„Wie war es möglich, daß die Nation, die der Welt Goethe und Beethoven, Schiller und Schumann schenkte, ihr auch Belsen und Auschwitz, Ravensbrück und Dachau bot?“ fragt der Verfasser dieser„Kurzen Geschichte der Nazikriegsverbrechen“. Auf Grund langjähriger Erfahrungen als Be- rater des britischen Oberkomman- dierenden für alle Kriegsver- brecherprozesse in der britischen Besatzungszone untersucht Lord Russell of Liverpool mit der Ge- wissenhaftigkeitund strengen Sach- lichkeit des Juristen das düsterste Kapitel deutscher Geschichte— weil seine„eigenen Freunde im Begriff sind, die Lehren von Belsen und Buchenwald zu vergessen“. Von„Führern“ und Verführten, be- kannten und unbekannten Kriegs- verbrechern handelt das Buch, das den Leser an Hand von Augen- zeugenberichten,Geheimdokumen- ten aus Wehrmachtsarchiven, Pro- zeßprotokollen und vielen Origi- nalfotos in das Wesen und die Struktur der Naziherrschaft in Deutschland und in den besetzten Gebieten einführt. Ein erschütternder Tatsachen- bericht, Anklage und Warnung zu- gleich. Ein sensationelles, in der ganzen Welt staık beachtetes Buch, das den Verfasser sein hohes Amt in der britischen Militärjustiz kostete— und inzwischen in Eng- land die zehnte Auflage erreicht hat. Ein Buch für jeden, der um Klarheit über die politische Ent- wicklung in Deutschland ringt. Schutzumschlagentwurf: Klaus Wittkugel IB GIESSEN UB GIESSEN INN 27 008 364 IVERPOOL EDER L es O = _ EISStI MENSCHHEIT LORD RUSS REEL, FRE UB GIESSEN UB GIESSEN 27 008 364 LORD RUSSELL OF LIVERPOOL GEISSEL DER MENSCHHEIT LORD RUSSELL OF LIVERPOOL EEISSEL-DER DRENSCHEIEIT Kurze Geschichte der Nazikriegsverbrechen ww VERLAG VOLK UND WELT:- BERLIN 1956 Heike Duill arianne Gross reidensteiner Weg 74 60489 Frankfurt Tel, 069/7893368 Titel der englischen Originalausgabe: THE SCOURGE OF THE SWASTIKA Deutsch von Roswitha Czollek Ungekürzte Volksausgabe Verlag Volk und Welt, Berlin W 8: L. N. 302, 410/52/56 Alle Rechte vorbehalten Einbandentwurf: Klaus Wittkugel An diesem Werk arbeitete die Brigade Redakteur: Werner Pincus Vorauskorrektor: Günter Freidank Hersteller: Werner Gerwinski Korrektor: Ernst Falk Satz und Druck: Karl-Marx-Werk, Pößneck, V 15/30 ao wo Meiner Frau, die durch beratende Mitarbeit soviel zum Entstehen dieses Buches beigetragen hat VORWORT In seiner Eröffnungsrede im Nürnberger Prozeß gegen die deut- schen Hauptkriegsverbrecher erklärte der Hauptanklagevertreter für Großbritannien und Nordirland, Sir Hartley Shaweross: Die Verteidiger besiegter Nationen sind manchmal imstande, sich das Mitgefühl und die Großmut der Sieger zunutze zu machen, so daß die wahren Tatsachen, die niemals amtlich aufgezeichnet wurden, verschleiert und vergessen werden.| Man braucht sich nur die Umstände, die dem letzten Weltkrieg folgten, ins Gedächtnis zu rufen, um die Gefahren zu erkennen, denen ein tolerantes oder leichtgläubiges Volk ausgesetzt ist, wenn kein| maßgebliches gerichtliches Urteil ausgesprochen worden ist. Im Laufe| der Zeit neigen die einen dazu, die Berichte von Angriffen und Greuel- N taten, die vorgelegt werden mögen, vielleicht grade wegen ihrer Ent- N setzlichkeit zu bezweifeln. Die andern, die Leichtgläubigen, glauben schließlich, irregeführt durch fanatische oder unehrliche Propagan- disten, daß nicht sie, sondeın ihre Gegner sich dessen schuldig ge- macht haben, was sie selbst verurteilen würden. Und so glauben wir, daß dieser Gerichtshof, der, wie wir wissen, ungeachtet der Tatsache, daß er durch die Siegermächte eingesetzt wurde, mit vollkommener und richterlicher Objektivität handeln wird, einen zeitgenössischen N Prüfstein und einen maßgeblichen und unparteiischen Bericht liefern N wird, der künftigen Geschichtsschreibern als Quelle der Wahrheit N und künftigen Politikern als Warnung dienen kann. Wie jeder weiß, ist das„maßgebliche gerichtliche Urteil“, von dem Sir Hartley sprach, gefällt worden. Es fanden noch zahlreiche weitere Kriegsverbrecherprozesse” statt. Ihre Verhandlungsprotokolle wurden veröffentlicht, und jeder kann sie lesen. Aber viele Menschen haben keine Zeit dazu, und nicht wenige hätten keine Lust, auch wenn sie die Zeit hätten. * Allein in der britischen Besatzungszone Deutschlands fanden 356 Prozesse gegen insgesamt mehr als 1000 Kriegsverbrecher statt. Der Oberste Militärrichter Sir Henry MacGeagh, der das britische Büro der UN-Kommission zur Untersuchung von Kriegs- verbrechen leitete, war für alle Prozesse verantwortlich, die von britischen Militär- gerichten gegen deutsche Kriegsverbrecher durchgeführt wurden. 7 Dieses Buch soll dem Leser einen wahrheitsgetreuen, genauen Be- richt über viele deutsche Kriegsverbrechen geben. Es enthält Beweis- materialien und Dokumente aus verschiedenen Kriegsverbrecher- prozessen und Aussagen von Augenzeugen, die durch die einzelnen Kommissionen zur Untersuchung von Kriegsverbrechen vernommen wurden. Für die freundliche Unterstützung, mit der sie mir Zugang zu den offiziellen Informationsquellen der betreffenden Länder verschafften, bin ich dem französischen Botschafter, Seiner Exzellenz Monsieur Rene Massigli, dem belgischen Botschafter, Seiner Exzellenz Monsieur le Marquis du Parc Locmaria, und dem Botschafter der Niederlande, Dr. D. V. Stikker, zu Dank verpflichtet. Sehr verbunden bin ich ferner Madame Rougier-Lecog, die mir die Erlaubnis zur Reproduktion einiger ihrer bemerkenswerten Skizzen vom Leben und Tod im Konzentrationslager Ravensbrück gab, sowie Major Peter Forrest, dem ehemaligen Chefdolmetscher bei der für die Untersuchung von Kriegsverbrechen verantwortlichen Gruppe der britischen Rheinarmee, welcher die deutschen Bezeichnungen, Ränge und Titel überprüfte, und Mr. Anthony Somerhough, dem ehemaligen Chef der britischen Gruppe zur Untersuchung von Kriegsverbrechen in Deutschland, der mir Fotografien überließ und viele nützliche Hin- weise gab. PROLOG Auch vor 1939 hatte es in modernen Kriegen zwischen zivilisierten Nationen bedauerliche Vorfälle gegeben, die Kriegsverbrechen gleich- kamen. In Belgien und Frankreich begingen deutsche Truppen während ihres raschen Vormarsches auf Paris in den Anfangsstadien des ersten Weltkrieges viele Exzesse. Städte und Dörfer wurden ge- plündert und in Brand gesteckt, Frauen vergewaltigt und unschuldige Menschen ermordet. Im Dezember 1914 ernannte Premierminister Asquith einen Ausschuß prominenter Persönlichkeiten unter dem Vorsitz von Viscount Bryce zur Untersuchung der Verbrechen, die die deutschen Truppen während der ersten Kriegsmonate in Belgien und Frankreich begangen haben sollten. Im Jahre 1915 veröffentlichte der Ausschuß seinen Bericht. Wie die Mitglieder darin feststellten, gelangten sie auf Grund des Beweis- materials zu der unumstößlichen Schlußfolgerung, daß in vielen Teilen Belgiens beabsichtigte und systematisch organisierte Massaker unter der Zivilbevölkerung angerichtet und allgemein im Zuge der Krieg- führung sowohl in Belgien als auch in Frankreich„unschuldige Zivilisten, Männer wie Frauen, in großer Zahl ermordet, Frauen ver- gewaltigt und Kinder umgebracht wurden“. Sie stellten fest, daß Offi- ziere der deutschen Armee im Rahmen einer Terrorisierungskampagne Plünderung, Brandstiftung und mutwilliges Zerstören von Eigentum befahlen oder duldeten, ohne daß dies unter Berufung auf eine angeb- liche militärische Notwendigkeit hätte gerechtfertigt werden können. In vielen Fällen wurden auch die Gesetze und Bräuche des Krieges verletzt, so zum Beispiel durch die Verwendung von Zivilisten, dar- unter Frauen und Kinder, als Kugelfang für die deutschen Truppen, durch die Tötung von Verwundeten und Gefangenen sowie durch Verletzung der Einrichtungen des Roten Kreuzes und Nicht- beachtung der weißen Flagge als Zeichen der Übergabe. Zum Schluß erklärten die Ausschußmitglieder, ihre Feststellungen seien zwar sehr schwerwiegend, aber die Pflicht gebiete ihnen, sie als völlig erwiesene Tatsachen aufzuzeichnen:„Mord, Sinnenlust und 9 Plünderung herrschten in vielen Teilen Belgiens in einem Ausmaß, das in keinem Krieg zwischen zivilisierten Völkern während der letzten drei Jahrhunderte seinesgleichen hatte.“ Aber wenn diese Verbrechen auch mehr als nur zufällige„Aus- schreitungen“ isolierter Einheiten oder einzelner Divisionen waren, wurden sie doch nicht im Zuge einer organisierten Terrorkampagne verübt, die vor Ausbruch der Feindseligkeiten geplant war und in gehorsamer Befehlserfüllung gewissenhaft verwirklicht wurde. Während des zweiten Weltkrieges hingegen wurden von deutscher Seite Kriegsverbrechen in einem noch nicht dagewesenen Ausmaß begangen. Sie waren Bestandteil der nazistischen Konzeption des totalen Krieges und wurden auf Grund eines vorher ausgearbeiteten und vereinbarten Planes verübt, dessen Ziel es war, die Einwohner der überfallenen und besetzten Gebiete zu terrorisieren und auszu- beuten und alle die Menschen zu vernichten, die den deutschen Er- oberern und der Naziherrschaft besonders feindlich gesinnt waren. Vor dem Krieg hatten die Nazis durch das„Führerprinzip” im eigenen Land eine Tyrannei errichtet, die fast ohnegleichen in der Geschichte war. Sie förderten und nährten den Rassenhaß durch die „Herrenrassentheorie“, deren letztes und zwangsläufiges Ziel die Weltherrschaft ist. Sie hetzten Bruder gegen Bruder, Kinder gegen Eltern, Christen gegen Juden. Sie versuchten, ein ganzes Volk zu Verbrechern zu machen, und wer sich nicht verführen ließ, wurde terrorisiert und schließlich ins Konzentrationslager geworfen. Nur wenn man sich vergegenwärtigt, was zwischen 1933 und 1939 in Deutschland geschah, kann man die Verbrechen, die während des Krieges in den besetzten Gebieten begangen wurden, im richtigen Zusammenhang sehen. Unterdrückung der freien Meinungsäuße- rung einschließlich der Pressefreiheit, Beherrschung des Gerichts- wesens, Vermögensbeschlagnahme, Beschränkung des Rechtes auf friedliche Versammlung, Brief- und Telegrammzensur, Abhören von Telefongesprächen, Reglementierung der Arbeit, Abschaffung der Religionsfreiheit: Das sind die Mittel, mit denen ein Tyrann seine Untertanen in Fesseln schlägt. Wenn Hitler seine„Herrenrasse“ schon so gering schätzte, ist es da verwunderlich, daß er die Völker der überfallenen Länder für weniger als Ungeziefer hielt? 10 Daß das deutsche Volk in seiner Gesamtheit nicht ohne weiteres nachgab und die Nazidoktrin und das Naziprogramm nicht bereit- willig akzeptierte, wird nicht bestritten. Andernfalls hätte es keine SS, keinen SD und keine Gestapo gegeben. Nur durch Terror, Folter, Hunger und Tod vernichteten die Nazis im eigenen Land die Gegner ihres Regimes, und ihre Unterdrückungsorganisationen sammelten dadurch die Erfahrungen, die sie später im Ausland mit solcher Gründlichkeit und Brutalität anwandten, daß sie zum Alpdruck und zur Geißel des besetzten Europa wurden. Die in diesem Buch beschriebenen Verbrechen waren keine Zufalls- erscheinungen; das beweist allein schon ihr Ausmaß. Die Versklavung von Millionen Menschen und ihre Verschleppung nach Deutschland, die Ermordung und Mißhandlung von Kriegsgefangenen, die massen- weise Hinrichtung von Angehörigen der Zivilbevölkerung, die Er- schießung von Geiseln und die„Endlösung“ der Judenfrage: Das alles war von langer Hand geplant. Daran kann es keinen Zweifel geben, denn die Nazis lieferten selber mit all den sorgfältig auf- bewahrten Protokollen, Berichten, Verzeichnissen, Befehlen und anderen Dokumenten, die den Alliierten nach der Kapitulation der deutschen Streitkräfte in Europa in die Hände fielen, unanfechtbares Beweismaterial. Denn wenn die Nazis Kriegsgefangene mit verbotenen Arbeiten beschäftigten, erstatteten sie der entsprechenden Armeeformation Meldung; wenn sie plünderten, legten sie lückenlose Verzeichnisse ihrer Beute an; wenn sie Juden und andere Menschen vergasten, sandten sie ausführliche Berichte an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA); wenn sie Geiseln erschossen, schlugen sie an den öffent- lichen Gebäuden Listen an,„pour d&courager les autres“; wenn sie zwangsweise schmerzhafte und abscheuliche Experimente an Insassen ihrer Konzentrationslager vornahmen, legten sie sorgfältig Handakten an. Sobald sie ein Verbrechen begingen, trugen sie mit charakteristischer Gründlichkeit dokumentarische Belege darüber zu- sammen. In seinem Buch„Mein Kampf“ hatte Hitler Jahre zuvor geschrieben: „Die stärkere Rasse wird die schwächere verdrängen, denn der Lebenswille in seiner letzten Form wird die absurden Schranken der 11 sogenannten Humanität der Individuen einreißen, um den Weg frei zu machen für die Humanität der Natur, die die Schwachen ver- nichtet, um ihren Platz den Starken zu geben.“ Das ist das Gesetz des Dschungels; kein Wunder, daß es soviel Elend, Todesangst, Zer- störung und Tod in seinem Gefolge hatte. Und wie wurden diese verbrecherischen Pläne ausgeführt? Das deutsche Oberkommando und der Generalstab können sich nicht aller Verantwortung entziehen. Als Hitler im Jahre 1933 durch den alten Feldmarschall von Hindenburg an die Macht berufen wurde, rümpften zweifellos viele dieser Militärs die Nase über ihn. Aber es dauerte nicht lange, bis die meisten von ihnen seine Komplicen wurden; und wer wie von Fritsch nicht mitmachte, wurde mit bezeichnender Unverfrorenheit beseitigt. Von da an hatte Hitler die ganze Pyramide des deutschen Offiziers- korps mit dem militärischen Ja-Sager Keitel an der Spitze geschlossen hinter sich. Diese Männer leisteten ihm Vorschub und unterstützten ihn bei der Planung und Durchführung des Aggressionskrieges und bei der Verübung zahlloser Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Erst als die Woge der Nazierfolge merklich ab- ebbte, wurde in den Gängen des deutschen Kriegsministeriums kritisches Geflüster hörbar. Der Internationale Militärgerichtshof zur Aburteilung der deutschen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg lehnte es ab, den Generalstab und das Oberkommando zu einer verbrecherischen Organisation zu erklären. Im Nürnberger Urteil wird indessen von diesen Männern gesagt: Sie sind in großem Maße verantwortlich gewesen für die Leiden und Nöte, die über Millionen Männer, Frauen und Kinder gekommen sind. Sie sind ein Schandfleck für das ehrenhafte Waffenhandwerk ge- worden. Ohne ihre militärische Führung. wären die Angriffsgelüste Hitlers und seiner Nazikumpane akademisch und ohne Folgen ge- blieben...., sie waren eine rücksichtslose, militärische Kaste... Viele dieser Männer haben mit dem Soldateneid des Gehorsams gegenüber militärischen Befehlen ihren Spott getrieben.‘ Wenn es ihrer Verteidigung zweckdienlich ist, so sagen sie, sie hatten zu gehorchen; hält man ihnen Hitlers brutale Verbrechen vor, deren allgemeine 12 Kenntnis ihnen nachgewiesen wurde, so sagen sie, sie hätten den Gehorsam verweigert. Die Wahrheit ist, daß sie an all diesen Ver- brechen rege teilgenommen haben oder in schweigender Zustimmung verharrten, wenn vor ihren Augen größer angelegte und empörendere Verbrechen begangen wurden, als die Welt je zu sehen das Unglück hatte. Das Führerkorps, die Gestapo, der SD und die SS aber waren die Hauptinstrumente der Tyrannei, deren sich Hitler bediente. Sie waren es, die diese schrecklichen Verbrechen ausführten: die Massenmorde in den Konzentrationslagern, die Ermordung und Miß- handlung von Kriegsgefangenen, die Verschleppung ausländischer Arbeiter zur Zwangsarbeit, die inquisitorischen Verhöre, die Folte- rungen und die Experimente an menschlichen Versuchskaninchen. Dieses gefürchtete„Schwarze Korps“ mit Heinrich Himmler an der Spitze lastete fünf Jahre lang gleich einer schwarzen todesschwangeren Gewitterwolke auf dem besetzten Europa. Das erste Kapitel dieses Buches beschreibt die Entstehung, die Bildung und den Aufbau dieser Organisationen sowie die sadistische Grausamkeit, die all ihre Handlungen kennzeichnete. KAPITELI DIE INSTRUMENTE DER HITLERTYRANNEI Unmittelbar nach seinem Machtantritt begann Hitler mit der Nazi- partei, den gemeinsamen Plan, die gemeinsame Verschwörung zu ver- wirklichen, deren Ziele bereits in„Mein Kampf“ dargelegt worden waren und die durch Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreicht werden sollten. Der organisatorische Rahmen dieser Verschwörung war die Nazi- partei; das Führerkorps bildete gleichsam den zivilen Befehlsweg, auf dem der Hauptplan in die Tat umgesetzt wurde. Jedes seiner Mit- glieder wurde jährlich neu vereidigt:„Ich schwöre Adolf Hitler un- verbrüchliche Treue, Ich schwöre ihm und den Führern, die er mir bestimmt, unbedingten Gehorsam.“ Vom„Führer“ ausgehend, ergoß sich der Strom der Nazidoktrin über Gauleiter, Kreisleiter, Ortsgruppenleiter, Zellenleiter und Block- wart in jedes Heim. Der Gauleiter war für den Gau, der Kreisleiter für den Kreis und der Blockwart für etwa 50 Haushaltungen ver- antwortlich. Jeder dieser Funktionäre hatte auf seiner Ebene einen Stab von Mitarbeitern, die das Leben der Bürger von allen Seiten her beein- Alußten: auf dem Gebiet der Erziehung, der Propaganda, der Presse, des Finanzwesens und der Justiz. Unmittelbar nach Hitler kamen die Reichsleiter: Rosenberg, von Schirach, Frick, Bormann, Frank, Ley, Goebbels und Himmler. Jeder war dem Führer für ein bestimmtes Gebiet der Nazipolitik unmittel- bar verantwortlich. Sie führten die Anweisungen ihres Führers aus. Es galt als ihre Hauptaufgabe,„dem Führer in der Partei immer ein 14 scharf geschliffenes Schwert zu erhalten“.” Sie befaßten sich mit der allgemeinen Politik, nicht mit Einzelheiten der Verwaltung. Der Bedeutung nach folgten an nächster Stelle die Verwaltungs- funktionäre, über die einmal gesagt wurde, daß jeder von ihnen ein kleiner Cäsar war. Deutschland war in Gaue aufgeteilt worden, an deren Spitze jeweils ein Gauleiter stand, der dem Führer für sein Gebiet unmittelbar verantwortlich war. Der Gau war weiter unterteilt in Kreise, Ortsgruppen, Zellen und Blocks. So konnte der Nazifunktionär auf alle Gebiete des Lebens Einfluß nehmen; und der kleinste Cäsar— der Blockwart— war der größte Tyrann von allen. Er war es, der jeden Haushalt bespitzelte; er war es, der in jeder Familie einen Zuträger hatte; auf seiner Ebene bekam jeder einzelne die ganze Wucht der Nazipropaganda zu spüren. Dem Parteihandbuch zufolge war es die Pflicht des Blockwarts, „die Verbreiter schädigender Gerüchte feststellen zu lassen“ und seinen Vorgesetzten zu melden.„Der Blockwart muß nicht nur ein Prediger und Verfechter der nationalsozialistischen Weltanschauung gegenüber den seiner politischen Betreuung anvertrauten Volks- und Parteigenossen sein, sondern er muß auch dahin wirken, daß seinem Blockbereich angehörende Parteigenossen praktische Mitarbeit lei- sten...“ Außerdem hatte der Blockwart über jeden Haushalt eine Akte zu führen. In der Person des Blockwarts stand jedem kleinen Deutschen sein Führer von Angesicht zu Angesicht gegenüber, und es gab eine halbe Million von ihnen. So hielt Hitler das ganze Reich am Zügel. Wie im Frieden, so war es auch im Kriege. Es gab einen Gauleiter in Holland und einen Gauleiter im Elsaß; Polen, die baltischen Staaten, die sogenannten Ostgebiete, sie alle hatten ihren Gauleiter, und die Erfahrungen, die man in den Anfängen des Nazismus im * Die deutsche Fassung aller in diesem Buch angeführten Zitate und Dokumente deutschen Ursprungs ist— wenn nicht anders angegeben— dem vom Sekıetariat des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg herausgegebenen Sammelband„Der Prozeß gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militär- gerichtshof, Nürnberg, 14. November 1945 bis 1. Oktober 1946“ entnommen.(Der Verlag.) 15 eigenen Land gemacht hatte, wurden nun im Ausland verwertet. Das- selbe System, das die Deutschen unter den Willen des Führers ge- zwungen hatte, sollte dazu dienen, die Völker der Länder, die von seinen Armeen überfallen worden waren und unter deutscher Be- satzung standen, gleichfalls zu unterjochen. Es gab zweifellos viele Deutsche, die niemals glühende Nazis waren. Sie betrachteten Hitler als einen gemeinen Emporkömmling und seine Spießgesellen als üble Schläger. Aber von diesen Deut- schen gehörte keiner der SS an, die den Kern des Nazismus bildete und deren Mitglieder ausnahmslos fanatische Jünger ihres Führers waren, die keine andere Bindung gegenüber Gott oder den Menschen kannten. Zu Beginn des Prozesses gegen die deutschen Hauptkriegsver- brecher in Nürnberg erschien in den Spalten einer Lokalzeitung der Bericht eines Journalisten über den Besuch eines Lagers, in dem SS-Angehörige interniert waren. Alle hatten ihm nur die eine Frage gestellt:„Was haben wir denn anderes getan als unsere Pflicht?“ Wenn man die Mittäterschaft bei mehreren Millionen Morden und die Anstiftung dazu als Pflichterfüllung bezeichnen kann, dann hatten sie darüber hinaus tatsächlich kaum etwas anderes getan. Dieses Buch enthält Kapitel über die Vernichtung der Juden, die Versklavung und Verschleppung von Arbeitern aus den besetzten Gebieten, die Erschießung von Geiseln, die Massenhinrichtung von Zivilisten sowie die Ermordung und Mißhandlung von alliierten Kriegsgefangenen. Bei all diesen Verbrechen spielten die SS, der SD und die Gestapo eine führende Rolle. Im Frieden waren diese Organisationen von den Naziführern mit der„Unschädlichmachung“(ein euphemistisches Synonym für Er- mordung) jeder Opposition betraut worden. Im Krieg sollten sie jeden Widerstand gegen die deutsche Besatzung brechen. Die Ähnlichkeit der Methoden, die zur Verwirklichung dieser Ziele angewandt wurden, gewährleistete, daß der normale Dienst dieser Organisationen im Frieden gleichzeitig ihre Ausbildung für den Krieg darstellte. Durch Verfolgung, Terror, Folterungen und die allgegen- wärtige Drohung des Konzentrationslagers hatten sie in Deutschland 16 Hitlers Herrschaft gesichert. Im Kriegsfalle sollten sie mit den gleichen, jetzt ausgiebig erprobten und vervollkommneten Mitteln die Einwohner der von den deutschen Truppen überfallenen und be- setzten Länder niederhalten. Im Jahre 1929, vier Jahre vor Hitlers Machtantritt, war Heinrich Himmler zum„Reichsführer SS“ ernannt worden; er übernahm damals den Befehlüber die Schutzstaffeln, die zu jenem Zeitpunkt nur‘280 Mitglieder zählten, und ging daran, diese Truppe zu einer privaten Armee und Polizei auszubauen, in die nur zuverlässige und fanatische Anhänger des Führers aufgenommen wurden. Als Hitler Reichskanzler wurde, hatte die SS eine Stärke von 52 000 Mann er- reicht... Als ihre Aufgabe wurde es bezeichnet, den Führer und die "innere Sicherheit des Reiches zu schützen, und Himmler ließ nie- manden im Zweifel über die Methoden, mit denen man vorzugehen beabsichtigte: Wir werden unablässig unsere Aufgabe, die Garanten der Sicherheit Deutschlands im Innern zu sein, erfüllen, ebenso wie die deutsche Wehrmacht die Sicherung der Ehre, der Größe und des Friedens des Reiches nach außen garantiert. Wir werden dafür sorgen, daß niemals mehr in Deutschland, dem Herzen Europas, von innen oder durch Emissäre von außen her die jüdisch-bolschewistische Revolution der Untermenschen entfacht werden kann. Unbarmherzig werden wir für alle diese Kräfte, deren Existenz und Treiben wir kennen, am Tage auch nur des geringsten Versuchs, sei er heute, sei er in Jahrzehnten oder in Jahrhunderten, ein gnadenloses Richtschwert sein. Ein gnadenloses Schwert waren sie zweifellos, aber sie kannten weder Ehre noch Gerechtigkeit. Für solche Aufgaben brauchte man eine hochorganisierte Streit- macht, und so wurde die aus zwölf Hauptämtern bestehende Oberste Führung der SS gebildet. Der Kern der SS, die Allgemeine SS, war der Stamm, von dem sich die übrigen Organisationen abzweigten. Sie war nach militärischen Gesichtspunkten aufgebaut und gliederte sich in Oberabschnitte, Abschnitte, Standarten und andere untere For- mationen bis hinunter zu den Scharen. Bei Kriegsausbruch zählte sie in ihren Reihen 240 000 Schurken übelster Sorte. 2 R297 17 Ihre Mitglieder waren in der Regel nicht auf bestimmte Aufgaben spezialisiert; sie wurden zu jeder Art von SS-Dienst herangezogen und waren, um einen Ausdruck aus dem Militärwesen zu benutzen, die gemeinen Soldaten der Schutzstaffeln. Es war eine ihrer abscheu- lichen Aufgaben, das Personal für die Konzentrationslager zu stellen, und fast alle Wachmannschaften dieser Lager kamen aus den Reihen der Allgemeinen SS. Der Bedeutung nach folgte an nächster Stelle der Sicherheitsdienst, der später im ganzen besetzten Europa ebenso wie im Reich selbst unter den gefürchteten Initialen SD bekannt wurde. Ursprünglich nur der Geheimdienst der SS, erlangte er, nachdem Hitler zum Reichs- kanzler gemacht worden war, immer größere Bedeutung, und 1939 war er eine der Hauptabteilungen des RSHA. Sein Chef, Reinhard Heydrich, hatte ihn inzwischen zu einem weit- verzweigten Spionagesystem ausgebaut, das mit Argusaugen das Privatleben jedes deutschen Bürgers überwachte und zum alleinigen Spionage- und Gegenspionageorgan der Nazipartei wurde. Drei Jahre nach Hitlers Machtantritt wurde Himmler unter Bei- behaltung seiner Funktion äls Reichsführer SS zum Chef der Polizei im Innenministerium ernannt, und damit begann die Reorganisation der deutschen Polizei. Sie wurde in zwei verschiedene Zweige auf- gegliedert: die uniformierte Polizei oder Ordnungspolizei(Orpo) und die Sicherheitspolizei(Sipo), die 1939 mit dem SD unter der Leitung des RSHA zusammengefaßt wurde. Die Geheime Staatspolizei oder Gestapo, wie sie allgemein hieß, war eine staatliche Organisation. Sie wurde 1933 in Preußen durch Göring ins Leben gerufen. Sie war eine politische Polizei. Im Gegen- satz zur gewöhnlichen Polizei befaßte sie sich nicht mit der Verhütung und Aufdeckung von Verbrechen, sondern mit der Unterdrückung jedes unabhängigen politischen Denkens und jeder individuellen politischen Überzeugung. Ihre Aufgabe war es, jede Opposition gegen das Hitlerregime zunichte zu machen. Schließlich war das System der Unterdrückung völlig ausgebaut; in der Mitte dieses Spinnennetzes saß Himmler, umgeben von seiner SS, und dahinter reckte sich drohend der Schatten der Konzentrations- lager. 