Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von 2 Eduard Oktmann in Gießen, ſ Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 8 cLeih- und eſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jl jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: —————— auf 1 Monat: 1 Mr.— Pf. 1 Mk. 55 Pf. 2 Mt. Pf. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. 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Der Stoff wuchs unter unſerer Arbeit, und die Zeit arbeitete weiter. So kommt es, daß, nach⸗ dem wir im vorigen Jahre den zwölften Band unſeres Pitaval geſchloſſen, eine Zahl, auf die wir anfänglich unſer Werk zu beſchränken dachten, nicht allein von dem alten Stoff noch unbewältigt hin⸗ ter uns liegt, auf den, beim Beginn des Werkes, unſere Augen gerichtet waren, ſondern daß ſich auch ein neuer angehäuft hat, der an Intereſſe des Materials dem vorigen nicht nachſteht. Die ſtei⸗ gende Theilnahme des Publicums erlaubt uns daher mit dieſem dreizehnten Band eine neue Reihenfolge des Neuen Pitaval anzufangen.* Natur und Geſchichte der Verbrechen ſind im Menſchengeſchlechte dieſelben. Nur die Färbung iſt nach den Zeiten verſchieden. Während jene ſoge⸗ nannten romantiſchen Fälle, deren der ältere Pita⸗ val eine ſo reiche Auswahl enthielt, allerdings mit der Neuzeit mehr und mehr verſchwinden, athmen die Fälle aus der letztern dafür ein Intereſſe, wel⸗ ches jenen die Wage hält. Legitimiſtiſche Ver⸗ ———————— vI Vorwort. wickelungen, geraubte Erben, falſche Praͤtendenten, unlösbare Identitätsfragen ſind mit dem Streit der Gerichtsbarkeiten, dem Herrenrecht, den Gewölben und Wundern der Feudalſchlöſſer und dem Glau⸗ ben der alten Geſchlechter vor der Kritik der Ge⸗ genwart verſchwunden; das ewig menſchliche In⸗ tereſſe der pſychologiſchen Fragen iſt durch ſie da⸗ gegen in ein viel helleres Licht gerückt. Die zwei nächſten Bände, von denen wir hier den erſten dem Publicum übergeben, enthalten in den vorgeführten Perſonen Charakteriſtiken, die eine ganze Sittenge⸗ ſchichte unſerer Zeit in ſich ſymboliſiren mögen. Eine Färbung bleibt in allen Zeiten dieſelbe, die unergründete Herrſchaft, die der Wahn über das Menſchengeſchlecht mit dämoniſcher Kraft ausübt. Wir haben es hier nicht mehr mit dem religiöſen und myſtiſchen Wahn zu thun, mit Hexenprozeſſen und Verbrechen aus Glaubensſtreitigkeiten. Dieſe trüben, vielleicht die trübſten Seiten aus der menſch⸗ lichen Verbrechergeſchichte, hoffen wir, mit wenigen Ausnahmen, in der abgeſchloſſenen Reihenfolge ab⸗ gethan zu haben. Der Augenblick, in welchem dieſer Theil ans Licht tritt, veranlaßte uns aber eine Folge politiſcher Prozeſſe aufzunehmen, die theils der Zeit ſelbſt angehören, theils in ihr wie⸗ derſpielen. Die Ermordung des Rathösherrn Leu von Eber⸗ ſor iſt keine gewöhnliche Mordthat aus Rache oder ige ſ der übet zuge ſch ver wel des üer inen rikte zuů ſein chol min gen ren, nen eine unte pun unſ gei kes ſitt Vorwort. VII denten, Eigennutz, wie viele noch jetzt glauben möchten; eit der ſie gehort in ihren Motiven und Folgen durchaus wölben der Pelitik der Gegenwart an. Wie jenes, dar⸗ Glau über wird der möglichſt getreue Bericht nach den uns er Ge⸗ zugekonmenen Aktenſtücken und Schriften Rechen⸗ he In⸗ ſchaft geben. Wir ſind dabei zu beſonderm Dank ſie da⸗ verpflichtet der Aufmerkſamkeit eines der Männer, ie zwei welcher in dieſer Geſchichte ſelbſt eine Rolle ſpielte, en den des Herrn Dr. Kaſimir Pfyffer zu Luzern, der ührten für uns mit größter Bereitwilligkeit alle Schriften ttenge⸗ ier dieſen Prozeß geſammelt und wie es von en inem Mann, Juriſten und Staatsmann, ſeines Cha⸗ eſelbe, rokters zu erwarten, keine Darſtellung und Schrift übe zurückhielt, welche die Sache auch vom Standpunkt öübt. ſeiner politiſchen Gegner ins Licht ſtellt. Pſycho⸗ igiöſen chologiſch von noch größerem Intereſſe als von cri⸗ tozeſen minaliſtiſchem erſcheint dieſer Prozeß in ſeinen Fol⸗ Dieſe gen uns wenigſtens von einem noch ungleich höhe⸗ menſch⸗ ren, wenn wir in dieſer erſten That eines gemei⸗ venigen nen Mordes, nicht mehr aus reinem Fanatismus für ge ab⸗ eine Idee unternommen, ſondern trüb mit Schlacken velchem untermiſcht des gemeinſten Eigennutzes, den Anfangs⸗ s cber punkt finden der politiſchen Meuchelmorde, welche nde unſere Zeit, unſer Vaterland, unſere erwachte Be⸗ n geiſterung für Volksfteiheit, Humanität und Vol⸗ keswohl mit unauslöſchdaren Flecken beſudelt haben. Cber⸗ Es iſt der unnatürliche wilde Ehebund der tieſſten eodet ſittlichen Verworfenheit nmit einer reinen Flamme, mn—— ——— . VIII Vorwort. die es auch da noch blieb, wo der Wahnſinn ſchon darunter flakkt. Was iſt aber Müller's Thet gegen die eines Karl Sand! Wir bringen in dem folgenden Band den oft von uns begehrten Eheſcheidungsprozeß der Königin Karoline von England; auch in ſeinen Motiren und Wirkungen ein durchaus politiſcher. Er wer aber nur zu verſtehen, wenn wir die Prozeſſe gegm die radicalen Reformer und Verſchwörer voranſchikten, welche Engländs Verfaſſung ſeit der Reformcion zu unterwühlen ſuchten. Das glückliche Englend hat dieſe erſten Zuckungen blutgierig auftretendr ſocialiſtiſch-communiſtiſcher Empörungen zu über⸗ wältigen gewußt, und iſt deshalb nicht in Reac⸗ tion zum Abſolutismus, oder zur Verſtärkung der ariſtokratiſchen Macht verfallen, nein durch Erwei⸗ terung der Freiheit des Volkes, durch allmäliges Heranziehen immer neuer Kreiſe bis da Unberech⸗ tigter hat es die Anarchie bekämpft. Wie viele der Erſcheinungen, welche England vor einem Men⸗ ſchenalter zu erſchüttern drohten, erlebten wir heute und geſtern, und glaubten uns ſchon unterwühlt und vernichtet. Es iſt nichts neues, es war nur neu für uns. In ſeiner alten Freiheit kannte Eng⸗ land ſchneller die Mittel dem Sturm zu begegnen, ohne ſo viel zu opfern, ols von uns ſchon ge⸗ opfert iſt.— Dazu als Beilage Monographien des politiſchen Wahnſinns, der zu Blut und ent⸗ —— 2— menſcht Narſch beide, klglich ſtiz be V dem L Berlin und in Chriſa Rithſe hinterle charakt unſerer Deck. Maße wir u nur b konnte druck Fi ſſſ ſe denen ſterſ lleber des d ö ni nung Vorwort. IX menſchtem Canibalismus führt, in der Geſchichte des Marſchall Brune und der Montafuner Patrioten, beide, beſonders jene, auch merkwürdig wegen der kläglichen Geſtalt, in welcher nur zu oft die Ju⸗ ſtiz bei Conflicten der Art auftritt. Von pſychologiſchem Intereſſe bringen wir außer dem Leuenmord zwei Fälle, die Begebenheiten der Berliner Hochſtaplerin Miß Sophy Menges Hereforth und im nächſten Bande den Mord der Herzogin von Choiſeul⸗Praslin. Jener, zum Theil noch immer ein Räthſel, dieſer pſychologiſch wenigſtens durch die hinterlaſſenen Bekenntniſſe vollſtändig gelöſt; beide charakteriſtiſche Beiträge zur innerſten Sittengeſchichte unſerer Zeit, einer tiefen Fäulniß unter glänzender Decke. Wenn jener Fall dem Leſer nicht in dem Maße wie andere durchgearbeitet erſchiene, bitten wir um Entſchuldigung, da wir ihn raſch aus den nur kurze Zeit uns überlaſſenen Akten excerpiren konnten, und ſpäter durch andere Umſtände zum Ab⸗ druck genöthigt waren. Für den Geſchichtsfreund wird es von Inter⸗ eſſe ſein, hier zum erſten Mal nach den vorhan⸗ denen Akten die Unterſuchungsgeſchichte über das my⸗ ſteriöſe Verſchwinden des Lord Bathurſt zu finden. Ueber ein Menſchenalter war ſie unter dem Siegel des diplomatiſchen Druckes. Im preußiſchen war es nicht einmal erlaubt, des Ereigniſſes Erwäh⸗ nung zu thun. Wir bekennen, daß auch unſere Vorwort. aktenmäßigen Mittheilungen weder mehres Licht über die dunkle Sache verbreiten, noch den Grund ausfinden, weshalb man dies Geheimniß mit ſo unbegreiflicher Aengſtlichkeit durch beinahe vier⸗ zig Jahre hütete. ——— 4 „ Vorv Der! Die( 15] De Die Mß Nat Cart 1 S halt. Seite V Der Leuenmord in Luzern. 1845. 1 Die Ermordung des Marſchall Brune in Avignon. 169 Der Patriot von Montafun. 1796........— 2¹9 Die Richter von Rhode Island. 1786....... 239 Miß Sophy Menges⸗Hereforth. 1842— 1844... 291 Mademoiſelle Alliot. 1760— 1761......... 397 414 „ 4 *„ .** W .——— —— —== — — — Di jern a Bezit ner v Lben genüb gende haber lichen die Eo ſe bſtht Ei Viter wer nögen ten i ten Le ſin, Baur tem N b 3 5 * ₰ Der Leuenmord in Luzern. 1845. Die Bürger von Untereberſol— eine Gemeinde in Lu⸗ zern auf der Landſtraße von da nach Aarau, die zu dem Bezirksorte Hochdorf gehört— werden uns als Män⸗ ner von alter Einfachheit der Sitten geſchildert. Im Leben und in den Gewohnheiten derſelben zeige ſich, ge⸗ genüber dem Leben und Treiben in den bevölkerten Ge⸗ genden der Schweiz, ein merkwürdiger Contraſt. Wohl⸗ habend faſt alle, ſcheinen die Eberſoler kaum die gewöhn⸗ lichen Gefahren, wenigſtens nicht die Vorſicht zu kennen, die man in civiliſirten Gegenden ihnen entgegenſetzt. So ſei im ganzen Dorfe, das aus zerſtreuten Gehöften beſteht, bis vor kurzem kein Hofhund gehalten worden. Ein Mann, welcher die patriarchaliſchen Tugenden der Väter in vollkommenſter Ausprägung in ſich vereinte, war Jo ph Leu. Im Beſitze eines anſehnlichen Ver⸗ mögens, deſſen Zinſen ſchon mehr als ausgereicht hät⸗ ten, ihm alle Annehmlichkeiten und Genüſſe des gebilde⸗ ten Lebens zu verſchaffen, war und wollte er nicht mehr ſein, als ein thätiger Landmann, in ſeinem ererbten Bauernhauſe. Auch ſpäter zu den höheren Staatsäm⸗ tern berufen, blieb er in Kleidung, Speiſe und Trank XIII. 1 —— c— 2 Der Leuenmord in Luzern. einfach, wie er es von Jugend auf gewohnt war. In alter Weiſe gaſtfrei gegen Jeden, war er es in Sonderheit gegen die Armen; wer um Hülfe anſprach, den nahm er auf, ohne nach Ausweisſchriften zu fragen. Ja er wollte, als es ihm gerathen ward, keinen Hund anſchaffen; weil ein ſchlechter ihm nichts nütze, ein guter aber die Armen werde anfahren. In ſeinem Hauſe war kein geladenes Gewehr zu finden. Wenn ein Feind ſich heranwage, meinte der ſtarke Joſeph Leu, müſſe man„von Hand mit ihm fertig werden“. In ſeiner Hausthüre fehlte ſo⸗ gar der Schlüſſel; ſie ward nur mit einem Riegel ge⸗ ſchloſſen. Geboren 1800, in demſelben Monat Juli, wo er ſeinen blutigen Tod fand, ging er mit dem Jahrhundert in der Zahl der Jahre, nicht in den Anſichten fort. Erzogen von ſeinen Eltern zum Bauer und frommen katholiſchen Chriſten, blieb er, in ſchlichter Geſinnung, ſeinem Stande und Glauben treu. Als er Gefahr für den letztern und Beeinträchtigung der Rechte des erſte⸗ ren in dem Regimente der Liberalen zu erblicken glaubte, ward er ein Staatsmann, d. h. ein Agitator unter dem Landvolke gegen die ſtädtiſchen Liberalen oder Ariſtokraten. Es liegt außer dem Raume und außer der Aufgabe unſeres Werkes, den Zuſtand der Parteien in der Schweiz bei dieſer Gelegenheit zu ſchildern; eine für den Frem⸗ den um ſo ſchwierigere Aufgabe, als die für andere Staaten, welche durch das Medium der Monarchie zur modernen Freiheit gelangt ſind, gültigen Wortbezeichnun⸗ gen in den ſchweizer Parteiwirren nicht ausreichen, oft auch einen ganz andern Sinn hinter ſich haben. Schwie⸗ riger wird die Aufgabe, weil bei der vorherrſchenden Gährung aus der Schweiz ſelbſt keine parteiloſe Dar⸗ ſtellung uns zu Hülfe kommt. Als die monarchiſch con⸗ ſetvat ſervat dem e detbe Irtth gen, den f unve mini radic noch verd ligis ſi und „— in t das gen eini in rick alte ger derr bele der het mei Unt der in Pr 6 Der Leuenmord in Lizern. 3 ſervativen Regierungen ſich gedrängt fühlten, für die Con⸗ ſervativen in den Urcantonen und Luzern(wie ſich ſeit⸗ dem erwieſen, zu ihrem eigenen, faſt unmittelbaren Ver⸗ derben) aufzutreten, verfielen ſie ſchon principiell in den Irrthum, eine ſo entſchiedene Demokratie zu begünſti⸗ gen, als ſie in ihrem eigenen Lande unter allen Umſtän⸗ den für verderblich und mit ihrem Regierungsſyſtem für unvereinbar erklärt hätten. Wenn ſie aber gegen die ad⸗ miniſtrativen Grundſätze der dortigen liberalen, oder radicalen Partei ſich erklärten, ſo geriethen ſie in die noch größere Verlegenheit, die von ihnen ſelbſt befolgten verdammen zu müſſen; alles Dies unbeſchadet den re⸗ ligiöſen, Familien- und perſönlichen Intereſſen, welche ſich in die politiſchen Parteien der Schweiz miſchen und dieſelben färben. Die liberale Partei hatte ſeit der Julirevolution in den meiſten Cantonen die Oberhand gewonnen und das Regiment an ſich geriſſen. Daß ſie die Erwartun⸗ gen nicht befriedigte, iſt eine hiſtoriſche Thatſache; in einigen Dingen thaten die neuen Regierungen zu wenig, in den alten Schlendrian nur mit andern Perſonen zu⸗ rückverfallend(die Schlafröcke und Perücken ſind die alten geblieben, nur andere Perſonen und Familien hinein⸗ gerutſcht, lautete der Vorwurf der Radicalen), in an⸗ dern Dingen zu viel, die alte Sitte, die alten Gefühle beleidigend. Wie die liberale Herrſchaft in Luzern in der Rechtspflege eine harte, unbillige, ja grauſame Seite herauskehrte, ſahen wir in dem Proceſſe gegen die ver⸗ meintlichen Mörder des Schultheißen Keller und der Unterſuchung, veranlaßt durch die ſchwatzhaften Angaben der Klara Wendelz eine Unbill, die gerächt iſt. Aber in gegenſeitigen Unbilden äußert ſich überall der erbitterte Parteienkampf; die unparteiiſche Gerechtigkeitshandha⸗ 1* 4 Der Leuenmord in Luzern. bung darf nicht gefodert werden, wo echte Aufklärung die Maſſen noch nicht durchdrungen hat und wo, in kleinern Gemeinden, auch der höher Gebildete durch per⸗ ſönliche Reibungen und Rückſichten, durch Furcht und Haß, in einem beſtändigen Zuſtande von Exaltation er⸗ halten wird. Iſt ſie doch vielleicht nur in großen durch⸗ gebildeten Staatsweſen zu ſuchen, wo vor der Macht der Idee alles Perſönliche als unendlich klein verſchwin⸗ det; wenn nicht etwa Gegner des modernen Staatswe⸗ ſens ſagen wollen, ſie ſei die Frucht der abgeblaßten Cultur, die Ertödtung alles urkräftig Menſchlichen, des Göttlichen in der Menſchennatur. Dies nur beiläufig vorausgeſchickt, um auch an dieſen Rechtsfall, wie an ſo manchen andern, nicht den exacten Leiſten des Pri⸗ vatrechts zu legen. Parteien bekämpften ſich und in⸗ dem die ſiegende das vae victis! ſchrie, dehnte ſie und preßte zuſammen je nach Belieben die alten Rechtsfor⸗ meln, widerſpenſtige Beſiegte zu erdrücken. Was Wun⸗ der, wenn dieſe in der Wuth der Verzweiflung Stöße führten, wodurch nicht nur die Formeln, ſondern auch das Recht ſelbſt verwundet ward! Die Tyrannei der Liberalen in Luzern iſt wahrſchein⸗ lich nicht ſo groß geweſen, als die der Conſervativen nach ihr es war, aber ſie verletzte nicht weniger das Gefühl. Die katholiſche Kirche ward in Gefahr erklärt (mit Recht oder Unrecht, laſſen wir unbeurtheilt; noch wenigſtens war kein Strauß nach Luzern berufen, und die Anſchuldigung aus des Verhörrichters Ammann Munde, daß die liberale Regierung eine Lauigkeit im Chriſten⸗ thum begünſtigt und ſich mit dem bloßen Anſtandsbe⸗ ſuche der Kirchen begnügt, klingt doch wenigſtens heut nicht mehr als ein politiſches Verbrechen), man wolle die Schule von der Kirche emancipiren und der Freigei⸗ ſtrei Anleg ten zl im K Hinte abet tion ten. gebil Lant und krati geno lnte ſchei die Bar Rec riit un tho wol Pat ihn füh un Pa deh l ng in r⸗ d ⸗ n Der Leuenmord in Luzern. 5 ſterei die Thür öffnen; in dieſem Sinne habe man die Anlegung von Erziehungsinſtituten ſogar von Proteſtan⸗ ten zugelaſſen, wo die alte Sitte und der alte Glaube im Keim ſchon in der Jugend erſtickt werde u. ſ. w. Hinter dieſem Aushängeſchilde der Entrüſtung kommt aber ein materieller Grund zum Vorſchein, die Oppoſi⸗ tion der Landgemeinden gegen die ſtädtiſchen Ariſtokra⸗ ten. Die Liberalen erſcheinen zum großen Theil den gebildeten Ständen in den Städten angehörig. Die Landgemeinden, zurückgeſetzt, empfinden ſchwer den Druck, und noch dazu einen ihnen unverſtändlichen; die Ariſto⸗ ratie der Bildung wird von den Maſſen nur ruhig hin⸗ genommen, wo die Maſſen überhaupt im Zuſtande der Unterdrückung ſind. Die Ariſtokratie des Geiſtes er— ſcheint ihnen da als ein Ableiter und Gegengift gegen die der Geburt und des Reichthums. Die luzerner Bauern waren im vollen Bewußtſein, daß ſie gleiche Rechte hatten mit den gebildeten Herren, daß ſie ebenſo reich wären, wo nicht noch reicher, kräftiger gewiß und beſſer ohne alle Widerrede, weil ſie im vollen or⸗ thodoren kirchlichen Glauben verharrt waren, und man wollte ſie bevormunden. So mögen die altſpaniſchen Patrioten die feinen Afranceſados angeſehen haben, die ihnen eine Bildung einimpfen wollten, welche ſie als falſch und ungeſund verſchmähten. Daß Afranceſados und die alten Patrioten zugleich untergegangen und beide Parteien in einer neuen Zeit aufgegangen ſind, iſt eine Lehre, welche von der Geſchichte nicht in der Schweiz allein, aber immer vergeblich gelehrt wird. Die gläubige, getreue Bauerndemokratie erhob ſich gegen die ungläubige, feine Städterariſtokratie; von welchen perſönlichen Intriguen mitangeregt, von wel⸗ chen Männern im Hintergrunde geleitet, die entwe⸗ 6 Der Leuenmord in Luzern. der die Jeſuiten hinter ſich zogen, als ſicherſte Leibwache, oder an unſichtbaren Fäden von ihnen gezogen wurden, Alles das ſind Fragen, die uns hier nicht beſchäftigen und die wir aus Unkenntniß der ſpeciellen Verhältniſſe nicht beantworten können. Ueberhaupt ſchreiben wir dies nicht für ſchweizer Leſer, die über manches Unrichtige hierin den Mund verziehen mögen, es iſt eine Einleitung nur für unſere deutſchen Leſer zur Verſtändigung des nach⸗ folgenden Falles niedergeſchrieben nach dem Reflex, den wir auf unſerm Spiegel in der Ferne aus den Partei⸗ nachrichten auffingen. Joſeph Leu wurde das Haupt dieſer grollenden, ſich zurückgeſetzt fühlenden Demokratenpartei des Landvolkes, die an Zahl die herrſchende, liberale oder ariſtokratiſche, Städterpartei überwog. Ihr fehlte nur eine Vereinigung, ein Führer. Sie fand ihn in dem jungen, unabhängigen, reichen, populair beredten Landmann Joſeph Leu, deſſen kerngeſunde Natur und volle Kraft des gewaltigen Kör⸗ pers ſeinem Namen entſprach. Schon in der Jugend, Wirthshäuſer und Spiel meidend, ernſten Sinnes, er⸗ ſtarkte in ihm das Bewußtſein,„daß ein Schweizer das Recht und die Pflicht hat, in öffentlichen Angelegenhei⸗ ten wie in den häuslichen im Geiſte der Wahrheit ſich Urtheile zu bilden und für die Wahrheit einzuſtehen“. Schon als Jüngling ſprach er in den Verſammlungen mit, vielleicht in unziemlicher Weiſe, denn als er einſt aus einer Verſammlung entweder heraus gewieſen wor⸗ den, oder doch nicht Zutritt erhalten hatte, lehnte er eine Leiter von außen an das Fenſter der Kirche, in welcher ſie gehalten wurde, und haranguirte von dieſer ſeltſamen Tribüne herab die Verſammelten. Gegen die Reformen in kirchlichen Dingen war er der unermüdliche Oppo⸗ nent und ſetzte es durch, daß, dem Regierungsbefehle entgeg wurde D res i geſinn rige wähl ſung „die übet welc Kör zu W auch moch Pol vol dot tat ner ſch ein „6 15 len len in au „ ge 1 — Der Leuenmord in Luzern. 7 entgegen, gewiſſe aufgehobene Ceremonien beibehalten wurden. Die Ehrenfeſtigkeit ſeines Charakters und ſein ſtar⸗ res Feſthalten am Alten hatten ihm unter ſeinen Gleich⸗ geſinnten einen ſolchen Ruf erworben, daß der 21jäh⸗ rige Jüngling 1831 in den geſetzgebenden Körper ge⸗ wählt wurde, welcher behufs der Reviſion der Verfaſ⸗ ſung zuſammentrat! Hier trat der Bauernſohn gegen „die Beredtſamkeit der Advocaten“ auf und empört über„den Terrorismus des ſogenannten Culturvereins“, welcher die Regierung leite und auch den geſetzgebenden Körper zu leiten verſuche, trat er ſelbſt mit Anträgen zu Verfaſſungsreformen auf, die, uns nicht verſtändlich, auch den Lobrednern ſeiner Partei ſelbſt unklar ſein mochten, aber doch„die redlichſte Abſicht verriethen, eine Volksdemokratie zu begründen, die ihm als die vollkommenſte Verfaſſung erſchien“. Seine Anträge gingen nicht durch. Er ſchrieb darauf in Verbindung mit dem ſpätern Regierungs⸗ rathe Koſt„eine Verſammlung rechtſchaffener Män⸗ ner“ nach Sempach aus. Aber zu den 60 recht⸗ ſchaffenen Männern, welche ſich, anſcheinend zu Fuß, eingeſtellt hatten, kamen in Chaiſen und Chaischen „Ganz“ und Halbherren“, die Culturmänner, 1300— 1500 an Zahl, an ihrer Spitze die Führer der Libera⸗ len: Bühler, Baumann, Steiger. Lärm, Piſto⸗ len, Dolche, Stilete; die rechtſchaffenen Männer mußten in eine Kirche flüchten, um zu berathen. Sie kamen auch dort nicht zu Worte. Die Culturmänner erklärten „ſchon damals den Bürgerkrieg, wenn man nicht nach⸗ gebe und ſich nicht unterwerfe“. Leu kannte das Volk damals noch nicht und das Volk ſeinen Leu noch nicht; um Blut und Gewaltthaten 8 Der Leuenmord in Luzern. zu vermeiden, gingen die rechtſchaffenen Männer aus⸗ einander. Der Radicalismus ſiegte ſo weit:„daß der proteſtantiſch geborne Fröbel ein Erziehungsinſtitut in Williſau errichten durfte“! Da Niemand den Muth hatte, „die wahren Intereſſen des Cantons Luzern“ zu ver⸗ theidigen, machte Leu der öffentlichen Meinung Luft und brachte die Proteſtation des PVolkes vor die Regie⸗ rung. Die Regierung nannte das Intoleranz. Wir übergehen die weiteren politiſchen Ereigniſſe, in denen Leu ſeine Rolle ſpielte mit immer ſteigender Be⸗ deutung, das Siebener-Concordat der liberalen Cantone (uf Antrag des Schultheiß Amrhyn, Eduard Pfyffers, Kaſimir Pfyffers), die Annahme deſſelben ex post ſei⸗ tens des großen Rathes von Luzern, die Proteſtation dagegen, wo Joſeph Leu wieder an die Spitze trat, den öffentlichen Verweis, den er darauf erhielt. Kurz ant⸗ wortete er:„Meine Herren, es würde mich nicht freuen, wenn ich euch je gefallen hätte“. Darauf wurde er mit ſeinen Freunden aus der Liſte der Rathsherren geſtrichen. Murren, Widerſetzlichkeit. Leu und der mit ihm prote⸗ ſtirende Dr. Scherer wurden zur Unterſuchung gezo⸗ gen. Sie proteſtirten gegen den Präſidenten des großen Rathes, Dr. Kaſimir Pfyffer, weil er Kläger und Rich⸗ ter in einer Perſon ſei. Verurtheilt zu 100 Franken Buße, zahlte er nicht, ſondern ließ ſich einen Ochſen bei der Execution aus dem Stalle nehmen und bewir⸗ thete bei der Verſteigerung die Licitanten mit Moſt und Kuchen. Nun erſt ward Leu ein Mann des Volkes. Die neue Bundesurkunde zur Centraliſirung der Schweiz kam 1833 in Antrag. Leu und die Seinen ſahen darin nur einen Sieg des Radicalismus und den Untergang der ganzen ſchweizeriſchen Eigenthümlichkeit. Sie bete⸗ ten; am Schutzengelſonntag erhob ſich aber ein Geßler⸗ hut au dotf, d Central Luzer Schil nöge und! Vohl ten Bäre Wort tanen Schri tet ei Pon bet 1 lieber Stag Frih kam dene Tend in lu gger tiele den. M den nun zuti wr dig 4— Der Leuenmord in Luzern. 9 hut auf hoher Stange über einer alten Linde zu Hoch⸗ dorf, das Volk verſammelte ſich und erklärte: Aus der Centralregierung ſoll nichts werden.—„Lieber wolle Luzern, ſo lauteten die Stimmen, wenn der Schild von Sempach nicht mehr zu ſchützen ver⸗ möge, unter die Flügel des gekrönten, mächtigen und weiſen Adlers, in deſſen Reich Ruhe und Wohlſtand herrſche, zurück, als unter die Ta⸗ tzen des nach neuem Kirchenhonig dürſtenden Bären mit der Jakobinermütze.“ So berichtet der Wortredner der letzthin in Luzern herrſchenden ultramon⸗ tanen Partei Verhörrichter Ammann, ſelbſt in ſeiner Schrift. Alſo: lieber damalig Oeſterreichiſch, als un⸗ ter einer vereinigten Schweiz mit liberalen Grundſätzen. Von der entgegengeſetzten Seite hörten wir jüngſt: lie⸗ ber Unterthanen einer liberal adminiſtrirten Monarchie, lieber die Schweiz untergehen unter einem geſetzlichen Staate, einem conſtitutionellen Königthum, als der Name Freiheit unter luzerner Jeſuitenherrſchaft! Die Schweiz ward noch nicht centraliſirt und 1835 kam Leu wieder in den Großen Rath. In den Ba⸗ dener Conferenzartikeln ſah er eine neue, kirchenfeindliche Tendenz; er ſah voraus, daß„die Scheingläubigen, die in lauem Zuckerwaſſer Umgetauften“ würden aufblühen, da⸗ gegen die„Bollwerke der katholiſchen Kirche durch mate⸗ rielle Gelüſte der Lauen und Flauen“ untergraben wer⸗ den. Dieſes Bewußtſein„machte ihn zum Agitator“. Als ſein Widerſtand im Rathe umſonſt war, ſtiftete er, dem Culturverein gegenüber, einen Betverein. Von nun an war er der Ausgangs⸗ und Mittelpunkt einer antiradicalen Bewegung und ihre Seele. Sein Haus war der Gleichgeſinnten Sammelpunkt, er ſelbſt beſtän⸗ dig auf Miſſionsreiſen. Drohbriefe kamen, ſie erſchreck⸗ 1** 10 Der Leuenmord in Luzern. ten ihn nicht. Er erkannte endlich, daß es nur ein du Mittel gäbe, die alte katholiſche Schweiz, wie er ſie ft wollte, zu retten— die Wiedereinführung der bu Jeſuiten in Luzern.— Im J. 1840 foderten 17,000 Stimmen die Revi⸗ d ſion der neuen liberalen Verfaſſung vom Jahre Dreißig, drif und nach Grundſätzen, welche Leu in den früheren Se⸗ diſiſ parat⸗Volksverſammlungen feſtgeſtellt hatte. Luzern kehrte W in die Reihe der kirchlich katholiſchen Cantone zurück. fir Leu war es, welcher das Meiſte zu dieſer Reorganiſa⸗ tion gethan; die höchſten Stellen im Lande ſtanden ihm fri offen, aber er blieb der— Bauer von Eberſol. der: Nur in den Erziehungsrath und die geiſtliche Com⸗ ſt miſſion ließ er ſich wählen. Er glaubte ſich dazu in ſo hin weit gewachſen,„als er die beſſeren Syſteme und But Lehrarten begriff“ und„mehr, als man von dem un⸗ grei ſtudirten Manne erwarten durfte“, im Staatsökonomie⸗ bi weſen leiſtete. Seine Amtsthätigkeit in Bezug auf Sparſamkeit und Ordnung ward von Freund und Feind hol anerkannt.(Uns erſchiene die Bewunderung in umge⸗ C kehrter Reihe natürlicher; von einem unſtudirten Mann De iſt es nichts Wunderbares, wenn er ein guter Okonom tel, iſt; das aber iſt zum Verwundern, wenn ein Unſtudir⸗ In ter die beſſeren Syſteme und Lehrarten im Erziehungs⸗ den weſen begreift, über welche unter den Studirten ſelbſt tie ſo große Zweifel herrſchen!) Ueber ſeine ſtaatsmänniſche geb Einſicht können wir aber die hohe Vorſtellung ſeines ber Biographen nicht theilen, wenn wir leſen, daß er es erle war, der von der Regierung den Erlaß eines Preßge⸗ ſetzes foderte und erlangte,„damit die Preßfreiheit ſch nicht zur Preffrechheit entarte“. Damit ſollte die„fremd⸗ n artige Beimiſchung einer Afterfreiheit ausgeſtoßen wer⸗ den“. Wenn allüberall Preßgeſetze allein die Zügelloſigkeit in er vi⸗ 2 rte ick. ſa⸗ hn m⸗ nd ie⸗ uf ind ge⸗ mn om ir⸗ gö⸗ bſt che nes 6 eit d⸗ er⸗ keit ig, o. Der Leuenmord in Luzern. 11 der Preſſe nicht zu hemmen vermögen, wenn in den com⸗ pakteſten monarchiſchen und despotiſchen Staaten weder Cenſur noch Grenzcordons die Einbringung und Ein⸗ wirkung aufwiegelnder Schriften verhinderten, wenn ſelbſt der Autokrat von Rußland eingeſtehen mußte, daß ſeine dreifachen Koſakencordons die Einſchwärzung propagan⸗ diſtiſcher Artikel in Polen nicht zu hemmen im Stande waren, ſo iſt ſchwer zu begreifen, was ein Preßgeſetz für den kleinen Canton Luzern helfen ſollte, wo ringsumher in den andern Cantonen die zügelloſeſte Preß⸗ freiheit herrſcht und kein Mittel gegen das Einbringen der Druckſchriften vorhanden iſt. Wenn ein ſolches Ge⸗ ſetz nicht blos beſtimmt war, die Rache gegen die ein⸗ heimiſchen Schriftſteller oder einzelnen Buchhändler und Buchdrucker zu kühlen, ſo verrieth er einen faſt unbe⸗ greiflichen Grad von Beſchränktheit, unbegreiflich ſelbſt bei einem Bauernregiment mit Jeſuitenrathgebern. Das Preßgeſetz der Republik Luzern hatte nichts ge⸗ holfen, die radicale Oppoſition wuchs in allen übrigen Cantonen, im Aargau wurden die Klöſter aufgehoben. Da erkannte der Staatsmann Leu, daß das einzige Mit⸗ tel, die katholiſche Kirche und„ihr Vermögen vor dem Indifferentismus zu retten“, das ſei: den Jeſuitenor⸗ den wirklich zurückzuberufen und demſelben die Semina⸗ rien und den theologiſchen Lehrſtuhl im Lycäum zu über⸗ geben.„Es wird ſchwer halten, hatte ihm ſein verſtor⸗ bener Lehrer Wolf prophezeit, aber du wirſt es noch erleben.“. Die Jeſuiten wurden berufen, zum Theil waren ſie ſchon da, verkleidet ſchlichen ſie über die Grenze. Der erſte Freiſcharenzug(S⸗ December 1844) fand ſtatt. „Luzern befand ſich in dem Zuſtande der Nothwehr; es kämpfte nicht für irdiſches Gut, nicht für irdiſchen Rang, 12 Der Leuenmord in Fuzern. ſondern nur für ſein Recht, den Väterglauben mit der Anſtellung eines Ordens ſeiner Kirche vertheidigen zu dürfen.“ Leu ward Landſturmanführer; er hatte keine Bildung als Offizier, das Militairweſen war ihm fremd: „wer ihn aber, den Sponton in der kräftigen Mannes⸗ fauſt, mit dem hellen, ſcharfen Auge und dem frohmü⸗ thigen Benehmen erblickte und ſeine Schar auf der Straße laut und feſt den Roſenkranz beten hörte, dem vergegenwärtigte ſich eine jener unüberwindlichen Glau⸗ bensſcharen glorwürdiger Zeiten“. Es kam nicht zum Kampf; die Freiſcharen waren ſchon auf der Flucht. Er zog unter dem Jubel ſeiner Partei in Luzern ein. Leu verlangte ſchnelle Juſtiz gegen die Schuldigſten, Am⸗ neſtie für die Uebrigen. Man war aber gegen jedes Ausnahmsverfahren, gegen Specialgerichte und daher zu dem gewöhnlichen langen Proteßverfahren genöthigt. Mag auch nur Klugheit dieſes Verfahren eingegeben haben, die Thatſache, daß man ſich zu keinem andern, raſchern hin⸗ reißen ließ, gereicht der luzerner Regierung nicht zur Unehre. Da brach der zweite Freiſcharenkrieg im April 1845 los. Die wohl combinirten Bewegungen der Freiſcharen ſcheiterten, wie luzernerſeits behauptet wird, weil die Zuzüger aus dem Canton ſelbſt ausblieben, welche von den Aufrührern(den Exilirten: Steiger, Bühler und Baumann) beſtimmt in Ausſicht geſtellt waren. Beſon⸗ ders aber weil der Aufſtand in der Stadt, auf den man gerechnet, unterblieb. Hauptmann Coraggioni habe ſich in verſchloſſenen Zimmern von Kaffeehäuſern verkrochen. „Es war eine traurige Lection für die verleiteten Aargauer, Baſellandſchafter und Berner“, lautet die verhöhnende Anklage der Luzerner,„daß die Koryphäen des Radica⸗ lismus ſie ſo zu täuſchen gewußt.“ Mit dem Ausfall der ð *» Der Leuenmord in Luzern. 13 Luzerner am 1. April aus der Stadt endete der Krieg. Leu kam auch diesmal nicht dazu, Lorberen einzuernten; nur bei der Verfolgung der Flichenden war er thätig. Die Luzerner rühmen ſich, daß mehr als 2000 gefangene Feinde der Großmuth des luzerner Landſturms ihr Le⸗ ben verdankten, während die Freiſcharen doch mit den allerblutigſten Abſichten den Angriff begonnen; ſo hätten nach einem Verzeichniß 46 Pfaffen aufgeknüpft werden ſollen! Welche Anſchuldigungen umgekehrt ſeitens der Liberalen über die Grauſamkeit der luzerner Jeſuiten⸗ freunde, und ausgeübt grade bei dieſer blutigen Verfol⸗ gung, erhoben wurden, iſt bekannt. Wer mißt das ab2— Dr. Robert Steiger, geiſtig der eigentliche Anführer der luzerner Flüchtlinge, ward gefangen. Als das Volk ſeine Hinrichtung verlangte(d. h. die ſiegende Landpartei), ſagte Leu:„Machet ihn unſchädlich, aber tödtet keinen Gefangenen“! Zu Steigers eigenen Kin⸗ dern ſagte er, ſie ſollten beruhigt ſein, ſie würden ihren Vater wieder bekommen. Steiger ward durch die An⸗ ſtrengungen ſeiner Freunde und die Beihülfe dreier Land⸗ jäger befreit, zum Jubel der liberalen Schweiz, die das Schwert an einem Haar über ſeinem Haupte ſchweben zu ſehen glaubte. Luzernerſeits ward verſichert, daß„nie von einer unmenſchlichen Behandlung die Rede geweſen wäre“, es hätte nur in Abſicht geſtanden, ihn nach Ita⸗ lien zu verbannen. Das war Joſeph Leu's politiſche Thätigkeit.„Das Volk verlor in ihm ſeinen treuſten Vorfechter.“ Als Menſch, heißt es, verloren, die ihm nahe ſtanden, noch mehr. Die Zinſen ſeines großen Vermögens hatte er den Armen gewidmet. Für den Zuſtand der Armen im Allgemeinen, d. h. in Bezug auf ſeinen Diſtrict, hatte er durch Errichtung einer Waiſenanſtalt geſorgt. Da⸗ 14 Der Leuenmord in Uzern. mals wurden die Armen, Junge und Alte, Zahme und Boshafte, wöchentlich aus einem Verpflegungsorte in den andern getrieben; höchſtens zehn Tage blieben ſie bei einem Bauer, die Jungen wurden zum Vagantenwe⸗ ſen förmlich erzogen. Er bewog ſeine Gemeinde, das Bad Ibenmoos anzukaufen, und gab, außer ſeiner Steuer, zur erſten Einrichtung 2400 Fl. Der einzuführenden Drdnung nahm er ſich ſelbſt an und ſeiner Energie und ſeinem liberalen Weſen gelang es, nach und nach die Va⸗ ganten zu derſelben zu bewegen. Jede Woche war er, bis zu ſeinem Ende, wenigſtens einmal in der Anſtalt, die ein„Denkmal ſeiner Großmuth, Klugheit und Liebe bleibt“.— Er beobachtete, kannte alle bedeutende Män⸗ ner des Landes, traute aber keinem, von deſſen Religiv⸗ ſität er nicht überzeugt zu ſein glaubte. Liſt, Schmei⸗ chelei, Proſelytenmacherei waren ihm fremd, er machte kein Geheimniß aus Dem, was er beabſichtigte. Jeder⸗ mann wußte, woran er mit ihm ſei. Spott konnte ihm nichts anhaben; Lob ihn nicht erfreuen(2). Immer heiter und getroſt, glaubten die Seinen, ſie hätten ihn allein, er lebe nur für ſie, während ſeine Gedanken raſt⸗ los mit dem Gemeinwohl ſich beſchäftigten. Auf die zahlloſen Drohbriefe: daß man ihn erdolchen, erſchießen, ſein Haus verbrennen wolle, achtete er nicht.„Was ich thue, iſt meine Pflicht, ich thue es nicht für mich, ſon⸗ dern für Vaterland und Kirche; zudem ſtehe ich in Gottes Hand, er iſt ſtärker als die Macht meiner Feinde.“ Er hat in jeder Nacht ſeines Lebens ruhig geſchlafen. So wird Joſeph Leu von den Wortführern ſeiner Partei geſchildert; nach ſeinem Tode erhoben ſie ihn faſt zu einem Heiligen. Die Ausſtellung ſeiner Leiche unter allem möglichen Kirchenprunk ſollte dem Todten eine Be⸗ — — Der Leuenmord in Luzern. 15 deutung geben, nach der Leu wol nicht im Leben ge⸗ geizt; an ſeinem blutenden Körper ſollte der Geiſt der Rache des luzerner Volkes ſich entzünden zum äußerſten Kampf gegen die Liberalen.— Die Schilderungen der liberalen Blätter werfen einige Schatten in dieſes glän⸗ zende Bild. Wo man mit ſo ſtarken Farben auftrug, machen ſich die Schatten vielleicht von ſelbſt. Wir über⸗ gehen ſie; darin, daß die Gegner geſtändlich nur„einige“ Schattenſeiten aufführen, liegt ein ſtillſchweigendes Einge⸗ ſtändniß, daß das Bild in ſeinen Hauptzügen nicht unrich⸗ tig war. Was durch den übertriebenen Panegyricus in der Ammann'ſchen Schilderung uns ſchon durchblickt, wird uns durch die Beſchreibung dritter Unparteii⸗ ſcher beſtätigt: daß Leu ein kerngeſunder, rechtlicher Mann war, der es mit der Sache, die er verfocht, ehr⸗ lich meinte und ihr, nicht fanatiſch, aber mit der voll⸗ ſten Ueberzeugung ſein Alles hinopferte. Ein großer, tüchtiger Mann, mit einer Haut vom zarteſten Weiß, lebenvollen Augen, hatte er etwas Uueberwältigendes, wenn er im Rath ſeine Stimme erhob und im Strom der Begeiſterung ſeine rückhaltsloſe Meinung ausſprach. Sein feſter Glaube, ſeine gewaltige Natur, ſein Eigen⸗ ſinn, wo er ſich im Rechte glaubte, ſeine Gemüthlichkeit, wo er nicht für nöthig hielt, den eigenen Sinn vortre⸗ ten zu laſſen, ſeine Unabhängigkeit und ſein Reichthum, während er in ſeiner Erſcheinung, in ſeinem ganzen Le⸗ ben der ſchlichte Bauer blieb, das waren die Eigenſchaf⸗ ten, die ihn zum Volksführer ſtempelten. Ohne Schul⸗ bildung, konnte er nicht einmal orthographiſch ſchreiben; eine Aeußerung, die er ſeiner Proteſtation gegen das Siebener⸗Concordat hinzugefügt, zeigt aber, welche Bil⸗ dung das Leben ihm gegeben:„„Dieſes ſeind Meinne Reine überzeugungs Gründe welche mich zu meiner vor 16 Der Leuenmard in Luern. angezeigten Erklärung bewegene Mueßen. ich ehre jede Anſicht und Meinung wenn ſelbe auf überzeugung und nicht aus Täuſchung hervorgeht. ſo Mueß ich auch die Meinung der Mehrheit des Großen Rathes Ehren, mit der Hofnung ſie werden die Meine nicht Miskennen oder Misdeuten, denn ich wünſche nichts ſehnlicheres, als das die Meinige die Ihrige were: und die Schreckniſſe we⸗ gen der Zukumft welche Meinem Geiſte vorſchweben ſich zu einer bald heiteren anſicht geſtalten möge.““ Ein ſolcher Mann, wiederholen wir, war Leu als Politiker und als Menſch. Um die Bedeutung des nach⸗ folgenden Criminalfalles würdigen zu können, kam es darauf an, ſeine bürgerliche Stellung vorerſt unſern Le⸗ ſern zur Anſchauung zu bringen. Ob Leu der Volks⸗ führer durch ſich ſelbſt war, aus eigenem Impuls überall handelnd, oder das tüchtige Werkzeug, welches geſchickte Intriganten vorſchoben und geheim behandelten, iſt eine Frage für ſich. Schweizer, achtungswerthe Männer der Gegenpartei, ſagen uns, er ſei, wenn auch nicht der Geiſt, doch die Seele der Seinen geweſen, der einzige Mann, an dem kein Makel gehaftet, die einzige moraliſche Größe unter einer Coterie intriganter, fanatiſcher und brutaler Egoiſten; mit ſeinem Tode ſei moraliſch dieſe Partei zu⸗ ſammengeſunken, wie dieſelbe auch noch durch convul⸗ ſiviſche Anſtrengungen ſchwoll und einen phyſiſchen und moraliſchen Schein von Stärke nach außen annahm. Leu war überdies der Stammhalter des altbegüterten Bauernthums, welches die demokratiſche Urfreiheit vorzieht der neuen, durch alle Stadien der Staatsbildung hervor⸗ gegangenen, ſocialen Freiheit. Einer Freiheit, die gibt, aber dafür nimmt, die nothwendigerweiſe jene alte Frei⸗ heit beſchränken muß, um die Wohlthaten der Cultur, der Geſittung und Geſetze auf alle Bürger des Staates glich in de Durch nicht verſtel der R lern beſſe förde des neue ſteie hin gen fönn liche das Den Jot ihe daß des wel die heit dir Pr näl St iht ſir tu —— Der Leuenmord in Luzern. 17 gleich auszudehnen. Das iſt der Kampf, der bis heute in den ſchweizer Thälern und Bergen geführt wird. Durch das Unterliegen des Sonderbundes iſt er noch nicht entſchieden. Freiheit rufen beide Theile, jene aber verſtehen darunter nur den Beſitz ihrer uralten Son⸗ der⸗Rechte und Unabhängigkeit, die ſie ſich nicht ſchmä⸗ lern laſſen wollen um den Preis, das Loos Aller zu beſſern. Der Proceß, der Aller Rechte und Wohlſein fördern will, ſpielt unabwendbar die Macht in die Hände des Talentes und des Genies, er fördert dadurch eine neue Ariſtokratie und dieſe gerade iſt es, welche dem freien, ſtolzen Bauern die unerträglichere dünkt. Wo⸗ hin dieſer Kampf auch in der Schweiz endlich ausſchla— gen wird, iſt nicht ſchwer zu entſcheiden; länger aber könnte er ſich hinziehen, wenn Joſeph Leu's patriarcha⸗ liſche Sitten, ſeine Einfalt und Charakterfeſtigkeit noch das Gemeingut des ſchweizeriſchen Bauernſtandes wären. Dem iſt nicht ſo. Zwar iſt, hoffen wir, die Zahl der Jakob Müller, oder ihrer Geiſtesverwandten, nicht die überwiegende; aber wer, der die Schweiz kennt, glaubt, daß noch ſo viele Leuen da ſind, um die gute alte Zeit des alten Rechtes der Macht gegenüber zu erhalten, welche keine Freiſcharen braucht, um zu ſiegen! Wie die Schweiz ſelbſt ein ehrwürdiger Reſt iſt der urfrei⸗ heitlichen germaniſchen Zuſtände, ſo ſind Charaktere von dieſem Schrot und Korn auch nur ehrwürdige Reſte der Vergangenheit. Man achte und bewundere ſie, aber nähre nicht die Hoffnung, daß der Organismus eines Staats⸗ und Volkslebens ſich an ſie klammern und aus ihren Felsſchluchten heraus neue Saat und Schößlinge für das moderne Völkerleben treiben ſoll. Aus dem Pa⸗ radies ward das Menſchengeſchlecht gejagt in die Wüſte. Dieſe im Schweiß ſeines Angeſichts zu bebauen, zum * 18 Der Leuenmord in Luzern. Paradieſe wieder umzuſchaffen, iſt ſeine Aufgabe. Durch die Stürme zum Hafen, durch die Wüſte wieder zum Paradieſe, durch den Krieg zum Frieden, iſt das Loſungs⸗ wort unſers Geſchlechts. Und die Verwitterung, die Verwüſtung des alten Paradieſes, tritt ſie nicht bei je⸗ dem Schritt in den Alpen uns entgegen? Iſt es allein die europäiſche Blaſirtheit, welche ihren giftigen Mehl⸗ thau auf die patriarchaliſchen freien Bauern ausgeſprengt hat, liegt ſie nicht deutlicher, tiefer zu Tage in den Hei⸗ mathloſen, in den Schweizerſöldnern für fremde Fürſten, in der Zerklüftung der kleinen Staaten und Parteien, in den Revolutionen, die jedes Jahr gebiert? Der Leuen⸗ proceß, in allen ſeinen Verzweigungen, iſt ein furchtbares Symbol von Zuſtänden, die nicht mehr reparirt, geflickt werden können, wo eine Radicalreform zur Nothwen⸗ digkeit wird, auch wenn mit einer Amputation, welche geſunde, edle Theile aus dem Körper ausſchneidet. Joſeph Leu hatte ſich im Juli 1845 von einer Wall⸗ fahrt nach der Grabſtätte des heiligen Nicolaus von der Flue einen Katarrh zugezogen. Außerdem war er die Nacht vom 18. zum 19. faſt ganz außer Hauſe ge⸗ weſen, behufs einer Erbſchaftstheilung, die er aus Ge⸗ fälligkeit bei einem Nachbar regulirt. Er legte ſich da⸗ her am Abende des 19., ermüdet und unwohl, früher als gewöhnlich zu Bette. Im ſelben Zimmer, zu ebener Erde, im Bett zu ſei⸗ ner Seite, ſchlief auch ſeine Ehefrau, Maria Ineichen. Das Bettchen ihres jüngſten Kindes ſtand hinter der Kammerthür. Die Ehefrau erinnert ſich, daß ihr Mann nicht ſogleich einſchlafen konnte, theils der Sommerhitze, theils des Huſtens wegen; letztern ſuchte er durch Kauen eines Beten Et die E Knall Decke Ausri erdrüt mach T 2 um Kich Stele war A nen, ihre barn dem und ſone meh des mar liche abe in! An W do m ie Der Leuenmord in Luzern. 19 eines Stückchen Brodes zu überwinden. Endlich im Beten war er eingeſchlafen. Etwa eine halbe Stunde nach Mitternacht wurde die Ehefrau durch einen hellen Lichtſchein und einen Knall erweckt. Als ſie die Augen aufſchlug, ſah ſie die Decke, die über ihrem Manne lag, brennen. Mit dem Ausruf:„Jeſu Maria, was iſt das!“ ſprang ſie auf, erdrückte das Feuer und betaſtete ihren Mann.„Was machſt du auch?“ rief ſie. Er gab keine Antwort. Der Mond ſchien hell in die Stube, doch nicht genug, um zu ſehen, was hier geſchehen. In der unfernen Küche brannte immer ein Licht„zu Ehren der armen Seelen“. Sie ſprang hin, um es zu holen; aber es war ausgelöſcht. Auf ihr Geſchrei kamen nacheinander mehrere Perſo⸗ nen, die in dem obern Stockwerke wohnten, herunter, ihre Schwägerin, Joſephö unverheirathete Schweſter Bar⸗ bara, die Knechte, die Magd u. A. Alle waren von dem Knall erweckt. Als man Licht angezündet, ſahen die Anweſenden und mehrere aus der Nachbarſchaft herbeigerufrne Per⸗ ſonen, daß man es mit einem Sterbenden, oder viel⸗ mehr einem ſchon Todten zu thun habe. Aus der Bruſt des Leichnams ſtrömte Blut. Der Pfarrer von Hochdorf und der Dr. Scherer, die man ſchnell geholt, erklärten, daß hier von keiner menſch⸗ lichen Hülfe die Rede ſei; der Gerichte wegen dürfe man aber an der Leiche nichts vornehmen, ſondern müſſe ſie ganz in der Lage laſſen, in welcher man ſie gefunden, bis das Antsſtatthalteramt die Beſichtigung vorgenommen Schon eine Stunde ſpäter, um 1 ½ U. am Morgen des 20. Juli, war das Statthalteramt zu Hochdorf von dem Vorfall unterrichtet; um 5 Uhr deſſelben Morgens 20 Der Leuenmord in Luzern. ward ihm die officielle Anzeige von dem, wahrſcheinlich durch einen Schuß, erfolgten Tode Leu's, durch einen Lehensmann des Getödteten hinterbracht. Amtsſtatt⸗ halter und Amtsſchreiber begaben ſich nach Eberſol, aber erſt um 4 Uhr Nachmittags fand in ihrem Beiſein die Leichenöffnung durch das Phyſicat ſtatt! Das Gericht hatte ſchon vorher, nach dem aufge⸗ nommenen Thatbeſtande verfügt, daß, da hier ein Ver⸗ brechen außer Zweifel liege, eine ſtrafrechtliche Unter⸗ ſuchung eröffnet werden ſolle. So unheimlich, grauenvoll das Verhältniß erſchien — Leu hatte ſich bis auf jene leichte Unpäßlichkeit ge⸗ ſund niedergelegt und nach wenigen Stunden lag er er⸗ mordet im brennenden Bette, im eignen, ſichern Hauſe, neben ſeiner Gattin und ohne daß man eine Spur, die auf einen Thäter, ja nur auf eine That führte, ent⸗ deckte— ſo überwältigend der Schrecken war, führte doch ſchon der erſte, oberflächliche Augenſchein das Ge⸗ richt zur Anſicht, daß hier von einem Mord, nicht von einem Selbſtmorde, die Rede ſei. Es lag kein moraliſches Motiv vor, weshalb der le⸗ benskräftige, fromme, glückliche Mann ſeinem Leben frei⸗ willig ein Ende hätte machen ſollen. Im Gegentheil ſpra⸗ chen alle Lebensumſtände deſſelben dagegen. Demnächſt fand ſich keine Waffe vor, durch welche er die That hätte vollbringen können. Der ſo raſch, durch einen Schuß Ge⸗ troffene und Entſeelte konnte dieſe Waffe nicht ſo plötzlich entfernt haben, daß ſie verſchwunden war. Auch ließ es ſich kaum denken, daß Leu, wenn er den Vorſatz gefaßt, ſich ſelbſt umzubringen, ihn in der Art ausgeführt haben 3 würde, im Bette an der Seite ſeiner Frau, mit einer den e Mörd wenn Schußn hitte he Erörter Selbſt ſen A trachtu tien ei Ei viel b Oyſer genhei deſſen wart gehöri heimli dow Zicle verra Rick heit! e Bela ſ hurch 2 jn dn haut — fern Der Leuenmord in Luzern. 21 Schußwaffe, die er unter der Bettdecke gegen ſeine Bruſt hätte halten müſſen, ſich zu tödten.— Dies ſind übrigens Erörterungen, die erſt ſpäter, als man wieder einen Selbſtmord in Möglichkeit ſtellte, ſtattfanden. Im er⸗ ſten Augenblick ließ man ſich durch die allgemeine Be⸗ trachtung genügen, daß hier weder Gründe, noch Indi⸗ cien eines Selbſtmordes vorlägen. Eine Ermordung durch einen Andern erſchien auf den erſten Blick auch unwahrſcheinlich. Wo war der Mörder? Wohin war er verſchwunden? Wie ſollte er, wenn er nicht zu den Hausgenoſſen gehörte, wo ihm ſo viel bequemere Gelegenheit außerhalb ſich bot, ſeinem Opfer aufzulauern, gerade die gefährlichſte aller Gele⸗ genheiten ſich erwählt haben, in des Löwen Höhle, in deſſen eignes Haus ſich zu ſchleichen, um ihn in Gegen⸗ wart ſeiner Familie, in nächſter Nähe ſeiner Leute, An⸗ gehörigen, umzubringen? Und wie? Nicht durch einen heimlichen Dolchſtoß, ſondern durch ein Feuergewehr, deſſen Entladung— wie ungewiß war in der Nacht das Zielen!— das ganze Haus erwecken, deſſen Blitzen ihn verrathen mußte? Wie konnte er da auf einen ſichern Rückweg rechnen? Es war ein Act fabelhafter Tollkühn⸗ heit! Daß der Mörder aber nicht aus der Zahl der Haus⸗ genoſſen ſein könne, war jedem mit den Verhältniſſen Bekannten klar. Es war unwahrſcheinlich, daß ein fremder Mörder ſich in das Haus geſchlichen, aber möglich war es und durch verſchiedene Indicien ward der Verdacht beſtärkt. Die Häuſer von Untereberſol ſtehen in einer Vertie⸗ fung, von hohen Bäumen und Hecken umſchattet. An den äußerſten Enden nordöſtlich liegt das Leu'ſche Wohn⸗ haus, etwa 100 Schritt von den Nachbarhäuſern ent⸗ fernt. Auf der nordöſtlichen Seite aber führt eine kleine —————— 22 Der Leuenmord in Luzern. Straße nach Günikon, auf welcher man, im Schatten der Hecken, bis an die unteren Fenſter des Leu'ſchen Hauſes gelangen kann, ohne in einem andern Hauſe beobachtet zu werden.— Kam der Mörder von auswärts, ſo konnte er leicht unbemerkt auf dieſem Wege heran⸗ geſchlichen und ebenſo wieder entkommen ſein. Auf der rechten Seite dieſer kleinen Straße ſteht ein Holzſchuppen und Schweineſtall unter einem Dache; beide durch einen Laubengang mit dem Wohnhauſe ver⸗ bunden. In dem Holzſchuppen fand man eine Leiter in zwei Stücke zerſägt. Keiner aus dem Leu'ſchen Hauſe oder von den Nachbarn hatte ſeine Hand dabei im Spiele oder wußte davon. Auf der linken Seite der Straße ſteht ein Wagen⸗ ſchuppen, Stall und Scheune unter einem großen Dache. Hinter dieſer Scheune fand man„Schaub“, eine„Has⸗ pelt Kudergarn“,„Kuder“ mit einem braun ausſehen⸗ den Seil und ſechs Weidenruthen umwickelt. Man muthmaßte: die Leiter, ſo zugerichtet, ſei zum Einſteigen gebraucht worden; das andere zuſammen ge⸗ bundene Material möchte etwa zu einer Brandfackel ge⸗ dient haben. Der Mörder hatte nicht etwa außerhalb des Fen⸗ ſters den Schuß abgedrückt, ſondern innerhalb der Stube, ganz in nächſter Nähe ſeines Opfers. Die Art der Wunde ergab dies ſpäter bis zur Gewißheit. Für den erſten Augenblick war der Beweis dafür das Brennen der Bettdecke; das Pulver, aus dem Feuerrohr kommend, mußte ſie angezündet haben.— Die ewige Lampe in der Küche(wer aus dem frommen Haushalt hätte es gethan!) war ausgelöſcht; der umhertappende Mörder mußte ſie ausgeblaſen haben.— Die Magd hatte am Abende den Riegel vor die Hausthür geſchoben. Als — die Kr herunte Nörde Dr gerufer nen 2 liegen Blut der obern war dem gelenk waren dem! Det! den ſchle bb ttief in d war, tend ntſp gung ſübt ich Unte auf dhe at Nn um en⸗ der Art den nen nd, in der am Al Der Leuenmord in Luzern. 23 die Knechte und Leu's Schweſter, vom Knall erweckt, herunterſtürzten, fanden ſie die Hausthür geöffnet. Der Mörder war alſo durch dieſelbe entflohen. Dr. Scherer, Leu's Hausarzt, in der Nacht ſchon gerufen, hatte den Todten auf ſeinem Bette„mit offe⸗ nem Munde und höchſt ruhiger, ſanfter Phyſiognomie“ liegend gefunden. Aus den Mundwinkeln war etwas Blut ausgetreten. Der Körper hatte eine Rückenlage, der Kopf etwas auf die rechte Seite gebogen. Auf dem obern Theil der Flaumdecke, die den Unterleib zudeckte, war eine verbrannte Stelle ſichtbar. Der rechte Arm, nach dem Körper zu leicht gebogen, hatte hinter dem Hand⸗ gelenke eine breite, ſchwarz gefärbte Stelle. Die Finger waren in ausgeſtreckter Lage. Der linke Arm lag auf dem Unterleib, die Finger etwas gebogen und ſchwarz. Der linke Schenkel in ausgeſtreckter Lage, die Ferſe auf dem Fußbett aufliegend, der rechte Schenkel in der Knie⸗ kehle etwas gebogen.— Das Bett, die auf dem Unter⸗ leib liegende Leinwand, Hemd, Leintuch und Bettdecken trieften von eingeſogenem Blute. Aus einer großen, runden, penetrirenden Oeffnung, in der Gegend der falſchen Rippen der rechten Seite, war, nachdem er die Bettdecken zurückgeſchlagen, anhal⸗ tend flüſſiges Blut gequollen. Die Richtung der Wunde entſprach der Richtung nach der Thür in dem Haus⸗ gange. Der Arzt ſchloß aus der Lage des ſchwarz ge⸗ färbten rechten Vorderarms, zuſammengehalten mit der Richtung der Wunde im obern Theile des Unterleibs unter den falſchen Rippen, daß das Gewehr ſo nahe auf dem Unterleib gelegen, daß die Feuerſäule dieſen Theil des ſchwarzen Armes berührt, die Flaumdecke entzündet habe und die Kugel knapp über dem Arm in den Körper gedrungen ſei. 3 24 Der Leuenmord in Luzern. In dem Umſtande, daß beide Arme unter der ver⸗ brannten Bettdecke gelegen, ſah Dr. Scherer den Beweis für Tödtung durch fremde Gewalt.— Weil zu beſorgen war, daß der fette Körper ſchnell in Fäulniß übergehen könne, hatte der Arzt, obgleich er den Todten in un⸗ veränderter Lage beließ, ihm doch Kopfkiſſen und Bett⸗ decke wegnehmen laſſen. Der Obductionsbericht umſchließt dieſe privatim vom Arzte abgegebenen Beobachtungen, er ſetzt hinzu: daß auf der Rückſeite am innern Rande des linken Schulter⸗ blattes ſich eine andere rundlichte penetrirende Wunde, welche der auf der Vorderſeite entſprach, gefunden. Auch aus dieſer floß geronnenes Blut. Man konnte mit dem Zeigefinger durch beide Oeffnungen, von außen nach innen und von unten nach oben in die Bruſthöhle dringen. Sonſt fand ſich keine Wunde. Reſultat der äußern und innern Beſichtigung war: daß die unbedingt von einer Schußwaffe herrührende Verletzung als die wirkende Urſache des Todes und als abſolut letal anzuſehen, ſowie daß Leu im Schlafe und durch fremde Hand getödtet worden.— Wenn in einer erſten öffentlichen Bekanntmachung geſagt worden, daß die Tödtung mittelſt eines Piſtolenſchuſſes verübt ſei, ſo beruhte das auf einem Irrthum; dafür, daß die Schußwaffe eine Piſtole geweſen, fanden ſich keine An⸗ zeichen. Es fand ſich dagegen beim Schluß der Obduction auf der Matratze des Bettes die Kugel, welche den Leichnam durchdrungen. Aus der umſtändlichen Localitätsbeſchreibung entneh men wir nur Folgendes, was allenfalls auch ohne e' Zeichnung verſtändlich iſt. Durch die zwei in entgege' ſetzter Richtung liegenden Fenſter des„ Schlafſtüb fonnte nicht v abgelaſ außerh ins St welche konnte das 2 det u zum Auch Man verdec E unbet war duſt Ver Pri fünd ſine zten in di ion den neb Der Leuenmord in Luzern. 25 konnte der Mörder nicht eingeſtiegen ſein; das eine war nicht von außen zu öffnen, das andere durch eine her⸗ abgelaſſene Jalouſie verſchloſſen. Er müßte alſo von außerhalb eingeſtiegen und durch eine der beiden Thüren ins Stübli getreten ſein. Dies war nur durch die Stube, welche nach dem Gange führte, möglich. Dieſe Thür konnte aber nicht vollſtändig aufgemacht werden, denn das Bettchen mit dem Kinde ſtand dahinter. Der Mör⸗ der mußte alſo bei dem ſchlafenden Kinde vorüber, um zum Vater zu kommen, den er ſich zum Opfer erſehen! Auch am Bette der Ehefrau, welches dicht an dem ihres Mannes ſtand; endlich mußte er einen Vorhang zurück⸗ ſchlagen, der, quer über die Stube gezogen, die Betten verdeckte. Es war ein Mord. Welche Motive konnten den unbekannten Mörder geleitet haben?— Ein Raubmord war es nicht; man vermißte keine Effecten. Auch wi⸗ derſprachen alle Bedingungen ſo augenfällig einer ſolchen Vermuthung, daß die Frage kaum aufkommen konnte. Ebenſowenig war ein Mord aus Privatrache und Privatfeindſchaft anzunehmen. Leu hatte keine Privat⸗ feinde, ſein entſchiedener, offener, leutſeliger Charakter, ſeine Wohlthätigkeit erwarb ihm im Privatkreiſe nur Freunde. Dagegen ſprang die dringendſte Vermuthung dafür in die Augen, daß hier ein Mord aus politiſchen Grün⸗ den, entweder um einen Zweck zu erreichen, oder aus Rache, vorliege. Leu war ein politiſcher Charakter, ſein ganzes Leben war in letzter Zeit dem Staat gewidmet er war ein bedeutender, vielleicht der erſte Mann ſeiner Partei, der, welcher die Jeſuiten in Luzern eingeführt den großen Zankapſel in die Eidgenoſſenſchaft XIII. 2 5 * . 26 Der Leuenmord in Luzern. — geworfen hatte. Auf ihn waren alle Augen gerichtet; durch ſeine Handlungen war er weit über die Sphäre eines geachteten Bauern erhoben, er war ein— wenn auch loyaler— Agitator, nicht für ſein Luzern, für die ganze Schweiz. Sie war in einem Zuſtande fieberhafter Auf⸗ regung ſeit der Ueberwältigung der Freiſcharen, ſeit dem unerbittlich ſtrengen Gericht, über ihre Theilnehmer verhängt, ſeit Dr. Steiger's Proceß(der eine bange Theilnahme über ganz Europa verbreitet), ſeit ſeiner Flucht, die als ein Weltereigniß von der Geſammtpreſſe behandelt ward. Leu war gehaßt, gefürchtet, ein Eiſenmann von fa⸗ natiſcher Ueberzeugung, von unbeugſamer Willenskraft— was Wunder, wenn gegen ihn, der die leuchtendſte Per⸗ ſönlichkeit ſeiner Partei war, die entgegengeſetzte Partei⸗ erbitterung einen Fanatiker bis zum Mordanſchlage ver⸗ leitet hätte! Dazu war bekannt, daß Leu ſchon längere und kür⸗ zere Zeit vor ſeinem Tode eine Menge Drohbriefe er⸗ halten hatte, worin ihm der Tod angekündigt wurde. Alſo es war ein Mord aus politiſchen Motiven. Als ſolchen betrachtete ihn das Unterſuchungsgericht und ſtellte danach ſeine Nachforſchungen an. Bis ſo weit wird Niemand den damaligen luzerner Behörden einen Vorwurf machen können. Auch in der liberalen Schweiz, auch in dem übrigen gebildeten Europa, wo Leu's Er⸗ mordung das größte Aufſehen erregte, konnte Niemand den Gedanken von ſich weiſen, daß hier ein politiſches Verbrechen zum Grunde liege. Aber ſchon die Art, wie auf den leiſeſten Verdacht hin die herrſchende Partei in Luzern zu Verhaftungen einſchritt, zeigt von der leidenſchaftlichen Gewaltthätig⸗ keit, mit welcher ſie dieſen wie die frühern und ſpätern Prteſ Ide lzi, igenen Au die Ro ſtitenf Dieſel nicht bitter die— herſch wert Rn, fir A als d Rzie Mant deb gewo 2 *— g. un ihti eines wil zu zi Dſ wr! haſt 3hl Vn wie — en. nd eit nen eiz, and hes cht gen tig⸗ tern Der Leuenmord in Luzern. 27 Proceſſe gegen Individuen der andern Partei führte. Jede Autorität und halbe Autorität, Gerichte, Po⸗ lizei, Dorfbehörden, verhafteten und unterſuchten auf eigenen Antrieb. Luzern war in rothe und ſchwarze Menſchen getheilt: die Rothen waren Anhänger des Alten, Conſervative, Je⸗ ſuitenfreunde; die Schwarzen die Anhänger der Reform. Dieſelbe Eintheilung galt auch für andere Cantone, aber nicht ſo durchgreifend, chemiſch, nicht mit ſolcher Er— bitterung ausgebeutet. Anderwärts auch vielleicht durch die mehre Bildung modificirt. So lange die Rothen herrſchten, laſtete ein Makel auf jedem Schwarzen, er war von ſelbſt verdächtigt. Je unklarer die Vorſtellun⸗ gen, um ſo größer die Erbitterung. Nachmals ſoll zwar für Luzern ein ſehr ähnliches Verhältniß eingetreten ſein, als die Schwarzen nach dem Sonderbundskriege zur Regierung kamen. Man klagte Viele der zu raſchen Mantelwendung an. Luzern ſelbſt hat durch den Son— derbundskrieg nicht an moraliſchem Anſehen in der Schweiz gewonnen. Wir übergehen die lange Reihe von Verdächtigun⸗ gen, Zuträgereien und zu raſchen Verhaftungen, in de⸗ nen ſich Regierung und Gericht gefielen, bis ſie auf die richtige Spur geleitet wurden. Es genügte, die Familie eines Nachbars, d. h. eines Mannes, der eine Viertel⸗ meile von Eberſol entfernt wohnte, zur Unterſuchung zu ziehen, weil: ein Hund in der Mordnacht auf ſeinem Hofe gebellt hatte und— weil er ein Schwarzer war! Darum ward er und ſeine Familie ſofort ver⸗ haftet und ſie blieben es mehre Tage.— Eine große Zahl von hinterbrachten Drohungen figuriren in dieſem Vorproceſſe. So hatte Eine von Einer gehört, die es wieder von einer Dritten gehört:„Der Leu werde es Der Leuenmord in Luzern. ſchon noch genug bekommen; wenn ihm Niemand genug gebe, ſo thue es der und der“. Ein Handelsreiſender hatte vor der That gehört:„in zwei oder drei Tagen werde es in Luzern ein Unglück geben“, und von flüch⸗ tigen Freiſchärlern hatte er vernommen:„man werde den Leu ein Mal umbringen“ Ein Hausknecht im Thurgau hatte nach der That geſagt;„es ſei recht, daß Der aus dem Wege ſei, der ſich ſelber umgebracht; wenn nur noch Einige in Luzern fort wären“ Ein anderer Reiſender hatte in einem Walde der franzöſiſchen Schweiz Nachts einen Laternenſchein geſehen und behutſam ihm nach⸗ gehend verſchiedene wild ausſehende Leute bemerkt, von denen Einer geſagt:„Man wird nicht mehr davon in Erfahrung bringen, als wenn ich auf meine Fauſt blaſe. Man muß aber mit einem der Mächtigſten der Partei den Anfang machen und von Zeit zu Zeit die Hand⸗ lung wiederholen. Wenn ſo die Partei geſchwächt iſt, können wir in unſer Vaterland zurück“ Für dieſe Ent⸗ deckung foderte der Mann 5000 Franck.— Ein An⸗ derer hatte auf der Straße oder beim Schoppen geſagt: „Wie Leu werde ſich in kurzer Zeit noch Mancher ſelbſt erſchießen. In wenig Tagen werdé man das auch von Koſt und Buchenrain hören. Siegwart(Müller) und Meier werde es auch ſo gehen. Wenn ſie ſähen, daß ſie nichts mehr werden, würden ſie ſich ſelbſt erſchießen“ Andere ſollten ſchon am Tege vorher von der That ge⸗ wußt haben. Noch Jemand hatte auf der Straße zu einem Andern geſagt:„Wir können jetzt in Luzern nichts machen, als etwa da und dort einen Pfaffen oder Pfaf⸗ fenfreund auf die Seite ſchaffen; dann werden ſie ſchon zahm werden. Wir haben in Luzern Italiener genug, die man für drei Fünffrankenthaler zu ſo etwas haben kann.“ Ammann in ſeiner Geſchichte der Criminalprocedur — des 9 Alsfü auswi iſt.( durch det T Pech durch bteit tiöſe Der als zu he 2 — als e ige verh ein Vo fill Nel Sth Lu ſet len. zwe uf ja hb von Pr ſi u9 der en rde im daß enn rer veiz ch⸗ von aſe. rtei nd⸗ iſ, nt⸗ An⸗ agt: elbſt von und daß n ge e zu ichts fuf⸗ chon nn. cedur Der Leuenmord in Luzern. 29 des Rechtsfalls, berichtet dieſe falſchen Indicien mit Ausführlichkeit, beſonders diejenigen, wo von einer Vor⸗ auswiſſenſchaft des zu begehenden Verbrechens die Rede iſt. Er ſcheut den Vorwurf nicht, daß ſich das Gericht durch oft läppiſche Anzeigen hat täuſchen laſſen, um aus der Totalität derſelben den Vortheil zu ziehen: daß das Verbrechen als kein einzeln daſtehendes erſcheine, ſondern, durch die Mitwiſſenſchaft ſo Vieler, durch das weit ver⸗ breitete, geheimnißvolle Gerede darüber, durch die myſte⸗ riöſen Drohungen vor der That, als ein Parteiſtreich.— Der Criminaliſt handelt hier, in beſtimmtem Zwecke, als Politiker. Was wir von dieſen vagen Redensarten zu halten haben, davon unten. Doch können wir nicht umhin, hier auch ein Factum als ein charakteriſtiſches Curioſum anzuführen, eine An⸗ zeige, wodurch plötzlich ein helles Licht über die That verbreitet ſchien und die doch nichts Anderes war, als ein Puff; ob ein zufälliger, bleibe auf ſich beruhen. Zur Warnung, wie auch die ſicherſten Anzeichen in Criminal⸗ fällen täuſchen mögen, kann er dienen.. Eine Frau aus Altbüren, Marie Meier, war in Neufchatel beim Ehemann ihrer Anverwandten, dem Schalenmacher Grau, auf einige Zeit in Dienſten. Die Leute ſprachen dort franzöſiſch, was ſie nicht verſtand; ſie unterhielt ſich deshalb mit den deutſchen Geſel⸗ len. Einer, dereſie Montd Abends am 21. Juli(alſo zwei Tage nach der Ermördung Leu's) in der Kuche aufſuchte und dem ſie Vorwürfe machte, daß ſie ihn ja den ganzen Tag nicht geſehen, antwortete ihr, er habe viel zu ſchaffen gehabt, denn es ſei heute Einer von ſeinem Meiſter, einem Schuhmacher, wieder aufgedun⸗ gen worden. Wir laſſen ſie jetzt wörtlich berichten, wie ſie in Luzern zu Protokoll gethan. 30 Der Leuenmord in Lußern. „Hierauf fing er mit den Worten an: Der Raths⸗ herr Leu iſt jetzt todt. Ich erwiderte: Was hatte er denn für eine Krankheit? Er entgegnete: er iſt erſchoſ⸗ ſen worden. Erſchrocken fragte ich ihn: wie iſt denn das gegangen? das kann ja nicht ſein. Iſt er auf einer Reiſe erſchoſſen worden, oder wie iſt es denn gegangen? Und nun vernahm ich Folgendes von ihm: Der Geſelle, welcher heute angekommen, habe es gethanz er habe 2000 Fr. dafür erhalten; er habe ſchwer Geld bei ſich. Sie hätten den Leu abgepaßt und hätten ihn Tags zuvor, als er von einer Reiſe heimgekommen ſei, im Freien erſchießen können, ſie hä er efunden, es komme beſ⸗ ſer, wenn man ihn in—ett oder im Haus nehme, man meine dann, er habe ſich n es komme ſo nicht aus.— Der fremde Geſel habe„dinnen“ gear⸗ beitet und ein Nachbar des Eeu, der mit deſſen Haus wohl bekannt geweſen ſei, habe ihn in daſſelbe ge⸗ führt. Er, der Mörder, habe am Bette des Leu von unten herauf gegriffen, bis zu der Stelle, wo er den Stutzer angelegt habe, um ihn mitten durch ſchießen zu können. Sie hätten zuerſt mit einem Lichte geſchaut, ob er ſchlafe. „Während er dann ohne Licht die That vollbracht (der Andere habe ihm nur die Bettſtatt in die Hand ge⸗ geben, in welcher Leu gelegen), habe der Letztere die Hausthür geöffnet, ſodaß er auf den Schuß ſogleich zum Hauſe hinaus habe ſpringen können. „Obwol ich dieſer Erzählung keinen Glauben bei⸗ maß, ſagte ich doch dem Grau davon, der darob be⸗ merkte: jetzt wolle er doch auf der Stelle ſchauen, ob etwas daron in den Zeitungsblättern ſtehe. Er kam mit dem Berichte heim, es ſei nichts, die Zeitungen ent⸗ halten nichts davon. giſch frend Nitt erſtat wohl der, auf dem weſe Tod und Gro wär dav gen ct un ein ſei iſ, e In det ſein gel fir ha do am ent⸗ Der Leuenmord in Luzern. 31 „Ich hatte der Sache ſchon darum keinen Glauben geſchenkt, weil es mir unbegreiflich vorkam, daß der fremde Geſelle von der Samſtagsnacht bis zum Montag Mittag die Reiſe hätte machen können. Mein Bericht⸗ erſtatter hatte mich übrigens verſichert, daß das gar wohl möglich ſei. „Sein Kamerad, ein Baier, ſo nannte er den Mör⸗ der, habe zwei Tage vor dem Samſtage ſein Felleiſen auf aargauer Boden gebracht. Nachts um 3 Uhr nach dem Schuſſe ſei er ſchon wieder auf aargauer Boden ge⸗ weſen und ſei mit der Paßt hierher gekommen. „Einige Tage nachhe mn die Anzeige von dem Tode Leu's auch in den eitunk zu Lachaux⸗ de⸗fonds und ich äußerte mich paar Mal darauf gegen den Grau: es wäre doch Kchrecklich, wenn jetzt das wahr wäre, was mir der Suſelle geſagt hat. Er befahl mir, davon zu ſchweigen. Der Geſelle ſei ein Plaudermaul geweſen; Leu habe ſich ſelbſt erſchoſſen. Einmal ſagte er ſogar, es ſtehe in der Zeitung, er habe ſich erhängt und die Frau habe einen Knecht bezahlt, daß er noch eine Kugel durch ihn ſchieße, um ſagen zu können, er ſei erſchoſſen worden. Der Grau, welcher ein Liberaler iſt, drohte mir ſogar einmal mit den Fäuſten, wenn ich es weiter ausſage, was ich von dem Geſellen gehört. In der folgenden Woche, ich glaube am Dienſtag, kam der bewußte Geſelle wieder zu mir und erzählte, er habe ſeinem Kameraden heutedas Geleit ins Franzöſiſche ge⸗ geben, es wolle derſelbe heim, ins Baierſche, mn etwas für ſich anzufangen; er habe ihn mitnehmen wollen, aber er habe nicht folgen mögen. Dieſem fügte er noch bei: der könne jetzt mit dem Gelde ſchon etwas anfangen; dazu bekomme er von dem Steiger noch ein ſchönes Trinkgeld. Der Leuenmord in Luzern. „Sontags den 10. Aug. verließ ich Lachauxde⸗fonds. unterwegs kehrte ich bei dem Herrn Pfarrer im Gäns⸗ brunnen ein, bei dem ich für einen Anverwandten einen Taufſchein holen mußte. Dieſem Herrn Pfarrer erzählte ich von der Geſchichte und wies ihm die Zeitungen vor, die ich aus dem Welſchlande mit mir genommen habe, worin es geſtanden hat, der Herr Leu habe ſich ſelber erſchoſſen. Da hieß mich dieſer Herr, ſobald ich heim⸗ komme, ſolle ich der Obrigkeit Alles haarklein berichten. Allein ich habe mich nicht getraut und habe auch wei⸗ ter Niemanden etwas davon geſagt, als unſerm Pfarr⸗ herrn in Großdietwyl, aus Furcht, die Schwarzen könnten mich tödten. Es iſt mir auch jetzt noch„krüſelig,“ denn, wenn ich ums Leben kommen ſollte, ſo hat meine arme Mutter Niemanden, der ſich ihrer annehmen würde. Ich muß daher bitten, daß man das Verhör nicht be⸗ kannt werden laſſe.“ Dieſe Beſchreibung, welche ſie von dem Geſellen machte, paßte genau zu der Perſon eines gewiſſen Joh. Nepomuk Effinger, der bei dem Schuſter Frei in Hochdorf über ein Jahr conditionirt hat, und merkwür⸗ dig geſellte ſich dazu, daß ſein dortiger Nebengeſell, ein gewiſſer Franz Georg Weber von Aſchaffenburg, König⸗ reich Baiern, von der Frau des Schuhmachers als ein Subject geſchildert wurde, welchem man eine ſolche That zutrauen könne. Man gab ſich daher alle Mühe, ſowol durch Nachforſchungen in der Gegend von Hochdorf als durch Vermittelung der Polizeidirection des Cantons Nuufchatel die Anweſenheit dieſer beiden Geſellen zu der bezeichneten Zeit in Lachaur de⸗fonds herauszubringen und die etwaige Verbindung des fraglichen Mörders mit dem Schuſter Frei und Anderen. Daß der baierſche Schuſtergeſelle nicht Leu's Mör⸗ der g hiet in Z in A Attet tät Flec und war. g, ſche Han inze fort tholi Fwr das No dite ſlle Str 6 ben e dor Ve ſ un hin in at 6 3 5 en r ör⸗ Der Leuenmord in Luzern. 33 der geweſen, hat ſich in der Folge ergeben. Ob man es hier mit einem einfachen Windmacher zu thun gehabt, ob ein Zufall im Spiel geweſen, oder die Abſicht: der Juſtiz in Luzern eine Naſe zu drehen, bleibt unentſchieden. Letzteres kam übrigens nachmals vor. Leu's Mord war, moraliſch betrachtet, eine Calami⸗ tät für die Sache der Liberalen. Es war ein zweiter Flecken, nachdem der erſte, die ſchmähliche Niederlage und Flucht der Freiſchärler, noch nicht verwunden war. Denn wer ſich ernſthaft darüber Rechenſchaft gab, konnte nicht anders glauben, als daß politi⸗ ſche Leidenſchaft, oder ſpeciell die Rachſucht, hier die Hand im Spiele gehabt. Glücklich, wenn es nur die einzelne Rachethat eines Einzelnen geweſen! Aber ſo⸗ fort tönte die Anſchuldigung durch alle Organe der ka⸗ tholiſchen Preſſe: es iſt ein politiſches Verbrechen, eine Fortſetzung des Freiſcharenkrieges; ſtatt des Schwertes, das ihnen aus der Hand geſchlagen, greifen ſie nach dem meuchelmörderiſchen Dolche, ſtatt Krieger ſenden ſie Ban⸗ diten aus, ſtatt ihre Feinde bei Tage anzugreifen, über⸗ fallen ſie dieſelben heimtückiſch bei Nacht. Es iſt der Streich einer über ihre Ohnmacht verzweifelten Partei. Es iſt ein hölliſches Complot der Schwarzen, dieſe ha⸗ ben den Mörder gedungen, und wie Leu gefallen, ſind alle Häupter der Rothen demſelben Schickſal geweiht. Der ſo angegriffenen radicalen Partei mußte Alles daran liegen, dieſen Verdacht von ſich abzuwenden. Aber man wandte ein verwerfliches Mittel an. Man ſtellte die Vermuthung auf: daß Joſeph Leu ſich ſelbſt umgebracht habe. Anfangs war der Gedanke nur hingeworfen, da das Gericht, ſelbſt ein luzerner Gericht, 2** 6 34 Der Leuenmord in Luzern. keinen Schuldigen finden konnte. Man debattirte über die Möglichkeit. Es ſchien unmöglich bei dem Charakter des Todten, ſeinen Lebensverhältniſſen; aber es war ja ebenſo unmöglic, daß ein Fremder die That verübt hätte, einzudringen wie ein körperloſer Geiſt in die Nachtruhe eines Hauſes und dann zu verſchwinden, ohne eine Spur zu hinterlaſſen! Dann ſuchte man jene Unmög⸗ lichkeit zu entkräften, indem man nach Motiven für die Möglichkeit des Selbſtmordes ſuchte. Und man fand ſie. Leu hatte in letzter Zeit an einer kaum unterdrückten Melancholie gelitten. Plötzlich ward er auch von ſeinen politiſchen Feinden als Ehrenmann anerkannt; der Ehrenmann fühlte, daß er zu weit ge⸗ gangen, daß ſein Eifer ihn verführt zu einem Schritte, der nun nicht mehr zurück zu thun war und der doch ſein Vaterland unabwendbar ins Verderben ſtürzte. Er war unbeſtreitbar ein eifriger Katholik, aber auch als ſolcher hatte er, zu ſpät, erkannt, daß die Jeſuiten denn doch dem Staate höchſt gefährlich werden könnten. Außerdem hatte er ſich durch ſeinen und ſeiner Schweſter Bigottismus zu allzu großen Opfern hinreißen laſſen, ſein Vermögen war durch fromme Stiftungen und Ver⸗ mächtniſſe faſt zerſtört. Er liebte das Eigenthum, wie wohlthätig er auch war. Er ſah ſich ruinirt, oder hielt ſich für ruinirt, und in tiefer Reue darüber, ſchwermüthig, war er einem dieſer Anfälle von Melancholie erlegen. Auch die factiſche Möglichkeit des Selbſtmordes ward erwieſen. Wer war denn zugegen in der ſchrecklichen Nacht! Zuerſt nur die nächſten Anverwandten, Dienſtleute, dann der Arzt der Familie, ihr Seelſorgerz die Gerichtsperſonen, aufs innigſte mit dem Intereſſe der Familie, mit deren po⸗ litiſchen Geſinnung verbunden, waren erſt ſpät, unbegreif⸗ lich ſpät eingetroffen! Niemand ſonſt, ein tiefes Myſterium uhte den 6 ſcheh Sich Feue War gab aufg lUm Stll abſch lung trigl eine ſem Sit tun kein lich ſo die Dai ibe d hat wir uf Der[Leuenmord in Lußern. 35 er ruhte über jener Nachtſcene und das dürftige Protokoll, von er den Gerichten aufgenommen, war nicht gecignet, es auf⸗ ja zuhelfen, es ſchien eher abgefaßt, mit der Abſicht, die e, Sache noch mehr zu verdunkeln. he Leu hatte ſich ſelbſt umgebracht, mittels eines kurzen ne Feuergewehrs, das er unter der Bettdecke gehalten. g⸗ Warum grade ſo? Darauf fehlte die Antwort. Man ie gab dieſe Behauptung auf. Er hatte ſich am Balken aufgehängt. In dieſer Stellung fand ihn ſeine Frau. er Um die Ehre ihres Mannes zu retten, der nicht als nd Selbſtmörder enden dürfe, ließ die fromme Frau ihn nn abſchneiden und durch ihren Knecht, gegen große Bezah⸗ e⸗ lung, dem Leichnam die vorgefundene Schußwunde nach⸗ te, träglich beibringen, worauf dann die ganze Komödie folgte. h Kaum hat eine Deutſche Preſſe, ſelbſt in letzter Zeit, Er eine Parteilüge ſo ausgebeutet und verfolgt, wie in die⸗ ls ſem Falle. Nit ſolcher Hartnäckigkeit, mit ſolcher ſcheinbaren Sicherheit und Ruhe wurden dieſe Behauptungen aus Zei⸗ tungen in Zeitungen wiederholt: man ließ höchſt ehrenwerthe ten en. . Männer, berühmte Diplomaten, äußern, wie jetzt gar kein Zweifel mehr für ſie darüber ſei, daß der unglück⸗ vie liche Leu ſelbſt Hand an ſich gelegt— dergeſtalt, daß die elt fremden Zeitungen, welchen die Sache indifferent war, 6 die Behauptung als erwieſene Wahrheit aufnahmen. Das Publitum glaubte in der Fremde daran und war überraſcht, als nach einiger Zeit eine ganz andere Ent⸗ btl deckung einen wirklichen Mörder ans Licht brachte. Es hatte ſo feſt vom Selbſtmorde ſich überreden laſſen, daß à wir noch letzthin, nachdem der wirkliche Mörder längſt 3 auf dem Schaffot geblutet, in Norddeutſchland eine zwei⸗ 3 felnde Stimme hörten, ob das Ganze doch nicht eine * Fiction der Jeſuiten ſei? Der Leuenmord in Luzern. Nebenher wurde aber auch die Unterſuchungsbehörde durch abſichtlich falſche Nachrichten geäfft, wie das nichts Ungewöhnliches iſt, wo des Verbrechers Complicen oder Mitwiſſende es in ihrem Intereſſe finden, die Aufmerk⸗ ſamkeit von der rechten Spur abzulenken. Zwei derartige Briefe kamen zu den Acten, die wenigſtens als Belege der damaligen Stimmung hier aufgenommen werden. Meyringen, 13. Aug. 1845. „Geehrter Herr! Um Sie(Tit.) einmal aus der Ungewißheit zu heben, wer wohl an dem Tode des Herrn Leu mitgewirkt hat, ſo mögen Sie nur alle Diejenigen, die Sie oder die Be⸗ hörde Luzerns im Verdachte hat, deſſelben entheben. Un⸗ terzeichneter lebte ſchon bei Lebzeiten Herrn Leu's mit dem⸗ ſelben im geheimen Einverſtändniß und ſo ließ ſich denn Unterzeichneter von demſelben bereden, ihn des Nachts be⸗ kannten Datum in die Ewigkeit zu liefern, vermittelſt einer Doppelpiſtole. — Nach gelungener That machte mich ſogleich in den Canton Unterwalden und über den Brünig ging's nun ins Berneroberland, allwo ſich derſelbe nun gütlich thut und über das Hin- und Herſinnen der Blätter und Obrigkeiten lacht, die ſich in ihrer Narrheit ſchier den Kopf zerbrechen; ſoviel zur Nachricht. Gehaben Sie ſich wohl. Wollen Sie Mehreres von mir vernehmen oder mich vielmehr in Ihren Keſſelthurm haben, ſo wünſche ich Ihnen einen guten Appetit. Kein Schweizer.“ Ferner ein Schreiben, angeblich von Nürnberg: „An Verhörrichter Ammann in Luzern. Glaubſt du, Rhinoceros, denn etwa, der Mörder Leu's wäre in der Schweiz verborgen wie eine Schnecke in ihre Dutſ deinem wos k du di man aber davol dentli 6 Zirit ſterer zet ein dun Lhi dign berſ wies ande Ste und wei ſich de, h zu ———————————, k— 2 Der Leuenmord in Luzern. 37 e in ihrem Hauſe? Da biſt du auf dem Holzwege! Nach 6 Deutſchland mußt du kommen, da kannſt du ihn mit er deinem Spionirſyſtem ausfindig machen, wenn du et⸗ ⸗ was klüger zu Werke gehſt, wie in Zürich, denn da haſt e du dich an die unrechten Leute gewendet, ſonſt hätte e man dir daſelbſt auch beſſere Berichte geben können; aber ich gratulire dir einſtweilen zu dieſem Käs.—“— Timon.“ Wir erinnern uns, daß auch die Zeitungen jener Zeit davon Notiz nahmen. War der Fall doch ſo außeror⸗ n dentlicher Art, daß jede Notiz darüber willkommen war. n 2 Ende Juli ward bei der luzerner Geſandtſchaft in 5 Jürich eine Denunciation angebracht, die endlich von ern⸗ ſt ſterer Art ſchien, obwol ſie vom dortigen Geſandten zuerſt vergeblich zurückgewieſen worden. Der Mann, ein luzerner Flüchtling, verſprach, über Leus Ermor⸗ dung eine Anzeige zu machen, die zur Entdeckung des i Thäters führen müſſe, doch nur für vollſtändige Begna⸗ 5 digung(wegen des Freiſcharenzuges) und Zahlung der 5 verſprochenen Summe von 2000 Francs. Der Geſandte wies den Mann zurück. Am Tage zuvor hatte ihm ein on anderer Mann das Anerbieten gemacht, den Doctor m Steiger an einen Ort zu locken, wo man ihn abfaſſen und dann nach Luzern bringen könnte. Er hielt dieſen zweiten Flüchtling für deſſelben Gelichters und wollte nichts von ihm hören. Der Mann aber kam immer wie⸗ der, gab immer deutlichere Winke, beſtand mehre ſcharfe Fragen und theilte endlich Folgendes dem Geſandten zu Protokoll mit, deſſen Inhalt hier wörtlich folgt. der che 38 Der Leuenmord in Luzern. Der Denunciant hieß Michael Ackermann aus Ober⸗ kirch. Ueber die Art, wie er zu ſeiner Wiſſenſchaft gekom⸗ men, findet ſich in dem Actenſtück noch nichts aufgezeichnet. „Ein gewiſſer Müller aus dem Stechenrain, Ge⸗ meinde Littau, welcher mit ſeinem Bruder in der Her⸗ berig, Gemeinde Rain, früher einen Hof beſaß, ſei der Mörder. Dieſer habe dem Leu ſel. ſchon 27 Mal auf⸗ gepaßt. Am Donnerſtag vor dem Morde habe er Raths⸗ herrn Leu auf der Emmenbrücke nach Hauſe fahren ge⸗ ſehen, er ſei ihm nachgefolgt.— Deponent konnte nicht angeben, ob Müller unmittelbar oder ſpäter Herrn Leu ſel. nachgefolgt ſei.— In das Haus ſei er vermittelſt einer großen Leiter geſtiegen und zwar oben im Hauſe in eine ſogenannte Grümpelkammer; er war mit Zünd⸗ hölzchen verſehen. Aus der Grümpelkammer ging er bei dem Knechtenzimmer vorbei, an welchem die Thür offen war und wo er ſich überzeugte, daß alle Knechte ſchlie⸗ fen, hinunter und öffnete die hintere Hausthüre; ſodann ging er in die Stube und verſuchte die Thüre, welche in das Schlafzimmer des Herrn Leu ſel. führte, zu öff⸗ nen. Allein dieſe ſei verriegelt geweſen; Müller aber erinnerte ſich, wohlbekannt mit der Localität, da er frü⸗ her in der Nähe gewohnt hatte, daß in das Stübli noch eine Thüre vom Gange her gehe. Er ſchlich zur Stube hinaus, in den Gang, wo es ihm gelang, die Stübli⸗ gangthüre zum Theil zu öffnen. Ganz konnte er ſie nicht öffnen, weil ein Kindesbettchen dies hinderte. Alles habe im Zimmer geſchlafen. In der Nähe ſei eine Piſtole geweſen. Der Mörder nahm dieſe zur Hand und entfernte ſich wieder leiſe aus dem Hauſe. Die große Leiter wurde wieder an ihren Platz gethan. Der Mörder war nur in Hoſen und Hemd, ſeine Frigen Kleider hatte er in der Matte abgezogen, wo er auch ſeinen ſch zu ſch ül er ein los, 1 ſchoſt Ring durch legte Er Mit thire hörte dem in E ſii. Veſ entf ſin ſich meh Kur ton ing kon und an ij Der Leuenmord in Luſern. 39 ſeinen Stutzer an einen Baum hingelehnt hatte. Er ſah zuerſt nach, ob die Piſtole geladen ſei, und als er ſich überzeugt hatte, daß dieſes nicht der Fall ſei, that er einige Körnchen Pulver in dieſelbe und brannte ſie los, um den Verdacht zu erregen, es ſei aus dieſer ge⸗ ſchoſſen worden. Piſton und Piſtole zur Hand nehmend, ging er durch die geöffnete Hausthüre wieder ins Haus, durch die halb geöffnete Stüblithüre ins Schlafzimmer, legte die Piſtole aufs Bett und erſchoß ſodann ſein Opfer. Er ſoll einen ungeheuer ſtarken Schuß geladen haben. Mit dem Stutzer entfernte er ſich ſchnell durch die Haus⸗ thüre, nahm ſeine Kleider und will in Stechenrain in Stunden wieder angekommen ſein. Der Stutzer ge⸗ hörte nicht dem Mörder, ſondern ſoll einem Metzger aus dem Canton Aargau angehören, dem er vom Mörder, in Schaub eingewickelt, bereits wieder zugeſtellt worden ſei. Am Sonntag Morgen begab ſich Müller auf das Weſemli und verrichtete dort, um allen Verdacht zu entfernen, ſeine Andacht. Seine Frau ſoll ſehr gut ge⸗ ſinnt ſein. Um ſich in ſeinem Hauſe vor Verdacht zu ſichern, habe er abſichtlich ſchon vor einiger Zeit nicht mehr im Zimmer bei der Frau, ſondern in einer obern Kammer geſchlafen. Seither war der Mörder im Can⸗ ton Zürich, erzählte die That ſeinem Bruder, einem Flücht⸗ linge, von woher ſie zur Kenntniß des Deponenten ge⸗ kommen iſt. Das Alter des Mörders möge circa 30 Jahre und ſein Name vermuthlich Jakob ſein. Er war, als am Aufruhr vom 8. December betheiligt, gefänglich ein⸗ gezogen worden, ſein Bruder, Scharfſchütze, hatte ſich vom Corps geflüchtet und iſt dato noch Flüchtling in Höngg.“ Das Protokoll ward ſofort an die Polizeibehörde in Luzern geſchickt, welcher der genannte Jakob Müller von Stechenrain, ſowie deſſen Familie wohl bekannt 40 Der Leuenmord in Lußern. war. Sie ſtanden moraliſch ungefähr in demſelben ſchlimmen Geruche als Leu und die Seinen in gutem; dieſe Beurtheilung war nicht Parteiſache. Jakob Müller war 35 Jahre alt und verheirathet. Er hatte einen Bruder Anton und drei Schweſtern. Bei ihm im Hauſe lebte noch ſeine alte Mutter Roſa Felix. Die Familie hatte früher zu Herberig, in der Gemeinde Rain gelebt, wo ſie ein nicht unbedeutendes Beſitz⸗ thum gehabt. Aber ſchon die Wirthſchaft der Eltern ſcheint ſchlecht geweſen zu ſein, gewiß war es die Erzie⸗ hung der Kinder. Die Mutter, Roſa Felix, regierte im Hauſe, nicht zum Guten, im Böſen. Sie nahm ihre Kin⸗ der ſtets in Schutz wegen Unarten, über welche die Nach⸗ barn ſich beklagten; wenn die Knaben nicht Luſt hatten in die Schule zu gehen, wurden ſie nicht gezwungen. Jakob Müller lernte nicht mehr ſchreiben, als ſeinen Namen.. Auf der Haushaltung ruhte kein Segen. Der Va⸗ ter kam in Concurs, die Mutter mußte den Hof über⸗ nehmen, zum völligen Verderben der Söhne. Ihnen ward Alles nachgeſehen, früh ſchon hingen beide allen Arten der Lüderlichkeit nach. Uneheliche Kinder erzeugen, iſt nicht unſittlich nach der ſchweizer Sitte, wenn es mit der Abſicht geſchieht, die Mutter zu heirathen; un⸗ ſittlich⸗ aber, wenn der Schwängerer von vorn herein nicht dieſe Abſicht hat. Jakob Müller hatte ſchon im 20. Jahre natürliche Kinder gezeugt, ohne geſtändlich den Willen gehabt zu haben, eine der von ihm Verführ⸗ ten heimzuführen. Bei ungezähmtem Naturtriebe er roh und zu allen Bosheiten aufgelegt. Nach des Vaters Tode 1841 übernahm er Mutter den Hof, heirathete darauf Maria Büt Zell, d liches liches zogene ſtande. den et Nrau ume kaufer ſchwe Er g Geme chenre baat ander L indeß as wam Gef ligii in d die „ch nur ſch hab ter; 4h auc * da en en Der Leuenmord in Luzern. 41 Zell, die ihn zum Vater machte und mit der er ein glück⸗ liches Leben hätte führen können, wenn er Sinn für häus⸗ liches Glück gehabt, denn ſie war eine thätige, wohler⸗ zogene Perſon von guter Geſinnung und praktiſchem Ver⸗ ſtande. Aber er hatte keine Ruhe. Den väterlichen Hof, den er für 18,000 Gulden mit 13,000 Gulden Schulden darauf, übernommen, verkaufte er für 28,000 Gulden, um ein neues„Heimweſen“ in Eich für den Erlös zu kaufen. Aber das Land hier gefiel ihm nicht, es war zu ſchwer zu bebauen und er an die Arbeit nicht gewöhnt. Er gab es mit Einbuße wieder fort und erſtand, in Gemeinſchaft mit ſeinem Bruder Anton, den Hof Ste⸗ chenrain für 22,400 Gulden, worauf er 5200 Gulden baar wirklich und vor der gerichtlichen Fertigung noch andere 1900 Gulden baar erlegen ſollte. Bei ſeiner herumtreiberiſchen Lebensweiſe konnte er indeß dieſe Summe nicht auſtreiben und gerieth noch als Hehler bei einem Viehdiebſtahl, den ſein Schweſter⸗ mann begangen, in Unterſuchung. Eine dreiwöchentliche Gefängnißſtrafe zerſtörte vollends ſeinen Credit. Er war ein Radicaler, ein Schwarzer. Dhne„re⸗ ligiöſe Glaubensſtärke und Gemüthsbildung“ ward er in den Schenkgelagen einer der lauteſten Schreier gegen die Pfaffen; beſonders als die„Jeſuitenſache anging“.— „Ich glaubte Denen, die uns vorgaben, die Jeſuiten ſeien nur gekommen, um ſich Geld zu ſammeln, womit ſie ſich nach Gelegenheit wieder ſtreichen können; unterſucht hab' ich darüber nichts,“ läßt ihn ſpäter ſein Verhörrich⸗ ter zu Protokoll erklären. Der„Herberig Jöggel“(Ja⸗ kob aus Herberig) war witzig, eine Eigenſchaft, die ihn auch ſpäter in der Unterſuchung nicht verließ. Der Frau, die ſtillen, loyalen Sinnes war, misfiel das, wönn er immer gegen die Regierung ſchimpfte; ſie 42 Der Leuenmord in Luſern. ſuchte ihn abzubringen, aber die eigene Mutter„ſtiftete ihn wieder auf“. Sein Knecht ſchilderte das häusliche Leben im Hauſe:„Es wäre ſonſt nicht ſo bös, wenn die Alte nicht wäre. Die Jung(Frau) iſt roth, die Alte iſt aber verflucht ſchwarz, ſtiftet Händel und trinkt gern Schnapps“. Die Magd ſagte ungefähr daſſelbe: „Die junge Frau iſt eine rechte Frau und hat mehr Regel als er in allen Theilen. Sie iſt roth und er iſt halt ſchwarz; da kann man ſchon denken, wie's geht. Aber ſie flattirt ihm nicht, ſie ſagte ihm bisweilen die Meinung. Die Alte iſt, was er“. Die Frau hatte das volle Bewußtſein, worin das Uebel lag.„An unſerm Unglück iſt das Politiſiren ſchuld. Hab' meinen Mann oft davon abwendig machen wollen, aber dann bekam ich Streit mit der Schwiegermutter.“ In der Confrontation warf ſie ihr vor: ſie habe immer politiſirt, auch wenn der Joggi nicht einmal gewollt hätte. Beim erſten Freiſcharenzuge im December 1844 zo⸗ gen auch die Gebrüder Müller in der Nacht vom 7. auf den 8. mit gegen die Regierung. Als ſie vom Mislin⸗ gen der Emeute in der Stadt hörten, flohen ſie nach Hauſe. Jakob ward nach mehren Wochen verrathen, angezeigt, und eine Landjägerwache fand ihn im Keller ſeines Hauſes, unter einem Verſchlage, wo ihn die Mutter verſteckt hatte. Er büßte im Arreſt. Sein Bru⸗ der Anton, in der Garniſon zu Luzern ſtehend, witterte Schlimmes und deſertirte. Ihr Hausweſen war durch dieſe Umſtände vollends zu Grunde gerichtet und der Concurs ſtand drohend vor der Thür. Ein ſolcher Mann war Jakob Müller von Stechen⸗ rain, ein unmoraliſcher, ſchlechter Wirth, dem Concurs nehe, abget ſch det nit ſe die Se briefe Hauſe des W ſen ſeh, chem ein 5 bensb mein nſi des e Anw ſcht halt pari ſim um jn dit ete che nn ie kt : hr iſt ht. die as d. en, ner ttr. auf lin ch en, ller die erte ch „ der en⸗ Der Leuenmord in Luzern. 43 nahe, außerdem ein wüthender Schwarzer, ein geweſener abgeſtrafter Freiſchärler, alſo ein Mann, bei dem man ſich der That verſehen konnte.— Er ward am 3. Aug. mit ſeinen Hausleuten und einem gewiſſen Johannes Rebſamen arretirt. Gegen Letzteren hatte ſich nämlich die Sage verbreitet: er habe dem Rathsherrn Leu Droh⸗ briefe geſchrieben und, mit der Localität im Leu'ſchen Hauſe wohl vertraut, höchſt wahrſcheinlich den Führer des Mörders gemacht.— Als einen ſtarken Grund, weſ⸗ ſen man ſich gegen ihn zu verſehen(weß Geiſteskind er ſei), führt Ammann auf, daß ſich unter den elf Bü⸗ chern, die bei der Hausſuchung gefunden wurden, auch ein Jahrgang vom Diſtelikalender und ein offenes Glau⸗ bensbekenntniß der Chriſt-apoſtoliſch⸗katholiſchen Ge— meinde zu Schneidemühl befand! Verdächtiger machte er ſich durch vier Zettelchen, die er mittels eines Bro⸗ des an ſeine Frau gelangen laſſen wollte, um derſelben Anweiſungen zu ertheilen, wie ſie ſich vor Gericht hin⸗ ſichts ſeiner zu benehmen und was ſie über ſeinen Aufent⸗ halt auszuſagen habe. Er ſchien einen Alibibeweis prä⸗ pariren zu wollen. Dieſe Verdachtsgründe gegen Reb⸗ ſamen werden, beiläufig geſagt, ſehr umſtändlich angegeben, um die ganz ungerechtfertigte, auf einen bloßen Verdacht erfolgte Verhaftung deſſelben zu entſchuldigen. Er mußte, als ganz unſchuldig, nach einem mehrmonatlichen Ar⸗ reſte entlaſſen werden. Die Hausſuchung bei Jakob Müller führte zu einem mehren Reſultate; man fand zwei Briefe ſeines Bruders Anton, beide datirt„Höngg 8. Mai und 27. Juni 1845“, von denen im Verfolg des Weitern. Bei den Verhören, wie bei der ganzen Unterſuchung, ging man mit der vorausgefaßten Meinung zu Werke: dies ſind die Schuldigen, man muß ſie als ſolche behan⸗ 44 Der Leuenmord in Luzern. deln. Die luzerner Criminalprocedur iſt nur ein dunklerer Abdruck des ganzen ältern Criminalverfahrens, welches, nach Abſchaffung der wirklichen Folter, dem Weſen nach noch immer eine mildere Folterung blieb. Aber es war in dieſem Falle mehr als ein bür gerliches Criminalverfahren in alter rauher Form, es war zugleich eine politiſche Procedur; durch die Strenge, welche man gegen muthmaßliche Theilneh⸗ mer an einem einzelnen Verbrechen anwandte, be⸗ weckte man auch die Theilnehmer an einem politi⸗ ſchen, eine ganze der Regierung feindliche Partei, zu ermitteln, ihre Plane, Hilfsquellen bloßzulegen, ſie zu ſtrafen und zu vernichten. Die grauſame Proce⸗ dur gegen die Einzelnen war nur das Mittel, um Andere, einen gefürchteten und furchtbaren Feind zu verwunden. Jakobs Ehefrau, Marie Büttler, war unſchuldig erfunden; dies ſei hier vorausgeſchickt. Doch wurde auch ſie mehrmals verhaftet und einer ſtrengen Unterſuchung unterworfen, um die Verbindungen ihres Mannes mit den Feinden der luzerner Regierung zu ermitteln. Sie hatte ſich anfänglich auf einer Rothlüge ertappen laſſen. Sie erzählte nämlich, ihr Mann habe in der betreffenden Nacht vom 19. auf den 20. Juli„im oberen Gaden“ geſchlafen; ſie wiſſe es daher, weil, als ſie einmal auf⸗ geſtanden, um ihr Kind zu befriedigen, ſie deutlich ge⸗ hört, wie er da auch aufgeſtanden und zum Fenſter hinaus ſeine Rothdurft verrichtet, weil grade kein Kam— mertopf im Zimmer geweſen.— Müller ſelbſt wollte gar nicht wiſſen, ob er in der Nacht im Gaden, oder bei der Frau geſchlafen, gewiß aber ſei, daß er in der Nacht nicht ein Mal aufgeſtanden. Die Frau hatte ihren Mann retten wollen, ſie hatte es nicht wit ſie län A Jnar worde die Fi gen 2 weide ſie n am Mutt Ohri der 9 habe Mn Frau Und ſie den ſcl zen dus Con Aeht wir ſn ihr in ſi „b — — en te Der Leuenmord in Luzern. 45 mit Geſchick angefangen. Es war indeß kein Grund, ſie länger in Verhaft zu laſſen. Aber Jakob konnte nur mühſam Geſchriebenes leſen. Jemand mußte ihm die Briefe, die bei ihm gefunden worden, vorgeleſen haben; der nächſte Verdacht fiel auf die Frau, welche in Abrede ſtellte, von jenen verdächti⸗ gen Briefen etwas zu wiſſen. Um Colliſionen zu ver⸗ meiden(ihre Unſchuld war unbezweifelt), brachte man ſie wieder in leichten Arreſt, entließ ſie jedoch wieder am 4. October, die Mutter zu ihrem kleinen Kinde! Da kam Nachricht an das Gericht, ſie(Weib und Mutter— die gute roth geſinnte Frau), läſtere die Obrigkeit, ja ſie habe ſogar im Eifer zu Jemand geſagt: der Rathsherr Leu habe ſich ſelbſt erhängt und nachher habe der Pfarrer von Hochdorf befohlen, ihm noch ei⸗ nen Schuß zu geben. Darum ſperrte man die arme Frau, die noch dazu ſchwanger war, wieder ein; und ſie mußte vom 28. October bis 12. November zum dritten Male ſitzen! Die Mutter, Roſa Felix, wollte von nichts wiſſen⸗ ſie ſtellte ſich von ſchwachem Gehör. Ihre ausweichen⸗ den Antworten verriethen einen trotzigen Sinn und bö⸗ ſes Gewiſſen zugleich. Sie zeigte ſich während der gan⸗ zen Unterſuchung als ein gemeines ſinnliches Weib, für das Niemand Theilnahme empfinden kann. Bei ihrer Confrontation mit der Schwiegertochter, in welcher die Letztere ihr vorwarf, daß ſie an allem Unglück ſchuld ſei, wäre ſie nicht mit ihrem„Zrüslichen Politiſiren“ gewe⸗ ſen und hätte ſie nicht immer ihren Mann dazu und von ihr abgezogen, kam nichts heraus; aber die Behandlung im Kerker erpreßte ihr nach und nach ein halbes Ge⸗ ſtändniß. Der Verhörrichter, wie er ſich ſelbſt rühmt, „behandelte ſie fortwährend in ernſtem, barſchem Tone.“ 46 Der Leuenmord in Luzern. Dies, Langeweile, Furcht und Angſt vor dieſem Manne ibt A brachten ſie endlich dazu, ſelbſt um ein Verhör zu bit⸗ Lilige ten.— Damit hoffte ſie zu erreichen, worauf ihr be⸗ ihn be ſtändiges Bitten ging,„beſſere Speiſe und Gelegenheit, Beftei discuriren zu können“. Vergebens.„Um religiöſe Gefühle virkt und Reue in ihrem Herzen zu erwecken ſetzte man ſie In in ein abgeſchloſſenes Gefängniß zur gewöhnlichen Thurm⸗ ſch al koſt. Der Zweck wurde nicht erfüllt. Der Zuchthaus⸗ ſun! pfarrer hörte nur ſinnliche Begehren von dem alten perbm Weibe. die r Daß Jakob Müller der eigentliche Thäter ſei, von heit e dieſer Ueberzeugung ging das Gericht aus, obwol der wel Ackermann ſchen Denunciation nicht vollſtändig Glauben tub, beigemeſſen werden konnte. Es kam dem Richter aber Man zuerſt weniger auf ein Geſtändniß an, als den Boden treten umher zu ſondiren, um die Spuren aller Verzweigungen Sitt des Verbrechens deſto ſicherer verfolgen zu können. in B Es galt vor Allem, ihn beſonders ſorgfältig zu bewa⸗ mann chen und von der Außenwelt ganz abzuſchließen. Man Nut fürchtete ebenſowol einen Befreiungsverſuch als Selbſt⸗ ven entleibung.„Es wurde ihm das Fenſter vernagelt, Zucht⸗ men hausbeinkleider und eine Fußkette angelegt, in welcher er ſich tiell übrigens durch die ganze Länge der Zelle bewegen konnte. dß Von den Wänden wurde Alles weggeräumt, woran er Uuf ſich etwa hätte ſtranguliren können, und über die Fenſter⸗ Gom ſcheiben ein dünnes, leichtes Gitter gezogen, damit er zu Giſt keiner Scherbe gelange, vermittelſt welcher er ſich eine mn Ader hätte öffnen können.— Ueber dieſe Einrichtungen niſ ſpottete er anfänglich; nachdem er das Geſtändniß abge⸗ kn legt hatte, bemerkte er aber denn doch, das Ding ſei bi2 nicht überflüſſig geweſen, denn es ſeien ihm oft ſchauer⸗ uli liche Gedanken durch den Kopf gegangen.“ iine Daß auch wirklich Befreiungsverſuche gemacht worden, Ri „ on der ben ber den gen wa⸗ ſan bſt cht⸗ ſich ntr. ſter⸗ ze eine igen bge ſei mer⸗ rden Der Leuenmord in Luzern. 47 gibt Ammann als Thatſache an, indem der Flüchtling Villiger dem Zuchtmeiſter Bucher in Muri, wohin er ihn berufen, 12,000 Francs angeboten, wenn er zur Befreiung„einiger Gefangenen, darunter Müller,“ mit— wirke. Im Verhör benahm ſich Müller trotzig. Er zeigte ſich als ein roher, ſinnlicher, aber mit vielem Scharf⸗ ſinn begabter Menſch. Von kleinem, doch feſtem Kör⸗ perbau, verrieth ſein wild im Kopfe rollendes Auge und die rohen Züge um den Mund eine ebenſo große Roh⸗ heit als Verwegenheit. Er wich den Fragen aus, ob⸗ wol ſie kurz und deutlich gefaßt waren. Er ſtellte ſich taub, bald auf dem einen, bald auf dem andern Ohre. Man merkte ihm an, daß er mit dem Entſchluß einge⸗ treten, nie einzugeſtehen.„Er mußte von irgend einer Seite unterrichtet ſein, was ihm in der Unterſuchung in Bezug auf Behandlung begegnen dürfe,“ ſagt Am⸗ mann ſehr naiv.„Beim Trotze und der Wildheit ſeiner Natur aber gab er dem Unterſuchungsrichter die Noth⸗ wendigkeit an die Hand, verſchärftere Maxi⸗ men in Anwendung bringen zu müſſen.“ Spe⸗ ciell erfährt man aus des Verhörrichters Munde mur, daß ſein Arreſt verſchärft, ſeine Koſt vermindert ward. Auf die Frage, die ihm ſpäter, in Gegenwart einer Commiſſion, vorgelegt ward, was ihn denn zu ſeinen Geſtändniſſen gebracht, antwortete Müller:„Ha, wenn man ſo ſchrecklich gehungert hat, wie ich habe hungern müſſen, dann verleidet Einem das Läugnen. Siebenzig Tage habe ich bei der Thurmkoſt geſeſſen und 23 Tage bei Waſſer und Brod.“ Er mußte frieren„lange, fürch⸗ terlich, erſchrecklich“! Einem fremden„Stadtherrn und einer Weibsperſon“(wahrſcheinlich dem Buchhändler Räber und ſeiner Frau, der Schweſter Leu's, die den Der Leuenmord in Luzern. Morder ihres Bruders ſehen wollte), denen er durch die Thur gezeigt ward, rief er zu:„Ich wollte lieber, ihr brächtet mir ein Stück Brod. Einen Zeugen(Raſt), der gegen ihn ausgeſagt, beſchimpfte er bei der Ei⸗ desabnahme und bezüchtigte ihn des Meineides. Dafür erhielt er eine Züchtigung von 15 Streichen, zufolge der Ammann'ſchen Angabe in ſeiner populairen Schrift; nach den andern gedruckten Mittheilungen erſcheint dieſe körperliche Züchtigung aber von dem Umſtande ge⸗ trennt, und er erhielt dieſe Schläge, weil er von einer Angabe nicht abweichen wollte. Es kommt indeß bei der Anhäufung aller möglichen Gewaltthätigkeiten, um das Geſtändniß zu erpreſſen und bei Ammann's Einge⸗ ſtändniſſen(ſ. u.), daß er dieſe Methode für zweckmäßig und erlaubt halte, auf einige Prügel mehr oder weniger und auch nicht ſo genau auf die Gelegenheit an, bei wel⸗ cher ſie ausgetheilt wurden. Geprügelt iſt auch wol noch zwiſchen den Acten worden, ohne daß dieſe jedesmal den Eindruck davon wiedergeben. Die Zureden der Geiſtlichen hatten auf Müller gar keinen Einfluß. Er verſpottete ihn: er mache ihm Lan⸗ geweile, er wolle lieber einen Kapuziner haben. Als eine Ehrenſache erklärte Müller es übrigens ſpäter gegen die Commiſſion: daß ihm kein Jeſuit, wie das Gerücht ſagte, zu nahe gekommen:„Ich habe keinen Jeſuiten gewollt, ich will keinen. Jeſuiten brauche ich nicht, die ehnnen mir nicht helfen“. Die Hoffnung, ihn zum Geſtändniß zu bringen, ging dem Richter, vornehmlich durch eine Wahrnehmung, nicht aus. Denn Jakob beſchwerte ſich niemals und gegen Niemand darüber, daß ihm ein Unrecht geſchehe, daß man ihn für den Thäter halte und deshalb ſtreng behandle. 4 „S einm höramt noch al ſuſche viduen Friſch et in D ciante lich w dern! ſin m ʒünich es hät wiren licht 1 vor de talen vliti lubt uhn dus gn, Lorn L got an⸗ ine die cht ten die ing icht gen nan dle Der Leuenmord in Luzern. 49 „Sein thieriſches Rachegefühl zu erwecken und zu einem plötzlichen Ausbruch zu leiten,“ erſchien dem Ver⸗ höramt als weſentliche Aufgabe. Deshalb forſchte man nach allen möglichen Perſonen, denen man eine Mitwiſ⸗ ſenſchaft zutrauen konnte. Man ſuchte nach allen Indi⸗ viduen, welche mit ihm, wegen Theilnahme am erſten Freiſcharenzuge, gefangen geweſen, bei Allen, mit denen er in Schuldverhältniſſen geſtanden. Umſonſt. Da erſt verſuchte man von dem eigentlichen Denun⸗ cianten Michael Ackermann mehr zu erfahren, nament⸗ lich wie er zu ſeiner Wiſſenſchaft gelangt ſei. Unter an⸗ dern Umſtänden hätte dies der Anfang der Procedur ſein müſſen, aber Ackermann war im Auslande(Canton JZürich), die dortige Behörde gab ſich nicht ſo willig her, es hätte viele Weiterungen gemacht, die Verdächtigten wären genannt worden und— Ackermann durfte viel⸗ leicht nicht laut ſprechen, nicht Alles ſagen, aus Furcht vor den übrigen Flüchtlingen. Die Preſſe in den libe⸗ ralen Cantonen verfocht den Selbſtmord Leu's als einen politiſchen Lebensſatz. Der Verhörrichter Ammann reiſte incognito nach Höngg, es gelang ihm, den Ackermann, gegen einen Sicherheitsbrief, nach Luzern zu ziehen. Hier gab er ſeine Denunciation abermals zu Protokoll und nannte zwei andere Flüchtlinge aus Büron, die Brüder Lorenz und Michael Schmidli als Diejenigen, welche von dem Morde und der Thäterſchaft Kenntniß hätten. Man glaubte Kunde zu haben, daß beide Flüchtlinge, die ſich aus Höngg wieder entfernt, im elterlichen Hauſe, im Luzerniſchen, ſich verſteckt hielten. Nachts wurde das Haus umzingelt; die Brüder wurden zwar nicht gefan⸗ gen, dagegen das Concept des Briefes von dem einen, Lorenz, an den andern, Michael, gefunden, worin es XII. 3 50 Der Leuenmord in Luzern. heißt:„Du weißt, daß der Müller in Thun iſt, und ich ihm berichtet, nach Baſelland zu ziehen, denn der Ackermann iſt auch dahin verreiſt.“ Alſo wußte Lorenz Schmibli um die Thäterſchaft. Man hatte zugleich in Erfahrung gebracht, daß Anton Müller, Jakob's Bruder, ſchwatzhafter Natur, gegen viele Einwohner in Höngg, von der That ſeines Bru⸗ ders geplaudert. Darauf, als man fürchten mußte, es ſei auch davon etwas zu Ohren der Luzerner Geſandt⸗ ſchaft in Zürich gelangt, war er plötzlich aus dem Dienſte eines Fabrikanten entlaſſen, und„nachdem er vorher in Zürich Reiſegeld erhalten, nach Thun inſtradirt worden.“ Inzwiſchen wurden Lorenz und Michael Schmidli, welche ſich doch im Luzerniſchen verſteckt, eingefangen, und, ſchneller, als vorauszuſehen, zum Geſtändniß ge⸗ bracht:„Daß Anton Müller ihnen umſtändlich erzählt, wie ſein Bruder Jakob ſich dem Chef der Luzerner Flücht⸗ linge, Joſeph Bühler, für den Mord verdungen und wie er dann die That vollführt.“ Ackermann leitete, bei einem ſpätern Verhör, noch auf einen zweiten Zeugen. Nach ſeiner Angabe hätte Jakob Müller ſchon nach dem erſten Freiſchaarenzuge die Abſicht gehegt, den Rathsherrn Leu zu erſchießen; man hätte es ihm aber verwieſen. Beſonders hätte das Johann Burri von Malters gethan. Burri, eingezogen, geſtand, nach aufänglichem Leug⸗ nen, daß Müller ihm am letzten Donnerſtage im Januar wirklich ſeine Abſicht mitgetheilt, den Rathsherrn Leu zu erſchießen, wenn er ein Ordentliches bekomme. Mit dieſen Zeugen confrontirt, widerſtand Jakob Müller nicht länger. Was der Verhörrichter erwartet, geſchah, ſein thieriſches Weſen beſiegte ihn.„Wie der Wilde den Trieb zur Selbſterhaltung vergißt, wenn er, ſeine g ſeiner ſiht, ſcontat Anſchu wildes das G da zu tet Il fng mehr g nz as g⸗ tar e Der Leuenmord in Luzern. 51 ſeine glühende Rache zu kühlen, unbeſonnen in die Mitte ſeiner Feinde ſchleicht und den verhaßten Gegenſtand ſucht, ſo ſah man aus den Augen Jakob's in der Con⸗ frontation mit Ackermann und Burri, von denen er ein Anſchuldigungszeugniß am wenigſten erwartet— ein wildes Feuer ſprühen, das alle Rückſichten verzehrte und das Geſtändniß über die Lippen ſtieß:„„Den da, der da zuerſt geſeſſen iſt, und den andern, den Burri, durf⸗ tet Ihr aber auch nehmen,““ ſo brach er heraus. Er fing an zu bekennen, er geſtand Alles, vielleicht noch mehr als er wußte. Hier dieſes Geſtändniß im Weſentlichen, und wie er es im letzten Verhör, am 16. Dec. 1845, wiederholte. Ein Schwarzer war er geworden, weil die ganze Gemeinde Rain, zu der er gehörte, ſchwarz oder radi⸗ cal war. Den zweiten, ernſtern Freiſcharenzug hatte er nicht mitgemacht, weil er noch an der Lection wegen des erſten büßte, und dann, weil er der Sache nicht mehr recht traute. In Menzikon, wo er ſich nach dem 8. Dec. einige Zeit als Flüchtling aufhielt, wurde„geſchlegelt, geſoffen und gedroht,“ daß die Gläſer manchmal in die Höhe ſprangen. Bei den Flüchtlingen hieß es: Der Leu, der Siegwart und der Koſt müßten fortgeſchafft werden. Da faßte erden Gedanken, wenn er ein Ordentliches dafür bekäme, den Leu zu erſchießen. Den Andern in der Stadt war nicht ſo leicht beizukommen. Er war dabei „etwas vom Wein erhitzt.“ Der Johann Burri fragte ihn: ob es ihm damit auch Ernſt ſei?— Er bejahte es. Bei dem Vorfall ſtanden um ihn her: Der Lieute⸗ nant Brunner von Kühſchwenden, der Hirſchwirth 35 52 Der Leuenmord in Luzern. Wey von Hochdorf, der Lieutenant Ineichen von Ro⸗ thenburg und der Amtsrath Hüsler von Eſchenbach. Niemand ſagte etwas dawider, ſie lachten darüber und bezeugten ihre Freude. Der Burri insbeſondere nahm es ſehr ernſt und ſagte ihm, er ſolle jetzt einſtweilen nur heim, die Herren würden ihm berichten und er, der Burri, werde ihm ſchreiben, wenn es et⸗ was ſei. Der Amtsrath Hüsler ſagte namentlich zu ihm, das wäre„herrlich,“ wenn er ſo etwas thun würde, es wäre im Jahre 1831 ſchon gut geweſen, wenn man den Leu weggeſchafft hätte. Darauf wünſchte Jakob zu wiſſen: was ihm denn wohl dafür bezahlt würde? Mit dem Johann Burri reiſte er deshalb am ſchmutzigen Donnerſtag 1845 zum Regierungsrath Weller nach Aarau. Burri rieth ihm unterwegs, er ſolle nicht zu viel fordern, 2000 Francs wären ſchon ein hübſches Trinkgeld. Burri wollte zuerſt mit den Herren vom Comite reden. Burri führte ihn in ein Wirthshaus, wohin auch die Freiſcharenchefs Bühler und Baumann kamen, Jakob bekam ſie aber nicht perſönlich zu ſprechen. Ebenſo ward ihm verboten, zu Weller zu gehen.