Teil eines Werkes 
Dritter Theil (1804)
Entstehung
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Die Akten wurden an eine Univerſität ge⸗ ſchickt, um das Urtheil von derſelben einzuholen. Da, wie wir im Eingange angefuͤhrt haben, die peinlichen Geſetze uͤber dieſen Fall nichts beſtim⸗ men, ſo veranlaßte dieſer Vorgang einen unge⸗ heuren Streit der Rechtsgelehrten, an welchem mehrere Univerſitaͤten, denen, um mehr Be⸗ ſtimmtheit zu erhalten, die Akten nach und nach zugeſchickt wurden, Antheil nahmen, und noch war die Sache bei weitem nicht ausgemacht, als nach zwei Jahren Charlotte im Gefaͤngniſſe ſtarb. Ihre Mitbetheiligten an der Entfuͤhrung wurden zu zehnjähriger Zuchthausſtrafs verurtheilt, Ha⸗ mar erhielt fuͤr die erſtandenen Leiden 4000 Rthl. zur Entſchaͤdlgung aus dem Ruͤcklaſſe der Wietwe, und heirathete bereits vor Ausgange des Rechts⸗ ſtreits ſeine Retterin Hannchen. Lange noch ſprach man von der Verlegenheitder Ge⸗ ſetze, bis endlich die Geſchichte vergeſſen ward, deren Andenken wieder zu erneuern wir uns hier