18 So wurde Deutschland„ganz und gar vom Nationalsozialismus er- griffen“, wie sich Hitler 1988 in einer Reichstagsrede ausdrückte. So wurde die Nation mobilisiert. Und zu welchem Zweck? Für die Ag- gression, für die Eroberung, für die Weltherrschaft, für den totalen Krieg. Und der Krieg kam— mit Invasionen und Erfolgen, bis zwei Drittel Europas den deutschen Stiefel im Nacken hatten. Und die SS, der SD und die Gestapo waren zur Stelle, damit es so bliebe. Die Ma- schine der Nazityrannei war gut geschmiert. Jahre zuvor mit Sorgfalt und Geschick entworfen und konstruiert, war sie schon in Friedens- zeiten praktisch erprobt worden. Nun sollte ihre große Stunde kommen! Bei ihrem Vorstoß auf feindliches Territorium wurden die deut- schen Armeen von sögenannten Einsatzgruppen der Sipo und des SD begleitet, die eigens zu diesem Zweck gebildet worden waren und von Gestapo- und Kripoangehörigenim Range von SS-Offizieren be- fehligt wurden. Die Mannschaften der Einsatzgruppen waren Angehörige der Waffen-SS und der Orpo. Ihre Einheiten wurden den Armeegruppen und Armeen zugeteilt und operierten gewöhnlich in der Etappe. Sie standen zwar unter dem taktischen Befehl des Armeebefehlshabers, erhielten ihre Sonderaufgaben jedoch vom RSHA, dem sie direkt verantwortlich waren. Wenn diese Sonderaufgaben erfüllt waren und die Kampfhand- lungen weiter vorrückten, erhielt das Besatzungsregime eine weniger provisorische Basis. Die Einsatzgruppen wurden zu Standquartieren der Sipo und des SD mit eigenen Zuständigkeitsbereichen. Sie hatten unter dem Militärbefehlshaber des besetzten Gebietes, aber unab- hängig von ihm, ihren eigenen Befehlsweg mit direkter Verbindung zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD. In den von deutschen Truppen besetzten Ländern war das aus- führende Organ gewöhnlich die Gestapo, die eine viel breitere Organisation darstellte als der SD oder die Kripo. Von 1943 bis 1945 hatte sie rund 50.000 Mitglieder, während die Kripo und der SD nur 15 000 bzw. 3000 zählten. Die Initialen SD dienten gewöhnlich im deutschen Spionage- ünd Polizeidienst offiziell und inoffiziell gleich- zeitig als Bezeichnung für die Sipo und den SD, und in diesem Sinne »R 19 werden sie auch in den weiteren Kapiteln dieses Buches verwendet. In den besetzten Ländern trugen die Gestapoangehörigen, wenn sie nicht in Zivil arbeiteten, im allgemeinen den schwarzen Uniformrock der SS mit dem Abzeichen. des SD: Vom Anfang bis zum Ende des Krieges waren die SS-Leute Spezialisten für„Schweinereien“, und nicht zufällig wurden gerade sie damit betraut, den Auftakt zur Invasion Polens zu geben. Alles war sorgfältig für den Überfall vorbereitet. Am 22. August 1939 machte Hitler in einer Rede vor seinen Oberbefehlshabern auf dem Obersalzberg folgende Ausführungen: Die Vernichtung Polens steht im Vordergrund. Das Ziel ist die Be- seitigung der lebendigen Kräfte, nicht das Erreichen einer bestimmten Linie. Ich werde einen propagandistischen Anlaß zur Auslösung des Krieges geben, gleichgültig ob er glaubhaft ist. Der Sieger wird später nicht danach gefragt, ob er die Wahrheit gesagt hat oder nicht... Ich habe nur Angst, daß mir noch im letzten Moment irgend- ein Schweinehund einen Vermittlungsplan vorlegt... Der Weg für den Soldaten ist frei, nachdem ich die politischen Vorbereitungen ge- troffen habe. Und zu diesem Zweck inszenierten die Nazis mit Hilfe der SS Grenzzwischenfälle. Einer von ihnen war der Überfall auf den Sender Gleiwitz an der polnischen Grenze. Durch diese Aktion, die als „Unternehmen Himmler“ bekannt war, sollte der Anschein erweckt werden, als sei von polnischer Seite ein Überfall auf den Sender ver- übt worden, Reinhard Heydrich sagte bei der Instruktion des SD- Beamten, der die Aktion ausführen sollte:„Ein handfester Beweis für polnische Angriffe ist für die Auslandspresse und für die deutsche Propaganda nötig.“ Fünf oder sechs SD-Leute sollten den Rundfunksender angreifen und lange genug besetzt halten, daß ein Polnisch sprechender Deutscher aus ihrer Begleitung eine Rede in polnischer Sprache halten konnte. Darin sollte gesagt werden, daß jetzt die Zeit für einen Konflikt zwischen Deutschland und Polen gekommen sei; alle Polen müßten sich zusammenschließen und jeden Deutschen niedermachen, der ihnen Widerstand leiste. 20 Eu EEE ee Nach Erhalt dieser Instruktionen begab sich der Einsatzleiter nach Gleiwitz, wo er auf das Stichwort von Heydrich warten sollte. Bei dieser Gelegenheit suchte er Heinrich Müller, den Chef des Amtes IV des RSHA, auf, der sich zu der Zeit im gleichen Bezirk aufhielt und der ihm von einem weiteren geplanten Grenzzwischenfall berichtete. Diesmal sollten Angriffe polnischer Soldaten auf deutsche Truppen vorgetäuscht werden. Die Gestapo wollte für dieses Unternehmen eine Anzahl verurteilter Krimineller zur Verfügung stellen, die in polnischer Uniform tot auf dem Schauplatz der Handlung zurückbleiben sollten, nachdem man ihnen zuvor tödlich wirkende Spritzen verabreicht und mit Gewehren Schußwunden beigebracht hätte. Dadurch sollte der Eindruck er- weckt werden, als seien diese„Polen“ bei einem Angriff auf deutsche Truppen gefallen. Einen dieser Strohmänner, die in allen Korrespondenzen mit dem Deckwort„Konserven“ bezeichnet wurden, wollte die Gestapo auch für das Gleiwitzunternehmen zur Verfügung stellen. Der Zwischenfall von Gleiwitz ereignete sich am Abend vor der deutschen Invasion Polens; er wurde von dem SS-Führer des Stoß- trupps folgendermaßen beschrieben: Am Mittag des 31. August 1939 bekam ich von Heydrich per Telefon das Schlüsselwort, daß der Anschlag um acht Uhr abends desselben Ta- ges zuerfolgen habe. Heydrich sagte:„Um diesen Anschlag auszuführen, melden Sie sich bei Müller wegen der ‚Konserven‘.“ Ich tat dies und wies Müller an, den Mann in der Nähe der Radiostation abzuliefern. Ich... ließ ihn am Eingang der Station hinlegen. Er war am Leben, aber nicht bei Bewußtsein. Wir nahmen die Radiostation wie be- fohlen, hielten eine drei oder vier Minuten lange Rede über einen Notsender, feuerten einige Pistolenschüsse ab und verließen den Platz. Und wie die SS den Vorhang zur Invasion Polens aufgezogen hatte, so sollte sie ihn am Schluß der Vorstellung auch fallen lassen. Im April 1945 arbeitete Obergruppenführer Kaltenbrunner Pläne für die Zerstörung der Konzentrationslager und die Beseitigung all ihrer Insassen aus. Alle Beweise für das Ausrottungsprogramm sollten ver- nichtet werden. Diese Pläne, die unter den Deckworten„Wolke A-1“ 21 und„Feuerwolke“ bekannt waren, kamen niemals zur Ausführung. Das Drama endete, ehe der Vorhang fallen konnte. Der SD und die Gestapo waren gemeinsam für den Massenmord an Millionen unschuldiger Zivilisten in den besetzten Gebieten und für die Folterung und Mißhandlung von Tausenden weiterer Men- schen verantwortlich.„Nacht und Nebel“-Gefangene, Geiseln, alliierte Soldaten, Seeleute und Flieger, die an Stoßtruppkommandos teilgenommen hatten— sie alle wurden dem SD zur„Sonder- behandlung“ übergeben.” Durch das System der Einsatzgruppen waren der SD und die Gestapo auch für die Ermordung von zahllosen Juden im Rahmen des„Endlösungs“-Programms verantwortlich. In einem späteren Kapitel dieses Buches findet sich ein Bericht über das Blutbad, das diese Gruppen in der Ukraine und auf der Krim unter Obergruppenführer Ohlendorf anrichteten, zu dessen Aussagen einer der Anwälte der Vereinigten Staaten von Amerika im Nürnberger Prozeß sagte: Die Menschheit wird nicht sobald seine ekelerregende Schilderung der verderbten Totschläger vergessen, denen sich selber der Magen umdrehte bei dem entsetzlichen Anblick, der sich ihnen beim Öffnen der Türen dieser Todeswagen am Rand der Gräber bot. Das waren die Männer, die mit der Zigarette im Mund am Rande von Panzergräben saßen und ihre nackten Opfer mit automatischen Waffen kaltblütig ins Genick schossen. Das waren die Männer, die ihren eigenen Leichenzählungen zufolge rund zwei Millionen Männer, Frauen und Kinder ermordeten. Das waren die Männer des SD. Sie gingen in ihren Methoden manchmal soweit, daß es selbst Leuten wie dem„Generalkommissar für Weißruthenien“ zuviel war. Nachdem der SD auf Litauen losgelassen worden war, wandte sich dieser Kommissar über den Gauleiter von Riga schriftlich an Rosen- berg, der damals„Reichsminister für die besetzten Ostgebiete“ war, und wies, fast noch in entschuldigendem Ton, darauf hin, daß das Verhalten des SD„beinahe an Sadismus grenze“. Nach den Einzelheiten seines Berichtes zu urteilen dürfte das je- doch noch eine beschönigende Bezeichnung gewesen sein. * Siehe Kapitel II 22 a „Daß man Schwerverwundete lebendig begraben hat, die sich dann aus den Gräbern wieder herausgearbeitet haben, ist eine so bodenlose Schweinerei, daß der Vorfall dem Führer und dem Reichsmarschall gemeldet werden müßte“, schrieb er.„Die Zivilverwaltung in Weiß- zuthenien gibt sich die größte Mühe, die Bevölkerung entsprechend den Weisungen des Führers und des Reichsministers für Deutsch- land zu gewinnen. Mit den hier geschilderten Methoden läßt sich dieses Bemühen nicht in Einklang bringen.“ In den Kriegsgefangenenlagern wurden Sonderbeauftragte des SD und der Gestapo stationiert, um die Gefangenen zu sieben und alle auszusondern, die sie für rassisch oder politisch unerwünscht hielten. Diese Gefangenen wurden dann zwecks„Sonderbehandlung“, was im Todesvokabular der SS Ermordung bedeutete, ins Konzentrations- lager gebracht. Der SD war auch zusammen mit der Gestapo für die Ausführung des„Kugelerlasses‘ vom 4. März 1944 verantwortlich. Nach diesem Erlaß sollten geflüchtete kriegsgefangene Offiziere und Unteroffiziere, mit Ausnahme der britischen und amerikanischen, bei ihrer erneuten Festnahme ausnahmslos dem SD übergeben werden. Sie kamen dann ins Konzentrationslager Mauthausen, wo sie durch Genickschuß um- gebracht wurden. S Die genannten Organisationen wurden außerdem von Reichsmini- ster Fritz Sauckel dazu benutzt, gewaltsam ausländische Arbeiter für sein Sklavenarbeitsprogramm zu beschaffen. Sie halfen, das Projekt in den besetzten Gebieten zu verwirklichen, und wenn die unglück- lichen Verschleppten in Deutschland eintrafen, wurden sie von der Gestapo überwacht. Diese war auch dafür verantwortlich, daß sie bei einer etwaigen Flucht aus den Arbeitslagern, in denen sie für die Dauer ihrer physischen Arbeitsfähigkeit interniert waren, wieder fest- genommen wurden. Im August 1942 erließ Keitel einen Befehl, demzufolge der SD und die Gestapo unverzüglich Gegenmaßnahmen ergreifen sollten, wenn über dem besetzten Gebiet oder über Deutschland einzelne 23 Fallschirmspringer mit Sonderaufträgen abgesetzt wurden:„Soweit Einzelabspringer durch Angehörige der Wehrmacht festgenommen werden, sind sie unter Benachrichtigung der zuständigen Abwehr- stelle unverzüglich der nächsten Dienststelle des Chefs der Sicher- heitspolizei und des SD zu übergeben.“ Viele solcher„Einzelgänger“ wurden während der Besetzung über Frankreich abgesetzt, wo sie Verbindung zur französischen Wider- standsbewegung aufnehmen und mit ihr zusammenarbeiten sollten. Es war Aufgabe des SD und der Gestapo, diese Personen ausfindig zu machen und sich mit ihnen zu befassen; wurden sie von der Wehr- macht gefangengenommen, mußten sie unverzüglich dem SD über- geben werden. Nach der Vernehmung kamen sie in ein Konzentra- tionslager, aus dem nur wenige zurückkehrten. Auch eine Anzahl junger Frauen, die auf Veranlassung der Fran- zösischen Abteilung des britischen Kriegsministeriums von England aus über Frankreich abgesetzt wurden, fanden auf diese Weise den Tod. Im Oktober 1942 erließ Hitler persönlich den„Kommandobefehl“, der besagte, daß alle Angehörigen der alliierten Streitkräfte, die sich an Kommandounternehmen beteiligten, nach ihrer Gefangennahme getötet werden würden. Mitglieder solcher Kommandos, die einzeln als Agenten oder Sabo- teure arbeiteten und in irgendeinem besetzten Land der Wehrmacht oder der Zivilpolizei in die Hände fielen, mußten nach diesem Befehl sofort dem SD übergeben werden. Diese Männer, die Uniformen trugen und offen auf feindlichem Gebiet landeten, hatten Anspruch darauf, als Kriegsgefangene be- handelt zu werden. In Ausführung des Führerbefehls wurden sie jedoch in großer Zahl von den deutschen Truppen, deren Gefangene sie waren, dem SD übergeben. Die meisten von ihnen wurden dann innerhalb von 24 Stunden hingerichtet, während einige wenige ins Konzentrationslager kamen. In einigen der besetzten Länder erhielten der SD und die Gestapo auch die Vollmacht, Personen, die sich selber nichts hatten zuschulden kommen lassen, aber mit angeblichen Rechtsbrechern verwandt 24 waren, nach eigenem Gutdünken hinzurichten oder ins Konzentra- tionslager zu schicken. Diese typisch nazistische Methode, sich an den unschuldigen An- gehörigen von Widerstandskämpfern, die der Festnahme bisher ent- gangen waren, zu Tächen, trug die hochtrabende Bezeichnung „Sippenhaft“. Derartige Vollmachten, erhielt die Gestapo zum Bei- spiel Mitte 1944 in Polen, als sich die Lage dort verschärft hatte und die„härtesten Maßnahmen“ gegen„volksfremde Mörder und Sabo- teure“ ergriffen werden sollten. Der Reichsführer SS befahl daher im Einvernehmen mit dem Generalgouverneur Hans Frank, bei Anschlägen auf Deutsche und bei Zerstörung lebenswichtiger Anlagen durch Gegner des Be- satzungsregimes nicht nur den Schuldigen zu erschießen, sondern alle seine männlichen Verwandten hinzurichten und die weiblichen An- gehörigen im Alter von über 16 Jahren ins Konzentrationslager zu schicken. Die Gestapo führte auch Verhöre„dritten Grades“ an Kriegsgefan- genen durch. Zu ihren Methoden gehörten„Brot- und Wasserdiät, schwerer Kerker, Dunkelhaft, Schlafentzug, erschöpfender Drill und Auspeitschen“. Auch das Abreißen von Finger- und Zehennägeln diente als Mittel, um widerspenstige Gefangene zum Reden zu bringen. Im ganzen besetzten Europa und in Deutschland selber wurder nur wenige Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung begangen, bei denen die SS, die Gestapo und der SD nicht eine führende Rolle spielten. Sie ermordeten Hunderttausende Männer, Frauen und Kinder; sie erschossen Kriegsgefangene, die entkommen und wieder festgenom- men worden waren, unter dem Vorwand eines erneuten Fluchtver- suchs; sie errichteten, bewachten und verwalteten die Konzentrations- und Zwangsarbeitslager; sie evakuierten Gettos, brannten sie nieder und schickten ihre Bewohner in Vernichtungslager; sie verschleppten Hunderttausende ausländische Arbeiter zur Zwangsarbeit nach Deutschland; sie richteten gefangengenommene Mitglieder von Kom- mandounternehmen und Fallschirmspringer hin, und sie schützten deutsche Zivilisten, die alliierte Flieger Iynchten. In einer Rede zum Tag der Polizei sagte ihr Chef, Reinhard Hey- drich:„Die Geheime Staatspolizei, die Kriminalpolizei und der SD sind immer noch von der Heimlichtuerei und dem Geraune einer politischen Detektivgeschichte umgeben. Brutalität, an Sadismus grenzende Unmenschlichkeit und Rücksichtslosigkeit werden den Männern dieses Berufes im Ausland zugeschrieben.“ Der dritte und letzte Zweig der Schutzstaffeln war die Waffen-SS, eine speziell für den Aggressionskrieg ausgebildete Truppe. Ihre Entstehung wurde in einem amtlichen Naziorgan, dem Organisations- buch der Nazipartei für das Jahr 1948, wie folgt beschrieben: Die Waffen-SS entstand aus dem Gedanken heraus, dem Führer eine auserlesene, länger dienende Truppe für die Erfüllung beson- derer Aufträge zu schaffen. Diese soll es den Angehörigen der Allge- meinen SS sowie Freiwilligen, die den besonderen Bedingungen der Schutzstaffel entsprechen, ermöglichen, auch mit der Waffe in der Hand im Kriege in eigenen Verbänden zum Teil im Rahmen des Heeres für die Verwirklichung der nationalsozialistischen Idee zu kämpfen. Aber erst bei Ausbruch des Krieges trat diese Streitmacht unter der Bezeichnung Totenkopfverbände der Waffen-SS in Erscheinung; aus diesen wurden später die SS-Totenkopfdivisionen, die sich gleich zu Beginn des Krieges, im Mai 1940, in Paradis(Pas de Calais) mit un- auslöschlicher Schmach beluden.* Die Waffen-SS war Himmlers„Leibgarde“. Sie unterstand zwar dem taktischen Befehl der höheren Wehrmachtsformationen, wurde jedoch durch die Verwaltungsorgane der SS, denen sie auch in diszi- plinarischer Hinsicht unterstellt war, ausgerüstet und versorgt. Himm- ler erwartete von ihr keine ritterliche Kampfesweise, und in einer Rede auf einer Konferenz kommandierender SS-Offiziere sagte er einmal, jeder SS-Rekrut müsse durch und durch von der Notwendig- keit durchdrungen sein, standzuhalten und den Rassenkampf unbarm- herzig zu führen. In den letzten Jahren ist in Deutschland ein ganzes Heer von Apo- logeten der Waffen-SS aufgetreten, und deutsche Generäle, die als * Siehe Kapitel II EEE BET Tr Kriegsverbrecher verurteilt, aber inzwischen durch Gnadenakt wieder freigelassen wurden, halten auf Stahlhelm-Treffen* entrüstete Reden zu ihrer Verteidigung. Die Männer der Waffen-SS, erklären diese Generäle, seien einfache, aufrechte Soldaten gewesen, die ritterlich für ihr Vaterland und ihren Führer gekämpft hätten, und es wäre eine Beleidigung für die Le- benden und die Toten, die Formation, in der zu dienen sie die Ehre gehabt hätten, als verbrecherisch zu brandmarken. Die wohlerwogene Meinung des Internationalen Militärgerichts- hofs in Nürnberg aber wurde im Urteil wie folgt formuliert: Es ist erwiesen, daß die Erschießung von unbewaffneten Kriegsge- fangenen in einigen Waffen-SS-Divisionen allgemeine Praxis war... Einheiten der Waffen-S$S... waren auch an der weit verbreiteten Er- mordung und Mißhandlung von Angehörigen der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete beteiligt... Divisionen der Waffen-SS waren für viele Massaker und Grausamkeiten in den besetzten Gebieten— so zum Beispiel für das Blutbad in Oradour und in Lidice— verantwort- lich... Die Tat eines Angehörigen der Waffen-SS, der im September 1939 in Polen, ganz aus eigenem Antrieb, 50 jüdische Arbeiter, die er bewachte, tötete, wurde in der Beurteilung dahingehend beschrieben, daß er als SS-Mann„besonders empfindlich gegen den Anblick von Juden“ sei und daß er„aus jugendlichem Abenteuergeist gedankenlos“ gehandelt habe, und eine Strafe von drei Jahren Gefängnis wurde unter einer Amnestie aufgehoben. Das ist alles natürlich richtig; aber soviel kann man zugunsten der Waffen-SS sagen, insofern unterschied sie sich von_der.eigentlichen SS: Ihre Angehörigen waren Amateure des Verbrechens. Ihr Beruf war das Landsknechtstum; ihre Aufgabe war der Kampf, und Ange- legenheiten wie Oradour-sur-Gläne hatten den Charakter von Nebenvorstellungen. Die Berufsverbrecher waren die Allgemeine SS, die Gestapo und der SD. * Der„Stahlhelm‘‘ wurde erstmalig im Jahre 1920 als Vereinigung ehemaliger Kriegsteilnehmer gegründet, Diese chauvinistisch-militaristisch eingestellte Organi- sation bekämpfte ebenso wie die Nazipartei die Weimarer Republik. Prominente Nazis wie Göring waren Mitglieder beider Organisationen. Der„Stahlhelm“ ging später in der SA auf.(Anmerkung des Verlages.) 27 Jeder Bericht über diese verbrecherischen Organisationen wäre unvollständig, wenn man nicht auch mit einigen Worten die Hitler- jugend erwähnte, die das Treibhaus für die künftigen SS-Männer war. Diese Organisation jugendlicher Fanatiker wurde von Baldur von Schirach in den Anfängen der Nazibewegung geschaffen. Ihre Mitglieder waren einer intensiven Beeinflussung durch die Nazipro- paganda ausgesetzt; man predigte ihnen die Ungerechtigkeit des Versailler Vertrages, die Notwendigkeit der Gewinnung von Lebens- raum, die Herrenrassentheorie, das Führerprinzip und viele andere widerliche Nazidoktrinen und lehrte sie, wie der Nürnberger Ge- richtshof in seinem Urteil sagte, die„edle Bestimmung der deutschen Jugend, für Hitler zu sterben“. Von Schirach pflanzte„die große Tradition des Sterbens für eine heilige Sache in die junge Generation in der Gewißheit, daß ihr Blut einst den Weg in die erträumte Freiheit bahnen würde“.” In den Jahren vor 1933, als die Nazipartei sich noch auf einem Tiefpunkt befand und das Tragen ihrer Uniformen illegal war, reiste von Schirach kreuz und quer durch Deutschland und forderte die deutsche Jugend auf, in die HJ einzutreten.„Die HJ“, sagte er,„ge- wann in dieser Zeit ihr bestes Menschenmaterial. Wer in dieser Ver- botszeit zu uns stieß..., setzte alles aufs Spiel... Wir fuhren mit Pistolen in der Manteltasche durch das Ruhrgebiet, während die Steine hinter uns herflogen.“ Damals gab es noch viele, die in Adolf Hitler nur den Empor- kömmling Schickelgruber sahen. Es war zu erwarten, daß ein Teil der älteren Deutschen, die die Traditionen des Hohenzollern-Deutsch- land kannten und zurücksehnten, nicht gerade begeistert mit dem neuen Regime zusammenarbeiten würden, ohne freilich aktiv da- gegen zu sein. So erschien es äußerst wünschenswert, daß eine neue Generation heranwüchse, die kein anderes Deutschland als das Hitlers kannte. Aber die HJ diente nicht nur dazu, die jungen Menschen neben dem Schulunterricht mit der Ideologie und den Absichten der * Aus einer Rede, die Raeder 1939 zum„Heldengedenktag“ hielt. Um welche Freiheit es ging, erläuterte er an einer anderen Stelle dieser Rede, als er von der „Freiheit zur Wiederbewaffnung‘ sprach. 28 er De Nazipartei vertraut zu machen; 1938 wurde sie zu einer natürlichen Rekrutierungsbasis für die SS ausgebaut. Den Auftakt dazu bildete die Einrichtung des Streifendienstes, der faktisch eine eigene Polizei der HJ darstellte. In einer Vereinbarung über die Organisierung des Streifendienstes legten Himmler und von Schirach fest, daß er ähn- liche Aufgaben wie die SS erfüllen und als„Sondereinheit zur Sicher- stellung des Nachwuchses für die Allgemeine SS“ aufgebaut werden sollte. Auch Rekruten für die Totenkopfverbände der Waffen-SS und für die Junkerschulen sollten aus den Reihen des Streifendienstes gewonnen werden. Damit begann die schrittweise Militarisierung der HJ. Sie wurde nach militärischen Gesichtspunkten organisiert; man führte militärähnliche Ränge ein, und im August 1939 stellte Keitel fest, es würden bereits jährlich 30 000 HJ-Führer im Felddienst aus- gebildet. Eine Vereinbarung mit der Wehrmacht werde es ermög- lichen, die Zahl zu verdoppeln. Durch diese Ausbildung sollte erreicht werden,„daß sich ein Ge- wehr in den Händen eines deutschen Jungen ebenso natürlich anfühlt wie eine Feder“, wie von Schirachs Stellvertreter einmal sagte. Während des Krieges, der dieser Vereinbarung auf dem Fuße folgte, begingen Tausende ehemaliger HJ-Mitglieder, die nun in der Waffen-SS dienten, überall in den besetzten Gebieten Kriegsver- brechen wie die Massaker von Oradour-sur-Gläne und Paradis. Viele Tausend weitere blutrünstige Strolche brannten darauf, die Stelle der Gefallenen einzunehmen. Das waren die Instrumente der Hitlertyrannei. Das ganze Buch hindurch werden uns ihre Namen und Untaten immer wieder begeg- nen. Sie waren die Fäden in dem riesigen Gespinst der Nazikriegs- verbrechen. Sie standen hinter jeder Bestialität, hinter jeder Bru- talität. Himmler konnte mit Recht stolz auf sie sein, und Europa hatte allen Grund, sie zu fürchten. KAPITELII MISSHANDLUNG UND ERMORDUNG VON KRIEGSGEFANGENEN In alten Zeiten wurden Kriegsgefangene entweder niedergemetzelt oder in die Sklaverei geführt. Im Mittelalter wurden sie eingekerkert, ausgetauscht oder gegen Lösegeld freigelassen. Erst im siebzehnten Jahrhundert begann man, sie als Gefangene des Staates und nicht als persönliches Eigentum derjenigen zu be- trachten, die sie gefangengenommen hatten. Aber auch dann wurden sie noch oft sehr grausam behandelt; sie litten große Entbehrungen und waren den verschiedensten Erniedri- gungen ausgesetzt. Erst im achtzehnten Jahrhundert setzte sich nach und nach allge- mein die Auffassung durch, daß der Zweck der Gefangenhaltung im Gegensatz zur gewöhnlichen Inhaftierung lediglich darin bestehe, die Kriegsgefangenen daran zu hindern, sich wieder ihren eigenen Streit- kräften anzuschließen und erneut zu den Waffen zu greifen. Grundlage der völkerrechtlichen Bestimmungen über die Behand- lung der Kriegsgefangenen bildete bei Ausbruch des Krieges im Jahre 1939 die Genfer Kriegsgefangenen-Konvention, die am 27. Juli 1929 unterzeichnet worden war. In der Präambel der Konvention gaben die Unterzeichnerstaaten ihrem Wunsch Ausdruck, die unvermeidlichen Härten des Krieges soweit wie möglich zu mildern und die Lage der Kriegsgefangenen zu erleichtern. Nichtsdestoweniger setzte sich Deutschland im zweiten Weltkrieg wiederholt über die Bestimmungen der Konvention hinweg. Kriegs- gefangene wurden brutal mißhandelt, mit verbotenen und gefähr- lichen Arbeiten beschäftigt, dem SD zur„Sonderbehandlung“ über- geben, von deutschen Zivilisten gelyncht, in Konzentrationslager ge- bracht und nach mißglückten Fluchtversuchen erschossen. Oft wurden sie sogar gleich bei der Gefangennahme niedergemetzelt, wenn sie ihre Waffen niedergelegt und sich ergeben hatten. so ıten Am 26. Mai 1940, sechzehn Tage nachdem Hitler seine große Offensive gegen den Westen begonnen hatte, befand sich das britische Expeditionskorps überall auf dem Rückzug. Nur ein Teil der bri- tischen Kräfte hielt sich noch im Pas de Calais und sicherte die Kanal- häfen. Bei Anbruch der Dunkelheit hatte das 1. Bataillon des 2. Regi- ments der SS-Totenkopfdivision den La-Bassee-Kanal überquert und eine Stellung in der Nähe von Mont Bernechon bezogen. Am nächsten Morgen stießen die SS-Leute über Le Cornet-Malo vor, und im Laufe des Vormittags erreichten sie die Ortschaft Paradis, wo noch Reste des 2. Bataillons des Norfolk-Regiments einschließlich des Bataillons- stabes lagen. Um 11 Uhr 30 erhielt der rangälteste Offizier der Überlebenden, Major Ryder, der zu dieser Zeit das Bataillon befehligte, eine Mel- dung vom Brigadestab. Darin wurde ihm mitgeteilt, daß die Nor- folks abgeschnitten seien und von der Brigade keinerlei Unterstützung und keine Nachricht mehr erwarten könnten. Gegen Mittag, als die Munition verbraucht und weiterer Widerstand nicht mehr möglich war, zog Major Ryder die Außenposten zurück und beschloß, einen Übergabeversuch zu machen. Der erste Versuch scheiterte. Drei Angehörige des Norfolk-Regi- ments, die sich ohne Schußwaffen mit einem weißen Handtuch ins Freie begaben, wurden von den Deutschen sofort niedergeschossen. Beim zweiten Versuch wurde die Kapitulation angenommen. Aus dem Friedhof und den umliegenden Häusern kamen etwa hundert Überlebende zusammen, die von den Deutschen gefangen- genommen wurden. Eine Anzahl Schwerverwundeter wurde in den Kellern des Bataillonsstabes unter der Obhut des Sanitätsoffiziers zurückgelassen, die übrigen mußten auf der Rue Paradis antreten, von wo sie in westlicher Richtung abgeführt wurden. Nachdem die Gefangenen eine kurze Strecke gegangen waren, hielt man sie wieder an, um sie zu durchsuchen. Dabei waren sie den ver- schiedensten Beleidigungen und schweren Mißhandlungen ausgesetzt. Viele wurden von den SS-Männern, deren Offiziere dabei tatenlos zusahen, mit Gewehrkolben über den Kopf geschlagen. 