„Es habe auch hier blos geheißen: er ſolle wieder heim, ſie woll⸗ ten es ihm ſagen laſſen, wenn er ſo etwas in Ausfüh⸗ rung bringen könne.“ Dies waren die erſten Gedanken vor dem zweiten Freiſcharenzuge. Während des zweiten ſaß er im Ar⸗ reſte. Da dachte er viel über ſeinen ökonomiſchen Ruin nach und ſchimpfte mit ſeinen Nebengefangenen über den Leu als den Urheber des Unglücks. Einmal in der Nacht beſchäftigte er ſich„im Traume ganz laut damit, ihn zu erſchießen“ Die Anderen reizten ihn noch mehr, be⸗ ſonder „Du Ander mant J den,! koll mirt ten! ſo iſ ſchon hatte wurd den G nich nichte den Emſ zuge von geft thun mit ten 4 ther Bn Bih bbte nuch nit Br Der Leuenmord in Lußern. 53 ſonders der Adlerwirth Troller, der über ihn witzelte: „Du biſt nichts zu ſo etwas, da müßte man einen Andern in deine Hoſen ſtecken; handeln muß man, wenn man die Gelegenheit dazu kennt.“ Indeſſen hatte er— doch laſſen wir ihn ſelbſt re⸗ den, wie er ſeine Gedanken im Schlußverhör zu Proto⸗ koll gibt:„Ich hatte den Gedanken aufgegeben und mir die Meinung darüber gemacht, es ſcheine, die Her⸗ ren wollen von dem ungeſetzlichen Schritte nichts wiſſen, ſo iſt der Gedanke ſelbſt in mir verſurret. Wenn ich ſchon im Arreſte hier einen ſolchen Traum hatte, ſo hatte ich doch keinen feſten Entſchluß mehr. Freilich wurde da von den Gefangenen gar viel geredet und über den Siegwart und Leu geſchimpft; auch hat der Troller mich ſchon in der Gefangenſchaft damit gereizt, ich könne nichts. Aber nur ſo, wie ich meinte, im Spaß. Von dem Gedanken zum Morde war erſt dann wieder im Ernſte die Rede, als ich nach dem zweiten Freiſcharen⸗ zuge dem Bruder Kleider nach Menzikon brachte und von dort mit ihm und dem Ackermann nach Leutvyl gefahren bin. Da ſprachen mir beide zu, ich ſolle es thun, und unſere Verabredung ging dahin, ſie wollen mit dem Bühler in Zürich reden, ſie wollen mich berich⸗ ten, ich müſſe dann auch dahin kommen.“ Dabei verblieb es, er bekam auch jetzt nicht den Alt⸗ oberrichter zu ſprechen. Anfangs Mai erhielt er vom Bruder Anton den Brief, datirt vom 8. Mai, worin Bühler ihm hat ſagen laſſen:„daß ſich wegen des Ver⸗ abredeten jetzt noch nichts thun laſſe“. Bald darauf aber kam Anton ſelbſt mit Ackermann nach Stechenrain; ſie drangen nun in ihn, perſönlich mit Bühler zu reden. Auf das beſondere Zureden ſeines Bruders machte ſich Jakob auf den Weg. Ueber den 54 Der Leuenmord in Luzern. Tag war er nicht recht gewiß; am wahrſcheinlichſten war es der Sonntag vor Johanni. Anton begleitete ihn folgenden Tages von Höngg nach Zürich, in das Wirthös⸗ haus, wo der Bühler wohnte. Er ſtellte ihn dem Bühler mit den Worten vor: „Das wäre jetzt mein Bruder, mit dem Ihr zu Aarau ſchon über das Ding geredet habt“(Da wär jetzt mi Bruder, mit dem Ihr z' Aarau ſcho über das Ding grredt hend.. Bühler erkannte ihn und führte ihn in ſein Zimmer, eine Stiege hinauf. Der Bruder blieb unten. Bühler ſagte: was er jetzt habe? Jacob antwortete:„ich wäre jetzt da wegen der Verabredung, wovon Ihr mir durch den Bruder berichtet habt,„„daß i ſoll uſe cho; i hätt ebe im Sinn, mit dem Leu abz'fahre, wenn i au en artige Zahlig dafür überchäm.““ Bühler entgegnete(man vergeſſe nicht, daß immer Ja⸗ kob Müller der Erzählende iſt): das wäre rechtz ob er denn aber auch das thun könne, und was er dafür wolle?— Jakob ſagte: 20,000 Francs, die wolle er gern. Bühler lüftete die Achſeln: das ſei wohl viel; freilich ſei auch die That etwas werth, und wenn er es thun könne, ſo ſolle er es nicht verſparen, für die Summe wolle er ſorgen.— Jakob verlangte das Verſprechen ſchriftlich. Bühler wollte nicht daran; er ſtellte ihm vor: das könnte un⸗ geſchickt herauskommen, für ihn, den Jakob, und für ihn, den Bühler, wenn man ſo etwas bei ihm finden würde. Er habe ja ſein Wort, und das werde er hal⸗ ten.— Jakob begriff dies, und ging mit dem Beſcheide zufrieden heim. Sein Bruder Anton war inzwiſchen in einem Kaf⸗ feehauſe geweſen. Von ihm hörte er, daß der Kaufmann Villiger aus Hitzkirch daſelbſt mit ihm von Jakob's Vorhaben geſprochen. Villiger ſei damit einverſtanden geneſt bald g Ja net be ten da fiihe der o warn deutu jetzt 2 den ichg fen ki er wi A nach Bu man liß ger gabe Tod Unte nen ine verk Stu ten hit Der Leuenmord in Luzern. 55 geweſen und habe nur gerathen, er ſolle machen, daß es bald geſchehe. Jakob kehrte nach Stechenrain zurück in Erwartung ei⸗ ner beſtimmten Anweiſung. Seine Freunde in Höngg muß⸗ ten darauf Angſt bekommen haben, daß er zu viel und zu früh ausſchwatzen könne. Er bekam darum den zweiten der oben erwähnten Briefe vom 27. Juni, worin er ge— warnt wurde, in ſeinen Briefen keinerlei Namen und An⸗ deutungen dieſer oder jener Art zu machen; es ſei auch jetzt noch nichts zu thun. Darum wartete er, bis Johann Rebſamen ihm den dritten Brief von Zürich überbrachte, worin deut⸗ lich geſtanden: er ſolle jetzt, wenn er den Leu wegſchaf⸗ fen könne, es thun; er müſſe Geld dafür haben, ſo viel er wolle. Aber er brauchte ein Gewehr. Er ſchickte ſeine Mutter nach Zürich, um für den Stutz zu ſorgen, den ſein Bruder und der Ackermann ihm ſchon früher durch Fuhr⸗ mann Seger zu ſchicken verſprochen. Weil er kurz war, ließ er ſich beſſer zu dem Geſchäfte gebrauchen. Inzwiſchen handelte Jakob Müller als ein vorſichti⸗ ger Geſchäftsmann— ſo wenigſtens nach ſeiner An⸗ gabe— er ging bei den Herren umher, denen an Leu's Tode gelegen ſein mußte, und erkundigte ſich, offen oder unter der Hand, wie viel er denn wohl damit verdie⸗ nen könne? Um ſich vor dem Concurſe zu retten, hatte er ſchon früher, im Frühjahre, in Luzern den Verſuch gemacht, eine Gült(Hypothek) auf ſeinem Hofe errichten und verkaufen zu können. Auf dieſe Weiſe war er mit dem Stadtammann Iſaak, dem vorigen Altgerichts⸗Präſiden⸗ ten Dr. Kaſimir Pfyffer und dem Hauptmann Corag⸗ gioni in Verkehr gekommen; alle der liberalen Partei 56 Der Leuenmord in Luzern. angehörig. Seine Bemühung war nicht geglückt. Nie⸗ mand wollte ihm die Gült abnehmen. Die Verhand⸗ lungen darüber zogen ſich hin und da er erfuhr, daß der Gemeinderath ihm zur Errichtung des Schuldtitels nicht behülflich ſein wolle, indem er die Güter nicht ſo taxirte, wie er es wollte, ſo verſuchte er ein anderes Geſchäft bei den drei Herren. Mehr oder minder deut⸗ lich eröffnete er ihnen ſeine Abſicht gegen den eberſo⸗ ler Leu. Der Stadtammann Iſaak wies ihn mit den be⸗ ſtimmteſten Worten ab: für ſo etwas gebe er kein Geld. Kaſimir Pfyffer ſagte ihm: er ſolle das gelten laſſen, das wäre criminaliſch, nicht mehr politiſch, eine Ohrfeige hätte ihm(Leu?) gehört, aber nicht auf dieſe Art mit Schießen und Tödten. Hauptmann Coraggioni dagegen(ſagt Jakob Mül⸗ ler im Protokoll des luzerner Verhörrichters) gab ſeine Zuſtimmung ſogleich kund.„Der muß ſchon vorher et⸗ was davon tönen gehört haben, was weiß ich von wem; er konnte mir wenigſtens, ehe ich ein Wort davon ſprach, ſagen: mit der Gült ſei nichts; aber wenn ich ſo etwas thun könnte mit dem Leu, ſo gebe er dann Geld genug, er verſpreche mir 30,000 Francs. Das war das zweite Mal, als ich mit ihm in ein oberes Zimmer hinauf mußte. Das erſte Mal hatten wir dar⸗ über im Ladenſtübli geredet. Nachher ging er noch zum Amtsrath Hüsler und zum alten Oberſtlieutenant Ineichen im Thurme zu Rothenburg. Beiden derſelbe Antrag; beide nahmen ihn mit Freuden an! Beide boten ihm, jeder für ſich, 5000 Francs, wobei er jedem klug verſchwieg, wie viel der Andere, oder die noch Anderen vor ihnen, geboten hatten.„Denn ich dachte, wenn ich ihnen ſage, welche Sunn dann her g hen. ſchwie etwas auch Port verſp ſicher (ſogt an ſe 6 if Sonr Das umw „ein laue deſt war ſcho nath Der Bett zud gah ande ten, — Der Leuenmord in Luzern. 57 Summen mir ſchon angeboten ſind, ſo geben ſie mir dann weniger.—— Ich habe in den Verhören vor⸗ her geſagt, der Ineichen hätte mir nur 2000 verſpro⸗ chen. Ich will nun auch die Wahrheit ſagen: ich ver⸗ ſchwieg dem Thurmludi(Oberſtlieutenant Ineichen) etwas, damit es ihn nicht ſo rauh angehe. Er iſt doch auch ſchon alt, und hat mir von Allen noch am beſten Wort gehalten. Nun alſo, der hat mir auch 5000 Francs verſprochen.“ Im Ganzen alſo waren ihm 60,000 Francs zuge⸗ ſichert für die Ermordung des Rathöherrn Joſeph Leu (ſagte Jakob Müller) und mit dieſer Ausſicht ging er an ſein Werk. Die Mutter hatte ihm den Stutz nicht gebracht, er griff zu ſeiner unbequemeren Jagdflinte und ging damit, Sonnabend den 11. Juli, zum erſten Male nach Eberſol. Das Schloß des Gewehrs trug er mit dem„Nastuch“ umwunden. Viele Leute begegneten ihm; er dachte ſchon: „ein ander Mal müſſe er es geſcheidter machen“. Er lauerte umſonſt während des ganzen Abends, ohne Leu zu Geſicht zu bekommen, und ging dann in den offenen Stall deſſelben, um am nächſten Morgen die Gelegenheit abzu⸗ warten. Hier traf er in der Dunkelheit auf Einen, der ſchon lauerte; es war aber nur ein Bettler, ein Hei⸗ mathsloſer, der ſein heimliches Nachtquartier geſucht. Der Bettler erwachte, beim Eintritt des Mörders; der Bettler erſchrak, aber der Mörder nicht. Jakob ſagte zu dem unerwarteten Schlafgenoſſen, er ſolle nur ruhig bleiben. Er ſtellte ſich, als ſei er ein Knecht und wolle grade auch noch ein wenig ſchlafen. Als er erwachte, war es ſchon heller Tag. Er hatte anders gerechnet. Er wollte früh auf ſein und abwar⸗ ten, ob Leu nicht in die Scheune käme; dann ſollte ihn 35* 58 Der Leuenmord in Luzern. ein Schuß niederſtrecken. Es kam nicht ſo, es war ſo hell, daß er ſich nicht getraute, länger zu verweilen. Er ſchlich hinaus hinter das Gebüſch, welches die Straße nach Hochdorf umhegt, um den Leu abzupaſſen, wenn er aus der Kirche zurück käme. Leu kam auch wirklich, aber nicht allein; deshalb konnte er nicht ſchießen. Jakob ſchlich ſich nun fort, durch ein Wäldchen, wo er ſein Gewehr verſteckte, denn er fürchtete:„es ſei doch jetzt wohl zu heiter zu ſo was“. Zwei oder drei Tage darauf holte er es wieder in der Nacht. Abge⸗ ſchreckt war er nicht im geringſten durch den mislunge⸗ nen Verſuch, und will fortwährend durch Coraggioni und Hüsler aufgemuntert ſein, welche ihm zugeſprochen: die That noch in der Woche zu vollziehen, weil nächſt⸗ künftige Woche der große Rath ſich wieder verſammele und Leu bei demſelben nicht mehr erſcheinen dürfe. Darum wollte er dem Rathsherrn am künftigen Donnerſtage im Galgenhölzli bei der Emmenbrücke auf⸗ paſſen, wenn er Abends von ſeiner Wallfahrt nach Sachſeln zurückkehre. Daran hinderte ihn das eingetre⸗ tene Regenwetter. Aber feſt in ſeinem Entſchluſſe, macht er ſich Frei⸗ tag den 18. Morgens auf den Weg. Weil es regnete, umhüllte er das Gewehr mit einem Sacke und nahm noch eine Baumſäge mit; ſo ging er über Emmen nach Eberſol. Am Emmenbaum begegnete er einem Manne, der ſpäter als Zeuge dieſen Umſtand bekundete. um Mittag, zur Eſſenszeit, ging er am Hauſe des Amtsrath Hüsler vorbei. Im Vorbeigehen drehte er ſo am Gewehrkolben ein wenig, daß er es ſehen ſollte, „und er hat mich wohl verſtanden; er hat mir nachher geſagt, er hätte gemeint, ich hätte einen Stutz“ Beide lächelten ſich an. Oherl bei, Gott Jakol wehr ließ einer tete, bens dw dem gehe An das man wit Ge ſchl dor Na pen 16 ſe zu uf 6t ſ Der Leuenmord in Luzern. 59 Aber Jakob ging ohne Aufenthalt nach Eberſol. Oberhalb des Ortes kam er an einem alten Manne vor⸗ bei, der ein Stück Vieh hütete.„Was iſt es, Mann Gottes, rief der Alte. Habt Ihr ein Gewehr im Sack?“ Jakob antwortete:„Nein, nein“, und verſteckte ſein Ge⸗ wehr im Gehölze zwiſchen Hohenrain und Eberſol. In Hohenrain kehrte er im Wirthshauſe ein, und ließ ſich, um ſich zur That zu ſtärken, Kaffee, Käſe und einen halben Schoppen Wein geben. Erſt als es näch⸗ tete, ſchlich er ſich in die Nähe des Leu'ſchen Hauſes. Hier ſtand er zwei Stunden auf der Lauer. Verge⸗ bens, denn Leu war, wie wir wiſſen, in der Nacht außer Hauſe. Er ſtand, bis es„ihm verleidete“ und er mit dem Gewehre heim lief.„Unterwegs dachte ich, jetzt gehe ich nicht mehr, ich könnte da hundert Mal laufen. Am folgenden Tage aber überlegte ich wieder, wenn ich das halt nicht thue, ſo bekomme ich kein Geld und Nie⸗ mand hilft mir vor dem Concurs.“ Wenn jener Gedanke, die Sache aufzugeben, ihn wirklich überkommen, ſo hatte er vorher doch andere Gedanken gefaßt. Als Leu nicht kam, war der Ent⸗ ſchluß auch ſchon da, in ſein Haus zu ſteigen und es dort mit ihm abzuthun, wenn heute nicht, ein ander Mal. Zu dem Behufe hatte er die Leiter, die im Schup⸗ pen neben den Schweineſtällen lag, und die im Ganzen 16 Sproſſen haben mochte, durchſägt. Zur Hälfte war ſie hoch genug, um in das Eckfenſter der Knechtſtube zu ſteigen. Sonnabend den 19. machte er ſich zum dritten Male auf den Weg nach Eberſol; aber erſt Abends um 9 Uhr. Er hatte das Gewehr am Nachmittage in ſeinen Holz⸗ ſchopf in Schaub eingewickelt, oben und unten, bei der Mündung des Laufes und am Kolben Kuder. Aus ei⸗ 60 Der Leuenmord in Luzern. ner Haspelt Garn machte er den Tragriemen. Etwa eine halbe Stunde nach Mitternacht war er in Eberſol. Seine eigene Erzählung von dem weitern Verlaufe, wie er ſie noch im letzten Verhöre abgab, iſt ſo deutlich und charakteriſtiſch, daß ſie keinen Auszug duldet. „Ich ging alſo vorerſt auf den Platz, wo ich die Lei⸗ ter zerſägt hatte, da fand ich, daß die Stücke ſchief an einen Schneideſtuhl hingelegt waren. Das kam mir ku⸗ rios vor und ich hätte beinahe den Muth verloren. Ich horchte, ob Niemand auf ſei. Alles war ſtill und ſo nahm ich denn das ſtärkere, das untere Stück der Leiter und legte es bei dem untern Nebenfenſter in der Ecke gegen Günikon an. Das Gewehr hatte ich unter⸗ deß bei der Holzbeige ſtehen gelaſſen. Das Fenſter ließ ſich ganz leicht und leiſe zurückſchieben.(Seufzend) Ach! da ſtieg ich durch das geöffnete Fenſter ein. Von der Stube kann man in die Küche gelangen, wo ich ein Licht brennen ſah. Von der Küche gelangte ich in den Hausgang. Nun öffnete ich die Hausthüre und ich brauchte nur einen eiſernen Riegel zurückzuſchieben; das Schloß war nicht abgelaſſen. Die Thüre ließ ſich ohne das mindeſte Geräuſch öffnen, kein Mäuschen hätte es gehört. Darauf verſuchte ich die Schlafkammerthür des Leu zu öffnen. Auch das ging leiſe vor ſich, nur ſtieß die Thüre an einem Bettſtättli an, worin ein Kind lag. Links an der Wand und auf dem erſten Bette ſah ich Weibskleider hängen und liegen, und in dem andern Bette daneben erblickte ich den Leu. Es war ſo heiter in dem Zimmer von dem Mondſchein faſt wie jetzt da in der Stube. Er lag da, nicht genug zugedeckt; die Decke hatte eine weiße Farbe, ſoviel ich meine. Nach⸗ dem ich mich ſo umgeſehen hatte, begab ich mich vor das Haus hinaus, um das Gewehr zu holen. Im Freien Fucht ſo un und k hörte hetau abzur wolle die« denn mehr den, Unte wirt dos( Lu, Der Ieſu föm von ſpre zuh an die ih ichs nur ic ter m Der Leuenmord in Luzern. 61 Freien beſann ich mich noch einmal; es wollte mich eine Furcht anwandeln. Da trank ich das Kirſchwaſſer aus, ſo ungefähr für einen Batzen, welches ich bei mir trug, und da dachte ich: es muß jetzt doch ſein. Unterdeſſen hörte ich Jemanden die Gaſſe neben dem Leu'ſchen Hauſe herauf laufen und ich blieb auf dem Läubli ſtehen, um abzuwarten, ob die Perſon etwa in das Haus hinein wolle. Wäre das nur geſchehen! Da hörte ich aber die Tritte an dem Hauſe vorbei und darum ging ich denn hinein. Das Licht in der Küche brannte nicht mehr. Es iſt vielleicht durch den Zugwind gelöſcht wor⸗ den, der durch die geöffneten Thüren eindringen konnte. Unter der Thüre des Schlafzimmers den einen Fuß ein⸗ wärts, den andern noch auf der Schwelle, ſtreckte ich das Gewehr auf die Mitte des Körpers vom Rathöherrn Leu, ſowie ich dachte, und drückte ab.(Schwerſeufzend) Der Schuß ging los und ich hörte nur noch den Ruf: Jeſus, Maria! Ich meinte, er rufe noch ſo, und ich könnte ihn nicht tödtlich getroffen haben. Ich eilte da⸗ von, ſo ſchnell ich konnte. Auf dem bezeichneten Wege ſprang ich, ſo viel ich konnte, ohne mich irgendwo auf⸗ zuhalten. Um 3 Uhr herum kam ich in Stechenrain an. Ich ging bei der hintern Kellerthüre hinein, wo ich auch herausgegangen bin. Ich begab mich ſogleich in die obere Schlafkammer; ich meine es einmal, das kann ich für gewiß nicht mehr ſagen.(Weinend) Ach hätte ich's doch um Gottes willen nicht gethan! D, wenn nur das Geld nicht geweſen wäre, wie ſchreck— lich unglücklich bin ich doch!“ So Jakob Müller's Ausſage über ſeine eigene Thä⸗ terſchaft, die in ihrer Einfachheit den Stempel der Wahr⸗ 62 Der Leuenmord in Luzern. heit an ſich trägt. Wie aber in dieſem Menſchen rohe Naturwahrheit mit Schlauheit und Tücke eines demora⸗ liſirten Schurken vermiſcht iſt, ſo erſcheint uns die Fort⸗ ſetzung dieſer Ausſage, worin er die Theilnahme anderer darſtellt, als eine Beimiſchung, aus andern Quellen, einer andern Wahrheit gefloſſen und zu anderm Zwecke gemacht. Sonntag Morgen, am 20., will er mit ſeiner Frau nach Luzern gegangen ſein. Er nahm einen Sack(1) mit, unter dem Vorgeben, er bekomme nun das Geld von den ſechs Herren, welche ihm Geld auf die Gült verſprochen hätten. In der Stadt aber war der Lärm über die Nachricht von der Ermordung ſo groß, daß er ſich nicht getraute, den Lohn vom Hauptmann Corag⸗ gioni ſogleich zu holen. Er kehrte aber beim Adler⸗ wirth Troller ein, er erzählte ihm umſtändlich das Ereigniß der Nacht und ſagte: er werde ihm doch nun auch ein Trinkgeld geben. Troller verſprach es ihm, be⸗ fahl ihm aber mäuschenſtill zu ſein und von der Sache nichts zu reden. Am folgenden Dienſtag erſt kam er zu Coraggioni, der ihm ebenfalls das ſtrengſte Stillſchweigen auferlegte. Er verſicherte ihn aber: er wolle ſogleich dem Kaſimir Pfyffer ſchreiben, der auf dem Rigi ſei. Das Geld ſolle er dann nächſtens haben. Ohne von dieſer Seite Geld zu erhalten, machte er ſich im Laufe der Woche nach Zürich auf den Weg, in Hoffnung, doch von dem Bühler den Blutlohn zu empfangen. Dieſer(ſagt Jakob Müller) führte ihn wieder in das nämliche Zimmer im Wirthshauſe, wie das erſte Mal, und fragte ihn:„Haſt Du es gethan“?— Lachend antwortete ihm Jakob:„Ja wohl, es wird wohl kein Anderer ſich dafür melden; einmal, als ich das letzte ——— 8 Moll daß 3 nun t gbet“ und und ſchar ſtellt ſeinz chen geben der G Zeit: und Bih dem „ chen uf aber ine bei( und uerſ ſtn chrl Br Der Leuenmord in Luzern. 63 e Mal bei Euch geweſen, habet Ihr mir nichts geſagt, daß Ihr noch einen Andern beſtellt habet, und ich bin nun da, um zu ſchauen, was Ihr mir für ein Mal r gebet“. , Da ging Bühler einige Schritte im Zimmer auf e und ab, drehte ſich einige Mal auf dem Abſatze um und antwortete, ihm höchſt unerwartet:„Du kannſt u ſchauen, wo Du etwas bekommſt“.— Erſchrocken ) ſtellte ihm Müller vor: das werde jetzt doch nicht ſo d ſein; er werde doch wohl wiſſen, was er ihm verſpro⸗ t chen habe, und warum er es ihm nicht habe ſchriftlich n geben wollen.— Bühler aber that, als müßte er auf r der Stelle verreiſen, und ſagte, er habe jetzt gar keine Zeit mit ihm zu reden. Weinend, wie er ſagt, verließ Jakob wieder Zürich, 6 und beklagte ſich bei ſeinem Bruder in Höngg über n Bühler's Wortbruch. Der tröſtete ihn: er wolle mit dem Villiger und Brunner in Winterthur reden: „es ſei ein miſerables Geſchäft, Einen zu ſolchen Sa⸗ chen anzuhalten, und dann von dem Preiſe abzugehen“. Er ging nun zum Amtsrath Hüsler, von dem er auf Abſchlag wenigſtens zehn Dukaten begehrte. Der aber entſchuldigte ſich, er müſſe vorerſt eine Zahlung in eine Waiſenrechnung machen und ſei leider nicht gut bei Caſſe. Er gab ihm aber doch zwei Fünffrankenſtücke und etwas Münze, im Ganzen etwa acht Francs, und verſprach für das Uebrige zu ſorgen. Der Thurmludi, der alte Oberſtlieutenant Inei⸗ chen, hielt wenigſtens etwas Wort, er gab ihm 24 Fünf⸗ frankenthaler. Und davon konnte der Mörder doch, als ehrlicher Mann, ſeine Schnitter bezahlen. Am 31. Juli Abends will er noch einen cxpreſſen t Boten von Coraggioni erhalten haben, ſich bei ihm zu 64 Der Leuenmord in Luzern. ſtellen. Er that es, Coraggioni gab ihm den Befehl, ſich ſogleich nach Zürich zu begeben; in einem Kaffee⸗ hauſe, deſſen Namen er ihm auf ein Zettelchen ſchrieb, werde er das verſprochene Geld in Empfang nehmen. Jur Ausrede, warum er dahin gehe, ſolle er ſagen, ſein Bruder ſei erkrankt. Aber ſeine Frau—!— ließ ihn, wegen der drin⸗ genden Erntegeſchäfte nicht fort und am nächſtfolgen⸗ den Sonntag wurde er arretirt.. Jakob Müller's Geſtändniß ward, was ihn betrifft, durch das endliche Eingeſtändniß ſeiner Mutter in allen weſentlichen Theilen beſtärkt. Sie bekannte, daß ihr Sohn ihr die Abſicht, den Rathöherrn Leu zu erſchießen, mitgetheilt. Sie wollte davon wiſſen, was für Verſprechungen ihm Coraggioni, Bühler, Hüsler und Ineichen gemacht. Da habe ſie gedacht, der Joggi werde mit dem vielen Gelde auch ein gutes Werk thun; er werde ſchauen, daß er ihren zwei armen Tochtermännern etwas Anſtändiges kaufe.— Manches Mal ſei es ihr auch ſo hart vorgekommen und da habe ſie zu ihm geſagt: ſiehſt du, Tod und Leben iſt da bei einander, wenn du verrathen wirſt. Sie habe es halt Niemanden angezeigt, weil Andere es ihm gar leicht gemacht haben und ſie gedacht habe, der Leu habe doch auch gar grüsli viel Unglück gemacht. Die Liberalen haben die Jeſuiten auch nicht wollen— und doch habe er ſie haben wollen. Die Schwarzen haben es aus der Weiſſagung genommen, daß die Je⸗ ſuiten fremden Samen ins Land ausſäen. Und die Je⸗ ſuitenherren ſelbſt ſeien dieſer fremde Samen. So ſei es in dem Büchli geſtanden. Die terſtitz chelte i reden ſth ich ſol holen, Loni det S den G bei m iht au den L itcher ine l ausg aben Nac war ſtche und dert linge zurüc noch . in, hrb ſhuſ war Der Leuenmord in Luzern. 65 Die alte Mutter war nicht blos Mitwiſſerin; ſie un⸗ terſtützte den ſchwankenden Willen ihres Sohnes, ſie ſta⸗ chelte ihn an zur Ausführung, wenn er durch die Ein⸗ reden ſeiner Frau wankend wurde. Ausdrücklich ſagte ſie:„Der Jakob hat mich deswegen nach Zürich geſchickt, ich ſolle, wenn der Bruder den Stutzer noch habe, ihn holen, damit er den Leu damit erſchießen könne. Der Toni(Anton) erwiderte mir, er wiſſe nicht recht, wo der Stutzer ſei, zudem ſei das dumm von mir, ich könnte den Stutzer ja kaum tragen und Jedermann würde ihn bei mir beobachten“. Ihr Sohn Anton und ein anderer Flüchtling hatten ihr aufgetragen, dem Jakob zu berichten: wenn er jetzt den Leu nicht bald wegſchaffe, ſo komme ihm ein Hitz⸗ kircher zuvor. Das hatte ſie ausgerichtet,„weil ſie halt eine leichtſinnige Frau ſei“. Sie bekannte, den Moment, in welchem der Mord ausgeführt wurde, genau gekannt zu haben.— Sonn⸗ abend am 19. hatte der Jakob zu ihr geſagt, heute Nacht gehe er wieder und da müſſe es geſchehen. Da war ſie, nach dem Nachteſſen, in eine nahe beim Hofe ſtehende Kapelle gegangen, hatte ein Licht angezündet und gebetet. Sie wußte nicht mehr was!(Alſo wie⸗ der das Beiſpiel eines Gebetes für das glückliche Ge⸗ lingen eines Mordes!) Nachher kehrte ſie in das Haus zurück und ſah in Jakobs Schlafkammer nach, ob er noch da ſei? Er war ſchon fort. Am Morgen nach der That, als Jakob zurückge⸗ kehrt, war er in ihre Schlafkammer getreten und hatte ihr berichtet: nun ſei es geſchehen; er habe den Leu er⸗ ſchoſſen. Darauf— legte ſie ſich wieder nieder und war ruhig eingeſchlafen! Bei einem frühern Beſuche in Höngg, wo man be⸗ 66 Der Leuenmord in Luzern. rieth, was anzuſtellen, damit man von den Herren in Luzern die Amneſtie erzwinge, hatte der Ackermann und ihr Sohn Anton ſie zu überreden verſucht, einem der einflußreichſten Herren in der Stadt ein Kind zu ſtehlen. Sie hatte es aber ausgeſchlagen, weil ſie dazu zu alt ſei. Sie hätte wohl keins mehr von einem Hauſe weglocken können!— Der Unterſuchungsrichter ſchließt daraus, daß ſie auch über die politiſche Tendenz der That wohl unterrichtet geweſen. Auch die Ausſagen ſeiner Frau, Marie, geborne Büttler, zu denen ſie mit angſtgepreßtem Herzen ſich entſchloß, ſtimmten mit ſeinen eigenen und denen der Mutter überein; es fand ſich wenigſtens darin nichts Widerſprechendes, oder was zu Zweifeln Anlaß geben können. Sie hatte, mehrere Wochen vor dem 19. Juli, beim Betten ein Papier aus der Hoſentaſche ihres Mannes vorblicken geſehen, es war„ein Briefli von ihrem Schwa⸗ ger Anton an den Jakob“. Darin ſtand geſchrieben, jetzt ſolle er dem Leu nur friſch ans Leben gehen, wo und ſo gut er könne, er müſſe Geld genug dafür haben, es ſei geſorgt“ Sie war heftig darüber erſchrocken, machte ihrem Manne Vorwürfe, und dachte, wenn er ſo etwas thue, werde ſie es ihrem Vater ſagen. Ueberhaupt war ſie nie zufrieden, daß der Müller immer ſo herumgelaufen. Wenn ſie ihm dann Vorwürfe gemacht, er könne und werde doch nie etwas werden, was er ſich da der Politik annehmen wolle, ſo ſei die Alte gehäſſig darüber geworden, und hobe ſie mit Streit und Zank verfolgt. Ueber das nächtliche Ausbleiben ihres Mannes wun⸗ derte ſ gar nic Do nes üb es in man il ufgef der T ſchuld V an de duß ʒe Di lichten n m Der Leuenmord in Luzern. 67 derte ſich Marie gar nicht mehr, es kam ſo oft, daß ſie gar nicht mehr achtete, ob er da war oder nicht. Doch ſchien auch ſie von dem Verbrechen ihres Man⸗ nes überzeugt, wenn ſie gleich aus natürlichen Gründen, es in Abrede ſtellte. In ihrer Angſt rief ſie aus, als man ihr das frühere Ableugnen jenes Wiſſens um den aufgefundenen Brief vorhielt:„Ich habe gedacht, wenn der Mann um den Kopf komme, ſo ſei dann ich ſchuld“ Wer darf hiernach zweifeln, daß ein Meuchelmord an dem Rathsherrn Joſeph Leu begangen worden, und daß Jakob Müller von Stechenrain der Thäter geweſen? Dieſe beiden Thatſachen ſtehen nach den veröffent⸗ lichten Acten feſt. Der Tod, durch äußere Gewalt, notoriſch, iſt durch das Gericht, durch das Zeugniß der gerichtlichen Aerzte, bekundet. Letztere, in Uebereinſtimmung mit allen Ver⸗ muthungen aus der Natur der Verhältniſſe mit allen Ermittelungen, erklären: daß hier kein Selbſtmord ſtatt⸗ gefunden. Die als Mörder denuncirte Perſon, legt, nach an⸗ fänglichem Leugnen, ein vollſtändiges Bekenntniß, ein mehrmals wiederholtes, ab. Dieſes Bekenntniß enthält die detaillirteſte Geſchichte der Motive zur That, der mehr⸗ maligen früheren, verunglückten Verſuche, endlich der Ausführung ſelbſt. Dieſe Geſchichte enthält nichts ſich Widerſprechendes, es wird auch von Seiten der Angeklagten nicht widerſpro⸗ chen. Sie ſtimmt vielmehr, was Zeit, Oertlichkeit be⸗ trifft, mit allem anderweitig Ermittelten überein, und iſt in ſich ſelbſt ſo einfach, klar, als der Sinn des Ver⸗ brechers wüſt und wirre iſt. Aber eine ſehr erklärliche 68 Der Leuenmord in Luſern. Wüſte und Wirre, bei der Abweſenheit aller ſittlichen Begriffe. Eine Zurechnungsfähigkeit iſt in keiner Art vorhanden. Thatſache, Thäterſchaft und ſie begleitende Umſtände werden außerdem durch verſchiedene Zeugniſſe anderer Perſonen bekräftigt. Die eigene Mutter des Thäters geſteht, daß ſie um das Verbrechen gewußt; ſie läßt glau⸗ ben, daß ſie ſelbſt dazu gerathen oder wenigſtens beige⸗ ſtimmt, geholfen. Die eigene Frau läßt vermuthen, daß ſie das Schreckliche geahnt. Wenn demnach nicht ſämmtliche Acten verfälſcht, ja von Anbeginn bis Ende ein unerhörtes Falſum von dem Verhörrichter Ammann und dem ganzen luzerner Ober⸗ gerichte, mit Colluſion aller dortigen Behörden, began⸗ gen, ſo ſteht die Thatſache feſt: daß Joſeph Leu wiſ⸗ ſentlich und mit voller Abſicht durch Jakob Müller er⸗ mordet worden. Eine Vermuthung ſolcher Verfälſchung, die in der Ge⸗ ſchichte nicht vorgekommen, iſt aber durch nichts gerechtfer⸗ tigt, nicht durch das grauſame Verfahren, welches notoriſch die ſiegende luzerner Partei gegen ihre Feinde und Juſtizo⸗ pfer vorher und nachher geübt, auch nicht durch die unſelige, intriguirende Politik, vermöge welcher ſie, am Boden des Privatrechts ſich feſtklammernd und das höhere Recht ver⸗ kennend, das über den Völkergeſchicken ſchwebt, wie der Geiſt Gottes über den Waſſern, den Sonderbundskrieg ent⸗ zündet und damit die Flamme, welche, im Süden und Weſten, im Norden und Oſten, die alten morſchgewordenen Staatsgebäude ergriffen und verzehrt hat. Groß iſt die Verſchuldung jener Partei von Luzern, welche die armen Bewohner der kleinen Urcantone für ihr kleines Buchſtaben⸗ recht entflammte, gegen das ewige Recht der Völkerfortbil⸗ dung, welche mit ihnen ſpielte zu eigenen Zwecken, wäh⸗ rend di ſtende den ſe den Al dehin, der gl Freihe weſun Decke A ſoll n ihnen Bemei ünft emor hatt egrif und) eſte duß ſchaf Unte weg, um in kei der E wit, Nitte int hiuſe boſt brin Der Leuenmord in Luzern. 69 rend die Intriganten ſelbſt doch nur die Agenten einer fremden, trugvollen Politik waren, die den Weltbrand, den ſie vorausſah, heimlich in einem Privatkampf unter den Alpen zu erſticken vermeinte. Sie haben ihren Lohn dahin, gleich jener gleisneriſchen Politik ſelbſt, die unter der gleißenden Decke der legitimen Ordnung nicht die Freiheit erſtickte, aber eine Demoraliſation und Ver⸗ weſung im Völkerleben nährte, die uns jetzt, nachdem die Decke weggeriſſen, mit Schauer erfüllt. Auf Gerichtete und ſo Gerichtete von der Weltgeſchichte ſoll man keinen Stein werfen. Am wenigſten darf man ihnen eine ſolche grobe Täuſchung beimeſſen, und ohne Beweiſe. Auch in der Schweiz wird heute kein Ver⸗ nünftiger daran zweifeln, daß Jakob Müller Joſeph Leu ermordet; aber damals, noch als er gerichtet wurde, hatte der Parteihaß dermaßen auch die ſonſt Beſonnenen ergriffen, daß man an einen brutalen Act von Parteiliſt und Raſerei glaubte oder glauben wollte. Bis zum Aeu⸗ ßerſten, wie wir ſehen, hielt man an der Fiction feſt, daß Leu ſich ſelbſt umgebracht.„Mit unerhörter Leiden⸗ ſchaftlichkeit, ſagt Ammann, fiel die radicale Preſſe die Unterſuchungsbehörde an und ſchnappte jede Gaſſenlüge weg, um, mittels Vergrößerung derſelben, das Publi⸗ cum gegen dieſe Unterſuchung aufzuhetzen, wie es noch in keinem Proceſſe u. keinem Lande geſchehen iſt.“ Als der Selbſtmord nicht mehr zu halten war, ging man ſo weit, zu behaupten, daß Jakob Müller durch allerhand WMittel der geheimen Inquiſition zu einem falſchen Be⸗ kenntniß gebracht worden. Die Zeitungen hatten ihn häuſerweit unter den Prügeln ſchreien gehört. Daß Prügel, Krummſchließen, Winterfroſt und harte Thurm⸗ koſt in den früheren Regierungen in Luzern ſehr ge⸗ bräuchlich waren, um Verbrecher zum Geſtändniß zu 70 Der Leuenmord in Luzern. bringen, iſt notoriſch, daß man auch mit Müller nicht glimpflicher verfahren, bekunden die Acten; berechtigt uns dies aber anzunehmen, daß er, influirt von den Schlägen bis zu ſeiner Hinrichtung bei ſeinem falſchen Geſtändniß verblieben ſein würde?— Auch dies gab man ſpäter auf, und es bildete ſich die Meinung, daß der Verhörrichter ihn auf andere Weiſe zu ſeinen Aus⸗ ſagen appretirt haben könnte. Er ward in letzter Zeit gut gepflegt, ſo erſchien er bei der Hinrichtung; man rügte jetzt dieſe zu liebreiche Behandlung eines geſtän⸗ digen Mörders, während die angeblichen Complicen, die politiſchen Feinde der Sieger und Richter, auf deren Vernichtung es eigentlich ankam, auf das Grauſamſte behandelt würden. Alſo war die Meinung, man habe ſich dieſen einen Mann von Gerichtswegen zugezogen, ihn zum Martyrium bewogen, ihn bis zum Entſchluß begeiſtert, ſich hinrichten zu laſſen, um dadurch einen Fußſchemel zu gewinnen, von dem man die höher Ste⸗ henden ablangen könne. Der Wahn hat in der Weltgeſchichte noch zu trauri⸗ gern Verirrungen geführt. Als der gehaßte Verhörrich⸗ ter Ammann die Acten des Proceſſes herausgab, mußte er aber noch gegen dieſen Wahn kämpfen. Er hielt es für nöthig für die Ungläubigen, alle Beweisſtücke zuſammen zu ſtellen, welche das Geſtändniß des Mör⸗ ders unterſtützen. Sie füllen die Hälfte der Schrift; wir können kürzer darüber weggehn. Die Wahrheit der Geſtändniſſe ſtützt der Unterſu⸗ chungsrichter objectiv: 1) auf den gerichtsärztlichen Befund und das Gut⸗ achten, über welches die Sanitätscommiſſion ein faſt gleichlautendes Superarbitrium zu den Acten gegeben. Wir kennen den weſentlichen Inhalt. 8 5 welcher reitet n kob M ³) Ich Rückſp jetzt: den al „ zu th bezieh ter au gebrac den ii nann Rhſt Ehef die G hörte und um, ut⸗ oſt en. Der Leuenmord in Luzern. 71 2) auf die Vorlage ſolcher Gegenſtände, mittels welcher der Meuchelmord unter den Conſpiranten vorbe⸗ reitet worden. Es waren die erwähnten Briefe, in Ja⸗ kob Müller's Kleiderkaſten gefunden: a) Der ſeines Bruders Anton d. d. Höngg 8. Mai: „Ich habe mit Bühler wegen unſerer Verabredung Rückſprache genommen, er ſagte mir aber, daß wir jetzt nichts vornehmen ſollen; denn es würde mehr ſcha⸗ den als nützen.“ b) Der v. 27. Juni:„Es iſt überhaupt jetzt nichts zu thun, als abzuwarten.“ Daß dieſes ſich auf nichts beziehen könne, als auf Leu's Ermordung will der Rich⸗ ter aus dem folgenden dritten Briefe ſchließen: c)„Jakob Müller ſolle jetzt mit dem Leu wegfahren; er bekomme Geld dafür ſo viel er wolle.“ Dieſer dritte Brief konnte aber nicht zu den Acten gebracht worden. Seine Exiſtenz geht nur hervor aus den übereinſtimmenden Geſtändniſſen des Michael Acker⸗ mann,„der den Aufſatz geſchrieben“ haben will, des Rebſamen,„der den Brief überbrachte“, der Müller'ſchen Ehefrau,„die den Brief las“, der Roſa Felix,„welche die Schwiegertochter mit ihrem Sohne deswegen ſtreiten hörte“, des Jakob Müller ſelbſt,„der über den Inhalt und Zweck des Schreibens Auskunft gibt.“ 3) auf das Vorliegen ſolcher Gegenſtände und Spu⸗ ren, die auf dem Mordplatze vorgefunden worden. Man fand a) unter der Leiche eine Stutzerkugel, von den Experten als Eigenthum des Inquiſiten declarirt (er ſelbſt beſtritt es indeſſen nicht); b) hinter der Scheune des Leu'ſchen Hauſes ſchon am Morgen nach der That: Schaub, Kuder, ein Büſchel Kudergarn, ei⸗ nen bräunlich ausſehenden Strick, einen runden Stock. Ganz ähnliche Gegenſtände, wie die erſteren fand man 2 Der Leuenmord in Luzern. auch in Müller's Scheune zu Stechenrain, ja einen Bund mit Schaub, aus welchem das im Eberſol Ge⸗ fundene entnommen ſein mußte; c) an derſelben Stelle im Keller, welche Jakob Müller in ſeiner Ausſage als die angegeben, wo er nach der That ſein Gewehr ver⸗ borgen, fand der Beſitzer des Hofes, welcher ihn in der Subhaſtation erſtanden, eine lange Flinte vor, welche Jakob als das Mordgewehr anerkannte. Jene Kugel rollte in den Lauf hinein. Auch fanden ſich dort zwei Uhrgewichte, mit zum Theil ſchon geſchoſſenen Bleiku⸗ geln angefüllt, genau wie Müller es beſchrieben; d) die zerſchnittene Baumleiter hatte ſchon früher als Inditium gedient, daß der Mörder auf dem einen Theile derſelben ins Fenſter eingeſtiegen ſein müſſe. e) Endlich hatten Leu's Knechte am Morgen nach der That in dem wei⸗ chen Boden des Rübenackers hinter der Scheiterbeige die Abdrücke eines unbekannten Fußes bemerkt. Nach Mül⸗ ler's Geſtändniß hatte er hinter jener Scheiterbeige das Gewehr abgeſtellt, hier eine Weile geſtanden und den Branntwein getrunken, den er mit ſich geführt. Subjectiv läßt Ammann die Geſtändniſſe ſich ſtützen: 1 1) auf die ſubjective Fähigkeit der Müller'ſchen Familie. Es wären alſo Perſonen, zu denen man ſich einer ſolchen That verſehen könnte. Die ſittliche Verworfenheit der Familie, an welcher übrigens nach dem bisher Mitgetheilten kaum zu zwei⸗ feln iſt, wird noch durch ein Gutachten ihres Geiſtli⸗ chen aufs beſtimmteſte ausgeſprochen.— Schon in der Herberig, ihrem früheren Hofe, erzählte man ſich viel von der ſchlechten Lebensweiſe der Müllers. Jakob hatte ſchon früh zwei, Anton ein uneheliches Kind. Die Töchter heiratheten alle in ſchwangerem Zuſtande. Alles giſchal Eine lichtſ Bram hatte. ſtand ganze und Det kam in di und! ihter det 9 tobte ſiſthi liſt Jit u in in Vem Nitt zu zie ſunbe Gut Si ſiten hitt n d wigt waff V en ich her ei li⸗ in kob ie les Der Leuenmord in Luzern. 73 geſchah unter den Augen der Mutter, die dazu lächelte. Eine der Töchter war, noch während des Proceſſes, ein leichtſinniges, unſittliches Weib, das ſich täglich einen Branntweinrauſch trank, ſo oft ſie dazu Gelegenheit hatte. Sobald Roſa's Kinder herangewachſen waren, ſtand das Haus allen liederlichen Burſchen offen und ganze Nächte, Sonn⸗ und Feiertage wurden bei Moſt und Branntwein, Kartenſpiel und Unzucht verbracht. Der Vater, ſelbſt leichtſinnig und dem Trunk ergeben, kam gewöhnlich ſpät heim, die Mutter ſchob ihn dann in die Kammer, verheimlichte, was er nicht ſehen ſollte, und begünſtigte und unterhielt ſo das ſchändliche Leben ihrer Kinder. Wenn der Vater zu ſich ſelbſt kam und der Ruin ſeines Hauſes ihm ſchwer aufs Herz fiel, tobte er furchtbar auf, die Mutter aber wußte ihn fort⸗ zuſchicken. Sie war die Herrin im Hauſe, die durch Liſt und Verſchlagenheit daſſelbe aus ſeinen in letzter Zeit immer wiederkehrenden ökonomiſchen Verlegenheiten zu ziehen gewußt, auf ihre Weiſe immer gegenwärtig in Rath und That. Aus ſolcher Schule ging Jakob Müller hervor. Nicht in rohen Kraftäußerungen, in ſchlauer Berechnung und Verwegenheit zeigte ſich ſeine verderbte Natur. Jedes Mittel war ihm recht, ſich aus ſeinen Verlegenheiten zu ziehen, wie denn er und ſein Bruder Anton den of⸗ fenbaren Betrug nicht ſcheuten, um auf ihr verſchuldetes Gut Gelder aufzunehmen, mit Vorwiſſen, daß es keine Sicherheit dafür gewährte. An Körpergeſtalt und Kraft ſeinem Opfer nicht im Entfernteſten gleich kommend, hätte er einen männlichen Angriff auf denſelben nie wa⸗ gen dürfen, ein Arm und die halbe Kraft Leu's hätte ausgereicht ihn niederzuwerfen. Er mußte zur Feuer⸗ waffe greifen, er mußte den Hinterhalt wählen und griff XlII. 74 Der Leuenmord in Luzern. den ſtarken Mann am ſicherſten, wie er gethan, im Schlafe an. Er war ein Subject, zu dem man ſich der That hat verſehen können. 2) Auf die Geſtändniſſe der Mitangeſchuldigten, die theils vor, theils nach dem Morde von den Umſtänden deſſelben Kenntniß gehabt und theils zur Begehung der That, theils ſpäter zur Verheimlichung und Sicherung der Mitſchuldigen gewirkt haben. Michael Ackermann's(des erſten Denuncianten) Ausſage kennen wir aus dem Obigen, der Berichterſtat⸗ ter aus den Acten(die ſeine Arbeit ſind) hält ihn für einen intriganten Kopf, der in Len das erſte Hinderniß zu einer allgemeinen Amneſtie erblickt. Er wollte ihn „unter dem Boden“ wiſſen, in der Erwartung, daß dann die Amneſtie ertheilt werden müſſe, und auch wol in der, daß der Mörder das verſprochene Blutgeld mit ihm theilen werde(²). Als dieſes Blutgeld nicht ausge⸗ zahlt worden und Anton Müller unvorſichtig und prahle⸗ riſch die That ſeines Bruders auszuplaudern anfing, fürch⸗ tete er ſich vor Verrath und fing zu denunciren an. Aehnlich verhält es ſich, nach Ammann's Meinung, mit den Depoſitionen des Johann Rebſamen, des Jo⸗ hann Burri und der Brüder Schmidli. 3) Auf verſchiedene unverdächtige Zeugenausſagen, die aber alle nur über Nebenumſtände bekunden. Eine Magd in Stechenrain hatte Jakob oft auf die Regierung ſchimpfen und ihn drohen gehört: der Leu müſſe ihm weg und wenn er ihn erſchießen müſſe. Andere: wie er auch in ſeinem frühern Gefängniß dieſe Drohungen wiederholt. Vier Zeugen hatten ihn an den betreffenden Tagen mit der Flinte, mit und ohne Ver⸗ hüllung, auf dem Wege von Stechenrain nach Eberſol geſchen. Einer(Raſt) ſah ihn, unterhalb ſeines Hau⸗ ſcö, n d fortlau Ge daran lnſti bekrüf ſich n Vet 5 Crimi ſdſ könnte nur ei ſiber zu un ſilbe terſu führt große ſchloſ end, andere n ß ol it le⸗ 9, ⸗ en, die Au ſſe. ieſe den Ber⸗ nſol al Der Ceuenmord in Luzern. 75 ſes, mit einem Gewehr unterm Arm, aus dem großen Hag hervorkommen und ſcheu vor ihm querfeldeinwärts fortlaufen. Genug, Jakob Müller's Geſtändniß, wenn Jemand daran noch zweifeln könnte, wird durch eine Menge von Umſtänden und Zeugniſſen in ſeinen einzelnen Theilen bekräftigt. Er hat den Mord begangen und es fragt ſich nur: Warum? Wer waren ſeine Mitſchuldigen? Wer die intellectuellen Urheber des Verbrechens? Hiermit wäre, wenn wir den Fall als einen einfachen Criminalfall betrachten, derſelbe geſchloſſen, die Acten ſind ſpruchreif, das Erkenntniß gegen den Hauptthäter könnte gefällt werden. Aber es iſt nur der Anfang, nur ein compactes Stück aus einem zerfloſſenen, kaum faßbaren Ganzen herausgeſchnitten. Wir thaten dies zu unſerm Zweck und die Gerichte in Luzern haben daſ⸗ ſelbe gethan, auch zu ihrem Zweck; ſie haben die Un⸗ terſuchung gegen Jakob Müller wegen des Mordes ge⸗ führt, ihn verurtheilt und hinrichten laſſen, ehe der große politiſche Proceß beendet war, um, auf den ge⸗ ſchloſſenen Acten, auf dieſem abgeſtraften Verbrechen fu⸗ ßend, ihre Arme nach den Mitſchuldigen und noch ganz anderen Verbrechen auszuſtrecken. Dieſer große politiſche Proceß iſt eigentlich noch heute nicht geſchloſſen, er ging unter im Sonderbundskriege, er ſpielte hinein in die Welterſchütterung, davon der Boden unter uns wankt. Heute noch, unter andern Verhältniſſen, einer andern Regierung— die Beſiegten und Verfolgten ſitzen an den Tiſchen der Sieger und Richter von damals— will man ihn revidiren, in der Abſicht, den von Parteiwuth ſchuldlos Verurtheilten 4* 76 Der Leuenmord in Luzern. ihre Ehrenrettung, Einigen ſchon im Grabe, zu gewäh⸗ ſündl ren. Wird die Welt dieſem Richterſpruch mehr, unbe⸗ ſitt dingten, Glauben ſchenken? Es ſitzt wieder eine Parti ſen auf dem Richterſtuhl und die ſich verantworten ſollten, rieder irren als Verbannte in der Fremde umher; ſie würden und e ebenſo wenig auf die Geleitsbriefe ihrer Feinde zurück⸗ Wiſt kehren, als dieſe damals den Briefen, die jene ihnen ob t anboten, trauten und ſich vor dem Gericht zu ſtellen oder wagten.— Dies könnte in uns Bedenken erregen, ob durc wir ſelbſt nicht hiermit den Proceß abſchließen ſollten, glic um ſo mehr, als ſein criminaliſtiſches und pſychologi⸗ uft ſches Intereſſe mit dem vorangängigen abgeſchöpft iſt Schn und die Nachrichten über einzelne Angeſchuldigte in dem tigi Wirbelſturm verloren gegangen ſcheinen, deſſen erſtes Wehen der Leuenproceß geweſen. Indeſſen dürfen wir ſß keinen Torſo auſſtellen, wo ringsum noch die meiſten den Glieder des Körpers liegen, aus denen man wenigſtens V die Grundzüge entnehmen kann, welche die urſprüngliche vit Geſtalt gehabt. Auch bleibt es unerläßliche Pflicht, die ſui Motive ſeiner That, auch wenn es nur ſeine That wäre, einer weitern Betrachtung zu unterwerfen. iber Mut tieſer es bi l56 Am 9. Januar hatte das hohe Obergericht beſchloſ⸗ ſen, daß die Jakob Müller betreffenden Unterſuchungs⸗ acten von denen gegen ſeine Mitbeklagten getrennt und abgeſondert beurtheilt werden ſollten. Am 24. Januar u. fällte das Criminalgericht das urtheil dahin: daß Jakob ſin Müller— in Erwägung, daß die Wunde, welche dem ud Großrath Joſeph Leu in der Nacht vom 19. Zuli beige⸗— bracht worden, als die wirkende urſache ſeines erfolgten To⸗ zn des angeſehen werden müſſe, und daß Jakob Müller dem— Leu dieſe Wunde in der Abſicht, ihn zu tödten, ge⸗ ln R ſt m es ir en n he die te, oſ⸗ nd val kob em ge⸗ dem ge Der Leuenmord in Luzern. F7 ſtändlich beigebracht, auch den Entſchluß zur Tödtung nicht etwa erſt im Momente der Ausführung gefaßt, ſondern mehrer Monate lang mit ſich herumgetragen, wiederholt die Gelegenheit aufgeſucht, ihn auszuführen, und endlich ihn auf eine höchſt kaltblütige und überlegte Weiſe vollſtreckt habe, es auch nicht darauf ankomme, ob derſelbe aus rein perſönlicher Rachſucht oder aber in Folge geſchehener Aufreizung durch dritte Perſonen, oder endlich aus Beidem zu⸗ gleich entſtanden— mit einem rothen Hemde angethan, auf die öffentliche Richtſtätte geführt und allda mit dem Schwerte enthauptet, auch ſeiner bürgerlichen Ehrenfä⸗ higkeit verluſtig erklärt werde. Müller appellirte nicht gegen dieſes Urtheil,„damit für Frau und Kind die Koſten ſich nicht vergrößerten“ Dem dortigen Rechtsgange gemäß wurde es darauf, am 28. Januar, vom hohen Obergerichte des Canton Luzern beſtätigt und am 31. Januar auf dem Kalenberg voll⸗ ſtreckt. Wir können uns nicht enthalten, den Verbalproceß über den Abſchied des Mörders von ſeiner Ehefrau und Mutter wörtlich hier aufzunehmen. Er gewährt uns tiefere Blicke in die Verhältniſſe und Perſönlichkeiten, als es bisher vorgekommen. Er fand ſtatt am 29. Januar 1846 Vormittags: „Auf die dringende Bitte des Maleficanten Jakob Mül⸗ ler, man möchte ihn noch einmal ſeine Frau und Mutter ſehen laſſen, damit er von ihnen Abſchied nehmen könne, wurde die Maria Büttler auf dieſen Morgen vorbeſchie⸗ den und die Roſa Felir aus dem Gefängniß im Bruch⸗ thurm in die Zuchtanſtalt gebracht, indem man es für zweckmäßiger erachtete, beide auf einmal ihm vorzuſtel⸗ len. In der Vorausſicht, daß es zu Herzensergießun— 78 Der Leuenmord in Lußern. gen kommen werde, die für die Procedur nicht unwich⸗ tig ſein dürften, beſchloß das Verhöramt, der Scene beizuwohnen und auch den hochwürdigen Herrn Zucht⸗ hauspfarrer Meier, Director Koſt und Obermeiſter Ineichen beizuziehen. „Unter einem Strome von Thränen trat die Maria Büttler ein in das Gefängniß und ihre erſte Aeußerung war:—„Gott Lob und Dank! ich habe gehört, daß du dich bekehrt habeſt, ſo kommſt du doch noch in den Himmel; ich verzeihe dir Alles von Herzen; verzeihe auch mir, wenn ich dich etwa bös gemacht habe?. Nun drängte ſich die Alte an den Sohn, Angſt im Geſichte und Schrecken. Mit trockenem Auge, ohne das min⸗ deſte Zeichen von Mitleiden, rief ſie aus:„O du ar⸗ mer Tropf, was machet's der nu, ſie hend mi nu ſo ſer, du weißt doch nu, daß i uſchuldig biv. Er er⸗ widerte ihr, wie verwundert:«Ja, Mutter, ich habe Alles bekannt, mein Troſt iſt bei Gott und Ihr werdet es halt auch ſo machen müſſen?. Dazu bemerkte die Maria Büttler:(Da ſehet Ihr, Mutter; hättet Ihr mir gefolgt, hättet Ihr nicht immer ſo politiſirt, oder wä⸗ ret Ihr nur nie zu uns nach Eich gekommen, ſo wäre der Toni auch nicht gekommen, und wir wären auf jenem Heimweſen geblieben»! Jakob Müller:« Ja, mein Gott! Hättet Ihr nur keine Pfanne mehr angerührt; aber eben, weil Ihr die Meiſterſchaft führen wolltet, habe ich auch auf die Frau nicht gehorcht, wie ich hätte ſollen». Da ſiel ihm die Mutter wieder ins Wort:« Du wirſt doch nicht ſagen, daß ich dich aufgehetzt habe, den Raths⸗ herrn zu erſchießen!1? Er gab ihr zur Antwort:„Von Euch kommt das nicht. Höret, Herr Verhörrichter, ſo iſt es, und Ihr Mutter, geſtehet doch in Gottes Namen die Wahrheit ein; ſie hatte halt eine große Freude ob dem ich w du ſe, Nun nen, auch mer und ren ihre zien daß theil Da ſcher Han ſe aut wo er daf wat Bi und zuſi hie kchr e auc * ſe ſi u en he Un te det die ir vä⸗ re em en, uch de och hö⸗ on viſt men Der Leuenmord in Luzern. 79 dem Gelde, welches ich bekommen würde; ſie meinte, ich würde dann den armen Schwägern helfen.“—„Willſt du mir auch noch zur härtern Strafe verhelfen, rief ſie, es iſt ja grüslich gnu, was ich jetzt ſchon habe. Nun bat Müller, man möchte doch die Mutter verſcho⸗ nen, ſie ſei ſchon eine alte Frau und ſie habe es ſonſt auch immer gut mit ihm gemeint. Dazwiſchen jam⸗ merte er:„Ach, mich dauert nur die unſchuldige Frau und das Kind! Was machſt auch du“? Unter fortwäh⸗ renden Thränen erzählte die Büttler ihm jetzt den Tod ihres Erſtgebornen, da aber ihre gegenwärtige, ſchon ziemlich weit vorgerückte Schwangerſchaft beſorgen ließ, daß eine Verlängerung dieſes Abſchieds der Frucht nach⸗ theilig ſein könnte, ſo wurde zur Trennung gemahnt. Da langte Müller zwei, von dem Geiſtlichen ihm ge⸗ ſchenkte Gebetbücher hervor, die er der Frau in die Hand drückte, mit der Bitte: wenn ſie darin leſe, ſollte ſie an ihn denken und für ihn beten. Hier habe ſie auch zwei Nastücher und die Kleider, welche er anhabe, wolle er ihr zuſchicken, damit ſie dieſelben behalten könne, er wolle ſie nicht mit in den Boden nehmen, er wiſſe, daß der Henker ſie ihm auch verhauen werde.— Es war ein äußerſt ergreifender Auftritt, als die Maria Büttler ihrem Schmerz in lauten Tönen den Lauf ließ und die Bücher annahm, ihm noch einmal Verzeihung zuſicherte und mit Schaudern ihn ſeine Kleider behalten hieß. Die Alte, die, das Geſicht gegen die Wand ge⸗ kehrt, zugehört hatte, trat wieder herzu und äußerte ſich gegen den Herrn Pfarrer Meier: Man ſollte dem Joggi auch den Bart abhauen, es ſei doch grüsli wüeſt, wenn er ſo unter die Leute müſſe. Auf deſſen Erwiderung, ſie ſolle jetzt nicht an ſo etwas denken; das Schönſte ſei, daß ſein Herz bekehrt—, gab ſie zur Antwort: 80 Der Leuenmord in Lizern. Sie habe halt gehört, daß die, welche mit einem Bart ins Grab kommen, darin keine Ruhe haben. Der hoch⸗ würdige Geiſtliche verwies ihr den Aberglauben, und Müller ſelbſt bat ſie, doch an das Himmliſche zu denken; er freue ſich auf den Tod, wenn es ſchon ſchrecklich ſei, wie er ihn empfangen müſſe.—— Unbewegt langte die Alte nach ſeinen Händen und äußerte ſich, ſie ſchüt⸗ telnd:„Du wirſt aber doch auch nicht mehr geſagt ha⸗ ben, als wahr iſt? Sie wollen immer haben, ich habe dich aufgewiegelt?. Dies veranlaßte den Verhörrichter zum Abſchied zu dringen und der Mutter nicht zu ge⸗ ſtatten, daß ſie, wie ſie verlangte, noch allein mit ih⸗ rem Sohne reden dürfe. Man konnte im Geſichte des Müller leſen, wie ſehr er das Benehmen der Mutter misbillige; zuletzt kniete er vor ihr nieder und bat ſie um ihres Seelenheiles willen in Allem die Wahrheit einzugeſtehen, wenn ſie es noch nicht gethan habe. Dann flehte er wieder das Verhöramt um Gnade an, für ſie und ſeinen Bruder Anton, der ja auch durch die Verſprechungen verführt worden ſei, wie er, und ſich aufrichtend, drückte er die Hoffnung aus, daß das Ge⸗ wiſſen jene Verleiter dazu nöthigen werde, für ſeine unſchuldige Frau und ihr Kind zu ſorgen, dann wolle er ihnen in der Ewigkeit verzeihen; nur den Gemeinde⸗ rath von Rein, den laſſe er nicht grüßen, denn wenn dieſer geholfen hätte, wäre er nicht mehr zu den Herren. Auf die Ermahnung des hochwürdigen Herrn Pfarrers, er ſolle bedenken, daß er ohne Groll ſterben müſſe—, wurde er ſogleich wieder ruhig, antwortend:„Ja, Sie haben Recht, ich verzeihe Allen, aber wenn Frau und Kind um Alles kommen müßten, wäre es doch trau⸗ rig'.— Nun gab die Alte die Verſicherung von ſich, ſie wolle der Frau einige hundert Gulden vermachen; donn wege wiſu an ſ lich Eint jung aus war möc e b bezw Fiſ übet ſn nen plic ven aus Ger Lod plire über pra Un ler dr gige Der Leuenmord in Luzern. 81 dann brauche ſie aber auch keine ſolche Sachen zu ſagen, wegen des Politiſiren, ſie ſei ja immer gut mit ihr ge⸗ weſen. „Da ſie darüber hin abermals von den Verhören und an ſie geſtellten Fragen reden wollte, ſo wurde ihr ernſt⸗ lich zu ſchweigen befohlen, und es erfolgte, ſo wie der Eintritt, ſo der Austritt aus dem Gefängniſſe; bei der jungen Frau ſchmerzhaft bewegt, bei der Alten, wie man aus Allem ſchließen muß, verſtockt. „Nachdem die Letztere in den Arreſt zurückgebracht war, ließ ſie durch den Gefangenwart ſagen: Man möchte ihr einen ſauern Apfel oder eine Rübe geſtatten, es brenne ſie ſo im Innern.“ Ob Jakob Müller jemals wirkliche Reue empfunden, bezweifelt ſein Verhörrichter, denn er ſtarb mit einer Art Faſſung und ohne Widerruf. Die näheren Notizen, reich über andere Punkte des Proceſſes, fehlen uns über die⸗ ſen Act. Dieſe eilfertige Hinrichtung des Hauptthäters in ei⸗ nem Verbrechen, welches die Anklage zu einem ſo com⸗ plicirten gemacht und in das ſie ſo viele Mitſchuldige verwickelt, erregte allgemeines Befremden. Zwar iſt man aus den franzöſiſchen Rechtsfällen gewohnt, daß die Gerichte in ähnlichen verwickelten Fällen ſich beeilen, die Todesſtrafe gegen die überführten und verurtheilten Com⸗ plicen vollſtrecken zu laſſen, um Platz und Zeit für die überbleibenden zu gewinnen; die ältere deutſche Gerichts⸗ praxis hat dieſes Verfahren aber nicht gebilligt und geübt. Um ſo mehr mußte aber deſſen Ausübung ſeitens des luzerner Gerichtes befremden, als Jakob Müller aus der Welt geſchickt wurde mit einer furchtbaren Anklage gegen eine ganze Reihe mehr oder minder hochgeſtellter Männer der liberalen Partei. Er bezüchtigte ſie der in— 4** 82 Der Leuenmord in Luzern. tellectuellen Theilnahme, ja der Urheberſchaft an dem von ihm verübten Meuchelmord; er ließ ſich die beſcheidene und niederträchtige Rolle eines bezahlten Banditen gefallen und warf auf jene Männer den Verdacht, daß ſie ihn zu der That veranlaßt, gedungen, für dieſelbe bezahlt. Hier lag alſo, wenn er wahr ſprach, ein weit ſchändlicheres, complicirteres Verbrechen vorz weit ſtrafbarere Miſſe⸗ thäter lebten, unüberführt und zum Theil unereilt vom Arm der Gerechtigkeit, und es mußte die heiligſte Pflicht jeder unparteiiſchen Gerechtigkeitspflege ſein, Alles auf⸗ zubieten, Alles daran zu ſetzen, um die Schuld oder Unſchuld dieſer ſo ſchwer gravirten Männer ins Licht zu ſtellen. Um dieſen Zweck zu erreichen, mußte man die unbequemlichkeit nicht ſcheuen, einen geſtändigen und überführten Verbrecher noch länger im Kerker zu bewa⸗ chen, ſei es auch ſchmachten zu laſſen. Ein Jakob Müller ſehnte ſich nicht nach ſeinem Tode und lange Kerkerqualen ihren Gefangenen zu bereiten, davor ſchau⸗ derte die luzerner Juſtiz doch ſonſt nicht zurück. Indem ſie Jakob Müller raſch aus der Welt förderte, lud ſie den Vorwurf auf ſich: den Ankläger dieſer Män⸗ ner, den Haupt⸗ oder einzigen Zeugen gegen dieſelben fortzuſchaffen. Entweder weil ſie nicht an ſeine Be⸗ hauptungen glaubte, oder weil ſie vorausſah, daß ſeine Angabe, nicht unterſtützt durch andere Beweismittel, von keinem überführenden Gewicht ſein könne. Die Ange⸗ klagten waren die politiſchen Todfeinde der Regierungs⸗ partei, welche wiederum identiſch mit dem Gerichte war. Sie zu verurtheilen fehlten ihr, auch wenn Müller am Leben blieb, die legalen Mittel— ein Theil derſelben war flüchtig, außer Landes—; wenn er aber ſtarb, haftete auf denſelben ein Makel, ein Verdacht, der ſich nicht reinigen ließ, denn wer kann den Beweis einer Negative p ſiht aus imn Nit Vel neh Ein thu Auz rich wei ſtr ten: let den de un eſe bot ler bi gur ſul Der Leuenmord in Luzern. 83 führen? Durch die Stimme eines geſtändigen Mörders aus dem Grabe ward eine ganze gefährliche Partei auf immer vor der Welt der gemeinſten, niederträchtigſten Mittel verdächtigt und vor dem moraliſchen Gericht der Welt mußte ihr das mehr ſchaden und der andern mehr Vortheil bringen, als die wirkliche Ueberführung Eines oder des Andern aus ihrer Mitte. Ein ſolcher Verdacht einer ſolchen argliſtigen Bera thung mußte aus der ſchnellen Hinrichtung entſpringen. Der Verdacht ward laut genug als Vorwurf gegen die Luzerner ausgeſprochen. Ammann übernimmt die Vertheidigung des Oberge richtes, das iſt ſeiner Partei, wegen dieſer Handlungs weiſe. Zwei Gründe hatten es beſtimmt, zur Strafvoll— ſtreckung vor Beendigung der ganzen Procedur zu ſchrei b ten: die Befürchtung, man könne auch den Jakob Mül— ler ungeachtet aller Wachſamkeit ſo befreien, wie man den Dr. Steiger befreit([)— demnächſt das Gebot der Humanität, daß der Inculpat nicht über Gebühr mit der Todesangſt kämpfen müſſe. In wie weit dieſe Gründe Stich halten, mag der Beurtheilung des Leſers überlaſſen bleiben. 5 Indeſſen beſchleunigte die Unterſuchungsbehörde— . und dies wird zu ihrer Entſchuldigung weiter ange⸗ führt— vorher noch alles Dasjenige, was die Inter⸗ eſſen der Mitangeſchuldigten erheiſchen mochten. Man „ bot ihnen ſämmtlich die Confrontation mit Jakob Mül— ler an und war geneigt: den Betreffenden Geleits⸗ ⸗ briefe dafür zuzuſtellen, daß ſie wegen ihrer Betheili⸗ . gung am politiſchen Verbrechen vom 8. December und — 31. März(die Freiſcharenzüge) nicht inquirirt werden ſollten.„Die Citirten zogen es aber vor, ſtatt mit der Macht der Wahrheit den Müller zum Widerruf zu be 84⁴ Der Leuenmord in Luzern. wegen, in Zeitungsblättern Unſchuldserklärungen abzu⸗ geben, einen Zeitungsparteikrieg aus der Ferne zu füh⸗ ren und durch erdichtete Gräuel des Juſtizverfahrens in Luzern das Publicum zu bethören.“ Kann man ihnen das verdenken!— Wenn ein ruch⸗ loſer Böſewicht, ein geſtändiger Meuchelmörder und Bandit, einen ganz unbeſcholtenen Mann in ſeinen Ge⸗ ſtändniſſen der Theilnehmerſchaft anklagt, iſt dieſer Mann, wenn nichts auf ſeinem Gewiſſen laſtete, darum verpflichtet, ſeinen ſichern Aufenthalt zu verlaſſen, ſich an einen unſichern zu begeben, nur um die Confronta⸗ tion mit einem Schurken zu beſtehen? Hat dieſe Aus⸗ ſage eines ſolchen Menſchen ein ſolches Gewicht, daß der Makelloſe moraliſch vor ſich ſelbſt verpflichtet iſt, auch nur darauf zu antworten? Erwartet man, daß ein Ehrenmann, um es zu bleiben, auf jeden Vorwurf antworte, den eine zügelloſe Preſſe gegen ihn ausſpeit? Wenn dieſe Männer ſich aber nicht ganz unbeſcholten fühlten, wenn auch ſie Parteileidenſchaft zu Aeußerun⸗ gen, zu Handlungen bewogen hatte, welche vor einem auch von Parteileidenſchaft regierten Gerichte gewiß ſchlimmer gedeutet wurden, als ſie waren, durfte man es von ihnen als Pflicht fodern, ſich ihren Feinden auszuliefern? Ein liberales Organ, die Neue Zürcher Zeitung ant⸗ wortet auf Ammann's Anſchuldigung hinſichts dieſes Punk⸗ tes:„Von einem freien Geleite(im Allgemeinen) ſtand in den Vorladungen kein Wort und auf das zu unter⸗ ſuchende Verbrechen, die Tödtung Leus, ſollte es ſich alſo nicht erſtrecken. Welches wäre nun das Schickſal der Angeſchuldigten geweſen, wenn ſie ſich geſtellt hät⸗ ten? Daſſelbe liegt offen vor. Die nicht flüchtigen Ange⸗ ſchuldigten: Oberſtlieutenant Ludwig Ineichen, Alt⸗ Ants teten von Schte ſittſc behru genöt s 2 welch zu ſt Zum D richt Rgen Indic urthei ſo ve abz müſſ greif herpr gung Vill gefode unl di duſp Der Leuenmord in Luzern. 85 Amtsrath Hüs ler und Hauptmann Coraggioni ſchmach⸗ teten im Kerker und über die Grundſätze der Behandlung von Unterſuchungsgefangenen in Luzern gibt das bekannte Schreiben des Verhöramts an die Juſtiz⸗Commiſſion ſattſamen Aufſchluß. Die Gefangenen ſollen durch Ent⸗ behrungen, Setzung auf die Thurmkoſt zu Eingeſtändniſſen genöthigt werden. Verweigerung des Geſtändniſſes wird als Trotz erklärt und auf die Geſetzartikel hingewieſen, welche den Trotz mit Züchtigung bedrohen.—— Sich zu ſtellen, um ſich torquiren zu laſſen, iſt eine ſeltſame Zumuthung“! Daſſelbe Organ führte weiter aus:„Das luzerner Ge⸗ richt berufe ſich auch auf eine„Maſſe Indicien», welche gegen die Complicen vorlägen. Da das Geſetz nun den Indicienbeweis geſtatte, ſo ſei das Geſtändniß zur Ver⸗ urtheilung gar nicht nothwendig. Das Verhöramt ſolle alſo mit dem Indicienbeweiſe vor dem Richter auftreten, was bedürfe es dann den Beſchuldigten ein Bekenntniß abzupreſſen. Es ſcheine alſo, mit dem Indicienbeweiſe müſſe es nicht ganz gut ſtehen; zumal es ſchwer zu be— greifen, wie eine intellectuelle Urheberſchaft aus Indicien hervorgehen ſolle. Das ganze Factum der Anſchuldi⸗ gung beruht auf angeblichen Unterredungen zwiſchen Müller und den Perſonen, welche ihn zum Morde auf⸗ gefodert und Geld dafür verſprochen haben ſollten. Wo nun keine Zeugen bei dieſen Unterredungen geweſen und die Sprechenden über den Inhalt des Geſprächs in Wi⸗ derſpruch ſind, wie ſolle da dieſer Inhalt durch Indicien hergeſtellt werden können?. Es ſei dies eine reine Un⸗ möglichkeit und die Entſcheidung könne am Ende ledig⸗ lich davon abhängen, ob die Ausſage Müller's einen zu Recht beſtändigen Beweis bilde“. Hiergegen konnte das luzerner Gericht mit mehr 86 Der Heuenmord in Luzern. Recht, als für ſeine raſche Execution gegen Müller ein⸗ wenden: man macht uns ja den Indicienbeweis durch Zeugen unmöglich, indem wir bei den andern Cantonen und auswärtigen Regierungen mit unendlichen Schwie⸗ rigkeiten zu kämpfen haben, um die Auslieferungen, die uns nöthig dünken, oder nur die Zeugenvernehmungen zu bewirken.„Bittere Erfahrungen, ruft Ammann aus, nöthigen zum Zweifel, ob nicht in manchen Gegenden der Schweiz die Sorge für Handhabung der Verträge in tiefer Leidenſchaft gänzlich verſunken und die Ein⸗ ſicht über das Bedürfniß einer gemeinſamen Pflege der öffentlichen Sicherheit verſchwunden ſei!“ Er klagt über die Beſtrebungen: ſeine Perſönlichkeit recht ſchwarz aus⸗ zumalen, ihn zum Gegenſtande des allgemeinen Haſſes zu machen, um ſo Aller Augen von den Verbrechern abzulenken und für die„Opfer der blutdürſtigen Jeſuiten⸗ inquiſition“ den öffentlichen Glauben, das rege Mitleid zu erzeugen. Das iſt leider richtig. Es iſt in der Schweiz intra et extra muros in dieſem Parteienkampfe durch Ueber⸗ treibungen und perſönliche Anſchuldigungen viel geſün⸗ digt worden. Die liberale Partei, auch in ihren Beſſe⸗ ren, ſteht moraliſch ſchwer getroffen durch die hart⸗ näckige Fiction des Leu'ſchen Selbſtmordes. Die An⸗ griffe ihrer Parteigänger, die in den Acten abgedruckten Drohbriefe, von roher Bubenhand, in denen Ammann: „Prügelrichter“,„Kuttenſtinker“,„Jeſuitenknecht“,„Ha⸗ mann“ geſchimpft und ihm und den Seinen mit näch⸗ ſtem der ſchmählichſte Tod durch neue Freiſchärler gedroht wird, erregen bei jedem ſittlich Gebildeten Ekel und ein Bedauern über den Misbrauch der Preßfreiheit, was leider ſich heute nicht mehr auf die Schweiz beſchränkt.— Aber die Cantonregierungen der liberalen Schweiz ſind ebeuſo zu tar bereitn gegen deung treter gen e inden ganzt bezah ſi, ſe ner n len, u ſigen den v richtz dieſe jeden ju fo Au ex die e Au e die welch woren R denſ ſchon Ren ⸗ Der Leuenmord in Luzern. 87 ebenſo wenig als die badenſche Regierung unbedingt zu tadeln, daß ſie Luzerns Requiſitionen nicht überall bereitwillig entgegenkamen, daß ſie in der Verfolgung gegen Leu's angebliche Complicen nicht allein die Fo⸗ derung einer ſtrafenden Gerechtigkeitspflege gegen Ueber⸗ treter ſehen wollten, ſondern politiſche Verfolgungen ge⸗ gen eine politiſche Partei. Luzern ſelbſt lehrte es ſie, indem es den Mord als einen politiſchen Mord, von einer ganzen geſchlagenen Partei berathen, ausgehend und bezahlt, erklärte. Darf ſie da der Vorwurf treffen, daß ſie, ſonſt im Privatleben unbeſcholtene, angeſehene Män⸗ ner nicht einer wuthſchnaubenden Partei ausliefern woll⸗ ten, und auf kein anderes Fundament hin, als die Aus⸗ ſagen eines geſtändigen Meuchelmörders, die er hinter den verſchloſſenen Thüren eines luzerner Inquiſitionsge⸗ richts abgelegt hatte? Es kann indeß nicht im Intereſſe unſerer Leſer und dieſes Werkes liegen, den Specialunterſuchungen gegen ieden einzelnen Mitangeſchuldigten Schritt für Schritt zu folgen. Wir werden uns bei den meiſten mit einem Auszug aus den Verhandlungen genügen laſſen, das (ex ungue léonemv wird auch hier gelten. Ehe wir die Schuld der eigentlich politiſch Beſchuldigten ins Auge faſſen, halten wir es für angemeſſen, in Kürze die derjenigen untergeordneten Perſonen zu betrachten, welche als am Morde unmittelbar Betheiligte bezüchtigt waren. Roſa Felix, die Mutter des Mörders, wurde von demſelben, ſo viel es ging, in ſeinen Bekenntniſſen ge⸗ ſchont. Bei aller ſeiner Rohheit offenbarte er doch ei⸗ nen hohen Grad von Kindesliebe. Aber ſie geſtand 88 Der Leuenmord in Luzern. ſelbſt, von der Abſicht und der Ausführung des Ver⸗ brechens Kenntniß gehabt zu haben. Sie hatte den Sohn nicht gewarnt, nicht gehindert, ſie hatte ſogar in einer Kapelle für das glückliche Gelingen der That gebe⸗ tet. Sie hatte geſtändlich Vortheil aus derſelben er⸗ wartet:„Der Jakob werde mit dem vielen Gelde, was ihm verſprochen, ſeine Schweſtern unterſtützen“. Roſa erſchien dem Richter aber mehr als Gehülfin in höherem Grade zur Mordthat, ſie erſchien ihm pſy⸗ chologiſch als die eigentliche urſprüngliche Verführerin durch die ſchlechte dem Sohne gegebene Erziehung. Beim Abſchied, den Roſa von ihrem, bereits zum Tode verurtheilten und vorbereiteten, Sohne nahm, ent⸗ floſſen ihm, nicht im Tone des bitterſten Vorwurfs, doch ſchmerzhaft, wie aus dem Innerſten der Seele die Worte:„Mutter, hättet Ihr nur keine Pfanne mehr angerührt; aber eben weil Ihr die Meiſterſchaft führen wolltet, habe ich auf die Frau nicht gehorcht, wie ich hätte ſollen“ Bei vollkommener Willensfreiheit wußte ſie lange Zeit vor der That von dem Vorhaben. Sie ließ ſie zu, was auf eine gänzliche Uebereinſtimmung, ſogar Aneiferung deutet. „Sie hatte halt eine große Freude ob dem Gelde, was ich bekommen ſollte“, ſagt Jakob von ihr. Sie hatte auch einen politiſchen Haß, argumentirt ihr Richter, ſie dachte, um den Mord vor ſich zu entſchuldigen:„Der Leu habe auch gar grüsli viel Unglück gemacht“.— Sie warnte ihren Sohn vor ſeiner Frau„wie ſie ihm auf die Eiſen gehe“. Als ihr Gewiſſen flüchtig anklopfte, ſprach ſie von einer Wallfahrt, die ſie oder ihr Sohn deshalb nach Einſiedeln machen könne. Nach der That lachten der Müller und ſeine Mutter halb darob, wie ihr Knecht bezeugte; nebenher fürchteten ſie ſich aber auch, ¹ Vrrlge ue Sie tet un ſand ſ und re gen. ſchickt beſtim Außer mit de Hitzkir nit an Lus 4 gwiß ſi geſ am 10 heimli Die 2 koh he ten V Si Ward tunſe b lckeh ſhchen ſih de 6 te e zie uf te, hu t vie ber Der Leuenmord in Luzern. 89 auch, es könnte jetzt wieder manchen Schwarzen in Verlegenheit bringen, denn die Rothen würden wohl nachſetzen. Sie wurde vom Animus einer Complottantin gelei⸗ tet und bei einem Mitintereſſe an der Verbrecherſchaft ſtand ſie der Miturheberſchaft nahe, deducirt Ammann, und rechtfertigt es aus ihren ſchon bekannten Handlun⸗ gen. Sie ließ ſich von Jakob nach Zürich zum Anton ſchicken, um den Stutz zu holen, wiſſend, daß er beſtimmt ſei, um den Leu zu erſchießen. Sie hörte die Aeußerung ihres Sohnes Anton:„daß, wenn der Joggi mit dem Leu nicht bald wegfahre, ſo komme ihm ein Hitzkircher zuvor“ Sie hörte Ackermann's Aeußerung mit an:„Die ganze Eidgenoſſenſchaft werde ſich über Leu's Tod freuen und die Herren würden ihr Verſprechen gewiß halten“. Dieſen anreizenden Bericht hinterbrachte ſie geſtändlich ihrem Jakob. Sonnabend Nachmittags am 19. Juli endlich pflog der Jakob mit ihr eine heimliche Unterredung auf der Wieſe hinter der Scheune. Die Dienſtleute ſahen es; ſie ſelbſt geſtand ein, der Ja⸗ kob habe ihr geſagt:„Heute Nacht gehe ich zum drit⸗ ten Mal und jetzt muß es geſchehen“. Sie ließ den Sohn am Abende ungehindert zum Mord ausziehen, betete für die armen Seelen ein Va⸗ terunſer, ohne zu wiſſen, was ſie dabei dachte, legte ſich dann zur Ruhe, ließ ſich nach Mitternacht vom rückkehrenden Sohne wecken, erzählen,„jetzt ſei es ge⸗ ſchehen, er habe ihn im Bette erſchoſſen“, und legte ſich darauf wieder ins Bett und ſchlief weiter! Aber gedrängt, mit Worten einzugeſtehen, daß ſie mit der Tödtung einverſtanden geweſen, hatte ſie nur die Antwort:„Ich hab halt nicht Ja und nicht Nein geſagt. Ich ſagte oft, es iſt ein gruslichs G ſpilts, e 90 Der Leuenmord in Luzern. grusliche G'fahr. Das will ich nicht ſagen, daß ich nicht das Geld auch gern gehabt hätte“. Durch das Urtheil des Criminalgerichts vom 10. Hor⸗ nung 1846 ward Roſa Felir, als der„Gehülfſchaft hö⸗ hern Grades“ am Verbrechen des Mordes ſchuldig, zu einer 18jährigen Zuchthausſtrafe und Tragung eines eiſer⸗ nen Halsringes mit Schnabel verurtheilt. Charakteriſtiſch über dieſes Weib iſt der Bericht des Thurmwart Meier vom 1. Juli 1846, worin er ihr Beneh⸗ men während der Hinrichtung ihres Sohnes ſchildert: „Am Morgen vor der Ausführung ihres Sohnes auf den Kalenberg, ſagte Frau Felix, ſie wäre auch froh, wenn ich ſie in das Stiegenhaus hinausließe, daß ſie den Jakobli noch ſehen könnte, wenn man ihn über das Krienbrücklein führe. Als ich ihr ſagte, ich habe nicht Zeit zu kommen, ſagte ſie weiter, ich ſolle ihr die Magd ſchicken; wenn ſie könne hinausſchauen, ſo wolle ſie ihr gerne 2 Btzn. bezahlen, welches aber nicht ge⸗ ſchehen iſt. „Als ich nach der Hinrichtung derſelben das Mittags⸗ eſſen brachte, fragte ſie unter ihrem appetitlichen Eſſen, wie es jetzt gangen ſei? worauf. ich ihr erklärte, es ſei gut gegangen; der Scharfrichter habe mit einem Streich dem Jakobli den Kopf abgeſchlagen, jedoch habe er noch ein wenig von der Achſel geſchnitten, worauf ſie ſagte: „Der Jakobli hat es nur nicht recht verſtanden; er hätte ſollen die Achſeln herunterziehen und den Kopf recht ſtrecken; aber er hat vielleicht nid dra denkt. Die⸗ ſes hat ſie ganz kaltblütig, ohne Thränen zu vergießen, geſagt.“ Ja wnige ſertion urhebe chung Lheil wo e in P in fo ziehen et ein ſchwen Burſt Ungu ſeines vorſch war l Rgen L den ige R geleit men, Pril beide kniht ſig. iinnt „a, ſnte du“ werde Nes ch⸗ auf oh, den as icht die olle 96 ſen, ſei eich och gte opf ie⸗ ßen, Der Leuenmord in Luzern. 91 Jakobs Bruder, Anton Müller, ward um nicht weniger als ſechs Verbrechen, nämlich: Aufruhr, De⸗ ſertion, Landesverrath, Betrug, Diebſtahl und Mit⸗ urheberſchaft am Leu'ſchen Meuchelmorde zur Unterſu⸗ chung gezogen. Die andern Verbrechen, die ſich zum Theil auf ſeine Theilnahme an den Freiſchärlerzügen, wo er deſertirt und Pferde geſtohlen, und auf einen in Verbindung mit Ackermann verſuchten Betrug, auf ein falſches Document in Zürich Geld zu erheben, be⸗ ziehen, gehen uns hier nichts an. Aus Allem erhellt, daß er ein würdiger Sohn der Roſa Felir war, ein Ver⸗ ſchwender, Säufer,„Leuteverführer“, ein verwegener Burſch, der nicht ſo leicht erſchrickt, ausſchweifend im Umgang mit dem andern Geſchlecht und zum Schaden ſeines Bruders und der Mutter— geſchwätzig und un⸗ vorſichtig. Zu ſeinem eigenen Schaden nicht, denn er war landflüchtig, blieb es und die Unterſuchung ward gegen ihn in contumaciam geführt. Wie er an der Geſchichte betheiligt iſt, erhellt aus dem Vorangehenden. Bis auf einzelne charakteriſtiſche Züge iſt nicht viel mehr gegen ihn ermittelt. Nach dem Verunglücken des zweiten Freiſcharenzuges, geleitete Jakob Müller, der keinen Theil daran genom⸗ men, ſeinen Bruder und den Michael Ackermann, Mitte Aprils 1845, von Menzikon nach Leutwil, von wo ſich beide Flüchtlinge nach Zürich begaben. Nach Jakobs Erzählung war es Ackermann, der hier davon an⸗ fing: es wäre doch gut, wenn man den Leu hinrichten könnte. Er, Jakob, ſolle es thun. Jakob erwiderte: „Ja, aber dann nichts dafür haben! Sie, die Beiden, könnten es ebenſo gut als er machen; ſie hätten Zeit dazu.“— Da„wieſen alle Beide ihn auf dazu“, er werde es gewiß nicht umſonſt thun. Der Bühler(der 92 Der Leuenmord in Luzern. den luzerner Flüchtlingen in Zürich präſidirte) werde die Sache gewiß ſchon führen. Sie wollten ihm dann ſchrei⸗ ben, wenn er an die Regel greifen ſolle. Nichel Ackermann beſtätigte dies(Verhör vom 15. Juli 1846) im Allgemeinen: Es ward Verabre⸗ dung getroffen wegen des Stutzes, den Anton dem Jakob ſchicken ſollte, indem er beſſer damit zu ſchie⸗ ßen gewohnt ſei, und, weil er kürzer, könnte er ihn beſſer transportiren. Und dann ward davon geſpro⸗ chen, daß mit dem Bühler geredet werden ſolle, ob er nun mit dem Morde einverſtanden ſei und was er da⸗ für gebe? Darauf ließ der Flüchtling Anton Müller auch den Ackermann an den Jakob den zu den Acten gekommenen Brief, datirt den 8. Mai 1845, aus Höngg ſchreiben: „Ich habe mit dem Herrn Bühler wegen unſerer Ver⸗ abredung Rückſprache genommen, er ſagte mir aber, daß wir itzt nichts vornehmen ſollen, denn es würde mehr ſchaden als nützen“. Unterzeichnet hatte Anton den Brief. Hierauf, zur Zeit der Heuernte, der berühmte Be⸗ ſuch, den Jakob, auf Antons Einladung nach Zürich her⸗ übergekommen, bei Bühler gemacht haben will. Anton ſtellte ihn mit den Worten vor:„Da wär jetzt mein Bruder, mit dem Ihr zu Aarau ſchon über das Ding geredet habt“ Am 27. Juni ließ Anton Müller in Zürich durch den Fabrikanten Winkler daſelbſt, bei welchem er diente, folgenden Brief ſchreiben:„Der Hauptgrund aber, warum ich dir ſchreibe, iſt der, daß du in deinen Briefen keinerlei Namen und Andeutungen mehr macheſt, denn es könnte die übelſten Folgen haben, beſonders wenn die Briefe auf der Poſt geöffnet würden. Es iſt jetzt überhaupt nichts zu thun, als abzuwarten, was die Zeit bringt, und dem Schickſale nicht vorzugreifen..... Es fin thun“ YNe duch andern maun den v Die weſen wiede der g D Jafob tſ e ton un den L komme 5 hauſe Anto mit t Stech den L Pliti ſcg. Rin Er ding Vord 8 du, tte, , ſen ſſt Der Leuenmord in Luzern. 93 Es findet noch Jeder ſeinen Meiſter ohne unſer Hinzu⸗ thun“. Anton Müller hat dieſen Brief unterſchrieben. Man fragte ſich, warum Anton dieſen Abmahnebrief durch den Fabrikanten, ſeinen Herrn, und nicht, wie die andern, durch den ganz in die Sache eingeweihten Acker⸗ mann ſchreiben laſſen? Ob er vielleicht Reue empfun⸗ den und dieſe vor Ackermann zu zeigen ſich geſcheut? Die Reue wäre jedenfalls nur eine vorübergehende ge⸗ weſen, denn der dritte Brief, den er, gleich darauf, wieder durch Ackermann ſchreiben ließ, forderte den Bru⸗ der gradezu zur Vollbringung der That auf. Dieſer Brief exiſtirt nicht mehr. Marie Büttler, Jakob's Ehefrau, fand ihn beim Betten in der Hoſen⸗ taſche ihres Mannes. Er war von ihrem Schwager An⸗ ton und darin hatte ſie geleſen:„Er ſolle jetzt nur friſch dem Leu ans Leben; es ſei für ihn geſorgt. Er be⸗ komme Geld, ſoviel er wolle“. So die Ausſage der Büttler. Johann Rebſamen hatte dieſen Brief im Wirths⸗ hauſe zum Goldnen Stern in Zürich aus der Hand des Anton Müller im Beiſein des Ackermann empfangen, mit dem Auftrage, denſelben ſeinem Bruder Jakob nach Stechenrain zu überbringen, aber ſo, daß Jakob's Frau den Brief nicht zu ſehen bekäme, denn ſie ſei wegen der Politik mit dem Manne uneinig. So Rebſamen's Aus⸗ ſage. Daß Jakob den Brief empfangen, hat er nie geläugnet. Endlich, als Roſa Felix, auf Jakob's Geheiß in Höngg erſchien, um ſich zu erkundigen:„ob für den Mord auch gewiß bezahlt werde“? und um den Stutz zu holen, erſcheint Anton als völlig einverſtanden mit dem Vorſatze und bezeigte der Mutter nur ſeinen Ver⸗ druß, daß„die junge Frau“ den Brief erwiſcht habe— 94 Der Leuenmord in Luzern. „daß der Joggi die Briefe ſo herumliegen laſſe. Er wollte, er hätte mit der Sache nichts zu thun, wenn— es ſo gehe“. Den Stutz gab er der Mutter nicht, „das würde zu viel Aufſehen erregen, wenn man den Stutz zur Tödtung eines ſolchen Mannes ſchik⸗ ken wollte. Dazu kitzelte er ihrem Stolz:„Es wärt ja verächtlich, man konnte meinen, ſie vermöchten nicht einmal einen Stutzer bei Hauſe“. Als der anweſende Ackermann erklärte:„die Herren halten ihr Wort ge⸗ wiß, die ganze Eidgenoſſenſchaft wird ob Leu's Tod ihre Freude haben“, ſetzte Anton hinzu:„Wenn der Ja⸗ kob ſich nicht beeilt, kommt ihm ein Hitzkircher zuvor“. Das iſt die Ausſage einer Mutter gegen ihren Sohn, ein furchtbares Zeugniß, es konnte ihn aufs Blutgerüſt ſchicken. Und es waltete keine Feindſchaft, kein Haß zwiſchen beiden ob. Aber eine Ausſage zu Papier ge⸗ bracht im geheimen Verhör! Angenommen die ſtrengſte Rechtlichkeit Seitens des Verhörrichters, ſo war er ein Menſch, ein Parteimann, erfüllt von der Vorſtellung, daß ſeine Sache die gerechteſte, die gegenüber die ver⸗ werflichſte, ſchwärzeſte ſei. Hat er nie die Antworten, die er hören wollte, dem alten Weibe in ſeinen Fragen in den Mund gelegt? Hat ſie aus freien Stücken jene unterſtrichenen Worte ausgeſprochen; oder ſagte ſie nur: „Das würde zu viel Aufſehen erregen, wenn man den Stutzer ſchicken wollte“? Und er fragte:„Zur Tödtung eines ſolchen Mannes“? und ſie nickte und ſagte ja! und er ſchrieb ins Protokoll:„Das würde zu viel Auf⸗ ſehen erregen, wenn man den Stutzer zur Tödtung ei⸗ nes ſolchen Mannes ſchicken wollte“. Und er hatte nichts Unrechtes geſchrieben, meinte das alte Weib und unter⸗ zeichnete das Protokoll. Anton Müller war auch ein wüſter, eitler Schwätzer. Jalo nicht ud ſü ti ha gehe Grle Lote zähl gew wüſ hort Po Ode 3n A ge ſie Re Mn Ud ih 6r nn— nicht, n den ſwit wärt 1 nicht veſende rt gr s Tod der Jn⸗ uvor“ Sohn, tgerüſt n Haß ier ge⸗ rengſte e n ſtclung, die ver tworten, Frahel en jent ſie nur non den Lödtuns igt jal iel Auf tung e te nicht untet“ chwitz Der Leuenmord in Luzern. 95 Jakob, der Mörder, hatte von Bühler das Blutgeld nicht empfangen, er klagte es jammernd dem Bruder und dieſer tröſtete ihn: Er wolle mit Andern reden, es ſei ein miſerables Geſchäft, Einen zu ſolchen Sachen an⸗ zuhalten und dann von dem Preiſe abzugehen. Der ei⸗ gene Bruder iſt hier der Zeuge. Auf dem Heimwege, nachdem er dem Bruder das Geleit gegeben, begegnete er den Brüdern Michael und Lorenz Schmidli.„Auf dem Wege nach Altſtätten er⸗ zählte er uns, deponirt Michael, ſein Bruder, der da geweſen, habe den Leu hingerichtet. Ich meinte, ich müſſe in den Boden ſchlüpfen, als ich dieſe Aeußerung hörte, und es ſchauderte mir, als er den Hergang der Mordthat erzählte.“ Anton wollte, ob nur im Intereſſe des Bruders, oder auch im eigenen, abſolut den Blutlohn holen. Zum Ackermann hatte er geſagt: er wolle Montag(den 28. Juli) zum Steiger und Brunner nach Winterthur. Am Dienſtag und Mittwoch darauf ſagte er dem Zeu⸗ gen, er ſei dort geweſen, der Brunner aber habe geſagt: ſie ſollten nur ruhig ſein. Vom Steiger wußte er nichts Rechtes zu ſagen:„der hätte nicht viel darob gemacht“. Ludwig Schmidli wußte, daß Anton ſehr unzufrie⸗ den aus dem Wirthshauſe vom Bühler zurückgekehrt und gedroht hätte: wenn die Herren meinen, es gehe den Weg, ſo wolle er es ihnen ſchon machen, er wolle ihnen den Tabak ſchon einmachen“ Ackermann wußte, wie Anton Müller(am 28. Juli) beim Bühler Audienz erhalten.„Er muß der Bezah⸗ lung für ſeinen Bruder nachgefragt haben und hatte nichts erhalten. Er kam ganz feurig und wild heraus und ſagte: der Bühler habe ihm trotzigen Beſcheid ge⸗ geben; aber das ſei gleich. Sie müßten dennoch aus⸗ 96 Der Leuenmord in Lußern. blechen, wenn ſie jetzt ſchon nichts mehr davon wiſſen wollen, ſo haben ſie doch verſprochen. Aus Stolz auf die Mordthat, oder im Zorne ſetzte Anton Müller das halbe Dorf Höngg von der Thäter⸗ ſchaft in Kenntniß, dergeſtalt, daß die Anführer der lu⸗ zerner Flüchtlinge, aus Beſorgniß vor Nachforſchungen der luzerner Geſandtſchaft, es für gerathen hielten, ihn ins berner Oberland zu ſchicken. Nach Ackermann's Zeugniß kam dieſe Weiſung von Bühler, der Anton noch zu ſich gerufen und ihm eine Adreſſe und Reiſegeld nach Thun gegeben.— In Thun erhielt er ſpäter, wieder nach der Zeugenangabe, von Bühler die Weiſung, daß er dort nicht ſicher ſeih, und ſich nach Baſellandſchaft begeben ſolle, wo er zur Zeit des Proceſſes„unter dem Schutz der Polizei von Baſelland“, wie Ammann ſatiriſch hinzuſetzt, lebte. Sein Bruder Jakob war der Hauptzeuge gegen ihn; er ſtarb auf dem Schaffot, ohne den mindeſten Verſuch eines Widerrufs ſeiner Angaben gegen ſeinen mitſchuldi⸗ gen Bruder; nur bat er im Schlußverhör inſtändigſt um Gnade für ihn. Dieſe Ausſagen, wenn man an ihrer Richtigkeit nicht zweifet, ſind von ſchwerem Gewicht gegen Anton Müller. Dennoch verweigerte die Regierung von Baſel⸗ landſchaft die Auslieferung, ein weitläufiger Schrift⸗ wechſel fand ohne Erfolg ſtatt. Wir zweifeln, ob in dieſem Falle Baſellandſchaft im Rechte war. Die po⸗ litiſche Anſicht überwog die rechtliche Anſchauung. Anton Müller ward demnach, als des Verbrechens der Anſtiftung zum Morde ſchuldig, in contumaciam zu einer halbſtündigen öffentlichen Ausſtellung und nach⸗ herigen lebenswierigen Kettenſtrafe verurtheilt. Mi erſter unwerhe iger, Flüchtl in A ttaute beſorg her g Mord henen ihn he zerner rück ve terſuch thit, d 6i ſugen lungd aufge Jakob des L wird( duch ſines Ac tbtet Vut. ihügt g uſ berſin Vn ſſen etze iter⸗ lu⸗ igen ihn ns ſton geld iter, ung, haft nter ann ihn ſuch ldi⸗ um git tton ſel⸗ tift in ph⸗ ens iamn ach⸗ Der Leuenmord in Luzern. 97 Michael Ackermann aus Oberkirch erſcheint als erſter Denunciant in dieſer Unterſuchung. Landarbeiter, unverheirathet, ein junger Mann im Anfange der Drei⸗ ßiger, nahm er Theil an den Freiſcharenzügen, ward Flüchtling und trieb ſich mit andern ſeines Gelichters im Auslande umher. Er war der Begleiter und Ver⸗ traute Anton Müller's und auch ſeines Bruders Jakob, beſorgte die Verhandlungen zwiſchen dieſen und den ho⸗ her geſtellten Flüchtlingen, bis er, mit dem Leu'ſchen Morde bekannt, entweder in Ausſicht auf den verſpro⸗ chenen Lohn oder aus Furcht, daß die Sache auch ohne ihn heraus käme, die erſte Denunciation deshalb den lu⸗ zerner Gerichten machte. Er ließ ſich nach Luzern zu⸗ rück verlocken, und ward, in Folge der eingeleiteten Un— terſuchung, bald ſelbſt als Mitſchuldiger an der Mord— that, dann ſogar als Miturheber in der Sache inquirirt. Einer Zuſammenſtellung aller ihn belaſtenden Aus⸗ ſagen überheben wir uns, da ſie eben erſt bei Beurthei⸗ lung der Straffälligkeit Anton Müller's und der Roſa Felir aufgeführt ſind. Der Hauptzeuge gegen ihn war zuerſt Jakob Müller; wenn die mitſprechende Rache wegen des Verrathes die Kraft ſeines Zeugniſſes ſchwächt, ſo wird es doch in allen Punkten, die Ackermann betreffen, durch die übereinſtimmenden Angaben ſeiner Mutter, ſeines Bruders, und die Eingeſtändniſſe des Ackermann ſelbſt getragen und unterſtützt. Ackermann wußte von Anfang bis Ende von dem verbrecheriſchen Vorhaben. Er reizte zur Begehung durch Wort und Schrift. Ob er für ſich Geldvortheil beab— ſichtigte, liegt nicht vor. Er ſelbſt will nur von dem Gedanken erfüllt geweſen ſein,„es würde aber eher zur Amneſtie kommen, wenn der Leu weg wäre“. Einen perſönlichen Haß hatte er gegen Leu nie gehegt. Er XIII. 5 — * 98 Der Leuenmord in Luzern. will ſogar den Anton Müller einmal aufmerkſam gemacht haben:„er glaube, es wäre doch beſſer, der Jakob ließe von dem Vorhaben ab, den Leu zu tödten. Wenn die That auskommen würde, könnten ſie keiner Regierung trauen; auch wäre er nicht ſicher, daß ihn die Regierung von Zürich nicht auslieferte“. Anton Müller gab ihm Recht, und meinte,„wenn nur der und der ihm an die Hand gehe(d. h. ihm aus dem Concurſe helfe), ſo glaube auch er, der Jakob könnte das unterlaſſen“! Die Anſprache des Gewiſſens, wenn ſie ernſtlich überhaupt geweſen, war aber nur von kurzer Dauer. Als Roſa Felir nach Zürich gekommen, um den Stutzer abzuholen, und ſich erkundigte, ob der Jakob den ver⸗ ſprochenen Lohn auch gewiß erhalten würde, munterte er ſie geſtändlich mit den Worten auf:„Die Herren werden ihr Verſprechen gewiß halten“. Nach Roſa's Verſicherung hatte er hinzugeſetzt:„Die ganze Eidgenoſ⸗ ſenſchaft wird ob dem Tode Leu's Freude haben“. Ackermann ward, als des Verbrechens der Anſtiftung zum Morde ſchuldig, durch die Gerichte beider Inſtan⸗ zen ſeiner bürgerlichen Ehrenrechte für verluſtig erklärt und verurtheilt, mit einem rothen Hemde angethan auf die öffentliche Richtſtätte geführt und allda mit dem Schwerte enthauptet zu werden. Dieſes Urtheil gegen Ackermann iſt nicht zur Ausfüh⸗ rung gekommen. Wir finden im Gegentheile eine No⸗ tiz, daß derſelbe während des Proceſſes wieder in Frei⸗ heit geſetzt war. Sein Verdienſt als Denunciant dürfte ihm in Anrechnung gebracht worden ſein. Dem Lorenz Schmidli, welcher als Zuträger und Zeuge mehrmals im Vorgängigen erwähnt iſt, ließ ſich, ſowie ſeinem Bruder Michael nichts Anders nachweiſen, als daß er nach der That Kenntniß über den Thäter, die Un ben er net P wenig Thun B Ueber war, Fmi Loren frühe D u ſei waren Oder! Daß ſie ſe dem keine gedul 6 ken, Auſt ſiſtt malige u iüt den 5 rpuhl le cht ße die ng ng hm die ube lich Uer. tzer r⸗ ette ren oſ⸗ ung an⸗ lirt auf dem ſüh⸗ No⸗ ni irfte und ſich iſen, te, Der Leuenmord in Luern. 99 die Umſtände der That und den Beweggrund zu derſel⸗ ben erhalten; ſowie, daß er, um Anton Müller vor ei⸗ ner Verhaftung zu ſichern„und zwar damit der Mord weniger herauskomme“, einen Empfehlungsbrief nach Thun geſchrieben. Bei der Menge anderer Mitſchuldigen, um deren Ueberführung es den luzerner Behörden mehr zu thun war, auch in Berückſichtigung eines Erbübels in der Familie, zeitweiliger Gemüthsſtörungen, entließ man Lorenz Schmidli gegen eine Caution, wie man ſchon früher ſeinen Bruder Michael entlaſſen hatte. Die bisherigen Complicen Jakob Müller's gehörten zu ſeiner Familie, oder ſeinem nähern Umgange. Sie waren ſeines Standes, Zuträger und Theilnehmer in mehr oder minderem Grade an ſeinem eigentlichen Verbrechen. Daß er in nächſtem Verkehr mit ihnen geſtanden, daß ſie ſelbſt dabei intereſſirt geweſen, wird Niemand nach dem Angeführten in Abrede ſtellen wollen, wenn er keine Fälſchung annimmt, oder daß Fictionen auf das geduldige Papier getragen worden. Ganz anders verhält es ſich mit einer Reihe von Perſo⸗ nen, welche von Müller, nachdem er durch Ackermann's Ausſage zum Selbſtbekennen gebracht worden, als die An⸗ ſtifter zur Mordthat nach einander angegeben wurden. Dieſe waren Männer, weit über ſeiner Sphäre, die ehe⸗ maligen Würdenträger der Republik, als die liberale Partei in Luzern herrſchte, jetzt die Häuptlinge der Flüchtlinge und Verbannten, die Anführer in den bei⸗ den Freiſcharenzügen. Männer, mit denen, trotz der republikaniſchen Gleichheit, ein Menſch wie Jakob Mül⸗ ler kaum in perſönlichen Verkehr gerathen war; bei 5* A 100 Der Leuenmord in Luzern. denen er, auch noch als ſie Flüchtlinge waren, ſich durch Dritte mußte melden laſſen, die ihm Audienz ertheilten.— Dieſe geheimen oder offenen Obern, nachdem man ſie wegen ihrer politiſchen Meinungen oder Uebertretungen abge⸗ ſtraft oder hatte laufen laſſen müſſen, auch als Theil⸗ nehmer, oder intellectuelle Urheber eines gemeinen Meu⸗ chelmordes, zu erfaſſen, zu überführen, zu ſtrafen, oder auch nur zu verdächtigen, war für die herrſchende Partei in Luzern von der allergrößten Wichtigkeit; es war von einem moraliſchen Erfolge, der den einer gewonnenen Schlacht überbot, zur Welt ſagen zu können: Seht, das ſind unſere Feinde, die in der Verzweiflung, mit guten offenen Waffen unſere gerechte Sache nicht überwinden zu können, ſich nicht entblöden, feile Meuchelmörder zu dingen, um unſere Edelſten und Beſten im Schlafe zu ermorden. Eine andere Ausſicht zum Siege blieb ihnen nicht. Darum die ungeheuren Anſtrengungen, die⸗ ſen Verfolgungsproceß bis in alle ſeine Verzweigungen fort⸗ zuſetzen, und in contumaciam gegen die Flüchtlinge zu verfolgen, auch bei der gewiſſen Ausſicht, daß das Ur⸗ theil niemals zur Ausführung kommen konnte. Der Altoberrichter und Fürſprech von Büron, Jo⸗ ſeph Bühler, ein Mann von großem Anſehen in ſei⸗ nem Orte, war eines der vornehmſten Häupter und Agi⸗ tatoren der liberalen Partei. Er hatte bei der Haupt⸗ verſammlung der Radicalen, am 26. Nov. 1844 im Adler zu Luzern das Wort geführt, und damals, wie Dr. Steiger vor einem zu ſchnellen Losbrechen gewarnt, weil die Kräfte noch nicht zulänglich ſeien. Dennoch war er ſchon beim erſten Freiſcharenzuge mit ſeinen Männern von Büron thätig geweſen. Er hatte alsdann im Comite der luzerner Flüchtlinge geſeſſen, mit dem Altregierungsrathe Baumann, dem Dr. Robert Stei⸗ et, dem 1845 L auſtei linge Geld „inſ Er Reg Aut muth und begle Brie den inA hino zu und er. wen E nicht diſe neue Mill Her chun ( tati Ma Der Leuenmord in Luzern. 101 ger, den Fr. Ludwig und Anton Schnider, und vor dem Auszuge zum zweiten Freiſcharenzuge Ende März 1845 das Fouragedepartement geleitet. Wir wiſſen, daß Jakob Müller, erhitzt durch die aufreizenden Reden und Drohungen der Freiſcharenflücht⸗ linge in Menzikon und gedrungen durch ſeine ſteigende Geldnoth den Gedanken gefaßt, den Leu zu ermorden, „inſofern ihm ein Ordentliches dafür bezahlt würde“. Er wollte deshalb nach Aarau,„um mit dem Herrn Regierungsrath Waller darüber zu ſprechen“. Andere Leute, die davon erfahren, ließen ihn dirigiren, ver⸗ muthlich, weil ſie ihm allein nicht das rechte Geſchick und Vorſicht genug zutrauten. Der Johann Burri begleitete ihn, und vom Lieutenant Brunner ging ein Brief an das Comité, nämlich an Joſeph Bühler und den Altregierungsrath Baumann. Dieſe Herren wohnten im Wirthshauſe zum Schwert in Aarau. Jakob Müller durfte aber nicht ſelbſt zu ihnen hinauf, Burri ging ſtatt ſeiner, um ihnen Müller's Abſicht zu melden. Die Herren beobachteten dann den Müller, und, nach Burri's Aeußerung, hätten ſie gefragt:„ob er auch verwegen genug ſei— man hielte ihn doch, wenn man ihn anſehe, nicht für ſo etwas fähig“. Sie befahlen aber dem Burri, dafür zu ſorgen, daß er nicht zu dem Herrn Waller komme, ſein Antrag könnte dieſen mit Abſcheu erfüllen und den Vorbereitungen zum neuen Freiſcharenzuge nachtheilig ſein. Darauf ward Müllern eröffnet, er ſolle nur wieder„heimfahren. Die Herren würden ihn ſchon berichten, wann er ſo etwas thun dürfe“. Charakteriſtiſch ſind Müller's Worte in der Confron— tation mit Burri:„Sobald ich das erſte Mal nach Menzikon kam— als Flüchtling— ſprach ich die Mei 102 Der Leuenmord in Luzern. nung aus, daß es gut wäre, wenn man den Sigwart, den Leu und den Wendel Koſt wegſchaffen könnte; ich wäre der Mann dafür, wenn man mich nicht ſtecken laſ⸗ ſen würde. Das haben ſo zu ſagen Alle zuſammen gehört, und ich weiß Keinen, der nicht darob lachte. Als ich das zweite Mal, am ſchmutzigen Don⸗ nerſtage, kam, eröffnete ich dir meine Abſicht: mit un⸗ ſeren Herren und dem Waller darüber in Aarau zu reden, was ſie dafür bezahlen würden. Du haſt dich anerboten, mit mir dorthin zu fahren, und haſt mit dem Bühler und Baumann darüber geredet, ehe ich ſie ſah. Nachdem ſie in dem Wirthshauſe erſchienen, wo du mich hingewieſen, ſtellte ſich der Bühler nach dem Eſſen mit ſeinem dicken Bauche ſo vor mich hin und betrach⸗ tete mich. Auf dem Heimwege haſt du mir dann ge⸗ ſagt:„die Herren wären mit der Sache einverſtanden, aber ich müſſe warten, bis ſie mich berichten“. Bühler, der ſich kluger Weiſe dem Gerichte zu Lu⸗ zern nicht ſtellte, und von Lieſtal aus nicht ausgeliefert ward, beantwortete dieſe Anſchuldigung in einer ſchrift⸗ lichen Erklärung: F „Im Winter des Jahres 1844 auf 1845, an wel⸗ chem Tage kann ich nicht mehr ſagen, befand ich mich dort(Aarau) mit Altregierungsrath Baumann, entweder auf unſerm Zimmer oder im Gaſthofe zum Schwert, als ein luzerner Flüchtling uns erzählte, es ſei ein luzerner Bauer hier angekommen, der im Sinne habe, den Leu von Eberſol umzubringen. Derſelbe glaube für Begehung der That viel Geld zu bekom⸗ men, und wolle ſich deshalb an Landammann Wal⸗ ler wenden. Sowohl Herr Baumann als ich ſpra⸗ chen unſern Abſcheu vor ſolchem Vorhaben aus, und ermahnten den luzerner Flüchtling, doch dafür zu ſor⸗ — ſ gen, ſonder rſches wiß Mer war, T nigſt tenn LAu“ fortd ſtes L uch mona Afen eben die habe „So es il ſen L hicht ſchob ſiner Verl Ben L le, t Nn Vir ſol. nd Der Leuenmord in Luzern. 103 gen, daß jener Burſche ja nicht etwa zu Herrn Waller, ſondern ſofort nach Hauſe gehe, und ſich ſein verbreche⸗ riſches Vorhaben aus dem Kopfe ſchlage. Noch jetzt weiß ich nicht beſtimmt, ob jenereluzerner Flüchtling M. Ackermann oder einer der Söhne des Altrichters Burri war, von Littau.“ Der Verhörrichter folgert daraus, daß Bühler we⸗ nigſtens ſchon damals„die beſtimmte, kalte und bandi⸗ tenmäßige Verdingung zur Tödtung des Rathsherrn Leu“ gehört habe. Es kommt ihm nur darauf an, ſeine fortdauernde beſtimmte Kenntniß des beſtimmten Vor⸗ ſatzes des Banditen nachzuweiſen. Da ſoll, nach Angabe eines luzerner Flüchtlings (Bucher), der Anton Müller, ungefähr Anfangs Brach⸗ monat 1845, bei ihm in Muri eingekehrt ſein, mit dem Ackermann und ſich dahin geäußert haben: Sie kämen eben von Zürich und hätten dort mit dem Bühler über die Abſicht der Ermordung des Leu geſprochen, Bühler habe ſie aber abgewieſen.. und Anton darauf geſagt: „So habens die Herrenz ſie nähmen es gern, wenn man es ihnen auf dem Teller brächte, aber ſelbſt thun wollen ſie nichts, überhaupt nichts leiſten.“ Obwohl Ammann vermuthet, daß dieſer Zeuge(der nicht gerichtlich vernommen) von Bühler ſelbſt vorge⸗ ſchoben ſei, um ſich zu exculpiren, ſo will er doch aus ſeiner Depoſition folgern: daß Bühler auch im weitern Verlaufe der Zeit von der Fortdauer der Abſicht des Banditen unterichtet geweſen.(1) Weit wichtiger iſt das zweite Indicium gegen Büh⸗ ler, die Audienz, welche er ein Paar Tage vor Johanni dem Jakob Müller, der nach Zürich gekommen, im Wirthshauſe, in ſeinem Zimmer daſelbſt, gegeben haben ſoll. Sie iſt ſchon oben in dem Geſtändniß des Mör⸗ 104 Der Leuenmord in Luzern. ders aufgeführt, muß aber hier, ihrer Wichtigkeit wegen, noch einmal wörtlich aufgeführt werden: „Es war ganz beſtimmt im Heuet, ſagt Jakob Müller, ich habe ja den Ackermann angetroffen bei Höngg, wo ſie heueten. Es war ein Paar Tage vor Johanni, ich glaube am Sonntag zuvor. Der Bruder begleitete mich von Höngg am folgenden Tage nach Zürich, in das Wirthshaus, wo der Bühler wohnte. Er ſtellte mich ihm mit den Worten vor: Do wör jetz mi Brüöder, mit dem Herz' Aarau ſcho über das Ding geredt hend. Er erkannte mich ſogleich und ich mußte ihm auf ſein Zimmer eine Steige hinauf fol⸗ gen. Der Bruder blieb unten. Er fragte mich, was ich jetzt habe, und ich erwiderte ihm: i wäre jetzt da wege der Verabredung, wo'n Her mir dus der Brüöder berichtet hend, daß i ſoll uſe choi i hätt äbe im Sinn mit dem Leu abz'fahren, wenn i nu en artige Zehlig dafür überchäme! Auf dieſe Eröffnung erwiderte er, das wäre recht, wenn man das thun könnte; aber ich würde wohl faſt nicht zukommen; was ich denn dafür wolle? 20,000 Fran⸗ ten hätte ich gerne, ſagte ich. Er lupfte ſo die Achſeln darob, mit der Bemerkung: das ſei wohl viel; freilich ſei auch die That etwas werth; es ſei etwas Großes, was ich thue; und wenn ich es thun könne, ſo ſoll ich es nicht verſparen, er wolle für die Summe ſorgen. Ich verlangte es ſchriftlich; allein er wollte nicht, und ſtellte mir vor, das könnte ungeſchickt her⸗ auskommen für ihn und für mich, wenn man ſo etwas bei mir finden würde; ich habe ja ſein Wort, und das werde er halten. Ich begriff dies, und war, mit dem Beſcheide zufrieden, heimgegangen.“ Wäre dieſe Ausſage des Mörders ein vollgültiges Zugn nicht; den, i ben, trager Rück Jako wege Bih wort wollt B Asla „ nch bein Lage Virt Jim uus ünge land gab noch und Der Leuenmord in Uuzern. 105 Zeugniß, ſo wäre an der unmittelbaren Mitſchuld Bühler's nicht zu zweifeln. Daß die Audienz bei Bühler ſtattgefun⸗ den, iſt außer Zweifel. Auch über den Schwerpunkt derſel⸗ ben, das Geldangebot, berichtet ein Zeuge— vom Zu⸗ , tragen. Ackermann hatte vom Anton Müller, nach deſ⸗ 6 Rückkehr aus Zürich gehört: daß er mit dem Bruder Jakob dort geweſen, und der Jakob mit dem Bühler wegen des„auf die Seite thun des Leu“ geredet, daß der 0b e Bühler lachend gefragt, was er wolle, und auf die Ant⸗ wort: 20,000 Francs! ihm erwidert: du biſt ein Narr, wie d wollte man dir ſo viel geben? 6 Bühler erklärt den Vorfall in ſeiner ſchriftlichen i5 Auslaſſung dahin: de„Nach dem zweiten Freiſcharenzuge begab ich mich nach Zürich, wohnte dort zuerſt in der Krone, hernach 5 beim Speiſewirth Hafner an der Seefeldſtraße. Eines , Tages meldete man mir, es ſei Jemand unten in der u Wirthsſtube, der mich zu ſprechen wünſche. Auf mein ht, Zimmer gekommen, kündete ſich dieſer als ein Müller aſt aus dem Stechenrain an: er ſei ein Bruder des Flücht⸗ an⸗ lings Anton Müller, der als Dragoner ſich in Schöft⸗ iln land aufgehalten habe und nun in Höngg ſei. Hierauf ich gab er als Grund ſeines Beſuches, ſo viel mir ſe, noch erinnerlich, ungefähr Folgendes an: Es ſtehe ihm ich und ſeinem Bruder der Concurs bevor. Sie beſitzen me nämlich ein Heimweſen— gemeinſchaftlich, oder doch lte früher gemeinſchaftlich— nun wolle die Regierung oder er⸗ der Gemeinderath auf den Antheil ſeines Bruders— vas oder auf die Auskaufsſumme— greifen. Von den das Gläubigern gedrängt, ſähe er ſich durch die politiſchen em Verhältniſſe außer Stand geſetzt, den Concurs abzuweh⸗ ren. An allem Dem ſeien die Rothen ſchuld. Man e ſolle den Leu, Büni, Koſt und Siegwart, und noch * 5* 106 Der Leuenmord in Luzern. Alle erſchießen; die ſeien an allem Unglück ſchuld, das über den Canton Luzern gekommen. Der Büni Mayer wolle den Holzhof kaufen; er ſolle nur dorthin kommen, es ſei ihm nicht zu weit, ihn dort zu erſchießen. Ich erklärte dem Müller, daß er ſich zur Abwendung ſeines Concurſes an einen luzerner Advocaten, der zu Hauſe ſei, z. B. an Pr. Kaſimir Pfyffer, Plazid Meier oder Kopp wenden ſolle, nicht aber an einen Flüchtling, der ihm nichts rathen und helfen könne. Uebrigens möchte er ſich des Schimpfens und Drohens enthalten. Die Verübung von Handlungen, wie er drohe, ſeien keine politiſchen Vergehen, ſondern gemeine Ver⸗ brechen, die kein Menſch billigen könne. Er ſolle alſo gleich nach Hauſe gehen, und gleich uns geduldig ertra⸗ gen, was das Schickſal uns auferlegt; die Zeiten kön⸗ nen ſich ändern, es werden auch wieder beſſere kom⸗ men.— Hierauf entfernte ſich Müller, und ich dachte in jener Zeit, in welcher bei Rothen und Schwarzen das Schimpfen und Drohen etwas Gewöhnliches war, nicht weiter an dieſen Vorfall.“ Zwei Darſtellungen, die ſchroff von inuner abwei⸗ chen. Müller's, deducirt Ammann, natürlich, wie ein Bauer ſpricht, ganz in Zuſammenhang mit dem Voran⸗ gegangen. Bühler's Antwort in derſelben„gleichfalls dem Charakter dieſes Mannes anpaſſend“, der„als kalt, liſtig, karg, nur bei einem gewiſſen Grade von Sicherheit frech“ geſchildert werde.— Bühler's dage⸗ gen erſcheine gemacht, ohne Einklang mit dem Vorange⸗ gangenen. Müller ſolle darnach, Ende Brachmonats, noch im Allgemeinen über die politiſchen Widerſacher ge⸗ ſchimpft und geſagt haben: an allem Unglück ſeien die Rothen ſchuld, man ſolle ſie Alle erſchießen, während er früher, als ſein Concurs noch nicht ſo nahe bevorſtand, ein befim bzich gemac denket Schin ſeinen blos Reiſe Vyre lichen menh 5 Diebn er for am ſ Asſ chen wer detſ Hüſt Ande bei 6 wäre Rbet uf, lnme uhn wo ten ld m hin en. ng ier ng, ens en he, bn⸗ m hte zen W, von ige at, ge die du Der Leuenmord in Luzern. 107 beſtimmtes Subject, den Leu, beſtimmt als ſein Opfer bezeichnet. Bühler hätte ſich doch dieſes ihm in Aarau gemachten Anerbietens erinnern müſſen. Hätte Müller denken können, mit ſolchem allgemeinen Drohen und Schimpfen von Bühler Geld zu erlangen, das ihn vor ſeinem Concurſe errettete! Wäre es denkbar, daß er, blos um im Allgemeinen zu drohen und ſchimpfen, die Reiſe nach Zürich gemacht haben ſollte! Müller's Angabe ſtänden dagegen wie mit dem Vorausgegangenen, ſo mit dem nachfolgenden Thatſäch lichen in einem pſychologiſchen und logiſchen Zuſam menhange. Jakob Müller kam zum dritten Male zum Bühhler. Diesmal nach vollbrachter That, als blutiger Mörder, er forderte das Blutgeld. Es war Freitag den 26. Juli, am ſiebenten Tage nach der Mordnacht. So Müller's Ausſage: „Als ich zu dem Bühler nach Zürich kam, im glei chen Zimmer, wie das erſte Mal, voll Freuden, ich werde jetzt eine ſchöne Summe Geldes bekommen, ſtund derſelbe ſo ſtaunend vor mir, beide Hände ſo auf die Hüften geſtemmt, und fragte mich: Haſt du es gethan? Ich erwiderte ihm lachend: Ja, es wird ſich wohl kein Anderer dafür melden; einmal, als ich das letzte Mal bei Euch geweſen bin, habt ihr mir nichts davon geſagt, daß ihr noch einen Andern beſtellt habt. Ich wäre jetzt da, um zu ſchauen, was ihr mir für einmal gebet. Auf Dieſes lief er einige Schritte das Zimmer auf, von mir weg, blieb dann ſtehen, drehte ſich auf einmal auf den Abſätzen herum, mit den Worten:„Ich nehme mich der Sache nichts anz du kannſt ſchauen, wo du etwas bekommſt.“ Ich erſchrak ob dieſen Wor⸗ ten, und ſtellte ihm vor, er werde jetzt doch auch nicht 108 Der Leuenmord in Luzern. ſo ſein; er werde doch gewiß wiſſen, was er mir ver⸗ ſprochen habe, und warum er es mir nicht ſchriftlich geben wollen, ich habe ſeinen Worten getraut. Er be⸗ harrte darauf, er nehme ſich der Sache nichts an; und that dergleichen, als ob er auf der Stelle verreiſen müſſe; als habe er keine Zeit, mit mir länger zu reden. Bühler beantwortet dieſe Erklärung ſehr kurz in ſei⸗ ner ſchriftlichen Erklärung: „Einige Zeit nachher kam die Nachricht von Leu's Tod oder Ermordung nach Zürich und wenige Tage nachher erſchien Jakob Müller wiederum auf mei⸗ nem gZimmer in Zürich, und fragte mich: ob ich ver⸗ nommen habe, wie's dem Leu gegangen, es habe es aber Niemand geſehen. Ich möchte ihm doch ſagen, ob ſein Bruder in Höngg ſei, er wolle ihn beſuchen.— „Unglückſeliger Menſch! Nur zu bald wirſt du erfahren, was du gethan haſt. Von deinem Bruder weiß ich nichts Anderes, als daß er in Höngg iſt.“— Das waren meine wenigen an Müller gerichteten Worte; und er entfernte ſich.“ Dieſe Kürze, dieſes Schweigen über das Einfordern des Blutgeldes hat allerdings etwas Verdächtiges. Alſo wußte Bühler in dieſem Augenblicke, daß er den Mör⸗ der vor ſich ſtehen habe, er fuhr ihn an, wie Schiller ſeinen Tell den Parricida anfahren läßt, aber Schiller's Tell iſt auch nicht rein, er hat ſich nur rein zu reden geſucht. Es iſt ausgemacht, daß zwiſchen Jakob und Andern Verabredungen, den Mord betreffend, ſtattgefunden, daß dabei Bühler als Mitwiſſer genannt worden, er hat zu⸗ gegeben, daß der Mörder zwei Mal vor der That bei ihm geweſen, beide Male hat er von ſeinem Vorhaben, das erſte Mal ausdrücklich, das zweite Mal, wie Büh⸗ ler ha nch Ville rittes in de wirku Jool jedem hatte meine genan haben nen n u5 umil dem Erh Ver nicht tigen ler ſii, R aber Sthn ſigt. Ren o vihl D in 6 et ge aber ich e⸗ nd ſez rn ſſo ler r en Der Leuenmord in Luzern. 