zu ſein; notoriſch aber ſeien von den Fabrikherren 500 Pfund, von Lord John Ruſſel und der Regierung aber 100 Pfund Jedwedem verſprochen, der ſolche Nachrichten und Aufſchlüſſe gebe, welche zur Entdeckung und Beſtrafung des oder der Mör⸗ der führten. Dieſe Belohnung ſei nicht allein ausgeſetzt, um Information zu erhalten, ſondern in der ausgedrück⸗ ten Abſicht, um Zeugen zu gewinnen, durch welche man die Verurtheilung der Angeſchuldigten ermögliche. Ja, dieſe Preis ausſetzung habe ſchon zur verdrießlichen Folge gehabt, daß verſchiedene Kronzeugen in den Zeitungen ſich darüber ſtritten, wem die ausgeſetzte Belohnung zufallen müſſe. Der öffentliche Ankläger wies dieſen Einwand zurück. Wo es ſich darum handle, ein Verbrechen zu entdecken, könne eine ausgeſetzte Belohnung die Gültigkeit des Zeu⸗ gen nicht ſchwächen. Es ſei eine ganz andere Frage, die ſich erſt bei der Examination ergebe, inwiefern ſeine Glaub⸗ würdigkeit dadurch geſchwächt werde. Uebrigens liege hier der ganz entgegengeſetzte Fall vor: daß, nachdem Jemand öffentlich in den Straßen von Glasgow ermor⸗ det worden, auch die ausgeſetzte Belohnung noch keinen Angeber hervorgelockt habe. Die drei Oberrichter(Lord Mackenzie, Lord Mone⸗ reiff, Lord Cockburn) verwarfen entſchieden den Einwand: es ſei ein himmelweiter Unterſchied zwiſchen einer heim⸗ lichen Verſprechung und Beſtechung und einer öffentlich ausgeſetzten Belohnung. Dieſe hätte niemals die Zuläſ⸗ ſigkeit eines Zeugen beeinträchtigt. Wäre es anders, ſo dürfe die Krone niemals eine Belohnung für Entdeckung eines begangenen Verbrechens ausſetzen, und doch wiſſe Jeder, daß, wenn ein großes Verbrechen begangen wor⸗ den, d für d keine füerli heit. etwa ſelbſt mit Vor Unte hear fingl ben, ausd wutd 2 Aſpe abge der weig gezal heit. Arb Die auf geth die A ſcht wiiß Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 85 er⸗ den, die Krone faſt immer eine angemeſſene Belohnung oriſch für die Entdeckung deſſelben ausgeſetzt habe. Es ſei John keine Beſtechung für ein falſches Zeugniß, ſondern eine edem feierliche öffentliche Belohnung für das Zeugniß der Wahr⸗ gebe, heit. Würde erwieſen, daß ein Zeuge gegen ſeinen Eid Mör⸗ etwas Falſches ausgeſagt, ſo fiele die Belohnung von eſetzt ſelbſt fort. drück⸗ man Je, James Moat war ein Hauptzeuge. Man hörte ʒolge mit geſpannter Aufmerkſamkeit ſeinem ruhigen, klaren n ſch Vortrage zu, der aus feſter Ueberzeugung zu fließen ſchien. fallen Unter den Zuhörern war der berühmte Chartiſtenführer Feargus O'Connor. Er und ſeine Freunde ſchienen an— urück fänglich durch Lachen ihre Ungläubigkeit und ihren Glau⸗ ecen, ben, daß man hier nur eine Komödie vor ihnen aufführe, Zu⸗ ausdrücken zu wollen. Im Verlauf der Verhandlungen di wurden ſie ſtiller. lutb⸗ Moat bekundete, daß er ſeit gegen 20 Jahren in die lige Aſſociation der Baumwollenſpinner getreten und den Eid cden abgelegt gehabt, nichts auszuplaudern und den Beſchlüſſen mor⸗ der Majorität ſich zu fügen.„So oft eine Arbeitsver⸗ . 5 weigerung eintritt, werden den Mitgliedern Alimente aus⸗ s gezahlt und ein Beihülfeausſchuß regulirt die Angelegen⸗ heit. Ein ſolcher Ausſchuß beſtand ſchon 1824, als die Font⸗ Arbeitsniederlegung eintrat, und zwar aus drei Perſonen. Die Delegirten aus jeder Fabrik mußten einen Namen hun⸗ auf einem Zettel bringen, die Zettel wurden in einen Hut niic gethan, und dann die Namen Derer herausgelooſt, welche ili die Befehle des geheimen Ausſchuſſes zu vollziehen hatten. , Als ich ſelbſt Mitglied des Finanzcomite war, wider⸗ — ſetzten ſich Viele allen gewaltſamen Maßregeln.— Cairnie wiſſe weiß ich wohl, ward mit Vitriolſäure zu Tode verbrannt wol 86 Die Mobs und die Spinner in Glasgow. Einzelne wurden damals beauftragt, den Diſtrictausſchüſſen zu melden: daß Diejenigen, welche Alimente für die Hand⸗ lung(action) erhalten, ſie um Gotteswillen erhalten hät⸗ ten; einen Rechtsanſpruch hätten ſie darauf nicht. Die allgemeine Regel in jener Zeit war, daß ein verheiratheter Mann 12 Schillinge wöchentlich erhielt, und 12 Monate lang. Einige, die nicht in der Arbeit geweſen, erhielten, ſoweit ich mich entſinne, die Alimente für gewiſſe Dienſte. Einige, wenn ich mich nicht irre, erhielten die Alimente, weil ſie in Verbindung geſtanden mit Andern, damals beim Verbrennen des jungen Mannes Cairnie. Ein Ueberwachungsausſchuß ward beim Anfang der Arbeits⸗ niederlegung, 1837, ernannt, um die Wachtpoſten zu re⸗ guliren, welche bei den verſchiedenen Mühlen aufgeſtellt waren. Dieſen einzelnen Wachtpoſten lag es ob, mit Denen vorerſt zu unterhandeln, welche für geringeren Lohn fortarbeiteten, ihnen zu drohen, ſie einzuſchüchtern, und endlich Gewalt zu brauchen, damit ſie die Arbeit aufgäben. Solche Menſchen nannten ſie Nobs. „Eine Verſammlung von auserwählten Delegirten, 40 an Zahl, ward 7 oder 8 Wochen nach der Nieder⸗ legung in Gallowgate beim Schenkwirth William Smith abgehalten, nämlich im April. Dort ſchlug der jetzige Angeklagte, James Gibb, kräftige Maßregeln vor; ein Anderer, daß ein geheimer Executivausſchuß niedergeſetzt werde. Ich glaube nicht anders, als daß die Abſicht war, der Ausſchuß ſolle gegen Leben und Eigenthum losgehen. Das war der Grund, warum ich nicht zu⸗ ſtimmte. Ich brauchte viele Gründe und ſagte ihnen offen meine Meinung, daß ſie durch einen ſolchen Aus⸗ ſchuß den Zuſtand der Dinge, wie er nun einmal ſei, nicht ändern würden. Den Einwand machte ich ganz ausdrücklich: es ſei ein ſo ſtarkes Gefühl hier im Lande füt da jde G Stim gehs ſonde getha Wen ausg beige mal Ung wies Arth gehei 6 hrirfe vetli an di 05 el iich Sten chet in der pft Frel Fri habe Moa ſchiſſen Hand⸗ ten hüt⸗ . Die tathetet Nonate chielten, Dienſt. limente, damals Ein Arheits⸗ zu re⸗ b, nit ingeren üchtern, WMbeit egirten, Rider Smith jetige orz ein rgeſebt Abſiht enthun icht zu⸗ ihnen al ſei, aanz Lande Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 87 für das natürliche Recht, daß unſere Aſſociation durch jede Gewaltthat ſich ſelbſt ſchaden würde. Die allgemeine Stimme würde ſich gegen ſie erheben. Ich pochte übri⸗ gens nicht auf die Ungerechtigkeit einer ſolchen That, ſondern auf ihre Wirkungsloſigkeit. Hätte ich das Erſtere gethan, ſo würde man mich gar nicht angehört haben. Wenn ich von Ungerechtigkeit geſprochen, hätten ſie mich ausgelacht. Seitdem habe ich keinen Meetings mehr beigewohnt. Beim Nachhauſegehen ſprach ich noch ein⸗ mal mit dem Angeklagten MNeill und ſtellte ihm die Ungereimtheit vor. MReill aber widerſprach mir, und wies beſonders auf das ſchlechte Verfahren des Maſter Arthur, des Inſpectors der Adelphifabriken. Und der geheime Ausſchuß werde ſchon ſeine Wirkung üben und die Meiſter einſchüchtern.“ Er gab ferner Auskunft über die ſogenannten Frei⸗ briefe der Aſſociation:„Wenn ein Individuum eine Mühle verläßt und zu einer andern übergeht, ſo wird eine Schrift an die Delegirten abgeſchickt, über ſeine Schulden, oder ob er ohne Schulden iſt. Dies Certificat wird unter⸗ zeichnet von Hunter, Hackett, Gibb und M Neill. Der Stempel des Gewerks iſt in Schwarz darauf. Ein ſol⸗ cher Brief lautete: „Dieſes ſoll bezeugen, daß William M'Lean ein reines Mitglied der Glasgower arbeitenden Körperſchaft der Baumwollenſpinner iſt. Er hat immer ſeine Pflicht gethan, und wir empfehlen ihn allen unſern Freunden.“ Dies ſei nicht der eigentliche(Curial) Stil eines Freibriefs, der nichts weiter enthalte, als daß der Inne⸗ haber frei ſei vom Gewerk. Folgendes Scriptum ekkannte Moat als von Gibb's Hand herrührend.„ 88 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. „Juni 15. 1837. „Auf Antrag William Johnſtone's in der allgemei⸗ nen Verſammlung, unter Beiſtimmung Aller, daß der Name eines jeden Nob, der gegenwärtig in Arbeit iſt, und die Diſtricte, wo er früher gearbeitet, in ein Buch eingetragen werde, und wenn die Arbeitsniederlegung zu Ende, inſofern keine Aenderung der Liſten beliebt wird, gedruckt werden ſoll; daß jedenfalls die Namen Aller, ſo Nobs geblieben, bei Beendigung gegenwärtiger Nie⸗ derlegung, gedruckt werden ſollen und verſandt an alle Spinndiſtricte in Schottland, England und Irland, daß ſie für alle Zeit Nobs bleiben ſollen und ein Verfolgungs⸗ ausſchuß niedergeſetzt, um ſie zu verfolgen bis aufs Aeußerſte.“ In den Büchern hatte man einen Poſten eingetragen gefunden:„Ausgaben für Nobs 19 Pfund“. Moat erklärte es dahin:„Dieſe Ausgaben können von der Verhand⸗ lung erwachſen ſein, die man mit ihnen gepflogen und wenn man ihnen zu trinken gegeben; aber es kann auch Geld ſein, was man ausgegeben, um ſie zu mal⸗ traitiren.“ Dies die Verhandlung des erſten Tages. Um 7 ½ Abends ward ſie aufgehoben, wie es ausdrücklich heißt: „um den Angeklagten Recht widerfahren zu laſſen, damit der Hof und die Jury nicht im Zuſtande der Erſchöpfung eine ſo hochwichtige Unterſuchung fortſetzten, oder doch wenigſtens nicht in einem, wo ihnen die volle friſche Kraft, aufmerkſam zu bleiben, abgeht.“ Die Angeklagten gaben ihre Zuſtimmung, und die Geſchworenen wurden darauf in ein Wirthshaus eingeſchloſſen. De Haupt Jht heteit wenn et ir „Ich Nir meht daß gelei ause len, werft nußt ich ſ braut den, in d das barg und noch enth Vi wit geri An die ſte dap h Ihr 1837. lgemei⸗ daß der beit iſt, n Buch ung zu t wird, Allet, er Rie⸗ an le nd, doß gungt⸗ s aufs etragen erklärte erhand⸗ en und s kann zu mal⸗ Um 7% danit hipfun er doch friſche klagten wurden Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 89 Der Wollſpinner James Murdock, der zweite Hauptzeuge, bekundete am nächſten Tage. Als er im Jahr 1816 nach Glasgow gekommen, exiſtirte daſelbſt vereits eine Art von Aſſociation, und man ſagte ihm, wenn er nicht einträte und ſeinen Antheil zahle, würde er in der Fabrik nicht zur Arbeit zugelaſſen werden. „Ich trat dann ein. Ich machte die Ceremonie durch. Mir ward ein Eid abgefordert; die Worte weiß ich nicht mehr, er beſtand aber aus zwei Theilen. Einmal, daß daß ich Alles verſchweigen wollte, auch daß ich den Eid geleiſtet, nachdem der ihn mir abnahm, das Gute davon auseinandergeſetzt. Dann war es, daß ich mich in Al⸗ lem, was unſer Gewerke angehe, der Majorität unter⸗ werfen wolle. Eine Bibel wurde dabei gebraucht. Ich mußte ſie unter der rechten Armhöhle feſthalten, während ich ſchwor; und dabei ward das Wort Ashdod ge⸗ braucht. Es ſteht in Jeſaias, 20 Capitel, 1 Vers. Seit⸗ dem, nämlich 1822, ward eine Aenderung vorgenommen, in dem Worte und in den beiden Eiden. Nun ward das Wort Armageddon gebraucht, aus der Offen⸗ barung, 16 Capitel, 16 Vers. Beide Worte, Ashdod und Armageddon, mußte man ſprechen und der Eid war noch ſchlimmer geworden. Nämlich es war darin etwas enthalten von der Abſchätzung und Beſtrafung der Nobs. Wörtlich weiß ich es nicht mehr. Unter Nob verſtanden wir Einen, der während einer Arbeitsniederlegung für geringern Lohn wieder in Arbeit tritt; aber es mag auch Anderes darunter verſtanden werden. Eine Perſon, welche die Namen Derer verräth, welche im geheimen Ausſchuß ſitzen, iſt der allergrößte Nob. Und wer nur zu Andern davon ſpricht, der enobbt» ſchon. Das letzte Mal, daß ich bei einer Eidesabnahme war, das iſt vor 9 oder 10 Jahren, der Eid, der damals gefordert war, war aber 90 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. noch um vieles ſchrecklicher. Es ſtand etwas darin, in Bezug auf die Meiſter, was in keinem der frühern war. Der erſte geheime Ausſchuß, deſſen ich mich entſinne, war im Jahre 1818, als eine Fabrik, die Broomwood genannt wurde, gehetzt werden ſollte. Nämlich darin ar⸗ beiteten Weiber ſtatt Männer, und der Zweck des Aus⸗ ſchuſſes war, ſie daraus zu treiben. Der erſte Verſuch, der gemacht wurde, war Feuer anzulegen. Ich weiß das aus den Zeitungen und von dem Geldbeitrag, den wir zahlen mußten, damit es in der Schedula erſcheine. In der Schedula war das Wort:„Colliery?(Kohlen⸗ grube) gebraucht. Das nämlich war eine uns Allen ſehr wohlbekannte Phraſe, und ich verſtand darunter die Sammlung unter uns, damit die Fabrik in Brand geſteckt werden könnte. Man drang in das Haus einer Frau in Calton, deren Tochter in der Fabrik arbeitete. Ihr Name war Witwe M'Pherſon, und ihr Leben wurde genommen. Das geſchah aber aus einem Irrthum, denn es war nicht die Mutter, ſondern die Tochter, die da in der Mühle gearbeitet. Das Jahr, wann dies geſche⸗ hen, kann ich nicht genau angeben. Zwei Männer, die in unſerer Aſſociation geweſen, wurden da nach Amerika geſchickt. Sie wurden auf unſere Koſten hingeſchickt. Ich glaube, warum man ihnen das Geld dafür auszahlte, das war weil ſie in der Geſchichte mit der M Pherſon inbegriffen waren, daß man ſie forthaben wollte; bei uns im Gewerk ward kein anderer Grund dafür ange⸗ geben.— Da wurde auch ein gewiſſer M'Quarrie ge⸗ ſchoſſen und verwundet im Jahre 1820. Ich weiß noch, es wurde damals an Verſchiedene wegen des Vorfalls Geld ausgetheilt. Einer von ihnen, O'Callachan, iſt ſeitdem transportirt worden, weil er auf Maſter John Orr von Paisley geſchoſſen.— In der Hauptſtraße von Brid inen NRih aufz ſtan Eim Do und kam deie M zu zwe o, ing da und Er war ren V ih Gu wu dor lich erf die ſi ſgt in ar. ne, ood us⸗ ſch, veiß den ine. len⸗ len nter and iner tete. de enn da e die rika ickt. lte, rſon hei nge⸗ ge⸗ och, alls iſt ohn von Die Mobs und die Spinner in Glasgow. 91 Bridgetown traf ich Lochrie, der mir ſagte, man wolle einen Angriff machen gegen die Nobs in der Barr⸗ Mühle, und wir gingen nach dem Anger hinunter, um aufzupaſſen, wenn die Leute aus der Arbeit kämen. Da ſtanden nun ſehr viel Spinner zuſammen, alle in einer Einbucht, die nach dem Eingang zur Barrmühle ſchaut. Dort blieben wir eine Weile, bis ſie Feierabend machten, und dann kamen die Nobs die Straße herunter. Da kamen auch zwei Brüder, Namens Kerr, am Anger⸗ deiche entlang nach der Stadt zu. Und nun kam M'Quarrie, um über den Anger, am Monument vorbei zu gehen. Darrock ging hinter den beiden Kerr, etwa zwei oder drei Schritte, und dann feuerte er eine Piſtole los, aber der Schuß hatte keine Wirkung. M'Quarrie ging über den Serpentinegang und betrat den Anger, und da kam Stephan Campbell aus den Bäumen hervor und feuerte eine Piſtole auf ihn ab, die ihn verwundete. Er fiel aber nicht. Auch folgte kein Verhör darauf. Es war aber an einem Sommernachmittage, bei hellem kla⸗ ren Sonnenſchein. M'Quarrie erholte ſich von ſeiner Wunde. Ich habe keine Anzeige davon gemacht, denn ich wußte nur zu gut, was es für Folgen hat. Stephan Campbell war ein Mitglied der Aſſociation. Nachher wurden 300 Pfund Sterling Belohnung ausgeſetzt, wer davon Anzeige mache.“ Hier ward das Verhör durch eine Frage des öffent⸗ lichen Anklägers unterbrochen. Er wollte vom Zeugen erfahren: ob jener Campbell zu ihm geſagt, daß er für die That 15 Pfund erhalten? Die Vertheidiger ſprachen ſich dagegen aus. Es ſei gegen allen Gerichtsgebrauch, einen Zeugen über ein Hörenſagen zu vernehmen, wenn Der, welcher es ge⸗ ſagt, ſelbſt am Orte wäre— denn Stephan Campbell 92 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. ſei gegenwärtig in Glasgow— und wenn durch die Ausſage ein Verbrechen gegen dieſen Dritten conſtatirt werde, ohne daß derſelbe ſelbſt als Angeſchuldigter vor die Schranken geſtellt worden. Ein ſolches Verfahren ſei nur als ſecondairer Beweis zuläſſig, wenn der betref⸗ fende Dritte, als Zeuge vernommen, das Geſagte in Ab⸗ rede ſtellt. Unter den Richtern herrſchte Meinungsver⸗ ſchiedenheit, die Anſicht aber überwog, daß die Frage nicht geſtellt werden dürfe. Der Zeuge, während dieſer Zwiſchenverhandlung abgeführt, ward wieder vorgelaſſen und fuhr in ſeinen Depoſitionen fort: „Ich erinnere mich, daß einmal auf einen gewiſſen John Graham geſchoſſen ward. Darüber fand im Ge⸗ werk ein Streit ſtatt, und es ward ein Ausſchuß er⸗ nannt, der offen die Sache unterſuchen ſollte, damit Jeder im Gewerk wiſſe, wer im Ausſchuß ſitze, und damit ein ſolches Schießen nicht noch einmal ſtattfinde. Ein John Kean war überführt, daß er auf Graham geſchoſſen; da⸗ für ward er transportirt, nachdem er in Glasgow öffent⸗ lich durchgepeitſcht worden. Ich weiß auch, daß in der Angelegenheit viel Geld bezahlt iſt; 20 Pfund erhielt ein gewiſſer Daniel Orr, der Zeugen herbeiſchaffen ſollte, und er that es ganz nach dem Willen der Aſſociation. Auch Kean's Weib wurden nach dem Proteß Zahlungen gemacht. Wöchentlich erhielt ſie 12 Schilling, 18 Monate durch, aus der Kaſſe der Aſſociation. Eine an⸗ dere, Lafferty's Frau, erhielt daſſelbe Geld zur ſelben Zeit. Lafferty hatte 18 Monat Gefängniß bekommen, in Bride⸗ well, und wie er raus kam, mußte er auch nach Amerika. Ich weiß auch vom Schießen auf das Haus von Brown, und ein gewiſſer Walker ward dafür vor Gericht ge⸗ ſtellt, ich glaube es war 1827. Walker war Mitglied der Aſſociation. Da ward vorgeſchlagen, Leute zu er⸗ kaufer beſtor war daß gemo ich Wal und entſi ein nich ſoti ich Und Lett wan Gele det N gewö nut in anla u ſols von hah der ſs! nh hent die atirt vor hten etref⸗ Ab⸗ bvet⸗ rage ieſer aſſen iſſen Ge⸗ er⸗ Jeder t ein John de⸗ ffent⸗ nder ein ollte, tion. ngen 15 an⸗ Zeit. ride⸗ rika. own, glied e⸗ Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 93 kaufen, die ausſagen ſollten, Brown ſelbſt habe welche beſtochen, die auf ſein Haus ſchießen ſollten. Walker war damals noch nicht verhört, und ſie wußten nicht, daß er ſich für ſchuldig bekennen werde. Als der Vorſchlag gemacht ward, daß dieſe Zeugen ſchwören ſollten, wußte ich wohl, daß es falſch war, was ſie ſchwören würden. Walker ſtand dann vor Gericht, bekannte ſich ſchuldig und ward transportirt.— Auch des Falles von Cairnie entſinne ich mich ſehr wohl. Ihm ward mit Vitriol ein Auge ausgebrannt. Er hatte auch agenobbtv, aber nicht dazumal. Hunter war 18 Jahre Mitglied der Aſ⸗ ſociation. Hackett ſeit 1823 oder 1824. M'Neill habe ich auch 9 Jahre als Mitglied gekannt; Gibb 12 Jahre, und ſo viel ich weiß, war es M'Lean an 10— 12 Jahre. Letzten April war eine große Arbeitsniederlegung. Ich wandte mich an das Hülfscomité um Alimente; bei der Gelegenheit ſah ich die Mitglieder ſitzen. Hunter war der Director oder Präſident.“ Als ihm das oben mitgetheilte Certificat für William M'Lean gezeigt ward, erklärte auch er, daß es nicht im gewöhnlicher Stil der Freibriefe abgefaßt ſei. Er ver⸗ muthe, daß M'Lean und die Vier in einer Anglegenheit in Berührung geſtanden, und daß dies die Letztern ver⸗ anlaßt, Jenem das Certificat zu geben, und ihn, das Land zu verlaſſen. Der geheime Ausſchuß habe die Macht, ſolche Certificate zu ertheilen. Er habe ſeine Schuld von 13 Schilling und 9 Pence noch nicht bezahlt ge⸗ habt, ſonſt würde er in dem großen Buche(Schuldbuch der Gewerke) verzeichnet worden ſein. „Die Namen der Mitglieder des geheimen Ausſchuſ⸗ ſes waren nicht bekannt. Auch war es nicht erlaubt, nach ihren Namen zu fragen, oder ſie bei Namen zu nennen; wer das that wurde«genobbt?. Es war ſo⸗ N 94 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. gar gefährlich, ſich nach ihnen zu erkundigen, denn die Geſammtkörperſchaft hatte keine Controlle über den Aus⸗ ſchuß.“ Ein dritter Zeuge, der Spinner Henry Cowan, ſagte:„Die letzte Arbeitsniederlegung 1837 iſt mir noch ſehr wohl im Gedächtniß, ich arbeitete damals in der Huſſaymühle. Alle Hände mußten damals ruhen, und ich ging mit den Andern fort; aber es geſchah ſehr ge⸗ gen meinen Willen, denn mir war die ganze Sache ver⸗ drießlich. Ich war nur gezwungen. Es war ſehr wohl bekannt im Gewerk, daß da ein geheimes Comits exiſtirte. Wenn ein geheimes Comité angeſagt war, ſo wußte Jeder, was es galt, nämlich daß Jemand erſchoſſen wer⸗ den ſollte, oder mit Vitriol begoſſen, oder ein Haus an⸗ geſteckt, oder ſonſt Eigenthum verdorben werden ſolltez nur dazu ward ein geheimes Comité berufen. Es wußte ferner Jedermann, daß dies Comité dann Leute miethet oder erkauft, die das direct oder indirect thun mußten. Ich habe davon reden gehört, daß letzten Mai in die Huſſaymühle feuergefährliche Sachen geworfen ſind. Eines Tages kam die Weiſung, daß alle Leute aus der Fabrik Abends um acht Uhr in ihren Wohnungen ſein ſollten, ſodaß ſie's beweiſen könnten. Das war, nach⸗ dem die Brennſtoffe in die Mühle geworfen waren.— Es war ganz gewöhnlich, daß die Mitglieder der Aſſo⸗ ciation einer den andern des Morgens fragten; Iſt was Neues paſſirt? und die Antwort war dann immer: Nein, es iſt noch nichts geſchehen. Damit drückten ſie ihre Verwunderung aus, daß es ſo lange dauerte, nachdem doch ſchon das Comité zuſammen geweſen. Wir erwar⸗ teten immer zu hören, daß Jemand erſchoſſen, mit Vi⸗ triol verbrannt, oder ſonſt wie untergekriegt wäre.“ Das Zeugniß des muthigen und beſonnenen Sheriffs Arch ufj land heit hätt prot 8 In Let dur ten ihe ich wol NMi fült 10 und wer Gl uf Nn die St mir das wol in die Aus⸗ wan, noch nder und r ge⸗ ver⸗ wohl ſtirte. vußte wet⸗ an⸗ ollte; wußte iethet ßten. n die ſind. s der ſein nach⸗ 1 Aſ⸗ was Nein, ihre hdem war⸗ Vi eifß Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 95 Archibald Aliſon, der ſo viel zur Unterdrückung des Aufſtandes beigetragen, lautet ſo. Möchten in Deutſch⸗ land die Polizeiobrigkeiten mit derſelben Schonung, Klug⸗ heit, derſelben Milde und demſelben Muth verfahren, ſo hätten wir leerere Gefängniſſe und weniger Criminal⸗ proceſſe. „Die Arbeitsniederlegung der Arbeitsſpinner fand am S. April ſtatt. Da ich mir wol dachte, daß etwas Schlimmes ſich ereignen könne, war ich ſehr aufmerkſam. In den erſten vierzehn Tagen ereignete ſich kein Exceß. Letzten April hörte ich indeß, daß große Volksmaſſen durch die Straßen zögen, ſich auf den Plätzen ſammel⸗ ten und namentlich um die Manufactur zur Oakbank eine gefährliche Stellung einnähmen. Am 8. Mai nahm ich ſie in Augenſchein. Da waren etwa 500— 600, auch wol 800 Menſchen, welche die Straße, die nach der Mühle führt, wol auf die Länge einer Viertelmeile aus⸗ füllten. Ich wußte, daß in der Dakbankmanufactur 20— 30 neue Arbeiter angenommen waren, und ich ſah 10 oder 12 von ihnen verwundet oder blutend. Provoſt und Magiſtrat waren einig, daß das Militair gerufen werden müſſe. Ich hielt die geſammte Civilmacht in Glasgow nicht für ausreichend, um es mit den Maſſen aufzunehmen, die ich auf den Straßen geſehen. Nach dem 9., als das Militair conſignirt war, verſchwanden die Maſſen vor der Dakbankmanufactur. „Ein gewiſſer Keddie ſtand vor Gericht. Maſter Gemill, der Agent der Aſſociation, vertheidigte ihn mit Schärfe und Geſchick. Indeſſen ward er verurtheilt, wie mir ſchien, auf einen klaren Beweis. Als ich gegen ihn das Urtheil auf dreimonatliche Einſperrung ausſprechen wollte, bemerkte der Advocat gegen mich, Keddie wäre ein achtbarer Menſch, und wäre nur aus Unwiſſenheit 96 Die nobs und die Spinner in Glasgow. verleitet worden, das Geſetz zu brechen, und wenn ich nur das Urtheil aufſchieben wolle, glaube er ſich wol anheiſchig zu machen, die Spinneraſſociation dahin zu bewegen, daß ſie ihre Proteſtſchritte aufgäben. Ich er⸗ widerte ihm, daß ich ſehr zufrieden ſein wolle, wenn das geſchehen könnte, ich wolle den Spruch um eine Woche aufſchieben und einſtweilen nur eine Bürgſchaft von 10 Pfund Sterling nehmen, was denn auch geſchah. Am Ende der Woche ſtand Keddie wieder vor den Schranken und Maſter Gemill berichtete mir, daß er mit den Aſſocia⸗ tionsgliedern verhandelt, und daß, wenn ich das Urtheil ſuspendire, ſie von allen fernern aufrühreriſchen Schrit⸗ ten abſtehen wollten. Es waren ferner noch andere ſieben Perſonen angeklagt, aber auch hinſichts dieſer erklärte ich mich bereit, die Verfolgung fallen zu laſſen, falls der Tumult und die Widerſetzlichkeit aufhöre. „Ich hatte Glasgow am 1. Juni verlaſſen. Als ich am 14. zurückkehrte, hörte ich von einem großen Meeting, welches auf dem Anger abgehalten werden ſolle, und eilte, um die Militairmannſchaft wieder bereit zu ſtellen. Vom 14. Juni bis 29. Juli gab es faſt täglich Klagen wegen verübter Gewalt an den Spinnern, welche ſich erlaubten zu arbeiten. Es waren nicht allgemeine Kla⸗ gen wegen Pöbelunfugs, ſondern ſie betrafen ganz be⸗ ſtimmte verbrecheriſche Handlungen. Ich hielt es nun für unmöglich, den Frieden aufrecht zu erhalten, ohne bewaffnete Patrouille von wenigſtens 100 Mann, unab⸗ haängig von der bürgerlichen Macht. Auch conſtirten verſchiedene Verſuche, Feuer an gewiſſe Häuſer anzulegen. Die Perſonen waren immer Nobs. In das Haus eines Spinnmeiſters waren Brandſtoffe geworfen und wieder hinausgeworfen worden. Auf der Straße war ich oftmals von Perſonen angegangen ſie durch Polizei oder Militair Reg hör au er ich wol z er das oche 110 Fnde und ia⸗ theil hrit⸗ eben ärte falls ð ic ting, und Men. agen ſch Kla⸗ nun ohne nab⸗ irten gen⸗ ines ieder mals liteir Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 97 gegen die Angriffe zu ſchützen. Erſt Sonntag am 23. hörte ich officiell von dem Mordangriff, welcher am Sonnabend vorher gegen Smith ausgeführt war. Die Meiſter ſetzten einen Preis aus; ich correſpondirte des⸗ halb mit dem Miniſterium und erhielt die Befugniß, auch noch einen Staatspreis hinzuzuſetzen. Smith ſtarb am Dienſtag; da hörte ich von Salmond, daß gewiſſe Per⸗ ſonen bereit wären, Zeugniß abzulegen, wenn ſie nur ge⸗ wiß wären, in dieſer Zeit geſchützt zu ſein. Da dieſe Leute nicht aufs Amt zu kommen wagten, traf ich ſie in der Stille an einem dritten Orte. Zugleich erhielt ich Nachricht von noch einem Arbeiter, der zunächſt ermor⸗ det werden ſollte; er ward von uns gewarnt. Am Donnerſtag hörte ich, daß der ganze Ausſchuß am Sonn⸗ abend ſich verſammeln werde. Ich entſchloß mich ihn aufzuheben und ſelbſt dabei zu ſein, da ich Widerſtand erwartete. Mit Capitain Miller und 20 Polizeileuten begab ich mich Sonnabend(29. Juli) ſpät um 10 Uhr nach dem Verſammlungshauſe; ich fand ſie glücklicher⸗ weiſe Alle zuſammen und konnte Alles verhaften. Einige ihrer Papiere waren in dem Zimmer, wo ſie verſammelt ſaßen, andere in einem Nebenzimmer in einer Eiſenkiſte. Alles wurde mit Beſchlag belegt. Zu jener Zeit waren übrigens auch noch andere Aufſtände und Arbeitsverwei⸗ gerungen unter andern Gewerken und auch da fanden gewaltthätige Handlungen ſtatt.— Aber ſeit dem 29. Juli iſt Alles ruhig geblieben, es kam keine Klage über offene Gewaltthaten, und ich bemerkte ſeitdem weder Pöbel⸗ zuſammenrottungen, noch hörte ich von gefährlichen Ver⸗ bindungen. Ein großes Meeting ward Montag, 31. Juli, auf dem Anger von Glasgow abgehalten, um zu bera⸗ then, was darauf zu thun ſei. Von dieſer Zeit ab hörte der Tumult auf, und fünf Tage ſpäter waren wieder XVII. 5 98 Die nobs und die Spinner in Glasgow. „alle Arbeiter in den Fabriken beſchäftigt. Die Mühlen ſind ſeitdem ſämmtlich im Gange.“ Der Verwalter der Adelphi⸗Baumwollenmühle in Glasgow, der ſchon erwähnte Alexander Arthur, be⸗ kundete über die Exceſſe und Drohungen gegen ihn ſelbſt: „Am 4. Mai hakton wir neue Arbeiter angenommen. Von da ab ward die Mühle von den ausgetretenen Ar⸗ beitern überwacht; man hinderte und beläſtigte die neuen Arbeiter, wo man konnte. Ganze Rotten Müßige und Schreiende umgaben das Gebäude, und wenn die Ar⸗ beiter fortgingen, flogen Steine und Koth gegen ſie. Eines Abends waren wir genöthigt, die Arbeiter im Hauſe zu behalten und Nachtlager für ſie zu machen Vor der Arbeitsniederlegung konnte ein guter Arbeiter wöchentlich ſeine 26— 28 Schillinge verdienen; als wir den Lohn herunterſetzten, konnte er noch immer 24 Schil⸗ ling machen.“ Arthur hatte einen Brief empfangen d. d. Glasgow Juni 20, 1837, unterzeichnet Richard M Neill; „Sir! „Ich nehme mir die Freiheit, in Eil und Haſt Ihnen meine Bemerkungen über Ihr Benehmen in dieſen letzten zehn Wochen mitzutheilen, und ich habe Ihnen nur zu ſagen, daß die Sprache meines Briefes nicht ausreicht, um Ihnen meine ganze Verachtung und Entrüſtung über das Verfahren auszudrücken, deſſen Sie ſich gegen die Baumwollenſpinner zu Schulden kommen ließen. Auf⸗ merkſam habe ich daher lange Zeit Ihre Aufführung ge⸗ gen dieſe braven hungerſterbenden Menſchen verfolgt— Menſchen, die den rechtmäßigſten Kampf fechten, in dem je das Menſchengeſchlecht begriffen war, den zum Schutz ihrer Arbeit, die ihr einziges Capital iſt. Glaube mir Alick, die Zeit iſt nicht fern, wo ein Bellingham 3 un wa Nen in be⸗ lbſt: nen. Ar⸗ euen und At⸗ ſie im hen⸗ eiter wir hil gon hnen tzten r zu icht, über die Af⸗ E t— dem hutz aube ham Dir Nobs und die Spinner in Glasgow. 99 erſcheinen wird, um Rechenſchaft zu fodern von den⸗ elenden Percevils, die ihn und ſeine Kinder ruiniren wollen. Ich hoffe ernſthaft, ihr Wahrzeichen wird nicht ohne Wirkung bleiben, möge man ſie auch hängen, wie Mohammed's Sarg, zwiſchen Himmel und Erde. Sie mögen hierüber lächeln und es für eitle Drohung anſehen, aber ich ſage Ihnen, in kurzem werden Sie vom Gegentheil überzeugt ſein. Nimm Dich in Acht, denn wenn ich Dich vergeſſe, ſoll Gott mich ver⸗ geſſen!“ Auch John Bryſon, der Verwalter der Mitchall⸗ mühle hatte einen ähnlichen Brief erhalten, mit der Dro⸗ hung, daß ſein Sarg ſchon bereit ſtehe. Und der wahr⸗ ſcheinliche Schreiber MNeill, wird hinzugefügt, beſuchte mit ihm dieſelbe Kirche. Beide Briefe wurden von einem Sachverſtändigen als von MNeill's Hand geſchrieben anerkannt. Unter den Richtern erhob ſich der oft vorkommende Streit über die Gültigkeit des ſo täuſchenden Beweiſes durch Ver⸗ gleichung von Handſchriften. Die Anſicht überwog in⸗ deß, daß, da MNeill ſich auf die Frage, ob die Briefe von ihm herrührten, nicht auslaſſen wollen, die Anſicht der Sachverſtändigen den Geſchworenen als Beweismit⸗ tel vorgelegt werden müſſe. Ein nächſter Zeuge, der Wollenſpinner Thomas Donaghy, hatte für den herabgeſetzten Lohn fortgear⸗ beitet und ſich nicht einſchüchtern laſſen. Am 29. Juni ſtüͤrmte ein Volkshaufe um Mitternacht gegen das Haus, wo er wohnte. Sie ſtießen die Füllung der Thüre ein. „Ich ſtand im Hausflur, meine Piſtole in der Hand, und drohte loszufeuern, wenn ſie nicht fortgingen. Riddle war dafür, und Einige hinter ihm ſtimmten ihm bei. Riddle fragte mich noch einmal, ob ich die Arbeit auf— 5* 100 Die nobs und dir Spinner in Glasgow. geben wolle? und ich ſagte, wenn ſie ſich augenblicklich fortmachten, ruhig und friedlich, dann wolle ich morgen um acht Uhr meine Arbeit niederlegen. Er forderte, ich ſollte ihm meine Hand darauf geben, ich gab ſie ihm denn auch. Er ſagte: Nun verſprich mir auch, Du willſt um acht Uhr fortgehen. Ich ſagte: Ich verſpreche es. Er ſagte: Sage, ich erkläre es vor Gott! und ich ſprach es nach. Darauf gingen ſie fort. Nächſten Tages wech⸗ ſelte ich meine Wohnung, ging wieder an die Arbeit, und habe gearbeitet bis heute.“ James Wood, Wollenſpinnermeiſter, hatte, ſechs Wochen nach der Niederlegung, neue Arbeiter angenom⸗ men. Von dem Augenblick an ſah er ſeine Fabrik mit Wächtern umlagert. Zu 4— 12 Mann wechſelten in der Aufſicht. Als er in der Nacht zum 12. Juli in ſeinem Wohnzimmer eben zu Bette gehen wollte, ward plötzlich, es war etwas nach Mitternacht, ein Korb durch die Fenſter geworfen. Er brannte an einem Ende. Das Rouleaux hatte den Wurf aufgehalten, ſodaß der Korb nicht am Fenſter niederfallen wollte. Wood griff ihn auf, ehe er den Boden erreichte, öffnete das Fenſter und ſchleuderte ihn wieder hinaus. Während er die Laden ſchloß, flog ein zweiter brennender Korb durch das Fenſter. Er ſchlug ihm auf die Bruſt. Auch dieſen packte er und warf ihn wieder zum Fenſter hinaus, indem er nach Hülfe rief. Auf der Straße hörte er Stimmen. So⸗ vald er wieder in die Kleider gefahren, trat er auf die Straße, um ſich nach den Körben umzuſehen. Er fand nur einen. Am andern Tage war die Wache vor ſeinem Hauſe verſchwunden.— Der Korb war, wie nachher ermittelt iſt, am ſelben Tage von drei Arbeitsleuten ge⸗ kauft worden. Ebenſo ward durch Zeugen bewieſen, daß im Mai — S——— S— S ———— lich gen ihm ilſſt rach vech⸗ beit, nom⸗ mit der inem tlich, h die Das Korb ihn und nſter. und nach So⸗ uf die fund einem chhet n ge Wi Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 101 zwei Packete mit brennbaren Stoffen in Huſſay's Facto⸗ rei geſchleudert worden, und zwar in die Räume, wo die rohe Baumwolle, die leicht entzündbar iſt, aufgeſpeichert lag, zum Werth von 5000 Pfund. Glücklicherweiſe hatte manſie gleich nach der Arbeitseinſtellung in andere Räume gebracht.— Einſtimmig lauteten die Ausſagen, daß die Arbeiter, auch nach der Lohnherabſetzung, durchſchnittlich 1 Pfund Sterling wöchentlich verdienen können, während ſie früher durchſchnittlich nur 5 Schilling mehr erworben. — Mehre der Arbeitsleute, die in den Fabriken fortfuhren, bekundeten über die Drohungen und Mishandlungen, die ihnen widerfahren. Mit Steinen werfen war das Ge⸗ wöhnliche; mit Daum und Finger gab man ihnen das Zeichen, daß ſie erſchoſſen werden ſollten. Peter Hackett's erſte Declaration vor der Behörde ward verleſen. Er räumte ein: daß Thomas Hunter der Chairmann oder Präſident des Ausſchuſſes geweſen; er, Hackett, der Schatzmeiſter, MNeill der Secretair. Das Große Buch,„Auslagen“, ſei von ihm geſchrieben, die darin verzeichneten Summen wären ausgezahlt worden (Alimente an die nicht Arbeitenden) nur wo es heißt: „Ausgaben für Nobs, 19 Pfund“ habe ſich ein Irrthum eingeſchlichen, indem die 19 fälſchlich unter die Pfund⸗ Colonnen gekommen, während es nur Schillinge geweſen. (Mit Schillingen erkauft man keine Mörder.) In Hackett's Wohnung war ein Brief gefunden wor⸗ den, unterzeichnet Patrick O'Gowan. Darüber, ob dieſer Brief verleſen werden dürfe und als ein gültiges Beweis⸗ ſtück angeſehen werden könne, erhob ſich eine lebhafte Dis⸗ cuſſion unter den Juriſten. Obgleich ſolche zarte Rückſich⸗ ten für die Angeklagten in Deutſchland nicht vorkommen (ſonſt hätte unſere Criminaliſtik keinen Proceß Waldeck aufzuweiſen), ſo dürfte es für viele Leſer doch von In⸗ 102 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. tereſſe ſein, die legalen Anſichten im Lande der Erb⸗ weisheit zu vernehmen. Der Vertheidiger Robertſon proteſtirte eifrig gegen die Verleſung des Briefes: es ſei kein Beweis dafür, daß das Document echt ſei, nicht einmal ein Beweis aus Vergleichung von Handſchriften. Dem Anſchein nach ſei es nur ein Brief, der durch die Poſt angekommen, und doch ſolle er gelten als ein ſchweres Beweisſtück für die Exiſtenz der Verſchwörung und gewiſſer ange⸗ ſchuldigten Thatſachen. Es gelte zuerſt die Frage: Ob O'Gowan den Brief geſchrieben? Man habe ihn vor allem ſelbſt darüber zu vernehmen. Zweitens eine Er⸗ mittelung, unter welchen Umſtänden der Brief unter Hackett's Papieren gefunden worden? Ob er überhaupt je im Beſitz dieſes Briefes geweſen? Wie, unter welchen Umſtänden habe er ihn empfangen? Könnten denn nicht andere Perſonen ihn entgegengenommen, ge⸗ öffnet und dann unter Hackett's Papiere geworfen haben? Der Brief trage zwar ein Poſtzeichen, man habe aber dem Rechtsanwalt des Angeklagten ihn zuvörderſt vor⸗ legen müſſen, ob er dies Poſtzeichen anerkenne? Kein Zeichen beweiſe ſich ſelbſt. Es ſei von Niemand geprüft worden, und er müſſe beſtreiten, daß dieſe ſcheinbare Poſtmarke zum legalen Beweiſe diene, daß Hackett den Brief durch das Poſtamt erhalten. Ueber welche That⸗ ſache handle es ſich hier? Entweder über das Schreiben oder über die Empfangnahme des Briefes? Die Kronanwalte wandten dagegen ein: der Brief ſei nicht an Hackett in ſeine Privatwohnung adreſſirt, ſondern in die Schenke von William Smith, wo noto⸗ riſch der Ausſchuß der Aſſociation ſich eingemiethet. Er ſei adreſſirt an ihn in ſeiner Eigenſchaft als Schatzmei⸗ ſter des Ausſchuſſes. Der nicht vorgebracht in . rb⸗ egen für, aus nach nen, ſtück nge⸗ Ob vor Er nter upt ntet nten g en aber vor⸗ ſein rüft are den hat⸗ iben rief ſitt, to⸗ Er nei⸗ acht Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 103 als das Schreiben eines beſtimmten Individuums, ſon⸗ dern als ein Document, welches den Charakter und das Verfahren der Aſſociation bezeichne, und zur Unter⸗ ſtützung der Anklage, daß dieſes Verfahren ſtraffällig ſei. Um zu beweiſen, daß eine Verſchwörung im Werke ſei, ſei er, der Ankläger, berechtigt geweſen, jede Corre⸗ ſpondenz als Beweisſtück vorzulegen, durch welche der Juſammenhang der betreffenden Perſonen und Handlun⸗ gen ans Licht gezogen wird.„Ich kann den Brief nicht vorbringen, als eine Erklärung ſeiner eigenen Schuld gegen einen der Mitverſchwörer, wol aber als ein Glied in der Kette von Handlungen, die den Charakter der Ver⸗ ſchwörung im Allgemeinen aufdecken.“ Der Gerichtshof entſchied ſich für die Zuläſſigkeit der Verleſung, doch nicht ohne Reſtrictionen. Lord Mackenzie erklärte den Brief als einen Artikel im Beweiſe, den das Gericht nicht zurückweiſen dürfe. Daß er an Hackett adreſſirt geweſen und in ſeiner Woh⸗ nung gefunden worden, qualificire ihn zu einem Beweis⸗ ſtück. Die Vermuthung ſtreite dafür, daß er dort ge⸗ weſen, ehe er dort mit Beſchlag belegt ward; er gehöre als ein wichtiges Glied in die Kette des Indicien⸗ beweiſes. Lord Cockburn ſagte:„Ich leſe den Brief, wie ich jedes anonyme Schreiben leſen würde, wie jedes Papier, jeden Anſchlag, wie ich auf jede Skizze blicken würde, oder auf die geſtern hier producirten brennbaren Stoffe. Ich betrachte ihn nicht wie einen Brief, ſondern einfach wie ein Ding, was mit der Sache Zuſammenhang hat und in den Händen des Angeklagten ſich vorfand.“ Der Lord⸗Juſtice-Clerk ſtimmte damit ein:„Vom erſten Augenblick an hielt ich dieſen Brief— nicht für ein Document, deſſen Urheber ermittelt zu werden braucht 104 Die Nobs und dir Spinner in Glasgow. — ſondern für eine Schrift, die ihre Bezüge zu der Aſſociation hat, und von Jemand geſchrieben, der in ihren Dienſten wirkt. Deshalb, ohne mich daran zu halten, ob er von einem gewiſſen M'Gowan geſchrieben iſt, ſondern lediglich in Betracht, daß er ein ano⸗ nymes Document iſt, welches die Aſſociation betrifft und im Beſitz ihres Schatzmeiſters gefunden iſt, müſſen wir es als Beweisſtück aufnehmen, was auch die Wir⸗ kung ſei.“ Der Brief ward darauf verleſen. Er enthielt einen Bericht über die Bemühungen des Schreibers, in Man⸗ cheſter und anderwärts Hülfsgelder für den Ausſchuß durch deſſen Delegirte zu erheben. Mehre Polizeibeamte bekundeten über die Gewalt⸗ ſamkeit der Angriffe gegen die Fabriken, und daß die Polizeimacht gegen die Straßenzuſammenrottungen nicht mehr ausgereicht hätte. Die traurige und einfache Er⸗ zählung der Witwe des ermordeten Smith machte auf die Verſammlung einen unverkennbaren Eindruck: „Der Wächter rief eben die 11. Stunde aus, als wir aus einem Fleiſcherladen kamen. Wir waren kaum bei Maſter Croß' Laden vorbei, als mein Mann erſchoſ⸗ ſen ward. Ich ging dicht an ſeiner Seite. Der Schuß kam von hinten. Mein Mann fiel nach vorn; und ich ſtand da, meine Sinne hatten mich faſt verlaſſen. Aber es ſchien mir ſo, als wären Viere hinter mir, aber ich kann es nicht genau ſagen, denn es waren ganz dunkle Geſtalten, oder was es war. Ich kniete hin, um meinen Mann mit dem Arme aufzurichten. Ich wußte nicht, von woher die Geſtalten kamen. Sie kamen aber nicht mir zu Hülfe, noch weiß ich, wohin ſie verſchwanden. Als ich aufſtand, war das Erſte, was ich ſah, ein Mann, der vom Ende der Straße auf mich zukam, um mir zu der in zu eben ano⸗ und ſſen Wir⸗ inen lan⸗ huß alt⸗ die ſicht Er⸗ als um oſ⸗ uß ich ber nle nen on nir Als in, zu Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 105 helfen. Ich weiß nicht mehr, wie es mir war. Ich hatte zwei oder drei Mal Mord, Mörder! geſchrien, und als der Mann kam, waren noch mehr da. Ich lief vor ihnen her, als ſie meinen Mann aufhoben und fort⸗ trugen. Als ich ihn im Arm aufgehoben, ſagte er, er wäre erſchoſſen, aber er ſagte nichts davon, woher es ſei. Mein Mann war, was ſie einen Nob nennen. Ich habe wirklich keine Erinnerung, ob und wer uns auf der Straße folgte, und Niemand ſprach in der Straße weder zu ihm noch zu mir.“ Hier erklärten die Vertheidiger, bezüglich dieſer That, daß ſie den Alibibeweis antreten würden, wie es bereits in ihren ſchriftlich eingereichten Vetheidigungsmomenten geſagt ſei. Keiner der Angeſchuldigten habe ſich zur Zeit der That in der Nähe des Mordfleckes, oder auch nur der umliegenden Straßen befunden, auch nicht M'Lean, dem man die eigentliche Thäterſchaft aufbürde. Ein Arzt des glasgower Krankenhauſes bekundete den am Dienſtag, 25. Juli, erfolgten Tod des John Smith, in Folge einer Kugel, die ihm durchs Rücken⸗ mark gedrungen, eine andere hatte ſeinen Arm zer⸗ ſchmettert. Des Todten eigene Ausſage auf dem Sterbebett vor dem Sheriffſubſtituten ward noch einmal verleſen. Es geht daraus nicht mehr hervor, als wir ſchon wiſſen. Nur klagte und betheuerte er: daß ſie(die alten Spin⸗ ner) ihn nicht verwarnt, ſondern, ohne ihn zu hören, mit dem Spruch über ihn weggegangen wären. Acht Tage vor ſeiner Ermordung hatte Einer zu ihm geſagt: er möchte um aller Welt nicht an ſeiner Stelle ſein. Die Beweiſe gegen M'Lean wurden dringender und wenn dem folgenden Zeugen volle Glaubwürdigkeit bei⸗ gewohnt hätte, hätte aller Zweifel verſchwinden müſſen. 106 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. Robert Chriſtie, früher Baumwollenſpinner, hält jetzt einen Schnapsladen in Glasgow. Auch er hatte, als Mitglied der Aſſociation den Eid der Verſchwiegen⸗ heit abgelegt. M'Lean verkehrte viel in ſeinem Laden. Kurz vor Smith's Ermordung fand zwiſchen ihnen eine Unterhaltung ſtatt über den oft erwähnten Inſpector Arthur.„Ich verſtand zuerſt nicht, was er(M'Lean) meinte. Plötzlich aber ſagte er, er würde direct durchs Waſſer gehen, um Arthur zu tödten. Ich fing bei den Worten zu zittern an, und ging ihm ſcherzhaft um den Bart, um ihn von dem Vorſatz abzubringen. Er aber ſagte, er ſei nun mal entſchloſſen es zu thun, und in⸗ dem er ein bischen zurückfuhr, ſteckte er die Hand in die Taſche, und ſagte: Hier hätte er es, das Ding, was es thun würde. Ich that immer noch ſo, als ob ich es für Spaß nähme, und ſuchte es ihm auszureden. Aber er ſagte, er würde es doch thun. Ich glaubte das Ende einer Piſtole in ſeiner Taſche zu ſehen.— Am Abende des Sabbats vor Smith's Tode kam er durch die Hinter⸗ thür zu mir, und bat mich um ein Paar ſchwarze Hand⸗ ſchuhe. Das war im Geheimen. Ich verſprach ſie ihm und gab ſie ihm denn auch. Ich fragte ihn, was er denn damit machen wolle, und er ſagte: Gar nichts! und ſteckte ſie in die Taſche und ging ins Zimmer. Als er wieder raus ging durch die Hinterthür, wandte ſich M'Lean noch einmal zu mir um und fragte: ob ich etwas gehört! Ich antwortete: Nein, und MLean ſagte mir, ſie lauerten auf Arthur ſchon zwei bis drei Nächte.— Die Handſchuh brachte er mir am folgenden Dienſtag zurück. „Am Dienſtag nach Smith's Ermordung kehrte— es war um 11 Uhr— M'Lean in meinem Laden in Gallowgate ein. Er ſagte zu mir:«Ich habe Einen ſchlafen gemacht.— Ich ſagte: Ach, William, was hiält hatte, iegen⸗ Laden. neine ſpector Van) durchs ei den m den r ober nd in⸗ nd in was ich e Abet Ende Abende inter⸗ Hand⸗ e ihm as er ichts! Ae te ſich etwas nir ſt Die en in Einen wab Die Hobs und die Spinner in Glasgow. 107 ſagſt du damit?— Er wiederholte: Ich machte Einen ſchlafen?, und drehte ſich dann um, und zeigte auf ein Placat, das an der Ecke hing. Fragte auch, ob ich's ſähe. Ja, ſagte ich, 50 Pfund Belohnung ſind geboten. — Neinv, ſagte er, abei Gott es ſind 500 Pfund.“— Ich hatte 50 geſagt, weil ich ſo in Verwirrung war.— Um Gottes Barmherzigkeit, William, ſagte ich da, mache nun, daß Du fort kommſt, ſonſt fangen ſie Dich.— Er drehte ſich um:„Auf mich ſind ſie nicht los; 's iſt auf einen andern Mann, ſie hetzen auf einen nach Liverpool zu. Dann trat er zu den Uebrigen ins Zi'nmer, und ſie tranken Schnaps. Nach ein paar Mi⸗ nuten forderte er Licht zu ſeiner Pfeife. Als ich am Schenktiſch ſtand und ihm das Licht herüberreichte, griff er in die Taſche, um ein Stück Papier zum Anzünden vorzuholen, und da ſprach er zu mir, indem er die rechte Hand ausſtreckte:„Da iſt die kleine Pfote, die ab⸗ drücktel? Ehe er fortging, fragte ich ihn, ob er ſich wol vorgeſehen, daß Niemand ihn bemerkt. Er ant⸗ wortete, dafür brauche ich nicht zu ſorgen. Dann ſteckte er die Hand in die Bruſt und wieder raus, und ſtreckte ſie vor ſich, als wenn er eine Piſtole abdrückte, und ſagte:(Ich ging fort, ich bin nicht gerannt, ſchnurſtracks ging ich über die Straße.— Er hat mir auch geſagt, daß ihm 50 oder 100 Pfund, genau weiß ich es nicht mehr, dafür geboten worden und er hat es geradezu eingeräumt, daß er es gethan. Und ſetzte hinzu:«Ich wünſchte nur zu Gott, daß es drei Tage mal pech⸗ ſchwarz dunkel wäre; da wollte ich für ſie arbeiten.» „Am folgenden Tage ſprach M'Lean von Amerika, und daß er wol dächte dahin zu gehen. Ich fragte ihn, ob er auch für Kleider und Alles, was dazu gehört, ge⸗ ſorgt hätte? Er ſagte, ja, dafür ſei geſorgt. Er war 108 Die Mobs und die Spinner in Glasgow. der Letzte, der raus ging, und ſagte mir da noch, der Ausſchuß hätte ſchon für Alles geſorgt. Auch ſprach er davon, daß eine Ueberfahrt für ihn ſchon geſichert wäre.“ Es kam der Vertheidigung Alles darauf an, dieſes ſo ſchwer wiegende Zeugniß zu entkräften, und der Advocat Robertſon verſuchte es in einem langen Kreuzverhör nicht ohne Glück. Chriſtie hatte bald darauf Glasgow verlaſſen und ſich nach London begeben, wie er angab, um einen Oheim ſeiner Frau daſelbſt zu beſuchen. Bis auf jene Geſpräche mit M'Lean habe er nichts von der Sache gewußt und erfahren, er wiſſe auch nicht, was M Lean mit den Hand⸗ ſchuhen, die alt geweſen, angefangen. Er mußte aber einräumen, daß er noch ein andermal einem Andern auch ein Paar Handſchuhe geborgt. „Montgommery fragte mich nach einem Paar(Mit'sv. Ich verſtand ihn nicht. Er that's auf heimliche Weiſe; und ich fragte ihn, was denn das wäre? da ſagte er: Mit Euch iſt heut auch nichts anzufangen, ich will Euch Willy ſchicken. Und da kam denn Willy und fragte mich: habt Ihr nicht ein Paar ſchwarze Handſchuhe? Nun verſtand ich es, und ſagte, ich wollte ſie ihm geben. Ich vermuthete wol was, wußte aber doch nicht, was es war. Am folgenden Donnerſtag gab er mir die Hand⸗ ſchuhe zurück.“ Wir erfahren aus dem Kreuzverhör, daß auch Chri⸗ ſtie arretirt geweſen. Erſt hier hatte er zu denunciren angefangen.(Er wollte damit ſagen: nicht aus Lockung der gebotenen Belohnung, die ihm weit früher bekannt war.) — Betrachteten Sie ſich in Gefahr, als Sie in Lon⸗ don waren? „Nicht im Geringſten.“ der her ite.“ oeat icht und heim üche und and⸗ aber dern t'sy. eiſez Fuch agte he ben. s es nd⸗ hri ciren ung nnt on⸗ Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 109 — Glaubten Sie, daß M Lean Smith's Mörder ſei? „Ob ich's glaubte! Wie ſollte ich es nicht glauben, da M Lean es ſelbſt zu mir geſagt hatte!“ — Da Sie es glaubten und in London in vollkomme⸗ ner Sicherheit waren, warum machten Sie da nicht An⸗ zeige? Nach einigem Zaudern antwortete Chriſtie:„Ich kann nicht ſo beſtimmt darauf antworten. Eins iſt klar, es wäre für mich ein ſchlechtes Spiel geworden, wenn ich Anzeige gemacht hätte. Ich bin ja ſelbſt Mitglied der Aſſociation geweſen, und ſie hätten es mich entgelten laſſen.“ — Obgleich Sie in London ſo ſicher waren? „Ja.“ Hiermit ſchwieg der Vertheidiger klüglich. Er hatte den Credit des Zeugen erſchüttert, durch weitere Fragen hätte er ihn wiederherſtellen können. Später gab Chri⸗ ſtie genügende Auskunft über ſein Schweigen, zuerſt ſein Eid, dann die Furcht vor den Piſtolenkugeln und dem Vitriolz erſt nach ſieben Verhören, und auf die Verſiche⸗ rung, daß er geſchützt werden ſolle, hatte er den Mund geöffnet. Ein Schiffsagent in Glasgow bekundete, daß M'Lean ſchon am 20. Juli mit ihm wegen einer Ueberfahrt nach Newyork verhandelt hatte. Der Wollenſpinner Adam Dixon, der ſeine Kirche beſuchte und eine Sonntagsſchule hielt, auch ſonſt gegen M'Neill freundlich geſinnt war, erſchien als ein unver⸗ dächtiger Zeuge in Bezug auf Das, was er über ihn ausſagte. MLean fragte ihn am Montag nach der That, ob er davon gehört?„Freilich“, ſagte ich,„habe ich da⸗ von gehört, und es iſt ein Jammer. Er ſchien darüber zu lachen und ſagte irgend ein Spottwort über mein 110 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. methodiſtiſch Geſicht. Er fragte mich, ob der Ausſchuß ſäße; ich konnte es ihm nicht ſagen. Er meinte, er wünſche nur zu wiſſen, ob er 5 oder 10, oder 10 oder 15 Schillinge erhalten werde? Ob er noch mehr ſagte, weiß ich nicht. Als er fortging, ſagte er, er glaube nicht, daß ſie hinter Jemand drein wären.“ Dieſer Zeuge behauptete, nie von einem geheimen Ausſchuß gehört zu haben. Noch weniger, daß ein ſol⸗ cher beſtimmt ſei, über Leben und Eigenthum Anderer zu ſchalten und zu walten.„Die Abſichten der Aſſociation waren gerechte, den Lohn für die Arbeit durch geſetzliche Mittel aufrecht zu erhalten.— Die Gemeinheit in M Lean's Sprache machte mich ſtutzig, aber ich nahm es nicht als Bekenntniß, daß er der Mörder ſei. Auf einer der Schedulas ſah ich einmal den Poſten„Collieries“ und eine Summe daneben bezeichnet. Ich verſtand nicht was es bedeute. Uebrigens, wenn ich ein Nob geweſen wäre, ſo hätte ich nicht gewagt, bei Tag oder Nacht, ohne Wache, durch Glasgow zu gehen.“ Ein Tiſchler Campbell war am Abend des Mordes in einer Schenke(Kings Wirthshaus in Calton), wo mehre Spinner im Geſpräch ſagten: Smith wird dieſe Nacht erſchoſſen werden. Sie ſprachen auch von einem Korbe, der gut gepackt geweſen, aber ſchlecht geworfen worden. Als er ſich bei anderer Gelegenheit in ihr Ge⸗ ſpräch miſchte, ſchienen ſie ſehr verdrießlich.— Ein an⸗ derer Zeuge bekundete, wenige Tage vor dem Morde, den Ankauf mehrer Piſtolenkugeln in ſeinem Laden, wobei die Käufer, dem Anſchein nach Spinner, zwei Piſtolen vorgewieſen, in welche die Kugeln gepaßt wurden.— Je⸗ mand hatte von einer Frau gehört, die inzwiſchen geſtorben war, daß ſie der Mordthat auf der Straße beigewohnt, ſie habe geſehen, wie der Mörder nach den Schüſſen huß er odet agte, aube men ſol⸗ Nrer tion liche in nes iner es“ icht eſen cht, des ieſe em fen an⸗ den bei len en nt, ſen Die nobs und die Spinner in Glasgow. 111 den Hut feſt aufgeſtülpt, und dann raſchen Schrittes fortgegangen war. Aber die Beſchreibung des Mörders ſchien nicht zu M'Lean zu paſſen. Aus andern Zeugenausſagen geht hervor, daß John Smith ſchon früher als Nob in ſchlechtem Anſehen bei ſeinen Genoſſen ſtand, daß er auch Furcht verrieth, aber doch nicht fort wollte. Noch andere Perſonen hatten von fern der Mordthat zugeſehen, ohne die Mörder, die an ihnen vorübergingen, zu erkennen, aber auch ohne ſie zu arretiren, obgleich ſie das Hülfegeſchrei der armen Frau hörten. Ein Polizeibeamter M'Douzell, hatte im Auguſt M'Lean in Stirling verhaftet. Er hatte ſich einen fal⸗ ſchen Namen, ſeinen alten Vater, der am Herde ſaß, für einen Miethsmann ausgegeben. Der Polizeimann aber kannte ihn, nannte ſeinen rechten Namen und erklärte ihn wegen Mordes zu verhaften. MLean ſprach darauf kein Wort, aber war in heftiger Aufregung; in ſeiner Taſche war das Certificat. Als der Polizeimann ihm das Halstuch umband, zitterte er heftig. M Lean hatte, wie erwähnt, den Alibibeweis verſucht. Es wurden zwei Certificate verleſen. Eines, in welchem der Schenkwirth Angus Cameron atteſtirt, daß William M'Lean Sonnabend 22. Juli in ſeinem Hauſe geweſen von Abends 10— 12 Uhr.— Ein zweites, worin acht Perſonen atteſtiren, daß an dem Abend MLean in ihrer Geſellſchaft ſich befunden von neun Uhr Abends bis etwa zwei Uhr Morgens. Einer von den acht Unterzeichnern, und zwar der erſte, hatte aber ſchon am folgenden Tage nach der Un⸗ terzeichnung MLean's Vater, welcher die Unterſchriften 112 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. ſammelte, erklärt, daß er nicht beſchwören könne, daß as ſein Sohn gerade um zwölf Uhr in der Nacht bei ihnen geſtc geweſen ſei. en Der Beweis für die Verfolgung ward geſchloſſen tra mit Verleſung der gerichtlichen Auslaſſung der Ange⸗ Er klagten Hunter, Gibb und MLean, aus der Folgendes wiſ das Wichtigere iſt: Er „Durch die lange Dauer der Arbeitsniederlegung go ſeien die Fonds der Aſſociation faſt ganz verſiegt, neue W 3 Quellen hätten ſich nicht eröffnet, ſie glaubten aber nicht, dat daß die Gelder zu andern Zwecken verwendet wären als gey zu den angegebenen Unterſtützungen.. „Das bewußte Certificat ſei ein Freibrief oder eine vor Klarſchrift für William MLean; der Unterzeichner habe um ſich informirt, daß M Lean ſeine Rechnungen berichtigt, e6r ohne jedoch vorher in die Bücher deshalb geblickt zu m haben. le „Bald nach der großen Arbeitsniederlegung habe ſich die allerdings ein überwachender Ausſchuß gebildet, aber nur Be mit der Abſicht, Diejenigen zurecht zu weiſen, welche Ar⸗ ſil beit annehmen wollten gegen den Willen der Aſſociation, ze oder Diejenigen, welche ſchon in Arbeit waren, davon ßr abzubringen. z „Gibb, befragt, ob man nicht gewiſſen Mitgliedern, u 3 die man gern ins Intereſſe der Aſſociation gezogen, ge⸗ ſe wiſſe Geld- und andere Vergünſtigungen gewährt habe, 1 1 jedoch unter ſolchem Vorbehalt, daß man ſie nachher, E 3 wenn ſie ſich dem Willen der Geſellſchaft nicht fügten, ſi 5 dafür verfolgen könne, erklärte, daß dergleichen Prakti⸗ n * ken wol früher ſtattgefunden, in letzterer Zeit aber nicht be 3 mehr. i „William M Lean erklärte, daß er ſeit der Arbeits⸗ niederlegung, Anfang April, Alimente oder Unterſtützung aß en ſen ge⸗ des ng eue ht, als ine R, zu ich mr n, on be, et, n, ht Die Robs und die Spinner in Glasgow. 113 aus den Fonds der Aſſociation bezogen, je wie die Fonds geſtanden hätten, von 8 Schilling bis zu 18 Pence wö⸗ chentlich. Smith war vom Gewerk als„nobbend“ be⸗ trachtet, d. i. als Einer, der für geringern Lohn arbeitete. Er aber habe den John Smith nicht erſchoſſen, noch wiſſe er oder ahne, wer beſagtes Verbrechen begangen. Er, Declarant, ſei am nämlichen Abend nach dem Glas⸗ gow⸗Anger gegangen, um ſich von der Aſſociation ſeine Wochenalimente zu holen. Die Perſonen aber, welche das Geld bringen ſollten, wären noch nicht angekommen geweſen, und da es zu regnen angefangen, ſei er mit noch einem Dutzend anderer Wollenſpinner in die Schenke von Angus Cameron, auf dem Salzmarkt, gegangen, um zu warten, bis die Alimente ihnen gebracht würden. Er nannte die Acht, welche das Certificat unterzeichnet, und noch Andere, und daß es beinahe 10 Uhr geweſen, als ſie bei Cameron ankamen. Johnſton habe endlich die Alimente gebracht und ſie ihnen ausgezahlt, und der Betrag war— für Jeden ein Schilling! Die Ge⸗ ſellſchaft habe ungefähr drei oder vier Mäßchen Whiskey getrunken und erſt nach 12 Uhr Camerons verlaſſen. Er erkläre die Schenkſtube von Cameron nicht verlaſſen zu haben von dem Augenblick an, wo er eintrat, bis zur Zeit, wo die ganze Geſellſchaft aufbrach. Er erkläre ferner, daß als ſie von Camerons aufbrachen, Einige von der Geſellſchaft abſchwenkten, die Andern aber in den Schnapskeller von M'Ilwraith in Budegate gingen, wo ſie noch mehr Whiskey tranken. Wie viel, könne er ſich nicht mehr entſinnen, da er ſchon damals ſich ſehr ſchlecht befunden. Erklärt ferner, daß er an jenem Sonnabend einen langen grünen Frack getragen, graue Hoſen, einen ſchwarzen Hut und einen Schnurrbart. Dieſen Bart habe er erſt in letzter Woche abgeſchnitten, als es ihm 114 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. paſſirt, daß, wie er ihn kürzen wollen, er mit der Schere zu tief hineingefahren, und um es wieder gleich zu ma⸗ chen, habe er nun den ganzen Bart abgenommen, doch mit der Abſicht, ihn wieder wachſen zu laſſen. Erkläre ferner, daß er vom Tage ab, wo Smith ermordet wor⸗ den, ruhig verhlieben, acht Tage bis Montag darauf, wo er ſich fortgemacht und von da ab bei ſeiner Muhme Ann' Cameron in Kincaidfield gewohnt, und das habe er gethan, weil ihm ein Spinner, Namens Jones Wal⸗ ker, Nachricht gebracht, wie falſche Leute von ihm beim Staatsprocurator ausgeſagt, daß er vor langer Zeit ge⸗ gen einen Spinnmeiſter in Lanarkfield einen gewaltſamen Angriff gemacht, wofür 100 Pfund Belohnung dem Ent⸗ decker ausgeſetzt worden. Erkläre ferner, auf Befragen, daß es am Montag, wo er zu ſeiner Muhme gegangen, geweſen, wo er das vorgewieſene Certificat ausgeſchrie⸗ ben und darunter die Namen aller Derer, welche mit ihm am Sonnabend Abend in der Schenke waren. Erkläre ferner, daß er dazu von ſeinen Freunden überredet wor⸗ den, um auf alle Fälle gefaßt zu ſein, denn ſowie er bei dem Anfall auf Miller fälſchlich angeſchuldigt worden, könne er es auch wegen der Ermordung Smith's werden, und wie er damals, weil er aus dem Weg gegangen, den Verdacht gegen ſich nur noch mehr beſtärkt, ſo möchte das auch hier ſein. Erkläre ferner, daß er ſchon am 11. Juli die Abſicht gehabt, nach Amerika zu gehen, um zu verſuchen, ob er dort Arbeit finde, und habe ſich deshalb an den Ausſchuß gewendet, um eine Reiſekarte oder einen Freibrief zu erhalten, der ihm auch gegeben worden. Viele von ſeinen Freunden hätten ihm auch gerathen, aus dem Wege zu gehen, das ſei aber erſt ge⸗ ſchehen, nachdem der Ausſchuß aufgehoben worden; und vorher habe es ihm Niemand gerathen, am wenigſten in bo de ig St öchere u ma⸗ „doch rkläre wor⸗ atauf, Kuhme habe Wal⸗ beim it ge⸗ ſamen Ent⸗ agen, mgen, ſchie⸗ it ihn rkläre wor⸗ er bei rden, erden, ngen, t, ſo ſchon gehen, e ſich ſtartt geben auch t ge und igſten Die Robs und die Spinner in Glasgow. 115 Chriſtie. Viele hätten wol von einem geheimen Comiteé geflüſtert, aber er habe nie etwas Zuverläſſiges darüber gehört.“ Er ward befragt, wie es denn komme, daß er gleich nach dem 29. Juli, wo der Ausſchuß aufgehoben ward, ſich aufs Land geflüchtet, da er ſich doch rein von aller Schuld fühle, und von der Efiſtenz dieſes Comité nichts zu wiſſen vorgebe? Und wie ihn eine Beſorgniß überkommen können, nicht wegen irgend Etwas, das mit dem Morde in Verbindung ſteht, ſondern wegen eines Verbrechens, welches vor langen Jahren begangen wor⸗ den, unter Leitung eines ganz verſchiedenen Ausſchuſſes, und an dem er ebenſo unſchuldig zu ſein erklärt habe als an Smith's Ermordung? Er erklärte darauf,„wie er nur auf einige Tage bei der Gelegenheit aus der Stadt gegangen, bis ſeine Freunde Nachricht einzögen, in wel⸗ chem Jahre und zu welcher Zeit das alte Verbrechen be⸗ gangen ſei, das man ihm auch aufgebürdet, damit er in⸗ zwiſchen im Stande wäre, ſeine Unſchuld zu beweiſen.“ Nachdem dieſe Auslaſſung des Angeſchuldigten ver⸗ leſen war, eine, die ihn ſelbſt am ſchwerſten gravirte, verkündete der Lord⸗Advocat:„Meine Herren von der Jury, die Vorbringungen für die Krone ſind hiermit ge⸗ ſchloſſen.“ Die Linie der Vertheidigung im Allgemeinen iſt ſchon im Obigen angegeben. Sie ward mit exacter Disciplin von den Angeſchuldigten und ihrer Reſerve innegehalten, denn es galt nicht dieſe allein, ſondern die ganze Aſſo⸗ ciation. Sie ſchickte nun Mitglied um Mitglied vor die Schranken, die, Jeder einzeln, bezeugen und beſchwören mußten, daß eine ſolche Zuſammenkunft, wie Moat ſie 116 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. beſchworen, und wo der geheime Ausſchuß erwählt wor⸗ den, gar nicht ſtattgefunden. Nur eine Zuſammenkunft ſei in der Küche von Smith's Hauſe geweſen, unter Präſidium des Adam Dirxon, und da ſei man ſchon um 9 ½ Uhr aufgebrochen. Keiner der Angeſchuldigten ſei zugegen geweſen. Das Eeſchäft, was ſie vorgehabt, ſei aber kein anderes, als Mittel und Wege zu ſuchen, wie eine Vereinigung zwiſchen Meiſtern und Spinnern her⸗ zuſtellen, und Subſidien zu erheben. So wurden alle die verſchiedenen Ausgabepoſten in den Büchern und die Certificate erklärt. Die betreffen⸗ den Perſonen, als Zeugen aufgerufen, wußten durch geiſtreiche Gloſſen jedem Notat den unſchuldigſten Sinn beizulegen, und Alle ſtimmten in folgenden Angaben überein: Ja, es iſt ein Wacheausſchuß eingeſetzt worden, aber nur in der Abſicht, um zu ſehen, ob nicht Einige von den Unſern wieder an die Arbeit gingen, uns ſo betrö⸗ gen und Alimente aus unſerer Kaſſe nähmen. Auch zu prüfen, wie lange die Arbeitsniederlegung wol dauern könne. Sie hatten nichts zu thun, als den neu an⸗ geſetzten Arbeitern dieſelben Alimente anzubieten, die wir empfingen, und nichts weiter. Die Wächter ſollten ſie auf ehrliche Weiſe überreden, allenfalls ihnen ein oder ein Paar Gläſer reichen, wenn ſie willig ſchienen von der Arbeit zu gehen. Sie hatten nie die Worte Ashdod und Armageddon gehört. Die Abſicht ihrer Union war ja nur den Arbeitslohn auf der Höhe zu erhalten, die ihnen recht dünkte, und deshalb der Arbeit ſich zu ent⸗ halten, wodurch die Meiſter verhindert würden, ihre Waaren zu liefern. Regel war, daß Alle im Gewerk ſich der Majorität der Stimmen fügen mußten. Aber wer in der Minorität der Stimmen blieb, konnte für ſich Die nobs und die Spinner in Glasgow. 117 twor⸗ handeln, wie er Luſt hatte. Wir ließen ſie arbeiten, unft oder ihren Antheil von unſerer Union empfangen. Der unter aber blieb kein Mitglied mehr, der nach einer Arbeits⸗ on un niederlegung zu arbeiten fortfuhr. Solche Perſonen ten ſi nannten wir gewöhnlich Nobs. Ein Nob konnte mit bt, ſei völliger Sicherheit durch die Straßen von Glasgow um n, wie jene Zeit gehen, ob bei Tage oder bei Nacht.„Wäre m her⸗ ich ein Nob geweſen“, ſo ſagte jeder Spinner,„würde ich mich vor keiner Gewaltthätigkeit gefürchtet haben.“ ſten in Der Eid ſchien auf dieſe Zeugen und Genoſſen gar trefen keinen Einfluß zu haben. Sie ſchworen Dinge weg, durch die notoriſch waren. Einer, Archibald Mackay, ſchwor Sinn geradezu, obwol er ſeit 1823 Mitglied der Aſſociation gaben geweſen, daß er nie von Gewaltthätigkeiten gehört bis auf die Zeit der letzten Arbeitsniederlegung:„Ich hörte n, aber wol davon, aber ich glaubte es nicht, und von einer Ge⸗ ge von waltthätigkeit gegen einen Nob habe ich, ſolange ich in betri⸗ Glasgow lebe, nicht gehört, außer letzthin. Ich hörte luch zu wol, daß Vitriol auf Leute geſprützt worden, aber ich dauern konnte nie glauben, daß Spinner das gethan hätten. u an⸗ Ich hatte ja keinen Grund dazu, und mir ſchien es eine ie wir ſchlechte That. Ich konnte mir nicht denken, daß irgend ten ſie Jemand etwas dabei gewinne. Auch erinnere ich mich moder durchaus nicht, daß je ein Baumwollenſpinner wegen n von Gießen mit Vitriol beſtraft worden.“ lhdod Dieſer Zeuge mußte ein ſcharfes Kreuzverhör von n wr Seiten der Richter wie des öffentlichen Anklägers be⸗ n, di ſtehen, er blieb aber, obgleich auf offenbare Abſurdi⸗ . ent⸗ täten geſtoßen, feſt bei ſeinen einſtudirten Angaben. So ihre die meiſten andern Entlaſtungszeugen; der Eid bei Ashdod zewer und Armageddon mußte eine wunderbar bindende Kraft Lber haben. ir ſich Darüber war ſchon der vierte Tag der Verhand⸗ 118 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. lungen gekommen, und nachdem am Sonnabend Abends neun Uhr die Sitzung geſchloſſen war, ward dafür ge⸗ ſorgt, daß die Geſchworenen am Sonntag Morgen in verſchloſſenen Logen dem Gottesdienſt beiwohnen und nachher in ebenſo verſchloſſenen Wagen friſche Luft in der Umgegend von Edinburg ſchöpfen konnten. Eiſern ward an den Traditionen gehalten, daß kein Geſchwore⸗ ner in eine Verbindung mit irgend wem trete, der zum Proceß in Bezug ſtand. Die ganze Vertheidigung, ſagt der engliſche Bericht⸗ erſtatter, beruhte auf Trug, und ward durch fortwäh⸗ rende Meineide gekräftigt. Die Antworten der Zeugen waren roh, höhniſch, ja frech. Man hatte nach einer der Arbeitsniederlegungen den Plan fingirt, oder wirklich gefaßt, einer Auswanderung nach Amerika. Wer daran Theil nehmen wollte, erhielt gegen Schuldſchein ein Darlehen von 100 Pfund, oder auch dies ward nur fingirt. Die Hauptſache war der Dar⸗ lehnſchein, mit dem man den Unterzeichner künſtig ge⸗ ſetzlich verfolgen konnte, wenn er ſich zu Arbeiten ent⸗ ſchloß, welche die Aſſociation verbot. Die Entlaſtungs⸗ zeugen erklärten, daß nur einmal ein ſolcher Vorſchlag der Verfolgung gemacht worden. Als Beiſpiel, mit welcher Dreiſtigkeit die Zeugen in den Kreuz⸗ und Querfragen auftraten, wird uns das folgende mitgetheilt: — Wenn auf Befehl der Aſſociation eine Arbeits⸗ niederlegung ſtattfand, und Jemand dennoch monate⸗ oder jahrelang zu arbeiten fortfuhr, konnte er dann ein Mitglied der Aſſociation bleiben? „Ich kann die Frage wirklich nicht beantworten, denn der Fall kam nie zu meiner Beobachtung.“ arbe wo ſich leg Kn von Abends fit ge⸗ tgen in en und Luft in Eiſern hwort⸗ er zun zericht⸗ twäh⸗ eugen en den derung echielt r auch Dar⸗ ig ge⸗ ent⸗ ungs⸗ ſchlog mit und theil rbeits⸗ onate⸗ nein denn Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 119 — Konnte er aber auch nur eine Woche lang fort⸗ arbeiten und doch Mitglied bleiben? „Nach meiner eigenen Meinung konnte er das nun wol nicht.“ — Was iſt ein Nob? „Es gibt ihrer verſchiedene. Ein neuer Arbeiter, der ſich bei einem Werke engagirt, wenn eine Arbeitsnieder⸗ legung eingetreten iſt, wird gemeinhin ein Nob(oder Knote?) genannt. Es gibt aber noch andere Sorten von Nobs.“ — Welche ſind das? „Ich habe einen Nob an einem Spazierſtock geſehen.“ (Ich habe einen Knoten an einem Knotenſtock geſehen.) Der Lord⸗Oberrichter bat die Jury, ſich dieſer(frechen) Antwort zu erinnern. Alle verdächtigen Worte und Poſten in den Büchern wurden auf dieſe Weiſe erklärt. Zur Erklärung des Wortes„Colliery“, Kohlengrube, ward angegeben, daß, ſo viel man ſich entſinne, einem Kohlenhändler ſo und ſo viel Pfund für Kohlen gezahlt, oder daß den Kohlen⸗ händlern für ihre Unterſtützung der Aſſociation ſo und ſo viel zu Gunſten gebucht worden. Sämmtliche Mitglieder wußten nichts von einem Eide, ſie hatten nie davon gehört, ſie hatten nie eine Bibel in den Verſammlungsräumen der Aſſociation ge⸗ ſehen. Als Zeichen ihrer tief eindringenden Heuchelei wird angeführt, daß in der Aſſociation ſelbſt ein Vor⸗ ſchlag gemacht wurde: einen Preis auf Entdeckung der Mörder John Smith's zu ſetzen. Nur weil Hunter er⸗ klärte, daß die Finanzen der Aſſociation dazu nicht aus⸗ reichten, unterblieb es. Die Vertheidigung ſtieß ſich an dem Umſtande, daß —— — 120 Die Mobs und dir Spinner in Glasgow. M Lean von der Aſſociation ſich einen Freibrief aus⸗ ſtellen laſſen, während er doch nach den Briefen derſelben noch in der Schuld bei ihr war. Dies wird ſo zu er⸗ klären verſucht. M'Lean habe durchaus auswandern wollen, beſonders da er die ihm zugeſtandenen Alimente nicht richtig ausgezahlt erhalten. Um dies auszugleichen, habe man ihm für ſeine Dienſte den Freibrief ertheilt, damit compenſirend ſein Pebet und Credit. Das vorerwähnte Zeugniß einer Perſon, welche von einer ſeitdem geſtorbenen Frau gehört, daß dieſe in der Mordnacht zugegen geweſen, ward als Entlaſtungsbeweis vorgebracht. Denn dieſe verſtorbene Frau, eine nüchterne und ruhige Perſon, ſollte geſagt haben, daß der Mörder, den ſie laufen ſah, eine wollene Jacke angehabt und klei⸗ ner geweſen ſei als Menſchen von gewöhnlicher Größe, während M'Lean einen langen Ueberrock angehabt haben wollte und von anſehnlicher Größe war. Von den Spinnern, die in der Mordnacht mit M'Lean in Cameron's Schenke getrunken, bekundeten die Meiſten ſein Alibi. Sie tranken zuerſt bei Cameron mit ihm bis Mitternacht, dann im Keller von M'Flwraith bis 1 Uhr Morgens. Bei näherer Unterſuchung durch den Staatsanwalt gab der erſte Unterzeichner folgende Erklärung über den Act der Unterzeichnung:„Ungefähr drei Wochen nach Smith's Ermordung ward ich aufgefodert, das Certificat zu unterzeichnen, um M'Lean's Freunden und Bekannten zu genügen, nämlich daß wir mit ihm in der Nacht von Smith's Ermordung zuſammen geweſen bis 1 Uhr und noch ſpäter. Ich beſann mich da, und wir Alle beſannen uns, wo wir mit ihm geweſen waren. Und wir kamen Alle überein, daß wir mit ihm bei Camerons geweſen von 10 ab bis 10 Minuten vor 12, und daß wir Alle ih e f aus⸗ rſelben zu er⸗ andern imente ſeichen, ertheilt, he von in der zbeweis ichtere Förder, Größe, haben ht mit ten die on mit wraith nwalt er den 1 nach iſnt kannten ht von und ſannen kamen weſen r We Die Hobs und die Spinner in Glasgow. 121 in das Haus gekommen waren vom Kreuze her, und daß, nachdem wir es verlaſſen, wir noch anderswohin gingen. Dies ward zwiſchen uns beſprochen, als wir das Certificat unterzeichneten.“ Der Staatsanwalt proteſtirte gegen die Zuläſſigkeit dieſer Zeugen:„Die ganze Geſchichte iſt eine abgekartete Sache. Die Zeugen wurden bevormundet. Sie wurden examinirt, einer in Gegenwart der andern. Sie erhielten einen vollſtändigen Unterricht über die Art des Zeugniſſes, welches man von ihnen verlangte. Und dieſer Unterricht erfolgte entweder von dem Angeſchuldigten ſelbſt, oder von deſſen Freunden.“ Vor deutſchen Gerichtshöfen würde über den Werth dieſer Zeugniſſe zur Herſtellung eines Alibibeweiſes wol kein beſonderer Zweifel obgewaltet haben. Drei Wochen nach der That beſannen ſich Trinkgenoſſen über ihr Zu⸗ ſammenſein in großer Geſellſchaft in zwei Schnapsläden, und bei Nacht, und erinnerten ſich auf Stunde und Mi⸗ nute, wie lange ſie beiſammen geweſen und daß keiner ihrer Cumpane nur einen Augenblick abweſend war. Woher dies merkwürdige Gedächtniß? Und ſämmtliche Zeugen waren M'Lean's Freunde, ſie hatten ein nahes Intereſſe zur Sache! Vor dem ſchottiſchen Gerichtshof galt es aber die Frage, nicht hinſichts des Werthes dieſes Beweismittels, ſondern hinſichts ſeiner Zuläſſigkeit. Mit der äußerſten Gewiſſenhaftigkeit ward die Sache erwogen.„In den Gemüthern der Richter“, ſagt Lord Cockburn,„iſt ein Zweifel, vielleicht darf ich nur ſagen, der Schatten eines Zweifels in Bezug auf dieſe Frage, und wenn wir be⸗ trachten, daß das Leben eines Menſchen, ja vielleicht das von fünfen, auf dem Spiele ſteht, ſo iſt es Recht, daß wir zu Gunſten des Gefangenen dieſem Zweifel Raum XVII. 6 122 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. gönnen. Wenn wir aber das Geſetz allein im Auge haben, ſo müßten wir dieſen Beweis entſchieden abweiſen“. Der Oberrichter erklärte ohne Zaudern: daß im ganzen Laufe ſeiner richterlichen Erfahrung er nie einen ähnlichen Fall erlebt, wo man das Alibi auf dieſe Weiſe zu be⸗ weiſen gewagt. Zum Ueberfluß gibt man noch folgende Proben, mit welchem Leichtſinn die Zeugen ausgeſagt und geſchworen hätten. Der Oberrichter fragte den Zeugen Andreas White: — Mich dünkt, Sie ſagten, daß Sie ſich ſehr genau aller Umſtände erinnert hätten, aller der Umſtände, die Sie uns erzählt, ehe Sie das Certificat unterzeichneten? „Ja.“ — Wie kommt es denn nun, daß im Certificate ſteht, Sie wären in M'Lean's Geſellſchaft bis 2 Uhr Morgens geweſen, wo Sie uns eben geſagt haben, Sie wären ſchon um 1 ½ zu Hauſe geweſen? „Darin iſt das Certificat falſch, denn ich ging eine halbe Stunde nach 1 Uhr nach Hauſe. Ich brachte die Ermordung nie in Verbindung mit M'Lean, als bis er gefangen ward, und das entſann ich mich, daß es in der Nacht zutraf, wo wir miteinander waren.“ Auf eine andere Frage: „Als ich dieſe Leute traf und das Certificat unter⸗ ſchrieb, war M'Lean im Gefängniß.“ — Wie nun, wenn der Gerichtshof wüßte, daß dem nicht ſo war! Ihr Certificat iſt vom 3. Auguſt datirt, und es iſt bewieſen worden, daß M'Lean erſt am 5. Au⸗ guſt gefangen ward. Wie kommen Sie nun dazu, M Lean mit der Mordthat in Verbindung zu bringen, ehe er noch ergriffen ward? „Ich dachte, er wäre ſchon ergriffen geweſen. Ich kon erg aht un ler di bi ſt —— Auge veiſen“ ganzin nlichen zu be⸗ en, nit hworen lndrets genu de, die neten? e ſicht, lorgens n ſchon in hte die bis er in der unter 3 dem datirt, NLean che er 30 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 123 konnte ja nicht darüber gewiß ſein, ob er damals ſchon ergriffen war oder noch nicht, als wir unterzeichneten, aber ich glaubte es.“ Ein anderer Zeuge beſtätigte das Certificat, das er unterſchrieben, in allen Stücken; aber als es ihm vorge⸗ legt ward, meinte er, er ſei doch nicht gewiß darin, was die Stunden anlangt. Nicht bis 2 Uhr, ſondern nur bis 12 Uhr ſei er mit M'Lean zuſammen geweſen! Widerſprüche in allen Ausſagen, Treue nur gegen die Aſſociation, rückſichtslos gegen ihre Eide. Der Ankläger hielt eine vierundhalbſtündige Rede, in welcher er den Geſchworenen das Geſetz, die Thatſache und die Thäterſchaft der Verbrecher auseinanderſetzte. Das Recht der Arbeiter, ſich zuſammen zu thun, um in friedlichem Wege die Erhöhung des Lohns zu bewirken, ſtatuirte er vollkommen, nicht aber das: Andere, die ar⸗ beiten wollten, von ihrer Arbeit fortzutreiben. Unter jenem Vorwande verübten ſie dies Verbrechen, eines der gefährlichſten, wo ſolche Maſſen ſtumm und ſchweigend ihnen zu Gebote ſtanden. Die von ihnen geübten Ge⸗ waltthaten hätten mit Schauder und Schrecken das ganze Land erfüllt, man habe in dieſer brutalen und raffinirten Rachſucht den ſchottiſchen Charakter nicht wiedererkannt. Das Vitriolſprützen, Schießen bei hellem Tage, Meuchel⸗ morden habe um ſo entſetzlicher gewirkt, als die perſönlichen Motive fehlten. Die totale Demoraliſation einer ganzen fanatiſchen Volksclaſſe, die auf dieſe Weiſe für das Ge⸗ meinwohl thätig zu ſein glaube, habe dieſe Schrecken noch erhöht. Jedes in der Art verübte Verbrechen ver⸗ breitete unter dieſer bethörten Claſſe nicht das natürliche Entſetzen, ſondern Freude, man belobte, belohnte den 6* 124 Die Mobs und die Spinner in Glasgow. Thäter, als verdient um das Land, als Märtyrer. Es waren Verbrechen gegen das Land, gegen die Geſellſchaft, es ward aber in der Dauer des Widerſtandes zum Ver⸗ brechen gegen die armen bethörten Verbrecher ſelbſt. Sie geriethen in Hunger und Noth, und je drückender dieſer Zuſtand, ſo mehr wuchs ihre Verzweiflung und Entſitt⸗ lichung, und mit ihnen ſtieg der Fanatismus, immer neue und entſetzlichere Verbrechen zu begehen, in der Hoffnung, durch dieſe Exceſſe ihre vorgeblichen Tyrannen und Pei⸗ niger zu den Bedingungen zu zwingen, die ſie geſtellt hatten. Ueber die Natur dieſer Verſchwörung können nach den aufgenommenen Beweiſen keine Zweifel mehr ſein, obgleich die geheimen Leiter der Bewegung mit großer Schlauheit und mit wunderbarer Macht über die Gemüther ihrer Untergebenen den wahren Zuſammenhang und ſich ſelbſt ſo lange zu verbergen gewußt. Sie hatten den geheimen Eid benutzt, und damit 800 Perſonen— ſo viel geben ſie ſelbſt zu— an ſich gefeſſeltz aber von dieſen Hunderten hingen hinter ihnen wieder Tauſende ab. Durch dieſe Verbindung im Staate er⸗ ſchienen die obrigkeitlichen Bande wie gelockert oder gar vernichtet. Zwei Eide geleiſtet, einer ihren Freunden und Genoſſen, den Hunderten und Tauſenden, mit denen ſie täglich leben, deren Rache ſie zu fürchten haben, und einer im Gericht! Ja, er iſt ſo feierlich geweſen, als dieſer es ſein ſollte, auch dort hat der Schwörende ſich ſo gebunden, daß er ein Verbrechen zu begehen glaubte, wenn er den Eid brach, und religiöſe Scrupel feſſelten ihn, wenn es nicht irdiſche Furcht war. Der Ankläger entfaltete hierauf, wie die ganze Ver⸗ theidigung durch eine Kette von Meineiden geführt wor⸗ den, was die Sittlichkeit tiefer verletze, als das Verbre⸗ chen, ſpecie er di ſerer Schl der ( ſchen käm Jede habe im 2 t weine Yor ſchul Anfl ſchul verhr 6 ſttict ſine ſet abet Sie ren vorl Nit ihne ſei wor aft, Sie ieſet ſitt⸗ we ung, Pei⸗ ſtelt nach ſein, oßer ithet ſih 600 ſiltz ieder er⸗ gor und nſi und as ſich ubte, elten Ver⸗ wol⸗ rbte⸗ Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 125 chen, um was die Anklage ſich dreht. Hinſichts der ſpeciellen Schuldbarkeit des Angeklagten M Lean reihte er die Zeugniſſe und Indicien aneinander, was jeder un⸗ ſerer Leſer wol ſchon für ſich gethan hat und zu einem Schluß gekommen iſt, inſofern er die Glaubwürdigkeit der Belaſtungszeugen einräumt. Ein accuſatoriſches Reſultat ſchloß die Rede:„Sie ſehen, was dieſe Armen das Ihre nennen konnten, ſie kämpften mit Hunger und Noth, ſo weit reducirt, daß Jeder wöchentlich mit 9 Pence leben mußte, und doch haben ſie zu den oben angedeuteten Zwecken eine Summe im Betrage von nahe 12,000 Pfund Sterling verausgabt!“ M Neill, der Vertheidiger der vier Angeklagten, Hun⸗ ter, Hackett, MNeill und Gibb, argumentirte: die Anklage meiner Clienten beruht darauf, daß ſie MLean zum Morde gedungen haben. Wird derſelbe nun für nicht⸗ ſchuldig der Mordthat erklärt, wie er hoffe, ſo falle die Anklage von ſelbſt fort. Aber ob ſchuldig oder nicht ſchuldig erklärt, ſo wären ſeine Clienten gar nicht in die verbrecheriſche Handlung implicirt. Seit 20 Jahren ſeien Frevelthaten in den Fabrikdi⸗ ſtricten verübt. Vor 10 Jahren wären die Mehrzahl ſeiner Clienten noch Kinder geweſen. Und dafür ſollten ſie einſtehen! So buchſtäblich ſei es zwar nicht gemeint; aber die Klage citire alle dieſe Gräuel der Selbſthülfe in vergangener Zeit wie Facta, die zum Proceß gehörten. Sie erbitterten die Gemüther der Richter und Geſchwo⸗ renen zu Ungunſten der Angeſchuldigten, denen davon vorher keine Anzeige gemacht worden, und die alſo ohne Mittel wären, ſich gegen etwas zu vertheidigen, was ihnen unbekannt geblieben. Hier gelte es gegen beſtimmt ſpecificirte Verbrechen ſich vertheidigen, die 1837 begangen worden, und zur Unterſtützung der Anklage würden Be⸗ 126 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. weiſe citirt, daß andere Leute andere Verbrechen 1817 und 1827 begangen! Waos ſeien denn ihre eigenen, eigentlichen Verbrechen? — Eine Verſchwörung— die Ausſendung von Droh⸗ briefen— Mordanſchläge. Was die Drohbriefe anlangt, ſo ſei der Beweis, daß die vorgelegten von MNeill herrührten, gar nicht geführt. Die Schriftähnlichkeit, durch Sachverſtändige bekundet, ſei kein Beweis im Criminalrecht, in England werde er nicht einmal zugelaſſen. Eine Verſchwörung? Zugegeben die Richtigkeit aller der zur Sprache gekommenen Gewaltthätigkeiten, ſo hätten ſeine Clienten doch nichts mit der Thäterſchaft gemein. Beſtritten ſei die vermuthete, heimliche Verbindung der Perſonen untereinander und die vermuthete heimliche Macht, die kein Menſch geſehen und kein Menſch zu nen⸗ nen gewagt, und ebenſo wenig die Exiſtenz eines erwählten geheimen Comité erwieſen. Die Anklage habe nur einen einzigen Zeugen dafür, den Spinner Moat, der nur von einer Zuſammenkunft(14. Juni) rede, wo die Wahl ei⸗ nes geheimen Comite beſprochen ward. Aber in dieſer ſelben Zuſammenkunft habe ein anderer Belaſtungszeuge (Dixon) präſidirt, und dieſer wiſſe nichts von einem ſolchen Antrage und Beſchluß, noch überhaupt von ge⸗ fährlichen Verhandlungen. Alſo falle die ganze Anklage in dieſem Punkte in ſich ſelbſt zuſammen. Das Comite zur Unterſtützung der Nichtarbeitenden ſei aber kein ver⸗ brecheriſches und die Ausſtellung eines Certificats für M'Lean von demſelben ganz unerheblich. Welche von den wirklich verübten Gewaltacten wären aber mit ſeinen Clienten in Verbindung gebracht? Nichts, gar nichts liege gegen ſie vor, als daß ſie Mitglieder einer nicht ungeſetzmäßigen Verbindung geweſen. Dieſe Perbi weit Rad Fort kein ftütz mité Dre mar krär mor geſc gche Aſo Ben ferti als verft tige thil 66 ten ho de vie ſte ſel 817 en toh⸗ daß ihrt. ndet, n er aller itten ein. der liche nen⸗ hlten inen von ei⸗ ieſer euge inem ge⸗ lage miti ver⸗ für ären chts, iedet ieſ Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 127 Verbindung legte die Arbeit nieder Gtruck work, ein weit mehr ſagender Ausdruck: ſie griff in das allgemeine Rad der Thätigkeit ein, ſie ſtörte, hemmte, ſteuerte der Fortſetzung der Arbeit im Allgemeinen)— und das war kein ungeſetzlicher Act. Sie hatte ein Comité zur Unter⸗ ſtützung— und das war ganz geſetzlich; von dieſem Co⸗ mité waren die Angeſchuldigten Mitglieder und Beamte — alles dieſes iſt nicht ſtraffällig. Jemand habe einen Drohbrief an Jemand geſchrieben, den er nicht liebt, Je⸗ mand warf brennende Körbe in ein Wohnhaus und Pech⸗ kränze in eine Mühle— Jemand hat einen Andern er⸗ mordet, und alles Das ſoll von MLean oder von Mehren geſchehen ſein, welche dazu gemiethet worden von einem geheimen Comité, und dieſes Comite ſoll dazu von der Aſſociation gewählt worden ſein! Wo ſind denn da die Beweiſe des Zuſammenhangs! Minder glücklich war der Vertheidiger in der Recht⸗ fertigung der großen Poſten, in den Büchern eingetragen als Alimente für Diejenigen, welche wegen Gewaltacte verfolgt worden. Theils wollte er darin reine Mildthä⸗ tigkeit erblicken, die keine ſtrengen Grenzen zu ziehen wiſſe, theils erblickte er in den verdächtigſten Ausdrücken Schreibfehler. Wo nun ſei der Beweis zu finden, daß ſeine Clien⸗ ten den M'Lean gemiethet, um das Verbrechen zu bege⸗ hen? Ebenſo gut könnten die 800 Spinner der Aſſociation deshalb angeklagt werden. Bringe nur die Anklage ſelbſt MLean in irgend eine perſönliche Verbindung mit den vier Perſonen? Wo habe eine heimliche Zuſammenkunft ſtattgefunden? Wo hätten ſie miteinander geflüſtert? Wo vorher? Wo nachher? Nirgends; nur bei Aus⸗ ſtellung des Certificates, 17. Juli, ſähen ſie ſich einander. Die Verfolgung nehme an, daß die Aſſociation 128 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. M'Lean nach dem Morde habe über See ſchicken wollen. Warum habe ſie es denn nun nicht gethan, da ſie Zeit genug dazu gehabt? Sie that es nicht, alſo mußte ſie keine Beſorgniß hegen; alſo ſchlage die Argumentation gegen die Ankläger aus. Zum Schluß ſprach der Vertheidiger in einem pathe⸗ tiſchen Redefluß zum Gefühl der Richter und Geſchwo⸗ renen. Sei es doch möglich, daß ein anderes Individuum aus Verzweiflung der Noth, aus Privathaß, den unglück⸗ lichen Smith erſchoſſen. Wer aber von ihnen Allen, wenn er auch den Beweiſen gegen die Angeſchuldigten glauben ſolle, könne in ſeinem Gewiſſen ſagen, er ſei feſt überzeugt, daß M'Lean und kein Anderer den Mord voll⸗ bracht? Und wenn nun darauf ein Schuldig, ein Todes⸗ urtheil, eine Hinrichtung folge, und vor denſelben Rich⸗ tern, vielleicht denſelben Geſchworenen, erſcheine im nächſten Jahr ein anderer Angeklagter, angeklagt deſſelben Ver⸗ brechens, und das Gewiſſen laſſe ihm keine Ruhe, das Geſtändniß ſprengte die Bruſt: ich bin der wahre Mörder des John Smith! mit welchem Gefühl würden Sie das Schuldig! über ihn ausſprechen? Erſt vor Mitternacht ſchloß der Vertheidiger ſeinen Vortrag, der auf die Geſchworenen nicht ohne Wirkung geblieben ſein dürfte. Robertſon war der Vertheidiger William M'Lean's. Er trat am ſiebenten Tage der Sitzung(10. Januar) auf, und indem er die ungewohnten Mühſale der Geſchwore⸗ renen anerkannte, ſieben Tage von allem Verkehr abge⸗ ſchloſſen, nur mit dieſer Angelegenheit beſchäftigk zu ſitzen, erinnerte er ſie daran, daß ein ähnlich wichtiger und ver⸗ vick kom gur Gre wa der M' ſpr au 18 lich Ne noch und wat an ſuc die der Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 129 u wickelter Proceß in Schottland wol noch nicht vorge⸗ 3 kommen ſei. 4 Auch für ihn ſei es eine der ſchwierigſten Vertheidi⸗ gungen, die er je geführt. Ja, es ſeien himmelſchreiende Gräuel begangen:„Sie haben gehört, wie in Broom⸗ he⸗ ward's Fabrik 1818 Feuer angelegt ward; von dem Morde der Witwe MPherſon; gehört von dem Schießen auf M'Quarrie 1820; gehört von dem ſchändlichen Vitriol⸗ ic⸗ ſprützen auf Cairnie 1821; gehört von dem Schießen lun, auf Graham 1825; von dem Angriff auf Margaret Banks en 1826; von dem Feuer in Brown's Hauſe 1827— wahr⸗ iſ lich ein Katalog von Gewaltthaten, genug um eines l⸗ Menſchen Herz zu erſtarren. Und doch kommt neuerdings noch hinzu, ſie haben auch auf Huſſay's Mühle geſchoſſen ich⸗ und dort Feuer anzulegen verſucht— die Adelphifabrik ſen ward von ihnen belagert— man fiel Gray und Kean zer⸗ an— ſchrieb Drohbriefe— ſtürmte Michon's Haus— des ſuchte in Wood's Hauſe Feuer anzulegen— und um der dieſe fürchterliche Liſte voll zu machen, kommt noch hinzu da der feige, niederträchtige, ſchandbare Mord, an dem armen Smith begangen! Iſt das nicht genug, um das Herz nen des Beherzteſten zittern zu machen. Aber, meine Herren, ung über dieſen Katalog hinaus— und mögen Sie ihn ſich ſelbſt noch durch manche meuchelmörderiſchen Anfälle, die Ihnen ſpeciell bekannt ſind, ergänzen— über dieſen Ka⸗ talog hinaus gibt es noch ein ſchrecklicheres Verbrechen, von dem ich hoffen will, daß es nicht die Liſte füllen und n. ſchließen wird— das iſt, wenn ein Mann, deſſen Schuld uf, nicht klar, überzeugend, unumſtößlich dargethan iſt, durch re⸗ ein Verdict der Jury den Tod am Galgen leiden ſollte. ge⸗ Unter allen Todtſchlägen und Mordthaten iſt der Juſtiz⸗ en, mord, an einem Unſchuldigen begangen, das ſchauderhaf⸗ et⸗ teſte. Deshalb erſuche ich Sie, flehe ich Sie an— nein 130 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. ich befehle es Ihnen namens Ihres Eides, gehen Sie, unbekümmert um alle Folgen Ihres Spruches, an die Beurtheilung, und trauen, bauen und glauben Sie an nichts als den Beweis allein.“* Er fodere kein Mitleid— das ſei hier nicht ange⸗ bracht, die Schuldigen müßten verdammt werden— aber ebenſo feierlich proteſtire er dagegen, daß ſie den vielfach vorgebrachten, dringenden Argumenten ein Ohr leihen, die da hießen: hier gelte es ein unerbittlich raſches Ein⸗ ſchreiten— die Sicherheit der Gewerke und des Handels— die Anlage des Capitals— und daß, was geſchehe, ja zum Vortheil der untern Claſſen ſelbſt geſchehe! Nichts davon; ſelbſt die Rückſichten einer höhern Politik, die in der Liebe zum Vaterland ihren reinen Quell hat, dürfe bei Richtern über Leben und Tod eines Menſchen nicht mitſprechen. Worin denn nun beſtänden die Beweiſe der Schuld⸗ barkeit M'Lean's? In nichts als Combinationen und Vermuthungen. Er verſuchte, die Angaben von dem ge⸗ heimen Mordcomité, der modernen Vehme, lächerlich zu machen, von der Ernennung von Blutrichtern durch Bal⸗ lotage! Wo denn der Beweis?— Der Mund eines Zeugen! Moat! Die zur Aushülfe herbeigerufenen Chri⸗ ſties wären aber rein zum Lachen. Er malte eine Burleske: „Da tobt dieſes Bullenkalb von Schuft(M'Lean)— dieſer Pierre von der Verſchwörung(Figur aus Otway's Errettetem Venedig)— dieſer Fähndrich Piſtol der Aſ⸗ ſociation— er läuft und tobt durch alle Straßen von Glasgow:«Ja, ich, ich will's ihm anthun!