31 Vor der Übergabe hatten die Norfolks all ihre Waffen vernichtet; was sie an persönlichen Dingen noch bei sich hatten, wurde ihnen bei der Durchsuchung zusammen mit ihren Ausrüstungsgegenständen abgenommen. Nach einer ganzen Weile ließ man sie denselben Weg wieder zurückmarschieren, bis sie, völlig arglos, an ein kleines Feld in der Nähe eines Bauernhauses gelangten. Hier sollte das Massaker statt- finden. Auf dem Feld waren zwei Maschinengewehre der 4. Kompanie des Totenkopfbataillons in Stellung gebracht worden; der Kompanie- führer, Fritz Knochlein, wartete mit einer Gruppe von Offizieren und Unteroffizieren am Straßenrand. Auf seinen Befehl wurden die Ge- fangenen mit den Händen im Nacken auf das Feld geführt. Dann gab Knochlein den Befehl, zu schießen, der von dem für den MG-Halbzug verantwortlichen Feldwebel weitergegeben wurde. Beide Maschinengewehre eröffneten zur gleichen Zeit das Feuer. Von rechts nach links bestrichen sie die Kolonne der britischen Ge- fangenen, die in diesem Augenblick grade über die Schußlinie mar- schierten und sogleich niedergemäht wurden; einige fielen in eine kleine Bodenvertiefung, was den Soldaten Pooley und O’Callaghan, den beiden einzigen Überlebenden, das Leben rettete, wenn sie auch beide verwundet wurden. Als der Beschuß aufhörte, stürzten sich die Deutschen mit gefälltem Bajonett auf die am Boden Liegenden und töteten alle, die noch Lebenszeichen von sich gaben. Auch die Offiziere und Unteroffiziere schossen mit Pistolen und Gewehren. Der Besitzer des Gehöftes, der sein Haus während der Kämpfe verlassen hatte, fand am folgenden Tag bei seiner Rückkehr mehr als 200 leere Patronenhülsen an der Stelle, wo die Maschinengewehre gestanden hatten. Die beiden Überlebenden verhielten sich still, bis die Nacht herein- brach; dann krochen sie unter dem Leichenhaufen hervor. Drei Tage lang hielten sie sich in einem ausgebrannten Bauernhaus versteckt, wo sie von einer Französin gefunden wurden, die ihnen, soweit es ihr möglich war, trotz der damit verbundenen großen Gefahr beistand und von Zeit zu Zeit etwas zu essen brachte. Schließlich wurden sie 29 O4 von einem französischen Krankenwagen ins Hospital von Bailleul gebracht. Dort fielen sie erneut den Deutschen in die Hände, die sie später als Kriegsgefangene nach Deutschland brachten. Pooley wurde als Schwerverletzter entsprechend den Bestimmun- gen der Genfer Kriegsgefangenen-Konvention im Jahre 1943 nach England repatriiert, und als er dort den britischen Militärbehörden von seinen Erlebnissen berichtete, wollte ihm zuerst niemand glauben. Knochleins Kompanie machte sich. nicht einmal die Mühe, die Leichen zu beerdigen, und verbrachte die Nacht einen Steinwurf vom Schauplatz ihres Verbrechens entfernt mit einem Saufgelage. Die Leichen, die später bestattet worden waren, wurden 1942 auf Veranlassung der französischen Behörden exhumiert und auf den Friedhof von Paradis übergeführt. Bei der Exhumierung konnten etwa 50 Opfer identifiziert werden; die übrigen liegen in namenlosen Gräbern. Bei der Untersuchung der Leichen wurde festgestellt, daß einige der niedergemetzelten Gefangenen bereits im Kampf leicht verwundet worden waren, denn an Händen, Armen und Beinen fan- den sich noch die Spuren von Verbänden. Zur Zeit des Massakers* unterstand die Totenkopfdivision, zu der Knochleins Einheit gehörte, dem 16. Armeekorps, das von einem Wehrmachtsgeneral befehligt wurde. Irgend jemand informierte das Korpshauptquartier von dem Vorgefallenen, und der Divisions- kommandeur erhielt Befehl, einen Bericht zu geben. Da seine Aus- führungen unbefriedigend waren, wurde ihm ein Fragebogen mit dem Ersuchen um sofortige Beantwortung zugestellt. Als die Toten- kopfdivision den Bereich des Korps verließ, war noch keine Antwort auf den Fragebogen eingegangen. Der Korpskommandeur erstattete daraufhin den höheren Stellen einen ausführlichen Bericht, aber ob- gleich dieses Dokument schließlich noch nach Berlin weitergeleitet wurde, ist niemals irgend etwas unternommen worden. Zweifellos hat kein anderer als der Chef der Waffen-SS, Heinrich Himmler, damals persönlich eingegriffen, denn es war sicherlich kein Zufall, daß die Totenkopfdivision am 29. Mai, als sie in Bailleul in Quartier lag, von ihm besucht wurde. ® Dieses Verbrechen ist allgemein als das„Massaker von Paradis“ bekannt Knochlein wurde 1948 von einem britischen Militärgericht zum Tode verurteilt. 3 R287 38 Aber die Erschießung der Norfolks in Paradis war nicht der einzige Ih it Fall der Ermordung alliierter Kriegsgefangener, die ihre Waffen ( niedergelegt und sich ergeben hatten. 1m} Am 17. Dezember 1944 wurden während der Ardennenoftensive, auf die von Rundstedt vergeblich seine letzte Hoffnung gesetzt hatte, ii, auf einem Feld in der Nähe von Beignes in Belgien 129 amerika- h nische Kriegsgefangene ermordet. | Während der Kämpfe geriet eine amerikanische Fahrzeugkolonne I auf einer Straße in der Nähe von St. Vith in schweres Artillerie- und 1" Maschinengewehrfeuer. Die Kolonne war gezwungen, zu halten, und v die Soldaten sprangen von den Fahrzeugen, um im Straßengraben Deckung zu suchen. Als der Beschuß eine Viertelstunde lang angedauert hatte, tauchten von Weismes her zwei deutsche Panzer und einige Kettenfahrzeuge auf, die an der Straßenkreuzung in Richtung St. Vith nach Süden ab- bogen. Der Graben, in dem die amerikanischen Soldaten Schutz ge- sucht hatten, wurde von den deutschen Panzern und Kettenfahr- zeugen von der Flanke aus beschossen, und nach schweren Verlusten warfen die Überlebenden ihre Waffen fort und verließen mit erho- benen Armen ihre Deckung, um sich zu ergeben. Man führte sie zu der Straßenkreuzung, nahm ihnen bei dieser Gelegenheit ihre per- sönliche Habe ab und sammelte sie schließlich auf einem Feld an der Straße nach St. Vith. Eine Schilderung des niederträchtigen Gemetzels, das dann statt- fand, ist in einem offiziellen amerikanischen Bericht enthalten, der nachstehend auszugsweise wiedergegeben wird. Andere deutsche Soldaten, die in Panzern und Kettenfahrzeugen an der Straßenkreuzung angekommen waren, durchsuchten die ge- fangenen Amerikaner an dieser Stelle noch weiter und nahmen ihnen Wertgegenstände ab. Ungefähr zur gleichen Zeit versuchte ein leichter deutscher Panzer, sich auf der Straße in eine solche Stellung zu manövrieren, daß seine Kanonen auf die Gruppe der amerikanischen Gefangenen auf dem Feld zielten. Einige TRARRERS Panzer hielten an, als sie an das Feld kamen, auf dem die entwaffneten amerikanischen Kriegsgefangenen mit erhobenen Armen oder hinter den Köpfen zusammengelegten Händen standen. 34 Ein deutscher Soldat, vermutlich ein Offizier oder ein Unteroffizier, in einem der haltenden Fahrzeuge stand auf, zog seine Pistole und feuerte wohlüberlegt in die Gruppe der amerikanischen Kriegs- gefangenen. Einer der amerikanischen Soldaten fiel. Dieser Vorgang wiederholte sich noch einmal, und ein anderer amerikanischer Soldat aus der Gruppe fiel zu Boden. Ungefähr gleichzeitig eröffneten Ma- schinengewehre von zwei Fahrzeugen auf der Straße das Feuer auf die Gruppe amerikanischer Kriegsgefangener auf dem Feld. Alle oder die meisten amerikanischen Soldaten warfen sich auf den Boden und blieben liegen, während das Feuer zwei bis drei Minuten lang an- hielt. Die Mehrzahl der Leute auf dem Feld wurde von dem Ma- schinengewehrfeuer getroffen. Die deutschen Fahrzeuge setzten dann ihren Weg in südlicher Richtung fort, gefolgt von weiteren Fahr- zeugen, die ebenfalls aus der Richtung Weismes kamen, und wenn diese Fahrzeuge das Feld erreichten, auf dem die amerikartischen Soldaten lagen, wurde mit Handfeuerwaffen von den fahrenden Fahr- zeugen auf die niedergestreckten Leichen... geschossen... Einige deutsche Soldaten, offensichtlich von der Gruppe derer, die an der Straßenkreuzung Wache hielten, gingen dann zwischen den amerika- nischen Kriegsgefangenen, die sich noch in ihrer ursprünglichen Lage auf dem Feld befanden..., umher und erschossen mit Pistolen und Gewehren oder erschlugen mit Gewehrkolben oder anderen harten Gegenständen einzeln alle amerikanischen Soldaten, die noch irgend- ein Lebenszeichen von sich gaben. In einigen Fällen wurden die Opfer aus nächster Nähe erschossen, denn als die Leichen später geborgen wurden, stellte sich heraus, daß viele von ihnen Schußwunden zwischen den Augen, an den Schläfen oder im Genick aufwiesen. Die Massaker von Paradis und St. Vith waren unentschuldbare Ver- letzungen der Gesetze und Bräuche des Krieges bezüglich der Be- handlung Gefangener. In den Jahren 1941 und 1942 unternahmen britische Stoßtrupps eine Anzahl erfolgreicher Aktionen gegen die Schiffahrt und wichtige Anlagen in Norwegen, durch die die deutsche Kriegführung wirksam geschädigt wurde. Hitler, den diese Operationen stark beunruhigten, beschloß, abschreckende Maßnahmen zu ergreifen, und erließ am 18. Oktober 1942 einen Befehl über die Behandlung gewisser 3* R 35 Kategorien von Kriegsgefangenen, der allgemein unter der Bezeich- nung„Kommandobefehl“ bekannt ist. Er enthielt folgende Bestimmungen: 1. Schon seit längerer Zeit bedienen sich unsere Gegner in ihrer Kriegführung Methoden, die außerhalb der internationalen Abmachun- gen von Genf stehen. Besonders brutal und hinterhältig benehmen sich die Angehörigen der sogenannten Kommandos, die sich selbst, wie feststeht, teilweise sogar aus Kreisen von in den Feindländern frei- gelassenen kriminellen Verbrechern rekrutieren. Aus erbeuteten Be- fehlen geht hervor, daß sie beauftragt sind, nicht nur Gefangene zu fesseln, sondern auch wehrlose Gefangene kurzerhand zu töten in dem Moment, in dem sie glauben, daß diese bei der weiteren Verfolgung ihrer Zwecke als Gefangene einen Ballast darstellen oder sonst ein Hindernis sein könnten. Es sind endlich Befehle gefunden worden, in denen grundsätzlich die Tötung der Gefangenen verlangt worden ist. 9%. Aus diesem Anlaß wurde in einem Zusatz zum Wehrmachts- bericht vom 7. Oktober 1942 bereits angekündigt, daß in Zukunft Deutschland gegenüber diesen Sabotagetrupps der Briten und ihren Helfershelfern zum gleichen Verfahren greifen wird, das heißt: daß sie durch die deutschen Truppen, wo immer sie auch auftreten, rück- sichtslos im Kampf niedergemacht werden. 3. Ich befehle daher: Von jetzt ab sind alle bei sogenannten Kom- mandounternehmungen in Europa oder Afrika von deutschen Truppen gestellten Gegner, auch wenn es sich äußerlich um Soldaten in Uniform oder um Zerstörungstrupps mit und ohne Waffen handelt, im Kampf oder auf der Flucht bis zum letzten Mann niederzumachen. Es ist da- bei ganz gleich, ob sie zu ihren Aktionen durch Schiffe und Flugzeuge angelandet werden oder mittels Fallschirms abspringen. Selbst wenn diese Subjekte bei ihrer Auffindung scheinbar Anstalten machen sollten, sich gefangenzugeben, ist ihnen grundsätzlich jeder Pardon zu ver- weigern. Hierüber ist in jedem Einzelfall zur Bekanntgabe im Wehr- machtsbericht eine eingehende Meldung an das OKW zu erstatten. 4. Gelangen einzelne Mitglieder derartiger Kommandos als Agenten, Saboteure usw. auf einem andern Weg— zum Beispiel durch die Polizei in den von uns besetzten Ländern— der Wehrmacht in die Hände, so sind sie unverzüglich dem SD zu übergeben. Jede Verwahrung unter militärischer Obhut, zum Beispiel in Kriegs- gefangenenlagern usw., ist, wenn auch nur für vorübergehend gedacht, strengstens verboten. 36 ich- nen 5. Diese Anordnung gilt nicht für die Behandlung derjenigen feind- lichen Soldaten, die im Rahmen normaler Kampfhandlungen(Groß- angriffe, Großlandungsoperationen und Großluftlandeoperationen) im offenen Kampf gefangengenommen werden oder sich ergeben. Ebenso- wenig gilt diese Anordnung gegenüber den feindlichen Soldaten, die nach Kämpfen auf See in unsere Hand fallen oder nach Kämpfen in der Luft durch Fallschirmabsprung ihr Leben zu retten versuchen. 6. Ich werde für die Nichtdurchführung dieses Befehls alle Kom- mandeure und Offiziere kriegsgerichtlich verantwortlich machen, die entweder ihre Pflicht der Belehrung der Truppe über diesen Befehl versäumt haben oder die in der Durchführung diesem Befehl zuwider handeln. Gez.: Adolf Hitler Der Kommandobefehl war eine grobe Verletzung des damals für alle am Krieg beteiligten Staaten verbindlichen Kriegsrechts und Kriegsbrauchs, und Hitler hatte anscheinend gewisse Bedenken hin- sichtlich seiner Aufnahme durch die zuständigen Stellen, an die er gerichtet war”, denn noch am selben Tag gab er ein Begleitschreiben heraus, Darin erläuterte er die Gründe für seinen Entschluß, einen Befehl zu erlassen, der in so krassem Gegensatz zu den internatio- nalen Bestimmungen über die Behandlung von Kriegsgefangenen stand. Er erklärte, es seien wie noch nie zuvor in einem Krieg neue tak- tische Methoden zur Unterbrechung von Verkehrsverbindungen, zur Einschüchterung jener Teile der Bevölkerung, die für Deutschland arbeiteten, und zur Zerstörung von Industriewerken und-anlagen in den besetzten Gebieten entwickelt worden, die für die deutsche Kriegswirtschaft arbeiteten. Im Osten nähmen diese Methoden die Form des Partisanenkrieges an, der den Deutschen bereits große Verluste an Menschen, Trans- portmitteln und Material verursacht habe. England und Amerika bedienten sich, wenn auch unter anderem Namen, einer ähnlichen Art der Kriegführung. Sie benützten Transportflugzeuge, um Truppen, * Empfänger des Befehls waren das Oberkommando der drei Wehrmachtsteile, der Oberbefehlshaber in Norwegen, der Oberbefehlshaber Südost, das Oberkommando West, das Oberkommando Süd, das Oberkommando der 20 Gebirgsjägerdivision, das Afrikakorps und der Reichsführer SS und Chef der Sipo. 37 Lebensmittel und Ausrüstungen in die besetzten Gebiete zu schaffen und setzten Sabotagetrupps von U-Booten oder Schlauchbooten aus an Land. Die Auswirkungen dieser Aktionen, erklärte Hitler, seien äußerst schwerwiegend. Die Zerstörung eines einzigen Kraftwerkes zum Bei- spiel könne die Flugzeugindustrie viele Tausend Tonnen Aluminium kosten und dadurch den Bau zahlreicher Flugzeuge verhindern. Diese Art der Kriegführung, behauptete er, sei für den Gegner ungefährlich, denn da die Sabotagetrupps in Uniform landeten und außerdem Zivil- kleidung bei sich hätten, könnten sie je nach Bedarf als Soldaten oder als Zivilisten auftreten. In dem Brief hieß es weiter: Wenn nun die deutsche Kriegführung nicht durch ein solches Ver- fahren den schwersten Schaden leiden soll, dann muß dem Gegner klargemacht werden, daß jeder Sabotagetrupp ausnahmslos bis zum letzten Mann niedergemacht wird... Es kann also unter keinen Um- ständen gestattet werden, daß ein Spreng-, Sabotage- oder Terroristen- trupp sich einfach stellt und gefangengenommen wird, um nach den Regeln der Genfer Konvention behandelt zu werden... Ich erwarte deshalb, daß sowohl die Befehlshaber der ihnen unter- stellten Armeen als auch die einzelnen Kommandeure nicht nur die Notwendigkeit eines solchen Handelns begreifen, sondern daß sie sich mit aller Energie für die Durchführung dieses Befehls einsetzen... Sollte sich die Zweckmäßigkeit ergeben, aus Vernehmungsgründen einen oder zwei Mann zunächst noch auszusparen, so sind diese nach ihrer Vernehmung sofort zu erschießen. Der Verfasser dieses Briefes hätte sich um die Durchführung des Befehls keine Sorgen zu machen brauchen. Er wurde fast durchweg buchstabengetreu ausgeführt, und auf vielen Kriegsschauplätzen sind Angehörige britischer Stoßtruppkommandos und des Special Air Ser- vice Regiment”, die alle Anspruch darauf hatten, als Kriegsgefangene behandelt zu werden, auf Grund dieses Befehls gesetzwidrig hinge- richtet worden. Den Oberbefehl über die deutschen Streitkräfte in Norwegen hatte damals General von Falkenhorst, der auch auf dem üblichen Wege * Im folgenden SAS genannt. die Abschrift Nr. 4 des Befehls zusammen mit Hitlers Erläuterungen erhielt. General von Falkenhorst leitete beide Dokumente nicht nur an die ihm unterstellten Befehlshaber weiter, sondern hielt es einige Mo- nate später sogar für notwendig, sie noch einmal ausdrücklich an die darin enthaltenen Vorschriften zu erinnern. So erließ er von sich aus einen weiteren, streng vertraulichen Befehl über die Behandlung von Kriegsgefangenen, der nur für die Offiziere bestimmt war. Von Falkenhorst verwies darin auf den sogenannten Führerbefehl vom 18. Oktober 1942 und erklärte, er habe den Eindruck, dessen Text sei, da er sofort vernichtet werden mußte, nicht mehr allen klar im Ge- dächtnis. Er wiederholte den Wortlaut des 3. Absatzes, unterstrich, daß alle Gefangenen, die zu Vernehmungszwecken zunächst geschont würden, ihre Kameraden unter keinen Umständen um mehr als 24 Stunden überleben dürften, und erinnerte die Offiziere nochmals an die bei Nichtbefolgung des Befehls zu erwartende strenge Bestrafung. Natürlich müßten bei diesen Aktionen, erklärte von Falkenhorst, alle Zivilisten, norwegische Polizisten und unerwünschte Wehrmachts- angehörige um jeden Preis ferngehalten werden. Strengste Geheim- haltung sei die ausdrückliche Pflicht aller betreffenden Kommandeure; falls in Ausnahmefällen doch einmal Angehörige von Kommando- trupps in Gegenwart von Norwegern oder mit ihrer Hilfe gefaßt würden, seien sie nicht an Ort und Stelle zu erschießen, sondern gefangenzunehmen und auf dem schnellsten Wege dem SD zu übergeben. Von Falkenhorst wiederholte also nicht nur den eigentlichen Führerbefehl, sondern ergänzte ihn noch.* * Falkenhorst mußte sich 1946 vor einem britischen Militärgericht in Braunschweig für die Ausführung des Kommandobefehls verantworten. Er wurde im Sinne von acht Anklagepunkten für schuldig befunden, die seinem Kommando unterstellten Kräfte veranlaßt zu haben, alliierten Soldaten, Matrosen und Fliegern, die an Kommando- unternehmen teilgenommen hatten, keinen Pardon zu gewähren und sie nach der Gefangennahme zu töten. Weiter wurde ihm nachgewiesen, daß er den Tod einer großen Anzahl alliierter Kriegsgefangener verursachte, indem er sie dem SD zur Hinrichtung übergab. Das Gericht verurteilte ihn zum Tode, aber der damalige Ober- befehlshaber der britischen Zone Deutschlands, Luftmarschall Sir Sholto Douglas, wandelte das Urteil in lebenslängliche Haft um Anmerkung des Verlages: Am 13. Juli 1953 wurde Falkenhorst aus der Strafanstalt Werl entlassen. 39 Im September 1942 unternahmen zwei Offiziere und zehn Mann eine Aktion gegen die Stadt Glomfjord in Norwegen, die im Combined Operations Headquarters als„Unternehmen Muskete“ bekannt war. Ihr Ziel war die Zerstörung eines Wasserkraftwerkes. Nach Erfüllung ihres Auftrages sollten sich die Teilnehmer nach Schweden durch- schlagen, da man hoffte, daß sie von dort repatriiert werden würden, Alle trugen Uniform. Der Trupp verließ England am 11. September in einem U-Boot der Freien Französischen Streitkräfte und landete vier Tage später in Norwegen. Am 20. September griff er das Kraftwerk an und ver- ursachte dabei beachtlichen Schaden. Nach erfolgreicher Ausführung ihres Unternehmens wurden die Angehörigen des Stoßtrupps auf dem Weg nach Schweden ange- griffen, und bis auf vier fielen alle einer deutschen Streife in die Hände. Einer wurde dabei verwundet und erlag später seiner Ver- letzung; die übrigen, darunter auch die beiden Offiziere, wurden zum Gestapohauptquartier in Oslo und von dort nach Deutschland ge- bracht. Was dann mit ihnen geschah, blieb eine Zeitlang ungewiß. Man erfuhr lediglich, die Offiziere seien ins Offlag IV(A) gebracht worden, das bei den britischen Gefangenen das„Bösebubenlager“ hieß, und von dort seien sie nach eintägigem Aufenthalt verschwunden. Die Eltern des einen Offiziers stellten über das Rote Kreuz Nach- forschungen an und erhielten auf Grund einer Erklärung des be- treffenden Lagerkommandanten die Auskunft, ihr Sohn sei geflohen. Das stimmte aber nicht, und erst später wurde bekannt, weshalb man sich einer solchen Version bediente: Der Offizier war im Lager von anderen Gefangenen erkannt worden, und die Deutschen konnten daher unmöglich behaupten, er sei im Kampf gefallen. Durch ein erbeutetes deutsches Dokument erfuhr man später, daß beide Offiziere„wegen Beteiligung an einem Sabotageunternehmen“ vom SD erschossen wurden. Ein ähnliches Schicksal ereilte die Angehörigen eines Stoßtrupps mit der Bezeichnung„Freshman“(„Neuling“), der im November 1942 mit zwei Schleppseglern nach Norwegen aufbrach, um das Wasser- kraftwerk von Vemork in Südnorwegen anzugreifen. Der Stoßtrupp 40 RER EETTTTHTETEN bestand aus zwei Offizieren und 27 Mann, die alle Uniform trugen; keiner von ihnen ist jemals nach Großbritannien zurückgekehrt. In einem damals veröffentlichten deutschen Kommunique hieß es, die Trupps seien zum Kampf gestellt und vernichtet worden. Das traf jedoch nicht zu. Infolge schlechten Wetters wurden die beiden Schleppsegler voneinander getrennt, und der eine ging in der Nähe von Egersund nieder. Elf Insassen überlebten den Aufprall; sie wurden von der Wehrmacht gefangengenommen, in ein Lager ge- bracht und dann erschossen. Der zweite Schleppsegler stürzte in der Nähe von Stavanger ab, und alle Überlebenden wurden zunächst gefangengenommen und nach einigen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Wehrmacht und Gestapo schließlich als Saboteure er- schossen. Im Frühjahr 1943 wurde ein weiteres Stoßtruppunternehmen gegen dieSchiffahrt in den norwegischen Häfen und Küstengewässern durch- geführt. An dieser Aktion, die unter dem Decknamen„Operation Checkmate“(„Unternehmen Schachmatt“) bekannt war, beteiligten sich ein Offizier und sechs Mann. Sie trugen alle Uniform. Der ganze Trupp wurde drei bis vier Wochen nach dem Verlassen der britischen Küste gefangengenommen und in das Gefängnis von Grini gebracht. Wo diese Männer die nächsten beiden Jahre zubrachten, ist nie festgestellt worden. 1945, wenige Wochen vor der Kapitulation Deutschlands, wurden fünf von ihnen im Konzentrationslager Sachsenhausen und einer in Belsen erschossen. Das Schicksal des siebenten ist unbekannt, da man seit seiner Gefangennahme nichts mehr von ihm gehört hat. Diese Aktionen an der Küste Norwegens wurden jedoch nicht nur von britischen Militärangehörigen ausgeführt. 1943 brachen eine An- zahl norwegischer Marineangehöriger und ein britischer Funker zu einem Stoßtruppunternehmen auf. Alle waren durch Matrosenmützen und khakifarbene Kampfuniformen als Militärangehörige zu er- kennen, Die Norweger hatten am linken Ärmel den aufgestickten roten Anker, und der Funker wies sich durch das Abzeichen der britischen Marine aus. Was mit diesen Männern geschah, geht aus einer Erklärung des ehemaligen Obersturmführers der Sipo Hans Blomberg hervor, der al später als Kriegsverbrecher abgeurteilt und wegen Beteiligung an ihrer Ermordung zum Tode verurteilt wurde. Blomberg war im Juli 1943 Leiter der Sipo in Bergen; durch den deutschen Admiral von Schrader erfuhr er, daß deutsche Marinestreit- kräfte in der Nähe von Bergen ein norwegisches Motorboot auf- gebracht und einige Mitglieder der Besatzung, darunter ein paar Verwundete, gefangengenommen hatten. Schrader erklärte, diese Seeleute seien„Piraten und keine Soldaten“ und müßten entsprechend dem Befehl des Oberbefehlshabers von der Sipo erschossen werden. Blomberg nahm die Sache selber in die Hand, und am nächsten Morgen wurden die Gefangenen hingerichtet, nachdem sie zuvor verhört worden waren. In einer Erklärung vor Gericht schilderte Blomberg, wie ihre Leichen fortgeschafft wurden. Man brachte sie mit einem Lastwagen zunächst in eine Garage. In der folgenden Nacht wurden sie in Särge gelegt und auf ein Boot gebracht, dessen Maat ein Oberwachtmeister der Wasserschutzpolizei, ein gewisser Tiedmann aus Hamburg, war. Die Särge versah man mit Sprengladungen, die dann unter Wasser zur Explosion gebracht wurden. Alle Matrosen und Soldaten, die auf diese Weise umgebracht wurden, waren bona fide Angehörige der alliierten Streitkräfte; sie trugen Uniformen, beteiligten sich an völkerrechtlich einwandfreien Kampfhandlungen und hatten somit Anspruch auf den Schutz der Kriegsgefangenen-Konvention vom Jahre 1929, die für alle krieg- führenden Staaten verbindlich war. Im September 1944 wurden Fallschirmjäger des SAS in einzelnen Gruppen über den Vogesen abgesetzt, von wo sie Operationen gegen die feindlichen Eisenbahnverbindungen in Ostfrankreich durchführten. Eine solche Gruppe, die aus einem Offizier und zehn Mann bestand, hielt sich in dem kleinen Dorf Raon l’Etape verborgen, als sie von überlegenen Kräften angegriffen wurde. Nach einem kurzen Gefecht, bei dem der Offizier verwundet wurde, gerieten alle in Gefangen- schaft. Aber obgleich die Einheit, die sie gefangennahm, der SS angehörte, wurden sie nach ihrer Vernehmung entgegen dem Kommandobefehl 42 aus irgendwelchen unbekannten Gründen nicht erschossen, sondern der Wehrmacht übergeben. Als der örtliche SS-Kommandant davon erfuhr, geriet er in helle Wut. Er setzte sofort alle Hebel in Bewegung, und nach 48 Stunden waren die Gefangenen wieder in den Händen der SS. Sie wurden in einem Lager des Sicherheitsdienstes in der Nähe von Straßburg interniert; in der folgenden Woche brachte man sie an eine abgelegene Stelle in der weiteren Umgebung des Lagers, wo sie ihr eigenes Grab schaufeln mußten und dann erschossen wurden. 1945 wurden ihre Leichen von einer britischen Einheit zur Untersuchung von Kriegs- verbrechen aufgefunden und exhumiert. Jeder Gefangene war durch Genickschuß getötet worden. In anderen ähnlichen Fällen wurden ebenfalls zahlreiche Ange- hörige des SAS entgegen der Kriegsgefangenen-Konvention vom Jahre 1929 nach der Gefangennahme ermordet. So auch eine Gruppe von 32 Angehörigen des 1. SAS-Regiments, die alle Uniform trugen. Im Departement Vienne wurden sie von Einheiten des deutschen 80. Korps gefangengenommen und ins Gefängnis von Poitiers ge- bracht. Dort wurden sie unter dem Befehl eines Dr. Herold von Angehörigen der Sipo verhört. Dann kam die Anweisung, die Ge- fangenen entsprechend dem Kommandobefehl dem SD zu übergeben. Dr. Herold, zu seiner Ehre sei es gesagt, weigerte sich, zur Über- raschung aller, sie auszuliefern. Der Stabschef des Korps, Oberst Köstlin, warnte ihn vor den ernsten Konsequenzen, die die Nicht- befolgung des Befehls nach sich ziehen könnte, aber Herold blieb fest. Die Entscheidung über das weitere Schicksal der Gefangenen lag somit beim Befehlshaber des Korps, General Kurt Gallenkamp, dessen Stabschef angewiesen wurde, ihre Erschießung zu veranlassen. Vom Korpshauptquartier wurde ein Offizier abkommandiert, der dafür zu sorgen hatte, daß der Befehl auch ausgeführt wurde. Zwei Tage später brachte man Leutnant C. und 29 seiner Kame- raden beim Morgengrauen mit einem Lastwagen von Poitiers zur Hinrichtungsstätte. Als sie dort ankamen, teilte der Vertreter des Korps, Hauptmann Schönig, dem Offizier mit, daß er und seine Leute „auf Befehl Hitlers“ erschossen würden. Schönig erklärte weiter, er 43 schäime sich in diesem Augenblick, die Uniform eines deutschen Offiziers zu tragen. Er sah sich indessen die Erschießungen mit an, sammelte die Kennmarken der Gefangenen ein und meldete den Behörden des Roten Kreuzes auftragsgemäß, sie seien im Kampf ge- fallen.