109 ler haben will, nur im Allgemeinen, geſprochen. Dem⸗ nach ſieht der Verhörrichter in dem dritten Erſcheinen Müller's bei Bühler nach dem Morde ein unumſtößliches drittes Indicium ſeiner Miturheberſchaft. „Es wäre gegen alle Natur und Erfahrungen in in den menſchlichen Begebenheiten, gegen alle Wechſel⸗ wirkung von Anziehungs⸗ und Abſtoßungskraft, wenn Jakob Müller, nachdem er die, wie er wohl wußte, in jedem Lande mit der Todesſtrafe bedrohte That vollzogen hatte,— welche Bühler,„erfüllt mit Abſcheu, ein ge⸗ meines Verbrechen, das kein Menſch billigen könne,“ genannt und den Müller davon abzuſchrecken geſucht haben will— wenn, ſagen wir, dieſer Müller nun ei— nen weiten Weg, beinahe ganz von Reiſegeld entblößt, nach Zürich gemacht hätte— zu dem Bühler, blos um ihn zu befragen, ob er es vernommen habe, wie es dem Leu gegangen ſei, und dann dieſem eröffnet hätte: Er habe es gethan; es habe es aber Niemand geſehen! Wer bemerkt die Verlegenheit in der Erklärung Bühler's nicht, wo er, um eben etwas als Urſache dieſes verdäch⸗ tigen Erſcheinens angeben zu können, noch beifügt, Mül⸗ ler habe ihn befragt: ob ſein Bruder noch in Höngg ſei, er wolle ihn beſuchen.“ Roſa Felix wird ferner als Zeugin aufgeführt. Was aber kann ihr Zeugniß bedeuten; ſie wußte von ihrem Sohne, was dieſer über das Verhältniß zu Bühler ihr ge⸗ ſagt. Was ferner das Zeugniß Anderer, die von Flüchtlin⸗ gen oder ſonſt das allgemeine Gerede gehört hatten, daß Bühler dem Jakob Geld verſprochen haben ſolle! Dagegen hat das folgende Raiſonnement Ammann's ein Gewicht, was ſich nicht ſo leicht fortbewegen läßt, er geräth in eine Wärme der Anklage, die Entrüſtung, aber auch Ueberzeugung athmet. 110 Der Leuenmord in Uzern. Bühler war vom Thatbeſtande des Mordes unter⸗ richtet.„Was hat er gethan— während ihm ebenſo gut bekannt war, daß die conſervative Preſſe den Mord des Herrn Leu, als einen politiſchen, der radicalen Partei zur Laſt lege?— was hat er gethan, um dieſen Schandfleck von ſeiner Farbe wegzuwiſchen durch Enthüllung der reinen Wahrheit gegenüber einem einzel⸗ nen Verbrecher, gegen welchen er mit Abſcheu er⸗ füllt geweſen ſei?— Hat er dieſen einzelnen Verbrecher, deſſen Schuld die ganze Partei, namentlich die Flücht⸗ linge, und insbeſondere Er— Bühler— mittragen ſollten, der Strafgerechtigkeit überliefert? Wir behaupten: er war, wenn er auch hinſichtlich der in der Jurisprudenz und in der Geſetzgebung noch ſtreitigen Frage der De⸗ nunciationspflicht zu der laxeren Anſicht ſich bekennen mag— im höchſten Grade moraliſch und ganz vor⸗ züglich aus politiſchen Rückſichten, um der Ehre ſeiner Partei willen, verpflichtet, den gemeinen, einzelnen Verbrecher, nachdem er ſeinen angeblichen Warnungen nicht gefolgt hatte, hinzuſtellen zur genauen Unterſuchung, aus der ſich ſeine und ſeiner Partei Unſchuld ergeben müſſe. Er hätte ihn in Zürich denunciren und verhaften laſſen können; er hätte in den dortigen Präliminarverhö⸗ ren ſchon, durch Ueberraſchung und Ueberführung des Mörders auf ein Geſtändniß hinwirken können, welches für alle Zeiten zur Grundlage der Beweisführung der Unſchuld ſeiner Perſon und ſeiner Partei hätte dienen müſſen. Hat der, für Freiheit, Recht, Moralität und Volksaufklärung begeiſterte Rechtskundige, Altoberrichter Bühler, einen ſolchen Schritt gethan?!— Nein!— Er ſchwieg— und jetzt legt er ſich, und glaubt vielleicht ſein Benehmen damit ſchön machen zu können, die pa⸗ thetiſchen Worte in den Mund:— Unglückſeliger Menſch, nu zu Var nerd mödie, fügte Hinde dir H foſch tung gewäl des G bei de her aus j Augen Bihl wurd mit Glat keine liſtet litiſch Pört het und hobe riſet Vort Luu iſt heim nſo ord en um rch el e, ht⸗ gen enz e neh ner en gen ng, ben ten hö⸗ des hes der nen und ſter icht pa ſch, Der Leuenmord in Luzern. 111 nur zu bald wirſt du erfahren, was du gethan haſt! War der kaltberechnende Bühler ſo poetiſch, ſich erin— nernd an die Worte Tell's, wie ſie aus Schiller's Ko⸗ mödie, man könnte ſagen, traveſtirt hervortreten, warum fügte er nicht bei: Zum Himmel erhebe ich meine reinen Hände, verfluche dich und deine That.— Wo ſind die Helfer deines Mordes?!—— Daos gerichtlich er⸗ forſchen zu laſſen,— warum vermied er dieſes und ließ es ſtatt deſſen geſchehen, daß auf das Grab ſeines ach⸗ tungswürdigſten Gegners der Fluch des Selbſtmordes gewälzt werde?— Hatte er kein Gemüth für die Ehre des Gemordeten und ſeiner Familie?!— Man leſe die bei den Acten befindlichen Nummern der„Neuen Züri⸗ cher Zeitung“ und„der freien Stimme von Zürich“ aus jenen Tagen, welche Blätter ſo zu ſagen unter den Augen des Freiſcharencomité's in Zürich gedruckt, wenn die betreffenden Artikel nicht etwa ſogar von der Hand Bühler's, geſchrieben worden ſind. Als Selbſtmord wurde die Tödtung des Rathsherrn Leu ausgekündet, mit juridiſcher und mediciniſcher Spitzfindigkeit als ein Glaubensartikel für die radicale Welt demonſtrirt, und keine Mühe geſpart, die luzerniſchen Behörden zu ver⸗ läſtern, als begehen ſie durch die Behauptung des po⸗ litiſchen Meuchelmordes und die Nachfragen nach dem Mörder neues Unrecht. An dieſer Politik der Preſſe hat Joſeph Bühler allermindeſtens eine paſſive Mitſchuld und ſein Benehmen rechtfertigt gewiß die Annahme: er habe darum nicht ſo wie ein Mann von Ehre und Ge— wiſſen handeln können, weil er als Miturheber des Mordes nicht hätte wagen dürfen, öffentlich zu bekennen: Leu iſt gemeuchelt worden, und Jakob Müller iſt ſein Mörder. Dieſes Stillſchweigen, dieſes Ver⸗ heimlichen des beſſern Wiſſens— wäre auch die Unter⸗ 112 Der Leuenmord in Luzern. laſſung der Verhinderung des Verbrechens und die Unter⸗ laſſung der Anzeige nach der That kein Vergehen an und für ſich— erfaſſen wir, und das wird man uns hoffentlich nicht ſtreitig machen wollen, als ein Indi⸗ cium gegen Bühler.“ Wahrſcheinlich, weil ſeinem Bruder der Lohn ver⸗ kümmert worden, auf den er gerechnet, plauderte Anton Müller, halb in Zorn, halb in Eitelkeit. Das halbe Dorf Höngg erhielt unter dem Siegel der Verſchwiegen⸗ heit von der That Kenntniß. Da entſtand die Denun⸗ ciationsluſt; Ackermann, theils von den verſprochenen 6000 Francs gelockt, theils in Furcht, daß durch andere Angeber der Verdacht der Mitſchuld auf ihn falle, fing ſeine Denunciation an, Andere aus Höngg folgten ſei⸗ nem Beiſpiele. Es war nicht mehr ſicher im zürich'ſchen Gebiete verweilen, wo Ordnung waltet, eine wohl aus⸗ gebildete Juſtiz iſt. Anton Müller ward zu Bühler beſchieden, es wurden ihm Vorwürfe über ſeine Schwatz⸗ haftigkeit gemacht, und ihm befohlen, Höngg zu verlaſ⸗ ſen, und ſich ins berner Oberland zu begeben. Er ward mit Reiſegeld ausgeſtattet. Anton Müller ſelbſt weinte über dieſen Zwang, er ging höchſt ungern. Es geſchah, ihn aus dem Bereiche der luzerniſchen Nachforſchungen zu bringen; es geſchah mit dem Zwecke: die Erlangung von Beweismitteln zur Conſtatirung des Thatbeſtandes des Meuchelmordes zu erſchweren. Es war unleugbar, wenn auch nicht, wie Ammann deducirt, eine Begünſtigung des Verbrechens, doch eines Verbrechers. Dies das vierte Indicium; das fünfte: Bühler ſelbſt, als er merkte, daß im Publicum Gerüchte über ſeine Betheiligung, wenigſtens daß er dem Anton Müller Geld gezahlt, umgingen, und die Aufmerkſamkeit von verſchiedenen Seiten her auch ihn bedrohe, reiſte von Zitich linge, Flücht dos l chael! ſchlich luzern Flüch liche L * Fluch Heu geben widme munn kob 7 hobe bekla ( Ja k einfl angel pyf dara verbr ſo ehr Pfen nicht N enn ſicht hun nicht Der Leuenmord in Luzern. 113 Zürich ab nach der Freiſtatt aller politiſchen Flücht⸗ linge, nach Lieſtal, die Geſchäfte auf dem Bureau der Flüchtlinge Andern überlaſſend. In Lieſtal ſorgte er für das Unterkommen Anton Müller's, und auch für Mi⸗ chael Ackermann, der ſich noch hier als Flüchtling ein⸗ ſchlich, eigentlich aber ſchon als Spion in Dienſten des luzerner Geſandten, Meier agirte, und den andern Flüchtlingen nachſpürte, worüber er eine ſehr umſtänd⸗ liche Erzählung zu Protocoll gegeben hat. Bühler ſelbſt gibt den Grund ſeiner Reiſe oder Flucht nach Lieſtal kurz dahin an:„Er habe Zürich Ende Heumonats verlaſſen und ſich nach Baſellandſchaft be⸗ geben, wo er ſich wiederum dem Advocatenberufe zu widmen gedacht“. Er räumt auch ein, daß ihn Acker⸗ mann daſelbſt aufgeſucht, welcher ihm erzählt, daß Ja⸗ kob Müller demſelben die Mordthat eingeſtanden. Jakob habe ſich dabei auch bitterlich über ihn, den Bühler, beklagt, aber darüber— daß er ihm abgemahnt! Gegen Bühler kam noch ein negatives Indicium. Jakob, der Mörder, hatte ſich an verſchiedene, ja an viele einflußreiche Perſonen gewandt, alle der liberalen Partei angehörig, die er ſämmtlich genannt. Aber Dr. Kaſimir Pfyffer und Stadtammann Iſaak hatten ihn nicht allein darauf aufmerkſam gemacht, daß die That ein Criminal⸗ verbrechen wäre, ſondern entſchieden abgewieſen:„Für ſo etwas bezahlen ſie nichts“. Ebenſo der Weinhändler Pfenniger. Warum bezüchtigte Jakob dieſe Männer nicht auch, warum beſchwerte er ſich nicht auch über ſie, wenn es blos aus Rache geſchehen wäre, daß ſie ihm nichts geben wollen? Mit ihnen verſuchte er nur Unter⸗ handlung vor der That; da ſie ihn ſtreng abwieſen, hatte er nichts mehr bei ihnen zu erwarten. Weshalb aber kam er 114 Der Leuenmord in Lußern. zum dritten Male, und nach der That, grade ſo drin⸗ gend zu Bühler und forderte von ihm Geld? Gegen dieſe Indicien hat Bühler ſelbſt, aus der Ferne ſich vertheidigend, nur ein Gegenindicium vorgebracht, welches von keinem großen Gewichte an und für ſich erſcheint; überdies unter dem Verdachte(wenigſtens beim Unterſuchungsgerichte) ſchwankt, daß Bühler die darin enthaltene Denunciation ſelbſt veranlaßt. Es iſt ſchon oben erzählt. Bei einem luzerner Flüchtlinge, der im Kloſter Muri eine Anſtellung erhalten, waren Anton Müller und Ackermann, von Zürich kommend, abgetre⸗ ten(Brachmonat 1845, alſo vor dem Morde) und jener hatte geklagt: daß, als ſie mit Bühler über die Abſicht, Leu zu ermorden, geſprochen, dieſer ſie derb abgewieſen. Hierauf habe Ackermann ſelbſt„im abmahnenden Sinne geſprochen“.— Ackermann ſelbſt aber erklärte die ganze Sache als Erdichtung(die doch zu ſeiner Beſchönigung⸗ dienen können), außerdem geſtellte ſich der Zeuge nicht vor Gericht und wird es atteſtirt, daß derſelbe, ſchon we⸗ gen Betrugs mit Zuchthausſtrafe belegt, wohl ein Sub⸗ ject geweſen, zu dem man ſich eines falſchen Zeugniſſes verſehen können. Bühler ward mehrmals aufgefordert, ſich zur Con⸗ frontation zu geſtellen. Er kam nicht, da der freie Ge⸗ leitsbrief nur Sicherheit wegen der Theilnahme am Freiſcharenzuge, nicht auch wegen des Leuenmordes zu⸗ ſagte. Ausgeliefert ward er ebenſo wenig von Baſelland, da die Regierung dort ſich für überzeugt erklärte, daß Büh⸗ ler keinen Antheil an dieſem Verbrechen gehabt. Aber er ſandte ſeine„Dispoſition“, in welcher er ſich ſelbſt von allem Antheile rein ſagte, erſt am 28. Januar ab, fünf Tage vor der im Voraus bekannt gemachten Hinrich⸗ tung Jakob Müller's. In dieſer Verzögerung ſeiner Rechtf da dae Murde ter pu Cheſt das E Wklä N ſuchu Aufn verurt am N nicht So de er auc deshal 6 gert einer Er n alhzeit dheih zet, wtkſa bohh lben du n der ufyf m nigſt tne ht, ſch im rin on im ton tre⸗ ner cht, ſen. nne nze ing icht we⸗ ub⸗ ſſcs on⸗ am und, üh⸗ ber lbſt ab, ich iner Der Leuenmord in Luzern. 115 Rechtfertigung erblickt das Gericht ein letztes Indicium, da das ganze Sachverhältniß nach dem Geſtändniß des Mörders ſchon lange vorher durch die öffentlichen Blät⸗ ter publicirt worden. Da ſei es an ihm geweſen, des Eheſten zu widerſprechen, nicht erſt im Augenblicke, wo das Schwert über dem Haupte des Mörders, ſeines Anklägers, ſchwebte, es alſo zu ſpät war. Nach Schluß der in contumaciam geführten Unter⸗ ſuchung ward Bühler zwar wegen des Verbrechens des Aufruhrs in contumaciam zum Tode mittels Erſchießens verurtheilt, Betreffs der Anſchuldigung der Theilnahme am Morde Leu's, wenn auch hoch verdächtig, doch für nicht überwieſen erklärt und von der Inſtanz entlaſſen. So das Criminalgericht; das Obergericht nahm an, daß er auch wegen dieſes Verbrechens überwieſen, ihn auch deshalb zum ſelben Tode verurtheilend. Der Lieutenant Brunner von Kuhſchwend, ein jun⸗ ger kräftiger Mann von einiger Bildung, erſcheint als einer der rüſtigſten Anführer in beiden Freiſcharenzügen. Er war nicht die Seele der Unternehmungen, aber der allzeit thätige Adjutant der Führer. Auch er wird der Theilnahme am Leuenmorde, als Vorwiſſer, Begünſti⸗ ger, als Miturheber, beſchuldigt. Es hieße die Auf⸗ merkſamkeit unſerer Leſer, die nicht Juriſten ſind, über Gebühr ermüden, wollten wir alle Indicien gegen den⸗ ſelben noch einmal zuſammenſtellen, da dieſelben bereits in der allgemeinen Geſchichtserzählung und ganz ſpeciell in der vorigen Unterſuchung über Bühler's Betheiligung aufgeführt ſind. Ein Mehres conſtirt nicht, und die Ammann'ſche Deduction, wie alle dieſe Indicien im in⸗ nigſten Zuſammenhange ſtänden, und den Verdacht gegen 116 Der Leuenmord in Luzern. Brunner bis zur moraliſchen Ueberzeugung ſteigerten, wird man uns erlaſſen, wenn auch die luzerner Gerichte ge⸗ gen Brunner nicht mehr Schuld herausfanden als das Criminalgericht gegen Bühler: er ward vom Verdachte der Miturheberſchaft am Morde ab instantia abſolrirt. Er iſt ein ſchwächerer Abdruck von Bühler, nicht in Bezug auf die Perſönlichkeit, ſondern auf den Verkehr mit den Brüdern Müller und dem Geſindel, was ſich zunächſt an dieſelben kettete. Er hörte den erſten prahle⸗ riſchen Entſchluß Jakob's in Menzikon an, er lachte darüber, er wies den entſchloſſenen Mann, den man brauchen konnte, an, ſich bei den Führern der Flücht⸗ linge zu melden, was etwa damals noch ſo ausgelegt werden konnte, als wollte er ſich ſeiner verſichern für eine neue politiſche Unternehmung. Er führte ihn bei Bühler ein, mehre Mal, er ſoll ihm das Stichwort zur That durch den Bruder Anton geſendet haben und be⸗ ſorgte, nach der That, daß Anton aus dem Zürich'ſchen fort, ins Berneriſche, dann ins Baſellandſchaftliche ſich flüchten mußte, indem er ihn mit Geld verſah. Alles dies, wie bei Bühler, laut Geſtändniſſen geſtändiger Mit⸗ ſchuldigen. War Bühler mitwiſſend und thätig bei der Mordthat, ſo war es auch Brunner, als ſein Adjutant. Zwei beſondere Indicien gegen denſelben verdienen indeß noch eine Aufzeichnung. Brunner hatte ein Tagebuch geführt. An einer Stelle heißt es:„Die Verhandlungen des Großen Ra⸗ thes in Luzern ſetzen mich in Erſtaunen: nicht daß er Klugheit oder Vernunft an den Tag legt, ſondern weil er ſo roh und leidenſchaftlich handelt. Dieſe Handlungs⸗ weiſe wird früher oder ſpäter ſein Grab. Durch ihre Leidenſchaften zwingen ſie die Verunglückten zu neuen, unerlaubten Schritten. Das Beiſpiel des Schützen⸗ ſuih bater heit Drohu ward. ihm ni Di ſeine( alſo z Zeit i cantor ſpann wortet in Vi De ſiner bitet warde Ange Ango ſicſ 2 rſcht welch nch ward s ſch nide m co von abin zum wird achte ritt. t in kehr ſich ahle⸗ achte man icht⸗ elegt füt bei zut ſchen ſih Mes Nit⸗ i det tant. ienen einet Ra⸗ er weil ng ihre euen, tzen— Der Leuenmord in Luzern. 117 vater Tell wird ihnen zeigen, wie man Frei⸗ heit und bedrohte Familien rettet“. Alſo eine Drohung, die kurz vor dem Leuenmorde niedergeſchrieben ward.„Der Gedanke an einen politiſchen Mord war ihm nicht fremd“, argumentirt Ammann. Dieſes Tagebuch, in welches Brunner gewiſſenhaft ſeine Gedanken eintrug, hört plötzlich mit dem 7. Juli, alſo zwei Wochen vor dem Morde Leu's, auf! In einer Zeit der wichtigſten Begebenheiten, die ſein Heimaths⸗ canton, wie die ganze Schweiz, in Aufregung und Ge⸗ ſpanntheit verſetzten.— Brunner befragt darüber, ant⸗ wortete, er habe zu ſchreiben aufgehört, weil er damals in Winterthur eine regelmäßige Arbeit erhalten. Das zweite Indicium: Als Jakob Müller, zufolge ſeiner Ausſage, ſich beim alten Thurmludi(Ineichen) bitter über Bühler's Wortbruch beklagte, antwortete die⸗ ſer ihm, er ſolle ſich nur an den Brunner wenden, der werde ſchon für ihn ſorgen.— Was hätte Jakob Müller, Angeſichts der Todesſtrafe, für einen Vortheil aus dieſer Angabe ziehen können? ruft Ammann,— wenn Alles ſich ſo verhält, als Jakob Müller zu Papier geſprochen hat. Brunner hielt ſich zuerſt in Zürich auf. Hier über⸗ raſchte ihn die Unterſuchungscommiſſion aus Luzern, welche ſich die Vergünſtigung der Regierung daſelbſt, nach Vorlage der Acten, erbat mit der zürich'ſchen Ju⸗ ſtiz gemeinſchaftlich gegen Brunner zu inquiriren. Auch ward Brunner anfänglich verhaftet, mußte aber, wie es ſcheint, auf das Andringen der ganzen Bevölkerung, wieder freigegeben werden. Auch gegen ihn ward dann in contumaciam verhandelt, und derſelbe, wie erwähnt, von der Anſchuldigung der Mitbetheiligung am Morde ab instantia frei geſprochen, dagegen wegen Aufruhrs zum Erſchießen verurtheilt. 118 Der Leuenmord in Luzern. Er erhielt mit dem Sohne des alten Ineichen im Aargau'ſchen eine Anſtellung bei der Verwaltung der Kloſtergüter. ℳ Der Adlerwirth Troller in Luzern, ſeines Zeichens ein Metzger, war einer der wüthendſten Radicalen, in ſeinem Wirthshauſe verſammelten ſich die Verſchworenen, er nahm Theil an beiden Freiſchaarenzügen, und der Arreſt und die über ihn verhängten Strafen konnten ſeinen Humor und ſeine wilde Racheluſt gegen das Je⸗ ſuitenregiment nicht zügeln. Er ſaß, wegen des erſten Freiſcharenzuges, mit Jakob Müller in demſelben Gefängniſſe. Hier erhitzte er durch ſeine ausſchweifenden, aber immer in ſpaßhaftem Ge⸗ wande eingekleideten Reden gegen das Jeſuitenregiment, und namentlich gegen Leu, das Gehirn ſeines Mitge⸗ fangenen dermaßen, daß dieſer in einer Nacht von der Ermordung Leu's träumte. Man ſah, Jakob's Phan⸗ taſie war von dem Gedanken ſo furchtbar entzündet, daß vernünftige Männer, wie der Stadtammann Iſaak und der Gefangenwärter Alles thaten, es ihm auszureden und ſein Blut abzukühlen. Anders benahm ſich Joſeph Troller. Er hetzte ihn immer mehr, und in der Manier, wie man einen Ungebildeten, nach vielfacher Erfahrung, wüthender zu machen im Stande iſt, als mit der künſt⸗ lichſten Rede. Er verſpottete ihn. Er„fötzelte“ aus, ein Provinzialismus, der noch weit mehr in ſich ſchließen ſoll, und ſpornte ſo ſeinen Ehrgeiz zur Aus⸗ übung der That.„Du haſt Recht, Müller, der Leu iſt ſchuld an allem unſern Unglück! Du kannſt es aber nicht thun; Du biſt nichts.“ Wenn ich dann ſo über den Tiſch hineinſchlug, ſo ſagte der Troller oft: jetzt hat er wieder Einen; jetzt iſt wieder Einer todt. Siehſt en dort liegen Migli mehr deten Ne ler hö wie i Veche die n gab heit Kirſch uſt Kennt ichti Brunt E ihm Dirſ er a auf lich den 2 digte zu S Nh Stnd ſch auft hüli In gekn im en en, der nten Je⸗ kob urch ent, tge der n⸗ daß und und ſeph lier, ung nſt ihn ſich riß ber den ter dort Der Leuenmord in Luzern 119 liegen?— So, auf dieſe Weiſe ward ich aufgeſtiftet.“ Möglich, daß Troller anfänglich ſeine ſchlechten Witze mehr im Spaße als im Ernſte anbrachte, aber ſie zün⸗ deten ernſtlich. Nachdem Beide entlaſſen waren, beſuchte Jakob Mül⸗ ler häufig den Adler, und tobte und drohte dort wieder wie im Gefängniß. Inzwiſchen kamen ſeine angeblichen Verhandlungen mit den luzerner Primaten, die, bis auf die mit Coraggioni, angeblich, ungünſtig ausfielen. Da gab ihm Troller den Rath, wenn er ein Mal Gelegen⸗ heit finde, dem Leu aufzupaſſen, ſo ſolle er ein Gläsli Kirſchwaſſer mit ſich nehmen. Troller alſo hatte, nach Anſicht des Unterſuchungsrichters, fortdauernd genaue Kenntniß von Jakob's verbrecheriſcher Abſicht, und that nichts, ſie zu hindern, er fachte vielmehr den ſtillen Brand noch heller an. Ein beſtimmtes Verſprechen vor der That hatte er ihm nicht gemacht, er billigte nur, was Müller vorhatte. Dieſer war auch ſo ſicher, Hinſichts dieſes Freundes, daß er am Morgen nach der That den Troller beſuchte, ihn auf die Seite nahm und ihm die Ausführung umſtänd⸗ lich mittheilte, worauf dieſer ihm Behutſamkeit im Re⸗ den und ein Trinkgeld verſprach. Troller war ſelbſt nicht behutſam. Sein ungebän⸗ digter Widerwille gegen das Jeſuitenregiment zwang ihn zu Schimpfreden, die ihm eine neue Verhaftung zuzogen. Nachdem er vom 22. bis 26. Juli geſeſſen, verließ er Stadt und Land am Tage ſeiner Freilaſſung und begab ſich nach Aarau, dann nach Solothurn, und entging auf dieſe Weiſe der Unterſuchung, die nur wegen Be⸗ theiligung am Leuenmorde ihn treffen konnte, da er we⸗ gen der an den Freiſchaarenzügen gebüßt und ſich los⸗ gekauft hatte. 120 Der Leuenmord in Luzern. Troller's ſpecielle Schuld oder Unſchuld zu ermitteln, lag nicht einmal dem Verhörrichter ſehr am Herzen, da der Adlerwirth ausgetreten und wenig Ausſicht vorhan⸗ den war, daß ihn die luzerner Juſtiz erreiche; auch für unſere Leſer wird jener Auszug genügen, ohne die Be⸗ lege zu fordern. So hat das Unterſuchungsgericht die Verhältniſſe nach Jakob Müller's Angaben betrachtet, und wir glauben mit Recht, denn ihnen kann die glaub⸗ würdigſte Natürlichkeit nicht abgeſprochen werden. Auch hatte Jakob keinen Grund, gegen Troller etwas Ungun⸗ ſtiges auszuſagen; er war dermaßen ſein Vertrauter, daß er Coraggioni beauftragt haben will, das Geld, welches er ihm zuwenden werde, durch Troller ihm zuſtellen zu laſſen. Auch ſpricht für die Wahrheit ſeiner Angabe, daß Trol⸗ ler der Letzte war, gegen den er ausſagte. Er entſchloß ſich erſt, als er annehmen mußte, daß ſeine Mutter bereits ausgeplaudert habe. Wie dem nun ſei, für die Geſammtbeurtheilung der Complicenſchaft in dieſem Pro⸗ ceſſe iſt Troller's Charakter und Erſcheinung von Wichtig⸗ keit, ſie liefert einen pſychologiſchen Schlüſſel zu Vielem. Die Regierung von Solothurn hielt, nach den an— gegebenen Indicien, Troller's Schuldantheil am Morde nicht für ſo gravirend, um die geforderte Auslieferung zu verhängen. Wie und ob gegen ihn in contumaciam erkannt worden, iſt uns nicht bekannt. Der Altamtsrath Andreas Hüsler, ein entſchiedener Radicaler, Freiſchärler und Anſtifter des Aufruhrs, ward durch Jakob Müller's Geſtändniß der Mitwiſſenſchaft, ja poſitiven Miturheberſchaft am Morde bezüchtigt. Hüsler beſtritt dies Alles ebenſo auf das Beſtimmteſte, oder mit einem halsſtarrigen, kalten:„es iſt Alles nicht wahr.“ S kob la man i aufmet gelacht D nuar) zikon die öffnet desha Vohne D wenn Anno Hi den et hal finge giſſt L auch um ſ An Irthi 2 bile d um ih nirde ſagt 5 will U ln, da n⸗ für e die et, b uch ner ard le nit Der Feuenmord in Luzern. 121 Schon bei der Schenkenſcene in Menzikon, wo Ja⸗ kob laut erklärte, er wolle den Leu umbringen, wenn man ihn nur bezahle, ſoll Hüsler dabei geweſen ſein, aufmerkſam zugehört und laut billigend mit den Andern gelacht haben. Dann will Jakob am ſchmutzigen Donnerſtag(30. Ja⸗ nuar), als er von Aarau zurückkehrte, wieder in Men⸗ zikon im Wirthshaus zum Sternen„den Hüsler auf die Laube vor dem Hauſe genommen und ihm da er⸗ öffnet haben, daß er den Leu zu tödten beabſichtige und deshalb in Aarau geweſen, aber nichts Beſtimmtes, des Lohnes halber, habe ausmachen können.“ Da habe Hüsler erwiedert:„Das ſei ſchon gut, wenn man das machen könnte; es wäre ſchon Anno 1831 gut geweſen.“ Hüsler wollte allerdings jenes Tages den Müller an dem Orte geſehen haben und von ihm angeredet ſein, er habe ihm aber nur erzählt, wie es ihm in der Ge⸗ fangenſchaft ergangen, und wer mit ihm im Gefängniß geſeſſen. Müller aber hatte den Zweck ſeiner Reiſe damals auch dem Burri und dem Ackermann mitgetheilt, war⸗ um ſollte er es nicht auch dem Hüsler haben, iſt das Argument der Anklage, die außerdem kleine chronologiſche Irrthümer in Hüsler's Ausrede entdeckt. Müller ſprach zum zweiten Male, Ende Juni, beim Hüsler an; vorgeblich, um ſich Raths bei ihm wegen des drohenden Falliſſements zu erholen, in der That, um ihn zu fragen:„was er für den Mord bezahlen würde?“ Er hatte ja am ſchmutzigen Donnerſtage ge⸗ ſagt: man hätte den Leu ſchon 1831 wegſchaffen ſollen! Hüsler erwiederte jetzt:„i will di jetzt ni ufwiſen, i will mi b'ſinne, chömid de e andersmol wieder.“ XIII. 6 122 Der Leuenmord in Luzern. Als er ſpäter dieſer Einladung Folge geleiſtet, habe Hüsler ihm erklärt:„5000 Francs wolle er ſchaun zu⸗ ſammenzubringen, wenn er die That vollführen könnte.“ Nach dem Morde ſei er zu Hüsler gegangen, das verſprochene Geld abzuholen, der aber habe ſich ent⸗ ſchuldigt:„er ſei jetzt nicht gut bei Caſſe, weil er eine andere Zahlung machen müſſen.“ Er habe ihm aber doch gegen 8 Francs gegeben. Hüsler wollte von alledem nichts wiſſen. Jakob ſei bei ihm geweſen, ſich Rathes zu erholen wegen des drängenden Concurſes, dieſen Rath habe er ihm ertheilt, Geld aber nicht gelichen, um das er zugleich gebeten; vom Morde Leu's habe Jakob mit keinem Worte ge⸗ redet. Die Beweiſe, welche der Unterſuchungsrichter zuſam⸗ menſtellt, um die Richtigkeit der Müller'ſchen Angabe und die Unhaltbarkeit der von Hüsler entgegengeſtellten darzuthun, ſind künſtlicher Art, und gehen in ein De⸗ tail ein, dem zu folgen hier unmöglich iſt. Jakob Müller's Angabe wird durch die Ausſage ſei⸗ ner Mutter Roſa beſtätigt, welcher er die Antworten Hüsler's mitgetheilt. Hüsler's Schwager, Pfenniger, ſei geſtändig,„wie Müller ſich gegen Bezahlung als Mörder Leu's bei ihm angetragen, und ihn nach der That um ein Trinkgeld erſucht habe“ Wenn er ſogar die Keckheit gehabt, dieſen Mann in ſein Geheimniß einzuweihen, was mehr an Wahrſcheinlichkeit gewänne ſeine Angabe Hinſichts Hüsler's ſelbſt vor dem Richter, der Hüsler's politiſchen und ſeinen Charakter als Menſch kenne! Deſſen Ausrede ſei ferner unmöglich, indem Mül⸗ ler zu der Zeit, wo er angeblich bei ihm nur um Geld auf eine Gülte angeſprochen, dieſen Anſpruch vernünfti⸗ gerweiſe bei einem ſo geſchäftskundigen Manne, als Hll denkb ſin, zu er S As Gew an bei waſt wori (Sor über in ei ſteckt l z abgel geneſ ausg ten Hüs benſt theil 3 ör h ſihen urſ ts ſi abe zu⸗ te.“ das eht⸗ eine aber bſei des eilt, ten; ge ſam⸗ gabe liten De⸗ eſi orten ſiget, als der ſn mniß änne cht, enſch Nil Geld ünfti alt Der Leuenmord in Luzern. 123 Hüsler, gar nicht mehr habe machen können; das einzig denkbare Motiv ſeiner Anſprache müſſe alſo geweſen ſein, Geld um einer andern Urſache willen, des Mordes, zu ertrotzen. Sehr beſtimmt lautet ferner Jakob Müller's Angabe: Als er am Freitag vor dem Morde, den 12. Juli, das Gewehr in einem Sacke verborgen auf der Landſtraße an dem Hauſe Hüsler's vorbeigetragen, ſei derſelbe bei dem Brunnen geſtanden, wo er ſich die Hände ge⸗ waſchen. Da habe er ihm mit dem Gewehre gewinkt, worüber Hüsler gelächelt habe. Am Vormittag des 13. Juli (Sonntags), nachdem er einen guten Theil der Nacht über den Herrn Leu abgepaßt, und dann ſein Gewehr in ein Scheuerlein zwiſchen Hochdorf und Bullwil ver⸗ ſteckt gehabt, habe er auf dem Heimwege bei dem Hüs⸗ ler zugekehrt, wo er ſeinen Sack auf deſſen Ofenbank abgelegt. Hüsler ſei mit ſeinen Leuten grade am Mor⸗ geneſſen geweſen und habe ſeinen Knechten das Fleiſch ausgetheilt. Da es ihm von dem Auſpaſſen und ſchlech⸗ ten Liegen die Nacht über blöd geworden, ſo habe ihm Hüsler einen Kaffee machen laſſen, welchen er im Ne— benſtübli getrunken. Dort habe er dem Hüsler mitge⸗ theilt, heute Nacht habe er dem Leu um ſein Haus her⸗ um aufgepaßt. Auf dieſes habe ihm Hüsler erwiedert: Er habe ihn geſtern mit dem Gewehr vorbeilaufen ge⸗ ſehen und gedacht, er gehe jetzt nach Eberſol; wenn er nur ſeines Weges gehe, damit die Knechte nichts merken, es ſei doch verflucht frech von ihm, er ſolle das nicht mehr ſo machen. Hüsler ſtreitet nicht ab, an dem Tage den Jakob auf der Straße laufen geſehen zu haben, auch mit Et⸗ was in einem Sacke, ohne zu wiſſen, wohin er lief. Dann entſann er ſich, das Etwas ſei ſo anzuſehen ge⸗ 6* 124 Der Leuenmord in Luzern. weſen, wie ein Gewehr. Andern Tags hatte er dem Jakob, als er zurückkehrte, auch einen Kaffee machen laſſen, aber Müller hätte dafür bezahlen wollen.— Dieſes Kaffee machen laſſen dünkt dem Richter ein be⸗ denkliches Inditium. Weshalb den Mann nicht zu Tiſche, zur gewöhnlichen Hauskoſt ziehen, weshalb ihm einen Kaffee bereiten in einem heimlichen Nebenſtübli, wenn er nicht einen beſondern Grund hatte, die nächt⸗ liche Strapaze zu berückſichtigen! Auf die Art, wie Jakob Müller endlich zur Ausſage gegen Hüsler bewogen worden, legt der Verhörrichter Gewicht. Nach längerem Nachdenken, ohne alle Heftig⸗ keit, ſei es herausgekommen:„Nun höret, ich habe jetzt noch einen Nitſchuldigen, aber dann wird man nicht im Stande ſein, noch einen hervor zu finden. Es iſt der Amtsrath Hüsler von Eſchenbach, der hat mir 5000 Francs verſprochen, aber nicht mehr als 2 Fünflivres auf Abſchlag gegeben.“ Jakob beharrte bei dieſer Angabe in zwei Confton⸗ tationen mit Hüsler. Zum Schluß ſagte er zu Hüsler: „Ich bin der Erſte von unſerer Partei, der dafür gehen muß. Ihr werdet es wol mit Geld machen können, aber ich armer Teufel, ich werde herhalten müſſen, wenn mir der Große Rath nicht gnädig iſt, wofür ich die Hoffnung auch aufgeben kann.“ Mit dieſer Selbſtanklage vervoll⸗ ſtändigte er ſeine Angaben auch noch in der Confron⸗ tation mit Coraggioni:„Wir guten radicalen Menſchen! wir haben uns ſelbſt unglücklich gemacht, Gott muß uns verlaſſen haben.. Ich habe nichtsdeſtomehr, ob Ihr bekennt oder nicht. Ich bin der Schrecklichſte un⸗ ter Allen, weil ich es gethan habe, was Ihr gerne ſahet.“ Wir ſetzen zum Schluß eine Argumentation Am mann Nh geun die Zeuge Papi niede reizb ſche ande Gan es de gibt anlag dien Lm at ihn gun An Hah ſchu ihn hne ihm Ver Mi Af vor Kr age Ner ig⸗ ett icht iſt 00 re ron ler hen aber mir wing voll fron hen unt Ihr un⸗ 4 hr An Der Leuenmord in Luzern. 125 mann's her, die, pſychologiſch intereſſant, zu manchem Nachdenken Anlaß geben mag, die Richtigkeit und Fol⸗ gerungen daraus dem Leſer ſelbſt überlaſſend. Wer ſah die Phyſiognomien der Richter, der Angeklagten, der Zeugen hinter den Mauern der luzerner Gerichtsſtube! Papier und Dinte und die Verſicherung Deſſen, der es niederſchrieb, ſind die Organe. „Hüsler iſt zweifelsohne zwar etwas choleriſcher, tief reizbarer Natur, dabei aber kalt, berechnend, ſich beherr⸗ ſchend, nicht ſanguiniſch. Dergleichen Naturen können andauernd haſſen, und brechen doch ſelten in Exſtaſe aus. Ganz ſo ſchwerfällig und gleichgültig hinnehmend, wie es den Pflegmatikern eigen iſt, ſind ſie aber nicht. Es gibt für ſie Augenblicke, wo ſie vermöge dieſer Natur⸗ anlage heftig losbrechen;— durch wirklich unver⸗ diente Schmach angeregt, zeigen ſich dergleichen Temperamente oft feuriger, als die blutheißen. „Nun könnte man einen Ehrenmann oder Familien⸗ vater doch gewiß nicht infamer antaſten, als wenn man ihn der Miturheberſchaft eines Meuchelmordes, der Din⸗ gung eines Meuchelmörders anſchuldigt. Gegen den Anſchuldiger eines ſolchen Verbrechens, welcher damit Hab und Gut, Leben und Ehre angreift, kann der un⸗ ſchuldig Angeklagte unmöglich gleichgültig ſein, er wird ihm Vorwürfe machen; ohne irgend eine Verlegenheit, ohne Rückſicht auf Anſtand und Höflichkeit, wird er ihm mit derben Worten ſeine Schlechtigkeit vorwerfen. Wer aber in dieſer Lage ängſtlich dafür ſorgt, daß er Meiſter ſeiner Mienen und Ausdrücke bleibe, um im Affecte, ſei es ein wahrer oder nachgemachter, nicht un⸗ vorſichtig zu werden, gegen den ſchließt die Vormeinung der Welt auf ein Schuldbewußtſein. Die himmliſche Kraft der Märtyrer, für Ungerechtigkeiten, Gefahren und 126 Der Leuenmord in Luzern. Leiden zu danken, iſt ſehr, ſehr ſelten, und äußerte ſich vorher auch in andern Tugendübungen des Menſchen. „Ueber unſere diesfallſigen Wahrnehmungen an Hüs⸗ ler ſind wir im Falle, am Schluſſe der Procedur amts⸗ eidlich bezeugen zu müſſen, daß Hüsler in allen Verhören und vorzüglich in ſeinen Confrontationen mit Müller ſich nie ſo benommen hat, wie ein un⸗ ſchuldig Gekränkter. Schon bei ſeiner Arreſtation ſiel es auf, wie wenig ihn der nächtliche Beſuch über⸗ raſchte. Nicht einmal nach der Urſache der Verhaſtung fragte er. In den Verhören befremdete noch mehr ſein kalt höfliches Weſen; nie beſchwerte er ſich, daß ihm eine ſolche Handlung zugemuthet werde, und als Mül⸗ ler ihm am Schluſſe zuredete: Wiſſet Ihr was, Hüsler, wenn Ihr nicht aus innerm Trieb der Schuld meinen Leuten etwas geben wollt, ſo thut es doch als Radi⸗ caler,— Ihr wiſſet doch, daß man mit der That allen Radicalen etwas Gutes thun wollte— ſuchte er ſich nur damit zu wehren: Was ſaget Ihr mir da radical, ich weiß gar nicht, was das iſt, radical. Und dann, als Müller an ihn die Forderung richtete, er ſolle ſeinen Leuten etwas thun, fügte er— ſtatt die Anmaßung dieſer Forderung oder Bitte an ihn,„den unſchuldig Angeſchwärzten,“ mit gerechtem Eifer zurückzuweiſen— — wie zum Widerrufe lockend, noch bei: Es wäre geſcheider, Ihr würdet eure Angaben auf mich zurücknehmen— dann könnte man ſchauen!“ Ludwig Ineichen, geweſener Oberſtlieutenant und Beſitzer des Hofes zum Thurm in Rothenburg, daher „Thurmludi“ genannt, war ein Mann 74 Jahre alt, und Vater von vier Kindern, ein entſchiedener Schwarzer. De hatte fuhnde und v Begri N ſine gende lich echal nui denn vil i nit 8 J Beha mab Nor Fran geza ſpäte „blot nicht, 3 gung war Rgen riß) Uut haft jiehe ng ein hn ül er, en len ſch cal, un, nen ng dig äre ich und her alt, zer. Der Leuenmord in Luzern. 127 Der Verdacht, daß er am Morde betheiligt geweſen, hatte ihn ſchon getroffen, als man Jakob Müller ge⸗ fahndet. Man wollte ihn ſeines Alters wegen ſchonen, und verfügte erſt dann ſeine Verhaftung, als er im Begriff ſtand, nach Bern zu verreiſen. Man hatte bei Müller Geld gefunden, womit er ſeine Schnitter bezahlen wollte. Er konnte keine genü⸗ gende Rechenſchaft geben, wie er dazu gekommen. Sicht⸗ lich wollte er den alten Mann ſchonen, von dem er es erhalten, endlich brach es heraus: „Ach, Herr Jeſus, ſoll ich denn Andere unglücklich machen? Das thue ich doch erſchrecklich ungern. Iſt denn Alles hin?— Nun denn, in Gottes Namen, ſo will ich es ſagen: der Thurmludi in Rothenburg hat mir 84 Francs in lauter Fünflivresthalern gegeben.“ In den folgenden Verhören blieb Müller bei ſeiner Behauptung, auch in den Confrontationen, daß er mehr⸗ mals bei Ineichen geweſen, daß er mit ihm wegen des Mordes unterhandelt, der Thurmludi ihm endlich 5000 Francs verſprochen, aber nur auf Abſchlag 84 Francs gezahlt habe. Ineichen leugnete, daß Müller mehr als ein Mal, ſpäter gab er zu, daß er zwei Mal zu ihm gekommen, „blos um Geld zur Ernte zu entlehnen,“ ſonſt„wüßte er nicht, was er mit ihm geredet haben ſollte.“ Ineichen,„eingewöhnt und ermuthigt durch den Aus⸗ gang früherer Proceduren“(denn ſeit dem Jahre 1814 war er beſtändig an der Spitze demokratiſcher Aufſtände gegen die Regierung geweſen, und ſehr oft im Gefäng⸗ niß), benahm ſich anſcheinend gleichgültig gegen die neue Unterſuchung. Der alte Mann mochte„die Unterſuchungs⸗ haft den Folgen des Geſtändniſſes wohlberechnend vor⸗ ziehen.“ Auch in früheren Unterſuchungen hatte er ſich 128 Der Leuenmord in Luzern. durch Leugnen hervorgethan. Doch verrieth„ein ſtarkes Erröthen und die krampfhaften Zuckungen des Mundes“ wie er im Innern ergriffen war, wenn er auf die„na⸗ türliche Beredſamkeit des reuevollen Müller“ mit einem: „Es iſt nicht wahr“ antwortete. Nach der Confrontation erklärte er:„ob man glaube, der alte Thürmer ſei ſo einfältig, Einem zu ſagen, wenn Du das und das thuſt, ſo will ich Dir ſo und ſo viel verſprechen. Da könnte man ja denken, daß es auskommen müßte. Nein, ſo dumm ſei er nicht.“ In der Haft hielt er ſich ruhig,„wie auf der Lauer, was man gegen ihn vorzubringen vermöge,“ ſagt der Verhörrichter, vielleicht wie ein altgewiegter Parteiführer, der ſich in ſein wohlbekanntes Schickſal ergibt. Der Sieger übt ſein Recht gegen den Beſiegten; er würde es auch üben, wenn er Sieger wäre. Ungeachtet der Bruſtwaſſerſucht, an der er ſeit Jahren litt, und die ſich im Gefängniß vermehrte, verlangte er doch nie freigelaſſen zu werden, oder bot Cautionsſtellung an. Die Krankheit nahm ſo überhand, daß er ihr, im Ge⸗ fängniß, erlag. Er nahm die Sterbeſacramente auf An⸗ dringen einer Anverwandten, die ihn beſucht, und ſtarb „ohne zum Zeugniß der Wahrheit ſich bewegen zu laſ⸗ ſen,“ ſagt Ammann. Gegen jene Verwandte äußerte er:„ihm könne nur Jemand helfen, das ſei der Verhör⸗ richter, und der wolle nicht.“ Es kann uns weniger daran liegen, welche Geſtänd⸗ niſſe das Gericht noch von' den Söhnen, der Familie und den Leuten des alten Ineichen erpreßte, um ihm noch eine Schuld im Grabe nachzuweiſen. Erpreßt ſcheinen dieſe Geſtändniſſe auch nach Ammann's Be⸗ richte. Da iſt ihm denn wirklich nachgewieſen, daß der Müller nicht ein Mal, ſondern drei Mal, vor und nach dem zu ſe ſchich Dan gewe drück ſeiz ihm er rechn efn et in ausge weli alter 66 lich um der Hu wede hibe thil Kri ihn Der Leuenmord in Luzern. 129 ke dem Morde, mit ihm verkehrt habe; auch hatte er einſt 6 zu ſeinem Sohne geäußert:„das könnte noch eine Ge⸗ a⸗ ſchichte abgeben, in die auch er verwickelt werden könnte.“ m Dann hatte man bemerkt, daß ihm einmal ſehr bange geweſen, aber ganz deutlich hatte er ſich nicht ausge⸗ be, drückt. Endlich hatte er zum Sohne geſagt: der Müller en, ſei zu ihm gekommen, er habe den Leu getödtet, ob er nd ihm nicht auch etwas dafür geben wolle, und da habe es er ihm ein Paar Franken gegeben, damit er den (Muodi abkomme.“ ter, Schließlich zog der Verhörrichter eine genaue Be⸗ der rechnung alles Geldes, was in Müller's Wirthſchaft et, gefunden ward, und das Facit, addirt mit dem, was et er in den letzten Tagen an die Schnitter und ſonſt ver⸗ rde ausgabt, ſtimmte bis auf wenige Batzen(die in den der Schenken vertrunken ſein mochten) mit der Summe, die welche er angeblich vom Amtsrath Hüsler und dem nie alten Ineichen zuſammen erhalten. Von dieſen beiden gn. Schenkungen hatte Jakob Müller geſtändlich und erweis— 6e⸗ lich keinen Batzen mehr in der Taſche. aſ⸗ . Unter allen Separatproceſſen gegen die Mitſchuldigen ör am Leuenmorde hat keiner ſo viel Aufſehen erregt, als der gegen den Hauptmann Coraggioni geführte. ind⸗ Karl Rudolf Coraggioni, Specereihändler und ili Hauptmann in Luzern, ein wohlhabender Mann, ſcheint hn weder zu den Koryphäen der radicalen Partei gehört zu reßt haben, noch war er bei den Freiſchaaren offenbar be⸗ Be⸗ theiligt, er verrichtete vielmehr während der bürgerlichen der Kriege ſeine Dienſte, wie es die legitime Obrigkeit von uc ihm forderte. Es ließe ſich daher die beſondere Strenge, 130 Der Leuenmord in Luzern. mit der man grade gegen ihn in Bezug auf die er⸗ wähnte Anſchuldigung verfuhr, ohne ſpecielle Kenntniß der perſönlichen Beziehungen, in denen er zum Verhör⸗ richter Ammann möglicherweiſe geſtanden, weniger er⸗ klären, wenn man nicht aus gelegentlicher Erwähnung wüßte, daß man ihm ein heimliches Einverſtändniß mit den Freiſchaaren beimaß und ihn bezüchtigte, in der Nacht, als die Freiſchaaren vor Luzern lagen, die Ab⸗ ſicht gehabt zu haben, durch einen Aufſtand innerhalb der Stadt ihnen zu Hülfe zu kommen. Beweiſe dar⸗ über müſſen nicht zu erhalten geweſen ſein, da die(nicht zu den Acten gebrachte) Anſchuldigung nur darin be⸗ ſtand, daß Coraggioni während der Nacht und des An⸗ falles ſich im verſchloſſenen Zimmer eines Kaffeehauſes aus Furcht verſteckt gehabt. Hierauf fand keine Anklage ſtatt, aber man griff ſie deſto willfähriger auf, als der endlich zum Geſtändniß gebrachte Mörder des Raths⸗ herrn Leu auch den Hauptmann Coraggioni als Mit⸗ wiſſer und Urheber des Verbrechens bezüchtigte. Wir wiſſen aus der obigen Geſchichtserzählung, daß Jakob Müller zwei Mal mit Coraggioni verhandelt ha⸗ ben will: ein Mal vor dem Morde, wo er ihm, nach⸗ dem Coraggioni die Anträge wegen der Hypothek zu⸗ rückgewieſen, ein anderes Geſchäft angetragen, oder die⸗ ſer ihm damit entgegen gekommen ſein ſoll; Müller's Worte ſind:„der mußte ſchon vorher etwas davon tönen gehört haben, was weiß ich von wem; er konnte mir wenigſtens, ehe ich ein Wort davon ſprach, ſagen: mit der Gült ſei nichts; aber wenn ich ſo etwas thun könnte mit dem Leu, ſo gebe er dann Geld genug, er verſpreche mir 30,000 Francs.“ Dieſe Verhandlung ſollte in zwei Beſuchen ſtattgefunden haben, das erſte Mal unten im Ladenſtübli, das zweite Mal, als er mit ihm in ein oberes Dienſt gange Stilſſ wolle dem 6 auf welch geric Erm munn ward haft 3 weisſ Der Vech einer Nac kund vertr diie Jakol tr. kunt Here cmr 5 deß ud dn. halt n⸗ ge er it⸗ uß ſch⸗ z⸗ die⸗ ers nen mit mit mte eche wi in ein Der Leuenmord in Lußern. 131 oberes Zimmer hinauf mußte.— Dann war er am Dienſtag nach dem Morde wieder zu Coraggioni ge⸗ gangen(um Geld zu holen), der ihm da das tiefſte Stillſchweigen auferlegt, ihm aber verſichert habe, er wolle ſogleich an den Kaſimir Pfyffer ſchreiben, der auf dem Rigi ſei. Das Geld ſolle er dann nächſtens haben. Coraggioni wurde zuerſt nur als Zeuge vorgeladen, auf Grund eines aufgefangenen verdächtigen Schreibens, welches ein Flüchtling, Venanz Reinhardt, nach Luzern gerichtet, und aus welchem man auf das Complot zur Ermordung Leu's und Anderer ſchließen und den Haupt⸗ mann als mitbetheiligt vermuthen konnte. Bald aber ward er auf Grund der Müller'ſchen Ausſagen in Ver⸗ haft gebracht. Jakob Müller's Ausſagen blieben das einzige Be⸗ weisſtück, wie eigentlich das einzige Indicium gegen ihn. Der öffentliche Ankläger(nicht eine Perſon mit dem Verhörrichter Ammann) nußte ſelbſt einräumen: von einem directen Beweiſe iſt, trotz den gewiſſenhafteſten Nachforſchungen, nichts zu finden geweſen; weder Ur⸗ kunden noch Zeugen, daß Coraggioni einen Banditen⸗ vertrag abgeſchloſſen. Der indirecte Beweis durch In⸗ dicien verlangt aber eine ſtrenge Prüfung. Es ſind Jakob Müller's Angaben und die Ausſage ſeiner Mut⸗ ter: daß ihr ſchon vor der That durch ihren Sohn be⸗ kannt geworden, daß Coraggioni, Bühler und andere Herren demſelben Lohn verſprochen, wenn er den Leu ermorde. Jene Ausſagen des Mörders hatten das für ſich, daß ſie in ihrer Weſenheit,„unter allen Situationen und Affecten“ von ihm übereinſtimmend abgelegt wor⸗ den. Dem Gefühle nach, müßte man ſich für überzeugt halten, daß ein ſolcher Mann, unter ſolchen Verhält⸗ 132 Der Leuenmord in Luzern. niſſen nicht Unwahrheit ſprechen würde, ſie verlören aber bedeutend vor dem Geſetze, welches erklärt: daß ein Be⸗ theiligter kein Zeugniß geben könne. Seine Ausſagen ſtehen aber unter ſich im grellen Widerſpruche— ſagt der Ankläger ſelbſt! Nach einer Auslaſſung(vom 4. Nov. 1845) wäre er, Jakob Müller, näher herausgerückt und hätte den Coraggioni gefragt, ob er auch etwas thun würde? Nach einer andern(vom 16. Dec.), der ſpäteren, ſei Coraggioni herausgerückt und habe, ehe Müller noch ein Wort davon geſprochen, geſagt: mit der Gült ſei es nichts, wenn er aber ſo etwas thun könnte mit dem Leu, ſo gebe er Geld genug. Nach jener wäre alſo Müller ſelbſt„der Anſtoß zum Verbrechen“ geweſen, nach dieſer Coraggioni,„der zum Verbrechen aufgefor⸗ dert.“— Eben ſolche Widerſprüche ſtellen ſich Hinſichts der Zeit heraus, einmal will Müller, ehe er nach Zürich gegangen, mit Coraggioni in Unterhandlung getreten ſein, dann, erſt nachdem er aus Zürich zurückgekehrt, ihm den Antrag gemacht haben. Solche Widerſprüche verringerten bedeutend das Gewicht der Indicien; wäh⸗ rend andere Nebenindicien: Coraggioni's Benehmen wäh⸗ rend ſeiner Verhaftung, die Flucht ſeiner Ehefrau und die ſeines Ladendieners, Joſt Haas, während der Unter⸗ ſuchung, und vorher die Mühe, welche alle Hausgenoſ⸗ ſen ſich gaben, zu verheimlichen, daß Jakob Müller im oberen Zimmer, im ſogenannten Viſitenzimmer des Co⸗ raggioni geweſen— ein an ſich gleichgültiger Umſtand, wenn daſelbſt nur Verhandlungen wegen der Hypothek gepflogen worden,— gegen den Verhafteten ſprächen. Wenn der öffentliche Ankläger ſelbſt erklärt, er müſſe die Frage: ob durch dieſe Indicien dem Geſetze Genüge geleiſtet? verneinen, er könne aus innigſter Ueberzeugung nur bekennen, daß der Beweis, wie das Geſetz ihn for⸗ dett, auf: der i richte überl lerſt tiſſn nun grü wer Paa Der wir und den ler. wa we den Yi han echi Be wer nen ber Be⸗ gen ſagt o. und hun ren, noch i es dem alſo ſen, for⸗ ichts irich eten chrt, riche wih⸗ wih⸗ und ntet⸗ unſ t im Co⸗ und, othel en miſſt enüge gung for Der Leuenmord in Luzern. 133 dert, nicht geleiſtet ſei; und endlich ſeinen Antrag nur auf: Freiſprechung von der Inſtanz,„unter hohem Verdacht der intellectuellen Urheberſchaft an der Ermordung Leu's“ richtend, ſo ſind wir wol vor unſern Leſern der Aufgabe überhoben, die entfernteren Indicien, welche die Mül⸗ ler'ſchen Ausſagen kräftigen ſollten, bis in ihre Minu⸗ tiſſima von halben Aeußerungen und künſtlichen Berech⸗ nungen zu verfolgen. Ebenſo wenig haben wir uns bei den Vertheidigungs⸗ gründen aufzuhalten, wodurch dieſe Indicien widerlegt werden ſollten. Nur zwei Momente ſind zu erwähnen. Es iſt zu den Acten berichtet, daß ſich in der Stadt das Gerücht verbreitet: man habe Müllern vorgeſpiegelt, er ſolle nur brav angeben, ſo treffe ihn nur ein Paar Jahre Zuchthaus. Dies mußte unterſucht werden. Der beim Verhöramt angeſtellte Waibel Fiſcher hatte wirklich gegen Jakob Müller dieſe Aeußerung gemacht, und zwar ſo, als habe er dieſe tröſtliche Zuſicherung aus dem Munde des Regierungsſtatthalters Siegwart⸗Mül⸗ ler.— Fiſcher erhielt darauf keine Zurechtweiſung, es ward nur beſchloſſen, ihn nicht mehr zur Wache zu ver⸗ wenden.— Die Ausſicht einer ſolchen Möglichkeit hätte den Mörder zur Erweiterung ſeiner anfangs beſchränkten Mittheilungen verführen mögen. Einen auffallenden Gegenſatz bildete ferner die Be⸗ handlung, welche Jakob vor und nach dem Geſtändniß erhielt. Dem ſinnlichen Menſchen lag an einer guten Behandlung. Leicht mochte ihm der Gedanke kommen, wenn du auch nicht mit dem Leben davon kommſt, kön⸗ nen Angaben, wie die Herren ſie wünſchen, dein Leben im Gefängniß ſehr verbeſſern. Nun aber der wichtigſte Moment dieſes Proceſſes. Weil die Beweiſe fehlten, die Indicien nicht ausreichten, 134 Der Leuenmord in Luzern. ſuchte der Verhörrichter durch eine ſtrenge Behandlung das Geſtändniß zu erpreſſen. Am 5. November(er war am 11. October verhaftet worden,„in Civilarreſt geſetzt, bis zu einer exculpiren⸗ den Actenveränderung“) ward Coraggioni zur gewöhn⸗ lichen Gefangenſchaftskoſt verwieſen, dem gültigen Straf⸗ rechtsverfahren entgegen, welches„übertriebene Strenge bei der Verhaftung, ſowie jede üble Behandlung eines Verhafteten“ verbietet.— Vom 20. November ab er⸗ hielt er nur noch eine Gefangenſchaftsſuppe mit Brod und Waſſer, ungeachtet er ſchon mit einem Blutſturze befallen war. Vom 7. December bis 3. April reichte man ihm wieder die Gefangenſchaftskoſt, das iſt täglich drei Haferſuppen und Waſſer und Brod.— Im Winter mußte er frieren, worüber ſich auch Jakob Müller ſo bitter beklagt. Lange Zeit befand er ſich in einer Zelle, die von drei Seiten einen kalten Luftzug hatte; ſie ward nur einen Tag um den andern geheizt. Aus Mangel an Nahrung mußte Coraggioni die Kälte doppelt fühlen. Weil das Fenſter verrammelt war, konnte die Zelle auch nie gehörig gelüftet werden. Er befand ſich in einem beinahe unerträglichen Zuſtande.— Am 26. Januar, nachdem er, in Eiſen! noch ein Mal zur Confrontation mit Jakob Müller über die Straße geführt worden, ward er, Nachmittags um 3 Uhr bis andern Tags Rachmit⸗ tags 5 Uhr, alſo 26 Stunden, krumm geſchloſſen⸗ Vom folgenden Tage an erhielt er durch ſechs Wochen keine reine Wäſche. Man drohte ihm mit Stockſchlägen. Darf man ſich demnach wundern, wenn keiner der edictaliter Citirten Luſt verſpürte ſich zum Verhör in Luzern zu geſtellen, und den andern Cantonsregierungen es verargen, wenn ſie ihre Auslieferungspflicht zu um⸗ gehen ſuchten! A dung, Kinde Cheft füt di Mon gabe) NMin ſeine um ten. perm — libera treibu hand man it luze Zuſ ſein kenn tende Str Ler werd hör au f bei imne ben Der Leuenmord in Luzern. 135 Auch eine Art moraliſcher Tortur kam in Anwen⸗ dung, der Gefangene durfte nicht allein ſeine Frau und Kinder niemals ſehen, ſondern man gab vor, auch ſeine Ehefrau ſei verhaftet, die Haushaltung eingegangen und für die Kinder werde das Vormundſchaftsgericht ſorgen! Man entzog ihm ſein Bett(dies nur nach ſeiner An⸗ gabe) und legte für Belohnung und gute Koſt zwei Männer in ſein Gefängniß ein, welche jeden Augenblick ſeine Bewegungen bewachen, ſeine Reden behorchen und, um dies zu bewerkſtelligen, nur umſchichtig ſchlafen ſoll— ten. Er war auf dieſe Weiſe durch 18 Wochen einer permanenten Inquiſition ausgeſetzt. Dies waren übrigens nicht nur Bezüchtigungen der liberalen Preſſe, welche in andern Dingen es an Ueber⸗ treibungen nicht hat fehlen laſſen, ſondern dieſe Be⸗ handlung iſt actenmäßig ermittelt. Sie erregte, obgleich man ſich Mühe gab, die ärgſte Willkürlichkeit zu ver⸗ tuſchen, einen ſolchen Schrei des Unwillens, daß das luzerner Obergericht ſelbſt ſich gemüßigt fand, durch eine Juſchrift vom 8. Mai 1846 dem Verhörrichter Ammann ſein Bedauern und ſeine gerechte Misbilligung zu er⸗ kennen zu geben. Es heißt darin:—„Was die lei⸗ tenden Ideen anbetrifft, nach denen, gemäß unſerm Strafrechtsverfahren, eine Unterſuchung geführt und das Verfahren gegen Angeklagte, wie gegen Zeugen geregelt werden ſoll, ſo können wir nicht zugeben, daß ein Ver⸗ hörrichter ſich dieſelben nach ſeiner abſtracten Kunſt⸗ auffaſſung bilde, ſondern er ſoll und kann ſich hier⸗ bei gewiſſenhaft und ſeinem geleiſteten Eide gemäß nur innerhalb der durch das Geſetz vorgeſchriebenen Schranken bewegen.—— Wenn Sie bemerken: der Menſch müſſe vorab phyſiſch und pſychiſch gebeugt und ſo lange gedrückt werden, bis der beſondere concrete Trieb 136 Der Leuenmord in Luzern. zum Verbrechen, die Hoffnung auf den Nutzen aus demſelben, die Schnellkraft des Stolzes, die Liebe zum Leben mit allen ſeinen Annehmlichkeiten gebrochen iſt,— ſo halten wir dagegen den§. des Strafrechtsverfahrens maßgebend, welcher beſagt: Bei den Verhören ſoll der Unterſuchende weder mit Leiden⸗ ſchaft oder Härte, noch mit unzeitigem Mitleiden, ſon⸗ dern mit gerechtem Ernſte zu Werke gehenz er ſoll weder durch täuſchende Hoffnungen, noch durch Drohungen oder Zwangsmittel dem Inquiſiten das Be⸗ kenntniß ablocken.— Wenn Sie behaupten: Un⸗ möglich könne es ganz in die Willkür des Verbrechers gegeben ſein, einzugeſtehen oder nicht einzugeſtehen— wenn daher der Geſetzgeber hier die Tortur zur Er⸗ preſſung von Geſtändniſſen, wie in andern Fällen ver⸗ bietet, ſo beſtehe zwiſchen der alten Tortur und den neuen Vorſchriften ein praktiſcher Mittelweg, der an den unpraktiſchen Extremen vorbeiführt, ſo müſſen wir Ihnen mit den Worten des§. 155 erwidern:„„Zwang zum Geſtändniſſe durch körperliche Schmerzen oder durch Bedrohung mit denſelben iſt verboten.“—— Ihr Verfahren gegen den Coraggioni müſſen wir, namentlich deſſen Krummſchließen, als ein ungeſetzliches und in keiner Beziehung gerechtfertigtes, misbilligen, und bei⸗ nebens verlangen, daß künftighin ſämmtliche Verfügun⸗ gen des Verhöramtes in das diesfällige Protocoll nie⸗ dergelegt werden.“ Auch dies war nicht einmal geſchehen.— Es trat in dieſem Proceſſe das Anomalon ein, daß man dem Verhörrichter das letzte Wort gewährte, um ſich ſelbſt gegen die Anſchuldigung eines ungeſetzmäßigen Verfah⸗ rens zu vertheidigen! Ob er es mit Glück that!— Ja, er hatte Coraggioni's Fenſter vernageln laſſen, weil et es ihn, krum lichen entge übert tur weil wor erm gem verg zu ſ daß Giſ der 15 G ihm fein iſt von der ſchlie Gefr ordn Aze ward und Um dr wei det Un⸗ ers Er⸗ ver⸗ den an wit ang uch Iht lich in bei⸗ un⸗ nie⸗ trat dem lbſt ſih⸗ — weil Der[euenmord in Luzern. 137 er es ringsum mit Verräthern zu thun hatte. Er hatte ihn, von einer Hand zur andern, durch 26 Stunden krumm geſchloſſen(er hätte ihn ſogar, nach bisher üb— lichem Verfahren, die eine Hand an das Gelenk des entgegengeſetzten Fußes, oder beide Hände und Füße übers Kreuz krumm ſchließen laſſen können!), aber Tor⸗ tur war das nicht, nur Belohnung für die Frechheit: weil Coraggioni, ſtatt dem Müller beſcheiden zu ant⸗ worten, geſagt:„wäre der Kaſimir Pfyffer oder Steiger ermordet worden, hätte man keinen ſo großen Lärmen gemacht. Man fragte auch nicht, wer den Ganganelli vergiftet hat!“— Da drohte der Verhörrichter(ſagt er zu ſeiner Rechtfertigung) mit Schlägen, weil er einſah, daß dieſer Menſch es darauf anlegte, ſich dem auf der Gaſſe befindlichen Publicum als ein unſchuldiges Opfer der Jeſuiteninquiſition darzuſtellen.„Ich hätte ihn mit 15 Stockprügeln beſchenken können.“ Ich befahl aber ihm eine Kette anzulegen. Weil man im Zuchthaus keine Kette anwandte, wurde er krumm geſchloſſen. Es iſt aber darauf hin nicht inquirirt worden, ſodaß man von keiner Tortur ſprechen darf.(Krumm ſchließen, weil der Richter in Zorn gerieth, iſt das beſſer, als krumm ſchließen, weil er ein Bekenntniß erpreſſen will!)— Gefroren hat Coraggioni, das iſt wahr; aber es war ordnungsmäßiges gutes Herkommen im Zuchthauſe von Luzern, daß nur einen Tag um den andern geheizt ward!—„Coraggioni klagte über mangelhafte Nahrung und Hunger.“ Ich habe die tiefe Ueberzeugung(ruft Ammann), daß bei einem ſo wichtigen Falle, wo ſich der Inculpat durch Geſtändniß den Kopf zwiſchen die Füße ſchwatzt, man mit Flattiren nicht weit reicht; und weil ich mir's zur Aufgabe machte, die Ehre des Herrn Leu zu retten, konnte es mir nicht 138 Der Leuenmord in Luzern. genügen, nur einen ſeiner Mörder, Jakob Mül⸗ ler, auf das Schaffot geliefert zu haben.—— Ich machte bei Coraggioni den Verſuch, wie ein Re⸗ duciren der Körperkräfte ohne Nachtheil der Geſundheit zum Zwecke führe, und ich hoffte, durch abwechſelnd milde und ernſte Behandlung, ihn in einem Momente zu überraſchen, wo er zum Geſtändniſſe geneigt wäre.“ Und nun noch ein Indicium, nicht gegen den An⸗ geklagten, gegen den Verhörrichter: vom 11. October 1845 bis zum 11. Hornung 1847 hatte er, aller Mah⸗ nungen des Obergerichts ungeachtet, die Unterſuchung zum Schluß zu bringen, den Gefangenen, um die Ehre des Herrn Leu zu retten, im Thurme, im Zuchthauſe ſchmachten laſſen, anderthalb Jahre ihn ge⸗ martert, von zwei Wintern einen ihn frieren laſſen(aber nach guter alter Obſervanz), ohne einen Beweis, ohne ein Indicium mehr, ohne ein Geſtändniß zu erpreſſen! Am 11. Hornung 1847 Nachmittags 3 Uhr ward Coraggioni durch das Urtheil des Criminalgerichts von der Inſtanz losgeſprochen, aber mit Ineichen, Hüsler, Brunner und Bühler vereint, zu der Proceßkoſten verurtheilt. Nach dem Sturze des alten Regiments in Luzern hat bekanntlich Coraggioni mit Andern auf Reviſion des Proceſſes angetragen.— In einer eignen, nicht unin⸗ tereſſanten Schrift hat er die Leiden ſeiner Kerkerhaft beſchrieben. Jakob Muller's That war ein politiſcher Mord. Wir können dies nicht in Abrede ſtellen, und ohne uns auf die Beweisſtücke zu berufen, welche der Verfechter der luzerner Criminaljuſtiz aufhäuft. Es kamen aller⸗ dings noch andere Motive beim Mörder hinzu, aber ohne den Haß, der ihn gegen den reichen Leuen durch⸗ gliht, wie ſi Contot nicht D tei we Buch es ah weder Richt Rech recht. Theil ßert er leh man men ſ ten. der Unre zeſpa der S jur A teuten ſugh D hs P in, i j hahrn ein e Der Re⸗ Nit nd nte ln⸗ ber ng die im ber hne ard der mer eilt. ern des in⸗ i rd. uns hter ller⸗ aber ch Der Leuenmord in Luzern. 139 gluht, welcher die Jeſuiten ins Land gerufen und damit, wie ſie glaubten, das unausſprechliche Elend über den Canton und die ganze Eidgenoſſenſchaft, würde Jakob nicht auf den Gedanken verfallen ſein. Der Haß, die Erbitterung gegen die ſiegreiche Par⸗ tei war durch die Lage der Umſtände gerechtfertigt. Das Buchſtabenrecht derſelben war unbeſtreitbar, ſie hatten es aber im Parteieifer in einer Art gemisbraucht, die weder vor den Schranken der Humanität, noch vor dem Richterſtuhle der Klugheit Entſchuldigung findet. Jedes Recht, bis zum äußerſten Maße geübt, wird zum Un⸗ recht. So verfuhr die luzerner Regierung gegen die Theilnehmer und Flüchtlinge der Freiſchaaren. Ein gro⸗ ßer Theil der Bevölkerung des Cantons war fortgejagt, er lebte im Elend, man hatte ſeine Güter confiscirt, man ließ die Rückkehrenden durch ungeheure Geldſum⸗ men ſich loskaufen. Sie wurden ruinirt um ſich zu ret⸗ ten. Man übte keine Gnade, man zeigte keine Miene der Verſohnung; in Parteikämpfen ein unverzeihliches Unrecht. Wo ein ganzer Staat in zwei Meinungen geſpalten iſt, die jeder der Andern in Achtung gebieten⸗ der Stärke gegenüber ſtehet, wird es Pflicht, Brücken zur Verſtändigung zu bauen. Das Syſtem des Aus⸗ reutens hat ſich noch nirgend in civiliſirten Staaten, abgeſehen von allen höheren Rückſichten, auch nur als Klugheitsmaßregel bewährt. Der Haß und die Erbitterung überſchritten das Maß, das Blut kochte, und es trat jener fieberhafte Zuſtand ein, den wir in politiſchen Wirren und Kämpfen nicht blos in der Schweiz zu ſtudiren Gelegenheit hatten und haben. Dieſer Haß iſt blind und ſieht doch mehr als ein Scharfſehender, er iſt taub und hört durch die Wände. Der Zuſtand mittelloſer Flüchtlinge iſt traurig; die an⸗ 140 Der Leuenmord in Luzern. dern Cantone gaben den Verwieſenen Obdach und Brod, aber die Schweizer ſind von Natur nicht freigebig, das Gefühl, Almoſen empfangen zu müſſen, iſt drückend. Wie lange ſollte das dauern? Die Luzerner verſchanzten ſich halsſtarrig hinter ihr eiſern Recht, auch ſie mit Fa⸗ natismus, es galt ein Princip vertheidigen. Auf eine großmüthige, auf eine wirkliche Amneſtie war keine Aus⸗ ſicht. Die ganze liberale Schweiz, die Majorität, nahm Partei für die Flüchtlinge. Mehr als Brod und Wein ſpendeten ſie ihnen Theilnahme durch Volksreden, durch das gedruckte Wort. Die Preſſe nahm alle ihre Seuf— zer, ihre Verwünſchungen nicht allein auf, ſie verſtärkte, ſie reizte ſie. Wie lange wollt Ihr es mit anſehen(viel⸗ leicht las mancher heraus:„uns auf dem Halſe liegen?“), daß eine kleine raſende Minorität, geſtützt durch Hülfe aus der Fremde, Euer Land thranniſirt! Wenn Ihr es wagt, iſt die ganze Schweiz auf Eurer Seite. Wagen iſt hier gewinnen. Vernünftige, heller in die Verhältniſſe blickende Män⸗ ner tadelten dies zwar, ſie hielten jede Gewaltthat zur Herſtellung des Billigkeitsrechts für eine Thorheit. Mit mathematiſcher Sicherheit berechneten Viele, daß in ſo und ſo viel Zeit das reactionaire Regiment, und mit ihm das Ultramontane, ſich ſelbſt aufzehren und von ſelbſt fallen werde und fallen müſſe, nach den natürlichen Progreſſionen des Entwickelungsproceſſes in den Gemü⸗ thern. Jedes voreilige Eingreifen helfe nichts, es unter⸗ breche nur den letztern und verzögern die Hülfe. Vergebens. Wer hört auf vernünftige Stimmen im politiſchen Parteiwahnſinn! Er hatte zu den Freiſchaaren⸗ zügen verführt, er bereitete noch andere Gewalttha⸗ ten vor. Als Thatſachen, die dem Mordanſchlag auf Jo⸗ ſech! folgen ſtreite Zeitu ſonde dicale berü hatte Sitz ſchie zu e mer juri uzer ſttur brück laſſe ſolle wär und erhie an Lhat dem ſtchl duß det Cnnt Nge i Cuy Du Ge rod, das end. zten Fa eine lus⸗ ahm ein urch uf rkte, viel⸗ 12), ülfe re agen Nän tzut Nit in ſo mit von lichen jemir nter n im aren ltthe f Jo Der Leuenmord in Luzern. 141 ſeph Leu vorangingen, zählt der Verhörrichter Ammann folgende Anſchläge auf, deren Richtigkeit wir weder be⸗ ſtreiten noch beglaubigen, können. Die Neue Züricher Zeitung erklärt ſie, bis ſie bewieſen wären, ſammt und ſonders für Mährchen.— WMehre der wüthendſten Ra⸗ dicalen des gemeinern Gelichters, unter Anführung eines berüchtigten Lieutenants und Exerciermeiſters Aufdermaur, hatten den Plan gefaßt, den Großen Rath ſchon in der Sitzung, in welcher die Jeſuitenberufung definitiv ent⸗ ſchieden ward, zu überfallen und die misliebigſten Räthe zu ermorden. Ein Dutzend Soldaten, in einem Zim— mer neben der Tribune aufgeſtellt, habe die Mörder zurückgeſchreckt.— Es ſei ferner Thatſache, daß die luzerniſche Geſandtſchaft, bei ihrer Reiſe zur Tag— ſatzung nach Zürich, auf der Straße zwiſchen der Sihl— brücke und Horgen im Frühjahre 1845 durch herabge⸗ laſſene Steine in einen Abgrund hätte geſtürzt werden ſollen. Mit dem verhaßten Siegwart Müller und Meier wäre aber auch der unſchuldige Geſandtſchaftskutſcher und Bediente umgebracht worden! Die züricher Polizei erhielt noch zeitig Kunde davon, und ſandte Landjäger an Ort und Stelle, das Attentat zu verhindern.— Thatſache ferner, daß in Zürich der Plan gefaßt worden, dem Siegwart Müller oder einem Andern ein Kind zu ſtehlen und es als Geiſel zu behalten.— Thatſache daß eine Verſchwörung angezettelt worden, den Leu auf der Straße aufzuheben, und ihn an einem Orte im Canton Aargau gefangen zu halten, um den Drohungen gegen Siegwart und Meier mehr Gewicht zu geben. Ein Holzhändler, Luſtenberger, ſollte oder wollte dieſe Captur beſorgen, es gerieth aber nicht, weil ein Lehrer, Dulla, über das Wo und Wie der Unterbringung des Gefangenen in Schwierigkeit war. Auch hätte die Ge 142 Der Lenenmord in Lußern. fangennehmung eines Mannes, wie Joſeph Leu, andere Schwierigkeit verurſacht.— Endlich ſind die vielfachen, ſchriftlichen Drohungen, ausgeſtoßen gegen die Männer der herrſchenden Partei, Thatſachen, für die es keiner Beweiſe mehr bedarf. Sie liegen in den Acten; hier nur noch einen dieſer Drohbriefe, der vor Leu's Er⸗ mordung einlief und die ganze Stimmung dieſer rohen Gereiztheit ausſpricht; was weiter von umſchleichen⸗ den Nachtgeſpenſtern, die, verſcheucht, immer wieder⸗ gekommen, und den Herrn Siegwart Müller hätten ermorden können, erzählt wird, laſſen wir auf ſich beruhen. (St. Ignatio, le 25. luin 1845 An den Jeſuiten⸗Agitator Leu in Luzern. Motto: Die Fall' iſt offen, fort die Maus! Kennſt du das Land, das fromm die Heerden weidet, Von einem Bauernſtiere wird geleitet, Vom Vaterland, bis an den Iſarſtrom, zum Vicegott Dann in das heilige Rom, um Milchkühe für den heiligen Marſtall abzugeben! Ich kenn' es wohl, es iſt gar nicht fern, Es iſt das heilige Luzern. Utamur ergo parius Was meint Leu, iſt dieſer herbis cibis et potibus pfäffiſche Satz gut für ihn' als Somno jocis et artibus Brechmittel gegen eine alffällige, Prestemur in custodia. Steiger'ſche Gallenruhr? Ein ſtudirter Bauer iſt leider, wie wir erfahren ha⸗ ben, eines der gefährlichſten Raubthiere in einer Repu⸗ blik, um ſich aber dieſes Raubthieres zu entledigen, iſt nichts beſſer, als dieſes Thier mit der Wurzel auszurot⸗ ten; in Chambery wird jetzt eines ausgerottet und künftig wird in Luzern eins oder zwei ausgerottet werden, aber nicht wie in Chambery. Merke dir das, Leu, und denke nicht, daß deine Handlungen keine Richter finden, ſie werde ken, ken! un Syr eine tg, galt rech al meiſ nicht tets dure Gr ertr unn Hyn tung wie Vie word dim Unte hihr ie die dere hen, nnet iner hiet Er⸗ hen hen det ten ſich leſtt alt lige 1ha tepu iſt urot nftis abel denke Der Leuenmord in Luzern. 143 werden gewiß ſelbſt gerichtet. Das kannſt du dir mer— ken, daß die Steiger'ſche Procedur gewiß Revanche gibt. Ein Eidgenoſſe. Der ganze Haß lud ſich auf Einen. Das iſt in Republi⸗ ken wie in Königreichen. Bei Verdienſten und Sünden um das Gemeinewohl verlangt die Menge nach einem Symbol, bei jenen nach einem Hercules bei dieſen nach einem Sündenbock. Auf Leu warf ſich der Haß, unrich⸗ tig, wenn es die moraliſche Würdigung des Mannes galt, er war ein gerechter Mann, umgeben von Unge⸗ rechten und Intriguanten; richtig, wenn es den Mann als Opfer herausſuchen galt, der für ſeine Sache vom meiſten Gewicht war.— Noch iſt eines Umſtandes nicht zu vergeſſen. Die radicale Partei hatte auch ihren Götzen, einen Helden mit den Tugenden eines Märty⸗ rers, in Dr. Robert Steiger. Man ſchildert ihn durchaus als einen Ehrenmann, und wir haben keinen Grund daran zu zweifeln. Er hat ſchwere Unbilden ertragen müſſen, aber die Parteiliebe hatte ihn zu einer unnatürlichen Höhe der Gunſt erhoben; man dichtete Hymnen, Tragödien von ſeinen Leiden und ſeiner Ret⸗ tung, ich ſah Bilder in der Schweiz, wo Engel ihn wie den heiligen Petrus aus dem Kerker ziehen und die Wächter blenden. Auch er war zu einem Mythus ge worden, was Wunder, daß man einen Gegenſatz, dem Drmuzd gegenüber einen Ahrimann brauchte. Nach der Anſicht des luzerner Verhörrichters beſtand unter den Flüchtlingen, wenigſtens einem Kreiſe ihrer Führer und Anhänger, ein Complot mit der beſtimmten Abſicht: die Notabilitäten der luzerner(jeſuitiſchen) Re⸗ gierung aus dem Wege zu ſchaffen, als diejenigen, welche die Rückkehr der liberalen Regierung verhinderten, welche 144 Der Leuenmord in Lußern. ſelbſt eine Amneſtie unmöglich machten. Jakob Müller war nur ihr Werkzeug. Sie brauchten es nicht zu ſu⸗ chen; er war ihnen von ſelbſt in den Weg gekommen, er hatte ſich ihnen aufgedrungen. Er hatte mit eigner Luſt, auf ihr Geheiß, den Mord an Joſeph Leu be⸗ gangen. So verſteht der Verhörrichter Ammann den politiſchen Mord.„Der Geiſt des Radicalismus iſt es, welchen wir anklagen, jedoch nicht als bloßes Ideal, als bloßes böſes Princip, ſondern perſoniſicirt in dem Com⸗ plot, welches er ſchuf. Nach unſern Acten ſind wir bereits berechtigt, anzunehmen, daß zur Tödtung des Herrn Leu ein Complot beſtanden habe, daß ohne daſ⸗ ſelbe der Mord nicht ausgeführt worden wäre, und daß Complotanten des Müller's keine andere Abſicht und keinen andern Zweck hatten, als einen reinpoliti⸗ ſchen. Bei dem Mörder Jakob Müller erwuchs aus dem politiſchen Haſſe gegen Leu der Gedanke, ſich durch ſeine Tödtung Geld zu verſchaffen; hätten ihm aber An⸗ dere aus politiſchen Tendenzen nicht Geld verſpro⸗ chen, ſo wäre Herr Leu noch am Leben; denn Müller iſt in ſeiner Politik trotz Allem nichts weniger als fana⸗ tiſch und hatte mit dem Herrn Leu perſönlich nicht blos keinen Privathader, ſondern war ihm für den großen Zinsſchilling, welchen er als fruherer Schuldner jedes⸗ mal von ihm erhalten hatte, zum Dank verpflichtet. Dazu würde der Gedanke an die geſetzliche Strafe und an die Unannehmlichkeiten im Gefängniß den ſinnlichen Menſchen zurückgehalten haben; aber„das Geld, das Geld“, wie er ſelbſt ſagt, trieb ihn in jenem Momente, als ihm vor dem Hauſe des Rathsherrn Leu ſel. das Gewiſſen erwachen wollte.“ Eine ſchwere Anſchuldigung, die ſelbſt vor dem mo⸗ raliſchen Richter die ſtrengſte Beweisführung fordert. Sie derj wurd 2 waht llebe übet Klar die ſind feſtz herz Mal ſchen uns „ ſind Mut und die j Fra wurd ſer it wart det Sie Nmge auch warn Gin Bu X ler ſu⸗ en, ner be en es, als m wir des daſ daß und iti aub urch An pro⸗ üller ana blob oßen des htel. und ichen das ente, das mo dert Der Leuenmord in Luzern. 145 Sie iſt nach Vorlage der Acten in unſerm Sinne, we⸗ der juridiſch geführt, noch ſelbſt zur moraliſchen Glaub⸗ würdigkeit erhoben. Die Wahrheit, nach der der Hiſtoriker ſucht, wird wahrſcheinlich niemals vollſtändig ermittelt werden. Die Ueberwundenen— nicht in der Schweiz allein, ſie ſind es überall— wenn ſie wieder Organe gewinnen zu ihren Klagen, werden nur Beſchuldigungen in Elegien über die untergegangene Zeit vorbringen. Die aber jetzt Sieger ſind, werden ſich gern genügen laſſen am Rechtspunkte feſtzuhalten, und den Leumund der einzelnen Angeklagten herzuſtellen. Weiter zu gehen iſt bedenklich; es ſind Makel auf dem Papier geblieben, die ſich nicht wegwa⸗ ſchen laſſen.— In Ermangelung der Wahrheit bleibt uns nur das Feld der Vermuthung. Jakob Müller's Ausſagen, beſonders die früheren, ſind ſehr charakteriſtiſch, nächſt den ſeinen die ſeiner Mutter Roſa Felir, weit mehr Einblicke in die Dinge und Verhältniſſe gewährend als die der andern Zeugen, die immer einen Rückhalt hatten, und nur auf beſtimmte Fragen antworteten In Menzikon, wo die Flüchtlinge zuſammen waren, wurde„geſchlegelt, geſoffen und gedroht“, daß die Glä⸗ ſer in die Höhe ſprangen. Es hieß: der Leu, der Sieg⸗ wart und der Koſt müßten fort. Erwarten wir es an⸗ ders beim wilden Saufgelage ingrimmſcher Flüchtlinge, die ihrem Vaterlande, ihrer Hoffnung das Valet geſagt? Sie wünſchten, daß die der Teufel hole, die ihr Unglück gemacht, ſie ſtießen auf ihren Untergang an, vielleicht auch auf den, welcher ihnen den Untergang bereite. Sie waren noch im Kriegszuſtande und— beim Wein! Einer unter ihnen war noch erhitzter, er ſchlug mit der Fauſt auf den Tiſch und verſchwur ſich, er wollte den XIII. 7 146 Der Leuenmord in Luſern. Kerl, den Leu, der an ihrer Aller Unglück ſchuld ſei, auf ſich nehmen, wenn— ſetzte er, ſich ſelbſt bedenkend, hinzu— wenn er was Ordentliches dafür bekäme! Alle freuten ſich darüber,„Alle lachten“ über den prächtigen, reſoluten Kerl.— Das iſt doch nicht der Anfang eines Complots? Im wüſten Zechgelage verwilderter Kriegs⸗ geſellen kommen ärgere Trumphe, Läſterungen, Drohun⸗ gen zum Vorſchein, und der Chorus lacht und ſtößt mit dem Drohenden an. Nachher faßten ihn Einige an der Thür, ſie ſprachen mit ihm, ob das ſein Ernſt ſei? Er war noch erhitzt vom Weine; was er hier gehört haben will, dafür iſt er ein bedenklicher Zeuge. Einer(Hüsler) ſeufzte:„Ach es wäre gut geweſen, wenn der Leu ſchon 1831 fortge⸗ ſchafft worden“! Das mag ſo geklungen haben, iſt das aber ein Auftrag zum Morde? Wird der Amtsrath Hüs⸗ ler, ein kalter, erfahrner, verſchloſſener Mann, der jede Sylbe vor dem Richter abwog, wird er da draußen auf der Treppenſtube zu einem der Renommiſten vom Wein⸗ tiſche geſagt haben:„Ach das wäre herrlich, wenn er ſo etwas thun würde“. Jakob mag glauben, ſo etwas gehört zu haben, aber der Amtsrath Hüsler wird es nicht ſo geſprochen haben. Ein Anderer(Burri), der ſich über den entſchloſſe⸗ nen Menſchen freute, nahm ihn auch bei Seite, fragte ihn aus, und hieß ihn dann heimgehen, bis man ihn brauchen, bis die Herren ihm berichten würden. Mußte da grade an einen Meuchelmord gedacht ſein, konnte man(wo man die Gewaltſtreiche noch gar nicht aufge⸗ geben hatte) nicht an irgend ein kühnes Wageſtück den⸗ ken, zu dem man einen ſolchen verzweifelten Menſchen, der nichts mehr zu verlieren hatte, brauchen könne? Erwäge man, wie der Adlerwirth Troller den Jakob im uff gute e6 1 Vor ſtelb auc kob En der 3 für giſt war Nur und wol Ka ſt in nen dank then ten! wie ſiht gt Lu h des Vi Der Leuenmord in Lußern. 147 im Gefängniß durch ſpitze Reden, durch plumpe Witze aufſtachelte. Er dachte nur halb daran, daß der ein gutes Werk thue, der den Leu aus der Welt ſchaffe, es waren wüſte Reden; der Adlerwirth erhitzte ſeine Vorſtellung, immer nur im Spaß, aber die wirren Vor⸗ ſtellungen wurden zu Gedanken, zu Bildern, die ihn auch im Traume verfolgten. Einen Menſchen, wie Ja⸗ kob Müller auf dieſe Weiſe aufzuſtacheln, ihn bis zum Entſchluß zu bringen, war nicht ſchwer. Aber wenn nun Jakob Müller dieſelbe Rolle, die der Adlerwirth bei ihm geſpielt, bei den andern wieder geſpielt hätte! Daß es gut ſei, eine Wohlthat für Alle, für das Vaterland, wenn der Leu in die andere Welt geſchickt werde, gleich viel auf welche Weiſe, darüber waren alle dieſe Parteimänner mit ſich einverſtanden. Nun kommt Einer und ſchimpft auf den Verhaßten und ſchwört hoch und theuer, wenn kein Anderer, er wolle es übernehmen! iſt da anzunehmen, daß Alle, wie Kaſimir Pfyffer auf der Stelle antworten werden:„Das iſt criminaliſch, das iſt nicht volitiſch, damit laß mich in Ruhe“. Wer hat nicht ſchon in aufgeregten Augenblicken ſei⸗ nen Gegner zum Henker gewünſcht! Würde alle Ge⸗ dankenſünde, die einmal in Worten ſich entlud, zur Re⸗ chenſchaft gezogen, wie gering wäre die Zahl der Gerech⸗ ten! Zur Zeit der Franzoſenherrſchaft in Deutſchland, wie mancher ſonſt Gerechte konnte ſich des Wunſches nicht erwehren, daß der Dolch eines Staps, die Ku⸗ gel dieſes oder jenes Fanatikers für das Vaterland, den Verderber getroffen hätte! Nachdem das Weltgericht ihn gerichtet, erglüht er vor Scham, daß die Exaltation des Augenblickes den ſündlichen Wunſch entlocken können? Wir hörten die Italiener, im Beginne ihres Freiheits⸗ 7* 148 Der Leuenmord in Luzern. kampfes, als ein Gerücht von Metternichs Krankheit umlief, die Gläſer erheben: Evviva l'agonia di Met- ternich! Evviva la Morte di Metternich! Wäre der letzte Wunſch allein auf die heißblütigen Kinder des Südens beſchränkt beweſen! Wie Euripides ſeinen Helden rufen läßt: Um die Krone iſt ein Verbrechen erlaubt! wähnen wir in politiſcher Aufgeregtheit, das ethiſche Geſetz müſſe wie das des Staates vor der glühenden Ueberzeugung pro salute reipublicae zuweilen ſchweigen. Dieſer er⸗ wünſcht den Tyrannen, jener den Demagogen die Ver⸗ nichtung, und glaubt im heiligen Rechte zu ſein. Vom kochenden Gedanken bis zum Worte iſt der Sprung gering; mit vielen Zwiſchenſtationen der bis zum Entſchluß, zur That. Der Wunſch in Vielen, daß Leu zur Hölle fahre, ward durch Jakob Müller's Reden angefriſcht. Sie billigten es noch nicht, noch weniger hießen ſie es ihn thun, ſie lächelten über den Prahlhans, aber wenn er es thäte, ſo ſprachen ſie im Stillen: es wäre nicht vom Uebel. Und wollte er es denn wirklich thun, war es nicht eine Großſprecherei, ohne Hinterhalt? Ihm abzureden, ihn zu verhindern, ihn gar anzugeben, was kümmerte das ſie! Leu war ihr Feind, ihr Ver⸗ derber, der Tyrann ihres Vaterlandes— Krieg war ge⸗ gen ihn erlaubt, und der— Tell hatte auch ſeinen Feind, ſeinen Verderber, den Tyrannen ſeines Landes, erſchoſ⸗ ſen! Der Schweizer hält an ſeinem Tell feſt, wie un⸗ barmherzig ihn auch die Kritik ins Reich der Fabel ver⸗ ſtößt; ebenſo mislich iſt es, mit der ethiſchen Kritik die Großthat in einen Muuchelmord vor dem Schweizer umſetzen zu wollen. Es war übel, daß in der Schweiz, wenn auch nur wenige, wenn auch nur eine Stimme, bei Jakob Müller's Schuß an den Tellenſchuß erinnern konnte. Aber der Verhörrichter Ammann brauchte nicht vor nan und unt hel wer das laf Al un die den gem unz ſſ. aus tal we fül rich er gen ig verd wer ln ic ſeit et- der ens fen nen iſſe ung er⸗ ßer⸗ der bis daß eden iger ans, es rlich halt! eben, t gl⸗ ind, ſtn e un⸗ ver⸗ ik die weizer hweiz imme inner . nich Der Leuenmord in Luzern. 149 vor Entſetzen die Arme über den Kopf zu ſchlagen, daß man eine Mordthat mit einer andern, beide politiſch, und beide doch von Privatmotiven dictirt, verglich. Jakob Müller war bald mit ſich fertig; die Herren unter den Flüchtlingen hatten zu ſeinem Entſchluß gelä⸗ chelt, alſo ihn gebilligt, er hatte geſchworen, es zu thun, wenn er nur etwas dafür kriege, und ſie hatten geſagt, das werde ſich ſchon finden. Er glaubte— was An⸗ laß zu zweifeln, wo die eigene Begier ihn blind machte. Aber außerdem hatte er bald einen Kreis von Standes⸗ und Sinnesgenoſſen um ſich, ſeinen Bruder, Ackermann, die Mutter, vielleicht gehörte auch der Burri dazu(über den uns die Unterſuchungsacten in Zweifel laſſen), der gemeineren Claſſe der Flüchtlinge zuzählend, mit denen es unzweifelhaft zu Verabredungen über die That gekommen iſt. Dieſe ſpornten ihn an, ſie trugen zu, ſie hofften Gewinn aus ſeiner Gewaltthat; ließen aber die Häupter der Radi⸗ calen im Verfolg ſich wirklich mit ihm ein? Und in welcher Art geſchah es?— Wenn nicht die Acten ver⸗ fälſcht ſind, wenn nicht Jakob Müller bis zu ſeiner Hin⸗ richtung in einem Lügenſyſtem verharrt iſt, oder wenn er nicht in einer fortwährenden Selbſttäuſchung befan⸗ gen blieb, ſo haben dieſe Herren, die er nennt, oder we⸗ nigſtens ein Theil derſelben, ſich mit ihm in eine ſehr verdächtige Verbindung eingelaſſen; aber— ein Complot war es nicht, keine weſentliche und abſichtliche Verſchwö⸗ rung der Häupter der Luzerner Flüchtlinge mit den zu⸗ rückgebliebenen Häuptern der Partei, um durch Jakob Müller ihren Feind, den Joſeph Leu, aus der Welt zu ſchaffen. Für eine ſolche Annahme fehlen nicht allein die geſetzlichen Beweiſe, ſondern auch die Vermuthung, nach allen vorgebrachten Anzeichen, ſtreitet dagegen. Unter dieſen Häuptern waren nicht allein fanatiſche, 150 Der Leuenmord in Luzern. es waren auch ſehr kluge, wohl ihren und ihrer Sache Vortheil berechnende Männer. Mochten ſie Leu und die Jeſuitenpartei noch ſo ſehr haſſen, und von dem Daſein des erſtern die Dauer des über ihr Land ge⸗ brachten Unglücks abhängig glauben, ſo mußten ſie zu⸗ gleich wiſſen, daß ſein durch einen Meuchelmord erfolg⸗ ter Tod die unglückliche Lage nicht beſſere, ſondern ver⸗ ſchlimmere. Sie konnten es nicht wagen, der eine hier, der andere dort, eine Verbindung zu ſchließen, die nur durch Briefe, Zwiſchenträger unterhalten, ſo viel Chan⸗ cen der Entdeckung darbot, und die Entdeckung war ihr moraliſcher Tod; Meuchelmörder und die ſie dingen, ſind, auch im kränkſten Zuſtande politiſchen Partei⸗ wahnſinns der Verachtung, der Ehrloſigkeit verfallen.— Sie konnten es zum allerwenigſten wagen, ihr Leben, ihr Heil, ihren Ruf einem Menſchen anzuvertrauen, deſ⸗ ſen zerfahrenes Leben, deſſen ſitten- und charakterloſes Daſein auf ſeiner Stirn ausgeprägt dalag.— Waren Männer darunter, die noch die Hoffnung nicht aufgege⸗ ben, für ihres Vaterlandes Rettung zu wirken— und das war ihr Zweck— ſo mußten ſie ſich vor ſich ſelbſt ſchämen, Einer dem Andern eine ſolche Abſicht zu ver⸗ trauen, und, wie die Männer auf dem Grütli, ſich die Hände zu reichen zur Bezahlung eines Meuchelmörders. Von einer Verbindung, Verabredung oder auch nur Vorausbeſprechung dieſer Männer unter ſich, zu ſolchem Zwecke iſt kaum die Spur eines entfernten Indiciums da. Eine Verbindung, wahr oder falſch, exiſtirt nach den Acten nur zwiſchen jedem Einzelnen und dem Mör⸗ der, nicht(in Bezug auf das vorliegende Verbrechen) zwiſchen der Geſammtzahl der Angeſchuldigten unter ſich. Dieſe Negative brauchte nicht bewieſen zu werden, es wäre die Sache der Anſchuldigung, den Beweis zu ſihr int ver ihn ein beſ er be vi ne a plo fir we gla zw de im ſt zu M gar iſ it St wi o che nd em ge g⸗ ier, mr an⸗ war ſen, tei⸗ en, deſ⸗ ſes dren e und elbſt vet⸗ die ders. mr chem ums nch Mör chen) ſ. iden, 6 3 Der Leuenmord in Luzern. 151 führen. Zum Ueberfluß iſt aber auch der Gegenbeweis in der Angabe Jakob Müller's geführt. Er ward nicht verführt, ſondern er ſuchte zu verführen, er bot ihnen ſeine Dienſte an, und ſie wieſen ihn nur nicht zurück. Er bot ſie ihnen aber nicht an in einer großen Verſammlung, ſondern er ging zu Jedem beſonders. Er lief umher, nach Aargau, Zürich, Luzern, er horchte, was die Herren, jeder einzeln, für ſeine Ar⸗ beit geben würden, er handelte mit ihnen, er nahm gern viel, er war aber auch mit Wenigem zufrieden, mit ei⸗ nem Trinkgelde; kurz er ſammelte— Abonnenten auf den Mord! Das iſt zum wenigſten kein Com⸗ plot, er nicht das Werkzeug eines ſolchen. Dieſe vielfach wiederholte Erzählung wäre an und für ſich ſchon geeignet, die ganze Anſchuldigung in ein zweifelhaftes Licht zu ſtellen. Iſt einem Menſchen zu glauben, der ſelbſt einräumt, daß er zum Einen und zum Andern lief, und ſich ihm als Mörder anbot für gute Bezahlung, der jedem Einzelnen verſchwieg, was der Andere ihm geboten, damit jener ſich gemüßigt finde, im Gedanken, daß der Mann es nur für ihn allein thun wolle, ihm deſto mehr zu bewilligen? Ein ähnlicher Fall iſt vielleicht nie in der Geſchichte vorgekommen. Iſt zu glauben, daß jeder dieſer mehr oder minder angeſehenen Männer dieſem bankerotten lüderlichen Menſchen, der gar nichts bot, was Vertrauen erregte, ſofort Vertrauen geſchenkt, ſich auf einen Contract, wenn auch nur münd⸗ lich, mit ihm werde eingelaſſen, und ihm Geld, ja Summen bis zu 30,000 Francs, verſprochen haben würde! Und dennoch, ſo unglaublich es klingt, iſt viel Glaub⸗ würdiges in Jakob Müller's Erzählung. Er hat nicht ge⸗ logen, was die einzelnen Beſuche und Heimſuchungen der 152 Der Leuenmord in Luzern. Betheiligten anbetrifft; ſie ſelbſt mußten einräumen, daß er zu wiederholten Malen um die angegebene Zeit bei ihnen geweſen, und der Grund, weshalb er nach ihrer Angabe bei ihnen war, erwies ſich aus den Umſtänden als unwahrſcheinlich, als ein Vorwand, den er allerdings gebraucht, der aber nicht ausreichte, um die wiederholten Beſuche zu erklären. Seine Erzählung, wenn auch mit einzelnen Widerſprüchen untermiſcht, hat dagegen etwas ſo Natürliches, ſie iſt mit ſolchen Einzelzugen unterwebt, die nicht erfunden werden können. Und noch mehr: Er ſelbſt glaubte. Jakob Müller war im guten Glauben, daß ihm Bühler und Brunner, der Adlerwirth Troller und Coraggioni, daß ihm Hüs⸗ ler und Ineichen Geld, vielleicht auch die Summen ver— ſprochen, die er nannte, zur Belohnung für den Mord! Das iſt unſer Glaube, ein pſychologiſcher Schluß, den wir mit nichts belegen können, als unſerer moraliſchen Ueberzeugung, entſprungen aus dem Eindrucke, den die Acten auf uns hervorgebracht. Daraus folgern wir nicht, daß Alles wahr iſt, was er glaubte. Er ging zu den Männern, er verhandelte mit ihnen, in ſeiner Sprache, ſie antworteten ihm, und er glaubte ihre Antworten zu verſtehen, und ging ſeines Weges. Unter Anderm war er, nach ſeiner Ausſage, bei Kaſi⸗ mir Pfyffer geweſen und hatte auch dieſem, nachdem er keine Gült bekommen, den Mord angetragen, war aber von ihm abgewieſen worden, und zwar, nach ſeiner protocollariſchen Ausſage mit den Morten: er ſolle das gehen laſſen, das wäre criminaliſch, nicht mehr politiſch, eine Ohrfeige hätte ihm gehört, aber nicht auf dieſe Art mit Schießen und Tödten. Hören wir, wie Kaſimir Pfyffer ſelbſt(in ſeiner Sch ſche Con en die vas ſen, bte ges. ſi⸗ dem ber inet das iſch, Art einer Der Leuenmord in Luzern. 153 Schrift:„Meine Betheiligung an der Rathsherr Leu'⸗ ſchen Mordgeſchichte“ Zürich 1846, Orell, Füßli und Comp.) dieſe Begebenheit darſtellt: „Eines Tages— es war Ende Mai's oder Anfangs Juni 1845— kam die Nichte meiner Frau in mein Arbeits⸗ zimmer, und berichtete lachend: Herr Onkel! es iſt ein ſpaßhafter Mann draußen, der mit Ihnen zu ſprechen begehrt. Er ſagte mir, ich ſoll hineingehen und melden, es ſei ein Männlein da mit einem weißen Strohütchen. Der Menſch geberde ſich gar poſſirlich, fügte die Nichte bei, und während des ganzen übrigen Tages rief ſie noch oft lachend aus: Aber nein! das Männlein mit dem weißen Strohhütchen! „Da mein Beruf als Advocat es mit ſich bringt, den Leuten Gehör zu ſchenken, ſo ließ ich den Ange⸗ meldeten eintreten. Der Mann, den ich früher meines Wiſſens nie geſehen, nannte ſich Jakob Müller aus Stechenrain. Derſelbe, beweglich wie Queckſilber, bald ernſt, bald lachend, hatte in der That in ſeinem ganzen Thun und Benehmen etwas Drolliges an ſich. Er trug vor, daß er ſich bei mir Rath erholen möchte. Er und ſein Bruder hätten vor einiger Zeit eine Liegenſchaft ge⸗ kauft, und davon 5000 Fl. bezahlt. Nun würden ſie für eine Schuld betrieben, und es drohe ihnen der Geldes⸗ tag. Sein Bruder ſei flüchtig, weil in die Aufruhrsge⸗ ſchichte verwickelt, und er, Jakob Müller, als ebenfalls betheiligt am Vorfall vom 8. December, habe längere Zeit im Verhaft geſeſſen. Er wünſchte nun eine Gült GPfandverſchreibung) auf die Liegenſchaft zu errichten und dieſelbe zu verſilbern, um jener Schuldbetreibung mit Zahlung zu begegnen. Der Beiſtand des abweſenden Bruders werde aber Schwierigkeiten erheben und die Einwilligung zur Errichtung einer Gült nicht geben 725 154 Der Leuenmord in Luzern. wollen; denn derſelbe mache zuweilen ſchon Anſtände, wenn es ſich nur darum handele, etwa ein Stück Vieh zu verkaufen. Es frage ſich alſo, ob und wie der Bei⸗ ſtand des Bruders angehalten werden könne, zur Er⸗ richtung jener Gült, Behufs des angegebenen Zweckes, mitzuwirken. „Ich bemerkte dem Jakob Müller, vor Allem müſſe man wiſſen, ob die zu errichtende Gültverſchreibung ſo beſchaffen ſein werde, daß ſie an den Mann gebracht wer⸗ den könne. Sei dieſes nicht der Fall, ſo nütze es nichts, darüber zu ſinnen, wie der Beiſtand des Bruders zur Mitwirkung angehalten werden könne. Um aber zu er⸗ meſſen, ob die Gült währhaft(preiswürdig) ſein werde, ſei eine Beſcheinigung des Gemeinderathes oder der Ge⸗ richtskanzelei nöthig, für wie viel die Liegenſchaft bereits verpfändet ſei, und wie hoch ſich die Würdigung(amt⸗ liche Schatzung) belaufe. Er ſolle ſich eine ſolche Be⸗ ſcheinigung verſchaffen, und dann wieder kommen. „Nach ungefähr zehn oder vierzehn Tagen brachte mir Müller jene Beſcheinigung. Da ſich aus derſelben er⸗ gab, daß die zu errichtende Gültverſchreibung nicht in⸗ nert die Würdigungsſumme zu ſtehen kommen würde, ſo erklärte ich ihm, daß eine ſolche Gült keinen Käufer finden werde, und daß es alſo nichts fruchten könne, auf die Errichtung einer ſolchen zu dringen. Hierauf fing Müller zu toben und zu ſchimpfen an und über Diejenigen, die an ſeinem und ſeines Bruders, ſowie des ganzen Landes Unglück die Schuld tragen, und ſtieß allerlei Drohungen aus, wie z. B. wenn man ihn zur Verzweifelung bringe, ſo wiſſe er nicht, was er zuletzt beginne, der Eine oder Andere müſſe dann auch daran glauben und ins Gras beißen u. ſ. w.(Wörtlich kann ich die Ausdrücke nicht mehr ganz genau angeben.) Da⸗ mir räkt⸗ t in⸗ ürde, zufer önne, itrauf über ſowi ſtieß n zur zulcht daran kann De⸗ Der Leuenmord in Luzern. 155 bei nannte Müller wiederholt den Namen des Raths⸗ herrn Leu, und richtete gegen ihn vorzüglich ſeine Ver⸗ wünſchungen. Ich mahnte den Müller ab und ſagte zu ihm, er ſolle ſich ſolche Sachen aus dem Kopfe ſchlagen und ja nicht etwas thun, das nicht recht wäre. Er ſchien ſich zu beruhigen und ging fort. Seither ſah ich ihn nicht wieder.“ Kaſimir Pfyffer iſt ein glaubwürdiger Mann*), auch ſeine politiſchen Gegner müſſen es ihm laſſen, und die Erzählung iſt höchſt glaubwürdig in ſich. Wir ſe⸗ hen den Mann vor uns, wie er, eine halb komiſche Geſtalt, von Noth und Wuth gedrängt, herausplatzt, Drohungen und Verwünſchungen über ſeine Lage, ſeine Feinde, gegen Die ausſtößt, von denen er hofft, daß ſie ihm helfen könnten, und daß ſie vom ſelben Ingrimm gegen den gemeinſchaftlichen Feind erfüllt ſeien. Konnte ein ſolches Subject Jemandem irgend ein Vertrauen ein⸗ flößen? Der ſcharfe Menſchenkenner ſah vielleicht in ſei⸗ nen convulſiviſchen Zuckungen, daß er am Rande des Abgrundes, in der Verzweifelung zum Aeußerſten fähig *) Nichts weiter als dies von ihm und das oben von Jakob Müller Angegebene ward Dr. K. Pfyffer zur Laſt gelegt und— deshalb ward auch dieſer anerkannt rechtliche und den Geſetzen lebende Mann Nachts aus ſeinem Bette geriſſen, eingeſteckt und mehre Wochen gefangen gehalten, wie ein Strafgefangener, ohne die Erlaubniß Licht zu brennen und Tabak zu rauchen. Ein Be⸗ leg, wie in Luzern gegen die politiſchen Angeſchuldigten verfahren wurde. Pfyffer erlitt dies weniger, um ſeiner Meinung willen, als weil man ſeine Feder fürchtete. Während er ſaß, konnte er nichts drucken laſſen. Er proteſtirt übrigens auch gegen jene ihm von Müller in den Mund gelegten Worte, die freilich nichts Crimina⸗ liſches, aber eine unſchickliche Aeußerung gegen den Todten, Leu, enthielten, die ihm nie in den Sinn gekommen. Ein Beleg, wie Müller Reden von Gebildeten im Geſpräch auffaßte und wiedergab. 156 Der Leuenmord in Luzern. ſei; der Intrigant, dem alle Mittel recht ſind, ſchwieg vielleicht, halb warf er Worte hin, die das Ungethüm reizen, locken könnten, ungewiſſe Verheißungen. Aber ſich in irgend einer Form mit ihm einzulaſſen, hätte kein Vernünſtiger gewagt, geſchweige denn ihm den Auſftrag zu einem Verbrechen gegeben. Wie er undeutlich, ſich überpolternd zu Pfpyffer ſprach, wird er auch zu Andern geſprochen haben— ſo ſind auch ſeine erſten Ausſagen in den Acten. — Wer in Bildern beichtet, wird In Bildern losgeſprochen. Er ſtieß Worte aus mit Grimaſſen und warf Winke hin. Man antwortete ihm in derſelben Art, und da er ſich verſtanden glaubte, glaubte er auch die Antwort zu ver⸗ ſtehen, und ſeine Phantaſie, ſeine Blut⸗ und Geldgier waren Dolmetſcher, welche die Worte und Winke der Andern immer zu ſeinem Beſten auslegten. Damit ſei nicht geſagt, daß er nicht hie und da ganz gut verſtanden wurde, und wieder verſtand, was der Andere darauf meinte. Aber, ſo wenig als ein wirkliches Complot beſtanden, erklären wir uns, weder durch Müller's eigene Ausſagen, noch die Auslaſſung der Angeſchuldigten(wie verdächtig dieſelben auch immer erſcheinen mögen), noch durch die hinzutretenden Zeug⸗ niſſe Dritter, noch durch die kunſtreich hergeſtellte Indicien⸗ kette, auch nur bei einem der Angeſchuldigten für über⸗ zeugt, daß eine wirkliche Verabredung, eine ausdrück⸗ liche Beſtellung auf Mord ſtattgefunden habe. Müller ſagte aus, was er glaubte. Das, wir wie⸗ derholen es, iſt das höchſte Zugeſtändniß, welches wir ſeinen Angaben ſchenken. Die Angeſchuldigten ſtockten, ſchwiegen, oder ergingen ſich in Phraſen, weil ihr Ge⸗ wiſ tug Vu auf mor det aut bal vo Re ſic die nen wie die unt der ken wij mö und Jk ili ſin uns St ſih Ge für Der Leuenmord in Luzern. 157 ieg wiſſen nicht rein warz; ſie konnten den deutlichen Auf⸗ im trag in Abrede ſtellen, nicht immer den heimlichen bet Wunſch. Unter den Zeugenausſagen geben wir wenig ein auf die der Mutter Roſa Felix und des Michael Acker⸗ ag mann. Dieſer war der Angeber; was das Geſchwätz der erſteren zu bedeuten hat, wird jeder Leſer aus dem ch, authentiſchen Actenſtück ſelbſt entnehmen, aus dem Ver⸗ ind balproceß, den das Verhöramt über ihren Abſchied vom Sohne aufgenommen hat. Aus der zerfloſſenen Redeweiſe dieſes alten Weibes konnte jeder Inquirent ſich herausgreifen, was ihm gefiel, es kam nicht auf die Worte an, ſondern auf den Stempel, den er ih⸗ inke nen gab. Uebrigens hatte Roſa Felir nur alles Das er wiedergeſagt, was ihr Sohn ihr geſagt, und Jacob machte er⸗ die Mutter zur Vertrauten von Dem, was er glaubte. ier Gegen Coraggioni, Ineichen und Hüsler liegt eigent⸗ der lich nichts Anderes vor, als die Ausſage Jakob Müller's, unterſtützt durch ein Benehmen der Angeſchuldigten, in da denen ihr Verhörrichter das böſe Gewiſſen, das Be⸗ wü kenntniß der Schuld, erkennen will. Mit ihrem Ge⸗ . wiſſen mag es nicht zum Beſten beſtellt geweſen ſein; ſie n mögen Grund gehabt haben, Manches zu verheimlichen, ung und ſie hatten wirklich vor und nach dem Morde mit —. Jakob verkehrt. Aber angenommen, daß ſie wohlge⸗ fällig auf die Drohungen Jakobs hinhorchten, daß der 8. ſündliche Gedanke ſie kitzelte: wenn der Rarr u. Schuft uns von unſerm Feinde befreite; wenn ſie auch, aus Beſorgniß, ein Lauſcherohr könne die Drohungen des it Prahlers hören, ihn bei Seite nahmen, in verſchloſſene Stuben führten, wo geht dann ſelbſt nur aus Jafob's Er⸗ wie„.— t zählungen hervor: daß ſie ihm beſtimmt eine Summe Geldes verſprochen, und eine ſo große Summe, groß t für ihre, noch mehr für Jakob's Verhältniſſe. Sie er⸗ — 158 Der Leuenmord in Luzern. gingen ſich in zweideutigen Verſprechungen: es könnte wohl, es würde nicht fehlen; wenn ſie nicht, ſo wür⸗ den es Andere wohl aufbringen. Nun ja, wenn Lu⸗ zern befreit würde, und ohne Opfer von ihrer Seite, wer würde nicht gern tief in die Taſche greifen. Sum⸗ men mögen genannt ſein; die Zahl 5000, aus ſeinem Geſpräch mit Pfyffer bekannt, ſchwebte ihm dabei vor ſeinem erhitzten Gehirn, er multiplicirte ſie auch; indem er die Worte der Andern in ſeine Sprache ſich über⸗ ſetzte; war er doch immer ein ſchlechter Rechner gewe⸗ ſen.— Kein Gericht würde auf mehr erkannt haben, als das luzerner that, auf Freiſprechung von der In⸗ ſtanz. In wieweit Coraggioni und Ineichen und Hüsler mit Schiller's Eliſabeth dachten: der wäre unſer Wohlthäter, der uns am Morgen mit der Nach⸗ richt vom Tode unſers Feindes erweckte! iſt eine Frage, zu deren Beantwortung, wenn ſie überhaupt uns vorge⸗ legt werden dürfte, die perſönliche Kenntniß uns abgeht. Ineichen und Hüsler haben dem Jakob Müller et⸗ was Geld nach der That gegeben, dies iſt Factum, Coraggioni hat ihm etwas zukommen laſſen wollen; die Gründe, welche ſie angeben, Milde, Rückſicht, ihn in ſeiner Noth und bei der Erndte zu unter⸗ ſtützen, ſind unwahrſcheinlich⸗ Sie gaben ihm das Geld, um ihn los zu werden, ſie gaben, weil ihr Gewiſſen ihnen ſagte, daß ſie ihm etwas ſchuldig ſeien. Vielleicht nach dem Maße ihres Schuldbewußt⸗ ſeins— ein Trinkgeld. Er nahms, und war zufrie⸗ den bis auf Weiteres. Bedenklicher ſind die Indicien gegen Bühler, und damit gegen ſeinen Adjutanten, den Lieutenant Brunner. Hier wiederholt ſich Jakob Müller's Geſtändniß ſo ent⸗ ſchieden, er hat ſo häufige Zuſammenkünfte mit Bühler gehe tes wer laſſ ln füh km m hi nel in Re mol etw ein au Lu ma als er Vi vor hab arti wor lin tete vil wa ger nte vür⸗ Lu⸗ eite, un⸗ nem vor dem ber⸗ ewe⸗ ben, In iölet mſer tach⸗ rage, orge⸗ ght. re tum, llen ſicht, mter⸗ lih uldi wußt ufti⸗ unner 0 en zihl Der Leuenmord in Lußern. 159 gehabt, die dieſer einräumen mußte, daß ein fortgeſetz⸗ tes Misverſtändniß zwiſchen Beiden nicht wohl gedacht werden kann. Zuerſt ward er nicht perſönlich vor dem Herrn vorge⸗ laſſen, durch Unterhändler ward ſein Anliegen gemeldet. Unter dieſen Umſtänden muß eine deutlichere Sprache ge⸗ führt ſein. Dann iſt Jakob's Sprache über die Zuſammen⸗ kunft ſo natürlich, daß ſie für die Richtigkeit der Wahrneh⸗ mung ſpricht; wie der dicke Bühler ſich lächelnd vor ihn hingeſtellt und dann ausgerufen, Der will ſo was unter⸗ nehmen! Er behandelte ihn vornehm, wie man denn in großem Irrthum iſt, wenn man in der ſchweizer Republik und ſelbſt in der radicalen Partei, von einer modernen Gleichheit träumt. Es waren„Herren“ da, die etwas unternahmen, und um ſie ſcharten ſich ihre Clienten. Bühler behandelte den Jakob Müller durchaus als ein unterwürfiges Geſchöpf, der ſich eben zu allerhand, auch den gefährlichſten Dienſtleiſtungen, erboten. Solche Leute darf ein Parteiführer nicht von der Hand weiſen, man weiß nicht, wozu man ſie brauchen kann. Auch als er ihm endlich ſelbſt Audienz gewährte, behandelte er ihn als Herr von oben herab. Hier in Zürich, im Wirthshauſe, oben in Bühler's Stube, wie am Tage vor Johanni 1845, bot ſich ihm Jakob Müller an: er habe im Sinn mit dem Leu abzufahren, wenn er eine artige Zahlung dafür bekäme. Da ſoll Bühler geant⸗ wortet haben:„es wäre Recht, wenn man das thun könnte.“ Jakob forderte 20,000 Francs. Darüber lüf⸗ tete Bühler die Achſeln, und meinte, das wäre wol viel; aber es ſei etwas Großes, was er thue, und wenn er es thun könne, wolle er für die Summe ſor⸗ gen.— Selbſt in dieſer Müller'ſchen Ueberſetzung der Bühler'ſchen Worte iſt keine directe Aufforderung, kein 160 Der Leuenmord in Luzern. beſtimmtes Verſprechen. Auch, wenn man Müller's Ausſage in ihrem Kern als wahr annimmt, läßt ſich Bühler's Benehmen noch immer die Deutung geben, daß er, als Parteichef, und in einem Bürgerkriege, ei⸗ nen tauglichen Mann für gewiſſe Eventualitäten ſich und ſeiner Partei ſichern wollte. Es konnte ja bei einem neuen Freiſchärlerangriff einem verwegenen Ueberfall auf ein Haupt der Gegenpartei gelten, noch keinem Meu⸗ chelmord mitten im Frieden. Dieſe Anſicht wird durch die Briefe unterſtützt, welche Müller erhielt, zur Zeit noch nichts zu wagen.— Es iſt aber ſchlimm, daß es einer ſolchen Deutung bedarf, und für bis zum äußerſten Grade der Wahrſcheinlichkeit anzunehmen, daß dem Bühler Jakob's eigentliche Abſicht nicht unklar blieb. Jakob Müller kam nach der That noch ein Mal zu Bühler, und hier iſt ſeine Erzählung ſo beſtimmt, ſo klar, daß entweder Alles wahr, oder Alles erlogen ſcheint. Bühler ſtemmte die Hände in die Hüften und ſagte: Du haſt es gethan? dann drehte er ſich auf dem Abſatz um und ſprach: Ich nehme mich der Sache nichts an, Du kannſt ſchauen, wo Du etwas bekommſt. Endlich waren Bühler, Brunner und Andere thätig den Bruder des Mörders, Anton, als die Thäterſchaft ruchbar wurde, aus dem Zürichſchen zu entfernen und an ſichere Orte zu ſchaffen, und— Bühler ſelbſt ent⸗ fernte ſich dahin. Daß hier ein dringender Verdacht gegen Bühler und mit ihm gegen Brunner wenigſtens einer Mitwiſſen⸗ ſchaft, vorliegt, welches Gewicht man auch den Ge⸗ Geſtändniſſen des Mörders beilege, braucht nicht aus⸗ geſprochen zu werden. Es iſt indeſſen auch ein Indi⸗ cium dagegen. Wäre Bühler tief in die Sache impli⸗ cirt, würde er alsdann den Mörder ſo abgeſpeiſt, als er t dern Sch wird ſich Mo Sch iſt unt nen 6he und den den ihm Ihn ihm Ga hei den Bli tti ſe fnd M So lan ſche ers ſich en, ei⸗ und em auf leu⸗ urch geit daß zum daß lieb. Mal umt, ogen üften auf Zache unſt hůtiz ſchſ und ent und iſſen Ge al Iyd inpl Der Leuenmord in Luzern. 161 er that, würde er ihm nicht wenigſtens, wie die An⸗ dern, ein„Trinkgeld“ gegeben haben? Bei ſolchem Schuldbewußtſein müßte der Geiz, deſſen er beſchuldigt wird(doch nur als„Kargheit“), ſehr groß ſein, um nicht wenigſtens durch eine kleine Gabe dem entrüſteten Manne den Mund zu ſtopfen. Daß Verbrecher dieſes Schlages von ihren vornehmeren Mitſchuldigen nach der erſten Gabe immer mehr erpreſſen, bis ſie, gefüttert und gefüttert, endlich zu Blutſaugern werden, iſt eine Wahrheit, die aber Bühlern nicht hätte abhalten kön⸗ nen, wenn er mit demſelben ſcharfen Blick Müller's Charakter und Lage erfaßte. Jakob ſtand am Abgrunde, und in derſelben Verzweiflung, in der er ſich entſchloß den Leu zu ermorden, konnte er ſich auch entſchließen, den anzugeben, der jetzt zum ſchändlichen Verräther an ihm wurde, auch mit der Gewißheit ſelbſt unterzugehen. Ihm blieb nun nichts übrig. Die kleine Gabe, die er ihm gegeben, ſah kein Zeuge. Und wenn nicht eine Gabe, ſo würde ein ſchlauer Mann ihm wenigſtens Ver⸗ heißungen geſchenkt haben.— Dieſes Indicium für den Angeſchuldigten iſt ſtärker, als es auf den erſten Blick den Anſchein hat. Es bleibt noch ein Angeſchuldigter aus dem Proceſſe übrig, über den Niemand zu Gericht geſeſſen, und doch ſt er vom höchſten Gerichte verurtheilt und ſchuldig er⸗ funden— der Verhörrichter Ammann. Es war in Wien, zu Anfang dieſes Jahres, vor Ausbruch der Revolution, aber nach Beendigung des Sonderbundkrieges, als eine Dame aus Norddeutſch⸗ and, von einem hochgefeierten Namen, in der Geſell⸗ ſchaft einer hochgeſtellten Wienerin einen Fremden traf, 162 Der Leuenmord in Luzern. mit dem ſie ſich in eine lebhafte Unterhaltung einließ. Erſt nachdem er fortgegangen, hörte ſie ſeinen Namen; es war der Verhörrichter Amman aus Luzern, der als Flüchtling in Wien Zuflucht geſucht. Die Dame ge⸗ rieth ſo in Zorn darüber, daß ſie der Wirthin erklärte, nie wieder ihr Haus betreten zu wollen, wenn ſie noch einmal in die Verlegenheit geriethe einem ſolchen Men⸗ ſchen darin zu begegnen. Das iſt ein ſchweres Urtheil, und über wen ſo die Welt ſchon gerichtet, über den könnte die Geſchichts⸗ ſchreibung der Gegenwart ſchweigend hinweggehen.— Wir bekennen, daß uns die Wärme in einigen Par⸗ tieen der Ammanmſchen Darſtellung an eine gewiſſe Ueberzeugung und Begeiſterung ſeinerſeits glauben ließ, daß er im reinen guten Glauben für ſeine Sache gehandelt, daß er beſſer ſei, als die öffentliche Mei⸗ nung ihn darſtellt, daß nur das Feuer für die ka⸗ tholiſche Sache in der Schweiz ihn zu den Gewalt⸗ thätigkeiten hinriß, die ſeinen Namen geſchändet ha⸗ ben. Aber die empörende Willkürlichkeit gegen Ka⸗ ſimir Pfyffer, die kalte langandauernde Grauſamkeit gegen Coraggioni, und ſeine eigene Vertheidigung des⸗ halb vor Gericht, ſind von einer Art, daß jene Stim⸗ mung wieder verlöſcht wird. Wenn ein Richter zuge⸗ ſteht, daß er einen unglücklichen Angeſchuldigten an⸗ derthalb Jahre lang gemartert hat, weil er die Manen ſeines edlen ermordeten Freundes nicht mit einem Blutopfer geſühnt halte, ſondern mehr haben wolle, ſo mag er als Freund im Rechte ſein, als öffentlicher An⸗ kläger Entſchuldigung finden, aber als vom Staate beſtellter Richter, um in parteiloſer Unterſuchung Schuld oder Unſchuld der Angeklagten herauszufinden, hat er den Anſpruch auf Schonung verwirkt. Iſt es doch viel⸗ leicht welc ung durc dam welt iell war tui ma delt zu Mo Kön herr Wa gete für In eine fin er gen, durſ ſond nit kn deye Vr ſie geb ließ. nen; als gl⸗ ärte, noch Nen⸗ die ichts⸗ Par⸗ wiſſe ließ, Sacht Mei ka⸗ Walt⸗ t ho⸗ K amkit Stim zuge n an Mane ine le, ſt er W Stan Schu ht 6v Der Leuenmord in Lußern. 163 leicht Pflicht, grade im Augenblick, wo jenes Syſtem, welches Ammann vertrat, gänzlich geſtürzt iſt, und wir umgekehrt in den Schrecken der Anarchie leben, uns durch ſie nicht von der gerechten Würdigung und Ver⸗ dammung einer Verfahrungsweiſe zurückhalten zu laſſen, welche, im Vergleich mit den Uebeln der Gegenwart vielleicht gering, doch nicht von geringem Einfluß war, daß es ſo geworden iſt. Der Spruch:„de mor- tuis nil nisi bonum“ iſt eine falſche Sentimentalitäts⸗ maxime, wo es ſich um das Wohl der Menſchheit han⸗ delt. Es iſt heilige Pflicht der Geſchichte, die Richter zu züchtigen, auch noch im Grabe, die freventlich ihre Macht übertraten, ob dieſelbe ihnen nun von legitimen Königen, vom Geſetz oder von einer raſenden Pöbel⸗ herrſchaft übertragen ward. Wo Tyrannen oder der Wahnſinn des Volkes herrſcht, iſt die Ausſicht auf eine gerechter richtende Stimme der Zukunft der einzige Troſt für die Unterdrückten, der einzige Hemmſchuh für die Knechte der Willkür. Im Schweizeriſchen, illuſtrirten Kalender finden wir eine Biographie Ammanns, die mit dem Proteſt an⸗ fängt, daß der Verfaſſer, ein Feind aller gehäſſigen Perſönlichkeiten und zu nichts führenden Aufreizun⸗ gen, in dieſem Bilde nichts, als die Wahrheit ſelbſt darſtellen wollen, daß er kein Geheimniß enthülle, ſondern nur nach den Acten ſpreche. Wir entnehmen mit Uebergehung alles Deſſen, was uns ſchon be⸗ kannt, nur einige Züge; möchte der Angeſchuldigte beweiſen können, daß ſie ſo ungerechtfertigt ſind, als ſein Verfahren gegen die von ihm behandelten Gefangenen. „Wilhelm Ammann, Sohn des Obergerichtsprä⸗ ſdenten und Verhörrichters Mathias Ammann wurde geboren zu Frauenfeld den 23. October 1810. Sein ———— —— ————— w ————— ** 164 Der Leuenmord in Luzern. Vater, ein ſehr beſchäftigter und ſonſt verdienter Mann, übte wenig Aufſicht über den einzigen Sohn.