—,— 2 3 — deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 6dnard Ottmunn in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. cLeih- und eſebedingungen. 1 oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens ſ 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ſen Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 6 den angenommen. 3 Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: ſt für hent Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:„ —— auf 1 Monat: 1 Mk.— Pf. t 50 Pf. 2 Mr.— Pf. 3 4 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſt ren.— Iſt das zerriſſene, bei⸗ ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch vafür zu ſtehen haben. 6 =———— MAk ——— 6 .——————————————————————————— Der neue Pitaval. Sechszehnter Theil. Neue Folge. Vierter Theil. ——— ——————— g —— Ber neue Pitaval. Eine Sammlung der intereſſanteſten Criminalgeſchichten aller Länder aus aͤlterer und neuerer Zeit. Herausgegeben vom Eriminaldirector Dr.. E. Zitzig und Dr. W. Häring(W. Aleris). Sechszehnter Theil. Neue Folge. Vierter Theil. — —————.*.* eipziz F. A. B a us. 185 9. ** 3 Inhalbt. 6 Seite Lord Lovat und die Rebellen von Culloden 1745— 1753. 1 38 58 Ein Mord am künftigen Geſchlecht 1828— 1839.. 140 James Blomfield Ruſh 1848— 1849.... 156 Angelique de la Motte Villert d Apremont! 654— 1662 315 Die Giftmörderin Ruthardt 1844— 1845.. 325 Honorce de Berghes 1641— 1700.... 361 Charlotte de Calvierre 1658— 1665.... 375 Die weiße Katze und das weiße Mädchen 1779— 1783 399 Das Verſchwinden des Lord Bathurſt in Perleberg 410 — Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 1745— 1753. Die letzte Niederlage der Legitimiſten, nach ihrem letzten Verſuch, Schottlands und Englands Krone für die Dyna⸗ ſtie der Stuarts wieder zu gewinnen, war von ſo bluti⸗ gen Verfolgungen, von ſo grauſamen Executionen und Prozeſſen gegen die Theilnehmer und deren Familien be⸗ gleitet, als ſie nur unter barbariſchen Völkern und in roheren Zeitaltern ſtattgefunden. Die Blutgerichte, das Wüthen der ergrimmten Soldaten, die Wolluſt, mit der die Dragoner Cumberland's gegen die Familien der Re⸗ bellen in den Hochlanden hauſten, ſind bekannt. Ge⸗ ſchichtsbücher, Lieder, Novellen und Romane haben jene Schreckenszeit verewigt; ja, nachdem die intereſſante Geſchichte der Flucht und wunderbaren Rettung des Prätendenten Karl Eduard ſelbſt ſo oft für die Poeſie den Stoff abgegeben, haben die Begebenheiten, die da⸗ rum liegen, die Leiden eines Volkes, das an ſeinen Sit⸗ ten, Gewohnheiten, Erinnerungen, mit ſo treuer Liebe hing, von Scott zuerſt mit einer mächtigen Darſtel⸗ lungsgabe aufgefaßt, zu einer ganz neuen Dichtungsart den Anlaß gegeben. ie prozeſſualiſchen Verfolgungen, 1 —— Minder bekannt ſind d XVI. 2 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. mit denen man die ſpäter ergriffenen Theilnehmer der Rebellion verfolgte, und die Ausdauer, die man in die⸗ ſer Verfolgung bewies. Denn beinahe an zehn Jahre prozeſſirte man, verfolgte und executirte gegen die Un⸗ glücklichen, die in einem raſchen Augenblicke ihrem Ge⸗ fühle gefolgt und der Fahne nachgegangen waren, welche ſie für die gerechte hielten. Die Weisheit, wie man ein ganzes Volk ſtrafen darf, das ſich für eine Idee oder ein Recht gegen ſeinen Oberherrn erhoben hat und unter⸗ legen iſt, ſcheint, wie ſie uns abgeht, auch unſern Vor⸗ fahren gefehlt zu haben. Die Metzeleien und Blutgerichte im Augenblick, wo noch die Schlachtfelder der Rebellion rauchten, iſt menſchlich erklärlich, Exempel haben überall ſtatuirt werden müſſen, um nach einer gebändigten Re⸗ volution von ihrer Wiederholung abzuſchrecken. Aber wie man mit kaltblütiger Grauſamkeit, nachdem ſie längſt gebändigt, und von der Meinung und ſchon von der Geſchichte verurtheilt iſt, noch die einzelnen Mitſchuldi⸗ gen aus ihren Verſtecken hervorholen, und das noch Ge⸗ rechtigkeit nennen kann, wenn man an ihnen die volle Strafe für ein faſt verjährtes Verbrechen vollzieht, dafür fehlt der Humanität der Begriff, und die Politik, die es zuläßt, erſcheint uns noch unbegreiflicher. Aber in dem ruhigen, geſetzten England hat man in der Mitte des vorigen Jahrhunderts ſo gehandelt, und in der Mitte des gegenwärtigen ſehen wir wieder Beiſpiele, die, wenn auch nicht durch kaltblütige Grauſamkeit, doch in ihrer kaltblütigen Conſequenz daran und an die alte Wahr⸗ heit erinnern, wie es leichter iſt zu ſiegen, als den Sieg mit Mäßigung zu nützen. Die Regierung in England, oder, wenn man will, das Haus Hannover, hatte allerdings einen Grund die durch ein halbes Jahrhundert ſo vielfach wiederholten Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 3 Verſuche der Stuarts, die ſtets wieder Anklang fanden in dem mit fanatiſcher Treue an der Dynaſtie hangen⸗ den ſchottiſchen Volke und die von Frankreich aus ſo lange bereitwillige Unterſtützung fanden, als Frankreich und England ſich gegenſeitig bekämpften. Und die Regie⸗ rung oder das regierende Haus Hannover hatten dem nicht entgegenzuſetzen ein legitimes Recht. Doch darauf wäre es nicht angekommen, wenn ſie das moraliſche Be⸗ wußtſein ihres Rechtes in ſich getragen, wie Wilhelm lM. von Dranien. Aber die Depravation, welche das Haus Stuart geſtürzt, herrſchte auch unter dem Intriguenregiment ſeiner Nachfolger, eine tiefe Entſittlichung, eine Luſt zum Herr⸗ ſchen, wie die Stuart geherrſcht, getragen weder durch einen beſeeligenden Glauben noch durch großartige Ge⸗ danken. Wenn eine ſolche Regierung, die in kleinlichem Dünkel und Kabalen groß war, dennoch gegen den An⸗ prall dieſer Revolution den Sieg davontrug, war es vermöge des Freiheitsſinnes im Volke und der gepine haften Furcht vor dem Siege einer Dhnaſtie, welche ihm zugleich als ein Sieg des Katholicismus über den Pro⸗ teſtantismus bedünkte. Dieſe Furcht hat England ſeine Freiheit und Verfaſſung gerettet— eigentlich gegeben. Die Poeſie hat, wir wiſſen es, geſchwelgt, jene Opfer und Märtyrer für den Legitimitätsbegriff mit einem Heiligenſchein zu umgeben, und die Aufopferung des ſchottiſchen Volkes und Einzelner ſeiner. darge⸗ ſtellt als die heilige, reine Begeiſterung d der Lehnstreue für das angeborne Fürſtenhaus. Die entworfenen treff⸗ lichen Gemälde haben nicht wenig mitgewirkt in der Reſtaurationsepoche nach der erſten ftanzöſiſchen Revo⸗ lution ein gewiſſes Luſtre auf die patriarchaliſchen Feu⸗ dalzuſtände des Mittelalters zu werfen, wo nicht allein das Volk für ſeinen König bereitwillig Gut und Blut . 1 4 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. hingibt, keine höhere Pflicht kennend, ſondern auch der Vaſall ſich zu gleichen Opfern für ſeinen Feudalherrn für verpflichtet hielt und dies als höchſte Tugend galt. Man vergaß dabei, oder wollte abſichtlich vergeſſen, Mancherlei. So hatte dieſes ausnehmend getreue ſchot— tiſche Volk, welches ſeit 1688 bis 1746, alſo ein halbes Jahrhundert hindurch, in beſtändigen Revolutionsverſuchen für die Stuarts gegen die großbritanniſche Regierung ſich erging, dafür vorher faſt in einem beſtändigen Revolu⸗ tionszuſtande gegen ſeine eigenen Könige, dieſe von Gott eingeſetzten Stuarts, ſich befunden. Es hatte ſie bekriegt, eingeſperrt, verjagt, ſogar ermordet. Und wenn man meint, daß ſie mit dieſer halbhundertjährigen Revolu⸗ tionstreue ihre mehrhundertjährige Revolutionsuntreue ausgeſühnt, ſo vergißt man, oder will vergeſſen, daß der Haß der Schotten gegen die Engländer, und eine ver⸗ abſcheute Regierung, bedeutend als Motiv mitſpricht. Auch war keinesweges das ganze ſchottiſche Volk jeder⸗ zit in dieſe Aufſtände ſondern während ein Theil, gewiſſe Familien, Diſtricte, Clans, auf Seiten des Prätendenten kämpfte, ſtanden andere mit eben ſol⸗ cher Entſchloſſenheit auf der der Regierung, dieſe Fami⸗ lien und Clans wechſelten in ihren Anſchauungen, und eifrige Partiſanen bei der einen Rebellion e der nächſten als ebenſo eifrige für das Gegentheil, bei die Verſprechungen, Belohnungen oder die ſtet der Regierung, welche ſie inzwiſchen erfahren, nicht we⸗ nig mitſpielen. Ja, aus dieſer ſehr weltlichen Klugheit theilten ſich wohl beim Ausbruch einer Revolution die großen Familien, und während ein Sohn ſich zu den Rebellen ſchlug, blieb der Vater auf Seiten der herr⸗ ſchenden Macht, anſcheinend nur um ſo eifriger, damit, was der Eine verlor, der Andere wieder retten konnte Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 5 Aehnlich dem vorſichtigen Börſenjobber, der doppelte Engagements, auf Steigen und Fallen deſſelben Papie⸗ res eingeht, um in jedem Falle wenigſtens etwas gedeckt zu ſein. Endlich behalte man im Auge, daß die Clanstreue etwas Beſonderes und Verſchiedenes von der Lehnstreue war. Es waren nicht Hörige und Mannen, die ihrem Feudalherrn in Blut und Tod folgten, ſondern Ge⸗ ſchlechts- und Sippſchaftsgenoſſen, deren uralt celtiſches und germaniſches Bluts- und Ehrgefühl ihnen gebot, das Schickſal ihres wirklichen oder präſumtiven Stamm⸗ vaters, ihres Häuptlings, in Leid und Freud zu theilen. Damit iſt nicht geſagt, daß jene Kämpfe nicht reich ſind an wirklichem Heroismus, an glänzenden Thaten der Tapferkeit und rührenden der Aufopferungstreue, im Gegentheil, auch die Geſchichte erkennt deren viele; aber nicht Alles, was hier glänzt, war Gold. Neben der ſchlichten Einfalt und Treue, der wilden Roheit, ererbt und unverwiſcht durch eine hochcultivirte Zeit, operirte und calculirte die Argliſt mit, und die eifrigſten Anhän⸗ ger des Legitimismus wurden damals wie jetzt durch die ſchlauſte Berechnung ihres Vortheils in die Parteien und aus den Parteien gedrängt. Der Verrath ſpielte auch damals ſeine Rolle, das franzöſiſche Geld und die Aus⸗ ſicht auf Rache und Beförderung eine noch größere, und Charaktere ſehen wir intriguiren für das von Gott ein⸗ geſetzte Königsgeſchlecht, welche an Blaſirtheit, Unglau⸗ ben, der Unfähigkeit an Tugend und Reinheit zu glau⸗ ben, an Frivolität und Ränkeſucht ſelbſt in der nächſt⸗ folgenden Periode der moraliſchen Depravation ihres Gleichen ſuchen, und in unſerer, trotz aller ihrer Mat⸗ herzigkeit und der Irrwege, wohin die Phantaſie geführt, 6 Lord Lovat und die Kebellen von Culloden. faſt unmöglich ſind. Wir werden hier einen dieſer Män⸗ ner kennen lernen. Die Criminalregiſter liefern uns die lange Reihe der Verurtheilten und Hingerichteten. Wo Schonung und Begnadigung eintrat, war es weniger Berückſichtigung minderer Schuld oder anderweitiger Verdienſte als die Gunſt der Umſtände, perſönliche Freundſchaft, Familien⸗ connexionen. Nur diejenigen Jacobiten, welche, von engliſchen Verbannten erweislich in Frankreich geboren, alſo geſetzlich nicht mehr Briten waren, wurden als Kriegsgefangene behandelt und gelegentlich ausgelöſt. So traf es ſich wohl, daß der Sohn, der thätig bei der Rebellion geweſen, mit Freiheit und Leben davonkam, während der Vater, der länger als jener ſein Stamm⸗ land nicht geſehen und ihm fremd geworden, mit ſeinem Kopfe büßen mußte. Nur einen Unterſchied machte das grauſame Urtheil und ſeine Execution, den der Stände. England hat ihn noch nicht verwinden gelernt. Die Strafe des Hoch⸗ verräthers iſt nach den alten Geſetzen der Strang. So⸗ fort, auch wenn er noch lebendig iſt, wird der Körper abgeſchnitten, der Bauch aufgeſchlitzt, die Eingeweide herausgeriſſen und verbrannt, der Kopf vom Rumpf ge⸗ löſt, gepfählt; letzterer wird geviertheilt. Daß man in neueren Zeiten von dieſen barbariſchen Einzelheiten der Execution abgegangen iſt, haben wir aus anderen Hoch⸗ verrathsprozeſſen erſehen. Nach der Rebellion von 1745 übte man das alte Recht in vielen Fällen noch in ſeiner vollen Barbarei aus. Nur die Lords und die edle Ge⸗ burt, obgleich ſonſt nicht, wurden hierin geſchont. Man begnügte ſich ſie auf dem Schaffot ſterben zu laſſen, wie 7* Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 5 Karl I., Charlotte Grey und König Heinrich's VIII. Ge⸗ mahlinnen. Sogar war es ihnen vergönnt, mit allem ariſtokratiſchen Apparat zur Execution zu fahren, und ihre Leichen in metallbeſchlagenen Särgen in ihren Erbgrüf⸗ ten beiſetzen zu laſſen. Und man ſagt uns nicht, daß das Volk über ſolche Bevorzugung gemurrt hat. Die Liſten haben uns einzelne Züge aufbewahrt, um den todten Namen in den Regiſtern doch etwas Lebens— friſches beizulegen, was die Aufmerkſamkeit der Nach⸗ welt, die gleichgültig darüber wegfliegt, auf dieſe Dpfer für die Legitimität anziehen mag. Der Eine, ein junger Mann von edler Bildung und gereiften Univerſitäts⸗ ſtudien, James Dawſon, opferte alle Ausſichten, ſelbſt eine liebenswürdige junge Braut, um den Fahnen des Prätendenten als Copitain zu folgen. Noch in der Gefangenſchaft hoffte er auf Begnadigung, der eine Hoch⸗ zeit folgen ſollte. Vergebens. Sein Schickſal erregte ſo allgemeine Theilnahme, daß eine Ballade des damals be⸗ kannten Dichters Shenſtone es beſang, die ein Schrift— ſteller ſo hoch ſtellt, daß er ſagt: Dawſon's Geſchichte wird wahrſcheinlich noch dann in der Erinnerung leben, und er von der Nachwelt beklagt werden, wenn die der übrigen Rebellen längſt vergeſſen iſt.— Ein Barbier aus Mancheſter, Syddal, verließ ein gutes Einkommen, eine Gattin und fünf Kinder, um mit den Rebellen zu ziehen. Aber er war ein glühender Katholik und hatte den Tod ſeines Vaters zu rächen. Vor 30 Jahren, nach der Revolution von 1715, war er am Galgen geſtor⸗ ben, und ſein Schädel hing noch auf dem Markte von Mancheſter. 30 Jahre hatte der Sohn es täglich mit angeſehen, bis er beim Einzug des Prätendenten in die Stadt das Haupt des Vaters von der Stelle ſeiner Schmach herunternehmen konnte. Fähndrich in Karl F 8 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. Eduard's Heer, war er einer ſeiner thätigſten Offiziere, ohne dem Schickſal zu entgehen, welches alle Gefangene traf. Aber noch im Tode bewies er ſeinen glühenden Eifer, indem er betete: daß auch ſeine Kinder die Sache, für die er geſtorben, ergreifen und ihr Leben dafür ein⸗ ſetzen möchten!— Viele erklärten, wie Syddal, bei An⸗ hörung des Todesurtheils: ſie hätten nur nach ihrem Gewiſſen gehandelt, und würden eben ſo wieder handeln, wenn in Freiheit geſetzt. Am 20. Juli 1746 wurden die eben und mehre an⸗ dere benannte Verurtheilte, darunter mehre angeſehene Männer von der Gentry in London hingerichtet. Die Acten ſchildern uns den herzlichen Abſchied, den ſie, in voller Ergebung gegen Gottes Willen, von einander 1 nahmen. Nachdem ſie mit einander gefrühſtückt, wurden ſie auf drei Schleifen Kennington Common gebracht. Der Galgen war von der Garde umringt. Daneben ſtand ein Block und ein Haufen Reiſig. Dieſer ward ſchon angezündet, während die Henker ihre Opfer von den Schleifen losbanden. Nachdem die Unglücklichen ungefähr eine Stunde mit ihren Andachtsübungen ver⸗ bracht und dem Sheriff einige Papiere überreicht hatten, in denen ihre politiſchen Anſichten ausgeſprochen waren, ging ihre Execution vor i Als der Obriſt Townley (der in Mancheſter für den Prätendenten ein Regiment geworben) erſt fünf Minuten gehangen, ward er abge⸗, ſchnitten und noch lebendig(being JFet alive) auf den Block gelegt, wo ihm der Henker mit einem Hackmeſſer den Kopf vom Rumpfe trennte. Dann nahm er ihm Herz und Eingeweide aus und warf ſie ins Feuer. Nach⸗ dem mit den Anderen eben ſo verfahren war, rief der Henker mit lauter Stimme:„Gott erhalte König Georg!“ Die Körper wurden geviertheilt und dem Kerker⸗ ——— ———— —— 9 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. meiſter übergeben, der ſie verſcharren ließ; die Köpfe der meiſten. Carlisle und Mancheſter geſchickt und dort auf Pfähle gep ta Die des Oberſt Townley und eines Fähndrich Fletcher behielt man in London, wo ſie mehre Jahre hindurch auf Temple Bar der feinen Welt Londons, wenn ſie in die italieniſche Oper fuhr, als Schauſpiel dienten. Dieſe und Andere waren ſchubweiſe nach London ge⸗ bracht worden, um dort gerichtet zu werden; zu Anderen begaben ſich die zu einer Special(commiſſion beſtellten Richter, um ſie am Orte ihrer Haft zu richten. In Carlisle ſaßen allein gegen 370. Hier verordnete man, daß mit ihnen in Pauſch und Bogen verfahren werde. Man ſollte immer je 20 zuſammen looſen laſſen, von denen dann 19 deportirt, der 20. um Tode verurtheilt und gebracht werden ſolle. Viele der Unglücklichen pro⸗ teſtirten dagegen. Sonſt verfuhr man gegen ſie mit engliſcher Geſetzlichkeit, ja man ging darüber hinaus, indem man ihnen Advocaten ohne Bezahlung gewährte und ein Gebot von den Kanzeln verleſen ließ, wonach die von ihnen benannten Entlaſtungszeugen ſich unter Strafandrohung zu geſtellen hätten. Als ſie ſich geſtell⸗ ten, alles Schotten, weigerten ſie ſich, nach engliſcher Weiſe den Eid abzuleiſten. Auch darin gab man zu Gunſten der Angeſchuldigten nach. Dennoch wurden in Carlisle 91 zum Tode verurtheilt und darunter Männer von gro⸗ ſ. Vermögen, welche für die Sache der Stuarts die günſtigſten Lebensausſichten aufgegeben hatten. Indeſſen wurden nur 20 gehängt und geviertheilt, die Mehrzahl deportirt. Zur ſelben Zeit wurden in York einige 70, Andere in Surrey, gerichtet und verurtheilt. Jedoch ſind davon nur etwa 30 gehängt. Einer von ihnen trank noch auf 10 Lord Lovat und die RKebellen von Culloden. dem Hinrichtungsplatze auf die Geſundheit des Präten⸗ denten. Den Hinrichtungen folgte die Confiscation der Gü⸗ ter, bei welcher bedeutende Eſtates der Krone zufielen, indeß beſtimmte die Gnade König Georg's, daß der Erlös beim Verkauf zum größten Theil den Waiſen der Hin⸗ gerichteten zu Gute käme. Vom Reſte wurden Schulen in den Hochlanden errichtet. Von den Lords, deren Prozeſſe, als vor das Ober⸗ haus gehörig, beſonders verhandelt wurden, waren die Earls von Kilmarnock und Cromartin, Lord Balmerino und Lord Lovat bald nach der Schlacht eingefangen wor⸗ den. Sie Alle zählten kaum zu den Häuptern der Ver⸗ ſchwörung, noch zu den eigentlichen intellectuellen Urhe⸗ bern des Hochverrathes; gerade an dieſen vornehmen und einflußreichen Perſonen ſollte aber vorzugsweiſe der Auf⸗ ruhr geſtraft werden. Vom Earl von Kilmarnock hatte man ſeine Betheili⸗ gung an dieſer Rebellion am wenigſten erwartet. Er war ein Presbyterianer; ſeine Religionsgenoſſen hatten furchtbar unter der Herrſchaft der Stuarts gelitten und keine Kirchengenoſſenſchaft iſt entfernter und ſteht dem Papismus feindlicher gegenüber als die ſchottiſchen Pres⸗ byterianer. Man glaubte aber, daß ſeine Gattin das Werkzeug ſeiner politiſchen Bekehrung geweſen, eine fanatiſche Jacobitin. Andere Nachrichten behaupten zwar, daß er ſtandhaft allen ihren Verführungskünſten wider⸗ ſtanden und erſt wenige Monate vor der Landung des Prätendenten zum Entſchluß gekommen. Sie ſetzen hin⸗ zu, daß er bis dahin um eine Anſtellung im Miniſterium ſich eifrig beworben und daß er erſt da umſchlug, als Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 11 dieſe Ausſicht ihm fehlſchlug! Aber die Zeitgenoſſen ſchildern ihn als eine ſehr feine, einnehmende Perſön⸗ lichkeit! Der Earl von Cromartin ſtammte aus einer alten Familie von angeerbter Anhänglichkeit an das Haus Stuart. Sein Großvater war von Jacob Il. zum Earl erhoben für die Dienſte, welche er ihm zur Herſtellung des Abſolutismus geleiſtet. Der Earl von Cromartin mußte zur Sache des Prätendenten halten. Lord Balmerino hatte ſchon 1715 am Auſfſtande lebhaften Antheil genommen, war aber durch die Be⸗ mühungen befreundeter Familien begnadigt worden. Er war ein berühmter Fechter und ausgezeichnet durch ſei⸗ nen Muth. Feſt hielt er an den Grundſätzen, denen er von Jugend auf ſich zugewandt. Erſt im Juli 1746 wurden ſie vor das Haus der Lords geſtellt. Die erſteren Beiden erklärten ſich für ſchuldig, der Letzte für nichtſchuldig. Er ward vollſtän⸗ dig überführt. Kilmarnock und Cromartin baten demü⸗ thigſt die Lords, ſich zu ihren Gunſten beim Könige zu verwenden; Balmerino verſchmähte die Gnade und ſah lächelnd ſeinem Schickſale entgegen. Die Theilnahme für die Lords war groß, man ſuchte ſie zu retten. Als man Balmerino ſagte, daß ſeine Freunde ſich doch für ihn verwenden ſollten, erwiderte er:„Ich bin ſehr unbekümmert um mein eigen Schickſal; aber wenn die beiden edlen Lords meine Freunde wären, wür⸗ den ſie meinen Namen zwiſchen die ihrigen geſchrieben haben.“ Es gelang von den Dreien nur Einen, den Lord Cro⸗ martin, vor ſeinem Schickſale zu bewahren, und auch dies nur durch einen beſondern Umſtand. Die Gräfin, ſeine Gattin, war Mutter von vielen, noch ganz jungen Kin⸗ 12 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. dern. Es gelang ihr Zutritt bei der Prinzeſſin von Wales zu erhalten und ſie brachte alle ihre Kinder in Trauer⸗ kleidung mit. Auch die Prinzeſſin hatte zu jener Zeit 8 5 mehre Kinder im jugendlichen Alter. Sie ward gerührt, die eigene Mutterliebe ſprach mit, und Lord Cromartin erhielt unter ſehr leidlichen Bedingungen ſein Leben und ſeine Freiheit geſchenkt. Die Lords Kilmarnock und Balmerino gingen allein ihren letzten Weg am 18. Auguſt 1746. Auf Tower⸗ Hill war das Schaffot. und die Särge ſtanden ſchon auf dem Schaffot, als die Sheriffs ſich nach dem Tower begaben, um die Ausantwortung der Körper der Gerichteten zu fordern. Beim Hinaustreten aus dem Tower ſagte Kilmarnock: „Gott erhalte König Suamgu Balmerino, ſich unwandelbar treu, rief laut:„Gott erhalte König Jacob!“ Soldaten von der Fußgarde ſtanden zu beiden Sei⸗ ten des Weges nach dem Platze. Die Reiter⸗ und Gre⸗ nadiergarde endete den Zug und umſchloß dann im Kreiſe das Schaffot; unzählige Menſchenmaſſen dahinter, an den Fenſtern, auf den abgedeckten Dächern der Häuſer, auf beſonders aufgeſchlagenen Gerüſten. So lange hatte man keinen Lord hinrichten geſehen! Es war ſo viel Zeit verſtrichen ſeit der Schlacht, welche ihre Sache nie— dergeworfen und die Hoffnung der Stuart auf immer vernichtet hatte. Man hätte wohlfeiler als durch ſo viel Blut und Schreckaufwand ſein Ziel erreicht. Angekommen am Orte ſelbſt, wurden die Lords in zwei verſchiedene Gemächer geführt, die eigends zu ihrer letzten Andacht eingerichtet waren. Lord Kilmarnock ward von dem ſeiner Zeit berühmten presbyterianiſchen Geiſt⸗ lichen Dr. Foſter in ſeiner Andacht unterſtützt; ein Geiſt⸗ —— Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 13 licher der hohen Kirche war bei Lord Balmerino. Als ſie ſpäter nach dem Schaffot gingen, fragte einer der Zuſchauer: Welcher iſt denn Lord Balmerino. Dieſer wandte ſich freundlich zu ihm:„Ich bin Lord Balme⸗ rino, meine Herren, Ihnen zu dienen.“ Als Beiden erlaubt war ſich zu— fragte Bal⸗ merino den Lord Kilmarnock, ob ihm davon bekannt ſei, daß vor der Schlacht von Culloden der Befehl ertheilt worden, keinem Gefangenen Pardon zu geben? Als die⸗ ſer es verneinte, ſagte Balmerino: Alſo auch nur eine ihrer Erfindungen, um ihr Verfahren gegen uns zu recht⸗ fertigen. Nach dem letzten Gebete mit Dr. Foſter und ſeinen Freunden, trank Kilmarnock ein Glas Wein und aß einen Zwieback. Dann wandte er ſich an die Sheriffs und bat ſie, ob die Execution nicht at rino vollſtreckt werden könne gin ſein Name zuerſt auf der Liſte Abſchied von ſeinen Freunden, er erklärte er wolle nicht Volke ſprechen, und bekrat, an Dr. Foſter's Seite das Schaffot. Beim Anblick des Sarges, Blockes und Beils— er ſich plötzlich zu ſeinem Freunde um und rief:„O das iſt ſchrecklich!“ Riederkniend, ſchien er inbrünſtig zu beten. Dies, und ſeine ganze Haltung verwirrte dermaßen den Scharfricht er, daß ihn eine Ohn⸗ macht überkam. Man gab ihm ein Glas Wein, um ihn wieder zu ſich zu bringen. Die Freunde des Lords halfen ihm, ſeine Kleidung in Ordnung zu bringen. Es koſtete viel Zeit ehe man ſein langes Haar in die Nachtmütze befeſtigte. Der Un⸗ glückliche ſchien während deſſen von tauſend Aengſten geplagt. Der moraliſche Schreck wirkte auf ſeinen Kör ver, der an krampfhaften Zuckungen litt. Als er vor 14 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. dem Block niederkniete, ſchlang er unwillkürlich die Arme über den Kopf. Dies verwirrte abermals den Scharfrichter. Er bat ihn die Arme zurückzuziehen. Aber als dies geſchehen, bemerkte Jener, daß die Weſte des Lords den Todesſtreich erſchwere. Kilmarnock mußte noch einmal aufſtehen, ſein Kammerdiener zog ihm die Weſte aus. Nachdem er nun wieder eine Weile betend gekniet, wehte er mit dem Taſchentuch, und ſein Haupt fiel, glücklicher als man erwarten können, auf einen Streich, nur ein Theil der Haut blieb am Rumpfe. Der Kopf, aufgefangen in einem rothen Tuche ward auf dem Körper in den Sarg gelegt und nach dem Tower gebracht. So ſtarb Lord Kilmarnock. Anders Lord Balmerino. Während des erſten Theils dieſer erſchrecklichen Vorbereitungen hatte er gebetet, dann unterhielt er ſich mit ſeinen Freunden, mit einer bewun— derungswürdigen Ruhe und Heiterkeit. Alle weinten, nur er nicht. Nachdem man Sägeſpähne auf das Schaffot geſtreut, um das Blut zu verdecken, gab der Sheriff ihm einen Wink. Er erkundigte ſich raſch, ob Lord Kilmarnock gelitten und nahm dann mit einer bewunde⸗ rungswürdigen Ruhe und Würde von ſeinen Freunden Abſchied.„Ich will Sie nun nicht länger aufhalten, meine Herren“, ſagte er und ſtieg mit feſten Schritten die Treppe hinauf. Oben nahm er dem Scharfrichter das Beil aus der Hand und nachdem er es ernſthaft betrachtet, klopfte er. jenem auf die Schulter, als eine Ermahnung, muthig in ſeiner Pflicht zu ſein. Dann ſchritt er nach dem an— dern Ende des Schaffots, nahm ſeinen Sarg in Augen⸗ ſchein und beordnete, daß er näher an den Block ge⸗ ſchoben werde. Er zog Rock und Weſte aus, band das Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 15 Halstuch ab und warf es auf den Sarg. Nachdem er eine Flanellweſte angezogen, nahm er aus der Taſche eine ſchottiſche Plaidmütze, indem er ſagte: er wolle doch wie ein Schotte ſterben. Den Nacken auf dem Blocke, wie zur Probe, wech— ſelte er einige Worte mit dem Scharfrichter, und erhob ſich dann wieder zu den Zuſchauern:„Vielleicht halten Einige mein Benehmen für zu kühn, denen berichten Sie, ich erkläre hiermit feierlich, daß es nur die Wirkung iſt meines vollkommenen Gottvertrauens und meines guten Gewiſſens. Ich müßte mich geradezu verſtellen, wenn ich irgend etwas von Furcht zeigte.“ Auf dem Blocke ſprach er, die Arme ausſtreckend, noch mit vernehmlicher Stimme:„O Herr, belohne meine Freunde, vergib meinen Feinden, und empfange in Gnade meine Seele.“ Er gab das Zeichen zum Streiche. Der Scharfrich— ter war aber ſo erſchüttert von dieſem hochherzigen Be— nehmen, daß er dreimal den Streich wiederholen mußte, ehe der Kopf vom Nacken getrennt war. Mit ſeinem Körper verfuhr man wie mit dem Kilmarnock's. Später ward er in demſelben Grabe mit dem Leichname des Marquis von Tullibardine beerdigt, welcher während der Verhaftung geſtorben war. Vier Monate nach der Schlacht von Culloden fand dieſe Hinrichtung ſtatt! Um abzuſchrecken war das nicht nöthig. Noch ein Lord ſaß im Gefängniß, für die Verur— theilung und die Execution aufgeſpart. Aber ein Puchs, der Zoll um Zoll ſein Leben vertheidigte, und, da man, was rühmend anerkannt werden muß, ſtreng an den 16 Lord Lovat und die Kebellen von Culloden. Formen des Rechtes hielt, war es ſeiner Schlauheit und Zähheit möglich, dieſes vielfach verwirkte Leben noch um Jahre ſich zu retten, und er legte ſein Haupt erſt als ein Greis von 80 und mehren Jahren auf den Block. Simon Fraſer Lord Lovat war einer der merkwür⸗ digſten Männer ſeines Jahrhunderts. In den ſiebziger Jahren des vorangegangenen geboren, und frei von allen philoſophiſchen und myſtiſchen Tendenzen des Jahrhun⸗ derts, welches er bis in ſeine Mitte erlebte, war er ein Mann von der raffinirteſten Klugheit, die aber nichts weniger als echte Weisheit war, und, alle edleren Re⸗ gungen des Menſchenherzens von ſich fern haltend, war er ein vollendeter, grober Egoiſt.„Mit dem 18. Jahr⸗ hundert“, ſagt ein neuerer Schriftſteller,„hatte er die ſinn⸗ liche Luſt, die ironiſche Weltverachtung, den Proteſt gegen die älteren moraliſchen Bindemittel und die nackte Selbſtſucht gemein, ſtellte dies alles aber in der eiſer⸗ nen Kraft einer früheren Zeit und in der beſonderen Schärfe des ſchottiſchen Charakters dar.“ Von ſeiner verwegenen Kühnheit, die an eine weit frühere rohe Zeit mahnt, zeugt folgende Geſchichte aus ſeinem früheren Leben. Im Jahre 1693, noch nicht 30 Jahre alt, hatte er ſich um die Erbin von Lovat beworben. Sie war aber ſchon mit dem Sohne Lord Salton's verſprochen. Simon Fraſer rückte mit einigen ſeiner Anhänger vor das Haus des Lords, ließ einen Galgen vor der Thür aufrichten und ſchwor, er wolle Vater und Sohn daran aufhängen, wenn ſie nicht allen ihren Anſprüchen an die Erbin entſagten. Er ſiegte durch den Schrecken; ſogar der Heiraths⸗ contract ward zerriſſen. Simon Fraſer verſuchte nun, ſich in den Beſitz der jungen Dame zu ſetzen, aber ihre Mutter, eine Witwe, hatte ſie gut verſteckt. Er mußte Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 17 ſich an ihr rächen. Mit einem ihm unterworfenen Geiſt⸗ lichen und einigen ſeiner blindlings ihm ergebenen An⸗ hänger überrumpelte er das Haus der Dame und zwang ſie mit einem der frechen Geſellen aus ſeiner Be⸗ gleitung durch den Geiſtlichen ſich trauen zu laſſen. Aber die Ehe ſollte vollſtändig werden. Er ſchnitt der Ma⸗ trone den Schnürleib vom Leibe und zwang ſie mit ihrem angetrauten Ehemann ins Bett. Erſt als die erzwungene Ehe auf dieſe Weiſe vollſtändig vollzogen war, verließ er mit ſeiner Rotte das Haus. Zwar ward er für dieſes Verbrechen vor Gericht ge⸗ ſtellt und verurtheilt. König Wilhelm IMI. ließ ſich in⸗ deß bewegen ihn zu begnadigen. Ob in Folge einer nur bedingten Begnadigung oder anderer fleiſchlicher Verbrechen— die Quellen darüber fehlen uns— ging Simon Fraſer 1698 als Verbannter nach Frankreich. Er geſtellte ſich am Hofe des vertrie⸗ benen Königs zu St.⸗Germain, wo alle Unzufriedenen der britiſchen Inſeln ſich ſammelten und man in ihrer Aufnahme nicht wähleriſch ſein konnte. Hier ward er Papiſt und dadurch ſofort in der Gunſt Jacob's II. be⸗ feſtigt. Dieſer übertrug ihm die Anwerbung von Re⸗ kruten in Schottland. Er warb auch wirklich, hielt es aber für vortheilhafter, dem britiſchen Miniſterium davon heimlich Anzeige zu machen. Einige ſchottiſche Katholi⸗ ken erfuhren es und denuncirten ihn beim Hofe von St.⸗Germain. Er ward deshalb von franzöſiſcher Seite 1702 in die Baſtille geſteckt, wo er mehre Jahre zubrachte. Als er endlich durch Intriguen ſeine Freiheit erhielt, trat er in den geiſtlichen Stand und ging nach St.⸗Omer, wo er in den Orden der Jeſuiten eintrat. Durch heuch⸗ leriſches Benehmen verſchaffte er ſich den Ruf einer exemplariſchen Frömmigkeit, während er vielmehr in zahl— 18 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. loſe Liebeshändel verwickelt war. Als dieſe in Begriff waren, ruchbar zu werden und ihn in Fortſetzung ſeiner Heiligenrolle zu verhindern, ſtarb, glücklich für ihn, Königin Anna von Großbritannien(1. A luguſt 1714). Das Haus Hannover ward auf den Thron berufen; zugleich ſchwellten aber auch die Hoffnungen der Stuarts. Simon Fraſer verließ ei ligſt d den geiſtlichen Stand und kehrte nach Schottland zurück, um, je nachdem, zu ſei— nem Vortheil zu operiren. Beide Parteien, oder viel⸗ mehr beide Dynaſtien, brauchten verwegene, intriguante und einflußreiche Männer. Als der Prätendent im„ 1715 landete, unterſtützte er zuerſt, doch mehr unter d Hand als öffentlich, deſſen S Sache. Als er jedoch tald einſah, daß dies unbeſonnene Benehmen keine Ausſicht auf Erfolg habe, wandte er ſich davon ab, und trat öffentlich und mit eben ſolcher Entſchiedenheit auf Seite der britiſchen Regierung. Er warb ein Regiment gegen die Stuarts und trug nicht wenig bei zum Verunglücken des Aufſtandes. Die Regierung in London wußte dieſe kluge Hand⸗ lungsweiſe zu ſchätzen. Ihm wurde nicht allein Amneſtie für alle ſne frühern Vergehen, ſondern er ward auch in den Beſitz der verwirkten Güter der Lovats geſetzt und vom Hofe König Georg's in London mit Auszeich⸗ nungen überhäuft. Sein Einfluß in Schottland ward ſehr groß. An der Spitze des mächtigen Clans deeFuſt, heirathete er noch, unbeſchadet daß er ein katholiſcher Prieſter gewe⸗ ſen und ſeiner vorgeſchrittenen Jahre, eine Grant, die Tochter eines der angeſehenſten Häuptlinge; nach deren 2 eine Verwandte des Herzogs von Argyle. Von der Regierung bezog er anſehnliche Jahrgelder.„Man wußte in London ſehr gut, daß man ihn bezahlen müſſe, Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 19 um ihn zu haben, und hatte den beſten Willen und Glauben, daß man ihn ſehr gut bezahle.“ Aber er fand es nicht, oder vielmehr er fand es vor⸗ theilhafter, ſich von beiden Seiten bezahlen zu laſſen, und eine Thür nach beiden Seiten für ſich offen zu be— halten. Schon ſeit 1736 ließ er ſich erweislich wieder in jacobitiſche Umtriebe ein, und als 1739 der ſpaniſche Krieg erklärt ward, trat er mit andern ſchottiſchen Edel— leuten in Verbindung mit Frankreich. Für den Fall, daß ein Heer in Schottland lande, erbot man ſich 20,000 Mann dazu ſtoßen zu laſſen. Die Sache zerſchlug ſich nach des Cardinal Fleurus Tode, welcher dem Unternehmen nicht abgeneigt ſchien. Seine Nachfolger erwogen die Verhältniſſe richtiger, und wohl erkennend, da die Sache de r Stuarts und des Pa pismus in England verloren ſei, betrachteten ſie die Un⸗ ternehmungen der Erſteren und ihrer Anhänger nur als ein willkommenes Mittel, um die großbrita mniſche Re— gierung etwas in Unruhe zu erhalten. Wie der B5jährige Prätendent Karl Eduard, von den franzöſiſchen Miniſtern anfänglich hingehalten, dann dem eignen Ehrgeiz und ritterlichen Impulſe folgend, ſich 1745 entſchloß auf eigene Hand das Wageſtück zu unternehmen, die Reiche ſeiner Väter wieder zu erobern, das gehört der Geſchichte an. Er hatte richtig gerechnet auf ein erbittertes und zum Theil ſeinem S auſe ergebe⸗ nes Volk, er fand noch mehr, als worauf er gerechnet, verwegene Speculanten, die auf ſein Glück ihr Alles ſetzten, aber er hatte nicht gerechnet auf die gewaltige Macht, die der Freiheits- und Ordnungsſinn in Alteng⸗ land und die Furcht vor einer Unternehmung ihm ent⸗ gegenſetzte, welche die proteſtantiſche Welt als von den Jeſuiten ausgehend bezeichnete. 20 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. Die glaubwürdigſten Berichterſtatter aus jener Zeit verſichern uns, daß die Nachricht von der Unternehmung des Prinzen ſeinen aufrichtigſten Anhängern in Schott⸗ land höchſt ungelegen, wenn auch nicht ganz unerwartet kam. Sie ſtanden in genauer Verbindung, die man immerhin Verſchwörung nennen mag, denn ſie waren durch die vorangängigen mislungenen Verſuche gewitzigt, und kannten ihre eigenen und die europäiſchen Verhält⸗ niſſe. Der Kampf der Stuarts war der Kampf gegen eine neue Weltordnung. Nur wenn Frankreich mit ſei⸗ ner vollen Macht ſie unterſtützte, konnten ſie auf einen Sieg rechnen. Auch dann blieb es mehr als zweifelhaft, ob ſie das reiche, gewerbfleißige, ſtolze England mit ſei⸗ nen Antipathien gegen die alte Kirche und die alte Dy⸗ naſtie, mit deren grauenvollen Erinnerungen überwinden konnten. Die Hoffnung der vernünftigen Jacobiten ging nicht weiter, als daß ſie unter der Hülfe jenes Beiſtan⸗ des Schottland vielleicht wieder von dem mächtigern Schweſterreiche losreißen und ein eigenes Königreich grün⸗ den möchten. Aber der romantiſche Zug eines aben⸗ teuerlichen Jünglings, ohne Mittel und Kriegserfahrung, der von Frankreich nur mit geringem Gelde, wenigen Waffen unterſtützt wurde, und keine andern Chancen hatte als die Begeiſterung der Hochländer und der ka⸗ tholiſchen Schotten und Engländer im Flachland, keine andern Hülfstruppen als die von andern Abenteurern, welche bei einem Kriegsausbruch jeder Fahne zuſtrömen, konnte ihnen kein Vertrauen auf Erfolg einflößen. Die Mehrzahl der Häuptlinge und Führer, welche ſich ſpäter am eifrigſten zeigten, griff unluſtig zu den Waffen. Es war die drückende Pflicht der Loyalität, welche es ihnen gebot. Der kluge Lord Lovat beeilte ſich zum wenigſten. Der S0 jährige Greis konnte, im glück⸗ Lord Lovat und die Bebellen von Culloden. 21 lichſten Falle, kaum dadurch gewinnen, denn, wenn die Stuarts ſiegten, ſtand ihm ſein mehrfacher Abfall von ihrer Sache entgegen. Das Liebſte mußte ihm ſein, wenn Alles blieb, wie es geweſen. Er konnte von Frankreich und den Prätendenten Geld ziehen, um ihre Hoffnung zu nähren, er konnte einen ſtillen Einfluß auf die Jaco⸗ biten üben und die Regierung in London für ſchwere Bezahlung von dem unterrichten, was er in Erfahrung brachte. Er zauderte auch lange, wenn gleich er ſchon nach der Landung dem Prätendenten einige Unterſtützung zu⸗ kommen ließ. Der Lord Präſident Forbes in London ſchrieb und beſchwor ihn auf die eindringlichſte Weiſe, daß er kräftig und entſchieden für die Regierung Partei ergreifen möge, und Lovat verſicherte in ſeiner Antwort, daß er alles thun werde, was man von ihm verlange. Karl Eduard's erſte glänzende Erfolge zwangen ihn zu mehrer Thätigkeit. Er rüſtete ſeine Clansleute, war⸗ tete aber mit der Entſcheidung ſo lange als möglich, um dem Sieger mit einer wohlgerüſteten Schaar entgegen⸗ zukommen. Da gelang es bei Preſton Pans dem wil⸗ den Muth der Bergſchotten das geregelte Heer der Re⸗ gierung zu ſchlagen, und von dieſem Augenblicke ſchwellte die Rebellion zum Uebermuthe an. Wer abfallen wollte und konnte, fiel ihnen zu, und auch Lord Lovat durfte nicht länger zaudern. Er ließ ſeinen Sohn mit 500 Clansleuten zum Heere des Prätendenten ſtoßen. Aber dem Siege von Preſton Pans(1. October 1745) und dem raſchen Einbruch in England folgte der ebenſo übereilte Rückzug und die Schlacht von Culloden(27. April 1746). Die Sache war bodenlos verloren, nur in der Flucht noch Rettung. Lord Lovat ward ſchon einige Tage nach der Schlacht W Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. von Dragonern eingefangen; nach Einigen in ſeinem eigenen Hauſe, nach Andern in den Gebirgen, in einem hohlen Baume verſteckt. Er war ſo ſchwach, daß er nicht gehen konnte; auf einer Pferdeſänfte mußte er nach Inverneß gebracht werden. Von da ward er in einem Landauer von Dragonern nach Edinburg escortirt. Im Tower zu London kam er erſt zwei Tage vor Kilmar⸗ nock's und Balmerino's Hinrichtung an. Die letzten Kräfte, die letzten Tage, Monate ſtrengte der Greis an— nicht für ſeine Partei, er hatte keine, nicht für ſeine Sache, er hatte ebenſo wenig eine, nicht zu neuen Intriguen, er hatte nur ein Ziel vor ſich— ſich durchzuſchwindeln vom Schaffot. Als dies ihm fehlſchlug— er appellirte ebenſo wohl an die Eunſt der Großen, als auf die Meinung im Publicum— ging ſeine Speculation dahin, ſeinen Fall ſo einzurichten, daß er ein Odium auf ſeine Gegner werfe, und daß er mit einem beſſeren Ruhme aus der Welt gehe, als ſein Ruf im Leben war. Es muß in den älteren Zeiten, ſagt Fr. Bülau öfters ſolche zähe und aalgleiche, proteus⸗ artige Charaktere gegeben haben, und die deutſche Poeſie des Mittelalters hat einen ſolchen im Reinecke dem Fuchs gefeiert, deſſen treues Abbild Lord Lovat war. Zuvörderſt citirte er ſo viele Zeugen aus den entfern⸗ teſten Gegenden des nördlichen Schottlands, daß es un⸗ möglich war ſie zur Seſſion von 1746 zu citiren, und ſein Prozeß auf das folgende Jahr aufgeſchoben wurde. Die Zwiſchenzeit war ſein Gewinn. Er ſchrieb folgen⸗ den Brief an den Herzog von Cumberland: „Durch dieſes unterthänige Schreiben wendet ſich an Ew. königliche Hoheit der unglückliche Lord Simon Fraſer von Lovat. Ich würde mich nicht unterſtehen, Ew. königliche Hoheit um die geringſte Gnade zu bitten, — Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 23 wenn nicht der größte Theil der der Regierung zuge⸗ thanen Einwohner des Landes, wie der Lord Präſident und die damaligen Anhänger des Hofes, ſich noch er⸗ innern müßten, daß ich 1715 zur Unterdrückung der Rebellion, mit Gefahr meines Lebens und Verluſt mei⸗ nes einzigen Bruders, Ew. königliche Hoheit Familie mehr weſentliche Dienſte geleiſtet, als ſnt eine einzige Perſon meines Standes in ganz Schottland. Ich wurde bei dieſer Gelegenheit, im Namen des Königs, meines Herrn, durch den Grafen von Stanhope, damaligen Staatsſecretair, mit drei Schreiben beehrt, worin Se. Majeſtät mir ganz beſondere Beweiſe ihrer Gnade die das ganze Vaterland zu einer unverbrüchlichen Treue hätten bewegen ſollen. Ihre 2 Majeſtät ließen es auch nicht bei bloßen Worten bewenden. Als ich bei Hofe anlangte und Sr. Majeſtät durch den verſtorbenen Her⸗ zog von Arghle vorgeſtellt ward, erlangte ich von Stufe zu Stufe einen ſo hohen Grad königlicher Huld, wie man noch an keinem einzigen Schotten wahrgenommen, und hatte zum öftern die Ehre in den Parks von Kei ſington und Hanooanutt Ew. Hoheit au Armen zu haben, um Sie Sr. könig lichen Majeſtä welche für Solche, ſu für die könig lichen Prinzeſſin⸗ nen, beſondere Zärtlichkeit zeigten, zu einer großväter⸗ lichen Umarmung darzureichen. Ich beſchwöre Sie daher, mein Herr, ſich von den betrübten Umſtänden, worin ich mich befinde, rühren zu laſſen und mir Merkmale Ihrer Güte und Großmuth zu geben. Sollte ich die Ehre haben, bei Ew. königlichen Hoheit zum Handkuß gelaſſen zu werden, ſo würde es mir nicht ſchwer fallen, Sie zu überzeugen, daß ich dem König und der Regie⸗ rung noch ſolche weſentliche Dienſte zu leiſten im Stande ſei, wie man ſich von dem Elend neun— — S 3 24 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. undſiebenzigjähriger Greiſe, wie ich bin, der ich noch dazu allen Gebrauch meiner Hände und Füße bereits verloren, wol nimmermehr vorſtellen ſollte. Ihr könig⸗ licher Herr Vater, mein allergnädigſter Herr, war im Jahre 1715, im Vergleich mit uns, noch ſehr jung, als ich Demſelben eine Fürbitte für den Lord Macintoſh knieend zu überreichen und ſeinen Schutz für denſelben zu erbitten, die Ehre hatte. Ihre Majeſtät geſtanden ſelbigen zu und gaben die Begnadigung Dero Kammer⸗ herrn, Earl Cathcart, mit Befehl, ſie in meine eigenen Hände zu liefern, damit ich ſolche gedachtem Lord zu⸗ ſtellen könne. Es iſt dieſes unter ſo vielen Zeichen der Güte nur eines, womit Se. Majeſtät*), während der Ab⸗ weſenheit des Königs in Hannover, mich zu begnadigen beliebt haben, und ich zweifle nicht, daß das Blut, wel⸗ ches in den Adern Ew. königlichen Hoheit wallt, ebenſo großmüthig und mitleidig ſei.“ Natürlich half dieſer Brief nichts. Man kannte ihn zu gut, man brauchte ihn nicht mehr, man erinnerte ſich, was er der Regierung gekoſtet und freute ſich endlich ſeine Rache an dieſem gefährlichen Feinde abküh⸗ len zu können. Der Herzog von Cumberland, wenn auch einſt als Kind von dem alten Manne geſchaukelt, hatte doch nichts weniger als kindliche Empfindungen aus dieſem Feldzuge mitgebracht. Am 9. März 1747 begannen vor dem Hauſe der Lords in Weſtminſterhall die Verhandlungen, unter dem Vorſitz des Lordkanzlers Hardwick. Am erſten Tage ſtrengte Lovat ſich an gegen einen Hauptzeugen zu proteſtiren, weil er ſein Vaſall ſei. Nach langen Debatten erklärte *) Hier iſt der 1745 regierende König Georg II., Vater des Herzogs von Cumberland, Großvater Georg's III., Sohn des 1715 regierenden Königs Georg's 1. gemeint. noch reit⸗ nig⸗ im ung, ſtoſh lben nden mer⸗ enen zu⸗ der Ab⸗ enſo Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 25 der Gerichtshof, daß dieſer Zeuge gültig wäre, und der⸗ ſelbe bekundete: daß Lord Lovat thätig geweſen, um Truppen und Unterſtützungen für den Prätendenten zu werben, und daß dieſer einen Einfoll in das Königreich gemacht auf den Rath des Angeſchuldigten. Am zweiten Tage ward über die Zuläſſigkeit eines anderen Zeugen debattirt. Mr. Murray hatte als Se⸗ cretair des Prätendenten agirt, war gefangen genommen und angeklagt worden, hatte aber vollſtändige Begna⸗ digung vom Könige erhalten, muthmaßlich nur um ihn als Kronzeugen zu gebrauchen. Auch ſeine Zuläſſigkeit als Zeuge wider ihn beſtritt der Angeklagte, da Murray ſelbſt deſſelben Verbrechens angeklagt geweſen. Die Lords ſprachen ſich auch hier für die Zuläſſigkeit aus. Am dritten Tage ward dieſer Mr. Murray vernom⸗ men und bekundete, daß Lord Lovat mit Geld und Leu⸗ ten die Rebellen unterſtützt. Er habe zwei ſeiner Söhne veranlaßt ſeine Vaſallen zur Ergreifung der Waffen für die Rebellen aufzufordern. Auch Lord Lovat's Diener bekundeten am vierten, daß Geldſendungen von ihrem Herrn an den Prätendenten abgegangen ſeien. Am fünften zeugten in ſelber Art mehre Edelleute aus dem Hochlande wider ihn. Am ſechsten Tage führte der Lord, nachdem der Rath für die Krone alle Beweiſe gegen ihn zuſammengeſtellt, ſeine Vertheidigung. Er behauptete, daß die gegen ihn vernommenen Zeugen als ſeine Feinde zu betrachten und daß ſie durch Drohungen eingeſchüchtert wären. Dabei berief er ſich auf die Ausſagen zweier Hochländer zu ſei⸗ nen Gunſten, was aber von geringem Einfluß war im Verhältniſſe zu der Wucht von übereinſtimmenden Zeug⸗ niſſen gegen ihn. Er ſpeculirte zuletzt auf die öffentliche Meinung, die allerdings ſchon über die zahlreichen Blut⸗ XVI. 2 26 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. urtheile, die ihr unnöthig dünkten, unmuthig geworden. Er zeigte ſich in der Schlußverhandlung demüthig und ergeben, und machte nur ſein Alter, ſeine Gebrechlich⸗ keit, ſeine hülfloſe Lage, die Erbitterung ſeiner Feinde, ſeine Taubheit, die Schwäche ſeiner Stimme in ſo wei⸗ tem Raume und vor ſo großer Verſammlung, endlich das Anſtrengende und Ermüdende des ganzen Verfah⸗ rens geltend.— So gelang es ihm wirklich einige Theil⸗ nahme im Volke zu erwecken. Die Pairs ſprachen am ſiebenten Tage das Schuldig über ihn aus. Als ihm der Spruch verkündet wurde, ſprach er ſich bitter über die ihm widerfahrene unge⸗ rechte Behandlung aus und erging ſich in ſo beißendem Spott, daß der Lord High⸗Steward ihn öffentlich des⸗ halb zu rügen für nöthig hielt, worauf er das Todes⸗ urtheil über ihn ausſprach. Man rechnete aus, daß ſein Prozeß, vermöge der Chica⸗ nen, die er ſpielen ließ, um ihn zu verlängern, der Krone 10,000 Pf. St. gekoſtet, eine jener Zeit enorme Summes ſpätere politiſche Prozeſſe haben freilich in Eng⸗ land mehr gekoſtet. Plötzlich änderte Lord Lovat ſein Benehmen. Er war die Liebenswürdigkeit ſelbſt, und ſchien durchaus nicht von dem Schickſal, das ſeiner wartete, erſchreckt. Seine Freunde riethen ihm, die königliche Gnade auch jetzt noch anzugehen. Er lehnte es ab: das bischen Leben, was ihm übrig bleibe, ſei die Bitte gar nicht werth.— Dennoch verwandten ſich ſeine Freunde für ihn um die königliche Gnade, und es iſt immer möglich, daß er damit im Stillen einverſtanden war und daß ein Vorſchlag von ihm ausging, der wenigſtens ſeine Schlauig⸗ keit athmet. Die Bitte lautete, daß, wenn der König ihm nicht vollſtändig ſein Leben, er ihm wenigſtens noch eine orden. gund chlich⸗ einde, wei⸗ ndlich erfah⸗ Theil⸗ huldig wurde, unge⸗ ndem des⸗ hita⸗ der orme Eng⸗ Er chous recft auch chen icht für lich, ein ig⸗ ihm eine Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. W fünfiährige Friſt bis zum Tode ſchenken möge. Bis da⸗ hin konnte man mit Grund hoffen, daß der über SOjährige Greis eines natürlichen Todes geſtorben ſein werde. Das Geſuch fand keine Gewährung.— War es nöthig, einen Lord Lovat hinrichten zu laſſen? Darüber wird unter allen Verſtändigen kaum eine Meinungsverſchiedenheit geweſen ſein, wenn wir annehmen, daß die Anſichten ein Jahr nach dem Siege und der vollſtändigen Vernichtung der Aufſtändiſchen den Grimm der Furcht und Beſorg⸗ niß abgeſchüttelt hatten. Konnte er den Grimm des Haſſes erwecken?— Vielleicht trug man die eigene Schwäche ihm nach, daß man ihn einſt gehätſchelt und geliebkoſt, während man ſeinen Charakter kannte. Man trug es ihm nach, daß man ſelbſt es zugelaſſen, daß er die königlichen Kinder auf ſeinen Armen ſchaukeln dürfen! Das richtigſte Urtheil fällte ein Sonderling, John Painter aus dem St. Johnscollegium in Orford, über ihn, der um Gnade für ihn bat und ſtatt ſeiner ſter⸗ ben wollte. Er richtete Schreiben an den König, an den Grafen Cheſterfield und an Mr. Pelham. Daß er für Lovat keine Theilnahme fühlte, ergab ſich aus dieſen Schreiben ſelbſt. Dem König ſchrieb er, er möge den unwürdigen Verräther, der um das Leben bitte, mit dem Leben ſtrafen, ihn aber ſterben laſſen.„Laſſen Sie mich“, ſchrieb er,„das Haupt auf den Block legen und furchtlos jenen Streich empfangen, von welchem ich wahrhaft glaube, daß er die Seele vom Leibe trennen und damit von all' ihrem Elende befreien werde.“ An Lord Cheſterfield ſchrieb er: er bitte um weiter nichts, als daß Lovat und ſeine Familie, wegen des großen Verbrechens der Rebellion, deſſen dieſer Lord überführt worden und weshalb dieſer Verräther ganz rechtmäßiger Weiſe zum Tode verurtheilt worden, begnadigt werden 28 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. und daß man ihm dagegen, zu völliger Genugthuung für die Schuld dieſes Lords, den Kopf abſchlagen möge. Dabei war dieſem Wahnſinne Humor beigemiſcht. Lord Kilmarnock hatte bei Beſteigung des Schaffots, wie wir wiſſen, geſagt: Herr, das iſt erſchrecklich! In Bezug darauf ſchrieb Painter an Lord Cheſterfield: Mylord, ich kann ungeſcheut die Verſicherung geben, daß ich in Betreff der Gnade, um die ich Sie anſpreche, Ihnen durch Mangel an Unerſchrockenheit bei dem Anblicke des Todes keine Schande machen werde, und daß alle Teu⸗ fel des Milton, mit allen Geiſtern der bei Culloden er⸗ ſchlagenen Schotten, wenn ſie beſchworen werden könn⸗ ten, zur Stelle zu kommen, mich nimmermehr bewegen ſollten, bei Beſteigung des Schaffots zu ſagen: Herr, das iſt erſchrecklich! In dem Schreiben an Mr. Pelham hob er beſonders hervor, daß er eine Gefälligkeit bean⸗ ſpruche, hinſichtlich deren er gar ſehr zweifle, ob noch ſonſt Jemand ſich mit ihm darum Mühe geben werde, wo er vielmehr glaube, daß kein einziger Menſch weiter in der ganzen Nation ſei, der ſie annehmen möchte. Der Keim dieſes Wahnſinnes ſcheint nur, daß Painter be⸗ weiſen wollte, er fürchte den Tod nicht, und ſich viel darauf einbildete. Lovat's Unterhaltung war ſeit dem Tage ſeiner Ver⸗ urtheilung ein Genuß für Alle, die ihn beſuchten. Er erzählte Geſchichten und allegirte viele Stellen aus den alten Claſſikern, die auf ihn paßten. Als der Befehl zu ſeiner Hinrichtung ihm überbracht wurde, las er ihn ſelbſt und nöthigte den Ueberbringer mit ihm eine Flaſche Wein zu trinken. Dann unterhielt er ihn mit einer Menge pikanter und launiger Erzählungen, daß der Beamte ſeine Verwunderung nicht zu verbergen wußte. Er vergaß keinen Augenblick die angenommene Rolle uung nöge. Lord wir ezug lord, h in hnen des beb Teu⸗ ner⸗ önn⸗ egen ert, am an⸗ Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 29 eines philoſophiſchen Spötters. Als der Wärter ihn einige Tage vor ſeinem Tode fragte, ob er rothen oder weißen Wein wolle? antwortete er:„keinen weißen, wenn Ihr nicht wollt, daß ich mit einem Larirmittel im Leibe vor dem Block erſcheine.“ Als der Major des Towers eines Morgens ſich nach ſeinem Ergehen erkundigte, antwortete er:„Mir geht's ganz gut, ich bereite mich für den Ort vor, wohin kaum einige Majore gehen und gewiß nur ſehr wenige Gene⸗ ral⸗Lieutenants.“ Er ließ ſich ein Kiſſen zu Füßen ſei— nes Bettes legen und kniete häufig darauf, um zu ver⸗ ſuchen, wie er vor dem verhängnißvollen Blocke knieen müſſe. Nach einiger Uebung meinte er, daß das ſchon ganz gut gehen werde. Am Tage vor ſeiner Hinrichtung war er ſchon um 4 uhr aufgeſtanden um zu beten; dann legte er ſich wieder zum Schlafe hin und ſtand um 7 Uhr auf, um den Tag über deſto heiterer zu ſein. Zum Barbier ſagte er beim Raſiren, er möge ja vorſichtig ſein und ihm nicht in die Kehle ſchneiden; das könnte doch manche Leute um ihr Schauſpiel am folgenden Tage bringen. Der Tag war ganz der Unterhaltung mit ſeinen Freun⸗ den gewidmet. Man ſprach über die ins Parlament ge⸗ brachte Bill wegen Aufhebung der ſchottiſchen Erbge— richtsbarkeiten. Lovat ſagte: er wünſche, daß alle Herren, die für dieſelbe ſtimmen würden, den Durchfall bekom⸗ men möchten. Sein Leichnam, forderte er, ſolle nach Schottland gebracht und in ſeiner Familiengruft zu Kirkhill beigeſetzt werden. In ſeinem Teſtamente habe er zwar früher verordnet, daß die Pfeifer und Geiger von Edinburg vor ſeinem Sarge herſpielen ſollten; das werde ſich nun freilich jetzt nicht thun laſſen, aber er hoffe doch, daß die guten, alten Klageweiber in ſei⸗ 30 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. nem Lande ihm zu Ehren ein gutes Klagelied anſtim⸗ men würden. Nachdem er mit Appetit ein tüchtiges Abendbrot verzehrt, wünſchte er, daß morgen zum Frühſtück ihm ein hübſches Stück Kalbfleiſch geröſtet würde, was im⸗ mer ſein Lieblingseſſen geweſen. Dann rauchte er noch eine Pfeife und ging vergnügt zu Bett. Um 3 Uhr am andern Morgen verrichtete er noch einmal ſeine Andacht und legte ſich dann abermals bis 5 nieder, wo er aufſtand und ſeiner Gewohnheit nach ein Glas Wein mit Waſſer vermiſcht trank. Hierauf las er zwei Stunden und ohne Brille; durch ein mäßiges Leben hatte er ſich den vollen Gebrauch ſeiner Augen er⸗ halten und konnte ſogar ſehr gut ſehen. Er verzehrte ſein Frühſtück, gehacktes und geröſtetes Kalbfleiſch, mit großer Luſt und trank dabei Wein und Waſſer auf die Geſundheit ſeiner Freunde, die um ihn ſaßen. Als der Sarg, mit ſeinem Namen und Alter und allen Emblemen ſeines Standes verziert, auf das Schaffot geſtellt war, begab ſich der Sheriff Alſop ans Thor des Towers um den Körper zu fordern. Als die Kunde hiervon zur Geſellſchaft kam, erbat ſich Lord Lovat einige Augenblicke, um ſeine Andacht zu verrichten. Er kehrte mit heiterer Miene zur Geſellſchaft zurück und ſagte: Nun, meine Herren, bin ich fertig. Die Treppen ſchienen den Greis ermüdet zu haben. General Williamſon for⸗ derte ihn auf einige Augenblicke in ſeiner Stube auszu⸗ ruhen. Er nahm es an und kehrte nach fünf Minuten ſchon zurück. Er war von der liebenswürdigſten Höf⸗ lichkeit, trank noch ein Glas Wein und ſtieg dann in die Kutſche des Gouverneurs des Towers, die ihn bis dahin brachte, wo die Sheriffs ihn empfingen. Von ihnen in ein Haus, in der Nähe des Schaffottes geführt, er⸗ Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 31 ſuchte er ſie ihm zu erlauben, daß er das Commando bei der Execution übernehme, denn da er lange gedient, verſtände er es, und wiſſe, was gehorchen heiße. Nachdem er noch ein Glas Branntwein und etwas Bitteres zu ſich genommen, erſtieg er das Schaffot und drückte oben ſeine Verwunderung aus, daß eine ſo un⸗ geheure Menſchenmenge zuſammengekommen, um nichts weiter zu ſehen, als wie ein ſo alter Kopf abgeſchlagen werde. Auf dem Gerüſte bemerkte er einen Freund ſtehen, der ſehr niedergeſchlagen ſchien. Er legte ihm die Hand auf die Schulter:„Muthig, muthig, Mannz ich bin ja nicht erſchrocken, warum ſollteſt Du es ſein?“ Dem Scharfrichter gab er ſeine Börſe mit Gold und bat ihn, recht geſchickt zu verfahren:„Wenn Du es nicht biſt, und ich bin im Stande wieder aufzuſtehen, dann werde ich Dir eine ſehr böſe Miene machen.“ Er ſetzte ſich auf einen Stuhl, um ſeine Toilette zu machen, konnte ſich aber nicht enthalten, auch hier noch ſeinen Esprit glänzen zu laſſen. Die Freunde erinnerte er an das dulce et decorum est pro patria mori und recitirte dann die Worte Ovid's: Nam genus et proavos et quae non fecimus ipsi Vix ea nostra voco. Als er ſich entkleidet, kniete er vor den Block und legte ſein Haupt darauf. Nach einigen Minuten ſtiller Andacht winkte er mit dem Taſchentuche. Der Kopf ſiel auf einen Schlag. In ein Scharlachtuch verhüllt, ward er mit dem Rumpf in den Sarg gelegt und in den Tower getragen. Der Tag, der 9. April 1747 ward ein Trauertag für Viele in London. Als die Leiche nach dem Tower gebracht wurde und die Zuſchauer ihre Plätze zu ver⸗ 32 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. laſſen anfingen, brach eines der vielen Gerüſte ein, wo⸗ bei mehre Perſonen getödtet und noch mehr gefährlich zerquetſcht und verwundet wurden. Ganze Familien ſollen dabei zu Grunde gegangen ſein— um, wie Lord Lovat richtig geſagt, das Haupt eines S1jährigen Mannes fallen zu ſehen. Aber was hätte Lord Lovat geſagt, wenn keine Zuſchauer zugegen geweſen? Vier Monate vor Lord Lovat war Charles Rat⸗ cliffe hingerichtet worden, an derſelben Stelle, mit denſelben Ceremonien und Auszeichnungen. Wegen ſei⸗ ner edeln Geburt— er war der Bruder des Lord Derwent⸗ water, der 1716 geköpft worden— hatte man auch ihm, obgleich kein Pair, die Ehre des Geköpftwerdens zuge⸗ ſtanden, deren er ſich auch würdig zeigte; denn er erſchien zu ſeinem letzten Gange in einem Scharlachrock, mit ſchwarzem Sammet ausgeſchlagen und goldenen Treſſen, und einer ganz goldgeſtickten Weſte. Auch er benahm ſich ſehr höflich mit dem Gouverneur und den andern Beamten, trank mit ihnen ein Glas Wein und legte mit männlicher Entſchloſſenheit ſein Haupt auf den Block. Alle ſeine Freunde, die ihn begleitet, knieten mit ihm nieder. Ratcliffe, aus einer alten Rebellenfamilie und verbannt, hatte nicht einmal das Glück gehabt, mit für ſeinen König zu fechten, denn als er von Calais nach Schottland überfuhr, ward das Schiff genommen, er gefangen geſetzt und er büßte mit dem Leben dafür, daß er gegen das Haus Hannover fechten gewollt. Seinen mitgefangenen Sohn ranzionirte man, denn er war in Frankreich geboren. wo⸗ rlich lien ord agt, Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. Neun Jahre nach Karl Eduard's Landung in Schott⸗ land und acht Jahre nach dem Ende der Sache, nach der Schlacht bei Culloden, büßte ein letztes Opfer ſeine entfernte Theilnahme auf dem Schaffot, vielleicht das am meiſten beweinte von allen. Der Clan der Camerons von Lochiel war hoch⸗ gefeiert und berühmt im ſchottiſchen Hochlande. Ihr letzter Häuptling hatte einen andern Ruhm. Er förderte die Cultur und Civiliſation nach Kräften unter ſeinen Stammgenoſſen und den übrigen Hochländern, und mit Glück. Sein Bruder Archimbald ſollte, nach dem Willen des Vaters, in Glasgow die Rechte ſtudiren. Er fühlte ſich aber mehr zu den Naturſtudien hingezogen und ver⸗ tauſchte die Jurisprudenz mit der Phyſik. Nachdem er Glasgow verlaſſen, ſetzte er in Edinburg und Paris ſeine Studien fort, um ſie in Leyden zu vollenden. Er hätte als Arzt in jeder großen Stadt ſein Glück machen können, zog es aber vor lieber nahe ſeinem Geburtsorte zu prakticiren. Nachdem er in die Hoch— lande zurückgekehrt, verheirathete er ſich und ſiedelte ſich in der kleinen Stadt Lochaber an. Seine Einnahme hier war gering, er war aber dafür der Segen und die Freude der Gegend. Seine Frau gebar ihm ſieben Kinder und war ſchwanger mit einem achten, als er— ſtarb. Die Rebellion brach aus, die ihn und ſeine Familie ruiniren ſollte. Als der Prätendent gelandet und im Hauſe Mac Donald's wohnte, ſendete er an den Häupt⸗ ling der Camerons von Lochiel. Archimbald's Bruder eilte zu ihm und beſchwor ihn, von einem Unternehmen abzuſtehen, von dem er nichts vorausſah als den Ruin ſeines Volkes und Vaterlandes. Aber da Cameron früher den Stuarts gelobt, ſeinen ganzen Clan für ihre Sache 2** 34 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. aufzurufen, wenn es gelte, hatte Karl Eduard Waffen in der Hand, denen des Häuptlings Ehrgefühl nicht widerſtand. Er widmete ſich dem jungen Fürſten und, wie er vorausſah, dem ſichern Verderben. Empört vom Gedanken, daß man ſagen könne, er breche ſein Ver⸗ ſprechen und verlaſſe ſeinen König, ſtürzte er nach Haus, nahm Abſchied von ſeinem Weibe und rief ſeine Clans⸗ leute, an 1200, zu den Waffen. Er ſandte zu ſeinem Bruder, daß er ihn als Arzt begleite. Dr. Cameron brauchte alle erdenklichen Gründe, ſeinen Bruder von einem Unternehmen zurückzuhalten, deſſen Thorheit er noch deutlicher einſah. Er ſtürzte ſo⸗ gar vor ſeinem Bruder und Häuptling auf die Knie. Vergebens. Archimbald mußte ihn begleiten, weigerte ſich aber ſtandhaft eine Offiziersſtellung anzunehmen. Während des Feldzugs gab Dr. Cameron mehrfache Proben ſeiner Großmuth und edeln Geſinnung. Als Alles verloren, gelang es ihm und dem Häuptling nach den weſtlichen Inſeln zu entfliehen und von da nach Frankreich ſich einzuſchiffen. Der Doctor ward Regimentsarzt bei einem Regi⸗ ment, deſſen Commandeur ſein Bruder war. Als dieſer nach zwei Jahren geſtorben, ward er Arzt beim Regiment Ogilvie, das in Flandern ſtand. Als 1750 in England und Schottland eine allge⸗ meine Collecte zur Unterſtützung der ausgewanderten Landsleute geſammelt ward, ging Cameron heimlich nach England, um den Betrag in Empfang zu nehmen Nach zwei Jahren wiederholte es ſich. Der Doctor ſelbſt, bei einer zahlreichen Familie der Unterſtützung dringend be⸗ dürftig, ſchiffte wieder nach der Inſel, um ſie zu heben. Aber er hatte zu viele und dringende Briefe früher geſchrieben, die ſeine Ankunft verrathen. Das Gerücht uffen nicht und, vom Vet⸗ aus, lans⸗ Atzt ünde, alten, te ſo⸗ Knie. igerte n. rfuche As nach nach Regi⸗ dieſer iment ge⸗ erten nach Rach bei be⸗ ben. üher rücht Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 35 ging um, Archimbald Cameron iſt nach England zurück⸗ gekehrt, und ein Detachement vom Regiment des Lord George Beauclerck ward auf ſeine Findung ausgeſchickt. Man hatte die Spur. Capitain Graves überrumpelte mit 30 Mann das Dorf, wo er ſich aufhalten ſollte. Ein kleines Mädchen floh beim Anblick der Soldaten einem nächſten Dorfe zu. Ein Sergeant und zwei Sol⸗ daten liefen ihr nach. Sie ſahen nur noch, wie ſie einem Knaben etwas zuflüſterte, der hier auf der Lauer zu ſtehen ſchien. Auch den Knaben konnten ſie nicht einholen, aber ſie legten ihre Flinten auf ihn an. Da fiel er auf die Knie und bat um ſein Leben. Es ward ihm unter der Be⸗ dingung gewährt, daß er DPr. Cameron's Aufenthalt angebe. Der Knabe ſagte nichts, aber er zeigte mit dem Finger auf das Haus. Es ward umſtellt und Cameron gefangen zuerſt nach Edinburg, dann nach London in den Tower geführt. Es war ein Geſetz ergangen, das Jahr nach dem Aufſtande, zur Fahndung und Beſtrafung aller derjeni⸗ gen Perſonen, die an der Rebellion betheiligt geweſen. Am 17. Mai 1753 vor die Kingsbench geſtellt, leug⸗ nete Dr. Cameron nicht, daß er die im Geſetz benannte Perſon ſei, worauf der Lord Oberrichter Law das Urtheil in folgenden Worten gegen ihn ausſprach: „Ihr Archimbald Cameron, von Lochiel, in dem Theile von Großbritannien, welcher Schottland genannt wird, ſollt von hier fort in Sr. Majeſtät Gefängniß im Tower gebracht werden, als von wo Ihr kamt, und demnächſt am Donnerſtag, am 7. Juni, als des nächſten Monats, ſoll Euer Körper auf einer Schleife nach dem Richtplatze geſchleift werden; dorten ſollt Ihr gehängt 36 Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. werden, bis Ihr todt ſeid; Eure Eingeweide ſollen herausgeriſſen, Euer Leib geviertheilt, Euer Kopf abge⸗ ſchnitten und nach des Königs Willen aufgepflanzt wer⸗ den; und der Herr ſei gnädig Eurer Seele!“ Trat da Niemand vor, eine Gnade zu erwirken, die man ſich gemüßigt fand, ſelbſt für einen Lord Lovat zu erflehen? War Niemand in des Königs Nähe, ſchlug kein Herz auf dem Throne ſelbſt, das den Ausfluß der Gnade in dieſem Falle als einen Akt der Gerechtigkeit forderte?— Und trat keine Nemeſis ein, für ein fortgeſetztes Blutbad, das jeder verſtändige Engländer heute für ein unnöthig grauſames erklärt? Sie, die überall in der Geſchichte waltet, ſcheint hier ausgeblieben zu ſein. Die letzten Anhänger der Stuarts bluteten ungerächt, zum Theil ſelbſt ſchuldlos, für eine Idee, die man heut wie⸗ der als die letzte, höchſte, allein zum Ziel irdiſcher Sicher⸗ heit führend, hinſtellen möchte. Und unter allen Reichen des von Revolutionen zerriſſenen Europas der Civiliſa⸗ tion hat dies England allein ſich gerettet zu ſicherer organiſcher Geſtaltung, dies England, welches allein und mit Erfolg den Baum der Legitimität an der Wurzel abhaute, als er faul geworden. Archimbald Cameron von Lochiel ward am 7. Juni 1753 auf einer Schleife durch die londoner Straßen nach Tyburn geſchleift. Eine Menſchenmaſſe, wie man ſie nie geſehen, füllte die Straßen. Kein Arm regte ſich ihn zu befreien. Er trug eine ſchwarze Perrücke, einen hellen Rock, Scharlachweſte und Hoſen. Gegen ver⸗ ſchiedene Perſonen, die an den Fenſtern lagen, verbeugte er ſich, Männlichkeit und feſte Haltung in ſeinem gan⸗ zen Weſen. Die Blicke, mit denen er die Menge be⸗ trachtete, verkündeten die Ruhe ſeiner Seele, und zu llen ver⸗ Lord Lovat und die Rebellen von Culloden. 37 dem Geiſtlichen neben ſich ſagte er:„Das iſt ein glor⸗ reicher Tag für mich. Es iſt mein neuer Geburtstag. Ich habe mehr Geburtszeugen heut als damals.“ Nachdem er über eine halbe Stunde gehangen, ward er abgeſchnitten und der gräßliche Theil der Execution an ihm vollſtreckt. Er ſtarb im 46. Jahre ſeines Alters. Labtdoyere. 1815. Die alten Bourbonen durften bei ihrer erſten Reſtau⸗ ration keine blutigen Sühnopfer fordern. Die Verhält⸗ niſſe verboten es. Bei der zweiten waren dieſe günſtiger; ſie ſchwelgten nicht im Blut, wie die Stuarts und nach ihnen die Hannoveraner, aber ſie koſteten es. Es waren nicht unbedingt ungerechte Opfer, die ſie forderten, aber, wie die Verhältniſſe ſtanden, doch nicht vor der Politik und Humanität gerechtfertigte. Und die Tropfen Blutes der Labedoyère, Ney und Anderer koſteten ſie nach 15 Jahren den Thron. Sie hatten ſie abgezapft der Gloire der Nation. Das vergibt die franzöſiſche Nation nicht. Charles Angslique Frangois Huchet de La⸗ bédoydre, aus einer altadeligen Magiſtratsfamilie zu Paris 1786 geboren, hatte ſchon in früher Jugend ſich dem Waffenhandwerk aus Neigung gewidmet. Bei allen Gelegenheiten hatte er ſeinen Muth und militairiſches Talent bewieſen; ein glühender Anhänger des Kaiſers, war er Eugen Napoleon's Aide de Camp geweſen. Daß nach der Reſtauration ihn Ludwig XVII. zum Obriſten und Ritter des Ludwigsordens ernannte, wird behauptet. Labdoyere ſelbſt beſtritt es in ſeiner Vertheidigung. — al⸗ lt⸗ erz ch en er, tik tes 15 ite cht. u⸗ zu en Labedoyère. 39 uebrigens ward dieſer Orden damals faſt allen obern Offizieren der Armee ertheilt. Als Napoleon von Elba landete, befand ſich der da⸗ mals 29 jährige Obriſt zu Grenoble an der Spitze des ſiebenten Linieninfanterieregiments. Labedoydre widerſtand den mächtigen Regungen der alten Liebe, des alten Enthuſiasmus für ſeinen Kaiſer nicht, und als dieſer, umgeben von jubelnden Haufen, ſich der Stadt näherte, ging er, der erſte commandirende Offizier, mit ſeinem Regimente zu ihm über. Die Lilien⸗ fahnen wurden fortgeworfen, die kaiſerlichen Adler wie⸗ der aufgepflanzt. Dieſer Uebergang entſchied, er wirkte moraliſch ſchlagend auf die Armee, der Funke war in eine Pulverkammer geworfen. Der Kaiſer zeigte ſich dankbar; er erhob den Obriſten zum Marechal de Camp, ſpäter zum Generallieutenant und ernannte ihn zum Pair der neuen Pairskammer. Auch als die Schlacht bei Waterloo und Bellealliance die Herrſchaft der hundert Tage geſtürzt, verließ Labe⸗ doyère ſeinen Feldherrn nicht. Wie in der Schlacht ſuchte er für ihn in der Pairskammer zu fechten. Napoleon hatte zu Gunſten ſeines Sohnes abgedankt. Es betraf jetzt die Frage der Zuſammenberufung einer Ntiengunmung⸗ um eine proviſoriſche Regierung zu ernennen. Da beſtieg Labidoyère in der Sitzung der Pairskammer vom 22. Juni die Rednerbühne. „Meine Herren“, ſprach er,„der Kaiſer Napoleon hat abgedankt, und er hat zu Gunſten ſeines Sohnes ab⸗ gedankt. Sie können dieſe beiden Reſolutionen nicht trennen, ſie ſind untheilbar... Was ſoll dieſe Regierung, die man herrichten will?... Gedenken wir des vorigen Jahres, der proviſoriſchen Regierung von damals, des Verrathes, deſſen Opfer wir geweſen, der Demüthigun⸗ ————.„—— 40 Labedoytre. gen, die wir hinnehmen mußten... Entſinnen wir uns, wie die Armee von Schmerzgefühl zernagt ward.... Wie dann das Blut der Franzoſen von Neuem gefloſſen, nur um uns wieder unter das Joch der Fremden zu bringen... Ich fordere, ehe man eine proviſoriſche Re⸗ gierung ernennt, daß man deutlich erkläre und anerkenne, daß Napoleon II. das Haupt der franzöſiſchen Nation iſt... Sie können die Abdication nicht annehmen, ohne nicht zugleich Napoleon I. anzuerkennen; wenn Sie ihn nicht anerkennen, iſt die Abdication null und nichtig, denn man kann ſie nicht trennen. Das iſt meine Mei⸗ nung.. Napoleon's Abdication iſt null und nichtig, wenn die Bedingung null und nichtig iſt. Ihm bleibt eine Armee von hunderttauſend Mannz er kann, er muß den Degen von Neuem ziehen. Freilich weiß ich Indi⸗ viduen, die dazu geboren ſind, die Macht anzubeten, und die es mit ebenſo viel Geſchicklichkeit verſtehen, von einem Monarchen ſich loszumachen, als ſie es verſtehen, ihm zu ſchmeicheln. Aber es bleiben ihm edle Herzen, die mit Narben bedeckten Krieger. Diejenigen, welche nach neuen Sympathien ſuchen, welche ſich bereits an⸗ ſchicken den Fremden den Namen von Freunden zu ge⸗ ben... laßt ſie durch das Geſetz richten; und wenn ihr Name infam erklärt iſt, wenn die Familien der Verrä⸗ ther proſcribirt, ihre Häuſer dem Erdboden gleich ge⸗ macht ſind!... Wir haben ihn ſchon ein Mal verlaſſen, wollen wir ihn noch ein Mal verlaſſen? Wie! erſt einige Tage ſind es, daß Ihr im Angeſicht von Europa, vor dem verſammelten Frankreich, ihn zu vertheidigen ge⸗ ſchworen habt... Wo ſind denn dieſe Schwüre geblie⸗ ben, wo iſt dieſe Trunkenheit, wo ſind dieſe Tauſende von Wählern, die Organe des Volkswillens? Wenn dieſe Kammer zaudert, wenn man noch einmal inner⸗ Labedonkre. 41 halb dieſer Ringmauern über unſere Pflicht debattiren ſollte, wird man dann behaupten können, daß etwas anderes als ſtilles Geflüſter...“ Hier ward der Redner unterbrochen, der Präſident erlaubte ihm nicht fortzufahren. Nachdem die Capitulation von Paris unterzeichnet war, folgte Labédoyere der Armee über die Loire, zog ſich nach Riom zurück und erſchien plötzlich wieder in Paris,„ohne daß man das Motiv kannte, welches ihn dahin geführt, jedoch auch nicht ohne Argwohn, daß die Polizei ihm falſche Rathſchläge geben laſſen, welchen zu⸗ folge er in der Hauptſtadt eine mächtige Partei zu fin⸗ den erwartete und bereit zu einer neuen Revolution, um die letzte Ordnung der Dinge wieder über den Haufen zu werfen.“ Die Verdächtigung iſt noch weiter gegangen. Man hat behauptet, daß der mit dieſem verrätheriſchen Geſchäft beauftragte Polizeiagent ſein Opfer nicht einen einzigen Augenblick verlaſſen habe, daß er mit ihm in der Dili⸗ gence in Paris angekommen und Labédoydre bis in das Haus gefolgt ſei, wo er heimlich abtrat. Es war das Haus einer vertrauten Freundin der Frau von Labedoyere. Labedoydre ward noch am ſelben Tage, Abends 6 Uhr, verhaftet und am ſelben Tage, am 2. Auguſt, vor den damaligen Präfecten Decazes zu ſeinem erſten Verhör geführt. Das Protokoll darüber mit hundert und einigen zwan⸗ zig Fragen und ebenſo viel Antworten iſt uns mitge⸗ theilt, ohne daß es für unſere Leſer nöthig ſcheint, es herzuſetzen. Die präciſen, wohl ausgearbeiteten Fragen, deren Maſſe und Stellung, und daß ſie ſofort, am ſel⸗ ben Tage, wo Labedondre verhaftet worden, ſchon fertig waren, beſtärkt allerdings den Verdacht, daß hier ein 42 Labedoydre. abgekartetes Spiel vorliegt und man das Opfer ſeiner Rache nicht zufällig einfing, ſondern in ein längſt geſponnenes und ausgeſpanntes Netz künſtlich einfing. Der nachmalige Herzog Decazes hat ſich nie in der Volksmeinung von dieſem Vorwurfe reinigen können.„Die Handlungen der Polizei“, ſagt ein Berichterſtatter,„hatten unter allen Epochen der Reaction etwas Unmoraliſches, Abſchreckendes, Blutdürſtiges, welches uns zurückſchau⸗ dern macht.“ Aber nur unter den Epochen der Reaction? Vergebens ſuchte man übrigens bei dieſem Verhör die Namen der Perſonen zu erfahren, welche Labedoyère im Verlauf des Tages beſucht hatte. Er nannte ſie nicht, proteſtirte aber gegen die Auslegung, daß dieſes Ver⸗ ſchweigen ſie politiſch compromittiren könne. Es ſeien darunter ganz unverdächtige geweſen, wie der General Gerard. Er ward vor das zweite Kriegsgericht geſtellt. Auch das Protokoll über ſein zweites gerichtliches Verhör am 9. Auguſt iſt noch vollſtändig erhalten. Wir theilen nur das Hauptſächliche mit. Labedoyère hatte, vor Napoleon's Landung, das ihm zugetheilte ſiebente Regiment in Chambeéry getroffen. Von dort war er mit demſelben nach Grenoble gerückt, wo er, an der Spitze deſſelben, Mittags am 7. März 1815 eintraf. Er befand ſich unter den directen Befehlen des Brigadegeneral Devilliers, deſſen Brigade einen Theil der Diviſion ausmachte, welche der Generallieutenant Marchant, Gouverneur der ſiebenten Militairdiviſion, commandirte. Seinem Regimente war damals kein beſonderer Dienſt zugewieſen. Kaum daß ſie auf dem place d'armes an⸗ net gſt ng. der ie ten es, u⸗ n die in ht, en ral ch m n t, Labedoyère. gekommen, als der General Marchant den im Kreiſe verſammelten Offizieren mit. leiſer, kaum vernehmbarer Stimme eine Anrede hielt. Man gab den Corpschefs eine gedruckte Proclamation, um ſie unter die Soldaten zu vertheilen. Alsdann ſollten die Quartierbillets aus⸗ getheilt werden. Labedoydre proteſtirte dagegen. Bei der Annäherung des Feindes ſchien ihm eine ſolche An⸗ ordnung nicht militairiſch. Er verlangte, daß ſeine Leute auf den Wällen bivouakiren ſollten. Das geſchah auch, aber nur von der eben angekommenen Brigade. Labe⸗ doydres Regiment kam rechts von dem Thor„welches dem Feinde Front machte.“ Das Thor ſelbſt war von einer Elitencompagnie des fünften Regimentes beſetzt. Der Obriſt hatte ſeine Fahne bei ſich. — Hatten Sie nicht den Auftrag, den Angriff zu⸗ rückzuweiſen, welchen Napoleon Bonaparte gegen die Stadt Grenoble unternehmen würde? „Nein, mein Herr.“ — Iſt Ihr Regiment nicht aus der Stadt ausmar⸗ ſchirt und hat es ſich nicht auf den Weg begeben, von wo Bonaparte ankam? „Mein Regiment iſt um 4 Uhr ausmarſchirt mit dem Ruf: Vive'Empereur!“ — Haben Sie keinen Adjutanten zu Napoleon Bona⸗ parte vorausgeſchickt, um ihm Ihre und die Dienſte des Regiments anzubieten?— „Ich ſchickte ihm einen Offizier entgegen, um ihn von der Ankunft meines Regimentes zu benachrichtigen.“ — Waren Sie nicht an der Spitze eines Theiles Ihres Regimentes, um Napoleon Bonaparte bei ſeinem Eintritt in Grenoble zu escortiren? „Ich habe den Kaiſer mit meinem ganzen Regimente escortirt.“ 44 Labedondre. — Was wurde aus der Fahne Ihres Regimentes nach Napoleon Bonaparte's Ankunft in Grenoble? „Die Fahne blieb in meiner Wohnung, nachdem ich meinem Regimente ſeinen Adler wiedergegeben. — Wiſſen Sie, was man mit Ihrer Fahne ge⸗ macht hat? „Nachdem ich vom Generalmajor Ordres erhalten, und darunter nicht die Ordre die Fahne wieder zu er— ſtatten, nahm ich davon, was etwa hätte verkauft wer⸗ den können. Das Andre blieb in meiner Wohnung.“ Am 9. und 10. Auguſt erfolgte das Zeugenverhör. Der 6l jährige Marechal de Camp, Graf d Agoult, der ſich auf Urlaub in der Nähe von Grenoble aufge⸗ halten, war auf die Nachricht von Napoleon's Landung in die Stadt geeilt, um dem General Marchant ſeine Dienſte anzubieten. Dieſer hielt es aber nicht für nöthig. Dienſtag Morgens, am 7. März, war die Brigade De⸗ villiers angekommen und nahm die Poſten auf den Wällen ein. Um 3 Uhr Nachmittags hörte der Graf, daß Oberſt Labedoyere an der Spitze ſeines Regimentes zu den Rebellen deſertire. D'Agoult ſtürzte heraus und fand die Bewohner darüber ſehr erſchreckt. Er fragte, wie es zugegangen, und hörte: daß Labedoyere ſein Regiment zu den Waffen gerufen und laut gerufen hätte: Vive PEmpereur, marche à'Empereur! Dann habe er ſich an die Spitze ſeiner Soldaten geſtellt und ſei zum Thore von Beaune ausgerückt. Der General Marchant ſei ihm nachgeritten, um ihn zur Rückkehr zu bewegen; da Labidoyere aber nicht folgen wollen, ſei er zurückgekehrt und habe den General Devilliers getroffen. Darauf ſei dieſer dem Obriſten nachgeritten; als aber Labedoyerr. 45 ntes auch ſeine Ueberredungskraft geſcheitert, habe er zu den Soldaten geſprochen und wenigſtens 60 derſelben zur. ich Rückkehr mit ihm in die Stadt bewogen. Am ſelben Abend ſchon hörte d'Agoult die Soldaten der Garniſon ge ihr Vive PEmpereur rufen und die Thore der Stadt erbrechen. Er hatte nun nichts mehr in Grenoble zu ten, thun und verließ die Stadt. er⸗ Der Advocat Odrio in Grenoble hatte den Einzug er⸗ der Truppen aus Chambery geſehen, und wie Labedoyere ſofort mit einem Theile ſeines Regiments einen Wall am Thore von Beaune beſetzen ließ. Er ſcheint ſchon damals Argwohn gehabt zu haben, in welcher Abſicht r. dies geſchehe, und als er Nachmittags vor dem Thore lt, ſpazieren ging, ſah er den Obriſten an der Spitze ſeines ge Regiments aus Grenoble ausrücken, und, den Degen in ng der Hand, rief er: Vive PEmpereur, en avant! Das ine ganze Regiment ging in Sturmſchritt an ihm vorüber, und bald nachher ritt der General Devilliers ihnen nach. 1g. Die Neugier trieb den Zeugen weiter, und er ſah bald en den Letztern mit einigen Soldaten zurückkehren. Einige af Compagnien des ſiebenten Regiments hatten ſich verſpätet; dieſe nöthigte Devilliers, in die Stadt umzukehren. Der us Advocat ging Abends noch einmal auf den Wällen ſpazieren, 6r um die Dinge ſich anzuſehen. Das Gerücht, was umlief, veſtätigte ſich. Gegen 8 Uhr rückte Bonaparte ein, und ihm voran zog Labidoyere in der Mitte ſeines Regiments. Der General Devilliers ſelbſt beſtätigte im All⸗ gemeinen das, was die andern Zeugen von Hörenſagen oder aus eigener Wahrnehmung bekundet. Nachdem er ſeine Truppen auf den Wällen aufgeſtellt und ſich zum Commandanten der Stadt begeben, will er dort erſt durch den allgemeinen Lärm von Labedoyère's Abfall unterrichtet ſein. Er ſtürzte wieder auf den Wall und * ——— — 46 Labedoytère. ſah das Regiment unter dem Geſchrei: Vive FEmpe- reur! ausziehen. Er eilte durch das Thor ihm nach, zuerſt zu Fuß. Unterwegs fand er das Pferd des Obri⸗ ſten, welches dieſer zurückgelaſſen, und ſprengte dem Regimente nach. Als er es erreicht, ſprang er herunter und fragte Labedoyère:„Wo er hinwolle, was er thue? Er entehre ſich“, und drang in ihn, umzukehren. Ver⸗ gebens, Labedoyere wollte nicht hören und erklärte, er müſſe ſich mit dem Kaiſer vereinigen. Ebenſo vergeblich waren ſeine Vorſtellungen an die Grenadiere, ſie ſchwie⸗ gen und ſchüttelten den Kopf. Nur ein Hundert Nach⸗ marſchirende hatte er auf dem Hinwege zur Umkehr bewogen. Der General kehrte zu Fuß nach Grenoble zurück, welches er auf Befehl am Abend, als Bonaparte einzog, wieder verließ, um mit dem treugebliebenen Re⸗ giment nach Chambery zurückzumarſchiren. Andere Zeugen bekundeten, daß ſie die Lilienfahne zerriſſen, daß Labédoyere die weiße mit der dreifarbigen Kokarde vertauſcht und ſeinem Regimente wieder die Adler gegeben. Einer wollte wiſſen, daß die Kokarde und der Adler in einer Trommel verborgen geweſen, die Labedoyere, als ſie aus der Stadt waren, hatte auf⸗ ſchneiden laſſen. Er war mit ſeinem Regimente ganz ſtill durchs Thor gezogen; erſt draußen hatte das Geſchrei angefangen, begleitet von Freudenſchüſſen. Befragt, warum er im erſten Verhör ſich als Gene⸗ ral angegeben, während er doch nur als Obriſt vor das Gericht gefordert worden, antwortete Labedoyere: er habe ſich nach dem Grade genannt, den ihm am 26. März der Kaiſer verliechen, und kenne die Ordonnanz des Kö⸗ nigs nicht, welche über die Officiere beſtimme, welche ſich mit ihm in gleichem Falle befänden. Er räumte ein, daß der Adler, welcher dem ſiebenten pe ach, bri⸗ em ter ue? er⸗ er lich vie⸗ ach⸗ eht ble te Re⸗ hne en die die uf⸗ tri ne⸗ o⸗ che Labidoydre. 47 Regimente vom 7. März ab vorgetragen wurde, von einem ſeiner Diener und auf ſeinen Befehl, ſchon aus Chambery nach Grenoble mitgenommen worden. — Wie kam es, daß Ihr Regiment, welches von Mittag bis 3 Uhr auf den Wällen campirt hatte, ſich plötzlich in übereinſtimmender Bewegung in Marſch ſetzte und zur Stadt hinaus? „Es war auf meinen Befehl, daß es Grenoble ver⸗ tieß, und ich war an der Spitze des Regiments.“ — Den gezogenen Degen in der Hand, gingen Sie voran und Sie riefen: Vive FEmpereur! „Ich zog hinaus mit dem Ruf: Vive l'Empereur!“ — Und kaum draußen, riſſen Sie die weiße Kokarde ab und ſteckten die dreifarbige auf. Wie hatten Sie ſich dieſe verſchafft? „Dies iſt nicht wahr.“ — Woher aber kamen die dreifarbigen Kokarden, mit denen die Soldaten unter Ihrem Befehl ſofort verſehen waren? „Sie hatten keine.“ — Welche Ordre ertheilte Ihnen der Marechal de Camp Devilliers, als er Sie einholte? „Gar keine. Er ſprach mich perſönlich an, er ſtellte mir vor, welche böſe Folgen meine Handlung für das Vaterland nach ſich ziehen könne. Er ſprach zu mir von all den Familienbanden, welche mich zurückhalten müßten. Ich erwiderte ihm, daß dieſe Bande mir ſehr theuer wären, daß ich wohl wiſſe, wie ich ſie alle opfere, wie ich aber glaubte, daß ich dieſe Opfer meinem Lande bringen müſſe. Dann gab ich ihm einen Officier, um ihn durch mein Regiment bis an die Thore der Stadt geleiten zu laſſen.“ Labedoyere wiederholte, daß ihm das Intereſſe ſeines Labedoyère. ** Vaterlandes bei jener Handlung über Alles gegangen. Dagegen erklärte er als gänzlich fatſch die Anſchuldigung, daß er die weiße Fahne zerreißen laſſen. Er habe den Generalmajor andern Tags gefragt, was er damit anfan⸗ gen ſolle, und dieſer habe ihm geantwortet: Thun Sie, was Sie wollen; er habe deshalb durch einen Adjutanten von der Fahne alles das abnehmen laſſen, was einen Kaufwerth hatte. Es war in allen Städten Frankreichs eine Procla⸗ mation angeſchlagen gefunden, überſchrieben: das ſiebente Linienregiment an ſeine Waffenbrüder, und unterzeichnet: Labedoyère. Es forderte alle Regimenter der Armee auf, ſich unter die Fahnen Napoleon Bonaparte's zu ſtellen. Labidoydre leugnete die Autorſchaft nicht. Aber das fünfte, elfte Linienregiment, das vierte Huſarenregiment, das vierte der reitenden Artillerie, das dritte der Sap⸗ peurs hatten alle vor der ſeinigen ähnliche Adreſſen er⸗ laſſen, ſo daß ihm der Generalmajor ſagen laſſen, ſeines müſſe auch eine Proclamation von ſich geben. Darauf habe er die Adreſſe entworfen und im Bataillon carré ſeinen Officieren, Unterofficieren und Soldaten vorgele⸗ ſen, die ſie gebilligt. Man kündigte ihm an, daß er wegen Hochverraths, Rebellion und Anwerbung für den Feind angeklagt ſei, und fragte ihn, ob er etwas zu ſeiner Vertheidigung anzuführen habe?— Er entgegnete, daß, um ſeine That zu rechtfertigen, er alle die Perſonen als Zeugen auf⸗ rufen müſſe, welche genaue Auskunft wüßten über die umſtände, die der That vorausgegangen und ihr gefolgt, um deren willen er jetzt Angeklagter ſei.„Das Geſetz verordnet doch, alle Zeugen zu hören, ſowol die Bela⸗ ſtungs⸗ als die Entlaſtungszeugen, um die volle Wahr⸗ heit des Factums zu gewinnen. Erlaubt es mir nicht das ——.——————— Labedoydre. 49 * ngen. Gleiche, um die Legitimität deſſelben zu beweiſen?“ Es ung, erfolgte keine Antwort darauf. 4 den Aus der Acte über ſeine Arreſtation, die hier verle⸗ fan⸗ ſen ward, ergab ſich, daß er in der Rue Poissonnière Si, No. 5 im Hauſe einer Freundin ſeiner Frau, und zwar nten in einem Zimmer gefangen worden, deſſen Thüre und einen Fenſter verſchloſſen geweſen. Aufgefordert im Namen des Königs, ſich zu ergeben, hatte er erwidert, da er ocla eingeſchloſſen ſei, könne er nicht hinaus. Man war alſo bente zum Fenſter eingeſtiegen. Er ſetzte dem keinen Wider⸗ h ſtand entgegen. Man fand bei ihm einen Paß nach den u Vereinigten Staaten, unter dem Namen Charles Ange⸗ clen. lique Frangois Huchet(ſein wirklicher), Kaufmann, und das in einem rothen Maroquinportefeuille einen Creditbrief nen auf Höhe von 55,000 Francs nach Philadelphia, aus⸗ Sw geſtellt von Quvrard. — Nach der Verleſung der Actenſtücke zum Schlußver⸗ eines fahren vorgefordert, erſchien er an der Seite ſeines rauf Rechtsanwaltes Bexon. Er trug eine grüne Redingote cari ohne Decorationen, ein Mann von ſchlankem, hohem tgele⸗ Wuchs, einer feinen und angenehmen Phyſiognomie und blaſſem Geſicht. Aber der Ausdruck deſſelben war ſicher. 66 Auf die Fragen im Schlußverhör, ziemlich dieſelben wie . im zweiten, antwortete er mit feſter Stimme. . Wir heben daraus nur hervor die Anführung Labe⸗ — doyere's, daß ſein Regiment, wahrſcheinlich in Chambery, zu den Fahneneid auf die weiße Fahne werde abgeleiſtet i haben, er ſei indeß nicht dabei geweſen. Erſt in Cham⸗ „— bery habe er die Nachricht von Napoleon's Landung 3 erhalten. Den mitgebrachten Adler habe er ſeinem Re⸗ — gimente erſt in dem Augenblick gegeben, als ſie aus der b Porſtadt von Grenoble ausrückten. Ob er ſeine weiße gohr⸗ Cocarde zerriſſen, läßt ſeine Antwort zweifelhaft; aber d Xv. 3 50 Labtdoykre. er beſtreitet, die dreifarbige aufgeſteckt zu haben, da er keine gehabt. Er wiederholte den juridiſchen Einwand von vorhin: daß es ihm geſtattet werde, auch Zeugen über die Legitimität der Motive vorzuladen, die ihn zu dem Entſchluß gebracht, den er nicht leugne. Ferner ver⸗ langte er, daß er, nach der königlichen Ordonnanz vom 24. Juli und den Geſetzen gemäß, vor ſein ordentliches Kriegsgericht geſtellt werde, während erſt eine Ordonnanz des Königs vom 2. Auguſt dieſen Specialkriegsgerichts⸗ hof für ihn beſtellt habe. Das Gericht ging nicht darauf ein. Noch wurden nachträglich einige Zeugen vernommen, von denen Einer gehört, wie Labedoyère an Napoleon's Seite, als er Einlaß in Grenoble verlangte, ans Thor gepocht und gerufen:„Freunde, ich bin's, der Obriſt des ſiebenten Linienregiments. Wir haben den Krieg zuſammen ge⸗ macht. Oeffnet, der Kaiſer iſt da.“ Den Umſtand, von dem viele Zeugen von Hörenſagen ſprachen, daß Labédoyere in einer Trommel die Cotar⸗ den und den Adler mitbringen laſſen, beſtritt er auch jetzt noch. Der Rapporteur des Prozeſſes hob hervor, wie die Thatſachen, auf welchen die Anklage beruhe, wenig zahl⸗ reich aber notoriſch, weder eine Ungewißheit zuließen, noch eine Ableugnung. Vom Standpunkte der Disciplin aus betrachtet, dem einzigen, von dem aus eine Aburtheilung durch ein Kriegsgericht zuläſſig wäre, ſo zeige eine jede derſelben eine handgreifliche Verletzung der Militairgeſetze, welche den Ausgang dieſes Prozeſſes außer Zweifel ſtellten, und ſelbſt dann, wenn politiſche oder moraliſche Gründe, auf welche der Ange⸗ da er wand ugen nzu ver⸗ vom liches nanz chtö⸗ urden Einet s er und enten nge agen otar⸗ auch die zahl⸗ ßen, plin eine ſſig liche ieſes venn nge Labedoytre. ſchuldigte ſich zu berufen verſuche, zu ſeinen Gunſten ſprächen. Aber der Angeklagte wiſſe, beſſer als er ſelbſt, daß die zur Aufrechthaltung der Disciplin in der Armee be— ſtellten Kriegsgerichte ihre Prüfung nicht auf politiſche Betrachtungen erſtrecken dürften, daß ſie weder die Ur⸗ ſachen noch die Wirkungen betrachteten, ſondern lediglich die Verletzung der Militairpflicht.— Möge doch der Obriſt Labédoyere ſeine Blicke auf die Straftafeln der Armeen werfen, werde er da nicht ſehen, daß ſelbſt ſieg⸗ reiche Generale mit ihrem Kopf für ihren Ungehorſam gebüßt!(In Frankreich ſeltener; wenigſtens widerſprach es der Napoleoniſchen Theorie.) Gelte es aber die Schwere der Verbrechen nach deren Reſultaten abwägen, ſo möge Labedoyère um ſich blicken, den Druck der franzöſiſchen Provinzen unter der Laſt der fremden Heere abwägen, Frankreichs ganze Lage betrach⸗ ten und dann ſich ſelbſt richten! Die Preſſe habe einen Grundſatz aufgeſtellt, den ohne Zweifel die Vertheidigung benutzen werde: daß, wo die Zahl der Schuldigen ſo außerordentlich groß, eine volle Begnadigung gerecht und nothwendig wäre. Aber hier ſtehe einer der erſten Schuldigen, der durch ſein Beiſpiel eine ſo große Zahl Franzoſen, ſeine Mitſchul⸗ digen zu werden, verführt habe. Ja es ſei der Obriſt Labedoyere, welcher den erſten Abfall bewirkt, der als⸗ dann in reißenden Progreſſen zum allgemeinen geworden. „Und geſetzt, Labedoyere's Verrath hätte nicht dieſe entſetzlichen Folgen nach ſich gezogen, die übrige Armee wäre treu geblieben, ſie hätte Napoleon Bonaparte von ſich geſtoßen, würde man alsdann an der Schuldbarkeit des Obriſten zweifeln? Würde man auch nur einen Au⸗ genblick anſtehen, ihn zu ſtrafen?“ 52 Labedoykre. Der öffentliche Ankläger nahm indeſſen den Antrag auf Beſtrafung wegen Werbung für den Feind zurück. Der Hochverrath genügte; man wagte nicht zu behaup⸗ ten, daß es der Werbung für Napoleon bedurſt, wo die ganze Armee ihm eigentlich von ſelbſt zugefallen war. Die, ihn aus den Liſten der Ehrenlegion zu ſtreichen, weil er der Ehre ermangelt, hielt er aufrecht. Labedoyere las eine von ihm ſelbſt geſchriebene Ver⸗ theidigung aus einzelnen Blättern ab. „Meine Herren“, heißt es darin,„wenn an dieſem verhängnißvollen Tage nur mein Leben verwirkt wäre, ſo würde ich mich dem ermuthigenden Gedanken überlaſſen, daß der, welcher mehrmals brave Leute in den Tod ge⸗ führt, auch ſelbſt als ein braver Mann ihm entgegen— treten kann. Ich würde Sie nicht aufhalten. Aber wie mein Leben, ſo iſt auch meine Ehre angegriffen. Ich muß ſie um ſo mehr vertheidigen, als ſie nicht mir allein angehört. Eine Frau, das Muſter aller Tugenden, hat ein Recht von mir Rechenſchaft zu fordern. Soll mein Sohn, wenn er zur Erkenntniß wächſt, über das Anden⸗ ken ſeines Vaters erröthen? Ich fühle mich ſtark, den ſchrecklichſten Schlägen zu widerſtehen, wenn ich ſagen kann: meine Ehre iſt unbefleckt! „Ich konnte mich täuſchen über die wirklichen In⸗ tereſſen Frankreichs, ich konnte mich durch Illuſionen irren laſſen, durch theuere Erinnerungen, durch falſche Vorſtellungen über die Ehre; es iſt auch möglich, daß die Liebe zu meinem Vaterlande in mein Herz chimäri⸗ ſche Bilder eingepflanzt. „Aber die Größe der Opfer, welche ich gebracht, indem ich die theuerſten Bande zerriß, das beweiſt doch, daß perſönliche Intereſſen bei meinem Schritt nicht mit⸗ geſprochen haben. trag rüc. mp⸗ wo var. hen, ßer⸗ eſen e, ſo ſſen, ge gen⸗ wie Ich llein hat nein den⸗ den agen In⸗ nen ſſche daß äri⸗ acht, och, mit⸗ Labedoyère. „Ich habe weder die Abſicht, noch iſt es mir mög⸗ lich, die notoriſchen Thatſachen zu leugnen; aber ich proteſtire feierlich, daß ich in irgend ein Complot mich eingelaſſen, welches der Rückkehr Bonaparte's voran⸗ gegangen wäre. Ich bin ſogar überzeugt, daß gar kein Complot, keine Verſchwörung exiſtirt hat, um ihn von Elba zurückzurufen. „Als ich vom Könige das ſiebente Regiment erhielt, glaubte ich nicht, daß der Exkaiſer jemals nach Frank⸗ reich zurückkehren könne. Ich wollte mich nur mit mei⸗ nen militairiſchen Pflichten beſchäftigen. Ich wollte mei⸗ nen Soldaten den gehörigen esprit de corps einflößen. Ich würde es meinen Soldaten nicht verborgen haben, daß ich ſtolz wäre ſie zu befehligen, ich, ein Soldat, der ſie oft mit zum Siege geführt hatte. Aber ich kannte auch den Namen und die Thaten der großen Männer, die einen Glanz auf das Haus der Bourbonen geworfen hatten, und es würde mir eine Pflicht und ein Vergnü⸗ gen geweſen ſein, ſie davon zu unterrichten.“ Labedoyere verhehlte nicht, daß er mit trauriger Vor⸗ ahnung aus Chambery abmarſchirt ſei, aber Napoleon ſei fern von ſeinen Gedanken geweſen. Wie hätte er vorausſehen ſollen, daß Frankreich, damals unberührt und vereinigt, innerhalb dreier Monate eine neue Regie⸗ rung und eine neue politiſche Stellung annehmen würde! Am entfernteſten lag ihm die Ausſicht, daß das ganze Heer des Landes in die Lage kommen würde, um mit Bonaparte gegen die Coalition von ganz Europa zu kampfen. Indeß ſei er in einer unbeſtimmten Unruhe geweſen, deren Urſache zu erklären er für eine Schul⸗ digkeit gegen ſich ſelbſt halte. „Vielleicht, wenn der Ton meiner bewegten Stimme den Ausdruck gewönne, den oft, in weit minder bedeu⸗ „ 54 Labedoyère. tenden Angelegenheiten, der auf den Tod Angeklagte hervorzuzaubern weiß, könnten meine Gedanken noch für die Zukunft nützlich werden. Ich leugne die Thatſachen nicht, die mir zur Laſt gelegt werden, aber ich glaube, es iſt nützlich ſie zu rechtfertigen.“ Er erinnerte hier an Bonaparte's Fehler, den darum die ganze Nation im Jahre 1814 von ſich geſtoßen. Er lobte den König und malte den Enthuſiasmus, in wel⸗ chen das franzöſiſche Volk bei ſeiner Ankunft ausbrach. „Im Jahre 1814 konnten weder die Nation noch die Armee länger Napoleon's Joch ertragen. Jene war er⸗ ſchöpft von den Opfern ohne Reſultat, dieſe müde der ewigen Kriege ohne Beweggrund. Alle Franzoſen fühl⸗ ten die Nothwendigkeit einer Regierung, welche die Fehler reparire. „Wo ſonſt konnte man ſich ſchmeicheln, dieſe zu finden, als in der Rückkehr der Bourbonen, deren Name allein an eine lange Reihe guter Könige() und Jahrhunderte voller Glückes(1!) mahnte. Alle Wünſche vereinigten ſich zu Gunſten eines erhabenen Monarchen, eines Opfers des Unglückes, dem Frankreich keine Fehler vorwerfen konnte. Man hoffte, daß Ludwig's XVIII. Regierung alle Wunden werde heilen und vernarben laſſen.“ Der König nun ſei gut geweſen, ſeine Abſichten rein, aber die ſchweren Fehler, die er aufzählte und dem Mini⸗ ſterium allein beimaß, hätten die Gemüther erkältet und ein allgemeines Misvergnügen erregt. Der Präſident des Gerichts mußte ihn unterbrechen, daß er ſich in Discuſ⸗ ſionen verirre, die ihm von keinem Nutzen ſein könnten. „Nur wenn ich die Umſtände aufführe, die den Thaten vorangegangen und ſie herbeigeführt, die man mir vor⸗ wirft, kann ich mich rechtfertigen.“ — Was auch der Grund ſei, ein Verbrechen bleibt gte für en be, m Labedoytrr. 55 immer Verbrechen. Sie ſind der Rebellion und des Hochverraths angeklagt. Was ſagen Sie gegen die Aus⸗ ſagen der Zeugen? Das Gericht wird mit Vergnügen Ihre Rechtfertigung hören. „Ich räume alle Thatſachen ein, alle Welt weiß ſie; wenn das Gericht mir nicht erlaubt fortzufahren...“ Der Präſident wiederholte, daß das Kriegsgericht nicht Richter über politiſche Anſichten ſei, es ſpreche nur über Thatſachen. Verſuchen Sie die gegen Sie erhobe⸗ nen Beweiſe zu vernichten. Wir wünſchen es nicht ſehn⸗ licher als Sie ſelbſt. „Wie iſt das möglich! Und da es mir nicht möglich, die politiſchen Urſachen aufzuzählen, die mich in dies Unglück geſtoßen, ſo begnüge ich mich, meinen Irrthum zu bekennen. Ja, ich bekenne mit Schmerz, indem ich die Augen auf mein Vaterland richte, mein Unrecht iſt, die Abſichten des Königs miskannt zu haben, und ſeine Rückkehr hat mir die Augen geöffnet. Alle von ihm ausgegangene Acte athmen Weisheit und Mäßigung. Ich ſehe alle Verſprechen erfüllt, alle Garantien beſtä⸗ tigt, die Verfaſſung vervollkommnet() und die Fremden werden, ich hoffe es, noch eine große Nation um ihren König verſammelt ſehen. Vielleicht bin ich nicht beſtimmt, mich dieſes Schauſpiels zu erfreuen; aber ich habe mein Blut für mein Vaterland vergoſſen, und es iſt mir eine Luſt, mich zu überreden, daß mein Tod, nachdem ich meine Irrthümer abgeſchworen, von einigem Nutzen ſein kann, daß mein Gedächtniß keinen Abſcheu erregen wird und daß man meinem Sohne, wenn er zu dem Alter gekommen, ſeinem Vaterlande zu dienen, nicht vorwer⸗ fen wird, daß er meinen Namen trägt.“ Dieſe Worte, vorgetragen mit ernſtem und feſtem Tone, ſeine beſcheidene und ſichere Haltung und die — 56 Labedoykre. innere Bewegung, indem er dem Könige das ſpäte Lob ſpendete, machten einen ſichtlichen und großen Eindruck. Er konnte indeß bei Lage der Dinge von keiner Wir⸗ kung auf das Urtheil ſein. Nach anderthalbſtündiger Berathung erklärte das Kriegsgericht den Obriſt Labe⸗ doyere des Todes ſchuldig, nachdem er vorher degradirt worden, und zur Erſtattung der Koſten des Prozeſſes. Es war mit Stimmeneinhelligkeit gefällt. Labedoyere ergriff das Rechtsmittel der Reviſion. Das Appellationstribunal kann auch im kriegsrechtlichen Verfahren nicht über die Thatſachen und Motive, ſon⸗ dern nur über die Formalien erkennen. Die Advocaten des Verurtheilten, Mauguin, de Joly und Brachet⸗ Ferrières, hoben umſonſt zehn Caſſationsgründe hervor, darunter hauptſächlich den, daß kein Franzoſe ſeinem natürlichen Richter entzogen werden dürfte, alſo auch Labedoyère nicht vor das pariſer, ſondern vor das Kriegsgericht in Grenoble gehöre; das Gericht entſchied, daß keine Gründe vorlägen, um das erſte Urtheil zu annulliren, daß es vielmehr beſtätigt werde und ſeine vollkommene Vollſtreckung erhalte. Dieſe Entſcheidung war vom 19. Auguſt 1815. Als Frau von Labédoyère von dieſem Urtheil gehört, ſtürzte ſie nach den Tuilerien. Das Journal des Dé- bats vom 20. Auguſt berichtet unterm Datum vom 19.: „Um 9 Uhr, im Augenblick, wo der König in ſeinen Wagen ſtieg, ſtürzte ſich Madame de Labedoyère zu Füßen Sr. Majeſtät, um Gnade für ihren Gatten zu erflehen. Der König erwiderte, daß, wenn Herr Labe⸗ doyere nur ihn allein beleidigt hätte, er ihm Gnade ge⸗ währen würde; aber das ganze Frankreich ſchriee irt Labtdoyẽre. nach der Beſtrafung eines Mannes, welcher die Geiſel des Krieges auf daſſelbe herabgezogen. Seine Majeſtät waren ſehr gerührt und man ſah, wie viel es ihn koſte, der Bewegung ſeines Herzens zu widerſtehen. Der König, welcher Huld mit Ge⸗ rechtigkeit zu verbinden weiß, geruhte Madame de Labé⸗ doyère ſeinen Schutz für ſie und ihr Kind zu verſprechen.“ Am ſelben Tage 6 ½ Uhr Abends ward das Urtheil vollſtreckt. Von einem zahlreichen Detachement Gens⸗ darmen ward Obriſt Labedoyère auf die Ebene von Gre⸗ nelle hinausgeführt. Dort angekommen, ſank er auf ſeine Knie und empfing den Segen ſeines Beichtvaters, Hrn. Dulondelle, des Almoſeniers der Carmeliterinnen der Rue St.-Jacques. Plötzlich erhob er ſich, warf ſeinen Hut von ſich und ohne abzuwarten, daß man, nach dem Gebrauche, ihm die Augen verbinde, that er mit Feſtigkeit einige Schritte vor die Veteranen, die ihn fuſiliren ſollten, ſtellte ſich beinahe dicht vor die Flintenmündungen hin, riß ſeine Bruſt frei und rief mit ſtarker Stimme:„Schießt, meine Freunde, aber vor Allem, fehlt nicht!“ Einen Augenblick darauf war er nicht mehr. Vor ſeiner Execution hatte er ſein Halstuch dem Unterofficier angeboten, der den Befehl zum Feuern geben ſollte. Ich darf nichts annehmen, das Geſetz ver⸗ bietet es.— Nimm, ſage ich dir, ich bitte dich darum. — Ich gehorche Ihnen, aber nur, um Ihnen das Ge⸗ ſicht damit nach Ihrem Tode zu bedecken. So geſchah es. Wy. 1815. Seit Napoleon's Abdankung bis zu ſeiner Rückkehr von Elba lebte Marſchall Ney in vollkommener Zurückgezo⸗ genheit auf ſeinem Landgute Coudreaux bei Chateaudun. Er ſoll die Ruhe und Einſamkeit geliebt haben, er war müde von einem ſo bewegten Leben, er bedurfte nach ſolchen Feldzügen der Erholung. Es iſt nicht nöthig zu erinnern an den ganzen mili⸗ tairiſchen Lebenslauf und die gewonnenen Lorbeern dieſes brave des braves, wie ihn die Franzoſen nennen, aber wol daran, daß er bei Napoleon's Abdankung in Fon⸗ tainebleau nahe betheiligt geweſen und welche Rolle er dabei geſpielt. Ney war der Erſte geweſen, der es gewagt, dem. Kaiſer die Nachricht von ſeiner Abſetzung durch den Senat zu überbringen. Napoleon wollte nicht hören. Ney drang in ſein Zimmer zu Fontainebleau und hielt ihm die pariſer Zeitungen hin: Sie ſind nicht mehr Kaiſer. Hier iſt die Acte Ihrer Abſetzung. Wir können Ihnen nicht mehr für den Gehorſam der Truppen ſtehen, deren Herren wir nicht mehr ſind! Napoleon ſchien er⸗ ſtaunt. Ney erklärte ihm rund heraus, nur ſeine Thron⸗ Hey. entſagung könne Frankreich retten. Nach einem langen Zwiegeſpräch kam auch der Marſchall Lefobre hinzu und ſprach mit Heftigkeit die Worte:„Sie ſind verloren. Sie haben nicht auf den Rath eines Ihrer Diener hören wollen. Nun hat der Senat Ihre Abſetzung ausge⸗ ſprochen.“ Napoleon ſoll, nach de Beauchamp's Bericht, als er auch alle ſeine Generale gegen ſich ſah, den Muth ver⸗ loren haben und in einen Strom von Thränen ausge⸗ brochen ſein. Napoleon unterzeichnete die Abdankungsurkunde zu Gunſten des Königs von Rom. Ney ward ſofort mit Macdonald und Caulaincourt nach Paris geſchickt, um beim Kaiſer von Rußland zu Gunſten der Dynaſtie zu verhandeln. Der Kaiſer Alexander ſchien geneigt, Talleyrand's Einfluß überwog, der vorſtellte, daß ein wundes Land unter einer Regentſchaft nicht geneſen könne, daß Na⸗ poleon unter dieſer oder jener Form ſich doch der Herr⸗ ſchaft bemeiſtern werde, und daß das einzige Mittel, Europa zu beruhigen, ſ, die Legitimität der Throne zu proclamiren. Die Boten kamen nach Fontainebleau zurück. Iſt es gelungen, rief Napoleon dem eintretenden Ney ent⸗ gegen?— Theilweiſe, Sire! Ihr Leben und Ihre Frei⸗ heit ſind garantirt, die Regentſchaft aber iſt nicht zu⸗ gelaſſen. Es war zu ſpät. Der Senat wird morgen die Bourbonen anerkennen.— Wohin ziehe ich mich zurück?— Wo Ihro Majeſtät gefällig iſt. Zum Exem⸗ pel nach der Inſel Elba mit ſechs Millionen Einkünften. — So geſchah es. Ney ſäumte nicht, ſeine Unterwerfung unter die Bour⸗ bonen durch eine ſchriftliche Eingabe an Talleyrand an— 60 Hey. zuzeigen. Am 12. April, als der Graf d Artois in Paris ſeinen Einzug hielt, trat ihm Ney im Namen ſeiner Waffenbrüder entgegen. Seine Huldigungsanrede lautete: „Monſeigneur, wir haben mit Eifer einer Regierung gedient, welche uns im Namen Frankreichs beherrſchte. Ihre königliche Hoheit und Se. Majeſtät werden ſehen, mit welcher Treue und Ergebenheit wir unſerem legitimen Könige werden zu dienen wiſſen.“ So Ney vor Napoleon's Landung. Die Regierung Ludwig's XVIII. hatte es nicht an Ehrenbezeugungen für den berühmten Feldherrn fehlen laſſen. Am 6. März 1815 ertheilte ihm der Kriegsminiſter Soult die Ordre, ſich ohne Verzug zur ſechſten Militair⸗ diviſion zu begeben, zu deren Gouverneur er ernannt war. Am ſelben Abend noch verließ er Coudreaux und ging nach Paris, um hier Nachrichten über den Gegen⸗ ſtand ſeiner Sendung zu erhalten, da ihm der Aide de Camp, welcher die Ordre ihm überſandt, keine weitere Erklärung beigefügt hatte. Am 7. in Paris angekommen, erfährt er im Vor⸗ beifahren von ſeinem Notar Batardi, daß Napoleon in Cannes gelandet ſei. Er ruft aus:„Ach, das iſt ein großes Unglück! Was muß man da thun! Wen kann man gegen dieſen Mann ſenden!