* Etwa zur gleichen Zeit wurde eine weitere Gruppe britischer Fall- schirmspringer bei Paris von einem Flugzeug in der Nähe ihres Zieles abgesetzt. Auch sie trugen vollständige Kampfausrüstung. Kurz nach der Landung wurden sie von örtlichen deutschen Kräften umzingelt. Sie erlitten Verluste, und schließlich wurden sieben von ihnen gefangengenommen und nach Paris in das berüchtigte Gestapo- Hauptquartier in der Avenue Foch gebracht. Dort wurden sie ver- hört. Es scheinen dann Zweifel aufgetaucht zu sein, ob man sie wieder der Wehrmacht aushändigen sollte, die sie gefangengenommen hatte, oder ob sie nach dem Kommandobefehl hinzurichten wären. Deshalb wurde dem RSHA in Berlin ein Bericht über ihre Vernehmung mit dem Ersuchen um Instruktionen für ihre weitere Behandlung über- imittelt. Da Berlin nicht antwortete, wurde noch zweimal gemahnt. Etwa einen Monat später traf schließlich die Antwort ein: Die Gefangenen sollten binnen 24Stunden, und zwar„inZivil“, erschossen werden. Am nächsten Tag ließ man sie Zivilkleidung anlegen und verlud sie auf einen Lastwagen, der vor dem Gestapo-Hauptquartier bereitstand. Man gab ihnen ein paar Butterbrote und erklärte, sie würden„eine lange Reise machen“. Die Fahrt dauerte vier Stunden und endete auf einem Feld in der Nähe von Noailles. Dort mußten die Gefangenen aussteigen und zu einer Lichtung in einem benachbarten Wald marschieren. Die Wachen, die mit Maschinenpistolen bewaffnet waren, ließen sie in einer Reihe antreten, und dann stellte sich das Hinrichtungskommando ihnen gegenüber auf. * General Gallenkamp, Oberst Köstlin, Hauptinann Schönig und andere wurden 1946 wegen ihrer Beteiligung an der Tötung dieser Kriegsgefangenen vor ein briti- sches Militärgericht in Deutschland gestellt und alle für schuldig befunden. Gallen- kamp wurde zum Tode durch Erhängen verurteilt, aber zu lebenslänglicher Haft be- gnadigt. Köstlin wurde zu lebenslänglicher und Schönig zu fünf Jahren Haft verurteilt. 44 Zieles äften ı von tapo- 2 Ver- vieder hatte, I Ba Der Führer des deutschen Kommandos holte ein Stück Papier hervor und las den britischen Soldaten mit Hilfe eines Dolmetschers vor, daß sie der Zusammenarbeit mit dem französischen Maquis für schuldig befunden und zum Tode durch Erschießen verurteilt worden seien. In Wirklichkeit hatte keinerlei Gerichtsverfahren stattgefunden, und ein derartiges Urteil hätte in jedem Falle nicht den Tatsachen entsprochen. Außerdem hatte der britische Trupp bewaffnet und in Uniform eine legale Luftlandung vorgenommen. Was dann geschah, wird am besten mit den Worten von zwei Überlebenden wiedergegeben. Einer von ihnen war ein Tscheche, der in der britischen Armee diente.„Ich öffnete meine Handschellen mit meinem Uhrenschlüssel“, sagte er,„und rannte den Berg hinunter. Ich wurde nicht getroffen. Später schlug ich mich zu einem fran- zösischen Dorf durch, und nachdem ich mich ein paar Tage versteckt gehalten hatte, schloß ich mich der französischen Widerstands- bewegung an.“ Der andere, ein Fallschirmspringer namens Jones, sagte:„Ich rannte, was ich nur konnte. Als ich etwa 15 Schritt zurückgelegt hatte, fiel ich hin, da ich durch die Handschellen das Gleichgewicht verlor. ‘Es brach eine tolle Schießerei los, aber ich wurde nicht getroffen. Nach einer kleinen Weile kroch ich zu einer Gruppe von Bäumen und stellte mich hinter einen von ihnen. Ich sah die Leichen von vier meiner Kameraden am Boden liegen, doch keine Spur von den Deut- schen; aber in der Nähe der Straße, in 150 Schritt Entfernung, war eine starke Schießerei im Gange. Ich hielt mich eine Zeitlang in den Wäldern versteckt. Dann gelang es mir, ein französisches Dorf zu erreichen.“ Die unmittelbar Verantwortlichen für diese Erschießungen wußten sehr wohl, daß der Befehl aus Berlin eindeutig gesetzwidrig war, denn es hieß ausdrücklich, daß die Gefangenen in Zivil erschossen werden sollten, damit man sie für Mitglieder des Maquis halten konnte. Außerdem erfolgte die Hinrichtung in einem Wald, der mehr als vier Fahrtstunden von Paris entfernt war, und alle wußten genau, daß es sich bei ihren Opfern um britische Kriegsgefangene handelte, die in offenem Kampf und in voller Uniform gefangengenommen worden waren. 45 1943, als die alliierten Bombenangriffe auf Deutschland immer heftiger wurden, befahl der Oberbefehlshaber der Luftwaffe, in den Wohnbezirken der Großstädte Kriegsgefangenenlager einzurichten, um der Bevölkerung auf diese Weise einen gewissen Schutz zu ver- schaffen. Wurde dieser Zweck nicht erreicht, so hatte man zum Trost wenigstens die Gewißheit, daß bei Angriffen auch kriegsgefangene alliierte Flieger unter den Opfern sein würden. Am 3. September 1943 kam aus dem Führerhauptquartier folgender Befehl: ... Ob. d. L. schlägt vor, diese Lager(für Luftwaffengefangene— d. Ü.) innerhalb städtischer Wohngebiete einzurichten, zugleich als Schutz für die betreffende städtische Bevölkerung, und darüber hinaus alle bestehenden Lager mit den zur Zeit etwa 8000 englischen und amerikanischen Luftwaffenkriegsgefangenen in luftgefährdete Großstädte zu verlegen... Dieser Befehl stand in klarem Gegensatz zum Geist des Artikels 9 der Kriegsgefangenen-Konvention vom Jahre 1929, nach dem Kriegs- gefangene nicht dazu benutzt werden durften, gewisse Punkte oder Gebiete durch ihre Anwesenheit vor einer Bombardierung zu schützen. Außerdem besagte Artikel 2:„Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Macht, aber nicht der Gewalt der Personen oder Truppenteile, die sie gefangengenommen haben. Sie müssen jederzeit menschlich behandelt und insbesondere vor Gewalttätig- keiten, Beleidigungen und öffentlicher Neugier geschützt werden. Vergeltungsmaßnahmen gegen sie sind verboten.“ In flagranter Verletzung dieser Bestimmungen wurden viele alliierte Flieger, die aus kampfunfähig gemachten Flugzeugen über Deutsch- land absprangen, nicht als Kriegsgefangene behandelt, sondern von deutschen Zivilisten, die oft von hohen Beamten aufgestachelt und in jedem Falle gedeckt wurden, mißhandelt, geschlagen und er- mordet. Göring, Himmler und Kaltenbrunner hielten eine Reihe bedeut- samer Konferenzen ab, auf denen eine Liste der Fliegeroperationen aufgestellt wurde, die im Gegensatz zu normalen Kriegshandlungen 46 als Terrorakte gelten sollten. Alle Bombenangriffe auf die Zivil- bevölkerung waren danach als Terrorangriffe anzusehen, und es wurde beschlossen, daß„das Lynchrecht die Regel sein sollte“. In einem Befehl, den Himmler am 10. August 1943 an alle höheren SS- und Polizeiführer herausgab und der von ihnen mündlich an ihre Untergebenen weitergegeben wurde, findet sich folgende Stelle:„Es ist nicht Aufgabe der Polizei, sich in Auseinandersetzungen zwischen deutschen Volksgenossen und abgesprungenen englischen und ame- rikanischen Terrorfliegern einzumischen.“ Das deutsche Volk wurde dazu angestiftet, abgeschossene alliierte Flieger zu„bestrafen“. In einem Artikel im„Völkischen Beobachter“ vom 29. Mai 1944 schrieb Goebbels: Es ist nur mit Hilfe der bewaffneten Macht möglich, bei solchen Angriffen abgeschossene Feindpiloten in ihrem Leben zu sichern, da sie sonst von der heimgesuchten Bevölkerung totgeschlagen werden. Wer hat hier recht, die Mörder, die nach ihren feigen Untaten noch eine humane Behandlung seitens ihrer Opfer erwarten, oder die Opfer, die sich nach dem Grundsatz zur Wehr setzen wollen: Auge um Auge, Zahn um Zahn? Diese Fragen dürften nicht schwer zu beant- worten sein. Es scheint uns kaum noch möglich und erträglich, deutsche Polizei und Wehrmacht gegen das deutsche Volk einzusetzen, wenn es Kindermörder so behandelt, wie sie es verdienen. Auch Martin Bormann übermittelte im Mai 1944 allen Reichsleitern, Gauleitern und Kreisleitern ein Rundschreiben zu dieser Frage. Nach der Feststellung, daß oft Frauen und Kinder von englischen und amerikanischen Fliegern auf der Straße beschossen worden waren, erklärte er: Mehrfach ist es vorgekommen, daß abgesprungene oder notgelandete Besatzungsmitglieder solcher Flugzeuge unmittelbar nach der Fest- nahme durch die auf das äußerste empörte Bevölkerung an Ort und Stelle gelyncht wurden. Von polizeilicher und strafrechtlicher Ver- folgung der dabei beteiligten Volksgenossen wurde abgesehen. Nach Erhalt dieses Rundschreibens gab der Gauleiter von West- falen-Süd, Albert Hoffmann, allen Landräten, Bürgermeistern und Polizeibeamten seines Bereichs die folgende Anweisung: 47 Sämtliche Jabo-Piloten, die abgeschossen werden, sind grundsätzlich der Volksempörung nicht zu entziehen. Ich erwarte von allen Dienst- stellen der Polizei, daß sie sich nicht als Beschützer dieser Gangster- typen zur Verfügung stellen. Behörden, die dem Volksempfinden zu- widerhandeln, werden von mir zur Rechenschaft gezogen. Alle Polizei- und Gendarmeriebeamten sind unverzüglich über diese meine Auf- fassung zu informieren. Der Gauleiter von Baden und Elsaß, der berüchtigte Robert Wagner”, erließ für seinen ganzen Gau den Befehl, sämtliche abge- schossenen oder abgesprungenen Flieger zu töten. Er erklärte, die Angriffe verursachten große Verheerungen in Deutschland, es sei ein unmenschlicher Krieg, und kein gefangengenommener Flieger solle als Kriegsgefangener behandelt werden, denn er verdiene keine Gnade. Diese systematische Aufwiegelung blieb nicht ohne Ergebnis. In den Jahren 1944 und 1945 kam es zu zahlreichen Angriffen deutscher Zivilisten auf alliierte Flieger, die das Recht hatten, als Kriegs- gefangene behandelt zu werden, und viele von ihnen wurden von der Bevölkerung gelyncht oder von Polizei- oder Volkssturmangehörigen erschossen. Ein Deutscher namens Grüner, der Wagner unterstand, beschrieb dem Vertreter einer amerikanischen Kommission zur Untersuchung von Kriegsverbrechen, wie er auf dem Weg durch Rheinweiler vier britische Flieger entdeckte, die von deutschen Soldaten aus dem Rhein gerettet worden waren. Die Soldaten lehnten es ab, sich mit den Ge- fangenen zu befassen, und so beschloß Grüner, sie entsprechend den Befehlen Wagners persönlich hinzurichten. Er schoß mit einer Ma- schinenpistole alle vier von hinten nieder und warf die Leichen dann wieder in den Rhein. Am 21. Juni 1944 wurden über Mecklenburg zwei Flugzeuge vom Typ„Liberator“ abgeschossen. Die Besatzungen beider Maschinen, insgesamt 15 Mann, waren unverletzt. Alle wurden unter dem üblichen Vorwand des„Fluchtversuchs“ erschossen. Dieses Ver- brechen wird durch ein Dokument bestätigt, das in den Stabsakten * Robert Wagner wurde 1946 von dem ständigen französischen Militärgericht in Straßburg wegen der Ermordung alliierter Flieger und wegen zahlreicher anderer Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt. 48 des 11. Luftgaukommandos gefunden wurde. Wie es darin heißt, wurden sechs Besatzungsangehörige bei einem Fluchtversuch erschossen und die übrigen neun der Polizei in Waren übergeben. Von diesen wurden weitere sieben erschossen, und zwar bei einem„Flucht- versuch“ auf dem Transport in ein Gefangenenlager. Auch die beiden Offiziere, Leutnant H. und Leutnant L., wurden noch am gleichen Tag unter demselben Vorwand umgebracht. Einen besonders feigen Anschlag verübten Angehörige der Allge- meinen SS und der Hitlerjugend gemeinsam in der süddeutschen Stadt Pforzheim. Im Februar 1945 wurde Pforzheim von alliierten Flugzeugen heftig angegriffen und stark zerstört. Die Bevölkerung hatte große Verluste, und viele Obdachlose mußten in das benach- barte Huchenfeld evakuiert werden. Etwa drei Wochen später erhielt eine„Fliegende Festung“ auf dem Rückflug von einem Angriff auf Leipzig in der Nähe von Baden-Baden einen Flaktrefier. Die Be- satzung— zehn britische Offiziere und Offiziersanwärter— konnte sich durch Absprung retten. Sieben von ihnen wurden gefangengenommen und vorübergehend im Gefängnis von Buhl inhaftiert. Am nächsten Morgen führte man sie durch die Straßen von Pforz- heim, wo sie von den Einwohnern mißhandelt wurden, und brachte sie dann nach Huchenfeld. Dort sperrte man sie ins Kesselhaus der neuen Schule ein, wo sie sich für die Nacht einrichten sollten. Aber ehe sie dies tun konnten, brach ein ganzer Trupp Zivilisten die Tür auf und drang in den Keller ein. Unter ihnen befand sich auch der Bürgermeister, der dazu eigens von einer Hochzeitsfeier geholt worden war. Die Wachen lieferten ihre Gefangenen auf Gedeih und Verderb der tobenden Menge aus, von der sie zunächst mißhandelt und dann zum Friedhof geschleift wurden. Unterwegs konnten drei der Flieger entkommen, einer von ihnen, ein Offizier, wurde jedoch später wieder ergriffen und aufs nächste Polizeirevier gebracht. Am Tag darauf holte man ihn aus seiner Zelle und führte ihn an einer Gruppe von Einwohnern vorbei, die am Ein- gang eines Luftschutzraumes standen. Sie fielen über ihn her und schlugen ihn fast buchstäblich zu Brei. Schließlich gab ihm ein sech- zehnjähriger Hitlerjunge— nach dessen eigenen Worten— einen 4 R287 49 „Gnadenschuß“ in den Kopf. Die deutsche Polizei tat nichts, um die Menge zu zügeln, und nahm auch keine Verhaftungen vor. Die übrigen vier Gefangenen, denen es nicht gelungen war, zu ent- kommen, wurden von der Menge zum Friedhof gebracht und dort erschossen. Die Hitlerjugend spielte bei dieser Angelegenheit eine wesentliche Rolle. Ein Beteiligter schrieb später:„Der Bannführer hielt eine kurze Ansprache, die unser junges Blut zum Kochen brachte, dann verteilte er Waffen und Munition. Man sagte uns, in der Huchenfelder Schule seien sieben britische Flieger; wir sollten sie herausholen und er-. schießen.“ Als die Menge in den Keller stürzte, tat sie es in der klaren Absicht, die Gefangenen dort zu töten, und nur durch das Eingreifen des Bürgermeisters wurden sie erst noch zum Friedhof gebracht. Seine Sorge galt jedoch nicht den Fliegern. Er wandte sich lediglich mit allem Nachdruck gegen die Idee, sie ausgerechnet im Schulkeller zu erschießen.„Es würde unsere Kinder, die da hineingehen müssen, ständig gruseln“, meinte er. Kurz nach der Erschießung der Flieger kehrte der Bürgermeister zu der Hochzeitsfeier zurück, von der man ihn am frühen Abend so unvermittelt fortgeholt hatte. In der Nacht vom 24. zum 25. März 1944 entflohen 76 kriegs- gefangene Offiziere der britischen Luftwaffe aus dem Stalag Luft III in Sagan in Schlesien. 15 von ihnen wurden bald wieder fest- genommen und ins Lager zurückgebracht; drei Gefangenen gelang die Flucht, acht wurden nach ihrer Festnahme der Gestapo übergeben, und die übrigen 50 wurden erschossen. Den ersten Anhaltspunkt für ihr Schicksal gab eine Erklärung des OKW, die der amtierende Kommandant am 6. April dem rangältesten britischen Offizier des Lagers vorlas. Darin wurde behauptet, von den Flüchtigen seien 41 erschossen worden— einige, als sie sich ihrer Festnahme widersetzten und andere bei einem erneuten Fluchtversuch auf dem Rücktransport ins Lager. Namen wurden nicht genannt. Neun Tage später erhielt der britische Offizier eine Liste mit den Namen von 47 Erschossenen, und einen Monat später wurden drei 50 weitere Namen mitgeteilt. In jedem Fall wurden dieselben Gründe angegeben. Es traf aber durchaus nicht zu, daß diese Männer erschossen worden waren, weil sie sich ihrer erneuten Gefangennahme widersetzt oder abermals zu flüchten versucht hatten. Sie waren vielmehr alle auf direkten Befehl Hitlers von der Gestapo umgebracht worden. Die erste Nachricht von ihrem Geschick erreichte die Außenwelt, als der Gesandte der Schweiz in Berlin, Monsieur Naville, im Juni die Antwort auf eine Anfrage erhielt, die er als Vertreter der Schutz- macht an die deutsche Regierung gerichtet hatte. In dieser Antwort- note hieß es, 37 Gefangene britischer Nationalität und 13 nicht- britischer Nationalität, die aus dem Stalag Luft III entflohen waren, seien erschossen worden, als sie sich ihrer erneuten Festnahme wider- setzten oder abermals zu fliehen versuchten. Die Urnen mit ihrer Asche seien zur Bestattung nach Sagan übergeführt worden. Monsieur Naville ließ sich jedoch nicht täuschen. In seiner Antwort auf die deutsche Note bezeichnete er die Verbrennung als„höchst ungewöhnlich, da es normalerweise üblich ist, einen Gefangenen mit militärischen Ehren in einem Sarg zu bestatten“. Weiter wies er darauf hin, daß von diesen 50 Offizieren, die in den verschiedensten Gegenden Deutschlands wieder aufgegriffen wurden, aller Wahr- scheinlichkeit nach einige nur verwundet worden wären, wenn sie tatsächlich, wie behauptet, Widerstand geleistet oder einen zweiten Fluchtversuch unternommen hätten. Jedenfalls sei es höchst unwahr- scheinlich, daß alle dabei getötet worden seien. So unklug es von den Deutschen war, diese Lücke in ihrer Beweis- führung zu übersehen, so weise war ihre Weigerung, der Schutzmacht, wie es sonst üblich war, Einzelheiten über die tatsächlichen Umstände mitzuteilen, unter denen die Offiziere ums Leben gekommen waren. Aber lassen wir Keitel selber sprechen. Er berichtete, daß er eines Morgens die Meldung von der Flucht und zugleich auch die Mitteilung erhielt, daß etwa 15 der flüchtigen Offiziere in der Umgebung des Lagers wieder ergriffen worden seien.„Beim Mittags-Lagevortrag in Berchtesgaden hatte ich die Absicht, diesen an sich sehr unan- genehmen, weil in kürzester Zeit dritten Vorfall einer solchen Massen- Alucht nicht zu melden.“ 4 R 5l Himmler kam ihm jedoch zuvor und machte seinem Führer in Keitels Anwesenheit von dem Vorgefallenen Meldung. Hitler tobte und erklärte, die Flüchtigen sollten nach ihrer Festnahme in den Händen des SD bleiben und der Wehrmacht nicht zurückgegeben werden. Er beauftragte Himmler, dafür zu sorgen, daß dies auch geschehe. Nach der Konferenz ließ Keitel den Leiter der für die Kriegs- gefangenen zuständigen Abteilung des OKW und General von Grävenitz zu sich kommen. Keitel machte einen aufgeregten und nervösen Eindruck, als sie sein Büro betraten. Er berichtete, daß Göring ihm soeben in Hitlers Gegenwart Vorwürfe gemacht hatte, weil wieder einige Kriegsgefangene entkommen waren. Diese Aus- brüche müßten aufhören, sagte er. Man werde sehr strenge Maß- nahmen ergreifen...„Die(Entflohenen— d. Ü.) werden erschossen, die meisten sind wohl schon tot.“ General von Grävenitz protestierte und erklärte, das gehe nicht, denn in der Genfer Konvention vom Jahre 1929 werde ausdrücklich gesagt, daß Flucht kein ehrenrühriges Vergehen sei. Sein Protest blieb jedoch wirkungslos. Die Erschießungen wurden von der Gestapo vorgenommen. Nach der Konferenz bei Hitler hatte Himmler alle Hebel in Bewegung gesetzt, und auf Befehl Kaltenbrunners war von den zuständigen Stellen eine Großfahndung eingeleitet worden. Innerhalb weniger Tage waren die geflohenen Offiziere bis auf drei wieder festgenommen, die meisten von ihnen in Schlesien; einige waren jedoch bis Kiel und Straßburg gekommen. Dann trat die Gestapo in Aktion. Das Folgende i.t ein Bericht über die Erschießung eines der Opfer, den die Anklagevertretung im Prozeß gegen Max Wielen und 17 Gestapoangehörige, die an diesem Verbrechen teilnahmen, dem Gericht vorlegte. Fliegerleutnant H. hatte schon das Elsaß erreicht, als er von der Kripo wieder festgenommen und ins Gestapo-Hauptquartier in Straßburg gebracht wurde. Der Erschießungsbefehl lag noch nicht vor, aber im weiteren Verlauf des Tages traf ein Fernschreiben vom RSHA ein, in dem die Dienststelle in Straßburg angewiesen wurde, den britischen Kriegsgefangenen unverzüglich in Richtung Breslau zu befördern und unterwegs auf der Flucht zu erschießen. Ein Leichenbestatter sollte angewiesen werden, die Leiche in ein 92 Krematorium zu bringen und sie dort verbrennen zu lassen. Die Urne war dem Leiter der Kriminalpolizei im RSHA zu übersenden. Über den Inhalt des Fernschreibens und die Angelegenheit über-[1 haupt durften nur die unmittelbar Beteiligten informiert werden. Sie| wurden durch Handschlag zu strengstem Stillschweigen verpflichtet.| Kriegs- Die Erledigung dieser Aufgabe war sofort zu melden, und das Fern-| | von schreiben mußte sogleich vernichtet werden.| n und Es wurde vereinbart, Fliegerleutnant H. auf dem Weg zum Kon-(il e, daß zentrationslager Natzweiler zu töten und die Leiche im Lager ver-| hatte, brennen zu lassen. Der Gefangene wurde von zwei Gestapo-Leuten| namens Driesner und Hilker sowie einem Fahrer, der gleichfalls der Gestapo angehörte, im Auto abtransportiert. Unterwegs erlaubte man ihm, auszusteigen und im Wald sein Bedürfnis zu verrichten. Wäh- » rend des Aufenthalts wurde er von Driesner in eine Unterhaltung verwickelt und dabei von Hilker hinterrücks erschossen. Dann brachte man die Leiche nach Natzweiler; dem Lagerkommandanten wurde gesagt, es handle sich um einen Kriegsgefangenen, der beim Flucht- versuch erschossen worden sei. Auf ähnlichem Wege kam ein anderer der flüchtigen Gefangenen ' um, der zu seinem Unglück gefaßt wurde, als er nur noch eine halbe Meile von der Schweizer Grenze entfernt war. Wie im ersten Fall, wurde Natzweiler als Verbrennungsort aus-| ersehen. Kurz vor der Ankunft im Lager ließ der Führer der Eskorte| das Auto unter dem Vorwand anhalten, er wolle austreten gehen;\i# der Gefangene, der Handschellen trug, wurde gefragt, ob er nicht auch aussteigen möchte. Er tat es und wurde auf dieselbe Weise wie Fliegerleutnant H. erschossen. Vier weitere Offiziere wurden in der Nähe von Kiel ergriffen, und Oscar Schmidt, ein Beamter der Gestapo in Kiel, der an ihrer Ermor- dung beteiligt war, schilderte, wie er eines Morgens mit sechs anderen H Gestapo-Angehörigen— Post, Kahler, Jacobs, einem anderen Schmidt, Denkmann und Struve— zu seinem Chef beordert wurde. Sie erhiel-| ten den Befehl, nach Flensburg zu fahren, um dort vier britische l ıl Offizierskriegsgefangene in Empfang zu nehmen. Im Falle des gering-| N sten Fluchtversuchs sollten sie von der Schußwaffe Gebrauch machen. Dabei wurde ihnen zu verstehen gegeben, dies bedeute nichts Sr EETFTRS 53 l EIER anderes, als daß die Offiziere„beseitigt“ werden müßten. Die Nicht- befolgung dieses Befehls, der von Kaltenbrunner gekommen sei, werde mit dem Tod bestraft; außerdem würden ihre Familien da- durch mit Schande bedeckt. Ein ähnliches Schicksal erwarte jeden, der über die Angelegenheit reden würde. Post erhielt den Befehl über die Gestapo-Angehörigen, die kurz vor Mittag in Flensburg ankamen und die vier Offiziere nach dem Mittagessen übernahmen. Sie fesselten den Gefangenen die Hände auf dem Rücken und verluden sie in zwei Autos, die im Hof der Kripo-Dienststelle bereitstanden. Einen der Offiziere nahm Post selber in seinem Wagen mit, die anderen drei fuhren im zweiten Auto, in dem sich auch der Fahrer Jacobs und die beiden Schmidt befanden. Die Methode der Hinrichtung wurde zweifellos auf höherer Ebene beschlossen, denn ebenso wie bei den Morden im Elsaß und an der Schweizer Grenze vereinbarte man auch in diesen Fall, den Offizieren unterwegs an einer bestimmten Stelle Gelegen- heit zu geben, ihr Bedürfnis zu verrichten. Oscar Schmidt sollte dann das Signal zum Schießen geben. Posts Wagen hielt bereits am vorgesehenen Tatort, als der zweite ihn erreichte und von dem auf der Straße stehenden Denkmann zum Halten aufgefordert wurde. Oscar Schmidt ließ die Gefangenen aus- steigen, um ihr Bedürfnis zu verrichten. Sie kamen der Aufforderung nach und wurden auf ein Feld geführt, wobei ihnen Schmidt in ein paar Schritt Abstand folgte. In seinem Bericht heißt es weiter: Als ich nur noch etwa sechs Schritt von der Gruppe entfernt war, stieß einer der Offiziere plötzlich einen Schrei aus, und alle liefen auseinander; gleichzeitig wurden Schüsse abgefeuert, und die Oili- ziere fielen hin und lagen mit dem Gesicht auf dem Boden. Ich sah Franz Schmidt und Jacobs in diesem Augenblick mit gezogener Pistole direkt hinter den Offizieren. Ich hatte auch eine Pistole in der Hand; sie war geladen und entsichert...., in diesem Augenblick rief mir Post zu:„Du hast nicht geschossen, der Mann lebt.“ Da erhob sich einer der Offiziere, und Post, der Kahler das Gewehr aus der Hand gerissen hatte, gab zwei Schüsse auf den am Boden liegenden Offizier ab. Ich war nicht dazu gekommen, auf diesen Offizier zu schießen, denn er hatte sich sofort zu Boden geworfen, als die ersten Schüsse abgegeben 54 u wurden. Nachdem Post diesen Offizier zweimal in den Rücken ge- schossen hatte, schoß er alle übrigen Offiziere, die, anscheinend tot, auf dem Boden lagen, noch einmal mit dem Gewehr in den Kopf. Dann entfemte er ihre Handschellen. Ich erhielt Befehl, auf die An- kunft eines Leichenwagens zu warten und die Leichen dann zur Ver- brennung ins Krematorium zu bringen, was ich auch tat. Etwa drei Monate später erfuhren die Täter von ihrem Chef, daß eine Kommission des Roten Kreuzes kommen würde, um die Ange- legenheit zu untersuchen. Sie wurden alle erneut zum Tatort gebracht und angewiesen, bei etwaigen Vernehmungen zu sagen, die Offiziere seien erschossen worden, als sie zur Hecke am Rand des Feldes liefen, um sich der Wagen zu bemächtigen. Dabei schärfte man ihnen aber- mals ein, welch fürchterliche Folgen sie erwarteten, falls einer von ihnen den wahren Sachverhalt schildern sollte. Auf diese Weise wurden 50 kriegsgefangene britische Offiziere kaltblütig hingemordet, und in jedem Falle ging ein offizieller Bericht an das RSHA, daß sie bei einem Fluchtversuch getötet worden seien. Die zivilisierte Welt war entsetzt, als sie von diesem Verbrechen erfuhr, das im Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürn- berg als„klarer Mord unter völligem Bruch des Völkerrechts“ be- zeichnet wurde. Im November 1944 gab das OKW besondere Anweisungen— den sogenannten„Kugelerlaß“-— heraus, wonach ganze Kategorien von Kriegsgefangenen der Sipo und dem SD zu übergeben waren: 1. alle wieder ergriffenen sowjetischen Kriegsgefangenen; 9. alle sowjetischen Offiziers-Kriegsgefangenen, die sich weigerten zu arbeiten; 3. alle sowjetischen Kriegsgefangenen, die von den sogenannten Einsatzkommandos des SD in den Kriegsgefangenenlagern aus- gesondert wurden; 4. alle Insassen von Kriegsgefangenenlagern, denen ein Vergehen zur Last gelegt wurde, für dessen Bestrafung der Kommandant keine hinreichenden disziplinarischen Befugnisse zu haben meinte; 5. alle Kriegsgefangenen, die unter einen Sonderbefehl des OKW fielen. Die„Sonderbehandlung“, der sämtliche Angehörigen dieser Kate- gorien damit ausgeliefert wurden, bestand darin, daß man ihnen zunächst den Kriegsgefangenenstatus aberkannte; dann kamen sie ins Konzentrationslager Mauthausen, wo sie durch Genickschuß umge- bracht wurden.’ In Mauthausen wurden sie als„K“-Gefangene geführt. Im Gegen- satz zu den gewöhnlichen Häftlingen wurden sie bei ihrer Ankunft im Lager nicht registriert, und ihre Namen waren außer den Mit- arbeitern der„Politischen Abteilung“* niemandem bekannt. Man brachte die Opfer sogleich in den Arrestblock, wo sie sich entkleiden mußten; dann führte man sie in einen Raum in der Nähe des Krematoriums, der zu Tarnungszwecken als Duschraum bezeichnet wurde, in Wirklichkeit jedoch speziell für Hinrichtungen durch Er- schießen oder Vergasen bestimmt war. Ein französischer Offizier, der selber in Mauthausen interniert war, beschrieb eine der Methoden, mit denen diese„K“-Gefangenen um- gebracht wurden:„Das Erschießen erfolgte mit Hilfe einer Meßvor- richtung. Der Gefangene wurde mit dem Rücken an einen Meßstab gestellt, der mit einer automatischen Vorrichtung versehen war. So- bald der Holzschieber, mit dem die Größe gemessen wurde, den Kopf berührte, wurde ein Schuß ins Genick des Gefangenen ausgelöst.“ Manchmal wurden die Opfer auch in Gruppen, nur mit Hemd und Unterhose bekleidet, in den Steinbruch geführt und dort mit Ma- schinengewehren niedergemäht. In jedem Falle lautete der Vermerk auf dem Totenschein:„Beim Fluchtversuch erschossen.