— Daher zeigte ſich bei dieſem ſchon früh ein eigenmächtiges, her⸗ riſches Weſen, das durch ſein heftiges Temperament ſehr genährt wurde. Zum Jüngling herangewachſen, beſuchte er die Univerſität München und widmete ſich dem juriſti⸗ ſchen Fache. Nach beendigtem Studium prakticirte er als Advocat in Frauenfeld und wurde unter Verhörrichter Keſ⸗ ſelring zweiter Verhörrichter. Nach Keſſelring's Tode trat er 1838 als erſter Verhörrichter an deſſen Stelle. Das her⸗ riſche und eigenmächtige Weſen bildete ſich in ſeiner amt⸗ lichen Stellung zu einem Grade aus, in welchem es ſich jetzt zum großen Unheil ſeiner Mitmenſchen geltend macht und dieſe zu quälen und zu peinigen wurde ihm zum Labſal. Roh und barbariſch verfuhr er ſchon im Thurgau mit den Leuten, die zur Unterſuchung in ſeine Hände fielen. Das Obergericht ſchrieb unterm 25. April 1842 an die Juſtizcommiſſion:« Mit ernſter Misbilli⸗ gung haben wir aus ihrem Berichte vom 2. d., ſo wie aus den demſelben angeſchloſſenen Beilagen entnommen, daß Herr Verhörrichter Ammann entgegen der von Ihnen zu wiederholten Malen erlaſſenen Mahnungen und Zurechtweiſungen, fortfährt, behufs der Erpreſſung von Schuldgeſtändniſſen, das Mittel der körperlichen Züchtigung und die Androhung ſolcher gegen die in peinlicher Unterſuchung ſich befindenden Inquiſiten anzu⸗ wenden und daß er ſich auf unzweideutige Weiſe dahin ausſpricht, auch in Zukunft daſſelbe Verfahren beobach⸗ ten zu wollen. Wir ſind einſtimmig der Anſicht, daß wenn Sie als Oberaufſichtsbehörde über das Verhör⸗ richteramt bei jedem ſich darbietenden Anlaſſe den durch Verhörrichter Ammann in Anwendung gebrachten phy⸗ ſiſchen und pſychologiſchen Zwangsmitteln entſchieden entg han wen Bch laſſ zieh ann, aher her⸗ ſehr chte iſti⸗ als Keſ⸗ trat het⸗ amt⸗ n e ltend ihm im ſeine April zbili 0 wie nmel, von ungel eſſung riche die in anzl dahi obach P zechi dur nh Der Leuenmord in Luzern 165 entgegentreten, der Ihnen obliegenden Pflicht gemäß ge— handelt haben und wir halten im Fernern dafür, daß wenn durch nochmalige Meldungen von Seite Ihrer Behörde Verhörrichter Ammann ſich nicht bewegen laſſen ſollte, von den bisher gegen Inquiſiten zu Er⸗ zielung von Schuldgeſtändniſſen benutzten ungeſetzlichen Zwangsmitteln gänzlich abzugehen, dann zumal ſelbſt hinreichender Grund dafür vorhanden ſein dürfte, die Beſtimmungen des Strafgeſetzes über Misbrauch amtlicher Gewalt gegen denſelben in Anwendung zu bringen. „Eine von ihm mishandelte Anna Mauch wurde von den Gerichten ſpäter als unſchuldig erfunden und mußte von dem Staate mit 80 Franken entſchädigt werden.— Ein anderes Mal wurde ein Johann Hu⸗ gentobler von Bußweil auf Anordnung des Verhör richters Ammann blutig geſchlagen. Derſelbe erhob Klage. Die Juſtizcommiſſion ſchrieb unterm 15. Decem⸗ ber 1842 an das Obergericht:„Wir gaben uns der Hoffnung hin, daß Herr Verhörrichter Amman n, den Willen des Geſetzes ehrend, ſich ohne anders dazu ver⸗ ſtehen werde, künftighin das Unterſuchungsverfahren mit den geſetzlichen Vorſchriften in Uebereinſtimmung zu brin— gen, allein es hat ein Inquiſit, Namens Johannes Hu— gentobler von Bußweil, ein Mann von 65 Jahren, die früher von der Anna Mauch geführten Klagen gegen den Herrn Ammann erneuert und zwar in einer Weiſe, daß wir uns durch die angeführten Umſtände bewogen finden mußten, zu näherer Ermittlung des Sachverhalts ſowol den Herrn Ammann zur Verantwortung zu ziehen, als den erfoderlichen Einvernahmen durch eine Abordnung aus unſerer Mitte Statt zu geben und dabei über den gegenwärtigen Geſundheitszuſtand des mehrere Mal ge⸗ züchtigten Gefangenen ein ärztliches Befinden einzuholen. 166 Der Leuenmord in Luzern. Sie werden aus den mitfolgenden Actenſtücken leider mit uns neuerdings die Ueberzeugung ſchöpfen, daß Herr Ammann, um ſeinen Unterſuchungsplanen deſto mehr Nachdruck zu geben, keinen Anſtand nimmt, zu Maß⸗ nahmen zu ſchreiten, welche mit dem beſtehenden Ge⸗ ſetze, ſo wie überhaupt mit den geläuterten Begriffen der Strafrechtswiſſenſchaft, vorzüglich im Gebiete der Unterſuchungskunde, und mit den Anforderungen der Humanität in gleichem Maße unverträglich ſind und daß derſelbe anſtatt erhaltene Weiſungen pflichtgetreu zu befol⸗ gen, denſelben einen unbegreiflichen Trotz entgegenſetzt. „Ammann fühlte ſich nun in ſeinem Wirkungskreiſe beengt und nahm die erſte Gelegenheit wahr, ſeine un⸗ menſchliche Unterſuchungsmethode in ein anderes Land zu verpflanzen. Dafür bot ſich ihm der neue Jeſuiten⸗ ſtaat Luzern dar. Dort ſah er ſeinen Waizen blühen, als der misglückte Freiſchaarenzug Stoff zu einer Unzahl von Proceſſen darbot. Ammann ſiedelte nach Luzern über, wo er als außerordentlicher Verhörrichter ange⸗ ſtellt wurde. Schon dieſes Hinzudrängen zu einer pein⸗ lichen Unterſuchung beweiſt eine kannibaliſche Natur. Wie es erwieſen iſt, daß er gegen die Complicen des Leuenmordes wüthete, wüthete auch Ammann in der ihm aufgetragenen Unterſuchung gegen die an den Vor⸗ fällen vom 8S. December Betheiligten. Er überſchüttete dieſelben in den Verhören mit den gemeinſten Schimpf⸗ wörtern, rupfte ſie bei den Haaren und ſtieß ſie ſogar mit den Schuhen, ſo namentlich einen Jacob Stocker von Triengen. Solche, die als Zeugen einberufen wa⸗ ren, wurden, ſobald ſie nicht nach Wunſch reden woll⸗ ten, in das Gefängniß und zu Thurmkoſt, wol auch zu Waſſer und Brot geſetzt, ſo ein Kaspar Henſeler von Udligenſchwyl. Dieſer hatte als Zeuge eine ſolche Beh etpl ſel Ein wahr ſucht Hen welé ſuch Bef hina der Alei ſchne die S fürh rufer Lud Herr dieſe weg. tor tenteg genw Vert in, d unh ſt De dot Stu Let,; ſih, leider Her mehr Maß⸗ riffen eder der d daf befol⸗ riſ e un⸗ Land viten⸗ ühen, nzahl wzern ange plin Natll n dei in d Vor hütte himpf ſogn tocke n we wol lu nſelb ſolt Der Leuenmord in Luzern. 167 Behandlung erlitten, daß, als endlich ſeine Entlaſſung erfolgte, er auf dem Heimwege ohnmächtig zu Boden fiel und Arzt und Prieſter herbeigeholt werden mußten. Ein Faver Krell von Triengen wurde im Gefängniß wahnſinnig. Sogar ſolche, welche Gefangene blos be⸗ ſuchten, erlitten Mishandlungen. So wurde Heinrich Henſeler, ein angeſehener Bauer von Udligenſchwyl, welcher mit Erlaubniß ſeinen inhaftirten Bruder be⸗ ſuchte, als er ein misbeliebiges Wort fallen ließ, auf Befehl Ammann's, unter Rippenſtößen zur Thüre hinausgeworfen. „Ueber die erlittene Behandlung führten wol Einige der Betheiligten Beſchwerden bei den Juſtizbehörden. Allein, was thaten dieſe? Sie übermittelten die Be⸗ ſchwerdeſchriften dem Verhörrichter, dieſer berief dann die Beſchwerdeführer vor ſich und nöthigte ſie, unter fürchterlichen Drohungen, ihre Beſchwerden zu wider⸗ rufen. So geſchah es namentlich den Söhnen des Ludwig Ineichen. Wollte die Juſtizbehörde dem Herrn Ammann hie und da etwas einreden, ſo nahm dieſer keine Notiz und ging mit Verachtung darüber weg. Er hat ſeinen Rückhalt an dem Polizeidirec⸗ tor Konſtantin Siegwart, welcher in der Jeſui⸗ tenregierung allmächtig iſt, und die Juſtiz iſt ge⸗ genwärtig zu Luzern blos das geſchmeidige Werkzeug der Regierungsgewalt. Nach Win⸗ ken, die ſie von oben erhalten, verdammen die Gerichte und ſprechen los.“ Der Name Ammann war in Luzern, als wir uns dort beim Beginn des Sonderbundkrieges befanden, ein Schreckensname. Selbſt gut katholiſch conſervative Bür⸗ ger, zugethan der Sache des Sonderbundes, entſetzten ſich, wenn die Ammann'ſche Rächer- und Freiſchaar 168 Der Leuenmord in Luzern. genannt ward. Die Regierung ſah ſich genöthigt, den Befehl zu erlaſſen, daß Keiner dieſer zügelloſen Banden die Stadt ſelbſt betreten dürfe. Aber der Name Ammann genügte, um Frauen und Kinder blaß zu machen. Eines Morgens in jenen Tagen der Angſt und Bewegung fand man neben den Haustho⸗ ren ſchwarze und rothe Kränze, in die Mauer ge⸗ kritzelt, jene an denen, deren Eigenthümer als Radi⸗ cale, dieſe an denen, welche als Jeſuitenfreunde gal⸗ ten. Ein neuer Todesſchrecken überfiel die Bewohner Luzern's: dies ſind Zeichen für die vom Land, wenn es zur Plünderung, zur Maſſacrirung kommt; das iſt Ammann's Werk. Wahrſcheinlich war es nur ein unnützer Bubenmuthwille, aber es iſt ſchlimm, wenn der Name eines Richters in ſolchem Geruche ſteht, ungebührlich vielleicht ſchon, wenn ein Staat duldet, daß ſein Richter eine Schaar von Geſindel wirbt und ſich an ihre Spitze ſtellt— zum Schutz des Rechtszuſtandes! Jetzt irrt Ammann als Flüchtling um. Der Kampf iſt aus, in welchem er eine ſo bedeutende Rolle geſpielt. Mit dem Meuchelmorde an Leu verübt, aus politiſcher Leidenſchaft, mit der willkürlichen Verfolgung der als urheber Bezüchtigten, aus politiſcher Leidenſchaft, hub der Kampf an, der von den Alpen über Italien, Frank⸗ reich, Deutſchland ſich ergoß. Die eine beſitzende aus der Heimat verjagte Partei hat die andre beſitzende vertrieben, die ihr die Heimath ſtreitig macht; darüber lächeln die Heimatloſen. Nun kommt für ſie die Zeit, iſt ihr ſtiller Gedanke. öthigt, lloſen er der Kinder en der ustho⸗ er ge Radi⸗ de gol wohner wenn tz das ur ein wenn ſtcht, duldet, wirbt des Kampf liiſch der a t, hub jrnt de a eſitendi dorübo ie Zei Die Ermordung des Marschall Brune in Avignon. 1815— 1821— 1829. Der Marſchall Guillaume Marie Anne Brune war ſchon in früher Jugend in den Kriegsdienſt getreten. Muth, Talent und Glück hoben ihn während der Re⸗ volutionskriege; er vollbrachte Thaten, welche ſeinen Namen in der Geſchichte Frankreichs verzeichnet haben und erhalten werden. In den letzten Jahren des Na⸗ poleoniſchen Kaiſerthums überwarf er ſich jedoch mit Napoleon oder verfiel in deſſen Ungnade. Im Jahre 1811 zog er ſich aus dem Staatsdienſt auf ſeine Güter zurück. Als 1814 die Bourbonen den Thron Frankreichs wieder einnahmen, ſtellte ſich auch der Marſchall Brune Ludwig XVIII. vor. Er ward gnädig empfangen und erhielt den Ludwigsorden. Er blieb der Reſtauration nicht treu bei Napoleon's Rückkehr von Elba. Dieſer ſchenkte ihm wieder ein volles Vertrauen, ernannte ihn zum Befehlshaber der chten Diviſion und übertrug ihm ein Obſervationscorps in ſüdlichen Frankreich. Brune ſoll, als er nach Mar⸗ XIII. 8 4 17⁰ Die Ermordung des Marschall Prunt ſeille abging, ein Vorgefühl von Dem gehabt haben, was ihm bevorſtand, er ſagte zu ſeinen Freunden: c'est ma mort, que je viens de signer. Die royaliſtiſche Aufregung, welche daſelbſt herrſchte, zwang ihn zu energiſchen Maßregeln, welche ſeinen Na⸗ men unter den Legitimiſten nicht beliebt machten. Er mußte in Marſeille die Nationalgarde entlaſſen, weil ſich zu viel widerſtrebende royaliſtiſche Elemente in der⸗ ſelben zeigten, er mußte die Stadt in Belagerungszuſtand verſetzen, und mit ſeinen 6000 Mann aus der Stadt ausrücken. Dennoch verſuchte er, nach andern Nach⸗ richten auch populaire NMittel; er ging oft und allein zu Fuß aus, unterhielt ſich mit dem Volke, und„be⸗ kehrte es ohne Mühe zu hochherzigen Geſinnungen“, ſagte eine damalige Jeitung in Marſeille—; wenn er es bekehrte, für eine damals ſchon verlorene Sache! Napoleon war geſtürzt, Frankreich unterwarf ſich, der Marſchall Brune erhielt vom Könige den Befehl, ſich augenblicklich nach Paris zu begeben. Der Mar⸗ quis de la Riviere, bekannt durch ſeine ultraroyaliſti⸗ ſchen Geſinnungen und ſeine ſpätern grauſamen Verfol⸗ gungen in dieſem Geiſte, ertheilte als Commiſſair des Königs im ſüdlichen Frankreich, dem Marſchall einen eigenhändig von ihm geſchriebenen Paß. Am 1. Auguſt machte ſich Brune von Toulon aus auf den Weg. Er hatte wieder eine Ahnung Deſſen, was ihm begegnen könne. Er wollte ſich anfangs in Toulon einſchiffen, um einen Bretagniſchen Hafen zu er⸗ reichen, von wo er ſicherer vor der Volkswuth Paris erreichen konne. Schon waren ſeine und die Sachen des Chefs ſeines Stabes, Bedos auf das Schiff ge⸗ bracht, als eine falſche Scham ihn überkam. Der alte Kriegsmann wollte vor Denen keine Schwäche zeigen, in Avignon. 171 —————— ——— haben, welche ihm vorſtellten, daß der Landweg, trotz der Er⸗ cest hitzung des Volkes für ihn keine Gefahr darböte, da er einen Paß von Riviere in Händen habe. rſchte, Er ließ daher ſeinen Bedos allein die Seefahrt Ne⸗ machen und ſchlug, escortirt durch eine Schwadron Er Chaſſeure, den Weg durch die Provence ein. An den weil Ufern der Durance überkam ihn unglückſeligerweiſe ein nder⸗ ſolches Sicherheitsgefühl, daß er ſeine Escorte verab⸗ uſtand ſchiedete. —————— ———— 3 Studt Unglückſeliger, aber auch unbegreiflicher Weiſe; denn Nh⸗ als er kaum den Fluß überſchritten, ſah er ringsum ein lein ödes, verwüſtetes Land: eingeſtürzte Mauern, umge⸗ dbe— hauene Bäume, Häuſer in Schutt, der noch rauchte; das en Werk der rachewüthigen Reactionspartei. en rr Brune ſaß allein in ſeiner Kaleſche, vorn ſaß ſein e! Kammerdiener; zwei Aides de Camp folgten ihm in ei⸗ ſich ner Poſtchaiſe. So erreichte er das Thor von Avignon Bech am 2. Auguſt, zwiſchen 10 und 11 des Morgens. ur Es iſt zweckdienlich hier Einiges über die Zuſtände nuif in Avignon, dieſes früheren Sitzes der Päpſte und eines Lerl päpſtlichen Beſitzthums bis zur erſten Revolution ein⸗ . de zuſchalten. Wir entnehmen es, ſo weit es hierher ge⸗ inen hört, dem Journal La minerve frangaise. Avignon und das Land umher war politiſch in zwei as Parteien getheilt in die Parti frangais und die parti papiste. Jene war thätig, als es galt Avignon in . i der Revolution mit Frankreich zu vereinigen; die andere 4. diente der Reaction, ſie wollte Avignon wieder dem * Papſte zurückfallen laſſen. Seit der erſten Reſtauration Jaubten die Papiſten, die Dinge. würden zu ihren Bunſten ſich entſcheiden; ſie verhehlten es gar nicht, hi wohin ſie ſtrebten. An der Spitze der Reaction von de 15 ſtand die papiſtiſche Partei. Wenn ſie dieſelbe 3 z(ihe 5 8 172 Die Ermordung des Marschall Brune auch nicht gradesweges zu ihrem Ziele hinlenken konnte, ſo benutzte ſie ſie doch, um ihren Rachegefühlen freien Lauf zu laſſen. Die Ordnung war dahin, die Volks⸗ wuth machte ſich in fürchterlichen Exceſſen Luft. Was Paris im Jahr 1793 gelitten, erlitt Avignon und das mittägliche Frankreich in der Reſtaurations⸗ epoche von 1815 durch die Verfolgungen der ſoge⸗ nannten Royaliſten gegen die Liberalen, die Napoleo⸗ niſten, die Proteſtanten. Wenn die Grauſamkeiten auch nicht quantitativ denen der Pariſer Schreckensherrſchaft gleichkamen, ſo übertrafen ſie dieſelben vielleicht noch qualitativ durch den blutdürſtigen Fanatismus der bi⸗ gotten ſüdfranzöſiſchen Bevölkerung. Die Hälfte der Einwohner von Avignon war flüchtig, eingeſperrt in Ge⸗ fängniſſe oder proſcribirt. Während eines ganzen Jah⸗ res zog eine Bande von etwa funfzig Raubgeſellen nächtlich durch die Stadt, ſie drang in die Häuſer, plün⸗ derte und zerſtörte. Der Schutz der Obrigkeit hatte aufgehört, denn jene waren gute Royaliſten, ihre Opfer Liberale, Freimaurer, Ketzer, Napoleoniſten. Familien⸗ väter wurden auf der Straße ermordet; andere endeten auf dem Schaffot, ſchmachteten in den Ketten der Bag⸗ nos, denn die Anklage war leicht, das Urtheil der Ge⸗ richte leichtſinnig und unterwürſig der heiligen Macht, die Thron und Altar hieß. Die Factionen, hier unverſöhnlicher, brutaler und weniger unterrichtet als im nördlichen Frankreich, hatten eine durchaus perſönliche Färbung. Ein Mann ward an die Spitze geſtellt, für dieſen ſtand die Partei ein, ſie ſchlug ſich, ſie mordete für ihn, der Begriff ward zur Nebenſache. In älteren Zeiten hieß die päpſtliche Partei, die Partei Laverne, die franzöſiſche, die Partei Armand. Es fehlte auch jetzt nicht an bezeichnenden Na nah Je hatt ſin aut mi tet rat Je biſſ and inn ſtm thi kta alt los un entli gien wer tism ritte ein ſtul m — konnte, freien Volks⸗ vignon ations⸗ ſoge⸗ kapoleb⸗ en auch erſchaft ht noch der bi⸗ fte der in Ge⸗ en Jth⸗ geſellen plin⸗ it hatt e Oyfe milien endeten n Bi der Gl Mcht gler un hatte n wa tei uu ̃ m le Pu ihnn in Avignon. 173 Namen, die man dem Druck zu überliefern Anſtand nahm. So mußten, und müſſen vielleicht noch, alle Ideen ſich perſonificiren. Jedes Laſter, jede Tugend hatte ihren Namen nach einer vorragenden Perſon. Allmälig hatten übrigens, ſelbſt noch unter der Re⸗ ſtauration, die Schriften der conſtitutionellen Liberalen auch in Avignon bekehrt. Die Jahl der Ultraroyaliſten minderte ſich, und, was noch beachtenswerther, ſie ſpal⸗ teten ſich ſelbſt; offenbar nicht ohne Einfluß jener Lite⸗ ratur, in ariſtokratiſche und demokratiſche Fanatiker. Jene auf alte Rechte ſtolz, und in ungeſchwächter Ver⸗ biſſenheit, beſtanden aus den privilegirten Claſſen. Die andern Ohnehoſen- und Lazaroni⸗Ultras, aus alter Er⸗ innerung, Eitelkeit und Intereſſe feſt am alten Sy⸗ ſteme, der Kirche und Dem, was ſie ſich unter König⸗ thum denken, haltend, und mit und unter den Ariſto⸗ kraten dafür wüthend, nährten doch im Stillen einen alten Grimm gegen den Adel, um ihn bei Gelegenheit loszulaſſen, ohne ſich ſehr darum zu kümmern, daß ihre Handlungsweiſe an einiger Inconſequenz litt. Avignon war im Zuſtande der furchtbarſten Gäh⸗ rung, als Brune die Stadt paſſiren mußte. Der Haß entlud ſich gegen die Anhänger der geſtürzten Re⸗ gierung, man wollte ultraroyaliſtiſch ſein; der Pöbel war der thätige Executor des eigenen und des Fana⸗ tismus Anderer, welche ungeſehen im Hintergrunde ope⸗ rirten. Brune wollte nur die Pferde wechſeln. Während ein Officier der Nationalgarde den Paß des Mar⸗ ſchalls zum Stadtcommandanten trug, ſammelte ſich eine Gruppe Müßiggänger um die Wagen, man erfuhr bald, wer es ſei. Drohendes Wuthgeſchrei ließ ſich bald aus dem 174 Die Ermordung des Marschall Brune Haufen vernehmen. Man ſpannte die Pferde wieder aus, und es ward unmöglich abzureiſen. Da erfuhr er, daß der neue Präfect der Vaucluſe, ſeit einigen Stunden erſt in Avignon angekommen, im Hotel des Palais Royal abgeſtiegen ſei. Dieſes Hotel war ganz in der Nähe. Der Marſchall hielt es für das Beſte, ſich an dieſen Beamten zu wenden, und der Präfect, dem Volke bis da unbekannt, zeigte ſich auch wirklich demſelben, und gab Ordre, daß man den Mar⸗ ſchall nach Paris abreiſen laſſe. unglücklicherweiſe ward eben dieſer Weg auf einer langen Strecke zwiſchen der Rhone und den Stadtwäl⸗ len vom Volke verſperrt. Die Tumultuanten, deren Zahl immer gewachſen, die immer fürchterlichere Dro⸗ hungen ausgeſtoßen hatten und zum Theil ſchon bewaff⸗ net waren, hatten plötzlich durch Quergaſſen ſich ſtür⸗ zend, alle Durchgänge durch ihre Maſſen verſperrt. Die Wagen wurden angehalten und laut ſchrie man: Tod dem Marſchall Brune! Als der Präfect und die Municipalbehörden von dieſer neuen Gefahr unterrichtet waren, drangen ſie durch die Menge zum Marſchall hindurch. Aber es gab jetzt in Avignon keine Autorität mehr. Unter dem Wuthge⸗ brüll der Menge muß man die Wagen in die Stadt zu⸗ rückführen. Vor dem Hotel zum Palais Royal ſpringt der Mar⸗ ſchall aus dem Wagen und es gelingt ihm ins Thor dieſes Wirthshauſes zu dringen, während man den Wa⸗ gen der Adjutanten in eine Remiſe fährt. Mit Mühe und Noth kann man die Thorflügel des Hotels ſchlie⸗ ßen, denn ſchon hatte Einer der Anſtürmenden ſeinen Arm dazwiſchen geſteckt, um den Schluß zu verhindern. Man war des Muthes, ihm lieber den Arm zu zer⸗ ſchl des ha es Er che Le in Avignon. 175 wieder ſchlagen, und er zog ihn noch zeitig zurück. Der Wirth des Hotels gab überhaupt bei dieſer Gelegenheit Zei⸗ ucluſe, chen von ungewöhnlicher Entſchloſſenheit, und wäre n im es an ihm geweſen, hätte er den Marſchall gerettet. Hohe Er bot ſich den Tobenden ſelbſt als Opfer dar, ſchrie: für ehe ſie den Marſchall ergriffen, müßten ſie über ſeine d der Leiche weg. ach Auch gelang es dem Hotelbeſitzer auf einen Augen⸗ Nnr⸗ blick alle Zugänge zu verſperren. Im Uebrigen aber war die Obrigkeit mit der bewaffneten Macht, die ſie einer aufbringen können, unzureichend den Tumult zu be⸗ Nwäl⸗ ſchwichtigen. Der Pöbel fiel über die Kutſche des deren Marſchalls her. Sie ward geplündert. Jetzt hatte Du⸗ die Wuth den höchſten Grad erreicht. Von allen Sei⸗ mf ken erhob ſich ein gräuliches Geſchrei:„Dem Mar⸗ ſtür ſchall gebühre daſſelbe Loos, was einſt ein illuſtres Die Opfer betroffen, deſſen Kopf er ja ſelbſt auf einer Pike 5 getragen.“ Td Man drohte ſchon Feuer an das Wirthshaus zu dieſer legen. ee di Aber bald ſieht man die Maſſen ſich in die nächſten . in Häuſer ſtürzen. Sie erſcheinen an den Fenſtern, auf et den Dächern. Ueberall werden Flintenläufe gegen die ni Fenſter des Wirthshauſes, gegen die Deffnungen der Rauch⸗ it fänge angelegt, um dem Marſchall jedes Mittel zum Entkommen zu rauben. — Er iſt verloren, und in geſpannter Erwartung ſieht he man dem Folgenden entgegen. P Man muß zu ihm eingedrungen ſein, denn ein v ns den Volke zeigt ſich am Fenſter des Wirths⸗ ßi bauſes und gibt dem Volke unten auf dem Platze Zei⸗ 2 chen, die man ſo verſteht, daß er nicht mehr entſchlüp⸗ inden fen könne, daß ſeine letzte Stunde gekommen ſei. zu 10 176 Die Ermordung des Marschall Brune Bald darauf hört man einen Schuß, demnächſt ei⸗ nen zweiten. Nun erſcheint ein Menſch, in der Kleidung eines Laſtträgers der Stadt Avignon am Fenſter, und kün⸗ digt der Volksmenge an, der Marſchall ſei todt. Ein wildes Freudengebrüll antwortet ihm. Jetzt gelingt es den Behörden, dem Procurator des Königs, dem Inſtructionsrichter, in das Haus einzu⸗ dringen um das Factum zu conſtatiren. Wir beſitzen noch den aufgenommenen procès verbal vom 2. Au⸗ guſt 1815, den wir in ſeinem Hauptinhalt ſogleich wer⸗ den folgen laſſen. Die Behörden ſind der Meinung, daß wenn der Leichnam des Marſchalls noch länger im Hotel liegen bleibe, dies neue Exceſſe veranlaſſen könne. Sie fürch⸗ teten ſelbſt für die Perſonen der beiden Adjutanten, die im ſelben Hotel eingeſchloſſen waren. Deshalb ward Befehl zur augenblicklichen Beerdigung des Marſchalls gegeben. Aber auch das iſt nicht mehr ausführbar, ſo hat ſich die Wuth im Volke geſteigert. Zwar iſt ein Detachement Soldaten beordert, dem Marſchall die mi⸗ litairiſchen Ehren zu erweiſen und den Leichenzug zu begleiten, aber die Bajonette haben keine Macht mehr. Man entreißt den Leichnam den Leichenträgern und wirft ihn in die Rhone. Der Leichnam ſchwimmt; da feuert man noch auf den Körper ein funfzig Flinten⸗ ſchüſſe ab. An einen der Balken des Brückengeläuders ſchreibt man die Worte, die noch lange Zeit nachher ſichtbar waren: Hier iſt die Grabſtätte des Marſchall Brune. 3 — eines kün⸗ Ein r des einzu⸗ beſiten M⸗ hwer⸗ nn der liegen fürch⸗ n, die ward ar, ſt iſt ein die mi⸗ zug zu mehr. n und nt du linten⸗ liuderi nochhe in Avignon. 177 Dies der thatſachliche Verlauf, wie ihn nach meh⸗ ren Jahren der königliche Generalprocurator in ſeinem Requiſitorium darſtellte. Es iſt das Minimum Deſſen, was Jeder in Avignon wußte; Alles factiſch richtig, aber mit außerordentlicher Behutſamkeit aufgefaßt, weil der Proceß, durch welchen Brune's Witwe das Andenken ihres Gatten rechtlich herſtellen wollte, noch zu einer Zeit geführt wurde, wo es mißlich war die Wahrheit zu ſagen, wenn Anhänger des Königthums dadurch gra⸗ virt wurden. Alle Welt wußte, oder glaubte, daß Marſchall Brune durch einen Volksauflauf, unter den Händen fanatiſcher Mörder umgekommen; das einzige Acten⸗ ſtück, wqs zur Kenntniß über ſeinen Tod gekommen, ſagte aber anders; dies iſt der procés verbal, den der Inſtructionsrichter Piot am 2. Auguſt 1815, Nach⸗ *mittags um 2%½ im Hotel des Palais Royal auſge⸗ nommen. Dieſem Protokoll zufolge, hatte ſich Piot, benach⸗ richtigt durch den Procurator des Königs, wie er im Augenblick vernommen, daß der Marſchall Brune beim Durchreiſen durch dieſe Stadt, hier das Leben verloren, und daß ſein Leichnam in einem der Zimmer des gedachten Hotels liege,— ſofort mit gedachtem Procurator und dem Grefſier Vernay in das benannte Wirthshaus begeben. Sie konnten kaum durch die tumultuöſe Menge, die in großer Aufregung war, durchdringen, und welche, den Platz vor dem Wirthshauſe und die Nebenſtraßen faſt anfüllend, durch die bewaffnete Macht und den Eifer der Adminiſtrativbehörden nicht in Ordnung zu brin⸗ gen war. Sie trafen im Innern des Hotels den erſt heute Morgen angekommenen Präfecten des Departement Vau— * 178 Die Ermordung des Marschall Prune cluſe, Herrn von St. Chamans, der ſeine Wohnung in der Präfectur noch nicht beziehen können. Dieſer mu⸗ thige Mann, obgleich umgeben von bürgerlichen und militairiſchen Autoritäten, hatte, aller Anſtrengungen ungeachtet, doch nicht die Aufregung des Volkes be⸗ ſchwichtigen können. Dieſer Präfect beſtätigte den Gerichtsperſonen die Rachricht vom Tode des Marſchall Brune. Unter Zuziehung zweier Aerzte ſtiegen ſie eine Treppe hinauf, in ein zweifenſtriges Zimmer Nr. 3, wel⸗ ches nach dem Hofe hinausgeht. Nachdem die Lage, Möbel und Einrichtungen deſſelben beſchrieben ſind, fah⸗ ren ſie fort: In der Mitte beſagten Zimmers lag auf der Erde der Leichnam eines Mannes auf dem Bauche. Der Körper ſchwamm in Blut. Wir übergehen die Beſchreibung der Kleidung. Die Aerzte, vorher verei⸗ det, erklärten, daß der Leichnam noch warm ſei, daß er zwei Wunden an ſich trage, die eine vorn am Hals, die andere am Schulterblatt, daß beide Wunden durch einen und denſelben Schuß bewirkt ſeien, und daß die Kugel in dieſer Richtung den Körper durchbrechend, nothwendigerweiſe den Tod habe verurſachen müſſen. Das Alter des Mannes ſchien ihnen zwiſchen 56 und 60 Jahr.(Brune war jünger). Drei Perſonen erklärten hierauf, daß ſie in der Leiche die Perſon des Marſchall de Frante Brune wieder erkennten. Die Gerichtsperſonen bemerkten an der Wand, wo der Kamin und die beiden Betten waren, eine Kalkab⸗ ſtoßung, die von einer Kugel herrühren mußte; in der Höhe einer Mannesgröße. Außerdem noch eine ähnliche friſche Abſtoßung oben am Plafonds. Bei der Prüfung aller Gegenſtände in der Kammer un lede unt ſch ung in m⸗ n und gungen es be⸗ nen die Treype „wel⸗ e Lage, , fih lag auf Bauche en die verei⸗ ndurh richen, müſſen 56 und in de nd, wl Kalkb in do ähnli Kamm in Avignon. 179 und an der Perſon des Getödteten fanden ſie in einer ledernen Geldkatze an ſeinem Leibe und ſonſt verſchiedene Gold und Silberſtücke zum Betrage von 5536 Francs, und andere Gegenſtände, die auf den Stand des Mar⸗ ſchalls Bezug hatten. Auch eine Hand voll zerriſſene Stücke von einem oder mehren beſchriebenen Blättern, die ſorgfältig geſammelt wurden. Darauf ertheilten die Gerichtsbehörden Befehl Alles zur Beſtattung der Leiche anzuordnen, indem ſie vor⸗ ausſetzten, daß der militairiſche Obercommandant des Departements die weitere Anordnung, dem Range des Verſtorbenen gemäß, beſorgen werde. Nun heißt es wörtlich: „Um zu erfahren, durch welche Hand der Marſchall Brune den Schuß erhalten, welcher ſeinen Tod veran⸗ laßt, und nachdem man uns berichtet, daß die Herren Didier, Boudon und Girard dabei Zeugen geweſen, ha⸗ ben wir ihre Ausſage, jede beſonders, wie folgt, auf⸗ genommen: „Zuerſt erſchien nächſt benannter Zeuge, welcher, nachdem er den Eid abgeleiſtet, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu ſagen, angab: „Er heiße Jean Baptiſte Didier, ſei 28 Jahr alt, verheirathet, Schloſſer, Unterlieutenant bei den Chaſſeurs der Stadtgarde von Avignon, geboren zu Paris, in Avig⸗ non domicilirend, weder verwandt, Diener, noch habe ſonſt in einer Verbindung mit dem ſeligen Marſchall Brune geſtanden;— und darauf deponirt hat: wie er vom erſten Augenblick an, daß beſagter Marſchall in gedach⸗ tes Zimmer getreten, Nr. 3 erſten Stockes des Palais Royal, auf dem Schauſpielplatze, was etwa um 10 Uhr dieſes Morgens geweſen ſein könne, beſagtem Marſchall zur Wache beſtellt worden mit vier Mann von den 180 Die Ermordung des Marschall Prunt freiwilligen Chaſſeurs d'Angouleme, die ihm perſönlich nicht bekannt wären;— wie demnächſt die Volksbewegun⸗ gen, die durch 4 Stunden gedauert, theils draußen, theils im Innern des Wirthshauſes ſelbſt, zu mehren Malen gedachten Marſchall angetrieben hätten, in dieſer Zeit, zum Verſuche, ſich ſelbſt umzubringen, entweder durch eine Feuerwaffe oder mittelſt eines Meſſers, eine Abſicht, ſo er in jedem Augenblicke kund gab;— wie aber alle Feuerwaffe ihm hartnäckig verweigert worden, und daß er, Deponent, ihm ein Mal ein Meſſer aus der Hand geriſſen;— wie er ferner geſehen, daß beſag⸗ ter Marſchall einem Factionair Geld geboten, damit er ihm ſeine Flinte leihe, um ſich ſelbſt den Tod zu ge⸗ ben;— wie endlich Nachmittags, etwa um 2% Uhr, er geſehen, daß beſagter Marſchall eine Sattelpiſtole einem Chaſſeur von Angouléme aus der Hand geriſſen, der als Ehrenſchildwacht an ſeiner Thür ſtand, und ſich ſelbſt den Tod gegeben durch einen Schuß, den er un⸗ terhalb des Halſes auf der rechten Seite angebracht;— wie er den Chaſſeur nicht kenne, jedoch geſehen, daß derſelbe die Piſtole wieder an ſich genommen und fort⸗ getragen;— wie er geſehen, daß der Marſchall, etwa eine Viertelſtunde, bevor er ſich die Kugel durch den Kopf jagte, in den Kamin eine handvoll kleiner Stücke eines beſchriebenen Papiers geworfen, die vorher zerriſſen ſchienen;— wie er darauf dieſe Stücke ſammeln und durch einen Chaſſeur in ein großes Blatt Papier wickeln laſſen, und wie dies dieſelben Stücke ſeien, welche er uns vorhin übergeben. „Mehr, ſagte er, wiſſe er nicht; und nachdem ihm ſeine Ausſage vorgeleſen, ſagte er, ſie enthalte die Wahr⸗ heit, darauf beharre er, und unterzeichnete hier ſeinen Namen: Piot, Didier. che hei ſönlich vegun⸗ außen, nehren dieſer tweder , eine — wie vorden, et aus heſag⸗ mit er zu ge⸗ Uht, lpiſtole eriſſen, nd ſich et un⸗ chtz— 1, doß d fort⸗ etwa ch den Stick etriſen n und vickeln elche er em ihn Vehl ſtin in Avignon. 181 „Zweitens erſchien der unten genannte Zeuge, wel⸗ cher, nachdem er den Eid abgeleiſtet, die ganze Wahr⸗ heit und nichts als die Wahrheit zu ſagen, angab: „Er heiße Claude Boudon, 28 Jahr alt, nicht ver⸗ heirathet, Schlächter, Sergeant in der erſten Compagnie der Stadtgrenadiere dieſer Stadt Avignon, gebürtig aus und domicilirt in dieſer Stadt, weder verwandt, Diener, noch ſonſt in irgend einer Verbindung mit dem ſeligen Marſchall Brune;— und demnächſt deponirt hat, wie er etwa um 11%½ dieſes Morgens als Ehrenſchildwache im Corridor des erſten Stockwerks des Palais Royal aufgeſtellt worden, um dort die Unordnung zu verhin⸗ dern, welche im Innern des Wirthshauſes, ſowie draußen ſtattgefunden;— wie er, da die Thür zu Nr. 3, wo der Marſchall Brune wohnte, offen geſtanden, Alles habe ſehen können, was darin geſchah, indem er im Cor⸗ ridor auf⸗ und abgegangen;— wie er fortwährend(con- stanment) beſagten Marſchall in der Intention ge⸗ ſehen(), ſich ſelbſt umzubringen, mit der erſten beſten Waffe, die er ſich verſchaffen konnte;— wie er gehört, daß der Marſchall einem Volontair Geld geboten, damit er ihm ſeine Flinte leihe;— wie er ihn, Deponenten, ſelbſt angegangen, ihm ſeinen Säbel zu leihen, indem er geſagt:„Sergeant, leihe mir Deinen Säbel und Du wirſt ſehen, wie ein braver Soldat ſtirbt;— wie endlich, etwa um 2 ℳ Uhr Nachmittags, beſagter Marſchall ſich in der Nähe eines Volontairs befunden, der eine Sattel⸗ piſtole gehabt, wie er ihm dieſelbe mit Gewalt entriſſen und ſich auf der rechten Seite damit einen Schuß durch den Hals gegeben, welcher auf der Stelle ſeinen Tod zur Folge gehabt. „Mehr, ſagte er, wiſſe er nicht; und nachdem ihm ſeine Ausſage vorgeleſen, ſagte er, ſie enthalte die Wahr⸗ 182 Die Ermordung des Marschalls Brune heit, darauf beharre er, und unterzeichnete hier ſeinen Namen: Piot, Boudon. „Drittens erſchien der unten genannte Zeuge, wel⸗ cher, nachdem er den Eid abgeleiſtet, die ganze Wahr⸗ heit und nichts als die Wahrheit zu ſagen, angab: „Er heiße Frangois Tavier Girard, alt 27 Jahr, verheirathet, Seidenweber, Grenadier in der erſten Com⸗ pagnie des zweiten Bataillons der Nationalgarde dieſer Stadt, zu Lille geboren, domicilirt zu Avignon; ſei weder verwandt, noch Diener, noch habe er ſonſt in einem Verhältniß zum Marſchall Brune geſtanden;— und demnächſt deponirt hat, wie ihn heute, etwa um 10 uhr Morgens, ſeine Dienſtpflicht nach den Befehlen ſeines Capitains nach dem Palais Royal in dieſer Stadt geführt, allwo er zur Aufrechthaltung der Ordnung bis nach dem Tode des beſagten Marſchalls Brune geblieben, theils im Corridor des erſten Stockes beſagten Hotels, theils in dem Zimmer rechts von beſagtem Corridor, deſſen Fenſter auf den Hof hinaus gehen und welches von beſagtem Marſchall bewohnt war;— wie er, ohne ſich einlaſſen zu wollen in die verſchiedenen Geſpräche, welche er mit beſagtem Marſchall gepflogen, deren Gegenſtand übrigens gar nicht wichtig geweſen, er ſich begnüge anzugeben, daß vom Augenblicke an, wo beſag⸗ ter Marſchall in die Stube eingetreten, er geſehen, wie derſelbe drei bis vier Briefe aus der Bruſttaſche ſeines Ueberrocks gezogen, ſo weit er darüber urtheilen könnes— wie er ſich demnächſt vor dasjenige der beiden Betten geſtellt, welches hinter der Thür beſagten Zimmers ſteht, und beſagte Briefe zerriſſen habe;— wie, als der Mar⸗ ſchall im Zerreißen war, theils mit der Hand, theils mit den Zähnen, er, Deponent, denſelben gefragt: ob er noch mit der Armee der Loire correſpondire;— wie beſagter M mei die un ſein heit Nu wör die cha ſpr Fre bon Hol und ſcht ile zor gir kiin wit der 0 ſeinen wel⸗ Pahr⸗ Jahr, Com⸗ dieſer ſti ſt in a um ehlen Stadt ieben, otels, ridor, lches ohne räche, deren r ſich beſag wi ſeines nez Bettel ſtehl, ſs ni nwo (ſagte in Avignon. 183 Marſchall ihm darauf erwidert: Das ſind Briefe an meine Frau;— wie er ihn darauf geſehen alle Stücke dieſer Briefe in der Fläche ſeiner Hand zuſammenfaſſen, und daß er dann einen Theil davon, den er in den Mund geſteckt gehabt, durch das Corridorfenſter in den Hof geworfen, den größern Theil in der Hand aber unter den Kamin des Zimmers;— wie er nicht Zeuge vom Tode des Marſchalls geweſen;— wie er nur den Schuß gehört, der ihm den Tod gegeben, indem er, De⸗ ponent, ſich damals zu ebener Erde mit dem Obercom⸗ mandanten des Departements befunden. „Mehr, ſagte er, wiſſe er nicht; und nachdem ihm ſeine Ausſage vorgeleſen, ſagte er, ſie enthalte die Wahr⸗ heit, darauf beharre er, und unterzeichnete hier ſeinen Namen: Piot, Girard.“ Mit Abſicht geben wir dieſen Theil des Actenſtückes wörtlich. Im Gegenſatz zu allen übrigen Ermittelungen, die ſorgfältig auf alle Details eingehen, waltet hier ein chablonenartiger Canzleiſtyl vor. Was der Eine vorge⸗ ſprochen, mußten die Andern ihm nachſprechen. Die Fragen ſpringen von ſelbſt jedem Leſer ins Auge: Warum von den vielen namhaften, beamteten Perſonen, die im Hotel gegenwärtig, wurden nur dieſe drei unbekannten und unbedeutenden vernommen, wenn man ſie nicht ab⸗ ſichtlich dem Unterſuchungsrichter hingeſchoben, um der illegalen Unterſuchung über den Hauptpunkt eine legale Form zu geben? Warum wurden ſie nicht ſchärfer in⸗ quirirt? Warum ſtellte man ihnen nur die lächerlich klingende Frage: ob ſie mit dem todten Marſchall in keiner Art von Verbindung geſtanden? Warum nicht die wichtigere, ſehr nahe liegende: ob ſie mit Niemandem von der andern Seite, draußen, in Verbindung geſtanden? ob ihnen Niemand eingegeben, wohin ſie ihre Antwort 184 Die Ermordung des Marschall Brune richten ſollten? Warum ward keine Recherche angeſtellt nach dem Chaſſeur, welchem Brune angeblich die Sattel⸗ piſtole entriſſen hätte? Warum ward dieſer ſelbſt nicht herbeizuſchaffen geſucht?— Warum, wo zwei Zeugen beſtändig(durch mehre Stunden!) den Marſchall in der Intention geſehen haben wollten, ſich ſelbſt umzubringen (ein Abſurdum in ſich ſelbſt), wo ſo viel Wachen da⸗ ſtanden, es zu verhindern, ließ man es endlich doch zu? Warum entriß man ihm nicht wieder die Piſtole, wo es ihm ſelbſt gewiß einen Kampf gekoſtet haben mußte, ſie der Schildwache zu entreißen? Aufmerkſam gemacht durch ſeine continuirliche Intention, mußte Jemand zur Hand ſein und zuſpringen, als es ihm doch gelang, die Piſtole dem Einen zu entreißen. In den Verhältniſſen liegt die genügende Antwort. Brune ſollte ſich ſelbſt den Tod gegeben haben. Die übrigen Umſtände der Ankunſt des Marſchalls, des Volksaufſtandes berichtet das Protocoll mit gewiſſen⸗ hafter Treue. Es heißt darin:„Als der Wagen nach dem Palais Royal zurückgeführt war, zwang man den Marſchall gleich den andern Perſonen, auszuſteigen. Er ſtieg die Treppe hinauf in die Stube Nr. 3, welche er bis zu ſeinem Tode nicht wieder verlaſſen hat. Er hatte darauf Geſpräche, eines nach dem andern, mit dem Prä⸗ fecten, welcher einige Stunden vor ihm in Avignon an⸗ gekommen war, mit dem Ober⸗Militair⸗Commandanten des Departements, mit dem Präfecturrath Boudard, mit dem Maire der Stadt, mit dem Platzcommandanten, mit noch verſchiedenen anderen Beamten und Officieren (die Alle zuſammen ihn gegen das wüthende Volk nicht ſchützen konnten!). Alle verſuchten ſeine Abreiſe zu be⸗ werkſtelligen. Sie waren unermüdlich in ihrer Bemühung, ſeine Perſon zu beſchützen, ja mit Gefahr ihres eigenen Abe achte ſchr tönt geſtellt Sattel t nicht Zeugen in der ringen en da⸗ ch zu Ne, wo nußte, gemacht nd zur ng, die ntwort. ſchalls, wiſſn en nach ſan den en. Er elche er r hotte em Pre non al⸗ ndantn ard, mit dantel, ſſiciere lk nich ſub mühun eigenen in Avignon. 185 Lebens.(2) Aller Anſtrengung der Autoritäten unge⸗ achtet aber ſtieg der Tumult aufs Aeußerſte. Das Ge⸗ ſchrei erhob ſich von allen Seiten; ſchreckliche Drohungen tönten vom Platze und von den Nebenſtraßen; die Dächer der Häuſer waren mit Leuten bebeckt, die durch furcht⸗ bare Verwünſchungen und Anreden die Wuth der Maſſen unten noch mehr zu entflammen ſuchten, um ſie zum Aeußerſten und Letzten anzutreiben. Alles dies deutete auf die allerſchlimmſten Folgen. Endlich ſtürzte ein ra⸗ ſender Haufe, Aexte in der Hand, nach dem Portal des Hotels, wo man noch an mehren Stellen ſieht, wie die Aexte eingehauen haben. Die Scheiben in den Parterre⸗ fenſtern wurden eingeſchlagen; man erbrach die Fenſter ſelbſt und ſtürmte in wilder Unordnung in das Haus. Hier ging Alles drunter und drüber, an vierzig Menſchen drangen bis auf das Dach. Vieles ward geſtohlen, zer⸗ ſchlagen, wie es der Eigenthümer des Hotels, Herr Mo⸗ lin, nach Rechten angeben wird. Während der mehren Stunden, daß dieſe Volksbewegung dauerte, drohte man hm mehrmals, ſein Hotel in Brand zu ſtecken, der⸗ geſtalt, daß die daſelbſt logirenden Reiſenden nicht genug eilen konnten, es zu verlaſſen. Alle Autorität der Obrig⸗ keit hörte endlich auf, das Eigenthum ward angegriffen, die Sicherheit der Perſonen verletzt und die Unordnung hörte nicht eher auf, als bis der Hberbefehlshaber von Vaucluſe der Menge verkündete: daß der Narſchall Brune ſich ſoeben ſelbſt ums Leben gebracht!“ So handelte die Obrigkeit in Avignon, welche übri⸗ gens die gewiſſenhafteſte Sorgfalt trug, daß die beiden Wagen des Marſchalls nicht zertrümmert und von ſeinen Cffecten nichts verſchleppt würde. Dazu war eine ſtarke Wache commandirt und die gedachten Wagen wurden 186 Die Ermordung des Marschalls Prunt ſorgfältig in der Remiſe des Hotels untergebracht. Auch nahm man ein genaues Inventar der Brune'ſchen Sachen auf, damit der Erbin, ſeiner Wittwe, nichts verloren gehe. Dieſes Protocoll, in welchem zwei und ein halber Zeuge bekundeten, daß der Marſchall ſich ſelbſt umge⸗ bracht, und in dem keine Sylbe von Dem erwähnt war, was jedes Kind in Avignon wußte, wovon es wenig⸗ ſtens überzeugt war, daß er vom Volke ermordet worden, ward von elf Perſonen unterzeichnet und legaliſirt: dem Präfecten Baron St. Chamans; dem Oberbefehlshaber der Vaucluſe, Lambot; dem Platzcommandanten Ver⸗ netty; dem Capitain der königlichen Gensd'armerie, Acart; dem Bataillonschef Hughes; dem Polizeicommiſſar Breſſy; zwei Herren, Louvel⸗Beauregard und Martin; dem Ober⸗ adjutanten der Nationalgarde, Arnous; dem Herrn Pierre Laporte und dem Greffier Vernay. Keiner von dieſen Elfen machte eine entgegenſtehende Bemerkung, Keiner ließ eine Verwahrung in das Pro⸗ tocoll eintragen. Der Marſchall Brune hat ſich in Avignon ſelbſt um⸗ gebracht, aus Angſt, Furcht oder böſem Gewiſſen bei einem gegen ihn gerichteten Volksaufſtande; das war die officielle Erklärung ſeines Todes, die in Frankreich ge⸗ glaubt werden ſollte. Es war in Frankreich damals ſehr mislich, Dem zu widerſprechen, was als officieller Wille der Regierung ſich kund gab. Dennoch wagte man eine andere Meinung zu haben. Sie ſchlich ſich auch in die öffentlichen Blätter ein. Da erſchienen im Journal des Debats, damals eine miniſterielle Zeitung, mehre Artikel vom 9. und 12. Au⸗ zuſt, welche den Selbſtmord des Marſchalls als höchſt wahrſcheinlich zu erklären ſuchten(wie die liberalen Blät⸗ la zei lich ol in nen einer tinet lu Er hner da m Ni t. Auch Sachen verloren n halbet ſt umge⸗ hut war, s wenig⸗ t worden, ſitt: den ehlhaber ten Ver⸗ , Acarti Breſſyj em Oher⸗ rn Pierr ſtchende das Pre⸗ elbſt um riſen b wat d trüich 9 mal ſie der Pll zu haben nal e h als ht len Si in Avignon. 187 ter der Schweiz den Selbſtmord Leu's), und da ſie wenig Glauben fanden, folgte am 17. Auguſt noch einer, nach den Daten des procés verbal verfertigt, welcher mit den Worten anhebt:„Hier denn endlich der authentiſche Bericht über die Ereigniſſe in Avignon vom 2. Auguſt. Die erſten Autoritäten der Stadt haben ihn uns über⸗ ſandt.“ Das ſollte geglaubt werden. Ueber Das, was ge⸗ glaubt ward, berichtet uns ein Reiſender, welcher einige Zeit nach dem Vorfall Avignon beſuchte und alle mög⸗ lichen Notizen einzog, in der Minerve Frangaise Folgendes: Brune wäre ſchon bei ſeiner Einfahrt in Avignon im Hotel des Palais Royal abgeſtiegen, wo er mit ſei⸗ nen Adjutanten ein Dejeuner eingenommen. Als er nach einer Stunde wieder in den Wagen ſtieg, ward er von einem Soldaten erkannt, der ſich gerade vor dem Café du Midi befand, welches der Poſt gegenüber gelegen iſt. Er nannte den Umſtehenden ſeinen Namen. Der Anblick des berühmten Kriegers erregte unter ihnen zuerſt nur das Gefühl einer reſpectvollen Neugier. Da rief plötzlich ein Menſch, der ſich durch das Gewühl um Wagen drängte:„Seht ihn Euch an, Der iſt der Mörder der Prinzeſſin von Lamballe!“ Als wäre dies das Loſungswort für Legionen Ban⸗ diten, die im Hinterhalt ſtanden, pfiff es von allen Sei⸗ ten. Der Wagen fuhr ab; aber am Thore von Oule ward er durch einen Nationalgardenpoſten angehalten, der ſtolz darauf ſchien, den Paß eines Marſchalls von Frankreich zu viſiren. Der Offizier auf der Wache er⸗ lürte, der Paß, welcher ganz von der Hand des Mar⸗ 188 Die Ermordung des Marschall Prunt quis de la Riviere geſchrieben, müſſe auch vom Comman⸗ danten des Departements ſelbſt, dem Major Lambot, viſirt werden. Mit jeder Minute Verzug wuchs die Gefahr. Das wüthende Volk beſetzte alle Ausgänge. Ein Hagel von Steinen flog gegen den Wagen, der eben das Thor paſſirt hatte, als eine Bande Galeerenſklaven den Pſer⸗ den in die Zügel fielen und den Marſchall nach dem Hotel zurückführten, welches er eben verlaſſen. Marſchall Brune blieb unerſchrocken, er ermuthigte ſeine Adjutanten, um ihn unbeſorgt zu ſein. Man trennt ſie und er ſteigt allein in das Zimmer hinauf, wo er mit heroiſchem Gleichmuth den Ausgang erwartete, den er vorausgeſehen. Die ganze Stadt ſchien auf dem Platze verſammelt. Die Verleumdung: doß Brune der Mörder der Lamballe geweſen, oder ihren Kopf auf einer Pike getragen— eine Verleumdung, welche zuerſt im Libell eines ſehr an⸗ rüchigen Menſchen, Lewis Goldſmith, ſoll ausgeſprochen worden ſein— lief von Munde zu Munde durch die Stadt. Man nannte bekannte Perſonen der royaliſtiſchen Partei, welche ſie gefliſſentlich unter dem Pöbel verbrei⸗ teten und erklärten. Bald brüllten wilde Stimmen: Tod! Tod dem Mör⸗ der der Prinzeſſin Lamballe! Der Widerhall verlor ſich in alle Straßen und ſchallte verſtärkt zurück. Nur einige Officiere der Nationalgarde machten vergebliche Anſtren⸗ gungen, die blutige Kataſtrophe zu verhindern. In den erſten Augenblicken des Aufſtandes(wo*) ſchrieb der Marſchall, auf dem Hute eines Officiers, ein Billet an den öſterreichiſchen General Nugent, der ge⸗ rade damals in Airx war, des Inhalts:„Sie kennen un⸗ ſere Bedingungen; ich bin in Avignon arretirt. Ich rechne darauf, daß Sie zu meiner Befreiung eilen wer⸗ den. er! omman⸗ , viſitt Gefahr. Hagel Thor n Pſer⸗ ch dem muthigte n trennt „wo e ete, den ammelt. amballe ugen— ſehr al⸗ oche urh i liſiſche verbte m Nör erlor ſi Anſtn we ietö,“ det 9 nnen! irtt. ilen* in Avignon. 189 den.“— Der Brief wäre verſchwunden; gewiß iſt, daß er nicht an ſeine Adreſſe gelangte. Der neue Präfect der Vaucluſe befand ſich, erſt in der Nacht angekommen, incognito in dem Wirthshauſe. Der Lärm weckte ihn; er wollte ſich dem Volke zeigen und ſeine Autorität gelten laſſen, aber die Tumultuan⸗ ten wollten nichts davon wiſſen, ja einer ihrer Anfüh⸗ rer hatte die Frechheit, vor dem Volk ſich zu brüſten, er ſei es, der jetzt mit den Functionen eines Präfecten bekleidet wäre. Man ſchlug den Generalmarſch, dem Maire der Stadt, einem muthigen und achtungswerthen Manne, Herrn Puy, gelang es, an der Spitze einer Compagnie Nationalgarde und einiger Gensd'armen, auf einen Augenblick die Wuth der Maſſen zu zügeln. Inzwiſchen begibt ſich der Präfect zum Marſchall und verſucht vergeblich deſſen Flucht möglich zu machen. Noch einmal redet er die immer lauter tobende Menge an; ſie antwortet ihm, indem ſie ſich auf die Com⸗ vagnie Nationalgarde losſtürzt, die der Maire zum Widerſtande ermuthigt. Er rief den Anſtürmenden ent⸗ gegen:„Elende, nur über meinen Leichnam geht der Weg zum Marſchall.“ So läßt er die Bayonnete vor dem Thorweg des Hotels fällen und ſtellt ſich mitten unter die Vertheidiger. Aber andere Banditen haben während der Zeit ſeit⸗ wärts Leitern angelegt oder klettern durch die Parterre⸗ fenſter von hinten in das Hotel. Als der Marſchall ſie herauftoben hört, fordert er von den Wachen, die an ſeine Stubenthür geſtellt ſind, ſeine Waffen, die man ihm fortgenommen.(Wer that dies, wann iſt es geſchehen?) Man verweigert ſie ihm. Umſonſt bietet er einer der Schildwachen ſeine Börſe mit Geld für ſein Gewehr. 190 Die Ermordung des Marschalls Brunt Jetzt ſind endlich einige Meuchelmörder bis in ſeine Stube gedrungen. Brune ſtellt ſich aufrecht an den Ka⸗ min und reißt die Kleider von ſeiner Bruſt, ohne ein Wort zu ſprechen. Eine Stimme aus dem Haufen der Eingedrungenen wiederholt hier noch einmal die Beſchuldigung, welche dem Pöbel als Vorwand dient, ſich gegen den Unglück⸗ lichen zu erhitzen:„Mörder der Prinzeſſin Lamballe!“ Ein Verbrechen, vor einem Vierteljahrhundert began⸗ gen in Paris! Wer ſetzte den Pöbel von Avignon zum Richter und Rächer ein für Das, was der Pöbel von Paris verübt. „Mein Blut floß für das Vaterland“, erwiderte der Marſchall,„ich wurde grau unter den Fahnen der Ehre, und ich war 60 Lieues von Paris entfernt zu der Zeit, wo man das ſchändliche Verbrechen beging, deſſen man mich zu bezüchtigen wagt.“ — Du mußt ſterben! ruft Einer der Wütheriche. „Ich lernte dem Tode ins Auge ſehen“, erwiderte der General,„und ich kann euch ein Verbrechen erſpa⸗ ren. Gebt mir eine Waffe und gönnt mir 5 Minuten, um meinen letzten Willen zu ſchreiben.“ — Den Tod! rief der Wüthende und ſchoß mit der Piſtole auf ihn los. Der Schuß aber ſtreifte nur ſeine Stirn und riß eine Haarlocke fort. Brune kreuzte nun unerſchrocken die Arme auf der Bruſt und erwartete den zweiten Schuß. — Du haſt ihn verfehlt! rief ein Zweiter aus der Mörderſchaar. Fort da, an mir iſt die Reihe. Ein Schuß aus einem Karabiner, gethan von der Hand eines Laſtträgers aus Avignon, ſtreckte einen Mar⸗ ſchall Frankreichs nieder, der in zwanzig Schlachten von Feindeskugeln verſchont geblieben. that die E ſänd Mar den weld Meu daß virkl ſichti u der lnge Wohr Nach ihre ihn . 0 ware Unter uh, bicht Vi in ſeine en Ke⸗ hne ein ngenen welche Unglüc⸗ ale“ t began⸗ wn zum öbel von derte de er Ehre, er Zeit en man rücht eriden n erſte Ninuten mit d nut ſeih auf d aus d von“ nen N chten in Avignon. 191 Das geſchah etwa um 2 Uhr. Kaum daß die Mord⸗ chat vollbracht, ſtürzte ſich die blutdürſtige Meute auf die Sachen ihres Opfers. Unter den geraubten Gegen⸗ ſtänden befand ſich auch ein koſtbarer Säbel, den der Marſchall vom Großherrn geſchenkt erhalten. Nur Einer der Mörder trat ans Fenſter oder auf den Balcon, den Kopf geſchmückt mit den weißen Federn, welche den Marſchallshut zierten. Die cannibaliſche Meute unten jubelte in gräßlichem Geheul und forderte, daß man ihr ihre Beute hinabwerfe. Es hieß anfänglich, man habe Brune's Leichnam wirklich aus dem Fenſter hinabgeworfen. Dies iſt nicht richtig. Man hatte den todten Körper auf eine Trage gelegt, um ihn ſo nach dem Kirchhof zu ſchaffen. Aber der Rachedurſt ſeiner Henker war noch nicht geſtillt. Ungefähr 25 Schritt vom Wirthshaus riſſen ſie ihn von der Bahre herunter und ſchleppten ihn bei den Füßen, während der Tambour die Farandole ſchlagen mußte, nach der Brücke. Hier noch ſchoſſen alle Gegenwärtige ihre Flinten auf den Leichnam ab; dann erſt warfen ſie ihn am neunten Brückenbogen in die Fluthen der Rhone. Die Adjutanten des Marſchalls, die bereit geweſen wären, mit ihm zu ſterben, wurden in einem Saale untergebracht. Auch ſie würden, aller Wahrſcheinlichkeit nach, das Loos ihres Generals getheilt haben, wenn ſie richt ein junger Mann, im Einverſtändniß mit dem Wirth des Hotels, heimlich aus dem Hauſe geſchafft und in ſeinem eigenen mehrere Tage hindurch verſteckt gehalten hätte. Der Berichterſtatter fügt hier bei, daß er noch mehre der ſcheußlichſten Details verſchwiegen; verſchweigen aber dürfe er nicht, daß auch Frauen, und nicht ſolche, die der unterſten Klaſſe des Volks angehört, mit auf dem 1 192 Die Ermordung des Marschall Brune Platze die Farandole getanzt, der noch vom Blute eines edlen Kriegers feucht geweſen. In der Mitte der Me⸗ gären improviſirte Jemand einige Couplets im Patois, die er ſogar ſpäter drucken ließ, worin es heißt: Qu'un ange subtil, Avait placé dans le fusil L'excellente prune Qui tua le maréchal Brune. Auch der ungenannte Berichterſtatter ſchreibt dies zu einer Zeit, wo es im ſüdlichen Frankreich noch nicht er⸗ laubt war, die ganze Wahrheit auszuſprechen. Er hatte nur gerüchtsweiſe von dem procès verbal gehört, wel⸗ cher einen Selbſtmord des Marſchalls conſtatire, er wußte, daß einer der Mörder unter ſchrecklichen Gewiſ⸗ ſensbiſſen bald nach der Mordthat geſtorben war, daß ein zweiter aber noch lebe und in unerhörter Frechheit der öffentlichen Gerechtigkeit Hohn ſpreche, wagte aber noch nicht, ſeinen Namen zu nennen. Er weiß, daß der Körper des Marſchalls zwiſchen Tarrascon und Arles auf den Strand geſpült wurde. Die Schreckensherrſchaft der Fanatiker von Avignon re⸗ gierte auch bis dahin. Niemand wagte einen Haufen Erde auf die Gebeine zu ſchütten. Durch mehre Tage blieben ſie, ein Gegenſtand der Furcht und des Ent⸗ ſetzens, als Beute für die Raubvögel liegen. Dann ſtahlen„mitleidige Frauen“, was vom Leichnam übrig geblieben, und thaten es durch mehre Stunden in unge⸗ löſchten Kalk. Ein Bürger hatte eine lange und gefähr⸗ liche Reiſe unternommen, um die blutigen Reſte eines Chefs der alten franzöſiſchen Armee den Geiern zu ent⸗ reißen; dieſer ſammelte die Knochen mit religiöſem Eifer und kehrte damit nach Paris zurück, um der Familie des Marſchalls damit ein trauriges Geſchenk zu machen wa zu Gei den ſche ſei we gel vie doch laſſ Iſ wele in( ultr Tht hiel find dem ches kaun dis gen Ren des hein den N te eines der Me⸗ Patois dies z nicht et Er hat ört, wel tire, 4 Gewi ar, da gte abe zwiſche t wun ignon Hauſt hre T des En . Du n ilt in un d gi eſte eil n ſen b er i u m in Avignon. 193 Der„Eremit von Guyenne“, der uns dies erzählt, wagt nicht einmal den Namen des frommen Bürgers zu nennen,„denn ſo ſei der Juſtand der Dinge und Geiſter in jenem Departement, daß er fürchten müſſe, den edlen Mann zu compromittiren, welcher dem Mar⸗ ſchall die letzte Pflicht erwieſen.“ Aber noch gefährlicher ſei es, die Verbrecher mit Namen zu nennen, welche, wenn es zur richterlichen Unterſuchung käme, aus Man⸗ gel an geſetzlichen Beweiſen, trotz der Notorietät, doch vielleicht der Verdammung entgingen. Dieſe ganze Darſtellung iſt, wenn auch im Weſent⸗ lichen richtig und aus Localanſchauungen entnommen, doch eine Parteidarſtellung und noch lückenhaft. Wir laſſen hier eine andere kürzere aus dem Courier de Iſere(Grenoble) vom 1)9. September 1840 folgen, welche alles bis dahin gerichtlich Ermittelte enthält und in einer Zeit geſchrieben iſt, wo der Parteihaß gegen die ultramontan⸗royaliſtiſche Partei längſt erloſchen war. Zwiſchen 10 und 11 Uhr war der Marſchall am Thore von Avignon. Der Poſten der Nationalgarde hielt die Reiſenden an und forderte ihre Päſſe. Man findet ſie in Ordnung und die Wagen ſetzen ſich nach dem Wirthshaus du Palais⸗Royal in Bewegung, wel⸗ ches nur in geringer Entfernung vom Thore iſt. In kaum 5 Minuten ſind die Pferde gewechſelt; einige um das Hotel ſtehende Menſchen hatten einen nur ſchwachen Widerſtand verſucht. Aber im Augenblick, wo der Wa⸗ gen abfahren ſoll, fordert man den Marſchall auf, ſei⸗ nen Paß noch ein Mal abzugeben, weil er das Viſum des Commandanten des Departements haben müſſe. Ein reiner Vorwand, um Zeit zu den Vorbereitungen zu dem voraus bedachten Verbrechen zu gewinnen. 194 Dir Ermordung des Marschall Prunt Beweis für dieſe Intention: man forderte den Adjutan⸗ ten ihre Päſſe nicht ab. Darüber vergingen 20 Minuten, und der Paß kam nicht zurück. Indeſſen wuchſen die Menſchenhaufen in beunruhigender Weiſe. Der Lärm ward größerz ſchreck⸗ liche Ausrufungen tönten. Der neue Präfect, Baron St. Chamans, der, wie wir wiſſen, ſich in demſelben Hotel befand, ſelbſt voll aufrichtiger Sorge für den Marſchall, ſagte ihm oder ließ ihm ſagen, er hätte kei⸗ nen Augenblick zu verlieren, er möchte, ſo ſchnell er konne, ſich entfernen, man werde ihm ſeinen Paß nach Hrange nachſenden. Jetzt ſetzten ſich die Wagen wieder in Bewegung, aber kaum daß ſie einige Schritte aus der Stadt ſind, als die Thorwache, begleitet von einer tobenden Volks⸗ maſſe, ſich mit Waffen auf die Straße ſtürzt und den Wagen den Weg verſtellt: der Marſchall dürfe nicht ab⸗ reiſen ohne Paß. Bald darauf erſcheint ein Präfecturrath und kündigt dem Marſchall mit betrübter Miene an, er dürfe ſeinen Weg nicht fortſetzen und müſſe in die Nothwendigkeit ſich fügen und augenblicklich in die Stadt zurückkehren. Der ganze Raum zwiſchen der Stadt und der Rhone war in der That von einer ſo ungeheuern Menſchenmaſſe angefüllt, daß weiter zu fahren eine Unmöglichkeit war⸗ Die Wagen machten Kehrt, begleitet von der toben⸗ den Menge, die ein grauenvolles Triumphgeſchrei aus⸗ ſtieß. In dieſem Tumulte werden die Wagen getrennl. Der des Marſchalls wird vor das Hauptportal des Ho⸗ tels geführt, welches ſich öffnet. Brune tritt noch glůͤck lich ein, und den Anſtrengungen des muthigen Wirthes Mollin gelingt es, das Thor hinter ihm zu ſchließen, ehe die Menge eindringt Mutan ß kam fen in ſchreck⸗ Baron nſelben ür den tte kei⸗ hnell er noch vegung, t ſind, nd den icht ab fündig fe ſeinen ndigl ckkehren Rhon henmſ keit wol et tob trei u geren des h ch Virt ſchl in Avignon. 195 Der Wagen der Adjutanten wird durch eine andere Einfahrt ſeitwärts in den Hof des Hotels gebracht. Hier aber folgt ſogleich die Menge. Die Adjutanten ſteigen aus und gelangen nicht ohne Mühe an eine Thür, durch welche ſie zu ihrem General zu gelangen hoffen. Sie wollen alle ſeine Gefahren theilen. Aber Mollin, der ihre Abſicht erräth, will ſie nicht öffnen; er fürchtet nicht ohne Grund, daß die Wüthenden ihnen folgen, und deren Zahl iſt auch im Hofe ſo groß ge⸗ worden, daß jeder Widerſtand vergeblich geweſen wäre. Sie bleiben unten, einer Behandlung ausgeſetzt,„die man ſich vorſtellen kann“ Endlich wirft man ſie in ein kleines niedriges Gemach, das für ſie zum Kerker wird. Schildwachen ſind davor geſtellt, aus deren Aeußerungen ſich entnehmen läßt, daß ſie nur auf einen Wink war⸗ ten, der ihnen erlaube, ihr Wächteramt mit dem Henker⸗ amt zu vertauſchen. Inzwiſchen iſt die Wuth Derer auf dem Platze und in den Straßen umher aufs Aeußerſte geſtiegen. Man greift das Hotel von der Seite des Platzes mit Aexten an, man verſucht Feuer anzulegen, eine Leiter iſt ſchon angelegt, die bis zu den obern Fenſtern reicht. Der Prä⸗ fett und der Maire bieten ihre ganze Kraft und Bered⸗ ſamkeit auf, aber ihre Stimme wird nicht mehr gehört. Die Gensd'armerie unten kann nur auf Augenblicke und an einzelnen Stellen die Angreifenden zurücktreiben, es iſt ein Strom, der aller Hinderniſſe ſpottet. Endlich waren mehre der Entſchloſſenſten auf die Dächer der Nebenhäuſer gedrungen, von hier aus auf das Dach des Hotels, und in wenig Augenblicken ſtanden ſe im Zimmer des Marſchalls. Ein Seidenweber Farge ſchoß zuerſt eine Piſtole auf ihn ab, traf ihn aber nicht. Darauf legte ein Laſtträger Guindon, genannt Ro⸗ 9* 1 6 p 196 Dic Ermordung des Marschall Brune quefort, ein Chaſſeur bei der Nationalgarde, ſeinen Karabiner von hinten an, und von hinten durchſchoß er den Marſchall, daß er, im Augenblicke todt, mit dem Geſicht zu Boden ſchlug. Es war dies ſchon gegen 3 Uhr. Endlich gelingt es der Behörde, an den Ort des Verbrechens zu dringen.(Wo war ſie vorher? Wenn der Präfect, Maire, die Räthe und Officiere, die wir im und vor dem Hotel verſammelt annehmen müſſen, ſich in das Zimmer des Marſchalls begeben, wenn ſie ihn umringt hätten mit ihren Perſonen, würden die Mörder es ſo leicht gewagt haben, durch dieſes Convo⸗ lut royaliſtiſcher Autoritäten ihre Piſtolen und Karabi⸗ ner abzufeuern²) Die nöthigen Formalitäten werden vorgenommen, (der procès verbal aufgeſetzt) und man will dem Leich⸗ nam die letzten Ehren erweiſen. Man legt ihn in einen Sarg, man ſpricht davon, ihn in eine Kirche der Stadt zu bringen. Aber die Volkswuth iſt noch nicht geſät⸗ tigt. Es fordert, man ſolle ihm den blutigen Körper zum Fenſter hinaus zuwerfen. Umſonſt ſind auch dies⸗ mal die Anſtrengungen der Magiſtratsperſonen, es zu verhindern. Das Volk betrachtet den Leichnam als ſeine Jagdbeute. Der Leichnam wird auf den Platz geſchleift. Man übt alle möglichen und denkbaren Inſulten an ihm aus. Man zieht ihn durch die Straßen, dann richtet ſich der ſataniſche Zug nach der Rhonebrücke, und die entſtellten, kaum mehr menſchlichen Reſte eines Mar⸗ ſchalls von Frankreich werden unter dem wahnſinnigen Jubelruf einer ebenſo entmenſchten Maſſe von Canni⸗ balen in die Rhone geſchleudert. Bald darauf lieſt man an einem Balken der Brücke die oben erwähnte Inſchrift. Der Fluß warf den Leichnam bei Tarrascon ans ſeinen choß er it dem t des Venn die wit miſſſen, enn ſie den die Convo⸗ Krabi⸗ ommen, n einen t Stadt Kötper uch dici eb ð c ſil an ihn n tih und d nſinrig⸗ n Can lief U Inſihr zcon in Avignon. 197 Land. Zwei alte Soldaten, davon unterrichtet, begaben ſich heimlich an den Ort, gruben ein Loch in die Erde und beſtatteten die Reſte ihres Generals in frommem Eifer. Das Geheimniß ward aber verrathen. Der Marſchall Brune ſoll auch im Tode nicht ruhen; man gräbt den Körper wieder aus und wirft ihn aufs Feld. Mehr noch, man ſtellt zwei Schildwachen aus, die verhindern ſollen, daß Jemand dem Leichnam ſich nähere, bis auf — die Raubvögel. Dieſe dürfen nicht fortgeſcheucht werden. Dies war ſüdfranzöſiſche Rache an einem berühmten Kriegsmann, deſſen eigentliches Verbrechen man nicht kennt, eine Rache von Seiten der Partei, welche ſich die Verfechter des Königthums und des Geſetzes, der Kirche und der Religion nannte. Die Wächter wurden endlich müde, oder man wurde es müde, vor einem verweſten Leichnam Wächter auszu⸗ ſtellen. Ein Landmann ſchlich ſich heran und bemäch⸗ tigte ſich des Leichnams, oder vielmehr Deſſen, was da⸗ von übrig geblieben, was die Thiere nicht verzehrt. Einige Monate ſpäter grub ein Eigenthümer aus der Nähe die Knochen abermals aus, ſammelte ſie in einer bleiernen Kiſte und brachte ſie heimlich, da noch immer Gefahr dabei war, nach Paris. Aus den Hän⸗ den dieſes Grundbeſitzers empfing die verwittwete Mar⸗ ſchallin dieſelben, auch noch heimlich, in ihrem Schloſſe St. Juſt,„voll Dankbarkeit für eine edle That, die für ihren Schmerz ein unausſprechlicher Troſt war und die in ihr bis zu ihrem Ende gegen den Wohlthäter leben⸗ dig blieb.“ 198 Die Ermordung des Marschall Brune Officiell war Marſchall Brune in Folge eines Selbſt⸗ mords geſtorben und blieb es durch Jahre, obwol der Laſtträger Guindon, genannt Roguefort, ſich laut in den Straßen von Avignon rühmte, er habe ihn aus der Welt geſchafft. Die Juſtiz ſchwieg und blieb taub, die Wittwe des Ermordeten in Trauerkleidung. Indeſſen beruhigten ſich allmälig die Leidenſchaften, man rief laut die Gerechtigkeit an, daß ſie nicht länger den Scandal mit anſehen dürfe, daß das Andenken ei⸗ nes Marſchalls von Frankreich, der ſiegreich die Heere des Vaterlandes geführt und in ſo vielen Gefahren und Schlachten dem Tode ohne Furcht ins Auge geblickt, in den Acten der Behörde als ein Selbſtmörder gebrand⸗ markt daſtehe, und daß ſein elender Meuchelmörder ſich laut ſeiner That rühmen dürfe, ohne daß eine Magi⸗ ſtratsperſon es rüge, ein öffentlicher Ankläger vortrete. Auch in den Kammern ward die Sache ſchon zur Sprache gebracht; ein Miniſter ſelbſt hatte bereits(817) auf der Tribune geäußert:„der Scandal liegt im Ver⸗ brechen ſelbſt, nicht in der Klage darüber(die Legitimi⸗ ſten bezüchtigten die Liberalen, daß ſie durch das Auf⸗ wärmen einer veralteten Begebenheit neue Aufregung und Misvergnügen beabſichtigten); er liegt nicht in dem Geſchrei des unſchuldig vergoſſenen Blutes.“ Die ganze Kammer hatte darauf ausgerufen: wenn Meuchelmörder wären, ſo müßten ſie beſtraft werden. Da erſt wagte die Marſchallin Brune zuerſt durch einen Circularbrief an alle Marſchälle von Frankreich, dieſelben„aus ihrem Todesſchlaf aufzurütteln“, indem ſie es ihnen zur Pflicht machte, als Corporation Gerech⸗ tigkeit und Rache wegen des an ihrem Waffenbruder be⸗ gangenen Mordes zu verlangen, alsdann den König ſelbſt mit einer Bitte um Gerechtigkeit anzugehen. Sie Selbſt⸗ vol der in den us der b, die chaften, länger nken ei⸗ e Heere ten und lickt, in ebrund⸗ Magl⸗ ortrete on zur l) im Vr⸗ Legitim⸗ a Auf uftegun in den ie gu elnirde ſſ dut unkrih , inden Gntc nibet 5 hen. in Avignon 199 überreichte ihm perſönlich beim Vorübergehen ein Me⸗ moire. Es war vom Advocaten Dupin aufgefaßt, und wird als ein Meiſterſtück juridiſcher Beredſamkeit jener Zeit betrachtet. Nicht Alles daraus paßt für die gegen⸗ wärtige(wie z. B. der Eingang; heute würde Dupin anders ſprechen), vieles Dratoriſche darin iſt unſerm Gefühl entgegen; als ein merkwürdiges Actenſtück einer vergangenen Epoche verdient es aber noch jetzt Beachtung. „Sire! Weil alle Gerechtigkeit vom Könige ausfließt, for⸗ dere ich Gerechtigkeit vom Könige. Ein entſetzliches Verbrechen iſt unter Eurer Majeſtät Regierung begangen worden. Einer der Großoffiziere der Krone, ein Marſchall von Frankreich ward hinter⸗ liſtig gemeuchelmordet, und beinahe ſind es 4 Jahre, daß dieſes öffentliche, notoriſche, empörende Verbrechen unbeſtraft geblieben. Man würde ſich über dieſe Strafloſigkeit verwun⸗ dern, man würde auch mein Schweigen anſchuldigen, wenn man nicht heute wüßte, daß es, während dieſer ganzen Zeit, unmöglich war, vom Parteigeiſte Gerech⸗ tigkeit zu erlangen. Die letzten Verhandlungen in der Deputirtenkammer haben Entdeckungen hervorgerufen, die neue Entdeckun⸗ gen nöthig machen. Folgende Thatſachen hat ein Miniſter ſelbſt, der Chef der Juſtiz, in der Kammer citirt. Ich citire ſie ohne Bemerkungen. Der commandirende General zu Nimes ſchützte, mitten in einem Aufruhr, mit ſeiner Perſon und ſeinem Degen die öffentliche Ordnung und die Bürger, durch einen Schuß in die Bruſt, dicht vor ihm abgefeuert, ſank er nieder. Der Verbrecher ward ergriffen, die That war über alle 200 Die Ermordung des Marschall Brune Zweifel, er war ſelbſt geſtändig. Der Richter ſtellte die Frage: Ward der Mord im Wege geſetzmäßiger Ver⸗ theidigung begangen? Die Jury antwortete Ja, der Angeſchuldigte ward entlaſſen. Ein anderer General, der zu Toulouſe commandirte, will eine Emeute beſänftigen und wird dabei gefährlich verwundet. Er wird in ſein Haus getragen, die Mör⸗ der dringen nach und zerreißen ihn, noch lebend, in tau⸗ ſend Stücke. Man ſtellt ſie vor Gericht, man führt zu ihrem Gunſten an; ſie hätten einen Menſchen nicht mehr tödten können, der ſchon auf den Tod verwundet gewe⸗ ſen. Zwei unter den Mördern wurden wirklich nur zur Einſperrung verurtheilt. Ein Mann, deſſen ſchrecklichen Beinamen auszuſpre⸗ chen Ueberwindung koſtet, Treſtaillon und ſeine Ge⸗ noſſen, ſind wegen mehrer Muuchelmorde angeklagt. Sie wurden nach Riom geführt, wo man eine unabhängigere Juſtiz vorausſetzte. Da konnte man auch keinen einzigen Zeugen gegen ſie erhalten; der Schreck hatte Alle er⸗ ſtarrt. Entlaſtungszeugen boten ſich dagegen in Unzahl dar. Aus Mangel an Beweis mußten die Mörder frei⸗ gegeben werden. Dieſe Thatſachen haben in der Kammer laute Ent⸗ rüſtung hervorgerufen. Selbſt die von der rechten Seite ſchrieen auf:„Wenn es Mörder gibt, müſſen ſie be⸗ ſtraft werden.“ So geſchehe es denn, die Stunde der Gerechtigkeit iſt gekommen. Geſchehe es denn endlich. Das iſt der Wunſch meiner Seele, der Schrei meines Herzens, zer⸗ riſſen durch die grauſamſten und ſchmerzlichſten Erinne⸗ rungen. Mir geziemt es nicht, die Scenen noch ein Mal aus⸗ zumalen, welche den Tod meines Gatten furchtbar mach⸗ n ſ at le ellte die er Per⸗ , der andirte, fährlich ie Mör⸗ „in tau⸗ führt zu cht mehr et gewe⸗ nut zut uzuſpre eine Ge⸗ egt. Sit ängigere enzigen Alle er⸗ in Urzehl ider fte⸗ ute Ent⸗ ten Seite n ſie be nchigl es iſ d zens, i. n Erim Malut Va tbat mal in Avignon. 201 ten, alle Schriftſteller haben bereits durch ihre Darſtel⸗ lung den Fluch der öffentlichen Stimme auf die That herbeigerufen. Mir ziemt es nur anzudeuten das Verbrechen, dem ich mein Unglück, meine Trauer verdanke. Die militairiſche Laufbahn des Marſchall Brune iſt bekannt. Dem Heroismus ſeiner Handlungen kam nur der Freimuth und die Loyalität ſeines Charakters gleich. Als er 1815 den Oberbefehl im Departement du Var annahm, gehorchte er nur dem Verlangen, den fran⸗ zöſiſchen Boden vor dem Fremden zu bewahren. Er ret⸗ tete Toulon vor den Engländern. Bei der Verwaltung ſeines Departements war es ihm nur darum zu thun, die bürgerlichen Unruhen und Zwi⸗ ſtigkeiten zu ſchlichten. Verdiente ein ſolcher Mann ſo unterzugehen? Der Marquis de la Rividre löſte ihn im Commando ab. Zugleich erhielt er den Befehl des Königs, ſich zu ihm nach Paris zu begeben. Noch vor ſeiner Abreiſe bemühte er ſich, die Erbit⸗ terung, die unter den Soldaten herrſchte, zu beruhigen. Er entwaffnete ſie durch dieſe wenigen Worte:„Freunde, laßt ſie nicht von uns ſagen, daß die Standarte des Ruhmes zur Standarte der Revolte geworden!“ Er reiſte nach Paris. Die zuſammengerotteten Bauern, ſchon vor Air mit ihrem Geſchrei:„Nieder mit den Bri⸗ gands! Es leben die Alliirten!“ ſchienen ihm das trau⸗ rige Schickſal vorauszuſagen, welches ſeiner warte. Aber wie er es verſchmäht hatte, dem Rathe zu fol⸗ gen, ſich in Toulon einzuſchiffen, und mit dem edlen Vertrauen, das hochherzigen Geiſtern eigen iſt, verachtete er auch dieſes Geſchrei, ſandte ſelbſt ſeine Escorte zurück and ging nach Avignon.“ 9 5 6 1 1 202 Die E Ermordung des Marschall Brune Hier folgt die Geſchichte des Anhaltens am Thore wegen des Paſſes, die nichts uns nicht ſchon Bekanntes enthält. Nun heißt es:„Es war wenigſtens unklug, wenn nichts Schlimmeres von Seiten des wachthabenden Officiers, welcher, dieſer überflüſſigen Formalität wegen, einen Zeitverluſt veranlaßte, der zur Organiſation des Aufſtandes benutzt ward.“ Auch die folgende Erzählung enthält nur Bekanntes; einzelne kleine Nebenzüge ſind: Die Mörder, vom Dach herabſteigend, fanden den Marſchall vollkommen ruhig. Er fing eben einen Brief an ſeine Gattin an, ſein letz⸗ tes Lebewohl, welches dieſe nicht erhalten hat Er zer⸗ riß die Zeilen. „Was ich denuncire“, fährt die Petition fort,„iſt Jedem bekannt, es iſt entſetzlich. Die öffentlichen Blät⸗ ter haben es erzählt, die Tribune der Deputirten hat davon widergehallt. Warum hat man keine Unterſuchung verfügt, keine Strafe verhängt? Was ſage ich Strafe! Warum hat, ohne Vorwiſſen Eurer Majeſtät, denn in Dero eigenem Palais der Tod des Marſchalls eine Art Zubilligung erfahren? Ohne Zweifel hatte man gefürchtet, daß ſein Bild, welches im Saal der Marſchälle hing, Eure Majeſtät an das be⸗ gangene Verbrechen erinnere und den König, wenn er durch dieſen Saal ging, um zu Gott zu beten, der Frankreich beſchützt, mahne, die Schuldigen zu beſtrafen. Wie dem auch ſei, man ſieht in dieſem Saale nicht mehr das Bild des Marſchalls zur Seite ſeiner Waffenbrüder, aber er lebt im Geiſte Aller⸗ Sire, Sie können mir eine erſte Genugthuung ge⸗ währen, es hängt nur von Ihnen ab, dieſes Bild wie⸗ der der öffentlichen Verehrung zurückzugeben. —— ——„— Thore ekanntes unklug, abenden wegen, tion des kanntes; m Dach n whig. ſein lez⸗ Er zun ort, iſt n Blät⸗ ten hat rſuchung otniſen der Tod Ohne elches in das be wenn eten, de beſuf icht meh enbrid uung Bid n in Avignon. 203 Doch wohin verirre ich mich! Eine andere, heiligere Sorge nimmt meine ganze Seele in Anſpruch. Ich fordere Gerechtigkeit, Sire! Gerechtigkeit wegen des an meinem Gatten begange⸗ nen Mordes; Gerechtigkeit wegen der ſchmähligen Verhöhnung ſei⸗ nes Leichnams; Gerechtigkeit wegen der Kränkung, ſeinem Gedächt⸗ niß durch Diejenigen zugefügt, welche ihn des Selbſt⸗ mordes anzuklagen gewagt; Dieſe Gerechtigkeit fordere ich vom Könige; Ich fordere ſie von ſeinen Miniſtern; Ich fordere ſie von den Kammern; Ich fordere ſie für die ganze Nation. Ich will, daß aus der Bruſt jedes Rechtlichen ein Schrei vorbreche, der meinen Schrei unterſtütze: Gerech⸗ tigkeit! Gerechtigkeit! Und wie ſollte ich ſie nicht unter der Regierung ei⸗ nes Fürſten erlangen, der in ſeinen Ordonnanzen pro⸗ clamirt:„daß die Gerechtigkeit die Sicherheit der Völ⸗ ker begründe und den wahren Ruhm der Könige. Sie unſern Unterthanen(ſprechen Eure Majeſtät) wieder zu geben, iſt die erſte Pflicht und das ſchönſte Privilegium unſerer Macht.“ Ja, Sire, Ihre Abſichten können nicht zweifelhaft ſein. Aber ſie werden nie erfüllt werden, wenn Eure Majeſtät, indem Sie befehlen, daß die Mörder eines Ihrer Marſchälle verfolgt wer⸗ den, dieſe Verfolgung und die Strafe der Ge⸗ ſetze den Localautoritäten überlaſſen. Ohne Zweifel ſind nicht alle Einwohner an dem Ver⸗ brechen betheiligt, welches ihre Stadt befleckt. Ein gro⸗ ßer Theil unter ihnen wünſcht, zur Ehre ihrer Stadt, 204 Die Ermordung des Marschall Prune daß Die, welche ſie mit Blut beſudelt, ſtreng geſtraft werden. Aber es iſt ebenſo gewiß, Sire, daß in dieſer un⸗ gaſtlichen Stadt die Autorität der Geſetze verachtet, die Stimme der Magiſtratsperſonen nicht gehört worden. Die Parteimänner, welche die Hefe des Volks gegen den Marſchall aufreizen konnten, würden auch auf das Urtheil zu viel Einfluß ausüben. Die Zeugen würden nicht wagen den Mund aufzuthun; unter der Jury könn⸗ ten ſich Freunde oder Mitſchuldige der Angeklagten fin⸗ den; die Trauertöne meiner Klage würden erſtickt wer⸗ den vom Geſchrei der Parteiwüthigen, und es würde mit den Meuchelmördern von Avignon gehen, wie mit den Meuchelmördern von Nimes und Toulouſe. Es würde die Ernennung eines benachbarten Ge⸗ richtshofes nicht einmal genügen. Hat nicht der Mör⸗ der Treſtaillon anch in Riom den Schrecken verbreitet, der in Nimes herrſchte? Nur in Paris, in der Hauptſtadt des Königreichs, unter den Augen der Regierung, kann ein Verbrechen verfolgt werden, davon ganz Frankreich widerhallt. Unſere Geſetze autoriſiren ſolche Gerichtsverlegungen und unſere Geſchichte liefert darüber ein merkwürdiges Beiſpiel aus alter Zeit. Im Jahre 1545 forderte die Dame v. Cental vom Könige Gerechtigkeit wegen mehrer Blutthaten, welche in dieſen ſelben Landſtrichen gegen Proteſtanten began⸗ gen worden auf Befehl des Präſidenten d'Oppede und ſeiner Genoſſen, und Heinrich II. befahl, daß der Pro⸗ ceß vor dem Parlamente von Paris verhandelt werde. Er ward wirklich dort inſtruirt und abgeurtheilt. In Paris werden die Rechtlichen nicht eingeſchüchtert ſein. Zahlloſe Zeugen werden zuſtrömen, um die Wahr⸗ in Avignon 205 geſtraft heit zu enthüllen; ſie werden die Meuchelmörder und de⸗ ren Complicen nennen. Mögen ſie zittern! Die Ge⸗ et un⸗ rechtigkeit wird eintreten, und die Ungeheuer, welche tet, die Frankreich unter der Regierung des beſten Königs mit worden. Blut befleckt haben, werden ſich nicht mehr rühmen, daß gegen ſie ſtraflos ausgingen.“ uf das Schon am folgenden Tage, nachdem ihm dieſe Re⸗ würden quete übergeben, erließ Ludwig XVIII. den Befehl, daß könn⸗ die Unterſuchung gegen die Urheber und Genoſſen der ten fnr Mordthat eröffnet werde. Der Juſtizminiſter forderte t wer⸗ die Marſchallin unter Mittheilung dieſer königlichen Wil⸗ würde lensäußerung auf, eine förmliche Klage einzureichen. n nit Dies geſchah. Die Inſtruction der Sache ward je⸗ doch vor den Gerichtshof von Nimes verwieſen. Von n Ge allen Seiten aus dem Departement der Vaucluſe, erhielt Mr Dupin, der Sachwalter der Marſchallin, Nachrichten, um tbreitet, den Schuldigen auf die Spur zu kommen. Freiwillig ſandte man Schilderungen, Winke ein, jedoch immer mit dem Vorbehalt, daß die Sache ja nie vor die Tri⸗ — bunale des Landes kommen dürfe. So herrſchte der erbrech Schrecken fort,— noch nach Jahren! * en Indeſſen wurden durch gerichtliche Commiſſionen in mehren Departements Nachforſchungen angeſtellt, und endlich— darüber waren wieder beinahe zwei Jahre von vergangen, nicht ohne die Beſchuldigung von liberaler tal 66e Seite, daß man von royaliſtiſcher Seite Alles ange⸗ An wandt, um den königlichen Willen zu umgehen,— ver⸗ fügte ein Arret des Caſſationshofes, daß vor dem Ge⸗ e 6 richtshof zu Riom die Sache verhandelt und abgeurtheilt u werde. twe Der Hauptangeſchuldigte Guindon, genannt Roque⸗ fort, war übrigens vom Augenblicke an, wo die Unter⸗ chic ſuchung begann, aus Avignon verſchwunden, und es e Pih 206 Die Ermordung des Marschall Prune ward in contumaciam gegen ihn verhandelt. Anderer⸗ ſeits wird behauptet, er ſei nach wie vor in Avignon geblieben, habe ſich ſogar noch während des Proceſſes in öffentlichen Verſammlungen gezeigt und von einer Penſion ganz gemächlich gelebt, die ihm von einigen le⸗ gitimiſtiſchen Notabilitäten ausgeſetzt worden, als deren Inſtrument er lediglich gehandelt.„Er war nicht geflohen, er verbarg ſich nicht einmal, aber man wagte nicht, ihn zu arretiren, aus Furcht, daß ſeine Ausſagen das Verbre⸗ chen bis in ſehr hohe Regionen zurückführen könnten.“ Die Anklageacte ſchloß:„Unter den Allergrimmigſten bei dieſem traurigen Auftritt ward Guindon, genannt Roquefort, beſonders bemerklich; Einige hatten ihn wie⸗ der erkannt, Andere hörten ihn deutlich bei Namen rufen. Vom Augenblick an, wo eine vernünftige öffentliche Meinung ſich über dieſe Begebenheit gebildet hatte, war Niemand in Zweifel, daß der Marſchall ermordet wor⸗ den. Guindon, genannt Roquefort, war als einer ſei⸗ ner Mörder bezeichnet worden. Es gibt nur eine Stimme über ſeinen Antheil an der Mordthat. Vom erſtedh Au⸗ genblicke an ſagte man und hat es ſeitdem wiederholt, daß ein Individuunn, welches der Tod ſeitdem der menſchlichen Gerechtigkeit entzogen hat, einen erſten Pi⸗ ſtolenſchuß auf den Marſchall losgefeuert, der ihn aber nicht berührt. Da tadelte Guindon, genannt Roquefort, ihn wegen ſeines ungeſchicks, ſtieß ihn bei Seite, und an ſeine Stelle tretend, ſtieß er die ſchrecklichen Worte aus:„Ich will Dir zeigen, wie man es machen muß!“ drückte ſeinen Karabiner ab, und der Marſchall lebte nicht mehr. Durch ſeine Flucht hat Guindon den Indicien, welche gegen ihn vorliegen, ein noch verſtärktes Gewicht gegeben.“ Am 24. Februar 1821 war die feierliche Sitzung vor Anderer⸗ Avignon roteſſes neiner igen le⸗ ls deren geſlohen, t, ihuz Verble⸗ önnten. migſte genannt ihn wie⸗ en rufen. ffentliche tte, wat det wor inet ſu eStim ſin lu iederhbl tdem d“ aſtn ihn ab onuefin zeite, w en Vol in Avignon. 207 dem Gerichtshof von Riom, welcher die Marſchallin ſelbſt, die als Civilpartei auftrat, in Beiſtand ihres Advocaten Dupin beiwohnte. Es wird bemerkt, daß ſie während Dupin's Vortrag häufige Thränen vergoſſen. Intereſ⸗ ſanter wären uns die eigentlichen Vorverhandlungen, das factiſche Reſultat der Unterſuchung geweſen, aber trotz der vielen! Schriften und journaliſtiſchen Mittheilungen über den Proceß erlangen wir eine Kenntniß der ander⸗ weitigen actenmäßigen Ermittelungen eben nur gelegent⸗ lich aus dieſem Dupin'ſchen Vortrage, von dem, voll oratoriſchen Schmuckes wie er iſt, ſogar nur Stellen niedergeſchrieben und mitgetheilt worden. Die Relatio⸗ nen des alten Pitaval kranken übrigens an demſelben Uebel. Aus den brillanten Redeſtücken der Advocaten waren wir oft genöthigt, Data und Facta mühſam zu entnehmen. Die allerſchändlichſte Verleumdung, beginnt Dupin, habe dem Verbrechen zum Vorwand gedient. Die Par⸗ reimänner verbreiteten unter den Meuchelmördern gefliſ⸗ ſentlich, die Nachricht: daß Marſchall Brune den Kopf der Prinzeſſin Lamballe auf einer Pike getragen. Ob dies richtig oder nicht richtig ſei, habe freilich auf Be⸗ urtheilung des vorliegenden Verbrechens gar keinen Ein⸗ fluß, aber es ſei Pflicht, dieſer Bezüchtigung aufs Ent⸗ ſchiedenſte zu widerſprechen, um das Gedächtniß des Er⸗ mordeten von jedem gehäſſigen Flecken rein zu waſchen. Nun ſei es Thatſache: daß Brune am 18. Auguſt 1792 als General nach Belgien von der Regierung ge⸗ andt geweſen, und zwar in der Eigenſchaft als ihr Commiſſair. Belgiſche Schriftſteller bekunden ſeine An⸗ weſenheit in ihrem Lande noch am 2. September 1792, wo die Prinzeſſin Lamballe im Gefängniß la Force nie⸗ ſergehauen wurde. Aus den Archiven des Gouverne⸗ 208 Die Ermordnung des Marschall Prunt ments iſt desgleichen erſichtlich, daß Brune noch am 3. September 1792 in Redenac bei Thionville im nörd⸗ lichen Frankreich war. Ein Regierungscommiſſair, ein franzöſiſcher General, der actenmäßig damals in Bel⸗ gien geſtanden, könne nun auf keinen Fall zur ſelben Zeit als Sansculott und Henkersmaun aus dem Volke den Kopf der Prinzeſſin durch die Straßen von Paris getragen haben. Ebenſo gefliſſentlich habe man die falſche Nachricht geſchmiedet und verbreitet, daß Brune ſich durch Selbſt⸗ mord aus der Welt geſchafft. Der, mit Hintanſetzung aller richterlichen Pflicht, dem wahren Sachverhalt auf den Grund zu kommen, aufgenommene proces verbal ward dem Miniſter ohne ein begleitendes Gutachten ein⸗ geſandt, von dieſem ohne weitere Recherchen als wahr zu den Acten gelegt und durch die Regierungsblätter eine Unwahrheit als officielle Ermittelung dem Publicum mitgetheilt. Bald nachher ſollte in Paris eine Medaille auf den Marſchall gravirt werden. Sie ſollte die Inſchrift auf dem Revers führen;„Geboren zu Brive am 13. März 1763, ermordet zu Avignon am 2. Auguſt 1815.“ Aber der Münzdirector, Marcaſſus de Puymaurin, ver⸗ weigerte die Prägung in dieſer Art, er verlangte, daß man ſtatt des Wortes„ermordet“—„verſtorben“ ſetze. Man unterhandelte und der Metallcenſor ließ ſich endlich willig finden, daß ſtatt des Wortes„ermordet“ ſo viel Punkte geſetzt wurden, als das Wort Buchſtaben hat. So ward denn die Medaille geprägt mit einem Amendement! Dupin rügte die Unterſuchung ſelbſt und die Art, in welcher ſie ſtattgefuuden. Vor Allem hätte ſie gegen die Behörde in Avignor noch am im nörd⸗ ſair, ein in Bel⸗ ur ſelben Polfe on Paris Nochticht ch Stlbſt tanſctung rhalt auf verbal hten ein⸗ ls waht gblätter Poblicun t auf du ſhrft u Nir ſt 185 N urin, v ſtorben ließ ſ ermordi Buchſi nit ei au n Avih in Avignon. 209 geführt werden müſſen, deren Benehmen, wenn nicht ſträflich, doch in hohem Grade fahrläſſig geweſen. Sie ſei gar nicht gegen den gerichtet worden, wel⸗ cher ſich zuerſt der Weiterfahrt des Marſchalls wider⸗ ſetzt. Nicht gegen den jungen Mann, welcher nach der Ausſage ſehr vieler Zeugen zuerſt durch heftige Reden das Volk aufgereizt. Noch weniger gegen den verwe⸗ genen Menſchen, der im Zimmer des Marſchalls, vor deſſen Ermordung, ihn ins Geſicht beleidigt, ihm den weißen Federbuſch vom Hute geriſſen und ihm mit dem Tode gedroht, als Lohn für ſeine Frevelthaten. „Und dieſer Commandant, der gar keinen Wortred⸗ ner für ſich gefunden, als die Depoſition eines der Un⸗ terzeichner des procès verbal! Dieſer Platzcomman⸗ dant, ſo einflußreich auf die Menge, daß ein Wort aus ſeinem Munde genügte, ſie zu beruhigen!— Aber wann? — Als das Ziel erreicht war, als das Verbrechen be⸗ Langen war und der Marſchall aufsehört hatte zu leben. Dieſer ſelbe Mann, welcher der Gensd'armerie Befehle gibt ſich zurückzuziehen, als es im Gegentheil der Be⸗ ſehle bedurft hätte, ſie zur Thätigkeit aufzurufen, als ſelbſt ihre unzureichende Zahl kein genügender Grund zu ihrem Rückzuge war, wenn nämlich der Schwur; ſeinen Poſten nur mit dem Tode zu verlaſſen, mehr iſt als ein leeres Wort!“ Habe man gegen die beiden falſchen Zeugen inſtruirt, welche den Selbſtmord behauptet?— Nur über die plünderung der Effecten des Marſchalls auf dem Platze? Einlenkend fügt der vorſichtige Politiker indeß hinzu: Uebrigens glauben Sie nicht, meine Herren, indem ich deſe Lücken der Inſtruction aufdecke, daß ich die Abſich⸗ im der Behörden, welche ſie geleitet, verdächtigen wolle. Vur den Schluß möchte ich daraus ziehen, daß die Un⸗ 210 Die Ermordung des Marschall Prune terſuchung mit großer Vorſicht und Mäßigung geführt iſt, und daß deshalb die von ihr zu Tage geförderten Umſtände Ihrerſeits das vollkommenſte Vertrauen ver⸗ dienen. Man iſt nicht bis zu den Urhebern des Verbrechens zurückgegangen, man hat nur die elenden Werkzeuge ver⸗ folgt, deren ſie ſich bedient, um es zu vollbringen. „Alle Unterſuchung endet bei zwei Laſtträgern, von denen der eine todt, der andere flüchtig iſt. „Roquefort flüchtig!— Wie?— Man hat ihn ge⸗ ſehen, man hat ihn der Autorität ſignaliſirt. Er ſpa⸗ zierte öffentlich über die Quais und in den Straßen von Avignon. Und doch hat man ihn nicht arretirt. Man wollte es nicht. Man hat Nachforſchungen nach ihm an⸗ geſtellt, aber nachdem man ihn vorher gewarnt hatte Der Commandant der Gensd'armerie ward gewechſelt, aber der Einfluß der Urheber war dadurch nicht zerſtört. Sie mußten fürchten, daß, wenn es um ſeinen Kopf ginge, der Schuldige ſeine Mitſchuldigen nennen würde.“ Dupin führt unter andern Thatſachen noch an, daß eine der Perſonen, welche den procès verbal mit ſei⸗ nem Falſum unterzeichnet, bei Theilung der Beute den ruhmvollen Degen des Marſchalls auf ſeinen Theil er⸗ halten.(2²) Wie eine Satire auf den damaligen Zuſtand der Rechtspflege im ſüdlichen Frankreich klingt die erneute Captatio in Dupin's Anrede hn die Richter:„Selbſt nach⸗ dem fünf Jahre verfloſſen, hielt die Regierung es nicht für ſicher, dieſe Sache am Orte ſelbſt aburtheilen zu laſſen, der Eaſſationshof verwies daher die Sache vor den Hof von Riom. Dieſe Verweiſung kann man als ein Glück betrachten. Welcher Ruhm für Sie, meine Herren, daß ſchon bei der Nachricht von dieſem Beſchluß ggeführ förderten auen ver erbrechen zeuge ver en. gern, von at ihn ge Er ſyn roßen vo irt. Mn heihm on rnt hati hſelt, ab ſtört. S jing de“ h an, d 1 nit ſ Beute h Lhel ufnd die erne zlſt u g e ttheiln Socht! in Avignon. 211 Jeder ſich beeilte, der Frau Marſchallin Glück zu wün⸗ ſchen. In Riom, ſagte man ihr, werden Sie Gerech⸗ tigkeit finden; dort, unter einer ſanften und friedlichen Bevölkerung, die allen Aufſtänden feind, den Factions⸗ geiſt nicht kennt, kennen rechtſchaffene und muthige Obrig⸗ keiten nur ihre Pflicht, ſie hören auf nichts als auf die Stimme ihres Gewiſſens, ſie wiſſen, daß es ebenſo ihr Ruhm iſt, als das Glück ihres Landes, wenn das Ver⸗ brechen beſtraft wird, wer es auch begangen, wie es auch begangen, unter welchen Umſtänden es auch begangen.“ Nachdem er ſeinen Antrag motivirt, weshalb es der Marſchallin vor Allem darauf ankommen müſſe, von Gerichtswegen den Ausſpruch: daß ihr Gatte nicht durch Selbſtmord, ſondern durch Meuchelmord umgekommen, zu erhalten, ſtellte Dupin die Beweiſe zuſammen: wes⸗ halb es ein Meuchelmord und kein Selbſtmord geweſen ſein könne. „Weshalb dieſe ungewöhnliche Form eines procès verbal, den man von einer Menge Beamten unterzeich⸗ nen läßt, die dabei ganz überflüſſig ſind? Erblickt man nicht den dolus ſchon in dieſem Uebermaß von Vor⸗ ſicht?— Ein Mann iſt geſtorben. Man ruft den In⸗ ſtructionsrichter. Er kann allein verfahren. Was hat er nöthig der Beihülfe und Mitarbeit ſo vieler Beamten der Adminiſtration? Was nützt ihre Intervention bei einem rein richterlichen Acte, wenn es nicht iſt, um ſich ene gegenſeitige Unterſtützung zu ſichern, indem ſie ſoli⸗ dariſch etwas atteſtiren, was Keiner von ihnen Luſt hat fir ſich allein zu beſcheinigen? Ein ſchmähliger Act der Schwäche oder des Schuldbewußtſeins, eine Art officiö⸗ ſr Petition zu Gunſten des Verbrechens gegen deſ⸗ ſin Dpſfer, welcher noch lange hin die Unterzeichner der Ritſchuld oder der Kleinmüthigkeit anklagen wird. 212 Die Ermordung des Marschall Brune „Aber die Unbill ſtraft ſich ſelbſt. Der procès ver- pal allein genügt, ſeine eigene Falſchheit darzuthun. „Die Beamten, welche ihn unterzeichnet, figuriren darin nicht als Zeugen. Sie bezeugen gar nichts aus ihrer perſönlichen Kenntniß; ſie erſcheinen darin nur, wie um den Declarationen, welche der Proceß enthält, einen Anſtrich von Authenticität zu geben., „Dieſe Erklärungen bekunden die Thatſachen des Volks⸗ auflaufs, der Belagerung, des Eindringens in das Ho⸗ tel, in das Zimmer des Narſchalls, der Verwünſchungen und Drohungen. Die Abſplitterungen der Kugeln im Plafonds und an der Mauer bekunden, daß man zwei Mal geſchoſſen hat. Der Zuſtand des Leichnams, durch Sachverſtändige unterſucht, die Beſchreibung ſeiner Wun⸗ den, Alles das beweiſt, daß ein Meuchelmord, und von hinten, ſtattgefunden hat. Ein Selbſtmord iſt nach allen dieſen Umſtänden unmöglich. Dennoch nehmen die Gönner des procès verbal darauf keine Rückſicht. Eine Wahrheit, die in die Augen ſpringt, wird verkannt. Sie ſinkt zu Boden unter der Angabe nur von zwei Menſchen, die man zu vernehmen ſich herbeiläßt, die man aus der Menge von Zeugen nach Wohlgefallen her⸗ ausgreift, eines Schloſſers und eines Schlächters, beide würdige Zeugen eines ſolchen Auftritts.“ ——„Aber in der Inſtruction, die nun ſtattge⸗ funden, fällt die Wahrheit des proces verbal zuſam⸗ men. Mehre Unterzeichner deſſelben ziehen ſich zurück, ſie erklären: wenn ſie auch damals an einen Selbſtmord geglaubt, ſo wären ſie doch jetzt zur andern Ueberzeu⸗ gung gekommen, daß ein Meuchelmord ſtattgefunden. So die Herren Saint Chamans und Verger, Vater. „Um der Hiſtorie vom Selbſtmord einige Färbung zu geben, hat man vorgeſchützt, der Marſchall habe die s ver- un. guriren t au 1 nut, nthält, Polks⸗ a6 Ho⸗ chungen geln in an zwe 6, durh et Wln⸗ ind von ſt noch nen di . Eint rerkunt 0n jw iſt, len ho ſttt 1 zuſun zui ulbſne Ueber gefun u ʒin teh in Avignon. 213 Piſtole eines Chaſſeurs vom Regiment Angouleme an ſich geriſſen. Dieſe Behauptung fällt in ſich ſelbſt zu⸗ ſammen durch die wiederholte feſte Angabe der Officiere dieſes Regiments, daß ihre Leute, und namentlich der gemeinte Chaſſeur, nicht mit Piſtolen bewaffnet geweſen.“ Nachdem Dupin den Schluß gezogen, daß hier kein Selbſtmord, ſondern ein Meuchelmord vorliege, erklärt er, daß die Ermittelung, wer der Mörder ſei, weniger im Intereſſe der von ihm vertretenen Civilpartei liege, als in dem der Regierung ſelbſt. „Das Verbrechen iſt conſtatirt; machet nun, daß es beſtraft werde. Machet, daß Die verſtummen, welche jetzt ſagen:„Es gibt in Frankreich keine Gerechtigkeit mehr, wo man Perſonen offen und ungeſtraft tödten kann.»(Nach Cicero pro Roscio: Ejusmodi tempus erat ut homines vulgo et impune occiderentur.*) Wenn der Tod eines Marſchalls von Frankreich unbe⸗ ſtraft bleibt, welcher Sicherheit werden die andern Bür⸗ ger ſich zu erfreuen haben? Wenn der Mann, welcher den Commandodegen für den Fürſten trägt, nicht ge⸗ ſchützt werden konnte, weder durch ſeine Würde, noch durch ſeinen Ruhm, wer wird den Tod des ſchlichten Bauern rächen, wer den des Bürgers, des einfachen Soldaten? Denken Sie an die Folgen, wenn ein ſol⸗ ches Verbrechen ungeſtraft bliebe, und wo Jeder von ſeiner Wirklichkeit überzeugt iſt, und Sie werden mir Recht geben, wenn ich ſage, daß es ſich hier weniger um ein Privatintereſſe handelt, als um den Ruhm des Fürſten und die Ehre ſeiner Regierung.“ Noch einmal ruft Dupin dann zum Schluß die Schwierigkeiten und Hinderniſſe den Richtern ins Ge⸗ dächtniß, welche unter den Localleidenſchaften den Un⸗ terſuchungsrichtern in den Weg getreten, und es iſt jetzt „₰ 214 Die Erwordung des Marschall Prune erſt, daß wir aus dem Pathos ſeiner Anklage von eini⸗ gen wirklich abgelegten Zeugniſſen hören, von denen wir gern früher Kunde gehabt hätten. Bei einem Proceß zu Riom gegen royaliſtiſche Ex⸗ travaganten hatte einer der Angeklagten zornig gegen die Zeugen ausgerufen:„Ja, wenn ſie zu Nimes wären, würden ſie nicht ſo ſprechen.“ Wie anders, folgert Du⸗ pin, um was deutlicher, würden die Zeugen, welche in dieſem Proceß zu Nimes vernommen wurden, geſprochen haben, wenn ſie nicht dort, ſondern hier, in Riom, vor Euch Zeugniß hätten ablegen dürfen. Ein Herr Ducquet, Maire von Suze, war bei Auf⸗ nahme des procès verbal über den Selbſtmord zuge⸗ gen er ſah, als man das Piſtol hinlegte, welches der Marſchall angeblich an ſich geriſſen(? davon ſteht nichts in dem procés verbal), um ſich damit zu tödten, wie ein Herr Demjenigen, der es hinlegte, einen Wink gab, nichts mehr zu ſagen. Ein gewiſſer Mailli⸗Fort, der 1815 im Regiment Royal⸗Louis gedient, hatte ausgeſagt: als er aus dem Zimmer des Marſchalls die Treppe herunter kam, äußerte er ſich gegen irgend Jemand: daß der Marſchall getöd⸗ tet worden; da habe ihm augenblicklich ein Officier an⸗ befohlen zu ſagen: der Marſchall habe ſich ſelbſt getöd⸗ tet; wenn er das Gegentheil ſage, werde er, der Offi⸗ cier, ihn 14 Tage einſperren laſſen. Solch ein Einfluß ward auf die Zeugen ausgeübt. Außerdem habe ein gewiſſer Mainier zu zwei glaub⸗ würdigen Zeugen geſagt: wie er ſelbſt geſehen, daß Roquefort durch einen Karabinerſchuß den Marſchall niedergeſtreckt. Andere Zeugen(2) bezeichneten in gleicher Weiſe den Laſtträger Roquefort als Mörder. 5. neten beken glich ſtele, geſtell Z That eine kaum eines fühl Geric mutt bhuſt ſ glückt Buſe kung, igkei ie zu neini⸗ denen he Er⸗ gegen wären, t Du⸗ lche in ſprochen om, vot ei Auf d zuge hes der nichts n, wi kegimen us den äußert get ſcier o geü u d 6geibt i gluh en,„ Marſt“ ßeiſe K in Avignon. 21¹5 Noch Andere, ohne ſeinen Namen zu kennen, bezeich⸗ neten den Mörder ſo, daß alle Eigenſchaften mit dem bekannten Roquefort übereinſtimmten. Sie ſagten zu⸗ gleich: Wenn man ihnen den Mann nur perſönlich vor⸗ ſtelle, würden ſie ihn ſogleich heraus erkennen.— Warum geſtellte man ihn nicht? Die Beweiſe(vorausgeſetzt, daß die angeführten Thatſachen richtig ſind) erſcheinen ſo ſchlagend, daß man eine dritte Captatio Dupin's an die Richter zu Riom kaum begreift, abgeſehen davon, daß eine ſolche Sprache eines Advocaten in Gegenwart ſeiner Clientin unſer Ge⸗ fühl verletzt. Indeſſen wir ſind vor einem franzöſiſchen Gerichte, vor lebhaften Südfranzoſen, und Dupin mußte wiſſen: mit welchen Parteivorurtheilen er auch noch hier in Riom zu kämpfen hatte, um der Theater⸗ phraſen zu bedürfen. „Indem ich, meine Herren, den Schmerz meiner un— glücklichen Clientin ſtudirte, ſammelte ich in meinem Buſen ihre Klagen und die Ausdrücke ihrer Verzweif⸗ lung, und das zu einer Zeit, wo alle Hoffnung, Gerech⸗ tigkeit zu erlangen, vernichtet ſchien. Unſelige ich! rief ſie zuweilen im tiefſten Schmerze ihrer Seele aus, wehe den Mördern meines Gatten! Ich wünſche ihnen alles das Leiden, was ſie mir bereitet! Wenn ſie Ehemänner ſind, mögen ſie ihre Frauen verlieren! Wenn ſie Väter ind, daß ſie ihre Kinder verlieren! Daß ſie Alles ver⸗ ieren, was ihnen lieb und theuer iſt! Und wenn ſie Mes verloren haben, wenn ſie ſelbſt mit einem Fuß im Brabe ſtehen werden, dann möge ihnen das große, ehr⸗ vürdige Bild meines Gatten erſcheinen. Dann ſoll das Beſpenſt das Leichentuch von ihrem Geſichte fortziehen und ihnen zurufen: Kommt nun! Ihr habt mich in die wigkeit geſtürzt, nun reiße ich euch dahin zur Vergel⸗ 216 Die Ermordung des Marschall Brune tung. Mit mir vor Gott, daß er richte zwiſchen den Henkern und ihrem Opfer! „Und dann kam ſie wieder zu ruhigeren Gefühlen und ſprach zu ſich: Aber nein, mir wird Gerechtigkeit werden, auch noch in dieſer Welt. Der Parteigeiſt kann nicht ewig triumphiren über meinen gerechten Schmerz. Die Strafloſigkeit kann nicht immer die Begleiterin des Verbrechens ſein. Die Regierungen ſind eingeſetzt, um es zu beſtrafen, und nicht um es mit ihrem Schilde zu bedecken; die Obrigkeiten, um es zu verfolgen, nicht um es zu ſchützen. Die Gerechtigkeit der Menſchen kann mein Glück mir nicht wiedergeben; aber ſie wird mir den Frieden zurückgeben, der ſtets der Erfüllung einer heiligen Pflicht folgt, wie ſchmerzlich ſie auch ſei. Wohl⸗ an, ich werde gehen; ja ich will gehen und überall dieſe Gerechtigkeit von den Richtern fordern, die man mir geben wird. Sie werden meinen Schmerz ſehen, meine Thränen, meine Verzweiflung;— wer ſie auch ſeien, ſie werden dadurch gerührt werden(1), ſie werden nicht länger der Stärke der Beweiſe widerſtehen; ein feierliches Urtheil wird die Mörder des Marſchalls verdammenz ein feierliches Urtheil wird den Ruhm meines Gatten von der niederträchtigen Anſchuldigung eines feigen Meuchel⸗ mordes rein waſchen. Dieſes Urtheil will ich in ſeinem Grabe niederlegen am Tage ſeiner feierlichen Beſtattung, an der Seite ſeiner theuern Ueberreſte!“ Nach dieſer„glänzenden Rede“ zog ſich der Gerichts hof zur Berathung zurück; als er wieder eintrat, las der Präſident das Urtheil vor, welches Guindon, genannt Roquefort, zum Tode verurtheilte, und verordnete: daß man zur Rectification aller Regiſter ſchritte, in denen der Tod des Marſchalls als Selbſtmord aufgeführt ſtehe Poli ienen ſgur n A behell Nenſi Vitn ſch uche puti A igiiſ chen den Gefühlen chtigkeit eiſt kann Schmerz. terin des ſttzt, um childe zu nicht n hen kann wid mi ng einer Vohl rall diet man mi n, mein uch ſtie rden nii feierlch menze atten Muuch in ſtin zſun Geri gw nete in* ühr in Ivignon. 217 Dennoch blieben zufolge des Berichterſtatters im Cou⸗ rier de lIſere(unterzeichnet le Marquis de B..) die Gebeine des Marſchalls in der Bleikiſte in einem Saale des Schloſſes Saint Juſt noch bis zum 3. Januar 1829 ſtehen, wo es endlich erſt erlaubt wurde, ihm ein chriſtliches und feierliches Leichenbegäng⸗ niß zu widmen. Das Miniſterium Villele war geſtürzt. Aber es war eine doppelte Leichenfeier. Auch ſeine Wittwe, die Marſchallin Brune, die muthige Vertheidi⸗ gerin der Ehre ihres Gatteny wae inzwiſchen am 1. Ja⸗ nuar 1829 geſtorben. Sie hatte die letzten 13 Jahre ihres Lebens in tiefſter Abgeſchiedenheit und Trauer ge⸗ lebt, Troſt nur im Wohlthun findend, dem ſie ihr gan⸗ zes Daſein geweiht. In den Causes célèpres politiques von Paul Ro⸗ bert Maris, Gonet 1846) finden wir bei Aufzählung dieſes Falles die Notiz: daß Guindon trotz des Urtheils von Riom nach wie vor, unbehelligt von der Juſtiz und Polizei, in Avignon fortlebte. Ja zwei Monate nach jenem Urtheilsſpruch ſah man ihn in einer Proceſſion figuriren, wo er das Crucifix trug. Er ſtarb erſt 1836 in Avignon, ohne jemals wieder durch Nachſuchungen behelligt zu werden(2), und man verſichert, daß die Penſion, welche ihm gezahlt worden, noch auf ſeine Wittwe übergegangen ſei. So wurde in Südfrankreich unter den Bourbonen, nach der Reſtauration, die Juſtiz geübt, wenn die Ver⸗ brechen politiſcher Natur waren und die Verbrecher der Jartei angehörten, welche für Thron und Altar ſtritt. Alphonſe Raſtoul macht in ſeinem Sittengemälde vignons auch nicht die leiſeſte Erwähnung dieſes Er⸗ izniſſes, wie er ſelbſt bemerkt: pour ne pas 6veiller le pénibles souvenirs. Für Avignon war dieſes XIII. 10 3 218 Dir Ermordung des Marschall Brune in Avignon. Schauſpiel übrigens kein ganz neues. Die von Avignon hatten ſchon im 13. Jahrhundert einen prince dOrange,. ihren Feind, den ſie in der Schlacht gefangen, lebendig erdroſſelt und in Stücke zerriſſen. Auch war Brune damals nicht das einzige Opfer des royaliſtiſchen Fanatismus. Faſt zur ſelben Zeit 1 ward der General Ramel auf dem Carmeliterplatze in Toulouſe ermordet. Gleichzeitig erhob die katholiſche Nationalgarde von Nimes ihre Glaubensfahne und un⸗ ternahm einen blutigen“vcuzzug in die reformirten Thä⸗ ler von Vaunage und Gardonenque. So viel über Brune's Ermordung ermittelt iſt, blei⸗ ben zwei Fragen unbeantwortet: Was erregte gerade ge⸗ B Ger ihn eine ſolche perſönliche Wuth? und: Wer waren lien Agitatoren gegen ihn? Gingen die tern p Spuren bis über Avignon, bis Paris zurück, und wollte Ba man durch eine Volksjuſtiz in Avignon einem zweifachen Kre Marſchall Ney'ſchen Proceſſe zuvorkommen? ſtu pen . ynon. vignon range, ebendig dyſfer n Zit lahe in tholiſche und un ten Thi⸗ iſt bl⸗ rade ge⸗ t waren gen die d woll veifachen Per Patriot von Montatun. 1796 Bonaparte hatte Ende 1796 die Oeſtreicher aus Ita⸗ lien nach Tirol zurückgedrängt, Jourdan hatte am un tern, Moreau am obern Rheine geſiegt, und ngchdem Baden und Würtemberg, endlich auch der Schwä ſche Kreis mit der Franzöſiſchen Republik einen Waffenſtill⸗ ſtand geſchloſſen hatten, wurden die Oeſtreichiſchen Al⸗ penländer von zwei Seiten bedroht. Es war voraus⸗ zuſehen, daß die franzöſiſche Rheinarmee vom Norden nach Vorarlberg dringen werde, um dort ihre Vereini⸗ gung mit der Italieniſchen Armee zu bewerkſtelligen. Die kaiſerliche Regierung hatte es aufgegeben, Vor⸗ arlberg zu vertheidigen. Aus Innsbruck hatte daher das Landesgubernium an die Behörden zu Bregenz am Bo⸗ denſee den Befehl ertheilt, bei Annäherung der Feinde ihren Amtsſitz zu verlaſſen und ſich nach Tirol zurück⸗ zuziehen. Am 9. Auguſt rückten die Franzoſen gegen Bregenz ror. Die Beamten verließen, jenem Befehle folgend, ſofort die Stadt, um ſich auf der Straße ſüdlich nach Feldkirch, und von dort öſtlich über Bludenz nach Tirol zu begeben. 10 ½ 220 Der Patriot von Montafun. Es war der Kreishauptmann, Landvogt v. Inder⸗ mauer, der Kreis⸗Oberamtsrath v. Franzin, der Bregenzer Bürgermeiſter Weber und einige Unterbeamte des Kreis- und Oberamtes. In Bregenz ſtanden noch einige Oeſtreichiſche Trup⸗ pen. Auch dieſe marſchirten an dem Tage ab, aber lei⸗ der nicht als Escorte der Behörden, ſondern erſt nach ihnen. Der Abzug war übrigens kein übereilte durch Furcht dictirter, denn noch am ſelben Tage beſetzten die Franzoſen Bregenz. Die Gemüther der Vorarlberger waren ſchon durch die vorangegangenen Vorfälle höchſt aufgeregt, es war eine patriotiſche Aufregung für das Vaterland, das Kai⸗ 1 die ſich aber nicht zu der reinen Begeiſterung, opfernden Muthe der Tiroler ſteigerte. Sie hiel⸗ ken ch für verrathen und ſuchten nach Verräthern. Da erſcholl die Kunde, Indermauer, Franzin, der Bürgermeiſter von Bregenz fliehen, die höchſten Obrig⸗ keiten des Landes, ſie verlaſſen das Land. Von der ge⸗ heimen Inſtruction derſelben war dem Volke nichts be⸗ kannt. Die Gährung wuchs.„Was ſoll aus dem Lande werden, das ſeine Obrigkeiten verlaſſen, um es ohne Rath und Leitung dem Feinde preiszugeben? Was ſoll dieſe feige Flucht bedeuten zu einer Zeit, wo ſich die Truppen noch nicht auf dem Rückzuge befinden? Warum verläßt der Kreishauptmann v. Indermauer nicht blos ſein Kreisamt, ſondern auch das Landſchützencorps, das noch vor dem Feinde ſteht, und er iſt ſein Ober⸗ commandant?