“ Er eilt zum Kriegsminiſter und fordert ſeine Inſtruc⸗ tionen. Er ſoll ſie in Beſangon treffen. Ehe er abgeht, ſtellt er ſich noch einmal Ludwig XVIII. vor und be⸗ theuert ihm aufs neue ſeine Treue und Ergebenheit. Es iſt kein Gedanke, daran zu zweifeln, daß er es treu und ehrlich meinte. Er beſchleunigt ſeine Ankunft in Beſancon, wo er — 9 en „Ich werde Mäcon und Bourg beſetzen laſſen, und werde 61 am 10. März ankommt. Hier lag ein Corps von 12,000 Mann, beſtimmt gegen Napoleon zu operiren. Zugleich empfängt er eine Weiſung vom Kriegsminiſter, daß der Graf d'Artois in Lyon eingerückt ſei und das Commando der auf dieſem Punkte vereinigten Truppen übernommen habe. Der Marſchall ſchreibt am ſelben Tage an den Prin⸗ zen, um ihn zu benachrichtigen, daß die paar Truppen, die er in Beſangon habe, ſeine Gegenwart hier nicht benöthigten, er bat Se. königliche Hoheit, ihn in ſeiner Nähe zu beſchäftigen, und bei der Avantgarde, indem er nichts ſehnlicher wünſche, als hier, wie bei allen Gele⸗ genheiten, die zum Dienſte des Königs wären, ihm Pro⸗ ben ſeines Eifers und ſeiner Treue zu geben. Er ſchloß: „Wir ſind hier ohne alle Nachricht von Bonaparte's Unternehmungen. Ich glaube, es iſt der letzte Act ſeines tragiſchen Endes. Ich würde ſehr dankbar ſein, wenn Königliche Hoheit mir Nachricht zukommen ließen, und vor Allem, wenn Sie mich zu Ihrem Dienſte würdigten.“ Dieſelben Geſinnungen ſprach Ney in einem Briefe aus, welchen er am andern Tage an den Kriegsminiſter richtete. In der Erwartung neuer Befehle hörte er am andern Morgen durch den Herzog von Maillé, daß die Garni⸗ ſon von Grenoble revoltirt habe und zu Napoleon über⸗ gegangen ſei; daß die Einnahme von Lyon faſt unver⸗ meidlich wäre und daß der Graf d'Artois die Abſicht habe, ſich nach Roanne zurückzuziehen. Unter dieſen Umſtänden hielt Ney es für zweckmäßig, ſein Hauptquartier nach Lons-le⸗Saulnier zu verlegen. Noch in dieſem Augenblicke war er dem Könige ſo erge⸗ ben, daß er in einem Briefe an den Kriegsminiſter ſagte: 62 Ney. nicht zaudern, den Feind anzugreifen. Ich werde die Verbindung mit Sr. Königlichen Hoheit, Monſieur, zu Roanne unterhalten und mit ihm in Uebereinſtimmung handeln für das Wohl des Königs.“ Als er in der Nacht vom 11. auf den 12. wieder in Beſangon eintraf, ſchien Ney alle die Maßregeln zu treffen, welche nöthig waren, um Napoleon's raſchen Marſch auf Paris zu verhindern. Schon auf ſeinem Marſche hatte er allen Beamten Zuverſicht eingeſprochen; ſie waren in großer Unruhe. Die Ausdrücke, welche er dabei gebrauchte, ließen gar keinen Zweifel, daß er noch voller Ergebenheit für Ludwig XVlII. war. Indem er von den Soldaten ſprach, welche ſchon unruhig wurden und Vive Empereur! ſchrien, ſagte er:„Laßt ſie ſich nur erſt ſchlagen. Ich werde ſelbſt einem Grenadier das Gewehr aus der Hand nehmen. Ich will den Kampf anfangen und meinen Säbel dem Erſten in den Leib ſtoßen, der mir nicht folgen will.“ Ney's Betheuerungen und ſeine militairiſchen Talente hatten den Muth der Königlichen wieder erhoben, als in der Nacht vom 13. auf den 14. Emiſſaire von Na⸗ poleon bei ihm eingeführt wurden. Sie überredeten ihn, daß Napoleon im Einverſtändniß mit England und Deſtreich operire und daß daher aller Widerſtand von ſeiner Seite ein vergeblicher ſein werde; die Soldaten 1 wären ſchon gewonnen. Es hieße nur den Bürgerkrieg anfachen und ſich verantwortlich machen für alles Blut, was vergoſſen werden könne. Man kennt Ney's Antwort auf dieſe Vorſtellungen nicht. Man wünſcht die Sache zu ſeinen Gunſten ſo auf⸗ zufaſſen, daß er ſich durch ein geheimes Pactum mit den Emiſſairen geeinigt habe. Man muß ſich aber geſtehen, ie u 9 ney. 63 daß er, nach ſeiner bisherigen Poſition, ſchuldig war, ſie zu verhaften. Es war mindeſtens ein Mangel an Klug⸗ heit, daß er es nicht that. Inzwiſchen rückte Napoleon's Armee vor, auf jedem Schritt vergrößert durch die Soldaten, welche man zu ſeiner Bekämpfung ausgeſandt hatte. Ney, wie gelähmt, blieb ſtill liegen. Er ſchien nicht zu wiſſen, auf welche Seite er ſich ſchlagen ſolle. Als der Baron Capelle kam, um ihn von der Lage der Dinge zu unterrichten, ſagte er:„Nun, ſo kann ich doch nicht das Meereswaſſer mit meiner Hand aufhalten.“ Er rief die Generale Bourmont und Lecourbe zu ſich, er theilte ihnen mit, was Napoleon's Emiſſaire ihm hinterbracht, zugleich die Proclamation, welche ſie ihm hinterlaſſen, und erklärte ihnen die Abſicht, ſie zu publiciren. Wirklich las er dieſe Publication am andern Morgen den auf dem Platze verſammelten Truppen vor, und es war Bourmont, der dieſelben auf des Marſchalls Befehl verſammelt hatte. Tagesbefehl. „Der Marſchall, Prinz von der Moskowa, den unter ihm ſtehenden Truppen. „Officiere, Unterofficiere, Soldaten! „Die Sache der Bourbonen iſt für immer verloren! Die legitime Dynaſtie, welche die franzöſiſche Nation adoptirt hat, iſt im Begriff, den Thron wieder zu beſtei⸗ gen. Der Kaiſer Napoleon, unſer Souverain, allein iſt es, der über dieſes ſchöne Land zu gebieten hat. Möge der Adel der Bourbonen nach Wahl ſich noch einmal aus dem Vaterlande verbannen, oder ſich entſchließen in un⸗ ſerer Mitte zu leben, was kümmert es uns! Die heilige Sache der Freiheit und unſere Unabhängigkeit wird nicht mehr von ihrem Einfluſſe leiden. Sie haben unſern militairiſchen Ruhm erniedrigen wollen, aber ſie haben ſich getäuſcht. Dieſer Ruhm iſt die Frucht zu edler An⸗ ſtrengung, als daß wir jemals die Erinnerungen daran verlieren ſollten. „Soldaten, die Zeiten ſind nicht mehr, wo man die Völker regierte, indem man alle ihre Rechte erſtickte. Die Freiheit triumphirt endlich, und Napoleon, unſer erhabener Kaiſer, wird ſie für alle Ewigkeit feſtſtellen() Daß dieſe ſchöne Sache von nun ab Euere ſei und die des ganzen Frankreich! Daß alle Braven, die ich zu befehligen die Ehre habe, von dieſer großen Wahrheit durchdrungen ſeien! „Soldaten, ich habe Euch oft zum Siege geführt, jetzt führe ich Euch zu der unſterblichen Phalanx, die der Kaiſer Napoleon nach Paris führt und die in wenigen Tagen dort einrücken wird, und dort werden unſere Hoff⸗ nung und unſer Glück für immer realiſirt werden. „Es lebe der Kaiſer! „Lons⸗le⸗Saulnier, am 14. März 1815. Der Marſchall des Reiches. Prinz von der Moskowa.“ Dieſe Proclamation vollendete den Abfall der Trup⸗ pen. Aber der Geiſt ſträubt ſich dagegen zu glauben, daß ſie das Werk deſſelben Mannes ſei, welcher in den erſten Tagen des Monats März dem Könige die Ver⸗ ſicherung einer unbedingten Anhänglichkeit gegeben hatte. Wie dem und von wem ſie auch ſei, ſo iſt doch ſo viel gewiß, daß er ſie publicirt hat. Dieſer Flecken bleibt auf ſeinem Andenken. Es war ein Etwas, eines Kriegers unwürdig, der in ſo viel Schlachten und durch ſo viele frühere Verdienſte ſeinem Namen ſchon die Unſterblichkeit errungen hatte. e it Hey. 65 Die Bourbonen flohen aus dem Lande. Der Mar⸗ ſchall Ney folgte dem allgemeinen Strome, er regierte ihn nicht. Am Morgen, nachdem Napoleon den Thron wieder beſtiegen, ſchrieb Ney an ihn folgenden merkwür⸗ digen Brief: „Ich bin nicht zu Ihnen geſtoßen aus Rückſichten oder Anhänglichkeit für Ihre Perſon. Sie waren der Tyrann meines Vaterlandes, Sie haben die Trauer in alle Familien gebracht und Verzweiflung in viele; Sie haben den Frieden der ganzen Welt verrückt. Schwören Sie mir, weil denn doch nun das Schickſal Sie zurück⸗ führt, daß Sie ſich mit nichts Anderm ferner beſchäfti⸗ gen wollen, als damit, die Uebel wieder gut zu machen, welche ſie Frankreich bereitet. Schwören Sie mir, daß Sie das Glück des Volkes machen werden.(12) Ich ermahne Sie, nie mehr die Waffen zu ergreifen, als um unſere Grenzen zu vertheidigen, und ſie nie mehr zu un⸗ nützen Eroberungen zu überſchreiten. Unter dieſen Be⸗ dingungen unterwerfe ich mich, um mein Vaterland vor der Zerſplitterung zu bewahren, von der es bedroht iſt.“ Wenn dieſer Brief echt iſt, ſo rührt er nicht von einem Verräther her, der ſchon lange vorher mit den Feinden der Bourbonen über die Rückkehr des Kaiſers unterhandelt haben kann. Aber Ney's Zeitgenoſſen heg⸗ ten einen Zweifel, weil die ſo beſtimmte Sprache wenig zur Unentſchiedenheit des Charakters, an der Ney litt, paßte. Ein ſolcher Brief mußte Napolecon ſtutzig machen, und er hat ſeine Wirkung auf den gewaltigen Mann nicht verfehlt. Als er auf dem Maifelde den Marſchall zuerſt erblickte, ſagte er kurz zu ihm:„Ich glaubte, Sie wären emigrirt.“—„Ich hätte es früher thun ſollen“, ſagte Ney,„jetzt iſt es zu ſpät.“ 66 Ney. Bei Waterloo commandirte Ney den linken Flügel. Sein kaltes Blut und ſeine Unerſchrockenheit iſt auch in dieſer Schlacht anerkannt worden. Er war mit in den ungeordneten Rückzug, wie die Franzoſen es nennen, ge⸗ riſſen, der bis unter die Mauern von Paris fortdauerte. Man hat ihm von militairiſcher Seite vorgeworfen, daß ihm während dieſes kurzen Feldzugs der Takt, das ſcharfe Eingreifen im Augenblick und ſelbſt der Eifer gefehlt, den er in frühern Feldzügen an den Tag gelegt. Deſto entſchiedener trat er als Redner in der Pairskammer auf, um die Wahrheit der Verhältniſſe aufzudecken. Von Seiten des Napoleoniſchen Miniſteriums hatte man noch einmal verſucht, durch künſtlich componirte Berichte die ungeheuere Niederlage zu verbergen. Da erhob ſich Ney und ſprach mit lauter Stimme: „Die Nachrichten, welche uns der Miniſter des In⸗ nern mittheilt, ſind falſch, falſch in allen Punkten. Ich habe ſelbſt die Unordnung geſehen. Nach dem Reſultat der unglückſeligen Tage vom 16. bis zum 18. wagt man uns zu ſagen, daß es uns gelungen ſei am 18. den Feind zu ſchlagen, daß uns noch heute an der Grenze ein Heer von 60,000 Mann geblieben. Die Thatſache iſt falſch. Es iſt viel, wenn der Marſchall Grouchy 20 bis 25,000 Mann hat ſammeln können; und man iſt zu gründlich geſchlagen worden, als daß man ſagen könnte, ſie wären noch im Stande dem Feinde zu widerſtehen. Alle Generale hier, die mit mir commandirten, können es bezeugen. Auch braucht man nur wenig vom Kriegs⸗ weſen zu verſtehen, um zu wiſſen, wie der Miniſter in dem, was er verlieſt, ſich ſelbſt widerſpricht. Es iſt ausgemacht, daß der General Grouchy eben ſo gut wie wir geſchlagen worden iſt. Wäre ſeine Diviſion unbe⸗ rührt geblieben, hätte er unſern Rückzug decken können, 67 Ney. er würde die Trümmer der Armee geſammelt haben und ſtatt daß ſie nach Paris ſich retiriren, würden ſie an der Grenze ſtehen.... Auch was der Herr Miniſter über die Stellung des Herzogs von Dalmatien ſagt, iſt grundfalſch. Er hat nicht einen einzigen Mann von der Garde ſam⸗ meln können.... Da haben Sie Ihre wahre Lage, der Feind ſteht in Nivelles mit 80,000 Mann. Wenn man uns ſagt, die preußiſche Armee wäre geſprengt, ſo iſt das auch nicht wahr. Der größere Theil dieſer Armee hat ſich gar nicht geſchlagen. In ſechs bis ſieben Tagen kann der Feind in dieſer Hauptſtadt ſein. Es gibt kein ander Heil für das öffentliche Wohl, als dem Feinde Vorſchläge zu machen.... Man muß die Bourbonen zurückrufen und ich— ich werde meinen Weg nach den Vereinigten Staaten einſchlagen.“ Die heftigſten Anſchuldigungen gegen Ney von Sei⸗ ten der Miniſter erfolgten darauf. Er erwiderte: „Meine Herren, ich gehöre nicht zur Zahl Derer, die ihre Intereſſen überall voranſtellen. Was kann ich dabei gewinnen? Wenn Ludwig XVIII. zurückkehrt, läßt er mich fuſiliren. Aber ich mußte für mein Land ſprechen.“ Dieſe freimüthige Sprache war nicht geeignet, die Geiſter zu beruhigen. Noch hatte eine Partei die Macht in Händen und ſie klagte ihn laut an. Ney glaubte ſich vertheidigen zu müſſen und ſetzte in einer Schrift an den Präſidenten der proviſoriſchen Regierung ſein ganzes Verfahren auseinander. Dennoch erhielt er kein Com⸗ mando in der Armee, die man in aller Haſt vor Paris organiſirte. Er hatte das Vertrauen Aller verloren. Die Armee zog ſich nach einigen fruchtloſen Gefechten über die Loire zurück. Am 3. Juli ward Paris durch Capitulation den Alliirten übergeben. Der Artikel 13 derſelben lautete: 68 Ney. „Alle Perſonen und ihr Eigenthum ſtehen unter dem Schutze der Geſetze. Die Einwohner und alle Diejeni⸗ gen, welche ſich in der Hauptſtadt befinden, ſollen ihre Rechte und Freiheiten nach wie vor genießen, ohne Beunruhigung und Unterſuchung zu befürchten zu haben, ſowol in Bezug auf die Aemter, welche ſie bekleidet haben und bekleiden, als auch was ihre Aufführung und ihre politiſchen Meinungen betrifft.“ Vergebens ſuchte Ney ſpäterhin dieſen Paragraph zu ſeiner Vertheidigung anzuführen. Auf die Nachricht, daß der König nach Paris zurück⸗ kehre, verließ er Paris. Vom damaligen Kriegsminiſter, Davouſt, hatte er einen Paß nach der Schweiz unter dem Namen eines Major Reiſet von den Huſaren erhalten. Der Generalcommiſſair der Polizei in Lyon, der von ſeiner Ankunft unterrichtet war, warnte ihn indeß nach der Schweiz zu gehen, weil die Oeſtreicher an der Grenze ſtänden. Er kehrte um und ging nach St.⸗Albain. Hier empfing er am 25. Juli durch einen Vertrauten, welchen ſeine Gattin ihm nachgeſandt, die Nachricht von der königlichen Ordonnanz vom 24. dieſes Monats, welche 19 der vornehmſten Officiere des Ver⸗ brechens bezüchtigt, den König und das Vaterland verra⸗ then zu haben, und ſie deshalb unter Anklage ſetzte und vor ein Kriegsgericht ſtellte. Ney war als der Aller⸗ ſchuldigſte genannt. Ney flüchtete ſich darauf in das Schloß Beſſonis, welches einer Couſine der Marſchallin gehörte und bei Aurillac fern von allem Verkehr in einem abgelegenen Winkel liegt. Er hielt ſich hier ſeit dem 31. unter dem Namen eines Monſieur d'Escaffre auf, der Name eines der älteſten Häuſer der Auvergne, der alſo gar keinen Verdacht erregte. Unglücklicherweiſe ließ er einſt auf dem Hey. 69 Canapé des Salons einen prachtvollen ägyptiſchen Säbel liegen, den ihm Napoleon zu ſeiner Hochzeit geſchenkt hatte. Der Reichthum dieſer Waffe fiel Jemand im Schloſſe, der ſie zu Geſicht bekommen, auf. Er ſprach davon in Aurillac. Ein anderer Jemand in der Stadt erklärte, nach der Schilderung, daß es nur zwei ſo aus⸗ gezeichnet ſchöne Säbel in Frankreich gäbe, den einen habe Napoleon an Murat, den andern an Ney geſchenkt. Dem war wirklich ſo. Die Nachricht verbreitete ſich. Der Präfect, Locard, erhielt davon Kenntniß und ſchickte, nachdem er weitere Informationen eingezogen, 14 Gensdarmen nach dem Schloſſe, um ſich des Marſchalls zu bemächtigen. Am 3. Auguſt wurde Ney Morgens 2 Uhr aufge⸗ hoben und nach Aurillac gebracht, wo er mehre Tage verblieb. Von dort ward er in einem Wagen, in dem zwei Gensdarmerieofficiere mit ihm ſaßen, nach Paris geſchafft. An zwei Orten unterwegs machte man ihm das Anerbieten ihn zu befreien. Er ſchlug es aus. Einige Meilen vor Paris kam ihm die Marſchallin entgegen. Er konnte ſeiner Bewegung nicht mehr Meiſter werden. Unter Thränen rief er aus:„Wenn es Frau und Kinder gilt, fehlt mir der Muth.“ Er ward auf die Polizeipräfectur geführt und, wie Labedoyère, von Decazes zuerſt vernommen. Die Stimme in Frankreich kann dies Decazes nicht vergeben; ſie läßt ihn auch in dieſem Falle verfängliche Fragen an den Marſchall ſtellen. Von dort brachte man ihn nach der Conciergerie. Seine Haltung war ruhig, ohne Furcht und ohne Herausforderung. Ney ward ſtreng bewacht. In ſeiner Zelle ſchlief ein Gensdarm; durch ein Fenſter in der Thüre konnte man alle ſeine Bewegungen überwachen; wenn er im Hofe, 70 um ſich zu wärmen, die Cigarre im Munde, haſtig auf⸗ und ablief, ließen zwei Gensdarmen mit gezogenen Sä⸗ beln ihn keinen Moment aus dem Auge. Doch empfing er Beſuche und man bemerkte an ihm keine der Schwä⸗ chen, welche lange Campagnen bei Kriegern zurückzulaſſen pflegen. Er war in der Mitte der Vierzig. Wiewol er den Polizeipräfecten als eine Behörde, der er Rede zu ſtehen habe, anzuerkennen ſich weigerte, ließ er ſich doch auf alle Fragen aus. Unter der Zahl der Anklagepunkte befand ſich auch der: daß er im Augenblick ſeiner Abreiſe nach Beſangon, weil er in Geldverlegenheit ſich befunden, 500,000 Franc vom Kriegsminiſter ſich auszahlen laſſen. Er behauptete nur eine Anweiſung auf noch nicht 50,000 genommen zu haben, und zwar in Anrechnung auf ſein noch rück⸗ ſtändiges Gehalt. Hinſichtlich der Verſprechungen, die er Ludwig XVIII. gemacht, ſagte er:„Ja, ich habe dem Könige geſagt, Bonaparte's Schritt ſei der eines Unſinnigen, und er verdiente, wenn man ihn finge, in einem eiſer⸗ nen Käfig nach Paris geführt zu werden. Was ich eigentlich geſagt, entſinne ich mich nicht mehr recht, aber das vom eiſernen Käfig habe ich beſtimmt geſagt. Mehre Herren waren beim Könige, unter andern der Prinz von Poir, der Herzog von Grammont, der Prinz von Neufchatel. Man hat auch ausgeſprengt, ich hätte dem Könige die Hand geküßt; das iſt falſch. Ich hatte auch gar nicht nöthig, Betheuerungen meiner Treue zu machen, denn meine Abſicht war, ihm gut zu dienen; und ich hätte es gethan, wenn ich. geſehen, daß es möglich war.“ Er proteſtirte darauf entſchieden dagegen, daß er vor dem 15. März in ſeiner Treue gewankt, aber um 2 Uhr Ney. 71 Nachts hatte er die Proclamation erhalten und ſie unter⸗ zeichnet und publicirt. „Dieſe Proclamation wurde mir ganz fertig von Bonaparte zugeſchickt und durch einen beſondern Agenten und einen Gardeofficier eingehändigt. Ehe ich ſie den Truppen vorlas, theilte ich ſie den Generalen Bourmont und Lecourbe mit und fragte ſie, was ich thun ſolle. Bourmont erwiderte, nun gelte es, ſich mit Bonaparte vereinigen, die Bourbonen hätten zu viel Sottiſen begangen und man müſſe ſie verlaſſen. Am 14. Mittags 1 Uhr las ich auf der Esplanade von Lons⸗le⸗Saulnier die Proclamation vor, aber ſie war ſchon ſonſt bekannt. Agenten aus Bona⸗ parte's Hauptquartier hatten ſie in der Stadt verbreitet. Ich glaube, ſie hatten auch Adler mitgebracht.“ Bis zum 15., betheuerte er, ſich mit Napoleon in keine Communication geſetzt zu haben, aber da habe er die Grenze ſeiner Pflichten überſchritten.„Was mich bewog, war die Furcht vor einem Bürgerkriege; dem— nächſt hatten Napoleon's Agenten mich überredet, daß die alliirten Mächte mit ihm einverſtanden wären; daß der öſtreichiſche General Köhler den Kaiſer auf Elba beſucht mit der Nachricht, daß die Verbündeten die Bourbonen nicht länger regieren laſſen könnten und daß der König von Rom und Marie Louiſe ſo lange in Wien als Geiſel bleiben ſollten, bis Napoleon Frankreich eine liberale Conſtitution gegeben hätte. Napoleon ſelbſt wie⸗ derholte gegen mich alles dies, als ich ihn zu Auxerre ſah.“ Man hat keinen Grund zu zweifeln, daß dies der Wahrheit gemäß ſei. Im„Mémorial de Sainte-Hélène“ heißt es über Ney: „Es iſt gewiß, daß Ney Paris verließ, ganz dem 72 ney. Könige ergeben, daß er erſt Kehrt machte, als er ihn ganz verloren ſah; wenn er von da ab ſich eifrig im entgegengeſetzten Sinne gezeigt, ſo war es, weil er fühlte, daß er ſich viel vorzuwerfen hatte. Nach ſeinem berühm⸗ ten Tagesbefehl(der Proclamation von Lons⸗le⸗Saulnier) ſchrieb er an den Kaiſer, das, was er thue, geſchehe im Intereſſe des Vaterlandes; wenn er nicht angenehm be⸗ funden werde, wolle er ſich gern zurückziehen.“ Nach dieſen Depoſitionen fand man es für angemeſ⸗ ſen, die ganze Anklage auf das Factum der Proclama⸗ tion von Lons-le⸗Saulnier und deren Wirkungen zu beſchränken. Ein Kriegsgericht ward ernannt. Marſchall Moncey ſollte daran Theil nehmen. Weil er es aus ungenügenden Gründen ablehnte, ward er auf drei Mo⸗ nate als Gefangener nach Ham geſchickt. Ney proteſtirte ſelbſt gegen das jetzt zuſammengeſetzte Kriegsgericht, nicht gegen die Perſonen, ſondern gegen die Competenz; doch erklärte er, aus Hochachtung gegen die Marſchälle und Generallieutenants, welche es bilde⸗ ten, ſich davor auslaſſen zu wollen. Am 9. November kam dieſes Kriegsgericht zuſam⸗ men, beſtehend aus Marſchall Jourdan als Präſident, Maſſena(Prinz von Eßlingen), Augereau(Herzog von Caſtiglione), Mortier(Herzog von Treviſo) und mehren Generallieutenants. Auch Maſſena hatte ſich ent⸗ ſchuldigen wollen, ſein Recuſationsgrund aber war ver⸗ worfen worden. Unter den Zuhörern im Saale bemerkte man ausgezeichnete Fremde, darunter Lord Caſtlereagh und Fürſt Metternich. Unter den 28 Actenſtücken, welche dem Gericht vor⸗ gelegt und geleſen wurden, und deren Mehrzahl ſo wie ———.—-— ———— Ney. 73 hn ihr Inhalt in der Geſchichtserzählung bereits angegeben im iſt, befand ſich auch eines(Nr. 7), eine Ordre des Mar⸗ te, ſchall Ney vom 19. März an den Unterpräfecten von Döle: m mehre Oberoffiziere verhaften zu laſſen und beſonders die e) Generale Lecourbe, de Bourmont, Jarry. Ein anderes im enthielt eine Aufnahme vieler Zeugen aus den Beſangon e⸗ benachbarten Diſtricten, woraus hervorgeht, daß die Stimmung in der Bevölkerung ſowol als im Militair zur Zeit von Ney's Uebergang entſchieden für Napoleon war, daß der Marſchall aber demungeachtet bis zum uj⸗ 14. nichts gethan, woraus nicht vorleuchte, daß es noch n⸗ ſeine Abſicht geweſen,„dem Uſurpator“ entgegenzu⸗ zu wirken. all Der erſte Sitzungstag verging mit Verleſung dieſer u Actenſtücke; gegen 1200 Bewaffnete aller Gattungen o⸗ hatten in und vor dem Palais Wache gehalten. Am zweiten Tage(10.) hatten ſich noch weit mehr Zuſchauer te von Rang und Auszeichnung eingefunden. Es ward mit en Verleſung der Actenſtücke fortgefahren. en Ein Lieutenant Valter hatte bekundet: daß der Mar⸗ ſchall, als Napoleon's Commiſſair, bei einem Umritt mit großer Bitterkeit über die königliche Familie und das ſeit der Reſtauration angenommene Regierungsſyſtem t, geſprochen habe. g Auch ein anderer Lieutenant(Cuvil) hatte ſolche d Aeußerungen von ihm gehört, und der Vater dieſes Lieutenants atteſtirte, daß ſein dieſe Geſpräche ihm hinterbracht. Von derſelben Art folgten noch 6 Atteſte. Ein Herr von St.⸗Geran meldete in zwei Briefen: der Mar⸗ ſchall habe ſich berühmt, zur Cour beim Könige nur in der Abſicht gegangen zu ſein, um ihn zu täuſchen. 6 anonymer Brief denuncirte:— Marſchall 74 Ney. habe, als er nach Beſangon abgegangen, geäußert, er gehe, um dem Kaiſer zu dienen, nicht dem Könige, wie er geſagt! Ein Herr Favre dagegen berichtete ſchriftlich von einer Unterredung, die er nach der Abreiſe des Königs mit dem Marſchall gehabt. Ney habe zu ihm geſagt: er ſei ein braver Mann, daß er den König liebe, und er wolle ihn beſchützen. Als Befehl ertheilt ward, den Marſchall hereinzufüh⸗ ren, erklärte der Präſident, daß alle und jede Aeußerung der Zuſtimmung oder des Misfallens unterſagt wäre: die Garde erhält den Befehl, das erſte Individuum, welches den Reſpect gegen die Juſtiz und die, dem Un⸗ glück ſchuldige Achtung verletzt, zu arretiren. Ney trat mit ruhiger Haltung auf. Er trug eine blaue Uniform ohne Stickereien. Doch hatte er ſeine Marſchallsuniform und die Ehrenlegion. Zwei Offiziere begleiteten ihn; die Garde präſentirte. Der Krepp an ſeinem Arme bedeutete die Trauer für ſeinen Schwieger⸗ vater. Er war aus Kummer über die Nachricht von Ney's Verhaftung geſtorben. Auf des Präſidenten Frage nach ſeinem Namen, Stande, Alter, legte der Marſchall ſeinen feierlichen Proteſt mit folgenden Worten ein: „Aus Achtung für die Herren Marſchälle und Gene⸗ rallieutenants habe ich mich verſtanden, auf die Fragen zu antworten, welche der Herr Rapporteur in ihrem Namen an mich gerichtet hat, indem ich die vorbereitende Inſtruction dieſes Prozeſſes nicht erſchweren wollte; aber jetzt, wo ſie fertig iſt und wo ich mich im Kreiſe eines Tribunals befinde, muß ich meinen Widerſpruch erneuern und ihn zu einer feierlichen Proteſtation gegen dieſes Verfahren verſtärken. So erkläre ich denn den Herren wie iner mit ſei olle üh⸗ ung äre: um, ln⸗ eine eine iete an ger⸗ wn men chen ene⸗ gen rem nde ber ines nern eſts rren Ney. Marſchällen und Generallieutenants, ohne im Geringſten ihrer Autorität etwas zu vergeben, oder das Urtheil irgend eines von ihnen anfechten und verdächtigen zu wollen, daß ich mich dem Urtheil keines Kriegsgerichts, noch irgend eines andern Tribunals unterwerfe, und nur dem Gerichte, welches nach dem Geſetze über mich zu ſprechen hat. Unkundig in der Jurisprudenz, erſuche ich Sie, durch das Organ meines Rechtsanwalts meine Gründe vor Ihnen ausſprechen zu dürfen, und bitte Sie, ihm ein geneigtes Ohr zu leihen.“ Der Präſident nahm Act von dieſer Erklärung, bat ihn aber wenigſtens auf die Frage Antwort zu ertheilen, welche zur Conſtatirung ſeiner Identität nöthig ſei. Ney antwortete: „Ich heiße Michel Ney, Herzog von Elchingen, Prinz von der Moskwa, Ritter des heiligen Ludwig, Großcordon des Ordens der Ehrenlegion, Ritter der Eiſernen Krone, Großkreuz des Ordens Chriſti, Marſchall von Frankreich, und bin geboren zu Saarlouis am 10. Januar 1769.“ Berryer, der Vater, führte das Wort für den An⸗ geklagten. Wir entheben uns ſowol der Mittheilung des oratoriſchen Theils ſeiner Rede, in welcher er das Unglück beklagte, daß ein Mann wie Ney, einſt die Zierde und der Schutz ſeines Vaterlandes, als auf den Tod ange⸗ klagter Verbrecher vor den Schranken ſtehe, als der umſtändlichen Auseinanderſetzung der Rechtsgründe, wes⸗ halb das Kriegsgericht in einem Falle, wo nach der Anklage ein Hochverrath gegen Frankreich und den Kö⸗ nig vorliege, nicht competent ſei. Ney war Pair von Frankreich, demnach nur von den Pairs zu richten. Man erörterte, ob er durch den Verrath und die Ernennung zu einem Napoleoniſchen Pair ſeine Eigenſchaft als Pair 4* 76 Ney. des Königreichs verloren habe. Man hob hervor, daß er im Augenblick des Verbrechens noch Pair geweſen, alſo ein Recht habe, als ſolcher gerichtet zu werden. Der Rapporteur des Gerichts war dieſer, der Procurator des Königs der entgegengeſetzten Anſicht. Das Kriegs⸗ gericht erklärte ſich mit fünf gegen zwei Stimmen für nicht competent. Der Ausſpruch erregte viel Unruhe unter den Par⸗ teien. Das Miniſterium hielt es für nöthig, die Sache ſofort an den Pairshof zu bringen, und eine königliche Ordonnanz vom 11. November trug demſelben auf, ſo⸗ fort zur Aburtheilung des Marſchalls Ney, angeklagt auf Hochverrath, zu ſchreiten. Der Miniſter, Herzog von Richelieu brachte die könig⸗ liche Ordonnanz ein. Seine Rede begegnete in voraus einigen Bedenken, die ſich unter den Pairs erhoben. Die Pairskammer hatte ſich noch nie zum Gerichtshof con⸗ ſtituirt, es fehlte ihr ein Beamter, welcher die Geſchäfte des Generalprocurators verwaltete. Beides konnte kein Hinderniß ſein. Sie hatte die Macht, ſich ſelbſt die For⸗ men zu geben, um als Gericht zu fungiren; einſtweilen ſollte ſie den vorliegenden Fall wie jeden eingebrachten Geſetzentwurf behandeln, das Miniſterium behielt ſich vor, als öffentlicher Ankläger zu erſcheinen, der Präſident ſollte die Fragen an den Angeklagten ſtellen, der König werde den Procurator des königlichen Gerichtshofes zu Paris zur Einleitung der Procedur beſtellen. Aus Richelieu's Rede erſehen wir, daß die Regierung die raſche richterliche Procedur um ſo nöthiger hielt, als die Incompetenzerklärung des Kriegsgerichts der Oppo⸗ ſition für ſo viel als eine Freiſprechung galt. Die Bour⸗ 77 Ney. diß bonen wollten dies Opfer. Auch der Verzug von acht ſen, Monaten hatte nicht beſänftigend eingewirkt. en. Die Kammer nahm ohne Discuſſion den Antrag tor entgegen und conſtituirte ſich am 18. November als gs. Gerichtshof. Eine zweite Ordonnanz des Königs, datirt ſir vom 12., regulirte definitiv die in dieſem Prozeſſe zu beobachtenden Formen. In den Vorverhandlungen(da die Sache hier ganz von vorn aufgenommen werden mußte, bis zur Erklä⸗ rung der Verhaftung und der Anklageacte), mit denen 6 wir unſere Leſer nicht behelligen wollen, gab der Mar⸗ iche ſchall Ney ungefähr folgende Erklärung dem Baron Seguier zu Protokoll, welcher beauftragt war die Zeu⸗ generklärungen aufzunehmen. —„Mein Herr Baron, ehe ich Ihnen auf eine andere it Frage antworte, bitte ich Sie hier niederzuſchreiben, daß s ich zu den Füßen des Königs meine Huldigung nieder⸗ pi lege, ſo wie meine tiefe Erkenntlichkeit für die Güte, daß Se. Majeſtät meine Ablehnung(des Kriegsgerichts) ent⸗ . gegengenommen, mich vor meinen natürlichen Richter geſtellt und durch die Ordonnanz vom 12. dieſ. Monats tin verfügt hat, daß alle conſtitutionellen Formen in meinem Prozeſſe beobachtet werden ſollen. Dieſer neue Act väter⸗ ien licher Gerechtigkeit läßt mich um ſo mehr bedauern, daß meine Aufführung am 14. März den Argwohn erweckt, ſch daß ich die Abſicht eines Verraths gehabt. Ich wieder⸗ int hole es aus voller Seele, mein Herr Baron, vor Frank⸗ reich, vor Europa, vor Gott, der mich hört, daß ich niemals, bis zu dem verhängnißvollen Augenblick, den ich ſchon jetzt ſo ſchwer gebüßt, einen andern Gedanken ng gehabt als den, von meinem unglücklichen Vaterlande ls den Bürgerkrieg abzuwenden, ſowie alle die Uebel, welche po⸗ ihn begleiten. Mein Vaterland geht mir allem Andern 78 ney. vor. Wenn das heut ein Verbrechen iſt, ſo laſſen Sie mich die Hoffnung nähren, daß der König, welcher ſeine Völker im Herzen trägt, dieſen verhängnißvollen Irrthum vergeſſen werde und daß, wenn ich falle, das Geſetz nur einen verirrten Unterthanen, nicht einen Verräther beſtraft.“ Daß der Thron der Bourbonen nicht feſter gekittet ward durch Ney's Blut, iſt in der Geſchichte mit klaren Buchſtaben zu leſen. Was aber hätte es für eine Wir⸗ kung gehabt, wenn Ludwig XVIII. aus Gnade das Leben geſchenkt einem Marſchall von Frankreich, einer der Säulen Napoleon's, dem Bravſten unter den Bra⸗ ven, einem Ney,— der ſo um dieſe Gnade ihn an⸗ flehte? Ney war den Bourbonen nicht mehr gefährlich. Sein Schatten ward es. Auch bei den allirten Mächten ſuchte Ney um Schutz für ſein Lehen. Er berief ſich auf den erwähnten Artikel der Convention vom 3. Juli, durch welchen eine Am⸗ neſtie für alle nach dem 20. März begangenen Hand⸗ lungen ſtipulirt war. Die Marſchallin wandte ſich des⸗ halb perſönlich an Wellington, erhielt aber zur Antwort: daß jene Convention von Ludwig XVII. nicht ratificirt worden, die Mächte hätten daher keine Befugniß in Maßregeln zu interveniren, welche Se. Majeſtät zur innern Ruhe ſeines Staates zu ergreifen für nöthig erachte. Wenn Wellington gewollt, hätte er, wenn auch nicht die Befugniß, doch die volle Macht gehabt, ſo zu inter⸗ veniren, daß Ney am Leben blieb. Der Wellington von heut würde ſich dieſe Macht nicht haben nehmen laſſen, er würde ſie als Pflicht betrachtet und ausgeübt haben. Sie eine um nen ttet wen ir⸗ das ner ra⸗ n⸗ ich. utz ikel lm⸗ nd⸗ 79 Ney. Die Publiciſten der Partei warfen der Pairskammer den Eifer und die Haſt vor, mit welcher ſie dieſen Pro⸗ zeß, namentlich in ſeinen formalen Nebenumſtänden ver⸗ folgt, welche in gewöhnlichen Prozeſſen ſo vielen Zeit⸗ aufwand koſten; beſonders wird Seguier von ihr einer übergroßen Thätigkeit beſchuldigt, um dem Haß des Hofes zu dienen. Man muß ſehr vorſichtig in der Beur⸗ theilung ſein; denn der Ney'ſche Prozeß ward die Hand⸗ habe, um den Groll der radicalen Partei gegen das Inſti⸗ tut der Pairskammer zu entladen. Die Debatten wurden in der Sitzung der Pairskam⸗ mer am 21. November eröffnet. Ney war in der Nacht vorher aus der Conciergerie nach dem Luxembourg ge⸗ ſchafft worden und ſaß hier in einem mit beſonderer Sorgfalt zum Kerker umgeſchaffenen Zimmer. Der Zudrang war ungeheuer. Unter den Zuſchauern nennt man uns den Kronprinzen(jetzigen König) von Würtemberg, weiter Metternich, den preußiſchen Ge⸗ ſandten, Grafen Golz. Keine Vorbereitung war unter⸗ laſſen, um etwaige Exceſſe zu hintertreiben und mit ellen⸗ langen Buchſtaben ſtanden hinter dem Präſidentenſtuhl die Worte: Weisheit, Duldſamkeit, Mäßigung! Der Graf Paſtoret, der Herzog von Choiſeul, die Herren de Seza und Chateaubriand fungirten als Se⸗ cretaire. Auf der Miniſterbank ſaßen der Graf von Vaublanc, Dubouchage und der Großſiegelbewahrer. Der Generalprocurator Bellart vom königlichen Ge⸗ richtshofe zu Paris fungirte auch als ſolcher vor den Pairs. Die Franzoſen gefallen ſich, alle in dieſem hiſto⸗ riſch gewordenen Prozeſſe vorkommenden Namen aufzu⸗ zählen. Der Präſident machte auch hier das Publicum darauf aufmerkſam, daß es ſich jeder Aeußerung ſeiner Empfin⸗ 80⁰ Ney. dungen enthalte, wenn der Angeklagte vorgeführt werde, jeder Uebertreter, der die Achtung vor der erhabenen Verſammlung und dem Unglück verletze, werde ſofort verhaftet werden. Sechszehn Zeugen, welche die Anklageacte als weſent⸗ lich bezeichnet, wurden vorgeführt. Als Vertheidiger des Angeklagten erſchienen die Advocaten Berryer und Dupin. Um 11 Uhr ward Ney hereingeführt, escortirt von vier Grenadieren der königlichen Garde. Er war wie vor dem Kriegsgericht gekleidet; nachdem er Dupin die Hand gedrückt, ſetzte er ſich auf einen für ihn beſtimm⸗ ten Fauteuil an den Schranken. Der Greffier verlieſt die Namenliſte der Pairs, um die fehlenden zu erſehen. Es ſind bedeutende Namen: die Herzöge de Mortemart, de Brancas, de Broglie, die Grafen Deſtutt de Tracy, de Vaubois und Jules de Polignac. Die Anklageacte, die nächſt den Ordonnanzen bezüg⸗ lich auf die Formalien des Prozeſſes verleſen ward, klagte den Marſchall des Hochverrathes und des Atten⸗ tates gegen die Sicherheit des Staates an. Wir geben nur ihren Hauptinhalt und die von dem Bekannten ab⸗ weichenden Züge: Als Bonaparte an der Spitze„einer Bande von Briganten aus verſchiedenen Nationen“ in Cannes ge⸗ landet, gab Marſchall Soult, als Kriegsminiſter, Ney den Befehl, ſich direct in ſein Gouvernement Beſangon zu begeben, wo er Inſtructionen finden werde. Ney ging nicht direct, ſondern über Paris. Warum? Er gibt ⁰ an, weil ſeine Uniformen ihm gefehlt. Dieſer eine Grund iſt glaubwürdig. Minder iſt es ſeine Anführung, daß er, nach Paris kommend, nichts von Bonaparte's Lan⸗ ———— rde, fort ent⸗ des und von wie die mn⸗ um en lie, ules ig⸗ d, ten⸗ ben bon Neh on ing ibt und daß an⸗ Ney. 81 dung gewußt haben will, auch nicht, weshalb er nach Beſangon geſchickt werde. Es iſt höchſt unwahrſchein⸗ lich, daß der Adjutant des Kriegsminiſters, der Ney die Depeſche überbracht„ein ſo bizarres Geheimniß“ über den Anlaß derſelben beobachtet, und noch unwahrſchein⸗ licher, daß Ney nicht ſelbſt nach dem Grunde dieſes un⸗ erwarteten Auftrags ſich erkundigt haben ſollte. Aber Ney verbleibt bei dieſer vorgeſchützten Unwiſſen⸗ 5 heit und will erſt von ſeinem Notar Batardi in Paris zufällig die wichtige Nachricht gehört haben. Dieſe un⸗ glaubliche Unwiſſenheit nähre eher, als daß ſie ihn ſchwäche, den Verdacht, daß Ney in den Intriguen verwickelt ſei, welche die Ausſchiffung Bonaparte's zur Folge gehabt. Der Verdacht wurde durch Ausſage verſchiedener Zeu— gen beſtärkt, die aus Ney's Munde Aeußerungen gehört, welche auf ſein Mitwiſſen eines tiefer angelegten Planes deuten.— Andere ſchienen freilich auch das Gegentheil zu bekunden, daß Ney nämlich bis zum 14. März nichts unterlaſſen, was der Dienſt des Königs erfordert, und nichts gethan, was nicht als treue Ergebenheit gegen denſelben ausgelegt werden könne. Wie dem auch ſei, der Warſchall ſprach vor ſeiner Abreiſe in Paris den König, der die höchſte Güte und das vollſte Vertrauen ihm bewies. Der Marſchall ſchien von dieſem Vertrauen erſchüttert und durchdrungen, und in einer wahren oder erheuchelten Aufwallung betheuerte er: Bonaparte in einem Käfig von Eiſen einbringen zu wollen! Und er beſiegelte dieſe Betheuerungen ſeiner Hingebung, indem er die Hand des Königs küßte. Der Marſchall hat anfänglich dieſen Umſtand leugnen wollen; er hat ihn endlich eingeſtanden. Er ging am 8. oder 9. von Paris ab nach Beſangon. Wie er dort bis zum 14. operirt, iſt zweifelhaft. Die 82 Rey. Einen ſagen, wie er mußte, die Andern ſind der Anſicht, daß er ſchon ſeit lange mit den Abſichten des Feindes vertraut war. Seine Aufführung am 14. in Lons⸗le⸗Saulnier iſt außer allem Zweifel. Hierhin hatte er alle zerſtreuten Truppen ſeines Commandos verſammelt. Unter den Soldaten hatte ſich allerdings ein ſchlim⸗ mer Geiſt gezeigt. Unterrichtete Offiziere und Beamte ſchlugen dem Marſchall vor, ſolche Nationalgarden aus⸗ zuwählen, die dem Könige mit Leib und Seele ergeben wären, und ſie mit den Truppen zu vermiſchen, damit die Wankelmüthigen durch die Zuverläſſigen vom Abfall ab⸗ gehalten würden. Anfänglich wies der Marſchall den Vorſchlag mit Verachtung zurück: er wolle unter ſeinen Truppen nicht Heuler und Lamentirer. Als er ſpäter nach vielem Zaudern darauf einging, geſchah es ſo ſpät, daß es zu ſpät war. Wenn der Marſchall wirklich Treue im Herzen gegen den König bewahrt, ſo war es nicht auf lange; vier oder fünf Tage, nachdem er gelobt, Bonaparte in einem Eiſenkäfig nach Paris zu liefern, war dieſer Enthuſias⸗ mus ſchon abgekühlt, er hatte die Treue vergeſſen, ohne daß ihm beſondere Hinderniſſe begegnet wären. „Man wird vielleicht anführen: und er hatte nicht einmal den Feind geſehen.— Dies iſt falſch.— Er hatte ihn geſehen; zwar nicht, wie es für den Braven ſich ſchickt, am hellen Tage und auf dem Felde der Ehre— ſondern, wie es Verräthern eigen iſt, in ſeinem eigenen Hauſe, mitten in der Stille der Nacht— um mit ihm ein ſchmähliches Bündniß abzuſchließen, und ihm zu überliefern ſeinen König, ſein Vaterland— ja ſelbſt ſeine Ehre.“ „Ein Emiſſair dieſes Künſtlers in allen ſchlimmen Ney. Dingen, die Europa betroffen haben, und noch weit ge⸗ ſchickter, Betrug, Hinterliſt und Ränke auszuhecken, als Siege zu erfechten(ſo damals die officielle Hofſprache über Napoleon), war zum Marſchall in der Nacht vom 13. auf den 14. gekommen. Er brachte ihm einen Brief von Bertrand, geſchrieben im Namen ſeines Herrn, in welchem dieſer den Marſchall: den„Braven der Braven nannte und ihn aufforderte, zu ihm zurückzukommen.“ Darauf, wenn er wirklich bis dahin rein geblieben, brach er ſeine Schwüre, aus— Eitelkeit. Sein Ehr⸗ geiz war geweckt und das über Nacht beſchloſſene Ver⸗ brechen ward ſchon am nächſt folgenden Morgen executirt. Er theilte ſeinen Vorſatz(der neu war oder nur neu ſchien) den Generalen de Bourmont und Lecourbe mit, die Beide, nach ihrer Verſicherung, alle Anſtrengun⸗ gen machten, ihn davon abzuſchrecken. Er ließ ſeine Truppen ein Quarré ſchließen und las ihnen die Pro⸗ clamation vor. Die Wirkung auf Soldaten, die ihr eigener Marſchall zum Abfall auffordert, und zwar da⸗ hin, wohin ihre Herzen ſchlagen, verſteht ſich von ſelbſt. Dennoch waren noch nicht Alle verführt. Während die, welche zunächſt um den Marſchall ſtanden, die von ihm gewonnenen, oder von Anfang an die Elite für ſeine Plane Vive PEmpereur! ſchrien, riefen die entfernter⸗ ſtehenden: Vive le roi! Mehre Offiziere und Solda⸗ ten, entrüſtet über den Vorfall, traten aus ihren Reihen. Während der Verwirrung und Beſtürzung, die noch unter einem Theil der Truppen und ihrer Offiziere herrſchte, ſuchte er ein Mittel, ſie ganz zu feſſeln. Er ließ ſie, unter dem Vorwand, die Inſignien des Königthums zu zerſtören, ſich in die Stadt zerſtreuen, d. h. er gab ihnen die Erlaubniß zu allerhand Ausſchweifungen, zum Trunke und zur Plünderung. Wer ſich fortreißen ließ, konnte 84. Hey. ernüchtert nicht zur königlichen Sache zurückkehren; er war der Rebellion verfallen. Trotz der Aufregung, der Verführung und des Be⸗ fehls ihres Feldherrn, blieben einige Soldaten dem König treu. Es wäre demzufolge gewiß das ganze Heer ge⸗ treu geblieben, wenn der Marſchall es treu erhalten wollen.(2) Auf ihn fällt alſo die ganze und alleinige Schuld. Einige Offiziere, entrüſtet und voll Schmerz, ent⸗ fernten ſich ſofort vom Heere, darunter Bourmont und der Graf de la Genetisre, welcher Letztere an Ney einen Abſchiedsbrief richtete mit dem Schluß:„Lange hatte ich die Ehre, unter Ihren Befehlen zu ſtehen, mein Herr Marſchall; heute habe ich nur einen Kummer, daß ich dieſen Befehlen in den letzten 24 Stunden gehorcht habe. Wäre meine Exiſtenz durch dieſe Erklärung be⸗ droht, wohlan, ich opfere ſie meiner Pflicht.“ So, habe ein Franzoſe zu handeln gehabt, und dieſer Brief ſei ein Beweis, daß die Stimmung im Heere keine ſo durchaus verderbte geweſen ſei, als man annimmt, wenigſtens Mittel vorhanden waren, ſie zu corrigiren.— De la Genetiere ſtellte ſich unter die Befehle des Herzogs Gaetan de Larochefoucauld. Bourmont, Lecourbe und Andere eilten nach Paris. Selbſt Ney's eigener Adjutant, der Baron Clouet, bat um ſeine Entlaſſung und verließ ihn. Warnungen genug, die ein Oberer von ſeinen Unter⸗ gebenen empfing, um vom falſchen Wege abzuſtehen. Statt deſſen das Verleſen der Proclamation und gleich darauf der Befehl an die Truppen, zu Bonaparte zu ſtoßen. Die Nacht darauf ſandte er den Baron Paſſinges de Prechamp zu Bonaparte, um ihn von dem Vor⸗ fall zu unterrichten. Ney. 85 Tages darauf, um auch de la Genetière zu verfüh⸗ ren, zeigte er ihm Bertrand's Brief, der die Verſicherung enthielt, er ſolle nur vertrauen, es wäre das alles ſchon mit dem wiener Cabinet abgemacht. Am ſelben Tage ward die Proclamation gedruckt und auch an Die vertheilt, welche ſie nicht mit angehört hatten. Ney wollte darauf den Präfecten des Jura, den Mar⸗ quis de Vauchier, zur Sache herüberziehen. Dieſer Beamte zeigte ein Entſetzen darüber. Ney nannte dieſes Entſetzen „eine Betiſe.“ Die folgenden Tage war er thätig, die Landſtriche zu inſurgiren, durch welche er marſchirte. In Döle ließ er eine neue Auflage der Proclamation drucken. Am 19. März erließ er einen Verhaftsbefehl gegen diejenigen ſeiner Oberoffiziere und Beamten, welche ihn verlaſſen oder ſeinen Ordres nicht gehorcht hatten, als: de Bourmont, Lecourbe, Delort, Jarry, de la Genetière, Durand, Duballin, Clouet, den Grafen von Scey und den Commandanten von Auxonne. Auf Bonaparte's Befehl ſchrieb er an den Herzog von Baſſano in Paris, von den projectirten Maßregeln abzuſtehen, die wahrſcheinlich vom Uſurpator beſchloſſen waren, für den Fall daß er in Paris Widerſtand ge⸗ funden. „Er wagte auch an die Herzöge und Marſchälle von Reggio und Albufera zu ſchreiben, um ihnen Bertrand's Befehle zukommen zu laſſen.“ Den Namen des Commandanten von Auxonne ſetzte er auf die Liſte der zu Verhaftenden, weil er ſich ge⸗ weigert Auronne zu übergeben. Die übrigen Acte, durch welche Ney ſeine Untreue krönte, ſind notoriſch, Europa, die Welt kennt ſie. „Wenden wir den Blick davon, und doch können 86 Hey. wir den grauſamen Gedanken nicht ganz zurückdrängen, daß alle die Uebel, unter denen unſer Vaterland blutet, von einer Hand voll Menſchen herrühren, welche nur darum, weil ſie einige glänzende militairiſche Thaten aus⸗ geübt, des Glaubens ſind, daß ſie über alle Geſetze ſich hinwegſetzen können, ſpielen mit den heiligſten Ge⸗ fühlen, ſelbſt mit der Treue gegen ihren König und ihr Vaterland und ungeſtraft Revolutionen machen! Weil ſie brave Soldaten waren, glauben ſie vor dem Ange⸗ ſichte der Nation und vor ganz Europa ein Patent zu haben, illegale Unterthanen und ſchlechte Bürger zu ſein. Eine troſtloſe Doctrin, die aber glücklicherweiſe nur die ausſchließliche eben dieſer Handvoll verkehrter Ehrgeiziger iſt; eine Doctrin, die von der wahren militairiſchen Ehre verworfen wird.— Dieſe verlangt, daß die gro⸗ ßen Capitaine auch große Bürger ſeien und ebenſo gut⸗ geſinnte Männer als muthige Krieger.“ „Demzufolge wird Michel Ney, Marſchall u. ſ. w. vor der Kammer der Pairs von Frankreich von den Miniſtern des Königs und vom Generalprocurator des königlichen Gerichtshofes von Paris, als Commiſſairen Sr. Majeſtät angeſchuldigt: „Mit Bonaparte Verbindungen gehabt zu haben zu dem Zwecke, demſelben und ſeinen Banden ihren Eintritt auf das franzöſiſche Territorium zu erleichtern, ſelbem Städte, Feſtungen, Magazine und Arſenale zu überlie⸗ fern, ihm Zulauf an Soldaten und Leuten zu verſchaffen und den Fortſchritt ſeiner Waffen auf franzöſiſchen Be⸗ ſitzungen zu fördern, insbeſondere dadurch, daß er die Treue der Offiziere und Soldaten erſchüttert“; „Demnächſt, daß er ſich ſelbſt an die Spitze von bewaffneten Banden und Truppen geſtellt, ſie comman⸗ dirt, um in Bonaparte's Intereſſe die Städte zu über⸗ gen, utet, nur us⸗ Ge⸗ ihr Beil nge⸗ zu ſein. die ger hen ro⸗ ut⸗ den des iren titt em lie⸗ fen e⸗ die n ney. 87 fallen und der Staatsmacht zu widerſtehen, welche gegen ihn operirt“; „Auch zum Feinde übergegangen zu ſein mit einem Theile der von ihm befehligten Truppen“; „Ferner durch öffentliche Reden und geſchriebene und gedruckte Placate die Bürger aufgeregt zu haben, ſich gegen einander zu bewaffnen“; „Auch ſeine Kameraden aufgefordert zu haben, zum Feinde überzugehen“; „Endlich einen Hochverrath begangen zu haben ge⸗ gen den König und den Staat und Theil genommen zu haben an einem Complot, deſſen Zweck war, die Regie⸗ rung und Thronfolge zu zerſtören und umzuändern, wie auch den Bürgerkrieg anzufachen und die Bürger und Bewohner dieſes Reiches den Einen gegen den Andern zu bewaffnen.“ Die Anklage, vom 16. November 1815, war unter⸗ zeichnet von Richelieu, Barbé Marbois, Graf Dubou⸗ chage, Herzog von Feltre, Vaublanc, Corvetto, Decazes, Bellart. Nachdem der Präſident ſummariſch dem Angeklagten die Thatſachen vorgezählt, wegen deren er unter An⸗ klage ſtehe, und darauf hingewieſen, daß alle gute Fran⸗ zoſen jene Thatſachen verabſcheuten, er aber nichts deſto⸗ weniger in der Pairskammer nicht Haß gegen ihn, ſondern nur gerechte Richter zu erwarten habe, befragte er ihn, ob er vor der Beweisaufnahme präjudicielle Einwände zu machen habe. Als der Marſchall Ja geantwortet, erklärte der Gene⸗ ralprocurator, daß der Angeklagte dieſe Einwände cumu⸗ lativ anzugeben habe, damit eine Sache ſo ſchnell als möglich beendet werde, welche ſo weſentlich die Sicher⸗ heit des Staats betreffe. 88 Rey. Berryer trug dieſe Präjudicialeinwände gegen das Gericht in einer längern Rede vor. Uns genügt, ſie ſelbſt zu kennen. Ney ſei durch eine Ordonnanz des Königs vor die Kammer geſtellt, nicht in Folge eines Geſetzes. Beim Criminalverfahren müſſe Alles, zu Gunſten des Angeklagten, klar ſein, man müſſe mit rigoroſer Billig⸗ keit verfahren. Der Artikel 4 der Charte fordere ein Geſetz, was noch nicht gegeben, um einen Angeſchuldig⸗ ten vor den Pairshof zu ſtellen, es ſei aber nur eine Drdonnanz da. Man gebe zuvörderſt ein Geſetz und ver⸗ fahre nach demſelben. Ferner ſei es im Intereſſe der Kammer ſelbſt, daß von derſelben das traurige Bild eines Prevotalhofs ent⸗ fernt werde.— Es ſei im Intereſſe dieſer Kammer, daß kein Mitglied derſelben auf die Anklage eines Miniſters gerichtet werden könne, ohne daß zuvor die Formen her⸗ geſtellt und organiſirt wären.— Man müſſe im voraus die Formen des künftigen Urtheils regeln; wenn man den Artikel 4 niederreiße, ſei die ganze Charte verletzt. Berryer ſchloß: er ſelbſt als treuer Royaliſt glaube im Intereſſe des Königs zu kämpfen, wenn er die Prin⸗ cipien der Charte feſt halte. Doch vergeſſe er nicht, daß er vor Geſetzgebern ſelbſt ſpreche; er ſchweige im Ver⸗ trauen auf ihr Urtheil. Bellart, der königliche Procurator, weigerte ſich, ſeine Erklärung über dieſen präjudiciellen Einwand abzugeben, da es nöthig ſei, daß die Vertheidiger zuvor ihre ge⸗ ſammten präjudiciellen Einwände vorbrächten. Habe es doch den Anſchein, als wolle man durch dieſen fortge⸗ ſetzten Streit über die Competenz der Gerichte es un⸗ möglich machen, daß überhaupt ein Gerichtshof über das große Verbrechen erkenne, um auf dieſe Weiſe den Angeklagten der Juſtiz ganz zu entziehen. Dupin for⸗ —,— das elbſt nigs ein dig⸗ eine vel⸗ Hey. 89 derte ein Geſetz, nichts Anderes als ein Geſetz könne darüber beſtimmen, ob und wie der Marſchall von dem Pairshofe gerichtet werde. Ob denn ein Geſetz mehr Zeit koſte, wenn man volle Segel anſetze, als eine könig⸗ liche Ordonnanz. Man habe ja ohnedies die Sache der⸗ maßen übereilt, daß die Vertheidiger kaum Zeit gewon⸗ nen, die nöthigſten Blicke in die Sache zu werfen. Die Pairs zogen ſich hierauf zurück und erklärten nach anderthalbſtündiger geheimer Berathung, daß der königliche Anwalt auf den erſten Präjudicialeinwand des Angeklagten und ſeines Rathes zu antworten habe, vor⸗ behaltlich der weitern Präjudicialeinwände, welche der Marſchall vorzubringen habe. Dies war ein zweiter Sieg des Angeklagten; er blieb ohne Folgen. Bellart ergoß ſich ſchon in dieſem Präjudicialkampfe in bittere Invectiven gegen den Angeſchuldigten und ſein Verbrechen. Was Anderes ſei es, als die Abſicht, aller Juſtiz Hohn zu ſprechen, wenn er vom Kriegsgericht an die Pairskammer, als das allein ihm zuſtändige Gericht appellirt habe, und nun, vor dieſes geſtellt, es wieder nicht anerkennen wolle. Wenn das Geſetz, was man fordere, nicht exiſtire, ſo könne es doch nur eine Be⸗ ſtimmung ſein, welche das vorhandene Fundamentalge⸗ ſetz organiſire, und dieſe Machtvollkommenheit müſſe der König haben und habe ſie. Er fordere nun, daß ſofort zur wirklichen Aburtheilung des wirklichen Verbrechens ge⸗ ſchritten und dem Marſchall aufgegeben werde, ohne Ver⸗ zug die andern Mittel ſeiner Vertheidigung vorzubringen. Die Kammer ertheilte hierauf folgenden Beſcheid: „Die Kammer, abgeſehen u. ſ. w., vertagt ſich bis nächſten Donnerſtag 23. November, ſie anerkennt die Protokolle über die Zeugenausſagen; ſie befiehlt, daß der 90 Ney. Angeklagte gehalten ſei, ſeine weitern Mittel der Ver⸗ theidigung cumulativ vorzubringen, und, wenn er deren hat, über die Präjudicialfrage; wenn nicht, wird ſie darüber fortgehen und die Debatte über die Sache ſelbſt einleiten und ihr Urtheil fällen.“ Nach dem vorigen Arrit konnte man dies zweite kaum erwarten.— Als Berryer ſich beſchwerte: es werde kaum möglich ſein, in ſo kurzer Zeit Anweiſungen an alle Entlaſtungszeugen zu ſenden, erwiderte der Präſident kurz:„Sie haben das Urtheil gehört.“ Die Sitzung am 23. war wo möglich noch feierlicher und beſuchter als die vorigen. Beim Namensaufruf fehl⸗ ten vier Pairs: Lanjuinais, Boiſſy⸗d'Anglas, de Muy, von Porcher de Richebourg. Nachdem Ney's Anwälten die Erlaubniß ertheilt war, ihre fernern Präjudicialeinwände zu ſtellen, erhob Berryer nicht weniger als fünf Gründe, weshalb die Pairskam⸗ mer die Nullität ſämmtlicher Proceduren ſeit dem Erlaß vom 13. November erklären müſſe. Die Kammer verwarf ſie. Dupin forderte einen Aufſchub aus einem materiellen Grunde:„Die Belaſtungszeugen ſind alle da. Die Ent⸗ laſtungszeugen, wo ſind ſie?— Man hat uns nur 48 Stunden gewährt, um ſie zu citiren. Können wir unſern Zeugen geſtern die Vorladung zuſenden und for⸗ dern, daß ſie heute erſcheinen? Aus offenkundigen Natur⸗ ereigniſſen ſind viele auf dem Wege behindert worden. Man ſcheint durch ein großmüthiges Zugeſtändniß einzu⸗ räumen, daß unſere Unſchuld bis zu einer gewiſſen Epoche bewieſen ſei. Uns genügt das aber nicht. Wir wollen keine vorweg genommene Rechtfertigung, die demzufolge Hey. 9¹ Ver⸗ eine unvollſtändige iſt. Sie wollen, das Vorangängige eten fahren laſſend, zur Proclamation vom 14. März über⸗ ſe gehen und wir wollen die Umſtände aufklären, welche elbſt dieſen 14. März erklären. Sie wollen unſer Haupt unter den Strahl des Blitzes ſtellen, und wir wollen erklären, weite wie der Gewitterſturm entſtanden iſt.“ verdt Die Kammer entſchied zu Gunſten des Angeklagten ale und vertagte ihre Sitzung bis auf den 4. December. ident Der öffentlichen Sitzung vom 4. December ging eine wichtige Berathung der Pairs unter ſich voran. Sie lichet beſchloſſen, daß von ihnen in der vorliegenden Frage chl kein gültiger Beſchluß von der Kammer gefaßt werden Mun, könne, wenn nicht eine Majorität von fünf Achteln der Vertreter ſich gebildet. Angenommen, daß 160 Mitglieder na, wären, gehöre demnächſt zu einer rechtsgültigen Ent⸗ rer ſcheidung eine Stimmenzahl von 100. kam⸗ Bei der heutigen Namenverleſung fehlte nur ein Pair, brlaß der Graf Dambarrère, und auch dieſer nur wegen eines wirklichen Unwohlſeins. Das Verhör begann. Wir übergehen das vielfach rielen Geſagte und Bekannte. Ney proteſtirte feierlich, daß er Ent vor ſeiner Ankunft in Paris etwas von der verhäng⸗ nur nißvollen Neuigkeit erfahren. Er berief ſich auf das n ni Zeugniß des Herzogs von Montmorenci, der auf einem benachbarten Gute gelebt, daß in ihrer Provinz über⸗ ⸗. haupt etwas davon bekannt geweſen. Sein Notar in Paris ſei der Erſte geweſen, dem er Kunde davon ver⸗ 2. dankt, indem er ihm mit den Worten entgegengetreten: „Wiſſen Sie ſchon die große Neuigkeit?“ Nachdem er ehn hiernächſt dem Herzog von Berri ſeine Aufwartung ge⸗ tjoh macht, ſei er zum Kriegsminiſter gegangen. Auf Anra⸗ * — Mey. then ſeiner Familie habe er beim Könige Audienz ge⸗ ſucht. Der König ſprach gar nicht mit ihm über mili⸗ tairiſche Angelegenheiten.„Man hat behauptet, daß ich die Verſicherung gegeben, Bonaparte in einem eiſernen Käſig einbringen zu wollen. So iſt es nicht, es wäre eine Sottiſe. Ich ſagte nur, weil er ein ſo thöriges Unternehmen wage, verdiene er doch, wenn man ihn fange, in einen eiſernen Käfig geſperrt zu werden. Aber ich habe mich nicht zur Execution anheiſchig gemacht. Und ſollte ich Spießruthen laufen und in Stücke zer⸗ riſſen werden, ſo bleibe ich bei dieſer Erklärung.“ In Beſangon hätte er nichts zu thun gehabt, wenn er nur auf die Ordres des Kriegsminiſters gehorcht, als die Arme zu kreuzen. Er bezog das Hauptquartier zu Lons⸗le⸗Saulnier und that, was möglich, die Truppen zum Gehorſam gegen die königliche Autorität zu er⸗ muntern. Die Emiſſaire Napoleon's hätten ihn darauf in allen Geſtalten umlagert und zugeflüſtert, daß der Kaiſer nur mit Willen und auf Inſtigation Englands, das mit Oeſtreich darin einverſtanden, von Elba losgelaſſen wor⸗ den; daß die Sache längſt abgemacht ſei; daß es nur darauf angekommen, ob ſie mit oder ohne Bürgerkrieg zu Ende gebracht werden ſolle; daß er, der Marſchall, ſich der entſetzlichſten Verantwortung ausſetze, wenn er bei der verlorenen Sache verharre und ein unnützes furcht⸗ bares Blutvergießen fördere.„Ich konnte verirren, aber ich war niemals Verräther.“ Ebenſo proteſtirte er gegen eine Behauptung, daß er die ihm dargereichte Hand des Königs(beim Abſchied) nur mit Zaudern ergriffen. Den Brief Bertrand's, der ihn zur Rückkehr unter des Kai⸗ ſers Fahne aufforderte, konnte er nicht vorweiſen. Die Marſchallin hatte ihn aus Schrecken nach der Schlacht —„—— c2— 3 ge⸗ mili⸗ ich ernen wäre riges ihn Aber nacht. zer⸗ wenn orcht, artier ppen 1 allen aiſer s mit wor⸗ nt rrie ſcholl, n er ucht⸗ abet egen d des Den Kai⸗ Die hlecht ney. 93 bei Waterlvo verbrennen laſſen und Ney war erſt am ſelben Tage nach Paris gekommen, als Labedoyere er⸗ ſchoſſen ward. Die ihm vorgelegte gedruckte Proclamation erklärte er für eine falſche. Sie ſei, wie er ſpäter erfahren, aus⸗ getheilt worden, ehe er davon Kenntniß gehabt. Die Unterſchrift ſei nicht die ſeinige.„Sie war ſchon zu Döle gedruckt, ehe ich nur von ihrem Inhalt Kenntniß hatte. Mein Name und meine Titel darunter ſind auch nicht in der gewöhnlichen Ordnung abgedruckt.“ — Aber Ihre Proclamation war in denſelben Aus⸗ drücken? „In denſelben.“ Seine Treue ward endlich erſchüttert, als alle Welt ihm ſagte, es ſei ein abgekartetes Spiel,„als man mich, und das war wahr, auf die Wuth und den En⸗ thuſiasmus aufmerkſam machte, welchen die Soldaten und Bürger gegen den König an den Tag legten.“ Schon in der Nacht vom 13. zum 14. hatte man Legions⸗ adler herbeigeſchafft, auch die Napoleoniſchen Decorationen der Ehrenlegion. Ney wollte nichts damit zu thun ge⸗ habt haben, aber es war um ihn her geſchehen, und hatte ſich ohne ihn gemacht. Daß man die Lilienfahnen in⸗ ſultirt, beſtritt er. Ney ſelbſt wollte die Decoration des Königs bei der Begrüßung Napoleon's, ja ſelbſt noch beim Einzuge in Paris getragen haben. — Aber am 14. ſelbſt? „Ich wußte nicht, wie mir war. Ich bedurfte des Rathes, ich hatte keinen. Das wird aus den Debatten klar werden. Im Namen der Ehre beſchwor ich die Generallieutenants Lecourbe und Bourmont mir mit ihrer Einſicht beizuſtehen und mir ihre Unterſtützung zu gewähren. Man gab mir nichts“ 94 Ney. Die Marſchordres, die er darauf ſeinen Truppen ge⸗ geben, ſeien ſämmtlich vom General Bertrand entwor⸗ fen und ihm zugeſchickt worden, er habe ſie nur unter⸗ zeichnet. Bertrand verfügte über die Truppen.„ Ich habe in dieſer ganzen Geſchichte nur eine ſecundaire Rolle geſpielt.“ „Ein einziger Obriſt zeigte mir einen edeln Wider⸗ ſtand, Obriſt Dubolan. Ich bin ihm dies Lob ſchuldig. Er allein forderte ſeine Entlaſſung. Sie ſind frei, mein lieber Obriſt, ſagte ich zu ihm. Ich rathe Ihnen nur ſich ſchnell zu entfernen, um einer übeln Behandlung von Seiten Ihrer Soldaten zu entgehen. Er zog ſich dann auch nach Beſangon zurück.“ „Ich habe, ich bekenne es, die Proclamation vom 14. ſelbſt vorgeleſen, ich that Unrecht, aber ich habe ſie weder gemacht noch unterzeichnet.“ Die ſpätere Ordre, welche er zur Verhaftung mehrer Offiziere erließ, war ihm aus Bonaparte's Hauptquartier zugefertigt worden.„Man kennt ja Bonaparte's Raſchheit, mit der er ſeine Maßregeln ergreift, wie er alle Folgen vorausſieht. Auch weiß Jedermann, daß er niemals einem ſeiner Marſchälle es verzieh, wenn ſie ſich unter⸗ ſtanden einen ſeiner Generale zu verhaften.“ An den Commandanten von Auxonne brauchte er gar keinen Befehl zu erlaſſen, daß er ſich ergebe, da das ſechste Huſarenregiment ſchon die Stadt beſetzt gehabt. An Baſſano hatte er nach Paris auf Napoleon's Befehl geſchrieben, daß er jeder Emeute ſteuern möge, da Na⸗ poleon einer ſolchen nicht bedürfe, vielmehr im Triumphzuge, ohne einen Tropfen Blutes, in Paris einzuziehen hoffe. Hierauf ward mit Vernehmung der Zeugen vorge⸗ ſchritten. —————— — —— Hey. 95 Der Herzog von Duras, aus des Königs Umge⸗ bung, bekundete über Ney's Audienz bei demſelben: Ney trat mit feſten Schritten vor den Monarchen und ſchien mit Vergnügen die Verſicherung der Majeſtät zu hören, daß dieſelbe ihr volles Vertrauen in ihn ſetze. Als er ſich zurückzog, küßte er des Königs Hand und verſprach Alles zu wagen, um Bonaparte in einem eiſer⸗ nen Käfig ihm vorzuführen. Ney erklärte darauf, es ſei wol möglich, daß in der Verwirrung, in der er ſich damals befunden, und in der Gegenwart des Königs dieſes Wort ihm entſchlüpft ſei. Er hätte es anders geglaubt, aber er habe keinen Grund, in die Verſicherungen des Herzogs Zweifel zu ſetzen. Der Prinz von Poix bekundete ganz wie Duras. Mit Energie trat der Angeklagte gegen den Zeugen, Grafen de Scey auf, der zu jener Zeit als Präfect in Beſangon geweſen. Der Graf hatte zwar bekunden müſſen, daß Ney bis zum 14. in allen ſeinen Reden nur treue Anhänglichkeit an den König gezeigt, aber er be⸗ hauptete zugleich, daß Ney von ihm Geld und Pferde gefordert, und daß in Beſangon der Enthuſiasmus für die Bourbonen ſehr groß geweſen. Als die Wagen des Herzogs von Berri angekommen, ſeien ſie im Triumph durch die Straßen gezogen worden. Der Marſchall habe Kanonen aus der Feſtung ſchaffen laſſen; als er, der Präfect, dagegen remonſtrirt, habe man ihm geſagt, das gehöre nicht zu ſeinem Amt. Er habe auch Waffen ge⸗ fordert für die königlichen Freiwilligen, worauf man ihm geſagt: es ſeien keine da. Auch habe der Baron Paſſinges de Prächamp, als man von Napoleon ſprach, geäußert: „Er wird nicht davon gehen, wie Ihr glaubt.“ Ney wies den Grafen mit einer Schärfe, die nur von der Wahrheit dictirt wird, zurück. Allerdings habe er 96 Hey. einen Wechſel des Miniſteriums an die öffentlichen Caſſen in Beſancon gehabt, doch nur auf 15,000 Francs, aber er habe ſie nicht gefordert, weil er des Geldes augen⸗ blicklich nicht bedurfte. Wahrſcheinlich von dieſer Stelle aus habe ſich die infame Verleumdung verbreitet, daß er, Ney, 500,000 Francs erhalten, um ſeine Pflicht zu thun⸗ Man habe ſie vor den Pairs nicht wieder vorzubringen gewagt, weil ſie zu abgeſchmackt und eine niedrige Ge⸗ ſinnung verrathe, die mit ſeinem Charakter unverträglich ſei*); aber wäre er nun ermordet worden beim Trans⸗ port von Aurillac nach Paris, wie das vielfach verſucht worden, wie hätten ſeine Kinder dieſe Befleckung von ſeinem Namen abwaſchen können. Dagegen habe der Präfect Alles verſäumt, was an ſeiner Pflicht geweſen, er habe nicht einmal den durchziehenden Truppen die ge⸗ forderten Cartouchen ausantworten laſſen. Nicht er, Ney, habe die Kanonen fortbringen laſſen, ſondern die Bauern hätten ſie in den Canal geworfen.„Man hat oft ge⸗ ſagt, ich hätte die Nationalgarden entfernen und zer⸗ *) Wir glauben gern, daß in dieſem Falie Ney im Recht, ſeine Entrüſtung eine wahre und die Angabe nichts iſt, als wo⸗ nach ſie ſchmeckt, das Geklatſch eines legitimiſtiſchen Lumps, der dem zum Tode Verfolgten aus ſicherm Hinterhalte noch einen Fußtritt geben und ſich dabei Liebkind am Hofe machen wollte. Wie im Uebrigen Forderungen noch weit größeret Summen, und für ſich allein, wo er als ſiegreicher Feldherr auftrat, mit Ney's Charak⸗ ter ganz und gar nicht unverträglich waren, davon mag man ſich unter anderm aus Immermann's Memoiren unterrichten, wo die ſchmutzige Unterhandlungsgeſchichte zu leſen iſt, wie Ney um das Privatgeſchenk, das ihm die eroberte Stadt Magdeburg ſchenken wollen ſollte, unterhandelte und um die Größe der Schenkung Tage lang gemarktet und gedungen ward. Erſt als man über eine Mittelſumme ſich vertragen, hörten die Plackereien der einquartier⸗ ten Soldaten auf. Oder vielmehr, erſt als Ney das Geld in der Taſche oder in ſichern Wechſeln hatte, wurde auf die Beſchwerden der Bürger gehört. —— — Ney. 97 ſtreuen wollen. Ich habe das nicht gethan; im Gegen⸗ theil habe ich um mich geſammelt, was noch Muth und Treue verrieth. Aber heut ſieht man freilich viel Menſchen, die den allerbeſten Willen gehabt; damals aber hat man ſie nicht bemerkt!“ Der Zeuge verwickelte ſich in Widerſprüche, gab klein bei und ſcheint zu den Menſchen gehört zu haben, die Ney charakteriſirt, die aber nicht in jener Zeit allein gelebt haben. Ein Herr von Rochemont, aus einer durch die Revolution heruntergekommenen Familie, war vom Mar⸗ ſchall in Lons⸗le⸗Saulnier am 13. März beauftragt wor⸗ den, ſich nach Macon und Bourg zu begeben, um zu ſehen, wie die Dinge ſtänden, d. h. wie weit Napoleon fortgeſchritten, wie weit auf die Treue der königlichen Soldaten zu rechnen ſei. Dieſer Spion im royaliſtiſchen Intereſſe erzählt mehre Züge von Ney's Güte und wie er gar nicht daran zweifeln könne, daß er von demſel⸗ ben im royaliſtiſchen Intereſſe ausgeſandt worden. Ebenſo ward er, als vermeintlicher Spion der Bourbonen, auf ſeiner Wanderung von der bonapartiſtiſchen Polizei auf⸗ gegriffen und entkam nur durch die Beſtechung eines Gendarmen. Der Graf Favarny, ähnlicher Farbe, im Range aber etwas höher geſtellt, wollte dagegen Ney auch vor dem 14. März verdächtigen. Favarny hatte royaliſtiſche Freiwillige zum Marſchall geführt, dieſer ihn aber zurück⸗ gewieſen. Ney hatte ihm geſagt:„Sie müſſen mir nicht Ihre Royaliſten herbringen, Sie ſehen doch, daß ich mich hier nicht ſchlagen kann, Lons⸗le⸗Saulnier iſt keine mi⸗ litairiſche Poſition.“ Auch wollte Favarny vom General Lecourbe am 15. gehört haben, daß dieſer geſagt, der Marſchall Ney habe geſagt: es ſei alles arrangirt XVI. 5 98 Ney. und es wäre für ihn nur ein Spaß geweſen, die Truppen zum Uebergang zu Nopoleon zu bewegen. Wohl verſtanden, Lecourbe war inzwiſchen geſtorben, wenn es überhaupt auf ein ſolches Zeugniß vom Hören⸗ ſagen ankommt, wo ein Geſpräch erhitzter Parteihäupter in einer großen Kriſis von einem Spion behorcht wird. Der Zeuge konnte ebenſowenig es glaubwürdig machen, daß Ney ſeine Truppen abſichtlich vertheilt habe, um ihren Uebergang zu Napoleon zu erleichtern. Als ob es ſol⸗ cher Manveuvres bei gutem Willen bedurft hätte! So kommt es auch darauf nicht an, daß Ney in ſeiner Hef⸗ tigkeit ſich dahin geäußert haben ſolle: er wolle nun zu Bonaparte gehen und ihm heftige Vorwürfe machen über ſein Betragen. Und erklären wolle er ihm, wenn er ſich noch einmal unterſtände, die Generale ſo zu behandeln wie ſonſt, dann würde man auch mit ihm fertig werden. Uebrigens wäre ja Alles drunter und drüber, und wenn Napoleon umkäme, wären ihrer fünfe oder ſechs, die auch Kaiſer werden wollten. Frankreich gleiche ja ſchon jetzt dem römiſchen Kaiſerthum in ſeinem Verfall. Wenn auf dieſes Zeugniß Gewicht zu legen wäre, bewieſe es doch nur, daß ein Mann, der ſo herausge⸗ poltert, kein Mann des Ueberlegens, einer nachhaltigen Intrigue, kein Verräther in dem Sinne geweſen, wie Napoleon ſich ſeiner bedient haben würde, um ſeinen kühnen Streich auszuführen. Weit bedeutungsvoller iſt das Zeugniß des damaligen Generallieutenants Graf Bourmont. Wir müſſen es in möglichſter Vollſtändigkeit wiedergeben. Bourmont hatte bereits in Lille vor einer Commiſſion ſeine erſten Ausſagen gemacht. Ney. 99 „Ich hatte mich damals enthalten, den Angeklagten zu beſchuldigen. Ich antwortete nur auf die Thatſachen, wo ich verpflichtet war, Einzelheiten anzugeben. Das Mitleid für ein großes Unglück hielt mich zurück. Heute aber, wo er mich anſchuldigt, wo er ausgeſagt hat, daß ich ſeine Handlungsweiſe, ſeine Proclamation gebilligt, ja daß ich ſogar ihm zu verſtehen gegeben hätte, daß ich es billigte, wenn er die Partei des Königs ver⸗ ließe und zu Bonaparte überginge, heute wird es meine Pflicht, mich deutlicher auszudrücken. Das greift meine Ehre an, da muß ich ſprechen. Wenn ich ihn deſto ernſthafter anſchuldige, ſo hat er es ſich ſelbſt zuzuſchrei⸗ ben.— „Am 13. März kam Baron Capelle in Lons⸗le⸗ Saulnier an. Er kam zu mir und ſagte, Bourg ſei in⸗ ſurgirt. Ich ging mit ihm zum Marſchall, um ihm die Neuigkeit zu hinterbringen. Er ſchien darüber erzürnt. Er erklärte, er hoffe, daß wir der Sache des Königs treu bleiben würden. „Am 14. Morgens rückte das achte Regiment der Chaſſeurs à cheval ein. Ich ging wieder zum Mar⸗ ſchall, es ihm anzukündigen. Er befahl mir es auf⸗ marſchiren zu laſſen. Nun, mein lieber General», ſagte Ney zu mir,„Sie haben die Proclamationen geleſen, die der Kaiſer verbreiten läßt. Sie ſind gut abgefaßt. Was denken Sie davon? Sie müſſen einen Eindruck auf die Soldaten machen.“— Ich erwiderte ihm, es ſeien allerdings Phraſen darin, welche unfehlbar auf die Gemüther wirken müſſen, wie die bekannte:„Der Sieg wird im Sturmſchritt marſchiren.»—„Sie werden er⸗ ſtaunt ſein», ſagte Ney,„daß die Armee ſich theilt, um vorwärts zu marſchiren. Das iſt überall ſo, und Alles iſt ſchon beendet.» 5 8 S— ——— 100 Ney. „Da trat der General Lecourbe ein. Dieſen redete er ebenſo an. Er ſagte ihm: in Paris habe man ſchon vor drei Monaten Alles gewußt. Wären wir dort ge⸗ weſen, würden wir es wie alle andern gewußt haben. Die ganze Armee ſei zuſammengebrochen von zwei Ba⸗ taillonen und drei Escadrons.„Der König iſt nicht mehr in Paris», fügte er hinzu.«Wäre er dort, wäre er aufgehoben. Man will ihm aber gar nicht zu Leibe. Möge er fortgehen, möge er ſich einſchiffen. Wehe, wehe Dem, der etwas gegen ihn oder ſeine Familie unter⸗ nähme. Nun muß man zum Kaiſer.?— Ich ſträubte mich dagegen.(ſe m'en défendis.)«Er wird Sie gut behandelnv, ſagte er.«Uebrigens ſind Sie Herr Ihrer Handlungen. Lecourbe aber geht mit uns.» „General Lecourbe ſagte:„Meiner Treu, ich bin von Bonaparte immer nur ſchlecht behandelt worden, und der König hat mir nur Eutes erzeigt. Uebrigens weiß ich, was Ehre heißt, und will meinen Schwur nicht brechen.—(Ich auch“, ſagte Ney, eich weiß auch, was Ehre heißt, und gerade darum will ich zurück zum Kai⸗ ſer. Ich will nicht mehr meine Frau jeden Abend wei⸗ nen ſehen über alle die Demüthigungen, die ſie den Tag über erfahren müſſen. Es iſt ja klar, der König will keinen von uns. Die Marſchälle und die Armee haben Anſpruch auf Berückſichtigung. Und Bonaparte allein kann ſie ihnen gewähren.» „General Lecourbe wollte ſich aufs Land zurückziehen, der Marſchall ſuchte ihn zurückzuhalten. Darauf las er uns die Proclamation vor, welche er den Soldaten vor⸗ leſen wollte. General Lecourbe und ich waren ganz ent⸗ gegengeſetzter Geſinnung; aber wir glaubten, daß man gegen uns im Fall der Widerſetzlichkeit Maßregeln ergriffen hätte. Wir überlegten ney. 101 ferner, daß der Einfluß des Marſchalls auf die Truppen ein großer ſei. Wir gingen alſo auch hinaus, um uns von der Wirkung(der Proclamation) zu überzeugen. Wir waren traurig und niedergeſchlagen. Die Offiziere drückten uns die Hand und ſprachen: Wenn wir das gewußt, wären wir gar nicht gekommen.“ „Die Soldaten ſchrien: Vive PEmpereur! Der Herr Marſchall Ney war aber ſo feſt im voraus entſchloſſen, die Partei Bonaparte's zu ergreifen, daß er eine halbe Stunde nach der Vorleſung ſchon die große Ordensdeco⸗ ration mit dem Bilde des Kaiſers trug. Und wenn er es nicht etwa that, um dem König damit einen Dienſt zu erweiſen, ſo frage ich, was man von der Aufführung des Marſchalls denken ſoll?“ Ney. Es ſcheint, der Herr Graf Bourmont hat ſein Thema ſchon lange präparirt und durch acht Mo⸗ nate hat er ſeine Ausſagen von Lille zurecht gelegt. Er hatte ſich vielleicht geſchmeichelt, wir würden uns nicht wiederſehen. Er glaubte, man würde mit mir hier ver⸗ fahren, wie man mit Labedoyere verfahren iſt. Es iſt verdrießlich, daß der General Lecourbe nicht mehr lebt. Aber ich rufe ihn an, wo anders hin. Ich rufe ihn als Zeugen vor ein höheres Tribunal. Hier ſchuldigt mich Herr von Bourmont anz; dort werden wir gerichtet wer⸗ den, Einer wie der Andere.— Indeſſen, und das iſt meine Behauptung, ich habe dieſe beiden Offiziere zu mir rufen laſſen, und ich ermahnte ſie, im Namen der Ehre mir ihre Meinung zu ſagen. Herr von Bourmont ſagte zu mir:„Ich ſtimme für die Proclamation.“ Le⸗ courbe ſagte:„Iſt ſie Ihnen zugeſchickt worden?“— Ich antwortete nicht, aber ich forderte, ſie ſollten mich mit ihrer Einſicht unterſtützen. Keine Antwort!— Hätte doch nur Einer zu mir geſagt:„Wo gehen Sie hin? Sie wagen Ihre Ehre und Ihren Ruf für ein verderbliche Sache.“— Ich fand nur Menſchen, die mich in den Abgrund ſtießen. Ich bat ſie bei mir zu bleiben. Sie entwichen.— Der General Bourmont war es, der die Truppen zuſammentrommeln ließ. Er hatte ja zwei Stunden, um darüber nachzudenken.— Wenn er meine Handlung für ſtraffällig hielt, konnte er mich nicht arretiren laſſen?— Ich war allein, ich hatte nicht einen vertrauten Menſchen bei mir, kein geſattelt Pferd, um zu entfliehen.— Er entfernte ſich, er flüchtete zum Herrn Marquis Vauchier. Da bildeten ſie Coterien, um bei jedem Ausſchlag ſicher zu ſein und auf jeden Fall eine Hinterthür zu haben. Endlich kamen alle Offiziere, die verſammelt waren, ſie faßten mich und führten mich auf die Place d'armes, mitten ins Quarre. — Wer hatte den Befehl zur Wiederverſammlung der Truppen gegeben? Bourmont. Ich! Auf den mündlichen Befehl des Herrn Marſchall. Ney. Er verſammelte ſie, nachdem ihm der Inhalt der Proclamation mitgetheilt war. Bourmont. Um 11 Uhr. — Wie aber kommt es, daß, nachdem Sie die Auf⸗ führung des Herrn Marſchall gemisbilligt, ſie ihm doch auf den Platz folgten? Bourmont. Ich wollte ſehen, ob ſich in den Truppen irgend ein Oppoſitionsgeiſt zeigen werde. Um übrigens dem Einfluß, den der Herr Marſchall ausübte, zu begegnen, gab es nur ein Mittel: ihn ſelbſt zu tödten. Man hat geſagt, ich hätte ja zum Könige zurückkehren können. Ich fürchtete arretirt zu werden. Und wenn jch mich entfernt, hätte ich überdem meinen Zweck verfehlt, und der war, Sr. Majeſtät von allem Rechen⸗ ſey. 103 ſchaft zu geben. Wenn ich über Döle oder Beſangon ging, fiel ich nothwendigerweiſe in die Gewalt des Mar⸗ ſchalls. Mein Wagen war zerbrochen. Die Brücke von Mery ſur Seine war unpraktikabel und zwang mich, einen langen Umweg zu machen. Ich war in Paris am 18. und hinterbrachte dem Könige Alles, was ich als Zeuge mit angeſehen. Ney gerieth in Eifer über die treuloſe Inſinuation des Zeugen, beſonders daß er ſeinen Ordensſtern in Lons⸗le Saulnier vertauſcht und einen mit dem Bilde des Kaiſers angeſteckt habe, was eben andeuten ſolle, daß er auf Verrath und ſchon von Paris her vorbereitet geweſen.„Ich wäre ja ein Elender! Wie kann ein Mann von Geiſt ſolche falſche und kleinliche Mittel anwenden. Es hat doch wirklich etwas Unziemliches (quelque indélicatesse), ſolche Vermuthungen aufzu⸗ ſtellen.“ Der Generalprocurator Bellart ließ durch den Prä⸗ ſidenten die Frage ſtellen: ob ſich zwiſchen dem Marſchall und dem Zeugen vielleicht ein perſönlicher Zwiſt erhoben? Ney. Nichts davon. Präſident. Hat der Herr Graf Bourmont darauf fortgedient? Ney. Er folgte der Colonne und iſt dann echap— pirt. — Warum führten Sie in der Ordre, wodurch Sie mehre Offiziere verhaften ließen, auch den Grafen Bour⸗ mont auf? Ney. Die Ordre wurde erſt in Auxerre erlaſſen, und hat eigentlich Niemand betroffen. Sie kam von Bonaparte. Herr von Bourmont iſt aus meiner näch⸗ ſten Umgebung verſchwunden; ich weiß nicht, ob aus falſcher Scham, oder aus irgend einem andern mir nicht 104 Ney. erklärlichen Gefühl. Die Thatſache iſt, daß er dazu beigetragen hat, mich zum Abfall zu treiben. Berryer. Möchte es Herrn von Bourmont gefal⸗ len uns zu ſagen, von wem die Ordre kam, daß die Armee in getrennten Theilen marſchiren ſolle? Bourmont. Vom Kriegsminiſter. Ney. Sie waren es, der die Ordre überbracht und der ſie executiren ließ. Ich wäre doch neugierig zu er⸗ fahren, wie man mir dieſe Ordre beimeſſen will. Die Erklärungen, die Bourmont gab, ſchienen den Vertheidigern unklar. Dupin. Hier muß man genau antworten, wie es der Angeklagte immer thut. Man muß wiſſen, wer die Ordre gab und wer ſie ausführen ließ. Wie man ſich auch verkriecht und nicht mit dem Wort herauswill, ſo iſt doch das ausgemacht, daß die Ordre ſchon am h. executirt war und Marſchall Ney kam erſt am 10. nach Beſangon. Bourmont. Ich ſtellte vor, daß mir der Marſch mit zwei Bataillonen gefährlich ſcheine. Der Herr Mar⸗ ſchall ſchien dem beizuſtimmen und meine Dispoſitionen zu billigen. Ich muß hier anführen, daß mir alle ſeine Handlungen bis zum 14. ganz im Intereſſe des Königs ſchienen. Eine Erklärung über die Stellung der Truppenmaſ⸗ ſen, wobei man auf der Tafel zeichnete, iſt für uns nicht verſtändlich und führte zu keinem Reſultat. Berryer. Sei mir noch eine Frage an Herrn von Bourmont erlaubt. Er gibt vor, nur durch einen An⸗ trieb der Neugier auf die Place d'armes geführt wor⸗ den zu ſein. Hat er etwa auch aus Neugier an dem Banquet Theil genommen, welches der Marſchall nach der Proclamation ſeinem Generalſtabe gab? 105 Ney. Bourmont. Man mußte den Argwohn vermeiden und verhindern, daß er mich nicht arretiren ließ. Der Marſchall war in Sorgen wegen meiner. Er ſchickte häufig Offiziere aus, um ſich zu erkundigen, welche Partei ich ergreifen würde. Ich nußte doch endlich zu meinem Ziele kommen. Ney. Ich habe gar Niemanden arretiren laſſen. Ich habe Jedermann frei gelaſſen. Sie haben mir gar keine Einwendung gemacht, keinen Widerſpruch und Wider⸗ ſtand. Niemand hat das gethan. Nur der Obriſt Du⸗ balen forderte von mir ſeine Entlaſſung. Er allein zeigte ſich als ein Mann von Ehre. Sie hatten ein großes Commando unter ſich, Sie konnten mich arretiren laſſen. Sie hätten gut daran gethan. Wenn Sie mich erſchoſſen hätten, Sie hätten mir einen großen Dienſt erzeigt, und vielleicht war es Ihre Pflicht.... Herr von Bourmont, fuhr er nach einer Pauſe fort, meint, Bonaparte ſei am 13. mit 5000 Mann in Lyon geweſen. Warum ſich über die Zahl ſeiner Truppen täuſchen! Alle Welt weiß, daß er an der Spitze von 14,000 war, ohne die, welche ihm von allen Seiten zuſtrömten und ſchon auf dem Wege waren. Und dieſe Maſſe von Offizieren auf halbem Solde!... Ich ſah den Bürgerkrieg unvermeidlich vor mir. Ueber 60,000 Leichen von Franzoſen hätten wir marſchiren müſſen. Der Präſident fragte Bourmont: ob er des Glau⸗ bens, daß der Marſchall gegen Napoleon's Truppen einigen Widerſtand habe leiſten können? Bourmont er⸗ widerte: Alles habe von einem erſten, entſchiedenen Schritte abgehangen.„Hätte der Marſchall einen Ka⸗ rabiner ergriffen, hätte er zuerſt geladen, kein Zweifel, daß ſein Beiſpiel entſcheidend geweſen wäre; denn kein 5** 106 Ney. Menſch hatte mehr Einfluß über den Geiſt der Armee. Indeſſen wage ich um deshalb doch nicht zu behaupten, daß er Sieger geblieben wäre. Der Ausgang hing von militairiſchen Dispoſitionen ab, über die eben nichts als Conjecturen erlaubt ſind.“ Ney. Das war ganz unmöglich. Hätten Sie es gethan? Sie meine ich? Ich traue Ihnen weder ſo viel Feſtigkeit, noch ſo viel Talent zu. Der Generalprocurator bemerkte, daß ſich die Debatte in einen perſönlichen Streit verliere und daß man bei der Sache bleiben möge. Dupin. Die Frage iſt noch immer zu löſen. Der Zeuge iſt ſchuldig auf die ihm geſtellte zu antworten. Der Herr Generalprocurator überſchreitet ſein Amt, ſeine Stellung hier iſt keine andere als die unſere. Präſident. Man fragt alſo, ob der Marſchall im Stande geweſen wäre(von ſeiner Proclamation ganz abgeſehen), ſeine Truppen gegen Bonaparte marſchiren zu laſſen? Bourmont. Er konnte über die disponiren, welche noch in Poligny waren, in Lons-le Saulnier, in St.⸗ Amour. Dieſe Alle hatten noch nicht die Cocarde der Rebellion angeſteckt. Dupin. Las Ihnen der Herr Marſchall nur ein Mal die Proclamation vor? Bourmont. Er las ſie noch ein zweites Mal. Dupin. Ich frage den Zeugen: wußten Sie, als der Marſchall ſie das zweite Mal las, was der Herr Marſchall thun werde? Bourmont. Kein Zweifel. Dupin. Thaten Sie irgend etwas, um der Wirkung zu begegnen, die man beabſichtigte? Bourmont. Ich habe dazu nicht Zeit gehabt. Ney. 107 Dupin. Wie wußten Sie denn aber, daß die Trup⸗ pen zur königlichen Sache neigten? Bourmont. Ich könnte darüber keine Rechenſchaft ablegen. Baron Seguier. Ich bitte den Herrn Präſiden⸗ ten, die Frage zu ſtellen, ob nicht am 13. ein Offizier auf Befehl des Angeklagten verhaftet ward? Bourmont. Man hat mir allerdings geſagt: dieſer Offizier habe von einem Uebergehen zu Napoleon geſpro⸗ chen. Ich ließ ihn arretiren. Da es aber ein ſonſt ach⸗ tungswerther Offizier war, ließ ich ihn nur nach Beſangon abführen. Séguier. Warum ließen Sie nicht Bonaparte's Emiſſaire arretiren? Bourmont. Ich erfuhr von ihnen erſt, als der Marſchall mich davon in Kenntniß geſetzt hatte. Ney. Allerdings iſt ein Offizier am 13. arretirt worden, und Herr von Bourmont war es, der ihn de— nuncirte. Aber es war ganz unmöglich, auch die andern zu arretiren. Ich bezweifle ſelbſt, daß dieſer eine wirk⸗ lich nach der Citadelle von Beſancon abgeführt iſt. Ein Pair fragte: wie der Marſchall auf den Gedan⸗ ken gekommen, am 14., daß der König Paris verlaſſen habe? Ney. Itch hatte es aus dem Moniteur, wo beun⸗ ruhigende Nachrichten ausgeſtreut waren. Ich glaubte es, und ich mußte es glauben, ehe ich mich zu einem Schritte entſchloß, der den Bürgerkrieg erſticken ſollte. Berryer. Wir bitten den Herrn Präſidenten, an Herrn von Bourmont die Frage zu ſtellen, welche Wir⸗ kung die Verleſung der Proclamation hervorgebracht? Bourmont. Die Soldaten ſchrien: Vive I'Empe- reur! Die Offiziere ſchwiegen beſtürzt. 108 Ney. Berryer. Ich wünſche, daß man Herrn von Bour⸗ mont frage, ob er gerufen: Vive le Boi! Die Frage erregte eine Unruhe in der Verſammlung. Ein Pair rief: Das gehöre nicht zur Unterſuchung. Nach einer Pauſe verlas ein Greffier die zu Protokoll genom⸗ mene Ausſage des inzwiſchen verſtorbenen Generals Le⸗ courbe. Sie ſtimmte mit der Bourmont's. Ein Pair forderte den Präſidenten auf, den Ange⸗ ſchuldigten zu fragen: woher es komme, daß er nicht einmal die Namen der Emiſſaire angeben könne, welche Bonaparte und Bertrand ihm zugeſchickt? Ney. Die Emiſſaire, die mir zugeſchickt wurden, ſind, wie ich glaube, in dieſem Augenblick in Paris. Ich darf, ich will ſie nicht nennen. Es iſt voll⸗ kommen genug, daß ich compromittirt bin, ich will nicht noch andere Perſonen compromit— tiren. Präſident. Aber es könnte Ihnen nützlich werden, Herr Marſchall. Ney. Welcher Nutzen mir auch aus ihrer Enthül⸗ lung erwachſe, ich werde ſie nicht anrufen. Unſere Leſer werden es uns zubilligen, daß wir dieſe Scene, den Nerv des Prozeſſes, in der Ausführlichkeit aufgenommen, wie wir ſie vorfanden. Wer hier mehr Ankläger, mehr Angeklagter, ob Bourmont oder Ney, wird ſich Jeder ſelbſt ſagen. Der Haß, der in der fran⸗ zöſiſchen Nation gegen den Erſtern ſich fortgeerbt, ſtammt nicht ſowol von ſeinem Uebergang von Napoleon zu den Bourbonen, noch ſeinem Royalismus, ſondern von ſeinem Benehmen im Ney'ſchen Prozeſſe her.— Wenn die Geſchichte dieſe Begebenheiten abgeklärt, wenn die per⸗ ney. 109 ſönlichen Intereſſen verſchwunden ſind und es überhaupt wieder eine Poeſie gibt, welche in der alten Form der Tragödie ſich gefällt, welcher Stoff iſt in dieſem Prozeß enthalten. Wenn wir Wallenſtein's Abfall und Ermor⸗ dung als einen vorzüglichen Stoff betrachten, welche andere Charaktere, Kataſtrophen, welchen pſychiſchen und hiſtoriſchen Stoff vom höchſten Intereſſe bietet der warm⸗ blütige, auffahrende, hochmüthige, ſchwache und doch in ſeinem Innerſten ſo menſchlich wahre Charakter Ney's, der in Momenten ſich zum Helden erhebt;— wir mei⸗ nen nicht auf dem Schlachtfelde.— Und braucht man den Piccolomini und Buttler zu ſuchen? Der Marquis de Vauchier, Royaliſt, damals Vor⸗ ſtand der Präfectur, bekundete, daß Ney bei ſeiner An⸗ kunft in Lons⸗le⸗Saulnier ſich gegen ihn über die übeln Dispoſitionen beklagt, die man gegen ihn getroffen. Er habe geäußert:„Wenn ich bei Sr. Königlichen Hoheit, Monſieur, geweſen wäre, würde ich in ſeinen Wagen geſtiegen ſein und zu ihm geſagt haben: Vorwärts, Monſeigneur, man muß zu den Vorpoſten. Das iſt das einzige Mittel, um Napoleon's Fortſchritten einigen Wi⸗ derſtand entgegenzuſetzen.“ Darauf habe der Marſchall von einigen beſondern Urſachen ſeines Misvergnügens geſprochen, beſonders von den Kränkungen, welche man ſeiner Frau, der Marſchallin, zugefügt. Dann ſprach er auch über die Gründe des Misvergnügens in der Armee und wie man ſich anders hätte benehmen ſollen. Der Marquis hatte nach dem 14. dem Marſchall erklärt, daß er unter dieſen Umſtänden von ſeinem Amte zurück⸗ treten müſſe. Ney hatte keinen Widerſpruch gethan und ihn nur gebeten, irgend Jemand aus den Notablen der Stadt ihm zu bezeichnen, der im Namen des Kaiſers die Zügel der Adminiſtration übernehme. Ein ſolcher ſei „ Ney. nur mit Mühe gefunden worden. Noch wollte der Zeuge den Marſchall nach der Proclamation mit dem Adler der Ehrenlegion auf der Bruſt geſehen haben. Ney ſchwor, das ſei falſch, hunderttauſend Zeugen könnten das Gegentheil bekunden. Der Baron Capelle, früher Präfect in Bourg, hatte ſeine Präfectur nach dem Aufſtande verlaſſen müſ— ſen und erzählte, wie er mit Bourmont ſich darüber beſprochen, welche Partei Ney wohl ergreifen werde? Bourmont hatte gemeint:„daß man ſich, wenn auch nicht auf ſeine Ergebenheit, doch auf die Loyalität des Marſchalls verlaſſen könne.“ Beide gingen zu Ney. Dieſer verrieth eine tiefe Entrüſtung, als er von dem Abfall der Truppen in Bourg hörte. Capelle ſchlug ihm vor, durch einen raſchen Marſch Napoleon in den Rücken zu fallen und Grenoble wieder für den König zu nehmen. Er ſagte: die Schweizer wären bereit zu einer der königlichen Sache günſtigen Bewegung. Da habe der Marſchall gerufen:„Wenn die Fremden ihren Fuß auf franzöſiſchen Boden ſetzen, dann würden alle Franzoſen ſich für Bonaparte erklären. Der König hat nur ein Mittel. Er muß ſich auf einen Tragſeſſel ſetzen und an die Spitze ſeiner Truppen tragen laſſen. Seine Gegenwart wird ihnen imponiren und ſein ehrwürdiger Anblick alle Gedanken an Abfall erlöſchen. Uebrigens, ſetzte er hinzu, kann ich nicht das Meereswaſſer mit der Hand aufhalten.“ Der Graf Grivel, Inſpecteur der Nationalgarden des Jura, bekundete, daß Ney bis zum 14. treu ſeiner Pflicht gelebt. Bei der Verleſung der Proclamation ward der Graf auf Ney's Befehl, als Fremder, aus dem Quarré ausgewieſen. Er lief durch die Straßen rief: Vive le BRoi! Kein Menſch antwortete. Er lief 111 Ney. zum Präfecten. Keine Hülfe. Verzweifelnd an Allem, was er ſah, machte er ſich aus dem Staube. Und dieſer Zeuge ward als Belaſtungszeuge gegen Ney aufgeſtellt. Der oftgenannte Graf de la Genetidère, Major, war bei der Verleſung der Proclamation gegenwärtig. Sie verurſachte einen großen Enthuſiasmus bei den Truppen. Der Marſchall umarmte beinahe alle Perſo⸗ nen, die ihn umgaben. Mit zerriſſenem Herzen lief der Graf zu den Generalen Bourmont und Lecourbe. Sie wußten keinen Troſt. Er folgte demnach dem Marſchall bis nach Döle, wo er entwich mit Hinterlaſſung eines Briefes, der Ney erſt nach drei Tagen übergeben wer⸗ den ſollte. In Beſangon war eine Ordre eingetroffen, ihn zu arretiren, aber es unterblieb. Der Baron Clouet war Ney nach Lons⸗le⸗Saulnier gefolgt. Seine Wiſſenſchaft kam nur von Andern. Er bat den Marſchall nach der Kataſtrophe, ihn zu entlaſ⸗ ſen, was dieſer ohne Schwierigkeit gewährte. Bei einer frühern Reiſe mit Ney hatte dieſer gegen ihn häufig von ſeiner Achtung, Verehrung und ſeiner tiefen Erge⸗ benheit gegen die Familie der Bourbonen geſprochen. „Ich war durch acht Jahre in der Umgebung des Mar⸗ ſchalls Ney, und die Leichtigkeit, mit der ſein Geiſt leb⸗ hafte und entſcheidende Eindrücke aufnahm, kann mir allein den Schlüſſel zu ſeiner Aufführung geben.“ In der nächſtfolgenden Sitzung, am 5. December, wurden zuerſt ſechs Zeugen vernommen, die nichts Neues anführten. Ein Capitain Griſon hatte im April Ney in Landau geſehen, als dieſer auf Napoleon's Ordre den Cordon 112 Ney. der Truppen beſichtigte. Hier habe der Marſchall die Offi⸗ ziere in einem Hauſe ſich verſammeln laſſen und hierauf die Hausthür verſchloſſen.„Ich hoffe, es hat ſich hier nichts Fremdes eingeſchlichen.“ Mit dieſen Worten habe Ney eine Rede begonnen, in welcher er ſich in heftigen Schmähungen(propos outrageants) gegen die königliche Familie ergoſſen. „Ein Marſchall von Frankreich,“ antwortete Ney,„ein franzöſiſcher Offizier, wer es auch ſei, ſollte die Schlüſ⸗ ſel abziehen von einem Orte, wo Offiziere verſammelt ſind!... Das iſt nicht wahrſcheinlich, ich habe nichts d'outrageant gegen die königliche Familie geſprochen. Die geheimen Anweiſungen Bonaparte's umſchloſſen den ausdrücklichen Befehl, alle ihre Mitglieder zu achten, ihre Flucht zu begünſtigen und ſich aller kränkenden Schritte gegen dieſelben zu enthalten. Ich weiß nicht, wer Sie hierher geſchickt hat, mein Herr Offizier, um gegen mich zu denunciren; aber ich wiederhole, daß Ihre Anführungen wenig Wahrſcheinliches für ſich haben.“ „Sie haben injuriöſer Worte, ſolcher Worte gegen die königliche Familie ſich bedient,“ ſagte der Zeuge, „daß ich ſie nicht zu wiederholen wage. Sie haben auch geſagt, daß mehre Marſchälle von Frankreich an die Republik dächten.“ Ney. Ich habe darauf nichts zu erwidern. Nachdem noch ein Belaſtungszeuge, der Obriſt de Baillaucourt, von Hörenſagen berichtet, daß er näm⸗ lich gehört, der Marſchall habe Das, was er in Lons⸗le⸗ Saulnier vorgeleſen, ſchon im Wagen mitgebracht, als er nach Beſangon fuhr, traten mehre Entlaſtungszeugen auf. Ney's Juwelier in Paris, Caillos, bekundete, daß er erſt am 25. März an den Decorationen des Marſchalls die Napoleoniſchen Zeichen anbringen müſſen. Ney. Der Notar Batardi: daß er es geweſen, der in Paris dem Marſchall zuerſt die Nachricht von Napoleon's Landung in Cannes mitgetheilt. Der Marſchall habe das höchſte Erſtaunen und eine tiefe Betrübniß ausge⸗ drückt:„Mein unglückſeliges Land! ſagte er.... Was kommt nur dieſer Menſch, der uns nichts zu bringen hat als Bürgerkrieg. Wenn er nicht auf Zwietracht und Rache gerechnet hat, ſo hätte er nicht gewagt, ſeinen Fuß auf franzöſiſchen Boden zu ſetzen.“ Der Herzog von Maillé bekundete, wie er den Marſchall in Lons⸗le⸗Saulnier in der günſtigſten Stim⸗ mung für die königliche Sache gefunden:„Ich bin es der Wahrheit ſchuldig zu erklären, wie ich den Herrn Marſchall Befehle ertheilen hörte, die ſeine innere Feſtig⸗ keit andeuteten. Zu Herrn Grafen Bourmont ſagte er: Allons, mein Herr General, jetzt gegen Bonaparte mar⸗ ſchirt! Wir werden vielleicht an Zahl ſchwächer ſein, aber wir wollen uns gut ſchlagen. Morbleu, wir wol⸗ len ihn bürſten!“ Graf Philippe de Ségur erklärte:„Ich hatte die Ehre, den Herrn Prinzen von der Moskwa ſehr genau zu kennen. Ich ſah ihn am 7. März. Er ſagte mir, er ziehe aus, um Napoleon zu bekämpfen. Er trug mir, in ſeiner Abweſenheit, verſchiedene militairiſche Anord⸗ nungen auf. Alles, was ich aus ſeinem Munde hörte, war eines franzöſiſchen Generals würdig, der in 20 Feld⸗ zügen der Ruhm ſeines Landes war.“ Der Marquis de Sauran bekundete im Allge⸗ meinen daſſelbe, was Segur: Als Ney die Proclamation von Grenoble in die Hände gekommen(wie der Zeuge vermuthete, auf Handelswegen), äußerte der Marſchall zu ihm:„Das iſt gute Arbeit. So muß man zu den Truppen ſprechen, wenn man ſie fangen will:„Die 114 Ney. Tricolore wird von Glockenthurm zu Glockenthurm flie⸗ gen, bis zu den Thürmen von Notre⸗Dame.? Aber ich werde auf den erſten Soldaten ſchießen, der ſich weigert zu gehorchen. Ich werde ihm den Degen durch die Bruſt ſtoßen. Alles wird gelingen. Wir brauchen nur Kano⸗ nen. Aber einer meiner Aides de Camp wird ſchon da⸗ für ſorgen.“ Regnault de Saint⸗Amour hatte ähnliche Aeu— ßerungen aus Ney's Munde gehört: wie man die noch treuen Truppen durch gewiſſe militairiſche Dispoſitionen vom Contact mit den Vorpoſten Napoleon's abſchneiden müſſe. Ein Großhändler, Boutouge, war am 11 aus Lyon geflohen und hinterbrachte in Lons⸗le⸗Saulnier die erſten Nachrichten von Napoleon's Einrücken in jener Stadt, auch das erſte Exemplar der Proclamation von Grenoble. Ein Adjutant führte ihn zu Ney, der ihn genau ausfragte und ihn wegen ſeiner Ergebenheit an der königlichen Sache belobte. Als der Marſchall ihn entließ, betheuerte er: er werde Frankreich von ſeiner Geiſel befreien. Nach Ausſage einer Madame Maury hatte Ney am 16. und 17. März in Dijon zu einem italieniſchen Gra⸗ fen ſich dahin geäußert: daß er ſeinen Schritt ſehr bereue, es wären verwünſchte Verhältniſſe geweſen, in denen er ſich befunden; die Liebe für ſein Vaterland habe ihn endlich zu dem Entſchluß gebracht. Ebenſo wußte der Baron Paſſinges de Prächamp nur von Handlungen, welche die reinſte Anhänglichkeit an die königliche Familie verriethen. Man hätte die Soldaten vielleicht leiten können, wenn man ſie in die Kaſernen geſteckt; im Contact mit der Bevölkerung wä⸗ ren ſie verloren geweſen.„Am 14., bei der verhäng⸗ Hey. 115 nißvollen Revue, waren alle Geſichter blaß und verkün⸗ deten eine große Kataſtrophe. Ich ahnte ſchon die Rück⸗ kehr der Zeiten von 1793, wo die Offiziere von ihren Soldaten fortgejagt wurden. Auf Befehl des Marſchalls begab ich mich in Bonaparte's Hauptquartier; aber ich muß es bekennen, daß der Zweck dieſer Miſſion nur zu Ehren des Marſchalls iſt. Es handelte ſich nur darum, mit dem General Bertrand den Unterhalt der Truppen zu reguliren. Ich verließ Lons⸗le⸗Saulnier und habe — ſeitdem nicht mehr gedient.“ Der Unterpräfect von Poligny, Herr de Bourſil⸗ lac, der Ney vor dem 14. die Dienſte ſeiner National⸗ garde anbot, hörte aus dem Munde des Marſchalls Klagen über den König und den Herzog und die Her⸗ zogin von Blacas, daß ſie am Hofe den Dienſt der alten Garde nicht annehmen wollen. Ney. Darüber bedarf es einer Aufklärung. Ja, ich habe zum Könige geſagt, daß es zugleich politiſch und großherzig gehandelt wäre, wenn man die alte Garde an ſich feſſele; ſie habe ſogar das Recht, ſeine Perſon zu vertheidigen; die kaiſerliche Garde ſei als eine Belohnung, der ganzen Armee gewährt, zu betrachten, man müſſe ſie nicht vernichten wollen. Dieſe Rede hielt ich in Com⸗ piegne, in einem Augenblick, wo Se. Majeſtät mich Ihres ganzen Vertrauens würdigten. Bonaparte hat es gewußt 1 und mir ſpäter geſagt:„Wenn der König Ihrem Rathe gefolgt wäre, hätte ich nie mehr einen Fuß auf Frank⸗ reichs Boden ſetzen können.“ t Der Chevalier Durand war Commandant in Be⸗ ſangon geweſen. Als Ney am 10. einrückte, wurden alle e(royaliſtiſchen) Offiziere von Zuverſicht für ihre Sache durch ſeine Reden erfüllt. Er ſagte ihnen unter Anderm: wie er es für ein Glück halte, daß Bonaparte ſein tolles 116 Ney. Unternehmen gewagt, dies werde gewiß der fünfte Act ſeiner Tragödie werden. Er befahl augenblicklich den Abmarſch der Truppen und rückte ſelbſt am 11. aus. Die Oberoffizi iziere waren dem Könige ergeben; die untern Offiziere und die Soldaten gewährten indeß nicht dieſelbe Zuverſicht. Vor dem Ausrücken ſagte Ney: er hoffe ſchon mit Bonaparte fertig zu werden.„Wir hatten gar keinen Zweifel in ſeine Abſichten; ſein bekannter Charakter, ſeine Freimüthigkeit, der Einfluß, den er auf die Soldaten ausübte, der Haß gegen Bonaparte, den er gar nicht verbarg, alles das mußte uns Zuverſicht geben. Auch kamen noch am 12. und 13. verſchiedene Ordres des Marſchalls nach Beſangon, die ſämmtlich im Intereſſe des Königs ertheilt waren; bis Abends am 14. ein Genieoffizier, Duldeau, uns unter andern Depe⸗ ſchen auch die brachte, welche den Abfall des Marſchalls aus ſprach.“ Von da ab kamen verſchiedene Ordres im entgegengeſetzten Sinne, die der Commandant und jetzige Zeuge nicht mehr ausführte. Er hatte die Abſicht, die Stadt dem Könige zu erhalten, aber— es ging nicht mehr. Die Ordre, gewiſſe Perſonen zu verhaften,„denen der Herr Marſchall die Gerechtigkeit erwieſen, zu denken, daß ſie ſeinem Beiſpiele nicht folgen würden“, ward vom Feſtungsrath nicht ausgeführt; aber derſelbe konnte es nicht verhindern, daß die Truppen und Batterien am 18. ausmarſchirten und man am 21. um 5 Uhr Abends die Tricolore aufpflanzte. Der Generallieutenant Graf Heudelet bekundete, daß die Stimmung in den betreffenden Departements von einer Art geweſen, daß kaum ein Widerſtand mög⸗ lich war. Die königliche Partei war unbedenklich in der Minorität.„Die Einwohner waren wüthend und dür⸗ ſteten nur danach, ſich mit Bonaparte zu vereinigen.“ Hey. 117 Hiermit war das eigentliche Zeugenverhör über die vorliegenden Thatſachen geſchloſſen. Es waren nur noch auf Antrag der Vertheidigung Zeugen darüber zu ver⸗ nehmen, wie und ob die Capitulation von Paris und deren 12 Artikel den Combattanten für Napoleon, alſo auch Ney Schutz und Sicherheit gewähre. Der Gene⸗ ralprocurator meinte, daß er ſich eigentlich gegen eine ſo ungefüge Forderung(eugen über eine Rechtsfrage zu vernehmen) erklären müſſe, indeſſen wollten die Com⸗ miſſaire des Königs ſich nicht dagegen ſträuben, um den Vorwurf zu vermeiden, daß es ihnen an Großmuth fehle. Marſchall Davouſt, Prinz von Eckmühl, erklärte: „In der Nacht vom 2. auf den 3. Juli, während ich unter den Mauern von Paris mit der Armee mich be⸗ fand, die ich commandirte und meine Dispoſitionen zu einer allgemeinen Schlacht traf, empfing ich von der Regierungscommiſſion Ordre, mich mit dem Feinde we⸗ gen Räumung der Stadt in Unterhandlungen einzulaſſen. Man brachte mir Inſtructionen, denen ich noch einige Artikel, bezüglich der Militairverhältniſſe, hinzufügte. Die erſten Flintenſchüſſe waren ſchon erfolgt. Ich beeilte mich nach den Vorpoſten zu ſchicken, um Blutvergießen zu verhindern. Zugleich ſandte ich nach dem Haupt⸗ quartier, um die erſten Eröffnungen zu machen. Man nahm ſie an. Die Herren Bignon, de Bondi und der General Guilleminot verfügten ſich zum Herzoge von Wellington und zum Marſchall Blücher. Als Bevoll⸗ mächtigte ſollten ſie die Militairconvention abſchließen. Guilleminot hatte beſonders den Auftrag, alle Vorſchläge von ſich zu weiſen, welche der Stadt Paris nicht vor⸗ theilhaft wären, ſowol was deren Einwohner betrifft, als auch die bürgerlichen und militairiſchen Autoritäten. 118 ney. Am 3. Abends überbrachte man mir die unterzeichnete Convention.“ Berryer. Was hätten Sie gethan, wenn man die Convention nicht angenommen? Davouſt. Ich würde die Schlacht geliefert haben. Ich hatte noch eine hübſche Armee in guter Stimmung. Ich hatte 25,000 Mann Cavalerie, 4— 500 Kanonen, und alle Chancen, die ein Feldherr vorausſehen kann, waren mir günſtig. Dupin wollte den Zeugen fragen, welche Wirkung der betreffende Artikel nach ſeinem Dafürhalten auf die einzelnen Perſonen und namentlich auf den gegenwärti⸗ gen Fall haben dürfte? Der Generalprocurator beſtritt die Zuläſſigkeit der Frage. Am Prinzen von Eckmühl ſei es nicht, über Rechtsgültigkeit und Auslegung einer Convention zu entſcheiden, und ſelbſt ſei es nicht an ihm, ſeine Meinung in einer Rechtsfrage abzugeben, wogegen Ney ausrief: „Dieſe Capitulation war die Beſchützerin aller Fran⸗ zoſen, welcher Meinung ſie auch vorhin geweſen und was ſie auch mochten begangen haben. Nur, weil ich auf dieſe Convention vertraute, habe ich mich zur Ruhe begeben. Ohne ſie, glaubt ihr, daß ich es nicht vor⸗ gezogen hätte, den Säbel in der Hand, auf dem Felde der Ehre umzukommen, als hier auf der Bank der An⸗ geklagten zu figuriren.“ Der Mitbevollmächtigte bei Abſchluß der Conven⸗ tion, Graf Bondi, erklärte: Die Annahme des Ar⸗ tikels, welcher die Sicherheit der Perſonen garantirte, habe gar keine Schwierigkeit gefunden. Blücher und Wellington hätten ſie in einer Art angenommen, daß alle Perſonen, die er direct betraf, ſich dabei hätten beruhigen können. Ney. 119 General Graf Guilleminot, damals als Chef des Generalſtabs zur Unterhandlung ins Hauptquartier des Feindes geſchickt, erklärte: daß er ſpeciell beauftragt ge⸗ weſen, für das Schickſal der Militairperſonen in dieſer Convention zu ſorgen.„Es war mir ausdrücklich auf⸗ getragen, auf jeden Vertrag zu verzichten, wenn dieſe Sicherheit nicht zugeſichert würde. Die Armee war bereit ſich zu ſchlagen. Der betreffende Artikel war es, den man als die vorzugsweiſe Baſis des Vertrages anſah, welcher uns die Waffen niederlegen ließ.“ Hiermit ſchloß das Zeugenverhör. Es muß eine ſchwere Aufgabe für den königlichen Ankläger geweſen ſein, wenn er ein Ehrenmann war, wenn er ein Herz hatte für Leiden und Gefühle, die Anklage gegen Ney aufrecht zu erhalten, in der Art auf⸗ recht, daß er nicht allein die Straffälligkeit der nackten That feſtſtellte, ſondern auch dem Angeklagten die Sym⸗ pathien der Richter zu entziehen ſuchte. Herr Bellart hat ſich dieſer Aufgabe in ſeinem Plaidoyer unterzogen. Wir wollen den Leſer nicht mit den moraliſchen Phraſen. ſeiner vom Dunſt der Legitimitätsgefühle angefüllten Reden unterhalten. Ein Moment iſt indeß auch in ſei⸗ nen Reden von moraliſchem Gewicht: wenn denn Ney wirklich im entſcheidenden Augenblick nur der Gefahr gewichen, ſei ihm denn kein anderes Hülfsmittel geblie⸗ ben, ein minder glorreiches freilich als dasjenige, welches die Umſtände ihm boten— konnte er denn ſich nicht wenigſtens zurückziehen, um gewiſſenhaft die Treue zu bewahren, die er geſchworen hatte? — 120 Ney. In der nächſtfolgenden Sitzung, am 6. December, begann die Vertheidigung mit einem Memorial von Berryer, deſſen Vorleſung mehre Stunden dauerte. Auch Berryer, der Legitimiſt, befand ſich in einer eigenen Lage; er mußte Den vertheidigen, deſſen Grund⸗ ſätze und Handlungsweiſe er als Parteimann verdammte. Nach Aller Zeugniß unterwand er ſich dieſer ſchwierigen Aufgabe mit großem Geſchick, mit Wärme der Ueber⸗ zeugung und Kraft des Verſtandes, ohne doch ſeinen Geſinnungen etwas zu vergeben. Sein Thema war: nur eine einzige Gefühlsregung habe Ney zu ſeiner That bewogen: die Furcht vor dem Bürgerkriege. Und— er habe durchaus keinen Antheil an der Abfaſſung der Proclamation von Lons⸗ le⸗Saulnier. —„Es liegt in der Natur der Dinge, daß wir nicht Alles enthüllen können. Dieſe Epoche unſerer Geſchichte wird für immer dunkel und verhüllt bleiben. Ich am wenigſten verſuche, ich ein ſchwaches Individuum, die verhängnißvolle Rückkehr Bonaparte's zu erklären, noch wiederhole ich Das, was Anekdoten und Zeitungen dar⸗ über geſagt.... Man begreift dies Phänomen kaum, nun da es vollendet iſt. Dieſe fremde Flotte, beauftragt den Gefangenen zu überwachen, läßt ihn entſchlüpfen. Kein Widerſtand zeigt ſich, als er an der Küſte von Frankreich ſich ausſchifft.— Warum will man denn, daß der Marſchall Ney allein die„Verantwortlichkeit trage? Bonaparte, wie der Geiſt des Böſen, ſcheint noch einmal die Welt zu erobern und ſie zu berauſchen mit der Erinnerung ſeines Ruhmes. Am 14. März war über ſein Glück kein Zweifel mehr, ſein Marſch war ein Triumphmarſch; er war ſchon in die zweite Stadt des Reiches gedrungen. Die Revolution war gemacht. Sie —— — e— — in Ney. 121 war es in Lons⸗le⸗Saulnier, wie ſie es ſechs Tage ſpäter in Paris war. —„Zu Graf Bourmont hatte der Marſchall am verhängnißvollen Morgen des 14. erklärt:«Der König iſt fort; wehe Dem, der etwas thäte, ſeine Flucht zu beunruhigen.“ Alſo klar, daß Ney nicht mehr an die Regierung der Perſonen dachte, ſondern allein an die Sache. —„Bedenken Sie, meine Herren, die Pflichten eines Generals, der eine desorganiſirte Truppe führt, ſeine Verpflichtungen, um die Bürger der Wuth der Soldaten zu entziehen, um ſie zu beſchützen. —„Am Morgen läßt er die beiden ausgezeichnetſten Männer ſeiner Armee zu ſich kommen, die Generale Lecourbe und Bourmont. Die Proclamation ward durch zwei Stunden und mehr Herrn von Bourmont zur Begutachtung vorgelegt. Er war es, der die Truppen ſich verſammeln ließ, und der General Lecourbe entſchied, daß man auf die Place d'armes hinausmüſſe, wenn man nicht unnützerweiſe Gefahr laufen wolle. Es iſt unwahr, wenn man dies eine Spiegelfechterei nennt. Man ging hin aus dem Gefühle der Selbſterhaltung. Es hat einen Moment gegeben, wo nichts von Furcht im Herzen des Marſchalls war, aber ſonſt wo. Und ich habe nicht nöthig, mehr davon zu ſprechen. —„Ich weiß, wie in einer Revolution der Argwohn und die Verdächtigung geſchäftig ſind. Der Eifer der Neubekehrten iſt beſonders intolerant. Ich weiß, daß ein Patriot, der ausſchließlich dem Nationalruhme ſich gewidmet, der nie ſich zu ſchmiegen und zu biegen ver⸗ ſtand unter den Lüften, welche durch die Salons wehen, nothwendig Feinde haben muß.