“ Chriſtie antwortet:„Pſt! doch! ſprich nicht ſo laut! Mein Charakter ſteht auf dem Spiel! Ich bin der unbeſchol⸗ tene Chriſtie! Vor 14 Tagen hatte ich ja die Abſicht, nach Amerika zu gehen. Ich habe nun meinen Entſchluß geän auf low des Ac ab die nic ſte in her hier hob Sie Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 131 geändert, ich weiß nicht warum. Mein Charakter ſteht auf dem Spiel. Der Credit meines Hauſes in der Gal⸗ lowgate— das Aſyl aller Achtbaren unſers Gewerkes — und auch der Credit meines künftigen Hotels jenſeits des Waſſers iſt gefährdet.— Darum nimm Dich in Acht, ſprich nicht über Arthur.“—„Aber ich will abſolut ihm ans Leben», ruft unſer Piſtol,«hier iſt die Piſtole, ich will's ihm anthun.“— Arthur ward aber nicht angegriffen.„Er wußte verteufelt gut, wo Arthur ſteckte“ Ich vermuthe es auch, er ſteckte in ſeinem Bette, aber Piſtol und Bardolph waren auch bereit, bis in ſeine Schlafſtube zu dringen und ihn aus dem Bette herauszuziehen, blos um ihm ans Leben zu gehen. Aber hier endet die Geſchichte. „Nun, meine Herren, friſch daran— Sie ſehen, ich habe meine ſchwarzen Handſchuhe ausgezogen, aus Furcht, Sie könnten auch einen ſchrecklichen Verdacht gegen mich faſſen. Nun, was ſagen Sie zu der Geſchichte, die dem Morde vorangeht, zur Geſchichte von den ſchwarzen Hand⸗ ſchuhen. Von allen Abſurditäten, die Chriſtie erfunden, iſt dieſe die lächerlichſte. Die ſchwarzen Handſchuhe! Komödie in zwei Acten! Geborgt und wiedergegeben! Wenigſtens glaubte ich, als die Handſchuhe zurückgegeben wurden, man werde Blutflecken daran entdecken oder ſie müßten nach Pulverdampf riechen. Entweder mußte die Hand des Meuchelmörders ſie getragen haben, als er den Dolch zückte, oder der Pechkranz ward damit geſchwungen. Nichts von alledem, ſie kamen zurück, wie ſie hingegeben wurden— nur mit einer Geſchichte ausgeſchmückt, un⸗ glaublicher als irgend eine in einer Romanze erzählte.“ Der Vertheidiger gefiel ſich, dieſe Schreckensgeſchichte bis zum vutrirt Lächerlichen auszumalen.— Baumwollen⸗ ſpinner haben einmol Piſtolenkugeln gekauft, M Lean iſt 132 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. ein Baumwollenſpinner, mit einer Piſtolenkugel iſt Smith erſchoſſen worden, darum iſt M'Lean der Mörder! Der Zeuge Campbell habe in der Mordnacht, in einer offenen Schenke von dem vorhabenden Morde gehört. Seltſam! Da ſei ein dunkel geheimnißvolles Comité, das über Leben und Eigenthum ſeiner Mitmenſchen entſcheidet. Nie genannte Namen— auch die der Opfer werden nicht ausgeſprochen, bis ſie gefallen ſind. Gleichgültig dieſen Vehmrichtern, wer fallen ſoll, wie die Räder des Jugger⸗ naut zermalmen ſie, was ihnen in den Weg kommt. Dieſes in unterirdiſchem Schweigen wirkende Comite muß doch vor Allem dafür ſorgen, daß von ſeinen Intentionen nichts bekannt werde. Aber in der ſtillen Nacht, in einer Schenke, die vom Comite nicht frequentirt wird, plaudern Baumwollenſpinner, die nicht zum Comité gehören, ganz gemüthlich, ſodaß es wildfremde Leute hören, das Blut⸗ urtheil des geheimen Comité aus:„Dies iſt die Nacht — die Stunde, wo Smith's Tage gezählt werden ſollen!“ Herzergreifend, ſchändlich, überaus ſchändlich ſei die Mordthat, verübt an dem armen Manne, nicht aus Bos⸗ heit, nicht aus Habſucht, vielleicht aus einem Fanatismus, der ſeines Gleichen ſucht, und wie verübt! In dem Au⸗ genblick, wo der Arme ſeine ſchwere Wochenarbeit voll⸗ endet, zu der die Vorſehung ihn beſtimmt, wo er ſein Haupt endlich einmal für eine Nacht auf das friedliche Kiſſen niederlegen wollen, um den nächſten Tag(Sonn⸗ tag) auszuruhen von den Arbeiten des Körpers, von Kummer und Angſt ſeiner Seele. Da von niederträch⸗ tiger Meuchelmörderhand beſtohlen zu werden um dieſe Erquickung der Dürftigen, müſſe doppelt jedes fühlende Herz empören, aber je empörender die That ſelbſt, um ſo größere Auffoderung an die Richter, zu prüfen, ob ———— das ſo ſ ſelb ſag lege hal gei ſei geſ daf beſ gun gehe ande zug aus ver Na und ſich iſ Di ne Y ſpr Y Al das de ith ine ört. das det. icht ſen get⸗ mt. nuß nen ner ern anz ut⸗ cht die , l⸗ ein che Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 133 das bezichtigte Individuum der Thäter ſein könne, um ſo ſtrengere Anfoderung an den Beweis. Wolle man denn gar nicht auf das Zeugniß des Todten ſelbſt hören? In ſeinem Sterbebekenntniſſe habe er ge⸗ ſagt, daß man ihn angegangen ſei, die Arbeit niederzu⸗ legen, er habe da einen M'Grady genannt, der ihn des⸗ halb angeſtoßen; er ſei ermordet worden, wie er ſelbſt geäußert, weil er ein Nob war, und dieſer MGrady ſei von der Frau Smith in der Nähe des Mordflecks geſehen worden. Warum nicht Dieſen verdächtigen? Nicht, daß er, der Vertheidiger, dieſen M'Grady des Mordes beſchuldige, aber warum falle der Verdacht der Verfol⸗ gung nur auf ſeinen Clienten und nicht auch auf den genannten Mann! Und ebenſo wenig wolle man auf das Zeugniß der andern Todten(Mſtß. Donald) hören, die beim Morde zugegen geweſen, die ohne alles Intereſſe war, und doch ausgeſagt, daß Anzug und Statur des Mörders völlig verſchieden von denen M'Lean's geweſen!„Ein kleiner Mann war er, in einer dunkeln, ſchmutzigen Wollenjacke und unter gewöhnlicher Mannesgröße! Stehen Sie auf! — M'Lean erhob ſich.—(Es war eine Geſtalt von ſechs Fuß, wie eine ſpätere Notiz ſagt.) Sie ſehen, er iſt ſchlanker und größer als die andern Gefangenen!— Die Wahrnehmung der verſtorbenen Donald ſoll auf ei⸗ nem Misverſtändniß beruhen!— Iſt denn Alles ein Misverſtändniß, was zu Gunſten der Angeſchuldigten ſpricht!“ „Nach der Theorie, welche die Krone aufſtellt, iſt Alles Meineid, was für die Gefangenen geſchworen iſt, und Alles Wahrheit, was der Verfolgung dient. Werft nun das Wort Verſchwörung hin, und Alles, was ſonſt in den Geſetzen gilt, iſt ungültig, jede Thatſache, jede Be⸗ —— 134 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. hauptung, die der Verfolgung dient, wird wahrſcheinlich. Voh Haben wir je ſolche Doctrinen für möglich gehalten? brach Iſt das ein vorurtheilfreies Gericht, das mit gleicher A. Wage mißt(a fair trial)? Eeben wir in einem freien ſelbe Lande? Iſt dies ein britiſcher Gerichtshof! Sind Sie Rep eine ſchottiſche Jury, und wollen Sie dieſe Anſicht bil⸗ tirt, ligen? Sie werden, Sie können es nicht!“ nach Dagegen ſtand der Vertheidiger ſelbſt vom Alibi⸗ Mo beweiſe, wie er zu führen verſucht worden, klugerweiſe Att ab. Er entſchuldigte nur den unglücklichen Vater ſeines bblei Clienten, daß er, aus Vaterliebe, ohne Kenntniß der Ver⸗ der hältniſſe, den falſchen Weg eingeſchlagen, durch Einſamm⸗ chen lung von Unterſchriften unter das Certificat, das drohende Loos vom Haupte ſeines Sohnes zu entfernen. Aber die heft Widerſprüche der Unterzeichner könnten die Sache des An⸗ her geklagten nicht verſchlimmern, noch das Indicium für eine dh Verſchwörung verſtärken. Wer könne ſich genau entſinnen, dar was in der und der Stunde eines Tages geſchehen; man irre ſich nicht in Angaben, die man für ganz ſicher halte? Hit Ein kleiner, aber nicht unwichtiger Umſtand für die und Vertheidigung iſt bei den Zeugenausſagen von uns über⸗ ſu gangen worden, um ihn hier wieder aufzunehmen, wo zu die Vertheidigung ein großes Gewicht darauf legt, um ſich Chriſtie's Zeugniß zu verdächtigen. Chriſtie's letztes Ge⸗ Ge ſpräch in ſeinem Schnapsladen mit M'Lean fällt auf pil Dienſtag den 25. Juli Morgens um 11 Uhr. M'Lean ſte hätte da auf das an der Straße gegenüber angeſchlagene un Placat gedeutet, welches 500 Pfund dem Denuncianten de „ verſpricht. Nun aber war durch Ausſage des obrigkeitli⸗ uc chen Anſchlägers bekundet, daß gedachtes Placat an die⸗ ſem Dienſtag 25. Juli erſt Nachmittags drei Uhr ange⸗ in ſchlagen worden; wenn Chriſtie es alſo ſchon vier Stun⸗ den früher geſehen haben wolle, ſo werde ſeine geſammte R ich. en? cher eien Sie bil⸗ libi veiſe ines er⸗ nn⸗ nde die An⸗ eine nen, man lte? die ber⸗ wo um ran gent ten tli die⸗ ge⸗ un⸗ mie Die Hobs und die Spinner in Glasgow. 135 Wahrnehmung dadurch unwahrſcheinlich. Die Anklage brachte dagegen vor: das Decret ſei ſchon von Montag 24. Juli datirt, alſo werde es ſchon, wenn nicht am ſelben Tage, doch früh am folgenden angeſchlagen ſein. Replicirt ward: ja das Decret iſt von dieſem Tage da⸗ tirt, es erwähne aber, daß Smith ſeitdem verſtorben; nach dem ärztlichen Atteſt ſei Smith aber erſt am 25. Morgens fünf Uhr wirklich verſtorben; alſo habe das Atteſt gar keine Beweiskraft, und Chriſtie's Ausſage bleibe in dem Lichte von vorhin, eine Fabulation, von der man nicht das Leben eines Menſchen abhängig ma⸗ chen könne. Zugibt der Vertheidiger, daß M Lean bei ſeiner Ver⸗ haftung verwirrte Antworten gegeben. Betrachte man aber ſeinen Bildungsſtand, den auf ihn haftenden Ver⸗ dacht, die Rathſchläge thöriger Freunde, ſo dürfe man daraus kein Schuldbewußtſein folgern. „Iſt die Mordthat bewieſen? Wer kann das ſagen! Hüte jeder Richter ſich vor zwei Dingen— der Furcht und dem Verdacht.(2) Daß ein Verbrechen nie unge⸗ ſtraft ausgehen dürfe, iſt kein Grund, um ohne Beweiſe zu verurtheilen.—— Möge die Furcht vor den Folgen nicht Ihr Verdict beſtimmen. Nein, und wäre ſelbſt das Gebäude der Conſtitution unterminirt, und mögen Tem⸗ pel und Thürme zu Grunde gehen, laſſen Sie wenig⸗ ſtens den Pfeiler der Gerechtigkeit unerſchüttert ſtehen, und laſſen Sie unter der Wüſte, dem Aſchgrau und dem Brandgeruch der Revolution die Blume der Ge— rechtigkeit in der neuen Wildniß fortblühen.“ Auch dieſe Vertheidigungsrede blieb nicht ohne Wir⸗ kung. In einer 13ſtündigen klaren und fein ausgearbeiteten Rede reſumirte der Oberrichter den Fall. Er gab als ———— 136 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. ſeine Meinung zu verſtehen: daß die geringere Verſchwö⸗ rung, dahin gehend, durch Drohungen, Einſchüchterung und Acte ungeſetzlicher Gewalt, begangen gegen die Mei⸗ ſter und die Mitarbeiter, bewieſen ſei; daß die gefährli⸗ chere Verſchwörung, durch Feueranlegung und Mord dahin zu wirken, nicht völlig bewieſen ſei. Den Beweis, daß M Neill die Drohbriefe geſchrieben, hielt er für zu ſchwach, um darauf zu verurtheilen. Wenn Chriſtie ein falſcher Zeuge ſei, ſo wäre auch damit die Anklage we⸗ gen Mord aufgehoben. Auch wenn die Geſchworenen ihm vollen Glauben ſchenken wollten, ſo ſei damit doch noch kein genügender Beweis geführt, daß die vier an⸗ dern Angeſchuldigten ihn gemiethet, um die That zu be⸗ gehen. Wenn aber auch Chriſtie nicht für meineidig erklärt werde, ſo werfe der Umſtand des falſchen Certifi⸗ cates und der Verſuch des Alibibeweiſes doch einen dringenden Verdacht wegen des Mordes auf MLean. Jedenfalls ſagte der Richter, iſt ſelten ein Fall von größerer Wichtigkeit für das öffentliche Leben vor eine Jury gebracht worden. Die Jury brauchte fünf Stunden, ehe ſie ihr Verdict fand. Es lautete: „Mylords, die Geſchworenen haben, durch Majori⸗ ät, gefunden, daß die Anklagepunkte No. 1, 2, 3, 10 gegen die Angeſchuldigten erwieſen ſind, und ſie haben einſtimmig gefunden, daß die übrigen Anklagen nicht erwieſen ſind.“ Auffälligerweiſe hat man uns den Wortlaut der Anklagepunkte nicht mitgetheilt; ſie ſind aber im Weſent⸗ t lichen in dem Gutachten des Lord⸗Oberrichters enthalten. Zwiſchen 11 und 12 der Nacht des achten Tages ſprach der Gerichtshof, unter vollwiegender Aufzählung der Gründe, das Urtheil dahin aus: daß ſämmtliche Ge⸗ funge tiren e äuß Ver nich zu ten nac zu zetſ noſ Dit hatt ranr Arb unb ie Na dan int gan R wö⸗ ung Mei⸗ hrli dord eis, tzu ein we⸗ enen doch an⸗ be⸗ idig tift inen ean. von ben dict ori⸗ 10 ben icht der ent⸗ ten⸗ ung Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 137 fangene auf ſieben Jahr über das Meer zu transpor⸗ tiren ſeien. In einer ſpätern in Glasgow gehaltenen Rede äußerte ſich Lord Cockburn über die Verurtheilten:„Ihr Verbrechen beſtand darin, daß ſie andern Arbeitsleuten nicht erlaubten ihre Arbeit zu verkaufen, und zufrieden zu ſein mit geringerm Lohn, als ſie ſich vorgeſetzt hat⸗ ten einzunehmen. Sie verweigerten Andern die Freiheit, nach ihrem eigenen freien Willen über ihre Arbeitskräfte zu disponiren, die ihr einziges Eigenthum waren, und zerſtörten auf dieſe Weiſe ihren Mitbürgern und Ge— noſſen dies, ihr Eigenthum. Sie ſtellten ſich auf als Dictatoren über den Arbeitsmarkt, und Maſſen Volks hatten die Verwegenheit ſich zu ſcharen, um dieſe Ty⸗ rannei zu vertheidigen. Nicht daß ſie ſich ſelbſt von der Arbeit zurückziehen, welche Freiheit nach dem Geſetz ihnen unbedenklich zuſteht, ſondern ſie proclamiren auch, daß Niemand für weniger arbeiten ſoll; und wird ihr freches Mandat misachtet, ſo erzwingen ſie es mit Gewalt und dann erklären ſie ſich für Freunde des freien Handels! Wie je etwas der Art Abſurdes und Unbilliges in den Gemüthern des gebildeten ſchottiſchen Volkes Ein⸗ gang finden konnte, erſcheint mir noch heute unbe⸗ greiflich.“ Der Ausgang war zweifelhaft geweſen. Die Bela⸗ ſtungszeugen hatten nur ſchüchtern ausgeſagt und die Angeklagten waren mit Beredtſamkeit vertheidigt worden. Eine gänzliche Freiſprechung, d. h. auch von der Anſchul⸗ digung der geringern Verſchwörung(durch Drohungen, Einſchüchterung und Acte ungeſetzlicher Gewalt) ward nur durch die Majorität einer Simme abgewandt. Als urſach wird der ſchon angedeutete beengende Formalis⸗ mus des ſchottiſchen Criminalproceſſes angegeben. Der 138 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. Zeuge Moat hatte von der Wahl des geheimen Comité am 14. Juni in der Schenke von Smith genaue Aus⸗ kunft gegeben; aber ſein Zeugniß ward völlig wegge⸗ wiſcht durch das des andern Zeugen Dixon, der an dem Abende in derſelben Schenke geweſen, der Verſammlung ſogar präſidirt hatte und, ein glaubwürdiger Mann, von dieſer Wahl nichts wußte. Aber— wird uns erklärt— in der Schenke der Aſſociation waren zwei Locale, in der Küche, wo Dirxon präſidirte, kamen nur unſchuldige Dinge zur Sprache, in einem andern Zimmer ward gleichzeitig das geheime Blutcomite inſtallirt. Warum kam das aber nicht vor Gericht zur Sprache?— Weil derſelbe Zeuge über daſſelbe Factum nicht noch einmal aufgerufen werden durfte! Aus dieſem Grunde erſchien der Beweis der gefährlicheren Verſchwörung ſelbſt dem Präſidenten nicht vollſtändig geführt, die Geſchworenen nahmen ihn als gar nicht geführt an. Vielen ſogar dünkte, da der Majeſtät des Geſetzes durch das Verdict Schuldig genügt war, die Spinner aber von der ſchwerern Belaſtung freigeſprochen worden und der Erfolg der Verurtheilung ſich in dem eingetre⸗ tenen friedlichern Zuſtande des Landes kundgegeben, daß eine Begnadigung an der Stelle ſei. Ihre Vertheidiger griffen zu der ſeltenen Maßregel und reichten bei der Königin ein Bittgeſuch um Milderung der Strafe ein. Ja, die Minorität der Geſchworenen unterzeichnete ſelbſt eine Petition an die Königin, mit der Erklärung, daß, ihrer Meinung nach, keiner der Anklagepunkte bewieſen ſei, und bat um Gnade für die Verurtheilten. Im Hauſe der Lords reichte Lord Brougham eine Petition der Baumwollenſpinnerunion von Glasgow ein, und ſuchte den Antrag durch eine eigene Argumentation zu begründen: als die Jury ſich zurückgezogen, müſſe die denr ſult alſo vor dar ſch ſon Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 139 die Majorität für gänzliche Freiſprechung geweſen ſein, denn ſie wäre drei Stunden ausgeblieben, und das Re⸗ ſultat war, daß eine Majorität von acht gegen ſieben, alſo die möglichſt kleinſte Majorität, die geringſte von allen vorgebrachten Belaſtungen als bewieſen erklärte. Nun folge daraus ganz klar, daß, als ſie hinausgingen, die Ge⸗ ſchworenen nicht dieſer Meinung geweſen ſein müßten, ſonſt würden ſie nicht ſo langer Berathung bedurft ha⸗ ben, ſondern froh, einen ſo endloſen Proceß, der ſie auf Tage und Nächte von Haus und Hof und Geſchäft ent⸗ fernt, endlich beendet zu ſehen, würden ſie mit ihrem Verdict geeilt haben. So ſei es aber, daß man endlich Einen von der freiſprechenden Majorität zur verdam⸗ menden Minorität herübergezogen, und dies habe das Verdict gemacht. Lord Melbourne proteſtirte feierlich, daß eine ſolche Argumentation bezüglich der Geſchworenengerichte jemals Platz greife: wenn man Rückſicht nehmen ſolle auf die Länge der Zeit, daß eine Jury ausbleibe, um ihr Verdict zu finden, und daraus einen Grund ſchöpfe, wie es an⸗ zufechten, ſo würde man kein Ende finden, die Sprüche anzutaſten. Das Einzige, was hervorginge, ſei die Be⸗ ſtätigung des Uebels, daß das ſchottiſche Geſetz nicht Einſtimmigkeit fordere.(Jetzt iſt man in England an⸗ derer Anſicht geworden, und viele Stimmen erheben ſich für die Stimmenzählung in der Jury.) Im Unterhauſe foderte Waklay ſogar, daß ein Co⸗ mité ernannt werde, um die Sache zu unterſuchen. O'Connel aber erklärte: das Haus müſſe vielmehr dem Arbeiter den Schutz gewähren, damit er frei über ſeine Arbeit verfügen könne. Die Arbeitsleute wären nicht zu einem Lohne aus dem Capital berechtigt, ſondern aus den Früchten und Intereſſen, die das Capital trägt, und 140 Die Hobs und die Spinner in Glasgow. wenn ihre Arbeitgeber keine Intereſſen zögen, müßte natürlicherweiſe der Lohn ſinken. Sei doch erſt vor kurzem ein Arbeitsmann in Dublin, der über die Kanal⸗ brücke gekommen, in Gegenwart von 20 Perſonen ermor⸗ det worden, weil er ſich unterſtanden Arbeit anzunehmen, wo die Gewerke es verpönt. Die Unioniſten, welche die Mörder bezahlt, begingen auch nicht ſelbſt das Verbre⸗ chen, aber durch ihre Bezahlung förderten ſie das Be⸗ gehen von Verbrechen, vor denen ſie ſelbſt zurückgeſchreckt wären. In Cork wären nicht weniger als 37 Perſonen mit Vitriol verbrannt und ſieben Mordthaten in Dublin aus derſelben Urſach begangen worden. In Schottland hatte dieſer Proceß wenigſtens den allgemeinen Zuſtänden geholfen; die Machinationen des Syſtems waren ans Tageslicht gebracht und die Lehre hatte auf den ſonſt klaren und verſtändigen Sinn des ſchottiſchen Arbeiters wohlthätig eingewirkt. Es war ein Monſterproceß geworden, auf den das ganze Land unge⸗ duldig blickte. Monate hatten die Vorbereitungen ge⸗ koſtet. Die Klage füllte 26 Quartſeiten, 91 Zeugen mußten vernommen werden. Von den Arbeitern waren behufs der Vertheidigung 1000 Pfund ſubſcribirt worden, und von beiden Seiten wurden keine Anſtrengungen ge⸗ ſpart, von der einen Seite, um die Schuld zu entdecken, von der andern, um die Unſchuld herauszuſtellen. Die Wollenſpinner petitionirten zu Tauſenden beim Parlament und erließen Beſchlüſſe, daß durch das Geſetz keine Ge⸗ rechtigkeit erlangt werden könne. Die Spinner fanden Theilnahme und Fürſprecher auch unter andern Schich⸗ ten der Geſellſchaft. Während des Proceſſes redete ein Geiſtlicher, Stephens, ſo zu den aufgeregten Arbeitern bei einem Meeting in Glasgow:„Wir haben geſchworen bei unſerm Gotte, bei Himmel, Erde und Hölle, daß ein groß Süd ſchli tyre Ra den erſe der ein mi ſie zn abe Au echi St Ge S ma Er Die Nobs und die Spinner in Glasgow. 141 e großes Flammentuch von Oſten, Weſten, Norden und Süden, dem keine Heeresmacht widerſtehen kann, ſie um⸗ W ſchlingen ſoll, die Manufacturen- und die Baumwollen⸗ or⸗ tyrannen und die Paläſte Derer, die ſie aufbauten von ſen, Raub und Mord, und ſie gründeten auf dem Elend von die den Millionen, die Gott, unſer Gott, Schottlands Gott, hre⸗ erſchuf, um glücklich zu ſein.“ Be⸗ Obgleich ſolche blutdampfenden Reden die Erhitzung ect der untern Volksclaſſen faſt täglich ſteigerten und man nen einen Siedepunkt fürchtete, waren die Arbeiter doch blin mit einem Male beruhigt, als ſie nach acht Tagen, was ſie nannten, ein gutes und gerechtes Gericht erhielten. den Zwar ward ihre Petition um Begnadigung abgeſchlagen, des aber ſie beruhigten ſich auch darüber, und die politiſche hre Aufregung ſtarb allmälig in ſich ſelbſt. Die Aſſociation des erhielt einen Schlag, von dem, ſo hofft man, ſie in ein Schottland ſich nicht wieder erholen wird. ge⸗ Alles dies vermochte ein großes, öffentliches, ehrliches ge⸗ Gerichtsverfahren, mit unparteiiſchen Richtern an der gen Spitze, die ſich weder durch das Hülfsgeſchrei der Opti⸗ ten maten, noch durch den Fanatismus und die blutigen en, Exceſſe des Proletariats um ein Haar breit von dem ge⸗ Rechtswege entfernen ließen.— In andern Ländern en, würde man bei einem ſolchen Zuſtande öffentlicher Gäh⸗ ie rung, wo Leben und Eigenthum actuell mehr als be⸗ droht waren, nur durch neue drakoniſche Geſetze ſich Ab⸗ 6e hülfe zu ſchaffen gewußt haben. Der allgemeine Aufſchrei den der ſogenannt Conſervativen hätte, um das Geſetz zu ſchü⸗ ch⸗ tzen, Acte verlangt, die ſich mit keinem Geſetz vertragen, Willkür, um Uebermuth zu bändigen. Im glücklichen Alt⸗ ein en* rn england bedurfte es nur unerſchrockener, unabhängiger en Männer, die mit unvollkommenen Geſetzen, aber Verſtand ein und Muth ſie zu handhaben, die Gährung bewältigten. 142 Die Nobs und die Spinner in Glasgow. Dennoch, ruft der engliſche Berichterſtatter aus, bleibt dem Staatsmann noch ein großes Problem zu löſen, wie der Vortheil des Gewerbtreibenden mit dem Schutze der Arbeit ſelbſt zu vereinigen iſt, wie man den Meiſter frei mache von der Abhängigkeit unter dem ver⸗ ſchworenen Willen ſeiner Arbeiter, und die Arbeiter ſelbſt frei mache vor ihren Genoſſen. Di D. mitt Rhö er li ſchen zur dari oti vetſ de übe ber d Do der Ein us, zu en den vet⸗ lbſt Die Grätin von Görlit; und ihr Diener. 1847— 1850. Der Vogelsberg iſt ein rauhes, ſeinen Bewohnern ſtief⸗ mütterliches Gebirg im Weſten der ihn überragenden Rhön, das Sibirien des Heſſenlandes, in deſſen Herzen er liegt. Seine Bewohner, ein fleißiger, rüſtiger Men⸗ ſchenſchlag, können ſich rühmen, daß ſie, um mit Goethe zu reden„mit ihrer Armuth umzugehen wiſſen“; ſie ſind darin Virtuoſen. Bettelarmuth iſt eine Seltenheit, ein exotiſches Gewächs. Was der karge, der Viehzucht am günſtigſte Boden verſagt, muß die ämſige Hand gewinnen. Gewerbe faſt aller Art haben faſt in jedem der 106 Orte des über 50,000 Seelen zählenden Gebirges niedergelaſſen. In einem Thal am nördlichen Abhang des Vogels⸗ bergs, das von dem in die Lahn mündenden Flüßchen Ohm durchzogen wird, liegt das an 1000 Seelen zählende Dorf Oberohmen, bis in die neueſte Zeit dem Geſchlecht der Freiherrn von Riedeſel zu Eiſenbach gehörig.„Die Einwohner“, 70 drückt ſich ein neuerer Topograph*) aus, *) Wagner: Statiſtiſch⸗topographiſch⸗hiſtoriſche Beſchreibung des Großherzogthums Heſſen, Band 3. Darmſtadt 1830. S. 223. 144 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. „treiben eine ſtarke Gänſezucht, ſowie nicht unbedeutenden Handel mit geſponnenem Garn, und unter den Hand⸗ werkern ſind beſonders die Schnallenmacher und die Branntweinbrenner zu bemerken.“ Ein ſolcher Schnallenmacher war in früherer Zeit der Ortsbürger und Gürtler Heinrich Stauff in Ober⸗ ohmen, der Vater von vier Kindern, zwei Töchtern und zwei Söhnen, Johann und Jakob Stauff. Johann Stauff, geboren 1824, zeichnete ſich ſchon früh unter ſeinen Geſpielen und Schulgenoſſen aus, vor⸗ theilhaft durch Fähigkeiten und ſein Benehmen, unvor⸗ theilhaft durch ſeinen Charakter. Sein Lehrer Offenbächer in Oberohmen ſagt über ihn:„Johannes Stauff war ein fähiger, freundlicher, ſehr williger Schüler, der aber oft beſtraft wurde und in ſolchen Fällen eine Gewandt⸗ heit im Ableugnen an den Tag legte, die mir ſelten vor⸗ gekommen iſt. Bei Thatſachen, deren Wahrheit mir vollkommen ſicher war, hat er mit einer Beſtimmtheit geleugnet, daß ich ſelbſt ſtutzig wurde.“ Indem der Knabe zum Jüngling und jungen Manne heranwuchs, entwickelten ſich auch dieſe Keime. In geringer Entfernung von den ſüdweſtlichen Ab⸗ hängen des armen Gebirgs iſt die reiche freie Stadt Frankfurt hingelagert. Zu den zahlreicher Einwohnern derſelben, welche ſich mit Glücksgü rrn reichlich geſegnet finden, gehörte der Geheimerath Ir ann Friedrich von Plitt. Schon als junger Mann ttte derſelbe nach Beendigung ſeiner rechtswiſſenſchaftlic en Studien auf den Hochſchulen Gießen und Marburg einen ſchriftſtelle⸗ riſchen Ruf erlangt; er erwählte ein 9 chtsgebiet, das durch den verhängnißvollen Tod ſeines enzigen Kindes um eine Cause cdlèbre bereichert werden ſollte, zu ſeinen nächſten Studien, und gab, zum Pr. juris creirt, nach ſtine chen Bär die reits ein, etna und et et den Ft m itn ſöh che Gr ſch He Ki Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 145 ſeiner Rückkehr in Frankfurt 1786 Analekten des peinli⸗ chen Rechts und in den Jahren 1786 bis 1790 zwei Bände eines Repertoriums deſſelben heraus. Frankfurt war der Sitz des oberrheiniſchen Kreistages; die Aufmerkſamkeit, welche der junge Rechtsgelehrte be— reits auf ſich gezogen, führte ihn bei mehreren Fürſten ein, die ihn zu ihrem Conſulenten und Geſchäftsträger ernannten; er gewann durch Geiſt, umfaſſende Kenntniſſe und Geſchäftsgewandtheit Anſehen und irdiſche Güter; er erhielt den Titel eines Geheimenraths und wurde in den Adelſtand erhoben. Herr von Plitt hatte ſich noch als Bürgerlicher mit Fräulein Schulze verbunden, deren Bruder, ein Kauf⸗ mann in Frankfurt, im Jahr 1846 durch Raubmörder eines gewaltſamen Todes ſtarb. Das einzige Kind dieſer Ehe, geboren im Jahr 1801, war die Tochter Emilie. Zu den nächſten Freunden des Herrn von Plitt, wel⸗ cher auch würtembergiſcher Reſident war, gehörte der Graf Ernſt Eugen von Görlitz, Mitglied der Ritter⸗ ſchaft des Jaxtkreiſes und Mitbeſitzer des Rittergutes von Hengſtfeld, welcher das Amt eines Oberhofmeiſters der Königin Mathilde von Würtemberg(Tochter Georg des Dritten von Großbritannien) verwaltete. Ihm war 1795 in Strttgart ein Sohn, Friedrich Wilhelm Ernſt, geboren worden. Freunde wünſchten, daß das Band enger geknüpft werde. Der junge Graf Friedrich hatte ſich nach Voll⸗ endung ſeiner akademiſchen Studien entſchloſſen, in den großherzoglich heſſiſchen Staatsdienſt zu treten. Nach Darmſtadt übergeſiedelt, fand er eine Anſtellung im De⸗ partement der auswärtigen Angelegenheiten mit dem Titel eines Legationsrathes. Damals gehörte Jaup als Ge⸗ heimer Staatsrath dieſem Departement an. Der aus⸗ XVII. 7 146 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. gezeichnete Publiciſt hatte durch ſeine Gattin, eine Frank⸗ furterin, die Familie Plitt ſchon kennen gelernt. Der junge Graf führte die Tochter des Freundes des Vaters heim und, zum Kammerherrn ernannt, an den Hof. Einige Jahre ſpäter ſtarb Herr von Plitt; ſeine Witwe verlebte den Reſt ihrer Tage(ſie ſtarb 1829) bei ihrer Tochter in Darmſtadt. Zu den ſchönſten Straßen der großherzoglich en Re⸗ ſidenz gehört die Neckarſtraße, eine Fortſetzung der großen Heerſtraße von Baſel, der ſchönen Bergſtraße. Eines der ſtattlichſten Gebäude auf der weſtlichen Seite hatte der Graf gemiethet. Er bewohnte das Erdgeſchoß dden erſten Stock); ſeine Gemahlin hatte ihre Gemächer! in dem mittlern Stock, der zugleich den Salon enthielkt; die Mutter der Gräfin wohnte im dritten Stock. Nadh dem Tode ſeiner Schwiegermur erwarb der Graf datk Eigenthum des Hauſes und liep im Innern Verändea rungen vornehmen, die das Bed fniß und ein feinerit Sinn für Schönheit dictirte, der ſich auch auf den Haus⸗ garten erſtreckte, in deſſen Hintergru ſich der Pferde⸗ ſtall mit der Wohnung des Kutſcherr und die Wagen⸗ remiſe verbarg. In Folge des innern Umbaues des it der Oſtſeite nach der Straße ſehenden und eine Reihe on ſieben Fen⸗ ſtern zeigenden, auf beiden Seiten durch e Thorfahrt von den nachbarlichen Beſitzungen getrennt Hauſes be⸗ fand ſich die Küche in dem Souterrain; der Fraf behielt! ſeine Geinächer im Erdſtock, wo ſich auch 1 mit ihren f Fenſtern nach dem Hofe gehenden, zwiſchen en beiden“ Hausthüren liegenden Bedientenſtuben auf de Nordoſt⸗ 1 ſeite befanden. Das nördliche Thor führte in Re, auchts nach dem Hofe zu durch ein Thor, welches ein Thüre) in ſich faßte, geſchloſſene bedeckte Einfahrt, und diente, 5 den ſeine bei Re⸗ oßen ines hatte iden in et n dal de“ iner! de⸗ en⸗ Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 147 während das Thor auf der Südſeite geſchloſſen blieb und nur auf beſondern Anlaß geöffnet wurde, als der ge⸗ wöhnliche Eingang. In der Mitte dieſer Halle zeigte ſich eine Glasthüre mit einem Schellenzug, die in das Haus führte und auf Anmelden von innen geöffnet ward. Eine zweite, gleichfalls mit einer Schelle verſehene und meiſt nur von der Dienerſchaft benutzte Thüre führte vom Hofe aus in das Haus. Beide Thüren führten zu dem Gang, welcher die Wohnung des Grafen von den beiden Bedientenſtuben trennte, und zu der ſteinernen Treppe, auf welcher man zu dem Gang des zweiten Stocks ſtieg. Eine zweite Treppe(Lauftreppe), für die Dienerſchaft beſtimmt und von der Haupttreppe durch den Seitengang gegenüber der hintern Hausthüre ge⸗ trennt, führte neben der Thüre des einen(ſüdlichen) Bedientenzimmers gleichfalls in den mittlern Stock, und zwar zunächſt auf ein Vorplätzchen, das durch eine Thüre mit dem Gang dieſes Stockwerks verbunden war. Auf der ſüdlichen Seite dieſes Gangs führte eine Flügelthüre mit Glasfenſtern zu dem Vorzimmer der Gräfin, erhellt durch ein Fenſter nach dem Hofe hin, alſo auf der Weſt⸗ ſeite des Hauſes. Aus dieſem äußern Zimmer führte eine Flügelthüre zu dem Wohnzimmer der Gräfin, einem Eckzimmer, gleichfalls durch ein Fenſter nach dem Hofe hin erhellt. Mit dieſem Zimmer ſtand durch eine Flü⸗ gelthüre auf der Oſtſeite ein Cabinet mit einem Fenſter, dem einzigen des Mittelſtocks auf der Südſeite des Hau⸗ ſes, in Verbindung. Aus dieſem Cabinet führte eine Flügelthüre in das vordere ſüdöſtliche Eckzimmer mit zwei Fenſtern nach der Straße. Aus dieſem Gemach führte eine gleiche Thüre in den Salon mit drei Finſtern nach der Straße, an welchen das nordöſtliche Zimmer mit zwei Fenſtern nach der Straße ſtieß. Aus dieſem 7* 148 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. gelangte man in ein Cabinet mit einem Fenſter auf der Nordſeite, aus welchem eine Thüre in das von einem Fenſter nach der Weſiſeite exhellte Schlafgemach der Gräfin, über dem einen Bedientenzimmer gelegen, führte. An dieſes Gemach ſtieß auf der Südſeite ein Cabinet mit einem Fenſter nach der Weſtſeite, das ſogenannte Garde⸗ robezimmer der Gräfin, das durch eine Thüre mit dem Vorplätzchen in Verbindung ſtand, in welches ſich jene Lauftreppe mündete. Der dritte Stock des Hauſes blieb von den Verän⸗ derungen unberührt. Das Leben des gräflichen Ehepaars, umgeben von Opulenz, war ein Stillleben; die Gräfin, eine hochgebil⸗ dete Frau, deren glückliche Anlagen durch eine ſorgfältige Erziehung genährt worden, verkannte dabei nicht, daß ihre nächſte Aufgabe in der Erfüllung ihres häuslichen Berufs beſtehe. Mit Strenge genügte ſie den Pflichten einer Hausfrau, und wenn dabei ein gewiſſes Beſtreben den Anſchein allzu großer Sparſamkeit gewann, ſo war dieſer Schein in ſo weit trügeriſch, als man darin etwas Anderes erblicken wollte, als das Beſtreben, mehr Mittel zur Uebung der Wohlthätigkeit zu gewinnen. Denn zu den hervorſtechenden Eigenſchaften der Frau, die nicht ſo glücklich war, während ihres Lebens gerecht beurtheilt zu werden, gehörte ein reger Sinn für das Wohl ihrer Neben⸗ menſchen; es war ihr eine hohe Genugthuung, das menſch⸗ liche Elend mildern zu können. Ein Denkmal dieſer ho⸗ hen Tugend iſt ihr letzter Wille, wodurch ſie den größten Theil ihres großen Vermögens zur Gründung einer An⸗ ſtalt beſtimmte, für alle Zeiten der Linderung fremder Noth gewidmet. Werfen wir hier einen Blick in dieſe Urkunde, welche von dem Freunde der Gräfin, dem Geheimen Staatsrath fü 6 ſet zu me ich lie B au we im der nemn fin, An mit rde⸗ dem jene rin⸗ von ebil⸗ ſtige daß ichen chten reben war was ittel nzu ht ſo lt zu ben⸗ nſch⸗ rho⸗ ßten An⸗ mder elche zrath Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 149 Jaup, inſoweit herrührt, als, wie ſich dieſer bei ſeiner Vernehmung als Zeuge ausdrückte, den„juriſtiſch-noth⸗ wendigen Bedingungen für Gültigkeit und Klarheit“ der einzelnen Verfügungen zu genügen war, ſonſt der reine Ausfluß der Anſichten, Geſinnungen und Gefühle dieſer Frau ſelbſt iſt. Das Teſtament gedenkt zuerſt ihres„Lebensgefährten“ „Da ich keine Kinder habe, ſo halte ich es beinahe für meine Pflicht, noch bei völlig geſunden Körper⸗ und Geiſteskräften meine letzte Letzte⸗Willens⸗Meinung aufzu⸗ ſetzen. Billigkeitsgefühle, der redliche treue Wunſch, ge⸗ wiſſenhaft, auch ſelbſt nach meinem Tode, meine Pflichten zu erfüllen, ſollen hier, indem ich dieſes niederſchreibe, meine Lenker und Eingeber ſein. Vor Allem wünſche ich meinem Lebensgefährten, dem Manne, in deſſen Hände liebende treue Aeltern vertrauensvoll mein Geſchick legten, Beweiſe von Anhänglichkeit und Sorge für ſeine Zukunft, auch noch jenſeits des Grabes, zu geben. Ihn ſegnend, werde ich dieſe Welt verlaſſen; dies kann er feſt und innigſt von meinem Herzen überzeugt ſein.“ An dieſe Ergüſſe knüpft ſich die Verfügung, daß der Gatte Univerſalerbe ſein ſolle. Von der Sorge für Den welcher ihr am nächſten, wendet ſich die Frau zu A! en, die als Hülfsbedürftige ihr am nächſten ſind: „Es iſt mir ein b ahigender erhebender Gedanke, nach meinem Tode ein⸗« Theil des Vermögens, welches mir die treue unendl' ge Liebe meiner verewigten Aeltern hinterließ, zu einem guten mildthätigen Zwecke zu beſtim⸗ men. Der Segen meiner geliebten verklärten Aeltern, welcher mich ſo ſic lich bis hierher begleitete, ruhe daher, vereint mit dem S gen Gottes, auf dieſem meinem Vor⸗ haben und laſſe et zum Wohl der leidenden Menſchheit 150 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. gedeihen. Es iſt mein Wille, daß, unbeſchadet der Sorge für die Zukunft meines Lebensgefährten, der größte Theil meines Vermögens zu einer milden Privatſtiftung ver⸗ wendet werde, wodurch ich zugleich das Andenken eines von mir innigſt verehrten Mannes, des verewigten Ge⸗ heimen Medicinalraths Balſer in Gießen, ehre. Dem Sohne dieſes würdigen verehrten Freundes, dem Pr. Hermann Balſer in Gießen, vermache ich für dieſen Zweck und unter der beſtimmten Auflage, Alles, was ich ihm hiermit vermache, zur Begründung und Errichtung der von mir beabſichtigten Stiftung baldthunlichſt zu ver⸗ wenden, Folgendes: 1) Mein ganzes Capitalvermögen, ſo weit ich darüber nicht vor meinem Tode verfügt haben werde, ſoll in den Händen und zur Nutznießung meines Mannes lebenslang verbleiben. Von ſeinem, ſo Gott will, recht ſpäten Hinſcheiden an vermache ich es hierdurch dem Dr. Balſer in Gießen unter der bereits angeführten Auflage. 2) Diejenigen Mobiliargegenſtände in Silber u. ſ. w., welche ich von meinen guten ſeligen Aeltern er⸗ erbt habe und bis zu meinem Tode beſitze, ſollen eben⸗ falls meinem Erben zum lebenslänglichen Gebrauch ver⸗ bleiben, jedoch bei ſeinem Tode auch meiner Stiftung zufließen. 3) Mein Schmuck in Perlen und Brillanten, deſſen Werth ſich dermalen nahe an 23,000 Gulden be⸗ läuft, einſchließlich deſſen, was ich etwa noch bei meinen Lebzeiten dazu anſchaffen könnte, ebenſo meine ſchöne emaille-parure, eines der letzten Geſchenke meiner ge⸗ liebten Mutter, verbleiben meinem Erben, ſo lange er lebt. Auch ſoll Görlitz dieſen Schmuck, ganz oder zum Theil, ungehindert verkaufen können, um dieſe Revenuen nach Willkür zu genießen. Unmittelbar nach ſeinem Tode ſoll jedoch dieſer Schmuck, ſei es in Natur oder in dem durch Verkauf erhaltenen Capital, als Theil meines Ver⸗ mi ten tte in ieſen ich tung ver⸗ gen, ben ines Hott urch eten ilber ner⸗ ben⸗ ver⸗ ung ten, be⸗ inen höne ge⸗ e er zum nuen Lode dem Ver⸗ Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 151 mächtniſſes an meinen Legatar für den nochmals erwähn⸗ ten Zweck übergeben werden. Für jene Privatſtiftung treffe ich folgende Anordnungen: Sie beſteht aus einem in Gießen, dem Sitze der Landesuniverſität des Groß⸗ herzogthums Heſſen, zu errichtenden Hospitale, welches den Namen: Balſeriſche Stiftung führen ſoll und beſtimmt iſt zur Aufnahme ſolcher Unvermögender beider⸗ lei Geſchlechts, ohne alle Rückſicht auf ihren religiöſen Glauben und auf ihr Vaterland, welche entweder an Au⸗ genkrankheit, oder an Krebs, oder an Knochenfraß leiden. Es befähigt zur Aufnahme jedes Augenleiden, welches mit Blindheit droht, oder bereits eine heilbare oder unheil⸗ bare Blindheit erzeugt hat. Ebenſo ſind Diejenigen auf⸗ nahmsfähig, deren Leiden, ohne bis jetzo Krebs oder Kno⸗ chenfraß erzeugt zu haben, mit einer dieſer Krankheiten droht. Den aufgenommenen Kranken iſt gute, ſorgfältige Koſt, genügende, namentlich reinliche Kleidung, einſchließ⸗ lich der Wäſche, Verpflegung, kurz Alles, was zu ihrer Labſucht und zum Heilverfahren gehört, auf Koſten der Anſtalt zu verabreichen. Daß nicht nur Kranke, welche durch geſchickte ärztliche Hülfe und Operation geheilt werden können, ſondern auch Unheilbare, welche in dieſer Anſtalt ihr freudenloſes Leben beſchließen werden, aufzu⸗ nehmen ſind, gilt namentlich auch bei Krebsleidenden. Dieſes letztere Uebel iſt freilich viel ſchwerer und ſeltener zu heben, als Augenleiden, und es ſoll daher der Vor⸗ ſtand der Stiftung(ich wünſche dieſes recht innig) es als einen Hauptzweck betrachten, den unglücklichen Krebs⸗ patienten ihr jammervolles, beklagenswerthes Daſein, ſo viel in menſchlichen Kräften ſteht, zu erleichtern. Aus dieſem Grunde iſt die Zahl der aufzunehmenden Kranken, beſonders im Anfange, eher etwas zu beſchränken, um ſie desn beſſer und liebevoller pflegen und warten 5 6 * 152 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. können. Es ſoll überhaupt mehr auf gute, menſchen⸗ freundliche, recht ſorgfältige Verpflegung und Wartung der Patienten geachtet werden, als auf die Möglichkeit, einige mehr bei kärglicherdr Bhandlung aufzunehmen.— An jedem fünften Januar, als dem Todestage des ver⸗ ewigten Geheimen Medicinalraths Balſer, ſoll in dieſem, ſeinem geiſtigen Schutz und Segen'empfohlenen Inſtitute eine kleine, einfach abzuhaltende religiöſe Gedächtnißfeier veranſtaltet werden, welcher die im Hospital aufgenom⸗ menen Kranken, ſoweit es wegen ihres körperlichen Zu⸗ ſtandes möglich iſt, beizuwohnen haben. In einer kurzen Rede(in welcher der Geiſtliche, bei Zuhörern verſchiede⸗ nen Glaubens, von ſelbſt vermeiden wird, confeſſionelle oder religiöſe Unterſchiede zu berühren) ſollen die, ſelten in ſolchem hohen Grade vereinigten Eigenſchaften des Verewigten mit einfachen, jedem Anweſenden thunlichſt faßlichen Worten angedeutet werden, und ein inniges Gebet zu Gott, dem Vater der Armen und Bedrängten, möge die jährlich wiederkehrende Feier dieſes Trauertages beſchließen. Ich brauche wol nicht den herzlichſten Wunſch hinzuzufügen, daß ich hoffe, Arzt und Adminiſtrator werden auch durch ihre beiderſeitige Gegenwart dieſen von mir auf alle kommenden Zeiten feierlichſt eingeſetzten Gottesdienſt ehren. Das Andenken des edeln, redlichen Mannes, der mir hienieden ſchon im heiligen, reinen Lichte der Verklärung erſchien, und im vollen Sinne des Wortes der Schutzgeiſt der leidenden Menſchheit war, wird dergeſtalt auf ſeiner würdige, einfache Weiſe gefeiert.— Schließlich erbitte ich hoff⸗ nungsvoll von der Gnade und dem Billigkeitsgefühl des gnädigſten Landesherrn, daß die für meine Stiftung be⸗ ſtimmte Summe ohne irgend einen Abzug zu dieſem auch das Wohl ſeiner eigenen Unterthanen befördernden Zwecke vetn das ver vet Ve tro fal we he ble Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 153 verwendet werden dürfe. Der leidenden Menſchheit möge das ſo redlich erworbene Vermögen meiner geliebten, verklärten, treuen Aeltern unverkürzt Segen bringen. Un⸗ verſchuldete, bittere Thränen der Armuth möge dieſes heilige Vermächtniß im Namen der geliebten, theuern Aeltern trocknen, ohne daß der Staatskaſſe etwas davon anheim⸗ falle. Dem gerechten Fürſten wird es ſicherlich genügen, wenn der einzelne Unterthan aus freiem Antrieb, aus heiligem Gefühl der Pietät, theuern Verſtorbenen ein bleibendes Denkmal ſetzen will, dem gerechten, chriſtlich empfindenden Fürſten möge es dereinſt genügen, ein Ver⸗ mächtniß dergeſtalt, wie ich es treu beabſichtigte, mit⸗ hin ohne Abzug, ins Werk treten zu laſſen. Auf dieſe Art werde ich ruhig ſterben, beruhigt in die Hände der ausübenden Gerechtigkeit meine letzte, theuerſte Willens⸗ meinung legen. Der Landesherr möge, ſo bitte ich, von dem Geſichtspunkte ausgehen, daß ein freier Menſch aus freiem, redlichem Antrieb bedrängte Unglückliche unter⸗ ſtützen wollte, ohne dadurch zugleich eine Staatskaſſe zu bereichern. Meine Stiftung ſoll Segen verbreiten, Segen vor allem dem heiligen Andenken eines mir wohlwollen⸗ den, biedern, frei und redlich empfindenden Menſchen⸗ freundes.“ Rührend iſt der faſt ängſtliche Wunſch, daß der Nach⸗ laß ungeſchmälert Denen zukomme, denen er beſtimmt ſei, den Preßhaften; eine Ahnung nahen Weggangs von dieſer Erde ſcheint in den Schlußworten des Letzten⸗ Willens durchzuſchimmern, das noch manche hier nicht zu berührende Verfügungen enthält: „Noch zum Schluſſe füge ich die feierliche, treu ge⸗ meinte Verſicherung bei, daß ich allen Denen, welche mich im Leben gekränkt oder beleidigt haben, mit auf⸗ richtigem Herzen vergebe. Ich hoffe, daß Niemand, der 7*8* 154 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. mit mir in näherer oder entfernterer Berührung ſtand, irgend einen Groll gegen mich im Herzen tragen wird, da ich gewiß nur abſichtslos jemals verletzen konnte. Nach dieſer feierlichen Abbitte ſterbe ich in Frieden und in der Zuverſicht, daß Gott meiner Seele gnädig ſein und mich mit meinen geliebten ſeligen Vorangegangenen verei⸗ nigen möge. Gott ſegne vor Allem Görlitz hier auf Erden und laſſe mich ihn dereinſt wieder finden in den Woh⸗ nungen des ewigen Friedens.“ Das Teſtament iſt datirt vom 1. Juni 1846. Einige Wochen vorher, am 5. Mai, war Johann Stauff als Diener der Gräfin in das Haus aufgenommen worden. Dieſer hatte nach ſeiner Entlaſſung aus der Schule das Meſſerſchmieden, ſowie auch die Branntweinbrennerei er⸗ lernt und war dann durch das Loos zum Militairdienſte gezogen worden, in welchen er am 1. April 1844 trat. Gleichzeitig knüpfte er ein zärtliches Verhältniß mit einer Dienſtmagd, Chriſtine Born aus Fränkiſch⸗Culmbach an, die ihn bald zum Vater machte. Bei ſeiner Gewandtheit, ſeiner Biegſamkeit, ſeinem einſchmeichelnden frömmelnden Weſen gelang es ihm bald, ſich die Gunſt ſeiner Gebieterin, der Gräfin, zuzuwenden, die zu ihrer Befriedigung bemerkte, daß er ſich willig auch Dienſtleiſtungen unterzog, die ihm nicht oblagen; ſie geſtattete ihm einen freiern Zutritt in ihre Gemächer, als frühern Dienern, wodurch er Gelegenheit fand, ſich über ihre Lebensweiſe und wohnliche Einrichtung genau zu unterrichten. Der junge Proletarier hatte in das Haus des Reich⸗ thums nichts mitgebracht als— Schulden. Seine Ei⸗ telkeit hatte ihn verleitet, ſich ſchöne Kleider machen zu laſſen auf Credit; dazu ſeine Neigung für Mädchen, die ihre Gunſt verkauften, trotz der Treue, die er ſeiner Zä ni ——„ tand, wird, t. und und verei⸗ Erden Voh⸗ inige f als orden. ei er⸗ ienſte ttat. einer h an, einem bald, nden, willig agen cher, d ſih genau Reich⸗ eEi⸗ en zu dchen, ſeiner Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 155 Geliebten geſchworen. Schien es ja, als wenn er deren Zärtlichkeit ſelbſtſüchtig ausbeutete; er hatte von dieſem nicht ganz vermögensloſen Mädchen nach und nach 52 Gulden entliehen; ſie hatte ihn auf ihre Koſten mit Leib⸗ geräth(6 Hemden) verſehen und beſorgte ſeine Wäſche. Sein Lohn von monatlich 18 Gulden genügte nicht zur Beſtreitung ſeiner Ausgaben. Er klagte den Geiz ſeiner reichen, von Ueberfluß umgebenen Herrin an. Er war ja ein ſo williger, ergebener, zu allen Arbeiten be⸗ reiter Diener, der mehr that, als er zu thun verbunden war, und der Reichthum der Gebieterin ſetzte ſie in den Stand, ihn dafür zu belohnen. Wie es ſcheint, ſprach er, von Gläubigern auf Zahlung gedrängt, ſie einmal, unter Hervorhebung ſeiner beſondern Verdienſte, um Erhöhung ſeines Lohnes oder um Aehnliches an, als ſie an ihrem Kaunitz ſaß, worin ſie, wie ihm bekannt, ihre Pretioſen, ihren Schmuck, ihre Geldvorräthe verwahrte. Die Gräfin, immer geneigt, unverſchuldet in Noth Ge— rathene zu unterſtützen, wies die ungerechtfertigte Fode⸗ rung zurück. Aufgeregt verließ er das Zimmer und rief die Worte aus:„Wenn nur die Gräfin einmal ihren ganzen Schmuck vor ſich verbrennen ſehen und dann mit 1 verbrennen müßte! Die übrige Dienerſchaft beſtand in dem vieljährigen Kammerdiener des Grafen, Friedrich Schiller, welcher, verheirathet und Vater mehrer Kinder, in der Nähe des gräflichen Hauſes ſeine eigentliche Wohnung(aus welcher man dahin ſehen konnte), überdies aber die eine der bei⸗ den Bedientenſtuben, die, welche ſich auf der weſtlichen Seite unter der Schlafſtube der Gräfin befand, inne hatte, während Stauff die andere neben der Lauftreppe bewohnte, gerner in den⸗ Kutſcher Schämbs und in der Köchin „ 156 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Heubach, die zugleich den Dienſt einer Kammerjungfer der Gräfin verſah. Letztere verließ am Nachmittag des 13. Juni 1847 gegen 3 Uhr nach erhalteder Erlaubniß das Haus, um einen Spaziergang nach der Ludwigshöhe(Wirthshaus auf einer waldigen Anhöhe, eine halbe Stunde ſüdlich von der Stadt) zu machen. Kurz vor ihrem Weggehen ſah ſie die Gräfin, mit einer Nachtjacke bekleidet, an der Thüre ihres Garderobe⸗ zimmers, wo ſie gerade Waſchwaſſer ausgoß. Sie ging darauf durch das vordere Bedientenzimmer und fand Schiller und Stauff, denen ſie mit dem Bemerken, ſie gehe ſpazieren, Adieu ſagte. Der übrigen Dienerſchaft war bereits bekannt, daß, wenn die Köchin Sonntags mit Erlaubniß der Gräfin ausgehe, ſie erſt gegen 9 Uhr des Abends zurückkehre. Einige Minuten nach deren Weg⸗ gehen fuhr der Graf, in ſeiner Eigenſchaft als Ceremo⸗ nienmeiſter zur fürſtlichen Tafel geladen, an Hof. Kut⸗ ſcher Schämbs war ſchon eine Viertelſtunde vor 3 Uhr vorgefahren; er ſah die Gräfin die Gemächer ihres Ge⸗ mahls verlaſſen und hinaufgehen. Stauff begleitete den Grafen nach Hof und kehrte nach ℳ 4 Uhr mit dem Wagen zurück. Schämbs ſpannte ſeine Pferde aus und verließ den Stall, um Stauff aufzuſuchen und ihn zu benachrichtigen, daß er weggehen wolle, um einer Ver⸗ ſammlung des Melomanenvereins(ein Singverein aus den untern Ständen) im Frey'ſchen Gaſthauſe beizu⸗ wohnen. Stauff ſah ihn weggehen und befand ſich nun mit der Gräfin und Schiller allein im Hauſe. Letzterer hatte, nachdem der Graf eben erſt an Hof gefahren war, die Gräfin wegen eines ihm ertheilten Auftrags aufgeſucht, geſehen und geſprochen; er fand ſie im dritten Stock, im Bügelzimmer, damit beſchäftigt, die Wäſche zum Man⸗ geln kehr (der erir ſüd äuf all zu hie Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 157 geln für den folgenden Tag zurecht zu legen. Zurück⸗ kehrend in ſein Zimmer, fand er ſein Söhnchen Friedrich (den Pathen des Grafen), das ihn an ſein Verſprechen erinnerte, mit ihm nach Eberſtadt(Dorf, eine gute Stunde ſüdlich von der Stadt an der Heerſtraße) zu gehen. Er äußerte ſein Bedenken, gleichfalls das Haus zu verlaſſen, allein ſein Kind drang in ihn; Stauff redete ihm zu, den Wunſch des Knaben zu erfüllen, und ver⸗ ſprach ihm, ihn in der Bedienung des Grafen zu erſetzen, er möge ſo lange ausbleiben, als er wolle; hierdurch beſtimmt, verließ Schiller in Begleitung ſeines Kindes einige Minuten vor 4 Uhr das Haus, und die Gräfin befand ſich, ohne es zuwiſſen, mit ihrem Diener allein in demſelben. Tiefe Stille! Todesſtille! Die Gräfin hatte ſich in ihr Cabinet zurückgezogen und war, auf dem Divan ru⸗ hend, in einen leichten Schlummer verſunken; da glaubt ſie zu hören, daß Jemand eingelaſſen ſein wolle; ſie eilt durch das Wohngemach nach der Thüre des Vorzimmers und öffnet durch Umdrehen des innen ſteckenden Schlüſſels deſſen Thüre. Da erblickt ſie zwei Augen, in welchen eine Hölle brennt; angſterfüllt eilt das ſchwache Weib in das Wohngemach und reißt, Hülfe ſuchend, heftig am Schellenzug, ſo heftig, daß er abreißt. In dem gleichen Augenblick ſtrecken ſich zwei Hände gegen ſie aus; ſie legen ſich würgend um ihren Hals; ein Augenblick, und es iſt geſchehen!„Wer hat das gethan?“*) Eben erſt iſt die That geſchehen; der Mörder ſchickt ſich an, ihre Früchte zu ernten; da ertönt die Schelle der hintern Hausthüre. Die Ehefrau Schiller kommt, ihr kleines Kind auf dem Arme, um zu erfohren, ob ihr *) Emilie im„Otheuo. 158 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Ehemann fortgegangen ſei. Gegen die Gewohnheit er⸗ ſcheint Niemand an einem der Fenſter der Bedientenzim⸗ mer, um zu ſehen, wer kommt, was ihr auffällt; ſie geht durch die hintere Hausthüre in das vordere und durch daſſelbe in das hintere Bedientenzimmer; Niemand iſt da; ſie verweilt längere Zeit, da vernimmt ſie, daß Je⸗ mand die Lauftreppe herunterkommt; Stauff iſt es; er iſt in Hemdärmeln; er hat eine reine weiße Schürze vor⸗ gebunden und ein Tuch in der Hand; ſie vernimmt von ihm, daß ihr Ehemann weggegangen, und bemerkt zugleich, daß ſie ihm ungelegen gekommen ſei; ſein Blick iſt wild, der Ausdruck ſeines Geſichts ein ungewöhnlicher; die Frau fühlt Unbehagen und entfernt ſich. Indem ſie am Fenſter vorbeigeht, erſcheint Stauff an demſelben; ſein Geſicht hat einen freundlichern Ausdruck angenommen; er reicht dem Kinde die Hand. Gleich darauf verſchließt er die hintere Hausthüre. Etwa eine Stunde ſpäter kehrte Kutſcher Schämbs zurück, um den Wagen anzuſpannen und den Grafen von Hof abzuholen. Ohne ſich weiter aufzuhalten und das Haus ſelbſt zu betreten, auch ohne Stauff zu ſehen, fuhr er in das großherzogliche Palais. Gegen 6 Uhr erblickte er denſelben am Portale, ohne bemerkt zu haben, wann er gekommen. Die fürſtliche Tafel wurde ungewöhnlich ſpät(der Großherzoa hatte ſich längere Zeit unterhalten) aufgehoben, ſodaß der Graf ℳ7 Uhr nach Hauſe fuhr, wo er nach einigen Minuten ankau. Stauff ſtieg ab und ſchellte an der Hausthüre; in demſelben Augenblick beſann er ſich und ſagte:„Es iſt Niemand zu Hauſe!“ Der Graf wurde dadurch zu der Aeußerung veranlaßt:„Du biſt ja ganz verwirrt!“ Stauff öffnete nun, um dem Grafen und ſich den Ein⸗ tritt ins Haus möglich zu machen, die hintere Hausthüre m uhte dieſ geh der mi me bri ſer ſei S de in da Cl t er⸗ nzim⸗ egeht durh id iſt Je⸗ es; et e vot⸗ t von gleich rz die ie am ſein wen chließt hänb Frafen nund ff zu Gegen emerkt wurde änger m inuten thüre⸗ „Et ſch zu irtt!“ Ein⸗ zthür Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 159 unter der Bemerkung, ſeine Gebieterin habe ihm befohlen, dieſe zu verſchließen, was den Grafen befremdete, da re⸗ gelmäßig nicht dieſe Thüre, ſondern die hintere Thüre der Halle verſchloſſen ward. Der Graf hatte von der Hoftafel einige Bonbons mitgebracht; er wollte dieſe, wie gewöhnlich, ſeiner Ge⸗ mahlin als ein kleines Zeichen ſeiner Aufmerkſamkeit bringen, fand aber die Thüre des Vorzimmers verſchloſ⸗ ſen und kehrte in dem durch Stauff erweckten Glauben, ſeine Gattin befinde ſich im Bügelzimmer des dritten Stocks, wo er ſie nicht aufſuchen wollte, weil er wußte, daß ſie in der Beſchäftigung nicht gerne geſtört ſein wolle, in ſeine Gemächer zurück. Auch dieſe verließ er bald darauf, um den Kindern ſeines Kammerdieners etwas Confect zu bringen und einen Spaziergang zu machen. So befand ſich Stauff zum zweiten Male allein in dem Hauſe mit der Leiche ſeiner Herrin. Schämbs war, nachdem er die Pferde ausgeſchirrt, nach einer Anfrage bei dem Grafen, ob etwas zu beſor⸗ gen ſei, ausgegangen, um ſein Abendbrot zu genießen. Bei ſeinem Spaziergang kam der Graf nach 8 Uhr an den Eiſenbahnhof, als eben der Wagenzug anlangte, und bemerkte hierbei, daß mit demſelben ſein Kammer⸗ diener zurückgekehrt ſei; er ſetzte dann ſeinen Spaziergang fort und kehrte um 9 Uhr oder kurz vorher zurück. Zu⸗ gleich mit ihm trat Stauff, der zum Abendeſſen ausge⸗ gangen war, in die Thorhalle, in welcher er die Frau ſeines Kammerdieners fand, die gekommen war, um nach ihrem Manne zu ſehen Dieſen ſelbſt, der den gegen Gewohnheit in größern Maße genoſſenen Wein ſpürte, fand er im Bedientenzi nmer; er entließ ihn, damit er nach Hauſe gehen könne und ließ ſich von Stauff aus⸗ —————————— 160 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. kleiden, von dem er auf die Frage, wo ſich ſeine Herrin befinde, zur Antwort erhielt, ſie werde wahrſcheinlich noch im Bügelzimmer verweilen, worauf er demſelben die Weiſung ertheilte, ihm die Suppe zu bringen, ſeine, gewöhnlich von ſeiner Gattin beſorgte Abendkoſt. Der Diener kehrte mit der Erklärung zurück, er könne ſeine Herrin nicht finden. Da ergriff den Grafen ein unheimliches ängſtliches Gefühl. Er kannte wohl die Gewohnheit ſeiner Gattin, ſich einzuſchließen; aber dieſe Gewohnheit dehnte ſich nicht auf die Zeit des Abends aus. Wie fortgezogen ſteigt er, begleitet von dem Die⸗ ner, in den mittlern, von Todesſtille erfüllten Stock, findet alle Thüren verſchloſſen und öffnet mit dem Haupt⸗ ſchlüſſel die Gemächer, die ſich damit öffnen laſſen, das Schlafgemach ſeiner Gattin und die auf beiden Seiten daran ſtoßenden Gemächer. Alles ſtill und leer! Suchend ſteigt der Graf zum dritten Stock hinauf, in dem gleiche Todesſtille herrſcht; er hat keinen Schlüſſel, um die Ge⸗ mächer, beſonders das Bügelzimmer zu öffnen, ſowie auch zum Oeffnen der Wohnzimmer ſeiner Gattin ihm die Schlüſſel fehlen. Stauff wird von ihm aufgefordert, bei befreundeten Familien(General Prinz von Wittgen⸗ ſtein und von Stoſch) nachfragen zu laſſen, ob ſeine Ge⸗ mahlin ſich dort befinde; der Diener kehrt mit verneinender Antwort zurück. Die Beſorgniß des Grafen ſteigert ſich zur Angſt, er läßt zur Gewinnung weitern Beiſtandes den Kutſcher und den Kammerdiener, die ſich bereits zur Ruhe begeben haben, wecken. Beide kommen. Schämbs zuerſt; er wird, da Stauff, beauftragt, den nahe woh⸗ nenden Schloſſer Borraſch zum Oeffnen der Thüren zu holen, mit der Erklärung zurückkehrt, derſelbe laſſe ſich durch Unwohlſein und Abweſenheit der Geſellen entſchul⸗ digen, ausgeſendet, um einen andern Schloſſer herbeizu⸗ hole des mit mer der kan ſchl Ve eilt In der ihn net Nrrin och n die ſein, ndoſt. fönne en ein dieſe lbends Die⸗ Stoc, aupt⸗ „das Seiten uchend gliche ie Ge⸗ ſowie nihn ordert, ittgen⸗ ne Ge⸗ nender ſtandes its zur himbs woh⸗ ren zu niſh erbeij Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 161 holen; er ſtößt gleich auf der Straße auf den Geſellen des Schloſſermeiſters Sonnenthal, der nach Hauſe eilt, mit dem Bedarf ſich bald einfindet und das Bügelzim⸗ mer, ſowie die Küche im Souterrain öffnet. Keine Spur der Vermißten! Noch eine Möglichkeit! Die Gräfin kann ſich in einem ihrer Gemächer befinden und einge⸗ ſchlafen ſein. Der Schloſſergeſelle wird aufgefodert, die Thüre des Vorzimmers zu öffnen; es gelingt ihm nicht, er eilt nach Hauſe, um einen Schlüſſel zurecht zu feilen. In dieſer Zwiſchenzeit geht der Graf mit Stauff und dem Kutſcher in den untern Stock herab; da kommt ihm ein Geruch wie von Rauch entgegen; Schämbs öff⸗ net die Thüre des Kamins; ein dichter Qualm dringt aus demſelben hervor und auf ihn ein, er ruft erſchrocken aus:„Es brennt im Schornſtein!“ Stauff erhält den Befehl, den Kaminfeger herbeizuholen und entfernt ſich. Da die Oefen in den Wohngemächern der Gräfin mit dieſem Rauchfang in Verbindung ſtehen, ſo eilt der Graf mit Schämbs und dem eben hinzugekommenen Kammer⸗ diener in den mittlern Stock zurück; er nimmt mit Hülfe des von der Köchin, die gleichfalls herbeigekommen war, gehaltenen Lichts durch die Glasſcheiben der Thüre des Vorzimmers einen ſich wie Nebel hinziehenden Rauch wahrz die Andern bemerken das Gleiche. Um dem Rauch Abzug zu verſchaffen, ſchlägt Schiller die Scheiben einz der Rauch dringt in den Gang. In dieſem Augenblicke erſcheint auch Schiller's Ehefrau, welche von ihrer Woh⸗ nung aus bemerkt hatte, daß ſich in dem gräflichen Hauſe Lichter unſtät hin und herbewegten, und daraus ſchloß, daß dort etwas vorgegangen ſei. Der Graf wird durch die Bemerkung ſeines Kammerdieners, daß, wenn ſich ein Menſch in dem Zimmer, in welchem der Brand aus⸗ 3— — —————— — 1 ——— 162 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. gebrochen, befinde, er erſtickt ſein müſſe, veranlaßt, den⸗ ſelben abzuſenden, um den Hausarzt, Dr. Stegmayer, herbeizuholen. Zugleich mit ihm eilt Schämbs weg, um auf der Straße Lärm zu machen und in einem Nachbar⸗ hauſe eine Leiter zu holen. Mehre Männer eilen her⸗ bei; gleichzeitig kehrt der Schloſſergeſelle zurück; er kann auch mit dem zurechtgefeilten Schlüſſel die Thüre des Vorzimmers, deren Schlüſſel gegen die Gewohnheit in⸗ wendig ſich nicht in das Schloß eingeſteckt findet, nicht öffnen; er ſchlägt ſie mit ſeinem Hammer ein. Der Graf will mit mehren Männern eindringen; aber der dichter gewordene Rauch verhindert ſie daran; es gilt, demſelben Abzug durch das Oeffnen der Fenſter zu verſchaffen; Schämbs und der Schloſſergeſelle ſteigen auf Leitern zu dieſem Fenſter, ſowie zum Fenſter des Wohngemachs hinan und ſchlagen Glasſcheiben ein. In dem Wohn⸗ zimmer zeigt ſich eine Flamme, die ſogleich den herabge⸗ laſſenen Vorhang ergreift und zu dem durch Eingreifen geöffneten Fenſter herausſchlägt. Der Rauch im Vor⸗ zimmer hat ſich nun ſo weit verzogen, daß er das Vor⸗ dringen bis zur Thüre des Wohngemachs geſtattet, das verſchloſſen iſt. Zum Oeffnen iſt kein Schlüſſel da. Ei⸗ nem der Anweſenden gelingt nach vergeblichen Verſuchen, die Thüre zu ſprengen, das Eintreten einer Oeffnung in der Füllung des rechten Flügels; ein kräftiger junger Soldat beſiegt den andern Flügel und öffnet ſo den Zu⸗ gang, man erblickt den zwiſchen der Thür und dem Fen⸗ ſter ſtehenden Kaunitz in Brand, kann aber der Hitze und des dichten Rauchs wegen nicht ſogleich eindringen; ein Eimer voll Waſſer wird nach dem brennenden Meuble und vor daſſelbe hingeſchüttet; in demſelben Augenblicke nehmen die Eindringenden etwas auf der Erde Liegendes woh Ung In glei — — — t den⸗ naher, eg un achbu⸗ en her⸗ er kann üre des heit in , nicht er Grf dichter mſelben haffen; tern zu emachs Vohr Nrabge⸗ ngreifen m Vor⸗ t6 Vor⸗ kih das . Gi ſuchen ung in jungel den Il m Fu⸗ rHib ringeni Neuble enblitt egende Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 163 wahr. Der Graf ruft aus:„Ach Gott, da liegt die Unglückliche!“ Eine furchtbare Erſcheinung bietet ſich den Blicken. In neuerer Zeit weiß man nur von einer Erſcheinung gleicher Furchtbarkeit. Varnhagen von Enſe hat im vierten Band ſeiner „Denkwürdigkeiten“ das„Feſt des Fürſten von Schwar⸗ zenberg“ zu Paris im Jahr 1810 als Augenzeuge an uns vorübergeführt und verweilte ſo auch bei dem grauen⸗ vollen Tod der Fürſtin von Schwarzenberg, deren Leich⸗ nam in den Trümmern des zuſammengebrannten Saales gefunden ward. Wir leſen:„Ich betrat die Brandſtätte, ein düſteres Angehäuf von Schutt und Wuſt, verkohlte Balken, zertrümmerte Mauerſteine, Geräth und Scherben durcheinander geworfen, in den zufälligen Tieflücken ſchmutzige Waſſerpfühle zuſammengeſtockt. Man fand Theile von Kronleuchtern, zerkrümmte Degen, Armbänder und andern Schmuck, den die Glut faſt unkenntlich ge⸗ macht. Nicht weit von mir ſtiegen Graf Hulin und Dr. Gall forſchend über die Trümmer hin. Auf einmal bleibt Hulin ſtehen, ſieht ſtarr vor ſich hinab und ich höre die halblaut gerufenen Worte:„Doctor Gall, kom⸗ men Sie hierher, hier iſt ein menſchlicher Körper.» Ich gedenke noch mit Schauder des furchtbar eindringenden Tones, den dieſe Worte hatten; jeder Nerv wurde er⸗ ſchüttert, die Bruſt mit Angſt erfüllt. Gall trat hinzu; ich war der Dritte; wir mieden jedes Geräuſch und ſuch⸗ ten uns im Stillen des gefundenen Anblicks zu verge⸗ wiſſern; erſt nach und nach wurde er unſern Augen deut⸗ lich. Von Balken und Kohlen halb verdeckt, lag in der Tiefe ein ſchwarzgebrannter, eingeſchrumpfter Leichnam, ganz unkenntlich, die menſchliche Geſtalt in dieſer Zer⸗ rüttung nur mit Hülfe der Einbildungskraft herauszu⸗ 164 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. finden. Die eine Bruſt nur, welche zufällig im angeſam⸗ melten Waſſer zu liegen gekommen war, hatte ſich erhal⸗ ten und ihre friſche Weiße ſtach gräßlich gegen die übrigen mumienſchwarzen Körpertheile ab.“ Ein gleich furchtbarer Anblick erſchreckte die Männer, welche die Leiche der unglücklichen Gräfin auf dem Fuß⸗ boden ausgeſtreckt fanden; ſie lag etwas auf der linken Seite, ziemlich parallel mit dem etwa 2 Fuß entfernten Kaunitz, mit dem Kopf nach dem Fenſter, mit den Füßen nach dem Innern des Gemachs, der Körper nicht aus⸗ geſtreckt, ſondern in den Hüft⸗ und Kniegelenken etwas eingezogen, die Arme vorgeſtreckt, in den Ellenbogenge⸗ lenken gekrümmt und nach oben gekehrt, nur der linke Fuß mit einem Schuh bekleidet. Der Phyſikatsarzt Dr. Graff ſah in Erfüllung ſeines Amts die Leiche ſchon nach einigen Stunden. Hören wir ſeine Schilderung den Geſchworenen gegenüber in der Sitzung des Schwurge⸗ richts am 12. März 1850. So ſehr er auch ve öge ſeines vieljährigen Geſchäftslebens an furchtbare An au⸗ ungen gewöhnt ſei, ſo habe er doch ſo Schauderl ftes noch nicht erblickt; der untere Theil des Körpers, in ein ſchwarzes Kleid gehüllt, ſei zwar unverſehrt geweſen, der oberhalb der Herzgrube ſei er kaum menſchenähnlich, ur noch als eine ſchwarze Maſſe erſchienen, beſonders er Kopf, am ſtärkſten verbrannt und auf ein Drittheil i⸗ nes Umfangs zuſammengeſchrumpft, ſei in einen run n unförmlichen, furchtbar ausſehenden ſchwarzen Klumhen verwandelt geweſen, keine Spur von Naſe und Ohr, der Mund offen und die Zunge, wiewol verkohlt, do“ noch deutlich erkennbar, vorgeſtreckt zwiſchen den verkohl ten Kiefern; der Hals weniger zerſtört als das Haupt, die Bruſt wieder weniger, aber doch mit den Muskeln und bis einen Zoll unter der Herzgrube verbrannt. Auch tie ube tiej ge alt ne er im ſch dri de N w eſam⸗ chal⸗ übrigen Nänner n Fuß⸗ linken tfernten Füßen ht aus⸗ etwas ogenge⸗ linke zt Dr. ng den ugl⸗ öge n al⸗ i ein et h, i rs er eil ⸗ rin 1 lum* Ohr, do Haupt, uskeli Auch Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 165 die Arme bis zu den Fingerſpitzen abnehmend vom Brand zerſtört. Der Beobachter ſah, wie bei dieſer Schilderung, in tiefſter Stille vernommen, ſich der Schatten düſtern Ernſtes über die den Gerichtsſaal füllende Menge legte, daß ein tiefes Entſetzen die Gemüther ergriff. Während der Erzählung des Pr. Graff richtete er ſeinen Blick unverwandt auf den ihm nahe ſitzenden Angeklagten. Sichtbar hatte er, vorbereitet, alle ſeine geiſtige Kraft zuſammengerafft, um ſein blaſſes Antlitz als Spiegel der Unſchuld und der Unbefangenheit erſchei⸗ nen zu laſſen; keine Miene verrieth Das, was ſeine Seele erfüllte; nur das Auge war ungehorſam; es verrieth eine innere Unruhe und mehr als einmal flog es zu den Ge⸗ ſchworenen hinüber, um zu beobachten, von welchen Ein⸗ drücken ſie beherrſcht würden, mehr als einmal ſchweifte es über die Menge weg, um zu fragen, was dort die Gemüther erfülle. Einer der Männer, welche Zeugen der Auffindung der irdiſchen Reſte der Umgekommenen waren, wollte die Leiche in das Vorzimmer tragen; ſie glitt ihm aber aus den Händen, weil ſie, wie er nachher angab, glatt und weich anzufühlen war. Den gleichen vergeblichen Ver⸗ ſuch machte ein Anderer; man zog den Leichnam auf eine Strohmatte und trug ihn ſo in das Schlafgemach. Der bald gelöſchte Brand hatte ſich auf den Kaunitz beſchränkt, der von der Wand weggerückt wurde. Gleich⸗ zeitig drang aus dem Cabinet durch die offene Flügelthüre Rauch. Man drang, nachdem demſelben Abzug verſchafft worden war, ein und fand den Divan in Brand gerathen; er wurde nach Löſchung deſſelben in den Gang getragen. Der Eindruck des Ereigniſſes, das mit Blitzesſchnelle die Stadt durcheilte, war hinſichtlich Derer, welche Au⸗ 166 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. genzeugen waren, vorherrſchend der, daß ein Unglücksfall ſeine Macht ausgeübt habe. Nach dem ärztlichen Gut⸗ achten, das Selbſtmordzausſchloß, hatte nach aller Wahr⸗ ſcheinlichkeit in ſofern ein Zufall obgewaltet, als die Gräfin(„der ſo ſeltene Fall“) durch Selbſtverbren— nung umgekommen. Das Publicum war zu ſolchem Glau⸗ ben weniger geneigt; Viele, zu denen auch der Berichterſtat⸗ ter gehörte, erblickten die Spuren einer Gewaltthat, ein Ver⸗ dacht, der ſich auch bald dem Legalarzt aufdrängte; denn er ließ ſeinem Gutachten raſch einen Nachtrag folgen, dahin gehend, daß eine Selbſtverbrennung(Selbſtentzün⸗ dung) nur unter der Vorausſetzung eine hohe Wahrſchein⸗ lichkeit für ſich habe,„als keine Gewaltthat eines Dritten indicirt“ ſei; die Möglichkeit derſelben laſſe ſich allerdings nicht in Abrede ſtellen, und dann erſcheine„die vorzugs⸗ weiſe auf Kopf und Hals fixirte Verbrennung nur als ein Mittel, die Gewaltthätigkeit zu maskiren.“ Unterſtelle man namentlich ein Erwürgen, ſo ſtimmten zwei That⸗ ſachen,„das Offenſtehen des Mundes und das Vorge⸗ ſtrecktſein der Zunge aufs vollſtändigſte damit überein.“ Wol ſprach Mund und Zunge, obwol verſtummt, das beredte Wort der Anklage. Desdemona ſprach, unter der Hond des Erwürgers ſterbend:„O ungerecht, höchſt ungerecht ermordet!“ Die verkohlte Zunge ſchien die gleichen Worte zu reden. Sie wurden überhört. Auch die Gerichte wurden von der Meinung beherrſcht, daß ein Zufall obgewaltet hätte. Es blieb bei dem erſten Act der von dem Stadtgericht eingeleiteten Unterſuchung, dem Augenſchein. Die Section unterblieb. Das Hof⸗ gericht ſprach ſich, unter Andeutung der Gründe, in ei⸗ nem Erlaß vom 16. Juni an das Stadtgericht dahin aus, Selbſtverbrennung, Selbſtmord oder Mord ſei nicht zu unterſtellen, während die Umſtände nachzeigten, daß ſei, der leit gen He ge tro ſol ihn icksfall nGut⸗ Wehr als di rbren⸗ nGlau⸗ hterſtat ein Ver ez denn folgen ientzün⸗ rſchein⸗ Dritten erdings orzugs⸗ nut als terſtell i That⸗ Vorge erein“ tummt, , unter höch ien die u ze d nerſten ſichung Hof in i t dahin ſii nich en, d Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 167 ein unglücklicher Zufall, etwa Einſchlafen beim brennen— den Licht, den Tod der Gräfin herbeigeführt habe, und verfügte die Beerdigung der Leiche. Damit war jedoch die Aufmerkſamkeit des Publicums nicht zur Ruhe gebracht. Von Mund zu Mund wurde der Argwohn getragen, die Gräfin ſei unter der Hand eines Mörders gefallen, welcher das Werk der Brand⸗ ſtiftung zur Verdeckung ſeiner That unternommen habe; endlich wurde die Preſſe zum Widerhall dieſer Stimmen. So deutete die Nummer des„Deutſchen Zuſchauers“ vom 1. October(1847) darauf hin, daß die Gräfin ermordet ſei, verglich aber zugleich mit der unverkennbaren Tendenz, den Grafen mit dem Verdacht zu belaſten und die Ein⸗ leitung eines Strafverfahrens gegen ihn zu erwirken, den gewaltſamen Tod der Gräfin mit der Ermordung der Herzogin von Praslin durch ihren Gatten. Es war nicht genug, daß den Ueberlebenden ein furchtbarer Schlag ge⸗ troffen, daß er eben erſt ſeine Lebensgefährtin und auf ſolche Art verloren hatte; eine entſetzliche Anklage wollte ihn mit ihrem ungeheuern Gewicht zu Boden drücken. Um ſich von dieſer Laſt zu befreien, blieb ihm nichts übrig als der Verſuch, dahin zu wirken, daß die Wahr⸗ heit ſich entſchleiere. Jener Artikel des„Deutſchen Zuſchauers“ war in die Nummer der„Mannheimer Abendzeitung“ vom 2. October übergegangen. Der Graf reichte am 6. deſſelben Mo⸗ nats ein Exemplar derſelben beim Hofgericht zur geeig⸗ neten Berückſichtigung und mit der Hoffnung ein, daß dieſer Gerichtshof ſich dadurch veranlaßt finde, die Unter⸗ ſuchung wieder aufzunehmen, und bat, da dieſe Wirkung ſich nicht zeigte, in einer Eingabe vom 16. deſſelben Monats in dringenden Ausdrücken um Einleitung eines Verfahrens gegen ſich und ſeine Diener, oder wenigſtens —— —— —.———— ——————————————— —. — —— 168 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. darum, daß ſeinem Anwalt die Einſicht der Acten ge⸗ ſtattet werde, um unterſuchen zu können, ob ſich ein Weg auffinden laſſe, aus dem er dem Labyrinth von Verdäch⸗ tigungen und Anſchuldigungen entgehen könne. Durch die hierauf erfolgte Entſchließung des Gerichtshofs wurde der Graf zu einer weitern, Stoff hingebenden, Eingabe am 25. October veranlaßt, die endlich die gewünſchte Wirkung hatte. Der Gerichtshof verfügte die Wieder⸗ aufnahme der Unterſuchung, mit deren Führung der Cri⸗ minalrichter Hofmann, ein bewährter Inquirent, beauf⸗ tragt ward. Während der Graf ſich auf ſolche Art bemühte, den Weg zur Aufſuchung der Wahrheit zu öffnen und die Bewohner der Hauptſtadt des einen heſſiſchen Staats, von dieſen Beſtrebungen unterrichtet, mit Spannung der Entwickelung entgegenſahen, ahnten die Bewohner der Hauptſtadt des andern heſſiſchen Staats nicht im Ent⸗ ſernteſten, daß ſie zu derſelben Zeit nahe Zeugen eines Vorgangs ſein würden, der die Keime dieſer Entwickelung in ſich tragen ſollte. Am 28. September hatte der Bediente Stauff an ſeinen Vater geſchrieben:„Ich bin genöthigt, Euch zu ſchreiben, indem Ihr mir ſchriebt, daß Ihr bis den 28. da wäret, aber ich harrte umſonſt auf Euch. Wer nicht kam, waret Ihr. Was kann ich denken von Euch, daß Ihr mich ſo an einem Narrenſeile führt und mich in der verzweifelten Lage laſſen thut. Was ſoll das ſein, was kann ich davon halten. Ach wie traurig iſt doch meine Lage. Niemand nimmt ſich meiner an. Alſo jetzt ſehe ich, wie ich mich getäuſcht habe von Vielem. Ach wenn man ſich auf Aeltern verläßt, die können Einem ſchon an Rand ins Grab ſtürzen, ohne ein trübes Auge zu be⸗ kommen. Ach wer nur kann ſo ein Herz haben wie Ihr, len ge⸗ in Weg Berdich⸗ Durc s wurde Eingabt wünſchte Wieder⸗ der Cr⸗ „benf⸗ hte, den und die Staats, ung det net det im Ent⸗ en eine ickelung auff an Fuch zu den 2. er nicht ſch, daß in de ein, vis meint ch wenl ſchon o zu be wie Iht Die Gräfin von Sörlitz und ihr Diener. 169 Vater, eins habt gegen mich. Nein das hätte ich nicht geglaubt, daß Ihr ſolches Gefühl gegen mich hättet. Heute war der Mann da, morgen will er an das Stadt⸗ gericht gehen und mich verklagen, nein, ich ſtürze mich ins Waſſer, wenn das die Leute hören ſollten. Nein, es iſt ſchändlich von Euch, daß Ihr mich ſo hinſetzet. Auf der Stelle ſchickt Ihr mir das Geld auf der Poſt und ſchickt es an mich im grünen Weinberg. Ach ſolche Nach⸗ läſſigkeit. Das iſt über das Bohnenlied. Bis den Sonntag Abend muß ich es haben, auch keine Stunde länger kann es warten. Ich grüße Euch alle, Euer Sohn Johann Stauff.“ Acht Tage darauf, am 6. October, befand ſich der Goldarbeiter Werner Caupert in Kaſſel in ſeinem Laden, als ſich die Thüre nach der Straße öffnete und zwei Land⸗ leute eintraten. Einer derſelben, ein ältlicher ärmlich ge⸗ kleideter Mann bot ihm ein Stück geſchmolzenen Goldes zum Verkaufe an. Die Sache kam ihm verdächtig vor; er vermochte die beiden Männer, ihm zu dem nahen Po⸗ lizeibureau zu folgen, damit ſie ſich dort über den Beſitz des zum Ankauf Angebotenen auswieſen. Der Beſitzer des Goldklumpens gab, vernommen, an, er ſei der Gürt⸗ lermeiſter Heinrich Stauff von Oberohmen und habe daſſelbe durch das Schmelzen einer goldenen Schnalle gewonnen. Außer dieſem Stück Gold hatte er noch bei ſich ein Armband aus verſchlungenen Goldfäden mit einem ſogenannten gordiſchen Knoten, die goldene, in zwei Stücke zerbrochene Einfaſſung einer Broſche, einen Fingerring, gebildet von zwei ineinander verſchlun⸗ genen, die Geſtalt von ſich in den Schwanz beißenden Schlangen zeigenden Reifen, von denen der eine von Gold, der andere von Platina, ſieben Glieder eines Arm⸗ bandes von Bronze. Alle dieſe Beſitzthümer wurden in XVII. 8 4 170 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Beſchlag genommen, der Beſitzer ſelbſt verhaftet, weil er ſich über dieſe Gegenſtände ſeines Beſitzes nicht äus⸗ zuweiſen vermochte, und, an das Landgericht Grünberg, ſein zuſtändiges Gericht, abgeliefert. Von demſelben ver⸗ nommen, gab er an, er habe vor etwa 28 Jahren, als er noch das Gewerbe eines Gürtlers betrieben, eine Schnalle eingetauſcht und ſpäter erfahren, daß ſie von Gold ſei, daher er ſie eingeſchmolzen habe und ſo in den Beſitz jenes Goldklumpens gekommen ſei, den er bisher als Nothpfennig aufgehoben. Nunmehr habe er in ſeiner Noth danach gegriffen, daher er nach Kaſſel gewandert ſei, um dieſes Beſitzthum zu Geld zu machen; jenes Arm⸗ band(„dieſes gelbe runde Ding“) habe ſich ſeine nun nach Amerika ausgewanderte verheirathete Tochter gekauft, um damit ihre Halstücher zuſammenzuhalten; da ſie ſich aber geſcheut habe, es zu tragen, ſo habe ſie es ihm beim Abſchied zum Andenken geſchenkt, um es an ſeine Uhr zu machen, was er auch gethan; die zerbrochene Broſche⸗ einfaſſung und die Glieder des Armbandes habe er vor mehren Jahren von einer ihm unbekannten Weibsperſon auf einem Jahrmarkt gegen Meſſer eingetauſcht; der Ring ſei Eigenthum ſeiner Ehefrau geweſen, die ihn von ihrem Vater, einem Matroſen, erhalten hätte. Um dieſelbe Zeit, da das Hofgericht verfügte, daß die Unterſuchung wegen des gewaltſamen Todes der Gräfin wieder aufgenommen werden ſolle, erfuhren die beiden Söhne durch einen Brief die Verhaftung ihres Vaters in Kaſſel, die Urſache derſelben und ſeine Abliefe⸗ rung an das Landgericht zum Zweck der Einleitung einer Unterſuchung.. Am Morgen des 2. November ließ Criminalrichter Hofmann den Grafen benachrichtigen, daß er am folgen⸗ den Tage in ſeinem Hauſe erſcheinen werde, um den Ar D ha ſic — Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 171 weil Augenſchein vorzunehmen; der Graf ſetzte ſofort ſeim ſ s Dinerſchaft, auch Stauff, den er im Dienſt behalten ünberg, hatte, hiervon in Kenntniß, unter dem Bemerken, daß en v⸗ ſie Alle vernommen werden würden. Am Nachmittag en, als deſſelben Tags zeigte der Graf bei der Polizeideputation t, eine an, daß ſoeben ſein Bediente Stauff durch Beimiſchung ſie von einer vom Geheimen Medicinalrath Stegmayer als Grün⸗ in den ſpan erklärten Subſtanz unter eine für ſeinen Mittagstiſch bisher beſtimmte Brühe nach allen Anzeigen den Verſuch ge⸗ 7 nſeinet macht habe, ihn zu vergiften. Dieſe beſcheinigte Anzeige wandett führte zur Verhaftung des Beſchuldigten. 6 Arm⸗ Das gegen dieſen eingeleitete Strafverfahren wurde ne nun ausgedehnt auf den Vater, der von dem Landgericht ekauft, Grünberg in das Arreſthaus in Darmſtadt eingeliefert ſi ſich ward, und den in Darmſtadt garniſonirenden Bruder m bein Jakob, weil ſich auch gegen ihn Anzeigen beſtimmter ine Uhr Theilnahme an der Schuld ſeines Bruders erhoben hatten. zroſche Der Zweck der Unterſuchung verlangte eine Nachho⸗ er vot lung der zum Nachtheil derſelben urſprünglich unterlaſſe— zperſon nen Section der Leiche der Gräfin; ſie wurde am 11. Ring Auguſt 1848 durch Erhebung des Sarges aus der Gruft ihren und deſſen Oeffnung vorgenommen; auf dem Schädel wurde eine Fiſſur(feine Spalte) wahrgenommen, daher e, deß derſelbe aus dem Sarge erhoben ward. Stauff wurde„ der vor die aufgedeckte Leiche geführt; in ſeiner Miene zeigte ſich keine Spur von Regung. Um dieſe Zeit war der Geſetzesentwurf wegen Ein⸗ führung des öffentlich⸗mündlichen Strafverfahrens mit. Schwurgericht in den Landestheilen auf der rechten Seite des Rheins von den Ständen berathen worden; er wurde zum proviſoriſchen Geſetz erhoben und dieſes unterm 28. hren i 9 ihres Nlufr g einet October 1848 publicirt. fo 6 So konnte das Publicum ſich der Erwartung hingeben, 8* — ——. —— 172 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. ſelbſt Zeuge zu werden des durch eine gründliche Por⸗ unterſuchung vorbereiteten Hauptverfahrens. * Die außerordentlichen Aſſiſen der Provinz Starken⸗ burg, im erſten Quartal 1850, wurden am 4. März er⸗ öffnet. Unabweisliche Hinderniſſe nöthigten den Präſi⸗ denten, den ebenſo wichtigen als ſchwierigen Straffall, den-Tod der Gräfin Görlitz zu den nächſten Aſſiſen zu verweiſen. Da derſelbe dieſe Seſſion vorzugsweiſe be⸗ ſchäftigen werde, bat er im voraus um Geduld und Aus⸗ dauer der Geſchworenen. In der That brachten die Ge⸗ ſchworenen dem Gemeinweſen ein theures Opfer; denn der Proceß begann am 11. März und wurde erſt am 11. April zu Ende geführt. Erſte Sitzung am 11. März. Der Morgen des 11. März ſah den ſehr geräumigen Hof des Gaſthauſes zum Darmſtädter Hof, deſſen Saal als Gerichtsſaal diente, mit Menſchenmaſſen angefüllt, welche auf die Eröffnung des Saals warteten. Nach⸗ dem gegen 9 Uhr die Mitglieder des Aſſiſenhofes, die Geſchworenen, die übrigen functionirenden Perſonen, die Sachverſtändigen und das Heer der Zeugen, durch einen Seitengang eingetreten, ſah man eine Droſchke in den Hof fahren. Johann Stauff ſtieg in Begleitung eines Gendarmen aus. Seine Geliebte erwies ihm den viel⸗ leicht letzten Liebesdienſt, indem ſie ihn auf ihre Koſten den weiten, faſt durch die ganze Stadt führenden, Weg vom Arreſthauſe bis zum Sitz des Gerichts fahren ließ, während er, ſonſt der Schauluſt hingegeben, den Weg zu Fuß hätte zurücklegen müſſen. Die Arme ermüdete e Por tarken⸗ ttz er traffall iſen zu iſe k⸗ d Aus⸗ denn erſt am umigen n Saal gefüll, Nach⸗ es, die nen, di h einen in den eine An viel⸗ Koſten n, We en lief en Vi rmidel Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 173 nicht in dieſem Dienſt der Pietät, während des Monats, durch den ſich der Proceß hinzog. Nachdem die Thüren geöffnet, war in einem Augen⸗ genblick der Raum angefüllt. Die in dem Nebenzimmer zur Jury Gewählten traten einzeln in den Saal.(Wir nennen ausnahmsweiſe hier ihre Namen: Rechnungs⸗ kammerrath Fuhr aus Darmſtadt, Kaufmann Merk aus Offenbach, Eiſengießer Sebaß von da, Landwirth Scior aus Affhollerbach im Odenwald, Fabrikant Mönch aus Offenbach, Hutfabrikant Martini von da, Kaufmann Franke von da, Gaſtwirth Hottes von Griesheim, Etuisfabrikant Haas von Offenbach, Geheime Archivar Baur aus Darmſtadt, Landwirth Pfeiffer aus Ellen⸗ bach im Odenwald, Gaſtwirth Benz aus Arheilgen. Ergänzungsgeſchworene: Advocat Rühl und Geheimer Secretair[im Finanzminiſterium] Schleiermacher.) Erſt gegen halb 11 Uhr erſchien der Gerichtshof und nahm ſeinen Platz ein. Als Staatsbehörde fungirte der Subſtitut des Staatsanwalts, Dr. Siebert. An einer Tafel gegenüber dem Gerichtshof ſitzen die beiden Vertheidiger der Angeklagten, die Advocaten Emmerling und Metz. An einer zweiten Tafel hinter den Vertheidigern die Sachverſtändigen, unter denen die Profeſſoren Biſchoff und v. Liebig in Gießen, der eben erſt ſein die Möglichkeit der Selbſtverbrennung be⸗ ſtreitendes Schriftchen:„Zur Beurtheilung der Selbſt⸗ verbrennungen des menſchlichen Körpers“ hatte erſchei⸗ nen laſſen. Als der Präſident den Befehl, die Angeklagten ein⸗ zuführen, ertheilt, wenden ſich alle Blicke auf die Haupt⸗ perſon. Johann Stauff iſt ein gut gekleideter junger Mann von kaum mittlerer Größe, ſein Antlitz bleich und zeigt keine hervorſtechenden Züge; ſein ſtahlgraues kleines Auge 174 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. ſcheint der Spiegel ſeiner Seele; der Blick iſt unſtät und hat etwas Lauerndes; er läßt ihn raſch über den ganzen Saal hinſchweifen, als ſei es ſeine Abſicht, ſich ſchnell mit der Scenerie des gerichtlichen Dramas vertraut zu machen. Ihm iſt als Hauptangeklagtem die vordere Bank eingeräumt. Hinter ihm ſitzt auf der rechten Seite ſein Vater, deſſen gefurchtes Geſicht einen pietiſtiſchen Aus⸗ druck hat und ſcheinbar das Gepräge der Reſignation und Apathie trägt. Getrennt von dem alten Mann durch einen Gendarmen ſitzt deſſen jüngerer Sohn Jakob in det Uniform ſeines Regiments; ſein ganz ge⸗ wöhnliches Geſicht ſcheint einen beſchränkten Verſtand anzudeuten. Vor den Sitzen der Geſchworenen ſteht das alle we⸗ ſentlichen Einzelheiten darſtellende Modell des Görlitz⸗ ſchen Hauſes in dem Zuſtande, in welchem es ſich zur Zeit des Todes der Gräfin befand.(Der Graf hatte in der Zwiſchenzeit dieſes ſein Beſitzthum veräußert und der neue Eigenthümer im Innern Aenderungen vorge⸗ »nommen, z. B. die Lauftreppe wegnehmen laſſen.) Au⸗ ßerhalb der Gerichtsſchranken, jedoch in deren Nähe ſteht zur Erleichterung des Demonſtrirens ein Kaunitz. Die Verleſung der Anklageacte nimmt nach den übli⸗ chen Vermahnungen und Formeln den Reſt der Vor⸗ mittagsſitzung und den größten Theil der Nachmittags⸗ ſitzung in Anſpruch. Johann Stauff erſcheint angeklagt: „des Raubmords(an der Gräfin begangen), der Brand⸗ ſtiftung, des Diebſtahls und des Verſuchs des Mords durch Vergiftung des Grafen“; ſein Vater und Bruder ſind angeklagt der nachfolgenden Theilnahme an den Verbrechen des Raubmords und des Diebſtahls. Nachdem der Präſident dem Staatsanwalt das Wort ertheilt, äußerte ſich dieſer zu den Geſchworenen einlei⸗ unſtät er den t, ſic ertraut eBank te ſein Aus⸗ nation Mann Sohn unz ge⸗ erſtand le we⸗ örlit⸗ ich zut f hatte rt und vorge⸗ Au⸗ eſteht vübli⸗ Vor⸗ ittags ellagt: Brand⸗ Words Brudel n den Wort einler Dir Gräfin von Görlit; und ihr Piener. 175 tungsweiſe dahin:„Der Criminalfall, welcher vor Ihnen verhandelt werden ſoll, iſt von ſolcher Wichtigkeit, daß er Ihre ganze und verdoppelte Aufmerkſamkeit in An⸗ ſpruch nehmen wird. Es hat dieſer Fall die Aufmerk⸗ ſamkeit von ganz Deutſchland, ja von ganz Europa auf ſich gezogen. In nah und fern wird man den Verhand⸗ lungen folgen und mit geſteigerter Spannung Ihrem hiernächſtigen Spruche entgegenſehen. Die Wichtigkeit der Sache liegt weniger in der Schwere der Anklage und der ihr zu Grunde liegenden Verbrechen, als in dem Schickſal, welches die Unterſuchung von Anfang erfahren und welches die Sache von vornherein in ein gewiſſes myſtiſches Dunkel hüllte, welche Veranlaſſung zu einer Maſſe thatſächlicher wie techniſcher Zweifel wurde. Das Ereigniß iſt Ihnen bekannt. Es iſt der ſchaudererregende Tod der unglücklichen Gräfin von Gör⸗ litz, welche man am 13. Juni Nachts gegen 11 Uhr dahier in ihrem Wohnzimmer todt und an den obern Theilen ihres Körpers gräßlich verbrannt vor ihrem brennenden Schreibſecretaire gefunden hat. Die Art und Weiſe, wie man den Leichnam fand, in Verbindung mit andern Umſtänden, wie das Auffinden der Reſte des großen Brillantſchmuckes der Gräfin in der Aſche, gab augenblicklich und in der erſten Zeit der auch in öffentlichen Blättern ausgeſprochenen Anſicht Raum, daß die Gräfin verunglückt ſei, indem ſie etwa beim Siegeln eines Briefes eingeſchlafen, das Licht im Schlafe um⸗ geſtoßen, ſich dadurch der Secretair entzündet habe, ſie ſelbſt aber erſtickt und dann verbrannt ſei. Die noch in der Nacht an das Gericht gelangte Polizeianzeige hatte bemerkt, daß keine Spur eines Verbre⸗ chens vorliege. Der Stadtgerichtsinquirent konnte keine andere Anſicht gehört und gewonnen habenz ſonſt 176 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. würde eine genügendere Aufnahme des Thatbeſtandes ſtattgefunden haben. Die von ihm aufgeſtellten und dem Hofgericht zur Begutachtung vorgelegten Zweifels⸗ gründe waren aber nicht geeignet, dem Hofgerichte eine andere Ueberzeugung zu gewähren. Die Unterſuchung bot keinerlei Stütze, und die oberflächliche ſubjective Rich⸗ tung mochte noch das Meiſte dazu beigetragen haben, daß das Hofgericht ſelbſt von einer Vervollſtändigung der Unterſuchung abſah und jene bedauerliche Verfügung erließ, daß die Unterſuchung unter den obwaltenden Um⸗ ſtänden auf ſich zu beruhen habe und der Beerdigung der Leiche Statt zu geben ſei. Hiermit war denn ein undurchdringlicher Schleier über die Sache geworfen.“ Der Ankläger gedenkt hierauf der Wiederaufnahme der Unterſuchung, hebt hervor, worauf er nach Beendi⸗ gung des Verfahrens die Anklage habe richten müſſen und bezeichnet den Geſchworenen die Thatfragen, um deren Beantwortung es ſich handle. Zum Schluſſe be⸗ rührt der Staatsanwalt einen Artikel der„Bremer Zei⸗ tung“ vom 9. October 1847, worin bedauert wird, daß das Verbrechen ſtraflos bleibe, und endigt damit, daß er unter Hinblick auf„das koſtbare Gut der Oeffentlichkeit des Verfahrens“ hinzufügt:„Heute iſt der Tag gekom⸗ men, an welchem dieſer Vorwurf Lügen geſtraft, Rechen⸗ ſchaft über die gerichtliche Thätigkeit abgelegt und be⸗ wieſen werden ſoll, daß wir die verdiente Strafe des Verbrechens wollen.“ Nach dieſer Rede übergibt der Staatsanwalt die Liſte von 118 Zeugen mit dem An⸗ trage auf deren Abhörung. Zweite Sitzung am 12. März. Der Präſident läßt die Zeugen vorführen; ſie werden aufgerufen und treten wieder ab, um dann einzeln zur „ ⁰ haben, digung fügung en Um⸗ rdigung enn ein geendi⸗ n, um ner 3 d, daß daß et lichkeit gekom echen⸗ ud be raft des bt der en An⸗ Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 177 Abgabe Ihres Zeugniſſes vorgerufen zu werden. Was Dr. Graff, Director des Medicinalcollegs und erſter Phyſikatsarzt des Stadtgerichtsbezirks Darmſtadt, über den Zuſtand der Leiche ausgeſagt, iſt ſchon oben im Weſentlichen aufgenommen. Sonſt hebt der Zeuge noch hervor, daß der Graf, welcher am frühen Morgen des 14. Juni ihn und das Gerichtsperſonal in das Schlaf⸗ zimmer zur Leiche geführt, damals erklärt, er würde die Section derſelben nicht zugeben. Als er am andern Tage von ihm die Ausſtellung eines Scheins zum Zweck der Beerdigung der Leiche verlangt, habe er, der Zeuge, dies verweigern müſſen, im Glauben, daß der Gerichts⸗ hof die Section anordnen werde. Bei der nach 14 Mo⸗ naten wirklich verfügten Section habe ſich an dem Schädel eine Fiſſur gefunden. Während dieſer dem Publicum gezeigt worden, wandte ſich der Berichterſtat⸗ ter unwillkürlich von dieſer grauenvollen Erſcheinung weg und fixirte den Angeklagten. Stauff behielt die Miene des Gleichmuths; doch leuchten aus der Tiefe mit dem Blicke eines Baſilisken, matt die Umriſſe eines Un⸗ geheuers, das langſam die Glieder hebt, als wolle es den glatten Spiegel zerbrechen. Er wurde unwillkürlich an einen andern jungen Mann erinnert, der eines gans gleichen Verbrechens beſchuldigt erſchien, an Courvoiſier, den Mörder ſeines Herrn, des Lord Ruſſel, welcher anfangs die Miene der Unſchuld mit demſelben Geſchick zeigte.