“ So die Vernünftigen, der Pöbel ſchrie laut Verrath! Das Mistrauen wuchs bis zur Geſpenſterfurcht, und jenes entſetzliche Wort, welches in jedem mehr oder min⸗ der freien Gemeinweſen der wahren Freiheit mehr ge⸗ * nder⸗ n, der beamte Trup⸗ ber lei⸗ ſt nach duch ten die ndurch es wal ſterung, ie hiel⸗ der g ichts be n Lunde es ohl Wi wo ſt efinden wet nib zencot in Do Perl ht, der n meht Der Patriot von Montafun. 221 ſchadet hat, als das oft empfohlene Mistrauen ſie vor der Gewalt gerettet, ward zur Loſung durch das kleine Land. Der Pöbelpatriotismus iſt in allen Ländern„ge⸗ neigt, hinter einem allgemeinen Unglück immer das Ver⸗ brechen Einzelner zu ſuchen“, ſagt, mit richtiger Würdi⸗ gung des Vergangenen mit prophetiſchem Scharfblick in die Zukunft Feuerbach. Er iſt überall derſelbe, im Lager fanatiſirter Demokraten und Royaliſten. Am ſcheußlich⸗ ſten freilich, ſo lange die Weltgeſchichte Zeugin davon iſt, in kirchlichen und religiöſen Kämpfen. Wer als Patriot gelten wollte, wiederholte, vergrö⸗ ßerte das Geſchrei. Es gab auch ſonſt Misvergnügte, Herabgekommene, Geſindel aller Art in den Bergen von Vorarlberg. Viele, die nichts zu verlieren hatten hoff⸗ ten bei einem Aufſtande zu gewinnen; Andere heten ſich wegen mancher Unbilden, Bedrückungen zu beklagen. In welchem Lande wird das nicht der Fall ſein? Ob die Kreisbeamten von Vorarlberg vor einem halben Jahr⸗ hundert einen beſondern Druck gegen die Unterthanen geübt, wird uns nicht geſagt. Zuerſt flog das Gerücht von dem Einfall des Fein⸗ des von Norden nach Süden, es war genügend, um einen Todesſchrecken zu verbreiten, dann kam der Ruf von dem ſchwärzeſten Landesverrath, deſſen Die ſich ſchuldig gemacht, welche vom Kaiſer eingeſetzt waren, das Land zu ſchützen, endlich kamen die fliehenden Re⸗ gierungsbeamten ſelbſt. An jedem Orte, wo die Wagen hielten, umringten ſie erbitterte Menſchenmaſſen, man überhäufte ſie mit den ſchmählichſten Vorwürfen, man rief ihnen Verwün⸗ ſchungen nach. Doch kamen ſie glücklich nach Feldkirch und von da ſeitab nach Bludenz. Hier aber war die Erbitterung zur Wuth geſtiegen, 222 Der Patriot von Montafun. die ganze Bevölkerung ſchien auf den Beinen. Man ſchloß die Thore des Städtchens hinter den Wagen; man kündigte ihnen drohend an, hier habe ihre Flucht ein Ende, ſie dürften nicht weiter reiſen. Vor dem Städtchen liegt ein Nonnenkloſter St. Pe⸗ ter. Als wären ſie Verpeſtete, wird ihnen dieſer abge⸗ ſchloſſene Ort zum Aufenthalt angewieſen. Man forderte aber zugleich das feierlichſte Verſprechen von ihnen: daß ſie ſo lange dort ſich aufhalten und ihre Amtsgeſchäſte fortſetzen wollten, bis der Feind nach Bludenz vor⸗ gerückt ſei. Das konnte nicht lange dauern. Sie glaubten als Behörden das Kloſter zu beziehen, aber aum waren ſie in den Mauern, als ſie ſich ſchon als Gefangene behandelt ſahen. Man beſetzte alle Aus⸗ gänge mit Wachen, man forderte ihre Waffen ab und entriß ſie ihnen mit Hohn und Beleidigungen. Die Patrioten vertheilten die Waffen als gute Beute un⸗ ter ſich. Bludenz und die Umgegend war in Allarm, es ſollte es aber auch das ganze Land werden. Ein reitender Eilbote war mit einem Schreiben hinaufgejagt in das Thal von Montafun, die Gemeinden zum Landſturm nach Bludenz aufzufordern. Das Schreiben empfahl an die Glocken zu läuten und wohl bewaffnet in Eil nach der Stadt zu ziehen. Wozu? Um eine Landwehr den Franzoſen entgegen zu ſetzen? Davon war nicht die Rede. Es hieß nur um die gefangenen Landesverrä⸗ ther zu bewachen. Und die Montafuner, ein verwe⸗ gener Schlag Bergbewohner, folgten augenblicklich dem Aufruf. Der erſte bewaffnete Haufen war ſchon Abends ge⸗ gen 7 Uhr in Bludenz. Man verlegte jetzt die Wachen, „ m a V S E ku do ter n Men 1z man cht ein St. Pe⸗ abge⸗ forderte en duß geſchſt nz vor eziehen, h ſchon le Aus⸗ ab und n. Die ute U es ſolt reitende in de andſtun pchl Eil no wehr nicht desver n venn lich b en Der Patriot von Montafun. 223 die bis da draußen geſtanden, in die Zimmer ſelbſt, wo der Landeshauptmann, der Oberamtsrath und der Bür⸗ germeiſter ſich befanden. Sie waren der roheſten Ge⸗ meinheit, den gröbſten Schmähungen und Beſchimpfun⸗ geo der aufgeregten Bauern preisgegeben, ohne daß ſich eine Localbehörde von Bludenz gezeigt zu haben ſcheint. Doch blieben es vorerſt nur wörtliche Mishandlungen. Aber die Menge draußen ward größer, immer neuer Zuzug kam heran, immer heißer ward die Erbitterung. Die Erhitzung hatte aber noch einen andern, ſehr natür⸗ lichen Grund, den genoſſenen Wein. Die Kloſterküche hatte Speiſen für die Patrioten liefern müſſen, und was man in Flaſchen fand, war geleert worden. Sie genüg⸗ ten aber nicht für die Menge und deren Durſt, man preßte und erpreßte mehr. Endlich drohten die Tumul⸗ tuanten den Kloſterjungfrauen das Haus über dem Kopf anzuſtecken, wenn ſie nicht den Schlüſſel zum Keller lie⸗ ferten. Nachdem dies erreicht war, ſtieg die künſtliche Erhitzung auf einen noch nicht erreichten Grad. Mit klingenden Bechern und lallenden Zungen klagte man über des Landes Noth. Einer klagte den Andern an, Einer wollte den Andern überbieten in kräftigen Verwünſchungen und Flüchen gegen die Hochverräther. So mochte im Zuſtande der allgemeinen Schwelgerei und Erhitzung Jeder glauben, daß Alle eine gleiche Erbitte⸗ rung und Entrüſtung antreibe, und Niemand merkte, daß er nur das in Bewegung geſetzte Werkzeug Ande⸗ rer war. Nachdem man ſich vom Abend bis in die Nacht um 11 Uhr zu einem Patriotismus angefeuert, der keine Rückſicht mehr zu nehmen brauche, keine Schonung mehr üben dürfe; da drang um 11 Uhr ein Haufe der Frechſten, mit Flinten, Hellebarden und Säbeln bewaff⸗ 14 6 34 5 1 . 224 Der Patriot von Montafun. net, unter wildem Toben in das Zimmer, wo v. In⸗ dermauer und v. Franzin an einem Tiſche ſaßen. Man beſchimpfte, bedrohte, man kitzelte und beäng⸗ ſtete ſie mit Hellebarden und Bajonetten. Ob ſie ge⸗ antwortet, gebeten, gedroht oder ſich zu verantworten geſucht, wird uns nicht geſagt; wahrſcheinlich aber tha⸗ ten die Unglücklichen Das nicht, was die feigen Elenden erwartet, ſie ſetzten der Wuth nicht Wuth entgegen, was Jene zur raſchen That ermuthigt hätte. Endlich gelang es einem der Trunkenen, den Landeshauptmann v. Indermauer durch einen Bajonettſtich am Fuße zu verwunden. Kaum ſahen die Beſtien Blut fließen, als auch das ihre den gehörigen Hitzgrad erreicht hatte. Sie fielen über die beiden Opfer her, riſſen, ſtießen ſie von den Stühlen, wälzten ſie auf dem Boden umher, ſtachen ſie mit den Bajonetten, hieben ſie mit Säbeln und ſchlu⸗ gen ſie mit den Gewehrkolben. Aber ſie tödteten ſie nicht; entweder weil auch jetzt noch der rechte Muth zum Verbrechen ihnen fehlte, oder weil der Trunk ihre Kräfte lähmte. Indermauer erhielt dann mehre Säbelhiebe am Kopfe und einen Stich in die linke Seite und Franzin außer mehren Kopfhieben einen tiefen Bajonettſtich am Fuße. In dieſem Zuſtande blieben die Unglücklichen gegen 4 Stunden, bis um 3 Uhr nach Mitternacht, auf dem Boden, in ihrem Blute und zu den Füßen der trunke⸗ nen Rotte liegen. Von Wein, Uebermuth, und wahr⸗ ſcheinlich auch von Rachegefühl gegen Die, welche kaum noch ihre Herren geſpielt, glühend, übten ſie gegen die ſchwer Verwundeten, und noch in dieſem Zuſtande, allen möglichen Hohn, Beſchimpfungen und ängſteten ſie mit fortwährender Todesdrohung. gen hal dü wit dur und den taſt unte dem te ſter noc v. In⸗ being⸗ ſie ge twortin bet tha⸗ Elenden ntgegen, Erdich uptmann juße zl uch das e fielen von den chen ſe d ſchlu⸗ nh jet ſchl dermaue en Stit pfhiebe n gee guf den trunk d weh beſ egen d de, cl ſie w Der Patriot von Montafun. 225 Doch gelang es jetzt einigen Gutgeſinnten und Nüchter⸗ nen, in das Blut- und Saufgelage einzudringen und in dem wüſten Lärm ihre Stimme erſchallen zu laſſen. Es war der Beichtvater des Kloſters und ein unter den Montafunern ſehr angeſehener Ortsvorſtand, Vonier, denen es nach großer Anſtrengung gelang, die Wuth wenigſtens auf einige Zeit zu beſänftigen. Man erlaubte jetzt den Nonnen des Floſters einzu⸗ kreten und die Verwundeten, ſo gut es ging, zu verbin⸗ den. Aber der Stillſtand dauerte nur kurze Zeit. Die Wuth draußen flammte wieder auf; das Volk, neue Haufen, drangen ein, jetzt auch in die Kammer, wo der Bürgermeiſter Weber bis dahin verſchont geblieben. Sie gaben ihm Fauſtſchläge, ſie verſetzten ihm Kol⸗ benſtöße. Nur mit äußerſter Anſtrengung gelang es den oben genannten Wohlgeſinnten, die Cannibalen davon abzu⸗ halten, daß ſie ſich nicht aufs Neue auf die kaum noth⸗ dürftig Verbundenen losſtürzten und die Verbände ihnen wieder abriſſen. Endlich, nach unſäglicher Anſtrengung, ſetzte man es durch, Morgens um 4 Uhr, die verwundeten Indermauer und Franzin zu Bett zu bringen, wo ſie nun etwa 5 Stun⸗ den, nicht Ruhe hatten, aber doch, ohne thätlich ange⸗ taſtet zu werden, lagen; denn die Bauern, welche ſie als Wache umſtanden, tobten und ſchimpften auf ſie un⸗ unterbrochen, und drohten ihnen jeden Augenblick mit dem Tode. Der Fanatismus des Landvolks war indeſſen unab⸗ äſſig bearbeitet worden. Die kalte Bosheit eines Verruch⸗ en hatte die drei Opfer dem Tode gewidmet. Sie ſollten terben, das ſtand ietzt auf allen Geſichtern, und den⸗ noch— es fehlte den halb wieder trunkenen, halb aus 10 226 Der Patriot von Montafun. dem Rauſch erwachten Mördern noch der Muth, dem Wurm, den ſie ſo lange gequält, durch einen Tritt das Garaus zu machen. Sie kamen und gingen, und grif⸗ fen halb zu und wichen wieder. Haufenweiſe ſtürmten die brüllenden Montafuner in das Krankenzimmer, ſie hoben die Fäuſte, ſchimpften, drohten mit den Waffen, aber ſie gingen wieder fort, um neuen Haufen Platz zu machen. Endlich, während die Unglücklichen eine Stunde faſt in einem fortwäh⸗ renden Sterben waren, drang gegen 10 Uhr ein wilde⸗ ſter Trupp mit lautem Mordgeſchrei auf das Bette zu. Vonier und der Beichtvater erkannten, daß kein Er⸗ barmen mehr von den durch Trunk und Rachgier ihrer Sinne beraubten Cannibalen zu erwarten ſei. Es kam ihnen nur auf Aufſchub an. Vielleicht war dann eine anderweitige Rettung möglich. Der Ortsvorſtand Vonier flehte und beſchwor die Tigerrotte im Namen der Religion und aller Heiligen, die Verurtheilten wenigſtens als katho⸗ liſche Chriſten ſterben zu laſſen. Er bat ſie nur um eine Stunde Zeit, damit die Gefangenen beichten könnten. Dies wagten die Mörder nicht abzuſchlagen; ſie glaubten auch gute katholiſche Chriſten zu ſein. So ge⸗ lang es ihm die ganze Schaar und mit ihnen die Wa⸗ chen aus dem Zimmer zu entfernen. Der Beichtvater erſchien, und das Zimmer wurde geſchloſſen. Welchen Plan man zur Rettung der Unglücklichen gehabt, iſt unbekannt. Doch ſelbſt dieſer kurze Waffenſtillſtand ward nicht gehalten. Noch war keine Viertelſtunde vergangen, als man die Thür mit Gewalt ſprengte. Der Bürgermeiſter Weber war eben im Beichten begriffen. Man ſtieß den Beichtvater fort, man ſchlug mit Kolben auf jenen und Franzin los. Den Landeshauptmann v. Indermauer riß — th, dem ritt das nd grif funer in himpften, cder fort, während ſorwih⸗ in wilde⸗ Bette zl kein Er⸗ iet ihrer Es kam ann ein d Vonier in al kuht rum iin önnten. lagen ſ S0 Beichtvil Velh wurd ſit ungen mun ſie jun tmau Der Patriot von Montafun. 227 man aus dem Bette und ſchlug ihn mit den Gewehren, bis er zu Boden ſank. Umſonſt beſchwor der Geiſtliche im Namen Gottes, der auf dieſe Gräuelſcene herab⸗ blicke, die Wüthenden. Die Unglücklichen ſchwammen wieder aufs Neue am Boden in ihrem Blute und die Unmenſchen fuhren fort blind und raſend mit ihren Säbeln auf die halben Leichname einzuhauen und mit den Gewehrkolben ſie zu ſtampfen. Der äußerſten Anſtrengung der Geiſtlichen gelang es endlich eine Galgenfriſt bis zur Vollſtreckung des Urtheils zu erwirken. Er wollte nur den Sterbenden das:„Glaube, Liebe, Hoffnung“ vorbeten. Judermauer allein hatte noch ſo viel Kraft die Worte nachzuſpre⸗ chen. Eine letzte Todesvorbereitung in Gegenwart der Henker, die ihre gezückten Schwerter ſchon über den Köpfen ſchwangen. Kaum war das letzte Wort verhallt, als Einige den Bürgermeiſter Weber bei den Haaren faßten, ihn über die Schwelle, die Treppe hinab, in den Kloſterhof ſchleiften. Hier ließ man ihn liegen und machte Platz. Ein Bube legte die Flinte an und ſchoß. Wahrſchein⸗ lich zitterte der Arm beim trunkenen Zuſtande. Er traf ihn nicht. Schnell wandte er das Gewehr um und ſchlug ihn mit dem Kolben dermaßen, daß der Schaft zerſprang und der Schädel in Trümmern zerſchmettert ward. Weber hatte ausgelitten, zur ſelben Zeit aber auch ſeine Leidensgefährten. Als der Oberamtsrath von Franzin ebenfalls bei den Haaren aus dem Zimmer gezogen ward, hatte er noch ſo viel Lebenskraft, daß er mit Händen und Füßen ſich wehrte. Ehe er die Treppe hinabgeſchleift werden konnte, war er ſchon auf dem Gange mit Kolben todtgeſchlagen und geſtampft. 6 1 6† 3 1 228 Der Patriot von Montafun. Indermauer war eigentlich ſchon eine Leiche, als die wütheriche, auf deren Theil er gefallen, ihn die Treppe auf dieſelbe Weiſe hinabſchleiften. Als man indeß noch einige Lebenszeichen in ihm zu bemerken glaubte, durch⸗ bohrte man durch einige Kugeln ihm die Bruſt. Weber's und Indermauer's Leichen lagen blutbedeckt auf dem Hofe. Der Anblick zweier Leichen genügte det Cannibalen nicht. Sie ſtürzten die Treppe wieder hinauf und ſchleppten auch Franzin's Körper hinab. Er konnte vielleicht noch nicht ganz todt ſein, vielleicht war es auch nur der wollüſtige Durſt nach noch mehr Gräuel, man verſetzte auch ihm noch einen Schuß. Die andern Kreisbeamten, welche im ſelben Kloſter ſich eingeſperrt befanden, wären dem nämlichen Schick⸗ ſal nicht entgangen, wenn die Gutgeſinnten— man nennt uns immer nur den Ortsvorſtand Vonier und den Beichtvater— während die Cannibalen ihrem Blut⸗ durſt gegen die drei vornehmen Beamten fröhnten, nicht dieſe untergeordneten Beamten in die innere Clauſur des Nonnenkloſters zu ſchaffen gewußt. Hier alſo waren ſie doch geſichert. Die Wütheriche müßten dieſes Sanctua⸗ rium anerkennen. Möglicherweiſe hatte man während der gewährten Beichtfriſt auch die drei Hauptopfer da⸗ hin zu ſchaffen die Abſicht gehabt. Die Patrioten blieben aber nicht allein beim Ver⸗ brechen des Mordes ſtehen, ſie benutzten die Gelegenheit auch zum Plündern. Noch während der Metzelei fiel man über ihre Koffer, Felleiſen, Säcke und Kleider her. Nach der Abſchlachtung zog man den Leichnamen ihre Kleider aus und theilte ſie. Der Werth der geraubten Gegenſtände, einſchließlich des baaren Geldes betrug gegen 7000 Gulden. Von den Lebensverhältniſſen der drei Opfer erfahren togen Krin hber s die Treppe noch durch⸗ bedeckt te det hinauf fonnte wor es Gräuel, Kloſter Schic⸗ man 5 und Blut⸗ niht ſur des aren ſe anctue⸗ vihrend i dr n Prr tgenhil li fil det hi en iht raubt⸗ hetn erfohr Der Patriot von Montafun. 229 wir nichts, als daß alle noch im blühendſten Mannes⸗ alter ſich befanden. Keiner hatte das 40. Jahr über⸗ ſchritten, Jeder hinterließ eine Wittwe und ein verwai⸗ ſtes Kind. Die Franzoſen müſſen bald darauf in Bludenz ein⸗ gerückt ſein; jedenfalls beſetzten ſie und hatten geraume Zeit das Land inne. Man weiß nicht, daß unter ihrer Herrſchaft eine Verfolgung oder auch nur Nachforſchung gegen die Mörder ſtattgefunden. Eine politiſche Mord⸗ that, in der Hitze des Parteienkampfes erfolgt, war es nicht, wie bei der ſpätern Unterſuchung deducirt ward, und dem Lauf der Civiljuſtiz, auch gegen Verbrechen, ießen die franzöſiſchen Behörden, ſchon aus Klugheit, überall ihren Gang, ohne ſich einzumiſchen. Aber auch venn man die Gräuelthat, als aus politiſchen Affecten hervorgegangen, betrachten wollen, wäre gerade die Par⸗ rianſicht, aus der ſie möglicherweiſe hervorging, eine plche geweſen, welche auf den Schutz der Sieger und kroberer am wenigſten Anſpruch gehabt hätte. Wilde, matiſche Patrioten hatten ihre Obrigkeiten erſchlagen, veil dieſelben es unterlaſſen, ſie und das Land gegen den inbrechenden Feind zu vertheidigen. Hier hatten die jranzoſen, wie jeder ſiegreiche Feind, Recht und Auf⸗ prderung genug zum Einſchreiten. Genug Wiſt nicht geſchehen, und die Montafuner pzen unbehindert mit ihrer blutbefleckten Beute in ine Berge zurück. Der Mord und Raub blieb Jahre lirdurch ungeahndet, wichtige Weltereigniſſe mögen die érinnerung daran in den Hintergrund gedrängt haben, chr in den Thälern und Bergen von Bludenz wird 230 Der Patriot von Montafun. man der That oft gedacht haben, und was im Augen⸗ blick als eine Geſammthat roher, fanatiſirter Gemüther erſchien, gewann einen ganz andern Anſtrich, wenn man die verſchiedenen Erzählungen der Augenzeugen und der Zeugen vom Hörenſagen verglich. Möglich auch, daß Mancher der Mitſchuldigen, ernüchtert vom Rauſch und der zu blutigen Rache die Sache ſelbſt an⸗ ders betrachtete, ihrer ſich ſchämte und in der Reue darüber Mittheilungen machte, die zu Anzeigen wurden. Kurz man wußte endlich, daß das Verbrechen, welches die Stadt Bludenz und das Thal von Montafun ſchän⸗ dete, weniger ein Akt patriotiſcher Rache und Verzweif⸗ lung geweſen, als ein Bubenſtück Einzelner oder gar nur eines Einzelnen, welcher durch allerhand Mittel die Wuth der Menge bis zum Aeußerſten anzuregen ge wußt. Und man wußte den Namen dieſes Individuums, man kannte es ſehr wohl und Jedermann traute ihm zu, daß er des Charakters und der Befähigung gewe⸗ ſen, es zu veranſtalten. Aber darüber waren beinahe zwei Jahre vergangen und Voralberg wieder unter Oeſtreichiſche Regierung zurückgekehrt. Erſt jetzt wagte man, oder hielt ſich für verpflichtet, das Ereigniß zu unterſuchen, und demnächſt zum Einziehen der Thäter zu ſchreiten. Ueber die Natur des Verbrechens hatte man bald den richtigen und klugen Standpunkt aufgefunden. Auf⸗ ruhr konnte es nicht ſein, denn von Indermauer und von Franzin konnten, da ſie den Befehl hatten, ihren Amtsſitz und die ganze Provinz zu verlaſſen, ſchwer⸗ lich noch als die wirklichen Obrigkeiten des Landes gel ten. Es ward demnach nur ein Raubmord, und als⸗ bald waren die Thäter ermittelt,— Jeder kannte ſie— und eingezogen. eri nur ſult ſelb der D L ſem Joſ An Pe unt wi bei 6s 5u Dh Aut ſcho chre luſt öbe Au kit e wn m Augen Gemüthe ch, wenn genzeugel Moöglich chtert von ſelbſt en der Ru en wurde en, welcht fün ſchi Verzwel oder Mittel? uregen 9 dividun traute i ʒung ge . vergah Rjn ut it d demnn man ⸗ nden tmauet tten, 6 ſchl en, Lande un annte Der Patriot von Montafun. 231 Die peinliche Unterſuchung, die am 2. Febr. 1798 eröffnet ward, über deren Fortgang Feuerbach uns aber nur ſummariſch unterrichtet, ſtellte Folgendes als Re⸗ ſultat auf. Die Volksaufregung in Vorarlberg hatte ſich von ſelbſt gemacht. Es war die noch unerklärte Macht des Wahnes, die eine ganze Bevölkerung in kurzer Zeit in den Zuſtand des Argwohns verſetzte, welcher bis zur Raſerei gegen die vermeintlichen Verräther ſich ſteigerte. Die offene Gewaltthat, der Mord der ſogenannten Landesverräther war das überlegte Werk eines Böſe⸗ wichts. Der Held, Urheber, Anſtifter und Anführer bei die⸗ ſem Aufſtande und bei allen Gräuelthaten war Franz Joſeph Tſchofen. Ein Geſell, vermuthlich nicht ohne Anlagen, hatte er ſeine Stellung im Leben und ſein Vermögen im Spielen, Trinken, Schwelgen eingebüßt und durchgebracht. Er war als ein liederlicher, nichts⸗ würdiger Burſch bekannt, ſo bei ſeinen Mitbürgern als bei der Obrigkeit. Bei jenen wahrſcheinlich gefürchtet als ein Desperater, der, weil er nichts zu verlieren hat, zu Allem fähig iſt, bei dieſer in Miscredit, und die Obrigkeiten jener Zeit glaubten, im Vollgefühl ihrer Autorität, nicht nöthig zu haben, ſchlechte Subjecte zu ſchonen. Er mochte ihren Druck, ihre Verfolgung wie ihre Verachtung erfahren haben, und glühte vor Rache⸗ luſt es ihnen vergelten zu können. „Er haßte jene Obrigkeiten“, ſagt Feuerbach,„weil er überhaupt die bürgerliche Ordnung haßte, an deren Wohlthaten er keinen Theil mehr hatte, und die Eitel⸗ keit ſtachelte ihn, um für das Gefühl bürgerlicher Un⸗ bedeutenheit und öffentlicher Verachtung ſich ein Mal durch was immer für auszeichnende Rolle zu entſchädi⸗ 232 Der Patriot von Montafun. gen. Außerdem, und das war wol der Hauptantrieb bei dieſem zur tiefſten Gemeinheit verſunkenen Cha⸗ rakter, wollte er in dem Gewirr einer Volksbewegung bei freier Zeche ſich einen luſtigen Tag machen und hoffte noch nebenbei mit guter Beute nach Hauſe zu ziehen“. Das Feld für Demagogen iſt bei ungebildeten Maſ⸗ ſen überall daſſelbe, nur die Taktik und die Loſungs⸗ worte ſind je nach der Zeit verſchieden. Mit Ideen konnte man zu Ausgang des vorigen Jahrhunderts die Bauern von Vorarlberg nicht entflammen, aber das Wort: Verrath! hat zu jeder Zeit auf alle Menſchen⸗ klaſſen eine wunderbare Wirkung geubt. Geſtützt hat es noch niemals Reiche, viele hat es zu Fall gebracht in alter wie in neuer Zeit. Polen fiel nicht durch die Willkür und Macht ſeiner Feinde, ſondern durch ſeine innere Zerrüttung, und ihr Hauptagens war das krank⸗ hafte Mistrauen, das im Loſungsworte Verrath zur zerſtörenden Flamme ausbrach. Polen winkte mehrmals die Rettung, Mistrauen und das Verrathgeſchrei ver⸗ eitelte ſie. Verrath flüſterten die Vorarlberger ſich zu, Tſcho⸗ fen rief das Wort laut aus, und ſtreckte unter ſei⸗ nen rohen und unwiſſenden Landsleuten aus Mon⸗ tafun eine Fahne aus, um die ſich die Haufen mehr und mehr ſammelten, und daß ihre Wuth bis zur Raſerei ſtieg, daß keine Erholung, kein Nachden⸗ ken, keine Beſinnung Platz greifen konnte, war ſein Werk. Wir müſſen es hinnehmen, was Feuerbach uns mit⸗ theilt, obgleich es in dieſer Ausdehnung und Beſtimmt⸗ heit faſt unglaublich erſcheint: In Tſchofen's Kopfe war der Plan des Ganzen im Voraus entworfen, von ihm ptantrieb en Che bewegung hen und Hauſe zu ten Maſ Loſungs lit Iden ndetts di aber do Menſchen ſtütt ha gebracht durch di ch ſein as krank rrath jl mhrmi tun 3t unter ſ ſi n Nuch uns* Beſin Kyt von Der Patriot von Montafun. 233 ſelbſt die Ausführung deſſelben veranſtaltet, und durch ſeine unermüdete, wohlberechnete Thätigkeit bis zum ent⸗ ſetzlichen Ende durchgeführt. Er war es, der zu St. Peter, nachdem der Landes⸗ hauptmann und ſeine Gefährten ins Kloſter gebracht waren, mit Ungeſtüm von ihnen die Auslieferung aller Waffen erzwang. Aber zu gleicher Zeit war er es, der den reitenden Boten nach Montafun abſandte, er, der den Brief ſchrieb mit der Aufforderung an die Ge⸗ meinden: bewaffnete Trupps nach Bludenz zu ſenden, um die Abreiſe der Landesverräther zu verhindern. Ob er den weicher gebildeten Einwohnern des Städtchens nicht die rohe Geſinnung zutraute, auf die er bei ſeinen Montafunern rechnen konnte oder die Unwiſſenheit, auf die er rechnen mußte! Sobald die Gebirgsbewohner in Trupps ankamen, machte er ſich das Geſchäft ſich unter ſie zu miſchen, und ihnen den Verrath, die Frevelthaten(2) der ge⸗ fangenen Beamten zu ſchildern. Durch die unverſchäm⸗ teſten Lügen und Verleumdungen bethörte er ihre Leicht⸗ zäubigkeit, und regte ihre Leidenſchaftlichkeit durch alle Künſte, die tückiſche Bosheit nur erſinnen mag, bis zur Erbitterung auf. An Gleichgeſinnten fehlte es in der Menge nicht, venn auch an gleich kaltblütig Verwegenen. Die Luſt u Gewaltthaten, ſich in ihrer rohen Kraft gehen zu kſen, iſt bei rohen Menſchen natürlich; bei den Ge⸗ wineren blitzte die Begierde nach wohlfeiler Beute auf. lnd der Sprung über das Geſetz war ja eine patrioti⸗ he Handlung; Alles geſchah ja für den Kaiſer und ſi das Haus Oeſtreich!— der Schlechte zieht den Shlechten an, und die Nichtswürdigſten im Haufen er⸗ innten bald in Tſchofen ihres Gleichen, einen Führer, 234 Der Patriot von Montafun. unter dem es ſich lohne zu dienen. Als ſeine Vertrauten und Helfer ſchürten ſie das Feuer. Möglicherweiſe wäre es doch ausgegangen, denn die rohe Menſchennatur iſt wohl zu Gewaltthaten aufgelegt, wie der Impuls ſie gibt, aber es bedarf künſtlicher Mittel, dieſe Aufregung zu erhalten, wenn die Beſin⸗ nung erwacht. Vor einer wirklichen Blutthat, und wenn das erſte Blut nach einer raſchen That gefloſſen iſt, erſchrickt der Naturſinn. Tſchofen war es, der da⸗ für ſorgte, daß die Aufrührer nicht zur Beſinnung ka⸗ men. Er ſchaffte den Wein herbei, er zwang die Non⸗ nen, unter der Drohung ihnen das Haus anzuzünden, ihren Keller zu öffnen, und ermunterte die Bauern un⸗ abläſſig zum Zechen. Manchem drang er den Wein mit Gewalt auf. Einen Jakob Wachter, der ſein eifrigſter Mithelfer geworden, und bereits übermäßig getrunken hatte, ſchüttete er, wider deſſen Willen, noch beinahr ein Maas Wein in die Kehle. Dies ſtimmt mit der Erzählung, wie wir ſie kennen Der Reiz zur Miſſethat war da, aber er kam aus kei nem gewaltigen leidenſchaftlichen Antriebe, der Alles mit ſich fortreißt, er erſchien immer wieder von Neuen angeſtachelt. Die Mörder dringen brüllend vor um morden, ſie toben in der Erwartung, daß ihnen irgen etwas den Muth leihen werde, und als dies nich kommt, ſie ſich in Drohungen und den Anfängen de That erſchöpft haben, ziehen ſie ſich wieder zurück um ſich von Neuem zu berauſchen und von Neue vorzudringen. In dieſer Bezichung erſcheint dieſer Ful ebenſo pſychologiſch wahr als einzig in ſeiner Ark. Bei allen Ausbrüchen der Wuth ſeit elf Uhr Abendi ſah man Tſchofen immer als Anführer. Er forderte den Mishandlungen der Unglücklichen auf, er gab daße dos beſth el a vm ange ſieß ſicht Bem kraft er d Sinn dient ltten den, war wiß micht ſin lau ch le ſchlei gen, den kblch n t Nue ſEhh ſſih wor ßertraute denn di aufgeleg fünſtliche die Befi that, un t geſloſſ 6, der do inmung k die No mzizinde auern ¹ Wein n getrun ch bein ſie kn un au der 1 von Nu vor un huen it dies nfing eder z0 von V t dieſe er W Uhr N ſd gu Der Patriot von Montafun. 235 das erſte Zeichen, das verabredete Wort: Hopp! Er befahl dem Jakob Wachter insbeſondere mit ſeinem Sä⸗ bel auf die am Boden Liegenden losʒuhauen; er ſtand vorn an der Thür, als den Wüthenden die Beichte zu lange dauerte und ſie die Thür endlich aufſprengten; er ſtieß den Bürgermeiſter Weber, als dieſer zu entfliehen ſuchte, ins Zimmer zurück, und er war es, der alle Bemühungen der Gutgeſinnten durch ſeine Ueberredungs⸗ kraft bei den Tumultuanten zu vereiteln ſuchte, indem er deren Worte verhöhnte und ihnen einen falſchen Sinn unterlegte. Um die Charakteriſtik dieſes Menſchen zu vollenden dient ein Zug, der uns aufbewahrt iſt. Während die letten Streiche und Schüſſe auf die Opfer gethan wur⸗ den, auf dem Gange, der Treppe und auf dem Hofe, war Tſchofen nicht dabei. Sobald er ſeiner Sache ge⸗ wiß war, daß die Unglücklichen ihrem letzten Schickſal nicht entgehen würden und die eigentliche Metzelei an⸗ fing, flüchtete er ſich aus dem Zimmer in die innere Clauſur des Kloſters. Hier ſah er durch ein Schlüſſel⸗ boch der eiſernen Thür zu, wie Franzin todtgeſchlagen, Alle bei den Haaren über den Gang zur Treppe ge⸗ chleift wurden, um im Kloſterhof den Reſt zu empfan⸗ zen, War das Vorſicht, um, wenn die Sache vor n Richter käme, die eigentliche Thäterſchaft von ſich wlehnen zu können, oder geheimes, geſpenſterhaftes Frauen, die Feigheit, die den Verbrecher oft vor dem esten Streich ergreift, nachdem er mit grauſamer aus⸗ uernder Verſtocktheit Alles bis zu dieſem äußerſten Schritt gethan hat? Wahrſcheinlich Beides. Erſt nachdem der letzte Schuß, der letzte Streich ge⸗ ſihrt worden, ſchlich er aus ſeinem Schlupfwinkel her⸗ ſr, um bei der Theilung der Beute nicht der Letzte zu 236 Der Patriot von Montafun. ſein. Auf ſeinen Antheil kamen, außer ſechs Piſtolen, die er ſich ſogleich nach der Eutwaffnung der Beamten ſelbſt zugeeignet hatte, der blutige Rock des Bürger⸗ meiſter Weber, der aber mit ſeinen ſilbernen Knöpfen einen anſehnlichen Werth hatte. Franz Joſeph Tſchofen wurde in erſter Inſtanz zu ſechszigjähriger Kerkerſtrafe(wie alt er damals war wird uns nicht geſagt) und öffentlicher Arbeit, mit der Schärfung verurtheilt, daß er alle drei Monate mit zwanzig, und jedes Mal am 10. Auguſt mit fünfund⸗ zwanzig Stockſtreichen gezüchtigt werden ſolle.— Die oberſte Juſtizſtelle in Wien milderte durch das Erkennt⸗ niß vom 17. Auguſt d. J. dieſes Urtheil dahin, daß er ſtatt der ſechszig nur dreißig Jahre zu ſitzen habe. Aus Gnade wurden auch dieſe dreißig Jahre in zwanzig ge⸗ mildert. Die Stockſchläge ſchienen geblieben zu ſein. Inzwiſchen war der Krieg wieder ausgebrochen; man meinte, daß, da politiſche Rückſichten in dieſem Straf⸗ falle mitgeſpielt, auch politiſche Rückſichten bei der Be⸗ ſtrafung mitſprechen dürften, und entließ am 22. Februar 1799 den meiſten Mitſchuldigen Tſchofen's ihre noch übrige Strafzeit, wie es im Decrete heißt:„Aus Staats⸗ rückſichten.“ Die Gnadengeſuche für Tſchofen ſelbſt, die oft wie⸗ derholt wurden, wobei es nicht an Verwendungungen aus politiſchen Rückſichten fehlte, wurden aus Wien ſtets zurückgewieſen. Endlich ward ihm, für den Fall unun⸗ terbrochenen Wohlverhaltens, nach Verlauf ſeiner halben Strafzeit, auf Erlaſſung der übrigen Hälſte„aus Gnade“ Hoffnung gemacht. Ob dies auch aus Staatsrückſichten geſchah, iſt nicht geſagt. Nach den Wechſelfallen des Krieges kam Voralberg mit Tirol unter Baierſche Hoheit. Tſchofen büßte da⸗ a s Piſtolen Beamten 6 Bürger n Knöpfn Inſtanz jl er damal Wbit, mi Monte mi it finfund le— Di 6 Erkemn in, daß t abe. V warzig g. zu ſein. chen; m ſſen Str bei de * hhu ihre n lus Sta die oſt ndungul Vien ſe zal u inet hi aus Gl tsrülſt n bift Der Patriot von Montafun. 237 mals im Zuchthauſe zu Buchloe ſein Verbrechen, und ſeine noch lebende Mutter kam mit einem Gnadengeſuche für ihren Sohn beim Könige von Baiern ein. Feuer⸗ bach trug als Referent dem Könige den Fall vor, konnte jedoch, in Anbetracht der Schwere des Verbre⸗ chens und der bekundeten Gemüthsart des Verbrechers, den Antrag nicht unterſtützen, in Folge deſſen derſelbe zurückgewieſen ward. Dieſem Gnadengeſuch verdanken wir allein die Mittheilung dieſes nicht unintereſſanten Falles aus den Acten der älteren Oeſtreichiſchen Juſtiz, welche bis dahin mit ſieben Riegeln der Oeffentlichkeit verſchloſſen ſchienen. Das ward nun anders, und wir hoffen, daß auch dieſe Archive mit ihren gewiß großen Schätzen der Wiſſenſchaft ſich öffnen werden. Die Richter von Rhode Island. 1786. Die Aufnahme des Falles, der hier folgt, wird Man⸗ chen befremden. Es iſt ein politiſcher Proceß, der, be⸗ ginnend um die Bezahlung eines auf dem Markt ge⸗ kauften Pfundes Fleiſch, über die Schranken der bürger⸗ lichen Gerichtsbarkeit ſich erhebt, und in Sphären und Fragen endet, wo alle Geſetzbücher der Welt uns im Stich laſſen. Aber die Fragen ſind ſo ernſter Art, ſit erneuen ſich in der Geſchichte, ſie kommen auch in der Gegenwart wieder vor, daß es jedem denkenden Leſer von Werth ſein wird, zu erfahren, wie dieſelben über⸗ haupt gelöſt werden können, und wie ſie in einem eben frei gewordenen, an der ſtrengen Geſetzlichkeit feſthal⸗ tenden Volke gelöſt wurden. In einem Volke, wo e keine Macht gab, die als höchſte Autorität den Kno⸗ ten mit dem Schwerte der Willkür zerhauen konnte, wo die Willkür allerdings drohend in den aufgereg ten Maſſen da war und mitſprach, aber die Vernunft und der geſetzliche Sinn doch die Oberhand gewann und die Sache ſchlichtete, ohne daß es zum Aeußerſten kam und die rohe Gewalt in letzter Inſtanz entſcheiden mußte Richt in ab inerf lihen Rgen us ji auch gen den ihrer ſelbſt er 1 telet jnge ichtz ſhein lben ſtein idem E. ſicht ſhs ſt, ſut uſer wenn ſitn ijn lun dn ſu geg md. vird Mn der, b. Markt 9 er bürgt haren 1 t ms i u At, uch in nden 2 elben il inm eit feſt lte, w den 5 en ko aufh ie Ven nd 90 Aeuß⸗ entſe Die Richter von Rhode Bland. 239 Der Fall iſt ernſt, lehrreich und erhebend. Wie Richter den Muth ſich bewahren, in monarchiſchen, und in abſolut monarchiſchen Staaten Recht zu ſprechen nach innerſter Ueberzeugung, auch dem Willen und den deut⸗ lichen Inſinuationen der Fürſten und ihrer Regierungen gegenüber, davon haben wir in der Geſchichte und hatten aus jüngſter Vergangenheit erhebende Beiſpiele; daß es aber auch in Republiken, und in noch chaotiſch gährenden jun⸗ gen Republiken, Richter gegeben hat, welche dem wüthen⸗ den Volkswillen, ja der Legislatur gegenüber, das Recht ihrer Ueberzeugung feſt hielten und mit dieſem Rechte elbſt einem gegebenen Geſetze trotzten, welches nach ih⸗ rer Ueberzeugung auf faulem Grunde ſtehend, die Sitte verletzte, lehrt uns dieſer merkwürdige Proceß aus dem jungen Freiſtaat Amerika, wo ein ganzer höchſter Ge⸗ richtshof vor den Volksvertretern als Angeklagter er⸗ ſcheint, ſeine Machtvollkommenheit überſchritten zu ha⸗ ben und ihnen entgegnet: es gebe für den Richter kein höheres Geſetz, als ſein Bewußtſein, nach dem wahren Rechte zu handeln. Der Fall iſt ernſt, lehrreich, erhebend,— aber nicht intereſſant, werden Viele ſagen. Allerdings fehlt das Perſönliche, wofür das warme Gefühl ſich intereſ⸗ ſrt, und es ſtehen nur nackte Rechtsfragen wie Rieſen⸗ ſtelette im Kampf ſich gegenüber. Aber gönne man in unſerm Werke doch auch dieſem ernſten Gedankenkampfe, wenn nicht über die höchſten Güter des Lebens, doch über die ernſteſten Conflicte in einem geordneten Staats⸗ weſen einen Platz. Wer ſich dafür nicht intereſſiren kinn, überſchlage die Blätter; wir meinen, daß wir in den vorangehenden und den früheren politiſchen Proceſ⸗ ſn aus den höchſten Regionen, ſolche ausgewählt und ggeben haben, welche, voll warmblütigen, menſchlichen . 1 13 240 Die Richter von Rhode Island. Intereſſes, die Affecte ſo in Anſpruch nehmen, daß die Rechtsfragen darüber in den Hintergrund gedrängt wur⸗ den. Dafür nehme man einen Fall in den Kauf, der anſcheinend dieſes Intereſſes blank und baar iſt, und doch zwei Fragen, tief eingreifend, behandelt, die für alle Zeiten und für die Gegenwart beſonders von Wich⸗ tigkeit ſind.— Die Bedeutung der Jury wird durch die Plaidoyers der Advocaten in ein Licht geſtellt, wel⸗ ches auch jetzt noch vieles Dunkel findet, um hinein zu leuchten. Dann berührt uns auch in der nächſten Ge⸗ genwart, ſie greift in alle Lebensverhältniſſe ein, die Frage über die Emittirung von Papiergeld und über die rechtmäßige und angemaßte Macht des Staa⸗ tes ihm einen gezwungenen Credit zu verſchaffen. So hell und klar ward die Sache ſchon vor ſechszig Jahren in einem Winkel der andern Welt behandelt, und nicht volle zehn Jahre nachher finden wir dieſelbe Thorheit in Frankreich, wir finden ſie, in barocker Weiſe, noch ehegeſtern in Portugall wiederholt, als Beitrag zu der traurigen Lehre, daß die Geſchichte um⸗ ſonſt arbeitet und keine Erfahrung vollſtändig Regierun⸗ gen und Völker belehrt. Amerika hatte geſiegt, aber die Sonne der jungen Freiheit ſchien nicht hell, der Horizont war mit trüben Nebelgewölk bedeckt. Der ſiebenjährige Kampf hatte das Land erſchöpft, und nach dem Frieden fanden ſich ſo mannigfache Gründe der Unzufriedenheit, daß blu⸗ tige Bürgerkriege dem Ausbruch nahe ſchienen. Die Armee war noch nicht bezahlt; misvergnügt kehrte ſi in ihre Heimath zurück, unter eine Bevölkerung, welche ſo verarmt ſchien, wie ſie ſelbſt. Furchtbare Taxen „daß di ngt wu auf, de iſt, und die fin bon Wich vird durc telt, wel hinein chſen Ge ein, di geld un rſchaffe ſechsz behandel r dieſelt a baroc rholt, Regien der jun nit trit mpf h duß nen. kehr ar 4 Die Richter von Rhode Jsland. 241 laſteten auf dem Volke, um die Schulden zu bezahlen, welche der Krieg verurſacht.„Die Aufregung, ver⸗ ſtärkt durch ſo viele brodlos umirrende Indi⸗ viduen, durch den gefährdeten Credit der Pri⸗ vatperſonen wie der Staaten ſelbſt, die irrige, nur zu ſehr verbreitete Meinung, daß die ge⸗ wonnene Freiheit auch von aller geſetzlichen Controle den Bürger losmache, brachten einen Stand der Dinge hervor, welcher alle denken⸗ den Leute in ernſte Sorge verſetzte“. So ſchil⸗ dert Chandler die Amerikaniſchen Zuſtände, als hätte er vor fünf Jahren einen prophetiſchen Blick auf die Euro⸗ väiſch⸗Deutſchen unſerer Gegenwart geworfen. Ein bedenklicher Umſtand kam hinzu. Schon da⸗ mals regten ſich Stimmen, die eine Theilung des Eigenthums forderten. Um ſo gefährlicher, als ſie nicht von allgemeinen theoretiſchen Vorſtellungen aus⸗ gingen, ſondern auf einen poſitiven Grund ſich ſtützten: daß, was durch die gemeinſame Anſtrengung Aller geſchützt und gerettet worden, nun auch Allen gemeinſam angehören müſſe. Dazu ein anderes herausforderndes Uebel. In den Seeſtädten herrſchte unter den Reichen ein großer Lurus; Jeder wollte es dem Andern zuvorthun. Die republi⸗ kaniſchen Tugenden des Fleißes, der Anſtrengung und der Sparſamkeit wurden vernachläſſigt. Die entlaſſe⸗ nen Soldaten trugen am wenigſten dazu bei, den Sinn ir dieſe Tugenden, ſo wichtig einem geordneten und fteien Gemeinweſen, wieder zu erwecken. Die Kaufleute nußten von dieſer Neigung zur Verſchwendung Vor⸗ theil zu ziehen und für ungeheure Schiffsladungen voll Larusartikel gingen Unſummen gemünzten Geldes nach Curopa. Das gab ſchlechten Schuldnern Grund an XIII. 11 242 Dic Richter von Rhode Island. die Hand, ihre Verbindlichkeiten gegen Privatperſonen und den Staat nicht inne zu halten. Beſonders in den Staaten von Neuengland ward das Misbehagen immer größer. Die ſonſt ſo einträg⸗ lichen Fiſchereien waren in der letzten Zeit ganz uner⸗ giebig geweſen. Aus dem Misbehagen ward laute Klage, aus der lauten Klage offener Widerſtand. Im Auguſt 1786 kam ein Convent Abgeordneter von 51 Städten aus der Grafſchaft Hampſhire in Maſ⸗ ſachuſetts zu Hatfield zuſammen, und votirte eine große Anzahl Beſchwerdeartikel über die„unnöthigen Laſten, welche jetzt auf dem Volke ruhten“.— Bald darauf verſammelten ſich 1500 Inſurgenten mit Waffen in der Hand, zu Northampton, ſie beſetzten das Gerichtshaus und verhinderten die Sitzung der Civilgerichte und die der Friedensrichter. Vergebens rief der Gouverneur alle Officiere und Bürger auf, um ſolche verrätheriſche Schritte zu hintertreiben; es hatte keine Wirkung. Die Grafſchaften Worceſter, Middleſer, Briſtol und Berk ſhire ſtanden in Flammen. Nur in einigen Orten ver⸗ mochten entſchloſſene Obrigkeiten an der Spitze loyaler Bürger dieſe Meutereien zu unterdrücken. In der Grafſchaft Worceſter hatte im November ein ehemaliger Capitain der Armee, Daniel Shays, an der Spitze eines Haufens Inſurgenten die Sitzung der Ge⸗ richte verhindert und der general court, die legisla⸗ tive Verſammlung, ſah ſich genöthigt drei Geſetze ſchnel zu erlaſſen, um die Laſten des Volkes in etwas zu et leichtern; ſie betrafen: den Erlaß oder die Minderuns gewiſſer rückſtandiger Abgaben; daß ein gewiſſer Beſis oder verſönliche Eigenſchaften vor augenblicklicher Exe⸗ cution ſchützen ſollten und eine Minderung der Proteß⸗ foſten. Aber man hielt dieſe Nachgiebigkeit nur für ein 36 der ſe ſo ein ge He du le a Er 1 zun glie tperſone nd war eintrig nz uner ard laute ud. geordnet tin Miſ eine grj en Loſte ald daral fen in de richtshau eund d rneur al rätheriſt kung. d und Vn Orten b itze loh venbe v, on ng der die le eſetze ſö twas ſ Nindo wiſſet 5 clicht de ſ nn fül Die Richter von Rhode Zsland. 243 Zeichen von Schwäche. Shays marſchirte mit ſeinem Trupp nach den Städten, wo die Gerichtshöfe nie⸗ dergeſetzt worden und überreichte ſeine Forderung, daß ſie nicht Gericht halten möchten, in der demüthigen Form einer Petition. Man verſtand ſich und ging aus⸗ einander. Noch ſchlimmer ging es in Newhampſhire zu. Die general assembly wurde zu Exeter gehalten, als ein Haufe Empörer vor das Verſammlungshaus trat, um durch Gewalt eine Bitte zu unterſtützen, welche von den Abgeordneten von dreißig Städten ſchriftlich vorge⸗ legt war, nämlich: daß die Aſſembly Papiergeld creiren möge. Der Präſident trat zu den Empörern hinaus und erklärte ihnen in ruhiger, angemeſſener Weiſe, weshalb die Verſammlung jene Petition verworfen habe. Er erklärte ihnen die Unzweckmäßigkeit und Ungerechtig⸗ keit ihres Verlangens, und ſetzte hinzu: auch wenn es vernünftig und das ganze Volk damit einverſtanden wäre, ſo würde der geſetzgebende Körper doch nicht dar⸗ ein willigen, ſo lange er von einer bewaffneten Macht umringt wäre. Keine Rückſicht auf perſönliche Gefahr würde die Verſammlung beſtimmen, den Rechten ihrer Machtgeber etwas zu vergeben.— Der Name dieſes würdigen und muthigen Präſidenten wird uns nicht ge⸗ nannt. Kaum aber, daß er geendet, ſo rührte man die Lrommeln. Die Gewehre hatten, erhielten Befehl, ſie mit Kugeln zu laden, die Zugänge zum Verſammlungs⸗ hauſe wurden mit Schildwachen beſetzt und Jedem mit dem Tode gedroht, der einen Verſuch zu entſchlüpfen nache, bis die Forderungen des Volkes gewährt wären. So blieb der geſetzgebende Körper mehre Stunden bis ſun Einbruch der Dunkelheit gefangen. Seine Mit⸗ zleder verhielten ſich ruhig. Aber gegen Abend hörte 11* 244 Die Richter von Rohde Jland. man von einer andern Seite her die Trommel rühren. Stimmen riefen:„Huzza die Regierung! die Artillerie heran!“ Da ergriff die Verſchwörer ein paniſcher Schrek⸗ ken. Sie ſtäubten auseinander. Zwar ſammelten ſie ſich wieder am nächſten Tage, aber der Präſident hatte in⸗ zwiſchen die Miliz geſammelt und zerſtreute ſie. Einige wurden ergriffen, vor Gericht geſtellt und verurtheilt, doch übte man billigerweiſe Mäßigung und Keiner wurde am Leben geſtraft. Die von New⸗Hampſhire hatten alſo kein Papier⸗ geld ertrotzt. Anders ging es in Rhode⸗Island zu. Die Unzufriedenen hatten die Oberhand in der geſetzge⸗ benden Verſammlung, in der Regierung gewonnen, und eines der außerordentlichſten Geſetze, die je in gebilde⸗ ten Staaten gegeben wurden, ward ertrotzt. Man war in dieſem Staate der Meinung, daß das gegenwärtige Unglück allein oder vorzugsweiſe von den Kaufleuten herrühre, welche das geprägte Geld an ſich zögen und ins Ausland ſendeten. Gegen ſie war alſo die äußerſte Wuth des Volkes entbrannt. Die Vor⸗ ſtellung erhielt allgemeine Gültigkeit: daß durch die Au⸗ torität der Geſetzgebung Papiergeld die volle Kraft und Geltung des Goldes und Silbers erlangen könne. Dies ſollte geſchehen und durch den ſtarken Arm des Geſetze eingeführt und getragen werden. Leiden könnten ja da⸗ durch nur die reichen Kaufleute, und nur ſie würden ſich gegen die Maßregel ſträuben. „Das Thema von der gangbaren Münze“, ſagt der Amerikaner Chandler,„eines der ſchwierigſten und ver wickeltſten in der ganzen Wiſſenſchaft der politiſchen Oekonomie, iſt mehr als jedes andere den ungeſtümen Angriffen unwiſſender und argliſtiger Demagogen aus⸗ geſetzt, und die Erfahrung lehrt uns, daß in allen l rühren Artilleri ten ſie ſich hatte in⸗ e. Einige erurtheil iner wurd in Popie sland jl er geſetg nnen, un — daß d evon d ed en ſ wat Kraft! nne d mten ie ſie wu , ſih en und vli ungiſi agog aß in Die Richter von Rhode Zland. 245 freien Staaten die größten Irrthümer zuweilen vom Volke mit Wuth aufgegriffen und gehegt werden, und man ſie ſo weit treibt, daß Verwirrung und Ruin die unausbleiblichen Folgen ſind.“ Gewiſſenloſe Menſchen hatten ſich in jener Zeit der Volksſtimmung bemeiſtert und bearbeiteten die Wuth der Armen und Verzweifelnden gegen die Kaufleute, in⸗ dem ſie ihnen vorſpiegelten, daß durch einen einfachen Act der Geſetzgebung ihre ganze Lage geändert werden könne. So war der Staat in zwei Parteien getheilt in die Baargeldmänner und in Papiergeldmän⸗ ner. Die letztere Partei hatte im Mai 1786 dergeſtalt die Oberhand erhalten, daß verſchiedene Geſetze von ihr er⸗ laſſen wurden, welche, wie Chandler ſagt,«von Be⸗ trug, Unwiſſenheit und Thorheit“ Zeugniß ablegten. Die erſte Acte beſtimmte, nach einer langen Vorrede, worin die verſchiedenen Gründe, politiſche wie merkan⸗ tiliſche, hergezählt wurden, weshalb das Baargeld un⸗ zureichend geworden für Handel und Wandel und zur Bezahlung der Schulden: daß 100,000 4. in Papier⸗ ſcheinen ausgegeben werden ſollten, für den Zeitraum von vierzehn Jahren. Dieſes Geld wurde vorgeliehen auf den Credit unbelaſteter Grundſtücke(to be lent on the credit of clear landed real estates) zu vier Procent jährlich. Comitteen wurden durch den zanzen Staat eingeſetzt, um dieſe Scheine in den Städten zu vertheilen, nach Verhältniß ihrer Bevölke⸗ ung. Diejenigen Perſonen, welche ſolche Scheine em⸗ fingen, ſollten die Intereſſen in den allgemeinen Staats⸗ ſchatz zahlen, jährlich, ſieben Jahr hindurch. Für die ktzten ſieben Jahre waren keine Zinſen zu entrichten. Während der letzten ſieben Jahre ſollte jedes Jahr ein Siebentel der ganzen Summe an das Generalcomittie 246 Die Richter von Rhode Island. in dieſen Scheinen zurückgezahlt werden,„um ſofort ver⸗ brannt zu werden“. Die Scheine ſollten nicht höher als auf 3 Lſtrl. und nicht unter 6 Pence lauten. Sie lauteten: „Staat von Rhode Jö6land. „Dieſer Schein iſt gleich 3 Lſtrl. in klingender Sil⸗ bermünze, und ſoll in dieſem Staate bei allen Zah⸗ lungen angenommen werden, gemäß der Acte, durchgegangen in der Maiſitzung der General As⸗ sembly beſagten Staates, gehalten in der Stadt Newport A. D. 1786. Tod wer ihn nachmacht.““ Welcher Gläubiger dieſes Geld von ſeinem Schuldner anzunehmen ſich weigerte, ſollte, nach gewiſſen, dem Schuldner vorgeſchriebenen Förmlichkeiten, mit ſeiner Klage und Forderung niemals mehr gehört werden. Es war keine Zeit beſtimmt zur Wiedereinlöſung dieſer Scheine(aber doch nach 7 Jahren jährlich ein Siebentel, 7 Jahre hindurch?) ſagt Chandler, noch war ihre endliche Einlöſung auf irgend einen beſtimmten Fonds angewieſen. Es iſt kaum nöthig zu ſagen, daß ein ſo creirtes Papiergeld augenblicklich ſeinen Credit verlor, und tief im Courſe ſank. Aber ſchon in der nächſten Juniſeſſion ging eine zweite Acte zur Bekräftigung dieſes Geldes durch. In der Einleitung heißt es:„„Wesmaßen es höchlich noth⸗ wendig iſt und von den wichtigſten Folgen für die Re⸗ gierung aller Staaten, daß die Handlungen der geſetz⸗ gebenden Gewalt in hoher Achtung und dem heiligſten Reſpect gehalten werden und daß das einmal publicirte Geſetz genau befolgt und demſelben punktlich und mit heiliger Scheu gehorſamt werde. Und wesmaßen es von der größten Wichtigkeit iſt, daß vorbemeldete Emiſſion fort ver⸗ ht höher — en. St zöland. ender Sil allen Zah der Acte, neral 46 der Stod hmacht“ Schuldne ſen, den nit ſeine rden. reinlöſun hrlich ei noch wo heſtimme ſo trin nd ging* duch. chlich der g n heiln puble und ſe6 e Gn Die Richter von Rhode Jsland. 247 der 100,000 Pf., welche unter Allem, was die Weisheit unſerer Geſetzgebung thun könnte, das bereiteſte Mittel iſt, die Gemüther zu beruhigen und die unglückliche Lage und Umſtände der guten Bürger dieſes Staates zu er⸗ leichtern, in gutem Credit erhalten werde, und daß die⸗ ſelbe ein gangbares Geld bleibe, an Werth gleich dem geprägten Gold und Silber. Und wesmaßen ver⸗ ſchiedene Verſuche gemacht worden von einer gewiſ⸗ ſen Claſſe von Leuten, welche, aus misverſtandenen Grundſätzen, vermuthen, daß beſagte neue Münze ihrem Intereſſe nachtheilig ſein werde, und aus Neigung ſolche Geſetze und Anordnungen dieſer Verſammlung, welche vielleicht nicht mit ihrem Vortheil, ihrem Urtheil und hrer Anſicht über die Dinge quadriren, oder aus was für Gründen ſonſt, zu umgehen oder verſchreien, was, wenn es hinginge, in dieſem Staate eine Macht unter⸗ ſtützen hieße gegen diejenige Autorität, welche durch die Wahl des freien Volks conſtituirt worden, und alle die Geſetze und Grundſätze unterwürfe, von denen Glück Wohl und Sicherheit des Volks abhängen““ u. ſ. w. Nach dieſem furchtbaren Eingange ward verordnet, daß Jeder, der ſich da weigere, die Scheine zur Bezah⸗ lung von Sachen anzunehmen, die er zum Verkauf feil hat, und zwar zum vollen Werth, welcher auf den Schei⸗ nen geſchrieben ſteht; oder Jeder, welcher in den Prei⸗ ſen einen Unterſchied mache, ob mit Papier oder Silber bezahlt werde, oder es fordere; oder in irgend einer Art dahin ſtrebe, den Verkehr mit ſolchen Scheinen zu er⸗ ſchweren oder in irgend einer Art die Ausgebung ſolcher Scheine beeinträchtige,— zum erſten Male im Betre⸗ ungsfall eine Strafe von 100 Pf. zahlen ſolle, und — unfähig werden zu irgend einem Amt, einer Anſtel⸗ lung oder ſonſtigen Vergünſtigung im Staate. 248 Die Richter von Rhode Rland. Auch das half nichts. Das Papiergeld ſank und ſank im Courſe. Das Volk glaubte aber noch immer, daß die Regierung Papier in Gold verwandeln könne, wenn ſie nur ernſtlich wolle. Am Willen fehlte es nicht. In der nächſten Gene⸗ ralverſammlung im Auguſt ging ein drittes Geſetz durch, bezüglich auf den Gerichtsſtand wegen Vergehen gegen das Papiergeld. Chandler nennt es„eines der außer⸗ ordentlichſten Geſetze, welche je durch eine geſetzgebende Verſammlung einem freien Volke aufgedrückt worden.“ Bei freien Völkern mag dies ſein; ſonſt iſt man an Ein⸗ ſetzung von Ausnahmsgerichten in der ganzen Geſchichte nur zu gewöhnt. In der durch ihre Luſt Gründe aufzuſtellen, nicht minder merkwürdigen Einleitung als die vorige, heißt es:„daß es eine angenommene Maxime der Geſetzgebung iſt, und in allen weiſen Regierungen pünktlich und ge⸗ nau daran gehalten werden ſollte,(die Weisheit der Rhode Isländiſchen Geſetzgeber erſtreckte ſich mit ihren Wünſchen alſo auch über den eigenen Staat hinaus) daß der Proceß über Criminalvergehen dem Vergehen ſelbſt augenblicklich folgen müſſe, und die Strafe ſofort der Verurtheilung; und daß die herkömmlichen und feſt⸗ geſetzten Termine zu den Gerichtsſitzungen in dieſem Staate unzureichend, unpaſſend und unanwendbar ſeien, um die wahre Abſicht beſagter Acte in Wirkung zu ſetzen und die guten Folgen derſelben zu erzielen.“ Deshalb ward beſtimmt, daß, wenn irgend Jemand ſich weigere, die Scheine als Geld anzunehmen, der Kläger ſich an einen der Richter des obern Gerichts⸗ hofes oder auch des untern Gerichtshofes über Civilpro⸗ ceſſe zu wenden habe, worauf eine Citation erlaſſen wer⸗ den ſolle an Den, welcher die Scheine zu nehmen ſich und ſan mer, daß ne, wen en Gene ſez durch hen gege det auße worden“ m an Ein Geſchicht ſetgebun und ge hüt de nit ihn t hinol Vergeh trafe ſoſ in dit dbar ſi Pitkun len“ nd Jen hmel,„ Gri r Giril rlaſen„ nehn Die Richter von Rhode Zsland. 249 geweigert:„daß er innerhalb dreier Tage vor einem Specialgerichtshofe erſcheine und Recht nehme ohne eine Jury nach den Geſetzen des Landes.“ Das Urtheil dieſes Gerichtshofes ſollte augenblicklich executirt werden und der Verurheilte ſofort zahlen oder ins Gefängniß wandern. Eine Appellation gab es nicht, kein Aufſchub ſollte gewährt werden, kein Schutz, kein Privilegium helfen. Noch mehr des Unſinns nach den Begriffen der Ge⸗ genwart. Aus dem Hauſe der Repräſentanten ward ein Geſetzvorſchlag an die Städte geſandt, damit die Frei⸗ ſaſſen in ihren Verſammlungen denſelben annähmen. Dieſer lautete dahin: daß alle Freiſaſſen, in den Städ⸗ ten anſäſſig und andere, einen Eid ableiſteten: daß ſie ſich alle erdenkliche Mühe geben wollten, dem Papiergelde einen gleichen Cours und Cre⸗ dit mit dem Gold- und Silbergelde zu geben, und daß ſie ihre verkäuflichen Sachen zu dem⸗ ſelben Nominalpreiſe in Münze oder in Papier verkaufen wollten. Wer dagegen fehle, ſolle wegen wiſſentlichen Meineids belangt und beſtraft werden.— Mehrere Städte proteſtirten gegen dieſen Exceß des ge⸗ ſetzgeberiſchen Unſinns. Er hatte ſeinen Culminationspunkt erreicht, um an der Feſtigkeit und dem klaren Sinn der Gerichte zu ſcheitern. Im Auguſt 1786 kaufte John Trevett aus Newport von dem Schlächter John Wheeden ein Pfund Fleiſch end wollte ihn mit Scheinen bezahlen. Der Schlächter weigerte ſich das Papiergeld zu nehmen. Trevett klagte ror Paul Mumford, Oberrichter des oberſten Gerichts⸗ ſofes. Dieſer verordnete, den Geſetzen gemäß, einen 11** 250 Die Richter von Rhode Rland. Specialgerichtshof. Aber da die Klageanfertigung ſich einige Zeit hinzog und die gewöhnlichen Sitzungen des Gerichtshofes gerade begannen, ſo ward die Sache vor dieſelben gezogen. Der Verklagte machte drei Einwendungen. Erſtens ſei die Acte, welche die Verweigerung der Annahme von Papiergeld zum Verbrechen mache, ſchon nach dem Wortlaute derſelben erloſchen. Zweitens, daß beſagte Acte die Klage vor Specialgerichtshöfe ziehe, die keiner Controle von Seiten des oberſten Gerichtshofes unter⸗ worfen wären. Drittens, daß der beſagte Gerichtshof durch beſagte Acte nicht befugt ſei, Geſchworene zu be⸗ ſtellen, um die in der Klage aufgeführten Thatſachen zu unterſuchen, und deshalb verfaſſungswidrig und ungül⸗ tig ſei. Natürlich machte nicht der Schlächter John Wheeden dieſe Einwendungen, ſondern ſeine Vertheidiger Var⸗ num und Marchant, die er unter den erſten Advoca⸗ ten des Landes gewählt hatte, oder beſſer, die ihn ge⸗ wählt hatten, um in der Vertheidigung ſeiner Sache ein Printip zu verfechten und das Land von einer Plage zu befreien, welche eine unverſtändige geſetzgebende Verſamm⸗ lung ihm aufgebürdet hatte.„Ich ſtehe diesmal nicht ſowohl hier“, ſagte James Varnum,„kraft meines Sach⸗ walterberufes, als in der Eigenſchaft eines Bürgers, der tief und lebendig mitfühlt die Segnungen eines conſti⸗ tutionellen, freien, unabhängigen Staates. Wo die Rechte aller Bürger ſo innig mit einer beſtrittenen Frage ver⸗ ſchwiſtert ſcheinen, da gebrauchen wir, der Würde des Mannes bewußt, unſere Kenntniſſe und Gaben nur als Mittel zu dem großen Ziele aller politiſchen Geſellſchaft, zum allgemeinen Glücke.“ James Varnum erntete aber durch dieſe Vertheidi⸗ ung ſich ngen des che vor Erſtens ahwme von nach dem beſag die keine fes Unter erichtshr ne zu be tſachen z d ungil WVheede get Var n Woe die ihn g Sache A Peg Verſun cémal u eines Si ürgerti,* ines wn di J ßrage Würde en n e Ve Die Richter von Rhode Zsland. 251 gung einen Ruhm ein, der ihn über ſein Leben hinaus begleitete. Dieſe Vertheidigungsrede iſt der eigentliche Proceß. Doch iſt ſie zu lang, um hier wörtlich mitge⸗ theilt zu werden. Wir geben nur einen Auszug, wenn auch auf die Gefahr hin, daß einige Züge unſern Leſern zu gelehrt juriſtiſch ſcheinen. Das ließ ſich in dieſem Falle nicht vermeiden; es iſt ein Fall für Juriſten. „Das tiefe Schweigen dieſer zahlreichen und ehren⸗ werthen Verſammlung deutet eine Aufmerkſamkeit an, welche der Fall wohl verdient. Die bange Erwartung ſchickt ſich hier. Auch mag die ehrwürdige Richterbank dieſe Sorge, dieſen Ernſt mit vollem Rechte mit uns theilen, wo ſie weiß, daß eine Frage von dieſer Wich⸗ tigkeit und Größe, wie ſie jetzt verhandelt wird, ſeit der erſten Gründung unſeres Gemeinweſens bis zum heuti⸗ gen Augenblick noch nicht Gegenſtand eines Rechtsſtrei⸗ tes war.“ Er ſchätzte ſich und ſeine Sache darauf glücklich, daß Umſtände es gefügt, daß dieſer Proceß nicht vor dem Specialgerichtshofe, ſondern vor dem oberſten Gerichts⸗ hofe geführt werde. So könne er denn frei hier über die Illegalität der neu creirten Gerichtshöfe ſich auslaſ⸗ ſen, er brauche nicht gegen die Richter ſelbſt zu klagen, wie es der Gegenſtand ſeiner Vertheidigung doch mit ſich bringe. Seine Aufgabe ſei, die Gültigkeit und innere Kraft der legislativen Acte in Zweifel zu ziehen, auf welche die Klage begründet ſei. Demnächſt klar zu beweiſen, daß ſie den Fundamentalgeſetzen des Staates entgegen and deshalb, nach dem Ausdruck der Juriſten, eine reine Rullität und ungültig ab initio ſei. Er werde mit ge⸗ iemender Ruhe und Feſtigkeit die Natur, die Grenzen end die Ausdehnung der geſetzgebenden Macht betrach⸗ 252 Die Richter von Rhode Rland. ten, und, mit zu Hülferufen der erſten Autoritäten, deduciren, daß auch die geſetzgebende Macht irren könne und hier geirrt habe; ferner, daß dieſe Acte nur als eine uſurpirte Acte betrachtet werden könne; daß aber, da kein Zweifel obwalte hinſichts der Integrität und gu⸗ ten Abſicht der Geſetzgeber, ſie nur im Lichte eines über⸗ eilten Beſchluſſes anzuſehen ſei, der geſetzlich gerügt wer⸗ den müſſe. Die Parteien, welche in dieſem Proceſſe als Kläger und Beklagte aufträten, ſeien, um von vorn herein die Wahrheit zu ſprechen, von gar keiner Bedeutung. Sie wären nur vorgeſchobene Perſonen zweier großen politi⸗ ſchen Parteien, von denen die eine faſt ſchon die Hoff⸗ nung aufgegeben habe, mit ihren Anſichten durchzudrin⸗ gen.„Aber weshalb ziehen ſich die eifrigen Vertheidi⸗ ger dieſer heilſamen Acte, wie Manche ſie nennen, hin⸗ ter den Vorhang zurück am Tage des Gerichts, wenn nicht etwas in ihnen ſpricht, daß nicht Alles recht iſt? Wagen ſie es nicht zu erſcheinen als Ankläger? Warum ſind ihre Batterien gerichtet gegen einen unglücklichen Mann, der noch vor drei Wochen ein Gegenſtand des Mitleids in den Straßen von Newport war, und nun, criminaliſtiſch angeklagt, Rede ſtehen ſoll, weil er nicht 4 Pente für das Pfund geſchlachtetes Rindfleiſch nehmen will, das ihm ſelbſt im Ochſen 6 Pence gekoſtet hat, obwol er den Ochſen von einem der einflußreichſten Ver⸗ fechter der neuen Geſetze gekauft hat. Zweifelten ſie am Erfolge, oder zauderten ſie, vornehmere Geſchäftsleute an⸗ zugreifen, Männer von Charakter und Vermögen, die täglich und öffentlich ihrem Idol von Geſetz ein Schnipp⸗ chen ſchlagen? „In democratiſchen Regierungen controliren Sitten und Gewohnheiten die Geſetze, ſagt ein Schriftſteller ſtri thi ge iin m ſder ſſti er ſir lwie ot E 1 toritäten en könne nur als aber, da und gu⸗ ines über⸗ rügt wer ls Klige herein di ung Si en polit die Hof rchzudrin Vertheidi nen, hin tö, wen recht iſt Van nſtund d und nu il en nit ſch nehn oſtet h ihſen lten ſi ſtleut e Die Richter von Rhode Zsland. 253 Wo ein Verſuch gemacht wird, einem Volke ein Syſtem aufzudringen, das ſeinen Grundſätzen widerſtrebt und wogegen jeder geſunde Sinn ſich ſträubt, da werden die Urheber dieſes Geſetzes, wie ſanguiniſch auch in ihren Hoffnungen, immer mit einiger Unſchlüſſigkeit an die Ausführung gehen, welche das Fehlſchlagen und den in⸗ nern Verdruß darüber ankündigt.— So hier. Es iſt eine Sache, von der der Friede, die Ehre und Sicher⸗ heit des Staates und das Schickſal von Millibnen un⸗ geborner Weſen abhängen. „Den erſten Einwand des Vertheidigers: daß die Acte, velche die Verweigerung der Annahme von Papiergeld zum Verbrechen mache, ſchon nach dem Wortlaute der⸗ ſelben erloſchen ſei, übergehen wir, als eine reine Wort⸗ klauberei.— Der Advocat mußte dies ſelbſt fühlen. Er berief ſich darauf: daß bei Strafgeſetzen eine buchſtäblich ſtrenge Auslegung zu Gunſten der Angeſchuldigten nö⸗ thig ſei, um ſo mehr, wo die Sache ſelbſt und die Pro⸗ ceßform dem Gefühl und dem genannten Geſetze entge⸗ gen ſei. Statuten gemacht pro publico bono müßten in liberaler Weiſe, ſolche pro publico malo ſo eng als wöglich gedeutet werden. Ueberdies ſei der ganze Bau der Acte ſo voller Widerſprüche, Abſurditäten und Ver⸗ ſtöße gegen geſetzliche Begriffe und geſunden Menſchen⸗ verſtand, daß keine Spur von einer rechtskundigen Hand darin zu entdecken wäre. Indeſſen legte er auf dieſen Einwand weniger Ge⸗ vicht; mehr auf den zweiten: daß die Acte die Klage wor Specialgerichtshöfe ziehe, die keiner Controle von Seiten des oberſten Gerichtshofes unterworfen wären. In allen freien Staaten, wo die drei Quellen der Nacht, die legislative, die richterliche und die executive, getrennt ſind, iſt die richterliche Macht mehr oder weni⸗ 254 Die Richter von Rhode Pland. ger vollkommen, je nachdem die Gerichtshöfe ſo formirt ſind, um übereinſtimmende Entſcheidungen hervorzubrin⸗ gen. Ohne übereinklingende Grundſätze in den richterli⸗ chen Urtheilen übt das beſte Syſtem nur Unbilligkeiten aus, und das Volk hat keine Sicherheit, wo ſich wider⸗ ſprechende Erkenntniſſe gefällt werden. Deshalb iſt ein oberſter Gerichtshof nothwendig, deſſen Urtheile in Rechts⸗ fragen den Untergerichten zur Norm, zum Anhalt di nen müſſen. Ein ſolcher Gerichtshof iſt derjenige, vor welchem jetzt(durch Gunſt der umſtände) dieſer Fall verhandelt wird. Er ging darauf die hiſtoriſche Entſtehung und Be⸗ deutung deſſelben durch. Kraft der von Karl IHI. der Colonie ertheilten Charte und der Weiſungen derſelben hatte die Generalverſammlung im Jahre 1729 dieſen höchſten Gerichtshof in ſeiner gegenwärtigen Geſtalt con⸗ ſtituirt„als einen Obergerichtshof, einen Aſſiſenhof und oberſte Kerkerbehörde für die ganze Colonie, um in her⸗ kömmlicher Weiſe alle Klagen anzuhören und daruber zu verhandeln, ſeien ſie dinglicher, perſönlicher oder ge⸗ miſchter Natur, wie auch alle Klagen der Krone.“— Dieſes Gericht ſollte haben:„dieſelbe Macht und Auto⸗ rität in allen Dingen, dieſe Colonie betreffend, wie der court of common pleas, kings bench und exchequer in dem Theile Großbritanniens, was bishero England genannt ward, haben oder haben ſollten, und Recht und Urtheil abgeben in allen Dingen, ſo vor demſelben zur Erkenntniß kommen, und das Urtheil vollſtrecken.“ Dieſe Einrichtung blieb unverändert durch ſpäter Geſetzggebung und die Revolution, denn die Char Karl's II. hatte nur Das beſtimmt, was urſprünglich ſchon geſetzt war und im Volke lebte. Wir übergehe die hiſtoriſche Ausführung, wie dieſer höchſte Gerichtshof ſo formit vorzubrin n richteri biligkeiten ſch wide alb iſt eit in Recht Vhalt di jenige, dieſer I und Be nderſelb 6 H oſ 729 diel Heſtalt c ſenhof u un inh nd darib her oda Kron“ und ud, m ˙ exchel un Erh d Fch emſelbe udn⸗ uch die„ urſyril ir uboh Grib“ 6. Dir Richter von Khode Zsland. 255 mit gleicher Machtvollkommenheit in England ſchon in den Zeiten der Normannen, und vielleicht noch früher exiſtirt habe als aula regis, wie demnächſt ſeine Befugniſſe in die kings bench übergegangen wären, mit Abzweigung in die courts of common pleas und exchequer. Dieſer höchſte Gerichtshof hat nach Blackſtone die Macht: nicht allein irrige Urtheile der untern Gerichts⸗ höfe umzuſtoßen, ſondern auch alle untergeordneten Obrig⸗ keiten zu beſtrafen, wie auch alle Juſtizbeamten wegen wiſſentlichen Misbrauchs ihrer Autorität., Der Sinn einer langen Ausführung iſt nun, daß ein höchſter Gerichtshof auch in Rhode Jöland unerläßlich ſei:„Wir haben fünf allgemeine Friedensgerichtsſitzungen, die unabhängig von einander ſind. Sie erkennen über alle Verbrechen, die nicht an Hals und Kragen gehen. Nehme man an, daß ſie nach demſelben Geſetz zu ſpre⸗ chen haben, aber das Geſetz ſei verwickelter Natur und laſſe verſchiedene Auslegungen zu, ſo in der Erklärung des Verbrechens ſelbſt als in der Beſtrafung, müſſen wir nicht annehmen, daß daſſelbe Geſetz in den verſchie⸗ denen Diſtricten verſchiedene Wirkungen haben wird? Daher iſt eine obere Controle nothwendig, welche die rerſchiedenen Meinungen der fünf untern Gerichtshöfe conform macht.— Der Bürger hat nicht allein das Kecht auf Freiheit, ſondern auch auf gleiche Freiheit. Es gehört daher zu ſeinen Rechten, ſich an ein Tribu⸗ nal, als an einen Centralpunkt wenden zu können, von vo eine durchdringende Stimme gleiche allgemeine Grund⸗ ſitze verkündet. „Wäre das Erkennen über die Fälle des neuen Ge⸗ ſctzes den Untergerichtshöfen allein übertragen worden, ſ hätte das Uebel durch die gewöhnlichen, herkömmli⸗ cen Rechtsmittel auch ohne Appellation geheilt werden 256 Die Richter von Rhode Zland. mögen; aber durch eine unerhörte Anordnung bei Ein⸗ richtung dieſer Specialgerichtshöfe ſind die Richter des oberſten Gerichtshofes mit den Untergerichtshöfen auf eine Stufe geſtellt. Ihre Gerichtsbarkeit ward eine co⸗ ordinirte. Es paßte ſich daher auch gar nicht, an die⸗ ſen unſern Gerichtshof, in ſeiner Eigenſchaft als Ober⸗ gericht, um Remedur wegen verletzender Urtheile ſich zu wenden; denn entweder müßten die Richter als höhere Inſtanz ihren erſten Entſchließungen entgegen handeln oder jede Hülfe verſagen. In den meiſten Fällen aber wird ein Richter, der ein Urtheil ſich ein Mal gebildet hat, daran feſthalten. Was er alſo als Richter des Specialgerichtshofes gebilligt, wird er auch als Appella⸗ tionsrichter billigen. Der Stolz auf ſeine Meinung iſt in jedem Menſchen vorwaltend, wie hoch er auch im Leben ſtehe. Wenn der Obergerichtshof alſo nicht ver⸗ mögend iſt; ſich ſelbſt zu rügen oder ſeine Irrthümer zu corrigiren, wo er als Untergerichtshof geſprochen hat, kann er auch nicht füglicherweiſe die andern fünf Unter⸗ gerichtshöfe wegen ihrer Irrthümer rütteln.“ Nun betrachtet er das Gerichtsverhältniß wie ein Solarſyſtem, wo die Strahlen der Untergerichtshöfe ab⸗ geleitet wären von dem wiederſtrahlenden Glanze dieſes Obergerichtshofes, des primum mobile dieſes Gemein⸗ weſens.— So ſchmeichelhaft der Vortrag auch für den Hof, von dem er ſprach, mag geweſen ſein, möchte doch dieſes Argument ſo wenig als das erſte zur nach⸗ folgenden Entſcheidung beigetragen haben. Es war das dritte Argument, worauf er alle Kraſt legte: daß durch beſagte Acte des geſetzgebenden Körpers der Gerichtshof weder autoriſirt noch ermächtigt ſei, eint Jury einzuſchwören, um die in der Klage aufgeführte' bei Ein ichter des hofen au d eine to , n die ols Ober eile ſch al hihn en hande ällen a ul ghib ſichte d s Appdl keinung t auch i nicht ve rthumer wöhn finf ln iß wit chthift lanze d ſs ben u fi ſein,. ſt zur er alt iden K aufye Die Richter von Rhode Zsland. 257 Thatſachen zu unterſuchen.— Hierdurch ſei dem An⸗ geklagten ein conſtitutionelles Recht verloren gegangen, welches der geſetzgebende Körper ihm zu entreißen gar keine Macht habe. Das war das thema probandum. Der Ausdruck in der Acte:„daß die Majorität der Richter unterſuchen ſollen ohne Jury“, war nur nach ſchweren Kämpfen durchgegangen. Eines Tages war er verworfen worden; über Nacht hatte ſich eine Majorität gebildet(ein nächtliches imperium in imperio), und am andern Morgen wird der Antrag in veränderter Form abermals eingebracht und jetzt angenommen. Motiv war: die ganze Acte war ſo dem natürlichen Rechtsgefühl widerſtrebend, daß die Papiermänner fürchteten von der Jury kein Strafurtheil in den meiſten Fällen zu erhal⸗ ten. Sie ſchmeichelten ſich, daß bei einem ſummariſchen Verfahren die von den Geſetzgebern erwählten Richter ſich blind ihrem Willen unterwerfen würden.„Aber, Heil unſerm Staate, unſere Richter ſind im Allgemeinen von der Furcht nicht eingeſchüchtert, noch ſtehen ſie un⸗ ter dem Einfluß einer Macht, welche ihre Schranken überſchreitet.“ Der Vertheidiger bat ſeine Zuhörer um Erlaubniß zur Begründung jenes Thema weiter ausholen zu dür⸗ ſen:„daß die Unterſuchung durch eine Jury ein Funda⸗ mentalrecht ſei, ein unveräußerlicher Theil der geſetzlichen Verfaſſung, und daß keine Geſetzgebung die Bürger die⸗ ſs Rechtes berauben dürfe.“ Wir müſſen ſeine Bitte gegen unſere Leſer wiederholen. Auch amerikaniſche An⸗ ſchten über die Bedeutung und Entſtehung der Jury därften für Viele unter uns in dieſem Zeitpunkt von Intereſſe ſein. Die Magna Charta, welche Englands Barone, mit dm Schwert in der Hand, gegen König Johann er⸗ 258 Die Richter von Rhode Rland. trotzten, und die von Heinrich III., ſeinem Sohn, im Parlament, mit einigen Aenderungen beſtätigt ward, war keine Verleihung neuer Rechte, es war gro⸗ ßentheils nur die Beſtätigung ſolcher Principalgrundſätze und Gewohnheiten, die längſt im alten England Gül⸗ tigkeit hatten. Darauf folgte das Statut, genannt: confirmatio Chartarum, durch welches die Magna Charta als allgemeines Geſetz erklärt ward, alle Entſcheidungen dagegen für ungültig. Für ſo wichtig erklärte man ſie, daß ſie in Abſchriften an alle Kathedralen verſandt ward und zwei Mal im Jahre dem Volke vorgeleſen werden ſollte. Strafe, Ercommunication gegen Jeden, der durch Wort und That ſich dagegen verſündige. Mehr als 30 Statuten von Eduard I. bis Heinrich IV. beſtätigten ſie. Dies that die petition of right unter Karl l., die Ha⸗ beas⸗Corpus⸗Acte unter Karl II., die bpill of rights un⸗ ter Wilhelm von Oranien, worin„alle und jede Rechte und Freiheiten, die in beſagter Declaration aufgezählt ſind, für wahre, alte und unzweifelhafte Rechte des Volkes dieſes Königreiches erklärt werden.“ Ja in der act of settlement zu Anfang des Jahrhunderts, durch welche die Krone erblich im Hauſe Hannover erklärt wird, wurden dieſe Rechte, vermehrt, noch ein Mal be⸗ ſtätigt und als„das Geburtsrecht des engliſchen Vol⸗ kes“ erklärt. Das Geſchworenengericht nun, das heiligſte dieſer verbrieften Geburtsrechte des engliſchen Volks. Blackſtone ſagt von dieſem Palladium der Freiheit: es ſei ein Gericht, welches im Volke in Gebrauch gewe⸗ ſen weit hinaus über die Zeit der geſchriebenen Geſchichte. Einige Autoren haben verſucht, es bis hinauf zu den Zeiten der alten Britten zu verſetzen, aber gewiß iſ, daß es ſchon unter den älteſten angelſächſiſchen Colonien hn, in ward, var gro⸗ undſätz d Gül⸗ Nenannt! aCharta eidungen man ſi ndt war werde der durt als 3 aten ſi die Hu ghts M eRecht ufgiß„ chte de a in d t6, du et etkl Mal hen v ſe di Frin uch Geſto geri 160 Dir Richter von Rhode Zsland. 259 im Gange war. Biſchof Nicholſon ſchreibt ſeine Ein⸗ führung Wodan ſelbſt zu, ihrem großen Anführer und Feldherrn. Demnächſt finden wir Spuren der Jury in den Geſetzen aller der Nationen, welche das Feudalſyſtem annahmen, alſo in Deutſchland, Frankreich und Italien. Alle hatten ein Tribunal aus zwölf guten und treuen Männern beſtellt, boni homines, gewöhnlich Vaſallen und Unterſaſſen der Herren, welche die Standesgenoſſen oder Pairs der Streitenden waren. Wie des Lords Vaſallen ſich unter einander in den Gerichtshöfen der Lords, ſo richteten ſich vor des Königs Gerichtshofe die Vaſallen des Königs oder die Lords ſelbſt. In England findet man dieſes Gericht ſchriftlich zuerſt erwähnt unter König Ethelred, aber nicht als eine neue Einrichtung. Stiernhook ſchreibt die Erfindung der Jury, für die er in der alten Sprache den Namen Nembda findet, dem Könige Haynar von Schweden und Dänemark zu, einem Zeitgenoſſen des engliſchen Königs Egbert; gleichwie wir gern Alles(ſagt Blackſtone), was der alten Staats⸗ rechtspflege angehört, der Erfindung des erhabenen Ge⸗ nius Alfred's des Großen beimeſſen, welchem, weil er viel gethan, man Alles zuſchreibt, als auch die Griechen ihrem einen Herkules Alles beimaßen, was über das gewöhnliche Maß menſchlicher Fähigkeiten und Kräfte hinausging. Woraus man denn ſchließen muß, daß die⸗ ſes Gericht unter allen nordiſchen Völkerſchaften gäng und gäbe war, und ſo verwebt mit ihrer Verfaſſung, daß die Spuren, welche wir bei der einen finden, auch bei der andern gelten. In unſerer Inſel, wann es auch dſelbſt eingeführt iſt, wurde es, obwohl eine kurze Zeit durch die Kriegsgerichte der Normannen erſchüttert, im⸗ ner ſo hoch vom Volke geſchätzt und geachtet, daß keine 260 Die Richter von Rhode Zsland. Eroberung, kein Wechſel der Regierung je vermocht, es zu vernichten. In der Magna Charta, fährt Blackſtone fort, iſt mehr als ein Mal darauf hingedeutet, daß es das Hauptbollwerk unſerer Freiheiten ſei. Im 29. Kapitel heißt es: daß kein freier Mann, weder in ſeiner Perſon noch in ſeinem Eigenthum geſchädigt werden ſolle, nisi per legale judicium parium suorum, vel per legem terrae. Ein Privilegium, welches Kaiſer Kon⸗ rad ſchon zweihundert Jahre früher gegeben hatte Nemo beneficium suum perdat, nisi secundum consuetudinem antecessorum nostrorum, et per judicium parium suorum. In allen Ländern ward es ſtets als ein Privilegium der höchſten und der wohlthätigſten Art anerkannt. So Blackſtone. Es gibt aber noch eine Reihe an⸗ derer Autoritäten, aus denen hervorgeht, daß das Ge⸗ ſchworenengericht als weſentliches Princip der engliſchen Verfaſſung galt. Aus England kam es in die Colonien hinüber und blieb auch hier, trotz allem Wechſel mehr oder minder eigenwilliger Gouverneure, die feſte Baſis der Freiheit, die ſchönſte von den Vätern überkommene Erbſchaft. „Die erſten Anſiedler in dieſem Lande, von denen wit abſtammen, waren Engländer, ſie waren ſtolz darauf und auf ihre Rechte.—— Die Geſetze des großen Reiches(dem ſie nur der Religion wegen den Rücken gekehrt), das Geburtsrecht Aller, folgten dieſen frommen n Abenteurern in ihre neuen Wohnſitze, wo ſie, unter un⸗ zählbaren Schwierigkeiten, an Zahl und an Muth wuchſen Und dieſe ihre alten theuren Geſetze wurden hier, durch königliche Charten beſtätigt, zu feierlichen Verträgen. „In der Charte, bewilligt unſern Vätern in Rhode unſ liſt und ju wur c heit och etz de Nien länt und wi M kuf ben lnt ocht, e fort, iſt es das Kapitel r Perſon olls, nisi vel per iſet Kon n hatte ecundun et pel Lnden und do ngſch Colon chſel m erkomm denen! olz dun es u en Ri nſwn unte m iet, 5 trigl in Die Richter von Rhode Zsland. 261 Island, heißt es:„daß Alle und Jeder, ſo unſere und unſerer Erben Unterthanen, welche ſich bereits niederge⸗ laſſen und angeſiedelt haben in unſerer beſagten Colonie, und Die, welche nachmalen hinzogen, beſagte Colonie zu bewohnen, ſie alle und ihre Kinder, die dort geboren wurden, oder zur See auf dem Wege dahin, oder die auch zurückkehren, haben ſollen und genießen alle Frei⸗ heiten und Rechte freier und geborner Unterthanen, in jeder, welcher es ſei, unſerer Beſitzungen, zu was Zweck und Nutzen es auch ſei, als wären ſie, Jeder von ihnen, geboren im Reiche England.“ Hierdurch wurde der Bevölkerung von Rhode Island die Magna Charta ſowohl als alle übrigen Fundamen⸗ talgeſetze Englands zugeſichert. Ausdrücklich beſagt eine Acte, welche in der erſten Generalverſammlung 1663 zur Erklärung der Rechte und Privilegien Sr. Majeſtät Un⸗ terthanen in dieſer Colonie durchging, daß:„kein freier Mann ergriffen und eingeſteckt, oder ſeiner Freiheit be⸗ raubt werden ſolle, oder ſeiner Art und Weiſe zu leben, oder verbannt oder anderweitig geſchädigt werden dürfe, noch gerichtet und verurtheilt, es ſei denn durch ge⸗ ſetzmäßiges Gericht ſeiner Standesgenoſſen, oder durch die Geſetze dieſer Colonie; und daß Riemand, in welcher Lage er ſei, aus dem Beſitz ſeiner Ländereien, oder was er inne hat, geſetzt, noch ergriffen und eingeſteckt oder enterbt oder verbannt, noch irgend⸗ wie ſonſt geſchädigt und beläſtigt werden ſolle, bis er denn vor Gericht geſtellt worden, nach herkömmlichem kaufe der Geſetze. Wie auch, daß alle Rechte und Pri⸗ rilegien dieſer Colonie, durch die Charte Sr. Majeſtät bewilligt, ganz erhalten und bewahrt werden ſollten allen Unterthanen Sr. Majeſtät.“ Dieſe Declaration bildete keine neuen Rechte, ſon⸗ 262 Die Richter von Rhode Rland. dern feſtigte nur die alten und ſtellte eine heilige Sti⸗ pulation auf, daß ſie nimmermehr verletzt werden dürf⸗ ten.— Kaum zu zählen ſind alle die feierlichen Acte, durch welche in ſo langem Zwiſchenraum die General⸗ verſammlungen dieſe feierlichen Rechte bekräftigt haben. So ward in der Octoberſeſſion 1769 einſtimmig be⸗ ſchloſſen:„daß alle Proceſſe wegen Hochverrath und was ſonſt für ein Verbrechen, begangen in Sr. Majeſtät be⸗ ſagter Colonie von irgend wem, der hier wohne, nach Rechten ſollten geführt, geſchlichtet und gerichtet werden in und vor Sr. Majeſtät in beſagter Colonie gehaltenen Gerichtshöfen in Gemäßheit der feſtgeſetzten und wohl⸗ bekannten Proceduren; und daß die Verhaftung irgend einer Perſon, wohnhaft in dieſer Colonie, wegen Ver⸗ dachts eines hierſelbſt verübten Verbrechens, und die Wegſchickung einer ſolchen Perſon nach Orten jenſeits der See, um daſelbſt vernommen und gerichtet zu wer⸗ den, höchlich beeinträchtigend ſeien dem Rechte Brittiſcher Unterthanen, angeſehen, daß dadurch das unſchätz⸗ bare Privilegium, durch eine Jury aus ſeinen Nachbarn gerichtet zu werden, wie auch die Frei⸗ heit, Zeugen zu ſolchem Gericht aufzurufen, den Ange⸗ ſchuldigten entzogen werde.“ Es war mit einer der Hauptgründe, welcher die Amerikaner in die Waffen rief(ſagt der Advocat), daß das Brittiſche Parlament uns dieſes Gerichtsverfahren entziehen wollte. So ſagt die declaration of rights durchgegangen im erſten Congreß im October 1774 „daß die Einwohner der engliſchen Colonien in Nord⸗ amerika durch die unveränderlichen Geſetze der Natur, die Grundſätze der Engliſchen Verfaſſung und die verſchiedenen Charten und Verträge folgend. Rechte haben—— Fünftens: daß die reſpectiven Co⸗ loni lald Pti us ton ihr brec zieh ewi Lun trau nien eru Geſ G b05 Prir dieſe Gri lige St den dürf en Acte, General ſ haben. mnig be⸗ und was ajeſtät be hue, na et wedn gehalten nd wohl ng itgn gn Pu und di n jenſeit t zu wu Brttiſch unſchot ts ſeine die den Wm welcher otat)/* tzverjun ol tit bet in W ſete“ Prrfſ“ ge fih⸗ cim Die Richter von Rhode Pland. 263 lonien theilhaftig ſeien des gemeinen Rechts von Eng⸗ land, und beſonders des großen und unſchätzbaren Privilegiums, durch ihre Standesgenoſſen aus der Nachbarſchaft, gemäß geſetzlichen Her⸗ kommens gerichtet zu werden.“ Demnächſt wird unter den Hauptbeſchwerden ange⸗ führt, daß eine Parlamentsacte, indem ſie ein neues Ver⸗ brechen creire, den deshalb Angeklagten der Jury ent⸗ ziehe, um ihn in England richten zu laſſen.— Am ewig denkwürdigen 4. Juli 1776 erklärten die Väter des Landes, indem ſie, auf die göttliche Vorſehung ver⸗ trauend, die Klagen gegen den König von Großbritan⸗ nien zuſammenfaßten, als eine Hauptbeſchwerde:„daß er uns in mehren Fällen der Wohlthaten der Geſchworenengerichte beraube.“ Schöpfen wir hier Athem.— Wenn der erſte Act des engliſchen Parlaments, der die große Charte der Privilegien der Unterthanen enthält; wenn die Ausübung dieſer Privilegien durch lange Jahrhunderte; wenn die Gründung einer neuen Welt, um ſie zu erhalten; wenn der erſte feierliche Vertrag des Volks dieſes Staates; wenn die feierlichen Erklärungen der geſetzgebenden Ver⸗ ſammlung zu verſchiedenen Zeiten und bei den wichtigſten Gelegenheiten; wenn die feierliche Appellation der Ver⸗ inigten Staaten an den Himmel; kurz, wenn Ströme Blutes, vergoſſen zur Vertheidigung unſerer verletzten Rechte, Beweiſe ſind, dann haben wir triumphirt in der Sache der Menſchheit, dann haben wir dargethan, daß das Geſchworenengericht das Geburtsrecht des Volks iſt. Und doch konnten eifrige Politiker behaupten, daß die Cauſel:„Kein freier Mann ſoll anders gerichtet werden, als derch das geſetzliche Gericht ſeiner Standesgenoſſen oder 264 Die Richter von Rhode Island. nach den Geſetzen der Colonie“ jede andere Art von Ge⸗ richt, als durch Geſchworene geſtatte, ſobald es einer geſetzgebenden Verſammlung gefalle, ein Geſetz zu dem Zweck zu geben! Und das könne Landesgeſetz werden und Specialgerichtshöfe wären mit Buchſtaben und Geiſt unſerer Verfaſſung ganz vereinbar! Iſt es wirklich ihr Ernſt, dieſe gefährliche Mei⸗ nung?— Können ſie es wagen, ſo der Weisheit und Erfahrung von Jahrhunderten ins Geſicht zu ſchlagen? Wenn ein Statut erwähnt:„der Geſetze des Landes“, ſo bezieht es ſich entweder auf ein beſonderes vorher exiſtirendes Geſetz, auf das ganze geſetzliche Syſtem oder auf eine Proceßordnung. Hier verliert ſich der Anwalt des Verklagten abermals in eine gelehrte, oder vielmehr wortklauberiſche Definition des Wortes oder(or) in jenem Satze des Statuts:„Kein freier Mann ſoll anders gerichtet wer⸗ den als durch das geſetzliche Gericht ſeiner Standesge⸗ noſſen, oder nach den Geſetzen der Colonie.“ Dieſes oder ſei hier nur eine Conjunctionspartikel und bedeute nicht mehr als und. Er citirt dafür zwei Autoritäten, den großen engliſchen Rechtsgelehrten Lord Coke, der es gradezu ausſpricht, das oder bedeute ſo viel als und, und— wer erwartet es?— Friedrich den Großen.„In ſeinen Mémoires pour servir à Fhis toire de la Maison de Brandebourg erwähnt der groß Geſetzgeber, der berühmte Friedrich, indem er von den Geſetzen Englands ſpricht, auch der Magna Chars und citirt die Stelle mit den Worten: daß Niemand eingeſteckt, noch ſeines Lebens oder ſeiner Beſitzungen beraubt werden ſolle, ohne durch ſeine Standesgenoſſen gerichtet zu ſein und gemäß den Geſetzen des König reichs.“ von Ge es eine zu den werden ud Geiſ he Ni sheit n ſchlagen Landes 6 vorh ſtem ode zerklagte uberiſt Satze d. htet we zndei Dieſ d bede utoritit Colt, 0 viel Rien dei 3 K Die Richter von Rhode IBland. 265 Die ſpätere Geſchichte Englands bietet freilich auch Beiſpiele, daß man zu Zeiten, wo der Despotismus nach den Bürgerkriegen ſein Haupt erhob, Verſuche ge⸗ macht, dieſes Palladium der Bürgerrechte zu unterdrü⸗ cken. Unter Heinrich VII. ging eine Parlamentsacte durch, wonach die Richter, ohne Zuziehung von 12 Ge⸗ ſchworenen, auf eine bloße im Namen des Königs vor ſie gebrachte Klage, ermächtigt wurden, nach Gutdünken zu hören und zu urtheilen über alle Vergehungen gegen ein Geſetz oder eine Verordnung, welche noch in Gül⸗ tigkeit war. Zwei Friedensrichter, wahre Blutrichter, Richard Empſon und Edmund Dudley, begingen, auf Grund dieſer Acte, unzählige Unterdrückungen, Willkür⸗ lichkeiten und Mordthaten. Schon unter Heinrich VIII. ward dieſe Acte aufgehoben, angeſehen, daß mittels der⸗ ſelben viele argliſtige und falſche Anklagen erhoben wor⸗ den gegen des Königs Unterthanen zu deren großem Schaden.„Dies, ſagt Lord Coke, und das ſchreckliche Ende jener Friedensrichter, ſollte Andere von ähnlichem Beginnen zurückſchrecken und den Parlamenten eine Wei⸗ ſung ſein, ſtatt dieſer koſtbaren Geſchworenen⸗ gerichte nun und nimmmermehr abſolute und Sondergerichte zuzulaſſen, wo nach Gutdünken ent⸗ ſchieden wird.“ Sehe ich einige blaſſe Geſichter? fuhr der Redner fort. Verräth das Zittern einiger Herren, die mir zu⸗ horen, daß ſie mit ſich uneins und verwirrt ſind? Sie nögen zittern. Denn Alle, die wie Empſon und Dud⸗ die conſtitutionellen Geſetze ihres Landes verletzen, bedienen, wenn ſie in ihrem Wahnwitz beharren, ge⸗ veß daſſelbe Loos. Kann die Geſetzgebung die Bürger ihres conſtitutio⸗ XIII. 12 266 Die Richter von Rhode Island. nellen Rechts, durch Geſchworene gerichtet zu werden, berauben? In jeder Gemeinſchaft, die ſich zu einem Staate verbindet, übergibt die Maſſe einen Theil ihrer natürli⸗ chen Rechte der Allgemeinheit, um der übrigen ſich deſto ſicherer zu erfreuen. Daraus bildet ſich ein Ausſchuß, eine Regierung, deren größte Machtvollkommenheit die iſt: Geſetze zu machen.— Aber dieſe geſetzgebende Macht hat nicht das Recht, ſich mit dem Theil der natürlichen Rechte zu befaſſen, welchen das Volk der Allgemeinheit nicht übergeben, ſondern für ſich zurückbehalten hat. In der Kindheit eines Volkes und Staates werden alle Glieder deſſelben, oder wenigſtens doch alle Fami⸗ lienhäupter, an dieſer Regierung, an dieſer Geſetzgebung Theil nehmen. Die Mehrheit der Stimmen entſcheidet. So war es bei unſern Vorfahren, als ſie ſich hier nie⸗ derließen. Sie wuchſen an Zahl; ein Ausſchuß ward nöthig. Eine Verfaſſung ward durch die Charte Karl's M. auf Bitte der Vorväter conſtituirt, damit ſie ſich ſelbſt re⸗ gieren könnten. Geſetze ſollten danach in einer General⸗ verſammlung gemacht werden, welche Generalverſamm⸗ lung zwei Mal im Jahr zuſammenkommen ſollte, beſte⸗ hend aus den Magiſtratsperſonen, die jahrlich von allen freien Männern erwählt wurden, und aus den Abgeord⸗ neten der Städte, die halbjährig zu erwählen wären Jur Ausführung ſollten dieſe Geſetze durch Gerichte ge bracht werden. Aber jede geſetzgebende Macht hat ihre Grenzen⸗ Wenn nur die Willkür herrſchte, unabhängig von allg“ „ 5 mein anerkannten Grundgeſetzen, dann wäre es eine Hert⸗ ſchaft der Menſchen, nicht der Geſetze. Wenn die Ge⸗ ſetzgeber von denſelben abweichen, ſtatt ſie zu unterſtützen, wel 60 Vi Me hobe und beſte ſtg men n( Kri gebe wurt Gun 3 vern von ordn Reg hen, hei idoch Sat ſin it d Ue n d tul Uder werden, Staatt natürli ſch deſt Mſchuß theit di de Moh atürliche minhi nhat. 6 wodn le Fm etgebun ſcheide hier mi dth [6 I. d ſilbſt rGin lverſun llte, be von nAb len w ericht Gr von“ in m d untſ Die Richter von Rhode Zslend. 267 werden ſie Tyrannen. Locke ſagt in ſeinem Werke: On Government:„Man kann nicht annehmen, daß es der Wille der Geſellſchaft ſei, daß die Geſetzgebung die Macht habe, Das zu zerſtören, was Jeder erhalten zu haben wünſcht, weshalb er in die Geſellſchaft eintrat und um deſſentwillen ſich das Volk den von ihm ſelbſt beſtellten Geſetzgebern unterwarf. Wenn daher die Ge⸗ ſetzgeber verſuchen, das Eigenthum des Volks fortzuneh⸗ men und zu zerſtören, oder es unter eine Willkürmacht in Sklaverei zu verſetzen, ſo verſetzen ſie ſich in einen Kriegszuſtand mit dem Volke.—— Wenn die Geſetz⸗ geber, dem Zweck entgegen, zu dem ſie dazu ernannt wurden, handeln, ſo ſind ſie der Rebellion ſchuldig.“ Aber die Charte für Rhode Jsland ſpricht klar dieſe Grenzen aus:„Und daß die Generalverſammlung, oder der größte Theil der Anweſenden, worunter der Gou⸗ verneur—— haben ſollen volle Macht und Autorität von Zeit zu Zeit—— ſolche Geſetze, Statuten, Ver⸗ orbnungen, Verfügungen, Formeln und Ceremonien, was Regierung und Obrigkeit anlangt, zu machen, anzuord⸗ nen, feſtzuſtellen oder wegzuräumen, als ihnen geeignet ſcheinen zum Heil und Wohl beſagter Compagnie—— doch ſo, daß ſolche Geſetze, Verordnungen und Satzungen nicht entgegen und widerſtrebend, ſondern ſo nahe als möglich mit den Geſetzen in dieſem unſern Reiche England übereinſtim⸗ men, dabei die Natur und Verfaſſung des Ortes und dr Menſchen ins Auge faſſend.“ Die Grenze alſo für die geſetzgebende Macht der Ge⸗ walverſammlung war: keine Geſetze zu machen, welche han allgemeinen geſetzlichen Syſtem in England zur Zeit r Verleihung der Charte entgegenſtehen. Daran ward 12 „ 268 Die Richter von Rhode Jland. unwandelbar feſtgehalten.— Auch die Revolution hat keine Aenderung hervorgebracht. Wir übergehen die Anführungen aus mehren Schrift⸗ ſtellern, welche von der Gefährlichkeit des Verbrechens reden:„die Verfaſſung eines Staats anzugreifen und ſeine Geſetze zu verletzen“, da ſchwerlich Jemand daran zweifeln wird; auch die Warnung: daß jede Nation ſtets auf der Wacht ſtehen müſſe, dieſe Misbräuche zu unterdrücken. Wenn aber ein franzöſiſcher Schriftſteller geſagt:„es iſt ſehr ſelten, daß die Geſetze und die Ver⸗ faſſung eines Staates offen und kühn angegriffen wer⸗ den; gegen die ſtillen und ſchleichenden Angriffe muß die Nation vor Allem auf ihrer Hut ſein“, ſo fährt der Redner fort: Hier iſt ein offener und kühner Angriff, er fährt heraus mit ungeſchlachten Rieſenſtreichen und droht mit Sklaverei oder Tod.(1) Wo eine Nation ihre geſetzgebende Macht einem Für⸗ ſten, oder einer Verſammlung, oder beiden zugleich an⸗ vertraut hat, ſagt Vatel in ſeinem Werke:„die Geſetze der Nationen“, erſtreckt ſich dann die Macht dieſer Be⸗ vollmächtigten ſo weit, auch die Fundamentalgeſetze, auch die Conſtitution des Staates ſelbſt zu ändern? Nein, die Autorität dieſer Geſetzgeber geht nicht ſo weit. Sie müſſen die Fundamentalgeſetze heilig achten, wenn ihnen nicht in den beſtimmteſten Ausdrücken auch darüber Voll⸗ macht ertheilt iſt.—— Ihr Auftrag, ſo muß angenom⸗ men werden, geht nur dahin, für die Geſetze zu ſorgen, welche im Lauf der Zeit und für den Gebrauch in ein⸗ zelnen Fällen nöthig erfunden werden.—— Nichts be⸗ rechtigt uns anzunehmen, daß ihre Vollmacht ſo weit ſich erſtreckte, auch die Conſtitution ſelbſt ihrer Willkür zu unterwerfen. Mit einem Wort, dieſe Geſetzgeber lei ten ihre Macht von der Conſtitution ſelbſt her; wie kön⸗ ne hr dri Go nei kän we bef ren tion hat Schrift⸗ rbrechens ifen und nd daran e Nution räucht j hriftſele die Pe ifen we mß di fihrt d Angrif chen un nem F gbich 00 die Geſtt „ſer B dieſer* ange zu ſi uch il gü rer iteb⸗ 7 pil Mil V Die Richter von Rhode Rland. 269 nen ſie nun das verändern, ohne den Grund und Boden ihrer eigenen Autorität zu zerſtören?“ Haben die Bürger von Rhode Jöland jemals aus⸗ drücklich ihren Geſetzgebern die Macht übergeben, ihre Conſtitution zu ändern? Wo war die feierliche Zuſam⸗ menkunft, wo iſt der Act, der es ausſpricht? Weshalb kämpften ſie einen langen, ſchweren, blutigen Krieg, weshalb anders, als um unverletzt zu erhalten, und un⸗ befleckt der Nachkommenſchaft zu übergeben die von ih⸗ ren Vorvätern überkommenen unſchätzbaren Privilegien? Wollen ſie es ruhig mit anſehen, daß der glorwürdige Preis ſolcher Arbeit ihnen aus den Händen entrungen wird für immer von Männern, welche ſie ſelbſt ge⸗ wählt? Sie, die ihre Freiheit den Krallen des britti⸗ ſchen Löwen entriſſen, unter dem Donner ſtreitender Nationen, wollen ſie ſich feig übergeben der gewählten Verwaltung eines Jahres? Ebenſo leicht mag der Erz⸗ engel Michael ſein flammend Schwert zerbrechen und Lucifer als Sieger unter der Schaar der Engel ju⸗ heln! Wenn aber die geſetzgebende die höchſte Macht in einem Staate iſt, wer ſoll dann richten, ob ſie die con⸗ ſtitutionellen Rechte des Volks verletzt haben?— Ich entworte, ihre hohe Macht entſpringt aus der Conſti⸗ tution, ſie iſt ihr untergeordnet, und deshalb, wenn ſie Miene machen das Volk zu knechten und ihre Verſuche in Ausführung zu bringen anfangen, wird das Volk ſilbſt ſie richten. Aber wenn ſie nicht weiter gehen, als ſo etwas zu bringen, was ſie Geſetze nennen, und dieſe den Gerichtshöfen unterlegen, um danach zu richten, dann können die Richter— und wir vertrauen auf Ihre Weisheit, daß Sie es werden— darüber entſchei⸗ den. Es geſchieht Ihrerſeits kraft des großen Ver⸗ 270 Die Richter von Rhode Rland. trauens, was in Sie geſetzt ward, und um die Gräuel eines Bürgerkriegs zu verhüten. „In despotiſchen Ländern, wo der Oberherr ſeine Befehle vom Throne herab erläßt, unigeben von knech⸗ tiſchen Schmeichlern, Sykophanten und Wichten, hat der Richter nichts mehr zu thun, als ſie auszuführen. Sein Amt iſt eine Bedienſtung, er iſt der paſſive Spiel⸗ ball jener geſetzloſen Herrſchaft, die ihn eingeſetzt hat.(²) Streng betrachtet kann eigentlich gar keine richterliche Macht exiſtiren, wo die politiſche Freiheit von der Ad⸗ miniſtration verbannt iſt.—— Wo daher die verſchie⸗ denen Gewalten der Regierung in einem Haupte zuſam⸗ men ſind, ob das Haupt nun aus Einem oder aus Mehren beſteht, ſeufzen die Unterthanen unter ewiger Knechtſchaft. Ich ſage aus Einem oder aus Mehren; denn es iſt gleichgültig, von wem die Geißeln, Ketten und Foltern dictirt werden, wenn wir ſie überall ertragen müſſen. Die ausſtudirten und unerhörten Grauſamkeiten eines Dionyſius, der jedes Recht der Menſchlichkeit während ſeiner 38jährigen Regierung über die Syrakuſaner ver⸗ letzte, waren nicht ſchrecklicher und verfluchenswerther, als die Barbareien des Rathes der Dreißig zu Athen, welche in acht Monaten des Friedens mehr Bürger er⸗ morden ließen, als ihre Feinde in einem 30 jährigen Kriege getödtet hatten. Haben die Richter eine Macht, Geſetze zu widerru fen, ſie zu beſſern, zu ändern, oder neue Geſetze zu machen?— Verhüte Gott!(2) In dem Falle würden ſie ja Geſetzgeber. Haben die Geſetzgeber eine Macht die Richter zu lenken, wie ſie über ſchon eriſtirende Ge⸗ ſetze entſcheiden ſollen?— Verhüte Gott! In dem Fall würden ſie ja Richter. Die wahre Unterſcheidung liegt da ſpre dop At Bi . in M len Di e Gräue err ſeine on knech hten, hat zuführen ſve Syie t hut.“ richterli n der W ie verſcht pte zuſn oder al et ewiy enn es d Folt⸗ en wöſſ eiten ein it wihte uſanet ennn 2 Bürge 3jiht zu nid Giſt ſien ndan eidun Die Richter von Rhode Pland. 271 darin, daß die Geſetzgebung die Machtvollkommenheit hat, Geſetze zu machen, welche der Conſtitution nicht wider⸗ ſprechen. Die Gerichte haben nur die Macht, danach zu ſprechen, aber ſie können keine Acte der Geſetzgebung zulaſſen, welche gegen die Conſtitution iſt. Die Richter ſind geſchworen:„treu und unparteiiſch die Geſetze auszuüben nach ihrer beſten Einſicht“; ge⸗ ſchworen aber auch:„treu und gehorſam zu ſein dem Staate von Rhode Jsland, als einem freien, unabhän⸗ gigen Staate.“ Das Geſchworenengericht, wie vollſtän⸗ dig bewieſen worden, iſt ein Fundamental⸗, ein conſti⸗ tutionelles Geſetz; der Richter iſt daher durch ein dop⸗ peltes Band daran gebunden, durch ſeinen Unterthanen⸗ eid und ſeinen Amtseid.— Wo aber zwei Pflichten ſtreiten, ſagt das Geſetz der Ethik, muß die geringere der größern nachſtehen. Geſetze werden von der Generalverſammlung vermöge der Gewalt gemacht, welche aus der Conſtitution ent⸗ ſpringt; einmal gemacht, ſind es Landesgeſetze, der Ge⸗ richtshof muß ſie executiren. Wenn aber die General⸗ verſammlung Geſetze gegen die Conſtitution macht, kann der Gerichtshof ſie nicht als Geſetze annehmen; er darf ſich nicht darunter fügen. Thäten es die Richter, ich ſpreche es mit aller Ehrfurcht aus, ſo begingen ſie einen doppelten Meineid. Angenommen, die Generalverſammlung könnte eine Acte durchgehen laſſen, die den Befehl enthielte: kein Bürger dürfe ſein Haus verlaſſen, noch geſtatten, daß emand aus ſeiner Familie es verlaſſe, ſechs Monate tindurch, bei Todesſtrafe. Dies würde den Geſetzen der Ratur entgegen ſein. Angenommen, ſie könnten befeh⸗ en: daß jeder Vater ſein erſtgebornes Kind tödten ſolle. Dies würde gegen Gottes Geſetze ſein. Kann nun der 3 272 Die Richter von Khode Rland. Richter hier ſagen: das iſt kein Geſetz und es demnach verwerfen, ſo muß er nothwendig auch die Macht haben zu beſtimmen, was Geſetz iſt. Es gibt keinen Mittel⸗ weg. Die Gerichte müſſen alle Acte der Geſetzgebung verwerfen, die dem Vertrauen nicht entſprechen, welches das Volk in ſie geſetzt hat, oder ſie müſſen alle ohne Widerſpruch hinnehmen. Die Richter ſind zuerſt und vor Allem den Geſetzen der Natur unterworfen, denn ſie kommen von Gott und waren früher da, als bürgerliche und politiſche Inſtitu⸗ tionen. Demnächſt ſind ſie den Geſetzen der Verfaſſung unterworfen, und vor Allem denen, welche eine Gene⸗ ralverſammlung machen kann, denn die Verfaſſung war früher da, und das Volk hat ſie zur Wahrung derſelben eingeſetzt. Wenn ein Körper durch irgend eine Kraft in Bewegung geſetzt iſt, wird er ſich ſo lange bewegen,(²) bis eine gleiche oder ſtärkere Gewalt ihn feſthält. Die Richter, geſchworen, die Fundamentalgeſetze auszuüben, müſſen ſie ſo lange ausüben, bis ſie durch Geſetze von mächtigerer Kraft gehindert werden. Und das könnte hier nur der Fall ſein, wenn das ganze verſammelte Volk beſchlöſſe, ſich eine neue Conſtitution zu geben. Schon ſind vor Gerichtshöfen Entſcheidungen der Art vorgekommen. Blackſtone bekräftigt es:„daß Par⸗ lamentsacten, welche auszuführen unmöglich iſt, und wenn aus denſelben abſurde Conſequenzen entſpringen, offenbar dem geſunden Menſchenverſtand entgegen, in Bezug auf dieſe Conſequenzen aller Gültigkeit entbeh⸗ ren.“ Ferner ſagt er:„Richter ſind die Depoſitare der Geſetze, die lebenden Orakel, welche in allen zweifelhaf⸗ ten Fällen entſcheiden müſſen, und durch ihren Eid ſind ſie gebunden, den Landesgeſetzen gemäß zu entſcheiden“ Bacon aber ſagt:„wenn ein Statut gegen das gemeine N N he demnach ht haben Mittel etzgebung welches le ohne Geſehen Gott un e Inſtin berfuſſn ine Gen ſung w derſelbe Kraft it een,( 3 ilt. 2 usübe heſetze b as kön erſumm u gebu ungen dß) ſt, ntſprin tgegen⸗ eit en oſitn zweiſ n 6id niſchih o ſo Die Richter von Rhode Zsland. 273 Recht, oder gegen die Vernunft, oder widerſtrebend und unmöglich auszuführen iſt, ſo muß das allgemeine Recht es controliren und es für nichtig erklären.“ Verträgt es ſich mit dem gemeinen Rechte und der Vernunft, daß Jemand gezwungen ſein ſoll, Papier an⸗ zunehmen, wo er ſich bedungen hat, Silber zu empfan⸗ gen? Daß, wer Brod bedungen, einen Stein, wer einen Fiſch gekauft, eine Schlange dafür annehmen ſoll?— Verträgt es ſich mit dem gemeinen Recht oder der Vernunft, daß er einen Papierthaler für einen Silberthaler annehmen muß, wo die Coursdifferenz ſo notoriſch iſt, verſteht ſich unter Denen, die allüberall Papier nehmen, während ſo Viele es gänzlich abweiſen? Mit der Vernunft, daß Jemand, wenn er ſich weigert, Strafe zahlen ſoll, wo notoriſch kein vernünftiger Menſch, aus Pjlicht gegen ſich und die Seinen, anders handeln würde? Der Vertheidiger geht alsdann auf die vollkommene Rechtswidrigkeit über, die in dem abgekürzten proceſſua⸗ liſchen Verfahren liegt, daß der Verklagte in drei Tagen ohne Widerrede vor Gericht erſcheinen müſſe und kein Einwand irgend einer Art ihm helfe, kein Aufſchub aus irgend einem Grunde geſtattet werden dürfe? Wenn er nun krank ſei, oder ſeine Zeugen krank und abweſend; wenn er zugleich, am ſelben Tage vor zwei getrennte Gerichtshöfe citirt worden, wo es ihm abſolut unmög⸗ lich, zugleich zu erſcheinen, und wenn er den rechtlichen Beiſtand nicht erlangen könne, weil die Advocaten zu andern Terminen geladen wären? Nach dem Geſetze müſſe er, trotzdem, ungehört verdammt werden. Und dies wäre kein Geſetz gegen jeden Rechtsbegriff und die geſunde Vernunft? Widerſprüche über Widerſprüche.— Iſt irgend Einer 12** 274 Die Richter von Rhode Rland. unter den Geſetzgebern, welche das Papiergeld decretirt haben, der ſeine Ochſen, ſeine Schweine, ſein Korn, ſeinen Käſe ſo im Ganzen verkaufen, an die Wieder⸗ verkäufer und Höker verkaufen wird, daß ſie im Stande ſind, dieſe Artikel auch zu demſelben Nominalwerth in Papier wieder loszuſchlagen, den ſie nach guter Berech⸗ nung in Silber fordern können?— Niemand.— Was iſt die Folge?— Aufforderung zur Schwindelei, zum Betruge— zur Angeberei. Es iſt ein völlig demoraliſi⸗ rendes Geſetz. Uund doch nähren, pflegen, liebkoſen es noch Viele wie ein Lieblingskind. In einer unglückſeligen Stunde ward die Geſetzgebung damit überrumpelt, ein Unge⸗ heuer iſt es, auf welches Pope's Verſe Anwendung finden: Ein Ungeheuer, vor dem man erſchrickt, Wenn man zum erſten Male es erblickt, Doch ſieht man es zu oft, vor dem uns graut, So werden wir am Ende mit vertraut. Laßt uns ihm ins Auge blicken, Richter. Es trägt den Tod in ſeinem Weſen, und ſterben muß es. Noch ein Mal zu Bacon zurück:„Die Macht, ein Statut auszulegen, iſt bei den Richtern; denn ihnen wohnt die Autorität über alle Geſetze bei, insbeſondere aber über Statute, um dieſelben der Vernunft und den Verhältniſſen gemäß, zum beſtmöglichen Gebrauche aus⸗ zulegen.“ Bacon beruft ſich auf die erſten engliſchen Rechtslehrer Hobart, Plowden, Lord Coke. Der Vertheidiger geht dann auf die beſondern Ame⸗ rikaniſchen, und namentlich die noch abſonderlichern Ver⸗ hältniſſe des Staates Rhode Iösland über, die uns we⸗ niger berühren, die aber das Obergericht beſtimmen müß⸗ ten, mit Kraft und Entſchiedenheit die Rechte des Volks decketitt Korn, Wieder⸗ Stande wirth in Butch — Wab lei, zun emotaliſ⸗ Stunde nUnge⸗ wendung Es tig acht, n nn ihn zbeſonda und d ue engliſh⸗ dern W hern p n men des V Die Richter von Rhode Island. 275 grade in dieſer Sache zu wahren. Wo die Geſetzgeber mit jedem Jahre wechſeln, wo alljährig neue eintreten, oft mit ſehr verſchiedenen Anſichten, mit Localintereſſen, wo alſo mit jedem Jahresablauf eine Ungewißheit ein⸗ trete, ob nicht Alles wieder verworfen werde, was eben feſtgeſetzt war, wo, ſeit der Revolution, die executive mit der geſetzgebenden Macht verſchmolzen worden, und in Rhode Jsland nicht wie in den andern Staaten der Union ein ſubſtituirtes Element für die wegfallende kö⸗ nigliche Macht eingeführt worden, da müſſe der obere Gerichtshof mit entſcheidender Feſtigkeit auftreten, und wenn er ſich ſklaviſch unterwürfig der Legislatur zeige, ſei der politiſchen Freiheit ein Ende gemacht. Der Vertheidiger reſumirte zum Schluß den Inhalt ſeiner langen Rede: Wir haben zu zeigen verſucht, daß die Acte, worauf die Klage beruht, erloſchen iſt; daß durch die Acte Specialgerichte beſtellt ſind, welche aller Abhängigkeit und Aufſicht des Obergerichtshofes des Staates entbehren; daß vermöge dieſer Acte dieſer Ge⸗ richtshof nicht ermächtigt iſt, Geſchworene einzuſchreiben, welche über die Richtigkeit der in der Klage aufgeſtellten Thatſachen entſcheiden; daß das Geſchworenengericht ein fundamentales, conſtitutionelles Recht iſt— ſtets als ſolches betrachtet— ſtets als ſolches beſtätigt— ſtets heilig und theuer erachtet;— daß die Geſetzgebung alle ihre Macht aus der Conſtitution herleitet,— daß ſie nur die Macht hat, Geſetze zu machen, welche der Con⸗ ſtitution ſubordinirt ſind— daß ſie in dieſelbe nicht ein⸗ greifen, noch ſie verletzen darf,— daß demnach dieſe Acte unconſtitutionell und nichtig iſt;— daß dieſer Ge⸗ richtshof die Macht hat zu beurtheilen und zu entſchei— den, welche Acte der Generalverſammlung der Conſtitu⸗ tion gemäß ſind; und dagegen, daß dieſer Gerichtshof — — 276 Die Richter von Rhode Zsland. die heiligſte Verpflichtung hat, die Geſetze des Landes auszuüben, und deshalb weder kann noch will dieſe Acte als ein Landesgeſetz betrachten. „O ihr Richter“, ſchloß er,„welches göttliche Ver⸗ gnügen müßt Ihr jetzt empfindon, die Macht zu haben, die geſetzliche Macht, den Strom eines geſetzloſen Trei⸗ bens zu hemmen und dem Volke ſeine unſchätzbaren Rechte zu ſichern. Bleibt in Ruhe, ihr ehrwürdigen Schatten unſerer frommen Vorfahren! Unſere Erbſchaft iſt ungefährdet. In Frieden, ihr ſeligen Geiſter unſerer tapfern Landsleute, deren Blut an unſerer Seite floß, um ein ſinkendes Land zu erretten! Die Sterne mögen ſchwinden, ſelbſt die Sonne Ein Staar umhüllen, altern die Ratur; Doch du(o ſchöne Freiheit) blühe in ew'ger Jugend, Verletzt nicht durch den Krieg der Elemente, Der Dinge Schiffbruch und der Welt Bankrott. Varnum's Rede machte einen gewaltigen Eindruck. Die aufgeſtellten Grundſätze ſchienen nicht zu widerlegen. Der Gerichtshof entſchied:„daß die Klage nicht vor denſelben gehöre“(was not cognizable before them), Nach andern hiſtoriſchen Mittheilungen habe das Urtheil ſogar gelautet:„daß die betreffenden Strafacten der Ge⸗ ſetzgebenden Verſammlung unconſtitutionell und nichtig wären.