“ Aus Bourmont's eigenem Munde und aus dem des XVI. 6 122 Hey. ſterbenden Lecourbe gehe hervor, daß die Mehrheit der Truppen ihre Meinung durch den übertäubenden Ruf: Vive Empereur! zu erkennen gegeben. Das habe die Oppoſition beſtimmt, wenn eine ſolche da geweſen. „Soll da etwa der Einwand etwas gelten, den einige Civilbeamte gemacht(die überhaupt bei dieſer Gelegen⸗ heit wenig geglänzt haben), daß man die Bürger unter die Truppen miſchen ſollen! Hält man es wirklich der Mühe werth, darüber zu rathſchlagen! „Aber man hat geſagt, der Marſchall hätte zum König zurückkehren ſollen! Ihr edler Sinn wird mich verſtehen. Dies wäre ohne Zweifel, auch wenn er nicht den Degen gezogen, ein ſicheres Mittel geweſen, ſeine Titel, ſeine Rechte, ſeine Ruhe ſich zu bewahren. Aber verläßt ein General ſeine Armee, darf er entfliehen? Meine Herren, wenn er ſeine Armee verlaſſen hätte, welcher Schuld würde man ihn angeklagt, was Alles, was jetzt geſchehen iſt und geſchehen wäre, würde man ihm zur Laſt gelegt haben! Der Marſchall hat dafür geſorgt, daß die Perſonen und das Eigenthum geſchützt blieben. Ich danke es den Zeugen, welche ſeine Tages⸗ befehle vorgebracht haben; ſie ſind ein Manifeſt der wür⸗ digſten und humanſten Geſinnungen. „Der Marſchall iſt von ſeiner Armee fortgeriſſen worden; er hat ſie nicht verlaſſen. Hätte er es gethan, was Gutes wäre denn daraus erwachſen! Die von Lons⸗ le⸗Saulnier nach Paris gelaufen ſind, ſind ſie dem Kö⸗ nige nützlicher geweſen? Nein. Was haben ſie für ſeine Sache unternommen? Nichts. Bonaparte hat ſie in Paris gefunden, wie er ſie in Auxerre gefunden hätte. Dieſe Vorſicht, die ſie geübt, ſpricht alſo nicht zu deren Gunſten, welche jetzt auf den Marſchall den Stein wer⸗ fen. In Paris wußte man am 19. noch nichts von — er t Ney. 123 Ney's Abfall. Dieſer Umſtand war alſo von gar keinem Einfluß auf die allgemeinen Entſchlüſſe.“ Was aber habe der Prinz für ſich durch den Schritt von Lons⸗le⸗Saulnier bezweckt?— Gunſt bei Napoleon? Er habe ihm geradezu geſagt: wenn er ferner als Tyrann regiere, ſo werde man Mittel wiſſen, ſich ſeiner zu entledigen. Er ſei auf ſein Landgut von Coudreaur zurückgegangen, gewiſſermaßen ins Exil, um nach zwei Monaten aufs neue ſein Blut auf den Schlachtfeldern von Fleurus und Waterloo zu vergießen. Der Vertheidiger ſprach ſeinen Glauben aus, daß er den Angeſchuldigten vollkommen von dem Verdacht einer Vorüberlegung bei dem Verbrechen, was vorliegt, ge⸗ rechtfertigt. Was aber iſt ſein Verbrechen?— Er hat überall, offen, freimüthig, dreiſt zu Napoleon die Wahr⸗ heit geſprochen, auch als er noch in ſeiner Macht war. Er hat ihn in Fontainebleau zur Thronentſagung be⸗ ſtimmt. Er hat vor den Repräſentanten der Nation, nach der Schlacht von Waterloo, mit der edelſten Frei⸗ müthigkeit alle die Gefahren dargelegt, welche einen fernern Widerſtand, im Intereſſe Napoleon's, zu einer Thorheit machten. Was war ſein Verbrechen?— Der Marſchall Ney hat nur einen Souverain in der Welt er⸗ kannt— das Vaterland. Das Vaterland war ununter⸗ brochen der Gegenſtand ſeiner Gottesverehrung. Dieſe Wahrheit, die feſt, unerſchütterlich in der Meinung beſteht, auch ſonſt durch tauſend glänzende Handlungen bewährt, muß jeden Gedanken an ein Verbrecherthum auf Seiten des Marſchalls verſchwinden machen.„Noch einmal, die That, die ihm zur Laſt fällt, iſt nichts als das bren⸗ nende Verlangen zu verhüten, daß nicht Franzoſen das Blut von Franzoſen vergoſſen!“ 6* 124 ney. Noch hatten die Vertheidiger einen eigenthümlichen Einwand in Bereitſchaft. Es war ein letzter verzweif⸗ lungsvoller Griff, gegen den das eigene Gefühl ſich ſträubte, und ein Mittel, gegen das der Staatsanwalt proteſtirte. Dupin aber hielt es für Pflicht, zu Gunſten ſeines Clienten davon Gebrauch zu machen. Nach dem Tractat vom 20. November ſei Saarlouis nicht mehr ein Theil von Frankreich; es ſei an Preußen abgetreten. Man wiſſe und habe geſehen, daß die In⸗ dividuen, welche, geboren an einem vordem zu Frank⸗ reich gehörigen Orte, wenn derſelbe an eine fremde Macht abgetreten worden, nöthig hätten, ſich Naturaliſations⸗ briefe geben zu laſſen, um ihre frühern Rechte als Fran⸗ zoſen ſich zu erhalten.— Marſchall Ney ſei zu Saar⸗ louis geboren. Er ſtehe nun nicht allein unter dem Schutze der franzöſiſchen Geſetze, ſondern auch unter dem Schutze des Völkerrechts. Sinn und Geiſt nach immer Franzoſe, ſei er in einem Lande geboren, welches nicht mehr dem Könige von Frankreich unterworfen iſt! Da erhob ſich Ney mit Lebhaftigkeit und rief:„Ja, meine Herren, ich bin Franzoſe und ich werde als Fran⸗ zoſe zu ſterben wiſſen. Bis hier ſchien meine Verthei⸗ digung ſo freimüthig und grad, wie ich ſie wünſche; aber ich merke, man will hier Schlingen legen. Ich danke meinen edeln Vertheidigern für Das, was ſie ge⸗ than haben, und für Das, was ſie bereit ſind zu thun; aber ich erſuche ſie, lieber ganz abzuſtehen von aller Ver⸗ theidigung, als mich unvollſtändig zu vertheidigen. Ich bin angeklagt gegen Treue und Glauben abgeſchloſſener Verträge und man will nicht, daß ich ſie anrufen ſoll! Ich will es aber wie Moreau machen, ich appellire an Europa und die Zukunft!“ Die Rede hätte vor anderer Verſammlung leb⸗ 125 hafte Acclamation gefunden. Hier war nicht der Ort dazu. Der Ankläger Bellart konnte ſich erheben und über das Syſtem der außerordentlichen Nachſicht klagen, wel⸗ ches man in dieſem Prozeß angewandt. Man habe laxe Maximen gelten laſſen. Die Freiheit der Verthei⸗ digung ſei bis zur Frechheit geſteigert worden. Man habe abſolut fremde Materien hereingezogen. Ja, die Vertheidiger hätten mehr Zeit erhalten, als ſie ſelbſt gefordert. Man ſolle feſthalten an den Thatſachen. Die Commiſſare des Königs verharrten bei ihrem Antrage. Der Präſident forderte die Vertheidiger auf fortzu⸗ fahren, aber ſich lediglich auf die Thatſachen zu be⸗ ſchränken. Ney. Ich verbiete meinen Vertheidigern zu ſprechen, wenn man ihnen nicht geſtattet frei zu ſprechen. Eine Pauſe trat ein. Nach einigen Worten des Procurators, des Sinnes, weil der Marſchall ſeinen Anwalten das Wort verbiete, wolle auch er aller neuen Bemerkungen ſich enthalten, verlas er ſein Requiſitorium mit dem Antrage gegen den Marſchall Ney, nach den allegirten Artikeln des Code pénal als überwieſen des Hochverrathes und des Atten⸗ tates gegen die Sicherheit des Staates die Todesſtrafe auszuſprechen. — Angeſchuldigter, haben Sie Bemerkungen zu ma⸗ chen in Betreff der Anwendung der Strafe? Ney. Ganz und gar keine, mein Herr! Hierauf ward der Angeklagte, die Zeugen und das Publicum entfernt. Es war 5 Uhr, und die Pairs blie⸗ ben zur Fällung des Spruches ſitzen. 126 ey. Um Mitternacht ward die Sitzung wieder eröffnet. Die Miniſter waren gegenwärtig. Der Präſident befiehlt den Huiſſiers, die Vertheidiger hereinzurufen. Sie ſind nicht zugegen. Den Marſchall ſelbſt läßt man nicht rufen. Darauf verkündete der Präſident das Urtheil der Kammer. Michel Ney, Marſchall von Frankreich, Herzog von Elchingen, Fürſt von der Moskwa, Expair von Frank⸗ reich, überführt des Hochverrathes und des Attentates gegen die Sicherheit des Staates, iſt zum Tode ver⸗ urtheilt. Desgleichen zu den Koſten des Prozeſſes. Der Generalprocurator forderte noch, daß er, dem Geſetze entſprechend, als nicht mehr zum Orden der Ehrenlegion gehörig erklärt werde.(Hatte man aus Schamgefühl dies auszuſprechen nicht gewagt ²) Der Präſident mußte darauf erklären, daß der Mar⸗ ſchall, da er an der Ehre gefehlt, nicht mehr zum Orden der Ehrenlegion gehörig hiermit erklärt ſei. Man weiß, daß von 161 anweſenden Richtern 128 für den Tod ſtimmten, 17 für Deportation, 11 aus verſchiedenen Gründen ſich der Abſtimmung enthielten. Nur fünf Mitglieder ſtimmten dafür, daß er der Gnade des Königs empfohlen werde.— Man erinnert ſich auch, daß der Herzog von Orleans(Louis Philippe) gegen den Tod votirte. Am 7. December, Morgens um 3 Uhr, erſchien der Archivſecretair der Pairskammer, Cauchy, im Gefängniß des Marſchalls, um ihm das Urtheil zu verleſen. Er fand Ney im tiefen Schlafe; man mußte ihn aufrütteln. Zuerſt fuhr er auf und überließ ſich ſeinem ungeſtümen Temperamente. Bei der Verleſung der Titel unterbrach 6 — Hey. 127 er den Secretair:„Sagt Michel Ney und bald ein Häuf⸗ lein Staub, weiter nichts.“ Er hatte es alſo nicht er⸗ wartet. Ein alter Grenadier der königlichen Garde, der in der Kaiſergarde gedient, und auch unter des Mar⸗ ſchalls Commando, näherte ſich ihm darauf und ſagte treuherzig:„Mein General, ich habe auch manches Mal an den Tod denken müſſen, aber ich habe dabei immer zugleich an Gott gedacht.“ „Du haſt Recht“, rief Ney,„Du biſt ein braver Menſch.“ Der Rath des alten Soldaten ſchien einen wunder⸗ baren Eindruck auf den Geiſt des Marſchalls hervorzu⸗ bringen.— Cauchy kündigte dem Verurtheilten an, daß man ihm geſtatte von ſeiner Gattin und Kindern Abſchied zu neh⸗ men:„Wohlan, ich will's“, rief Ney,„und ich bitte Sie, ſchreiben Sie ihnen, daß ſie zu mir kommen, zwiſchen 6 und 7 heut Morgen. Aber ich wünſche nicht, daß Sie der Marſchallin etwas von meiner Verurtheilung ſagen. Ich ſelbſt will ſie davon in Kenntniß ſetzen.“ Er warf ſich nun angekleidet auf das Bett und ſchlief ruhig bis 5 Uhr, wo die Marſchallin ankam. Während des ganzen Prozeſſes war es ihm nicht vergönnt worden, ſie zu ſehen. Ney ſuchte ſeine Gattin zu täuſchen, dies ſolle nicht ihre letzte Zuſammenkunft ſein, er hoffe noch dieſen Abend im Familienkreiſe zu verbringen. Die Marſchallin fühlte die Wahrheit heraus. Die Kräfte verließen ſie, ſie ſank zu Boden. Erſt bei der Ankunft ihrer vier Kinder, ge⸗ führt von ihrer Tante, Madame Gomet, erhob ſie ſich. Es war die letzte Zuſammenkunft... Ney ſelbſt, der trotz ſeiner tiefen Bewegung eine ſtoiſche Ruhe ſich zu bewahren wußte, ſetzte dieſer ſchmerzlichen Zuſammen⸗ kunft ein Ende. Er umarmte die Seinen zum letzten Mal und nöthigte ſie zu gehen. Auf ſeinen Wunſch war der Cure von St.⸗Sul⸗ pice, de Pierre, zu ihm geeilt. Ney ſchien bei ſeiner Ankunft nur von einem Gedanken beſchäftigt: die Art des Todesurtheils zu kennen, welches ihm aufgeſpart war. Die Vorſtellung, auf einem Schaffot zu ſterben, dünkte ihm gräßlich. Der Geiſtliche konnte ihm die tröſt⸗ liche Verſicherung geben, daß ſein Tod der Tod auf dem Schlachtfelde ſein werde. Ein Strahl von Freude glänzte bei dieſer Nachricht auf dem Geſicht des Marſchalls. Das geiſtliche Zwiegeſpräch dauerte ziemlich lange. Der Pfarrer entfernte ſich mit dem Verſprechen, in den letzten Augenblicken des Verurtheilten wieder zu erſchei⸗ nen. Er war wirklich um 8 Uhr ſchon wieder da. Die militairiſchen Hinrichtungen wurden gewöhnlich auf der Ebene von Grenelle vollſtreckt. Auf die Nach⸗ richt, daß eine große Anzahl von Offizieren, die unter Ney gedient, ſich ſchon am frühen Morgen dort ver⸗ ſammelt hätten, gab die Regierung ſchnell den Befehl, daß der Marſchall innerhalb des Luxembourg erſchoſſen werden ſolle. Inzwiſchen war die Marſchallin, im Augenblick, wo ſie ihren Mann verlaſſen, nach den Tuilerien geſtürzt und in die Appartements des Herzogs von Duras einge⸗ drungen, um ſich beim König eine Audienz zu verſchaf⸗ fen. Duras, der wenige Stunden vorher das Todes⸗ urtheil über Ney ſelbſt mit ausgeſprochen, ließ ſie einige Zeit warten, bis er Kunde erhielt, daß es ſchon voll⸗ ſtreckt ſei. Er ſelbſt war es, der ihr die Nachricht über⸗ brachte, indem er auf ihre Bitte antwortete:„Die Audienz, welche ſie vom Könige erbäte, würde wohl jetzt ohne Zweck ſein.“ — 1 1 3 / 1 1 Ney. 129 — Es war am 7. December, Morgens um 8%½, an einem kalten, dunkeln und neblichten Tage, als Marſchall Ney, in einem blauen Ueberrock, einen gewöhnlichen runden Hut auf dem Kopfe, die Treppe aus dem Zim⸗ mer, das ihm als Gefängniß gedient, herabſtieg. Zwei Reihen Soldaten ſtanden auf beiden Seiten der Treppe, des Flures und bis an die Thüre des Gartens, wo der Wagen ſeiner wartete. Man hatte dieſe Soldaten ſowie die, welche ihn während ſeiner Haft bewachten, aus den bewährteſten Veteranen des Königthums ausgewählt; ſie waren von Vendeeroffizieren und Chouans befehligt. Beim Einſteigen in den Wagen ſagte der Marſchall zum Pfarrer von St.⸗Sulpice, indem er ihm den Vortritt ließ:„Sie bleiben weit länger als ich auf der Erde; mir alſo kommt es zu Ihnen, die Honneurs dieſer Welt zu erzeigen.“ Der Zug ging durch den Garten des Luxembourg. Während der Ueberfahrt war das Geſicht des Marſchalls belebt, wie an einem Schlachttage. Am Gitter des Ob⸗ ſervatoriums hielt der Wagen. Ein Gendarmerieoffizier öffnete die Thüre und verkündete Ney, daß er dicht am Orte der Execution ſei. Der Marſchall trat mit einer bewunderungswürdigen Feſtigkeit auf und nahm von Herrn de Pierre Abſchied. Eine goldene Doſe bat er ihn der Marſchallin zurückzugeben, für die Armen ſeiner Parochie hinterließ er ihm Almoſen. Ney ſtellte ſich ſelbſt vor das Veteranenpeloton. Als man ihn aufforderte, ſich die Augen verbinden zu laſſen, erwiderte er:„Wißt Ihr nicht, daß ich ſeit fünfund⸗ zwanzig Jahren daran gewöhnt bin, den Kanonen- und Flintenkugeln ins Auge zu ſehen?“ Gleich darauf ſagte er mit gehobener Stimme:„Ich proteſtire vor Gott und dem Vaterlande gegen das Ur⸗ 6** 130 Mey. theil, welches mich verdammt. Ich proteſtire an die Menſchen, an die Nachwelt, an Gott. Es lebe Frank⸗ reich!“ Er wollte fortfahren. Der Offizier, welcher die Exe⸗ cution commandirte, unterbrach ihn nicht; aber der Ge⸗ neral Graf von Rochechouart befahl den Soldaten ihre Pflicht zu thun. Da zog der Marſchall den Hut mit der linken Hand ab, und die Rechte aufs Herz legend, rief er den Vete⸗ ranen zu:„Kameraden, thut Eure Schuldigkeit und zielet da.“ Im ſelben Augenblicke ſank er nieder, das Herz von ſechs Kugeln durchbohrt, drei gingen in den Kopf und Hals, eine nur in den Arm. Sein Leichnam ward in das Hospiz de la Maternité gebracht, wo er bis zum andern Morgen ausgeſetzt blieb, zugänglich Allen, die ihn ſehen wollten. Die Soeurs de la charité bewachten ihn, von Stunde zu Stunde ſich ablöſend und ununterbrochen Gebete für den Todten murmelnd. Die Marſchallin erhielt auf ihren Antrag die ſterbliche Hülle ihres Gatten und ließ ihn auf dem Kirchhofe des Mont Louis beerdigen. So iſt Ney geſtorben im 46. Jahre, von Allen, die der Nationalpartei angehören, noch heut unter dem Titel des Braven der Braven geehrt, von Allen bedauert, von Vielen vergöttert, von der Oppoſition gegen die Bour⸗ bonen das Sühnopfer genannt, welches die Reſtauration den fremden Mächten brachte, und, ſetzt der franzöſiſche Stolz hinzu:„ſie konnte kein edleres auswählen.“ Ney's Hinrichtung blieb das Looſungswort gegen die Bourbonen, vor allem ſo lange als die kaiſerlich kriege⸗ Ney. riſche Partei ein bedeutendes Element war in der Oppo⸗ ſition. Die liberale Partei benutzte ſeinen Namen, um den Haß anzufachen. Seine Richter waren Mörder, es war das beſte Mittel, die Pairskammer, ſo lange ſie die Stütze des Thrones, mit giftigen Pfeilen zu beſchießen. Ney's Familie blieb das Ideal der Nationalpartei, man feierte die Vermählung des Sohnes mit der Tochter und Erbin Laffite's, als des reichſten Hauptes und charakter⸗ feſteſten Führers der liberalen Partei, wie ein National⸗ ereigniß, als die Beſiegelung des Bundes zwiſchen den Bonapartiſten und dem conſtitutionellen gegen den alt⸗ bourboniſchen Royalismus. Dieſe Union hat keine er⸗ ſprießlichen Früchte getragen, ſo wenig als das Bünd⸗ niß zwiſchen dem Prinzen von der Moskwa und Made⸗ moiſelle Laffite ein glückliches war. Es war gemacht. Man wollte es auf der andern Seite nicht begreifen, wie bei veränderten politiſchen Combinationen der Sohn des Ermordeten mit ſeinen Mördern in Verbindung treten können. Aber unter veränderten Umſtänden verloren dieſer Haß und dieſe Liebe ihre Zugkraft. Nach der Julirevolution forderte die Witwe Ney's, in ihrem und ihrer Kinder Namen, eine Reviſion des Prozeſſes. Sie ward zurück⸗ gewieſen. Die franzöſiſche innere Politik hat ſeit der Revolution alle Reviſionen abgeurtheilter Prozeſſe abge⸗ lehnt, wie wir aus dem Prozeß Leſurque wiſſen. Wenn einer, verdiente dieſer eine ſolche; weit mehr als der Ney'ſche. Hier half man ſich mit Rechtsgründen, die der Macht nirgend fehlen; der rechte Grund war, daß die Juliregierung die Pairskammer und die Pairs nicht Recriminationen ausſetzen wollte und durfte. Das wich⸗ tige Factum aber iſt, daß man ſich dabei beruhigte. Der Zauber des Haſſes war ausgebeutet. 132 Hey. Er war aber ſchon zu Anfang ein mindeſtens ſehr zweifelhafter; denn die Politik bemächtigte ſich ſeiner, um den Nationalhaß gegen die Feinde Frankreichs anzu⸗ fachen, oder vielmehr den Brand lodernd zu erhalten. Die Vorſtellung, daß Ney lediglich geopfert worden, um den alliirten Mächten ein Sühnopfer zu bringen, ward auf alle mögliche Weiſe genährt. Es galt namentlich, den Haß gegen die Engländer bei allen Franzoſen nicht erſterben zu laſſen. In den Memoiren eines Pairs heißt es:„Ich weiß, daß engliſche Agenten und an ihrer Spitze Wellington auf Ney's Tod drangen. Ihre Abſicht war es, unſere Marſchälle und unſere berühmteſten Generale entweder in ein endloſes Gefängniß zu ſtürzen, oder ſie aus dem Königreich zu exiliren. Es galt, Frankreich ſeiner Feldherren zu berauben, die es vertheidigen konnten, wenn der Augenblick gekommen, mit ihm ein Ende zu machen. Darum verfolgte England mehr als alle andere unſere Krieger. Schon war Brune maſſacrirt, Marſeille forderte das Blut Maſſena's, des Enfant chéri de la victoire. Man verfolgte den Marſchall Davouſt und den berühmten Herzog von Dalmatien. Der unerſchrockene und geſchickte(habile— ohne Zweifel, er hat es durch alle Regierungen bewieſen) Soult, ebenſo geeignet, Ar⸗ meen zu befehlen, als die Adminiſtration des Krieges im Ganzen und im Einzelnen zu führen, mußte lange Zeit das glorwürdige Unrecht büßen, durch ſeinen Widerſtand dem Herzog Wellington die Lorbeern entrückt zu haben, welche dieſer Engländer unter den Mauern von Tou⸗ louſe gepflückt zu haben glaubte.“ Ob die unterrichteten Franzoſen heute noch dieſer Meinung ſind? Es iſt gleichgültig. Daß in jener Zeit unter den aufgeregten Völkern, unter den Nationalen der über Frankreichs Militairdruck und Tyrannei empör⸗ t —— ney. 133 ten Länder, Gedanken wogten mit dem Refrain: Car- thaginem esse delendam, iſt gewiß. Auch in den Cabineten ſpukten ſie unter den Perücken und unter den modernen Reactionsmännern und Träumern; zu einem Syſtem ſind ſie ſicherlich nicht geworden. Es waren der Reagentien dagegen dort wie hier zu viele, und in Eng⸗ land namentlich ſcheiterte bald darauf die Politik eines Caſtlereagh, ein Staatsmann, nicht allein angegangen und wurmſtichig vom Niebuhr'ſchen Geſpenſterfieber, das kurzſichtig, aber doch edel in ſeinen Motiven iſt, ſondern von der Geſchichte faſt ſchon überführt, daß er Intereſſen diente, die er durch ſeinen Selbſtmord zu ſühnen ver⸗ ſuchte. Zum Bewußtſein iſt es gewiß nirgend geworden, daß man vor Frankreichs fernern Ueberſchreitungen nur durch den Mord, die Hinrichtung und Einkerkerung ſei⸗ ner Generale das übrige Europa ſichern könne. Welche Schuld auch ſonſt einen Metternich treffe, welches Maß von Blindheit gegen den Geiſt, der die Welt regiert, der ſein nicht ſpotten läßt, man ihm beimeſſe, und ſelbſt wenn man ihm ſchuld gibt, daß er mit dem Bewußtſein des après moi le déluge die europäiſchen Verhältniſſe regulirt, ein ſolches Maß von alberner Blindheit wird man doch dem klugen Staatsmann nicht zutrauen, daß er des Glaubens geweſen, durch die Hinrichtung von Frankreichs Marſchällen Frankreichs Kraft zu vernichten. Man kann allerdings auf ein neueres Beiſpiel der öſtreichiſchen Politik hinweiſen. Was aber in Arad mög⸗ lich iſt, war in Paris unmöglich. Ungarns Widerſtands⸗ kraft, die eines unorganiſirten Naturvolkes, konnte durch die Vertilgung von 13 tapfern und verwegenen Genera⸗ len gebrochen werden, die Frankreichs wäre durch ein ſolches Experiment nur geſtärkt worden. Dies wußte, Ney. dies hat ein Metternich erkannt. Es war nicht ſeine Politik, durch blutige Thaten der Rache die Gemüther zu entzünden; er hat dieſen Executionen nicht das Wort geredet, ſondern, wo es in ſeiner Macht, ſie verhindert. Weit richtiger bemerkt derſelbe Memoiriſt an anderer Stelle:„Ich hatte mich nie mit Denen einer Täuſchung überlaſſen, welche glaubten, daß des Königs Gnade ſich auf den großen Schuldigen herablaſſen werde. Ich wußte aus ſicherer Quelle, daß Ludwig XVIII. ſich vorgeredet, dieſes Exempel ſei nothwendig, und daß man unerbitt⸗ lich Den niederſchlagen müſſe, den das ganze Königreich retten wollte, um Die, welche noch an eine Revolution dächten, zu belehren, was ſie, im Fall des Nichterfolgs zu gewärtigen hätten.“ Dies war ganz naturgemäß und conſequent der Ge⸗ danke eines alten Bourbonen; und ebenſo natürlich war es, daß die ganze legitimiſtiſche Fraction dieſe Vorſtellung des Königs belobte, für richtig hielt, und, was an ihr, that, den Gedanken warm zu erhalten. Das inſtinct⸗ artige Zaudern der höchſten Militairbehörde, der Pairs⸗ kammer vermehrte nur ihre Wuth gegen den verwege⸗ nen treubrüchigen Feldherrn; auch daß ein Legitimiſt vom reinſten Waſſer, wie Berryer, ſeine Vertheidigung über⸗ nommen und mit Ueberzeugungswärme geführt, konnte ſie keinen Augenblick wankend machen. Um die Ver⸗ ſäumniß einzuholen, welche der lange Rechtsgang verur⸗ ſacht, überſtürzten ſie ſich in der Execution. Kaum einige Stunden nach dem gefällten Urtheile vergönnten ſie dem Verurtheilten!„Man richtete ihn hin verſtohlenerweiſe, die Execution war wie ein Act der Hinterliſt. Es war ein Act der Kleinherzigkeit, ſo das Publikum über den Drt, wo er ſterben ſollte, zu hintergehen. Einer legalen Execution gab man den Anſtrich eines Meuchelmordes. Ney. Man nährte hierdurch den Schein, daß ein Act der Privatrache geübt worden, und nicht die Macht des Ge⸗ ſetzes zur Ausübung gekommen war.“ Die alte Legitimiſtenfraction triumphirte, daß mit dieſem Emporkömmling der Stolz aller dieſer napoleo⸗ niſchen Großen gebrochen ſein werde. Wie hat ſie ſich getäuſcht! Die Herrſchaft dieſer mit Gold und Ehren überſchütteten Günſtlinge des Glücks war, je übermüthi⸗ ger ſie darauf trotzten, einem ganz andern Falle nahe in der öffentlichen Meinung. Ney's blutiges Ende hat die⸗ ſen Umſchlag der Meinung lange verzögert. Es warf ein Luſtre auf dieſe Männer alle, die nun anzutaſten, zum Verbrechen an der Nation wurde.„Man tadelte in ganz Frankreich dieſe unerbittliche Juſtiz, ſelbſt in ganz legitimiſtiſchen Städten, wie Nantes, wagten die Ultra, als Franzoſen, ſie nicht zu vertheidigen, und Jedermann, wenn er auch bekannte, daß Ney ſchuldig geweſen, ſagte, daß, wenn irgend wo, hier der Ort ge⸗ weſen wäre, um Gnade zu üben. Es wäre der größte Act Ludwig's XVIII. geweſen, einer, der den Thron ſei⸗ ner Familie befeſtigt, wenn er ſie in dieſem Falle wal⸗ ten laſſen, wenn ein Ney ihm ſein Leben nach dem Rich⸗ terſpruche zu verdanken gehabt.“ War denn Ney mit Unrecht verurtheilt? Wer behauptet das! Nach dem Geſetz und dem Buchſtaben war ihm ſein Recht geſchehen. Was aber iſt alles Recht, in Büchern geſchrieben und durch Tra⸗ ditionen überkommen, gegen die Macht der Verhältniſſe, wo eine Welt in Brand war und die Flammen noch bergehoch aus der Tiefe lodern? Ein Spott des ewi⸗ gen Rechtes, das im Buſen lebt. Hätte die Herrſchaft der Bourbonen durch dreißig Jahre feſt geſtanden, erkannt in der Meinung, und Ney 136 ney. hätte dem Abenteurer, der aus Elba landete, um ſie zu erſchüttern, das Heer ſeines Königs zugeführt, wer zwei⸗ felt, daß er den Tod verdient, als Hochverräther. Aber dieſe Herrſchaft ſtand nicht feſt. Durch dreißig Jahre beſtand in Frankreich eine andere Herrſchaft, der Napoleon das Siegel einer legitimen Autorität aufge⸗ drückt hatte. Die erſte Reſtauration war nicht ſowohl durch die fremden Heere, als durch den Jubel des Volks bewirkt, welches in ſeiner Majorität, der Tyrannei und des Druckes der Militairherrſchaft ſatt, nach andern Verhältniſſen, nach Frieden ſich ſehnte. Es nahm willig hin, was ihm geboten ward. Es jubelte den Blien ent⸗ gegen, ohne ſich recht ihrer zu entſinnen, denn es war ein neues Geſchlecht aufgewachſen, es jubelte, weil ſie ihm Frieden brachten, Glück verhießen. Man ward bald unzufrieden, man ſah ſich getäuſcht, weil ſie eine ver⸗ haßte Vergangenheit aus dem Grabe zurückrufen wollten. Napoleon's Landung, Ney und die Herrſchaft der hundert Tage, erſcheinen in der Geſchichte wie ein Traum⸗ reich. Sollte denn nicht vielen Franzoſen, der ganzen jungen Generation, die unter Napoleon auferwachſen, die erſte Reſtauration auch nur als ein Traumreich, ein Spuk erſcheinen, durften ſie nicht Napoleon's Rückkehr als die Reſtauration des für Frankreich Gültigen anſehen? Es war ein Moment des Rauſches— wir Andern haben uns nicht darüber getäuſcht— aber war dieſer Rauſch für die Franzoſen ein Verbrechen, wenn ſie eine kaum hergeſtellte Herrſchaft, die nirgend in den Gemüthern Wurzel geſchoſſen, die ihnen als aufgedrungen von den Fremden erſcheinen konnte, in dieſer Verzückung über den Haufen warfen?— Berryer ſagt richtig: er kam wie die ſiegende Macht des Böſen, aller Widerſtand wich, und alle Erinnerungen ſeines Glanzes, ſeiner Allmacht * 137 Hey. waren wieder erwacht. Wenn nun das junge Geſchlecht in Frankreich nicht die Macht des Böſen, ſondern des Nothwendigen, des von der Vorſehung Beſtimmten darin erkannte! Auch Ney ließ ſich von dieſem Rauſche hinreißen. Er glaubte an eine Beſtimmung und— er beging einen ſchweren Verrath an den Pflichten, die er perſönlich gelobt. Wenn die Sieger ihn auf der Stelle erſchießen laſſen, würde man es als einen Act des Siegesrechtes betrach⸗ tet haben. So ſiel Labedoyere, beklagt, aber nicht gerecht⸗ fertigt. Viele hätten auch Ney beklagt, ungerechtfertigt die That Niemand geſcholten. Es iſt ſo in der Welt ge⸗ weſen und ſo gehandelt worden, ſeit es eine Geſchichte gibt. Aber man hub, ungewarnt durch die Zurückweiſung des Kriegsgerichts, einen langen Prozeß an, man er⸗ klärte damit, daß man das erwählte Opfer vernichten wolle, was es auch koſte, und die Richter gehorchten dem Willen; ein Zeugniß der Schwäche, der Furcht, der Leidenſchaft, der Depravation. Nicht, daß ſie nicht auf dieſe erwieſenen, eingeſtandenen, notoriſchen Thatſachen nach dem Geſetze auf den Tod erkennen müſſen, aber es war zugleich ſo viel Anderes erwieſen, was die Schuld minderte, was ſie faſt verwiſchte, daß es dem ruhigen Beobachter heut faſt unerklärlich ſcheint, wenn von 161 Richtern nur fünf dafür ſtimmten, die Gnade des Königs anzurufen!— Und neun Monate nach der That, nach⸗ dem er ſeine Schuld eingeſtanden, die milde Beurthei⸗ lung ſeines Königs anrufend, ließ man ihn erſchießen. War das ein Opfer der Gerechtigkeit oder der Rache? Waos iſt Geſetz und Recht in einem Revolutionszu⸗ ſtande wie der, aus dem Frankreich 1815 hervorging?— 1814 ſchien etwas feſtgeſetzt, durch den Volkswillen die 138 Ney. alte Dynaſtie hergeſtellt. Nicht ſo 1815. Der Volks⸗ wille hatte ſich inzwiſchen eines Andern beſonnen, die Bourbonen erſchienen der Reſtauration früherer Zuſtände nur durch die fremden Mächte wieder aufgezwängt. In jedem Revolutionszuſtande iſt Geſetz und Recht, wo es die öffentlichen Zuſtände berührt, dem Schwanken unter⸗ worfen, welches die ganze Geſellſchaft bewegt. Alle Ge⸗ richte, geſchworene und gelehrte, entzogen ſich nicht den Einflüſſen, welche die Strömung der Zeit, die Macht über ihnen, die Furcht auf ſie geübt. Wir wären nicht Menſchen, wenn es nicht ſo wäre. Wir haben es erlebt in den Jahrhunderten vor uns, wir erleben es heute wieder. In ſolchen Kriſen darf es auch dem Richter zur Pflicht werden, wie er hier unter jene Einflüſſe un⸗ vermerkt ſich beugte, dort über den Buchſtaben des Rechtes ſich zu erheben, und im Geiſte deſſelben, auf die hiſtoriſchen Ereigniſſe und Verhältniſſe hinſchauend, ſein Urtheil über die Verbrecher zu fällen. Er darf, und das iſt ſeine heiligſte Pflicht, vor allem die Milderungs⸗ gründe walten laſſen und, wo alles zweifelhaft iſt, wo eine gewonnene oder verlorene Schlacht über Recht und Unrecht entſcheidet, dieſen zum Herrn und Richter, jenen zum Gefangenen und Todesverbrecher machend, den Ge⸗ ſetzen die günſtigſte Auslegung für den Angeklagten ge⸗ ben. Das allein kann die Juſtiz vor ſich ſelbſt retten in Epochen, wo die Grundveſte unter allen irdiſchen Dingen wankt und die Kronen Spreu im Winde wer⸗ den. Thut ſie es nicht, hält ſie ſich nur an den Buchſtaben und das Papier, das der Wille des Siegers ihr in die Hand drückt, das Auge verſchließend um das Ringsum, wird ſie ihr ſelbſt ein Spott. Die Pairskammer in Paris hat es nicht gethan, nicht einmal Gründe fand ſie, um Ney Gnade zuzuwenden! Ney. 139 Ney's Hinrichtung war nicht ein Verbrechen, aber Das, was nach jenes Staatsmannes Ausdruck in politiſchen Dingen ſchlimmer iſt als ein Verbrechen.— Und Jeder iſt darüber jetzt im Klaren, und ſagt es ſich ſelbſt— und— und wir handeln, wie wir es täg⸗ lich ſehen. Denn die Geſchichte iſt die unglückliche Lehr⸗ meiſterin, die keinen Schüler findet. Ein MKord am künftigen Geschlecht. 1828— 1839. Vor zehn Jahren kam ein Verbrechen ans Tageslicht, verübt etwa zehn Jahre früher, jetzt alſo vor 20 Jah⸗ ren, deſſen Natur uns an die dunkelſten Zeiten des Mittelalters und ſeiner Feudalverbrechen mahnt. Mitten in Deutſchland iſt es verübt, die Acten darüber exiſtiren wahrſcheinlich noch; zur Publicität iſt es durch Biſchof's actenmäßige Darſtellung in deſſen„Merkwürdigen Crimi⸗ nalrechtsfällen“ gekommen. Wäre dies Verbrechen ein Jahrzehnd ſpäter entdeckt worden, in den Strudeln der Revolution, würde man es unfehlbar bei der neuen Legislatur mit höhnendem Geſchrei begrüßt und ans Licht gezogen haben, um den Reſten der Feudalinſtitutionen damit einen Todesſtoß zu geben, dem Erſtgeburtsrecht, den Majoraten, der Pairie. Aber es ſteht ſo als Unicum in unſerer Zeit da, gleich wie Kaspar Hauſer's Erſcheinung und Deutung ſeines Schickſals es war, daß man ungerecht wäre, um der einzelnen grauenvollen Uebertretungen der bürgerlichen und ſittlichen Geſetze willen, ein Verdammungsurtheil gegen einen ganzen Stand zu ſchleudern. Ausnahmsfälle und Exceſſe ereignen ſich in allen Kreiſen der menſchlichen Ein Mord am künftigen Geschlecht. 141 Geſellſchaft, und Geſetze, die daraus ihre Motive ſchö⸗ pfen, von welcher Seite ſie kommen, gereichen zum Ver⸗ derben des Allgemeinwohls. Aber weil es lediglich eine Ausnahme iſt, bedauern wir um ſo mehr, daß unſer Gewährsmann, von dem damaligen Sittengeſetz geleitet, den betreffenden Namen der Oeffentlichkeit entzog, während er doch, bei der deutlichen Beſchreibung aller Nebenumſtände und Dert⸗ lichkeiten und der Publicität, welche der Fall gewonnen haben muß, in nahen und weiten Kreiſen nichts weniger als ein Geheimniß bleiben können. Ein Verbrechen, was ein Individuum einer adeligen Familie beging, was allein auf ihm gehaftet hätte, wird, weil man den Familien⸗ namen ſchonen wollte, aus einer individuellen im Volks⸗ 6 munde leicht zu einer generellen Sache. Während man mit Abſcheu den einen Namen genannt hätte, folgert die . Ammenſtube und der Markt Schlüſſe gegen die ganze Familie, gegen viele Familien:„So was kann man ſich von ihnen verſehen!“ Oeffentlich gemacht, hätte das menſchliche Gefühl nicht weniger vor der That geſchau⸗ dert, aber mit der Oeffentlichkeit wäre die Wiederholung faſt zugleich unmöglich geworden. Eine altadelige ſächſiſche Familie beſaß mehre Lehn⸗— güter. Die Schlöſſer auf denſelben mögen noch einen mittelalterlichen Anſtrich gehabt haben; wir finden auf einem derſelben einen Thurm mit einer Thurmſtube, wo eine barbariſche That verübt werden kann, ohne daß das Geſchrei die Ohren der andern Schloßbewohner trifft. Die Familie wird uns mit den Buchſtaben St“nitz bezeichnet. Zwei Brüder dieſer Familie, der Rittmeiſter Julius auf Weißbach und der Gutsbeſitzer Herrmann auf Greuſen(wir füllen die gegebenen Initiallettern zu 142 Ein Mord am künftigen Geschlecht. dieſen Ortsnamen willkürlich aus, um der Sternchen und Striche überhoben zu ſein) hatten am 2. Januar 1820 einen Vertrag errichtet, hinſichtlich der Mitlehnſchaft, die Herrmann an dem Mannlehngute Weißbach hatte. Er ward in der Lehnscurie der Hauptſtadt niedergelegt und enthielt folgende drei Paragraphe: § 4. Sollte ich, Julius von St**nitz, ohne männliche Nachkommenſchaft ſterben, ſo ſoll das Gut Weißbach auf meinen geliebten Bruder Herrmann, oder, wenn derſelbe verſtorben ſein ſollte, auf deſſen Söhne und Succeſſoren eigenthümlich übergehen, der⸗ ſelbe, oder dieſelben aber verpflichtet ſein, meinen Töch⸗ tern zuſammen alljährlich 1000 Thaler auf ihre Lebens⸗ zeit und zwar bis zum Tode der zuletzt verſtorbenen unverkürzt auszuzahlen. § 10. Sollte ich, Julius von St“*nitz, Söhne hinterlaſſen, welche bei meinem Tode minderjährig ſind, ſo iſt mein lieber Bruder verpflichtet, für deren kör⸗ perliche und geiſtige Ausbildung gewiſſenhaft Sorge zu tragen und bis zu deren Majorennität die Vormundſchaft über dieſelben zu verwalten. § 21. Sollte mein lieber Bruder Herrmann den oben erwähnten Verpflichtungen nicht nachkommen, ſo ſoll dieſer Vertrag null und nichtig und meinen nach⸗ gelaſſenen Söhnen nach hieſiger Gewohnheit verſtattet ſein, an die Stelle meines Bruders Herrmann einen andern Mitbelehnten zu präſentiren. Dieſer Lehnörevers hatte die allerhöchſte Beſtätigung erhalten, und war dem Haupt⸗ und Mitbelehnten ein Exemplar deſſelben zugeſtellt worden. Am 2. Juni 1825 wurde dem Julius v. St**nitz auf Weißbach ein Sohn geboren, der Herrmann v. St?snitz verlor alſo die Ausſicht auf die Lehnserbfolge in Weißbach. d 0 e Ein Mord am künftigen Geschlecht. 143 Zwei Jahre ſpäter, 1827, ſtarb aber auch ſein Vater Julius. Die zweijährige Waiſe, Alexander getauft, nahm der Oheim, als Vormund und dem Lehnsvertrage gemäß, zu ſich nach Greuſen. Der Knabe gedieh anſcheinend unter der Pflege und Erziehung ſeines Oheims. Im Januar 1839— der Knabe war alſo gegen 14 Jahr— lag in Weißbach ein früherer Kammerdiener des Herrmann von St*nitz, Thomas Ferro, im Sterben. Nachdem die Gerichte ſein Teſtament aufge⸗ nommen, erklärte er dem Richter: es drücke ihn etwas, er müſſe ihm noch etwas bekennen unter vier Augen. Nach Entfernung des Actuars und der Teſtamentszeugen eröffnete er dem Richter Folgendes: „Ich diente als Kammerdiener bei dem Herrn Herr— mann von St*unitz, als er mit dem Kinde ſeines ver— ſtorbenen Bruders ankam. Es verging ein Jahr, ohne daß ich bemerkte, daß man was Böſes mit dem Kinde vorhatte. Aber bald nach Oſtern 1828 ward ich eines Tages in die Thurmſtube des Greuſener Schloſſes geru⸗ fen. Da waren mein Herr und der Chirurg Altrock und der kleine Alexander von St*snitz im Zimmer. Mein Herr ſagte: der Kleine habe etwas Böſes an ſei⸗ nen Geſchlechtstheilen, es ſei eine chirurgiſche Operation nothwendig. Die werde Herr Altrock vornehmen, und ich ſollte den Knaben halten. Das Kind wurde dann auf einen Tiſch gelegt, entblößt, und Herr Altrock hat es caſtrirt. Es ſchrie fürchterlich, und mein Herr und ich mußten alle Kräfte anwenden, um es zu halten. Das Kind war dann längere Zeit gefährlich krank und Altrock behandelte es ärztlich. Es erholte ſich aber nach und nach wieder. Ich habe ſeitdem keine ruhige Stunde gehabt. Denn wenn ich auch zuweilen glaubte, ja, mein Herr hätte es nur gethan, weil das Kind eine Krank⸗ 144 Ein Mord am künftigen Geschlecht. heit gehabt und die habe eine Operation nöthig gemacht, ſo konnte ich doch den Gedanken nicht los werden, daß mein Herr es darum gethan, und Altrock hätte ihm mit Wiſſen beigeſtanden, daß er den Knaben verſtümmeln laſſen, damit er, wenn er groß würde, keine Kinder zeugen könne und die Söhne meines Herrn das Gut bekommen möchten, denn es iſt ein Mannlehn und mein Herr Herrmann von St?snitz Mitbelehnter.“ Ferro war noch bei vollen Geiſteskräften. Der Richter forderte ihn daher auf, die Art näher zu beſchreiben, wie die Caſtration vollbracht worden? Seine Antwort war: „Herr Altrock hat mit einer Lanzette das Scrotum des Kindes auf⸗ und die Teſtikeln weggeſchnitten. Was ſonſt noch geſchehen iſt, weiß ich nicht, denn ich war ganz weg. Herr Altrock muß aber viel Geld vom Herrn erhalten haben, denn er kaufte ſich bald nach der Ope⸗ ration ein Gut in Greuſen. „So lange ich in Greuſen diente, konnte und mochte ich nichts davon ſprechen und gegen meinen Herrn Anzeige machen. Denn mir war's bei Dienſtverluſt verboten, theils hielt ich's doch für Verrath, den eignen Herrn zu denunciren. Nun ich aber nicht mehr da diene und mit einem Fuße im Grabe ſtehe, kann ich's nicht länger ver⸗ ſchweigen.— Wenn der gute Alexander nur bald aus dem Hauſe ſeines Oheims entfernt werden könnte. Mir ahnt nichts Gutes.“ Ferro war als ein wahrheitsliebender Mann bekannt. Er wiederholte ſeine Ausſage noch einmal vor beſetzter Gerichtsbank und beſiegelte ſie einige Stunden ſpäter mit dem Tode. Sofort berichtete das Obergericht darüber an die Landesregierung. In Weißbach wohnte eine Schweſter des verſtorbenen Rittmeiſters Julius, geborne von St**nitz, * ht, uß nit eln er ut in Ein Mord am künftigen Geschlecht. 145 verehelichte v. F***(demzufolge doch auch die Schweſter des verdächtigten Gutsbeſitzers Herrmann v. St*snitz), welche, von dem Ereigniß ſofort unterrichtet, nach Greu⸗ ſen fuhr und unter irgend einem Vorwande ihren Neffen Alexander mit nach Weißbach brachte,— aus Vorſicht, daß mit dem jungen Lehnserben noch Uebleres in Greu⸗ ſen geſchehen könne. Die Landesregierung befahl dem Criminalgericht zu N***, ſofort gegen den Gutsbeſitzer Herrmann von St**nitz auf Greuſen die Unterſuchung einzuleiten. Man brachte den Knaben Alexander dahin und er ward von Gerichtsärzten unterſucht. Dem Aeußern nach ſah man ihm nichts davon an, daß ihn ein böſer Vormund zu Tode bringen wollen. Er hatte für ſein Alter einen kräftigen, proportionirten Körperbau, blondes Haar, an⸗ genehme Geſichtsbildung, blühende Geſichtsfarbe und war wohlgenährt. Bei weiterer Beſichtigung dagegen ergab ſich, daß das Scrotum kaum zu bemerken war, wohl aber eine Narbe, welche ohne Zweifel von einem vor langer Zeit geſchehenen, kunſtgerechten Einſchnitt in daſſelbe herrührte. Teſtikeln waren nicht vorhanden und die Aerzte verſicherten pflichtgemäß: daß Alexander von St?*nitz des Vermögens zur Fortpflanzung beraubt ſei. Spuren einer etwa vorhanden geweſenen veneriſchen Krankheit waren nicht zu finden. Der Knabe ſelbſt ward von dem Criminalgerichte vernommen. Was konnte er ſagen?— So weit zurück ſein Erinnerungsvermögen ging, war er im Hauſe ſeines Dheims geweſen.„Es war ihm zwar ſo“, als ſei er einmal in ſeinen früheſten Kinderjahren von mehren Männern gehalten und ihm von ihnen ſehr weh gethan worden, aber er wußte nichts Näheres mehr. So lange er 8 erinnern konnte, hatte ſein Oheim ihm ſtets wohl 146 Ein Mord am künftigen Geschlecht. gethan. Er hatte ihn mit ſeinen jungen Vettern erziehen laſſen, und er ſollte das Gymnaſium beziehen. Er fühlte nirgend Schmerzen. Der Chirurg Altrock konnte nicht mehr vernommen werden, er war ſeit ſieben Jahren todt. Kaum erwar⸗ teter Weiſe erhielt man aber von ſeiner Witwe eine ſehr beſtimmte Ausſage, welche über die Thatſache kaum noch einen Zweifel ließ. Sie lautete: „Gegen Oſtern 1828 ſagte mir mein Mann: der Gutsherr habe ihm einen jährlichen fixen Gehalt ver⸗ ſprochen, wenn er ſich verpflichte, die ärztlichen Geſchäfte im Schloſſe unentgeltlich zu verrichten. Am zweiten Oſtertage deſſelben Jahres vertraute mir mein Mann, der Gutsherr habe ihm einen Antrag gemacht, der auf jeden Fall unglückliche Folgen habe. Verweigere er den Antrag, ſo werde er ſeine Stelle als Wundarzt in Greuſen verlieren; thue er aber, was der Gutsherr for⸗ dere, ſo werde er ſein Gewiſſen beſchweren. Ich drang in meinen Mann, mir zu ſagen, was vorgenommen werden ſolle? Allein er ſagte mir nichts. Einige Tage nach Oſtern 1828 bemerkte ich an meinem Manne eine auffallende Unruhe. Ich bat ihn, mir den Grund anzu⸗ geben; er that es aber nicht, obgleich ich ihn ſpäter, wo eine Veränderung ſeines ganzen Weſens ſichtbar wurde, auf das dringendſte aufforderte, mir ſeinen Kummer nicht länger zu verſchweigen. Im Jahre 1829 kaufte mein Mann das Haus, welches ich jetzt bewohne. Er bezahlte es baar, was mir umſomehr auffiel, da er kein eigenes Vermögen beſaß, vielmehr bis dahin nur von ſeinem Verdienſte lebte. Ich fragte ihn, wie er zu die⸗ ſem Gelde gekommen ſei? wurde aber mit der Antwort: daß es weder geſtohlen noch geborgt ſei, abgefertigt. Im September 1832 bekam mein Mann das Nerven⸗ Ein Mord am künftigen Geschlecht. 147 fieber; ich wartete ihn und ſaß am Abend vor ſeinem Tode— es war der 16. September 1832— vor ſei⸗ nem Bette. Auf einmal ergriff er haſtig meine Hand, indem er ſagte: Lorchen, ich bin ein großer Sünder; der Gutsherr, Gott vergeb' es ihm am jüngſten Gerichte, hat mich gezwungen, ſeinen jungen Vetter aus Weißbach zu verſtümmeln! Die Linie von Sts*nitz⸗Weißbach ſtirbt aus!— Darauf mußte ich den Herrn Paſtor Lotz rufen laſſen; er konnte aber nichts mit dem Kranken vornehmen, weil er wieder irreredete und nicht mehr zu ſich kam.“ Der Dekonomieverwalter Berger hatte im Jahre 1828 als Rentmeiſter in Dienſten des Gutsbeſitzers Herrmann auf Greuſen geſtanden. Als Zeuge vernommen, wußte er freilich nichts von der That, wohl aber, daß ſein damaliger Herr in jenem Jahre ihn eine bedeutende Summe, nämlich 800 Thaler Conventionsgeld, an den Chirurg Altrock auszahlen hieß. Altrock, hatte ihm ſein Herr geſagt, wolle ein Haus kaufen und habe ihn ge⸗ beten, ihm die Summe vorzuſchießen. Altrock ſtellte eine Quittung aus, die ſich im Archive des Schloſſes finden müſſe. Bei Nachſuchung fand man die Gutsrechnung von Greuſen vom Jahre 1828, und in der von Herrmann von S*nitz eigner Hand geſchriebenen Juſtifications⸗ urkunde heißt es: daß die Poſt von 800 Thalern, welche dem Chirurg Altrock aus den Gutsrenten vorgeſchoſſen worden, in die Rechnung des Jahres 1829 nicht zu übertragen ſei, weil deren Reſtitution in Folge getrof⸗ fener Uebereinkunft nicht ſtattfinde.— Es ward ferner die Hebamme vernommen, welche bei der Entbindung von Alerander's Mutter zugegen geweſen. Sie erinnerte ſich dieſer Geburt ſehr genau, 5 148 Ein Mord am künftigen Geschlecht. weil der gnädige verſtorbene Herr Rittmeiſter in der Freude über die Geburt eines Knaben ihr 100 Thaler geſchenkt, was ihre Umſtände ſehr verbeſſert. Die Geburt ſei ſchnell. und gut von Statten gegangen und nichts Auffallendes an dem Kinde zu bemerken geweſen. Namentlich wären ſeine Geſchlechtstheile ſo ausgebildet geweſen, wie ſie bei geſunden Knaben nach der Geburt zu ſein pflegen. Sie hatte den Knaben durch ſechs Wochen täglich zwei Mal beſichtigt, indem ſie ihn gewaſchen und eingewickelt. Nach dem Abgange der Hebamme wartete Friederike Kellner des Kindes, bis es nach dem Tode beider Aeltern nach Greuſen gebracht wurde. Auch ſie hatte das Kind täglich gewaſchen und angekleidet, und verſicherte, daß es ganz geſund und in normalem Zuſtande geweſen. Sie betheuerte noch, daß ſie in ihrem Verhältniß als Auf⸗ wärterin eine Menge kleiner Knaben geſehen, und wußte daher, daß die Geſchlechtstheile des kleinen Alexander ganz ſo gebildet waren, wie bei andern geſunden Kin⸗ dern gleichen Alters. Sie hatte den kleinen Alexander dem Herrn von St'snitz auf Greuſen geſund und ohne Fehler übergeben. Hier haben wir alſo die Geſchichte des Kindes bis zu dem Augenblicke, wo daſſelbe in Greuſen ankam.% Hier war es einer alten Kammerjungfer, der„alten Anne“, übergeben worden.. Die alte Anna lebte noch. Sie war 69 Jahr alt und hatte über 40 Jahr im Schloſſe zu Greuſen gedient. Sie war jetzt eine Penſionairin des Herrn von St**nitz auf Greuſen und lebte bei ihrem Neffen im Orte. Ihre Ausſage lautete: „Ich erinnere mich ſehr wohl der Zeit, zu welcher der kleine Alexander von Stssnitz aus Weißbach zu uns gebracht wurde. Ich mußte den Kleinen warten es Ein Mord am künftigen Geschlecht. 149 und habe denſelben gewaſchen und angekleidet, bis er ſelbſt es thun konnte. Ich weiß zwar, daß Alexander, als er etwa ein Jahr lang bei uns geweſen, mehrere Wochen krank war und an den Geſchlechtstheilen einen Verband hatte, den ich nicht öffnen durfte; ich weiß aber nicht, was dem Kinde gefehlt hat. Der Herr Altrock hat das Kind damals behandelt und ich mußte immer weggehen, wenn Altrock kam. „Der gnädige Herr und Altrock kamen einmal mit dem Kinde aus der Thurmſtube. Altrock trug das Kind, welches ſchrecklich ſchrie. Ich war ſehr erſchrocken, fragte den Altrock, was dem Kinde fehle, erhielt aber lange keine Antwort; endlich, nachdem er daſſelbe in das in der Kinderſtube ſtehende Bett gelegt und ihm die Hände gebunden hatte, ſagte er, das Kind habe ſich einen Scha⸗ den gethan! Der Herr verbot mir, von der Krankheit des Kindes zu ſprechen. Als das Kind wieder geſund war, bemerkte ich, daß das Gemächte(Serotum) faſt ganz weg war, und es zeigte ſich eine Narbe daran. Vor der Krankheit war das Kind ganz ordentlich be⸗ ſchaffen, was ich daher weiß, weil der Herr einen Kna⸗ ben von gleichem Alter hatte, den ich ebenfalls wartete, wuſch und ankleidete.“ Die alte Anna ward einſtweilen noch nicht vereidet. Dieſe Vernehmungen der genannten Zeugen hatten den ganzen Januar hingenommen, und jetzt erſt ward ein Termin angeſetzt, um auch den angeſchuldigten Guts⸗ beſitzer Herrmann zu vernehmen. Er erſchien aber nicht ſelbſt im Termine, ſondern ließ durch ſeinen Gerichts⸗ verwalter eine Proteſtation gegen das ganze Verfahren einreichen, weil er als adeliger Gutsbeſitzer nicht von dieſem Criminalgericht zur Unterſuchung gezogen werden könne. 150 Ein Mord am künftigen Geschlecht. Ein Regierungsreſcript vom 5. Februar 1839 ver⸗ warf dieſe Proteſtation als unſtatthaft und befahl dem Gericht die Fortſetzung der Unterſuchung. Auch im zweiten Termine, am 8. Februar, erſchien Herrmann nicht und ward deshalb zum Termine am 11. Februar durch einen Gendarmeriewachtmeiſter und zwei Gendarmen herbeigeholt. Da ſie ihn zu ſpät Abends einbrachten, ward er erſt am folgenden Tage vernommen und bis da in leidlichem Gewahrſam behal⸗ ten. Er ließ ſich in dieſem Termine vollſtändig über ſeine Lebensverhältniſſe aus. Er war 48 Jahre alt, verheirathet, hatte zwei Söhne und eine Tochter. Seine Aeltern hatten ihm eine gute Erziehung gegeben und ihn die Rechtswiſſenſchaft ſtu⸗ diren laſſen. Er hatte es aber vorgezogen, ohne Amt zu bleiben, um ſein ererbtes Gut zu übernehmen. Dann fuhr er in vornehmem Tone, nochmals gegen die Unter⸗ ſuchung proteſtirend, über die wahrſcheinlichen Motive in folgender Weiſe heraus: „Niederträchtige Chicanen von Seiten einer übelwollen⸗ den Schweſter, Habſucht von Seiten des Herrn von F—, meines ſaubern Schwagers, der mir die Mitbelehnſchaft auf Weißbach misgönnt, und endlich Lügenhaftigkeit„ beſtochener Domeſtiken ſind die eben ſo ungerechte Ver⸗ anlaſſung zu dieſer Unterſuchung, als die Veranlaſſung eines ebenſo ungerechten Beſchluſſes der Regierung, ge⸗ gen welchen ich hierdurch das Rechtsmittel der Ober⸗ appellation ergreife und mir wegen der Behandlung, welche das Criminalgericht ſich gegen mich erlaubte, jede Genugthuung vorbehalte.“ Nachdem man ihm bedeutet, daß dieſe Appellation gegen einen Beſchluß der Landesregierung unzuläſſig ſei und er ſelbſt eine Unterſuchung wünſchen müſſe, da⸗ Ein Mord am künftigen Geschlecht. 151 mit, wenn er unſchuldig, dieſe ſeine Unſchuld zu Rechten ausgeſprochen werde, fuhr er wieder auf:„Nun ſo ſa⸗ gen Sie mir, was Sie wollen?“ Man hielt ihm den Lehnsrevers mit ſeinem Bruder vor. Er ſagte darauf: „Das iſt Alles richtig. Ich habe den zehn Para⸗ graphen leider nur zu viel Genüge geleiſtet. Die phyſi⸗ ſche und geiſtige Ausbildung meines Neffen hat mich mehr gekoſtet, als die der eigenen Kinder, denn ich habe nicht einen Kreuzer aus den Gutsrenten zu Weißbach zur Etziehung meines Neffen Alexander genommen. Wie ſehr ich das Vertrauen meines verſtorbenen Bru⸗ ders geehrt habe, geht dadurch ſchon hervor, daß ich zu Heilung Alexander's, als er im Jahre 1828 eine ſchwere Krankheit zu beſtehen hatte, 800 Thaler Arztlohn aus eigenen Mitteln bezahlt habe, damit der Arzt ja Alles anwende, um den Knaben zu retten.“ Man fragte ihn, worin die Krankheit des kleinen Alexander beſtanden? „Es iſt kaum zu ſagen! rief er. Das Kind war von irgend Jemand angeſteckt worden, ſo daß eine eben ſo ſchmerzhafte als gefährliche Operation vorgenommen werden mußte.“ — Worin beſtand dieſe Operation? „In einer förmlichen Caſtration, weil die Teſtikeln ganz in Eiterung übergegangen waren.“ Man hielt ihm vor, wie er eine ſo gefährliche Ope⸗ ration von einem gewöhnlichen Wundarzte, ohne Zuzie⸗ hung eines Arztes, habe vornehmen können? Er erwi⸗ derte, Altrock ſei geſcheit genug geweſen, ſo etwas allein vorzunehmen. Die Herſtellung des Knaben zeuge dafür. Man ermahnte ihn mit Ruhe und Würde, der Wahr⸗ heit die Ehre zu geben, und da dies keinen Eindruck 152 Ein Mord am künftigen Geschlecht. auf ihn machte, citirte man ihm den ganzen wohlgeglie⸗ derten Zeugenbeweis, durch den ſo viel feſtſtehe, daß der kleine Alexander bis kurz vor der Operation das geſun⸗ deſte Kind von der Welt geweſen. Er antwortete nach wie vor cavaliermäßig: Auf die Ausſage der Hebamme komme nichts anz das Kind könne die erſten ſechs Wochen ſeines Lebens kerngeſund gewe⸗ ſen und dann krank geworden ſein. Die Kellner ſei eine dumme Bäuerin, und er dürfe wol vorausſetzen, daß das Wort eines Mannes von Stand und Ehre mehr gelte als die Ausſage eines gemeinen Menſches, das noch überdies beſtochen ſein möge. Die alte Anna ſei aber ebenſo leichtgläubig als ſchwatzhaft. Auch könne ſie nicht als Zeugin betrachtet werden, weil ſie ſein Brot eſſe. Was die Altrock ſage, klinge wie ein Roman, erzeugt im Hirn eines Fieberkranken. Altrock habe zwar 800 Thaler erhalten, aber für ſeine große, dem kleinen Alex⸗ ander geleiſtete Hülfe. Des alten Ferro Ausſage beweiſe aber gar nichts, denn er habe nicht geſagt, daß der Knabe Alexander geſund geweſen, als man die Opera⸗ tion vornahm. Endlich, wie könne der Lehnsrevers gegen ihn beweiſen, da er gerade durch die ihm angeſchuldigte Handlung ſeines Rechtes auf Weißbach verluſtig ginge. Er müßte alſo geradezu albern gehandelt haben. Alle dieſe Aeußerungen begleitete der Inculpat mit einem höhniſchen Lächeln. Er ward hierauf in leidlichen Gewahrſam gebracht, und das Criminalgericht fragte bei der Landesregierung an, was weiter zu thun ſei. Gattin und Kinder des Angeſchuldigten ſetzten Alles für ihren Vater und Gatten in Bewegung und boten eine große Summe als Caution für ſeine Freilaſſung. Die Landesregierung aber reſcri⸗ birte, daß der Inculpat nicht freizulaſſen, daß die alte Ein Mord am künftigen Geschiecht. 153 Anna zu vereiden ſei und die Sache ihren prozeſſuali⸗ ſchen Fortgang haben müſſe. Herrmann geberdete ſich wie ein Raſender, als ihm das Reſcript eröffnet ward; er ſchmähte auf die Unge⸗ rechtigkeit der Regierung, auf die Härte des Gerichts gegen einen Unſchuldigen und auf die Schlechtigkeit der Zeugen, ohne doch das Geringſte von Wichtigkeit gegen dieſe oder zu ſeiner Rechtfertigung vorbringen zu können. Dem umſichtigen und humanen Inquirenten gelang es endlich, auf das Gewiſſen des Angeſchuldigten zu wirken. Herrmann bat, ihm einige Ruhe zu gönnen. Der Richter entgegnete, er möge den beſſern Regungen nicht länger widerſtehen. Man halte ſich überzeugt, daß er die ihm zur Laſt gelegte That nur aus Scham bis⸗ her geleugnet habe, während er das Geſchehene verdamme und es gern ungeſchehen machen möchte. Der Inculpat richtete einen feſten Blick auf den Richter und ſagte dann mit einem tiefen Seufzer: „Ja wohl!“ Dann ſetzte er ſich auf den ihm ſchon beim Beginn des Verhörs gereichten Stuhl, ſah eine Zeitlang ſprach⸗ los vor ſich hin, ſtand wieder auf, ging mehrmals im Zimmer auf und ab und ſagte dann: „Nein, ich will nicht länger leugnen! Der Satan muß mich verblendet und die Hölle den Gedanken in mir geweckt haben, aus welchem eine That hervorge⸗ gangen iſt, die ich allerdings tief bereue. „Als mein guter Bruder Julius im Jahre 1827 verſtorben war, trat ich ſogleich die Vormundſchaft über ſein zurückgelaſſenes Kind, Alexander von St**nitz, an. welches damals zwei Jahre alt war. Seit jener Zeit brütete ich über dem Gedanken, daß es ein großes Glück für mich und meine Familie ſein würde, wenn das Kind 154 Ein Mord am künftigen Geschlecht. auch todt wäre. Mein beſſeres Gefühl verwarf aber jeden aufkeimenden Entſchluß, das Leben des Kindes zu verkürzen. Vor Oſtern 1828 kam mir der Gedanke bei, daß, wenn man es dahin bringen könne, daß Alexander keine Nachkommenſchaft erhielte, dann wenigſtens meine Söhne glücklich würden. Als daher vor Oſtern 1828 der Chirurg Altrock, den ich mir durch Wohlthaten ver⸗ pflichtet hatte, zu mir kam, fragte ich ihn, ob es ein ärztliches Mittel gebe, Jemand des Vermögens der Fort⸗ pflanzung zu berauben? Er antwortete; beim männlichen Geſchlecht ſei Caſtration ein ſicheres Mittel. Ich eröff⸗ nete ihm meinen Plan, indem ich ſagte, daß er glücklich werden ſollte, wenn er dieſe Operation an dem kleinen Alexander von Stssnitz vornehmen wolle. Altrock wei⸗ gerte ſich zwar anfänglich; nachdem ich ihm aber geſagt hatte, ich würde meine Hand von ihm abziehen, wenn er meinen Willen nicht befolge, ihm aber zu ſeinem vor⸗ habenden Hauskauf 800 Reichsthaler ſchenken, wenn er Das thue, was ich von ihm fordere, antwortete er; er wolle ſich die Sache überlegen und erſt noch einige Werke zu ſeiner Belehrung nachſchlagen. Gleich nach Oſtern 1828 kam Altrock wieder zu mir und erklärte, ich möge ihn verſchonen, das Kind könne in Folge der Operation ſterben, was ein um ſo größeres Aufſehen erregen würde, da es bisher vollkommen geſund geweſen ſei. Nachdem ich ihm aber wiederholt hatte, daß ich meine Hand von ihm abziehen würde, ſo erklärte er ſich bereit, holte ſein chirurgiſches Beſteck, während ich den kleinen Alexander von St'*nitz mit in die Thurmſtube nahm. Dorthin rief ich den Kammerdiener Ferro, welchem geſagt wurde, daß das Kind einen Fehler habe und deshalb operirt werden müſſe; das ſagte ich auch der alten Seibles, welche das Kind wartete; es wurde auch verboten, von ————— Ein Mord am künftigen Geschlecht. 155 der Krankheit des Kindes zu ſprechen. Ich und Ferro legten das Kind auf den Tiſch und hielten es, während Altrock die Operation vornahm. Sie ging ſchnell von ſtatten, das Kind ſchrie heftig. Ueber die einzelnen Handlungen des Altrock kann ich keine Auskunft geben, denn ich habe nicht hinſehen können, ich habe das Kind mit abgewendetem Geſicht gehalten. Ich weiß blos, daß Altrock ſeinen chirurgiſchen Apparat geöffnet und eine Kohlenpfanne neben ſich ſtehen hatte, welche er ſelbſt mitbrachte. Das Kind war in einigen Wochen völlig geheilt und iſt ſeitdem nicht krank geweſen. Ich habe dann dem Altrock 800 Reichsthaler aus den Renten auszahlen laſſen. Ich habe die Operation, wie geſagt, deshalb vornehmen laſſen, damit Alexander von St?*nitz keine Nachkommenſchaft erziele und deſſen Sut Weißbach nach ſeinem Tode auf mich, oder doch auf meine männ⸗ lichen Nachkommen übergehe.“ Der erwählte Defenſor erklärte, er könne dieſe em⸗ pörende Handlung gegen Geſetz und Moral nicht verthei⸗ digen. Seine Schrift beſchränkte ſich auf einige Gründe, welche wenigſtens die Gnade zu einer Strafmilderung veranlaſſen könne. Das am 23. März 1839 publicirte Erkenntniß ver⸗ urtheilte den Angeklagten zum Tode durch das Schwert. Ehe er ſich darüber erklären wollte, ob er zum Rechts⸗ mittel der weitern Vertheidigung greifen ſolle, bat er um eine Unterredung mit Gattin und Kindern. Sie ward ihm am 26. gewährt. Er nahm, ſichtlich ergriffen, von ihnen Abſchied. Am 27. Morgens fand man ihn in ſeinem Gefängniß erhenkt. James Blomtield Rush. 1848— 1849. In der Grafſchaft Norfolk, in der Nähe von Norwich, liegt Stanfield Hall, eine alte herrſchaftliche Be⸗ ſitzung, die ſchon zu Wilhelm des Eroberers Zeiten einer angeſehenen normänniſchen Familie, den Bigots, ange⸗ hört. Seitdem wechſelten mehre namhafte Familien in deren Beſitz. Zur Zeit der Rebellion beſaß ſie ein be⸗ kannter Lord-Oberrichter jener Tage, ein Richardſon, der als Baron Cramond in, Schottland Pair wurde. Durch Heirath mit der letzten Erbin aus dem Hauſe Richardſon kam ſie 1735 an einen William Jermy; nach dem kinderloſen Tode jener Erbtochter durch eine zweite Heirath deſſelben William Jermy mit Frances Preſton, einer Tochter aus der Familie der Preſton's von Beeſton, gelangte ſie an dieſe letztere Familie, denn auch dieſe zweite Ehe William Jermy's war kinderlos geblieben. Ein Geiſtlicher aus dieſem Hauſe, der Reve⸗ rend George Preſton(der zuerſt perſönlich in der uns intereſſirenden Geſchichte genannt wird), hatte die Herr⸗ ſchaft 1796 nach ſeines Bruders Tode durch deſſen Teſta⸗ ment überkommen. George's Sohn und Erbe, Iſaak, der Juriſt und Recorder in Norwich war, hatte nach des Vaters Hinſterben 1837 den ganzen Eſtate über⸗ James Blomfield Rush. 157 kommen und mit königlicher Bewilligung den Namen des frühern Zwiſchenbeſitzers der Herrſchaft, Jermy, an⸗ genommen, ſowie das Wappen dieſer Familie. Er hieß von da ab Iſaak Jermy und iſt die paſſive Haupt⸗ perſon der merkwürdigen und vielverwickelten tragiſchen Geſchichte, die uns hier beſchäftigen wird. Stanfield Hall mit den zugehörigen Ländereien iſt keine Herrſchaft im ehemaligen deutſchen Sinne, etwa mit zugehörigem Londſtandſchaftsrecht oder, wenn man geneigt wäre, es in engliſche Begriffe zu überſetzen, mit einer Pairie verbunden, ſondern es iſt ein Eſtate, eine der zu⸗ ſammengehörigen ländlichen Beſitzungen der Gentry⸗Fa⸗ milien oder des ſogenannten Landadels, der, ohne beſon⸗ dern Adelstitel und ſogenannte Unterthanen, aber mit Pächtereien, größern und kleinern, welche auf Zeit an die Pächter(Farmer), auf länger oder kürzer, abgelaſſen werden, als Ganzes von ſo großem Anſehen und oft entſcheidendem Gewicht in den politiſchen Bewegungen des Inſelreiches war und noch iſt. Die Stanfield Halle ſelbſt(das Herrenhaus, Manor), iſt nach deutſchen Begriffen ein prachtvolles Gebäude; aber weder an dem breiten Graben und der ſteinernen Brücke mit Eiſengitter, der es umgibt, noch an dem winkel⸗, erker- und thurmreichen Gebäude ſelbſt, mit ſeiner luftigen Treppenhalle und den in kunſtvollſter Archi⸗ tektur verſchlungenen Bogenwindungen, klebt der Roſt des Alterthums. Es iſt ganz im Tudorſtil(den wir den angelſächſiſchen zu nennen gewohnt ſind) erbaut, und normänniſche oder ſächſiſche Erinnerungen müßte man in den hohen Eichen und Rüſtern ſuchen, welche das Herren⸗ haus umſchatten, denn erſt zwiſchen Mitte und Ende des vorigen Jahrhunderts hatte es der erwähnte Reve⸗ rend George Preſton aufgebaut. James Blomfield Rush. Die Beſchreibung der innern Wohnlichkeiten und des Zuſammenhanges der Zimmer füllte in den engliſchen Zeitungen und andern Berichterſtattungen über dieſen außerordentlichen Prozeß mehre Seiten; da ſie aber ohne Situationsplan die Aufmerkſamkeit der Leſer umſonſt beanſpruchen würde, müſſen wir dies Detail auf ſich beruhen laſſen, und bei Erwähnung der Thatſachen ſelbſt verſuchen, ſo weit es geht, die ſpecielle Localität deutlich zu machen. Schwieriger noch und verwickelter ſind andere Ver⸗ hältniſſe, welche in dieſem Criminalprozeſſe mitſpielen, Verhältniſſe, die ihm zum Grunde liegen und zugleich zum Beweiſe der Thäterſchaft des Verbrechens dienten. Aller engliſche Grundbeſitz, ſo feſt er factiſch erſcheint, iſt doch durch das Chaos der ältern Geſetzgebung und durch den Mangel wirklicher Hypothekenbücher Schwan⸗ fungen unterworfen, von denen wir keinen Begriff haben, und der rechtlichſte Beſitzer kann der Chicane von Schwindlern unterliegen, wenn ſchlaue und gewiſſenloſe Rechtskundige und Advocaten ſich ein Opfer auserſehen haben, und ihre Machinationen durch willige Zeugen und Documente unterſtützt werden, gegen die der Beweis der Unechtheit dem Beſitzer nicht gelingt. So kann uralter„. Beſitz geſtört werden durch den geführten Beweis eines Beſſerrechtes, ohne daß der Beweis des beſten Rechts vor dem eines noch beſſern ſchützt. Im Jahre 1838 hatte der letzte Beſitzer, der Recor⸗ der Iſaak Jermy, das Eigenthum von Stanfield nach dem Tode ſeines Vaters, des Reverend George Preſton übernommen. Einen unbeſtrittenern Rechtstitel konnte es nicht geben als den der Erbſchaft vom Vater auf den Sohn. Der Vater hatte die Beſitzung von ſeinem Bruder, dieſer ſie durch Teſtament der Frances Preſton James Blomfield Rush. 159 erhalten und ſo hinauf war der Beſitz durch inteſtat⸗ teſtamentariſche Erbfolge, durch Heirathsmitgift und Kauf bis auf ferne hiſtoriſche Generationen feſtgeſtellt und Notorietät. Nichtsdeſtoweniger ward dem Recorder Jermy dieſer Beſitz beſtritten, ja derſelbe in der auffälligſten Art einmal außer Beſitz geſetzt. Am 24. September dieſes Jahres 1838 war in Ab⸗ weſenheit des Eigenthümers ein gewiſſer Larner, in Begleitung eines londoner Advocaten, Namens Wing⸗ field, mit gegen 80 von ihnen gedungenen Arbeitsleuten aus den benachbarten Dörfern vor dem Herrenhaus er⸗ ſchienen und hatten ſich mit Gewalt in deſſen Beſitz geſetzt. Die Haushälterin mit einer Freundin, welche bei ihr war, ward hinausgeworfen, ſämmtliches Mobi⸗ liar räumte man aus und ſtellte es ins Freie. Die Po⸗ lizeimacht, welche man gegen dieſe gewaltſamen Friedens⸗ brecher ausſandte, vermochte nichts; ſie hatten ſich ver⸗ barrikadirt. Es bedurfte der Militairhülfe, welche dann S2Perſonen gefangen nahm. Der vorgebliche Rechtstitel dieſer Friedensbrecher be⸗ ruht in Kürze auf Folgendem, wie durch Inſertion in einem Provinzialblatt des Weitern ausgeführt ward. Der obenerwähnte William Jermy, welcher durch ſeine Verheirathung mit der letzten Erbtochter der Fa⸗ milie Cramond die Herrſchaft erworben, habe unterm 12. December 1751 ein Teſtament gemacht, in welchem er ſeine Witwe Frances aus der Familie Preſton auf Lebenszeit als Erbin eingeſetzt. Nach deren Tode ſolle der Grundbeſitz von Stanfield mit Dependentien an zwei andere namentlich bezeichnete Mitglieder der Familie Preſton anheimfallen oder an deren Erben. Wenn dieſe Beiden aber, Jacob Preſton und demnächſt Thomas Preſton, ohne männliche Deſcendenz geſtorben wären, James Blomfield Rush. ſolle einfach ſein(des Erblaſſers) nächſter Blutsver⸗ wandter von der Familie Jermy ſuccediren. Die Biblio⸗ thek ſolle aber nie verkauft werden, ſondern als eiſern Inventarienſtück bei der Herrſchaft verbleiben. Die Pre⸗ ſton aber, welche in den Beſitz der Herrſchaft kämen, ſollten verpflichtet ſein, den Namen und das Wappen der Familie Jermy anzunehmen, bei Verluſt ihres Rechte, welches dann auf den Nächſtberechtigten übergehe. Die Witwe William Jermy's, Frances Preſton, habe förmlich dies Teſtament anerkannt und die Erbſchaft an⸗ getreten. Sie ſtarb, im vollen Genuß der Einkünfte derſelben, in hohem Alter, erſt am 18. November 1791. Jacob Preſton und Thomas Preſton, die ihr zu Nach⸗ folgern Ernannten, waren aber ſchon früher, und ohne Kinder, 1772 und 1787, verſtorben. Hier nun habe, kraft des Teſtamentes, die Familie Jermy in ihre Rechte eintreten müſſen. Der damalige nächſte Blutsverwandte(Oheim des erwähnten Larner) habe aber jener Zeit, in dürftigen Umſtänden, 155 Meilen von Norwich entfernt gelebt und, unbekannt damit, daß Jacob und Thomas Preſton vor der Witwe und kinder⸗ los geſtorben, vielmehr im Glauben, daß der Iſaak Pre⸗ ſton, welcher Stanfield darauf übernahm, ein Sohn des Jacob oder Thomas geweſen, habe er ſich nicht weiter um die Sache gekümmert. Dieſer Iſaak Preſton, ein nicht mal vollbürtiger Neffe des verſtorbenen Thomas, habe ſich 1791, nach dem Tode der Witwe Frances, als nächſter Erbe prä⸗ ſentirt und demnächſt ruhig bis zu ſeinem Tode 1796 die Herrſchaft beſeſſen. Iſaak hinterließ ſie bei ſeinem Tode ſeinem Bruder, dem Reverend George Preſton. Erſt nachdem auch dieſer lange Jahre im ungeſtörten Beſitze war, habe man ent⸗ James Blomfield Rush. 161 deckt, daß er nicht im Rechte geweſen, und vom Jahre 1835 ab ſeien verſchiedene Prozeſſe gegen ihn angeſtrengt worden, doch noch nicht vom gegenwärtigen Kläger, Larner, der ſich in zu dürftigen Umſtänden befunden habe. Plötzlich habe dieſer Larner(zu deſſen Gunſten natür⸗ lich der Artikel in die Zeitung gerückt worden) erfahren, daß der gegenwärtige Beſitzer Iſaak Jermy, der Recorder (Sohn des Reverend George Preſton), beabſichtige, alle Mobilien und zugleich die werthvolle Bibliothek, die als eiſern Inventar im Herrenhauſe bleiben ſolle, öffentlich zu verkaufen. Er habe legale Verwarnungen an den Iſaak Jermy ergehen laſſen. Da dieſe nichts gefruchtet, habe er ſich an die Magiſtratsperſonen im benachbarten Wymondham gewandt, ihnen ſeinen Stammbaum und das Teſtament gezeigt und ſie zum Beiſtand aufgefordert. Da habe ihm denn die Magiſtratsperſon in Wymondham, Mr. Cann, gerathen, er ſolle ſich doch in Beſitz ſetzen, eine beſſere Gelegenheit gebe es ja nicht als jetzt, wo der Recorder eine öffentliche Auction in ſeinem Hauſe angekündigt.(²) Bald darauf erfuhr Larner, daß Iſaak Jermy das ganze prachtvolle Gebäude von Stanfield Hall, welches 16,000 4 gekoſtet, ſeinem Agenten Ruſh zum Abbruch und Verkauf der Materialien für den Spottpreis von 1000 4 überlaſſen hatte. Offenbar weil er fühlte, daß es mit ſeinem Beſitztitel ſchwach ausſehe. Das erbitterte Larner dermaßen, daß er, um wenig⸗ ſtens das ſchöne Gebäude vor dieſer Zerſtörung zu er⸗ retten, im Anfang September mit 8 bis 10 ſeiner Be⸗ kannten eindrang und friedlichen Beſitz vom Hauſe nahm. Aber ſchon nach 8 Stunden mußte er daraus weichen, indem der Agent des Recorders mit gegen 200 betrunken⸗ gemachten Arbeitern angerückt gekommen ſei. 162 James Blomfield Rush. Dieſe Beſitzſtörungen und Neckereien dauerten noch die nächſten Tage fort, bis Larner durch die Zeitungs⸗ nachricht aus London: daß dem Recorder Iſaak Preſton, Beſitzer von Stanfield Hall, die königliche Erlaubniß geworden, Namen und Wappen der Jermy anzunehmen, aufs Aeußerſte gebracht ſei. Denn der Recorder konnte dies nur gethan haben, um vor der Welt als recht⸗ mäßiger Abkömmling einer des fideicommiſſariſch im William Jermy'ſchen Teſtamente ernannten Erben zu er⸗ ſcheinen. Deshalb ſei er am 24. September mit ſeinen Freunden und Anhängern, allerdings mit Gewalt, da man ihm Einlaß verweigerte, durch die Küchenthür ins Herrenhaus eingedrungen(zum zweiten Mal); das ſei jedoch mit dem größten Decorum und Anſtand geſchehen, auch das Hinausſchmeißen der Haushälterin, von der Larner für ſein Leben gefürchtet haben will, da ſie eine Piſtole in der Bruſt getragen, ſei mit Sanftmuth exe⸗ cutirt worden. Darauf ſei denn Iſaak Jermy mit ſeinem Anhange vor das Schloß gezogen und habe ihn zur Uebergabe aufgefordert und die Aufruhracte vor den ver⸗ ſchloſſenen Fenſterläden leſen laſſen. Als keine Uebergabe erfolgte, ſchickte er nach einem Detachement Dragoner, die mitten in einem Platzregen zur Belagerung des Schloſſes heranſtürmten. Erſt als Jermy, der hier als Magiſtratsperſon und für ſein eigen Recht handelte, die Dragoner ſcharf laden ließ, capitulirte Larner, und nach einer Unterhandlung von 5 Minuten ergab er ſich, und ward mit allen ſeinen Anhängern als Aufrührer gefangen nach Norwich gebracht. Am 6. April 1839 wurden John Larner, Daniel Wingfield und noch 80 Perſonen wegen ungeſetzlichen, aufrühreriſchen und tumultuöſen Zuſammenrottens vor die Aſſiſen in Norwich geſtellt. Der Lord⸗Oberrichter James Blomfield Rush. 163 ſagte, in ſeinem langen Lebenslauf ſei ihm nie ein ähn⸗ licher Vorfall vorgekommen, und wenn die Geſetze in ihrer ganzen Strenge zur Anwendung kämen, ſo würde gegen die Friedensbrecher auf Transportation für Lebens⸗ zeit erkannt werden müſſen. Die Geſetze kamen aber nicht in ihrer Strenge zur Anwendung; der Ankläger ſelbſt empfahl die Angeklagten dem Mitleiden der Richter. Die aufgeregten Zeiten, die Misſtimmung im Volk, die Chartiſtenbewegungen mögen dazu mitgewirkt haben, viel⸗ leicht auch ſeitens des Recorders ein peinliches Gefühl, daß er hier als Privatperſon im eigenen Intereſſe und zugleich als obrigkeitliche Perſon gehandelt, möglicher⸗ weiſe auch der Hinblick auf ſeinen beſtrittenen Rechts⸗ titel. Es war eine hinter den Couliſſen beigelegte Sache, die Angeklagten erklärten ſich als ſchuldig, die beiden Hauptperſonen wurden zu 3 Monat, neun Andere zu 2 Monat Gefängniß ohne ſchwere Arbeit verurtheilt, den Uebrigen der erlittene Arreſt als Strafe angerechnet. Damit war der Friedensbruch und die Beſitzſtörung beſtraft und beſeitigt, nicht aber die Vindicationsklage im Civilprozeß von Seiten der angeblich rechtmäßigen Erben der Herrſchaft Stanfield mit Pertinentien(unter denen jetzt beſonders die Felmingham Eſtates genannt werden) gegen den Recorder, als vorgeblich unrechtmäßigen Beſitzer. Der Prozeß darüber lief vielmehr, in verſchie⸗ denen Acten fort, und ſchwebt wahrſcheinlich noch jetzt, nur daß ſtatt des erwähnten John Larner ein anderer Prätendent, Namens Thomas Jermy auftrat, wie wir gelegentlich erfahren, ein alter Gärtner von 70 Jahren, ſo ohne Bildung und Kenntniſſe, daß er nicht einmal ſeinen Namen ſchreiben konnte.— Daß die jüngern Mit⸗ 5 164 James Plonfield Rush. glieder angeſehener Familien, die wir zum Adel rechneten, im Verlauf der Generationen in die unterſten Schichten der Volkes übergehen, iſt in England nichts Beſonderes; aber es iſt ebenſo bekannt, daß, wenn aus ſolchen ver⸗ ſchollenen Familienmitgliedern eines plötzlich als Präten⸗ dent eines Eſtate auftritt, dieſer in der Regel kein frei⸗ handelndes Weſen, ſondern die Puppe eines Speculanten, Winkeladvocaten oder auch einer ganzen Aſſociation der⸗ artiger Induſtrieller iſt, die darauf ausgehen, mittels ſeines Namens eine Familie aus ihrem Beſitzthum zu werfen. Er ſelbſt hat ſich mit ſeinen Anſprüchen gewöhnlich ſchon im voraus durch eine Kleinigkeit abfinden laſſen. Dies war, woran Niemand zweifelte, auch hier der Fall, und es fragte ſich nur, wer die eigentlich handeln⸗ den Perſonen waren, welche hinter dem John Larner und Gärtner Jermy ſtanden, was denn nicht lange ein Geheimniß blieb. Aus einer etwas ſpäter publicirten Schrift unter dem Titel:„Der Fall Jermy contra Jermy, oder wer iſt der rechtmäßige Eigenthümer von Stanfield Hall und den Felmingham Eſtates“ erfahren wir den Hauptinhalt des obenerwähnten Teſtamentes des William Jermy. Es heißt darin, nachdem zahlloſe fideitommiſſariſche Subſti⸗ tutionen für den Fall gemacht ſind, daß ſeine Frau Frances Preſton kinderlos ſterbe, und desgleichen ihre genannten Verwandten aus derſelben Familie,„die Herr⸗ ſchaft heimfalle ſolchen männlichen Perſonen des Namens Jermy, welche am nächſten durch ihr Blut mit dem Teſtator verwandt wären und ſeinen Erben und Rechts⸗ nachfolgern.“ Hierauf folgt die Beſtimmung wegen der Bibliothek, daß ſie als eiſern Inventar beim Gute blei⸗ ben und der jedesmalige Beſitzer den Namen und das Wappen der Jermy annehmen und um Beſtätigung Zames Blomfield Rush. 165 beim Parlamente einkommen ſolle, bei Strafe, ſein Recht auf die Herrſchaft zu verwirken.— Die Erbſchaftsver⸗ hältniſſe waren ſchon bald nach dem Tode William Jermy's(21. Januar 1752) äußerſt verwickelt, da ſo viele Perſonen als Vormünder, Fideicommiſſare collidir⸗ ten, durch das Teſtament verſchiedene Renten feſtgeſetzt waren, und überdies die Erbſchaft durch das eigene Ver⸗ mögen der Witwe Frances Preſton vergrößert war, welche daſſelbe, mit einem Theile der Erbſchaft ihres Mannes, gern an ihre Erbin(wahrſcheinlich aus einer zweiten Ehe) eine Anna Mattiſon übermachen wollte. Es kam zu verſchiedenen wirklichen, Scheinprozeſſen und Verträgen. Beſonders waren die beiden fideicommiſſariſch als Erben eingeſetzten Preſtons beſorgt, daß der endliche Fall einmal eintreten und Jemand aus der Familie Jermy Anſprüche auf die Erbſchaften machen könne. Deshalb ſchloß Iſaak Preſton(als Vater und Vormund des zunächſt als Erben eingeſetzten minorennen Jacob Preſton) einen Vertrag mit einem gewiſſen Francis Jermy(einem Advocaten aus North Walsham) am 30. April 1754 dahin ab: daß beſagter Francis Jermy, Sohn des Anthony Jermy, als dereinſt nach Ausſterben aller genannter Erbfolger vermöge ſeiner Blutsverwandt⸗ ſchaft und durch das Teſtament berechtigter Erbe, alle ſeine Anſprüche gegen eine baare Summe von 20 4 fahren ließ und beſagtem minorennen Jacob Preſton abtrat. Dadurch noch nicht beruhigt, ſchloß Iſaak Preſton einen ähnlichen Contract am 19. September 1754 mit einem andern Jermy, John Jermy, ab, einem armen, unwiſſenden Tagelöhner in Great Yarmouth, der ebenfalls ſein Anrecht auf die mögliche Erbſchaft für 20 4 verkaufte. 166 James Blonfield Rush. John Jermy ſei damals die dem Teſtator(William) durch Blutsverwandtſchaft nächſtſtehende Perſon geweſen, der Kauf ſei offenbar in trügeriſcher Abſicht abgeſchloſſen, da Niemand, der etwas von der Sache verſteht, die An⸗ wartſchaft auf eine ſolche Herrſchaft für die Bagatelle von 20 4 verkaufen werde, da John Jermy ein Menſch geweſen ohne alle Rechtskenntniß und vom Werth der Dinge, Iſaak Preſton aber ein ſehr unterrichteter und gewitzigter Geſchäftsmann. Der gegenwärtige Präten⸗ dent Thomas Jermy ſei aber der Enkel des armen, betrogenen John Jermy. Als 1792 die Witwe Frances Preſton ſtarb, waren Jacob(der minorenne Sohn Iſaak's) und Thomas Preſton die im Teſtament fideicommiſſariſch ernannten Erben, wie erwähnt, längſt geſtorben, wenn es nach Rechten gegangen, hätte alſo ſchon damals der nächſte im Blut zum Teſtator William Jermy eintreten müſſen, und das war der Tagelöhner John Jermy oder ſeine Nachkommenſchaft. Aber ſie waren verſchollen, und ein anderer Sohn des Iſaak Preſton(der im Teſtament nicht benannt war), auch ein Iſaak Preſton, ſetzte ſich ohne Weiteres in den Beſitz der Erbſchaft, die nach ſeinem Tode 1796 an ſeinen Bruder, den Reverend George Preſton, und von dieſem 1837 an deſſen Sohn, den gegenwärtigen Inhaber, den Recorder Jermy, überging. Die Schrift ſetzt nun auseinander, welche Bedeutung die Eingabe des Recorder Jermy(ſonſt Iſaak Preſton) um die Vergünſtigung, den Namen und das Wappen der Jermy anzunehmen, habe, indem 1) daraus hervorgehe, daß der Recorder ſein ganzes Recht auf die Stanfield Eſtates allein aus dem Teſtamente William Jermy's herleite, 2) daß weder ſein Vater und Vorbeſitzer, der Reverend George Preſton, noch deſſen Bruder und Erb⸗ James Blomfield Rush. 167 laſſer Iſaak Preſton Namen und Wappen der Jermy angenommen, daß ſie alſo ſchon um deswillen ihr Recht, laut Teſtament, auf die Herrſchaft verwirkt gehabt, und daß 3) aus alledem einleuchte, wie ſowol der Recorder, als ſchon vor ihm ſeine Erblaſſer genau von dem In⸗ halt des Teſtaments und der Beſchränkung ihres Rechts⸗ titels unterrichtet, alſo in mala fide geweſen ſein müßten. Eine Verjährung könne nicht Platz greifen, da ſie, nach einer Parlamentsacte von König Wilhelm IV., erſt ein⸗ trete vom Augenblicke ab, wo der Betrug entdeckt ſei. Dies wäre aber erſt am 18. Juni 1838 geſchehen, als die Zeitungen den öffentlichen Verkauf der Mobilien und der Bibliothek von Stanfield Hall ankündigten, der Bibliothek, welche nach der Teſtamentsbeſtimmung ein eiſern Inventar der Herrſchaft bleiben ſollen. Bei dieſer Gelegenheit habe man außerdem zwei Druckſchriften auf⸗ gefunden, aus welchen der trügeriſche Verkauf des Erb⸗ rechts der wahren Familie Jermy um 20 4 ans Tages⸗ licht gekommen ſei. Und dies, in Verbindung mit der Nachricht, daß der Recorder Iſaak(Preſton) ſich den Namen und das Wappen der Jermy beilegen laſſen, habe die gegenwärtigen Kläger zur Anſtrengung, um ihre Rechte wiederzugewinnen, veranlaßt. Es kann nicht in unſerer Abſicht liegen, dieſen Civil⸗ prozeß zwiſchen dem oder den Prätendenten der alten Familie Jermy gegen die Jermy⸗Preſtons weiter zu ent⸗ wickeln; ſoviel indeß, als wir aus den weitläufigen Actenſtücken, die in dieſem Criminalprozeß uns mitge⸗ theilt werden, ausgezogen haben, ſchien uns zur Ver⸗ ſtändniß der Sachlage nothwendig. Ueber der Familie, die im vollen Glück des Beſitzes 168 Zames Blonfield Rush. zu leben ſchien, hing ein Damoklesſchwert, ein Prozeß, der dieſen Beſitz, die reiche Herrſchaft, die lachenden Güter, ihr plötzlich und auf immer zerſtören konnte. Das Schwert, indem es herabfiel, ſollte noch mehr zerſtören. Sie konnten nur zu bald ahnen, wer es dahin ge⸗ hängt, wer es an einem unſichtbaren Faden bewegte. James Blonfield, nach ſeinem Schwiegervater Ruſh genannt, iſt bereits als ein Agent des Recorders Jermy erwähnt, der ihm Hülfe leiſtete bei der Wieder⸗ eroberung ſeines Herrenhauſes. Die Haushälterin, welche von Larner aus dem Hauſe geworfen ward, war auch eine nahe Verwandte von Ruſh. Seine Verbindungen mit der Familie Preſton datirten von Alters her. Er war das Kind einer außerehelichen Verbindung, und wir finden einen Wink hingeworfen, der auf die Vermuthung führt, daß er ſogar mit der Familie in Verwandtſchafts⸗ verhältniſſen könne geſtanden haben. Er kam mit einem Brandmal auf die Welt, heißt es, das man aber erſt ſpäter gefunden hat. Seine Mutter ſoll ſchön und lieblich geweſen ſein in Geſtalt, Geſicht und Weſen. Er ſelbſt, zur Zeit unſerer Geſchichte, tief in die mittlern Lebensjahre gerückt, war zwar nicht ſchön, aber er hatte etwas Anziehendes, ein lebhaftes, durchdringendes und bezauberndes Auge, eine klangvolle, ſanfte Stimme, doch in ihm lauerten unerſättliche Nei⸗ gungen und Gelüſte, eine wilde beſtialiſche Natur. Wer ihn von Jugend auf kannte, wußte, daß er ſich keine Mühe gab, ſie zu zügeln. Jählings ſtürzte er ſeinen Begierden nach. Eine Zahl unehelicher Kinder, die er vor und nach ſeiner Verheirathung erzeugt, gaben Kunde davon. Er heirathete, wie ein Berichterſtatter aus der Um⸗ gegend ſich ausdrückt, in eine, nach engliſchen Be⸗ ————— ß, en as James Blonfield Rush. 169 griffen, höchſt achtbare Familie. Dieſe Familie war der Verbindung feindlich geſinnt; aber ſeine ungewöhn⸗ liche Anziehungskraft, der Zauber in ihm, überwältigte allen Widerſtand. Ruſh übernahm größere Pachtungen. Zuerſt finden wir ihn in der Pachtung von Dalling⸗Hall— doch be⸗ merken wir, daß die Notizen über ſein früheres Leben, wie umſtändlich und ausführlich auch im Uebrigen, doch nur aphoriſtiſch ſind, weil die Berichterſtatter voraus⸗ ſetzen, daß Jeder in der Grafſchaft, und durch die Zei⸗ tungsberichte auch in England, ihn kannte. Schon hier war ſein Leben eine Kette von Ausſchweifungen. Seine Bekannten ſcheuten, fürchteten ihn, aber achteten ihn nicht.„Ruſh endet noch mal am Galgen!“ äußerte Jemand, der ihn genau kannte, zu verſchiedenen Malen. Im Jahre 1831 waren in vielen Agriculturdiſtricten Englands Aufſtände. Das ländliche Proletariat zer⸗ ſtörte die Dreſchmaſchinen. Die Ludditen wurden ver⸗ folgt, vor Gericht geſtellt. Ruſh hatte einige derſelben geſchützt, oder ſogar zu ihrer gewaltſamen Befreiung auf⸗ gefordert und ward ſelbſt deshalb vor die Aſſiſen ge⸗ ſtellt. Man verfuhr ſehr mild, und er ward frei ge⸗ ſprochen. Bald nach dieſen Unruhen fanden in denſelben Diſtric⸗ ten viele Brandſtiftungen ſtatt. Ein gewiſſer Nockolds, ſpäter überwieſen als Anführer dieſer verbrecheriſchen Verbindungen, ward verurtheilt und hingerichtet. Er hatte Elubs mit republikaniſcher Tendenz angehört, und Ruſh beſuchte dieſe Clubs, jener Zeit laut das Wort führend für republikaniſche Anſichten. Aber er war auch mehr als dringend verdächtig geworden, auf ſeinem eige⸗ nen Felde einen Weizenſchober angeſteckt zu haben. An⸗ geklagt und vor die Jury geſtellt, entkam er nur durch XVI. 8 170 James Blomfield Rush. einen begangenen Formfehler. Die Feuerverſicherungs⸗ geſellſchaft von Norwich bewilligte ihm nur die geringſte Entſchädigung, weil Niemand in der Grafſchaft daran zweifelte, daß er ſelbſt das Feuer angelegt. Ehe er die Pachtung von Dalling-Hall verließ, be⸗ trieb er das Geſchäft eines Taxators und Auctions⸗ commiſſarius, wobei ſeine Schlauigkeit und ſeine perſön⸗ lichen Gaben ihm zu Hülfe kamen und er vortheilhafte Geſchäfte machte. Sein Schwiegervater Ruſh hatte lange Jahre, ſeit 1811, auf der Farm von Felmingham, die dem Reve⸗ rend George Preſton gehört, gelebt. Hier hatte der junge James Blomfield Ruſh Gelegenheit, den alten Herrn, ſeine Gewohnheiten und Schwächen kennen zu lernen und ſich bei ihm Liebkind zu machen. Der alte George Preſton ſoll ein Sonderling geweſen ſein, ſchwer und leicht zu behandeln, je nachdem man es verſtand. Von ihm erhielt Ruſh eine Pachtung in Felmingham auf lange Zeit, 18 Jahre. Bald darauf, 1836, pachtete Ruſh aber auch die Farm von Stanfield⸗Hall auf zwölf Jahre für 500 Pf. St. Sein Schwiegervater ſoll dieſe Pachtung misbilligt haben, weil er fürchtete, ſie werde die Auslagen nicht eintragen. Durch eine liſtige Ueberrumpelung, die hier zu weitläufig zu erzählen iſt, ſoll er ſich von den Verbindlichkeiten, übernommen bei der frühern Pachtung von Dalling⸗ Hall, losgeſchwatzt haben. In der Farm von Stanſield⸗Hall ſchien ſein Glück zu blühen. Er bekam einen großen Einfluß auf den alten George Preſton, und dieſer wuchs, je älter und ſchwächer der Geiſtliche ward. Als ſein Haushofmeiſter nahm er Zahlungen für ihn an und zahlte, hatte alle Rechnungen, Papiere, Documente unter ſeinen Händen e——— — „ ₰— t n U —— James Blomfield Rush. 171 und die Familie hat Anlaß zu glauben, daß er ſeinen Einfluß zu ihrem höchſten Nachtheil ausbeutete. Die Familiengeheimniſſe lagen gewiß in ſeiner Hand. Ruſh in ſeinen Publicationen, die er in den ver⸗ ſchiedenen Civilprozeſſen mit dem Recorder ſpäter heraus⸗ gab(denn es exiſtirt eine Art Vorliteratur zu dieſem Prozeſſe) ſtellt das Verhältniß natürlich ganz anders dar. Jener Zeit wäre ſein Gutsherr in großer Verlegenheit um gute Pächter geweſen, und erſt nachdem ſein Ge⸗ ſchäftsführer keinen Pächter auftreiben können, habe er, Ruſh, die Pachtung übernommen, auf den großen Wunſch des Sohnes und Erben des alten George Preſton ſelbſt, der damals in gutem Verhalten mit ihm geſtanden, und nur gefürchtet, daß er mit ſeinem alten Vater, dem Son⸗ derling, ſchwer auskommen werde. Der nachmalige Re⸗ corder habe ſich von ihm, Ruſh, oft Geld auszahlen laſſen, ohne daß er das Geringſte dafür erhalten. Er ſei durch die Pachtung allerdings ruinirt worden, nicht ſowohl aber durch den Pachtſchilling als durch die vielen Auslagen und Gerichtskoſten. Die Civilprozeſſe zwiſchen Ruſh und dem Recorder Jermy über die Pachtungen ſind wieder ſo weitläufiger und verwickelter Art, daß es ganz außer unſerer Auf⸗ gabe liegt, darauf einzugehen. Uns genügt das Reſul⸗ tat, daß Ruſh in der Pachtung ſich ſelbſt ruinirte, ob durch die Pachtung iſt eine andere Frage, daß er alle mögliche Speculationen machte, Schwindeleien beging, um ſich zu halten, daß er ſeine Stiefmutter und andere Verwandte um ihr Vermögen betrog, ohne doch zu ſei⸗ nem Zwecke zu kommen, da er wahrſcheinlich einen ganz andern hatte. Als 1837 der Recorder Jermy nach ſeines Vaters Tode in Beſitz der Güter kam, entſpannen ſich zwiſchen 172 James Blomfield Rush. ihm und Ruſh die erſten Zwiſtigkeiten über die Pacht⸗ verträge ſelbſt. Sie waren nicht in geſetzlicher Ordnung, ſie mußten alſo neu gemacht werden. Es iſt richtig, daß der neue Beſitzer das prachtvolle Gebäude von Stanfield-Hall niederreißen wollte, und daſſelbe deshalb an Ruſh für den auffällig geringen Preis von 1000 Pf. St. verkaufte. Aber Ruſh riß es nicht nieder, ſondern verkaufte es dem Eigenthümer nach zwei Jahren für denſelben Preis zurück. Hier mag alſo ein Scheingeſchäft vorliegen, Schuld oder Unſicherheit auf beiden Seiten. Zwiſchen Stanfield-Hall und andern Beſitzungen des Recorders liegt ein anſehnliches freies Gütchen(auch Farm genannt) die Potaſh-Farm. Jermy wünſchte es zur Arrondirung ſeiner Güter zu kaufen, und da es zur Licitation ſtand, gab er Ruſh den Auftrag(1838), es für ihn zu erſtehen. Aber es ward mehr geboten, als der Recorder beſtimmt. Ruſh erſtand die Potaſh⸗ Farm für ſich. Er hatte nicht das Geld, um den Kauf⸗ ſchilling zu berichtigen, und auf ſein Geſuch lieh ihm Jermy, ſucteſſive, 5000 Pf. St., gegen Zinſen und Verpfändung der Farm, auf zehn Jahre. Dieſe zehn Jahre liefen am 30. Novem ber 1848 ab, und Ruſh hatte in letzter Zeit vergebens beim Recorder Jermy um Verlängerung der Friſt gebeten. Um Michaeli 1847 hatte der Recorder Jermy Grund zu glauben, daß es mit Ruſh's Vermögensangelegenheiten ſchlecht ſtehe. Ruſh ließ in der Stanfield⸗Farm nach Mög⸗ lichkeit dreſchen(zum ſchnellen Verkauf der Körner) und ſchuldete bereits einen halbjährigen Pachtſchilling, der andere war in einigen Tagen fällig. Jermy war mit gerichtlichen Inſtrumenten(warrants of distress; nach unſerm Gerichtsgebrauch mit Interdicten) nach Stanfield cht⸗ ung, bolle und reis icht wel ein auf uch und uſt um ind ten nd der mit ch James Blomfield Rüsh. 173 gekommen, ſtand aber vom Verfahren ab, als er die Ställe mit allerhand Vieh wohl beſetzt ſah. Aber am 11. October erfuhr er, daß plötzlich aller dieſer Reichthum verſchwunden war, er fuhr wieder nach Stanfield und als er auch in Potaſh⸗Farm die Entdeckung machte, daß Ruſh die ganze Ernte, angeblich für 600 Pf. St. baar, ſeiner Mutter verkauft habe, ſchritt er gerichtlich ein. Daſſelbe that das Wechſelhaus in London, welches Ruſh's Geſchäfte beſorgte. Als man aber fand, daß Ruſh's Mutter eine Forderung von 1700 Pf. St. an ihren Sohn machte, wollte man ſich auf den Concurs nicht einlaſſen, ſondern einen Accord annehmen, den Ruſh bot. Nur ein Gläubiger wollte darauf nicht eingehen, als Ruſh ſelbſt ſich plötzlich bankrott erklärte, wie man Grund hat anzunehmen, aus Tücke gegen einzelne ſeiner Gläu⸗ biger und um während deſſen ſeine Ränke ſpielen zu laſſen. Man verlangte, daß Ruſh's Mutter perſönlich er⸗ ſcheinen ſolle. Ruſh ſchützte ihr hohes Alter, ihre Kränk⸗ lichkeit vor. Man ſtellte ihr eine beſtimmte Zeit, wo ſie erſcheinen müſſe. In der Zwiſchenzeit ſtarb ſie. Wie? davon nachher. Im Anfang des Jahres 1848 erſchien Ruſh vor den Aſſiſen, von Jermy angeklagt, wegen Bruch eines Ver⸗ trages und ward zur Entſchädigung und Koſten, im Be⸗ trage von 477 Pf. St. verurtheilt. Auch dieſer weit⸗ läufige Prozeß gehört nur zur Kenntnißnahme des gan⸗ zen Verhältniſſes hierher. Aus der Art, wie Ruſh ſich vertheidigte, wird aber mit der Beweis der außerordent⸗ lichen Schlauheit und Hartnäckigkeit ſeines Charakters geführt, der zu allem fähig ſei. So wollte er unter Anderm beweiſen, daß es nur der furchtbare Hagelſturm ge⸗ weſen, der ihn ruinirt, er habe durch denſelben 1700 Pf. St. 174 Jahes Blomfield Rush. verloren, aber„der Herr hat es genommen, der Herr kann es wiedergeben.“ An Bibelſprüchen fehlte es ihm nie. Er hatte aus dieſem einfachen Prozeß eine öffent⸗ liche Angelegenheit gemacht, die Sache in einer Druck⸗ ſchrift dargeſtellt und dieſelbe unter die Geſchworenen vertheilt. Auch außer Gericht vertheidigte er ſich mit Entſchloſſenheit. So ſchreibt er in einem Briefe an ſei⸗ nen(erwachſenen und ſchon verheiratheten) Sohn: „Laß Niemand in Potaſhhaus ein, bis Du mich ge⸗ ſprochen haſt.(Ruſh wechſelte in letzter Zeit immer den Aufenthalt, meiſtens war er in London). Auf keinen Fall dürfen ſie ſich unterſtehen, die Riegel und Schlöſſer zu erbrechen. Deshalb halte alle Thüren und Fenſter wohl verſchloſſen und laß Niemand rein und raus, als den Diener, oder wem Du ganz trauen kannſt. Alles, was Dir gebracht wird und was Du fortſchickſt, kannſt Du durchs Fenſter gehen laſſen, und gehe ja nicht ſelbſt hinaus, wenn Du Jemand in der Nähe der Thür ſiehſt.“ Unter den Papieren, welche ſpäter in einem Verſteck der Potaſh⸗Farm gefunden wurden, war ein anderer Brief an ſeinen Sohn, worin es heißt:„Ich muß mich wohl vorbereiten, ehe ich Gewalt anwende. Wenn es aber geſchieht, ſo wollen wir doch ſehen, welches Recht die Polizei hat, für Mr. Jermy einzuſchreiten.“ Während dieſer Concurs- und Pachtprozeſſe hatte der große Prozeß des einen der Prätendenten auf die Stan⸗ field⸗Eſtates gegen den Recorder Jermy ſeinen Fortgang, und im betreffenden Publicum zweifelte ſchon Niemand daran, daß die eigentliche Hand, welche ihn führte, die James Blomfield Ruſh's ſei. Späterhin fand man in dem erwähnten Verſtecke James Blonfield Rush. 175 mehre Briefe von Ruſh's Hand an den Prätendenten Larner, an einen Comiſſarius oder Vertrauensmann in der Sache, Read, und andere an ihn, die dies außer Zweifel ſetzten. Auch die Copie eines Briefes, den Ruſh an den Recorder geſchrieben, mit der Notiz: daß ihm von unbekannter Hand eine Abſchrift vom Teſtament ſeines (des Recorders) Vaters zugeſandt worden, er wiſſe nicht in welcher Abſicht. Wahrſcheinlich eine Fiction, um ſeine Kenntniß von verſchiedenen Dingen in unverfängliches Licht zu ſtellen. James Blomfield Ruſh hatte während der Lebzeiten des Reverend George Preſton, oder vielmehr gleich nach ſeinem Tode ſich in den Beſitz von Documenten geſetzt, welche ihm einen vollſtändigen Einblick in die Verhält⸗ niſſe ſeines Beſitztitels gewährten. Das erſcheint mora⸗ liſch zur Evidenz erwieſen. In ſeinem Hauſe in Pot⸗ aſh⸗Farm fand die Polizei in dem Verſtecke, hinter einer Vertäfelung, ſehr viele verfängliche Papiere, und darun⸗ ter eine ganze Anzahl ſolcher, welche nur auf die Preſton⸗ Jermyfamilie Bezug hatten, Abſchriften aller Teſtamente der letzten Erblaſſer der Stanfield-Eſtates, ihren Stamm⸗ baum, die oben erwähnten Abkaufverträge über das Erb⸗ ſchaftsrecht und andere Prozeßacten der Familie. Thomas Jermy, ein 70 jähriger Gärtner aus der Grafſchaft Surrey, und die Familie Larner ſtanden an Kenntniſſen, Bildung, Mitteln ſo zurück, daß ſie für ſich nimmermehr den Prozeß gegen eine einflußreiche, ſehr bemittelte Familie anfangen können, ohne den An⸗ trieb, die Kenntniſſe, die Unterſtützung eines Andern. Ruſh hatte dieſe Kenntniſſe ſich erworben, die Papiere wahrſcheinlich geſtohlen, und eben ſo wahrſcheinlich war er es, der die Geldmittel zum Prozeſſe hergab. Dies, wie noch Manches von dem Folgenden, ſind 176 James Blomfield Rush. nur Schlüſſe, gezogen aus dem erſt ſpäter Ermittelten. Aber bei den ſehr verwickelten Fäden, die in dieſer Ge⸗ ſchichte zuſammenlaufen, iſt es zur Verſtändniß dienlich, wenn wir den einen, unbeſchadet der Schlingen und Ver⸗ knotungen mit andern, eine Strecke weiter, und den Be⸗ gebenheiten voraus, verfolgen. Ueber Ruſh's Charakter, und was man ihm zutrauen durfte, darüber war, wer ihn kannte, nicht in Zweifel. Um den Eindruck, den das große Verbrechen machte, und die Vermuthungen zu begreifen, die ſofort hinſichtlich des Thäters entſtan⸗ den, ja bei Jedem in der Umgegend zur moraliſchen Ge⸗ wißheit wurden, ſcheint es aber in dieſem Falle aus⸗ nahmsweiſe nothwendig, auch den Leſer im voraus von Dem in Kenntniß zu ſetzen, was in der Grafſchaft der allgemeine Glaube war, wenngleich die Beweiſe dafür erſt im nachfolgenden Prozeß geliefert ſind. Ruſh hatte ſich ohne Zweifel nicht durch ſeine meh⸗ ren übernommenen Pachtungen, nicht durch zufällige Verluſte, mislungene Speculationen und ſeine Aus⸗ ſchweifungen, ſondern durch die Ausgaben ruinirt, welche ihm die Anſtrengung und die Unterhaltung des großen Erbſchaftsprozeſſes verurſacht Als er die Dalling⸗Hall⸗ Farm verließ, hatte er geſtändlich 2000 Pf. St. Vermögen, von ſeiner Frauen Familie hatte er ſeitdem 3000 Pf. St. erhalten, von vielen andern Perſonen noch andere Summen. In jener erwähnten Schriſt:„Wer iſt der recht⸗ mäßige Eigenthümer von Stanfield-Hall und den Felmingham⸗Eſtates?“ die von ihm ſelbſt herrührt, heißt es an einer Stelle:„Ich habe noch manche andere Do⸗ cumente, die noch von größerer Wichtigkeit ſind, als die in dieſem Falle ſchon erwähnten. Wer immerhin für den rechten Erben auftritt, der möge davon Gebrauch machen, und wo ich ihm beiſtehen kann, ſoll es gern James Blomfield Rush. H7 geſchehen.“ Er legt alſo hier gewiſſermaßen ſelbſt gegen ſich Zeugniß ab, daß er ſich in den Beſitz von Docu⸗ menten geſetzt hat, die ihn perſönlich nichts angingen. Eines ſeiner Opfer war ſeine Schwägerin, die Schweſter ſeiner Frau, eine Miſtreß Sims. Er hatte ſie aus ihrer Pacht fortgelockt, um in Stanfield⸗Hall Haushälterin zu werden; hier haben wir ſie kennen ge⸗ lernt als diejenige, welche Larner bei ſeinem Einbruch zur Thür hinauswarf. Später ſetzte Ruſh ſie in Pot⸗ aſh⸗Farm ein, ſolange er ſelbſt noch in Stanfield-Hall die Wirthſchaft führte. Obgleich dringend vor ihm ge⸗ warnt, ließ die Unglückliche ſich doch durch ſeine Ueber— redungskünſte verführen und gab ihm allmälig ihr gan— zes Vermögen. Sie ergab ſich aus Verzweiflung dem Trunk und ſtarb. Im Jahre 1842 war ſeine Frau geſtorben. Sein Schmerz ſchien erſchütternd. Er war darin Meiſter. Aber er tröſtete ſich bei den Gouvernanten, die er für ſeine Kinder annahm,— gewöhnlich bewarb er ſich um ſie durch rührende Zeitungsannoncen— ſie wurden darauf ſeine Maitreſſen. Von der einen, die bedeutend in die⸗ ſen Prozeß hineinſpielt, Emilie Sandford, ſpäter. Eine dieſer Gouvernanten ging durch ihn gänzlich verloren, er ward auch der Verderber ihrer Familie. Aber auf James Blomfield Ruſh laſten noch weit ſchwerere Anſchuldigungen. Sie ſind nicht erwieſen, aber der Glaube daran iſt unter ſeinen Nachbarn feſt. Ruſh hatte auf ſeiner Farm in Felmingham geſchoſſen. Er legte die Flinte auf den Tiſch im Hauſe und ging die Treppe hinauf, um ſich zu waſchen. Als er herun⸗ terkam, lag ſein Schwiegervater todt auf dem Boden, die Flinte hatte ſich entladen. Ruſh ſandte nach dem Coroner. Er kam mit vielen Zeugen, eine Groß Jury 8** 178 James Blomfield Rush. ward ſofort ernannt, und gab das Verdict: Tod durch Zufall Man wußte, daß es die Gewohnheit des alten Ruſh war, nach dem Mittagsbrot in ſeinem Lehnſtuhl zu ſchlummern; er habe es auch an jenem Tage ſo ge⸗ than. Die alte Miſtreß Ruſh habe daſſelbe gethan, doch in der obern Etage. Da ſei Ruſh ausgegangen, um Vögel zu ſchießen, aber ſchon nach einer halben Stunde zurückgekeht. Des alten Ruſh Tod erfolgte, während ſeine Frau oben ſchlief. Die Vermuthung entſtand ſehr bald, daß Jemand dafür geſorgt, daß er aus ſeinem Schlafe nicht wieder aufwachen ſolle. Die Todeswunde fand ſich an der Seite des Kopfes. Dieſer Todesfall fand ſtatt am 3. October 1844. Der alte Ruſh hatte ſein ganzes Vermögen, gegen 7000 Pf. St. ſeiner Frau vermacht. James Ruſh war damals in großer Geldverlegenheit, und die alte Schwie⸗ germutter ſchwach gegen ſeine Ueberredungskünſte. Es war noch nicht ein Monat ſeit dem Tode des Alten ver⸗ floſſen, als er ſchon 1500 Pf. St. von ihr geborgt hatte, ſpäter mehr. So nach ſeinem eigenen Geſtändniß vor ſeinem Concurs-Curator. Von ſeinem Schwiegervater ſelbſt, einem vorſichtigen Geſchäftsmann, der keine be⸗ ſondere Neigung zu ihm trug, wie auch der Umſtand verräth, daß er ihn in ſeinem Seſann nicht be⸗ dacht, konnte er ſchwerlich eine ähnliche Nachgiebigkeit erwarten. Es iſt ſtarker Grund zu vermuthen, daß Ruſh um Michaeli 1847— zu der Zeit, wo der Recorder Jermy ſich plötzlich genöthigt ſah, gegen ihn gerichtlich einzu— ſchreiten— mit dem Gedanken umging, ſeine Gläubiger betrügend, aus England auf und davon zu gehen, nach⸗ dem er ſich ſo viel Geld gemacht, als möglich. Er wußte, daß er ruinirt war. Er hatte für 800 Pf. St. James Blomfield Rush. 179 Bullen, Kühe und Pferde gekauft, auf Credit und ſie ſchnell wieder verkauft. Er ließ ſechs Dreſchmaſchinen in Poteſh und Felmingham arbeiten, und ſandte das ge⸗ wonnene Korn per Eiſenbahn nach London— vor⸗ ſchützend, den günſtigen Augenblick der ſteigenden Korn— preiſe nutzen zu müſſen— er leerte ſeine Häuſer, wie es nur ſich thun ließ und hatte gegen den Recorder Jermy einen zweijährigen Pachtrückſtand. Außerdem hatte er ſeiner Mutter die Pachtung von Potaſh für angeblich 600 Pf. St. überlaſſen, und endlich erfuhr man ſpäter, daß ſeine Gouvernante und Maitreſſe Emilie Sandford um jene Zeit unter dem Namen einer Miſtreß James nach Frankreich gehen wollte.— Wie er durch das Einſchrei⸗ ten ſeiner Gläubiger an dem Vorſatz verhindert ward, weiß man aus dem Obigen. Man erinnert ſich auch, daß der Concurscutãtor auf das perſönliche Erſcheinen ſder alten Miſtreß Ruſh be⸗ ſtand. Als der Termin erſchien, war ſie geſtorben, im Auguſt 1848. Die unglückliche Schwiegermutter war tief betrübt, als ſie das anfänglich verborgen gehaltene Verhältniß zwiſchen James und Emilie Sandford erfuhr. Sie hatte gegen Mehre erklärt, ſie werde es nicht lange überleben. Vom Mai des Jahres an erkrankte ſie. In ihrem Teſtamente hatte ſie ihr geſammtes Vermögen den Kindern und Kindeskindern unter Verwaltung von Vor⸗ mündern überlaſſen. Es ward ſpäter bekannt, daß Ruſh dazu ein Codicill geſchmiedet hatte, durch welches ihm, bis zu einer gewiſſen Zeit, die Verwaltung und der Be⸗ ſitz des Vermögens übertragen ward. Emilie Sandford mußte als Zeugin dies Codicill unterſchreiben. Alch über den Tod der alten Miſtreß Ruſh ſchwebt ein Myſterium. Eine Kinderwärterin ſagte Folgendes aus: Am Frei⸗ 180 James Blomfield Rush. tag Morgen, ehe die alte Frau ſtarb, reiſte Mr. Ruſh von Felmingham nach London, und erſt Sonntag gegen 1 Uhr Morgens kehrte er zurück. Die Wärterin war ſchon ſeit 14 Tagen bei der Kranken. Sie ward, nach⸗ dem Ruſh zurückgekehrt, einmal aufgefordert hinauszu⸗ gehen und blieb etwa zehn Minuten fort. Als ſie zurück⸗ kehrte, ſah ſie, wie Ruſh der alten Frau etwas Ananas zu eſſen gab. Auch reichte er ihr etwas Kuchen, einge⸗ taucht in Wein, oder eine Flüſſigkeit, die dem Weine ähnlich ſah. Ruſh pflegte überhaupt ihr die Medicin einzugeben. Um 4%½ des Morgens ward nach einer an⸗ dern Wärterin geſchickt. Als dieſe kam, lag die alte Ruſh ſchon im Sterben und verſchied wirklich um 11 Uhr. Ruſh ging am Sonntag nicht zu Bett, er ſchien ver⸗ ſtört und verdrießlich. Am Montag Morgen bezahlte er und entließ die Wärterin. Um Michaeli 1848 ſollte Ruſh auch die Pacht von Felmingham verlaſſen, die Zeit war umgelaufen. Es mußte auch hier zur Klage gegen ihn kommen. Wir wiſſen, daß er am 30. November die 5000 Pf. St., auf Potaſh⸗Farm geliehen, zurückzahlen ſollte, und er hatte keinen Pfennig. Da machte der Recorder Jermy ihm den unter ſolchen Umſtänden gewiß annehmbaren Vorſchlag: er wolle Potaſh Farm gegen die ſchuldenden 5000 Pf. St. eigenthümlich übernehmen und außerdem an Ruſh die Pachtung von Felmingham bis auf weiteres überlaſſen.— Ruſh ſchlug das Anerbieten aus. Es läßt ſich kein ver⸗ nünftiger Grund dafür finden, als daß ihm in dieſem letzten Augenblicke Alles daran gelegen war Potaſh⸗Haus nicht zu verlaſſen, welches, in der nächſten Nähe von Stanfield⸗Hall gelegen, ihm Gelegenheit gab— ſo zu wirken, wie er gewirkt hat. Ruſh war aber in der letzten Zeit des Novembers —— James Blomfield Rush. 181 1848 faſt immer in London. Er verkehrte in Kaffee⸗ häuſern, beſuchte Sadler's Well's Theater, und ſchien ſehr begierig an dem Polenball, welcher jener Zeit ſtatt⸗ fand, Theil zu nehmen.(So wenigſtens die Annahme, unterſtützt durch einzelne Zeugenausſagen; er ſelbſt beſtritt den letztern Umſtand.) Ehe wir zu dem tragiſchen Vorfall kommen, der die Grundlage dieſes Prozeſſes bildet, iſt es nöthig, uns auch noch mit einer andern Hauptperſon zu beſchäftigen, welche in demſelben eine Rolle ſpielt und ſpäter die allge⸗ meinſte Theilnahme erregte. Emily Sandford, oder, wie ſie in London und in Ruſh's Hauſe genannt ward, Emily James, war ein junges, fein und wohlgebildetes Mädchen von 25 Jahren und von guter Herkunft. Ihr Vater, ein Advocat, hatte eine junge Dame aus einer vornehmen Familie entführt und geheirathet. Beide ſtanden in Achtung, es ging ihnen aber ſchlecht. Die Tochter ſah ſich genö⸗ thigt, als Gouvernante ein Unterkommen zu ſuchen. Im October 1846 hatte Ruſh durch die Zeitungen nach einer Erzieherin ſeiner beiden Kinder ſich umgeſehen. Man machte ſich gegenſeitig bekannt, und die Mutter, Miſtreß Sandford, war von Ruſh's angenehmem Weſen ſofort eingenommen. Er brachte, auf Einladung, einen Sonn⸗ tag in ihrem Hauſe zu, und ſein feines Auftreten, die Achtbarkeit, die ſich in ſeinen Worten und Bewegungen aus ſprach, ſeine Kenntniſſe und„ſeine moraliſche und religiöſe Unterhaltung“ nahmen Emiliens Vater ebenſo für ihn ein. Das Engagement ward geſchloſſen, und Emilie ging als Gouvernante nach Stanfield-Hall. Es dauerte nicht lange, daß Ruſh ihr ſeine Hand anbot. 