— Nachdem die übrigen Aerzte, welche Zeugen der Section waren, und andere Perſonen, beſonders üh die Beſchaffenheit und den Transport d⸗ die Stadt, vernommen waren, beri“ und Apotheker Merk, ein Bef ihn nach der Kataſtrophe ha er ihm in Bezug auf die 178 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener⸗ tioſen behülflich geweſen. Dr. Heumann, Schwieger⸗ ſohn Balſer's, der darum freundliche Aufnahme bei der Gräfin gefunden, ſchildert deren körperliche und geiſtige Individualität und erzählt: am Morgen des 14. Juni habe er den Grafen in einer ſehr irritirten Gemüths⸗ ſtimmung getroffen und ihn damit zu tröſten geſucht, daß ſeine Gemahlin wol erſtickt ſei, ehe ſie der Brand verzehrt habe. Von Varnhagen wiſſen wir, daß man ſich bemüht, dem Fürſten von Schwarzenberg den glei⸗ chen Troſt zu bringen. Stabsarzt Dr. v. Siebold, der ſchon in der Nacht die Leiche ſah und deren Zuſtand weſentlich in gleicher Art ſchildert, wird vom Präſidenten aufgefordert, den Schädel zu betrachten. Er thut dieſes, während ſchon das Abenddunkel ſich verkündigt, und ruft aus:„Das iſt ein anderer Kopf!“ Unwillkürlich wendet der Bericht⸗ erſtatter die Augen nach dem dichtgedrängten Publicum. Man ſieht ſich erſtaunt an, als wolle man fragen: Welche Verwickelungen drohen hereinzubrechen? Ein zweiter Blick auf den Angeklagten. Ein ſardoniſches Lächeln ſpielt um ſeinen Mund. Der Präſident ſchließt die Sitzung. Dritte Sitzung am 13. März. Die Diſſonanz am Schluſſe der vorigen Sitzung zieht ein dichtgedrängtes Publicum heran, welches erfahren will, ob und wie ſich dieſelbe auflöſen werde. Zeugen rnommen; ſie erkennen die Identität des Schä⸗ uch Dr. v. Siebold thut dieſes nach Betrachtung deſſelben. Eine dro⸗ itigt und das Verfahren wen⸗ ngen. Maler und Galerie⸗ Wahrnehmungen an dem delb et fi hebt der gib icht hren ugen chi⸗ nach dro⸗ ven⸗ erie⸗ dem Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 179 Oelbilde des Profeſſors Balſer, deſſen oben gedacht, dar; er findet die Zerſtörung des Bildes ſehr auffallend und hebt beſonders den Bleiſchimmer an den weißen Stellen der Halsbinde hervor. Schreinermeiſter Wirthwein gibt an, daß ihn, etwa im Jahr 1840, die Gräfin zu ſich rufen laſſen und ihm erzählt habe, daß ſie, bei Licht vor dem Kaunitz ſitzend, in Schlummer verſunken ſei und die Flamme des Lichts die obere Schublade leicht ver⸗ letzt hätte. Ihm ward die Reparatur aufgetragen. Zeuge beſchreibt dieſes aus Eichenholz gefertigte, mit Mahagoni fournirte und ohne Füße unmittelbar den Fußboden be⸗ rührende Möbel, unter Benutzung des daſtehenden Kau⸗ nitzes, und deſſen Zuſtand am Tage nach der Kataſtro⸗ phe. Er fand, von dem Grafen herbeigerufen, den Kaunitz von ſeiner Stelle an der Wand abgerückt; er ſtand noch in den äußern Seitentheilen, das Innere war aber beſonders auf der linken Seite, in der Richtung von unten nach oben faſt ganz ausgebrannt, auch die Klappe fehlte bis auf ein Stück am Schloſſe. An der Stelle, wo das Möbel geſtanden, war der Brand zwei bis drei Zoll tief, drei Fuß lang und gegen zwei Fuß breit in den Boden eingedrungen. Auch das Getäfel war angebrannt. Auf Anregung des Profeſſors Bi⸗ ſchoff wird der Zeuge mit der Einreichung einer Be⸗ rechnung des Cubikinhalts der verbrannken Holzmenge beauftragt. Graf von Görlitz erſcheint als Zeuge. Allgemeine Spannung! Er erzählt, wie er an jenem 13. Juni gegen 3 Uhr des Nachmittags an Hof gefahren ſei und was er bis zur Auffindung der Leiche ſeiner Gattin erlebt habe, gegen deren Section er ſich erklärt, weil die Hin⸗ gegangene ihm das Verſprechen abgenommen, daß dieſe nach ihrem Ableben unterbleiben ſolle, auch urkundlich 180 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. und mündlich ihren Widerwillen dagegen ausgeſprochen hätte. Der Präſident bedeutet die Geſchworenen, daß es nun der genauen Kenntniß der Localität bedürfe; das Modell des Hauſes wird allſeitig, auch von Seiten des Angeklagten, als treues Abbild anerkannt. Vorleſung des Protocolls des Stadtgerichts zur Aufnahme des Augenſcheins am 14. Juni, ſowie des Protocolls über die Vornahme eines genauern Augenſcheins am 3. No⸗ vember. Vierte Sitzung am 14. März. Dieſe Sitzung beginnt mit der Vernehmung des Goldarbeiters Werner Caupert aus Kaſſel, weil der Zeuge wie noch mehre andere dringend wünſcht zur Heimreiſe entlaſſen zu werden. Heinrich Stauff iſt am 6. October in ſeinem Laden erſchienen, wie oben angege⸗ ben. Er erkennt ihn perſönlich und zugleich das Vor⸗ gelegte als das an, was damals von der Polizeibehörde in Kaſſel in Beſchlag genommen worden. Butterhändler Kranz aus Seibelsdorf bezeugt, daß er den Heinrich Stauff, einen frühern Bekannten, nach Kaſſel begleitet, aber keine Koſtbarkeiten, nur Geld bei ihm bemerkt habe, womit er Leinſamen, auch ein Pferd habe kaufen wollen. Stauff habe unterwegs zu ihm geſagt, er werde noch in dieſer Woche nach Darmſtadt reiſen. Butterhändler Bondio aus Seibelsdorf beurkundet, daß er ebenfalls Reiſegenoſſe Stauff's geweſen, der ihm unterwegs mitgetheilt, er wolle Gold verkaufen; er habe demſelben den Caupert'ſchen Laden bezeichnet und ſei mit ihm in denſelben getreten; in Folge hiervon war er eben⸗ falls verhaftet worden. L war bis Wo gege ſtell wol Kre niſſ St eine geſt unn aus wa im ih Ste Di beh des der zurt ege⸗ or⸗ zde daß ach bei erd hm tadt det, hm abe mit en⸗ Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. 181 Oekonom und Branntweinbrenner Horſt zu Leuſel war Dienſtherr des Johann Stauff vom October 1842 bis December 1843 und ertheilt demſelben, dem er einen Wochenlohn von 48 Kr., ſpäter von 1 Gulden 4 Kr. gegeben, ein günſtiges Zeugniß, mit der einzigen Aus⸗ ſtellung, daß derſelbe bei ſeinem Austritt aus dem Dienſt, wobei er ihm über 13 Gulden Lohn ausgezahlt, ihm 1 ½ Pfund Natrum carbonicum, im Werth von acht Kreuzern, das aber für ihn den Werth eines Geheim⸗ niſſes gehabt, mitgenommen. Oekonom Weid in Angerod bezeugt, daß Johann Stauff von Ende 1843 bis April 1844 bei ihm gegen einen Wochenlohn von 1 Gulden 20 Kr. in Dienſt geſtanden und er mit ihm ſehr zufrieden geweſen ſei; unwahr habe er ihn nicht gefunden, und beim Dienſt⸗ austritt über 16 Gulden Lohn ausbezahlt. Der Kutſcher Schämbs, 30 Jahr alt, jetzt Schuh⸗ macher und Krämer in Undenheim in Rheinheſſen, ſagte im Weſentlichen Das aus, was die obige Geſchichtser⸗ zählung enthält. Auffallend war ihm die Erklärung Stauff's am andern Morgen: er wiſſe einen beſſern Dienſt und glaube, der Graf wolle ihn nicht im Dienſte behalten; er und Schiller(was dieſer bei ſeiner Verneh⸗ mung beſtätigt) habe ihm verwieſen, daß er mit dem Dienſtaustritt ſo eile, ehe noch die Leiche der Gräfin zur Erde beſtattet; fortwährend habe Stauff gefragt, wie es mit dem Umkommen der Gräfin zugegangen ſein möge, und ſpäter habe der Graf zu ihm und Schiller ſein Befremden darüber geäußert, daß Stauff die an ihn gerichteten Fragen nicht beantworte, da er doch damals allein im Hauſe geweſen: Stauff habe ſich von da an abgeſondert, ſei nicht mehr ſo munter, als früher, ge weſen und jedem Geſpräch über ſeine umgekommene Her⸗ 182 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. rin, deren Leiche er, wie er ſich ausgedrückt habe, nicht um die Welt ſehen könne, ausgewichen. Der Präſident ermahnt den Zeugen, 3 Unrechts, das ihm Stauff vielleicht gethan, uneingedenk zu ſein, der lautern Wahr⸗ heit die Steuer zu geben, und befragt ihn, ob er davon wiſſe, daß einige Zeit vor dem Tode der Gräfin deren Familie von einem Ereigniß betroffen worden? Schämbs bejaht dieſe Frage: Der in Frankfurt wohnende Oheim der Gräfin ſei von einem ſeiner frühern Bedienten und zwei Genoſſen deſſelben erdroſſelt worden, und darüber ſei ſie ſehr betrübt geweſen(Schiller's Ausſage harmo⸗ nirt damit). Weiter befragt, äußert ſich Zeuge dahin: „Die Gräfin hat ſehr freundlich mit dem Grafen gethan und für denſelben geſorgt, wie für ein kleines Kind; bei jeder Gelegenheit, wenn ſie etwas beſtellte, ſagte ſie: Nur recht gut, das iſt für den Grafen. In gleicher Weiſe hat der Graf dieſe Aufmerkſamkeit erwidert, und nur höchſt unbedeutende Wortwechſel könnten vor⸗ gefallen ſein.“ Befragt, ob Stauff's Vater und Bruder oft ins Haus gekommen ſeien? erwidert der Zeuge: Der Bruder ſei früher oft, nach dem Ableben der Gräfin ſeltener gekommen. Nach dieſem Zeitpunkt ſei einmal der Vater gekommen, habe geklagt, daß ſein Sohn ihm einen verzweifelten Brief um Geld geſchrieben, und ſehr lamentirt. Zeuge fügte dabei hinzu:„Vor dem Tode der Gräfin hat Stauff mit ſeiner Geliebten Chriſtine Born öfters Verdruß gehabt und ſie hat ſich ſelbſt bei mir beklagt, daß der Stauff ſo viel Geld ausgebe, ihr aber nichts zukommen laſſe und ſie das Kind allein er⸗ nähren müſſe. In dem Zimmer des Stauff hat das Bild eines Frauenzimmers gehangen, von dem er erzählte, daß es das eines Mädchens ſei, mit dem er in die Schule gegangen. Dieſe Geſchichte hat er uns Allen weisge⸗ macht deren leug weſe Kaff äuß dahi der der Be kon Pri Syi Anf 2 und ich zäh Ci ſo, unt ſch He ge K S S He na ſch D dent uf oht avon Nren imbs hein und übet mo⸗ hin: han bei ſie: cher und vor⸗ uder uge: fin mal ihm ſeht ode ſtine bei ihr er⸗ das Ate, hule zge Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 183 macht, nachher, wie ich die Chriſtine ſah, habe ich gleich deren Bild erkannt und ihr geſagt, wie Stauff ſie ver⸗ leugnet habe.“ Befragt, ob Stauff ſonſt unwahr ge⸗ weſen, gedenkt Zeuge eines Briefs der Gräfin an die Kaffenberger, den er unterſchlagen. Weiter vernommen, äußerte ſich Zeuge(in Uebereinſtimmung mit Schiller) dahin: Als einige Wochen nach dem Tode der Gräfin der Graf ſich angeſchickt, ins Bad zu reiſen, habe Stauff, der ſich einen Hund angeſchafft und ihn Nachts ins Bett genommen, erklärt, er werde nicht allein im Hauſe bleiben oder, wenn etwas vorfalle, nicht zum Vorſchein kommen. Dadurch ſei der Graf veranlaßt worden, den Schneider Traugott im Hauſe ſchlafen zu laſſen. Der Präſident leitet die Vernehmung des Zeugen auf den Spätherbſt und fodert ihn auf, darzulegen, was er im Anfang November erlebt habe. Zeuge:„Es war am 2. November 1847, als ich vor Tiſch nach Hauſe kam und in die Küche ging, um da meinen Kaffee zu trinken; ich ſah die Köchin ausſpucken. Auf mein Befragen er⸗ zählte ſie, daß ſoeben der Johann für den Grafen Feuer (Einheizen) beſtellt habe; als ſie erwidert, das eile nicht ſo, habe Stauff verlangt, ſie ſolle einen Teller reinigen, und während ſie damit beſchäftigt geweſen, habe ſie ge— ſehen, daß Stauff, der einſtweilen die Sauce auf dem Herd umgerührt, in dieſe aus einem Gläschen etwas geſchüttet. Während wir hierüber ſprachen, kam die Kaffenberger hinzu; ſie vernahm den Vorfall, ſchloß die Sauce ein und ließ ſogleich ein andres Töpfchen mit Sauce aufſtellen. Stauff kehrte zurück, blickte nach dem Herde, ſprach mit mir und ging wieder weg. Sogleich nahm die Kaffenberger die Sauce wieder aus dem Ver⸗ ſchluß und gab mir die Weiſung, ſie zu dem Hausarzt, Dy Stegmayer, zu tragen und von ihm unterſuchen zu 184 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. laſſen. Noch in der Nähe des Hauſes begegnete mir der Herr Graf, der mein zerſtörtes Ausſehen bemerkte; ich erzählte ihm den Vorfallz wir gingen zuſammen zu dem Dr. Stegmayer, der erklärte, es ſei ein ſtarkes Gift, Grünſpan. Der Graf zeigte den Vorfall ſogleich bei der Polizei an, worauf Stauff verhaftet wurde, und be⸗ fahl mir, in deſſen Zimmer zu ſchlafen; ich fand am andern Morgen in der Nähe des Bettes noch ſolches grünes Zeug, das ich auch der Kaffenberger zeigte, die es auf den Boden fallen ließ, ſodaß es zerſtäubte.“ Bei der Wiederausgrabung der Leiche der Gräfin habe Stauff die Arme auseinander geſchlagen und aus⸗ gerufen:„Ich habe Wunder geglaubt, was da vor ſich gehen ſollte!“ Fünfte Sitzung am 15. März. Dieſe Sitzung füllte faſt allein die Vernehmung des Kammerdiener Schiller(45 Jahre alt, gebürtig aus Altheim). Er ſchildert die Gräfin, die in ihrem Kaunitz nur ſo viel Geld aufbewahrt habe, als ſie zu ihren Aus⸗ gaben bedurft hätte, als thätige, in alle Zweige des Haushalts eingreifende, die Dienerſchaft, an welche ſie ſtrenge Foderungen gemacht habe, unausgeſetzt über⸗ wachende Hausfrau, ihren Charakter als lebhaft, mit Neigung zur Heſtigkeit; dadurch, daß der Graf zuweilen auf die Seite des ſich über allzu große Strenge beklagen⸗ den Geſindes getreten, hätten ſich zuweilen zwiſchen dem Ehepaare kleine Wortwechſel erhoben. Zum Tage der Kataſtrophe übergehend, ſagte er:„Der 13. Juni 1847 war ein ſchöner heller Tag und die Gräfin im dritten Stock in dem Bügelzimmer beſchäftigt, die Wäſche zum Mangeln für den folgenden Tag vorzubereiten. Schon war der Graf an Hof gefahren, als mich die Gräfin Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 185 der zu ſich beſchied, um mich nach einem Mädchen zu fra⸗ ich gen, das ſie dingen wollte. Ich fand ſie vor der Thür dn des Bügelzimmers und ſah ſie zum letzten Mal im Le⸗ hit, ben. Zurückkehrend in mein Zimmer, fand ich mein bi Söhnchen, dem ich ſchon am Morgen einen Spazier⸗ dbe⸗ gang nach Eberſtadt verſprochen hatte, und das gekom⸗ am men war, um mich an dieſe Zuſage zu erinnern. Stauff, ſches mit dem ich in gutem Vernehmen ſtand und der gegen die meine Kinder immer ſehr freundlich war, redete mir, möglicherweiſe aus Zuneigung zu meinem Söhnchen, zu, rifin den Gang zu machen und erbot ſich, den Grafen zu be⸗ aus⸗ dienen, ich möge ſo lange ausbleiben als ich wolle. So ſich machte ich mich denn mit dem Kinde auf den Weg. Es ſchlug 4 Uhr, als ich eben das Neckarthor hinter mir gelaſſen hatte. Auf halbem Wege überfiel mich eine Anwandlung; es war mir, als zöge es mich an den de Haaren zurück. Ich ſagte zu meinem Söhnchen:„Wir gu müſſen umkehren; es iſt unrecht, daß wir weggegangen unit ſind.“ Nur auf Bitten des Kindes entſchloß ich mich, Aus⸗ weiter zu gehen. Da wurde ich nochmals von einer des Bangigkeit ergriffen, und nur die Bitten meines Kindes e ſie vermochten mich zur Verfolgung des Spaziergangs. Ich über kehrte in Eberſtadt ein, trank gegen Gewohnheit einige nit Schoppen Wein, ſodaß ich denſelben ſpürte, und kehrte iln mit dem Eiſenbahnzug zurück, ſodaß ich gegen ein Vier⸗ ger vel nach 8 Uhr wieder im Bahnhof war, an dem ich den den Grafen ſah. Ich verfügte mich in meine Wohnung, 3 aß zu Nacht und ging dann hinüber in das gräfliche 6 Haus, wo ich den Stauff in Hemdärmeln in der Be⸗ iten dientenſtube ſitzend fand. Dieſer ging weg, um zu un Abend zu eſſen, und kehrte gegen 9 Uhr, gleichzeitig mit dem Grafen, zurück, der mir erlaubte, zum Schlafen⸗ jn gehen mich nach Hauſe zu begeben. Schon ſchlief ich ra 186 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. und meine Ehefrau, als, es mochte halb 10 Uhr ſein, Stauff uns weckte; es ſei etwas vorgefallen, daher ich hinüber kommen ſolle. Ich fand den Grafen, die Die⸗ nerſchaft und einen Schloſſergeſellen, der vergeblich die Thür des Vorzimmers der Gräfin zu öffnen ſuchte. Ich ſchlug die Scheiben ein, worauf Rauch herausdrang. Der Graf jammerte und verlangte, daß Jemand zu Dr. Stegmayer und zum Kaminfeger eile. Stauff ging nach dem Letztern; ich eilte zum Erſtern. Als ich zu⸗ rückkam, wurde gerade die Leiche der Gräfin aus ihrem Wohnzimmer in das Vorzimmer geſchleift und der Brand des Kaunitzes gelöſcht. Während dieſes Löſchens zog Rauch aus dem Cabinet; dort brannte der Divan, der herausgetragen ward. Den Stauff ſah ich nur einmal im mittlern Stock; nach Löſchung des Brandes fand ich ihn im Bedientenzimmer auf dem Bette liegend, vor dem meine Frau ſtand, die mir ſagte, daß ihm unwohl ſei, und mich bat, ſeinen Wunſch, in unſrer Wohnung zu ſchlafen, zu erfüllen. Ich geſtattete dieſes und hörte den andern Morgen von meiner Frau, Stauff habe einen ſo ſtarken Schweiß gehabt, daß ſie das Bettzeug habe wechſeln müſſen. Ich und Schämbs blieben die Nacht im Wohnzimmer und räumten den Kaunitz aus. Die Leiche ſah ich am andern Morgen, als ich ihr auf Wei⸗ ſung des Grafen die Armbänder abnahm.“ Zeuge ſchildert hierauf das Ausſehen der Leiche, ſo⸗ wie den Zuſtand des Kaunitzes nach dem Brand und gibt auf Befragen des Präſidenten noch an: die Nacht über hätten zwei Polizeiſoldaten die Wohnſtube der Grä⸗ fin bewacht, und während dieſer Zeit ſei Stauff nicht hineingekommen; gegen Morgen ſeien zur Ablöſung zwei andere Polizeiſoldaten gekommen; damals ſei Schämbs dageweſen, der dann von Stauff abgelöſt worden wäre. „ auf u hergi nicht hen; ſchut Wol ſond ſteck gem muß ſte1 bald det mal fand vot wohl nung hört inen habe kacht De lacht nicht zwel imbe v äre⸗ Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 187 „Die Gräfin hob ihre Schlüſſel in einem Körbchen auf und nahm ſie mit ſich, wenn ſie im Hauſe hin und herging. Dieſes Körbchen fand ſich nach dem Brand nicht wieder, wenigſtens habe ich es nicht wieder geſe⸗ hen; aber die vielen Schlüſſel fanden ſich im Brand⸗ ſchutt. Die Gräfin hatte zu den Thüren des Vor⸗ und Wohnzimmers, im Gegenſatz zu dem Hauptſchlüſſel, be⸗ ſondere Schlüſſel, die ſie nach dem Abſchluß gewöhnlich ſtecken ließ; ſie ſchloß ſich, wenn ſie ſich in ihren Wohn⸗ gemächern befand, gewöhnlich ein, ſodaß man pochen mußte, wenn man ſie ſprechen wollte, worauf ſie, wenn ſie nicht durch eine Beſchäftigung verhindert war, als⸗ bald öffnete.“ Zeuge läßt ſich noch über viele Einzelheiten verneh⸗ men: Stauff wohnte der Beerdigung der Reſte ſeiner Herrin bei; er las Zeitungen, Bücher aus der Leih⸗ anſtält, z. B. die Geheimniſſe von Paris, und nahm Theil an den Geſprächen über die That des Her⸗ zogs von Praslin; kam die Rede auf den Tod der Gräfin, ſo wurde er nachdenkend, ſprach nichts und ſteckte den Daumen in den Mund, als wenn er ihn abbeißen wollte, er ſchien nicht, wie die übrige Dienerſchaft, daſſelbe Intereſſe daran zu haben, die⸗ ſes Räthſel gelöſt zu ſehen. Dieſes rückhaltige Be⸗ nehmen befremdete den Grafen. Stauff's Vater ſah Zeuge im Jahr 1847 zweimal im gräflichen Hauſe, einmal vor, einmal nach der Kataſtrophe. Bei deſ⸗ ſen letzter Anweſenheit wurde Zeuge von Stauff er⸗ ſucht, ihm bei dem Grafen Urlaub auf einen Tag zu einem Gang nach Fränkiſch⸗Culmbach, dem Heimats⸗ ort ſeiner Geliebten, der Chriſtine Born, zu erwir⸗ ken; er überſchritt die ertheilte Erlaubniß, indem er erſt am Abend des zweiten Tags ins Haus zurück⸗ 188 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. kehrte, obwol er am Morgen ſchon wieder in der Stadt war. Mit der Angabe des Schämbs hinſichtlich jenes Bil⸗ des und des unterſchlagenen Briefs ſtimmt Zeuge im Weſentlichen überein, indem er hinzufügt, daß er den Stauff noch bei einer andern Gelegenheit— Uhrenhan⸗ del— unwahr gefunden und mit der Bemerkung ſchließt: „Dieſe Lüge hat zuerſt mein Vertrauen in ihn— ich hatte Vertrauen, weil er fleißig, im Dienſt brav und unverdroſſen war— erſchüttert.— Die Gräfin war mit Stauff zufrieden, aber Vertrauen hat ſie überhaupt gegen keinen Dienſtboten gezeigt.“ Jeuge hatte auf dem Schreibtiſche der Gräfin im Cabinet nach deren Tod eine Scriptur von ihrer Hand gefunden und ſie dem Grafen eingehändigt. Der Prä⸗ ſident läßt ſie vorleſen. Sie lautet:„Da dieſes Blatt als zu meinem letzten Willen gehörend zu betrachten iſt, ſo halte ich mich überzeugt, daß die mich Ueberlebenden ſich nach meinem Tode pünktlich und gewiſſenhaft darnach richten werden. Fürs Erſte will ich unter keinerlei Vorwand geöffnet werden; ſterbe ich an einer anſtecken⸗ den Krankheit, ſo ſoll man mich ſo lange unbeerdigt laſſen, bis ſich Spuren der Verweſung zeigen.“ Nach Verfügung über die Einkleidung der Leiche, deren Trans⸗ port hierher für den entſprechenden Fall, um an der Seite der„geliebten Mutter“ zu ruhen, u. ſ. w. heißt es wei⸗ ter:„Sterbe ich hier, ſo wünſche ich, ſei es nun, in welcher Jahreszeit es Gott wolle, mit den erſten Strah⸗ len des anbrechenden Tages, ſo einfach als nur immer möglich, zur Ruhe beſtattet zu werden. Ich liebte im Leben den Prunk nie, alſo hoffe ich mit Zuverſicht, man wird auch dieſe meine Anordnung getreu befolgen. Nichts ſoll auf dem einfachen Grabſtein, auf welchem 0 N der ud den; und viell zu hin bei des glei inS daß wün den, gewe im! ſeh gem aus gat zei ſetz Be ig ſi erl na ge de ih Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 189 der Name meiner geliebten Mutter, nebſt ihrem Geburts⸗ und Todestag ſteht, bezüglich auf mich, hinzugefügt wer⸗ den; unter dem Schutze der Mutter will ich ruhen, ſtill und in Frieden. Diejenigen, welche mir gut waren und vielleicht in Liebe meiner gedenken wollen, werden mich zu finden wiſſen, für andere Gleichgültige mag immer⸗ hin mein Grab verſchwunden ſein. Die Tochter wird bei der Mutter ruhen, der Name des Vaters, der Segen des vorangegangenen Vaters umſchwebt alsdann beide zu⸗ gleich.— Noch einen herzlichen Wunſch ſpreche ich hier in Betreff meiner Beerdigung aus. Es iſt gebräuchlich, daß bei jeder Beerdigung Lieder geſungen werden, ich wünſche, daß bei meiner Leiche dieſelben abgeſungen wer⸗ den, welche bei der Beerdigung meiner ſeligen Mutter gewählt wurden. Nr. 460 des Geſangbuchs: Geduld im Leiden, und als zweites Lied: Troſt des Wieder⸗ ſehens. Dieſe beiden Lieder wurden einſt durch unſern gemeinſamen Freund, Archivrath Heumann, ſo innig auserwählt. Noch um eine Kleinigkeit bitte ich ganz dringend: nämlich, daß weder eine An— zeige meines Todes in irgend eine Zeitung ge⸗ ſetzt, noch durch briefliche Traueranzeigen an Bekannte und Freunde mitgetheilt werde. Aus eigner Erfahrung weiß ich, wie läſtig der Art Briefe ſein können. Alſo ich verlaſſe mich auf die Unterlaſſung.“ Sechste Sitzung am 16. März. Nach einigen für uns unintereſſanten Zeugenausſagen erklärte auf Befragen der Zeuge Schämbs einige Tage nach dem Tode der Gräfin habe die Kaffenberger zu ihm geſagt: Nun ſei doch der Wunſch des Stauff erfüllt, der, die Gräfin möge ihren ganzen Schmuck und alle ihre Bracelets vor ſich verbrennen ſehen und müßte dann 0 190 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. mit verbrennen. Stauff wird durch dieſe Ausſage ver⸗ anlaßt, den Zeugen zu fragen, ob er ſich nicht erinnere, ſelbſt geſagt zu haben: er wolle, daß die Gräfin ihr Geld vor ſich ſtehen ſehe und vor demſelben verbrenne? Schämbs legt ſeinen Unwillen über dieſe Frage an den Tag, gedenkt eines Auftritts mit der Gräfin und fügt hinzu, er habe eine Frage Stauff's, ob er ſich tüchtig geärgert habe, dahin beantwortet: Wenn er ein Gewehr gehabt hätte, ſo würde er ſich oder die Gräfin erſchoſſen haben. Weiter gibt Zeuge an, Stauff habe nach dem Ableben der Gräfin beim Aus- und Eingehen gepfiffen, und der Graf habe ſein Befremden darüber geäußert, daß Stauff immer ſo ſtill ſei, wenn von dem Tode ſei⸗ ner Herrin die Rede geweſen, und den Finger in den Mund ſtecke. Siebente Sitzung am 18. März. Der Kutſcher Schämbs wird wieder vorgerufen, um Fragen des Vertheidigers des Johann Stauff und des Staatsanwalts zu beantworten: In der Regel bediente Schiller den Grafen; wenn er krank war, trat Stauff oder Zeuge an ſeine Stelle. Um neun Uhr Morgené trank der Graf ſeine Chokolade, die in der Regel Schil⸗ ler zubereitete. Die Schlüſſel zum Vor⸗ und Wohn⸗ zimmer fehlten nach der Kataſtrophe. Bei der Rückkehr vom Hofe ſprang Stauff vom Wagen an die Haus⸗ thür, um zu ſchellen; aber wieder die Stufen herab unter dem Ausrufe:„Ja ſo, ich habe ja die hintere Thür verſchloſſen!“ Der Graf ſagte zu ihm:„Du biſt ja ganz verwirrt; es iſt ja Niemand zu Hauſe!“ Wenn dieſes der Fall war, wurde in der Regel das hintere Thor der Halle, nie aber die hintere Thüre des Hauſes verſchloſſen. Durch die vordere Hausthür konnte man nicht nen ſ Leich und ( gen. der ſchl Höh Waſ Aug Bod pfen mer die hend ſich Lic gli und Lei kul den dah ui kog dat Bo enm' nden fügt üchtig ewehr dem fiffen, ußert, e ſei⸗ den un ddes dientt tauf rgen zohn ckeht aus⸗ herab intere biſt wenn intere guſes man Die Gräfin von Sörlitz und ihr Diener. 191 nicht ins Haus, wenn Niemand in demſelben zum Oeff⸗ nen ſich befand. Dr. med. Heumann beſtätigte, die Gräfin habe ſich gegen jede Verſtümmelung und Ausſtellung ihrer Leiche ausgeſprochen; Ausfluß ihres äſthetiſchen Gefühls und ihrer religiöſen Anſichten. Schmiedemeiſter Wetzel war auf das Geſchrei, es es brenne im Görlitz'ſchen Hauſe, in daſſelbe eingedrun⸗ zen.„Die Thüre zum Wohnzimmer der Gräfin wich der Gewalt. Auf einmal ging der linke Flügel ganz auf; es wurde im Zimmer allmälig hell, die Flamme ſchlug an einen Secretair, rechts von der Thüre, in die Höhe; es wurde nach Waſſer gerufen und ein Eimer Waſſer durch die Thüre hineingeſchüttet. In dieſem Augenblicke rief der Graf, der hinter mir ſtand:„Ach Gott, da liegt die Unglückliche!? Ich ſah nun auf den Boden und die Beine der Gräfin mit weißen Strüm⸗ pfen bekleidet. Ich trat hierauf drei Schritte ins Zim⸗ mer, faßte die Leiche an den Füßen und zog ſie durch die Thüre ins Vorzimmer. Der Graf wollte ſich wei⸗ nend über die Leiche werfen, ich ſagte ihm aber, er möge ſich faſſen, da es nun einmal geſchehen. Der Kopf der Leiche war oben ſchwarz, auf der Vorderſeite braun und glänzte, als wenn er mit Firniß überzogen wäre. Bruſt und Hals war ſchwarz und wie zuſammengezogen. Die Leiche lag mit gekrümmten Beinen, auf der linken Hüfte ruhend, etwas ſchief, mit dem Kopf etwas näher nach dem Kaunitz, etwa zwei Fuß davon entfernt, das Geſicht dahin gekehrt, die Füße etwa zwei Fuß weit über die rechte Seitenwand des Möbels nach der Thüre zu vor⸗ ragend. Hinter der Mitte der Leiche, etwa 2%½ Fuß davon entfernt, lag ein Stuhl rückwärts auf dem Boden.“ 192 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Buchdrucker Kichler, der in jener Schreckensnacht zugegen, wird über einzelne Momente vernommen. — Wie hat ſich Graf von Görlitz benommen? „Er bedauerte ſehr ſeine unglückliche Frau.“ — Lag etwas Affectirtes in dieſem Bedauern? „Nein. Es ſchien mir der aufrichtige Ausdruck des Schmerzes zu ſein. Der Graf kniete neben der Leiche nieder und rief ſie bei ihrem Namen, ich glaube Emilie, dann begleitete er die Leiche in das Schlafzimmer und legte ſie dort auf die Matratze.“ — Wer hat ihm dabei geholfen? „Niemand. Er hat es ganz allein gethan.“ Dragoner Stroh, ein junger, ſehr kräftig gebauter Mann, welcher den linken Flügel der Thür des Wohn⸗ zimmers aufriß.„Das liegt im Soldatenblut!“ Tapezier Berbnich kam hinzu, als bereits die Thüre des Wohnzimmers aufgeſprengt war, und fand den Kaunitz, der von unten aus bis über die Klappe innen von Feuer verzehrt war, im Brand, jedoch nicht in eigentlichen Flammen ſtehend. Er ließ denſelben von der Wand abrücken, kehrte die Kohlen um, um zu ſehen, wie tief der Brand in den Fußboden eingedrungen ſei, und fand Reſte von Perlen, die Beſchläge einer Caſſette, Schlüſſel, ſilberne Löffelchen und Meſſer und ein Me⸗ daillon, das er dem Grafen einhändigte; er blieb, mit Aufräumen beſchäftigt, bis drei Uhr des Morgens im Hauſe und ſah die Polizei und Aerzte ankommen. Auf Anordnung des Polizeibeamten nahm er den in der Wohnſtube hängenden Spiegel, der in einer Schlangen⸗ linie geſprungen und deſſen Rahmen von Mahagoniholz ſo heiß war, daß er ihn nicht gleich anfaſſen konnte, von der Wand ab und ſtellte ihn auf das darunter ſtehende Sopha Hinſichtlich des Divans im Cabinet wuſ klät ang we no deſ gel ſor PVl üb Ge det ihr beſ hat Ge ſie ſie the bae bre G U0 ſei ne „ di rie un N ba ae ö die fand Uappe nicht n von ſchen, en ſii, ſſette⸗ Me⸗ , mi ns im Auf n del ngen nihol onnte, runtel Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 193 wußte er ſich die Brandſtelle in demſelben nicht zu er⸗ klären, obgleich er Verſuche mit Kohlen und Spiritus angeſtellt. Spuren eines Brennmaterials fand Zeuge weder bei der Unterſuchung des eingebrannten Lochs, noch in der Umgebung des Möbels. Nach der Meinung deſſelben konnte die Klappe des Kaunitzes nicht herab⸗ gelaſſen geweſen ſein, weil ſie ſonſt nicht ganz verbrannt, ſondern größtentheils auf den Boden gefallen wäre. Vom Staatsanwalt befragt, verbreitet ſich Zeuge noch über mehre Momente. Er beſtätigt, daß die Gräfin die Gewohnheit gehabt habe, ſich einzuſchließen; ſie habe in der Zerſtreuung ſogar zuweilen abgeſchloſſen, wenn er bei ihr geweſen; er beſtätigt, daß ſie ihr Schlüſſelkörbchen beſtändig bei ſich gehabt habe.„Eine eigene Liebhaberei hatte die Gräfin an ihren Abwiſchlumpen, die auf dem Geländer des Lauftreppchens hingen. Die Gräfin brauchte ſie ſelbſt, es war Hausgeſetz, daß Niemand außer ihr ſie anrühren durfte, und ich wollte es Niemandem gera then haben, dies Geſetz zu übertreten“ Kammerherr Ludwig Riedeſel, Freiherr zu Eiſen⸗ bach, war auf die Kunde, daß es im gräflichen Hauſe brenne, dahin geeilt. Auf dem Gange begegnete er dem Grafen, der ihm mit gerungenen Händen und Geberden voll Verzweiflung in bewegter Stimme erzählte, wie ſeine Gattin vermißt werde und aus ihrem verſchloſſe⸗ nen Wohnzimmer Rauch dringe. Der Graf führte ihn durch die bereits geöffnete Thüre des Vorzimmers an die noch verſchloſſene Thüre des Wohnzimmers. Zeuge rief ſogleich nach einer Axt zum Einſchlagen der Thüre und ſchlug mit dem ſchweren Fuß einer Lampe eine Füllung ein, worauf ein dichter Qualm herausdrang. Nach Sprengung der Thüre ſah Zeuge, wie der furcht⸗ bar zerſtörte Leichnam der Gräfin herausgetragen ward. XVII. 9 194 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. Als die Leiche ſo dalag, vernahm er, wie Einige der Anweſenden äußerten, das könne nicht mit rechten Din⸗ gen zugegangen ſein⸗„Ich verwies den Leuten ſolche Worte, weil es meinem Gefühl widerſprach, derartige Betrachtungen angeſichts der Leiche anzuſtellen. Ich dachte an einen unglücklichen Zufall. Ich ſah den ver⸗ brannten Secretair, hatte viel von der eigenthümlichen Lebensweiſe der Gräfin gehört und glaubte, ſie ſei beim Schreiben eingeſchlafen und das Licht habe durch irgend einen Zufall den Secretair in Brand geſteckt.“ Achte Sitzung am 19. März. Marie Haubach, zu jener Zeit Köchin im Hauſe des Grafen, verließ am Nachmittag des 13. Juni, nach⸗ dem ſie die Gräfin zum letzten Mal an der Thüre ihres Garderobezimmers, mit einer Nachtjacke bekleidet und Waſchwaſſer ausgießend, geſehen und im Bedientenzim⸗ er von Stauff, der mit„Adieu“ erwidert, und Schil⸗ r Abſchied genommen, gegen 3 Uhr das Haus, um ſpazieren zu gehen. Sie kehrte um 9 Uhr Abends zurück. Sie war nach Erbrechung der Thüre unter Denen, welche zuerſt eindrangen. Sie ſah die Leiche vor dem Kaunitz, mit den Füßen nach der Thüre zu liegen und einen Stuhl hinter derſelben ſtehend, die Vorderſeite dem Kaunitz zugewendet. Der Präſident macht die Zeugin darauf aufmerkſam, daß in dieſer Beziehung ihre Ausſage mit der anderer Zeugen im Widerſpruch ſtehe. Sie beharrt auf ihrer Ausſage mit dem Zuſatz, daß ſie einen auf dem Bo⸗ den liegenden Stuhl nicht bemerkt habe. Zeuge Wetzel wird vorgerufen und beharrt bei ſeiner frühern Angabe, daß der Stuhl hinter der Leiche auf der Erde gelegen habe, während Jeugin wiederholt, ſie wiſſe gan gab kod laß gel tet kot in ah am Gr rtige 56 ver⸗ ichen bein gend auſe nach⸗ ihres und nzim⸗ Schi⸗ um bends Nenen, dem und erſeite tlſn, ndere ihrer Bo⸗ Zeuge ühern Erde wiſt Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 195 ganz beſtimmt, daß derſelbe geſtanden habe. Die An⸗ gabe der Zeugin, ſie habe am Mittag blos für ſich ge⸗ kocht und wiſſe nicht, was die Gräfin genoſſen, veran⸗ laßt den Präſidenten zu der Frage, ob dieſes öfter vor⸗ gekommen, wenn der Graf am Hofe war? Sie antwor⸗ tet:„Sie aß manchmal von Dem, was ich für mich ge⸗ kocht hatte, wenn davon übrig blieb, manchmal nicht.“ — Aß ſie an jenem Tage davon? „Nein, ſie kann aber von Dem gegeſſen haben, was in der Regel im Speiſezimmer aufbewahrt wurde; ob aber an jenem Tage etwas übrig war, weiß ich nicht.“ — Wann aß die Gräfin zu Mittag, wenn der Graf am Hofe war? „Das war ſehr unregelmäßig. Wie es ihr einfiel.“ — Fiel es Ihnen nicht auf, daß an jenem Tage die Gräfin nichts für ſich kochen ließ? „Nein.“ — Faſtete ſie denn den ganzen Tag? „Nein! das glaube ich nicht.“ — Haben Sie denn nicht an jenem Tage Teller, Meſſer u. ſ. w., welche die Gräfin gebraucht haben könnte, gereinigt? „Ich nicht.“ Weitere Fragen des Präſidenten beantwortet Zeugin dahin: die Gräfin habe ihr Bett ſelbſt gemacht; ob ſie es Abends auch ſelbſt aufgedeckt, wiſſe ſie nicht; ſie ſei ſelten ins Schlafzimmer der Gräfin gekommen und habe den Krug mit Waſchwaſſer immer vor die Thüre ge⸗ ſtellt. Am Vormittage des 13. Juni habe ſich die Gräfin im Bügelzimmer mit der Wäſche beſchäftigt. Hinſichts der Abputzlumpen ſtimmt ſie mit Schämbs überein; es ſei gerade nicht ausdrücklich verboten geweſen, ſie zu brauchen; doch habe ſich die Dienerſchaft davor gehütet, 9* 196 Dir Gräfin von Görlitz und ihr Diener. weil die Gräfin ſehr ſtreng geweſen. Ueber Stauff's Benehmen nach dem Ableben derſelben weiß Zeugin nichts von Bedeutung auszuſagen. Kurz vor der Kata⸗ ſtrophe las, was Schiller auch beſtätigt, Stauff einmal Gebete vor. Die Vernehmung der Ehefrau des Kammerdie⸗ ners Schiller(29 Jahre alt und gerade ihrer Ent⸗ bindung nahe), der wichtigſten Zeugin, deren Ausſagen in plaſtiſch ſcharfen Umriſſen hervortreten, nimmt den Reſt der Sitzung ein und die vollſte Aufmerkſamkeit des zahlreichen Publicums in Anſpruch. Das Folgende das Weſentlichſte:„Am Nachmittag jenes 13. Juni kam mein Söhnchen Fritz, das älteſte meiner vier Kinder, aus dem gräflichen Hauſe zu mir und verlangte für ſeinen Vater den Kaffee; ich erwiderte ihm, der Vater werde ſelbſt herüberkommen; das Kind lief fort und kehrte bald zu⸗ rück: Der Vater gehe nach Eberſtadt und wolle den Kaffee. Mein Mann hatte mir von dieſer Abſicht nichts geſagt; ich ſchickte den Kaffee hinüber, folgte aber bald, mein Töchterchen auf dem Arm und mit dem Strick⸗ zeug, um zu ſehen, ob mein Mann weggegangen.“ Zeugin erzählt nun(ſ. oben), wie ſie die Bedienten⸗ zimmer leer gefunden, nach einer Weile Stauff die Lauf⸗ treppe heruntergekommen, ſie von demſelben empfangen worden, und daß ſie dann das Haus wieder verlaſſen habe, und fährt in der Darlegung ihrer Wahrnehmun⸗ gen am Abend fort. Sie war da Zeuge der gleichzeiti⸗ gen Rückkehr des Grafen vom Spaziergang und des Stauff vom Abendtiſch. Als ihr Mann von Stauff unter dem Bemerken, ſeine Herrin werde vermißt, abge⸗ rufen ward, folgte ſie demſelben bald nach, um, wenn die Gräfin ein Unfall betroffen hätte, ihr zur Hülfe zu dienen, und kam an, als eben die Scheiben der Thüre des Vorzim⸗ me ein die⸗ Ent⸗ ſagen t den t deb ſlbſt d zu⸗ den nichts hald, ztric⸗ enten⸗ Lauf⸗ angen loſſen mun hzeiti d des ztauf abge n dit ienen⸗ rzim Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 197 mers eingeſchlagen wurden. Zeugin hob in dem Cabinet einen Schuh der Gräfin auf, weiß ſich aber nicht zu erinnern, nach welcher Richtung er geſtanden, und nicht mit Gewißheit, ob er auf der Sohle auflag. Sie ſah den Divan auf dem Gange ſtehen:„Ich ſchüttete, da er noch rauchte, eine Gießkanne voll Waſſer hinein. Nachher rieth mir Pr. Stegmayer, der mich im Vor⸗ zimmer auf einem Stuhle ſitzen ſah, nach Hauſe zu ge⸗ hen. Indem ich mich dazu anſchickte, hörte ich, daß Stauff nach mir rief; ich fand ihn im Bedientenzimmer und ſchwach. Er verlangte nach Waſſer, das ich ihm reichte; er ſetzte ſich aufs Bett und ich faßte ſeine linke Handz ſie war ganz ſchwer, als ob ihm eine Ohnmacht bevorſtehe; er bat, daß er in unſrer Wohnung ſchlafen dürfe.“ Der Präſident befragte die Zeugin, ob ſie wiſſe, aus welchem Grunde Stauff nicht in ſeinem Bette habe ſchla⸗ fen wollen? Sie antwortet, ſie wiſſe dieſen Grund nicht; es werde ihm in dem Hauſe nicht behaglich geweſen ſein, und fährt fort:„Gewiß weiß ich, daß Stauff von ſelbſt um die Erlaubniß bat, mit mir hinüberzugehen. Mein Mann hatte nichts dawider und ſo ſchlief Stauff, dem ich noch etwas Himbeereſſig gereicht hatte, im Bette meiner Magd, die ſich zu einem meiner Kinder legte. Dieſes Bett war am Morgen ſo von Schweiß durch⸗ näßt, daß ich nicht nur den Ueberzug des Kiſſens, ſon⸗ dern auch den Barchent abziehen und waſchen laſſen mußte. Auf jenem Ueberzug fand ich einen rothen Strei⸗ fen von der Farbe des Hoſenträgers Stauff's, der angekleidet auf dem Bette lag, nur, wie ich glaube, ſeine Jacke ausgezogen hatte. An demſelben Morgen erzählte ich der Frau Oberfinanzräthin Günther(meiner Haus⸗ genoſſin) das Unglück und gedachte dabei des wilden 198 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Blicks, mit dem mich Stauff am Nachmittage ange⸗ ſehen.“ Der Präſident richtet an die Zeugin eine Reihe von Fragen in Bezug auf ihr Erſcheinen im gräflichen Hauſe an dieſem Nachmittag. Die weſentlichen Antworten ſind: Es war ſchon 4 Uhr vorbei.— Das hintere Thor war offen.— Die Schelle an der hintern Haus⸗ thüre ertönte, als ich ſie öffnete— Stauff kam die Lauf⸗ treppe herab durch ſein Cabinet in das Bedientenzimmer, hemdsärmlig, mit einer weißen Schürze und einem weißen Tuch in der Hand. Ihn zu fragen, was er mit dieſem Tuch thun wolle, hatte ich keinen Grund. Ich glaube nicht, daß er an dieſem Sonntage damit eine Reinigung vorzunehmen hatte— Käſe⸗ und Brotkru⸗ men ſah ich auf dem Tiſche nicht. — Warum ſah Ihnen Stauff ſo aus, als wären ſie ihm ſo läſtig? Wollen Sie das näher erklären. „Ich kann das nicht beſchreiben— ich war verdroſ⸗ ſen darüber, daß ich ihm im Wege ſchien, da ich doch bei mir dachte:«Ich brauche Dir nicht im Wege zu ſein.“ Erſt nachher, als ich in den Hof kam, war Stauff wieder freundlich.» — Inwiefern fiel Ihnen Stauff's Blick auf? Er⸗ läutern Sie das näher. (Mit Zeichen tiefer Gemüthserregung)„Er ſah wild aus. Ich konnte es mir damals nicht recht erklären, weil ich, wie ich aufrichtig geſtehen muß, vor drei Jah⸗ ren noch zu wenig Menſchenkenntniß hatte.“ — Sah er Sie vielleicht ſcharf an? „Das kann ich nicht ſagen; ſein ganzer Geſichtsaus⸗ druck war nicht wie ſonſt.“„ — War Stauff vielleicht erhitzt? „Nein, das nicht.“ ———————— —=— w hauſe orten intere Auf⸗ umek, einem as er rund. t eine tkru⸗ en ſie rdroſ doch ge zl „wat Et⸗ . wild tsaus Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 199 — Beſinnen Sie ſich wohl! War Das, was Sie hier ſagen, vielleicht bloße Einbildung. Der Angeklagte ſitzt hier an einem ſchlimmen Platz; wenn Sie daher Das, was Sie ſagen, nicht auf Ihr Gewiſſen nehmen können, ſo ſagen Sie es lieber nicht. „Herr Präſident, ich nehme es auf mein Gewiſſen.“, — Es könnte aber auch— und Sie leiten mich ſelbſt auf dieſen Weg— weil Sie das Benehmen Stauff's verdroß, ein Nachgefühl von Verdruß ſein. „Nein, wirklich nicht. Es verdroß mich zwar und ich ging deshalb weg; aber was ich ſagte, nehme ich auf meinen Eid und auf mein Alles; ich würde es nicht ſagen, wenn es nicht wahr wäre. Gleich am andern Tage habe ich darüber mit Frau Günther geſprochen. Wäre es nicht wahr, ich würde es eher zurücknehmen als behaupten.“ — Was geſchah, als Sie in den Hof kamen? „Stauff ſah freundlich aus dem Fenſter heraus und ließ ſich die Hand meines Kindes reichen.“ — Nahmen Sie noch Jemanden in dem Hauſe oder in der Nähe deſſelben wahr? „Nein.“ — Kamen Sie mit dem Stauff vor dem Begräbniß der Gräfin zuſammen? „Ja, aber meiſtens in dem Garten.“ — Sprachen Sie mit ihm über das Ereigniß? „Damals nicht, aber ſpäter öfters, während der Graf mit Schiller im Bade war. Ich war damals guter Hoffnung und that mir Stauff, weil mein Mädchen (Magd) krank war, viele Arbeit. Er war gefällig und dienſtfertig.“ — Was ſagte er Ihnen damals? „Er ſagte(ich habe die Worte nicht vergeſſen): 200 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. (Das kommt heraus, und wenn's die Hinkel vom Miſt wegkratzen ſollten? und ging die Treppe unſers Hauſes hinunter.“ — Wie kam Ihnen dieſe Bemerkung vor. „Sonderbar. Ich hatte oft mit meinem Mann über Stauff geſprochen; der meinte aber, es ſei ſündhaft, Ver⸗ dacht auf einen Menſchen zu werfen, der vielleicht ganz unſchuldig ſei.“ — Hatten Sie Verdacht auf Stauff? „Ja, durch ſein ganz verändertes Ausſehen, durch Das, was mein Mann an ihm beobachtete. Wir ſpra⸗ chen oft davon und ich konnte den Gedanken nicht laſſen, obgleich mein Mann mir es verwies.“ — Das iſt auffallend. In jener Zeit— wenn wir uns in dieſelbe zurückverſetzen— dachte Mancher an Selbſtverbrennung, Andere an Zufall, Andere ſelbſt daran, daß der Graf der Mörder ſei. Welche Meinung hatten Sie damals? „In den erſten Tagen glaubte ich an Zufall.“ — Wodurch kamen Sie von dieſer Meinung ab? „Eben durch Das, was mir mein Mann zuweilen mittheilte.“ — Was war das? „Daß Stauff die Leiche der Gräfin nicht ſehen konnte; dann das Streichfeuerzeug; der Hauptgrund: daß die Schlüſſel fehlten.“ — Was ſchloſſen Sie aus dieſem Fehlen der Schlüſſel. „Daß etwas vorgegangen ſein müſſe; man hätte ſie doch finden müſſen, wenn die Frau Gräfin nicht durch einen Andern umgekommen wäre.“ — Warum richtete ſich Ihr Verdacht gerade gegen Stauff? „Wegen ſeines ſonderbaren Benehmens.“ .—————————— über Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 201 — Kann nicht noch eine andere Perſon im Hauſe geweſen ſein? „Dann müßte dieſes Stauff doch geſagt haben; wir haben ihn ja oft darauf befragt.“ — War es nicht möglich, daß noch Jemand mit Stauff an jenem Nachmittag im Hauſe war? „Ja dann, wenn Stauff ſich Jemanden beſtellt hatte, aber nicht ohne deſſen Vorwiſſen. Zur Hausthüre konnte Niemand herein; an der Hinterthüre hätte es geſchellt und Stauff mußte im Bedientenzimmer ſein.“ — Konnte man ins Haus, ohne daß die Schelle an der Hinterthür klang? „Meines Wiſſens nicht. Von innen konnte man vielleicht die Schelle halten.“ Der Präſident wendet ſich zu dem Angeklagten und fragt ihn, ob er bei den Ausſagen der Zeugin etwas zu erinnern finde. Der Angeklagte: Ich möchte die Frau Schiller darauf aufmerkſam machen, daß mich ihr Mann auf⸗ foderte, mit ihr nach Hauſe zu gehen, weil Dr. Steg⸗ mayer haben wollte, daß Jemand bei ihr ſei. — Wenn ich Sie, Frau Schiller, recht verſtanden, ſo ſagten Sie, Stauff habe verlangt, mit Ihnen nach Hauſe zu gehen. „Herr Präſident, mir war nicht ſo übel, daß ich eines Begleiters bedurft hätte. Mein Mann ſagte mir nur, der Dr. Stegmayer dringe darauf, daß ich mich jetzt entferne.“ Der Angeklagte: Es wäre ja gar kein Grund vorhanden geweſen, mit Frau Schiller nach Hauſe zu gehen, wenn mich nicht ihr Mann dazu aufgefodert hätte; ich konnte ja ebenſo gut in meinem Bette bleiben; 9** 202 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. ich habe mich blos gefällig zeigen wollen, indem ich mit⸗ ging. — Warum ſoll Frau Schiller, indem ſie alles Das, was Sie ihr Gutes gethan, hier anerkannt hat, heute eine ſolche Ausſage machen? Der Angeklagte: Ich bin zu gewiß, daß ich durch den Schiller ſelbſt aufgefodert worden bin, was mir auch Dr. Stegmayer, der zugegen war, bezeugen kann. Der Präſident fodert die Zeugin auf, ihr Gedächt⸗ niß anzuſtrengen; es ſei möglich, daß ſie ſich irre. Ehe noch Zeugin antwortet, fällt der Angeklagte ein: Es war die Sprache davon, Frau Schiller ſei ſo angegrif⸗ fen, daß ſie nicht allein nach Hauſe gehen dürfe, daher Jemand mit ihr gehen ſolle, der Nachricht bringen könne, wenn ihr etwas zuſtoßen ſollte“ Der Präſident bedeu⸗ tet den Angeklagten, es wäre dann das Einfachſte ge⸗ weſen, daß Schiller ſeine Frau begleitet habe, und fügt hinzu:„Sie haben geſagt, daß Ihnen in jener Nacht unwohl geweſen, die Frau Schiller hat ausgeſagt, ſie wäre von Ihnen herbeigerufen worden. Sie ſaßen auf dem Bett, ließen ihre Hand ſinken, die ſchwer war, und darauf hat Ihnen die Schiller Waſſer gereicht.“ Der Angeklagte: Ja, ich bin in das andere Zim⸗ mer gegangen, da hat die Schiller meine Hand genom⸗ men und da habe ich ſie gebeten mir einen Trunk Waſ⸗ ſer zu geben. — Frau Schiller, war Stauff in einem ſolchen Zu⸗ ſtande, daß er Ihr Mitleid erregte? „Ja! er rief mich und ſagte, es ſei ihm ſchlecht, und ſo habe ich ihn, damit er nicht umfiel, bis ans Bett ge⸗ leitet, wohin er ganz langſamen Schrittes ging, er war einer Ohnmacht nahe, ohne ohnmächtig zu werden.“ Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 203 Der Angeklagte: Herr Präſident! auf Ehre und Seligkeit kann ich Sie verſichern, daß dem nicht ſo iſt. ei Der Präſident(ſehr ernſt): Wir wollen Ihre Ehre eute und Seligkeit nicht als Pfand nehmen; es handelt ſich hier eben darum, wie weit Ihre Ehre reicht. Während dieſer Verhandlung war der Angeklagte unausgeſetzt der Gegenſtand der Beobachtung des Be⸗ richterſtatters. Er iſt ſich des Gewichts und der Gefähr⸗ lichkeit der Ausſagen der Zeugin bewußt; er ahnt, daß icht⸗ dieſe einen tiefen Blick in ſeine Seele werfen laſſen; ab⸗ Che wechſelnd ſchweift ſein immer unſtäterer Blick bald über 6 die Menſchenmaſſe hin, als wolle er in den Mienen leſen, grif welcher Eindruck in ihnen herrſche, bald zu den Geſchwore⸗ ahet nen hinüber, welche mit der geſpannteſten Aufmerkſam⸗ une keit den Entwickelungen folgen. In einzelnen Momen⸗ deu⸗ ten iſt er wie ein Dolch nach dem Weibe gerichtet, in e ge⸗ deren Seele zuerſt der Keim des Verdachts erwachte und fügt erſtarkte, nach dem Weibe, das ihn nun durch ihre Aus⸗ Nacht ſagen belaſtet. Unter der dünnen Decke kocht die Lava ſogt, heftiger Gemüthsbewegung; jeden Augenblick kann ſie ſaßen dem Glutſtrom weichen. war, Der Präſident fährt in eindringlichem Ernſt in ſeinen Vernehmungen fort: — Haben Sie den Sonntag Mittag, als Frau Schiller in das Bedientenzimmer kam, eine Schürze vor⸗ gehabt? Der Angeklagte: Es iſt möglich; ich weiß es nicht beſtimmt. — Warum haben Sie dieſes in der Vorunterſuchung . beharrlich abgeleugnet? Waren Sie in Hemdärmeln? Der Angeklagte: Das weiß ich nicht, in der Vor⸗ tt„ unterſuchung iſt mir dieſes nur einmal vorgehalten worden. — Hatten Sie ein Tuch in der Hand? 204 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Der Angeklagte: Ja, ich hatte es mir geholt, um den Tiſch abzuwiſchen, weil ich Käſebrot gegeſſen. — Frau Schiller hat von Spuren Ihres Vieruhr⸗ brots nichts bemerkt. Der Angeklagte: Wie ich in das Zimmer kam, ſtand die Schiller da und fragte mich, wo ihr Mann ſei; und als ich ihr ſagte, er ſei nach Eberſtadt gegangen, war ſie ſehr böſe und ging gleich fort, obgleich ich ſie auffoderte, noch da zu bleiben. — Frau Schiller ſagt aus: Stauff hat ſich ſo be⸗ nommen, daß es mir ſchien, als ſei er darüber verdrieß⸗ lich, daß ich gekommen ſei. Hiernach hat Sie die Frau Schiller in einem Geſchäft geſtört. Der Angeklagte: Ich glaube nicht, daß ich etwas weiter gethan, als einen Lappen geholt habe. Die Zeugin hebt hervor, daß Der, welcher oben auf der Lauftreppe ſtehe, ſehe, wer in der Bedienten⸗ ſtube ſei. Der Präſident fügt hinzu, daß gerade dieſe Treppe ihn zu der Ueberzeugung geführt habe, die Fer⸗ tigung eines Modells des Hauſes ſei nothwendig, er ladet die Geſchworenen ein, daſſelbe in dieſer Beziehung genau einzuſehen, und wendet ſich wieder zu dem Ange⸗ klagten: Frau Schiller hat uns erzählt, die Schelle ſei bei ihrem Hereintreten durch die Hausthüre gegangen, ſie ſei durch das vordere Bedientenzimmer in das grö⸗ ßere gegangen; ſie habe, während ihr die tiefe Ruhe im Hauſe aufgefallen, längere Zeit verweilt, ehe ſie vernom⸗ men habe, daß er herunterkomme; die Zeugin habe da⸗ bei bemerkt, daß er, wenn er oben geſtanden, ſie habe ſehen müſſen. Wenn er, fährt der Präſident fort, hin⸗ aufgegangen wäre, hätte die Zeugin ihn auch bemerken müſſen;„Stauff!“ ſo redet der Präſident den Ange⸗ ſchuldigten an,„es war Sonntag; der Bediente zieht Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 205 da gewöhnlich und namentlich, wenn er mit der Herr⸗ ſchaft nach Hofe fährt, keine Schürze an, auch nicht, wenn man ein Stück Käſebrot verzehrt.“ Der Angeklagte(heftig): Ei, es iſt möglich, daß ich etwas anderes vorgehabt habe; ich habe vielleicht Stiefel geputzt, oder ſonſt was, und habe auch noch gar nicht zugegeben, daß ich eine Schürze vorgehabt habe; ich war auch nicht hemdärmlig, ſondern habe eine Jacke angehabt. — Frau Schiller wiſſen Sie beſtimmt, daß Stauff in Hemdärmeln war? !“ —(Zu dem Angeklagten gewendet.) Wie alſo die Frau Schiller kam, fragte ſie nach ihrem Mann, und da haben Sie ein bös Geſicht gemacht? Der Angeklagte: Das weiß ich nicht; ich kann mich nur wundern, daß Frau Schiller dieſe Aeußerung nicht ſchon früher gemacht hat; ich kann meinen Blick nicht verſtellt, auch mein Geſicht nicht verändert haben. — Glauben Sie denn, daß Sie ein ſolches ſteiner⸗ nes Geſicht haben? Wir haben ſolche Veränderungen in Ihrem Geſichte ſchon geſehen. Frau Schiller iſt eine verſtändige Frau, die Erziehung hat, und es muß ihr jedenfalls etwas aufgefallen ſein. Der Angeklagte: Ich habe die Frau nie mit einem böſen Geſichte angeſehen. — Die Frau hat auch gar nicht geſagt, daß der böſe Blick ihr gegolten habe. Der Angeklagte: Wäre mir die Frau Schiller läſtig und ich deshalb verdrießlich geweſen, ſo hätte ich ſie doch nicht aufgefodert, bei mir zu bleiben. Ebenſo wenig kann ich ſpäter ein böſes Geſicht gemacht haben, als ich ihr Trauben abſchnitt und ſie ihr mitgab; ich kann gar 206 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. nicht begreifen, wie man dabei ein böſes Geſicht machen kann. — Frau Schiller ſcheint ein ſehr gutes Gewiſſen zu haben; ſie hat mit vieler Mühe und Anſtrengung heute ihre frühern Angaben wiederholt. Der Angeklagte: In jener Zeit haben viele Zeu⸗ gen ganz anders ausgeſagt als jetzt. Das hat man ſchon in den Sitzungen hier geſehen. — Aber gerade Frau Schiller iſt ihren frühern Pro⸗ tocollen ganz treu geblieben. Die dünne Rinde berſtet und läßt das Züngeln der Zornesflamme ſehen. Die Maske verſchiebt, die Stimme überſtürzt ſich. Der Angeklagte ſtampft mit dem Fuße auf den Boden und ruft, nach der ihn ſelbſt verwun⸗ denden Waffe des Verdächtigens greifend, aus: Ja, der Schiller und ſeine Frau, der Schämbs, die Kaffenberger und der Graf— die können ſich verabredet haben, was ſie gegen mich ſagen ſollen. Die Menge iſt Zeuge eines für den Angeklagten ver⸗ hängnißvollen Augenblicks. Der Präſident fragt den Angeklagten, ob er glauben könne, daß dieſe Perſonen, die den Zeugeneid geleiſtet, vor dem Publicum und dieſer hochfeierlichen Verſamm⸗ lung meineidig geworden? Der Angeklagte verſtummt. Die Vertheidiger laſſen die Zeugin noch über mehre Momente vernehmen. Sie äußert ſich dabei namentlich noch dahin, Stauff's Blick ſei nach dem Tode der Gräfin oft„wirr“ geweſen. Neunte Sitzung am 20. März. Schämbs, befragt über die Lauftreppe, erklärt: er habe oft, oben an der Lauftreppe ſtehend und ſich vor⸗ ——-—— 2N— Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 207 neigend, geſehen, wer zur hintern Hausthür eingetreten ſei. Schiller ſtimmt dem bei. ſu Oberforſtrath von Wedekind, als Sachkundiger, erklärte, daß die Maſſe der im Wohnzimmer der Gräfin nach der Kataſtrophe gefundenen Kohlen(ein Simmer) dem auf ſieben Kubikfuß berechneten Volumen des durch 63 den Brand des Kaunitzes verzehrten Holzes entſpreche. Der Gutsbeſitzer Sartorius aus Mexico, der vor 26 Jahren von hier dahin auswanderte und ſich vor⸗ Pr⸗ übergehend hier aufhält, der Verfaſſer der„Bilder aus Mexico“ in der„Allgemeinen Zeitung“ und der Schrift: ln der„Mexico als Ziel für deutſche Auswanderer, Darmſtadt, tinne 1850“, bezeugt die hohe, das Eichenholz übertreffende Heizkraft des auch in der Gegend ſeines Guts häufigen Mahagoni. Auf Antrag des Staatsanwalts, die Maria Kaf⸗ fenberger(nun Ehefrau Schämbs) wegen ihres Zuſtandes(nahe Niederkunft) außer der Reihe zu ver⸗ nehmen, wird dieſe vorgelaſſen. Sie war im Jahr 1840 en ver ſechs Monate, im Jahr 1843 ſieben Monate Kammer⸗ jungfer der Gräfin; ihren Tod erfuhr ſie in ihrem Ge⸗ burtsort Wolfskehlen, ſie ging ſofort, um ſich von der upe hen S Wahrheit dieſer Nachricht zu überzeugen, nach Darm⸗ ſmm⸗ ſtadt. Der Graf, bei dem ſie nach dem Tode ſeiner Ge⸗ ₰ mahlin zwei Jahre lang als Haushälterin in Dienſt 5 ſtand, führte ſie in die Zimmer, wo es gebrannt hatte. wihn„Beim Ueberſchreiten der Schwelle fiel mir der ſchreck⸗ mti liche Wunſch ein, den Stauff einſt geäußert. Er kam Grüſn damals ganz aufgeregt zu mir ins Bedientenzimmer und rief: Wann nur die Gräfin einmal ihren ganzen Schmuck vor ſich verbrennen ſehen und dann mit verbrennen müßte. Ich ſah ihn darüber ernſt an, weil ich ſolche Ausdrücke an ihm nicht gewohnt war; 208 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. er aber lächelte und machte einen Scherz daraus. Am Montag vor ihrem Tode kam ich, was zuweilen der Fall, zur Gräfin; ſie empfing mich mit der Aeußerung, es freue ſie, daß ich auf ihre Zuſchrift an mich gleich gekommen ſei. Ich entgegnete, ich wiſſe nichts von einem Brief, worauf die Gräfin bemerkt, ſie habe dem Stauff einen Brief an mich gegeben, um ihn meiner dahier wohnenden Schweſter zur Beſorgung zu bringen. Ich fragte meine Schweſter, ſie wußte nichts von dem Brief und Stauff geſtand mir, er habe ihn nicht abge⸗ geben, beredete auch meine Schweſter, ihn nicht in Ver⸗ legenheit zu bringen und die Schuld auf ſich zu nehmen, indem ſie die Beſtellung vergeſſen habe; auch ich ließ es dabei, weil ich glaubte, Stauff habe die Beſorgung vergeſſen. Am nächſten Abend fragte mich die Gräfin, warum ich ihr auch auf den frühern Brief nicht geant⸗ wortet habe, den ſie durch Stauff meiner andern Schwe⸗ ſter zur Beſorgung zugeſendet habe. Auch dieſer Brief war nicht abgegeben worden und doch hatte Stauff, an⸗ geblich von meiner Schweſter her, der Gräfin die Ant⸗ wort gebracht, der Brief ſei an mich beſorgt worden. Nun ſagte ich der Gräfin, Stauff habe die Briefe nicht beſorgt, weil ich jetzt dachte, er wolle nicht haben, daß ich im Hauſe ſei. Sie ſtellte ihn in meiner Ge⸗ genwart zur Rede, und er behauptete ihr ins Geſicht, er wiſſe nichts davon, daß ſie ihm jene Briefe zur Be⸗ ſorgung gegeben und er jene Antwort gebracht habe. Er ſagte das mit ſo unſchuldiger Miene, daß die Gräfin zu glauben ſchien, er habe die Beſorgung vergeſſen, und zu ihm ſagte:„Sie haben ein Gedächtniß wie ein Haſe, entfernen Sie ſich!? Nach dem Tode der Gräfin ſchöpfte ich Verdacht, daß Stauff darum die Briefe un⸗ terſchlug, um durch meine Fernhaltung die Ausführung ſein haf Gräfin efe u ührung Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 209 ſeines Vorhabens zu erleichtern. Noch vor ſeiner Ver⸗ haftung hörte ich von dem Zuſammentreffen zwiſchen ihm und der Frau Schiller am Nachmittag des Todestags der Gräfin und von dem wilden Blick, den ſie an ihm wahrgenommen habe.“ Der Präſident legt der Zeugin das bei Heinrich Stauff Gefundene vor. Sie erklärt beim Anblicke des Arm⸗ bandes aus Goldfäden:„Ich kenne dies Armband ganz genau; ich habe es der Gräfin oft angelegt; denn ſie beſaß es, als ich bei ihr im Dienſt war; auch ſpäter, wenn ich hier war und die Gräfin ausging, ſah ich das Armband an ihr.“ Das Uebrige, namentlich der Ring, iſt der Zeugin unbekannt. Die Gräfin habe keine Ringe getragen.— Das Benehmen des Grafen nach dem Ab⸗ leben ſeiner Gattin war nicht auffallend. Zwiſtigkeiten zwiſchen Beiden nahm ſie nicht wahr.„Die Gräfin war manchmal heftig, aber ſie beſänftigte ſich ſchnell, bat den Grafen um Entſchuldigung und ſuchte es wieder gut zu machen.“ Auch im Spätſommer 1847, als der Graf im Bade, war Zeugin mit der Köchin Haubach und Stauff im Hauſe.„Außerdem ſchlief noch Schneider Traugott da⸗ ſelbſt, wie man mir ſagte, darum, weil Stauff geäußert hatte, wenn etwas im Hauſe vorgehe, werde er nicht aufſteigen. In der zweiten Nacht nach der Gräfin Tode redete Stauff mir und der Haubach zu, unten im Be⸗ dientenzimmer, neben dem ſeinigen, zu ſchlafen, weil auch er ſich fürchte. Die Haubach wollte nämlich damals auch nicht hinaufgehen und ſchlief, während der Graf im Bad war, gar nicht im Hauſe.“ Nach der Wahrnehmung der Zeugin war Stauff munter, pfiff und machte allerlei Poſſen, er las die Romane von Eugen Sue, und oft bis nach Mitternacht. 210 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Hinſichts ihrer Wahrnehmungen am 2. November 1847 ſagte die Kaffenberger:„Ich war gegen 2 Uhr Mittags in der Küche und begab mich etwa um 2 ½ Uhr in mein Zimmer(im dritten Stock). Gegen 3 Uhr rief mich Stauff herunter, weil Jemand mich ſprechen wolle. Als dieſe Perſon, nachdem ich ſie geſprochen hatte, weggegangen war, ſah ich den Stauff durch die offene Thür im Speiſezimmer und die Köchin(Eyrich) aus dem Kamin dieſes Zimmers kommen. Sie winkte mir, und ich ging mit ihr in die Küche, wo ſie mir in Gegenwart meines jetzigen Mannes(Schämbs) erzählte, Stauff ſei zu ihr gekommen und habe ſie gedrängt, das Speiſezimmer einzuheizen; ſie habe ihm geantwortet, ſie werde das zur rechten Zeit thun; eben könne ſie wegen der Sauce nicht abkommen. Er habe ihr darauf einen Teller zum Spülen gegeben und während dem die Sauce umgerührt. Als ſie nach dem Reinigen des Tellers ſich nach dem Bratofen gewendet, ſei es ihr vorgekommen, als wenn Stauff ein Fläſchchen in der Hand habe und etwas in die Sauce ſchütte, und als ſie ihn danach ge⸗ fragt, habe er geantwortet, er habe kein Fläſchchen und wolle nur ſeine böſe Hand wärmen, und ſei weggegan⸗ gen. Sie habe die Sauce ſogleich verſucht und ſie ab⸗ ſcheulich ſchmeckend gefunden; ſie habe ganz grün aus⸗ geſehen und es hätten förmliche Klümpchen darauf geſeſ⸗ ſen. Schämbs ging hierauf zu dem kranken Schiller und fragte ihn, was zu machen ſei? Wir ſchloſſen die Sauce gleich ein und ſtellten ein ähnliches Töpfchen mit neuer Sauce auf den Herd. Während ich eine Ser⸗ viette zum Einſchlagen des Töpfchens holte, war Stauff in die Küche gekommen, hatte ſich umgeſehen und war dann wieder weggegangen. Das eingeſchlagene Töpfchen gab ich unter der Thorhalle dem Schämbs, um es zu 3 Uht ſprechen prochen urch die Eytich wint mit in tzihlte gt, dai rttt, ſe wegen f einen E let ſih omme, abe und ach ge en un ggeal ſie oh in aus f geſi Schile ſen di hen nit e St Stauf nd wo öpfch 36 1 k* Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 211 Dr. Stegmayher zu tragen. Kaum war er weggegangen, als der Graf heimkehrte. Als Stauff ihm die Schlüſſel reichte, bemerkte ich an ihm einen ſtarren Blick. Ich erzählte dem Grafen den Vorfall, den er theilweiſe von Schämbs erfahren hatte. Der Graf war ſehr erſchrocken und bemerkte, er habe am Morgen dem Stauff geſagt: morgen käme der Unterſuchungsrichter. Nach einer Weile ſetzte der Graf hinzu: Stauff hätte ihm vor einigen Ta⸗ gen erzählt, der Herzog von Praslin habe ſich vergiftet und ſei ſo auf gute Art aus der Welt gegangen.„Wahr⸗ ſcheinlich“, ſchloß der Graf, wol in Hinblick auf die vie⸗ len Zeitungsartikel, die ihn anklagten,„ſollte ich auf dieſe Weiſe aus der Welt ſpedirt werden.“ Der Präſident fragt den Angeklagten, ob er gegen die Zeugin etwas einzuwenden habe. Er erwidert:„Ich kann ihr nichts nachſagen“, fügt aber, unter Hindeutung auf zwei Vorfälle hinzu, ſie ſei ihm dadurch gehäſſig ge⸗ worden, und wiederholt, von dem Präſidenten darauf hingewieſen, daß die Zeugin einen Eid geſchworen:„Ich bin feſt überzeugt, daß die Frau einen Haß auf mich hat.“ Der Angabe der Zeugin, er habe ſich gefürchtet, und dann, er ſei luſtig geweſen, widerſpricht er, während er angibt, er habe die Zeitungsartikel über den Tod der Herzogin von Praslin geleſen. Der Präſident befragt den Angeklagten nach dem Vorgang am 2. November. „Ich kam in die Küche und wollte die Teller holen, und wie ich den Suppenteller nahm, war er an dem Rande ſchmutzig. Ich trug der Köchin auf, ihn zu rei⸗ nigen; ſie entgegnete mir, ſie müßte die Sauce rühren; wolle ich den Teller gleich haben, ſo ſolle ich ſo lange rühren; ich that dieſes.“ — Hatten Sie dabei etwas in der Hand? Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. „Nein.“ — Sie hatten an jenem Tage Grünſpan? „Ich habe meinem Bruder damals aufgetragen, er ſolle mir aus der Apotheke für drei Kreuzer kohlenſaures Natron, für drei Kreuzer Scheidewaſſer und für drei Kreuzer Grünſpan holen; was er jedoch gebracht, weiß ich nicht.“ — Was wollten ſie mit dem Grünſpan? „Ich wollte meine gelbe Livreeweſte färben.“ — Und mit dem Scheidewaſſer? „Damit wollte ich die ſilbernen Tellerchen für den Grafen putzen.“ Der Staatsanwalt(zur Kaffenberger): Hat der Graf nach Ihrer Erzählung ſich dahin geäußert, er glaube nun, daß Stauff der Mörder der Gräfin ſei? Die Kaffenberger: Ja. — Hat Niemand von der Dienerſchaft früher das Gleiche dem Grafen gegenüber geäußert? Die Kaffenberger: Ja, Schiller und ich; der Graf meinte aber, wir ſollten einen ſolchen Verdacht fallen laſſen, der vielleicht gegen einen Unſchuldigen gerichtet ſei. —(Zu dem Angeklagten) Sie ſagten, Ihr Bruder habe Ihnen jene Subſtanzen aus der Apotheke geholt. „Ja; er hatte aber den Grünſpan vergeſſen und wollte dieſen nachträglich holen, ich ſagte ihm aber, er könne mir denſelben ſpäter oder morgen bringen.“ — Wann kam er damit? „Es war gegen 2% Uhr; ich habe es jedoch nicht aufgemacht, in die Taſche geſteckt und ſpäter auf Schil⸗ ler's Bett gelegt.“ —(Zu Schämbs) Was haben Sie auf Schiller's Bett gefunden? Schämbs: Richts, wol aber den andern Morgen 0 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 21 G in Stauff's Bett Grünſpan, weißes Zeug und eine Spritze. Wie ich das Zimmer reinigte, hatte es an der Bettlade gelegen; ich habe es meiner nachherigen Frau gezeigt; es war daſſelbe, was ich in der Küche fand. —(Zu dem Angeklagten): Wie ſah Das aus, was Ihr Bruder Ihnen brachte? „Das weiß ich nicht, ich habe es nicht aufgemacht; es war in einem weißen Papier 1 ½ Zoll lang und wie ein Meſſerrücken dick.“ Medicinalrath Merk: Ich habe bei Unterſuchung der Sauce 13 Gran Grünſpan gefunden, was dem Vo⸗ lumen nach eine ſtarke Meſſerſpitze voll iſt. In der Apotheke bekommt man aber für drei Kreuzer wenigſtens drei Quentchen, alſo 180 Gran. — Sie haben ſich alſo das Päckchen nicht angeſehen? „Nein! Ob ich auch Grünſpan hatte, weiß ich nicht.“ — Herr Merk hat 13 Gran Grünſpan in der Sauce gefunden. „Ja! er kann hineingekommen ſein, aber durch einen Andern.“ — Durch wen, etwa durch Schämbs, der die Saute hingebracht hat. „Wahrſcheinlich durch dieſen ſelbſt.“ Bei dieſen Worten wirft der Angeklagte den Kopf zurück und ſucht ſich in eine imponirende Haltung zu werfen; Schämbs lächelt, mit ihm das Publicum. — Haben Sie auch Verdacht gegen die Eyrich? „Ja wohl, ſie mußte darum wiſſen.“ — Stand die Eyrich in gutem Vernehmen mit dem Schämbs? „Sie ſtanden ſehr gut miteinander; Schämbs ſtand bei ihr beſſer als bei der Kaffenberger.“ 21¹4 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Der Staatsanwalt(zur Kaffenberger): Sagte Ihnen der Graf ſonſt nichts? Kaffenberger: Der Graf ſagte auch:„Ich begreife nur nicht, daß er's nicht ſchon den Morgen in die Cho⸗ colade gethan hat.“ Später aber ſagte er, es ſei ihm eingefallen, daß er den Stauff erſt nachher von dem Er⸗ ſcheinen des Unterſuchungsrichters am andern Tage be⸗ nachrichtigt habe. Noch gibt Zeugin an, daß die Gräfin ihren Schmuck in dem Kaunitz aufbewahrt habe; ſie habe viele Arm⸗ bänder, Brochen, Medaillons und dergleichen gehabt, meiſtens in Etuis; ihre Briefe habe ſie in der Regel am Schreibtiſch geſchrieben, während ſie an dem Kaunitz ge⸗ ſchrieben, wenn es den Haushalt betroffen. Von Geld⸗ vorräthen iſt der Zeugin nichts bekannt. Die Köchin Eyrich ſtellt den Vorgang am 2. No⸗ vember im Weſentlichen ſo dar, wie die Kaffenberger. — Haben Sie geſehen, daß Stauff eine böſe Hand hatte? „Nein.“ — Als Sie ihn über das Gläschen beriefen, verließ er da gleich die Küche? „Er nahm gleich darauf den Teller und ging mit dem Bemerken fort, er wolle den Tiſch decken.“ — Wer kam darauf zuerſt in die Küche? „Schämbs; als er kam, hatte ich die Saute ſchon verſucht.“ — Wie war der Geſchmack? „Bitter und garſtig. Es zog den Mund zuſammen.“ Die Medicinalräthe Merk und Rieger ſprechen ſich dahin aus, Grünſpan habe einen zuſammenziehenden, ſogenannten metalliſchen Geſchmack, der Ekel errege und Uebelkeiten verurſache. Die Zeugin bemerkt, ſie habe noch ie Cho ſei ihn em Er⸗ agt be Schmut Ar⸗ gehabt, egel an mit ge⸗ Gild⸗ erger. ſe Hand verli ue ſchln mmen“ hen ſi chende ege u abe no Dir Gräfin von Görlitz und ihr Diener. am Spätabend Thee getrunken, um den übeln Geſchmack zu vertreiben, worauf Medicinalrath Merk hinzufügt, das ſei ſehr denkbar, da der Reiz zum Erbrechen lange an⸗ halte. Die Zeugin wird von dem Präſidenten ermahnt, ihr Gewiſſen nicht zu belaſten. Er führt die Ausſage noch einmal an ihr vorüber und gibt ihr zu bedenken, daß es noch Zeit ſei, Nein zu ſagen, wenn ſie unwahr ſei. Sie geht mit ſich zu Rath und antwortet nach längerm Beſinnen: ſie habe nur die Wahrheit geſagt. Der Präſident wendet ſich zu dem Angeklagten. Er bleibt ſeinen Angaben treu, ſtellt namentlich in Abrede, ein Gläschen in der Hand gehabt zu haben, und beſchul⸗ digt die Zeugin, die Unwahrheit geſagt, einen folſchen Eid geſchworen zu haben. Der Staatsanwalt bittet den Präſidenten, die Zeugin vor ſolchen Ausfällen zu ſchützen. Der Präſident entgegnet, ſie werde von der öffentlichen Meinung in Schutz genommen werden, und bedeutet den Angeklagten, daß, wenn er einen ſolchen frechen Angriff gegen einen Zeugen wiederhole, er ihn abführen laſſen und das Verfahren in ſeiner Abweſenheit weiter führen werde. Der Angeklagte entgegnet mit einigem Pathos: „Herr Präſident, ich habe 2 ½ Jahr im Kerker geſchmach⸗ tet und nichts ſagen dürfen, und hoffe wol, daß die Zeit gekommen ſein wird, wo ich vor dem öffentlichen Ge⸗ richt ſprechen darf.“ Der Präſident gibt ihm zu beden⸗ ken, 500 Folioſeiten bezeugten, daß man ihn während der Vorunterſuchung genug habe ſprechen laſſen, worauf der Angeklagte beifügt:„Es hat mich aber nichts ge⸗ nützt.“ Auguſte Keller, welche vom October 1845 bis Ende Auguſt 1846 Kammerjungfer der Gräfin geweſen, war am Abend des 13. Juni in das gräfliche Haus ge⸗ 216 Die Gräfin von Sörlit; und ihr Piener. kommen, als die Leiche bereits in das Schlafzimmer ge⸗ bracht worden. Sie fand nur einen Schuh am Fuß der Leiche und betrachtete den obern Theil derſelben nicht genau wegen der Gräßlichkeit der Erſcheinung. Sie erinnert ſich, unter dem Schmuck der Gräfin, einer drei⸗ fachen Perlenkette mit einem Edelſtein. Unter den Hein⸗ rich Stauff abgenommenen Gegenſtänden erkennt ſie das goldene Armband und die zerſtückte goldene Einfaſſung der Broſche als früheres Beſitzthum der Gräfin. Sie weiß, daß die Armringe und dergleichen im Kau⸗ nitz und in Etuis verwahrt wurden, und die Gräfin darin viele Sorgfalt beobachtete; es iſt ihr aber unbekannt, wo ſie ihren großen Schmuck verwahrte. Die Gräfin habe ſich häufig eingeſchloſſen; es ſei nicht wohl möglich geweſen, daß ihr bei Lebzeiten etwas aus dem Kaunitz genommen werden konnte. Der Zeuge Linn zu Romrod in Oberheſſen, hatte zur Zeit der Kataſtrophe als Gaſtwirth zum grünen Weinberg in der Reſidenz gewohnt. Stauff war wäh⸗ rend ſeines Dienſtes im gräflichen Hauſe ſein Koſtgänger. Er hatte auch am 13. Juni bei ihm zu Mittag gegeſſen. „Auch kam er zu mir am Nachmittage, als er von Hof kam, etwa um 4 oder5 Uhr, indem er mir ſagte, die Gräfin habe noch einen Brief an einen Pfarrer in der Gegend von Gießen, den er auf die Poſt zu tragen habe(wahrſcheinlich werde ſie wieder Geld für Arme überſenden), geſchrieben und er noch eine Commiſſion für ſie zu beſorgen. Zugleich beſtellte er ſich das Abendbrot, das er, wie meine, nun verſtorbene, Frau mir ſagte, un⸗ gefähr um 7 Uhr einnahm. Ich fand nichts Auf⸗ fallendes an ihm. Sein Vater hat vom 25. auf den 26. Februar und vom 7. auf den 8. Juli 1847 bei mir logirt. Im Juli kam er, ohne einen Grund anzugeben. Se gin Er me wi wi hit (b ku ne c nHi ſie de nfaſſun im Kal in dar hekannt Gräfi möglich Kaunit hu grün tgange gigeſn on Ho ſagle arrer i tragl Am ſſivn fi endbr gte, un 6 Auf auf do bei m ebo ugebl Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 21 —1 Sein Sohn beſtellte für ihn ein Zimmer. Am 8. Juli gingen Beide nach Fränkiſch⸗Crumbach, und am folgenden Tage kamen ſie zurück. Der Vater bezahlte die Zeche. Er hatte ſowol nach dem Februar als nach dem Juli mehre Briefe an ſeinen Sohn ſo addreſſirt, daß ſie bei mir abzugeben waren, was mir nicht auffallend war, da auch Andere dieſes thaten. Am 1. November 1847 be⸗ zahlte mir der Sohn, der ſonſt immer monatlich bezahlte, den zweimonatlichen Betrag meiner Rechnung mit 14 oder 15 Gulden bis auf 56 Kreuzer. Den Tag nach dem Tode der Gräfin ſagte er mir, er werde dienſtlos werden, worauf ich ihn auf einen guten Dienſt aufmerk⸗ ſam machte. Der Staatsanwalt fragte den Angeklagten, wie es ſich mit jenem Briefe der Gräfin verhalte, dieſer will davon nichts wiſſen. Vertheidiger Metz deutet darauf hin, daß dieſer Brief an Pfarrer Welcker in Watzenborn (bei Gießen) in den Gemächern der Gräfin gefunden worden ſei, während Vertheidiger Emmerling die Bemer⸗ Lung hervorhebt, daß der Zeuge bei ſeiner frühern Ver⸗ nehmung dieſes Briefs nicht gedacht habe. Zehnte Sitzung am 21. März. Der Schullehrer Offenbächer zu Oberohmen, deſſen Ausſage der Leſer bereits kennt, ſagte auf eine Frage des Präſidenten: Ich unterrichte meine Schulkinder über Naturkunde, auch über Gifte und Giftpflanzen und ſo weiß ich ganz gewiß, daß auch zur Zeit, da der Ange⸗ blagte die Schule beſuchte, von den Wirkungen des Grün⸗ ſpans und wie ſich derſelbe namentlich in kupfernem Ge⸗ ſchirr bildet, die Rede war. Von einem Hang deſſelben zur religiöſen Schwärmerei habe ich nichts wahrgenom⸗ men, eher das Gegentheil. Nach Vernehmung der beiden Weiber, welche die XVII. 10 218 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Leiche aus⸗ und angezogen, bekundete der Hauptmann von Stockhauſen Folgendes:„An dem Abend, da die Gräfin todt gefunden wurde, wollte ich, etwa 5 Mi⸗ nuten nach 8 Uhr, den Rittmeiſter von Hauſen beſuchen, der dem Görlitz ſchen Hauſe ſchräg gegenüber wohnt. Ich fand denſelben nicht, und im Begriff, mich durch den Thorweg zu entfernen, knüpfte ich ein Geſpräch mit ei⸗ nem Frauenzimmer an, das auf dieſer Seite aus dem Fenſter ſah. Da bemerkte ich, wie aus einem nördlichen Schornſtein des Görlitz'ſchen Hauſes eine 10— 15 Fuß hohe ſchwärzliche Rauchſäule aufſtieg. Ich machte das Frauenzimmer auf dieſe Erſcheinung aufmerkſamz es nahm aber keine Notiz davon. Ich ſah während der Unterhal⸗ tung oft hinüber, um zu beobachten, ob der Rauch zu⸗ nehme, und nach der Urſache zu forſchen. Der Rauch nahm aber ab, und als ich mich am Marienplatz(nahe dem Görlitz'ſchen Hauſe gleich innerhalb des Neckarthors) umwendete, hatte er faſt ganz aufgehört. Damals glaubte ich wegen der Form des Rauchs, daß durch den großen nördlichen Schornſtein ein ſogenanntes ruſſiſches Kamin geführt ſein müſſe; jetzt aber, nach Anſicht des Modells, bin ich überzeugt, daß der von mir beobachtete Rauch aus dem kleinern Schornſtein, hinter dem größern, der ihn mir verdeckte, kam.“(Dieſer kleinere Schornſtein mit ruſſiſchem Kamin ſtand mit dem Ofen in dem einen Be⸗ dientenzimmer in Verbindung. Man wird unwillkürlich an eine gleiche verrätheriſche Erſcheinung erinnert. Im Proceſſe Praslin lſ. den 14. Band unſerer Sammlung S. 331) gab ein Zeuge an:„Eine ſtarke Rauchſäule ſtieg aus dem Schornſtein des Herzogs auf, als ob dort ein großes Feuer angezündet ſei. Es kam ſo viel Rauch heraus, als der Schornſtein nur faſſen konnte.“) Drei Perſonen einer Familie, welche als Eigenthüme⸗ rin th an ſi ſi lic Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 219 rin des Hauſes auf der Südſeite des gräflichen Beſitz⸗ thums den dritten Stock deſſelben bewohnte, bemerkten, an dem einzigen Fenſter der Nordſeite ſtehend, an jenem Abend eine Viertelſtunde nach 8 Uhr durch den Vorhang, welcher vor das Fenſter des Cabinets der Gräfin gezogen, eine Flamme leuchten, welche gleich nach 8 ½ Uhr nach und nach erloſch. Der Sohn der Familie machte us den den Vater, den er herbeirief, und welcher nur noch das rdliche Erlöſchen der Flamme bemerkt, den Vorſchlag, hinüber⸗ 15 zuf zuſchicken, erhielt aber zur Antwort, es müſſe der Gräfin hie dat überlaſſen bleiben, in ihren Gemächern zu verbrennen, es nhn was ſie wolle. Der Sohn ſah ſpäter nochmals nach, ntechal nahm aber nichts mehr wahr. uch zu Eine Jugendfreundin der Gräfin, Regierungs⸗ Rauc räthin Küchler, geboren und erzogen in Frankfurt, 6(ch gab eine nähere Charakteriſtik der Verſtorbenen:„Ich arther war ſeit meinem ſechsten Jahre mit der Gräfin von Gör⸗ gut litz bekannt, die mit mir gleichen Alters. Als einziges Kind ward ſie von ihren Aeltern, bei ſonſt ſehr ſorgfäl⸗ — tiger Erziehung, ſehr verwöhnt, ich möchte ſagen, faſt el vergöttert; alle ihre Wünſche wurden von ihnen erfüllt. — Ihr Temperament war reizbar und heftig; dabei war ſie * n gemüthvoll und gutmüthig, eine treue Freundin, voll n Pietät gegen ihre Aeltern, wohlthätigen Sinns. Das —- eheliche Band knüpfte ſie nach Neigung. Meine Freun⸗ inen din klagte mir anfangs, ihrem ehelichen Verhältniſſe iltint fehle es an Innigkeit; ich glaube indeſſen, daß ihre Er⸗ m.„ ziehung daran ſchuld trug, daß ſie ſich nicht mehr befrie⸗ mnl digt fand. Später fühlte ſie ſich recht glücklich; ſie ver⸗ uchſun ſicherte mich deſſen noch im letzten Jahre ihres Lebens; b* ſie wiſſe nun, daß ſie ihrem Manne etwas gelte. Ehe⸗ l Rol lichen Zwiſt habe ich nie wahrgenommen.“ Der Präſident wandte ſich nach dem Abtritt dieſer enthin 10* 220 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Zeugin zu den Geſchworenen: Meine Herren! Bisher ſollte Ihnen blos Das vorgeführt werden, was ſich auf den objectiven Thatbeſtand bezieht. Darum hätte ſich die Vernehmung der Zeugen auch hierauf beſchränken müſſen. Dieſe Grenzlinie war aber, wie Sie wahrge⸗ nommen haben, nicht einzuhalten; das Gebiet des ſub⸗ jectiven Thatbeſtandes wurde berührt, die Frage: wer iſt der Schuldige? Ich bitte Sie aber, das dieſem Gebiet Angehörende einſtweilen in den Hintergrund Ih⸗ res Gedächtniſſes treten zu laſſen. Wir haben vorerſt nur die Frage zu erörtern: hat die Gräfin Görlitz an jenem Tage ihr Leben beendigt, iſt ſie eines gewaltſamen Todes geſtorben, war dieſer Folge eines Zufalls, eines Selbſtmords oder das Werk verbrecheriſcher Hand? Zur Beantwortung bedarf es des Betretens eines dunkeln Gebiets, ihr Pfad bedarf der Fackel der Wiſſenſchaft. Darum ſind die Profeſſoren von Liebig und Biſchoff hier⸗ her geladen worden, der Arzt der Gräfin Dr. Stegmayer und die gerichtsärztlichen Behörden haben ihre Berichte und Gutachten erſtattet, auch der Stabsarzt Dr. von Sie⸗ bold hat ſeine Anſichten in einem Gutachten dargelegt. Dieſe Actenſtücke bilden den Schluß der Vorunterſuchung über den objectiven Thatbeſtand. Sie müſſen hier öffent⸗ lich zu unſer Aller Kenntniß, alſo auch zur Kenntniß der weiter herbeigezogenen Sachkundigen gebracht werden. Erſt nach dieſer Darlegung dürfen wir den Sachverſtän⸗ digen die Fragen ihrer Wiſſenſchaft vorlegen und ſie ein⸗ laden, in Berathung zu treten, ſich zu einem Gutachten zu vereinigen und daſſelbe in öffentlicher Sitzung vorzu⸗ tragen. Sie ſehen, daß es noch eines Aufwandes von Zeit und Geduld bedarf. Ich empfehle die vollſte Auf⸗ merkſamkeit, namentlich auch den neu zugezogenen Ex⸗ perten. ſchrinken wehrge des ſub⸗ age wet tund Ih⸗ n vorerſ Förlit a valtſamen „2 Zur unkehn ſſenſchtft choff hin tegmahe jebt chl von G⸗ durgl erſuchun ier öffent Kenntni ht werdu chrunfu d ſten ßutachti ng vot enen 6 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Der Präſident läßt dieſe Actenſtücke verleſen. Das ausführliche Gutachten des Pr. von Siebold ſpricht ſich dafür aus, daß die Gräfin an Selbſtverbrennung geſtorben ſei. Das Gutachten des Medicinalraths Merk in Bezug auf den Niederſchlag, der an dem im Wohn⸗ zimmer hängenden Spiegel wahrgenommen worden, geht dahin, daß derſelbe Product einer langſamen unvollſtän⸗ digen Verbrennung(Verkohlung) organiſcher Stoffe ſei und gleichzeitig Ammoniak und brenzliche Eſſigſäure ent⸗ halte, ſowie, daß die Stoffe, welche dieſen Ueberzug ge⸗ liefert hätten, nothwendigerweiſe vegetabiliſcher und thie⸗ riſcher Natur ſein müßten, womit aber nicht behauptet werden könne, daß derſelbe mit von der Verkohlung des Körpers der Gräfin herrühre, da wollene Stoffe, Federn und dergleichen auch ein ammoniakhaltiges Product liefern könnten. Aus der Verleſung des Gutachtens des Me⸗ dicinalcollegs vom 21. Juli 1848 vernahm das Publicum, daß demſelben drei Fragen geſtellt worden waren: erſtens, ob ſich mit Gewißheit annehmen laſſe, entweder, daß der Tod der Gräfin durch Selbſtverbrennung erfolgt, oder daß dieſe Todesart nicht eingetreten ſei? zweitens: ob und in wie weit Gründe der Wahrſcheinlichkeit für oder gegen die Unterſtellung dieſer Todesart ſprächen? drit⸗ tens: ob und in wie weit der Genuß der mit Grünſpan vergifteten Sauce oder eines Theils derſelben Leben oder Geſundheit des Genießenden gefährdet haben würde? Zugleich vernahm das Publicum, daß das Medicinalcolleg die erſte Frage dahin beantwortete, es laſſe ſich mit Ge⸗ wißheit annehmen, daß der Tod nicht durch Selbſtver⸗ brennung erfolgt ſei, eine Antwort, welche der zweiten Frage die Grundlage entzog. Die dritte Frage beant⸗ wortete das Gutachten dahin: Das eſſigſaure Kupfer (Grünſpan) wird zu Gran und allmälig ſteigend 222 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. zu 1 Gran die Doſis mehrmals täglich als Arznei ge⸗ geben, und es kann in vielen Fällen bei unempfindlichen Subjecten ohne Nachtheil auch noch höher geſtiegen wer⸗ den. Gewöhnlich jedoch erzeugt die Gabe von 1 bis 2 Gran Grünſpan, vom Anfang gegeben, ſchon Erbrechen, Leibſchmerzen und oft Durchfall. Größere Quantitäten von 4 Gran und darüber, plötzlich beigebracht, haben, wenn nicht baldiges Erbrechen erfolgt, mehrentheils Ent⸗ zündung des Magens und der Därme, Gliederſchmerzen, convulſiviſche Zufälle, Bruſtbeklemmung, große Muscula⸗ turſchwäche, kleinen, ſehr ſchnellen und unregelmäßigen Puls, Ohnmachten und, je nach der Individualität, bis⸗ weilen den Tod zur Folge gehabt. Wenn der geſammte in der Brühe enthaltene Grünſpan(15 ½ Gran) von ei⸗ nem Menſchen auf einmal conſumirt wurde, ſo war davon eine ſehr heftige und, falls nicht gleich baldiges Erbrechen erfolgte, das Leben im höchſten Grad bedrohende Ein⸗ wirkung zu beſorgen. Aus der Vorleſung des Protocolls über die Wieder⸗ ausgrabung und ſo verſpätete Section der Leiche am 12. Auguſt 1848 vernimmt das Publicum die Dürftigkeit des Ergebniſſes. Viele Spuren ſind verwiſcht. Elfte Sitzung am 22. März. Fortſetzung der Vorleſung der gerichtsärztlichen Acten⸗ ſtücke, zuerſt des Gutachtens der Phyſicatsärzte, erſtattet auf Grundlage der Wahrnehmungen nach Wiederausgra⸗ bung der Leiche und bei der Section. Ausſpruch: Die Flamme, wodurch der Körper verbrannt wurde, wirkte hauptſächlich von der linken Seite her; ſie war haupt⸗ ſächlich nach dem Kopfe gerichtet, der am ſtärkſten zerſtört war. Keine Selbſtverbrennung; das 2 Zoll weite Ab⸗ ſtehen des Unterkieferreſtes von dem Oberkiefer ſtimmt wit vor die der haben, ls Ent⸗ merzen, uscula⸗ Arten⸗ ſtatet 6 Die wirkte haupl⸗ zerſtört Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 223 mit dem im Beſichtigungsprotocoll erwähnten weiten Offenſtehen des Mundes überein und iſt auch in ſo fern von Bedeutung, als es jener Thatſache zur Beſtätigung dient. Die Fiſſur an dem rechten Schläfebein kann Folge der Einwirkung des Feuers, aber ebenſo gut auch die Wirkung einer äußern Gewalt ſein. In letzterm Falle erſcheint die Verbrennung als die Maske des Mordes und die beſondere Richtung der Flamme auf den Kopf erhält ihre beſondere Bedeutung. Vorleſung des beiſtimmenden Obergutachtens des Medicinalcollegs, dann eines weitern ausführlichen Gut⸗ achtens des Pr. von Siebold, worin er dieſes Obergut⸗ achten zu widerlegen und wiederholt darzulegen ſucht, daß Selbſtverbrennung ihr Werk verrichtet habe, ferner einer Erwiderung des Pr. Graff auf dieſes Gutachten. Der Präſident nimmt das Wort: Meine Herren Ge⸗ ſchworenen! Sie haben aus der Verleſung dieſes Gut⸗ achtens vernommen, daß zwiſchen den vernommenen Me⸗ dicinern und Experten ein Streit von wol ſeltener Art beſteht, ein edler Streit, da es ſich von der Ermittelung der Wahrheit auf dem Wege wiſſenſchaftlicher Forſchung handelt. In ſo fern müſſen wir dieſen Streit, wenn er auch mit etwas ſcharfen Worten geführt wurde, ehren. Eingedenk meiner geſetzlichen Pflicht, Alles zur Ermitte⸗ lung der Wahrheit aufzubieten, werden Sie es begreiflich finden, daß ich mich mit andern Männern umgeben mußte, die ſich im Gebiete der Naturwiſſenſchaft einen Namen eroberten. Der Stadtgerichtsactuar Leichtweiß, der bei der Vornahme des Augenſcheins am Morgen nach der Ka⸗ taſtrophe als Actuar fungirte, gedenkt der Aeußerung des Grafen: daß im Schutt des Kaunitzes ein Werth von etwa 20,000 Gulden liege, ſowie des Fehlens des 224 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Schlüſſels zum Vorzimmer und fügt hinzu: Schon auf dem Hinwege habe er darüber nachgedacht, auf welche Art die Gräfin umgekommen ſein möge, und Zufall als wahrſcheinlich angenommen; Zweifel hätte ihn indeſſen nach Hauſe begleitet und Nachdenken während der Nacht habe ihn zu der Vermuthung geführt, dieſe Frau ſei er⸗ mordet worden; er habe Notizen niedergeſchrieben und dieſe dem Pr. Graff zugeſtellt, der ſeine Vermuthung getheilt hätte und auf Vornahme der Section habe drin⸗ gen wollen. Eine Zeugin, welche dringend bittet, nach Hauſe ent⸗ laſſen zu werden, wird jetzt vernommen. Als verhei⸗ rathete Schweſter des Heinrich Stauff wird ſie nicht beeidigt, nur zur Ausſage der Wahrheit ermahnt. Sie war früher von dem Landgericht vernommen worden, und hatte ſich über ihren Bruder dahin geäußert: er ſei ſchon als Knabe ſeinen Aeltern ungehorſam geweſen, ſo⸗ daß ſein Vater ihm ein ſchlimmes Ende prophezeit habe; bei ſeiner Verheirathung ſei ihm das älterliche Haus käuf⸗ lich angeſchlagen worden, da er jedoch die Anſchlagsſumme nicht habe bezahlen können, ſo ſei das Haus verſteigert und von ihr gekauft worden; ſpäter habe ihr Bruder über vier Jahre lang bei ihr gewohnt und während dieſer Zeit ſei ſie beſtändig ſeinen Mishandlungen ausgeſetzt geweſen; nie habe ſie bemerkt, daß er etwas von Werth, namentlich Gold oder Silber beſeſſen. Nun will ſie, damals, als dieſes Protocoll aufgenommen wurde, nicht bei ſich geweſen ſein und nicht wiſſen, was ſie damals geſagt habe, während ſie nun weiß, daß ihr Bruder ein⸗ mal vor langen Jahren eine goldene Schnalle beſeſſen und dieſe umgegoſſen habe, auch, daß er von ſeiner Frau, deren Vater Matroſe in Oſtindien geweſen, einen Ring bekommen und dieſen ſorgfältig aufbewahrt hätte. e„„— „en ib⸗ eſen, eit habe k. kau asſumme Brudet d dieſer de, nicht eſeſſen el Fral Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 225 Der Präſident ladet den Profeſſor Biſchoff ein, vor⸗ zutreten und den Geſchworenen den von ihm in Gießen angeſtellten Verſuch mit der Verbrennung einer vor ein brennendes Holzgerüſte gelegten Leiche anſchaulich zu machen. Er thut dieſes und zeigt dann den Kopf der ſo verbrannten(männlichen) Leiche vor. Hierauf legt Dr. Graff zwei Verbrennungsverſuche dar, die Verbrennung des Kopfes und Halſes einer weib⸗ lichen Leiche durch Weingeiſt und etwas Holz, und Ver⸗ brennung des Kopfes eines Hammels mit Oel. Zwölfte Sitzung am 23. März. Der Präſident nimmt das Wort, um das Ergebniß des bisherigen Verfahrens zur Herſtellung des objectiven Thatbeſtandes gedrät zt darzulegen. Er deutet am Schluß ſeines Vortrags da uf hin, daß auf dieſe thatſächliche Grundlage die Sac kundigen ihr Gutachten zu bauen hätten, und befragt en Staatsanwalt und die Verthei⸗ diger, ob ſie damit inverſtanden ſeien, daß ſich ſämmt⸗ liche Experten, mit kinſchluß der Profeſſoren von Liebig und Biſchoff, zur C ſtattung eines gemeinſamen Gutach⸗ tens zurückzögen. tach Bejahung dieſer Frage verlieſt der Präſident die 7 ragen, welche das Gutachten zu be⸗ antworten habe. l ber dieſe Frageſtellung entſpinnt ſich ein Streit zwiſcher dem Staatsanwalt und dem Verthei⸗ diger des Johe Stauff. Der Aſſiſenhof entſcheidet darüber. Da'n benldigt der Präſident die Sachkundigen, die nun ab' eten. Während deſſen weitere Zeugenverneh⸗ mungen: Mehre beurkunden, daß Heinrich Stauff im Herbſt) 47 ein ſogenanntes Loth gegoſſen habe, wiſſen aber ni 9t, von welchem Metall. Eine Zeugin aus Ober⸗ ohmen kann„dem alten Stauff nichts nachſagen als Recht chaffenheit“; er habe vor etwa 8 Jahren ein Jahr 10** 226 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. lang bei ihr zur Miethe gewohnt und ſie habe nichts davon gehört, daß derſelbe früher Goldſachen beſeſſen habe; als ſich im Ort die Nachricht verbreitet hätte, er ſei we⸗ gen ſolchen Beſitzes verhaftet worden, hätten ſich alle Leute den Kopf darüber zerbrochen, woher er die Sachen wol haben möge. Zeuge Fiſcher aus Oberohmen, vor dem März 1848 dortiger Polizeidiener, beſorgte im Mo⸗ nat Juni und Juli 1847 mehre Briefe, die bei dem Bür⸗ germeiſter abgegeben worden, an die dort wohnende Tochter des Heinrich Stauff, welche dabei bemerkte, ſie kämen von ihrem Bruder. Den letzten Brief nahm ſie nicht an. In demſelben Jahre wanderte, fügte die Zeu⸗ gin hinzu, die andere(verheirathete) Tochter nach Amerika aus. Bei der Verſteigerung ihrer Mobilien erſtand ſich der Vater Einiges und bezahlte es baar. Fiſcher nahm hartes Geld und eine ſilberne Uhr ei ihm wahr. Der Präſident fragt den Heinrich Stauff, woher er dieſes Geld gehabt habe, und erhielt zur Antwort:„Ich hab' ja damals gehandelt und ein Handelsmann hat im⸗ mer Geld. Da borgt man einmal und bezahlt einmal.