“ Im Feldzug gegen die Sowjetunion war es von Anfang an offen- kundig, daß die Deutschen beabsichtigten, sich über alle Gesetze und Gepflogenheiten bezüglich der Gefangenenbehandlung hinweg- zusetzen. Die UdSSR gehörte zwar ursprünglich nicht zu den Partnern der Genfer Kriegsgefangenenkonvention, sie war aber der„Konvention über die Kranken und Verwundeten“ beigetreten. Außerdem war sie eine der Signatarmächte der Haager Konvention. Im Prozeß gegen * Die Politische Abteilung war für die sogenannten politischen Häftlinge zuständig. 56 die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg wurde behauptet, die Genfer Konvention hätte für den Feldzug gegen die Sowjetunion keine Gül- tigkeit gehabt, aber der Internationale Militärgerichtshof entschied, daß dies doch der Fall war. Schon Ende des vergangenen Jahrhunderts waren mit der Haager Konvention gewisse Regeln über die Rechte und Pflichten der krieg- führenden Staaten hinsichtlich der Behandlung von Kriegsgefangenen aufgestellt worden, und die Hohen Vertragschließenden Parteien dieser Konvention erklärten, daß„in Fällen, die in den von ihnen angenommenen Artikeln nicht vorgesehen sind, die Einwohner und die Kriegführenden unter dem Schutz und der Zuständigkeit der Prinzipien des Völkerrechts stehen, wie es sich von den unter zivili- sierten Völkern üblichen Bräuchen, von den Gesetzen der Mensch- lichkeit und von dem Diktat des öffentlichen Gewissens herleitet... Die Vertragschließenden Parteien werden ihren bewaffneten Land- streitkräften Instruktionen erteilen, die den Bestimmungen ent- sprechen, und die im Anhang der vorliegenden Konvention aufge- führten Gesetze und Bräuche des Landkrieges respektieren.“ In diesen beigefügten Bestimmungen finden sich folgende Artikel: Artikel 3. Die bewaffneten Streitkräfte der Kriegführenden können aus Kämpfenden und Nichtkämpfenden bestehen; im Falle der Ge- fangennahme durch den Feind haben beide das Recht, als Kriegs- gefangene behandelt zu werden. Artikel 4. Kriegsgefangene sind in der Macht der feindlichen Re- gierung und nicht in der der Einzelpersonen, die sie gefangengenom- men haben. Sie müssen human behandelt werden. Artikel 6. Der Staat kann die Arbeit der Kriegsgefangenen mit Ausnahme der Offiziere entsprechend ihrem Rang und ihrer Fähigkeit in Anspruch nehmen. Die Arbeit soll nicht übermäßig sein und soll nicht mit den Kriegshandlungen in Verbindung stehen. Artikel 7. Die Regierung, in deren Hände die Kriegsgefangenen ge- fallen sind, ist für ihren Unterhalt verantwortlich. In Ermangelung eines besonderen Übereinkommens zwischen den Kriegführenden sollen die Kriegsgefangenen in bezug auf Rationen, Unterbringung und Kleidung den Truppen der Regierung, die sie gefangengenommen hat, gleichgestellt sein. 97 Artikel 23. Es ist insbesondere verboten, einen Feind zu töten oder zu verletzen, der sich, nachdem er die Waffen niedergelegt oder über keinerlei Verteidigungsmittel mehr verfügt, ergeben hat. Auf jeden Fall war Deutschland also auf Grund internationaler Vereinbarungen im Krieg gegen die Sowjetunion von Anfang an zumindest verpflichtet, alle gefangengenommenen Angehörigen der bewaffneten Streitkräfte, ob kämpfendes oder nichtkämpfendes Per- sonal, als Kriegsgefangene zu betrachten. Deutschland war ver- pflichtet, sie während ihrer Gefangenschaft human zu behandeln, es mußte sie auf angemessene Weise unterbringen, kleiden und ernäh+ ren und durfte sie weder im Übermaß arbeiten lassen noch für Auf- gaben verwenden, die mit den Kriegshandlungen in Verbindung standen. Dem Gegner mußte Pardon gewährt werden, und wenn er sich ergeben hatte, durfte man ihn nicht töten. Das war jedem deutschen Soldaten genau bekannt, denn die„Zehn Gebote“ in seinem Sold- buch besagten unter anderem:„Kein Feind, der sich ergeben hat, darf getötet werden.“* In einer neuen Ausgabe des Handbuchs der deutschen Armee, die am 1. August 1939, genau einen Monat vor dem Überfall auf Polen, erschien, wurden viele der obengenannten Bestimmungen zitiert; aber gleich vom ersten Augenblick des Angriffs auf die Sowjetunion an verletzten die Deutschen die eine wie die andere in flagranter Weise, und die Greuel, die sie an den wehrlosen Gefangenen ver- übten, erinnern an die barbarischen Methoden des Mittelalters. Sie setzten ihre Gefangenen den brutalsten Mißhandlungen aus; sie ließen sie hungern; sie zwangen sie, den ganzen strengen Winter unter freiem Himmel zu kampieren; sie ließen sie schuften, bis sie an Entkräftung starben; sie beschäftigten sie zu Tausenden mit Arbei- ten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kriegshandlungen standen und oft unter feindlichem Artilleriebeschuß vor sich gingen; und sie erschossen alle politischen Kommissare und Politruks nach der Gefangennahme.”* * Siehe Anhang ** Siehe Seite 60 FR All diese Verletzungen des Völkerrechts waren im voraus geplant. Vor dem Angriff auf die Sowjetunion erklärte Hitler seinen Gene- rälen, der neue Feldzug würde mit anderen Methoden geführt wer- den, und da die Sowjetunion die Kriegsgefangenen-Konvention nicht unterzeichnet hätte, brauche sich Deutschland nicht an ihre Bestim- mungen zu halten. Einige Monate vor dem Beginn der Invasion gab Generalleutnant Reinecke, der Chef des Amtes für Kriegsgefangenenwesen beim OKW, den zuständigen Stellen den ausdrücklichen Befehl, die sowje- tischen Gefangenen unter freiem Himmel in Stacheldrahtumzäunun- gen unterzubringen, wenn für den Bau von Barackenlagern„keine Zeit“ sei; in besonderen Instruktionen wurden die Wachmannschaften angewiesen, bei einem Fluchtversuch jeden Gefangenen„ohne Warn- zeichen“ niederzuschießen. In einem vor Beginn der Invasion herausgegebenen Befehl über das„Verhalten der Truppe im Osten“ wurde es als„mißverstandene Menschlichkeit“ bezeichnet, gefangengenommene sowjetische Solda- ten mit Lebensmitteln zu versorgen. Schließlich wurde auf höchster Ebene beschlossen, die politischen Kommissare der Roten Armee überhaupt nicht als Kriegsgefangene anzuerkennen. Sie sollten gar nicht erst in das rückwärtige Gebiet gebracht, sondern spätestens in den"Durchgangslagern erledigt werden. Admiral Canaris schrieb damals ans OKW: Das Genfer Kriegsgefangenenabkommen gilt zwischen Deutschland und der UdSSR nicht, daher gelten lediglich die Grundsätze des all- gemeinen Völkerrechts über die Behandlung von Kriegsgefangenen. Diese haben sich seit dem 18. Jahrhundert dahin gefestigt, daß die Kriegsgefangenschaft weder Rache noch Strafe ist, sondern lediglich Sicherheitshaft, deren einziger Zweck es ist, die Kriegsgefangenen an der weiteren Teilnahme am Kampf zu verhindern. Dieser Grund- satz hat sich im Zusammenhang mit der bei allen Heeren geltenden Anschauung entwickelt, daß es der militärischen Auffassung wider- spreche, Wehrlose zu töten oder zu verletzen... Die Anordnungen für die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener gehen von einer grund- sätzlich anderen Auffassung aus. 59 Dieser freilich recht zaghafte Protest blieb unbeachtet. Keitel legte die Denkschrift mit dem Vermerk ab:„Die Bedenken entsprechen den soldatischen Auffassungen vom ritterlichen Krieg! Hier handelt es sich um die Vernichtung einer Weltanschauung! Deshalb billige ich diese Maßnahmen und decke sie.“ Im März 1941, drei Monate vor dem Einfall in die Sowjetunion, erläuterte Hitler auf einer Konferenz in der Reichskanzlei vor einem prominenten Auditorium führender Militärs, darunter die Feld- marschälle Keitel und von Leeb sowie die Generäle Halder, von Man- stein und Hoeppner, seine allgemeinen Vorstellungen von dem bevor- stehenden neuen Feldzug sowie dessen Ziele und die Methoden, mit denen er geführt werden sollte. Es werde, erklärte er, ein welt- anschaulicher Krieg zur Ausrottung des„barbarischen asiatischen Bolschewismus“ sein. Dadurch unterscheide er sich vom Krieg im Westen, und Begriffe wie Ritterlichkeit und Soldatenehre seien dabei fehl am Platze. In der Roten Armee werde der Bolschewismus von den jeder sowjetischen Einheit zugeteilten politischen Kommissaren am Leben gehalten, die deshalb beseitigt werden müßten. Die Kom- missare, behauptete Hitler, würden auf unehrenhafte Weise kämp- fen, und ihr Geschick werde daher nicht dem Gutdünken irgendeines Militärgerichts überlassen werden. So verurteilte Hitler drei Monate vor dem Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion alle politischen Kommissare zum Tode. In der Roten Armee gab es 1941 in allen Formationen und allen größeren Einheiten einen politischen Kommissar, der im Range eines Offiziers stand. Ähnliche Funktionen übten unter den Mannschaften die sogenannten Politruks aus. Kommissare wie Politruks waren An- gehörige der bewaffneten Streitkräfte und hatten im Falle der Ge- fangennahme Anspruch darauf, als Kriegsgefangene behandelt zu werden. Im Juni gab das OKW eine„Direktive für die Behandlung poli- tischer Kommissare“ heraus. Die Präambel begann mit der Prophezeiung, die politischen Kom- missare würden mit gemeinen Methoden kämpfen und deutsche Kriegsgefangene mißhandeln. Man werde sie daher nicht als Soldaten anerkennen und ihnen nicht den Schutz des Völkerrechts zubilligen: 60 a RR SETERE Gran RER BE TER TTETTE RTE ETER: z Katz „Es muß daher sogleich und ohne weiteres Aufhebens mit aller möglichen Strenge gegen sie vorgegangen werden. Falls sie gefangen- genommen werden, sind sie daher sogleich zu beseitigen, wenn sie kämpfen oder Widerstand leisten.” In dem Befehl wurde dann darauf hingewiesen, daß alle poli- tischen Kommissare durch ein besonderes Abzeichen auf dem Uni- formärmel zu erkennen seien; sie müßten sofort nach der Gefangen- nahme von den übrigen Kriegsgefangenen abgesondert und dann „beseitigt“ werden. Bei der Entscheidung darüber, ob ein vermut- licher Kommissar als überführt oder nicht überführt zu betrachten sei, sollte„der persönliche Eindruck und das Verhalten des Kom- missars prinzipiell als bedeutsamer erachtet werden als die Fakten des Falles, die möglicherweise nicht bewiesen werden können“. Kom- missare, die im Hinterland festgenommen wurden, sollten einem Sonderkommando des SD übergeben werden, wodurch ihr Schicksal automatisch besiegelt war. Diesen Befehl, den Keitel auf Anweisung seines Führers heraus- gab, leitete Feldmarschall von Brauchitsch als Oberbefehlshaber mit seiner Unterschrift an die deutsche Armee weiter; in einem Vorwort erklärte er, die Beseitigung der. politischen Kommissare nach ihrer Aussonderung habe unter dem Kommando eines Offiziers außerhalb des eigentlichen Kampfgebietes und möglichst unauffällig zu_er- folgen. So ging dieser Befehl an alle Einheiten der deutschen Armee. Von den Generälen, die sie an ihre Truppen herausgaben, bis hinunter zu den unteren Offizieren, die sie auszuführen hatten, muß sich jeder über ihren verbrecherischen Charakter im klaren gewesen sein. Aber Hitler scherte sich nicht darum, ob man seine Maßnahmen begriff oder nicht. Er erwartete, wie er sich einmal ausdrückte, nicht, daß das Offizierskorps seine Befehle verstand, sondern das es sie bedingungs- los ausführte. Der Kommissarbefehl ist von mehreren Kriegsverbrechertribunalen für rechtswidrig erklärt worden; im Urteil des Internationalen Militär- gerichtshofes in Nürnberg wurde er als„systematischer Mordplan“ « Diese und andere wörtlich zitierte Auszüge aus dem Kommissarbefehl sind aus dem Englischen zurückübersetzt.(Der Verlag.) 61 bezeichnet, und das war er auch. In Ausführung seiner Bestimmun- gen sind während des ganzen Krieges in der Sowjetunion an allen Fronten Kommissare umgebracht worden. In den ersten drei Monaten des Feldzuges wurden diese Instruk- tionen derartig gewissenhaft ausgeführt, daß ein deutscher General Ende September 1941 beim OKW protestierte, weil der Vormarsch dadurch behindert wurde! Es ist bezeichnend, daß dieser Protest ebenso wie die Einwände des Generals von Falkenhausen gegen die Geiselerschießungen* in Belgien nicht aus Gründen der Humanität oder im Interesse der Gesetzlichkeit, sondern aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen erfolgte.”* In der Roten Armee war es damals allgemein bekannt geworden, daß die politischen-Kommissare bei der Gefangennahme nicht als Kriegsgefangene.behandelt wurden. Dieses Wissen aber war für die Söldaten nur ein Grund mehr, bis zum letzten Mann zu kämpfen. So kam es, daß sich ihr Widerstand immer mehr versteifte; der deutsche Vormarsch verlangsamte sich, und die Verluste der Deut- schen nahmen zu. Der Kommissarbefehl war also zumindest kurz- sichtig, aber Hitler wollte ihn nicht zurücknehmen, und das Gemetzel ging weiter. Es ist erwiesen, daß von der deutschen Elften Armee in der Zeit vom September 1941 bis zum November 1942, als sie dem Befehl des Feldmarschalls von Manstein unterstand, eine große Anzahl Kommissare„erledigt“ wurde.”** * Siehe Kapitel IV »* Falkenhausen forderte 1954 in einem Interview mit einem amerikanischen Korre- spondenten eine erneute„militärische Besetzung“ der Länder, die im zweiten Weltkrieg der Naziaggression zum Opfer fielen. Auf den Einwand, daß dies doch eine recht scharfe Sprache sei, erwiderte er:„Sollte nicht die Zeit gekommen sein, eine scharfe Sprache zu sprechen und energische Maßnahmen zu ergreifen?“(Anmerkung des Verlages.) ««# Manstein wurde im Dezember 1948 von einem britischen Militärgericht in Ham- burg als verantwortlich für die Erschießung zahlloser Partisanen, die Ausführung des Kommandobefehls und die Expatriierung von Teilen der Zivilbevölkerung zu achtzehn Jahren Haft verurteilt. Auf Anordnung des britischen Hohen Kommissars wurde et im Mai 1953 aus der Strafanstalt Werl entlassen, Im Juli desselben Jahres empfing ihn Adenauer zu einer Unterredung, Seit seiner Freilassung residiert er auf dem Schloß Freiberg in Allmendingen.(Anmerkung des Verlages.) 62 2 Dieser General scheint nicht ein einziges Mal schriftlich gegen den Befehl protestiert zu haben, wenn er auch behauptet, er sei, als er ihn erhielt, sehr entrüstet darüber gewesen, weil er seiner Ansicht nach allen militärischen Traditionen zuwiderlief. Bei seiner Aburteilung erklärte er jedoch, es sei ihm nicht um die Frage der Gesetzlichkeit, sondern nur um die Ehre seiner Truppe gegangen. Vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg behauptete er im Zeugenstand:„Es war der erste Fall, in dem ich in einen Konflikt zwischen meiner Gehorsamspflicht und meiner sol- datischen Auffassung kam... In der Praxis ist der Befehl auch nicht ausgeführt worden. Meine Divisionskommandeure, die den Befehl schon unabhängig von mir im Reich bekommen hatten, waren meiner Auffassung... Und die Truppe stand diesem Befehl innerlich ableh- nend gegenüber.“ Wieso aber wußte die Truppe von diesem Befehl? Er war nur für die Oberbefehlshaber der Armeen und die Luftwaffenchefs bestimmt; den unteren Formationen sollte er mündlich bekanntgegeben werden. Man darf also wohl schlußfolgern, daß der Befehl, wenn die Truppe seinen Inhalt kannte, auch nach unten weitergegeben wurde, und das konnte nur durch die Befehlshaber geschehen. Auf jeden Fall ist es eine erwiesene Tatsache, daß die Angehörigen der deutschen Armeen während ihres Vormarsches in den Jahren 1941 und 1942 viele Kom- missare ermordeten; erst später, als sich die Nazis auf dem Rückzug befanden und die Kommissare nicht mehr die Verfolgten, sondern die Verfolger waren, verringerte sich die Zahl der Opfer. Artikel 6 der Haager Bestimmungen besagt, daß der Staat die von seinen Truppen gefangengenommenen und in seinem Gewahrsam befindlichen Kriegsgefangenen mit Ausnahme der Offiziere ent- sprechend ihrem Rang und ihrer Fähigkeit zur Arbeit heranziehen kann. Diese Arbeit darf nicht übermäßig anstrengend sein und„soll nicht mit den Kriegshandlungen in Verbindung stehen“. Die Auslegung des Begriffes der verbotenen Arbeiten bietet ge- wisse Schwierigkeiten. Dem betreffenden Artikel der Haager Bestim- mungen zufolge ist das Verbot nicht auf gefährliche Arbeiten be- schränkt, denn solche Arbeiten sind sinngemäß schon durch die 63 Forderung nach humaner Behandlung ausgeschlossen, wenn dies auch nicht ausdrücklich erwähnt wird. Die in Artikel 6 enthaltene Formulierung„nicht mit den Kriegs- handlungen in Verbindung stehen“ ist so umfassend, daß es unter den Bedingungen moderner Kriege, in denen fast die gesamten Menschenreserven des Staates zur Befriedigung der militärischen Er- fordernisse herangezogen werden, kaum eine Beschäftigung gibt, von der mit Recht gesagt werden könnte, daß sie nichts mit den Kriegs- handlungen zu tun hat. Artikel 31 der Genfer Konvention vom Jahre 1929 besagte jedoch, daß die Arbeit der Kriegsgefangenen nicht direkt. mit den Kriegs- handlungen in Verbindung stehen dürfe. Nun gibt es zwar kein präzises Kriterium dafür, ob eine Arbeit direkt oder nur indirekt mit den militärischen Operationen zu tun hat, aber es kann wohl nicht bezweifelt werden, daß der Bau von Schanzanlagen, in der Kampfzone jedenfalls, in direktem Zusammen- hang mit den Kriegshandlungen steht und daß das Räumen von Minenfeldern im allgemeinen recht gefährlich ist... Im OKW-Prozeß* stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, daß der Einsatz von Kriegsgefangenen beim Bau befestigter Feldstellun- gen im Kampfgebiet„unter den Bedingungen des modernen Krieges“ als gefährliche Arbeit zu betrachten ist und daß die Verwendung von Gefangenen für solche Arbeiten wie auch für das Minenräumen ein- deutig durch das Völkerrecht verboten ist und ein Kriegsverbrechen darstellt. Im November 1941 gab das deutsche Oberkommando eine Direk- tive an alle Armeegruppen und Armeen in der Sowjetunion über die Aufstellung von„Kriegsgefangenen-Bataillonen“ heraus. * Generalfeldmarschall von Leeb und dreizehn weitere ehemalige hohe Offiziere der deutschen Armee und Marine wurden unter der Anklage, an zahlreichen Ver- brechen gegen Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete teil- genommen zu haben, in der Zeit vom 30. Dezember 1947 bis zum 28. Oktober 1948 von einem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg abgeurteilt. Anmerkung des Verlages: Von Leeb, der wegen Verbrechen gegen die Mensch- lichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, gab in seinem Geleitwort für den „Deutschen Soldaten-Kalender 1955“ der Hoffnung Ausdruck, daß die geplante„neue junge Truppe... von dem gleichen Geist beseelt sein möge wie die Soldaten, die in den zurückliegenden beiden Weltkriegen die Waffen getragen haben“. 64 ies Hier ein Auszug daraus: Die Erfordernisse der Kriegswirtschaft verlangen, daß ein Deut- scher nach Möglichkeit nur dann beschäftigt werden sollte, wenn er nicht durch einen Ausländer oder einen Kriegsgefangenen ersetzt werden kann. Eine Anzahl der Pflichten in der Armee und im Felde, an die viele deutsche Soldaten bisher gebunden waren, können durch Kriegsgefangene ausgeführt werden, wenn sie strikt und wirksam in das militärische System eingebaut werden. Das Oberkommando wird daher Kriegsgefangenen-Bataillone aufstellen.” Diese Direktive wurde durch Erlaß entsprechender Ausführungs- befehle von allen unteren Formationen an der Ostfront verwirklicht. Schon vor der Herausgabe der Direktive des OKW hatten Kom- mandeure auf mittlerer Ebene Befehle zur Bildung von Arbeitskom- panien erlassen. Ein solcher Befehl war auch von der Elften Armee mit der Unterschrift des Stabschefs Wöhler** herausgegeben worden. Es hieß darin, die Gefangenen seien wertvolle Arbeitskräfte, und es sollten Arbeitskompanien gebildet werden, damit sie schnellstens„für militärische Aufgaben der Truppe im Operationsgebiet“ verwendet werden könnten. So holte man die Gefangenen aus ihren Stacheldrahtverhauen und stellte sie den Artillerie-, Pionier- und Nachrichteneinheiten zur Ver- wendung im Kampfgebiet zur Verfügung. Die Infanterieregimenter wurden ermächtigt, einen Teil der Kriegsgefangenen, die ihnen in die Hände fielen, gleich zur Verwendung an der Front zurückzu- behalten. Auch die Kutscher der Versorgungs- und der Munitionsnachschub- Kolonnen der Artillerie wurden durch sowjetische Kriegsgefangene ersetzt und den Kampfeinheiten zugeteilt. All diese Maßnahmen standen eindeutig im Widerspruch zu den Haager Bestimmungen, aber gleich von Beginn des Feldzuges an offenbarte das deutsche Oberkommando die Absicht, bei der Verwen- dung sowjetischer Gefangener keine Rücksicht auf die Kriegsgesetze zu nehmen. Im Juli 1941 erließ das OKW eine Direktive, nach der * Aus dem Englischen zurückübersetzt,(Der Verlag.) »* Wöhler wurde im Nürnberger OKW-Prozeß am 27. Oktober 1948 zu acht Jahren Haft verurteilt, aber bald darauf wieder freigelassen.(Anmerkung des Verlages.) 5 R287 65 gewisse Kategorien von Gefangenen nicht nach Deutschland gebracht, sondern im Kampfgebiet beschäftigt werden sollten, und der er- wähnte Befehl der Elften Armee vom 3. August 1941 setzte diesen Beschluß in die Tat um. Auf diese Weise wurden innerhalb eines Monats 43 000 Gefangene im vorgeschobenen Nachschubdienst und weitere 13 000 beim Bau von Verteidigungsstellungen eingesetzt. Diese Arbeit, die im Kampf- gebiet und in der Etappe geleistet wurde, war eindeutig militärischer Art; die Gefangenen besorgten den Transport von militärischem Ma- terial, Ausrüstungen und Munition für die vorgeschobenen Einheiten, sie legten Verteidigungsstellungen an, und die Deutschen selber bezeichneten ihre Arbeit als„von größter Bedeutung für die Durch- führung der Operationen“. Daß diese Politik systematisch betrieben wurde, steht außer Frage. Die Eintragungen in den Kriegstagebüchern deutscher Formationen der verschiedensten Ebenen beweisen, daß während der Jahre 1942 und 1943 eine große Anzahl Kriegsgefangene zum Bau von Befesti- gungen gezwungen wurde. Doch damit nicht genug. Die Gefangenen wurden auch weitgehend zum Räumen von Minenfeldern herangezogen. In einem vom deut- schen 33. Korps herausgegebenen Befehl heißt es unter Bezugnahme auf eine Direktive des OKW, besonderer Nachdruck werde auf den Beschluß des Oberkommandierenden gelegt, daß außer im Gefecht und bei unmittelbar drohender Gefahr eines Angriffs nur sowje- tische Gefangene für das Suchen von Minen und das Räumen von Minenfeldern verwendet werden sollten, um deutsches Blut zu schonen. Zu diesem Zweck seien besondere Kriegsgefangenen-Ein- heiten aufzustellen. Noch verwerflicher war die Praxis, Kriegsgefangene an der Spitze vorrückender deutscher Einheiten durch die feindlichen Minenfelder zu treiben. Hätte man sie nur dazu verwendet, ihnen bekannte Lük- ken in den Minenfeldern anzugeben, wäre nicht viel dagegen zu sagen, obgleich auch das formal ein Bruch der Haager Bestimmungen gewesen wäre, Aber hier wurden Menschen dazu benutzt, die Minen auszulösen und für die vorrückenden Deutschen unschädlich zu machen. In den Befehlen über die Auswahl und Verwendung von 66 ut zu n-Ein- Spitze felder » Lük- en ZU ungen Minen ch zu von Gefangenen zum Auslösen der Minen war die Anweisung enthalten, sorgfältig darauf zu achten, daß sie„keine größeren Schritte machen, um den Minen aus dem Weg zu gehen“. Viele Fälle brutaler Mißhandlung sowjetischer Kriegsgefangener sind untersucht und bestätigt worden. Man folterte sie mit glühenden Eisenstangen, stach ihnen die Augen aus, schlitzte ihnen den Bauch auf und hackte ihnen Füße, Hände, Finger, Ohren und Nase ab. Nach dem deutschen Rückzug am Dnepr fand man die Leichen eines sowjetischen Bataillonskommandeurs und seines Kommissars. Die Toten waren mit den Armen und Beinen an Pfähle genagelt, und in ihre Körper hatte man, anscheinend mit Taschenmessern, fünf- zackige Sterne geschnitten; nicht weit davon entfernt lag die Leiche eines anderen sowjetischen Soldaten, dem man die Füße verbrannt und die Ohren abgeschnitten hatte. Oft wurden gefangengenommene Krankenschwestern und Pflegerinnen entehrt und geschändet. In der Nähe von Smolensk wurden zahlreiche verwundete Gefangene er- schossen oder mit dem Bajonett erstochen. Im Winter pflegten deutsche Soldaten und ihre Offiziere allen Gefangenen, auch den Frauen, ihre warmen Sachen fortzunehmen, ja sie zogen sogar die Toten aus und ließen sie splitternackt liegen. In dem kleinen Dorf Popowka im Rayon Tula trieben die Deut- schen 140 kriegsgefangene Angehörige der Roten Armee in eine Scheune, die sie dann in Brand steckten. Bei Leningrad töteten sie während ihres Rückzuges durch Sprengpatronen 150 sowjetische Kriegsgefangene, die sie zuvor geschlagen und gefoltert hatten. Dann verstümmelten sie die Leichen. Im Dezember 1941 richteten die Deutschen, wiederum in der Nähe von Smolensk, 200 Kriegsgefangene hin, nachdem sie sie nackt und barfuß durch die Stadt Kowdrowo geführt und unterwegs bereits alle, die nicht mehr weiterkonnten, getötet hatten. Auch einige Ein- wohner, die den Gefangenen auf ihrem Weg durch die Straßen Brot anboten, wurden kurzerhand erschossen. Es gab auch Befehle zum Tätowieren der Gefangenen:„Die sowje- tischen Kriegsgefangenen sind durch ein besonderes und dauerhaftes 5" R 67 Merkmal zu kennzeichnen. Das Merkmal besteht aus einem nach unten geöffneten spitzen Winkel von etwa 45° und 1 cm Schenkel- länge auf der linken Gesäßhälfte, etwa handbreit von der Afterspalte entfernt. Als Farbstoff ist chinesische Tusche zu verwenden.“ Die Zustände, die in den deutschen Kriegsgefangenenlagern in der Sowjetunion herrschten, spotteten jeder Beschreibung. Ihre Insassen wurden zu Tausenden umgebracht, Kranke erhielten keine ärztliche Hilfe. In einem Lager in der Nähe von Smolensk starben täglich 200 Menschen an Kälte, Hunger, Typhus oder Ruhr. Kranke, ausge- mergelte Gefangene wurden gezwungen, im Smolensker Kraftwerk zu arbeiten, und wer vor Erschöpfung zusammenbrach, wurde von den Wachen kurzerhand erschossen. Das Lagerhospital glich einem Schlachthaus. Ein Arzt, der in den ersten Monaten des Jahres 1942 dort arbeitete, erklärte, daß es im tiefsten russischen Winter keine Heizung gab. Die Verwundeten lagen unverbunden auf dem blanken Fußboden, ihre Kleidung und ihr Bettzeug waren mit Eiter und Exkrementen bedeckt. Auch im Zivilgefängnis von Orel wurde ein Kriegsgefangenenlager eingerichtet. Als sich die Deutschen zurückzogen, nahm eine Ärzte- kommission die Aussagen einiger Sanitätsoffiziere des Lagers zu Protokoll: Die Tagesverpflegung der Gefangenen bestand aus 200 Gramm Brot und einem Liter Suppe, die aus verfaulten Soja- bohnen und verdorbenem Mehl zubereitet war. Dem Mehl, aus dem das Brot gebacken wurde, war Sägemehl beigemischt. Der Nährwert der Tagesration erreichte im Höchstfall 700 Kalorien. Bei dieser Ernährung sollten die Gefangenen täglich 11 bis 12 Stun- den arbeiten. Sie waren dazu natürlich nicht imstande; viele von ihnen starben buchstäblich an physischer Erschöpfung. Zu Hunderten litten die Gefangenen dieses Lagers an Ödemen, die ausschließlich auf die systematische Aushungerung zurückzuführen waren; eine solche Dia- gnose zu stellen war jedoch nicht zulässig. Die Schwellung der Glied- maßen wurde stets als Folge einer Herz- oder Nierenkrankheit hingestellt, und schon die bloße Bezeichnung„Hungerödem“ war verboten. Brennmaterial und reines Trinkwasser fehlten völlig, und das Lager wimmelte von Ungeziefer. Die Sterblichkeit nahm Massencharakter 68 n N | an, und mindestens 3000 Menschen gingen allein an Unterernährung zugrunde. Täglich starben im Durchschnitt sechs Gefangene, und die Lebenden schliefen neben den Toten. Dabei war dieses Lager nicht einmal schlimmer als alle übrigen, denn in den ersten Monaten des Feldzuges kümmerte sich das deutsche Oberkommando nicht darum, ob seine Kriegsgefangenen lebten oder starben. Erst später, als man ihre Bedeutung als Sklaven- arbeiter erkannte, wurden größere Anstrengungen gemacht, um sie am Leben zu halten. Die Mindestration der Kriegsgefangenen für einen Zeitraum von 28 Tagen setzte das OKW wie folgt fest: Brot sechs Kilogramm, Fleisch 400 Gramm, Fett 400 Gramm und Zucker 600 Gramm. Gefangene, die besonders schwere Arbeiten verrichteten, erhielten etwas höhere Sätze. In dem Befehl einer deutschen Division wurde ausdrücklich vor- geschrieben, daß den sowjetischen Gefangenen ohne Zögern alle noch brauchbaren Stiefel abgenommen werden sollten. Kein Wunder, daß diese Menschen, die, halb verhungert und ihrer Kleidung beraubt, schutzlos im Freien der bitteren Kälte des Winters 1941/42 ausgesetzt waren, wie die Fliegen starben. Doch nicht nur durch Hunger, Vernachlässigung und die Un- bilden der Witterung gingen sie zugrunde: Am 24. Juli 1941, einen Monat, nachdem Hitlers Armeen in die Sowjetunion eingefallen waren, gab das deutsche Oberkommando eine grundsätzliche Direk- tive über die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener, ihre Sie- bung, Zusammenfassung und Verwendung im Operationsgebiet heraus. Sie sollten danach in fünf Kategorien eingeteilt werden, von denen eine die„politisch untragbaren Elemente: Verdächtige, Kom- missare und Agitatoren“ umfaßte. Alle Angehörigen dieser Kategorie unterlagen der„Sonderbehandlung“, das heißt, die Sonderkomman- dos derGestapo und desSD,die es in jedem Kriegsgefangenenlager gab, sonderten diese„politisch untragbaren Elemente“ aus, wobei sie, nach den Worten des Befehls,„so unauffällig wie möglich“ vorzu- gehen hatten. Die Liquidierungen sollten dann unverzüglich und möglichst weit von den Durchgangslagern und den Dörfern entfernt erfolgen, damit die übrigen Kriegsgefangenen und die Zivilbevölke- rung nichts merkten. 