182 James Blomfield Rush. Sie ſchrieb deshalb an die Mutter, dieſe hat aber den Brief nicht empfangen. Ruſh gelangte in anderer Art zu ſeinem Zwecke, und Emilie ward Anfang 1848 Mut⸗ ter, das Kind aber ſtarb bald darauf. Dieſe Liaiſon brachte in Ruſh's eigene Familie Unfrieden. Als er bald darauf nach London kam und Miſtreß Sandford ihn über das unbegreifliche Schweigen ihrer Tochter zur Rede ſtellte, erklärte er ihr, Emilie habe ſich bei einem Rei⸗ ſenden, Namens James, engagirt, und wolle mit ihm nach Frankreich gehen; da ſie aber geglaubt, daß die Mutter es nicht billigen werde, habe ſie es ihr ver⸗ ſchwiegen. Bei der Rückkehr nach Stanfield⸗Hall ſagte er zu Emilien, er habe ihren Vater geſprochen und dieſer ſeine Einwilligung zu ihrer Verbindung gegeben. Beides war erlogen. Als die Dinge in Stanfield-Hall immer ſchlimmer wurden und Emilie einer zweiten Niederkunft entgegen— ſah, brachte ſie Ruſh nach London und miethete ſie in Milne⸗Street als eine junge Witwe James, ſeine Richte, ein, wo es endlich ihrer Mutter gelang, bis zu ihr durchzudringen. Von hier aus brachte er ſie nach Nor⸗ wich und dann, kurz vor der Kataſtrophe unſerer Ge⸗ ſchichte, nach Potaſh⸗Farm, doch erſt nachdem er ſeine andere Familie nach der Pachtung von Felmingham her⸗ übergeſchafft. Auch die Potaſh⸗Farm, ein Gebäude von eigenthüm⸗ licher Conſtruction, wird uns ſehr genau beſchrieben. Wir begnügen uns zu ſagen, daß das Haus an einem Kreuzwege lag, gleich weit entfernt von Stanfield⸗Hall und von dem Flecken Wymondham, daß es verſchiedene Eingänge hatte und daß man den einen Theil durch Thüren im Innern von dem andern ganz abſchließen konnte. James Blomfield Rush. 183 Emilie Sandford ſollte hier ganz im Geheimen blei⸗ ben. Ruſh bewohnte mit ihr den Theil des Hauſes, der von der großen Straße am entfernteſten lag. Um ſie vor ſeiner Familie zu verbergen, verriegelte und verſchloß er alle Thüren, welche nach den von ſeinen Kindern gelegentlich beſuchten und bewohnten Stuben führten. So war die Lage der Dinge, als der verhängnißvolle 28. November 1848 herankam, und eine Tragödie, wie man in England ſie nur in der grauen Vorzeit der Fa⸗ milienzwiſte und Feudalkriege für möglich hielt. Der Recorder Jermy mußte wieder ein Vertrauen gewonnen haben, welches er früher verloren zu haben ſchien. Er war mit ſeiner Familie in das ſchöne Her⸗ renhaus von Stanfield-Hall gezogen. Er war ein Mann von 59 Jahren, in Würden und Ehren in ſeiner Grafſchaft, wie die Aemter, die er be⸗ kleidete, bezeugen. Er war zuletzt Recorder, Chairman der County⸗Seſſions und Director und Präſident ver⸗ ſchiedener Feuer- und Lebensverſicherungsgeſellſchaften, ein Mann von etwas ſchroffem Auftreten und andern Eigenthümlichkeiten, die ihn nicht populär machten, aber von durchaus rechtlichem, unbeſcholtenem Charakter und grader Art. Bei ihm lebte ſein Sohn Iſaak Jermy Jermy, verheirathet mit einer Miß Sophie Jeanne Che⸗ vallier, mit der er zwei Kinder hatte. Eine jüngere Tochter aus zweiter Ehe des Recorders, die 13jährige Iſabella, war bei der Familie. Wie zu ſolchem Haushalt einer engliſchen Gentry— familie gehört, fehlte es nicht an einer anſehnlichen Dienerſchaft, die zum Theil in Seitengebäuden ihren Aufenthalt hatte 184 James Blonfield Rush. Die junge Frau war anmuthig und liebenswürdig. Sie hoffte die Einſamkeit des Landlebens im Winter durch Freunde und muſikaliſche Genüſſe zu erheitern. Sie erwartete den Beſuch verſchiedener von ihr Gela⸗ denen zum nächſten Weihnachten. Der Tag des 28. Novembers, ein Dienſtag, war ruhig vergangen, nachdem die Familie gemeinſchaftlich ihr Mittagsmahl eingenommen hatte. In der Nacht ward die Stadt Norwich durch eine telegraphiſche Depeſche aufgeſchreckt. Eine gräßliche Mord⸗ that gegen die Familie Jermy ſei in Stanfield⸗Hall begangen worden, Vater und Sohn gewiß ermordet. Der Oberconſtabler machte ſich ſogleich auf den Weg nach Wymondham(wohin die Eiſenbahn führt) und die nöthige Polizeimannſchaft folgte ihm. Die Stcene, die ſie in Stanfield-Hall erwartete, übertraf an Gräßlichkeit ihre Erwartung: Blut, Leichen, Verwundete, Verwir⸗ rung und Entſetzen beim Fackel⸗ und Kerzenlicht. Man erfuhr ſo viel und hat eigentlich nie mehr erfahren, denn die Todten ſprechen nicht: Abends gegen 8 ½ Uhr waren Miſtreß Jermy und die junge Iſabella Jermy in ihrem Wohnzimmer. Der Ehemann der Erſtern, Mr. Jermy Jermy, war gerade aus dem anſtoßenden Speiſezimmer zu ihnen gekommen, während der Vater deſſelben, der Recorder, aus dem Speiſezimmer nach dem Entreeſaal gegangen war, um durch den Thorweg auf den freien Platz vor dem Hauſe zu gelangen. Sie hörten plötzlich den Knall einer Pi⸗ ſtole oder Flinte. Der junge Jermy ſtürzt mit dem Ausrufe:„O Gott, was kann das ſein!“ hinaus durch die(prachtvolle) Treppenhalle nach einer Thür, die in einen langen Corridor führt, in welchem eine Lampe brennt. Hier tritt ihm Jemand entgegen, der ihn auf James Blomfield Rush. 185 der Stelle todtſchießt. Die Kugel ging d diagonal d durch g. die rechte Bruſt. Er fällt rücklings nieder in die Trep⸗ er venhalle. n. Der Meuchelmörder ſchreitet über den blutenden Leich⸗ nam fort durch die Treppenhalle nach dem Speiſezimmer, deſſen Thüre offen ſtand. Miſtreß Jermy riß, als ſie r dieſen zweiten Schuß gehört, an der Klingel und wollte h aus dem Wohnzimmer in die Treppenhalle. Am rau⸗ chenden Leichnam ihres Gatten vorüber, ſtürzte ſie athem⸗ e los in einen kleinen Durchgang und ſchrie nach dem ⸗ Hausmeiſter Watſon und andern Dienſtleuten. Die Magd Elize Chaſtney, die auch die Schüſſe gehört und jetzt t. das Geſchrei, war die Erſte, welche zu ihrer Herrin aus 9 dem Seitengebäude herbeiflog. ie Die junge Frau packte krampfhaft das Mädchen am Arme und Beide thaten einige Schritte zurück in die Halle. Da kommt ihnen der Mörder, der ins Speiſezimmer getreten war, von dort wieder entgegen, eine in der rechten Hand, über ſeinem Rocke, die Mündung nach oben. Sein Geſicht konnten ſie nicht ſehen, das Licht der Lampe an der Wand der war d hinter ihm. Sobald er Miſtriß Jermy erblickte, feuert er auf ſie und verwundet ſie am obern Theile des Armes. In dem Augenblicke rennt die kleine Miß Iſabella Jermy, die bis da im Wohnzimmer geblieben, quer die Treppenhalle. Der Mörder feuert noch ein Mal, ein viertes Nal, und verwundet aufs furchtbarſte Elize Chaſtney in den Schenkel. Der Schuß geht durch das Bein und zerbricht es. Vorher ging er wahrſcheinlich durch die Taſche und das Kleid der Miſtreß Jermy; der zerriſſene Zuſtand . deſſelben ſpricht wenigſtens dafür. ——— — 186 James Blomfield Rush. Die kleine Iſabella rannte während deſſen durch den langen(von der Lampe erhellten) Gang, wahrſcheinlich derſelbe, durch welchen der Mörder gekommen, nach dem Seitenflügel des Gebäudes, wo die Dienerſchaft wohnte. Hier traf ſie die Köchin, die eben aus der Geſindehalle kam. Der Mörder kam ihnen nach; ſie ſtürzte nach einer Hinterthüre und der Mörder verſchwindet. Vorangängig dieſen ſchreckenvollen Momenten, hatte nur Watſon, der Hausmeiſter, ein kleiner ſchwächlicher Mann, in ſeiner Stube, in der Nähe der Thorhalle, den erſten Schuß gehört. Er trat heraus, um zu ſehen, was es gab, als an der Ecke des Corridors(durch welchen der Mörder, in einer Seitenthüre eingetreten, ins Innere des Hauſes ſchlich) ein Mann ihm begegnete, in einem dunkeln Ueberwurf, von unterſetzter, unförmlicher Statur. Vorm Geſicht trug er offenbar eine Maske, in der Hand vor ſich irgend etwas. Der Mann ſtieß den Hausmeiſter bei Seite und zeigte ihm zwei Piſtolen. Entſetzt, fuhr der Hausmeiſter in ſeine Kammer zurück. Aber zitternd an der Thüre ſtehend, ſah er doch noch, wie die Geſtalt an der Thüre zur Treppenhalle dem jungen Jermy be— gegnete und ihn niederſchoß. Noch zwei Schüſſe, zwei Angſtſchreie; da raffte Wat⸗ ſon ſich auf und wankte nach der Treppenhalle. Er ſah Elize Chaſtney auf dem Boden liegen, den jungen Jermy als Leichnam. Nun rannte er durch den Stallhof ins nächſte Pachterhaus, um ſpäte Hülfe zu holen. Die Köchin war in das Kutſcherhaus mit der kleinen Iſa⸗ bella geflohen. Sie verſteckte das junge Mädchen wahr⸗ ſcheinlich ins Stroh. Der Kutſcher, der eine ganze Räuberbande im Hauſe vermuthete, ſprang in ſeiner Angſt in den Schloßgraben und ſchwamm ans andere en — — James Blomfield Rush. 187 ufer, um Hülfe zu holen. Nachdem er im nächſten Pachthauſe Lärm geſchlagen, ritt er nach Wymondham, von wo die erſte Nachricht nach Norwich gelangte. Als die Pächter hinzukamen, durch eine Hinterthüre einge⸗ drungen, fanden ſie die Mägde um ihre verwundete junge Herrin beſchäftigt, die man ſchon die Hintertreppe hin⸗ aufgebracht hatte; Elize Chaſtney lag noch, ſchwer ver— wundet, auf dem Boden. Erſt nachher ſah man zum Hauptthor hinaus. Hier war eben in einem Gig ein Wundarzt aus Wymondham angekommen. Beim Lich⸗ terſcheine fand man den ältern Jermy, ſchon todt durch eine Schußwunde, die ihm die linke Bruſt zerriſſen, im Thorportale liegen. Seine Kleider waren angeſengt, ſo nahe mußte der Schuß auf ihn abgedrückt ſein. Wahrſcheinlich war im Augenblick, wo der alte Jermy aus dem Thorportale ins Freie wollte, der Mörder ihm entgegengetreten und hatte ihn durch einen Schuß, wo die Mündung der Piſtole die Bruſt beinahe berührte, niedergeſtreckt. Er war ins Portal zurückgefallen. Der Mörder aber betrat das Haus nicht durch dieſes Portal, ſondern wandte ſich rechts, wo er durch eine offene Sei⸗ tenthür ins Innere gelangte. Hier ſchritt er durch den langen Corridor, ſchreckte an der Ecke(inks) den Haus⸗ meiſter, der aus ſeiner Kammer in den Hauptgang treten wollte, zurück und ging den Hauptgang rechts hinauf. Hier trat ihm(links), aus der Treppenhalle kommend, der junge Jermy entgegen. Sein zweiter Schuß warf ihn tödtlich in die Halle zurück. Er kreuzte dieſe nach dem Speiſezimmer und verweilte hier, während Miſtreß Jermy aus dem daran ſtoßenden Wohnzimmer durch die Treppenhalle nach einem hintern Corridor ſtürzte und die Mägde rief. Es ſtellt ſich aus ſpätern Ermittelungen die Vermuthung heraus, daß er hier im Speiſezimmer 188 James Blomfield Rush. die beiden Flintenläufe ſeines Mordgewehrs von Neuem lud und damit in die Treppenhalle zurücktrat, um ſeine beiden letzten Opfer im Gange draußen niederzuſtrecken. Alsdann nahm er wahrſcheinlich durch die Seitenthüre, mittels deren er eingedrungen, ſeinen Rückzug, und Niemand hat ihn mehr geſehen. koch in der Nacht kamen zu Wagen, Pferd und Fuß Bekannte, Verwandte, Magiſtratsperſonen, Wund⸗ ärzte, Polizeimänner nach Stanfield-Hall, um zu helfen, zu unterſuchen. Das Unternehmen, eine ganze Familie durch frechen Meuchelmord auszurotten, was unbegreif⸗ licher Weiſe mitten im geſetzlichen und friedlichen Eng⸗ land beinahe gelungen war, verurſachte eine Aufregung und zugleich eine Energie, welche die rechten Mittel zur Entdeckung des Mörders ſofort an die Hand gab. Das Merkwürdige war, daß, ſobald die Nachricht bekannt geworden, ein Jeder die moraliſche Ueberzeugung hatte: Ruſh und kein Anderer iſt der Mörder. Von Norwich aus ward in der Nacht, noch ehe eine Nachricht der Polizei aus Stanfield⸗Hall dahin über den Befund zurückgelangt war, eine telegraphiſche Depeſche nach allen Telegraphenlinien des Königreichs ausgeſchickt, mit einer Perſonbeſchreibung von— Ruſh. Und noch hatte Niemand officiell das Wort ausgeſprochen, daß er der muthmaßliche Thäter ſei! Der Oberconſtabler Yarrington hatte ſchon, als er mit dem Extrazuge in Wymondham ankam, ſeine Poli⸗ zeimannſchaft getheilt und einen Theil nach Felmingham geſendet, wo Ruſh, wie wir wiſſen, ebenfalls eine Woh⸗ nung hatte, die andere ſchickte er nach Potaſh⸗Farm, James Blomfield Rush. 189 beide mit dem Auftrage, Ruſh zu fangen und ſein Haus zu durchſuchen. Potaſh⸗Farm liegt 1% engliſche Meile von Stanfield⸗ Hall. Die ausgeſandte Mannſchaft umzingelte das Haus bis Tagesanbruch, wo ſie Ruſh Licht anmachen ſahen. Maſter Cane, eine Magiſtratsperſon aus Wymondham, der die Polizeidiener befehligte, ließ Ruſh durch einen Burſchen, Savory, der in deſſen Dienſten ſtand, ſagen, er wünſche ihn ſobald als möglich zu ſprechen. Ruſh fam herab, öffnete, ward ſofort ergriffen und in das Gefängniß von Wymondham abgeliefert. Cane blieb die Nacht im Hauſe, während auch hier viel Nachbarn, achtbare Herren, ſich ihm zugeſellten, um im Nothfall die Polizeibehörde zu unterſtützen. Er fand zuerſt im Schlafzimmer zwei doppelläufige geladene Flin⸗ ten mit Zündhütchen aufgeſetzt. Ruſh warnte ſie, ſich in Acht zu nehmen; außerdem viele Patronen, Kugeln, auch ſolche, wie man ſie zu Windbüchſen braucht. Neben dem Schlafzimmer war ein geräumiges Cloſet. Hier fand man ſpäter die Maske, in welcher der Mörder wahrſcheinlich die That verübt hatte. Im Eßzimmer war an der Kaminſeite ein Theil der Holzwand zum Aufſchieben eingerichtet. Ein weiblicher Anzug war im Cloſet aufgehängt; es war ein ganz neuer Witwenanzug mit einer ſchwarzen Kreppmütze und doppeltem Schleier, ſo dick, daß man die Geſichtszüge darunter nicht erken⸗ nen mochte, obgleich die Perſon darunter Alles gut ſehen konnte. Es ward ſpäter ermittelt, daß Ruſh in dieſem Aufzuge mehrmals ausgegangen war. Einige Wochen vor dem Morde hatte man ihn in Wymondham ſelbſt darin geſehen. Er war erkannt worden, man lief ihm nach, und nur beim Dunkel der Nacht war es ihm gelungen zu entkommen.(So die allgemeinen Berichte; 190 James Blomfield Rush. in den Verhandlungen vor den Geſchworenen findet man 3 dieſen Umſtand weder ermittelt noch berührt.) Die gleichzeitig in Felmingham vorgenommene Un⸗ terſuchung führte zu keinem Reſultate. Ruſh war an⸗ geblich ſeit Sonntag nicht dort geweſen, ſeine ältern Kinder waren in Norwich ſeit geſtern Abend zum Con⸗ cert der Madame Dulcken, nur die jüngern waren im Hauſe. Die Geſellſchaft in Stanfield⸗Hall hatte ſich inzwi⸗ ſchen am Morgen vermehrt. Was nur zum Londadel, Magiſtratsperſonen, zu Beamten in der Nachbarſchaft gehörte, hatte ſich eingefunden, aus Neugier, auch zu 6 Rath und That. Man ſtellte eine Maſſe Arbeiter an, um durch einen Canal den Schloßgraben trocken zu legen; man brachte Waſſerpumpen herbei, nur zum Zwecke, um die Waffen aufzufinden, von denen man muthmaßte, daß der Mörder ſie hineingeworfen hätte. Man durch⸗ ſuchte danach und nach andern Spuren Felder, Wieſen, Gründe. Bei der Aufnahme des Protokolls ward auch Ruſh unter Bewachung herbeigeſchafft, desgleichen Emilie Sandford. Alle vernommene Zeugen, ſoweit ſie ſprechen konnten, lenkten ihren Verdacht auf Ruſh,— Miſtreß ₰ Jermy, Elize Chaſtney, Watſon.— Noch fand man einen Zettel von Packpapier, angeklebt auf einen Bücher⸗ deckel, worauf mit großen Lettern unrthoryhiſch ge⸗ ſchrieben ſtand: „Wir ſind unſer ſieben hier, dreie dauſen⸗ viere drinnen, alle bewaffnet wie wir Beide. Wenn Einer von Euch Dienern ſich unterſteht, uns zu folgen, oder das Haus zu verlaſſen, wird er todtgeſchoſſen. Darum bleibt Alle in der Dienerhalle, und weder Ihr noch Je⸗ mand unterſteht ſich, ein Stück Waffen in die Hand zu — James Blomfield Rush. 191 nehmen, denn wir ſind nur da, um Beſitz zu nehmen vom Eigenthum von Stanfield⸗Hall.“ Thomas Jermy, der Eigenthümer. Die Groß⸗Jury, welche darauf ernannt war, fand nach Prüfung des Sachverhältniſſes, das Verdict: eines Mordes mit Vorſatz gegen James Blomfield Ruſh. Emilie Sandford und der Knabe Savory wurden, wegen Mangel hinlänglicher Sicherheit, in Verhaft behalten. Während man im Uebrigen Beweiſe genug zur Hand zu haben glaubte, fehlte doch noch immer ein Theil des Corpus delicti, die Waffe, mit der der Mord begangen ſein konnte, und man ſetzte die vorigen außerordentlichen Anſtrengungen in noch außerordentlicherer Weiſe fort. Denn die zwei langen Doppelflinten im Potaſh-Farmhauſe konnten muthmaßlicherweiſe nicht die Mordgewehre ſein. Der Weg von Stanfield⸗Hall nach Potaſh⸗Farm ward in jeder möglichen Richtung durchſucht, aber trotz des naſſen Wetters, was vorgeherrſcht, und des kothigen Bodens, konnte man keine verdächtigen Fußtkitte ent⸗ decken. Mehr Reſultat gaben die Nachſuchungen, welche von Mittwoch ab mit größerer Sorgfalt als die vorigen, weil man ſich jetzt des ganzen Hauſes bemächtigt hatte, im Potaſh-Hauſe vorgenommen wurden. Außer dem ſchwarzen Frauenanzuge ward jetzt eine graue und ſchwarze weibliche Perücke gefunden, und ein langer ſchwarzer Zopf für einen weiblichen Kopfputz, beide in einer Schachtel in Ruſh's Cloſet. Zwiſchen den Querbalken in einem untern Cloſet fand Mr. Cane, nachdem er die Entdeckung gemacht, daß ein Theil der Holzwand ſich zurückſchieben ließ, die falſchen Documente, welche ein weſentliches Glied in der Beweiskette zu bilden beſtimmt waren.— Tief verſteckt ward endlich eine zweite Schachtel gefunden, — 192 James Blomfield Rush. und darin eine ſchwarze Perücke von ganz eigenthümlicher Conſtruction, eigentlich eine Masfe mit Knebel- und Backenbart, die zuſammenliefen und unter dem Kinne ſich ſchloſſen. Merkwürdigerweiſe ward dieſe Perücke erſt bei einer zweiten Nachſuchung an dieſer Stelle gefunden, nachdem man bei einer vorangehenden nichts entdeckt; man hatte ſie alſo vermuthlich nachher, in Erwartung, daß dieſe Stelle nicht mehr durchſucht werden dürfte, dahin gebracht. Es gab keinen Winkel im Potaſh⸗Hauſe, der nicht durchſtöbert ward; man kroch in die Kamine und Rauch⸗ fänge, deckte die Dielen und Flieſen auf. Auch hier ward der Graben abgelaſſen, der Schlamm ausgeſchöpft, die Brunnen, Teiche filtrirt, die Hecken Zoll für Zoll durch⸗ ſucht, die Heu und Kornſchober umgewühlt. Alle Fel— der, wo der Boden vor kurzem bewegt ſchien, wurden umgepflügt. Hinter dem Pfluge ſiebte man faſt das auf⸗ gelockerte Erdreich. Mit eiſernen Stäben und Hacken durchſtieß man die Wieſen, und wo nur ein Grasflecken war, ward er durchbohrt, um zu ſehen, ob nicht eine Höhlung darunter verborgen ſei. Auch im nächſten Ge— hölz wurden die Wurzeln und hohl ſcheinenden Stamme durchſtochen. Umſonſt, die Waffe war verſchwunden, obgleich Viele auf das beſtimmteſte verſicherten, daß Ruſh eim Fe einer mehrläufigen Piſtole mit einer Drehkolbe geweſen, mittels welcher er, wie Jedermann annahm, die That verübt habe. Auf dem Boden der Treppenhalle in Stanfield⸗Hall hatte man einen Ladeſtock mit Schraube gefunden. Er gab keine Aufſchlüſſe. Dagegen hatte ein Polizeimann in London entdeckt, daß Ruſh in der Racht nach dem 18. November in einem Hauſe daſelbſt, Milne⸗Street, geſchlafen. Unter ſeinem Gepäck waren zwei ſehr harte, cher und nne rſt en, cktz , fte, icht ſch⸗ ard die all Er un n et, James Blomfield Rush. 193 etwa 18 Zoll lange Subſtanzen, eingewickelt in braunes Packpapier, und Ruſh hatte ſich wieder Quartier beſtellt — für die Nacht auf den 28. November, die Nacht, in welcher der Mord vollbracht wurde! Ruſh hatte ſich bei ſeiner erſten Vernehmung ſehr entrüſtet und heftig gezeigt; er hatte das Kind, das Emilie Sandford unter ihrem Herzen trug, verflucht. Er lenkte indeß ſchnell ein; er fürchtete die Folgen die— ſer Heftigkeit und Emiliens Zeugniß, die ihn verderben konnte, von der er hoffte, daß ſie ihn retten werde. Schon am folgenden Tage ſchrieb er aus dem Gefängniß von Norwich⸗Caſtle folgenden Brief an ſie: „Mir thut die Sprache leid, die ich bei unſerer letzten Zuſammenkunft führte; ich hoffe aber, Du kennſt mein Temperament genugſam, um mir zu glauben, wenn ich Dir ſage, daß Du nichts von meinen böſen Wünſchen zu beſorgen haſt, weder von Dem, was ich damals ſagte, oder was immer das Reſultat ſei dieſer unge— recht gegen mich erhobenen Anklage. Immer ſind Dir meine beſten Wünſche gewiß, für Dich ſelbſt und unſer Kind. Nur um wenige Worte bitte ich Dich, um Gewiß⸗ heit zu haben, daß der Brief Dich erreicht, denn mehr zu ſagen iſt uns nicht erlaubt.“ Erſt Dienſtag am 5. December fand der traurige Nachact des Trauerſpiels ſtatt, die Beerdigung des er⸗ mordeten Vaters und Sohnes. Der ganze Raum um das Schloß innerhalb des Grabens war dick mit Stroh beſtreut, damit die unglückliche junge Frau nichts von Dem höre, was um ſie vorging. Die Körper der beiden Jermy wurden in einfach polirte Eichenſärge gelegt, ge⸗ zimmert aus einer alten Eiche des Parkes, die der Re corder Jermy vor kurzem niederhauen laſſen. Es war ein langer feierlicher Zug von Stanſield⸗Hall nach der XVI. 9 194 James Blomfield Rush. alten gothiſchen Kirche von Wymondham. In ſeinem Teſtament hatte der alte Jermy den Wunſch ausgedrückt, falls er in Stanfield⸗Hall ſterbe, daſelbſt begraben zu werden. Alle Pachter und Anhänger der Familie folg⸗ ten zu Fuß. Alle Läden im Städtchen waren geſchloſ⸗ ſen, alle Fenſterläden zugemacht; man betrachtete den Tag als einen der Trauer des Landes, und eine große Zahl Bürger, Landleute und von der Gentry der Um⸗ gegend ſchloſſen ſich noch zuletzt als Leidtragende dem Trauerzuge an. Die Berichterſtatter können nicht genug die Aufre⸗ gung der ganzen Umgegend vom Tage des Mordes bis zu dem des Gerichts ſchildern. Statt daß ſie im Ver⸗ laufe der Wochen ſich gelegt, ſtieg ſie mit jedem Tage; denn jeder Tag brachte neue Indicien zum Vorſchein, die immer auf dieſelbe Spur, dieſelbe Thäterſchaft lei⸗ teten, während man mit ängſtlicher Spannung, aber vergebens erwartete, daß der ſo gravirte Thäter, unter der furchtbaren Laſt der Schuld, der Anklage und der Beweiſe erliegend, ſich durch ein freimüthiges Bekennt⸗ niß erleichtern werde. Aber er trotzte auf den ihm bekannten Umſtand, daß man die Mordwaffe nicht gefunden, und hoffte, daß die Hauptzeugin Emilie Sandford ihr Zeugniß ihm zu Gun⸗ ſten abändern werde. Außerdem war es zweifelhaft, ob Miſtreß Jermy und Elize Chaſtnay im Stande ſein wür⸗ den, vor Gericht zu zeugen. Was ſeiner Schlauheit und Verwegenheit Vertrauen einflößte, war für das Publicum ein Grund banger Beſorgniß. Es war ein niederdrückender Gedanke, wenn ein ſolcher Miſſethäter ſtraflos ausgehen ſollte. inem ückt, nzu felg⸗ hloſ⸗ den roße Um⸗ dem ufre⸗ bis er⸗ age ein, lei⸗ abet mtet der nnt⸗ daß die zun⸗ vür⸗ auen nget nke, James Blonfield Rush. 195 Aber ſein Vertrauen täuſchte ihn. Die Geliebte, die eine Zeitlang ſein willenloſes Werkzeug geweſen, deren Gefühl er vom Kerker aus zu beherrſchen glaubte, von der er hoffte, daß ſie ihm beiſtehen werde, einen Alibi⸗ beweis zu führen, war in ihrer Haft und im Annahen der bangen Stunde ihrer Entbindung in ſich gegangen. Ihr Gewiſſen drückte ſie ſo, daß ſie ihre ganze Kunde von den begleitenden Vorfällen zu Papier brachte, aus Furcht, daß der Tod, bei der Entbindung ſie überraſchend, ihr den Mund ſchließe, und es ihre ängſtliche Sorge ſein ließ, daß dieſes ſchriftliche Zeugniß den Gerichten über⸗ antwortet werde. Noch in den ſchon heranrückenden Wehen unterzeichnete ſie das Papier, deſſen Inhalt fol⸗ gender iſt. Nicht alles darin Aufgenommene iſt zur Prozeßgeſchichte nothwendig, aber die Perſönlichkeiten und Verhältniſſe ſpiegeln ſich darin in einer Art und Weiſe, daß wir auf den Dank unſerer Leſer rechnen, wenn wir es in ſeinem ganzen Umfang überſetzen, und zugleich gibt dies Document an die Hand, wie wir über die moraliſche Glaubwürdigkeit dieſer Zeugin uns ent⸗ ſcheiden dürfen: „Ich fühle, es iſt eine unabweisbare und heilige Pflicht, die ich meinem Gott und Mann ſchulde(to my God and man), und verſuchte daher zu verſchiedenen Zeiten alles Das aufzuzeichnen, was mir im Gedächtniß geblieben iſt, und Bezug hat auf das ſchreckliche Trauer⸗ ſpiel, welches am 28. November v. J. ſtattfand und bei dem ich unglücklicherweiſe eine Zeugin ward, vermöge meiner verdammungswürdigen Verbindung mit dem armen, unglücklichen Mann, Mr. Ruſh. Als ich ge⸗ richtlich vernommen ward, war ich zu verwirrt und ge⸗ ängſtet, als daß ich eine genaue Angabe, wie es wirklich war, machen können. 9* 196 James Blomfield Rush. „Ich will denn anfangen mit Montag den 27. No⸗ vember und ſo fortfahren, und ſo genau und beſtimmt ſein, als es mir möglich iſt. „Montag den 27. gingen Mr. Ruſh und ich in unſer Wohnzimmer unten, mit der Abſicht, eine Woche darin zuzubringen und es zu lüften und zu putzen. Um Mittag war ich verwundert zu hören, daß Mr. Ruſh ein Familienbillet(zu 5 Perſonen) zum Concert(der Mad. Dulcken) ſeinem Sohn James und ſeiner Frau gegeben. Als ich ihn um die Urſache fragte, ſagte er, er wolle doch James und ſeine Frau auch einmal tractiren, da James in letzter Zeit ſich beſſer aufgeführt habe; wir beide (Ruſh und ich) könnten allein mit einander dahin, und Abends, nach dem Concert(am Dienſtag, 28.) uns im Wei⸗ ßen Herzen in Norwich zum Abendeſſen zuſammenfinden. „Zwiſchen 3 und 4 Uhr Nachmittag kam James Ruſh in unſer Zimmer und brachte Brot und Butter, daß es dableibe bis nächſten Donnerſtag, weil ſie bis dahin nicht zurückſein würden, und wenn ich noch ſonſt etwas aus der Speiſekammer brauche, ſolle ich es nur ſagen, da ſie ihren Theil des Hauſes verſchließen wollte Gleich darauf fuhren ſie nach Felmingham. „Ich wollte die Stubenklingel ziehen, als Mr. Ruſh mich fragte, was ich verlange? Ich ſagte: nach dem Dienſtmädchen, ſie ſollte einige Kohlen bringen. Er er⸗ widerte, ſie ſei auch fort mit den Andern und werde erſt Donnerſtag zurückkehren. Als ich mich darüber be⸗ klagte, daß dann kein Dienſtmädchen im Hauſe ſei, ent⸗ gegnete er, morgen früh ſolle die Aufwärterin kommen, um, was ich verlange, zu beſorgen. Das Mädchen hatte aber ſchon Mr. Ruſh Schlafſtube reingemacht, und auf meinen Befehl Feuer im Kamin angelegt, jedoch ohne es anzuzünden. mt in che ſh der rau en, ide James Blomfield Rush. 197 „Nach 5 oder 6 Uhr tranken wir unſern Thee. Kurz darauf ſagte mir Mr. Ruſh, er wolle nun ausgehen, aber werde bald wieder zurückſein, denn da es mein Geburtstag ſei, wolle er nicht lange fortbleiben. Er ging die Treppe hinauf und blieb dort, ich glaube eine Viertelſtunde oder 20 Minuten. Ich blieb im Wohn⸗ zimmer, ſetzte das Theezeug fort und hatte mich ans Piano geſetzt, ehe er herunterkam. Ich ſpielte noch, als er herunter kam und mir, indem er hinausging, zu⸗ rief, ich möchte den Riegel hinter ihm zuſchieben. Ich ſah ihn nicht hinausgehen, ſtand aber auf, wie er ge⸗ heißen, um hinter ihm zuzuriegeln. Dann ſtieg ich hin⸗ auf, um zu ſehen, ob er auch das Licht ausgemacht. Er hatte es ausgelöſcht und hinter das Kamingitter geſtellt. Beim Hinausgehen ſah ich, daß er ſeine Uhr und Börſe auf dem Waſchtiſch liegen gelaſſen. Wenn er ſonſt des Abends ausging, pflegte er mir ſeine Börſe zu über⸗ geben. Diesmal hatte er es nicht gethan. „Ich ließ ſie, wo ſie lagen, kam herunter, ſetzte mich wieder ans Piano und ſpielte gegen zwei Stunden, bis ich ihn klopfen hörte, ich glaube, es war ans Fenſter. Ich ging hinaus zum Aufriegeln und fragte, wer da wäre? Er antwortete nur: Ich. Ich ſchob den Riegel zurück, ſah ihn aber nicht ſelbſt eintreten, denn ich war ſchon vorher in die Stube zurückgekehrt. Er ſtieg die Treppe im Dunkeln hinauf, obgleich ich ihm aus dem Wohnzimmer zurief, ob er nicht ein Licht mitnehmen wolle? Während er oben war, deckte ich den Tiſch zum Abendeſſen, da er vorher geſagt, er wolle heut ein Glas Wein trinken auf meine Geſundheit. Er kam herunter, ſtieg aber noch einmal hinauf, von ſeiner Flinte den Pfropfenzieher zu holen, um damit den Kork aufzuziehen. „Nach Abendeſſen machten wir etwas Muſik. Er 198 James Blomfield Rush. accompagnirte mich bei einem Liede, und ging dann, glaube ich, um 10 Uhr zu Bett. Wir ſchliefen die Nacht im Eckzimmer, denn in ſeinem war kein Feuer. Weiter wüßte ich nichts, was an dem Montag vorgefallen wäre. „Dienſtag am 28. kam Morgens die Aufwärterin und machte unſer Wohnzimmer zurecht. Mr. Ruſh, glaube ich, ließ ſie ein, denn er war zuerſt hinunter. Ich ſelbſt bereitete mich den ganzen Tag auf den Abend vor, wo wir um 6 Uhr zum Concert nach Norwich fahren wollten. Mr. Ruſh ſagte, er wolle um 2 Uhr zu Mittag kommen. Die Frau blieb, glaube ich, bis 12 Uhr. Ich zog mich gerade zum Mittag an, als Mr. Ruſh hereinfrug, wann es denn fertig ſein werde? Ich ſagte, in 5 Minuten. Er antwortete:«O da habe ich gerade noch Zeit, meine Flinte abzufeuern», und rannte die Treppe hinauf, ging in den Garten, ſchoß los und brachte die Flinte dann wieder in ſein Zimmer. „Wir ſetzten uns zu Tiſch. Als es vorüber, foderte er mich auf, ihm etwas Waſſer zu kochen, da er ſich lieber jetzt raſiren wolle, als am Abend. Da James vom Hauſe ſei, müſſe er doch nach den Leuten ſehen bis 6, wo ſie Feierabend machten, und würde nicht Zeit zum Raſiren haben. Ich ſetzte das Waſſer bei und ging wieder die Treppe hinauf. Ich entſinne mich nun nicht, ob er herunterkam, um das heiße Waſſer zu holen, oder ob ich es ihm hinaufbrachte, aber ich weiß, daß ich in ſein Zimmer ging, um ein reines Hemde für den Abend auszutrocknen. Schon am Vormittag war ich hinaufgegangen, um es mir zu holen, fand aber die Thür verſchloſſen, er hatte ſie ganzen Tag über zu⸗ geſchloſſen. „Die Thür war auch jetzt 2 Er fragte, was ich wolle? Ich ſagte es, und er öffnete. Ich ging hinein nn, cht iter äre. rin ſt, ter. end ich Uhr bis als e abe nd James Blomfield Rush. 199 und nahm mein Hemde. Ich bemerkte, daß die Fenſter⸗ läden zugemacht waren; ich dachte, das ſei, weil wir am Abend ins Concert wollten. Mich dünkt, es war noch etwas Feuer im Kamin, doch will ich darüber nichts mit Gewißheit ſagen; ebenſowenig als über das Hinauf⸗ tragen des Raſirwaſſers. Ich glaube aber, ich trug es ſelbſt hinauf, weil er mich das erſte Mal nicht hinein⸗ laſſen wollte, denn ich entſinne mich noch, daß er mir damals ſeine beſten Hoſen hinausreichte, um ſie zu bürſten, und ich nahm ſie hinunter und bürſtete die Hoſen und den Rock. „Er kam dann herunter und ſagte, um 6 Uhr werde er beſtimmt zurückſein, ich ſollte aber den Thee fertig haben. Es war da etwa um 5, und ich machte, daß ich hinaufkam, um mich zum Concert anzuziehen, und eben eilte ich wieder hinunter, um den Thee zu machen. Um dieſe Zeit kam Mr. Ruſh zurück, und ſah, daß ich ſo ziemlich fertig war, nur hatte ich mein ſeiden Kleid noch nicht an, das wollte ich erſt in Norwich anziehen, wenn dazu noch Zeit wäre. „Er antwortete nichts, ſondern ſetzte ſich zum Thee nieder. Ich ſah, es ging etwas mit ihm vor, denn er ſirirte ſeine Blicke ſo ſeltſam auf mich. Ich fragte ihn, ob er unwohl ſei?— Während er den Thee trank, kam es heraus, aber allmälig, daß er nicht ins Concert könne, weil er ſich unwohl fühle; wenn es mir aber gar zu unangenehm wäre, wolle er ſich doch entſchließen, ob⸗ gleich es jetzt ſchon etwas ſpät wäre. Da ich ſah, daß er unwohl war, drängte ich nicht; es war mir aber ſehr unangenehm, daß ni daraus wurde. „Wir hatten nun eine lange Unterhaltung über das Concert und machten einen Plan, am andern Tage in das Morgenconcert zu fahren. Darauf verfiel er wieder 200 ZJames Blomfield Rush. in das vorige Schweigen und ſah mich wieder ſo ernſt und ſeltſam an. Ich fragte ihn, warum er ſo auf mich blicke? Da ſah ich, daß ihm Thränen über die Backen liefen. Seine Antwort war, daß er aufſtand, auf mich zuging und mir einen Kuß gab. Es wäre eine wahre Schande, ſagte er, daß ich ſo in meiner Hoffnung ge⸗ täuſcht ſein ſolle, denn er ſah wohl, wie nahe es mir ans Herz ging. „Wir plauderten noch eine Weile, als er plötzlich ſagte:«Ich muß wieder dahin ausgehen, wo ich letzte Nacht war.» „Ich verſuchte es ihm auszureden, er aber erwiderte: er habe nur noch ein oder zwei mal ſo auszugehen, wenn er, wie er hoffe, jetzt glücklich wäre; und dann fragte er mich, wie oft er ſchon ſo ausgegangen ſei? Ich ſagte fünf oder ſechs mal. Da erinnerte er mich an eine Anekdote in der ſchottiſchen Geſchichte, wo einer der alten Häuptlinge, der oft geſchlagen war, an einer Mauer ſaß und einer Spinne zuſah, die von der Mauer her⸗ unterzuſpringen verſuchte. Ich glaube, ſie hatte es ſechs mal verſucht, und es war ihr nicht gelungen und ſie verſuchte es noch einmal. Da ſagte der ſchottiſche Häuptling: wenn es dem Inſect jetzt gelingt, dann will ich auch noch mal meine Leute ſammeln. „So meinte Mr. Ruſh, es wäre auch mit ihm das ſiebente mal, und wie es der Spinne geglückt, möge es auch ihm glücken, und er würde dann nicht mehr nöthig haben auszugehen und würde auch jetzt nicht lange bleiben. „Da ſagte ich zu ihm, es ſei etwas Anderes als die Wilddiebe, was ihn Nacht ſo auszugehen veranlaſſe, wie er thue?— Nach ein Paar Worten ſprach er:(Nun ja, es iſt noch etwas außer dieſen Wilddieben“, James Blomfield Rush. 201 aber er würde mir noch einmal ſo gut ſein, wenn ich jetzt nicht verſuchen wolle, noch mehr zu erfahren, aber er verſpreche mir getreulich binnen kurzem Alles zu ſagen.— Dann ging er noch einmal die Treppe hinauf, wie gewöhnlich, ehe er ausging. „Ich erinnere mich jetzt ſo ziemlich genau, was ge⸗ ſchah, nachdem er zurückkehrte, und auch was in der Nacht vorging. „Als er zurückkehrte, habe ich ihn nicht mit Augen geſehen, bis er die Treppe hinaufging, obwol er mit mir ſprach, als er an der Stube vorüberging. Am Tone erinnere ich mich ganz deutlich, daß er Schuhe oder Stie⸗ feln anhatte. „Als ich zu Bett ging, trat ich, wie gewöhnlich, in ſein Zimmer, und zuerſt, wie ich an der Thür war, ſagte er:„Komm herein!* und ich trat etwa zwei Schritte ein, da ſagte er:„Nein, geh in deine Stube“, und dann kam er auf mich zu, wie um zu verhüten, daß ich weiter ins Zimmer vorginge, als ich gerade im Begriff war, mich auf einen Stuhl zu ſetzen, der nahe an der Thür ſtand. Ich fragte ihn, in welcher Stube ich ſchlafen ſolle, er ſagte etwas haſtig:„Nun gewiß in deiner eignen, aber warte, ich muß dir wol das Kleid aufmachen.“ „Da bemerkte ich, daß Feuer in ſeinem Kamin brannte, und es flackerte ſchhoch auf. Er mußte es ſelbſt an⸗ gezündet haben, ſeit er nach Hauſe gekommen war, da ich bald nach ſeinem Ausgehen zufällig in die Stube getreten war, und danſals brannte es nicht. Sonſt war es in ſeinem Zimmer wie gewöhnlich, wenn er Nachts ausging. „Wie ich ſche den Behörden geſagt, war er von dem Augenblick àn, wo er die Treppe wieder her⸗ untergekommen, ſehr aufgeregt; aber ich glaubte, es rühre 202 James Blomfield Rush. daher, daß er wirklich ein Geſchäft mit den Wilddieben gehabt oder ſonſt eine Affaire mit Jemand anders, aber mir fiel nicht im Traum ein, daß ein ſo furchtbares Verbrechen begangen ſein könne. „Nun ging ich in meine Stube. Mich dünkt, er hatte mir geſagt, ich ſolle mein Licht ſo ſchnell als mög⸗ lich auslöſchen. Aber ich kann mich täuſchen, und will das nicht für gewiß behaupten.— Ich riegelte meine Thür zu und hörte, daß er daſſelbe that; bald darauf aber hörte ich ihn wieder aufmachen und hinuntergehen, wie ich ſchon früher angegeben. Auch vergaß ich zu erwähnen, daß er mir an dieſem Dienſtag Abend wie⸗ der, wie gewöhnlich, ſeine Börſe zum Aufheben gegeben hatte. „Ich entſinne mich auch, als er in der Nacht in mein Zimmer kam, ſprach er etwas von ſeinem Hut und von Füttern oder Säumen, was aber iſt mir unmöglich mich zu entſinnen, aber erwähnt hat er den Hut und das Säumen, des bin ich gewiß, und ich entſinne mich, es geſchah, als er zum zweiten mal aus meinem Zimmer ging, nämlich nachdem er ſeinen Ueberrock auf mein Bett gelegt.(Die Ausſage hier bezieht ſich corrigirend auf eine frühere vor der Polizei gemachte. Zur richtigen Würdigung des Falles genügt die ſpätere Ausſage vor dem Geſchworenengericht; dieſe Schrift ſoll, wie geſagt, zumeiſt nur die Perſönlichkeit der Zeugin ins rechte Licht ſtellen.) Es war ſo mancherlei, was er da in der Nacht ſprach, aber ich war ſo erſchreckt über ſeinen Beſuch, und wie er ſo verwirrt redete, daß ich mich durchaus nicht mehr des Zuſammenhang innen kann, nur erinnere ich mich, daß er von ſei en Mutter ſprach und ſeinen Kindern, die ruinirt w aber wir würden uns nie mehr auf dieſer Erde trennen. Ich hätte nie Zames Blomfield Rush. 203 etwas Unrechtes gethan, ſagte er, und Gottes Segen würde auf mir ruhen. Und gleich nach dem Frühſtück müßten wir fort nach Norwich und dort den Tag ver⸗ weilen. „Jetzt glaube ich mich zu entſinnen, es war zwiſchen 2 und 3 des Morgens, als er ſo in mein Zimmer kam. Ich ſchlief nicht feſt, denn ich war auch aufgeregt von Dem, was am Abend vorher ſich zugetragen hatte. Ich erinnere mich noch, ich fragte ihn: ob er denn zu Bett geweſen? und er antwortete:«O ja und geſchlafen.» Das iſt aber nun auch Alles, deſſen ich mich aus jener Nacht entſinnen kann, bis auf Das, was ich ſchon vor⸗ her geſagt. „Die Stiefeln, die man jetzt vermißt, habe ich oft am Kaminfeuer in Mr. Ruſh Schlafſtube zum Trocknen ſtehen geſehen. Als ich ihn einmal ſah, wie er den Koth vom Leder abkratzte, fragte ich ihn, ob ich die Stiefeln nicht lieber hinunternehmen ſolle, damit ſie ordentlich geputzt würden. Er ſagte: Nein, das kann ich ebenſo gut thun. Er hatte ſie aus ſeinem Cloſet ge⸗ nommen und dann in den Kamin geſtellt. Ich glaubte, ſeine Weigerung, ſie ordentlich reinmachen zu laſſen, rühre daher, weil er mit ſeinem Sohne James in letzter Zeit in Uneinigkeit lebte. „Jetzt entſinne ich mich auch, wie Mr. Ruſh ſich an dem Freitag vor dem ſchrecklichen Dienſtag benahm. Mr. Ruſh ſagte mir, ich ſolle den Thee ſo bald als möglich bereiten, und vorher hatte er zum Fenſter hin— ausgeſehen und geſagt, das wäre ſo eine rechte Nacht für die Kerle, wo dachte, daß er die Wilddiebe meine, denn er m Morgen eine Spur geſehen. Am Nachmittag er verſchiedene Briefe für die Poſt geſchrieben, und ich hatte ihm Couverts dazu aus 204 James Blomfield Rush. ſchneiden müſſen. Wir hatten uns nun gerade zum Thee geſetzt, als Mr. Ruſh ſagte, ein Bischen Gin in den Thee würde ihm gut thun, weil er ſich übel fühle. Ich fragte ihn, ob ich nicht Branntwein holen ſolle, da die Cholera umging; er aber ſagte, er wolle lieber Gin haben, und ſtand auf, ihn aus ſeinem Cloſet zu holen. Wir wohnten nämlich in der Woche in ſeiner Schlaf⸗ ſtube. Er goß etwas in ſeine Taſſe und bot mir auch etwas davon an. Dann ſetzte er die Flaſche an den Mund und trank, was mich ſehr in Verwunderung ſetzte, da er in dem Punkte ein ſehr mäßiger, enthalt⸗ ſamer Mann war. Ich ſcherzte mit ihm, warum er ſich auf dieſe Weiſe Spiritus in den Leib jage, er antwor⸗ tete, er thue es, um die Kälte abzuhalten, wenn er aus⸗ gehe. Er ſetzte dann die Flaſche weg, trank den Thee aus und brachte die Briefe zu ſeinem Sohn James hinaus, daß er ſie auf die Poſt trage. „Wie er gleich darauf zurückkam, fing ich an das Theegeſchirr fortzuräu Er ſagte, ich ſolle doch das laſſen, bis er ſrnh und ich möchte jetzt in meine Stube gehen. Ich that es und nahm das Licht mit. Bald darauf rief er mir zu, ich möge mein Licht aus⸗ machen und ihn wiſſen laſſen, wann James nach Wy⸗ mondham gegangen wäre; worauf er ſeine Thür ſchloß, nach dem Geräuſch zu urtheilen, glaube ich, er ver⸗ riegelte ſie. „So im Dunkeln ſitzend, hörte ich nach 8 bis 10 Minuten einen Gig hinausfahren und rief es ihm zu. Er ſagte:«'s iſt gut». Ich ging in meine dunkle Stube zurück und blicb da etwa eine Vigxtelſtunde, bis ich ihn hinausgehen hörte und die Thü en. Da machte ich mich hinaus und trat in ſeine Da bemerkte ich denn nichts Beſonderes oder Aübetes, als es vorher —— — — — James Blomfield Rush. 205 geweſen, außer daß ſein Rock und ſeine Weſte auf ſeinem Bette lagen. Eine beträchtliche Anzahl Silbergeld lag auf dem Toilettentiſch, ſeine Uhr daneben. Ich deckte ein Tuch darüber, räumte das Theegeſchirr fort und ſetzte mich dann hin, um in der ſchottiſchen Geſchichte zu leſen, welche Mr. Ruſh am vorigen Montag aus London mitgebracht hatte. „Ich las eine ganze Weile, bis ich nach meiner Uhr ſah, daß es 10 Uhr war. Er war noch nicht zurück. Ich nahm wieder mein Buch. Nachdem ich Stunden oder eine volle Stunde geleſen, ward mir ſehr bange, daß Mr. Ruſh noch nicht da war. Ich ging auf und ab, und war ſehr unruhig aus Beſorgniß, daß ihm etwas zugeſtoßen ſei, Ster er vielleicht den Wilddieben begegnet wäre und ſie ihn verletzt hätten. „Nach einer Weile ſah ich wieder nach meiner Uhr und es war ſchon 11/½. Da ward ich ſehr ängſtlich und wußte nicht, was ich anfangen ſollte, als ich end⸗ lich die Hausthür aufgehen hörte und er ſtieg die Treppe herauf. Er öffnete die obere Flurthür und rief hinein: Wo biſt du?— Ich antwortete: In deiner Stube. Er ſagte, indem er noch immer außerhalb der Thür blieb: Gehe einen Augenblick in deine.— Ich that, wie er hieß, und blieb in meiner Stube etwa 20 Minuten, bis er aus ſeiner Thür rief: Willſt du nun nicht zu mir kommen? „Als ich hineintrat, fand ich ihn ſchon im Bette. Er ſchien mir ſehr ſeltſam, er kam mir beinahe wie be⸗ trunken vor. Ich ſagte ihm, das kommt von dem Gin⸗ trinken. Er ſchien mich eine Weile gar nicht zu beachten, dann rief er: Ach, ich war ein großer Thor, daß ich ge⸗ trunken habe; ich wi ch nie mehr Gin trinken; aber mache, daß du zu Bett kommſt. Ich antwortete: Nein, 206 James Blomfield Rush. ich will dir erſt eine ſtarke Taſſe Thee machen, dann wird dir beſſer werden.— Er ſchlief ein. „Ich ſetzte den Keſſel zum Kochen ans Feuer, und da bemerkte ich im Kamin, innerhalb des Gitters, die Stiefeln und Strümpfe zum Trocknen hingeſetzt. Sie waren ſehr naß und voll Koth. Ich dachte nicht anders, als er werde eingeſchlafen ſein irgendwo an einer feuch⸗ ten Stelle im Freien. Etwa um 2 Uhr des Morgens erwachte er, um den Thee zu trinken. Da ging ich denn zu Bett.— Bald nachher ſprang er auf. Ich fragte ihn: was iſt denn los?— Er ſagte, er fürchte, er habe etwas aus ſeiner Taſche verloren, und ging es zu ſuchen. Ich fragte, was es wäre?— Er ſagte: meine Schlüſſel. Ich meine, er ſprach auch etwas von Papieren. Das kann ich aber nicht mehr ſo gewiß verſichern.— Er fand die Schlüſſel unter der Seite des Bettes, wo ich lag, und ging dann in das Cloſet, warum weiß ich nicht, aber als er herauskam, ſagte er, es ſei Alles in Richtig⸗ keit, er habe nichts verloren, und ſtieg wieder ins Bett. „Wir ſtanden Morgens etwas früher auf, denn er wollte nach Felmingham. Er ſchien noch immer recht unwohl. Während ich das Frühſtück bereitete, ſtanden ſeine. Stiefeln noch immer im Kamin, die Strümpfe hingen aber nicht mehr, er hatte ſie in den Nachtſack gethan, denn er pflegte alle ſchmutzige Wäſche immer mit nach Felmingham zu nehmen, wo ſie gewaſchen ward. Er ging um 9 nach Felmingham und kam Abends gegen 8%½ Uhr wieder zurück. Sonſt fiel nichts vor. Nur ſagte er mir, daß viele Papiere in ſeiner eiſernen Kiſte naß geworden wären, und er brachte ſie her, um ſie zu trocknen. Am Sonntag ſortirte er dieſe Papiere. Einige verbrannte er, andere tro te er am Kamin. Am Nachmittage ging er aus, ich glaube zu Mr. Jermy.— nen ere⸗ An James Blomfield Rush. 20 —¹ Seit er am Sonnabend früh nach Felmingham ging, habe ich nichts mehr von dieſen Stiefeln geſehen, noch kommt mir ſonſt etwas in Sinn, was des Aufſchreibens werth wäre, in Bezug auf Potaſh⸗Haus oder Mr. Ruſh's Handlungen vor der ſchrecklichen Mordthat. Emilie Sandford.“ Das Daſein dieſes ſchriftlichen Zeugniſſes der Un⸗ glücklichen, welches einen ſo hellen Einblick in die Ver⸗ hältniſſe gewährt und doch im Ganzen mit richtigem Sinne für Das geſchrieben iſt, worauf es hier ankommt, ward aber dem Publicum und Ruſh ſelbſt erſt ſpäter bekannt, und jenes konnte noch lange fürchten, dieſer hoffen. Er wollte, trotz aller Ermahnungen ſeiner Freunde, davon abzuſtehen, ſich ſelbſt vertheidigen, ohne Zuziehung eines Anwalts. Seit er im Gefängniß war, fing er deshalb an für ſich, behufs der Vertheidigung zu ſchrei⸗ ben, und füllte gegen 200 Folioſeiten. Auf dies Ge⸗ ſchriebene war er ſo eiferſüchtig, daß er den Sack, worin er es gethan, nie aus den Augen ließ, und ihn ſelbſt, wenn er in die Kapelle ging, mit ſich nahm und zwi⸗ ſchen ſeinen Beinen bewahrte. Unter dieſen Schriftſtücken befand ſich auch ein langer Brief an ſeine juriſtiſchen Geſchäftsfreunde in London, den er aber niemals abſandte. Er ward erſt nach ſeinem Tode unter den Papieren gefunden. In dieſem Briefe entwirft er einen eigenthümlichen Plan der Vertheidi⸗ gung. er ſelbſt daran, daß dieſer Plan gelingen könne und daß die Adreſſaten ſich darauf einlaſſen werden, und gab ihn daher freiwillig und in der Hoffnung auf, ſich ſchon ſonſt durchzuhelfen. 208 James Blonfield Rush. Der Plan iſt nämlich eine vollſtändige Novelle, welche die Thäterſchaft auf andere dritte, unbekannte Perſonen abwälzen ſoll, für deren Exiſtenz Ruſh ſeinen Freunden Beweiſe an die Hand gibt, aber mit der dringenden Warnung, daß dies Alles von ihnen ſelbſt kommen müſſe, und Alles verloren wäre, wenn ſie nur ahnen ließen, daß er die Hand dabei im Spiele habe, oder auch nur darum wiſſe. Durch das Zeugniß Emilie Sandford's mußte dies ganze Märchen in ſich ſelbſt zerfließen. Inzwiſchen wuchſen die Beweismittel. Das Dienſt⸗ mädchen Chaſtnay blieb zwar furchtbar leidend, aber ihre Geneſung ſchritt doch fort. Emilie Sandford ward glück⸗ lich entbunden, man konnte alſo auf ihr Zeugniß rechnen. Miſtreß Jermy's Zuſtand war ſo, daß man die Hoffnung aufgab, ſie vor Gericht erſcheinen zu ſehen, aber was ſie bezeugen konnte, war nicht von großer Bedeutung. Ruſh ward mit ängſtlicher Genauigkeit bei Tag und Nacht gehütet, um ihm ſowol alle Mittel zur Flucht als zur Selbſtentleibung zu entziehen. Sein Benehmen im Gefängniß entſprach der Vorſtellung, die in Bezug auf ſeinen Charakter allgemein war. Er war ſcheinheilig, eitel, und dazwiſchen blitzte ſeine Schlauigkeit, ſeine ver⸗ ſchmitzte Berechnung bei jeder Gelegenheit hervor. Der Reverend James Brown, der Kaplan des Gefängniſſes und Kanonicus der Kathedrale, legte in einem Aufſatz folgende Beobachtungen über dieſen merkwürdigen Men⸗ ſchen nieder: „Vom erſten Augenblicke ſeiner Gefangennehmung an ſuchte er einen Charakter anzunehmen, den durchzuführen ihm unmöglich war: er nahm einen ſtolzen Schein der Unſchuld an. Aber er überlud und trug dermaßen auf, daß der geringſte Grad von Scharfſinn ausreichte, durch den Schleier die Blößen zu entdecken. elche onen nden nden iſſe, en, nur d enſ⸗ ihre nen. ung ſie und als im auf ver⸗ Der ſes ſutz an Nen hein en James Blomfield Rush. 209 „Zuerſt konnte er nicht genug über die Handſchellen ſpotten und ſcherzen, die man ihm angelegt, eine Maß⸗ regel, die ſonſt Männern ſeines Standes(in his rank of life) ſehr empfindlich iſt. Ein Unſchuldiger, der eines ſolchen Verbrechens angeklagt iſt, wird er die Anklage mit Leichtſinn hinnehmen, beſonders wo die ermordeten Perſonen ihm ſo nahe bekannt waren?— Beim erſten Eintritt ins Gefängniß ſpielte er dieſe Rolle weiter. Ihm ſchien es nur darum zu thun, Allen, mit denen er in Berührung kam, den Eindruck eines glücklichen, zu⸗ friedenen Mannes zu machen. Er verſicherte wiederholt, daß er mit Appetit eſſe, trinke und vortrefflich ſchlafe. Seine Umgebung wußte nur zu gut, wie unruhig er ſchlief, wie oft er aufſchrie und ſich auf ſeinem Lager wälzte. „Von ſeiner Freiſprechung redete er, nicht wie von Etwas, worauf er hoffte, ſondern wie von Etwas, das ſich von ſelbſt verſtehe. Es ſollte, ſeiner unglücklichen Kinder wegen, draußen wiederholt werden. Den Kaplan bat er, ob er ihm wol ſeine Bibel und ſein Prayer- book verkaufen wolle, er möchte ſie gern als Erinne⸗ rungen aus ſeinem Gefängniß mitnehmen. Wer irgend noch an ſeiner Schuldbarkeit gezweifelt hätte, ward durch dieſe Prahlereien einer andern Ueberzeugung.(Und doch verſicherte er ſpäter, nach ſeiner Verurtheilung, daß er die ganze Zeit über ſich auf das ihm bevorſtehende Schickſal vorbereitet habe.) „Man hat Ruſh's Charakter einen conſequenten ge⸗ nannt. Allerdings war er das, aber nur in Argliſt, kleinen Künſten und Doppelzüngigkeit, die ihn ſtets zu Widerſprüchen verführten. Welchen Zweck er auch im Auge hatte, er ging nie gerade darauf los, ſondern nahm irgend eine Krümmung, um ihn zu erreichen. In ſeinem 210 James Blomfield Rush. Gefängniß war er die wahre Qual Aller um ihn her. Er konnte keinen Schritt thun, ohne zu betrügen. Wenn er um etwas bat, was geſtattet werden konnte, ſo ge⸗ ſchah es nur, um auf etwas Anderes loszugehen, was nicht gewährt werden konnte. Man mußte allen Takt und Wachſamkeit anwenden, um ſich vor ſeiner Doppel⸗ züngigkeit zu wahren.—— „Wie er der argliſtigſte, ſo war er auch der arg⸗ wöhniſchſte Menſch. Von Ehre und Ehrbarkeit wollte er nicht viel wiſſen. Gegen Jedermann hatte er den Ver⸗ dacht, daß er etwas gegen ihn im Schilde führe. Er traute daher Niemand, auch nicht Dem, der offenkundig ihm dienen wollte.—— „Sein Geiſt war nicht zu überwinden. Seine Con⸗ ſtitution war wie von Eiſen. Nichts konnte den Körper und den Sinn ermüden. Eine ſeltene Ausdauer, die ohne Gewiſſens⸗ und andere Scrupel nach jedem Mittel ſuchte, um ihr Ziel zu erreichen. Dazu beſaß er eine Selbſt⸗ beherrſchung, die ihres Gleichen ſuchte.—— „Ob die Religion je auf ihn einen Einfluß gehabt, iſt ſchwer zu beſtimmen. War er ihr einmal zugänglich, ſo hat er ſie zu ſeinem Zwecke verkehrt. Praktiſch übte er nur abſolute Ungläubigkeit, während ſein ſcheinheiliges Thun bei jeder Gelegenheit von empörender Art war. Cobbet und Carlisle waren einſt ſeine Lieblingslecture. Möglich, daß er ihre Lehren mit einem andern ſelbſtge⸗ bildeten Syſteme verſchmolzen hat, gewiß iſt nur, daß er den Schein der Gottesfurcht und des Gottvertrauens bis auf die Letzt beobachtete. Wie er die Sprüche der Schrift anzuwenden wußte, um ſeinen Verbrechen und ſeiner verkehrten Handlungsweiſe einen Anſtrich von Auto⸗ rität zu geben, davon liefert ſein Prozeß viele Belege. Die Geſchichte, wie er Emilie Sandford verführte, iſt der her. enn vas akt el⸗ g⸗ et zer⸗ Er dig per hne te, bt, ich, ibte ges at. re. Re⸗ doß ens und ſto⸗ James Blonfield Rush. 211 ſchlagendſte Beweis ſeiner Scheinheiligkeit. Während er die Unſchuld verführte und mit der raffinirteſten Schlau⸗ heit darauf ausging, ſeine Nachbarn um ihr Eigenthum zu bringen, fehlte er doch nie in der Kirche und bei geiſtlichen Verſammlungen, und ſchien unter Allen der am meiſten ergriffene und reuigſte Sünder, der ſich nicht genug in Zerknirſchung an ſeine Bruſt ſchlagen konnte.“ Wenn er in London war, beſuchte er die Methodiſten⸗ kapellen der Anhänger Wesley's. Hier aber laſtet ein neuer Verdacht auf ihm. Im October 1848, alſo wenige Wochen vor der entſetzlichen Mordthat, mit der ſein Sinn umging, und während er für Emilie Sandford die Gefühle innigſter Zärtlichkeit zur Schau trug, reizte ihn die Anmuth eines jungen Mädchens, die in einer londoner Penſionsſchule lebte. Er ſchenkte ihr eine gol⸗ dene Uhr und führte ſo verfängliche Reden, daß die Vorſteherin der Schule, davon erſchreckt, kein beſſer Mittel wußte, als die junge Penſionairin auf der Stelle zu ihren Aeltern zurückzuſchicken. Ruſh war wüthend und drohte ihr Rache. Die Dame hatte einen beträcht⸗ lichen Actienantheil an der methodiſtiſchen Kapelle, denn in London werden bekanntlich Kirchen und Kapellen von Privatunternehmern auf Speculation erbaut, und die Vermiethung der Kirchenſtühle liefert anſehnliche Divi⸗ denden. Bald darauf ging die Kapelle in Flammen auf. Man hatte eine Stunde vorher einen Mann heimlich über die Mauer klettern geſehen, deſſen Geſtalt und Ge⸗ ſicht von Zeugen ſo beſchrieben wird, daß auch darin das Publicum Ruſh zu erkennen glaubte.(Dies ſind jedoch nicht actenmäßige Ermittelungen; den Angaben deshalb in den Zeitungen iſt indeß nicht widerſprochen.) Neben ſeinem hochfahrenden Benehmen, das ſeine 2]2 James Blomfield Rush. Unſchuld ausdrücken ſollte, war er doch vom Augenblicke an, wo er die Schwelle des Gefängniſſes betrat, auch dort die Demuth ſelbſt, wenn es religiöſe Gegenſtände galt. Ein ſolcher Dulder konnte ein ſolches Verbrechen nicht begangen haben. Er fehlte nie beim Gottesdienſt in der Kapelle und affectirte oft große Bewunderung für die Predigten, die er gehört. Neben ſeinen Schrei⸗ bereien lag immer ein dickes Buch, zu ſeiner Privat⸗ andacht beſtimmt. Seinen größten Troſt, verſicherte er oft, verſchaffe ihm das Leſen der Bibel. Dringend ver⸗ langte er, daß man ihm privatim das Abendmahl reiche. Man entgegnete, daß es nicht Gebrauch ſei, einem Ge⸗ fangenen das Abendmahl vor dem Gerichtstage zu reichen, da es zu unwürdigen Zwecken genoſſen werden möchte. Er konnte nicht begreifen, daß ein Menſch ſo ſchlecht ſei, um das zu thun. Der Kaplan erwiderte ihm, er habe ſolchen Menſchen gekannt, gegen welchen doch die vollſtändigſten Beweiſe ſeiner Schuld vorgelegen hätten. Ruſh ſchien zum erſten Male verwirrt. Die mehren Geiſtlichen, die ihn beſuchten, täuſchte er übrigens nicht. Sie waren einig, daß ihnen ein ſolcher Fall von Unbußfertigkeit und Verſtellung noch nicht vor⸗ gekommen. Er bat ſie oft, mit ihm zu beten, wenn ſie aber dabei auf ſeine Schuld anſpielten, ward er unge⸗ duldig. Auch wenn das Schickſal ſeiner unglücklichen Kinder erwähnt ward, oder was ihn ſonſt näher per⸗ ſönlich bewegte, ſuchte er ſchnell dem Gegenſtand eine andere Wendung zu geben, aus Furcht, daß er ſich ſelbſt verrathen könne. So erfreut er war, wenn die Geiſt⸗ lichen zu ihm kamen, und zuweilen tiefes Gefühl zu verrathen ſchien, ſo zeigte er, wenn ſie fort waren, doch die äußerſte Gleichgiltigkeit und fing an von weltlichen Dingen und Bagatellen zu ſprechen. James Blomfield Rush. 213 nblicke Gegen den Kaplan betheuerte er zu wiederholten uch Malen ſeine Unſchuld. Dieſer hatte kein Recht, ihn vom ſtände Gegentheil zu überweiſen, und mußte dieſe Betheurungen echen ſtillſchweigend entgegennehmen; dennoch hielt er es für dienſt ſeine Pflicht, ihm die ſchwere Natur der auf ihm laſten⸗ rung den Anklage vorzuführen, die furchtbare Wucht der Be⸗ chrei⸗ weiſe, und demnächſt ihn auf die wahrſcheinlichen Folgen wat⸗ vorzubereiten. Dieſe feſte Haltung des Kaplans ließ te et Ruſh wahrſcheinlich an der Hoffnung, auch ihn zu täu⸗ bet ſchen, verzweifeln, und er gab ſich ſeitdem nicht mehr tiche Mühe, ihm ſeine Unſchuld zu verſichern. ße⸗ Man hoffte, daß ein anderer Geiſtlicher, der Freund den ſeines Hauſes, der Reverend W. Andrew, auf ihn von chte Einfluß ſein werde, denn er verlangte dringend deſſen ucht Zuſpruch. Aber bald zeigte ſich, daß er auch ihn nur in n der Abſicht wollte, um den gutmüthigen Mann zu fangen; — er ſollte dann die ihm aufgeredete Ueberzeugung aus⸗ ten. tragen. Er täuſchte ſich hierin, wie in allen ſeinen letzten Machinationen. In der erſten Zuſammenkunft rühmte Andrew Ruſh's vorangegangenes frommes Weib, er hoffe, ſie ſei jetzt in der gnadenreichen Nähe ihres Heilandes. hu Ruſh rief mit zuverſichtlichen Blicken: er hoffe bald mit ihr im Himmel glücklich zu ſein. Der Witz der Tirade ſe ſchlug zu ſeinen Ungunſten aus; man entſetzte ſich dar⸗ über. Bald wurden ihm auch Andrew's Beſuche läſtig, hen und er verlangte nach dem und jenem andern Geiſtlichen. . Einmal ſagte er:„Sie mögen ſo viel ſprechen, als Sie wollen, den Frieden meiner Seele können Sie nicht zer⸗ bſ ſtören, noch machen, daß ich mich unglücklich fühle.“ iſ⸗ Auf Andrew's Frage, ob er um etwas Beſonderes für u ihn beten ſolle? antwortete er:„Ja, beten Sie, daß ich och in demſelben Gemüthsſtande verbleibe, in dem ich mich beſinde“— Er erklärte wiederholt, er habe nichts zu 214 James Blomfield Rush. beichten, und ſagte einmal, als Andrew ihn verließ, zu ſeinen Mitgefangenen:„Die Hälfte dieſer heiligen Pa⸗ ſtoren verſteht nichts von der Religion.“ Wenn ſie ihm vorwarfen, daß er vor ſeinem Tode zu viel an Welt⸗ liches denke und ſeinen Kindern in ihren Rechtsange⸗ legenheiten Rathſchläge gebe, die füglich unterblieben, während er ſeine Zeit beſſer anwenden könnte, berief er ſich auf Jakob's prophetiſche Worte an ſeine Söhne. Die beiden verwundeten Frauen hatten während der Vorunterſuchung manche Rückfälle. Die Magd Chaſtnay ſchwebte, wegen ihrer Verwundung, oft in Lebensgefahr, aber ihr Seelenleiden war nicht ſo groß als das ihrer Miſtreß. Man hoffte dieſer Letztern ihren Arm zu retten. Aber nach 13wöchentlichen Körper- und Secrlenleiden ward ſie wahnſinnig, und in einem Anfall verletzte ſie den Arm, der ſchon in der Heilung war, dermaßen, daß man zur Amputation ſchreiten mußte. Dieſe Zeugin war alſo verloren. Eliſe Chaſtnay dagegen fühlte ſelbſt das Verlangen, als Zeugin vor Gericht zu erſcheinen, und da ihr Zuſtand leidlich war, fertigte man ein Tragebett unter einem Himmeldach an, welches als Portechaiſe ge⸗ tragen werden konnte und am Gerichtstage wirklich von Stanfield⸗Hall nach Norwich getragen ward. Begleitet von Conſtablern machte ſie in der Stadt ihren traurigen Einzug, von der Theilnahme der Einwohner empfangen, die in langer Prozeſſion ſich ihr anſchloſſen. So nahte der Gerichtstag heran, der 29. März 1849. Ruſh hatte ſich in nichts verändert, er war wohlgemuth und wollte es noch viel mehr ſcheinen. An den Wirth des Wirthshauſes Bell Inn ſchrieb er wenige Tage vor dem Gerichtstag, von dem er ſich ſagen konnte, daß er von ho⸗ hm lt⸗ ge⸗ en, er der nah hr, rer en. n ſie ß ar as und bett von James Blomfield Rush. 215 ſeinem Todestage nicht entfernt ſein werde, Folgendes. Dieſer Brief, autographiſch lithographirt, lief in vielen Hunderttauſenden von Exemplaren in England und dem⸗ nächſt in Amerika um. Ruſh that nichts ohne Zweck, auch dieſer Brief, in feſten ſichern Schriftzügen, war für die Welt geſchrieben, daß ſie erſtaune über die Ruhe und Sicherheit, mit der ein Todescandidat, der ſich un⸗ ſchuldig fühlt, mit geringfügigen Dingen ſich beſchäf⸗ tigen mag: „Norwich, 24. März 1849. „Sir— Sie würden mich ſehr verbinden, wenn Sie mir heut Morgen mein Frühſtück ſchickten, und mein Mittagbrot um die Zeit, wenn Ihre Familie ißt, und ſenden Sie, was Ihnen beliebt, nur kein Beeſfſteak. Sonſt iſt mir kaltes Fleiſch ebenſo willkommen als war⸗ mes, dazu Brot und den Thee in einem Seidelkruge; wenn er einen Deckel hat, um ſo beſſer. Ich muß Sie nun ſchon bemühen für mich bis zum Gerichtstage zu ſorgen, wenn Sie die Güte haben wollen, und könnten Sie für mich heut auf dem Markt ein kleines ſäugendes Ferkelchen erſtehen, und wollten es am Montag für mich röſten, ſo wäre es mir kalt ebenſolieb als warm, damit es nur noch den Montag immer für mich in Bereitſchaft ſtünde, da es ſehr unſicher iſt, wann ich nach dem Mon⸗ tage meine Mittagseſſen zu mir nehmen werde. Röſten Sie das Ferkelchen ganz wie Sie es gewöhnlich thun, und ſenden Sie dazu eine gehörige Portion Roſinen⸗ ſauce. Mr. Pinſon wird Alles bezahlen, was ich Ihnen ſchulde. Durch Erfüllung meiner Bitte werden Sie ſehr verbinden Ihren ergebenſten und gehorſamſten Diener James B. Ruſh. Mr. Loygatt, Bell Inn, Drfordhill, Norwich. 216 Zames Blomfield Rush. So ſtanden die Dinge am Mittwoch den 28. März, und am folgenden Donnerſtage, 29., war der Gerichts⸗ tag, auf den man nicht in der Grafſchaft Norfolk allein, ſondern in ganz England mit der äußerſten Spannung blickte, denn bei der feſten moraliſchen Ueberzeugung Aller von der Schuld des Angeklagten, war es doch immerhin möglich, daß die Beweiſe den gewiſſenhaften Geſchworenen nicht auszureichen ſchienen, und möglich, daß ein ſolches Ungeheuer freigeſprochen werde, was man als eine furcht⸗ bare Calamität betrachtet hätte. Die Gerichts- und ſtädtiſchen Behörden in Norwich hatten außerordentlich viel zu ſorgen, um nur die nöthigſte Ordnung zu einem ſo außerordentlichen Prozeß herzu⸗ ſtellen. Die Standesrückſichten ſind in England durch alle Revolutionen unerſchüttert. Soviel Sitz⸗ und Steh⸗ plätze man auch für die Zuſchauer anbrachte, ſchienen ſie doch kaum für Die genügend, welche ein Recht darauf zu haben glaubten. Es iſt ein Irrthum bei uns, wenn man glaubt, daß die Oeffentlichkeit der öffentlichen Ver⸗ handlungen in England ſo verſtanden wird, daß Jeder mit kräftigen Armen ſich hineindrängen kann; zu allen Verhandlungen, wo ein großer Zuſtrom erwartet wird, werden Eintrittsbillets von den verſchiedenen Behörden ausgetheilt, zuweilen, wie wir im Manning'ſchen Prozeſſe ſahen, gegen Entgeld für gemeinſame Zwecke.— Noch nie ſah die Gerichtshalle in Norwich ein ſo anſehnliches Publicum in ihren Mauern; darunter ſehr viel Damen. Die Preſſe aus ganz England war vertreten. James Ruſh erklärte ſich für: Nicht ſchuldig. Er verwarf keinen der Geſchworenen, faſt ſämmtlich Pächter, weil ihm deren Perſonen unbekannt ſeien. Er hoffe aber, daß jeder unter ihnen ſich ſelbſt zurückziehen werde, der ein Intereſſe in der Sache zu haben glaube. Nirz, richts⸗ llein, mnung Aler nechin orenen ſolches furcht⸗ omich thigſte herzl⸗ durch Steh⸗ en ſie arauf wenn Ver⸗ Jedet allen vird, hörden zeſe Noch liches amen⸗ 3. poft werdt, James Blomfield Rush. 217 Er erſchien ohne Vertheidiger und Vertheidigungs⸗ rath. Nur ſtand ihm zur Seite ein junger Rechtsge⸗ lehrter, um Notizen für ihn zu machen. Auf dem Tiſch vor dem Richter ſtanden ein Modell von Potaſh⸗Farm, vom untern Stockwerk von Stanſuld⸗ Hall und andere Situationsplane. Der Angeklagte, Sergeant Byler, begann mit der Bemerkung, daß der Angeklagte einen rechtlichen Beiſtand zu ſeiner Vertheidigung verſchmäht habe. Seine Sache ſei dadurch nicht verbeſſert, da ausgezeichnete Juriſten aus dieſem Sprengel bereit geſtanden hätten, ihn zu unterſtützen. Der Anklage lege dieſer Umſtand die Ver⸗ pflichtung auf, doppelt vorſichtig zu Werke zu gehen und nur ſolche Beweiſe vorzubringen, die unzweifelhaft ſeien; er, der Ankläger, müſſe aber um deswillen den Lord⸗Oberrichter anrufen, ex ofücio Alles zu thun, was zu Gunſten dieſes der Rechte unkundigen Angeklagten, mit dem Geſetz vereinbar, ſich thun laſſe. Die Anklage mußte hiſtoriſch weit zurückgehen, den ganzen Geſchäftsverkehr des Angeklagten mit der Fa⸗ milie des Ermordeten berühren. Wir wollen verſuchen, nur das Nothwendigſte davon wiederzugeben. Der Staatsanwalt erinnerte daran, daß der wohl⸗ bekannte, angeſehene, ſo Vielen befreundete Mann, deſſen Ermordung der Grund dieſes Prozeſſes ſei, ſehr oft in dieſem ſelben Saale den Sitz eingenommen, auf welchem jetzt der Lord⸗Oberrichter ſitze. Ruſh beſaß zu einer Zeit nicht weniger als 4 Pach⸗ tungen: die Stanfield⸗Farm(mit 700— 800 Acker Land), zwei Farms in Felmingham(von denen die eine ſeine Siietnutter nominell inne hatte) und die Potaſh⸗ Farm. Jene drei erſten waren das Eigenthum des er⸗ mordeten Recorder Jermy. Die letztere gehörte juridiſch XVI. 10 218 James Blomfield Rush. Ruſh, dem Weſen nach war Jermy aber auch hier der Eigenthümer, denn er hatte das Kaufgeld dazu herge⸗ geben und war auf Potaſh⸗Farm eingetragen. Das erſte Beweisſtück gegen den Angeklagten iſt ein Document vom 28. September 1844, in welchem Ruſh bekennt, von dem Recorder Jermy 5000 4 erhalten zu haben, auf Sicherheit des Grundſtücks von Potaſh⸗Farm, welche 5000 4 am 30. November 1848 zurückgezahlt werden ſollten. Dieſe Schuld alſo ward fällig Donnerſtag am 30. November 1848, der an dem Gläubiger begangene Mord fiel Dienſtag am 28. November, alſo zwei Tage vor dem vor, wo Ruſh die Summe zurückzahlen ſollte. Vorangängig waren die verſchiedenen Streitigkeiten und Prozeſſe zwiſchen Jermy und Ruſh wegen reſtiren⸗ den Pachtſchillings für Stanfield⸗Hall, und die Austrei⸗ bung des Letztern aus dieſer Pachtung. Alles dies und Anderes ſcheint in dem Gefangenen ſehr bittere Gefühle gegen den Recorder Jermy hervorgerufen zu haben. Ein Zeuge(Howe) hörte zu Anfang des Jahres 1848 folgende ſehr feindliche Aeußerung aus dem Munde des Gefangenen:„Es ſoll nicht lange dauern, ſo werde ich ihm einen Schub in die andere Welt geben“(an ejectment for the other world). Ein andermal äußerte Ruſh, indem er von dem Re⸗ corder Jermy und einem Advocaten Clarke zu Wymond⸗ ham ſprach:„Hol ſie der— ich will's ihnen ſchon an⸗ thun bei erſter Gelegenheit.“ Dieſe Zeugniſſe beruhen nur auf Hörenſagen, ſind alſo nicht genügende Beweiſe, fügte der gewiſſenhafte Ankläger hinzu,„denn was man hört, kann leicht falſch gehört, falſch verſtanden werden, oder trügt in der Erinnerung.“ tm, ahlt ord vor iten ren⸗ rei⸗ und ihle res nde erde (an Re⸗ ond⸗ ſind afte ſch det James Blomfield Rush. 219 Aber es exiſtirt ein geſchriebenes und gedrucktes Zeug⸗ niß vom Gefangenen ſelbſt in dem Pamphlet, welches er bald nach dem Prozeß über die Stanfield⸗Hall⸗Farm herausgab. In dieſem Pamphlet, betitelt:„Der Fall Jermy contra Jermy, oder wer iſt der rechte Eigenthümer von Stanfield⸗Hall und den Felmingham⸗Eſtates?“ heißt es an einer Stelle:„Denn wenn der Schuft auch ſich be⸗ nommen hätte, wie er ſich benehmen ſollte, nämlich mit gewöhnlicher Ehrlichkeit, ſo hätte ich doch nie was Rech⸗ tes dort gemacht, nicht halb ſo viel, als wenn ich in Dalling⸗Hall geblieben wäre.“ An einer andern Stelle: „Und das iſt kein Grund, warum der Schuft mich rui⸗ niren mußte an meinem Charakter und meinem Eigen⸗ thum, welches ganz von ihm aufgeſchluckt iſt.“— An einer dritten Stelle:„Dieſer Kerl Jermy hat kein Recht an dem Eigenthume von Stanfield— er weiß es, und er weiß auch, daß ich es ebenſo gut weiß. Seine ganze Aufführung, wie er den Beſitz feſthielt, wie er den Namen Jermy annahm und wie er ſich gegen die armen Leute benahm, die ein Recht darauf haben, war nieder⸗ trächtig und anſtößig Jedermann, der nur auf Acht⸗ barkeit irgend einen Anſpruch macht, was zu beweiſen ich ſehr froh wäre, wenn man mich dazu aufriefe.“— „Dann will ich die Mittel zeigen, deren ſich dieſer Kerl bedient hat, um den wahren Eigenthümer vom Beſitz auszuſchließen. Weshalb ich dies publicirt habe, iſt, damit wer Geld dazu hat, vortrete und dahin ſehe, daß dieſem armen Mr. Jermy Recht widerfahre, welcher der wahre Eigenthümer iſt, und der nur darum nicht in den Beſitz gelangen kann, weil ihm die Mittel fehlen, Rechts⸗ anwalte zu nehmen und die Sache vor Gericht zu brin⸗ gen.“—„Und ich hoffe, daß Jemand auftreten wird 10* 220 James Blomfield Rush. und die Sache aufgreifen und dieſen Kerl hinausſchmei⸗ ßen(oust), der nicht halb ſo viel Recht an dem Eigen⸗ thum hat, als ich habe, weit mehr der rechte Erbe, wenn es mit Rechten zugegangen wäre. Und das iſt es, wes⸗ halb ich denke, Alles würde ſich zum Beſten wenden, wenn dieſe armen Leute zu ihrem Beſitz gelangten durch die Schritte, welche ich gethan und noch zu thun gedenke.“ —„Iſt in der Bibel irgend eine Wahrheit, ſo muß ſolche Schurkerei beſtraft werden, und das, wenn man es am wenigſten erwartet.“ Aus dieſen verſchiedenen Aeußerungen geht zweierlei hervor: erſtens, mit welcher Animoſität Ruſh über den Ermordeten dachte; zweitens, daß er Schritte vorbereitete, ihn zu Gunſten der Prätendenten aus dem Beſitz von Stanfield⸗Hall zu ſetzen. In einem Briefe, datirt 28. April 1848 vom Angel⸗In zu Jelington, ſchreibt Ruſh an ſeinen Sohn James: „Endlich habe ich Jermy feſt gekriegt, und der Schuft und Schurke weiß es recht gut. Wie er nun handeln wird, wollen wir ſehen. Auf alle Fälle weiß er nun, wenn er mich ruinirt, kann ich ihn ruiniren; oder du hätteſt ihn nicht geſehen, wie du ihn geſehen haſt. Aber ich brauche dich nicht zu warnen, daß dies Niemand wiſſen darf als dein Weib und ihre Tante.“ Hier liegen alſo zwei Beweisſtücke hinſichts ſeiner Intentionen gegen den Gefangenen vor, ein gedrucktes und ein geſchriebenes. Bald darauf erklärte ſich Ruſh bankrott. Die Anklage geht nun auf das Verhältniß Ruſh's zu Emilie Sandford über. Ruſh hatte ſeine Geliebte nach London gebracht, und hier in der von ihnen bezogenen Wohnung zu Milne⸗Street fand am 3. Oetober 1848 eine Zuſammenkunft ſtatt zwiſchen den beiden Prätendenten auf ni⸗ en⸗ enn es⸗ enn die ke.“ uß nan rlei den tete, von In es nft deln un, du ber and iner ftes uſt s zu nach enen eine James Blomfield Rush. 221 die Stanfield⸗Herrſchaft, Larner, dem alten Thomas Jermy, einem Sohne Larner's und Ruſh. Zwiſchen dieſen ward ein Vertrag abgeſchloſſen und unterzeichnet. Als Zeugin dafür tritt Emilie Sandford auf, Ihr Zeugniß wird aber außerdem noch durch ein Schreiben von der Hand des Angeklagten unterſtützt, datirt vom 2. October, und an einen Mr. Read gerichtet, einen Mann, welcher die Sache des Prätendenten zu unterſtützen geneigt ſchien. Es heißt darin:„Da ich nun hoffe, daß Sie einen Advocaten gewonnen haben, der Alles anſtrengen wird, damit Mr. Jermy ſein Recht widerfahre, ſo will ich Ihnen und Jermy zu wiſſen thun, wie weit ich geneigt bin Sie zu unterſtützen. Sie müſſen deshalb morgen Jermy in die Stadt ſchaffen, Dienſtag Abend, und Sie, Mr. Larner, Mr. Larner's älteſter Sohn und Mr. Jermy müſſen in meine Wohnung kommen, und ich will ihnen dann den Plan mittheilen, von dem ich hoffe, daß er ihnen zur Herrſchaft verhelfen wird. Einen Punkt bitte ich aber noch beſonders zu beachten, daß Niemand etwas von unſerm Unternehmen erfahre bis auf uns Fünf und die Dame, welche das Geld dazu darleihen will.—— Sie übernehmen Mr. Jermy, da ich ſeines Vaters in Norfolk bedarf, um Beſitz zu ergreifen; und wenn Sie und Mr. Larner es rathſam finden, nachdem Sie meinen Plan kennen, ſo mag Mr. Larner kommen, und Sie werden mir ſchreiben, wenn ich Sie Alle erwarten darf, wenn Mr. Larner's Sohn etwa nicht im Stande wäre, mit uns zuſammenzutreffen. Im Vertrauen, daß Gott, der bisher alle Dinge zum Beſten geordnet, uns auch hierin unterſtützen wird, bin ich Ihr James Blomfield Ruſh. P. S. Vor Allem ſprechen Sie nicht mit Jermy. Ich wünſchte nicht, daß er darum wüßte; er iſt ein guter Mann, aber in dieſen Dingen dürfen wir ihm nicht vertrauen.“ ———— 222 James Vlonfield Rush. Demgemäß trafen ſich in Ruſh's Wohnung in London am 3. October Thomas Jermy, der alte Prätendent, Lar⸗ ner, der früher als Prätendent aufgetreten war, Charles Larner, der Sohn des Vorigen, und Ruſh. Emilie Sand⸗ ford ward den drei Fremden von Ruſh als diejenige Perſon vorgeſtellt, welche das Geld leihen wolle. Der Vertrag, welcher an dieſem 3. October zwiſchen Thomas Jermy, dem Prätendenten, George Larner, dem Vater(ebenfalls Prätendenten), Charles Larner, ſeinem Sohne, und Ruſh abgeſchloſſen ward, ging dahin, daß oben benannte Perſonen dem Letztern die Felmingham⸗ Farmen auf 21 Jahre, vom 11. October 1848 ab, für eine Rente von 230 Pf. St. überlaſſen wollten. Als Gegengabe verpflichtete ſich Ruſh, daß er, ſobald es ihm möglich, den Prätendenten Thomas Jermy in Beſitz der Herrſchaft ſetzen wolle und Alles thun, um ihn geſetzlich im Beſitze derſelben zu ſchützen. Im Ver⸗ trage ward noch von einem folgenden Vertrage geſpro⸗ chen und auch dieſer unterzeichnet. Ruſh war zu jener Zeit im Beſitz der Felmingham⸗ Farm(die Felmingham⸗Eſtates in Verbindung mit denen von Stanfield⸗Hall hatten bekanntlich ein und denſelben Beſitztite). Am 4. October ging Ruſh mit den beiden Prätendenten nach Felmingham, um ſie(nominell) in Beſitz zu ſetzen. Emilie Sandford war am folgenden Tage, auf Ruſh's Anweiſung, von London nach Potaſh⸗Farm gegangen. Am 10. October Abends fuhren Ruſh und Emilie Sandford in einem Gig, den der Knabe Savory kut⸗ ſchirte, von Potaſh⸗Farm nach Stanfield-Hall. Sie kamen an eine Art Graben, wo der Knabe das Pferd inne hielt; es war ſpät Abends, ganz finſter. Emilie ſollte hier im Gig auf Ruſh warten. Die Lage gefiel don ar⸗ tles ige hen e em daß am⸗ für ald um er⸗ pro⸗ am⸗ nen ben iden in hs ut⸗ Sit ferd ilie efie James Blomfield Rush. ihr nicht, und ſie ging zu Fuß mit Ruſh nach Stanfield⸗ Hall zu. Hier blieb ſie an der Brücke zurück, welche über den Schloßgraben führt. Ruſh ging nach dem Herrenhauſe, wie er angab, um Mr. Jermy zu ſprechen. Nach einer Weile kam Ruſh zurück, holte Emilien ab, ſie ſetzten ſich wieder in den Gig und kehrten nach Potaſh⸗Farm zurück.— Wahrſcheinlich am ſelben Abende noch mußte der Knabe Savory Emilien nach Norwich fahren, wo ſie endlich in der Theaterſtraße bei einer Frau Stancey einquartirt ward. Hier, in dieſer Wohnung, legte Ruſh Emilien ein Papier vor, datirt vom 10. October(jener abendlichen Fahrt), was ſie unterzeichnen ſollte. Man erinnere ſich: am 30. des folgenden Monats ſollte Ruſh die 5000 Pf. St., eingetragen auf die Potaſh⸗Farm, an den Recorder Jermy zurückzahlen. Zahlte er nicht, was er aller Wahrſcheinlichkeit nach nicht konnte, ſo verfiel ſein Recht, er wurde aus ſeinem Beſitz ausgetrieben. Dies Papier enthielt einen, angeblich am 10. Octo⸗ ber abgeſchloſſenen Vertrag, wonach Mr. Iſaak Jermy, Recorder von Norwich, Folgendes erklärte:„Ich, Na⸗ mens meiner ſelbſt, meiner Erben, Adminiſtratoren, oder Ceſſionarien, willige darein, an James Blomfield Ruſh von Felmingham, ſeine Erben, Adminiſtratoren oder Ceſſionarien, die beiden letzthin von Mr. John Ruſh innegehabten Farmen an beſagten James Blomfield Ruſh für die Zeit von zwölf Jahren, von Michaelis 1848 ab, für die jährliche Rente von 300 Pf. St. auszuthun, und daß ein Pachtvertrag und Duplicat davon für be ſagten James Blomfield Ruſh, ſeine Erben u. ſ. w. auf ſeine Koſten angefertigt werden ſoll, zu denſelben Be⸗ dingungen, die der vorbenannte John Ruſh eingegangen. Und daß in beſagtem Vertrage eine Clauſel dahin gehen 224 James Blomfield Rush. ſoll, daß mein Sohn Jermy Jermy das Recht haben ſoll, auf beſagter Farm zu ſchießen, und daß für ihn ein Wohn⸗ und Schlafzimmer bereit gehalten werde, wenn er es zur Schießzeit fordert, und daß er daſelbſt Beköſtigung erhalte zu angemeſſenem Preiſe. Zur Be⸗ kräftigung deſſen ich hier meine Unterſchrift darunter geſetzt habe— Iſaak Jermy.“ Ferner ſtand darunter James Blomfield Ruſh und als Zeugin— Emilie Sandford. Emilie hatte gezaudert zu unterſchreiben. Ruſh hatte ihr vorgeſtellt, es ſei ja nur eine Copic. Endlich hatte ſie unterzeichnet. Emilie bekam nachher Gewiſſensbiſſe. Sie ſchrieb deshalb an Ruſh und behielt eine Abſchrift dieſes Brie⸗ fes zurück. Er warf ihr vor, daß ſie über ſolchen Ge⸗ genſtand etwas dem Papier anvertraue, und zerriß ihre Copie in kleine Stücke. Sonnabend am 4. November kehrte Emilie Sandford nach Potaſh⸗Farm zurück. Zu ſelber Zeit verließen auch Larner und Jermy Felmingham und kehrten nach Lon⸗ don zurück. Ihre ſcheinbare Beſitzergreifung, bei der ſie nichts zu thun hatten, als Puppen zu ſpielen, gefiel ihnen nicht. Ruſh ließ ſie ungern fort, zahlte ihnen aber doch einen Souvereign zu den Reiſekoſten. Dienſtag am 21. November hatte Ruſh ſchon wieder neue Documente fertig, welche Emilie Sandford als Zeugin unterſchreiben ſollte! Eines vom 10. October, zwei vom 21. November datirt. Dieſes zweite Document vom 10. October enthält ein Abkommen zwiſchen dem Recorder Jermy und Ruſh, welchem nach der Erſtere dem Letztern die auf Potaſh⸗ Farm eingetragenen 5000 Pf. St. noch auf fernere drei Jahre zu vier Procent zu belaſſen verſpricht. en ihn de, lbſt Be⸗ ntet nter ilie atte atte rieb rie⸗ Ge⸗ hre ford uch on⸗ ſe fil nen der als ber, hilt uh, aſh⸗ drei . James Blomfield Rush. 225 Ein anderes, datirt vom 21. November, wirft alle die einzelnen auf Potaſh⸗Farm eingetragenen Obligatio⸗ nen in ein Inſtrument zuſammen, und der Recorder Jermy gibt dazu ſeine Einwilligung in Anbetracht der Dienſte, welche Ruſh ihm geleiſtet, um ſein Eigenthum von Stanfield⸗Hall zu erhalten! Auch dieſe, offenbar von Ruſh geſchmiedeten falſchen Documente mußte, ſeiner Ueberredung weichend, Emilie Sandford unterzeichnen. Es ward ihr vorgeſpiegelt, es ſeien nur Copien; auf ihre Unterſchrift komme alſo in der Sache ſelbſt nicht ſo viel an. So ſtand alſo James Blomfield Ruſh am 21. No⸗ vember, eine Woche vor der Mordthat. Er iſt im Beſitz von drei wichtigen, zu ſeinen Gunſten ſprechenden Do⸗ cumenten. Angenommen, daß Thomas Jermy und Larner den Beſitz der Felmingham⸗Eſtates behaupten, ſo hat er in der Taſche einen Vertrag, wonach ihm die Pachtungen auf 21 Jahre von dieſen neuen Beſitzern gewährt ſind. Angenommen, der Recorder iſt im Beſitz von Fel⸗ mingham, ſo hat er auch von dieſem eine Zuſicherung wegen Fortdauer ſeiner Pacht. Endlich hat er, was die Potaſh⸗Farm⸗Beſitzung an⸗ langt, einen Aufſchub für die Rückzahlung der fälligen 5000 Pf. St., benebſt einer Vereinfachung des Schuld⸗ verhältniſſes. Dies waren ſämmtlich falſche Documente, die bei Lebzeiten des Mannes, der ſie angeblich ausgeſtellt, dem Producenten wenig gefruchtet haben würden, deren Un⸗ echtheit zu beweiſen aber nach dem Tode deſſelben auf große Schwierigkeiten ſtoßen mußte. Dieſe Auseinanderſetzung war nothwendig, um die Ver⸗ hältniſſe der Parteien vor dem Verbrechen klar zu machen. 10** James Blomfield Rush. um dieſe Zeit pflegte der Angeklagte gegen Abend, wenn es dunkel ward, auszugehen. Es iſt gegen End⸗ November. Man kann nicht allen dieſen ſeinen nächt⸗ lichen Gängen folgen. Aber es war nicht zum erſten Mal, daß er Freitag den 24. November nach dem Thee ausging und ſehr ſpät ausblieb. Bei dieſem ſpäten Ausbleiben ſind ſehr viele merkwürdige, ihn verdächti⸗ gende Umſtände(ſiehe die ſchriftliche Darſtellung Emilie Sandford's). Am Abende nach Montag G7.) ging er wieder aus. Am folgenden Abend(Dienſtag 28.) ſollte ein Concert in Norwich ſein und er hatte dazu ein Familienbillet genommen. Am Montage ging auch wirk⸗ lich ſein Sohn, der in Potaſh lebte, mit ſeiner Frau nach Norwich zu dieſem Concert. Sie verließen Potaſh⸗ Farm. Sonderbarerweiſe ward auch ein weiblicher Dienſt⸗ bote, der einzige im Hauſe, an dem Tage fortgeſchickt, und in dem ganzen geräumigen Hauſe von Potaſh⸗Farm blieben am Montage nur Ruſh und Emilie Sandford zurück. Eine Aufwärterin mußte am Dienſtag Morgen kommen. Ruſh ging, wie geſagt, Montag Abends nach dem Thee aus wie gewöhnlich und kehrte ſpät zurück. Wir kommen zu dem verhängnißvollen Dienſtag, den 28. November. Nachmittags, etwa um 4 ½ Uhr, fragte Ruſh Jemanden, einen Mr. Cooper, oder eine Miſtriß Cooper, ob Mr. Jermy zu Hauſe wäre? Wir wiſſen, welche Geſpräche Ruſh mit Emilie vor dem Mittagbrot hatte, wie er vor Tiſche in den Garten hinausging, um eine Flinte abzufeuern. Um 5% Uhr ſaßen ſie am Thee⸗ tiſch, ganz allein im Hauſe, denn die Aufwärterin war ſchon am Morgen um 11 Uhr fortgeſchickt. Da bemerkt Emilie Sandford, daß Ruſh ſehr aufgeregt iſt. Auf ihre Frage antwortet er, er habe fortwährend an die geleſene Geſchichte von dem ſchottiſchen Häuptlinge gedacht. Der Abend, n End⸗ nicht⸗ erſten m Thee ſpäten wichti Emilie ging et Nſolte azu ein ch wirk⸗ 5 Frau Potaſh⸗ Dienſt⸗ ſict hFom andford Morgen d nach tag, den ſugt Niſtriß wiſſen, ttagbrot ng, un n The⸗ rin wer un uf in gelſu * t — — James Blomfield Rush. 22 Häuptling war Robert Bruce und die Geſchichte ſpielte vor der Schlacht von Bannokburn: Er lag auf ſeinem Rücken und ſah über ſich eine Spinne an ihrem Gewebe hangen. Sie ſchwang ſich, offenbar mit der Abſicht, einen Querbalken zu erreichen. Sechs Mal verſuchte ſie es vergeblich, beim ſiebenten Male gelang es ihr. Da ſprach der ſchottiſche Häuptling: ich habe es auch ſechs Mal verſucht, und da die Spinne es ſechs Mal verſucht und beim ſiebenten es ihr glückte, ſo wird es mir auch glücken. Es wird bewieſen werden, ſagte der Ankläger, daß Ruſh ſagte:„Ich habe es verſchiedene Male verſucht. Ich glaube, ich habe es fünf oder ſechs Mal verſucht, und das nächſte Mal werde ich vielleicht glücklich ſein.“ Als Emilie Sandford ihre Beſorgniß ausdrückte, was es mit ihm ſei, und daß es wol etwas Anderes wäre als die Wilddiebe, antwortete er nach einer Weile: Es wäre beſſer, wenn du mich nicht danach fragteſt. Er war außerordentlich aufgeregt; die Thränen roll⸗ ten ihm aus den Augen. Als er nach dem Thee in ſein Zimmer gegangen und wieder heruntergekommen, ging er zwiſchen 7 und 8 Uhr aus dem Hauſe. Sie hörte ihn nur gehen, ſie ſah ihn nicht. Hier wandte ſich nun die Anklage zu einer örtlichen Beſchreibung des Weges, welchen Ruſh nach Stanfield⸗ Hall einſchlagen müſſen, der zu folgen ohne Situations⸗ plan nicht wol möglich iſt. Wir entnehmen nur das. Der Hof, den er paſſirte, war immer mit Stroh bedeckt, auch ein Theil des Weges draußen(abſichtlich wegen des außerordentlichen Schmutzes bei naſſer Witterung und fettem Boden). Der Fußpfad aber von dort ab, der nach der nächſten Wieſe führte, war nie mit Stroh . 28 James Blomfield Rush. belegt geweſen. Am andern Morgen fand man ihn mit Stroh belegt, und zwar bis dahin, wo der Raſen der Wieſe anfängt, wo alſo keine Fußtritte mehr, die im lehmigen und durchnäßten Boden ſich von ſelbſt einprä⸗ gen, entdeckt werden können. Jenſeit der Wieſen fängt der Grantboden der Gänge des Parks an, wo der Fuß ebenfalls keinen Eindruck mehr hinterläßt. Ruſh konnte alſo von ſeinem Hauſe bis nach Stan⸗ field-Hall gehen, ohne daß er die Spuren ſeiner Tritte auf dem Boden zurückließ. Um dieſe Zeit— wo Ruſh vor Stanfield⸗ Hall an⸗ gekommen ſein kann— hat die Familie Jermy abgeſpeiſt. Der Recorder ſaß noch im Speiſeſaale. Die jungen Eheleute waren ſchon in dem daran ſtoßenden Wohn⸗ zimmer, den Thee zu bereiten, vielleicht auch, um Piquet zu ſpielen. Die Karten lagen dazu auf dem Tiſche. Der Recorder will ins Freie gehen. Er durchſchreitet die luftige Treppenhalle, die Entrée(benfalls ein ge⸗ räumiger Saal) und tritt dann in die Thorhalle, um hinauszuſchreiten. Hier, draußen, zwiſchen dem gothi⸗ ſchen Thorweg und einem Fenſter(man hat Spuren von Fußtritten gefunden) ſteht ein Jemand, der ihm ein Feuergewehr auf die Bruſt hält. Es war mit Cylinder⸗ kugeln(2) geladen. Der Schuß geht ihm durchs Herz. Er war ſo nahe abgefeuert, daß das Herz förmlich in Stücke zerriſſen iſt. Mehre Rippen waren gebrochen. Der Recorder fiel, augenblicklich todt, rückwärts auf die Matte im Thorhaus nieder. Unmittelbar darauf tritt Jemand rechts durch eine Seitenpforte in das Haus. Er hatte die Größe, Geſtalt, Haltung des Angeklagten— er war ſo oft darin gewe⸗ ſen, daß er hier wie zu Hauſe war. Er pflegte einzu⸗ treten, ohne zu klopfen; er kam immer durch dieſe Thür. mit en der ie im inptä⸗ fingt r Fuß Stan⸗ Tritte al an⸗ eſpeiſt jungen Vohr Piguet he. hreitet in ge⸗ e, um ʒochi en von in linder⸗ Herz⸗ lich in rochen⸗ uf die h eine Feſtlt, gewe Fhir Er hatte einen dunkeln Ueberrock an und trug eine oder * James Blomfield Rush. 229 zwei Piſtolen oder kurze Flinten. Der Mann ging durch einen Corridor, im Gehen ließ er zwei Papiere fallen. Er wandte ſich um die Ecke, als er den Kellermeiſter, Namens Watſon, im Wege fand; er ſtieß ihn mit dem Ellenbogen aus dem Wege und ſchritt auf die Thür nach der Treppenhalle zu. Als die jungen Eheleute den Schuß gehört, eilte der junge Jermy nach der Gegend hin, von wo er gefallen. Er ging durch die Treppenhalle, und als er die Thüre nach dem Corridor öffnete, trat ihm der bewaffnete Mann von der andern Seite entgegen. Er hielt das Feuer⸗ gewehr auf die Bruſt des jungen Jermy und auch dieſer fiel todt in die Halle zurück. Die Feuerwaffe mußte ſo nahe auf den Körper gehalten ſein, daß die Kugeln kaum eine ſichtliche Spur in dem Rocke des Ermordeten zurückgelaſſen hatten, und auch die äußere Verwundung war ſehr gering. Miſtriß Jermy ſtürzte nun hinaus, durch die Trep⸗ penhalle, beim Leichnam ihres Gatten vorbei und ſchrie um Hülfe. Die Magd Elize Chaſtnay lief herbei, faßte ihre Herrin um den Leib und rief:„O meine liebe Miſtreß!“ In dem Augenblicke erſchien der bewaffnete Mann aus dem Speiſezimmer. Am Ausgange des Corridors feuerte er auf die beiden Frauen und ſchoß der Dienerin durch das Bein. Da er ihnen ſehr nahe ſtand, muß er das Feuergewehr etwas geſenkt gehalten haben. Er feuerte unmittelbar darauf noch ein Mal und ſchoß Mi⸗ ſtreß Jermy in den Arm. Der Mann ſchritt dann durch den Corridor und durch dieſelbe Thür wieder hinaus. Die Diener aber haben Manches beobachtet, wovon ſpäter. ——— 230 James Blomfield Rush. Um 9 Uhr klopfte Ruſh an ſeine Thüre in Potaſh⸗ Farm. Emilie Sandford öffnete, ſah ihn aber nicht eintreten. Er ging die Treppe hinauf in ſeine Stube, kehrte aber bald zurück, jedoch ohne Stiefeln, die Strümpfe noch an den Hacken. Unter Anderm ſagte er zu Emilie Sandford:„Wenn irgend Nachfrage kommt, ſo ſagſt du, ich ſei nicht länger von Hauſe fortgeweſen als zehn Minuten.“ Er drang in ſie, zu eilen das Licht aus⸗ zumachen und zu Bett zu gehen, ſobald ſie könne. Sie ging hinauf und fragte: wo ſie ſchlafen ſolle? Er ant⸗ wortete, ſie ſolle in ihrer eigenen Stube ſchlafen. Das war das erſte Mal ſeit langer Zeit. Sie ſchlief in der Regel mit Ruſh in einem Bette.— Sie ging zu Bett. — Inzwiſchen Angſt, Noth, Hülfsgeſchrei und ſchnelle Hülfe in Stanfield⸗Hall— ſoweit Hülfe möglich war. Die Polizei aus Norwich umzingelte zwiſchen 1 und 2 Uhr am Morgen in aller Stille die Potaſh⸗Farm. Um dieſe Zeit ließ es Ruſh nicht mehr auf ſeinem Lager ruhen. Entweder hatte er überhaupt nicht geſchla⸗ fen, oder das Hundegebell verrieth ihm die Annäherung menſchlicher Tritte, vor denen er ſich fürchtete. Um 2% Morgens kloofte er an Emilie Sandford's Thüre und forderte Einlaß. Sie hatte zugeriegelt. Sie ſprang auf, riegelte auf und ließ ihn ein. Er ſagte:„Nun, du biſt feſt, aber erinnere dich, daß ich nur zehn Minuten fort war.“ Sie war außerordentlich erſchreckt und begann ihn zu fragen, was es denn ſei? Sie konnte nichts Anderes von ihm herausbringen, als daß ſie am Morgen etwas hören werde. Sie faßte ſeine Hand und bemerkte, daß er heftig zittere. Auch ſie war in einem Zuſtande fürch⸗ terlicher Aufregung, indem ſie auch nicht die geringſte Vorſtellung von Dem hatte, was vorgefallen ſein könne, Potaſh⸗ er nicht Stube, trümpfe Emilie ſo ſigſt lö zehn ht aus⸗ e. Sie Er ant⸗ Das in der Bett. ſchnele ch war. und 2 n. ſeinem eſchla⸗ herung n Lhire ſorung un, du inuten nihn ndetes etwa e, daß fich⸗ ringt könne, James Blomfield Rush. 231 und fing ſo heftig an zu zittern, daß er jetzt fürchtete, ſie ſei im Fieber; er ging und holte ſeinen dicken Ueber⸗ zieher und legte ihn über ihr Bett. Am Morgen ward der Knabe Savory, der im Hin⸗ tergebäude ſchlief, in Ruſh's Wohnung geſchickt und dieſer demnächſt verhaftet. Man durchſuchte das Haus und fand im Cloſet die beiden geladenen Doppelflinten. Ferner eine Laterne;— dieſe erſcheint zwar nicht bei dieſem Verbrechen, es wird aber bewieſen werden, daß man in einer frühern Nacht einen Mann mit einer La⸗ terne auf dem Graſe vor dem Hauſe des Recorders auf der Lauer geſehen. Ferner zwei Ueberröcke oder Mäntel — einer war früher der Ueberwurf einer Frau und war ſpäter erſt ſchwarz gefärbt worden. Vorher hatte er einen kurzen Doppelkragen, welcher in eine Kaputze, zum Ueberdenkopfwerfen, umgeändert worden. Ferner ver⸗ ſchiedene Kugeln, Patronen. Ferner eine Perrücke mit Bart daran. Hauptzeugin über die Vorfälle in Stanfield⸗Hall iſt die ſchwerverwundete Elize Chaſtnay. Beim Lichtſcheine, der aus dem erleuchteten Speiſezimmer drang, vielleicht auch beim Lampenſcheine aus dem Corridor, ſah ſie den Mann, der feuerte. Sie hat nicht ſein Geſicht geſehen, aber ſie kannte den Angeſchuldigten ſehr wohlz ſie kannte ſeine Geſtalt, ſeine Größe, Haltung. Ebenſo kannte ihn der Kellermeiſter Watſon. Die Köchin ſtand in der Dienerhalle; ſie ſah den Mann vorüberſtreifen, ſie hatte Acht auf den Mantel und auf die Kaputze daran. In Folge ihrer Ausſagen ward die Polizei ſofort nach Ruſh's Hauſe geſandt. Dieſe drei Perſonen, die Chaſtnay, Watſon und die Köchin Read ſind die directen Zeugen gegen Ruſh. Es iſt aber noch ein anderer directer Beweis. James Blomfield Rush. Die dunkle Geſtalt ließ auf dem Corridor zwei Pa⸗ piere fallen, beide Packpapier auf einen alten Bücher⸗ deckel geklebt. Auf beiden ſtand mit großen Fractur⸗ buchſtaben etwas unorthographiſch Folgendes geſchrieben: „Wir ſind unſer ſieben hier, dreie draußen, viere drinnen, alle bewaffnet wie wir beide. Wenn Einer von Euch Dienern ſich unterſteht uns zu folgen, oder das Haus zu verlaſſen, wird er todtgeſchoſſen. Darum bleibt Alle in der Dienerhalle, und weder Ihr noch Jemand ſonſt unterſteht ſich, ein Stück Waffen in die Hand zu nehmen; denn wir ſind nur da, um Beſitz zu nehmen von Stanfield⸗Hall. Thomas Jermy, Eigenthümer.“ Dies war natürlich ein Schreckſchuß gegen Die, welche ſich unterſtehen dürften Widerſtand zu leiſten. Mit den zweien war der alte 70 jährige Jermy und Larner gemeint, welche Ruſh zu jener Zeit, nicht ohne Abſicht, bei ſich in Felmingham als angebliche Beſitzer aufgenommen. Man wußte, daß ſie dort waren, und wußte wahrſchein⸗ lich noch nicht, daß ſie, gegen Ruſh's Willen, wieder nach London zurückgereiſt waren. Ruſh wollte mittelſt dieſer Papiere den ganzen Verdacht auf die beiden un⸗ ſchuldigen Männer ablenken. Sachverſtändige werden ihre Anſicht ausſprechen, daß die verſtellten Schriftzüge von Ruſh's Hand herrühren. Dies wird nie zum vollſtändigen Beweiſe werden, ſetzte der gewiſſenhafte Ankläger hinzu, denn die Aehnlichkeit der Handſchriften kann ſo täuſchen, daß Der, deſſen Hand nachgeahmt iſt, ſelbſt nicht immer im Stande iſt, ein poſitives Urtheil abzugeben, ob er die Schrift nicht ge⸗ ſchrieben hat,„ja, wenn Ihnen Ihre eigene Handſchrift vorgelegt wird, werden Sie nur ſagen können, Sie glau⸗ ben, daß es Ihre Hand iſt.“() Pe⸗ icher⸗ tur⸗ eben: viere von das leibt mand d zu hmen elche den eint, ſich men. hein⸗ ieder telſt un⸗ daß ren. ſctzte heit and ein ge⸗ hrift lal⸗ 6 0 Jamrs Blomfield Rush. 23 E Aber der Beweis wird beſtärkt durch die Pappoeckel, auf welche das Papier geklebt iſt, zwei Bücher mit den⸗ ſelben marmorirten Deckeln ſind im Beſitz des Verklag⸗ ten gefunden worden. Eines dagegen, von deſſen Deckel wahrſcheinlich das Stück abgeriſſen ward, iſt verſchwun⸗ den, wahrſcheinlich in dem Feuer verbrannt, welches Emilie Sandford in Ruſh's Kamine lodern ſah. Auch die Stiefeln, welche Ruſh am Mordabende angehabt, und die er ausgezogen hatte, als er zu ſeiner Geliebten herunterkam, ſind verſchwunden.(Von vier ihm nach⸗ zuweiſenden Paaren fehlte eines.) Es iſt durch Sach⸗ verſtändige feſtgeſtellt, daß auch Stiefeln in einem ſtar⸗ ken Feuer ganz verbrennen mögen. Die directen Beweiſe ſind alſo 1) die Ausſagen der drei Perſonen in Stanfield⸗Hall; 2) die dort zurückge⸗ laſſenen Papiere; 3) mußte die Perſon, welche den Mord beging, genau mit den Localitäten des Hauſes vertraut ſein, und ſie war in Geſtalt, Größe, Hal⸗ tung genau mit Ruſh's Perſönlichkeit übereinſtimmend; 4) war Ruſh während der Zeit, wo der Mord be⸗ gangen ward, vom Hauſe entfernt. Wo war er wäh⸗ rend dieſer Zeit? Wo trieb er ſich umher bei dem frühe⸗ ren nächtlichen Ausgehen? Die Motive liegen klar vor, die ausgeſtoßenen Drohungen ſind erwieſen, das Corpus delicti iſt außer Frage. Der Verdacht einer möglichen anderweitigen Thäterſchaft könnte nur auf Thomas Jermy und Larner haften. Sie werden ſich ſelbſt rechtfertigen. Von ungemeiner Wichtigkeit iſt Emilie Sandford's Zeugniß. Sie war es, welche die Anzeige machte, wo Ruſh's Papiere verborgen waren, unter den Querbalken des Cloſets. Außer ihm und ihr wußte nur ſeine Mutter darum. Erſt auf ihre Angabe wurden die er⸗ wähnten Documente daſelbſt gefunden. Ihr Zeugniß 234 James Blomfield Rush. wird bekräftigt durch den auch erwähnten Brief des An⸗ geklagten bezüglich auf die Zuſammenkunft mit den Prä⸗ tendenten in London. Emilie Sandford brachte bei der erſten Vernehmung nur einen Theil der Wahrheit vor. Später erſt bekundete ſie den wichtigen Umſtand, daß Ruſh in der Nacht von ihr verlangt: ſie ſolle ausſagen, daß er nur kurze Zeit vom Hauſe fortgeweſen. Ruſh war wegen dieſer Angabe entſetzlich aufgebracht gegen ſie, denn allerdings konnte ſie ihm ans Leben gehen. Er ſtieß furchtbare Verwünſchungen gegen das Kind aus, das ſie von ihm unterm Herzen trug. Schon am fol⸗ genden Tage bereuete er es und ſchrieb den oben erwähn⸗ ten Beruhigungsbrief an ſie, muthmaßlich in der Abſicht, ſie wieder zu gewinnen, und daß ſie ihr gerichtliches Zeugniß zu ſeinen Gunſten einrichte. Der Ankläger ſchloß ſeinen Vortrag mit der Bemer— kung, daß die Anklage auf zwei Arten des directen Be⸗ weiſes beruhe, demnächſt aber auf einer Beweisart, welche in Fällen der Art ſehr oft die einzige iſt,— auf dem Indicienbeweis, weil, wenn Menſchen zu ſolchen Verbrechen ſchreiten, ſie in der Regel Sorge tragen, ſich mit ſolchen Umſtänden zu umgeben, welche den Schleier des Geheimniſſes nicht lüften können. Wir bedauern die Anklageacte nicht wörtlich mitthei⸗ len zu können. Sie iſt ebenſo klar und anſchaulich in Darlegung der Schuld, als ſie mit äußerſter Vorſicht alle zweifelhaften Indicien als ſolche den Geſchworenen preisgibt und mit der größten Vorſicht in den Schlüſſen auf die Schuldbarkeit auch die Schlüſſe an die Hand gibt, welche man etwa auf die Unſchuld des Gefangenen ziehen könnte. Ein wahres Muſterſtück, wie man ge⸗ wiſſenhaft anklagen und die Rechte des Angeklagten da⸗ bei bewahren ſoll, ein Muſterſtück, welches wir daher s A Pri⸗ bei der t vor. Ruſh daß h war en ſie, Er d aus, m fol⸗ wiht⸗ Ubſicht, tliches emet⸗ n Be⸗ eisart, — auf ſolchen n, ſch chleier itthe⸗ ich in orſicht orenen hlüſen Hand ngenen an g en de⸗ daher James Blomfield Rush. 235 unſerm jungen Geſchworenengerichte gern vor Augen geführt, wenn der Raum es geſtattet hätte. Hierauf ward zur Vernehmung der Zeugen geſchrit⸗ ten. Ruſh erfüllte redlich die Pflicht, die ein ſubtiler Advocat bei der Vertheidigung ſeines Clienten übernimmt, er hielt ſich an alle Förmlichkeiten des Rechtes und machte Einwendungen gegen Nebendinge, wo ein Mann mit gutem Gewiſſen es zu leugnen verſchmäht. Er verlangte vorſichtig, daß alle Zeugen entfernt würden, während der einzelne vernommen ward, daß man ſie wohl ab⸗ geſondert bewache, um alle Colluſionen zu verhindern, und proteſtirte ſelbſt gegen die Anweſenheit der beiden, der Anklage beigegebenen Advocaten. Die Architekten, welche den Situationsplan aufgenommen, unterwarf er einem bis in die äußerſten Details eingehenden Kreuz⸗ verhör, daß der Richter ihm ſchon von Anbeginn bemer⸗ ken mußte, er verliere ſich ſelbſt von dem Ziele, auf welches er auszugehen habe. Nächſt den Architekten mußte die Magiſtratsperſon, Mr. Cane, ſeine Ausſage machen über die am 2. De⸗ cember von ihm im Cloſet, unter dem Querbalken, ge⸗ fundene Kiſte mit Documenten, die er namentlich bezeichnete, und von denen die hauptſächlichſten in der Anklageacte bereits mit ihrem Inhalt angegeben ſind. Die Documente ſelbſt wurden ſpäter vorgeleſen. Sie ſtimmen ganz mit der Angabe in der Anklage. Als Ruſh einen Polizei⸗ diener in Cane's Gefolge erblickte, rief er laut aus: „Dieſe verfluchten Polizeikerle ſollte man doch fort⸗ ſchicken.“ Der Polizeidiener ward wirklich hinausge⸗ wieſen! Cane ward von Ruſh mit Kreuz- und Querfragen 236 James Blomfield Rush. bis ins Unbedeutendſte gequält. Er hatte eingeräumt, daß er in der Mordnacht gegen 1 Uhr eine erſte Ver⸗ nehmung mit dem Hausmeiſter Watſon vorgenommen, und mußte die Frage beantworten: Geſchah das bei Kerzen⸗ oder bei Tageslicht? Er ſtritt ſich mit dem Richter herum, ob das Zimmer hinter dem Corridor actenmäßig das braune Wohnzimmer oder die Bibliothek genannt werden müſſe, und mehrmals mußte der Richter ihn mit der wohlmeinenden Warnung unterbrechen: ob denn ſeine Fragen auch zur Sache gehörten? Es ſchien in der That nur, als wolle Ruſh durch ſeine Kreuzfra⸗ gen beweiſen, daß er den Advocaten in die Schule ge⸗ blickt. Seine ferner liegende Abſicht ging dahin, die Art, wie man Emilie Sandford zu den wahren Geſtänd⸗ niſſen gebracht, anzufechten, ein Vertheidigungsmittel, auf das im günſtigſten Falle nichts ankommt, wo wir ein ſo aus vollem Bewußtſein und aus freier Seele ſpä⸗ ter von ihr abgelegtes Bekenntniß haben. So fragte er eine Viertelſtunde danach herum, wie man bei dem erſten Kreuzverhör, welches er mit der Sandford anſtellte, dieſelbe geſetzt habe? Es ſei nämlich ſo geſchehen, daß ſie, die Sandford, ihn den Frageſteller nicht habe ſehen ſollen.— Den Mr. Cane, Sohn, ſuchte er zu verdäch⸗ tigen, als einen Advocaten, der früher ſeine, des Gefan⸗ genen Angelegenheiten beſorgt, dem er noch etwas ſchul⸗ dig geweſen, den er darauf auch in dieſem Prozeſſe zur Führung ſeiner Angelegenheiten annehmen wollen, dem er eine Uhr zur Bezahlung angeboten,— kurz, als Jemand, der nicht rein und ohne Intereſſe bei der Sache daſtehe. Der Zeuge Watſon ſagte nicht viel mehr aus, als wir ſchon wiſſen. Als einer der directen Zeugen iſt es indeß nothwendig, ſeine Ausſage in mehren Einzelzügen wiederzugeben. etäunt, te Ver⸗ mmen, as bei t dem orridor liothet Richter en: ob ſchien tutzfta⸗ ule ge⸗ n, die ſtünd⸗ mittel, wit le ſpi⸗ ſun ei dem nſtellte, , daß ſchen erdich⸗ Gefan⸗ ſchul⸗ ſſe zur dem mand, tehe. 6, i6 ſſt zügen James Blomfield Rush. 237 Er war erſt ſeit vergangenem Mai im Dienſt und kannte Ruſh ſehr wohl. Dieſer war oft in Stanfield⸗ Hall, pflegte aber immer durch die Seitenthür hereinzu⸗ kommen. Es iſt eine Klingel an derſelben; er aber trat ohne zu klingeln ein. Am 28. November waren außer der Familie zwei männliche Diener, er, Watſon, und ein Stalldiener, und ſechs weibliche Domeſtiken im Hauſe. In der Treppenhalle brannte eine Lampe mit einem Re⸗ flector. Im Corridor war ebenfalls eine Lampe, im Speiſezimmer brannten zwei Wachskerzen. Im Kamin in der Treppenhalle loderte ein Feuer. Der Recorder Jermy pflegte immer nach dem Eſſen durch den Thorweg ins Freie zu gehen, es ſcheint, um ein Bedürfniß zu befriedigen. Am 28. November um nach 8, als Watſon in ſeiner zunächſt dem Thorweg gelegenen Kammer war, hörte er einen Schuß. Er trat hinaus, nach der Ecke des Corridors, wo zwei Corridore ſich begegnen. Durch den zweiten Corridor, der von der Seitenthür den Zu⸗ gang hat, kam ein Mann. Er ging etwa drei Schritt von Watſon entfernt vorüber. Im Vorübergehen zuckte er ſeinen linken Ellenbogen.(Stieß alſo den Haus⸗ meiſter nicht phyſiſch, ſondern nur moraliſch zurück!) Er ſchritt nach der Thür zur Treppenhalle. Der junge Jermy öffnete gerade die Thür, er wollte aus der Treppen⸗ halle in den großen Corridor. Der Mann, der etwa noch drei Schritt von ihm entfernt war, drückte ſein Feuergewehr auf ihn ab und Jermy ſiel rücklings in die Treppenhalle zurück auf die Matte, die dort lag. Watſon ſtürzte in ſeine Kammer zurück. Dann hörte er Jemand aus der Dienerhalle hinzulaufen, es war ein leichter, weiblicher Tritt. Sie ſchrie. Nach dem Schreien hörte er noch zwei Schüſſe. Sie folgten ſich ſchnell. Jetzt 238 James Blomfield Rush. ſtürzte auch er wieder aus ſeiner Kammer nach dem Ort hin, wo der junge Jermy lag. Er ſah Miſtreß Jermy rennen. Sie war verwundet. Die Chaſtney, auch ver⸗ wundet, lag auf dem Boden. An der Mauer ſind noch die Spuren der Kugeln. Die Chaſtney, am Boden lie⸗ gend, ſchrie und klagte. Er zog ſie aus dem Gange nach der Hintertreppe(welche in den Seitengang aus⸗ läuft). Den Mann ſah er nicht mehr, weiß auch durch ſich ſelbſt nicht, wie er aus dem Hauſe fortgekommen. Der junge Jermy war todt. Watſon holte nun Hülfe, und am Thorweg fanden ſie den alten Jermy todt. Als Watſon den Mann zuerſt im Corridor ſah, warf er zwei Papiere auf die Erde. Der Mann war von kurzer und unterſetzter Statur. Sein Geſicht konnte er nicht ſehen. Er hatte etwas über dem Geſichte. Was es war, hat er nicht entdeckt. Uebrigens war es hell ge⸗ nug, um im Allgemeinen des Mannes Umriſſe zu er⸗ kennen. — Wer war der Mann? fragte der Ankläger. „Ich glaube, der Mann war der Gefangene Ruſh.“ Ruſh. Ich halte das für eine ſehr unſchickliche Art, die Frage zu ſtellen. Richter. Ich halte es für eine ſehr ſchickliche Frage, und ſchicklich gethan. — Zur Zeit als Sie den Mann zum erſten Mal im Corridor ſahen, und er den Ellenbogen gegen Sie lüf⸗ tete, wer dachten Sie, daß es ſei? „In dem Augenblicke überfuhr es mich, daß es Ruſh wäre.“ — Beobachteten Sie, wie der Mann gekleidet war? „Er hatte einen dunkeln Mantel an, der ſeinen übri⸗ gen Anzug bedeckte. Er war auch lang genug, um ſeine Waffen zu verbergen. Ich ſah ihn auf den jungen Jermy n Ort Jetm) h vet⸗ noch n lie ange aus⸗ durh men. ilfe warf von te er Was ll ge⸗ et⸗ Art, ſrage, l im liß⸗ es vat! ibti ſeint em) James Blomfield Rush. 239 feuern. Er hatte zwei Waffen in ſeinen Händen. Ich meinte, es wären Piſtolen, große Piſtolen.“ Die Kreuzfragen des Anklagten brachten nicht mehr heraus. Er berief ſich nur auf den Umſtand, daß Wat⸗ ſon früher geſagt: er habe geſehen, wie der Mann die Waffen unter dem Mantel verborgen gehalten, was er ietzt beſtreite. Der Richter mußte ihn wieder erinnern, daß er ſich auf Abwege begebe, die für ihn von keinem Nutzen wären. Während deſſen war ein Geräuſch in der Halle ent⸗ ſtanden. Der Oberrichter forderte Ruhe: dem Ange⸗ klagten könne nicht Recht widerfahren, wenn die Ver— ſammlung nicht die Stille bewahre. Bei dieſen Worten fing Ruſh zum erſten Mal an heftig zu zittern. Seine Stimme ſchwankte und er brach beinahe in Thränen aus. Man hatte in der Vorunterſuchung die gefundene Perücke Jemandem aufgeſetzt und Watſon mußte dem Angeklagten bekennen, daß er keine Aehnlichkeit mit dem dunkeln Mann in der Halle dabei entdeckt habe. Noch erfahren wir vom Zeugen, daß es eine dunkle und ſtür⸗ miſche Nacht geweſen. Als darauf Eliza Chaſtney hereingetragen ward, warf Ruſh Blicke ſichtlicher Angſt auf ſie. Ihre Wun⸗ den wollten noch immer nicht heilen. Auf den zweiten Schuß und das Stöhnen, was ſie gehört, war Eliza aus der Dienerſtube nach dem Corri⸗ dor geſtürzt. Dort traf ſie Miſtreß Jermy. Sie rief: „Watſon! Watſon! Eliza, lauf zu Mr. Jermy!“ Die Zeugin ſchlang den linken Arm um die Hüften der jungen Frau, drückte ihre rechte Hand in ihre und 240 James Blonfield Rush. ſprach:„Aber, meine liebe Miſtreß, was iſt denn?“ Die Miſtreß wollte in die Treppenhalle zurück. Die Magd rieth ihr ab. Die junge Frau ſprach nicht, aber blickte wild um ſich und drängte doch nach der Treppen⸗ halle zu. Die Magd ging wider Willen mit ihr, und ſah nun an der Thür der Treppenhalle den jungen Jermy auf dem Flur liegen. Da kam ein Mann durch die Treppen⸗ halle, offenbar kam er aus dem Eßzimmer, und in der rechten Hand hielt er, nach der Schulter zu aufgerichtet, was ihr wie eine Piſtole oder kurze Flinte erſchien.„Er ſenkte ſie und ſchoß auf mich. Ich fiel nicht gleich. Ein zweiter Schuß folgte gleich darauf, und ich ſah, wie der Arm meiner Herrin zuckte und wirbelte(twirl about). Meine Herrin verließ mich und rannte nach der Hinter⸗ treppe. Ich krümmte mich ein paar Mal und ſtürzte dann nieder. Ich ſchrie drei Mal auf, ich ſchrie: Ich ſterbe ja, und Keiner kommt mir zu Hülfe! Da kam endlich Watſon und ſagte: Gott ſei uns gnädig, was iſt los!— Nun entſinne ich mich nichts mehr, bis ich erwachte unten am Fuße der Treppe, und fand mich in der Hüfte verwundet. Den Kopf und die Schultern des Mannes, der mich verwundet, habe ich geſehen. Es war was merkwürdiges mit dem Kopfe— flach auf dem Scheitel— das Haar war buſchig— und er hatte breite Schultern. Ich dachte mir gleich damals, wer der Mann war. Und ich zweifelte gar nicht daran, daß ich richtig war.“ — Wer glauben Sie, daß es war? Die Zeugin ſtreckte ihren durch die lange Krankheit zuſammengeſchrumpften Arm aus, zeigte auf Ruſh und rief mit gehobener Stimme: „Dieſer Mann!“ Die Wirkung war ſehr groß. Ruſh zitterte. Seine enn?“ Dit „aber eppen⸗ „und ermy ppen⸗ n der ichttt, „Er Ein ie det bouh. inter⸗ türzte 36 kam was is ich ich in ultern E6 f dem hatte er der ic und Seint James Blomfield Rush. 241 Wangen verloren die Farbe; aber er erholte ſich bald wieder. Weiter befragt, erklärte die Chaſtney mit großer Be⸗ ſtimmtheit, daß ſie Ruſh von ſeinen öftern Beſuchen in der Halle ſehr wohl gekannt. Sie habe ſeinen Kopf, ſeine Geſtalt, ſeine Schultern damals erkannt.„Mr. Ruſh hat eine Art, ſeinen Kopf zu tragen, die man nicht ver⸗ gißt. Niemand kam nach Stanfield-Hall, der ihm nur im entfernteſten gliche. Ich kenne gar Niemand, der wie er ſich hält.