“ Bürgermeiſter Bernhard bezeugt, daß im Jahre 1847, als„der alte Stauff“ auf der Wörtmühle gearbeitet habe, zwei Briefe, an denſelben gerichtet, durch ſeine Hand ge⸗ gangen ſeien; einer mit dem Poſtzeichen„Darmſtadt“ und, wenn er nicht irre, mit einer Werthangabe von et⸗ lichen Gulden, wäre eine Zeit lang liegen geblieben, bis der alte Stauff ihn ausgelöſt habe, und auf die Frage des Präſidenten erwidert derſelbe, ſein Sohn habe ihm zwei Berliner(preußiſche) Thaler als Reiſegeld geſchickt, damit er zu ihm kommen und mit ihm in den Odenwald reiſen könne. Bezirksbote Rühl trug im Sommer 1847 drei un⸗ beſchwerte Briefe mit dem Poſtzeichen„Darmſtadt“ und Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 227 an die eine Stauff'ſche Tochter gerichtet, von der Poſt in Grünberg nach Oberohmen. Noch bezeugt ein Mann aus Heimertshauſen bei Oberohmen, Heinrich Stauff habe ihm erzählt, er habe einen Sohn in Dienſten des Grafen von Görlitz, der ihm geſchrieben habe, die Gräfin ſei geſtorben, er würde jetzt dienſtlos werden, und er, der Vater, möge darum bald zu ihm kommen. Dreizehnte Sitzung am 25. März. Der Schuhmacher Otterbein von Oberohmen, bis zum Jahre 1848 dortiger Bürgermeiſter, nennt den Hein⸗ rich Stauff„einen armen Mann“, der zur Miethe ge⸗ wohnt und nur wenig Möbel beſeſſen habe; ſein Ruf ſei nur in ſo fern nicht der beſte geweſen, als er zuweilen geborgt und nicht bezahlt habe; ſonſt habe er, und auch bei ihm, als ein ehrlicher Mann gegolten; eine Uhr habe er bei ihm zum erſten Mal im Herbſt 1847 nach ſeiner Rückkehr von Darmſtadt geſehen. An demſelben Tage leitete ich die Verſteigerung der Mobilien ſeiner Tochter. Bei dieſer Verſteigerung erſteigte ſich der Alte Einiges und ließ dabei mehre Kronenthaler ſehen.— In dieſem Herbſt gab mir der alte Stauff einmal die Rede, welche am Grabe der Gräfin von Görlitz gehalten worden, mit dem Bemerken, daß ſein Sohn in dieſem gräflichen Hauſe diene, die Gräfin auf unnatürliche Weiſe ums Leben ge⸗ kommen ſei, und man nicht wiſſe, auf welche Art; er habe die Rede von ſeinem Sohn erhalten, als er vor kurzem in Darmſtadt geweſen, um ſeinen Buben einmal wieder zu ſehen. Heinrich Stauff habe im Sommer 1847 mehre Briefe aus Darmſtadt durch Vermittelung ſeiner in Oberohmen wohnenden Tochter erhalten und den letzten nicht ange ommen. Dieſer Brief ſei bis zu 228 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. deſſen Verhaftung in ſeinem, des Zeugen, Beſitz geblieben und nachher von ihm dem Landgericht zugeſtellt worden. Der Präſident läßt dieſen bereits oben mitgetheilten Brief des Sohns an den Vater vom 28. September, den Johann Stauff und Zeuge anerkennt, vorleſen und fragt Erſtern: Wie kommt es, daß Sie von Ihrem Vater, deſſen Vermögensumſtände gar nicht glänzend waren, in dieſem Briefe ſo dringend Geld verlangen? Der Angeklagte: Dieſer Brief betrifft 52 Gulden, die ich mir vom Lohn erſpart und meiner Schweſter zum Aufheben gegeben hatte. — Sollten Sie ſich ſo viel vom Lohn erſpart haben? nach der Ausſage Ihrer Dienſtherren ſcheint dies kaum möglich. Der Angeklagte: Ich bin in kein Wirthshaus ge⸗ gangen. — Aber Sie hatten doch wol ſonſtige Liebhabereien? Der Angeklagte: Auch das nicht. — Wie kommt es, daß Sie dieſes Geld Ihrem Va⸗ ter abfoderten? Der Angeklagte: Meine Schweſter hatte den Be⸗ trag vor ihrer Auswanderung meinem Vater gegeben, damit er mir's herunterbringe. Heinrich Stauff: Es iſt wahr, was mein Sohn geſagt hat; ich hatte etliche und vierzig Gulden von mei⸗ ner Tochter für ihn bekommen. Es können auch 50 oder 52 Gulden geweſen ſein; ſo genau weiß ich es nicht. Krauſe, Gürtler, Specereihändler und Wirth in der Stadt Alsfeld erzählt:„Im Sommer 1847 kam der alte Stauff einmal zu mir und bot mir Oel, dann auch Sil⸗ ber, Schnällchen und dergleichen an. Ich fragte ihn, ob das Silber ihm gehöre, und erhielt zur Antwort, er habe es im Auftrag. Wir wurden über den Preis, ich glaube c„—. — c— Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 229 zwei Gulden, einig und ich behielt das Erkaufte, bis das Landgericht es mir abfoderte.“ — War auch Gold dabei? „Die Schnällchen waren zum Theil mit Gold plat⸗ tivt. — Haben Sie außerdem kein Gold bei Stauff be⸗ merkt? „Nein!“ Gulden, Dem Zeugen wird das von dem Landgericht Alsfeld ße un Ueberſendete— 17 Bruchſtücke— vorgelegt. Er und Stauff erkennen darin das Verkaufte an. Präſident(zu Heinrich Stauff): Wie kamen Sie in den Beſitz dieſer Gegenſtände? H. Stauff: Sie befanden ſich in dem Packetchen, welches mir mein jüngerer Sohn übergab. Jakob Stauff: Ich habe meinem Vater ein Päck⸗ int chen gegeben; was darin war, weiß ich nicht. Mein 5 Bruder Johann hat es mir draußen vor Beſſungen(Dorf „Pr ganz nahe bei Darmſtadt, gewiſſermaßen eine Vorſtadt) gezeigt, wo es in einer Hecke lag; den Ort weiß ich nicht mehr. Der Angeklagte(hierüber befragt): Das iſt ein gegeben freiwilliges Geſchenk des Herrn Grafen. Was es war, habe ich nicht betrachtet; ich war damals zu viel mit andern Sachen beſchäftigt. — Es befanden ſich alſo die vorgelegten Gold- und Silberſtücke in der von Ihnen ſogenannten„Dutte Ju⸗ welen“? „In dem Packetchen, das mir der Graf ſchenkte.“ alte— Alſo in dem Packetchen„Juwelen“? „Ob Juwelen darin waren, weiß ich nicht.“ hn, ob— Weichen Sie meiner Frage nicht aus. hab„Ich habe nur ein Packetchen von dem Grafen be— Sohn von met 50 oder Ge 230 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. kommen, und in dieſem müſſen die vorgelegten Sachen geweſen ſein.“ — Sie haben in der Vorunterſuchung immer nur von„Juwelen“ geſprochen. „Ich habe nur das Eine bekommen, von dem ich in der Vorunterſuchung ſprach.“ Der Müller und Oekonom Dröller in Angerod bekundete, daß Heinrich Stauff bei ihm während der Jahre 1844 bis 1847 als Knecht mit Fleiß und Treue gedient. Er erhielt wöchentlich, außer Koſt und Woh⸗ nung, 18 Batzen(1 Gulden 12 Kreuzer) Lohn, und ver⸗ ließ den Dienſt, während deſſen er keine Uhr ſehen ließ, auf Petri 1847, um dem Müller Schwarzentraub in Billertshauſen zu dienen. Dieſer, ein Menonit, wird blos durch Handgelübde zur Wahrheit verpflichtet, und bezeugt, daß er erſt nach Johannis 1847 bei Stauff eine Taſchenuhr bemerkt habe. Dieſer will ſie ſchon vor dem Jahr 1847 in Frankfurt und zwar um zwei preußiſche Thaler gekauft, dann aufgehoben und erſt um Johanni 1847 an ſich genommen haben, um ſie zu tragen. Ein verleſenes Protokoll des Polizeiamts zu Frankfurt betrifft die Ausſage eines dortigen Uhrmachers, der glaubt, daß dieſe Uhr bei ihm gekauft worden ſei, aber nicht anzu⸗ geben vermag, wann und von wem. Der Zeuge weiß noch anzugeben, daß Stauff ihm im Spätherbſt 1847 geſagt habe, er wolle ein Geſchäft in Samen machen und darum nach Kaſſel reiſen, und fügt hinzu, derſelbe habe damals auch von einer beabſichtigten Reiſe nach Darmſtadt geſprochen. Vom Präſidenten nach dem Zweck dieſer Reiſe befragt, antwortete Stauff: Ich wollte meinem Sohn das verlangte Geld bringen. Die Angabe des Zeugen, Stauff habe ihm damals einen Fingerring gezeigt, führt dazu, daß ihm jener Ring —— 6. — im hi Stal 8 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 231 aus Gold und Platina vorgelegt wird; er findet Aehn⸗ lichkeit mit dem Ring, den Stauff ihm damals zeigte. Dieſer behauptet, der Ring ſei Beſitzthum ſeiner Frau geweſen, die ihn von ihrem Vater, einem Matroſen, er⸗ halten. Die beiden Söhne können ſich nicht erinnern, bei ihrer Mutter einen zweifarbigen Ring geſehen zu haben. Ein Geſchworener fragt den alten Stauff, wie lange der Ring im Beſitz ſeiner Frau geweſen ſei, und erhält zur Antwort: Seit ich ſie gekannt habe, entweder 34 oder 36 Jahre lang. Der Zeuge Weidhard aus Oberohmen, im Jahre 1847 in Darmſtadt als Soldat garniſonirend, beſuchte zuweilen den Angeklagten; beim letzten Beſuch äußerte ſich derſelbe dahin, er vermuthe, die Gräfin habe ſich um⸗ gebracht, was daraus erhelle, daß die Thüre von innen verriegelt geweſen ſei. Der Metzgerknecht Winſon bezeugt, er ſei am Abend des 13. Juni zwiſchen 6 und 8 Uhr in das gräfliche Haus gegangen, um zu fragen, ob er den andern Tag Fleiſch bringen ſolle; in der Thorhalle ſei ihm Jemand von der Dienerſchaft, wer, wiſſe er nicht, begegnet, der ihn bedeutet habe; wie es ſcheine, ſei dieſer Bediente um die Ecke, etwa aus der Hinterthüre, gekommen.— Der Angeklagte will am Fenſter der Bedientenſtube ge⸗ ſtanden haben, der Metzgerknecht ſei in den Hof gekommen. Die Dienſtmagd Guntrum aus Heimertshauſen hatte früher mit Jakob Stauff„eine Bekanntſchaft und ein Kind von ihm“, für das er, hierin ſeinem Bruder gleich, nicht ſorgte. Die Zeugin leiſtete dem alten Stauff Dienſte durch Waſchen und Flicken, als er auf der Wört⸗ mühle diente, vernahm von ihm, ſein Sohn habe ihm bedauernd geſchrieben, die Gräfin ſei umgekommen, ohne Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. daß man wiſſe wie, und bemerkte, daß er ſeit dem Som⸗ mer 1847 eine Uhr habe. Zur Zeit, als Stauff nach Kaſſel gegangen wak, kamen Briefe an denſelben anz; Zeugin brach einen derſelben auf und erſah daraus, daß derſelbe von ſeinem Sohn Johann aufgefodert wurde, ihm 20 bis 30 Gulden zu ſchicken, weil er einem Schneider eine Schuld zu bezahlen habe. Bald darauf vernahm Zeugin, daß der alte Stauff in Kaſſel verhaftet worden, weil Gold bei ihm gefunden ſei; ſie theilte dieſe Nachricht dem jüngern Sohne brieflich mit. Jakob Stauff bejaht, er habe dieſen Brief erhalten und den Inhalt ſeinem Bruder mitgetheilt. Kaufmann Ram ſpeck in Alsfeld bezeugt, daß Hein⸗ rich Stauff ihm in der Zeit vom Juni bis November 1847 Gold⸗ und Silberſachen zum Verkauf angeboten, die er nicht gekauft, auch nicht näher angeſehen habe. Die vorgelegten Ueberführungsſtücke vermag er nicht be⸗ ſtimmt zu recognosciren. Verleſung des Protocolls über die Vernehmung des inzwiſchen verſtorbenen Lehrlings des Zeugen, der bekun⸗ det, daß Heinrich Stauff Metallſachen zum Verkauf an⸗ geboten habe, und zwar Gegenſtände des Luxus, dem Anſcheine nach von Gold und Silber, aber zerbrochen und zum Theil nicht mehr kenntlich; nur einige goldene Ohrringe und eine goldene mit Silber belegte Armſpange habe man wahrnehmen können. Schloſſer Borraſch, ein Greis von 71 Jahren, deſſen Wohnhaus unfern des gräflichen Hauſes, lag am Abend des 13. Juni ſchon zu Bette, als Johann Stauff am Laden klopfte, daß er herüberkomme und das Zimmer der Gräfin öffne.„Davon, daß die Gräfin vermißt werde, ſagte er kein Wort; ich wäre ſonſt gleich hinüber⸗ geeilt und hätte dabei meinen Hammer als Hauptſchlüſſel ——— — 3 dem brochen goldene mſpange Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 233 mitgenommen, da ejene Thüren? mit einem Haken ſich nicht hätten öffnen laſſen“. Er bemerkte, daß er ſeit dem Jahre 1834 oder 1836 die Schloſſerarbeit für das gräf⸗ liche Haus beſorgt habe. Die Gräfin, welche die Ge⸗ wohnheit gehabt habe, ſich einzuſchließen, ſelbſt wenn man bei ihr geweſen, habe ihn oft rufen laſſen, wobei er wahrgenommen, daß die Schlüſſel zum Vor⸗ und Wohnzimmer innen geſteckt hätten. Der Angeklagte(vom Präſidenten befragt): Ich habe dem Borraſch geklopft und ihm geſagt, wir könnten die Gräfin nicht finden. Borraſch: Das iſt nicht die Wahrheit. — Sie ſind ein alter Mann, gedenken Sie Ihres Eides. „Herr Präſident, ich könnte Ihnen noch zehn Eide darüber ablegen, daß mir Stauff nichts davon ſagte; ich hielt es nur wieder für eine Grille der Gräfin, und Stauff lief ſogleich wieder fort“. Ein Schutzzeuge, Oberfeldwebel Kuhlmann, bezeugt, daß Johann Stauff während ſeiner Dienſtzeit als Soldat in ſeiner Compagnie ſich„brav“ benommen habe und während ſeines Dienſtes im gräflichen Hauſe, jedoch nur vor dem Tode der Gräfin, ihn oft beſucht und ſich dahin geäußert habe, er ſei mit dieſem Dienſt zufrieden und beſitze die Zufriedenheit des Grafen und der Gräfin. Ein anderer Schutzzeuge, Hofſänger Hofmann, Vater des im Jahre 1849 im Treffen bei Hemsbach an der Berg⸗ ſtraße gebliebenen Lieutenants Hofmann, bezeugt, daß der Angeklagte in den Jahren 1844 und 1845 dieſen“ ſeinen Sohn zu deſſen Zufriedenheit bedient habe, brav, munter und fleißig geweſen ſei, ſodaß man ihn gern gehabt und ſein Sohn, der ihn zuweilen, wol mehr im 234 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Scherz als im ſchlimmen Sinn, einen„Pfifficus“ ge⸗ nannt, ſeinen Dienſtaustritt bedauert habe. Die Frau Oberfinanzrath Günther ſah am 13. Juni 1847 gleich vor oder nach 4 Uhr Frau Schiller ihre Wohnung verlaſſen, aber ſehr bald zurückkehren.„Auf meine Frage nach der Urſache antwortete ſie:„Wenn man nicht angenehm kommt, kann man wieder weggehenv. Später ſagte ſie mir, ſie ſei ins gräfliche Haus gegangen, habe im Bedientenzimmer Alles leer gefunden und ſei an eine geheime Treppe gegangen; im gleichen Augen⸗ blick ſei Stauff dieſe Treppe herabgekommen und habe etwas Weißes in der Hand gehabt; er habe ſie ſo fürch⸗ terlich angeblickt, daß ſie ſogleich fortgegangen ſei; viel⸗ leicht habe ſie ihn in einer Liebesaffaire? geſtört.“ Kammerherr und Geheimer Legationsrath von Ricou fand am 13. Juni 1847, zur Hoftafel geladen, daſelbſt bald nach 3 Uhr den Grafen als Ceremonienmeiſter fun⸗ girend, begrüßte ihn, ſaß bei der Tafel nicht weit von ihm und unterhielt ſich mit ihm nach der Tafel, die län⸗ ger dauerte als gewöhnlich, weil ſich der Großherzog länger unterhielt, und bemerkte, daß ſich der Graf, der ſich in der Zwiſchenzeit nicht habe entfernen können, faſt zuletzt wegbegeben habe, vielleicht erſt um 6 ½ Uhr. „Das gräfliche Paar“, erklärte er,„lebte ſehr einig. Die Gräfin liebte ihren Mann ſehr zärtlich, ſeine Liebe zu ihr war ebenſo zärtlich. Er ſprach nach ihrem Tode viel von ihrer unglücklichen Gewohnheit, ſich einzuſchließen, und glaubte, ſie ſei durch Unfall umgekommen. Ich fragte ihn, ob ein Diebſtahl begangen worden, und als er dieſes verneinte, fügte ich hinzu, in ſolchem Falle würde ich an ein Verbrechen glauben, worauf der Graf erwiderte, er könne eine ſolche That Niemandem zutrauen, am wenig⸗ ſten da Ze Hi ſei hi er c0 be 13. Jun ller ihr Arf gehen 3 egangen, und ſei Augen⸗ d habe ſo fürch⸗ Ricou daſelbſt ſer fun⸗ eit von die län⸗ oßherzog tuf, du en, füſt Uhr. t einig. ne Acbt Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 235 ſten Jemandem von der Dienerſchaft. Ich brach aus Delicateſſe das Geſpräch ab.“ Vierzehnte Sitzung am 26. März. Der Graf von Görlitz erſcheint zur wiederholten Zeugenvernehmung. Er gedenkt ſeiner Wegfahrt von Hauſe nach Hof, ſeiner Theilnahme an der Tafel und ſeiner Rückfahrt von da Abends um 6 ½ Uhr, und fügt hinzu:„Stauff ſtieg ab und ſchellte an der Hausthüre; erſt da ſchien er ſich zu beſinnen und ſagte:(Es iſt ja Niemand zu Hauſe!? Ich bemerkte:«Du biſt ja ganz confus?, und hörte von ihm wieder, die Gräfin habe ihm befohlen, die hintere Hausthüre zu ſchließen, was mir auffiel, da in der Regel nur das hintere Thor der Halle verſchloſſen wurde, wodurch Hof, Garten und die hintere Hausthüre abgeſchloſſen waren. Ich deutete auch, wenn ich mich erinnere, darauf hin, worauf er ſich auf den ihm von meiner Gattin ertheilten Befehl bezog, und die hintere Hausthüre aufſchloß.“ Der Präſident läßt Schiller und Schämbs zur Frage vorrufen, wie es mit dem Verſchluß der Zugänge gehalten worden? Schiller: Der letzte ausgehende Diener(im ſeltenen Fall) ſchloß ſeine Stube und die vordere Hausthüre zu, die hintere Hausthüre offen laſſend. Schämbs: An jenem Nachmittag war das hintere Thor der Halle unverſchloſſen. Wie ich Diener der Gräfin war, kam der Fall vor, daß ich den Grafen nach Hofe begleiten mußte und die Gräfin allein im Hauſe war. Sie befahl mir dann, das hintere Thor der Halle zu verſchließen. Der Präſident befragt den Grafen, was er nach der Rückkehr vom Hofe gethan? Letzterer gedenkt ſeines ver— 236 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. geblichen Gangs in den mittlern Stock, um ſeiner Gattin Bonbons zu bringen, ſeines nachherigen Spaziergangs, ſeiner Rückkunft gegen 9 Uhr zugleich mit Stauff. — Was geſchah weiter? „Stauff kleidete mich aus und antwortete mir dabei auf meine Frage nach meiner Gattin, ſie werde wol noch im Bügelzimmer ſein. Ich trug ihm auf, mir die Suppe zu bringen; er kehrte zurück und richtete aus, er könne die Gräfin nicht finden.“ — Ging Stauff hinauf, um die Gräfin aufzuſuchen? „Das weiß ich nicht; ich hatte keinen Grund zum Zweifel.“ — Mußten Sie es hören, wenn er die Treppe hin⸗ aufging? „Ja, wenn er die Haupttreppe hinaufging, nicht aber, wenn er die Lauftreppe benutzte.“ — Fiel Ihnen vielleicht ſeine ſchnelle Rückkehr auf? „Damals nicht; ich vermißte damals meine Gattin noch nicht und hatte darum keine Acht auf die Zeit ſei⸗ nes Wegbleibens.“ — Als nun Stauff die Nachricht brachte, daß er die Gräfin nicht finde, was thaten Sie? „Es wurde mir gleich ängſtlich zu Muthe, weil meine Gattin um dieſe Tageszeit ſich ſelten eingeſchloſſen hielt.“ Der Präſident richtet eine Reihe von Fragen an den Grafen in Bezug auf die ſpätere Entwickelung an dem verhängnißvollen Abend, ſo auch die Frage: Welche Ant⸗ wort brachte Stauff von Borraſch? „Er ſei unwohl und könne nicht kommen, und ſeine Geſellen ſeien nicht zu Hauſe; ob er auch zufügte, der⸗ ſelbe liege ſchon zu Bette, will ich nicht mit Beſtimmt⸗ heit behaupten.“ Weitere Vernehmungen führen den Zeugen zur An⸗ Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 237 gabe der Gründe, aus denen er ſich am andern Morgen gegen die Section der Leiche ausgeſprochen; er deutet auf jene Scriptur ſeiner Gattin hin und kann ſich dabei der Thränen nicht enthalten. Im Publicum das Zeichen tiefſten Mitgefühls. Er erkennt die ihm vorgelegte Scriptur an. — Wie hat ſich Stauff nach dem Ableben Ihrer Gat⸗ tin benommen? „In der erſten Zeit fiel mir auf, daß er meine öfte⸗ ren Fragen nach dem Vorgang mit Nichtwiſſen beant⸗ wortete. Er kam mir verlegen vor, und nahm immer den Zeige⸗ oder Mittelfinger in den Mund, was mir auffiel. Uebrigens ging er jeden Tag auf den Friedhof und pflegte mit großer Sorgfalt das Grab. Wenn ich meine übrige Dienerſchaft nach der Todesart meiner Gattin befragte, ſo wußte ſie freilich auch nicht viel zu ſagen. Wir tröſteten uns damit, daß ein unglücklicher Zufall obgewaltet.“ — Was veranlaßte Sie, gerade den Stauff oft zu befragen? „Weil er an jenem Nachmittage allein zu Hauſe war.“ — Hat er jemals geſagt, es wäre damals noch Je⸗ mand im Hauſe geweſen oder könne dort geweſen ſein? „Nein.“ — Haben Sie im Lauf des Jahres 1847 weitere Beobachtungen an Stauff gemacht, blieb er ſich in ſeinem Benehmen gleich? „Es fiel mir nichts auf.“ — Was geſchah, als Sie ins Bad(nach Wiesbaden Mitte Auguſt) gingen? „Schneider Traugott kam Nachts ins Haus; ich hatte damals vernommen, Stauff habe geäußert, wenn Nachts etwas vorfalle, werde er im Bett liegen bleiben.“ 238 Dic Gräfin von Görlit; und ihr Diener. — Was erzählte Ihnen Traugott nach Ihrer Rück⸗ kehr(Ende September) über Stauff? „Er habe von ſeinen Schulden geſprochen und oft Briefe geſchrieben.“ — Sahen Sie den alten Stauff in Ihrem Hauſe? „Ich ſah ihn einigemal, namentlich im Februar 1847 und dann etwa drei Wochen nach dem Ableben meiner Gattin.“ — Sprachen Sie dieſes letzte Mal mit ihm? „Ja, im Bedientenzimmer gegen 9 Uhr des Abends; er trug ein Päckchen unter dem Arm, und antwortete auf meine Frage danach, es ſeien Kleider, die ihm ſein Sohn gegeben habe, damit ſie zuſammen nach Fränkiſch⸗ Crumbach reiſen könnten.“ — Sahen Sie auch den Jakob Stauff in Ihrem Hauſe? „Ja, aber in der letzten Zeit nicht mehr.“ — Was enthielt der Kaunitz in der Wohnſtube Ih⸗ rer Gattin? „In einer der untern Schubladen befand ſich eine Caſſette von Mahagoniholz mit Meſſingbeſchlag, darin ein Etui mit einem Schmuck von Perlen und Diaman⸗ ten, erſterer in Stuttgart, letzterer in Hanau erkauft. (Auf Befragen:) Der Werth dieſes Schmucks betrug gleich vertheilt 23,000 bis 24,000 Gulden; Perlen wie Dia⸗ manten wurden in den Kohlen des verbrannten Kaunitz gefunden; die Caſſette hatte der Brand verzehrt. Die Diamanten hatten durch die Glut ſo gelitten, daß ſie nur noch den halben Werth hatten. Die Perlen hatten allen Werth verloren. Das Silber, womit die Diaman⸗ ten gefaßt waren, fand ſich noch, wie der Reſt einer für 1000 Gulden erkauften Parure von Gold und Email, nur noch 200 Gulden werth.“ n und of m Hauſ bruar 151 ben mein m es Abends antwortet e ihm ſei Frinlich Ihren n 5 nſtube 3 ſich ein ag, darn Diammn u erkauft tug glei Die Kaunt Dit en ehrl. „ß fle fen 40 halt dioman ner ſin d Email Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Zeuge erkennt die ihm vorgelegten Ueberreſte der ver— brannten Perlen an und bemerkt dabei, daß jede Perle einen Werth von fünf Carolin gehabt habe. — Was bewahrte die Gräfin ſonſt noch in dieſem Meuble? „Ihre Goldſachen, und zwar, wie ich glaube, in der obern Schublade.“ — Bewahrte die Gräfin dieſe Gegenſtände noch an⸗ derswo? „Meines Wiſſens nicht, auf dem offenen Schreibtiſche lagen noch einige kleinere Gegenſtände.“ — Beſaß die Gräfin auch ein Collier von Goldperlen? „Allerdings.“ — Was befand ſich in der unterſten Schublade des Kaunitzes? „Quittungen.“ — War derſelbe regelmäßig verſchloſſen? „Ja, es ſei denn, daß meine Gattin im Zimmer war; ſie verſchloß ihn immer, ehe ſie daſſelbe verließ.“ — Hatte ſie darin auch ihre Werthpapiere? „In der Regel nicht, höchſtens beim Fälligſein; ihre Staatspapiere bewahrte ſie in einer Blechkapſel in ihrem Schlafgemach, wo ich ſie auch fand.“ — Bewahrte Ihre Gattin ſonſt große Summen in ihrem Kaunitz? „Nein! Ich gab ihr jedes Vierteljahr Coupons im Betrage von 900 bis 1000 Gulden, die ſie monatlich einlöſte oder durch mich einlöſen ließ.“ — War es möglich, daß ſie am 13. Juni, alſo gegen den Schluß des Quartals, nur noch einige Thaler beſaß? „Mir iſt dieſes nicht gut denkbar, doch iſt es möglich, weil ſie mir am Morgen gegen 12 Uhr dieſes Tages noch Coupons zum Einlöſen brachte. Da es Sonntag 240 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. war, ſo legte ich ſie mir für den folgenden Tag auf den Tiſch, ſodaß meine ſelige Gattin ſagte:„Das läßt Du ſo herumfahren? Da will ich's lieber wieder mitnehmen und Dir morgen wieder geben?. Auch dieſe Coupons verbrannten; doch wurde mir ihr Werth gro⸗ ßentheils erſtattet.“ — Haben Sie, nachdem das im Schutt Gefundene herausgeleſen worden, ſogleich einen Ueberſchlag des Feh⸗ lenden gemacht? „Im erſten Augenblick glaubte ich Nichts zu vermiſſen, auch hatte ich für dieſe Frage keinen Sinn. Erſt nach und nach beſchäftigte mich, jedoch nicht ernſtlich, der Ge⸗ danke, es möge Manches fehlen“. Der Präſident richtet, nach allen Richtungen hin, noch eine Reihe von Fragen an den Zeugen, der alle Schlüſſel wiederfand, mit Ausnahme der Schlüſſel zum Vor⸗ und Wohnzimmer ſeiner Gattin, und geht dann auf den Herbſt 1847 über: — Wie lange ſchlief Traugott in Ihrem Hauſe? „Meines Erinnerns bis in den Monat October, weil Schiller krank zu Bette lag.“ — Haben Sie während dieſes Monats, zur Zeit jener Angriffe gegen Sie in öffentlichen Blättern, mit Stauff darüber geſprochen? „Allerdings! mit dieſem wie mit allen meinen Leuten, was natürlich, da ſie in den Wirthshäuſern davon hör⸗ ten, die Stadt voll davon war.“ — Sie trugen damals bei dem Hofgerichte auf Ein⸗ leitung einer Unterſuchung an? — Sprachen Sie auch darüber mit Stauff? „Ja, nachdem dieſer Gerichtshof meinem Antrage entſprochen hatte.“ — c— — d „ Auch di Perth gre Gefunden des Feh vermiſſen Erſt noc hin, noch hlüſſel n guf de Hauſet ober, we zur Zii tern, mi en Auten aon ho uf Ein Antragl Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 241 — Wie äußerte er ſich? „Er erzählte mir, daß ein ihm begegnender Soldat ihm geſagt habe, er, Stauff, werde in den nächſten Ta⸗ gen zum Auditeur gerufen werden, und fragte mich, was das wol bedeuten könne? Ich entgegnete ihm, das könne wol mit der Unterſuchung zuſammenhängen, deren Ein⸗ leitung gegen mich und meine Leute ich beantragt hätte; da er noch im Militairverbande ſei, ſo werde er wahr⸗ ſcheinlich von dem Auditeur vernommen werden.“ — Wann ſagten Sie dem Stauff, daß dieſe Unter⸗ ſuchung eingeleitet würde? „Ich eröffnete ihm am Vormittag des 2. Novem⸗ hr, daß den andern Tag der Unterſuchungsrichter kom⸗ men werde.“ — Hatten Sie früher ſchon gehört, daß gegen den alten Stauff eine Unterſuchung eingeleitet worden ſei? „Nein.“ — Was geſchah am 2. November 18472 „Etwa um 1 ½ Uhr ging ich zu Gärtner Völker und holte dort Blumenſträuße, um die Gräber meiner ſeligen Frau und ihrer Mutter zu ſchmücken. Es war Aller⸗ ſeelentag, auf welchen meine Frau immer ſehr viel hielt. Als ich gegen 3 Uhr von dem Kirchhofe zurückkam, begegnete ich am Harres'ſchen Hauſe meinem Kutſcher Schämbs, der eine Schüſſel in der Hand trug. Ich glaubte anfangs, er wolle dem damals kranken Schiller irgend Etwas zu eſſen bringen, bemerkte aber, daß Schämbs ganz verſtört ausſah, und fragte ihn, was er habe? Er antwortete mir, daß ſie hinter Etwas gekom⸗ men ſeien, er ſei bei Schiller geweſen, der habe ihm ge⸗ rathen, zu Dr. Stegmayer zu gehen. Ich ließ ihn da⸗ hin vorangehen, um zuvor in meinem Hauſe ne, ob ein von Frankfurt an jenem Tage er reter Beſuch XVII. 11 242 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. (Frau Günther und ihr Sohn) angekommen ſei. Das war nicht geſchehen, und führte mich die Kaffenber⸗ ger ſogleich in mein Cabinet, um mir daſelbſt zu er⸗ zählen, daß Stauff in die Küche gekommen ſei, verſucht habe, die Köchin dadurch aus der Küche zu entfernen, daß er ſie auffoderte, das Feuer zum Eßzimmer anzu⸗ machen; dann habe er ihr auf ihr Bemerken, daß es zum Feuermachen noch Zeit habe, einen oder einige Tel⸗ ler mit dem Anfügen zum Spülen gegeben, daß er einſt⸗ weilen in der Sauce rühren wolle; während dem habe Stauff Etwas aus einem Gläschen in die Sauce ge⸗ ſchüttet. Die Köchin habe ſogleich, nachdem Stauff aus der Küche gegangen, die Sauce verſucht, ſie habe ab⸗ ſcheulich geſchmeckt und habe etwas Grünes darauf ge⸗ ſeſſen. Dem Schämbs, der gleich darauf in die Küche gekommen, und ihr habe die Köchin das Ganze erzählt. Die Föchin habe auch den Stauff gefragt, was er für ein Gläschen in der Hand halte, Stauff habe aber erwi⸗ dert, er habe kein Gläschen, ſondern wolle nur ſeine böſe Hand wärmen. Darauf ging ich aus meinem Zimmer heraus; Stauff begegnete mir auf dem Gange und ſchien mir erhitzt. Ich fragte ihn, was er habe, worauf er er⸗ widerte: Er habe Nichts und wiſſe nicht, warum ihn der Herr Graf ſo ſcharf anſehe. Ich ging ſodann zu Dr. Stegmayer; der betrachtete die Sauce und hielt es, wie ich meine, für Kupfervitriol; es habe ein Vergiftungs⸗ verſuch ſtattgefunden und ich müſſe die Anzeige auf der Polizei machen. Das that ich auch, und die Polizei ließ den Stauff arretiren. Von der Polizei aus ging ich durch die Schützenſtraße nach Hauſe, um die Begegnung mit Stauff zu vermeiden. Zu Hauſe angekommen, traf ich ihn nicht mehr; Frau Günther und ihr Sohn waren inzwiſchen angekommen, und ich trank mit ihnen am „ 6 ü. D ei, verſuch entfernen mer anzu n, daß e einige Tel⸗ er einſi dem habe ſün biſ m Zimme und ſchin rauf erb narum ih ſodann il „d hielt e zergiftung prii. ging 10 gegegnun . n ii ohn we ibnen* Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 243 Abende den Thee bei Herrn Miniſter Jaup; das war das ganze repas, was ich an jenem Abende hielt.“ — Wurden Sie am andern Morgen vom Criminal⸗ richter Hofmann vernommen? „Ja! er erfuhr erſt von mir den Vergiftungsverſuch.“ — Wann erfuhren Sie die Verhaftung des alten Stauff? „Nach der Verhaftung ſeines Sohnes.“ — Legte Ihnen der Unterſuchungsrichter ſchon Schmuckſachen vor? „Allerdings.“ Dem Zeugen wird das dem Heinrich Stauff in Kaſ⸗ ſel Abgenommene vorgelegt. Der Graf tritt auf die Auffoderung des Präſiden⸗ ten vor die Geſchworenen: Dieſes Armband mit Knoten kaufte ich in Frankfurt bei Wohack und ſchenkte es mei⸗ ner Gattin zum Geburtstage, ich kenne es genau. Dieſer Ring von Gold und Platina gehörte ihrer Mutter; ich bat ſie oft, mir denſelben zu überlaſſen, weil er für eine weibliche Hand zu maſſiv ſei; ſie konnte ſich aber davon, als Andenken ihrer ſeligen Mutter, nicht trennen. —(zu Heinrich Stauff:) Iſt dieſer Ring derſelbe, der Ihnen in Kaſſel abgenommen wurde? H. Stauff: Ja! — Woher hatten Sie den Ring? H. Stauff: Von meiner Frau, die ihn von ihrem Vater, einem Matroſen, etwa 35— 36 Jahre vor ihrem Tode, bekommen hatte. — Wann ſtarb Ihre Frau? H. Stauff(nach langem Beſinnen): Im Jahr 1841. — Alſo hätten Sie den Ring im Jahr 1805 oder 1806 beſeſſen? 11* 244 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. H. Stauff: Ich heirathete meine Frau im Jahr 1815 und damals hatte ſie den Ring ſchon. Der Präſident läßt dem Angeklagten den ihm in Kaſſel abgenommenen Ring vorzeigen; er erkennt ihn als den an, den ſeine Ehefrau beſeſſen. Auch der Graf be⸗ ſteht darauf, daß er Beſitzthum ſeiner Gattin geweſen. Dieſem iſt das vorgelegte Stück geſchmolzenen Goldes unbekannt; dagegen erkennt er in der ihm vorgelegten zerbrochenen Einfaſſung einer Broche ein Beſitzthum ſei⸗ ner Gattin; er habe dieſe Broche in Bruchſal erkauft: „Dieſes Bracelet von Bronze iſt ein ſogenanntes pom⸗ pejaniſches, das eine Zeit lang ſehr modiſch war. Meine Gattin beſaß es gleichfalls.“ Dem Grafen wird das von Heinrich Stauff in Als⸗ feld verkaufte vorgelegt. Er erkennt ein Stückchen Sil⸗ ber, welches von einer ſeiner Gattin gehörenden Schnalle herrühre. Ein anderes Stückchen Silber ſei Beſtand⸗ theil einer Gürtelſchnalle, die er 1834 in Paris gekauft habe. Das Ganze ſei, wie er feſt glauben müſſe, in dem Kaunitz ſeiner Gattin verwahrt geweſen. — 6zu H. Stauff!) Woher hatten Sie die übrigen bei Ihnen gefundenen Gegenſtände? „Die waren in dem geſchenkten Packet.“ — Wer gab Ihnen daſſelbe? „Mein Sohn Jakob.“ — Wann? „Am 7. Juli 1847. — Gzu Jakob Stauff:) Woher hatten Sie dieſes Packet? Jakob Stauff: Mein Bruder zeigte es mir bei Beſſungen in einem Heckenbuſch, ich ſah aber nicht, was darin war. — Wie ſah das Päckchen aus? nnt ihn al rGraf be ngeweſn. en Goldes vorgelegten tthun ſti⸗ al erkuft: ntes pom⸗ r. Meine f in Als⸗ chen Sil nSchnalt Beſtnd⸗ ris gekauft niſſe, in ie ibtign Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 245 Jakob Stauff: Es war ein Tuch oder ſo etwas. — Gu Johann Stauff:) Haben Sie Ihrem Bruder geſagt, wo er das Packet holen ſoll? Johann Stauff: Ja, ich habe ihm die Stelle be⸗ ſchrieben. — Was war im Packet? Johann Stauff: Ich weiß es nicht; der Herr Graf wird es näher angeben können. — Warum? Johann Stauff: Weil das Packet mir durch des Grafen Hand am 20. Juni 1847 des Abends beim Aus⸗ kleiden übergeben wurde. — Wie ſah das Packet aus? Johann Stauff: Es war geformt wie ein Papier⸗ packet von leichtem Knaſter und auch von derſelben Größe. — Sagen Sie, was darin war? Johann Stauff: Ich weiß es nicht, da ich es nicht geöffnet habe. Der Graf ſprach von Gold und Juwelen. — Von wem erfuhren Sie, daß Ihr Vater verhaftet worden ſei? Johann Stauff: Von meinem Bruder Jakob. — Dieſer hat Ihnen den Brief der Guntrum ge⸗ zeigt, worin ſtand, daß Ihr Vater in Kaſſel verhaftet worden ſei. Er las Ihnen auch vor, daß er wegen Geldes verhaftet worden, wobei Sie aber verbeſſerten: wegen Goldes. Es fällt auf, daß Sie die Verhaftung Ihres Vaters mit Gold in Verbindung brachten. Johann Stauff(mit Heftigkeit): Nein, er hat mir nichts vorgeleſen, ſondern den Brief mir gegeben, ich las ihn, und da ſtand deutlich drin:„wegen Goldes“. — Sie haben alſo das Geſchenk des Grafen nicht unterſucht? 246 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Johann Stauff: Neinz ich habe es, ohne hinein⸗ zuſehen, ſofort in meinen Kleiderſchrank gelegt. — Glaube das, wer da kann. Hätte Ihnen der Graf Etwas geſchenkt, ſo würden Sie auch danach ge⸗ ſehen haben, worin das Geſchenkte beſtand. Johann Stauff: Weil mir der Graf ſagte, ich ſollte es Niemanden zeigen, ſo verbarg ich es ſogleich in den Schrank, damit der Traugott es nicht ſehe. — C(raſch einfallend:) Schlief dieſer ſchon in dem Hauſe? Johann Stauff(betroffen und ſichtlich verwirrt): Ach nein!— Doch ja, damals oder ſpäter.— Ich irre mich vielleicht.— Ja, es iſt richtig, es haben die Mäd⸗ chen im Nebenzimmer geſchlafen. — Wir haben allerdings gehört, daß die zwei erſten Nächte nach der Gräfin Tod die Köchin und die Kaffen⸗ berger darin ſchliefen. Wer ſchlief aber an jenem Abend dort? Johann Stauff: Das weiß ich nicht gewiß, ich meine aber, die Mädchen. — Und das hinderte Sie an der Betrachtung des Inhalts des Päckchens? Johann Stauff: Ja, weil die Thüre auf war. — Während die Mädchen darin ſchliefen— das wäre doch ſehr unſchicklich geweſen. Der Angeklagte verſtummt. — Alſo weil ſich Jemand im Nebenzimmer befand, haben Sie das Packet nicht geöffnet? Johann Stauff: Ja! — Nach Ihrer frühern Angabe gab Ihnen der Graf die Goldſachen unter dem Siegel der Verſchwiegenheit? Johann Stauff: So iſt es. — Sie hatten damals Schulden und wurden von Ihnen d ſagte, ic ſogleich in Ro he. on in dem verwirt) — 3h ime Kaffin⸗ nem Abend geriß i0 chtung des uf war „46 en— di er befen —— iegenhe urden* Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 247 Ihren Gläubigern gedrängt; ſollten Sie nach dem werth⸗ vollen Geſchenk gar nicht geſehen haben? Johann Stauff: Ich wurde von meinen Gläubi⸗ gern noch nicht gedrängt. — Sie hatten aber doch Schulden. Was nahmen Sie mit dem Packet vor? Johann Stauff: Ich legte es in den Kleiderſchrank. Als ich dem Grafen auf ſeine Frage ſagte, wo ich es auf⸗ gehoben, meinte er, dort dürfe ich es nicht laſſen; über⸗ dies fürchtete ich auch, daß Schiller es finden könne; denn wenn die eine Thüre des in der Mitte durch eine Zwiſchenwand getheilten Schrankes offen war, konnte man den Riegel der andern Thüre zurückſchieben. — Wer hat den andern Theil des Schrankes in Verſchluß? Johann Stauff: Schiller. — Glauben Sie, daß derſelbe ſo vorwitzig ſein werde, Ihren Schrank ſo zu öffnen und zu unterſuchen? Der Angeklagte verſtummt. — Was haben Sie ſpäter mit dem Packet gemacht? Johann Stauff: Der Graf gab mir einen Brief zur Beſorgung an den Prinzen Emil.(Dieſer Oheim des Großherzogs bewohnt im Sommer eine Villa bei dem Dorfe Beſſungen.) Ich ging nach Beſſungen und da habe ich auf der linken Seite des Heerwegs das Packet unter einen dicken Heckenbuſch verborgen, nach⸗ dem ich es noch in einen Strumpf eingewickelt hatte. Der Graf gibt auf eine Frage des Präſidenten die Möglichkeit eines ſolchen Auftrags zu. —(zu Johann Stauff:) Warum haben Sie, da das Haus und der Hof des Grafen ſo geräumig, das Packet nicht lieber dort vergraben? 248 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Johann Stauff: Weil mir der Graf befahl, es aus dem Hauſe zu ſchaffen. — Gzu dem Grafen:) Sie haben die Angaben der Angeklagten vernommen. Was iſt wahr? Graf: Gar nichts; ich muß der Wahrheit gemäß Alles verneinen. — Auf Ihr Gewiſſen? „Auf mein Gewiſſen.“ — Bedenken Sie die ſchlimme Lage des Angeklag⸗ ten; es wäre doch möglich, daß Sie ihm Etwas geſchenkt hätten. „Ich würde es nicht ableugnen, wenn es wahr wäre; und wenn ich irgend einen Grund gehabt hätte, einem Diener ein Geſchenk zu machen, ſo würde ich ihm gewiß Geld und nicht Das geſchenkt haben, was theils werth⸗ los war, theils einen Affectionswerth als Andenken mei⸗ ner ſeligen Gattin für mich hatte.“ — Gzu Heinrich Stauff:) Woher hatten Sie dieſes Armband?(Der Präſident zeigt ihm jenes Armband mit dem Knoten.) Heinrich Stauff: Aus dem Päckchen. — Wo iſt denn das, was Sie von Ihrer Tochter erhalten haben wollen? „Es iſt daſſelbe; ich habe es anfänglich geſagt, es wäre von meiner Tochter; nachher habe ich aber die Wahrheit geſagt.“ —(zu dem Grafen:) Nach Ihrer Angabe fehlte Ihnen Einiges von dem Schmuck Ihrer Gattin. Hein⸗ rich Stauff hat eine Schnur Perlen verkauft. Heinrich Stauff: Ja, ich habe eine ſolche gehabt und ſie für 12 Gulden verkauft, ich hatte auch noch ein Kettchen mit Glasperlen. Angeklag⸗ s geſcenkt ahr warei te, einem s werth⸗ nken mei Sie dieſes Armband Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 249 — Gzum Grafen:) Haben Sie dem Stauff Glas⸗ perlen geſchenkt? Der Graf verneint dieſes. Heinrich Stauff: Ich habe für alles Verkaufte 18 Gulden bekommen. —(zu dem Grafen:) Welchen Theil des Schmuckes Ihrer Gattin vermißten Sie noch? „Ein Collier mit Ohrringen, eine Broche mit Sevigné, eine Spange von Gold mit orientaliſchen Granaten und Ohrringen dazu, ein Collier von Goldperlen, ein Arm⸗ band mit Namenschiffre, ein feſtes Bracelet, ein wie eine Feſſel ausſehendes goldenes Bracelet, ein ſolches von Stahl wie Diamanten geſchliffen, eine Broche von ſchwarzer Emaille mit einem bunten Blumenkorb, eine ſolche von Topaſen und mehre Ringe.“(Auf Befra⸗ gen:) Für das Ganze hätte man etwa 20 Louisdor an Metallwerth erlöſen können.“ — Nach Ihrer heutigen Angabe verſchloß Ihre Gat⸗ tin den Kaunitz ſehr ſorgfältig, und hatte ſie nur dieſen zur Aufbewahrung ihres Schmucks; Sie ſchöpften dar⸗ aus Ihre Ueberzeugung, daß alles Gefundene und Ver⸗ mißte ſich darin gefunden haben müßte; hiernach müſſen Sie davon ausgehen, daß der ſpätere Beſitzer den Kau⸗ nitz habe öffnen müſſen. „Allerdings.“ — Wer holte die Sachen aus dem Kohlenſchutte? „Berbenich, Schiller und Schämbs, deren Ehrlichkeit ich vertraue.“ Der Präſident, der Staatsanwalt und die Verthei⸗ diger richten noch eine Reihe von Fragen über einzelne Momente an den Grafen, z. B. wegen eines Gerüchts, ſeine Gattin habe einen Verſuch des Selbſtmordes ge⸗ 11** 250 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. macht, was er als ganz ungegründet bezeichnet, da ſie davor einen Abſcheu gehabt habe. JZum Schluſſe kehrt der Präſident zurück zu Johann Stauff's Behauptung, der Graf habe ihm das ſeinem Vater Abgenommene geſchenkt; er hält ihm vor, der Graf ſtelle die Richtigkeit dieſer Angabe beſtimmt in Abrede und fodert ihn auf, ſich darüber zu erklären. Der Angeklagte: Ich kann nicht mehr ſagen, als ich geſagt; der Herr Graf hat ſie mir geſchenkt. — Sie haben bei Ihren frühern Vernehmungen al⸗ lerdings mehr geſagt; Sie ſprachen von einem blutigen Taſchentuch des Grafen; Sie gaben zu verſtehen, daß Sie noch Manches wüßten, was dem Grafen nachthei⸗ lig ſei, und er ſie beſchenkt habe, um Ihre Verſchwie⸗ genheit zu erkaufen. Der Angeklagte: Das habe ich nicht geſagt; ich habe nur geſagt, daß der Herr Graf die Sachen mir geſchenkt habe. — Sie bleiben alſo dabei, vom Grafen beſchenkt zu ſein? Der Angeklagte: Sehr wohl, Herr Präſident. — Und Sie, Herr Graf, verneinen dieſes? „Ich muß es verneinen.“ Eine Frage des Präſidenten veranlaßte den Zeugen, des Teſtaments ſeiner Gattin und der Antretung ihres Nachlaſſes zu gedenken. Hierauf läßt der Präſident die von dem Stadtgericht erhobene beglaubigte Abſchrift die⸗ ſes letzten Willens, den wir ſchon kennen, verleſen. Tiefe Stille in dem von Menſchenmaſſen erfüllten Saal; eine andachtvolle Aufmerkſamkeit folgt den Ergüſſen einer weiblichen Seele, womit ſie ein Werk der Pietät er⸗ richtet. Der Präſident fragt den Grafen, ob das Verleſene der ert fü —. — N ſi da ſle Ioham ſeinen or, der mnt in ren. gen, als gen al⸗ blutigen en, daß achthei⸗ ſchwie⸗ en mit enkt zo ent. Jeugen⸗ g ihr dent die rift die⸗ n Fiefe 1 eine 1 einel lät* erleſen Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 251 der letzte Wille ſeiner heimgegangenen Gattin ſei? Noch erregt von tiefer Rührung und den ſchmerzlichſten Ge⸗ fühlen, antwortet er: Ja! Der Präſident ſchließt die Sitzung, die zuletzt wie ein Gottesdienſt. In andächtiger Stimmung verläßt die Menge den Saal, der früher als Kirche gedient hatte. Der Berichterſtatter hat den Angeklagten ſcharf beobachtet; es war ihm ein wohlthuendes Gefühl, als er zu bemerken glaubte, auch an ihm ſei das Gehörte nicht ſpurlos vorübergegangen. Funfzehnte Sitzung am 27. März. Geh. Staatsrath Hallwachs(Chef des Departe⸗ ments des Aeußern) als Zeuge vernommen, kannte manche Eigenheiten der Gräfin,„von denen er ſchweigen könne“ „Ihre moraliſchen und religiöſen Grundſätze waren ſehr ſtreng. Die Gräfin und der Graf hatten, ſoviel ich wahrnehmen konnte, Achtung, Zuneigung und liebevolle Sorgfalt für einander. Einen Miston habe ich nicht vernommen.“ Am Abend des 13. Juni nach 8 Uhr fand der Zeuge den Grafen ganz heiter, unbefangen und ſorglos:„Den andern Tag, als ich ihn beſuchte, fand ich ihn troſtlos und verzweifelt. Er war ein völlig an⸗ derer Mann und Thränen ſtrömten ihm aus den Augen, namentlich bei der Schilderung der verbrannten Leiche ſeiner Gattin.“ Juwelier und Goldarbeiter Wohack in Frankfurt, 31 Jahr alt, glaubt in dem ihm Vorgelegten auch Fa⸗ brikate ſeines Vaters zu erkennen und erklärt, derſelbe habe ſolche goldene Knotenarmbänder vielfach gefertigt. Eine ihm vorgelegte Rechnung vom 21. Des über ein ſolches Armband im Anſatze hat Zeuge ſelbſt dem Grafen quittirt 252 Die Gräfin von Sörlitz und ihr Diener. ſolche Ringe von Gold und Platina vor ungefähr 25 Jahren Mode geweſen und ſeines Wiſſens niemals Schnallen von ſolcher Größe getragen ſeien, daß der Goldklumpen von einer Schnalle herrühren könne. Münzwardein Rößler verbreitet ſich bei Vorlegung des Ringes von Gold und Platina über die Anwendung des letztern Metalls, das man ſchon im Jahr 1812 ſo habe beherrſchen können, um es zu Draht zu verwenden; zu jener Zeit möge der Ring verfertigt worden ſein; er hält jenen Metallklumpen für Gold und behält ſich nach deſſen Zuſtellung die Abgebung ſeines Gutachtens vor. Mehre Polizeiſoldaten, welche in der Nacht der Ka⸗ taſtrophe und am folgenden Morgen das Vor⸗ und Wohnzimmer der umgekommenen bewachten, werden über ihre Wahrnehmungen vernommen. Sie bezeugen, daß Johann Stauff nicht in das Wohnzimmer gekommen ſei, und, im Vorzimmer ſitzend, über das Schickſal ſeiner Herrin gejammert habe. Schneidermeiſter Traugott hielt, von dem Grafen dazu aufgefodert, ſich im Nachſommer und Herbſt 1847 während der Nacht in deſſen Hauſe auf und ſchlief in dem größern Bedientenzimmer, während Stauff, der ihn wegen einer ſchuldigen Zahlung auf die Ankunft ſeines Geld mitbringenden Vaters vertröſtete, ſein Nachbar im kleinen war. Er unterhielt ſich oft mit demſelben, ohne daß er ſich noch des Nähern erinnern kann; einmal zeigte ihm Stauff einen langen Brief, den er geſchrieben und als wichtig bezeichnete. Der Angeklagte hatte bei ſeiner Vernehmung in der Vorunterſuchung angegeben, er habe den Grünſpan zum einer gelben Livréeweſte verwenden wollen, Schneider Traugott vernommen habe, damit grün färbe. Zeuge ſtellt dieſe — Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 253 unatſihr Angabe in Abrede; er wiſſe überhaupt gar nicht, daß s nienals man mit Grünſpan färben könne. deß der Der Präſident fragt den Zeugen, ob der Angeklagte oft geleſen habe? „Ja, er las Zeitungen und Bücher, welche, weiß ich nicht. Eines Tags, da auch mein Sohn da war, kam die„Oberpoſtamtszeitung“, und darin ſtand die Pras⸗ erenden; lin'ſche Geſchichte, die ich laut vorlas. Mein Sohn et ſagte mir ſpäter, daß Stauff dabei in Verlegenheit ge⸗ ſch nch kommen ſei; ich bemerkte nachher bei ihm eine übertriebene — Heiterkeit. Von dem Tode des Herzogs ſtand damals r ſ⸗ noch nichts in der Zeitung; ich las dieſes erſt ſpäter.“ .— Haben Sie bemerkt, daß Stauff Abends ängſt⸗ über lich war? — diß Ja, er hat eine gewiſſe Furcht darin gezeigt, daß er „ ſi, immer die Thüren zu unſern Stuben ſorgfältig ver⸗ i ſchloß, was ich für unnöthig hielt, da ja das Haus ver⸗ icla ſchloſſen war.“ zun Die Geliebte des Angeklagten, die als Magd in der dem— Reſidenz dient, Chriſtine Born, zieht bei ihrem Er⸗ Habſt in ſcheinen alle Blicke auf ſich; nicht wegen ihrer Jugend d ſchlif und Schönheit— denn ſie iſt ſchon 30 Jahre alt und unſchön— ſondern weil man weiß, daß ſie Treue be⸗ wahrt, der Vater ihres Kindes noch immer der Gegen⸗ Nochbar in ſtand ihrer Zärtlichkeit iſt, ja, daß dieſe Zärtlichkeit durch ſ ſein tragiſches Geſchick noch zu hellern Flammen ent⸗ un zündet ſcheint. Chriſtine glaubt an ſeine Unſchuld, ſie gſhrüten vertheidigt dieſe bei jedem Anlaſſe, ſie feuert den Ver⸗ theidiger an, ſie ins Licht zu ſetzen, ſie beſtürmt die Männer der Juſtiz, beſonders den Präſidenten des Schwurgerichts, der Wahrheit das Recht zu geben und den Unſchuldigen zu retten. Wol mögen auch zwei Gedichte, welche der Gefan⸗ 5 der ihn . ſeines kunft ſen Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. gene durch das Gitter ſeines Fenſters der Geliebten zu⸗ flattern ließ, ihr Herz gerührt und ſie in ihrem Glau⸗ ben an ſeine Unſchuld beſtärkt haben. Das erſte lautet: Chriſtus ſtarb für uns am Kreuz im Leben Bringt durch ſeinen Tod uns noch den ſchönſten Troſt, Ihm nächſt Gott vertraut in allen Zeiten; Sieh! und leicht wird mir das harte Loos. Traure darum nicht du treue Seele, Jammre nicht, uns lebt noch Gott, Niemals wird dem ſeine Hülfe fehlen, Engel— der gelebt nach ſeinem Wort! Bau auf Ihn und deines Liebchens Treue O Geliebte meiner Seele mein! Reines Herzens, brauche ich zu ſcheuen, Niemand, weder Freund noch Feind! Das zweite Gedicht, das zugleich den Charakter des Helden des gerichtlichen Dramas abſpiegelt, finde darum um ſo mehr ſeine Stelle: Jahre ſind mir jetzt ſchon hingeſchwunden, Leid und kummervoll in dunkler Kerkernacht. Aber Troſt und neuen Muth hab ich gefunden, Wenn dein holdes Aug' mich angelacht, Wenn Dein Mund mir Deine Lieb und Treue Stets verſichert und ſich auch bewährt, Wenn mit jedem Tage Du auf's Neue Mir beweiſt, daß ich Dir lieb und werth. Ja Du einzig, liebes treues Weſen, Du, von der Liebe Allgewallt Ganz beſeelt, wirſt nimmermehr vergeſſen, Den— der Dir ja alles galt. Dankbar ſchlägt das treue Herz Dir ſtets entgegen Für die große Liebe, die du mir erzeigſt, Blumen müſſen Dir auf allen Deinen Wegen Immer blühn, bis das ſchöne Ziel du haſt erreicht. Und wird einſt der ſchöne Tag erſcheinen, Wo die holde Freiheit ich begrüßt, O dann werd ich Freudenthränen weinen; 2 ſu 6 v vi rakter des de darum Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Du biſt mein, wie mir's Dein Mund verhieß. Ach wer weiß, wie nah der Tag der Freude Jetzt ſchon iſt, der uns noch ferne ſcheint, Ach wer weiß, wie bald nach bittren Leiden Gott der liebe Vater uns vereint; Darum laß uns ihm, dem Herrn, vertrauen, Der die Unſchuld ſchützt und auch erhält. Laß getroſt uns in die Zukunft ſchauen, Gott iſt groß und Er iſt Herr der Welt. Der Präſident leitet die Vernehmung der Zeugin durch die Bemerkung ein, man kenne ihr Verhältniß zu dem Angeklagten und hoffe, daß ſie ſich durch daſſelbe nicht zu offenbaren Unwahrheiten beſtimmen laſſe. Sie ſucht in ihren Antworten ihren Geliebten, den ſie im Jahr 1844 kennen gelernt, zu ſchonen, in günſtigem Licht erſcheinen zu laſſen. — Hat er auch für das Kind geſorgt? „O ja, ſo viel er gerade konnte; ich verlangte nicht viel von ihm.“ — Hat Sie ihm auch Geld gegeben? „Ehe er in den Dienſt des Grafen trat, habe ich ihm Hemden gemacht und auch Geld gegeben, wie man das wol natürlich thut, wenn ein armer Soldat aus dem Dienſte kommt.“ — Hatte Sie mit dem Stauff oft Streit? „Nein! wir haben ſehr einig und gut miteinander gelebt, bis ich die Bekanntſchaft des Schämbs machte. Von da an kam es zuweilen zum Zank, aber durch die Schuld des Schämbs. Er kam oft zu mir und ver⸗ klagte den Johann, und immer fand ich, daß Schämbs mich betrogen hatte. Bald hielt es der Johann mit der Köchin, bald mit Frau Schiller, es war aber nichts als Lüge. Ich habe oft die bitterſten Thränen geweint und das Leben war mir verbittert und ſchon damals foderte 256 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. ich ihn auf, aus dem Dienſt zu gehen, weil er nichts erübrigen konnte, und mit mir nach Amerika zu wan⸗ dern, wo ich Geſchwiſter habe; er lehnte es aber ab, weil er noch militairpflichtig ſei und erſt ſeinen ehrlichen Abſchied haben wolle.“ — Hatte er denn ſo viel Geld, um nach Amerika zu gehen? „Nein! ich wollte es ihm aber geben. Ich hatte ſo viel Vermögen, um mit ihm auszuwandern.“ — Hat er Ihr nicht erzählt, daß er von ſeinem Vater noch Geld zu bekommen habe? „Nein! er hat aber noch von ſeiner Schweſter, die nach Amerika gegangen, Geld zu erhalten.“ — Hat Stauff Ihr geſagt, daß er vom Grafen und der Gräfin wohl gelitten ſei? „Ja! aber wenn man den Schämbs hörte, der ſich immer darüber ärgerte, daß Stauff in größerer Gunſt bei der Gräfin ſtand, als er, konnte ihn die Gräfin nicht leiden.“ Der Staatsanwalt ſtellt an die Zeugin die Frage, ob und was ſie an Stauff auszuſetzen gefunden habe? „Das, daß er zu eitel war. Er trug immer ſo feine Hoſenz ich ſagte zu ihm, er könne gröbere tragen, worauf er mir erwiderte, er käme immer zu vornehmen Herr⸗ ſchaften und da müſſe er ſo erſcheinen.“ Der Staatsanwalt: War er nicht auch ſehr fromm? „O ja, wenn ich einmal ſo einen leichten Fluch that, ſo ſagte er gleich: Ach Gott, laß das doch, mein Kind; das bringt keinen Segen; er beſuchte fleißig die Kirche.“ Philipp Traugott, Sohn des vernommenen Schneiders Traugott, war gegenwärtig, als ſein Vater die Praslin'ſche Geſchichte vorlas. Er weiß ſich nicht zu gele gen de S wi me hit he Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 257 zu erinnern, daß Stauff hierbei Verlegenheit an den Tag gelegt habe, meint aber, er wäre„ein bischen anders geweſen als ſonſt“. Hoflakai Müller ſprach den Angeklagten am Abend des 13. Juni im Lakaienzimmer des Großherzoglichen Schloſſes und fand ihn„ganz unbefangen wie ge⸗ ch Amerit wöhnlich“. Hauptmann Frei, als Schutzzeuge geladen, ertheilt Ich hatte dem Angeklagten das Zeugniß, daß er ſich als Soldat keinen Tadel zugezogen habe; er habe in ihm einen von ſeinen treuen, freilich auch etwas zuthunlichen Diener gefunden; ſo viel er ſich erinnere, habe er ihn darum entlaſſen, hweſter, di weil er, trotz wiederholter Warnungen, aus der Kaſerne geblieben ſei; auch nach dieſem Austritt aus dem Dienſt ſei Graſen und Stauff bei Begegnung immer freundlich geweſen; fröm⸗ melndes Weſen habe er an ihm nicht bemerkt, wol aber te, de ſch Eitelkeit; er ſei an keinem Spiegel vorbeigegangen, ohne erer Gut hineinzuſehen. Grifi nich e Sechszehnte Sitzung am 28. März. den hobe! Nach Vernehmung eines Zeugen über ein ziemlich ner ſ fün irrelevantes Factum(wie denn überhaupt in dieſem woruf ſonſt mit ſo großer Umſicht geleiteten Erſtlingsproceſſe — Hen vor einer deutſchen Jury noch eine Menge Zeugen über Nebendinge und zum Theil von weither geholt, vor die 6 ſih Aſſiſen geſtellt wurden, mit deren anderwärts zu Pro⸗ tocoll gegebenen Ausſagen man ſich hätte begnügen kön⸗ zuch th nen) ſtattete Profeſſor Biſchoff das Gutachten der Sach⸗ im kundigen ab: i hirht Erſte Frage: Iſt es nach den vorliegenden Umſtän⸗ den möglich, wahrſcheinlich oder gewiß, daß die Gräfin in Folge einer ſogenannten Selbſtverbrennung geſtorben ———— 258 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. und in den Zuſtand gekommen iſt, in welchem ſie am 13. Juni 1847 Abends 11 Uhr gefunden wurde? Einſtimmige Antwort: Nein! Dr. Graff, der auch inzwiſchen durch ſeine Schrift:„Die Todesart der halb⸗ verbrannt gefundenen Gräfin von Görlitz u. ſ. w.“(Er⸗ langen, 1850), vor das Publicum getreten iſt, hält auf Grund der gemachten Erfahrungen Selbſtverbrennung für eine mögliche Erſcheinung, die indeſſen hier nicht hervorgetreten ſei; die andern Sachkundigen verneinen dieſe Möglichkeit, weil ſie die Selbſtentzündung nicht für hiſtoriſch hinlänglich beglaubigt erachten, ſie den bekann⸗ ten und anerkannten Wahrheiten und Geſetzen der Ent⸗ zündung und Verbrennung widerſpreche und ihre Ent⸗ wickelung und Entſtehung ebenſo mit bekannten Geſetzen der Möglichkeit und Fortdauer des menſchlichen Lebens im geſunden und kranken Zuſtande unvereinbar ſei. Zweite Frage: Iſt es nach den vorliegenden Um⸗ ſtänden möglich, wahrſcheinlich oder gewiß, daß die Gräfin durch Einwirkung eines außer ihr beſtehenden Feuers getödtet worden iſt und daß ſie einer ſolchen Einwirkung entweder 1) durch einen unglücklichen Zufall oder 2) obſichtlich, entweder durch eigene oder fremde That, ausgeſetzt wurde? Einſtimmige motivirte Antwort: Nein! Dritte Frage: Iſt es nach den vorliegenden Um⸗ ſtänden möglich, wahrſcheinlich oder gewiß, daß die Gräfin erſt nach eingetretenem Tode der Einwirkung des Feuers ausgeſetzt wurde, und iſt in dieſem Falle anzu⸗ nehmen, daß ſie 1) durch Selbſtmord, 2) durch die Hand eines Andern, etwa mittels Zerſchmetterung der Hirnſchale oder Erdroſſelung oder 3) durch einen Krank⸗ heitszuſtand oder einen unglücklichen Jufall das Leben verlor? Dir Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 259 chen ſe am Einſtimmige Antwort: Ja, die Gräfin wurde erſt vunde nach ihrem Tode der Einwirkung des Feuers ausgeſetzt. h Hinſichtlich der Art und Weiſe, wie ſie vorher ihr Leben verlor, geſtattet die ſehr unvollkommene und mangelhafte Erhebung des Thatbeſtandes gleich nach dem Tode kei⸗ nen beſtimmten Ausſpruch. Selbſtmord, Krankheits⸗ zuſtand und unglücklicher Zufall ſind nicht wahrſcheinlich, vielmehr durch den Gegenſatz und aus directen Gründen möglich und wahrſcheinlich, daß Tödtung durch fremde Hand.„Poſitive und abſolut entſcheidende „den bekan Thatſachen für dieſe Annahme“, fügt das Gutachten hinzu, der En⸗„fehlen indeſſen allerdings auch hier. Weder an dem d ibre En⸗ Körper der Gräfin, noch in ihrer Umgebung haben ſich n Geſeken ſolche Umſtände conſtatiren laſſen, welche mit Sicherheit — Abens ihre Ermordung und nachherige Verbrennung durch einen — Andern darthäten. Dahin rechnen wir: a) die Verbren⸗ » nung, aus welcher wir, wie die Beantwortung der fol⸗ genden Fragen darthun wird, die Ueberzeugung, daß zu ihrer Bewerkſtelligung eine dritte Hand durchaus noth⸗ wendig war, nicht entnehmen können; b) die ſowol bei der officiellen Inſpection als bei der Privatbeſichtigung der Leiche der Gräfin durch den Dr. Heumann beobach⸗ tete Lage der Zunge. Bei dem Grade der Verbrennung der Feſt⸗ und Weichgebilde des Antlitzes, wie er ſich bei der Gräfin vorfand, bei Berückſichtigung der verſchieden⸗ artigen Wirkung, welche die Erhitzung auf die mehr frei oder mehr verborgen und geſchützt liegenden Theile na⸗ mentlich auch der Zunge ausüben müßte, finden wir in den gegebenen Beſchreibungen der Lage der Zunge keine hinreichende Anhaltspunkte, um aus denſelben eine Er⸗ würgung, wodurch die Zunge im Momente des Todes vorgedrängt worden wäre, als erwieſen anzunehmen, während wir die Möglichkeit des Vorganges und ſeines 260 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. JZuſammenhanges mit der Lage der Zunge nicht beſtreiten wollen.— c) Ebenſo verhält es ſich mit der an dem ausgegrabenen Schädelreſte der Gräfin an dem Rande des rechten Schläfebeins befindlichen Fiſſur.“ Das Gut⸗ achten entwickelt die Gründe, die es zweifelhaft laſſen, ob dieſe Fiſſur durch einen Schlag verurſacht worden ſei, und fügt dann hinzu:„In der hier vorgetragenen Beurtheilung der etwa auf eine Ermordung der Gräfin leitenden Umſtände liegt es inzwiſchen durchaus nicht ausgeſchloſſen, daß dieſelben nicht wirklich haben ſtatt⸗ finden können. Wenn wir indeſſen die beiden in ihnen ausgeſprochenen Möglichkeiten, nämlich einer Erwürgung oder Erſchlagung, an und für ſich erwägen ſollen, ſo glauben wir die größere Wahrſcheinlichkeit letzterer Er⸗ mordungsart zuſchreiben zu müſſen. Wir halten es nämlich nicht ſo leicht für möglich, daß ein nicht ſehr kräftiger und ſtarker Mann eine Frau, wie die Gräfin von Görlitz, im wachen Zuſtande habe ſollen angreifen und direct erwürgen können. Daß man ſie habe im Schlafe überraſchen können, iſt bei ihrer erwieſenen Ge⸗ wohnheit, ſich einzuſchließen, durchaus unwahrſcheinlich. Sie war aber eine geſunde, muskulöſe, an körperliche Bewegung und Arbeit gewöhnte Frau, von welcher, wenn es ans Leben ging, eine kräftige Gegenwehr vor⸗ ausgeſetzt werden kann. Sie durch einen Schlag zu be⸗ täuben und alsdann vielleicht durch Erſtickung zu tödten, hat viel mehr Wahrſcheinlichkeit.“ Vierte Frage: Iſt es bei den vorliegenden Um⸗ ſtänden möglich, wahrſcheinlich oder gewiß, daß die vor⸗ handene ſichtbar wirkende Urſache des Brandes(der bren⸗ nende Kaunitz) allein die Verbrennung des Körpers be⸗ wirkte, oder war zu dieſer Verbrennung noch eine andere entferntere Urſache nöthig? Die Experten gingen hier in ht beſtreiten der an dem dem Inde Das Gl lhaft laſſe, icht worden orgetragenen der Grifin chaus nicht haben ſttt⸗ en in ihnen Emirgunn ſollen, ſo lettuer br halten es n nicht ſchr die Grifi n angrifu ſie hebe in vieſenen G ehrſchini krericht on wilhe ewehr vol⸗ chleg z be zu tödten, gendel ln doß die vl der br grpet i nt an gen hinn Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 261 eine Mehrheit und eine Minderheit auseinander. Mehr⸗ heit(ſechs Sachkundige): Möglich und wahrſcheinlich, daß der Körper lediglich durch den Brand dieſes Meubles in den Zuſtand verſetzt ward, in welchem er gefunden ward. Poſitive Gründe: Die dazu hinreichende Menge des verbrannten Holzes und Zeitdauer, die Lage der Leiche etwa zwei Fuß von dem Herd des Feuers, die Form der Verbrennung, das Ergebniß des in Gießen angeſtellten Verſuchs der Verbrennung eines Kopfes, der dargethan habe, daß die Verbrennung vollkommen durch das Brennmaterial des Secretairs und in jener Lage der Leiche habe bewirkt werden können, zumal, wenn noch auf den Inhalt dieſes Meubles Rückſicht ge⸗ nommen werde. Dazu negative Gründe, nach denen es theils nicht möglich, theils in hohem Grade unwahr⸗ ſcheinlich ſei, daß noch ein weiteres Feuer zu ihrer Ver⸗ brennung durch einen Andern in Anwendung gebracht wäre— Verbrennung der Leiche außerhalb der Gemä⸗ cher der Gräfin— Verbrennung derſelben innerhalb die⸗ ſer Gemächer durch Weingeiſt, Del, Kohlen oder Holz—, die Zeitverhältniſſe.„Jedenfalls“, heißt es in letzterer Beziehung,„glauben wir, daß die Verbrennung nicht am Fachmittage, ſondern erſt Abends ſtattgefunden haben kunn. Damals ſtand hierzu nur die Zeit zwiſchen dem Lusgange des Grafen von Görlitz und der Rückkehr des Fammerdieners Schiller zu Gebote, alſo von etwa 7 ½ bis etwa 20 Minuten nach 8 Uhr. Es iſt unmöglich, mzunehmen, daß dieſe Zeit von noch nicht einer Stunde usgereicht haben könne, um die nothwendigen Vorbe⸗ tungen zur Verbrennung, dieſe ſelbſt und die Beſeiti⸗ zung der Spuren derſelben auszuführen. Wir erinnern n dieſer Beziehung wieder daran, daß die Verbrennung ines Kopfes allein durch Spiritus fünf Viertelſtun⸗ 262 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. den erfoderte. Der etwaige Thäter mußte zu dieſer Zeit außerdem fortwährend die Rückkehr eines der Die⸗ ner in das Haus befürchten und konnte ſchwerlich dabei die Muße zu einer ſolchen Operation finden.“ Noch ſchöpft das Gutachten einen Zweifel aus der Seelen⸗ kunde. Wol die Kraft, die ſchnelle That zu verüben und der Entſchluß, die Spuren derſelben durch Brand⸗ ſtiftung, auf welche, wenn Vertilgung einer Blutſpur nicht die Abſicht geweſen, der Brand des Divans hin⸗ deute, zu vertilgen, aber nicht die Energie zum langſa⸗ men Werk der Verbrennung der Leiche. Minderheit(drei Sachkundige): Es iſt nicht wahr⸗ ſcheinlich, daß der brennende Kaunitz allein die Verbren⸗ nung des Körpers in der ermittelten Lage bewirkte, und es war dazu noch eine andere entferntere Urſache oder Vorrichtung nöthig. Gründe: Allerdings ſei dieſer Brand an ſich vollkommen im Stande geweſen, den Körper noch in weit höherm Grade zu verbrennen, als in wel⸗ chem er gefunden worden ſei; allein die zu berückſichti⸗ genden Umſtände machten es unwahrſcheinlich, daß jener Brand allein gewirkt habe— die Eigenthümlichkeit der Brandbeſchädigungen an ſich, die ſich rings um den Körper ausgedehnt hätten— die Abweſenheit aller Brandſpuren an der Stelle, wo der verbrannte Körper gefunden worden, das von Zeugen bemerkte Feuer am Divan, das darauf hindeute, daß er zuerſt zur Ver⸗ brennung der Leiche gedient habe, der dann nach der Ver⸗ kohlung ihr Platz vor dem Kaunitz angewieſen worden ſei. Fünfte Frage: Iſt Grünſpan als Gift zu betrach ten und in wie weit iſt anzunehmen, daß der Genuß der mit demſelben vergifteten Sauce oder eines Theils derſelben Leben oder Geſundheit der Genießenden ge⸗ fährdet haben würde? l bef wa if r Serle u verüben urch Brand ner Blutſpn der b divans hin zum langſa ſ nicht woh gterbren Verbre ich daß jeh nthimlichl „ 2 ſ h rings Abweſent verbran gemerite 3 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 263 Einſtimmige Antwort: Wir ſind der Anſicht, daß Grünſpan als eine giftige, die Geſundheit gefährdende Subſtanz zu betrachten iſt, welche in der angewandten Menge von 15 ½ Gran, bei Ausſchluß aller andern, ſeine Wirkungen hindernden Bedingungen, das Leben zu bedrohen geeignet war. Dieſe Bedingungen ſind aber in dem vorliegenden Falle nicht als ausgeſchloſſen zu betrachten, denn 1) mußte die Wirkung des Grünſpans, ſelbſt wenn ſeine ganze Menge verſchluckt worden wäre, durch das Kochen in der Mehlſauce und durch die Be⸗ ſtandtheile derſelben verändert, höchſt wahrſcheinlich ge⸗ mildert werden; 2) kann nicht angenommen werden, daß irgend ein Menſch, außer bei Selbſtmord, die ganze Menge der Sauce wegen ihres auffallenden, metalliſchen, ekelerregenden Geſchmacks genoſſen hätte; 3) würde die nachtheilige Wirkung des Grünſpans jedenfalls im Ver⸗ hältniß zur genoſſenen Menge geſtanden und mit der⸗ ſelben abgenommen haben. Bei Berückſichtigung dieſer umſtände kann eine das Leben und die Geſundheit dauernd gefährdende Wirkung der mit Grünſpan vergifteten Sauce nicht angenommen werden. Ueber die erſte Frage verbreitet ſich Profeſſor Biſchoff in einem geiſtreichen mündlichen Vortrage, dem das ſehr zchlreich verſammelte Publicum mit geſpannter Aufmerk⸗ ſimkeit folgt. Der Präſident gibt den Experten den Dank des Aſſiſenhofs zu erkennen und entläßt ſie. Siebenzehnte Sitzung am 2. April. Staatsminiſter Dr. Jaup, als Zeuge vernommen, zaubt ſeine Anſicht von dem Charakter dieſer Frau nicht beſſer darlegen zu können, als durch Vorleſung deſſen, was er kurz nach deren Ableben niedergeſchrieben und in fentlichen Blättern mitgetheilt habe Im Weſentlichen 264 Die Gräſin von Görlit; und ihr Piener. geht es dahin: Er wiſſe aus vieljähriger Verbindung, daß die Gräfin, geneigt zur Schwärmerei und Excentri⸗ cität, tiefes Gemüth und hohe Bildung in ſich vereinigt habe, ſie ſei ſehr gewiſſenhaft, religiös, fromm, beſcheiden und wohlthätig, mit einem Wort, ein edles Weib gewe⸗ ſen.„Ich kann dieſem Urtheil nur Weniges beifügen, ſchloß er. Die Gräfin hatte Eigenheiten, die wol von ihrer Erziehung herrühren mochten; ſie liebte nicht die Geſellſchaften, ſonderte ſich gern ab und pflegte ſich ein⸗ zuſchließen. Von dem Präſidenten über das cheliche Verhältniß des gräflichen Ehepaars befragt, deutet Zeuge auf das Teſtament der Gräfin hin, worin ſich ihre Sorg⸗ falt für ihren Gatten beurkundet finde. Er lieſt mehre Briefe aus der Correſpondenz der Ehegatten in den Jahren 1842— 46 als Beweiſe gegenſeitiger Aufmerk⸗ ſamkeit und zärtlicher Freundſchaft vor, und fügt hinzu, „daß auch die übrigen Briefe des Grafen, die er in Händen habe, in demſelben zärtlichen und herzlichen Tone geſchrieben ſeien.“ Münzmeiſter Rößler ſchätzt den Goldklumpen, da ſich etwas Silber oder Meſſing eingemiſcht haben werde, auf 44 Gulden. Schreiner Wirthwein wird wiederholt als Zeuge vernommen. — Kamen Sie nach dem Tode der Gräfin mehr⸗ mals mit Stauff zuſammen? „Ja!“ — Aeußerte er ſich darüber? „Wir ſprachen wol davon, daß die Gräfin von ſelbſt verbrannt ſei, Stauff ſah immer ſehr roth aus, als wenn er erhitzt wäre.“ — Immer, oder nur dann, wenn von dem Tode der Gräfin die Rede?— und Grnt ſich vrren m beſcheit ges beifügen die wol von ebte nicht d ſegte ſih ein das chelich deutet Zeu ich ihre Sor lieſt meht t nin del er Aufmer dfügt hinzl die et i d herſih lunpen, haben welt t als Zel Grifn m n von ſů 6 ols p ʒod dem*“ Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 265 „Immer, ſo oft ich ihn ſah.“ — Wie äußerte er ſich? „Er meinte, die Gräfin ſei durch einen unglücklichen Zufall umgekommen.“ Der Präſident läßt mehre Briefe des Angeklagten vorleſen, unerhebliche Briefe an die Mutter ſeiner Ge⸗ liebten, die er„Schwiegermutter“ nennt, vom Septem⸗ ber 1846 und October 1847 und einen an den Vater vom 21. Juni 1847, worin er denſelben um Rath fragt, was er nun thun ſoll, weil der„Unglücksfall“ veranlaſ⸗ ſen werde, daß er in einigen Monaten aus dem Dienſt entlaſſen werden würde:„Ich hatte in meinem Sinn, in Darmſtadt zu einem Meiſter zu gehen, und ſo lang zu arbeiten, bis ich meinen Abſchied bekomme; dann thäten wir nach Amerika machen, denn hier kann ich mein Glück doch nicht finden. Lieber Vater, wenn Ihr Euch nochmals zu mir bemühen wolltet, ſo wäre es mir recht, ſo könntet Ihr mir ſchreiben, wenn Ihr kommen wollt.“(Heinrich Stauff erklärt befragt, daß er auf dieſen Brief hin nach Darmſtadt gekommen.) Der Präſident läßt ferner vorleſen eine Aufzeichnung des Angeklagten, die das Datum vom 13. Juni und zugleich vom 13. October 1847 ſowie die Ueberſchrift: „Notizen über die Frau Gräfin von Görlitz“ trägt und des Inhalts iſt:„Heute ſprach ich die Frau Gräfin von Sörlitz ein Viertel auf 6 Uhr zum letzten Male, indem ſie nir rief, und ich folgte ihrem Echo und fand ſie vor ihrem Zügelzimmer im Oberſtock; ſie ertheilte mir Aufträge ſowol noch für den Sonntag, als auch auf den Montag, 1) beim Metzger, wenn er komme, 1 ½ Pfund Ochſen⸗ feiſch; 2) zu dem Polizeidiener Gilbert, um ihn zu ihr zu leſtellen; 3) ich möchte die Hausthür ſchließen; 4) ſagte ſe, ſie wollte den Montag oder Dienſtag auf das Grab XVII.„ 12 266 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. ihrer ſeligen Mutter. Dann verließ ich ſie und ging ins Palais, um den Herrn Grafen abzuholen. Wie ich ins Palais kam, war es 10 Minuten bis ℳ 6 Uhr. Aber die Tafel nahm erſt ihr Ende um% 7 Uhr. Alſo nach dieſer Zeit kamen wir erſt zu Hauſe an. Ich zog den Herrn Grafen aus. Dann eilte er hinauf, um der Frau Gräfin Guts zu bringen, und kam zurück und ſagte, die Frau Gräfin ſei nicht in ihrem Wohnzimmer. So ſagte ich, ſie ſei vielleicht noch im Bügelzimmer; er ſollte einmal hinaufgehen. So ſagte der Graf, es hat Zeit bis auf den Abend. Dann bin ich in mein Zimmer, und der Herr Graf zurück in ſein Zimmer, bis um drei Viertel auf 8 Uhr iſt der Herr Graf ausge⸗ gangen und um 8 Uhr kam Schiller von Eberſtadt zurück. Ich ſtand am Thor und hatte die Zeitung; dann nahm mich der Schiller am Arm und wir ſind zuſammen hinein; mir ſchien, als hätte Schiller ein we⸗ nig getrunken gehabt; dann bin ich fort zum Nachteſſen und um 9 Uhr bin ich wieder nach Haus. Vor unſerm Hauſe kam ich und der Herr Graf zuſammen und dem Schiller ſeine Frau kam auch dazu, um ihren Mann abzuholen, welches auch in der That geſchah. Nach dieſem zog ich den Herrn Graf aus und wieder an; dann ſagte er zu mir, ich ſollte die Suppe beſtellen bei der Frau Gräfin; dann eilte ich an ihr Wohnzim⸗ mer; dieſes war verſchloſſen; dann eilte ich an ihre Garderobe, die war auch verſchloſſen. Jetzt eilte ich zu dem Bügelzimmer; hier fand ich ſie aber auch nicht. Jetzt ging ich zum Herrn Graf und ſagte, ich thäte die Frau Gräfin nirgends finden, und bat den Herrn Graf, er möchte mit dem Licht einmal mit heraufkommen. Wir probirten alle Thüren und klopften, aber von keiner Seite bekamen wir— Endlich holte ſich der Herr Gr leb kein nü in mil gimmer, bi Eberſtad Zeitung ller ein we Nachteſſn f zuſamm mih und wicd e beſtel ich an iß ilte ic auc nic ch thale men. von ku ch der Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 267 Graf einen Schlüſſel und ſchloß ihre Garderobe auf. Hier fanden wir das Bett gemacht zum Hineinlegen. Wir gingen weiter in eine andere Stube. Hier fanden wir blos ihre Hüte; dann gingen wir wieder heraus und der Herr Graf ſchickte mich ins Stoſche Haus und ins Wittgenſtein'ſche Haus. Da das Wittgenſtein'ſche Haus zu war, ſo eilte ich ins Stoſche Haus und frage, ob die Gräfin vielleicht da war, ſo hieß es: Nein; dann ging ich retour und ſagte dem Herrn Graf die Antwort.“ Der Präſident fragt den Angeklagten, woher es komme, daß dieſe Aufzeichnung ein zweideutiges Datum habe; Dieſer antwortet: Ich habe das Ganze am 13. October aufgeſetzt und dann das Datum verändert, weil doch der Fall am 13. Juni geſchehen iſt. Der Präſident läßt eine zweite Aufzeichnung des An⸗ geklagten vorleſen, des Inhalts:„Darmſtadt, den 13. Juni 1847. Ueber der Frau Gräfin von Görlitz ihren Tod. Heute erwacht ſie ſchon früh des Morgens und am Abend war ſie ſchon in Gottes Schvos. Ihre Mut⸗ ter eilte ihr entgegenz ſchnell war ſie von der Erde los. Ach, wie ruht ſie ſanft in dieſer Erde und die Blumen ſchmücken ſtets ihr Grab. Ja von Seiten vieler Men⸗ ſchen ſprechen über dieſen Fall. Ach, ſchickt ſie ein Engel auf die Erde und ließ erklären ihre To⸗ desſtunde. Ach, wie viele Köpfe ſinnen, aber finden nie keinen Grund, bis der Tag, wo alle Menſchen ſich wiederſehen. Ach, da wird mancher Menſch ſein(ſeinen) Lebenslauf verwünſchen, wenn er in der Hölle ſitzt im Schreckensqual. Ja, da kommt die Reue zu ſpät. Hier lebt Unfriede, Zwietracht. Viele Menſchen glauben an ſeinen mächtigen Schöpfer; aber in der Todesſtunde müſſen ſie beten um ihres Herrn Glauben; da ſehen ſie die Allmacht Gottes, wie goß ſie iſt. Da kommen ₰ 12* 268 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Reue, aber viel zu ſpät. Der Menſch ſoll thun, was ihn Gottes Wort lehrt. Ja, auf welche ſchändliche Weiſe braucht mancher Menſch ſeinen Verſtand und Vernunft. Manche Menſchen treiben Laſter bis zum allergrößten Laſter; Sodom und Gomorra ließ Gott untergehn durch die Sünde, die ſie all thaten. Wie mancher Menſch verdient den Tod durch ſchlechte Thaten, die er begeht.“ Verleſung der Dienſt- und Leumundszeugniſſe über die Angeklagten. Die Militairbehörde bezeugt dem Jo⸗ hann Stauff, daß er ſich im Dienſt, wie außerhalb deſ⸗ ſelben, lobenswerth aufgeführt und keine Strafe erlitten habe. Anders das Zeugniß derſelben Behörde hinſicht⸗ lich ſeines Bruders; er wurde wegen Entwendung einer Taſchenuhr mit ſtrengem Arreſt und Degradation be⸗ ſtraft. Der Bürgermeiſter von Oberohmen kann nichts bezeugen, was„böſen Leumund“ bekunde. Verleſung der Zeugniſſe über Schiller, die günſtig: Treue, Fleiß, gute Sitte;„brav gedient und keine Re⸗ gimentsſtrafe erlitten“. Die verleſenen Zeugniſſe über Schämbs, deſſen Frau(die Kaffenberger) und die Eyrich ſind gleichfalls vortheilhaft. Dr. Winkler, Beiſitzer des Medicinalcollegs und Apotheker in Darmſtadt, ein Mann der Literatur der Chemie und Pharmacie, der beim Beginn des Proceſſes ein zunächſt durch denſelben veranlaßtes Schriftchen her⸗ ausgegeben hatte:„Kann die ſogenannte Selbſtverbren⸗ nung des menſchlichen Körpers nach den dabei aufgetre⸗ tenen Producten von der Verbrennung durch die bekann⸗ ten Veranlaſſungen herbeigeführt, unterſchieden werden?“ erinnert ſich, daß er im Herbſt des Jahres 1847 von ſeinem Lehrling, Ludwig Weis, befragt worden, ob das Abgeben von Grünſpan geſtattet ſei; ein Soldat aus dem Hauſe des Grafen E Görlitz verlange ſolchen. Vernn lletgrßt gehn durch er Menſch er begeht. gniſſe be t dem J echalb deſ afe eritte e hinſcht dung eine ution be e günſü keine Ji übe miſe die Eyni llegs un ratur di Pwaſi ftchen he lbſtwerbto i oufgeli i telun — werden 1617 n ob* oldet ge ſolcht 5 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 269 „Ich verbot die Abgabe aus dem Grund, weil ich nicht glaubte, daß dort der Grünſpan zu einem techniſchen Zweck benutzt würde. An demſelben Tage oder am Tage darauf kam, wie mir mein Lehrling erzählte, ein Burſche in meine Officin und fragte, ob bei mir Grünſpan ge⸗ kauft worden ſei. Mein Lehrling erkannte in ihm den Kutſcher Schämbs. Ich kann verſichern, daß aus mei⸗ ner Apotheke kein Grünſpan verabreicht wurde; dieſer gehört zu den gefährlichſten Giften.“ Von dem Staats⸗ anwalt befragt, welchen Einfluß die Vermiſchung deſſel⸗ ben mit einer fettigen Sauce und das Kochen darin auf die Wirkung des Grünſpans habe, antwortet Zeuge im Gegenſatz zu den Sachkundigen:„Es iſt ein wiſſenſchaft⸗ licher Erfahrungsſatz, daß Kupferoxyde mit Fett große Verwandtſchaft haben und durch Beimiſchung von Fett und Oel als Gift nur wirkſamer werden, indem ſie ſich dem Körper leichter aſſimiliren.“ Apothekerlehrling Weis bezeugt, daß eines Morgens ein Soldat gekommen ſei und Grünſpan gefodert habez; es ſei für den Bedienten des Grafen von Görlitz, er wiſſe aber nicht wozu.„Ich verweigerte, nach Rück⸗ ſprache mit Herrn Winkler, die Abgabe. Ob der Sol⸗ dat der Angeklagte Jakob Stauff war, weiß ich nicht.“ Jakob Stauff ſelbſt leugnete, es geweſen zu ſein. Johann Stauff(vom Präſidenten befragt): Ich habe meinen Bruder beauftragt, Grünſpan zu holen; ob er mir aber ſolchen brachte, weiß ich nicht, da ich's nicht angeſehen habe. Jakob Stauff will ſich dieſes Auftrags nicht erinnern. Medicinalrath Merck, befragt, ob ſich ihm gegenüber der Graf über das Ableben ſeiner Gattin geäußert habe, ſagte: dem Ableben ſeiner Gattin beſuchte mich der 270 Die Gräfin von Görlitj und ihr Piener. Graf ſehr häufig; der einzige Gegenſtand unſerer Unter⸗ haltung war dieſer Tod; er war durch meine Erklärun⸗ gen, daß ein Zufall gewaltet, nie ganz befriedigt und äußerte einige Wochen vor dem Vergiftungsverſuch Ver⸗ dacht gegen Stauff. Grund dazu war ihm das Fehlen der Schlüſſel und der Umſtand, daß ihn ſeine Gat⸗ tin mehrmals vor demſelben gewarnt. — Können Sie dieſe Ausſage auf Ihren Eid neh⸗ men? „Ja! ich muß indeſſen hinzufügen, daß die von dem Grafen mir erzählte Aeußerung ſeiner Gattin ſich mehr auf den Haushalt zu beziehen ſchien. Da der Graf für ſeinen Verdacht keinen ſichern Anhalt hatte, ſo rieth ich ihm, ihn zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten in ſich zu verſchließen.“ Der Präſident läßt die bereits früher vernommene Todtenfrau Schmidt vortreten. Dieſe Zeugin kam, etwa vier Wochen nach dem Ableben der Gräfin, in das gräfliche Haus und fand Stauff mit Schreiben beſchäf⸗ tigt; ſie fragte ihn, ob ſie ihn vielleicht im Schreiben eines Liebesbriefes ſtöre? Er antwortete: Rein, ich ſchreibe mein Protocoll auf, damit, wenn ich einmal vor⸗ komme, ich auch weiß, was ich geſagt habe.„Ich ſagte ihm, er habe ganz recht, und legte er hierauf das Pa⸗ pier in einen Schrank; es war ein Bogen.“ Der Angeklagte will ſich des Vorfalls nicht mehr erinnern, gibt aber zu, daß er ſich im October Notizen gemacht habe, um ſeinem Gedächtniß zu Hülfe zu kom⸗ men. Der Präſident gibt ihm zu bedenken, Unſchuld und reines Gewiſſen bedürfe deſſen nicht. Noch wird ein Zeuge vernommen, Heinrich Leber, ein bejahrter Diener des Generals von Steinling. Ich war einmal im Jahre 5 ½ im Schloſſe, als die Be⸗ wi ſ ch omme ugin kan zfin, in do gen beſche Schrib * 1 Nein, icht mi Nolij Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 271 dienten und Lakaien im Bedientenzimmer zuſammen ſprachen. Stauff ſtand bei dem Lakaien Nau und hörte ich, daß ſie über die Zeitungsartikel ſprachen, die den Grafen beſchuldigten. Stauff drehte ſich herum und ſagte zu mir:„Mein Herr iſt ſo unſchuldig und ſo frei, wie ich, das kann ich beſchwören.“ Dabei ſchlug er ſich auf die Bruſt. Es war noch im Sommer. — Gu dem Angeklagten:) Haben Sie etwas gegen dieſes Zeugniß? „Nein! es iſt möglich, daß ich dieſes geſprochen habe, ich erinnere mich deſſen aber nicht mehr.“ — Der Zeuge ſagt aber Etwas aus, was Sie noch heute wiſſen müſſen. „Ich erinnere mich deſſen nicht mehr.“ — Sie verſtehen mich nicht; den Inhalt Deſſen, was Sie damals geſagt haben ſollen, müſſen Sie heute noch wiſſen. Glauben Sie heute noch, daß der Graf ſo un⸗ ſchuldig und frei iſt, wie Sie ſind? Der Angeklagte bleibt ſtumm. — Nun! Der Angeklagte ſieht alle Augen auf ſich gerichtet, ihm entgeht nich, daß die Blicke der Geſchworenen in ſeine innerſte Zeele zu dringen ſuchen; er bemerkt, wie tiefe Stille einer Antwort lauſcht. Ein Augenblick der vollſten Sein für ihn. Er hatte ſich im Vorverfahren bemüht den Verdacht auf den Grafen zu wälzen, und nit“ atem Grunde hatte man angenommen, daß er im Ha ptverfahren dieſem Plan treu bleiben werde. Mit n ceßter Stimme ſtößt er die Worte aus.„Ich ff's—.“ — Das iſt keine Antwort. Sie wollen die Frage mgehen. Glauben Sie denn, daß der alte Mann hier eine Unwahrheit geſagt hat; iſt Das, was er ſagte, unwahr? —— ————„—— G 272 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. „Ich beſtreite es ja gar nicht.“ — Wenn Sie aber damals geſagt haben: Mein Herr iſt unſchuldig, wie ich, wenn Sie damals ſo feſt überzeugt waren, daß Sie es beſchwören zu können be⸗ haupteten, ſo müſſen Sie es auch heute noch wiſſen. „Es iſt die Möglichkeit; gewiß weiß ich es aber nicht.“ — Es handelt ſich hier nur davon, ob Sie Das, was Sie damals beſchwören wollten, auch heute noch ſagen können? En ſichtlicher Beängſtigung.)„Ja, wenn ich es da⸗ mals geſagt habe, dann ſpreche ich es auch heute aus.“ Der Präſident ſchließt die Sitzung. Das Publicum entfernt ſich in Betrachtungen und deren Mittheilung, es ſaß heute als„große Jury“ zu Gericht. Achtzehnte Sitzung am 3. April. Dieſe Sitzung beginnt mit einer Vernehmung des Advocaten des Grafen, bezüglich ſeines Antrags auf Wiederaufnahme der Unterſuchung; unerheblich an ſich und da der auf den Grafen geworfene Verdacht doch nach den bisherigen Ermittelungen kaum mehr mitſpricht. Wichtig aber wird ſie durch die Vorleſung eines Briefs des Herrn Hoſſauer, Goldſchmieds des Königs, aus Berlin, vom 31. März, des Inhalts: „Hochgeehrteſter Herr Präſident! Aus dem ſtenographiſchen Bericht, welchen ich dieſen Augenblick, bei beſchränkter Zeit, in der Voſſiſchen Zei⸗ tung“, Nr. 75 vom 31. März aus Darmſtadt vom 26. d. M. leſe, betreffend die Aſſiſenverhandlung gegen den Angeklagten Heinrich Stauff, entnehme ich, daß derſelbe bei einem ihm vorgelegten Ring, theils aus Gold, theils aus Platina, zwei ſich in den Schweif beißenden Schlan⸗ * aben amals ſo u könnent ch wiſſen ich es ab 1 Das ob Sie Det h heute noä n ich es da heute aus⸗ as Publicn Mittheilung chmung d blich an ſit erdacht dol r mitſprih eines Bril Königs zoſſſchen 3 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 273 gen, behauptet,„daß dieſen Ring ſeine Frau 36 Jahr lang, von 1805 bis 1841, beſeſſen, und von ihrem Va⸗ ter erhalten, und daß ſeine Frau dieſen Ring ſchon 1815, als er ſie geheirathet, gehabt.“ Hierbei wird ſich, nach meiner Erfahrung hinſichts der Zeit, wo der Wiſ⸗ ſenſchaft es erſt gelang, Platina geſchmeidig zu verar⸗ beiten(1809— 12) eine ſchlagende Unwahrheit wahr⸗ ſcheinlich herausſtellen. In Paris war es der Chemiker Janetty(auch Wollaſton in London), welcher unter der Kaiſerregierung die erſten Geräthe für Chemiker herzu⸗ ſtellen vermochte. Das Platina war arſenikhaltig, und die Tiegel, ſo daraus gefertigt, waren ſpröde, im Ge⸗ brauch brüchig geworden. Als ein Kunſtwerk hatte Ja⸗ netty 1812 für den damaligen König von Rom eine kleine Terrine angefertigt, welche von den Gelehrten be— wundert ward. Dieſe Terrine hat der Chemiker Geheim⸗ rath Hermſtedt ſpäter 1815 an ſich gebracht und mir 1822 überlaſſen. Die Qualität der Platina dieſes Ge⸗ genſtandes, ſowie andere von Janetty angefertigte kleine Geräthe für Chemiker oder chemiſchen Gebrauch von Platina aus der Zeit von 1810 bis 1820— 22 be⸗ wieſen die Unvollkommenheit, die Platina zu reinigen und geſchmeidig zuzubereiten, vollkommen. 1820— 22. In letzterm genannten Zeitraum unternahm es der be— rühmte Chemiker Mr. Breant, Generalwardein der kö⸗ niglichen Münze in Paris, die Platina ſo zuzubereiten, daß ſie eine für die Technik erfoderliche Dehnbarkeit geſchmeidig und rein) erhielt. 1823 lernte ich denſelben in Paris und ſeine Verdienſtlichkeit um dieſe Wiſſenſchaft kennen; derſelbe unterrichtete mich ſoviel als möglich in ſeinem Verfahren, und erſt ſeit 1820 früheſtens kann es möglich ſein, daß man Bijouterien oder Damengeſchmeide von Platina angefertigt. 1805 aber ſcheint mir unmög⸗ 125 274 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. lich zu ſein. In den Jahren 1816— 17 und 1819 bis Juni habe ich in Paris meine Ausbildung in der Goldſchmiedekunſt zu erreichen mich beſtrebt; dort aber, wo ſo viel geleiſtet wird, in jener Zeit nicht bemerkt, daß man früher Bijouterien von Platina angefertigt habe. Soviel kann ich Ihnen, Herr Präſident, nur in flüchtiger Eile ſchreiben, da ich augenblicklich nach Pots⸗ dam reiſen muß; werde aber meine Notizen von 1819 hervorſuchen und die Ehre haben, übermorgen genauere Mittheilung hinſichts der Zeit, wo man Platina zu ver⸗ arbeiten verſtand, anzugeben. Herrn Profeſſor Liebig bitte ich hiervon Kenntniß geben zu wollen und wird dieſer wahrſcheinlich mit mir ſich einverſtanden erklären, daß man 1805 noch keinen Ring von Platina angefer⸗ tigt haben kann.“ Liebig erklärte darauf: Herr Hoſſauer iſt als einer der intelligenteſten Platinafabrikanten bekannt; ich be⸗ trachte ihn in Beziehung auf dieſe Frage als eine Au⸗ torität, und glaube nicht, daß der Aſſiſenhof einen com⸗ petentern und befähigtern Beurtheiler, als dieſen, hätte finden können. Ich ſelbſt kann beſtätigen, daß vor 1810 nur in chemiſchen Laboratorien Verſuche gemacht wurden, das Platina ſchmiedbar und dehnbar zu machen, und erſt in dem Jahre 1810 wurde es durch Janetty zu größern Gefäßen verarbeitet. Wenn ich mich recht erinnere, ſo wurde 1811 oder 1812 von Breguet, dem berühmten Uhrmacher in Paris, zuerſt eine Anwendung zu Bijbuterien ausgeführt, indem er die kleinen Kettchen an ſeinen Chronometern von Platina machte. Medicinalrath Merck beſtätigte in einer kurz vorge⸗ tragenen Geſchichte der Verarbeitung der Platina, daß im Jahr 1810 Janetty in Paris Platina zu feinern Gegenſtänden verarbeitete.„Daß man es zu Schmuck⸗ ing zu ver ſ or Lieli und wird nerklarel⸗ Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener 275 ſachen, Ringen und dergleichen verarbeitete, fällt jeden⸗ falls in eine noch ſpätere Zeit.“ Der Präſident legt hierauf dem Medicinaldirector Graff und den Medicinalräthen Büchner und Rieger auf Antrag des Staatsanwalts die Frage vor: Welche Zeit ein kräftiger Mann nöthig habe, wenn er eine kräf⸗ tige Frau durch Erdroſſelung tödten wolle?— Die Sachkundigen geben nach einigen Minuten Berathung ihr Erachten dahin:„Die Unterſtellung, wie ſie der Herr Präſident uns zur Begutachtung vorgelegt hat, iſt: Ein ſtarker Mann fällt eine ſtarke Frau an. Nach der verſchiedenen Natur der Geſchlechter muß man an⸗ nehmen, daß der Mann ſtärker iſt als die Frau. Er hat aber als angreifender Theil zugleich den Vortheil, daß er mit Vorbedacht zu Wege gehen, mit Ueberlegung handeln, ſein Opfer überraſchen kann. Unter dieſen Vor⸗ ausſetzungen iſt es nicht zu bezweifeln, daß es dem Mann in einigen Minuten gelingen kann, den Widerſtand der Frau zu überwältigen, ihre Kraft zu brechen und ſie in den wehr⸗ und hülfloſen Zuſtand zu verſetzen, welcher ihm die Erdroſſelung möglich macht. Dieſe ſelbſt kann in einer halben Minute vollbracht ſein, höchſtens in einer Minute. Denn länger braucht die Kehle des Menſchen nicht zugeſchnürt zu ſein, um ihm das Leben zu rauben. Dies beweiſen zahlreiche Erſtickungsfälle, namentlich auch bei Ertrunkenen.“ Das Verfahren iſt nun zu dem Stadium der Ver⸗ nehmung der Angeklagten vorgeſchritten. Der Präſident läßt Johann Stauff und deſſen Vater ab⸗, und läßt Jakob Stauff vortreten. Die Vernehmung beſchäftigt ſich in einer Reihe von Fragen und Antworten zuerſt mit dem Päckchen, wel⸗ hes derſelbe nach ſeiner Angabe in der Vorunterſuchung 276 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. von ſeinem Bruder zu dem Zwecke erhalten haben wollte, um es ihrem Vater zuzuſtellen. Die Angaben des An⸗ geklagten, bei denen er beharrt, ſind im Weſentlichen die: Mein Bruder kam einmal zu mir in die Kaſerne, er habe vom Grafen Etwas bekommen, was er auf deſ⸗ ſen Befehl habe hinaustragen müſſen; er habe es drau⸗ ßen vor Beſſungen verſteckt und wolle mir die Stelle zeigen; ich ging mit ihm; er zeigte mir den Ort, wo es lag(im Heckenbuſch am Weg), ſagte— doch das kann ich nicht beſtimmt behaupten— es ſeien Goldſa⸗ chen(ich ſelbſt ſah nicht weiter danach, meinte, dem Ge⸗ wicht nach, es müſſe Meſſing ſein), und trug mir zu⸗ gleich auf, das Verſteckte zu holen, wenn unſer Vater gekommen ſei, und es demſelben zuzuſtellen, ohne mir zu ſagen, was dieſer damit machen ſolle. Dieſen Auftrag vollzog ich. Die Verhaftung des Vaters in Kaſſel wegen bei ihm gefundenen Goldes will der Angeklagte zuerſt durch einen Brief ſeiner Schweſter, dann durch ein Schreiben der Guntrum erfahren haben. Angegangen, anzugeben, wie lange vor der Verhaftung ſeines Bruders? will er dieſes nicht wiſſen. Die Vernehmung geht über zu dem Ankauf des Grünſpans. Der Angeklagte will nur einmal von ſei⸗ nem Bruder beauftragt ſein, ihm Etwas aus der Apo⸗ theke zu holen; er habe dieſes gethan und das Geholte ſei„Bleh“(Bläuc) geweſen. Von einem ihm von ſeinem Bruder am 2. November 1847 ertheilten Auf⸗ trag, Verſchiedenes in der Apotheke zu holen, will er nichts wiſſen. Nachdem der Staatsanwalt an den Angeklagten noch eine Reihe von Fragen geſtellt, läßt der Präſident einige Protocolle der Vorunterſuchung über Vernehmun⸗ Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 277 gen deſſelben verleſen. Derſelbe leugnete damals ab, was er nun eingeſteht. Folgendes hebt ſich beſonders hervor: Am 7. December 1848 wurde Jakob verhaftet, vier Tage darauf verhört und befragt, ob ihm etwas davon bekannt ſei, daß ſein Bruder ſchon Gold, Juwe⸗ len und dergleichen irgendwo verſteckt gehabt? Er ant⸗ wortete:„Nein, da weiß ich von gar nichts.