69 Soweit die Instruktionen; in der Praxis wurden die Gefangenen jedoch fast alle in Konzentrationslager gebracht. Zu ihrer letzten Fahrt verfrachtete man sie wie Gefrierfleisch in geschlossene Waggons, in denen sie oft ohne Nahrung und Wasser drei bis vier Tage eingesperrt blieben. Als einer dieser Kriegsgefangenenzüge an seinem Bestimmungsort eintraf, entströmte den 50 Waggons beim Öffnen der Türen wahrhaft unerträglicher Leichengeruch: Die Hälfte der Gefangenen war tot, viele lagen im Sterben, und die wenigen, die noch die Kraft besaßen, hinauszustürzen, um Wasser zu trinken, wurden von den Wachen erschossen. In einem anderen Zug war am Zielbahnhof niemand mehr am Leben; Aus den 30 Waggons wurden 1500 Leichen herausgeholt. KAPITELIII KRIEGSVERBRECHEN AUF HOHER SEE Bei Ausbruch des Krieges zwischen England und Deutschland im Jahre 1939 galt es seit über drei Jahrhunderten allgemein als zulässig, Handelsschiffe des Gegners durch eigene Kriegsschiffe zu kapern und aufzubringen, so daß ein Prisengericht das Schiff und seine Fracht gegebenenfalls beschlagnahmen konnte. Auch neutrale Schiffe durften angehalten und durchsucht werden, und wenn sie Konterbande an Bord hatten, konnte das Prisengericht ihre Beschlagnahme verfügen. Weiter hatte sich— und zwar schon als internationaler Kriegs- brauch- allgemein die Auffassung eingebürgert, daß ein Schiff, wenn überhaupt, nur nach vorheriger Kaperung zerstört werden durfte, sofern es sich der Durchsuchung nicht widersetzte und nicht in Ge- wässern angetroffen wurde, die ausdrücklich zur„Kriegszone“ erklärt waren. Dabei galt es von vornherein als Widerstand gegen eine Durch- suchung durch Kriegsschiffe des Gegners, wenn Schiffe im Geleit 70 fuhren; sie mußten daher damit rechnen, ohne Warnung versenkt zu werden. Niemals aber durfte ein alleinfahrendes Handelsschiff ohne vorherige Aufforderung, zu halten und sich durchsuchen zu lassen, zerstört werden. Im ersten Weltkrieg wurden diese allgemein anerkannten Regeln des Seerechts jedoch so oft verletzt, daß es äußerst wünschenswert erschien, die Rechtslage noch einmal genau zu bestimmen. Dies ge- schah durch Artikel 22 des Londoner Flottenvertrages vom Jahre 1930 zwischen den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan.* Artikel 22 dieses Vertrages besagte: 1. Bei ihrem Vorgehen gegen Handelsschiffe müssen U-Boote sich nach den Bestimmungen des Völkerrechts richten, welchem Überwasser- schiffe unterworfen sind. 9, Insbesonder& darf, mit Ausnahme des Falles der fortgesetzten Weigerung zu stoppen, nachdem die ordnungsgemäße Aufforderung hierzu ergangen ist, oder des tatsächlichen Widerstandes gegen Be- sichtigung oder Untersuchung, ein Kriegsschiff, es sei ein Überwasser- schiff oder ein Unterseeboot, ein Handelsschiff nicht versenken oder zur Seefahrt untauglich machen, ohne vorher die Passagiere, die Bemannung und die Schiffspapiere an einen sicheren Ort gebracht zu haben. Hierbei werden die Boote des Schiffes nicht als ein sicherer Ort angesehen, es sei denn, daß die Sicherheit der Passagiere und der Bemannung bei den herrschenden See- und Wetterverhältnissen durch die Nähe von Land oder durch die Anwesenheit eines anderen Schiffes, welches in der Lage ist, sie an Bord zu nehmen, gewährleistet ist. Diese Formulierung war klar und eindeutig, und niemand konnte sich darauf berufen, daß er sie nicht verstand. Wenige Stunden nach Ausbruch des zweiten Weltkrieges wurde es jedoch offenkundig, daß Deutschland sie völlig zu mißachten beabsichtigte: Am Abend des 3. September 1939 wurde der Dampfer„Athenia“ auf der Fahrt nach Amerika auf hoher See von einem deutschen U-Boot versenkt. Fast hundert Menschen kamen dabei ums Leben. * Diese kurze Darstellung der Rechtslage in bezug auf die Versenkung feindlicher Handelsschiffe in Kriegszeiten gründet sich auf ein Memorandum des britischen Außenministeriums vom 8. Oktober 1940. 71 Der„Völkische Beobachter“, das Organ der Nazipartei, erschien am 23. Oktober 1939 mit der Schlagzeile:„Churchill versenkte die ‚Athenia‘.“ Unter einer Fotografie des Schiffes standen folgende Ausführungen: I Das Bild oben zeigt die stolze„Athenia“, den Ozeanriesen, den ii Churchills Verbrechen vernichtete. Deutlich sieht man die große Funk- anlage an Bord des Dampfers. Nirgends aber wurden SOS-Rufe des I Schiffes vernommen. Warum schwieg die„Athenia“? Weil ihr Ka- De] pitän der Welt nichts mitteilen durfte. Er hütete sich wohlweislich, 1) die Welt darüber aufzuklären, daß Winston Churchill den Versuch unternommen hatte, das Schiff durch Explosion einer Höllenmaschine | zu versenken. Er wußte es wohl, aber er mußte schweigen. Fast Ki 1500 Menschen wären ums Leben gekommen, hätte der ursprüng- liche Anschlag Churchills das Ergebnis gehabt, das der Verbrecher wünschte. Ja, er hoffte sehnlich, daß die hundert Amerikaner, die auf dem Dampfer fuhren, den Tod in den Fluten finden möchten, damit sich der Zorn des von ihm belogenen amerikanischen Volkes gegen Deutschland als den vermutlichen Urheber der Tat richten sollte. Ein Glücksfall war es, daß die Mehrzahl dem ihnen von Churchill zugedachten Schicksal entging. Unser Bild rechts zeigt zwei verwun- dete Passagiere. Sie wurden von dem Frachtdampfer„City of Flint“ gerettet und, wie hier ersichtlich, dem amerikanischen Küstenschutz- j boot„Gibb“ zur weiteren ärztlichen Behandlung übergeben. Sie sind Nana eine stumme Anklage gegen den Verbrecher Churchill. Sie rufen ihn ebenso wie die Schatten der Umgekommenen vor das Gericht der Welt und legen dem britischen Volk die Frage vor:„Wie lange noch darf ein Mörder eines der traditionsreichsten Ämter versehen, das Großbritanniens Geschichte kennt?“ Ein wirklich recht anmaßender Schwindel von seiten eines Landes, das sich inzwischen auf der Anklagebank der Geschichte für viele Millionen Morde zu verantworten hatte. Bann In Wirklichkeit hatte sich alles ganz anders abgespielt. In den späten Abendstunden des 3. September 1939 war der Dampfer „Athenia“ von dem U-Boot U 80, das unter dem Befehl des später Hi gefallenen Oberleutnants Lemp stand, ohne Warnschuß torpediert worden. Das U-Boot hatte gewartet, bis es dunkel wurde, und war 72 | Ye EEE TEEN NE EREEIETEL TATEN dann aufgetaucht. Ein Angehöriger der Besatzung, der die Ver- senkung mit angesehen hatte, mußte eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, daß er„alle Ereignisse des Tages aus seinem Ge- dächtnis auslöschen würde“. Sobald die Versenkung bekannt wurde, behaupteten Admiral Raeder und die deutsche Admiralität in einem offiziellen Dementi, daß zu der fraglichen Zeit kein U-Boot in dem betreffenden Gebiet gewesen sein könnte. Die Admirale Raeder und Dönitz wußten indessen beide Mitte September 1939, daß die„Athenia“ durch das von Oberleutnant Lemp befehligte U-Boot versenkt worden war, denn der Kommandant meldete selber den Vorfall. Man versuchte dann, die Angelegenheit so hinzustellen, als habe er das Schiff irrtümlich für einen auf Feind- fahrt befindlichen bewaffneten Handelskreuzer gehalten. Dönitz er- klärte, alle U-Boot-Offiziere seien angewiesen worden, solchen Schiffen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden; er habe ihnen jedoch nicht gesagt, um was für Fahrzeuge es sich dabei handeln könnte, und auch kein Schiff namentlich genannt. Es ist höchst unwahrscheinlich, daß an der Behauptung, das U-Boot U 30 habe die„Athenia“ mit einem Handelskreuzer verwechselt, irgend etwas Wahres war, denn ein Befehl vom 22. September 1939 besagte, es müsse in allen Fällen so vorgegangen werden, daß„die Versenkung eines Handelsschiffes im Logbuch durch den Hinweis auf eine mögliche Verwechslung mit einem Kriegsschiff oder einem Hilfs- kreuzer gerechtfertigt wird“. Dieser Befehl wurde fünf Tage vor der Rückkehr des U-Bootes U 30 zum Stützpunkt Wilhelmshaven herausgegeben; es ist somit klar, daß sich Dönitz bereits fünf Tage, ehe er Gelegenheit hatte, Lemp über den Vorfall zu befragen, diese Entschuldigung zurecht- legte. Es war auch bezeichnend, daß keinerlei disziplinarische M aßnahmen gegen den Kommandanten ergriffen wurden. Das Oberkommando der Marine(OKM) stellte sich auf den Standpunkt, ein Kriegsgerichts- verfahren sei nicht erforderlich, da der Kapitän„in gutem Glauben gehandelt“ habe. Dönitz selber vertrat die Auffassung, Lemp müßte sowieso freigesprochen werden, und ein solcher Prozeß würde daher nur unnötiges Aufsehen erregen und Zeit kosten. 73 Im Kriegstagebuch des Chefs des U-Boot-Kommandos findet sich unter dem 27. September 1939 folgende Eintragung:„U 30 läuft ein. Es versenkte die Dampfer ‚Blairlogies‘ und ‚Fanad‘.“ Übrigens wurde das Logbuch von U 30 gefälscht: Man entfernte die erste Seite und ersetzte sie durch eine neue. Die Fälschung wurde indessen nicht so sorgfältig vorgenommen, wie man es bei der deutschen Gründlichkeit hätte annehmen sollen. Während nämlich auf den Originalseiten des Logbuches alleDaten mit römischen Ziffern geschrieben waren, wurden sie auf der ausgewechselten Seite mit arabischen Ziffern angegeben. Jede Erwähnung des Dampfers„Athenia“ wurde in dem gefälschten Text sorgfältig vermieden. Als die„Athenia“ versenkt wurde, waren noch keine zwölf Stunden seit der Kriegserklärung zwischen Deutschland und Großbritannien vergangen. Die Deutschen hatten nicht lange gewartet, um die Welt wissen zu lassen, daß sie beabsichtigten, das Protokoll vom Jahre 1936° zu mißachten und zu den Piratenmethoden aus der Zeit des ersten Weltkrieges zurückzukehren. Doch es sollte noch schlimmer kommen. Zu Beginn des Krieges war Dönitz Befehlshaber der U-Boot-Wafte, der wichtigsten Waffe der deutschen Marine, die in den dann folgenden Jahren Millionen Tonnen alliierten und neutralen Schiff- raumes versenkte. Es war nicht zu erwarten, daß sich die U-Boot-Kommandanten unter dem Befehl eines Mannes wie Dönitz allzuviel Gewissensbisse über die Methoden des U-Boot-Krieges machen würden. Dönitz war einer der fanatischsten Nazis; im Jahrbuch für die deutsche Marine, Jahrgang 1944, wurde er als ein Mann bezeichnet, der stets„ein Führer und Inspirator für alle ihm unterstehenden Kräfte“ war. Die Äußerungen, die er in der Öffentlichkeit machte, zeugen von seinem Fanatismus, und daß es ihm gelang, seine Untergebenen ganz mit * Als das Londoner Flottenabkommen am 31. Dezember 1936 ablief, blieb Ar- tikel 22 auf Grund von Artikel 23 für alle Partner verbindlich. Trotzdem unterzeich- neten die Vereinigten Staaten und Großbritannien(einschließlich der britischen Do- minien und Indiens) am 6. November 1936 in London ein Protokoll, in das die Be- stimmungen von Artikel 22 wörtlich übernommen wurden. Es war vorgesehen, weite- ren Staaten die Möglichkeit des Beitritts zu geben. Deutschland schloß sich dem Pro- tokoll im Jahre 1936 und die Sowjetunion im Jahre 1937 an. 74 seinen eigenen Anschauungen zu durchdringen, beweist die Rück- sichtslosigkeit, mit der sie bis zuletzt den uneingeschränkten U-Boot- Krieg führten. Ein Memorandum über die„Möglichkeiten der zukünftigen See- kriegführung“, das im Oktober 1939 von Admiral Raeder und dem deutschen Marinestab vorbereitet wurde, erläuterte den Charakter der geplanten Seekriegführung. Nach der Feststellung, daß bei den Angriffen auf die britischen Seewege die rücksichtslosesten Methoden angewandt werden müßten, wobei möglichst alle Unternehmungen im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht stehen sollten, wurde darauf hingewiesen, daß andere Maßnahmen, die„vom militärischen Standpunkt für notwendig betrachtet werden, auch dann durchgeführt werden müssen, wenn sie nicht im Rahmen des bestehenden inter- nationalen Rechts liegen, sofern ein entscheidender Erfolg von ihnen erwartet werden kann. Im Prinzip sollte Widerstand gegen den Feind daher auf einer gewissen gesetzlichen Konzeption beruhen, selbst wenn das die Schaffung eines neuen Seekriegskodexes nach sich zieht.“* Wieder einmal sollte also der Zweck die Mittel heiligen. Der Verlauf des U-Boot-Krieges gegen die alliierte und neutrale Handelsschiffahrt entsprach ganz dem von Admiral Raeder vorge- zeichneten rücksichtslosen Kurs. Von Anfang an wurden Handels- schiffe der Gegner wie auch neutraler Länder ohne Warnung ver- senkt, und mit wenigen Ausnahmen geschah dabei nichts, um die Passagiere oder die Besatzungen zu retten. Später, als es üblich geworden war, bestimmte Gebiete zu Ge- fahrenzonen zu erklären, führten die U-Boote auch außerhalb dieser Zonen weiterhin ohne vorherige Warnung Angriffe durch. Das erste neutrale Handelsschiff, das von einem deutschen U-Boot ohne vorherige Warnung versenkt wurde, war der dänische Dampfer „Vendia“. Er befand sich am 30. September 1939 ohne Ladung auf der Fahrt nach dem Clyde, als er von einem U-Boot unmittelbar im Anschluß an zwei rein formale Warnschüsse durch Torpedo versenkt wurde, obgleich sich der Kapitän bereits durch Funkspruch bereit * Aus dem Englischen zurückübersetzt.(Der Verlag.) 75 erklärt hatte, den Durchsuchungsbefehlen des U-Bootes nachzu- kommen. Zum Verlassen des Schiffes blieb ihm keine Zeit mehr. Noch ehe der November zu Ende ging, war es allgemein üblich geworden, neutrale Schiffe unter ähnlichen Umständen zu versenken. Am 12. November versenkte ein deutsches U-Boot den norwegischen Tanker„Arne Kjode“ ohne jede vorherige Warnung. Das Schiff war von einem neutralen Hafen zu einem anderen unterwegs; sein Kapitän und vier Angehörige der Besatzung wurden von einem anderen Schiff geborgen, nachdem sie viele Stunden in offenen Booten auf dem Meer umhergetrieben waren. Der U-Boot-Kommandant selber machte keinen Versuch, die norwegische Besatzung zu retten. Im Januar 1941 verkündete Hitler:„Jedes Schiff mit oder ohne Geleit, das vor unseren Torpedorohren erscheint, wird torpediert.“ Nach den Drohungen zu urteilen, die dieser Ankündigung voraus- gingen, war sie wohl in erster Linie an die Adresse Amerikas ge- richtet; als sie dann aber auf der anderen Seite des Atlantiks große Entrüstung auslöste, behaupteten die Deutschen, der Befehl bezöge sich nur auf Schiffe innerhalb der„Kriegszone“. Aber auch außerhalb der Kriegszone war kein Schiff vor ungesetz- lichen Angriffen sicher, wie die Versenkung der„City of Benares“ am 17. September 1940 deutlich bewies. Dieser 11 000 Tonnen große Passagierdampfer hatte etwa 400 Reisende und Mannschaften an Bord, darunter ungefähr 100 Kinder. Er wurde außerhalb der „Kriegszone“ ohne Warnung versenkt, und 258 Passagiere, darunter 77 Kinder, kamen ums Leben. Zur Zeit des Angriffes herrschte äußerst schlechtes Wetter mit heftigen Hagel- und Regenschauern und hohem Seegang. Das Schiff wurde gegen 22 Uhr torpediert, und infolge der Dunkelheit und des Sturmes kenterten vier Rettungsboote, als sie zu Wasser gelassen wurden; andere gingen später bei dem starken See- gang unter. Viele Kinder starben an den Strapazen. Im Laufe jenes ersten Kriegswinters wuchs die Zahl der unschul- digen Opfer der deutschen„Rücksichtslosigkeit“ unaufhörlich; Mann- schaften und Passagiere trieben tagelang, von den Stürmen des Atlantiks geschüttelt, in offenen Booten auf dem Wasser; sie hielten sich an Planken fest, bis einer nach dem andern versank, weil die Finger das Holz vor Kälte nicht mehr umklammern konnten; 76 an ae a achzu- üblich enken, ischen ff war ; sein einem 3ooten andant retten, Besatzungsmitglieder wurden von U-Booten mit Maschinengewehren beschossen, als sie die Rettungsboote flottmachten oder ziellos auf der öligen See dahintrieben.! War das der„rücksichtslose“, aus„militärischer Notwendigkeit geborene“ neue Seekriegskodex, den Admiral Raeder in seiner Denk- schrift vom Jahre 1939 erwähnte? Wer sich noch an die düsteren Tage des Jahres 1917 erinnerte, wußte, daß er zumindest keine Neu- heit darstellte. Bei der Torpedierung des britischen Dampfers„Sheaf Mead“ am 27. Mai 1940, die 31 Besatzungsangehörigen das Leben kostete, zeichnete sich der betreffende U-Boot-Kommandant durch ein be- sonders niederträchtiges Verhalten gegenüber den Besatzungsmit- gliedern aus, die sich nach dem Untergang ihres Schiffes an Sparren und gekenterte Rettungsboote klammerten. Es handelte sich um Kapitänleutnant Oehrn, der das U-Boot U 37 befehligte. Der leitende Ingenieur der„Sheaf Mead“ beschrieb ihn als „jungen, gut gewachsenen Mann von etwa 28 Jahren. Er hatte blondes Haar und sah ziemlich gut aus. Er sprach gut Englisch mit einer sehr tiefen Stimme.“ Nach der Eintragung zu urteilen, die sich unter dem betreffenden Datum im Tagebuch dieses jungen Mannes befindet”, scheint ihm das Ganze großen Spaß gemacht zu haben. 97. Mai, 12.52— Dampfer gesichtet, westlicher Kurs, etwa 5000 Ton- nen. Geschwindigkeit 10 Knoten. Nehmen die Verfolgung auf. 14.44— Boot jetzt in Position. Getaucht. Seegang behindert Tauchen und Beobachtung..., mit Volldampf, bleiben auf gleicher Höhe... nur noch kurze Zeit bis zum Abschuß... Die Entfernung nimmt ab... Torpedorohr klar— soll ich schießen oder nicht? Geschütz- bedienung gleichfalls klar... Hurra, eine Heckkanone, ein Flak- geschütz oder etwas Ähnliches. Feuer! Kann nicht fehlgehen... Peri- skop ausgefahren, beobachte... Treffer... Entfernung 320 Meter. Heck sackt stark ab. Mannschaft springt in die Boote. Bug hebt sich. Will mich mal umsehen. ® Das Tagebuch wurde bei seiner Gefangennahme in seinem Besitz gefunden, Der hier angeführte Text ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen. are 15.54— Aufgetaucht. Achterschiff unter Wasser. Bug steigt höher. Die Rettungsboote sind jetzt zu Wasser. Ihr Glück. Ein Bild voll- kommener Ordnung. Der Bug richtet sich sehr hoch auf. Zwei Mann erscheinen von irgendwoher im Vorderteil des Schiffes. Sie springen und rennen in großen Sprüngen über das Deck zum Heck. Das Heck verschwindet. Ein Boot kentert. Dann eine Kesselexplosion. Zwei Mann fliegen mit ausgespreizten Gliedern durch die Luft... Dann ist alles vorbei. Ein großer Haufen von Schiffstrümmern schwimmt umher. Wir nähern uns, um den Namen zu ermitteln. Die Mannschaft hat sich auf Schiffstrümmer und gekenterte Boote gerettet. Wir fischen einen Rettungsring auf. Kein Name daran. 16.48— Ich frage einen Mann auf dem Floß. Er sagt:„Nix Name“, wobei er kaum den Kopf dreht. Ein junger Bursche im Wasser ruft: „Help, help, please!“ Die andern sind sehr gefaßt. Sie sehen bedrückt und ziemlich müde aus. Ein Ausdruck kalten Hasses liegt auf ihren Gesichtern. Zurück auf den alten Kurs... Nachdem der U-Boot-Kommandant sein Opfer versenkt hatte, kreuzte er noch eine halbe Stunde lang in dem Gebiet. Zwei Männer standen mit Bootshaken an Deck, um die Rettungsboote fernzuhalten. Auch die übrige Besatzung blieb an Deck und fotografierte die Über- lebenden. Später tauchte das U-Boot, ohne den Überlebenden irgend- welchen Beistand geleistet zu haben.” Im Januar 1940 gab das Oberkommando der Wehrmacht eine Direktive heraus, durch die die Marine ermächtigt wurde, in feind- lichen Küstengewässern, die vermint sein konnten, alle Schiffe durch U-Boote zu versenken. Die U-Boot-Kommandanten wurden ange- wiesen, sich stets so zu verhalten und ihre Waffen so einzusetzen, daß der Eindruck erweckt würde, die Explosionen seien durch Minen ver- ursacht worden. * Anfangs verhielten sich allerdings einige deutsche U-Boot-Kommandanten ganz anders. In einem Falle hatte die Besatzung eines britischen Fischkutters den Befehl erhalten, das Rettungsboot flottzumachen, weil ihr Schiff versenkt werden sollte. Als der Kommandant sah, in welchem Zustand sich das Boot befand, sagte er:„Drei- zehn Leute in diesem Boot. Wie kann man ein Schiff mit so einem Boot auf See schicken. Ihr Engländer taugt nichts!“ Der Kapitän des Fischkutters erhielt dann den Befehl, mit seiner Mannschaft wieder an Bord zu gehen und schleunigst einen Heimat- hafen anzulaufen,„Mit den besten Wünschen des Kommandanten“ überreichte man ihm eine Flasche Korn. Ta 208 ee: Die Anweisung, Besatzungen versenkter Handelsschiffe ihrem Schicksal zu überlassen, wurde anscheinend erstmalig im Mai 1940 ; herausgegeben. Der ständige Kriegsbefehl Nummer 154 des U-Boot- Er Kommandos enthielt folgenden Passus: wei Keine Leute retten und mitnehmen. Keine Sorge um Boote des Jan Dampfers. Wetterverhältnisse und Landnähe sind gleichgültig.” Nur mmt Sorge um das eigene Schiff... Wir müssen hart in diesem Krieg sein. haft Der Gegner hat den Krieg angefangen, um uns zu vernichten, es geht chen also um nichts anderes. Als die Vereinigten Staaten von Amerika in den Krieg eintraten und Deutschland sich mit der Tatsache vertraut machen mußte, daß seine Gegner jetzt über weit größeren Schiffsraum und eine fast un- erschöpfliche Schiffsbaukapazität verfügten, wurden noch drastischere Befehle erteilt. Die U-Boot-Kommandanten erhielten Anweisung, nicht nur von einer Rettung schiffbrüchiger Besatzungen abzusehen, atte, sondern sie sogar zu töten. \ Weniger als einen Monat nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbour hatte Hitler Gelegenheit, dem Botschafter Japans in Berlin diese neue Phase zu erläutern. Er sagte, die Amerikaner könnten zwar viele Schiffe bauen, aber der Mangel an geeigneten Mannschaften werde ihnen die größten Schwierigkeiten machen. Er habe daher die eine Absicht, alle Handelsschiffe ohne Warnung zu versenken. Deutsch- eind- land kämpfe um seine Existenz, und auf humane Gefühle könne dabei C keine Rücksicht genommen werden. Er beabsichtige, den Befehl zu geben, daß die U-Boote nach dem Abschuß der Torpedos auftauchen und die Rettungsboote zusammenschießen sollten. Nach der steno- n Ver- graphischen Notiz, die von diesem Meinungsaustausch gemacht wurde, stimmte Botschafter Oshima„diesen Ausführungen des Führers aufrichtig zu und sagte, daß auch die Japaner gezwungen Run seien, diese Methoden anzuwenden“. * Das Flottenprotokoll vom Jahre 1936 sah, wie erinnerlich, vor, daß die Rettungs- boote nicht als sicherer Ort gelten, sofern die Sicherheit der Passagiere und der Be- satzung nicht unter den bestehenden See- und Wetterverhältnissen durch die Nähe von Land oder durch die Anwesenheit eines anderen Schiffes, das sie an Bord nehmen kann, gewährleistet ist. 79 Im September des gleichen Jahres erhielten alle U-Boot-Komman- danten aus Dönitz’ Hauptquartier als geheime Komrmandosache folgenden Befehl: Jeglicher Rettungsversuch von Angehörigen versenkter Schiffe, also auch Auffischen von Schwimmenden und Anbordgabe auf Rettungs- boote, Aufrichten gekenterter Rettungsboote, Abgabe von Nahrungs- mitteln und Wasser haben zu unterbleiben. Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegführung nach Vernichtung feind- licher Schiffe und Besatzungen.... Hart sein. Daran denken, daß der Feind bei seinen Bombenangriffen auf deutsche Städte auf Frauen und Kinder keine Rücksicht nimmt. Unter demselben Datum, an dem dieser Befehl durchgegeben wurde, schrieb Dönitz in sein Kriegstagebuch: Alle Kommandanten werden nochmals darauf hingewiesen, daß Rettungsversuche von Angehörigen versenkter Schiffe den primitivsten Forderungen der Kriegführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und ihrer Besatzung widersprechen. Dem Kommandeur der 5. U-Boot-Flottille in Kiel, Heinz Möhle*, erschien der Befehl unklar; er ersuchte daher einen höheren Offizier aus Dönitz’ Stab um nähere Auskunft. Der Sinn des Befehls wurde ihm an zwei Beispielen erläutert. Das erste betraf ein U-Boot, das auf der Ausfahrt zu einer Unternehmung in der Bucht von Biskaya ein Schlauchboot mit den überlebenden Besatzungsmitgliedern eines britischen Flugzeuges sichtete. Da sich das vollbeladene Boot auf Fernfahrt befand, konnte keine Rede davon sein, die Flugzeugbe- satzung an Bord zu nehmen. Der U-Boot-Kommandant fuhr in weitem Bogen um das Schlauchboot herum und setzte die Fahrt fort. Als er bei seiner Rückkehr zum Stützpunkt die näheren Umstände meldete, wurde ihm erklärt, er hätte die Überlebenden, da er sie nicht zu Ver- nehmungszwecken mitnehmen konnte, auf den Meeresgrund schicken sollen, damit sie nicht eines Tages von neuem kämpfen könnten. Das zweite Beispiel war der Hinweis des Stabsoffiziers, daß in den ersten Monaten des U-Boot-Krieges gegen die Vereinigten Staaten in * Korvettenkapitäin Heinz Möhle wurde im Oktober 1946 in Hamburg von einem britischen Militärgericht für schuldig befunden, diese Befehle an seine U-Boot-Kom- mandanten weitergegeben zu haben, und zu fünf Jahren Haft verurteilt. 80 flachen Gewässern vor der amerikanischen Küste sehr beträchtliche Mengen an Schiffsraum versenkt worden seien. Die meisten Be- satzungsmitglieder wären dabei infolge der Nähe des Festlandes gerettet worden, was man in Dönitz’ Hauptquartier für höchst be- dauerlich halte. Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg stellte sich auf den Standpunkt, der„Laconia-Befehl“, wie die Anweisung genannt wurde, habe nicht ausdrücklich die Tötung der überlebenden Be- satzungsangehörigen versenkter Schiffe angeordnet. Er sei jedoch zweideutig abgefaßt und müsse schärfstens verurteilt werden. Bei der Unterweisung der U-Boot-Kommandanten, die vor neuen Einsätzen standen, las Möhle den Befehl stets ohne Kommentar vor und erwähnte lediglich die oben angeführten Beispiele. Die Komman- danten mußten dabei zwangsläufig den Eindruck gewinnen, daß das Oberkommando der Marine von ihnen die Tötung der Schiffs- besatzungen erwartete. Vielleicht wollte Möhle sein eigenes Gewissen ein wenig beruhigen, wenn er ihnen dann zum Abschluß sagte:„Der B. d. U. kann euch offiziell einen solchen Befehl nicht geben, das hat jeder mit seinem Gewissen zu vereinbaren.“ Von deutscher Seite ist immer wieder behauptet worden, der„Laconia-Befehl“ habe die U- Boot-Kommandanten lediglich davon abhalten sollen, ihre Mann- schaften durch Hilfeleistungen für die Überlebenden in Gefahr zu bringen. Dieses Ziel hätte indessen durch einen Hinweis auf den ständigen Kriegsbefehl Nummer 154* erreicht werden können. Über- dies wäre der Befehl dann auch nicht so unklar formuliert worden, denn bei der Abfassung solcher Instruktionen wird stets berücksichtigt, daß sie dem Feind in die Hände fallen können. Welche Ansichten der Großadmiral in dieser Frage wirklich vertrat, ergibt sich aus einer Rede, die er Anfang Oktober 1942 bei einer Inspektion der 2. Unterseeboot-Lehrdivision hielt.”* In seiner Ansprache an die Lehrgangsteilnehmer erklärte er, die U-Boot-Erfolge hätten sich zwar verringert, aber die Lage werde sich in Kürze bessern, denn es sei für die Alliierten sehr schwer, genügend * Seihe Seite 79 ** Über diese Rede wurde der ehemalige Oberfähnrich zur See Peter Josef Heisig im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher als Zeuge vernommen. 6 R287 81 Besatzungen für ihre Schiffe zu finden. Die alliierten Seeleute hielten die Route über den Atlantik für gefährlich, weil die deutschen U-Boote ihre Schiffe immer noch in großer Zahl versenkten. Viele dieser See- leute seien schon mehr als einmal mit ihren Schiffen torpediert worden und hätten keine Lust, weiter zur See zu fahren. Dönitz sagte dann, er begreife nicht, wie deutsche U-Boote immer noch die Besatzungen versenkter Handelsschiffe retten könnten, da sie sich dabei doch selber in Gefahr brächten. Sie arbeiteten dadurch für den Feind, denn die geretteten Mannschaften würden wieder mit neuen Schiffen aus- laufen. Es sei jetzt ein Stadium erreicht worden, da der totale Krieg auch zur See geführt werden müsse. Die Schiffsbesatzungen seien für die U-Boote genauso ein Ziel wie die Schiffe selber. Die Zuhörer entnahmen daraus, daß der totale Krieg künftig nicht nur gegen die Schiffe, sondern auch gegen ihre Besatzungen geführt werden müsse, und wer kann es ihnen verdenken? Die Entscheidung des Nürnberger Gerichtshofs, daß der Großadmiral im Sinne der Anklage bewußt die Tötung von Überlebenden torpedierter Schiffe befohlen habe, war gewiß kein Fehlentscheid. Sechs Monate nach dem Erlaß des„Laconia-Befehls“ wurde der Dampfer„Peleus“, ein vom britischen Ministerium für Kriegstrans- porte gechartertes griechisches Schiff, durch das unter dem Befehl von Kapitänleutnant Heinz Eck stehende U-Boot U 852 im Atlantik ver- senkt. Die„Peleus“ war ohne Fracht auf der Fahrt nach La Plata; sie hatte am 8. März Freetown verlassen, und am Abend des 13. März 1943 befand sie sich unmittelbar südlich des Äquators, etwa 300 Meilen von der nächstgelegenen Stelle der afrikanischen Küste entfernt. Von den 35 Mann Besatzung, größtenteils Griechen, kamen nur drei mit dem Leben davon. Gegen 17.50 Uhr trafen zwei Torpedos das Schiff, das in weniger als drei Minuten sank. Die meisten Besatzungsangehörigen konnten sich indessen noch retten und klammerten sich an Wrackteile und umhertreibende Planken. Das U-Boot tauchte auf und näherte sich einem der Rettungsboote der„Peleus“, in dem sich drei Überlebende befanden. Ein Englisch sprechender Offizier wurde von dem Kommandanten beauftragt, den 82 e hatte z 1943 Meilen nt, Von ireı mil weniger "Namen des torpedierten Schiffes zu ermitteln. Er ließ einen der Übe:- lebenden, den Dritten Offizier der„Peleus“, an Bord holen, der ihm die gewünschten Auskünfte über den Namen des Schiffes und des Kapitäns, die Fracht sowie den Ursprungs- und Bestimmungshafen gab und die Frage beantwortete, ob noch irgendwelche anderen Schiffe in der Nähe seien. Der betreffende Offizier kehrte dann zum Kommandoturm zurück, um dem Kommandanten Bericht zu erstatten; dieser teilte ihm darauf- hin mit, es sei beschlossen worden, alle Spuren der Versenkung durch Tötung der Überlebenden zu beseitigen. Inzwischen nahm man dem Dritten Offizier der„Peleus“ den Rettungsgürtel ab und setzte ihn wieder auf das Floß, von dem man ihn geholt hatte. Eck ließ dann mit Maschinengewehren auf die Flöße schießen, und die Besatzung warf Handgranaten zwischen die Über- lebenden. Soweit bekannt, wurden alle, bis auf drei, getötet. Die Überlebenden trieben 25 Tage auf ihren Flößen unter freiem Himmel dahin, bis sie von einem portugiesischen Schiff aufgenommen wurden. In eidesstattlichen Erklärungen schilderten sie ihre Erlebnisse. Einer von ihnen, ein Grieche namens Liossis, erklärte, er habe gerade Wache gehabt, als er die Spur zweier Torpedos bemerkte, die von Steuerbord auf das Schiff zukamen; er habe daraufhin sogleich befohlen, um 90 Grad beizudrehen. Beide Torpedos trafen indessen die„Peleus“; Liossis wurde ins Wasser geschleudert und schwamm umher, bis er ein Wrackteil fand, an das er sich klammern konnte. Zusammen mit einem anderen Griechen versuchte er, ein Floß zu erreichen, das vor ihnen trieb. Kurz darauf tauchte das U-Boot auf, fuhr um die Trümmer herum und näherte sich dem Floß, auf dem sich der Dritte Offizier befand, der dann an Bord geholt und ausgefragt wurde. Inzwischen hatte Liossis sein Floß mit dem anderer schiffbrüchiger Besatzungsmitglieder zusammengebunden. Da kam das U-Boot erneut heran und forderte sie auf, näher zu kommen. In der Hoffnung auf Hilfe näherten sich Liossis und seine Gefährten dem deutschen U-Boot, das plötzlich mit einem Maschinengewehr auf sie zu schießen begann. Einer der Schiffbrüchigen wurde mehrmals getroffen; die Flöße waren bald von Kugeln durchlöchert, gingen jedoch nicht unter. 6 R 83 Da warfen die Deutschen Handgranaten. Die U-Boot-Besatzung schoß noch lange mit Maschinengewehren und warf weiter Handgranaten, bis das Boot unmittelbar vor dem Dunkelwerden abdrehte. Der Kommandant des U-Bootes U 852 erklärte in seinem Prozeß*, er habe die Flöße durch Maschinengewehrfeuer versenken lassen wollen; er schwor jedoch, es seien zu der Zeit keine Besatzungsmit- glieder der„Peleus“ zu sehen gewesen und er habe niemals Befehl gegeben, auf die Überlebenden zu schießen. Er gab zu, daß sein Chefingenieur Einwände gegen die Vernichtung aller Spuren erhoben hatte und daß durch diesen Beschluß keine Möglichkeit mehr zur Rettung von Menschenleben bestand, da er den Befehl hatte, keine Überlebenden an Bord zu nehmen. Er sagte, er habe den„Laconia- Befehl“ erhalten. Ohne Zweifel wäre Kapitänleutnant Eck im Gegensatz zum Kom- mandanten des U-Bootes U 156, Korvettenkapitän Hartenstein, der sechs Monate zuvor den Dampfer„Laconia“ versenkt hatte, bei der Rückkehr zum Stützpunkt vom Großadmiral zu seiner Rücksichts- losigkeit beglückwünscht worden. Aber es sollte anders kommen. Die Fahrt, auf der er die„Peleus“ versenkte, war seine erste und letzte als U-Boot-Kommandant, und anstatt nach Kiel zurückzukehren, um den Dank seines Admirals und seines Führers entgegenzunehmen, mußte er nach einem Luftangriff am 2. Mai 1944 sein Schiff an der Küste von Somaliland, wo er dann in Kriegsgefangenschaft geriet, auf Strand setzen. Der Kommandant, der die„Laconia“ versenkte, hatte Überlebende geborgen und für seine Rücksichtnahme einen sanften Verweis ein- stecken müssen, weil er den Verlust seines Schiffes riskiert hatte. Der Großadmiral schrieb in einem Bericht über Hartensteins Unterneh- men:„Der Vorfall ist ein erneuter Beweis dafür, als was für ein Handikap sich menschliches Empfinden einem Feind gegenüber er-. weisen kann.“ “» Der Kommandant und vier Angehörige seiner Mannschaft mußten sich im Ok- tober 1945 vor einem britischen Militärgericht in Hamburg dafür verantworten, daß Angehörige der Besatzung der„Peleus“ durch Schüsse und Handgranaten getötet worden waren. Alle wurden im Sinne der Anklage für schuldig befunden. Der Kom- mandant und drei andere Angeklagte wurden zum Tode durch Erschießen verurteilt. 84 re E b Am 5. Juli 1944 wurde die„Noreen Mary“ 18 Meilen westlich von Kap Wrath durch das U-Boot U 247 versenkt. Sie war zu der Zeit auf Fischfang an der Westküste von Schottland und hatte 325 Kisten Fisch an Bord. Vier Tage zuvor war sie von Ayr ausgelaufen, und jetzt befand sie sich auf der Fahrt nach den Fischgründen vor der Butt of Lewis. Gegen acht Uhr abends bemerkte ein Angehöriger der Deck- mannschaft, James MacAlister, zwei Torpedospuren an der Backbord- seite. Sie schienen etwa acht Fuß voneinander entfernt zu sein und gingen in etwa zehn Fuß Entfernung am Schiff vorbei. Im selben Augenblick sah er in etwa 150 Schritt Entfernung genau in der Kiel- linie einen Kommandoturm. MacAlister rief alle Matrosen an Deck, aber ehe sie oben waren, war das U-Boot bereits getaucht, und der Maat wollte MacAlisters Bericht keinen Glauben schenken. Etwa eine Stunde später tauchte das U-Boot an der Steuerbord- seite auf und eröffnete sogleich mit einem Maschinengewehr das Feuer. Die„Noreen Mary“ fuhr mit einer Geschwindigkeit von drei Knoten, und da schönes Wetter mit klarer Sicht und ruhiger See herrschte, erhöhte sie die Geschwindigkeit sogleich auf zehn Knoten. Aber das U-Boot nahm die Verfolgung auf und setzte den Beschuß fort. Durch die ersten Salven wurden drei Besatzungsangehörige, darunter der Kapitän, getötet. Dann begann das U-Boot, mit einem schwereren Geschütz vom Kommandoturm aus zu schießen; das erste Geschoß traf den Kessel, so daß das Schiff stoppte und alles in Rauch gehüllt wurde. Die restlichen sieben Besatzungsmitglieder waren inzwischen in Deckung gegangen, aber bald wurden drei weitere getötet; das U-Boot begann dann, aus beiden Geschützen feuernd, um den Bug herum zur Backbordseite zu fahren. MacAlister und der Maat versuchten, das Rettungsboot loszu- machen; da der Maat dabei getötet wurde, ging MacAlister in die unter dem Wasserspiegel gelegene Kombüse in Deckung. Der Fisch- dampfer hatte jetzt starke Schlagseite, und um 22.10 Uhr kenterte er und sank. Die Überlebenden wurden ins Meer geschleudert. MacAlister schwamm umher, bis er das kieloben treibende Rettungs- boot erreichte, auf das er hinaufkletterte. 85 Das U-Boot war noch nicht untergetaucht und fuhr auf das geken- terte Rettungsboot zu, wobei es einen kurzen Feuerstoß abgab. Als es bis auf etwa 70 Schritt herangekommen war, ließ sich MacAlister ins Wasser zurückgleiten und wartete dort, bis das U-Boot zu schießen aufhörte und untertauchte. Am nächsten Tag gegen fünf Uhr früh nahm der britische Fischdampfer„Lady Madelaine“ die beiden ein- zigen Überlebenden, MacAlister und den zweiten Maschinisten des Fischdampfers, an Bord. Von den andern acht Besatzungsangehörigen der„Noreen Mary“ wurden sechs getötet; zwei werden vermißt. Sie sind wahrscheinlich ertrunken.” U 247 war eins der modernsten deutschen U-Boote und befand sich auf seiner ersten Feindfahrt. Es hatte zwei große Geschütze an Bord, eins auf dem Achterdeck und eins vor dem Kommandoturm; ein weiteres, kleineres Geschütz, das wie ein Schnellfeuergeschütz aussah, befand sich auf dem Vorderdeck. Die„Noreen Mary“ war ein ge- wöhnlicher Fischdampfer, der seiner üblichen Beschäftigung nach- ging; wie alle kleinen Schiffe, war aber auch er während des Krieges zum Schutz gegen die deutschen Flugzeuge, die alles und jedes zum Ziel ihrer Angriffe nahmen, mit einem Maschinengewehr auf einer Flakplattform ausgerüstet. Im Kriegstagebuch des Kommandanten fand sich nach dem Ver- merk über den Abschuß von zwei Torpedos, die fehlgingen, für 20.55 Uhr die Eintragung: Aufgetaucht. Fischdampfer. Griffen das nächstliegende Schiff an. Nach drei Minuten stoppt es ab. Dann wird beschrieben, wie ein Schuß abgefeuert wurde, als der Fischdampfer still lag; die Schlußeintragung lautete: 91.51- Versenkt durch Flakbeschuß in die Breitseite. Sank achtern ab. Dem Chef der Operationsabteilung des Befehlshabers der U-Boot- Waffe scheint diese Heldentat gut gefallen zu haben, denn er kom- mentierte die Eintragung im Kriegstagebuch mit folgenden Worten: * Diese Schilderung ist einer eidesstattlichen Erklärung entnommen, die James MacAlister am 21, Dezember 1945 vor einem Notar in Edinburgh abgab. 86 rteD: „Die Versenkung des Fischereifahrzeuges durch Flak in diesem Ge- biet zeugt von großem Offensivgeist und Verve... Operation unter schwierigen Bedingungen gut ausgeführt.“ In Wirklichkeit war es gemeinster Mord. Vom ersten bis zum letzten Tag des Krieges nahm dieses Morden auf hoher See bei Tag und Nacht seinen Fortgang. Wie im ersten Weltkrieg, führte Deutschland einen uneingeschränkten U-Boot- Krieg gegen kriegführende wie auch gegen neutrale Länder unter Mißachtung des Protokolls vom Jahre 1936 und entgegen den Sitten und Gepflogenheiten der zivilisierten Welt. KAPITELIV MISSHANDLUNG UND ERMORDUNG DER ZIVILBEVÖLKERUNG IM BESETZTEN GEBIET In früherer Zeit hatten kriegführende Staaten die unumschränkte Gewalt über das von ihnen besetzte Gebiet. Sie konnten es verwüsten, die Einwohner töten oder in die Gefangenschaft führen und sich ihr gesamtes Eigentum aneignen. Im 18. und 19. Jahrhundert vollzogen sich jedoch große Veränderungen, die schließlich zur Annahme der Haager Konvention über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges durch die Haager Friedenskonferenz vom Jahre 1907 führten. Artikel 46 dieser Konvention besagt:„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.“ Im zweiten Weltkrieg wurde dieser Artikel überall in den von Deutschland besetzten Gebieten immer wieder verletzt. Millionen Menschen wurden als Sklaven von Haus und Hof ver- schleppt und Tausende als Geiseln getötet; Hunderte ungerecht- fertigte Repressalien wurden ergriffen und zahllose Städte und Dör- fer dem Erdboden gleichgemacht; Tausende Hektar fruchtbaren 87 Ackerlandes wurden durch die Taktik der verbrannten Erde ruiniert; Millionen Juden wurden umgebracht und Hunderttausende unschul- dige Zivilisten durch Massenhinrichtungen getötet; Gettos wurden zerstört und ihre Bewohner getötet oder in Konzentrations- und Ver- nichtungslager gebracht. Alle Rohstoffe, Schrottvorräte und Maschinen | wurden abtransportiert und für die deutsche Wirtschaft verwendet. M Aus sämtlichen überfallenen Gebieten wurden massenhaft Kunst- schätze, Möbel und Textilien geraubt. Auf einer Konferenz von Angehörigen der deutschen Besatzungs- behörden im August 1942 sagte Göring:„Sie sind weiß Gott nicht hingeschickt, um für das Wohlergehen der Ihnen anvertrauten Völ- ker zu arbeiten, sondern um das Äußerste herauszuholen, damit das 1) deutsche Volk leben kann. Das erwarte ich von Ihren Energien. Die ewige Sorge um die Fremden muß jetzt endlich einmal aufhören... Es ist mir dabei gleichgültig, ob Sie sagen, daß Ihre Leute vor Hunger umfallen.“\ Die Besatzungsbehörden arbeiteten bewußt darauf hin, die Ein- I wohner zu terrorisieren und alles und jeden rücksichtslos für die deutsche Kriegführung auszubeuten.\ War es auch bis zur Annahme der Genfer Konvention vom Jahre j Z 1949 völkerrechtlich unter gewissen Umständen zulässig, Menschen\ t s ni= En BE EEE als Geiseln festzunehmen, so war es doch nach Artikel 50 der Haager Konvention vom Jahre 1907 eindeutig verboten, sie hinzurichten, so- fern sie selbst keine Kapitalverbrechen begangen hatten, für die sie| g ordnungsgemäß verurteilt worden waren. Dieser Artikel lautet: „Keine Kollektivstrafe geldlicher oder anderer Natur darf der Be-|| völkerung auf Grund von Einzelhandlungen auferlegt werden, deren sie nicht in ihrer Gesamtheit für schuldig erachtet werden kann.“ In einer Betrachtung zu dieser Frage schrieb Lord Wright 1948 in| einem Artikel im Britischen Jahrbuch des Völkerrechts:„Meine eigene feste Überzeugung, die sowohl auf prinzipiellen Erwägungen als auch auf dem Studium maßgeblicher Quellen basiert, ist die, daß die Tö- tung von Geiseln dem Kriegsrecht widerspricht und unter keinen Umständen zulässig ist, sondern daß solche Tötung glatter Mord ist.“ Übrigens scheint das bereits im 17. Jahrhundert von keiner gerin- geren Autorität als Grotius in seinem Werk„De Jure Belli ac Pacis“ 88 festgestellt worden zu sein, aus dem Lord Wright in seinem Artikel folgende Stelle zitiert: Geiseln sollten nicht getötet werden, sofern sie selbst nichts ver- hinen brochen haben..., in früheren Zeiten wurde allgemein angenommen, daß jede Person das gleiche Recht habe, über das eigene Leben wie = über andere in ihrem Besitz befindliche Dinge zu verfügen, und daß ; dieses Recht stillschweigend oder durch ausdrückliches Einverständnis von den einzelnen an den Staat überging. Es ist daher nicht ver- ungs- wunderlich, wenn wir lesen, daß Geiseln, die persönlich schuldlos nicht waren, für ein von ihrem Staat begangenes Unrecht getötet wurden. - Jetzt aber, da besseres Wissen uns gelehrt hat, daß die Herrschaft it das über das Leben Gott vorbehalten ist, ergibt sich, daß niemand durch f 1 Die seine individuelle Zustimmung einem anderen ein Recht über das AN| ” Leben, sei es sein eigenes oder das eines Mitbürgers, geben kann. ıı I unger Die Erschießung von Geiseln gehörte indessen zu den üblichen| Methoden der deutschen Behörden in allen militärisch besetzten I ' Ein- Ländern. ir die Nach dem Abschluß des Waffenstillstandes mit Frankreich im Juni 1940 nahmen die deutschen Besatzungsbehörden zunächst eine kon- ziliante Haltung ein. Sie hofften, die Franzosen in ihren Krieg gegen| IE England und später gegen die Vereinigten Staaten von Amerika rt ger hineinziehen zu können, und versuchten mit allen ihnen zu Gebote; on, SO- stehenden Mitteln, das französische Volk für eine möglichst weit- gehende Mitarbeit und Zusammenarbeit zu gewinnen. Das war jedoch eine fromme Hoffnung, und ihr sanftmütiges Ge- baren war zum Scheitern verurteilt. Als sich der Widerstand der Fran- zosen verschärfte, ließ man die Maske der Großmütigkeit rasch fallen — sie war stets reine Heuchelei gewesen-, und die Nazis zeigten ihr wahres Gesicht. Die Geiselhinrichtungen von Dinant, Laon und Sen- } lis, über die sich die zivilisierte Welt im Jahre 1914 so entsetzt hatte, verblaßten neben den Massakern in Oradour-sur-Gläne, in Lidice, auf ; dem Balkan, in Warschau, in der Sowjetunion und in den Ardea- b tinischen Höhlen.; 4 Schon vor Ablauf des Jahres 1940 waren die schwarz umrandeten roten Maueranschläge in Paris und anderen Städten und Dörfern ganz Frankreichs zu einer alltäglichen Erscheinung geworden: Sie 89 kündeten von den ersten Geiselerschießungen, die als Vergeltung für deutschfeindliche Zwischenfälle durchgeführt wurden. Im September-1940-hatte.der-Oberkommandierende.der.deutschen Armee in Frankreich Geiseln als„Landeseinwohner“-definiert,„die mit ihrem Leben für ein einwandfreies Verhalten.der..Bevölkerung einzustehen haben“. Die Verantwortung für ihr Schicksal, erklärte er, sei damit in die Hände ihrer Mitbürger gelegt, und die Bevölkerung müsse öffentlich gewarnt werden, daß bei feindseligen Handlungen von Einzelpersonen Geiseln zur Verantwortung gezogen würden. Unschuldige für Vergehen anderer verantwortlich zu machen, war die offizielle Politik und Haltung der Besatzungsbehörden, und es wurden Schritte unternommen, um zu gewährleisten, daß die Drohun- gen auch verwirklicht wurden.„Androhung ohne Durchführung er- scheint wie Schwäche“, hieß es in dem Befehl. Diese Haltung wurde im September 1941 durch den Erlaß eines allgemeinen Befehls mit der Unterschrift Keitels von höchster Stelle offiziell gebilligt. Der Befehl, der an die deutschen Militärbefehls- haber in Frankreich, Belgien, Norwegen, Holland, Dänemark, in der Ukraine, in Serbien, Saloniki, Griechenland und Kreta gerichtet war, blieb den ganzen Krieg hindurch in Kraft. In bezug auf die Sowjetunion wurde befohlen, für jeden getöteten deutschen Soldaten 50 bis 100 Kommunisten umzubringen. Noch im gleichen Monat führte von Stülpnagel diese Anweisung durch seinen berühmten Befehl aus, der in Frankreich als„Geisel-Kodex“ bekannt war. Dieser Befehl ist von großer Bedeutung, weil er deutlich zeigt, welche Haltung das deutsche Militärkommando in Frankreich in der Geiselfrage einnahm. Hier einige Auszüge daraus: I. Geiselnahme Am 22. August 1941 habe ich folgende Bekanntmachung erlassen: „Am Morgen des 21. August 1941 ist in Paris ein deutscher Wehr- machtsangehöriger einem Mordanschlag zum Opfer gefallen. Ich be- stimme daher: 1. Sämtliche von deutschen Dienststellen oder für deutsche Dienst- stellen in Frankreich in Haft irgendeiner Art gehaltenen Franzosen gelten vom 23. August ab als Geiseln. 90 2. Von diesen Geiseln wird bei jedem weiteren Anlaß eine der Auf Grund meiner Bekanntmachung vom 22.8.1941 und meiner An- ordnung vom 19. 9. 1941(die unter II. angeführt wurde— d. V.), sind daher folgende Personengruppen Geiseln:(Es folgt die Auf- zählung von sechs Kategorien— d. V.) u Schwere der Straftat entsprechende Anzahl erschossen werden.“ N n die 1 Ä „de III. Geiselgruppen erung B VI. Geisellisten Wenn sich ein Vorfall ereignet, der es gemäß meiner Ankündigung vom 21. August 1941 notwendig macht, Geiseln zu erschießen, muß die Erschießung dem Anlaß unverzüglich folgen. Die Bezirkskomman- danten haben daher für ihre Bezirke aus dem Gesamtbestand an Häftlingen(Geiseln) diejenigen auszuwählen, die praktisch für eine Exekution in Frage kommen können, und sie in eine Geiselliste auf- zunehmen. Diese Geisellisten bilden die Grundlage für die mir im fehls- Falle einer Exekution zu machenden Vorschläge. 1. Nach den bisherigen Beobachtungen kann angenommen werden, daß die Attentäter aus kommunistischen oder anarchistischen Terror- kreisen stammen. Die Bezirkskommandanten haben daher sofort aus den Häftlingen(Geiseln) diejenigen Personen auszuwählen und in die Geiselliste aufzunehmen, die auf Grund ihrer bisherigen kommu- nistischen oder anarchistischen Haltung, ihrer Funktion in derartigen Organisationen oder ihrer sonstigen bisherigen Haltung für eine Er- schießung in erster Linie in Frage kommen. Bei der Auswahl ist zu berücksichtigen, daß die abschreckende Wirkung der Erschießung von Geiseln auf die Attentäter selber und diejenigen Personen, die in Frankreich oder im Ausland... die geistige Verantwortung für Terror- und Sabotagehandlungen tragen, um so größer ist, je mehr bekannte Personen erschossen werden... Nach den gleichen Richtlinien ist eine Geiselliste aus den Reihen der gaullistischen Häftlinge anzulegen... An dieser Stelle folgen Anweisungen für die Schaffung eines Geisel- | ‚Reservoirs: Dienst In die Liste sind für jeden Bezirk etwa 150 und für den des Kom- uews; j mandanten von Groß-Paris etwa 300 bis 400 Personen aufzunehmen. Da nach Möglichkeit bei der Exekution auf Personen aus dem 91 Tatbereich zurückgegriffen werden soll, haben die Kommandanten jeweils die Personen in die Liste aufzunehmen, die ihren letzten Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in ihrem Bezirk hatten... Dann werden Instruktionen für die eigentliche Hinrichtung ge- geben; der Schlußabsatz lautet: Bei der Bestattung der Leichen ist zu vermeiden, daß durch die gemeinschaftliche Beerdigung einer größeren Anzahl im gleichen Fried- hof Stätten geschaffen werden, die jetzt oder später Anknüpfungs- punkte für eine deutschfeindliche Propaganda bilden könnten. Not- falls hat daher die Bestattung an verschiedenen Orten zu erfolgen... Ähnliche Befehle wurden in Belgien von General von Falken- hausen, in Holland von Gauleiter Seyß-Inquart und in Norwegen von General von Falkenhorst erlassen. Die Auswirkungen dieser Politik entsprachen nicht immer den Er- wartungen ihrer Urheber, und aus Belgien sandte Falkenhausen einen Brief an Keitel, in dem das Prinzip— nicht etwa aus Gründen der Humanität, sondern aus Zweckmäßigkeitserwägungen- wie folgt kritisiert wurde: In der Anlage wird ein Verzeichnis der bisher in meinem Bereich erfolgten Geiselerschießungen und der Vorfälle, derentwegen diese Erschießungen stattfanden, überreicht. Bei einem großen Teil der Vorfälle, besonders bei den schwer- wiegendsten, sind die Täter später gefaßt und verurteilt worden. Dieses Ergebnis ist zweifellos in hohem Maße unbefriedigend. Die Wirkung ist nicht so sehr abschreckend wie zerstörend auf das Gefühl der Bevölkerung für Recht und Sicherheit; die Kluft zwischen den kommunistisch beeinflußten Volksteilen und der übrigen Bevölkerung wird verflacht, alle Kreise werden mit Haßgefühl gegen die Besatzungs- macht erfüllt, und der Feindpropaganda wird wirksamer Hetzstoff egeben... 5°8 Gez.: von Falkenhausen Falkenhausen beklagte sich mehr als einmal beim OKW über die unerwünschten Auswirkungen des Keitelbefehls. Immer wieder wies er darauf hin, daß in mehreren Fällen die Täter entdeckt wurden, nachdem man unschuldige Geiseln erschossen hatte. Oft gehörten die 92 EHEN Were ET IEETERETERETN wirklich Schuldigen nicht denselben Kreisen an wie die hingerichteten Geiseln, erklärte er, und das errege den Groll jener Bevölkerungs- schichten, die sich bisher passiv verhalten hätten. Ende 1942 erhielt Keitel eine weitere Warnung vom Militärbefehls- haber in Holland. Darin hieß es nach einer Mitteilung über die Er- schießung einer Anzahl sehr prominenter Geiseln in Rotterdam, die Öffentlichkeit sei zutiefst betroffen. Keine Maßnahme, die die Deut- schen seit dem Beginn der Besetzung ergriffen hätten- und es gab wenige Ungeheuerlichkeiten, die sie nicht begangen hatten-, hätte einen so tiefen Eindruck hinterlassen und so starken Groll ausgelöst. Im deutschen Hauptquartier seien viele Briefe eingegangen, einige mit Unterschrift und andere anonym. Der Bericht endete mit der Feststellung:„Zusammenfassend: So- viel Ablehnung bis tief in die Kreise der wenigen wirklich deutsch- freundlich gesinnten Holländer sah man nie, soviel Haß wurde wohl selten mit einem Mal festgestellt.