“ Ein gleiches Erſtaunen war bei beiden politiſchen Parteien. Die Freunde des baaren Geldumlaufes muß⸗ ten ſich ſelbſt wundern über die unabhängigkeit eines Tribunals, deſſen Mitglieder nur auf ein Jahr erwählt wurden und unter denen ein Mitglied wenigſtens ent⸗ ſchieden der Papiergeldmännern angehörte. Sie begrüß⸗ ten das Urtheil als ein Zeichen der wiederkehrenden Ver⸗ nunft und den Vorboten beſſerer Zuſtände. tür len hei fan teſt Rit Rere andes dieſe Pet⸗ hoben, n Fi⸗ itbaren ürdigen rbſchoſt unſeter te ſoß indrut. derlegen icht w then) s Uthi det bi u m is m eit in erriſ tens beh den 5 Die Richter von Rhode Jsland. 277 Von der geſetzgebenden Verſammlung ward es na⸗ türlicherweiſe mit dem größten Verdruß empfangen. Der Gouverneur hatte ſie beſonders deshalb berufen, und beide Häuſer beſchloſſen am erſten Tage: daß die Ge⸗ richtsmitglieder in corpore ſich vor ihnen geſtellen ſoll⸗ ten, um ihre Gründe anzugeben, weshalb ſie einen Act der höchſten geſetzgebenden Gewalt„für inconſtitutionell und abſolut nichtig“ erklären können? Das höchſte Gericht alſo vor Gericht geſtellt, das heißt vor die geſetzgebende Gewalt, weil es ſich unter⸗ fangen, gegen die von ihr erlaſſenen Geſetze zu pro⸗ teſtiren. Nach einiger Verzögerung, durch Krankheit zweier Richter, erſchienen endlich die drei Richter vor der Ge⸗ neralverſammlung. David Fowell, der jüngſte, hielt eine ausgearbei⸗ tete Rede von ſechs Stunden. Er erklärte: wenn man die Richter des Staates vor die höchſte Behörde deſſel⸗ ben berufen, um ihren Rath zu erfordern über Gegen⸗ ſtände der Geſetzgebung, ſo ſei dies ganz in der Ord⸗ nung, und ſie wären ſehr bereit, mit ihrem Wiſſen zu dienen. Wenn man ſie aber berufen, um über ihren Urtheilsſpruch Rechenſchaft abzulegen, ſo ſei dies nicht in der Ordnung, denn ſie ſeien nur Gott verant⸗ wortlich und ihrem eigenen Gewiſſen. Die Richter hätten ihren Ueberlieferungen getreu ge⸗ prochen, nach ihrer beſten Ueberzeugung, ihrer Einſicht, wöglich aus verſchiedenen Gründen, auch aus anderwei⸗ igen Rückſichten, als den von den Advocaten vorge⸗ Frachten. Aber es liege nicht in der Machtvollkommen⸗ heit der Generalverſammlung, über die Richtigkeit des rtheils zu entſcheiden, ohne eine vollſtändige Unterſuchung keshalb. Verlange man eine ſolche in dieſem Falle, ſo 278 Die Richter von Rhode Island. könne man ſie in allen Fällen verlangen, und die geſetz⸗ gebende Verſammlung werde alsdann ein oberſtes Ober⸗ gericht; eine gänzliche Umkehr aller Staatsverhältniſſe und Vernichtung der Freiheit ſelbſt. Die richterliche Macht muß in jedem guten Staate ebenſo unabhängig ſein als die geſetz gebende. Demnach können die Richter für ihre Meinung nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ſie nicht einer poſitiv ſtrafbaren Ueber⸗ tretung bezüchtigt ſind. Die Natur ihres Amtes verpflichtet ſie über jede Frage zu entſcheiden, welche in dem Proceß auftauchen kann. Wenn ſie nicht ihrer ei⸗ genen Einſicht, ohne Einfluß der Meinungen Anderer, folgen dürften, wie könne man ſie überall Richter nen⸗ nen. Der Act des Richtens ſelbſt ſetze voraus eine Zuſtimmung des Verſtandes, der Seele, zur Wahrheit oder Unwahrheit einer Angabe. Wenn eine Entſcheidung erfolge, entgegen dieſer innern Zuſtimmung des Richters, ſei der Richter des Meineides ſchuldig und miſſe für infam erklärt werden. Die Richter können irren, ſie ſind Menſchen. Voll kommenheit kann von keinem unvollkommenen Weſen gefordert werden. Aber der Gedanke ſchon, daß ſie de Geſetzgebung Rechenſchaft ſchuldig ſeien lhinſichts ihrer Anſichten und Meinungen, ſetzt voraus, daß die Geſeb⸗ gebung den Stempel der Vollkommenheit trägt. Wer wolle dieſe Läſterung auf ſich nehmen? Nontesquiou ſage in ſeinem Geiſt der Geſetze:„Do iſtckeine Freiheit, wo die richterliche Macht nicht von der geſetzgebenden und executiven getrennt iſt. Wäre ſie 3. B mit der geſetzgebenden vereint, wäre das Leben und dit Freiheit der Unterthanen einer willkürlichen Controle uh terworfen, denn der Richter wäre dann Geſetzgeber. Mit ſtre Unt fah ie geſtt es Ober hiltniſſe u guten für ihr werden nUeber tes Ant welche t ihrer Ander chtet n raus e Waohrhl tſcheidu s Jihtn müſſ hen. b un B. deß ſi ſchts die. 0. rigt. jeſche iht äre ſte ben u onm eb der executiven Gewalt, ſo müßte der Ri tigkeit und Unterdrückung handeln. Körperſchaft, ob nun aus dem Adel oder aus dem Volke, alle dieſe drei Befugniſſe hätte, Geſetze zu geben, die öffentlichen Beſchlüſſe auszuführen und die Proceſſe der Individuen zu unterſuchen.“ Hawkins wie Blackſtone ſage:„daß kein Richter ſtrafbar ſei wegen eines bloßen Irrthums im Rechtſprechen. Und ſowie das Geſetz die Geſchworenen von aller Ge⸗ fahr losſpricht, zur Strafe gezogen zu werden hinſichts ihres Verdicts in Criminalfällen, hat es auch alle Rich⸗ ker der Gerichtshöfe von allen Verfolgungen frei ge⸗ macht— um Alles, was ſie offen in ihrer Eigenſchaft als Richter in den Gerichtshöfen geſprochen und gethan haben. Denn die Autorität einer Regierung kann nur dann bewahrt werden, wenn Denen der höchſte Credit gewährt iſt, welche ſo ehrenvoll betraut ſind mit der Verwaltung der öffentlichen Gerechtigkeit. Es wäre ge⸗ ſchehen um ihr Anſehen im Volke und die Unterwerfung unter ihr Urtheil, ohne welches es unmöglich iſt, die Geſetze mit Kraft und Erfolg auszuführen, wenn ſie ſortwährend den Verfolgungen Derer ausgeſetzt blieben, deren Parteilichkeit für ihre eigene Sache ſie immer ver⸗ ucken würde, ſich für gekränkt und beleidigt zu halten. Venn aber ein Richter die Würde und Ehre ſeines Am⸗ s ſo weit vergißt, in einer Sache, über die er richten ſll, ſelbſt als heimlicher Anwalt zu agiren, heimlich ud außergerichtlich mit den Zeugen zu verhandeln oder ſie Geſchworenen zu bearbeiten, dann darf er ſich nicht ſlagen, wenn er in der Eigenſchaft betrachtet wird, u der er ſich herabwürdigt. Noch mehre unbeſtrittene Autoritäten wurden dafür VDie Richter von Rhode Rland. 279 chter mit Hef⸗ Da träte ein Ende aller Verhältniſſe ein, wo derſelbe Mann, oder dieſelbe 280 Die Richter von Rhode Rland. angeführt, daß Richter für einen bloßen Irrthum in e ihren Entſcheidungen unverantwortlich ſeien. Ja mehre Parlamentsbeſchlüſſe dehnten dieſe Unverantwortlichkeit h auch auf Friedensrichter aus, wenn ſie in ihrer halb u adminiſtrativen Eigenſchaſt Entſcheidungen gegeben hat⸗ ten, welche man irrthümlich nennen mußte:„Wenn ſie kie mit Wiſſen und Willen unrecht thun, ſtrafe man ſie, vi aber wo ſie mit gutem Bewußtſein gehandelt, ſind ſie ni Niemand verantwortlich. Wo es klar erhellt, daß ſie fin mit Parteilichkeit, Bosheit und Beſtechlichkeit ihr Amt ausgeübt und das in ſie geſetzte Vertrauen gemisbraucht haben, da rüge man ihre Handlungsweiſe, oder, wenn ihre boshafte Abſicht ſehr groß und ſchwer iſt, ſetze man de ſie in Anklageſtand. Aber wenn ihr Urtheil nur unrecht, ſir ihr Herz und ihre Abſicht aber rein geblieben, dann ver⸗ ie hüte Gott, daß ſie zur Strafe gezogen werden.“ er Der zweite Redner Tilling haſt ſprach kurz und berührte mehr die Gemüths⸗ und Gewiſſensfrage: der„ Dienſt der Richter ſei kurz und wenig vortheilhaft. Der ve gewiſſenhafte Richter könne nur das öffentliche Wohl im wa Auge haben, und dieſes vor ſich, hätten ſie entſchieden. Fi wie, nach reiflicher Ueberlegung, ihre beſte Ueberzeuguns ve es ihnen eingegeben. Wenn nicht die Menſchen, ſo werde„ſ doch Gott ihren Spruch billigen. el Am ſchlagendſten vielleicht ſprach der dritte Richtr tr Hazard, der gar keine Gründe anführte:„Es iſt b⸗ jie kannt, daß meine Anſicht mit der der Generalverſamm⸗ lung über die Emittirung des Papiergeldes in vollkon 0 menem Einklange war. Aber ich kann nicht, noch wil n ich von dem Charakter eines rechtlichen Mannes abwei die chen, um Maßregeln zu unterſtützen, die mir ſonſt woh a gefallen. Wenn eine vorausgefaßte günſtige Meinuns v hier im Spiele wäre, ſo müßte ſie meinerſeits zu Gunſte u rthum in Ja mehr vortlichkeit ihrer halb eben hat „Wenn ſi e man ſie, t, ſid ſ lt, duß it ih Wn enibrut oder, won t, ſetze m ur unreh dann en.“ z ſtug eilhoſt he Vrh e nſch Ueberziu hen, ſo Die Richter von Rhode Rland. 281 der Maßregeln ſein, welche die Generalverſammlung er⸗ laſſen, um die Geltung des Papiergeldes zu unterſtützen; aber es war unmöglich, der Gewalt der Ueberzeugung zu wide ſtehen. Meine Meinung, die ich als Richter abgab, war von der Kraft der Wayrheit dictirt. Ich hielt ſie für recht— ich halte ſie noch dafür. Sei dem, wie ihm iſt, wir empfingen unſere Einſicht vom All⸗ mächtigen, und ihm allein ſind wir Rechenſchaft ſchuldig für unſere Entſcheidung.“ Nach dieſer Vertheidigung entſpann ſich eine lange Debatte über die Frage: ob die Generalverſammlung ſich für zufrieden geſtellt mit den Gründen erkläre, welche die Richter für ihr Urtheil vorgebracht?— Sie wurde verneinend beantwortet. Nun ſtellte ein Mitglied den Antrag: die Richter von ihrem Amt wegen Ungehorſam gegen die General⸗ verſammlung zu entfernen. Während hierüber debattirt ward, wurde ein Memorial, unterzeichnet von den drei Richtern Hazard, Tillinghaſt und Fowell, eingereicht, in welchem ſie nochmals feierlichſt gegen die Befugniß der geſetzgebenden Verſammlung proteſtirten, die conſtitutio⸗ nellen Grundgeſetze des Staats zu ändern und die Rich⸗ ter wegen ihrer Rechtsſprüche zur Verantwortung zu ſiehen. Wasmaßen es aber ſcheine, daß eine Abſicht ſich gebildet und ſchon zur Ausführung reife, durch ein ſum⸗ nariſches Votum der geſetzgebenden Verſammlung ſie, kie unterzeichneten Richter, ihres Dienſtes zu entlaſſen cder ihre Amtsbefugniſſe zu ſuspendiren, ſo bäten ſie, tor ein„geeignetes und legales Tribunal“ geſtellt zu zu werden, um auf„beſtimmte ſpecificirte Anklagepunkte“, 282 Die Richter von Rhode Pland. wenn ſolche gegen ſie vorgebracht werden könnten, ſich durch Rechtsbeiſtände ordnungsmäßig vertheidigen zu können. Dies forderten ſie als freie Männer und Diener des Staates. Ohne einen ſolchen vorangängigen ord⸗ nungsmäßigen Proceß dürften ſie durch ein ſummariſches Votum der Verſammlung nun und nimmermehr entlaſſen oder ſuspendirt werden. Varnum, der Vertheidiger vor dem Gerichte in dem Privatproceß, trat jetzt als Vertheidiger des Gerichtes ſelbſt auf. Der Fall iſt neu und unerhört. Was verlangen die Mitglieder des Gerichts? Daß, wenn man ſie, wegen irgend etwas, was ihre Amtsführung betrifft, zur Rede ſtellen will, ſie vor allen Dingen erfahren, um welches Vergehens willen man ſie richten will, daß man den oder die Anklagepunkte genau ſpeciſicire; daß man ihnen Zeit gewähre, ſich zu vertheidigen; daß man ſie vor ei⸗ nem geſetzlich conſtituirten Tribunal vernehme; daß man einen Rechtsanwalt für ſie zu ſprechen vorlaſſe. Das darf der niedrigſte Bauer fordern, der überwie⸗ ſen elendeſte Verbrecher. Darf, kann, wird man dieſes Recht den Oberrichtern des Staates verweigern? Ihr Herren von der Geſetzgebung mögt gekränkt, verwundet ſein durch die Entſcheidung des Gerichtshofes, Ihr wünſcht die Ehre Eurer Verſammlung wieder herzuſtel len, indem Ihr die Richter opfert; aber es iſt Euch doch unmöglich, die Schranken der perſönlichen Sicher heit zu verrücken.— Wollt Ihr in den Gemüthern der Bürger die Neigung für Euch erhalten wiſſen, Ehrfurcht vor den Geſetzen, ſo könnt Ihr nicht ſelbſt offen die Geſetze verletzen. In der declaration of rights der Vereinigten Ame rikaner heißt es:„daß Niemand, weß Standes oder V ſu eht di o ſoh gle th in ga tig ſetz l nit ur wo ln ſi bol gen wa ſt nten, ſih digen zl nd Diener igen ord⸗ mngriſches t utlaſſen te in d Getichte rlangen d ſie, wehn zur Ro m welch man di man ihl ſie vor doß we ſ. er ibe nan di gut verwl. Die Richter von Khode Jland. 283 Verhältniſſes er ſei, von ſeinem Land oder Beſitz ent⸗ fernt werden ſoll, noch ergriffen, noch eingekerkert, noch enterbt, noch verbannt, noch in irgend einer Art geſchä⸗ digt oder beläſtigt, ohne zuvor zur Verantwortung ge⸗ zogen zu ſein im gewöhnlichen proceſſualiſchen Ver⸗ fahren.“ — Ihr habt bei Euerm Amtsantritt geſchworen: gleiches Recht und Gerechtigkeit allen Perſonen anzu⸗ thun, die ſich an Euch wenden, um Recht und Urtheil in ihrer eigenen Sache“.— In dieſem Falle iſt es ganz gleichgültig, ob das Urtheil des Gerichtshofes rich⸗ tig oder falſch war, dem Geſetze gemäß, oder dem Ge⸗ ſetz entgegen. Die einzige Frage iſt die: ob die ange⸗ klagten Richter anders verbunden ſind Rede zu ſtehen, als im gewöhnlichen proceſſualiſchen Verfahren? Dem⸗ nächſt, ob man die Sache zu Ende bringen und ſie ver⸗ urtheilen kann, bis ſie eines beſtimmten Verbrechens ſchuldig erklärt ſind? Jeder Richter in dieſem Staate, jeder Beamte hat während ſeines einjährigen Amtes gewiſſe geringe Emo⸗ lumente. Er kann derſelben nicht beraubt werden, wenn er nicht vorher ſeines Amtes ſelbſt wegen Vernachläſ⸗ ſigung oder Misbrauch entſetzt iſt. Dazu gehört eine vollſtändige Anklage, ein vollſtändiges Gericht mit Zeu⸗ zenvernehmungen, Kreuzfragen, Friſten, Vertheidigung, Verurtheilung, Alles in geſetzlicher, herkömmlicher Weiſe. Wenn das bei geringen Vergehungen nothwendig iſt, vas mehr bei einem ſo außerordentlichen Falle, der den etzt Angeklagten zur Laſt gelegt wird. Beſäßen die Richter ihre Stellen auf unbeſtimmte geit, abhängig von dem Ermeſſen der Generalverſamm⸗ lung, dann möchten ſie ohne alle Formalitäten eines Gerichts entfernt werden können. Wie es jetzt iſt, wäre 284 Die Richter von Rhode Island. ihre Entfernung ein Act der Ungerechtigkeit und der Un⸗ terdrückung. Wie es jetzt ſteht, müſſen ſie wegen einer Vergehung ordentlich vor Gericht geſtellt werden, nun iſt aber auch nicht einmal der Schatten eines Verdachtes da, daß ſie von der Linie ihrer Pflicht abgewichen ſind. Sie müſſen alſo in ihrem Amte mit allen Emolumenten deſſelben im Laufe ihres Jahres verbleiben, ſo gut als jeder Menſch im Beſitz ſeines Eigenthums gegen raub⸗ ſüchtige Nachbarn geſchützt werden muß. Sie ſtehen auf dem feſten Grunde der Rechtlichkeit und Unabhãngigkeit. Wenn Jemand ſie anzuklagen hat, laßt ihn vor— laßt ihn eine ſpecificirte Liſte ſeiner Anklagepunkte vorbringen— ſie ſind bereit darauf zu antworten. Aber ſie werden ihm nur antworten in einem ordnungsmäßigen Proceſſe und vor einem Gerichtshofe, der geſetzlich qualificirt iſt, ſie zu verhören. Ohne eine ſolche formelle Anklage, was bleibt übrig, als die Richter augenblicklich aus dieſer Verſammlung zu entlaſſen? Sollten ſie in förmlichen Anklageſtand verſetzt wer⸗ den, ſo verbürge ich mich dafür, daß ſie wenigſtens nicht von dieſer ehrenwerthen Verſammluug gerichtet wer⸗ den können.—— In England werden die Richter vom Könige ernannt, als der höchſten executiven Ge⸗ walt. Ihr Amt dauert ſo lange ſie ſich gut führen (during good behaviour); deshalb können ſie nicht vom Könige abgeſetzt werden, ſondern nur vom Parlamente, nachdem ſie in förmlichen Anklageſtand verſetzt worden. Wenn der König über ſie richten könnte, der ſie einſetzt, ſo könnten ihre Richterſprüche unter dem Einfluß ſeiner Autorität leiden, die Canäle der Juſtiz würden dadurch corrumpirt. Außerdem iſt der König der anklagende Theil, und kann deshalb nicht zugleich der Richter ſein; denn die Acte der Anklage ſelbſt ſetzt die Meinung vor⸗ Qhi ſen Hit vit Ne lhr er den ler un d der Un egen eine den, nun Purdachtet ichen ſind nolumenten ſo gut al egen m ſtchen u hinzigti ot— li rbtingen- ſie wed n Proc lifiirt ſt klage, wo aus dir erſett w. werigſ erichtit i Ri atum gut ih ich Porln ſett wo⸗ ſie i nſuß den d anlul⸗ ihn einun Die Richter von Khode Rland. 285 aus, daß der verklagte Theil ſchuldig ſei. Aus die⸗ ſem Grunde kann auch die Groß⸗Jury, welche die Klage ſubſtancirt findet, nicht über die Thatſache entſcheiden. In dieſem Staate werden die Richter durch beide Häuſer der Generalverſammlung in einem großen Co⸗ mité ernannt. Die Generalverſammlung übt alſo die Macht des Königs aus, deshalb kann ſie über die von ihr ernannten Richter nicht als ein Criminalgericht zu Gericht ſitzen. In dieſem Falle ſind beide Häuſer au⸗ ßerdem die Kläger, ſie gleichen alſo auch darin wieder dem Könige, können alſo die ſtrittige Sache nicht un⸗ terſuchen. Denn, abgeſehen von aller Perſönlichkeit, es könnten ja in der Verſammlung Anſichten und In⸗ kereſſen herrſchen, welche die ganze beſtehende Verfaſ⸗ fung mit ihrer volitiſchen und bürgerlichen Freiheit um⸗ zuwerfen Luſt hätten. Um das ins Werk zu ſetzen, müßte das Obergericht aus Creaturen ihrer Schöpfung beſtehen, und ſolche Creaturen würden die Richter denn auch am Ende werden, wenn ſie von jenen nicht allein eingeſetzt, ſondern auch angeklagt und gerichtet werden fönnten. Parteilos muß der Richter den ſtreitenden Parteien gegenüberſtehen. Deshalb kann der Angeklagte Ge⸗ ſchworene verwerfen, damit er ſicher ſei, daß gar kein Einfluß bei ihrer Prüfung der Wahrheit im Spiel ſei. Wer anders als die Parteien ſelbſt, kann ſagen, daß ſe ganz unverdächtig ſind?— Findet ein ſolches Ver⸗ tauen hier ſtatt? Hat die ganze Sache nicht mehr ein wlitiſches als ein juridiſches Gepräge? Spricht man ucht davon, daß in einer Separatverſammlung von Vitgliedern dieſer Verſammlung beſchloſſen worden, die Jichter auf jeden Fall zu entfernen, und andere zu er⸗ amnen, welche ſich willfähriger zeigen, die Strafgeſetze 286 Die Richter von Rhode Island. zu eretutiren? Hat nicht eine Stadt ihre Abgeordneten dahin inſtruirt, daß ſie Alles daran ſetzen ſollen, damit die widerſpenſtigen Richter beſtraft werden? Wären dieſe Mitglieder unparteiiſche Richter? Müſſen die An⸗ ſichten ihrer Conſtituenten nicht Einfluß auf ſie haben? Iſt da nicht die moraliſche Gewißheit, daß ſie verur⸗ theilen werden? „O ihr Wächter und Schützer des Volkes, möchtet ihr ernſtlich nachdenken über die Größe der vorliegenden Frage und die unendlichen Folgen, die aus eurer Ent⸗ ſcheidung entſpringen.—— Wie die Richter nach Ge⸗ wiſſenspflicht ſprachen, im Angeſicht Gottes und der Menſchen, nehmt Theil an dem allgemeinen Beifalls⸗ ruf, der ihre Namen auf den Flügeln des unſterblichen Ruhmes bis zu der fernſten Nachwelt tragen wird.“ Das Memorial der Richter und Varnums Rede ſchienen einen bedeutenden Eindruck auf die Verſamm⸗ lung gemacht zu haben. Eine ruhige und vernünftige Debatte folgte darauf, in welcher die bittern Parteige fühle bei Seite geſetzt wurden. Die Mehrzahl der Mit⸗ glieder drückte ihr ernſtes Verlangen aus, daß man ei nen Weg ergreife, der die Ehre des Geſetzes und dit Würde des Staates zugleich rette. Deshalb ward vor⸗ geſchlagen und einſtimmig angenommen, daß man die Anſicht des Generalanwaltes und demnächſt die der andern beamteten Juriſten darüber hören wolle: ob der Conſtitution und den Geſetzen gemäß ſei, wenn die Generalverſammlung die Richter des oberſten Gerichts hofes ſuspendire oder vom Dienſte entferne ohne einen ſonſt zu Recht erforderlichen Criminalproceß? ben di ſen ber une tde nun eordnetn en, damt Wiren ndie An ſi haben! ſe veru ö, möcht orliegende euret En r nach 6 s und d Beifll nſterblich wird“ unt Verſun wnint n Pat ldnꝰ aß mi e und d uß mo ti di ole o i/ en Gen ohne n bei. Der Eine erklärte: in aller Welt gebe es noch Die Richter von Rhode Island. 287 Der Generalanwalt William Channing(Vater des berühmten Geiſtlichen W. E. Channing) erklärte, daß das Benehmen des Gerichtshofes rein, grad und gerecht geweſen und nach ſeiner Ueberzeugung den Grundſätzen des conſtitutionellen Rechtes entſprechend. Wäre das aber auch nicht, ſo wäre er doch überzeugt, daß es eine verhängnißvolle Störung, wo nicht gänzliche Vernich⸗ tung der Regierung ſein werde, wenn ſie ſuspendirt oder abgeſetzt werden könnten wegen einer bloßen Mei⸗ nungsſache, wo gar kein Vergehen zum Grunde liege. Ein anderer Rechtsgelehrter, Bradhord, erklärte, wie er bisher nicht daran gezweifelt, daß die General⸗ verſammlung mit der conſtitutionellen Autorität bekleidet ſei, jeden von ihr eingeſetzten Beamten zur Unterſu⸗ chung zu ziehen und abzuſetzen, wenn er ſich in ſeinem Dienſt vergangen, nach den entwickelten Gründen müſſe er nun aber zweifeln, ob ſeine Meinung die richtige geweſen. Ja, darüber ſei er nun vollkommen belehrt und im Klaren: daß; da die Richter auf den Zeitraum eines Jahres verpflichtet und eingeſchworen wären, ſie während dieſes Zeitraums nicht anders, als durch einen ordentlichen Rechtsgang abgeſetzt werden könnten, d. h. die Klageacte müßte vollſtändig alle Punkte enthalten, die ihnen zum Verbrechen gemacht würden; ſie müßten ene gehörige Friſt zu ihrer Vertheidigung erhalten, ei⸗ nen rechtlichen Beiſtand und die Verurtheilung könne mur auf den vollen Beweis der Anklagepunkte erfol⸗ gen.— Schließlich tadelte er die unglückſelige Aufre⸗ gung, welche bei dieſem Anlaß das glücklichſte Land in Bewegung geſetzt und ermahnte zu einer verſtändigen und friedlichen Ausgleichung. Die übrigen Rechtsgelehrten ſtimmten dieſen Anſich⸗ —— — 288 Die Richter von Rhode Rland. kein Geſetz für den gegenwärtigen außerordentlichen Fall, das Geſetz dafür müſſe in der Bruſt eines Jeden ge⸗ ſucht werden. Alle aber waren einig, daß die Richter nur in Folge eines ordentlichen Proceſſes geſtraft und abgeſetzt werden könnten. Mit großer Majorität ging darauf der Schluß durch: daß die drei Richter, nachdem ſie von der Verſamm⸗ lung vernommen worden, keine genügenden Gründe für ihr Urtheil in Sachen Trevelt gegen Wheeden abgegeben; aber da ihnen kein Criminalverbrechen bei dieſer Urtheils⸗ ſprechung zur Laſt gelegt werden könne, ſo ſollten ſie von aller weitern Rechenſchaft vor der Generalverſamm⸗ lung entbunden ſein. Die verkehrten Geſetze, welche zu dieſem berühmten und unerhörten Proceſſe Anlaß gegeben, wurden bald darauf zurückgenommen, und beſſere Grundſatze traten in dem Gemeinweſen ein hinſichts Deſſen, was eine Regierung in dieſen Dingen, dem Volke gegenüber, ziemt. Der juridiſche Leſer, welcher uns bis hier gefolgt iſt, wird die Wichtigkeit des Falles nicht in Abrede ſtellen Gehört auch ein Theil der Argumentationen nur für die beſondern Verhältniſſe der Amerikaniſchen Freiſtaaten ſind auch andere Fragen, die hier aus den philoſophiſchen Anſchauungen des vorigen Jahrhunderts vorgetragen wor den, hiſtoriſch ſeitdem anders beantwortet, ſo mögen wir doch Alle daraus lernen, welche Bedeutung gewiſſenhaft Richter in jedem Staate, bei grundlicher Kenntniß und unerſchütterlicher Charakterſtärke dem Willkürregiment gegenüber, von welcher Seite dieſes auch geübt werdt, zum Wohl des Ganzen, erringen können.. Die Lehre vom ſocialen Contracte war durch die Geſchichte des letzten halben Jahrhunderts erſchüttert deih ine Rui znt nt d ſw n nche chug 6uß ader nenn kni Giſe nithi Un Muc keine her Hilſ in Ang 9 N bin buit di m Un R U ichen Fal Jeden ge ie Richte ſraft und hluß durch Puſmn Gründe fu tabgegeben ſer Urthil ſollen talverſum berühmtt urden bil ſatze tral was ei gül e gijclht⸗ brede fil nr für uiſu⸗ iloſhit ittegen ſo můgl guiſu tennmi utine geubt„ erſchl Dir Richter von Rhode 261 desgleichen iſt über die Mislichkeit ode eines Zurückgehens auf die Primairver Nation, um deren Willen zu erfahren gen der conſtitutionellen Grundgeſetze den neueſten Weltbegebenheiten, die und erſchüttert, ein Zweifel mehr als ſo wenig wird man einer geſetzgeb⸗ von erwählten Vertretern der Natio machen, auch von Fundamentalgeſetz abzugehen, ſelbſt wenn ſie aus den Großen herſtammen, ſobald die jetzt anderer Fundamentalgeſetze zum Leb wenn das Alter und die oftmalige ten über die Unvergänglichkeit und Geſetzes entſchieden, wäre der Forti nöthigſten, von vorn herein gehem Wer aber helfen ſoll, wenn die Macht einer Nation baar unſinnig keinem Codex ausgeſprochen, weder« der Republiken. Hier finden wir ein Bei Hülfe geſucht werden kann— in den Richtern, A Männer von Kenntniß und Geiſt und ihre Ueberzer zung ihnen heiliger iſt als ihre Stellen und die Gunſt er Mächtigen. Richter, welche, ähnlich dieſen amerikaniſchen, die hedeutung ihrer hohen freien Stellung aufgefaßt und in ihnlicher Weiſe den Geiſt des Rechts dem geſchriebenen beſetze gegenüber zu wahren gewußt, hätten auch in inem monarchiſchen Lande die fehlende Conſtitution er⸗ ſten mögen. Daß nach Revolutionen die Willkürherrſchaft ein⸗ te und in den chaotiſchen Schwankungen der bürger⸗ ichen Verhältniſſe die gründliche und wiſſenſchaftliche XIII. 13 Richter von Rhode Island. iſt ein herkömm⸗ Dinge verloren gehe, licke am wenigſten wir in dieſem Augenb wagen. In Amerika muß dies nicht der Eine gründlichere Behandlung ſtrit⸗ n wird ſelten in einem Europäiſchen werden. herkim⸗ wenigſten nicht de dung ſtit⸗ wopüſchen iss Sophy Menges-Heretorth. 1842— 1844. In den höheren geſellſchaftlichen Kreiſen Berlins ſpielte zu Anfang der Regierung des gegenwärtigen Königs eine junge Dame durch ihre außerordentliche Bildung, die Lebendigkeit ihrer Unterhaltung, die Kenntniſſe, die bei Frauen ſelten ſind, und ein ungemein gewandtes Beneh⸗ men, eine nicht unbedeutende Rolle. Gewöhnlich wurde ſie Fräulein von Hereforth genanntz lieber ließ ſie ſich Miß Hereforth nennen, denn daß ſie engliſcher Abkunft ſei, verbarg ſie nicht, und ließ auch Einzelnen ihrer Bekannten mehre von ihren Geburtsverhältniſſen wiſſen, als ſie für angemeſſen fand einem Jeden zu ſagen. Etwas Geheimnißvolles knüpfte ſich an dieſe Abkunft, was ihr vielleicht nicht erlaubt war aufzudecken, vielleicht auch nicht in ihrem Intereſſe lag. Sie führte auch noch vor dem Namen Hereforth einen andern Geſchlechtsnamen: Menges, und auf einer ihrer Viſitenkarten ſtand geſchrieben, Miß Menges Hereforth, wie ſie in letzter Zeit denn gewöhnlich genannt, gemel⸗ det und titulirt wurde. In den vielen vornehmen Fami⸗ lien, mit denen ſie Umgang hatte, wo das Geſpräch natürlicherweiſe auch gelegentlich auf ihre früheren Ver⸗ 292 miss Sophy Menges-Hereforth. hältniſſe gekommen, und was ſie da mitgetheilt hatte, ſtimmte nicht in allen Details überein; ſie mochte indeß Grund haben, nicht Jedem die volle Wahrheit zu ſagen, oder ſie doch nach den Individualitäten zu modiſiciren. Dies erregte aber, auch wo die verſchiedenen Familien ihre verſchiedenen Nachrichten ſich etwa mittheilten, nicht das geringſte Mistrauen gegen eine Dame, die durch ihre Art und ihr Sein darüber erhaben war, und allgemein glaubte man, daß ſie eine ſehr vornehme Engländerin von altadeliger Geburt ſei. Sie war nicht gerade ſchön, wenigſtens war die Schönheit der erſten Jugendblüthe verſchwunden; ſie gab ſich für 28 Jahre alt aus. Es waren alſo nicht die Reize ihrer Perſon, aber ihr Geiſt und ihr Weſen, wo⸗ durch ſie in jenen vornehmen Kreiſen ein Anſehn ſich zu erringen gewußt, welche Zweifel über ſie nicht auf⸗ kommen ließen, oder, wo ſie erſtanden wären, ſchnell unterdrückten. Wenn gleich von hoher Abkunft und möglicherweiſe auch mit der Ausſicht auf bedeutende Glücksgüter, mußte ſie doch im Augenblick über ihre Mittel nicht disponiren können; ſonſt würde ſie bei ihrem hochſtrebenden Geiſte wahrſcheinlich eine andere ausſchließliche Beſchäftigung geſucht haben, als Kinder in vornehmen Häuſern zu er⸗ ziehen, und als Geſellſchafterin in andern ein Unterkom⸗ men zu ſuchen. Die Namen mehrer dieſer adeligen und durch ihre Würden und Aemter im Staate ausgezeichne⸗ ten Familien ſind in den Acten genannt; wir trugen aber Bedenken und finden auch keinen Anlaß ſie zu nennen⸗ Für jenes war und iſt zwar inſofern kein Grund, als keine dieſer Familien durch die nachfolgenden Entdeckungen im Geringſten compromittirt wird; andererſeits iſt aber auch kein Anlaß da, indem aus dieſen Verbindungen für unſere il ſi hatte, indeß ſagen, iciren. milien nicht ch ihre gemin inderin var die ſegb cht die n, wo⸗ n ſich t auf⸗ ſchnel heweiſ „mft ponit Giiſt ſtigun nzu nterion gen un gʒiih gen nenn cls o ngen 3 her al it m Uiss Sophy Menges- Hereforth. 293 Proceßgeſchichte nichts weſentliches hervorging und die Ausſagen der Mitglieder dieſer Familien über den Cha⸗ rakter und die ſonſtigen Verhältniſſe der Hereforth wenig Licht gaben. Der nachfolgende Proceß hatte nur zum Ziel, That⸗ ſachen zu entdecken; über die perſönlichen Verhältniſſe und Umſtände, welche nicht unmittelbar dahin eingeſchla⸗ gen und angeſehene Perſonen unangenehm berührt haben würden, ſcheint man in der Unterſuchung ſchonend hin⸗ weggegangen zu ſein. Das Publicum wußte indeſſen, bald nachdem die Hereforth zu einem Gegenſtande des allgemeinen Geſprächs geworden, weit mehr davon, und unſere Aufgabe und Pflicht iſt es wenigſtens andeutungs⸗ weiſe Einiges davon zu berühren. Sie lebte als Erzieherin und Geſellſchafterin in adeligen Familien auf dem Lande, in Berlin und Pots⸗ dam; aber durch ihre Bildung, ihre Kenntniſſe, ihre geiſtigen Tendenzen, war ſie über dieſen Kreis hinaus, und ihre kühnen Gedanken ſtrebten weiter. Ob auf ein beſtimmtes Ziel, mit beſtimmtem Bewußtſein und vor⸗ gefaßtem Plane, oder ob ſie den Winken des Augen⸗ blicks ſich überließ, bleibe dahin geſtellt. Sie hatte ihre Bekanntſchaften nach zwei Seiten hin erweitert, nach fürſtlichen Perſonen und dem Hofe auf der einen, auf der andern nach dem Umgange ſolcher Schriftſteller und Gelehrten, welche von Einfluß waren, oder ihr dafür galten. Ihre Bildung, ihre Studien ſchienen ſie zu die⸗ ſem Umgange zu berechtigen. Sie hatte, außer der deutſchen, eine genaue Kenntniß der engliſchen und fran⸗ zöſiſchen Sprache, die ſie mit Fertigkeit ſprach; doch wollten einige Kenner gerade aus ihrer Ausſprache der engliſchen ſchließen, daß ſie keine geborene Engländerin ſein könne. Auch lateiniſch las ſie, citirte Sprüche be⸗ 294 Miss Sophy Menges-Hereforth. rühmter Schriftſteller des Alterthums und beſchäftigte ſich ſelbſt mit der griechiſchen Sprache. Ein griechiſches Lexi⸗ con diente ihr ſpäter im Gefängniß zur Lecture. Ihre lebhafte Unterhaltung riß mit ſich fort; wenn ſie in ihrem urtheil mehr ſcharf als klar war, ſo entwickelte ſie dafür eine Fülle von Witz und überſprudelnder Gedanken. Ver⸗ traut mit der ſchönwiſſenſchaftlichen Lecture der gebildeten Nationen, wobei ſie jedoch, nach dem Modegeſchmack, die Engländer den Franzoſen und Italienern vorzuziehen ſchien, beſchäftigte ſich doch ihr Geiſt am liebſten mit den theo⸗ ſophiſchen und philoſophiſchen Fragen und Forſchungen. Ihre kleine Bibliothek, ſowie ihre Lecture ſpielen im Ge⸗ fängniß, wo ſie von Bulwer's Romanen zur franzöſiſchen Bibel, von einer griechiſchen Grammatik zum common prayer book der anglicaniſchen Kirche und von Vol⸗ tair's Henriade zu Ancillon's essays philosophiques überſpringt, kann ein ungefähres Bild ihrer Studien und— wie es vielleicht in ihrem Kopfe ausgeſehen, liefern. Die Familie eines verabſchiedeten Generallieutnants, in welcher ſie als Erzieherin zu Potsdam gewirkt, gab ihr hinſichtlich ihres Lebenswandels und ihrer Thätigkeit das beſte Zeugniß; wenn etwas an ihr auszuſetzen ge⸗ weſen, ſei es, daß ſie in der letzten Zeit ſich durch ihre ſ elleriſchen Arbeiten ein wenig von ihren Berufs⸗ geſchäften abziehen laſſen. Sie war Schriftſtellerin ge⸗ worden, ſie ſuchte Verbindungen anzuknüpfen mit Schrift⸗ ſtellern im In- und Auslande. Auch hier finden wir noch keine beſtimmte Richtung, der ſie ſich ganz ergeben hätte. Ihr Takt zog ſie im Allgemeinen zu denjenigen hin, welche man nicht als grade einer ariſtokratiſchen Geſinnung huldigend, aber doch als über der Menge ſtehend bezeichnete, durch deren Umgang ſie ſich alſo ge⸗ ho h gut Me iſti na che ſell ſo ten — ſil hab lg gte ſich s Leri⸗ Ihre vihrem it dafür n. Ver bildeten ack, die nſchien, en then⸗ chungen⸗ im Ge⸗ zöſſſchen ommon n Vol⸗ hiques Studien giſchen, utnant t, g hitigte ſchen g urch ihr Bern lein 9 E den egl⸗ enjtn⸗ krotiſt“] Miss Sophy WMenges Hereforth. 295 hoben fühlte, und ſelbſt den Untern auf einer gewiſſen Höhe ſtehend zeigen durfte.— Hier aber ſtoßen wir gerade auf eine Lücke, deren Ausfüllung von den Acten zu verlangen, eine unbillige Forderung wäre. Selbſt Klein, der ſeiner Zeit mehr geleiſtet hat in crimina⸗ liſtiſchen Relationen als irgend ein praktiſcher Juriſt nach ihm, mit Ausnahme Feuerbach's, um im Verbre⸗ cher auch den Menſchen und ſeine Pſyche zu erkennen, ſelbſt Klein würde in einem Falle, wie dieſer, nicht ſo weit die Grenzen der richterlichen Aufgabe überſchrit⸗ ten haben, als wir zu unſerm Zwecke wünſchen, daß es geſchehen ſei. Vielleicht daß der eine oder der andere Schriftſteller, deren Meiſterſchaft in biographiſchen Dar⸗ ſtellungen bekannt iſt, und die es ihrer Zeit verſchmäht haben, vor Gericht über die Hereforth Zeugniß abzu⸗ legen, dereinſt jene Lücke zu füllen ſich zu einer Aufgabe ſetzen, die ſich gewiß lohnte. Gewiß iſt, ſie galt für ein Weib von bedeutendem Geiſte, ſie hatte Umgang mit den bedeutendſten und hoch⸗ geſtellteſten Gelehrten, Zutritt in deren Hauſe, ſie em⸗ pfing ſie gelegentlich zur Theeſtunde in ihrer beſcheide⸗ nen Häuslichkeit. Selbſt ein Gelehrter und Staatsmann von übereuropäiſchem, von einem Weltruf, ſoll noch am Abend vor ihrer Verhaftung zur Theeſtunde bei Miß Menges Hereforth ſich eingefunden haben. Dieſe Herren⸗ beſuche wurden von ſtrenger denkenden Frauen ihr ver⸗ dacht, ein Grund, weshalb eine derſelben ihr die Woh⸗ nung kündigte, ein Anklagepunkt gegen ihre Sittlichkeit, der ſpäter zur Sprache kam, als man Alles gegen ſie hervorſuchte, was der Anklage Nahrung geben konnte; indeß iſt in dieſer Beziehung nichts Beſtimmtes gegen ſie ermittelt worden. Ihre Sinnlichkeit hatte eine andere, feinere Richtung. 296 Miss Sophy Menges-Hereforth. Sie ſtand in lebhafter Correſpondenz mit England, ſie lieferte Artikel für dortige Zeitſchriften; ſie will auch mehre Male, gewiß aber iſt ſie wenigſtens ein Mal, im Jahre 1841, dahin gereiſt, und zwar mit Empfehlungs⸗ briefen aus Berlin. Sie knüpfte dort mancherlei Ver⸗ bindungen an, z. B. mit dem Schriftſteller Riofrey, deſſen Gattin über das Erziehungsweſen geſchrieben und praktiſch im Großen ſich damit beſchäftigt hat. In be⸗ ſonders nahe Bekanntſchaft trat ſie mit dem beruhmten Kritiker und Kenner der deutſchen Literatur, mit Carlyle, von welchem, wenige Tage nach ihrer Verhaftung, ein Brief an ſie einlief, der durch die Ueberſchrift und den Inhalt ſo charakteriſtiſch iſt, daß er wol hier auch im Original eine Aufnahme verdient: 5. Cheque Road, Chelsea. London, 5. Febr. 1842. „Liebenswürdige!*) Vour two enclosed Letters were directly remit- ted to the Post, franked; and, if the addresses were correct would arrive straightway. With much *)„Liebenswürdige! Ihre beiden eingeſchloſſenen Briefe ſind ſogleich der Poſt fran⸗ kirt übergeben worden, und werden, wenn die Adreſſen richtig waren, geradesweges anlangen. Mit vieler aber durch das Ver⸗ gnügen, wieder von Ihnen zu hören, reichlich belohnter Mühe entzifferte ich die graciöſen freifließenden Züge jener myſteriöſen Curſiv⸗Schrift— ich unterhandle mit allen meinen deutſchen Correſpondenten, ſich künftighin der römiſchen Schriftzeichen in ihren Schreiben an mich zu bedienen! Einer meiner ärztlichen Collegen, ein halber Deutſcher durch w vi Po England, will auch Mal, in fehlungs⸗ clei Ver⸗ Rioftey, rieben und . In be⸗ beruhmten Carlyle, ſtung, ein t und den t auch in Chelsea. 1812. y renit addresses ith nuch et poſt ſ reſin 1 rch das Ler nſteriöl uſti iftzeichen utſcher 6 Miss Sophy Menges-Hereforth. 297 diificulty, not unrewarded bypleasure to hear of Vou again, I made out the g graceful free flowing strokes ot that mysterious Cursi v-Schrift. 1 bargain with S ſeine langen Reiſen und Aufenthalte in Ihrem Vaterlande, iſt gegenwärtig hier und giebt mir zu rechter Zeit Auskunft in Be⸗ treff der erſcheinenden Schrift des Dr. Dieffenbach. Er ſagt, daß die Ueberſetzung eines ſolchen Werkes eine für Sie oder andere Ihrer deutſchen Freunde überflüſſige Arbeit ſei. Dr. Dieffenbach iſt hier wohlbekannt und hat Schüler hier von großer Praris und die auch anderweitig unter uns angeſehen ſind; ja ſogar jedes mediciniſche Journal in London hat ſeinen eigenen Ueberſetzer aus dem Deutſchen, ſo daß jedes Werk Dieffenbach's unfehlbar ſchleu⸗ nigſt beachtet vollſtändig überſetzt, oder anderweitig bekannt ge⸗ macht wird, unſerer jetzigen Empfänglichkeit dafür gemäß, durch Leute unmittelbar an Ort und Stelle. Sollten Sie dennoch es für nothwendig erachten, etwas in dieſer Angelegenheit zu thun, ſo würde, wie es ſcheint, es das Geeignetſte ſein, das Schriftchen an unſern erſten mediciniſchen Kritiker, Dr. Forbes, Herausgeber des British Foreign Medical Journal, London, zu adreſſiren, durch deſſen Vermittelung es am ſicherſten den Umſtänden gemäß, Anerkennung finden wird. Wenn Sie ſich bemühen wollten eine Note des Inhalte hinzuzufügen, daß Sie das Schriftchen auf mein Anrathen einſendeten, ſo möchte dies vielleicht unerforderlich ſein, würde aber auch nichts ſchadenz; Pr. Forbes kennt mich, obgleich wir kaum irgend zuſammentreffen. Ihr braver König kehrte, wie ich glaube, heute wieder zurück. Wir ſind alle noch im Rauſch über ihn, und haben noch nicht Zeit gehabt beim Katzenjammer anzulangen.„Trinken hat in der That Trübſinn in ſeinem Gefolge“, dies iſt wahr in London wie in Berlin, und ich verehre Ihren König, dies ausgefunden zu haben. Er iſt ein großer ehrlicher Mann von bedeutungsvollen Zügen, und ein Blick i kurzen freundlichen Wort, während man ſich bückt hinter ihm her girrt, thut ſelbſt einem Dio on Humboldt indeſſen iſt jetzt der Favorit⸗Löwe— wenigſtens für Diogenes. Sein ſchöngeformter Kopf, ſein von Energie, Forſchungsgeiſt und Unverdroſſenheit zeugendes Geſicht, mit dem und beugt und genes gut. Der Baron — 298 miss Sophy Menges-Hereforth. all my German Correspondents that they are to üse the Roman Character in writing to mel A medical Brother of mine, half a German by his long travels and residences in vour country is here at present; and opportunely gives me advice as to that forthcoming Famphlet ofDr. Dieffenbach's. He says it will be entirely superfluous for vou or any German friend to translate such a work. Dr. Dieffenbach is well known here, and has pu- pils of his in large practice otherwise conspicuous among us; nay every medical Journal of London has its own translation from the German, so that any work of Dieffenbach's is certain to be spee- dily noticed and translated in full, or otherwise made known according to our actual capacity leichten verſteckt ſarcaſtiſchen Zuge über dem Munde, und den dunkeln blauen ſorgenvollen aber unbezwingbaren Augen— be rührte mich als eine ſehr bemerkenswerthe Phyſiognomie. Seine Rede ſcheint geiſtreich— im höchſten Grade und reichhaltig. Auf alle Fälle iſt es ein Mann, von dem man in den letzten 20 Jahren hat ſprechen hören: ein ſehenswürdiger Mann! Ihr Prinz Auguſt iſt, wie ich erſehen, nicht ganz gerecht gegen Varnhagen. Ich kenne Niemand jetzt in Deutſchland, der dieſen Wiener Congreß z. B. ſo gut hätte ſchreiben können. Dies iſt keine kleine Sache! Man verſuche es! Wenn Sie nach Weimar reiſen, ſo würde ich wünſchen, jede Art freundlicher Empfehlung von meiner Seite an Madame abge ſtattet zu ſehen. Die letzten Briefe Göthes an Zelter, welche ich kürzlich las, gehören zu den anziehendſten Sachen die je in dieſer Welt geſchrieben wurden. Adieu, theure Madame, und Gott ſei ſtets mit Ihnen. Aufrichtigſt der Ihre Carlyle. (Nach der actenmäßigen Ueberſetzung.) to use an by ntryis advice bach's or you orb. as Pu icuous London 80 that e spee⸗ erwise apacit d der — be eh ie. S Au gtig A 20 Ziht n gee hland, nen ſchen,“ dame welch je in d hnen er Ih le Sein Miss Sophy WMenges Hereforth. 303 ſpielen wiſſe“, ſo wäre über ihren Charakter in dieſer Be⸗ ziehung kein Zweifel übrig. Die Zeugin iſt hierüber nicht gerichtlich vernommen; man ließ dieſe Seite der Unter⸗ ſuchung, wie geſagt, fallen. Es fehlte nicht an ander⸗ weitigem Stoffe. Man verſichert, daß ſie ihrem Ziele ſehr nahe gewe⸗ ſen, für ihre Perſon eine höhere, einflußreiche Stellung zu gewinnen. Sie gewärtigte als Vorleſerin bei einer höchſten Dame dauernd, vortheilhaft und ehrenvoll ange⸗ ſtellt zu werden. Welche Wandelung in einem Menſchen⸗ ſchickſal ward durch eine zu frühe Entdeckung geſtört! Wäre dieſe um wenige Monate, Wochen ausgeſetzt ge⸗ blieben, ſo lebte dieſelbe Dame, welche vor wenigen Jah⸗ ren im Zuchthauſe geſtorben, in Ehren und Anſehen; das was damals ſchon hinter ihr lag, wäre leicht ver⸗ geſſen, verdeckt, gut gemacht geweſen. Was die Ge⸗ richte als Verbrechen erklärten, hätte ſich als eine Irrung, Verwechſelung ausgeglichen, und der Dämon, welcher ſie zum Böſen angeſtachelt, hätte ſeine Kraft verloren, weil kein Motiv, kein Reiz mehr dazu war. Ihr Ehr⸗ geiz hätte erreicht, was ſie wünſchte, und doch, wenn ſie es erreicht, wer ſagt, ob der Dämon nicht in anderer, gefährlicherer Geſtalt bei ihr angeklopft hätte? Aus den Acten weiß man nur, daß ſie von Potsdam aus verſuchte ſich auch dem Prinzen Auguſt zu nähern, um in einer ſeiner Haushaltungen, wahrſcheinlich als Erzieherin ſeiner Kinder, eine Anſtellung zu erhalten. Sie hatte ſich ſchriftlich an ihn gewandt, ſie will auch mündlich mit ihm darüber verhandelt haben. Aber ſie gab dieſen Plan wieder auf, als der Prinz, entweder mistrauiſch oder in nur zu billigender Vorſicht, bei der Familie, wo ſie damals ſich befand, Erkundigungen über ſie einzichen wollte. Fürchtete ſie dieſe, als ſie das prinz⸗ 304 miss Sophy Menges-Hereforth. liche Schreiben an den Generallieutenant, welches ihr zuerſt in die Hände kam, eröffnete und vernichtete, was keinen rechten Grund hat, da ſie von dieſer Seite der beſten Empfehlungen gewärtig ſein konnte? Sie ſelbſt behauptet, das Factum des Mistrauens, die Art, wie der Prinz nach ihr gefragt, habe ihr Ehrgefühl gekränkt gehabt. Es iſt möglich, daß damals ſchon die lockendere Ausſicht einer anderen Anſtellung ihr vorſchwebte, und ſie nun deshalb dieſen Wunſch fallen ließ. Man erzählt, daß ſie in einer Abendgeſellſchaft durch ihre lebhafte Unterhaltung, den Witz und Geiſt ihrer Reden, die ganze Geſellſchaft entzückt habe. Ein hochgeſtellter Beamter, Juriſt und Criminaliſt, fühlte ſich durch ihr Geſpräch ſo angezogen, daß er es ſich zur Ehre ſchätzte, ſie zu Tiſche zu führen, um während der Tafel den Zauber ihrer Unterhaltung aus erſter Hand zu haben. Drei Tage darauf wird ihm eine Criminal⸗ gefangene, beſchuldigt der gemeinſten Verbrechen, ange⸗ meldet. Es iſt die Dame, welche ihn in jenen Abend⸗ ſtunden bezaubert, und die ihn nun während des Unter⸗ ſuchungsarreſtes durch halsſtarriges Leugnen, Ausflüchte, fortwährende Anliegen, Beſchwerden, Betheuerungen, Klagen und Unverſchämtheit peinigen ſoll; denn er iſt ihr oberer Richter, ihr Gefangenwärter! Nach ihrer Rückkehr von England im Februar 1841, hatte Miß Menges Hereforth die ſchon erwähnte Stelle als Erzieherin bei der Familie in Potsdam angenommen. Im October deſſelben Jahres verließ ſie die Familie und ſiedelte ſich in Berlin an, indem ſie in einem nicht ganz beſtimmten Verhältniß bei einer adeligen Dame, der haft ergi liſch s ihr was te der ſelbſt wie ränkt kendere Ud t duch t ihrer Ein fühlte ſch zur id der Hand minal⸗ ange⸗ Mend⸗ Unter⸗ ſlüchte tunge er iſ r 181l Stele omn lit u tn de ne, Miss Sophy Menges-Hereforth. 305 Wittwe eines Obriſten, wohnte, deren Bekanntſchaft ſie in jener Potsdamer Familie gemacht. Sie konnte nicht als deren Geſellſchafterin gelten, denn ſie erhielt keinen Gehalt, beſorgte vielmehr auf ihre eigenen Koſten ihr Frühſtück, ihr Abendbrod und ihre Wäſche; dagegen hatte die Obriſtin die von der Hereforth angebotene Bezahlung für das Quartier abgelehnt. Dieſes, an und für ſich gleichgültig ſcheinende Verhältniß erhielt doch ſpäter bei Beurtheilung der Strafbarkeit der Hereforth eine Bedeutung, weil es darauf ankam, ob ſie als im Dienſtverhältniß zur Obriſtin ſtehend zu betrachten ſei, was, nach dieſen Ermittelungen verneint werden mußte. Dies anſcheinend ſehr freundſchaftliche Verhältniß zwi⸗ ſchen der Obriſtin und der Hereforth dauerte aber inſo⸗ fern nicht lange(aus Gründen die nicht zur Sprache kamen), als die letztere am 20. Januar 1842 aus deren Wohnung wieder fortzog und bei der Wittwe eines nam⸗ haften Generals ſich einmiethete. Die Proceßgeſchichte ergiebt, daß zwiſchen der Obriſtenwittwe und dem eng⸗ liſchen Fräulein mancherlei Reibungen, Klätſchereien und Verdächtigungen ſtattgefunden, ſie mochten aber in den Grenzen gewöhnlicher Damenzwiſtigkeiten um Kleines ſtehen geblieben ſein, denn daß kein offener Bruch zwi⸗ ſchen Beiden ſtatt gefunden, ergiebt ſich ſchon daraus, daß die Hereforth nach wie vor die Obriſtin beſuchte und mehrmals bei ihr zu Tiſche aß. Die Dienſtleute der Obriſtin, ihre Kammerjungfer und ihr Bedienter, ſcheinen dagegen auf die engliſche Dame nicht wohl zu prechen geweſen zu ſein, obſchon ſie von ihr eine Ver⸗ zütung in Geld, namentlich für ihre Dienſtleiſtungen chalten hatten. Mochten ſie, die eine wenigſtens, als lte Dienerin ihrer Herrin, den Einfluß einer Dame ———— — . ————— ————————— 306 Miss Sophy Menges-Hereforth. gefürchtet haben, welche ſo viele Mittel beſaß, ſich der Herrſchaft über die Gemüther zu verſichern? Auch am 5. Februar 1842 hatte die Obriſtin ihre ehemalige Geſellſchafterin zum Mittag eingeladen. Schon um 12 ½ Uhr erſchien ſie in deren Wohnung, und zwar trat ſie ſofort in die Stube, ohne daß die Obriſtin ein Zeichen an der Klingel gehört. Sie behauptete, ſie habe die Ausgangsthür unverſchloſſen gefunden, was der Obriſtin befremdend war, da ſie in der Beziehung auf eine ſtrenge Ordnung hielt, die auch von ihren an Ge⸗ horſam gewöhnten Dienſtleuten pünktlich beobachtet wurde. Als die Hereforth hörte, daß die Obriſtin am Nachmit⸗ tage nach dem Luſtort Charlottenburg fahren wolle, ent⸗ fernte ſie ſich ſchon um 2 Uhr. Die Wirthin fuhr um 3 uhr fort und kehrte erſt um S zurück. Bei ihrem Ein⸗ tritt in ihre Wohnung fand ſie erſchrockene Geſichter. Jungfer und Bedienter hatten etwa fünf Minuten vorhet die mit einem Drückerſchloß verſehene Vorthür der Woh⸗ nung plötzlich zuſchlagen gehört, und es war doch Niemand in der ganzen Haushaltung, der Zutritt oder einen Schlüſſel zur Wohnung gehabt. Bei der weiteren Nach⸗ ſuchung fand die Obriſtin, daß auch die in ihr Wohn⸗ zimmer führende Thür, nicht wie gewöhnlich eingeklinkt ſondern offen war. Desgleichen ſtanden die Fenſterläden, welche beim Einbruch der Dunkelheit wie immer ge ſchloſſen worden, offen. Sie eilte nun an den, in ihren Schlafzimmer befindlichen Schreibſecretair. Zwar fand ſie ihn verſchloſſen, aber, wie ſie dies in letzter Zeit ſchon oft bemerkt, ſo konnte ſie nur mit großer Mühe den Schlüſſel, der früher vortrefflich gepaßt hatte, im Schloſſ umdrehen. In einem Schubfache vermißte ſie augenblick lich zwei Kaſſenanweiſungen von 5 Thlr., welche unter einer leichten Geldſchwinge lagen, und die ſie beſtimmt igt ſih dr ſtin ihre Schon und zwar tiſin ein „ſie habe was der chung uf n an Ge⸗ tet wud Nachnit wolle, ent fuhr un rem Ein Geſchtu ten voch du Vl Niemn der in teten W ihr Wr eingeli nſtri imm 1, in i gwr p Zeit„ Nih in t⸗ augo elche 1 Miss Sophy Menges—ereforth. 307 ſich erinnerte, noch am Morgen des Tages an dieſem Orte geſehen zu haben. Aus dem mittelſten, mit einer unverſchloſſenen Thür verſehenen Fache dieſes Secretairs, das aber doch durch die verſchloſſene Klappe für jeden Fremden unzugänglich war, vermißte ſie ferner den Schlüſſel zu einem kleinen Wandſpinde. Sie hatte dieſes Wandſpinde kurz vor dem Ausfahren ſelbſt verſchloſſen, und den Schlüſſel mit noch andern in jenes Fach des Secretairs gelegt, den Secre⸗ tairſchlüſſel aber mit nach Charlottenburg genommen. Jene andern Schlüſſel lagen im Fache. Sie ſtürzte nach dem Wandſpinde, es ſtand nicht offen, aber der Schlüſſel ſteckte im Schloſſe. Haſtig öffnete ſie die Thür, durch⸗ ſuchte aber nicht genauer, da ſie zu ihrer Beruhigung auf den erſten Blick die werthvollſten darin aufbewahr⸗ ten Gegenſtände, das Silberzeug und eine Chatoulle mit Geſchmeide noch im Spinde ſtehen ſah. Die Entwendung konnte nur das Werk eines Haus⸗ diebes ſein, d. h. einer Perſon, welche mit allen Locali⸗ täten und ſelbſt mit den Verhältniſſen der Eigenthüme⸗ tin genau vertraut war; zugleich eines ſehr ſchlauen und fein berechnenden Diebes, der nicht mit einem glück⸗ lichen Griff alles nehmen wollte, ſondern nur Etwas genommen hatte, was möglicher Weiſe verborgen bliebe, um gelegentlich wiederzukommen und weiter zu ſtehlen. Denn nicht allein das Silberzeug im Wandſpinde war nberührt geblieben, ſondern auch im Secretair lag weit mehr Geld als die 10 Thlr. in Caſſenanweiſungen, und ofen umher. Von dieſem war nichts entwendet. Für die Obriſtin war kein Zweifel wer der Dieb ſei. bs bedurfte nicht erſt der Vermuthung ihrer beiden Lienſtleute, deren Treue und Unbeſcholtenheit unverdäch⸗ iht waren, nicht des Umſtandes, daß Jemand im Hauſe 308 Miss Sophy Menges-Hereforth. zur ſelben Zeit, wo jene das Zuſchlagen der Thüre ge⸗ hört, eine fein gekleidete Dame die Treppe herunter kom⸗ men geſehen(dieſer Jemand war ſpäter nicht zu ermit⸗ teln), ſie war überzeugt, daß die Hereforth es geweſen, die ſie diesmal beſtohlen hatte, denn— die Wittwe hatte ſchon lange den dringendſten Verdacht, daß viele Sachen, welche ſie während ihres Zuſammenwohnens vermißt, ihr von ihrer Geſellſchafterin entwendet worden. Sie ver⸗ mißte Geld, Wäſche, Damenputz, Dinge, die ihr zum Theil aus verſchloſſenen Spinden fortgekommen waren; ſie hatte auf Niemand anders als auf die Hereforth ver⸗ muthen können, doch aber, beim Mangel aller Beweiſe nicht gewagt, ihren Verdacht deutlich gegen ſie auszu⸗ ſprechen. Jetzt war der Augenblick gekommen. In Begleitung ihres Dieners ging ſie auf der Stelle zur Hereforth in deren neue Wohnung bei der verwittweten Generalin. Als die Obriſtin an der Klingel geriſſen, kam die Here⸗ forth ſelbſt heraus. Auf ihre Frage: wer da ſei? ant⸗ wortete die Obriſtin: ich. Statt zu öffnen, ging die Hereforth, welche doch ihre Stimme kennen mußte, in die Stube und ein Dienſtmädchen erſchien und ſchloß die Thür auf. Im Zwiegeſpräch ſagte die Obriſtin es der Hereforth geradezu auf den Kopf, ſie halte ſie für die Diebin der ihr entwendeten 10 Thlr., und ſie ſolle ih dieſelben zurückgeben. Die Angeſchuldigte leugnete. Auf die Worte des ſtatt gehabten Geſpräches wußte die Obriſtin, die begreiflicherweiſe in großer Aufregung wal, ſich ſpäter nicht genau zu beſinnen. Nach ihrer Angabe hatte die Hereforth ſich anfangs wenig entrüſtet gezeigt und ſchien längere Zeit mit ſich zu ſchwanken, ob ſie die 10 Thlr. wiedergeben ſolle. Doch äußerſte ſie end⸗ lich als die Obriſtin ging, die merkwürdigen Worte: döt ſe 6 ſe Mr Thüre ge nter kom⸗ zu ermit s geweſen ittwe hatte cle Sachen, emißt, iht Sie ver⸗ ie iht un nen waren reforth er Bewei ſie ausſl Begleitun General n die Hen ſit u „bing mßt. dſch ſin ſu fir ſe ſcl. gnet. ut egung! W ſtet en, Wo e Miss Sophy Menges Hereforth. 309 „mit dem Zurückgeben der 10 Thaler wäre die Sache ja doch nicht abgewickelt; ſie wolle ſich's aber beſchlafen.“ So beſchwor die Obriſtin als Zeugin, die Worte ver⸗ ſtanden zu haben, die Hereforth beſtritt es, oder wollte ſich der Sache nicht mehr entſinnen. Mit der vollen Ueberzeugung, daß die Hereforth die Diebin ſei, entfernte ſich die Obriſtin. Zuhauſe ange⸗ kommen, ſah ſie noch ein Mal genauer in dem Wand⸗ ſpinde nach, und vermißte hier einen grauleinenen Beu⸗ tel, in welchem 60 bis 66 bairiſche Kronenthaler, meiſt ganze Stücke, doch auch in Gulden⸗ und Zwanziger⸗ ſtücken aufbewahrt geweſen. Dieſen Beutel konnte nur ein Haus dieb geſucht und gefunden haben. Im Fuß⸗ boden des unterſten Faches im Wandſpinde befand ſich in der äußerſten, dunkeln Ecke ein Loch, welches bis auf die Diele hinabging. Nur mühſam konnte man mit der Hand hineinreichen, in dieſes Loch hatte ſie den Beutel terſteckt. Welcher fremde Dieb ſollte ihn hier geſucht ind gefunden haben, da das Fach im Spinde ganz mit Bachen, und höchſt werthvollen Sachen, angefüllt war, ind von dieſen hatte er nichts genommen! Nur eine herſon, die mit den Geheimniſſen des Hausweſens ver⸗ aut war, und oft und ungeſtörten Zutritt hatte, und ur eine, der es darauf ankommen mußte die That einſt⸗ teilen zu verbergen, um Gelegenheit zur Fortſetzung des Jiebſtahls ſich zu bewahren, konnte unter dieſen Umſtän⸗ dn den verborgenen Schatz entwendet und den offen dſehenden zurückgelaſſen haben. Es kam hinzu, daß uicht einmal die Dienerſchaft der Obriſtin von dieſem Viſteck wußte; indem ſie den Beutel erſt vor einer Miſe nach Potsdam in das Loch gethan und während hir Abweſenheit, wo ſelbſt die Diener das Quartier aſſen, nur die Hereforth in demſelben zurückgeblieben 310 iss Sophy Menges-Hereforth. war.— Jetzt erſt, alle die vorangehenden Vorfälle zu⸗ ſammenreihend, bekam auch der Vorfall vom Morgen des Tages Bedeutung, als die Hereforth plötzlich ohne zu klingeln in das Zimmer getreten war, angeblich weil ſie die äußere Thür unverſchloſſen gefunden. Wahrſchein⸗ lich hatte ſie einen Schlüſſel zu derſelben, ihn probirt und nun vorgegeben, die Thür offen ſtehend gefunden, zu haben. Auch dies ſchon mit der möglichen Abſicht, fen, wenn der intendirte Diebſtahl entdeckt würde. Somit entſchloß die Obriſtin ſich, die Erklärung der Hereforth nicht abzuwarten, und theilte ihren Argwohn am nächſten Morgen dem Polizeirath Duncker mit. Sie fand ein willigeres Gehör als ſie vielleicht ſelbſt erwar⸗ ten konnte, denn gegen die Angeſchuldigte ſchwebte be⸗ reits ein polizeiliches, ja ſchon ein vorläufiges gerichtliches; Verfahren wegen Paßverfälſchung und wegen des hinzu⸗ tretenden Verdachtes, daß ſie einen falſchen Namen und einen Verdacht der Nachläſſigkeit auf die Diener zu wer⸗ einen höhern Stand, als ihr gebühre, ſich beigeleg Die Verhandlungen, welche die Sache zwar lange noch nicht erſchöpft hatten, werfen doch ſo viel Licht auf die Perſon, daß in Verbindung mit den Anzeigen der Obriſtin der ſcharfblickende Polizeimann zum ſofortigen Einſchreiten und zur Viſitation bei der Hereforth ſich be— rufen fühlte. Zu einer vollſtändigen Entdeckung kam er zu ſpät Die Obriſtin ſelbſt hatte dieſe durch ihre zu raſche Hand⸗ lungsweiſe vereitelt. Ihr Beſuch bei der Hereforth hal dieſe natürlicherweiſe allarmirt und zu Vorſichts⸗ unt Vertheidigungsmaßregeln aufgefordert. Indeſſen wie ſchn war ihr Ruf geſunken; ſo wenige Indicien ſchon ve⸗ mochten ſie von ihrer Höhe zu ſtürzen, und ſie ward 36 ſpät inne, daß ſie auf einem trügeriſchen Boden ihr Ge bäul ſe! be Pli fif m chzu Rbe ſen ur idel mri ſlſ Hitt hje 16 Sie eine ſtel wer ſ ß Au ſch e Vu ui In b. it un — — — orfülle zu n Morgen tzlich ohne eblich wel ahrſchein⸗ hn ptobit d gffunden en Wſich, ner zu wel ürde. klärung d n Arhwe nit. E lbſt erm chwebte! gertichtit des hin Nawen ch beige langt icht u nign n ſiſn forh ſi er ſu uſcheb refor ſſcht n wi ſch ſiw odni Miss Sophy Wenges Hereforth. 311 bäude aufgerichtet hatte. Die excluſiven Kreiſe, in denen ſie wie ein Meteor geglänzt und angeſtaunt worden, gaben ihr keinen, nicht den geringſten Schutz, als die Polizei mit ihrem ſcharfen Blick und ſtarkem Arm ſie erfaßte; ja wie Luftgebilde von Feenkreiſen waren ſie um die Zauberin zerſtiebt, und verſuchten es ſich ſelbſt abzuleugnen, daß ſie einſt von ihr gefeit geweſen. Ver⸗ gebens berief ſie ſich auf ihre Beſchützer. Alle dieſe ſchie⸗ nen in der That als Wirklichkeiten verſchwunden, und nur als Phantasmen eriſtirt zu haben. Eine einzige adelige Dame, die ſie in ihren höchſten Nöthen ſpäter anrief,(irren wir nicht gerade die, in deren Abendge⸗ ſellſchaft jener ihr Richter ſie gefunden), erſchien auf ihre Bitten im Gefängniß und vor dem Richter, um ihre Klagen und Betheuerungen anzuhören, ohne ihr doch helfen, ohne etwas Anderes für ſie ſprechen zu können, als daß auch ſie geglaubt habe, daß ſie unſchuldig ſei. Sie, die überall befreundet, bekannt ſchien, konnte nur einen einzigen, namhaften Staatsbeamten und Schrift⸗ ſteller nennen, der für ihre Echtheit Zeugniß ablegen werde, und dieſer Schriftſteller konnte nur ſagen, daß er ſie für ein ausgezeichnet geiſtvolles Weſen gehalten, daß aber Alles, was er über ſie wiſſe, er nur aus ihrem Munde wiſſe. Sie war, ſie blieb eine Fremde und auf ſcch ſelbſt verlaſſen; ſie mußte gegen alle herbe Strenge, gegen die tödtliche Langſamkeit des Geſetzes nur nit ihrem Muth— ihrer an Frechheit grenzenden Keckheit ſagt die Yolizei und ihre Richter— ihrer Klugheit und ihren ntriguen ſich vertheidigen. Als Duncker kam, war ſchon Vieles verdorben. Der Beſuch der Obriſtin hatte den ganzen Hausſtand allar⸗ nirt. Die alte Generalin hatte der Hereforth die Woh⸗ uung gekündigt und verlangt, daß ſie ſofort ihr Haus 312 miss Sophy Menges-Hereforth. verlaſſe. Sie kam mit Klagen über ihren Lebenswandel hervor, daß ſie ſo viele Herrengeſellſchaft Abends bei ſich ſähe, daß darunter auch junge Herren wären, daß ſie einmal eine ganze Nacht außer dem Hauſe geblieben, daß ſie ſogar ihren Hausſchlüſſel einem gewiſſen Baron einmal übergeben u. ſ. w. Duncker läßt es als möglich gelten, daß ſie über Nacht in ſich gegangen wäre und eine Ausſöhnung mit der Obriſtin verſucht hätte durch Rückſendung der 10 Thaler, aber die Oeffentlichkeit, welche nun die Sache erlangte, hätte ſie gezwungen, die Rolle einer tief Beleidigten zu ſpielen, und in dieſem Sinne hatte ſie am Morgen an die Obriſtin einen Brief, anſcheinend im Tone der äußerſten Empörung, geſchrie⸗ ben, mit der Aufforderung, die beleidigende Anſchuldi⸗ gung zurück zu nehmen. Statt der Antwort war Duncker in ihrer Wohnung erſchienen und hatte zwar wenig bei der Hausſuchung gefunden, aber durch die ruhige, faſt phlegmatiſche Weiſe ſeiner Inquiſition und den ſpähenden Blick, den eine lange Praxis in ihm geſchärft, in der Seele der Dame Das geleſen, was er geahnt hatte, das volle Schuld⸗ bewußtſein einer Betrügerin, die durch ein complicirtes Lügenſyſtem ſich zu ihrem gegenwärtigen Standpunkte erhoben, und denſelben zu vertheidigen noch geſonnen war. Gefunden hatte er nur einige unbedeutende Sachen, von denen die Obriſtin behauptete, daß ſie ihr geſtohlen worden und an baarem Gelde etwas über 40 Thaler (doch darunter kein Kronenthaler) über deren rechtlichen Erwerb die Hereforth ſich nicht ausweiſen konnte. Es waren aber ihre Antworten, ihre Widerſprüche und Be⸗ hauptungen, die ſofort widerlegt wurden,(. B. daß ſie am Nachmittage 15. Febr.] vom Mittagötiſch bei der Obriſtin ſogleich nach Hauſe gegangen und ihre Wohnuns an A die no der me un lin ju ab vol Gr on Be Unt der ſte ſch vir ches nöwande s bei ſih daß ſi blieben, n Baron 6nüglich wäte und ätte durch entlichteit ungen, di in dieſen nen Briſ geſchti Anſchuld Wohnun usſuchu den e det Du le Sih onliit tandyln geſo de Gu 0 5 rchlli nnte uds ſch be Vo Miss Sophy Menges- Hereforth. 313 an dem Tage nicht wieder verlaſſen habe; wogegen die Dienſtmagd der Generalin behauptete, ſie ſei erſt ſpät Abends zurückgekehrt), welche ihm auch als Beamten die Ueberzeugung gaben, daß er zu der Verhaftung der Hereforth berechtigt ſei. Und doch zauderte er damit noch, bis er, nach unermüdlichen Nachforſchungen, auch den Beweis in Händen hatte, daß die Hereforth an mehren Orten bedeutende Auszahlungen in Kronenthalern und Zwanzigern gemacht hatte, Münzſorten, die in Ber⸗ lin faſt gar nicht im Verkehr ſind, in den Händen einer jungen Dame, welche nichts mit Geſchäften zu thun hat, aber beſonders auffällig erſcheinen müſſen. In einem vollſtändig motivirten Gutachten legte er alsdann ſeine Gründe nieder, gegen deren Bündigkeit kein Bweifel auf⸗ kommen konnte; die aber in ihren Einzelnheiten erſt bei Beurtheilung der verſchiedenen Verbrechen, die bei der Unterſuchung zur Sprache kamen, ihren Platz hier fin⸗ den werden. Als Duncker in ſie drang, ſich zu erklären, woher ſie die Kronenthaler und Zwanziger erhalten, mit denen ſie unter Andern auch den Buchdrucker bezahlt hatte, der ihre Ueberſetzung der Gallizin'ſchen Schrift gedruckt, ſchwieg ſie, und ſagte nach einer Weile:„Sie erfahren wirklich viel, Herr Polizeirath, Sie wiſſen auch Man⸗ ches, was wahr iſt, und was ich nicht leugnen kann; machen Sie doch aber nur, daß ich vor meinen gericht⸗ lichen Inquirenten gebracht werde, denn ich mag mit Ihnen nicht über meine Angelegenheiten ſprechen.“— kluf Duncker's Frage: weshalb ſie mit ihm nicht ſprechen wolle, antwortete ſie:„Sie haben mir zwar geſagt, ich ſei klug und ſchlau, ich habe aber gefunden, daß Sie dies Beides in einem höhern Grade ſind, als ich ſelbſt Deshalb liebe ich nicht weitere Unterhaltungen mit ihnen.“ XIII. 14 314 mmiss Saphy Menges-Hereforth. Dies erklärte ſie mit lächelndem Geſicht, mit einer Art luſtiger Keckheit. Das war nicht die Sprache der Unſchuld, ſo wenig als es die Antwort geweſen, die ſie an jenem Abende der Obriſtin gegeben: ſie wolle es beſchlafen, ob ſie die 10 Thaler ihr geben ſolle!— Wie würde ein unſchul⸗ diges Mädchen ihres Standes, ihrer Bildung, bei einer ſolchen Anſchuldigung oder Zumuthung entweder in höch⸗ ſten Zorn oder tiefſten Schmerz ausgebrochen ſein. Duncker ſchließt ſeinen Bericht mit einer Charakte⸗ riſtik, die wir ſelten in Polizeiacten finden werden: „Ihre Rolle hat die Menges lange, und— wenn es für einen Verbrecher überhaupt ein Glück zu nennen iſt, tange unenttzckt fortſündigen zu können— mit vielem Glücke durchgeſpielt. Das Glück ſcheint ſie, die von der Natur mit mancherlei an ſich ſchätzenswerthen Gaben ausgerüſtet iſt, die viele an ſich nützliche Kenntniſſe er⸗ worben, Verſtand, Geiſt und Witz zu haben ſcheint, wenngleich ſie viele verkehrte Anſichten und mitunter höchſt überſpannte Ideen in ſich aufgenommen hat, verwöhnt und im Vertrauen auf ihre oft bewunderte Gewandtheit und Klugheit dreiſt und verwegen gemacht zu haben. Sie denkt durch ſolche Keckheit zu imponiren, ſie glaubt durch Verbindungen mit hohen Perſonen, welche ſie durch Täuſchungen ganz gewonnen und für ſie eingenommen wähnt, wo es nöthig oder nützlich ihr dünkt, Andere einſchüchtern zu können, oder doch Täuſchungen auch bei Andern fortgeſetzt mit Erfolg verſuchen zu dürfen. Da⸗ von zeugt ſelbſt ein Brief, welchen ſie geſtern an mich ſchrieb und in welchem ſie mich um die ſchleunigſte Rück gabe aller ihrer Papiere bat. Als Motto ſtand drüber „Cinfalt iſt beſſer als Klugheit, denn ſie wird weder von diefer noch von der Schlauheit bemeiſtert.“ ql of i ſc iner Art o wenig Abende b ſie die unſchul⸗ hi einer in höch⸗ ſein. Charakte werden wenn e ennen iſ, it vielem evon det n Gabel miſe e n ſchnt nter hich verwih ewandth⸗ zu heh ſe glall e ſi du igenom t, Wn n ut rfen. m n nd drib on* er en Miss Sophy Menges-Hereforth. 315 Sie ſetzte hinzu, daß Diejenigen, welche die vielen Schrei⸗ bereien, meiſt franzöſiſch und engliſch, durchleſen müßten, ſich einer unnützen Arbeit unterziehen würden. Und doch gaben ſchon dieſe mit Beſchlag belegten Briefe die voll⸗ ſtändigſte Auskunft über ihre perſönlichen Verhältniſſe und daß ſie ſich fälſchlich eines andern Namens und der Adelsqualification bedient habe. Sie hoffte zu imponi⸗ ren. So äußerte ſie ſich auch gegen Duncker: ſi habe ſich zwar das Geſchehene gefallen laſſen müſſen, ſie wolle aber ihre Ehre gerechtfertigt ſehen, und ſie habe es ſich auch nur für jetzt gefallen laſſen. „Die hochfahrenden und überſpannten Ideen, ſetzt Duncker hinzu, von denen die Menges, geblendet von Egvismus und von der in ihrer betrüglichen Rolle oft gerührten Eitelkeit mitunter befangen war, haben zuwei⸗ len ſchon die Meinung über ſie angeregt, ſie ſei etwas verwirrt oder geiſteskrank gereizt, allein ich bin der Mei⸗ nung, daß ſie weder confuſe noch verrückt und überhaupt nie geiſteskrank geweſen oder dies noch iſt, ſondern daß ie ſchlau, ſehr verſchmitzt und ſchlechten Charakters iſt, daß aber Erſcheinungen von Verwirrtheit, von plötzlich ausgelaſſener Luſtigkeit und wiederum tiefem Trübſinn, die man an ihr zuweilen bemerkt haben will, ihr bloß in die Rolle zu paſſen ſchienen, welche ſie zur Täuſchung Anderer dann und wann ſpielen wollte, daher auch mit freier Ueberlegung von ihr hervorgerufen wurden.“ Ein Urtheil, welches durch den ganzen Verlauf ihres Proceſſes ſich nur bewährt hat. Die Gefängnißzelle, in die ſie geführt ward, war neu geweißt, der große Kachel⸗ ofen wie gewöhnlich ſchwarz.„Ich liebe nicht die preu⸗ ßiſchen Farben“, rief ſie, auf der Schwelle etwas zurück⸗ ſchreckend, trat aber etwas raſch ein mit gebieteriſchem Schritte und mit einer Miene wie eine Fürſtin zu ihrem 14* 316 miss Sophy Menges-Hereforth. Gefolge, der bedeutet, daß ſie ſeiner nicht mehr bedürfe. Der weiße Anſtrich der Wand und eine gegenüberſtehende weiße Mauer, die durch das Fenſter einen blendenden Schein in ihr Gefängniß warf, blieb der dauernde Ge⸗ genſtand ihrer Beſchwerden während ihrer Haft hier. Ihre Augen litten dadurch, man wolle ſie blind machen, lauteten ihre Klagen und der Arzt mußte Conſultationen mit ihr deswegen anſtellen. Sie verlangte, daß die Wand ihretwegen anders angeſtrichen werde, die Ver⸗ gunſt, Blumentöpfe am Fenſter zu halten, einen Licht⸗ ſchirm vor das Fenſter zu ſtellen, und als man ihr einen grünen Augenſchirm bewilligte, erklärte ſie, das ſei nicht der Gegenſtand ihrer Bitte. Zur Proceßgeſchichte gehö⸗ ren dieſe kleinen Dinge freilich nicht, zur Charakteriſtik der Perſon ſind ſie indeß nicht unwichtig. Den Gerichtsdirector, den ſie um eine beſondere Audienz gebeten, verſicherte ſie, daß, wie ſehr auch der Schein gegen ſie ſpreche, doch überall hinlängliche Be⸗ weiſe für ihre Unſchuld vorgebracht werden könnten, und ſie habe nur eine Bitte, daß ihr Inquirent unermüdlich in Anhörung ihrer Lebensgeſchichte ſein möge. Wenn er ein verheiratheter Mann ſei, zu welchem ſie nach ſei⸗ nem ganzen Weſen volles Vertrauen faſſen könne, ſo werde ſie ihm ohne allen Rückhalt vollſtändige Auf⸗ ſchlüſſe geben. Eitle Verſprechungen. Dieſen Inquirenten, der, um ihr gefällig zu ſein und in Erwartung, daß ſie ihm ver⸗ ſchiedene Mittheilungen machen dürfe, die nicht zum Proceß gehörten, ſie ohne Gegenwart des Protocollfüh⸗ rers vorließ, unterhielt ſie mit nichts als Klagen über das ihr widerfahrene Unrecht, mit allgemeinen Verſiche⸗ rungen über ihre Adelsberechtigung, ihre Abſtammung aus England und ihre Verwandtſchaft mit hohen Fami⸗ bedürf. rſtehende endenden de Ge⸗ ft hier. chen, ultationen deß di die Per⸗ nen icht ihr einen ſti nich hte gehö rakteriſi beſondere auch de gche Se nten, nermidlt e Van enach könne, dige W der, Puſ ſtanm Miss Sophy Menges- Hereforth. 317 lien. Sie verweigerte aber auch in dieſem vertraulichen Verhör ihre Lebensgeſchichte zu erzählen, weil, wenn ſie darüber Aufklärung gäbe, ſie Vermögensverluſte be⸗ fürchten müſſe, die ihr Niemand erſetzen könne. Viel⸗ leicht kläre ſich die Sache von ſelbſt zu ihrer Ge⸗ nugthuung auf, wo nicht, wolle ſie lieber die un⸗ verdiente Strafe der Adelsanmaßung erleiden, als den weit größeren Schaden, der ihrem Vermögen drohe, her⸗ beiführen. Jedenfalls halte ſie es für angemeſſener das erſte Erkenntniß abzuwarten; wenn ihr die Strafe zu hoch ſcheine, könne ſie ja weitere Berufung einlegen und dann immer noch abmeſſen, ob die Strafe oder die Ent⸗ deckung ihrer wahren Verhältniſſe für ſie unvortheilhafter ſei. Wenn man ihr nur einen vertrauten Rath zuord⸗ nen wollte, der nicht als öffentlicher Beamter käme und nicht niederſchreiben müſſe, was ſie ausſage, einem ſol⸗ chen, aber auch nur ihm, würde ſie die vollſtändigſten Eröffnungen machen, einem Richter niemals.— Dieſe Sache allein beunruhige ſie, in Betreff der Anklage wegen des Diebſtahls ſei ſie ganz unbeſorgt, und ſehe der Unter⸗ ſuchung mit Ruhe entgegen. Die Bemerkung des Inquirenten, die er nach dieſer erſten perſönlichen Zuſammenkunft mit der Verhafteten in den Acten niederlegte, ſtimmt mit der Duncker's ziem⸗ lich überein: ſie ſei ihm wie eine gebildete Schwätzerin vorgekommen, die gern mit ihren vornehmen Bekannt⸗ ſchaften prahle; übrigens habe ſie, wahrſcheinlich nur affectirt, in der fröhlichſten Stimmung geſchienen! Die Unterſuchung zog ſich vom Februar bis zum September des Jahres 1842 hin, zum Schmerze, wie ſie behauptete, der unendlich ungeduldigen Verhafteten, in 318 Lhiss Sophy Menges-Hereforth. der That aber durch ihre eigene Schuld; und nicht allein durch ihr halsſtarriges Leugnen, ſondern auch wegen der vielfachen Grillen und Phantaſien, mit denen ſie in Wei⸗ berlaune dazwiſchen fuhr, und das Wichtigere außer Acht laſſend, über Nebenumſtände ſich ereiferte und Nebenun⸗ terſuchungen veranlaßte. Außerdem waren aber der An⸗ klagepunkte ſo viele, ſo verſchiedenartige, und es mußten Zeugen auswärts aufgeſucht und vernommen werden, daß die Unterſuchung der Vorwurf einer ungebührlichen Ver⸗ zögerung nicht trifft. Von der Weitläufigkeit der Sache kann man ſchon daraus einen Begriff ſich machen, daß das erſte Erkenntniß, welches ſich nur mit den thatſäch⸗ lichen Ermittelungen befaßt und die pſychologiſchen Be⸗ trachtungen, die uns hier und ferner vorzugsweiſe in An⸗ ſpruch nehmen, bei Seite läßt, 76 enggeſchriebene Folio⸗ ſeiten umfaßt. Die ihr zur Laſt gelegten Verbrechen zerfallen in zwei Haupttheile: die Annahme eines falſchen Namens, die Anmaßung des Adels und die davon nicht zu tren⸗ nende Anſchuldigung, ihre Legitimationsatteſte verfälſcht zu haben, und eine ganze Reihe kleiner und großer zum Theil gewaltſamer Diebſtähle. Was aber für den erken⸗ nenden Richter, zur Beurtheilung des Strafmaßes, von Wichtigkeit ſein mußte, iſt es nicht für unſere Aufgabe. Unſere Leſer werden es uns deshalb danken, wenn wir hinſichts der Unterſuchung der einzelnen Diebſtähle über die Details hinweggehen, das Reſ der Erforſchung kurz angebend, und nur die Hauptzüge ihrer verbrecheri⸗ ſchen Thätigkeit aufſtellen; da hier einer der Fälle iſt, wo es mehr darauf ankommt ein Bild der merkwürdi⸗ gen Verbrecherin, als ihrer einzelnen ſehr gewöhnlichen Tha⸗ ten aufzuſtellen. Wir ſparen dadurch Raum für ſolche Züge, die für den Richter unweſentlich, für den Pſycho⸗ — allein gen det in Wei⸗ zer Acht kbenun⸗ der An⸗ mußten den doß hen Vr⸗ r Such en, daß thatſih hen Be in An⸗ allen in Mmens zu tren verfilſtt oßer zun en en ßes, un Au venn vi chle ib forſchll rbrich etkwil chend fir ſ ppo Miss Sophy Menges-Hereforth. 319 logen lehrreich ſind, und deren die Acten eine reiche Anzahl enthalten. Während Miß Sophy Menges⸗Hereforth in den erſten Kreiſen Berlins und Potsdams durch ihre geiſtvolle Unterhaltung, ihren Witz und ihre erſtaunenswürdigen Kenntniſſe glänzte, und von England herüber der Ruf ihrer Liebenswürdigkeit und ihres Geiſtes nach Deutſch⸗ land zurückklang, entdeckte ſchon die Polizeibehörde in Potsdam, daß es mit ihren Papieren nicht volle Richtig⸗ keit habe. Dies veranlaßte eine polizeiliche Unterſuchung, welche, als die Hereforth nach Berlin ſich überſiedelte, daſelbſt von der Polizei, dann vom Kammergericht und endlich, nach ihrer Verhaftung, von dem Stadtgericht fortgeſetzt wurde und welche Folgendes als Reſultat ergab: Miß Menges⸗Hereforth hatte nicht immer ſo geheißen. Als ſie vier bis fünf Jahre vor der Zeit ihrer Verhaf⸗ tung als Erzieherin im Hauſe eines Baron Eckardſtein ſich aufhielt, war ſie als Demoiſelle Menges in den von ihr beigebrachten Atteſten und Briefen bezeichnet worden. Sie ſagte, ſie ſei aus Hannover und ſprach einen nieder⸗ deutſchen Dialect. Als ſie ſpäter ein anderes Engage⸗ ment gefunden, eröffnete ſie der Baronin Eckardſtein brief⸗ lich, daß ſie eigentlich Lady Sara Hereforth heiße. Dieſer Umſtand iſt nicht beſtimmt ermittelt worden. Aber zu dem Menges fand ſich bald ein anderer Zuname, He⸗ ſeforth, ein, und als ſie 1840 ins Hannöver'ſche reiſte Gon da nach England), erhielt ſie von der hannöver'ſchen Geſandtſchaft in Berlin, auf Grund eines Schreibens der Baronin Eckardſtein einen Paß als—— als So⸗ phie Menges Heſeforth. Als ſie im Februar 1841 von England zurückkehrte, — 320 Miss Sophy Menges-Hereforth. ward ſie in Perleberg nach ihren Paß befragt. Sie gab an, einen ſolchen nicht zu beſitzen, legitimirte ſich aber wieder durch Briefe der in jener Gegend wohlbekannten Frau v. Eckardſtein, worauf ſie vom Magiſtrat zu Perle⸗ berg(22. Febr. 1841) einen Paß, nach Berlin lautend, unter den Namen:„Sophie Menges Heſeforth, gebürtig aus Hannover, wohnhaft in Berlin“, erhielt. Auf Grund dieſes Perleberger Paſſes und einer Beſcheinigung der königl. hannöverſchen Geſandtſchaft in Berlin, über die Ausſtellung ihres frühern Paſſes, löſte ſie in Berlin E7. Febr.) eine Aufenthaltskarte für fünf Monate, lau⸗ tend auf den Namen:„Fräulein S. A. Hesefort, an⸗ ſäſſig in Hannover.“ Mit dieſer Karte legitimirte ſie ſich auch in Potsdam bei ihrer Anſtellung daſelbſt im Hauſe des Generallieutenants. Aber grade dieſe Berliner Aufenthaltskarte war es, welche zuerſt den Verdacht der Potsdamer Polizei er⸗ regte, und die weitere Nachforſchungen veranlaßte. Sicht⸗ lich war in dieſer Karte mit fremder Hand und anderer, bläſſerer Dinte das s in Heſefort in ein r zu corrigiren verſucht; alsdann war dem t am Ende ein h angehängt, ſomit war aus Heſefort: Hereforth geworden. Der zur Bezeichnung des Vornamens dienende Buchſtabe A war, ſo wie das Wort Hannover durchgeſtrichen, und unter das letztere Wort dafür London geſchrieben. Endlich war oben an den Rand: S. Menges v. Hereforth ge⸗ ſchrieben. Auf dem Berliner Polizeibureau war, nach officieller Verordnung, dieſe Correctur nicht erfolgt. Die Fälſchung dieſer Aufenthaltskarte veranlaßte nun zunächſt eine genauere Prüfung desjenigen Documents, auf Grund deſſen dieſelbe gelöſt worden, und auch hier ergab ſich eine Fälſchung. Auch in dieſem Prrleber⸗ ger Paß war nämlich der urſprüngliche Name Hese⸗ 1 Sie gab ich aber kannten Perle⸗ lautend, gbürtig uf Grund ung det über die 1Berlin ate, lal⸗ ort, an⸗ mirte ſe lbſt in war es, lizei er⸗ Sicht anderer, ortigitn gehing Det zu Awn, nd unte Endlit orth ar, ut lgt. te m cumm uch Perle eBe⸗ Miss Sophy Menges-Hereforth. 321 fort in Hereforth umgeändert. Dann war in der Mitte ein Stück ausgebraunt, und zwar grade die Stelle, welche den Stand der Inhaberin bezeichnete. Endlich war aus dem umgeſchlagenen und caſſirten Stempelbo⸗ gen ein Stück ausgeriſſen und dadurch ebenfalls der amt⸗ liche Vermerk bezüglich auf den Stand der Inhaberin entfernt. In Perleberg waren dieſe Aenderungen und Beſchädigungen nicht vorgenommen und zugeſtoßen. Der objective Thatbeſtand zweier Fälſchungen lag dem⸗ nach zu Tage, und es traf die Inhaberin der Aufenthalts⸗ karte und des Paſſes der dringende Verdacht, daß ſie von ihr in betrügeriſcher Abſicht vorgenommen worden. Nach eini⸗ gen Widerſprüchen räumte die Angeſchuldigte auch ein, daß ſie auf der Karte in dem Namen Heſeforth das s in ein r corrigirt, weil das die wahre Schreibart ihres Namens ſei; ſie hatte dies für keine unerlaubte Handlung gehalten, und wollte nicht wiſſen, wann ſie dieſelbe vorgenommen. Auch die andern Veränderungen in der Karte geſtand ſie als aus demſelben Geſichtspunkte von ihr ſelbſt bewirkt. Auch hätte ſie nicht geglaubt, daß dieſe Karte, nachdem ſie die⸗ ſelbe in Berlin gelöſt, für ſie oder jemand ſonſt, noch von Erheblichkeit ſei. Endlich aber entſann ſie ſich, daß ſie damals krank geweſen. Wenn nun, falls ſie plötzlich geſtorben, Recherchen nach ihrer Herkunft angeſtellt wären, ſo hätte die Bezeichnung: aus Hannover, Irrungen ver⸗ anlaſſen können, und deshalb habe ſie Hannover aus⸗ geſtrichen und London darunter geſetzt, damit die Nach⸗ fragenden ſogleich nach dem Orte gewieſen würden, wo man die richtige Auskunft über ſie erhielte. Auch im Perleberger Paß räumte ſie nachher ein das Heſeforth in Hereforth verwandelt zu haben. Hinſichts der Brandſtelle und der ausgeriſſenen Stelle im Um⸗ ſchlage gab ſie die verſchiedenartigſten, ſich widerſprechen⸗ 14** 322 Miss Sophy Menges Hereforth. den Erklärungen, geſtand aber doch endlich ein, daß ſie ſelbſt den Paß angebrannt und im Umſchlage das Stück ausgeriſſen, weil ſie der Meinung geweſen, daß ſie dieſer Documente nicht mehr bedürfen werde. Unterweges noch auf dem Wege von Perleberg nach Berlin habe ein Ruſſe neben ihr geſeſſen und geraucht. Sie habe muthwillig ihren zuſammengelegten Paß mit der einen Ecke an ſeine Cigarre gehalten, dergeſtalt, daß die Spitze Feuer gefan⸗ gen und ſchon in Flammen geſtanden, als der Ruſſe ihr geſagt, was ſie denn da thue, und ob ſie nicht wiſſe, daß ſie den Paß noch werde vorzeigen müſſen. Da habe ſie ihn raſch zurückgezogen, die Flamme ausgelöſcht, und es ſei bei einem bloßen Brandfleck geblieben. Dieſe Er⸗ zählung hatte inſofern etwas für ſich, als allerdings nur die durch Zuſammenlegen des Paſſes entſtandene Ecke in der Mitte deſſelben ausgeſengt war. Aber grade an dieſer Stelle ſtand das Wort„Demoiſelle.“ Die De⸗ moiſelle war verbrannt und aus der Aſche war das Fräu⸗ lein von, wenn auch nicht grade in dieſem Paſſe, hervor⸗ gegangen. Die Stelle aus dem Umſchlagbogen gab ſie, möglicherweiſe ſelbſt ausgeriſſen zu haben, zu, da ſie etwas in den Bogen eingewickelt gehabt und dann das Papier raſch geöffnet; ſeltſamerweiſe war aber auch bei dieſer Operation grade die Demoiſelle fortgeriſſen. Die Eingeſtändniſſe der Angeſchuldigten genügten ſpä⸗ ter dem Richter, ſie wegen Fälſchung zu verurtheilen; was ohne Hinzutritt der andern Vergehen und ſie gra⸗ virenden Umſtände, bedenklich erſchiene. Während der Unterſuchung fand ſich auch noch der von der hannöver'ſchen Geſandtſchaft ihr ausgeſtellte Paß vor, und zwar in vier Stücke zerſchnitten; angeblich hatte ſie das Papier zum Einwickeln von Seide benutzt; es war aber merkwürdig, daß beim Zuſammenlegen der Stück e dieſer es noch in uſſ thwilig an ſüne r gefen uſſe ih ht wiſt, Da habe cht, und ieſe Er ng5 nut ne Ecke rade an die De Fran herbbt gih ſt du ſ ann de auch b n. gun ſ utheil ſn noch d elte angebl henu egm zerſchnittenen Theile ein Zwiſchenſtück fehlte, und grade das, welches ihren Geburtsort und ihr Domicil enthielt. Auch war ſichtlich mit anderer Dinte zwiſchen dem So⸗ phie und dem Menges ein v eingeſchoben. Auf der han⸗ növer ſchen Kanzelei war dies aller Wahrſcheinlichkeit nach nicht geſchehen, wer es aber gethan, ließ ſich nicht er⸗ mitteln; die Angeſchuldigte meinte nur, es könne wol in London von einer ihrer Bekannten geſchehen ſein, die, neugierig wie ein deutſcher Paß ausſehe, damit geſpielt und darin gekritzelt hätten!— Zugleich ward das ſpätere Atteſt der hannöver'ſchen Geſandtſchaft, bekundend, daß ihr im vorigen Jahre jener damals angeblich verlorene Paß ausgeſtellt worden, vorgeſucht, und es fand ſich, daß in demſelben zwei Mal die Bezeichnung„Demoi⸗ ſelle“ ausradirt und darüber nicht ungeſchickt das Wort „Fräulein“ geſchrieben worden. Der hannöver'ſche Lega⸗ tionsſecretair v. Alten, welcher das Atteſt geſchrieben, betheuerte, daß er die Dame nur als Demoiſelle bezeich⸗ net, und ſie ſelbſt konnte nur als Vermuthung außſtellen, daß ihr nicht außzufindender Commiſſionair vielleicht jene Aenderung vorgenommen! So dringend der Verdacht auch hinſichts dieſer beiden Punkte auf ihr laſtete, konnte ſie doch bezüglich darauf nur vorläufig freigeſprochen werden. Wenn ſie vor dem preußiſchen Geſetze nach dieſen Ermittelungen ſchon Verbrecherin war, ſo erſcheint ſie ſehr verdächtigt und vor dem moraliſchen Richterſtuhl doch zum wenigſten als fähig, aus Eitelkeit zu ſträflichen Hand⸗ lungen. Sie hatte aber nicht allein Documente verfälſcht, ſondern auch einen falſchen Namen ſich beigelegt, die Adelseigenſchaft unvermerkt dieſem Namen beizumiſchen gewußt, und die Abſicht, nicht nur ihrer Eitelkeit zu fröh⸗ Kliss Sophy Menges Hereforth. 323 324 Wiss Sophy Menges Hereforth. nen, ſondern auch in der Geſellſchaft dadurch Vortheile zu erzielen, muß aus dem ganzen Hergange, wie er vor⸗ getragen iſt und noch vorgetragen werden wird, ange⸗ nommen werden. Sie erging ſich in vielfachen Widerſprüchen, che ſie zu einem feſten Syſtem der Vertheidigung kam. Den Namen„Hereforth“ behauptete ſie angenommen zu haben, weil er ihr zukomme; ſich adlig genannt zu haben be⸗ ſtritt ſie, mußte es aber endlich von der Wucht der auf ſie eindringenden Beweiſe zum Theil zugeben, und be⸗ hauptete nur, daß ſie ein volles Recht dazu habe. Wir könnten bei dieſem letzten Zugeſtändniß ſtehen bleiben, wenn es uns nur darauf ankäme, ihre Straffälligkeit zu ermitteln, aber auch die Geſchichte ihrer Widerſprüche ge⸗ hört zur Geſchichte ihres Charakters. Daß ſie ſelbſt das Adelsprädicat ſich beigelegt, muß ſchon nach den vielen Zeugenausſagen als ermittelt an⸗ genommen werden. Es kommt nur auf das Wann und auf die Art an, wie ſie zu den verſchiedenen Perſonen ſich darüber ausließ. An die Gattin des Generallieutenants in Potsdam hatte ſie bei den Unterhandlungen über ihre Anſtellung als Erzieherin geſchrieben:„Ich nenne mich jetzt nur Sophie Menges⸗Hereforth, aber nein Fn it edel-und ich heiße Sophie von Hereforth und dem Rechte nach Ba⸗ roneß(Baroness of Hereforth), ſobald ich Vermögen habe, um nach dieſem Titel zekebenaderich eine Stellung einnehme, wo dieſer Titel mir etwas nützen kann.— Meine Mutter war aus einer reichen, ſehr angeſehenen Familie; mein Vater aus einer ſehr alten, aber als der jüngere Sohn, ohns alles Vermögen. Wir machten ein ſchönes Haus und ſind weit über den Rang eines Forſt⸗ meiſters erzogen.— Mein Vater hatte eine ehrenvolle ortheile et vor⸗ nge che ſi n. Den u haben, aben be der auf und be⸗ Vir t. hleiben, igkeit zu üche ge⸗ , nuß ttelt an⸗ ann und Perſonen Potödan lung a rSobhi und ich uch B zermöht Stelun kann. geſche als chten es Iun hrenvl“ Uiss Sophy Menges Hereforth. 325 Beförderung: unſere neue Wohnung, ungeſund, war die Urſache, daß wir Alle erkrankten; meine Mutter verlor zwei Drittel ihres Vermögens und ein halbes Jahr darauf ihre Mutter, der älteſte und jüngſte Bruder meines Vaters ſtarben bald nach einander; Tod, Krankheit, Betrügerei, Falſchheit war Alles, was mich umgab; die Thränen mei⸗ ner Mutter, der ſtille, gedankenſchwere Ernſt meines Va⸗ ters, die bleichen nur in dürrer Haut eingehüllten Kin⸗ der ꝛc. waren es, was mich mit der Welt in Oppoſition brachte u. ſ. w.“ Dieſelbe Angabe machte ſie gegen die verwittwete Obriſtin, bei der ſie in Berlin einzog. Hiernach hatte ſie nach dem Tode ihrer Stiefmutter(denn Vater und Mutter waren verſtorben) mit ihren Geſchwiſtern ein Ver⸗ mögen von 1000 Pf. St. jährlicher Rente zu erwarten. Am Tage vor ihrer Verhaftung erklärte ſie, über ihre Generalia vernommen, vor dem Gerichte:„Ich bin 1813 geboren und heiße mit Vornamen Sophie Menges: ich bin die Tochter eines Engländers von Hereforth, wel⸗ cher in England eine Charge bekleidete, wie im preu⸗ ßiſchen Staate ungefähr ein Forſtmeiſter iſt. Meine Mutter war eine geborne Gräfin v. Wallmoden; die Fa⸗ milie lebte theils in England, theils in Hannover. Der Aufenthalt meiner Eltern war in London, doch war mein Vater häufig in Hannover. Ich habe vier Brüder, von denen einer in England, die andern in Amerika lebenz eine Schweſter iſt bereits geſtorben. Bis zum Tod mei⸗ ner Mutter, welcher 1825 oder 1824 erfolgte, habe ich in dem Hauſe meiner Eltern gelebt; nach dem Tode mei⸗ ner Mutter reiſte ich zur Herſtellung meiner Geſundheit nach Dänemark ꝛc. Nach des Vaters Tode— vor ſieben Jahren— habe ich väterliches Vermögen ererbt und be⸗ ſitze auch von Mutterſeite Vermögen. Ich habe mich —— — 5.——————— ———— e— E— —————— S— —„-—— 2——* ——— 3 326 WMiss Sophy Menges-Hereforth. gewöhnlich Miß Sophy Menges Hereforth genannt und geſchrieben.“ Bei der polizeilichen Vernehmung hatte ſie erklärt, daß ſie auf einer der Reiſen ihrer Eltern auf dem Schiffe zwiſchen London und Cuxhaven am 12. März 1812 ge⸗ boren ſei. Gegen dieſe angeblich engliſche und vermeintlich hohe Abkunft erhoben ſich aber nicht allein Zweifel, ſondern ſchon von Anfang der Unterſuchung ſchienen die bei ihr gefundenen Briefſchaften und Papiere ganz das Gegen⸗ theil zu bekunden, daß ſie nämlich eine Deutſche, aus dem Hannöver ſchen geboren und die Tochter eines unter⸗ geordneten Forſtbeamten ſei. Mehre Briefe waren adreſſirt an Demoiſelle S. Men⸗ ges. So ward ſie auch im Inhalt genannt, in einigen derſelben als Schweſter von gleichfalls Menges unter⸗ zeichneten Perſonen angeredet. In einem dieſer Briefe d. d.„Heſedorf vom 2. Juli 1837“ ertheilt ihr Bru⸗ der Conrad(nachher als Forſtamtscandidat erkannt) ihr Aufſchluß über die nicht beträchtliche Erbſchaft ihres Va⸗ ters, des„reitenden Förſters Menges zu Heſe⸗ dorf“, und ſendet ihr eine Abſchrift des väterlichen Te⸗ ſtamentes. Hiernach ward alſo die Tochter des engliſchen Ari⸗ ſtokraten und der Gräfin Wallmoden zur Tochter eines reitenden Förſters im Hannöver ſchen, und eine verräthe⸗ riſche Verwandtſchaft zwiſchen dem ſtolzen Namen He⸗ reforth und dem beſcheidenen Dorfnamen Heſedorf klingt ins Ohr. Aber ein Brief einer Schweſter Johanna, datirt Ber⸗ lin den 1. Auguſt 1839 und adreſſirt:„A Mademoi- selle. Mademoiselle S. Menges“ enthält folgende ins Gewicht fallende Nachſchrift: annt und ſe erklärt, en Schiffe tlich hoht l, ſondern die bei ih as Gegen tſche, u nes unter eS. Men in einigen ge unte eſet Brif tihr Bn rkannt) in ihr b zu bel rlichen“ iſtn* hter 1* ewnit kamen“ dorf ki datitt 5 Madeb ge „A propos, vous m'écriviez d'un surnom ou plutot d'un 6pithete que nous ayons; je vous prie me faire le plaisir de m'ecrire mon simple nom, que je porte d'ordinaire des mon enfance. Vous savez, ma chère, je n'aime guère les cho- ses frappantes. Jeanne.“ Sie hatte alſo ihre Schweſter überreden wollen, einen Zunamen anzunehmen, den ſie ſelbſt in Berlin führte. Ein ſpäter vernommener Zeuge, ihr Oheim, beſtätigte dies: ſie habe ihren Schweſtern geſchrieben, ſie künftig nicht Sophie Menges, ſondern Sophie Menges⸗Heſeforth zu nennen, da ſie in einem alten Buche gefunden, daß ihre Familie eigentlich dieſen Namen führe. Die ſtarke Zurechtweiſung ihrer Schweſter Jeanne hatte ſie nicht bekehrt. Zur Beſtätigung der Vermuthungen, welche nur zu deutlich aus dieſem Briefe der Schweſter entſpringen mußten, fanden ſich verſchiedene Briefe einer Prediger Röſing aus Bevern(ſpäter ermittelte ſich, daß ſie mit dieſer Frau im vertrauten Verkehr ſtand), in welchen dieſe ihr den mütterlichen Rath gibt: von ercentriſchen Planen abzuſtehen, nicht ins Ausland zu gehen, als deutſches Mädchen auch einen deutſchen Sinn zu bewahren, und ſie warnt, doch nie über ihren Stand und über ihre eigentliche Stellung in der Welt hinaus zu wollen. Man hätte denken ſollen, dieſe Entdeckungen müßten die Gefangene niedergedrückt und zum Bekenntniß ge⸗ bracht haben, denn mehre dieſer Perſonen, welche an ſie die Briefe gerichtet, lebten noch, und ſie mußte wiſſen, daß gerichtliche Recherchen in dem benachbarten Hanno⸗ ver vollkommene Aufſchlüſſe über ihre Familienverhält⸗ niſſe liefern würden, vor welchen ihre durch nichts getra⸗ Miss Sophy Menges-Hereforth. 327 *————.— ———— 328 iss Sophy Menges-Hereforth. genen Behauptungen nicht beſtehen konnten. Aber ſie erhob ſich mit Stolz und ſagte: „Nein! mein Vater gehört zu dem hohen Adel, iſt noch am Leben und wohnt noch jetzt in England. Ich habe ſogar beſtimmte Nachrichten, daß er noch in dieſen Tagen in London geweſen iſt. Wenn ich früher die un⸗ wahre Erklärung abgegeben habe, daß mein Vater ſchon lange todt ſei, ſo geſchah es nur deshalb, weil ich bis dahin das. Leben meines Vaters aus Familienrückſichten gegen Jedermann verſchwiegen und ihn überall für todt aus⸗ gegeben habe, weshalb ich auch bei meiner dermaligen Ver⸗ nehmung dieſes Geheimniß nicht brechen wollte. Ich bin nicht etwa die natürliche, ſondern die cheliche Tochter dieſes Mannes: meine Mutter war eine geborene Gräfin v. Wollmoden und iſt, wie ich glaube, 1815 oder 1816 in England geſtorben. Rechte Geſchwiſter habe ich nicht; wohl aber von Vaters Seite her vier Halbgeſchwiſter, die theils in England, theils in Amerika wohnen. Als ich noch ein ganz kleines Kind und eben entwöhnt war, trennte ſich meine Mutter vom Vater und begab ſich nach Altona: um indeſſen meine Erziehung ſelbſt zu über⸗ nehmen, die wegen dieſer Trennung nach engliſchem Ge⸗ brauch dem Vater anheim ſiel, verbreitete meine rechte Mutter ſelbſt in England und Hannover, die Nachricht von meinem Tode, ſo daß auch mein Vater ſich in dem Glauben befand, ich ſei nicht mehr am Leben. Es iſt ihm zwar nachher das Gegentheil mitgetheilt worden, in⸗ deſſen ſteht dahin, ob er dieſer Nachricht Glauben ge⸗ ſchenkt.— Sie übergab mich nun, durch Vermittelung des Oberjägermeiſters von Zaſtrow, aus Hannover, der Frau des Förſters Menges in Hausbach(ſpäter in Sta⸗ pel, Ringſtädt und Heſedorf) zur Pflege: und zwar unter der Bedingung, daß ich nicht den Namen meines rechten Aber ſi Mel, iſt d. Ich in dieſen die un ater ſchon il ich ö tücſichten todt aus⸗ igen Pur Ich bin Tochte e Gräfin der 18 ſch nicht ſchwiſter en. A hnt war, begab ſi ten b ine rchl Nachtib 6 orden, nittl ovek, — in G war un 6 rechl Miss Sophy Menges Hereforth. 329 Vaters führe, welcher nach engliſcher Sitte nur einen Titel enthält, ſondern nach einer engliſchen Grafſchaft Hereforth heißen ſollte. Den Namen Menges habe ich dann nur aus Achtung für meinen verſtorbenen Pflegeva⸗ ter geführt, und werde denſelben noch nicht ablegen. Ich habe mich ſogar in der Regel nur Miß Menges genannt und hieran nur den Buchſtaben H zur Bezeichnung mei⸗ nes wahren Namens angehängt, der indeß von den Leu⸗ ten als eine Bezeichnung meines Geburtslandes Hanno⸗ ver angeſehen wurde. Als Lady habe ich mich aber in Preußen nie bezeichnet und glaube mich darüber nicht auslaſſen zu dürfen, ob ich die Berechtigung habe mich ſo zu nennen; doch kann es möglich ſein, daß ich mich in einem Briefe an die Baronin v. Eckardſtein Lady ge⸗ nannt habe, keines Falls aber Lady Sara Menges H. „Obige Auskunft über meine Familienverhältniſſe er⸗ hielt ich erſt, als ich ſchon 17 Jahr alt war und meine Pflegemutter, die Frau des Förſters, auf dem Tode lag: bis dahin hatte ich und Jedermann geglaubt, daß ich die rechte Tochter des Förſters Menges ſei, deſſen übrige Kinder ich immer und auch noch jetzt als meine Geſchwi⸗ ſter behandelt habe. Auch wiſſen die Menges ſchen Kin⸗ der von meiner eigentlichen Abkunft nichts, ſondern ſie halten mich für ihre rechte Schweſter und ſtehen daher auch in der Meinung, ich hätte ihren Vater mitbeerbt: ich ſollte dieſes auch wirklich, habe jedoch zu Gunſten des vierten Sohnes, Poridon Menges, auf meinen Antheil verzichtet. Auf dieſe Erbſchaftsangelegenheit be⸗ zieht ſich der Brief des Conrad Menges, worauf der Zu⸗ ſatz in dem franzöſiſchen Briefe der Johanna Menges geht: à propos vous m'écriviez, fällt mir nicht einz beineswegs habe ich indeſſen die Johanna Menges auf⸗ zefodert, ſich des Namens von Hereforth zn bedienen, 330 WMiss Sophy Menges-Hereforth. wie ich denn damals das Adelsprädicat noch nicht ein⸗ mal ſelbſt gebrauchte. „Getauft bin ich in Celle durch einen Geiſtlichen, Namens Schneider oder Schreiber. Dieſer war früher Privatſecretair meiner Mutter geweſen und wurde dann von ihr nach Amerika geſchickt, um dort Grundſtücke für ſie zu kaufen: dieſes that er auch und ſie bilden die Fonds, aus denen ich noch jetzt durch die Schweſter des Conſuls Beitke in Bahia, nämlich die Predigerwitwe Röſing in Bevern, unbeſtimmte Revenüen beziehe. Mit dieſem Con⸗ ſul hat er einmal über eine Angelegenheit verhandelt und lebt jetzt, ohne feſten Wohnſitz, als Miſſionär in Amerika.“ Wiewohl dieſe Erzählung blank und baar wie die Sonne da ſtand, wogegen die von der Angeklagten aner— kannten Briefe einen vollſtändigen Gegenbeweis zu liefern ſchienen, hielt das Gericht es doch für nöthig die hannö⸗ ver ſchen Behörden und Gerichte um Ausmittelungen über Geburt und Stand der wirklichen oder vermeintlichen Tochter des Förſter Menges zu Heſedorf anzugehen, und nach nicht langer Zeit erhielt das Berliner Stadtgericht die allervollſtändigſten Zeugenaufnahmen und Atteſte. Der alte Oberjägermeiſter von Zaſtrow in Hannover, der einzige Mann auf dem Continent, der über das Ge⸗ heimniß Auskunft geben können, war geſtorben; desglei⸗ chen die Predigerin Röſing. Ein Prediger Schreiber oder Schneider hatte in Celle nie exiſtirt, nur ein herrnhuti⸗ ſcher Geiſtlicher des Namens aus Braunſchweig ſich frü⸗ her ab und zu dort aufgehalten; auch er war aber ſchon vor fünf Jahren verſtorben. Dagegen bekundete der Particulier Edelbüttel zu Har⸗ burg, daß er der Oheim der in Berlin verhafteten So⸗ phie Menges ſei. Der reitende Förſter Menges in Heſe⸗ dorf habe ſeine zwei Schweſtern Katharina und Henriette nach ei mit de geboren geweſen Hnbur März derſelbe nachme aus d Di rin jen beiden in Hor in Pen ſſch ze Hüſern ſe ſcho Reweſen Leben f hatte E dogen; daß auc Jienan Uuch Ltefn beſen 2 hibe ahe legt, von Conr ali ſie ſicht ort, d Miss Sophy Menges-Hereforth. 331 nach einander zu Ehefrauen gehabt. Aus der erſten Ehe mit der Katharina ſei die Sophie als älteſte Tochter geboren. Menges ſei damals zwar in Stapel angeſtellt geweſen, ſeine Frau habe aber im elterlichen Hauſe zu Harburg Wochen gehalten, und Sophie wäre daſelbſt im März oder April 1809 geboren und— getauft. Aus derſelben Ehe mit ſeiner Schweſter Katharina wären nachmals noch fünf Brüder und drei Schweſtern erzeugt, aus der zweiten Che mit der Henriette noch ein Sohn. Dieſe Ausſage ward noch durch die einer Schwäge⸗ rin jenes Zeugen beſtätigt, der Wittwe eines Bruders der beiden Schweſtern Katharina und Henriette: Sophie ſei in Harburg geboren, im großelterlichen Hauſe, ſei ſpäter in Penſion gegeben worden, habe ſchneidern und franzö⸗ ſiſch gelernt und dann als Gouvernante in verſchiedenen Häuſern ihren Lebensunterhalt erworben; übrigens wäre ſie ſchon in ihrem jugendlichen Alter etwas überſpannt geweſen und habe ſich eigenthümliche und dem praktiſchen Leben fremde Ideen gebildet.— Mit der Prediger Röſing hatte Sophie Menges in nahem Verkehr geſtanden und dieſe allerdings aus Bahia eine bedeutende Erbſchaft ge⸗ zogen; woher wohl für Sophien die Idee entſprungen, daß auch ihr aus Amerika Revenüen kämen, von denen Niemand bei ihnen zu Hauſe etwas wiſſe. Auch des Förſters zweite Frau Henriette(Sophien's Stiefmutter und Tante), lebte noch und bekundete nach beſtem Wiſſen ganz daſſelbe. Ihre älteſte Stieftochter habe aber ſchon früh eine große Sucht an den Tag ge⸗ legt, von hoher Abkunft zu erſcheinen! Conrad Menges, der Forſtamtscandidat und Geome⸗ ter, erklärte Sophie für ſeine leibliche Schweſter; er ſcheint ſie nicht oft geſehen zu haben, hatte aber ebenfalls ge⸗ hört, daß ſie, wenn ſie von ihren Reiſen nach Hauſe 332 miss Sophy Menges-Hereforth. gekommen, ſich äußerſt überſpannt und ſonderbar benom⸗ men. Einſt hatte ſie ihm angezeigt: ſie habe eine Erb⸗ ſchaft für die Familie aus England ausfindig gemacht. Er antwortete ihr: ſie möge ſich doch mit ſolchen Chi⸗ mären nicht quälen. Uebrigens, erklärte Conrad, ſolle ſeine Familie allerdings aus England abſtammen, doch wiſſe er nicht ob aus dem engliſchen Adel. Endlich kam auch aus Hannover der gerichtlich be⸗ glaubigte Taufſchein der Sophie, Katharina, Eleonore, ehelichen Tochter des Förſters Menges Gu Stapel) und der Katharina Edelbüttel, die am 12. März 1809 gebo⸗ ren, und am 3. April d. J. daſelbſt auf den obigen Namen getauft worden. Dieſe Eröffnungen wirkten denn doch auf die bis da Unerſchrockene, aber überwunden ward ſie nicht. Auf die dringende Ermahnung, von ihren Fabeln endlich abzu⸗ ſtehn und zu bekennen, erwiderte ſie: „Schreiben Sie nur hin, daß ich die eheliche Tochter des verſtorbenen Förſter Menges bin. Ich bin es zufrieden, um der Sache doch endlich einmal ein Ende zu machen.“ Auf die Vorſtellung, daß mit einer ſolchen Erklärung nichts abgethan ſei, daß ſie vielmehr unumwunden ein⸗ räumen müſſe Menges Tochter zu ſein, erwiederte ſie: „Nein, das kann ich nicht. Meine bisherigen Anga⸗ ben kann ich nicht zurücknehmen. Ich glaube zwar ſelbſt, daß ſie nicht ganz wahr ſind, allein das Genauere will und kann ich nicht ſagen. Mag der Richter annehmen, was er will, ich unterwerfe mich dem.“ Aufgefodert die Punkte genauer anzugeben, wo ihre Angaben von der Wahrheit abgewichen, erklärte ſie:„das kann ich nicht, erſparen Sie ſich und mir die Mühe. Ich kann auch die Gründe, aus denen ich das Nähere anzugeben verhindert bin, nicht angeben.“ . N h w ſe W he Miss Sophy Menges-Hereforth. 333 benon 3 Endlich mußte ſie nach Vorweis der Atteſte aus Celle ne Etb einraͤumen, daß ſie da wohl nicht geboren ſei. In dieſem emacht. Punkte könne ſie ſich geirrt haben, da Niemand aus eig⸗ en Chi⸗ ner Erfahrung wiſſen wird, wo er als Kind getauft d ſolle worden. Was den Taufſchein aus Harburg anlange, ſo n, doch ſei der gewiß auch richtig, nur ſei ſie nicht das Kind, welches dort geboren und getauft worden. Desgleichen tich be habe ſie auch gar nichts gegen die Ausſagen der Mehr⸗ leunor zahl unter den Zeugen einzuwenden, welche durchaus re⸗ eh un ſpectable Leute wären, aber nicht mehr und nicht anders 09 gih hätten ausſagen können, als ſie glaubten. Ihr Bruder, n obige ihre Stiefmutter, die verwittwete Edelbüttel hätten Alle in dem Glauben geſtanden, daß ſie die echte erſtgeborne Tochter des Förſter Menges ſei, und ſie wolle es ihnen Auf d gar nicht verargen, daß ſie es noch jetzt glaubten, weil ch aby gar nichts geſchehen ſei, wodurch ſie aus ihrem Irrthum geriſſen worden. Uebrigens ſprächen Alle von Dingen, ch die ſie aus eigner Erfahrung nicht wiſſen könnten, theils vji weil ſie zu jung, theils weil ſie um jene Zeit nicht im ha Hauſe, und am wenigſten in deſſen Geheimniſſe einge⸗ i weiht geweſen wären. Nu ihres vermeintlichen Oheims, 6„ des Particulier Edelbüttel, Ausſage, wimmele voll Un⸗ — wahrheiten und„iſt ſo unter aller Kritik gegen mich ab⸗ rte ſt⸗ Un gegeben, daß ich es für beſſer halte gar nichts darauf zu in erwidern.“ Das ſei aber nur aus Rache geſchehen, weil er ihre vermeintliche Schweſter Johanna heirathen wollen, und ſie es geweſen, welche dieſe Heirath hintertrieben. mh Der Unterſuchungsrichter bemerkte im Protocoll, daß vie Menges bei Vorhaltung dieſer verſchiedenen Zeugen⸗ uusſagen ſichtlich in Verlegenheit gerathen ſei, und nicht ſi gewußt habe, was ſie darauf erwiedern ſollen. Erſt nach V wannigfachen Umſchweifen, durch welche ſie von dem ägentlichen Punkte abzukommen verſucht, ſei ſie zu jener . 6 4 334 Miss Sophy menges-Hereforth. Erklärung zu bewegen geweſen. Die Unſicherheit mit der ſie dieſes auch dann noch that, gab ihm die vollſtändigſte moraliſche Ueberzeugung, daß ihre Angaben über ihre Abkunft nur Erdichtungen geweſen. Vergeblich drang man in den nächſten Terminen in ſie, zu ihrem eigenen Beſten mit der Klugheit zu Rathe zu gehen, und Gegenbeweiſe anzugeben, wo die Beweiſe ſo ſchlagend dafür ſprächen, daß ſie die Tochter des För⸗ ſters in Heſedorf ſei. Wenigſtens müſſe ſie doch eine Wahrſcheinlichkeit einer Vermuthung dafür angeben, daß die echte Tochter des Förſters geſtorben, um ihr, dem vor⸗ nehmen Kinde aus England dafür einen Platz zu machen. Sie beſchäftigte ſich damals mit den Klagen über die weiße Wand, mit Bitten ihr einen Blumentopf zu ge⸗ währen, und las Shakspeare's hiſtoriſche Dramen und Schmidt s kleines deutſch⸗griechiſches Wörterbuch. Endlich reichte ſie einen ſchriftlichen Aufſatz ein, in welchem ſit nicht Beweiſe für ihre Angabe, aber einen ganz anmu thig zu leſenden Roman in der Aufſtellung von Mög⸗ lichkeiten lieſerte. „Das erſte Kind— ein Mädchen— iſt todt. Mir ſcheint es daher natürlich, daß eine ſehr junge Frau, wenn ſie auf dem Lande wohnt, ziemlich abgeſchnitten von der Welt, und weil ſie keine Nachbaren hat, alſo an keinen Gebrauch gebunden: wenn dieſe in der Abweſenheit ihres Mannes ihr erſtgeborenes Kind verliert, daß ſie daſſelbe nicht entfernen will, ſondern ihm ein Grab in ihrem Garten oder unter einem geweihten Baum des Waldes gräbt, wo ſie es täglich und oft beſucht. Was kann, ſoll und wird nun aber dieſe ſelbe Frau, als eine zärtliche Mutte eines vielleicht drei oder vier Jahr alten Kindes thun, wenn der Verluſt ſie trifft zu einer Zeit, wo fremde Truppen und Kriegsgetümmel täglich, den Schauplatz ſtündlich um ſie v mit de tändigſt iber ihr ninen i zu Rath eBewei de Fü doch in eben, e dem vol u miche übend pf zu) men elchem mz am von tdt 5 reu, w en v an iu nhüt ſi d in i e Ve nn ſel! iche“ nde de 2 dlich Miss Sophy Menges-Hereforth. 