“ Als ihm aber ſeines Bruders Ausſage vorgehalten wurde, ward er leichenblaß, bat, ſich ſetzen zu dürfen, und fiel in Ohn⸗ macht, ſodaß er gehalten, mit Waſſer beſprengt und durch zwei Perſonen abgeführt werden mußte. Der Sohn wird abgeführt und der Vater vorgeführt. Der Präſident theilt ihm den weſentlichen Inhalt der Ausſagen ſeines eben vernommenen Sohnes mit, fügt hinzu:„Sie können ſich denken, daß der Gerichtshof, die Geſchworenen, die vielen Männer unter dem Publi⸗ cum, die Väter oder Söhne ſind, mit Schmerz einen alten Mann zugleich mit ſeinen zwei Söhnen auf der Anklagebank ſitzen ſehen“, und ermahnt ihn, ſich nicht noch mehr durch Unwahrheiten zu belaſten. Der Berichterſtatter, den Blick auf den ſo Ange⸗ ſprochenen gerichtet, ſah in ein gefurchtes Geſicht mit dem Ausdruck ſtarren Trotzes und des feſten Vorſatzes, bei dem geſponnenen Syſtem zu beharren. Der Präſi⸗ dent und der Ankläger richten an den Angeklagten eine Reihe von Fragen, die er mit eiſiger Kälte beantwortet. Nur dann, wenn er der Leiden ſeiner Unterſuchungshaft gedenkt, wird er warm und mit tiefgehender Verbiſſen⸗ heit ſtellt er ſich Denen gegenüber, in denen er Feinde ſieht. Der Angeklagte wird zuerſt nach dem Zweck ſeiner erſten Reiſe nach Darmſtadt im Februar 1847 befragt; er gibt die Abſicht an, von ſeinem Sohne das Geld zu 278 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. leihen, das derſelbe bei ſeiner Schweſter niedergelegt, und ſtellt in Abrede, daß er damals mit ſeinem Sohn wegen der Auswanderung geſprochen habe. — Warum kamen Sie nach dem Tode der Gräfin hierher? „Weil mein Sohn mir geſchrieben hatte, ich ſolle mit ihm in den Odenwald gehen; ſein Graf werde ihn vermuthlich abſchieben(fortſchicken), weil ſeine Gräfin geſtorben ſei, und da ſolle ich kommen.“ — Sind Sie damals wirklich in den Odenwald ge⸗ kommen? „Ja! Den Morgen kam ich hierher; den Tag über hielt ich mich hier auf. Ich ging mit meinem Sohn Jakob und der gab mir ein Päckchen, ich ſteckte es in meinen Hoſenſack und ging dann zu meinem Sohn Johann. Der gab mir Kleider, weil wir den andern Tag in den Odenwald machen wollten.“ — Wo logirten Sie damals? „Im grünen Weinberg.“ — Hatten Sie in dieſem Wirthshaus eine heimliche Unterredung mit Ihrem Sohn Johann bei verſchloſſenem Zimmer? „ Davon weiß ich nichts.“ — Haben Sie das Päckchen mit nach Fränkiſch⸗ Krumbach genommen? „Nein, ich hab's ins Bett geſteckt, bis ich zurück⸗ kam. Erſt auf der Eiſenbahn(bei der Rückreiſe) ſah ich nach dem Inhalt. — Worin beſtand dieſer? „So Perlenwerk, ein Armband—“ — Und der Ring? „Der Ring— der Ring iſt mein Eigenthum.“ Dieſe Ausſage führt zu einer Reihe von Fragen, Vor⸗ de D D 1 ₰ H ni . heimlit ſchloſſen Die Gräfin von Görlit; und ihr Dientr. 279 halten und Antworten. Der Angeklagte beharrt dabei. Der Goldklumpen ſoll von jener Schnalle herrühren. Der Staatsanwalt richtet eine Reihe von Fragen an den Angeklagten. Dieſer gibt an, er ſei am 7. Juli in das gräfliche Haus gekommen, um Kleider bei ſeinem Sohn abzuholen. Der Staatsanwalt: Haben Sie damals Ihrem Sohn nichts von dem Päckchen geſagt? „Nein, ich erinnere mich nicht. Zuvor hatte er mir eſagt, ſein Bruder werde mir ein Päckchen geben.“ Der Staatsanwalt: Wann haben Sie mit Ihrem Sohn die Reiſe in den Odenwald angetreten? „Morgens bei Zeit.“ Der Staatsanwalt: Haben Sie auf dem Wege mit Ihrem Sohn über den Tod der Gräfin geſprochen? „Kein Wort. Erſt auf dem Rückwege, als wir am Kirchhofe vorbeikamen, zeigte er mir ihr Grab und ſagte dabei:«Ich wünſchte, ich läge bei ihr; das war eine gute Frau.? Ich fragte ihn, wie ſie ums Leben gekom⸗ men ſei? und da ſagte er, er wiſſe es nicht.“ Der Staatsanwalt: Was ſagte er Ihnen in Be⸗ ug auf das Päckchen? „Er ſagte: Vater, wenn Sie es verkaufen können, ſo thun Sie es; es iſt ehrlich“; es ſei vom Grafen.“ Der Staatsanwalt: Geben Sie nochmals an, wie Sie an jenem Abend den Grafen trafen? „Der Graf begegnete mir und meinem Sohne unter der Thorhalle und fragte mich nach meinem Pack. Ich ſagte, es wären Kleider für eine Reiſe nach Krumbach. Darauf ſagte der Graf: Das Mädchen iſt zu alt für Ihren Sohn.“ Da ſagte ich:(Sie haben ja doch ein Eind miteinander. Der Graf erwiderte:„Das thut ſichts; ich habe Ihrem Sohn Etwas geſchenkt, das kön⸗ 280 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. nen Sie zu Geld machen.“ Ich ſagte:(Es iſt gut., Hätte ich aber gewußt, daß Das daraus entſteht, dann hätte ich geſagt:„Herr Graf, nehmen Sie's zurück.“ Ich hatte das Gold in der Taſche.“ Der Präſident läßt den Grafen vortreten. Er kann ſich nur ſeiner Frage nach jenem Kleiderpack und der Antwort erinnern, es ſeien Kleider, die ihm der Sohn für die Reiſe in den Odenwald gegeben habe, und er⸗ klärt das Uebrige für unwahr. Der Präſident und der Ankläger richten eine weitere Reihe von Fragen an den Angeklagten, eine Verneh⸗ mung, mit welcher die Vorleſung von Protocollen der Vorunterſuchung ſich verwebt, damit die Geſchwore⸗ nen in den Stand geſetzt werden, deſſen Wahrhaftigkeit zu prüfen. Die Frage, warum er das werthvolle Päck⸗ chen nicht beſſer verwahrt habe, als durch das Verber⸗ gen im Bett, beantwortet der Angeklagte damit, er habe es dort tief verſteckt. Der Staatsanwalt: Wo haben Sie den Gold⸗ klumpen aufbewahrt? „In meinem Kaſten; erſt hob ihn meine Frau auf; nach ihrem Tode hatte ich ihn in ein altes Röckelchen geſteckt, wo er ſo lange ſteckte, bis mein Sohn nach Geld ſchrieb. Der Staatsanwalt: Warum haben Sie bei Ihrer Armuth das Gold nicht ſchon längſt verwerthet? (Im höhniſchen Ton.)„Glauben Sie vielleicht, daß ein alter Menſch mehr verdiene als ein junger?“ Der Staatsanwalt: Alſo haben Sie dieſen Gold⸗ klumpen für Ihr Alter aufgehoben? „Das ſollte mir einen Nothpfennig für mein Alter geben.“ Der Vater wird zurückgeführt und der älteſte Sohn = (5£ — Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 281 vorgerufen. Johann Stauff erſcheint und bemerkt, daß alle Räume des Saals mit Zuhörern erfüllt ſind, alle Blicke beobachtend auf ihm ruhen. Er hat ſich für dieſe Scene des gerichtlichen Dramas, deſſen Held er iſt, vor⸗ bereitet; er hat, zugleich durch die Fehler, die begangen zu haben er ſich bewußt iſt, gelernt. Ueber ſein blaſſes Antlitz iſt wenigſtens ſcheinbare Ruhe verbreitet, welche die Zuverſicht ausſprechen ſoll, daß der Sieg der Unſchuld nicht ausbleiben könne, obgleich ſie mit einem Phalanx unter ſich verſchworener Inzichten zu kämpfen habe. Der Präſident theilt dem Angeklagten das Weſent⸗ liche des in ſeiner Abweſenheit Verhandelten, namentlich der Ausſagen ſeines Vaters und Bruders mit, ermahnt ihn zur Wahrhaftigheit und Beſonnenheit und fodert ihn auf, den Tag der Kataſtrophe an den Geſchwore⸗ nen vorüberzuführen. Der Angeklagte thut dieſes in einem ausführlichen Vortrag. Wir heben daraus nur folgende Stelle hervor:„Ich ging nach dem Mittageſſen nach Haus. Um ℳ 3 Uhr oder drei Viertel auf 3 kam Schiller ins Bedientenzimmer mit ſeinem Söhnchen, das ihn bat, einen Spaziergang zu machen. Um 3 Uhr fuhr der Graf zur Tafel; ich ging von da zurück, zog meinen Rock aus und meine Jacke an, und ging in den Garten. Nun ſagte mir Schiller vom Fenſter des Bedientenzimmers aus, daß er fortgehen wolle. Daß die Haubach vorher im Zimmer geweſen wäre, davon weiß ich nichts. Als Schiller fort war, ging ich hin⸗ über zu Wirth Stiefbold und holte mir einen Handkäſe, den ich zu Vieruhr aß. Dann ſprang ich die Lauf⸗ kreppe hinauf, um mir vom Geländer derſelben einen Abputzlumpen zu holen zum Abwiſchen des Tiſches Als ich wieder herabkam, ſtand Frau Schiller auf dem Plätzchen vor dem Bedientenzimmer, fragte nach ihrem 282 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Mann und ging auf meine Antwort, er ſei nach Eber⸗ ſtadt gegangen, ärgerlich fort, obgleich ich ſie einlud, noch da zu bleiben. Bis 5 Uhr blieb ich im Bedien⸗ tenzimmer, mit Leſen beſchäftigt. Da ſah ich den Kutſcher zurückkommen, und in demſelben Augenblick rief mir die Gräfin. Wie ich hinaufkam, hörte ich ihre Tritte auf der Treppe zum dritten Stock. Ich folgte ihr und hörte, wie ſie in das Bügelzimmer ging. Ich blieb vor demſelben ſtehen und wartete. Sie kam wieder heraus und gab mir den Auftrag, 1 ½ Pfund Ochſen⸗ fleiſch für den nächſten Tag zu beſtellen, wenn der Metz⸗ ger komme, ferner zum Polizeidiener Gilbert zu gehen, den ſie wegen ſeiner Tochter ſprechen wollte. Hierauf fragte ſie mich nach dem Grabe ihrer Mutter, und als ich ihr antwortete, die Roſen deſſelben blühten ſo ſchön, ſagte ſie, ſie wolle es den Montag oder Dienſtag beſu⸗ chen. Sie hätte vielleicht noch länger mit mir geſpro⸗ chen, aber ich mußte fort ins Palais. Als ich wegging, befahl ſie mir noch, die hintere Hausthüre zu ſchließen, weil Schiller und die Haubach weg ſeien. Als ich ans Palais kam, ſah ich an die Uhr, es waren noch 10 Minuten bis ℳ 6 Uhr; die Tafel dauerte aber bis ℳ 7 Uhr. Nachdem wir zurückgekommen waren, zog ich den Grafen aus und ſagte ihm, Schiller ſei fort nach Eberſtadt. Er ging im Schlafrock hinauf, kam aber wieder herunter und fragte nach der Gräfin, deren Vorzimmer er verſchloſſen gefunden habe, worauf ich ihm entgegnete, ſie ſei wahrſcheinlich noch im Bügel⸗ zimmer, wo ich ſie zuletzt geſchen. Dann ließ ich mir vom Grafen einen Bogen Papier geben und ſchrieb einen„Verweisbrief? an mein Mädchen, mit dem ich Tags vorher einen Zank hatte. Um drei Viertel auf 8 Uhr ging der Graf fort und hinterließ mir den Schlüſſel ein ie kam wied enn der ert zu gehe Hieral ter, und dl nir gehu ſch wegz zu ſchlußt As ich e ren noch! te abet warel, 5 ſei ſ Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. ſeines Zimmers. Ich reinigte nun ſein Waſchzimmer, väumte darin auf, ging dann auf die Straße, nahm dem Poſtboten die Oberpoſtamts⸗Zeitung ab und las dieſelbe unter dem Thor, bis Schiller kam. Er ſagte, ich könne nun pum Abendeſſen fortgehen, und dieſes that ich. Um 9 Uhr kam ich zurück und ging mit dem Grafen und Frau Schiller zugleich ins Haus. Ich half dem Grafen ſich entkleiden, und als er ſeine Suppe verlangte, ging ich hinauf, dieſes der Gräfin zu ſagen, weil dieſe die Mit⸗ tags gekochte Suppe in dem Küchenſchrank verſchloß, bis ſie Abends gewärmt wurde. Ich ging nun an die Thüren im mittlern Stock, fand aber alle verſchloſſen. Nachdem ich auch am Bügelzimmer lange vergeblich ge⸗ opft, ging ich hinunter zu dem Grafen, um ihm dieſes zu melden, und bat ihn, mit heraufzukommen.“ Aus der weitern Erzählung des Angeklagten nur noch einzelne beachtenswerthe Stellen:„Ich ging nun zu Borroſch und ſagte ihm, man finde die Gräfin nicht; u möge die Thüren aufſchließen. Ob er mich verſtan⸗ den, weiß ich nicht; ich habe ſchnell geſprochen. Borraſch ontwortete, er ſei krank und kein Geſelle zu Haus.“— „Der Qualm und die Anſtrengung des Laufens zum Kaminfeger hatte mich ſchwach gemachtz ich ſetzte mich umten auf mein Bett und ließ mir von Frau Schiller en Glas Waſſer reichen. Nachdem ich es getrunken, äng ich wieder hinauf und ſetzte mich ins Vorzimmer. Luch Frau Schiller war wieder heraufgekommen. Dr. Stegmayer rieth ihr dringend, nach Hauſe zu gehen. Erſt ſollte Schiller ſie hinüber begleiten. Frau Schiller cher meinte, da es mir vorher ſchwach geweſen, ſo möge ich mit hinübergehen, damit ihr Mann helfend dableiben kenne. Ihrem Wunſche zufolge begleitete ich ſie nach Hauſe und legte mich, nachdem ich nur meine Jacke aus— 284 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. gezogen, ins Bett der Magd. Morgens früh ging ich wieder hinüber.“ Dieſer Erzählung knüpft der Angeklagte ſeinen Be⸗ richt über das angebliche Geſchenk an:„Als ich am Abend des 20. Juni den Grafen auszog, ſchenkte er mir ein Päckchen; es ſeien„Goldſachen? oder(Juwelen⸗ darin. Ich erwiderte, daß ich davon keinen Gebrauch machen könne; der Graf verſetzte aber, ich ſollte es nur meinem Vater geben; der konne es brauchen. Ich ver⸗ ſchloß darauf das Päckchen in meinem Schrank, ohne zu ſehen, was es enthalte. Am 27. oder 28. Juni fragte mich der Graf nach dem Päckchen; ich ſagte ihm, wo es liege, und da befahl er mir, es aus dem Hauſe zu ſchaffen, indem er mir zugleich das Gelöbniß abnahm, nichts von dieſem Geſchenk zu ſagen. Ich ſteckte nun das Päckchen in einen Strumpf und verbarg es auf dem Heerweg in einem Heckenbuſch. Meinem Vater hatte ich ſchon vorher geſchrieben, daß er mich einmal beſuchen und bei dieſer Gelegenheit die 52 Gulden mitbringen möge, die ich bei meiner Schweſter deponirt hatte. Schnei⸗ der Euler hatte mich damals an ſeine Foderung erin⸗ nert, nicht gerade gedrängt.“ Der Angeklagte gedenkt nun der Ankunft ſeines Va⸗ ters mit dem Bemerken: Ich muß noch hinzufügen, daß an dem Abend, wo mein Vater kam, ihm das Päckchen von Jakob gegeben wurde. — Hatte Ihr Vater das Päckchen bei ſich, als er im gräflichen Hauſe war? „Ich weiß es nicht; ich habe mich nicht weiter darun bekümmert.“ — Was ſprach damals der Graf mit Ihrem Vater? „Ich war nicht zugegen, meinem Vater vorausge gangen.“ ſe ich chenkte er Juwel nen Gebta ſollte e 58h rank, ohn Iini fu iß abnah h ſtecte w es afd Vater h nmal beſl n nitbi hatte. Sch oderung i ſt ſeines* wfügen⸗ Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 285 Der Angeklagte läßt ſich weiter dahin vernehmen: „Als der Graf ins Bad ging, erſuchte ich ihn, noch einen Mann im Hauſe ſchlafen zu laſſen, weil damals Weißzeug vermißt wurde und überhapt Werthvolles zu bewachen war. Daraufhin ſchlief auch Traugott im Hauſe. Bald nach der Rückkunft des Grafen erſchien ein Artikel im„Deutſchen Zuſchauer? mit 22 Punkten, die gegen ihn aufgeführt wurden. In der ganzen Stadt wurde nun nach der Sache gefragt, und ich habe als ordentlicher Diener den Grafen ſo ſehr vertheidigt, als ich konnte. Eines Tages ſagte der Graf, das Miniſte⸗ rium habe befohlen, das Hofgericht ſolle die Unterſuchung wieder aufnehmen. Kurz zuvor hatte mir der Schütze Klab geſagt, ich käme zum Auditeur ins Verhör, da die Sache wegen des Todes der Gräfin ſpeciell unterſucht werde. Ich ſagte dieſes dem Grafen und darauf theilte er mir mit, daß er bei dem Hofgericht die Wiedereröff⸗ nung der Unterſuchung beantragt habe.“ — Erzählen Sie das Weitere. „Am 12. bis 14. October erhielt mein Bruder den Brief von ſeinem Mädchen, der Vater ſei wegen Golds in Kaſſel verhaftet. Ich zeigte dem Grafen den Brief mit dem Bemerken, daß ſein Geſchenk meinen Vater ins Unglück bringe; er ſagte mir aber, ich ſollte nur mhig ſein. Am 1. oder 2. November ließ ſich der Criminalrichter beim Grafen anſagen. Am letztern Tage werrichtete ich des Morgens meine Arbeit wie gewöhn⸗ lch. Als ich zum Mittagstiſche ging, begegnete mir mein Bruder in der Ludwigsſtraße; er ging in die Ca⸗ ſerne und ich ſagte zu ihm, wir könnten bis zum Weißen⸗ turmplatz zuſammen gehen; wenn er mir in der Rube'⸗ ſchen Apotheke die drei bekannten Sachen holen wolle; ich gehe zum Kappenmacher Gräf. Als ich von dieſem 286 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. wieder herauskam, hatte ſich mein Bruder Natron car- bonicum und Scheidewaſſer geben laſſen, den Grünſpan vergeſſen; er wollte ſogleich in die Apotheke zurückgehen, um ihn noch zu holen; ich ſagte ihm aber, es habe damit noch Zeit. Später gab er mir bei zufälligem Zuſam⸗ mentreffen ein kleines Papier. Was darin war, ſagte er mir nicht und iſt mir unbekannt. Zu Hauſe habe ich die Lampe und das Silber geputzt, Waſſer gefüllt und Biscuit für den Mittagstiſch beſorgt. Um 3 Uhr ging ich in die Küche, um die Teller zu holen. Obenan ſtand der Suppenteller des Grafen, der am innern Rande noch durch Reſte von der Suppe des vorigen Tages beſchmutzt war. Ich foderte die Köchin zur Rei⸗ nigung des Tellers auf, worauf dieſe entgegnete:(Ja, wenn Sie ſo lange in der Sauce rühren wollen.“ Sie ging nun mit dem Teller ans Ablaufbrett, wo ſie ihn ſpülte. Ich rührte an der Sauce, die auf dem Herd ſtand. Noch ehe die Eyrich mit dem Spülen des Tellers fertig war, rief ſie mir zu, die Sauce ſei nun gut, ich könne aufhören zu rühren. Ich ging dann mit dem Teller hinauf und deckte den Tiſch. Später ging ich nochmals in die Küche, wo ich den Schämbs fand, und ſagte der Eyrich, ſie ſolle das Eßzimmer einheizen, was ſie that. Ich war auf dem Gang, als der Graf kam und zu mir ſagte, ich ſähe ſo verwirrt aus, worauf ich erwiderte, er ſehe ſo aus, und er ſich entfernte.“ Nachdem der Angeklagte noch ſeiner Verhaftung und des Umſtandes gedacht, daß ihm der Criminalrichter am folgenden Tage nach Vorſchrift der Verfaſſungsurkunde eröffnet habe, er ſei des Verſuchs der Vergiftung des Grafen beſchuldigt und ſowol darum, als wegen des Todes der Gräfin verhaftet, nimmt der Präſident das Wort: Ich habe Sie ermahnt, die Wahrheit zu reden⸗ lel Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 287 Wiſſen Sie von der Gräfin weiter nichts, als was Sie uns eben erzählt haben? „Ich habe ſie um ein Viertel auf 6 in geſundem Zuſtande verlaſſen und erſt am Abend in verbranntem Zuſtande wieder geſehen.“ — Sie waren zu jener Zeit allein mit der Gräfin zu Hauſe? „Sehr wohl!“ — Und haben Sie gar nichts Auffallendes bemerkt, — bein beſonderes Geräuſch, keinen Hülferuf und dergleichen? —„Ich habe nichts bemerkt.“ — Hat die Gräfin nicht einmal geſchellt? 8„Nein, Herr Präſident, nicht im geringſten.“ — Waren Sie auf ihr Schellen zu der letzten Un⸗ erredung gekommen? „Nein! ſie hat mir nur gerufen.“ — Da war es 5% Uhr? „Es war, als ſie rief, 5 Uhr, aber ich wartete vor dem Bügelzimmer bis gegen ein Viertel auf 6 Uhr.“ — Ich will Ihnen bis morgen früh Zeit laſſen, ſich genauer über Das zu beſinnen, was in jenen Stunden vorfiel, vielleicht wiſſen Sie dann mehr. Neunzehnte Sitzung am 4. April. Der Präſident macht bei Eröffnung der Sitzung die 8 worauf Bemerkung, daß, wenn Johann Stauff ſich unſchuldig nu gefühlt und den Verdacht gehegt hätte, der Graf ſei der eſung! Schuldige, er ſich hätte aufgefodert finden müſſen, da⸗ inultiht nit hervorzutreten, daß er aber niemals eine ſolche Be⸗ ſingsurt ſchuldigung ausdrücklich laut werden laſſen, ſich vielmehr aiftung tarauf beſchränkt habe, anzudeuten, daß er in Bezug auf wez den Grafen Beſtimmtes wiſſe. Hierauf vernimmt der Präſident zur Erſchöpfung 288 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. aller Erkenntnißquellen noch mehre Zeugen, Schillern, Schämbs, Lipp und den Grafen; an Letztern richtet er eine Reihe von Fragen: — Stauff behauptet den rechtmäßigen Erwerb der Goldſachen, indem Sie, durch einen beſondern Grund veranlaßt, ihm dieſes Geſchenk gemacht hätten. Erklä⸗ ren Sie ſich nochmals darüber, ob dem ſo iſt? „Ich muß dieſes zum dritten Mal verneinen.“ — Hatten Sie gar keinen Anlaß zu einer beſondern Remuneration? „Nicht den geringſten.“ — Hatten Sie kein Intereſſe dabei ſein Schweigen zu erkaufen. „Auf keine Weiſe.“ — Auch nicht in Bezug auf den Tod Ihrer Gattin? „Nein!“ — Haben Sie auch dem Angeklagten keinen Ver⸗ weis darüber ertheilt, daß er das Päckchen noch im Hauſe habe? „Ich hatte ihm ein ſolches nicht gegeben, daher kei⸗ nen Grund zu einem ſolchen Verweiſe.“ — Der Angeklagte hat in der Vorunterſuchung an⸗ gegeben, Sie hätten Urſache gehabt, ihn zu belohnen, und Sie hätten ihm abſichtlich Gegenſtände gegeben, die, wenn er ſie verkieſe, nothwendig den Verdacht des Mor⸗ des auf ihn hätten lenken müſſen. „Das wäre eine ſehr ſchlechte Abſicht geweſen. Zu⸗ dem hatte ich zur Zeit, da ich das Geſchenk gemacht haben ſollte, den Verdacht einer Ermordung noch gar nicht gefaßt.“ Der Präſident läßt den Johann Stauff wieder vor⸗ treten und richtet eine Reihe von Fragen an ihn, ſo auch dieſe: he 2 h de— in Schwo ibrer Gatti keinen L hen noch en, dahlt erſuchung zu belohl gegeben⸗ 3 N „cht des a geweſn ſchenl ge un wo nicd nihn, Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 289 — Wen haben Sie am Nachmittage des 13. Juni nach Ihrer Rückkehr vom Palais zu Hauſe getroffen? „Den Schiller.“ — Wen haben Sie außer demſelben noch angetroffen? „Ob ſein Kind damals ſchon da war oder erſt nach⸗ her kam, weiß ich nicht.“ — Was ſagte das Kind? „Es ſagte zu ſeinem Vater, es ſei ſo ein ſchöner Tag und er möge darum mit ihm ſpazieren gehen. Schiller antwortete ihm, ob er fortgehen könne, das hänge davon ab, ob ich ſeinen Dienſt verſehen wolle. Darauf ſagte ich zu ihm, er möge nur mit ſeinem Kind ſpazieren gehen, indem ich ſeinen Dienſt verſehen wolle.“ — Sie haben alſo den Schiller, der noch unent⸗ ſchloſſen war, beſtimmt? „Sehr wohl.“ — Hatte Schiller ſchon am Vormittage von ſeinem Vorhaben, nach Eberſtadt zu gehen, geſprochen? „Das kann ich nicht ſagen.“ Weiter befragt, weiß der Angeklagte nicht, daß er die Haubach im Bedientenzimmer ſah und dieſe ihm Adieu geſagt hat, hinzufügend: Ich wußte nicht, daß ſie ſort war, dachte mir alſo, ſie ſei noch im Hauſe. — Bald nach Schiller's Entfernung kam deſſen Frau? „Es mag ein Viertel nach 4 Uhr geweſen ſein, denn nach Schiller's Weggang ging ich erſt zu Wirth Stiefbold.“ — Eeinfallend:) Das haben Sie uns ſchon erzählt. „Ich hatte mir dort einen Käſe geholt, den aß ich zu Vieruhr—“ —(Eeinfallend:) Das haben Sie uns ſchon erzählt. „Und als ich von der Lauftreppe, wo ich mir einen XVII. 13 290 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. Abputzlumpen geholt hatte, um den Tiſch abzuwiſchen, wieder herunterkam, fand ich Frau Schiller auf dem Plätzchen vor dem Bedientenzimmer.“ — Frau Schiller iſt einen ganzen Tag lang vernom⸗ men worden; ſie hat früher große Stücke auf Sie ge⸗ halten, uns hier erklärt, daß ſie Ihnen für Ihre Gefäl⸗ ligkeit zu Dank verpflichtet ſei; ſie hat aber auch wie⸗ derholt und feſt behauptet, daß ſie im größern Bedien⸗ tenzimmer einige Zeit verweilt habe, bis Sie die Lauf⸗ treppe heruntergekommen und ins Zimmer getreten ſeien. „Frau Schiller hat ganz gewiß auf dem Vorplätzchen geſtanden; ich ging mit ihr ins Zimmer.“ Der Präſident läßt Frau Schiller vortreten. In dieſem Augenblick wird ihm ein Schreiben behändigt. Er eröffnet es und ertheilt den Befehl, den Grafen vor⸗ zurufen.(Dieſer hatte ſich für die Dauer des Proceſſes ein Zimmer in der Nähe des Gerichtsſaals gemiethet.) Der Graf tritt vor. Allgemeine Spannung! Vielleicht ein deux ex machina? Der Präſident(zu dem Grafen): Eben iſt mir ein Brief mit dem Poſtzeichen:„Augsburg, 2. April 1850“ zugekommen. Kennen Sie dieſe Adreſſe, dieſe Hand, dieſes Siegel? Der Graf:„Nein!“ — Es wird doch in dieſem Briefe behauptet, Sie kennten die Handſchrift. „Ich kann mich nicht erinnern, ſie je geſehen zu haben. — Vielleicht, wenn Sie den Inhalt vernehmen. Der Präſident läßt das Schreiben vorleſen; es lautet „Verehrteſter Herr Präſident! Der Proceß, den Sie gegenwärtig führen, iſt ſchr mangelhaft. Ich kann des Grafen von Görlitz wegen abzuniſchen ler auf den lang vemb auf Eit Ihre Gefll et auch ßern Boin Sie die Lu ttriten ſin rtreten. 3 nbchändig Grafen vo des ptorſ gmithi g Viell n iſ nire April 185 dieſe Hon chauptet,* t geſehen mehmen n es lul n uen i Zörit Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 291 weinen Namen nicht nennen; er kennt vielleicht meine Schrift und wird ſich meiner erinnern. Ich ſah die Gräfin von Görlitz Abends 5%½ Uhr zum letzten Male; ſie war ſehr ermüdet, als ich ſie verließ, nachdem ſie mir Wohlthaten ſpendete. Auf ihrem Schreibpult brannte ein Licht, ſo viel ich ſah, um ein Packet zu ſiegeln; als ich Tags darauf vom Geſchehenen hörte, glaubte ich nichts Anderes, als Gräfin Görlitz ſei eingeſchlafen und verbrannt. Bald nach dieſem Unglück reiſte ich ab; ich ſchwieg bis jetzt ganz, weil ich nicht gerne mich betheiligen vill. Aber da ich in den Zeitungen nunmehr leſe, daß bald der Stauff, bald der Graf verdächtigt wird, halte ich es für meine Pflicht, dieſe Aufklärung zu geben, früher s ich nach Heſſen zurückkehre. Auch ſah ich mehrere Koſtbarkeiten, namentlich einen Armring u. ſ. w. liegen, und als ich das Haus verließ, fand ich das Thor nicht verſchloſſen, ſodaß ich mir dachte, daß ſich leicht Jemand wreingeſchlichen haben könnte. Ich zweifle nicht an inem Unglücke der Gräfin und bitte, die letzte Bemer⸗ ung nicht zu misdeuten, jedenfalls aber meine jenſeitige Erklärung wohl ins Auge zu faſſen. Hochachtungsvoll ergebenſte. Augsburg, den 31. März 1850 in Eile auf der Durchreiſe.“ Die Spannung löſt ſich in allgemeine Heiterkeit auf. der Graf erklärt, er vermöge auch jetzt den Verfaſſer des Schreibens nicht zu errathen und vermuthe eine Myſtifica⸗ irn. Johann Stauff, welchem der Präſident den Brief orlegen läßt, durchfliegt ihn lächelnd und erklärt, er eune die Hand nicht. Der Präſident bemerkt zum Schluſſe des Intermezzos, daß der Brief das Schickſal Uer anonymen Schreiben theilen müſſe, und wendet ſich jr Vernehmung der Schiller. Sie wiederholt im We⸗ 13* 292 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener.. ſentlichen ihr früheres Zeugniß. Von Brot oder Käſe ſah ſie auf dem Tiſche keine Spur. Der Präſident be⸗ deutet die Zeugin, daß, wenn in irgend einer Beziehung ihre Ausſage nicht feſtſtehe, es noch Zeit zur Zurück⸗ nahme ſei. „Was ich ſage, iſt die Wahrheit; ich kann davon nichts zurücknehmen.“ — Trügt Sie auch Ihr Gedächtniß nicht? „Nein! Man vergißt ſo etwas nicht leicht.“ Der Präſident fährt in der Vernehmung des Ange⸗ klagten fort: über den Rauch aus dem hintern nördli⸗ chen Schornſtein und den Brand des Divans. Der Angeklagte erklärt, er vermöge darüber keine Auskunſt zu ertheilen. — Die Gräfin hatte an jenem Nachmittag nur einen Beſchützer,— Sie. „Ja, von 4 bis ein Viertel nach 5.“ — Und von ℳ 8 bis ½ 9 Uhr. „Nun ja, bis Schiller kam.“ — Wie war es möglich, daß die Gräfin umkam, ohne daß Sie, bei der Pflicht, ſie zu ſchützen, auch nur das Geringſte merkten? „Ich habe nicht entfernt ein Klopfen oder Schellen wahrgenommen. Sonſt würde ich augenblicklich gefolgt ſein.“ — Zeuge Borraſch verſichert wiederholt, Sie hätten nichts davon geſagt, daß die Gräfin vermißt werde. „Ich habe vielleicht zu ſchnell geſprochen, ſodaß er mich falſch verſtand.“ Weiter vernommen, beharrt er dabei, er habe nicht darum gebeten, mit Frau Schiller in deren Wohnung gehen zu dürfen; wenn er in jener Nacht geſchwitzt hätte, ſo ſei dieſes Folge der Anſtrengung und durch ſeinen ni ener ot ode K Priſden ner Beſih tzur Iui kann du icht? icht“ ng des intern nöt Divans. eine Ausin tag nur räfin um⸗ ken, auch oder Schi licklich geü tt, Si h ißt nu⸗ hen, ſodo n habe uſchwikt dn Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. 293 „kränklichen Zuſtand“ erklärlich.„Ich hatte im Gering⸗ ſten nicht Urſache, in Angſtſchweiß zu kommen.“ In Bezug auf die Anſchuldigung des Vergiftungsverſuchs beharrt der Angeklagte dabei, daß die Eyrich einen falſchen Eid geſchworen habe; wenn er ſich ſchuldig befunden hätte, ſo hätte er in der Vorunterſuchung nicht von freien Stücken von dem Grünſpan geſprochen. Das Beweisverfahren iſt nun zum Schluſſe geführt und die Debatten beginnen. Der Präſident ertheilt dem Staats anwalt das Wort,„um“, wie ſich das Geſetz aus⸗ drückt,„die Gründe zur Unterſtützung der Anklage zu entwickeln“. Der Staatsanwalt, Dr. Siebert, erhebt ſich und nimmt einleitungsweiſe dahin das Wort:„Meine Herren Geſchworenen! Nicht ohne Zagen erhebe ich mich, um der Aufgabe zu genügen, welche mir mein Amt und das Geſetz geſtellt hat, und welche darin beſteht, Ihnen die Beweiſe für die Anklage auszuführen, die Anklage zu begründen. Meine Beſorgniß gilt aber nicht der Sache ſubſt, ſondern ſie gilt nur meinen Kräften, welche ich röcht ausreichend finde, um das ungeheure Material, wel⸗ ches vor mir ausgebreitet liegt, ſo zu bewältigen und zu verarbeiten, als ich es wünſche. Es kann mir daher nur der Gedanke Troſt und Muth geben, daß Sie, meine Herren, während der mehrwöchigen Verhandlung dieſer nit der anerkennenswertheſten Ausdauer und unausgeſetzter Aufmerkſamkeit gefolgt ſind, ſodaß Sie in den Stand gſetzt ſein werden, die Lücken meines Vortrags zu er⸗ genzen. Was die Ordnung meines Vortrags betrifft, ſt werde ich im Weſentlichen die Reihenfolge einhalten, nelche in dem Anklageacte und in den Verhandlungen bfolgt iſt. Es iſt dies mehrfach gewünſcht worden, es migt ohne Zweifel zur größern Deutlichkeit bei, und ſczt Sie, meine Herren, in den Stand, der Sache beſſer 294 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. zu folgen. Ich werde mich daher in dem erſten Haupt⸗ abſchnitte zunächſt mit dem objectiven Thatbe⸗ ſtande, mit der Frage beſchäftigen: iſt die Gräfin von Görlitz eines gewaltſamen Todes geſtorben und iſt Brand geſtiftet worden? Ich werde hierbei zuerſt auf den Ver⸗ lauf des letzten Lebenstages der Gräfin bis zu dem Zeit⸗ punkte der Auffindung der Leiche zurückkommen, dann auf alle einzelnen thatſächlichen Wahrnehmungen an der Leiche, wie in deren Umgebung innerhalb und außerhalb des Hauſes eingehen, und dann auf dieſe Grundlage hin und mit Hinweiſung auf den Ausſpruch der Experten zur Betrachtung der möglichen Todesarten der Gräfin, der Selbſtverbrennung, dem Selbſtmorde, dem zufälligen Tode und endlich zu dem gewaltſamen Tode durch dritte Hand ſchreiten. Der zweite Hauptabſchnitt meines Vortrags begreift den ſubjectiven Theil, die Frage: wer iſt der Thäter? Ich werde Sie hierbei, davon aus⸗ gehend, wer an jenem verhängnißvollen Nachmittage zu Hauſe war, auf den Hauptangeklagten hinleiten, deſſen gewöhnliche Verhältniſſe und Dasjenige berühren, was Einfluß üben kann auf die Motive und den Entſchluß zur That, und dann auf die beſondern Belaſtungsgründe, namentlich auf den Beſitz der Goldſachen bei Heinrich Stauff und den Vergiftungsverſuch eingehen. Es wird hierbei auch die Frage über den Vorbedacht eine nähere Erörterung finden, und werde ich zum Schluſſe noch der Anklage gegen Heinrich und Jakob Stauff eine gedrängle Erörterung widmen.“ Der Staatsanwalt verbreitet ſich hierauf über die Frage: ob die Gräfin eines gewaltſamen Todes geſtorben? Er gedenkt einleitungsweiſe der Localität, dann der Perſönlichkeit, der Lebensweiſe, des Charakters und der ſonſtigen Individualität der Gräfin, des ehelichen enel ten Huuyt en Thi eGrüfin t und iſt Sn guf den 2 zu den mmen, di ungen an nd außeht Hrundlage der Erpu nder Grif em zufilll nitt mei il die Freh i dovon 0 lchmittag nleiten, di erühren, den Entſch ſtunggrül bei Hein n. 65 n ni ht w 6 hluſſe no0 ine gedtu uf übe * 3o0 amen 20 der Loc Choro de Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 295 Verhältniſſes u. ſ. w. und geht dann über auf den Tag der Kataſtrophe mit der Maſſe aller Einzelheiten, wie ſie ſich ſchon vor uns ausgebreitet haben. Er hebt dabei hervor die Art und Weiſe der Zerſtörung des Kaunitzes, deſſen unterſter Theil der Herd des Feuers geweſen, deutet auf das Abreißen des Schellenzugs hin(unwillkürliche Erinnerung an die unglückliche Herzogin von Praslin, in deren Schlafzimmer ſich gleichfalls eine Klingelſchnur abgeriſſen fand) und gedenkt des Divans im Cabinet mit ſeiner Brandſpur, der Wahrnehmung einer Flamme in der Richtung nach demſelben, des Auffindens des einen Schuhes in demſelben, des Fehlens der Schlüſſel zum Vor⸗ und Wohnzimmer, der Beobachtung jener Rauch⸗ fäule, und des Zuſtandes, in welchem die Leiche gefunden worden ſei u. ſ. w. Hierin die Gewinnung eines Bo⸗ dens zum Fortſchreiten und zur Aufſuchung der Urſache des Todes der Unglücklichen. Das Ziel: die Gewißheit, daß die Gräfin ermordet und Brand zur Maskirung der Gewaltthat angelegt worden ſei. Der Ankläger ſucht mit Beihülfe der Ausſprüche der Sachkundigen zu zeigen, daß das Verfahren dieſen Beweis geliefert habe. Zwanzigſte Sitzung am 5. April. Der Präſident läßt ein zweites ausführlicheres Schrei⸗ ven des Herrn Hoſſauer an ihn, vom 2. April, verleſen, un deſſen Schluß es heißt:„Dagegen wird die Wahr⸗ weit des von dem Grafen Görlitz Angegebenen anterſtützt, daß der Ring ſeit 1823 im Beſitz ſeiner Gemahlin geweſen; dieſer Zeitpunkt rifft mit dem zuſammen, wo Geſchmeide aus Platina für den Handelsverkehr zuerſt in Paris wefertigt worden und damals ganz was Neues war, aber ſelten Beifall fand. Vom Rechtsgefühl 296 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. durchdrungen, halte ich mich verpflichtet, Sie, geehrteſter Herr Präſident, auf die Umſtände ehrerbietig als prakti⸗ ſcher Sachverſtändiger aufmerkſam zu machen, wo⸗ durch die Wahrheit des Zeugniſſes des Herrn Grafen Görlitz ins helle Licht geſtellt werden kann; und daß die Angaben des Angeklagten aus der Luft gegriffen ſind, wenn er von 1805 den Beſitz des Ringes herleitet. Wenn auch dieſer Umſtand an ſich gering⸗ fügig iſt, ſo könnte er doch wol dazu beitragen, den Ver⸗ dacht gegen den Angeklagten Stauff zu vermehren, und die Geſchworenen bei ihrer Ueberzeugung für die etwaige Schuld unterſtützen. In dieſem Sinne bitte ich meine ergebenſte Mittheilung aufnehmen zu wollen; ich bin bei der Sache unparteiiſch, ich kenne weder den Grafen Görlitz noch den Angeklagten Stauff; nur allein die Wahrheit ans Licht ſtellen helfen zu wollen, iſt mein Bemühen⸗ Noch muß ich bemerken, daß von allen meinen Kunſtge⸗ noſſen(Goldſchmiede) ſich wol keiner ſo ſpeciell um die Vervollkommnung der Platina und Verarbeitung ſeit 1822 zu intereſſiren Veranlaſſung gehabt als ich; denn 1828 habe ich in Berlin Kupfer mit Platina zuerſt plat⸗ tirt und den erſten großen Platinakeſſel, 200 Litre enthaltend, angefertigt; ſo groß war vorher keiner in Paris gearbeitet worden. Hiermit will ich nur ſagen, daß ich die Geſchichte der Platina ziemlich genau kenne“ Die vorgerufenen Herren Merck und Liebig beſtätigen das Zeugniß des Herrn Hoſſauer, der als„der competen⸗ teſte Beurtheiler“ erſcheine. Der Präſident ſpricht im Namen des Aſſiſenhofs Herrn Hoſſauer öffentlichen Dank aus für ſein uneigen⸗ nütziges, der Wahrheit gewidmetes Streben, die aus der Geſchichte der Platina ſich ergebenden Indicien darzulegen, und diß! des Ring n ſich ger en, den etmehten, ür die etw ittt ich mi nz ich bin! Frafen Gör ein Bemüh einen Kunſt petiel um! arbeitung als ich; d na zueſt 1. 20* P keinet ch nur ſu genu kem ibig be der con⸗ „ſſiſen b Af ſein Un die ah F. darjl Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. 297 und behält ſich vor, dieſe Erkenntlichkeit in einem Schrei⸗ ben auszudrücken. Der Staatsanwalt nimmt das Wort:„Meine Herren Geſchworenen! Mein geſtriger Vortrag handelte von der objectiven Frage: Iſt die Gräfin eines gewaltſamen Todes geſtorben? Ich hoffe, Sie zur innerſten Ueberzeugung geführt zu haben, daß dieſe Frage zu bejahen iſt. Ich wende mich nun zur ſubjectiven Frage: Wer iſt der Thä⸗ ter?“ Der Ankläger ſtellt die Gründe zuſammen, warum Johann Stauff der Schuldige ſei. Das zweimalige Allein⸗ ſein deſſelben im Hauſe an jenem 13. Juni, in Verbin⸗ dung mit Wahrnehmungen zur Zeit, da er dort allein war— Sein Charakter„ein falſcher und heuchleriſcher“ Gindeutung auf das Zeugniß ſeines Schullehrers, auf die Andeutungen ſeiner Geliebten, auf die Verleugnung ihres Bildes, ſeine Untreue, die Unterſchlagung der Briefe der Gräfin an die Kaffenberger u. ſ. w.)— Die Zer⸗ rüttung ſeiner Finanzen, neben dem Auswanderungspro⸗ ject, ohne Ausſicht auf den Erwerb rechtlicher Mittel— Das reiche Beſitzthum der Herrin als nahe liegende Beute — Die Ermordung derſelben der einzige Weg dazu, die Brandſtiftung das Mittel zur Verdeckung des Raubs und des Mordes(Hindeutung auf gleiche Erſcheinungen, auf die That des Ramcke in Halſtenbeck, der Katharine Hil⸗ debrand in Limburg, dargeſtellt in den Demme'ſchen An⸗ nalen der Criminalrechtspflege, der Feuerbachiſchen Katha⸗ rine Maier in Augsburg, ſowie auf jene, von der Kaffen⸗ berger bezeugte Verwünſchung)— Die Bemühungen des Angeklagten, freien Spielraum zu gewinnen— ſein Be⸗ ſtreben, die Kaffenberger fern zu halten, indem er die Briefe an dieſelbe unterſchlug, den Schiller, der noch allein im Hauſe, zu vermögen, mit ſeinem Söhnchen den Spaziergang zu machen, auf dem derſelbe mit jenen be⸗ 13** 3 298 Die Gräfin pon Görlitz und ihr Diener. deutſamen Anwandlungen zu kämpfen hatte, das Aner⸗ bieten, deſſen Stelle für heute ganz zu vertreten— Die Entfernung Schiller's, das erſte Alleinſein und die Be⸗ trachtung, daß die Gunſt des Augenblicks winke— Den⸗ noch eine ſtörende Zwiſchenkunft, das Erſcheinen der Frau Schiller, die Niemanden findet, wartet und endlich des Angeklagten in beſonderm Anzuge anſichtig wird, indem er die Lauſtreppe herabſteigt— Sein wilder Blick, er⸗ klärlich, weil er die That, die nur eines Augenblicks be⸗ durft, ſchon begangen, ſeine Angaben, die dem Zeugniß dieſer Frau widerſprechen— Das nachherige ungewöhn⸗ liche und darum ſprechende Verſchließen der hintern Haus⸗ thüre, das ſpäte Weggehen zur Abholung des Grafen, die Aeußerung des Angeklagten am folgenden Tage, die⸗ ſes ſei darum geſchehen, damit er die Gräfin nicht ſo lange allein laſſe, und jene Aufzeichnung, der zu Folge er dieſelbe noch nach 5 Uhr geſprochen habe:„In Bei⸗ dem leuchtet offenbar das Beſtreben durch, die Gräfin bis zu ſeinem Abgang zum Palais noch lebend erſcheinen zu laſſen, und er hatte auch das höchſte Intereſſe dabei. Denn nach Dem, was die Schiller wahrgenommen, mußte er ſich für verrathen halten“— Beſtreben, den Glauben zu erwecken, die Gräfin ſei erſt nach ſeinem Weggehen umgekommen, obgleich er die hintere Hausthüre verſchloſ⸗ ſen, ſodaß Niemand ins Haus gelangen konnte— Des Angeklagten verwirrtes Weſen bei ſeiner Rückkehr mit dem Grafen— Sein zweites Alleinſein zwiſchen 8 Uhr und ℳ 9 Uhr Abends mit den von außen wahrge⸗ nommenen Erſcheinungen— Das Beſtreben des Ange⸗ klagten, die Entdeckung der That zu verzögern und der Brandſtiftung Zeit zu laſſen, damit der Brand um ſich greife und die Spuren verwiſche— Darum das fort⸗ währende Hinweiſen auf das Bügelzimmer, worin ſich ——— Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener 299 die Gräfin befinden werde, ſodaß der Graf das erſte Mal ſich dabei beruhigt habe— Jene Ausſage des Schloſſers Borraſch, deſſen Wegbleiben der Angeklagte dringend habe vünſchen müſſen— Des Letzten Beſtreben, ſich dem Anblick der endlich aufgefundenen Leiche ſeiner Herrin zu entziehen, die Wahrſcheinlichkeit, daß er ſofort ſein Zimmer aufſuchte und dort von einer Ohnmacht befallen wurde, nach deren Ueberwindung ihn die Schiller noch ſo ſchwach fand— Sein Wunſch, außerhalb des Hauſes die Nacht zubringen, darum in der Schiller'ſchen Wohnung ſchlafen zu dürfen, ſein heftiger, das Bett durchdringender Schweiß, der„Angſtſchweiß des böſen Gewiſſens“. Der Ankläger peutet auf ähnliche Erſcheinungen hin; er gedenkt des Geſtändniſſes Hamacher's:„Er(Fonk) verſprach mir dann 100 Kronenthaler und begehrte, ich möchte nur ſtillſchwei⸗ gen, und gab mir abſchläglich wirklich 30 Kronenthaler, ſodaß ich noch 70 gut behielt; ich ging ungefähr gegen 12 bis 12 Uhr fort. Ich hatte zwar keine ſchwere Arbeit gethan, aber ich ſchwitzte mehr, als wenn ich ein Stückfaß in den Keller gethan hätte, ſo ängſtlich war mir's hierbei“*). Der Ankläger deutet weiterhin auf die Darſtellung der Verhandlung der Anklage gegen die Mör⸗ der des Profeſſors Schwarz in München in Nr. 91 der „Allgemeinen Zeitung“ von 1850, worin auch der Aeuße⸗ ung des einen Mörders(Stopfer) gedacht ward, er habe von dem Ermordeten geträumt und ſo heftig geſchwitzt, aß er„ganz naß geworden“ ſei.— Des Angeklagten wortwährende Scheu vor dem Anblick der Leiche ſeiner Herrin, gegenüber der pſychologiſchen Erfahrung, daß der Berbrecher den Anblick ſeines Opfers zu vermeiden ſucht, *) Siehe den zweiten Theil dieſer Sammlung, S. 18 300 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. ein Grund, aus dem das Gericht den Verdächtigen zur Leiche führen laſſe(Hindeutung auf den gleichen Wider⸗ willen des Ramcke)— Um ſo verdammenswerther die Heuchelei, dem Sarg zu folgen und das Grab mit Blu⸗ men zu ſchmücken, zu pflegen— Das gleichfalls an Ramcke erinnernde heuchleriſche Benehmen des Angeklag⸗ ten am Morgen nach der Kataſtrophe, um den Glauben zu erwecken, er ſei von tiefem Schmerz über den Tod ſeiner Herrin ergriffen— Hervorhebung der Ausſagen eines der Polizeiſoldaten, derſelbe habe geſchluchzt, aber keine Thränen gezeigt, und der Ausſagen anderer Zeugen, er habe ſpäter geſungen und gepfiffen— Des Angeklag⸗ ten auffallendes Benehmen, wenn die Rede auf den Tod der Gräfin kam. „Schwer und gewichtig“— ſo fährt der Staatsan⸗ walt fort—„fallen alle dieſe Ermittelungen in die Wag⸗ ſchale der Ueberzeugung; dazu kam nun die Entdeckung, daß der Vater des Angeklagten ſich im Beſitze von Gold⸗ ſachen befunden, welche der Gräfin gehört hatten.“ Der Staatsanwalt deutet auf das durch die Unterſuchung Er⸗ mittelte hin, ſucht nachzuweiſen, daß der Vater nur durch den Sohn zu jenen Beſitzthümern der Gräfin habe ge⸗ langen können, und wirft die Frage auf: Wie gelangte der Sohn dazu? Er bemüht ſich, nachzuweiſen, daß die Angabe des Angeklagten, er ſei auf rechtmäßige Art, durch ein Geſchenk des Grafen in den Beſitz gelangt, ein Märchen ſei, hebt dann hervor, daß nur die zweite Al⸗ ternative übrig bleibe, der unrechtmäßige Erwerb, der Erwerb durch das Mittel des Verbrechens, führt dieſes aus und ſucht darzuthun, daß alle Anzeichen gegen Dieb⸗ ſtahl ſprächen, daß der Angeklagte im Gegentheil, um zu ſeinem Zweck zu gelangen, das Verbrechen begangen habe, deſſen er angeklagt ſei, und zu deſſen Verdeckung St Die Gräfin von Görlitz und ihr Dienrr. 301 er zur Brandſtiftung gegriffen habe. Er ſucht dabei den Einwand zu widerlegen, der daraus hergeleitet werden könne, daß der Werth des Geraubten(mehre Hundert Gulden) in keinem Verhältniſſe zur ungeheuern That ſtehe, und gibt dabei zu bedenken, daß der Schuldige wol auch die Hoffnung gehegt habe, baare Geldbeträge zu finden, und jedenfalls das Erbeutete zur Auswanderung hingereicht habe. Zum Schluſſe ſucht der Ankläger, unter Hinleitung auf ſeine bisherigen Ausführungen, darzuthun, daß die That nur eine vorbedachte geweſen ſei. Der Ankläger wendet ſich zur zweiten angeſchuldig⸗ ten That: Verſuch der Vergiftung des Grafen. Indem er darauf hindeutet, daß dieſes Verbrechen des 2. November zugleich ein halbes Licht zurückwerfe auf die That des 13. Juni und ſich erkläre durch die Abſicht, den Verdacht, ſie begangen zu haben, von ſich ab⸗ und auf den Grafen hinzulenken, gedenkt er zuerſt der Ausſagen der Köchin Eyrich, ſucht dann zu zeigen, daß das in der Sauce Gefundene Gift geweſen, da dieſes ün einer Doſis Grünſpan beſtanden, der von den Sach⸗ kundigen als Gift bezeichnet worden, und faßt die Mo⸗ mente zuſammen, welche anzeigten, daß der Angeklagte, deſſen Angabe, er kenne die giftige Wirkung des Grün⸗ ſpans nicht, keinen Glauben verdiene, denſelben in die Sauce gethan habe, indem er beſonders das Zeugniß der Köchin reden läßt, das der Angeklagte vergeblich zu ver⸗ vächtigen geſucht habe. Die Abſicht? Der Angeklagte habe gewußt, daß und warum ſein Vater in Kaſſel ver⸗ haftet worden; er habe erfahren, daß er ſelbſt vernom— men werden ſolle, ihm ſei am Morgen des 2. No⸗ vember bekannt geworden, daß zur Wiederaufnehmung der Unterſuchung wegen des Todes der Gräfin am näch⸗ ſten Tage der Unterſuchungsrichter kommen wolle; er habe — 302 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. das Gewitter über ſeinem Haupt hängen ſehen und ge⸗ fühlt, daß zur Rettung ein ſchneller Entſchluß gefaßt werden müſſe; ihm ſei bekannt geweſen, daß der Graf allgemein im Verdacht geſtanden, er habe ſeine Gattin getödtet, daß man ihn mit dem Herzog von Praslin ver⸗ gleiche; er habe geleſen, daß der Herzog Gift genommen, als die Gerechtigkeit ihren Arm nach ihm ausſtreckte, und, unterſtützt durch jenen Verdacht, faſt darauf rechnen kön⸗ nen, die Welt würde glauben, der Graf habe Gift ge⸗ nommen, um dem weltlichen Richter zu entfliehen. Dazu der Vortheil, daß in dem Grafen ein gefährlicher Zeuge (Erkennung des bei dem Vater Gefundenen u. ſ. w.) weggeräumt werde. Zum Schluſſe wendet ſich der Staatsanwalt zur An⸗ klage gegen den Vater und Bruder. Sie erſchienen nur als beſchuldigt, nach der Ermordung der Gräfin dem Schuldigen Vorſchub geleiſtet, das Verbrechen wiſſentlich begünſtigt zu haben; und dieſe Beſchuldigung habe das Verfahren hinreichend gerechtfertigt. Der Ankläger ſucht dieſes durch näheres Eingehen in die Reſultate des Pro⸗ ceſſes darzuthun. „Ich habe es— ſo beendigt der öffentliche Ankläger ſeine vielſtündige Rede— für meine Pflicht gehalten, einen ſo ausführlichen Vortrag an Sie, meine Herren Geſchworenen, zu halten, weil ich meine Aufgabe darin erkannte, dazu beizutragen, daß volles Licht gewonnen werde; weil es mir galt, einen Verbrecher, der, dreiſt ge⸗ macht durch den langen Schlaf, in den die kaum begon⸗ nene Unterſuchung zurückgeſunken war, mit ſeltener Ge⸗ wandtheit alle Künſte der Lüge und Täuſchung zu ſeiner Rettung aufwendete, zu entlarven und in das Innerſte ſeiner Seele ſehen zu laſſen. Ich hoffe, meine ſchwierige Aufgabe einigermaßen gelöſt und Ihnen durch meine Aus⸗ füh te Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 303 eben führungen den Weg zur Gewinnung einer feſten Ueber⸗ ſchluß g zeugung gebahnt zu haben. Ich hoffe, daß Einſtimmig⸗ — keit Ihren Spruch dictirt, ich hoffe, daß Ihr Wahrſpruch die Gerechtigkeit, die öffentliche Meinung und Deutſchland bofriedigt, das mit geſpanntem Intereſſe hierher blickt.“ Während der Rede des Staatsanwalts war der An⸗ geklagte unausgeſetzt der Gegenſtand der Beobachtung dus Referenten. Er konnte ſich denken, daß er, Stauff, vwrausſehend, er ſei genöthigt, das ſchwere Geſchütz der Begründung der Anklage gegen ſich losdonnern zu laſſen, mrüber nachdenken werde, wie er ſeine paſſive Rolle mit Glück ſpielen könne. Wie es ſchien, hielt er für gut, ſich i den Seſſel des Zuſchauers zu werfen, dem es Vergnü⸗ — zen macht, dem Monolog des Helden des Dramas zu —„ fulgen und zu ſehen, wie derſelbe ſeine Rolle ſpiele. Mit e neſer Miene hat er ſich zurückgelehnt und folgt der Rede hs öffentlichen Anklägets, zuweilen durch Lachen oder lächeln zeigend, was er von der Kunſt des Schauſpielers elte, der genöthigt ſei, vor einem ſo zahlreichen Publi⸗ um alle Kräfte zur Durchführung ſeiner Rolle aufzu⸗ renden. So lächelte er auch bei der Stelle in der Rede, vo auf ſeine Aeußerung, er könne die Leiche nicht ſehen, igedeutet und daraus eine Folgerung hergeleitet wurde. dus Publicum erkannte beſonders hierin eine Affectation. luch der Staatsanwalt bemerkte dieſes Lächeln, und wol uch die Stimmung des Publicums, und verwebte dieſe zt gt Vahrnehmung in ſeine Rede: Dieſes Lächeln iſt erkün⸗ er driſt ilt, das Benehmen eines Schuldbewußten. Wer unter um bi iner ſo furchtbaren Anklage auf der Anklagebank ſitzt ſum nd das Bewußtſein ſeiner Unſchuld in ſich trägt, der m enimmt ſich nicht ſo, der lächelt nicht. Selbſt dieſes Im lcheln iſt dem Menſchenkenner ein Beweis der Schuld. 304 Die Gräfin von Gorlit und ihr Diener. Einundzwanzigſte Sitzung am 6. April. Der Präſident ertheilt dem Anwalt des Johann Stauff das Wort. Nach den gewöhnlichen einleitenden Worten ſagte Advocat Emmerling:„Eine furchtbare Anklage ſchwebt über dem Haupte Desjenigen, deſſen Vertheidi gung ich zu führen im Begriff bin, und wol fühle ich⸗ daß gegen den Angeklagten eine Reihe von Umſtänden vorliegt, die auf den erſten Anblick ſchwer ins Gewicht zu fallen ſcheinen. Eine ruhigere Erwägung wird in⸗ deſſen, ſo hoffe ich mit Zuverſicht, gar manchen bedenklich ſcheinenden Umſtand beſeitigen und ich bitte Sie deshalb vor Allem darum, ganz vorurtheilsfrei, ohne alle Rückſicht auf die verſchiedenen bis hierhin laut gewordenen Stimmen und Urtheile, die Verhand⸗ lungen zu prüfen und lediglich danach Ihren Wahrſpruch zu finden. Meine Herren! Ich darf es mit der Staats⸗ behörde ausſprechen, auch ich beſorge, ob es mir gelingen wird, aus dem, wie Sie geſehen haben, ganz ungewöhnlich umfangreichen Material diejenigen Gründe, welche für den der ſchwerſten Verbrechen Angeklagten ſprechen, allent⸗ halben klar und erſchöpfend darzulegen. Aber auch ich finde meine Beſorgniß gemindert, einmal dadurch, daß dieſer Proceß öffentlich und vor Ihrer Aller Augen g führt worden iſt, daß Sie nicht auf todte Buchſtaben hin Ihren Spruch finden, daß alle Beweismittel hier vor Ihnen aufgenommen worden ſind, daß Jeder von Ihnen jedes, auch das anſcheinend unbedeutendſte, Ergebniß der unterſuchung erfahren hat. Sie Alle ſind ſchon dadurh in den Stand geſetzt, auch alle Defenſionalgründe aus den vor Ihnen gepflogenen Verhandlungen zu entnehme Ihre eigenen Wahrnehmungen und Reflexionen werden daher meinen Ausführungen, inſoweit nöthig, ergänzend zur Seite treten. Mein Amt wird mir aber ferner er⸗ —„—„ —— t tte Sie di tei, ohne hierhih“ die Verhe t det Sio 6 mu gel nöb m ungewo de, welhe ſprechen,* Aber auo dadurch, die Bucht nittcl hi Vie Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 305 leichtert durch den Hinblick auf Artikel 174 des Geſetzes vom 28. October 1848. Danach wird, als den ganzen Umfang Ihrer Pflichten in ſich ſchließend, die Frage an Sie gerichtet:«Sind Sie auf das innigſte über⸗ keugt?v Jeder erhebliche nicht beſeitigte Zweifel muß Sie folglich in Ihrem Gewiſſen auffodern, ein Nicht⸗ ſchuldig auszuſprechen, denn neben der innigſten Ue⸗ berzeugung von der Schuld darf ein erheblicher Zweifel, ob der Angeklagte nicht etwa doch unſchuldig, unmöglich beſtehen. Wenn ich aber auch wirklich nicht im Stande ſein ſollte, Sie von der gänzlichen Unſchuld meines Defendenten zu überzeugen, der gegründetſten Bedenken an der Richtigkeit der Anklage, daran zweifle ich keinen Augenblick, deren wenigſtens werden Sie ſich nicht entſchlagen können.“ Der Vertheidiger, der wohl fühlt, daß er ein ſchwieriges Amt zu verwalten hat, imüpft an dieſe Einleitung einen Rückblick, um zu zeigen, daß über dieſem Criminalfall„ein wahrer Unſtern ge⸗ waltet habe“, kritiſirt das Verfahren mit ſeiner ominöſen, miele Erkenntnißquellen verſtopfenden, Unterbrechung, hebt deſſen Gebrechen, durch die der Angeklagte nicht leiden nürfe, hervor, deutet darauf hin, wie die Anſichten ſich in buntem Wechſel überſtürzt hätten, und geht dann auf ſe einzelnen Anſchuldigungen über. Erſte Anſchuldigung: Ermordung der Gräfin, Raub und Brandſtiftung. Der Vertheidiger ſucht zuerſt darzuthun, daß es am objectiven Thatbeſtand gebreche, ſodaß die Geſchworenen die an ſie zu richtenden Fragen ſchon darum zu verneinen hätten, weil ſie von der Gewißheit, daß Lödtung und Brandſtiftung durch dritte Hand ſtattge⸗ funden, nicht überzeugt ſeien.— Bloße Hypotheſen— e Mangelhaftigkeit des Augenſcheins, die Lückenhaftig⸗ 306 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. keit des Acts der Beſichtigung der Leiche, die Unterlaſſung der höchſt wichtigen Vornahme der Section, das Verun⸗ glücken des Verſuchs, die urſprünglichen Mängel durch Vernehmung von Zeugen und eine ſpätere Section zu heilen, ein Verſuch, der neue Unklarheiten gehäuft habe — Hervorhebung von Widerſprüchen— das Gutachten der Sachverſtändigen, von Möglichkeiten nur zu Wahr⸗ ſcheinlichkeiten vorſchreitend— Selbſtmord nicht ſo un⸗ wahrſcheinlich nach den Gründen, die darauf hindeuteten, z. B. jene Scriptur mit dem Verbot der Section, Hang zur Schwärmerei— unglücklicher Zufall wahrſcheinlich; ſei es ja erwieſen, daß die Gräfin einmal bei brennendem Licht an dem Kaunitz, der davon ergriffen worden, ein⸗ geſchlafen ſei. Darlegung weiterer Gründe und Verſuch der Widerlegung der Gegengründe(das Fehlen der Schlüſſel, das ſich vielſeitig erklären laſſe.— Aufſteigen des Rauchs durch den Schornſtein u. ſ. w.)— Tödtung durch fremde Hand nicht erwieſen, da die Momente, die dafür ſprechen ſollten, z. B. das Offenſtehen des Mun⸗ des und die Lage der Zunge, keinen ſichern Anhalt ge⸗ währten. Der Vertheidiger ſchreitet fort zur Erörterung der zweiten Frage, der, ob ſein Client als der Schuldige anzuſehen ſei. Er wolle dem Staatsanwalt in der Auf⸗ faſſung einer ganzen Reihe von angeblichen Inzichten nicht folgen.„Es ſind“, ſo ſprach er,„darunter manche, bei deren Beleuchtung ich in Verlegenheit kommen müßte. So hat man z. B. geltend gemacht: Hamacher und ein Mörder des Profeſſors Schwarz haben geſchwitzt— das war ein Angſtſchweiß— und Stauff ſchwitzte auch, Ramcke ſchluchzte— Stauff ſchluchzte auch. Mit dem⸗ ſelben Grund konnte man ſagen: die Kopfbildung jenes Mörders war von beſonderer Art, Stauff's Kopfbildung dientr ie Untertiſ n, das Po Ningel du ere Sertin gehiuft h das Gutiht nn zu V d nicht ſo auf hindente Section, H wahrſcheinl bei brennn nworden, e und Ver as Fehlen — Uufſti — Lidt Moment mn b6 ern Arhilt Frörterung der Schul runtet mo ſommen w „er und mache eſchwitt ſhwitte Nit Ni ch 2 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 307 iſt ähnlich— dies iſt ein Verdachtsgrund. Laſſen Sie ſich durch eine Reihe der auf ſolche Weiſe zuſammenge⸗ tragenen Verdachtsgründe nicht gegen den Angeklagten einnehmen. Im Jahr 1830 wurde in Eutin ein Kam⸗ nerherr von Qualen ermordet. Deſſen beide Bedienten wurden, als der That verdächtig, eingezegen, man ſtellte 78 Indicien gegen ſie auf, und was war das Ende? Nach ſechsjährigen Kerkerqualen wurden die Angeſchuldig⸗ ten freigeſprochen. Betrachten wir“— fügt der Ver⸗ theidiger hinzu—„die erheblichern, von der Anklage geltend gemachten Verdachtsgründe.“ Er beleuchtet dieſe: Das längere Alleinſein im Hauſe. Die Pflicht ves Angeklagten feſſelte ihn an das Haus. Dann mußte er ſich geſtehen, daß eben darum, weil er allein im Hauſe war, der Verdacht ſofort ſich gegen ihn wenden, er ſich vaher in die größte Gefahr ſtürzen würde, auch abgeſehen von drohender Ertappung auf der That. Zudem die Möglichkeit, daß ein Dritter eingeſchlichen, eingeſtiegen, die That begangen; ſei ja der Graf auf ſolche Art einige Monate ſpäter beſtohlen worden. Der Vertheidiger läßt Beiſpiele reden, z. B. den von Pitaval mitgetheilten Fall des Herrn von Anglade*), den Proceß Donon Cadot, den Braun in ſeiner Schrift:„Hauptſtücke des öffentlich⸗ mündlichen Strafverfahrens ꝛc., Rechenſchaftsbericht über meine Reiſe im Sommer 1844“, dargeſtellt, und welcher ugeben habe, daß, während gegen den Sohn des Ermor⸗ beten, weil er ſcheinbar allein im Hauſe geweſen, ſich der Verdacht gerichtet habe, ein Anderer, Rouſſelat, der Schul⸗ ge geweſen. Der Einwand, dem Angeklagten habe die *) Siehe den dritten Theil dieſer Sammlung, S. 194. Der Fertheidiger benutzte ein Exemplar dieſes Theils. 308 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Thätigkeit eines Dritten nicht unbemerkt bleiben können, widerlege ſich durch die Localität, dadurch, daß ſich deſſen Aufenthaltsort auf der entgegengeſetzten Seite des Hauſes und in einem andern Stockwerk befunden habe. Das Erſcheinen der Frau Schiller. Der Ver⸗ theidiger gibt zu bedenken, daß dieſe Zeugin in ihrer Ge⸗ müthsſtimmung, indem ſie wegen des Weggehens ihres Ehemanns ärgerlich geweſen, nicht zu reinen Auffaſſungen fähig geweſen ſei. Jener„wilde Blick“? Bei ſolchen Wahrnehmungen ſei Täuſchung gar leicht möglich, und dann möge es damit nicht ſo ſchlimm geweſen ſein, da die Zeugin gemeint habe, ſie ſtöre in einer„Liebesaffaire“ Die Angabe des Angeklagten beim Beginn der Vorun⸗ terſuchung hinſichtlich des Holens eines Käſes habe den Unterſuchungsrichter nicht ſofort zur Ermittelung dieſer Thatſache veranlaßt; wäre Dieſes damals geſchehen, ſo wäre dadurch vielleicht Licht auf den Grund gefallen, der den Angeklagten auf die Lauftreppe geführt habe (das Holen eines Abwiſchlumpens zum Reinigen des Tiſches von den Reſten des Käſebrotes). Das Beneh⸗ men des Angeklagten gegen das Kind, dem er die Hand gereicht, ſei ein Umſtand, der zu ſeinen Gunſten ſprecht Nach der Auffaſſung des Staatsanwalts ſei damals die That ſchon verübt geweſen; es ſei aber pſychologiſch un⸗ denkbar, daß der Angeklagte im Stand geweſen ſei, die Hand, die eben einen Mord begangen, friedlich einem Kinde zu reichen; zu einer ſolchen Verſtellung ſei nur Der fähig, der ſchon in ſchweren Verbrechen ergraut ſei. Der Zuſtand der Schwäche des Angeklagten nach der Auffindung der Leiche. Der Unbefangen⸗ heit ſehr erklärlich durch die Anſtrengungen, die Gemüths⸗ bewegung, welche die Kataſtrophe bei Allen erzeugt habe den Qualm und Rauch. —— Rentr Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 309 leiben ſ Das Schlafen des Angeklagten außerhalb doß ſch des Hauſes. Der Grund deſſelben zweifelhaft. eite des Hu Die Aeußerung deſſelben am folgenden Tag habe. wegen Austritts aus ſeinem Dienſt. Darin liege ler. Der micht der geringſte Verdacht. Hindeutung auf das Zeug⸗ in in ihrer 6 miß Tim's. egachens i Benehmen des Angeklagten nach der That. nAuffuſſn Hier die Gefahr, daß ſich der Wahrnehmung der 2 Bei ſolt Zeugen ein Urtheil unterſchiebe, zumal da ſie ſchon . nöglich, Argwohn gegen denſelben genährt, alſo ſchon befangen 1 weſen ſen, geweſen. Der Wunſch des Herbeiholens des Schneiders gicbeofü Traugott, erklärt durch das vorhergegangene Vermiſſen . der Ven von Weißzeug. iſs habe! E Jeneangebliche Aeußerung, die Gräfin möge. iteung di ihren Schmuck vor ſich verbrennen ſehen, und eſchchen, vann mit verbrennen. Dieſe nicht bewieſene und lunge Zeit vorher ausgeſtoßene Aeußerung keine Drohung, w. uur eine Verwünſchung, gleich der des Schämbs: wenn e n ein Gewehr gehabt hätte, würde er die Gräfin und — ſich ſelbſt erſchoſſen haben. Dus Die Schulden des Angeklagten. Darum der ne Ligerſprung zur ungeheuern That, zumal da derſelbe unſen ſe och Mittel zur Tilgung der nicht bedeutenden, nicht ſi danat richtſinnig gemachten Schulden hatte? chologiſh Die Abſicht der Auswanderung. Noch kein eweſen ſi ſoſter Entſchluß, die Geliebte im Beſitz der Mittel u. ſ. w. füchich Jene beiden Scripturen des Angeklagten. ung ſii u⸗ Der Zweck unverfänglich, auch von demſelben der Zeu⸗ ugrout cin Leichenfrau Schmidt offen mitgetheilt, wie er auch Angell ins Niedergeſchriebene in den zugänglichen Schrank legte. elnb Die Betrachtungen über den Todesfall der Gräfin, die Gin welche die andere Scriptur enthält, finden ebenfalls ihre et mtürliche Erklärung. Stauff, ein leicht erregter Menſch, 310 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. der noch dazu durch die viele Lecture von Romanen ſich das Gehirn vollgepfropft und das Geleſene nicht verdaut hatte, der auch viel und gern ſchrieb, ſpricht darin in ſchwülſtigen Redensarten über die Verworfenheit und Laſterhaftigkeit vieler Menſchen und über deren dereinſtige Qualen. Den Beweis eines ſchuldbewußten Gewiſſens kann ich darin nicht entdecken. Hätte ſich Stauff ſchul⸗ dig gewußt, ſo hätte er ſich gewiß viel eher dazu gedrun⸗ gen gefühlt, ſein Gewiſſen zu betäuben, ſtatt die ewigen Strafen des Himmels, die Qualen der Hölle ſich ſo leb⸗ habt, wie dies in jenem Blatt geſchehen, zu vergegen⸗ wärtigen. Der Beſitz der Goldſachen. Der Vertheidiger ſtellt den Geſchworenen anheim, ob ſie der Angabe des Angeklagten, der Graf habe ſie ihm geſchenkt, Glauben ſchenken wollten, und gibt zu bedenken, daß jedenfalls dieſer Beſitz nicht den Schluß geſtatte, er ſei der Mörder der Gräfin, da nicht erwieſen ſei, daß dieſelbe zur Zeit ihres Todes noch im Beſitze dieſer Effecten geweſen, und der Angeklagte nicht nach ihrem Ableben in den Beſitz habe gelangen können. Der Vertheidiger ſucht nachzu⸗ zeigen, wie leicht derſelbe nach der Kataſtrophe durch Entwendung ſich zum Beſitzer habe machen können. Zweite Anſchuldigung. Verſuch der Vergiftung des Grafen. Der Vertheidiger bemüht ſich zuerſt, zu zeigen, daß, auch vorausgeſetzt, ſein Client habe ſich die⸗ ſes Verſuchs ſchuldig gemacht, derſelbe nicht als Inzicht dafür angeſehen werden könne, er habe die Gräfin ge⸗ tödtet, da das Attentat ſich auch ohne dieſe Verknüpfung erklären laſſe; ſo könne z. B. das Motiv in der Abſicht aufgeſucht werden, nicht als Dieb zu erſcheinen, auf ſeine bedrohte Exiſtenz Bedacht zu nehmen. Dann beſtreitet der Vertheidiger, daß der Verſuch als bewieſen erſcheine; er det nicht lnte beder habe er a dage gifte fallt weil zu wor fern V Vert ſine Lun nicht den die ende jur von eine Int zu Tol war Gri ſiht Ung dan Von ah N dorin i heit un dereinſti Gewiſſns uff ſchul u gednn die ewigln ſch ſo le vergegen⸗ ntheidiget gabe des Glaube jedenfali et Mötdu zur ei eſen, u den Beſt t nachſi he duri fönnen zergiftun zuerſt, ſ beſni . erſchin Dir Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 311 er deutet darauf hin, daß die angeblich vergiftete Sauce nicht mehr vorräthig ſei, ſodaß alſo eine wiederholte Unterſuchung derſelben nicht mehr möglich wäre, gibt zu bedenken, daß die Anklage nur einen Zeugen für ſich habe, deſſen Ausſagen noch dazu mit Widerſprüchen(die er aufzählt) verwebt ſei, und legt die Gründe dar, welche dagegen ſprächen, daß, vorausgeſetzt, die Sauce ſei ver⸗ giftet geweſen, der Angeklagte es gethan habe. Jeden⸗ falls fehle der Beweis der Abſicht, den Grafen zu tödten, weil die Abſicht des Angeklagten, den Grafen noch mehr zu verdächtigen, ſchon erreicht war, wenn bekannt ge⸗ worden wäre, es hätten ſich bei demſelben auch nur ent⸗ fernte Vergiftungsſymptome gezeigt. Von dieſer Betrachtung der zweiten Anklage geht der Vertheidiger zu den Momenten über, die zu Gunſten ſeines Clienten ſprächen. Er zeigt hin auf die günſtigen Leumundszeugniſſe(einige Geneigtheit zur Unwahrheit ſei nicht hoch anzuſchlagen und ein Fehler, zwiſchen dem und den angeſchuldigten Verbrechen eine tiefe Kluft) und auf die Zeugen, die im Ganzen am 13. Juni nichts Auffal⸗ lendes an ihm wahrgenommen hätten. Und das Motiv ur That?„Stauff war bei der Gräfin wohlgelitten— von einer gegen dieſe gehegten feindſeligen Abſicht, von einem Rachegefühl iſt nichts indicirt. Welches denkbare Intereſſe ſonſt, dieſer ſeiner Dienſtherrin nach dem Leben zu trachten? Stauff war Bedienter der Gräfin, ihr Tod machte ihn, aller Ausſicht nach, ſoſort dienſtlos, er war deshalb offenbar recht ſehr dabei intereſſirt, daß die Sräfin nicht ſtarb. Nur etwa die Abſicht, ſie zu be⸗ ſehlen, könnte ihn möglicherweiſe zu einem tödtlichen Angriff verleitet haben; vernünftigerweiſe aber doch nur dann, wenn er gewiß war, die Gräfin habe einen großen Borrath von Geld beſeſſen. Um ein ſo ſchweres Ver⸗ 312 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. brechen, wie das vorliegende zu begehen, dazu müſſen nothwendig reelle, durch die That mit Sicherheit zu er⸗ reichende, Zwecke vorhanden ſein. Mit der Entwendung von Gold und Juwelen konnte dem Dieb nicht ge⸗ dient ſein, und die Anklage erkennt dies ſo ſehr an, daß ſie im Anklageact ſelbſt annimmt und zugibt, Jeder habe ſich ſagen müſſen, der Beſitz von Gold werde ihn alsbald verrathen und als Mörder der Gräfin hinſtellen.“ „Konnte nun aber Stauff bei der Gräfin Görlitz einen Vorrath von Geld irgend vermuthen? Dafür hat die Unterſuchung auch nicht das Geringſte ergeben. Im Gegentheil— der Graf ſelbſt ſagt uns, daß die Gräfin einen Geldvorrath nicht geliebt habe, von der Dienerſchaft wußte Niemand etwas von einer größern Menge von Geld, in deſſen Beſitz die Gräfin geweſen ſein ſoll. Wo in aller Welt war alſo ein Motiv für Stauff, das Ver⸗ brechen zu verüben, vorhanden? Sie werden nicht an⸗ nehmen können, daß er auf das ganz Ungewiſſe hin, ob er vielleicht etwas Geld vorfinden würde, die Frau ums Leben gebracht haben ſollte. Und wenn er ſelbſt die Ab⸗ ſicht gehabt hätte, die Gräfin zu beſtehlen, welcher denkbare Grund exiſtirt denn, annehmen zu müſſen, daß er zu Erreichung dieſes Zwecks nun auch die Gräfin erſt ermordet haben werde? Er konnte ſeine Abſicht gewiß auch erreichen, ohne zuvor über die Leiche der Gräfin ſchreiten zu müſſen und die furchtbare Laſt eines Mords auf ſich zu laden. Die Gräfin hielt freilich Alles ſorg⸗ fältigſt verſchloſſen. Aber ſie war denn doch auch öfters Stunden lang vom Hauſe abweſend. Konnten ihm denn nicht Dietriche den Weg öffnen zu jenem Geldvorrath, von dem übrigens Stauff nichts wußte? Wer berechtigt uns, ſelbſt jenes Motiv unterſtellt, aus dieſer Unterſtel⸗ tung— und mehr iſt es nicht— einen Schluß auf das ſurch zu d dafi der Sin doc rat u wiſſe eit zu er twendung nicht g r un, di Jeder he hn alsbel len.“ örlit in ir het ben. 3 die Griß inerſchf denge vol ſol. V. das Vo 1 nicht a ſſe hin, Frau UM b ieb n, welchi mſſen, N Fräfin e ſcht gen de Graſl ine Nu M ſiů uhf n ihn do gldoon berechi r unti⸗ u uf* Die Gräfin von Görlit; und ihs Diener. 313 furchtbare Verbrechen der Ermordung der Gräfin ziehen zu dürfen? Wo iſt auch nur irgend ein Anhaltspunkt dafür, die Abſicht, den Vorbedacht einer Tödtung der Gräfin bei dem Angeklagten unterſtellen zu können? Sind nicht gerade die Verhältniſſe, die Unmöglichkeit oder doch große Unwahrſcheinlichkeit eines großen Geldvor⸗ raths, ſehr gewichtige Anzeigen dafür, daß der Ange⸗ klagte die That nicht verübt habe? Einen Diebſtahl hätte derſelbe auf leichtere Weiſe verüben können. Denn Sie haben vernommen, daß werthvolle Gegenſtände auch in den Zimmern des Grafen offen dalagen; im December 1847 wurden dort eine Anzahl Goldſachen von nicht unbedeutendem Werth entwendet. Dort war aber doch wol auch noch mehr Geld zu vermuthen, da ja der Graf der Verwalter des beträchtlichen Vermögens ſeiner Gattin war, und da auch der Graf ſelbſt verſichert hat, er habe der Gräfin quartaliter die nöthigen Gelder zu⸗ geſtellt, was ja auch wol der Dienerſchaft im Hauſe nicht ganz unbekannt blieb.“—„Ich habe“, ſo fährt der Ver⸗ cheidiger fort,„oben ſchon dargethan, welcher Gefahr augenblicklicher Entdeckung der Angeklagte ſich ausſetzte, wenn er gegen die Gräfin Görlitz einen tödtlichen Angriff unternahm. Er war keinen Augenblick vor Ueberraſchung ſicher. Aber wie, wollen Sie es noch gar mit der Um⸗ ſicht und Ueberlegtheit, die der Anklageact von dem An⸗ geſchuldigten behauptet, zuſammenreimen, weshalb er in dem offen ſtehenden Hauſe auch noch gar die eben von ihm Gemordete habe verbrennen ſollen? Er war keinen Augenblick in völliger Sicherheit darüber, daß nicht Schiller, Schämbs, die Köchin, der Graf oder auch ein Dritter ihn überraſcht und ihn der augenblicklichen Ent⸗ deckung preisgegeben hätten. Daß aber eine Verbren⸗ nung, wenn der Thäter ſich nur ganz kurze Zeit an XVII. 14 314 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. dem Ort, wo ſie ſtattfand, aufhielt, ihn leicht unverzüg⸗ lich verrathen konnte, iſt unwiderſprechlich. Der Geruch konnte ihn kenntlich machen, ein Funke eines ſeiner Klei⸗ der erfaſſen, der Rauch konnte ſich leicht durch die Thü⸗ ren, welche je nach der Anzündung immerhin nochmals geöffnet werden mußten, im Hauſe verbreiten, ſodaß man, namentlich wenn die Gräfin erſchlagen worden war, ſchon gleich nach der That die Einwirkung einer verbre⸗ cheriſchen Hand hätte annehmen müſſen. Wie, meine Herren, wenn Zeuge Stockhauſen die Abſicht, die er im Augenblick hegte, ausgeführt hätte, wenn aus dem Ke⸗ kule'ſchen Hauſe herübergeſchickt worden wäre? Dieſen offenbaren Gefahren ſollte ſich ein Menſch, dem man Umſicht und Ueberlegung zuſpricht, ausſetzen? Halten Sie den Mörder der Gräfin mit der Anklage für einen umſichtigen und überlegten Menſchen, ſo kann ich wenig⸗ ſtens einen Grund dafür nicht finden, weshalb dieſer es dann nicht bei einer Erdroſſelung der Gräfin hätte bewenden laſſen ſollen. Hätte er die Leiche zu Bett ge⸗ bracht, ſo durfte er, da die beiden Eheleute, was im Hauſe und wol auch ſonſt nicht unbekannt, ganz ſeparirt voneinander lebten, vielleicht erwarten, daß man erſt am andern Morgen die Gräfin aufſuchen und ſie todt finden würde— er konnte nicht ohne Grund hoffen, man werde ſie für erſtickt halten und das Verbrechen mit ihr vergraben. Oder verdeckte er nicht ſein Verbrechen viel einfacher, wenn er der Unthat den Anſchein gab, als habe ſich die Gräfin ſelbſt entleibt, und wenn er ſie für dieſen Zweck an einer Schnur im Zimmer aufhing? Aber wenn man, dieſer Betrachtung ungeachtet, eine Verbrennung der Gräfin, zum Zweck der Verwiſchung der Spuren ei⸗ ner Tödtung, als beabſichtigt unterſtellt, und wenn es unter allen Umſtänden dem Thäter darum gelten mußte, aſch auf Wie unſi Ern tair turz eine Her unbelzug e Geuch einer M die Thi⸗ nochmalt en, ſodef orden wer er verbr it, mein die e i dem Fe Ditſ dem mä Halten für einel ich wenig olb dieſe räfin holt Bett was in n ſcpui mon i ſie tod ſn. mon n mit t uechen v bas he Abe wo ahrenn gputen wen en mußl e Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 315 raſch zu handeln, lag es denn nicht viel näher, die Leiche auf den Divan zu bringen und dieſen in Brand zu ſtecken? Wie iſt es zu erklären, daß der Mörder ein ſo gänzlich unſicheres Mittel, um die Spuren der vorausgegangenen Ermordung zu verwiſchen, wie das Anzünden des Secre⸗ tairs gewählt haben ſollte? War man doch bis vor kurzem der Meinung, daß der bloße Brand deſſelben eine Wirkung, wie wir ſie bei der Leiche der Gräfin vor⸗ finden, gar nicht hervorbringen könne. Erſt die von Herrn Profeſſor Biſchoff vorgenommenen Verſuche haben das Gegentheil ergeben.— Sie wiſſen aber zugleich, meine Herren, daß ein Theil der Experten heute noch der Anſicht iſt, daß der Thäter noch andere Mittel hierzu habe anwenden müſſen. Wenn indeſſen der Zweck des Brandſtifters wenigſtens mit der war, die Spuren der Ermordung zu verwiſchen, ſo werden Sie ferner räth⸗ ſelhaft ſinden, weshalb der Thäter die Leiche, ſo wie man ſie vorfand, vor den angezündeten Secretair gelegt haben pollte. Dann war es doch wahrlich beinahe nothgedrun⸗ gen, die Leiche in den Herd des Feuers zu bringen, ihr aber nicht eine Lage zu geben, bei der die Wirkung des Feuers auf die Leiche mehr als zweifelhaft war. Aber völlig unerklärbar bleibt auch noch folgender wichtige Umſtand: Nach der Vorſtellung, welche man ſich jetzt, der Anſicht der Majorität der Sachverſtändigen folgend, von der That macht, bedurfte der Mörder allerdings nur äner ungleich kürzern Zeit, als welche erfodert war, wenn er die Gräfin im Kamin oder ſonſt wo verbrannt haben ſollte. Indeſſen bemerke ich beiläuſig hierher, daß, venn die Herren Doctoren Graff, Büchner und Rieger deſer Tage erklärten, es bedürfe zur Erwürgung einer kräftigen Frau durch einen kräftigen Mann nur weniger Ninuten, ſie ſich in einigen Widerſpruch mit dem früher 14* 316 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. von ihnen mitverfaßten Gutachten verſetzt haben. Denn dort heißt es zur dritten Frage wörtlich:„Wir halten es nämlich nicht ſo leicht für möglich, daß ein nicht ſehr kräftiger und ſtarker Mann eine Frau, wie die Gräfin Görlitz im wachen Zuſtand habe ſollen angreifen und direct erwürgen können. Von ihr konnte eine kräf⸗ tige Gegenwehr vorausgeſetzt werden“. Der Zweck des Mörders ſoll nun, der Anklage nach, auf Beraubung gegangen ſein. Nun haben Sie aber gehört, welche un⸗ bedeutende Gegenſtände in dem Beſitz des Heinrich Stauff gefunden worden ſind; Sie haben ferner gehört, daß nach frühern Angaben des Herrn Grafen in dem Ihnen bekannten Klümpchen Gold ſo ziemlich aller, von ihm vermißte Goldſchmuck enthalten ſein möge. Ich verweiſe namentlich inſofern auf die Ausſagen der Zeu⸗ gen Graf Görlitz und Wohack. Wie läßt ſich nun aber begreifen, daß Derjenige, welcher die furchtbare That ver⸗ übte, dem ſein Opfer erlegen war, ſeinen Hauptzweck, zu deſſen Erlangung ihm hinlänglich Zeit geblieben ſein ſoll, ſo gänzlich unerreicht gelaſſen hätte, daß er es bei einem bloßen ſchwachen Beginnen bewenden ließ, daß er ſich ſtatt deſſen mit dem Hinlegen eines Stuhls, und zwar ſo, wie er nach Anſicht der Staatsbehörde gar nicht hätte umfallen können, und dergleichen befaßt hätte? Er konnte doch wol die geſtohlenen Gegenſtände verbergen — er ſoll deren ja auch wirklich geſtohlen und verborgen haben— und er konnte, wenn Jemand glaubte, der Se⸗ cretair mit ſeinen Schätzen ſei verbrannt, die in Sicher⸗ heit gebrachten Gegenſtände an Mann zu bringen ſuchen. Gegenüber der Tödtung der Gräfin war die Plünderung des Secretairs doch nur ein Kinderſpiel! Ich zweifle nicht daran, meine Herren, daß Sie auch hierin ſichere Zeichen dafür erkennen, daß Stauff der ihm zur Laſt ge⸗ — n. Denn ir halten eein nih wie di angrifen eint kif zwet des geraubung velche un⸗ Heintich ut ghör, n in dem nich olle, 109e 35 det Zel nun abet That ven⸗ ptzwo litin ſir er es bu ließ/ deß uhl, un gar nicht titte? Er verbergen vecborg drb in Sihe⸗ gen ſuchen linderun h zweiſi cin ſchn Loſt 9 ——.———————————————— Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 317 legten Verbrechen des Mords, Raubs und Brandſtiftung nicht ſchuldig ſein könne. Müſſen Sie endlich nicht auch darin Zeichen der Unſchuld des Angeklagten finden, daß es demſelben, hätte er je den Gedanken an eine Er⸗ mordung der Gräfin gehegt, an Gelegenheit zu ſicherer Verübung des Verbrechens nicht fehlte? Der Graf war, wie wir gehört haben, alljährlich zur Sommerszeit län⸗ gere Zeit von Hauſe verreiſt. Ich frage Sie, würde ein, wie die Anklage ſagt, mit Umſicht und Klugheit zu Werk gehender Verbrecher nicht viel eher dieſe Zeit der Abwe⸗ ſenheit des Grafen gewählt haben, wo er Wochen lang mit der Gräfin ſich beinahe allein im Hauſe befand? wo er Alles ruhig zu präpariren, jede Spur eines auf ihn hinlenkenden Verdachts zu verwiſchen, wo er wol gar ſich weithin zu entfernen vermochte, ehe ein in dem Hauſe des Grafen Görlitz verübtes Verbrechen nur ruchbar geworden war? Und würde denn wol, ſo frage ich weiter, der Angeklagte, ihn als Räuber, Mörder und Brandſtifter einmal unterſtellt, nicht das Weite geſucht haben, wenn er ſich ſchuldbewußt fühlte, nachdem er ſich lange vor ſeiner Verhaftung, namentlich, nachdem ſein Vater wegen Beſitzes von Goldſachen gefänglich eingezogen worden war, mit ziemlicher Zuverläſſigkeit ſagen mußte, daß auch er verhaftet werden, daß auch über ihn eine ſchwere Unterſuchung hereinbrechen würde? Warf man doch ſchon damals bekanntlich in öffentlichen, dem Ange⸗ klagten zugänglichen und von ihm geleſenen Blättern den Verdacht der Ermordung der Gräfin auch mit auf die Dienerſchaft des Grafen! Das ruhige Verbleiben des Angeklagten ſpricht offenbar für deſſen Unſchuld.“ Der Vertheidiger ſchließt mit einer Anſprache an die Geſchworenen, worin er die Hoffnung ausſpricht, ſie 318 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. würden bei unbefangener Würdigung des Werths der vorliegenden Indicien ein Nichtſchuldig ausſprechen. Zweiundzwanzigſte Sitzung am 8. April. Der Vertheidiger der Mitangeklagten, des Heinrich und Jakob Stauff, Anwalt Metz, ſuchte in den Ver⸗ theidigungsgründen, die er aufrecht erhielt, auch die für ſei⸗ nen Clienten. Aber auch vorausgeſetzt, Johann Stauff ſei der Thäter, ſo liege doch nichts vor zur Beſtärkung der Annahme, daß ſie deſſen Verbrechen begünſtigt hätten. Höchſtens könnten ſie als überführt erſcheinen, einen Dieb⸗ ſtahl begünſtigt zu haben, da es pſychologiſch unwahr⸗ ſcheinlich ſei, daß der Thäter ſeinen nahen Verwandten entdeckt habe, er habe ſich eines Raubmords und einer damit verknüpften Brandſtiftung ſchuldig gemacht. Da nun auch das Geſetz ſich dahin ausſpreche, daß nahe Ver⸗ wandte, Aeltern, Geſchwiſter u. ſ. w. von der Strafe der Begünſtigung frei ſeien, wenn dieſe nur ſo weit ge⸗ gangen ſei, eine Entdeckung oder Beſtrafung zu verhü⸗ ten, dieſer Wille des Geſetzes aber hier ſeine Anwendung finde, ſo erwarte er ein Nichtſchuldig. Der öffentliche Ankläger erhebt ſich zur Replik; die Vertheidiger ſchließen die Verhandlung durch eine kurze Duplik. Dreiundzwanzigſte Sitzung am 10. April. Der Präſident befragt den Johann Stauff, ob er ſeiner Vertheidigung noch etwas zuzufügen habe. Der Angeklagte, der, wenn er das Geſchick des Dieners der Frau von Mazel, des Jacques Lebrun“*), gekannt *) S. den dritten Theil dieſer Sammlung, S. 198 fg. Jacques Lebrun. hät ber ſid lpril. Heintich den Per die für ſi⸗ nn Stuf Beſtärkung igt hatten⸗ nen Dieb⸗ unwehr⸗ erwandten ud einel cht. Da o weit g zu vechl⸗ nwendun eplik; di in kurze Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 319 hätte, das Loos dieſes Unſchuldigen zu ſeiner Schutzrede benutzt haben würde, erhebt ſich:„Wenn der Herr Prä⸗ ſident erlauben, ſo möchte ich den Herren Geſchworenen noch Einiges bemerken.“ Er wendet ſich zu den Geſchwo⸗ renen und hält unter lebhaftem Mienenſpiel und mit ge⸗ läufiger Zunge, die oft die Worte ſich überſtürzen läßt, eine Rede, der letzte Verſuch, ſeine Unſchuld darzuthun. Er deutet hin auf die Möglichkeit, daß am Nachmittag des 13. Juni ein Dritter im Hauſe geweſen; zeige ja ein Fen⸗ ſter deutliche Spuren öftern Hineinſteigens. Er kommt zurück auf die Behauptung, der Graf habe am Abend ein blutbeflecktes Taſchentuch in der Hand gehabt und ver⸗ ſteckt, ſtellt in Abrede, dem Anblick der Leiche ſeiner Herrin ausgewichen zu ſein, da ſein Gewiſſen ihm keine Vorwürfe gemacht habe, gibt an, er habe dem Grafen in ſeinem Intereſſe gerathen, die Section vornehmen zu laſſen, gibt zu bedenken, daß er, wenn er auf Raub aus⸗ gegangen wäre, nicht ſo Werthvolles hätte liegen laſſen, und hebt hervor, um ſeine Schulden zu tilgen, habe er nicht nöthig gehabt,„ſeine Hände in das Blut der Grä⸗ fin zu tauchen“, da der Graf oder ſeine Geliebte ihm geholfen haben würde, wenn er dieſe Hülfe angeſprochen hätte.„Bedenken Sie, meine Herren Geſchworenen“, fährt der Angeklagte mit erhobener Stimme fort, „welches Schickſal auf mir laſtet, wenn Sie mich für ſchuldig erklären. Hier ſtehe ich“, fügt er, als wäre er ein Wallenſtein, hinzu,„aber Alles iſt gegen mich; Alles iſt da, um mich zu verdächtigen; Niemand will von mir wiſſen, Niemand ſpricht zu meinen Gun⸗ ſten. Doch(mit erhobener Rechte und höchſtem Pathos) meine Unſchuld wohnt in meinem Herzen, und Gott iſt mein Zeuge, daß ich nie ein Verbrechen begangen, daß mir nie ein Gedanke daran in den Sinn gekommen.“ druck zu herrſchen. 320 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. uebergehend zum 2. November, gibt er zu, ſeinem Bruder den Auftrag ertheilt zu haben, ihm Grünſpan zu holen, auch von demſelben etwas erhalten zu haben, fügt aber bei, er habe nicht danach geſehen, was es ge⸗ weſen, es nicht geöffnet. Er bitte ferner zu bedenken, welcher dringenden Gefahr er ſich ausgeſetzt hätte, wenn er ſich der Verbrechen ſchuldig gemacht hätte, deren er beſchuldigt ſei:„Auf wen hätte der Verdacht fallen kön⸗ nen, als auf den Johann Stauff?“ Der Angeklagte verſichert wiederholt, er ſei völlig unſchuldig:„Ueberlegen Sie meine Herren Geſchworenen“, ſo ſchließt er ſeine Rede„nicht meine Schuld, ſondern meine Unſchuld liegt klar am Tage. Ich glaube und hoffe, daß Sie meine Unſchuld erkennen werden. Sollten Sie aber das Gegentheil thun, ſo bedenken Sie, daß wir uns jenſeits wiederſehen!“ Als der Angeklagte, ſich vor den Damen, denen die Artigkeit des Präſidenten Sitze hinter den Vertheidigern eingeräumt hatte, verneigend, zur Rede vortrat, glaubte der Berichterſtatter einen Schauſpieler aus den Couliſſen hervortreten zu ſehen, einen Mimen, der ſeine Rolle gut einſtudirt hat und an den Effect ſeines Auftretens denkt. Die Rede ſelbſt überzeugte ihn, daß der durch Roman⸗ leſerei verſchrobene, aber begabte junge Proletarier ein guter Schauſpieler geworden wäre, wenn er ſich der Bühne gewidmet hätte. Indeſſen war er in ſeinem Debut nicht glücklich. Nur auf das Publicum der Galerie machte ſein Pathos einigen Eindruck. Der größte Theil des Publicums ſah hinter der Maske das Antlitz eines Verſinkenden, der ſeine letzten Kräfte anſtrengt, um mit den über ihm zuſammengeſchlagenen Wogen zu kämpfen. Auf den Sitzen der Geſchworenen ſchien der gleiche Ein⸗ Uh Fit ſde ſec G mi lich en Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 321 Der Präſident befragt die Mitangeklagten, ob ſie noch zu ihrer Vertheidigung das Wort nehmen wollten; zu hab ſie verzichten darauf. vas es gi Die Vertheidiger erſuchen den Präſidenten, hinſicht⸗ bedenken, lich des von dem Angeklagten in ſeiner Rede neu her— itte, wenn vorgehobenen Umſtandes— Spuren des Einſteigens— deren et das Beweisverfahren wieder aufzunehmen. Der Präſi⸗ allen kön dent gibt dem Antrag Folge und beauftragt zwei bereits Angeklagtt als Sachkundige beeidigte Bauverſtändige, ſofort an Ort Ueberlegen und Stelle Einſicht zu nehmen und das Ergebniß dar⸗ t et ſine zulegen. Sie kehren bald zurück, zeigen an, ſie hätten Unſchuld an einem Fenſter des untern Stocks Spuren öftern Aus⸗ daß Sie und Einſteigens gefunden, und gehen in das Nähere ein. aber das Der eine Sachkundige hebt dabei hervor, daß auch der ʒ jenſtits Einfluß der Witterung gewirkt haben könnte. Der Prä⸗ ſident eröffnet das Verfahren über die ſo ermittelte That⸗ denen di ſache, und vernimmt den Kammerdiener Schiller und den rtheidigetn Grafen. Die Vertheidiger verzichten auf weitere Er⸗ t, gloubt mittelungen und geben nur zu bedenken, daß die Mög⸗ ßouliſn lichkeit der verbrecheriſchen Wirkſamkeit eines eingeſtie⸗ Foll ʒu genen Dritten einen Stützpunkt gefunden habe. n derft Der Präſident ſchließt die Debatten und gedenkt des goman⸗ Empfangs eines weitern anonymen Schreibens aus er ein Alzey mit dem Datum vom 8. April, angeblich von der dem Verfaſſer des augsburger Briefes, aber von anderer Hand. Der Schreiber, der ſich als„reuiger Sünder“ bezeichnet, will der Mörder der Gräfin ſein, um ſie, als nächſter Erbe des Grafen, demnächſt zu beerben, und erklärt, ſich zu ſtellen, wenn er in der Sitzung dazu uufgefodert werde. Der Präfident fügt hinzu, er werde 0 Schritte zu dem Zwecke thun, um dieſem bübiſchen Spiel . 6i mit der Gerechtigkeitspflege ein Ende zu machen, be⸗ eiche nerkt, der nächſte Erbe des Grafen, der nicht Erbe ſei⸗ 14** 322 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. ner Gattin, ſei eine junge Dame in Stuttgart, und läßt das Gutachten der Sachkundigen über die dritte Frage (ſ. oben) verleſen, da dieſer Abſchnitt deſſelben die vollſte Aufmerkſamkeit der Geſchworenen in Anſpruch nehme. In der Nachmittagsſitzung, die unter dem Zudrang des Publicums eröffnet ward, nahm der Präſident, der, ein Veteran des öffentlichen ſchwurgerichtlichen Verfah⸗ rens, in gleicher Beherrſchung der Formen, wie des Stoffes, den Proceß, wie einen reich beladenen Oſtindien⸗ fahrer, glücklich in den Hafen geführt und vor Anker gelegt hatte, zum Réſumt das Wort:„Vierfach iſt die Aufgabe, welche der Aſſiſenpräſident nach den Vorſchrif⸗ ten unſers Geſetzes am Schluſſe des Verfahrens zu löſen hat Er ſoll 1) das Ergebniß der Verhandlungen in einer gedrängten Darſtellung zuſammenfaſſen; 2) die Geſchworenen auf die hauptſächlichſten Beweiſe für und wider den Angeklagten aufmerkſam machen; 3) die Geſchworenen an ihre Pflichten und Verrichtungen erin⸗ nern; endlich 4) die Fragen ſtellen, worüber das Schwurgericht zu berathen und ſeinen Wahrſpruch zu ertheilen hat. Ich beginne mit demjenigen, was mir heute am wenigſten ſchwer fällt. Sie erlauben mir, daß ich Sie vor allem an Ihre Pflichten erinnere. Dieſe ſind: Nicht zu hören auf die Stimme des Haſſes und der Bosheit; Nicht zu hören auf die Stimme der Furcht und der Zuneigung; Sich zu entſcheiden nur nach den Belaſtungs⸗ und Vertheidigungsgründen, die hier in der Sitzung vorgebracht wurden, nach Ihrem Gewiſſen und Ihrer innerſten Ueberzeugung, mit der Unparteilichkeit und Feſtigkeit, welche einem rechtſchaffenen und freien Manne geziemen. Alles dies meine Herren! haben Sie in der öffentlichen Sitzung vom 11. März vor Gott und den Menſchen durch feier⸗ Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 323 t, ud läf lichen Eid gelobt. Daß Sie ſammt und ſonders, dieſem ritte Fiage Gelöbniſſe getreu, Ihre Pflichten erfüllen können und die vulſ wollen, daran zweifelt Niemand weniger als ich; denn, h nehne bgeſehen von einigen höchſt ſchätzenswerthen Bekannt⸗ n Zldten ſchaften aus meinem Privatleben, die ich in Ihrer Mitte ſident, de erblicke, bürgt mir dafür die Anerkennung und Auszeich⸗ en Verfih nung Ihrer Mitbürger, wodurch Sie hierher berufen ni de worden,— bürgt mir eine faſt 40tägige Beobachtung dſimin Ihres Verhaltens und Ihrer Leiſtungen, während der vor Ann ganzen Dauer dieſer außerordentlichen Aſſiſen. Dieſe zch ſtn Worte, meine Herren, würden genügen, ja ſie wären gorchif öüberflüſſig geweſen, wenn nicht die anklagende Staats⸗ 4 löſer behörde, wenn nicht die Vertheidigung, beide mit einem noen in sroßen Aufwand von Scharfſinn und Beredtſamkeit, ni verſucht hätten, den Standpunkt zu verrücken, auf wel⸗ fi chem ſich der Geſchworene, als Richter der That, uner⸗ — ſchütterlich feſt behaupten muß. Von der einen Seite nan uft man Ihnen zu:(Ganz Deutſchland, die halbe unge d iviliſirte Welt, heftet die Augen auf dieſen ribu Proceß, erwartet mit Spannung den Ausſpruch npuh des Schwurgerichts u. ſ w.? Das mag ſein, meine wat herren!— aber wir ſind hier nicht verſammelt unſers uben n Kuhmes wegen, oder um der Welt ein Schauſpiel zu n erinne heben; ſondern um der Gerechtigkeit willen, des des Haſ Höchſten und des Heiligſten, was der geſittete Menſch Simm keſitzt, was er vor allen uns bekannten Weſen voraus ſcheiden. hat und allein zu üben berufen iſt. Laſſen wir uns ründen,* daher von keiner Scheu, von keiner Eitelkeit, überhaupt den n keiner Gemüthsbewegung anwandeln, wodurch unſere un uhe geſtört, unſere Unbefangenheit getrübt, unſer Er⸗ Ahe ein kenntnißvermögen geſchwächt, die Schärfe unſerer Ur⸗ A teilskraft abgeſtumpft werden möchte. Auf der andern „ Sih Seite, meine Herren! iſt man weiter gegangen:„Sie durch fün ————— 324 Die Gräfin. von Görlitz und ihr Diener. ſollen ſich ſelbſt, Ihren eigenen Wahrnehmun⸗ gen, Ihren Einſichten mistrauen!?— Furcht ſucht man in Ihnen zu erwecken: nicht etwa Furcht vor Menſchen, ſchwachen oder mächtigen, nein! die ſchlimmſte, verderblichſte aller Furcht: die Furcht vor dem eige⸗ nen Irrthum. Meine Herren! die Furcht haben Sie bereits abgeſchworen. Sie darf keinen Zutritt bei Ihnen finden; denn ſie würde Ihnen die Unparteilichkeit und Feſtigkeit rauben, womit der rechtſchaffene, unabhängige, vorurtheilsfreie Mann, vor allem der Richter, beklei⸗ det ſein muß. Haß, Bosheit, Zuneigung, wann und wo ſie ſich einniſten mögen,— bei Ihnen gewiß nicht, meine Herren; denn Sie haben keine Urſache dazu!