“ Später ergab ſich, daß die Chaſtney auch in die Backe, doch nur leicht, einen Streifſchuß bekommen; ſie konnte, da das Blut ihr in die Augen ſprützte, nicht recht ſehen. Martha Read, die Köchin, war erſt ſeit fünf Monaten in Stanfield-Hall. Sie war mit Eliza Chaſt⸗ ney am Dienſtag Abend in der Dienerhalle, als ſie die erſten Schüſſe hörten. Die Chaſtney lief fort. Darauf folgten zwei Schüſſe. Sie hörte jetzt eine weibliche Stimme ſchreien. Nun ſtürzte ſie nach der Thür, die auf den langen Seitencorridor führt. Da kam ihr die kleine Miß Jermy entgegengerannt und ſchrie:„O, Read, man bringt uns Alle um!“ Ein Mann folgte dem jungen Mädchen, etwa ſieben Schritt hinter ihr. Er trug Feuerwaffen in der rechten Hand, ob eine Piſtole oder Flinte konnte ſie nicht ſagen, aber größer waren ſie als eine gewöhnliche Piſtole. Der Mann hatte einen Mantel um, mit einer Kappe, wie es ſchien. Ein un⸗ terſetzter, ſtarker Mann. Sie hatte Ruſh oft in der Halle geſehen. Der Mann hatte ſeine Größe, Geſtalt, ſeine Haltung, namentlich trug er den Kopf auf eine XVI. 11 242 James Blomfield Rush. Schulter geneigt, und ſobald ſie ihn ſah, dachte ſie, es iſt Ruſh, und ſo dachte ſie noch jetzt. Vor Entſetzen rannte ſie mit der kleinen Miß in den Stall, und ſah alſo nicht, wie der Mann das Haus verließ. „Erinnere Dich, daß Gott, der Allmächtige Dich ſieht, und Alles hört, was Du ſprichſt!“ rief ſie der Angeklagte an. Die Zeugin erwiderte, ſie ſage nur die Wahrheit. Ruſh konnte durch ſeine Kreuzfragen hier ſo wenig als bei den vorigen Zeugen etwas ihm Günſtiges entlocken und beſchränkte ſich darauf, hinzuweiſen, wie in vielen Punkten die Ausſagen der Zeugen vor den Ge⸗ ſchworenen von den Depoſitionen abwichen, welche ſie vor dem Unterſuchungsrichter gemacht. Ausſagen, in der erſten Aufregung gemacht, werden oft durch die ſpä⸗ tern, bei ruhiger Beſinnung abgelegten, modificirt. Man hatte bei der Vorunterſuchung den verdächtigen Mantel dem Angeklagten umgehängt. Hier ſchien er der Zeugin weit länger als der, welchen der Mann in der Nacht um hatte, indem ſein Mantel ihm damals nur bis ans Knie ging. Die Befundberichte der Wundärzte können wir über⸗ gehen. Sie fanden die beiden, Vater und Sohn, be⸗ reits todt und erklärten die Wunden für abſolut tödtlich. Aus dem Körper eines jeden hatten ſie gegen 10— 12 cylinderartige Schrotkörner herausgezogen. Die äußere Verwundung am Körper des Sohnes war merkwürdig klein, dagegen hatte im Innern, wie bei dem Vater eine völlige Zerſchmetterung ſtattgefunden. Im Körper des Sohnes ward ein Stückchen Papier, natürlich von Blut durchſogen, gefunden, welches der Theil einer Patrone geweſen war. Die Ladung, welche von dem Einen Kugeln in Cylindergeſtalt, von dem Andern Schrot genannt worden, ward von beiden Aerzten dahin erklärt, James Blomfield Rush. ſe, c6 daß ſie von dem runden Schrot ganz abwiche, womit ſſehen man das Wild ſchießt. Der eine Wundarzt nannte ſie: ſch irreguläre, eckigte, längliche Bleiſtücke. Dich e der Hier mußte die Sitzung am Abende geſchloſſen wer⸗ die den. Die folgende begann am nächſten Freitag. Ruſh, ier ſo der die ganze Nacht ſehr unruhig zugebracht, war in ſiges ſeiner Haltung unverändert. ie in In der Anklage war ein Zeuge Howe genannt, der 6 eine der von Ruſh ausgeſtoßenen Drohungen gehört haben he ſi ſollte. Ruſh eröffnete die Sitzung mit einer Beſchwerde, 3 in bezüglich dieſes Zeugen. Er habe erſt geſtern ſeinen Na⸗ ſpi⸗ men nennen gehört, dürfe aber nicht anſtehen, heute die Erklärung abzugeben, daß dies ein ganz elender und tigen verächtlicher Menſch ſei. — Wie kommen Sie dazu? Sie ſind ſehr im Unrecht. en er . i„Was ich denke, Mylord, iſt meine Pflicht auszuſpre⸗ nals chen. Ich wünſche nur, daß die Herren Berichterſtatter in ihrem Berichte hier bemerken wollen, daß er ein voll⸗ ibe⸗ kommener Schuft iſt. Mylord, ich hoffe, Sie werden 6 es thun. Ich hoffe Mylord, Sie werden ihnen Anwei⸗ ſung geben, daß ſie es thun müſſen.(1)“ — Ich ſoll das befehlen! Das iſt nicht meine Sache. e Wie können Sie das von mir fordern, und welche Macht ußer hätte ich dazu! ürdi„Es iſt Schimpf und Schande, fuhr Ruſh(in wirk⸗ Vatn licher oder künſtlicher Aufregung) fort, daß ein Menſch ör von ſo nichtsnutzigem Charakter überhaupt als Zeuge auf⸗ h von treten darf. Man ſagt, er ſei Schreiber bei einem Ad⸗ in vocaten, Namens Waugh. Solch einen gibt es gar nicht. den Ich muß wiſſen, wer er iſt, ich muß genau darüber ch unterrichtet ſein.“ rklitt 11* 244 James Blomfield Rush. — Auf dieſe Bemerkungen habe ich keine Rückſicht zu nehmen. „Aber ich bin im Recht, ſie zu machen, ich muß ſie machen.“ In dieſer Art ging der Streit noch eine Weile fort. Wir führen es nur an, um zu zeigen, in welcher Art Ruſh ſeine Vertheidigung führte, oder wie er mehr den Advocaten ſpielte, als ſich wirklich ver⸗ theidigte. Ein Zimmermann aus Wymondham, Harvey, war am Abend des 28. November um die bezeichnete Stunde am Park von Stanfield⸗Hall vorübergegangen. An der Brücke über den Schloßgraben war er ſtehen geblieben, weil eine ſeiner Begleiterinnen, die zum Dienſtperſonal im Herrenhauſe gehörte, ſich eine Haube herausholen wollte; als ſie wiederkam, gingen ſie weiter ihres Weges. Harvey ſah aber in dem Augenblick das Aufblitzen eines Feuers in der Gegend des Schloßportals, er ſah einen feurigen Streif fliegen, vermuthlich das Papier der Pa⸗ trone, und im Schein ſah er eine Geſtalt außerhalb des Portales ſtehen. Er kümmerte ſich darum nicht weiter, ſondern ging ſeines Weges fort. Da hörte er ſchwächer einen zweiten Schuß und endlich die Allarmglocke der Halle läuten. Seine Ausſage hat nur inſofern Bedeu⸗ tung, als ſie die Angaben der andern Schloßeinwohner bekräftigt. Pſychologiſch merkwürdig iſt, daß der Mör⸗ der ſich in ſeinem Vorſatz auch dadurch nicht ſtören ließ, daß wenige Momente vor der Ausführung Menſchen ſich in der Nähe zeigten, und eine Dienerin, auch wol von ihm nicht unbemerkt, in das Haus trat, um zu ihrer Geſellſchaft zurückzukehren, die, als er zur That ſchritt, noch keine hundert Schritte entfernt ſein konnte! ckſicht uß ſi eine n, in t wie ver⸗ war tunde n der ieben, rſonal holen beges. eines einen t P⸗ b des veiter, vächer ke det hede⸗ ohner Mör ließ, n ſih 1 voh ihrer chritt James Blomfield Rush. 245 Emilie Sandford erſchien. Die Zeitungen berich⸗ teten vor einem Jahre viel über dieſe junge Perſon, da⸗ mals der Löwe von England. Sie war wohlgebildet, intereſſant, liebenswürdig in ihrer Erſcheinung wie in ihrer Sprache, in beiden die ausgebildetſte Weiblichkeit. Ob was man ſchön oder hübſch nennt, muß nach den Lithographien von ihr, in der Gerichtshalle aufgenom⸗ men, unentſchieden bleiben, da hier die Aufregung, Spannung, der Gram und die vorangängigen Schmerzen ihrer ſchweren Stunde von Einfluß auf die Geſichtszüge geweſen ſein müſſen. Franzöſiſche Berichterſtatter wür⸗ den nicht unterlaſſen haben ihre Toilette zu ſchildern, die engliſchen, die uns vorliegen, übergehen ſie; aus den Zeichnungen erſieht man nur, daß ſie ſehr ſauber und fein gekleidet war. Der Gefangene verrieth eine ungewöhnliche Aufregung und wandte ſich an den Ober⸗ richter mit der Bitte, eine Bemerkung machen zu dürfen. Dieſer wollte es nicht zulaſſen. „Ich habe eine höhere Macht als Sie, Mylord, und ich ſage zu dieſer Zeugin, daß ich unſchuldig dieſes Ver⸗ brechens bin.“ — Das wird die Jury zu entſcheiden haben. „Aber ich muß ſo ſprechen und ſie warnen, die Wahr⸗ heit zu ſagen.“ — Wenn ſie nicht die Wahrheit ſpricht, verfällt ſie der Strafe des Meineids in dieſer Welt und einer an⸗ dern Strafe in jener. „Ich habe noch keine Gelegenheit gehabt, mit ihr zu ſprechen, aber ich wünſche ihr nur zu bedeuten, welche Art von Zeugniß ſie zu geben hat.“ — Sie ſchaden ſich dadurch ſelbſt. „Ich kann nicht anders. Ich kann meine Unſchuld beweiſen.“ 246 James Blonfield Rush. — Niemand wird glücklicher ſein als ich, wenn Sie es können. „Ich war nie auf ſie erzürnt, vom erſten Augen⸗ blick an; obgleich ſie ihre erſte Ausſage zurücknahm.“ Jetzt mußte der Oberrichter ein ſtrenges Wort ein⸗ legen und mit Entfernung drohen, wenn der Angeklagte ſo fortfahre. Er ſchwieg und ſetzte ſich nieder. Man ging, vielleicht aus Schonung für die Zeugin, vielleicht nach engliſchem Gerichtsgebrauch, weil es nicht direct zur Sache gehörte, über die allgemeinen Verhält⸗ niſſe hinweg. Es iſt in dem Geſagten nichts, was uns nicht ſchon bekannt wäre. Emilie Sandford ſprach darauf von der Zuſammen⸗ kunft der Prätendenten mit Ruſh in London, Milne⸗ Street, am 3. October. Der Vertrag(über die Ver⸗ pachtung der Felmingham⸗Farms) von dieſem Datum war von ihrer Hand geſchrieben, aber nur die Copie nach einer Handſchrift des Angeklagten, welche ſie auf deſſen Anweiſung am Abende zuvor machen müſſen. Thomas Jermy, Larner und die Andern unterzeichneten den Pachtvertrag, und es war darauf die Rede, daß ſie ſich nach Felmingham, behufs der Beſitzergreifung, be⸗ geben ſollten. Emilie Sandford gerieth bei dieſer Aus⸗ ſage in eine ſo nervöſe Aufregung, daß man nach dem Arzt rufen mußte. Ihre folgende Depoſition, wie ſie noch jenen Tag nach Norwich gereiſt, dort von Ruſh empfangen und von ihm endlich nach Potaſh⸗Houſe gebracht worden, weicht im Allgemeinen von dem uns ſchon Bekannten nicht ab; die Details haben mindere Bedeutung. Sie gab einen kurzen Abriß der Tagesereigniſſe vom Anfang November ab. Dienſtag am 10. October hieß es, ſie ſolle wieder n Sie lugen⸗ m.“ t ein⸗ klagte eugin, nicht echält⸗ uns mmen⸗ Milne⸗ Vrr⸗ atum Copie e auf nüſſen. hneten h dem Teg nund ordel, annteh Sit lufun viede James Blomfield Rush. 247 nach Norwich. Abends gegen 8 hielt der Gig vor der Thür und ſie ſtieg mit Ruſh ein, der ihr nicht ſagte, wohin es gehe. Der Knabe Savory, der den Pony lenkte, ſchlug den Weg nach Norwich ein. Unterwegs ſchien es Ruſh wie zufällig einzufallen, er möchte einen Abſtecher nach Stanfield⸗Hall machen. Emilie war in dem naſſen Wetter unbehaglich zu Muthe, ſie wollte ſich ungern von ihm trennen. Durch verſchiedene naſſe Feld⸗ wege arbeitete ſich der Gig glücklich durch, bis ſie an einem Graben halten mußten. Ruſh wollte nun allein zu Fuß nach Stanfield⸗Hall. Emilie aber konnte ſich nicht überwinden allein im Wagen zu bleiben, und be⸗ gleitete ihn bis an eine Brücke mit einem Gitterthor, welche, wie Ruſh ihr ſagte, über den Schloßgraben von Stanfield⸗Hall führte. Sie wäre gern mit in die Halle gegangen, aber Ruſh ſagte, es wäre beſſer, wenn ſie draußen bleibe; wenn man ihrer bedürfe, werde er ſie holen. Sie wartete nun gegen 20 Minuten, allein im dunkeln, feuchten Wetter ſtehend, bis er zurückkehrte⸗ Sie fragte ihn, ob er ſich mit Mr. Jermy verſtändigt habe? Er ſagte„Nein; aber ich denke, er wird ein⸗ ſchlagen.“ Sie ſtiegen wieder in den Gig, trennten ſich aber unterwegs, da Ruſh vorgab, er müſſe nach Potaſh⸗ Farm zurück, wo er den Mr. Read erwarte. Savory fuhr Emilie nach Norwich, wo ſie Ruſh am Freitag, am 13. beſuchte. Er bat ſie, ihm einige Copien von Schriften zu machen. Dieſen Auftrag wiederholte er mehre Mal. Ungefähr eine Woche ſpäter überbrachte er ihr eine Schrift auf ungeſtempeltem Papier, welche ſie auf Stempelpapier abſchreiben ſollte. Später mußte ſie noch eine zweite Copie machen, ebenfalls auf einen Stempelbogen. —— 248 James Blomfield Rush. An einem Sonntag darauf kam Ruſh wieder zu ihr und forderte ſie auf, ihren Namen unter eines der von ihr abgeſchriebenen Papiere zu ſetzen. Sie fand ſeitdem ſie es aus der Hand gelaſſen, den Namen Jermy darun⸗ ter geſetzt. Er ſagte:„Schreibe Deinen Namen darunter und das Wort Zeugin dazu.“ Sie that es. Emilie Sandford hatte bemerkt, daß das Papier das Datum des Tages trage, an welchem ſie mit Ruſh nach Stanfield gefahren war:„Das Papier iſt vom 10. datirt und macht mich zur Zeugin, obgleich ich nicht mit hineinging“, bemerkte ſie gegen ihn. Er erwiderte etwas darauf und ſagte, er brauche ſie gar nicht als Zeugin. Nach einigem Zwiſchengeſpräch ſteckte er die Papiere zu ſich und ſagte, es wären ja nur Copien. Sie ſchrieb ihm deshalb am folgenden Tage, und glaubt aus einer Aeußerung zu entnehmen, daß Ruſh ihren Brief vernichtet habe, kann aber nichts Gewiſſes darü⸗ ber angeben. Das Verhör der Zeugin ward hier durch eine Unter⸗ ſuchung über das Schickſal des Briefes unterbrochen. Unter Ruſh's mit Beſchlag belegten Papieren war er nicht aufzufinden geweſen, ebenſowenig konnte ihn Ruſh, dazu aufgefordert, ſelbſt produciren. Er ergriff die Ge⸗ legenheit, ſich darüber zu beklagen, wie unverantwortlich leichtſinnig man mit ſeinen Papieren umgegangen ſei, und daß man ihn doch darauf verurtheilen wolle. Der Richter bemerkte: da nun Emiliens Brief ſelbſt nicht aufzutreiben, müſſe man ſich mit dem anderweitigen Be⸗ weiſe über den Inhalt deſſelben begnügen. Emilie Sandford gab an, wie ſie in dem Briefe ſich darüber beſchwert, daß er ſie genöthigt, jenes Docu⸗ ment zu unterzeichnen; ſie könne ja dadurch in den Schein kommen, ein falſches Zeugniß abgelegt zu haben. Am ihr t von itdem atun⸗ unter t das nach nicht iderte ſt al r die pien. laubt ihren dari⸗ nter⸗ hen. ar et Ruſt, rtlich 1 ſei, Der nicht Be Brift Docl öchein An James Blomfield Rush. 249 nächſten Tage kam Ruſh zu ihr und war ſehr ärgerlich wegen ihres Briefes. Er fragte ſie, ob ſie eine Copie habe. Sie hatte eine mit Bleiſtift gemacht, er zerriß ſie vor ihren Augen. Freitag am 3. November nahm Ruſh ſeine Geliebte nach Potaſh⸗Farm, wo ſie ſich häuslich mit ihm ein⸗ richtete. Der junge Ruſh und ſeine Frau wohnten noch daſelbſt. Dienſtag am 20. November mußte ſie drei Copien auf Stempelbogen von einem Document anfertigen- Ruſh nahm die Copien und ging damit fort. Er ſagte, er wolle ſie von Mr. Jermy unterzeichnen laſſen. Bei ſeiner Rückkehr um Mittag fragte ihn Emilie, ob Mr. Jermy unterſchrieben habe? Ruſh antwortete:„Nein, aber er wird Nachmittags auf dem Wege nach Felming⸗ ham wieder anſprechen.“ Mr. Jermy wäre ſehr freund⸗ lich gegen ihn geweſen, und hätte ſich benommen, als ob ſie nie einen Streit mit einander gehabt.„Welch ein ſeltſamer Mann doch der alte Jermy iſt!“ rief er wie nachdenkend aus. Da ſei der junge Jermy herein⸗ gekommen, während ſie ſich unterhielten, der Alte habe ihn aber gleich wieder hinausgeſchickt: er habe hier nichts zu ſuchen. Nach Tiſch hieß Ruſh Emilien etwas ausgehen, um friſche Luft zu ſchöpfen. Als ſie zurückkehrte, fand ſie ihn unter vielen Scripturen ſitzend. Er forderte ſie jetzt auf, die von ihr gefertigten Abſchriften zu unterzeichnen. Sie unterzeichnete zwei davon, und ſetzte zu ihrem Na⸗ men das Wort: Zeugin. Sie wurden ihr aber ſo zu⸗ gefalzt vorgelegt, daß ſie nicht ſehen konnte, ob Mr. Jermy's Name darunter ſtand. Ruſh unterſchrieb ſeinen Namen ebenfalls. Die Zeugin erkannte die ihr vorgelegten Documente 11** 250 James Blomfield Rush. als die an, von denen ſie geſprochen. Nur hatte ſie, wie geſagt, damals nicht den Namen Jermy darunter gefunden. Freitag am 24. November hatte Ruſh mit Emilien zu Mittag gegeſſen, was in der Regel zwiſchen 1 und 2 geſchah. Er hatte davon geſprochen, daß er wieder eine friſche Spur entdeckt habe. Sie verſtand es ſo, daß er Wilddieben auf der Spur ſei und ihnen zur Nacht nach⸗ ſchleichen wolle. Er war ſchon in den Nächten vorher manche Stunde ausgeweſen. Er drängte, daß ſie den Thee fertig mache, denn es ſei eine rechte Nacht für dieſe Schufte. Bei Thee verlangte er nach etwas Spi⸗ rituoſem. Er behauptete unwohl zu ſein und goß Gin in die Taſſe, während Emilie ihm rieth Branntwein zu nehmen. Ruſh ſagte, er liebe mehr Gin, und hatte ihn ſelbſt aus dem Cloſet geholt.— Hier wurde die Zeugin wieder ohnmächtig.— Er hatte auch ſie aufgefordert, etwas davon in ihren Thee zu thun. Er ſelbſt ſetzte dann die ganze Flaſche an den Mund, wie er ſagte, um die Kälte abzuhalten. Nachdem er Briefe nach Wy⸗ mondham durch ſeinen Sohn abgeſchickt, kam er zu Emilien oben, hieß ſie das Theezeug wegräumen und ſich oben in ihr Zimmer begeben, denn ſie waren bis da und in der Regel in Ruſh's Schlafſtube geweſen, die ſie als gemeinſchaftliches Wohnzimmer benutzten. Ihre fernere Ausſage über dieſe Freitag Nacht ſtimmt faſt ganz mit den Angaben darüber in der Anklage. Sie hatte ihm gerathen, den Knaben Savory mitzunehmen, da es gefährlich ſei, allein nach Wilddieben auszugehen. Als er diesmal ausging, verſchloß er die Thür nicht. Nach ihrer gerichtlichen Angabe kam Ruſh in der Freitag Nacht um 11% zurück. Dieſelben charakteriſtiſchen Züge: Sie hörte ihn kommen, die Treppe heraufſteigen. Er tte ſi, arunter milien und2 er eine daß er t nach⸗ vorher ſie den cht fit s Spi Gin ein zu tte ihn geugin ordert, t ſetze te, un 10 Wy et zu n un biö du die ſi ſtimm e Si ehmen ugehe nitt Fritn n3igl n b James Blomfield Rush. öffnete die obere Flurthür und ſagte:„Wo biſt Du?“ Sie antwortete: Hier in Deinem Zimmer. Er antwor⸗ tete:„Geh einen Augenblick in Dein eigenes.“ Sie hatte ein Licht in der Stube. Sie ging in ihr Zimmer. Er verſchloß ſeine Thür; ſie hörte den Riegel. Sie ſah ihn nicht mit Augen. Nachdem ſie ungefähr eine Vier⸗ telſtunde im Dunkeln in ihrer Stube geweſen, öffnete er die Thür ſeiner Stube und rief:„Kommſt Du denn nicht herein?“ Als ſie hereintrat, lag er ſchon im Bett. Sie hielt ihn für betrunken und ſchimpfte auf den häß⸗ lichen Gin.„Ja, ich war thöricht, daß ich ihn trank, ſagte er, denn ich fühle mich ſehr unwohl.“ Sie machte ihm Thee, ſah dann die ſehr ſchmutzigen und naſſen Strümpfe am Kamin hängen, aber nicht ſeine andern Kleider, auch nicht ſeine Stiefeln.(1) Sie mußte ihn zum Theetrinken wecken und ging dann ſelbſt gegen 2 Uhr zu Bett. Nach zwei Stunden ſaß er plötzlich aufrecht im Bette, war unruhig und ſagte, er hätte etwas verloren. Er blickte umher und fand die Schlüſſel unter dem Bette. Er ging dann ins Cloſet und kam beruhigt wieder, Alles ſei in Ordnung.„Aber wenn das fortgeweſen wäre, ſagte er, hätte ich gehen müſſen und es ſuchen.“ Die Zeugin war hier ſo erſchöpft, daß ſie einige Augenblicke ruhen und die Gerichtsſitzung ausgeſetzt wer⸗ den mußte. Am Sonnabend war Ruſh in Felmingham geweſen, fuhr Emilie fort. Bei einem kleinen Feuer daſelbſt waren durch die Löſchverſuche ſeine Papiere naß geworden. Er ordnete ſie am Sonntag, trocknete einige, verbrannte andere. Darauf der Umſtand mit dem Billetgeſchenk zu Madame Dulcken's Concert. Die jungen Eheleute Ruſh verließen deshalb ſchon am Montag Potaſh⸗Farm. 252 James Blomfield Rush. Emilie klingelte umſonſt nach der Dienerin ſie war auch fortgeſchickt. Montag Abend ging Ruſh nach dem Thee wie gewöhnlich fort, ungeſehen, und kam wieder un⸗ geſehen. Am Dienſtag, 28., Mittagbrot und Thee wie ge⸗ wöhnlich. Darauf das Geſpräch über den Beſuch des Concertes. Ruſh ſchirn beim Theetrinken ſehr niederge⸗ ſchlagen. Er ſei unwohl. Endlich kam es heraus, er wolle nicht ins Concert. Sie erklärte ſich, obgleich ſie große Luſt hatte, damit einverſtanden, wenn er unwohl ſei. Er vertröſtete ſie auf das Morgenconcert. Als er in der Nacht doch ausgehen wollte, widerſprach ſie, da er ſich unwohl befinde, und ließ die Bemerkung fallen, daß es doch wol etwas Anderes und mehr ſei, als die Wilddiebe, was ihn immer hinaustreibe. Er ſagte Ja: „ich ſolle nicht wünſchen es zu wiſſen, ich ſolle es zu anderer Zeit erfahren.“ Er fragte, wie oft er des Nachts nun ſchon ausgeweſen. Sie ſagte fünf oder ſechs Mal. Fr fügte hinzu: nur ein oder zwei Mal, dann würde glücklich ſein. Darauf die Nutzanwendung der alt⸗ ſchottiſchen Geſchichte von Robert Bruce und der Spinne „Der Spinne gelang es beim ſiebenten Mal, dem Häupt⸗ ling gelang es; mir wird es auch gelingen.“— Warum ſiehſt Du mich ſo an? fragte ſie. Er ſtierte und ſchrie auf.— Um 7 ½ ging er aus. Emilie war im Wohn⸗ zimmer. Er ging zuerſt in ſein Schlafzimmer und blieb dort eine Viertelſtunde. Dann hörte ſie ihn herunter⸗ gehen hinten nach der Stube, in der Savory verweilte. Er ſprach im Vorübergehen: Schließe die Thür hinter mir. Emilie ſaß im Großvaterſtuhl im Wohnzimmer. Es war 9, oder eine halbe Stunde darüber, als er zurückkehrte. Er klopfte. Sie ging an die Thür. Seine Stimme ſprach:„Ich bins“, oder„Ich nur— mach t auch nThee erMn⸗ ie ge⸗ h des derge⸗ 16, et ich ſe mwohl Als er ie, do fallen, ls die te Ja es zu Nachts Mal. würde t al inne Häupt Parun Vohr blieb runter weilt hintt umer als* 6* mt James Blomfield Rush. auf.“ Sie öffnete und ging ins Wohnzimmer zurück. Beim Vorübergehen fragte ſie ihn, ob er Licht wolle? Er ſagte Nein! er könne ſich ſchon zurechtfinden. Er rief ihr dann zu: ſie möge nur zu Bett gehen. Sie blieb ein paar Minuten im Wohnzimmer, als er herun⸗ terkam und eintrat. Er war in Hemdsärmeln und in Strümpfen, ohne Schuh oder Stiefeln, die er doch an⸗ gehabt, als er das Haus verließ. Er ſah blaß und un⸗ wohl aus, und war ſichtlich in großer Aufregung. Er hieß ſie die Flamme im Kamin ausgehen zu laſſen und zu Bett zu kommen— Emilie fragte, ob irgend etwas vorgefallen wäre?—„Nein, nichts“, war ſeine Ant⸗ wort.„Wenn Jemand nach mir frägt, ſo bin ich nur zehn Minuten vom Hauſe fortgeweſen.“ Er ging hinauf, zu Bett. Sie ſchüttete Waſſer auf das Feuer und ging ebenfalls hinauf. Als ſie die Thür ſeines Zimmers öffnete und, einen Fuß drin, fragte, wo ſie ſchlafen ſolle, antwortete er—„hier— nein, in Deiner Stube.“ Er kam bei den Worten ihr entgegen und ſagte:„Ich werde Dir Dein Kleid aufmachen müſſen“ Er hatte bis da immer mit mir in einem Bett geſchlafen, ſetzte die Zeugin hinzu. Sie ging in ihre Stube. In ſeiner hatte ſie ein helles Feuer im Kamin bemerkt, welches ſie nicht ange⸗ zündet hatte. Aus ihrer Stube hörte ſie, wie er die Treppe hinunterging und nachher wieder zurückkehrte. Sie hörte ihn den Riegel in ſeiner Schlafſtube vorſchie⸗ ben. Sie verriegelte auch ihre Thür. Mannigfache Ge⸗ danken zogen ihr durch den Kopf, als ſie einſchlief. Etwa gegen 3 Uhr in der Nacht klopfte es an ihre Thür. Sie fragte: Wer iſt da?— Ruſh's Stimme antwortete:„Nur ich, ich wünſchte gern, Dir gute Nacht zu ſagen. Schließ auf.“— Sie öffnete. Er ſetzte ſich 254 James Blomfield Rush. an ihr Bett und ſprach viel. Er ſagte:„Du mußt feſt ſein. Wer auch fragt, wie lange ich fortgeweſen, ant⸗ worte immer: nur zehn Minuten.“ Sie fragte: Was denn vorgefallen ſein könne, was es denn gelte? Er ſagte:„Nichts— nichts von Be⸗ deutung— Du wirſt wol morgen etwas hören.“„Ich zitterte, wie ich das hörte, und er fragte mich, warum ich zittere?— Ich ſagte, ich fröſtle.— Er ſagte: Du ſcheinſt im Fieber.— Ich ſagte wieder, mich überliefe es immer ſo kalt.“ Es wurde ſehr viel in der Nacht geſprochen. Sie drang noch einmal darauf, ihr zu ſagen, was es denn ſei?— Seine Hand zitterte und er wiederholte nur die vorige Warnung. Er ſprach davon, daß ſeine arme Mutter und ſeine Kinder ruinirt wären. Er hoffe, Gott werde ſie (Emilien) ſegnen, denn ſie hãtte nichts Böſes gethan. Beim Fortgehen ſprach er etwas vom Säumen ſeines Hutes. Die Sandford hatte oft ein Paar dicke Stiefeln bei Ruſh geſehen, mit Nähten an der Seite und hinten einem Ziehbande. Sie ſtanden oft des Morgens zum Trocknen am Kamin, als wären ſie des Nachts ſehr an⸗ geſtrengt worden. Emilie hatte ſie am Sonnabend oder Sonntag zum letzten Mal geſehen, ſeitdem nicht mehr. Einige Tage vor dem Ereigniß hatte Ruſh Emilien in das Cloſet an ſein Zimmer geführt und ihr das ver⸗ borgene Fach gezeigt, wo er ſeine Papiere verſteckte. Er hatte ihr geſagt, außer ihm wiſſe nur ſeine arme Mutter davon. Er machte ihr vor, wie man mit einem Meißel die Planken aufhebe, für den Fall einer Feuersgefahr. Am folgenden(2) Morgen ſagte er beim Frühſtück zu ihr:„Du weißt, ich hatte meine Pantoffeln an.“ Sie ſagte, ſie erinnere ſich nicht. Seitdem hatte ſie die Stiefeln nicht geſehen. t feſt ant⸗ was „Ich arum Du rlieft Sie denn r die utter e ſie eim 2 5 bei nten zum an⸗ oder ehr. ilien ver⸗ Er itter eißel . ſtic an die ames Blomfield Rush. 255 Den ihr vorgezeigten Mantel erklärte ſie für den, welchen ſie ſich in London machen laſſen. Ruſh hatte ihn ſich ſeitdem angeeignet und in ſeinem Cloſet aufbewahrt. Die Kreuz⸗ und Querfragen, welche Ruſh an die Zeugin richtete, bezogen ſich zuerſt darauf: ob und wie ſie von der Polizei und den Gerichtsperſonen vorher zu ſeinem Schaden examinirt und inſtruirt ſein könne? Sie erwiderte mit Offenheit, daß nichts zur Ungebühr ge⸗ ſchehen, und daß ſie freiwillig ihre Erinnerungen in einer Schrift vor ihrer ſchweren Stunde niedergelegt habe.— Dann ſuchte er durch Anführung einzelner Umſtände ſie zum Eingeſtändniß zu bringen, daß er wirklich wegen Wilddiebe in Sorge geweſen, und daß er die Wilddiebe unter ſeinen eigenen Leuten vermuthet habe.— Daß er beim ſpäten Nachhauſekommen vorher in ſein Zimmer gegangen und ſich gereinigt und entkleidet, ſei ebenfalls bei ſeiner Beſchäftigung auf dem Acker in der Ordnung geweſen.— Die Zeugin mußte auf Ruſh's Frage ein⸗ räumen, daß die Uhren in Potaſh⸗Farm vorgingen im Vergleich zu denen auf der Eiſenbahnſtation. Er legte Gewicht auf die Frage: ob ſie ſich nicht entſinne, vor dem Theetrinken, als es noch zweifelhaft war, ob ſie zum Concert nach Norwich führen, daß er auf dem Großvaterſtuhl geſeſſen und ſie vor ihm, und ſie hätten über den Thee geſprochen!„Nein“, erwiderte ſie,„Du ſagteſt zu mir, komm und küſſe mich. Ich kam und ſetzte mich auf Dein Knie.“ Er wollte haben, das ſei vor dem Theetrinken geſchehen. Sie blieb dabei, es ſei während des Theetrinkens geſchehen. — Nun frage ich Dich, während wir ſo zuſammen ſaßen, ob Du nur an die Möglichkeit dachteſt, daß ich den entfernteſten Gedanken haben konnte, mich eines ſol⸗ chen ſchrecklichen Verbrechens ſchuldig zu machen? James Blomfield Rush. „Nein, gewiß nicht.“ Wann? fragte der Richter. — Als ich im Großvaterſtuhl ſaß, hielteſt Du es für möglich, daß ich ein ſolcher Verbrecher ſein könne? „Es konnte mir nicht im Traume beikommen.“ Die Zeugin erklärte, daß Ruſh von Anbeginn der liebevollſte, aufmerkſamſte Freund gegen ſie geweſen, er ſei nie aus dieſer Rolle gefallen. Sie hatte einen Sinn für Religion. Er unterſtützte ihn. Auf ſeinen Wunſch laſen ſie alle Morgen Gebete. Emilie betete in der Regel auf ihren Knien, ehe ſie zu ihm ins Bett kam. Sie hatte ſich oft Vorwürfe gemacht, daß ſie ſeine Ausga⸗ ben vergrößere, beſonders beim Leben in London. Er hatte ſie damit getröſtet, daß er, für ſich allein lebend, noch mehr ausgegeben habe. Sie hatte zur Unterſtützung der Wirthſchaft Muſikſtunden gegeben. Ueber das ſelt⸗ ſame Verhältniß zwiſchen Beiden gibt das Folgende, was wir wörtlich aufnehmen, Aufſchluß. — Verſprach ich Dir nicht von dem Augenblick an, wo Du ſo viel Liebenswürdigkeit und Hingebung für mich an den Tag legteſt, Du ſollteſt immer eine Hei⸗ mat haben, ſolange ich ſelbſt eine hätte? „Das haſt Du mir verheißen, nachdem Du Dein Verſprechen gebrochen hatteſt.“ War es nicht unter dieſer Bedingung, daß wir zwiſchen uns ausmachten, nachdem das zweite Kind ge⸗ boren wäre, ſolle der Umgang zwiſchen uns aufhören? Sagte ich Dir nicht da, ich wolle dem Kinde ein guter Vater ſein, und Du ſollteſt bei mir als meine Haus⸗ hälterin bleiben? „Ja.“ — Als wir dies beſprachen, wurden wir nicht auch Du es inner n det en, er Sinn Punſch Regel Sie lusga⸗ Er bend, itzung ſelt⸗ was an, gfür Dein wir d ge⸗ ören guter an⸗ James Blomfield Rush. darüber einig, daß eine meiner Töchter immer mit Dir ſchlafen ſolle? Erinnerſt Du Dich daran? „Du ſagteſt, wenn Deine Familie nach Potaſh zöge, ſolle ich in Deinem Zimmer mit dem kleinen Kinde und Deiner Tochter wohnen. Die Gouvernante ſollte im nächſten ſchlafen.“ — Hatteſt Du, als ich Dir dies verſprach, den ge⸗ ringſten Zweifel, daß ich dabei aufrichtig war, und daß ich es nur aus Achtung für Dich und für das Wohl meiner andern Kinder that? „Ich mußte wol das Verſprechen annehmen, da Du das Eheverſprechen gebrochen hatteſt.“ — Erinnerſt Du Dich auch, welchen Grund ich Dir dafür angab, daß ich ſo handelte?“ „Nein.“ — Erinnerſt Du Dich nicht, daß ich Dir ſagte, ich wolle nicht das Haus voll Kinder haben? „Ich weiß nicht, Sir, warum Sie mich hier be— leidigen.“ Der Richter unterbrach ihn: er könne nicht mehr er— lauben, daß er unnöthigerweiſe die Gefühle der jungen Frau kränke. Solche Fragen gehörten nicht zur Sache. Ruſh war anderer Anſicht, es gehöre zu ſeiner Ver⸗ theidigung. Es gelte ihm zu beweiſen, daß er immer mit der äußerſten Achtung ſeine Geliebte behandelt. Sie war jetzt aufgeregt und fiel ein: „Sagteſt Du nicht zu meiner Mutter, ich ſei nach Frankreich gezogen?“ — Nein, meine Theure. „Du haſt ihr geſagt, ich wäre hingegangen, oder ginge hin.“ — Meine Theure, wer ſagte Dir das? „Alles wor Lüge, was Du mir ſagteſt von dem Be— 258 James Blomfield Rush. ſuche, den Du bei meiner Mutter gemacht. Du erzähl⸗ teſt ihr, ich ſei nach Frankreich mit einem Mr. James, und mein Bruder habe eine große Summe Geldes erhalten.“ Noch einmal mußte der Richter hier die Disputation unterbrechen. Er habe dem Angeklagten mehr erlaubt, als er je einem Advocaten, der ſeine Sache führte, zu⸗ geſtanden haben würde, aber auch dieſe Vergunſt wegen ſeiner Unerfahrenheit und Schwäche habe ihr Ziel, wo er ſein Recht dermaßen gemisbraucht, die heiligſten Ge⸗ fühle einer Andern zu kränken. — Man hat ſie aufgereizt gegen mich! ſagte Ruſh. „Nein, nur Dein Betragen hat es gethan“, rief Emilie. — Nahmſt Du nicht den Namen James an, damit es Dir nicht zu Schaden gereiche, wenn Du nach der Geburt des Kindes mit mir lebteſt? „Nein, es geſchah darum, weil Du nicht wünſchteſt, daß es bekannt werde, daß Du mir ein Eheverſprechen gemacht.“ — Habe ich Dir aber nicht wiederholentlich Gründe angegeben, indem ich Dir ſagte, ich fände viele Stellen in der heiligen Schrift, wonach die Art, wie wir zu⸗ ſammen lebten, gebilligt und geheiligt erſchiene? „Das thateſt Du nur, wenn ich Dir Vorwürfe machte, daß Du Dein Verſprechen nicht gehalten.“ — Sagte ich Dir nicht, daß, wenn wir keine andere Sünde als dieſe begingen, der allmächtige Gott uns vergeben würde? a — So frage ich Dich denn noch einmal, ob Du Dich nicht des Augenblicks entſinneſt, als ich jenes Abends zum Thee kam, und auf dem Großvaterſtuhl ſaß, und Du ſetzteſt Dich noch vor dem Thee auf meinen Schooß? uetzöh Jame rhalten pututin etlaubt rte, zlr ſt wegen Ziel, wi ſten Ge e Ruſ m i⸗ n, dani nach de inſchtei rſpreche e Stelu wir. Lomün en“ ne ande ott un ob 2 e Abel“ ſ,„ Schurf James Blomfield Rush. 259 „Ich ſaß auf Deinem Knie, aber vorher fragte ich Dich, warum Du mich ſo ſeltſam anſtarrteſt? Und Du ſagteſt: Komm und küſſe mich! und ich kam zu Dir.“ Wir müßten beinahe einen Bogen unſers Werkes füllen, wollten wir dies Zwiegeſpräch, oder dieſe Kreuz⸗ examination zwiſchen Ruſh und Emilie Sandford in ihrer Vollſtändigkeit herſetzen. Unintereſſant iſt ſie nicht. Der Oberrichter mußte zu wiederholten Malen den An⸗ geklagten unterbrechen, ihn darauf verweiſend, daß er nur ein Recht habe, Das zu fragen, was wirklich zur Sache gehöre und zu ſeiner Vertheidigung dienen könne; aber ebenſo oft betheuerte Ruſh, daß ſeine Fragen dazu dienen ſollten, daß die Ermittelung über dieſes Geſpräch zwiſchen ihm und ſeiner Geliebten am Mordabende, wäh⸗ rend der Theeſtunde, für ihn von höchſter Wichtigkeit ſei, da es ſich um Tod und Leben handle, und ebenſo oft trat der Richter mit ſeinen Einſprüchen zurück, dem Angeklagten mehr gewährend, als er je einem gelehrten Vertheidiger zugeſtanden hätte. Ruſh wollte darthun, wie dieſes Geſpräch von ſo harmloſer Art geweſen, oder eine ſo harmloſe Wendung genommen habe, er ſich dabei ſo unbefangen benommen, daß es moraliſch unmöglich ſei, daß er in dieſem Augen⸗ blick mit einem Mordplane umgegangen, welcher in der nächſten Stunde zur Ausführung kommen ſollte. Die Antworten der Zeugin, die er jedesmal bei dem Allmäch— tigen Gott beſchwor, ſich recht zu erinnern, die ganze Wahrheit zu ſagen, entſprachen wenig ſeinen Erwartun⸗ gen. Er wollte darthun, daß nach dem Augenblicke, wo ſie ihn ſo ſeltſam ernſt bemerkt, wo die Thränen ihm aus den Augen ſtürzten, wo ſie auf ſeinem Schooße geſeſſen und ihn geküßt, noch ein langes gemüthliches Zwiegeſpräch zwiſchen ihnen ſtattgefunden; daß ſie nach⸗ — 260 James Blomfield Rush. 5 erſt in ihr Zimmer hinaufgegangen, ſich zum Concert nzuziehen; daß nach der Theeſtunde erſt die Erörterung ſtattgefunden, in Folge welcher ſie ihren Vorſatz auf⸗ gaben, das Abendconcert der Dulcken zu beſuchen; daß ſie alsdann, traulich am Kamin ſitzend, den Beſuch des Morgenconcerts beſprachen; daß er ihr auseinanderge⸗ ſetzt, wie das Morgenconcert noch weit mehr Genüſſe darbiete, als das am Abende u. ſ. w. Alles das konnte die gepeinigte Emilie nicht beſtätigen: ſie hatte ſich vor dem Thee in ihren Morgenanzug oder ihr Nachtkleid geworfen(auch darüber, wie ihr Anzug beſchaffen gewe⸗ ſen, ein ſehr langes Zwiegeſpräch). Die ganze Unter⸗ haltung hatte, nach ihrer beſten Ueberzeugung, während des Theetrinkens, welches etwa eine Stunde gedauert, ſtattgefunden; hierbei war in Kürze vom Morgenconcert, als Auskunftsmittel, die Rede geweſen, und von einer lan⸗ gen Unterhaltung nachher, am Kamine, wußte ſie nichts. Aber, drang er weiter in ſie, ſie müſſe ſich doch ent⸗ ſinnen, daß er beim Fortgehen geſagt, er werde nur kurze Zeit fortbleiben? Dies beſtätigte ſie. — Erinnere Dich nur, Liebe, nach dem, was Du geleſen und da ich Dir ſagte, daß ich unwohl ſei, ob ich länger als eine halbe Stunde fort war? „Ja, denn ſoviel ich mich beſinne, warſt Du bis 9 Uhr fort!“ — Auf Deinen Eid, in dieſem feierlichen Momente, biſt Du gewiß, daß ich länger als eine halbe Stunde abwe⸗ ſend war? „Ich kann es unmöglich genau angeben, da ich ein intereſſantes Buch las. Du ſchienſt mir(diesmal) ſchnel⸗ ler zurück, als ich erwartet.“ — Wenn Du Dich des Buches beſinneſt, kannſt Du auch vielleicht eine beſtimmtere Antwort geben? nContert rörterung tſatz auf hen; daß eſuch des nanderge⸗ Genüſſe g konnte e ſich vor Nachtleid fen gewe e Unter⸗ während gedauert, enconcert, einet lan⸗ och ent⸗ d erde nut wus Du ſi ob it nente, bil ich in h ſtn 6 Dl annſt James Blomfield Rush. 261 „Der Name des Buches war White Friars.“ — Nun magſt Du Dich doch gewiß entſinnen, daß ich nicht länger als eine halbe Stunde abweſend war? „Ja, Du mußt weit länger fortgeweſen ſein. Ich las den halben Band durch, während Du fort warſt.“ Emilie hatte ihn die Treppe hinaufgehen gehört, ehe er ſeinen nächtlichen Ausgang antrat. Sie glaubte, er wäre etwa eine Viertelſtunde oben geblieben. — Kannſt Du in dieſer hochwichtigen Sache beſchwö⸗ ren, daß ich nicht eine halbe Stunde oben war? „Nein; ich könnte nur meine Meinung angeben, daß Du etwa eine Viertelſtunde oder 20 Minuten oben warſt.“ Er hatte, ihrer Ausſage zufolge, vor dem Fortgehen ein paar Worte mit dem Knaben Savory geſprochen. Er hatte ihm auch aufgetragen, wenn er ausginge, die Thür zu verriegeln. „Ja, Du warſt draußen, und als ich kam, fand ich die Thür ſchon geſchloſſen.“ — Nun frage ich Dich auf Deinen Eid und um des Heils meiner theuern kleinen Kinder wegen, beſinne Dich, ehe Du antworteſt. War nicht mehr als eine Stunde ver⸗ floſſen vom Augenblicke an, wo wir unſern Thee been⸗ det, und wo du die Thüre verriegelteſt, nachdem ich fort war? „Nein! wie konnte es eine Stunde ſein, da Du nur eine Viertelſtunde oben warſt.“ — Aber vor dem Magiſtrat haſt du doch beſchwo⸗ ren, daß es eine Stunde nach dem Thee war, daß ich das Haus verließ? „Ja, aber die Zeit eingerechnet, wo wir Thee tranken.“ In der Ausſage vor dem Magiſtrat, die verleſen ward, hatte Emilie zu Protokoll die Worte gebraucht: James Blomfield Rush. „Dienſtag, am 28. November, ging er wieder aus, es war etwa eine Stunde nach dem Thee.“ — Hüte Dich vor Deinen Antworten, oder Du haſt die Abſicht, mein Leben durch einen Meineid fortzuſchwö⸗ ren. Wünſcheſt Du das, ſo ſprich es mit einem Male aus, und ich will mich hinſetzen und keine Frage mehr thun. Auch dieſer Schreckſchuß verfehlte ſeine Wirkung. Die Fragen über die Geſpräche in der Theeſtunde und nach der Theeſtunde huben von Neuem an, ohne zu einem Reſultate zu führen. Er leugnete nicht, die Anek⸗ dote von Robert Bruce erwähnt zu haben, natürlich in ganz harmloſer Abſicht; alles das ſei aber nach dem Thee geſchehen, am Feuer, während er an einen Pfoſten gelehnt ſtand, oder während er gemüthlich auf einem gegen das Feuer zugeſchobenen Stuhle geſeſſen. Nach unendlichem Wortgeſtreit blieb man bei der Differenz ſtehen: ſie, daß er um 7%½, er, daß er erſt gegen 8 Uhr fortgegangen wäre. — Nun bitte ich Dich, ſei vorſichtig in Deiner näch⸗ ſten Antwort. Wenn Du Alles zuſammennimmſt, Dich erinnerſt, daß ich nicht ſo lange fortbleiben wollen, wie ſonſt, kannſt Du dann behaupten, daß ich ſpäter als S%½ Uhr zurückkehrte? „Ich glaube, es war 9 Uhr oder noch ſpäter; aber ich ſah nicht nach der Uhr.“ — Bei dieſer feierlichen Gelegenheit, kannſt Du ſchwö⸗ ren, daß es 9 Uhr war, als Du mich einließeſt? „Beſchwören kann ich es nicht, nur nach meiner Berechnung ſchwören, daß es 9 oder 9%4 ſein mußte.“ Er forderte von ihr genaue Angabe, wann ſie zu ihm nachher ins Zimmer getreten, wann ſie in ihres zum Schlafen gegangen? Sie hatte nicht nach der Uhr geſehen, obgleich ihre Taſchenuhr in ihrer Stube lag. aus, ei Du haſ uſchwi⸗ ale aus, r thun. itkung. nde und ohne zu ie Anc irlich in ach dem Pfoſten f einen bei der er etſ et näch ſ Dit len, wl itet als er aber ſchni James Blomfield Rush. 263 Die Scene und das Zwiegeſpräch werden immer er⸗ greifender, indem Ruſh in ſie dringt, anſcheinend harm⸗ loſe Fragen zu bejahen, bei ſeinen Kindern, ſeinem Leben ſie beſchwörend, daß ſie ja nur die Wahrheit zu ſagen habe. Sie kann es nicht, ſie hat ſich nicht von ihm das Kleid aufmachen laſſen, ſie hat nicht gehört, daß er in ſie gedrungen, die Uhr aufzuziehen, ſie iſt nur ungeſtüm von ihm zur Thüre hinausgedrängt worden; ſie bleibt feſt bei ihren Verleugnungen, und der Richter muß ihr abermals beiſpringen gegen die immer preſſanter werdende Frage: wann ſie denn ihre Uhr aufgezogen? Entweder ward dieſe Frage nur an ſie gerichtet und immer und immer wiederholt, um ſie in Verwirrung zu bringen und in Widerſprüche zu verſetzen, oder man wird an Ruſh's eigener Klarheit in dieſen Erpreſſungs⸗ verſuchen irre. Er war in der Nacht zu ihr eingedrungen, wodurch ſie in außerordentlichen Schreck verſetzt ward. Er ſuchte eine andere Erklärung. Er drang in ſie, zu geſtehen, daß, als er ihr in ſeiner Stube das Kleid aufgemacht was ſie beharrlich in Abrede ſtellte), er ihr etwas zu⸗ geflüſtert, daß ſie Jemand in der Nacht erwarten möge. Auch hierzu verſtand ſie ſich nicht. Er habe ihr doch uber einen Wink gegeben?—„Nein, Du gabſt kei⸗ nen Wink.“ Von Neuem überſchüttete er ſie mit Fragen und zärtlichkeitsverſicherungen, um ſie zu verwirren, daß die Reporter ſelbſt bekennen, ſie hätten nicht Alles nieder⸗ ſchreiben können. Ruſh war zwei Mal in der Nacht in ihr Zimmer ekommen. Emilie gab zu, daß er ſich das eine Mal zu ihr ins Bett gelegt. Es war aber nicht, als er ſie wöſtelnd fand und den Mantel über ſie deckte. Als er 264 James Blomfield Rush. das zweite Mal kam und ſich an ihr Bette lehnte, glaubte ſie, er habe getrunken. Beim erſten Male klagte er, daß nun ſeine Kinder und ſeine Mutter ruinirt wä⸗ ren. Von Stanfield⸗Hall ſprach er keines der beiden Male. Wenn er den Segen des Himmels auf ſie herab rief, ſchloß er ſich nie ſelbſt in den Wunſch ein. Als er im Bette lag, ſchien ſeine Zunge mit ihm durchzu⸗ gehen; er ſprach vom Concert. Er zitterte in einem fort; da fing ſie auch an zu zittern. — Beim Frühſtück nach der Mordnacht, ſah ich ſo aus, als wenn ich das Verbrechen begangen hätte?(Die Polizei war ſchon im Hauſe.) „Du ſaheſt bleich aus. Ich mußte Dir das Fleiſch ſchneiden, weil Du in Handſchellen warſt. Du ſpotteteſt darüber, daß Du in Handſchellen warſt.“ Die Geduld der Reporter war hier erſchöpft. Sie berichten, daß die Fragen des Gefangenen ſich blitzſchnell folgten, ſo irrelevant waren und ſo gemiſcht mit Beob⸗ achtungen, die keinen Zuſammenhang hatten, daß der Richter abermals einſprechen mußte. Aber auch die regel⸗ mäßigen Fragen, die Ruſh zu ſtellen jetzt erlaubt ward, waren ſo trivialer und zugleich ſophiſtiſcher Natur, daß man ſah, wie ſein Scharfſinn ſich ins Nichtige verlor. Nachdem dieſe Hetziagd eine Weile angedauert, wandte ſich Ruſh an den Lord⸗Oberrichter: er glaube, daß die Zeugin nun vollkommen erſchöpft ſei. Der Richter ſagte: Ich wundere mich darüber nicht. Sie haben ſie in ein Kreuzverhör von fünf Stun⸗ den genommen, und mit Ausnahme höchſtens eines Dutzend waren alle Ihre Fragen irrelevant. Ein neuer Streit zwiſchen dem Oberrichter und dem Angeklagten, ob Jener ein Recht gehabt, die Fragen des Letztern für irrelevant zu erklären! Der Oberrichter gibt nach; es ſei e lehnt le klag nirt wi⸗ r beidn ſie hera in. A durchzu in eine h ich ſ te(d 6 Fleiſ pottete ft Ei itzſchn it Beob daß di ie rege bt wor tn, d e verlb wand' daß di er nit Stil 6 ein in neu llugu ten ſ 6 ſi James Blomfield Rush. 265 nicht recht von ihm geweſen, ſo poſitiv auszuſprechen, daß die Fragen nicht relevant ſeien, er habe nur ſagen dürfen, daß ſie ihm im gegenwärtigen Augenblicke nicht relevant erſchienen. Inzwiſchen erklärt Emilie Sandford, ſie ſei ſtark genug, daß im Kreuzverhöre fortgefahren werden könne. Ruſh warnt ſie; denn ſeine Fragen über die Documente würden allein drei Stunden erfordern; er wünſcht lieber Vertagung. Der Richter entſcheidet, daß die Vertagung eintreten ſolle, ſobald Emilie ſich zurückzuziehen wünſche. Ruſh verſucht nun, aus ihr das Geſtändniß zu er⸗ preſſen, daß Vieles, was Emilie ausgeſagt, nicht aus ihrem eigenen Munde komme, ſondern am Mittwoch nach dem Morde in Stanfield⸗Hall durch die Geſpräche der Dienſtleute und anderer Perſonen, ſowie durch ſpätere Kreuzexaminationen, ihr erſt eingeimpft worden. So hatte ſie in einem der erſten polizeilichen Verhöre aus⸗ geſagt, daß Ruſh eines Tages, als er in Potaſh⸗Farm durch ihr Zimmer ging, einen Mantel um den Arm gewickelt getragen, ſie konnte es aber nicht genau ſehen, da es ſehr dunkel war. Dieſe Notiz ſei ihr offenbar erſt durch die Schilderung, die ſie in Stanfield⸗Hall über den Mörder hörte, eingegeben worden. Sie beſtritt es; es ward auch über dieſen unbedeutenden Umſtand nichts mehr ermittelt. Endlich mußte das Gericht dieſe Freitagsſitzung vertagen. Die Kreuzfragen, welche Ruſh in der folgenden Sonnabendſitzung der Hauptzeugin gegen ihn vorlegte, betrafen dieſelben Punkte wie die vorigen, und waren ebenſo abſpringender Art. Er beklagte ſich, daß geſtern doch einer der Zeugen, die er hinausgeſchickt, zugegen XVI. 12 266 James Blomfield Rush. geweſen und verlangte, daß heute eine der von ihm vor⸗ geſchlagenen Zeuginnen hinausgeſchafft werde. Der Ober⸗ richter erklärte, das ſei das erſte Mal in ſeiner Praxis, daß ein Angeklagter eine ſolche Forderung ſtelle. Auch diesmal mußte er ihn oft erinnern, daß ſeine Fragen zur Ungebühr ausſchweiften; immer vergebens. Er verſuchte Emilien zur Angabe zu bewegen, daß er am Montag Abend länger von Hauſe fortgeweſen als am Dienſtag.— Nein! Am Montag war ihr Geburts⸗ tag, und ſie entſinne ſich wohl, daß er um deswillen früher zurückgekehrt war. Er verſuchte, das verhängnißvolle Geſpräch über Robert Bruce auf den Freitag zurückzuverlegen. Sie blieb feſt dabei, daß es gerade vor der Mordnacht ſtatt⸗ gefunden. Er wollte wiſſen, von wem ſie es gehört, daß er zu ihrer Mutter geäußert: ſie ſei nach Frankreich davon⸗ gegangen. Er wollte wiſſen, von welchem Bruder? In tiefem Schmerz rief ſie aus:„Mylord, iſt es ihm vergönnt, auch meine Familie vor Gericht zu ziehen, nachdem er mich in dieſe Lage ge⸗ bracht hat!“— Sichtlich war ihre Erbitterung im Steigen gegen den Mann, den ſie einſt ſo heiß geliebt: „Als er es ihr erzählte ihr Davonlaufen), ſaß er kalt wie Eis am Kamin.“ Der Oberrichter mußte ihm bemerken: Wenn Sie in der Art fortfahren, ſo werden Sie allen günſtigen Ein⸗ druck auf die Jury verſcherzen. Ruſh ließ ſich nicht ſtören. Er torquirte das arme Geſchöpf wegen einer Unterredung mit dem Geiſtlichen im Gefängniß:— Fragte er Dich, wohin Du Dich wenden, wie Du leben würdeſt? Welche Heimat Du nach dieſem Prozeß haben würdeſt? ihm vor⸗ Nt Ober⸗ Preic, e. Auch Fragen en, daß eſen als Geburts⸗ deswilen ich übet n. Sie ht ſtatt daß er daon det? „iſt tt Fericht ge 9e tung im gilicbt er kal Sie in en Ein as um iſlihn u Di mat d James Blomfield Rush. 267 „Nein, und ich habe keine Heimat!“ rief die Un⸗ glückliche und brach in Thränen aus. Beim Frühſtück am Morgen nach der Mordnacht, in Gegenwart der Polizei, hatte Ruſh zu Emilien geſagt: „Du weißt, ich hatte meine Pantoffeln an.“ Sie hatte erwidert:„Nein, ich weiß es nicht.“— Sie betheuerte, daß ihr keine Verſprechungen gemacht worden hinſichts ihrer Lage, nachdem ſie entlaſſen wäre. Im Gegentheil habe man ihr ihre Sachen vorenthalten, die ſie in Potaſh zurückgelaſſen, weil der junge Ruſh ſie zu verabfolgen verweigert. Ruſh hatte mit Emilien verabredet, daß ſie immer ihre gegenſeitigen Briefe verbrennen ſollten. Emilie that es gewiſſenhaft; ſie behauptete aber, daß Ruſh ihre Brieſe aufbewahrt habe. Er beſtritt es, er wollte wiſ⸗ ſen, von wem ſie das erfahren, er wolle damit den Beweis führen, wie man auf alle Weiſe ſeine Geliebte gegen ihn aufgebracht habe. Der Richter erklärte die Unterſuchung darüber für unzuläſſig. Emilie ſchloß die⸗ ſen Punkt mit der Bemerkung, daß ſie ſelbſt einen ihrer Briefe in Ruſh's Taſchenbuch geſehen. Wir erfahren ferner aus dem Kreuzverhör, daß Ruſh Emilien anwies, zu ihrer Wirthin in Norwich(während ihres Aufenthalts daſelbſt im October) zu ſagen, daß er im Begriff ſtehe, ſich mit einer reichen Witwe, Emilie's Tante, zu verheirathen, damit es in Norwich beſprochen werde.— Und Emilie verſtand ſich dazu.— Aber Emilie hatte ihm auch geſagt, es werde ihm niemals glücklich gehen, ſeit er ſein Verſprechen, ſie zu heirathen, gebrochen.„Du ſagteſt, ich hätte aus Dir einen beſſern Menſchen gemacht“, ſagte Emilie.—„So iſt es, ſie hat Recht, Mylord“, entgegnete der Verführer, ob mit Jronie, ſteht nicht zwiſchen den ſchwarzen Buchſtaben. * —— 268 James Blomfield Rush. — Eiine wunderbare Macht muß er über das Gemüth ſeines Opfers geübt haben, denn mitten in ihrem tief⸗ ſten Schmerze darüber zwang er ſie zum Scherzen. In dieſer Art führte er ſelbſt ein anſcheinend trauliches Ge⸗ ſpräch mit ihr vor dem Richter fort. Vielleicht glaubte er ſie noch ein Mal zum Lachen zu bringen und damit gewonnenes Spiel zu haben. Seine Kreuzfragen gingen nun über auf die Copirung und reſpective Unterzeichnung der verſchiedenen(falſchen) Documente, zu der Emilie ſich verſtanden. Sie blieb in Allem bei ihren frühern Angaben, aus welchen die An⸗ klage hinſichts dieſes Punktes gebildet iſt. Vergebens quälte er ſie mit Fragen über Nebenumſtände, ob die Originale, die er ihr gegeben, nicht auf kleine Papier⸗ ſtücken, auf Packpapier geſchrieben geweſen, ob ſie ſich nicht in der Zeit irre, ob ſie die Papiere vorher geleſen? Er ſuchte ſie einzuſchüchtern, daß ihre Ausſage in der Vorunterſuchung über die Zahl der von ihr copirten und unterzeichneten Papiere nicht mit ihrer Angabe vor Ge⸗ richt übereinſtimme, und ſtellte endlich die freche Frage: — Auf Deinen Eid, iſt nicht Alles, was Du über dieſe Papiere ausgeſagt haſt, vom alten Mr. Cane Dir erpreßt und falſch? „Es iſt nicht falſch.“ Ruſh ſelbſt aber fälſchte eine Ausſage, die Emilie in der Vorunterſuchung gethan, indem er ſie vorlas(die Documente waren lithographirt worden), und der Ober⸗ richter ſah ſich genöthigt, ſie ſelbſt vorzuleſen. Die Dif⸗ ferenz betraf einen geringfügigen Umſtand, Ruſh aber klammerte ſich in der Todesangſt auch an einen Stroh⸗ halm. Als ein Arzt Emilien einige Worte während des Verhörs zuflüſterte, fuhr er dazwiſchen und forderte ſie bei ihrem Eide zur Erklärung auf, ob der Doctor ihr James Blomfield Rush. 269 auch nichts Anderes geſagt, als was zu ſeinem ärztlichen Berufe gehöre! Endlich ward Emilie Sandford erlöſt und eine Reihe anderer minder bedeutender Zeugen trat auf. Der Oberkerkermeiſter Pinſon bekundete, daß Ruſh in der Vorunterſuchung(am 14. December) zur Ausſage der Sandford geſagt:„Wenn ſie das unterzeichnet, ſo ſoll Ihre Hand verdorren, und wenn ſie ein Kind von mir trägt, ſoll es geboren werden mit einem Brandmal.“ Ruſh's Benehmen war überhaupt damals von einer furchtbaren Heftigkeit, er nannte die Magiſtratsperſonen eine Rotte von Schurken. Man erinnert ſich der Ausſage des Zimmermanns Harvey aus Wymondham, der am Mordabende, um die Zeit des begangenen Mordes, in der Nähe des Herren⸗ hauſes faſt Zeuge deſſelben geworden. Es ſcheint, daß an dem Abende ein Tanz oder andere Luſtbarkeit von jungen Leuten mit den Dienſtmädchen in der Halle ver⸗ abredet worden, oder man zufällig ſich zu einem ſolchen zuſammengefunden. Denn Abends um 8½ Uhr ward das Küchenmädchen, Honor Holmes(die jetzt als Zeugin auftrat), aus der Dienerhalle(wo ſie mit Eliza Chaſtney und der Köchin Read zuſammen war) von dem andern Dienſtmädchen Clark abgerufen, weil Jemand an der Brücke auf ſie warte. Sie ging über die Schloß⸗ brücke und fand hier drei junge Männer: Harvey, Todd und Howes mit den zwei andern Dienerinnen aus Stan⸗ field⸗Hall, der obengeannten Clark und Leech. Man war ſchnell einig, vermuthlich nach einem benachbarten Wirths⸗ hauſe zu gehen. Maria Leech wollte ſich aus dem Schloſſe ihre Haube und ihren Shawl holen, aber Honor Hol⸗ 270 Zames Blonfield Rush. mes ſagte ihr, ſie ſolle es nicht thun.(Vielleicht daß ihre Rückkehr den Mörder gehindert hättel) Sie hatten ungefähr drei Minuten dort geſtanden, als ſie ſich auf den Weg machten. Honor Holmes ſtand beim jungen Harvey, den Rücken dem Herrenhauſe zugekehrt, als ſie Alle den erſten Schuß hörten. Sie ſah ſich um und hörte— ein Stöhnen. Harvey ſagte, er ſehe Jemand an der Mauer ſtehen. Sie hörte jetzt die Thür zuſchla⸗ gen.(²) Es machte ein heftiges Geräuſch, aber nicht wie ein Schuß.— Sie mochten über 200 Schritte von der Brücke entfernt ſein(ohne ſich darum zu kümmern!), als ſie zwei andere Schüſſe hörten. Zwiſchen dieſen Schüſſen verſtrichen etwa zwei bis drei Minuten. Noch über 100 Schritte weiter hörte ſie die Allarm- oder Mittagsglocke im Herrenhauſe ſtürmen. Jetzt ſtanden ſie ſtill. Es war auf einem Wieſenanger, der durch Gräben, Hecken und Heckenthore durchſchnitten iſt. Sie hieß Maria Clark in die nächſte Wohnung eilen, ſie ſelbſt und Maria Leech eilten zurück. Keiner von den An⸗ dern ging mit ihnen! Sie eilten einen andern Weg zurück, über Hecken, Wieſen und den Bleichplatz, wobei ſie nicht nöthig hatten, den Graben und die Brücke zu paſſiren, und kehrten durch die oder neben den Ställen ins Haus zurück. Sie hatte etwa 20 Minuten zu dem ganzen Wege gebraucht. Sie hörte Eliza Chaſtney's Stimme, die um Hülfe rief. Eliza erkannte ſie und nannte ſie bei Namen. In ihrer Nähe fand ſie den einen der beiden Zettel, die der Mörder hingeworfen. Etwa drei Wochen vor dem Morde hörte ſie eines Abends Geräuſch, wie von Jemand, der außer dem Hauſe ging. Es klang, als ſchreite Jemand neben den Küchenfenſtern auf und ab. Daſſelbe Geräuſch hörte ſe drei oder vier Mal. So oft ſie es hörte, ſchaute ſie lleicht deß Sie hatten ie ſich auf im jungen t, als ſi um und e Jemand zuſchla⸗ gber nicht hritte von immern), en dieſen en. Noch mm⸗ oder t ſtanden det durh iſt. Si ſi ſilb den An⸗ ern We , wobi Bricke z n Stilen nzu den haſnch ſie und ſie del orfen. ſie eine ßer deh eben du hörte chante ſ James Blomfield Rush. 271 hinaus, konnte aber Niemand entdecken. Wenige Tage vor dem Morde ſtanden ſie und die Clark draußen an der Nebenpforte des Hauſes. Sie bemerkten ein Licht, was über den Anger ſich fortbewegte. Ein Mann in einem Mantel erſchien, der den Anger kreuzte, als ginge er nach den Häuſern von Wymondham. Noch eine Woche früher hatte ſie mit Eliza Chaſtney dies irrende Licht über die Wieſen ſtreichen geſehen; damals jedoch ohne, wegen der Entfernung, eine menſchliche Geſtalt zu erkennen. Zur Beweisführung gegen Ruſh iſt dieſe Zeugin von keiner Wichtigkeit, deſto intereſſanter das dargelegte Fac⸗ tum. Wenige Schritte von der mit unerhörter Verwe⸗ genheit vollbrachten Mordthat ſammelt ſich eine fröhliche Geſellſchaft, nicht unwahrſcheinlich von Liebenden, und während ſie gepaart zu ihrer Luſtbarkeit über die Wieſen forttrippeln, wird hinter ihrem Rücken, an dem Orte, den ſie kaum verlaſſen, doppelt, vierfach gemordet. Sie hören die Schüſſe und kehren nicht um, ſie hören die Allarmglocke und nur zwei Mädchen ſtürzen zurück, und hätte das eine Mädchen ihrer Eitelkeit nachgegeben, wäre es zurückgeſprungen, als noch die ſechs auf der Brücke ſtanden, um Shawl und Haube ſich zu holen, ſo wäre muthmaßlich, an dem Abende wenigſtens, die Familie Jermy nicht umgebracht worden. Noch einen Tag Ver⸗ zug und der Mord hätte dem Mörder keinen Nutzen mehr verſprochen. ueber die Mehrzahl der fernern Zeugenausſagen kön⸗ nen wir kürzer hinweggehen, namentlich derjenigen, welche, nach der Mordthat hinzugerufen, nur die Schrecken der Wahlſtatt beſchreiben. Ruſh's Beſtreben war auch hier, ſie in Widerſprüche zu verwickeln und endlich zum Geſtändniß zu vermögen, daß ſie aus den Reden der 272 James Blonfield Rush. Dienſtleute, die der Schreck dieſen eingegeben, und aus den parteiiſchen Darſtellungen der voreingenommen Zei⸗ tungen ſich ihr Urtheil gebildet, und daß ſie nur nach⸗ ſagten, was Andere glaubten. Ein Schreiber, Jaſſe White, der für Ruſh, als er als Auctionscommiſſar fungirte, viel geſchrieben und mit ſeiner Handſchrift vertraut zu ſein behauptete, er⸗ klärte die beiden in der Halle vorgefundenen Drohbriefe als von Ruſh's Hand herrührend. Er konnte freilich nur beſchwören, daß er es glaube, gab aber verſchiedene Kennzeichen an, ſeine Meinung zu motiviren. Ein Krämer aus Norwich hatte an Ruſh verſchiedene Schreib⸗ und kleine Rechenbücher mit colorirtem und marmorirtem dickern Deckel verkauft. Die mit einem Metallinſtrument gezogenen Linien auf die Folien hatten ſich auf die innere Seite des Deckels abgedrückt. Die beiden in der Halle vorgefundenen Drohbriefe waren auf abgeriſſene Deckel von ſolchen Büchern geklebt. Der Krämer, als Zeuge vernommen,„hatte keinen Zweifel, daß die beiden ihm vorgezeigten Schriftſtücke den Deckel eines der Bücher gebildet, welche er verfertigt.“ Man ging zur Prüfung der verfälſchten Documente über. Ein Zeuge, der des todten Recorders Hand genau kannte, erklärte die Unterſchrift deſſelben unter den in der Anklageacte genannten Documenten nicht als von ihm herrührend. Auf dem einen ſeien die Buchſtaben ſichtlich andere, als die Jermy gebraucht, auf andern ſei die Operation des künſtlichen Nachmalens ebenfalls un⸗ verkennbar. Noch einmal ward auch Emilie Sandford über die Documente vernommen; ſie blieb bei allen ihren Anga⸗ ben trotz der Suggeſtivfragen, die wie Hagelſchauer auf ſie niederfielen. Sie hatte ſchon früher geſagt und wie⸗ und aus men Zer ur nach⸗ uſh, al ben und tete, et⸗ rohbricft freilich ſchidene ſchiedent em und teinem hatte t. Die ren auf Zweifel n Deck rument d genol den in ls von chſtabe demn ſi ls un⸗ ber di Ang uer al nd pit James Blomfield Rush. 273 derholte es, daß ſie(als Zeugin) die drei Documente unterzeichnet, ohne Jermy's Namen darunter geſehen zu haben. Mit äußerſter Heftigkeit klammerte ſich Ruſh an dieſe Angabe: Man ſolle es niederſchreiben, die Zeugin habe geſchworen, daß ſie kein Document unterzeichnet, unter dem Jermy's Name geſtanden. Der Richter mußte ihn wiederholt auf die Erklärung verweiſen, welche Emilie ſchon früher gegeben und hier wiederholte, daß Ruſh ihr die Documente ſo gefalzt zur Unterſchrift vor⸗ gelegt habe, daß ſie die Stelle nicht ſehen können, wo jetzt Jermy's Namen ſtand. Endlich erklärte Ruſh: Ich will keine Fragen mehr an ſie ſtellen. Innerhalb zwei Tagen war ſie 13 Stunden von ihm examinirt worden, ohne je zu wanken, ohne in einer weſentlichen Frage ihre frühere Angabe zurück⸗ zunehmen. Ein Tagelöhner bekundete, daß Ruſh am 24. No⸗ vember ſich bei ihm erkundigt, ob die Jermys, Vater und Sohn, in Stanfield⸗Hall wären. Wichtiger iſt die Ausſage einer Arbeitsfrau, Elizabeth Cooper, die Ruſh am 28. November ſelbſt, zwiſchen 4 und 5 Uhr, als es ſchon dunkel ward, auf dem Wege ſehr dringend befragte: ob Mr. Jermy zu Hauſe wäre?— Bei noch zwei andern Zeugen(Thor⸗ oder Feldhüter, welche die Aufſicht über die Heckenthore in den Angern haben) hatte er ſich frü⸗ her angelegentlich und mehrmals nach der Anweſenheit der Jermys in der Halle erkundigt. Der ſchon erwähnte William Frederic Howe, früher Clerk(Schreiber) bei einem Advocaten Waugh in London, wollte Ruſh kennen, da derſelbe ſich in ſeinen Prozeſſen gegen Jermy von ſeinem Principal bedienen 274 James Blomfield Rush. laſſen. Sie trafen ſich eines Decembertages 1847 in einer Schenke am Strande. Es war die Rede von einem Boxer Simmonds. Ruſh ergriff ein Glas Claret und hob es mit den Worten:„Könnte ich wie Simmonds treffen, ſo wollte ich Jermy niederknuffen, wie einen jungen Ochſen.“ Im Bureau ſeines Principals äußerte er einſt, als von der Ausweiſungsklage die Rede war: „Es ſoll nicht lange dauern, ſo werde ich ihn auch mit einer Hinausſchmeißung bedienen“, oder„einem Hinaus⸗ ſchmeißen in die andere Welt.“ Ruſh behielt ſich ſein Verhör mit dieſem Zeugen auf die nächſte Sitzung vor. Der Arbeitsmann Robert Smith, in Dienſten bei Ruſh, gab eine genaue Beſchreibung des Fußpfades, wel⸗ cher von der Potaſh-Farm nach Stanfield⸗Hall führte. Der Fußweg ward nur von den Bewohnern der Farm benutzt, um auf dem nächſten Wege nach dem Herren⸗ hauſe zu gelangen. Er war im Herbſt, wenn das Wet⸗ ter den fruchtbaren Boden aufgeweicht, außerordentlich ſchlecht, kaum zu paſſiren; am Rande konnte man aber gar nicht gehen, und deshalb ward Stroh darauf geworfen. Am Dienſtag(dem Mordtage) mußte Smith den Weg mit Stroh bewerfen, aber, wie ſich nachher ergab, auf Anweiſung von Ruſh's Sohn. Er that es von gegen Mittag bis 2 Uhr Nachmittags, belegte ihn aber nur bis zu Ausgang der ſogenannten Funfzehnäcker, als wie weit das Territorium von Potaſh⸗Farm ging. Von da fangen die ſogenannten Siebenäcker an, die zu Stanfield⸗ Hall gehören; dieſe belegte er nicht. Auch hatte er am vorangehenden Freitag kein Stroh gelegt, aber er fand ſchon einiges früher gelegt. Verſchiedene Zeugen bekundeten, daß ſie auch einen Theil des Weges über die Siebenäcker mit Stroh belegt Sl7 in einem et und unondo e einen äußerte war: uch nit inaus⸗ gen auf ſen bei s, wel führte Farm Hetren⸗ 6 Wet⸗ dentlich an aber worfun en Veh b, auf 1 gegen er n als ni Bon do anfild er am t fu einen belch X James Blomfield Rush. 27 gefunden. Ja, Stroh fand ſich überall, bald ausgeſtreut, bald in Haufen, auf dem ganzen Wege, den möglicher⸗ weiſe ein Fußgänger zwiſchen dem Farmhauſe und der Halle hätte wählen können. Dieſen Weg erklärte übri⸗ gens ein Nachbar wegen der vielen Gräben, ſumpfigen Stellen und Vertiefungen für ſo gefährlich, daß ihn bei Nacht nur wer ihn genau kenne, paſſiren könne. Die dritte Sitzung der Geſchworenen folgte am Mon⸗ tag. Die Polizeibeamten berichteten über Ruſh's Gefan⸗ gennahme in Potaſh⸗Farm: Als der Conſtabler Pont ihm in der Küche ankündigte, daß er ſich als ein Gefan⸗ gener zu betrachten habe, verdächtig, die beiden Mr. Jermy in voriger Nacht ermordet zu haben, und ihm ſofort die Handſchellen anlegte, ſagte Ruſh:„Wie, die beiden Mr. Jermy ermordet! Dieſe liebe ich nicht(auf die Handſchellen anſpielend); Gott weiß, ich bin unſchuldig daran!“— Als ſie über den Inhalt deſſen berichteten, was ſie in ſeinen Taſchen gefunden, und die Notizen ſeines Taſchenbuches verleſen wurden, bat er ſich daſſelbe auf einen Augenblick aus, um, wie er ſagte, eine dunkle Notiz zu erklären, und reichte es darauf zurück.(Siehe davon nachher.) Als die beiden Flinten, in ſeiner Woh⸗ nung gefunden, vorgezeigt wurden, bat er, den Schuß herauszuzichen, um die Ladung zeigen zu können. Die Polizeimänner konnten nicht damit fertig werden, und ein anderer Herr zog die Schüſſe aus. Ruſh lachte herzlich über die Ungeſchicklichkeit der Polizeimänner. Auf dem Wege nach dem Gefängniß verſicherte Ruſh. zwei Mal, es thue ihm um die Jermys leid. Mit dem alten hätte er ſchon wieder auf beſſerm Fuße geſtanden, 276 James Blamfield Rush. aber der jüngere habe ihn nicht leiden können. Als er das letzte Mal in Stanfield⸗Hall geweſen, habe er, Ruſh, erklärt, er könne nicht unterzeichnen, wenn der junge im Zimmer wäre. Darauf habe der alte zum jungen geſagt, er ſolle hinausgehen; aber der habe geantwortet, er habe ein Recht zu bleiben. An dem vorigen Abende habe er in Stanfield-Hall angeſprochen, um 8 Uhr, wie gewöhnlich, weil er geglaubt, der junge Jermy werde zum Concert nach Norwich ſein. Da er nicht hingegangen, ſei er auch nicht eingetreten. Wenn er es wäre, ſo wäre die unglückliche Geſchichte auch wol nicht paſſirt.— Die Polizei hatte vier Paar Stiefeln vorgefunden(der Stiefelbeweis bleibt dunkel und in Wi⸗ derſprüchen), von denen nur eines naß war. Auch die Ausſagen dieſer Polizeimänner zu verdäch⸗ tigen, ſtrengte Ruſh ſich aufs äußerſte an: daß ſie in den Papieren ſich vergriffen, ſie außer Acht gelaſſen, daß ſie ſich widerſprächen in ihrer frühern und ihrer gegen⸗ wärtigen Ausſage. So hatte Pont vor der Magiſtrats⸗ perſon geſagt, er habe zwei Pulverflaſchen in einem Schubkaſten gefunden, während er jetzt angab, nur die eine in dem Schubkaſten, die andere im Cloſet gefunden zu haben.— Und jene Ausſage hat er beſchworen! rief Ruſh triumphirend, darf man ihm hinſichts der übrigen glauben? Der Oberrichter bemerkte ihm, daß wenn er im günſtigſten Falle auch in einem Nebenumſtande einen Widerſpruch nachwieſe, er in hundert andern wichtigen die Richtigkeit der Angaben zugeſtehen müſſe. Ein anderer Conſtabler Morton, der bei der Ver⸗ haftung zugegen, will von Ruſh die Worte gehört ha⸗ ben:„Guter Gott, ich hoffe doch nicht, daß ſie auf mich Verdacht haben.“ Derſelbe Zeuge will ihn in den erſten Momenten nach der Verhaftung nie verlaſſen und Als er abe er enn der te zun r habe n dem rochen, r junge Da er Venn uch wol Stiefeln in Vi⸗ erich⸗ ſie in n, daß gegen einem nur die funden en rif ibrigen er im einen chtigen r Per önt hu ſi aUf in do m un James Blomfield Rush. nicht gehört haben, daß Jemand zu ihm etwas über den Mord ſonſt geſprochen, noch eine Aeußerung fallen laſ⸗ ſen, wann der Mord begangen worden, und doch habe Ruſh, nachdem ſeine Frage: um welche Zeit denn der Mord ſtattgefunden? unbeantwortet blieb, einen Augen⸗ blick darauf von ſelbſt geäußert: er habe vernommen, es ſei etwas nach 8 Uhr geweſen. Dieſer ſehr verdächti⸗ gende Umſtand ward noch von andern Polizeimännern bekräftigt, obwol der Beweis der Negation: daß es ihm Niemand geſagt, ſchwer zu führen ſein dürfte.„O zwi⸗ ſchen dieſen Kerlen von Polizei ſind immer Unterſteche⸗ reien!“ rief Ruſh aus. Der Conſtabler Thomas Osborn bewachte ihn bei ſeinem letzten Frühſtück in Potaſh⸗Farm. Als er ſich niederſetzte, rief er wie von ungefähr aus:„Wer war's doch, der mir das von der Stunde ſagte, wo die Ge⸗ ſchichte paſſirte!“ Osborn erwiderte: Es iſt kein Wort davon geredet worden. Beim Frühſtück ſagte Ruſh zu der jungen Frau in Witwentrauer(Emilie Sandford): „Da bin ich nun angeklagt, Jermy und ſeinen Sohn ermordet zu haben; aber das verdanke ich nur dem Schurken, dem Clerk. Er nur hat mich in den Ver⸗ dacht gebracht, aber du und Savory können mich rein waſchen, denn er putzte meine Stiefeln noch halb 6 Uhr, und du weißt, daß ich nach dem Thee nicht mehr aus⸗ ging.“ Nach einer Weile Nachdenkens ſagte er zu ihr: „Haben ſie Dir Fragen vorgelegt?“— Die Frau ant⸗ wortete Ja. Ruſh ſagte:„Das iſt ſehr unſchicklich; ſie hatten kein Recht, irgend eine Frage zu ſtellen.“ Emilie entgegnete:„Der ſtattliche Mann dort fragte mich, ob Du am Abend ausgegangen wäreſt, und ich habe geſagt: Ja, um 8S Uhr, aber Du kehrteſt nach einer Viertelſtunde zurück.“— Er ſagte ſofort:„Ich war nicht über 10 278 James Blomfield Rush. Minuten aus und Du weißt, daß ich Pantoffeln anhatte.“ — Die Frau antwortete:„Ob Du ſie anhatteſt oder nicht, weiß ich nicht, ich ſah Dich nicht die Stiefeln anziehen.“ Er ſagte nach einer Weile:„Ich zweifle gar nicht, daß man mich in Verdacht ziehen wird, weil wir ſo ſchlecht miteinander ſtanden, aber in letzter Zeit war der Alte wieder freundlicher gegen mich— der junge aber war mein größter Feind.“ Dann warf er gelegent⸗ lich hin, er ſei doch gewiß, daß er von Einem gehört, wann die Geſchichte paſſirt wäre. Ein Oberbeamter der Polizei, Hubbertſy, gab Auskunft über das Auffinden der Schachtel, in welcher die Maskenperrücke lag(die erſt am Freitag entdeckt ward), ſowie vom Aufbrechen der Planke im Cloſet, wobei die Kiſte mit den Papieren ans Tageslicht kam. Die Ausſage bietet nichts Neues zu Dem, was wir ſchon wiſſen.— Doch berichtete der Zeuge über einen nicht unintereſſanten Moment. Emilie Sandford hatte anfäng⸗ lich ſehr dürftige Ausſagen gemacht, ſolche, die Ruſh's Angabe entſprachen. Auf die Frage: ob ſie nur die reine Wahrheit geſagt, brach ſie plötzlich in Thränen aus und rief: Nein! Von da ab ihr offenes Bekenntniß. Man vernahm auch die Perſonen, welche in den Vindicationsprozeß der Herrſchaft Stanfield verwickelt waren, oder von Ruſh hineingezogen worden; die Hoff⸗ nung, durch ſie mehr über das Verhältniß zu erfahren, wird uns indeſſen durch die Art, wie man ſie vernahm, abgeſchnitten. Es gehörte nicht mehr zur Sache, die für ſich, gelöſt von den andern, für die Criminalverfolgung allein Intereſſe hatte. Der vielerwähnte Read, welcher ſich des Erbſchaftsprozeſſes angenommen, möglicherweiſe mit ähnlichen Intentionen als Ruſh, ſagte nicht mehr darüber aus, als wir ſchon wiſſen, namentlich über mhatte“ teſt oder Stiefeh eiſle gur weil wit zeit wat junge gelegent ngehör, ſp, welcher entdect Cloſtt, ht kam ir ſchon en nicht anfüng Ruſht die rin aus und * den mickel ie Hof rfthrn ernchl die fü rfolgun welche huwi t neh ich übn James Blomfield Rush. 279 den Pachtvertrag in London vom 3. October und über die von Larner und Thomas Jermy ausgeübte Quaſi⸗ beſitzergreifung der Ländereien von Felmingham. Wir erfahren nur, daß die Sache von ihm und Ruſh dreien Advocaten(Waugh, Wilſon und Flower) nacheinander übergeben worden, weil die Intereſſenten mit der Sach⸗ führung derſelben nicht einverſtanden waren. Larner, als Zeuge citirt, ward gar nicht vernommen, der alte Thomas Jermy aber nur befragt, ob er ſchreiben könne? Er antwortete Nein!— Ruſh lachte herzlich auf über dieſe Zeugen, die er ſo wenig ein Intereſſe habe, als die Verfolgung, ſtrenger zu vernehmen. Das Kreuzverhör mit dem Zeugen Howe war auf Wunſch des Angeklagten mehrmals aufgeſchoben, um Beweiſe ſammeln zu können, daß dieſer junge Menſch, der Ruſh's Drohungen gegen Jermy gehört haben wollte, ein ganz unzuverläſſiges Subject ſei. Er erſchien jetzt, und allerdings mochte man aus ſeinen Zugeſtändniſſen entnehmen, daß der 21jährige Burſche, der ſich bei ver⸗ ſchiedenen Advocaten umgetrieben, von dem einen fort⸗ gejagt war, weil er muthwillig eine Scheibe mit dem Steine eingeworfen, ein Entreebillet zum Theater, wie er angab, aus Neckerei gegen einen Andern, welcher ſich deſſen bedienen wollte, myſtificirt hatte und mit Ruſh ſelbſt jenes Abends, wo dieſer die Drohungen ausſtieß, in ſehr lockerer Geſellſchaft geweſen, kein ſehr ſolider Zeuge ſei. Dennoch blieb er feſt bei ſeiner Angabe und proteſtirte feierlich, daß er etwas Anderes dafür empfan⸗ gen als eine Guinee Reiſekoſten. Der Schluß der Beweisaufnahme betraf die Aner⸗ kennung verſchiedener Documente und ihrer Unterſchrif— ten, die von keinem nähern Bezuge zum Prozeſſe ſind, obgleich auch hierin Ruſh mit dem Argwohn eines 280 James Blonfield Rush. Rabuliſten ſein mögliches Recht wahrte.— Aufgefor⸗ dert, zur Vertheidigung zu ſchreiten, erklärte er ſich am Montag bei der weit vorgerückten Tageszeit nicht mehr dazu im Stande, und die Sitzung ward auf den näch⸗ ſten Dienſtag verlegt. Die Theilnahme für den Prozeß ſchien in den letzten Tagen im Abnehmen. Am Dienſtag erwartete der ge⸗ drängt volle Saal mit faſt fieberhafter Spannung die Vertheidigung des Angeklagten. Man erwartete, wenn er verurtheilt ward, die Ausbrüche äußerſter Heftigkeit und hatte deshalb alle möglichen Vorkehrungen getroffen. Man hatte ſogar die geſpitzten Eiſenſtäbe, welche das Gitter bildeten, in welchem der Angeklagte ſteht, mit Brettern verſchalt! Ruſh begann mit leiſer Stimme, ſeine innere Angſt ließ ſich nicht verbergen. Seine Erzählung war zuerſt klar, bald verwickelte er ſich und verlor häufig den Fa⸗ den im Argumentiren. Er war völlig unſchuldig an dieſem ſchrecklichen Ver⸗ brechen, wußte aber ſehr wohl, welche Fehler er früher begangen, daß ein ſolcher Verdacht auf ihn fallen kön⸗ nen, welche machten, daß er ſo viele Nahrung fand; er hatte unnöthiger, ungerechter Weiſe die Hauptzeugin gegen ſich erbittert! Er beklagte ſich ſchwer, daß von der Obrigkeit ſeine Vertheidigung ihm ſo ſchwer gemacht worden, weil ſie alle Communication mit ſeinen Freun⸗ den außerhalb des Gefängniſſes ihm faſt unmöglich ge⸗ macht, und er Die, welche ihm helfen können, nur in Gegenwart des Oberkerkermeiſters ſprechen dürfen. Er kannte ſie nicht, aber er ahnte die wirklichen Thäter— eine Geſellſchaft von Perſonen, welche ſich in „ lufgefor ſich an ht meht n nich⸗ n letzten der ge⸗ ung di e, wenn eftigkeit etroffen che dus , mit Angſt zuerſt den Fo en Ver len kön und e elain genit Frelln lich g nur n. irllih ſch i James Blomfield Rush. 281 den Beſitz von Stanefild⸗Hall ſetzen wollten. Durch einen gewiſſen Jon ward ihm ein Advocat aus London angemeldet, der mit ihm deshalb zu ſprechen wünſche. Weil er, Ruſh, nicht ins Spiel kommen, noch als Be⸗ günſtiger verſchrien werden wollte, verabredete man ſich, im Garten von Potaſh⸗Farm ſich zu ſprechen. Dort trafen ſie ſich; zuhauſe gab er vor, er gehe den Wild⸗ dieben nach. Er rieth ihnen ab, ſich mit Gewalt in Beſitz der Herrſchaft zu ſetzen, es ſei ein gefährliches Unter⸗ nehmen. Der Ungenannte hielt es nicht für gefährlich, und der ſiebente bis achte mit ihm dächte ebenſo, und nächſte Nacht wollten ſie es ausführen. Ruſh erwiderte, ſie würden es bereuen, wie Andere es bereuet. Der oder die Ungenannten hielten es nicht für ſo gefährlich, es wäre auch früher ſchon geglückt, wenn nicht die Mi⸗ litairgewalt eingeſchritten. Sie baten ihn nur, er möge ſie führen, worauf der gewiſſe Jon erklärt, er wolle das ſchon ſelbſt übernehmen. Dies wäre am Freitag(vor dem Dienſtag) geſchehen. Sie hätten ſich auf den Weg nach Stanfield⸗Hall ge⸗ macht, und er ſei ihnen von weitem gefolgt und habe an einer Hecke den Ausgang abgewartet(daher ſein ſpätes Nachhauſekommen), aber nichts mehr gehört. Später ſei der Jon zu ihm nach Potaſh gekommen und habe ihn gefragt, ob die Leute nach Potaſh kommen dürften und ob er ſeinen Leuten erlauben wolle, bei einer ſpätern Gelegenheit ſich ihnen anzuſchließen? Ruſh wollte nichts damit zu ſchaffen haben. Jon erwiderte, ſie wür⸗ den am nächſten Morgen wol ihrer 70 ſein und woll⸗ ten ſchon ohne viel Federleſens, wie das früher geſchehen (not half the hubbub that had taken place before), mit der Sache fertig werden. Ruſh ſagte ihnen, ſie würden zu ſpät ihren Irrthum inne werden. einzeln. 282 James Blomfield Rush. Er glaubte nicht recht, daß es zum Ernſt kommen würde. Am Dienſtag(dem Mordabend) ging er um 8 oder 8%½ Uhr auf ſeine Felder und nach Stanfield⸗Hall zu. An der Grenze der Aecker wartete er etwa 5 Mi⸗ nuten. Ihm war ſehr unwohl. In der Entfernung hörte er einige Piſtolenſchüſſe und erſchrak, denn ſie hat⸗ ten ihm geſagt, wenn ſie auch Feuerwaffen mitnähmen, wäre es nur, um einzuſchüchtern. Als er die Sturm⸗ glocke in Stanfield⸗Hall hörte, eilte er, ſo ſchnell als er konnte, durch den Garten in ſein Haus zurück. So unſchuldig war er an der ganzen Geſchichte, aber er hatte doch ein böſes Gewiſſen, daß er ſich auch nur ſoweit auf die verdrießliche Geſchichte eingelaſſen, und im Bewußtſein, daß Verdacht auf ihn fallen würde, hatte er die Unbeſonnenheit, zu Emilie Sandford zu ſa⸗ gen: ſie ſolle angeben, daß er nur 10 Minuten vom Hauſe fortgeweſen. Aber er hatte Emilien noch weit mehr Anweiſungen gegeben, wie ſie ausſagen ſolle, um den Verdacht von ihm zu entfernen. Sie hatte es nicht gethan, weil ſie unglücklicherweiſe ſich durch die erſten Eindrücke und Einſprachen von ſeiner Verſchuldung über⸗ reden ließ. Daher ſein ſtrenges Kreuzverhör über ihre erſte Vernehmung in Stanfield⸗Hall. um jene myſteriöſen Beſuche wahrſcheinlich zu ma⸗ chen, da ſie ſich nicht beweiſen ließen, gab er eine ſehr detaillirte Schilderung der einzelnen Perſonen, die er in der Geſellſchaft bemerkt, und ſuchte, wie wir vermuthen, in Norwich bekannte Perſönlichkeiten der untern Stände, wahrſcheinlich ſolche, die ſchon aus dem frühern Larner⸗ ſchen Occupationsverſuche verdächtig waren, zu bezeichnen. So ſeine aufgeſtellte Hypotheſe über die Thäterſchaft. Die poſitiven Verdachtsgründe gegen ihn bekämpfte er ſt komma er uns nfield⸗Hal va 5 Ni ntfernun nſie ha⸗ itnähmen, e Sturm nel als a k ichte, ob auch n ſſen, un en würde rd zu ſr uten von noch wel ſole, n die erſn zu mo eine ſch die et ermuthn nStin n Larne beich hütrſtn tänft James Blomfield Rush. Was ſei der Inhalt der Ausſage des Schreibers Howe! Daß er einmal, vor langer Zeit, beim Trinken in einer Schenke, vor vielen Perſonen eine Drohung gegen den Recorder Jermy ausgeſtoßen haben ſolle! Howe habe ſich freiwillig beim Mayor von Norwich als Zeuge ge⸗ meldet. Weshalb? Ein Menſch, ein Herumtreiber mit dieſen Antecedentien! Und einen ſolchen Zeugen habe man ihm erſt am Gerichtstage genannt! Nicht beſſer wären viele der andern Zeugen. Plötzlich ſprang er auf die ſchriftlichen und gedruck⸗ ten Beweisinſtrumente gegen ihn über und erklärte, die näher liegenden Documente übergehend, daß man unver⸗ zeihlich gegen ihn gehandelt, indem man einen dummen Schriftverſtändigen citirt und geſchickte übergangen, welche die in der Halle aufgefundenen Drohzettel nicht für ſeine Handſchrift erklärt haben würden. Seinem Gedanken⸗ gange zu folgen, war unmöglich, noch lag es wohl in ſeinem Intereſſe, daß es geſchehe, er verwickelte ſich viel⸗ mehr abſichtlich, und wenn er an einer Lücke war, half er ſich mit Betheuerungen wie folgende: Gott ſei und bleibe Zeuge ſeiner Unſchuld, ſeine gelehrten Herren An⸗ kläger mit aller ihrer Beredtſamkeit fürchte er nicht ſo viel, denn ſie könnten kein Atom gegen ihn vorbringen, was die Probe aushalte. Und gebe man ihm nur eine Woche Zeit, wolle er ſonnenklar ſeine Unſchuld darthun, wenn Gott der Allmächtige ihm Kraft gebe, und er hoffe, er werde ihm die Kraft geben.„Gott, der All⸗ mächtige, hört, daß ich ſage, ich bin unſchuldig, und Gott, der Allmächtige, weiß, daß ich unſchuldig bin, und wäre es das letzte Wort, was ich zu ſprechen habe.“ Auch in den Sprüngen, die er nun weiter in ſeiner aufgezeichneten Rede von einem zum andern machte, iſt 284 James Blomfield Rush. es unmöglich, ihm zu folgen, ſo verwickelt er die ſchon verwickelten Vermögensverhältniſſe mit den Indicien und Beweiſen wegen der Mordthat. Er habe gar nicht aus Felmingham in dem Termine hinausgeworfen werden können, weil ſeine ihm zu erſtattenden Meliorationen noch gar nicht abgeſchätzt worden wären, wie ihm auch glei⸗ ches Unrecht in der Stanfield-Farm früher widerfahren wäre, und— auf all das Geſchwätz, wie Emilie Sand⸗ ford mit dem Knaben Savory nach Norwich gefahren ſei, komme gar nichts an! Gott, der Allmächtige, deſ⸗ ſen Auge ihn geſehen, wiſſe, daß er unſchuldig ſei bei ſeinen nächtlichen Ausgängen, und er wolle es auch ſonnenklar beweiſen.— Und weil er ſeine Dienſtleute fortgeſchickt, ſolle er ſchuldig ſein. Er wolle beweiſen, warum ſie fortgegangen, und daß er ſo wenig damit zu thun habe, als die Herren von der Jury.— Einen Zeugen hätte die Verfolgung aufgeſtellt, und ihn doch nicht vorgebracht; 20 Stunden hätten die Herren ihn vorher examinirt und doch ihn nachher nicht vorgebracht! Warum nicht? Weil er ein ehrlicher Mann ſei, und die Wahrheit geſagt habe, die Wahrheit, welche ſie nicht hören wollten. Er werde ihn nun vorfordern.— Was habe man nicht aus ſo gleichgültigen Zügen entwickelt, als der Anekdote von Bruce, ſeinem Thränenvergießen und dem Ausſtreuen von Stroh auf den Feldern! Eine Menge kleiner Schweine, die man über die Aecker ge⸗ trieben, habe es nöthig gemacht, Stroh in die Schmutz⸗ ſtellen des Weges zu werfen. Das Stroh wäre aber ſchon zur Michaelimeſſe gelegt worden! Die von der Verfolgung aufgeſtellten Zeugen hätten nicht allein ihre Aufgabe nicht erfüllt, ſeine Schuld dar⸗ zuthun, ſondern das Gegentheil, ſeine Unſchuld; er wolle es beweiſen!— Watſon ſei wol ein ehrlicher Mann, die ſchon icien und nicht as wetden onen noch uch glei derfahren ie Sond⸗ gefthren tige, de es auch ienſtleutt beweiſn damit 3 Einen ihn doch rren ihn gebracht ſei, und — Vo wrgießt 7 Ein lecket g Schmut ire abe en hitn huld d et wo mn James Blomfield Rush. 285 aber wie ganz anders, umſtändlicher, vollſtändiger, laute ſeine Ausſage vor den Geſchwornen gegen die erſte vor den Polizeibehörden abgelegte, wo noch nichts ſtehe von dem corpulenten, unterſetzten Manne, ebenſowenig von dem Mantel mit einer Kappe daran, auch finden ſich ſonſt noch manche Widerſprüche hinſichts der Zeit, des Tragens der Waffen. Dieſe ſeine letzte, vollſtändige Ausſage ſei erſt das Product der vielfachen Geſpräche, Eingebungen und Ermittelungen nachher, wie denn die Wahrnehmung von dem Kappenmantel erſt zum Vor⸗ ſchein gekommen, als man einen ſolchen in Potaſh auf⸗ gefunden gehabt. So ſeien auch die Angaben der Mägde nicht eigene urſprüngliche Wahrnehmungen, ſondern Ein⸗ gebungen der Angſt, der Phantaſie und einer Verfol⸗ gung, die an Bosheit, Hartnäckigkeit und Rachſucht ihres Gleichen ſuche. Plaudere nicht eine der andern nach, ſeien es nicht alles Widerſprüche, gäben ſie nicht an als geſchehen, was ſie nachher vermuthet. Auf alle dieſe Angaben über die nächtliche Aventure in der Halle ſei nicht eines Strohhalmes Gewicht zu legen. Warum habe man nicht die Amme Blanchefleur(die auch in der Halle geweſen) und die 13jährige Iſabelle Jermy vorgeladen, Letztere, die recht eigentlich über den Kampfplatz im entſcheidenden Augenblick gelaufen war. Wie ſchlecht der ganze Beweis von dem kurzen Mann im Mantel(eigentlich ſei die ganze Erſcheinung des Mannes in der Halle nicht erwieſen!) zuſammengerührt und gebacken ſei, ergebe ſich aus dem Umſtande, daß das einzige Wirkliche daran, nämlich der in Potaſh ge⸗ fundene Mantel, als man denſelben ihm, Ruſh, ange⸗ legt, zu lang geweſen, während der Mantel, den das myſteriöſe Weſen in der Halle getragen, demſelben nur bis ans Knie gereicht haben ſolle, worauf denn die An⸗ 286 James Blomfield Rush. klage ſich zu der Vermuthung herbeigelaſſen, daß der Mörder während der vierfachen Mordthat, und trotz der beiden Doppelpiſtolen, die er in der Hand gehabt, ſich den Mantel aufgehoben(und etwa getragen habe, wie eine Dame, die auf kothiger Straße ihr Kleid aufhebt2). Er habe keine Todfeindſchaft gegen Mr. Jermy ge⸗ nährt, nur in manchen Beſitzſtreit wären ſie verwickelt geweſen, Mr. Jermy habe wichtige Documente gehabt, und er, Ruſh, auch, da hätte wol eine Ausgleichung ſtattfinden können, und nur aus Noth habe er gegen ihn prozeſſirt. Warum aber habe man nicht Iſabelle Jermy als Zeugin aufgerufen? War ſie zu jung? Ei, man habe doch den Knaben Savory in den Kerker geworfen, um ihm Geſtändniſſe zu erpreſſen. Auch wären die Gräben und Gruben um Stanfield⸗Hall viel zu tief und die Ränder gefährlich, als daß Jemand bei Nacht⸗ zeit den Weg wagen ſollte!— Dieſe drei Schüſſe in einem Athem! Was ſollten wol die myſteriöſen Tritte und Schatten beweiſen, welche die. ängſtlichen Mägde Wochen lang vor der Mordthat behorcht und geſehen? Was der Later⸗ nenſchein auf dem Anger? Dieſer ſei plötzlich zum Vor⸗ ſchein gekommen, als man die Blendlaterne in ſeiner Wohnung gefunden. Man habe doch auch ſie, gleich⸗ wie den Mantel, nutzen wollen, nur hätte man bedenken ſollen, daß ein Menſch, der auf ſchlechten Wegen wan⸗ delt, kein Licht mitnimmt, um geſehen zu werden! Was ſolle Harvey's Zeugniß bedeuten und der An⸗ dern ihres, die Abends von der Brücke aus die Schüſſe gehört? Doch nur, daß die That vollbracht ſei von ir⸗ gend Jemand, der ſie lange vorbereitet und die Gele⸗ genheit abgewartet, was Niemand beſtritte, aber gegen ihn ſei es doch kein Zeugniß. Wol aber hätte es ein ng en 1 an ie ief er in James Blomfield Rush. 287 Zeugniß für ihn werden mögen, wenn man Harvey und die übrige nächtliche Geſellſchaft ernſthafter befragt habe, man habe ſie aber zum Theil wieder fortgeſchickt, weil man gefürchtet, Dinge von ihnen zu erfahren, welche zu dem Verfolgungsſyſtem nicht paßten. Warum ſei denn Harvey mit den Andern ſeines Weges gegangen, nach⸗ dem er die myſteriöſen Wahrnehmungen, an dem Burg⸗ graben ſtehend, gemacht, warum hätten ihn die 2— 4 Schüſſe nicht zurückgerufen, warum ſeien endlich auch auf die Lärmglocke hin nur zwei Dienſtmädchen nach Stanfield⸗Hall zurückgelaufen? Solcher unbegreiflichen Gleichgültigkeit und Vernachläſſigung müßten wol ganz andere Dinge zum Grunde liegen. Hätte man die Ho⸗ nor Holmes und die andern Dienſtmädchen ſchärfer exa⸗ minirt, ſo würde wol Anderes herausgekommen ſein. Die Ausſagen der Conſtabler über die Umſtände bei der Verhaftung ſeien unverkennbar ein zuſammenverfer⸗ tigtes Gebräu, um ihn verdächtig zu machen. Ver⸗ möge ſeiner Dienſtpflicht glaube jeder ausſagen zu müſ⸗ ſen, was der andere geſagt; und doch weiche eines je⸗ den Ausſage von der des andern ab Manches(Ba⸗ gatellen) ſei abſolut unmöglich, und wer in einem Dinge falſch geſchworen, könne man dem in andern glauben? Wenn man nur bei den polizeilichen Vorverhören Re⸗ vorter zugelaſſen, würde das ganze Lügengewebe ſchon früher an den Tag gekommen ſein. Der Umſtand, daß er die Zeit der Mordthat an jenem Morgen angegeben haben ſolle, ſei ſchon um deshalb unmöglich, als Emilie Sandford, die am ganzen Morgen im Zimmer gegen⸗ wärtig war, nichts davon gehört. Und dieſe Zeugin ver⸗ ſchwieg nichts, was ſie gehört. Welches Weſen man mit ſeinen Stiefeln gemacht! Als ob er verleugnen würde, Stiefeln an dem Abende angehabt zu haben, da N 288 James Blomfield Rush. er ja nicht leugne ausgegangen zu ſein, und dieſe Stie⸗ feln müßten natürlich naß geweſen ſein, da der Boden tief durchweicht war. Warum er ausgegangen, habe er auch nicht verſchwiegen, aus einer Art Neugier, zugleich ſei es aber ebenſo wahr, daß er des Wildſtandes wegen oft ausgeweſen, und er ſei bedeutend geweſen, daß er wol der Sorge gelohnt. Aber man habe Alles, was Einer wo ausgeſagt, und wäre es auch eine Todlüge, gegen ihn aufgerafft.* Welche Beweiſe habe man nicht zuſammengetragen, daß er harte Worte und Drohungen gegen den alten Jermy ausgeſtoßen, aber die härteſten habe er ihm ins Geſicht geſagt und die gedruckten Pamphlets, die gegen ihn beweiſen ſollten, ſelbſt dem Angegriffenen überreicht. Mit unendlicher Weitläufigkeit und Zungenfertigkeit erging er ſich in der Behauptung, daß die Zeugen Wat⸗ ſon und Emilie Sandford urſprünglich nichts als die Wahrheit ausgeſagt, und dieſe Wahrheit hätte ihm nicht ſchädlich werden können. Wären nur Reporter bei die⸗ ſem Verhör im braunen Wohnzimmer(die Bibliothek) in Stanſield⸗Hall zugegen geweſen, dann ſtände es um ihn gut. Nachmalen aber habe man dieſe Zeugen dermaßen bearbeitet, daß ſie in ihre Ausſagen endlich Alles auf⸗ genommen hätten, was man ſonſt ermittelt, vermuthet und gewünſcht, daß ſie es ausſagen ſollten. Daran ſei beſonders der erwähnte Mr. Cane und ſein Sohn Ro⸗ bert Cane Schuld, auch ein gottvergeſſener Geiſtlicher, Reverend Robert Wilſon, die durch allerhand Mittel he⸗ ſonders in Emiliens ſchuldloſes Gemüth die ärgſten Ver⸗ dächtigungen eingeimpft, bis dieſes Weſen, das er noch immer unausſprechlich liebe und das auch ihn aufrichtig geliebt, zu dem Glauben verführt worden, er ſei der Verbrecher, zu dem ihn die falſche Anklage ſtemple. 6 James Blomfield Rush. 289 ſieſe Si Natürlich beſtritt er, daß die erwähnten Documente et Beda falſch ſeien, ſie wären von Jermy unterzeichnet, er hoffe „hees beweiſen zu könne. Ja— er habe dieſe Papiere, „zuglich ie er nach der Unterzeichnung beim Recorder Jermy* e weg zurückgelaſſen, nicht wiedergeſehen, bis ſie ihm bei der e Unterſuchung vorgezeigt worden.(Alſo ſollte die Polizei les, n ſie in das Verſteck des Cloſets hineinprakticirt haben, ein Lodlüge Jalſum, um ihn zu verderben!)„Sehen Sie mich nur an“, rief er zu Mr. Cane,„ich kann Ihnen auch ins ngtrgu Geſicht ſhen, Gott ſei gelobt!“ den altn Merkwürdig ſei der Fund der Perücke! Man hatte nihn in früher Alles aus der Kiſte genommen, worin ſie lag, die geg und nur auf die Perücke nicht Acht gegeben. Später. überreicht 2 man das Märchen erfunden, daß der Mörder eine nſertigli Maske getragen, beachtete oder fand man auch die un⸗— gen Pu ſchuldige Perücke als ein Corpus delicti. Er hatte als di ſich die Perücke in London machen laſſen, als ſein Haar ihn nih ausging; als es ſpäter wieder wuchs, trug er ſie nicht i mehr. u— Die Anklage habe ſo viel Gewicht auf das Zeugniß 3 liothe. der Eliza Chaſtney gelegt, aber er beſchwöre die Jury Mn die ſchwankende Ausſage dieſer Perſon recht zu beachten. 2 dmf Im erſten Verhör hatte ſie geſagt, ob der Mann, der aus Aes 6 dem Speiſezimmer kam, einen Hut oder eine Kappe ge— umit⸗ rragen, habe ſie nicht recht ſehen können. Im zweiten 7 Su Verhör ſagte ſie beſtimmt, der Mann habe eine Kappe. Schn oder einen Hut aufgehabt. Vor der Jury hatte ihre Giſit« Viſenſcheft ſchon Fortſchrite gemacht, ſie wußte be— Nite immt, daß er es geweſen! Sein Scheitel war flach, gſten 50 ber es ſtrebte etwas Buſchiges heraus. Nun frage er, a6 nv b ein Dienſtmädchen, auf das ein Mann zugeſchritten, ufih mit der Piſtolenmündung gegen ſie gerichtet, in Gegen⸗ er ſü* blutenden Leichnams zu ihren Füßen und unl X 13 290 James Blonfield Rush. einer verwundeten Herrin neben ihr, Zeit gehabt zu ſe chen Beobachtungen? Es ſei ein unregelmäßiges, eckiges Schrot c ſen, was man in den Wunden und umher geſtreut funden und ähnliches wolle man auch in Potaſh gefun den haben; aber alles Schrot verliere ſeine urſprüngliche runde Form, wenn es durch den Schuß in mit feſten Maſſen gekommen ſei. 4 Er beſchuldigte die Unterſuchung auch in einer an dern Sache der Fälſchung. Howe,„der liebe Burſche. habe erzählt von dem luſtigen Abend in der Kneipe, wo hübſche Mädchen und Claret eine Rolle geſpielt. Er; Ruſh, habe in ſeinem Tagebuch jeden Tag verzeichnet, wo er geweſen. Seltſamerweiſe finde die Notiz über dieſen Tag ſich ausgelöſcht. Wer könne das——— ben! Auch habe man rein erſonnen, daß er auf den Polenball C(päter) gegangen; er wiſſe nichts davon. Wenn er an jenem verhängnißvollen Abende Thrä⸗ 1 nen vergoſſen, ſo habe das einen ganz andern Grund gehabt. Emilie habe ſo gern ins Concert gewollt, er . ſei ſchon von Anfang an entſchloſſen geweſen, nicht mt 1 ihr hinzugehen. Weshalb? Wegen des Geredes der Leute über ihr Verhältniß. Darum gab er einen fal⸗ ſchen Grund an, ſchien ſo nachdenklich, zog ſie banð 1 auf ſeine Knie, küßte ſie und weinte? en ₰ Unwahr ſei es, und er hoffe es zu beweiſen, daß er, 3 wie ſie behauptet, 2— 3 Stunden nach dem Thee vom Hauſe fortgeweſen, auch unwahr Alles, was in ihrer Ausſage über die Vorfälle nachher ihn verdächtigen ſolle. Ihre frühere Ausſage vor dem Coroner und den Magi⸗ ſtratsperſonen war ja eine ganz andere. Höre man doch 36 auf die Belaſtungszeugen, die ſelbſt geſagt,„daß s total unmöglich für irgend wen geweſ dum * James Blonfield Rush. 291 acht von Potaſh nach Stanfield⸗Hall zu gehen.“ natürliche Beſchaffenheit des Bodens verbiete das in ſchon; da ſeien drei ſchwere Heckenthore, breite tiefe Gräben, und in der kurzen Zeit, in der das Verbrechen vorgefallen, habe Niemand hin und zurück ſein können. Geſetzt aber, er ſei dieſen Mordweg ge⸗ gangen, ſo habe er geradezu der Honor Holmes, Har⸗ vey und den andern Mädchen begegnen müſſen. 1 Geſetzt ferner, er ſei der Mann in der Mordnacht, he würde er, der Stanfield-Hall ſo genau kenne, dermaßen wo unſinnig gehandelt haben, nachdem er den Recorder nie⸗ dergeſchoſſen, nicht durch das äußere Hauptthor, auf dem kürzeſten Wege eingetreten zu ſein, ſondern auf dem in längern, gefährlichen, mittels der Seitenthür ſich ein⸗ he⸗ geſchlichen haben, wo er Gefahr lief, den Dienſtleuten S S — den zu begegnen? Und in den Corridoren brannte eine Lampe! hri Die ganze Geſchichte von der nächtlichen Fahrt am un 10. October mit Emilie Sandford nach der Halle ſei — eine Fiction, die man ihrer Phantaſie allmälig einge⸗ redet; ſei es doch allbekannt geweſen, daß an jenem Tage da z der Recorder nicht in Stanfield⸗Hall zugebracht. Sein Streit mit dieſem ſei anfangs der Art geweſen, daß es Jermy weit mehr auf die Intereſſen als auf die Rück⸗ 2 Zabe des Capitals angekommen wäre. Auch die Ge⸗ * ſchichte mit der Unterzeichnung der Documente wäre Fiction(Ruſh drückt ſich in dieſem Punkte aber immer — ſehr zweifelhaft aus, er beſtritt nicht poſitiv Alles, was n Emilie darüber ausgeſagt, er bemüht ſich nur die höchſte ſil Unwahrſcheinlichkeit ihrer Angaben herauszuſtellen), die u zanzen Unterzeichnungen(Signatures; meinte er jetzt nur „ Jermy's Unterſchriften oder die Documente ſelbſt?) habe 6 er Verhören geſehen. Und wie! er ſolle * 13* — 292 James Blomfield Rush. Emilie Sandford durch eine Flaſche Liqueur, die er in Norwich ihr gebracht, zum Unterzeichnen beſtochen ha⸗ ben! Mit dem alten Mr. Jermy ſei er vollkommen àu dem Punkte geweſen, ſich zu verſtändigen, die überlebende junge Miſtreß könne den Umſtand bezeugen, daß der Vater ſeinen Sohn einmal herausgeſchickt, als er einre⸗ den wollte. Dieſe Entlaſtungszeugin ſei ihm nun ge⸗ raubt, weil die Anklage ſie wegen ihres kranken Zu⸗ ſtandes vorzuführen ſich weigere. Wiederholt kam er darauf zurück, daß auch wenn man Emilie Sandford's Angaben vollen Glauben bei⸗ meſſe, aus den von ihm angegebenen Umſtänden, die ſich vor ſeinem Ausgange und nach demſelben ereignet, klar hervorgehe, wie er höchſtens eine halbe Stunde habe können fort ſein. Freilich habe er im Bette bei ihr ge⸗ zittert, denn die Vorſtellung ängſtete ihn, daß ſich in Stanfield⸗Hall etwas ereignet. Aber er hatte es auch ge⸗ radezu Emilien geſagt, was ihn ängſtete. Und hätte er nur gewußt, was ſie Alles in ihrem Zeugniß vorbringen würde, hätte er in ſie gedrungen, daß ſie auch Dies nicht verſchweige. Würde er, ein ſo entſetzliches Verbrechen im Sinn, ſo offen des Abends das Haus verlaſſen, würde er die Geliebte in das Geheimniß haben blicken laſſen?— Aber man wolle Alles, auch die ſchmutzigen Strümpfe ihm zum Verbrechen machen. Wenn es ſchmutzig und naß auf dem Felde iſt, können die Strümpfe des Land⸗ manns nicht trocken und rein ſein. Das Concertbillet habe er ſeinem Sohne geſchenkt, als eine Art Verſöh⸗ nung, ſie lebten gegenſeitig in Unfrieden. Daß er die Mägde fortgeſchickt, ſolle ebenfalls ein Indicium ſein! Die eine tüchtige war krank, er hatte ſie ſchon früher nach Haus geſchickt, damit ſie ſich erhole. p 4 nn, die ber iof James Blomfield Rush. junges Ding ließ er gehen, weil ſie zu nichts in der Wirthſchaft taugte. Er ergoß ſich in Klagen über die Schufte und nichts⸗ würdigen Menſchen, die auch gegen ihn ausgeſagt, und die man doch nicht gewagt als Zeugen zu geſtellen, weil er ihrer Lügenhaftigkeit und Schurkerei die Larve abge⸗ geriſſen hätte, was dann für die Anklage ſehr übel hätte wirken können. Und wo ſeien die nothwendigſten Zeu⸗ gen, die Waffen, die er gebraucht haben ſolle? Den Ladeſtock habe man gefunden. Schade, der Ladeſtock helfe dem Jäger nichts, wo die Flinte fehlt. Der Abend war herangerückt. Der Oberrichter fragte Ruſh, ob er noch auf länger die Aufmerkſamkeit der Geſchworenen zu beanſpruchen gedenke?— Wenig⸗ ſtens noch 4 oder 4 ½ Stunde war ſeine Antwort. Der Oberrichter beſorgte, daß die Geſchworenen einer ſolchen Anſtrengung erliegen würden, und vertagte die Sitzung auf den andern Morgen. In dieſer Mittwochſitzung kam er zunächſt auf ver⸗ ſchiedene Widerſprüche in Emiliens Ausſagen zurück. Er könne das geliebteſte Weſen noch jetzt nicht haſſen, den⸗ noch ſei es klar, daß man ihre reine Seele furchtbar verarbeitet und corrumpirt habe, um ihn zu verderben. Sie habe ſich die Illuſion gebildet: Ruſh iſt ſchuldig, alſo mußt du nur zunächſt Alles thun, um dich ſelbſt zu retten. Sie könne verſchiedene Handſchriften ſchrei⸗ ben. Sie habe am Kopfende der Schriften hier und da eine kleine Aenderung gemacht. Sie that nichts, ohne zu wiſſen, was ſie that. Er hatte ihr 99 Souvereigns übergeben. Mehre hatte ſie verrechnet, den Reſt hätte er nicht zurückerhalten.(Und doch hatte er an andern 294 James Blomfield Rush. Stellen geſagt, er ſei überzeugt, Emilie habe nicht über einen Sirpence zu verfügen.) Es ſei unmöglich, daß die Documente, die er am 21. November unterzeichnet haben ſolle, an dem Tage ſchon exiſtirt hätten; er hoffe es zu beweiſen. Ihm ſei gar kein Zweifel, daß am Sonnabend Mor⸗ gen nach der Mordnacht der Polizeiintendant Hubbersby und die Herren Cane, Vater und Sohn, als ſie in früher Stunde in Potaſh⸗Farm erſchienen, nur dahin gekom⸗ men ſeien, um das ganze Anklageſyſtem zu fabriciren. Da hätten ſie die Geheimniſſe des Cloſets entdeckt und ſolche Documente hineingelegt, als zu ihrem Zwecke ih⸗ nen dienlich geſchienen. Emilie Sandford ſei lange mit dem jungen Cane allein geweſen. Er, Ruſh, habe nichts davon gewußt, daß die betreffenden Papiere dort waren; ſeit Emilie ſie ſchrieb, hatte er ſie nicht geſehen, und ſah ſie zuerſt wieder beim Verhör. Das Cloſet habe längſt, nämlich ſeit ſeiner Mutter Tode, aufgehört, ein Verſteck zu ſein. Nach dieſem Ereigniß habe er alle 11 wichtigen Papiere nach Felmingham geſchafft, wo ſie in einer eiſernen Kiſte aufbewahrt wurden. Zeige denn nun nicht die ganze vorangängige Prozeß⸗ geſchichte und die verſchiedenen Beſitzangriffe auf die Stanſield⸗Herrſchaft, daß eine ſtarke und unermüdliche Partei da ſei, welche Alles daran ſetze, die Preſtons. aus dem Beſitz dieſes beſtrittenen Eigenthums zu ſetzen. In dieſer Partei, die im Dunkeln ſchleiche, ſeien die Ur⸗ heber des Verbrechens zu ſuchen. Aber für ihn, Ruſh, perſönlich, ſei es von weit größerm Intereſſe geweſen, und er rufe Gott deshalb zum Zeugen an, wenn der alte Jermy am Leben geblieben. Wenigſtens glaube er gewiß, daß der ihm die Felmingham⸗Pachte gelaſſen hätte. über die aben s zu Nor⸗ töby chet kom⸗ tiren. und ih⸗ mit ichts wen ud habe ein alle ſie in weß⸗ f die dliche ſtons 6 ſetzen⸗ ie Ur Riſt, wlſih, n del be e uſu James Blomfield Rush. Noch etwas Wichtiges. Nach Annahme der An⸗ klage und Ausſage der Sandford, ſei er vor dem Aus⸗ gehen zum Morde in ſeine Stube hinaufgegangen, um ſich zur Mordthat anzukleiden(zu enaskiren), dann kam er herunter, ging an der offenen Wohnſtube, wo Emilie war, vorbei, ſprach mit ihr, ging nach dem hintern Raume, um mit ſeinen Leuten, wenigſtens mit dem Knaben Savory zu ſprechen. Könne er ſo toll geweſen ſein, wenn er in ſolcher Abſicht ausging, die gefährliche Verkleidung anzulegen?— Einer von den Polizeilüm⸗ meln mit den langen Beinen habe ausgeſagt, daß er 25 Minuten gebraucht, um von der Farm nach der Halle zu gehen und bei Tage. Er nun, ein kurzbeini⸗ ger Mann und bei Nacht, habe denn doch wenigſtens die doppelte Zeit gebraucht! Und überhaupt ſei der ganze Weg mit drei Gräben, ſo vielen Waſſerlöchern, mit abſchüſſigen Rändern, ohne Stege über das Waſſer, ſo gefährlich geweſen, daß Niemand bei Nachtzeit ihn paſſiren können. Gezittert ſolle er anfangs in der Nacht haben! Ja, vor Kälte. Dann habe ſein gutes Gewiſſen ihn ſtark gemacht, und könne die Jury glauben, daß er ſo, wie er jetzt thue, Gott als Zeugen ſeiner Unſchuld an⸗ rufen könne, wenn er ſchuldig ſei! Alles gegen ihn ſei erfunden und erlogen, und der Oberrichter werde jetzt wiſſen, warum er an die Zeugen Fragen gerichtet, die ihm, und Vielen mit ihm irrelevant geſchienen. Es habe ihm gegolten zu zeigen, wie die Zeugen verführt worden, und erſt durch allerhand künſtliche Verſtrickungen zu der künſtlichen Verdrehung ihrer einfachen Wiſſenſchaft, die ihm nicht ſchädlich ſein konnte, gebracht wären. Mſtr. John Cane, der Sohn, ſollte ſein Anwalt werden; es zerſchlug ſich, jetzt diente er der Verfolgung. Hatte 296 James Blomfield Rush. man ihn etwa zu ihm geſchickt, um in den Vorverhand⸗ lungen über die Advocatur ſeine Geheimniſſe und den Weg, wie er ſich zu vertheidigen gedachte, zu entlocken? Wenn er der Moͤrder geweſen, würde er ſo wahn⸗ ſinnig gehandelt haben, ſich den Dienſtleuten zu zeigen? Uebrigens könne er auch kaum glauben, daß die Män⸗ ner, welche ſich ihm(im Garten in der Nacht) als die⸗ jenigen gezeigt, die gegen Stanfield-Hall etwas im Schilde geführt, die eigentlichen Mörder ſeien. Sie hätten ihm ſo harmlos geſchienen; es wäre auch baare Unvernunft von ihnen geweſen, ſich ihm zu zeigen, mit ſolcher Abſicht in der Bruſt. Alſo wären es wol noch andere dritte Gehülfen! Ruſh beſtand auf die Vorleſung des Zeugniſſes, wel⸗ ches die verwundete Miſtreß Jermy abgelegt. Der Ober⸗ richter verwarnte ihn; die Anklage habe davon abge⸗ ſtanden. Wenn er jetzt dieſes Document als Beweis für ſich vorbringe, habe es für ihn den Nachtheil, daß auch alles für ihn Ungünſtige darin in Beweiskraft träte. Ruſh ließ es darauf ankommen, und verlas ſelbſt das Protocoll. Miſtreß Jermy hatte geſagt: „Zuerſt rief ich nach Watſon! Watſon!“— Als ſie mit der Chaſtney an der Thür ſtand:„Im ſelben Au⸗ genblick ſah ich Jemand in der Treppenhalle. Er ſchien aus dem Speiſezimmer zu kommen.“—„So viel ich weiß, hatte er eine Flinte oder lange Piſtole, oder ein anderes langes Inſtrument in der Hand.“—„Er feuerte augenblicklich auf mich.— Ich fühlte, ich war im Arm verwundet. Ich war heftig getroffen, ich ſtürzte hinauf in die Kinderſtube.“—„Ich erinnere mich auch eines zweiten Schuſſes. Zur ſelben Zeit hörte ich die Chaſtney Oh! rufen.“—„Ich konnte ſein Geſicht nicht erkennen; es packte mich, daß es Ruſh wäre.“—„So James Blonfield Rush. 297 viel ich weiß, hatte der Mann einen großen Mantel um.“—„Ich glaubte ihn an ſeinen breiten Schultern und ſeinem unterſetzten Körperbau zu erkennen.“ Für ihn war freilich nichts in dieſer Ausſage, aber Ruſh ſuchte zu beweiſen, daß ſie auch nichts enthalte als eine Copie der Ausſage, welche Eliza Chaſtney vorge⸗ bracht, zuſammengeſtellt von den urſprünglichen Ver⸗ faſſern der Anklage; ebenſo unwahrſcheinlich als letztere, da eine junge Frau in der Todesangſt nicht ſolche Beobachtungen bezüglich der Kleidung und Statur eines Mörders, der auf ſie ein Gewehr abfeuerte, gemacht haben könne. um Mitternacht ſchloß Ruſh ſeine Vertheidigungs⸗ rede,— ſie hatte 13 ½ Stunde gedauert!— mit einer Anrufung Gottes und einem dringenden Anruf an die Geſchworenen, daß ſie ſeiner armen Kinder, die keine Mutter hätten, und auf ſie als die blickten, welche ihnen den unſchuldig verfolgten Vater wieder ſchenken würden, gedenken ſollten. Aus dem Sinne möchten ſie Alles ſchlagen, was ſie aus den Zeitungen und ſonſt durch Gerüchte wüßten und nur auf die Facta ſehen, die hier vor ihnen erwieſen lägen. Thäten ſie das, ſo ſei er ihres Urtheilsſpruchs voller Troſt gewiß, denn es ſei nichts gegen ihn erwieſen. Vor Allem möchten ſie den langen ſchwierigen Weg von Potaſh⸗Farm nach Stan⸗ field⸗Hall ins Auge faſſen, und die Kürze der Zeit ſei⸗ ner Abweſenheit, dann könnten ſie nur zu dem Schluſſe kommen: er kann nicht der Thäter ſein. Ein Unſchuldiger würde ſich anders vertheidigt ha⸗ ben; dieſen Eindruck wird jeder Leſer mit ſich nehmen. Ein Mann mit freier Bruſt könnte ſich nicht in dieſes 13** 298 James Blomfield Rush. Labyrinth von Kreuz⸗ und Quergängen geſtürzt haben, wo ein ſo furchtbarer Verdacht auf ihm laſtete. Er würde ſich auf dem nächſten, geraden, offenen Wege herausgearbeitet haben an die freie Luft, ſtatt die An⸗ kläger, Zeugen, Zuhörer und Richter ſo lange in dem Labyrinth mit ſich herumzuſchleppen, in der Hoffnung, daß auch ſie darin verirrten und er ihnen gelegentlich entſchlüpfe. Und wenn die beſondere, verwickelte Natur des Prozeſſes ein ſolches Verfahren nöthig machte, würde ein Mann ohne Schuld wenigſtens damit angefangen haben, ſich in einer klaren, ruhigen Darſtellung den Rich⸗ tern ſo zu zeigen, wie er war, wie er wünſchte, daß ſie ihn anſehen ſollten. Wäre ihm das nicht gelungen, fehlten ihm die Beweismittel, dieſe Poſition ans Licht zu bringen, alsdann blieb ihm als ſecondaires Hülfs⸗ mittel das Verfahren, welches Ruſh einſchlug. Er fing damit an. Und wie? So von Anbeginn iſt ſeine Ab⸗ ſicht erſichtlich, Alles zuſammenzuwerfen, die Zeugen und die Geſchworenen zu verwirren, daß dieſe Verthei⸗ digung allein als ein moraliſches Indicium gegen ihn bei jedem Unbefangenen gelten muß. Es wäre eine unnütze Arbeit, aus dieſer Olla potrida von Aufſtellungen, Fragen, erwieſenen und unerwieſenen Momenten die leitenden Gedankenfäden zuſammenzuſtellen. Er konnte dies ſelbſt nicht wollen, weil man dann erſt recht die Schwäche ſeiner Vertheidigung überblickt hätte. Doch mögen wir immerhin auf die drei Momente unſere deutſchen Leſer aufmerkſam machen, auf denen ſeine Ver⸗ theidigung fußt, damit ſie ſich ſelbſt aus dem chaotiſchen Gewirr zurechtfinden. Einmal: er könne nicht der Thã⸗ ter ſein, weil in der kurzen Zeit ſeiner Abweſenheit von Potaſh⸗Farm, bei der Entfernung der Farm von der Halle, der Gefährlichkeit des Weges, dem Dunkel 8 ½ James Blomfield Rush. 299 aben, Nacht, die Verübung eines ſo complicirten Verbrechens Er an Unmöglichkeit grenze.