335 her verödet und gefährlich macht: wenn ſie Kinder, Leute und Vieh in dem Dickicht des Waldes verbirgt, wo Alles, was ſie Werthvolles beſitzt, in der Tiefe vergraben wurde; wenn eine lange Belagerung ſie auf das Strengſte von jeder Familienverbindung der nächſten Stadt abſchneidet; wenn ſie zuletzt in den anderthalb Jahren ſich in einer entfernten Meierei verborgen aufhält, wo ſie nur täglich die Todesnachricht eines geliebten Mannes erwarten muß, ſie auch oft als falſches Gerücht erhält! Wer glaubt ſich in einer ſolchen Zeit an Gebräuche, an die bürger⸗ liche Ordnung gebunden? Wer wird nicht durch Noth⸗ wendigkeit verhindert? Wo vom Gerichte allein die Weihe oder Gültigkeit der Ehe ausging, wo man die Gebeine von Tauſenden vergeblich ſuchte: wer darf ſich dann wun⸗ dern, wenn durch irgend ein Verhältniß nur der leiſeſte Grund vorhanden iſt, ſpäter nicht daran zu denken, daß irgend Jemand Zeit hätte, ſich um fremde Kinder zu be⸗ kümmern! „Was die Verſchiedenheit einer frühern Angabe be⸗ trifft, ſo erklärt ſich dieſe dadurch, daß ich die Verhält⸗ niſſe meiner rechten Eltern und meiner Pflegeeltern mit— einander vermengte, weil ich Anſtand nahm, das bisher beobachtete Geheimniß über meine Abkunft zu brechen: daher gab ich meinen rechten Vater für einen Forſtmei⸗ ſter aus und ſtellte die Sache ſo dar, als wäre ich bei meinen rechten Eltern erzogen, während dieſes doch bei meinen Pflegeeltern geſchehen iſt; ſo enthält auch mein Brief an die*** keine unrichtigen Angaben über meine Lerhältniſſe, ſondern nur eine Vermengung meiner echten und meiner Pflegeeltern, indem ich darin bald von dieſen, lald von jenen ſpreche.— Wenn ich das Jahr meiner Geburt verſchieden angegeben habe, ſo rührt das daher, neil ich es bis heute noch nicht genau weiß: ſo glaubte 336 mies Sophy Menges-Hereforth. ich auch früher, daß der 12. März mein Geburtstag ſei, weil die Verwandten meiner Pflegemutter mir dieſen Tag genannt hatten, und erſt kurz vor Weihnachten erſah ich aus Briefen, daß es der 8. März ſei.“ Bei dieſem Mährchen, bei dieſer Erklärung blieb ſie ſtehen. Sie ſei die Tochter der Gräfin Walmoden und eines Engländes aus altem Adelsgeſchlecht, deſſen Namen ſie nicht einmal nannte, aber ſie könne, dürfe, wolle es nicht beweiſen und müſſe ſich einſtweilen die Folgen, die daraus für ſie entſpringen, gefallen laſſen. und mehr ward auch von Gerichts wegen nicht er⸗ mittelt, außer daß noch zahlloſe Widerſprüche, in die ſie ſich verwickelt hatte und noch während der Unterſuchung verwickelte, als Beweiſe gegen ihre Aufrichtigkeit ſprachen. Und bedurfte es noch mehrer Ermittelungen, um zu einem Urtheil zu kommen! Mit ſchlagender Uebereinſtim⸗ mung ſprachen alle Briefe, Atteſte, Verwandte und Be⸗ kannte ihrer Jugend, daß ſie die älteſte Tochter des För⸗ ſters Menges aus Heſedorf ſei. Ihre eigenen gelegent⸗ lichen, früheren Aeußerungen ſtimmten damit überein. Ihre ungewöhnliche Bildung widerſprach dem nicht; ſie hatte in einer achtbaren Familie eine gute Erziehung ge noſſen, ſie hatte ſpäter als Gouvernante durch mehr als zehn Jahre in vielen adeligen Häuſern Gelegenheit ge⸗ funden, einen feinen Weltton ſich anzueignen; ſie war, mit ausgezeichneten Verſtandesgaben durch die Natur aus⸗ gerüſtet, im Stande den größtmöglichen Vortheil davon zu ziehen. Uebrigens iſt der Stand eines reitenden För⸗ ſters im Hannöverſchen(nach der amtlichen Mittheilung der Geſandtſchaft in Berlin) ein höherer als 3. B. im Preußiſchen; der reitende Förſter zählt zu den obern Forſt⸗ bamn Erji beamten(wenn er ſtudirt hat) und ſteht mit dem preußi ſſin ſchen Oberforſter ungefähr in einer Rangſtufe. Ihre Ge⸗ L tag ſii ſen Tog rſah ic hlieb ſi den und Nawer wolle e lgend nicht u ndie ſ rſuchun ſpracho um und B do ʒ gelg über hunh meht nheit ſie! atm“ eil d ndni itthe 8 2 . z. emö mb Ihn iss Sophy Menges—Hereforth. 337 ſchwiſter erſchienen auch als gebildete Leute. Nie war in ihrer Familie der leiſeſte Zweifel laut geworden, daß So⸗ phie, die älteſte Schweſter, ein fremdes Kind ſei, und endlich hatte der Vater in ſeinem Teſtamente ihr das gleiche Erbtheil mit allen übrigen Kindern ausgeſetzt. Würde er das gethan haben, wenn ſie ein fremdes Zieh⸗ kind geweſen wäre? Daß ſie auf dieſen kleinen Erbtheil zu Gunſten ihres Bruders Paridon entſagt, war noch kein Gegenbeweis. Dieſem faſt zur Cvidenz geführten Beweiſe hatte ſie nichts entgegen zu ſtellen, als einen Roman, einen Roman, für den ſie auch nicht den geringſten Beleg anzugeben wußte. Im Gegentheil ſind die leiſen Fäden entdeckbar, aus denen ihr erfinderiſcher Geiſt ihn wob: die Sage, daß die Familie aus England abſtamme, die Erbſchaft ihrer Freundin, der Prediger Röſing aus Amerika, ihre früh ſchon aufgeregte Phantaſie, ihre Luſt an Chimären, ihre überſpannten Ideen, ihre Sucht für vornehmer zu gelten. Vertraut mit der engliſchen Literatur, deren Ro⸗ mahen, wo unter Zehn Neun damit endigen, daß der Held, die Heldin von ihren vornehmen Eltern nach lan⸗ ger Erniedrigung wiedergefunden, anerkannt werden; be⸗ fannt auch mit den engliſchen realen Verhältniſſen, wo ts nicht ſelten vorkam, daß älteſte Söhne, Erben, von böſen Seitenverwandten entführt werden, was Wunder, daß ihr die Romanenvorſtellung ſchon früh kam, auch in ſo entführtes Kind zu ſpielen, das ſeine hohen El⸗ tern ſich ſuchen, und nach langer Miſere in Glanz und Keichthum ſtrahlen müſſe. In den Häuſern, wo ſie als Erzieherin gelebt, hatte ſie die Annehmlichkeiten des vornehmen Lebens hinlänglich gekoſtet, um endlich ſo lü⸗ ſtern zu werden, daß ſie verſuchte durch eigne Geiſtes⸗ thätigkeit das zu erringen, was das Glück ihr verſagte XlII. 15 338 miss Sophy Menges-Hereforth. Sie ſteht nicht als die einzige da, welche um dieſes eitlen Gelüſtes willen Vater, Mutter und Geſchwiſter verleug⸗ nete, welche von dieſem Gelüſte ſo damoniſch gepeinigt und fortgetrieben wurde, bis Verſtellung und Wahrheit in ihrem erhitzten Hirn ſich verſchmolz und ſie endlich an das Wahngebilde ihrer Eitelkeit allen Ernſtes glaubten. So weit ſcheint Sophie Menges nicht gedrungen; ſie behielt, trotz ihrer veberſchätzung, Kälte des Verſtandes genug, um durch kleine Kunſtſtuͤcke und fein eingefädelte Intriguen ihrem Ziele ſich zu nähern; und der unge⸗ wöhnliche Beifall, den ihre bezaubernden Redegaben in den höhern Geſellſchaftskreiſen ihr erwarben, berauſchte ſie noch nicht ſo, um ihr Selbſtbewußtſein aufzugeben. Dagegen ſpornten die Genüſſe des Errungenen ſie an, wo Gefahr ihr drohte, alle Kräfte des Geiſtes anzuſtren⸗ gen und mit der äußerſten Frechheit ihre Rolle weiter zu ſpielen, um wenigſtens den Schein zu retten. In dieſem Kampfe ſehen wir ſie im Proceſſe, und man kann nicht umhin dem einzeln ſtehenden, von aller Welt ver⸗ laſſenen Mädchen eine Art von Bewunderung zu ſchen⸗ ken; denn ſie führte den Kampf, ohne nur ein Mal zu wanken, durch die Martern der Langeweile ihrer Unter⸗ ſuchungshaft, im offenen Kriege der Verhöre, umgeben von Schmutz und den Gräueln des Arbeitshauſes, er⸗ drückt von Krankheit, gepeinigt und geſtachelt vom Hohn der gemeinen und entmenſchten Creaturen ihrer Mitge⸗ fangenen, ſie führte ihn noch im Zuchthauſe durch bis zu ihrem Tode! Sie blieb die Tochter der Gräfin Wall⸗ moden, der Ofspring eines uralten engliſchen Adels⸗ geſchlechtes. Dieſer Proceß der Abwehr und Vertheidigung wird uns in den Unterſuchungsacten vergegenwärtigt, von dem andern dagegen, wie Sophy ſich ſelbſt allmälig zu der — 3 — — B — an eitlen erleug⸗ gt und eit in ich an ubten en ſi ſtndes fidel r unge aben rauſcht ugeb zuſtten weit ah kan elt v zu ſih Un umge om h Ni Mliss Sophy Menges-Hereforth. 339 Würde erhob, ſind nur Andeutungen da. Bleibe ein deutſches Mädchen, ſchrieb ihr die mütterliche Freundin, die Prediger Röſing. Die Lockungen, eine Fremde, eine Engländerin, eine Adlige zu werden, waren zu mächtig. Daher die Erwähnung einer Erbſchaft aus England zu ihrem Bruder; daher der Verſuch, ihre Schweſter zu be⸗ ſtimmen, dem unſcheinbaren Naen Menges noch einen andern beſſer klingenden anzuhängen, ſo die Briefe an ſie zu adreſſiren. Die Schweſter weigert ſich, ſie iſt keine Freundin der choses frappantes, was ſie mit dem aus⸗ geſprochenen Vorwurf, daß ihre Schweſter es ſei, derſel⸗ ben antwortet. Aber auch das kann Sophien auf ihrer einmal eingeſchlagenen Bahn nicht ſtutzig, nicht rückgän⸗ gig machen. Die Vermuthung ſpringt von ſelbſt in die Augen, wie ſie zu ihrem Namen kam. Sophie Menges aus Heſedorf, wie leicht ward daraus Menges von Heſedorf. Durch eine kleine Umſtellung der Conſonanten ward daraus Menges von Heſeford— Heſefort— aus Heſe⸗ forth endlich Hereforth. Iſt das nicht auch der hiſtori⸗ ſche Weg, auf dem mancher Adel, und vielleicht grade der ächtere, entſtand! Es bedurfte nur der Jahrhunderte dazu und eines Zeitalters voll Glaubenz Sophie Menges hatte nur einige Jahre und lebte im Zeitalter der Kritik, der Taufſcheine, der Hypothekenbücher und Paßbureaus. —„Auf dieſe ihr vorgehaltene Vermuthung erklärte ſie übrigens: das iſt eine ſehr hübſche, aber leider ſehr un⸗ tichtige Combination. Wenn ich mich früher Menges von Heſeforth genannt, ſo kam es nur, weil ich ſelbſt richt wußte, wie der Name richtig lautet, nämlich Here⸗ forth, was ich erſt bei meiner letzten Anweſenheit in Eng⸗ lind erfuhr. Seitdem nenne ich mich Hereforth. Jene Ableitung war ſchon deshalb nicht gut möglich, weil der 15½ 340 miss Sophy Menges-Hereforth. Ort Heſedorf eigentlich Häſedorf, von Haſen, geſchrie⸗ ben wird. Beide Namen, Heſeforth und Hereforth, gehören übrigens wirklich verſchiedenen Familien in Eng⸗ land an.“ Nur das konnte befremden, daß ſie bei ihrer Klug⸗ heit, bei ihren ausgebreiteten Bekanntſchaften nicht früher darauf bedacht geweſenſich Documente, ſcheinbare Be⸗ ſcheinigungen zu verſchaffen. In England dürfte ihr das kaum ſchwer geworden ſein. Sie war dort noch nicht verdächtigt; ſie hatte angeſehene Freunde, die an ſie glaub⸗ ten und Zeugen laſſen ſich dort finden, durch welche an⸗ fänglich ein minder wichtiges Inſtrument, auf Grund deſſelben ein wichtigeres hätte aufgenommen werden können. Aber ſie hatte ja nicht einmal ihren Namen vollſtändig im Kopfe ausgearbeitet; erſt im Gefängniß erwuchs er zu der Größe und auch da noch hatte ſie viele Wider⸗ ſprüche, in die ſie ſich verwickelt, erſt wegzudisputiren.— Dieſes Bedenken erledigt ſich pſychologiſch von ſelbſt. Voll⸗ endete Betrüger und Schwindler ihrer Art ſind nur Pro⸗ dukte des Romanes. In der Wirklichkeit ſind ſie in einem dauernden Werdeproceß, und der Leichtſinn, die Elaſticität und Trägheit, welche der urſprüngliche Quell ihrer Verbrechen ſind, begleiten ſie durch ihr Leben, die Wirkungen ihrer Thätigkeit zum Wohl der Geſellſchaft ſchwächend. Wie der Dieb das Geſtohlene nicht auf⸗ ſpeichert, ſondern ſogleich verpraßt, ruht der Betrüger auch von ſeiner Thätigkeit aus, und genießt, oft in eitler Nachläſſigkeit, oder in ihm verderblicher Eitelkeit die Früchte ſeiner verbrecheriſchen Thätigkeit. Müßte er un⸗ unterbrochen angeſtrengt an ſeinem Syſteme arbeiten, ſo würde die Verbrecherlaufbahn ja zu demſelben Frohn⸗ dienſt von Arbeit, dem er entflichen wollte, als er von rechtlichen Erwerbe ſich losſagte.„ in eſchrit reforth in Eng rKlug t ftüher Be 0 re e ihr dos och nich ſie glout elche u f Grun nkönn ſtändi wuchs Wid tiren. ſt. V nur d ſi tſim,! iche L eben, eſlſt nicht Bel t in“ nli fte“ rbil en s Miss Sophy Menges Hereforth. 341 Sophy Menges wurde erſt während des Unterſu⸗ chungsproceſſes, an deſſen bedeutungsvollen Ernſt ſie früher nicht gedacht, zu der ausgebildeten Betrügerin. Bis dahin war ſie mit dem glücklichen Leichtſinn ihres Geſchlechtes durch Wirbel und Strudel hingeſegelt. Man hatte ihr ja immer geglaubt, was, glaubte ſie, bedürfe es ſo ernſter Präparationen, damit man ihr auch fer⸗ ner glaube. Sie ſtand auf dem Punkte ſich zu erheben, eine geſicherte Stellung in der Geſellſchaft zu erwarten; dieſe mußte ſie ſchützen gegen Misgunſt und Verdacht. In dieſem Augenblick auf der Stufe zu der neuen Herr— lichkeit, bedurfte es für ſie nichts, als ſelbſt feſt und keck dieſe Stufe hinanzuſteigen; jetzt nach Beſcheinigun⸗ gen ſich umzuthun, hätte ſogar können gefährlich wer— den. Ihre unerſchrockene Miene, ihr Errungenes, der Luſtre, der ihr entgegenſtrahlte und ſie ſchon mit Mor⸗ genroth beſchien, genügten, ſie mußten ſo imponiren, daß ſich die Pforten der höchſten Geſellſchaft ihr öffneten. Und dazu kam wieder das Weib— der Glaube an ihr eigenes Glück, der Zauber des Wunderbaren, der Weihe um ihr Haupt, an den ſie zu glauben anfing. Aber ſie brauchte Geld!— Widerlegt vor dem Auge des Richters waren alle ihre Angaben über die Quellen, woher ſie es hätte ſchöpfen können. Sie war keine Eng⸗ änderin, keine Tochter aus einem vornehmen Hauſe, ihre Mutter hatte keine Güter für ſie in Amerika an⸗ gekauft, aus denen ſie Revenuen bezogen, ſie hatte keine Erbſchaft gemacht, weder in England noch in Deutſch— land, außer den paar hundert Thalern aus des Förſters Menges Nachlaß, die ſie noch überdies ihrem Bruder Paridon überlaſſen, ſie war eine Gouvernante, die von 342 miss Sophy Menges-Hereforth. Haus zu Haus überſiedelte mit dem in Deutſchland ge⸗ ringen Gehalte, der keine großen Reiſen, nicht die koſt⸗ bare Herausgabe von Büchern, noch die andern Lurus⸗ ausgaben möglich macht, welche Sophie erweislich ge⸗ macht. Woher hatte ſie das Geld?— Die Acten bekunden, daß ſie ſich mehrmals in der größten Geldverlegenheit befunden, und doch war ihr das Geld wieder gewachſen, man wußte nicht wie, und man fand bei ihrer Verhaf⸗ tung noch eine Summe von über 40 Thaler. Wenn aus den voranberichteten Ermittelungen nur die Vermuthung Kraft gewann: daß ſie eine Perſon ſei, zu der man ſich betrügeriſcher Handlungen, um ihre Eitel⸗ keit zu befriedigen, verſehen könne, ſo wuchs jetzt dieſer Verdacht dahin: daß ſie eine Perſon ſei, welche zu dem Zwecke auch Mittel nicht ſcheue, die das Eigenthum Anderer angreifen. Von diebiſchen Neigungen oder Diebereien in ihren früheren Verhältniſſen war nichts ermittelt; nicht einmal Spuren waren angedeutet. Aber ſie hatte letzthin kein Geld gehabt, keinen erweislichen Erwerb, um ihre Be⸗ dürfniſſe befriedigen zu können, nachgewieſen, jetzt war ſie im Beſitz von Geld, und Andern, mit denen ſie in nahe Berührung gekommen, war Geld entwen⸗ det worden. Wenn hier der objective Thatbeſtand des Verbrechens, eines wirklich verübten Diebſtahls, feſtge⸗ ſtellt war, ſo kam ihr nicht die Vermuthung zu Hülfe, daß ſie eine Perſon ſei, zu der man ſich eines gemeinen Diebſtahls nicht verſehen könne, im Gegentheil ſprach die Präſumtion gegen ſie, man konnte ihr den unerlaub⸗ ten Erwerb zutrauen. Es war dieſes das traurige Fundament, auf welches eine ganze Reihe von Anklagen und Unterſuchungen wegen —„— — nd ge e koſt urus⸗ ch ge⸗ kunden egenheit vachin Vohef nurdi ſti, jl Eiti dieſt zu den enthn in ihre t eim hin i hn 5 denen entw ſtand nhi u gen i ſin ma fu en w iss Sophy Menges Hereforth. 343 Diebſtahls erhoben wurden, die zum Theil in Kleinlichkeiten ſich verlieren. Unſere unerläßliche Aufgabe iſt, auch davon zu ſprechen; wir werden uns aber begnügen, nur die hauptſächlichſten Punkte zu betrachten, und die Stückchen Tüll, Zwirn, die Fingerhüte und Scheeren auf ſich be⸗ ruhen laſſen, von denen ihre ehemaligen Freundinnen behaupteten, ſie hätten ihnen gehört, und von denen Sophie behauptete, ſie gehörten ihr, denn Tüll und Zwirn, ſeidene Lappen, Nadeln und Fingerhüte ſähen ſich ſo ähnlich, daß auch eine Schneidermamſell nicht mit gutem Gewiſſen ihre Identität beſchwören könne. Wenn wir an einen Einbruch glauben müſſen und an Diamantendiebſtahl, wird man auch kleinere Diebereien für möglich halten, aber nicht für erheblich. Und doch iſt dies gerade ein Punkt, wo uns Zwei⸗ fel beſchleichen, über welche die Acten uns ohne Auskunft laſſen. Erweislich(wir nehmen es in voraus als er⸗ wieſen an) hat Sophie Menges nur geſtohlen, als ſie in Noth war. Von einem Kitzel, werthvolle Dinge zu ent⸗ wenden, was ſie liegen ſah, nicht liegen zu laſſen, alſo von der eigentlichen Diebsnatur, die leider ſo häufig bei Frauen vorkommt, erwähnt keine ihrer früheren Be⸗ kannten etwas. Auch noch in dem letzten Hauſe, wo ſie als Erzieherin in Potsdam gelebt, fiel dergleichen nicht vor; ſie erhielt das beſte Lob, und nur eine leiſe Rüge, daß ihre Aufmerkſamkeit allzuſehr auf ihre Cor⸗ reſpondenz und ihre Schriftſtellerei gerichtet geweſen wäre. Auch ſtimmt dieſe Neigung wenig mit ihren hochmüthig eitlen Beſtrebungen. Wer da träumt, ſelbſt edlen Blu⸗ tes, uralter Abkunft, unter den Ariſtokraten von Geburt als Ebenbürtige umherzugehen, deſſen Sinn iſt von an⸗ dern Dingen erfüllt, ſeine Habſucht, ſein Eigennutz auf andere Gegenſtände gerichtet, als die ein geſchickter Griff 341 miss Sophy Menges-Hereforth. mit der Hand erfaßt. Wenn er auch nach großen Din⸗ gen diebiſch ausblickt, empfindet er doch einen Wider⸗ willen gegen den kleinen gemeinen Diebſtahl, der die conventionelle Ehre der Geſellſchaft befleckt. Es iſt da her wahrſcheinlich, wie es actengemäß iſt, daß Sophie Menges erſt in Berlin zu ſtehlen anfing, als ſie des Geldes bedurfte, indem ſie ohne eigentliche Anſtellung nach einer höheren Stellung ausſchaute, und bis dahin es für nothwendig hielt, den Schein zu bewahren, daß ſie aus eigenen Mitteln lebe und keiner Unterſtützung be⸗ dürfe. Aber wovon ſie bis da gelebt und große Aus⸗ gaben beſtritten, welche Mittel ihr zu ihren frühern Rei⸗ ſen zu Gebote geſtanden, und ob ſie nicht doch auch frü⸗ her ſchon Diebſtähle verübt, darüber iſt uns alle und jede Auskunft abgeſchnitten. Wir kennen bereits die Geſchichte des 5. Februar 1842, wo im Hauſe der verwittweten Obriſtin ein Dieb⸗ ſtahl verübt war. Aus dem verſchloſſenen Secretair waren zwei Kaſſenanweiſungen von 5 Thaler jede, und aus einer Wandſpinde 60— 66 bairiſche Kronenthaler entwendet worden; die Obriſtin, die keinen Augenblick gezweifelt, wer die Diebin ſei, war in die neue Woh⸗ nung der Menges geſtürzt, hatte ihr die That auf den Kopf zugeſagt, dieſe zwar geleugnet, aber eine ſehr zwei⸗ deutige Antwort gegeben. Andern Tags war Polizei⸗ rath Duncker davon unterrichtet, er hatte Hausſuchung bei der Menges gehalten, zwar keine bairiſchen Kronen⸗ thaler bei ihr gefunden, aber doch Geld, und nach ei⸗ ner längern ſtrengen Inquiſition war er mit der morali⸗ ſchen Ueberzeugung fortgegangen, daß ſie den Diebſtahl verübt. Einige Tage darauf war ihre Verhaftung erfolgt. z——„— Din ider er die ſt da Zophie ſi des ſclung dohin n, duß ung be e Als⸗ tn Rei ich fil lle und ebruc Dich ectitui de, Un entha genbl e Plh uf d hr zn Pols ſuchl Krol noch! mor iebſi chufi Miss Sophy Menges-Hereforth. 345 Hinſichts dieſes Punktes— da der Secretair noth⸗ wendig mit einem Nachſchlüſſel eröffnet ſein mußte und aus demſelben erſt der Schlüſſel zum Spinde entnommen ſein konnte, handelte es ſich von einem gewaltſamen Diebſtahl— blieb es indeß auch für die Gerichte nur bei einer moraliſchen Ueberzeugung; denn wie viele Indi⸗ cien auch dafür ſprachen, genügten ſie dem erkennenden Richter doch noch nicht zur Verurtheilung. Durch vereidete Zeugenausſagen ſtand feſt: daß So⸗ phie Mittags gegen 12 Uhr plötzlich ohne zu klingeln in die Stube getreten war, angeblich weil ſie die Flurthür offen gefunden. Dieſe war in der Regel verſchloſſen. Die Kammerjungfer der Obriſtin bekundete: daß einer der Drückerſchlüſſel zur Flurthür ſchon ſeit längerer Zeit abhanden gekommen. Einſt hatte ſie ihn im Tiſchkaſten der Menges geſehen. Als dieſe auszog, forderte die Jungfer ihn von ihr ab; dieſe aber leugnete einen zu beſitzen. Kammerjungfer und Bedienter hatten gegen 8 Uhr Abends die äußere Drückerthür ins Schloß wer⸗ fen hören, während doch Niemand in der Wohnung ſein konnte; als ſie ins Quartier(die Kammerjungfer aus ihrer Entreſolſtube) ſtürzten, fanden ſie die Fenſter⸗ läden, die ſie vor 2 Stunden geſchloſſen, geöffnet, die Zwiſchenthüren halb aufſtehend, die vorhin feſt von ihnen eingeklinkt waren. Dagegen war der ſonſt immer offene Laden in der Schlafſtube halb angelehnt,„wahrſcheinlich um den Blick von der Treppe durch die Glasthür in das Schlafzimmer, welches durch eine dicht vor demſel⸗ ben auf der Straße befindlichen Gaslaterne erleuchtet wurde, abzuſchneiden.“ Was hierauf in der neuen Wohnung der Menges, bei dem Beſuche der Obriſtin ſich zutrug, iſt aus der obigen Geſchichtserzählung bekannt. 15* 346 miss Sophy Menges-Hereforth. Die letzte Wirthin der Menges, die verwittwete Generalin, bei der jener Auftritt vorfiel und die ihrer Mie⸗ therin darauf ſofort kündigte, fand den Drückerſchlüſſel, welchen ſie ihrer Mietherin zu ihrer neuen Wohnung gegeben, ſo verbogen, daß ſie ihn zum Schloſſer ſchicken mußte. Eine Probe, ob er zum Drückerſchluß in der Wohnung der Obriſtin paſſe, konnte nicht ſtattfinden, da dieſe inzwiſchen ihr Drückerſchloß ändern laſſen. Verdächtig erſchien jedenfalls dieſe Verbiegung des Schlüſſels in den Händen der Menges, und ihre Erklä⸗ rung, daß ſie ihn verbogen, weil ſie ihn eines Abends in das zweite franzöſiſche Schloß der Thür geſteckt, we⸗ nig ausreichend. Noch verdächtiger erſchien eine Antwort, welche So⸗ phie dem Polizeirath Duncker gab, und ihre ſpätere ge⸗ richtliche Ausſage, welche dieſer ganz widerſprach. Nach dem Mittagseſſen(am 5. Februar) bei der Obriſtin, wollte die Menges nämlich ſofort nach Hauſe gegangen ſein und ihre Wohnung den ganzen Nachmit⸗ tag und Abend nicht verlaſſen haben. So hatte ſie zu Duncker geſagt; der ihr aber vorhielt, daß das Dienſt⸗ mädchen der Generalin ihm geſagt: ſie ſei erſt gegen Abend nach Hauſe gekommen. Die Menges erklärte dies mit aller Beſtimmtheit für Verleumdung und brauchte dabei die Worte:„Glauben Sie denn dieſem Mädchen mehr wie mir? Es iſt ja auch nur eine Zeugin für dieſe Sache!“ Dieſe genaue Kenntniß mit den Beſtimmungen der Criminalordnung ſeitens einer jungen Dame, welche eben eines entehrenden Verbrechens ange⸗ klagt wurde, erſchien dem Pſychologen als ein ſchlagen⸗ der Beweis des Schuldbewußtſeins. Vor Gericht dagegen räumte ſie ein, daß ſie jenes Nachmittags noch ein Mal, um 4 Uhr, ausgegangeh Miss Sophy Menges-Hereforth. 347 mmit doch aber ſchon um 6 Uhr wieder nach Hauſe zurückge⸗ Nie kehrt ſei. Die Dienſtmagd der Generalin könne davon ſiſel nichts wiſſen, denn als ſie nach ihr geklingelt, um Licht — zu haben, ſei von derſelben nichts zu hören und zu ſe⸗ iihen hen geweſen, und ſie, die Menges, habe ſich ſelbſt Licht uon mittelſt eines alten Schwefelholzes, das ſie gefunden, ſide anzünden müſſen. Dieſes Zeugniß könne daher nichts ſiſn gelten, da das Mädchen von Dingen rede, die ſie nicht wiſſen könne. Deſto mehr muß ihre eigene ſich wider⸗ ſ ſprechende Ausſage gelten, um ſie zu verdächtigen. S. Endlich fand man in der Stube der Menges einen n Schlüſſel, der den Secretair der Obriſtin ſchloß, und— t w es ward ermittelt, daß jene bei einem Juwelier meiſt Kronenthaler zum Verwechſeln angeboten, und den Buch⸗ drucker Obſt, welcher das Gallizinſche Werk gedruckt, zum Theil mit Kronenthalern und Zwanzigern bezahlt — hatte. Zwar war Letzteres ſchon im December 1841 ge⸗ e ſchehen, und der letzte Diebſtahl, wo man den Schlüſ⸗ he Si ere R Hul ſel in der Wandſpinde ſtecken fand, konnte nur am kuchn Nachmittage oder Abend des 5. Februar verübt ſein; e ſt indeſſen erklärte die Obriſtin, daß ſie ſchon ſeit Mona⸗ Din ten in dem Wandſpinde nach dem Beutel mit den Kro⸗ ſt geh nenthalern nicht geſehen, und es war ſehr möglich, daß irtd die Menges ſchon früher, und wie bei andern Diebſtäh⸗ bu len, nach und nach die Kronenthaler herausgenommen, Nidh bis ſie endlich an jenem Tage den Beutel mit dem letz⸗ geug“ ten Reſt mitnahm. nitd Wie auch dieſe Gründe zuſammen genommen:— daß et jn nur ein vorſichtiger Hausdieb ſo verfahren konnte, näm⸗ nö un lich Gold und Silberzeug liegen laſſend, nur etwas da⸗ ſchl von nehmen; daß, wo die Dienſtleute ganz aus der Beachtung traten, faſt nur die Möglichkeit gegeben war, ſi ji daß die Menges die Thäterin ſei; ferner, daß dieſe durch aal 348 miss Sophy Menges-Hereforth. den Beſitz des Schlüſſels, der Kronenthaler, durch ihre Widerſprüche hinſichts ihres Aufenthalts am Nachmittage und endlich durch ihre der Obriſtin gegebene Antwort: mit den 10 Thalern ſei die Sache doch nicht abgewickelt, — ſie verdächtigen und in Verbindung mit ihren an⸗ dern Handlungen eine moraliſche Ueberzeugung ihrer Schuld hervorrufen, hielt das Gericht die Indicien doch nicht von der intenſiven Kraft, um hinſichts dieſes Punk⸗ tes auf mehr als eine vorläufige Freiſprechung zu er⸗ kennen. Aber die Obriſtin glaubte ſich ſchon früher und oft⸗ mals von der Menges betrogen, beſtohlen, ſie hatte ſo⸗ gar dieſen Verdacht ſchon einmal laut gegen dieſelbe ge⸗ äußert, und die Menges war nicht darüber empört ge⸗ weſen, ſie war darum nicht fortgezogen, und als ſie ſpater fortzog, war ſie freundſchaftlich wieder zum Be⸗ ſuch zuruͤckgekehrt. Ein ſeltſames Verhältniß von beiden Seiten. Jetzt, wo durch die neue Entdeckung ein fata⸗ ler Bruch zwiſchen Beiden erfolgt war, wurden auch alle dieſe einzelnen Fälle hervorgeſucht und darüber die Un⸗ terſuchung nachträglich eroffnet. Wir gehen über die meiſten Fälle kurz hinweg. Schon am dritten Tage, nachdem die Menges bei der Obriſtin eingezogen, bemerkte dieſe, daß ihre Mie⸗ therin ſich Blonden an ihr Kleid annähe, welche ganz wie die ihrigen ausſahen, und ihr fehlten 8 Ellen, die ſie in einer verſchloſſenen Spinde aufbewahrt gehabt. Wiewol die Obriſtin eidlich betheuerte, die Blonden um das Kleid ſeien die ihrigen geweſen, auch die Kammer⸗ jungfer beſchwor, daß dieſe Blonden, ſoweit in ſolchen Dingen eine Recognition möglich ſei, ihrer gnädigen Frau gehört hätten, und die Menges den rechtlichen Er⸗ Miss Sophy Menges- Hereforth. 349 werb ihrer Blonden nicht nachweiſen konnte, erkannte doch das Gericht(mit Recht gewiß) nur auf vorläufige Freiſprechung, weil die Recognition in ſolchen Dingen und bei einer ſo kleinen Quantität faſt unmöglich ſei. Der ganze Werth betrug übrigens 4 Silbergroſchen. Dagegen hatte ſie ein rothſeidenes Kiſſen(an Werth 1 Thlr. 20 Sgr.), welches der Obriſtin gehörte, beim Abzug von derſelben mitgenommen. Ihre Ausrede, daß ſie es in der Dunkelheit mit einem Kiſſen, was ihr ei⸗ gen zugehört, verwechſelt, erwies ſich als unzureichend, denn ſie hatte auch dieſes Kiſſen mitgenommen und bei der erſten Hausſuchung jenes fremde zu verſtecken ge⸗ ſucht.— Desgleichen fand ſich ein Brenneiſen vor, das der Obriſtin gehörte, ein Diebſtahl an Werth 2 Silber⸗ groſchen!— Eine Partie alter Silber- und Kupfermün⸗ zen, im Secretair in Verſchluß, war allmälig lichter geworden; die Obriſtin beſchwor, daß ihr an Werth über 10 Thaler daraus entwendet worden, und bei der Menges fanden ſich einige alte geſchwärzte Münzen, welche die Obriſtin wirklich für die ihrigen erkannte.(²) — Unächte römiſche Perlen, 19 Stück, die ſich bei der Menges vorfanden, und über die ſie nicht mit Gewiß⸗ heit angeben konnte, ob und wo ſie dieſelben gekauft, wollte die Obriſtin mit höchſter Wahrſcheinlichkeit für die Perlen erkennen, welche ſie einſt ſelbſt in Rom ge⸗ kauft, im Secretair in Verſchluß gehabt und die ihr ſchon länger fehlten. Alle 19 waren aber höchſtens 1 Thaler werth.— Ebenſo erkannte ſie mit ihrem Kam⸗ mermädchen in einer Partie weißer baumwollener Spitzen, hie im Arbeitskäſtchen der Menges gefunden worden, und über deren Ankauf dieſe ſich nicht ausweiſen konnte, die ihrigen; desgleichen in 3 bis 4 weißleinenen Taſchen⸗ tächern, jedes aber nur 3—4 Silbergroſchen werth. 350 miss Sophy enges-Hereforth. Die Mehrzahl dieſer letztgenannten unbedeutenden Diebereien, auf die keine Verurtheilung, ſondern nur wegen nicht hinreichenden Beweiſes eine vorläufige Frei⸗ ſprechung erfolgte, dienen uns hier nur ein mehres Licht auf den Charakter der merkwürdigen Verbrecherin zu werfen; welches ihn freilich nicht ganz aufhellt; denn eine ſo plötzlich entwickelte Diebesnatur, und das im Augen⸗ blicke, wo ſie mit ganz andern großartigen Entwürfen umging, ohne Vorangänge, erſcheint ganz unbegreiflich, wenn wir nicht doch zur Annahme getrieben werden, daß ſie ſchon früher dieſem Hange gefrohnt und daß die Wirkungen nur unbekannt geblieben. Dagegen iſt folgen⸗ der Zug charakteriſtiſcher, er zeigt ihre Sicherheit und Feſtigkeit dem dringenden Verdachte gegenüber. Einige Zeit vor Weihnachten 1841 vermißte die Obri⸗ ſtin plötzlich aus einem Schubkaſten jenes immer ver⸗ ſchloſſenen Secretairs 17 Thaler, nämlich 3 Kaſſenan⸗ weiſungen à 5 Thaler und 2 einzelne Thaler, von de⸗ nen ſie nicht mehr genau wußte, ob es auch Papier oder harte Thaler waren. Nachdem ſie ſelbſt, die Menges und die Kammerjungfer vergeblich und lange darnach geſucht hatten, äußerte ſie ſich darüber gegen ihre Haus⸗ genoſſen und namentlich auch gegen die Menges mehre Nale ſehr ernſtlich und ſprach ſich dahin aus: dies wäre ihr doch zu arg, und wenn ſo etwas vorginge, ſo müßte ſie alle ihre umgebungen aus dem Hauſe ſchaffen. Nicht lange nach dieſer Aeußerung bemerkte die Menges, die Obriſtin möge doch noch einmal recht genau den Se⸗ cretair unterſuchen und lieber den Tiſchler kommen laſ⸗ ſen, um jeden Winkel darin durchzuſuchen. Sie erbot ſich hierzu auch ſelbſt. Die Obriſtin nahm das Anerbie⸗ ten indeß nicht an, ſuchte aber doch noch einmal nach und fand jetzt die 3 Fünfthalerſcheine wirklich hinter dem —— — 8 tenden n nut Frei s icht tin zu mn ine Algen twürfen reiſich werden folgen eit un ie Obri ner vel aſſena von d wiet d Menh dorm re Hu es n die v⸗ ſo m n 6 den nnn Si m hintn Miss Sophy Menges- Hereforth. 351 Schubfach wieder, in dem ſie vorher gelegen hatten; auffallender Weiſe waren ſie jetzt alle 3 regelmäßig in einander geknifft, während ſie vorher einzeln und unge⸗ knifft in dem Schubfach gelegen hatten. Sie ſchloß da⸗ her, daß ſie doch entwendet geweſen und von dem Diebe oder der Diebin ſelbſt, nur um ſie wieder zu begütigen, nachher zuſammen und wieder in den Secretair gelegt waren, und das um ſo mehr, da die beiden andern Thaler nicht wieder zum Vorſchein kamen. Die Menges hatte, das war ermittelt, einen Schlüſ⸗ ſel im fortwährenden Beſitz, der den Secretair ſchloß, und eines Tags hatte die Kammerfrau ſie überraſcht, wie ſie„unter verdächtigen Umſtänden“ vor dem Secre⸗ tair ſtand. Einige Wochen nämlich vor dem Vorfall, als grade die Obriſtin in Charlottenburg war, betraf ſie Sophien dicht vor dem Schreibſecretair, nachdem ſie die Fenſterladen, welche ſonſt immer offen waren, ge⸗ ſchloſſen hatte. Sichtlich erſchrak die Menges. Auf die Frage: warum ſie die Fenſterladen geſchloſſen? antwor⸗ kete ſie: ſie wolle Licht anſtecken. Aber in der Wohn⸗ ſtube daneben brannte ſchon Licht. Dies war ein Fall, wo ſie den Verdacht entfernen mußte, daher das geſchickte und doch nicht mit vollem Bedacht ausgeführte Manoeuvre. Die Menges ſelbſt ver⸗ heidigte ſich hier wie in den meiſten vorigen Fällen damit, daß die Obriſtin argwöhniſch und vergeßlich ſei und ihr ſehr oft Geld und Sachen gefehlt, die ſie nachher wie⸗ derfand, weil ſie dieſelben in ihrer Zerſtreung verlegt. Wir kommen zu einem wichtigern Falle, einem gro⸗ ßen Brillantendiebſtahl, der aber ſo verwickelt und mit Biderſprüchen erfüllt iſt, daß wir unſern Leſern nicht 352 miss Sophy Menges-Hereforth. zumuthen wollen, uns in alle Details deſſelben zu fol⸗ gen, indem ſelbſt der erkennende Richter an einem Punkte innehalten und geſtehen mußte, die Sache ſei zu ver⸗ worren, um weiter Licht zu ſchöpfen. Indeſſen ſind die ermittelten Züge doch ſo ausdrucksvoll, daß der Richter wenigſtens auf eine außerordentliche Strafe erkennen, und auch wir nach unſerer moraliſchen Ueberzeugung un⸗ ſer Schuldig auszuſprechen keinen Anſtand nehmen können. In demſelben Wandſpinde, in welchem die baieriſchen Kronenthaler lagen, bewahrte die Obriſtin auch ihre Chatoulle mit Schmuckſachen, auf die wir ſchon vorhin einen flüchtigen Blick geworfen. Die Chatoulle war mit einem Schlüſſel verſchloſſen, das Spinde desgleichen, die Schlüſſel zu beiden lagen gewöhnlich in dem Secretair. Es bedurfte alſo nach geſetzlichem Sinne eines dreimaligen Einbruchs, um in die Chatoulle zu kommen. Einen Schlüſſel zum Secre⸗ tair hatte die Menges, wie wir wiſſen, und damit die Schlüſſel zum Spinde und zur Chatoulle. Es ſind aber Anzeichen ermittelt, welche es wahrſcheinlich machen, daß ſie dieſen letztern Schlüſſel noch beſonders beſeſſen und benutzt habe. Die Obriſtin hatte einſt, zur Zeit, als die Menges bei ihr wohnte, ihren Schmuck in deren Gegenwart einer Freundin gezeigt. Bald darauf vermißte ſie den zur Chatoulle gehörigen Schlüſſel und er blieb mehre Wo⸗ chen fort. Endlich, nach mehrfachem Suchen und nach⸗ dem die Obriſtin inzwiſchen 8 Tage verreiſt war, fand ihn die Kammerjungfer im Sopha des Wohnzimmers zwiſchen den Kiſſen verſteckt. Sie hatte die Kiſſen mehr⸗ mals in der Zeit auseinander genommen und gereinigt; er konnte alſo unmöglich ſo lange dort verborgen gele gen haben. Es mußte ihn Jemand ſpäter hineingeſteckt 20 ſelb une gro zu fol Punkt zu ver ſind di ichter etkenne gung u nkömmn ieriſche uch ih n voch rſchloſt en lah Uſo n um n Sta dawit! ſind a mab biſ e u wart“ n ede uhn und! ſ wal, hrzi iſnh gen orge nein Miss Sophy Menges-Hereforth. 353 haben. Da behauptete die Menges, ſie habe ihn ſchon am vorigen Tage an der Stelle gefunden und ihn wie⸗ der hineingeſteckt, weil ſie nicht gewußt, wozu er gehöre. Nach der Verhaftung der Menges machte die Obriſtin die für ſie ſchreckliche Entdeckung, daß in der Chatoulle ein Schmuckſtück fehlte, und aus der Mehrzahl der an⸗ dern waren die echten Brillanten ausgebrochen und böh⸗ miſche Steine oder ganz werthloſe Kryſtalle eingeſetzt. Der Juwelier Reiß unterſuchte die Geſchmeide und be⸗ ſtätigte dieſes traurige Reſultat. Es fehlte ganz— die Hälfte eines Armbandſchloſſes mit 8 unechten Steinen; die andere Hälfte mit gleich⸗ falls unechten Steinen war in der Chatoulle geblieben. Aus folgenden Schmuckſachen waren die echten Steine ausgebrochen nnd dafür falſche eingefetzt: 1) Ein Stirnband aus Silber und Gold. Statt der 3 Steine, an Werth 200 Thlr. der größte, 15 bis 20 Thlr. die kleinern zuſammen, welche die Obriſtin ſelbſt geliefert und Reiß ſelbſt eingeſetzt(839), waren unechte eingeſetzt, höchſtens zum Werth von 10 Silber⸗ groſchen. 2) Ein Ring mit 2 Brillanten, die etwas ins Gelb⸗ liche ſpielten, jeder 40 Thlr. werth, von Reiß ebenfalls ſabſt eingeſetzt. Statt ihrer ſchlechte Steine von derſelben Größe, aber nur 10 Silbergroſchen werth. 3) Zwei große Dhrringe, von Reiß 1839 ge⸗ ſßt. Hier waren 12 Brillanten zum Werth von 120 Shlr. herausgenommen; die falſchen dafür eingeſetzten Aquamarine höchſtens 1 Thlr. werth. 4) Ein Halsſchmuck mit einem Stern von echten Brillanten, die ſich noch vorfanden, darum aber 37 un⸗ chre weiße Steine, die ſchlecht eingeſetzt und mit denen ſchtlich eine Veränderung vorgegangen war. Reiß hatte 354 miss Sophy Menges-Hereforth. dieſen Schmuck nicht verfertigt, konnte alſo über den frühern Zuſtand deſſelben keine Auskunft geben. Der Werth aller dieſer vermißten Pretioſen betrug über 400 Thlr. Hier aber ſchlug die Menges einen andern Weg der Vertheidigung ein. Sie ſtritt nicht ab, daß wenigſtens einige dieſer Schätze durch ihre Hand gegangen wären, aber ſie behauptete, es ſei im Auftrag der Obriſtin geſchehen, welche ſelbſt die echten Steine zum Theil ver⸗ kauft und durch ſie verkaufen und dafür unechte einſetzen laſſen, wie ſie denn überhaupt eine Art Handel mit die⸗ ſen Juwelen betrieben, bei welchem die Menges ihr hülfreiche Hand leiſten müſſen. Habe die Obriſtin doch einſt geäußert: eine Frau wie ſie(ſo reich und von dem Stande) könne es ſchon wagen, Abends mit falſchen Brillanten zu erſcheinen, weil es doch Niemand glauben werde, daß ſie unechte Steine am Leibe trage. Die Obriſtin erklärte dies für eine reine Erfindung und wollte nicht zugeben, daß ſie irgendwie die Menges zum Ver⸗ kauf ihrer Juwelen oder damit beauftragt, die echten ausbrechen und falſche dafür einſetzen zu laſſen. Die ganze entwendete Hälfte des Armbandſchloſſes fand ſich— unter den Sachen der Menges. Polizeilich vor Duncker hatte die Menges erklärt, das Schloß ge⸗ höre ihr eigenthümlich, ſie habe es aus England mitge⸗ bracht. Vor Gericht räumte ſie ein, es habe der Obri- ſtin gehört; aber vor Weihnachten 841) habe dieſe es ihr ſo mit ein Paar Ohrringen übergeben, um die in den letzteren fehlenden Steine durch die unechten aus dem Armbandſchloß erſetzen zu laſſen. Der Juweliet Hoppfer in der Jeruſalemsſtraße habe ihr aber erklärt, er furchte die Steine und das Armbandſchloß ſelbſt beim Herausnehmen zu verletzen. Um das zu vermeiden, hätte über de n betru Peg der enigſten en wire Otriſi Theil v e einſtt el mitd enges tiftin d vond d glaut age. 1 und wl zum 6 die ü n. Poln Schl and dus heb n, nch wer„ ſih id Miss Sophy Menges-Hereforth. 355 ſie lieber neue, unechte Steine auf ihre Koſten in die Ohrringe ſetzen laſſen, der Obriſtin nichts davon geſagt und das faſt werthloſe Armbandſchloß als Erſatz für die von ihr zu den Ohrringen bezahlten Steine an ſich behalten. Der darüber vernommene Juwelier Hoppfer beſtätigte dies auch, ſo weit die Sache ihn betraf. Die Obriſtin betheuerte dagegen eidlich, daß ſie der Menges nie einen ſolchen Auftrag ertheilt und daß ihr die Hälfte des Schloſſes nur diebiſcher Weiſe aus der Chatoulle ent⸗ wendet ſein könne. Jedenfalls räumte die Menges hier⸗ durch ein, daß ſie es geweſen, die in ein Paar der Obri⸗ ſtin gehörige Ohrringe falſche Steine einſetzen laſſen. Seltſam klingt eine Ausſage der Kammerjungfer in Betreff des goldenen Stirnbandes(ad 1), aus wel⸗ chem die Brillanten verkauft worden. Ihre Herrin ver⸗ mißte bald nach dem Einzug der Menges ein Battiſt⸗ taſchentuch. Nachdem es lange vergeblich geſucht wor⸗ den, that die Jungfer einen Blick in das Kleiderſpind der letztern und ſah das geſuchte Tuch aus der Taſche eines Kleides heraushängen. Sie zog es heraus, und ſiehe, im Tuche fand ſich das goldene Stirnband, ſo⸗ wie der Brillantring(ad 2) der Obriſtin. Sie theilte dieſe Entdeckung derſelben mit, erhielt aber zur Ant⸗ wort: ſie möge nur alle dieſe Sachen wieder in die Ta⸗ ſche, wo ſie dieſelben gefunden, hinein ſtecken, weil ſie wol der Menges gehören würden. So verſicherte die Kammerjungfer eidlich, wohingegen die Obriſtin ſich nur der Geſchichte mit dem Battiſttuche erinnerte, dagegen der Umſtand mit dem Stirnbande und Ringe ihr ganz aus dem Sinn gekommen war. Die Menges räumte ein, daß ſie allerdings mehr⸗ mals ein altes, durchlöchertes Taſchentuch, möglicher⸗ neiſe ein battiſtenes, welches der Obriſtin gehört, in 356 Wiss Sophy Menges-Hereforth. Händen gehabt, aber in deren Auftrage, nämlich— um darin eingewickelte Gegenſtände fortzutragen. Na⸗ mentlich ſei dies eines Tages mit dem goldenen Stirn⸗ bande geſchehen, worin die Brillanten gefehlt, ſie wiſſe nicht woher, um damit zum Kaufmann Rey zu gehen, und bei demſelben unechte Steine, die dazu paßten, aus⸗ zuſuchen. Nachdem, bei ihrer Rückkehr, ein paſſender ausgeſucht, wäre Stirnband und Stein, entweder von ihr oder dem Bedienten, wieder zum Juwelier Hoppfer getragen worden, um letzteren einzuſetzen.— Hoppfer bekundete, daß er in das Stirnband den unechten Stein auf Geheiß der Menges eingeſetzt, und zwar nach der von ihr ſelbſt entworfenen Zeichnung. Alſo ſteht hier feſt, daß die Menges es geweſen, welche den falſchen Stein in das goldene Stirnband einſetzen laſſen. Den Gegenbeweis, daß ſie es im Auftrag der Obriſtin ge⸗ than, hat ſie nicht zu führen gewußt. Der Ring mit den beiden Brillanten(ad 2) ſteckte einſt, wenn der Ausſage des Kammermädchens zu trauen iſt, im Battiſttuche und damit in der Taſche der Menges. Der erwähnte Juwelier Hoppfer entſann ſich, daß er im Januar(1842) einen dem ihm vorgewieſenen Ringe ſehr ähnlichen Ring— aber nicht dieſen ſelbſt— habe anfertigen und auf ihre Beſtellung und genaue Beſchrei⸗ bung 2 gleich große weiße unechte Steine habe hinein⸗ faſſen müſſen, das Ganze für etwa 4 Thlr.(Geſchah dies nur zum eventuellen Gebrauche²) Der Juwelier Kallmann dagegen bekundete: die Men⸗ ges hatte denſelben Ring, der ihm als Eigenthum der Obriſtin vorgezeigt wurde, zu ihm gebracht und geäu⸗ ßert: die beiden darin befindlich geweſenen Steine habe ſie bei den Juwelieren Haller und Rathenow verkauft; der Ring ſei ihr aber, weil er aus einer Erbſchaft her⸗ rühr hine befit ſein war in wa ſeie ein klä dar wei Bri ford men war nit Rat und nich genb aus Zimr v. A rfah Ethſ ſühe wurd n d Stei raun mlich— en. Na⸗ n Stirn ſie wiſſe zu gehen ßten, aus paſſnder weder von r Hrphft Hoppfer ten Stin nach de ſteht hir n fulſchu Den en. riſtin ge 1 ſoi zu t e Menge ſch di nen Jin 6— h e Beſth abe h Geſ die W nthu und o n h jtein 3 verto“ fh Miss Sophy Menges Hereforth. 357 rühre, viel werth. Sie wünſche deshalb unechte Steine hineingeſetzt zu haben. Darauf ließ er die jetzt darin befindlichen Kryſtalle hineinſetzen. Auch der Juwelier Rathenow ward vernommen, und ſeine Ausſage iſt noch wichtiger. Gegen Weihnachten war eine Dame, die er in der Menges wieder erkannte, in ſein Geſchäftslocal gekommen und hatte ihn gefragt: was die beiden Brillanten in einem Ringe wol werth ſeien? Er hatte ſie auf 110— 120 Thlr. geſchätzt. Der eine war etwas beſſer als der andere. Die Dame er⸗ klärte, ſie habe Auftrag von einer Bekannten aus Pots⸗ dam, Brillanten zu verkaufen, und ging dann ohne weitere Erklärung fort. Bald darauf aber kam ein Brief, unterzeichnet Fr. v. Alvensleben, mit der Auf⸗ forderung, nach der Markgrafenſtraße Nr. 30 zu kom⸗ men. Der Brief, wiewol mit verſtellter Handſchrift, war doch unverkennbar von der Hand der Menges, auch mit dem Petſchaft geſiegelt, deſſen ſie ſich ſonſt bediente. Rathenow ging auch nach der Markgrafenſtraße Nr. 30 und klingelte an der bezeichneten Wohnung. Man wußte nichts von einer Frau v. Alvensleben. Doch im Au⸗ genblick trat die Dame ſelbſt, die ihn hinbeſchieden, her⸗ aus und nöthigte ihn— franzöſiſch ſprechend— ins Zimmer. Natürlich mußte er dieſe Dame für die Frau v. Alvensleben halten, und im Geſpräch glaubte er zu erfahren, daß die Steine aus einer v. Witzleben'ſchen Erbſchaft aus Potsdam herrührten, aus der er ſchon früher Pretioſen gekauft. Man unterhandelte, die Steine wurden aus dem Ringe ausgebrochen, und endlich kaufte er den einen für etwa 60 Thlr. Alles dieſes, mit Ausnahme, daß ſie zugegeben, die Steine rührten aus einer Witzleben'ſchen Erbſchaft her, räumte die Menges ein, auch daß jenes Billet in ihrer 358 miss Sophy Menges-Hereforth. Stube(von wem wolle ſie nicht ſagen) geſchrieben und mit ihrem Petſchaſt beſiegelt worden. Alle dieſe Ver⸗ handlungen mit Rathenow, Kallmann und noch einem Juwelier, Namens Aſher, bezögen ſich aber nicht auf den Ring der Obriſtin, ſondern auf einen von ihren eigenen, jenem ganz ähnlichen Ring. Aus dieſem ihrem eigenen Ringe habe ſie 2 Steine an Rathenow und Haller für 110 Thlr. verkauft, und dieſen ihren eigenen Ring habe ſie dann zu Kallmann gebracht und die un⸗ echten Steine einſetzen laſſen. Daß die von ihr verkauf⸗ ten Steine nicht dieſelben mit den Steinen aus dem Ringe der Obriſtin ſein könnten, gehe ſchon daraus her⸗ vor, daß Reiß den Werth der letztern nur auf zuſam⸗ men 80 Thlr. abgeſchätzt, während ſie für ihre beiden Steine 110 Thlr. von Rathenow erhalten. In einen ſolchel Irrthum hinſichts der Preiſe würden geübte Ju⸗ weliere nicht fallen, zumal würde Reiß Brillanten bei einem Ringe, den er ſelbſt gefertigt, nicht unter dem wahren Werthe ſchätzen.— Uebrigens räumte die Men⸗ ges ein: daß ſie den Ring der Obriſtin auch ein Mal in Händen gehabt, aber nur, um einen loſe geworde⸗ nen Stein wieder feſt machen zu laſſen, und ſchon da⸗ mals wären die unechten Steine in dem Ringe geweſen. Daß die Menges die Ohrringe(ad 3) zum Ju⸗ welier Hoppfer gebracht, daß ſie geſtändlich falſche Steine einſetzen laſſen, wiſſen wir aus dem Obigen⸗ Der Hoppfer bekundete, daß dies in zwei verſchiedenen Terminen, am 16. und 20. December 1841, geſchehen wäre. Die Menges hatte dabei geäußert: ſie brauche die Ringe am folgenden Tage bei einem Balle; ſie habe gerade kein Geld, um ſich echte Steine einſetzen zu laſſen, bei Abend werde man es wol nicht entdecken. Auch die Frau des Hoppfer bezeugte dieſe Aeußerung, wih chen ſie trage ſelbe eben und ieſe Ver⸗ ch einem nicht auf von ihren ſen ihem mow und en eigen d die u r verkuf aus den araus her uf zuſn hre beiden In eine rübte J lanten bo unte den die Mn hein V genod ſhen h ich ji m Oliß rſthici g Meußu Miss Sophy Menges-Hereforth. 359 während die Menges betheuerte: ſie habe von einer rei⸗ chen Frau geſprochen, welcher dieſe Ohrringe gehörten; ſie ſelbſt würde die Ohrringe nicht mit Glasſteinen tragen. Dem Juwelier Aſcher hatte die Menges einſt dieſe ſelben Ohrringe mit den echten Steinen darin gebracht, um letztere zu verkaufen, hatte aber geäußert:„Sie be⸗ zahlen mir die Brillanten nicht hoch genug, ich bekomme ſie bei Haller und Rathenow beſſer bezahlt.“ Was den Halsſchmuck(ad 4anlangte, ſo erinnerte ſich der Juwelier Hoppfer nur dunkel, daß er ihn ein Mal in Händen gehabt und unechte Steine eingeſetzt; das müſſe aber vor der Zeit geſchehen ſein, wo er daſ⸗ ſelbe auf Geheiß der Menges mit dem Stirnbande und den Ohrringen vorgenommen. Auch hier räumte die Menges ein, daß ſie ein Mal den Halsſchmuck zur Ein⸗ ſetzung unechter Steine, aber im Auftrag der Obriſtin zu Hoppfer gebracht. Hiernach iſt die Sachlage folgende: Die Schmuckſachen der Obriſtin ſind zum einen Theil ihr fortgekommen, zum andern Theil ſind die ech⸗ ten Steine herausgenommen und dafür unechte einge⸗ ſetzt. Es iſt gegen die Menges erwieſen und von ihr nicht beſtritten, daß ſie es geweſen, die zum größern Theil die Einſetzungen der falſchen Steine bei den Ju⸗ welieren beſorgt; aber ſie behauptet, daß es im Auf⸗ trag der Obriſtin geſchehen ſei, daß ſie alſo nur als Mandatarin derſelben und nicht zu eigenem Vortheil ge⸗ handelt. Die Obriſtin beſtreitet dies durchaus, ja ſie leugnet, auch nur jemals mit der Menges ſich in ein Geſpräͤch über ihre Schmuckſachen eingelaſſen zu haben. — Die Menges hat ihre Angabe, daß ſie im Auftrag der Obriſtin gehandelt, nicht beweiſen können; im Civil— 360 miss Sophy Menges-Hereforth. proceſſe müßte ſie alſo unbedenklich unterliegen. Aber auch im Criminalproceß unterliegt ſie einem dringenden Verdachte, welcher ſchon durch den Umſtand, daß ſie im Beſitz der Schlüſſel geweſen, und durch die verdächtige Art, wie ſie mit dem Juwelier Rathenow und unter Vorſchützung eines falſchen Namens über den Verkauf der Juwelen verhandelt, auch abgeſehen davon, daß ihr andere Entwendungen nachgewieſen, ſie alſo eine Perſon iſt, zu der man ſich der That verſehen konnte, zur mo⸗ raliſchen Ueberzeugung von ihrer Schuld geſteigert wird. Aber es treten noch andere Umſtände hinzu, welche den Verdacht auch der juridiſchen Ueberzeugung annä⸗ hern mußten. Sie ſtand mehrfach mit Berliner Juwelieren und Steinhändlern in Verkeht, ja ſie ſcheint ein wahres Han⸗ delsgeſchäft mit echten und unechten Steinen betrieben zu haben. Sie ließ durch den Sohn ihrer Wäſcherin Glasſteine holen und zu Hoppfer tragen. Sie hat mehrmals Edelſteine an Rathenow und Andere ver⸗ kauft, worüber Beſcheinigungen in ihren Papieren ſich vorfanden. Sie wollte zwei echte Diamanten dem Kauf⸗ mann Warrenthin in Potsdam verpfänden, und als die⸗ ſer ſich auf das Geſchäft nicht einlaſſen mochte, verſetzte ſie den einen(mit ſeiner Beihülfe und auf ſeinen Na⸗ men) beim königlichen Leihamte in Berlin für 49 Thlr. Den zweiten verkaufte ſie darauf für 65 Thlr. an den Juwelier Meier Aſher, davon ſie 60 Thlr. baar ausge⸗ zahlt erhielt; für die 5 Thlr. mußte letzterer ihr einen andern kleinen Diamant in eine Tuchnadel zu eigenem Ge⸗ brauch einſetzen. Sie brachte ſpäter zu Aſher eine ganze Partie kleiner, aber echter Brillanten, um ſie zu verkau⸗ fen, nahm ſie indeß wieder mit ſich fort, weil Ahſer ihr en. Abe ringenden daß ſie im verdachtige und unter n Pekauf n, daß ihr eine Puſo e, zur wo geſteigen zu, welch ung ann lieren un hres Hal n betriebe PViſcher! Sie h Under apieten den K und ab* hn o ſinen“ ir Pi hlr, un bur al nihr“ igem neint. zu vu i Whſe Miss Sophy Menges Hereforth. 361 weniger biete als Rathenow ihr gäbe. An Rathenow verkaufte ſie 34 kleine Brillanten; im Halsſchmuck der Obriſtin fehlten 37 Stück! Aſher's Compagnon Kall⸗ mann bekundete noch, daß die Faſſung jenes von Aſher erkauften Steines der des Stirnbandes ſehr ähnlich ge⸗ weſen. Der durch Aſher von der Menges gekaufte Stein ward in eine große Tuchnadel verarbeitet, welche der Kaufmann Meyer kaufte. Als ſie vor Gericht pro⸗ ducirt ward, wollte der Juwelier Reiß den Stein darin zwar nicht unbedingt für den aus dem Stirnband fortgekommenen erkennen, die ſonſt ſo ſichere Menges zitterte aber ſichtlich an beiden Händen, als ſie dieſen Stein zu Geſicht bekam, und Reiß erklärte, als er ihre kleine(bei Aſher gefertigte) Tuchnadel zu Geſicht bekam, es ſcheine ihm, als ſei der Brillant darin einer von den aus den Ohrringen der Obriſtin ent⸗ nommenen. Juwelen mögen ſich ſo ähnlich ſehen, daß auch Ju⸗ weliere über ihre Identität und Nichtidentität, zumal in ihnlichen und andern Faſſungen, ſich täuſchen können, vir übergehen deshalb die weitläufigen und ſich wider⸗ prechenden Zeugenausſagen darüber, da ſie zu keinem eſtimmten Reſultate führten; aber die Frage: woher jam die Menges in den Beſitz ſo vieler wertholler Dia⸗ nanten? wozu ihr Beſitz ſo vieler falſchen Steine? lunter ihren Sachen fand man noch 13 Stück unechte Brillanten, zum Theil mit Siegellackſpuren)— ſpricht ufs äußerſte verdächtigend gegen dieſelbe. Sie war nicht nich, keine Tochter einer adeligen engliſchen Familie, wn ihrer Gage, ihren Geſchenken im Gouvernanten⸗ fande konnte ſie ſich nicht Brillanten angeſchafft haben. Sie konnte die Erwerbsquelle nicht mehr angeben, ſie XIII. 16 362 miss Sophy Menges-Hereforth. hatte die Juweliere vergeſſen, von denen ſie Juwelen zum Werth von über hundert Thalern gekauft, und ſie wollte die Freundinnen nicht nennen, für die ſie Pre⸗ tioſen verkauft! Aus Delicateſſe nicht ſprechen, wo das Schweigen zum Zuchthauſe führt, iſt ein Hervismus, an den der Richter wenigſtens nicht glauben darf. Er glaubte auch nicht daran, fand die Indicien aber nicht dermaßen in einander gegliedert, um auf eine or⸗ dentliche Strafe zu erkennen. Eine Jury würde dieſe Bedenken nicht getheilt haben, falls ihr nicht etwa eine Privatkenntniß der Verhältniſſe beigewohnt, und nicht zweifelhaft geweſen ſein, ob die Menges denn ſo ganz unrecht in der Behauptung gehabt, daß ihre Hauptan⸗ klägerin dem Commerz und der Vertauſchung der echten mit den falſchen Juwelen ſo durchaus fremd ſei als ſie betheuerte. Eine ſolche Behauptung, rein aus der Luft gegriffen, ohne allen Anhalt in der Wirklichkeit, iſt auch bei einer Verbrecherin von der Kühnheit, der Un⸗ verſchämtheit und dem Takte einer Menges, ſelten. Feine Betrüger ihrer Gattung miſchen immer etwas Wahres in ihr Lugengewebe und dadurch ſteigen ſie bis ihr Maß voll iſt. Noch haben wir zwei kleine gemeine Diebſtähle zu erwähnen, die, ſo unbedeutend ſie ſind, doch zur Cho⸗ rakteriſtik der Verbrecherin weſentlich beitragen und den dzt Luſtre, der— auch nach dem Diamantendiebſtahle— in der vornehmen Verbrechermoral noch um ihr ſchwe ben konnte, völlig auslöſchen. Im Frühjahr 1841 war ſie zu einem Schneider hin ter der katholiſchen Kirche gezogen. Am erſten Tagl mußte ſie, da der vorige Miether die meublirte Stube noc leut Liſ wel und Sc beſ An ſell St zal M Th verf der Ag befi nen. ihm der man hilde ment dorge bril de inn unz ſieß Juwelen und ſi ſie Pre n wo das Hoiömus duf. dirien aber uf eine or würde di t etwa ii und nit mn ſo g Haupt der cht der i üchkeit, it, der ilten 5 sVaht⸗ is ihr 2 iebſtihl 9 in en un! dibſul⸗ nin chnid erſten 3 ublirt* ſei é Miss Sophy Menges-Hereforth. 363 noch nicht verlaſſen hatte, in der Wohnſtube ihrer Wirths⸗ leute verweilen. Die Wirthin legte in den Kaſten des Tiſches, an welchem die Menges ſchrieb, 6 Thlr., welche ſie eben von dem abziehenden Miether erhalten und in welchem außerdem 4 Thlr. gelegen hatten. Der Schneider ging aus, ſeine Frau war meiſt in der Küche beſchäftigt, ſonſt war Niemand in die Stube gekommen. Am Mittage fehlten an dem Gelde 2 Thlr.— Bei den⸗ ſelben Wirthsleuten hatte zur ſelben Zeit in einer andern Stube ein Papierfabrikant gewohnt. Der Schneider er⸗ zählte ſeiner Frau in Gegenwart der Menges, daß der Mann die Unvorſichtigkeit habe, ſein Geld, einen Hundert Thalerſchein und verſchiedene einzelne Thalerſcheine, un⸗ verſchloſſen umherliegen zu laſſen. Am Nachmittage, als der Fabrikant ausgegangen, bat die Menges ſie einen Augenblick in deſſen Stube zu laſſen, um vor dem darin befindlichen Spiegel ihre Toilette beſſer machen zu kön⸗ nen. Am folgenden Tage klagte der Fabrikant, daß ihm von ſeinem Gelde mehre Thaler fehlten. Obwol der Verdacht ſchon damals auf die Menges fiel, wagte man ihn doch nicht laut gegen eine ſo anſtändige, ge⸗ bildete, mit der vornehmſten Welt in Berührung kom⸗ mende Dame auszuſprechen, und er ward erſt ſpäter vorgebracht, als keine Ermittelungen deshalb mehr mög⸗ lich waren. Eines frühen Morgens, während ſie bei den Schnei⸗ dersleuten wohnte, beſuchte ſie, im Vorübergehen wie ſie ſegte, die Kammerjungfer einer der adeligen Familien, in deren Hauſe ſie früher gelebt. Sie bat ihre Bekannte, inen ſeidenen Ueberrock, der ſie beläſtigte, in der Woh⸗ nung liegen laſſen zu dürfen. Wilhelmine Böhme, ſo hieß die Kammerjungfer, bat ſie, den Kaffe bei ihr zu tinken. Als ſie etwa 10 Minuten in der Küche ver⸗ 16* 364 miss Sophy Menges-Hereſorth. weilt, um den Kaffee zu bereiten und nun in die Stube trat, kam ihr die Menges blaß und zitternd entgegen. Sie war plötzlich unwohl geworden und bat um ein Glas Waſſer. Das Waſſer ſtärkte die Patientin augen⸗ blicklich und Beide tranken ruhig den Kaffee. Auf dem Tiſche hatte die verſchloſſene Chatoulle der Böhme ge⸗ ſtanden, auf der Kommode daneben lag der Schlüſſel dazu. Während des ganzen Tages war Niemand außer die Menges in die Stube gekommen. Als die Böhme am Abend die Chatoulle öffnete, vermißte ſie eine Düte mit 10 Thlrn. in 5 Sgr. Stücken, die ſie am Abend vorher noch ſelbſt nachgezählt hatte. Die Kammerjungfer konnte auf Niemand anders als auf die Menges Verdacht werfen. Sie ſchrieb ihr: wenn ſie ſich etwa einen Spaß mit ihr gemacht und das Geld irgendwo verſteckt habe, möge ſie es ihr, die ſie des Geldes ſo ſehr bedürfe, anzeigen. Die Antwort der Menges, gleichfalls ſchriftlich, lautete: der Verdacht treffe ſie zwar ohne Grund, um aber in ihren Augen völlig rein zu ſein, wolle ſie ihr die fehlenden 10 Thaler erſetzen, vorausgeſetzt, daß ſie zu Niemand von der Ange⸗ legenheit bis da geſprochen habe, noch je ſprechen wolle! Das Verſprechen ſeitens der Böhme ward gegeben, aber drei Termine liefen ab, ohne daß die Menges zahlte. Nach mehren Wochen kam ein anonymes Billet mit der Stadtpoſt, des Inhalts: daß auf dem Balcon vor dem Saale zwei Briefe für die Böhme lägen, und mit der Nachſchrift:„das Kartenſpiel iſt an Allem ſchuld.“— Auf dem bezeichneten Balcon, der nach dem Dönhofsplatz hinausgeht und ſo niedrig iſt, daß man von unten leicht etwas hinauf werfen kann, fand ſie auch richtig zwei Papiere; in dem einen 5 Thl. in fünf Silbergroſchenſtücken, in dem andern die Verhe hin köm Du nich P zuri desh ſeche kung Onon D. Vite ſtin uiße r ebe ben ie Stube entgegen. um ein in augen Vf dem göhme ge Schlüſſel and auße die Böhm eine Dit am Aben anders al ihr: wen und da Antw r Perdach ren Aue nder Vy chen wl geben ngts i Billet Bolcen ligen, u mn M i i fann, 5 8 — die Zh Miss Sophy Menges-Hereforth. 365 ßung, das übrige Geld werde ſich an demſelben Orte einfinden. Die Sache zog ſich vom Mai bis zum Auguſt hin. Wenn die Böhme und die Menges ſich ſahen, ſprachen ſie nicht von der Sache; ſchriftlich dagegen ward ge⸗ droht und verſprochen, es blieb aber bei den fünf Tha⸗ lern. Die Böhme drohte, wenn ſie nicht bis zum 5. Auguſt den Reſt erhalten, die Sache an Duncker an⸗ zuzeigen, und die Menges drohte, wenn ſie nicht ſchweige, ſich auch bei Duncker, wegen dieſer Erpreſſungen zu be⸗ klagen. Wirklich hatte die Menges die Keckheit am 12. Auguſt an Duncker zu ſchreiben und ihm zu klagen: ſie werde mit verrückten Briefen überhäuft, weil man auf ihre Gutmüthigkeit und Nachſicht oder auch auf ih⸗ ren Mangel an Sachkenntniß und geiſtiges Zerſtreutſein hin Alles wage, als ob ihre Geduld nicht auch brechen könne. Aber obgleich ſie durch dieſes Billet ſich bei Duncker auf einen der nächſten Tage anmeldete, kam ſie nicht zu ihm, ſondern ſchickte der Böhme durch ihre Waſchfrau einen Thaler und ließ ſich den ſeidenen Rock zurückfordern. Sie erhielt ihn jedoch erſt, nachdem ſie deshalb klagbar geworden. Die Böhme mußte ſich mit ſechs Thaler ſtatt der entwendeten zehn begnügen. Die Menges beſtritt natürlich die Thatſache der Entwen⸗ dung aufs Entſchiedenſte; da aber ermittelt wurde, daß jener anonyme Brief durch den Sohn ihrer Waſchfrau auf ihr Dictat geſchrieben worden und andere Umſtände damit ſtimmten, ward auch wegen dieſes Diebſtahls auf eine vußerordentliche Strafe gegen ſie erkannt. Zu ihren übrigen Handlungen iſt es allerdings nur ein Tropfen ins Meer, die Beſtehlung ihrer Wirthsleute um zwei Tha⸗ kr, und noch mehr einer armen Kammerjungfer, die ſie eben aufs Freundlichſte bei ſich aufgenommen, um einen 366 miss Sophy Menges-Hereforth. Nothpfennig, zeichnet indeß den wahren moraliſchen Charakter dieſer Hochſtaplerin mehr als ihre großen Ver⸗ brechen. In Sophy Menges Hereforth iſt ein von elektriſchen Funken ſprühender Geiſt untergegangen, der unter an⸗ dern Verhältniſſen, d. h. wenn ſie nicht geſtohlen hätte und dabei nicht ertappt wäre, möglicherweiſe auch als Schriftſtellerin zu einem hellen Lichte aufgeſtrahlt wäre; ein Licht, welchem beim ehegeſtrigen Stande der Dinge in Deutſchland Verehrung, Opferduft und, nach ihrem Tode, Biographieen nicht gefehlt hätten. Sophie wäre möglicherweiſe in ein weibliches Walhalla der Deutſchen verſetzt worden. Es iſt daher nur billig und zugleich intereſſant, ſie auch als Schriftſtellerin den Leſern zu zeigen. Ihre an⸗ dern Schriften, für die Welt, ſind verloren; die in den Acten enthaltenen, die ungleich intereſſanteren, weil ſie ihre volle Subjectivität in dem Kampfe für ſich ſelbſt ans Licht ſtellen, drohen mit den Acten ſelbſt Plunder und Staub zu werden. Unſere Aufgabe ſei es daher, etwas davon zu retten. Wie die Zeugen ſie ſchilderten, wie ihre Richter ſie anſahen, wiſſen wir, ſehen wir nun wie ſie ſich ſelbſt geſchildert hat. Sophy Menges hat ſich in erſter Inſtanz ſelbſt ver⸗ theidigt. Es geſchah in mehren Promemoria's, welche ſie zu den Acten reichte,— ſie hatte ſich, ſo weit man ihr Papier geſtattete, im Gefängniß ſehr viel mit Schrei⸗ ben beſchäftigt. Man wird der Meinung ſein, daß ſie ſich beſſer hätte vertheidigen können, aber ihr ganzes Sein und Weſen ſchwerlich beſſer darſtellen, als ſie un⸗ bewußt in dieſen Blättern thut. Die letzte Schrift(ohne Datum) ſchließt mit einem De fan un zeig ſont rer in d 2. uch ſut S r lund kegu eh oraliſchen en Ver⸗ iultiſhen unt an hlen hitte auch al ahlt wire der Din nach ihen ovhie win Duutſchu eſant, Ihre an die in de n, wil ſ ſt Pun i es doh ſchilb en wir* ſibſ ies,We owü mit 6h. ein, 0 als ſt t nit Miss Sophy Menges-Hereforth. 367 Satz, der als Motto über ihrer ganzen Vertheidigung ſtehen könnte: „Es iſt ſchändlich, daß ich mich auch noch mit gerichtlichen Verhandlungen, die ich nicht verſtehe, quälen muß, als ob das Leben nicht ſchon Anforderungen genug hätte“. Darunter ein griechiſches Dictum, von dem nur der An⸗ fang lesbar iſt: . Ort ro« ey dbotot zaniot uyu.. und darunter wenigſtens ein halbes Datum, um zu zeigen, daß ſie nicht bloß fremde Sprüche nachſchreiben, ſondern auch griechiſche Zahlen componiren kann: Bepolwor 7„ C. E ℳ. Jovlto xMluo durch Erurdv reoouopduor owo Jopia J. M. H— ₰. Als Erklärung, Berückſichtigung und Förderung ih⸗ rer Sache bat ſie ſchon am 28. April folgende Schrift in die Akten zu nehmen. „Ich weiß nicht, worüber ich im Einzelnen befragt, noch was ich eigentlich geantwortet habe in dem erſten Verhör, ebenſo wenig in dem zweiten und dritten, oft auch in den ſpätern nicht. Damit will. ich aber nicht ſagen, daß ich die Wahrheit des Geſagten bezweifle oder ganz aufzuheben wünſche, ſelbſt wenn es mir ge⸗ ſtattet wird; ſondern ich will nur bemerken: daß leicht Frrungen, und noch leichter Verwechſelungen von Data, und Sachen vorkommen können. Einmal weil die Auf⸗ egung in der ich mich befand, mich verhinderte, meine Gedanken(die oft in entfernten Landen waren) deut⸗ 4 17 ** 1 4 ſ ii 368 Miss Sophy Menges-Hereforth. lich auszudrücken, woraus denn natürlich folgen müßte, daß mein inquirirender Rath unrichtige Schlüſſe machte, und wenn mir zweitens das Protocoll vorgeleſen wurde, war meine Abſpannung oder Indifferenz ſo groß, daß ich nichts zu hören, nichts zu ändern wünſchte. Ueber⸗ dies eigne ich mich zu nichts ſo ſchlecht, als zu einem Verhör. Selbſt wenn mir weder Verſtand noch guter Wille fehlt. Die Sache an und für ſich, ſo wichtig ſie auch für mich iſt oder ſein ſollte, trägt die Urſache in ſich. Der Gelehrte Neander, wenn Kenntniſſe und Gemüth ihn auch mehr als zehnfach über mich erheben, würde ſelbſt als Mann, bei einem ſolchen Verhör ſich nicht beſſer nehmen. Das von mir Geſagte nehme ich ſchon deshalb im Allgemeinen für mehr an, weil mein inquirirender Rath mich nicht durch unwahre Behauptungen reizte— ihm Glei⸗ ches mit Gleichem zu entgegnen. „Wenn es mir vor einigen Monaten oft völlig gleichgültig war und ſein konnte, weſſen Tochter ich ſei, ob die eines achtbaren Landmannes, eines Förſters oder Edelmannes, ſo iſt und kann, darf es mir jetzt, nach⸗ dem ich gewaltſam und unzeitig in die Heffent⸗ lichkeit hineingeworfen, nicht einerlei ſein. Wenn gleich jeder ehrſame Schuhflicker von mir bedauert wird, wenn er mich jetzt als ſeine Tochter anerken⸗ nen müßte“. „Die von mir gemachte Ausſage kann ich nicht be⸗ weiſen und wird jetzt auch nicht einmal von mir ge⸗ wünſcht. Die Möglichkeit des Verſuches erfüllte mich ſchon mit Beſorgniß. Die Größe des Nachtheils, der mir bereits durch das Gericht geworden, wage ich nicht einmal mir lebhaft vorzuſtellen.— Ich kann und will von der Obrigkeit nicht fordern, daß ſie dem von mir Miss Sophy Menges Hereforth. 369 en müßte Geſagten Glauben ſchenken ſoll; ſondern ich überlaſſe ſe machte es der Weisheit und Einſicht der Behörde, oder den en wurde, Räthen dieſes Hauſes, meine Strafbarkeit in dieſer grß, daß Angelegenheit abzuurtheilen, wenn ich mich ſchuldig t. Ueber gemacht. t, als zu„Eitelkeit oder Betrug konnte und hat mich nie ver⸗ Peſtnd leitet, von meinen adligen Eltern zu reden. Vernach⸗ d fir ſch läſſigung traf mich nicht und Gewinnen auf dieſe Weiſe te, trähl vaßt noch viel weniger in meine Pläne. Nur einmal er, wen dieſen letzten Winter und nur, weil ich das Ende der s zehnfut Dinge nahe ſahe, habe ich mich im größten Vertrauen bei einn darüber in etwas ausgeſprochen, weil ich mich mit s von m einer hohen Perſon überworfen. Ich behauptete, gemein es könne derſelben genügen zu wiſſen, daß ich Miß ſach n Sophy Menges⸗Hereforth heiße. Weil ich aber ſpäter ihm Gli eine etwas ſtarke Unhöflichkeit gegen dieſe höchſte Per ſon mir zu ſchulden kommen ließ, und da ſie mich über— et vil dies durch Verſtand, Gemüth und Liebenswürdigkeit pun ic ſehr für ſich eingenommen hatte, ſo wollte ich ihr die uſus dringend und vom Generallieutenant gewünſchte Aus it, u kunft nicht länger vorenthalten. Gutmüthigkeit und Heſ Ausſöhnung oder Erkennung der Freundlichkeit u Pe gegen mich, die überdies Berlin in einigen Monden ww uuf längere Zeit verlaſſen wollte, war alſo die Veran⸗ ir 6 n laſſung. ter an. „Wenn mir nun auch, weder von dem hieſigen Ge tchte, noch dem zu Harburg oder irgend einer Ver . randten der Frau Förſter Menges gewiſſenhaft oder eid— ih bewieſen werden kann, daß ich wirklich die Tochter nil Ms zu Heſedorf verſtorbenen reitenden Förſters Menges hihe ſi, ſo bleibt mir am Ende doch jetzt, wenn man mich ge 3 ſicht für namenlos erklären kann, nichts leichter zu un 3 hun übrigals den Namen eines Verſtorbenen, den em b 16** 370 miss Sophy Menges-Hereforth. ich ohnehin immer führen werde, in einfacher Form zur Zeit zu behalten. Bei der Sache bedaure ich indeß aus dem Grunde meiner Seele Diejenigen, die mich bis jetzt als ihre Schweſter betrachtet, und jetzt wahrſchein⸗ lich von allen Seiten hören:„Ich müſſe hypochonderiſch oder verrückt geworden ſein“. Auch für die Betrubniß dieſer Guten muß ich eine Entſchädigung auffinden oder übrig haben. „Alle Uebrigen mit ihren langen, verwunderten und bizarren Geſichtern, ſehe ich mit einem wirklich herzhaf⸗ ten Lachen vor mir. Habt ihr jemals davon gehört, daß Sophy Menges nicht wirklich die Tochter des Förſters Menges ſei? Wurde ſie nicht in Harburg geboren und getauft? Von ihrer Beerdigung oder Seele finden wir nichts in dieſem Buche.— Haben wir ſie nicht als kleines Mädchen gekannt? Das älteſte Kind des reiten⸗ den Förſter Menges war eine Tochter.— Ganz recht, und das ſoll auch die Wahrheit nicht ſchmälern. Sowol das Kind ſeiner erſten par dépit geheiratheten Frau als ſeiner zweiten Frau(die jetzt lebende Wittwe iſt die dritte), war ein Mädchen— beide Kinder ſind todt.“ Der eigentliche Inhalt ſagt nicht mehr, als was ſie in allen Verhören wiederholt: ſie ſei der hohen, myſte⸗ riöſen Abkunft, ſie habe ein Recht dazu, ſie habe es aber nicht eigentlich benutzt, noch wolle ſie es vor den Menſchen benutzen; ſie will ſich aber als ein harmlos unſchuldiges Weſen darſtellen, welches der Unkunde mit den Verhältniſſen und der Chikanen der Geſetze unter liege. In wieweit ſie glücklich darin iſt, oder eben aus der aufgetragenen Argloſigkeit die Argliſt vorblickt, bleibe der Beurtheilung der Leſer überlaſſen. In einem gleichzeitigen Schreiben will ſie ihren In quirenten gewinnen, der lange krank geweſen iſt: nit geb bo ſh ſit iss Sophy Menges-Hereforth. 371 cher For Wenn ich einen ſtellvertretenden Rath, nachdem ich ich hbe ſchon in drei Wochen eigentlich kein Verhör unig bi hatte ausſchlug: und auf meinen inquirirenden pihrſchein Rath dennoch ruhig acht und vierzehn Tage warten ochenderiſch konnte, ohne die Fortſetzung meiner Sache von einem andern Rath zu wünſchen, ſo will dies in dieſem So⸗ dom gewiß viel, ſehr viel ſagen. In einem Zwinger — würde ich mich unendlich viel beſſer befinden! Wenn perhb gleich die ſpott⸗ und übelgemeinten Reden der Bewoh⸗ — ner dieſes Hauſes, die ſich alle unter einander als ver⸗ ich hei ſchwiſtert, als Unglückliche und wenn ſie ſich auch nicht ghir ſchen und eingeſchen haben, doch als lieber A. und des F liebe Z. mit einander plaudern, mich nicht als ſolche bhr treffen können.— Der Leute Geſpötte, denn ich weiß finden eigentlich nicht, wie und wo ihnen eine Vorſtellung — von mir wurde, erinnert mich nur, daß ich wirk⸗ des rell lich, in jeder Hinſicht ein fremdes Thier in dieſem Garz r Hauſe bin.“ em. Son Ihre erſte Defenſionsſchrift hebt ſo an: ten Fm iſt die dr Justice doth not haste to be just. t.“ Nor mends her stowert Pace for prayers vot or cries! 3 6 MroN. hh July 15— 1842. es vor„Wenn Sie mir Schreibmaterialien geſtattet, um ein hun mich zu vertheidigen, ſo muß ich ſie unbenutzt zurück⸗ Unkum geben. Sind ſie mir indeß auch erlaubt, um für das geſcte n Collegium eine lange und langweilige Erzählung zu der cbe ſchreiben, meine verwickelte Verbindung mit der Obri⸗ rhlt, ſtin betreffend, ſo bediene ich mich gern dieſer Vermit⸗ telung, die mich weniger einer lebhaften Beleidigung ſie ihm ausſetzt. tn iſt 12— 6 4 1 372 miss Sophy Menges-Hereforth. „Sollte der Rath oder das Collegium„mit einer zuvorgefaßten Meinung mich indeß nur reden laſ⸗ ſen, um mich gehört zu haben, ſo wäre es unbedingt viel beſſer, ich erſparte mir meine Worte und Gedan ken, die ich ohnehin nur höchſt ungern über dieſen Ge— genſtand verliere, für eine andere Zeit. „Dieſe Erzählung von meinem Zuſammenleben mit der Obriſtin, hätte nach meiner Anſicht ſchon viel frü— her geſchehen ſollen; denn wenn ich auch nichts von ei⸗ ner gerichtlichen Unterſuchung verſtehe, ſo glaube ich doch Verſtand genug zu haben, um einzuſehen; daß ſo viele falſche, unwahre und durch einander geworfene Fragen, ſelbſt wenn ich ſie ohne Kränkung, Verwunde⸗ rung oder Zorn gehört, nicht wohl ein richtiges Reſul⸗ tat geben können. „Das Schlimmſte von Allem liegt jedoch darin, daß ich meine Beſinnung ſogleich und gänzlich auf mehre Wochen verlieren mußte. Die natürliche Folge, wenn man das Ottergeziſch dieſer Unkenhöhle in ſeiner Wir⸗ kung auf den gebildeten Menſchen, betrachtet. In Be— wegung geſetzt gleich einer Maſchine, ohne Willenskraft und Gedankenklarheit, ein guter Automat mit Mark und Bein. Ich durſte, ich hätte unter keiner Bedin⸗ gung dieſe non passiveté geduldet, ſelbſt wenn meine Bitte, meine Vorſtellung nichts über Sie vermocht. Ich bin indeß zu meiner nicht geringen Betrübniß über⸗ zeugt, daß die nöthige Ruhe und Beſtimmtheit ausge⸗ reicht, um meine Wünſche zu realiſiren. Denn wenn Ihr hochſeliger König, der gewiß mit ſeltener Scrupu loſität an die beſtehende Ordnung hielt, ſich oft über das Geſetz erheben konnte; ſo ſind die Richter in dieſem Staate wo nicht Herren des Geſetzes und nicht als In⸗ dividuum, doch unbedingt in corpore die Gebieter der it einer nden laſ unbedingt d Gedan ieſen Ge lleben wit viel frü ts von i glube i n doß ſt gewotfun Berwund e Reſu darin, de auf mehi lge, win iner Pi 58 bilensu nit M net Bü venn n nocht. b niß i heit ab enn 1 et Eu h eſt in ſi ht alt ⸗ ebiete Miss Sophy Menges-Hereforth. Verordnung. Wozu nützt ſonſt das Collegium, wozu die vereinte Wirkung ſo vieler Rechtsgelehrten, wenn ſie keine Macht haben über die von ihnen ſelbſt gege⸗ bene Anordnung? Man müßte denn dem Geſetze ein anderes Origin geben, und die Menſchen um der Geſetze willen geſchaffen glauben. Non enim praecepta quae- vis ex usu, sed ex ratione aestimanda sunt. Daß ich keine Vorſtellung von einer gerichtlichen Unterſu⸗ chung hatte und vorzüglich mit dem Detail der preußi⸗ ſchen Eriminal⸗Verwaltung gänzlich unbekannt, konnte mir ſehr wenig ſchaden, wenn die Anklage ſelbſt kein Vorwand, keine Maske der Leidenſchaft vor. Hier liegt nun die erſte Schwierigkeit. Wenn ich der Einſicht der mir bekannt gewordenen Räthe ſehr genau vertraue, und nach dieſem das Collegium als einen Sitz der Weisheit Salomon's betrachten könnte, ſo weiß ich doch auch, was dieſer königliche Richter von der Trüglichkeit der Einſicht geſagt. Meine Gegnerin iſt überdies eine Frau, die nicht nur einige dreißig Jahre an der Ver— waltung des Gerichts auf ihren Gütern ſehr lebhaften Theil genommen, ſondern mit allen gerichtlichen Ver⸗ handlungen vertraut, erinnere ich mich, daß einer der erſten Rechtsgelehrten Berlins von der Obriſtin geſagt hat:(Sie iſt dem Gerichte zu klug? und wenn dies ein Mann, wie der Herr von B. äußern konnte, der ſie genau kannte: ſo glaube ich, darf die Klugheit des Polizeiraths Duncker ſich gern für überwunden er⸗ flären. „Wer kann auch nur einen Augenblick zweifeln, wenn die Obriſtin mit den Beweisgründen in ihrer Hand, wie einſt die Potiphar den Mantel des Joſeph's, daß ich ſtrafbar ſei. Wer konnte vernünftigerweiſe auf den Gedanken kommen, daß die Frau eines ſo vorneh⸗ 374 miss Sophy Menges-Hereforth. men Mannes, die Ehre ihres Hauſes einem Sklaven preis geben wolle, der auch überdies durch ſeine Ge⸗ burt als ein Geächteter unter die niedrigſte Volksclaſſe der Egypter gehörte. Wer kann daran denken, daß eine ehrwürdige Dame, die der Ewigkeit oder dem Grabe durch einige ſiebenzig Jahre ſehr nahe getreten, eine Fremde, die unter ihrem Schutze lebte, ohne Noth anklagen wird? Die Anklage ohne Beweiſe genügt nicht in unſerer Zeit — aber was ſind denn die Beweiſe? Die Potiphar hatte viel beſſere. Mehre Perſonen hatten den Joſeph nicht nur zu einer Zeit, wo er wiſſen konnte, daß die Dame allein ſei, leiſe und bedachtſam in das Haus hineingehen ſehen; ſondern ſie hatten ihn, und dies war der Wahrheit gemäß wirklich aus dem⸗ ſelben herauskommen ſehen, in großer Eile, ohne Man⸗ tel und mit den unverkennbaren Zügen, welche das Entſetzen, die Furcht in dem Geſicht der Menſchen aus⸗ drückt. Einige Perſonen fanden ſich nun auch noch (wie immer), die aus Neid über das Anſehen, wel⸗ ches der Fremdling in dem Hauſe des erſten Generals ſeines Herrn genoſſen, ihn gerne verkleinern wollten. Noch Andere redeten aus der Bosheit ihres Herzens wie der Pſalmiſt ſehr wahr ſagt, und noch Andere, die ſonſt nichts ſind und nichts gelten, wenn ſie nicht mit kleffen, wenn ein Hund bellt— wußten jetzt Dieſes oder Jenes gegen ihn zu erzählen. Away with him to prison! hieß es damals und auch jetzt würde ihm daſſelbe Loos werden. Was konnte es dem Sklaven, dem Gefangenen Joſeph nützen, wenn er geſagt: Freunde, ich bin der Urenkel eines großen Fürſten, eines Patriar⸗ chen und Stammvaters, aus dem der Heiland der Welt hervorgehen wird. Mein Vater, ein weiſer Mann, lebt noch, er hat nicht aufgehört mich und den Tod meiner ĩ V iss Sophy Menges Hereforth. 375 Stun Mutter zu betrauern, er würde euch für mich Schafe, ſine Ge Rinder, Kameele und Goldes genug geben——— Prlksclaſſ wenn er mich nicht todt glaubte, wenn nicht ſeine eig⸗ diß ein nen Söhne, wenn—— wenn und aber nicht— Grebt durch wenn.— Joſeph war klug genug zu ſchweigen, wer in unde konnte oder wollte den Rückſichten, die ſein eignes lagen vid Selbſtgefühl oder die Verhältniſſe ihm auflegten, er⸗ unſerer Zi kennen, und wer weiß nicht, wie ſehr ein Bettler ſich ie Potith dem Spotte ausſetzt, wenn er nur von den Schlöſſern den Jrſch redet, die er nächſtens erben wird. onnte, de„Sie werden in dieſem Beiſpiele gewiß nichts fin⸗ am in de den, das veraltet, nicht mehr der Gegenwart angehö⸗ ihn, u ren kann. Wenn ich indiscret werden, wenn ich Na⸗ h aus den men nennen wollte, die Ihnen vielleicht nicht unbekannt ohne M ſind, ſo würden die Verhältniſſe von einigen Perſonen, welche do die noch leben, mir beſſere Dienſte leiſten. Daß die nſchen au Affecte, die Leidenſchaften der Menſchen unverändert auch w dieſelben ſind, lehrt die Geſchichte aller Völker; und ſchen, wer nur mit einiger Aufmerkſamkeit in die Gegenwart en Gen eindringt, der muß, wenn auch ſehr ungern, zu der en woll Einſicht gelangen, daß die mit Recht hochgeprieſene Cul⸗ res Hu tur des neunzehnten ſo wie des vorigen Jahrhundert, Wmm, in moraliſcher Hinſicht ſehr oft nichts ſei, als ein ſchö⸗ ge nicht nes Blendwerk. Wenn wir uns mit Cntſetzen von dem . di Verbrechen, welches nach Moſes von dem erſten Sohne nih der Menſchen verübt wurde, abwenden; wenn wir über . niti alle Zeiten hinwegeilen, um nicht zu bemerken, daß in 6l chriſtlichen Landen der Mord zur Tugend erhoben wurde; en— ſo müſſen wir doch ſehen, daß er ſelbſt von den Gebil— gt deten der Gegenwart als une affaire d'honneur be⸗ 6 trachtet wird. Ich glaube, daß der Begriff von Ehre, der oft ebenſo lächerlich als falſch, wenigſtens die eine Mé 1 Hälfte aller Mordthaten, veranlaßt. Kain wurde durch 376 miss Sophy Menges-Hereforth. den Rauch eines Opfers, durch das wahre oder einge⸗ der bildete Misfallen der Gottheit, beleidigt und zum Zorn iit gereizt. Religionseifer und Aberglauben ſind längſt ſib durch Unglauben verbannt. Das Wohlgefallen Gottes gb ſetzt die Menſchen nicht leicht in Bewegung, ein ſcherz— zu haftes Wort, der Dampf einer bedeutungsloſen Ci iſt garre reichen jedoch aus, um in einem Duell Leben und ju Glück eines oder mehrer Verwandten in einem Augen⸗ rer blick, auf immer zu vernichten. wel „Verzeihen Sie gefälligſt, ich vergaß, daß ich nur fen über mein Verhältniß zur Obriſtin zu Ihnen reden ſie ſollte. Es wird nützlich ſein, daß ich Ihnen zuerſt ei⸗ fen nen möglichſt genauen Bericht, inſoweit ſich dies aus nac dem Gedächtniß thun läßt, von Allem gebe, was zwi⸗ at ſchen mir und der Obriſtin verhandelt worden. Und ſen nach dieſem könnte ich auf die Anklage ſelbſt zurück⸗ abe kommen. „In den meiſten Ländern hat die Mode oder der ſtir Anſtand ein Geſetz gegeben, wonach nicht nur jungen gre Damen, ſondern ſelbſt etwas ältern Perſonen, wenn ſie du ohne eine alte Bonne und Diener leben, geboten wird, ſoll nie auf lange Zeit allein zu wohnen, ſondern in ir⸗ eic gend einem Verhältniß ſich einer Familie oder alten po Dame anzuſchließen. Aus dieſem Grunde und mit ſein der Bemerkung, daß ich ziemlich unbeſchränkte Her⸗ iel rin meiner Zeit bleiben müſſe, hatte die Excellenz—— de das Verhältniß zwiſchen mir und der Obriſtin ange nt knüpft.“ ticl Nach dieſem Eingahge, dem man Geiſt und Talen nicht abſprechen wird, verfällt ſie freilich in ein unend⸗ lich weitläufiges Geklätſch über alle die kleinen Lebens⸗ verhältniſſe, Streitigkeiten und Pikanterien, wie ſie un⸗ ich ter Frauen, die zuſammenwohnen und nicht von einan e ene en Gottet ein ſchetz loſen G Leben und m Augan ich n nen rede zuerſt i dies aut was zwl en. Un eodet d ur junge nem oten w ern i odet u e und. inkte llenz— iſtin ah und ein en L ine von* Miss Sophy Menges-Hereforth. 377 der abhängen, gewöhnlich ſind und wiederholt die durch nichts erwieſene Anklage gegen die Obriſtin, daß ſie ſelbſt ihre Diamenten verkauft und ihr den Auftrag ge⸗ geben, in die Faſſungen dafür unechte Steine einſetzen zu laſſen, daß ſie ihr die Kronenthaler für baares preu⸗ ßiſches Geld verwechſelt, immer, obgleich reich, aus Furcht vor Dieben in Geldnoth ſich befunden, von ih⸗ rer Geſellſchafterin dann geliehen, und alle die Geſchäfte, welche für die Obriſtin ein ungünſtiges Licht zurückwer⸗ fen ſollen, wieder wirklich vergeſſen, oder ſich einrede, ſie vergeſſen zu haben. Aus dieſem Theil ihrer De⸗ fenſion würde man nicht die hochgebildete Dame, die nach allen Seiten gegen ihr Publicum Toilette gemacht hat, ſondern das Weib erkennen, welches ihrer ordinair⸗ ſten Schwatznatur ſich gern und zügellos ergibt.— Dann aber ruft ſie, wieder in ihrer Toilettenſtimmung: „Wenn ich das Heer der Anklagen, welches die Obri⸗ ſtin gegen mich anhängig gemacht hat, überſehe, ſo be— greife ich nicht, wozu eine ſo vielfache und bunte Erfin⸗ dung führen ſoll, oder was ſie überhaupt nützt? Ich ſollte glauben, daß eine wirkliche wahre Evidenz aus⸗ reicht, wozu 207— Man hat mich ausgeputzt wie einen Harlekin, und jeder Lappen hat eine doppelte Geſchichte ſeines Stammbaumes erhalten. Was die Angaben ſo vieler kleiner werthloſer Sachen, die man bei jeder Dame oder in jedem Hauſe findet, bedeuten ſoll, verſtehe ich unter allem am wenigſten. Der einzigſte Grund könnte vielleicht darin liegen, daß die Obriſtin wußte, ich müßte Auskunft geben, wann, oder wo ich es gekauft, und ſie weiß ſehr wohl, daß ich oft dies am folgenden Tage nicht mehr weiß. Ich könnte mir vielleicht und wenn ich mich ſehr anſtrenge, ſo iſt meine Erinnerungs⸗ raft ſtark genug, auch alle kleinen oder mir gleichgül⸗ 378 miss Sophy Menges-Hereforth. tigen Dinge in das Gedächtniß zurückzuführen, ich will es indeß damit nicht beläſtigen, weiß ſie nicht— weil ich ſie oft mit andern Gedanken verrichte und ſage da⸗ her im gewöhnlichen Leben:„Ich weiß es nicht“, wo ich ſagen ſollte: Es fehlt mir die Luſt oder der Wille mich zu beſinnen.“ Charakteriſtiſch iſt noch der Schluß, ſowol ihrer Kritik des Gerichtsverfahrens und der Perſiflage wegen, mit welcher ſie ihren Referenten behandelt, als des Schönthuns wegen, wie ſie mit ſich ſelbſt liebäugelt: „Ich will und darf Ihre Zeit und Geduld nicht länger mit Erörterungen dieſer Art in Anſpruch neh⸗ men, nur eine mich ſo oft ſtörende Bemerkung muß ich mir hier noch erlauben. „Ich weiß es nicht zu vereinigen, warum Sie, nach⸗ dem Sie mich ſehr dringend erinnert haben die Wahr⸗ heit zu ſagen, noch viel dringender in derſelben Mi⸗ nute fortfahren die Unwahrheit zu behaupten oder ihr noch viel ämſiger das Wort zu reden?— Wäre ich ein Kind, oder ſähe ich in Ihnen nicht die Obrigkeit und hätte eine beſſere Laune, ſo würde ich Alles, um Sie nicht böſe zu machen, zugeben. Bin ich übrigens ein Idiot, ſo weiß ich noch weniger den Nutzen.— „Wenn Sie mir eines Tages nach einigen ſcharfen Worten, die mich nicht einſchüchtern können, weil ich ſehr wohl weiß, daß nur Diejenigen viel reden, die wenig oder nichts wiſſen, eine ſchöngedachte Rede hiel⸗ ten, und ich bald ungeachtet der Widerſprüche bemerkte, daß ſie nicht nur ausgedacht, ſondern wirklich von Ihnen empfunden worden, ſo war dies ein hinrei⸗ chender Grund, um mich ſelbſt im Voraus mit Dem, was Sie mir Unangenehmes ſagen könnten, zu verſöh⸗ nen. Mit Bedauern bemerkte ich, daß Nie⸗ bern Oder ſage log gult bor der ande den, ſchei leid eine war gew vetz der ſens le Lun Ape ſicht ſt lne ich wil t— weil d ʒ icht“, wo d owol ihrer lage wegen „ als de büuget eduld nih ſpruch h ng mh it Sie, noh die Woh ſelben 1 en oder Viri e Ohrigi Alles, ich ibig Miss Sophy Menges-Hereforth. 379 mand Ihre Rede niederſchrieb, ſie war beſ⸗ ſer wie Alles, was ich ſeit längerer Zeit ge⸗ hört. Die Worte verſtand ich natürlich nicht, denn ich war zu ſehr mit einer objectiven pſychologiſchen An⸗ ſpannung beſchäftigt. Eine wichtige Belehrung, die am Ende aus dem Verhör ſelbſt für mich hervorging, vermehrte meine gute Stimmung.“ „Wenn ich wiederholt auf die ſehr freie Ueberſetzung oder das Protocoll zurückkomme, ſo will ich damit nicht ſagen, daß ich nur einen wörtlich wiedergegebenen Dia⸗ log unterzeichnen kann. Mir iſt es wirklich ſehr gleich⸗ zultig, weil ich es nicht verſtehe und überdies eine ge⸗ borne Feindin des„Nec verbo verbum curabis red- dere fidus Interpres“ bin.— Wenn Sie nicht ein ander Mal darin einen Unterſchied von Wichtigkeit fin⸗ den, ob Vorwort oder Beiwort; möglich oder wahr⸗ ſcheinlich u. ſ. w. geſchrieben ſteht. „Sie haben mich noch auf die Aeußerung einer be⸗ leidigten Stiefmutter aufmerkſam gemacht, die ich durch einen Zehnminutenbeſuch, der ebenſo kalt als höflich war, nicht erfreuen wollte. Glauben Sie vielleicht eine gewöhnliche Frau könne ſo leicht mich beurtheilen? Doch verzeihen Sie gefälligſt dieſe Frage. In den Worten der Baronin von—, welche die Obriſtin mir wenig⸗ ſtens zehn Mal citirt hat, liegt ſehr viel Wahres:„Je ne peux pas comprendre comment une persome d'un ösprit si supérieur est soumise ainsi a la superstition populaire d. h. da wo der Verſtand nicht ausreicht. Wer glaubt, daß ich klug bin, der irrt ſich ebenſo ſehr, als wenn man mich für dumm oder änen juste millieux nehmen wollte. „Der Pflegevater war gewiß geeignet mich richtig zu beurtheilen. Wenn er an einem Tage, der weder 380 Miss Sophy Menges-Hereforth. für den Augenblick noch in der Vergangenheit für die Familie Menges irgend eine Andeutung hatte, die er wachſenen Kinder in ſein Zimmer rief, und mit den fol⸗ genden Worten anredete:„Ich freue mich über Eure Anhänglichkeit für Sophien, und daß Ihr Alles, was ihr gehörte, ſehr in Achtung haltet. Sie iſt viel beſſer und verſtändiger als Andere,(womit er wahrſcheinlich Eddelbütthel oder ſeine Frau meinte), die gerne über ſie reden. Ich habe hier einen Brief an Sophien angefan⸗ gen, und wünſche daß Ihr, Jedes nach dem Alter, mit mir vereint auf einen Bogen Eure Liebe für ſie aus ſprecht. Die Kleinen ſollen dann auch kommen, und Rudolph,(Sohn der Stiefmutter), werde ich die Hand führen». „Wenn man den Charakter und die Autvrität, welche der reitende Förſter Menges in ſeiner Familie geltend machte, betrachtet, ſo könnte es von der einen Seite ein Bischen zu viel ſein, wenn er mit ſeinen Kindern vereint, ſich meiner Liebe zu verſichern oder zu empfeh⸗ len wünſcht. Denn weder durch ſeltene Talente ausge⸗ zeichnet noch durch eine glänzende Verheirathung, war ich in den Augen der Welt nicht mehr wie ſeine Kin⸗ der. Auf jeden Fall beweiſt doch dieſer Brief, da er ſehr bald darauf erkrankte und an einem Schlagfluß ſtarb, daß er die beſte Meinung von mir mit ins Grab genommen. Ah me poor maid, Born in a tempest when my mother—— This would to me, is like a lasting storm Whirring me from my friends! 17 I tell you my story— Vvou would think me an impostor. PniNcE PRncrRs or TInE. nd ſetzt var 5 egel acht ein jetzt llon cha Doc lner ideu rei ler nicht c lnen eite ſan deni Nit für di tte, die er wit den fol hübe Eure Ales, wat ſt viel beſſ ahrſcheinlit erne über ſ ien angefn n Alter, mi für ſie al mmen, die Hu rität, welt ülie gelte anen Si nen Find zu ent lente ab thung,* eſein h Brirf, d E mir mit! Aiss Sophy Menges-Hereforth. 381 Intereſſant wird es auch für Viele ſein, die An⸗ ſichten der Menges über das preußiſche Gerichts⸗ verfahren und die Stellung des Referenten zum Collegium kennen zu lernen. Es war ihr aufgegeben, ſich nun zur Ruhe zu geben und das Erkenntniß ab⸗ zuwarten, aber ſie ruft mit Hamlet(als Motto zur Eingabe): For who would bear The scorns of time, The law's delay und ſchreibt wieder: „Wenn gleich mir die Auskunft geworden, daß ich jetzt nichts thun ſolle als geduldig die Entſcheidung zu er⸗ warten, ſo ließe ſich dies ſchon ertragen, nachdem ich aus einem freiwilligen Warten von vierzehn Tagen, und gegen meinen ſpäter oft geäußerten Wunſch vier, ſechs, acht und neun Wochen werden ſah, ohne auch nur um ein Jota weiter zu kommen.— Ich würde mich auch jetzt mit einer Aeußerung des tiefeindringenden Ancil⸗ lon tröſten: Le calme d'une resignation reflechie change la necessité elle méme en liberté!— Doch die Einſicht, zu der ich leider nicht nur in mei⸗ ner Sache, ſondern im Allgemeinen gelangt, iſt ſchlecht dazu geeignet, hier durch Selbſtverläugnung etwas zu erreichen. Ich habe noch heute, wenn ich den mir in ller Kürze vorgezeichneten Gang einer Unterſuchung richtig aufgefaßt, aus dem Munde eines ſehr ein— ſichtsvollen Rechtsgelehrten die Beſtätigung entnom— nen, daß die gewichtige Form, die viele Umſtände und Zeitaufwand erfordert, oft weiter nichts ſei, als eine pompöſe, ſophiſtiſche Leere; denn da, wo ich die Ein⸗ ſcht von ſo vielen geſcheidten Männern vom Fache ver— tinigt in Anſpruch genommen glaubte, beruht das 382 Uiss Sophy Menges-Hereford. Ganze auf der An- und Einſicht eines Einzelnen. Wie ungenügend, wie fallible in einer Sache, die durchaus nicht hierher gehört, und ſchon deshalb habe ich von Vorne herein mich bereit erklärt, gern jede Schuld und Strafe zu übernehmen, weil ich ſelbſt han⸗ deln mußte. „Wollte ich nun auch annehmen, daß nur Diejeni⸗ gen zu Referenten ernannt werden, von denen man an⸗ nimmt, daß ſie mehr penetrante Einſicht haben als die vorhergegangenen Inquirenten, ſo ſche ich doch nicht ein, was ein Dritter aus einem Protocoll heraus finden kann, von dem ich ſelbſt in dem von mir unterzeichne⸗ ten, mehr als zehn Mal geäußert: Ich erkenne mich nicht in dem Geſchreibe?“ „Daß der Inquirent eine ſchwierige Aufgabe mit mir hatte, werde ich nicht überſehen; daß es mir als Queſtionirte noch unendlich viel ſchlimmer erging, läßt ſich auch nicht läugnen. Daß ich nichts von der Verhandlung verſtand, war das Wenigſte. Die Eigen⸗ thümlichkeit meines Charakters, war mir viel bedeuten⸗ der, und die große Reizbarkeit meiner Nerven, ein un⸗ überſehbares Hinderniß.— Meine einſilbigen wortkar⸗ gen Antworten mußte der Rath vervollſtändigen, meine kurzen ironiſchen Aeußerungen konnte er nicht gebrau⸗ chen. Wurde ich weitläufig, weil die Frage ebenſo falſch als verwickelt, ſo mußte er, wenn ich es aber einmal über mich gewinnen konnte, um in einer corres ten und kurzen Antwort, genau Das, was ich dachte und ſagen wollte, auszudrücken, ſo durfte auch nicht eine Silbe geändert werden.— Was berechtigte mich nun den Rath in einer Sache zu corrigiren, die ich nicht verſtehe. Wo jedes Wort, was ich reden muß, mir unter meiner Würde erſcheint. Mußte es mir nicht leid den ſolt doß bie her mi wo vei abe om wü Mi ſtcll Ge hin Einzelnen. Sache, die hon deshalb t, gern jede ſilbſt han⸗ nur Dicjeni ten man an ben als di doch nich herusfinde untetzeichne erkenne mit Aufgab' daß es mi wer ergin hiö von do Die kig iel bedeu ven, ein 1 igen, ni it güu g c Miss Sophy Menges-Hereforth. 383 leid thun, wenn ich die mit Mühe in einer fließen⸗ den Ordnung zuſammen gebrachten Perioden unterbrechen ſollte, zumal nachdem ich mehr als ein Mal gefunden, daß meine Berechtigung als nicht nöthig, unbeachtet blieb. „Was wollen Sie nun aus einem Protocoll, in wel⸗ chem ich doch eine Hauptperſon bleiben muß, ohne mich entnehmen, wenn Sie wiſſen, daß der Rath ſehr wohl gethan, wenn er in quibus non verbum pro verbo necesse habui reddere verfuhr— wo bleibt aber das vielleicht nothwendige— sed genus omnium verborum cuique servavi—— 2— 2 „In der erſten Sache, die nur mich angeht, wünſche ich Ihre Zeit nicht in Anſpruch zu nehmen. Mir kann es ziemlich gleich ſein wie Sie die Strafe ſtellen; denn es ſteht auch jetzt völlig in meiner Gewalt, ob ich ſie annehme oder nicht. Ver— hindern Sie die nöthige Verbindung mit der Welt, und bin ich durch die Form des hieſigen Geſetzes in die Nothwendigkeit geſetzt, ſie anzunehmen, ſo iſt dies künftig noch nicht zum hundertſten Theil ſo ſchlimm als die erſten acht oder vierzehn Tage meines Hier⸗ ſeins. Ich habe nichts Unrechtes thun wollen, und ich glaube, daß ſie von der ſchwärzeſter Vermuthung ausgehend, nichts Schlechtes entdecken können, als eine wirkliche(oder ſcheinbar) Verletzung der polizeilichen Anordnung.“ Noch alſo wähnt die Stolze, die ſich einbildet, oder doch es ihren Richtern einbilden zu können glaubt, daß s in ihrer Macht ſteht über die Verfügungen ſich zu erheben. Eine Stelle in ihrer langen Schrift verdient noch herausgehoben zu werden: „Mein inquirirender Rath, au fond du coeur 384 iss Sophy Menges-Hereſorth. laith ful, hätte wenigſtens zuerſt von mir die Sache in ihrem ganzen Umfange hören ſollen, was ich gleich und ſpäter zu mehren Malen gewünſcht. Und wenn ich mich früher zuweilen gern viel deutlicher gegen den Rath erklärt, ſo war der Protocollführer, ein Hinderniß. Wenn eine Dame, vor deren grauen Haupte man ſich achtungsvoll erhebt, dem Rathe mit gewandter Rede und ſchönen Worten etwas, was ſie ſonſt noch wahrſcheinlicher zu machen weiß, als es die Klugheit ihrer Erfindungsgabe erlaubt, ſo erhielt ich dadurch für meinen Charakter einen zweifach ſchweren Stand. Ich weiß auch vermöge einer nicht geringen objectiven Abſtraction, daß er bei der eigenen Reſpectabilität ſeines Charakters, in einer Sache, wo Alles mit einander ſo verwickelt, nicht leicht auf den Gedanken, der ſchon von Ariſtophanes(Aoorohdne) ſehr wahr auf einige vornehme Zeitgenoſſen angewandt, kömmt:„Bei ihren Verirrungen reden zwanzig Zungen, für Euch redet nur der Mund, die Jahre ſchweigen; das Recht, und wäre es Euch hier auch an⸗ geboren, geht verloren!—“ Auch ergeht ſie ſich in dieſem Aufſatze in einer ge⸗ lehrten naturwiſſenſchaftlichen und chemiſchen Erörte⸗ rung über die Natur der Edelſteine, den Schmelzungs⸗ proceß und die Zubereitung der falſchen Steine, um gleich darauf wieder auf das ihr widerfahrene, him melſchreiende Unrecht zurück zu kommen. Sie citirt alte und neue Schriftſteller, ſie ruft mit Racine: Ce pro⸗ cès, que ni mes juges ni moi n'avons jamais bien emendu! und verwirft endlich, nachdem ſie ſich ſo oft vertheidigt hat, jede Vertheidigung: „Was ſoll ich vertheidigen?— Ich kann mich nicht vertheidigen, und ich willes auch nicht. mit ver mir rect eine wün Ihr Sie wei ruck Spr Crin mr di was ich ſcht Und deutlicher toolführe eten guuel Ratht m ten eiwa achen weiß etlaubt, en zweit einer nich der eigen Sache, W ht auf de angtwand en zwan 0h di it uch⸗ in eint hen Gü chmilzun Stein, ren, ie titin jamã e ſch ſ kann! uch Ich glaube nicht, daß ich mich in der ganzen Verhandlung jemals ſo weit herabſtimmen konnte, um zu verſichern, daß ich nichts gethan, was der Strafe werth ſei. Mit dem einfachen Ja oder Nein hätte ich jede Frage be antwortet, wenn ich nicht ſo lange gezerrt würde, bis ich mehr ſagte, weil ich mich über jedes Wort ärgerte was ich hierüber verlieren ſollte. „Ich wünſche auch nicht, daß jemand meine Vertheidigung übernimmt, wenn ſie nöthig ſein ſollte. Das Nichtſchuldig, welches hier über mich ausgeſprochen, iſt für die Zeit, die ich im Kerker verlebt, ein karger Erſatz, es kann, darf und ſoll mir überdieß, wenn ich lebe, nicht genügen. Das Di rectorium und Raths⸗Collegium des Hauſes wird um eine genaue Einſicht in meiner Sache erſucht, ich wünſche von Ihnen mein Recht, begnüge mich mit Ihrem Ausſpruche, gleich viel, ob gut oder ſchlecht. Sie zeigen mir doch im beſten Fall nur den Finger⸗ weiſer, den Weg muß ich ſelbſt und ohne Sie zu⸗ rücklegen.“ Eine Verbrecherin, die, ſchon überführt, eine ſolche Sprache führt, wird ſelten ſein in den Annalen der Criminaljuſtiz. Das Erkenntniß des Criminalgerichts pom 24. Sep⸗ kember 1842 verurtheilte die Sophie Katharine Eleonore Menges(ſo ihr wahrer Name) wegen Führung eines ſtemden Namens, Anmaßung des Adels aus Eitelkeit, Fälſchung dreier Legitimationsdocumente zu beſſerm Fort⸗ lommen zu einer angemeſſenen Geld⸗, event. Gefängniß⸗ trafe, und wegen mehrer großer und kleiner Diebſtähle zwei und ein halbjähriger Strafarbeit und Einſper⸗ XIII. 17 iss Sophy Menges-Herrforth. 385 4 „ — —— ———— 386 mhiss Sophy Menges-Hereforth. rung bis zum Nachweiſe ehrlichen Erwerbs. Die Strafe für die letztern Verbrechen konnte, des nicht zureichenden Beweiſes wegen, nur extraordinarie erfolgen; daher das verhältnißmäßig geringe Strafmaß. Die Menges fiel auch bei der Publication dieſes Er⸗ kenntniſſes nicht aus ihrer Art. Sie ſtellte den Antrag: ehe ſie wiſſe, ob ſie appelliren wolle, ſolle man ihr Pa⸗ pier geben, um an Jemand zu ſchreiben, den ſie nicht nennen dürfe. Alsdann ſollte man ihr geſtatten, dieſen Brief an den unbekannten Jemand ſelbſt abzugeben, zur Sicherheit, daß ſie wiederkomme, möge man ihr einen Gerichtsdiener mitgeben.(Ob dieſer ihr mit verbunde⸗ nen Augen folgen ſollte, um den Jemand nicht zu er— kennen ²) Als ihr dies, wie ſich verſteht, abgeſchlagen wurde, trug ſie darauf an, die Acten an das vorgeſetzte Kammergericht zu ſenden, damit dieſes über ihren Antrag entſcheide. Um ihn näher zu begründen, bat ſie, das Er— kenntniß ſelbſt durchleſen zu dürfen, was ihr nicht ver⸗ weigert werden konnte. Sie benutzte aber die Erlaub⸗ niß, während der Unterſuchungsrichter die Augen abwen dete, Bleiſtiftbemerkungen am Rande zu machen, die, wenn ihre Charakteriſtik noch nicht vollſtändig wäre, ſie ergänzen würden:„Irthum“—„ungültig“—„No“ —„hat ſie gar nicht geſagt“—„große Unwiſſenheit“ — also a new sin!“— Endlich, um allen weitern Verzug zu vermeiden, entſchloß ſie ſich doch zu appelli ren, und es iſt wieder intereſſant zu leſen, wie ſie ihren Vertheidiger ſchon im erſten Billet inſtruirt: ihre Anklä⸗ gerin(die Obriſtin) ſei nicht nur eine kluge Frau, ſon⸗ dern ein geborner Juriſt,„ſie würde im grünen Saal der cour royal jeden Donnerſtag ihren Ruf vergrößern“ ſie habe einige dreißig Jahre à la Talleyrand gelebt und erfordere daher einen ſehr ausgezeichneten Gegner Die Straft reichende daher das dieſes Er en Anteg un ihr 9 en ſie ic iten, dit zugeben, i n ihr n it verbund nicht zu abgeſchloh hren Ant ſie, das hr richt die Erl ugen chn nachen 3 Unwiſen dlen v 6 z 0 ihre* e, grinn ſvergt rani uun b Sie wünſche deshalb in ihm einen Juriſten zu finden, der viel leiſten kann, wenn es ihm beliebt, und— der gut ſeine Rechnung finden werde, wenn er ſeine Man⸗ dantin zufriedenſtelle,„der nicht Alles ſeinen Schrei⸗ bern überläßt, noch ſehr mechaniſch arbeitet.“ „Wenn ich etwas gerichtlich unternehme, ſo will ich etwas Ordentliches thun, oder, da ich Sie nun ſannehme, andere Wege verfolgen.“—„Herren haben immer Zeit, wenn ſie wollen,“ ſchreibt ſie ihm,„und ich hoffe, Sie werden meiner dringenden Bitte recht bald nach⸗ kommen, und ebenſo gern, wo nicht viel lieber, ein ſehr dankbares Erkennen ihrer Gefälligkeit annehmen, als wenn ich nach einem, vom Gericht anberaumten Termine, nach⸗ dem ich Ihre Zeit und Mühe in Anſpruch genommen, erkläre: ich will und muß einen andern Rechtsgelehrten zur Führung meiner Sache haben.“ Unerſchrocken und unermüdet ſpielte ſie die Rolle der gekränkten, leidenden Unſchuld fort. Sie bat in ihrer ſchriftlichen Information für den Defenſor derſelben, ihr alle Mittel und Wege anzugeben, den Chikanen der Ge⸗ ſetze zu widerſtehen, denn: „Das Gericht hat mich ſo mistrauiſch gemacht, daß mein eigener Schatten mir bedenklich wird. Wenn ich daher in jeder Ecke einen Teufel zu ſehen glaube, be⸗ darf ich mit Recht der Entſchuldigung.“ Die Polizei⸗ und Criminalſtrafe wäre kein Gegenſtand für ſie.— „Von der einen kann ich mich ſehr leicht, von der an⸗ dern ohne Mühe befreien.“ Aus ſehr triftigen Grün⸗ den könnte ich dieſes und jedes Erkenntniß, wenn nicht ganz gleichgültig, doch mit einer kaum bemerkbaren Iro⸗ nie hören.“ Ach, alle dieſe trüben Hoffnungen auf eine mächtige Intervention blieben eitel. Niemand erſcheint, kein Zei⸗ 1 Miss Sophy Menges-Hereforth. 387 388 iss Sophy Menges-Hereforth. chen, daß ſie auswärts noch Gönner hat, dringt durch die dicken Kerkermauern. Der gewöhnliche Geiſtliche des Gefängniſſes iſt ihr nicht vornehm und geiſtreich genug, er redet in zu trivialen Tiraden; ſie verlangt nach dem Hofprediger Strauß zum Troſt, ſpäter nach dem katholi⸗ ſchen Probſt Brinkmann; auch der wird ihr verſagt. Im Unmuth über die Proſa des Lebens wendet ſie ſich zur Poeſie, und dichtet: „Die Acten müſſen immer liegen, ſpricht— ein kluger Rath Gar freundlich zeigt er mir den Actenband, ach! leider in der That Sie liegen— lautlos in den Tiefen meiner Bruſt. O Acten, hebt euch zephyrleiſe, macht euch Luft! Der Herren Köpfe alle wirbelnd zu umkräuſeln. Gleich Fliegenſummen Lüfte durch die Locken ſäuſeln c Zum Spruche liegt die Sach! Nie Schöneres ward erdacht. Warum denn nicht zum Spruch gegeben, Das athmet doch nach wirken, leben! Ruhen die Acten, deckt der Staub die Zeile O Thetis! Thetis!(Themis ²) eile mit Weile.“ Sie erfindet auch eine Dinte von Kienruß, Salz, Eiſen und Blut, und in einem Briefe an den Gerichtsdirector Bonſeri, mit dem Motto: Nobilitas sola est atque unica virtus. lobt ſie den Referendarius, der, einige grobe Irrthuͤmer und Misverſtändniſſe abgerechnet, ihr Urtheil ſonſt„recht lobenswerth abgefaßt habe,“ aber klagt:„daß nun ein langer Frühling und Sommer vergangen, ohne ihren Augen den Anblick einer Blume, eines Blattes, eines Grashalmes zu gewähren.“—„faſt 300 Tage, Nächte, auf einem Strohpfühl ruhend, nicht zehn Schritte zur Bewegung und doch im vollen geiſtigen Bewußtſein, konnte Niemand ſchändlicher um ſeine Zeit, ſein Leben betrogen ſein!“ Dies ohne Zweifel traurige Schickſol tingt durc rich genug ſ nich den dem kocholt erſugt. In ſie ſich zu kluget Ju leider in d Miss Sophy Menges Hereforth. 389 wird ſie mit vielen tauſend Gefangenen theilen, wenige aber werden wie ſie darauf antragen: die Augsburger Allgemeine Zeitung täglich im Gefängniß zu erhalten und wenn es ihnen abgeſchlagen wird, auf einen Spruch des Collegiums deshalb provociren. Ueber einen andern Be⸗ ſchluß ſchreibt ſie naiv an den Director:„Ich muß Ihnen ſagen, der Beſchluß des Collegiums gefällt mir nicht.“ Ein ander Mal bittet ſie, daß ihr Gefängnißnachbar eine andere Stube erhalte, weil er zu viel Lärm mache; daß ſie an einen Buchhändler ſchreiben dürfe, um ein Buch zu erhalten; daß ſie verſchont werde mit den Beſuchen des Umgangs⸗Commiſſarius, weil ſie das genire; daß ſic Vorlegeblätter mit Figuren zum Nachzeichnen erhalte; ſie bittet auch des Morgens um Licht zum Leſen und Schreiben; aber ſie ſchrieb endlich ſo viel und beläſtigte mit ihren Eingaben die Gerichtsbeamten, daß man, zu⸗ mal da ſie auch Briefe nach auswärts heimlich zu be⸗ fördern gewußt, die Erlaubniß ihr nehmen und ſie alles Schreibmaterials berauben mußte. Ihr Defenſor entſprach den Erwartungen der Men⸗ ges, er vertheidigte ſie, wenn gleich mit Mistrauen in die Sache, die er führte, doch mit Wärme und Geſchick. Die Anſchuldigungen des Diebſtahls bei der Obriſtin hatte ſie ſelbſt durch Gegenzeugen zu entkräften geſucht, Andeutungen ſind vorhanden, daß ſie auch durch Beſte⸗ chungen verſucht, Zeugen zu dem Zweck zu gewinnen. Was hätte es ihr geholfen, wenn nun auch erwieſen wor⸗ den, daß die Tüllſpitzen, Brenneiſen, Taſchentücher, von denen die Obriſtin geſchworen, daß ſie ihr gehört, der Menges gehört hätten! Selbſttäuſchungen waren bei dieſen Jeinen Dingen leicht möglich, und wie hätte dieſer Um⸗ ſtand, daß die Obriſtin falſch(was immer irthümlich ſein konnte) geſchworen, die Tüllſpitzen gehörten ihr,— der 390 miss Sophy Menges-Hereforth. Beweis ward übrigens nicht geführt— ſie vor den In⸗ dicien und Beweiſen hinſichts des Diamantendiebſtahls be⸗ wahrt! Der Defenſor aber hub einen andern Moment hervor: daß ſie geſtörten Geiſtes einer fixen Idee nach⸗ hinge und daher nicht vollkommen zurechnungsfähig ſei. Der Richter zweiter Inſtanz— der Criminalſenat des Kammergerichts— fand in ihr nur eine durch Eitel⸗ keit und Ueberbildung„verſchrobene“ Perſon und beſtä⸗ tigte das erſte Urtheil, indem er nur die Strafzeit, an⸗ geſehen daß ſie zum erſten Male beſtraft werde und des nicht zureichenden Beweiſes, von 2 ½ auf 2 Jahre her⸗ abſetzte. Wenn wir ihre Handlungen verfolgen, ihre Antwor⸗ ten und ihre ſchriftlichen Aufſätze, müſſen wir der Anſicht des Appellationsrichters beipflichten. Der Anſatz zu einer firen Idee war da, aber trotz der ungemeſſenen Eitelkeit und des Hochmuths auf das, was ſie ſchon ſich ſelbſt verdankte, hatte die Vernunft doch noch volle Herrſchaft über ſie. Sie wußte, was ſie that, und am meiſten dann, wenn ſie vorgab, daß ſie es nicht wiſſe. Vollkommen Herrin ihrer Gedanken, Worte und Handlungen, verſiel ſie nur da in Unvernunft, wo ihre verkehrte Bildung, ihre mangelhaften Kenntniſſe der Verhältniſſe nicht mehr aus⸗ reichten, ſie erkennen zu laſſen, auf wie hohlem Boden ſie noch mit ſtolzen Schritten einhergehe. Ihre ganz⸗ flimmernde Bildung war ein Kunſtproduct ohne ſittlichen Grund und Boden, wie errungen, wiſſen wir nicht, aber gewiß nicht auf geordnetem Wege. Sie haſchte nach Dem, was grade galt, was in den höheren Lebenskreiſen glänzte. So wie ſie, froh ihrer philoſophiſchen Ueberſchwänglich⸗ keit, nicht orthographiſch deutſch ſchreiben konnte, würde — or den In bſtahls be tn Moment ee nach gfihig ſei riminaſenat durch Gite und beſt trafzeit, on rde und de Jhre he re Antwo der Anſich ſatz z ein nen Eitli n ſih ſil le Herſch neiſten den Polltom“ ngen, w Bildung t mehr“ hlem Bed ohne ſtl ir ſitt* te nach* rliſen ſchwil onntt,“ Miss Sophy MengesHereforth. 