— gehen bald vorüber. Nicht ſo die Furcht; am aller⸗ wenigſten die Furcht vor ſeinem eigenen Gewiſſen, die aus innerer Schwäche, aus Unentſchiedenheit und Un⸗ entſchloſſenheit entſpringt. Hiermit ſoll jedoch nicht ge⸗ ſagt ſein, meine Herren, daß man die Aufgabe, über das Schickſal eines Menſchen zu entſcheiden, als etwas Leich⸗ tes oder gar Geringes auffaſſen dürfe. Es iſt vielmehr begreiflich, lobenswerth und ſelbſt nöthig, daß man mit einer gewiſſen Aengſtlichkeit, mit einer in das Kleinſte eindringenden Genauigkeit alle Umſtände und Verhält⸗ niſſe prüfe, um ſich eine feſte, entſchiedene Anſicht zu bilden. Fragen wir uns, welche Vorſchriften man bei ſo wichtigen und ſchwierigen Dingen der vorliegenden Art zu befolgen hat, um ſeine gewiſſenhafte Ueberzeugung zu begründen, und erwägen wir, daß dem Geſchworenen keine beſtimmten Beweisregeln gegeben ſind, ſo wurden wir vielleicht in die Verlegenheit gerathen ſein, einen Weg auf ſchlüpfrigem Boden, ohne Richtung und ohne Ziel, betreten zu müſſen, wenn uns nicht einer der vor⸗ züglichſten vaterländiſchen Strafrechtslehrer zu Hülfe ge⸗ ———————* a Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 325 nehnun kommen wäre: Es iſt Eduard Henke, welcher jedem Furht Strafrichter, um ſo mehr alſo dem Geſchworenen, das rct v Nachſtehende als Richtſchnur vorzeichnet:(Sobald der leidenſchaft- und affectloſe, völlig unbefangene Richter durch das Gewicht der durch das Vorhandenſein eines Gegenſtandes ſtreitenden Gründe, und durch die Abwe⸗ ſenheit von Gründen für das Nichtvorhandenſein deſſel⸗ lichkeit u ben, gedrungen iſt, ſich von deſſen Daſein überzeugt nbhingi zu halten; dann iſt dieſer Gegenſtand für vollkom⸗ ter beht men erwieſen anzunehmen. Wollte man mehr fodern, nun u ſo würde man mit Aufhebung der hiſtoriſchen Gewiß⸗ — nich heit alle Geſchichte zu einem Märchen herabſetzen.“ Selbſt⸗ 8 redend aber verſteht es ſich, meine Herren!— und auch nale hierin folge ich jenem geiſtreichen Rechtslehrer— daß i Geſetz und Vernunft weder eine logiſche Gewißheit, d. h. den Beweis, daß eine Sache gar nicht anders ſein tund ln mötg könne, noch eine mathematiſche Gewißheit, die hervor⸗ ſpringt, ſobald Begriff und Figur ſich decken, im Straf⸗ e,— verfahren erheiſchen. Die hiſtoriſche Gewißheit iſt das — einzige Erfoderniß zur Begründung des richterlichen ſt 1 Ausſpruchs über das Vorhandenſein einer That⸗ nun ſache; denn der Beweis, woraus wir die hiſtoriſche Ge⸗ as Klu wißheit ſchöpfen, hat nur Thatſachen und Verhältniſſe d Vecht zum Gegenſtande, welche der ſinnlichen Wahrneh⸗ iſcht mung anheimfallen. Als wahr und gewiß gilt hier u nan ſchon Dasjenige, deſſen Annahme auf Gründen beruht, vorliegen welche nach Vernunft und Erfahrung die Ueber⸗ eberzhl zeugung des Richters hervorbringen, deſſen Gegentheil zeſchworel alſo, wenn es auch an ſich möglich und denkbar ſ wurdt wäre, als wahr und denkbar im gegebenen Falle n ei anzunehmen, kein vernünftiger Grund vorhanden iſt. d'o Meine Herren Geſchworenen!— Männern Ihres Alters, Ihrer Bildung, Ihrer Erfahrung und Einſicht werden — 326 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. die ſoeben vorgetragenen einleitenden Bemerkungen ge⸗ nügen, um auf der einen Seite die Eindrücke zu ver⸗ wiſchen, welche einige, meines Bedünkens nicht hierher⸗ gehörige, Betrachtungen der Anklage und Vertheidigung bei Ihnen hinterlaſſen haben mögen, und um auf der andern Seite den Standpunkt zu bezeichnen, von wel⸗ chem Sie bei den Verrichtungen Ihres hohen Berufs auszugehen haben.“ Der Präſident wendet ſich zum Reſume ſelbſt, indem er in einem wohlgelungenen Miniaturbild die Ergebniſſe des Verfahrens zuſammenfaßt und darlegt, welche Be⸗ weiſe für und wider den Angeklagten erhoben worden ſeien. Er nimmt zuerſt Bezug auf ſeinen Vortrag bei Eröffnung der zwölften Sitzung vom 21. März, führt dann die Ausſprüche der Sachkundigen in ihrem Gut⸗ achten und in dem mündlichen Vortrag des Profeſſors Biſchoff an den Geſchworenen vorüber, deutet dabei darauf hin, daß ihnen außer dieſem Gutachten die frü⸗ hern Fundberichte, die Gutachten der Legalärzte und des Medicinalcollegs, ſowie die ſonſtigen Ergebniſſe des an ihnen langſam vorübergeſchrittenen Verfahrens zur Be⸗ gründung ihrer Ueberzeugung hinſichtlich der Urſache des Todes der Gräfin zu Gebote ſtänden, hebt dabei die beachtenswertheſten Momente hervor, und führt dann die Geſchworenen in die Geſchichte des verhängnißvollen 13. Juni ein: Das Zeugniß des Schämbs, daß er um 3 Uhr Nachmittags beim Vorfahren unter der Thorhalle die Gräfin geſehen habe, wie ſie aus den Gemächern ihres Gatten gekommen und hinaufgegangen ſei.— Das Ausgehen der Köchin, die angegeben habe, ſie habe dem Stauff Adieu geſagt, während dieſer nichts da⸗ von wiſſen wolle, gegen 3 ½ Uhr.— Schiller, der die Gräfin gegen 3% Uhr am Bügelzimmer ſprach ngen zu w⸗ hiethe Nidigung auf der von wel⸗ Berfi t, indem rgebniſſe lche Be worden trag bei „führt m Gut⸗ rofeſſors et dabei die fü⸗ und des des an zur Be he des bei die dann die ißvollen ß er um horhole midher do ſe habe bis do⸗ der ſprach e Die Gräfin von Görlitz und ihr Diencr. 327 und bald darauf, mit auf Zureden Stauff's, zum Spa⸗ ziergang das Haus verließ.— Schämbs, der nach der Rückkehr aus dem Palais die Pferde ausſpannte und das Haus verließ.„Es wird alſo“, fügt hierbei der Präſident hinzu,„angenommen werden dürfen, daß bald nach 36 Uhr Niemand, als die Gräfin und Stauff im Hauſe waren. Denn— ſagt Schiller— als ich an die ſogenannte ſcheppe Allée kam, ſchlug es 4 Uhr auf der Reitercaſerne. Ich nehme an, daß Schiller und ſein Kind ungefähr 10 Minuten Zeit bis dahin brauchten, um dieſe Strecke Wegs zurück⸗ zulegen.“ Der Präſident fühlt ſich hierbei zu einer Re⸗ flexion veranlaßt:„Denkt man ſich das ſchöne große Haus mit ſeiner ſtattlichen Einrichtung, die geräumigen ineinander greifenden Localitäten, denkt man ſich, daß durch das Herumdrehen eines einzigen Schlüſſels die beiden obern Stockwerke abgeſchloſſen werden konnten, daß darin eine Dame allein, mit einem einzigen Diener allein verweilte, ſo wird man ſich einer großen Beſorg⸗ niß, einer Art von Schauder, kaum erwehren können.“— Der Präſident gedenkt weiter des unheimlichen Gefühls, das Schillern zweimal anwandelte, ſtellt Betrachtungen darüber an und es den Geſchworenen anheim, was ſie von Ahnungen hielten und ob ſie dieſe als Aberglauben anſehen wollten.— Das Erſcheinen der Frau Schiller; ihr Erſtaunen über die tiefe Stille; das ſpätere Erſchei⸗ nen Stauff's und die Widerſprüche in den Angaben Beider. Der Präſident wirft bei dieſem Anlaſſe einen Blick auf den Charakter des Angeklagten, beſonders in Bezug auf Wahrhaftigkeit, und deutet auf die Haltung der Zeugin bei ihrer Vernehmung hin:„Frau Schiller, früher als Kammerjungfer bei der Frau Gräfin in Dienſten, ſcheint eine über ihren Stand hinausreichende Bildung 328 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. zu beſitzen. Es wird Ihnen nicht entgangen ſein, mit welchem Zartgefühl, mit welcher Gewiſſenhaftigkeit, aber auch mit welcher Umſicht und Beſtimmtheit ſie vor uns deponirte.“ Die Angabe des Angeklagten, daß er um 5 ½ Uhr die Gräfin geſprochen; deſſen Er⸗ ſcheinen am großherzoglichen Palais gegen 51 Uhr und Rückkehr mit dem Grafen um 6 ½ Uhr. Des Letztern vergebliches Aufſuchen ſeiner Gattin und Aus⸗ gang zum Spazierengehen gegen 7 ½ Uhr. Der An⸗ geklagte, von da an bis um 8 ½ Uhr zum zweiten Male allein im Hauſe. Die in dieſe Zeit fallenden Beobachtungen,— der Rauch aus dem nordweſtlichen Schornſteine und die Flamme im Cabinet, von denen der Angeklagte nichts wiſſen wolle. Das Beſtreben der Vertheidigung, zu zeigen, daß das zweimalige Alleinſein des Angeklagten im Hauſe, zugleich in Betracht des dem⸗ ſelben zur Seite ſtehenden guten Rufs, nicht als Beweis der Anklage dienen könne.— Die Möglichkeit der Ver⸗ übung der That durch einen Dritten?(Der Präſident prüft dieſe Frage mit Umſicht und mit Berückſichtigung der Spuren des Aus⸗ und Einſteigens an einem Fen⸗ ſter.)— Das zweite Zuſammentreffen der Frau Schiller am Spätabend nach der Auffindung der Leiche im Be⸗ dientenzimmer mit dem faſt ohnmächtigen Angeklagten; deſſen Uebernachten in deren Wohnung, der Schweiß und die abermaligen Widerſprüche.— Der Glaube, daß Zu⸗ fall obgewaltet, auch vom Grafen getheilt; deſſen ſpä⸗ terer, auch von Andern getheilter, Argwohn, daß eine Gewaltthat verübt worden, und der Angeklagte, weil er allein im Hauſe geweſen und ſich nachher auffallend be⸗ nommen, der Schuldige ſei.— Die Verhaftung des Vaters und das Finden jener Goldſachen bei demſelben. — Der angeblich durch das Schmelzen einer Schnalle gew Pla Ri 2 priſident ſichtiguns Schille m Be⸗ weßß und d3 ß el Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 329 gewonnene Goldklumpen.— Der Ring aus Gold und Platina, den der Graf als Beſitzthum ſeiner Gattin erkannt, während die Wiſſenſchaft nachweiſe, daß die Angabe des Mitangeklagten unwahr ſein müſſe.(Un⸗ willkürlich denkt man an Feuerbach's„verrätheriſchen Ring“ des Raubmörders Rauſchmaier*).)— Das Arm⸗ band aus Golddraht, von Zeuginnen als Eigenthum der Gräfin erkannt— u. ſ. w.— Die angeblich rechtliche Erwerbung dieſer Gegenſtände als Geſchenk des Grafen, und deſſen beſtimmteſtes Widerſprechen.— Betrachtung der Frage, wie der Angeklagte in den Beſitz jener Gold⸗ ſachen gekommen ſein könne, ob noch bei dem Leben der Gräfin, ob nach der Auffindung ihrer Leiche? Das mit vielen Lichtpunkten verwebte und bald da⸗ hin, bald dorthin die Fackel haltende Reſumé des Prä⸗ ſidenten geht über zu dem 2. November. Er deutet darauf hin, daß in der Sauce ein übelſchmeckender Stoff gefunden und dieſer von den Experten als Grünſpan erkannt worden ſei, läßt das Gutachten der Sachkundi⸗ gen über die ſich darüber verbreitende Frage verleſen, hebt hervor, daß der von der That und dem Selbſtmord des Herzogs von Praslin unterrichtete Angeklagte, freilich einen unſchuldigen Zweck bezeichnend, zugegeben habe, im Beſitze von Grünſpan geweſen zu ſein, und gedenkt des Zuſammentreffens deſſelben an jenem Tage im Garten mit Frau Schiller, die wiederum jenen wilden Blick an ihm bemerkt haben wolle. Hinſichtlich des Vorgangs ſelbſt, und der ſich daran knüpfenden Folgen verweiſt der Präſident die Geſchworenen auf ihr Gedächtniß; er gedenkt noch des Verſuchs der Vertheidigung, auch in Bezug auf dieſe Anklage erhebliche Zweifel geltend zu *) Siehe den ſiebenten Theil dieſer Sammlung. 330 machen, und ſchließt mit der Verſicherung, ſich beſtrebt zu haben, ſeiner Aufgabe zu genügen, und dem Vorbe⸗ halt, in der nächſten Sitzung, worin er den Geſchwore⸗ nen die Fragen vorlegen wolle, noch Einiges zu berühren. Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. Vierundzwanzigſte und letzte Sitzung am 11. April. Die letzten Scenen des gerichtlichen Originaldramas bereiten ſich vor. Die Eiſenbahn hat viele Fremde her⸗ beigeführt. Alle Räume des Gerichtsſaales ſind an⸗ gefüllt. Der Präſident eröffnet die Sitzung; er läßt in Ge⸗ mäßheit ſeines geſtrigen Vorbehalts ſeinem Reſumé noch einige Erläuterungen folgen und legt dann die von den Geſchworenen zu beantwortenden Fragen vor, indem er ſie erläutert. Die Vertheidiger haben, von ihm befragt gegen die Stellung der Fragen nichts zu erinnern. Der Staatsanwalt beantragt beſtimmte Abänderungen; die Vertheidigung beſtreitet dieſen Antrag. Der Aſſiſenhof verwirft den Antrag und verordnet, daß die von dem Präſidenten entworfenen Fragen den Geſchworenen un⸗ verändert zugeſtellt werden. Dies geſchieht. Die Geſchworenen ziehen ſich zur Berathung in ihr Zimmer zurück. Die beiden Ergän⸗ zungsgeſchworenen verfügen ſich in ihr beſonderes Ge⸗ mach.— Der Präſident ertheilt dem Befehlshaber der dienſtthuenden Gendarmerie den ſchriftlichen Befehl, die Zugänge beider Zimmer bis zur Verkündigung des Wahr⸗ ſpruchs bewachen zu laſſen. Es iſt% 11 Uhr Vormittags. Der Präſident ver⸗ tagt die Sitzung bis zur Verkündigung des Verdicts. Das Publicum entfernt, die Pforten des Gerichtsſaales ſchließen ſich. M 1 S— —— S(3)— —— er ich beſtrel Geſchwor u berühre zung inaldrame remde he ſind an zßt in Ge ſumb nol evon de ndem e m befrag um. Du ungen b Aſſſenho von de renen i ſich en Ergal ndeteb Gi shabet di geſhl,7 33 Pahl des* gpent ve Rerdict bt ſaA Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 331 Der Nachmittag iſt herangekommen. Wiederum iſt der geräumige Hof des ſtattlichen Gaſthauſes von einem Menſchenſtrom erfüllt. Die Spannung iſt aufs höchſte geſtiegen. Schon will es Abend werden: da öffnen ſich die Pforten. Schon hat der Gerichtshof ſeinen Sitz eingenommen. Der Präſident fodert das Publicum zu ruhiger Haltung auf. Die Geſchworenen treten ein. Tiefe Stille der Erwartung, geſteigert durch die lange Dauer der Berathung. Darüber, daß der Angeklagte die Gräfin getödtet habe, ſoll unter den Geſchworenen gar kein Zweifel ge⸗ herrſcht haben. Nur ſollen einige gemeint haben, es ſei nicht als ausgemacht anzunehmen, daß die That mit Vorbedacht begangen worden, es ſei möglich, daß ein plötzlicher Anſtoß dazu hingetrieben habe; auch ſei ein ſchwächerer Grad von Schuld wahrſcheinlicher und pſy⸗ chologiſch erklärbarer. Schwerlich hatte ein Geſchworener der Majorität die Reflexion Feuerbach's geleſen:„Je unmenſchlicher eine That iſt, deſto unglaublicher ſollte ſie freilich dem Richter erſcheinen; aber dieſes Princip gilt nur als Regel der Vorſicht für das Erforſchen und Abwä⸗ gen der Beweiſe einer großen Miſſethat, nicht aber als Gegenbeweis wider unumſtößliche Beweiſe ihres Daſeins. Denn nichts ſo Arges mag erſonnen werden, deſſen eines Menſchen Gemüth nicht fähig wäre, und was in dieſer Art vielleicht ſogar die Grenzen der dichtenden Einbil⸗ dungskraft überſteigt, bleibt gleichwol zuweilen noch bei⸗ weitem hinter der Wirklichkeit zurück.“ Aber in dieſem Sinn mag die Mehrheit, zugleich auf die Maſſe von Gründen hindeutend, welche für Vorbedacht ſprächen, zu den Zweifelnden geſprochen haben, ſie überzeugend. So ward endlich Stimmeneinhelligkeit für den Wahrſpruch gewonnen. 332 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Des Berichterſtatters Blick ſuchte die Vertheidi⸗ ger auf, zunächſt den Anwalt des Hauptangeſchuldigten. Eigene Erfahrungen ließen ihn deſſen Gemüthsſtimmung ahnen. Der jetzige Generaladvocat Dernburg in Darm⸗ ſtadt, der viele Jahre lang vor den Aſſiſen in Mainz das Amt des Vertheidigers verwaltete, ſchildert in ſeiner im Jahr 1848 erſchienenen Schrift:„Ueber den Werth und die Bedeutung der Schwurgerichte“, die Gefühle, von denen er in ſolchen Momenten der Kriſis beherrſcht wurde:„Unzählige Mal habe ich mit den Unglücklichen die verhängnißvollen Stunden durchlebt, während welcher die Geſchworenen über ihren Ausſpruch beriethen; ich habe vielleicht mehr als jene die peinigende Angſt der ſo fatalen Schwebe zwiſchen Furcht und Hoffnung, zwi⸗ ſchen Freiheit und Ketten, zwiſchen Leben und Tod mit⸗ empfunden. Haben die Männer, die jetzt über ſo Hohes entſcheiden, die uns in einer Minute ihr Urtheil als einen unabänderlichen Schickſalsſpruch verkünden, auch die Sache richtig gefaßt? Haben Sie dieſes oder jenes Ver⸗ theidigungsmittel auch ſo begriffen, wie du es vorgetra⸗ gen? Und hätten ſie es, ließen ſie ſich dennoch nicht durch einen Nebengedanken vom richtigen Urheil ablen⸗ ken? Bleibt nicht immer noch ein Mittel? Hat nicht der Zufall hier und da das Verſäumen einer Förmlichkeit miteingeſpielt? Das Quälende dieſer Ungewißheit hat mir die Seele nicht ſelten aus der tiefſten Tiefe aufge⸗ regt.“ Der Vertheidiger geſtand ſpäter, daß er in ſol⸗ cher Gemüthsſtimmung dem entſcheidenden Augenblick entgegengeſehen. Der Präſident: Meine Herrn Geſchworenen, worin beſteht das Ergebniß Ihrer Berathung? Der Obmann der Geſchworenen erhebt ſich: Vor Got nen wit we t ſchuldigte ſtimmng in Dam in Miin t in ſeine den Wrrt e Gefühl beheriſt nglückliche nd welch iethen it Angſt de mung, zwl l als eine auch d jenes Vn rorgin noch m eil able Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 333 Gott und den Menſchen, bei meiner Ehre und bei mei⸗ nem Gewiſſen, der Ausſpruch der Geſchworenen iſt: Erſte Frage: Iſt der Angeklagte Johannes Stauff — ſchuldig: am 13. Juni 1847 mit Vorbedacht, rechts⸗ widrig, gegen die Perſon der Gräfin von Görlitz dahier körperliche Gewalt und Beſchädigungen verübt zu haben, welche als wirkende Urſache den Tod derſelben herbeige⸗ führt haben und die erfolgte Beſchädigung ſowol, wie den herbeigeführten Tod beabſichtigt zu haben, um fremde bewegliche, in deren Beſitz befindliche Gegenſtände rechts⸗ widrig zu gewinnen? Antwort: Ja, der Angeklagte iſt ſchuldig, das Verbrechen mit allen Umſtänden, die in der geſtellten Frage enthalten ſind, begangen zu haben. Zweite Frage: Iſt der Angeklagte Johann Stauff — ſchuldig: am 13. Juni 1847 die Wohnung des Gra⸗ fen von Görlitz und darin befindliche Gegenſtände, welche menſchlichen Wohnungen und Aufenthaltsorten nahe ge⸗ weſen und dieſen das Feuer mittheilen konnten, vorſätz⸗ lich in Brand geſetzt zu haben? Antwort: Ja, der Angeklagte iſt ſchuldig, das Verbrechen mit allen Um⸗ ſtänden, welche in der geſtellten Frage enthalten ſind, begangen zu haben. Dritte Frage: Iſt der Angeklagte Johann Stauff — ſchuldig, im Lauf des Jahres 1847, während er als Dienſtbote im Haushalte des Grafen von Görlitz ſich befand, von mehren ſeiner Dienſtherrſchaft zugehörigen beweglichen Sachen, namentlich Gold⸗ und Schmuck⸗ ſachen, darunter einem Armband von Goldfäden, einer zoldenen Broche, einem Fingerring von Gold und einem weißen Metall(Platina), einem Armband von gelbem Metall(Bronce), einer Schnur Perlen, ohne Einwilli⸗ zung des Eigenthümers oder Inhabers, jedoch ohne 334 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Gewalt an einer Perſon, Beſitz ergriffen zu haben, um dieſelben rechtswidrig zu gewinnen? Antwort: Nein, der Angeklagte iſt nicht ſchuldig, weil die Ge⸗ ſchworenen, mit Beziehung auf die Antwort zur erſten Frage, annehmen, daß die in dieſer dritten Frage auf⸗ geführten Gold- und Schmuckſachen von dem Angeklag⸗ ten durch das in der erſten Frage erwähnte Verbrechen des Raubs gewonnen wurden. Vierte Frage: Iſt der Angeklagte Johann Stauff — ſchuldig: mit Vorbedacht, rechtswidrig, den Entſchluß gefaßt zu haben, den Grafen von Görlitz zu tödten und die Ausführung dieſer Abſicht dadurch angefangen zu haben, daß er am 2. November 1817 eine Quantität Grünſpan, welche unter gewöhnlichen Umſtänden zur Ausführung des beabſichtigten Verbrechens gedient haben würde, oder welche er hierfür tauglich glaubte, in eine für denſelben beſtimmte Speiſe that? Antwort: Ja, der Angeklagte iſt ſchuldig, das Verbrechen mit allen umſtänden, welche in der geſtellten Frage enthalten ſind, begangen zu haben. Fünfte Frage(für den Fall der Verneinung der vierten): Iſt der Angeklagte Johann Stauff— ſchuldig: mit Vorbedacht, jedoch ohne Abſicht zu tödten, den Ent⸗ ſchluß gefaßt zu haben, den Grafen von Görlitz an ſeinem Körper oder ſeiner Geſundheit zu be⸗ ſchädigen, und die Ausführung dieſer Abſicht dadurch angefangen zu haben, daß er am 2. November 1847 eine Quantität Grünſpan, welche unter gewöhnlichen umſtänden zur Ausführung des beabſichtigten Verbre⸗ chens gedient haben würde, oder welche er hierfür taug⸗ lich glaubte, in eine für denſelben beſtimmte Speiſe that? Antwort: Dieſe Frage fällt weg wegen der bejahenden Beantwortung der vierten Frage. hatt Go hab er 1 zu habel Antnor veil die 6 t zur erſt Frage al n ngell Verbrcht ann Stau n Eutſchl tödten un gefangen; Quuntit tänden ju dient habe ie, in ein twort: mit ole halten ſin neinung d ſchuldi a, den Eu Görlitz* tit zu bl ſcht dadu ich B Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 335 Weitere Fragen beantworten die Geſchworenen dahin: die beiden Mitangeklagten Heinrich und Jakob Stauff hätten Kenntniß von dem rechtswidrigen Erwerbe jener Goldſachen durch ihren Sohn, resp. Bruder, gehabt; es ſei jedoch nicht erwieſen, daß ſie gewußt hätten, er habe ſich dabei des Raubes, des Mordes und der Brandſtiftung ſchuldig gemacht. Beide hätten ihm nach der That Vorſchub geleiſtet; der Vater habe dieſes da⸗ durch gethan, daß er dieſe Gegenſtände wiſſentlich in Verwahrung genommen, verheimlicht und zu deren Ab⸗ ſatz verholfen habe, dann dadurch, daß er ſeinem Sohn durch Vertilgung der Spuren und der Beweismittel, durch Umgeſtaltung, Hülfe geleiſtet, endlich dadurch, daß er von dem ihm bekannt gewordenen Verbrechen Vor⸗ theil gezogen hätte; der Bruder habe namentlich dadurch Vorſchub geleiſtet, daß er das ſo Gewonnene verheim⸗ licht, aus dem Verſteck erhoben und ſeinem Vater zuge⸗ ſiellt habe. Im Publicum hört man vielfach die Bemerkung, daß es den Spruch ſo erwartet. Der Präſident ertheilt den Befehl, die Angeklagten enzuführen. Sie erſcheinen. Das durchfurchte Geſicht des Vaters zeigt die gewohnte ſcheinbare Apathie; in dem Geſicht des jüngſten Sohnes zeigt ſich der mit Be⸗ ſhränktheit und Rohheit verwebte Trotz und ein gewiſ⸗ ſr Triumph darüber, daß daß Geſetz ihm nicht viel an⸗ huben könne. Der ältere Bruder hatte Zeit genug, mit ſch zu Rath zu gehen; ſein Gewiſſen hat ihm die Rech⸗ nung gemacht. Ueber ſein obwol noch bleicheres Antlitz if ſcheinbare Ruhe verbreitet. Auf Weiſung des Präſidenten wird den Angeklagten dr Wahrſpruch vorgeleſen. Sie nehmen ihn mit ſchein⸗ burem Gleichmuth hin. 336 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Der Staatsanwalt ſtellt ſeine motivirten Anträge. Schon wegen des Mordes müſſe Johann Stauff mit der Strafe belegt werden, welche an die Stelle der Todes⸗ ſtrafe getreten ſei, die durch das Geſetz vom 11. Ppril 1849— alſo merkwürdig genug gerade vor einem Jahr erlaſſen— verbannt wäre, alſo mit der Strafe lebens⸗ wierigen Zuchthauſes. Heinrich Stauff möge in neun, Jakob Stauff in ſechs Monate Correctionshaus verur⸗ theilt werden. Nach Vernehmung der Vertheidiger über dieſen An⸗ trag des Staatsanwalts eröffnet der Präſident den An⸗ geklagten, daß ſie, jedoch nur in Bezug auf die Straft, das Wort hätten. Johann Stauff: Nein, Herr Präſident, ich habe dies nicht erwartet; ich überlaſſe Alles meinem Herrn Vertheidiger. Letzteres erklären auch die beiden andern Angeklagten. Der Gerichtshof zieht ſich zurück, um zum Urtheil zu ſchreiten. Fortwährend zeigt der, welcher erwarten muß, daß ihn die Pforte des Strafhauſes aufnimmt, um ſich nur ſeiner Leiche wieder zu öffnen, wenigſtens den Schein ſtoiſcher Ruhe; ſein Blick ſchweift in dem hellerleuchte⸗ ten Saal umher und über die dichten Menſchenmaſſen hin; es ſcheint faſt, es gereiche ihm zur Beftiedigung, daß er ein ſo zahlreiches, ein ſo damenreiches, ein zum Theil ſo gewähltes Publicum um ſich verſammelt hat. Kurz vor 9 Uhr tritt der Gerichtshof wieder ein und verkündet das motivirte Urtheil, dahin gehend, daß Johann Stauff in lebenswierige Zuchthausſtrafe, ſein Vater in ſechs, ſein Bruder in drei Monate Correctionshaus, welche Strafe als durch die ſeither en M Stauf m le der d m 1l. P einen trafe lehn e in neu haus ver r dieſen . ent de die St nt, ich ho inem Hen Angellahl m urthel n muß, um ſch den Si belerleuc nihnn Bffücdigl z, in mlt ha nidet ubend, zuusſtro „Mon dit ſerl bie Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 337 unverſchuldet erlittene Unterſuchungshaft verbüßt anzu⸗ ſehen, zu verurtheilen ſeien. Der Präſident verkündet den Verurtheilten, daß es ihnen anheimgeſtellt ſei, das Rechtsmittel der Nullität zu ergreifen, und genügt dem Gebote der Humanität, indem er Den, dem die ſchwerſte Strafe des Geſetzes zu⸗ erkannt iſt, zur Standhaftigkeit, zur Ergebung in ſein Schickſal und zur Beſſerung— der einzige Weg zur möglichen Gnade, ſeine einzige Hoffnung— ermahnt. Die Verurtheilten werden abgeführt. Der Präſident wendet ſich zu den Geſchworenen: Durch lange und angeſtrengte gemeinſame Arbeiten habe ich das Glück und die Ehre Ihrer nähern Bekanntſchaft gemacht. Ich habe Männer von tiefer Einſicht und ſeſtem Charakter in Ihnen ſchätzen gelernt. Indem ich dieſe außerordentliche Seſſion ſchließe, ſage ich Ihnen in meinem, des Aſſiſenhofs und der Staatsregierung Namen den aufrichtigſten Dank. Sie haben ſchwere, aber heilige Pflichten des Bürgers auf die ehrenvollſte Weiſe ufüllt. Der Präſident erkennt die Mäßigung, die Haltung und die Leiſtungen der Vertheidiger an und dankt der lewaffneten Macht für ihren Beiſtand. Die Sitzung iſt aufgehoben; der Saal entläßt den Strom der Menſchenmaſſen. Der Vorhang läßt ſich berab und verdeckt die ſo lange belebte Bühne. Der letzte Bericht über den„Proceß Görlitz“ in der „Allgemeinen Zeitung“ ſchließt mit den Worten:„Der Yroceß Görlitz wird als denkwürdigſter Criminalfall der ltzten Jahrzehnde ſeine eigene Literatur haben, nicht we⸗ niger wie der Proceß Fonk, der Proceß Laffarge und ndere. Mögen aber die gelehrten Urtheile alsdann ſo neit auseinander gehen, als nur immer möglich, darin XVII. 15 338 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. — dies glauben wir mit Zuverſicht ausſprechen zu dür⸗ fen— werden Alle übereinſtimmen, daß die Oeffentlich⸗ keit des Gerichtsverfahrens und das Inſtitut des Schwur⸗ gerichts in dieſem Proceſſe einen neuen glänzenden Sieg erfochten haben, einen Sieg, der vor allen andern dazu beitragen muß, dieſe ſo ſchwer erkämpften Errungenſchaf⸗ ten wieder feſt an die deutſche Heimaterde zu ketten.“, Der Berichterſtatter ſtimmt dem Verfaſſer vollkommen bei und fügt nur ein anderes Votum bei:„Der Umſicht des Präſidenten, der leichten Art, wie er die Formen zu handhaben wußte, gebührt nicht der kleinſte Antheil an dem guten Erfolg, mit welchem das öffentlich⸗mündliche Verfahren vor Geſchworenen die gefährliche Probe dieſes Proceſſes beſtanden hat.“ Johann Stauff ergriff das Rechtsmittel der Nichtig⸗ keit. Die Verhandlung fand am 27. Mai ſtatt. In Abweſenheit des Vertheidigers trug der General⸗ advocat, Pr. Dernburg, auf Verwerfung des Caſſations⸗ geſuchs an: Der Caſſationshof that dieſes in einem mo⸗ tivirten Erkenntniſſe. Als dem Verurtheilten dieſes Erkenntniß bekannt gemacht wurde, brach er in lautes Jammern und in einen Strom von Thränen aus. Der letzte Anker ſeiner Hoffnung war geriſſen. Aber ſchnell bedenkend, daß er ſich ſchwach gezeigt, gelang es ihm ſofort, dem Beobach⸗ ter wieder die glatte Oberfläche des Gleichmuths zu zei⸗ gen. Mit ihm bewaffnet, überſchritt er am 3. Juni die Schwelle des Zuchthauſes Marienſchloß in Oberheſſen, deſſen Pforte nicht die Ueberſchrift trägt:„Der du hier eingehſt, laſſe die Hoffnung zurück!“ Mit devoter Unter⸗ der nit talt r Genel Caſſotl einem! beka „ und Anet ſul Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 339 würfigkeit unterzog er ſich den Anordnungen, die ſich an ſeinen Empfang knüpften. In der erſten Zeit fand der Sträfling für gut, ſeine Rolle als Unſchuldiger fortzuſpielen; er benutzte jede Ge⸗ legenheit, um in dem Heiligenſchein eines Märtyrers zu glänzen, ſich damit zu brüſten. In einer Vorſtellung an den Regenten, vom 1. Juli, beſchwor er den Himmel, ihm in der Aufdeckung ſeiner Schuldloſigkeit beizuſtehen, indem er zugleich verſuchte, durch ein künſtliches Gewebe von Unwahrheiten zu täuſchen. Dieſer Verſuch mislang, wie zu erwarten warz ſeine Bitte um Begnadigung ward zurückgewieſen. Es ſchreckt ihn nicht ab, er hat ſich überzeugt, daß die bisher geſpielte Rolle ausgeſpielt iſt, er wirft ſich in eine andere Rolle. Er weiß, mit welcher Begierde nach ſeinem Geſtändniß gehaſcht wurde, er weiß, daß Die, welche von ſeiner Schuld überzeugt ſind, doch bedauern, daß die Art der Begehung der That noch ein Schleier bedeckt; ihm mag bekannt geworden ſein, welche Zweifel über den Grad ſeiner Schuld im Berathungszimmer der Geſchworenen aufgetaucht waren. Stoff genug zu einem andern künſtlichen Gewebe. Ein Geſtändniß, die That begangen, die Gräfin getödtet zu haben; aber ein Ge⸗ ſtändniß, verwebt mit Angaben, welche dieſe That in einem viel mildern Lichte erſcheinen laſſen. Nicht ein Mord, nur ein, freilich nicht ſtrafloſer, Todtſchlag, alſo Grund genug, im Gnadenweg die ertreme Strafe zu mildern, ſich mit freiwilliger Verbannung zu begnügen. Der junge Sträfling hatte bald nach ſeiner Auf⸗ nahme gebeten, ihm einen andern Züchtling, einen ge⸗ wiſſen Schäfer, der ſchon im Arreſthauſe in Darmſtadt mit ihm in einer Zelle verwahrt worden, zuzugeſellen. Dieſer hatte den gleichen Wunſch ausgeſprochen, dem der 340 Die Gräfin von Görlit; und ihr Piener. Director der Anſtalt entſprach. Am 8. Auguſt zeigte dieſer federgewandte Geſellſchafter an, Stauff habe ſich entſchloſſen, ein weiteres Gnadengeſuch einzureichen und in demſelben ſeine Schuld zu bekennen, und am 15. er⸗ ſchien Erſterer mit der von ihm für den Bittſteller ent⸗ worfenen, ein generelles Bekenntniß enthaltenden und auf Erlaß der Strafe unter der Bedingung der Aus⸗ wanderung nach Amerika gerichteten Vorſtellung bei dem Director; Stauff wünſche ihn zu ſprechen. Vorgeführt, erklärte ſich Stauff bereit, ein ausführliches Geſtändniß abzulegen, und mitzutheilen, was er, ſo weit ſeine Er⸗ innerungskraft reiche, wiſſe; er zerfloß in Thränen und zeigte ſich ſo zerknirſcht, daß man an ſeine Aufrichtigkeit glauben konnte; wegen ſeines heftig erregten Gemüths⸗ zuſtandes wurde ſeine Vernehmung auf den folgenden Tag verſchoben, ein bedenklicher Beſchluß. Der günſtige Augenblick ward verſäumt. In der Zwiſchenzeit waren die Wogen des erregten Gemüths wieder der glatten Oberfläche gewichen; die Berechnung hatte ſich wieder vorgedrängt; der Züchtling erſchien am folgenden Tage in ruhiger Haltungz ſeine übliche Devotion hatte ſich in eine gewiſſe Keckheit verwandelt; er bekannte, unter Reden und Fragen über Fremdartiges, ſeine That, als habe dieſe nicht viel auf ſich, und er dafür ſchon hin⸗ reichend gebüßt; die Gräfin,„ſeine Wohlthäterin“, habe ihm längſt verziehen; denn in ſeinen Träumen erſcheine ſie ihm in freundlicher Geſtalt; der Graf und die Welt würde ihm verzeihen, wenn bekannt werde, daß er die Gräfin nicht abſichtlich umgebracht habe. Dieſes ſogenannte Geſtändniß iſt in einem ausführ⸗ lichen Protocoll niedergelegt und geht im Weſentlichen dahin:„Als ich um 5 Uhr der Gräfin mein Weggehen nach dem großherzoglichen Palais melden wollte und darum „——— — f habe ſi eichen und m 15. i ſtellet nt enden und der Au g bei de orgeführ Geſtindni ſeine Et ränen un ßmiths folgendel e günſtig zeit watt er gloft ſich wich nden Tuh hatte ſt nte, un That/ 6 ſchon hi 3 chtigtel Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 341 hinaufging, fand ich die Thüren des Vor⸗ und Wohnzim⸗ mers offen und trat ein. Ich fand die Gräfin nicht in ihrem Wohngemach, an deſſen Fenſter die Vorhänge zu⸗ gezogen waren, und bei meinem Blick in das Cabinet auch nicht in dieſem; die Thüre zu dem Eckzimmer nach der Straße ſah ich angelehnt, ſodaß ich die Gräfin dort vermuthete. Die Klappe des Secretairs im Wohnzim⸗ mer war herabgelaſſen, ſodaß die durch dieſe verwahrten Schubladen, worin, wie ich wußte, die Pretioſen der Gräfin aufbewahrt lagen, zugänglich erſchienen. Gele⸗ genheit macht Diebe; ich konnte der Verſuchung, mich durch dieſe Koſtbarkeiten zu bereichern, nicht widerſtehen. Ich öffnete eine Schublade, nahm ein goldenes Bracelet, eines aus Goldfäden, zwei von Bronce, ein Paar goldene Ohrringe, eine goldene Broche und eine dreifache Schnur weißer Wachsperlen und ſteckte dieſe Schmuckſachen, die mein Vater ſpäter theilweiſe einſchmolz, und welche meiſtens ſich in Etuis befanden, ein. In dieſem Augen⸗ blick erſchien die Gräfin auf der Schwelle des Cabinets und eilte auf mich zu. Was ſie mir zurief, weiß ich nicht mehr; die Furcht vor den Folgen und die Beſorg⸗ niß, daß die Gräfin Lärm machen und ſo meine Er⸗ greifung veranlaſſen werde, ließ mich nur daran denken, wie ich mich retten ſollte. Ich faßte ſie am Halſe und drückte ihr beide Daumen in die Kehle. Sie ſuchte ſich loszuwinden; ich ſtrengte mich um ſo mehr an; nach einem Kampfe von 5— 7 Minuten ſchloſſen ſich ihre Augen, ihr Geſicht wurde dunkelroth und ich fühlte, daß ihre Glieder erſchlafften. Als ich ſah, daß ſie todt war, überfiel mich die Angſt; ich ließ den Körper fallen, wo⸗ bei der Kopf an die ſcharfe Ecke der linken Seite des Secretairs ſchlug und eine kleine blutende Wunde er⸗ hielt. Nun eilte ich hinaus, verſchloß beide Thüren, 342 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. verbarg das Entwendete in mein Bett und verließ das Haus. Auf dem Wege in das Palais trat ich in das Frey'ſche Gaſthaus und ſtürzte drei Schoppen Wein hinab. Ich fürchtete zu ſpät in das Palais zu kommen, wo ich um 5%½ Uhr ankam; allein die Tafel dauerte länger und der Graf kam erſt um 6 ½ Uhr herab, um nach Hauſe zu fahren. Als der Graf in den Mittelſtock hinaufging, um ſeiner Gattin Guts zu bringen, war ich nicht beunruhigt, weil ich wußte, daß gar Niemand ſich bei ihr durch Klopfen Eingang verſchaffen konnte. Auch kam der Graf wieder herab, bemerkend, ſeine Gattin müſſe ausgegangen ſein, und verließ 7% uhr das Haus. Jetzt eilte ich, meinen inzwiſchen ausgeſonnenen Plan ins Werk zu ſetzen, den, alle Spuren der That durch Brand zu verwiſchen und mich zu entleiben, wenn ich dabei überraſcht würde. Wegen der Kühle hatte der Graf etwas Feuer im Ofen; ich holte mir noch glimmende Kohlen, nahm Späne und Streichhölzchen und eilte an den Ort der That. Nur der Genuß des Weins ermuthigte mich, die Leiche zu ſehen und anzugreifen. Ich ſtellte einen Stuhl vor die offene Klappe des Secretairs, ſetzte darauf die Leiche, deren Glieder noch gelenk waren, und legte ihren Arm auf die Klappe, den Kopf darauf, ſo daß der Oberkörper, wie in ſchlafender Lage, mitten auf der Klappe lag. Vor den Kopf ſchüttete ich Kohlen, Kienſpäne und Papier und entzündete den Brandz dann legte ich auf den Divan des Cabinets einen brennenden Kienſpan, verließ die Zimmer, verſchloß ſie und warf die beiden Schlüſſel in den Abtritt, ohne zu wiſſen, warum. Ich ging nun in meine Stube, zündete Feuer in dem Ofen an, und legte in ihn die Etuis, worin das Entwendete ſich befunden hatte. Das Feuer wollte aber nicht recht brennen und verurſachte ſtarken Rauch, was dat Re m Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 343 davon herrührte, weil die Klappe des Ofenrohrs geſchloſ⸗ ſen war; ich öffnete dieſe, worauf der zurückgehaltene Rauch hinausflog, wol die Wahrnehmung des Haupt⸗ manns von Stockhauſen. Mehre in der Ofenkachel lie⸗ gende Schächtelchen Zündhölzchen überſah ich, daher dieſe verkohlt gefunden wurden.“ Befragt, will Stauff nicht bedacht haben, daß der zur Vertilgung der Spuren der That angelegte Brand ſich ausbreiten könne. Bei dem Erſcheinen der Frau Schiller will er die That nicht ſchon begangen haben, ſowie er überhaupt nicht die vor⸗ bedachte Abſicht gehabt haben will, die Gräfin zu ermor⸗ den; ſein Benehmen gegen die Frau ſei nur Folge der Art geweſen, in der ſie nach ihrem Ehemann gefragt habe. Der Schellenzug im Wohngemach der Gräfin ſei während des Kampfes nicht berührt worden, und müſſe wol durch die Glut im Zimmer verkohlt und dann durch ſeine eigene Schwere herabgeriſſen ſein. Der Verurtheilte nahm ferner alle gegen den Grafen ausgeſprochenen Ver⸗ pächtigungen als unwahr und erdichtet zurück, und er⸗ blärte, er bäte ihn wegen der ihm angethanen harten Verunglimpfungen von Herzen um Verzeihung. Dem Vergiftungsverſuch aber widerſprach er als erfunden und völlig ungegründet.— Als die Gründe ſeines bisherigen Leugnens führte er an: Scham vor den Menſchen, na⸗ mentlich vor ſeiner Geliebten, um in deren Augen nicht als Mörder zu erſcheinen; dann hoffte er immer auf ein„Nichtſchuldig“ der Richter, da über die That ein großes Dunkel ſchwebte; endlich habe er in einem ihm von dem Unterſuchungsrichter mitgetheilten Andachtsbuche geleſen, daß Gott ſelbſt jenen Sündern verzeihe, die, wenn ſie auch ihre Schuld den Menſchen nicht bekann⸗ ten, doch vor ihm Reue darüber empfänden und Buße chäten. Stauff ſchloß ſeine Depoſition weinend mit 344 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. der Verſicherung, daß er ſchon Millionen Thränen ver⸗ goſſen und Gott gebeten, ihn von dieſem Leben der Qual und Reue zu befreien; er gäbe gern tauſendmal ſein Leben hin, wenn er die That ungeſchehen machen könnte; er ſei kein böſer, nur ein leicht aufgeregter Menſch und heftig. Gleichzeitig hatte, nichts überſehend, was ihm nützlich ſein konnte, der junge Sträfling folgendes Schreiben an die Profeſſoren Biſchoff und von Liebig gerichtet:* „Hochgeehrteſte Herren! „Sie werden ſich meiner Perſon wol noch recht gut aus jener für mich verhängnißvollen Zeit erinnern, in welcher unter Ihrer beiderſeitigen Mitwirkung über mein Leben entſchieden wurde, und nehmen es gewiß nicht übel, wenn ich mir erlaube von dem Ort aus, wo ich mich in Folge des gerechten Ausſpruchs der Jury befinde und die Folgen meiner Frevelthat büße, Sie mit dieſem Schreiben zu behelligen. Vor meiner Verurtheilung lag noch keinerlei Geſtändniß der That vor, und im Publi⸗ cum hertſchte eine ſo entſchieden günſtige Meinung für mich(²), daß ich leicht hierin ein Mittel zu einer bedeu⸗ tenden Selbſttäuſchung fand und erhielt. Ich gründeke hierauf die ſichere Hoffnung, freigeſprochen zu werden, weil Niemand Zeuge der That geweſen war, und ich meiner Anſicht nach auch nicht verurtheilt werden konnte. Mir fehlte der richtige Begriff von einem öffentlichen Schwurgerichte; ich konnte mir nicht im Entfernteſten denken, daß es Männer geben könnte, die vermöge hoher Geiſtesbildung aus dem Gebiete der Wiſſenſchaft die Mittel zu erforſchen im Stande ſind, auch ein Verbre⸗ chen, worüber der dichteſte Schleier verbreitet war, auf⸗ zuklären, und beharrte deshalb fortwährend bei der Be⸗ hauptung meiner Unſchuld. Wie ſehr mußte ich daher m Leben d ntauſendn ehen mach egter Muſ ſehend, wa ing folgen on Lie och recht erinnetn, güber me gewiß nich ms, wo y befin theilung dim Put Neinun einer bed ch gründ zu wet und* kde Entfemtl müge hohe ſenſchft! Rerbt 12 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 345 ſtaunen, als ich Ihr ebenſo ſcharfſinniges als richtiges Urtheil über den fraglichen Fall vernahm. Es war mir, als ſehe ich in dieſem Augenblick Männer vor mir, die gewiſſermaßen mit Eigenſchaften begabt, die ich nur bei Gott vermuthen konnte, und ich muß geſtehen, daß ich nicht mehr viel hoffte. Ich ſah mich im Geiſte entlarvt, ich ſah die That enthüllt, wie ſie von mir begangen, und war von der tiefſten Ehrfurcht gegen Sie erfüllt. Mein Gewiſſen hatte mich zwar ſchon längſt verurtheilt, allein ich hoffte doch noch der Schande zu entgehen, und ſchwieg deshalb. Auch hier in der Strafanſtalt ſuchte ich den Glauben an meine Unſchuld zu erhalten, und fertigte ſelbſt, vor nicht gar langer Zeit, ein Begnadi⸗ gungsgeſuch an den Großherzog ab, worin ich meine Unſchuld betheuerte, und nährte hierbei die trügeriſche Hoffnung, man werde mir Glauben ſchenken, ſah mich aber ſehr bald enttäuſcht, und bin nun zu der Ueber⸗ zeugung gekommen, daß eine Begnadigung nur dann erfolgen kann, wenn Reue an den Tag gelegt wird; ich habe aber auch die Ueberzeugung gewonnen, daß nur durch ein aufrichtiges, reumüthiges Bekenntniß der Schuld der Beweis geliefert werden kann, daß mit der Reue Ernſt und Beſſerung zu erwarten iſt. Ich habe deshalb heute ein freiwilliges Bekenntniß meiner Schuld an den Stufen des landesherrlichen Thrones niedergelegt und um Verzeihung und Gnade als reuiger Sünder nachge⸗ ſucht. Bei dieſer Gelegenheit fühle ich mich nothge⸗ drungen, auch an Sie zu ſchreiben. Ich habe mich ge⸗ wiß nicht getäuſcht, wenn ich von Ihnen mit Milde und Nachſicht beurtheilt zu werden hoffe. Ich will deshalb auch Ihnen mein Herz erſchließen und Ihnen darlegen, wie ich zu dieſem Verbrechen gekommen bin. Ich liebte ſeit Jahren ein Mädchen, das mir unendlich theuer iſt, 15** 346 Die Gräfin von Görlitz und ihr Piener. und kannte keinen höhern Wunſch, als mit dieſem Mäd⸗ chen vereint zu ſein. Doch der Mangel an Vermögen trat mir hindernd in den Weg; dies Hinderniß vermin⸗ derte indeſſen die Sehnſucht nach dem ſchönen Ziele durchaus nicht, ſie ſteigerte ſie vielmehr in hohem Grade, und ich verfiel auf den unglücklichen Gedanken, mich an dem Eigenthum meiner Herrſchaft zu vergreifen und zu bereichern. An dem verhängnißvollen Tage bin ich, während der Graf bei Hof und ich mit der Gräfin allein zu Hauſe war, und dieſe ſich in einem hintern Zimmer befand, in deren unverſchloſſenes Zimmer gegangen und habe mich einiger Schmuckſachen bemächtigt, mit zittern⸗ den Händen und verzagtem Herzen, als mich die Gräfin hierbei überraſchte. Bei Ihrem Anblick ſtieg mir alles Blut zu Kopfe; ich war meiner Sinne nicht mehr mäch⸗ tig; vor ihr in ſolchem Auftritt zu erſcheinen, bei der ich immer als ein Muſter der Treue galt, das war mir unerträglich! In dieſem Augenblicke erwachte der Ehr⸗ geiz, die Furcht vor der Schande, und als ich die Gräfin ſogar Miene machen ſah, Lärm zu machen, und von ihrem heftigen Charakter Alles fürchten mußte, ver⸗ fiel ich in eine Art Raſerei, in welchem Zuſtande ich die Gräfin faßte, und indem ich Lärm und Schreien zu ver⸗ hindern ſuchte, ſolche in meiner wahnſinnigen Angſt, mir unbewußt, erwürgte. Einigermaßen zur Beſinnung zu⸗ rückgekehrt, entdeckte ich mit Schrecken, daß der Gräfin ihr Leben entwichen, und ließ ſie vor Schreck nieder⸗ fallen, wodurch ſie durch Anſchlagen des Kopfes an die ſcharfe Kante der Platte des Secretairs die Fiſſur erhal⸗ ten haben mag, die man für einen Schlag gehalten. Jetzt kehrte allmälig das ruhige Bewußtſein zurück; ich ließ die Leiche unverrückt liegen und begab mich auf mein Zimmer, nachdem ich vorher ſorgfältig das verlaſſene Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 347 Zimmer verſchloſſen hatte, und überlegte, was nun zu beginnen ſei. Auch hier, wie früher und ſpäter, war es der Ehrgeiz wie die Furcht vor Schande, welche mich von Flucht zurückhielt und darauf denken ließ, das Ver⸗ brechen zu vertilgen und Spuren hervorzurufen, welche auf ein zufälliges Verunglücken oder Selbentleibung ſchließen ließen. Ich verfiel im Lauf der Zeit auf den Gedanken des Verbrennens und ging daher, nachdem der Graf von Hof zurückgekehrt und gegen 8 Uhr das Haus wieder verlaſſen hatte, auf das Zimmer der Gräfin, machte Feuer im Ofen an, ſetzte die Leiche auf den Stuhl vor dem aufgeklappten Secretair, ſtützte ſie auf die Klappe und bereitete Feuer auf dieſer, ſo, daß zunächſt der Obertheil des Körpers verbrennen mußte, und hier⸗ durch der Glaube an ein Verbrennen der Gräfin, wäh⸗ rend ſie eingeſchlafen, erzeugt werde. Ich ſah noch, als das Feuer begann ſeine zerſtörende Wirkungen anzurich⸗ ten, und verſchloß aufs neue das Zimmer, indem ich alles Uebrige dem Zufall und den Wirkungen des Feuers überließ, überzeugt, daß nun jede Spur der That ver⸗ tilgt ſei. Die Schlüſſel warf ich weg. Hierauf wurde ich ruhiger, mir ſelbſt aber von dem Augenblick an ein Räthſel: die wüſteſten Gedanken durchkreuzten“mein Ge⸗ hirn, und man muß es dem eigenthümlichen Gemüths⸗ zuſtand vor, bei und nach der That zuſchreiben, wenn ich mir die einzelnen Specialitäten, ſowie die Dauer des Acts u. ſ. w. nicht mehr genau in das Gedächtniß zu⸗ rückrufen kann. Von dem Vergiftungsverſuch bin ich in⸗ deſſen frei. Ich habe Ihnen hiermit das ganze Factum wahrheitsgetreu dargelegt, und ich hoffe von Ihrer be⸗ kannten Menſchenliebe und großen Herzensgüte für mich, den unglücklichen Sünder, Troſt, Hülfe und Beiſtand in meiner ſchrecklichen Lage. Sie dürfen überzeugt ſein, 348 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. daß ich das Verbrechen bereits ſchwer gebüßt habe und ch durch das Bewußtſein lebenslänglich geſtraft bleibe. Ich m möchte nun gerne dieſe That, welche ſo ſchwer auf mir laſtet, in einem fernen Welttheil durch ein ſtreng ni moraliſches Leben gut machen, möchte mich mit der von 3 mir ſo ſchwer beleidigten Menſchheit auf dieſe Weiſe wie⸗ n der ausſöhnen, wie mir dies in der Strafanſtalt wol nie möglich ſein dürfte. Ich habe deshalb mein Begnadi⸗ gungsgeſuch auf Deportation gerichtet und bitte Sie, geehrte Herren, um Ihre ſehr gewichtige Fürſprache, damit ich nicht in Verzweiflung dahier ende, ohne that⸗ ⁰ i ſächlich mein Verbrechen einigermaßen geſühnt zu haben. Sie können ſich wol meine traurige Lage recht gut den⸗ ken, und werden mir gewiß Ihr Mitleid nicht verſagen. Fühle ich mich gleich durch das gemachte Geſtändniß außerordentlich erleichtert, ſo fühle ich doch nur zu ſehr, daß dies nicht von Dauer ſein wird, und die Gewiſſens⸗ ſi biſſe aufs neue meine arme Seele quälen und foltern werden; und darum wünſchte ich, weil ich nicht gerne ſt in meinen Sünden dahinfahren möchte, in die Geſell⸗ ſchaft zurückzukehren. Ich bin kein ſchlechter Menſch, ich fehlte nicht aus Bosheit, ich erlag den menſchlichen Schwächen, der Macht der Leidenſchaft, und dürfte des⸗ 1 halb eher zu beklagen als mitleidslos zu verdammen ſein. Haben Sie, verehrte Herren, hiernach die Gewogenheit, mich Ihrer Theilnahme zu würdigen und Ihren mäch⸗ tigen Einfluß zu meinen Gunſten geltend zu machen⸗ Mein ganzes künftiges Leben ſoll der Sühne und Buße gewidmet ſein, und ich fühle mich ſchon jetzt in dem Gedanken hieran beſeeligt. Es iſt wahr, ich habe ſchwer geſündigt, aber was vermag nicht die Macht der Leiden⸗ ſchaften über den ſchwachen Menſchen? Darf ich jedoch Verzeihung und Gnade bei Gott erwarten, warum ſoll — 1— Fürſprach ohne thal t zu habe ſagen Geſtändnif u ſcht Gewiſen Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 349 ich dies nicht bei den Menſchen? Ich flehe zu Ihnen um Ihren Beiſtand. Retten Sie mich vor Verzweiflung. Ich bin ein gefallener Menſch und der Wiederaufrichtung nicht unwerth. Ich lebe der tröſtenden Hoffnung gütiger Gewährung meiner Bitte und verharre in vorzüglichſter Hochachtung Euer Hochwohlgeboren gehorſamſter Diener Marienſchloß, 12. Auguſt 1850. Johann Stauff.“ Kaum war dieſes von Freund Schäfer verfaßte Schreiben abgegangen, als dieſer Privatſecretair beauf⸗ tragt ward, auch ein Schreiben an den Grafen zu ent— werfen. Ich theile auch dieſen, unſern ſpeculativen Sträfling charakteriſirenden Brief mit: „Hochgeborner Herr Graf! Durch die weiſe Vorſicht und menſchenfreundliche Fürſorge des würdigen Herrn Vorſtehers der Strafan⸗ ſtalt, und die mir hierdurch gewordene gute Geſellſchaft eines Unglücksgenoſſen, bin ich zur Erkenntniß meiner großen Frevelthat, die ich nicht allein wider Sie, auch wider die ganze Menſchheit verübt, gekommen und habe, von Reue zerknirſcht, aus freien Stücken, nur der Stimme meines Gewiſſens folgend, meinem Lan⸗ esherrn ein offenes Bekenntniß dargelegt und um deſſen Berzeihung und Gnade nachgeſucht. Bei dieſer Gelegen⸗ eit bin ich mir auch der ſchweren Schuld, welcher ich mich gegen Sie ſchuldig gemacht, recht bewußt ge⸗ worden, und ich kann nicht umhin, auch Ihre Verzeihung nir zu erbitten, ohne welche ich nie meine Ruhe finden ann. Ich darf wol darauf hoffen; denn Ihre hohe Menſchenliebe ſteht mir dafür. Ich habe Ihnen ſowol urch die verübte That, wie auch durch mein ſeitheriges 350 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. Benehmen und Verhalten, das fühle ich gar wohl, ſehr wehe gethan, habe Sie aufs ſchwerſte beleidigt und an Ihrer unbefleckten Ehre gekränkt, und ich halte es für meine heilige Pflicht, Sie um Verzeihung meines ſchwe⸗ ren Unrechts anzuflehen. Fluchen Sie mir nicht! Was ich gethan, bereue ich, und die Beleidigungen, welche ich Ihnen zugefügt, widerrufe ich und thue hiermit reumüthige Abbitte; indem ich Alles, was ich etwa zu Ihrem Nachtheil ausgeſagt haben ſollte, als unwahr und erdichtet zurücknehme. Ich be⸗ klage es ſehr, daß ich zu dem erſten Verbrechen auch noch das hinzufügen wollte, meines gütigen Brotherrn Ehre auf ſo empfindliche Weiſe zu verletzen, und kenne keinen erhebendern Gedanken als den, mich Ihrer Verzeihung werth zu machen, und hierzu habe ich den eingeſchlagenen Weg für am beſten geeignet erachtet. Ich habe gethan, was ich länger nicht mehr laſſen konnte; ich habe die Maske abgeworfen, und habe mich nunmehr ſo gegeben, wie ich wirklich war und bin, und wie ich Dies ſchon längſt hätte thun ſollen. Ein offenes Geſtändniß des Verbrechens liegt in den Händen des Großherzogs, und ſeitdem ich dies abgelegt, bin ich wol ruhiger geworden, allein ſolange mir Ihre Verzeihung nicht geworden, leide ich die bitterſten Qualen. Sie haben mich gewiß nie als einen ſchlechten Menſchen kennen gelernt, und es war auch nur die Macht des Augenblicks, nicht kalte Berech⸗ nung, welche mich zu dem Verbrechen brachte. Ich be⸗ ging die That in einem Zuſtande, von dem ich mir ſelbſt noch keine Rechnung ablegen kann. Ich weiß nur, daß ich eine ſchwarze That begangen habe und gegen Gott und die Menſchheit, ſowie gegen Sie ſchwer geſündigt habe und deshalb auf Aller Verzeihung ſo ſehr angewieſen bin. Verzeihen Sie demnach dem reumüthigen Sünder, i dan che Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 351 damit ich nicht mit Ihrem Fluche belaſtet aus der Welt ſcheiden muß. Ich bereue Alles von Herzen und wünſchte nichts mehr, als mit meinem Leben das Geſchehene wie⸗ der gut machen zu könnenz Dies iſt jedoch nicht möglich, und ich möchte deshalb durch ein ſtreng ſittliches Leben in einem fernen Welttheil meine ſchwere Schuld ſühnen önnen, und darum wünſche ich Ihre Verzeihung; denn hierdurch wird mir auch wol die Gnade des Großherzogs jn Theil werden. Ich bitte deshalb flehentlichſt hierum ud hoffe, Sie werden mich nicht troſtlos in meinem Unglück laſſen. Sie meinten es ja immer ſo gut mit nir, und habe ich mir gleich jeden Anſpruch auf Wohl⸗ vollen bei Ihnen durch mein Verbrechen und ſpäteres Benehmen verſcherzt, ſo kenne ich Ihr menſchenfreundli⸗ hes edles Herz doch zu gut, als daß ich an Ihrer Ver⸗ jeihung zweifeln ſollte. Vergeſſen Sie den Mörder Ihrer Gattin, und gedenken Sie nur des unglücklichen Men⸗ ſchen, der ſich Ihnen, von Reue zerknirſcht, zu Füßen rirft, und der es für das größte Glück halten würde, renn es ihm möglich gemacht werden wollte, Ihnen verſönlich dahier zu Füßen zu fallen und Ihre Ver— zähung zu erflehen, die, aus Ihrem Munde vernom⸗ men, mich am erſten beruhigen und vor Verzweiflung rtten würde. Seien Sie großmüthig und lindern Sie de furchtbaren Seelenleiden, denen ich ſonſt erliegen muß. Pit aller Hochachtung verharrt Euer Hochwohlgeboren vormaliger treugehorſamſter Diener Marienſchloß, 15. Auguſt 1850. Johann Stauff.“ Dieſes Schreiben fand der Graf vor, als er von iner längern Reiſe gegen Ende des Monats September nch Darmſtadt zurückkehrte. Noch ſchmerzlich bewegt vn der dadurch aufgefriſchten Rückerinnerung an den 235 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. ſchweren Verluſt, an das Grauenvolle der Kataſtrophe, an die ſchwere Zeit, da ihn das Geſchick, damit noch nicht zufrieden, noch mit einem furchtbaren Verdacht ver⸗ folgte, erhielt er von Dem, welcher, trotz der mislungenen Vergiftung, doch ſein Leben vergiftet hatte, ein weiteres Schreiben, worin derſelbe wiederholt Verzeihung erbet⸗ telte, um dieſe zu verwerthen, mit ihr ein neues Gnaden⸗ geſuch auszuſtatten. Sei in gleicher Abſicht auch dieſes Schreiben mitgetheilt. „Hochgeborner Herr Grafl Sie wollten gütigſt verzeihen, wenn ich es wiederholt wage, mich Ihnen brieflich zu nahen und Sie mit einer Angelegenheit zu behelligen, die gewiß nur die ſchmerzlich⸗ ſten Rückerinnerungen bei Ihnen hervorrufen muß. Allein ich kann nicht anders! Seitdem ich meine Frevelthat bekannt, ſeitdem ich zum vollen Selbſtbewußtſein gekom⸗ men bin und die fürchterliche Laſt, welche mir auf der Seele lag, abgewälzt und mich vor Gott und den Men⸗ ſchen als reumüthiger Sünder gezeigt habe, habe ich wol vor meinem innern Richter Ruhe erlangt; allein wirklich ruhig werden kann ich unmöglich, ſo lange mir nicht von Ihnen ein Wort der Verzeihung und Gnade geworden ſein wird. Denn ohne dieſe leide ich fortwährend die fürchterlichſten Seelenqualen. Ich weiß es gar wohl, daß dieſe That mir eigentlich nur Gott verzeihen kann, allein ich habe ja nicht allein gegen ihn, ich habe gegen die ganze Menſchheit und insbeſondere gegen Sie ſchwer ge⸗ ſündigt, und darum wird ein Wort der Gnade Ihrerſeits mir denjenigen Troſt gewähren, wodurch allein ich die Ruhe gewinnen kann, welche mich vor Verzweiflung ſchützt. Gewähren Sie mir dieſen Troſt, der für mich mehr als Leben iſt. Vergeſſen Sie die ſchweren Krän⸗ kungen und den herben Verluſt, den ich Ihnen zugefügt, —= ged zeil ſeit la Al un re le U Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. 353 gedenken Sie blos des Unglücklichen, der ohne Ihre Ver⸗ zeihung ein Opfer der Verzweiflung werden wird. Denn ſeitdem ich wahr geworden bin, hat mich alle Welt ver⸗ laſſen, habe ich weder Freunde noch Angehörige mehr; Alle ſind von mir gewichen, als ich aufhörte, ein Heuchler und verſtockter Sünder zu ſein. Ich bin deshalb in einer recht beklagenswerthen, höchſt traurigen Lage, und in dieſer flehe ich Ihre Verzeihung an und bitte um Mitleid und Erbarmung. Ich ſelbſt kann mir den Frevel, welchen ich auch gegen Ihre eigene Perſon begangen, nicht vergeben und vermag ihn nur damit zu entſchuldigen, daß der Gedanke an meine Freiheit zu vorherrſchend und über⸗ wiegend war und die Stimme des Gewiſſens übertäubte. Nur mit Widerſtreben that ich den Schritt wider Ihre Perſon, und oft war ich vor den Aſſiſen verſucht, Sie in Aller Augen zu rechtfertigen, mein ſchändliches Lügen⸗ gewebe auf einmal zu zerſtören, allein ich kam nicht dazu, die Furcht vor der Schande, dem Publicum gegenüber, hielt mich ab, und ich hatte keinen Menſchen, der mir ſo zur Seite geſtanden und mich ſo zu meinem Beſten berathen hätte, wie dies hier in der Strafanſtalt der Fall. Ich muß deshalb gut zu machen ſuchen, und habe dies gethan, ſoweit dies nur möglich. Könnte ich nur der ganzen Welt zurufen, wie ſchweres Unrecht ich Ihnen gethan, es würde mich glücklich machen. Daß ich indeſſen Alles gethan habe, davon werden Sie ſich überzeugt ha⸗ ben, und ich kann nichts hinzufügen, ſondern blos wie⸗ derholen, daß Alles, was ich gegen Sie früher vorgebracht, nur ein verächtliches Lügengewebe war, und daß gerade dieſes mich jetzt noch am meiſten kränkt. Ich will mich nächſten Sonntag durch den Genuß des heiligen Abend⸗ mahls mit meinem Heilande verſöhnen und wünſchte gar ſehr, bis dahin von Ihnen einige Worte des Erbarmens 354 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. zu erhalten, die mich Verzeihung hoffen ließen. Verban⸗ nen Sie gnädigſt allen Groll aus Ihrem edlen menſchen⸗ freundlichen Herzen und geben Sie derjenigen Stimme Gehör, die ich bei Ihnen ſtets vorherrſchend gefunden habe. Ich bin dann verſichert, daß mir auch Ihre Ver⸗ zeihung werden wird. Indem ich ſchließlich um Ihre gütige Antwort durch Vermittelung der hieſigen Direction bitte, verharre ich in vorzüglichſter Hochachtung Euer Hochgeboren unterthänigſt gehorſam vormals getreuer Diener Marienſchloß, 29. Sept. 1850. Johann Stauff.“ Den Zweck errathend, mußte der Graf mit um ſo lebhafterm Unwillen dieſe Briefe von ſich legen. Nicht einen Augenblick darüber im Zweifel, wozu er ſich zu entſchließen habe, richtete er am 6. October ein den Em⸗ pfang der beiden Zuſchriften beſcheinigendes Schreiben an den Director der Strafanſtalt, worin er, unter Hin⸗ deutung auf die ſchmerzlichen Empfindungen, womit er ſie durchleſen habe, ſich dahin ausſprach: Die gegen mich perſönlich gerichteten Verdächtigungen und Angriffe des Verbrechers vermag ich zu vergeben; ich darf als Chriſt, dem Wort des Heilandes getreu, keinem Rachegefühl in meinem, ob auch tief verwundeten, Herzen Raum geben, wie es mir denn auch zum Troſt und zur Beruhigung gereichen wird, im Verlaufe der Zeit, wenn Gott mein Leben friſtet, zu vernehmen, daß des Mörders Reue eine wahre und aufrichtige geweſen ſei. Dieſe Erklärung mag genügen; ſie iſt die einzige und letzte, welche ich je⸗ mals in Bezug auf jenes ſchaudervolle Ereigniß abgeben werde, das für immer wie ein Nachtgeſpenſt zwiſchen mir und jeder frohern Regung ſteht. ter it ne an hre O Die Gräfin von Görlitz und ihr Dienrr. 355 Am Schlſſe des Schreibens richtete der Graf an den Vorſtehet des Strafhauſes den dringenden Wunſch, mit allen fernern Zuſchriften von jener Seite her verſchont zu bleiben, indem er feſt entſchloſſen ſei, ſie ungeleſen zurückzuweiſen. Schon im Jahre 1848 hatte er einen Brief Stauff's an ihn uneröffnet zurückgewieſen. Der Brief hat ſich erhalten. Ich theile ihn mit, weil er ein Streiflicht auf den Charakter unſers Helden wirft.„Herr Graf! Ich finde mich genöthigt, Ihnen ein Paar Zeilen zu ſchreiben. Wenn Sie ſo gütig ſein wollten und wollten mir den von mir getragenen Mantel zukommen laſſen, ſo würde ich Ihnen ſehr dankbar dafür ſein. Es friert mich ſehr. Sie könnten mir auch den letzten Monat bezahlen, wenn Sie wollen. Denn mein Mädchen hat ſehr viel an mir gethan und hat auch das Kind zu verköſtigen. Ich werde nicht die Wegſteuer mehr haben, wenn ſich nicht gefühl⸗ volle Menſchen meiner erbarmen.— Wenn Sie wollen, können Sie mir eine franzöſiſche Grammaire ſchicken.—“ Als der Graf das Schreiben an den Director des Strafhauſes verfaßte, hatte er eben von folgender Mit⸗ cheilung in der Nummer der„Darmſtädter Zeitung“ vom 5. October Kenntniß genommen: Alsfeld, 3. October:„Ein Zwiſchenact des Stauff⸗ Görlitz'ſchen Proceſſes hat hier geſtern begonnen und heute ausgeſpielt. Wir hatten geſtern Markt und zwar von bedeutender Frequenz. Unter den Verkäufern war auch ein Quincailleriehändler Namens Braun aus Win⸗ berberg im Sauerland da, der im Gaſthaus zur Krone feil hielt. Zu ihm kam des Morgens gegen 10 Uhr ein ilterer Mann und bot ihm mehrere Juwelen, verſchiede⸗ nen Schmuck, Bracelets, Brochen u. ſ. w. zum Kauf an. Des Schmuckes war viel und derſelbe koſtbar, was 356 Die Gräfin von Görlitz und ihr Diener. bei Braun, der als ehrlicher Mann ſogleich Verdacht erregte. Er entgegnete dem Verkufer, er kaufe allerdings ſolche Dinge, könne ſie aber nur dann taxiren, wenn Ueberbringer ihm einige Stunden Zeit laſſe; er ſolle etwa gegen 12 Uhr wieder kommen, wo ſie dann des Handels einig werden würden. Der Alte, treuherzig gemacht, ging in die Falle, überließ an Braun ſämmt⸗ lichen Schmuck ſammt deſſen Behälter, eine alte lederne Brieftaſche. Braun, durch die Umſtände neugierig ge⸗ macht, unterſuchte den ganzen Inhalt derſelben und fand darin zu ſeiner Ueberraſchung einen Heimatſchein von — Heinrich Stauff, Delhändler. Sein Erſtes war nun, die Anzeige bei Gericht zu machen, ſein Nächſtes, ruhig zu Hauſe zu verweilen, während vom Gericht in die an⸗ grenzenden Zimmer Gendarmen poſtirt wurden, um Va⸗ ter Stauff, die treue redliche Seele, welche bei den Aſſiſen gewöhnlich ſo gemüthlich ſchlummerte, zu greifen. Allein er kam nicht um 12 Uhr, er kam nicht ſpäter; die Ge⸗ ſchichte war vielleicht ausgeſchwätzt, oder er roch Lunte; kurz, er kam gar nicht. Jetzt zog die Gendarmerie alle Segel auf, um den Verdächtigen, der vielleicht die Stadt ſchon verlaſſen, einzubringen. Den Geſammtſchmuck, aus ſieben größern Stücken beſtehend, hatte, nebſt der Brief⸗ taſche, der Kronenwirth in Verwahrung. Da erſchien im Hauſe ein Poſtillon: Stauff habe ihn eben erſucht, er möge dem Braun ſagen, er ſolle zu ihm kommen, und ihm Geld oder ſein Eigenthum wieder bringen. Auf Befragen, wo Stauff logire, wies der Poſtillon auf das gegenüberſtehende Haus, und als man hinſah, ſah Vater Stauff verſtohlen durch die Fenſterſcheiben herüber. Was hierauf erfolgte, ergibt ſich von ſelbſt. Heinrich Stauff ſteht ſoeben, 9 Uhr Morgens, vor Gericht und wird auf Nummer Sicher gebracht.“ ſehn verr und iſt ſog hfer, u iau dann tare f zeit laſe wo ſi da te, trelher raun ſimm e alte leden neugierig ben und jn natſchein vo jes war n ſtes, ruh n. Ale och An darmerit o ht die Sta ſchmuck, à ſt der Brl Da erſchi zen erſuc ℳ u tommen kom 9 ringen⸗ illon ℳ ſal Stau Aſſiſel Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. 357 Der Leſer erinnert ſich, daß der Graf, in der vier⸗ zehnten Sitzung am 26. März vernommen, angab, er vermiſſe noch eine Reihe von Pretioſen ſeiner Gattin, und das Vermißte aufzählte*). Indem wir durch einen Blick in die Zelle des jungen Sträflings von demſelben Abſchied nehmen, wiſſen wir nicht, ob wir dieſes zum letzten Male thun. Weitere Ent⸗ wickelungen ſind— Dank der Verbannung der Todes⸗ ſtrafe, die ſonſt das Haupt des Schuldigen hätte fallen laſſen, in ihm den Selbſtzeugen vernichtet hätte— mög⸗ lich und nicht unwahrſcheinlich. Vielleicht ſind die letzten Worte des Epilogs noch nicht geſprochen, ſeine letzten Scenen noch nicht vorübergeſchritten. Vielleicht tritt der Schuldige zur letzten Scene mit einem aufrichtigen Be⸗ kenntniſſe hervor, volle Klarheit über die Kataſtrophe verbreitend— die Auflöſung der Diſſonanz. Nur noch eine Betrachtung: Schiller fragte einmal, warum nicht, wie für die übrigen Reiche der Natur, auch für das Menſchengeſchlecht ein claſſificirender Linné er⸗ ſchienen ſei? Würde ſich jetzt ein ſolcher Ordner finden, ſo würde er unſerm jungen Proletarier ſeine Stelle an⸗ weiſen. Vielleicht würde er ihn zum Nachbar jenes Du⸗ cros, des Mörders der Witwe Senepart, oder jenes Johann Paul Forſter machen, jenes„zweifachen Raub⸗ mörders“, jenes„Menſchen⸗Tigers“, deſſen Bild Feuer⸗ bach's Meiſterhand uns bewahrt hat. Denn welche nahe *) Nach neuern Zeitungsnachrichten wäre dieſer Seitenausläu⸗ fer des großen Proceſſes durch ein freiſprechendes Urtheil erledigt. 358 Die Gräfin von Görlit; und ihr Diener. geiſtige und moraliſche Verwandtſchaft! Viel Verſtand Verbildung durch Romanleſerei, geſchraubte Empfindſam⸗ keit, auch der Geliebten gegenüber, in deren Augen er als reiner, ſchuldloſer Menſch erſcheinen will:„Marga⸗ retha, ſage es unſerer Tochter, was die Unſchuld der Seele im Unglück ſei, wie ſie uns Heldenkraft verleiht, auch das Schwerſte zu tragen“. Eitelkeit, Frömmelei und Heuchelei, ein Tartuffe:„Bibelſtellen ſind ihm nur zu demſelben Gebrauch, wie die Phraſen der Romane und die Verſe von Liebesliedern; ſie dienen ihm blos zu heucheln und zu prahlen“ Eingefleiſchte Lügenhaftigkeit. Wolluſt und Sinnlichkeit. Die Bedientenſeele,„das Glück der Bedientenſchaft“. Die gleiche That, die, um mit Feuerbach zu reden,„ebenſo ſehr durch ihre Grau⸗ ſamkeit, als durch die Beſonnenheit, Tücke und beiſpiel⸗ loſe Keckheit, womit ſie vorbereitet und vollbracht wurde, unter den merkwürdigſten eine der erſten Stellen be⸗ hauptet“. In der erſten Woche dieſes Jahres(1851) brachten die Zeitungen die Nachricht, daß der vielerwähnte ehe⸗ malige Kammerdiener des Grafen, Friedrich Schiller, deſſen Ehefrau als Hauptzeuge im Proceſſe auftritt, ſich durch einen Piſtolenſchuß umgebracht. Unwill⸗ kürlich entſprang die Vermuthung, daß auch dieſer To⸗ desfall mit dem Mordfall und dem folgenden Proceß in Verbindung ſtehe. Bald darauf kam indeß die Verſiche⸗ rung, daß dies nicht der Fall ſei, und Schiller lediglich in Folge häuslicher Verſtimmung ſich das Leben ge⸗ nommen. Empfindſa en Augen .„Marga Unſchuld de kraft verleiht Frömmel jure Grau d beiſpiel racht wurd⸗ Stelen be 51) brucht wihnte ch Schillel tſe auftrit „ unwll c diſe 2 eß i en Prhi i Lerſich 4 Leben 9 Miss Ellen Zurner. 1826. „„Ich nehme Dich zu meiner Ehefrau ſagt der Eine und: Ich nehme Dich zu meinem Ehemannen ſagt die Andere, und das iſt nach ſchottiſchem Geſetze eine gute und vollgültige Ehe, durch welche ein Jüngling vom höchſten Stande und Güterbeſitz mit der elendeſten Crea⸗ tur auf ewig in dieſem Leben kann verbunden werden. Niemand kann in Schottland den zwanzigſten Theil ei— nes Morgen Landes kaufen, verkaufen, noch einen Schil⸗ ling darauf borgen, bis er 21 Jahre alt iſt. Aber wenn es 14 Jahre alt iſt, ſo kann daſſelbe Individuum, und wäre es der erſte Lord in den Königreichen, in einem Augenblick, in einem Aufathmen, ohne daß ihm nur ein Moment gegönnt iſt zum Beſinnen, um ſeine Leidenſchaf⸗ ten zu kühlen, um den Rath ſeiner Aeltern, Freunde, Vormünder einzuziehen, er kann, ſage ich, in dieſem einen Augenblicke die allerthörichtſte, ſchädlichſte Eheverbindung eingehen, indem er nur die Worte ſpricht: Willſt Du mich als Deinen Ehemann annehmen? worauf der an⸗ dere Theil nur zu ſagen braucht: Jal? Und das iſt eine ebenſo gute, gültige und rechtskräftige Ehe, als wäre 360 Mliss Ellen Turner. ſie vor dem Könige oder dem Papſte, vor Biſchof oder Prieſter abgeſchloſſen.“ So ſprach Lord Brougham in einer ſeiner Reden, zur Unterſtützung ſeines Antrags auf eine Reform der Ehegeſetze, insbeſondere zur Aufhebung Deſſen, was er einen furchtbaren Misbrauch nannte, der leichten Art, wie in Schottland eine Ehe, und mit allen ihren legalen Formen, abgeſchloſſen werden kann, durch die einfache, deutliche, ernſtgemeinte Erklärung des Mannes und der Frau vor einem glaubwürdigen Zeugen. In den Jahren I834 und 1835 hatte er dieſen Antrag vor das Parla⸗ ment gebracht; beide Male vergeblich. Er verſtieß gegen den Nationalſinn eines ſtolzen Volkes. Die Schotten wollten nicht von ihren Sitten und Rechten laſſen. Auch ein noch ſpäterer Antrag ſcheiterte. Zur Rechtfertigung wird von engliſchen Juriſten ge⸗ ſagt: Nichts ſpricht mehr für die Ehrenhaftigkeit und Beſonnenheit der ſchottiſchen Nation, als daß ein ſolches Geſetz ohne Schaden für Land und Volk, für ſeine recht⸗ lichen und ſittlichen Verhältniſſe iſt! Der Schade trifft nur das benachbarte England, ei⸗ gentlich auch dort nur einige Familien. Abenteurer kön⸗ nen reiche Erbinnen entführen und ſich, über den Tweed ſetzend, in Gretna⸗Green trauen laſſen. Außerdem hilft es glühenden Verliebten, welche nur ſo die Ungunſt der umſtände und die Hinderniſſe zu überwinden vermögen. Selten, daß andere Heirathöluſtige, denen nichts entgegen⸗ ſteht als Koſten- und Zeitaufwand der Formalien, ſich entſchließen, dieſe leichte Art des Eheabſchluſſes zu er⸗ wählen. Es iſt nicht Sitte. In dem religiöſen Schott⸗ land ſelbſt, ſoviel uns bekannt, am wenigſten. Dieſe erſte, natürlichſte Form der Ciuvilehe iſt gebaut auf den Glauben an die tiefſte Sittlichkeit im Volke, B nit ge m iner Reder Reform de ſen, wab( eichten Ar hren legaln die einfache nes und de den Johle das Parl erſtieß gehen e Schottn aſſen. Auch Juriſten ge⸗ ftigkeit un Miss Ellen Turner. 361 auch auf religiöſem Grunde, das Wort Ja erſetzt Schwur und Förmlichkeiten. Es wird geſprochen in Gottes unſichtbarer Gegenwart. Nur der Misbrauch, welchen die Frivolität des reichen Nachbarlandes von dieſer alt einfachen Inſtitution, be⸗ rechnet auf ganz andere ſittliche Verhältniſſe, machte, konnte zu den Anſtrengungen der engliſchen Geſetzgebung führen, welche den Schotten eine Inſtitution nehmen wollte, auf die ſie um ſo ſtolzer ſind, als ſie ſelbſt, wenig davon Gebrauch machend, ſich der prieſterlichen Einſeg⸗ nung und Allem, was ſie vorausbedingt, gern und freiwillig unterwerfen. Einer der letzten ſchlagenden Fälle des Misbrauchs, der von England aus damit getrieben ward, und der darauf folgende Proceß, in welchem Brougham ſelbſt als Advocat thätig war, veranlaßte ihn als Pair zu jenen Geſetzanträgen. Es iſt die folgende, romanhafte Entfüh⸗ rungsgeſchichte der Miß Turner. Miß Ellen Turner war die einzige Tochter und Erbin von William Turner, Esg., einem Gentleman von bedeutendem Grundbeſitz in Shrigley Park, Cheſhire. Der Vater hatte ſie in Penſion gegeben bei der Miſtreß Daulby, welche in Liverpool eine Erziehungsanſtalt er⸗ richtet. Im Februar 1826 hatte ſie hier ihr 15. Jahr ſurückgelegt. Ein Maſter Gibbon Wakefield hatte bei einem Beſuch in der Nachbarſchaft die intereſſante Bekanntſchaft, nicht der Dame ſelbſt, aber ihrer Vermögensumſtände zemacht, und ſofort den Entſchluß gefaßt, in alter Ro⸗ nanenart einen Verſuch zu wagen, das junge Mädchen XVII. 16 362 Miss Ellen Turner. aus der Schule zu locken, ſie zu entführen und zu ſeiner Gattin zu machen. Ein franzöſiſcher Diener, Thevenot, war angenom⸗ men worden. Er erſchien an einem der erſten Tage des März 1826 mit einem leeren Wagen und einem Briefe an die Schulvorſteherin vor derſelben. Der Brief beſagte, daß Miſtreß Turner, Ellen's Mutter, plötzlich gefährlich erkrankt ſei, ihre Tochter möchte ſchnell zu ihr aufs Land kommen, der Wagen ſei der des Arztes, welcher ſie dahin bringen ſolle. Der Diener war gut unterrichtet worden, er beſtand in allen Fragen nach den Namen der betreffenden Per⸗ ſonen und Oertlichkeiten. Der Betrug gelang vollſtändig. Zwar kannte das junge Mädchen weder den Menſchen noch die Kutſche, aber in Miſtreß Daulby war jeder Verdacht durch die Art ſeiner Antworten verſcheucht und das junge Mädchen beeilte ſich in den Wagen zu ſtürzen, der ſie auf nächſtem Wege zu ihrer leidenden Mutter führe. Er führte ſie aber zuerſt nur in das Albion Hotel zu Mancheſter. Hier ließ ſich ein Herr aus Paris, Mſtr. Gibbon Wakefield, ein Mann von feinem, einnehmendem Aeußern bei der jungen Dame einführen, der ihr mit ernſter Miene und in Kürze erklärte, die Krankheit ihrer Mutter wäre nur ein Vorwand. Der wahre Grund, weshalb er ſie aus der Schule gelockt, ſeien die traurig verwickelten Vermögensumſtände ihres Vaters. Er wäre ſelbſt gekommen, um ſie abzuholen, hätte es aber, der Sicherheit ſeiner Perſon wegen, nicht mehr wagen dürfen. Zur Beſtätigung dieſer Ausſage erſchien auch ein Bruder des Herrn, Maſter William Wakefield, ebenfalls ein ſehr geſetzter, freundlicher Herr, der, voll tiefen Kum⸗ mers und ernſter Theilnahme, ihr Das beſtätigte, was der Er hat ein we m 5 ve d zu ſiner t angenon nTage dei nem Britſt rief beſagte gefihric r aufs Lun er ſie dohin e biſn ſenden Pu vollſtandi Menſchen war jede ſcheucht w zn ſürz da n ſbion Hiu aris Pi mehmerde der ihr m aheit ihr ahre Grun ndi wau . 6 i ₰ ahen — irfn 4. auch el tiefen wa Kun der — benſal Miss Ellen Turner. 363 Erſte geſagt. Er wie Jener kannte ſo genau alle ihre häuslichen Verhältniſſe, daß, wenn in der jungen Dame ein Verdacht erwacht wäre, er ſofort wieder eingelullt ward. Sie drängte jetzt ſelbſt zum Fortfahren und ſprang in den Wagen mit dem Vorſatz, durch Zeichen von Muth und Heiterkeit ihren armen Vater zu tröſten. Die beiden Herren ließen es auch nicht an Heiterkeit und angeneh⸗ mem Zuſpruch fehlen. Unterweges wurden ihnen verſtoh⸗ lene Winke und Billets zugeſtellt, angeblich von Maſter Turner oder ſeinen Vertrauten, die ihnen Anweiſung gaben, wo und wie ſie ihn treffen könnten; denn er ward — ſchon aufs heftigſte von ſeinen Gläubigern verfolgt. Maſter Turner hatte ſein Vermögen durch glückliche kaufmänniſche Geſchäfte erworben. Das vorangegangene Jahr 1825 hatte furchtbare commercielle Schwankungen hervorgebracht, die Kriſis, welche ſo viele Häuſer betraf, war am letzten Weihnachten im älterlichen Hauſe ſehr ernſt beſprochen worden. Die junge Ellen war eine theilneh⸗ mende Zuhörerin geweſen; die Gefahr, die auch ihrem Vater drohen konnte, hatte auf ihr Gemüth einen Ein⸗ druck gemacht, jetzt war es Anlaß, daß ſie der Fabel leichter Glauben ſchenkte. In einer Poſtkutſche mit vier Pferden flogen ſie, je⸗ voch im Umwege durch Yorkſhire nach Kendal und von va nach Carlisle. Hier ſollte ſie der Vater erwarten. Beide Brüder hatten unterweges alle ihre Künſte ange⸗ wandt, durch liebenswürdige Unterhaltung und theilneh⸗ mende Worte ſie aufzurichten, aber zugleich— ihre Furcht nur noch mehr zu ſteigern. Als der Wagen vor dem Wirthshaus in Carlisle ſielt, ſtanden mehre Männer vor der Thür. Das waren verkleidete Gerichtsdiener. Ihr Vater lag hinten in einem 16* 364 iss Ellen Turner. Hofzimmer verſteckt, und durfte ſich nicht regen und rüh⸗ ren aus Furcht, ſofort arretirt zu werden. Die beiden Banken von Macclesfield und Blackburn, wo er bedeu⸗ tende Summen liegen hatte, hatten plötzlich zu zahlen aufgehört. Aber die beiden Brüder hatten einen reichen und großmüthigen Oheim, der auf Gibbon Wakefield's Vorſtellung ſich bereits entſchloſſen, 60,000 Pfund Ster⸗ ling vorzuſchießen, um dem unglücklichen Maſter Turner aufzuhelfen. Und plötzlich, in erlaubter Steigerung, ward ihnen auch ein Brief zugeſteckt von Maſter Grimsditch, dem Advocaten der Familie, den der eine Bruder ihr im Wagen vorlas. Er enthielt nichts Anderes als den Vor⸗ ſchlag des Geſchäftsfreundes: Gibbon Wakefield ſolle Miß Ellen Turner heirathen, dies ſei der einzige Weg, um die Familie derſelben vor gänzlichem Ruin zu retten. Richardſon's und Fielding's erfindungsreicher Geiſt, ſagt der engliſche Berichterſtatter, konnten kaum eine beſſere Intrigue erſinnen, und weder Miß Biron, noch Clariſſa Harlowe oder Miß Alworthy ſich in einer ähn⸗ lich bedrängten Lage befinden, als dieſes Schulmädchen, das, ein halbes Kind, mit Schwierigkeiten umringt, die auch Erwachſene ſchwindeln gemacht, doch eine Heldin blieb. Sie wollte, ehe ſie einwilligte, ihren Vater ſehen. Aber ſie konnte ihn nicht ſehen, er durfte, konnte ſich in Carlisle nicht ſehen laſſen. Dafür ſendete er ihr ſeinen vollen väterlichen Segen, und ließ ſie bitten, keinen Au⸗ genblick zu zögern, ſondern zu eilen, daß ſie über den Grenzfluß komme, um ihn aus ſeiner fürchterlichen Lage zu befreien. Die Kindesliebe ſiegte. Ellen fühlte keine Neigung, aber ſie ſtammelte ein ſchüchternes Ja. Sie ließ ſich nach Schottland hinüberfahren und reichte ihre Hand, Miss Ellen Turner. 365 wie die Anklage ſich ausdrückt, an Gibbon Wakefield „in Gegenwart eines betrunkenen Schmiedes, des Wir⸗ — thes einer Schenke und eines Poſtillons“. Glücklicher⸗ weiſe ward die Ehe aber nicht vollſtändig conſumirt, aus E ſchi einer zwar fälſchlichen, aber heilſamen Täuſchung des 3 ſchlauen Betrügers, der im Glauben ſtand, daß das Ge⸗ Wekzfilds ſetz in dieſem Falle ihm an Kopf und Kragen gehen könne. und Sii„Dies alte Geſetz war, da der Fall ſeit über hundert ſer Tum Jahren nicht vorgekommen, beſeitigt, wie man eine ver⸗ roſtete Waffe von der Mauer nimmt.“ Aber außerdem hatte die Heirath jenſeits der Grenze ſolche techniſche Schwierigkeiten in den Weg gelegt, daß eine gewöhnliche Klage wegen Felonie(in dem weit ausgedehnten engliſchen Sinne des Wortes) nicht ſo leicht ſtattfinden konnte, was Alles dem Entführer entgangen war. Aus Furcht, verfolgt und wieder gefangen zu werden, trieb er in ſtürmiſcher Haſt ſeine darüber hochverwunderte Gattin zuerſt nach London zurück, und von da nach Frankreich. Fünf⸗ bis ſechshundert engliſche Meilen legte n einer ihl ſie in fünf Tagen zurück, und erlebte während dieſer Zeit chulnidchl Abenteuer, die mehr ihr Gemüth erſchütterten, als die, mringt, welche ſie in irgend einem Roman geleſen, die fingirte eine Held Heldin erſchüttert haben konnten. Da erſt erſchien eine Annonce ihrer Ehe in der„Mor- gutet ſche ning post“, und zugleich verkündete eine beſcheidene An⸗ ount ſich in zeige in den Zeitungen des Maſter und der Miſtreß Ed⸗ „ihr ſein ward Gibbon Wakefield Abreiſe von London nach Paris einen A den erſtaunten Verwandten. Sie hatten bis da nichts iie de von ihrer Entfernung aus der Penſion erfahren. „ben Lo Sie verloren keinen Augenblick, um dem Abenteurer — ſeine Beute zu entreißen. Die beiden Oheime der Miß Reigu Turner mit dem Rechtsanwalt der Familie, Grimsditch, ſieß ſi flogen nach Calais, verſehen mit einem Verhaftsbefehl 5— * Ho zhre Wiss Ellen Turner. 366 und begleitet von einem Polizeiofficianten. Hier ſchon fanden ſie das getäuſchte Mädchen, welches, als der Be⸗ trug entdeckt war, keinen Augenblick anſtand, ihren Ver⸗ wandten in die Arme zu fliegen, und ſich mit Abſcheu und Verachtung von dem improviſirten Ehemanne ab⸗ wandte. Ein Widerſtand von Seiten des Letztern fand nicht ſtatt, da die franzöſiſchen Behörden die Reclaman⸗ ten unterſtützten. Ellen ward nach England zurückge⸗ nommen und hier ein Criminalproceß gegen die beiden Brüder Edward Gibbon Wakefield und William Wake⸗ field, gegen ihren franzöſiſchen Diener Eduard Thevenot und gegen Frances Wakeſield, ihre Stiefmutter, ange⸗ ſtrengt. In den Lancaſter Sommeraſſiſen 1826 ward von der Großjury eine gerechte Anklage gegen die gedachten Per⸗ ſonen gefunden von wegen Verſchwörung gegen das Geſetz. Durch allerhand juriſtiſche Spitzfindigkeiten wuß⸗ ten die Angeklagten indeſſen die Sache hinzuziehen, der⸗ geſtalt, daß ſie vor die King's Bench, und erſt in der nächſten Sommerſitzung zur Verhandlung kam. Abgeſehen von der criminalrechtlichen Verfolgung gegen die ihrer Handlung wegen zweifelsohne ſtrafbaren Thäter, machte die Frage über die Gültigkeit der Ehe viel den Juriſten zu ſchaffen. Man zählte vier verſchie⸗ dene Fälle auf, welche dem gegenwärtigen glichen. Lucy Ram ſay, eine Erbin, war im Hyde⸗Park auf⸗ gegriffen und in eine Kutſche geſchleppt worden. Browne, der Anſtifter, vermochte ſie, ihm ihre Hand zu reichen, indem er drohte, ſie ſonſt nach Frankreich zu entführen. — Pleaſant Rawlins, eine andere Erbin, ward in den Straßen von London plötzlich von Gerichtsdienern Miss Ellen Turner. 367 Hie ſcho verhaftet, angeblich wegen einer Schuld von 200 Pfund ls de Be Sterling. Ein deutſcher Abenteurer, Swendſon, ihr Be⸗ ihren Ve werber ohne Ausſicht auf Erfolg, hatte es angeſtiftet. nit Abſchn Als ſie in der Haft unter rohen Gerichtsdienern ſich be⸗ mannt cb fand, war er zu ihr geſtürzt, und ſeine Verſicherung, daß cttern ſn nichts ſie retten könne von dem Schickſal, nach Newgate eclnn geſchleppt zu werden, als wenn ſie ihn auf der Stelle d riche heirathete, bewog ſie, ihm ihre Hand zu reichen. Einer die tdn der Gefängnißprediger(one of the Fleet parsons) er⸗ ien Vil ſchien auf der Stelle und die Ceremonie ward vollzogen. „— Auf das Zeugniß beider Damen wurden Browne und rr* Swendſon für ſchuldig erklärt und hingerichtet. Ihre — Einwilligung ward für null und nichtig erklärt, da ſie durch Furcht und Betrug erzwungen war. In einem dritten Falle gegen einen Entführer Per⸗ rey kam derſelbe durch den Beiſtand der Entführten ſelbſt d von. davon. Sie trat muthig ſelbſt in die Zeugenſchranke chin p und erklärte, daß der Angeſchuldigte keine andern Künſte gegen 3 angewandt, als die ein Liebender zu brauchen pflege und keiten die man ihm noch nie zum Verbrechen gemacht. Sie ziehen⸗ ſei demnächſt aus eigenem freiem Willen und mit ihrer erſt in de ganzen Zuſtimmung mit ihm auf und davon gegangen— Natürlich ward er darauf freigeſprochen. erfolgun Im Jahre 1804 war Miſtreß Fanny Lee von einem ſrafbar Lockhart und Loudon Gordon gewaltſam entführt worden. it der 6h So lautete die Anklage, welche vor den Aſſiſen von Ox⸗ irn verſchi ford verhandelt ward. Es walteten aber verſchiedene ichn Anzeichen ob, als ſei die Entführung mit ihrer Zuſtim⸗ eor ul mung geſchehen. Anſcheinend war ſie allerdings mit gwnn⸗ Gewalt aus ihrem Hauſe entführt, aber ſie war verhei⸗ n nichen rathet und lebte getrennt von ihrem Gatten. Eine be⸗ nfihr herzte Dame, hatte man ſie in verſchiedenen Poſtkutſchen ward i ganz luſtig fahren geſehen, unterwegs warf ſie einen gödiener 368 Miss Ellen Turner. Kampherbeutel aus dem Fenſter, den ſie als Amulet mit⸗ geführt, und als ſie in Southworth mit den beiden Her⸗ ren zu Abend aß, unterhielt ſie ſich, nach ihrem eigenen Geſtändniß, ſehr lebhaft mit ihnen über die Hieroglyphen⸗ ſchrift und die griechiſche Architektur. Der Richter hob den Proceß auf(stopped the case), da hier ein gänz⸗ licher Mangel angewandter Gewalt klar ſei. Die Ehe, nach den legalen Formen Schottlands ab⸗ geſchloſſen, konnte nicht aufgehoben werden, trotzdem, daß Ellen Turner durch Kunſt und Betrug zu ihrer Einwil⸗ ligung bewogen war, es bedurfte dazu anderer Mittel, wovon ſpäter; der Criminalproceß gegen die betreffenden Perſonen betraf nur deren Straffälligkeit bezüglich des angewandten Betruges, um das junge Mädchen zur Ein⸗ willigung in den Abſchluß der Ehe zu bewegen. Die Klageacte iſt in unſerer Einleitung im Weſent⸗ lichen wiedergegeben. Der Vater, Maſter Turner, bekundete, daß ſeine Tochter Ellen am 12. Februar 1826 erſt 15 Jahre alt geworden, alſo kaum einen Monat vor ihrer Entführung. Er ſelbſt beſitze anſehnliche Güter in Cheſter und genieße eines perſönlich großen Anſehens; 1827 war er Ober⸗ ſheriff der Grafſchaft geworden. Als ſeine Tochter vom December bis Februar bei ihm auf dem Lande ge⸗ weſen, hatte er keine Veränderung in ihrem Gemüthszu⸗ ſtande bemerkt. Vor dem März 1826 hatte weder er, noch ſeine Tochter den oder die Angeklagten gekannt, noch von ihrer Exiſtenz etwas gewußt. Miß Eliſabeth Daulby, die mit ihrer Schweſter die Schulanſtalt und Penſion in Liverpool hielt, hatte die junge Ellen fünf bis ſechs Jahre bei ſich. Sie konnte nicht mehr ausſagen, als wir ſchon wiſſen. Der Brief, Miss Ellen Turner. 369 mlt nit welchen der franzöſiſche Diener aus Shrigley angeblich beiden H brachte, lautete: „Shrigley, Montag Nacht 126½ März 6. phen Madame! ich ſchreibe an Sie auf den Wunſch der gichte heb Miſtreß Turner in Shrigley, welche plötzlich von einem r ein gän heftigen Schlaganfall befallen ward. Miſtreß Turner * wünſcht ihre Tochter augenblicklich zu ſehen. Ein treuer Diener wird dieſen Brief überbringen und zugleich mei⸗ nen Wagen, um Miß Turner zu holen; und ich bitte Sie, daß ja keine Zeit verloren werde, indem, wenn ich auch nicht an eine unmittelbare Gefahr für Miſtreß Turner denke, es doch möglich iſt, daß ſie bald Niemand mehr erkennt. Miſtreß Turner wünſcht inſtändig, daß man ihrer Tochter ihren eigentlichen Zuſtand verſchweige, weil die Angſt um die geliebte Mutter auf der Reiſe ihr ſchädlich werden könnte; auch iſt das Haus hier jetzt n WVeſent ſo voll, und voller Verwirrung und Beſtürzung, daß ſie nicht wünſchen kann, daß Jemand zur Begleitung mit hierher komme. Der Diener iſt beauftragt, die Poſtillone anzuweiſen, daß ſie nicht zu ſchnell fahren, weil Miß — Turner ängſtlich im Wagen iſt. John Ainsworth M. D. P. S. Es wäre wol am beſten, wenn man zu Miß 1.„ Turner ſagte, Miſtreß Turner wünſche ihre raſche Her⸗ kunft nur um deswillen, weil ſie gleich in das neue Haus überziehen wollen. Der Diener iſt ſchon beauftragt, kei⸗ nen andern Grund als dieſen anzugeben, wenn die Miß in ihn dringt. Kurz, Miſtreß Turner iſt höchſt beſorgt, daß ihre Tochter erſchreckt werde, und vertraut Ihnen ganz die Arrangements deshalb. Sie wünſcht noch, daß Eowet ich hinzufüge, daß ihre Schweſter, Nichte oder ich ſelbſt pilt halt Ihnen, im Fall der Fortdauer ihrer Krankheit, durch ki konn die Poſt davon Nachricht geben werden.“ 370 Miss Ellen Turner. Der engliſche Berichterſtatter fügt hinzu, daß man in den Annalen der criminaliſtiſchen Betrügerei kaum ein Document aufweiſen könne, welches ſo geſchickt wie dieſes abgefaßt und unter den obwaltenden Umſtänden zur Täuſchung geeignet geweſen. Auch die Antworten des Dieners auf die Fragen, welche Miß Daulby an ihn gerichtet, konnten nicht den geringſten Verdacht erregen. Die Daulby fragte ihn: wann Miſtreß Turner von dem Unwohlſein betroffen worden? Er ant⸗ wortete: Vorigen Abend beim Nachteſſen. Meſſer und Ga⸗ bel fielen ihr aus der Hand.— Wird denn Miß Turner Sie kennen?— Er antwortete: Nein. Ich bin erſt letzt⸗ hin von Maſter Turner angenommen zum Dienſt im neuen Hauſe. Miß Daulby wußte von dieſem letztern und dem bevorſtehenden Umzuge. Sie benachrichtigte ihre Penſionairin vom Willen ihrer Mutter und ſprach von einem leichten Unwohlſein und daß ihr Vater nicht zu Hauſe wäre. Den Diener fragte ſie: ob die junge Dame denn allein reiſen ſolle? Thevenot ſagte: Nein; in Mancheſter werde der Dr. Hull ſie treffen und mit ihr die Reiſe machen. Ellen erfuhr erſt beim Einſteigen, als ihr die fremde Kutſche auffiel, daß es des Arztes Wagen ſei. Die Lehrerin ſchilderte die Miß als ein jun⸗ ges Mädchen von Fähigkeiten, Talent und geſundem Verſtande, ohne Argwohn und leicht vertrauend. Die Kutſche war erſt am Tage vor der Entführung von einem Wagenmacher in Mancheſter gekauft. Der Diener aus dem Albion Hotel ſagt aus, wie am Don⸗ nerſtag um 12 ½ Uhr die junge Dame mit dem Diener im Gaſthauſe abgeſtiegen wäre. Bald nachher kamen die Brüder Wakefield und 8— 10 Minuten nachher wur⸗ den ſchon friſche Pferde vor die Kutſche beordert, und „—)— —— „daß wan gerei kum eſchickt w lnſtänden agen, welcht ngeringſte unn Niſtrß 7 Er ant ſet und Gl⸗ Niß Turner Dienſt in „ lettern achrichtigte und ſyrach Vater nich bdie junge gte Neit n und wi Einſteigen des Arztei is ein jun eeſunden M* Enfführun Miss Ellen Turner. 371 ſie fuhren ab, Edward Wakefield mit der Dame im Wa⸗ gen, ſein Bruder William auf dem Bock. Der Entführer trat, wie aus mehren Zeugenausſagen erhellt, als ein Capitain Wilſon auf. Er war in Liver⸗ pool, wie es ſcheint, zurückgeblieben und empfing erſt, wie aus einem namenloſen Billet ſeines Bruders erhellt, von dieſem die Nachricht der gelungenen Entführung: „Schnell dahin, wo wir geſtern die Hammelcotelettes aßen, ſie muß auf ihren Vater warten. Sie iſt eben, um 11 Uhr, von hier fortgefahren.