(Ohne Emilie Sandford's po⸗ Wege ſitive Ausſagen über das Vorher und Nachher, über An⸗ ſeine nächtlichen Gänge, ohne den pſychologiſchen Spie⸗ dem gel, den ſie uns aufrollte, hatte dieſer negative Alibi⸗ ung beweis allerdings die meiſte Wahrſcheinlichkeit für ſich.) ntlich Zweitens: es fehle an den Motiven zur That, d. h. er ſutur habe keinen Grund gehabt, den Recorder und deſſen Fa⸗ rüte milie umzubringen, da er(was durch nichts erwieſen) 3 egn ſich wieder auf leidlichem Wege zur Verſtändigung mit ſich⸗ ihm befunden, und die Documente, die er geſchmiedet a ſe haben ſolle— nicht richtig wären.(Es iſt dies der 3 ngen, ſchwächſte Punkt ſeiner Vertheidigung, über den er da⸗ icht her auch mehr hinweghüpfte, oder den er, wenn er darauf il⸗ zu ſprechen kam, mit raſcher Wendung zu etwas ganz fig Anderm wieder verließ.) Drittens: es ſei eine große Ab⸗ Polizeiverſchwörung, die alle Beweisſtücke in gefliſſent⸗ gen licher Art gegen ihn geſchmiedet, falſch zuſammengetra⸗ erthi gen und durch allerhand pſychologiſchen Zwang die Zeu⸗ gen vermocht habe, Das auszuſagen, was ihrer Phantaſie nbi eingeredet worden. Den Beweis hat Ruſh in keiner Art geführt. Die gewiſſenhafte Feſtigkeit, mit welcher Emilie ihi Sandford, ungeachtet aller Qualen, denen Ruſh ſie aus⸗ ſſnin ſetzte, bei allen ihren Angaben verblieb, ſchlug dieſen ſelen Verſuch gänzlich danieder. Es iſt unzweifelhaft, daß die nu Sandford ihn, nicht verrathen, aber der Verurtheilung 8 pi ülberliefert hat. unſert Wir gaben von ſeiner Vertheidigung nur einen kurzen 3 Ver Abriß, wir fürchten für den Leſer ſchon zu lang. Aber es war unerläßlich, um den Mann ganz kennen zu lernen. 3 . 2h6 tun nd W James Blonfield Rush. Man ſchritt darauf zur Vernehmung der Entlaſtungs⸗ zeugen. Sie waren nicht von Bedeutung. Der Schreiber Howe, der die Drohung bekundete, 2 welche Ruſh gegen Jermy in einer londoner Schenke ausgeſtoßen, ſchien dem Angeklagten eine beſonders ge⸗ fährliche Perſon, und er gab ſich alle erdenkliche Mühe. ihn als einen unzuverläſſigen Menſchen darzuſtellen. Uns ſcheint, bei dem Gewicht anderweitiger Indicien, auf dieſe vorjährige, allgemeine, beim Trinken ausgeſtoßene Verwünſchung überhaupt nicht viel anzukommen. In⸗ 4 zwiſchen erklärte Howe's früherer Principal, der Advo⸗ cat Waugh,„daß er auf Howe's eidliche Verſicherung nicht viel geben würde, wenn ein anderes ehrenwerthes Zeugniß ihm entgegenſtände.“ Ein anderer Zeuge be⸗ kundete, daß Howe geäußert, er wolle für 20 Pf. St. für beide Theile ſchwören, und ein ander Mal, daß er* erklärt, er wolle Ruſh an den Galgen bringen. Er hatte es für Scherz gehalten. Die Amme Maria Blancheflower war in der Mord⸗ nacht oben in der Ammenſtube. Erſt nachdem ſie die vier Schüſſe gehört, ſtürzte ſie die hintere Treppe herab. Dieſe hintere Treppe mündet in den langen Seitencorri⸗ dor, der von der Dienerhalle nach dem Hauptcorridor führt. Das Lampenlicht in dieſer letztern wirft einen Schein bis auf den Fuß der Treppe. Marie ſah nichts, ſie hörte nur etwas rauſchen; als ſie, um die Treppe t biegend, nach der Dienerhalle in entſetzlicher Angſt fliehen wollte, da erſt ſah ſie ſich um. — Wen ſahen Sie? fragte Ruſh. „Einen unterſetzten, ſtarken Mann— mit breiten Schultern— ohne Hut.“ — Sie wußten nicht, wer es war? „Nein, ich hielt nicht an, um ihn zu betrachten. P⸗ ungs⸗ ndete, henke 6 ge⸗ Rühe llen. auf oßene In⸗ Advo⸗ erung rthes e be⸗ St. ß er Er Nord⸗ ſe die heut norri⸗ rridor einen ichtẽ, rephe lichen breitei An 1 James Blomfield Rush. 301 der Hintertreppe ſtreifte ich ihn aber beinah. Er war dicht daran. Wir ſtießen uns beinahe an.(Eigentlich: wir bürſteten uns.)“ — Streiften Sie ſchnell an mir vorüber? (Dies das erſte unwillkührliche Verſchnappen des Ange⸗ klagten, wenn man es ſo auslegen darf.) „Ja. Als ich die Thür zur Dienerhalle erreichte, ſah ich mich um, und der Mann kam gerade auf die Halle zu. Dann ſtürzte ich in die Hinterküche und ſah nichts mehr.“ Die Amme hatte Ruſh nie vorher geſehen. Der Knabe Savory bekundete, daß viel Wild in der Nachbarſchaft geweſen, daß Ruſh ſein beſtes Dienſt⸗ mädchen wegen Krankheit entlaſſen hatte und daß er ihn am Mordabend zwiſchen 7 bis 7 ½ noch im Pacht⸗ hauſe geſehen. Ob noch um 8 Uhr, wollte er nicht be⸗ ſchwören. Zum Schluß ſeiner Vertheidigung beklagte ſich Ruſh noch mit Heftigkeit, daß er bei den Vorverhören nie zu⸗ gezogen worden, daß man keine Reporters zugelaſſen, und daß verſchiedene Schriftſtücke und Documente, auf die er Gewicht lege, fehlten. Der Richter konnte nur erwidern, daß alles Menſchenmögliche zu ſeiner Verthei⸗ digung ihm geſtattet worden und daß ſelten ein Ange⸗ klagter durch Vorbringung ſo vieler irrelevanter Dinge die Geduld der Richter erſchöpft habe. Der öffentliche Ankläger begann ſeine Schlußrede mit derſelben Bemerkung. Wenn er vorhin bedauert, daß Ruſh keinen Rechtsgelehrten zum Vertheidiger genommen, ſo müſſe er jetzt eingeſtehen, daß Ruſh dadurch ſo viele Vortheile genoſſen, als wol nie ein Angeſchuldigter vor einer engliſchen Jury. Ihm ſeien Ausflüchte erlaubt wor⸗ dg⸗ Dinge hingegangen, von denen die Annalen der 302 Zames Blomfield Rush. engliſchen Criminaliſtik nichts wüßten. So ſei es ihm geſtattet worden, Emilie Sandford durch 13 Stunden Kreuzverhör dergeſtalt zu torquiren, daß ſie zweimal in Ohnmacht ſank. Nur habe er den Fehler begangen, ſtatt auf den Beweis ſeiner Unſchuld und der Schwäche der Beweiſe gegen ihn ſeine ganze Kraft zu verwenden, dieſe Kraft durch die Gegenklage abzuſchwächen, daß ein förmliches Complot gegen ihn beſtanden, woran doch Niemand ſeiner Zuhörer, ſo wenig als er ſelbſt geglaubt. Das ſei der Dank dafür, daß man ihn von Gerichts wegen mit allen Mitteln der Vertheidigung verſehen(man hatte alle Documente und die Zeugenausſagen in der Vorunterſuchung lithographiren laſſen) und ſogar, gegen den Gebrauch, ihm eine Liſte der Zeugen und andere Beweiſe zuſtellen laſſen, die man gegen ihn aufführen wollen. Aus der langen, klaren und oabſichtlich jedes orato⸗ riſchen Schmuckes entbehrenden Schlußdarſtellung des Anklägers, welche die Kettengliederung des Beweiſes übernahm, entnehmen wir nur einige Züge. Der Angeklagte habe ſich hauptſächlich angeſtrengt, einzelne Widerſprüche der Zeugen ans Licht zu ſtellen. Wer nun je als Geſchworener geſeſſen, ob der nicht oft in verwickelten Sachen die Erfahrung gemacht, daß, wenn die Zeugen auch in der Hauptſache übereinſtimm⸗ ten, ſie doch in den Details in unbedeutenden Neben⸗ dingen von einander abwichen? Die Frage für die Ge⸗ ſchworenen ſei allein die, ob die Zeugen in weſentlichen Dingen übereinſtimmten?— Die Ausflucht des Ange⸗ klagten: wie er die Thäterſchaft erklären und von ſich ablenken wolle, ſei eine durch nichts bewieſene, augen⸗ fällige und erſt ſpäter ausgebildete Erfindung, da er vor der Unterſuchungsbehörde nicht das Geringſte davon 16, — ihm nden l in gen, äche den, ein doch aubt. richts (nan der gen ndere hren ato⸗ des iſes engt⸗ ellen. toft daß, mm⸗ ben⸗ Ge⸗ ichen lnge⸗ ſch ugen rvot James Blomfield Rush. 303 Vorſchein gebracht habe.— Kein Verbrechen werde ohne Beweggrund vollbracht, der hier vorliegende ſei Jedem ſo klar, daß es kaum der Anführung bedürfe. Die fal⸗ ſchen Documente hätten von ihm nun und nimmermehr vorgebracht werden dürfen, ſolange der Recorder Jermy, ſein Sohn und vielleicht auch deſſen Frau gelebt; denn es ſei wahrſcheinlich, daß Letztere bei der letzten Zuſam⸗ menkunft zwiſchen Jermy und Ruſh zugegen geweſen, von welcher dieſer fingirt, daß in derſelben die Ueberein⸗ kunft ſtattgefunden habe.— Endlich— ſolche Verdachts⸗ gründe und Beweiſe laſteten auf dem Angeklagten wo man aber auch hinblicke, habe die ſorgfältigſte pr fung gegen keine andere Perſon eine Verdächtigung finden können. Der alte Thomas Jermy und Larner ſeien darin ſo unſchuldig, daß ſelbſt Ruſh nicht gewagt, einen Ver⸗ dacht auf ſie zu lenken. Aus der Zuſammenſtellung des Oberrichters entneh⸗ men wir nur ein Moment: Wenn an Ruſh's Geſchichte von der nächtlichen Geſellſchaft, die er am Freitag und dann am Mordabend in ſeinem Garten geſehen, etwas Wahres geweſen, weshalb habe er davon nicht ſchon am folgenden Tage, vor den Magiſtratsperſonen ver⸗ nommen, Kunde gegeben?— Auf ihm laſtete die An⸗ klage eines Mordes. Wäre da nicht das Natürlichſte, Nöthigſte geweſen, mit einem Male hervorzutreten und zu ſprechen: Ich bin es nicht, aber ich weiß, wer es geweſen ſein muß. Er hatte ſpäter einen Jon genannt, er deutete noch auf andere erkennbare Perſonen. Wes⸗ halb trat er mit dieſer Geſchichte erſt vier Monate nach der Mordthat vor den Geſchworenen heraus! Die Umſtände, ſchloß der Richter, lägen hier ſo klar vor, daß es die gebieteriſche Pflicht der Jury ſei, poſitiv Ooch vor ſich ſelbſt? zur Abgabe eines poſitiven Ver⸗ 304 James Blomfield Rush. dicts waren ſie ohnedies gebunden) auszuſprechen, ob er ſchuldig ſei? Verführe ſie aber etwas zum Schluß, daß er nicht ſchuldig ſei, ſo möge ſie danach ihr Verdict fällen. Ruſh hatte das Reſume ſehr aufmerkſam verfolgt und mehrmals auch jetzt noch den Oberrichter unterbro⸗ chen und corrigirt. Man ließ ihn gewähren. Als die Jury ſich zurückzog, war er ängſtlich, unruhig; man ſah ihm die Anſtrengung an, ſich zu faſſen. Die Jury kehrte ſchon nach zehn Minuten wieder, und der Vormann ſprach das: Schuldig! aus. Er ſchien niedergeſchmettert:„Mylord, ich bin un⸗ chuldig, Dank dem Allmächtigen Gott!“ Der Richter ſetzte das ſchwarze Barret auf und ſprach: „James Blomfield Ruſh!— Nach einem ungewöhn⸗ lich lang verzögerten Gerichtsverfahren ſind Sie ſchuldig befunden eines Mordes mit Vorbedacht— des ſchwer⸗ ſten Verbrechens, was ein Menſch gegen den andern begehen kann. Auch das ſchwärzeſte Verbrechen kann von Umſtänden begleitet ſein, die es mildern; aber ich bedaure, ausſprechen zu müſſen, daß in Ihrem Falle alle hinzutretenden Umſtände ihm eine noch dunklere Färbung geben. Aus von Ihnen ſelbſt geſchriebenen Briefen geht hervor, daß Sie dem Vater des unglücklichen Mannes, an dem Sie Ihre Rache gekühlt, tief zu Dank verſchul⸗ det waren. Sie fingen Ihre Laufbahn durch einen ſyſte⸗ matiſchen Betrug an, Sie verſuchten Ihre Gutsherren zu übervortheilen. Sie gingen weiter in dieſer Laufbahn, das unglückliche Mädchen, welches Sie verführt hatten, machten Sie zum Werkzeug Ihrer Fälſcherei, und endeten mit der Ermordung des Sohnes und Enkels Ihres Freundes und Wohlthäters. Unglücklicherweiſe iſt das —— —— . James Blomfield Rush. 305 ber außerordentliche Verbrechen bisweilen mit dem Hervis⸗ daß mus des Charakters verbunden, es erhebt zuweilen den dict Geiſt in eine ſchwindelnde Höhe, aber in Ihrem Falle iſt es ſo gemein und niederträchtig als ſchreckenvoll. Wer olgt wird nicht mit mir ſagen: Sie verdienen durch einen bro ſchmachvollen Tod dieſe Welt zu verlaſſen.— Ich er⸗ d ſchrecke nicht davor dies harte Wort auszuſprechen, noch ſch die volle, ſchwere Strafe, welche das Geſetz über Ihr Verbrechen verhängt.— Der Geſellſchaft iſt es voll⸗ der kommen gleichgültig, wie Sie die wenigen Ihnen noch übrigen Tage verbringen, wie Sie auch noch zu täuſch un⸗ ſuchen—, es wird nicht der geringſte Zweifel über d 3 Richtigkeit des von der Jury ausgeſprochenen Verdicts und entſpringen— kein Geſtändniß, welches Sie ablegen wollten, noch irgend ein Zeichen der Reue, das Sie hn⸗ gäben, würde den Beweis Ihrer Schuld verſtärken— dig kein Kerzenlicht könnte das Tageslicht, das auf Ihre ver⸗ That ſcheint, heller machen. Was die Geſellſchaft an— 4 dem langt, iſt alſo Ihre Aufführung in der ſtillen Zelle der fun Mörder ganz gleichgültig, doch hoffe ich, daß das Pu⸗ ith blicum durch ſeine ätzende Neugier, die mit der Sache le nichts zu thun hat, Sie nicht beläſtigen wird. Alles, was ich auf Sie herabwünſche, iſt, daß Sie die wenigen 3 „ Tage zum ernſten Nachdenken, zum Inſichgehen benutzen g und Ihren Frieden mit Gott abſchließen, vor dem Sie n in ſo kurzer Zeit erſcheinen werden. Es iſt anmaßend,„ u⸗ Gottes Finger in der Enthüllung von Schuld und Ver⸗ 4 ſſir brechen zu zeigen, aber das Herz erfteut ſich doch zu⸗ wen weilen, dieſen Spuren zu folgen, und in dieſem Falle chn, können ſie deutlich gefunden werden— denn hätten Sie tten⸗ Ihre Pflicht, hätten Sie Ihr Verſprechen erfüllt gegen ete das unglückliche Mädchen— das Verſprechen, ſie zu hr Ihrem Weibe zu machen— dann wären ihre Lippen James BlomfieldRush. verſchloſſen geblieben. Denn die Lippen einer Ehefrau bleiben geſchloſſen gegen die Verbrechen ihres Mannes.“ — Ich hab's nicht verſprochen, Mylord, unterbrach der Verurtheilte. „Sie ſind überführt, ſo klar, daß es keines Com⸗ mentars weiter bedarf.—— Es bleibt mir nunmehr nur die Pflicht, das Urtheil des Geſetzes über Sie aus⸗ zuſprechen, das iſt: daß Sie von hier fortgeſchafft wer⸗ den nach dem Platze, von wo Sie gekommen, und von dort nach dem Hinrichtungsplatze, um dort am Nacken gehängt zu werden, bis Sie todt ſind; und daß nach dem Tode Ihr Leichnam verſcharrt werde am Ge⸗ fängniß, in dem Sie vor Ihrer Hinrichtung ſaßen, und ſei der Herr Ihrer Seele gnädig.“ Todtenſtille herrſchte in der Verſammlung. Ruſh blieb ruhig; als er die Schranken verließ, war er wieder Herr ſeiner ſelbſt. Mit einem Lächeln auf den Lippen und einer gleichgültigen Bemerkung ließ er ſich in ſeine Zelle abführen. Norwich, die Grafſchaft Norfolk, ja ganz England, wo der Prozeß von den Paläſten bis zu den Hütten wie ein nahe liegendes Fgmilienereigniß in allen ſeinen Stadien verfolgt ward, erwarteten und hofften mit ängſt⸗ licher Spannung, daß der Verbrecher vor ſeinem Tode ein Bekenntniß ablegen werde. Umſonſt. Er blieb in der kühnen Rolle, die er übernommen, ohne jedoch den theatraliſchen Apparat mitzubringen, den franzöſiſche Verbrecher in ähnlichen Fällen entfalten. Aus den Charakteriſtiken über ihn entheben wir noch Einiges. Ruſh gibt einen Beleg dafür, ſchreibt wahr⸗ ſcheinlich einer der Geiſtlichen, welche Gelegenheit hatten, —— heſtau 6 anes. rbrach Com⸗ mehr aus⸗ t wer⸗ d von acken d deß n Ge⸗ n und Ruſh wieder ippen ſeine gland, Hütten ſeinen ingſt Tode lich in ch den ziſſe hatten James Blomfirld Rush. 307 ihn im Gefängniß zu beobachten, wie mächtig Hang und Triebe niederer Art im Menſchen werden mögen, wenn ſie kein Gegengewicht in der geiſtigen Richtung finden. Die Stoffe in Ruſh's Charakter waren eine Selbſt⸗ überſchätzung ohne Selbſtbewußtſein, Habſucht, Geheim⸗ nißkrämerei und ein außerordentlich ſcharfes Auffaſſungs⸗ vermögen, was in der Ausübung zur Verſchmitztheit ward. Von Gewiſſenhaftigkeit auch keine Spur. Hatte er ein Ziel im Auge, ſo mußte er es erreichen, was auch im Wege ſtand und aus dem Wege fortgeſchafft werden mußte; in dieſer halsſtarrigen Verſeſſenheit konnte nichts ihn beſänftigen oder wanken machen. Seine Triebe waren die eines Thieres, er mußte ſie befriedigen, und in allen ſeinen Neigungen kannte er keine Schranken und Bande, die er ſich durch die Vernunft ſelbſt gezogen hätte. Voll Verſtand und Fähigkeiten, fehlte ihm doch, ſowie alle ſittliche Grundlage, auch die rechte kernige Kraft zu Verſtandesſchlüſſen, und dieſe Bevorzugungen arteten deshalb aus in gemeine Schlauheit und laſterhafte Be⸗ gierden. Der gemeine Schurke in ihm kann nicht klarer her⸗ vortreten als in einem Zuge während der Verhörstage. Man erinnert ſich, daß von ſeinem Tagebuche die Rede war. Er verlangte eine Notiz darin nachzuſchlagen und ſtreckte gleichgültig die Hand danach aus. Man reichte ihm das Buch in die Schranken. Er blätterte darin eine Weile und reichte es dann ebenſo gleichgültig dem Mr. Cane zurück. Später erſt bemerkte man, daß ein Wechſel von 40 Pf. St., der in einer Taſche des Bu⸗ ches geſteckt, fehlte. Der Wechſel gehörte nicht ihm, ſondern ſeinem Sohne, und er hatte ſich, als man ihm früher das Taſchenbuch abnahm, bitter beklagt, daß man ihm nicht wenigſtens den Wechſel icebe Erſt in ₰ 308 James Blonfield Rush. der Nacht nach Ruſh's Verurtheilung ward bemerkt, daß der Wechſel im Taſchenbuch fehlte. Der Gefangenmeiſter ahnte ſogleich, wer ihn fortgenommen hätte. Er ging ſofort zu Ruſh. Dieſer aber wollte nichts vom Wechſel wiſſen, ihn nicht mehr geſehen haben, er könne auch gar keine Auskunft darüber geben. Der Beamte ging fort und hinterließ ihm, er müſſe unter ſeinen Papieren nachſuchen, denn der Sachwalter für Ruſh's Familie dringe auf ſeine Auslieferung. Auch am nächſten Tage erhielt der Gefangenmeiſter von Ruſh keinen andern Beſcheid. Darüber vergingen mehre Tage. Endlich kam der Sachwalter der Familie mit dem Gefangen⸗ meiſter Pinſon ins Gefängniß; Letzterer wiederholte, daß er beſtimmt wiſſe, daß Ruſh den Wechſel haben müſſe, und Erſterer erklärte ihm, weshalb er im Intereſſe der Familie jetzt den Wechſel zurückhaben müſſe. Ruſh erwi⸗ derte ruhig, nun ſei es freilich etwas Anderes und er wolle ſie nicht täuſchen. Er habe allerdings den Wechſel am Gerichtstage entwendet und ihn auf alle Vorſtellun⸗ gen Pinſon's nicht zurückgegeben, weil er immer gemeint, er forderte ihn um ein Drittel für ſeine Familie und zwei Drittel im Intereſſe des Mr. Cane. Dann holte er ſeinen Hut und zog den jetzt angebräunten Wechſel aus dem Futter hervor. geſchah wenige Tage vor ſeinem Tode! Seine Vertheidigung zeigte den Mangel ernſterer Durchbildung. Er ſteuerte auf gewiſſe Punkte los, aber konnte die Antworten nicht ſchnell zu ſeinen Zwecken benutzen, weil ihm der weitere Ueberblick fehlte. Das Reſultat ſeines anſcheinend ſchlauen Hin- und Herfra⸗ gens ſchlug daher immer zu ſeinem Nachtheil aus. Er hatte ſich alle Fragen vorher aufgeſchrieben, aber in ſei⸗ nem Fragſyſtem er weder Geiſt noch Conſequenz. daß eiſter ging gar fort ieten milie Tage ndern ndlich ngen⸗ „daß nüſſe, e der erwi⸗ nd er ellun⸗ meint, e und holte 3 ſſterer abet wecken Des erfte⸗ 6 in ſi⸗ auen ZJames Blomfield Rush. Als Grund, warum er keinen Advocaten zum Verthei⸗ diger angenommen(obgleich die Summe zur Bezahlung aufgetrieben war), gab er an, daß er den ganzen Zuſam⸗ menhang der Sache Niemandem ſo klar machen könne, als er ihm ſelbſt vorſchwebe. Dies war allerdings rich⸗ tig, dennoch glaubt man, daß Selbſtüberſchätzung eben ſo viel Theil daran hatte. Er hielt ſich für klüger und geſchickter als die meiſten Advocaten, und hoffte durch ſeine Vertheidigung ein bewundertes Kunſtſtück aufzu⸗ ſtellen. Auch in ſeinem frühern Prozeß gegen Jermy hatte er ſeine Sache ſelbſt geführt, und ſo geſchickt, daß der Oberrichter ihm ein Compliment gemacht. Dies mochte ihm in den Sinn gefahren ſein. Dazu war er im hohen Grade mistrauiſch und mochte Niemandem von ſeinen Geheimniſſen etwas mittheilen. Seine eigene Kraft hielt er für ausreichend in allen Bedrängniſſen, und eben darum kümmerte er ſich um die Meinung und das Urtheil der Menſchen ſo viel als gar nicht. Die ihn kannten, haben von Anbeginn daher nie daran ge⸗ glaubt, daß er Mitſchuldige habe. Seine Geduld war die eines Thieres, deſſen Inſtinct lehrt zu warten, bis es ſeinen Sprung mit Sicherheit thun kann. So wartete auch er, nach einem Jahrelang vielleicht entworfenen und vorbereiteten Plane, den Mo⸗ ment ab, wo er ſein Opfer mit Erfolg treffen könne. Nur hatte ſein unlogiſcher Verſtand die Lücken nicht geſehen, die ſich in der Kette ſeiner Schlüſſe aufthaten und zu ſeinen Verräthern wurden. So auch ſeine Ver⸗ theidigung. In blinder Gier griff er nach einzelnen Punkten, ſich nur vertrauend, und überſah dabei die Blößen, die er ſich ſelbſt gab. In ſeinem ganzen We⸗ ſen war nichts Männliches, man ſah nur den lauernden Tiger, wo er handeln wollte. Man iſt überzeugt, daß 310 James Blomfield Rush. keine ſeiner vielen Uebelthaten ihm die geringſte Unbehag⸗ lichkeit verurſachte(2), noch daß er je Reue gefühlt. So war denn auch ſeine Aufführung im Kerker vor und nach der Verurtheilung. Vorher planirte er auf alle mögliche Weiſe, wie er frei werden könne, wahr⸗ ſcheinlich nur(2) um Die wieder zu verfolgen, welche ihn verfolgt hatten. Nach der Verurtheilung ſtudirte er die Charaktere Derer, von denen er hoffte, ſie noch be⸗ trügen zu können, nämlich ihnen den Glauben an ſeine Unſchuld einzuimpfen; die Andern ließ er gehen, ſie kümmerten ihn nicht. So ſchrieb er einen Brief, der in den londoner Zeitungen publicirt werden ſollte, worin er ſeine Unſchuld betheuerte; angehängt waren eine Menge Gemeinplätze, die ſeine Tochter unterzeichnen ſollte. Selbſt in der letzten Zuſammenkunft mit ſeinen Kindern will man in ſeiner zur Schau getragenen Rührung die Ab⸗ ſicht bemerkt haben, auf die Kinder und durch ſie aufs Publicum zu wirken. Bei der Unterſuchung ſeines Schädels wollen die Phrenologen nachträglich alle dieſe hier angegebenen Eigenſchaften und Mängel in außerordentlicher Stärke ausgedrückt gefunden haben. Ein vollſtändiges Regiſter ſeiner Eigenſchaften iſt auch gedruckt. In Norwich und der Umgegend iſt der Glaube all⸗ gemein, daß Ruſh, wenn ſein Unternehmen geglückt wäre, Emilie Sandford, die Mitwiſſerin und Gehülfin ſeiner Fälſchungen, zu ſeinem nächſten Opfer erkoren hätte. Sonnabend, am 21. April 1849, fand die Hinrich⸗ tung ſtatt. Das alte Schloß von Norwich, einſt der Sitz mäch⸗ tiger Barone, jetzt der Kerker von Norfolk, erhebt ſich behag⸗ t. er vor r auf wahr⸗ welche irte er ih be⸗ ſeine n, ſi f, der worin Menge Selbſt nill e Ab⸗ aufs en die gebenn Stirke ſiſtt be al⸗ t wäre, ſeinet itte. intich James Blomfield Rush. 311 in gebieteriſchem Feudalſtolz auf einem künſtlichen Hügel. Eine gemauerte Brücke verbindet es mit der Schloß⸗ wieſe. Auf dieſer Brücke war der Galgen aufgerichtet. Vom frühen Morgen an wehte vom Mittelthurme des Schloſſes eine ungeheuere ſchwarze Fahne, das Wahr⸗ zeichen des traurigen Geſchäftes dieſes Tages. Der Gal⸗ gen ſtand ſo hoch, daß man ihn von den meiſten Punk⸗ ten der Wieſe aus ſehen konnte. Vom frühen Morgen an waren die Straßen der Stadt Norwich mit Neugierigen überfüllt, beſonders aus der Ungegend. Man ſah Mütter und Väter ihre Kinder tragen oder am Arme führen, als gelte es ein ſeltenes Feſt. Viele dieſer Kinder mochten zum erſten Male hier ſein, ſie gafften entzückt die große Stadt an. Bald füllte ſich die Wieſe, daß kein Apfel zur Erde konnte, man drängte ſich um die Gitter am Graben, man hielt ſich in ſchwindlichter Stellung, um nur etwas von der Handlung zu ſehen; ja ſelbſt an den entferntern Stellen, wo man wirklich nichts ſehen konnte, war ein heftiger Gedrang, damit man wenigſtens ſagen konnte, man ſei bei Ruſh's Hinrichtung zugegen geweſen. Als die neunte Stunde geſchlagen, öffneten ſich alle Fenſter, die nach dem Platze führten, die Dächer wurden beſetzt, ſelbſt die Kirchthürme füllten ſich. Die Glocken läuteten von 11 bis 12 Uhr. Nachdem in dieſer Mittagsſtunde Ruſh von dem Henker Calcraft gebunden worden, zog die Todesprozeſſion aus dem Schloßthore hinab nach dem Galgen. Der Kaplan las die Liturgie. Ruſh hatte anfänglich die Begleitung oder wenigſtens die letzte Anweſenheit eines Geiſtlichen ge— wünſcht, mit welchem er und ſeine Familie in befreun⸗ detem Verkehr geſtanden; ſpäter hatte er ihm den Rücken gewandt, weil derſelbe mit einer der Magiſtratsperſonen . 4 5 . . 312 James Blomfield Rush. geſprochen. Er traute ihm nun nicht mehr, es könnte ja nur die Abſicht ſeines Beſuches ſein, der Polizei etwas über ſeine letzten Aeußerungen zu hinterbringen, was ent⸗ weder nicht wahr ſei oder er nicht wünſche, daß ſie es hören ſolle. So begleitete ihn das Mistrauen bis auf ſeine letzten Schritte. Er war in ſchwarz gekleidet, ſein Hemdkragen leicht heruntergeſchlagen, damit Platz für den Strick ſei. Schritt und Haltung waren feſt. Die Stufen zum Galgen ward er hinaufgeführt, er ſiellte ſich aber ſelbſt unter denſelben. Einen Augenblick ſchien er die ungeheuere Maſſe der Zuſchauer zu überfliegen, deren Augen auf ihn gerichtet waren, dann wandte er ſich raſch um und kehrte ihnen den Rücken, während er das Schloß an⸗ ſchaute. Er ſchüttelte mit Mr. Pinſon, dem Kerkermeiſter, mit den Schließern und dem Henker die Hand— nach Zeitungsnachrichten auch mit dem Sheriff, was dieſem von denſelben Zeitungen ſehr verargt ward— und bat, daß die Klappe fallen möge bei den Worten der Litur⸗ gie:„Die Gnade unſeres Herrn Jeſu Chriſt—“ So geſchah es; die Klappe fiel und der Verbrecher endete faſt ohne einen Todeskampf. Nach einer Stunde ward der Leichnam fortgenommen, der Kopf raſirt und eine Todtenmaske von ihm genommen. Die Gebeine wurden im alten Wallgraben verſchartt. Ein Zweifel war geblieben: mit welcher Waffe hatte der Mörder ſein Werk vollbracht? Die Waffe war nicht gefunden, trotzdem daß man die Wieſen, Gärten, Aecker und Höfe von Potaſh⸗Farm durchſchlürft und durchſto⸗ chen hatte. Die allgemeine Annahme war, daß er mittels James Blomfield Rush. es könnte zweier Doppelpiſtolen den vierfachen Mord und die At⸗ zei etwas tentate verübt. Am 19. Mai, vier Wochen nach ſeines was ent⸗ Vaters Hinrichtung, ließ der junge Ruſh den Ochſenhof aß ſie es auf Potaſh⸗Farm aufräumen. Unter dem Miſte, dicht bis auf an einer Mauer, fand ein Arbeitsmann ein doppelläu⸗ figes Gewehr, eine Art kurzen Karabiners, von dem es en leicht zeither außer allen Zweifel geſetzt iſt, daß es das Mord⸗ Schritt gewehr geweſen, deſſen ſich Ruſh bedient hat. Es war Gialgen ein ſchweres, kurzes Feuergewehr, das kaum mit einer ſt unter Hand regiert werden konnte. Wahrſcheinlich war es igeheuere damals ganz neu; eine Arbeit aus beſter Fabrik, von gen auf Wasley Richards, mit einem Springbayonnet ſo lang un un wie der Lauf. Der in der Halle gefundene Ladeſtock loß an paßte dazu. Der Verkäufer dieſer Waffe, von der Polizei in meiſtr, London aufgefunden, erinnerte ſich, daß der Mann, wel⸗ nach cher ſie gekauft(einige Zeit vor dem Morde) die Zünd— löcher größer machen ließ. Das führt auf die Vermu⸗ thung, daß er die Büchſe zum leichtern Laden einrichten 4 4 ließ, und wirklich mit derſelben Waffe zuerſt Vater und „ſe Sohn, und, nachdem er ſie im Speiſeſaale wieder gela⸗ den, die beiden Frauen niederſchoß. Im oder am Speiſe⸗ ilhr zimmer ließ er dabei den Ladeſtock fallen. 5 Emilie Sandford hatte die allgemeine Theilnahme ſr erregt. Wenn ſie geſchwiegen, wenn ſie, ihrem erſten Fhein Gefühle folgend, ein falſches Zeugniß abgelegt, wäre Ruſh ſchwerlich verurtheilt worden. Man fühlte ſich zum Dank für ihren heroiſchen Entſchluß verpflichtet, der das Land von einem Ungeheuer befreit, und in Betracht ihrer e hu traurigen Lage ward eine Subſcription für ſie eröffnet, nnih die, wo die Königin mit 25 Pf St. voranging, bald Lr einen bedeutenden Erfolg hatte. Man beſchloß, da ſie, urchſt bei dieſen Antecedentien, in England nicht leben könne, nit Xvl. 14 1 314 Zames Blomfield Rush. ihr in einer der Colonien eine Zukunft zu bereiten. Da⸗ gegen erhoben ſich Stimmen, wenn darunter verſtanden ſei, daß man ſie um der paar Hundert Pfund Almoſen willen zwingen wolle, England zu verlaſſen. Sie müſſe die Freiheit haben, zu gehen oder zu bleiben, wie ſie wolle. — Andere Stimmen dagegen ſagten, wenn eine Tugend, die gefallen iſt, dafür ſo königlich belohnt wird, daß ſie ſich wieder erhoben hat, wie muß erſt eine Tugend, wie die der Eliza Chaſtney, belohnt werden, die nicht gefallen war, ſich aber vom Anfange an muthig für ihre Herr⸗ ſchaft opferte. Und ſie wird als ein Krüppel ihr Leben verbringen. Auch für ſie ward eine beträchtliche Samm⸗ lung veranſtaltet. 3 Nach den letzten Zeitungsnachrichten erholte ſich die junge Miſtreß Jermy nach der Amputation ihres Armes. Wie es um den Erbſchaftsprozeß und die Eſtates von Stanfield⸗Hall ſteht, und ob er mit Ernſt und von wem nach Ruſh's Tode fortgeſetzt wird, darüber fehlen uns die Nachrichten. Nach einem Privatbriefe, vom Anfang April 1850 aus Norwich hatte man Miſtreß Jermy einen künſtlichen Arm verfertige, den ſie wohl zu handhaben wußte. Ihre Handſchrift war rein und ffſt, ihre Geſundheit ließ nichts zu wünſchen, ſelbſt die Heiterkeit ihres Gemüths kehrte zurück. Der Prozeß über die Eſtates mußte fortdauern, denn abermals hatte eine eigenmächtige Beſitzergreifung von Seiten der Larner ſtattgefunden. Sie mußten durch die Polizei herausgeworfen werden!— Ruſh's Sohn, James, war aus dem Beſitz von Potaſh⸗Farm geſetzt worden, blieb aber in der Nähe wohnen. De⸗ iden oſen ſüſſe olle. end, ſi wie allen err⸗ eben mn⸗ 9 di mes. von von hlen 1850 ichen Ihr ließ ütht denn vol h di me rden, Angelique de la Motte Pillert d'Apremont. 1654— 1662. Der nachfolgende Fall wird in den Compendien der franzöſiſchen Criminaljuſtiz älterer Zeit als einer der merkwürdigſten, aber auch als einer der ſcandalöſeſten und ſcurrilſten aufgezählt. Wer eine dieſer beiden letztern Eigenſchaften fürchtet, überſchlage ihn. Er iſt nur mit der Hieroglyphenſchrift älterer Berichterſtatter geſchrieben, überläßt der Phantaſie daher viel, und führt uns in ein franzöſiſches Nonnenkloſterleben zu Mitte des 17. Jahrhunderts. Angelique de la Motte Villert d'Apremont war im Jahre 1623 als ein 19jähriges junges Mädchen als Novize in die Nonnenabtei von Blapac eingetreten. WMan darf glauben, daß nicht ſowol der Wille der Aeltern als religiöſe Neigung oder Schwärmerei ſie dazu bewogen; denn als ſie einer vorübergehenden Krankheit wegen dies Haus verlaſſen mußte, blieb ihr Verlangen nach dem geiſtlichen Stande ſo glühend, daß ſie, unter Bewilligung ihrer Mutter noch im ſelben Jahre in ein zweites Non⸗ nenkloſter, die Priorie der Filles Dieu de Chartres als Novize eintrat. Das Kloſter gehörte zum Orden des heiligen Auguſtin, und die Priorin Anne de Salar 14 3 4 316 Angelique de la Motte Dillert d'Apremont. de Bouron war von mütterlicher Seite eine Tante der Novize. Sie legte ihre Gelübde ab unter allen Ceremonien, welche bei einer Aufnahme in ein Nonnenkloſter her⸗ kömmlich ſind. Angelique hat erweislich nur ein Mal, im Jahre 1644 oder 1649 das Kloſter verlaſſen, und auch da nur mit Erlaubniß der Vicare des Biſchofs von Chartres. Sie beobachtete aufs gewiſſenhafteſte die Regeln ihres Ordens, ſie fehlte nie beim Dienſt im Chor und beobachtete 3 Satzungen und verrichtete alle Dienſte, welche die Kirche im Allgemeinen und im Speciellen vor⸗ ſchreibt. Ihre Schweſtern achteten ſie und liebten ſie. Oft ward ſie von ihnen als Muſter Andern aufgeſtellt. Die Priorin Anne de Salar war mittlerweile 71 Jahre alt geworden. Gedrückt von der Laſt des Alters, fühlte ſie ſich zu ſchwach zur fernern Verrichtung ihrer amt⸗ lichen Obliegenheiten und übertrug 1651 die Priorie ihrer Nichte, einſtweilen unter der Form einer Coadjutrir. Angelique erhielt indeß durch ein Brevet, unterzeich⸗ net vom Herzog von Orleans, die königliche Beſtätigung, und am 13. September des folgenden Jahres auch die Bulle aus Rom, welche die Uebertragung ſanctionirte. Schon am 19. September 1651, alſo vor Empfang der Bulle, hatte ſie einmal als Priorin fungirt, dann ge⸗ ſchah es am 10. Februar 1652, nach Empfang derſel⸗ ben, zum zweiten Mal. Am 1. Juni 1654 verſtarb Anne von Salar. Schweſter Angelique war nunmehr auch titulirte Priorin des Kloſters der Filles Dieu de Chartres. Inzwiſchen mußten ſeltſame Gerüchte im Umgange ſein Wir erfahren davon nichts, nur daß der Biſchof von Chartres noch im Laufe dieſes Jahres, 1654, ihr, unter — ———— Angelique de la Motte Pillert d'Apremont. 317 det der Strafe der Nullität unterſagte, Novizen im Kloſter aufzunehmen, auch eine vorzunehmende Generalviſitation nien, ihr ankündigte. her⸗ Bald erſchien auch ein Großvicar der Diöceſe und von den vier Nonnen des Kloſters forderten damals zwei ahrt die Erlaubniß, das Kloſter verlaſſen zu dürfen. nur Von einem Beſcheid darauf, oder von einem Grunde, es. warum ſie dieſes Anliegen ſtellten, erfahren wir nichts. geln Dagegen erfolgte am 19. Mai 1655 eine abermalige und Viſitation. In dem damals aufgenommenen Protokoll enſte, hieß es:„in dem Kloſter herrſche gar keine Clauſur; vor die Schweſter de Villemont habe den Viſitator ins Ge⸗ ſi heim zu ſprechen gewünſcht, aber die Priorin habe es iellt. ihr nicht erlaubt; er, der Viſitator, habe darauf aufs ahr Neue das Verbot der Aufnahme von Novizen wieder⸗ ühlu holen müſſen; die Priorin habe ſich ſelbſt geweigert das amt⸗ Protokoll zu unterzeichnen, und ſelbſt die Vorleſung ihre deſſelben verhindert, indem ſie Lärm mit einer Klingel gemacht.“ zich Auf dieſe Unterſuchung und dieſes ſonderbare Pro⸗ tokoll erfolgte nichts. Inzwiſchen war der Biſchof von Chartres geſtorben, rirt von welchem dieſe Verfolgung ausgegangen zu ſein ſcheint. de Das Kapitel verordnete im Jahre 1656, während der g Vacanz eine neue Specialcommiſſion, welche durch eine erſt Viſitation und Einnahme des Augenſcheins die obſchwe⸗ benden Verhältniſſe conſtatiren ſollte. zun Der Befund dieſer Specialcommiſſion war ein ganz anderer, und ihr Protokoll lautete dahin: Die Priorin zeichne ſich durch eine geborne Würde und Autorität aus, der aller Stolz fehle; die Religioſen wären pünktlich ge⸗ horſam, doch ohne daß es eines Zwanges bedürfe; die f Zeiteintheilung und die Arbeiten der Schweſtern ſeien 5 318 Angelique de la Motte billert dApremont. 8 höchſt zweckmäßig, und ganz nach den Regeln des heiligen Auguſtin; das Haus in beſter Ordnung, der Beichtvater eifrig, die Clauſur beobachtet.“ Nur zu wünſchen ſei die Herſtellung eines Sprechzimmers und der Durchbruch einer andern Kloſterthür. So ſtanden die Dinge, als ein Ungewitter von an⸗ drer Seite inzwiſchen der Priorin drohte, und ihr Titel und Amt, Summa ihr Beneſicium, ſtreitig zu machen drohte. Eine Clariſſennonne vom Orden von Citeaux, die Schweſter Damilly, hatte ſchon 1655(vermuthlich in Folge der vielfachen Viſitationen gegen unſere Priorin) ſich ſchriftlich nach Rom gewandt, um für ſich die Priorie zu erbitten. Sie hatte vorgegeben, durch den Tod der Anna von Salar ſei dieſer Sitz vacant, und der Papſt hatte ihr wirklich das Beneſicium zugeſtanden,„was auch der Grund der Vacanz ſei“, hieß es in der Bulle, die nur die Bedingung ſtellte, daß der neue Orden, in welchen die Schweſter Damilly träte, ſtrenger, oder min⸗ deſtens ebenſo ſtreng ſei als der, welchen ſie v rlaſſe. Kraft dieſer Bulle hatte Schweſter Damiilly ſchon am 3. September 1655 Beſitz von der Priorie nehmen wollen. Aber die Schweſter d'Apremont hatte ihr herz⸗ haften Widerſtand geleiſtet. Die Schweſter Damilly hatte ſich an den großen Rath gewandt, und dieſer, in Reſpect vor der päpſt⸗ lichen Bulle, ihr eine Einweiſungsordre in die Priorie gegeben. Wir wiſſen aus vielen Beiſpielen, wie es im alten Frankreich mit Gerichts⸗, Parlaments- und königlichen Ordres gehalten wurde, die Gerichte, die Parlamente und auch vielleicht die königlichen Ordres widerſprachen ſich, und es entſtanden neue Prozeſſe darüber, welche Gültigkeit haben ſolle? gen ter ſei uch itel hte. die hin in) orie det apft vas ule, nin⸗ chon men e oßen pſ⸗ iorie lten ichen en che Angelique de la Motte billert d'Apremont. 319 Der Streit dauerte ſechs Jahre zwiſchen Den beiden Schweſtern, während welcher Zeit Angelique d Apremont ſich als Priorin behauptete. Doch muß ſie während der Zeit, ob in Beſorgniß vor einem ungünſtigen Ausfall des Rechtsſtreites? ihr Beneficium an eine andere, die Schweſter Tiercelin cedirt haben. Wir finden dies we⸗ nigſtens ſpäter als Factum erwähnt, ohne zu wiſſen, wann es geſchehen iſt. Aber auch Schweſter Damilly war während der Zeit keineswegs müßig. Wenn es ihr nicht gelänge ihre Ri⸗ valin mit päpſtlicher Bulle aus dem Beſitz zu werfen, ſo hoffte ſie es durch andere Entdeckungen zu vermögen. Sie verſchaffte ſich die Erlaubniß, im Geheimen ein Scrutinium über das Leben der zeitweiligen Priorin an⸗ zuſtellen und verfolgte dieſe Nachforſchung mit allem Eifer einer verkürzten Erbin, die das Teſtament des Erblaſſers umzuſtürzen ſich bemüht. Sie hatte Vieles während der ſechs Jahre ermittelt und trat demnach mit ihrem Antrage wieder öffentlich vor. Sie ermittelte, daß die Schweſter Angelique eine arge Sünderin ſei, und nicht ſie allein, ſondern auch einige ihrer Nonnen. Eine derſelben, die Schweſter Duvivier, ſei ein ausſchweifendes Frauenzimmer, ſie habe ſich ab⸗ gegeben mit den Weingärtnern in der Nachbarſchaft, und ſei einige Mal, gewiß wenigſtens ein Mal, Mutter geweſen. Weit Erſchreckenderes aber ſei von der Schweſter d'Apremont zu ſagen: ſie habe als Mann junge Mädchen verführt. Eine derſelben habe es auch ſchon bekannt⸗ dies Bekenntniß ſei aber merkwürdig ſpät erfolgt, und ſie habe es noch verſchwiegen, als die Viſitatoren im Kloſter waren. Gleicherweiſe habe die Priorin aber auch Männer verlockt und ſie zu ihrer Wolluſt und Schande gebraucht. —————————— 320„ de la Motte pillert d'Apremont. 3 Demnhſt müſſe die Schweſter Angelica d'Apremont zu jenen räthſelhaften Weſen gehören, welche man Her⸗ maphroditen nennt. Abgeſehen von allem Andern, leuchte doch daraus klar hervor, daß ſie nicht Vorſteherin und Priorin eines Nonnenkloſters ſein könne. Wenn ſie aber 1 kein Beneficium beſitzen könne, ſo könne ſie es auch nicht 3 1 Andern übertragen. Ihre Reſignation zu Gunſten der Schweſter Tiercelin müſſe demnach für null und nichtig erklärt werden, und ſie, die Schweſter Damilly, in den Beſitz ihres wohl titulirten Rechtes geſetzt werden. . Der Prozeß ging nun vor ſich, von dem uns leider nur Auszüge vorliegen; es war einſtweilen nur ein Civil⸗ prozeß zwiſchen zwei Nonnen um den Beſitz einer Priorie. Jenes war der Auszug der Klage, der der Klage⸗ beantwortung klingt uns faſt noch ſonderbarer. Schweſter d'Apremont replicirte nämlich:+ Solche Angaben kämen etwas ſpät, ſintemalen ſie bereits 57 Jahr alt ſei; wie könne man in ſolchem Alter ſolche Handlungen von ihr vorausſetzen! Und ſelbſt wenn erwieſen würde, daß ſie in einem ſolchen natür⸗ lichen Zuſtande ſich befinde, ſo ſche ſie doch darin keinen 1 Unmöglichkeit das Beneſicium einer Priorie zu beſitzen. Im Uebrigen könne man an ihrem Geſchlechte gar nicht zweifeln, wenn man ihre bisherigen Gewohnheiten und Sitten einer genauen Prüfung unterwerfe. 3 Hätte die Angeklagte wirklich nichts Anderes zu er⸗ widern gehabt? Es hat faſt den Anſchein. 1 Durch das Urtheil des Großen Rathes vom 29. De⸗ . cember 1661 ward verordnet: „Bevor in der vorliegenden Sache zu Recht ge⸗ — ſprochen werde, ſolle durch den Official von Chartres der Dame d'Apremont ſowie der Schweſter Duvivier der 7 Prozeß gemacht werden, auf Grund der vorliegenden Be⸗( 9. tu der * 6. Angelique de la Motte Pillert d Apremont. 321 ſchuldigungen, und ſolle hinzugezogen werden der Crimi⸗ nallieutenant von Chartres, welcher eben desgleichen den Prozeß anſtrengen ſolle wider alle weltliche Perſonen, die als Complicen der Anſchuldigungen und Verbrechen er⸗ ſcheinen, deren die Damen d'Apremont und Duvivier bezichtigt werden; auch ſei beſagte Duvivier in das Ge⸗ fängniß des Officials von Chartres zu bringen; doch ſolle gegenwärtiges Arret der Schweſter Tiercelin, als der Ceſſionarin der reſignirt habenden Schweſter d'Apre⸗ mont, in keiner Art ſchaden. Die beſtellten Richter, der Official und der Crimi⸗ nallieutenant von Chartres ſcheinen ſehr bald ihr Urtheil gefunden zu haben. Beide erklärten: „Die Schweſter d'Apremont für überführt: als ein und dem andern Geſchlecht zugehörig, Unzucht getrieben zu haben mit Männern und mit Frauen, auch junge Mädchen verführt zu haben.“ Der Official erkannte darauf: „Daß ihre Gelübde null und nichtig ſeien, ihr Bene⸗ ficium vacant, und de jure und de facto zu erſtreben.“ Demnächſt erkannte er: „Daß der Schweſter d'Apremont ihr geiſtliches Habit vom Leibe zu reißen, ſie in ewiger Haft zu behalten, auch der Gebrauch der Satramente ihr zu entziehen und nur im Fall der Todesgefahr zu geſtatten ſei.“ Der Criminallieutenant aber verdammte darauf die Schweſter d'Apremont: „Zu öffentlicher Ehrenbuße vor der Pforte der Kloſter⸗ kirche; auch daß ſie daſelbſt laut ausſprechen ſolle, wie ſie ſchändlicher⸗ und niederträchtigerweiſe, als einem und dem andern Geſchlecht zugehörig, Unzucht getrieben und junge Mädchen geſchändet habe, was ſie tief bereue, und Gott, den König, die Juſtiz und ihr Kloſter um Vergebung 14** 322 Angelique de la Motte Villert dhtemont. deshalb bitte; daß ſie darauf an einen Galgen vor der Kloſterkirche gebunden, hier erdroſſelt, ihr Leib darauf aber ſammt den Prozeßacten verbrannt werden ſolle.“ Daſſelbe Urtheil erklärte: „Die Schweſter Duvivier für überführt, mit mehren Weingärtnern aus der Nachbarſchaft Umgang gehabt zu haben“, und verurtheilte ſie dafür:„die Schweſter d'Apremont zu ihrer Hinrichtung zu begleiten, Ehren⸗ buße zu thun und zu faſten.“ Im Wege der Appellation kam die Sache an den Großen Rath. Dieſer verordnete: daß die Schweſter d'Apremont beſichtigt werden ſolle. War dies in erſter Inſtanz nicht geſchehen?! Oder hatten nur die Richter ſie beſichtigt? Wenigſtens ward erſt jetzt ein Collegium Sachverſtändiger ernannt, beſtehend aus vier Aerzten, vier Chirurgen und zwei Matronen. Dieſe Sachverſtändigen erklärten einſtimmig: ja, die ihnen vorgeführte Angeligue de la Motte Villert d'Apremont habe beide Geſchlechter. Aber nicht ein⸗ ſtimmig waren ſie darüber, welches der beiden Geſchlech ter das vorwiegende ſei? Drei unter ihnen glaubten nichtsdeſtoweniger, daß das männliche Geſchlecht bei ihr das ſei! Doch waren alle wieder der An⸗ ſicht, daß ſi er zeugen, noch empfangen könne, ver⸗ möge der weſentlichen Fehler dieſer ihrer Organiſation. Wahrſcheinlich iſt der Theil des erſten Urtheils in Erfüllung gegangen, welcher das Verbrennen der Pro⸗ zeßacten verordnet, zum Leidweſen für die Wiſſenſchaft. Denn die Arzneikunde mußte begieriger auf dies wiſſen⸗ ſchaftliche Gutachten ſein, als wir es ſind. Warum taucht nicht ein derartiger Prozeß auch in unſern Tagen auf, damit, wie ein Liebig und Genoſſen im Görlitz ſchen Prozeß die alte Tradition von der Selbſtverbrennung der rauf (. hren t zu eſtet hten den weſter erſte ichter giun rzten, je, iller ein hlec bten Mi ihr rAn ver tion. ils in Pr ſchnt wiſen erun Tagl zſto ne de la Motte Pillert d'Apremont. 323 auf alle Zeiten zu Schanden gemacht, die Wiſſenſchaft von heut auch Gelegenheit habe, über die Möglichkeit der Hermaphroditennatur ein Endurtheil zu ſprechen! Wenn die Priorin der Filles Dieu de Chartres nach der wiſſenſchaftlichen Ermittelung zu drei Viertel ein Mann und nur zu einem Viertel Weib war, ſo möchte nach unſern Rechtsbegriffen das ganze Funda⸗ ment ihrer Schuld und Strafbarkeit verrückt ſein. Konnte ſie noch als Nonne, die ihre Ordensgelübde übertritt, be⸗ ſtraft werden? Nicht vielmehr als ein Mann, der ſich in ein Kloſter eingeſchlichen und Unfug angerichtet, wo⸗ bei denn freilich die ſehr ſchwierige Unterſuchung wäre, ob es mit Bewußtſein, Abſicht geſchehen, in welcher Abſicht, ob um eine reiche Pfründe zu erlangen oder in wollüſtiger, und vielleicht eine Unterſuchung darüber, ob dies Bewußtſein, dieſe Abſicht von Anfang an dagewe⸗ ſen, oder erſt im Verlauf der Zeit, durch die lockende Gelegenheit gekommen? Von alledem erfahren wir nichts, es iſt auch ſehr zweifelhaft, ob die Unterſuchung ſelbſt darauf ausgedehnt geweſen. Indeſſen nahm der Große Rath auf dieſe Erwägung doch einige Rückſicht; er reformirte das erſte Urtheil: weil dargethan ſei, daß ſie mehr Unzucht getrieben in ihrer Eigenſchaft als Mann als in ihrer Eigenſchaft als Weib, ſie auch geduldet und begünſtigt habe die Aus⸗ ſchweifungen der Schweſter Duvivier, ſo ſolle die Dame d'Apremont von der Hand des Henkers gepeitſcht wer⸗ den, aber im Geheimen, innerhalb der vier Wände ihres Kloſters, auch im Gefängniß verbleiben für den Reſt ihrer Tage.— Aber auch dies Urtheil erklärte ihre Be— neficien für vacant und für de facto et de jure zu er— ſtreben. Schweſter Duvivier ward gleichfalls zur Auspeitſchung ———————————— 324 Angelique de la Motte billert varnnt verurtheilt. Für den Reſt ihrer Tage ſollte ſie unter den Madeleinetten in Paris eingeſperrt werden. Mag das Urtheil gerecht oder ungerecht erſcheinen, in einem Punkte übte der hohe Rath einen richtigen Act der Gerechtigkeit. Die fromme Schweſter Clariſſin, welche ihrer Schweſter Auguſtinerin das Unglück einge⸗ rührt und ſechs Jahre hindurch geſammelt, um ſie über⸗ führen zu können, erntete nicht den Lohn ihrer ſauren Arbeit. Das Gericht hielt ſich an die Worte der päpſt⸗ lichen Bulle. Da dieſelbe die Priorie der Filles Pieu de Chartres der religiöſen Schweſter Damilly nur unter der Bedingung zuſprach, daß die Ordensregeln des neuen Kloſters mindeſtens eben ſo ſtreng ſeien als desjenigen geweſen, welches ſie verlaſſen, ſo erklärte das Gericht die Anſprüche der Damilly für erloſchen, ſintemalen die Regeln der Clariſſinnen ſtrenger wären als die der Auguſtinerinnen. Man vermuthet— actenmäßige Data exiſtiren auch darüber nicht— daß die Schweſter Tiercelin im ruhigen Beſitz ihres Priorats geblieben. Alſo eine männliche Priorin ließ man ein Recht, was ſie nie üben gekonnt, durch Ceſſion einer andern Perſon übertragen und Kirche und Juſtiz ſchwiegen dazu, des lieben Friedens und des ungeſtörten Beſitzſtandes wegen. ntet nen, igen ſſn, ge⸗ ber⸗ nen pſt Nieu nter uen igen icht die der uch gen lice nnt, iche he Die Gitftmörderin Ruthardt. 1844— 1845. In Stuttgart lebte im Jahre 1844 ein Goldarbeiter Ruthardt, ein Mann, von dem man ſonſt eben nicht viel wußte, als daß er ſich mit der Erfindung eines perpetuum mobile beſchäftige. Den Stein der Weiſen finden wollen, galt ehedem als Anweiſung auf das Irren⸗ haus, das Perpetuum mobile herſtellen zu wollen, gilt heut als die auf Armuth. Ruthardt hatte ein Weib genommen, wenn auch nicht ganz jung, doch noch in guten Jahren, ehemals eine Schönheit, wol noch mit Anſprüchen darauf, die beſſere Tage gekannt, ſchönere Ausſichten gehabt, die ſeufzend in der engen Stube, in der kleinen Küche dem Grübeln, Sinnen und Schaffen eines Mannes zuſah, welcher mehr ausgab, als er ein⸗ nahm, und unter ſeinen Büchern, Rädern, Cirkeln und Gewichten der Frau wahrſcheinlich nicht die Aufmerk⸗ ſamkeit ſchenkte, auf welche ſie, einſt von einem Corps Anbeter gefeiert, noch Anſpruch zu haben glaubte. Be⸗ denklich in Jahren vorgerückt, getäuſcht in vielen Er⸗ wartungen, hatte ſie den ſtillen, ämſigen Mann nur genommen, um unter die Haube zu kommen. Sie hatte einen Namen und Stand gewonnen, aber kein Glück. 326 Die Siftmörderin Ruthardt. Sie kokettirte, wie früher mit andern Männern, mit ihrem unverdienten Schickſal, und fand vermuthlich im Benehmen des Mannes ſelbſt keinen Troſt, der ſich auch für Beſſeres berufen hielt, nämlich der Menſchheit eine große Entdeckung zu hinterlaſſen, als durch liebreiche Aufmerkſamkeit eine Frau zu tröſten, welche das Unglück gehabt, keinen beſſern Mann zu bekommen als ihn. Die Ehe war unglücklich, wiſſen wir jetzt, obgleich man nichts von heftigen Scenen, empörenden Auftritten erfahren, und deshalb im gewöhnlichen Sinn des Wor⸗ tes ſagte, die Ehe ſei glücklich geweſen. Viel mehr über das Verhältniß beider Ehegatten hat ſelbſt die Unter⸗ ſuchung, ſoweit ſie bekannt geworden, nicht heraus⸗ geſtellt. Ende April befiel den Goldarbeiter eine Krankheit, welche im Anfang Mai, trotz der Pflege der Frau und der zugezogenen Hülfe eines Arztes, immer heftiger ward. Noch vor der Mitte des Monats erlag er den Kräm⸗ pfen nach einem vierzehntägigen Krankenlaget. Einige zufällig zuſammentreffende Umſtände(auf die es hier nicht ankommt, da das Intereſſe dieſes Criminalfalls nach einer ganz andern Seite hin fällt) erregten Ver⸗ dacht. Der Charakter der Frau ſchien ihn nach dem Leumund in der Nachbarſchaft zu beſtätigen. Sie ward vorläufig verhaftet; die Obduction des Leichnams erfolgte und ergab, daß Ruthardt mittels Arſenik vergiftet wor⸗ den. Die Gefangene legte bald das Geſtändniß ab, daß ſie ihn vergiftet, und zwar durch Rattengift, welches ſie ſich zu verſchaffen gewußt! Dies der Thatbeſtand eines Verbrechens, das an und für ſich keinen Anſpruch hätte, in einer Sammlung der merkwürdigſten Criminalfälle Aufnahme zu finden, wenn das Aufſehen, welches es erregte, und daß es durch die * Die Giftmörderin Ruthardt. 327 Vertheidigung in die ſociale Zeitgeſchichte, und ſogar in die Politik überſpielte, denſelben ihm nicht ertheilte. Es ſind zwei Momente: einmal, daß auch durch die Unter⸗ ſuchung, ſoweit ihre Reſultate mitgetheilt werden, das Motiv zur That nicht vollſtändig ermittelt worden; dann daß hier der natürliche oder künſtliche Widerwille gegen die Anwendung der Todesſtrafe ſich zum erſten Mal praktiſch ausſprach, indem man in ihr ein neues gegen das Individuum und die menſchliche Geſellſchaft began⸗ genes Verbrechen hinzuſtellen verſuchte, darauf fußend, daß eben nur der verderbte, unnatürliche Juſtand dieſer geſellſchaftlichen Verhältniſſe die Ruthardt zur Verbre⸗ cherin gemacht, nicht ihre natürliche Anlage, ihr freies Be⸗ wußtſein, ihr eigener Wille, daß ſie alſo nicht, wenigſtens nicht mit der härteſten Strafe um Etwas zu büßen habe, wovon Andere die eigentliche Schuld trügen. Der Prozeß alſo ward zum Parteienkampf zwiſchen Princi⸗ pien, er drang bis in die württembergiſche Kammer, und die eine Partei, welche jene Grundſätze aufſtellte, wußte einen Theil des Volkes dafür, und zu Gunſten der Ver⸗ brecherin in nicht geringe Aufregung zu verſetzen. Ja, dieſer Prozeß ward noch nach dem Tode der Verbreche⸗ rin, den ſie nach dem alten Geſetz erlitten, fortgeſetzt. Es kommt hinzu, daß dieſer Prozeß der erſte war, der nach dem reformirten Criminal zeßverfahren in Würt⸗ temberg durch ein öffentliches Shiußoerfehren dem Pu⸗ blicum vor die Augen geführt ward; um ſo mehr Auf⸗ forderung für Advocaten, Juriſten, Parteimänner, ihre ganze Kraft aufzubieten, dem Falle die Formung und Färbung zu geben, welche ihren Ideen zuſagte. Die Mörderin ſollte gerettet werden, um durch eine Anklage der ganzen ſocialen Verhältniſſe, in denen wir leben, den Beweis zu führen, daß ſie es ſeien, welche die wahre 328 Die Giftmörderin Ruthardt. Quelle der Verbrechen wären, und zunächſt damit auf Abſchaffung der Todesſtrafe hinzuarbeiten. In Anbetracht dieſer beſondern Stellung des Pro⸗ zeſſes weichen wir von unſerer gewöhnlichen Darſtellungs⸗ weiſe ab, und fangen damit an, womit in der Regel ein Prozeßverfahren ſeinem Ende zueilt, mit der Ver⸗ theidigung, d. h. mit der Darlegung des Sachverhält⸗ niſſes, wie es der Defenſor im Schlußverfahren gab. Die Ruthardt, Chriſtiane, oder wie ſie ſich ſelbſt nannte, Nanette, war die uneheliche Tochter zweier zu Stuttgart lebenden, beide den höhern Ständen ange⸗ hörigen Aeltern. Ihr Vater(ſchon todt) war ein be⸗ kannter Arzt, die noch lebende Mutter eine Baronin. Beide lebten 1804 im Witwenſtande. Sie wollten ſich, gegen den Willen einiger ihrer Verwandten, heira⸗ then. Die Trauung war angeſetzt, der Pfarrer ſtand ſchon vor dem Altar, als die Schweſter des Arztes(wir nennen ſie hier Tante) noch ein Mal in ihn drang davon abzuſtehen. Der Arzt geſtand iht, er könne nicht mehr zurück, die Baronin trage ſchon unter ihrem Her⸗ zen ein Zeichen ſeiner Liebe. Die Tante ließ ſich aber dadurch nicht zurückſchrecken, ſie ſetzte ihre Beſchwörun⸗ gen fort. Sie gelobte mit dem heiligſten Eide, das Kind, welches aus der ungeſetzlichen Verbindung hervor⸗ gehen würde, als ihr eigenes zu betrachten, es zu er⸗ ziehen und ganz Mutkerſtelle bei ihm zu vertreten. So gelang es ihr das Bündniß zu zerreißen. Der Arzt trat zurück; wir erfahren nicht, wie die Baronin die Trennung aufgenommen. Am 11. Auguſt 1804 nahm der Atzt, zum Vater geworden, das Kind aus dem Schoos der Mutter ſelbſt in Empfang. Es ward einer Wärterin übergeben, nach einigen Monaten einem Pfarrer auf dem Lande. Hier Die Giftmörderin Ruthardt 329 blieb es bis zum achten Jahre, zur Freude beider Ael⸗ 2 tern, die ſich, angeblich als Pathen, öſters perſömlich nach ihm erkundigten, die ſchönſten Anlagen entwickelnd. (Wohl zu bemerken, ſagt der Advocat der künftigen Mör⸗ 6 derin!) Nach zurückgelegtem achten Jahre übernahm die i Tante das Kind; der Pfarrer und ſeine Familie trenn⸗ t. ten ſich ungern von demſelben. Die Tante war die 5 kinderloſe Gattin eines ſehr wohlhabenden höhern Be⸗ amten. Nanette galt als Tochter derſelben. Die Tante . aber behandelte ſie heftig, ſchlug ſie auch zuweilen mit 5 in Salzwaſſer aufgeweichten Ruthen. Die Kleine flüch⸗ . tete ein Mal vor dieſer Heftigkeit, lief zum Pfarrer zu⸗ rück, ward wieder eingeholt, eingeſperrt und dann in ein Inſtitut(zu Königsfeld) gebracht, wo ſie bis zu ihrer Confirmation blieb. Darauf wieder im Hauſe der Tante aufgenommen, d lebte ſie als Tochter des Hauſes in Glanz und Herr⸗ t lichkeit. Anbeter umgaben das ſchöne Mädchen. Ihr 3 wirklicher Vater ſah ſie hier oft, zarte natürliche Bande t der Zuneignng umſchlangen Beide. Nanette kannte und ⸗ ehrte in ihm aber nur einen Oheim. t. Der Umgang mit dem gütigen Manne that ihr ſo wohl, aber plötzlich ward er aufs ſtrengſte von der Tante 5 abgebrochen. Jetzt, 18 Jahr alt, hatte ſie eines Tages mit ihrer gewohnten Offenheit der Mutter(d. i. ihrer wirklichen Tante) erzählt, wie der Dheim(d. i. ihr wirk⸗ licher Vater) in ihrem Zimmer heftig geweint und ſie — mit den Worten:„O, wenn Du wüßteſt!—“ gerührt verlaſſen habe. Der Vater-Oheim durfte nicht mehr ins Haus. Später kam er wieder, die Tante aber ver⸗ hinderte jede vertrauliche Annäherung, aus Furcht, daß ſich der Vater verrathen könne. Das junge Mädchen(ſagt der Vertheidiger) hatte . 330 Die Giftmörderin Ruthardt. die Unbeſonnenheit, ſich ein paar Mal von einem ihrer Courmacher, einem Offizier, an hellen Som⸗ merabenden aus dem Theater nach Haus führen zu laſſen. Die Tante ſchickte ſie dafür(²), nach den hef⸗ tigſten Vorwürfen, zu einer Pfarrerwitwe aufs Land. Hier erhielt ſie, nach einem Vierteljahr, die beſten Zeugniſſe über ihr Betragen. Das half aber bei der Tante nichts; vielmehr ließ dieſe ihr mündlich ſagen: „daß ſie keineswegs ihre Tochter ſei, ſondern— laut beigelegtem Taufſchein, ein hinter den Hecken gefunde⸗ nes Kind; ſie müſſe fortan ihr Brot als Magd ver⸗ dienen, da die Tante die Hand von ihr abziehe, weil ſie das Verhältniß mit dem Offiziere ſelbſt auf dem Lande, bei der Pfarrerwitwe fortgeſetzt.“ In dem Taufſchein war Nanette genannt: Henriette Chriſtiane Meier, geboren zu Stuttgart, 11. Auguſt 1804, Vater: unbekannt, Mutter: die Tochter eines Tän⸗ zers aus Frankfurt. Sie war aus ihren Illuſionen geriſſen. Doch ſorgte die Tante noch commiſſionairweiſe für ſie. Sie ver⸗ ſchaffte der Nanette Meier einen Dienſt als Kammer⸗ mädchen bei einer adeligen Dame in der Nähe von Ulm.— Weil ſie das Klima nicht vertragen konnte, mußte ſie den Dienſt nach einem Jahr verlaſſen, und erfuhr jetzt erſt in durch einen Zufall: wer ihre wahren Aeltern ſeien. 6„ Gern hätte ſie ſich ſogleich ihrem wahren Vater in die Arme geworfen, aber ſie hatte kein Geld, um nach Stuttgart zu reiſen. Zu ſchreiben wagte ſie nicht, weil der Brief in unrechte Hände kommen könnte.(2) Da ſtarb der Vater, der Arzt. Sie hatte ihn nicht mehr geſehen. Sie kam nach München, und erhielt in verſchiedenen Häuſern, wo ſie diente, vortheilhafte Zeug⸗ 6 em te 331 Die Giftmörderin Ruthardt. niſſe. Sechs Jahr blieb ſie hier, und dem ſchönen Mädchen wurden zwei vortheilhafte Heirathsanträge ge⸗ macht. Beide Freiwerber zogen ſich indeß zurück, als ſie, auf nähere Erkundigung bei der Tante erfuhren: „Nanette habe ſich auf ſolche Weiſe vergangen, daß ihre Familie die Hand völlig von ihr abgezogen und ſie ihrem Schickſale preisgegeben habe.“(Wo es gilt ein verlorenes Kind unter die Haube zu bringen, pflegen auch böſe Stiefmütter nicht ſo zu handeln; ſchon des eigenen Intereſſes wegen, der Laſt, ſich um die Verlo⸗ renen zu kümmern, überhoben zu werden.) Nanette wollte nun nach Stuttgart gehen, um ihre Mutter, die Baronin, zur Anerkennung zu bewegen. Wir erfahren bei der Gelegenheit, daß ſie ſeit Jahren mit derſelben doch in Correſpondenz geſtanden, die Mutter ſie aber verſichert: ſie könne, dürfe ſie nicht anerkennen, ſie ſei durch heilige Schwüre gegen die Tante zur Ver⸗ leugnung ihres eigenen Kindes verbunden! Nanette ſprach ihre Mutter in Stuttgart, dieſe aber blieb ungerührt und verließ ihre Tochter mit den Wor⸗ ten:„Was hätteſt Du denn auch von meiner Aner⸗ kenntniß? Ein uneheliches Kind biſt und bleibſt Du doch!“ Die Verſtoßene wandte ſich an die Pfarrersfrau auf dem Lande, bei welcher ſie vorhin gaſtfreundliche Auf⸗ nahme gefunden. Dieſe ſuchte einen Dienſt für ſie zu ermitteln, und zwar durch eine Zeitungsannonce, in welcher ſie Nanettens Schickſal in allgemeinen Umriſſen ſchilderte. Der Zufall wollte, daß der eheliche Sohn ihrer Mut⸗ ter, der Baronin, der eine Kammerjungfer brauchte, ſich darauf meldete. Ihre Mutter, die Baronin, ließ aber Nanetten ſagen:„ſie ſolle ſich nicht unterſtehen, das Haus ihres Bruders zu betreten!“ 332 Die Giftmörderin Ruthardt. Nanette nährte ſich als Nähterin. Wieder wollte der Zufall, daß ſie einen Auftrag von der Frau ihres Bruders erhielt! So kam ſie doch in deſſen Haus, und die junge Baronin bat ſie dringend, während der Krank⸗ heit ihrer Kammerfrau den Dienſt derſelben zu überneh⸗ men. Kaum über die Schwelle getreten, erhielt ſie aber wieder einen Brief ihrer Mutter:„ſie ſolle auf Zeit und Ewigkeit verflucht werden, wenn ſie den Dienſt an⸗ trete“. Sie zeigt den Brief dem jungen Baron und der Gattin deſſelben. Dieſe erkennen die Hand und er⸗ klären: unter ſolchen Umſtänden könne von dem Dienſt nicht mehr die Rede ſein. Sie war wieder auf ſich verwieſen. Aber noch ka⸗ men zwei Heirathsanträge vor, einer von Seiten eines Engländers, der andere vom Factor einer großen Druckerei. Beide ſcheiterten, weil die Tante wiederholt erklärte: „Nanette habe ſich ſo ſehr vergangen, daß ſie ihre Hand gänzlich von ihr abgezogen habe.“(Wenn man auch begreift, daß eine prüde Tante durch den ſträflichen Leichtſinn ihrer Nichte zu ſo unbarmherziger Härte ge⸗ trieben werden mag, iſt es doch nicht begreiflich, wie ſo viele Freiwerber, die es ernſthaft meinen, ſich alle an die Tante wenden müſſen, nicht für ſich allein des Mu⸗ thes, ein ſchönes Mädchen zu heirathen, von dem ihre Angehörigen nichts wiſſen wollen. Viel häufiger kommt es vor, daß glühende Liebhaber ſich von einer böſen Tante und Sippſchaft, die ſie mit in den Kauf nehmen ſollen, zurückſchrecken laſſen, als daß ſie darum abſtehen, weil die Tanten und die Sippſchaft ſich von der Ge⸗ liebten zurückziehen! Und gar vier Freiwerber nach ein⸗ ander treten zurück, lediglich aus Reſpect vor dem Wi⸗ derſpruch einer Tante!) Nanette trat indeſſen abermals bei einer adeligen ie 5 . Die Giftmörderin Ruthardt. 333 Dame in Dienſt, wo ſie der Herrſchaft und ſich ſelbſt gefallen mußte, denn ſie blieb fünf Jahr in dieſem Dienſt, bis zum Tode der Dame, deren Erben ihr, auf den Wunſch der Sterbenden, 400 Gulden ſchenkten. Sie war aufs Neue brotlos und jetzt ſchon 35 Jahr alt. Noch ein Mal ſoll der oben erwähnte Engländer ihr ſeine Hand angetragen haben, wobei nur das kleine Hinderniß obwaltete, daß er ſich zuvor von ſeiner Frau mußte ſcheiden laſſen. Statt deſſen ſchlug eine Bekannte Nanetten ein Ehebündniß mit dem Goldarbeiter Rut⸗ hardt vor, bei welchem dieſes Hinderniß nicht obwaltete. Er war ledig. Nanette willigte ein, um einen Na⸗ men zu erhalten, und ward Ruthardt's Weib. Sie hatte ihn nicht geliebt. So die Darſtellung ihres Lebenslaufes durch ihren Vertheidiger. Ein Roman, deſſen intereſſante Seiten nicht abzuſtreiten ſind; vielleicht ein Stoff, der ſich für den Dichter und Pſychologen zu einer noch weitern Entwickelung eignet. Ein liebenswürdiges junges Mäd⸗ chen, hinausgeſtoßen ins Elend, aus dem Glück, zu dem ſie berufen ſcheint, lediglich durch die Schuld ihrer Geburt, an der ſie keinen Theil hat. Die, welche die Schuld tragen, ihre eigenen Aeltern, durch Conve⸗ nienz, Rückſichten gezwungen, ſie zu verleugnen, ſie im— mer wieder von ſich zu ſtoßen, und die kaltherzig grau⸗ ſamſte die, welche nach allen Naturgeſetzen berufen ſchien, ihr die meiſte Liebe zu beweiſen, ihre eigene Mutter! Arm, obdachlos, muß das arme ſchuldloſe Kind von Obdach zu Obdach wandern, augenblicklich wieder über die Schwelle gewieſen, wenn man ihre Parianatur er⸗ kannt, ſogar wie eine Verbrecherin fortgeſtoßen, wenn der Zufall ſie an Thüren klopfen läßt, wo ſie Anſprüche hätte, während der ſchuldbare Vater und die noch ſchuld⸗ barere Mutter in Wohlleben und ſcheinbaren Ehren ihre Tage friſten, jener ein Schwächling mit einem ſen⸗ timentalen Anklange, einem Wunſche, das Recht zu thun, das nicht zur Kraft durchdringt, es auszuführen; dieſe . ein ganz gefühlloſes Weſen, das nicht einmal die Re⸗ gung empfindet, recht, d. i. natürlich zu handeln, und . 3 334 Die Giftmörderin Ruthardt. doch wieder der unnatürlichen Stärke iſt, die eigene Tochter von ſich zu ſtoßen, ohne Hülfe, ohne Troſt, ohne nur ein Zeichen des Mitgefühls. Dazu wie ein böſer Dämon im Hintergrunde die Tante, die eigentliche Urheberin des ganzen Unglücks. Ihre Erſcheinung am Altar, ihr drohend aufgehobener Arm, ihre furchtbare Ueberredungskunſt, die einzige Urſache, daß Nanette kein eheliches Kind ward, daß ſie ausgeſtoßen blieb aus der guten Geſellſchaft, aus der Geſellſchaft der Berechtigten . 3 überhaupt. Ihr falſches Gelöbniß, ewig derſelben Mut⸗ terſtelle zu vertreten. Damit nicht genug! Wo ſih das Glück der Unglücklichen wieder nähert, tritt ſie ſtö⸗ rend dazwiſchen. Wie ein furchtbares Fatum, ärger als das der Alten, iſt ſie Urheberin des Unglücks, und zu⸗. gleich Furie, Geſpenſtererſcheinung.— Daß Poeſie in ⁰ vollem Maße in dieſer Geſchichte iſt, wer ſtreitet das ab. Eine andere Frage iſt, ob Wahrheit? Aber angenommen, der ganze Roman des Defenſors ſei nur ein Abklatſch der Wirklichkeit, was iſt damit für die Vertheidigung der Giftmiſcherin gewonnen? Wir mögen den Roman noch fortſetzen und annehmen, was aber nicht einmal behauptet wird, daß Nanette durch die Ehe mit Ruthardt, die ſie ohne Reigung ſchloß, in unerträgliche Lebensverhältniſſe gerathen ſei, daß ihr Herz gepreßt worden durch einen rauhen, ihre zartern ne ein che re in en t⸗ ch tö⸗ als 0s Die Giftmörderin Ruthardt. 335 Gefühle nicht begreifenden Chegatten, wo finden ſich da nur entfernte Motive, ſie zu entſchuldigen, von Verthei⸗ digung ganz zu geſchweigen, daß ſie, um ihres ſtillen Ingrimms gegen die Welt und Geſellſchaft willen, einen Mann zum Opfer ihrer Rache auswählt, welcher durch⸗ aus keinen Theil hatte an der Schuld, deren anderes Opfer ſie geworden, einen Mann, den ſie nicht etwa auf Befehl der Tante, ſondern ganz freiwillig genom⸗ men, der ihr zu Haß und Feindſchaft gar keinen Anlaß gab und von dem ſie Mutter war! Dennoch fußte hierauf die Vertheidigung, weil ſie hierauf fußen wollte, ſie wollte die Sache in ein ganz anderes Gebiet überſpielen, und wie wir aus jener Zeit wiſſen und uns neuerdings bezeugt wird, gelang es ihr, ſo unglaublich das ſcheint, in dem ſtreng orthodox⸗reli⸗ giöſen, in dem puritaniſch penibel ſittlichen Würtemberg, es gelang ihr, einen großen Theil der Rüge, des Tadels und Abſcheus von der Mörderin abzuwälzen auf die ſocialen Verhältniſſe der beſtehenden Geſellſchaft! Der logiſche Zuſammenhang iſt uns nicht begreiflich, aber die aufgeregte, nach einer Beſſerung der ſocialen Zu⸗ ſtände dürſtende Menge glaubte ihn zu ſehen zwiſchen der armen, verſtoßenen unehelichen Tochter und der ſpä⸗ teren Giftmiſcherin. Dort war ſie die Gekränkte, wir geben der Anklage ihr vollſtes Recht, ſie konnte ſelbſt als Klägerin gegen die Unnatur der Verhältniſſe auf⸗ treten. Hätte ſie die Tante vergiftet, ihre Mutter, ihren Bruder, ja wäre ſie im Sinne der Zwanziger und Geſche Timm zur dämoniſchen Giftmiſcherin geworden, die ſüßlächelnden Blickes allen ihr erreichbaren Gegenſtän⸗ den Gift gereicht, um ſich wegen der ihr widerfahrenen Unbill zu rächen, wir würden wenigſtens mit Hamlet in dieſem Wahnſinn Methode finden. Aber davon keine 336 Die Giftmörderin Ruthardt. Spur. Zwiſchen den Tagen ihrer erlittenen Verfolgung und ihrer Mordthat liegt eine lange Kluft. Fünf Jahr lebte ſie zufrieden bei der adeligen Dame als Kammer⸗ mädchen und ward von ihr anſehnlich beſchenkt. Andere fünf Jahre hatte ſie als Ehegattin gelebt und war von ihrem Manne Mutter geworden. Da iſt kein ſichtbarer Zuſammenhang zwiſchen dem alten Groll und dem neuern Morde. Es liegt nichts vor, was eine tiefe Befangen⸗ heit, wenn die vor dem Geſetze als Entſchuldigungs⸗ grund gelten könnte, verriethe, nichts was ihre volle, freie Willensthätigkeit gefeſſelt zeigte, und deshalb nichts, wes⸗ halb auch dieſer Criminalfall nicht unter den Verbrechen, ſondern nur unter dem beliebten neuern Rubrum der Nachtſeiten der ſocialen Zuſtände rangiren muß. Aber ein großer Theil des Publicums, wird uns ge⸗ ſagt, wenn er auch das von der Ruthardt Gethane nicht rechtfertigen konnte(wirklich!), ſuchte ſie doch zu entſchuldigen. Es war die Oppoſition des untern und mittlern Bürgerſtandes gegen den höhern; des nie⸗ dern gegen den anſehnlichen Beſitz; desjenigen Geſell⸗ ſchaftstheils, der nicht die Neigung oder nicht die Mög⸗ lichkeit hat, ſeine Schwächen und Fehler zu verbergen, gegen denjenigen, welcher ſie, wenn möglich, hinter ein Dutzend Vorhänge ſteckt. Folge dieſer eigenthümlichen Sachlage war die Bemühung, jene Verhältniſſe, die man nun einmal nicht wegdisputiren konnte, in der Ruthardt möglichſt vortheilhaftem oder unvortheilhaftem Lichte aufzufaſſen, d. h. ſie auf eine Weiſe darzuſtellen, welche die Ruthardt entweder als eine Verfolgte, Mis⸗ handelte und Unfreie, oder als eine Solche erſcheinen ließ, welche Fürſorge mit Lüge und ſchlechter Auffüh⸗ rung vergalt. Der Vertheidiger hob jene, die angegrif⸗ fene Familie, namentlich die noch lebende, dadurch lgung Jcht mmet⸗ lndert r von tbarer euern ngen⸗ ung⸗ ſreie „wet⸗ rechen, m der s ge⸗ ethane ch zu und nie⸗ Geſel⸗ bergen, ter ein nich e, die n der haften ſtelen Nis hiun uffi. geht n Die Giftmörderin Ruthardt. 33 — ſchwerverletzte Tante, dieſe Seite hervor. Man ſtritt von beiden Seiten über Thatſachen, die ſonſt nicht zum Prozeß gehört hätten, und das öffentliche Schlußver⸗ fahren erhielt dadurch eine Art biographiſcher Färbung. Das Publicum, ſagt man uns, war von ſeinem mo— raliſchen Standpunkt aus berechtigt anders zu urtheilen als der Richter. Wenn das Publicum in Württemberg, beſonders in Stuttgart, es damals wirklich that, ſo wird, glauben wir, das allgemeine, das große, ſpätere Publi⸗ cum ein anderes Urtheil fällen. Wenn, wie wir angedeutet, ſchon unter der Annahme, daß der Roman eine Wirk⸗ lichkeit geweſen, für die Ruthardt und ihre Mordthat keine Entſchuldigung in dem ihr früher widerfahrenen Unrecht gelegen, da kein Zuſammenhang zwiſchen Ur⸗ ſache und Wirkung vorliegt, ſo wird dieſe mögliche Ent⸗ ſchuldigung unſers Erachtens durch die folgenden Er— mittelungen ganz fortgeſtrichen, indem, wenn auch die Grundzüge des Romans richtig bleiben, doch ſehr viel, wo nicht Alles von ſeinem Luſtre dadurch wegge⸗ wiſcht iſt. Wie der Ruthardt'ſche Prozeß zu einem ſocial⸗poli⸗ tiſchen ward, ſo bemächtigten ſich auch die politiſchen Organe der Preſſe deſſelben und verarbeiteten ihn, jedes auf ſeine Weiſe. Der radicale Stuttgarter Beobachter theilte die Vertheidigung mit, der Schwäbiſche Mercur hielt ſich mehr an die Anklage, die Thatſachen. Da die Acten, ſo viel bekannt, nicht publicirt wurden, bleiben beide Zeitungen die eigentlichen Quellen, was auch für dieſen Fall ausreicht. Der Mercur ließ zu Anfang die Darſtellung vom Lebenslauf der Ruthardt in ihren Hauptzügen gelten, XVI. 15 338 Die Giftmörderin Ruthardt. ſprach aber von ihrer„hübſchen Figur und ihrer Co⸗ quetterie, welche ihr, als ſie erwachſen, viele Anbeter zugeführt.“ Insbeſondere habe ſie in Reutlingen mit einem Engländer, der ſich Lord nannte, ein Verhältniß angeknüpft und ſich ganz in ſeine Arme geworfen. Als der Lord, ihrer überdrüſſig, ſie laufen laſſen, habe ſie, bitter in ihren kühnen Hoffnungen getäuſcht, keinen an⸗ dern Wunſch mehr gehabt, als ſich zu verheirathen. Dies ſei denn auf Veranſtaltung einer jetzt verſtorbenen Bekannten mit dem Goldarbeiter Eduard Ruthardt zu Stuttgart ins Werk geſetzt worden. Nach derſelben Quelle war Ruthardt ein ſtiller, durchaus rechtlicher und fleißiger Mann, die Frau ſelbſt habe ihm dieſes Lob nicht verſagen können. Die Geld⸗ mittel, über welche die Eheleute anfangs zu verfügen hatten, waren nicht bedeutend, aber hinreichend, um einen beſcheidenen Hausſtand zu gründen. Nach den meiſten gerichtlich vernommenen Zeugen konnte man die fünf⸗ jährige Ehe eine zufriedene, ja eine glückliche nennen. Die Ruthardt ſelbſt erklärte,„daß ſie gut mit ihrem Manne gelebt habe.“ Auch ihr Vertheidiger räumte ein, daß ſie, wenn ſie gleich ihren Gatten nicht geliebt, ihn doch als einen braven Mann geachtet habe, und„ſie hätten wol noch lange zufrieden mit einander gelebt, wenn nicht Geldnoth und Nahrungsſorgen zu ehelichem Zwiſt geführt hätten.“ Nahrungsſorgen, eine zerrüttete Dekonomie, erſcheint alſo, wenn auch noch nicht als Beweggrund zur That, doch als der des ehelichen Unfriedens. Es gab manchen Zwiſt, aber keine groben Händel; ihre Herzen wurden mehr und mehr entfremdet. Im letzten Jahr ſtanden ſie einander ganz gleichgültig gegenüber. Er überließ ihr allein die Laſt des Hausweſens, blieb ſtill und in t C⸗ abetet n mit ltniß e ſie, n an⸗ athen. rbenen rdt zu ſtille, — ſelbſ Geld ffügen einen neiſten fünf ennen ihren nte ein, t ihr d ſi gelch ichen rſchein The anche wurd ſnnn iberi und in Die Giſtmörderin Ruthardt. 339 ſich gekehrt, und verbrachte jede freie Stunde mit dem Verſuch, ein perpetuum mobile herzuſtellen. Dieſer Hang koſtete mehr als manchen Sparpfennig, daher neue Saat des Unfriedens. Der Mann war nicht abzubrin⸗ gen von ſeiner ſeligmachenden Idee, am wenigſten durch ihre Ueberredungskraft. Es kam noch ein begleitender Umſtand hinzu, wenig⸗ ſtens wie die Ruthardt angab: Wenige Wochen vor der ſchon angeſetzten Hochzeit ſei der bewußte Engländer nach Stuttgart gekommen und habe ihr den erneuten Antrag gemacht, ſie zu heirathen, ſobald er nur werde von ſeiner Frau geſchieden ſein. Sie habe einen ent⸗ ſetzlichen Kampf gekämpft, aber geſiegt, indem ſie ihrem Ruthardt gegebenen Verſprechen treu blieb, d. h. das Sichere dem Unſichern vorzog. Aber der Vorfall hatte alle frühern Gefühle wieder in ihr auſgeregt, und als Mitgift nahm ſie einen ſtillen Widerwillen gegen ihren Mann in die Ehe mit, als gegen den, welcher ihr Glück geſtört! So ſagt ſie. Dadurch wäre ihr denn das Zuſammenleben mit dem Manne zur unerträglichen Bürde geworden. Sie habe zuerſt an Trennung, Eheſcheidung gedacht, dann an Selbſtmord. Der Gedanke an ihr Kind und an den öffentlichen Scandal habe ſie aber von der Vorſtellung wieder abgebracht. Der Mann war auch kränklich. Da ſchoß in ihr der Gedanke auf, wenn er doch ſtürbe, und ſtürbe er nicht von ſelbſt, ſo könnteſt du ihn ja ſterben laſſen! Da kam ſie auf den Einfall, ihn durch Gift zu tödten, durch Gift(heißt es) um deshalb: weil Ruthardt ein Freigeiſt geweſen, der von Religion und Kirche nichts habe hören wollen. Zwar will ſie ſich recht oft ſelbſt geſagt haben, daß, was ſie gegen ihren Mann„im 340 Die Giftmörderin Ruthardt. Schilde führe“, ein ſchweres Verbrechen ſei, aber ſie hatte doch nun keinen andern Ausweg mehr aus ihrem Elend gefunden. Ihr Gewiſſen ſuchte ſie durch den Vorſatz zu beſchwichtigen: künftig noch weit gottſeliger zu leben. So nach einem Artikel des Schwäbiſchen Mercurs, der von der Hand eines Juriſten aus den Acten geſchöpft zu ſein ſcheint. Es iſt aber gerade in dieſem Punkte zu be⸗ dauern, daß die eigentlichen actenmäßigen Mittheilungen fehlen. Eine heilloſe Anſchauungsverwirrung. Die Ver⸗ theidigung ſucht die Motive zum Verbrechen der Rut⸗ hardt in der kirchlich-ſtaatlichen Verderbtheit der ſocialen Verhältniſſe, ſie vindicirt in ihr eine durch den Druck ſelbſt daraus Emancipirte, während die Angeklagte ſich im Licht einer religiöſen Schwärmerin darzuſtellen ſucht: ſie habe den Mann vergiftet, weil er ein Freigeiſt ge⸗ weſen, und die Sünde zu ſühnen gehofft, indem ſie ſich gelobt, künftig gottſeliger zu leben! Der Vertheidiger ſtimmte in ſeinen Anführungen mit jenen Angaben des Mercurs in den Hauptzügen über⸗ ein: die Ruthardt verdiente durch ihre Handarbeiten oft mehr als der Mann, was an ſich ſchon ein übles Ver⸗ hältniß abgibt. Während ſie im Hauſe alle Arbeiten einer Magd verrichtete(was in dieſen Claſſen der Ge⸗ ſellſchaft in der Regel iſt), päſtelte und rechnete er über ſein perpetuum mobile. Die Bücher und die Maſchi⸗ nen koſteten unverhältnißmäßige Summen für ihre be⸗ ſcheidenen Einnahmen. Daher immer drückendere Sor⸗ gen, wachſende Melancholie der jungen Frau, endlich Entſchluß zum Selbſtmord. Sie verſchaffte ſich zu dieſem Zwecke am 16. April 1844 Arſenik. Erſt als ſie im Beſitz deſſelben, ſchoß der Gedanke auf, ob es nicht beſſer, ſie vergifte ſtatt t ſi hrem den liger turẽ, ftzu be⸗ ngen Ver⸗ Rut⸗ cialen Oruc ſich ucht g ſich nmit übet⸗ en oſt Ver⸗ beiten Ge über aſchi e be⸗ Sol⸗ ndlich Wril ſchſ ſift Die Giftmörderin Ruthardt. 341 ſich ſelbſt den Mann, da ſie doch beſſer als er für ihr armes Kind ſorgen würde. Auch könne ſie eher als er die Schulden bezahlen, welche das Hausweſen drückten. Sie habe ſich oft geſagt, daß es ein großes Verbrechen wäre, es habe ſie einen entſetzlichen Kampf gekoſtet, aber — der Teufel habe zu mächtig an ihr geſchürt.— Auch dieſer Defenſor alſo ſah ſich genöthigt den Teufel vor die Schranken zu citiren, wenigſtens in der Seele ſeiner Clientin! Unter Angabe eines falſchen Namens hatte ſie ſich den Giftſchein von einem Arzte, wie es von Giftmiſche⸗ rinnen in der Regel geſchieht, unter dem Vorgeben ver⸗ ſchafft, die Ratten vertilgen zu wollen. Fünf Tage be⸗ fand ſie ſich im Beſitz der Drachme Arſenik, ohne Ge⸗ brauch davon zu machen. Sonntag, 21. April, ſchüttete ſie die Hälfte des Giftes in eine Reisſuppe, die ſie dem Manne gekocht. Sie glaubte, das ſei wol hinlänglich, und will die andere Hälfte fortgeworfen haben. Er be⸗ kam darauf heftiges Erbrechen, ſtarb aber nicht. Durch das Geſtändniß der Verbrecherin, welches der Defenſor wörtlich aus dem Protokoll mittheilt, werden wir plötzlich in die Zauberatmoſphäre verſetzt, welche die berühmten Giftmiſcherinnen umweht; das uns Unbegreif⸗ liche iſt durch hundert documentirte Thatſachen als Wahrheit bekundet, das wollüſtige Gefühl des gefallenen Weibes, wenn es die von ihr erregten Qualen betrach⸗ tet. Nur iſt das hier ein neues Räthſel, daß dies Ge⸗ fühl ſchon durch die erſte Verbrecherthat hervorgerufen wird:„Von dem Augenblick an“, ſagt ſie,„wo ich ihm die vergiftete Speiſe vorgeſetzt hatte, um ihn zu tödten, war ich ganz umgewandelt. Alle Theilnahme, jedes Mitleid war dahin. Während der langen ¶4tägigen) Krankheit, die ich ihm bereitet hatte, gab es 342 Die Giftmörderin Ruthardt. wol auch einen Augenblick, wo er mich dauerte, wo ich dachte: Ach, wenn Du wüßteſt, was ich Dir gethan! Doch dies war nur ein Augenblick, und mein Entſchluß, ihn mit Gift wegzuſchaffen, blieb feſt.“ Nachdem die erſte Drachme, oder die Hälfte, ohne Wirkung geblieben, verſchaffte ſich die Ruthardt unter ähnlichen Vorſpiegelungen einen zweiten Giftſchein von einem andern Arzte. Sie erhielt wieder eine Drachme Arſenik aus einer andern Apotheke, und ſtreute ihn dies⸗ mal ganz in eine zweite Reisſuppe, welche ſie am Abende ihrem Manne vorſetzte. Jetzt erkrankte Ruthardt ernſt⸗ lich. Die heftigen Symptome hielt aber der Hausarzt für eine Magenentzündung und behandelte ihn darauf mit anſcheinend günſtigem Erfolg. Hatte nun die Drachme Arſenik nicht genügend ge⸗ wirkt, oder des Arztes Kur durch Zufall die rechten Gegenmittel für ein unbekanntes Uebel getroffen, das Weib ſah ſich getrieben, die Vergiftung noch ein Mal zu erneuern. Sie verſchaffte ſich von wieder einem an⸗ dern Arzte ein Recept auf eine halbe Drachme. Allein durch Verſehen des Apothekers erhielt ſie eine halbe Unze, alſo acht Mal ſo viel. Sie behauptet, ihrem Manne eine Meſſerſpitze davon in einem Löffel Arzenei beigebracht zu haben. Nach der gerichtlichen Berechnung hatte ſie ihm an weißem Arſenik, von welchem Gift ſchon 4 bis 10 Gran tödtlich wirken, nach und nach nicht weniger als 22 Gran eingegeben. Da erſchien ſie erſt wieder am 9. Mai unter Thrä⸗ nen beim Arzte und beſchwor ihn wieder ihren Mann zu beſuchen, denn es ſehe ſehr ſchlimm mit ihm aus. Es war nicht mehr zu helfen. Ob der Arzt ſchon da⸗ mals Verdacht ſchöpfte, wiſſen wir nicht; am nächſtfol⸗ wo ich ethan! ſchluß, „ohne unter n von ochme ndies⸗ Abende etnſ⸗ usatt darauf d ge⸗ echten „dis Mel m an⸗ Mlein hulb ihren tzenel hnung Git nch Lhri Man nat on de hffo Die Giftmörderin Ruthardt. 343 genden Tage, am 11. Mai, verſtarb Eduard Ruthardt unter den fürchterlichſten Krämpfen. Der Gerichtshof von Eßlingen führte die Unterſu⸗ chung. Von ihr iſt nicht mehr als das Obige bis zur öffentlichen Schlußverhandlung bekannt geworden. Dieſe fand am 19. December 1844 ſtatt, und man wird ſich aus den Zeitungen entſinnen, welches Intereſſe ſie er⸗ regte. Es galt nicht allein den betreffenden Fall ſelbſt, ſondern den Uebergang von einem alten zu einem neuen Prozeßverfahren. Der Andrang zum Sitzungsſaal war ſo ungeheuer, daß einzelne Eintrittskarten zum Preiſe von mehren Gulden in den Wirthshäuſern verkauft wurden. Die Angeklagte entſprach in ihrer Erſcheinung viel⸗ leicht nicht ganz der Erwartung, welche das durch die Umſtände und auch künſtlich für ſie erweckte Intereſſe an⸗ geregt. Ihre Antworten lauteten ſchüchtern, und wäh⸗ rend der Vorleſung der Anklageacte ſaß ſie mit geſchloſ⸗ ſenen Augen, faſt unbeweglich, auf ihrem Stuhl. Sie war in der Haft, während der Unterſuchung, entbunden worden. Ihre Geſichtsfarbe war daher blaß, doch tru⸗ gen ihre ermatteten Züge die Spuren früherer Schön⸗ heit. Nur die Naſe war unedel geformt. Eine ſchwan⸗ kende Bewegung des Oberleibs ſchien nur körperliche Schwäche zu verrathen, ihr ganzer Ausdruck deutete mehr auf ſtumpfe Ergebung als auf Reue und Zer⸗ knirſchung. Ihr Anzug war einfach, nur ihr Kopfputz ſorgfältig geordnet. Die Anklageacte ſtellte als Hauptpunkte auf: daß Ruthardt nach dem beſtimmten Ausſpruch der Gerichts⸗ ärzte in Folge der Arſenikvergiftung ums Leben gekom⸗ 344 Die Giftmörderin Ruthardt. men;— daß die Angeſchuldigte wiederholt eingeſtanden, ihm Gift in der Abſicht gegeben zu haben, ihn zu tödten. Hiernach liege das Verbrechen des Mordes vor, der Strafantrag lautete auf Enthauptung.— Später ward gerügt, und ſeltſamer Weiſe in dem Organe, welches die Vertheidigung der Ruthardt übernommen, daß in der Anklageacte ein Umſtand übergangen worden, welcher ein neues Licht auf die Motive würfe, aber am wenigſten geeignet iſt, die Defenſion zu unterſtützen: daß nämlich die Ruthardt ihren Mann in mehren Leichenkaſſen ein⸗ gekauft gehabt! Der Vertheidiger, Rechtsconſulent Veiel von Mar⸗ bach, räumte vier Punkte ein, als auf dem Eingeſtänd⸗ niß der Angeklagten beruhend:— daß ſie ihrem Manne drei Mal in dem beſtimmten Zeitraum Arſenik beige⸗ bracht;— daß ſie dies wiſſentlich und in der Abſicht gethan, ihn zu vergiften;— daß in den Eingeweiden des Ruthardt ſich 22 Gran Arſenik gefunden;— daß end⸗ lich derſelbe in Folge dieſer Vergiftung geſtorben ſei. Was blieb nach ſolchen Zugeſtändniſſen der Verthei⸗ digung übrig?— Wir haben oben die politiſch⸗ſociale Richtung derſelben angedeutet. Der Vertheidiger er⸗ zählte den Lebenslauf der Verbrecherin, der darthun ſollte:„daß an ihr faſt eben ſo viele Verbrechen be⸗ gangen worden, als ſie ſelbſt geübt, und daß ſie eben durch dieſe unnatürlichen Vergehungen an ihr in dieſen Abgrund des Verbrechens hinabgeſtoßen worden.“ Es war eine neue Anklage nicht allein gegen die Geſellſchaft ſelbſt, ſondern auch gegen beſtimmte Perſonen. Doch ward die Schonung beobachtet, deren Namen nicht zu nennen. Wir ſprachen unſere Anſicht aus, weshalb wir dieſe Vertheidigung auch vor dem moraliſchen Forum verun⸗ en, dten. der vard die der ein ſten nlich ein⸗ Nar⸗ ind⸗ mne ige⸗ ſcht des nd⸗ hei⸗ ticle er⸗ hun hen ſen hift och 3 itſ Die Giftmörderin Ruthardt. 345 glückt nennen müſſen. Nicht allein, daß die Vorverbre⸗ chen, waren ſie wirklich da, der Ruthardt keine Berech⸗ tigung gaben, ſo fehlt auch der logiſche Zuſammenhang zwiſchen jenen Unbilden und dieſer That, und dieſen Faden aufzufinden, iſt auch dem Vertheidiger nicht ge— lungen. Allerdings war der Mangel eines zureichenden Beweggrundes da. Darum aber auf einen geſtörten Seelenzuſtand zurückzuſchließen, und daß dieſer Seelen⸗ zuſtand Folge der zehn Jahr früher erlittenen ſchlimmen Behandlung ſei, hieß zu viel Unbeweisbares beweiſen wollen. Die unnatürliche Kälte, womit die Ruthardt ungerührt Zeugin der fürchterlichſten Leiden ihres Man⸗ nes geweſen, meinte er,„laſſe ſich nicht recht vernünftig erklären, denn ſo könne eine Frau, die eine gute Erzie⸗ hung genoſſen, unmöglich handeln.“ Erſteres geben wir zu, aber die Brinvilliers, die Urſinus, Geſche Timm hatten wahrſcheinlich eine noch beſſere Erziehung als die Ruthardt genoſſen. Wir ſtehen am Rande eines Myſte⸗ riums, wo aber die„recht vernünftige Erklärung“ nicht ausreicht. Ein Gewicht ruht allerdings in dem Mo⸗ mente der Schwangerſchaft. Die Gelüſte dieſes Zuſtan⸗ des mochten auf den verbrecheriſchen Entſchluß eingewirkt haben; daß ſie der Ruthardt ihre Willensfreiheit benom⸗ men, war nicht zu beweiſen, und wenn ſelbſt die ſire Idee, wie der Vertheidiger annimmt, daraus entſprun⸗ gen, ſo iſt auch dieſe vor keinem Richter ein Grund, um die Zurechnungsfähigkeit auszuſchließen. Die übrigen Gründe, zu denen der Vertheidiger griff, übergehen wir: die Zweifel nämlich, ob auch das Gift, welches die Ruthardt ihrem Manne gereicht, quantitativ hinreichend geweſen, ihn zu tödten! Daß es auf die Meinung oder das Urtheil der Ruthardt ſelbſt hierüber nicht ankomme, da es doch möglich, daß Ruthardt auch 346 Die Giftmörderin Ruthardt. durch ſich oder Andere Gift erhalten haben könne. Daß auch durch das Auffinden des Arſeniks in ſeinen Ge⸗ därmen nicht dargethan ſei, wie viel er von dem Gifte ſeiner Frau in ſich aufgenommen. Daß alſo möglicher⸗ weiſe die Handlungsweiſe der Angeſchuldigten nur als ein Verſuch des Giftmordes angeſehen werden möge u. ſ. w. Er trug auf eine 10jährige Zuchthausſtrafe als vollkommen genügend an. Die Ruthardt, vor den Tiſch des Richters gefordert, erklärte zwei Mal, auf die Frage deſſelben, daß ſie ſelbſt zu ihrer Vertheidigung nichts vorzubringen habe. Die Rede des Staatsanwalts, in welcher er die Gründe des Vertheidigers widerlegte, enthielt nichts, was nicht be⸗ reits angedeutet; nur ſuchte er noch darzuthun, daß ein Mangel an Zurechnungsfähigkeit um ſo weniger ange⸗ nommen werden könne, als der Zweck der Angeſchuldig⸗ ten keineswegs widerſinnig geweſen. Selbſtſüchtig alle Schuld ihrer Lage dem Ehemann beimeſſend, habe ſie bei ihrem großen Ueberdruß gegen denſelben ſich von demſelben zu befreien geſucht. Den Namen und Stand einer Ehefrau hatte ſie errungen, einen Ernährer brauchte ſie in ihm nicht zu ſchonen, da ſie ſich ſelbſt ernähren zu können glaubte. Der Umſtand vom Einkauf in die Leichenkaſſen ſcheint auch hier unberührt geblieben zu ſein. Auf verſchiedene Anfragen des Präſidenten, welche die nähern Umſtände der Vergiftung betrafen, antwortete die Angeſchuldigte ohne irgend ein Zeichen von Befan⸗ genheit, innerer Aufregung oder Zerknirſchung, in fer⸗ tiger, wohlgeſetzter Sprache, mit lauter Stimme und in einer kecken, faſt frechen Weiſe. Auf die Frage, wie weit das Meſſer mit Gift bedeckt geweſen ſei, war ſie raſch vorgetreten, und hatte es, ohne ein Zeichen von Daß Ge Gifte cher⸗ als nöge jrafe dert, ſebſ Die des be⸗ ein nge⸗ ldig⸗ alle ſie von ſtand uchte ihren die zu elche rtete efan⸗ ſr d in wit Die Giftmörderin Ruthardt. 347 tieferer Bewegung, an ihrem Fingergelenk gezeigt. Von Rührung bei keiner Gelegenheit eine Spur; nur ging die anfangs blaſſe Farbe ihres Geſichts ſpäter in ein dunkles Roth über.— Erſt als ſie aus dem letzten Theil der Rede ihres Vertheidigers gemerkt, worauf es an⸗ komme, brachte ſie Einiges vor: daß ihr Mann, außer dem Arzte, immer Quackſalber gebraucht, und dabei wol allerhand Stoffe möge mitbekommen haben.— Eine böſe Zugabe zu ihrer Vertheidigung. Die Zurechnungs⸗ fähigkeit war im Wachſen. Nachdem die Ruthardt in ihr Gefängniß zurückge⸗ führt worden und die Richter ſich zurückgezogen, ver⸗ kündete der Secretair des Gerichtshofes, daß dieſer be⸗ ſchloſſen: heute kein Urtheil zu fällen. Später erkannte derſelbe nach dem Antrage des Staatsanwaltes: daß die Ruthardt, als des Giftmordes ſchuldig erfunden, durch Enthauptung vom Leben zum Tode zu bringen. Das Obertribunal in Stuttgart beſtätigte in letzter Inſtanz das vom eßlinger Gerichtshof gefällte Todes⸗ urtheil. Das beim Könige eingebrachte Gnadengeſuch ward abgewieſen. „Sie werden ſehen, ich werde mit Muth und Würde ſterben“, ſprach die Ruthardt, als ihr am 23. Juni 1845 die letzte Entſcheidung verkündet ward. Die Ruhe hatte ſie während ihrer ganzen Gefängnißhaft nie verlaſſen. Sie war vollkommen in die Rolle einſtudirt, welche eine Partei ihr zugewieſen. Dieſe traurige Parteiauffaſſung einer Criminalſache ging ſelbſt in die Deputirtenkammer über, wo ein Streit darüber entſtand, ob der Juſtizmi⸗ niſter zu einer Verfügung berechtigt geweſen, durch welche dem Vertheidiger(zugleich Abgeordneter in der 348 Die Giftmörderin Ruthardt. Kammer) der Zutritt zur Ruthardt(nach deren Verur⸗ theilung) verſagt worden. Die Oppoſition behauptete, eine ſolche Verfügung könne wol vom Gericht ausgehen, nicht aber vom Juſtizminiſter. Das gährende Misver⸗ gnügen griff nach Allem, was ſich ihm an die Hand gab, um gegen die alte Ordnung einen Krieg zu füh⸗ ren, der endlich deſto furchtbarer bei anderer Gelegenheit ausbrechen ſollte. Sie verſchmähte es ſelbſt nicht eine kaltherzige, ruchloſe Giftmörderin zu einer Märtyrerin zu erheben. Dieſer Misgriff ſteht nicht allein. An ſol⸗ chem Vergreifen in den Gegenſtänden, um das Volk zu einer Erhebung zu bringen, iſt die Bewegung, die all⸗ mächtig ſchien, geſcheitert. Die Gewalt, welche es ſei, mag an Vielem rütteln; wo ſie nicht mit der Sitte geht, wo ſie dieſe freventlich verletzt, iſt ihr Unterliegen, früher oder ſpäter gewiß. Im Volke war wirklich der Glaube verbreitet wor⸗ den, die Ruthardt werde, ſie könne nicht hingerichtet werden. Da ward bekannt, daß die Execution am 27. Juni auf der Feuerbacher Haide, unweit Stuttgart, ſtatt⸗ finden ſolle. Um 5 Uhr ſetzte ſich der Zug vom Rath⸗ hauſe aus in Bewegung. Das Oppoſitionsblatt: Der Beobachter, mußte in verſchiedenen Berichten, der Macht der Wahrheit nach⸗ gebend, in dieſem feierlichen Momente von den Beſchö⸗ nigungsverſuchen ablaſſen. Was der Mercur ſchon aus⸗ geſprochen: daß die Ruthardt von allen ihren Bekann⸗ ten als eine ganz gemüthloſe Perſon geſchildert werde, in deren Nähe man ſich nie heimiſch gefühlt habe, bei welcher Alles nur auf das Aeußere berechnet, das Herz aber kalt und voll Bosheit geweſen, räumte nun auch der Beobachter ein: die Art, wie ſie beim Schluß⸗ verfahren auf die Fragen des Präſidenten geantwortet, ne in de, bei 6 un tet, Die Giftmörderin Ruthardt. 349 habe beim Publicum alle Sympathien für ſie zerſtört, die durch die gefärbte Schilderung ihres Lebenslaufes rege gemacht waren. Auch der Beobachter bezichtigte ſie der Verſtellung bis zum letzten Augenblicke:„Eine Buhle⸗ rin, wie ſie durch ihr Leben war, buhlte ſie am Ende ſel⸗ ber mit dem Tode.“ Nur ein außerordentlicher Grad innerer Spannkraft und geiſtiger Fähigkeit, um eine ſolche Rolle auszuſpielen, ward ihr zugeſtanden. Aus derſelben Zeitung erfahren wir folgende Einzel⸗ heiten über ihre letzten Momente. Sie ſchlief die drei letzten Nächte ruhig und feſt, obgleich drei Männer mit blanken Säbeln Tag und Nacht neben ihrem Lager ſtan⸗ den. Die Straßen Stuttgarts waren am Hinrichtungs⸗ tage ſchon Morgens um 3 Uhr lebendig. Sie lagerten in unüberſehbaren Haufen bis zu den Bergen hinauf, meiſt junges Volk; Gebildete ſah man wenig. Während den ſchauerlichen Vorarbeiten auf dem Richtplatze herrſchte die muthwilligſte Laune. Sogar kletterten Einige auf das Hochgericht und ſtellten poſſenhaft Das vor, was als furchtbarer Ernſt folgen ſollte, und die Menge ſchenkte dem Beifall! Um 4 Uhr Morgens war im Criminal⸗ gefängniß das hochnothpeinliche Halsgericht gehegt wor⸗ den, d. h. die nochmalige öffentliche und feierliche Ver⸗ kündigung des Todesurtheils. Von da aus war die Verurtheilte zu Fuß nach dem Rathhaus gegangen und ohne Unterſtützung die Rathhaustreppen hinaufgeſtiegen, „daſſelbe unbewegliche Bild wie vor dem Gericht in Eßlingen, daſſelbe undurchdringlich kalte, blaſſe, mar⸗ morne Geſicht.“ Ganz ſo war ſie auch bei der feierlichen Verkündigung des Todesurtheiles geweſen, als ihr mit den fürchterlichen Worten der Stab zu Füßen geworfen war:„Ihr habt Euer Leben verwirkt, Gott ſei Eurer Seele gnädig.“ Als ſie dem Nachrichter übergeben wor⸗ 350 Die Giftmörderin Buthardt. den, ſagte ſie mit leichter Stimme;„Gott lob, ſo iſt auch dies vorbei!“ Mit Leichtigkeit auf den Wagen geſtiegen, wollte ſie ſich auf den Rückſitz ſetzen, und nahm erſt auf vie⸗ les Dringen der beiden Geiſtlichen, die mit ihr fuh⸗ ren, den ihr zugewieſenen Vorderſitz ein.„Sie that freundlich mit ihnen“, ſagt ein Berichterſtatter,„und lächelte, als ob ſie ringsum die zahlloſe Menge nicht bemerkte. Ja, ſie lächelte, zum Tode ſpazieren fahrend, bis zum Richtplatz, und hob da noch mit maleriſcher Bewegung Augen und Hände in die Höhe.“ Aus dem Volke ließ ſich Niemand zum Hohn herbei. An der Richtſtätte angelangt, erhob ſie ſich raſch und ſtieg, nach ein paar mit den Geiſtlichen gewechſelten Worten, aus dem Wagen. Sie ſtrauchelte dabei etwas über ihr Kleid, hob es aber ſogleich auf und ſtieg dann, vom Scharfrichter geleitet, die Stiege hinauf. Sie behielt den Körper in ihrer Gewalt, in der Bewegung war noch immer Kraft, wenn auch eine gebrochene. Vor dem Schemel faltete ſie die Hände und that einen lan⸗ gen und letzten Blick in den Himmel— der eine Be⸗ richterſtatter will nie einen ſchmerzlichern geſehen haben. Dann ſetzte ſie ſich nieder, rückte feſt in den Schemel hinein, und während ſie mit klarer Stimme das Nö⸗ thige anordnete, ſteckte ſie die Hände, wie es ſchien mit einigem Unwillen, in die Bande. Der Gehülfe faßte den mit einer Kappe bedeckten Kopf. Da rief eine laute Stimme aus dem Volke:„Halt!“—„Halt!“ wie⸗ derholte es. Es war aber nur der Ruf eines mitleidi⸗ gen(²) Menſchen. Der Streich war geſchehen,„ein ge⸗ ſchickter Streich, nicht der ſchlechteſte(ruft die Oppoſi⸗ tionsſtimme), den man ihr geſpielt.“ Der Leib blieb eine Weile feſt ſitzen, dann neigte er ſich, und zwei helle Liebe und Achtung geworden, unglücklich für alle Die Giftmörderin Ruthardt. 351 rothe Blutſtrahlen ſprudelten in die Luft. Die Menge verhielt ſich jetzt ruhig; ein ſanfter Regen trieb ſie aus⸗ einander. Erſt nach dem Tode der Ruthardt begann die häß⸗ liche, ſcandalöſe Seite des Prozeſſes. Die Vertheidigung hatte die Anklage gegen die Familie der Hingerichteten geſchleudert, vorzugsweiſe gegen die Tante. Dieſe fühlte ſich gedrungen, vor dem Publicum ſich zu rechtfertigen. Daß es nicht früher geſchehen, hatte ſeinen allerdings zu billigenden Grund darin, daß die Rechtfertigung we⸗ gen Verleumdung anſcheinend die Sache der auf den Tod Angeklagten verſchlimmern konnte. Man erfuhr von Zwiſchenverhandlungen aus dem Gefängniß heraus mit der Familie, wie ſie wol ſelten vorkommen mögen, nämlich, daß die Ruthardt vor ihrem Tode den Wunſch geäußert, freiwillig ihre Beſchuldigungen gegen die Tante zurückzunehmen. Es war aber nicht dazu gekommen. Ehe die Tante ſelbſtredend auftrat, erfolgte ein auch ſelten vorkommender Schritt, eine in die Zeitungen ein⸗ geröckte Berichtigung der Angaben des Defenſors von Seiten eines der Gerichtsmitglieder und von demſelben unterzeichnet. Falſch war die Angabe, daß Vater und Mutter der Ruthardt ſchon vor ihrer Geburt eine Trauung beab⸗ ſichtigt. Dies war erſt, nachdem das Kind zur Welt gekommen, geſchehen. Damit fällt alſo die dämoniſche Scene in der Kirche hinweg. Allerdings hatte die Tante ihren Bruder von der Verbindung zurückgehalten, aber der Bruder folgte ihr gern, denn er erachtete ſich nur aus Pflichtgefühl gebunden; es wäre eine Ehe ohne 352 Die Giftmörderin Ruthardt. Theile. Der Rücktritt war auch da nicht im Augenblick der Trauung erfolgt, denn eine ſolche ſei nicht angeſetzt geweſen, noch hätte ſie ſtattfinden können, da die benö⸗ thigte Einwilligung des ehrwürdigen Vaters des Arztes nur durch ein gerichtliches Verfahren zu erlangen gewe⸗ ſen wäre.— Ebenſo wenig hatte die Tante durch hei⸗ lige Schwüre gelobt, am unehelichen Kinde Mutterpflich⸗ ten zu vertreten.— Der Vater übernahm die Ver⸗ pflichtung, für ſein Kind zu ſorgen, und erfüllte ſie auch noch, als er 1805 eine andere Ehe eingegangen war. Erſt als die Zahl ſeiner ehelichen Kinder wuchs und ſeine Standesausgaben eine Einſchränkung nöthig mach⸗ ten, nahm ſeine Schweſter, die Tante, das Kind zu ſich nach Stuttgart. Dieſe beſtritt jetzt alle Ausgaben für daſſelbe und behandelte es wie ihr eigenes Kind. Aber obgleich ſie Chriſtiane in eine damals berühmte Töchter⸗ ſchule geſchickt, erlebte ſie doch bald manches Herzeleid am Pflegekinde. Es ließ ſich„Entwendungen“, zuerſt aus Naſchhaftigkeit, dann„Unfläthereien“ zu Schulden kom⸗ men. Das Mädchen lief einſt fort, aber nicht wegen einer grauſamen Strafe, ſondern weil ihr, wegen einer ihrer Unfläthereien, mit einer empfindlichen Beſchämung gedroht worden. Niemals hätten barbariſche Züchtigun⸗ gen ſtattgefunden; alle Bekannte der Familie bezeugten, daß der Tante eher der Vorwurf einer zu großen Nach⸗ ſicht und Milde zu machen geweſen. Weil ſie endlich gefühlt, daß ſie außer Stand, die eingewurzelten Untu⸗ genden des Mädchens zu bekämpfen, habe ſie dieſelbe in das Erziehungsinſtitut zu Königsfeld gegeben. Hier betrug ſie ſich anfangs gut, denn ihr Verſtand und ihre Verſtellungsgabe waren groß. Aber ſchon im März 1818 kamen Klagen des Vorſtehers. Chriſtiane hatte Aepfel, Papier und Geld ihren Mitſchülerinnen geſtohlen. blick ſetzt en⸗ ztes we⸗ hei⸗ ich⸗ Bet⸗ uch var. und ach⸗ ſich für ber ter⸗ am w m⸗ gen iner ung en, ch⸗ ich tu⸗ iet hre itz ite Die Giftmörderin Ruthardt. 353 Ein reuiger Brief des jungen Mädchens bekannte Alles und gelobte Beſſerung. Man verzieh ihr, aber ihr ſchlimmer Charakter trat immer mehr heraus. Mit durchdachter Bosheit wußte ſie wiederholt den Verdacht und die Strafen ihrer Vergehen auf unſchuldige Dritte zu werfen. Nach ihrer Confirmation im April 1819 war Chri⸗ ſtiane wieder in das Haus ihrer Tante zurückgekehrt, doch keineswegs um„in Glanz und Herrlichkeit“ zu leben. Nur zu gut ſei auch jetzt die Tante geweſen. Es kamen mehre Liebeshändel vor. So 1823 einer mit einem Offizier, wobei ſie ſich mehrmals heimlich aus dem Hauſe entfernte. Nach der Entdeckung die heilig⸗ ſten Verſprechungen, die Sache aufzugeben, und doch ward das Verhältniß heimlich fortgeſetzt. Nun ward es Pflicht, ſie aus Stuttgart fortzuſchicken. Der fortwäh⸗ rende Aerger um die Ungerathene hatte die geſchwächte Geſundheit der Tante ganz zu untergraben gedroht. Der Vorwand: ſie von ihrem zärtlichen Vater zu entfernen, war rein erlogen. Dieſer hatte ſich längſt nicht mehr um das Mädchen bekümmert, war ſelten zu ſeiner Schwe⸗ ſter gekommen und hatte ſogar Chriſtianen ſein Haus verboten; ja, ſein ganzes Beſtreben war, allen Verdacht über ſein Verhältniß zu dem ungerathenen Kinde zu entfernen. Nur durch Zufall war ſie in Ulm dahinter⸗ gekommen, was ihr ewig verſchwiegen bleiben ſollen. Der Vater, der berühmte Arzt, ſei ein excentriſch genia⸗ ler Mann geweſen, und da ſei es wol möglich, daß er ein Mal in augenblicklicher Aufregung eine zärtliche Aeußerung gegen die Tochter gethan, er habe ihr aber nie in ruhiger Stimmung Folge gegeben. Chriſtiane ward nicht ins Elend verſtoßen, ſondern die Unverbeſſerliche auf Koſten der Tante zu einer Pfar⸗ 354 Die Giftmörderin Ruthardt. rerswitwe gebracht, um an ihr noch einmal den Verſuch zu machen, ſie durch Entbehrung und Arbeit zum Beſſern zu leiten. Chriſtianens Briefe von da aus floſſen über von Dankbarkeit für die Güte der Tante, trotz der ent⸗ ſetzlichen Fehler, deren ſie ſich ſelbſt zeihte. Sie ward als Kammermädchen untergebracht, ging fort, weil ſie meinte, ſie vertrüge nicht das Klima, und gerieth dann in Ulm in anerkannt ſchlechte Geſellſchaft. Die Tante, auf die Kunde davon, ſchickte ſie nach Mün⸗ chen, wo ſie auf der Tante Koſten blieb und noch fer⸗ nern Unterricht genoß. Davon gibt wieder ein gerühr⸗ ter dankſagender Brief an die Tante(1829) Kunde. Von Heirathsanträgen wußte aber die Tante nichts; im Briefe ſtand nichts davon. Auch in den Papieren der Hingerichteten fand ſich keine Erwähnung, obwol es an Liebespfändern nicht fehlte. Jeder Unbefangene mußte ſelbſt urtheilen, daß der Tante nichts erwünſchter habe kommen können als eine Verheirathung des ungerathe⸗ nen Mädchens, wie ſie denn, nachdem ſie, um deren Zukunft zu ſichern, ſie in das Bürgerrecht von Stutt⸗ gart eingekauft, ſie auch bei der Verheirathung mit Rut⸗ hardt durch Geſchenke an Betten, Weißzeug u. A. aus⸗ geſtattet gehabt. Wahr iſt, daß, als Chriſtiane aus München zurück⸗ gekehrt, ſie durch ein öffentliches Dienſtgeſuch im allge⸗ meinen Commiſſionsbureau ein Unterkommen geſucht, wodurch der wunderbare Zufall ſie in das Haus ihres eigenen Bruders geführt. Dies Verhältniß habe nicht geduldet werden können, nicht von der Tante, nicht von der Mutter beider Geſchwiſter. Die Tante brachte Chri⸗ ſtianen daher abermals aus Stuttgart fort, und ſie kam (1830) nach Reutlingen, wo ſie ſich in die Arme des Engländers warf, der als Lord daſelbſt figurirte. Wahr⸗ ſuch ſern über ent⸗ ging und aft. tün⸗ fer⸗ ühr⸗ nde. hts eren an ußte abe the⸗ eten tutt⸗ Rut⸗ au⸗ ni ge⸗ ucht, hres nicht von öhr⸗ kam des Die Giftmörderin Ruthardt. 355 ſcheinlich derſelbe Engländer, von dem ſie verſchiedene Heirathsanträge erhalten haben wollte, und denen nur das kleine Hinderniß entgegenſtand, daß er ſchon ver⸗ heirathet war. Darauf mehre wechſelnde Dienſtverhältniſſe, die ſich alle durch Chriſtianens Schuld bald löſten, bis ſie end⸗ lich längere Zeit in Stuttgart bei einer Dame aus⸗ dauerte und nach deren Tode Ruthardt heirathete. Damit fällt das ganze Luſtre des Romans fort. Die Berichtigung, von einer Gerichtsperſon entworfen, mußte aus den Acten geſchöpft ſein. Von Seiten des Publicums konnte man ihr den Vorwurf machen und machte ihn, daß ſie nach dem Moment erſchienen war, wo die Angeſchuldigte ſich nicht mehr vertheidigen konnte. Was aber hätte man geſagt, wenn ſie vor ihrem Tode erſchienen wäre, als verſtärkte Anklage gegen die ſchon ſo ſchwer Gravirte? Im Namen der Todten trat nun abermals ihr Defenſor auf und ſuchte die Anſchuldigung zu widerlegen. Die Angriffe gegen ſeine Clientin, die nun nicht mehr antworten könne, machten es ihm zur Pflicht, ein Wort für ſie zu ſprechen. Noch am Abende vor ihrer Hinrichtung habe ſie ihn gebeten, im Fall ein Angriff auf ſie erfolgen ſolle, ſich ihrer anzunehmen, ſo weit ihm das möglich ohne Rückſprache mit ihr. Es ſei ihm möglich. Drei Tage vor dem Tode habe man der Un⸗ glücklichen das Anſinnen gethan, jene lange Berichti⸗ gung, im grauſamen Sinne gegen ihr Andenken geſchrie⸗ ben, durchzuleſen und derſelben eine beiſtimmende Er⸗ klärung, eine Ehrenrettung der Familie beizufügen. Die Ruthardt habe es abgelehnt, und entſchieden. In der kurzen Zeit ihres Lebens, welche ihr geblieben, wollte ſie Alles vermeiden, was eine Erbitterung in ihr erzeugen 356 Die Giftmörderin Ruthardt. konnte,„da ſie mit allen Menſchen verſöhnt und mit ruhiger Faſſung dem Tode entgegengehen wolle.“ Doch ſei ſie bereit geweſen, zur Verſöhnung der Familie, eine Erklärung in allgemeinen Ausdrücken zu geben, weil ſie, ohne wiederholt beleidigen zu müſſen, in Einzelheiten nicht eingehen könne. Er, der Vertheidiger, habe dieſe Erklärung am 24. Juni bereits erhalten und ſie an ihre Adreſſe befördert, auch früher ſchon der betheiligten Fa⸗ milie den Vorſchlag gemacht, jede Veröffentlichung für den Fall zu unterlaſſen, daß die Ruthardt mit dem Le⸗ ben büßen müſſe. Man habe ihn nicht gehört! Die Angriffe gegen die Todte ſeien erfolgt; nach ſeiner Mei⸗ nung, ohne die Lebensgeſchichte, wie er ſie dargeſtellt, zu widerlegen. Die ſpeciellen Aufſtellungen aber könne er nicht widerlegen, da er nicht mehr mit der Ruthardt conferiren könne. Nur das müſſe er poſitiv beſtreiten, daß ſie ein unerlaubtes Verhältniß mit einem Ehemann angeſponnen gehabt! Der Gegenbeweis(²) liege in den Acten. Außerdem ſei ihr auch actenmäßig ein ſittlich guter Wandel von allen Seiten bezeugt.() Er ver⸗ öffentlichte jetzt jene Erklärung der Ruthardt, die im Weſentlichen dahin ging: wie es ihr recht ſchmerzlich leid, daß ſie durch die Veröffentlichung ihrer Lebensge⸗ ſchichte genöthigt geweſen, eine ſo geachtete Familie ſo tief kränken zu müſſen; auch gebe ſie das zu, daß ſie damals, als ihr Anwalt ihre Angaben aufnahm, in einem ſehr aufgeregten, ja erbitterten Zuſtande ſich be⸗ funden, was man ihr nicht verargen werde, wenn man bedenke, welche Läſterungen von allen Seiten auf ſie gehäuft worden. Da möge ſie denn ſich zu ſtark aus⸗ gedrückt haben, aber mit Abſicht habe ſie nicht unwahr ſein wollen. Sollte nun Manches nicht der Wahr⸗ heit gemäß ſich befunden haben, ſo thue es ihr leid, daß wit och eine ſie, iten ieſe ihre Fe⸗ ir Die Nei⸗ eer udt ten, ann den lich ver⸗ im zich öge⸗ ſo ſie in nan ſe m⸗ ht ch. daß Die Giftmörderin Ruthardt. 357 ſie ohne Verſchulden(2) eine Familie habe kränken müſſen, der ſie allerdings, das fühle ſie tief, vielen Dank ſchul⸗ dig ſei, beſonders da dieſelbe ſie wiederholt verſichern laſſen, daß ſie nach Kräften ſich ihres ganz verlaſſenen Kindes annehmen wolle. Dafür ſage ſie innigen Dank und es erleichtere ihr das Bittere ihres Todes. Dann erklärte ſie, daß ſie die Rechtfertigung der Familie nicht leſen, auch nichts vom Inhalt wiſſen wolle, und richtete ihre letzte Bitte und ihren letzten Wunſch dahin, daß ſie nicht veröffentlicht und ihr Name mit ihrer Hinrich⸗ tung begraben werde.