391 man bei ernſter Prüfung auch der Lücken viele und ge⸗ wiß merkwürdige in ihrem erſtaunenswerthen Wiſſen ge⸗ funden haben. Wie ſie mit einem Gelehrten ſich wirk⸗ lich dauernd unterhalten können, ohne ſich zu verrathen, iſt uns ſchwer begreiflich; denn Alles an ihr verräth, wo ſie in die Schule gegangen, nämlich in der haute volée, wo man über Vieles ſpricht, aber nichts erſchöpfen darf, wo es zum guten Ton gehört, nirgends zu lange verweilend, von Einem zum Andern überzuſpringen, wo man mit dem Flimmer, Schimmer, Schein zufrieden iſt und nach dem Kerne nicht verlangt. In den Dingen, welche hier zur Sprache kommen, wohl bewandert, auch wohl mitunter mehr wiſſend als die Mehrzahl der Excluſi⸗ ven(war es doch ihre Aufgabe, hier für ein Licht zu gelten!), in ihrer Sprachweiſe dieſen Kreiſen ganz accli⸗ matiſirt, franzöſiſche Brocken in die Sätze werfend, die unſerm äſthetiſchen Gefühle heute einen Ekel erwecken, iſt es kein Wunder, wenn ſie als Wunder von Liebenswür⸗ digkeit und Gelehrſamkeit angeſtaunt wurde und ſo lange den Nimbus um ihr Haupt behalten konnte. Von einer Dame aus einem bürgerlichen Kreiſe, in den ſie einſt ſich eindrängen wollte, hören wir dagegen, daß man ihr nach den drei erſten, glänzenden und pikanten Phraſen ſehr bald den Mangel der eigentlichen ſittlichen Gemüths⸗ bildung und der Naturwahrheit anmerkte.— Sie kannte ihr Publicum, aber ſie war nur auf ein gewiſſes, be⸗ ſtimmtes einſtudirt. Ihre äußere Erſcheinung muß gleichfalls auffällig ge⸗ weſen ſein; ſie gab ihrem Defenſor mit Anlaß, ſie als geſtört zu ſchildern. Die Schneiderfrau, bei der ſie hin⸗ ter der katholiſchen Kirche früher gewohnt, entwarf kein etwa anziehendes Bild. Sophie ſtand des Morgens um 5 Uhr auf, angeblich einer Waſſerkur wegen, an welche 392 Wiss Sophy Menges Hereforth. die Frau aber zweifelte. Wo ſie zu Mittag aß, blieb ein Geheimniß. Zuweilen gab dieſe ihr von ihrem Mit tagbrod ab, öfter mußte ſie ihr eine Brodſuppe kochen. Sie verlangte dieſe eigentlich ſchon um 5 Uhr Morgens, wozu die Grashof ſich aber nicht verſtehen wollte. Kaffee oder Thee genoß ſie nie. Ueberhaupt hatte die Wirthin ihr nichts weiter beſorgt, als alle Wochen ein Zweigro ſchenbrod, welches ſie trocken verzehrte. Sophie ſchlief auf einer Matratze auf der Erde; eine Bettſtelle ſchlug ſie aus, weil ſie(als Engländerin ²) kein Bett in ihrer Wohn⸗ ſtube dulden wollte. Mit Leibwäſche ſchien ſie ſehr dürftig verſehen, die Grashof wollte wenigſtens nur zwei, und zwar — Mannshemden, ein altes weißes und ein rothes, be⸗ merkt haben. Auch ihre Unterröcke waren ſehr ſchlecht beſtellt,„dagegen war ſie äußerlich ſehr propre und hatte mehre ſeidene, Mouſſelin de lain Kleider und Umſchlage⸗ tücher.“ Das Bild ſtimmt zum innern! Daß ſie übrigens mäßig war, erſieht man auch aus den Berichten über ihre Gefangenſchaft. Sie verſchmähte ſelbſt das Fleiſch, und bat ſich nur ein Mal, zu ihrer Geſundheit, die Er⸗ laubniß aus, rohen Schinken und rohe Eier ſich beſor gen laſſen zu dürfen. Ein anderer Zeuge ſchildert ihr äußeres Benchmen als höchſt unſtät und auffällig; bei ihren eraltirten Ideen über alle Dinge habe man in den gewöhnlichſten Ge⸗ ſprächen nie recht klug aus ihr werden können. Noch ein Zeuge ſchilderte ihre Kleidung dermaßen auffällig, daß beim Eintritt in einen Laden das ganze dort be ſchäftigte Perſonal unwillkürlich hätte lachen müſſen; denn ſie habe ganz weiße, offenbar Unterkleider, angehabt und darüber eine ſchwarze Mantille von der ſonderbarſten Ge⸗ ſtaltung. ——— c— aß, blieb htem Mit ppe kochen tWrgens llte. wft ie Pirchin nZwlige hie ſch e ſchgſ hrer Vrhr ſcht durfij ei und zw thes bi und hat Umſchlagt ie ihtige ichten it it, di b r ſich be Benchn tirten3 lichſn men⸗ n nuſi ne dn niſſnj“ ehlt rbarſtin Miss Sophy Menges Hereforth. 393 Die Menges war krank, als das Erkenntniß zweiter Inſtanz ihr publicirt werden ſollte. Die Krankheit hielt ſie indeß nicht ab, das Collegium, den neuen Director, ihre Inquirenten, mit unabläſſigen Klagen, Beſchwerden und Bitten zu beläſtigen. Wie ſie bis da ihre Bücher wechſelte, ſo verlangt ſie jetzt ihre Kleider und Wäſche gewechſelt, nichts iſt ihr recht, nichts wird ihr geſchickt genug angefangen. In einem Zettel verſichert ſie:„das ganze Collegium, mit 10 multiplicirt, habe nicht ſo viel Lanne, Eigennutz und andere, unrühmliche Eigenſchaften, als zwei Subaltern- und Nebenbeamten.“ Es iſt be⸗ greiflich, daß ihre Anſprüche und die Zugeſtändniſſe, welche man ihr in Berückſichtung ihrer Bildung machte, die Unterbeamten nicht veranlaßten, ſie mit beſonders freundlichen Augen anzuſehen; und ebenſo begreiflich, daß eine Gefangene, welche ſich ſogar über ihre Richter erhaben dünkte, durch ihre zur Schau getragene Exclu⸗ ſivheit den Neid, Haß und rohen Spott ihrer gemeinen Mitgefangenen tragen mußte. Ihre Lage ſollte aber noch ſchlimmer werden. Die Abführung ins Zuchthaus ſuchte ſie durch ein Gnadengeſuch an den König zu verzögern. Nachdem dieſes durch den Probſt Brinkmann, auf ihre Bitte an den höchſten Ort abgeſandt und wie zu erwarten ſtand, abſchläglich beſchieden war, ward ſie krank. Obgleich der gerichtliche Arzt krankhafte Aſſentionen nicht in Abrede ſtellen konnte, ſprach doch Vieles dafür, daß ſie die Krank⸗ heit ärger machte, um der gefürchteten Strafanſtalt zu entgehen. Auch dieſes Verfahren veranlaßte unendliche Weiterungen, an denen die Menges übrigens ſelbſt die meiſte Schuld trug. Endlich auf das ärztliche Gutach⸗ ten, daß ſie eine Lungenentzündung überſtanden, deren Folgen für ihre Bruſt noch immer nicht ganz ausge 17** 394 miss Sophy Menges-Hereforth. glichen wären und die bei ihrem ſehr reizbaren Nerven⸗ ſyſtem gefährlich werden könnten, ward ſie einſtweilen in das berliner Arbeitshaus zur Abbüßung einer ein⸗ fachen Gefängnisſtrafe abgeliefert. Dies geſchah aber erſt am 13. Januar 1814; ſo lange hatten ſich die Ver⸗ handlungen darüber hingezogen. Auch in dieſer letzten Zeit hatte ſie ihren Charakter keinen Augenblick verleugnet. Weder das zweite Erkennt⸗ niß, noch ihre Krankheit, noch der abſchlägliche Beſcheid des Königs hatten ihren Muth, oder beſſer Uebermuth im Geringſten gebrochen. Trotz aller Verbote und Viſi⸗ tationen fand ſie noch immer Papier und Feder, um zu ſchreiben; ſie bekritzelte die Deckel und leeren Seiten der Bücher, zu Billets, Vorſtellungen, Eingaben, die ihre Richter in Verzweiflung brachten. Sie unterhandelte mit denſelben über den terminus a quo, von dem ihre Strafe anfangen ſolle, mit dem vollen Bewußtſein und der Schlauheit und Erfahrung einer langjährigen Ver⸗ brecherin. Sie beſchwerte ſich über die läſtigen Beſuche des Umgangscommiſſarius, und trug darauf an, daß dieſe bei ihr ausnahmsweiſe unterblieben; gegen einen jüngern Aſſeſſor, welcher die Verbrecherin noch nicht kannte, benahm ſie ſich frech und antwortete auf ſeine Frage: Warum ſie ſäße?— das könne er in den Acten leſen, ihm es zu erzählen, wäre ihr zu weitläufig. um eine Scheere, die ihr wieder genommen war, Win⸗ terſchuhe, ein anderes Kleid, führte ſie Beſchwerden, die Termine, Protocolle und weitläufiges Geſchreibe veran⸗ laßten. Dieſes Kleid war ihr nicht recht, das Nacht⸗ camiſol ihrer Geſundheit nicht angemeſſen, die Schuhe für die kalte Jahreszeit zu kühl. Ehe ſie in die Straf⸗ anſtalt abgeführt werde, verlangte ſie, um ſich dazu zu arrangiren, mit Begleitung in der Stadt umhergeführt —,„— — nNerven⸗ inſtweilen einer ein⸗ ſchah aber ch die Ver⸗ Charcter te Erkennt⸗ he Beſcheid Uebermth und Viſ⸗ er, u Seiten der die ihre erhandelte dem ihre Ftſin und rigen Ver en Beſich f on, diß egen tinn uoch nih t auf ſin den Letn weitluf wir, Bil neten, ibt v das Nacht E pie Ein nhageſihn Miss Sophy Menges-Hereforth. 395 zu werden. Letzteres ward ihr, wie ſich von ſelbſt ver⸗ ſteht, abgeſchlagen; ſie liefert aber einen Beweis, wie ſchlaue und hartnäckige Verbrecher auch aus ihrem Ker⸗ ker heraus die freie Thätigkeit ihrer Richter und Vor⸗ geſetzten beherrſchen konnten. Die Strafe dafür trat ſehr bald ein. In dem ber⸗ liner Arbeitshauſe misfiel es der Unglücklichen dermaßen, daß ſie aufs Dringendſte bat, ſie herauszunehmen und ſie ihre Strafe in dem Zuchthauſe des gefürchteten Spandau antreten zu laſſen. Die Schilderung ihrer Lei⸗ den dort trägt wieder den Stempel ihrer aufgeregten Phantaſie, dürfte aber vielleicht nicht übertrieben ſein, wenn man weiß, daß in dieſem Hauſe in der Regel nur der Abſchaum der Straße aufgenommen ward, und eine Sophy Hereforth, die aus den feinſten Geſellſchaften kommt, in ihrer Mitte ſich denkt.„Das hier iſt nicht mehr Strafe, ruft ſie, ſondern empörende Grauſamkeit.“ Sie klagt über Schmutz, Rohheit, Willkür, daß ſie alle Mängel der Stadtvogtei darüber vergeſſe und nur mit Dankgefühl an ihre dortige Behandlung zurückdenke, „wo perſönliches Verdienſt, gründliche Einheit und Huma⸗ nität gewaltet.“ Nur für gewiſſe Mädchen, die viel⸗ leicht ſchon vier bis ſechs Mal hier eingeſperrt geweſen, habe man Geneigtheit; wer ſich über ſie erheben wolle, werde aus Scheelſucht und Neid angefeindet. Die rauhe Koſt verurſache ihr Magenkrämpfe und zerſtöre ihre Ge⸗ ſundheit, das Treppenſteigen zerſtöre ihre Lunge, den Prediger bekomme ſie nicht zu ſprechen und der Feld⸗ ſcheer in der Anſtalt habe nichts mit einem Arzte gemein! Sie ward nach der Charite(dem Krankenhauſe) ge⸗ bracht, und nachdem ſie für geſund erklärt, auf ihren eigenen Antrag und Wunſch am 31. Mai 1844 durch zwei Gensdarmen in das Zuchthaus zu Spandau ag 396 Miss Sophy Menges-Hereforth. liefert. Von hier ab fehlen alle Nachrichten über ſie, aber ſchon am 23. Auguſt 1844 lief die Meldung von Seiten der Direction der Strafanſtalt ein, daß der Tod Sophy Menges Strafe abgekürzt; ſie war am 21. Auguſt an der Schwindſucht und hinzugetretener Waſſerſucht geſtorben. Sie hatte kurz vorher darum gebeten, ihre Sachen nicht zu verſteigern, ſondern aufzuheben, damit ſie dieſelben nach ihrer Freilaſſung gegen den Taxwerth einlöſen könne. Was wollte ſie damit machen, welche Zukunft konnte einer Sophy Menges lächeln? Der Tod erſchien als ihr Erlöſer und Befreier. F ſonde rath laus heit tern Ann veth ( Volh heill Ritt ihn ſhlu ſicht 1 0 werd ( 1 ber ſie, ng von de Tod Auguſt ſerſucht en, ihre danit arwerth welche Der Lod Mademoiselle Alliot. 1760— 1761. In Luneville lebte eine ſehr angeſehene, aber nicht be⸗ ſonders begüterte Familie Alliot. Der Vater war Hof⸗ rath und Generalhaushofmeiſter des Königs Stanis⸗ laus Lescinski, der daſelbſt in ehrenvoller Zurückgezogen⸗ heit ſeinen kleinen Hof hielt. Alliot war Vater von ſechs Söhnen und zwei Töch⸗ tern, von denen die ältere, 23 Jahre alt, trotz ihrer Anmuth, Liebenswürdigkeit und ihres Geiſtes, noch nicht verheirathet war. Ein Freund der Familie, der ſich eifrig für deren Wohl bemühte, ſuchte für Demoiſelle Alliot eine vor⸗ cheilhafte Verbindung. Er wandte ſich an Herrn de Pont, Rath am oberſten Gerichtshofe von Nanch, und ſchlug ihm die junge Schöne für ſeinen Sohn vor. De Pont ſchlug aber die Verbindung aus,„weil die Demoiſelle nicht reich genug ſei“. Der Rath de Pont ſtarb. Der eifrige Freund machte noch einen Verſuch bei dem Sohne, der noch nicht 20 Jahre alt war; aber auch dieſer wollte nicht. Gründe werden nicht angegeben. Ebenſo wenig erfährt man die Gründe, weshalb ſinh Mademoiselle Alliot. anderweitigen Familienglieder es ſich aufs Aeußerſte an⸗ gelegen ſein ließen, den jungen Mann zu anderer Ge⸗ ſinnung zu bringen. Es heißt nur, ſeine Mutter, ſein Oheim und ſein Schwager fühlten ſich durch eine ſolche Verbindung geſchmeichelt, und ihren Anſtrengungen ge⸗ lang es endlich, den jungen Menſchen dahin zu bringen, daß er ſich nach Luneville führen ließ, um Mademoiſelle Alliot zu ſehen. Seltſamerweiſe empfand aber auch Demoiſelle Alliot einen unerklärlichen Widerwillen gegen den jungen Mann, den ſie nicht kannte und den ſie nie geſehen hatte. Dieſe Abneigung wuchs bis zur Angſt, als ſie hörte, daß de Pont ihretwegen nach Luneville kommen werde. Sie theilte ihrem Vater ihre Empfindungen mit, der aber nicht darauf achtete, ſondern ihr erklärte, ſie müſſe ihn ſehen und ſeine Anträge anhören. Nachdem alle ſeine Vorſtellungen umſonſt waren, drohte er ihr mit ſeinem Zorne, und ſperrte ſie endlich in ein Zimmer ein, wo ſie förmlich durch einen weiblichen Dienſtboten bewacht wurde. Auch die Mutter war auf Seiten des Vaters, ſie ſparte keine Liebkoſungen, die Tochter zu einer Aenderung ihres Beſchluſſes zu bewegen. Sie drohte, ſie zu ent⸗ erben, ihr ganzes Leben hindurch ſie einzuſperren. Um⸗ ſonſt, die Tochter beharrte bei ihrem Widerwillen. Der betrübte Vater ſchüttete ſeinen Kummer über die widerſpenſtige Tochter gegen ſeinen König aus. Stanislaus ließ die junge Dame zu ſich kommen und hörte mit aller Huld und Güte ihre Klagen an. Dann verſuchte er ſie zu tröſten, zu überreden, ihre Befürch⸗ tungen wegzureden. Ein geliebter König hat viel Macht über die Gemüther ſeines Hofſtaats, zumal wenn er mit ler der Sanftmuth und Liebenswürdigkeit ſpricht, deren Gta vem ſe e wiſ in il hatt ſtolz verh ſchie ihm Perſ eine Bra ine brec zun der ente des gem Mu wen ſein und nf ſch Vi nic wit ußerſte an⸗ derer Ge⸗ utet, ſein eine ſolche gunan ge⸗ zu bringen, Rademviſclle gen In ann, atte. Dicſ hörte, doß verde. Eit der aber miſſſe ihn ale ſeine nit ſinen er ein, W ten benach Aenderun ſez zu en erren. Un wilen ummet übe Körig u omnen en in bii⸗ We wenn niht W Mademoiselle Alliot. 399 Stanis laus ſich rühmen konnte. Aber auch der König vermochte nichts über die Eigenſinnige, und er mußte ſie endlich, empfindlich, mit der Drohung fortſchicken: „Es bleibt für Sie gar kein anderer Ausweg, Made⸗ moiſelle, als Ihren Eltern zu gehorchen.“ Zehn Tage war die Schöne unter Thränen und Angſt in ihrer Haft, als die gefürchtete Zuſammenkunft ſtatt⸗ hatte. Der Anblick des jungen Mannes änderte ihren ſtolzen Sinn nicht, er entzündete keine Liebe, und ebenſo verhielt es ſich mit dem unfreiwilligen Freier. Sie er⸗ ſchien niedergeſchlagen und mit verächtlicher Miene; in ihm, dem Anweſenden, ſchien eine Abneigung gegen die Perſon der jungen Dame aufzuſteigen, während er nur eine völlige Gleichgültigkeit gegen die ihm aufgedrungene Braut mitgebracht hatte. Und ſo war es. Kaum nach Nancy zurückgekehrt, ging er mit dem Entſchluſſe um, die Verbindung abzu⸗ brechen, das Joch, was ſeine Familie ihm auferlegt, ab⸗ zuwerfen, und Lothringen ganz zu verlaſſen; Alles, um der Heirath mit einer jungen, liebenswürdigen Dame zu entgehen. Seine Verwandten erriethen aber die Abſicht des jungen Menſchen. Es wurden alle Anſtrengungen gemacht, ihn von dem Entſchluſſe abzubringen. Seine Mutter ſagte ihm, im Namen des Königs(1), daß, wenn er in ſeinem Ungehorſam verharre, er das Amt ſeines Vaters verliere, und keine Hoffnung hätte, ein anderes zu erhalten. Ja ſie erſchreckte ihn mit der Furcht, er könne aus ſeinem Hauſe verbannt, und ſeiner Erb⸗ ſchaft beraubt werden. Damals war einem königlichen Willen Vieles möglich und der junge Mann war noch nicht 20 Jahre alt. Solchem Drängen konnte er endlich nicht länger widerſtehen, der König, die Mutter, die Vorſtellung Mademoiselle Alliot. eines Familienzwiſtes ſiegten über ſeinen Eigenſinn und ſeine Schwäche. De Pont ließ ſich noch ein Mal nach Luneville zurückführen. Niemand war mehr in Verzweiflung über dieſe Rach richt als Mademoiſelle Alliot. Drei Mal verſuchte ſie ſich ſelbſt ums Leben zu bringen. Und doch beſtanden beide Familien auf dieſe Ehe! Einem Geiſtlichen gelang es endlich das junge Mäd chen zu beruhigen. Mehr vermochte auch er nicht. Der Tag der Trauung erſchien. Der Erzbiſchof von Beſangon, der König Stanislaus ſelbſt beehrten dieſes Freudenfeſt mit ihrer Gegenwart. De Pont trat mit Faſſung in die Kirche, Mademoiſelle Alliot dagegen ſchwach, zitternd, wie aufgelöſt. Erſteren hörte man ſein Ja ziemlich deutlich ausſprechen; von ihr will man es nicht gehört haben, ſie ſah nichts, ſie hörte nichts, ſie ſprach nichts. Es ſollte eine königliche Hochzeit ſein. Die Neuver⸗ heiratheten wurden auf das Schloß geführt; im feierlich⸗ ſten Glanz und Geräuſch des Feſtes ſollte die tiefe Trauer erſtickt werden. Um Mitternacht waren ſie wieder im elterlichen Hauſe; die Mutter, deren Schweſter und eine vertraute Freun⸗ din befanden ſich im Schlafzimmer, um die herkömm⸗ lichen Dienſtleiſtungen bei der jungen Ehefrau zu voll⸗ ziehen. Da erſt ſchien ſie aus einem Starrkrampf zu erwachen, ihre vorigen Gefühle der Abneigung werden, durch die natürliche Angſt vor Dem, was ihr bevorſteht, doppelt lebendig. Sie will ſich nicht entkleiden laſſen, ſie ſträubt, vertheidigt ſich mit allen Leibeskräften, und ſtößt durchdringendes Geſchrei aus. Endlich ſinkt ſie in Folge dieſer nervöſen Anſtren⸗ gung ohnmächtig nieder. Mutter und Tante, ſelbſt von in Di den ſcha nn Aug Ko ihm ſich eine Lol war lag End und unt nun beid hre nſinn und Nal nach dieſe Nach erſucht ſi beſtanden unge Nid nicht. biſchf un rten dieſe t tt nit t dagegen e man ſein l nn 3 richts, ſe ie Neuvet iefe Frall hen Luſ utt Fian herlönn u z u rkranpf ng werde beorſit iden liſe ifin i n Anſt — ſilbſt Vlademoiselle Alliot. 401 einem begreiflichen Entſetzen ergriffen, waren entflohen. Die Freundin aber benutzt dieſen Umſtand, zieht ihr in dem bewußtloſen Zuſtande die Kleider vom Leibe und ſchafft ſie ins Bett. Dann läßt ſie den jungen Ehe⸗ mann ein. De Pont legt ſich zu ihr ins Bett und wartet den Augenblick ab, wo ſeine Frau wieder zu ſich kommt. Kaum aber hat ſie die Beſinnung gewonnen, als ſie vor ihm mit allen Geberden des Entſetzens zurückſchreckt und ſich an die äußerſte andere Seite des Bettes legt. Eine Stunde vergeht, die ſeltſamſte vielleicht, die je in einer Brautnacht ſich ereignet, nur darin ähnlich der des Tobias, daß alle Sinnlichkeit entfernt blieb. Beide Eheleute waren in einem Punkte einig. Sie ſeufzten, ſtöhnten, klagten über die Tyrannei ihrer Eltern und Verwandten. Endlich faßten ſie einen ſchnellen Entſchluß, ſprangen auf, und jeder ſchloß ſich in einem beſondern Zimmer ein. Am andern Morgen war de Pont fortgegangen und kehrte erſt zu Mittag wieder. Beide Familien ahnen nun wol, was ſich ereignet, und unermüdet arbeiten ſie beide dahin, daß der Zweck der Ehe erfüllt werde. Aber ihres Zuredens und ihrer Drohungen ungeachtet, bleiben die Eheleute auch in den folgenden Nächten getrennt wie in der erſten. Nun führte man die Verheiratheten nach Nancy in die de Pont'ſche Wohnung. Man läßt kein Mittel un⸗ verſucht, die Neigung des einen zum andern, wenigſtens die Sinnlichkeit zu erwecken; aber man erlangte nichts. Herr de Pont redete ſeine Gattin nach wie vor nur „Mademoiſelle!“ an, und behandelte ſie mit verächtlicher Gleichgültigkeit. Laut äußerte er vor Andern zu ihr: „Sie ſind hier nicht zuhauſe.“— Sie erwiderte darauf: „So laſſen Sie mich nach Hauſe gehen.“ 402 Mademoisellt Alliot. Die Abneigung bei der jungen Frau muß die größere geweſen ſein. Sie konnte das Höllenleben nicht länger ertragen und entfloh zur Superiorin der Predigernonnen von Nancy, mit der Bitte, ſich ihrer zu erbarmen und ſie ins Kloſter aufzunehmen. Dieſe weigerte, ſich es ohne Erlaubniß der Eltern zu thun. Auf dieſe Weiſe erfuhr der Vater Alliot davon und jetzt endlich löſte ſich ſein befangener Sinn, und er ſelbſt nahm die Tochter in ſein Haus zurück. Von dem Augenblicke an hörten alle Verbindungen zwiſchen ihr und ihrem Ehemann auf. Sie ſah ihn nicht mehr, ſie hörte nichts mehr von ihm, bis zum 3. Januar 1760, wo de Pont ſeine Gattin vor die Behörden von Toul citirte, indem er auf die Nichtigkeitserklärung ihrer Ehe antragen wolle. Sie kam ihm willig entgegen und richtete auch ihrerſeits dahin einen Antrag. Die Termine zur Vernehmung fanden ſtatt. Einer wie der andere erklärte, jeder beſonders und eidlich: daß ſie die Ehe nicht vollzogen hätten. Bei ſolcher Ueber⸗ einſtimmung, und da die Familien endlich müde gewor⸗ den, einen Bund zu halten, der ſich nicht mehr halten ließ, ging der Proceß raſch vor ſich, und man konnke ſchon ſein nahes Ende abſehen, als ein anderer Umſtand ihn in neue Verwickelungen brachte und in die Länge zog. Madame de Pont, die ſpröde Schöne, verliebte ſich zum erſten Male. Bei einem der Feſte, die König Stanislaus gab, und in denen die berühmteſten Perſonen jener Zeit glänz⸗ ten, als Voltaires, Boufflére ſah die junge Frau den jungen ritterlichen Chevalier de Beauvau. Ihre Blickt — ha Au Be die größen icht langet digernonnen bamen und rte, ſich es dieſe Peiſe ich löſt ſch die Tochter erbindunge ſch ihn nich m3 Jana chörden uo lrung iht ngegen un ſtat. Ein eidlich: M olche leb mide gen neht hul man kon erer Unſn it Lingt — verlibt Mademoiselle Alliot. 403 trafen ſich, ihre Herzen verſtanden ſich. Wie man bei der vorigen Ehe nur mit Schwierigkeit und langſam die end⸗ liche Zuſtimmung der Betheiligten erreichte, ſo machte ſich hier das Eheverſprechen unter der Zuſtimmung aller Perſonen ſehr ſchnell. Sobald die Eheſcheidung aus⸗ geſprochen wäre, ſollte die Heirath ſtattfinden. Aber für die zwei glühenden Herzen ging der Proceß viel zu langſam vor ſich. Die Ungeduld mehrte ihre Neigung. Die Heirath war ja gewiß, ſie betrachteten ſich ſchon als Eheleute. Die geweſene Mademoiſelle Alliot bewahrte in dieſem glücklichern Verhältniſſe nicht den keuſchen Stolz, den ſie de Pont gegenüber bewieſen. Nach einigen Monaten mußte die junge Frau dem Vater das Geſtändniß machen, daß ſie durch ihren zu⸗ künftigen Bräutigam, und hoffentlichen Gatten, ſich in andern Umſtänden befinde. Der alte Alliot benahm ſich, trotz ſeiner Unzufriedenheit darüber, vernünftiger als man nach ſeinem vorigen unvernünftigen Benehmen erwarten ſollte. Er drohte nicht mit Enterbung und Vaterfluch, er empfahl die äußerſte Klugheit und Vorſicht an, um das Aufſehen zu vermeiden. Eine Heirath mit Chevalier de Beauvau mochte ſeiner Eitelkeit ſchmeicheln. Er trieb ſeine Tochter an, unter irgend einem Vor⸗ wande nach Paris zu reiſen, um dort ihre Wochen ab⸗ zuhalten. Es geſchah, und ſie miethete ſich dort in einem verborgenen Quartier ein. Beauvau, davon unterrichtet und mit allem einverſtanden, folgte ihr heimlich, und ward ihr Troſt und Schützer in der Hauptſtadt. Sie gebar einen Sohn, der in der Parochie de la Madelaine unter dem Namen: Baſil Aimable, natürlicher Sohn von Ferdinand Jeröme de Beauvau und der De⸗ moiſelle Marie Louiſe Alliot in die Regiſter eingetragen ward. Der Chevalier unterzeichnete die Acte als Vater. 404 Mademoiselle Alliot. Wenn auch der alte Alliot mit großer Vorſicht zu Werke gegangen, mochte dies doch nicht mit gleicher Vorſicht von dem glühenden Liebhaber geſchehen ſein. Man hatte ſeiner Tochter Aufenthalt entdeckt, und ſchon am Tage nach ihrer Niederkunft(2) um Mitternacht, war ein Gerichtscommiſſar bei ihr eingedrungen, welcher, ungeachtet der dringendſten Gegenvorſtellungen von Sei⸗ ten Beauvau's, ſie zu Protocoll vernahm, in welchem er folgende Erklärung von ihr aufnahm: „Ich heiße Marie Louiſe Alliot, bin die Tochter Herrn Alliot's, welcher der Oberhaushofmeiſter des Königs Stanislaus iſt. Ich bin nicht die wahre Ehegattin des Herrn de Pont, denn zwiſchen uns hat nichts, als die äußere Heirathsceremonie ſtattgefunden. Dieſe Ehe iſt keine Ehe; übrigens ſchwebt darüber ſchon jetzt ein Pro⸗ ceß vor den Behörden von Toul.“ Nach der Unterſchrift entfernte ſich der Commiſſar, ohne eine Abſchrift dieſes proces verbal auf den Wunſch der jungen Frau ihr zu gewähren. Beauvau, der ahnte, von woher der Streich komme, ſchrieb mit ſeiner eigenen Hand ſofort folgendes Atteſt: „Ich, Ferdinand Jérdme de Beauvau, verſpreche vor Gott und den Menſchen, und bei Allem, was einem Menſchen von Religion und Ehre heilig iſt, daß ich Mademoiſelle Marie Louiſe Alliot heirathen will, ſobald die Behörden, wie es Rechtens iſt, ihre angebliche Ehe mit dem Herrn de Pont für nichtig und ungültig wer⸗ den erklärt haben. In der innigſten Ueberzeugung, in der wir uns befinden, ſie und ich, daß ſie frei iſt, und nach der genaueſten Wahrheit, haben wir taufen laſſen in der Parochie Sainte Marie Madelaine zu Paris, unter meinem und ihrem Namen, ein Kind männlichen Ge⸗ ſchlechts, dem der Name beigelegt worden: Baſile Aimable, —— Vorſicht zu nit gleicher ſchehen ſein. t, ud ſchon Nittenacht, en, wicher en von Sei nwelchen e die Loht r des Kürizs hegattin d hts, als d ieſe Che i ett ein Pr Conmiſſ fon Puß u, der in ſinet igu werſprch ves in⸗ ſi e ngeblih„ ngilig“ eugung⸗ u i,* njn b gris, eſie lin⸗ m Mademoiselle Alliot. 405 und von dem genannte Marie Louiſe Alliot am 11. ge⸗ genwärtigen Monats Januar geneſen iſt. Ich erkläre, daß dieſes Kind das meine iſt, wie ich es in den Re⸗ giſtern dieſer Parochie verzeichnen laſſen. Ich nehme noch ein Mal Gott zum Zeugen und Alle, welche dieſes Ver— ſprechen leſen werden, daß es mein Wille iſt, durch eine Heirath mit der Mutter dieſes Kind zu legitimiren und ihm den ihm gebührenden Stand in der Welt zu geben, wie die Geſetze der Ehre es mir gebieten, die Religion und meine Liebe für die Mutter und für den Sohn. So geſchehen zu Paris am 24. Januar 1760. Der Chevalier de Beauvau.“ Die Sache bekam aber eine ganz neue Wendung So zufrieden beide Ehegatten, vermuthlich jetzt auch deren Familien, der neue Bräutigam und Vater, und mit dem bisherigen Gange jeder geweſen, dem die wahre Sitte höher gilt als die formelle des Geſetzes, ſo war doch eine dritte Partei, die bisher nicht zum Vorſchein gekommen, damit höchſt unzufrieden, und trat als In⸗ tervenientin auf. Im Hauſe Beauvau war eine Majoratsſtiftung, die von Sohn auf Sohn überging. Wenn Baſile Aimable legitimirt war, hatte er Anſpruch auf ein ſehr beträcht⸗ liches Vermögen. Die Verwandten des Chevalier hatten daher ein augenfälliges Intereſſe, ſein Kind in eine fremde Familie zu verſetzen. Dieſe Verwandten, und wer die agirenden Perſonen unter ihnen geweſen, werden uns aus dem Actenauszug nicht erſichtlich. Sie ſelbſt traten überhaupt ganz in den Hintergrund, ja ſie wollten gar nicht genannt ſein, 406 Mademoiselle Alliot. nicht erſcheinen. Sie operirten von Anfang bis Ende durch unſichtbare Hände, und man hat nur die moraliſche Ueberzeugung, daß Das, was geſchah, ihr Werk war. Sie wußten ſich einen zuverläſſigen und gewiſſenloſen Mann zu verſchaffen, der thätig und klug, dieſe ſeine feile Waare, das Gewiſſen, für ein gutes Stück Geld ihnen verkaufte. Es galt übrigens keinen Blutdienſt, zu dem Larralde, der ſich in der Eigenſchaft als Bür⸗ ger von Paris vorſtellte, ſich hergab. Larralde hatte ſechs zuverläſſige Freunde, zuverläſſig Alle wie er ſelbſt. Dieſe Sechs und ihn kränkte es tief, daß das arme, heimlich von einer Ehefrau in Paris zur Welt gekommene Kind ſeiner Rechte auf Legitimität und Vaterſchaft verloren gehen ſolle, da offenbar nur eine Intrigue dahinter ſteckte. Sie begaben ſich daher ſchon am Tage nach der Taufe, zu einem Notar und erklärten vor demſelben zu Protocoll: wie ſie, die hier erſchie⸗ nenen Freunde eines armen in Abweſenheit der wirk⸗ lichen Eltern zur Welt gekommenen Kindes, es für ihre Pflicht hielten, ſich deſſelben anzunehmen; wie das auf⸗ genommene Taufregiſter über Baſile⸗Aimable demſelben zu Ungunſten gemacht, inſofern als die wahre Eigenſchaft ſeines Vaters und ſeiner Mutter falſch darin angegeben ſei und man ihn für einen natürlichen Sohn ausgebe, dieweil derſelbe doch höchſt legitim ſei. In Anbetracht deſſen ſtellten ſie den dringenden Antrag: daß der gule Bürger, Herr Larrald, zum Vormunde für die Perſon und für die Güter des Minorennen beſtellt werde, mit der Aufgabe und Berechtigung, den wahren Stand des Kindes zu erſtreiten. Auf dieſes Notariatsprotocoll hin erhielt Larralde eine gerichtliche Beſtallung als Vormund zum Beſten des g bis Ende at nur dit geſhch, ihr geviſuloſen „ dieſt ſeine E n Blutdienſ, ft als Bir verliſſ ankte e ti in Paris ju itimitit n ar nur ein deher ſcho und ullrte hiet erſch it der ni ts fir i nie dos o⸗ tie denſl⸗ „ Eigenſt in ug zehn au zn Wben daß du ern, die über die Gültigkeit der Ehe zu entſcheiden Kindes mit dem Rath ſeiner Freunde gemeinſchaftlich zu verfahren. Mit dieſer Beſtallung in der Taſche, kümmert ſich Larralde übrigens keinen Augenblick um ſeinen Pupillen, er fordert ihn nicht ab in ſein Haus, er läßt ihn ſich nicht einmal zeigen, er kennt ihn nicht, ſondern er fliegt nach Toul, weil dort die höchſte Gefahr iſt. Schon waren die letzten Termine beendet, man wollte eben die Zeugen abhören, und in einigen Tagen war das Urtheil in der Scheidungsſache zu gewärtigen. Er ſtellte ſich vor den Richter und erklärte: Herr De Pont und ſeine Frau habe mit ihnen ein Spiel ge⸗ trieben und ſie trieben es noch; ſie hätten ihre Ehe voll⸗ zogen, und die Geburt eines Kindes könne am wenig⸗ ſten als Gegenbeweis dienen; indem man nun bei der Taufhandlung die Namen der Eltern falſch angegeben, habe man das Kind um ſeinen Stand betrügen wollen, man habe die Juſtiz betrogen und ſich eines ſträflichen Complotes ſchuldig gemacht. Das geiſtliche Gericht von Toul, vor dem die Ehe⸗ ſcheidungsſache ſchwebte, ließ ſich einſchüchtern. Durch die Sentenz vom 14. April 1760 überwies es die Sache vor die Civilgerichte der Provinz, um über Larralde's Eigenſchaft und Berechtigung ſowol als über den Stand des Kindes zu entſcheiden. Larralde glaubte indeß auf ſicherm Fundament zu ſtehen. Seine Vormundſchaft war durch das Chatelet von Paris wohl geregelt. Er appellirte daher gegen dieſes Ueberweiſungsurtheil, und kehrte nach Paris zurück, um den Taufakt reformiren zu laſſen, eine Sache auf die es hier vor Allem ankam. Er ſpielte ein doppeltes Spiel. Zu den geiſtlichen Rich⸗ Mademoiselle Alliot. 407 408 Mademoiselle Alliot hatten, ſagte er:„Ihr müßt Herrn de Pont als Ehe mann erklären, weil er Vater iſt, und weil die Prü⸗ fung der Vaterſchaft Euch nicht zuſteht.“ Zu den bürgerlichen Richtern ſprach er:„Erklärt Herrn de Pont für den Vater des Kindes, weil er der Ehemann iſt, und das Kind Baſile⸗Aimable für den Sohn des Herrn de Pont und der Mademoiſelle Alliot, weil er während ihrer Ehe geboren ward.“ Im Verfolg dieſer Taktik ließ er de Pont und Made moiſelle Alliot vor das Chatelet von Paris laden. Beide aber hatten ſich ſchon nach Nancy begeben, um vor dem Parlament der Provinz gegen Larralde Klage zu erheben daß ihm die Eigenſchaft eines Vormundes abgenommen und ihm ſein veratoriſches Verfahren gegen ſie, die ge⸗ trennten Eheleute, unterſagt werde. Der Gerichtshof von Lothringen nahm ihre Klage entgegen und verbot Larralde, ſich fernerhin Vormund des Baſile⸗Aimable zu nennen. Ferner verbot er der Mademoiſelle Alliot und dem Herrn de Pont, den Vor⸗ ladungen des Gerichtshofes des Chatelet zu Paris nach zukommen. Endlich ernannte das Parlament von Lothrin⸗ gen dem Kinde einen neuen Vormund und befahl dem geiſtlichen Gerichte von Toul in der Eheauflöſungsklage über die Nullität zu erkennen. Larralde ließ ſich dadurch nicht abſchrecken. Wir ſtoßen hier wieder auf eines der traurigen Beiſpiele von dem Rechtszuſtande in Frankreich vor der Revolution, wo die Gerichte und Parlamente untereinander Krieg über die Berechtigung zum Rechtſprechen führten, worüber, unbeſchadet der ungeheuern Koſten, welche nur ſehr Be mittelten dieſe Proceſſe möglich machten, das Recht der Parteien ſelbſt oft verloren ging oder zur Nebenſache ward Larralde belangte vor ſeinem Chatelet von Paris ont als Ehe wil die Pri er:„Erklär s, weil e „Aimable fü Muademviſcl ward.“ nt und Mi laden. Bi „um vor de e zu echeben abgenomm n ihre Kla hin Vorm verbot et nt, dn uPuris Iu t von vh d beſchl* uflöſngii⸗ g hrecen Beiſpilt ⸗ der Krig der i Marie Louiſe Alliot jetzt criminaliſch: ſie habe, indem ſie den wahren Namen ihres Sohnes unterdrückt, dem ſelben ſeinen Stand geſtohlen. Und das Chatelet ver⸗ hängte darauf, im Namen des Kindes einen Arreſtbefehl gegen die Mutter; oder vielmehr, das Chatelet ertheilte dem Denuncianten ein décret de prise de corps gegen die Mutter, um damit gegen dieſelbe vor den betreffen⸗ den Behörden zu verfahren. Die Alliot, ſobald ſie davon Kenntniß erhielt, flüchtete nach der Schweiz, und appellirte von dort aus an das Parlament von Paris gegen die intriguanten Verfolgun⸗ gen, die ſie von Larralde erfuhr, und gegen das er⸗ ſchlichene Verhaftungsdecret des Chatelet. Das Pariſer Parlament nahm die Appellation an, die bisherigen Gerichte, der Hof von Lothringen, das Gericht zu Treves, wohin Larralde vom Spruch des geiſtlichen Gerichts zu Toul appellirt hatte, ſtanden von ihrem Verfahren ab und dieſes letztere ſetzte ſeinen Urtheils⸗ ſpruch in der Hauptſache aus, indem das Parlament der Hauptſtadt ſich vorbehielt über die ganze Angelegen⸗ heit ein Urtheil zu fällen. Die Vertheidigung der jungen Frau ſoll glänzend geweſen ſein, und Larralde's Anſprüche in Grund und Boden vernichtet haben. Einige Stellen aus dieſer Ver⸗ theidigung ſind uns aufbewahrt: „Ich täuſche mich nicht über mich ſelbſt; ich habe einen Fehler begangen, die Geburt meines Sohnes ſpricht hn aus. Aber ich habe kein Verbrechen begangen, wenn nicht die Wahrheit ſelbſt zum Verbrechen wird. Das Bergehen, deſſen man mich beſchuldigt, iſt: erklärt zu haben, daß der Chevalier de Beauvau der Vater von Baſile⸗Aimable ſei. Ich erklärte es, ich erkläre es noch än Mal, weil er es in Wahrheit iſt, weil der Vater XIII. Mademoiselle Alliot. 409 410 Mademoiselle Alliot. es ſelbſt erklärt, niedergeſchrieben, unterzeichnet hat. Man wendet ein, daß ich in den Banden der Ehe mich befinde und daß das Kind, welches ich in die Welt ge⸗ ſetzt, meinem Ehemann gehöre, und daß es ſeinen Namen führen müſſe, indem das Geſetz in dieſem Punkte ſo be ſtimmt ſpricht. „Dieſes Geſetz exiſtirt, darüber iſt kein Zweifel, die ſes ſtrenge Geſetz, welches den Ehemann, gegen ſeinen Willen, mit der Vaterſchaft des Kindes belaſtet, das unter dem Schatten der Ehe geboren ward. Es iſt ver⸗ gebne Mühe, daß er es von ſich ſtößt, es verleugnet; vergebens, daß die Frau ihr Unrecht bekenne und den wahren Vater des Kindes nenne. Weil es gewiß iſt, daß der Ehemann allein das Recht hat Vater zu ſein, weil es möglich iſt, daß er es doch wäre, dieſes Zwei⸗ fels wegen präſumirt das Geſetz zu Gunſten der Pflicht; eine weiſe Präſumtion, im Intereſſe der Familien ge⸗ geben. Nur der vollſtändige Beweis kommt dagegen auf, und dieſen Beweis ſtelle ich auf. „Auf die Nullitätsklage gegen unſere Ehe, welche beim geiſtlichen Gerichte von Toul von Herrn de Pont ange⸗ bracht iſt, durch Die, welche ich gleichermaßen daſelbſt angeſtrengt habe, iſt es bewieſen, daß die leere Ceremo⸗ nie, zu der man uns gezwungen, nicht genügt hat, uns als wirkliche Ehegatten zu betrachten, daß vielmehr die wahre Ehe, um als vollbracht zu gelten, einer Sanction bedarf, welche die Nacht mit ihrem Schleier bedeckt. Dieſe Sanction hat nicht ſtattgefunden. Herr de Pont und ich haben es beſchworen. Wer kann den Gegen⸗ beweis führen? Somit hat denn keine wahre Ehe zwi⸗ ſchen uns ſtattgefunden. Herr de Pont iſt alſo nicht der Vater meines Kindes. Ich habe es erklären müſſen, und doch ſagt man, daß dieſe Wahrheit ein Verbrechen ſei! wel An tzeichnet hat der Ehe mic ſeinen Namel Puntte ſo be Zweiftl, di gegen ſeine belaſtet, du d. Es iſt n es verleugne nne und de es gewiß i ater zu ſti dieſes Zwe n det Pſlich ʒnilien mnt dageh e, welche bo e Pont au noßen dll lerre Erren nigt hal, rielneht iner Gn hleier Hert up n den Geh ahre 6he j alſ lären nit Lerbrech“ Mademoiselle Alliot. 411 „Wie! Weil Rückſichten für die öffentliche Ordnung es nöthig machen, daß das Geſetz den demüthigenden Selbſtgeſtändniſſen einer Frau keinen Glauben ſchenke, darum ſollte dieſe Frau auch ſchuldig ſein gegen ihr Ge⸗ wiſſen gefündigt zu haben! Daß die Obrigkeiten, welche nur auf die Folgen für das Allgemeinwohl ſehen, den Ehemann zwingen, die Kinder eines Andern als die ſei⸗ nigen zu adoptiren, das iſt ein Unglück, welches nun ein Mal das Gemeinwohl fordert, ein Opfer dieſem und dem Geſetz gebracht. „Indem man annimmt, daß ich mich in den Banden einer vollkommenen Ehe befinde, muß ich dann, die ich ein Mal die eheliche Treue verletzt hätte, auch noch die Religion verletzen, welche die Lüge verbietet?— Hätte ich geſagt, daß Baſil⸗Aimable der Sohn des Herrn de Pont ſei, ſo hätte ich ein Verbrechen in den Augen der Religion begangen, indem ich die Wahrheit verdreht; weil ich aber dieſe Wahrheit ausgeſprochen habe, ſchul⸗ digt man mich vor dem bürgerlichen Geſetz an, ein Ver⸗ brechen begangen zu haben, weil ich keine Lüge geſagt! Seltſame Widerſprüche! Wo iſt der Mann, der wagen könnte mich zu verdammen, mich darum zu tadeln, der es auszuſprechen wagte, daß Baſil⸗Aimable der Sohn des Herrn de Pont iſt?“ Der Chevalier de Beauvau geſtellte ſich freiwillig zur Unterſtützung der Vertheidigung vor dem Parlamente, er erkannte ſeine Vaterſchaft des Kindes, erneute das ſeiner Mutter gegebene Verſprechen und brandmarkte Larralde's Verfahren als eines von äußerſter Niederträch⸗ tigkeit eingegebenen. Am 17. Juni 1761 fällte das Parlament ſein Urtheil, welches, wie zu erwarten, Marie Louiſe Alliot von der Anſchuldigung eines Criminalverbrechens völlig freiſprach. 18* — 412 Mademoiselle Alliot. Demnächſt erklärte es die Proceduren in Lothringen und Paris für nichtig, Larralde für unberechtigt und ohne Befugniß(qualité, Vormund); es verurtheilte ihn zu 50 Livres Schadenerſatz(1) und den Koſten. In der Hauptſache aber ſprach es nicht ſelbſt, ſondern befahl dem geiſtlichen Gericht zu Toul über die Gültigkeit der Ehe ſeinen ſuſpendirten Richterſpruch nunmehr zu fällen. Durch dieſe Incompetenzerklärung des höchſten Ge⸗ richts in Frankreich ging für die Siegerin im Proteſſe dieſer in ſeiner Weſenheit verloren. Mademoiſelle Alliot und Herr de Pont mußten ſich aufs Neue vor den kirchlichen Richter zu Toul geſtellen. Dieſer erkannte: daß wiewohl Beweiſe beigebracht worden, daß die Eheleute nicht freiwillig und nicht mit gegenſeitiger Einwilligung die Ehe geſchloſſen, anderer⸗ ſeits doch auch Beweiſe dafür wären, daß ſie zuſammen in einem Bette gelegen und demnächſt zuſammen ge⸗ wohnt hätten. In Anbetracht deſſen, ward ihre Ehe für gültig erklärt! Das Glück dreier Perſonen ward durch dieſen Spruch untergraben. Die Ehegatten, die es nie geweſen, muß⸗ ten vor dem Geſetz und der Welt dafür ferner gelten. de Pont konnte keinen Ehebund ſchließen, die Alliot nicht den Gatten ihrer Wahl und ihres Gewiſſens in geſetzlicher Weiſe die Hand reichen, und beider Kind ward wider ihren Willen einem Fremden aufgedrungen, der keinen Theil daran hatte, es hätte können geſetzlich, nicht allein auf ſeinen Namen, auch auf ſeine Erbſchaft Anſpruch machen. Doch entſagte Demoiſelle Alliot dieſem Rechte. Getrennt von de Pont lebend, gab ſie ihrem Sohne ingen und tund ohne eilt ihn zu en. In der ndern befohl e Gileit nunmeht ſu höchſen Ge im Proleh ont mußt er zu Lol beigebrach id nicht mi ſen, ondert ſi zuſemn uſommen d ihre bi dien Sn⸗ meſin,. ernet de U — Gewiſi tuida ufgtdrul mmn g4 ſin iſ Fih nicht den Namen des Mannes, den ihr das Geſetz auf⸗ drängte. Der Chevalier Beauvau betrachtete ſie als ſeine wahre Gattin, den Sohn als ſeinen wahren Sohn. Die Erinnerung an dieſen Proceß ſoll nicht ohne Einfluß auf das ſpätere Eheſcheidungsgeſetz in Frankreich geblieben ſein.. Mademoiselle Alliot. 413 1721 Ein Name, wie der eines Cartouche, darf in unſerm Werke nicht fehlen, da er ſchon ſprüchwörtlich, der Re⸗ präſentant eines ganzen Genus, geworden iſt. Es geht uns indeß mit ihm, wie mit dem ſchon in unſerm Pi⸗ taval erſchienenen Mandrin und dem großen Highwigman John Hind. Ihr zu großer Ruhm, erworben zu einer Zeit, wo die Kritik ſich mit Helden ihrer Art nicht be⸗ ſchäftigte, hat ihre Thaten und ihr Leben mit einem Nimbus umzogen, der ihre erſten Biographen veran⸗ laßte, auch die Tradition in ihre Lebensbeſchreibungen aufzunehmen, und den ſpätern fehlten die Mittel oder der Wille, mit hiſtoriſcher und pſychologiſcher Kritik das Wahre vom Geglaubten zu ſondern. Die actenmäßigen Darſtellungen ſind verloren gegangen, es käme aber auch wenig darauf an, wenn ſie wiedergefunden würden, denn der Rechtstitel, den die Cartouche und Mandrin zur Aufnahme in unſer Buch haben, iſt nicht ihr acten⸗ mäßiger Proceß, ſondern ihre halb mythiſche Geſtalt, die ſie im Volksruf erhalten; ſo, mit der Mythe um⸗ hüllt, ſind ſie wieder Wirklichkeiten geworden, Reprä⸗ ſentanten des Gaunergeſchlechts einer ganzen Zeit. Wie⸗ cæ— —— unſerm er Re⸗ s geht m Pi⸗ igman einer cht be einen vetan⸗ bungen l oder tik des ßigen er auch vürden⸗ undrin aeten eſtolh um Replo Pit Cartouche. wol unſer Werk nicht für mythiſche Größen in der Ver brecherwelt beſtimmt iſt, ſo dürfen ſie doch auch nicht ausgeſchloſſen bleiben, ihnen gebührt wenigſtens ein Platz darin zur Ergänzung mancher Lücken, die die ac tenmäßigen Darſtellungen laſſen. Uebrigens iſt Cartou⸗ che's Lebensgeſchichte, wie ſie in alle Compendien über⸗ ging, weniger mit romantiſchem Duft umzogen und ent⸗ hält manche lebensvolle Züge, welche in actenmäßigen Berichten oft ausgeſchloſſen bleiben. Louis Dominique Cartouche, 1693 zu Paris geboren, war der Sohn eines ehrenwerthen Bürgers, der ſich durch ſeine Profeſſion als Faßbinder gut ernährte. Weil der Knabe ſchon früh viel Geiſt und Faſſungskraft verrieth, auch bildſchön und anmuthig war, ließ ſich der Vater verleiten, ihm eine Erziehung über ſeinen Stand zu geben. Er ward in das Collége Clermont, von der Geſell⸗ ſchaft Jeſu gehalten, von ſeinem Vater gebracht(ſpäter das Collége royal Louis le Grand, in der Rue St. Jac— ques), wo ſehr viel junge Leute aus den erſten Fami⸗ lien des Landes erzogen wurden. Dieſe Cameraden er⸗ hielten reiche Taſchengelder zu ihren Vergnügungen, glänzende Kleider, die ſie oft wechſelten. Cartouche hatte kein Taſchengeld, er mußte dürftige, abgelegte Stücke aus der väterlichen Wirthſchaft tragen. Neid trieb ihn an, ſich in beſſere Lage zu verſetzen. Bei den Spaziergängen kauften ſeine Cameraden Näſchereien, er mußte zuſehen oder erwarten, was ſie aus Freundlichkeit ihm davon abgaben. Der Reiz ward zu mächtig, und er beging ſeine erſten Diebſtähle bei den Obſthökerinnen, immer mit Glück und Geſchick. Dieſes Glück reizte zu mehr. Er wollte ſich auch die 416 Cartouche. Mittel verſchaffen, ſo gut gekleidet zu gehen, wie ſeine Schulcameraden. Cartouche's Lieblichkeit und kindliche Anmuth hatten ihm die Freundſchaft eines jungen Marquis erworben, der mit ihm in derſelben Claſſe ſaß. Dieſer, der, von hoher und reicher Abkunft, einen Gouverneur und Kam⸗ merdiener ins Collegium mitgebracht, hatte einſt hun⸗ dert Kronenthaler von Hauſe geſchickt erhalten. Car⸗ touche erblickte in dieſer Summe das Mittel, aller ſei⸗ ner Sorgen baar zu werden und eine ſchöne neue Klei⸗ dung ſich anzuſchaffen. Er hatte ſtets freien Zutritt bei ſeinem vornehmen Freunde, von dieſem wie von deſſen Gouverneur gern geſehen. Oft verbrachte er den Tag in deſſen Zimmer. Er war zugegen geweſen, als dieſes Geld ankam, als es in eine Caſſette gethan und in einen Schrank geſtellt ward. Man mußte durch die Stube des Kammerdieners, um in die des Marquis zu gelangen; nur die Thür zu dieſer letztern war in der Regel verſchloſſen. Eines Morgens, als der Kammerdiener und der Gouverneur in Geſchäften ausgegangen waren und beide Freunde in der Claſſe neben einander ſitzen, gelingt es Cartouche, den Zimmerſchlüſſel dem Marquis aus der Taſche zu ziehen, ohne daß dieſer es bemerkt. Unter irgend einem Vorwande erhält der Dieb die Erlaubniß aus der Claſſe zu gehen, und eilt nun ſeinen Schatz zu entführen. Cartouche gelangt ohne Schwierigkeit in das Zim⸗ mer, aber der große altmodiſche Schrank, auf den die Caſſette niedergeſetzt worden, iſt hoch, er bedarf einer Leiter, um heraufzuſteigen, und dieſe iſt nicht vorhanden. Er muß alſo mehre Stühle zuſammenſtellen und gelangt auf dieſer Treppe bis zu einem Standpunkt, wo er ope⸗ riren kann. Zum Erbrechen der Caſſette iſt er mit einem ſeine hatten orben, von Kam⸗ thun Car ler ſi⸗ e Klei⸗ nehmen r gern immer. als es ward. ieners, hür zu Eines verneut mde in rtouch he einen Clſt ten. Zin⸗ den die f eine unden gelan e oi t ein Cartouche. Eiſen aus der Werkſtätte ſeines Vaters bewaffnet. Der Deckel der Caſſette ſpringt auch wirklich ſchon, als er plötzlich raſche Tritte hört. Schnell ſtößt er mit dem Fuß die Stühle unter ſich fort und ſchwingt ſich auf den Deckel des Schrankes, der geräumig genug iſt, um ihn zu verſtecken. Die Thür zur Domeſtikenkammer wird aufgemacht, dann die, welche nach dem Zimmer führt, und der Gouverneur tritt ein. Er findet in der Unordnung nichts Befremdendes, glaubt, die Stühle ſeien in einer Balgerei zwiſchen ſeinem Zöglinge und deſſen Freunde umgeworfen, ſtellt ſie wieder in Ordnung und— bleibt im Zimmer. Bald darauf kehrt auch der Kammerdiener zurück. Ein heftiges Kopfweh hat ihn befallen, er iſt deshalb früher zurückgekehrt, beſpricht ſich darüber mit dem Gouverneur und— legt ſich zu Bett. Cartouche's Lage wird indeß immer peinlicher. Der junge Marquis iſt aus der Claſſe zurückgekehrt und fragt alle Welt nach ſeinem Freunde, der unbegreiflicherweiſe nicht in die Claſſe zurückgekehrt iſt. Er findet in ſei⸗ nem Zimmer den Kammerdiner und Gouverneur, aber auch dieſe wiſſen nichts von ihm. Der Gouverneur hatte den Stubenſchlüſſel bei ſeiner Rückkehr vom Mar⸗ quis gefordert, den er im Gange angetroffen, dieſer ihn in der Taſche nicht gefunden, aber vermuthet, ihn in der Claſſe zurückgelaſſen zu haben. Statt deſſen fand ihn der Gouverneur in der offenen Thür ſtecken; aber auch dies gibt noch keinen Grund zum Argwohn; man nimmt an, daß ihn der Marquis beim Fortgehen ver⸗ geſſen. Es wird Mittag und der Gouverneur und ſein Zögling gehen zum Mittagstiſch hinab; Cartouche oben empfindet neben der Angſt einen empfindlichen Hunger. Aber er kann nicht hinunter, der Kammerdiener iſt in der Stube nebenan, und der Sprung vom Schranke Cartouche. würde ein Geräuſch machen; ebenſo wenig kann es wagen, dieſen Mann zu ſeinem Vertrauten zu machen. So verſtrich der Tag und die folgende Nacht. Er hoffte allerdings auf die Nacht, aber der Sprung auf den Boden mußte einen der Drei erwecken, da die Stu⸗ ben ſehr eng waren; der Sprung war gefährlich und der Ausgang zweifelhaft. Endlich erſcheint, nach der peinlichſten Nacht, der Morgen. Der Gouverneur ſteht auf, auch der junge Marquis, allein der Kammerdiener ſteht nicht auf. Niemand kommt es in den Sinn, den Schrank zu unterſuchen, aber Cartvuche zittert doch wie ein Espenlaub. Da tönt die Glocke zum Frühſtück— zum zweiten Male zum Mittag, und Cartouche. ſirbt- vor Hunger. Endlich entſchließt ſich auch der Kammer⸗ diener aufzuſtehen, um draußen friſche Luft zu ſchöpfen. Jetzt endlich iſt der Dieb gerettet, aber ehe er den Sprung wagt, will er nicht umſonſt gelitten haben, er leert die Caſſette und füllt die Taſchen, wagt dann den Sprung, der ihn bei ſeiner Schwäche heftig erſchüttert, aber ihm doch nicht die Beſinnung raubt, um auf ſeine Sicherheit zu denken. Als er eben zur Thür hinaus will, kommen ihm der Marquis und ſein Gouverneur entgegen. Das erſte ſtumme Erſtaunen der Drei wird bald durch Cartouche's beredte Lippen unterbrochen. Er hat während ſeiner langen Verzauberung Zeit gehabt, ein wahrſcheinliches Märchen zu erſinnen, das er mit Zuverſicht vorbringt. Einige Thränen beſiegeln es vor beiden in dieſer Art Abenteuer minder erfahrenen Zeu⸗ gen. Aber der Collegialdirector iſt erfahrener in ſolchen Dingen, ihm durfte er eine ſolche Fabel nicht aufbinden, außerdem vernimmt er, daß derſelbe geſchworen, es dem Flüchtling entgelten zu laſſen. Daher wird er freundlich von ſrinen Freunden überredet, auf einige Tage nur zu e acheh. t. Er ng auf ie Stu ch und ch der u ſteht etdiener mn, den och wie tück— .cht- ummer⸗ höpfen. er den ben, er mn den chüttert hinau werneu ei wid en 6r ghu er mit es vor en 3e ſohn ſtindin es den undlit nur Cartouche. ver) winden, er ſolle zu ſeinem Vater zurückkehren, ſie wollten indeſſen verſuchen, einen erträglichen Frieden für ihn mit dem Director abzuſchließen. Unter tauſend Dank und tauſend Thränen umarmt er ſeine Wohlthäter, er iſt untröſtlich, ſie zu verlaſſen, gelobt hoch und theuer, ſie wieder zu ſehen und ſtiehlt ſich dann mit dem feſten Entſchluſſe fort, nie wieder ei— nen Fuß in das Collegium zu ſetzen. Mit hundert Kro nenthalern ſchleicht er um die Ecke und dünkt ſich im Beſitz der Minen von Potoſi. Dies war Cartouche's erſte Waffenthat; an Kühn⸗ heit, Ausdauer, Selbſtüberwindung und Schlauheit ein Omen ſeiner künftigen Thaten. Cartouche wagte es, zu ſeinem Vater zurückzukehren. Dieſer gute Bürger ließ ſich ebenſo leicht als der Gou⸗ verneur und Marquis durch ein neues Märchen bethö⸗ ren. Still in der engen väterlichen Wirthſchaft zu leben war aber nicht ſeine Luſt; er ſchweifte auf dem Markt umher, ſich zu vergnügen. Da kam der Diebſtahl her⸗ aus, der ehrliche Vater wüthete, ein gutmüthiger Bru— der unternahm es, Cartouche vor der Rückkehr zu warnen. Der Knabe hielt Paris nicht mehr für ſicher, er lief zum Thor hinaus und ſtreifte über Feld, wohin der Zufall ihn trieb. Die Angſt der Einſamkeit, des nächtlichen Dunkels überſchlich ihn, der Dieb fürchtete ſich vor Dieben, und, vor Müdigkeit nicht weiter kön— nend, verbarg er ſich in einem Gebüſch und ſchlief ein. Nach einer Viertelſtunde aber ward es laut um ihn, er ſah ſich beim Mondenſchein von wunderlichen Geſtalten umgeben, die er nie geſehen, er hörte eine Sprache, die er nicht verſtand. Es war eine Zigeunerhorde, die den jungen Menſchen bald entdeckte und unter allerlei Scher⸗ zen in ihre Geſellſchaft zog. Er mußte ihr Mahl thei— Cartouche. len, er ſchlief in ihrem Kreiſe, bis er, erwachend, ſeine Taſchen geleert fand. Die heitere Geſellſchaft war aber noch da. Sie machte kein Hehl daraus, daß er die Hoff⸗ nung, etwas wieder zu erlangen, aufgeben müſſe; ſie ſtellten es ihm aber frei, ſich ihnen und ihrem luſtigen Leben anzuſchließen. Cartouche, der nichts in der Welt vor ſich ſah, ſchwankte keinen Augenblick, das Anerbie⸗ ten anzunehmen, er zog mit den Zigeunern, und, was er aus Inſtinct gelernt, vervollkommnete ſich in ihrem Unter⸗ richt und durch ihre Praxis. So wohl gefiel ihm das freie Leben, daß der große Cartouche wahrſcheinlich als kleiner Zigeunerkönig geendet hätte, wenn es das Schick⸗ ſal nicht anders gewollt. Polizei und Juſtiz ſprengten die Bande, als ſie die Normandie ausbeutete. Allein in Rouen zurückgeblieben, war er ſchon drauf und dran, Seedienſte zu nehmen, als ihn ein zufällig anweſender Oheim erkannte, aufgriff, ihm Verzeihung von den Eltern zuſicherte und dann nach Paris zurückführte. Der Vater erſchien aber zuerſt unerbittlich. Der Oheim mußte Cartouche in ſeinem Hauſe verſteckt halten. Eine ſchwere Krankheit, der er jetzt unterlag, ſtimmte den Vater endlich verſöhnlicher, und er nahm den verlorenen Sohn in ſein Haus, wie es ſchien unter günſtigen Auſpicien, denn Dominique ward ein Anderer, ordentlich, fleißig, gehorſam. Es dauerte indeß nicht lange. Der junge Herumtrei⸗ ber fiel in die Netze einer anmuthigen Nähterin, die ihre Reize zu den theuerſten Preiſen verkaufte. Er ward ſo verliebt, daß er, um ihre Gunſt zu gewinnen, wieder zum Diebſtahl greifen mußte; er beſtahl ſeinen Vater. Er wollte ſie allein beſitzen, und dazu reichte die Caſſe des Vaters nicht aus; das Glück wollte ihm wohl und er konnte ſie und ſich bald in allem Putz und Glanz erblicken. , ſeine ar aber Hoff ſſe; 1 luſtiger et Velt Anebi nUnte hm das lich al Schick ſie di en ehmen ufgrif nn na Ohei n Vut Sohn n, den horſ rum di ihn wand vid Vatel und rbliü Cartouche. 421 Seine Ausflucht, daß er die Mittel zu dieſem Auf⸗ wande durch Glück im Spiel gewonnen, konnte das Mis⸗ trauen ſeines Vaters nicht beſchwichtigen. In Domini⸗ que's Kaſten fand er die deutlichſten Beweiſe, welchem Metier ſein Sohn von neuem obliege. Er ſchwieg und wollte ſich auf ſichere Art des Ungerathenen entledigen. Um ihn in dem Detentionshauſe von Saint Lazare un⸗ terzubringen, nahm er einen Fiaker und ſetzte ſich mit ihm unter dem Vorgeben hinein, dort den Kauf von 500 Tonnen beſprechen zu müſſen. Dominique witterte Verrath, als er auf dem Wege dahin mehre der ſoge⸗ nannten königlichen Bogenſchützen an den Seiten des Wagens hergehen bemerkte. Auch er ſchwieg und ließ ſich keine Unruhe merken, als der Fiaker anhielt und der Vater ihn warten hieß, bis er zurückkehre; er wolle nämlich um Erlaubniß bitten, ſeinem Sohne den Gar⸗ ten zu zeigen. Als er allein war, warf er in aller Schnelligkeit Hut, Perücke und Stock ab, knüpfte ein weißes Taſchentuch um den Kopf wie eine Mütze, er⸗ faßte den Augenblick, wo die Schützen ſich abwandten, gleitete dann ohne Geräuſch aus der Kutſche auf der Seite nach dem Gebäude zu, wo man es am wenigſten erwartete, und ging dann dreiſt durch die Soldaten fort, die ihn für einen Paſtetenbäckerjungen anſahen. Um die nächſte Ecke verſchwindend, war er im Fluge in ſeines Vaters Hauſe, in richtiger Berechnung, daß man ihn dort zuletzt ſuchen werde. Schnell macht er daſelbſt Toi⸗ lette, ſteckt alles Werthvolle zu ſich, und entfernt ſich, um auch hier nie mehr zurückzukehren. Jetzt hatte er erkannt, welch ein weites Feld Paris für ihn darböte, und war keineswegs gewillt, es um ſolcher Kleinigkeit willen wie das erſte Mal zu verlaſſen. Er legte ein anderes Coſtüm an, färbte und entſtellte ſein Cartouche. Geſicht ſo gut es ging, nahm einen fremden Namen an und überließ ſich ſeinem Glück, das ihn nicht verließ. Eines Tages hatte er in der Jeſuitenkirche einen überaus geſchickten Fang gemacht, als er ſich von Je⸗ mand bemerkt ſah, der ihm doch keine Furcht einflößte. Der junge Mann mit ſehr pfiffigen Augen und lächeln⸗ den Mienen machte ihm vielmehr das Zeichen der Ver⸗ ſtändigung, und im traulichen Zwiegeſpräch an einem ſichern Orte außerhalb der Kirche war Cartouche von dem Andern mit Lobſprüchen über ſeine Geſchicklichkeit überhäuft worden. Die Romanſcene übergehen wir, in welcher der Andere unſerm Cartouche ſeine Freundſchaſt und ſein Vertrauen anbot, ihn in ſeine Wohnung führte zu einer wohlbeſetzten Tafel, wo zwei hübſche junge Mädchen die Honneurs machten, und im Geſpräch er⸗ ſtaunt war, von ihm zu hören, daß er ſein Geſchäft auf eigne Hand treibe und ohne Aſſociation mit einem der Illuſtren von Paris. Der neue Freund widerrieth ihm ernſtlich dieſes independente in den Tag Hineinleben; wenn es gleich für den Augenblick angenehm und vor⸗ theilhaft ſcheine, laſſe es ſich doch für die Dauer nicht ohne Schaden durchführen. Gegenſeitige Hülfe vermin⸗ dere zwar ſcheinbar den Vortheil, aber au die Gefahr und das Verderben, dem ein Dieb auf eigene Hand in dem großen Paris mit jedem glücklichen Coup näher und unvermeidlich entgegen gehe. Er bot ſich ihm zum Aſſocit und eine der Schönen zur Interimsfrau an Cartouche ſah dies ein, ſchlug ein und die Sache ward im Augenblick in Richtigkeit gebracht. Durch ſechs Monate ging das kleine Geſchäft, mit Ju⸗ gendkräften unternommen— Cartouche wäre, nach ſeiner Angabe, damals erſt 17 Jahr alt geweſen— vortreff lich, als die Socii auf handhafter That ergriffen wur⸗ den. ins ſin liß man thige über mach rus folgt net bei d gegen das e gegen um Juf freun Haut kel U 2 nicht lieute Hau hielt inne aber fihrt bun Sin men an etließ. einen von Je⸗ inſlößte. lichen⸗ der Ver n einen uche von iclicht wit in undſchef ng fihm e junge räch e Geſchif it einen widerrich neinleben und vol met it! vemi t Giſt Hand ni ihn zU ſu uche w nit 3 ch ſil v ortn nn Cartouche. den. Der Freund kam auf die Galeeren, die Damen ins Hospital, Cartouche gelang es zu entſpringen. Ihm ſchien es unter den Umſtänden nicht rathſam ſein Geſchäft fortzuſetzen, er griff lieber zum Spiel und ließ ſich in die ſogenannten Akademien einführen, wo man einen ſo geſchickten jungen Mann mit dem anmu⸗ thigen Aeußern mit offenen Armen empfing. Sein Glück überſtieg alle Erwartung. Er konnte ein eigenes Haus machen, wo das Gold in ſeine Caſſen rollte. Der Lu⸗ rus regierte darin und zwei Lakaien mit Goldtreſſen folgten ihm. Unglücklicherweiſe beſtahl einer dieſer Die⸗ ner ſeinen Herrn, und dummerweiſe gab dieſer den Dieb bei den Gerichten an. Der Lakai denuncirte aus Rache gegen ſeinen Herrn, die von ihm Geplünderten thaten das Ihre als Zeugen dazu. Wenngleich die Anzeigen gegen ihn nicht von der Stärke müſſen geweſen ſein, um ihn in Haft zu bringen, war es doch um ſeinen Ruf geſchehen. Die Thüren ſeiner vornehmen Spiel⸗ freunde ſchloſſen ſich vor ihm, er mußte ſein eignes Haus ſchließen, verkaufte ſeine Juwelen und Luusarti⸗ fel und trat in ein Werbergeſchäft. Da dieſer Erwerbszweig für einen Geiſt wie ſeiner nicht ausreichte, erbot er ſich gegen den Generalpolizei⸗ lieutenant von Paris, d'Argenſon, ihm alle Diebe der Hauptſtadt bekannt zu machen. Für dieſes Geſchäft er⸗ hielt er täglich einen Kronenthaler. Doch genügten ihm beide Geſchäfte, die er nun mit einander betrieb, noch immer nicht, und er ſehnte ſich nach der frühern gewagtern, ober ungleich luſtigern Beſchäftigung zurück. Ein Zufall führte ihn aus allen dieſen Kreiſen in einen ganz andern. Er hatte ſich gegen einen Sergeanten, der auf Wer⸗ bung in Paris lag, verpflichtet, für eine beſtimmte Summe 5 Rekruten zu geſtellen. Alles ſeines Geſchicks Cartouche. ungeachtet konnte er bis zum Augenblick, wo der Ser⸗ geant Paris verlaſſen mußte, nur 4 auftreiben. Der Un⸗ terofficier ſchien auch damit befriedigt, er ſagte kein Wort, nur bat er ihn, ihm ſeine Rekruten bis la Vil⸗ lette führen zu helfen, wo er ihm ſeine Schuld auszah⸗ len wolle. Cartouche war dazu bereit, da er ſich auch ſonſt ſchon dieſem Geſchäft unterzogen hatte. In Vil⸗ lette angekommen nahm man ein reichliches Frühſtück ein, der Sergeant trennte ſich ſo ungern von ſeinem bewährten Freunde, er ſchlug ihm vor, ihn auch noch, der Sicherheit der Rekruten wegen, bis Meaur zu be⸗ gleiten. Cartouche hat nichts dagegen. Sie kommen in Meaur an, wo einige Flaſchen Liqueur beim fröhlichſten Abendeſſen geleert werden. Schweren Kopfes und lich⸗ ten Sinnes legt Cartouche ſich zu Bett, als er aber Morgens aufſpringen will, um nach Paris zurückzukeh⸗ ren, fühlt er ſeine Hände gebunden. Um ſein Bette ſtehen die 4 von ihm geworbenen Rekruten, Gewehr im Arm, nn ihn zu bewachen. Der Unterofficier erklärt ihm, daß er ihn als fünften Rekruten, den er zu ſtellen ſich anheiſchig gemacht, annehme. Er iſt arretirt, denn er hat auf die Geſundheit des Königs getrunken. Alles Fluchen, Schwören, Toben hilft dem überliſteten Gauner nichts, er hat es mit der rohen Gewalt zu thun, er iſt Soldat und muß in den Krieg nach Flandern marſchiren. Sie kamen zum Regimente. Cartouche war nichts weniger als eine Heldengeſtalt, aber der wohlgebildetſte untet allen Rekruten, er gehorchte mit Adreſſe, er ward bald der Liebling ſeines Capitains. So willig, aufmerk⸗ ſam hatte ſich ſelten noch ein neu Geworbener gezeigt, und ſeine Vorgeſetzten verſprachen ihm bald ein Avan⸗ cement. Es kommt zum Kriege, und Cartouche täuſcht das Vertrauen der Officiere nicht, er iſt tapfer, auf m N un mi tie de ge ſp der Ser⸗ Der Un⸗ ogte kein s la Vil⸗ d auszah⸗ ſich auch In Pil⸗ juihfüt on ſeinen auch noch ut zu be kommen in ſröhlichſ und lich ls et abe rückzukeh ſin Bet Hewehr in cir lin zu ſtel etirt, d ſen. 1 Me tn Goh thun,* nurſhi⸗ war i Cartouche. 425 merkſam und zeichnet ſich bei mehren Gelegenheiten durch Muth und Umſicht aus. So wird er wirklich befördert, und wenn der Krieg fortgedauert, hätte der Gauner möglicherweiſe bei ſeinen Anlagen eine glänzende Car⸗ riere machen, oder auf dem Felde der Ehre einen Hel⸗ dentod ſterben können. Unglücklicherweiſe für ihn ward Friede geſchloſſen, er mit Vielen entlaſſen und gezwun⸗ gen, ſein früheres Geſchäft wieder anzutreten. Jeder beendete Krieg, und zumal in älterer Zeit, ſpie über das Land eine Maſſe Herumtreiber aus, die, ohne Sinn für angeſtrengte Thätigkeit und wahren Er⸗ werbsfleiß, zum Diebſtahl und Raub, zum Bandenwe⸗ ſen von ſelbſt angeleitet ſind. Ein kühner und ſchlauer Führer findet hier ſofort Anhang. Cartouche war in Paris bekannt und hatte im Felde ſeine Leute kennen gelernt. Er wollte nicht als ein kleiner Taſchendieb, ſondern als ein Unternehmer im größten Stil nach Pa⸗ ris zurückkehren. Mit dieſem Schwarm, der jeden Tag wuchs, konnte er Außerordentliches vornehmen, wenn Ordnung in der Genoſſenſchaft herrſchte, wenn ſie einem Chef gehorchte, von ihm Befehle empfing. An einem einſamen Orte in der Nähe der Stadt ward die Generalverſammlung berufen. Gegen 200 Mit⸗ glieder fanden ſich hier ein, Cartouche redete ſie an und ward darauf einſtimmig von ihnen zum Oberhauptmann erwählt, worauf er ſie zu einem nächſten Tage beſchied, um ihnen das entworfene Geſetzbuch mitzutheilen.— Ein Bettler, der in einem Graben gelegen, hatte die Scene beim Mondenſchein mit angeſehen, ohne, der Entfernung wegen, zu hören, was hier geſprochen wor⸗ den. Er hatte die Kühnheit, als die Verſammlung ſich zerſtreut, auf Cartouche zuzugehen und ihn, als großen General, um ein Almoſen anzuflehen. Cartouche zuckte 426 Cartouche. einen Augenblick zuſammen, ob er in ihm einen Verrä⸗ ther fürchten oder die Gratulation als ein Omen ſeiner Zukunft annehmen ſolle. Er wählte das Letztere und beſchenkte ihn reichlich; einer der wenigen Züge, die ihn etwas über die äußerſte Gemeinheit eines Strauchdiebes erheben. Bei der zweiten Verſammlung ward die von ihm entworfene Verfaſſung verleſen und angenommen. Ihre Hauptpunkte waren: Der Hauptmann hat das Recht über Tod und Leben gegen Jeden aus der Bande; er braucht Niemandem Rechenſchaft darüber abzulegen; Je⸗ der iſt eidlich verpflichtet, dem Andern beizuſpringen, auch auf Gefahr ſeines Lebens, wenn der Andere ſich in Gefahr befindet; paſſiver Gehorſam gegen die Offi⸗ ciere, welche der Oberhauptmann ernennt. Das Uebrige waren Disciplinargeſetze. Man ſieht, dieſe Verfaſſung war zur Zeit des Abſo⸗ lutismus abgefaßt. Aber ſie bewährte ſich zum Schrecken von Paris in außerordentlicher Weiſe. Man hörte bald in der Haupt⸗ ſtadt von nichts als Diebſtählen, Einbrüchen und Mord⸗ thaten ſprechen. Die häuſigſten und frechſten Anfälle fanden an den Quais und auf den Seinebrücken ſtatt. Die Beraubten wurden in die Seine geworfen. Kein noch ſo kunſtreiches Schloß war mehr feſt genug; mit Strickleitern ſtieg man bis in die obern Etagen. Die feingebildetſten von Cartouche's Leuten wurden in den Kirchen zum Taſchen-, Börſen- und Juwelendiebſtahl gebraucht. Während die reichen Damen neben einem überbigotten Andächtigen zu knien vermeinten, der ſeine vor ſich gefalteten Hände Viertelſtunden lang nicht be⸗ wegte, nicht zurückzog— weil ſie von Holz oder von Wachs waren, mit Handſchuhen darüber— griffen die w te L — ant gen jen wr we eir an m ge ihn Tr Je gat ner der gen tü tau Ve bie Wo „ ſte zu n Verri⸗ un ſeinet tere und e die ihn auchdiebes von ihm en. Ihre des Recht Bandez er legen; I uſpringen ndere ſih s Uebrige des Abſo er Hau nd Nond n Anfil icken ſu ſn W enug gen.„ en in d nditſ ben in der ſii nicht! ode gifm. Cartouche. 427 wirklichen Hände in die Taſchen der Nachbarn, oder lös— ten Ketten, Geſchmeide und zogen Uhren aus. Kein Ort, wo Viele zuſammenkamen, war ſicher, und der Schrecken darüber wurde ein paniſcher durch die Stadt. Indeſſen entſprach die Ausbeute und der Theilungs⸗ antheil doch nicht den Erwartungen. Von dem Brutto⸗ gewinn ging zu viel ab für die Spione, beſonders die⸗ jenigen, welche man unter den Polizeiſoldaten ſelbſt ge⸗ wonnen und geworben hatte; für die Künſtler und Hand⸗ werker, welche den geſtohlnen Sachen in der Schnelle eine andere Geſtalt geben mußten, oder für von ihnen angefertigte Geräthſchaften; für die Hehler, Herbergs⸗ miethe, deren ſie faſt in jeder Straße hatten; für die gefälligen Frauen, welche die Fremden anlockten und ihnen verriethen. Endlich koſtete die Unterhaltung der Truppe ſelbſt täglich ein Beträchtliches; denn Jeder ſcheint außer der Dividende Diäten erhalten zu haben. Jene fielen aber ſo klein aus, oder es kam vielmehr gar nicht zur Dividende, dergeſtalt, daß man ſich nach neuen außerordertlichen Mitteln umſah. Da war Law aufgetreten mit ſeinen Banknoten; in der Rue Quincampoix war ſein Bankbureau aufgeſchla⸗ gen, und die Reichen aus Paris und ganz Frankreich ſtürzten dahin, um für ihr Silber Papierbillets einzu⸗ tauſchen. Cartouche hegte gar keinen Zweifel über den Werth dieſer Banknoten, er beſtrebte ſich vielmehr ſo viele derſelben an ſich zu bringen, als ihm möglich war, woran er von ſeinem Standpunkte aus ganz recht that, da er ſie nicht im Kaſten liegen ließ, ſondern den näch⸗ ſen Tag ſchon ausgab. Er umſtellte daher alle Zugänge ur Straße Quincampoir mit ſeinen Leuten'und ließ lle Herauskommende verfolgen. Viele derſelben wur⸗ den an einſamen Paſſagen und wo es ſich irgend thun 428 Cartouche. ließ, ehe ſie ihr Haus erreichten, überfallen, durch 3 Schläge mit bleiausgegoſſenen Stöcken betäubt oder mit Pechpflaſtern blind und taub gemacht und dann beraubt. Auch die Londſtraßen um Paris waren nicht mehr ſicher. Einbrüche in die Schlöſſer des Adels, Anfälle auf die Diligencen, bei denen gewöhnlich zuerſt die Po⸗ ſtillone durch einen Piſtolenſchuß als Opfer fielen, häufig auch die Reiſenden, welche ſich zu vertheidigen wagten ihr Leben laſſen mußten. Ein Mal kam es Cartouche in den Sinn, in etwas ritterlicher Art einen ſolchen Angriff zu wagen. Nur mit einem ſeiner Officiere ſprengte er an die Diligence. Er ſchoß den Poſtillon nicht nieder, er beleidigte Keinen aus der Geſellſchaft. Seine Drohung, vielleicht ſchon ſein Bittee genügte, daß man ihm die ganze Baarſchaft nebſt den Pretioſen aushändigte. Sie ſprengten darauf im Galopp davon. Die Beute war bedeutend, einige Lieues davon gereute es ſchon Cartouche, dieſelbe mit ſeinem Lieutenant theilen zu ſollen, und er jagte ihm eine Kugel durch den Kopf. Das dort geſparte Blut ſollte doch nachträglich vergoſſen werden.— An anderem Orte wird uns geſagt, daß Jeder von der Bande, in unverbrüchlichſtem Gehorſam, ſeine Beute ſtets zur All⸗ gemeintheilung ausgeliefert habe, worüber uns ein Zweifel beſchleicht. Ob aber, wenn es ſo war, nach Cartouche's Verfaſſung, er ſelbſt über dieſe Beſtimmung hinaus war? Das Recht, ſeinen Lieutenant zu tödten, ſtand ihm verfaſſungsmäßig zu. Der Schrecken, die Unzufriedenheit, der Scandal war zu groß, als daß nicht die Polizei endlich alle Mit⸗ tel anwandte, um dieſer Bande auf die Spur zu kom⸗ men. Was den moraliſchen Schrecken vermehrte, war aber die völlige Ungewißheit über ihre Größe, ihren N n, durch oder mit beraubt. icht mehr Vfille ſt die Po len hiufig en mgen in etwas Rut gen. Nu Diligen gte Kein icht ſcho Baarſchaf ten daral d, inih iſibe n jagte ihl varte Bl n anden Bande,“ s zu2 uns i war, 10 eſinn u tidt zut Cartouche. 429 Zuſammenhang, ihre Anführer. Wenn man auch Ein⸗ zelne auf der That ertappte und fing, ſetzten ſie der Po⸗ lizei und Juſtiz ein beharrliches Läugnen über ihre Com⸗ plicen entgegen. Man verdoppelte die Poſten der gehei⸗ men Polizei, man bezahlte die Soldaten mit 30 Sous den Tag, man ſetzte Belohnungen aus; man verordnete, daß alle Herumſtreicher, welche keine beſtimmte Beſchäf⸗ tigung nachweiſen konnten, Paris verlaſſen ſollten; man verbot den Waffenſchmieden und Händlern, Waffen zu verkaufen ohne ſchriftlichen Befehl des Provöt der Kauf⸗ leute; man legte auf alle Waffen bei den Trödlern Be⸗ ſchlag. Alles vergeblich. Bei der Bande befand ſich ein Jude, Joſeph Lami, der einen andern Juden erſtochen und ſeine Frau zum Weibe genommen, eine Perſon, die das Abſchwören ih⸗ res Glaubens als Geſchäft betrieb und außerdem ſich mehrmals, an verſchiedenen Orten, verheirathet hatte. Er war ein Stolz der Bande. Er mit Mehren wurde auf handhafter That ergriffen, aber weder die Qualen der Folter, noch ſelbſt, als er verurtheilt war, konnte der Anblick des Rades ihm ein Geſtändniß erpreſſen. Sie ſtarben ſchweigend, weil ſie geſchwonen hatten, ihren Hauptmann nie mit Namen zu nennen. Endlich fand ſich ſpäter ein Mitglied der Bande, das auf der Folterbank Cartouche's Namen ausſprach. Nun hatte die Polizei einen Namen, ſie hatte ſich auch— wie, hören wir nicht— ſein Bild verſchafft, ſie ſchickte es umher an alle Marechauſſeen in Frankreich, ſie ſetzte auf ſeine Arretirung 2000 Livres als Preis, aber was half ihr der Name und das Portrait, der Mann ſelbſt lachte ihrer Nachforſchungen. Während der Preis auf ſeinem Kopfe ſtand, überließ er ſich den verwegenſten Speculationen. Er beſaß grade 430 Cartouche. 100,000 Livres in Gold. Damit ging er zu einem großen Banquier, deponirte dieſelben und erbat ſich ei⸗ nen Wechſel auf die gleiche Summe nach Lyon, da Einer ſeiner Freunde, den er mitgebracht, dahin reiſe und dort dieſer Summe bedürfe. Er bat aber den Avisbrief auf der Stelle vorauszuſenden, damit der Freund, der noch in der Stunde abreiſe, das Geld ohne Umſtände dort fände. Noch im Comptoir des Banquiers nahm er von dem Freunde Abſchied und ließ demſelben den Wechſel aushändigen. Der Freund, natürlich ein ausgekleideter Diener, brachte, ſtatt nach Lyon zu reiſen, ſeinem Herrn den Wechſel, welcher ihn ſo geſchickt copirte, daß ein Dritter an keine Täuſchung glauben konnte, und ließ einen andern Vertrauten damit nach Lyon reiſen. Am ſelben Abende brachte er aber dem Banquier den echten Wechſel zurück, mit dem Erſuchen, das Geſchäft gegen den üblichen Verluſt rückgängig zu machen, indem an⸗ dere Verhältniſſe die Lyoner Reiſe verhindert hätten. Er erhielt ſeine 100,000 Livres in Paris zurück, während ſein Vertrauter ſich in Lyon dieſelbe Summe auszahlen ließ. Ein junger Seigneur wollte ſeine Einrichtung in Paris machen. Cartouche läßt ihn wiſſen, daß er ein eleganteſtes Ameublement, im Einkaufspreis 170,000 Francs werth, ihm für baare 80,000 Francs überlaſſen könne. Der junge Mann geht darauf ein, er will es ſehen; er wird in das Haus geführt, muß aber zu ſei⸗ ner Verwunderung aus dem erſten Stock, wo er es ver muthet, bis in den fünften ſteigen. Man hat es dort⸗ hin geſchafft, der theuern Miethe wegen. Kaum iſt e in ein elendes Zimmer mit ſchlechtem Gerümpel einge⸗ treten, als ihm zwei Banditen mit gezückten Dolchen entgegen ſpringen. Auch ſeine Begleiter, welche die Thür hinter ihm zugeſchlagen, zücken ihre Meſſer. Den⸗ zu einen t ſich ei da Eine und dort öbrief auf det nod ände don hm er vol n Wechſt gelleid nem Pe und lif ſſen. V den echte ift gege iden a tten. 6 ihrend ſt ohlen li ichtung n 1700 ibu et vil br er ½ e pel cl * dol — welhh 6 ſſer* Cartouche. 431 noch gelingt es ihm mit ſeinem Degen die Banditen von ſich abzuhalten. Er erreicht entweder das Fenſter oder den Treppenflur in einem günſtigen Augenblick, faßt ein Seil, welches die Laterne hält, und läßt ſich daran bis auf 10 Fuß vom Boden herab, froh, mit einigen ſchwe⸗ ren Verletzungen wenigſtens ſein Leben erkauft zu haben. Indeſſen rückte man ihm immer näher auf den Hals und mehre Male war er daran, gefangen zu werden. Die Erzählungen, wie er entkam, erinnern an die ähn⸗ lichen Geſchichten des unſchuldigen Jack Sheppard. Man hat endlich in Erfahrung gebracht, daß Cartouche ſich meiſtens in einem Hauſe in der Seineſtraße aufhält. Er iſt beſtimmt heute dort, lautet die Kundſchaft. Augen⸗ blicklich wird ein Gefreiter mit Schützen und Garde du Corps dahin beordert. Sie ſollen ins Haus ſelbſt drin⸗ gen, ſich ſeiner Perſon bemächtigen; 1000 Francs als Belohnung. Der Befehl wird mit ſolcher Stille und Genauigkeit ausgeführt, daß keiner von Cartouche's Spürhunden davon Kenntniß erhält. Aber Cartvuche ſelbſt iſt ſein beſter Spürhund. Er hört Geſchrei auf der Straße, er blickt hinaus und ſieht, daß das Haus umſtellt iſt, daß Bewaffnete eindringen. Hinaus kann er nicht mehr, er will wenigſtens ſein Leben theuer ver⸗ kaufen. Er ſchließt und barricadirt ſeine Kammer, er wälzt vor die Thür Alles, was ſich tragen läßt, um eine Belagerung auszuhalten. Mit 3 Paar Piſtolen, wie immer, bewaffnet, hofft er, daß er durch ſeine Ver⸗ theidigung die Geduld der Angreifenden ermüden werde. Die Thür wird geſprengt, die Barricade widerſteht, und über dieſe feuert er. Mehre der Schützen werden ver⸗ wundet, aber vergeblich zielt er auf den Gefreiten, der ihm der gefährlichſte und unerbittlichſte ſeiner Feinde ſcheint. Schon hat er Mehre niedergeſtreckt, aber ſeine 432 Cartouche. Munition fängt ihm an auszugehen und die Zahl ſeiner Feinde wird nicht geringer, da das Volk unten die vor der Thür ſtehenden Polizeiſoldaten anſpornt, ihren Ca⸗ meraden oben beizuſpringen; es ſei ja eine Schande, wenn ſo Viele einen Mann nicht bewältigen könnten. So war die Vertheidigung nicht mehr möglich, es blieb ihm nur noch eine Möglichkeit, ein gewagter Verſuch zur Flucht. In einem Augenblick hat er alle Kleidungs⸗ ſtücke, die ihn kenntlich machen, herabgeriſſen und ſitzt im Schlot, der glücklicherweiſe nicht mit einer Eiſenſtange barricadirt iſt, wie der, durch welchen Jack Sheppard ſich einen Weg bahnen mußte. Oben gelingt es ihm von Dach zu Dach zu gleiten, bis er ſich im Boden des erſten Hauſes, wo er einen Eingang findet, nieder⸗ läßt. Solche Ankunft in ſolchem Zuſtande erſchreckt na⸗ türlich die Bewohner des Hauſes, die, wieder glücklicher⸗ weiſe für ihn, von der Hetziagd in der nächſten Gaſſe nichts wiſſen. Cartouche iſt im Ausreden ſtets ein Held. Er wird von einem unerbittlichen Gläubiger verfolgt, der einen Verhaftbefehl gegen ihn erwirkt und ihn in ſeiner Grauſamkeit zeitlebens würde ſitzen laſſen; daher ſeine außerordentliche Anſtrengung, einer ſolchen Gefahr zu entgehen. Er fleht das Mitleid an, und es iſt ſchon da, wo man ſeiner Fabel glaubt. Man gibt ihm einen alten Rock, und den Lumpen vertrauend, die ihn un⸗ kenntlich machen, läuft er geradezu durch das Volk und die Polizeiſoldaten. Dieſe, die mehre ihrer Cameraden bei der fruchtlo⸗ ſen Belagerung haben fallen ſehen, ſind wüthend und verſchwören ſich, ihr Alles daran zu ſetzen, um den furchtbaren Feind einzufangen. Die Gelegenheit ſcheint wieder da. Sie erfahren, daß Cartouche ſich bei einer ſeiner Maitreſſen befinde. Man kannte die ganze Loca⸗ —— Cartouche. 433 Zahl ſeiner lität ſchon im Voraus, Vorbeſucher hatten ſich von jedem en die vot Winkel und Ausgange der Stube und Kammer der Schö⸗ ihren Ca⸗ nen unterrichtet, für den Fall, daß man ihn einſt in e Schande, dieſem Neſte überraſchte. Cartouche wird, als ein Ge⸗ en könnten. räuſch ihn unruhig macht, von ſeiner Freundin gebeten, ich, es blieb ſich doch in einem der vielen Schlupfwinkel zu verſtecken, tet Vuſuch die ihn ſchon früher glücklich verborgen hatten; aber er Fleidung wittert, daß die Gefahr diesmal größer ſei. Ein Trupp n und ſtzt Schützen ziehen heran, zwei beſetzen die Hausthür, die Eiſenſtangt andern ſteigen die Treppe hinauf. Im Augenblick iſt er 1 Sheppard auf den Beinen, und ſteigt aus dem zweiten Stock, wo ngt e ihm jene Maitreſſe wohnte, zu einer andern Dame deſſelben im Boden Gelichters, welche im fünften ihr beſcheidenes Kämmer⸗ det nieder⸗ chen hat, und die er ebenfalls gelegentlich beſucht. Als 4 ſchreckt na⸗ er erlauſcht, daß die ganze Schaar bei ſeiner Maitreſſe gucichn eingedrungen, ſchlägt er lachend die Thür bei der Schö— chſen Goſe nen, die dem Himmel näher wohnt, zu, kommt die Trep⸗ t ein Held pen, wie von einem gewöhnlichen Beſuche, ſorglos herab, vaflgt und will ſingend durch die Wächter das Haus verlaſſen, d ihn in als dieſe ihn fragen:„Haben ſie Cartouche gekriegt?“ uen dhe—„Noch nicht, wie Ihr ſeht,“ antwortet er.„Er iſt . giſh hier,“ und im ſelben Augenblicke ſtreckt er ſie durch zwei . ſchen Piſtolenſchüſſe nieder. inen Er ward jedoch von jetzt an dermaßen auf den Hacken t*. un⸗ verfolgt, daß er es für nöthig hielt auf einige Zeit zu und verſchwinden. Fliehen durfte er nicht, ohne ſeine Auto⸗ 6 rität bei der Bande zu verlieren. Er trug daher ſeinen euchtlo⸗ vertrauteſten Offizieren auf, in ihrem Namen der ganzen der* Geſellſchaft den Vorſchlag zu machen, daß man den. vithend— Hauptmann bäte, ſeiner und der Sicherheit der ganzen Bande wegen, ſich auf einige Zeit in eine entfernte heit ſct Provinz zu begeben, damit der Sturm der Verfolgung pei ein 4 ich bel vorüber brauſe und man wieder etwas Athem ſchöpfen gm XI. 19 Cartouche. könne. Der Vorſchlag fand zuerſt wenig Anklang. Es waren beherzte Männer, die meiſt unter der Kutte von Mönchen, oder im Mantel der Abbés den Nachforſchun⸗ gen der Polizei Hohn ſprachen, aber es war nicht die Kutte und der Mantel, welche ihnen die nöthige Zuver⸗ ſicht gaben, ſondern das Gefühl unter der Leitung, in der ſichtbaren oder unſichtbaren Gegenwart eines Feld⸗ herrn wie Cartouche zu operiren. Es dünkte ſie, wenn Cartouche fort ſei wäre das Schlußglied einer feſten Kette gelöſt, jeder von ihnen wäre ein loſer Ring, und der Greveplatz, dem Keiner entging, ihnen um Vieles näher gerückt. Indeſſen wichen ſie den vernünftigen Vorſtellun⸗ gen. Cartouche ernannte die Oberoffiziere, welche in ſei⸗ ner Abweſenheit commandiren ſollten, und zog ſich nach Orleans, ſpäter nach Bar⸗ſur⸗Seine zurück. Cartouche war entflohen. Das vernahm, das wußte Paris ſehr bald; er war längſt der Held der Geſpräche geworden. Man athmete auf; Einige ſagten er ſei nach Lothringen, Andre nach England. Noch Klügere glaubten, er habe ſich nur in Paris verſteckt und ſeine Flucht fin⸗ girt, um die Polizei zu täuſchen. In Bar ſur Seine ſpielte er einen Betrug, der an den berühmten Criminalfall Martin Guerre erinnerte. Eine alte Bürgerfrau daſelbſt betrauerte die langjährige Abweſenheit ihres Sohnes, den ſie noch immer nicht für todt halten wollte, obgleich er ihr keinen Brief geſchrie⸗ ben, keine Nachricht von ihm ihr zugekommen war. Die Hoffnung, ihn wieder zu ſehen, war aber mit einer faſt kindiſchen Liebe für ihn mit den Jahren gewachſen. Car⸗ touche, der davon gehört, fand es zweckdienlich die Rolle des verlorenen Sohnes zu übernehmen. Einige in Er⸗ fahrung gebrachte Umſtände über ſein Jugendleben und die Kenntniß vom Charakter der ſchwachen alten Frau nlang. Es utte von chforſchun⸗ at nicht die thige Juver⸗ Leitung, in eines Feld⸗ t ſie, wenn feſten Kete g, und der ieles näher Vorſtclun⸗ elche in ſei ſich nach das wußtt r Grſprächt e ſei nch re glaubten, Flucht fn⸗ ruh, der an eerinnerte ujihtige ur nich für rief gſhri⸗ wer Dit it einr fa chſen Car⸗ g die Voll ige in Er dleben u alten Cartouche. 435 genügten bei ſeinen Geiſtesgaben, die Rolle mit der über⸗ raſchenden Wahrheit zu ſpielen, daß die Alte keinen Au⸗ genblick zweifelte, in ihm den heißgeliebten Sohn wieder zu gewinnen. Er war ein vortrefflicher Erzähler und wußte wahrſcheinlich mehr und genauer von der längſt entſchwundenen Jugendzeit zu erzählen, als der wirkliche verlorene Sohn, falls er noch gelebt und zurückgekehrt wäre, es vermocht haben würde. Als Charles Bour⸗ guignon, Sohn und Erbe der Frau Bourguignon zu Bar ſur Seine, Witwe und Krämerin, war er vor der Polizei ſicher und konnte über deren Nachſuchung lächeln. Sicher war er, aber— ſehr gelangweilt. In den engen Mauern einer kleinen Stadt, in den Klatſchkreiſen ſeiner ſogenannten Verwandten und Nachbaren konnte ein Geiſt wie Cartouche wol einen Augenblick Ruhe, aber keine Erholung, keine Unterhaltung finden. Sechs Mo⸗ nate hatte er geſchmachtet in dieſem Martyrium des geiſt⸗ tödtenden Einerlei. Dann hielt er es nicht mehr aus, er mußte fort, und wäre es auch auf gradem Wege zum Galgen. Eines ſchönen Tages war er verſchwunden, ohne Abſchied, ohne eine Zeile, und die alte Bourguig⸗ non konnte zum zweiten Mal ihren verlornen Sohn be⸗ weinen. Seine Ankunft in Paris verurſachte einen rauſchen⸗ den Jubel unter ſeiner Bande, d. h. denen, welche bis dahin Gefängniß, Galgen und Rad entgangen waren. Die Gerechtigkeit hatte ſtark aufgeräumt. Nichtsdeſto⸗ weniger forderte Cartouche ſtrenge Rechenſchaft von den Seinen; er belohnte, er ſtrafte die guten und ſn Thaten während ſeiner Abweſenheit. Aber die Polizei hatte ſich nicht täuſchen laſſen, ſie war um ſo eifriger hinter ſeinen Spuren her, als der Schrecken ſeines Namens durch ſeine Entfernung nur 19* 436 Cartouche. noch gewachſen war. Während man in Paris für die Ergreifung des Furchtbaren Gelübde that und betete, be⸗ ſorgte er, daß die verheißene Begnadigung und die große Belohnung in ſeiner eigenen Schaar Verräther nähren könne. Cartouche hielt ſich jetzt nirgends ſicher, er war nicht mehr derſelbe, die lange Ruhe in Bar ſur Seine hatte die Elaſticität ſeines Muthes erſchlafft. Die Vor⸗ ſichtsmaßregeln, die er zu ſeiner eigenen Sicherheit er⸗ griff, wichen ſo ſehr von ſeinem frühern verwegenen Auf⸗ treten ab, daß ſeine Getreuen ſelbſt ihn mit Bangigkeit betrachteten. Er war nicht mehr der alte Cartouche, deſſen Blick allein ihnen Vertrauen gab. Er ſchlief nie mehr zwei Nächte in ſelbem Bett, eine unwillkürliche Angſt zitterte durch ſeinen Körper, er fuhr, auch in der ruhig⸗ ſten Nacht, im Schlafe auf und ſeine Blicke waren un⸗ ſtät, als ſuchten ſie überall nach Verrath. Er hielt es für gerathen in ſeinem Oberbefehl zum Terrorismus zu greifen, um die wirklich erſchütterte Auto⸗ rität— oder vielleicht war ſie es nur in ſeinem Arg⸗ wohn— wieder herzuſtellen. Ein junger Soldat von der Garde, der als ſtiller Aſſocie zur Bande gehörte, hatte ſich in einer zärtlichen Stunde verleiten laſſen gegen ſeine Geliebte, eine Schneidermamſell, ſeinen Eid der Ver⸗ ſchwiegenheit zu brechen und derſelben ſeine Verbindung mit Cartouche zu vertrauen. Er hatte ihr verſprechen müſſen dieſen Bund zu verlaſſen. Dies war ſein Ver⸗ brechen, es war verrathen worden. Am 12. October 1721 berief Cartouche die ganze Bande, er ſagte dem jungen Soldaten ſeinen Verrath ins Geſicht, ſchmetterte ihn nie⸗ der durch eine donnernde Rede über ſeine unmännliche Schwachheit, und nachdem er ihn erwürgen laſſen, läßt er ihm noch die Zeichen ſeiner Männlichkeit ausreißen. Statt durch dieſes grauſame Gericht zu ſchrecken, er⸗ aris für die d betete, be⸗ nd die große äther nähren chet, er war r ſur Seine . Die Vor ichecheit er⸗ vegenen Auf⸗ t Bangigkeit wuche, deſen ief nie mehr rliche Angſt nder ruhig⸗ waren un⸗ erbefehl zum ütterte Auto⸗ ſeinem Arg— Soldat von nde gehitt, laſſen gegen id der Ver⸗ Verbindung verſprechen ar ſin Pet⸗ etober 177 den jungen ertt ihn nie⸗ nünnlih aſſen, läßt Cartouche. 437 weckte er nur die Furcht bei den andern, daß ſie in eben der Art ſeine Tyrannei empfinden möchten. Unter ſeinen erſten Officieren ſtieg dieſe Angſt mit jedem Tage, und einer derſelben, ein Edelmann aus Poitou, der bei den Garden diente, Duchätelet,ward ſein Verräther. Nachdem ſeine Wirthin ihn bei ſeinem Major angezeigt hatte, be⸗ ſchloß er Alles zu thun, um ſein Leben zu retten. Er verſprach, für die Begnadigung Cartouche lebendig der Polizei zu überliefern. Um 9 Uhr des nächſten Mor⸗ gens, wo er zu Cartouche geladen war, begab er ſich, gefolgt von 30 Soldaten unter einem Sergeanten, nach deſſen augenblicklichem Quartier, einer Schenke in der Courtille, le Pistolet genannt. Ein vorausgeſchickter Soldat fragte den Wirth, ob Jemand bei ihm wohne? Es ward verneint. Duchätelet trat darauf ein und fragte: ob nicht vier Damen hier wären? Die Antwort lautete ja, das war das Loſungswort. Schnell drang man in das obere Zimmer, wo Cartouche mit drei ſeiner Spieß⸗ geſellen ſchlief. Er ſelbſt, der erſt um 2 Uhr in der Nacht ſich niedergelegt, war noch im feſten Schlafe. Die Drei, welche aufgeſprungen, wurden ſofort überwältigt. Der Sergeant hatte auch den vierten während des Kam⸗ pfes im Bette bemerkt, aber aus Furcht, daß Cartouche ſich ſelbſt tödten könne, oder in verzweifelter Gegenwehr einen der Seinen, rief laut aus:„Verdammt! Da iſt uns der Hauptſpitzbube entwiſcht. Cartouche iſt wieder fort.“ Der ſchlaue Dieb ließ ſich täuſchen, er glaubte ſich unbemerkt und kroch unter die Decke. Dieſen Augen⸗ blick benutzte der Sergeant mit ſeinen Leuten, ſie ſtürzten über ihn in der Lage her, wo er ſich nicht vertheidigen konnte, faßten, banden ihn, ohne ihn ſich ankleiden zu laſſen, und ſchleppten ihn ſo nach dem großen Chatelet. Keine Siegesbotſchaft hätte in Paris ſolche Freude 438 Cartouche. erregt, als die Nachricht von Cartouche's Arretirung. Die Stadt war wie in einem Rauſche. Die Italiener und das Theater frangais ſpielten nur Stücke, die auf den Gegenſtand Bezug hatten, die Anſpielungen boten, welche das Publicum beklatſchen konnte. Grandval pu⸗ blicirte eine Epopöe auf Cartouche, die reißend abging; darin die Verſe: Da iſt nicht klein, nicht groß, Marquis und Straßenjungen, Der nicht ein Lied beſitzt, das von Cartouche geſungen. Sein Name fliegt umher auf allen Straßenbühnen, Er iſt im Italien, ſelbſt im Frangais erſchienen. Cartouche, Du Glücklicher, dem ſo etwas gelingt, Dieweil man Helden erſt nach ihrem Tod beſingt. Die Theater wurden durch mehre Wochen nicht leer; jeder wollte von Cartouche hören. Nachdem ihr Hauptmann gefangen, zerſtreute ſich die Bande. Die Mehrzahl rettete ſich; gegen 150 ſollen unter andern Namen in die Regimenter eingetreten ſein. Car⸗ touche ſelbſt wurde im großen Chatelet mit der äußer⸗ ſten Vorſicht und Strenge bewacht. Ein Arm war ihm vorn geſchloſſen, der andere hinten. Sechs Schützen durf⸗ ten ihn nie aus den Augen verlieren, und wurden alle zwei Stunden abgelöſt. Dennoch gab Cartouche den Gedanken nicht auf, ſich doch noch befreien zu können. Mit der Bewachung durch die Schützen muß es in der Folge nicht zu ſtreng ge⸗ halten worden ſein, wenn die folgende Erzählung eines ſeiner Verſuche richtig iſt. Mit den Eiſen, die er trug, hatte er die Stärke der Mauer ſeines Gefängniſſes geprüft. Aus dem hohlen Tone ſchloß er, daß ein Keller daran ſtoßen müſſe. Wenn er dahin gelange, hoffte er gerettet zu ſein. Mit Geduld und Muth bewaffnet, und unterſtützt durch einen neben ihm ſitzenden Maurer, machte er ein Loch, durch welches Vretitung. ie taliener e, dir auf ngen boten, randval pu⸗ end abging; ßenjungen, ngen t leerj jeder ute ſich die ſollen unter ſin. Eu⸗ der äußer⸗ n wer ihn iten dur⸗ vurden alle ht auf ſih zung durch ſtreng ge lung ines Stirke det en hohlen ſt Vem it Geduld nen neben 6 welch Cartouche. 439 ein Menſch kriechen konnte. Sie gelangten, hinabſtei⸗ gend, in einen Ort, auf den mehre Abtritte mündeten, und ſchloſſen daraus, daß die Seine nicht weit davon ſein könne. Cartouche wollte nun die Stelle aufſuchen, wo der Fluß herein käme, um dort einen Ausweg zu finden. Aber der Maurer wies auf eine der Abzugs⸗ röhren von oben, durch welche ſie an einen Ort gelan⸗ gen könnten, wo der Ausweg leichter würde. Cartouche fügte ſich; ſie kletterten hinauf und befanden ſich in einem Abtritt, wo es ſie wenige Mühe koſtete das verroſtete Schloß zu erbrechen. So gelangten ſie in den Laden eines Kiſtenmachers; aber ein Hund war erwacht und bellte. Sie ſuchten ihn durch Liebkoſungen zu beſchwich⸗ tigen. Die Tochter des Kiſtenmachers ward jedoch davon wach und ſchrie: Hülfe! Wache! Der Vater ſtieg hinab, in der einen Hand einen alten Spieß, in der andern ein Licht, aber ſchon Cartouche's Anblick genügte ihn aus der Faſſung zu bringen. Licht und Hellebard fallen laſſend, ſtürzte er die Treppe wieder hinauf. Inzwiſchen hatte das ununterbrochene Geſchrei der Tochter die Wache wirk⸗ lich herbeigezogen, welche die Thüre einbrach, che die Flüchtlinge ſich retten konnten, und ſie wurden aufs Neue in Eiſen gelegt. Er ward nun in einer Kutſche in die Conciergerie ge⸗ bracht, zwei Gefreite zu ſeiner Seite, der Wagen beglei⸗ tet von acht Polizeireitern und elf Fußſchützen; ſo groß war die Beſorgniß, daß ſeine Bande einen Verſuch zu ſeiner Befreiung wagen dürfte. Im Thurm von Mont⸗ gommeri in einen Kerker geworfen, umſchloß man ihn mit einer großen Kette, die von der Decke herabhing und ihm kaum ſich zu bewegen erlaubte. Daſſelbe Gefängniß füllte ſich bald mit gegen 50 ſeiner Spießgeſellen, die allmälig in Paris und der Umgegend eingefangen waren. —— 440 Cartouche. Aber er kannte ſie nicht. Befragt über ſeine Mit⸗ ſchuldigen, erklärte er, er habe keine. In der Confronta⸗ tion beſtritt er, daß er irgend einen der ihm vorgeſtellten Spießgeſellen kenne; denn— er ſei weder noch kenne er den Louis⸗Dominique Cartouche, für den man ihn unſchuldigerweiſe gefangen geſetzt! Er ſei kein anderer als Charles Bougoignon, Sohn des verſtorbenen Thomas Bourgoignon zu Bar⸗ſur-Seine. An dieſer Fiction hielt er feſt. Als ſeine eigene Mutter und ſein jüngerer Bru⸗ der ihm vorgeführt wurden und ihn wieder erkannten, ließ er ſich nicht im Geringſten beirren, leugnete ihnen ſtarr ins Geſicht und ſagte: die Leute wären Betrüger. Aber man hatte bei ſeiner Arretirung einen Paß bei ihm gefunden auf den Namen eines Jean Petit, Kaufmann, der vom Herzog von Lothringen unterzeichnet war. Zu welchem Zwecke beſaß er denſelben, wie hatte er ſich deſſen bedient. Hier gerieth er zum erſten Mal ins Stocken, behauptete dann, er ſei ſelbſt dieſer Jean Petit. Uebrigens zeigte er ſich, trotz ſeiner furchtbaren Lage, heiter, ja ausgelaſſen, er ſcherzte mit dem Criminal⸗Lieu⸗ tenant, zog die Schützenwachten auf, ſang obſcöne Lieder und trank, wo er es konnte. Auch in ſeinem Gefäng⸗ niſſe ging es ihm wie Jacques Shappardz er ward beſucht und gefeiert von den Pariſern, war er doch ihr Lion ge⸗ worden. Ihre Spenden verſüßten ihm die Kerkerleiden. Mit zwei Damen, die ihn beſucht, unterhielt er ein lan⸗ ges und heitres Geſpräch. Als eine ihn bedauerte, daß er auf Stroh ſchlafen müſſe, ſagte er:„Sie ſehen noch nicht Alles, Madame,“ und indem er ihr ſeine mit Ket⸗ ten umſchloſſenen Beine enthüllte:„Wie gefallen Ihnen dieſe Strumpfbänder?“ Ein Dichter Le Grand hatte eine Komödie:„Car⸗ touche“ geſchrieben, die, noch während dieſer in der Con⸗ Cartouche. 44¹ ſine Mit⸗ ciergerie lag, volle Häuſer machte und dem Perfaſſer v Confronta⸗ held einbrachte. Aus Dankbarkeit ſchenkte Le Grand vorzeſtelten zem Beſuche im Kerker Cartouche hundert Kronen⸗ noch kenne thaler. Mehre Kupferſtecher gaben ſein Bild heraus und nmen ihn hatten nicht allein durch ganz Frankreich, ſondern auch anderet ols in fremden Ländern einen ungeheuern Abſatz. en Thomas Indeſſen verlor ſich dieſe heitere Kerkerſeite für ihn iction hiclt bald, als immer gewichtigere Ausſagen und Zeugniſſe gerer Bri⸗ gegen ihn ſich häuften. Sein freches und naives Leug⸗ erkannten, nen half nichts mehr, er mußte es ſich eingeſtehen. Da guete ihnen er ſieben vollbrachter Mordthaten ſich für ziberwieſen er⸗ nBetrüget. klären mußte, da hier jede Hoffnung für ihn aß bei ihn verſchwunden war, ſo verſuchte er, ſich den Kopf Knufnann, ſeinen Eiſen einzuſtoßen. Die Wachten hinderten n wat. Zu daran. Um es ihm auch in einem unbewachten Augen⸗ ſich deſſn blicke unmöglich zu machen, hingen ſie ihm einen großen Klotz um den Kopf. Unter den vielen Beſuchern waren ohne Zweifel auch heimliche Freunde und ehemalige Ver⸗ bündete, denen Alles daran lag, daß Cartouche ſchwei⸗ gend aus der Welt ging. Sie hatten ihm unvermerkt Gift zukommen laſſen. Die Wirkungen zeigten ſich in der Nacht. Der herbeigerufene Criminal-Lieutenant und ein Arzt erkannten an der Heftigkeit des Fiebers und ts Stocken, tit. baren duge, ninal⸗Lieu⸗ ſne Reder n Gefüng⸗ ard beſucht Lin g⸗ ſeinen Erbrechungen was hier vorgegangen, und gaben ernleden ihm ſofort ein Gegengift ein, welches ihn vor dem „ Schaffot bewahrte. Die Nachwirkungen blieben zwar, „ diß verminderten ſich aber in den letzten Tagen. urt, nch Der Cure von St. Barthelemy hatte ihm ſeinen geiſt⸗ — Ket⸗ lichen Troſt angeboten. Cartouche hatte ihn mit aller e mit⸗ Höflichkeit empfangen und mit anſcheinender Bereitwillig⸗ keit und Gelehrigkeit angehört, er vergaß aber niemals ſeine Rolle, daß er nicht der Schüler eines College der Jeſuiten und der Verfaſſer eines Diebescoder ſein wollte, len Ihnen tie:„r⸗ nder br Lartouche. Provinzialſtadt. Als der Geiſtlihe ihn daher eines T ges gefragt, ob er ihm einige fromme Bücher zum in der Einſamkeit zuſchicken ſolle, antwortete er raſch! danke Ihnen unendlich, mein Herr Curé, aber was hülfe mir Ihr gütiges Anerbieten, da ich nicht leſen kann.“ Nach ſeiner Herſtellung beeilte man den Proceß. Obgleich er in drei Verhören nichts eingeſtanden hatte, ward er dennoch auf die anderweiten ausreichenden Be⸗ weiſe am 26. November 1721 für ſchuldig erkannt und zum Rade x iten verurtheilt. Nach a ſſoen Gerichtsgebrauch ward er am nach dem Urtheil auf die Folter gebracht, um ine Mirſchuldigen zu nennen. Man erpreßte ihm auch nicht ein einziges Wort. Ebenſo wenig war ſein Beich⸗ tiger im Verſuche, ein Geſtändniß zu entlocken, glücklich. Als einer ſeiner Mitangeklagten und ehemaliger Diener ſchon bei Einſchüttung der achten Flaſche Waſſer in ſei⸗ nen Leib zu bekennen anfing, ward Cartouche wüthend und ſchalt ihn einen elenden Feigling, von dem er ſich Beſſeres erwartet gehabt. Endlich ſchlug die verhängnißvolle Stunde. Gegen 5 Uhr Abends führte man ihn nach dem Greveplatze, wo ſeine und ſeiner Geſellen Hinrichtung ſtattfinden ſollte. Auf dem ganzen Platze ſelbſt und in den anliegenden Straßen ſah man nichts als Schaffotte gezimmert und Räder in Bereitſchaft gehalten. Alle Fenſter und Dächer wimmelten von Köpfen. Beſonders beim Anblick von vier Rädern und zwei Galgen, die von Soldaten zu Fuß und Pferde umringt waren, ſchien ihn ſein bisheriger Gleichmuth zu verlaſſen. Als er den Henker wie zur Probe das Rad ſchwenken ſah, rief er halb laut und mit bewegter Stimme:„Das dern der unwiſſende Sohn eines Burgers aus einer ———— Cartouche. 443 aus eine i ein häßlicher Anblick!“ Dieſen Augenblic innerer Be⸗ ines Ta⸗ wegungeſuchte ſein Beichtvgter zu nutzen, um Geſtänd⸗ umrſte n ihm zu erlangen. Plötzlich aber hatte er ſich aſch„Ich holt, mit der zuverſichtlichen Miene von vorhin erklärte was hülft er: er wiſſe nichts und könne nichts ſagen. So ſtieg er kann“ mit unerſchrockener Miene auf das Schaffbt. 1Procef. Aber die Unerſchrockenheit hatte keine moraliſche Quelle. den hatte, Er hatte bis zu dem Augenblick zuverſichtlich gehofft, nden Be⸗ daß ſeine Bande, durch ſo heilige Eide ſo oft bewährt, kannt und an ihn gefeſſelt, einen Aufſtand zu ſeiner Befreiung machen würde. Das war auch Shhand Hoffnung, det am als er auf dem Karren ſaß. Aber ſo weie ſein age acht, um reichte, er ſah nur tiefe Stille, nur feſihſchlſen ihm auch der der Soldaten rings um ſich. Kein ge in Beich⸗ kein geſchwenkter Hut; ja ſein ſcharfes erkannte glickich. unter den Tauſenden keinen Einzigen, auf de er hoffen konnte. Da wich plötzlich ſein Muth; er wät furchtbar n in ſü⸗ enttäuſcht. Die ſtraffen Züge ſeines herausfodernden vithend Geſichtes wurden ſchlaff, er biß die Lippen und ward * e ſch blaß. Zu ſeinem Beichtvater ſich umwendend, erklärte er: jetzt wolle er ſeinen Richtern ſehr wichtige Geſtändniſſe vertrauen, denn ihm ſcheine es:„als ſei der Tod leib⸗ Dienet . haftig vor ihm erſchienen und habe mit drohendem Tone nln zu ihm geſprochen: Entdecke Deine Verbrechen und be⸗ reue!“ iwn Man führte ihn nach dem Hotel de Ville. Hier gab ——. er eine vollſtändige Erzählung von ſeinem ganzen Leben ie zu Protocoll, nannte ſeine Mitſchuldigen, die Verbrechen derer, welche ſchon mit ihm gefangen waren, und gab nd jn die Orte an, wo diejenigen wahrſcheinlich verſteckt waren, milg deren die Gerechtigkeit ſich noch nicht bemächtigt hatte. ulaſſen Während die Polizeiſoldaten ausgeſandt wurden, um die — Genannten aus ihren Schlupfwinkeln herbei zu holen, — 8——————— Cartouche. che mit ſeinem Beichtvater in eing i und hörte anſcheinend mit n. ſtungen des Geiſtli eine guten Anzahl der v Als die Häſche „ genannten Perſonen zurückkehrten, ſeinen alten Freunden, ſoll er ſie mit den Worten angeredet haben: „Scheltet mich nicht, daß ich den Richtern e wer Ihr ſeid und was Ihr begangen habt. Ich habe eine furchtbare Folterung ausgeſtanden ohne etwas zu be⸗ kennen, froh Eu szumachen, wenn es möglich gewe⸗ ſen wäre Beichtvater hat mir befohlen, im Richtern ein vollſtändiges Bekennt⸗ zu machen, was ich weiß. Ich werde iß ablegen mit um ſo größerm Rechte, als iche Verſprechen gebrochen, das Ihr mir koſte es auch Euer Leben, zu befreien.“ Das ähnte Heldengedicht von Cartouche überſetzt dieſe Worte in einem nachträglichen Geſange(KIII) ſo: Für uns hat nun das Glück ſein Antlitz umgewandelt, Es fordert, daß danach ein Jeder muthig handelt. Ihr ſeid erſtaunt, daß ich Euch Euerm Feind geſtellt, Daß wider meinen Schwur man Euch gefangen hält. Doch ſchwör ichs Euch, daß ich mit aller Kraft und Macht, Ich ſchwörs beim höchſten Gott, der über Alle wacht, Daß ich die alte Treu für Alle Euch bewahrte, Erwartend bis mein Volk ſich auch treu um mich ſcharte. Ja hoffend, daß Ihr ſollt mit gleicher Münze zahlen Ertrug ich, ſtark für Euch, den Schmerz der Folterqualen. Elende, ich ertrug, was ich vermocht, an Leid, Ihr thatet nicht einmal was Eure Schuldigkeit. Jetzt hielt Cartouche nicht mehr zurück. Kein Fält⸗ chen, kein dunkler Ort blieb in ſeinem Bekenntniſſe zurück. Nicht weniger als 80 Perſonen nannte er, die ſchon durch die Flucht ihre Rettung geſucht. Und gegen 40 In⸗ ——— Cartouche. 4⁴⁵ n St uen, von denen man es am wenigſten wartet, wäs* ufgerk⸗ 2 und den Schreckenein Paris aüf das Höchſte Ln— Diener, angeſthene Diener aus dem Gefolge vb ihn der Mademvoiſelle de Monpenſier, die eben nach Spanien reundan, abreiſte; zwei waren Kammerdiener der Herzogin von Ventadour, der Gouvernante der Königin! nerklän, Er nannte auch die Wohnungen ſeiner Maitreſſen, Ich habe von denen augenblicklich drei herbeigeholt wurden. Die us zu be⸗ eine, ein großes, wohlgebildetes Mädchen mit beſcheide⸗ ich gewe⸗ ner Miene, nannte er ſeine soeur gise. Von meh⸗ en, im ren Kindern, die er mit ihr gehh eſie indeß Bekennt⸗ eines getödtet. Er gab Beweife dafder ch werde an, und ihre Verurtheilung konnte keinen. chte, als liegen. Die zweite, die er ſeine regierende Sultanin Ihr mir nannte, ein üppiges Weib, trat k prächti⸗ rien. gen Kleidern. Ihr konnte er kein Verbreche orwerfen. überſetzt Man begnügte ſich ſie zu ſcheeren und auf 10 Jahr in Ulh ſo: La Force einzuſperren. Die Dritte, eines der berühm⸗ ten Fiſchweiber der Halle, bekannte er am meiſten geliebt zu habenz dennoch bezüchtigte er ſie, eine ſeiner Haupt⸗ hehlerinnen geweſen zu ſein. Sie ward ins Chatelet ſt l, gebracht. Nacht, Zugleich gab er aufs Gewiſſenhafteſte alle Orte an, b wo er den Reſt ſeiner Schätze verborgen. Sie wurden, wie er angegeben, gefunden. Man hatte mit Aufzeich⸗ hane nung ſeiner Ausſagen die ganze Nacht hindurch und einen Theil des nächſten Morgens zu thun, und die Ge— 5* richtsperſonen mußten oſt wechſeln beim Niederſchreiben, was uns nicht Wunder nimmt, wohl aber, wie der ver⸗ „zilt⸗ urtheilte Cartouche, der ſchon unter dem Galgen geſtan⸗ nic den, die Kraft behielt durch ſo lange Zeit zu deponiren, ſton ſich befragen zu laſſen und ſeine herbeigeführten Mitſchul— 40 3 digen zu recognosciren. — ½ Cartouchre. Noch n Tage, den 28. Novembe r1 ward er auf das Schaffot zurückgeführt, und erhi Radſchläge bei lebendigem Leibe. Dann ward! Rad gelegt, und ſein Sänger ſingt: Und dennoch bleibt er Held, beſiegend ſolchen Schmerz; Und noch Bewundrung heiſcht ein ſolches großes Herz. 1. Eine halbe Stunde nachher zog der Henkersknecht auf die Bitte des Beichtvaters den Strick um Cartou⸗ che's Hals feſt und erdroſſelte ihn. Der Henkerskpecht, dem der Leichnam zufiel, um ihn ihn noch mehre Tage und gewann ann verkaufte er ihn an Anatomen, s eine Zeit lang öffentlich ſehen ließen, cirten. nkersknecht m Cartou⸗ 61 el, um ihn nd gewonn Anatomen, hen ließen, rey Control Chart Sreen Nellow BRed Magenta Srey 2