“ Die Poſtillone, welche das Paar bis Carlisle gefah⸗ ren, ſagten allerhand Luſtiges aus von der Verwunderung des jungen Mädchens über alle die neuen Dinge, welche ſie plötzlich zu ſehen bekam. In Carlisle hielt der Wa⸗ gen über eine Viertelſtunde vor dem Wirthshauſe zum Buſch. Die alte Wirthin erſuchte die junge Dame, doch ja auszuſteigen, aber der eine Herr legte die Hand an die Wagenthüre und ſagte entſchieden: Nein! Die junge Dame erſchien der Wirthin ſehr betrübt. Eine Nichte der Letztern meinte ſogar: ſie habe ihr damals wie ein Bild der Verzweiflung geſchienen. Am Abend um 6 Uhr war die Geſellſchaft in Carl⸗ sle zurückgekehrt. Die Ehe in Gretna⸗Green war in⸗ zwiſchen abgeſchloſſen worden. Sie tranken im Wirths⸗ hauſe Thee, und nach einem Aufenthalt von zwei Stun⸗ den ſetzten ſie ihre Reiſe fort, doch in einer Poſtkutſche, da der in Mancheſter gekaufte alte Wagen ſich als un⸗ rüchtig zu einer ſolchen Carrieretour erwieſen und zurück⸗ gelaſſen werden mußte. In Penrith, wo ſie um 11 Uhr ankamen, verbrachten ſie die Nacht in— getrennten Zimmern. Morgens war die junge Dame die erſte im Frühſtückszimmer. Sie las n einem Buche und ſchien ſehr gefaßt. Auf die Frage 372 Mliss Ellen Turner. des Kellners, ob ſie Frühſtück wünſche, ſagte ſie, ſie wiſſe nicht, er möge die Herren fragen. Nach einem haſtig verzehrten Frühſtück ſetzten ſich Edward Wakefield und ſeine Frau in die Eilpoſt und flogen nach London, und man findet ſie wieder im Brunswick Hotel, Hannover Square, Freitag Nacht um 11 Uhr. Hier ſah man Miß Turner in ihrer Schlafſtube ſchluchzend. Sie war vier Tage und zwei Nächte, faſt ohne Raſt, hin⸗ und herge⸗ reiſt, viele Hundert Meilen, und Müdigkeit und Angſt um ihren Vater und ihre eigene Lage mochten wie auf ihren Geiſt, auch auf ihren Körper eingewirkt haben. Auch hier im londoner Wirthshauſe blieben die Ver⸗ ehelichten nur 1 ½ Stunde, die Edward Wakefield dazu benutzte, zwei Zeitungsinſerate zu ſchreiben, die Ankündi⸗ gung ihrer Abreiſe, die Bekanntmachung ihrer in Gretna⸗ green abgeſchloſſenen Ehe. Das Papier war kaum trocken, als ſchon wieder vier Pferde vor der Wirthshausthüre ſtanden; in ſolcher Beſorgniß war Wakefield vor der Verfolgung. Sonnabend am 11. März las Maſter Grimsditch, der eifrige Geſchäftsträger der Familie Turner, zuerſt in der Zeitung von einem Etwas, von dem Keiner in der ganzen Familie bis da die geringſte Ahnung hatte. Erſt Dienſtag am 14. hatte er den ganzen Zuſammenhang kennen gelernt und verſchaffte ſich vom Staatsſecretair die nöthigen polizeilichen Ermächtigungen. Mittwoch am 15, in der frühen Morgenſtunde, war er ſchon mit El⸗ len's beiden Oheimen und einem Polizeibeamten in Ca— lais. Er ſagt über das Folgende aus: „Ich erblickte Maſter Edward Gibbon Wakefield zu⸗ erſt im Hofe von Quillac's Hotel. Begleitet von Ma⸗ ſter Robert Turner und Maſter Critchley(den Oheimen), trat ich ihn an, nannte meinen Namen und woher ich ſie, ſi wiſſ einem haſt zckeſield und London, und A, Hannobe ah man Wi zie war vle und herh it und Angſ hten wie al rkt haben⸗ chen die Vn akefield doz Ankündi rin Gretna aum tocen ield vot du be Grimẽdit ur zurt einer ind hatte Ei ſummenho tsſetreto Miss Ellen Turner. 373 käme. Er ſchien mich zu kennen. O wollen Sie nicht ſo gut ſein, in mein Zimmer zu treten, ſagte er. Wir, Maſter Robert Turner und ich, folgten ihm, die Treppe hinauf, in ſein Zimmer. Ich ſagte ihm, wir wären im Auftrag Maſter Turner's gekommen, um deſſen Tochter zurückzuführen, die er in ſehr ungeziemender Weiſe fort⸗ geführt.— Mich dünkt aber, entgegnete er, Sie kommen hier mit einer geſetzlichen Verfolgung gegen mich. Als in dem Augenblick, etwas zu raſch, der Polizeibeamte Ellis eingetreten war, rief er: Wer iſt der Mann? Ich veranlaßte Ellis hinauszugehen und erklärte ihm: wir müßten Miß Ellen augenblicklich ſehen.— Ich wünſche zu erfahren, wiederholte er, ob Sie auch mich zu verfol⸗ gen gedenken?— Ich antwortete: Ja, wir denken Sie zu verfolgen. Wie können Sie anders denken. Sie haben Miß Turner geſtohlen. Ich habe einen Verhafts⸗ beſehl in der Taſche und eine Depeche von Maſter Can⸗ ning an Lord Granville in Paris.— Er erklärte darauf, von alle dem Nachricht zu haben, da in demſelben Packet⸗ boot mit uns ſein Freund Perch von London herüber⸗ gekommen. In dem Augenblick trat Maſter Critchley ins Zimmer.— Iſt es wirklich Ihre Abſicht, mich zu ver⸗ folgen? fragte er.— Ich verſicherte ihn, daß die ſtreng⸗ ſten Maßregeln bereits ergriffen wären und noch würden ergriffen werden. Er möge ſich auf Alles gefaßt machen. Aber das Erſte, was ich fodern müſſe, ſei, daß er die junge Dame herausgebe. Ich fragte ihn in peremtoriſcher Weiſe: Mein Herr, ja oder nein?— Er fragte in eini⸗ ger Aufregung: Aber ſie bleibt doch meine Gattin?— Ich entgegnete, daß ich mich auf dieſe Frage nicht ein⸗ laſſen könne. Sein Verbrechen ſei eines der ruchloſeſten; er habe ſich in den Beſitz der Miß Turner geſetzt, die er nie im Leben geſehen, eines reinen Kindes, und mit⸗ 374 Miss Ellen Turner. tels eines geſchmiedeten Briefes. Er verdiene eigentlich erſchoſſen zu werden.“ — Was geſchah auf dieſe Ihre Bemerkung? „Ich fügte noch hinzu: er habe einen Schlag geführt it gegen den Frieden dieſer Familie, deſſen Wirkungen er ſt nie wieder gut machen könne. Es könne der Tod wer⸗ den der Miſtreß Turner, wenn ſie nicht ſchon todt ſei; auch Maſter Turner hätten wir mit gebrochenem Herzen in London verlaſſen, unfähig, ſelbſt einen Schritt zu thun nach ſeinem verlaſſenen Kinde.“ — Und er? „Erwiderte darauf, meine Bemerkungen wären ſtrenge, jedoch wage er nicht, ſein Benehmen zu rechtfertigen. Er habe— ſelbſt eine Tochter. Seine eigenen Worte waren: Ich habe eine Tochter, und wenn irgend wer ſie in dieſer Weiſe mir rauben wollte, ich glaube, ich würde. ihm eine Kugel durch den Kopf jagen. Dann ſetzte er hinzu: Aber iſt denn die Ehe geſetzlich? Iſt ſie es, ſo muß ich ſie behalten. Iſt ſie es nicht, ſo habe ich keine Anſprüche an ſie.— Ich antwortete ihm, ſie ſei nicht allein ungeſetzlich, ſondern er ſelbſt ſchwer verantwortlich. Eine Parlamentsacte ſei durchgegangen unter der Regie⸗ rung Philipp's und der Königin Marie, welche ſolche Ehen für nichtig erkläre und die Handlung, die er be⸗ gangen, mit ſchwerer Strafe belege. Aber es iſt unnöthig, weiter darüber zu discutiren, ſchloß ich, denn wir haben den Auftrag, Miß Turner zurückzunehmen, und wir wol⸗ len und werden es. Maſter Critchley und Maſter Tur⸗ ner wurden nun heftig, ſie verlangten ihre Nichte zu ſehen, und ich ſagte ihm: wenn er ſich noch länger wei⸗ gere, würde ich die Polizei von Calais zu Hülfe rufen. Er entgegnete, mit der Polizei verſtände er ſich beſſer als ich.“ Tod wer⸗ ntodt ſei Herzen tt zu thun ren ſtrenge chtſertigen „ Worte ver ſie ich wurde n ſitzte ſit es, ſo e ich kin ſei nich ntwortich der Regl c e ſolcht Miss Ellen Turner. 375 — Verlangte er nicht, zuerſt mit Miß Turner zu ſprechen? „Er ſagte, wenn ſie ſein Weib bleibe, ſo ſei es für ihn wünſchenswerth, daß gewiſſe Fragen nicht an ſie ge⸗ ſtellt und gewiſſe Dinge nicht enthüllt würden. Er wollte uns darauf Inſtruction geben, was unberührt bleibe, ſo⸗ wol im Intereſſe der jungen Dame ſelbſt, als ſeinetwe⸗ gen, wenn er ihr Ehemann ferner ſei.“ — Sagte er voraus, was ſie wol thun würde, wenn ſie die Oheime und Sie wieder ſähe? „Er wiederholte nur, ſie ſei einmal ſein Weib. Maſter Critchley brach heraus: Ich bin erſtaunt, wie Sie von uns erwarten können, daß wir auf ſolche Bedingungen eingehen. So wenigſtens war der Sinn ſeiner Ausdrücke. Hinzu ſetzte er: Vor allem müſſen wir ſie ſehen. Sie können ja einen Eindruck auf ſie gemacht haben.“ — Und was entgegnete er darauf? „Ach, was das anbelangt, ſo werden Sie ſie ganz paſſiv finden. Sie hat vielleicht eine günſtige Meinung für mich; das kommt aber gar nicht in Betracht bei der unbegrenzten Zuneigung, welche ſie für ihre Verwandten empfindet. Ich kann getroſt ſagen, ſie wird Ihnen in die Arme fliegen, wenn ſie Sie ſieht, und von mir fort. — Später ſagte er: er wünſche Alles zu thun, um die Sache wieder gutzumachen. Aber im ſelben Augenblick erklärte er ſeinen Wunſch: wenn ſie ſein Weib bleiben ſolle, ſo bitte er um Gottes willen, gewiſſe Dinge ihr nicht zu eröffnen, und daß man ihn zulaſſe, wenn wir ſie zuerſt ſähen. Darauf ging Maſter Wakeſield plötzlich hinaus und brachte nach ungefähr zwei Minuten Miß Turner aus einem Zimmer, man ſagte, es ſei Madame Quillac's Zimmer. Ich ſtieg vor ihnen die Treppe hin⸗ auf und zeigte dem jungen Mädchen das Zimmer, in 376 Wiss Ellen Turner. welchem ihre Verwandten waren; ich ſelbſt und Maſter Wakefield blieben draußen. Hier, auf dem Flur, ſagte er zu mir: Nun wohlan denn, Maſter Grimöditch, ich kann Sie denn auf meine Ehre verſichern, daß Miß Tur⸗ ner noch heute ebenſo Miß Turner iſt, als am Tage, wo ich ſie entführte. Die Ehe zwiſchen uns iſt nicht vollzogen worden.— Ich konnte ihm nur entgegen, daß ich ſehr zufrieden ſei, das zu hören. Dann trat ich in das Zimmer, wo Miß Turner mit ihren Oheimen war, und hörte jetzt erſt, welche Betrügereien und Schändlich⸗ keiten gegen das arme Mädchen verübt waren.“ — Und was paſſirte im Zimmer? „Nach 20 Minuten ließen wir Maſter Wakefield her⸗ einrufen. Ich ſagte zu ihm: Wir finden, daß Sie gegen dieſes arme Kind in einer unerhörten Art von Liſt und Trug verfahren ſind. Die Sache würde mehr als ernſt⸗ haft; wir würden ihm nicht allein das Kind fortnehmen, ſondern ihn ſelbſt unter Aufſicht des Polizeibeamten zu⸗ rücknehmen. Er antwortete mir: dazu ſei ich auf der falſchen Seite des Waſſers(Canals); ich entgegnete, auch hier werde mir die Polizei zur Strafe verhelfen, indem ich Maſter Canning's Schreiben vorwies. Er wurde dreiſter: weder das noch ein Verhaftsbefehl werde mir helfen, und er fodere ſie als ſeine Gattin. Nachdem wir eine Weile über die Legalität oder Illegalität der Ehe geſtrit⸗ ten, öffnete Miß Turner zum erſtenmal in Wakefield's Gegenwart die Lippen, und in wilder Aufregung ihrem Oheim Critchley um die Schultern fallend, rief ſie: Ich bin nicht Ihr Weib, ich will Ihnen nie wieder nahe kommen— Sie haben mich betrogen“.“ — Und was that Wakefield? „Sie müſſen wenigſtens einräumen, ſagte er, daß ich mich immer als ein Gentleman gegen Sie betragen habe. heimen we dSchindl ren Sie gehe Liſt un a6 ernſt ſortnehne ibeamten; ich auf öe 0 gegnete, n indem urde dreiſe mir helft Miss Ellen Turner. 377 — Ja, ſagte ſie, das räume ich auch ein, aber ich komme nie wieder zu Ihnen, denn Sie haben mich betrogen.— Darauf fing er von neuem an, die Geſetzlichkeit und Gültigkeit der Ehe zu behaupten. Ich drückte auch hier mein Erſtaunen aus, daß er nur einen Augenblick das im Ernſt glauben könne. Er müſſe, ſo gut wie ich, wiſ⸗ ſen, daß eine durch Betrug und Gewalt ermöglichte Ehe keine Geſetzlichkeit haben könne. Da beſtritt er, Gewalt gebraucht zu haben.— Wie nennen Sie es denn! rief ich. Vermittels eines geſchmiedeten Briefes bekamen Sie das arme Mädchen in Ihre Gewalt. Sie war nun ganz in Ihrer Macht. Sie brachten ſie in einen Wagen mit Vieren, und was Sie mit ihr thaten, von Anfang bis Ende, war Lug und Trug.— Er wiederholte darauf, was er ſchon vorhin geſagt, daß er ſein Benehmen nicht rechtfertigen wolle, und wenn ihm das mit ſeiner Tochter widerfahren, möchte er dem Entführer eine Kugel durch den Kopf gejagt haben, wenn die Vernunft nicht gerade über die Leidenſchaft geſiegt hätte.“ Als Beweisſtück ward ein Brief verleſen, welchen Edward Wakefield am folgenden Donnerſtag aus Calais an ſeinen Bruder geſchrieben: „Mein theurer William! Ich ſchreibe in Eile, damit es noch mit der Poſt fort kann, und nur um Dir Nachricht zu geben und weiter nichts. Maſter Robert Turner, Maſter Critchley und Grimsditch kamen mit dem Packetboot hier an mit Ver⸗ haftsbefehlen. Ich erfuhr ſofort, warum ſie hier waren, wollte aber der Frage, um die es ſich handelt, nicht ent⸗ weichen. Genug, ich ſah ſie, und fand, daß ſie Ellen, wenn dieſe wollte, mit ſich fortnehmen konnten. Sie beſtanden darauf, ſie zu ſehen. Ich konnte nichts dage⸗ gen einwenden. Sie erzählte Alles und drang dar⸗ 378 Miss Ellen Turner. auf, mich zu verlaſſen, nachdem ſie Alles wußte. Ich konnte es ſo vorausſehen, machte daher aus der Noth eine Tugend und ließ ſie gehen. Sie verſuchten, mich zu faſſen, aber dazu, wie ich wußte, waren ſie auf der falſchen Seite des Waſſers. Indeſſen bot ich ihnen an, freundlich mit ihnen hinüberzugehen, nur erſuchte ich Maſter Critchley, mir ſoviel Zeit zu laſſen, daß ich vor⸗ her meine Kinder ſehen könne und meine Angelegenheiten beſorgen. Ihre ganze Verfahrungsweiſe athmete nichts als Feindſeligkeit. Ich hätte leicht mit Ellen fliehen können, aber ihr Bericht über Maſter Turner's und ſeiner Gattin Geſundheitszuſtand machte es mir unmöglich. Ich gab ſchriftlich eine feierliche Erklärung, daß Ellen und ich wie Bruder und Schweſter gelebt. Wie dies die Rechtsgültigkeit der Ehe ſchwächen ſoll, weiß ich nicht, noch konnte ich darüber Auskunft fodern: ich war nun einmal gebunden und es war klug von mir, Maſter Turner einigen Troſt zu geben. Ich bin jetzt nur in Bredouille Deinetwegen, und wünſche, Du wäreſt in Sicherheit. Da iſt kein Zweifel, daß wir vor dem Ge⸗ ſetze ſtrafbar ſind. Was mich betrifft, ſo komme was da will. Aber wenn Du es möglich machen kannſt, ſo mache, daß Du fortkommſt, um mich ſelbſt kümmere ich mich nicht ſoviel als um einen Strohhalm. Die große Frage iſt jetzt, iſt die Ehe geſetzlich? Sie Alle ſagten Nein und umſchwirrten mich mit William und Marie, bis mir die Namen der Majeſtäten zum Ueberdruß wur⸗ den. Das ſchreibe mir. Aber ich ſchreibe an Nunky⸗ Bleibe nicht— es kann nichts Gutes daraus werden. Ich komme nach England'rüber ſobald als möglich; darauf kannſt Du Dich verlaſſen. Ich ſchreibe nicht wieder, bis ich von Dir höre; es könnte was zutreffen. Percy kam mit dem Trio und hatte den ganzen Schwarm les wußte her aus de ie verſucht varen ſie al r erſuchte i daß ich vo geltgenhiit mete nicht Cllen ſich s und ſeint möglich. I Ellen un zie dies di ich nicht wu nu rir, Maſn jett mr wireſt in ot den Gt tomme wi kannſt,1 immere it Die gro Ale ſaglo ud Nun edruß an Vmt rerden wll Wiss Ellen Turner. 379 belauſcht. Wir brachen früh Morgens auf. Bitte, ſchreibe, aber ſage Niemand Etwas. Ich werde ſchon ſprechen. Auf immer Dein Die Hauptzeugin Ellen Turner ſollte zuerſt vernom⸗ men werden. Der Rechtsbeiſtand des Angeklagten, Star⸗ lett, proteſtirte dagegen. Er hoffe zu beweiſen, daß die Ehe nach den Geſetzen des Landes, wo ſie abgeſchloſſen, eine vollkommen gültige ſei. In dieſem Falle ſei Ellen Turner Edward Wakefield's Ehefrau. Die Ehefrau kann aber in einem Criminalproceß nicht als Zeugin gegen ihren Ehemann auftreten. Nach einer juriſtiſchen Dis⸗ cuſſion über den Fall ward durch den Lord⸗Oberrichter die Vernehmung Ellen's angeordnet. Sie trat vor. Ueber ihre äußere Erſcheinung wird uns nichts geſagt. In klarer, ſchlichter Rede erzählte ſie, was wir ſchon wiſſen, bis zum Augenblick, wo ſie in Mancheſter im Wirthshauſe ſaß, und der fremde Herr, Edward Gibbon Wakefield, zu ihr eintrat: „Ich wollte das Zimmer verlaſſen, aber er bat mich zu bleiben. Er ſagte, er habe von meinem Vater den Auftrag, mich zu ihm zu führen. Ich möge verſichert ſein, es wäre keine Kleinigkeit, was ihn verhinderte, ſelbſt zu kommen. Der Zuſtand der Angelegenheiten meines Vaters habe ihn veranlaßt, mich zu ſich zu rufen. Ich bemerkte, daß ich ja nur wegen des Unwohlſeins meiner Mutter aus der Schule fortgelaufen wäre. Er erwiderte, die Angaben in dem Briefe an Miß Daulby wären un⸗ richtig. Der Brief wäre nur in der Abſicht geſchrieben worden, damit Miß Daulby den wahren Grund nicht erfahre. Da befahl er dem Diener, den andern Herrn 380 Wiss Ellen Curner. hereinzurufen. Er ſtellte ihn mir nicht vor; nur im Ge⸗ ſpräch erwähnte er, daß er ſein Bruder wäre. „Ich ſtieg in die Kutſche im Glauben, daß ich zu meinem Vater führe. Herr Wakefield ſagte mir, wenn wir in Halifax ihn nicht fänden und auch keinen Brief von ihm, müßten wir bis nach Kendal fahren. Da würden wir ihn gewiß finden. In Kendal las Herr Wakefield einen Brief am Kutſchenfenſter und ſein Bru⸗ der blickte mit hinein, aber ich ſah ihn nicht.“ Es wird bemerkt, daß, wenn Miß Turner älter ge⸗ weſen, der Umſtand, daß ſie nicht verlangt, in den Brief zu ſehen, doch einiges Befremden erregen können, aber wenn man dem 15jährigen Schulmädchen in ihr offenes und argloſes Antlitz geſehen, habe jeder Verdacht von ſelbſt verſchwinden müſſen. „Er ſagte mir, mein Vater wäre nicht da, und wir müßten weiter. Wir fuhren weiter. Auf dem Wege erzählte mir Herr Wakefield, er habe von meinem Papa einen Brief erhalten, der ihn beauftrage, mich über den Juſtand von Papas Angelegenheiten zu unterrichten. Er ſagte mir, eine Bank hätte fallirt in Macclesfield, Ryle und Daintry. Mein armer Vater wäre beinahe ruinirt, aber ein Onkel von ihm, ein Banquier in Kendal, hätte meinem Vater 40,000 Pfund Sterling geliehen, was ihn noch augenblicklich auf den Beinen erhielt. Aber nachher hätte auch die Blackburn⸗Bank fallirt, und jetzt ſtänden ſeine Angelegenheiten noch ſchlechter als vorhin. Sein Onkel fodere nun, als Sicherheit für die geliehene Summe, das Gut Shrigley, und mein Vater könne nun eines Tages aus Haus und Hof geworfen werden. Und nun ſagte er, ich glaube, er ſagte, Maſter Grimsditch habe es ſo vermittelt, daß er, Herr Wakefield, mein Ehe⸗ mann werden ſolle und daß dann das Eigenthum mein Miss Ellen Turner. 381 bleibe, und daß es dann in meiner Macht ſtände, ob ich meinen Vater aus Haus und Hof werfen wollte, aber er hoffe, ich würde es wol nicht thun. Damals antwortete ich nichts darauf, und dies trug ſich zu auf dem Wege von Kendal nach Carlisle. Kurz vor Carlisle kam er wieder auf den Gegenſtand, und äußerte, er wünſche nun wol meinen Beſchluß darüber zu hören. Er hatte geſagt, ich ſolle meinen Vater ſehen, und dann, ſagte er, ſolle ich ihm die Antwort geben. Noch ſagte mir Herr Wakefield, mein Vater verſuche über die Grenze zu kommen, aber die Diener des Sheriffs wären ihm hart auf dem Fuß. „Als wir eben aus Carlisle hinausfuhren, ſagte Herr William Wakefield, nachdem er die Wagenfenſter aufge⸗ zogen, er hätte etwas ſehr Wichtiges ſeinem Bruder mit⸗ zutheilen. Er habe meinen Vater in Carlisle geſehen und Maſter Grimsditch wäre bei ihm. Er ſei da ver⸗ ſteckt in einem ganz kleinen Zimmer hinten im Hauſe. Zweimal habe er an dem Tage verſucht, über die Grenze zu ſchlüpfen, es ſei aber beide Male nicht gegangen. Alle die Männer, die ich in Carlisle an der Wagenthüre ge⸗ ſehen, wären verkleidete Gerichtsdiener geweſen, die auf meinen Vater lauerten. Maſter Grimsditch habe ſogar ihn, Herrn William Wakefield, inſtändigſt erſucht, nicht länger im Zimmer zu bleiben, oder ſie würden entdeckt werden, ja, Herr Grimsditch hätte ihn an der Schulter gefaßt und aus der Thüre hinausgeſtoßen. Dann ſagte er mir, mein Vater wünſche und verlange von mir, wenn ich ihn je geliebt, daß ich nicht anſtehen würde und Herrn Wakefield zum Manne nehmen.“ — Und was ſagten Sie darauf? „Ich willigte ein.“ — Was bewog Sie zur Einwilligung? 382 Wiss Ellen Turner. „Die Furcht, daß, wenn ich es nicht thäte, mein di Vater ruinirt wäre.“ de 1— Glaubten Sie Allem, was er Ihnen geſagt? Der Anwalt der Angeklagten hielt in ſeinem Kreuz⸗ verhör für zweckdienlich, folgende Fragen an die junge Dame zu richten: — Wollen Sie mir nur zwei oder drei Fragen er⸗ lauben? Ich will Sie gewiß nicht lange quälen. Sie hatten doch da in Schottland eine gewiſſe Form von Heirathsceremonien? War es nicht ſo? a.“ — Ich glaube, der Ring war zu weit für Sie. War es nicht ſo? 5„Er war es etwas.“ — Ich glaube, man kaufte ſpater in Calais einen zr andern für Sie? — — Sie aßen in Schottland zu Mittag? 2 — Und betrachteten ſich bei dieſem Diner als die geſetzmäßige Ehefrau des Maſter Wakefield. War es nicht ſo? 5„Ja.“ .— Und in dem Glauben verblieben Sie, bis man * Sie in Calais anders unterrichtete? . a — Schrieben Sie einen Brief an Ihre Mutter? a — Bedienten Sie ſich des Namens Wakefield? Jas — Aber als Sie Ihren Oheim und Maſter Grims⸗ geſogti einem Kreu an die junz Falcié ein“ ner als War pie mol Nune keſiel Miss Ellen Turner. 383 ditch in Calais ſahen, haben dieſe Herren Sie verſichert, daß die Ehe nichtig wäre? „Ja, das thaten ſie.“ Das Zeugniß des einen Oheims, Critchley, beſtätigt nur Das, was wir aus Grimsditch's Ausſage über die Vorfälle in Calais wiſſen; nur fügte er zwei wichtige Umſtände hinzu: „Ich fragte Maſter Gibbon Wakefield, wie er eine ſo grauſame Handlung begehen können und ein Mädchen, die noch ein Kind war, entführen, ja, die er noch nicht einmal geſehen hatte. Er räumte ein, daß er ſie nie worher geſehen, bis zu dem Augenblick, wo er in Mancheſter zu ihr ins Wirthshauszimmer trat; aber man habe ſie ihm als ein ſehr nettes Mäd⸗ chen geſchildert und als Erbin eines der angeſehenſten Beſitzthümer in der Graſſchaft. Da ſei er denn entſchloſ⸗ ſen geweſen, ſich in ihren Beſitz zu ſetzen.“ Ferner:„Als ich während der Unterhaltung meine Nichte verſicherte, wie ich allen Grund habe zu glauben, daß es eine ungeſetzliche Ehe ſei, rief ſie aus: Gott ſei Dank! Das iſt die glücklichſte Neuigkeit, die Sie mir bringen können.“ Auch die Stiefmutter der Gebrüder Wakefield war als Angeſchuldigte vor die Jury geſtellt, bezichtigt der Theilnahme an dem von ihnen begangenen Verbrechen. Aus den uns mitgetheilten Actenſtücken geht das Ver⸗ hältniß nicht klar hervor, und in den Reden des Ver⸗ cheidigers wird angedeutet, daß in dieſer Anklage mehr verſönliche Rachſucht und vielleicht kleinſtädtiſcher Cote⸗ riegeiſt mit operirt hat, als daß es ein Fall geweſen, der nothwendig vor die Juſtiz gehörte. Dieſe Stiefmutter 384 Miss Ellen Turner. der Wakefields ward es erſt(doch leſen wir dies nur aus gelegentlichen Anführungen) ſpäter; zur Zeit, wo die Handlung ſpielt, war ſie noch eine Miß Davies, und heirathete in der Zwiſchenzeit den Vater der beiden Wakefields, der perſönlich im Proceß gar nicht erwähnt wird. Der Ankläger, Serjeant Croß, behauptete in ſeiner Rede beim Schluß der Verhandlung(dieſe Schlußrede iſt in engliſchen Criminalproceſſen für uns oft von Wich⸗ tigkeit, weil, wenigſtens in den state trials, die Referen⸗ ten es ſelten für nöthig oder ſchicklich halten, uns die Anklageacte ſelbſt mitzutheilen) mit vieler Heftigkeit: daß Miß Davies, jetzt Miſtreß Frances Wakefield, die eigentliche Anſtifterin und Urheberin des ganzen Entfüh⸗ rungsplans geweſen, indem ſie(als Miß Davies) zu Macclesfield in der Nachbarſchaft der Turner'ſchen Fa⸗ milie lebte, und wenn ſie nicht geweſen wäre, die beiden Angeklagten nie erfahren hätten, daß eine ſolche Perſon, wie Miß Turner, in der Welt exiſtire. Sie habe die Mittel, in jedem Sinne, zur Entführung, ihnen Notizen und Winke gegeben, namentlich über die Abweſenheit des Vaters. Als die Heirath in den Zeitungen bekannt ge⸗ macht war, habe ſie nicht den geringſten Abſcheu über die verbrecheriſche Handlung verrathen, ſie habe vielmehr noch heimlich mit den Verbündeten correſpondirt und zur Vernichtung gewiſſer Papiere mitgeholfen, welche zur Aufklärung der Schuld beitragen können. Möglich, daß es ſo war, daß man in der Nachbar⸗ i ſchaft weit mehr wußte, als vor Gericht ausgeſprochen ward, oder ausgeſprochen werden konnte; aber die Be⸗ weiſe, welche die Anklage vorbrachte, reduciren ſich auf wenige entfernte Indicien. Miß Davies hatte im Februar eine Miſtreß Bruckle hurſt, eine Dame aus der Nachbarſchaft, aufgefodert, ſie Heftigkeit: de okrfield, anzen Eufi Daie mer ſchen hi ut, dit bed ſolche Perſo Sie habed ihnen Notül weſenheit N nbekannt Abſcheu il habe vielm nirt und welche acbu du Vuch ausg di* ab nſch uren ſpeo NM Miss Ellen Turner. 385 bei Miſtreß Turner in Shrigley einzuführen, und dort hatte ſie ſich nach Miß Turner erkundigt.— Miß Da⸗ vies hatte ferner eines Tages den gedachten Maſter Grimsditch aus ſeinem Bureau herausrufen laſſen, um ſie zu Pferde zu ſehen, wie ſie zwiſchen den beiden Ma⸗ ſter Wakefield ritt. Bei der Gelegenheit hatte ſie ihn um Erlaubniß gebeten, über gewiſſe Felder zu reiten, die auf dem Wege nach Shrigley zu lagen. Sie hatte auf dieſe Weiſe die beiden andern Angeſchuldigten mit der Perſon des Maſter Grimsditch bekannt gemacht, mit den Localitäten von Shrigley, und, aus einem Ge⸗ ſpräch mit Grimsditch, über den Geſundheitszuſtand der Miſtriß Turner, die in der That an Schlaganfällen litt, auch ihnen den Wink zufließen laſſen von einer beab⸗ ſichtigten Reiſe Maſter Turner's nach London.— Fer⸗ ner ward erwieſen, daß die Banknote, mit welcher die Wakefields den Wagen gekauft, von Miß Davies her⸗ rührte; desgleichen hatte der Entführer mit einer ſolchen Banknote ſeine Rechnung in Penrith bezahlt. Endlich hatte ſie nach der That mehre Briefe geſchrieben, welche ihr lebhaftes Intereſſe für beide Brüder bekunden. Aber ſie war ihre Verwandte! Der Vertheidiger beſtritt, daß dieſe Indicien ſtark genug wären, um die Angeklagte, als Complice, vor die Jury zu ſtellen. Der Richter erklärte, es wären ver⸗ dächtige Umſtände, die der Entſcheidung der Geſchwore⸗ nen vorgelegt werden müßten. Scarlett wandte ſich in ſeiner Vertheidigung zuerſt auf dieſen Seitenpunkt. Es war der leichtere, um Ter⸗ rain zu gewinnen. Er hielt das Verfahren des Vaters für lobenswürdig— entſchuldbar, aber nicht für ge⸗ rechtfertigt. Wenn man vor Gericht trete, müſſe es um der Gerechtigkeit willen geſchehen, nicht aus Rachedurſt. XVII. 17 386 iss Ellen Turner. „Ich wünſchte deshalb, daß ich weniger von dieſer Nei⸗ gung in den Perſonen bemerkt hätte, welche in dieſem Proceß ſich der Verfolgung hingegeben haben, eine Nei⸗ gung, die ſo weit gegangen iſt, daß ſie ſich nicht ent⸗ blödet haben, eine Dame mit in die Anklage zu ziehen, auf Zeugniſſe hin, die ich nicht leicht nennen kann, ſon⸗ dern nur vollſtändig lächerlich, denn ich behaupte gera⸗ dezu, wenn dieſe Zeugniſſe Bedeutung haben, ſo ſind in ganz Mactlesfield nicht ſechs Perſonen, die nicht mit eben dem Rechte in die Anklage verwickelt werden könnten. Gewiß wenigſtens Miſtreß Brucklehurſt, denn ſie hat die Miß Davies bei Miſtreß Turner eingeführt, und hat, eben wie dieſe, ſich nach der Miß Turner erkundigt. Miß Davies hat das ungeheure Verbrechen begangen, ſich in der Turner'ſchen Familie einführen zu laſſen, ge⸗ rade um die Zeit als Maſter Turner zum Oberſherif er⸗ nannt wurde, bei welcher Gelegenheit Frühſtück, Feſt⸗ ſchmäuſe und dergleichen von der neuen Obrigkeit gege⸗ ben werden. Sie hat da ihr Bedauern ausgedrückt, nicht früher bei der Familie eingeführt zu ſein. Ich wage zu behaupten, daß Sie Alle genug vom weiblichen Ge⸗ ſchlecht wiſſen, um mir einzuräumen, daß es eine allge⸗ meine weibliche Neigung iſt, an ſolchen Vergnügen Theil zu nehmen. Und weil ſie gern eingeladen ſein wollte, darum der Verdacht, daß ſie kam, um die Tochter der Familie ſtehlen zu laſſen! Aber ſie hat bei dem Beſuch nach Miß Turner gefragt! Welch ein Verbrechen! Eine Dame beſuchen und nach ihrer Tochter fragen! Ich wage nun zu ſagen, daß noch nie eine Frau eine Mutter beſuchte, ohne, beſonders beim erſten Male, nach ihren Kindern zu fragen. Auch Miſtreß Brucklehurſt fragte nach Miß Turner. Welcher Gegenſtand der Unterhaltung iſt in ſolchem Fall natürlicher!— Aber ſie hat geſtändlich den itſet Nei⸗ in dicſem eine Ni⸗ nicht ent⸗ zu zichen, kann, ſon⸗ upke gera ſo ſind in t mit eben könnten⸗ ſi hat di und ha, erkundigt. begangen aſſen, ge⸗ rſhetif e ückt nihht woge zu chn Ge int alg⸗ gen Thell in wollte, Miss Ellen Turner. 387 andern Angeſchuldigten Geld geliehen. Aber, guter Gott! weil ſie es ihnen geliehen, muß ſie es ihnen darum zu dem Zwecke geliehen haben! Dieſen Schluß, wenn ihn Jemand zieht, begreife ich nicht.— Man hat beweiſen wollen, daß die Diener, als ſie zurückkehrten (von der That), mit ihr eine Zuſammenkunft gehabt. Es iſt aber nichts bewieſen worden!— Aber man hat Briefe von ihr an die Angeſchuldigten. Was iſt natür⸗ licher. Bedenken Sie die Art ihrer Verbindung mit der Familie. Obgleich die Verbindung jener Zeit noch nicht öffentlich bekannt war, ſo wußte man doch recht gut, daß ſie mit Wakefield verheirathet war.(Alſo noch eine heim⸗ liche Ehe in aufſteigender Linie1) Sie ſpricht in den Brie⸗ fen von einem Avertiſſement im Courier und in der mac⸗ clesfielder Zeitung. Sie wünſcht, daß eine Annonce unter⸗ bleiben möchte. Iſt es nicht wahrſcheinlich, da nichts Nähe⸗ res darüber geſagt iſt, daß ſich die auf die Ankündigung ihrer eigenen Heirath, die noch nicht public werden ſoll, bezieht?— Und darum eine Dame mit in die Criminal⸗ anklage verwickeln, die, wie ich vernehme, von dem Au⸗ genblick an in tiefſte Kümmerniß verſenkt iſt. Sie iſt grauſamer durch ihre Angſt geſtraft, als Maſter Turner ſelbſt wünſchen könnte, daß ſie geſtraft werde.“ Um deshalb, ſchloß er ſeine Geſammtvertheidigung, da gar keine Beweiſe gegen die Dame vorliegen, die Verdacht⸗ gründe gar kein Gewicht hätten, werde man ihm ver⸗ zeihen, wenn er keine Entlaſtungszeugen aufſtelle. Er habe deren, aber er wolle die Richter nicht mit dem Be⸗ weiſe einer Sache behelligen, die nicht bewieſen zu wer⸗ den brauche. Scarlett's Vertheidigung der beiden Hauptangeklagten war von anderm Metall. Er verſchmähte ausdrücklich alles Oratoriſche:„Weder dieſer Herr Wakefield, noch 17* 388 Miss Ellen Turner. jener Herr Wakefield, noch irgend Jemand in der Welt ſoll mich überreden, daß ich ſagte, wer Das gethan, was ſie thaten, wäre unſchuldig.“ Er könne nicht einmal Milderungsgründe vorbringen, viel weniger eine Recht⸗ fertigung. Aber— Miß Turner ſei ein lebhaftes, phantaſie⸗ reiches Mädchen. Wie luſtig, neugierig ſei ſie auf dem ganzen erſten Theil des Weges geweſen, ſie habe bald gewußt, daß der Wagen nicht nach Macclesfield, ſon⸗ dern nach Delph gefahren, und ſei doch aufgeräumt ge⸗ blieben. Wahrſcheinlich ſei die junge Dame nun ent⸗ tauſcht geweſen und endlich habe ſie in den Betrug ein⸗ gewilligt. Es war ja eine intereſſante Romanaventure. „Jetzt iſt ſie geſetzlich verheirathet, mit ihrer eigenen, freien Einwilligung und damit iſt die Sache zu Ende.“ Jetzt galt es den Beweis, daß Ellen Turner auf dem Heimwege nach Carlisle heiter geweſen. Der Oberrich⸗ ter wollte den Beweis zuerſt gar nicht zulaſſen, denn es komme im vorliegenden Falle gar nicht darauf an. Das eigentliche Verbrechen, die Gewaltthat und der Betrug, ſei in Mancheſter begangen, ob ſie nachher und wie ein⸗ gewilligt, darauf komme es zur Beurtheilung der Schuld⸗ barkeit nicht an, höchſtens ſpäter bei der Abmeſſung des Strafmaßes. Ebenſo wenig habe die etwaige Ermitte⸗ lung zu Gunſten der Angeklagten mit der Frage über die Rechtsgültigkeit der Ehe etwas zu thun. Richts⸗ deſtoweniger gab der Richter endlich, in dem milden humanen Sinne, in welchem die Criminaljuſtiz in Eng⸗ land geübt wird, auch in dieſem Sinn zu Gunſten der Angeklagten nach. Der Inhalt dieſer Zeugenausſagen, Wirthe, Poſtil⸗ lone, Stubenmädchen, war zuſammengefaßt folgender: Ellen Turner hätte können ſofort einen Boten an det Pllt than, was cht einmil ine Recht⸗ phantaſi⸗ e auf dem habe bald ſeld, ſon⸗ räunt ge⸗ nun emt⸗ zetrug ein⸗ naventurt⸗ eigenen, 1 Ende“ n auf den Obertich⸗ n, den e an Da r Betrug, wie ein⸗ Schuld⸗ cſung des Ermitte⸗ zug ibe icht⸗ mn nildn iz in éi zufin de Prſil ender: Boten an Miss Ellen Turner. 389 ihren Oheim ſchicken, der nur 200— 300 Schritte vom Albion Hotel in Mancheſter wohnte, wenn ſie die Gegen⸗ wart des Geiſtes gehabt. Sie hatte es nicht gethan. Der Kellner im Albion Hotel bekundete aufs beſtimmteſte, daß ſie bei der erſten Zuſammenkunft mit Maſter Wake⸗ field mit demſelben Hände ſchüttelte.— Sie waren ſo luſtig in der Kutſche, daß ein Stallknecht einen der Po⸗ ſtillone fragte: ob er Schauſpieler führe? Der Poſtil⸗ lon hatte geglaubt, es ginge wol zur Hochzeit. An einem Orte, wo ſie hielten, aßen ſie Pfefferkuchen, und das junge Mädchen lachte wie zwei. In Carlisle ſpielte ſie mit William Wakefield Dame und der Poſtillon, der ſie nach Geetnagreen gefahren(vermuthlich derſelbe, der bei der Heirath als Zeuge figurirte), ſah ſie bei der Trauung ſich ſo zu Maſter Gibbon Wakefield umwen⸗ den,„als hätte ſie ihm wol einen Kuß gegeben“. Mit äußerſter Verachtung wurden im Kreuzverhör dieſe Zeugen vom Staatsanwalt behandelt, er richtete Fragen an ſie, ob der Pfefferkuchen auch gut geweſen? Ob ſie in ihrer Herzensluſt ſich nicht auch gezankt und geſchlagen hätten? Er erhielt aber auch hier nur die Antwort, daß die junge Dame gar ſehr vergnügt gewe⸗ ſen ſei und gelächelt habe. Einer der Zeugen hatte ſie für Bruder und Schweſter gehalten. Nachdem der Wirth von Gretnagreen und ſeine Tochter das Zeugniß abgelegt, daß die junge Braut ſehr zärtlich und liebevoll geweſen, erſchien auch der berühmte David Laing, der Schmied von Gretnagreen, der das junge Paar am 8. März getraut hatte. Er ſchien alt und hinfällig, ſehr taub und ſehr wenig ge⸗ bildet. Es wird für unſere Leſer von Intereſſe ſein, die⸗ 390 miss Ellen Turner. ſen berühmten Mann, den Hebel ſo vieler Romane aus dem Leben, einmal in ſeiner ganzen Wirklichkeit und zwar actenmäßig erſcheinen zu ſehen. Er führte ſich auf als ein Gentleman, der in Spring⸗ field bei Gretnahall wohne. Zwei Gentlemen,„wie es nun ſein mag“, und eine Dame hätten ihn bei Linton's erwartet. — Als ſie ins Wirthshaus traten, fanden Sie zwei Gentlemen und eine Dame daſelbſt, das iſt doch Ihre Meinung. Sa“ — Und was wünſchte der Gentleman, daß Sie thun ſollten? „Er verlangte, daß ich Das thun ſollte, was ich ſchon ſo Vielen vorher gethan.“ — Das heißt ſie zu verheirathen? „Nu ja, ſie zuſammen zu geben, ihre Hände inein⸗ ander zu legen und ſo weiter.“ — Kamen Sie mit dem Gentleman überein, ihn zu verheirathen? „Allerdings, ſo war es.“ — Erfolgte dieſe Uebereinkunft in Gegenwart der Dame? „Ja.“ — Schien ſie damit zufrieden? „Jo, ganz gewiß. Sie machte keine Einwendung.“ — Haben Sie die Beiden in der in Schottland ge⸗ wöhnlichen Form verheirathet? „In der ſchottiſchen Form.“ — Wurde dabei ein Ring gebraucht? „Ja, mein Herr, gewiß.“ — Wurde er auf den Finger der Dame geſteckt? „So geſchah es.“ omant aus ichkeit ud in Spring⸗ „„ie e5 ei Lintons Sie zwei doch Ihre Sie thun s ich ſchon inde inein⸗ in, ihn ju wart der menu“ oſtlund ge ſudt Miss Ellen Turner. — Wer that es?— Der Gentleman? „Nein, ich ſelbſt.“ — Und wie ſchloß die Ceremonie? „Sie ſchienen Beide ganz vergnügt ſich die Hände zu geben, und Einer den Andern zu Mann und Frau zu nehmen.“ — Gut, und was war denn nun das Ende der Ceremonie? „Was nun! Ich wünſchte ihnen alles Glück, und ſchüttelte mit ihnen die Hände und ſo weiter.“ — Gut, begrüßten ſie ſich dann? „Jawol, ſie umarmten ſich, Einer den Andern, und ſchienen ſehr vergnügt, das iſt wahr.“ — Baten Sie die Dame um etwas? „Ich ſagte der Dame, daß ich gewöhnlich von ihnen ein Präſent bekäme, wie es nun ſei, von der Art, was man Geld nennt, um ein Paar Handſchuh zu kaufen.“ — Eut, bekamen Sie etwas von ihr? „Gewiß, mein Herr! Sie gab es mir mit ihrer eigenen Hand. Woher es aber die Dame bekam, das, wiſſen Sie, kann ich Ihnen nicht ſagen.“ — Was erhielten Sie? „Eine 20 Schillingsbanknote von England.“ — Gut. Setzten Sie ſich nachher zuſammen nieder? „Maſter Wakefield fragte mich, welche Sorten Wein im Hauſe wären, und ich ſagte ihm, da wären drei oder vier verſchiedene Sorten Wein, mit dem beſten(Schum⸗ panierv. Er fragte mich, was ich nehmen würde, und ich ſagte Schumpanier?. Und wir holten dann eine Flaſche Schumpanier?. Und ſie gingen zu Tiſche.“ — Waren ſie guter Laune nach dem Mittageſſen.“ „Ja, ſie waren gar froh und luſtig gelaunt.“ — Beide, der Herr und die Dame? Miss Ellen Turner. „Beide.“ Bei der nächſten Antwort: ja, es geſchah nach der alten ordentlichen Form der Kirche von Schottland“, erhob ſich Brougham, der im Rath des Anklägers ſaß, und ſchüttelte in ſeiner Art den„gemeinen und ungebildeten Hauſirer in heimlichen Ehen“ — Was meinen Sie mit der ordentlichen Form der Kirche von Schottland? „Das iſt die Art, wie's durch Jahrhunderte geſche⸗ hen iſt.“ — Sind Sie ein ſchottiſcher Geiſtlicher? „Nein, das bin ich nicht.“ — Waos ſind Sie denn? Treiben Sie überall ein Gewerbe? „Gar keins.“ — Wollen Sie behaupten, daß Sie niemals ein Stallknecht geweſen ſind? „Ich ein Stallknecht! Nein.“ — Wie lange ſind Sie bei dem Geſchäft, nämlich dieſe Art von Certificaten zu verfertigen? „Achtundvierzig Jahr.“ — Wie alt ſind Sie? „Ueber fünfundſiebenzig.“ — Wohl, was thaten Sie vor dieſen letzten achtund⸗ vierzig Jahren, um Ihren Lebensunterhalt zu erwerben? Das iſt meine Frage. „I nu, ich war ein Gentleman— zuweilen arm, zu⸗ weilen reich.“ — Wohl, wenn Sie nun arm waren, was thaten Sie da, um Ihr Brot zu verdienen? Womit beſchäf⸗ tigten Sie ſich, meine ich? „Ich trieb mancherlei Geſchäfte.“ — Heraus damit; eines nur. — ——— Miss Ellen Turner. 393 „Ich war ein Kaufmann.“ — Was verſtehen Sie unter einem Kaufmann?— h nach det chettund Ein wandernder Kaufmann— ein Hauſirer? . Anllägers„Ja. — Gut, nun komme ich auf Das zurück, was Sie eine Verheirathung nennen. Was meinen Sie nun da⸗ mit, daß dies die gewöhnliche Form der Kirche von Schottland ſei? Meinen Sie damit, daß Niemand je in Schottland durch Diener der Kirche verheirathet wird? „O ja, es ſind ſchon.“ — Iſt nicht dies die allgemeine Art? „Nein ganz und gar nicht die allgemeine Art. Wenn Ihr vor Jemand hintretet und Euch als Mann und Frau bekennt, das iſt die rechte Art zu heirathen in Schottland, im Allgemeinen.“ Der Anwalt der Angeklagten, Scarlett, examinirte ihn noch einmal. Hier widerfuhr es dem ehrenwerthen Schmied, daß er erklärte: die Art möge eine unregel⸗ mäßige ſein, nichtsdeſtoweniger ſei es immer eine rechte. — Sie haben ſie in regelmäßiger Art verheirathet, nicht wahr? „Ich habe ſie verheirathet, wie viele Hundert vor⸗ her verheirathet wurden, und ich ſtand vor den Gerichts⸗ höfen von Edinburg und der Stadt Dublin, und meine n hund⸗ Ehen haben immer für gut gegolten.“ newerben— Welche Worte brauchen Sie dabei? „Gut alſo. Sie treten vor mich hin und ſprechen—“ len am⸗— Nein, ich will nicht verheirathet ſein. Aber ſtellen Sie ſich Jemand vor, der es will, nur wünſche ich zu es thole wiſſen, welche Worte Sie dabei brauchen würden? biſchß Machen Sie irgend eine Erklärung zwiſchen beiden Theilen? „Ich frage ſie, ob ſie Einer den Andern zum Mann 17*8* neinen und Form der erte gſche übetal ein s ein iemal ſt, ninlih 394 Miss Ellen Turner. und Frau nehmen wollen, vor mir und zwei Zeugen, das iſt die Art und Weiſe in Schottland.“ — Gut, wenn Sie das ſagen, machen Sie dann irgend eine Erklärung, oder was thun Sie darauf? „J ſie umarmen ſich Einer den Andern und ſo und ſo Go and so).“ — Sagen Sie uns, was dieſes:„So und ſo“ be⸗ deutet. Ich ſelbſt verlange nicht verheirathet zu werden, aber einige meiner Freunde hier ſind in der Lage, und ſie möchten gern die ganze Ceremonie kennen lernen. Was iſt nun dies„So und ſo“? Was ſprechen Sie dabei? „Nachdem ſie ſich bei der Hand gefaßt haben, ſage ich nun: Nun erkläre ich Euch ſo und ſo.“ — Was erklären Sie denn? Wie heißen die Worte, deren Sie ſich bedienen? Was erklären Sie ihnen? „Ich erkläre ſie für Mann und Frau vor den Zeu⸗ gen und ſo und ſo. Das iſt die ſchottiſche Weiſe.“ Dieſem So und ſo⸗Zeugen folgte Monſieur Quillac, der Hotelwirth in Calais, der bekundete, daß Monſieur und Madame Wakefield für Mann und Frau galten, des; Abends zuſammen ins Theater gingen und in zwei durch einen gemeinſchaftlichen Salon getrennten Cabinets ſchliefen.— Sollten die Aeltern doch vom Gedanken ge⸗ ſchreckt werden, daß die Ehe conſumirt worden? Endlich erſchien einer der wichtigſten Zeugen, ein Zeuge für die Rechtsfrage. Der öffentliche Ankläger, Serjeant Croß, hatte ſich in der Erklärung aventurirt: „Wenn irgend Jemand, der den Namen eines Juriſten führe, ſich vor einen Gerichtshof geſtellen ſollte und er⸗ klären, daß ſolch ein Ding, wie das vorliegende, eine gültige Ehe ſei, ſo wolle er ſein Lebtag lang nichts da⸗ von hören.“ Dieſer Jemand erſchien in der Perſon des —— — el Sie dan rauft dſo“ be⸗ zu werden, Lage, und m lenen, rechen Sie wen, ſohe den Zeu⸗ „uillae, Nonſieu alten, des in zwel Cabineis danken ge Miss Ellen Turner. 395 Maſter Duncan M NReill, ein renommirter Advocat, der 11 Jahre vor den Schranken der ſchottiſchen Gerichts⸗ höfe fungirt, und erklärte:„Angenommen, die Thatſache wäre gerade ſo, wie hier vorgetragen, ſo wäre das Ver⸗ fahren, welches in Gretna ſtattgefunden, ganz ausrei⸗ chend, um eine Ehe zu conſtituiren, wenn es auch aller andern Beweiſe ermangle, als Das, was hier zu Tage liegt, und daß er nicht das Geringſte vernommen, was, ſeiner Meinung nach, die Gültigkeit dieſer ſo vollzogenen Eheceremonie ſchwächen könne, inſofern er in Betracht ziehe das Zeugniß, welches von Miß Turner ſelbſt ge⸗ geben worden, wenn ſie Miß Turner ſei.“ Hierauf folgte eine ſehr ſcharfe juriſtiſche Discuſſion zwi hen Brougham und ſeinem ſchottiſchen Collegen, in der„Kies und Funken ſtoben“, die aber hierher zu ſetzen, für unſern Zweck zu weitläufig wäre. Brougham zeigte ſich als ein Kenner des ſchottiſchen Geſetzes, bekämpfte es aber mit dem Jus civile und Juſtinian's Novellen, und wenn er den römiſchen Grundſatz zugab: consen- Sus, non concubitus facit nuptias, ſo erinnerte er doch auch an die Ungültigkeit des Contractes, cui dolus dat locum, und an das Edict des Prätor: pacta conventa, quae neque dolo malo, neque adversus leges, ne- due quo fraus cui earum fiat, facta erunt, servabo. Aber wenn er auch bewies, daß nach dem römiſchen Rechte die Ehe anzufechten ſei, konnte er ſeinem Gegner doch nicht beweiſen, daß ſie auch nach ſchottiſchem um deshalb ungültig ſein müſſe.„Ich weiß von keiner Lehre in unſerm Geſetz“, ſchloß der ſchottiſche Advocat,„die beſtimmte, daß ein Betrug, welcher er auch ſei, außer ein Irrthum in der Identität der Per⸗ ſonen, eine Ehe ungültig machte.“ Ja, er bezweifelte, ob auch dieſer Irrthum in der Identität die Ehe auf ————— 396 Miss Ellen Turner. löſen könne. Berühmte Rechtsgelehrte hätten wenigſtens dagegen votirt. Ja, wenn ein Weib, das mit der Pro⸗ ſtitution ein Gewerbe getrieben, einem Mann weis ge⸗ macht, daß ſie ehrbar und keuſch gelebt, und eine Ehe wäre darauf vollzogen, ſo ſei die Entdeckung der Täu⸗ ſchung kein Grund, die Ehe für nichtig zu erklären. Nur im Fall einer totalen Betrunkenheit im Augenblick des Abſchluſſes der Ehe dürfe dieſer Fall eintreten, da hier die freie Einwilligung fehle. — Ich wünſche demnach zu wiſſen, fragte der Rich⸗ ter, ob dies das Geſetz von Schottland iſt: daß, wenn eine wirkliche Einwilligung zur Ehe ſtattgefunden hat, und die handelnden Perſonen haben vollkommen gewußt, was ſie thun, ob dies zur Ehe genügt? „Ganz gewiß; ich habe nicht den geringſten Zweifel.“ — Auch dann, wenn dieſe Einwilligung durch fal⸗ ſche Vorſtellungen hervorgerufen iſt? „Ganz gewiß; ich habe nicht den geringſten Zweifel.“ Da brach Brougham in einen Erguß des Unwillens aus: „Eine Ehe durch einen trunkenen Hauſirer abge⸗ ſchloſſen! Iſt da nur ein Vorwand, um zu ſagen, daß eine Ehe, bezeugt von einem betrunkenen Hauſirer, in einer Bierſchenke, von einem Poſtillion, eine Ehe ſei, ge⸗ mäß der Kirche von Schottland! Iſt es nicht eine Be⸗ leidigung gegen die Kirche von Schottland, und würde nicht ein Geiſtlicher derſelben ſtrafbar ſein, wenn er einen ſolchen illegalen Act beginge!“ „Ja“, war die Antwort;„aber die Ehe bliebe deſſen⸗ ungeachtet gültig.“ Der Oberrichter, Baron Hallock, ſprach ſchließlich ſeine Anſicht darüber aus, daß Miß Turner als Zeugin zuzulaſſen ſei:„Auch wenn ſie die geſetzwidrige Ehegat⸗ in in alle Et we ſch die gel iſt vie der keit nic D ale ſt i Miss Ellen Turner. 397 detigſtens tin des Angeklagten Gibbon Wakefield iſt, ſo bleibt ſie de w eine gültige Zeugin gegen ihren Ehemann in Betracht weis gr alles Deſſen, was ihre Perſon und Freiheit anlangt.— eine Che Es wäre eine ſeltſame Inconſequenz der Landesgeſetze, der Läu⸗ wenn das Zeugniß des einzigen Individuums ausge⸗ ren. Nur ſchloſſen bliebe, welches fähig und im Stande iſt, über nblic des die Thatſachen, die zum Proceß gehören, Auskunft zu . da hier geben. Mir ſcheint, daß ſie eine Zeugin ex necessitate — iſt; denn wenn ſie nicht Zeugin ſein kann, könnte ja der Rih⸗ vieles Unrecht ungeſtraft begangen, das Geſetz könnte mit — der größten Leichtigkeit ungeſtraft verletzt werden. Der — hat Ehemann dürfte Acte der wildeſten Gewalt begehen und ſt keine Straſe zu befürchten haben, wenn der Ehefrau 3 nicht geſtattet wäre, als Zeugin gegen ihn aufzutreten. gweifel“ Deshalb ſei die Ehe nun auch ungültig, iſt Miß Turner, — ful⸗ als Zeugin zuläſſig; iſt die Ehe aber zu Recht beſtehend, iſt ſie es unter allen Umſtänden in dieſem Falle, d. h. eine vollkommen gültige Zeugin.“ ʒweil“ imilen— Die Frage: ob ſchuldig oder nicht, unterlag gegen ret abge die Gebrüder Wakefield keinem Zweifel. Zweifelhaft war gen, daß nur die Complicenſchaft ihrer Stiefmutter Frances Wake⸗ uſirer,* field. Der Oberrichter ſprach ſeine Anſicht dahin aus, t ſei, g daß ſämmtliche Indicien, in Betreff ihres verwandtſchaft⸗ tein Bl⸗ lichen Verhältniſſes zu ihren Stiefſöhnen, ohne Gewicht ud— ſeien, mit Ausnahme des einen, daß ſie hinſichts des Gel⸗ m e nt des, welches ſie ihnen geliehen(nachdem ſie es ſelbſt ge⸗ liehen) ſich in Widerſprüche in ihren Ausſagen verwi⸗ ibe deſen ckelt, die freilich in den Umſtänden auch ihre Erklärung fänden. Er überließ der Jury darüber die Entſcheidung. ſhlieſlich Nach dreiviertelſtündiger Berathung brachte ſie ein s Zeugin Schuldig heraus. Die Verfolger erklärten ſich damit zu⸗ 398 Miss Ellen Turner. frieden und drangen auf keine Beſtrafung der Dame, was von allen Theilen gebilligt ward. Auf das Schuldig gegen beide Brüder erfolgte eine Verurtheilung gegen jeden derſelben auf drei Jahr Ein⸗ ſperrung; nur der Ort ihres Gefängniſſes ward verſchie⸗ den beſtimmt. Der franzöſiſche Diener ſcheint aus dem Proceß verſchwunden, wahrſcheinlich war er es auch aus England. Wir erfahren beiläufig, daß der Hauptthäter Gibbon Wakefield, nachdem er ſeine Gefängnißjahre über⸗ ſtanden, thätigen Antheil an der Coloniſirung von Neu⸗ ſeeland genommen und verſucht habe, durch anſtrengende Arbeit daſelbſt die Verſündigung ſeiner Jugend wieder gut zu machen. Aber Miß Turner war durch den Ausfall dieſes Pro⸗ ceſſes nicht frei geworden. Sie war nach den Geſetzen von Schottland die rechtmäßige Ehegattin des Maſter Edward Gibbon Wakefield. Sie konnte erſt a vinculo matrimonii im folgenden Jahre durch eine Parlaments⸗ acte erlöſt werden, welche erklärte, daß die Ehe null und nichtig ſei. Miß Turner ward nach der Trennung von ihren Ael⸗ tern mit einem Maſter Leigh verheirathet. Sie ſtarb jung, eine Tochter hinterlaſſend, die jetzt ſchon wieder verheirathet iſt. Der Fall erregte ſeiner Zeit die allgemeinſte Auf⸗ merkſamkeit und Entrüſtung, und von allen Seiten rief man die Geſetzgebung an, dem Uebelſtande abzuhelfen und die Geſetze von Schottland denen von England in dieſer Beziehung gleich zu machen. Lord Brougham, als eifriger Verfolger der Angeklagten in dieſem Pro⸗ ceſſe bekannt, verſuchte als Legislator das Mögliche, ein reformatoriſches Geſetz durchzuſetzen.„Aber ſo einge⸗ wurzelt iſt die Kraft nationaler Vorurtheile, ſo entſchloſ⸗ det Dame, rfolgte ine Johr Ein⸗ nd vrrſchie nt aus dem es auch aus Hauptthüte ßjahre über g von Ra⸗ nſtrengende gend wieder dieſes Pro⸗ Geſetzen Maſter à vinculo porlumenti e nul und ihren Ael Sie ſturb hon wied enſte Auf rie Seiten nd in Fnglond Brolghan 2 Pro Miss Ellen Turner. 399 ſen die Oppoſition unſerer Nachbarn jenſeit des Tweed, wo es gilt, an ihren Inſtitutionen zu rütteln, daß nun 22 Jahr verſtrichen ſind, und die Geſetze bleiben unge⸗ ändert.— Reformen von Geſetzen, wenn ſie nationale Inſtitutionen und Richter berühren, gehen bei uns einen lahmen Paßgang, und das ſchottiſche Geſetz, obgleich faſt jedes Jahr angegriffen, bleibt unverändert, verdammt in England, in Schottland allgemein geprieſen, immer bedroht, immer exiſtirend.“— Zum Aergerniß und Schrecken der reichen Gentry und Nobility Englands, die Erbinnen haben, in beſtän⸗ diger Angſt, daß ein kühner Abenteurer ſie entführen kann;— zum Troſt für Liebende und als Stoff für die Romantik, welche durch alle Zeiten fortbeſtehen wird. Es hilft nichts, daß der alte Schmied, nach den Zei⸗ tungsnachrichten, geſtorben iſt, denn das Geſchäft wird fortgeſetzt; die einzige Hülfe gegen die Entführer und Entführten ſind die Eiſenbahnen und die elektromagne⸗ tiſchen Telegraphen, welche den ſchnellſten Poſtpferden zuvorkommen. Mademoiselle de Brun. 1732— 1763. Das Haus der Marquis de Brun war eines der älte⸗ ſten in der Franche⸗Comté. Agatange Ferdinand de Brun lebte in einer einträchtigen Ehe mit der ihm an Geburt gleich kommenden Gabrielle Charlotte de Montſaulnie du Montal. Nur in einem Punkte waren ſie nicht einträchtig, und die Ehe ward um deshalb eine zwieträchtige. Sie hatten eine einzige Tochter von 17 Jahren, die ihren Adel und ihre großen Reichthümer erben ſollte, und ſie konnten nicht einig werden über den Mann, dem ſie dieſen Schatz anvertrauen ſollten. Die Marquiſe hatte ihr Kind ſchon lange einem ihrer Vettern zugedacht, dem Marquis de Mirabel, Sohn des Marquis de Tavannes. Der junge Marquis war a la mode de Brétagne der Oheim des jungen Fräu⸗ leins. Der Geburt nach waren ſie ſich gleich, das Alter paßte, nur die Vermögensumſtände waren verſchieden. Es mochte dies ein Grund ſein, der die Marquiſe die Verbindung zu begünſtigen antrieb. Sie wollte ihrem Blutsverwandten die reiche Partie zuwenden. de Brun an Geburt Rontaulni intrichti htige⸗ S die ihren e, und ſe em ſie Mademoiselle de Brun. 401 Der Marquis hatte ebenſo entſchieden eine Abneigung gegen dieſe Heirath. Warum? weiß man nicht. Der junge Marquis bewarb ſich mit Glück bei ſeiner Couſine. Die Blutsbande waren ſeine natürlichen Für⸗ ſprecher. Die Marquiſe Mutter begünſtigte ſeine Be⸗ werbung ſo viel ſie konnte, vielleicht mehr als ſie ſollte. Sie ließ die beiden jungen Leute miteinander auf die Jagd reiten, Partien in der Nachbarſchaft zu Bekannten und Verwandten machen, ihre Tochter nur begleitet von einem Kammermädchen. Dieſe Beſuche dauerten zuweilen tagelang, ehe die Mutter, verſprochenermaßen, nachkam. Der Marquis de Brun hatte eine andere Partie für ſeine Tochter im Sinne, die ihm vortheilhaft ſchien. Es war ſchon von der Heirath die Rede. Die Aeltern machten und machen in Frankreich die Heirathen. Dies ſpornte den Eifer des jungen Marquis um ſo mächtiger an. In Güte und durch Ueberredung des alten Marquis zu ſeinem Ziele zu gelangen, hatte er längſt aufgegeben. Deſto bereitwilliger erſcheint die Marquiſe Mutter. Mirabel eilt nach Döle, wo ſie wohnte, und ſchlug ſeiner Couſine vor, ſie in ein Kloſter zu entfüh⸗ ren, um dort zu verharren, bis ihr Vater ſich erbitten laſſe. Dieſer Vorſchlag muß nicht angenommen worden ſein; man theilt uns nicht die Antwort darauf mit. Aber eine andere Verabredung muß getroffen worden ſein. Mirabel beſuchte ſeinen kranken und altersſchwachen Oheim, den Marquis de Tavannes, auf ſeinem Schloſſe la Marche. Es hatte nichts Auffälliges, daß auch die Marquiſe de Brun ſich dahin einladen ließ. Tavannes war ihr nächſter Verwandter. Sie reiſte mit ihrer Tochter, um einige Tage auf dem Schloſſe zu verweilen. Ihr Gatte, der Marquis, war mit der Reiſe nicht ganz zufrieden, indeſſen war das Schloß nur drei franzöſiſche 402 Mademoiselle de Brun. Lieues von Döle entfernt. Die Marquiſe nahm deshalb auch nur ihr Kammermädchen und drei Bediente mit; das ihrer Tochter blieb zurück. Im Schloſſe la Marche wohnten Mutter und Toch⸗ ter in zwei aneinander ſtoßenden Zimmern. Zu dem der Tochter mußte man durch das der Mutter, wenn man nicht zum Fenſter hineinſteigen wollte, welches auf den Schloßgraben hinausging. Der junge Marquis Mirabel verließ ſchon am Mor⸗ gen nach der Ankunft der Damen, am 23. Mai 1732 das Schloß, wie er angab, durch eine dringende Ange⸗ legenheit irgend wohin berufen. In Wahrheit ging er nach Auxonne, um die nöthigen Vorbereitungen zu der projectirten Entführung zu treffen. Alles war jetzt in Drdnung. Auf ein gegebenes Zeichen ging Mademoiſelle de Brun durch das Zimmer ihrer Mutter, ohne ſie, die noch im Bette ſchlief, zu wecken, und ſtieg in den Schloßhof. Hier hielt eine Poſtchaiſe. Sie ſtieg mit der Kammerjungfer ihrer Mutter hinein, ein Bediente ſchwang ſich hinten auf, und auch ein begleitender Ca⸗ valier hatte ſich eingefunden. Zu Pferde ſprengte der Marquis Mirabel neben dem Wagen. Erſt 16 Lieues vom Schloſſe erklärte der Marquis ſeiner Couſine, daß er ſie nach Lothringen führen wolle, von wo aus er leichter die Einwilligung ihres Vaters zu erlangen hoffe. Der Gedanke, aus dem Vaterlande entführt zu werden, erſchreckte das junge Mädchen, jetzt ſtiegen Gewiſſensbiſſe in ihr auf, und ſie weigerte ſich mehre Tage lang, Lebensmittel zu ſich zu nehmen. Das Benehmen des Marquis gegen ſeine Couſine war aber muſterhaft. Mit der äußerſten Achtung und Zurückhaltung und edler Galanterie ward ſie von ihm behandelt. Er näherte ſich nur bittend dem Wagen. Bei — noc die frü abe abr de dri du dic der der be ahm deshalb Zedientt nit er und Loch Zu dem der wenn men ches auf de n em Mor⸗ Moi 1737 gende A Angt heit ging e gen zu der war jetzt in Nademoiſele hne ſi, di itg in den ie ſtieg m in Bedien eitendet br prengte da „Marguis ihren wolle, htes Poters Lutlurd lädchen, jch weigerte fi W n boufin ung und ſt von ihn Wahl en Mademoiselle de Brun. 403 Beide galten auf dem ganzen Wege als Bruder und Schweſter. Das Kammermädchen verließ weder bei Tag noch bei Nacht ihre Gebieterin. Als ſie in Nanch angekommen waren, meldete ſich die junge Marquiſe in drei Nonnenklöſtern, nach einer frühern Verabredung, um Aufnahme bittend. Sie konnte aber nirgends zugelaſſen werden, da gerade die Oberin abweſend war, welche allein darüber zu beſtimmen hatte. Das Erſte, was Mirabel that, war, an den Marquis de Brun zu ſchreiben, ein Brief voll Ehrfurcht und der dringenden Bitte um Verzeihung für eine That, die nur durch die innigſte Neigung und glühendſte Leidenſchaft dictirt worden. Er ſchloß mit der Hoffnung, daß mit der Verzeihung auch ſeine Einwilligung erfolgen werde. Auch Mademoiſelle de Brun ſchrieb zu gleicher Zeit an ihren Vater: ſie bat um Vergebung für einen Schritt, den ſie ja nur in der Gewißheit unternommen, daß ſie auf keine andere Weiſe die Einwilligung ihres Vaters zu einer Heirath erlangen könne, von der ihre Zukunft und ihr Leben abhänge. Inzwiſchen hatten beide Flüchtlinge um den Schutz der Herzogin von Lothringen gebeten. Er ward ihnen verſagt. Sie begaben ſich nun, heißt es, zum Prinzen von Naſſau, mit dem Mirabel von ſonſt her bekannt war. Auf Anrathen eines Advocaten ließ Mirabel das Gerücht verbreiten, daß er mit ſeiner Couſine ſchon ver⸗ heirathet wäre. Als man dies Gerücht glaubte, ſchrieb er von neuem an den Marquis de Brun, mit der Bitte: doch nun einen Fehler, der nicht wieder gut zu machen ſei, gut zu heißen. Auch dieſer Brief blieb, wie der vorige, ohne Ant⸗ wort. Im Herzen des Marquis lebte nur ein Gedanke, der der Rache. 404 Mademoiselle de Brun. Das officielle Benehmen der Marquiſe de Brun war merkwürdig. Kaum, daß ſie, wie es heißt, die Flucht ihrer Tochter erfahren, als ſie ihrem Mann brieflich da⸗ von Nachricht gab und ihre Verzweiflung darüber aufs Papier hauchte. Sie wollte, wie es heißt, durch dieſe Liſt die Wucht ſeiner Vorwürfe von ſich abwenden. Es gelang ihr nicht. Der Marquis war in Sturmeseile ſelbſt nach Schloß la Marche gekommen, er zog hier die gewöhnlichen Informationen ein und verließ zornſchnau⸗ bend, ohne ſeine Gattin nur eines Blicks zu würdi⸗ gen, den Ort. Zugleich ließ er ihr eine Scheidungsklage einhändigen. Er hat ſie nie zurückgenommen. Hinſichts der Tochter und ihres Verführers ſchien er noch unſchlüſſig, nicht ob er ihnen verzeihen, ſondern in welcher Art er ſie verfolgen ſolle. Am 15. Juni 1732 erhielt er einen Brief der Aebtiſſin von Sainte⸗Marie in Metz, in welchem dieſe ihm meldete, daß die beiden jungen Leute während ihres Aufenthalts zu Saarbrücken, bei einer beſtimmten Gelegenheit, das Volk zum Zeugen aufgerufen, daß ſie ſich zu Mann und Frau erwählt hätten. Dies bewog ihn zu handeln. Am 20. Juni 1732 reichte er beim Lieutenant⸗Ge⸗ neral von Auxonne eine Klage wegen Entführung gegen den Marquis de Mirabel ein. Da er fürchtete, daß ſeine Tochter, jetzt beim Prinzen von Craon in Lothringen, unter deſſen Schutz ſtehe, foderte er von ſeiner Gattin, der Marquiſe, daß ſie ſofort nach Paris komme, um dort vom Könige einen Cabinetsbrief an den lothringenſchen Hof zu erbitten. Das Gewitter zog nun herauf. Mirabel glaubte ihm auf ungewöhnliche Weiſe begegnen zu müſſen. Er rech⸗ nete auf den großgeſinnten und ſonſt edeln Charakter des Vaters und hoffte, durch ein ebenſolches Entgegen⸗ kom Döl reic Bl ſche rüh rab der teſte e6 den ſih ſtu in kön Kl tert Di ſte Mademoiselle de Brun. 405 e Brn war kommen ihn zu rühren. Heimlich begab er ſich nach die Pllcht Döle, es gelang ihm, bis in die Zimmer des Marquis brieflich de zu dringen. Hier ſtürzte er vor ihm auf die Knie, über⸗ darüber aufs reichte ihm ſeinen Degen und bat, er möge mit ſeinem durch diſ Blute den Haß löſchen, den er ihm geweiht zu haben wenden Ee ſcheine. Der alte Marquis war entrüſtet, aber nicht ge⸗ Sturmeseil rührt, er hieß ihn aufſtehen und ſich vertheidigen. Mi⸗ zog hier di rabel wollte den Degen nicht ziehen. Darauf befahl ihm zornſchna⸗ der Marquis, ihm aus den Augen zu gehen und in ſpä⸗ windi teſtens drei Tagen die Stadt zu verlaſſen. eidungsllegt Bevor dies geſchah, ſchrieb Mirabel einen dritten ⸗ Brief an den zürnenden Vater, worin er ihn beſchwor, ſcien er es nur ihm und nicht ſeiner Tochter entgelten zu laſſen, ſonden in denn dieſe ſei, nur von ihm fortgeriſſen, ganz unſchuldig. gni 1732 Und ſo war es, oder hatte doch den Anſchein, ſo zu inte⸗Mant ſein, denn kaum daß die junge Dame von dem Wider⸗ i beiden ſtande und den erſten Schritten gehört, die ihr Vater Saarbrückn in der Angelegenheit gethan, als ſie ſich von ſelbſt beim S königlichen Reſidenten geſtellte, welcher ihr fürs erſte ein zum„ Kloſter in Metz anwies, wo ſie ſich in Erwartung wei⸗ n terer Beſchlüſſe einzuſchließen habe. Nachdem ſie, mit zwei Dienerinnen, hier am 2. Juli 1732 eingetreten war, ward — gen ſie nach drei Wochen abgeholt, um nach Paris ins Klo⸗ rung g in ſter der heiligen Eliſabeth gebracht zu werden. do— Die Mutter, welche ihre Tochter hier beſuchte, war hh erfreut, aus ihrem Munde Das zu vernehmen, was wir iner 3 ½ ſchon zu wiſſen glauben, daß ihre Tochter, heißt es, nicht me, mn don die Achtung vergeſſen, die ſie ſich ſelbſt ſchuldig war. eſhe Sie wollte ſich ganz dieſer Tochter widmen und miethete 3 ſich deshalb ein Zimmer im Kloſter. lubte Dies war aber ganz gegen die Abſicht des Vaters. Er ich Er fürchtete den Einfluß der Mutter auf die Tochter 6halt und daß hier Das hintertrieben werde, was er beabſich⸗ 406 Mademoiselle de Brun. tigte, von ſeinem Kinde allmälig die Beweismittel zu erlangen, die es ihm möglich machten, den Proceß gegen den Entführer mit dem Nachdruck zu beginnen, wie er wünſchte. Er verſchaffte ſich daher eine Lettre de ca- chet, mittels welcher ſeine Tochter in das Magdalenen⸗ kloſter nach la Floche transportirt ward, wo ihr jeder Umgang, mündlich oder ſchriftlich, mit irgend wem, be⸗ ſonders mit ihrer Mutter unmöglich zu machen ſei. Trotz dieſer Trennung erlangte der Marquis Das nicht, was er gewünſcht. Erſt im Jahre 1736 ward dieſe Lettre de cachet aufgehoben. Mademoiſelle de Brun machte aber keinen Gebrauch von der wieder erlangten Freiheit. Sie blieb im Kloſter und legte die ſogenannten leichtern Gelübde ab, die es ihr geſtatteten in die Geſellſchaft zurückzukeh⸗ ren. Ihre Güte und Sanftmuth hatten ihr ſo Aller Herzen gewonnen, daß ſie am ſelben Tage nach Able⸗ gung des Gelübdes von den andern Nonnen zu ihrer Superiorin erwählt ward. Sie blieb 13 Jahr im Klo⸗ ſter und verließ es erſt 1746 nach dem Tode ihres Vaters. Inzwiſchen hatte der Marquis de Brun nicht auf⸗ gehört den Räuber ſeiner Tochter zu verfolgen, vielleicht noch erbitterter gegen ihn, ſeit ſein einziges Kind um ſeinetwillen der Welt ſo gut wie auf immer entſagt hatte. Am 10. Februar 1738 hatte er ein Arrèt des Parla⸗ ments von Dijon erlangt, des Inhalts: daß der Mar⸗ quis de Mirabel für überführt zu erklären, Mademoiſelle de Brun aus dem Schloſſe la Marche entführt und aus dem Königreiche geführt zu haben, und ſchuldig ſei, darum den Kopf durch Henkers Hand zu verlieren. Was an ihm, that der Marquis de Brun, um die Vollſtreckung des Urtheils zu bewirken. Glücklicherweiſe hatt ſche weil der zu ihm gen gege men ſein ſch weismütel zu Proteß gegen nnen, wit e ettre de eæ Magdalenen wo ihr jede d wem, b chen ſei. is Dos nich e de cache eabet keine Sie hliel en Gelbde ickzukeh ihr ſo A e nach Abl men ju ihn ahr in K ede ihn n nicht al en, vielleic es Knd mn ** † uijigt hol n deb Ju py 0 do Nadembil — al fihn und ſhuldig. verlieten zun, um idlic Mademoiselle de Brun. 407 hatte indeſſen Mirabel, die Folgen bei Zeiten voraus⸗ ſehend, das Königreich ſchon verlaſſen. Auch die Tochter, die ihm doppelt ſtraffällig erſchien, weil ſie auf ihren Fehltritt den zweiten geſetzt, ihm bei der Verfolgung gegen den Entführer nicht zu Willen zu ſein, ſtrafte der unerbittliche Vater. Zwar ſchien ſie ihm durch ihre freiwillige Weltentſagung ſchon in ſoweit genug gebüßt zu haben, um nicht die völlige Enterbung gegen ſie auszuſprechen, aber er ſetzte ſie in ſeinem Teſta⸗ ment nur auf den Pflichttheil und vermachte das Uebrige ſeiner Schweſter, welche keine Kinder hatte. Daneben hatte auch die Marquiſe de Brun, deren Auftreten ſehr zweifelhaft bleibt, ihre angenommene Rolle gegen ihren Mann fortzuſpielen verſucht. Auch ſie wollte in ſeinen Augen zornig gegen ihre Tochter er⸗ ſcheinen. Sie hatte um deshalb am 1. Juni 1733 ein Teſtament gemacht, durch welches ſie ihre Tochter: zur Strafe dafür, daß ſie ſich von ihrem Vetter ent⸗ führen laſſen, daß ſie eine in Lothringen eingegangene Ehe feierlich begangen, die null und nichtig ſei nach allen kanoniſchen und bürgerlichen Rechten, enterbte. Von einer durch den Grafen von Buſſet conſtituirten großen Rente überließ ſie ihr nur die Summe von 39,777 Lire und 7 Deniers und ernannte zu ihrer Ge⸗ neralerbin ihre Nichte, Marie de Montſaulnie du Mon⸗ al, Gattin des Grafen de la Rivieère, unter der Bedin⸗ gung, daß dieſe Letztere erſt nach dem Tode ihres Vaters, des Grafen du Montal, zum Genuß komme, indem der Nießbrauch dieſem verbleibe. Alles, was die Marquiſe ſonſt that, ihre Verſuche ſich ihrer Tochter wieder zu nähern, beweiſen nur zu ſehr, daß dieſe Enterbung lidiglich ein oſtenſibler Schritt 408 Mademoiselle de Brun. geweſen, um eine Ausgleichung mit ihrem Mann zu be⸗ wirken. Sie war öffentlich geſchehen. Indeſſen war die Folge eine andere. Der Graf Montal, der Bruder der Marquiſe, beſorgte, daß ſie ſich eines Andern beſinnen, oder auch Andere ſich der ſchwa⸗ chen Frau, die plötzlich durch einen Schlaganfall die Sprache verloren, bemächtigen könnten, er nahm des⸗ halb in einem feierlichen Gerichtsacte die ihm gemachte Schenkung an. Die Marquiſe ward darauf entweder kränker, ſchwachſinniger, oder es war die Phantaſie, Alles zu thun, um ſich mit ihrem Mann auszuſöhnen, kurz, ſie unterzeichnete am 27. April 1744 einen neuen gerichtli⸗ chen Act, in welchem ſie die Enterbung ihrer Tochter abermals ausſprach, ihr nur eine lebenslängliche Rente von 200 Frs. hinterließ, und ihren Bruder, Graf du Montal, zum Geſammterben aller ihrer Habe einſetzte. Der Marquis de Brun war ein eiſerner Charakter. Er ließ ſich weder durch das erſte Teſtament ſeiner Frau, noch durch dieſe ſpätere Dispoſition täuſchen. Aber, jünger an Jahren als ſeine Frau, glaubte er ſie zu über⸗ leben, und wartete nur auf ihren Hingang, um dann ſeine Tochter zu ſich zurückzurufen. Plötzlich indeſſen ward er von einer Krankheit ergriffen, die ihn nach fünf Tagen hinraffte. Er hatte weder Zeit, ſeine Tochter zu ſehen, noch ſeine eigenen Beſtimmungen zu ändern, die er mehr als ein Mal bereut hatte. Er ſtarb, 64 Jahr alt, am 29. Juni 1746. Sofort nach ſeinem Tode erſchien der Marquis de Mirabel wieder in Frankreich. Er erhielt einen voll⸗ ſtändigen Begnadigungsbrief, der in die Bücher des Parlaments von Dijon eingetragen ward, freute ſich aber nur kurze Zeit ſeiner Begnadigung; auch er ſtarb ſchon am 16. Januar 1747. wi jur ve un da tre kle 3 = S — c? S S — —— — Mann zu be Der Gro te daß ſi ſi ſch der ſchwe Hloganſl di er nahm des ihm gemoch rauf entwed hontaſe, A hnen, kun ſi elen gerichtl irer Tocht. noliche Rente Graf di bt einſetzt ner Churckt tt ſner Frn ſchen W . ſie zu üb g, um dah lich indehe ihn nch ſü u Lochter zndern zorb, 61 I Vu inen Bichet „fieute 6 e ſt Mademoiselle de Brun. 409 Aus dem nicht unintereſſanten Liebes- und Entfüh⸗ rungsproceß entwickelte ſich jetzt ein langwieriger Erb⸗ ſchaftsproceß, in welchem der craſſeſte Egoismus unter nahen Verwandten ſeine Rolle ſpielte, und deſſen ver⸗ wickelte Rechtsfragen wol allein die Aufmerkſamkeit der juriſtiſchen Schriftſteller der Zeit auf ſich zogen, wel⸗ chem Umſtande wir die Aufbewahrung des Proceſſes verdanken. Mademoiſelle de Brun muß in ihrer Reſignation und freiwilligen klöſterlichen Abgeſchiedenheit den Ge⸗ danken an irdiſche Güter nicht ganz entſagt haben; ſie trat mit ihren Anſprüchen an die väterliche Erbſchaft klagend auf. Sie entdeckte im Teſtament ihres Vaters Formfehler und foderte eine Nullitätserklärung deſſelben. Ihre Klage ward abgewieſen. Ihre Mutter, die verwitwete Marquiſe de Brun, war zur willenloſen und altersſchwachen, an Geiſt und Körper gelähmten Puppe herabgeſunken. Wer ſie im Beſitz hatte, konnte aus ihr machen, was er wollte. Die junge Gräfin de la Riviere fürchtete, daß Demoiſelle de Brun ſich mit ihrer Mutter verſtändigen und dieſe zu Gunſten ihrer Tochter ihre letztwillige Verfügung um⸗ ändern möchte. Dem vorzubeugen, erklärte ſie, die junge Frau und Erbin ihrer alten Tante, dieſe zu ihrer Erbin. Und unter dieſem Prätext entführte ſie die alte gebrech⸗ liche Frau in eines ihrer Schlöſſer. Bald darauf machte ſie den Gerichten die Anzeige, die Marquiſe wäre in vollkommenen Blödſinn und Wahnſinn verfallen. Nun ſchien ein Widerruf ihrer letztwilligen Beſtimmung un⸗ möglich. Mademoiſelle de Brun appellirte dagegen. Ob und in welcher Form eine Blödſinnigkeitserklärung erfolgt war, wird uns nicht mitgetheilt. Sie, als Tochter, XVII. 18 410 Mademoiselle de Brun. foderte, daß man ihr die Pflege und Behandlung ihrer Mutter überlaſſe. Ein Arreèt verordnete auch, daß die alte Marquiſe in ein weibliches Kloſter gebracht werde, und die als Sachverſtändige berufenen Aerzte gaben die Erklärung ab, daß die alte Frau, ohne Gefahr für ihr Leben bis 20 Lieues transportirt werden könne. Die Gräfin de la Rivière war aber ſchnell mit kräf⸗ tigern Mitteln zur Hand. Sie wollte ſich ihre Beute nicht entreißen laſſen. Sie erſchlich eine Lettre de ca- chet, dahin gehend: daß die Marquiſe de Brun, unter ihrer, der Gräfin de la Rivière Obhut, im Schloſſe Quincy verbleiben ſolle. Hier ſtarb die alte Marquiſe im Jahre 1748, ohne daß ihre Tochter ein einziges Mal ſie ſehen können, und ohne daß Jemand zu ihren Gunſten geſprochen hatte. So war die entführte und reuige Tochter von der eigentlichen Erbſchaft ſowol ihres Vaters als ihrer Mutter durch eine Reihe ungünſtiger Umſtände und In⸗ triguen ausgeſchloſſen. Mademoiſelle de Brun foderte die Nullität des Te⸗ ſtaments ihrer Mutter, welches den Grafen du Montal und ſeine Tochter, die Gräfin de la Rivière, zu Erben einſetzte. Durch eine Sentenz des Gerichtshofs zu Pa⸗ ris vom 24. Juli 1754 ward zu ihren Gunſten endlich erkannt. Die Gründe waren: die Marquiſe habe die Ent⸗ erbung nur in dem Betracht in ihrem Teſtament aus⸗ geſprochen, daß ihre Tochter die Einwilligung zu ihrer Entführung gegeben und daß ſie darauf die Ehe mit dem Entführer abgeſchloſſen. Beide Gründe entbehrten aber eines wahrhaften Grundes. Denn die raſche augen⸗ blickliche Einwilligung in eine Entführung, wenn keine ungebührlichen Handlungen darauß folgen, wofür hier udlung ihrer uch, deß die bracht werde, te gaben di efahr fir ihr nne ell mit krif ihre Beut ttre de ca Brun, unter in Schbſſ 1748, ohne können, und hen hatte tet von d als ihre nde und I ität des Z du Monte e, zu Erben oſs zu Po nſten endlib Mademoiselle de Brun. 411 aller Beweis fehle, ſei nach den Geſetzen kein Grund zur Enterbung. Was aber die vollzogene Ehe, die wirkliche Heirath anlange, ſo fehle auch dafür jeder geſetzliche Beweis. Der Graf du Montal und ſeine Tochter ſuchten die wirklich vollzogene Ehe zu beweiſen, und in dem näch⸗ ſten Gerichtsverfahren(vor welcher Behörde wird uns nicht geſagt) trat auch der Generaladvocat d'Ormeſſon ihnen bei, und ſie ſiegten. Die Enterbung durch das Teſtament ward für gerechtfertigt und vor dem Recht gültig erklärt. Die Tochter legte das Rechtsmittel der Caſſation gegen dieſes Erkenntniß ein. Sie führte alle die Gründe an, die in unſerer Geſchichtserzählung angegeben ſind: die Bereitwilligkeit der Mutter, um ihre Entführung zu erleichtern, eine Bereitwilligkeit, die genügend beweiſe, wie gern ſie dieſelbe geſehen, wie ſie ihre Verbindung mit dem Marquis de Mirabel ſelbſt gewünſcht. An Be⸗ weiſen, wie die Marquiſe ihren Neffen geliebt, fehle es nicht. Dazu das große Vertrauen, welches ſie ihm be⸗ wieſen, indem ſie ihm ſo oft und auf lange Zeit ihre Tochter allein überlaſſen. Eine Heirath habe aber durchaus nicht ſtattgefunden, Beweiſe dagegen ſeien die Briefe des Marquis de Mi⸗ rabel an ſeine Freunde und an den Marquis de Brun ſelbſt, in denen er von ſeinem Verlangen ſpreche, ſeine Couſine zu heirathen, und nie von ihrer vermeintlichen Vereinigung. Nur die Abſicht, den Marquis, ihren Va⸗ der, zur Einwilligung zu bewegen, habe ſie veranlaßt das Gerücht auszuſprengen, daß ſie ſchon verheirathet wären. Der Margquis ſei indeß ſo entfernt davon geweſen zu Jauben, daß er ſchon Gattenrechte auf ſie beſitze, daß er nie auch nur verſucht, davon Gebrauch zu machen. 18* 412 Mademoiselle de Brun. Aber alle dieſe Argumente wurden durch zwei That⸗ ſachen vor den Augen der Richter widerlegt. Erſtens hatte der Marquis de Mirabel ſich als der⸗ maßen mit ihr vereinigt betrachtet, daß er in dem Pro⸗ ceß, welchen ſie gegen das Teſtament ihres Vaters an⸗ gefangen, als ihr Ehemann aufgetreten war und in voller Gerichtsverſammlung die Beweiſe ihrer Heirath darge⸗ legt hatte. Zweitens hatte ſie ſelbſt, nach dem Tode des Marquis, die Familie deſſelben um die Erlaubniß gebeten, Witwen⸗ trauer für ihn anlegen zu dürfen, eine Erlaubniß, die ihr verweigert ward. Aus dieſen Gründen wies die Große Kammer des Parlaments von Paris am 19. Mai 1763 die Klägerin, auf einen Vortrag des Generaladvocaten Seguier, mit ihrem Caſſationsgeſuch zurück, verurtheilte ſie in alle Koſten und befahl, daß alle injuriöſen Bemerkungen ge⸗ gen ihre Mutter in ihren Memoiren ausradirt würden⸗ Das höchſte Gericht erkannte alſo in Folge der wirk⸗ lich erwieſenen Entführung die Rechtsgültigkeit einer nicht bewieſenen Ehe an und ſtrafte die reuige Entführte mit Anerkennung deſſen, was unter andern Umſtänden ihr höchſtes Glück geweſen wäre, nur um ſie für ihren Fehltritt durch den Verluſt ihres Vermögens zu ſtrafen; wenn— anders die Dinge ſich wirklich ſo verhielten, wie der Referent ſie in der Geſchichtserzählung als that⸗ ſächlich aufgenommen hat. Auch dieſer Proceß ein Be⸗ leg, wie das Recht im alten Frankreich unter der Par⸗ lamentsgerichtsbarkeit gehandhabt ward. — ——— h zwei That t. ſich als de in dem Pro⸗ Patets an und in volle„ eirath darge„ des Marqli eten, Witwen Clemence.. rlaubniß, dit 1755— 1777. Kammer dei dir Kligern, Unter dieſem Vornamen der Entführten oder der Ent⸗ — führerin wird in dem neueſten„Répertoire général des causes célèbres“ von 1834 dieſer Fall aufgeführt, der ſich als Seitenſtück dem vorigen anſchließt, ein Sitten⸗ bild der Zeit und der altfranzöſiſchen Juſtiz. Wie dort die Gerichte eine Ehe, die in Folge einer Entführung abgeſchloſſen ſein ſollte, für gültig erklärten, um dem Sezier, mit t ſie in ali metkungen dirt wirdin olge dr wi uiht Willen einer einflußreichen Familie zu genügen und die ige ſiß Erbverhältniſſe nach deren Wunſche geltend zu machen, n Um ihn ſo bequemen ſich hier die Gerichte, eine vollkommen ſe für ihr gültige Ehe zu annulliren, um dem Widerwillen einer großen Familie gegen eine Mesalliance entgegen⸗ zukommen, und begünſtigen die Fiction, da eine Ent⸗ lung 3 führung und Verführung nicht wegzuleugnen geht, daß oceß en„ das junge Mädchen aus niederm Stande den jungen nter de p Mann aus vornehmem Stande ver⸗ und entführt haben müſſe. Charakteriſtiſch für die ſocialen Verhältniſſe iſt der Fall aber noch in einer andern Beziehung. Obwol er im vorigen Jahrhundert ſpielt, hält man in der Mitte des gegenwärtigen, und trotz der Julirevolution, welche n6 ſtuft ſo verhielte 414 Clemencr. die reſtaurirte Macht der Ariſtokratie gebrochen, es noch nicht für angemeſſen den Namen dieſer vornehmen Fa⸗ milie zu nennen, deren Blut vielleicht durch dieſe Allianz befleckt iſt. Clemence war die Tochter einer ehrbaren, aber wenig begüterten Familie. Sie hatte im Kloſter, nach franzö⸗ ſiſcher Art, ihre Erziehung erhalten, und kehrte aus dem⸗ ſelben in die Welt zurück, ausgeſtattet mit allen Reizen, welche die Natur ihr verliehen, und mit einer überwälti⸗ genden Liebenswürdigkeit, die unterſtützt ward durch einen lebendigen Geiſt und die erworbene Bildung. Ein junger Mann, der uns aber leider nur N*ss genannt wird, 24 Jahre alt, aus einer ausgezeichneten Parlamentsfamilie, und ſelbſt durch Bildung, Kenntniſſe und Urtheilskraft, wie es ſchien, zu den erſten Würden des Staats berufen, verliebte ſich ſterblich in das junge Mädchen. Sie lebte im Hauſe ihrer Mutter, die wieder gehei⸗ rathet hatte. Die Mutter war wachſam, der Stiefvater ſehr ſtreng. Jede Annäherung war hier unmöglich. Der junge Mann miethete ſich ein Zimmer in dem Hauſe, wo eine Familie wohnte, mit der Clemence ver⸗ trauten Umgang hatte. Die Aufmerkſamkeit des jungen, ſchönen und trauri⸗ gen Mannes hatte bald auch die der ſanften Clemence erregt. Welchen Weg die Liebe, die den ihren über Klippen und Abgründe findet, hier gegangen, wird uns nicht geſagt. Nur das Reſultat iſt, daß ſie ſich gegen⸗ ſeitig verſtanden, und bis zur innigſten Vertraulichkeit. Der junge Mann aber war von ehrenhafter Geſin⸗ nung. Eine für ihn ehrenvolle Verbindung war durch die Umſtände vor kurzem gelöſt worden. Er trug die⸗ ſelben ernſten Geſinnungen auch auf den neuen Gegen⸗ ₰ dieſe A n, aber weni nach fran hrte aus den len Riz ner überwilt td durch inen er nur N zgezeichnetel enntniſſ das jung er Stiſtu mhlich mer in del lemence vel und traur ten Glemen ihn ib n, wird 1* ſich gegel Clemence. 415 ſtand ſeiner Neigung über. Vom erſten Anbeginn war er entſchloſſen die liebenswürdige Clemence nicht zum Spiel ſeiner Leidenſchaften zu entwürdigen. Im Augen⸗ blick, wo ſie ganz ſein geworden, verlieh ihre Schwäche gegen ihn ihr einen heiligen Titel, für ihre Zukunft und ihre Ehre einzuſtehen. Er übergab ihr, bis auf günſti⸗ gere Zeiten, ein feierliches Eheverſprechen. Ihr häufiges Ausgehen, ihre längere Abweſenheit erregten Verdacht. Sie faßte einen raſchen Entſchluß, dem Ungewitter zu begegnen, das, bei der Entdeckung, in ihrem älterlichen Hauſe ſich entladen mußte. Sie hatte durch die Liebe einen ihr vorhin unbekannten Muth be⸗ kommen. Ohne Arg und Zweifel vertraute ſie ganz Dem, den ſie ihren Gatten nannte; ſie warf ſich ihm in die Arme, er ſolle ihr Schutz und Hüter ſein, komme dann, was da wolle. Er bereitete ihr im Stillen ein Aſyl.— Ihre Lage war traurig. Seine Ausſichten waren un⸗ gewiß, ſie fühlte ſich nicht ſicher, und glücklich nur im Vertrauen, daß er ſie nicht verlaſſen könne. Als muſter⸗ hafte Frau verbarg ſie ihren Kummer und ihre Thränen, wenn, nach langen Stunden und Tagen der Abweſen⸗ heit, der Geliebte ſich wieder zu ihr ſtahl, um ihm mit ihrer ganzen Liebe und Heiterkeit entgegenzukommen. Ihre Aeltern entdeckten das Aſyl. Sie ward wie eine Criminalgefangene zurückgeführt. Sie litt ruhig und gefaßt, ohne ihr Geheimniß zu verrathen. Das Bekanntwerden des Verſprechens, welches ihr Gatte ihr gegeben, hätte für dieſen verderblich werden können. Dennoch konnte es der Familie des jungen N*ss nicht verborgen bleiben; es gährte in ihr von Wuth ge⸗ gen die Familie der jungen Clemence. Man wollte in der ganzen Sache das wohlberechnete Werk einer ehr⸗ geizigen Roturièrefamilie entdecken; denn da man den 416 Clemence. Charakter des jungen N** im Kreiſe der Seinen kannte, wußte man, daß es ſich hier um keine flüchtige Leidenſchaft handle, und es ſchwer und unmöglich ſein werde, ihn von dem abzubringen, was er ſeine Ehre nannte. Endlich ließ ſich das eine Geheimniß nicht mehr verbergen. Clemence, um des fürchterlichen Geſtänd⸗ niſſes im älterlichen Hauſe überhoben zu ſein, wußte es möglich zu machen, daß ſie zum Beſuch zu ihrem Bru⸗ der nach auswärts geſchickt ward. Dem Bruder ver⸗ traute ſie ſich ganz, und dieſer machte den Vermittler bei der Mutter. Endlich kehrte auch Clemence zurück, und führte ſelbſt ihre Sache, und mit einer Beredtſam⸗ keit, daß wenigſtens die Mutter gerührt und— von der Hoffnung der Tochter angeſteckt ward, daß aus der Sache ein glücklicher Ernſt werden könne. Der Stief⸗ vater war geſtorben. Inzwiſchen war auch N** nach Paris gekommen. Es galt auch von ſeiner Seite einem aufziehenden Sturm zu begegnen. Einige Verwandte ſuchten nach Mitteln, dem pflichtvergeſſenen jungen Mann die Adminiſtration des Vermögens ſeiner Mutter zu entziehen. Sein Vater war ſchon früher verſtorben. Clemence wohnte in Paris bei ihrer Mutter, die jetzt nicht mehr Anſtand nahm, dem Geliebten ihrer Tochter Zutritt zu geſtatten. Wenn er ſich noch nicht öffentlich ihren Gatten nannte, geſchah es ja nur, um erſt die Einwilligung ſeiner Verwandten zu vermitteln. Aber dieſe, weit entfernt von verſöhnlicher Geſinnung, hatten ſich bereits an die höchſte Autorität gewandt, um einſchreiten zu können gegen eine Neigung, welche, wie die Familie ſagte,„ihn unwürdig mache, ſeine bürgerli⸗ chen Rechte auszuüben“. 1 4 der Seinen keine ſlüchtige mmöglich ſin et ſeine Ehr nicht mehr hen Geſtünd⸗ ein, wußtt ihrem Bn⸗ Bruder ven n Vermittler mente zurit, r Berdtſm⸗ und— von daß aus der Der Stif is gekommen enden Stum ach Vitii dminiſtratil“ Sein Vatet uter di jek irn Wh iht fni un ift di nun mndt vilhe, wu bürger ine Clemence. 417 Seine und Clemence's Freiheit waren wirklich ſchon bedroht. Die Familie hatte bereits eine Lettre de ca- chet gegen beide junge Leute in Händen. Jetzt blieb die Flucht das einzige Mittel, dieſer Ver⸗ ſchwörung zu begegnen. Er war 26 Jahr alt, sui juris, Herr ſeines väterlichen Vermögens. Im Vaterlande blieben ihm alle Ausſichten, einer mächtigen Familien⸗ coterie gegenüber, verſchloſſen. Er floh auf der Stelle mit ſeiner Geliebten nach Lüttich. Hier war es ſein Erſtes, den Gewiſſensbund durch die Kirche einweihen zu laſſen. Er wandte ſich an die Synode von Lüttich um die Erlaubniß, ſich öffentlich verheirathen zu können. Man foderte zuerſt, daß Beide eine Zeit lang getrennt voneinander lebten. Darauf erfolgte die erbetene Erlaubniß. Plötzlich kamen aber Briefe der franzöſiſchen Familienverwandten an ein ein⸗ flußreiches Mitglied der Synode, und die Erlaubniß wurde wieder auf Zeit zurückgenommen. Die jungen Leute verſchafften ſich nun ſelbſt Recht. Sie wandten ſich an die Kirche der Parochie, welcher ſie jetzt ange⸗ hörten, und der Pfarrer von Saint⸗Servais traute ſie förmlich und feierlich. Das gab zu neuen Klagen Anlaß. Man wollte die Ehe für ungültig erklären; es bedurfte eines Special⸗ erlaſſes des Herzogs von Baiern, Cardinalerzbiſchofs und Fürſten von Lüttich, dahin gehend, nicht daß die Ehe für gültig erklärt ward, ſondern daß der gedachte Pfar⸗ rer von Saint⸗Servais noch ein Mal ihre gegenſeitige Zuſtimmung zum Ehebunde zu empfangen habe! Es war am 17. Februar 1755, daß Beide am Fuß des Altars in aller Oeffentlichkeit und unter allen Cere⸗ monien, welche die Kirche vorſchreibt und zuläßt, ihr Ehe⸗ gelübde erneuerten. Von dieſem Augenblick an verſäumte 18** 418 Clemence. der junge Ehegatte nichts, was in ſeinen Kräften ſtand, um durch Treue und Zärtlichkeit die Leiden zu vergüten, welche Clemence durch und um ihn bisher erduldet. Er hoffte durch dieſen Act, durch die Treue und den Ernſt, den er bewährt, nun auch nach der andern Seite hin geſiegt zu haben. Man fügt ſich endlich in was man nicht ändern kann, und ſollte die Mutter nicht endlich auch den Werth ihrer Sohnes anerkennen, dachte er, der ſich für ein Handelsgeſchäft zu gut hielt und ſeinen Namen und ſeine Hand für zu werthvoll, als für einen Kaufpreis, hinlänglich, um damit ein Capital, ein Landgut zu erkaufen; ſollte ſie nicht gerührt werden von dem Liebreiz, der Sanftmuth und dem duldenden Ge⸗ horſam ſeines Weibes! Dies ſeine Gedanken, ſagt uns der Berichterſtatter, ſie ſind im realen Frankreich ſelten. Er hatte ſich ge⸗ täuſcht. Die Mutter ward von andern Verwandten ganz beherrſcht, ſolchen, die ein wahres Intereſſe hatten, daß Sohn und Mutter getrennt blieben. Schon fünf Monate nach der Hochzeit in den Nie⸗ derlanden hatte man die Mutter dazu geſtimmt, die Ehe auf geſetzlichem Wege als eine ungeſetzliche anzugreifen, indem man darzuſtellen verſuchte: daß Clemence den Sohn der alten Familie entführt habe. Seine Schwäche, und daß er ſich zu alle dem bewegen laſſen, zeige ja deutlich ihre Herrſchaft über ihn.„Durch eine Unmenſchlichkeit ohne Beiſpiel, machte man es ihr zum Verbrechen, daß ſie ihre Ehre nicht willig dem Reſpett geopfert, welche eine niedriger ſtehende Perſon einem Manne von hoher Geburt ſchuldig iſt, und daß ſie, die Mutter, nicht bereitwillig ihr Kind zum Baſtard erklärt, um eine Familie vor einer vermeinten Befleckung zu bewahren.“ riften ſind zu vergůtn erduldet. Treue und h der andern 2 utter nicht nnen docht ut hielt und voll, als fü Capital, eil werden vl cht tſtatter atte ſich R vandten gan hatten, da 5 in den Ni mt die 6h anzugreifen Clemence. 419 Wirklich ward eine Klage wegen Entführung einge⸗ bracht. Einer der erbittertſten Verwandten der Mutter führte den Proceß unter ihrem Namen. Man warf mit Schmutz, niedrigen Bezüchtigungen und Vermuthungen um ſich, und ſelbſt die Mutter und andere Verwandte der unglücklichen Clemente wurden als Mitſchuldige verfolgt. Eingewandt dagegen ward die Volljährigkeit des Ehe⸗ gatten beim Abſchluß der Ehe; die Unwahrſcheinlichkeit einer Geſchichte, in der man einen Mann von 26 Jah⸗ ren darſtelle als verführt und entführt durch ein junges Mädchen von 17 Jahren. In einer feierlichen Gerichts⸗ acte vom 20. Mai 1756 erklärte der Sieur Nus, für den man als Rächer ſeiner Ehre und ſeines freien Wil⸗ lens auftrat, daß, weit entfernt, verführt und von den Künſten der jungen Clemence endlich bethört und hin⸗ geriſſen zu ſein, er vielmehr durch ſein lebhaftes Dringen ſie verführt habe. Nicht die ganze adelige Familie hatte die Anſicht und Geſinnung der Mutter und der andern Fanatiker ge⸗ theilt. Eine Schweſter der Mutter, geſchätzt wegen ihrer Tugend und Frömmigkeit, hatte ſich für ihren Neffen und deſſen junge Gattin erklärt. Sie ließ ihnen offen und laut Gerechtigkeit angedeihen und trat in aller und ieder Weiſe, die Vernunft, Menſchlichkeit, den Anſtand und die Religion anrufend, für ſie auf. Vielleicht wäre ſie durchgedrungen, wenn nicht die gerichtliche Protedur inzwiſchen ſchon ein anderes Re⸗ ſultat zuwege gebracht. er Gerichtshof zu Douai hatte unterm 18. März 1757 folgenden Spruch gefällt: Mutter, Bruder und Schweſter der jungen Clemence wurden als verdächtig und überführt der Theilnahme an der Ver? und Entführung des jungen Nu erklärt, 420 Clemence. und dahin verurtheilt, daß die Mutter gerügt, die bei⸗ den Geſchwiſter vermahnt werden ſollten. Ferner er⸗ klärte die Sentenz nach geführtem Contumacialverfahren gegen Clemence, daß dieſelbe verdächtig und überführt ſei, ſowol durch ihre ſchlechte Aufführung als ihre Pro⸗ ſtitution den N*s, in der Hoffnung, ihn zu heirathen, was denn auch in Lüttich erfolgt, verführt zu haben. Zu Reparation dieſes ihres Unrechts ſolle ſie vor die Rathskammer geladen und dort feierlich wegen ihrer Un⸗ gebühr gerügt werden. Außerdem ward ſie zu einer Geldbuße von 30 Livres (S Preuß. Thaler) verurtheilt, mit der Verwarnung vor einem Rückfall. Endlich erklärte das Urtheil ihre Ehe für null und nichtig unter dem Verbot an beide Theile, ferner miteinander Umgang zu pflegen, und der jungen Clemence, den Namen ihres Mannes zu führen! Man appellirte an das Parlament von Douai und auch dieſes beſtätigte das Urtheil durch ein Arrèt vom 2. Mai 1758! Das Glück der Ehe ward dadurch nicht geſtört. Der junge Mann entſagte einem Vaterlande, wo für ihn kein Recht zu finden war. Er verbannte ſich ganz nach den Niederlanden und lebte, zurückgezogen, von den Einkünf⸗ ten ſeines väterlichen Erbtheils, welches alle Chicanen ſeiner Familie ihm nicht zu verkümmern vermochten. Noch weniger vermochte ſie dies in Bezug auf ſeine Familie. Die Innigkeit der Ehe wuchs durch das Mis⸗ geſchick, durch die Entbehrung und Verfolgung. Sechs⸗ zehn Jahre waren vergangeg und ſeine geliebte Gattin hatte ihn mit vierzehn Kindern beſchenkt! Um ſo größer die Zahl der Opfer der Verfolgung und des Un⸗ glücks; denn das Herz der Verwandten ward durch die Kinder nicht gerührt. igt, dit be Fernet cialverfahren nd überführt ls ihre Pr⸗ zu heirathen, t zu haben ſie vor di en ihter ln⸗ on 30 Liotts varnung vot l ihre Che Theile, . det jungen 5 Douei un Arit von De eſtürt. De für ihn kin nach den en Einkünf u Ghiune Clemence. 421 Doch hatte man Hoffnung auf eine glücklichere Wen⸗ dung. Eines dieſer 14 Kinder ward im Hauſe der Tante ſeiner Großmutter unter die Augen gebracht, ohne daß ſie wußte, wer die liebliche Kleine von ſechs Jahren war. Ihre Anmuth, ihr geweckter Geiſt und die gute Erziehung, die das Kind verrieth, entzückten die alte Frau. Und als man ihr ſagte, daß es Blut von ihrem Blut ſei, ſiegte auf einen Augenblick die Stimme der Natur. Die Thrä⸗ nen ſtürzten ihr aus den Augen, ſie umarmte und herzte die kleine Enkelin und war ſchon im Begriff, ſie in ihrem Wagen mit ſich nach Hauſe zu nehmen, als ein Zufall dazwiſchentrat, und der Zufall kühlte die momentane Erregung. Das Vorurtheil, der Haß ſiegte, und ſie kehrte nicht wieder. Von da ab vermied ſie ſorgfältig Alles, was ſie in Berührung mit den Verhaßten bringen könne, ſie ſah überall ihr geſtellte Fallen. N**'s Tante ſtarb. Sie hatte in ihrem Teſtamente dafür geſorgt, daß das Unrecht, begangen an der un⸗ glücklichen Familie, ſo viel an ihr war, ausgeglichen werde. Aber ſie ließ ſich durch andere Bande und Rück⸗ ſichten verſtricken und hatte bei der Abfaſſung nicht die nöthige Vorſicht angewandt. Sie hinterließ ein Drittel ihres Vermögens ihrem Neffen, oder ſeinen Kindern, als ſeinen Nachfolgern. Die beiden andern Drittel waren in gleicher Weiſe ihren beiden Nichten vermacht. Aber der Nießbrauch des Ver⸗ mögens ſolle ihrer Schweſter, Nus*s Mutter, verbleiben. Sie beſtimmte außerdem, daß im Fall ihre Schweſter in ihrem eigenen Teſtamente ihren Sohn nicht mit mütter⸗ licher Billigkeit bedächte, eines der von ihr ausgeſetzten Legate an einen genannten Herrn rückgängig werden und der Betrag deſſelben den Söhnen ihres Neffen zu gut kommen ſolle. 