— Der Vertheidiger ſchloß mit der Frage: ob die Nichterfüllung der letzten Bitte der Gerichteten der Hehl'ſchen Familie(ſie wird hier zum erſten Mal genannt) von Nutzen geweſen? Wir können die Frage nicht beantworten. Um die locale Wirkung zu beurtheilen, muß man mit den Lo⸗ calverhältniſſen bekannt ſein. Unſer allgemeines Urtheil aber kann ſich nach allen mitgetheilten Actenſtücken und Berichten(großentheils vom oppoſitionellen Standpunkt aus geſchrieben) nur dahin befeſtigen, daß die Oppoſi⸗ tion, welche durch dieſen Prozeß eine Anklage gegen die Geſellſchaft erheben wollte, in dem Gegenſtand ſich ver⸗ griffen und ihren Prozeß vollkommen verloren hat. Wie ſoll man ſich für dies Weib intereſſiren, auch wenn Alles wahr wäre, was der Defenſor in ſeinem Romane zuſammengeſtellt, alſo wenn dies kein Roman geweſen wäre, für ein kaltherzig eitles, nur um den Beifall buh⸗ lendes Weib, die dieſe Rolle vom Anbeginn bis zu Ende, bis zum Schaffot, fortſetzt? die nicht von träu⸗ meriſchen Phantaſien, von gewaltiger Sinnenglut fort⸗ geriſſen, dem Verderben in die Schlingen fällt, ſo un⸗ ſere Theilnahme anregend, weil wir eine große ſchöne Natur untergehen ſehen an den Verhältniſſen. Nein, 358 Die Giftmörderin Ruthardt. eine Kammermädchennatur, die mit Lieutenants und eng⸗ liſchen Lords buhlend, ſich lieb Kind macht, wo ſie hin⸗ kommt, um bald darauf durch ihren Leichtſinn wieder zu verſtoßen, die mit dieſem Schmetterlingsleben, ſo⸗ lange die Sonne ſcheint, ganz zufrieden iſt, weit ent⸗ fernt, einer finſtern Phantaſie ſich hinzugeben und Rache⸗ plane gegen die Welt zu ſchmieden, die recht praktiſch, als die Jahre der Blüte und Jugend vorüber, ſich nach einer anſtändigen Partie umſieht, heirathet und erſt nach fünf Jahren der Ehe, von der Langeweile und der Kümmerlichkeit des Lebens geplagt, auf den Einfall kommt, Den in die andere Welt zu ſchicken, von dem ſie ſich nicht mehr, wie das Kammermädchen von der gnädigen Frau, durch eine einfache Kündigung trennen kann. Da iſt nichts von wilder Verzweiflung, da iſt Alles Berechnung. Sie flucht und verwünſcht nicht die Tante, die Familie, ſie nähert ſich ihnen immer wieder, wo ſie einen Vortheil abſieht, ſie ſchreibt zerknirſchte Briefe, von Reue und Beſſerungsverſprechen erfüllt, während ſie wahrſcheinlich auf neue Unterhaltung, eine neue Rolle, neue Sünden ausſinnt. Sie nimmt die Beihülfe gern an, auch noch die letzte Ausſtattung zu ihrer Verheirathung und hat, als ſie endlich„einen Mann kriegte“, aller Wahrſcheinlichkeit nach nicht daran gedacht, ihn zu vergiften. Ebenſo wenig als ſie daran gedacht, zu der Rolle berufen zu ſein, zu welcher der Vertheidiger und ſeine Partei ſie erhoben. Durch und durch hohl, mit Allem ſpielend, auch mit der Religion, die ſie an ihrem Mann vermißt zu haben vorgibt, und ſich, früher oder ſpäter, daraus ein Entſchuldigungsſyſtem geknetet(dies ging allein von ihr aus), während kein Strahl derſelben in dieſe hohle Seele gedrungen, geht ſie an den Mord aus eine llem ann iter, ging in Die Giftmörderin Ruthardt. Ueberdruß und weil ſie ſich in ihrer Müßigkeit vorge⸗ ſpiegelt, ihr Loos könne ſich doch noch danach beſſern. Aber, noch keine geübte Verbrecherin, hat ſie nicht die Kraft zu leugnen. Von der Entdeckung überraſcht, ſieht ſie ſich genöthigt, raſch zu bekennen. Auch hat ein lan⸗ ges Leugnen, ein langwieriger Prozeß, der Krieg mit dem Richter aus den Kerkermauern heraus für ſie nichts Lockendes. Sie bildet ſich viel lieber ein anderes Schauſpiel aus: den Gang zum Schaffot, herviſch zu ſterben, dadurch Aufſehen zu erregen. Da kommt ihr der Defenſor zu Hülfe, auch er nur das Symbol eines krankhaften Fluidums in der gedrückten Geſellſchaft. Die Unnatur der ſocialen Verhältniſſe, das an ihr von ihrer Familie begangene Unrecht hat ſie zur Verbrecherin ge⸗ macht, auf dieſe ſoll ſie die Schuld zurückwerfen. Was konnte ihr lieber ſein, es bot ſich ihr eine neue Rolle dar, die ihr wol ſchwerlich das Leben retten würde, konnte ihr Verſtand ihr ſagen, ihr aber die ſentimentale Theilnahme ſicherte und ihrem Ausgang einen neuen eiteln Glanz verſprach. In dieſe Rolle ſich hineinzu⸗ lügen, kam nicht von ihr, die Lüge kam von außen, ſie ward ihr angelogen. Woher wir das wiſſen?— Man ſagt uns, zwei Angaben ſtünden ſich gegenüber, die des Vertheidigers in dem Lebenslauf, die der Familie in der Berichtigung. Beide widerſprächen ſich; eine dritte Entſcheidung, die richtende eines Obmanns, liege nicht vor. So iſt Jeder, der ſich zur Darſtellung berufen fühlt, zugleich berechtigt, als dieſer Obmann aufzutreten. Wir haben ſchon oben die innere Unwahrſcheinlichkeit in dem Roman des Ver⸗ theidigers herausgehoben. Der Schlüſſel, den die Be⸗ richtigung gibt, paßt überall; es iſt eine innere Wahr⸗ ſcheinlichkeit in derſelben; wobei aber nicht geſagt ſein 360 Die Giftmörderin Ruthardt. ſoll, daß nicht doch eine zu prüde Strenge bei Beur⸗ theilung der erſten Vergehen des jungen Mädchens ob⸗ gewaltet haben kann, und daß nicht andere Mittel, als die angewandten, zu einem beſſern Ziele geführt haben könnten. Der letzte Beweis für uns(auch ſcheint er es für das Publicum geweſen zu ſein) iſt aber die Auf⸗ führung der Ruthardt vor dem Gericht, ihr letzter Todesgang. Nachdem die Partei, welche den ſocialen Prozeß er⸗ hoben, ihn als verloren aufgeben mußte, warf ſie ſich bei ihrem Rückzuge in eine Schanze, in der ſie bei der nachfolgenden Revolution glücklicher gefochten hat, in die Verwünſchung der Todesſtrafe. Wir finden auch hier nur die Gemeinplätze dagegen angewandt. Schwerlich hat die allgemeine Stimme in Schwaben das an dieſer Giftmörderin vollzogene Urtheil ein ungerechtes genannt. Solange die Hinrichtung als gerechte Strafe gilt, ward ſie mit Recht an einer Ruthardt vollzogen. Brur⸗ n ol⸗ l, als haben er es Auf⸗ letztet eß et⸗ e ſich ei der t, in ehier erlich dieſer annt. ward Honorte de Berghes. 6— 1700. Wie leicht von je in Frankreich der Ehebund in ſitt⸗ licher Beziehung genommen ward, während ſelbſt die Napoleon'ſche Geſetzgebung ſtarr und feſt an der Unlös⸗ barkeit des geſetzlichen und kirchlichen Bandes hing, iſt Jedem bekannt. Wie aber der Wille der Großen dennoch damit ſpielte, wie Laune, Intereſſe und Neigung der Mächtigen dies Band, je nach Willkür und Umſtän⸗ den, zu löſen verſtand, oder es als eine Diamantkette den Gelüſten Anderer entgegenzuhalten, davon liefert die Geſchichte Beiſpiele, die bekannter zu werden verdienen. Wo die wahre ſittliche Cultur edler Freiheit nicht die Gemüther durchdrungen hat, wird vor Denen, welche die Gewalt in Händen haben, Geſetz und Satzung immer eine Fiction bleiben. Die Heirathsgeſchichte des Herzogs von Guiſe mit dem daraus entſtandenen Prozeſſe gleicht vielleicht mehr einem Roman als einem Criminalprozeß, aber da ältere franzöſiſche Sammlungen der Causes cclèbres ſie aufgenommen haben, ſtehen wir um ſo weniger an, ſie hier aufzunehmen, als ſie uns einen rei— chen Einblick in die ſittliche Zerfallenheit der ausgehen⸗ den Feudalzeiten liefert. XVI. 16 3 6 . 362 Honorte de Berghes. Heinrich von Lothringen, Herzog von Guiſe, war ein ſchöner Mann, voller Geiſt und Muth und einer der galanteſten Prinzen ſeiner Zeit, ein chevaleresker Fran⸗ zoſe im vollen Sinne des Wortes, aber wohlverſtanden nur der Periode, in welcher er lebte. Geboren 1614, war er von ſeiner Familie zum geiſtlichen Stande be⸗ ſtimmt worden, da ſein älterer Bruder, der Prinz von Joinville, die Seigneurie und die Stammgüter des Va⸗ ters erbte. Der junge Prinz war ſchon Erzbiſchof von Rheims und bezog die Revenuen mehrer der reichſten Abteien des Königreichs, als ſein Bruder 1639 ſtarb und er jetzt deſſen weltliche Erbſchaft antrat, ohne daß er um deswillen aufhörte Erzbiſchof zu ſein. Seine erſte Liebe war Anna von Mantua, eine Ver⸗ wandte. Richelieu hielt dieſe Verbindung für unpaſſend zum Wohl des Staats. Der König mußte ſie unter⸗ ſagen, man ſperrte die Prinzeſſin in ein Kloſter. Aus Verdruß verließ der Herzog von Guiſe den Hof 1641 und bald ſehen wir ihn als Verbündeten des Gra⸗ fen von Soiſſons, eines Prinzen vom königlichen Geblüt, der ſich mit andern großen Herren gemüßigt fand, eine Rebellion anzufangen, angeblich weil der Cardinal Riche⸗ lieu die ihm vom König übertragene Autorität mis⸗ brauche. Der Ausgang dieſes Aufſtandes durch ein Treffen in der Nähe von Sedan iſt bekannt. Der Graf von Soiſſons ſelbſt fiel, die Mehrzahl der übrigen Seigneurs machte mit der Krone Frieden, ſo gut es ging, und ſie wurden begnadigt. Nur Heinrich von Guiſe hatte es verſäumt, um Gnade zu bitten, und der König ließ ihm den Prozeß machen. Ihm wurden alle Würden, Ehren, Lehen und Güter aberkannt, ſein Kopf ſollte ihm abge⸗ ſchlagen werden. „war er der Fran⸗ anden 1614, e be⸗ z von f von ichſten ſturb e daß ſſend unter⸗ Hof eblüt, ein Richt⸗ mit⸗ reffen von neur te e ihn hren, abh Honorte de Berghes. 363 Das Urtheil ward executirt, glücklicherweiſe für ihn aber nur in effigie. Er war über Köln nach Brüſſel geflohen, wo er das Commando über die verbündeten Truppen des Hauſes Oeſtreich erhielt. Der Kaiſer und der König von Spanien ertheilten ihm den Titel General. Hier machte er die Bekanntſchaft einer verwitweten Gräfin Boſſu, die aber aus dem alten, einſt hochange⸗ ſehenen und mächtigen Hauſe de Berghes ſtammte, oder vielmehr die directe Nachkommin der berühmten Prinzen von Berghes war. Honorte de Berghes, verwitwete Gräfin Boſſu, war ihrer Zeit gleich ausgezeichnet durch den Adel ihrer Geburt, den Ruhm ihrer ungewöhnlichen Schönheit und Liebenswürdigkeit und das Unglück, welches ſie verfolgte. Ihr Geſchlecht ſtammte in gerader Linie und männ⸗ licher Folge von den letzten Herzögen von Brabant. Unter ihren Vorfahren waren viele Gouverneure der Nieder⸗ lande, viele Ritter des Goldnen Vließes und Erzbiſchöfe von Mecheln und Cambrai. Ein Herzog von Guiſe, wie alt und glänzend auch das Haus der lothringiſchen Herzöge war, konnte mit ihr eine Ehe eingehen, ohne eine Misheirath zu begehen. Die Geſchenke, welche die Natur der Gräfin gemacht, überboten noch die ihres Herkommens. Sie war jung, erſt 22 Jahre, ſchön, liebenswürdig, intereſſant. Nur war ihr Vermögen im Verhältniß zu ihrem Stande ge⸗ ring, indem ſie nur über ein Einkommen von etwa 10,000 Livres(Francs) gebot. Wenige Tage nach ſeiner Ankunft in Brüſſel hatte der Herzog einen Beſuch gemacht bei der Ducheſſe de Chevreuſe, die ebenfalls in der Abſicht, ſich Richelieu's Rache zu entziehen, aus Frankreich entflohen war. Auch 16* 364 Honorte de Verghes. ſie hatte dem Kitzel nicht widerſtehen können, gegen Richelieu zu conſpiriren. Hier ſah er zuerſt die reizende Gräfin. Der Ein⸗ druck, den ſie auf ſein Herz machte, war ſo groß, daß er über die verſchiedenen Glücksverhältniſſe hinwegſah— was viel bei einem Franzoſen iſt— und das Reſultat— er heirathete ſie. Die Ehe ward nachmals beſtritten, angefochten; dies iſt der Gegenſtand des Prozeſſes. Es kam alſo viel darauf an zu ermitteln, wie ſie zuſtandegekommen, wie abgeſchloſſen worden. Wir haben zwei Berichte von Zeitgenoſſen, offenbar im Intereſſe der Partei abge⸗ faßt, welche die Gültigkeit der Ehe anfocht. Die ro⸗ manhafte Darſtellung ſpricht für ſich: Der Herzog hielt ſich nach der verlorenen Schlacht von Sedan zuerſt in Köln auf. Hier ſuchte ihn Anna von Mantua, ſeine erſte Geliebte, auf. Es war ihr ge⸗ lungen aus dem Kloſter zu entſchlüpfen und ſie kam als Mann verkleidet zu ihrem Geliebten. Er aber ſchickte ſie zurück; ſo ſehr fürchtete er die Geliebte in die Sache ſeines Aufſtandes zu verwickeln.(Oder, was wahrſchein⸗ licher, er hatte ſich anders beſonnen.) Dann ging er nach Brüſſel, wo er ſich mit den andern vom Cardinal Verbannten zuſammenthat. Die Ducheſſe de Chevreuſe war darunter. Eines Tages traf er bei dieſer mit der Gräfin de Boſſu zuſammen. Dieſe machte ihm ſolche Avancen, daß er als galanter Cavalier nicht umhin konnte darauf einzugehen. Es iſt wahr, daß ſie, aus Furcht, er könne Uebles von ihr denken, ſofort von einer Heirath ſprach. Der Herzog erklärte auch auf der Stelle, daß er nichts ſehnlicher wünſche als ſein Schickſal mit dem ihrigen zu verbinden. Er ſprach das aber in ſol chen Ausdrücken, die genugſam andeuteten, daß er nichts en en, det hin u ner mit Honorte de Berghes. Anderes dabei dachte, als ſich während ſeines Exils zu unterhalten. Die Gräfin, als kluge Frau, mochte dieſe Abſicht ſehr gut gemerkt haben, ſie ſchien ſie aber nicht gemerkt zu haben, und hoffte ihn deſto leichter durch erkünſtelte Unbefangenheit zu feſſeln. Eines Tages fuhr ſie mit ihm nach einem anmuthi⸗ gen Landhauſe, eine Meile von Brüſſel, welches ihr ge⸗ hörte. Alles, was zu ſeiner Aufheiterung an einem ſchönen Tage in ſchöner Gegend geſchehen konnte, ge⸗ ſchah. Der Herzog war voller Dank und wiederholte in ſeiner galanten Weiſe ſeine Liebeverſicherungen. Die Gräfin erwiderte, wenn er wirklich ſo verliebt wäre, als er ſie glauben machen wolle, würde er ernſthafter vom Heirathen ſprechen. Der Herzog ſchwor ihr, daß er nichts ſehnlicher wünſche, als den Reſt ſeines Lebens mit einer ſo liebenswürdigen Gefährtin zu verbringen, und daß es ja nur bei ihr ſtehe, ihn auf die Probe zu ſtellen. Die Gräfin hielt ihn beim Wort. Sie erwiderte, das könne ſie auf der Stelle thun, weil ſie in ihrem Hauſe einen Notar und einen Prieſter habe, der ſie trauen könne. Der Herzog war überraſcht, aber er ließ es nicht merken. Er glaubte, er könne Alles geſchehen laſſen, ohne etwas zu riskiren. Ja, er glaubte die Gräfin in ihrer eigenen Falle zu fangen und ſie zur Dupe ſeiner Luſt zu machen, weil eine übereilte Heirath ſolcher Art, ohne alle nach den kanoniſchen Regeln vor⸗ geſchriebenen Formen und ohne Zuſtimmung des Königs nicht zu Recht beſtehen könne. Als die Gräfin ihn bereit ſah, ließ ſie den Almoſe⸗ nier der Armee, Namens Mansfeld eintreten, der den Brautleuten ſeinen Segen gab und ſie von der Publi⸗ 366 Honorte de Berghes. cation der Aufgebote losſprach, als habe er die Macht⸗ vollkommenheit eines Erzbiſchofs von Mecheln. Der Herzog feierte in dem allerliebſten Hauſe eine glückſelige Brautnacht, und zeigte ſich gegen die junge Frau ſo liebevoll, daß ſie ganz zufrieden war. Am an⸗ dern Morgen kehrte er in ſeine Wohnung zurück, nach⸗ dem er die neue Herzogin gebeten, die Ehe bis dahin geheim zu halten, daß er die Zuſtimmung ſeiner Familie und des Hofes erlangt hätte. Alle Mühe, die Sache zu vertuſchen, war indeß ver⸗ gebens. Sie kam zu den Ohren des Duc d'Elbeuf und der Ducheſſe de Chevreuſe, welche ihm die ärgſten Vor⸗ würfe über ſein ſich Wegwerfen machten. Nur aus rit⸗ terlicher Achtung gegen die Dame zwang er ſich zur Zurückhaltung, dagegen kam er mit dem Duc d'Elbeuf ſo hart zuſammen, daß Beide den Degen gezogen hätten, wenn nicht der Erzbiſchof(2) ſie daran verhindert. Guiſe verſchmerzte die Beleidigung nicht; da er ſich mit den Waffen nicht rächen konnte, verſuchte er es auf andere Weiſe. Er führte deshalb die Gräfin Boſſu förmlich in ſein Haus und behandelte ſie öffentlich als ſeine Gattin. Solange er in Brüſſel blieb, lebten Beide in dieſer Weiſe und, wie es ſchien, im beſten Ein⸗ vernehmen. Weil in dem ſpätern Prozeß der Advocat der auf Nichtigkeitserklärung dringenden Partei dieſen Umſtand, daß die Ehe auf dem Lande, unfern von Brüſſel abge⸗ ſchloſſen worden, nicht anführt, ſchließt man, daß dieſe Erzählung nicht mehr ſei als eine anmuthige Fabel. Man hat noch eine andere Erzählung, die indeſſen ebenfalls kaum mehr erſcheint. Der Verfaſſer der„Vie de Sylvie de Moliére“ hat ſie in ſeinem Buche auf⸗ genommen. 2 5————,— — uf d, ſe Honorte de Verghes., Die Gräfin de Boſſu und der Herzog von Guiſe, ſagt er, hatten ein Vorgefühl, daß ſie ſich lieben wür⸗ den, lange zuvor, ehe ſie ſich geſehen hatten! Der Herzog war aufs äußerſte eiferſüchtig auf den Grafen de***, welcher die Dame Boſſu leidenſchaftlich liebte. Sie konnte dieſe Liebe nicht erwidern, da ihr ganzes Tichten und Trachten nach dem Herzog ging. Die Be⸗ werbungen des Grafen quälten indeſſen dermaßen den Herzog, daß er ſich davon überzeugen wollte, ob ſein Verdacht begründet wäre. Er ſchützte eine kleine Reiſe vor, die ihn einige Meilen von Brüſſel entfernen mußte, kehrte aber heimlich zurück, und zwar an einem Tage, wo man die Geburt eines ſpaniſchen Prinzen feierlich beging. Bei der Gräfin von Cantecroix war ein glänzendes Ballfeſt. Guiſe wußte, daß mehre Seigneurs, als In⸗ dianer verkleidet, ſich bei demſelben einfinden würden. Er ließ ſich ein ſolches Kleid anfertigen und trat unter den übrigen Masken in den Ballſaal. Auch die Gräfin Boſſu war dort; auf Schritt und Tritt von dem bewußten Grafen verfolgt, ohne daß ihr Benehmen ihm die geringſte Aufmunterung gab. Kaum aber war der verkleidete Guiſe eingetreten, als die Gräfin beim Anblick des Mannes ein Gefühl empfand, wie nur, wenn ihr verſtorbener Mann ſich ihr näherte.(Alſo hatte ſie ihren Mann geliebt.) Sie fühlte im Angen⸗ blick, daß er, der Herzog, es ſei, daß, was er ihr von ſeiner Abreiſe und Entfernung geſagt, falſch ſein müſſe⸗ Sie ſuchte ihn unter den ſehr ähnlichen Masken auf und täuſchte ſich nicht. Kaum konnte ſie die Freude zurück⸗ halten, welche ſeine unerwartete Gegenwart ihr verurſacht. Auch der Herzog ſeinerſeits vergaß die Gründe, die er hatte, ſeine Liebe noch zu verbergen, und überließ ſich, 368 Honorte de Berghes. dem Gegenſtande ſeiner Neigung gegenüber, ganz ſeinen Gefühlen. Von dieſem Augenblicke an war ihr Bund für Niemand mehr ein Geheimniß. So die zweite Erzählung. Aus beiden geht wenig⸗ ſtens ſo viel hervor, daß die Knüpfung ihres Ehebundes von romanhaften Umſtänden begleitet war. Der Anfang der Ehe, d. h. ſolange ſie in Brüſſel lebten, war ſehr glücklich. Aber dieſe Tage des Glückes dauerten nicht lange. Nachdem Guiſe alle ſeine Hülfs⸗ guellen erſchöpft hatte und im Vaterlande keine Aende⸗ rung eintrat, arbeitete er mit allen Kräften dahin, Amneſtie und einen Gnadenbrief zu erhalten. Es gelang wirklich. Richelieu fürchtete einen ſolchen Gegner nicht mehr, und 1643 ging der Herzog von Guiſe nach Paris, indem er die Herzogin in Holland ließ, ausgeſetzt allen Verfolgungen ſeiner Gläubiger. Kaum aber in Paris angelangt, ſtürzte er ſich ſchon wieder in Liebesabenteuer. Es kam zu einem Duell zwi⸗ ſchen ihm und dem Grafen Coligni. Sie ſchlugen ſich öffentlich mitten auf der Place Royale. Guiſe ver⸗ wundete ſeinen Gegner gefährlich. Einige Zeit darauf wollte Guiſe's Mutter ihn mit Mademoiſelle de Longueville, einer Nichte des großen Condé, verheirathen. Aber Guiſe hatte Gründe dage⸗ gen. Nicht, daß er ſich beſann, daß er ja ſchon verhei⸗ rathet war, ſondern ein neuer Gegenſtand hatte eine neue, heftige Leidenſchaft ihm eingeflößt, die Made⸗ moiſelle de Pons, eine der ſechs Ehrendamen der Königin. Er ſchlug die Verbindung mit Conde's Nichte abſolut ab; er wollte Mademoiſelle de Pons abſolut hei⸗ rathen. Da erſt entſann er ſich des ernſtlichen Hinderniſſes, welches er in Brüſſel ſich bereitet. Theils, um dies en en ch en Honorte de Berghes. 369 wegzuräumen, theils, um den Verfolgungen zu entge⸗ hen, welche die Generalprocuratoren ihm wegen des Duells mit Coligni bereiteten, machte er ſich auf den Weg nach Rom. Er wollte dort eine Losſprechung von ſeinem Ehegelübde, eine Löſung ſeines Ehebundes vom Papſte erlangen. Während er dort unterhandelte, war in Neapel die Revolution ausgebrochen. Die Häupter der neuen Re⸗ publik warfen nach Maſaniello's Tode ihre Blicke auf Frankreich, um von dort Schutz gegen die ſpaniſch⸗ öſterreichiſche Herrſchaft zu erhalten. Guiſe ward be⸗ ſtimmt den Oberbefehl über die Inſurgenten zu über⸗ nehmen. Man erwartete viel von ſeiner Kühnheit und ſeinem unternehmenden Geiſte. Auch gelang es ihm, der gern den abenteuerlichen Auftrag übernommen, in einer einfachen Felucke vom römiſchen Gebiet aus durch die ſpaniſche Flotte nach Neapel zu ſchiffen, wo er mit dem ungeheuerſten Jubel als„Generaliſſimus der Armeen der Republik“ empfangen ward. Er zeichnete ſich mehr⸗ fach aus, aber von Frankreich aus nicht unterſtützt, un⸗ terlag er gegen die ganze ſpaniſch-habsburgiſche Macht, und ward nach Madrid als Gefangener geführt. Hier behandelte man ihn nicht als Kriegsgefangenen, ſondern als Criminalgefangenen. Dies erweckte in der verlaſſenen, unglücklichen Gattin plötzlich alle Zärtlichkeit der erſten kurzen Tage ihres Glückes. Sie entſchloß ſich ſelbſt nach Madrid zu gehen, um Gnade für ihn zu er⸗ flehen. Sie verkaufte und verſetzte Alles, was ſie hatte, um ſeine Schulden zu bezahlen, und, nachdem ſie ſich die Erlaubniß des Königs von Spanien und einen Paß des Königs von Frankreich verſchafft, verließ ſie Brüſſel und kam in Paris gegen Ende 1652 an. In der franzöſiſchen Hauptſtadt ward ſie überall als 370 Honorte de Berghes. Herzogin von Guiſe empfangen. Die Königin⸗Mutter Regentin erkannte ſie in dieſer Eigenſchaft, ſie erwies ihr die Ehre des Tabourets bei Hofe. Doch rieth man ihr, nicht nach Madrid zu gehen, weil, wie die Dinge ſtänden, ihre Bemühungen ohne Erfolg ſein würden. Sie kehrte deshalb nach Brüſſel zurück. Erſt 1654 erhielt der Herzog von Guiſe die Freiheit wieder. Er verdankte ſie den Bemühungen des großen Conde, welcher damals in Dienſten der Spanier gegen ſein Vaterland focht.— Sein Empfang im Vaterlande war ein feſtlicher, ſeine Freunde kamen ihm entgegen. Unter ihnen auch Mademoiſelle de Pons, ſeine damals letzte Geliebte. Sie glaubte noch Rechte auf ſein Herz zu haben, und wünſchte ſie geltend zu machen. Auch war der Herzog trotz ſeiner langen Abweſenheit und Ge⸗ fangenſchaft noch ganz von den Gedanken an ſie einge⸗ nommen und entſchloſſen, Alles anzuwenden, um eine Heirath mit ihr zu ermöglichen. Aber Mademvoiſelle de Pons hatte die Gefangenſchaft des Herzogs zu lange gedauert, ſie hatte ſich inzwiſchen durch die Bekanntſchaft mit einem einfachen Edelmann, Malicorne, zu tröſten verſucht. Sie ſah darin kein Hin⸗ derniß einer Verbindung mit dem Herzog, er aber ſah eines in ihrer Untreue, und brach nicht allein perſönlich mit ihr, ſondern war auch ſo ungalant, alle Geſchenke zurückzufordern, welche er ihr in ſeinem ſogenannten Brautſtande gemacht. Sie beſtanden in Ohrgeſchmeiden zum Werth von 50,000 Kronenthalern. Seine Forderung ward zurückgewieſen. Die Herzogin von Guiſe empfing um dieſe Zeit mehre Briefe, die ſie aufforderten nach Frankreich zu⸗ rückzukehren. Einer davon war von der eigenen Schwe⸗ ſter des Herzogs, der Coadjutrix der Abtei von Mont⸗ 8 er en n. Fonorte de Berghes. martre. Sie theilte ihr mit, daß ihr Bruder mit Ma⸗ demoiſelle de Pons gänzlich gebrochen, daß dieſer Au⸗ genblick ihr günſtig wäre, daß ſie ihn nützen möge, ih⸗ ren Mann zu ſehen und mit ihm zu ihrem Vortheil ſich zu geſtellen. Man hatte den nicht unbegründeten Ver⸗ dacht, daß Guiſe nur die Verlaſſene in ſeine Gewalt bekommen wolle, um ſie durch Drohungen zu Dem zu zwingen, was er beabſichtigte. Honorde kam, und wohnte in der Abtei von Mont⸗ martre. Schon am folgenden Tage beſuchte ſie der Herzog von Guiſe. Es war kein zärtliches Wiederſehen lange getrennter Gatten. Er zeigte ſich hart wie Eiſen, er ſtieß furchtbare Drohungen aus, um ſie einzuſchüch⸗ tern. Sie ließ insgeheim Proteſtation vor einem Notar aufnehmen in Bezug auf Alles, worauf ſie etwa durch Ueberraſchung und Einſchüchterung eingehen könnte. Die Abtei Montmartre ſchien für die ſo Gedrängte kein ge⸗ nügendes Aſyl. Die Königin⸗Mutter ließ ſie nun, um ihr vor den Verfolgungen Schutz zu gewähren, in das Kloſter von Charonne führen. Hier blieb ſie bis im November 1655, um vor ihrem Manne geſchützt zu ſein. Eine Abtheilung der königlichen Garde mußte ſie endlich nach Brüſſel geleiten. Nachdem ſo alle ſanftern Mittel fehlgeſchlagen, ihren Gatten zur Anerkennung ſeiner Pflicht zurückzuführen, ſah die Herzogin ſich genöthigt, die Autorität der Ge⸗ ſetze anzurufen, um Das zu erlangen, was ihren Bitten und Thränen nicht gelungen. Sie wandte ſich an die Rota Romana, deren Com⸗ petenz ſie früher abgelehnt hatte, und eine erſte Sentenz ſtellte ein Interimiſticum feſt, wonach der Herzog von Guiſe ihr 6000 römiſche Thaler jährliche Alimente zu zahlen habe. Der Herzog appellirte nicht gegen das — 372 Honorte de Berghes. Urtheil. Die Gräfin erlangte aber noch eine zweite Sentenz, durch welche ihr vergönnt ward den Beweis zu führen: daß, als ihr Mann ſie heirathete, derſelbe im Dienſt des katholiſchen Königs geſtanden und daß demgemãß die Gültigkeit der Ehe von der— der in Flandern gültigen Geſetze abhänge. Damals ging das Gerücht, der Herzog von Guiſe wolle ſich zum zweiten Mal nach Rom begeben, um Alles daran zu ſetzen, daß ſein Eheband gebrochen werde. Ja, man verſprach ſich einen günſtigen Erfolg, weil Srigin Chriſtine von Schweden ihren ganzen Ein⸗ fluß verſprochen. Weshalb?— Weil Chriſtine eine Heirath mit dem Herzog projectire. Um ſeine Gattin los zu werden, habe ſich Guiſe entſchloſſen, ſelbſt die Königin von Schweden zu heirathen. Acht Jahre hatte Honorée verſäumen müſſen, den ſo günſtig für ſie begonnenen Prozeß fortzuſetzen, denn Prozeſſe, und namentlich in Rom, koſteten ſehr viel Geld. Sie darbte und ſparte, um Mittel zu gewinnen, und endlich, im achten Jahre war die Unglückliche im Stande, wieder handelnd aufzutreten. Bis dahin hatte ſie ſich damit genügen laſſen müſſen, Arreſt auf ihres Gemahls Einkünfte zu legen. Da ſtarb, als der Prozeß wieder aufgenommen wer⸗ den ſollte, am 2. Juni 1664 der Herzog von Guiſe. Sein Nachlaß ward verſiegelt. Honoree proteſtirte ver⸗ geblich dagegen. Die franzöſiſchen Gerichte achteten nicht auf ſie. Später erfolgte die Entſiegelung; auch jetzt rief man ſie nicht hinzu. So hatte ſie die traurige und unfruchtbare Ehre ih⸗ res Standes, den man ihr nicht ſtreitig machte, wäh⸗ rend die andern Erben im vollen Beſitz der Nachlaß⸗ maſſe ihres Gatten blieben. 12 Honorte de Berghes. 373 te Es brach der Krieg zwiſchen Frankreich und Spa⸗ i nien mit erneuter Heftigkeit aus. Die Gräfin oder be Herzogin, als Unterthanin der letztern Macht, hatte keine Mittel ihr von Rom anerkanntes Recht in dem feindlichen Frankreich geltend zu machen. Endlich ſtarb auch ſie, ohne daß die Sterne des e Glückes ihr noch einmal gelächelt, im Kloſter der Hos⸗ n pitaliterinnen von Mecheln. Ihre dürftige Lage hatte n ſie genöthigt, ſich in dieſes letzte Aſyl zurückzuziehen. Auf ihrem Grabſtein ſteht der Name: Herzogin von ⸗ Guiſe. Ihr Prozeß war mit ihrem Tode nicht zu Ende. n Der Prinz von Berghes, der als ihr Erbe auftrat, er⸗ e ſchien in Frankreich, und forderte von Mademoiſelle de Guiſe, Schweſter und Erbin des verſtorbenen Herzogs, den Erbantheil, welcher ſeiner Erblaſſerin zukam. n Ein langer Prozeß erfolgte darauf vor dem Gerichts⸗ hof des Chatelet. Erſt am 5. Januar 1700 ward er durch ein Arret des Parlamentes von Paris entſchieden. Die Ehe des Meſſire Heinrich von Lothringen, Herzogs von Guiſe, mit der Dame Honorée des Berghes, ſpäter Gräfin Boſſu, ward für null und nichtig erklärt, fri⸗ 6 voler Weiſe eingegangen, gefeiert und conſtatirt. Der Kläger ward demnach mit allen ſeinen Anſprüchen ab und zur Ruhe verwieſen und in die Koſten verurtheilt. * Der Bericht des berühmten d'Agueſſeau ſoll dieſe Entſcheidung veranlaßt haben. So ward von einem oberſten franzöſiſchen Gerichtshof eine Ehe für nichtig erklärt, trotz der kirchlichen Weihe, trotz Roms Ent⸗ ſcheidung, trotz der Anerkennung derſelben durch Acte der königlichen Autorität, um einer mächtigen Familie gefällig zu ſein und ein großes Vermögen im Lande zu behalten. Das war, auch in dem katholiſchen Frank⸗ Honorte de Berghes. reich, die Kraft des Sacramentes, wenn andere Rück⸗ ſichten entgegenſtanden, die die Kraft hatten, ſich gel⸗ tend zu machen. Das Unglück dieſer einen Tochter aus dem fürſtlichen Hauſe von Berghes war nicht das ſchlimmſte, welches 3 ihm begegnet iſt. In unſern Tagen erlebten wir, daß ein Abkömmling deſſelben, und ein mit Reichthum und Anſehen ausgeſtatteter, wegen eines Verbrechens gegen das Eigenthum, wenn man Betrug im Spiel ſo nen⸗ nen will, vor die Gerichte in Paris geſtellt und verur⸗ theilt ward. Es iſt kein Glanz vor dem Roſt bewahrt. Charlotte de Calvierre. 1658— 1665. Wir nannten den vorigen Eheprozeß einen aus der ausgehenden Feudalzeit; es ſind uns aber die Acten aus einem andern zur ſelben Zeit geführten aufbewahrt, eine Cause célèbre mit noch größerm Recht, in welchem die Feudalzeit mit allen ihren Gewaltthätigkeiten der Selbſthülfe und der Verwirrung der Rechtsbegriffe und Rechtszuſtände noch in voller Blüte ſcheint. Und das zu den Zeiten Ludwig's XIV.! War die Geſchichte der unglücklichen Herzogin von Guiſe eine traurige Romanze, ſo iſt die Charlotte von Calvierre's ein vollſtändiger Roman. Charlotte de Calvierre war das einzige Kind des Parlamentsrathes Marc de Calvierre zu Toulouſe. Am 2. December 1647 geboren, verlor ſie mit der Ge⸗ burt ihre Mutter, ihren Vater ſchon im Mai 1652. Der Vater hatte zwei Brüder, den Abbe Jean de Calvierre, Abt von Pſalmodi, und den Sieur An⸗ toine de Calvierre. Er hatte durch Teſtament ſeinen Bruder, den Abbé von Pſalmodi, zum Vormund ſeiner Tochter eingeſetzt. Charlotte war eine reiche Erbin, der Abbe ein guter 376 Charlotte de Calvierre. Vormund, der nichts zur Ausbildung ihres Geiſtes ver⸗ ſäumte. Sie war reizend von Angeſicht und Geſtalt, und ihr Geiſt entwickelte ſich ungewöhnlich ſchnell und lebhaft. Der Abbé hatte Bekanntſchaft mit einem angeſehe⸗ ₰ nen Edelmann der Provinz, dem Sieur Gaspard le Noir de Clermont, Vicomte Du Boscg; ſie ſahen ſich oft. Der jüngſte Sohn des Vicomte, Fulcrand le Noir de Clermont, hatte mit dem Feuer des ſüdfranzöſiſchen Blutes ſich bei dieſen Beſuchen in Charlotten verliebt, — ——— obgleich ſie kaum erſt das zehnte Jahr erreicht hatte. Aber auch ſie war eine Südfranzöſin. Fulcrand, ſelbſt noch ein bartloſer Jüngling, wußte Mittel zu finden, ſeinen Vater dahin zu beſtimmen, daß 1 er bei ſeinem Freunde um die Hand des Mündels für 1 ſeinen Sohn anhalte. Das war und iſt der Weg, wie 11 Ehen in Frankreich geſchloſſen werden. Es war daher 13 nichts Beſonderes dabei, da die Verhältniſſe günſtiger Geſtaltung erſchienen und kaum eine abſchlägliche Ant⸗ † wort zu erwarten war. Aber Fulcrand fürchtete Alles, vielleicht auch, daß die Sache lächerlich werde, wenn er von Neigung und Liebe ſpreche. Herr ſeiner ſelbſt, wußte er daher ſeine Gefühle zu verbergen. Der Abbé hatte nicht Nein geſagt. Aber ſein Bru⸗ der Antoine de Calvierre, ein entſchloſſener und unter⸗ nehmender Charakter, hatte längſt ſein Auge auf den großen Beſitz gerichtet, der durch Charlottens Verheira⸗ thung mit einem Male aus der Familie ginge. Er hatte ſchon früher den ernſtlichen Plan gefaßt, die Ju⸗ gend des Mädchens zu benutzen, und ſie zu beſtimmen, 3 ins Kloſter zu gehen. Charlotte mag auch, wie ein 1 Kind mit Allem ſpielt, was ihr vorgeführt wird, die ⁰ — .— t⸗ lt d Charlotte de Calvierre. lockenden Vorſtellungen nicht abgewieſen haben, aber als Fulcrand erſchien, als der Vater deſſelben deutlicher ſprach, wußte ſie was ſie wollte, und das war nicht das Kloſter. Antoine de Calvierre widerſetzte ſich mit Heftigkeit dem Heirathsplane, und, eigenmächtig, wie er war, ließ er ſeine Nichte in ein Urſulinerinnenkloſter in Montpel⸗ lier einſperren. Der Abbé, der Vormund, ſcheint ein ſchwacher Mann geweſen zu ſein, der ſich von dem hef⸗ tigen Bruder beſtimmen ließ. Der junge Fulcrand war außer ſich, aber ſein Schmerz wüthete nach innen. Kaum 19 Jahre alt, machte er Plane, die Geliebte zu entführen; aber wem ſich anver⸗ trauen? Dienern? Die ſind geſchwätzig. Freunden? Sie konnten, von der Schönheit der Geliebten bezau⸗ bert, ihm mehr ſchaden als helfen. Wir laſſen dahin⸗ geſtellt, ob dies das Raiſonnement aus den Acten oder das eines ſpätern Referenten iſt. Factum iſt, er wurde über dieſen innern Seelen⸗ kampf gefährlich krank. Der Vater, Vicomte Du Boscg, der ihn über Alles liebte, ahnte bald, daß es mehr eine Seelen- als eine phyſiſche Krankheit ſei. Er ſuchte ihm durch zärtlichen Zuſpruch ſein Geheimniß zu entlocken. Der Sohn lächelte ihn an, ſank aber dann bewußtlos in ſeine Arme. Als er erwachte, war das erſte Wort, was ſeine Lippen vorſtießen, Charlottens Name. Nun wußte der Vater, was es galt, und er erhielt bald von ihm ein volles Geſtändniß ſeiner Leidenſchaft und Ver⸗ zweiflung. Auch der Vater war ein Mann von warmem Herzen und der Phantaſie eines Südländers. Um das Leben des Lieblingsſohnes zu retten, vergaß er alle Rückſich⸗ ten, die ſein Stand, Alter, die Achtung vor dem Geſetz 1 1 1 1 378 Charlotte de Calvierre. ihm auferlegten. Er billigte den Entſchluß des Sohnes ſeine Geliebte zu entführen, und bot ſeine ganze Hülfe dabei an. Unter ſolchen Ausſichten genas Fulcrand ſichtlich. Seine einzigen Gedanken waren, einen Plan zu ſchmie⸗ den, wie die Geliebte aus dem Kloſter zu befreien. Durch Liſt war, darin kam man überein, nichts zu machen; es ſollte mit Gewalt geſchehen. Unterſtützt von ſeinem Vater, wahrſcheinlich im Einverſtändniß mit Charlotte ſelbſt, gelang es dem Jüngling in der Nacht des 5. September 1658 ſie aus dem Kloſter zu rauben. Sie ward in eine Poſtchaiſe geſetzt und in aller Eil nach dem ſchon früher für ſie erſehenen Aſyl gebracht. Als es ruchbar ward, waren die Urſulinerinnen von Montpellier entſetzt, der Abbé von Pſalmodi und ſein Bruder Antoine in Verzweiflung. Man fragte Alle, um die unbekannten Entführer zu entdecken. Vergebens. Darauf geſtattete der Biſchof von Montpellier den Verletzten ein Monitorium, d. h. ein öffentliches Aufgebot durch die Kanzel, daß Die, welche um die Sache wüßten, ſich zu melden hätten. Dies fruchtete, man wußte jetzt, wer den Jungfernraub begangen, und die Brüder ſtrengten beim Parlament von Toulouſe eine Klage gegen den Vicomte und ſei⸗ nen Sohn an. Sobald dieſe das erſte Wetterleuchten eines Gewit⸗ ters ſahen, welches furchtbar für ſie zu werden drohte, ſuchten ſie ihm zuvorzukommen. Fulcrand wandte ſich an das Conseil privé des Königs mit einer Vorſtellung des Inhalts: „Charlotte de Calvierre's Oheim und Vormund habe die Autorität eines Vormundes überſchritten, er habe das junge Mädchen gegen ihren Willen in das Nonnen⸗ nes ülfe lih. nie⸗ zu von mit acht ben. ach on ein zu hof Rie, ten. b ent ſei⸗ it⸗ te, ſch ing be Charlotte de Calvierre. kloſter geſperrt, in der Abſicht, ganz über ihre Perſon zu verfügen. Das junge Mädchen, unterrichtet davon, daß dieſer Oheim ſie mehren Parlamentsräthen von Tou⸗ louſe angeboten, habe mehre Freunde angegangen, ſie aus der Gefangenſchaft zu befreien, in der ſie ſich be⸗ finde, und ſie vor dem Looſe zu erretten, was ihr drohe.“ Der Antragſteller erreichte nicht Das, was er ge⸗ hofft, die Verweiſung der Sache an ein anderes(nicht betheiligtes) Parlament. Es verordnete nur ein Arret des Conseil privé vom 25. September 1658, daß er angehalten ſei, binnen Monatsfriſt die in ſeiner Klage aufgeſtellten Umſtände vor dem Generalprocurator zu be— weiſen. Zugleich ward dem Vicomte und ſeinem Sohne aufgegeben, ſich als Gefangene in der Conciergerie zu geſtellen, ohne Präjudiz jedoch, bezüglich Deſſen, wie der Conſeil die Inſtruction des Prozeſſes verordnen werde. Im Vertrauen auf den Schutz, den dieſes Arret ih⸗ nen gewähre, begaben ſich Fulcrand und ſein Vater nach Toulouſe und ließen ſich als Gefangene am 5. October einſchreiben. Das Parlament von Toulouſe griff haſtig nach ſeiner Beute und inſtruirte den Prozeß mit ungewöhnlicher Schnelligkeit. Sei es nun, daß dem Arret des Con— seil privé einige Förmlichkeiten abgingen, oder aus was andern Gründen, genug das Parlament hielt ſich für berechtigt über das Arret ganz hinwegzuſehen, und ſie erließen am 10. October ein neues Arret, oder Endur⸗ theil, welches nichts weniger enthielt, als: daß Vicomte Du Boscq, Vater und Sohn, als überführt des Jungfern⸗ raubes, ihres Adels verluſtig erklärt wurden, demnächſt ſollten ſie lebendig gerädert, ihre Schlöſſer aber demolirt und raſirt werden. 380 Charlotte de Calvierrr. Die Vicomte Du Boscq, Vater und Sohn, waren mit dieſem Urtheil nicht zufrieden, ſie wandten ſich aber⸗ mals an das Conseil privé, und forderten die Caſſa⸗ tion eines Urtheils, welches zum Trotz des Arrets des hohen Conſeils ſelbſt erlaſſen war. Das Conseil privé reſcribirte am 31. December, man ſolle mit der Execution des Arrets vom 10. Octo⸗ ber noch Anſtand nehmen. Der Abbe Pſalmodi hatte inzwiſchen das einfachſte und jener Zeit zweckdienlichſte Mittel ergriffen, er war nach Paris gereiſt und hatte ſich dem Könige zu Füßen geworfen, um Schutz flehend gegen eine unerhörte Ge⸗ waltthat. Er ſchilderte die Vicomte Du Boscq Vater und Sohn als ein Paar der verwegenſten, frechſten und ge⸗ fährlichſten Menſchen und Gewaltthäter, die ſich nicht entblödet mit gewaffneter Hand in ein gottgeweihtes Nonnenkloſter einzubrechen, um ſeine Nichte, ein Kind von zehn Jahren, zu rauben! Ludwig intereſſirte die Geſchichte. Klage und Bitte konnten ihm nur gerecht vorkommen. Ohne ſein Conſeil zu befragen, gab er ſeinem Gardecapitain de la Pierre den Auftrag, augenblicklich ſich auf den Weg nach Lan⸗ guedoc zu machen, dort Mademoiſelle de Calvierre auf⸗ zuſuchen und, wenn er ſie gefunden, in ein beſtimmt genanntes Nonnenkloſter abzuliefern. Der Officier reiſte ab und entdeckte, daß das junge Mädchen im Schloſſe von Severac aufbewahrt ſei. Seine Verſuche, ſich ihrer zu bemächtigen, waren indeß umſonſt. Er ließ ein Pro⸗ tocoll aufnehmen, bezüglich auf den Zuſtand von Rebel⸗ lion, den er vor dem Schloſſe gefunden, und überbrachte ſeinen Rapport dem Könige, um neue Ordres zu em⸗ pfangen. Ludwig XIV. war nicht gewohnt Widerſtand gegen — ren er⸗ ſ⸗ des er, to⸗ ſe ar ßen nd ge⸗ cht ind Charlotte de Calvierre. 381 ſeinen Willen zu finden. Am 23. Juni 1659 unter⸗ zeichnete er eine neue Ordre an denſelben Officier des Inhalts: daß er auf der Stelle nach Languedoc zurück ſolle, Mademoiſelle de Calvierre den Händen der Du Boscq entreißen und dafür ſorgen, daß das Verdam⸗ mungsurtheil des Parlaments von Toulouſe(das lebendig Rädern von Vater und Sohn und das Schleifen ihrer Schlöſſer) ſofort ausgeführt werde. Das Arret des Conseil privé vom 31. December, welches den Aufſchub der Execution gebot, mußte die Wirkung gehabt haben, daß das Parlament von Tou⸗ louſe die beiden Edelleute, die es lebendig rädern wollte, auf Zeit freigelaſſen. Denn ſie kamen gerade in dem Augenblicke in Paris an, wo der Capitain de la Pierre Paris verließ, um, außer andern Aufträgen, auch ſie rädern zu laſſen. Am 27. Juni 1659 hatten ſie den Abbe de Pſal⸗ modi vor den Abbé Malnoury, den Maitre des re- quétes und Rapporteur in ihrer Sache im Conſeil, ci— tiren laſſen. Der Abbé Pſalmodi kam an voll Vertrauen auf die Ordres, welche der König erlaſſen hatte, étant en son Conseil d'en haut. Er traf ſeine Gegner. Man ſtritt ſich, welche königliche Ordre gelten ſolle, denn auch die, welche das Conseil privé unterm 25. October und 31. December erlaſſen hatte, waren könig⸗ liche Ordres: der Rapporteur verſuchte die ſtreitenden Theile auszugleichen, und nahm, da es nicht gelang, ihre gegenſeitigen Aeußerungen zu Protocoll, um ſie dem verſammelten Conseil privé vorzulegen. Die Lage der Du Boscq bis zum nächſten Urtheil war furchtbar. Sie hatten jetzt erſt erfahren, daß ein königliches Arret exiſtire, welches guthieß und befahl, daß ſie auf der Stelle lebendig gerädert, ihre Schlöſſer 382 Charlotte de Calvierre. geſchleift würden. Es kam nun nur darauf an, welches dieſer Arrets zur Execution kommen werde. Da erſchien, auf Malnoury's Antrag, am 5. Juli 1659 ein neues Arret des Conseil Privé, welches zu ihrer Beruhigung die Verfügungen des Arrets vom 31. December vorigen Jahres wiederholte, und beſonders dem Abbé verbot, von aller weitern Verfolgung abzulaſſen, bis daß, nachdem die Parteien vernommen wä⸗ ren, der König anders befohlen hätte. Der Vicomte und ſein Sohn Fulcrand hatten nichts Eiligeres zu thun, als ſich eine Ausfertigung dieſes Ar⸗ rets vom 5. Juli geben zu laſſen und einen Courier da⸗ mit an das Parlament von Toulouſe abzuſchicken. Das Arret gelangte ſo ſchnell dahin, daß der expreſſe Com⸗ miſſar des Königs davon Kunde erhielt, ehe er ſeinen Auftrag, ſich der Charlotte Calvierre zu bemächtigen, ausführen konnte. Der Officier glaubte nicht anders, als daß ſeine In⸗ ſtructionen durch dieſes Arret aufgehoben wären. Er ſchritt deshalb in den ihm aufgetragenen Maßregeln nicht weiter vor, ſondern kehrte augenblicklich nach Paris zurück. Aber der perſönliche Wille des Königs war noch im⸗ mer derſelbe geblieben. Ja, Ludwig war aufgebracht, daß es dem Du Boscq gelungen, ein ſolches Arret des Conseil privs zu erringen, und in ſeinem Conseil d'en haut erließ er am 17. Juli ein neues Arret, welches: 1) dem Capitain de la Pierre(zum dritten Mal) den beſtimmten Auftrag ertheilte, ſich in aller Eil dahin zu begeben, wo es nöthig ſei, um ſeine bemeldete frü⸗ here Commiſſion auszuführen, ſowol gegen die benann⸗ ten Meſſire Du Boscc, als auch gegen alle Andern; 2) allen Civil- und Militairautoritäten den Auftrag welches Juli es zu m3l. s dem laſſen, wi⸗ nichts s Ar⸗ da⸗ Dos Com⸗ einen igen In⸗ Er egeln oris im⸗ acht, des en Ral) ghin ftü⸗ nn⸗ rah Charlotte de Calvierre. 383 ertheilte, beſagtem Capitain de la Pierre allen Beiſtand und auch bewaffneten zuzuwenden, behufs Ausführung beſagter Commiſſion und Befehle Sr. Majeſtät. Ausgerüſtet mit ſolcher Machtvollkommenheit, kehrte der Gardecapitain zum dritten Male nach Languedoc zurück. Jetzt ließ er ſich vom Abbé de Pſalmodi be⸗ gleiten. Trotz dieſes Beiſtandes ſtreifte er ſechs Monate vergebens im Lande umher, ohne das junge Fräulein entdecken zu können. Er wollte nun wenigſtens einen Theil ſeines Auftrages ausrichten und das Stammſchloß der Familie, das Schloß Du Bosch, zerſtören. Um das auszuführen, mußte man ſich indeß zuvor des Städt⸗ chens Du Boscq bemächtigen, welches, ſeltſamerweiſe, das Schloß vertheidigte. Die Bürger, oder ein Amt⸗ mann oder Befehlshaber in Dienſten der Familie ſchien aber Miene oder Ernſt zu machen, die Stadt den Com⸗ miſſaren nicht zu öffnen. Der Capitain und der Abbé warben deshalb, jeder für ſich, Recruten, und an der Spitze derſelben erzwangen ſie den Eintritt, oder, wie ſie ſelbſt annahmen, ſie eroberten die Stadt, denn ſie überließen ſie ihren Soldaten zur Plünderung, und dem⸗ nächſt auch die Burg, welche gar keinen Widerſtand lei⸗ ſtete. Die Soldaten machten im Schloſſe anſehnliche Beute legten Feuer an und ſchleiften die alte Feudalburg. Ein Theil des königlichen Auftrags war erfüllt. Eine Stadt erobert, geplündert, ein Schloß verbrannt, dem Boden gleich gemacht, um einen jungen Mann zu ſtrafen, der ein junges Mädchen entführt hatte, und das in der goldenen Zeit des großen vierzehnten Ludwig! Während der Kriegshauptmann und der geiſtliche Herr ihren Feldzug ſo glücklich beendeten, hatte Fulcrand, nur 10 Lieues davon entfernt, in der Kirche des Städtchens La Guiolle, im Aveyron, am 8. Januar 1660 ſeine ge⸗ 384 Charlotte de Calvierrr. liebte Mademoiſelle Charlotte de Calvierre geheirathet. Sie war 12 Jahr, 1 Monat und 6 Tage! Der Ehe⸗ contract war datirt vom 21. December vorangängigen Jahres. Nachdem der Prieſter den ehelichen Segen über ſie ausgeſprochen, ſetzte er eine Acte auf, die er von den Gegenwärtigen unterzeichnen ließ. Die Brautfackel, welche zu ihrer Hochzeit geleuchtet, die Flammenwirbel des auflodernden Schloſſes Du Boscg, ſcheint doch erſchreckend auf den einen Betheiligten ge⸗ wirkt zu haben. Der Abbe ſtarb bald darauf. Sein Bruder Antoine bemächtigte ſich, aus eigener Bevoll⸗ mächtigung, des Rechtes der Vormundſchaft ſeiner Nichte und deren Güter. Indeſſen glaubte der Vicomte und ſein Sohn, mit dem Ehecontract in der Hand, oder vielmehr das fait accompli hinter ſich, mit Vergleichsvorſchlägen vortre⸗ ten zu dürfen, um die Sache vielleicht in Güte zu Ende zu bringen, ohne daß ſie jedoch, wie es ſcheint, das Fac⸗ tum der abgeſchloſſenen Ehe zum Vorſchein brachten. Der furchtbare Oheim nahm die Miene an, daß er gern darauf höre. Man unterhandelte und kam endlich dahin überein: Mademoiſelle Calvierre ſolle in die Hände ihres Dheims zurückgegeben werden, entiére et en 6tat d'étre ma- ribe. Die Familie Du Boscg ſolle den König um Abolitionsbriefe bezüglich ihres Jungfernraubes angehen. Antoine de Calvierre müſſe dazu beiſtimmen und von allen Verfolgungen abſtehen. Vater und Sohn Du Boscq verpflichteten ſich dafür zur Dechargeertheilung ſowol ge⸗ gen die Nachlaßmaſſe des verſtorbenen Abbi Pſalmodi, als die ſeines Erben, im Speciellen wegen des Brandes und der Schleifung und Plünderung von Schloß und Stadt Du Boscg. Charlotte de Calvierre. 385 athet. Die Du Boscq meinten es ehrlich mit dieſem Ver⸗ Ehe trage. Am 2. Februar 1660 lieferten ſie Charlotte de 1 gigen Calvierre an ihren Oheim aus. Nachdem dieſer Act 7 über von den Richtern des Ortes zu Protocoll gegeben war, von beſchäftigten ſie ſich mit nichts als die Abolitionsbriefe vom Könige zu erhalten. chtet, Der König verzieh ihnen auch wirklich den Raub, be⸗ oöch gangen an der Perſon der Mademoiſelle Charlotte de n ge Calvierre, und vernichtete, kraft königlicher Machtvoll⸗ Sin kommenheit, das Verbrechen, in welcher Weiſe auch wolr der Fall ſich ereignet. Im December 1660 erhielten Niht ſie den königlichen Gnadenbrief ausgefertigt. Die Sache war aber damit keineswegs ausgeglichen. nit Antoine de Calvierre gab ſeine Vorſätze nicht auf. Er hatte ſait ſeiner Nichte einen Curator beſtellen laſſen. Der Cu⸗ orte rator und die Advocaten der Du Bosc verhandelten Ende miteinander. Es galt jetzt mit den königlichen Behör⸗ den ſich verſtändigen. Hier traten Misverſtändniſſe ein z⸗ Der Advocat der Du Boscq hatte ſeinen Antrag dem — Generaladvocaten mitgetheilt, der des Curator aber ſich an den Generalprocurator gewandt. Durch dieſe Com⸗ wi munication an verſchiedene Magiſtratsperſonen entſtand 4₰ in ein neuer Zwiſchenfall, der die Unſicherheit und Angſt( hi der beiden Du Boscg aufs höchſte ſteigerte. Denn jeder 3 dieſer beiden Magiſtratsperſonen wollte die Angelegenheit 6 allein dirigiren; der Generalprocurator verlangte ſogar ghe eine vollſtändige Reviſion des Prozeſſes. d 6 Der Generaladvocat brachte indeſſen die Sache wie⸗ Bote der vor das verſammelte Gericht(à P'audience. Welches ²) vol g und auf ſeinen Vortrag ward ein Arret am 23. Mai ne 1661 erlaſſen, demzufolge die Gnadenbriefe eingetragen nund werden ſollten, und die Thore des Gefängniſſes für Du n Boscq Vater und Sohn ſich öffnen. XVI. 17 386 Charlotte de Calvierrt. Antoine de Calvierre beſchäftigte ſich jetzt mit einer Vermögensauseinanderſetzung mit ſeiner Richte, und ließ ſie durch ihren Curator zwei anſehnliche Güter, die zu ihrer Erbſchaft von Vater und Mutter gehört, ihm ab⸗ treten. Dies geſchah am 7. Februar 1661. Charlotte war jetzt 14 Jahr. Ihr Oheim war ein ſtrenger, unerbittlicher Kerkermeiſter. Im September entſchloß er ſich, ſie dem Präſidenten La Roche in Obhut anzuvertrauen; für das junge Mädchen war es nur die Verſetzung aus einem Kerker in den andern. Einige Zeit ſchien der Onkel dem Gedanken nach⸗ gegeben zu haben, daß ſie Fulcrand heirathe, er hatte ja den ihm nächſt liegenden Zweck erreicht und ſie be⸗ raubt. Ihm kamen aber bald andere Gedanken. Als Vicomteſſe Du Boscg konnte ſie gegen ihn klagbar wer⸗ den und auf Annullirung der ihr durch ſeine Gewalt⸗ thätigkeit abgepreßten Güter dringen. Unbekümmert um das Vorangegangene, wollte er ſie alſo verheirathen. Ein zu ſeinen Zwecken paſſender Mann fand ſich bald; nicht ſo ihre Einwilligung. Das Kind, welches ſich gutwillig verſtanden hatte, ihre Güter dem fürchterlichen Oheim abzutreten, ſetzte ihm den entſchiedenſten Widerſtand entgegen; es erklärte feierlich, weder den ihr vorgeführten, noch irgend einen andern heirathen zu wollen, ſondern treu ihrem Fulcrand zu bleiben. Es gelang ihr, dieſem Nachricht von dem neuen Attentat zu geben. Der wüthende Oheim ließ ſie jetzt in ein Kloſter ſperren, wo ſie aufs ſtrengſte bewacht wurde. Die Angelegenheit hatte inzwiſchen in der öffentlichen Meinung eine andere Wendung genommen. Während man anfangs ein wirkliches Verbrechen in dem Raube eines zehnjährigen Mädchens erblickt, intereſſirte man einer ließ e zu b⸗ ein nber bhut tdie nach⸗ hatte be⸗ Als wer⸗ valt⸗ un Ein icht atte ſehtt lärt einen rund dem loſe ichen hund ſaube Charlotte de Calvierre. 387 ſich jetzt für die Seelenſtärke des 14jährigen Mädchens, welches durch vier Jahre äußerſte Verfolgung in ihrer Liebe, in ihrer Treue und ihrem Entſchluſſe feſtgeblieben. Ihre neue Einkerkerung erregte in Montpellier die allge⸗ meine Entrüſtung. Vier bis fünf Hundert Edelleute ergriffen Waffen, verſammelten ſich auf offenem Markte und beriethen über die Mittel, wie ſie die junge, tugend⸗ hafte Frau den Klauen ihres habſüchtigen Oheims ent⸗ riſſen und ihrem Ehemanne wieder zuführten.— Sie waren entſchloſſen in corpore auf das Kloſter anzurücken, als Antoine de Calvierre, bei Zeiten davon benachrichtigt, ſchnell ſo viel Mannſchaft er aufbringen konnte, in das Kloſter legte. Die Vertheidiger ſchreckten die Edelleute nicht. Sie griffen das Kloſter an. Die Thüren wurden erbrochen, und die junge Frau heraus⸗ geholt und ihrem Gatten und deſſen Vater zu ihrer unausſprechlichen Freude übergeben. Ob bei dieſem Act des Fauſtrechts Blut gefloſſen, wird uns nicht geſagt. Charlotte, durch ſo viele Auf⸗ regungen und Wechſel von Angſt und Freude erſchüt⸗ tert, verfiel aber in eine gefährliche Krankheit und man fürchtete für ihr Leben. Sie überſtand indeß die Kriſis. Alſo ein neuer Weiberraub, ein neuer Einbruch in ein Nonnenkloſter, der den Charakter einer offenen Rebellion annahm, und unter einem eigenwilligen und bigotten Könige wie Ludwig XIV. Geheim konnte die Sache nicht bleiben, die ganze Provinz ſprach davon und zitterte vor den Folgen. Glücklicherweiſe hatte der Gouverneur von Languedoc, Prinz Conti, ein menſch— liches Herz. Er intereſſirte ſich für die Leiden der jungen Charlotte de Calvierre und nahm ſie in ſeine Gewalt, indem er ſie der Obhut der Prinzeſſin, ſeiner Gemahlin, anvertraute. 76 388 Charlotte de Calvierre. Aber der Generalprocurator gab einer Gerichtsperſon den Auftrag, ſich über dieſe letzten Vorfälle zu informi⸗ ren. Auch ſolle er, wenn es ihm gut dünke, Mademviſelle de Calvierre nach Toulouſe führen, um ſie dort verneh⸗ men zu laſſen. Der Commiſſar vernahm ſie am 2. Januar 1662 in Montpellier. Sie erklärte in vollkommener Freimüthig⸗ keit: ja, ſie ſei verheirathet und könne mit einem Eide betheuern, daß ſie weder durch Liſt, Ueberredungskünſte, noch Gewalt dazu gezwungen worden. Aber ſie erklärte zugleich, daß ſie nicht gewagt, dieſe Verheirathung ihrem Oheim mitzutheilen, aus Furcht vor ſeiner Heftigkeit. Antoine de Calvierre hatte kaum das Reſultat des aufgenommenen Protocolls vernommen, als er darauf neue Verfolgungsplane gegen die Du Bosch gründete. Am 4. Februar 1662 reichte er eine neue Klage gegen ſie und gegen ſeine Nichte ein, wegen ungeſetz⸗ licher Vollziehung einer Ehe. Der Prinz von Conti konnte ſeinen Schützling nun nicht länger bei ſich behalten. Da er ihn weder in die Hände des Oheims abliefern wollte, noch es für ſchicklich hielt, ihn dem ſtrittigen jungen Ehemanne zu übergeben, führte er Charlotte zum erſten Präſidenten von Toulouſe, damit dieſer ſie an einem ſichern Orte bis zur richter⸗ lichen Entſcheidung unterbringe. Der Präſident behielt ſie einige Tage bei ſich, bis er ſie in ein Kloſter von Franciscanernonnen ablieferte, welches neue Gefängniß ein neuer Parlamentsbeſchluß ihr zugeordnet hatte. Mit einem Male ſchien Antoine, aus dem Beſit ſeiner Richte geſetzt, mildere Saiten anzuſchlagen. Er war es jetzt, der einen Vergleich vorſchlug. Man ging darauf ein und ein Schiedsgericht ward beſtellt. Man kam 389 Charlotte de Calvierre. ſon überein, daß der Oheim 120,000 Livres von ſeiner Richte m zu fordern habe.(Wofür?) Um dieſer Schuld ledig zu ſele werden, ſollte Charlotte ihm die Baronie von Confolens nh⸗ abtreten. Und dies geſchah wirklich durch eine Urkunde vom 22. April 1662. in Der Prozeß in Bezug auf die Gültigkeit der Ehe hig⸗ blieb nichtsdeſtoweniger vor dem Conſeil im Gange, der ide neue Baron von Confolens trat als Kläger auf, Ver⸗ nſte, klagte blieben Charlotte und Vater und Sohn Du Boscg. irte Man erläßt uns, alle deshalb ergangenen Arrets rem aufzuführen. Eines, vom 27. Februar 1663, verordnete, it.„daß beſagte Charlotte de Calvierre aus dem Kloſter, des wo ſie war, in das der Cordelieres der Faubourg St.⸗ rauf Martel zu Paris gebracht werden ſolle, mit guter und tr. ſicherer Bewachung, und werde den beiden Vicomtes lage Du Boscq verboten, ihr auf dem Wege zu begegnen, ſeb⸗ noch auch mit beſagter Charlotte de Calvierre zu ſpre⸗ chen.“ mun Die weitern Anträge des Oheims, den königlichen die Gnadenbrief noch ein Mal einer Unterſuchung zu unter⸗ clic werfen, wurden zurückgewieſen. cben, Die Tournelle criminelle zu Paris— eine Kam⸗ mer des Parlamentes, beſtehend aus einer beſtimmten Anzahl Richter, die man Mann um Mann aus der Grand-Chambre und den Chambres des enquétes bi nahm, um in Criminalfällen zu urtheilen— ward mit der Inſtruction der Sache beauftragt. Am 8. Juni vuſe, hter⸗ r erließ ſie ein neues Arret: verordnend, daß Charlotte de chluß Calvierre aus dem Kloſter, wo ſie war, in das der 3. urſulinerinnen von St.⸗Avoie zu bringen, von wo ſie i ausgehen könne, um ihre Geſchäfte zu beſorgen und ihre . Richter zu ſehen, aber immer in Begleitung der Mar⸗ u ſchallin de la Mothe, die ſich verpflichten müſſe, ſie fa Charlotte de Calvierre. jeden Abend wieder im Kloſter abzuliefern. Doch bleibe es nichtsdeſtoweniger unterſagt der Vicomteſſe Du Boscq (ſo wird Charlotte in dieſem Arret ſchon genannt, was als ein erſtes günſtiges Zeichen galt) und dem Vicomte Du Boösch, ſich zu ſprechen und miteinander zu ver⸗ kehren! Die unglückliche junge Frau, die von einem Kloſter in das andere geſchickt, geſchleppt und eingeſperrt wurde, ſollte jetzt noch das Misgeſchick haben, daß die Supe⸗ riorin des Kloſters de St.⸗Avoie ſie nicht aufnehmen wollte. Da die Marſchallin de la Mothe im Begriffe ſtand, in die Bäder zu gehen, ſo mußte das Parlament nicht allein ein neues Kloſter, ſondern auch noch eine neue Ehrenwächterin beſtellen. Es ward das Kloſter der Hospitaliterinnen als Gefängniß und die Marquiſe de Toucy, die Mutter der Marſchallin, als Oberduenna beſtellt. Der große Rechtsſtreit begann. Mademviſelle de Cal⸗ vierre, die ſich den Titel beilegte: Vicomteſſe Du Boscq und Baroneſſe de Confolens, forderte, von ihren Schwie⸗ gerältern begleitet, die Anerkennung ihrer Ehe. Die Vicomteſſe Du Boscg, ihre Schwiegermutter, griff An⸗ toine de Calvierre an wegen Zerſtörung ihrer Stadt und ihres Schloſſes Du Boscg, angezündet und geſchleift von ſeinem Bruder und Erblaſſer, dem Abbé Pſalmodi, und forderte deshalb vollſtändigen Schadenerſatz. Am 21. Auguſt ſollte das Urtheil geſprochen werden. Eine unzählige Maſſe Neugieriger ſtand um den Juſtiz⸗ palaſt, um die endliche Entſcheidung dieſes weitberühm⸗ ten Prozeſſes zu vernehmen. Das Urtheil lautete im Weſentlichen dahin: Antvine de Calvierre wird mit allen ſeinen Anſprüchen und Wi⸗ derſprüchen abgewieſen und zu einer Geldſtrafe, halb an eibe wöt was omte vet⸗ oſter de, upe⸗ hmen grife meht eine der e de enna Cal⸗ zocc hwie⸗ Die und hleift nodi, tden. uſi⸗ ihnm tein en Charlotte de Calvierre. den König, halb an die Parteien zu entrichten, ſowie zu den Koſten verurtheilt. Charlotte de Calvierre wird geſtattet, mit Fulcrand de Guilloin de Clermont, ihrem Ehemanne, dahin zu gehen, wo ſie wolle. Die Prio⸗ rin des Convents, ſowie die Damen, ihre Ehrenwächte⸗ rinnen, wurden ihrer Pflicht entbunden. Was die For⸗ derungen der Vicomteſſe und der Einwohner von Du Boscq anlangt, ſo ward ihnen überlaſſen Klage deshalb anzuſtrengen, wie ihnen gut dünke. Noch im Gerichtsſaal ſanken ſich die jungen Eheleute in die Arme. Die Freude nach der langen Angſt und Spannung war ſo mächtig, daß ſie eine Weile ohne Beſinnung ſchwankten. Man mußte ihnen zu Hülfe ſpringen. Als ſie wieder zu ſich gekommen, wurden ſie von einer großen Menge Theilnehmender in ihre Woh⸗ nung begleitet. Konnten ſie noch zweifeln an ihrem Glück? Das Endurtheil machte dem Prozeſſe noch kein Ende! Einer, unterzeichnet Jacques de Calvierre, der aber kein Anderer war als Antvine ſelbſt, hatte in der Kanzlei von Frankreich, alſo wieder einer andern ſelbſtändigen Behörde, einen Antrag einregiſtriren und ſich expediren laſſen, des Inhalts: es müſſe zuvörderſt entſchieden wer⸗ den, welcher von den beiden hohen Gerichtshöfen, das Parlament von Toulouſe oder das von Paris, in dieſer Prozeßſache zu entſcheiden habe. Erſt am 21. Auguſt, alſo am Tage der Fällung jenes Endurtheils, ward dieſe Schrift den Betheiligten inſinuirt. Es braucht nicht geſagt zu werden, daß dies eine neue Intrigue des Oheims war, um der Execution des ſeiner Nichte günſtigen Urtheils vorzubeugen. Am 28. 392 Charlotte de Calvierre. Auguſt geſtellte er ſich ſelbſt vor dem Conseil privé. erklärte das Urtheil der Tournelle als ein Attentat gegen die frühern Erlaſſe des Conſeils und betheuerte zugleich: wie es ihm unmöglich ſei, einem Räuber und Entführer ſeine Nichte zu geben, der dieſe als zehnjäh⸗ riges Mädchen entführt und mit eilf Jahren verführt, eine ſolche Ehe zu autoriſiren, begangen und gefeiert zum Hohne der kanoniſchen Geſetze und der Befehle des Königs. Die Wonne der jungen wieder vereinigten Eheleute war kurz. Sie dauerte nur acht Tage. Ein Arret des Conseil privé vom 28. Auguſt 1663 verbot die Ausführung des eine Woche früher erlaſſenen Urtheils und verfügte: daß Charlotte abermals in das Kloſter des cordelières zurückgeführt werde, mit dem Ver⸗ bot, Umgang zu pflegen mit dem Vicomte Du Bosc. Zugleich ward jedwedem Geiſtlichen unterſagt, eine ehe⸗ liche Verbindung zwiſchen der Charlotte de Calvierre und dem Vicomte Du Boscq einzuſegnen oder zu feiern. Die Sachen ſtanden demnach wieder ſchlimm für die Verfolgten. Und ſie ſollten noch ſchlimmer werden. Am 15. October ſprach ein neues Arret deſſelben Conſeils den Oheim Antoine de Calvierre von allen Strafen los, welche jenes Parlamentsurtheil ihm auf⸗ erlegt; es verordnete zugleich die Scheidung der jungen Eheleute. Am 11. December ergriff eine Truppe Gerichtsdiener und Bogenſchützen den alten Vicomte Du Boscq auf offener Straße, als er eben aus dem Hotel de Gyuiſe, der Wohnung ſeiner Kinder, herauskam, mishandelte ihn ohne Rückſicht auf ſein Alter und ſchleppte ihn nach dem Fort WEveque. ntat erte und ih⸗ hrt, iert chle eute rret die eils ſter et⸗ 3ch. tre zu die ben len uf⸗ gen nel uf ſiſe ihn den Charlotte de Calvierre. 393 Sein Sohn und deſſen junge Frau ſetzten alle Mittel in Bewegung, um des Vaters Freiheit zu erlangen. Es heißt nun, daß ſie dieſe Befreiung nur unter der Be⸗ dingung erhielten, daß Charlotte ſich in das beſtimmte Kloſter begäbe. Das obige Arret mußte alſo nicht zur Ausführung gekommen ſein, oder die jungen Leute Mittel und Wege gefunden haben, es zu umgehen, was bei franzöſiſchen Arrets, wie wir Gelegenheit hatten zu ſehen, oft zutraf. Die junge Frau verdankte zu viel ihrem Schwieger⸗ vater, um nicht willig ihre Freiheit für die ſeine zu opfern. Am 20. December geſtellte ſie ſich, begleitet von einem Huiſſier des Conſeils, im Kloſter. Aber die Aebtiſſin wollte ſie nicht annehmen. Sie kehrte zu ihrem Manne zurück. Antoine de Calvierre proteſtirte, daß der Vater Du Bosch nicht früher hätte freigelaſſen werden können, als bis Charlotte wirklich im Kloſter aufgenommen war. Ihre Geſtellung genüge nicht; das Gericht müſſe nun ein neues Kloſter beſtellen. Neue Verhandlungen dar⸗ über. Das Gericht beſtimmte endlich das Kloſter de la Miséricorde. Charlotte war unwohl, es war der An⸗ fang einer Schwangerſchaft; ſie ließ ſich dennoch am 21. März 1664 dahin tragen. Der Oheim war beim Gericht in einem guten Zuge, er wollte ſein Glück nützen, und trug plötzlich darauf an, daß das erſte Urthril gegen die Vicomte Du Bosch, Vater und Sohn, vollſtreckt werde: nämlich daß ſie lebendig gerädert würden. Es war aber darüber wieder beinahe ein Jahr verſtrichen, denn ſein Advocat reichte dieſen Antrag erſt am 10. October ein. Bei dieſem tollen Antrage erſt werden uns die Gründe angegeben, die der Oheim für ſich anführte: Charlottens 1 7** 394 Charlotte de Calvierre. Heirath, vollzogen vor dem Alter der Mannbarkeit, ſei ein neues Verbrechen; die Heirath ſei durch einen Prie⸗ ſter vollzogen, der ſie nicht gekannt; aus allen dieſen Gründen und da ſie minorenn geweſen, müſſe die Ehe für null und nichtig erklärt werden. Auf das Verbre⸗ chen der Entführung ſei aber der Tod geſetzt. Der gegneriſche Advocat wies alle dieſe Anträge zurück: mit dem Tode des Abbé Pſalmodi ſei deſſen Vormundſchaft nicht von ſelbſt auf beſagten Antoine übergegangen, noch habe der Abbe ſie ihm übertragen können, dieſer habe alſo nicht als Vormund zu agiren. Da Du Boscq Vater und Sohn vollſtändige Gnaden⸗ und Abolitionsbriefe zugeſtellt worden, exiſtire das Ver⸗ brechen der Entführung gar nicht mehr und könne nicht mehr vorgebracht werden; was die Heirath anbetreffe, ſo ſei ſie von Antoine de Calvierre ſelbſt ratificirt(*), indem für dieſe Ratification ihm der Schadenerſatz für die Schleifung und Verbrennung des Schloſſes Du Boscq erlaſſen worden; endlich hätten ſehr nahe Anverwandte der Mademoiſelle de Calvierre in die Ehe gewilligt, es habe daher Niemand ein Recht, ſie anzugreifen. Der Generaladvocat Talon war Referent im Prozeß. Nach einer mit lebhaften Beifallszeichen begleiteten Dar⸗ ſtellung glaubte man endlich, daß das Urtheil die Leiden der unbeſcholtenen jungen Leute, die allgemeiner Theil⸗ nahme ſich erfreuten, enden werde. Man irrte. Das Arret vom 28. Auguſt 1664 verwies die Par⸗ teien in dem Zuſtande, worin ſie waren, vor das Parlament von Toulouſe; die Angeklagten ſollten ihre Gnadenbriefe vorzeigen(in Toulouſe?) und in das Gefängniß der Conciergerie abgeführt werden, Charlotte aber in das Kloſter, um dort ſo lange zu verharren, als der Hof es gut finde. ℳ ſei rie⸗ ieſen Che bre⸗ räge ſen bine agen iten. den⸗ Ber⸗ cht ſo dem die oöcq ndte e5 ozeß Dar⸗ iden heil Par⸗ dat lten do lot rren⸗ Charlotte de Calvierre. 395 So ſollten ſich Kerker und Kloſter aufs Neue für die bis zum Uebermaß von der Juſtiz Verfolgten öffnen. Die Verweiſung vor das Parlament von Toulouſe war aber ſo gut als Verdammung. Es war vom erſten Augenblicke an als Partei aufgetreten, es hatte ſchon einmal verurtheilt, konnte es ſich durch ein entgegenge⸗ ſetztes zweites Urtheil ſelbſt verurtheilen, und es war durch ſo lange Jahre recuſirt worden? Außerdem ſtand das Parlament von Toulouſe ſchon vor Calas' Juſtiz⸗ mord in einem ſchlimmen Rufe, und mit Recht, worüber auch unſer Pitaval viele Belege gebracht hat. Die Verurtheilten wandten ſich noch ein Mal direct an den König, ihn um Gerechtigkeit anflehend. Während deſſen gebar die Vicomteſſe Du Boscg bei den Cordelieres einen Knaben, der in der Taufe den Namen Philipp Joſeph Guilloin Le Noir de Clermont erhielt. Dieſer Umſtand förderte die Sache der Du Boscq weit mehr, als ſie erwartet. Ludwig XIV. fühlte ſich plötzlich vom Unglück dieſer Familie gerührt. Er wollte jetzt ſelbſt in einem Prozeß urtheilen, der ſchon ſieben Jahre dauerte und über den er die allerverſchiedenſten Berichte erhalten. Ponget mußte ihm umſtändlich in ſeinem Conseil d'en haut die Sache vortragen, und er erließ am 23. April 1665 ein proviſoriſches Arret, welches Antoine de Calvierre und allen Prevots, Huiſſiers und andern Gerichtsbeam⸗ ten und Boten unterſagte, irgend etwas gegen Du Boscq Vater und Sohn vorzunehmen, bis daß Se. Majeſtät anders darüber verfügt haben werde. Der Conseil d'en haut nahm noch ein Mal den ganzen Prozeß vor, und nie, heißt es, ſei eine Sache ſo gründlich behandelt worden. 396 Charlotte de Calvierre. Hier kam noch eine handelnde Partei hinzu. Der dem neugebornen Kinde beſtellte Vormund intervenirte für ſeinen Pupillen und ſtellte den Antrag, die Ehe der Aeltern zu confirmiren und das Kind für legitim zu erklären. Ludwig XIV. verſtand es, ſagt der franzöſiſche Be⸗ richterſtatter, die Wahrheit zu löſen trotz der Wolken, mit welchen man ſie umhüllen wollte. In den Tagen ſeiner Kraft und wenn er wollte, ſetzen wir hinzu. Er überzeugte ſich leicht, daß von Seiten Antoine's de Cal⸗ vierre es in dieſem Prozeß nicht galt, die gefährdete Sitte rächen und ein Verbrechen ſtrafen, welches nicht mehr exiſtirte, weil der königliche Pardon dafür da war, ſondern ſeine Nichte des väterlichen Erbtheils zu berau⸗ ben. Durch das langjährige Unglück und die Verfolgung, welche ſie erlitten, ſchien ihm Charlotte mehr geſtraft, als ſie verdiente, wenn ſie Strafe verdient hatte. In ſeinem Conseil d'en haut ſprach er ſelbſt, am 1. Oe⸗ tober 1665, das letzte Urtheil in dieſer Sache; es caſſirte und annullirte alle früher erlaſſenen Arrets, erklärte den jungen Philippe Joſeph Guillain de Clermont als den in legitimer Ehe geborenen Sohn beſagten Vicomtes Du Boscq und beſagter Charlotte de Calvierre; verordnete, daß die Gefängniſſe ſich öffneten für beſagte Vicomtes Du Boscq Vater und Sohn, und beſagter Charlotte de Calvierre, Vicomteſſe Du Boscg, frei ſtehe, mit ih⸗ rem Manne zu gehen wohin ſie wolle. Um die Förm⸗ lichkeiten der Ehe zu reguliren, hätten Beide ſich vor dem Schiedsgericht zu ſtellen, welches Se. Majeſtät des⸗ halb angeordnet. Endlich ward Antoine de Calvierre in alle Koſten des Prozeſſes verurtheilt— Koſten, die einen vermögenden Mann ruiniren konn⸗ ten. Und wenn Charlotte kein Kind geboren, Ludwig's Charlotte de Calvierre. 397 Mitleid nicht gerührt worden wäre! Wenn der letzte Urtheilsſpruch dem Parlament von Toulouſe wäre über⸗ laſſen worden, wenn— ſie auch nicht Vater und Sohn Du Boscq lebendig gerädert hätten— wenn die Ehe für nichtig, der Sohn für einen Baſtard erklärt, die Familie ruinirt worden! Es iſt dies nicht der einzige Fall, wo uns ein Schauer überrieſelt vor Dem, was auf Erden Gerechtigkeit hieß, vielleicht noch heißt. Die ſentimentale Regung eines großen Königs brachte hier eine leidliche Ausgleichung hervor. Wer aber ſtrafte Den, welcher die Verbrennung, Schleifung des Schloſſes Du Boscq, die Plünderung der Stadt, wegen eines Mäd⸗ chenraubes ihres Beſitzers, verordnet hatte! Der Fall wird von den franzöſiſchen Juriſten als ein ſchreiendes Beiſpiel aufgeführt, daß eine radicale Reform des franzöſiſchen Gerichtsweſens nöthig war. Bedurfte es dieſes Beiſpiels, um eine Nothwendigkeit nachzuweiſen, die durch noch beinahe ein und ein halbes Jahrhundert vergebens an ihre Thore klopfte! Und es bedurfte einer Revolution, wie die von 1789, und aller ihrer Folgen, um ein eingefreſſenes Unweſen auszutilgen, deſſen Unhaltbarkeit Jeder einſah. Dieſes war nur ein craſſer Fall der Unbehülflichkeit veralteter Inſtitutionen, die mit den Anforderungen des Mittelalters nicht fertig werden konnten, weil ſie, ſeine Kinder, ſelbſt noch mit Sympathie dafür ausgeſtattet waren. Schreiendere Fälle einer deprimirenden Juſtiz lieferten die anderthalb Jahr⸗ hunderte, welche darauf folgten. In dem Prozeß ſpielt ein vollſtändiger Roman und er endet wie ein ſolcher; wenn nicht ein Deus ex ma- china, doch ein gnädiger Fürſt, zerhaut den Knoten, den menſchliche Anſtrengung nicht mehr löſen zu können 398 Charlotte de Calvierre. ſchien. Der Roman ſagt uns ſelten, wie die hart Ge⸗ prüften, die das Unglück aushielten, auch das Glück ertrugen. Auch die Prozeßgeſchichte geht nicht darüber hinaus, und es iſt menſchlich, daß wir gern mehr von dem weitern Ergehen der jungen Leute und Helden der Geſchichte erfahren hätten. t Gr⸗ Glück arüber r von n der Die weisse Katze und das weisse Mädchen. 1779— 1783. In der kleinen Stadt Iſſoudun in Frankreich lebten zu Ende vorigen Jahrhunderts eine weiße Katze und ein junges weißes Mädchen. Man weiß nicht, worin ſie einander ähnlich waren, dennoch gaben ſie zu einer Ver⸗ wechſelung und zu einem Streite Anlaß, welcher zu den betrübendſten Folgen für die Stadt werden konnte, die Gerichte und das Parlament in Bewegung ſetzte und lange Jahre von ſich ſprechen machte. Die Katze war eben nichts als eine weiße Katze, und man weiß nichts weiter von ihr, als daß ſie auf den Dächern lebte, nicht einmal, ob ſie einem beſtimmten Herrn angehört hat oder keinem, und ſich ihrer Freiheit freute. Von dem weißen Mädchen weiß man mehr. Sie hieß Mademoiſelle Cornudet, war von rechtſchaffenen Aeltern und ihrem Stande nach eine Coiffeuſe, was wir eine Friſirmamſell nennen würden. Sie ging in die Häuſer und friſirte die Damen von Iſſoudun, jener Zeit ein Geſchäft, wovon man nicht reich werden, aber doch anſtändig leben konnte. Sonſt hatte ſie kein Vermögen, aber einen unbeſcholtenen Ruf, und wie hoch ſie dieſen anſchlug, davon gibt der folgende Vorfall Auskunft. 400 Die wrisse Katze und das weisse Mädchen. Sie war ein hübſches Mädchen, und lebte ſehr glück⸗ lich im Bewußtſein, daß ſie es war und man es aner⸗ kannte, im Bewußtſein ihrer Tugend und daß ſie durch ihrer Hände Arbeit und ihren guten Ruf in allen guten Häuſern ſich einen anſtändigen Verdienſt zu verſchaffen im Stande war. Da drohte eine furchtbare Octobernacht dies ganze Glück zu zertrümmern. Die Bewohner von Iſſoudun müſſen ſehr luſtige Leute vor der Revolution geweſen ſein. Sie waren, wie De⸗ moiſelle Cornudet, mit Geringem zufrieden und beuteten es zu Größerm aus. Am 25. October 1779 hatten die Späße des Polici⸗ nell, die in Paris ſchon für abgeſtanden galten, das Theaterpublicum und namentlich die jungen Leute außer⸗ ordentlich beluſtigt. Endlich konnte das zahlreiche Pu⸗ blicum nicht mehr lachen und zerſtreute ſich auf die Gaſ⸗ ſen, wo es aber, angefächelt von einer lauen, ſchönen Herbſtnacht, aufs Neue zu lachen anfing. Sieben junge Männer, deren Identität man nachher conſtatirte, fan⸗ den namentlich ihr Vergnügen daran, in Allem, was ihnen begegnete, eine Fortſetzung der Komödie und Bezüglich⸗ keiten auf den Policinell zu entdecken. Sie ahmten ihm nach, tanzten, ſangen, ſtotterten wie er, und es iſt merk⸗ würdig, wie ſie auf dem kurzen Wege vom Theater in ihr Haus in dem kleinen Iſſoudun Stoff fanden, ihren unerſchöpflichen Witz auszulaſſen. Beſonders ſtieg ihre Luſtigkeit in der Straße des Pucelles auf den Gipfelpunkt. In dieſer Straße wohnte das weiße Mädchen, aber nach dem Hofe hinaus, und in derſelben Straße hielt ſich auch die weiße Katze auf, man weiß nicht ob für immer oder nur temporell, oben auf dem Dache. glüc⸗ anet⸗ durch guten haffen ganze Leutt ie De⸗ euteten politi⸗ „das außer⸗ Pr⸗ Gaſ⸗ chönen jnge jn ihnen iglch⸗ nihm merl⸗ ter in ihren ede und auf cbn Die weisse Katze und das weisse Mädchen. 401 Die tobenden jungen Leute erblickten“ ſie daſelbſt. Kaum daß der Erſte ſie geſehen, griff er ſchon nach einem Stein und ſchleuderte ihn nach dem leuchtenden Gegen⸗ ſtande. Ob in Nachahmung einer That des Policinell, oder ob es ein eigener Gedankenblitz war, theilen uns die Acten nicht mit. Die Ungeſchicklichkeit des Erſten reizte nur die Andern und vermehrte ihre Tollheit. Sie griffen Alle nach Stei⸗ nen, die aber alle fehl trafen. Die weiße Katze machte einen Satz ins Dunkle, um zu verſchwinden. Sie iſt nicht wieder zum Vorſchein gekommen. In derſelben Jungfrauengaſſe, wo wir die weiße Katze und das weiße Mädchen wohnhaft oder zum Be⸗ ſuch finden, wohnten oder ſie frequentirten nur in dieſer Nacht auch verſchiedene Schuhmacher. Am 25. October ward unter der löblichen Schuh⸗ macherzunft das Feſt ihres Heiligen, des heiligen Crispin, gefeiert. Es war ein ſehr luſtiges Feſt, wo Meiſter, Geſellen und Lehrlinge das Glas in der Hand Brüder⸗ ſchaft tranken. Brüderlichkeit und Gleichheit herrſchte an dieſem Feſte ſchon lange vor Ausbruch der Revolu⸗ tion, welche erſt nach zehn Jahren für das moderne Frank⸗ reich dieſe Errungenſchaft brachte. Zwei Schuhmacher, Benoit und Rouger, hatten ſich an dieſem Abend verbunden, das Feſt ihres Patrons zu feiern, und es war in dem Hauſe, vor welchem die Sie⸗ ben den Lärm gemacht. Lärm war drinnen und draußen. Drinnen klirrten die Gläſer, der Wein floß nicht allein in die Becher, ſondern auf den Tiſch und man behauptet ſchon unter dem Tiſche. Die Geiſter waren erhoben, die Augen ſchon etwas trübe, als die Schuhmacher außer ihren klingenden Gläſern auch klirrende Glasſcheiben hörten — 402 Die weisse Katze und das weisse Mädchen. und neben ihren brüllenden Toaſts andere brüllende Rufe, die ſie für eine ſchändliche Verhöhnung ihres Feſtes, ihrer löblichen Innung, ihres heiligen Schutzpatrons anſahen. Sie ſtürzten ſich auf einen Balcon, der nach der Straße hinausgeht. Die innigſte Wuth erfüllte beſonders Benoit's Gattin, die nicht weniger als die Männer zu Ehren ihres Patrons getrunken hatte. Namentlich empörte ſie das abſcheuliche Gelächter und die miauenden Töne, mit wel⸗ chen die ruchloſen Menſchen ein ehrbares Gewerk und dazu einen Heiligen verſpotten können. Von dem Balcon flog ein Donnerwetter auf die nächt⸗ lichen Ruheſtörer herab, welches ſelbſt dieſe muthwilligen Jünglinge einen Augenblick in Erſtaunen ſetzte und zum Stillſchweigen brachte. Ein Donnerwetter von Vorwür⸗ fen und Schimpfreden, welches aber wie Orgeltöne nicht ſchwächer ward, ſondern fortrollte, denn wenn der Eine ſchwieg, hub der Andere wieder an. Aber die Frau Schuhmacherin Benoit übertraf an Wuth und eindring⸗ licher Beredtſamkeit und Argumenten die Männer noch um Vieles. Die Angreifenden unten antworteten durch nichts als durch ein ſchallendes Gelächter, wenn ſie inne hielt, worauf ſie wieder inne hielten, um den neuen Zornerguß zu hören. Endlich ergriff Rouger eine Waffe, es war zwar nur ein Schabeiſen, aber er ſchien entſchloſſen, es bis zum Aeußerſten zu gebrauchen, und es ſchwingend, rief er zum Kampf auf, wer es wage ſich ihm zu nahen. Da trat einer aus dem Lachheer, Debeze, als Par⸗ lamentair hervor und ſprach ganz ruhig:„Lieber Freund, wir haben ganz und gar nicht die Abſicht, Sie zu be⸗ leidigen; wir haben bloß nach der weißen Katze geworſen.“ Die Beſinnung und mit ihr die Beſchämung kehrte n. nde Rufe, es, ihret anſahen Straße Benvits en ihres ſie das mit wel⸗ etk und ie nicht wiligen nd zum orwüt⸗ ne nicht er Eine e Frau ndring⸗ et noch nichts e hielt mergu ar nut is zun er zun Pu⸗ Fren zu he orn fehrt Die weisse Katze und das weisse Mädchen. 403 ſehr bald bei den Jüngern des heiligen Crispin ein; ſie ſchwiegen. Es klang ſo vernünftig was der junge Mann ſagte, und es war ſo vernünftig. Rouger ſenkte ſeine mörderiſche Waffe, Benoit ſchlich ſich in das Haus zu⸗ rück, und auch ſeine wüthende Frau fand es gerathen, die Erhebung, die Irritation und die Beſchämung dieſer Nacht in ihrem Bette zu vergraben. Alles dies ward ſpäter actenmäßig bekundet und darüber herrſchte kein Zweifel. Auch kehrten ſpäter die nächt⸗ lichen Ruheſtörer nach Hauſe und der letzte Theil der Nacht iſt ruhig vergangen; was aber zwiſchen dieſem erſten Steinwurf gegen die weiße Katze und dem Mo⸗ ment, wo die Schuſterfamilie ſich wieder zur Ruhe be⸗ geben und die nächtliche Ruhe im Allgemeinen in Iſſou⸗ dun eingekehrt iſt, ſich ereignet hat, iſt nicht ſo außer Zweifel. Demoiſelle Cornudet wohnte wie geſagt in dem Hauſe, wo auch der Schuhmacher Rouger wohnte, in demſel⸗ ben, auf deſſen Dache ſich wahrſcheinlich die weiße Katze gezeigt hatte. Nach ihrer Erklärung waren in der denkwürdigen Nacht, die auf den 25. October folgte, einige junge Leute, die von einem ſchwelgeriſchen Gelage ſpät heim⸗ kehrten, in das Haus gedrungen. Sie hatten irgendwie die Hausthür ſich zu öffnen gewußt oder geſprengt und waren ſo in den Hof gelangt. In der Stube der jun⸗ gen Coiffeuſe brannte noch Licht. Sie riefen ihr zu, ſie ſolle aufmachen, und als ſie keine Antwort erhielten, machten ſie ihr beleidigende Anträge. Mademoiſelle Cor⸗ nudet war ſehr erſchreckt. Sie wollte zuerſt dieſem ſtür⸗ miſchen Angriff nur durch ein tiefes Schweigen begegnen. Dieſe kluge Zurückhaltung reizte aber die Tobenden nur umſomehr, und ihre Wuth und ihre Exceſſe fürchtend, 404 Die weisse Katze und das weisse Mädchen. entſchloß ſie ſich lieber zu fliehen. Durch eine geheime Pforte entſchlüpfte ſie zu guten Nachbarn. Sie hatte Recht gethan. Ihre Feinde waren nicht gewichen. Als ſie aus der Stille ringsum ſchloſſen, daß die übrigen Hausbewohner entweder fort waren oder in tiefen Schlaf verſenkt, kletterten ſie, Einer auf der Schul⸗ ter des Andern bis zu ihrem Fenſter. Hineingeſtiegen ſcheinen ſie nicht zu ſein. Inzwiſchen war der Wirth, bei welchem das weiße Mädchen Schutz gefunden, aus ſeinem Bett gekrochen und auch der Schuhmacher Rouger, der wirklich in die⸗ ſem Hauſe wohnte, hatte ſich ernüchtert, und Beide hatten ſich bemüht, durch vernünftige Vorſtellungen die toben⸗ den jungen Leute zu beſchwichtigen. Dieſe aber wollten nicht Vernunft, ſondern die Friſirmamſell, und die Vor⸗ ſtellungen der vernünftigen Leute, heißt es, waren dem⸗ nach fruchtlos; ſie fuhren fort zu witzeln, ſchmähen und ließen ſich von ihren böſen Abſichten nicht abbringen. Hier bricht der Faden der Darſtellung ab. Was die jungen Leute ferner gethan, gibt die Demoiſelle Cornu⸗ det nicht an; ebenſo wenig ob und wie ſie ſich aus dem Hauſe entfernt haben. Es muß das indeß doch wol ge⸗ ſchehen ſein; denn der Reſt der Nacht verfloß, wie ge⸗ ſagt, für die Stadt Iſſoudun in vollkommener Ruhe. Das factiſche Reſultat war: daß die Demoiſelle Cor⸗ nudet ſich für tief gekränkt in ihrer Sittlichkeit betrach⸗ tete und Klage erhob. Man ſagt,— ihre Nachbarn ſie dazu aufgereizt hatten.* Der Richter in Iſſoudun ging ungern an die Sache. Es war ein kitzlicher Punkt; es lag kein eigentliches Ver⸗ brechen vor, und die Sache betraf ſo viele bekannte Familien. Die Demoiſelle verlangte, daß er ein Moni⸗ torium erlaſſe, d. h. einen Aufruf von den Kanzeln, daß geheine nnicht n, daß odet in Schul⸗ ſtiegen weiße krochen in die hatten toben⸗ wollten e Vor⸗ ndem⸗ en und geh Was die boru us deß wol ge wie ge uhe. le Cot etrach⸗ chben Sich es Ven elun Tu n, d Dir weisse Katze und das weisse Mädchen. 405 Jeder ſich zu melden habe, welcher über die Sache Aus⸗ kunft geben könne. Der Richter wollte dies Moniterium nicht erlaſſen. Er argumentirte: es ſei zwar richtig, daß unbeſonnene Ruheſtörer die Klägerin beleidigt hätten, auch daß ſie Fenſterſcheiben eingeſchlagen; aber es ſeien doch nur ihre Ohren verletzt worden, und ihre Tugend habe durchaus keinen wirklichen Schaden erlitten. Sie citirte nunmehr eine Menge Zeugen, die alle ausſagten, daß die Beleidigung ſich ſo verhalte, wie ſie angegeben, und forderte nun, daß der Richter mit aller Strenge gegen die Schuldigen verfahre. Der Richter fand aber die Sache gar nicht dazu an⸗ gethan, und der Richter hörte dabei auf die Stimmen in der Stadt, was bei einem Fall, wie der gegenwärtige, wol ſeine Entſchuldigung findet. Denn ebenſo viel Zeu⸗ gen als für die Friſirmamſell ſprachen, traten auch gegen ſie auf, oder wie man in Iſſoudun ſagte, die halbe Stadt ſtand auf Seiten des weißen Mädchens und die halbe auf Seiten der weißen Katze, was wir ſogleich erklären werden. Eine völlige Spaltung und zwei feindliche Parteien waren in dem kleinen Iſſoudun entſtanden, die in früherer Zeit ſich blutig würden in den Haaren gele⸗ gen haben. Der Richter alſo, vermuthlich um das Blut abküh⸗ len zu laſſen, verſchob die Sache bis nach den Gerichts⸗ ferien und gab, wie es lautet, der Demoiſelle Cornudet die Erlaubniß, den Jules de Norray und ſechs andere Perſonen perſoͤnlich zu belangen. Man meinte, die Cornudet könne mit dieſer Ent⸗ ſcheidung zufrieden ſein, ſie war es aber keineswegs, ſon⸗ dern appellirte dagegen. Ihre oder ihrer Partei Abſicht dabei war, wie es heißt, indem ſie die Sache vor das Parlament brachte, —— 406 Die weissr Katze und das weisse Mädchen. den Richter von Iſſoudun zu nöthigen, als ihr Kampf⸗ gehülfe vor demſelben aufzutreten. Aber der Eifer des jungen Mädchens, eine Sache ernſthaft zu machen, die gar nicht ernſthaft war, und einen Prozeß um eine Ehrenkränkung bis vor das Par⸗ lament zu bringen, was viele Koſten und Umſtände ver⸗ urſachte und, da die Entſcheidung der Parlamente ſehr zweifelhaft war, von Jedem, der es kannte, vermieden wurde, war wol geeignet Betrachtungen zu erregen und der Partei Oberwaſſer zu geben, welche laut verſicherte, daß der Sache gar nichts weiter zum Grunde liege als die weiße Katze auf dem Dache, und daß nur ihr das Geſchrei, Gelächter und die Steinwürfe der jungen Tu⸗ multuanten gegolten. Die Acten des Prozeſſes ſind uns nicht aufbewahrt, nur das Reſumeé derſelben. Nach dieſem lag die Sache ſo: der Thatbeſtand des Tumults, des nächtlichen Ge⸗ ſchreis, Scandals und des Steinewerfens, durch welches eine oder einige Fenſterſcheiben gelitten, war conſtatirt, aber nicht das Object. Die Frage war: hat das Ge⸗ ſchrei, Gelächter, der Steinhagel der weißen Katze oder dem weißen Mädchen gegolten? Der Advocat der Mademoiſelle Cornudet forderte für dieſelbe eine eclatante Genugthuung; die ihr zugefügte Beleidigung ſei ſo gut als ein Attentat gegen ihre Tugend. Die Verklagten, und mit ihnen ihre ganze Partei, die Hälfte von Iſſoudun, behaupteten: nur übler Wille habe die klaren Thatſachen entſtellt. Wahr ſei es, daß die weiße Katze das Gelächter, und noch etwas mehr, der von den Späßen des Policinell erhitzten und aufge⸗ heiterten jungen Leute erregt. Die zu ängſtlich um ihre Keuſchheit und ihren guten Ruf beſorgte Friſirmamſell habe nun ſchon darin einen Angriff auf ihre Sittlichkeit che und ar⸗ er⸗ ehr den und rte, als das ku⸗ it, che Fe⸗ hes itt, det fir te nd. tei, ille daß hr, h ſil Die weisse Katze und das weisse Mädchen. 407 geſehen. Eigentliche, ehrenkränkende Beleidigungen und wirkliche heftige Exceſſe, die perſönlich gegen Mademoi⸗ ſelle Cornudet gerichtet geweſen, habe aber Niemand be⸗ kunden können als der Schuhmacher Rouger. Es con⸗ ſtire aber, daß dieſer des Guten im Weine zu viel ge⸗ than. In der Furcht, wie Mademviſelle Cornudet, und im Weine, wie der Schuhmacher Rouger, ſieht man Alles doppelt, der Richter müſſe daher die Hälfte ab⸗ ziehen. In eigener Sache könne man gar kein Zeugniß ablegen und ein trunkener Zeuge könne doch nimmermehr als ein unparteiiſcher gelten. Beide hätten Gelächter gehört, Sottiſen und Scheiben klirren, aber nicht die weiße Katze geſehen, die das einzige und wahrhafte Ziel und Gegenſtand derſelben geweſen. Nur ein einziger Zeuge habe bekundet, daß ein Stein auf ſein Dach geflogen; keiner habe geſprochen von Steinen, direct geſchleudert und gezielt gegen das Fenſter der Friſirmamſell, keiner bekundet, daß wirklich eine Scheibe in ihrem Fenſter zerbrochen worden. Sämmt⸗ liche Zeugen ſchwiegen über den Umſtand, daß oder wie die Tumultuanten in das Haus eingedrungen wären, wo die Demoiſelle wohne. Keiner habe bekundet, daß ſie die Treppe hinaufgeſtürmt, oder eine Leiter gebildet, um ins Fenſter zu ſteigen. Im Gegentheil hätten mehre Zeugen bekundet, wie ſie die jungen Leute auf der Straße geſehen, ſitzend auf dort niedergelegtem Bauholze. Leider fehlen uns die Depoſitionen dieſer Zeugen ſelbſt, auch hat man uns die Entgegnung der klägeriſchen Par⸗ tei vorenthalten, durch welche ſie die Wahrheit ihrer Außſtellung feſtzuhalten ſuchte. Ja, es hat den Anſchein als ſei der ganze Bericht von der Partei der weißen Katze in Iſſoudun abgefaßt, denn noch wird ein Argu⸗ ment zu deren Gunſten aufgeführt. 408 Die weisse Katze und das weisse Mädchen. Man behauptet, das weiße Mädchen habe gar nicht die Abſicht gehabt, die Sache ſo ernſt zu nehmen. Als ſie aber am 26. October den nächtlichen Vorfall ihren Nachbarn erzählt, hätten dieſe darin eine erwünſchte Ge⸗ legenheit entdeckt, ſich an gewiſſen Perſonen zu rächen Das weiße Mädchen habe kaum die Lärmmacher oder auch nur einen von ihnen gekannt. Man habe ihr erſt den Namen Jules de Norray's und anderer bekannter junger Herren genannt, und nun ſei von der geheimen Coterie, die nachmals die Partei des weißen Mädchens hieß, der Prozeß angeſtrengt und unterhalten worden. Andere behaupten, das weiße Mädchen ſpiele aller⸗ dings darin eine Hauptrolle. Das ſchlaue Kind habe den Vorfall als einen Schatz betrachtet, der, gehörig benutzt, ſich ausbeuten laſſe. Sie hatte bis dahin nichts als ihre Anmuth und ihren guten Ruf. Aber gemein⸗ hin iſt ein guter Ruf der, von dem man wenig ſpricht. Sie wollte einen guten Ruf haben, der ihr etwas ein⸗ brächte, und was konnte beſſer dazu geeignet ſein, als ein Angriff auf ihre Tugend, den ſie abgeſchlagen, und der dann ſtadtkundig ward, ja der endlich bis ans Par⸗ lament kam. Und ſo war es, die unbekannte Katharina Cornudet wurde plötzlich eine berühmte Perſon. Von ihr hatte Niemand geredet, jetzt führte Jeder, Freund und Feind ihren Namen auf den Lippen; ſie war mehr als ein Stadtereigniß geworden. Niemand hatte ihre Tugend beſtritten, weil man ſie nicht kannte, jetzt erkannte alle Welt an: ſie iſt ein tugendhaftes Mädchen. Und dieſen Ruf hatte ſie errungen durch den glücklichen Kampf und den endlichen Sieg über ſieben Libertins der Stadt Iſſoudun. Denn ſo war es. Das Parlament mußte in jenen beſtrittenen Zeugenausſagen Wahrheit gefunden haben. Es fällte am 4. Juni 1783— vier Jahre alſo hatte Die weisse Katze und das weisse Mädchen. 409 dieſer denkwürdige Prozeß gedauert— ein Urtheil da⸗ hin: Da nicht ſowol die weiße Katze als das weiße Mädchen durch die Exceſſe der ſieben Einwohner von Iſſoudun Schaden gelitten, würden dieſelben in solidum zu einem Schadenerſatz von Summa 300 Francs ver⸗ urtheilt, mit Verwarnung vor jedem Rückfall ihrer ſtraf⸗ fälligen That. Die Partei der weißen Ktze war ſehr überraſcht und ungehalten über dieſes Urtheil. Sie meinte, außer den Richtern, die es gemacht, ſei es doch nur zu Gunſten der weißen Katze, daß ſie künftig ungeſtört auf den Dächern ſpazieren könne. Die jungen Leute zahlten ſehr ungern die Strafe. Aber auch Mademoiſelle Cornudet war ſehr unzufrieden, ſie erklärte es für eine Verhöhnung der Tugend und der Geſetze, daß ſieben Menſchen, für nur 300 Francs zuſammen, das Recht haben ſollten, die Keuſchheit und den guten Ruf einer Jungfrau in Frage zu ſtellen. Iſſoudun ward ruhig. Die Nächte vergingen ſtill. Die Parteien aber blieben. Mademoiſelle Cornudet ern⸗ tete den Lohn ihres ausdauernden Muthes, indem ſie natürlich die Kundſchaft aller Familien von der Partei des weißen Mädchens erhielt. Die von der Partei der weißen Katze hätten nimmermehr geduldet, daß ihr Kamm und ihre Puderquaſte die Haare eines Familiengliedes berührt. Die Parteien blieben ſechs Jahre, bis ſie in denen der Revolution untergingen. Wie— darüber ſchweigt die Geſchichte von Iſſoudun. Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 1809. Sonnabend am 25. November 1809 kamen in Perle⸗ berg, um die Mittagszeit, zwei Reiſende nebſt einem Bedienten mit Extrapoſt an. Sie waren auf der Route von Berlin nach Hamburg, und indem ſie vor dem Poſt⸗ hauſe hielten und den Wagen vor demſelben auf der Straße ſtehen ließen, beſtellten ſie, ins Poſthaus eintre⸗ tend, ſogleich Pferde, zur Fortſetzung der Reiſe nach Lentzen. Gleich darauf wurden aber dieſe Pferde wieder ab⸗ beſtellt, und einer der Reiſenden begab ſich zum preußi⸗ ſchen Commandanten von Perleberg, dem Capitain von Klitzing, und erſuchte denſelben um eine Sauvegarde, „weil er ſich im Poſthauſe nicht ſicher halte“. Dem Verlangen wurde gewillfahrtet, und dem Reiſenden zwei Mann Wache geſchickt. Abends um 7 Uhr war der Reiſende noch nicht abgefahren, aber auf ſein Verlangen zog die Sauvegarde wieder ab. Die Reiſenden blieben noch zwei Stunden und beſtellten dann gegen 9 Uhr abermals Poſtpferde, um die Reiſe fortzuſetzen. em ute der tre⸗ ch i⸗ on de, e wei der gen ben lhr Das Verschwinden des Lord Vathurst in Perleberg. 411 Während des Aufpackens, und als die Pferde ſchon angeſchirrt vor dem Wagen geſtanden, entfernte ſich der eine Reiſende und kam nicht wieder. Alles Warten, Suchen, Rufen war vergebens, er iſt bis heute nicht wiedergekommen. So nach dem Bericht, welchen der Bürgermeiſter Stappenbeck am 28. November darüber an die Re⸗ gierung zu Potsdam und den Kreisdirector abſtattete. Aus andern actenmäßigen Mittheilungen weiß man noch Folgendes: Die Reiſenden hatten ſich, entweder im Poſthauſe oder in einem daran ſtoßenden Wirthshauſe zum Mittag zu eſſen geben laſſen, und daſelbſt geſpeiſt. Sie hatten mehr als ein Mal Pferde beſtellt, und ſie dann wieder abſchirren laſſen, was unter dem Poſtperſonale einige Unzufriedenheit erregte. In derſelben Poſt⸗ oder Wirths⸗ ſtube ſaßen zwei jüdiſche Kaufleute, welche im Verlauf des Tages, ebenfalls mit Extrapoſt, angekommen waren, wahrſcheinlich vor den gedachten Reiſenden, und, auf derſelben Route, nach Lentzen, mit Extrapoſt wieder ab⸗ fuhren, jedoch erſt in der Nacht, nachdem der Vorfall mit Jenen ſich ereignet und Aufſehen und Unruhe ver⸗ anlaßt hatte. Die Beſorgung der Extrapoſt lag dem Wagenmeiſter und Briefträger Schmidt, einem ehemaligen Unteroffi⸗ zier, ob. Der alte Mann ließ ſich aber gewöhnlich durch ſeine rüſtige Frau und andere Familienglieder vertreten. Die Frau hatte es übernommen, entweder aus Pflicht, oder im Auftrage der Reiſenden— die Anwartſchaft auf Trinkgelder bei Gelegenheit des Extrapoſtdienſtes ſpielt in dieſer Familie eine bedeutende Rolle— den auf freier Straße ſtehenden Wagen zu bewachen. Aber auch ſi und ihre Familie ſcheint der langen Verzögerung über⸗ 18* 412 Das verschwinden des Lord Pathurst in Perleberg. drüßig geworden zu ſein; ſie trug die Bewachung ihrem Sohne Auguſt Schmidt— einem Herumtreiber und Spieler— auch ihrer Tochter auf. Endlich kam die Wache an das Dienſtmädchen der Schmidt'ſchen Familie, Eliſabeth Nagel, welche zugleich für ihren Brotherrn die Poſtbriefe austrug, alſo die eigentliche Briefträgerin von Perleberg. Der verſchwundene Reiſende hatte ſich, ſo iſt die allgemeine Annahme, von dem Wagen entfernt, um noch ein Bedürfniß zu befriedigen. Wohin? weiß man nicht. Ob er ſchon im Wagen geſeſſen und wieder ausſtieg, ob ſein Reiſegefährte und der Bediente ſchon aufgeſtiegen waren, erfahren wir ebenſowenig. Nachdem alle Nachforſchungen fruchtlos geblieben, ging der Bediente des Verſchwundenen zum Comman⸗ danten von Klitzing, um ihm von dem Vorfalle Anzeige zu machen. Klitzing requirirte ſofort die Bezirksvor⸗ ſteher von Perleberg und trug ihnen auf: die nöthi⸗ gen Nachforſchungen anzuſtellen. Der andere Reiſende aber ward durch ihn, nebſt ſeinem Bedienten, in dem Gaſthauſe zur Goldenen Krone untergebracht und beiden eine militairiſche Wache von Küraſſieren zugeordnet. Hinter der Sache ſteckte ein Ernſt, ſonſt würde der fremde Reiſende ſich nicht vorhin eine Sauvegarde erbe⸗ ten, der Commandant würde ſie ihm nicht ſofort ge⸗ währt, und nicht gleich nach der erſten Nachricht den übrig gebliebenen Reiſenden und deſſen Bedienten in militairiſche Obhut genommen haben. Wer die Reiſen⸗ den waren, wußte man noch nicht, wahrſcheinlich aber Ausländer und von höherm Stande, als wofür ſie ſich ausgegeben. Der Verſchwundene ward„Kaufmann Koch“ genannt, der von Berlin nach Hamburg reiſe. Ob ſein Paß ſo gelautet, von wem er ausgeſtellt, wird nicht angegeben. ind die lie, trn rin die Vas Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 413 Sie waren mit vier Pferden angekommen und woll⸗ ten mit vier Pferden weiter. Ihre Equipage, ihre Effec⸗ ten entſprachen der Vorſtellung von reichen und vor⸗ nehmen Fremden, welche man ſich von dem einen, ſpäter zum Vorſchein und zur Sprache gekommenen Kleidungs⸗ ſtück bilden konnte.— Dieſe Effecten ließ der Comman⸗ dant von Klitzing durch ein Commando Küraſſiere ſofort in Beſchlag nehmen. Es fehlte nichts davon als ein oder zwei Pelze, nach denen ein Ordonnanzſoldat von ihm auf die Poſt geſchickt ward, ein Zwiſchenfall, von welchem demnächſt die Rede ſein wird. Hinter der Sache ſteckte ein Ernſt, und die vom Commandanten von Klitzing requirirten Bezirksvor⸗ ſteher nahmen ſich der Sache mit vollem Ernſte an. Sie ſpielen in dieſer Sache eine, wenn nicht bedeutende, doch ſo thätige Rolle, daß es nöthig iſt, über ihre Stellung einige Worte vorauszuſchicken. Eingeſetzt durch die neue preußiſche Städteordnung vom 19. November 1808, dem erſten organiſchen Geſetze, welches eine kräftige Mitwirkung des Bürgerthums zur Wiederherſtellung des im Grunde zerrütteten Staates in Ausſicht ſtellte, nahmen ſich die Bezirksvorſteher in Perle⸗ berg ihres Amtes mit einem außerordentlichen Eifer an. Die Beſtimmung der Städteordnung,§. 182,„dem Be⸗ zirksvorſteher liegt ob, ſich um alle Angelegenheiten des Gemeinweſens in ſeinem Bezirk zu bekümmern“, legten ſie im weiteſten Sinne aus; ſie ſcheinen ſich zu einer Art Körperſchaft conſtituirt zu haben, und wachten und handelten in corpore über die Sicherheit und Ordnung der Stadt. Die Magiſtratsacten von Perleberg liefern merkwürdige Belege über den unermüdeten Eifer dieſer — — N. 414 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. Unterbehörden, welche, bekanntlich von den Stadtver⸗ ordneten aus der Zahl der achtbaren Bürger ernannt, nach der Städteordnung ohne Remuneration dienen müſ⸗ ſen. Dieſe Acten ſind voll von Anzeigen, Denuncia⸗ tionen und Vorſchlägen der Bezirksvorſteher zum allge⸗ meinen Beſten. Als eine Art heiliger Hermandad hat⸗ ten ſie ihr Auge auf Alles, bei Tage und bei Nacht: auf den Abfluß der Rinnſteine, die Gangbarkeit der Brunnen, die Miſthaufen auf den Straßen, welche je⸗ ner Zeit in Perleberg noch eine große Rolle geſpielt ha⸗ ben müſſen, denn wir finden ein Magiſtratsreſcript auf eine ſolche Denunciation: daß nach der örtlichen Lage dieſem Uebelſtande nicht ganz zu ſteuern ſei, und wenn die Miſthaufen nur gehörig zuſammengekehrt würden und eine gewiſſe Höhe nicht überſtiegen, ſo müſſe man ſie in gewiſſen Straßen ſchon dulden. Ja, es wird feſt⸗ geſetzt, wenn ſie dieſe Höhe nicht überſtiegen, ſolle man das Uebermaß einem Jeden überlaſſen, der es haben wolle, als Bezahlung für das Fortkarren. Dennoch re⸗ demonſtrirten die Bezirksvorſteher auch gegen die appro⸗ birte Höhe eines Miſthaufens, weil die Gaſſenjungen hinaufkletterten und von da den Draht zu einer Thor⸗ klingel ſchon lädirt hätten, der Stadt zum Schaden. Wir führen dies nicht an, um den Eifer dieſer red⸗ lichen Beamten lächerlich zu machen, ſondern um den Grad deſſelben zu bezeichnen, worauf es in unſerer Ge⸗ ſchichte ankommt. Sie hatten ihr Auge auf alles ver⸗ dächtige Geſindel, auf die Perſonen, deren rechtlicher Erwerb zweifelhaft warz ſie drangen nächtlich in ver⸗ dächtige Häuſer, zwangen die Thüren ihnen zu öffnen, Licht anzuzünden und ſetzten ſich nicht allein Schmähun⸗ gen, ſondern auch Thätlichkeiten aus, welche ſie dann und wann im Wege der Nothwehr zu erwidern ſich ge⸗ Das Verschwinden des Lard Bathurst in Perleberg. 415 nöthigt ſahen. In ihrem Berufe galt ihnen kein An⸗ ſehen von Stand und Perſon; ſie drangen in Häuſer, wo Hazardſpiele geſpielt wurden, denuncirten auch gegen Offiziere, Beamte, Edelleute; ja, durch ihre unermüdliche Aufmerkſamkeit ward einem Referendarius, der Perleberg verlaſſen wollte, eine Pfeife abgepfändet, damit dem Ma⸗ giſtrat ein Executionsobject für eine verwirkte kleine Po⸗ lizeiſtrafe nicht entgehe. Am ſelben Tage des myſte⸗ riöſen Verſchwindens jenes Fremden, wodurch Perleberg eine weltgeſchichtliche Bedeutung erlangt hat, ward durch den Scharfrichter, auf Requiſition des Magiſtrats, das Pferd eines dortigen Einwohners todtgeſtochen. Den Nachforſchungen der Bezirksvorſteher war es gelungen zu ermitteln, daß das Pferd den Rotz habe, der Eigen⸗ thümer konnte es nicht mehr in Abrede ſtellen, er mußte ſein Thier hingeben, von dem ſein Erwerb, als Hau⸗ ſirer, abhing, und ebenſo aufmerkſam beobachteten ſie, bis er dem Magiſtratsbefehl nachgekommen, den Pferdeſtall ſo zu reinigen, daß keine Anſteckung zu beſorgen ſtände. Von dieſer Art war die Thätigkeit der erſten Bezirks⸗ vorſteher von Perleberg. Wenn dies einen erfreulichen Beleg dafür abgibt, welcher Sinn durch das neue Geſetz im Bürgerthum für das Gemeinwohl erweckt wurde, und wir mit Anerken⸗ nung ſehen, wie dieſe Männer, kleine Kaufleute und Handwerker, einen großen Theil ihrer Zeit ihrem Ge⸗ werbe entzogen, um für die Commune thätig zu ſein, ſo erſcheint ihre beſondere Thätigkeit durch die Zeit⸗ und örtlichen Verhältniſſe nur zu bedingt und gerechtfertigt. Die franzöſiſchen Truppen hatten eben, bis auf die von ihnen beſetzten Feſtungen, das Land verlaſſen, der König und ſeine Familie ward aus Königsberg in der Reſidenz Berlin zurückerwartet, und der ganze Staat erwartete 416 Das verschwinden des Lord Pathurst in Perleberg. eine neue Ordnung und neue Organiſation. Aber dieſes Interimiſticum war gefährlich. Die aufgelöſten alten Verhältniſſe und Heere hatten überall einen ſchlechten Bodenſatz zurückgelaſſen. Brotloſes Geſindel, Marau⸗ deure, Deſerteure durchſtreiften das Land und machten die Straßen unſicher. Jeder Vagabunde gab ſich für einen Deſerteur von der Macht aus, gegen welche unter der Bevölkerung, wo er ſich betreffen ließ, eine feind⸗ liche Geſinnung herrſchte, er machte alſo mittelbar An⸗ ſprüche auf ihre Theilnahme, ohne begreiflicherweiſe ſelbſt dieſe zweifelhaften Anrechte auf Patriotismus durch At⸗ teſte belegen zu können. Perleberg lag zudem nahe der Grenze, es war von allerhand Geſindel überlaufen, und ſelbſt verſprengte, entlaſſene Offiziere aus den benach⸗ barten Ländern und ihren Armeen ſchienen den Ort zu ihrem Aufenthalt erwählt zu haben, ohne den Behörden genügenden Ausweis über den Zweck deſſelben geben ge⸗ konnt zu haben. Alles Aufforderungen an die ſtädtiſche Polizei, welche vom Magiſtrat gehandhabt wurde und deren kräftigſte Agenten die Bezirksvorſteher waren, in ſteter Thätigkeit zu bleiben. Es kam aber ſpäter noch ein patriotiſcher Impuls hinzu. Die Unſicherheit der Straßen durch das Geſindel war ſo groß geworden, daß die franzöſiſchen Behörden der preußiſchen Regierung ihre Abſicht erklärten: mobile Colonnen durchs Land zu ſchicken, um die Vagabunden aufgreifen zu laſſen. Dieſe fremde Einmiſchung abzuwenden, erließ das preußiſche Gouvernement ſelbſt die dringendſte Aufforderung an alle Magiſtrate, auf das Geſindel zu fahnden. Die vier Bezirksvorſteher— ihre Namen verdienen genannt zu werden, Pfützenreuter, Wendt, Schulze und Teltow— wurden in der Nacht vom Sonnabend auf den Sonntag angeblich aus dem Schlafe geweckt ſſes lten ſten ſten füt tter nd⸗ An⸗ bſt At⸗ der und ch⸗ zu den ſch und in och der daß ihre ieſe ſche allt mn izt und uct Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 417 und vom Commandanten mit der Nachſpürung nach dem verlorenen Fremden beauftragt. Schon dieſer Befehl der Militairbehörde, direct an Unterbeamte des Magiſtrats, trägt etwas Anomales an ſich; das ganze Verfahren in dieſer Sache iſt aber eine fortgeſetzte Anomalie. Indeſſen unterzogen ſich die Bezirksvorſteher auf das allerbereit⸗ willigſte der militairiſchen Anweiſung. Sie ſtreiften durch Nacht und Wetter, um die Poſt, in der Stadt umher. Im Wirthshaus(bei„Ernſt“, wie Einige be⸗ haupten, nach Ausſage noch lebender Zeitgenoſſen im „Deutſchen Kaffeehauſe“ in einer entgegengeſetzten Quer⸗ ſtraße. Beide Wirthshäuſer ſind jetzt eingegangen. Auch das als„JZur Krone“ erwähnte exiſtirt nicht mehr) war in dieſer Nacht ein Ball, den der Landadel veranſtaltet. Der Capitain von Klitzing war auf dieſem Balle, wie aus andern Nachrichten erhellt, und die vier Bezirksvor⸗ ſteher ſprachen in der ſpäten Nacht in dem erleuchteten und von Muſik klingenden Hauſe an, um ſich durch ein Glas Punſch von den Strapatzen und der Kälte zu er⸗ holen. Dies iſt actenmäßig, denn ſie liquidirten nach⸗ träglich für dieſes Glas Punſch, als eine gehabte baare Auslage; ob ſie aber ſchon in dieſer Nacht und im Wirthshauſe dem Capitain von Klitzing Bericht über ihre erfolgloſen Bemühungen abgeſtattet, iſt wahrſchein⸗ lich, jedoch nicht erwieſen. Am Morgen(Sonntag den 26.) traf der Bezirks⸗ vorſteher Pfützenreuter den Commandanten vor der Thür des Deutſchen Kaffeehauſes und ſtattete ihm Rapport ab, daß ſich bis da nichts ermitteln laſſen. Klitzing er⸗ öffnete ihm: daß von den Effecten des verlorenen Frem⸗ den ein koſtbarer Pelz fehle, die Bezirksvorſteher ſollten ſich bemühen denſelben aufzufinden.— Mittags um 12 rief der Commandant abermals den Pfützenreuter auf 18** 418 Das Derschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. der Straße zu ſich heran und erklärte ihm:„er ver⸗ reiſe auf einige Stunden, doch ſei er bis Mit⸗ ternacht wieder zu Hauſe; was über den verlo⸗ renen Fremden einlaufen möge, könne bis zum andern Morgen ruhen.“ Der Sonntag Eö6.) verſtrich, ohne daß etwas ent⸗ deckt wurde. Der Fiſcher Grave mußte den Stepenitz⸗ fluß, welcher theils um, theils durch die Stadt fließt, unterſuchen, fand aber keinen menſchlichen Körper, noch irgend etwas Verdächtiges. Am folgenden Montage(7.) begaben ſich die Bezirksvorſteher Pfützenreuter und Tel⸗ tow nach der Wohnung des Commandanten, um weitere Anweiſung zu gewärtigen, fanden ihn aber noch nicht zurückgekehrt. Klitzing's Domeſtik aber ſagte ihnen: ſie müßten zur Herbeiſchaffung des Pelzes Maßregeln treffen. Sie hatten den Pelz nie geſehen, weder Klitzing's Domeſtik noch ſonſt Jemand konnte ihnen eine Beſchrei⸗ bung geben; wenn ſie aber in der Sache etwas thun ſollten, mußte es ſofort geſchehen, ehe die Spuren ver⸗ loren gingen. Der Bediente des Verſchwundenen mußte den Pelz ſeines Herrn kennen, und dieſer Bediente ſaß, entweder ſeiner eigenen Sicherheit wegen militairiſch be⸗ wacht oder gefangen, im Wirthshaus zur Krone. Die Bezirksvorſteher Pfützenreuter und Schulz be⸗ gaben ſich mit einem Polizeidiener in genanntes Wirths⸗ haus, holten den Bedienten des Verſchwundenen, Na⸗ mens Nikolaus Hilbert, zur Conferenz der geſamm⸗ ten Bezirksvorſteher im Hauſe des Pfützenreuter ab, nahmen die Ausſagen deſſelben über die Beſchaffenheit des Pelzes zu Protocoll— dieſes Protocoll exiſtirt lei⸗ der nicht mehr— und führten den Bedienten dann unter derſelben Bedeckung in das Wirthshaus, oder ſein Das Derschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 419 Gefängniß zurück. Es ward dafür geſorgt, daß der Bediente während dieſer Zeit mit Niemand conferiren konnte. Dies geſchah Montag(27.) Nachmittags um 3 Uhr; Abends gegen 7 Uhr war der Commandant von Klitzing wieder in Perleberg, denn um dieſe Zeit requirirte der Pfützenreuter die militairiſche Beihülfe deſſelben in Bezug auf die Pelzangelegenheit, wovon alsbald des weitern; er will auch bei dieſer Gelegenheit dem Commandanten von der erfolgten Vernehmung des Bedienten Hilbert mündlich Bericht abgeſtattet haben, wozu dieſer geſchwie⸗ gen, wenigſtens nicht das geringſte Zeichen von Misbil⸗ ligung ausgeſprochen habe. Nichtsdeſtoweniger erfolgte am Tage darauf, Dien⸗ ſtag 28., von Seiten des Commandanten von Klitzing eine fulminante Beſchwerde über das eigenmächtige Ver⸗ fahren der Bezirksvorſteher an den Magiſtrat, wodurch der Sache eine Bedeutung gegeben wurde, an welche bis dahin Niemand gedacht, und ſie ward dadurch in ganz andere Sphären verrückt. Er ſchrieb an den Ma⸗ giſtrat:„daß er mit dem größten Befremden vernom⸗ men, wie man während ſeiner geſtrigen Abweſenheit ge⸗ wagt, den von ihm arretirten und als Staatsgefan⸗ genen behandelten Bedienten des aus dem Poſthauſe entwichenen Kaufmann Koch durch Gerichtsdiener aus dem ihm angewieſenen Gaſthofe abholen zu laſſen und ihn vor ein förmliches Verhör geſtellt habe. Der Ma⸗ giſtrat werde von der Unanſtändigkeit und Geſetz⸗ widrigkeit des Verfahrens durchdrungen ſein, und er erſuche daher, daß man ihm die Urheber dieſes Unter⸗ nehmens, deſſen nachtheilige Folgen ſchwer zu berechnen ſeien, ſofort anzeige, damit dieſelben zur Verantwortung gezogen würden.“ Zugleich erbat er das 420 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. über das Verhör des Bedienten aufgenommene Protocoll ihm in originali zu überſenden. Es müſſen außer dieſem Schreiben noch mündliche Begegnungen ſtattgefunden haben, von denen die Acten nur die Wirkungen nachweiſen. Die Bezirksvorſteher waren über die dictatoriſchen Eingriffe in ihre Thätigkeit entrüſtet, ſie fühlten ſich im Recht, und— ein erſtes Erwachen des lange geſchlummert habenden Bürgerſinns in den preußiſchen kleinen Städten— ſtatt ſich unter die militairiſche Autorität ſtumm zu fügen, woran die Civilbehörden ſo lange gewöhnt waren, forderten ſie Rechtfertigung und Genugthuung. Der Magiſtrat, d. h. der Bürgermeiſter Stappenbeck, ein geſchäftsthätiger, umſichtiger Mann, nahm ſich kräftig und entſchieden ſeiner Bezirksvorſteher an, und noch am Morgen deſſel⸗ ben Dienſtags(28. November) ward eine lange Ver⸗ handlung aufgenommen, in welcher die Bezirksvorſteher ihre Handlungsweiſe rechtfertigten und damit die Be⸗ ſchwerdeſchrift des Commandanten beantworteten. Sie erklärten: der von Klitzing habe ihnen den Auf⸗ trag gegeben und bei ſeiner Abreiſe hinterlaſſen, nach dem koſtbaren Pelz zu ſuchen. Wenn ſie dieſem Auf⸗ trage ernſthaft nachkommen wollen, habe die Nachfor⸗ ſchung nicht bis zur Rückkehr des Commandanten aus⸗ geſetzt werden können, vielmehr habe jeder Augenblick benutzt werden müſſen. Uebrigens ſei in dieſer, nach der eigenen Ausſage des Commandanten ſo wichtigen Angelegenheit, wo jetzt von„Staatsgefangenen“ die Rede ſei, weder dem Magiſtrat noch den Stadtverord⸗ neten vom Commandanten eine Anweiſung ertheilt worden, an wen ſie ſich in deſſen Abweſenheit halten ſollten. Bei ſo beſtellter Sache hätten ſie alſo ſich bei ſich ſelbſt Raths erholen müſſen, und raſch und entſchloſſen handeln, wenn oll liche cten eher eit ſtes nns nter die h. ger, den ſſe er⸗ chet Be⸗ Auf nuch Auf ſor us⸗ lick noch igen die ord⸗ de, Bei ih enn Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. A1 nicht ihre ganze Arbeit eine vergebliche ſein ſollte. Uebri⸗ gens müßten ſie mit Recht bezweifeln, daß ſich der Be⸗ diente Nikolaus Hilbert im Arreſtationszuſtande befun⸗ den habe. Wäre dies der Fall geweſen, ſo würde die ihm beſtellte Militairwache gewiß nicht ohne Ordre des Commandanten ihren Arreſtanten ihnen, als Polizeibe⸗ hörde, haben verabfolgen laſſen. Unmöglich könne auch ſchon um deswillen der Bediente als Staatsgefangener im Arreſtationszuſtande geweſen ſein, weil es gegen die erſten Regeln einer zweckmäßigen Polizeiordnung ver⸗ ſtoßen würde, zwei Perſonen, die als Theilnehmer an einem und demſelben Verbrechen zu betrachten, in einem Zimmer aufzubewahren und ihnen dadurch Gelegenheit zu geben, über alle und jede Umſtände Verabredungen zu treffen. Der Bediente ſei frei im Hauſe umherge⸗ gangen, die Wache habe ihn nicht gehindert das Zimmer zu verlaſſen, vielmehr habe er mit den Wirthsleuten und Fremden in dem Gaſthofe verkehrt. Laſſe ſich denken, daß die wachthabenden Küraſſiere, wenn ihnen der Be— diente und der Andere wirklich als Arreſtanten, und zwar als Staatsgefangene, übergeben worden, ſo wenig kundig ihres Dienſtes oder ſo pflichtvergeſſen gehandelt hätten. Wenn eine Rüge Jemand träfe, ſo müſſe ſie gegen dieſe Soldaten ausgeſprochen werden, nicht gegen Beamte, welche treu ihre Pflicht erfüllt. Im ſelben Termine bekundete der mit vorgeladene Wirth zur Goldenen Krone, daß dem ſo ſei, wie die Bezirksvorſteher angegeben. Sonnabend Nachts war der Commandant von Klitzing mit einem Fremden in einer Extrapoſtchaiſe vor das Gaſthaus gefahren; auf dem Bock ſaß der Bediente des Fremden und ein Kü⸗ raſſier. Klitzing forderte für den Herrn und ſeinen Be⸗ dienten zwei Zimmer, die ihnen im zweiten Stockwerk 422 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. angewieſen worden. Der Herr kam in das innere Zim⸗ mer, der Bediente in die Entrée, beide hatten durch eine Thür eine Communication. Der Küraſſier blieb als Wache draußen vor der Thür. Dem Wirthe ward nicht geſagt, ob die Leute Arreſtaten wären. Der fremde Herr, welcher Fiſcher genannt wurde, war ſeit der Nacht vom Sonnabend auf Sonntag bis zum Dienſtag Q8.) nicht aus ſeinem Zimmer gekommen, der Bediente dagegen war, unbehindert von der Wache, frei im Hauſe umhergegangen, und hatte unten in der allgemeinen Gaſt⸗ ſtube ſeinen Kaffee getrunken. Dritte Perſonen hatten, unbehindert von der Wache, die ſogenannten Arreſtanten auf ihrem Zimmer beſucht, und als die Bezirksvorſteher den Bedienten zu ſeiner Vernehmung am Montag Nach⸗ mittag abgeholt, hatte die Wache ihn ungehindert gehen laſſen. Erſt Montag Abend(nach des Herrn von Klitzing Rückkehr) war deshalb ein Verbot an die Wache ergan⸗ gen.— Der Wirth ſchloß daher, daß beide Fremde bis dahin nicht als Gefangene zu betrachten ſeien, und daß ihnen die Wache nur zu ihrer Sicherheit beigegeben worden. Die Bezirksvorſteher erklärten hierauf: Herr von Klitzing müſſe die Nothwendigkeit ihrer ſchnellen Verfah⸗ rungsweiſe einſehen und ihnen mehr für ihre Thätigkeit Dank wiſſen, als ihnen ihre Pflicht durch eine Anklage bei ihren Vorgeſetzten und„in nicht zum beſten ge⸗ wählten Ausdrücken“ noch erſchweren. Sie kämen ihren Obliegenheiten nach, ganz ohne alles Intereſſe, ſetzten ſich Gefahr und dem Ruin ihrer Geſundheit aus. Wenn ſie nun, bei aller ihrer Aufmerkſamkeit, noch Vorwürfe zu erwarten hätten, ſo wollten ſie lieber ihr Amt von dieſem Augenblicke an niederlegen und es Demjenigen übertragen, der die Polizeiverfaſſung beſſer zu beurtheilen im Stande wäre. te Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 423 Hiermit war es ihnen voller Ernſt, ſie berichteten am ſelben Tage an die Regierung, ihr Benehmen gegen ſo ſchwere Anklage zu rechtfertigen und baten, bis die Antwort eingehe, ſie mit allen Aufträgen zu verſchonen. Wenn ſie, jetzt noch andern wichtigen Diebſtählen auf der Spur, die Unterſuchung unterbrächen, ſo möge das Denjenigen zur Laſt fallen, welche ſie in ihren Geſchäften mismuthig gemacht.— Zur Erklärung einer ſolchen Sprache muß noch hinzugefügt werden, daß dieſe eifri⸗ gen Beamten ſeit Sonnabend Nacht bis Dienſtag faſt ununterbrochen auf den Beinen geweſen. Welchen Grad die Animoſität zwiſchen den bei⸗ den in dieſer Sache unterſuchenden Behörden, der mi⸗ litairiſchen und der bürgerpolizeilichen, erreicht, erſieht man noch aus einem Zwiſchenfalle. Der Commandant von Klitzing hatte ſich außer dem Originalprotocoll, welches die Bezirksvorſteher mit dem Bedienten aufgenommen, auch eine Abſchrift der letzten Verhandlung ausgebeten, und er, Commandant einer Grenzſtadt, Capitain, Edel⸗ mann und Soldat aus der alten Schule von 1807, ſchäumte vor Wuth, daß bürgerliche Unterbeamte, die Creation einer neuen Zeit, kleine Krämer, Profeſſioni⸗ ſten, eine ſolche Sprache gegen die militairiſche Auto⸗ rität ſich unterſtanden hatten. Er hatte deshalb nach Berlin berichtet, die Bezirksvorſteher hatten berichtet und der Magiſtrat(Stappenbeck) hatte berichtet; man be⸗ greift kaum, wie alle dieſe Behörden unter ſolchem An⸗ drang wichtiger Geſchäfte und in einer ſo kritiſchen Periode die Zeit zu den langen, ausführlichen Berichten fanden. Aber der Commandant wollte auch ſelbſt, als Militair, ſich eine Genugthuung verſchaffen, wenigſtens zeigen, daß er ſolche Unbilden nicht ungeſtraft über ſich kom⸗ men laſſe. 424 Das Verschwinden des Lord Vathurst in Perleberg. Schon am Montag(27.) Abend war eine wichtig ſcheinende Entdeckung gemacht, die wir hier vorläufig nur kurz berühren, um ſie nicht aus dem Zuſammenhang zu reißen, die aber um ſo ämſiger verfolgt werden mußte, weil man dadurch auf weitere Spuren zu kommen hoffte. Der koſtbare Pelz ſchien nämlich in den Beſitz der Fa⸗ milie de agenmeiſters Schmidt gerathen zu ſein, und Militair und Civil wirkten gemeinſchaftlich bei der Nach⸗ forſchung deshalb. Die Bezirksvorſteher ihrerſeits glaub⸗ ten aber der Sache am beſten auf die Spur zu kom⸗ men, wenn ſie das Dienſtmädchen der Schmidt'ſchen Familie privatim bearbeiteten. Wie ſich nachher heraus⸗ ſtellte, hatten ſie als geſchickte Polizeiagenten derſelben eine Belohnung von 5 Thalern verſprochen, wenn ſie die gehörigen Nachweiſe beibringe; dem Gerüchte nach hatten ſie aber die Willfährigkeit des Mädchens durch Drohun⸗ gen, ja durch Schläge zu erzwingen gewußt. Dieſen Punkt griff die Militairbehörde auf, in einer uns heut unbegreiflich erſcheinenden Verblendung. Sie citirten das Mädchen, nicht um Auskunft über das Sach⸗ verhältniß von ihr zu erlangen, ſondern damit ſie ſich über das eigenmächtige Verfahren der Bezirksvorſteher gegen ihre Perſon bei ihr, der Militairbehörde, be⸗ ſchweren ſollte! In einem Augenblicke, wo ſo viel auf dem Spiele ſtand(denn daß der Commandant von Klitzing über die ganze Bedeutung des Falles von An⸗ beginn an, gewiß aber ſeit der Rückkehr von ſeiner my⸗ ſteribſen Reiſe unterrichtet ſein mußte, unterliegt kaum einem Bedenken), wo es die Auffindung, vielleicht noch Rettung eines angeſehenen Mannes galt, die Entdeckung ſeiner Entführer oder Mörder, wo hochgewichtige und zarte diplomatiſche Rückſichten auf dem Spiele ſtanden, vernimmt der Militaircommandant eine Zeugin, um zu . ichtig ufig hang ußte, offte. und Nach⸗ lub kom⸗ ſchen raus elben ie die atten hun⸗ einer Sie Suh⸗ e ſch ſeher be 1 auf von A⸗ mh kaun nch fun ind den n zu Pas verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 425 erfahren, ob die Polizeibehörde ihr nicht widerrechtlich Gewalt angethan, und ob ſie darin nicht Grund finde, gegen die letztere einzuſchreiten! Wenn bei ſo außeror⸗ dentlichen Fällen auch ein Ueberſchreiten der Machtvoll⸗ kommenheit, zur Abwendung einer größern Gefahr ſich rechtfertigen läßt, ſo erſcheint doch dieſe Handlungsweiſe der damaligen Militairbehörde, ſich zur Richterin über eine fungirende Polizeibehörde aufzuwerfen, ganz uner⸗ klärlich. Mittwoch am 29. November ward nämlich die Eli⸗ ſabeth Nagel Mittags um 1 Uhr durch einen Reiter vor den Commandanten von Klitzing geladen, den ſie mit dem Lieutenant von Zieten beim Mittagstiſche fand. Klitzing ſagte ihr: es ginge das Gerede, daß ſie bei der Vernehmung vor den Bezirksvorſtehern Schläge bekommen und eine Belohnung von 5 Thalern. Sie erwiderte, daß ſie keine Schläge bekommen, auch zur Zeit noch keine 5 Thaler. Da drohte ihr der Comman⸗ dant, er werde nicht ablaſſen, bis er die Wahrheit er⸗ fahren, er wolle ſie auf der Stelle ausziehen laſſen, um zu ſehen, ob ſie noch Spuren oder Streifen am Leibe trage. Als auch dieſe Drohung nicht fruchtete, drohte er ihr: ſie ſo lange peitſchen zu laſſen, bis ſie zu dem Geſtändniß gebracht ſei, daß ſie Schläge bekommen habe. Vergebens redeten fremde Perſo⸗ nen, auch der Wirth des Hauſes, ihr gütlich zu: doch einzugeſtehen, da es ja zu ihrem Beſten ſei, und der Herr von Klitzing es nicht haben wolle, daß ſie von den Bezirksvorſtehern Schläge bekomme, vergebens gab ihr auch der Lieutenant von Zieten die Zuſicherung, daß der Herr von Klitzing ſie gewiß durchhauen laſſen würde, wenn ſie die Schläge nicht eingeſtände. Sie blieb bei der Negative und— kam ohne Schläge davon. Die 426 Das Derschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. Bezirksvorſteher verfehlten aber nicht, augenblicklich beim Magiſtrat über den Vorfall Anzeige zu machen, und der Bürgermeiſter nahm ſofort am ſelben Tage darüber ein Protocoll auf. Wir ſehen alſo hier gegeneinander gerüſtete Parteien in den Behörden, von denen keine der andern einen Schritt breit ohne Kampf einräumte; und wenn die Un⸗ terſuchung in der Sache, auf die es ankam, dadurch zu Schaden gediehen, und die Wahrheit verſchleppt wäre, dürfte es uns nicht Wunder nehmen. Aber das Sach⸗ verhältniß lag doch anders; keine der beiden Parteien ließ es an Eifer fehlen, nur war der Geſichtspunkt, von dem beide ausgingen, ein verſchiedener, und die Rück⸗ ſichten und Grenzen, welche beide innezuhalten hatten, waren ebenfalls verſchiedene. Die bürgerliche Obrigkeit ging gerade darauf los, ſie betrachtete den Fall als einen gewöhnlichen Polizeifall, und konnte in den erſten Ta⸗ gen nicht anders handeln. Die Militairbehörde hatte Winke empfangen und Rückſichten zu nehmen; es fragt ſich nur, wann ſie zuerſt jene erhalten, wie weit ihr Nachricht ertheilt, und welche Grenzen ihr geſteckt wor⸗ den in ihren Nachforſchungen? Darüber iſt nie etwas verlautbart. Der Capitain von Klitzing war, abgeſehen von jenem militairiſchen Standeseifer, ein entſchloſſener, umſichtiger und gebildeter Officier, wohl geeignet für jenen ſchwierigen Grenzpoſten in jener ſchwierigen Zeit. Er that, was er nach den Umſtänden und vor ſeinen unmittelbaren Obern verantworten konnte, und was in den Acten vorliegt, berechtigt uns nicht, ein Komödien⸗ ſpiel anzunehmen, nämlich, daß er einen oſtenſibeln Eifer gezeigt, während er im Weſentlichen dahin gearbeitet beim der rein teien inen Un⸗ h z väre, zoch⸗ teien von tück⸗ tten, gkeit inen Tu⸗ hotte fragt t ihr wor⸗ twas ſchen enet, fir Zeit. tinen in dien⸗ Eifer beitet Das Derschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 427 hätte, die Sache zu verdunkeln.— Es liegt aber leider nur wenig in den Acten vor. Daß hier von andern Perſonen die Rede ſein müßte, als von einem Herrn Koch und Herrn Fiſcher, durfte ſchon damals Niemand entgangen ſein. Es waren Fremde, vornehme Fremde, Engländer, Staatsmänner, ſie waren auf flüchtigem Fuße, d. h. ſie wollten nach Hamburg und von Hamburg nach England. Vor wem konnten ſie fliehen, ſich unter falſchen Namen verbergen, gegen wen eine Sauvegarde ſich erbitten? Die preußi⸗ ſchen Behörden, kaum retablirt im eigenen Lande, noch ſchüchtern unter dem fremden Drucke auftretend, ver⸗ folgten Niemand, als den zu verfolgen dieſer fremde Druck ſie zwang. Sie flohen vor den Franzoſen, vor deren geheimer Polizei, die überall ihre Späheraugen in dem kaum noch occupirten Lande ausgeſtreut hatte. Aber wenn hier ein Verbrechen exiſtirte,— und dies war doch der Gedanke, der ſich bald Aller bemäch⸗ tigte— ſo war in Perleberg noch eine dritte Behörde, welche ſich der Sache annehmen müſſen— die dortigen Gerichte. Die Energie, mit welcher Polizei⸗ und Mi⸗ litairbehörde auſtraten, fehlte aber hier. Möglich, daß ihnen das Kitzliche der Sache einleuchtete, formell er⸗ warteten ſie die Anzeige der Polizeibehörde, und wes⸗ halb ſie, als dieſe erfolgt war, nicht kräftiger einſchritten und die Unterſuchung auf einen Seitenweg leiteten, geht aus dem Folgenden hervor, ohne daß es das Benehmen der Gerichte rechtfertigen dürfte.*) *) Nach mündlichen Mittheilungen, die uns ſpäter geworden, lag der Grund in der Perſönlichkeit des damaligen Gerichtsdirer⸗ tors, eines ſchlaffen, bequemen, alten Mannes, der ſpäter wegen Kaſſendefecte abgeſetzt wurde, nicht die er ſelbſt verübt, ſondern einen Unterbeamten verüben laſſen, aus Schwäche oder Gutmüthig⸗ keit die Augen zudrückend. 428 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. Wir müſſen hier die erſte Spur, welche zu einer gerichtlichen Unterſuchung führte, und, des Zuſammen⸗ hanges wegen, bis zu ihren Reſultaten dieſelbe verfol⸗ gen, obgleich inzwiſchen ſich manches Andere ereignete, was, der Zeitfolge nach, früher angeführt zu werden einen Anſpruch hat. Der Commandant von Klitzing hatte unzweifelhaft von dem zweiten Reiſenden, den er ſelbſt nach der Gol⸗ denen Krone in Gewahrſam brachte, erfahren, daß noch zwei Pelze(Fiſcher's und Koch's) wahrſcheinlich im Poſt⸗ gebäude zurückgeblieben wären. Sonſt war nichts geraubt, alle Effecten in Ordnung. Er ſandte eine Ordonnanz noch in der Nacht dahin zurück. Der Secretair ſagte dem Soldaten: die Pelze oder der Pelz wären von der Wagenmeiſterin in deren Wohnung mitgenommen wor⸗ den. Die Ordonnanz klopfte hier ans Fenſter, erhielt aber nur einen Pelz EFiſcher's); von einem zweiten wiſſe man nichts. Aber dieſer zweite Pelz, ein ſehr koſtbarer, von Zobel mit violettem Sammtüberzug, nachträglich auf einen Werth von 200— 300 Thaler geſchätzt, war beſtimmt dageweſen, er war abhanden gekommen, und durch die Ermittelung dieſes Objects durfte man dem Hauptver⸗ brechen, wenn ein ſolches vorlag, vielleicht auf die Spur kommen. Daß der verſchwundene Koch dieſen Pelz am Leibe getragen, als er in den Wagen ſteigen wollen oder ſich entfernte, wird nicht behauptet; es gewinnt vielmehr den Anſchein, als habe er und ſein Gefährte dieſes entſchwun⸗ dene Kleidungsſtück im letzten Augenblicke vergeſſen gehabt, vielleicht ein Zeichen, in welcher Befangenheit und Beſtür⸗ zung Beide ihre letzten Stunden in Perleberg verbracht.*) *) Siehe indeſſen darüber die Angabe der noch lebenden Zeugin aus jener Zeit am Schluſſe des Aufſatzes. Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 429 Dieſem Pelze nachzuforſchen ward vom Comman⸗ danten den Bezirksvorſtehern am Sonntag Eö6.) aufge⸗ tragen. Sie ermittelten durch eine verſprochene Beloh⸗ nung an das erwähnte Dienſtmädchen Nagel, daß der Pelz wol in der Familie Schmidt, oder vielmehr des Sohnes derſelben, des Auguſt Schmidt, ſein dürfe. Dieſer ward in einer Schenke beim Spiel ergriffen, er leugnete auch nicht geradezu, einen Pelz in Beſitz zu haben, und bei der militairiſch⸗polizeilichen Nachforſchung im Hauſe ſeiner Aeltern fand man den vermißten, in einen Sack gepackt, im Holzkeller, wo er unter aufge⸗ packtem Brennholz verborgen lag. Auguſt Schmidt ward verhaftet und gegen ihn und ſeine ganze Familie, auch das Dienſtmädchen, die Criminalunterſuchung we⸗ gen— Diebſtahls eröffnet. Dieſe Unterſuchung, ſtreng geführt, brachte ein ge⸗ nügendes Reſultat hervor, nämlich zur Beſtrafung des ſchuldigen Diebes. Da es aber für die Hauptſache zu keinem geführt hat, geben wir daſſelbe nur in Kürze wieder. Als endlich in ſpäter Nacht, am Sonnabend gegen 1 und 2 Uhr etwa, nachdem auch die Juden abgefahren waren, die Poſt geſchloſſen werden ſollte, und die Wa⸗ genmeiſterin Schmidt fortging, bemerkte ſie, oder der Poſtſecretair, die in der Poſtſtube zurückgelaſſenen oder vergeſſenen Pelze. Die Wagenmeiſterin nahm dieſelben — ſie ſelbſt wollte anfänglich nur von einem gewußt haben— mit ſich in ihre Wohnung, weil dergleichen Sachen in der Poſtſtube nicht liegen bleiben dürften. Der Secretair will ihr geſagt haben, ſie möchte ſie mor⸗ gen früh nur wieder ſchicken, damit ſie mit der Fahrpoſt nach Lentzen dem Eigenthümer nachgeſandt werden könn⸗ ten. Dem Secretair mag dabei die Aeußerung entſchlüpft — — 430 Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. ſein: daß von den Reiſenden, welche der Poſt ſo viele Mühe, Verdruß und Aufenthalt gemacht, ohne dafür bezahlt zu haben, denn doch etwas zurückbliebe, woran man ſich nöthigenfalls halten könne. Die Wagenmei⸗ ſterin Schmidt mag dieſen Gedanken auf dem Rückwege und zu Hauſe verarbeitet haben; jedenfalls beutete ihr Sohn Auguſt denſelben vollſtändig aus. Als die Or⸗ donnanz die Pelze in der Nacht forderte, erhielt ſie nur den einen(Fiſcher's), den andern brachte Auguſt Schmidt im Keller in Verwahrung. Er will ihn nicht unter das Holz verſteckt, ſondern an einem Nagel aufgehängt ha⸗ ben, von wo er wahrſcheinlich herabgefallen, ſich auf das Holz gelegt und ſpäter von anderm zugetragenen Brennholze überdeckt worden. Die Ermittelung über dieſen Umſtand iſt ebenſo gleichgültig für unſere Sache als die, inwiefern die übrigen Familienmitglieder bei dem Diebſtahl betheiligt geweſen: Auguſt Schmidt's Ausrede, faſt übereinſtimmend mit der ſeiner Mutter, war: er habe geglaubt, der Pelz gehöre einem der Ju⸗ den, deren einen er mit einem Banquier Meyer aus Berlin fälſchlich identiſiciren wollte; ſeine Abſicht ſei geweſen, den Pelz ihm aufzubewahren, um, wenn er ihn dem Juden zurückgäbe, eines guten Trinkgeldes gewiß zu ſein. Die Nebenabſi cht, wenn der Jude ſich nicht melde, den Pelz als eine gefundene Sache ſich anzueignen, konnte er nicht ganz in Abrede ſtellen. Er und ſeine Mutter wurden vom Kammergericht in Berlin durch Erkenntniß jeder zu achtwöchentlicher Gefängniß⸗ ſtrafe verurtheilt, die übrigen Familienmitglieder von der Inſtanz losgeſprochen. Später wurden ſie Alle, in Folge einer allgemeinen Amneſtie, begnadigt. Sehr naiv fordert das Kammergericht unter Ueber⸗ ſendung jenes Erkenntniſſes, unterm 20. Januar 1810, . viele ufür oran mei⸗ wege ihr Or⸗ nur midt das he⸗ auf enen über zache bei idts tter, Jl⸗ aus nn et ebes ſich ſch Er erlin griß⸗ nder zohh leber⸗ 610, Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 431 das Perleberger Gericht auf:„ihm ſofort anzuzeigen, was es für eine Bewandtniß mit einem verſchwundenen fremden Reiſenden habe, ob derſelbe wieder zurückge⸗ kommen, oder ob er wenigſtens todt gefunden, und im letztern Falle, wie ſich Solches zugetragen? Wenn das Gericht noch keine genaue Kenntniß davon haben ſollte, ſo habe es ſofort Erkundigung einzuziehen.“ In Berlin und beim Kammergericht wird man am 20. Januar 1810 ziemlich unterrichtet geweſen ſein, wie die Sachen ſtanden. Das Reſcript enthält eine verblümte Rüge, daß das perleberger Gericht ſich nicht ex ofücio um die Hauptſache bekümmert, ſondern ſeine ganze Pflicht erſchöpft zu haben glaubt, wenn es die Unterſuchung wegen des entwandten Reiſepelzes ordnungsmäßig zu Ende führte. Es gereicht einigermaßen zur Entſchuldi⸗ gung des Gerichts, daß ihm alle Voracten vorenthalten wurden. Der Magiſtrat, der Bürgermeiſter Stappenbeck hatten es zwar an der Denunciation nicht fehlen laſſen, aber die Protokolle, von den Bezirksvorſtehern aufge⸗ nommen über die Ausſagen des Dieners Hilbert u. ſ. w., wurden dem Gerichte, obgleich verſprochen, nicht aus⸗ geantwortet. Klitzing ſchickte alle Documente, die in ſeine Hände kamen, an das Gouvernement nach Berlin, und ſie ſcheinen nie wieder nach Perleberg zurückgekommen zu ſein. Nichtsdeſtoweniger hat das Gericht ſelbſt ſicht⸗ lich gezaudert, ſich mit der Sache zu befaſſen, und es iſt kein Zweifel, daß, wenn ein ebenſo energiſcher Ge⸗ richtsdirector dort geweſen, als der Commandant von Klitzing und der Bürgermeiſter Stappenbeck energiſch auftraten, das Gericht die Sache in anderer Art in die Hand nehmen konnte. Anlaß war dazu vorhanden. Zwar iſt durch die Unterſuchung feſtgeſtellt, daß der Pelz dem Verſchwun⸗ 432 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. denen nicht vom Leibe geraubt worden, ſondern in wel⸗ cher ſehr glaubwürdigen Art derſelbe in das Schmidt'ſche Haus gekommen; aber der Charakter des Auguſt Schmidt war notoriſch von einer Art, daß man ſchlimmerer Dinge von ihm ſich verſehen konnte. Weißgerbergeſell von Pro⸗ feſſion, hatte er ſich in aller Herren Ländern umgetrie⸗ ben, ohne einen feſten Wohnſitz, eine Beſchäftigung zu ergreifen. Er aſſiſtirte dem Vater im Dienſt der Extra⸗ poſten und lebte geſtändlich von den Trinkgeldern, die er durch bereitwillige Dienſte möglichſt hoch zu ſteigern wußte. Er ſpielte den Dolmetſcher bei den fremden Offizieren, da er auf ſeiner Wanderſchaft ſich fremde Sprachen angeeignet hatte. Sein Aufwand überſtieg aber weit die Einkünfte, die er nachweiſen konnte; er war ſo dem Spiel ergeben, daß er oft an einem Abende 10 bis 15 Thaler verlor, und lag in der Regel den Tag über, wenn keine Extrapoſt ankam, in Bierhäuſern, Kel⸗ lern und anrüchigen Schenken„zu ſeiner Aufheiterung“! Er hat ſein Alibi möglichſt herauszuſtellen geſucht, und es mag als erwieſen angenommen werden, daß er an jenem Abende nicht immer in der Nähe der Poſt gewe⸗ ſen, daß er aus einer Schenke in die andere gehend geſehen worden; aber wo iſt denn das unbekannte Ver⸗ brechen überhaupt begangen worden? Wie müßte der Alibibeweis geführt ſein, der abſolut von dieſem Ver⸗ dachte reinigte?— Ein poſitiver Verdacht liegt gegen Auguſt Schmidt allerdings nicht anders vor, als daß er ein Herumtreiber war, zu dem man ſich eines Verbrechens verſehen können, daß er durch ſeine Quaſidienſtgeſchäfte bei Beſorgung der Extrapoſt mit den Fremden im Laufe des Tages in Berührung gekommen ſein dürfte, dabei wahrnehmend, daß es begüterte Leute waren; daß er ſpäter im Beſitze eines werthvollen Kleidungsſtückes der⸗ —— rg nwel⸗ idrſche chmidt Dinge nPr⸗ getric⸗ ing zu Extra⸗ n, die ſtigen renden fremde g aber war ſo de 10 Das Verschwinden des Ford Bathurst in Perleberg. 433 ſelben gefunden ward, offenbar in unredlicher Abſicht bei Seite gebracht; und endlich eine Aeußerung, welche er im erſten Verhöre that:„Der Fremde, welcher ſich hier verloren und dem der Pelz gehören ſolle, habe ja, wie er von ſeiner Mutter gehört, zwei Terzerole bei ſich gehabt, und ſeine Mutter habe ihm noch Schießpulver holen müſſen. Er vermuthe daher, daß er ſich ſelbſt erſchoſſen habe, da er und ſein Reiſegefährte wol nicht reine Sache gehabt, indem ſie, dem Vernehmen nach, viel Geld bei ſich gehabt und der Zurückgebliebene nebſt ſeinem Bedienten von dem Herrn von Klitzing in Arreſt gebracht worden ſei.“ Wie kam Schmidt zu dieſer Aeußerung, dieſer Ver⸗ muthung? In welcher Berührung war er ſeit dem Mit⸗ tage des Sonnabend mit den Fremden gekommen? Das ſind Punkte, über welche die Unterſuchung kein Licht bringt, ſie wollte ja nichts Anderes als ein Geſtändniß über den Diebſtahl des Pelzes erzwingen. Nicht einmal darüber ſcheint die Mutter Schmidt befragt zu ſein, ob jene Aeußerung von den Terzerolen und dem Schieß⸗ pulverholen ihre Richtigkeit gehabt und ob ſie auf Wahr⸗ heit beruhe? Das Gericht, ſcheu geworden durch den Conflict der Polizeibehörden mit dem Militair, ſcheint gefliſſentlich jede Frage vermieden zu haben, welche es auch in Unannehmlichkeiten verſetzen könnte. Selbſt die Aufforderung des Generalpoſtamtes zu Berlin: bei die⸗ ſer Gelegenheit weiter zu inquiriren, ob nicht verſchiedene Poſtdiebſtähle, welche in letzter Zeit in der Nähe von Perleberg vorgefallen, von dem Auguſt Schmidt began⸗ zen worden, blieb vor dieſer Stelle inſoweit unbeachtet, ils man ſich damit begnügte, den Schmidt zu Protokoll eklären zu laſſen: daß er ſich noch nie eines Vergehens gegen ſein Amt zu Schulden kommen laſſen. XVI. 19 434 Pas verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. Wäre das Gericht nicht von einer heiligen Scheu vor einer andern Autorität ergriffen geweſen, ſo würde es die Anzeigen der Polizei nicht erwartet, ſondern er⸗ fordert haben. Die Sache war in der kleinen Stadt notoriſch, der Bürgermeiſter hatte es an mündlichen und ſchriftlichen Meldungen nicht fehlen laſſen; die Bezirks⸗ vorſteher, in ihrem flammenden Dienſteifer, ſtanden dem Gerichte zu jeder Auskunft, zu jeder Beihülfe bereit. Statt fort und fort auf das Protokoll zu warten, wel⸗ ches jene über die Ausſagen des Dieners aufgenommen, hätte das Gericht ſelbſt dieſen Diener, bei ſothaner Lage der Sache, können vernehmen laſſen, und nicht den Diener allein, auch den übergebliebenen, myſteriöſen Reiſenden, auch das geſammte Poſtperſonal, über die letzten Momente, Aeußerungen, Bewegungen des Ver⸗ ſchwundenen. Auch der Hauptmann von Klitzing ſelbſt würde ſich damals kaum haben entheben können, über die thatſächlichſten Umſtände Rede zu ſtehen. Es würde ein ganz anderes Anſehen gewonnen haben, wenn ein Gericht die Thatſachen durch Vernehmung conſtirt hätte, als eine bloße Conferenz von Bezirksvorſtehern⸗ Alles dies ward verſäumt, und ſo wurden nicht allein die zweifelhaften Spuren aus dem Pelzdiebſtahl, ſondern auch alle übrigen verwiſcht, die durch Vernehmung der Gegenwärtigen über die letzten Augenblicke des Ver⸗ ſchwundenen vielleicht weiter geleitet hätten. Mit Bezug auf dieſe eigenthümlichen Verhältniſſe ſagt der Bürgermeiſter Stappenbeck ſchon in ſeinem erſten Bericht vom 28. November an die Regierung: „Eine Unterſuchung der begleitenden Umſtände durch Vernehmung der verhafteten Perſonen durften wir uns erg. Scheu wiürde Nrn e Stadt en und Bezirks⸗ en dem bereit. n, wel ommen, et Lagt cht den ſetisſen ber di 9 ſclbſ über s wirde em ein We lein du ſonn ung du es Ver wilniſ ſinn cginun de u vir m Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 435 aber nicht anmaßen(wol aber, wenn ſie es nöthig fan⸗ den, die Gerichte), da wir annehmen müſſen, daß ſolche durch diejenige Behörde, auf deren Verfügung die Ver⸗ haftung geſchehen war, bewirkt und nöthigenfalls der Magiſtrat deshalb requirirt werden würde, was bis heute nicht geſchehen iſt, wir mithin über den Namen, Stand, Zweck der Reiſe, und inwiefern dieſe Reiſenden etwa verdächtig ſind, überall keine Anzeige machen, dagegen aber auch nicht verantwortlich ſein können, wenn bei der bisherigen Procedur irgend etwas verabſäumt, oder dabei Verſtöße vorgekommen, oder noch ferner vorkommen und dadurch Nachtheile entſtehen ſollten.“ Andererſeits machte der Magiſtrat(Stappenbeck) durch ein Reſcript(vom 29. November) den vier Bezirksvor⸗ ſtehern bemerklich: daß ſie ſich nach ihrer zu Protokoll gegebenen Erklärung noch nicht als von ihren Dienſt⸗ obliegenheiten ſuspendirt betrachten dürften. Einzelne Vorfälle dieſer Art könnten nicht eine, wenn auch nur temporelle Unterbrechung der Geſchäfte eines oder mehrer unter öffentlicher Autorität angeſtellter Beamten begrün⸗ den. Der Magiſtrat ſei nicht berechtigt, bis zur Ent⸗ ſcheidung der Regierung, ſie ihrer Dienſtpflichten zu entlaſſen, erwarte vielmehr von ihnen, daß ſie in ihrer bisher bewieſenen Thätigkeit,„welche von uns und von der geſammten Bürgerſchaft anerkannt iſt“, umſomehr fortfahren würden, als die Umſtände ſolche vielleicht jetzt mehr als ſonſt nöthig machten. Uebrigens werde der Magiſtrat ſie bei Ausübung ihres Amtes auf alle Weiſe ſchützen. Die Bezirksvorſteher fühlten ſich durch dies ſchmeichel⸗ hafte Anſchreiben beruhigt, erklärten ihrer Bürgerpflicht genügen zu wollen, aber auf die gefährlichen Umſtände pochend, deren das Magiſtratsſchreiben ſelbſt erwähne, 19* 436 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. forderten ſie: daß ihnen ein beſonderes Abzeichen gege⸗ ben werde, um vor Fremden in ihrer Würde ſich legi⸗ timiren zu können. Zugleich erklärten ſie, wie die Ver⸗ hältniſſe ſtänden, könnten ſie von jetzt ab nicht anders als bewaffnet ausgehen; betheuerten aber, daß ſie von ihren Waffen keinen Misbrauch machen würden.— Magiſtrat und Stadtverordnete reſcribirten indeß hier⸗ auf: daß Letzteres nicht anginge, da keiner der Fälle eingetreten ſei, wo die Geſetze einem Bürger das Tra⸗ gen von Waffen geſtatteten; auch„bei in hieſiger Stadt herrſchender allgemeinen Ruhe eine Veranlaſſung zu au⸗ ßerordentlichen Maßregeln dieſer Art nicht vorhanden wäre“, übrigens im Nothfall die militairiſche Hülfe jeder⸗ zeit bereit ſein würde.— Donnerſtag am 30. November erging von Seiten des Commandanten von Klitzing eine Requiſition an den Magiſtrat: Da der am Abend des 25ſten aus dem Poſt⸗ amte„fortgegangene“ Kaufmann Koch von Niemand ſeitdem geſehen worden, ſo müſſe er vermuthen: daß derſelbe nicht von dem Perleberger Territorio gekommen ſei. Da nun dem königl. Gouvernement an deſſen Auffindung viel gelegen und es überhaupt den in hieſiger Stadt angeſtellten Polizeibehörden leicht zum Vorwurf gereichen könnte, daß ein Menſch verſchwunden ſei, ohne daß es möglich geweſen, die geringſte Spur von ihm zu erhalten, ſo wurde der Magiſtrat zur Ver⸗ anlaſſung folgender Maßregeln aufgefordert: 1. Durch kundige Leute ſolle die geſammte Feldmark in ihrem ganzen Umfange unterſucht werden, namentlich alle Gräben und Vertiefungen. 2. Alle ſtädtiſche Förſter und Jäger ſollten mit Hun⸗ den das Terrain abſpüren laſſen. 3. Wenn auch bei dieſer Nachſuchung nichts von rg ngege⸗ h legi e Per⸗ anders aß ſi en.— hier⸗ Fille 6 Tre⸗ Stadt zu au⸗ 5 handen jeder⸗ Seiten an den Poſt⸗ emand itotio nement vt den ht zun nunden E r Per⸗ dnor it hn von t Das berschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 437 dem Vermißten aufgefunden werde, müßte man den Fluß Stepenitz ablaſſen. Bei dieſer Ablaſſung müßten jedoch die engſten Paſſagen beſetzt werden, um zu ver⸗ hindern, daß die Gewalt des Stromes den Körper nicht mit ſich fortreiße. Wenn er abgelaſſen, müſſe Schritt für Schritt der Boden unterſucht werden. Die Koſten dieſer Unterſuchung werde er, der Com— mandant, berichtigen; ferner ſei einem Jeden, welcher den Koch entweder lebendig oder ſeine Leiche herbeiſchaffe, eine Belohnung von zehn Thalern zu verheißen, welche er gleichfalls auszahlen werde. Nichts aus den Acten berechtigt zum Mistrauen, als wären dieſe, freilich ſpäten, Anweiſungen ſeitens des Commandanten nicht ernſt gemeint geweſen. Aber merk⸗ würdig iſt es, wenn Klitzing hinzuſetzt:„Da ich in Erfahrung gebracht, daß der Schmidt, welcher wegen Entwendung eines dem Fremden gehörigen Pelzes zur Haft gebracht worden, in der Nacht, während wel⸗ cher ſich der Fremde entfernt hat, nicht zu Hauſe geweſen iſt, ſo iſt es von der äußerſten Wichtigkeit, die Unterſuchung gegen den Schmidt ſogleich dem hieſi⸗ gen Stadtgerichte zu übertragen und daſſelbe auf dieſen Umſtand aufmerkſam zu machen“— merk⸗ würdig iſt es, ſagen wir, daß dieſer Weiſung ungeachtet das Stadtgericht ſeine Unterſuchung nur auf den Pelz⸗ diebſtahl gerichtet hat und, nachdem dieſer factiſch ein— geſtanden war, die Nachforſchungen wegen der ander⸗ weiten Thätigkeit und Beſchäftigung des Auguſt Schmidt an dem Tage ganz außer Acht gelaſſen hat! Die Stepenitz ward vom Mühlenmeiſter durch zwei Tage abgelaſſen und von den Fiſchern mit Kähnen und zu Fuß durchſucht; Bürger, Bauern, Förſter, Jäger durchſtöberten durch mehre Tage bis in den Anfang ————— 438 Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. December mit Hunden, Stöcken, Eiſen die ganze Feld⸗ mark, Scheunen, Hecken, Gräben, die Waldreviere der Stadt, alles ohne Erfolg. Die Bezirksvorſteher ſetzten ihre Nachforſchungen innerhalb der Stadt und den Gärten darum mit demſelben Eifer fort. Wo ſie nur Nachweiſungen erhielten, daß Auguſt Schmidt getanzt, getrunken, verkehrt habe, wurden Keller und Böden durchſucht, im Rathskeller, im Poſthauſe jedes Gelaß durchſtöbert, Kiſten und Koſten eröffnet; die Polizeibe⸗ dienten durchfuhren den lockern Boden mit Viſireiſen. So geſchah es mit allen verdächtigen Häuſern, alle ver⸗ deckte Abzugsgräben, alle offnen Brunnen wurden unter⸗ ſucht. Es ward nicht einmal eine falſche Spur entdeckt. Die Belohnung der zehn Thaler, durch öffentlichen Ausruf bekannt gemacht, lockte zwar manche Denuncian⸗ ten, aber die Anzeigen beruhten nur auf Vermuthungen oder auf Umſtänden, die mit der Sache gar keinen Zu⸗ ſammenhang hatten. Der Bürgermeiſter Stappenbeck benachrichtigte hier⸗ von am 6. December den Commandanten durch ein officielles Schreiben, fügte aber hinzu: Da die Möglich⸗ keit deſſen ungeachtet übrig bleibe, daß der Körper, falls der Fremde in der Nähe der Stadt umgekommen ſein ſollte, in der Folge, vielleicht erſt nach geraumer Zeit, durch Zufall entdeckt werde, der Familie des Verſcholle⸗ nen(deſſen wahrer Name, Stand und ſonſtige Verhält⸗ niſſe zur Zeit dem Magiſtrat nicht bekannt geworden) aber äußerſt daran gelegen ſein müſſe, in einem ſolchen künftigen Falle die Gewißheit des Todes und die Iden⸗ tität der Perſon vollſtändig und geſetzlich conſtatirt zu ſehen— ſo müſſe er dem Commandanten anheimſtellen, ihn, den Bürgermeiſter, mit den erforderlichen Nachrich⸗ ten zum künftigen Gebrauche zu verſehen, weil er nicht berg. Feld⸗ iere der ſitzten nd den ſie nur getanzt, Böden Gelaß olizeibe⸗ iſreiſen ale ver nunter entdeckt. ntlichen mncian⸗ thungen nen Zu⸗ uch in Niglich er füls ner geit, erſcholl⸗ worden nſilhe it Idi ſuin imſlo guhic nich Yas Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 431 wiſſen könne, inwiefern in einem ſolchen eintretenden Falle es noch möglich ſein möchte, die nöthigen Nach⸗ richten über die perſönliche und körperliche Beſchaffenheit des Verſchollenen von denjenigen Perſonen, die davon Wiſſenſchaft haben können, einzuzichen. Misbrauch werde der Magiſtrat von ſolchen Mittheilungen nicht machen, da ihn ſchon ſein Amt in jedem Falle, wo es nöthig ſei, zur Verſchwiegenheit verpflichte. Der Commandant erwiderte am 8. December: ſobald er höhern Orts die Erlaubniß dazu erhalten, werde er nicht verfehlen, dem Magiſtrat die nähern Renſeigne⸗ ments über Koch mitzutheilen.— Es ſcheint nicht, daß dieſe Renſeignements nach Perleberg gekommen ſind. Die Bezirksvorſteher fanden nichts vom verſchwun⸗ denen Fremden; der darüber entſtandene Prozeß unter den Behörden fand aber endlich ſeine Erledigung, frei⸗ lich durch ſehr verſchieden lautende Urtelsſprüche. Der Kreisdirector von Rohr erklärte ſchon in einem Schreiben vom 1. December dem perleberger Magiſtrate: „daß demſelben in der Regel eine Concurrenz mit dem dortigen Militaircommandanten bei den von Poli⸗ zei wegen zu treffenden Maßregeln zuſtehe(wozu wäre überhaupt ſonſt eine Polizei, wo Militair ſteht?), daß aber im vorliegenden Falle der von Klitzing, wie er dem von Rohr gemeldet, höhern Ortes den Befehl erhal⸗ ten, allein und für ſich zu verfahren und alle Publi⸗ cität ſorgfältigſt zu vermeiden, weshalb er ſelbſt ihm(dem Kreisdirector) nicht einmal etwas habe über dieſe Angelegenheit mittheilen dürfen. Uebrigens halte er die Bezirksvorſteher ganz vorwurfsfrei und finde das Verfahren des Magiſtrats überall zweckmäßig und der Sache angemeſſen.“ Ganz anders lautete ein Beſcheid vom Generalgou⸗ 440 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. vernement in Berlin an den Magiſtrat. Der General LEſtocq ſchrieb unterm 6. December:„Bewegende Gründe, die auch die ſeinigen wären, hätten den von Klitzing veranlaßt, nach dieſem Vorfall die beiden Be⸗ gleiter des Kaufmanns Koch unter militairiſche Aufſicht zu ſetzen. Darüber, daß einige der dortigen Bezirks⸗ vorſteher ſich erlaubt, ſie ohne Vorwiſſen des Bürger⸗ meiſters einem Verhöre zu unterwerſen, müſſe er dem Magiſtrat ſeine Misbilligung wegen dieſer ordnungswi⸗ drigen Procedur zu erkennen geben, und gewärtige, daß dergleichen eigenmächtige Handlungen nicht wiederholt würden. Uebrigens habe das Gouvernement ſelbſt alle Verhaltungsbefehle dem von Klitzing in dem vorliegen⸗ den Falle ertheilt, und ſei es Pflicht des Magiſtrats, ihn zu unterſtützen und keine Schwierigkeiten in den Weg zu legen.“ Natürlich war dieſer militairiſche Beſcheid nur auf Meldung des von Klitzing erfolgt. Der Bürgermeiſter antwortete darauf unterm 14. December mit einer ener⸗ giſchen Proteſtation: daß die den Bezirksvorſtehern zur Laſt gelegte ordnungswidrige Procedur auf einem Mis⸗ verſtändniß beruhen müſſe, da dieſelben ſich durch uner⸗ müdlichen Dienſteifer und Thätigkeit ſeit Antritt ihres Amtes rühmlichſt ausgezeichnet und ſich nicht allein die Zufriedenheit des Magiſtrates und der Bürgerſchaft er⸗ worben hätten, ſondern auch im vorliegenden Falle ihr Benehmen von der priegnitziſchen Kreisdirection und vom Königlichen Regierungspräſidenten als untadelhaft anerkannt wäre. Allerdings hatte ſchon Anfang December der dama⸗ lige Präſident der kurmärkiſchen Regierung zu Potsdam, Freiherr von Vincke(der ſpäter berühmte Oberpräſi⸗ dent von Weſtfalen, Stein's Nachfolger, der Vater er. Genetal egende en von en Be⸗ Aufſcht Bezirks⸗ Bürger⸗ et dem ngswi⸗ ge dof ederholt lbſt all rliegen⸗ iſtrats, in den ur auf müſter tt enet⸗ ern nPi uner tt ihn ein di haft et⸗ on ud delhif t dan otedon, tanit Pite Das Verschwinden des Tord Bathurst in Perleberg. 441 Georg von Vincke's), ſeine billigende Zuſtimmung zum Benehmen der Bezirksvorſteher ertheilt, des weitern auf einen zu erwartenden Beſcheid der Regierung verweiſend. Dieſer erfolgte denn endlich am 8. Januar 1810 und gewährte eine in frühern Zeiten kaum zu erwartende Genugthuung den bürgerlichen Beamten. Er iſt ſo charakteriſtiſch, das Wehen einer neuen geit für Preu⸗ ßen bezeichnend, daß wir ihn in ſeinem ganzen Inhalt herſetzen: „„Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen. Wir laſſen Euch bekannt machen, daß der Generallieutenant von Leſtocq dem dorti⸗ gen Commandanten, Hauptmann von Klitzing, empfohlen hat, auf die Wahl ſeiner Ausdrücke gegen Euch und die Stadtverordneten künftig mehr Aufmerkſamkeit zu richten. Ihr habt dies den Stadtverordneten und Bezirksvorſtehern bekannt zu machen, und nicht allein ſelbſt in Eurem bisherigen rühmlichen Eifer bei Ausübung Eures Dienſtes fortzu⸗ fahren, ſondern auch die Bezirksvorſteher dazu aufzu⸗ fordern.““ Unter den Unterſchriften dieſes Reſcripts finden wir ſchon den Namen unſeres berühmten Hiſto⸗ rikers und Publiciſten Fr. von Raumer, damals ein junger Regierungsrath in Potsdam. Laut Anzeige des Commandanten von Klitzing an den Magiſtrat vom 9. December, wollte der Begleiter des„ſich entfernt habenden“ Kaufmanns Koch am fol⸗ genden Tage, den 10. December, Morgens 9 Uhr ſeine Reiſe fortſetzen; die Anzeige erfolgt nur wegen etwa anzumeldender Anforderungen an den Verſchwundenen. Das iſt die einzige Erwähnung über dieſe zweite myſte⸗ 442 Dos verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. riöſe Perſon, welche in der ganzen Zeit vom 25. No⸗ vember bis 10. December ſich in völliger Zurückgezogen⸗ heit, faſt unſichtbar, in Perleberg gehalten haben muß. Ob auch aus Furcht? Nur ein Mal, vom Wirth zur Goldnen Krone, wird ſie„Herr Fiſcher“ genannt.— Später erſieht der überaus wachſame Bürgermeiſter von Perleberg aus dem Berliner Fremdenanzeiger, daß ein „Kaufmann Krüger“ aus Perleberg in Berlin(am 15. December) angekommen ſei. Sofort meldet er dorthin: daß eine ſolche Perſon in Perleberg gar nicht exiſtire, es möge daher eine Betrügerei darunter verborgen ſein. Der damalige berliner Polizeipräſident, Juſtus Gruner, antwortet aber mit vielem Danke für die Aufmerkſam⸗ keit: daß die Sache in Richtigkeit ſei, indem der Be⸗ gleiter des verſchwundenen Fremden in Berlin mit einem Paſſe des Commandanten von Klitzing unter dem Na⸗ men eines Kaufmann Krüger angekommen ſei.— Mit dieſer Erwähnung des„Herrn Fiſcher“, dann des„Herrn Krüger“ verſchwindet auch dieſe Perſon ſo ſpurlos aus den Acten, wie der„Herr Koch“ aus Perleberg ver⸗ ſchwunden iſt. Sechs Tage, nachdem der zweite Fremde abgereiſt war, ging die Tagelöhnerfrau Wiede in Geſellſchaft der Schuhmacherfrau Grundmann in das Quitzow'ſche Tannenholz, um Reiß- und Leſeholz zu ſammeln. Bei einem ſogenannten tauben Wege nach der Groß⸗Buch⸗ holz'ſchen Grenze zu trat ſie in das kleine, mit dickem jungen Kienenaufſchlag beſtandene Revier, um ein Be⸗ dürfniß zu befriedigen. Wenige Schritte von gedachtem Wege ſah ſie etwas auf der Erde liegen, was ſie an⸗ fänglich für ein weggeworfenes Kleidungsſtück eines Bett⸗ lers hielt, wie man ſie wol auf den Feldern antrifft. Sie kehrte es mit dem Fuße um und fand nun, daß bet. 5. No⸗ zogen⸗ n muß. irth zur nnt.— ſter von daß ein an 15. dorthin: criſtire en ſein. runet, nerkſan⸗ der Be⸗ t einem em Ne — Nit „Hrrn los us erg ver⸗ abgeri chaft det tonſh n. Bei „Buch⸗ t dicen ein Be dachtin ſie q e Bell antift un, do Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 443 es ein Paar gute Hoſen waren. Da fiel ihr ein, daß ja jetzt(es war am 16. December 1809) ſo viel Nach⸗ ſuchens wäre nach einem, wie es hieß, erſchlagenen Men⸗ ſchen. Sie rief die Grundmann herbei, Beide nahmen die Hoſen auf, welche„umgekehrt und die inwendige Seite herausgekehrt waren, übrigens lang ausgeſtreckt auf der Erde lagen“— als hätte ſie Jemand expreß ſo hingelegt, erklärte ſie ſpäter. Beide Weiber unter⸗ ſuchten die Hoſen, nachdem ſie aus dem Buſch heraus⸗ gekommen waren, näher. In der einen Taſche, wahr⸗ ſcheinlich der Uhrtaſche, war ein beſchriebener Zettel, welcher, ſowie die Hoſe ſelbſt, ganz durchnäßt war. Sonſt fand ſich nichts in den Taſchen. Sie kehrten die Hoſen zur Hälfte um und fanden, daß ſie auswen⸗ dig beſchmutzt waren. Der, welcher ſie getragen, mußte auf der Erde gelegen haben. Den Weibern„grauſelte“, ſie ſuchten nicht weiter umher und gingen, nachdem ſie ihr Reiſig aufgeladen, mit den Hoſen in die Stadt zurück. Nachdem der Mann der Grundmann den Zettel geleſen haben ſoll, brachte die Wiede die Hoſen ſammt dem Zettel dem Bezirksvorſteher Pfützenreuter, welcher ſofort dem Bürgermeiſter davon Kenntniß gab. Die Wiede und die Grundmann wurden vernommen, beider Ausſagen ſtimmten überein; ſie wußten nichts mehr hinzuzuſetzen. Nur erinnerte ſich Erſtere, daß ſie ſchon 14 Tage früher, oder vielleicht drei Wochen früher, un⸗ gefähr alſo zur Zeit, wo der Fremde verſchwunden, in der Nähe deſſelben Ortes, als ſie auch wieder Holz las, einen großen ſchwarzen Pudel liegend geſehen, der ſie ſehr erſchreckt, und ſie war fortgelaufen. Vergebens hofften die Bezirksvorſteher, der Bürger⸗ meiſter, durch ſtrenge Vernehmung beider Frauen mehr zu erfahren; man mag ſie, wenigſtens die Erſtere, in 444 Das Perschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. Verdacht gehabt haben, daß ſie mehr wiſſe, daß es kein bloßer Fund der Hoſen geweſen. Bezirksvorſteher, die Sicherheitscommiſſion, Hunde, Menſchen, Bürger, Jäger, Polizeidiener zogen aufs Neue ins Feld und durchſtreiften Tag und Nacht den quitzower Tannenwald und die umliegende Gegend— die ganze quitzower Bauerſchaft ward aufgeboten und liquidirte beiläufig für ihre Mühe nicht weniger als eine Tonne Bier und zehn Quart Branntwein— es blieb ebenſo fruchtlos und man kam zur Ueberzeugung, daß die Hoſen— dort nur hingelegt worden. Von den unbekannten Räubern und Mördern?— Zu welchem Zwecke? Wenn ſie die übrigen Kleidungsſtücke, Effecten und die Gebeine ihres Opfers ſelbſt verſchwinden ge⸗ macht, weshalb dieſe Rückſicht und Schonung vor ſeinen Hoſen? Waren es denn die Hoſen des Verſchwundenen?— Was enthielt der beſchriebene Zettel aus der Uhrtaſche?— Man weiß es nicht; überhaupt ſtocken hier plötzlich die Nachrichten. Daß man die Hoſen wirklich für die des Verſchollenen in Perleberg, und auch ſonſt wo, erkannt hat, ſcheint aus anderen Andeutungen hervorzugehen. Wenigſtens wird nirgend ein Zweifel ausgeſprochen. Die Hoſen, das beſchriebene Papier waren dem Bürger⸗ meiſter übergeben, ſie wurden beim Verhör von der Wiede und Grundmann für die im Quitzower Tannen⸗ holz aufgefundenen anerkannt; beide Weiber erhielten die für Auffindung von Nachrichten ausgeſetzte Belohnnng, oder vielleicht noch darüber. Für ein abgelegtes Klei⸗ dungsſtück, das in der Haide gefunden, mit der nach⸗ geſuchten That in gar keiner Verbindung ſtand, wird man nicht den Findern 2 Friedrichsdor und 2 Thaler gezahlt haben! Aber die Hoſen ſind von da ab ver⸗ kein dunde, aufs tden d— und s eine blieb „daß n den elchem fſecten n ge⸗ ſeinen n2— e ich die rkannt ghen. rochen. üter⸗ nder mnen⸗ en die unn, Klei⸗ nach⸗ vid Thalt b ver Das verschwinden des Lord Vathurst in Perleberg. 445 ſchwunden, es iſt nicht mehr die Rede von ihnen. Ja, die Nachrichten in den Acten über den ganzen Vorfall werden ſehr ſpärlich, und es gewinnt den Anſchein, als ob auch der Bürgermeiſter Stappenbeck jetzt vor den höhern diplomatiſchen Rückſichten ſich gebeugt hat. Wenigſtens hätten wir in dem über die Auffindung der Hoſen ſo ausführlich geführten Protocolle eine Abſchrift, eine Notiz über den geſchriebenen Zettel und ſeinen In— halt erwartet. Der Bürgermeiſter, die Wiede und die Grundmann ſind todt, aber in Perleberg wird noch heute erzählt: daß die Hoſen von zwei Kugeln durchlöchert geweſen ſeien, doch von außen ſo, daß es den Anſchein gehabt, als wären die Kugeln erſt, nachdem die Hoſen ausgezogen worden, hineingeſchoſſen worden. Man habe alſo die Hoſen, um irgend einen Schein hervorzubringen, erſt nach der verborgenen That an den Ort gelegt, wo ſie gefunden wurden. Dies ſtimmt mit dem Ergebniß der Localbeſichtigung, nach welcher an dem Fundorte durch⸗ aus nichts entdeckt wurde, was auf einen Mord oder eine andere, daſelbſt vorgefallene, heftige Scene ſchließen ließ. Inzwiſchen war durch ein Reſcript der kurmärkiſchen Regierung dem Landesdirector der Priegnitz und von die⸗ ſem dem Magiſtrat eröffnet worden: daß die Familie des Verſchwundenen 500 Thlr. im Schickler'ſchen Handlungs⸗ hauſe in Berlin niedergelegt habe zur Belohnung für Den, welcher über den Verſchollenen genügende Auskunft geben könne. Der Director und Magiſtrat möchten dies möglichſt in ihrer Gegend bekannt machen(doch ohne öffentlichen Aufruf zu veranlaſſen). Man hoffe, daß durch dieſes Anerbieten ein neuer Reiz zu Nachforſchun⸗ 446 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. gen entſtehe, welche endlich ein befriedigendes Reſultat gäben; jedoch ſolle bei der Bekanntmachung dem Ver⸗ ſchollenen kein anderer Name als Koch beigelegt werden. Endlich finden wir in dem Umlauf des perleberger Magiſtrats ein Signalement des Verſchollenen:„Der verlorene Fremde, heißt es, war großer, ſchlanker Statur, mit braunen Haaren, ungefähr 28 Jahre alt, mit ſchwarz⸗ grauen, langen Beinkleidern, und wahrſcheinlich einem kurzen, grauen Rock mit Schnüren und einer Pelzmütze bekleidet.“— Völlige Strafloſigkeit und die Belohnnng der 500 Thlr. wurden auch Demjenigen zugeſichert, welcher ſich aus Gewinnſucht etwa des Geldes und der übrigen Sachen des Todten bemächtigt und den Körper verheim⸗ licht habe, wenn er denſelben herbeiſchaffe und nur kein Verdacht des Todtſchlags ihn treffe. In mehren Exemplaren ging dieſer Umlauf bei den Schulzen und Ortsvorſtänden in der Priegnitz umher; aber die ausgebotenen 500 Thlr. wirkten nicht mehr als die vorhin gebotenen 10 Thaler. Dagegen regte ſich bei den ſo dienſteifrigen ſtädtiſchen Unterbeamten jetzt ein anderes Gefühl. Sie fanden es unbillig, daß alle zur Nachſuchung des Verſchollenen aufgeforderten Perſonen in einer Sache, welche das Wohl der Stadt nicht unmittelbar angehe, umſonſt ihre koſt⸗ bare Zeit verwenden und ihre Gewerbe liegen laſſen ſoll⸗ ten, es ſei vielmehr in der Billigkeit, die Theilnehmen⸗ den bei dieſen, ſchon durch ſo viele Wochen fortgeſetzten Nachſuchungen, irgendwie zu entſchädigen. Der Bürger⸗ meiſter ging auf dieſe Anſichten ein, und es ward eine Geſammtliquidation von 208 Thlr. entworfen, wonach je⸗ dem der vier Bezirksvorſteher 25 Thlr., jedem ihrer ſieben Gehülfen 10 Thlr. und jedem der acht Mitglieder der Sicherheitsdeputation 3 Thlr. zukommen ſollten. et. Reſultat em Ver⸗ werden⸗ rlebetger „Det Statur, ſchwarz⸗ h einem Nlzmütze lohnng „welchet übrigen verheim nur kein bei den umher; uchr als idtiſche den 6 chollene as Vohl hre kuſt ſſen ſoll nehmen geſebten Bürge ard ein onach nſn er de ieder Das Verschwinden drs Lord Bathurst in Perleberg. 447 Wer ſollte die Entſchädigung zahlen?— Dieſer na⸗ türlichen Frage verdanken wir die Notiz, daß Ende De⸗ cember 1809 abermals ein ungenannter, myſteriöſer Frem⸗ der in Perleberg war, der ſich„dieſer Angelegenheit wegen“ im Ernſt'ſchen Gaſthauſe aufhielt. Dem Com— mandanten von Klitzing ward die Liquidation zur Ueber⸗ reichung an den Fremden mitgetheilt; er äußerte dagegen ſein Bedenken, und dem Fremden wurde nur die Rech⸗ nung für die wirklichen baaren Auslagen zugeſtellt, unter Anheimgeben, ob und wie den andern betheiligten Per⸗ ſonen eine Gratification zuzubilligen ſei? Der Fremde trug bei einer perſönlichen Conferenz dem Bürgermeiſter „in ſehr verbindlichen Ausdrücken auf, den hieſigen Poli⸗ zeibehörden wegen der angewandten Bemühungen in ſei⸗ nem Namen(²) zu danken“, er ließ darauf den Bürger⸗ meiſter noch einmal rufen und händigte ihm eine Summe von 36 Stück Ducaten ein, um dieſelben nach ſeinem Gutdünken zu vertheilen und ließ ſich, zu ſeiner Legiti⸗ mation vor der Familie des Verſchollenen darüber eine Quittung ausſtellen. Die Gratification, wobei auf die Bezirksvorſteher und ihre Gehülfen nur 20 Ducaten in summa kamen, ſcheint die Erwartungen nicht befriedigt zu haben. Wer war der Fremde?— Ein Fremder, der den Bürgermeiſter zu ſich rufen ließ, der in einer fremden Sprache geſprochen haben muß— denn Stappenbeck be⸗ merkt, daß er in dieſer zarten Angelegenheit in des Frem— den Gegenwart mit dem Herrn von Klitzing auf deutſch ſich unterhalten habe— und der 36 Ducaten im Namen der Familie gegen Quittung aushändigte. Das iſt Alles, was wir auch von dieſem dritten Fremden aus den Acten erfahren, der ebenfalls darauf ſpurlos aus Perleberg ver 2 448 Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. ſchwindet— Dort ſagte man: es war ein Verwandter der Familie Bathurſt*). Dieſer Name taucht in den Acten zuerſt in einem eingehefteten Blatte des Hamburger Correſpondenten vom 23. Januar 1810, Nr. 13, auf. Es heißt darin:„Lon⸗ don den 6. Januar.— Sir Bathurſt, außerordent⸗ licher engliſcher Geſandter bei dem Hofe von Oeſtreich, von dem eine deutſche Zeitung am 10. December angab, daß er ſich in einem Anfall von Wahnſinn umgebracht habe, befindet ſich wohl an Geiſt und Körper. Seine Freunde haben Briefe von ihm vom 13. December, die alſo von ſpäterm Dato ſind, als die Nachricht von ſei⸗ nem Tode.“ Darauf folgt ein anderer Auszug aus dem Hambur⸗ ger Correſpondenten, vom 6. Februar 1810, Nr. 21. Der Artikel iſt London den 23. Januar datirt, aber aus dem franzöſiſchen Moniteur unmittelbar entnommen: „Die Nachricht, welche ein pariſer Journal von dem Tode des Herrn Bathurſt, geweſenen engliſchen Geſandten bei dem öſtreichiſchen Kaiſer, enthielt(ſagt die Times), ſcheint nur zu wahr. Dieſer Artikel, der unter der Rubrik:„Berlin den 10. December» publicirt wurde, meldete, daß Herr Bathurſt bei ſeiner Reiſe durch Ber⸗ *) So nach den Acten; auf Vermuthungen, die ſich aus den⸗ ſelben von ſelbſt ergaben. Der myſteriöſe Fremde war indeß, wie wir aus mündlichen Mittheilungen erfahren, ein ſeiner Zeit wohl⸗ bekannter Mann, der originelle Reiſende Röntgen aus Neuwied, welcher ſpäter, als Märtyrer ſeiner Wißbegierde, in Afrika auf einer Entdeckungspilgerfahrt nach Timbuktu einen Tod fand, ſo dunkel als der des Lord Bathurſt, aber aus den Umſtänden erklär⸗ licher. Auf der Vorbereitung zu ſeiner Reiſe nach Afrika in Eng⸗ land war er mit der Bathurſt'ſchen Familie bekannt geworden, und übte nur eine Freundespflicht, indem er ſich als Agent zur Entdeckung des Myſteriums bereitwillig ſtellte. Er ſollte es ſo wenig als Timbuktu auffinden. . andter einem nvon „Lon ordent⸗ ſtreich, angab, tbracht Seine et, die on ſi mbur⸗ er aus nmen: n dem ſondten imes) ter det wurde, h Ber⸗ us den vie wie Das Verschwinden des Lord Vathurst in Perleberg. 449 lin Symptome von Wahnſinn zu erkennen gegeben, und daß er ſich darauf in der Gegend von Perleberg ſelbſt ums Leben gebracht habe. Inzwiſchen hat man in die⸗ ſen Nachrichten(2) Winke erhalten, welche ſehr dahin gehen, den Tod oder das Verſchwinden des Herrn Bathurſt der franzöſiſchen Regierung zuzuſchreiben.— Es ſcheint, daß er vollkommen geſund an Geiſt und Körper Berlin verließ, verſehen mit Päſſen der preußiſchen Regierung. Er wollte ſich nach Hamburg begeben, um von da nach England abzugehen. Er kam aber nicht zu Hamburg an. Man vermuthet, daß er von einem kleinen Detachement franzöſiſcher Soldaten in einer weſtfäliſchen Grenzſtadt aufgehoben worden. Man weiß nicht genau, was nach⸗ her geſchah. Man fand ſeine Pantalons bei der Stadt, wo er aufgehoben wurde, mit einem Briefe an ſeine Gattin und nichts weiter. Als die preußi⸗ ſche Regierung die Nachricht erfuhr, zeigte ſie das leb⸗ hafteſte Bedauern, und ſetzte für die Auffindung ſeines Körpers eine anſehnliche Prämie aus. Allein dieſe iſt bisher ohne Erfolg geweſen. Diejenigen, die ſich der Aufhebung und Beraubung des Staatsboten Wagſtaff, faſt in derſelben Gegend, und der Aufhebung von Sir George Rumbold bei Hamburg erinnern, werden leicht zu der Quelle dieſes neuen Verbrechens hinaufgehen können.“ Zu dieſem von ihm mitgetheilten Artikel der Times macht der Moniteur, bekanntlich Napoleon's officielle Stimme, folgende Note:„England allein erneuert unter den civiliſirten Völkern das Beiſpiel, daß es Räu⸗ ber beſoldet und zu Verbrechen ermuntert. Es erhellet aus der Relation von Berlin, daß Herr Bathurſt ver⸗ rückt war. Es iſt die Gewohnheit des britiſchen Cabi⸗ nets, diplomatiſche Sendungen den thörichtſten oder un⸗ 450 Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. ſinnigſten Perſonen unter der Nation aufzutragen. Das engliſche diplomatiſche Corps iſt das einzige, unter wel⸗ chem man Beiſpiele von ſolchen Verrücktheiten findet.“ Das iſt nicht der Ton eines Zeitungsſchreibers, ſo dictirt kein Diplomat Zeitungsartikel, das iſt Napoleon's eigene Stimme. So durfte nur er ſprechen, ſo ſprach er, ſo wollte er, daß der Vorfall von Perleberg ange⸗ ſehen werde, und ſein Wille war auf dem Continent Geſetz. Dieſe Note des Moniteur wirft ein grelles Schlaglicht auf die dunkle Begebenheit. Jener angebliche Bericht aus Berlin, daß Lord Bathurſt ſich ſelbſt um⸗ gebracht, ward vom Imperator als die Meinung decre⸗ tirt, die gelten ſollte; der Bericht war begreiflicherweiſe von ihm, oder aus ſeinem Polizeiminiſterium ausgegan⸗ gen, denn in Berlin konnte Niemand eine ſolche Ver⸗ muthung ſchöpfen, und noch weniger in Perleberg, da dieſe Annahme unter allen möglichen Annahmen die aller⸗ unwahrſcheinlichſte iſt, ja, nach unſerer actenmäßigen Dar⸗ ſtellung an Unmöglichkeit grenzt. Welches Motiv hatte die franzöſiſche Regierung, eine Begebenheit, die, wenn ſie durch Zufall, durch das Zuthun Dritter ſich ereignet, wenn ſie das Gewiſſen der Regierung gar nicht berührte, ſo zu erklären, und ſo hartnäckig, ſo ſchroff bei dieſer Erklärung zu verharren?— Wenn die Geſchichte keinen Verdacht auf die franzöſiſche Polizei geworfen hätte, ſo würde, ſo müßte er ſchon aus dieſer Note hervorgehen. England konnte durch dieſelbe nicht überführt werden; das war dem Gebieter auch gleichgültig, aber der Con⸗ tinent ſollte den Glauben, wenigſtens officiell, annehmen, den er ihm aufdrückte, und wie er ſeinen Zweck erreicht, werden wir ſehen. Der Wille des Kaiſers der Franzo⸗ rg. n. Das ter wel⸗ ndet.“ rs, ſo leon's ſprach gange⸗ ntinent greles gebliche bſt un⸗ deere⸗ erweiſe zgegan⸗ e Ver⸗ i, do ie aller⸗ en Dor⸗ hette wen reigne, erührte, i dieſer einen ite, ſ. rgehen werdeni er Col⸗ nehnu erreih zrn Das Verschwinden des Lord Vathurst in Perleberg. 451 ſen war klar ausgeſprochen, daher mußten die ſeinen eiſer⸗ nen Arm über ſich fühlten, ihm Folge leiſten, daher die vorſichtigen, wenn nicht ganz täuſchenden Verſuche, die Wahrheit zu ermitteln. Dieſe Times- und Moniteur-Artikel bedürfen vor der hiſtoriſchen Kritik kaum eines Commentars; ſchwieriger iſt dagegen der erſtere des Hamburger Correſpondenten vom 6. Januar, worin von Bathurſt's Leben geſprochen wird. Hätte er damals wirklich noch gelebt?— Es iſt nicht wahrſcheinlich.— Es erſcheint nur als ein Verſuch, die Nachforſchungen irre zu führen. Zu welchem Zwecke? Von wem ging er aus? Von der franzöſiſchen Polizei, damit man Zeit gewinne, die friſchen Spuren, welche zur Entdeckung führen konnten, zu verwiſchen? Dann mußte Napoleon's geheime Polizei die perleberger Polizei nicht kennen! Auch kam die Weiſung viel zu ſpät. Dies wird nie ermittelt werden. Eine Recherche, wie ſie heut, in ruhigen Zeiten, ſofort an die Redaction des Hamburger Correſpondenten erlaſſen würde, nach dem unbekannten Autor des Artikels, konnte unter jenen Ver⸗ hältniſſen begreiflicherweiſe nicht Platz greifen. Genug, es war nun zum erſten Mal daß man aus halb oder ganz officiellen öffentlichen Nachrichten erfuhr, wer der in Perleberg verſchwundene Mann war? Er durfte fortan Lord Bathurſt genannt werden. Aber er wird kaum mehr genannt. Wenigſtens ſind die Nach⸗ richten über fernere polizeiliche Recherchen bis auf einige verſprengte Notizen zu Ende. Am 19. März 1810 macht der Magiſtrat durch ein an den drei Thoren und am Rathhauſe anzuſchlagendes Publicandum bekannt: daß ein Anverwandter des am 26. November 1809 verſchollenen Fremden, welcher ſich in Perleberg befinde, und der gewiſſen Meinung 452 Das Verschwinden des Lord Vathurst in Perleberg. ſei, daß der Verſchollene ſich in hieſiger Ge⸗ gend ſelbſt entleibt habe, das Anerbieten wieder⸗ hole, die 500 Thaler Demjenigen baar auszuzahlen, wel⸗ cher den Körper nachweiſe und über die Gewißheit des Todes Auskunft gebe.„Bloß um dieſe Gewißheit ſei es ihm zu thun, weil der Familie daran äußerſt gelegen ſei.“ Jedermann werde aufgefordert binnen 14 Tagen, „als ſo lange der fremde Herr noch anweſend bleiben wird“, zur Entdeckung des Körpers möglichſt mitzu⸗ wirken. Die Anverwandten wären alſo der gewiſſen Meinung, daß Lord Bathurſt ſich in der Gegend von Perleberg ſelbſt entleibt habe?— Das Publicandum an den drei Thoren und am Rathhauſe ſagt es; dies kann uns aber ebenſo wenig zur Annahme beſtimmen, als die dictatori⸗ ſchen Artikel des Moniteur. Um ungeſtört vor der Macht des Kaiſers der Franzoſen ihre Nachforſchungen fortzu⸗ ſetzen, mußte die Familie ſich zu dieſem ſcheinbaren Glau⸗ ben bequemen. Sie that es auch möglicherweiſe aus Klugheit; wenn der Verſchollene in die Hände von Raub⸗ mördern gefallen war, wenn Helfershelfer am Verbrechen nach der ausgebotenen Belohnung Luſt bekamen, ſo konnten ſie mit mehr Sicherheit hervortreten, ſobald von vorn herein erklärt ward: der Verſchollene hat ſich ſelbſt um⸗ gebracht. Dieſe Annahme gewinnt an Wahrſcheinlich⸗ keit, wenn man im Concept des Publicandums ſieht, daß der Bürgermeiſter Stappenbeck jene unterſtrichenen Worte erſt nachher, durch eine Randbemerkung, ein⸗ geſchaltet hat. Muthmaßlich ward der Entwurf dem Anverwandten der Familie gezeigt, und auf ſeine Be⸗ merkung der diplomatiſche Paſſus hineingeſetzt. Wieder ein vierter Fremder, ohne Namen, in der Stadt, in den Acten, der ſich mit dieſer Angelegenheit —————— er. Das vervchwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 453 er Ge beſchäftigt diesmal aber ein Anverwandter des Ver wieden ſchollenen. n, wel⸗ Aus dem einen Fremden aber werden mehre, es eit des werden Engländer daraus, denn unterm 8. April heit ſei 1810 zeigt der Bürgermeiſter Stappenbeck dem Landes⸗ gelegen director von Rohr an:„daß auf Verlangen der jetzt hier zur Lagen, Nachſorſchung wegen des verſchwundenen Lord Bathurſt bleiben anweſenden Engländer der Landrath von Petersdorf den nitzu Magiſtrat requirirt habe, den Sohn des Wagenmeiſters und Briefträgers Schmidt, Auguſt Schmidt, gegen welchen ſich ein ſtarker Verdacht ergeben haben einung, — ſolle, zu arretiren“ Dies ſei am Abend des geſtrigen en dui Tages, 7 Uhr geſchehen, es werden noch andere Ver aber dächtige genannt, deren Namen nicht deutlich zu leſen, totol⸗ und verſpricht der Bürgermeiſter von dem Reſultat ſei Macht ner Zeit, wenn ein ſolches erzielt, Nachricht zu geben. ſorzu Sie fehlt, man weiß von keinem Reſultat. In Perle berg erzählt man ſich, daß Auguſt Schmidt in Ketten Bu⸗ geſeſſen. Verurtheilt ſcheint er nicht zu ſein; die Acten ſe au ſind verſchwunden; Auguſt Schmidt ſelbſt iſt längſt ver ul kommen und geſtorben. brchi Man weiß in Perleberg von einer gerichtlichen Com onnte miſſion, welche über Jahr und Tag nach dem Vorfall n vn aus Berlin dahin gekommen und die Sache nachträglich ſ un unterſucht habe, wahrſcheinlich mit keinem Reſultate; iulch aber man glaubt, daß was noch von Documenten über ſicht, den myſteriöſen Fall vorhanden geweſen, damals von ſchenen dem Commiſſair mitgenommen worden. Es war, ſoviel , ein⸗ bekannt, der Stadtrichter Nernſt in Wilsnack; er iſt tobt. f den Die Engländer, deren das Schreiben vom 8. April ne Be erwähnt, ſollen ſehr viel Geld in der Stadt ausgegeben, verſchenkt haben, um Nachrichten aufzutreiben, und unter i der ihnen befand ſich eine Dame— Lady Bath urſt, die zuit 454 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perloberg. Gemahlin des Verſchollenen. Es liegt kein Grund vor es zu bezweifeln; was iſt natürlicher, als daß die Witwe ſelbſt an Ort und Stelle Nachforſchungen über das un⸗ begreifliche Verſchwinden ihres Gatten angeſtellt haben ſollte. In Perleberg herrſcht aber der Glaube, es ſei nicht die echte Lady Bathurſt, ſondern eine verkleidete Kammerjungfer, nach Andern Bathurſt's Maitreſſe ge⸗ weſen, weil ſie mit vielen jungen Herren gereiſt gekom⸗ men und ſich daſelbſt aufgehalten. Die Tradition in der Stadt iſt wie von einer Art lächerlicher Perſon. Na⸗ mentlich erregten die vielen Hunde, welche ſie mitge⸗ bracht, die Aufmerkſamkeit und Neugier. Sie ritt mit ihnen aus, für eine kleine märkiſche Stadt allerdings ein mertwürdiger Spektakel. Welches Motiv hätte aber zu ſolcher Komödie vorgelegen? Weshalb Geld mit vollen Händen austheilen, wenn kein naheliegender und ſo natürlicher Beweggrund da war? Nach andern Nachrichten hatte Napoleon der Witwe des Verſchollenen die ſpecielle Erlaubniß ertheilt, nach dem Continent zu kommen, um Recherchen nach dem Leichnam ihres Gemahls anzuſtellen und ſich eine Be⸗ glaubigung über ſeinen wirklich erfolgten Tod einzuholen. Hiermit ſchlöſſen unſere perleberger beglaubigten Nach⸗ richten, wenn nicht noch eine fabelhafte, durch ihre Ne⸗ benumſtände faſt romanhafte Notiz auf einen Augenblick ein Licht in die Sache zu bringen verſpräche, ein Licht, w freilich den Augenblick darauf wieder erliſcht. In Unterſuchungshaft ſaß in Perleberg jener Zeit eine wegen mehrfacher, ſeltſamer Betrügereien zur Unter⸗ ſuchung gezogene Frau Hacker, von üblem Rufe. Dieſe Frau ſah aus ihrem Gitterfenſter, Nachmittags am 13. Juli, berg. und vor e Witme das un t haben „es ſi erkleidete reſſe ge⸗ gekon⸗ n in de n. N e mitge ritt nit Ulerding itte aber eld mit der und Pitwe it, uch ch den ein B nzchol en Tu⸗ in V ugenbli in Liht liſct. ner 3i ur ln Piſt Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 455 die Lady Bathurſt zu Pferde und mit ihren Hunden das Thor paſſiren. Als ſie erfuhr, warum ſie hier, und daß die arme Dame um ihren Mann ſehr betrübt ſei, äußerte ſie zu ihrem Wärter, daß ſie wol vielleicht etwas Auskunft über das Verſchwinden des Engländers geben könne. Gerichtlich darüber vernommen, lautete ihre ſehr umſtändliche Erzählung im Weſentlichen ſo: Aus einem Orte im Holſteiniſchen, wo ihr Mann ſich angekauft, wollte ſie einige Wochen nach den letzten Weihnachten über Hamburg nach Perleberg reiſen. Als ſie in dem Städtchen Seeberg, drei Meilen von Ham⸗ burg, in einem ihr wohlbekannten Wirthshaus zum Uebernachten abgeſtiegen war, trat ein ihr von den Tanz⸗ böden in Perleberg her wohlbekannter Schuhmacherge⸗ ſelle Goldberger ein, ein junger Menſch von 24 bis 28 Jahren, den ſie genau beſchrieb. Er ging diesmal ſehr gut, und weit beſſer als gewöhnlich gekleidet, und hatte an einer Haarkette, die aus der Uhrtaſche heraus⸗ hing, goldene Schlüſſel, Petſchafte und dergleichen. Des⸗ gleichen war ſein geſtrickter ſeidener Beutel mit vielen preußiſchen Louisdors angefüllt. Auf die Frage der Frau, wie er zu dem vielen Golde gekommen? antwortete er: „ich bin darüber zugekommen, als der Fremde, ein Eng⸗ länder, todtgeſchlagen worden, und ich habe, um es nicht nachzuſagen, 500 Thlr. und die Uhr erhalten.“— Wenn man etwa Zweifel in dieſe Aeußerung ſetze, fuhr die Hacker fort, brauche man nur die Wirthsfrau zu See⸗ berg darüber vernehmen zu laſſen. Sie habe während des Geſpräches an der Stubenthür geſtanden und es zum Theil behorcht. Bei der Abreiſe der Hacker habe ſie dieſe bei Seite gezogen und ſie gefragt: Was es denn mit dem Todtſchlagen für Bewandtniß habe, worauf ſie, die Hacker, geantwortct hätte, Madame, das 456 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. ſind Fabeln; denn ſie habe damals noch nichts von dem in Perleberg verſchwundenen Fremden gewußt. Als ſie nachher durch ihre Schweſter von der ſchrecklichen Ge— ſchichte Nachricht erhalten und ihr wiederum erzählt, was der Goldberger ihr geſagt, rief die Schweſter, Katharine Brüning:„Sage darauf nicht nach, der Menſch hat dir was aufgebunden.“— Der Goldberger ſei übrigens noch vor ein paar Wochen, wenn nicht noch jetzt, in Seeberg geweſen, wo ſie ihn bei ihrer letzten Durchreiſe wieder geſehen. Sie wären recht gute Bekannte von Alters her, ſonſt würde er eine ſolche Vertraulichkeit ge⸗ gen ſie nicht gewagt haben; mehr übrigens hätte er ihr nicht geſagt, weder wo noch wie der Engländer erſchla⸗ gen worden und hätte ſie ihn auch nicht darum gefragt. Aber den Goldberger könne das Gericht leicht ausfindig machen und darüber vernehmen laſſen. Noch erinnerte ſie ſich nachträglich, daß Goldberger ihr damals geſagt:. Auf dem Petſchafte habe ein Name geſtanden, welchen er ſpäter in Hamburg habe umändern laſſen. Wiewol die Hacker verſicherte, daß ſie Alles, was ſie wiſſe, geſagt und nur die reine Wahrheit, und aus keinem andern Intereſſe, als für die arme Lady, und damit die Verwandten des Engländers, wenn ſie es für gut befänden, weiter nachforſchen könnten, hatte die Aus⸗ ſage doch manche Bedenken. Die Bezirksvorſteher, als unermüdete Wächter füv das Gemeinwohl, hatten die erſte Anzeige von der Erklärung der Hacker an das Stadtgericht gemacht, daſſelbe aber zugleich vor der ver⸗ ſchmitzten Perſon gewarnt, die keine andere Abſicht habe, als durch dieſelbe vielleicht aus ihrem Arreſt zu entkom⸗ men. Es wäre daher gut, wenn man die Sache genau unterſuche, d. h. die Hacker ſcharf vernehme, ehe etwas davon zu Ohren der Fremden komme,„weil durch cberg. Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 457 von den deren Einfluß die Hacker nach Hamburg zu kommen As ſt hoffe.“ ichen Ge⸗ Die Anteriora der Hacker waren allerdings nicht von iht, m der Art, daß man auf ihre Glaubwürdigkeit bauen ₰ ſathrin konnte. Uneheliche Tochter einer Mutter, welche außer enſch het mit zwei Ehemännern noch mit verſchiedenen andern ürges gelebt, hatte ſie einen Mann, den Ackerbürger und Brannt⸗ jett, in weinbrenner Hacker, geheirathet, welcher nach dem Rufe, urchriſt den er in Perleberg genoß, eben keine Anſprüche auf ute un Achtbarkeit zu machen hatte. Demnach hatte ſie es für tiite nöthig gehalten, ſich für die uneheliche Tochter eines te er ihr reichen hamburger Kaufmanns, Bollmann, mit ihrer n erſchl. Mutter auszugeben, um Hacker zur Ehe zu bewegen. Der Betrug oder die Fälſchung war herausgekommen ragt. — und ſie zu ſechs Monat Zuchthaus verurtheilt worden. rinnert Entweder hatten die Bitten des Mannes es bewirkt, gſtgtr. oder in Folge der allgemeinen Amneſtie, ſie war aus der wichtn Haft losgekommen, aber damit nicht von der Sucht. rirt, ſich einen Vater, der Bollmann heiße, aufzuſu⸗ 6, vu chen. Ihr Mann, ſagt ſie irgendwo— es iſt ihr aber dat nirgend zu trauen— habe ihr gedroht, die Knochen zu d zerſchlagen, wenn ſie ſich nicht einen Vater verſchaffe. Beide hatten ihre Wirthſchaft, die ſehr verdächtiger Art ſt war, in Perleberg heimlich verlaſſen, und er ſich angeb⸗ di Au lich im Holſteinſchen ein Bauerngut gekauft. Darauf te, c gingen ſie, ſogar in Verbindung mit einer dritten Per⸗ utn di ſon, darauf aus, für die Anna Sophie Katharina ver⸗ an 3 chelichte Hacker, bis da geborene Brüning genannt, einen der v Vater aufzutreiben, der ſich Bollmann nannte und ſie cht hob⸗ für ſein Kind anerkenne. Nachdem mehre Perſonen ſich entlon dazu nicht verſtehen wollen, beſchaffte ein Notar Evers e gnu für fünf Thaler einen ſolchen Vater(die Scene, wie e etru Vater und Tochter ſich in der Stube des Notars zuerſt i unh VII. 20 ⸗ 458 Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. begegnen, eines Sue und Bulwer würdig, erſcheint für die deutſche Wirklichkeit neu), der die Anna Sophie Katharina für ſeine Tochter vor Notar und Zeugen er⸗ klärte, ſich ſelbſt als einen Bollmann legitimirte; es ward darüber ein Notariatsinſtrument ausgeſtellt und der Senat beglaubigte daſſelbe.— Der Notar war angeblich zu dieſem Schritte durch die Vorſtellung der Ehefrau vermocht worden, daß, wenn ſie ſich nicht als uneheliche Bollmann ausweiſe, ihr Mann ſich von ihr ſcheiden zu laſſen drohe Der Mann aber beſtand darauf, wes⸗ halb?— Weil das perleberger Gericht ſeine Ehefrau wegen fälſchlicher Annahme des Namens Bollmann und dabei unterlaufender Fälſchung beſtraft hatte, wollte er auf Kraft des hamburger Notariatinſtruments den Be⸗ weis führen, daß ſie wirklich Bollmann heiße, daß das perleberger Gericht ungerecht entſchieden habe; und beim Kammergericht klagbar gegen daſſelbe werdend, hoffte er auf nichts weniger, als Reſtitution der Ehre ſeiner Frau, Zurückerſtattung der Koſten, Verurtheilung des Richters zur Entſchädigung von wenigſtens einem Louisdor für die Zeit der Freiheitsberaubung ſeiner Frau und endlich wo möglich auf Caſſation deſſelben. Eine eigene Specu⸗ lation, der nur die gewöhnliche Klugheit und die Kennt⸗ niß der Verhältniſſe abging. Eine dritte Perſon, die Frau eines Schmiedemeiſters, welche mit beiden Eheleu⸗ ten in Hamburg geweſen, von ihnen aber auch beſtohlen oder betrogen war, hatte den Betrug zur Kenntniß ge⸗ bracht, und der Roman wird vollſtändig, wenn wir er⸗ fahren, daß die Hacker'ſchen Eheleute, als ſie gar Keinen, der Vater ſein wollte, auftreiben konnten, dieſe Schmiede⸗ meiſtersfrau allen Ernſtes aufforderten, ſich als Mann zu verkleiden, zum Notar zu gehen, ſich Bollmann zu nennen und für den unehelichen Vater der Hacker zu erklären! erg. eint für Sophie ugen et⸗ rte; es und der ungeblich Chefrau meheliche eiden zu fy wes⸗ Eheftau ann und wollte et den Be⸗ daß das nd beim hoffte er net Frau, Richter eder fit E ie Kemt tſen, die Eheleu⸗ beſtohlen ntniß ge n wir(t⸗ r Keinen⸗ Schnict s Nn u Das berschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 459 Eine Epiſode, die freilich nicht direct in unſere Un⸗ terſuchung über das Verſchwinden des Lord Bathurſt gehört, aber ſo eigenthümlich und charakteriſtiſch, daß ſie, ausgebildeter in ihren Einzelnheiten, auch ſchon für ſich Anſprüche auf Aufnahme in unſer Werk machen dürfte. Eine ſolche Frau war die im perleberger Ge⸗ fängniß um dieſer Schwindeleien willen ſitzende Hacker. Sie hatte ſchon im zweiten Verhöre mit der größten Bereitwilligkeit Alles eingeſtanden, da Beharrlichkeit und Ausdauer nicht zu ihren Eigenſchaften gehörten; und von einer ſolchen in Intriguen geübten Frau ward jene halbe Denuntiation gegen einen angeblichen Mitwiſſer an der Mordthat gemacht. Auch ſcheint es dem Inquirenten nicht große Mühe gekoſtet zu haben, ſie davon zu über⸗ zeugen, daß man ihr keinen Glauben ſchenken dürfe, und plötzlich erklärte ſie:„Meine ganze Anzeige wegen des hier verſchwundenen Fremden iſt grundfalſch. Ich habe Alles das blos darum erſonnen, weil ich glaubte, daß ich dadurch aus meinem jetzigen Arreſte loskommen würde!“ Niemand wird ihrer Verſicherung, daß ſie gelogen, den Glauben verſagen, aber jeder ausgebildeten Lüge pflegt ein Körnlein Wahrheit zum Grunde zu liegen. Intriguanten bilden ihre Luftgeſpinnſte nicht aus der bloßen Luft, es ſchwimmt darin immer ſchon ein mate⸗ riellerer Stoff, wenn auch noch ſo klein, an den ſie ihre Gebilde knüpfen. Wie kam die Hacker darauf, eine ſo beſtimmte, genau von ihr bezeichnete Perſon zu nennen? Sollte ſie nie davon gehört haben, daß Sachen des Lord Bathurſt hier und da zum Vorſchein gekommen wären? — Unter andern Umſtänden hätte man, eingedenk ihres lügneriſchen Charakters, auch dieſer ihrer letzten Be⸗ theuerung, daß ſie nur gelogen, nicht unbedingt trauen 6 460 Das Perschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. ſollen, und die Möglichkeit iſt nicht ausgeſchloſſen, daß man auf dieſem Wege wenigſtens einer entfernten Spur nachgekommen wäre. Wir verweilen noch einige Augenblicke auf dem Ge⸗ biete der Vermuthungen. Mit den hiſtoriſchen Vermu⸗ thungen, ob die franzöſiſche Regierung Lord Bathurſt aufheben laſſen und aus welchen Motiven, haben wir es hier nicht zu thun, ſondern allein mit dem Factum ſeines Verſchwindens, welches, auch wenn es durch an⸗ dere archivariſche Nachrichten außer Zweifel geſetzt würde, daß Napoleon der Urheber geweſen, nichtsdeſtoweniger unbegreiflich bleibt. Napoleon hatte eine große Macht, das Heer ſeiner geheimen Polizei war weit verbreitet, gut organiſirt, nichtsdeſtoweniger konnte es nicht zaubern, und zauberähnlich erſcheint dies Ver⸗ ſchwinden des engliſchen Geſandten. Als hätte der Boden ſich geöffnet und ihn verſchlungen und wie⸗ der zugethan, ohne eine Spur zu hinterlaſſen. Die Annahme, daß er ſich ſelbſt ums Leben gebracht, ſcheidet nach unſerer actenmäßigen Darſtellung ganz aus. Auch zugegeben, daß Spuren von Spleen, die Verrückt⸗ heit, welche Napoleon's Journale ihm beimeſſen, ſich bei ihm gezeigt, ſo wird Jemand, der ſich ums Leben bringen will, nicht vorher ängſtlich bei der Commandan⸗ tur des Platzes um eine Sauvegarde bitten. Und ge⸗ ſetzt, er habe ſich, nachdem er die Sauvegarde fort⸗ geſchickt, eines Andern beſonnen, was wird er den Augenblick abwarten, ſich zum Selbſtmorde zu entfernen, wo die Pferde angeſpannt ſtehen und ſeine längere Ab⸗ weſenheit eine Nachſuchung veranlaſſen mußte? Und wenn er ſich erſchoſſen, vergiftet hätte, wenn er ins Waſſer leberg ſſen, duf ten Spur dem Ge Vetm Bathurſ aben wir Factum durch an⸗ zt würde oweniger e Macht, erbreitet 6 nicht es Ver⸗ Ab hätt und wie gebrucn ganz al Vict ſin, ſih ns Lben mandon⸗ Und ge tde for⸗ et den euffern get 1 Und weul Piſt Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 461 geſprungen wäre, irgendwo müßte, bei ſolchen Nachfor⸗ ſchungen, eine Spur ſich entdeckt haben, ſein Körper gefunden ſein. Oder wer hätte ein Intereſſe daran ge⸗ habt, ihn vor den Augen der Gerechtigkeit verſchwinden zu machen, als der ihn überhaupt aus der Welt ver⸗ ſchwinden machen wollte? Der ungeheuere Eifer, mit welchem die Bezirksvorſteher zu Werke gegangen, iſt hierbei von hoher Wichtigkeit zur Kritik des Falles. Sie, deren Augen in jede verſchloſſene Diebesſpelunke drangen, deren Ohr das Stöhnen eines kranken Pferdes heraushörte, müßten, wenn nicht den Leichnam, doch irgend eine Spur deſſelben gefunden haben. Und dazu die allgemeine Aufmerkſamkeit; vom folgenden Morgen ab gehörte ein jeder Bewohner Perlebergs zur geheimen Polizei. Und nähme man ſelbſt an, daß der mit der Gegend, Sprache völlig unbekannte Engländer in einem Anfalle von Spleen darauf gekommen wäre, weit weg⸗ zulaufen, um ſich irgendwo entfernt von Perleberg zu erſäufen, vielleicht gar in der Elbe, wie ſollte er den Weg durch die Nacht finden, würde er nicht irgendwo geſehen, bei der Aufmerkſamkeit auf alle Vagabunden angehalten, ergriffen worden ſein? Und von keiner Seite her eine Nachricht, daß man einen Verdächtigen, Unbe⸗ kannten auf Feld, Wald, Straße bemerkt habe. Es ſpricht nichts für dieſe Annahme als der Artikel des Moniteur, und dieſer ſchlägt ſelbſtmörderiſch als Ver⸗ räther auf Den zurück, von dem er ausging. In Preußen, in der Mehrheit der gebildeten Welt, iſt die Meinung die vorherrſchende, daß Napoleon oder die franzöſiſche Regierung Bathurſt verſchwinden ließen; wahrſcheinlich mit keiner perſönlichen Abſicht gegen ihn, ſondern im Intereſſe der Politik, um ſeine Depeſchen aufzufangen, um mündliche Mittheilungen zu verhindern. 462 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. Der Mord mag nur ein Accidens oder die unerlaßliche Conſequenz geweſen ſein.— In der Stadt, wo das Myſterium ſich ereignete, hat man von Anfang an dieſe Meinung getheilt. Man ſagt ſich bis heute: Bathurſt's Verfolger waren ſchon hinter ihm her bis Kyritz. Was dies bedeuten ſoll, iſt nicht recht klar.— Aber ebenſo allgemein war durch lange Zeit der Glaube in Perle⸗ berg: der Lord ſollte aufgegriffen und umgebracht wer⸗ den, aber er ward es nicht, denn der Herr von Klitzing habe ihn heimlich über die Grenze gebracht und nachher den Lärm veranlaßt, um die Verfolger irre zu machen. Bathurſt lebte nach ihrer Meinung ruhig in England oder Indien, und dieſer Glaube dauerte ſo lange, bis ſeine Familie die ernſtlichſten Nachforſchungen nach ihm anſtellte. Klitzing's plötzliche Abreiſe nach dem Vorfall konnte dieſen Glauben nähren; aber er iſt nicht ſchon in der Nacht zum Sonntage und vom Balle des Landadels, wie man ſagt, fortgereiſt, ſondern erſt am Sonntag Mittag und etwa am Montag Abend wiedergekom⸗ men! Auffällig wäre ſeine Reiſe unter dieſen Umſtän⸗ den, wenn man nicht annimmt, daß er mit Courier⸗ pferden nach Berlin gegangen und zurückgekehrt iſt, um ſich für den außerordentlichen Fall Inſtructionen einzu⸗ holen.. Ein Verdacht gegen ihn ſelbſt kann ebenſo wenig aufkommen, als Jemand einfallen wird, die dama⸗ lige preußiſche Regierung für principaliter compro⸗ mittirt zu erklären. Herr von Klitzing wird von Allen, die ihn gekannt, als ein Ehrenmann geſchildert, der nur durch die misliche Stellung, in der er ſich be⸗ fand, ſich zu jener gerügten Heftigkeit und zu Maßre⸗ geln hinreißen ließ, welche in ruhigen Zeiten nicht zu erg. laßlich o das n dieſt hurſts Pis ebenſo Perle ſt wer⸗ Kliting nachher nachen. inglund e, bi ihn konnte in der dodels, ounta tzclon zourie iſt, uh inz weni dam omp d o tilben * Nofte itht ſi Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 463 billigen wären. Wir erfahren ferner aus mündlichen Mittheilungen, daß er, ein Mann von regem Geiſte, nicht bloß eine militairiſche Maſchine, ſich zu politiſchen Regungen erhob. Er galt ſpäter als ein Anhänger des Tugendbundes. Ein ſolcher wird am wenigſten zu einem Inſtrumente der Napoleoniſchen Tyrannei ſich hergegeben haben. Aber Alle, die ihn näher gekannt, ſind der Meinung, daß er mehr als Alle gewußt. Eine ältliche Dame ſchwört darauf: zu wiſſen, daß Klitzing Alles gewußt, aber er habe einen Eid abgelegt gehabt, es nie zu verrathen!— Von einem bewährten Manne aus der Gegend, der als vollgültiger Zeuge hier auftreten könnte, wiſſen wir: wenn man mit Klitzing im vertraulichen Geſpräch, wo er ſich gern erſchloß, auf dieſen Gegen⸗ ſtand überging, ſprudelte er auf, ſprach von einem Phantaſten, der Lord ſei ein verrückter Menſch geweſen, aber plötzlich brach er das Geſpräch in raſcher Wendung ab. Es war augenſcheinlich, daß er es nicht liebte, daß es peinliche Erinnerungen in ihm erweckte. Aber Bathurſt iſt verſchwunden; durch irgend eines Zweiten, Dritten, Beihülfe oder Gewaltanſtrengung muß ſein Körper ergriffen und vom perleberger Territorium weg, weit weg geſchafft ſein?— Wir finden mit ihm zugleich zwei reiſende Juden in der Poſtſtube, die in der Nacht mit den Pferden, die er beſtellt hatte, in der⸗ ſelben Richtung weiter fahren, die er einſchlagen wollte. Es wäre thöricht, an eine Entführung des Lords durch dieſe Juden zu denken. Es ſollen achtbare Kaufleute aus Lentzen geweſen ſein. Wie aber, wenn der Lord, die Nachſtellungen fürchtend, es für gerathen gehalten hätte, ſeinen Wagen, Begleiter und Alles im Stich zu laſſen, worauf die Aufmerkſamkeit ſeiner Verfolger haf⸗ ten mußte, wenn er dann den Weg nach Lentzen zu Fuß 464 Pas verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. vorauf und allein gegangen wäre, um ſich unterwegs in die Extrapoſt zu ſetzen, welche die Juden dahin führte. Er könnte dieſes Spiel mit ihnen vorher verabredet haben. Dann wäre er ſpäter irgendwo verſchwunden; der Möglichkeiten ſind viele und ſie gehören nicht mehr auf das Territorium, wo unſere Tragödie ſpielt.— Es will dies nichts mehr als Vermuthung ſein, der man den Einwand entgegenſetzen kann: daß bei einem ſo ab⸗ gekarteten Spiele auch dafür geſorgt ſein würde, in die Kutſche des Lords ſtatt ſeiner irgend einen Strohmann zu ſetzen; ſtatt deſſen läuft er fort und erweckt umſo⸗ mehr die Aufmerkſamkeit der Zuſchauer und der verbor⸗ genen Lauſcher. In Perleberg ſelbſt gehen zwei Gerüchte um: In der Nähe von Klitzing's Wohnung— oder dem Wirthshauſe, wo der Ball des Landadels ſtattfand, dem auch Klitzing beigewohnt hätte(²)— befand ſich das Haus des Branntweinbrenner und wahrſcheinlich Schen⸗ ken Hacker, von dem oben geſprochen iſt. Es war übel berüchtigt. Bathurſt, von Klitzing kommend, ſei dort eingetreten, oder hineingeriſſen und nicht wieder zum Vorſchein gekommen.— Auguſt Schmidt verkehrte viel in dieſem Hauſe.— Man erzählt ſich, aus dritter und vierter Hand, daß dieſer Hacker in Altona als wohl⸗ habender Mann ſpäter gelebt, vielleicht noch lebe, daß in Altona oder in Hamburg die Uhr des Lords zum Vorſchein und Verkauf gekommen. Möglich, daß dies übrigens nur eine weitere Ausbildung jener aus den Acten mitgetheilten Gaunergeſchichte iſt. Wahrſcheinlicher klingt eine andere, weit verbreitete Muthmaßung: egs in ſührte. abredet undenz t neht — Et t mn ſo ab⸗ in die hman unſt⸗ verbo⸗ r dem den ch das s wo d, ſi vicder rkehrte dritter voh daß n dies den ritle 1 Das verschwinden des Lord Vathurst in Perleberg. 465 Dem Poſtgebäude gegenüber, nur durch die Straße getrennt, liegt ein Haus, welches 1809 einem ehemali⸗ gen ſtädtiſchen Beamten gehörte. Der Beſitzer deſſelben galt für einen Franzoſenfreund, daher Spion; zur Zeit des Franzoſenhaſſes, des erwachten Patriotismus, war er Verdächtigungen, Verfolgungen ausgeſetzt und es ſind wirklich Unterſuchungen gegen ihn wegen Einverſtänd⸗ niſſes mit dem Feinde geführt worden. Die Acten dar⸗ über exiſtiren nicht mehr. Dafür wird uns von glaub⸗ haften Männern verſichert, daß man jener Zeit nichts Arges ſich denken konnte, was nicht zu jenem Hauſe gepaßt hätte. Der Mann war, neben ſeinem Amte, ein ſogenannter Bauernadvocat, er reizte das Landvolk zu Prozeſſen auf, zu Widerſetzlichkeiten gegen die Obrigkeit. Die Mittel, deren er ſich bediente, um Geld zu erhal⸗ ten, ſind noch in Vieler Erinnerung, man hielt ihn zu Allem fähig. Seine Wirthſchaft war liederlich, das Leben darin wüſt, ausſchweifend; ſeine Töchter waren nicht häßlich, die Franzoſen verkehrten hier viel während ihrer Herrſchaft. Der Verdacht, daß er mit ihnen in nächſtem Verbande geſtanden, ſei wohlbegründet, und er hinterließ einiges Vermögen, um deſſen Erwerb man ihn nicht beneidete. Das Gerücht läßt nun Bathurſt am ſpäten Abend, als der Wagen ſchon angeſpannt, hinter denſelben treten, um ein Bedürfniß zu befriedi⸗ gen. Da wäre er in dies Haus gelockt oder möglicher⸗ weiſe überfallen worden, man hätte ihm den Mund verſtopft, ehe er ſchreien können, ihn vom Boden auf⸗ gehoben, hineingetragen, erdroſſelt und im Keller ver⸗ ſcharrt. Der Beſitzer des Hauſes iſt längſt todt. Man erzählt, daß die Witwe auf dem Todtbette zu ihrem Kinde und Erben durchaus etwas ſprechen wollen, als ihr die Sprache verging. Der letzte Beſitzer ſoll in ſehr 466 Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. bedrängten Umſtänden gelebt haben, oft waren die Gläu⸗ biger drauf und dran, das Haus zur Subhaſtation zu bringen, er fand aber noch immer Mittel, es zu hindern, und wollte nie vom Verkauf hören. Im Keller dieſes Hauſes ruhte alſo möglicherweiſe das Myſterium. Wir wiſſen noch heute nicht, wer Bathurſts Be⸗ gleiter war, noch entſinnt ſich Jemand unter den ältern Männern in der Gegend, daß man jener Zeit irgend etwas darüber erfahren. Iſt es ſo ganz unwahrſchein⸗ lich, daß dieſer unbekannte Mann ſelbſt ein Agent der franzöſiſchen Polizki geweſen, daß er dem Unglück⸗ lichen mitgegeben worden, um an gelegenem Orte ſeinen Auftrag auszuführen? Hätte ein verunglückter Verſuch vor der Ankunft in Perleberg Bathurſt's entſetzliche Angſt verurſacht? Woher das Gerücht in der Stadt, ſeine Verfolger wären ſchon bis Kyritz hinter ihm ge⸗ weſen? Fiel hier etwas vor, was Bathurſt veranlaßte, ſofort bei der Ankunft in percherg ſich eine Sauve⸗ garde zu erbitten? Gelang es inzwiſchen ſeinem Beglei⸗ ter, ihn zu beruhigen, daß er die Sauvegarde wieder fortſchickte, und nun ward die Schlinge gelegt, in die er fiel?— Weshalb endlich behielt Herr von Klitzing dieſen myſteriöſen Fremden und ſeinen ebenſo unbekann⸗ ten Bedienten ſo lange(15 Tage) in Perleberg, und in einer Art Privathaft? War es, um ihn vor den Franzoſen zu ſchützen, damit nicht auch er, wie Bathurſt, verſchwinde? Oder hatte er ſich als ein Jemand legiti⸗ mirt, an den eine preußiſche Behörde damals nicht Hand legen durfte, ohne ein furchtbareres Ungewitter herbeizu⸗ ziehen? Er kam unter fremdem Namen, am 15. Decem⸗ ber, in Berlin an, und als der Bürgermeiſter Stap⸗ penbeck ſich beeilt Anzeige dorthin zu machen, daß ein Kaufmann Krüger in Perleberg nicht exiſtire, eine Be⸗ rg. Glül⸗ ion zu nden, dieſes Be⸗ ältern irgend ſchei nt der nglüc⸗ ſeinen erſuch chliche Stadt, nge⸗ laßte, uwe⸗ zegli⸗ wicer in die litin ckann⸗ r den hurſ, legiti Hand heizu⸗ een Star⸗ ß in Be Vas verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 467 trügerei daher unterlaufen könne, ſchreibt der Polizei⸗ präſident Juſtus Gruner ſofort nach Perleberg, mit vielem Danke für die Aufmerkſamkeit: daß die Sache in Richtigkeit und der angebliche Herr Krüger der (angebliche) Herr Fiſcher(des angeblichen Herrn Koch Begleiter) ſei. Woher dieſes ſchnelle, aufmerkſame Ent⸗ gegenkommen eines berliner Polizeipräſidenten, der jener Zeit mehr zu thun hatte, als auf alle Denuncia⸗ tionen der Polizeibehörden aus Provinzialſtädten ſofort zu antworten! Daß reiſende Engländer jener Zeit auf dem Conti⸗ nente eine große Scheu vor ihren Begleitern hatten und ſie mit beſonderer Vorſicht wählten, erſieht man aus Jahn's kleiner Schrift:„Erlebniſſe des Mannes mit dem Barte“. Jahn, als zuverläſſigſter Franzoſenhaſſer, mußte einen vornehmen Briten über die Grenze ſchaf⸗ fen, und ſelbſt vor ihm hatte der Lord aufſteigende Beſorgniſſe. So hatte Bathurſt's Verſchwinden gewirkt. Es wirkte ſeiner Zeit geſpenſterhaft. Selbſt die ge⸗ waltigen hiſtoriſchen Ereigniſſe, welche darauf Europas Schickſal umgeſtalteten, ließen das Geſpenſt immer und immer wieder auftauchen. Einige Jahre ſpäter ging die ſchöne junge Miß Bathurſt mit ihrem Pferde im Trieb⸗ ſand der Tiber ſpurlos bei Rom unter. Ein düſteres Fatum ſchien über der Familie zu walten. Dies hin⸗ derte nicht, daß die Familienglieder noch immer nach dem räthſelhaften Verſchwinden ihres Verwandten for⸗ ſchen. Die Thüren ſcheinen ihnen überall verſchloſſen. Indem wir mit dem Druck bis hier vorgeſchritten waren, gelang es uns, in Perleberg ſelbſt noch eine lebende Zeugin, die ſogar beim Vorfall nah bethei⸗ 468 Das verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. ligt war, aufzufinden, durch deren Ausſage freilich wenig aufgeklärt, die Sache vielmehr in mancher Beziehung noch zweifelhafter, jene zweite Annahme, daß der Fremde in dem, der Poſt gegenüber liegenden Hauſe umgebracht worden, aber wieder unwahrſcheinlich gemacht wird. Perleberg hat einen Hauptmarkt, wo ſein ſteinerner Roland ſteht(einer der wohlerhaltenſten, und mit der Jahreszahl 1546, wol nur die einer Reſtauration), ſein, jetzt im Stile Karl's IV. kunſtreich reſtituirtes, Rathhaus und ſeine gothiſche Hauptkirche vom ſelben Material, aber älterm Datum. An der einen breiten Seite, zunächſt dem Rathhaus, wohnte der Commandant von Klitzing. Um von da zur Poſt zu gehen, muß man quer über den ganzen Markt und gelangt dann durch eine ziemlich breite Querſtraße gerade auf das Poſtge⸗ bäude, in deſſen Nähe jenes verdächtige Haus iſt; auch fließt unfern davon die Stepenitz. Zum ehemaligen Hacker'ſchen Hauſe, welches auf dem Schumarkt liegt, muß man eine ganz entgegengeſetzte Richtung einſchla⸗ gen. Man biegt dicht am(Asmus'ſchen) Hauſe, in welchem Klitzing wohnte, in eine Quergaſſe, an deren entgegengeſetztem Ende, in einem Eckhauſe, damals das deutſche Kaffeehaus war. Dieſem Hauſe ſchräg gegen⸗ über(der Schumarkt iſt klein) liegt das Haus des Kauf⸗ mann Hugo Wolff, welches bis nach dem Jahre 1809 im Beſitz der vielfach verrufenen Hacker'ſchen Eheleute war. Die Gattin des Sanitätsrath K**s beſorgte da⸗ mals als junges Mädchen die Wirthſchaft des Haus⸗ wirthes, bei welchem Klitzing wohnte. Gegen 5 Uhr Abends kam Klitzing ſelbſt zu ihr in den Flur und forderte ſie auf, ſchleunigſt etwas Warmes, am beſten Thee, zu machen, da er einen Fremden habe, der vor rg weniʒ iehung rende bracht d. nernet it der tion), rirtes, ſelben teiten udant man durch oſtge⸗ auch igen liegt, ſchl e, in deren s das egen Kauf⸗ 1809 eleute e dr aus⸗ Uhr und beſi r vor Das Verschwinden des Tord Bathurst in Perleberg. 469 Froſt faſt umkomme. Sie hatte glücklicherweiſe, oder, wie ſie jetzt meint, unglücklicherweiſe kochendes Waſſer in der Küche. Sie brachte ſelbſt den Thee in das Zim⸗ mer des Commandanten, wo der Fremde in einem faſt beklagenswerthen Zuſtande ſich befand. Er war von Froſt oder Angſt geſchüttelt, daß er kaum die Arme bewegen konnte, um die Theetaſſe zu ergreifen. Klitzing ſelbſt befand ſich gerade ſehr unwohl, faſt krank; er hatte einen geſchwollenen Hals, dieſen dick umwickelt, daß er kaum ein lautes Wort ſprechen konnte.(Und doch reiſt er am folgenden Tage fort, ohne zu ſagen, wohin, und bleibt zwei Tage aus!) Er forderte das junge Mädchen deshalb auf, mit dem Fremden die Un⸗ terhaltung zu führen, was auch erträglich ging, da er etwas deutſch, ſie etwas franzöſiſch verſtand. Sie ſpra⸗ chen aber nur, was der Augenblick bedingte: daß er, der Fremde, ſehr angegriffen ſei und daß er ſchnell wie⸗ der fortmüſſe. Er war ein ausnehmend ſchöner junger Mann, von ſtattlichem Weſen, trug einen Brillanten an der Bruſt, helle Beinkleider und einen prachtvollen Pelz. Er war ſehr freundlich und dankbar für den Thee, der ihn ſichtlich erquickte, und wollte dem jungen Mäd⸗ chen etwas in die Hand drücken. Als ſie es anzuneh⸗ men weigerte, klopfte er ſie auf die Schultern und ſagte: Du biſt ein gutes liebes Kind. Dann fuhr er wieder in ſeinen Pelz und ſagte, daß er fortmüſſe, und ſtürzte hinaus. Das mochte zwiſchen 5 und 6 Uhr geweſen ſein. Möglich, daß ſich in dieſer Zeitbeſtimmung nach 41 Jah⸗ ren die Dame irrt, die, was das Uebrige anlangt, be⸗ theuert, daß ſie einen Eid darauf ableiſten könne und daß ihr, was ſie damals erlebt, noch ſo deutlich vor Augen ſtehe, als wenn ſie es geſtern erſt erlebt. —————— 470 BPas berschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. Zu ihrem Befremden ging der Reiſende aber nicht über den Markt nach der Poſt zurück, von wo er ge⸗ kommen, ſondern bog um die Ecke in die oben erwähnte Quergaſſe nach dem Schumarkt ein. Sie wollte ihm nachſtürzen und ihn zurechtweiſen, zumal da er ſo große Eile verrathen. Aber ihr fiel in dem Augenblick ein, daß er wol ins deutſche Kaffeehaus vorher gehen möchte, wo der Landadel einen Ball hatte. Nur darum unter⸗ ließ ſie es. Sie hat den Fremden nicht wieder geſehen. Bald nachher kam von der Poſt der Sohn des Wagenmeiſters, der bekannte Auguſt Schmidt, und fragte nach dem Herrn Lord. Sie wies ihm, wohin er gegan⸗ gen, und bemerkte dabei: Nun erfahre ich doch auch den Namen des Herrn! Er heißt alſo Lord.— Auguſt Schmidt, behauptet die Matrone, muß ihn noch gefaßt haben, und legt auf das faſſen einen Nachdruck. Hätte ſie nur nicht das kochende Waſſer in der Küche gehabt, ſo wäre der Vorfall nicht geſchehen! Auch von Auguſt Schmidt erfuhr ſie zunächſt nichts, denn er kehrte nicht zurück; aber nach einer Weile ka⸗ men die beiden Bedienten des Lord(Bediente und Begleiter?) und erkundigten ſich nach ihm. Sie waren ſchon unruhig, und bald ward es die ganze Stadt. Der Allarm, der nun entſtand, verwirrte die Köpfe. Auf wen ſie den Verdacht wirft, iſt unſchwer zu erkennen, wenn ſie ſich auch nicht ausſprechen will. Der Beſitz des Pelzes, deſſen Beſchaffenheit ſie den Behörden gleich am ſelben Tage genau beſchreiben können(daher Klitzing's Kenntniß davon), und daß Auguſt Schmidt dem Frem⸗ den in die Quergaſſe nachgegangen, gilt ihr als Beweis. Wenn Bathurſt wirklich gefaßt und in Perleberg ermor⸗ det worden, konnte es, nach ihr, nur im Hacker ſchen Hauſe geſchehen ſein. Die Hackers verließen(wie dieſe erg. rnicht er g wähnte te ihn grße ick ein, müchte, untet⸗ ſchen⸗ hn des ftagte gegan⸗ uch den Augſt efaßt Hätte ehobt, ile ke te ud waren t. Der „YAf kennel, Beſt gleih itinge Fren⸗ gewi ermot nſt ie ift Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 471 Zeugin behauptet) drei Tage nach dem Verſchwinden des Fremden die Stadt. Die Gerüchte von aufgefundenen Pre⸗ tioſen bedünken ihr ſehr wahrſcheinlich. Auguſt Schmidt iſt ihr zufolge im Zuchthauſe verſtorben und hätte, wenn er gewollt und man ihn recht ausgefragt, weit mehr ausſagen können. Der gegenwärtige Eigenthümer, der das Haus erblich von ſeinem Vater überkommen, erin⸗ nert ſich nicht, daß Letzterer bei Uebernahme deſſelben auf etwas Verdächtiges in der Art geſtoßen. Wenn dieſe Angaben ihre Richtigkeit haben, iſt es faſt unmöglich, daß Bathurſt aus jenem Stadttheile, vom Schumarkt, wieder bis zu dem an der Poſt ſich zurückgeſchlichen haben ſollte, um dort in dem zweiten verdächtigten Hauſe zu verſchwinden. Erwähnen muß ich beiläufig, daß ein anderer Zeit⸗ genoſſe, damals in einer hohen Beamtung in der Pro⸗ vinz, ſich des Vorfalls zwar entſinnt, aber die Meinung ins Alter mit hinübergenommen, daß man damals und ſpäter falſchen Schlüſſen nachgegeben. Bathurſt ſei zu unbedeutend geweſen, als daß Napoleon ihm nach⸗ ſtellen ſolle(aber ſeine Papiere?), und ſein Verſchwinden habe auf ihn nur den Eindruck gemacht, daß dieſer halb verrückte Menſch in ſeinem Spleen wol werde Mittel gefunden haben, ſich ſelbſt verſchwinden zu machen. JZu den Vor⸗ und Seitenkammern des Myſteriums dürfte der Schlüſſel ſich noch finden, wenn die Berichte und Protocolle des Commandanten von Klitzing, na⸗ mentlich über die Ausſagen des Begleiters des Lords, noch exiſtirten, wenn man ſich entſchlöſſe, dieſe der hiſtoriſchen Vergangenheit angehörige, alſo der Wiſſen⸗ 472 VDas Perschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. ſchaft anheimgefallene Sache der Oeffentlichkeit zu über⸗ geben. Welche Rückſichten könnten dies verbieten?— Mit merkwürdiger Conſequenz wurde von der Cenſur im Preußiſchen, ſolange ſie exiſtirte, jede Erwähnung des perleberger Vorfalls, auch wo ſie in der harmloſeſten Weiſe geſchah, geſtrichen. Lagen hier beſondere Vor⸗ ſchriften vor? Etwa um das Jahr 1830 fand man in einer Mergelgrube in der Nähe der Stadt das Gerippe eines menſchlichen Körpers. Es iſt anderweitig erwie⸗ ſen, daß es keinen Zuſammenhang mit der Perſon und der That in Frage hat. Dennoch ward auch jede Beſprechung darüber in den Zeitungen zurückgewieſen. Es iſt Niemand in den Sinn gekommen, König Friedrich Wilhelm UMI. oder den Staatskanzler Harden⸗ berg, oder irgend wen in der preußiſchen obern Ver⸗ waltung zu verdächtigen, daß ſie Bathurſt's Tod gewollt oder nur begünſtigt. Das Schlimmſte, was man gegen die damalige preußiſche Regierung erwähnen und ſagen könnte, iſt ſchon geſagt: daß ſie ſich zu ſchwach gefühlt, ein Verbrechen zu hindern oder zu entdecken, und die Verbrecher zu verfolgen, weil eine politiſche Macht ihr gegenüber ſtand, unter deren tyranniſcher Siegergewalt ſie kaum wieder zur Selbſtändigkeit aufathmete. Fünf Jahre vorher hatte Napoleon den Herzog von Enghien auf deutſchem Boden aufheben und erſchießen laſſen. Napoleon's Verfahren ward mannichfach angeklagt; Nie⸗ mand hat die angeklagt, denen vielleicht die Pflicht ob⸗ lag, aber die Macht abging, es zu hindern.— Solange alle unſere Gerichtsacten geheimnißvoll verſchloſſen blieben, war es natürlich, daß man auch über dieſen Fall nichts publiciren ſollte. Wir ſind in eine neue, andere Zeit übergetreten. Es ſoll kein Geheimniß mehr vor der rleberg. t zu übe — Nit Cenſur im hnung des armloſtiſten dete Vor⸗ nd man in Gerippe itig erwi⸗ erſon und auch jde genieſtn. en, Künig rHerden⸗ bern Ler ed gewelt man gegen und ſagen ch gefihl, und Nacht iht igergenu ete. in n Enghi ſen luſ egt We ſicht Sololh zl nit⸗ Das Verschwinden des Lord Bathurst in Perleberg. 473 Juſtiz geben, es gibt kein Geheimniß mehr der Juſtiz dem Publicum gegenüber. Eine Veröffentlichung der er⸗ haltenen Schriftdenkmäler über dieſen Fall könnte der preußiſchen Regierung nicht zum Nachtheil, nur zum Vortheil gereichen, indem es gehäſſige, dunkle Gerüchte aufklärte. Druck von F. A. Brockhaus in Leipzig. ————— 6 Soour& Srey SorrorSfart Sreen Nllow Srey