422 Clemence. Dies Teſtament ward angefochten. Mit welchen Gründen? Indem ſie ſich als die Wohlthäterin einer verbannten Familie gebahre, zeige ſie ſich unwürdig, daß ihre Dispoſitionen ausgeführt würden! Mag eine Partei einen ſolchen Grund angeben, aber es gab im alten Frankreich ein Gericht, welches ihn als gültig annahm. Es ward dies vor demſelben Tribunal zu Protocoll gegeben, welches das Verbannungsurtheil ausgeſprochen.(Ob damit nur vie Verurtheilung der Ehe gemeint iſt, oder ein wirkliches Verbannungsurtheil ſpäter extrahirt worden, wird uns nicht geſagt.) Der Triumph ſeiner Feinde ward ihnen leicht, da N** ab⸗ weſend war und keinen Vertheidiger hatte. Ein neues Arret erklärte wirklich das Teſtament in Bezug auf N*s*'s Erbeinſetzung für nichtig.„Nachdem es die Schande ſeiner unſchuldigen Kinder erklärt, wollte es ſie auch zur Armuth verdammen.“ N* war jetzt 42 Jahr alt. Pflicht, Mannesſtolz und Religion hatten ihn alle Trübſale und Verfol⸗ gungen ruhig ertragen laſſen, aber er fühlte jetzt den Beruf, für ſeine Familie, ſeine Kinder zu handeln. Sein väterliches Erbtheil war eine fideicommiſſariſche Subſti⸗ tution, auf ſeine Kinder, die in Frankreich nicht für ehelich anerkannt wurden, konnte alſo dies Erbtheil nicht übergehen. Er begab ſich nach Paris und wählte den Rechts⸗ gelehrten Lethinois zu ſeinem Rathe und Anwalt. Die Sache ſchien ſo wichtig, d. h. es ſchien ſo nöthig, den allgemeinen Beiſtand im Publicum ihr zu verſchaffen, daß dieſer ſeine Conſultation als Broſchüre drucken ließ, in welcher er alle möglichen Rechtsmittel angab, durch welche der Gekränkte zu ſeinem Rechte kommen könne, aber das Reſultat war, daß alle Rechtswege zu lang Nit wchen thäterin ene nwürdig doß angeben, cbe ſches ihn al —— ben Tribunel nnungeurthi rtheilung du nnungsuthei eſagt) Der da Ns cb Ein neuet Bezug auf s die dem eo 1 t, wollte e Nanneiſil und Verfol hlte jett d ndeln. Si ſſche Subſi ch nicht fü Gihthül nich 44 n Rechts k den pi Anwilt nithg du pdn lieh b, dur 4 6¹5 1n men könn Clemenct.— und der einzige, um zum Ziel zu kommen, der ſei, den König um Abolitionsbriefe anzugehen. No** befolgte den Rath, er ging den König an, und der König ließ ſich angehen. Er war gnädig und gab in Verſailles d. d. 3. October 1772 einen Abolitions⸗ brief, dahin lautend, daß den Richtern von Douai befoh⸗ len ward, die beſagte Clemence vor ſich erſcheinen zu laſſen, als wäre ſie erſchienen auf ihre erſte Vorladung vor 14 Jahren, damit ſie ſich verantworte auf das, was ihr damals zur Laſt gelegt worden. Vernichtet ward alſo nur das damalige in contumaciam ergangene Ur⸗ cheil und die Sache reſtituirt, wie ſie vordem geweſen. Der König wollte über den Inhalt der Sache ſelbſt nicht richten und entſcheiden, zu Gunſten oder Ungunſten einer der Parteien. Nach irgend einer veralteten Satzung des Criminal⸗ rechts durfte aber Clemence dieſen errungenen Abolitions⸗ brief, der nicht dem Gerichte, ſondern ihr zugefertigt war, jenem nicht eher präſentiren, als bis ſie ſich im Gefängniß geſtellt hatte. Auch dieſe Schmach mußte daher die Mutter von 14 ehelichen Kindern erdulden, ſie mußte in den Kerker wandern um des Verbrchens willen, einen jungen Mann geliebt, von ihm verführt zu ſein und ihn dann geheirathet zu haben! Vierzehn eheliche Kinder konnten dieſe Buße nicht löſen. Neue Verwirrungen, neuer Aufhalt. Nu drängte auf die Freilaſſung der theuern Gattin. Aber die Cri⸗ minalordnung verfügte: daß die Abolitionsbriefe in der und der Form der Civilpartei communicirt werden müſ⸗ ſen, damit ſie ihre Einwendungen machen könne, dann erſt dürfe man auf ordentlichem Wege und nach der gehörigen Friſt zur Eintragung jener Briefe ſchrei⸗ ten.— Alſo mußte die eingereichte Schrift vorher 424 Clemenct. N**'s Mutter mitgetheilt, ihre Entgegnung abgewartet werden. N**s Mutter beeilte ſich aber ganz und gar nicht, und ſo kam es, daß der Abolitionsbrief erſt am 12. De⸗ cember des folgenden Jahres eingetragen werden konnte. Das Arrẽèt, durch welches dies geſchah, verordnete, daß nunmehr Clemence über alle ihr zur Laſt gelegten Facta vernommen werden ſolle. Das Verhör fand ſchon am ſelben Tage ſtatt; am 16. Januar ward die Vernehmung neuer Zeugen, und nöthigenfalls deren Confrontation ver⸗ ordnet. Die Dame N** brachte aber neue Verzögerungen in den Proceß, und am 2. Juni des nächſtfolgenden Jahres mußte ſich die junge Frau über dieſe Ungebühr beſchweren. Als endlich der Tag der Erlöſung nahte, ſtarb plötz⸗ lich N*** eines raſchen, unerwarteten Todes. Die troſt⸗ loſe Witwe blieb in einem Wirrwarr von Verlegenhei⸗ ten zurück. Es bedurfte wieder des Rathes dreier Advocaten von Dovuai, es bedurfte einer neuen von ihnen herausgegebenen Broſchüre, um der Juſtiz und dem Publicum zu bewei⸗ ſen, daß N**'s Tod ſeine Witwe in der Verfolgung ihres Rechts nicht hindern könne, daß auch ſie dringen dürfe auf ein entſcheidendes Urtheil, weil dieſer Todes⸗ fall nichts in der Lage der Dinge ändere. Im Gegen⸗ theil beweiſe die Ausdauer ihres Gatten in einer Ver⸗ bindung, welcher nur der Tod ein Ende zu ſetzen ver⸗ mocht, die Feſtigkeit ſeines Willens und daß er auch da⸗ mals, 26 Jahr alt, mit Entſchiedenheit und Ueberle⸗ gung gehandelt haben müſſe; daß demnach jenes Urtheil von Douai, welches die Ehe vernichte, eine tugendhafte Frau und ihre ganze Familie brandmarke, von Vorur⸗ theil und Haß dictirt ſei. — —— ng abgewartet ind gir richt ſt an 12. De⸗ verden komnte rordnete, diß gelegten Fuch und ſchon an Vernchmung rontation ver gerungen in enden Jahres r beſchweren⸗ ſtarb plöt . die trſt Vertgenhe dvocaten vl uusgegebeni m zu bewl Verfolgun g ſie deinge an Gegen zn Geh in einer* ſizen ch do er auch 5 Clemencr. Endlich, am 27. März 1773 ward in Douai ein Urtheil gefällt: Clemence ward losgeſprochen von ders Anſchuldigung der Ent- und Verführung ihres Gatten, und die Dame N'** verurtheilt zu Schadenerſatz und Koſten bis auf die des Contumacialverfahrens. Daneben wurde noch ein anderer Proceß geführt von Seiten des Vormunds der Nusſchen Kinder gegen die Gültigkeit des Urtheils, welches das Teſtament der Tante annullirt hatte. Wir wollen unſere Leſer mit den unendlichen Weitläufigkeiten dieſer Proceſſe nicht ermü⸗ den. Urtheile wurden ſuspendirt, caſſirt, die Gerichte ſtritten über ihre Competenz. Die alte Dame N* ſtarb und ihr Schwiegerſohn, ein Gerichtspräſident, führte die Sache gegen die armen 14 Minorennen mit aller Heftigkeit und allen Chicanen. Endlich wurden alle Hinderniſſe hinweggeräumt, das Teſtament der Tante ward für gültig erklärt und ein letztes Arret des Parla⸗ ments von Douai, im Juli 1777, erklärte ſchließlich, daß die Ehe zwiſchen N*s und Clemence ganz in der Ord⸗ nung geweſen. Clemence und ihre Kinder traten in alle Rechte ihres Vaters und Gatten und gewannen das Vermögen wieder, welches er durch ſeine Verheirathung eingebüßt. So handelte eine Mutter aus Geburtsſtolz, und das hieß in Frankreich vor der Revolution Juſtiz! Der fran⸗ zöſiſche Berichterſtatter ſchließt mit den Worten: In unſern Tagen wird man Aehnliches nicht mehr erleben, und es bleibt das wahr, daß die politiſchen Sitten unſere Privatſitten zu beſſern anfangen.“ Bomal. 1850— 1851. Zu Nivelles in Belgien wohnte die Familie des Acciſe⸗ beamten Bomal, eine Mutter mit ſechs Kindern, fünf Töchtern und einem Knaben. Der Ehemann und Vater, Bomal, war ſeit längerer Zeit in der benachbarten Stadt Genappe ſtationirt. In der Nacht vom 2. auf den 3. des letzten Decem⸗ ber(1850) klopfte es plötzlich mit Ungeſtüm an die Thüre des Nachbars, Ignaz Michel. Ein junges Mädchen im Zuſtande, wie ſie das Bett verlaſſen, von Entſetzen geſchüttelt, von Angſt beinahe ſprachlos, drückte in äußer⸗ ſter Anſtrengung die morſche oder ſchlecht verſchloſſene Thüre ein. Es war die 17 jährige Euphraſie Bomal, Tochter der genannten Familie, und wenige Momente nachher folgte ihr die 18jährige Schweſter Sophie. Beide waren mit Blut bedeckt, ſelbſt verwundet, Beide ſchrien um Hülfe für ihre arme Mutter; der Vater bringe ſie um. Ignaz Michel und ſein Miethsmann David Gil⸗ bert ſprangen auf der Stelle aus dem Hauſe— jedoch noch nicht ins Nebenhaus, um ſelbſt zu helfen, ſondern „ Yreiſ lie des Aeche indern, fünf un und Vat, hbarten Studt letten Delen an die Thüt aes Midchl von Entſebe cte in zußer verſchloſſen „ſit Bomal ſonde 1 Bomal.*. ins wahrſcheinlich ebenfalls nahe Stadthaus, um die Polizei zu benachrichtigen. Inzwiſchen war es auf der Straße ſchon laut ge⸗ worden. Verſpätete Straßengänger hatten aus dem obern Stockwerk des Bomal ſchen Hauſes ſchreien hören: „Feuer! Hülfe!“ An den Fenſtern hatte man Kinder geſehen, und ſchon blitzten Flammen im Innern auf. Es galt jetzt vor allem die Unglücklichen zu retten, die in dem engen Hauſe von einer Feuersbrunſt bedroht waren. Louis Marain gelang es zuerſt ins Haus zu drin⸗ gen. Vom Hofe aus ſetzte er eine Leiter ans Fenſter. Sie war zu kurz; dennoch machte er es möglich, ſich daran bis ans Fenſter zu heben und ins Zimmer hinein⸗ zuſchwingen. Es war das Zimmer, wo die Frau Bomal ſchlief. Er packte drei der jüngern Kinder und hob ſie zum Fenſter hinaus, wo mittlerweile andere Retter ſich in die Poſition geſtellt, um die Kinder zu empfangen und hinunter zu heben. Das Feuer praſſelte jetzt hell auf in der zweiten Stube, nach vorn heraus, und bei dem Flammenſchein durch die offene Thür bemerkte der Mann Madame Bomal auf ihrem Bette liegen. Eine breite Wunde klaffte auf ihrer Bruſt, das Blut ſchoß heraus. Er ſprang jetzt nach dem Erdgeſchoß hinunter, um die Thüre zu öffnen. Da es ihm nicht gelang, mußte er zurück, und wieder ſeinen Ausweg durchs Fenſter nehmen. Das Haus, welches die Bomal ſche Familie in Ni⸗ velles bewohnte und das der Ehefrau gehörte, wird uns ſo geſchildert. Es beſtand aus einem Erdgeſchoß und einer Etage. Unten und oben zwei Piecen. Im Erdgeſchoß war die nach hinten, am Fuß der Treppe, die Küche, die vordere diente als Wohn⸗ und Beſuchzimmer. Oben 428 Bomal. waren die Schlafſtuben, die der Mutter nach hinten hin⸗ aus, über der Küche. Hier ſchlief die Ehefrau Bomal, ſeit einiger Zeit leidend, und deshalb in einem andern Bette neben ihr ihre älteſte Tochter, die Bijährige Si⸗ donie. Im zweiten Zimmer, nach vorn heraus und über dem Wohnzimmer, ſchliefen die übrigen fünf Kin⸗ der in drei Betten, die 18jährige Sophie, die 17ährige Euphraſie, die 15jährige Thereſe, die 13jährige Joſephine und der neunjährige Knabe Deſirt. Während Marain mit der kleinen Leiter nach hinten aus dem Hauſe ſteigt, hat man eine größere Leiter von der Straßenſeite ans Haus gelegt. Marain ſchwingt ſich auch hier wieder hinauf. Er dringt noch ein Mal in die Stube, wo die Mutter Bomal liegt. Das Feuer ergreift eben das Bett, auf dem ſie hingeſtreckt iſt. Der muthige Mann ergreift den Körper, um ihn fortzutra⸗ gen, aber die Flammen verbrennen, verwirren ihn, der Rauch erſtickt ihn. Er muß endlich, in der Richtung ſich irrend, die Laſt fallen laſſen, um nur das Fenſter wieder zu gewinnen. Da ſieht er Sidonien ſtöhnend auf ihrem Bette liegen, welches vom Feuer noch nicht er⸗ griffen war. Er nimmt ſie in ſeine Arme und trägt ſie bis ans Fenſter, wo er ſie Denen übergibt, die oben auf der Leiter ſtanden. Noch einmal ſteigt er darauf zurück, zieht auch den Leichnam der Mutter Bomal aus den Flammen heraus, und es gelingt ihm, denſelben fortzu⸗ ſchaffen. Es kam jetzt mehr Hülfe herbei und man hinderte den weitern Fortſchritt des Feuers. Es hatte, wie man jetzt überſah, das Ameublement in dem vordern Schlafzimmer der Kinder ganz vernich⸗ tet, im daran ſtoßenden Zimmer nach hinten war nur das eine nãchſt ſtehende Bette von den Flammen ergriffen. 9 2 6 ——— ——— — hinten hin frau Bomg, einem andern Fihrige Si⸗ hetaus und en fünf K⸗ die 1jihrig ie 13jühtige (ſirt. r nach hintn te Leiter von uin ſchwig och ein Nal Das Filer ect iſt. Der hn fortzum n ihn, d der Richtun das Funſt ſtöhnend al och nicht“ nd trigt ſt die oben au uuf nid nil aut den ſuhn ſu mon inderi qnubln 5 vernich gan un at ten W u cyifi Bomal 429 Man ſah aber auch überall Spuren unzweifelhafter Vorbereitungen, um der Flamme Nahrung zu geben. Stroh und klein gemachtes Holz war auf die Stufen der Treppe gelegt. Unten hatte man ein ganzes Hauf— chen Holz geſchichtet und desgleichen in der Küche einen kleinen Scheiterhaufen von Reiſig und Stroh aufgebaut. Im Hofe fand man einen dreieckigen Hut, eine ſchwarze Cravatte, eine Blouſe und in der einen Taſche derſelben einen Strick; ſpäter im Schlafzimmer der Kin— der unter den Reſten einer verbrannten Kiſte ein Meſſer, deſſen Spitze abgeſtumpft, deſſen Griff aber gänzlich verbrannt war. Der Brand war alſo nicht zufällig die Mordthat begleitend, ſondern angelegt, vorausbedacht. Die Frau Bomal war todt, als man ſie aus dem Hauſe trug, der Leichnam, ſchon von den Flammen er— griffen, zeigte außer ihren Verwüſtungen zwei Wunden in der Bruſt. Eine Rippe war durchbrochen, auch eine Arterie am Herzen, Wunden, die von den Aerzten für abſolut letal erklärt wurden. Sidonie Bomal, die älteſte Tochter, überlebte die Kataſtrophe nur um einige Stunden; ſie verſtarb im Lauf des 3. December. Sie hatte in der Selbſtverthei⸗ digung fünf Wunden erhalten, fünf in der Bruſt, die bis in die Lungen drangen. Sophie Bomal und Euphraſie, ihre Schweſtern, die ſich ſelbſt gerettet, hatten ebenfalls Wunden in Bruſt und Arm. Die Sophie's waren ſo tief, daß ſie eine 20tägige Heilung erfoderten, die Euphraſie's 10 Tage. Alle dieſe Wunden rührten von einem ſchneidenden, ſpitzen Inſtrument her, das mit anſehnlicher Kraft ge⸗ braucht ſein mußte. Das unter den Trümmern des Brandes aufgefundene Meſſer ward an den Wunden 430 Vomal. probirt. Nur einige derſelben konnten möglicherweiſe damit zugefügt ſein; die andern rührten von einer Stahl⸗ klinge her, die noch ſchmaler und ſpitzer ſein mußte als ein gewöhnlicher Dolch. Die Kinder hatten geſchrien: Der Vater bringt die Mutter um. Die allgemeine Stimme klagte ſofort Bo⸗ mal als den Mörder und Brandſtifter an. In welchen vorangängigen Umſtänden dieſe Klage beruhte, davon nachher. ZJunächſt traf man alle Veranſtaltungen, ſich des Verdächtigen zu bemächtigen, und die Entdeckungen, die man bei ſeiner Verhaftung oder zum Theil ſpäter machte, verſtärkten den Verdacht bis zur Beweiskraft. Kinder ſind Kinder; das Entſetzen der Nacht konnte auf ihre Phantaſie eingewirkt haben. Aber mehre, ſpäter vernommene, Zeugen bekundeten ihre feſte Ueberzeugung, daß ſie Bomal in der Nacht im Hauſe ſeiner Familie in Flammen und Rauch erkannt. Andere hatten einen flüchtigen Mann verfolgt. Er ſprang über einen Gra⸗ ben, ſie glaubten ihn erkannt zu haben. Er ſtieß Drohun⸗ gen gegen ſie aus. Die ſpätern Ermittelungen, die wir hier voraus⸗ ſchicken, da ſie ohne Einwirkung auf den Ausgang des Proceſſes ſind, ergaben folgendes: Bomal war am 1. December in Dienſtangelegenhei⸗ ten von Genappe nach Nivelles gekommen, und hatte die Nacht dort zugebracht. Am nächſten Morgen hatte er durch ſeine Tochter Joſephine drei große Schachteln chemiſcher Streichhölzer kaufen laſſen und ſie in ſeine Taſche geſteckt. Am Mittag hatte er für ſeinen Sohn, der zur Strafe in der Schule zurückbleiben müſſen, Par⸗ don erbeten und war, nachdem er ihn geſehen, nach Ge⸗ nappe zurückgegangen. Er trug einen bedeckten Korb im Arm In der Schänke bei Michel in Thinks ver⸗ ———— moglichawei neiner Stch ein mußte oh ſer bringt di ſte ſofort Br⸗ In welhe ruhte, davon zoltungen, ſih Entdekungen Theil ſpäte Beweikrſt. Nacht konne nehr. ſpäte Ueberzeugun einet Famili hatten einen . einen Gr ſtieß Drohll⸗ hier voral Ausgang d ſungllezenhe di und halle Vomal. weilte er unterwegs. Um 5 Uhr Abends war er in Genappe angekommen, wo er in der Wirthſchaft der Witwe Cabaux ſein Quartier hatte. Er ging zum Schuh⸗ macher Frangois Deniers, bei dem er ein Paar Schuhe für ſeine Frau beſtellte. Bei einem gewiſſen Deswerte kaufte er eine Flaſche Branntwein, die er, gegen ſeine Gewohnheit, nicht bezahlte. Er begab ſich darauf in das Bureau der öffentlichen Einnahmen, um ſeine An⸗ weiſungen zu empfangen, und erſchien vor dem Einnehmer ſelbſt, was er in der Regel nicht that. Er kehrte dann in ſein Abſteigequartier zurück, plauderte eine Weile mit der Wirthin, zog ſich Pantoffeln an und gab ſeine Schuhe ab, um ſie putzen zu laſſen. Nachdem er drin⸗ gend befohlen, ihn um 5 Uhr Morgens zu wecken, ſtieg er um 8 Uhr in ſeine Schlafſtube. Während der Nacht hörten die Hausangehörigen keinen Lärm, ſie fanden am Morgen die Thüre ſo feſt verſchloſſen wie am Abend zuvor. Sie konnten daher auch nicht glauben, daß Bomal in der Nacht(die Mord⸗ nacht vom 2. auf den 3.) das Haus verlaſſen habe. Es unterliegt kaum einem Zweifel, daß dies ſammt und ſonders nur Veranſtaltungen waren, um im Fall der Entdeckung ſein Alibi zu beweiſen. Am frühen Morgen des 3. December erhielt die Gendarmerie Befehl nach Genappe zu reiten und das Haus der Witwe Cabaux zu umſtellen. Um 5 Uhr ließ ſie das Thor aufſchließen und ſtieg in die Kammer Bomal's. Er lag ruhig in ſeinem Bett. Aber nachdem er genöthigt worden außzuſtehen, fand man in ſeinem Bette, zwiſchen Laken und Matratze ein blutiges Hemde. Ein Theil des Aermels war ausgeriſſen. Ein Paar Socken waren feucht und kothig. Ein zweiter Ueberrock und ein Schnupftuch enthielten Blutflecke. In ſeiner 432 Stube fand man zwei Paar Taſchenpiſtolen, von denen eine geladen war; desgleichen zwei Dolche in einer ku⸗ pfernen Scheide. Der Friedensrichter von Genappe unterſuchte ſofort das Fenſter der Stube, welches auf die große Straße geht. Auf dem Boden, auf der Mauer unterhalb und auf den Fenſterläden im Erdgeſchoß fand man Spuren (Abkratzungen?), die ihm hervorgebracht ſchienen durch die Reibung von Füßen, die nur in Strümpfen geſteckt. Endlich fand er oberhalb eines Kleiderregals einen neuen Strick, an deſſen beiden Enden ſechs kleine Bretter ein⸗ geknüpft waren. Der Strick war ſchmutzig von Erde. Später fand man im Garten ein Paar Schuhe, in die Erde geſcharrt. Sie gehörten dem Angeſchuldigten. Das waren ſchwere Indicien. Sie zeigten an, daß Bomal während der Mordnacht heimlich aus ſeiner Kammer gegangen, indem er ſich dabei des Strickes, der in ſeiner zu Nivelles gefundenen Blouſe ſteckte, bedient(²) und daß er in ſeine Kammer zurückgekehrt war mittels einer Strickleiter die er nachher auf ſein Kleiderregal verſteckte(Wahrſcheinlich aus anderer Kenntnißnahme, worüber die gedruckten Aſſiſenverhandlungen nichts mit⸗ theilen; der Grund weshalb Bomal ſich nicht auch beim Hinunterſteigen der bequemern Strickleiter bediente, mit⸗ tels deren er nachher hinaufkletterte, ſcheint die Beſorg⸗ niß geweſen zu ſein, daß Jemand während ſeiner Abwe⸗ ſenheit die Strickleiter entdecke. Er hatte ſie deshalb oben am Fenſter befeſtigt, aber in die Höhe gerollt, und nur einen Faden herunterhängen laſſen, mittels deſſen er ſie beim Nachhauſekommen herabziehen konnte). Ein Zeuge bekundete noch, um dieſe ſchweren Indicien zu verſtärken, daß er einige Tage vor dem 1. December Bomal in Nivelles, in der Remiſe ſeines dortigen Hauſes c, ein einer ku erſuchte ſoſot große Stuß untethalb und man Spurt ſchienen dur mpfen geſtct is einen nelen 1e Bretter in tig von Eid Schuhe, in di huldigten. iaten an, daß ch as ſeinel ʒ Snidt, de kte, bedient( rt war nittel n Kleidertth entnißnahn n nichts ni 6t auch bn dient, m zeBeſor Bomal. geſehen, beſchäftigt Holz klein zu machen. Daſſelbe Holz, beſtimmt das Feuer zu nähren, welches ſeine Familie verzehren ſollte. Zu einem andern Zwecke konnte Bomal, nach den weitern Ermittelungen, wie er zur Familie ſtand, ſich dieſem Geſchäft ſchwerlich unterzogen haben. So weit die Geſchichte des Verbrechens ſelbſt und der Anzeigen, welche ſofort auf den Acciſebeamten Bomal fielen, ohne daß irgendwer daran gezweifelt, daß nur er es ſein könne, gleichwie in Norfolk Jedermann im erſten Augenblick davon überzeugt war, daß der Mörder der Jermyfamilie nur Ruſh und kein anderer ſein könne; Anzeigen, welche durch die Ausſagen der eigenen Kinder gegen ihren Vater zur Gewißheit beſtärkt wurden. Aber es gab noch andere; ein vorangehendes Atten⸗ tat, welches die vorliegende Kataſtrophe erklärt und ſie noch ſchwärzer färbt. Remy Frangois Ghislain Bomal, ein Mann von 50 Jahren, zuletzt bei der Acciſe angeſtellt(von ſeinem frühern Lebenslauf wird uns nichts geſagt), war, nach der Anklageacte, immer ein finſterer, ſchweigſamer Charakter, mit Allem unzufrieden, galligt und händel⸗ ſuͤchtig. Mit ſeiner zweiten, ermordeten Frau, Ermelinde Deligne, hatte er die genannten ſechs Kinder erzeugt. Er hatte ſeine Familie unglücklich gemacht. In den mannichfachen Streitigkeiten, die zwiſchen ihnen ausge⸗ brochen, war ihm oft die Drohung entfahren:„Ihr wißt nicht, was euch unter der Naſe hängt“. Gegen ſeine Kinder war er von einer übertriebenen Strenge, und keins hätte ſich nur die geringſten Bemerkungen gegen ihn erlaubt. Die Aufführung ſeiner Frau konnte es nicht ſein, was ihn in dieſe Lage verſetzt; ſie war der Art, daß ſie die allgemeinſte Achtung ſich erworben. Sie litt in der Stille, und nur wenige Perſonen konnten XVII. 19 434 Bomal. davon ſagen, daß die Dulderin ihnen ihr Herz ausge⸗ ſchüttet. Ihre Vermögenslage war traurig. Bomal lebte nur von ſeinem geringen Einkommen. Schon ſeit lange wa⸗ ren ſeine Umſtände bedrängt. Er mußte ſchon ſeit Jah⸗ ren wegen ſeines Dienſtes in Genappe ſich aufhalten, während ſeine Familie zu Nivelles wohnen blieb in dem kleinen Hauſe, welches das Erbtheil ſeiner Frau war. Dieſe mußte eigentlich mit ihrer ſonſtigen ſehr beſchränk⸗ ten Einnahme die Kinder erhalten und erzichen. Bomal gab ſo viel wie nichts dazu. Er gab für ſich aus, zeigte auch hier und da einigen Leichtſinn und einige abſchwei⸗ fende Neigungen, dergeſtalt daß man wol annehmen konnte, ſeine Familie ſei ihm zur Laſt. Ein Vorfall im Jahre 1841 ließ bereits den Gedan⸗ ken aufkommen, daß er auch der größten Verbrechen fähig ſei, um ſeiner Familie ledig zu werden. In der Nacht vom 22. auf den 23. Januar 1841 brach im Hauſe der Familie Bomal in Nivelles ein Feuer aus. Um Mitternacht hatte ein entſetzliches Ge⸗ ſchrei aus dem Fenſter der Schlafſtube der Frau Bomal die Nachbarn geweckt, die augenblicklich herbeiliefen, um Hülfe zu bringen. Als ſie, eine Hinterthür erbre⸗ chend, in den Hof gedrungen waren, ſahen ſie aus dem Hauſe die hellen Flammen ſchlagen; die Thür war offen. Die Flammen ſchlugen aus Strohbündeln und Bretern, die ſo vertheilt waren, um das Feuer an den Thüren und an der Treppe, die nach der obern Etage führte, nagen zu laſſen. Es gelang den Nachbarn die Flammen zu löſchen. Eine Marie Droguet, muthig wie Louis Marain neun Jahr ſpäter, ſchlang ſich eine naſſe Hülle um den Kopf, und ſtürzte durch den dicken Rauch, der den Flur erfüllte, die Treppe hinauf, um Herz auge mal lebte wr eit lange wa hon ſeit Jah ſich aufhalten, blieb in den t Frau war ſehr beſchrink chen. Bomel ſich aus, zeigt rige abſchwe vol annehmen den Gedan⸗ Perbrechen en ʒuun 18 Nireles ein tſeliches 6e Frau Boma herbeilefen terthur erbre ſie aus den 1 hůt wot offen Bomal. 6 die Frau Bomal und ihre Kinder zu retten oder zu beruhigen. Bewieſen ward damals, daß Bündel mit Stroh, darin klein gemachtes Holz, gegen beide Thüren des Flurs gelegt waren; im Wohnzimmer nach vorn heraus waren gleichfalls vier ſolche Bündel gegen ein Möbel gelehnt. Alles dieſes Stroh war aus einer Remiſe im Hofe entnommen, und Der, welcher es ins Haus trug, mußte bei einem ſehr wachſamen und böſen Hunde vor⸗ bei, der doch während der ganzen Nacht nicht ein einzi⸗ ges Mal gebellt hat. Außerdem ſtand im Flure ein Talglicht und Weißzeug war hingelegt, das aus dem Hofe dahin gebracht ſein mußte. Alles deutete auf ein vorbedachtes Verbrechen, und daß es nur von einer Per⸗ ſon erſonnen, die das Haus genau kannte. Während dieſer Nacht war Remy Bomal umſchichtig im Dienſt geweſen mit ſeinem Chef dem Herrn de Brosta. Bomal hatte jenen Abend in einem Eſtaminet ver⸗ bracht. Als er um 10 Uhr nach Hauſe kam, war ſeine Familie ſchon im Bett; eine alte Magd war aber noch in der Küche. Er ſchien beſtürzt, er äußerte ſich heftig und ſchickte die Magd augenblicklich fort. Ein wenig ſpäter kam ein Diener ſeines Chefs und klopfte ans Fen⸗ ſter, um ihn, nach einer Vorladung, zum Dienſt abzu⸗ rufen. Bomal war ihm augenblicklich gefolgt und erſt bei Tagesanbruch zurückgekehrt. Während dieſes ganzen Nachtdienſtes erſchien er unruhig, in Gedanken verſun⸗ ken; es drängte ihn nach Hauſe zurückzukehren, und gegen ſeine Gewohnheit ſchlug er jede Erfriſchung aus. Bei ſeiner Rückkehr hörte er von dem Ausbruch des Feuers und dem zeitigen Löſchen. Er ſchrie: das könne ihm nur von böswilligen Nachbarn geſchehen ſein; aber er brachte auch nicht das Geringſte vor, was dieſe An⸗ 19* 436 Bomal. nahme wahrſcheinlich machte. Wer die Verhältniſſe kannte und die Oertlichkeit beſichtigte, war überzeugt, daß nur er der Urheber ſei. Die alte Magd beſchuldigte ihn geradezu. Sie war ſeitdem geſtorben, aber mehre Per⸗ ſonen bekundeten noch, daß ſie in beſtimmteſter Art ſich dahin gegen ſie geäußert. Selbſt der unglücklichen Bo⸗ mal entſchlüpften dann und wann Aeußerungen, aus denen man annehmen konnte, daß ſie im Grunde ihres Herzens gegen ihren Mann Verdacht hegte. Bomal wußte ſehr wohl, wie ihn die öffentliche Stimme an— ſchuldigte. Er hatte ſogar einmal eine Klage präparirt gegen Angelique Durant, die alte Magd, wegen Ver⸗ leumdung; er gefiel ſich aber darin, lieber zu drohen, daß er klagen werde, als wirklich zu klagen, und einige Schritte, die er deshalb beim Polizeicommiſſar gethan, deuteten mehr darauf, daß er ſich ſelbſt entſchuldigen wollte, als auf eine ernſte Abſicht, Andere zu beſchuldigen. Dieſe neunjährige Erinnerung lebte noch in Nivelles und Genappe. Wer hätte jetzt, wo der Vorfall ſich wiederholte, mit denſelben Zeichen, nur mit einer grau⸗ ſenhaftern Kataſtrophe, noch zweifeln ſollen! Endlich gaben die Kinder, darunter ein 18⸗ und ein 17ähriges Mädchen, eine zuſammenhängende Erzählung über Das, was ſich vor ihren Augen ereignet hatte. Um Mitternacht auf den 3. December ſchlief die ganze Familie. Da erſchien plötzlich und unerwartet Bomal im Hauſe, zu dem er immer einen Schlüſſel bei ſich führte. Er trat ſehr vorſichtig, indem er immer auf den Zehen ging, in die Schlafſtube der Kinder, öffnete hier eine Garderobe, nahm einige Sachen heraus und ging wieder hinunter. Nach einigen Augenblicken kam er wieder herauf, und rief Euphraſien, die nicht ſchlief, einige Worte zu. Seine Frau, die jetzt erwacht war, Bomal. 437 rief: Wer iſt da?— Bomal trat dicht an ihr Bett. gt, daß u Nach einigen Augenblicken kam er wieder in die Schlaf⸗ huldige ih ſtube der Kinder zurück, um doch gleich wieder in die . ſeiner Frau zu gehen. Diesmal aber ſchloß er beim Hinausgehen die Thüre. Gleich darauf erhob ſich ein Klagegeſchrei. Sophie gen, olt und Euphraſie ſprangen aus ihrem Bett und ſtürzten Frunde ihr ſich in die andere Schlafſtube. Der Vater ſtand hier te. Bom in der Mitte. Beide Töchter ſtürzten ihm zu Füßen Stimme an und ſchrien und flehten um das Leben ihrer Mutter. ge priporit Bomal achtete nicht darauf, ſondern ſtieß auch ihnen in wegen Ver die Bruſt, mit einem Inſtrumente, welches ſie für einen zn drohe Dolch hielten, und warf es dann auf den Boden. und einig Sophie ſprang, während er ihre Schweſter ſtach, vom ſor geth Boden auf und lief ans Fenſter in der Kinderſchlafſtube, uldign alſo nach vorn, wo ſie aus Leibeskräften um Hülfe rief. Bomal wußte ſie zum Schweigen zu bringen, er ver— ſetzte ihr einen neuen Stich und drückte das geöffnete Fenſter zu. Während Bomal auf dieſe Weiſe mit Sophie be⸗ ſchäftigt war, wiederholte ſich daſſelbe mit Euphraſie. Auch ſie wollte am Fenſter ſchreien, auch ſie ward mit neuen Wunden zurückgeſchleudert. Es gelang ihr aber, ſich von ihm loszureißen, ſie ſtürzte die Treppe hinunter, und hatte noch Kraft genug, um aus einem Fenſter des Erdgeſchoſſes zu ſpringen und zur Nachbarthür zu laufen, wo wir ihre Ankunft kennen und was darauf erfolgte. Ihrer Schweſter Sophie war es nächſt ihr gelungen, denſelben Ausweg zu finden. Die beiden jüngern Töchter, Thereſe(15 Jahre alt) und Joſephine(13 Jahre alt), erweckt durch das Geſchrei, hatten ſich in die Kammer der Mutter geflüchtet. Nur der kleine Deſiré war im Bette geblieben. Er ſah ſeinen Vater 438 PBomal. in die Stube treten und mittels der chemiſchen Schwefel⸗ hölzer Feuer anmachen, ſowol an eines der Betten der Schweſter, als an die Garderobe. Ehe der Verbrecher fortging, empfahl er ſeinem Sohne zu ſchweigen, machte aber keinen Verſuch, ihn zu erſtechen.(Sollte der Knabe aus Mitleid nur verbrennen ²) Deſiré hörte ihn deutlich die Thüre der Straße zuſchließen. Als Bomal an der Thür zur Schlaſſtube ſeiner Frau vorüberging, warf er eine Schachtel angezündeter Schwefelhölzer ins Bett, wo der Leichnam ſeiner Gattin lag. Thereſe hatte gerade noch Zeit, ſie aufzugreifen und hinauszuwerfen. Deſirs war es inzwiſchen gelungen, ſich auch hinunter zu ſtehlen und den Weg zu ſuchen, den ſeine ältern Schweſtern zur Rettung gefunden. Auch er ſchrie mit ihnen um Hülfe. Bei ſeiner Arretirung leugnete Bomal zuerſt, es dauerte aber nicht lange. Erdrückt von der Wucht der Anzeigen und Beweiſe legte er alsbald ein Geſtändniß ab. Als Motiv gab er an den traurigen Zuſtand ſeiner Angelegenheiten, die Verzweiflung. Da er geſehen, daß es ſeiner Familie bald am täglichen Brote fehlen werde, habe er es für beſſer gehalten, daß ſie ganz aufhöre zu exiſtiren. Er verharrte bei der Ausſage, daß ſeine eigentliche Abſicht geweſen, die ganze Familie durch Feuer zu ver⸗ tilgen. Das Erwachen ſeiner Frau habe ihn daran ver⸗ hindert, da habe er denn mit dem Meuchelmorde den Anfang gemacht. Bei ſeiner Verhaftung fand man an ihm einigen Arſenik, den er verſchwinden zu laſſen ſuchte. Auf die Frage, warum er ihn bei ſich trüge, hatte er nur ver⸗ wirrte Antworten gegeben. hat Ne in da höt kla der me bi Vomal. 439 en Schweſ Am 26. Februar dieſes Jahres begannen die Ver⸗ r Betten der handlungen vor dem Aſſiſenhof von Brabant in Brüſſel. rVabtechet Natürlich hatte der Ruf des Ungeheuers eine große Menge Reugierige als Zuſchauer angelockt. Jeder wünſchte in ſeinen Zügen übermenſchliche Wildheit zu entdecken, um ihn deutlich darin gewiſſermaßen eine Entſchuldigung für das uner⸗ hört gräßliche Verbrechen zu ſuchen. Aber ſeine Phy⸗ fſtube ſeine ſiognomie hatte nichts Auffälliges, es iſt ein beinahe angez ündete klares unbedeutendes Geſicht. Ein Mann, dem die Jahre Guttin den Stempel voller Reife aufgedrückt, und von angeneh— ugreifen und mer Haltung. Er ſchien ſich wenig um die allgemeine Aufmerkſamkeit zu kümmern und las in einer Schrift, uch hinunlr die wahrſcheinlich mit ſeiner Vertheidigung zuſammenhing, ſenc ältern bis die Verhandlungen begannen, die, beim Eingeſtändniß . ſtri mit des Angeklagten, ſich weſentlich nur um die Frage drehten, wie weit der Vorbedacht ging und— über die Zurech⸗ nungsfähigkeit. Ob ſein Zuſtand vollſtändige Geiſtes⸗ — de abweſenheit geweſen, wie behauptet worden. Giſünn Der Präſident redete, nach Verleſung der Anklage⸗ gad ſin acte, den Angeſchuldigten an: Bomal, Sie ſind angeklagt, daß 6 den Plan gemacht zu haben, in der Nacht vom 2. bis chen⸗ tehe 3. December Ihre ganze Familie, beſtehend aus Ihrer — Gattin und ſechs Kindern zu erſticken, angeklagt, zu e dieſem Zwecke einen Sack mit Heu präparirt zu haben, vermittels deſſen Sie einen Rauch hervorbringen wollten, uer zl— ſtark genug, um Alle zu erſticken. Beharren Sie bei nd dieſen Geſtändniſſen? enorde Mit ſchwacher Stimme, und unter Thränen antwor⸗ tete der Angeſchuldigte:„Um der Geſellſchaft willen, um ihn 9 mein Gewiſſen, glaubte ich dieſe Geſtändniſſe ablegen zu müſſen. Vor Gott habe ich meine Bekenntniſſe gemacht und wiederhole ſie.“ — Dieſer verhängnißvolle Entſchluß ward von Ihnen 440 Bomal. gefaßt, um Ihre Familie dem tiefen Elend zu entreißen, das Ihnen durch mannichfache Verfolgungen drohte? „Ja.“ — Seit wann hatten Sie dieſen grauenvollen Ent⸗ ſchluß gefaßt? „Seit ich inne ward, daß ich nicht zu Rande käme.“ — Haben Sie nicht 1841 ſchon verſucht, das Haus in Brand zu ſtecken, in welchem Sie wohnten? „Ich bekenne es.“ — Das haben Sie bis jetzt nicht gethan. Sie thun es heute, weil Sie begreifen, daß Sie eine Pflicht gegen Gott und Menſchen zu erfüllen haben? a — Was war 1841 Ihr Motiv? „Daſſelbe wie am vorigen 2. December.“ — Sie ließen ſich am 2. December chemiſche Schwe⸗ felhölzchen kaufen? „Sa.“ — Am ſelben Tage foderten Sie von einer Ihrer Töchter einen Strick, den ſie Ihnen auch gab? „Ja.“ — Ehe Sie Nivelles verließen, um nach Genappe zurückzukehren, thaten Sie nicht in einen Korb kleine Bretchen, einen dreieckigen Hut, um ſich in der Nacht damit zu bedecken und dadurch vor Denen unkenntlich zu machen, die Ihnen begegnen konnten, und ſteckten Sie nicht ein Paar alte Schuhe in Ihre Taſchen, damit Sie die Schuhe, welche Sie gewöhnlich tragen, in Ihrer Wohnung zurücklaſſen konnten? Ja — Haben Sie nicht vor Ihrem Fortgehen Ihren Sohn umarmt, den Sie expreß aus der Schule zurück⸗ kommen ließen? drohte! nollen Eut lande käm. , das Hal ten? Sie thin iſche Schwe einer Ihre 52 c Genapb ſotb klein der Nach * . unlenn ſtectene danit E in Ihre Bomal. „Ja, ich habe ihn umarmt. Möglich, daß ich ihn aus der Schule kommen ließ; der Lehrer wird es am beſten wiſſen.“ Sie gingen darauf nach Genappe. Hier zeigten Sie ſich in verſchiedenen Häuſern. Das war doch, um Ihre Anweſenheit an dieſem Orte recht kund zu geben? „Verzeihung, das war nicht mein Zweck.“(1) — Am Abend haben Sie aber doch in Ihrer Woh⸗ nung gegeſſen? Sie haben Ihre Schuhe ausgezogen, Pan⸗ toffeln angelegt, und der Magd befohlen, Sie am Mor⸗ gen um 5 Uhr zu wecken? — In Ihre Stube zurückgekehrt, haben Sie, als Alle ſchliefen, eine Leiter ſich gefertigt, aus dem von Ihnen mitgebrachten Strick und den kleinen Bretchen. An dieſe Leiter haben Sie einen Bindfaden befeſtigt, den Sie aus dem Fenſter hängen ließen, um die Leiter herabzu⸗ ziehen, und ſo wieder in Ihre Stube zurückzukehren. Alsdann haben Sie ſich an einem Strick herabgelaſſen? a — An den Füßen hatten Sie Ihre alten Schuhe? — Sie trugen einen dreieckigen Hut? „Ich hatte ihn mit mir.“ — Sie waren mit zwei Piſtolen bewaffnet, eine Vor⸗ ſicht, von der Sie behaupten, daß Sie dieſelbe zu Ih⸗ rem perſönlichen Schutz gewöhnlich anwenden? — Und Sie hatten keinen andern Zweck? „Nein.“ — Hatten Sie auch keine Dolche? Nein.“ 12 19** 442 Bomal. — Ihre beiden Dolche ſind alſo in Genappe ge⸗ blieben? „Ja.“ — Um Mitternacht traten Sie unter das Dach, wo Ihre Familie ſchläft? „Ungefähr.“ — Erzählen Sie nun, wie das von Ihnen beſchloſ⸗ ſene Drama ſich entwickelte. Was thaten Sie, ſobald Sie ins Haus traten? Bomal ward nicht Herr ſeiner Scheu, das Gräsliche noch einmal zu wiederholen; er verwies auf die Anklage⸗ acte, welche die Scene ziemlich getreu berichte. Unſere Darſtellung iſt nach der Anklageacte entworfen. — Sie haben ſelbſt die benannten Stoffe zurecht gelegt, mittels deren Sie das Haus anzünden wollten? — Mitten in dieſen Vorbereitungen gingen Sie in die Gartenremiſe, um von daher das Licht und das Holz ins Haus zu tragen? — Indem Sie den Schubkaſten eines alten Tiſches aufzogen, fanden Sie ein Meſſer? „Ja. Dies Meſſer hatte mir früher oft gedient, um meinen Carabiner aus einanderzunehmen und wieder zu⸗ ſammenzuſchrauben. Es ſoll mich nicht wundern, wenn es daher ſchartig war.“ — Sie bedienten ſich dann ſeiner, um ein Talglicht durchzuſchneiden? „Ja.“ — Hatten Sie da ſchon die Abſicht, davon Gebrauch zu machen? „O nein, mein Herr! Ich würde es Ihnen ja ge⸗ ſagt haben, wenn ich den Gedanken gehabt, Blut zu fü ber —+„ 9 i 9 Genappe ge⸗ as Dach, wo nen beſchleſ⸗ Sie, ſobld die Anllage⸗ te. Unſere offe zurecht den wollten ingen S und dis He gdient, um d nider ju d an undern, ven ein ʒuhi c n6ebrn un 6 ja g⸗ zun ju3, „ Blut 7 6 Vomal. 443 vergießen. Ich richtete ſelbſt ein Gebet an Gott für meine Frau und meine Kinder.“ Dieſe Erwähnung religiöſer Gefühle bei einem vor⸗ bereiteten Meuchelmorde erregte eine peinliche Stimmung in der Verſammlung. — Sie wollten alſo kein Blut fließen laſſen? „Nein.“ — Sie glaubten auch Ihrer Frau und Ihren Kin⸗ dern kein Leiden zu bereiten, indem Sie Alles vorberei⸗ teten, damit ſie erſtickten? Der Angeſchuldigte antwortete auf dieſe Frage nur durch Thränen. — Sie hatten alſo einen Abſcheu vor Blut? „Ja, Herr Präſident, das erkläre ich vor Gott.“ — Indeſſen waren Sie doch ſchon mit dem Meſſer bewaffnet. „Es gerieth mir im Schubfach in die Hände. Zufäl⸗ lig blieb es mir in den Händen. Ich hatte nicht Ab⸗ ſicht, davon Gebrauch zu machen.“ — Sie traten in die Stube Ihrer Kinder, und nah⸗ men reine Wäſche aus dem Spinde? „Nein.“ — Wie dem auch ſei, Sie verließen doch wieder die Stube und kamen wieder, indem Sie Ihre Tochter Eu⸗ phraſie anredeten? ä — Da richtete ſich Ihre Frau auf und rief: Wer geht da? „ü“ — Sie näherten ſich dem Bette. Sie kehrten dann in die Stube der Kinder zurück und Sie haben die Thür geſchloſſen? „Ich hing meinen Ueberrock in der Stube auf.“ — ——— 444 Vomal. — Als Sie in die Schlafſtube zurückgekehrt, näher⸗ ten Sie ſich dem Bette. Sie legten ſich neben Ihre Frau. Was haben Sie in dem Augenblick gethan? Bomal bricht in Schluchzen aus:„Wie ich es ja ſchon geſagt habe, mein Herr.“ — Sie ſtießen Ihrer Frau das Meſſer in die Bruſt, und die Spitze des Meſſers krümmte ſich, weil es auf einen Widerſtand ſtieß. Was thaten Sie nachher? „Ich glaubte nicht, daß die Spitze ven dieſem Stoß ſich krümmte.“ — Sie ſtieß ein Geſchrei aus? — Darauf erwachte Sidonie? „Ja.“ — Auf den Schrei ihrer Mutter ſprang Sidonie auf. Sophie und Euphraſie ſtürzten herzu, um Gnade für ſie zu erbitten? „Ich ſah nichts mehr, ich wußte nichts mehr, was ich that, ich war außer mir.“ — Als Sidonie ſich auf Sie losſtürzte, haben Sie auch dieſe niedergeſtoßen. In Ihrem Delirium ſtachen Sie auch nach zwei andern Töchtern, ohne zu wiſſen, was Sie thaten? „Mein Gedächtniß iſt wirr. Ich glaubte Sidonie nicht getroffen zu haben, und Euphraſie hätte ich nur einen Stoß gegeben.“ — Wo ſtachen Sie auf Euphraſie? „Ich weiß nicht mehr, ob es in ihrem Bett war oder draußen.“ — Euphraſie und Sidonie öffneten aber das Fenſter der Kinderſtube und ſchrien: Hülfe! Sie riſſen ſie vom Fenſter zurück. Sie verwundeten ſie. So lautet Ihre Erklärung. —— ——— ekehrt, nöher⸗ neen e t gechan? ie ich es ja in die Briſt weil es auſ nachher? dieſem Stoß Sidonie auf gnede fir ſ z mehr, wo haben Su rium ſiuch 5 ezu wiſin gidonit nich ich nr einen gett wo B Bomal. 445 „Ich weiß es nicht mehr anzugeben.“ — Ihre beiden jüngern Töchter, Thereſe und Roſa, gingen in die Schlafſtube ihrer Mutter und richteten Fragen an ſie, indem ſie glaubten, ſie lebe noch. Auf die Frage der einen, ob ſie ſchlafe, ſagten Sie zu ihr, ſie ſolle ſtille ſein, und Sie legten ein Kopfkiſſen über den Körper der Ermordeten. „Das geſchah, um ihnen den Anblick zu erſparen.“ — Dann gingen Sie wieder in die Kinderſtube und legten Feuer ans Bett. „Das Feuer legte ich an unter der Herrſchaft der fixen Idee, die mich bis zum Aeußerſten verfolgte.“ — Endlich haben Sie das Haus verlaſſen. Sie beobachteten eine Maſſe von Vorſichtsmaßregeln, um nicht erkannt zu werden. Sie kamen endlich vor das Haus, welches Sie in Genappe bewohnten? js. — Ihre alten Schuhe verbargen Sie da im Garten? „Ja.“ — Mittels des Fadens, den Sie hängen gelaſſen, zogen Sie die Strickleiter, die Sie präparirt hatten, herunter und kehrten auf derſelben in Ihre Stube zu⸗ rück. Sie nahmen dann die Strickleiter ab und ver⸗ bargen ſie, Sie verſteckten auch Ihr blutiges Hemde im Bette. Dann zogen Sie ein anderes an und legten ſich ſelbſt zu Bett? WoA — Konnten Sie ſchlafen? „Nein.“ — Wie konnten Sie nun ſo ganz kalt und ruhig alle dieſe Vorbereitungen treffen? 446 Boml. „Die Vorbereitungen waren früher getroffen. Jetzt machte ich nur maſchinenmäßig davon Gebrauch.“ Dem Angeklagten ward nun das unter den Brand⸗ reſten gefundene Meſſer gezeigt. — Erkennen Sie es für das Meſſer, deſſen Sie ſich bedient haben? Er erkannte es dafür. — Und Sie haben uns erklärt, daß Sie keine andern Waffen hatten. Aber indem Sie uns dieſes Bekennt⸗ niß machen, wollen Sie nicht auch anerkennen, daß Sie auch mit einem Dolch bewaffnet waren? „Nein, ich kann keine Unwahrheit ſagen. Auf mein Gewiſſen, ich habe keinen Dolch gebraucht. Wäre ich mit einem Dolch drunter gefahren, dann wäre mir kei— nes der Opfer entgangen.“ — Indeſſen muß ich Ihnen bemerken, daß die Aerzte einſtimmig in ihrer Erklärung ſind, daß mehre der Wun⸗ den nur mit einem Dolch zugefügt ſein können, und daß einer der bei Ihnen gefundenen Dolche genau in dieſe Wunden paßt. „Das iſt ein Irrthum. Vor Gott und meinem Ge⸗ wiſſen erkläre ich hier, daß ich mich nur dieſes Meſſers bedient habe.“ — Indem Sie nach dem Morde die Gegenſtände in Brand ſteckten, welche ſich in der Kinderſtube befanden, was war da Ihre Abſicht? „Mich quälte der Gedanke, daß man am andern Morgen gegen mich einſchreiten werde. Der Befehl war auch ſchon ausgefertigt. Meine unglückliche Frau hatte auch daran gedacht, denn ſie hatte ihre kleinen Effecten ſchon in ein benachbartes Haus geſchafft.“ — Sie müſſen doch aber auch daran gedacht haben, daß Sie auf dieſe Weiſe die Spuren Ihres Verbrechens ku offen. Ieht uch. den Brand ſſen Sie ſich ß die Aerzle der Wun n und da u in diet rinem Ge⸗ zMeſſers N Vomal. 447 verwiſchten. Das mußten Sie wiſſen trotz der Verwir⸗ rung Ihres Geiſtes. „Ich hätte es gewiß nicht gethan, wenn ich bei mir geweſen. Ich war in dem Moment ganz verloren. Ich wußte nicht mehr, was ich that.“ — Wo waren Ihre Dolche? „In meinem Felleiſen, wie ich es ſchon dem Herrn Inſtructionsrichter anzeigte. Hätte ich mich eines Dol⸗ ches bedient, ſo würde man ja die Spuren ſehen. Das Leder hätte auch unten angefeuchtet ſein müſſen, es iſt aber wie immer.“ Der Richter hielt ihm einen Dolch hin, der mit Talg überzogen iſt. — Iſt es dieſer Dolch? „So ſind alle beide. Die Erklärung der Wundärzte iſt nicht genau. Ich wiederhole es, wenn ich dieſen Dolch gebraucht, ſo wäre mir auch kein einziges Opfer ent⸗ ſchlüpft.“ Er behauptete ferner, daß nicht eine, ſondern beide Piſtolen geladen geweſen, und daß es immer ſeine Ge⸗ wohnheit geweſen, geladene Piſtolen bei ſich zu führen. Man ſchritt darauf zur Vernehmung der Zeugen. Der gerichtliche Wundarzt bekundete, daß er nach der reifſten Prüfung ſich davon überzeugt, daß die Wunden von einer ſehr feſten und ſichern Hand geſtoßen worden und zwar mit einem ſchneidenden und ſpitzen Inſtru⸗ ment. Von dem vorgezeigten Meſſer könne er nicht glauben, daß alle Wunden herrührten; die der Mutter Bomal vielleicht, die der Töchter verriethen aber ein minder ſtarkes und mehr geſpitztes Werkzeug. Der ihm vorgezeigte Dolch könne der Mordſtahl, wenigſtens müſſe es ein ſehr ähnlicher geweſen ſein. — Sie hören dies, Bomal! 448 Vomal. Bomal beharrte dabei, daß er nur das Meſſer ge⸗ braucht. Der Wundarzt bemerkte noch, daß er an einer Wunde einen Fetzen von der Scheide bemerkt. Bomal leugnete entſchieden. — Sie können auch dies Inſtrument verborgen ge⸗ habt haben, eben wie Ihre Schuhe. Sie wollen es nicht geſtehen, weil es in Ihrem Intereſſe liegt, glauben zu machen, daß Sie nicht nach Nivelles mit der Abſicht kamen, Ihre Frau zu erſtechen. „Nach meinen vielen Eingeſtändniſſen erſcheint es mir doch ſehr gleichgültig, ob ich auch dies eingeſtehe oder nicht.“ Zwei andere Aerzte traten der Anſicht des Gerichts⸗ arztes vollkommen bei. Der Procurator des Königs zu Nivelles, Henin, bekundete als Zeuge über ſeine erſten Wahrnehmungen, als er in das brennende Bluthaus gerufen worden. Als er die unglücklichen, in Blut gebadeten Kinder fragte: wer ſie verwundet? hatten ſie ohne Umſtände geantwor⸗ tet: unſer Vater! Als er ſie nach dem Mörder ihrer Mutter fragte, erklärten ſie, es nicht zu wiſſen. Indeß erfuhr er bald darauf, daß Sidonie(2) und Sophie, den Schrei ihrer Mutter hörend, augenblicklich hinaus⸗ geſtürzt und vor ihrem Vater auf die Knie geſunken wären. Der Unmenſch habe ſie aber heftig mit einem Dolche in ſeiner Hand geſtoßen. Er fragte ſie, welche Richtung ihr Vater wol genommen? Sie meinten, er könne nur nach Genappe, wo er wohnte, zurückgekehrt ſein. Er ließ ſie ins Hoſpital ſchaffen, und nachdem er die Verfolgung des Mörders angeordnet, begab er ſich ſelbſt zu weiterer Vernehmung dahin. Die ſterbende Tochter hatte mit einer letzten Anſtrengung die Worte 6 au vel da me Bomal. 449 6 Meſer ge ausgeſtoßen:„Mein Vater hat mich getödtet, aber ich er an in vergebe ihm“. rit Bon Auf weiteres Befragen deshalb erklärte der Zeuge: daß er an einer der Wunden einen Fleck geſehen, der ihm anzudeuten geſchienen, daß der Griff des Inſtru— lici mentes gelb geweſen. lulhen zu„Unmöglich, Herr Präſident!“ rief der Angeklagte. der Wſcht Der Inſtructionsrichter von Nivelles, als Zeuge ver⸗ nommen, ſagt unter Anderm aus, daß die ſterbende Si⸗ donie behauptet: das Inſtrument, deſſen ſich der Vater verborgen ge icht nſhint bedient, um ſie zu ſtechen, habe die Form eines kleinen its einget Säbels gehabt.— Ueber Bomal's Betragen gegen ſeine Familie hatte er früher nichts gehört, die Kinder aber es Gerichts⸗ hatten ihm erklärt: in Gegenwart von Fremden ſei der Vater immer prächtig, aber wenn ſie allein mit ihm les, Henit, wären, hätten ſie viel zu leiden, und es wäre gar nicht hmungn mit ihm auszukommen geweſen. worden. A„Das war immer nur“ rief Bomal aus,„wenn es inder frogl unſere hägslichen und Vermögensangelegenheiten be— egeantnor traf, der ar Wenn es die nicht galt, hatten wir Rörder ihre nie den geringſten Streit. Sie können darüber alle ſen. Inde Zeugen fragen.“ ud Sophll Die als Zeugen vernommenen Nachbarn bekundeten glich hinl über die Kataſtrophe daſſelbe. Der ermordeten Frau geſunken ward das allerbeſte Zeugniß gegeben. Sie ſei nicht allein nit ein in der Nachharſchaft, ſondern in der ganzen Stadt ge⸗ „ſie, welhl achtet geweſen. Oft begleiteten die Kinder den rückkeh⸗ twiun, u renden Vatzr bis wo die Straße nach Genappe ſich um⸗ nnieleh biegt und nahmen unter herzlichen Umarmungen vom hbm à Vater Abſchied. Nur einmal nach einem häuslichen gub ſi Streit hatte Frau Bomal zu David Gilbert geſagt: ſie — ſab und ihre Kinder hätten oft Furcht vor dem Manne und Von* . 450 Vomal. ſie würden es am liebſten ſehen, wenn er gar nicht wiederkehrte. Bei der folgenden Schlußſitzung, am 27. Februar, war ein noch größeres und anſehnliches Auditorium ver⸗ ſammelt. Der Angeklagte warf ſich in einem Zuſtande völliger Aufgelöſtheit auf die Bank. Wir erfahren aus dem Vorangängigen, daß Bomal ſeine Vertheidigung, wenn man es ſo nennen darf, nur dahin wandte, der Sache den Anſchein zu geben, als ſei das Geſanmtverbrechen, wie es vorliegt, nicht ſo kalt⸗ blütig und lange vorausbedacht, ſondern in ſeinen ein⸗ zelnen Atrocitäten mehr das Werk des Impulſes, eines halben Wahnſinns, der ihn überkommen. Er wollte etwas wenigſtens von ſeiner moraliſchen Ehre retten. Daher beſtritt er die Prämeditation, nicht des Verbre⸗ chens ſelbſt, ſondern daß er ſich durch künſtliche Vorkeh⸗ rungen, durch eine Präparation eines Alibi, perſönlich vor Verdacht und Verfolgung retten wollen; daher, daß er keinen ſpitzen Dolch zur That beigeſteckt, ſondern in der Raſerei das erſte beſte Werkzeug ergriffen habe, um Mord und Tod um ſich zu ſchleudern. Wie ihm das von Nutzen werden ſollte, iſt freilich nicht erſichtlich, wo es außer allem Zweifel und von ihm eingeſtanden war, daß er die beſtimmte Abſicht gehabt, Frau und Kind, und das ganze Haus in Rauch, Qualm und Brand unter⸗ gehen zu laſſen, und dieſe Abſicht durch den Angriff be⸗ thätigt war. Ja, es konnte ſcheinen, daß, wenn er mit ſcharfen Dolchen vorher ſeine Familie ermordete, er als ihr Wohlthäter handelte, denn dieſer raſche Tod war doch weniger qualvoll als der langſame und zweifelhafte Erſtickungs⸗ oder Verbrennungstod. Was endlich half ile 1 h . 1 Bomal. 451 er gar ſic es ihm, wo er eingeſtand zur Brandſtiftung und Ver⸗ tilgung der Seinen ausgegangen, oder ſich vielmehr hin⸗ ausgeſchlichen zu haben, wenn er erweiſen können, daß er für ſich ſelbſt keine Rettung vorher zubereitet gehabt, da er ſich nachher doch in möglichſt ſchlauer Weiſe rettete. Aber er mußte auch einräumen, daß er dieſe Präpara⸗ tionen zu ſeiner Rettung vorher gemacht, die er nachher benutzt. Wozu alſo die logiſche Schlußfolgerung be⸗ ſtreiten, daß er ſie gemacht, um einſt den Beweis zu führen, daß er in der Mordnacht nicht am Mordplatze geweſen? Endlich hat er nie angegeben, was er denn nach der That mit ſich thun, nirgend eine Andeutung, daß er ſich ſelbſt mit ſeiner unglücklichen Familie ver⸗ nichten wollen. Aber auch der grauenvollſte Verbrecher, der, vor ſich ſelbſt erſchreckend, im Bekenntniß einen Troſt für ſeine innere Seelenqual ſucht, feilſcht und kokettirt Fhre retten 2 Sr doch noch oft mit dem Richter und dem Publicum, um . g eine lichte Seite in dem Tiefdunkel ſeiner Erſcheinung ücht ſit z und ſeines Charakters zu gewinnen. Der abgefeimteſte verſonlich Dieb von Profeſſion ſchaudert oft vor dem Gedanken des Mordes, und nimmt die Zumuthungen, daß er auch Mörder geweſen, als Ehrenkränkung. Wie viele Mörder, auch gedungene, fühlen ſich durch die Anſchuldigung ver⸗ letzt, daß ſie einen Diebſtahl— beſonders einen kleinen, dabei begangen hätten! Nach einem Schatten von Ehre und Heldenthum ſucht auch der verwüſtetſte Verbrecher bis zum letzten Augenblick ſeines Lebens. Bomal fiel keinem Pſychologen, nur einem ſtrengen und gerechten Richter in die Hände. Ein Feuerbach nmn n n hätte uns dies Räthſel entziffert, denn räthſelhaft bleibt rden, er at vieles, wo wir von ſeinem frühern Lebenslauf nichts „30d wo wiſſen. Wenn die Wuth ihn packte, wenn er mordete, wiſhe um die Opfer dem qualvollen Erſtickungstode zu ent⸗ 452 Bomal. ziehen, warum ſchlachtete er ſie denn nicht alle ab? Warum verſchonte er die beiden jüngſten Töchter? Warum zeigte er gegen ſeinen Sohn eine gewiſſe Theil⸗ nahme? Wenn ſein Loos ihn beſonders intereſſirte, warum ſann er nicht auf Mittel, ihn vorher zu entfer⸗ nen, zu retten? Warum opferte er ihn den Flammen? Sein Vertheidiger Debecker brachte in dieſer Sitzung vor, daß die Vertheidigung ſich im Beſitz einer frühern Correſpondenz zwiſchen ihm und ſeiner Frau befinde, aus der hervorgehe, daß man das Verhältniß zwiſchen ihnen ſehr ins Arge überſetzt habe. Er verlangte, daß dieſe Briefe als Acta, zur Sache gehörig, vorgelegt wür⸗ den. Der Präſident behielt ſich ſeinen Beſchluß deshalb vor und gab zuvor dem öffentlichen Ankläger das Wort. Dieſer, Corbiſier, machte zuvörderſt darauf aufmerk⸗ ſam, daß das allgemeine Entſetzen und die Aufmerkſam⸗ keit des Publicums auf das Verbrechen von Nivelles in dieſem Augenblick noch erhöht ſei, als man ſchon wieder durch ein anderes in dieſem Lande begangenes unerhör⸗ tes Verbrechen erſchreckt worden, das er hier noch nicht nennen wolle, das aber unter ziemlich verwandten Um⸗ ſtänden, nur in weit höhern Lebensſchichten ſpiele.(Der Proceß Bocarmé, auf den wir im nächſten Theile zu⸗ rückkommen werden.) „Dieſes entſetzliche Zuſammentreffen läßt das Publi⸗ cum ſich fragen, ob ſich denn ein beſonderer Schwindel und Wirbel der Geiſter in gewiſſen Theilen unſers Landes bemächtigt hat, ob eine neue Art Raſerei die Seele ver⸗ wirrt und zum Verbrechen fortreißt.“ Aber bei Bomal verſtummt dieſe Frage. Wer ihn gekannt, weiß, daß ſeine Verderbtheit von älterm Datum ſei. Er habe ſchon ſeit längerer Zeit ſeine Verbrechen überdacht und beſchloſſen, und ſie mit kaltem Blute präparirt.„Er dieſer Situn einet ftühen Frau befind uf auſmer ſchon wiedt nes unerhir i noch nich (De Vomal. 453 hat ſie mit einem wahren Luxus von Vorſichtsmaßregeln umhüllt, welche ihm ſeine Ungeſtraftheit geſichert haben würden, wenn es die Vorſehung nicht anders gewollt.— Meine Herren Geſchworenen, wollte ich von Ihnen nichts als ein Verdict Schuldig erhalten, ſo begnügte ich mich damit, meine Anklageacte Ihnen vorzuleſen. Ihr Ge⸗ wiſſen wäre aber damit nicht zufrieden. Wo ſolche ſchreiende Verbrechen begangen ſind, muß im Intereſſe der Geſell— ſchaft ein ganz beſonderes helles Licht darauf geworfen werden, und es iſt meine Pflicht, Ihnen den Menſchen ſelbſt zu zeigen, der die Verbrechen beging und welche Motive ihn dazu geleitet. Sie werden daraus erſehen, daß das einzige Motiv, welches ihn zu Thaten bewogen, die man ſich wieder zu ſchildern ſcheut, der grauenvollſte Egoismus iſt.— Schon 1841 ſagte ſein Chef, Herr de Bröeta, daß er ein zankſüchtiger Menſch ſei, immet unzufrieden, und daß er nie eine gute Meinung von ihm gehabt. Sie ſehen einen andern Beweis ſeiner Ver⸗ derbtheit in den Ausgaben, die er zwei Tage vor dem Verbrechen in einer Schänke machte.(Sind uns nicht mitgetheilt.) Beſonders hebe ich vor Ihnen heraus die Leichtfertigkeit, mit der er ſich gegen die jungen Mädchen benahm, die in ſein Haus traten. Ohne darauf näher eingehen zu wollen, werden Sie mit mir einer Meinung ſein, daß dieſer Menſch keine Achtung vor ſich ſelbſt hatte. Wie führte er ſich in ſeiner Familie, wie nament⸗ lich gegen eine Frau auf, die ihm nur Beweiſe ihrer Zuneigung und Aufopferung gegeben hatte. Sie nahm nach dem Brandverſuch von 1841 ſeine Partei, und er⸗ eiferte ſich ſogar gegen die Zeugen, welche gegen ihn ausgeſagt hatten. Wie muß er ſich, wie hat er ſich ge⸗ gen dieſe treue liebevolle Familie benommen, daß ſie fo⸗ gar den Wunſch ausdrückte, er möchte an einen Ort, 454 Bomal. weit ab von Genappe, verſetzt werden! Erinnern Sie ſich der Worte, welche eine Freundin der todten Bomal von dieſer gehört:„Ach glücklich wer einen Mann hat, der verdient und nicht gleich ausgibt, was er einnimmt. Sie ſind recht glücklich, daß Sie keinen Streit im Hauſe haben. Bitten Sie Gott, daß er Ihnen dies Glück bewahre.“ So dachte und ſprach ſeine Frau. Kamen aus ſeinem Munde einmal Worte der Reue und Zerknirſchung, ſo konnte man ſicher ſein, es war Verſtellung. „Das ſchrecklichſte Zeugniß iſt das ſeiner Tochter So⸗ phie. Dieſe Tochter ſagte Ihnen, wie es im Innern des Hauſes ausſah, Sie hat Ihnen die Leiden ihrer Mutter gemalt. Ihnen geſagt, daß Bomal keine reli⸗ giöſe Pflicht erfüllte, ja kein Gefühl für Pflicht hatte. Sie ſprach Ihnen von ſeiner Strenge, ſeinem Des⸗ potismus; daß er aber nie dieſe ſchlechten Seiten vor Fremden gezeigt, und eine Frau kam, um Ihnen zu ſa⸗ gen, daß ſie nie ins Haus träte, wenn Bomal da, denn er jage alle Fremden fort. Wer ſo lange ſeine innerſten Gefühle verbergen konnte, muß doch ein vollkömmener Heuchler ſein. Wer zweifelt noch an ſeiner tiefſten Ver⸗ derbtheit, wenn er 1841, nachdem er, wie wir jetzt wiſ⸗ ſen, die Brandſtiftung verſucht, um Frau und Kind zu ermorden, beiden voller Rührung um den Hals ſtürzt. Nichts als lügneriſche Verſicherungen und Apparate draußen, und im Innern das Verbrechen, das der Cha⸗ rakter dieſes Mannes.“ In der Fortſetzung der Anklage ſagte der Subſtitut des Generalprocurators:„Dieſer Menſch iſt nicht allein ein Egoiſt, er iſt ein Feigling, ein Menſch, der, wenn er vor ſeinem Gewiſſen und der That vorangängig ſich ge⸗ lobt, ſeine Gräuel durch einen Selbſtmord zu büßen, nicht zu ſterben gewagt hat, ein Menſch, der auch heut * no B eig — — Erinner Ei todten Bona en Mam ha er einnimmt treit im Hau dies Glüc Kamen au es im Innen Leiden ihre l keine rel pflicht halle Des ſeinem Seiten vl Ihnen zu ſ nal da del ſeint innrfn volllommen tiefſten V wir jett m nd Kind i un Hls ſüt d VWhitol „as der 6h dos der Subſtit ,.„n ſ nt il⸗ wehn „ ſich büße uch h Bomal. 455 noch nicht einmal zu bereuen weiß, und der auf der Bank der Angeklagten nur Thränen findet für ſein eigenes Unglück!“ Die Anklage blieb bei der Behauptung ſtehen, daß die Mehrzahl der Wunden nicht durch das Meſſer, ſon dern durch einen ſpitzen Dolch zugefügt ſein könnten. Euphraſie Bomal's Ausſagen ſeien zu beſtimmt, und es liege darin ein neuer Beleg für die lange und ſorgſame Vorbereitung zur That. Der Präſident fragte nach dem Schluß der Rede, ob der Angeklagte im Einverſtändniß mit ſeinen Vertheidi⸗ gern noch darauf beſtehe, daß ſein erwähnter Briefwech⸗ ſel mit ſeiner Frau zu den Acten genommen werde?— Bomal ſagte nach einigem Zaudern: Ja, Herr Präſident. — Ich ſehe darin nichts Ungehöriges, und ich ver⸗ ordne hiermit, daß dieſe Briefe den Herren Geſchwore⸗ nen vorgelegt werden.— Dann richtete er mit bewegter Stimme an den Angeklagten ſelbſt ſeine Worte: Bomal, ich habe dieſe Briefe durchleſen, und mehr und mehr habe ich die Ueberzeugung gewonnen, welche edle Geſin⸗ nungen Ihre Gattin gegen Sie belebten. In Ihren Briefen las ich Ausdrücke der Freundſchaft für Ihre Gattin, aber bei jedem mußte ich mich fragen, ob Ihre Handlungsweiſe Ihren Worten entſpräche. Hier leſe ich in einem Briefe der Unglücklichen folgende Stelle:«Ich mpfing Deinen Brief, in welchem Du mir meldeſt, daß Du in Jodoigne geweſen. Was meine Mutter anlangt, ſo ſollteſt Du doch bedenken, daß ſie täglich älter wird. Ich bin zufrieden, daß Du ſie beſucht haſt. Dein Brief ſat mir kein Vergnügen gemacht, um ſo weniger, als ich Dich ja nicht um Geld anging. Iſt es Dir möglich, ſo erſpare mir den Kummer. Denn als ich Deinen Brief geleſen, ward ich krank und war den ganzen Tag über 456 VBomal. niedergedrückt.“ Nach einer verlöſchten Stelle heißt es weiter:(Ich umarme Dich von ganzem Herzen. Ich drücke Dich in meine Arme.“— Und dieſe treffliche Frau erbittet von Ihnen Ihren Segen über ihre Kinder. Sie bittet Sie, mit Ihren Chefs ſich nicht zu überwerfen lieber ein Ave Maria zu beten und ſich zu gedulden. Ich werde Ihnen alle dieſe Briefe vorleſen laſſen, damit Sie darüber nachdenken, was Sie Ihrer Frau und Ihren Kindern ſchuldig waren!“ Die Worte des Präſidenten machten auf Alle einen großen Eindruck. Bomal ſetzte ſich ruhig auf die Bank nieder, ohne ein Wort zu ſagen. Die Vertheidiger ergriffen den einen einzigen Aus⸗ weg, den in andern Ländern und zu andern Zeiten die Mediciner ihnen vorweg genommen hätten: Bomal hahe dieſe entſetzlichen Verbrechen, die man ſich wiederzuet⸗ zählen ſcheut, nur in einem Zuſtande von ſtiller Raſerei verüben können. So wenig uns die Anklage befriedigt, als ſie pſychologiſch den Ideengang des Verbrechers zu 3 enthüllen verſuchte, kann uns die Anſchauung des Ver⸗ theidigers, die er von der raſenden Handlungsweiſe des Mordes entwirft, davon überführen, daß er im Handeln an den Zuſtand von Unzurechnungsfähigkeit auch nMx. geſtreift, welcher die Strafbarkeit aufhebt.— Der theidiger läßt ihn in einer Art Mondſüchtigkeit alt, 3 ruhig, gleichgültig die Werkzeuge zu ſeinen Verbrichen anſammeln, ſich ſo gerüſtet an einen Strick zum Fen herausgleiten, wo das geringſte Geräuſch ihn verrathen können, wo er wiſſen müſſen, daß die Söhne des Hauſes 5 ausgegangen, zurückkehren, ihm begegnen können“ Was ſei ſeine eingeſtändliche Abſicht geweſen?— Familie durch Erſtickung umzubringen.„Warum thut er nichts als das Holz zurecht legen? Aber er ſteigt in u uberwerfen zu gedulde laſſen, dam . und Ihre kR„ uf Al en auf die O n Zeiten d Bo nal hab wiederzu age beftiedi Lerttchet „6 W ung des 2 ungsweiſt in Hande Vomal. 457 die Kammer ſeiner Frau und ſeiner Kinder. Nun glau⸗ ben Sie doch, er werde, wie ein blutdürſtiger Tiger, ſich auf ſie losſtürzen, ſie niederſtechen, erwürgen! Nein, er findet ein erwachtes Kind, und zieht ſich darauf zurück, er geht in die Stube ſeiner Frau. Da bleibt er ruhig, feig, ſchlaff, hinterliſtig. Er entkleidet ſich(ein neues Factum für uns, wenn es nicht nur eine Verſion des Defenſors iſt), legt ſich neben ſeine Frau, ſchlingt ſeine Arme um ſie und gibt ihr einen Dolchſtoß. Die Unglück⸗ liche ſtößt einen entſetzlichen Schrei aus. Er läßt ſich nicht aufhalten, er ſtößt von neuem, und vollendet dann an ſeinen armen Kindern das begonnene Zerſtörungsgeſchäft. Endlich ſehen wir ihn mit Wohlgefälligkeit mitten in dieſem Gemetztl umherſpazierend, in die Kammer des Sohnes treten, den er am meiſten liebte, und da— als der Arm nicht mehr zu ſtoßen vermochte, zündet er den Scheiterhaufes für ſeine Familie an. Nun wird er doch entfliehen? Der Inſtinct der Selbſterhaltung wird ihn doch dazu treiben, ſich der Züchtigung zu entziehen. Das Thier wird über den Menſchen ſiegen?— Nein! Was thut er!— Wie der Engel des Böſen berauſcht er ſich in Blut und Rauch. Er flieht nicht, er kehrt in ſeine Wohnung zurück, legt ſich ins Bett und ſchläft viel⸗ leicht.— Welch ein Schlaf! Nur wer ganz infam iſt, weſſen ganzes Leben hinter ihm eine Kette von Ruchlo⸗ ſigkeiten iſt— der kann nach dieſer That ſchlafen.“ Hier nun will der Vertheidiger als Thatſache hin⸗ ſtellen, daß Bomal eine ſolche Vergangenheit nicht hin⸗ ter ſich habe, daß er und ſeine Frau ihre Kinder, die Beide innig geliebt, in Frieden und Ruhe erzogen hätten. Bomal ſei ein vortrefflicher Vater geweſen, ein vortreff⸗ licher Gatte— ſeine Briefe bezeugten es—„Und, meine Herren“, ſchloß er,„wenn Sie, wie wir, Bomal geſehen XVII. 20 458 Vomal. mit ſeinen Kindern, die, dem Vorurtheil der Welt tro⸗ tzend(2), ihn in ſeinem Gefängniß beſucht haben. Wenn Sie ihn geſehen, ſage ich, wie er die umarmte, die er geſchlagen, verwundet hatte, ſein Verbrechen verdammend, und im Schooße der Seinen betend, dann, meine Her⸗ ren, würden Sie nicht glauben, daß Bomal der Mann iſt, den Ihnen die öffentliche Anklage geſchildert hat. Ich ſchließe, meine Herren, indem ich Sie frage, ob Sie glauben können, daß Bomal ein mit Vernunft ausge⸗ ſtatteter Menſch geweſen, da in der Nacht vom 2. zum 3. December, oder ob er da ein Wahnſinniger geweſen?“ Wer will antworten, er habe mit Vernunft gehan⸗ delt, wer aber ſchlägt die Vernunft, mit der er die That vorbereitet und nachher ſich vor der Verfolgung zu ver⸗ bergen geſucht, ſo gering an, daß er den Mann für unzurechnungsfähig erklären will? Der beſonnenſte Ver⸗ brecher, der jeden Moment, jede Chance ſeiner That vor⸗ ausberechnet, irrt, ſchwankt im Augenblick der Ausfüh⸗ rung, und ein Impuls verdirbt oft, was jahrelang planirt warz es iſt die ewige Natur des Menſchlichen, ſei es ihr Fluch, ſei es ihre Wohlthat. Eine gewiſſe Art Wahnſinn, eine ſtille oder laute Raſerei, wird bei den meiſten Ver⸗ brechen, die zu dieſer Kriſis gediehen ſind, die Thäter er⸗ griffen haben, jenes Seelenfieber, von dem der ſtärkſte geſchüttelt wird, wenn er über den moraliſchen Organis⸗ mus zur nackten ſchwindelnden Höhe ſich hinausgearbeitet hat, wo alle Anhalt⸗ und Stützpunkte ihm fehlen; der Starke lehnt ſich an einen Schatten und der freiſte, ſchärfſte Denker fühlt auf Augenblicke ſich unter der Herr⸗ ſchaft des craſſeſten Aberglaubens. Grauſamkeit und Wolluſt ſind Geſchwiſterkinder, ſo ſind es Angſt und Furcht mit dem Uebermuth, ſo neſtelt ſich an die freieſte That, welche die Grenzen des Gewöhnlichen überſpringt, Welt no m. Wenm te, die er dammend, nine Her⸗ e Mann ldert hat. e, ob Sie ſt ausge⸗ 2. zum n“ eweſer ft ghan⸗ die That 30 vel Lann für nſte Ver That vor⸗ WVuſih⸗ g plarir ji es iht ahnſinn Ver⸗ ken hatet ⸗ ſtrl dun⸗ genbein len; d friſt der Her n md rinal „p Bomal. 459 ein Wahnſinn, ob als himmliſche Erleuchtung, ob als der Wink einer rieſigen Schattenhand aus der Tiefe. Beide rufen: ſo mußt Du! und der ſich ſelbſt verloren gab, gehorcht. Auch iſt nicht alles Heuchelei, was ſo erſcheint. Brutus hätte weinen können, als er den Stahl in Cäſar's Bruſt drückte, Lady Macheth konnte vor Ent⸗ ſetzen ſchreien, und überwältigt von der That, die ſie ver⸗ übt, in Ohnmacht ſinken, und dieſer Bomal mag ſich nicht ins Bett zu ſeiner Frau gelegt haben, um ſie zu täuſchen, und dann bequemer den Todesſtoß ihr beizubrin⸗ gen, es mag vielmehr ein Wahnſinn um ſeine Stirn ge⸗ ſpielt haben, entweder als Selbſtironie, oder als eine letzte Gefühlsregung, aber ein Wahnſinn, der nimmer⸗ mehr die Strafe ausſchließt. Es gibt einen Wahnſinn, für den der Menſch ſtrafbar bleibt, weil er die Mittel hatte, ihm zu begegnen, und ihn doch aufkommen ließ. Bomal's Wahnſinn kann aber kaum zu dieſer Kategorie zählen. Der zweite Vertheidiger, Boucquiau, begnügte ſich, das moraliſche Mitgefühl der Geſchworenen anzurufen: „Mag Bomal nur von ſchuldbaren Ideen geleitet geweſen ſein, oder hat eine augenblickliche Verirrung die Stimme des Blutes in ihm erſtickt, heute, wo die Vernunft wie⸗ der vollkommen Herr ſeiner geworden, empfindet er das Bedürfniß, Sie um Gnade zu bitten, die Sie ihm auch dann gewähren, wenn Sie ihn vielleicht verdammen. Ob Sie nun, ſein Leben retten wollend, ihn aus dem Schooß der bürgerlichen Geſellſchaft ausſchließen, oder ob eine ſchrecklichere Sühne unvermeidbar iſt, er wird mit Ruhe dem Moment ins Auge ſehen, der einer Agonie ein Ende macht, die ſo lange ihn martert.“ — Bomal haben Sie noch etwas zu Ihrer Verthei⸗ digung zu ſagen? „Nichts, Herr Präſident.“ 460 Vomal. Den Geſchworenen wurden nicht weniger als 74 Fra⸗ gen vorgelegt. Nach einer anderthalbſtündigen Bera⸗ thung brachten ſie ihr Verdict: Schuldig auf 54 dieſer Fragen, ein. Als ſchuldig erklärt des Meuchelmordes und der verſuchten Brandſtiftung, verurtheilte das Gericht den Remy Bomal zur Todesſtrafe, auszuführen auf einem der öffentlichen Plätze von Brüſſel. — Bomal, haben Sie noch etwas über die Strafe zu bemerken? „Nichts, mein Herr Präſident.“ s 74 Ju⸗ en Bera⸗ 51 dieſet ordes und zericht den auf einem die Strafe Anhang. Eine Stimme aus dem Zuchthause. 1851. Der Verbrecher Julius Krauſe, in den Aprilſitzungen des Königsberger Schwurgerichts zu 22 Jahren ſchweren Gefängniſſes verurtheilt, iſt ſchon Gegenſtand von Mit⸗ theilungen in den Zeitungen geweſen. Ob ſein Verbre⸗ chen ſelbſt ſich dereinſt zu einer in dieſem Werke eignen wird, ſteht dahin, aber ſeine Verbrecherlaufbahn iſt von pſychologiſchem Intereſſe. Er hat in ſeinem Gefängniſſe „Bekenntniſſe“ geſchrieben(40 Bogen ſtark), aus denen uns Freunde unſers Werkes folgende Auszüge„wört⸗ lich und diplomatiſch genau“ mit der Bitte mittheilen, ſie in irgend einer Form im Pitaval erſcheinen zu laſſen, um mittels dieſer möglichſt großen Verbreitung auf einen Humanitätszweck(der hier aus dem Spiel bleibt) hin⸗ arbeiten zu können. Nachdem wir ſo viele Verbrecher⸗ ſtimmen, bei der That und vor Gericht, mitgetheilt ha⸗ ben, wird es von Intereſſe ſein, auch einmal die eines Abgeurtheilten aus dem Zuchthauſe zu vernehmen, ſowol um deswillen, weil ſie einen tiefen Blick in unſer Ge⸗ fängnißweſen eröffnet, als auch weil der eingeſperrte 462 Eine Stimme aus dem Zuchthause. Autobiograph auf keinen Fall zu den gewöhnlichen Ver⸗ brechern rechnet. Wir halten uns nicht für befugt, irgend etwas an dem Manuſcript zu ändern, am wenigſten an der religiöſen Färbung, von der wir wünſchen, daß Leſer,die ihr nicht angehören, ſich deshalb nicht abſchre⸗ cken laſſen die 10 Bruchſtücke zu durchleſen, da die Um⸗ hüllung dem Kerne nichts von ſeiner Körnigkeit raubt. 1.„Vorrede.— Groß und wunderſam ſind Deine Werke, Du König der Heiligen! Wer ſollte Dich nicht fürchten und Deinen Namen preiſen, denn Du allein biſt heilig! Heiliger und gerechter Gott, tief gerührt und mit ſchwer betrübten Herzen ſchreibe ich daß: wozu mir mein Gewiſſen und meines Herzens Schwermuth treibet; und ohne Furcht und ſchrecken will ich bezeigen, daß ich noch nicht der bin: Wofür mich dieſe Welt anjetzo hält. So frei und offen wie ich gegen Dir O Vater im Himmel ſtets geweſen bin, ſo frei und offen bin ich auch ſtets gegen jeden Menſchen ge⸗ weſen, vorzieglich wo ich offenbar wieder Dein Geſetz geſündigt habe. Nun ſtehe mir bei, du gnädiger Gott und Vater in dieſer meiner ſchweren Gefangenſchaft in welcher ich mich jetzt befinde und verleihe mir Muth Kraft und Stärke, daß ich nicht zaghaft werde an daß, Wozu Du mir treibſt, ſtehe mir bei mit Deiner väterlichen Güte und ſei mir gnädig. Amen!“ 2.„So ward mein äußerlicher Menſch. Wie mag aber mein innerlicher jugendlicher Geiſt beſchaffen geweſen ſein? Darüber will ich mich nun auch erklären. Von jugend auf liebte ich jugend⸗ liche Geſellſchaft. Jedoch aber, wo zank, ſtreit, eichel Namen (Ekelnamen), ratzen, ſchlägerei, betrug, lügen, betrügen u. ſ. w., wie alle böſen Leidenſchaften heißen mögen, vorkamen, machte ich nich mit. Denn meine Eltern hätten mich vor ſolchem Uebel noch ſo ziemlich bis zum Einſegnen, bewahrt. Und überhaupt hielt es für ſie nicht ſchwer, indem ich ja, wie ich früher ſchon bemerkt habe, ſchon ſo gebohren wahr. Denn die Liebe wahr in mir ſo ſtark, daß ich von jugend auf ein Liebling für jeden Menſchen wahr. Thierqülerey könnte bei mir nicht vorkommen, weil ich ein Thier⸗ Freund ward. Denn es that mir leid, wenn es mich Fliegen grif, daß ich ſie tödten müſte zum Fiſchfang ——— ichen Per⸗ ür befugt, wenigſten nd Deinen nd gerechter reibe ich w Eine Stimme aus dem Zuchthause. 463 3.„Gott iſt die Liebe, wird gepredigt in alle Welt. Gott iſt die Güte ſelber. Gott iſt die ewige Barmherzigkeit. Solches hört man in jedes Chriſten Munde, und Niemand will daran zweifeln, daß es alſo iſt. Warum will man denn nicht auch glauben, daß Gott der Algütiger Vater auch gut, rein, ſchuldloß, keuſch, liebevol, ſampftmüthig und mit aufgeregte, muntere Pfan⸗ taſie ſeine Kinder auf das Erdreich ſetzt, und ſie mit allerley lieb⸗ liche kleinodem ſpeiſet und nähret?... Gott kann keine Kopf⸗ henger und Schmeichler lieben. Er will vielmehr, das ein jeder Menſch mit aufgeregtem Muthe und mit geradem Haupte vor Ihm trete und Kindlich munter zu ihm beten.“ 4.„Die Unterſuchung dauerte 9 Monathe, wovon ich, 3 Mo⸗ nath, bei Tage unter die andre Verbrecher mich befand, und des Nachts in der Einſamme Zelle. 6 Monathe aber in ſchweren Feſſten auf Hände und Füßen eingeſchmüdet, dazu an der Wand an einer Kette angeſchloſſen in der einſamen Zelle tag und nacht in kummer und ſchmerz zubringe. Für was, will man nun wiſſen, frägt man? Stürmiſche Wogen brauſten über meinem Haupte, als ich im Jahre 1833 d. 5te Fbr.(Krauſe iſt 1817 geb.) in der 121e Mitternachts⸗Stunde zum Kerker geführt wurde. Und Schreck⸗ niſſen ſo wohl Leiden ſolten ſich jetzt mit meinem jugendlichen Al⸗ ter auf das ſchrecklichſte verbinden. Ja auf das Härteſte, ſollte ich jetzt meine jugendliche Lebens⸗Jahre im Kerker anfangen und auch einſt beſchließen. Mutter, könnte Dir dieß je eingefallen ſein, daß Du Dich dermals einſt, für dem Throne Gottes in ſolch einem Bilde, wie Dein Kind geworden iſt, ſpiegelen und zum Vater im Himmel ſprechen: Hier ſind, odet, iſt er, den du mir gegeben haſt. ich habe ihm zwar von jugend auf als Chriſt und Menſch gebil⸗ det, habe Ihm aber dennoch ſeine frühſten Lebensblühte durch meine, gegen Gott verſündigte Sünden zum Verbrecher und ewi⸗ gen Sklaven gemacht.“ 5.„Die Schreckens⸗ oder ſchwarze Racht.— Wer klopft da an die Thüre? ſprach einſt am 5/2 1833 der Gefangen⸗ Wärther im blauen Thurm und wehr iſt da in der 12en Mitter⸗ nachts⸗Stunde? Arreſtanten, gab die Polzei zur Antwort. Es wurde aufgemacht. Was haben die gefreſſen? ward die Frage? Viel Geld, Kleider, Koſtbarkeiten geſtohlen. F. Warum bringt man ſie aber ſogleich zum Thurme? A. Alle Gefängniſſe ſind voll, darum müſſen dieſe 4 hier aufgenommen werden, die ſchreck⸗ 464 Eine Stimme aus dem Zuchthause. lich am Friedländer Thor geraubt haben. F. So müſſen ſie auch unter die Schlechteſten gebracht werden? a. Daß bleibt ſich ſie überlaſſen, gute Nacht.—— Was giebts nun, donnerten auf ein⸗ mal einige 16 Stimmen? die ſich in der Stube befanden. Ar⸗ reſtand, war die Antwort. Ein fetter Gaſt. Wie mir nun zu Muthe ward, kann ſich kein ſterbliches Auge denken noch vorſtel⸗ len— Der nur kann von ſolche ſchwer befangenen Stunden ſpre⸗ chen, der ſie durchgemacht hat. Trauer Gebeth in LeidensZeit. ———— Wäre ich, mit ſollch einem zerknirſchten Geiſt, wie ich ihm damals hätte, im ſollch einem Gefängniß gekommen, wie ich ſpäterhin beſchreiben werde, ſo wäre ich nie ein ſolcher Ver⸗ brecher geworden, als ich jetzt geworden bin, Ich wäre wenigſtens ein äußerlicher ſchein Chriſt geworden und hätte die Menſchheit gutes Gethan. Nun aber wollte Got es mit mir anders haben.“ Erſte Unterhaltung im Gefängniß.„Daß kommt Dir hier wohl ganz Neu vor, ſprach ein, ſchon vielmals gefangner Verbrecher zu mir, Du ſcheinſt mir ein Mutter⸗Püpchen zu ſein, Du haſt gewiß ſchon alles bekannt. Was haſt Du denn gefreſſen und weſhalb biſt Du gearetiert? Ich erzählte nun A und E. wie ich ſchon bemerkt habe. Denn ich gab ſogleich, durch die Mutter flehentliches Bitten, freies Geſtändniß, der Polizeibehörde. Du Narr, du Eſel, du Schafskopf, erſcholl es von alle Lager⸗Stätte, warum biſt Du ſo verrickt und thöricht geweſen. Hätteſt Deine Mutter frei und frech in die Augen ſpucken und lügen ſollen, daß Du ihr nichts gegeben haſt.——— Glaube gewiß, Du biſt verloren, wenn Du bei Deiner Ausſage bleibſt. Du willſt doch ein guter Kunde werden und das Handwerk erſtlich recht lernen. —— Du biſt noch jung, von Dir kann noch ein guter Cadgan⸗ ner werden.— Ich konnte auf alle dieſe Reden keine Antwort geben, denn meine Gedanken wahren nur auf die Zukunft, auf die Mutter und auf mich ſelbſt gerichtet.— Jetzt fingen ſie aber, da es Tag geworden war, an zu Singen, zu Pfeifen, zu Ratzen, Karten zu ſpielen, und was nicht ſonſt mehr, wehr kann alle dieſe Greul niederſchreiben, die im Gefängniß unter mehrern beiſammen⸗ ſitzende Verbrecher ſtad findet, und mit was ſie ſich die Lange⸗ weile beſchäftigen.——— So ſaugte ich nun alle dieſe Unſau⸗ berkeiten von der Erſten, bis zuletz angeführte Unterſuchung ein. Und lernte mich, da ich, wie ich angeben habe, ſchon im feirigen Geiſte geboren bin, Inſuprinatzjon gegen Vorgeſetzte begehen und — leibt ſich ſie erten auf ein Leidens Zeit n Geiſt, wie ekommen, wle nſolcher Ver⸗ ire wenigſtens Menſchheit ers haben“ ommt Dir efangner zu ſein, ngefreſſen 1 und E vie die Muttet dittſt Deine ſellen daß Du biſt willſt doch ht lernen ter Cadgan⸗ twort eine n zulunft, uf eiſanmen ie bange ich die 10 ſ Unſau an ein⸗ rſchung * ſeirigen „athen und Eine Stimme aus dem Juchthausr. 465 ſpäterhin auch tädtliche Wiederſetzung, ſo daß ich bald zuletzt zu Allem reif ward.“(Kr. war damals im 17. Jahre. Verbrechen gegen Perſonen hat er nie begangen, ſondern nur gegen Eigenthum.) 6.„Wenn ſie alle Uebigkeiten durchgemacht hätten und nicht mehr wuͤſten Neues anzufangen, ſo nahm Kuhnky einen Pantoffel, baute ſich vor die Banken, die wir in die Stube hatten, einen Altar oder recht geſagt: Eine Kanzel und fing dann mit lauter Stimme an zu Predigen. So laut, daß oft der Gefangenwährter ſowol ſeine Frau auf den Hoff kamen und ſprachen: K—y Predigt ſchon wieder aus dem Pantoffel, du wirſt noch vor der Zeit ſelig werden. Die Predigt beſtand aber aus ſolche Riederträchtigkeit, die keine menſchliche Vernunft ausſprechen kann. Neben unſrer Stube befanden ſich die Weiber. Jeder Gefangner hätte von Dieſelbige eine zur Braut, ſo viel, wie nur da waren. Von früh bis ſpat wurde nur mit dieſe gekramt und geplaudert. Und als ich mich etwa 3 Mohnate daſelbſt befand, wurde auch wirklich ein Durch⸗ bruch durch den Ofen gemacht, um mit den Weibern Unzugt zu treiben.“ 7.„Geſpräch mit dem Geiſtlichen...... P. Ich nähme Dir das Wort aus dem Munde. Du ſagſt, Dein Leben hat dann ein Ende, und du meinſt, alsdann habe Alles mit Dir aufgehört. Du irrſt Dir aber ſehr mein lieber Kr—e. Denn glaube mir, als dann fängt erſt das Trauer⸗Leben an und Du wirſt Dich tauſendmal ſagen: O, hätte ich in der Zeit Buße gethan, ſo könnte ich jetzt mit Chriſti im reiche Gottes wohnen.— K. Solch Einer iſt noch nicht aufgeſtanden und wird auch noch nicht auf ſtehen, der einen jeden Menſchen das Geheimniß der heilige Schrift auflöſen kann, und entfalten wird. Wenn daß möglich währe, ſo würden die Gefängniſſe lehr werden und ein jeder Menſch auf dieſer Erde, wolte glücklich leben. 8.„Gefängniſſen in der Chriſtenheit. Das Gefäng⸗ niß müſte beſtehn, ſei es groß oder klein, aus lauter einſammen Zellen, es müſte weder Kirche noch ſonſt eine große oder andre Stube ſich im Gefängniß befinden. In die Bellenthuͤren müſte ein Beobachts Glas ſtat finden oder befinden, über den Thüren müſte eine kleine öfnung ſein, wo der Schall, welche im Corridor ſtatfand, zu hören wäre. Die Beamte des Gefängniſſes muͤſten, ſei er unter⸗ oder Oberbeamte, vorbereitete Männer der Chriſten⸗ heit ſein. Der Geiſtliche müſte ein Mann von ſcharfer Einſicht 466 Eine Stimme aus dem Zuchthause ſein, damit er gleichſam bei der Einlieferung einen jeden durchs Herz ſchaute u. ſ. w. Im Gefängniß müſte Niemand herein, ſei er wer er wolle, das heißt, nicht hörbar, als die Beamte des Ge⸗ fängniſſes und der Geiſtliche. Im Gefängniſſe müſte ſolch eine Stille herrſchen, als ſei alles ausgeſtorben, es müſte der Gefangner glauben, das im Gefängniß Tag und Nacht gleich wäre. Die Aufſeher muſten auf den Füßen ſo bekleidet ſein, daß, wenn ſie gingen oder ſchloſſen, nicht zu hören wären. Wenn nun der Menſch in ſolch einem Gefängniß eingeliefert wurde, müſte ihm von den Oberbeamten ſogleich von dem Selbigen bekannt gemacht werden, wie er ſich zu verhalten habe, vorzüglich, Stumm iſt die Haupt⸗ ſumma im Gefängniſſe.— Der Menſch, wenn er ſich an Weltliche, ſo wie an Göttliche Geſetze verſündig hat, Iſt zu vergleichen mit einem Kinde, welches kein Spielzeug hat. Das Kind will gern ſpielen. Der Menſch will ſich dann, ſo er ſich an Gottes Gebot verfündigt hat, gerne durch Zeitvertreib oder durch allerlei unnütze Unterhaltungen die reuege Stimme des Gewiſſens verſcheuchen. Jetzt findet er aber ſolches, in ſolch einem Gefängniß wie ich jetzt beſchrieben habe nicht. Was nun thun, ſpricht ſolch eine Seele, wenn er ſich in der Einſamkeit allein befindet? Gott oder die Welt die Ehre geben?——— Setzt blickt der einſame Gefangene um. Er lauſcht, er horcht, er klopft, er ruft, er will durch das Fenſter blicken, daß geht auch nicht, Alles ſcheint nun mit ihm ein Ende zu haben, jetzt muſt du Wahnſinnig werden oder ſterben, ſpricht dann ſolch ein Menſch, was nun machen? Nun bleibt nathürlich nichts übrig, Einen muß er nun die Ehre geben, entweder Gott oder die Welt. Daß er aber die Welt nicht die Ehre geben kann, dafür ſind nun folgende Dinge. In jeder Zelle müſte eine Lebens⸗ beſchreibung ſich befinden und ein Chriſtliches Geſetz⸗- oder Er⸗ bauungsbuch. Jetzt würden die Bücher dem Gefangnen ins Auge fallen, aus Neugier, um zu ſehen, was ſich darinn befände, würde er hin und her darin blättern, ſo lange bis er an eine Stelle einen Geſchmack fand. Die Religions⸗Bücher ſind für einen ge⸗ fallenen Menſchen ſehr ſchwer leſen. er findet darinnen keinen Troſt, ſondern harte Vorwürffen und Drohungen. Da ſolches nun der Fall iſt, ſo ſindet er einen Vorſchmack an Lebens⸗Beſchreibun⸗ gen, die ihm ſehr angenehm und lieblich ſein. Die Lebens⸗Be⸗ ſchreibungen müſten nun aber von ſolch einer Art ſein, als das Seinige. Hier rinnen würde er ſich nun ganz abſpiegeln und nach ————— t Eine Stimme aus dem Zuchthause. 467 uen jeden durch denſelbigen Muſter.— In der Beſchreibung müſten nun auch etein, ſe rührende Sprüche, Lieder⸗Verſen und Gebete vorkommen. Deſ⸗ des Gt⸗ gleichen Hinweiſungen auf Geſanbuch, R— Buch, Predigten u. ſ. w. ſuch eiße Wöchentlich oder wie die Zeit es zuließe, müſte der Geiſtliche ihm der Gefunner in ſeiner Zelle erſuchen, und ihm prüfen, wie weit es mit ihm it piueni gekommen wäre. Wöchentlich müſte der Geiſtliche einmal oder ziß ven ſi zweimal im Coridor Predigt halten, Wo jeglicher Gefangner inner⸗ n der Rerſc halb ſeiner Zelle die Predigt mit anhören müſte. Dazu wären die Schallöcher über den Thüren u. ſ. w. Die Beobachts⸗Gläſer wären dazu, daß der Gefangne keinen Augenblick in der Zelle ſicher wäre und ſtets glauben müſte, er werde beobachtet. Er⸗ klärung über die Einſamkeit.—— Es iſt einem jede Men⸗ ſchen wohl bewuſt, daß der Menſch einen denkenden Geiſt einmal für allemal beſitzt, ſo muß der Menſch nun auch ein für allemal 15 von den t werden, ſt die Haupt⸗ ch on Veltliche, en mit Rin wil gen vortwärent über etwas nachdenken. Will man nun dieſen nach⸗ Gottes— denkenden und forſchenden Geiſter völlig zum Chriſten bilden und alirti init zum Bilde Gottes wieder erneuern, ſo muß man ihm auch treu s verſheuchen und liebevol warten und flegen. Daß warten iſt: ſtille, Liebe ſ wie i jitt und Wachſamkeit im Gefängniß. Daß flegen iſt: Ihm mit ſo lch eine Lule viel Bücher und lehrreiche Dinge zu belaſtigen, als er oder ſie t oder die Velt ertragen kann. So lange er, oder ſie, Menſch iſt, iſt auch Leben Grfungent un und Liebe im Menſchen. Und ſo lange das iſt, iſt auch ein jeder rch das Fenſter Menſch zu retten. Reitze, vernichten und zerſtören den wachs⸗ m ein Ende thum des bekerten Menſchen und Sehnſucht raubt Alles, was erben ſpricht der Chriſten Menſch ſchon einmal in ſich aufgebaut hat. Davon ibt nathirlich will ich einige Beiſpiele anführen. Wenn in einem Gefängniß weder Gott ſich verſchiedene Zellen befinden, Einſame, ſo wie zu 6 oder 10, je zben konn, nachdem die Zellen ſein, So ſchmeichelt ſich der Einſame mit der ine leben⸗ Hoffnung bald unter Mehrere zu kommen, durch das Schmeicheln odet Er⸗ fäſt er keinen waren Grund zu Glauben, ſein Auge und Ohr, iſt Alge ja nur auf die Zukunft hingerichtet—— So iſt es mit der Kirche. ſein Auge und ſein Ohr hört und ſieht ja nur eine kleine Veränderung von ſeiner Einſamkeit. Denn er freuet ſich ja ſchon die ganze Woche auf den Sonntag, nicht wegen die Predigt hal⸗ ber, ſondern wegen der kleine Veränderung halber. Er ſieht ja in der Kirche ſeine Colegen, Aufſeher in ſchönen Kleider, Frauen und Mädchen Kinder u. ſ. w. Darüber hat er ja die ganze Woche nachzudenken, und ſich damit zu beſchäftigen.——— Iſt nun ſolch ein Menſch neu gebohren und im Geiſte veredelt, ins 468 Eine Stimme aus dem Zuchthause. ſo verſteht es ſich von ſelbſt, daß auch für ſein weiteres Wohl ſorge getragen werden muß. Man muß ihm jetzt zu nützlichen Geſchäften antrieb geben, je nachdem der Menſch dazu fähig iſt. Solches aber alles in der Einſamkeit.——— Wohl dem Men⸗ ſchen, der in ſolch eine Anſtalt eingeführt werden wird.——— Ich ſelber rufe oft in meiner Einſamkeit die ſchöne Worte: Evo- lemus Evolemus ad äternaa gaudia. Die Einſamkeit iſt mit keinem Golde zu vergleichen, wenn ſie richtig eingeführt wird. Aber die Einſamkeit iſt jetzt für den Menſchen, in dieſe ſtehende Gefängniſſen eine ware Hölle und ewiges verderben, wir werden es nun erſehen aus den jetzt ſtehenden Gefängniſſen, wie ich jetzt anführen werde.—— 9.„Als man mich nun, von Zeit zu Zeit immer beſſer ken⸗ nen lernte, und die Vorgeſetzten einſahn, daß ich keinem mit nichts zu nahe kam, lernte man mich auch von einer andern ſeite ken⸗ nen. Und die ward? In meiner Kunſt. Ich machte anfänglich erſt für Aufſeher feine Tabaks Doſen, die noch heut zu tage hier ſelbſt zu Königsberg ſich viele befinden, weil ich ſpäterhin für Herrn, und junge Grafen ſolche ſehr viele gearbeitet habe. Durch dieſe Arbeiten, kam ich in Beruf. Man brachte mir andre Ar⸗ beiten, die ich noch nicht gearbeitet hatte— kurz nach verlauf von 7 Jahre ward ich für einen Künſtler gehalten und ward ſehr gelobt und geſchätzt. Sch hätte aus meinem freien Kopf das Po⸗ ſementir Handwerk erlernt und trieb das ſo ſtark, daß ich für Königsberg, ſo wie für andre Städte, viele Arbeiten lieferte. Sie beſtanden hierin Sahnen: und Fliegen Decken, feine Sattelgurten, feine Ungerſche Halfter—— kurz in Flächtereien aller Arten Arbeiten. Als ich dieſes junge Leute ausgelernt hatte, fing ich wieder was neues an. Ich arbeitete für die königiiche Magazinen Dratharfen, und Vorſatz⸗Fenſter. Auch ſolches erlernte ich aus meinen freien Kopf. Als ich dieſes wieder angelernt hätte, betrieb ich das Weberhandwerk. Brachte es aber in kurzer Zeit ſo weit, daß ich Meiſter ward über 120 Weberſtühle. Ich ließ es aber dabei nicht verbleiben, ſondern brachte es ſo weit, daß ich nach verlauf 4 Jahre nicht nur Weber ward, ſondern Baumwoll⸗Kar⸗ tun⸗ Atlatz⸗ und Damaſtarbeiter ward.———— 10.„urz, ich hätte es in 12 Jahren ſo weit gebracht, das ich nicht nur hoffte gebeſſert zu ſein, ſondern noch glaubte, einſtens, als Magerente(2) oder Lehrer in einem andern Erd⸗ weiteres Voh t zu iuin dazu fühig iſ. zohl dem Men ird.— Worte: 0 ſnket iſt mit ührt wird. ſe ſtehende wir werden n, mer beſet ken⸗ inem nit nichts ſeite ken⸗ te minit e hier inn für . beb⸗ Durch attelgurten, glu Wrien ſing ic * ugn ich aus betricb nt weit, liß e6. ich nach sn bracht Eine Stimme aus dem Zuchthause. 469 theil als tapfer Krieger den Glauben zu verbreiten und mein Leben für Chriſtum völlig aufzuopfern. In der Anſtalt ward ich Vorſänger der Schüler, ich ertheilte Unterricht im Geſang, Ich ward Vorbeter im Saal, ſo wie im Corridor, Ich ward Saal Aelteſter, Zellen⸗Aeltſter, Kirchen Aelteſter u. ſ. w. Mit einem Wort Hans in allen Gaſſen, wo was war, oder fehlte, müſte Krause kommen. 8 * ₰ ₰ — S § £ * * = — 5 — 80 * 0 8 S * 8 8 — G ———— — Sſor& Srey Sornroſ Ofnari Cyan Green Vellow ed Magenta