“ Aber Keitel kümmerte sich nicht um diese Dinge. Sein Befehl vom 16. September 1941 blieb während des ganzen Krieges unwiderrufen, und allein in Frankreich wurden mehr als 29 000 Geiseln hingerichtet. Von Zeit zu Zeit appellierten die deutschen Besatzungsbehörden an die gesamte Bevölkerung, keinen Widerstand zu leisten, und for- derten etwaige französische Verräter und Spitzel auf, ihre patriotisch gesinnten Landsleute zu denunzieren. Hier der Wortlaut eines solchen Aufrufes, der im September 1941 veröffentlicht wurde: Ich erkenne an, daß sich die große Mehrheit der Bevölkerung ihrer Pflicht bewußt ist, die Besatzungsbehörden in ihrem ständigen Be- streben, Ruhe und Ordnung im Lande im eigensten Interesse der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, zu unterstützen. In Euren Reihen aber befinden sich bezahlte Agenten deutsch- feindlicher Mächte, verbrecherische kommunistische Elemente, die nur das eine Ziel kennen, Unfrieden zwischen der Besatzungsmacht und der französischen Bevölkerung zu säen... Ich will das Leben deut- scher Soldaten durch solche Mordbuben nicht mehr länger gefährden lassen und scheue in der Erfüllung dieser meiner Pflicht auch vor den schärfsten Maßnahmen nich® mehr zurück... Euch alle rufe ich auf, 93 Eure Verwaltung und Eure Polizei, durch schärfste Aufmerksamkeit und Euer persönliches tatkräftiges Eingreifen nunmehr alles zu tun, um an der Ergreifung der Täter mitzuwirken. Durch Verhütung und Aufdeckung des verbrecherischen Treibens muß einer Entwicklung vorgebeugt werden, die die Dinge auf die Spitze treibt und das Land ins Unglück stürzt. Wer auf deutsche Soldaten, die hier nur ihre Pflicht tun und für die Inganghaltung eines geordneten Lebens sorgen, aus dem Hinterhalt schießt, ist kein Patriot, sondern ein feiger Meuchelmörder und der Feind aller anständigen Menschen. Franzosen! Ich rechne auf Euer Verständnis für meine Maßnahmen, die nur in Eurem eigenen Interesse liegen. Gez.: von Stülpnagel Eigentlich ist es verwunderlich, daß das Land, von dem Frankreich im Laufe von 70 Jahren dreimal überfallen wurde, die Mentalität seines Gegners so schlecht kannte. Im Oktober 1941 erfolgten die„Hinrichtungen von Chäteaubriant und Bordeaux“. Die Zeitung„Le Phare“ brachte am 21. Oktober folgende Veröffentlichung: Bekanntmachung: Feige Verbrecher, die im Solde Englands und Moskaus stehen, haben am Morgen des 20. Oktober 1941 den Feldkommandanten von Nantes hinterrücks erschossen. Die Täter sind bisher nicht gefaßt. Zur Sühne für dieses Verbrechen habe ich zunächst die Erschießung von 50 Geiseln angeordnet. Falls die Täter nicht bis zum Ablauf des 23. Oktober 1941 ergriffen sind, werden im Hinblick auf die Schwere der Tat weitere 50 Geiseln erschossen werden. Der Innenminister des Vichyregimes, Pucheu*, stellte’ eine Liste von 60 Franzosen zusammen, die in Chäteaubriant inhaftiert waren und alle für Kommunisten gehalten wurden, und übermittelte sie General von Stülpnagel. * Pucheu wurde 1944 von einem französischen Militärgericht in Algier zum Tode verurteilt und anschließend hingerichtet 94 27 von ihnen wurden in Chäteaubriant erschossen, und der Abb& Moyon schrieb als Augenzeuge der Hinrichtung am Tage darauf fol- genden Bericht: Es war ein schöner, ungewöhnlich milder Herbsttag; seit dem Morgen herrschte herrlicher Sonnenschein. Alle gingen in der Stadt ihrer üblichen Beschäftigung nach. Es herrschte reges Leben in der Stadt, denn es war Mittwoch, also Markttag. Die Einwohner wußten aus der Presse und durch Nachrichten aus Nantes, daß dort ein höherer Offizier getötet worden war, aber sie wollten nicht glauben, daß derart brutale und weitgehende Repressalien ergriffen werden wür- den. Im Lager Choiseul hatten die deutschen Behörden einige Tage zuvor eine Anzahl Männer, die im Falle von Angriffen auf die Be- satzungsstreitkräfte als Geiseln dienen sollten, in einer Sonderbaracke untergebracht. Aus den Reihen dieser Männer wurden diejenigen ausgewählt, die an jenem Abend erschossen werden sollten. Der Pfarrer von Bere beendete gerade sein Mittagessen, als Mon- sieur Moreau, der Leiter des Lagers Choiseul, bei ihm erschien und mit ein paar Worten den Zweck seines Besuches erläuterte. Er war von Monsieur Lecornu, dem Unterpräfekten von Chäteaubriant, ge- schickt worden, um dem Pfarrer mitzuteilen, daß 27 Männer aus den Reihen der„politischen Gefangenen“ von Choiseul am Nachmittag hingerichtet würden; er sollte ihn auffordern, sofort hinzugehen und ihnen beizustehen. Der Priester war einverstanden und begab sich sogleich ins Lager. Der Unterpräfekt war bereits dort, um den Gefangenen ihr schreckliches Schicksal zu verkünden... Plötzlich war der Lärm von Automotoren zu hören. Die Tür, die ich beim Betreten des Raumes geschlossen hatte, damit wir mehr unter uns waren, wurde aufgerissen, und französische Gendarmen erschienen mit Handschellen. Es kam ein deutscher Feldgeistticher. Er sagte zu mir:„Monsieur le Cure, Ihre Mission ist beendet. Sie müssen sich sofort zurückziehen.“ Allen Franzosen war das Betreten des Steinbruchs, in dem die Hin- richtung stattfand, streng verboten. Ich weiß nur, daß die Geiseln in drei Gruppen von je neun Mann hingerichtet wurden, daß alle Männer, die erschossen wurden, es ablehnten, sich die Augen verbinden zu las- sen, daß der junge Mocquet ohnmächtig wurde und hinfiel und daß der letzte Ruf, der sich von den Lippen dieser Helden löste, ein leiden- schaftliches„Vive la France“ war. 95 Ein Polizeioffizier namens Roussel sah, wie die verurteilten Män- ner am Nachmittag in vier deutschen Lastwagen durch Chäteaubriant gefahren wurden, vorneweg ein deutscher Offizier in einem Stabs- wagen. Die Männer trugen Handschellen und sangen patriotische Lieder wie die Marseillaise und das„Abschiedslied“. In einem der Lastwagen befand sich eine Gruppe bewaffneter deutscher Soldaten. Etwa zwei Stunden später kehrte der Konvoi von dem Steinbruch, in dem die Hinrichtung stattgefunden hatte, zurück und fuhr in den Schloßhof, wo die Leichen der Geiseln im Keller untergebracht wur- den, bis die Särge fertig waren. Am folgenden Tag, dem 23. Oktober, wurden nach der Erklärung Roussels„die Leichen eingesargt, ohne daß irgendwelche Franzosen zugegen waren; alle Zugänge zum Schloß waren von deutschen Posten bewacht. Die Toten wurden dann zu je dreien auf neun ver- schiedene Friedhöfe in den benachbarten Gemeinden verteilt. Die Deutschen waren darauf bedacht, Orte zu wählen, die nicht an regelmäßig befahrenen Omnibuslinien lagen; vermutlich wollten sie verhüten, daß die Bevölkerung in Scharen die Gräber dieser Mär- tyrer aufsuchte.“ Nur zwei Tage später erschossen die Deutschen in Bordeaux 50 weitere Geiseln. Sie wurden aus einer Gruppe von 100 Personen herausgegriffen, die am 22. Oktober verhaftet worden waren und von denen man wußte, daß sie mit der Kommunistischen Partei oder der de-Gaulle-Bewegung sympathisierten. Die Repressalie wurde dem Präfekten der Gironde durch folgenden Brief des Generals von Faber du Faur angekündigt: Bordeaux, den 23. Oktober 1941 An den Herrn Präfekten des Departements Gironde, Bordeaux. Zur Sühne für die feige Ermordung des Kriegsverwaltungsrats Reimers hat der Militärbefehlshaber in Frankreich die Erschießung von 50 Geiseln angeordnet. Die Erschießung wird im Laufe des mor- gigen Tages erfolgen. Falls die Täter nicht in kürzester Zeit ergriffen werden, ist, wie im Falle Nantes, mit weiteren Maßnahmen zu rechnen. Ich beehre mich, Ihnen von dieser Sachlage Kenntnis zu geben. Der Chef des Militärverwaltungsbezirks Gez.: von Faber du Faur 96 Es erfolgten noch viele weitere Geiselerschießungen, die den Cha- rakter von Repressalien trugen. Als im September 1942 in den Rex- Lichtspielen in Paris ein Anschlag auf eine Anzahl deutscher Soldaten verübt wurde, ließ man als Vergeltungsmaßnahme 116 Geiseln er- schießen. In einem der Vororte von Paris liegt das Fort Romainville, das seit dem Krieg zu einer Wallfahrtsstätte für die Pariser geworden ist. Während der Besetzung diente es als eine Art Geiseldepot, aus dem die Opfer geholt wurden, die als Repressalie für irgendwelche gegen die Besatzungsmacht gerichteten Handlungen erschossen wurden. Einer dieser Geiseln, Monsieur Rabate, der das Glück hatte, mit dem Leben davonzukommen, gab folgende Schilderung von dem Schicksal einiger Gefangener: Einige von uns wurden in die deutsche Abteilung der Sante(ein Gefängnis in Paris) übergeführt, aber die meisten von uns wurden in das Militärgefängnis von Cherche Midi(ebenfalls in Paris) gebracht. Wir wurden der Reihe nach von einem Gestapo-Offizier in der Rue des Saussaies verhört. Einige von uns wurden derartig gefoltert, daß ihnen die Glieder brachen. Als mich der Gestapo-Offizier verhörte, sagte er:„Rabate, hier muß man reden. Der Schwiegersohn von Professor Langevin, Jacques Solomon, kam hier arrogant herein und kroch nachher auf allen vieren hinaus.“ Nach einem kurzen Aufenthalt von fünf Monaten in Cherche Midi wurden wir am 24. August 1942 in das Fort Romainville übergeführt. Wir durften keine Briefe schreiben oder erhalten, und an den Türen unserer Zellen stand geschrieben:„Alles verboten.“ Unsere ganze Nah- rung bestand aus täglich% Litern Gemüsesuppe und 200 Gramm Schwarzbrot. Das Gebäck, das das Rote Kreuz und die Quäkergesell- schaft für die politischen Häftlinge an das Gefängnis schickten, wurde uns nicht ausgehändigt. In Romainville waren wir als„NN“-Ge- fangene* interniert. In Nordfrankreich, das zusammen mit Belgien von General von Falkenhausen verwaltet wurde, ging es genauso zu. Nicht anders war es in Holland und Norwegen. In allen westeuropäischen Ländern führten die Deutschen systematische Geiselhinrichtungen als Repres- salien für Widerstandsaktionen durch. * Siehe Seite 98 7 R287 97 EEE TER In keinem Falle standen diese Hinrichtungen im Einklang mit dem Gesetz; sie wurden alle durchgeführt, ehe man sich überhaupt um die Ermittlung und Verhaftung der wirklich Schuldigen bemüht hatte, und in vielen Fällen wurden die Täter verhaftet, kurz nachdem die unschuldigen Geiseln ihr Leben hingegeben hatten, um den Wider- stand ihrer Landsleute zu„sühnen“, wie die Deutschen es nannten.* Ende 1941 war Hitler bereits zu der Schlußfolgerung gelangt, daß die Maßnahmen zur Bestrafung der Menschen, die das deutsche Be- satzungsregime bekämpften, unzulänglich waren. Er beschloß daher, daß in Zukunft alle derartigen Fälle nur dann noch von deutschen Militärgerichten verhandelt werden sollten, wenn das Verfahren binnen acht Tagen nach der Tat eröffnet werden konnte und mit Sicherheit ein Todesurteil zu erwarten war. So erließ er am 7. Dezember 1941 den„Nacht-und-Nebel“-Erlaß. Danach sollten alle nichtdeutschen Zivilisten aus den besetzten Ge- bieten, denen Vergehen gegen die Besatzungsmacht zur Last gelegt wurden, heimlich— bei Nacht und Nebel—nach Deutschland gebracht werden, sofern nicht garantiert werden konnte, daß sie bei einer Ab- urteilung durch ein Militärgericht im eigenen Lande zum Tode ver- urteilt werden würden. Hitler war der Auffassung, daß in solchen Fällen jedes mildere Urteil von der Bevölkerung des besetzten Landes als Schwäche ge- wertet würde und daß es neben der Todesstrafe nur noch ein einziges Mittel zur Abschreckung möglicher Rechtsbrecher gäbe: die Familie des Täters und die ortsansässige Bevölkerung durch entsprechende Maßnahmen über sein Schicksal im ungewissen zu lassen. In einem Geheimschreiben an die Abwehr, das die Instruktionen zur Durchführung des Erlasses enthielt, wurde der neue Plan für die Behandlung dieser Gefangenen wie folgt beschrieben: Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahme liegt a) in dem spurlosen Verschwindenlassen der Beschuldigten, b) darin, daß über ihren Verbleib und ihr Schicksal keinerlei Aus- kunft gegeben werden darf. * Es ist daher nicht überraschend, daß die Geiselnahme—„wann und wo auch immer‘‘— nunmehr durch Artikel 3 der Genfer Konvention vom Jahre 1949 ausdrück- lich verboten ist. 98 tdem Später ging man durch die Anwendung des Prinzips der„Sippen- umdie# haft“ in dieser Richtung noch einen Schritt weiter: Danach waren, hatte, sobald irgendein Angehöriger der Besatzungsstreitkräfte getötet oder ein Anschlag auf wichtige Anlagen verübt wurde, nicht nur die Täter zu erschießen, sondern darüber hinaus ihre männlichen Verwandten nten, und ihre weiblichen Familienmitglieder über 16 Jahre ins Konzen- trationslager zu bringen; wurden die Täter selber nicht gefaßt, konn- ten ihre Angehörigen an ihrer Statt bestraft werden. R: Jaher Man denke nun nicht etwa, daß nach dem„Nacht-und-Nebel“- ıtschen Erlaß alle NN-Gefangenen, wie man sie nannte, nach ihrer Ankunft in Deutschland vor ein Gericht gestellt wurden. In den meisten Fällen 1d mit fand überhaupt kein Verfahren statt. Kamen die NN-Gefangenen aber doch vor ein ziviles oder ein OKW-Gericht, versagte man ihnen -Erlaß, gewöhnlich das Recht der Gegenüberstellung mit den Zeugen, auf ni deren Aussage sich die Anklage gründete, und sie durften auch keine seleot Zeugen für ihre Verteidigung benennen. Oft jedoch zog man es vor, bracht überhaupt keine Anklage zu erheben, und der Angeklagte erfuhr er Ab- dann erst wenige Minuten vor dem Beginn des Prozesses, wofür er ver eigentlich verurteilt werden sollte. Die Verhandlungen fanden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. All diese Verfahren waren eine lese reine Farce und sollten auch nichts anderes sein. Im Jahre 1944 wurden die NN-Fälle auf Befehl Hitlers der Zu- ständigkeit der Gerichte entzogen und der Gestapo übertragen, und es ist unbestritten, daß auf diese Weise viele Tausende Zivilisten der besetzten Gebiete verhaftet, nach Deutschland verschleppt, zum Tode verurteilt und hingerichtet oder unter unmenschlichen Bedin- gungen in Gefängnissen und Konzentrationslagern inhaftiert wurden, aus denen nur wenige zurückkehrten. Eines der Kriegsverbrechen, die der Menschheit am längsten im Gedächtnis haften bleiben werden, waren die Zerstörung des Dorfes Lidice in der Tschechoslowakei und die Niedermetzelung einer gro- Ben Anzahl seiner Einwohner als Repressalie für den Tod des„Reichs- protektors von Böhmen und Mähren“, Reinhard Heydrich, der von ausdrük Partisanen erschossen wurde. el Aus- h min. Die Deutschen trafen am späten Abend des 9. Juni 1942 in dem Dorf ein und forderten sogleich alle Einwohner auf, ihre Häuser zu verlassen und sich unter Mitnahme von Geld und anderen Wert- gegenständen auf dem Dorfplatz zu versammeln. Alle kamen dem Befehl nach; eine Frau, die unterwegs zu entkommen versuchte, wurde mit ihrem Kind niedergeschossen. Alle übrigen Frauen und Kinder wurden von der Gestapo in die Schule gebracht, wo sie die Nacht über blieben. Im Morgengrauen des 10. Juni wurden alle Männer des Dorfes in den Scheunen und dem Stall eines Bauernhofes zusammengepfercht, von dort aus in den Garten geführt und in Gruppen zu je zehn erschossen. Die Erschießungen wurden fortgesetzt, bis 172 männliche Erwach- sene getötet waren. Dann ließen sich die Henker, die Leichen zu ihren Füßen, wie die Teilnehmer einer Fasanenjagd mit ihrer Jagd- beute fotografieren. Einige Frauen wurden nach Prag gebracht und dort erschossen. Die übrigen 195 kamen ins: Konzentrationslager Ravensbrück, wo 42 an Mißhandlungen starben und sieben vergast wurden; drei weitere sind nie wieder gesehen worden. Vier Frauen, die gerade entbunden hatten, wurden ebenfalls in ein Konzentrationslager gebracht, nach- dem man ihre Babys ermordet hatte. Wenige Tage nach der Zerstörung des Dorfes wurden alle Kinder von ihren Müttern getrennt. 90 von ihnen kamen in ein Konzentra- tionslager in Gneisenau, und man hat nie wieder etwas von ihnen gehört. Die kleineren Kinder brachte man in ein deutsches Kranken- haus in Prag, wo„Rassenexperten“ ihre Körpermaße prüften, um festzustellen, ob sie den nazistisch-arischen Herrenrassenvorstellun- gen entsprachen und für eine Adoption durch deutsche Familien in Frage kämen; soweit sie diese pseudowissenschaftliche Prüfung be- standen, kamen sie unter deutschem Narmen als Deutsche nach Deutschland. Von diesen Kindern ist jede Spur verlorengegangen. Die abgelehnten Kinder wurden zur Sonderbehandlung* nach Polen gebracht. * Das heißt, in die Gaskammern von Treblinka. 100 Dem Dorfpfarrer, einem 73jährigen Greis mit Namen Sternbeck, bot man unter der Bedingung die Freiheit an, daß er sich von seiner Gemeinde lossage. Als er sich weigerte, folterte man ihn und schän- dete vor seinen Augen seine Kirche. Dann wurde er zusammen mit seinen männlichen Pfarrkindern erschossen, nachdem er erklärt hatte, er habe 85 Jahre mit seiner Gemeinde gelebt und wolle auch mit ihr sterben. Am Abend des 10. Juni gab es in dem Dorf keine lebende Seele mehr. Die Leichen der Männer wurden in ein Massengrab geworfen, die Häuser zuerst geplündert und dann niedergebrannt. Als nur noch die nackten Mauern standen, wurden auch sie so zerstört, daß kein Steii mehr auf dem andern blieb. Die Trümmer wurden fortgeräumt, dann pflügte man den Boden um und umgab das ganze Gelände mit Stacheldraht, damit es den Tschechen als unfruchtbare Einöde für immer als Warnung dienen sollte. Am 11. Juni 1942 veröffentlichten die Deutschen in der Zeitung„Der Neue Tag“ eine amtliche Bekanntmachung über diese ungeheuerliche Tat: Auf der Suche nach dem Mörder des SS-Obergruppenführers Heyd- rich ist es unwiderlegbar bewiesen worden, daß die Einwohner des Dorfes Lidice in der Nähe von Kladno den Schuldigen an dem Ver- brechen geholfen und beigestanden haben. Das ist bewiesen worden, trotzdem die Einwohner ihre Mittäterschaft abstreiten. Die Ein- stellung der Einwohner zu diesem Verbrechen ist auch durch andere feindselige Tätigkeit gegen das Reich erwiesen. Zum Beispiel wurden illegale Literatur sowie Waffenlager, Kriegsvorräte, Rundfunksender und schließlich gesetzwidrige Vorräte vieler rationierter Waren ent- deckt... Alle Männer wurden erschossen. Die Frauen wurden in KZ geschickt und die Kinder in eine zuständige Erziehungsanstalt ge- bracht. Alle Gebäude dieses Dorfes wurden dem Erdboden gleich- gemacht, und der Name des Dorfes wurde ausgelöscht. Was in Frankreich 1940 als kleines blutiges Rinnsal begann, wurde in den letzten drei Jahren der Besetzung zu einem tosenden Blutstrom. Und in dem gleichen Maße, in dem die Unterdrückung zunahm, versteifte sich auch der Widerstand. 101 Als sich die Kollaboration als Fehlschlag erwies, trat der Terror an ihre Stelle. Im Jahre 1943 gaben sich die Deutschen schon nicht einmal mehr den Anschein, als sei es ihre Absicht, Menschen, die ihre Vorschriften verletzten, erst vor ein Gericht zu stellen, ehe sie bestraft wurden. Von Falkenhausen, der, wie schon erwähnt, gleichzeitig für einen Teil Nordfrankreichs und für Belgien verantwortlich war, erließ im Januar 1943 einen Befehl, wonach jeder, der ohne gültigen Waffenschein im Besitz von Sprengstoff, Munition oder Schußwaffen irgendwelcher Art angetroffen wurde,„in Zukunft unverzüglich ohne Gerichtsver- fahren erschossen“ werden sollte. Man könnte nun vielleicht denken, die Deutschen hätten die Wider- standskämpfer als Freischärler betrachtet; es steht jedoch fest, daß zum Beispiel die Forces Francaises Interieurs(FFI) als irreguläre Truppen und damit als legitimer Bestandteil der französischen Streit- kräfte galten. Das beweist folgender Auszug aus einer Vortragsnotiz der Deut- schen Kommission in Wiesbaden: Auf der Gegenseite treten organisierte, die Souveränität der fran- zösischen Regierung in Vichy ausdrücklich verneinende Organisationen auf, die zahlenmäßig und ausstattungsmäßig, ihrer ganzen Führung und ihrem Auftreten nach beinahe als Truppeneinheiten bezeichnet werden müssen..., diese aufständischen Einheiten sehen sich selbst als Teile der gegen Deutschland kämpfenden alliierten Streitkräfte an. General Eisenhower bezeichnet die in Frankreich kämpfenden Ter- roristen als seinem Oberbefehl unterstellte Truppen. Gegen solche rich- ten sich die deutschen Gegenmaßnahmen. Trotzdem wurde ihnen nach der Gefangennahme nicht der Schutz und die Behandlung gewährt, auf die jeder Angehörige der Streit- kräfte kriegführender Staaten nach dem Völkerrecht Anspruch hat, wenn er in Kriegsgefangenschaft gerät. Keitel erließ vom OKW aus Befehle, wonach sie, wenn sie beim Akt der Sabotage gefaßt wurden, an Ort und Stelle erschossen werden sollten, und soweit ist dagegen juristisch nichts einzuwenden. Im Falle der Gefangennahme aber mußten sie zur nächsten örtlichen Dienststelle der Sipo oder des SD 102 -ITOr an gebracht werden; Frauen, die mit ihnen sympathisierten, ohne un- mittelbar an den Kampfhandlungen teilzunehmen, sollten„zur Arbeit eingesetzt werden“. Dieses Glanzstück euphemistischer Umschreibung besagte nichts anderes, als daß sie wie Vieh nach Deutschland deportiert und in ein 5 Zwangsarbeitslager gebracht wurden, wo man sie so lange zur Arbeit h preßte, bis sie starben oder für eine weitere Ausbeutung nicht mehr geeignet waren. Was dann mit ihnen geschah, wird an anderer Stelle beschrieben.” Alle Zivilisten in den besetzten Gebieten, die als Gefahr für die Sicherheit betrachtet wurden, sollten entgegen der allgemein üblichen Praxis nicht im eigenen Land interniert, sondern„dem SD übergeben“ werden. Auch das klingt harmlos, wenn man nicht weiß, was der SD war, welchen Zwecken er diente und was nach der„Übergabe“ ge- schah. Aber Übergabe an den SD bedeutete nichts anderes als Peitsche, Daumenschraube, Kopfschraube, Abreißen von Finger- und e.Deit: Zehennägeln, Konzentrationslager und Gaskammer. In Ausführung des Keitelbefehls erhielten die Sipo und der SD die Vollmacht, ohne Gerichtsverfahren Hinrichtungen vorzunehmen. Die entsprechenden Anweisungen wurden in allen besetzten Gebieten Westeuropas allgemein befolgt. Man stelle sich einmal vor, was das bedeutete! Es war nichts anderes als die Verhängung des Polizeistandrechts: Jeder, der in einem dieser von Deutschland besetzten Länder lebte, konnte mir nichts, dir nichts durch einen Offizier der örtlichen Sicherheitspolizei von verhältnismäßig niedrigem Rang standrechtlich zum Tode verurteilt und hingerichtet werden— ohne Anklage, ohne Beweisführung und ohne Verteidigung. So geschah es täglich und überall; es war glatter Mord. In Holland verhängte der Gauleiter Seyß-Inquart nach einem An- schlag auf Rauter ausdrücklich„über die gesamten besetzten nieder- ländischen Gebiete mit sofortiger Wirkung das Polizeistandrecht“. Es ist bekannt, daß im Verlauf dieser Aktion mehr als 4000 holländische Bürger umgebracht worden sind. RT we * Siehe Kapitel V und VI In Belgien erreichten die Verbrechen deutscher Truppen an Zivi- listen und Angehörigen der offiziellen Widerstandskräfte zur Zeit der Befreiung dieses Landes im September 1944 ihren Höhepunkt. In Graide wurde ein Lager der Widerstandskräfte angegriffen. Die Deutschen waren dazu berechtigt; sie konnten auch alle, die während des Unternehmens nicht im offenen Kampf fielen, gefangennehmen. Nach dem Abzug der deutschen Truppen fand man jedoch 15 ent- setzlich verstümmelte Leichen: Die Deutschen hatten Geschosse mit abgesägter Spitze benutzt*; zwei der Gefangenen waren mit Knüp- peln geschlagen worden, ehe man sie durch einen Pistolenschuß ins Genick tötete. Am 6. September 1944 lagen mehrere Hundert Angehörige der belgischen Geheimarmee im Chäuteu de Foröt im Quartier. Die Deut- schen hatten erfahren, daß diese Abteilung auszurücken beabsichtigte, und umstellten das Schloß. Einige der Partisanen fielen bei dem Ver- such, den Kordon der deutschen Truppen zu durchbrechen, während andere gefangengenommen wurden. Als die Deutschen dann gegen das Schloß vorrückten, benutzten sie diese Gefangenen als Kugel- fang. Nach zwei Stunden mußten die Belgier den Kampf aus Mangel an Munition einstellen; die Deutschen versprachen ihnen, ihr Leben zu schonen, wenn sie sich ergäben. Dieses Versprechen wurde nicht gehalten. Viele der Gefangenen wurden gefoltert und dann getötet. Zum Schluß übergoß man die Leichen mit Benzin und steckte das ganze Schloß in Brand. Im Dezember 1944 unternahm von Rundstedt eine letzte ver- zweifelte Gegenoffensive, ehe er sich über die belgisch-deutsche Grenze zurückzog. In den ersten Stadien dieser Offensive erreichten die deutschen Truppen die Straße Marche-Bastogne und besetzten das Dorf Bande. Diese Soldaten, die der Wehrmacht angehörten, benahmen sich ordentlich, und es kam zu keinerlei Zwischenfällen. * Jeder deutsche Soldat wußte, daß das verboten war. In seinem„Soldbuch“ standen die„10 Gebote für die Kriegführung des deutschen Soldaten‘. Das fünfte Gebot lautete:„Dumdumgeschosse sind verboten, Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden.‘“(Siehe Anhang.) 104 a Ti mu u Ein Stück weiter hatte der SD jedoch an dieser Straße einen Kon- trollpunkt errichtet, und am Morgen des 24. Dezember 1944, einem Sonntag, erschien ein Trupp Gestapoangehöriger in Bande und ver- haftete etwa 70 männliche Einwohner. Die Deutschen drangen sogar während des Hochamtes in die Kirche ein und nahmen dort einige der Gläubigen fest. Der verantwortliche Offizier des Trupps erklärte, er wolle sie lediglich zum Kontrollpunkt mitnehmen, um ihre Ausweise zu prüfen; sie würden alle rechtzeitig zum Weihnachtsfest wieder zu Hause sein. Zur gleichen Zeit hatte ein anderer Trupp des SD in dem benach- barten Dorf Grune ebenfalls eine Anzahl Verhaftungen vorgenommen. Alle festgenommenen Einwohner aus beiden Dörfern wurden dann in ein ausgebranntes Sägewerk am Rand von Bande gebracht, wo sich der Kontrollpunkt befand. Dort wurden sie verhört. Nach der Vernehmung wurden die älteren Männer freigelassen, die jüngeren dagegen in einen Schuppen gebracht, wo man ihnen bis auf die Taschentücher ihre gesamte persönliche Habe abnahm. Dann mußten sie sich mit den Händen am Hinterkopf in Dreierreihen auf- stellen und auf der Chaussee zu der ausgebrannten Ruine eines Hauses marschieren, das einem Monsieur Bertrand gehörte. Hier ließ man sie halten und befahl ihnen, sich mit dem Gesicht zur Straße aufzustellen. So standen sie eine Weile im Schnee, bewacht von sieben SS-Männern mit Maschinenpistolen. Ein Offizier behielt das Kommando über die Eskorte; es war derselbe, der die Ver- nehmung geleitet hatte. Bald begann das Massaker. Ein Feldwebel trat an den Mann heran, der links außen in der letzten Reihe stand, legte ihm die Hand auf die Schulter und führte ihn in den Torweg von Monsieur Bertrands Haus. Sobald die einzelnen Gefangenen den Torweg erreichten, gab der im Eingang stehende SS-Offizier, der von der Straße aus nicht gesehen werden konnte, dem Opfer einen Genickschuß und stieß den Körper mit dem Knie in den Keller hinab, dessen Decke beim Brand des Hauses eingestürzt war. Die Zahl der todgeweihten Männer betrug 83. Als bereits 20 von ihnen auf diese Weise umgebracht waren, kam die Reihe an einen jungen Belgier namens L&on Praile, einen großen, breitschultrigen, 105 kräftigen Burschen. Als Praile bemerkte, daß der deutsche Feldwebel weinte, drehte er sich um, schlug ihn ins Gesicht und warf ihn zu Boden. In dem Durcheinander konnte Praile entkommen, und nach- dem er eine Nacht im Wald zugebracht hatte, versteckte er sich in einer Scheune auf dem Bauernhof seines Onkels, der dort Bürger- meister war. Er war jedoch der einzige, der davonkam; die übrigen 32 wurden alle ermordet. Die ganze Gegend war damals verschneit, und die Deutschen bedeckten die Leichen mit Brettern, die sie in einem der zerstörten Häuser fanden. Keiner durfte an der Stelle vorbeigehen, und außer Praile hatte niemand auch nur eine Ahnung davon, was geschehen war. Die Dorfbewohner glaubten alle, ihre Freunde und Nachbarn seien als Zwangsarbeiter nach Deutschland verschleppt worden. Am 10. Januar 1945 räumten die Deutschen das Dorf Bande, und am nächsten Tag rückten britische Truppen ein. Der Bürgermeister, der von seinem Neffen inzwischen den wahren Sachverhalt erfahren hatte, wandte sich an den britischen kommandierenden Offizier und bat ihn, zum Schauplatz des Verbrechens zu kommen. Als man den Schnee und die Bretter entfernte, fand man die Toten. Jeder hatte eine Schußwunde im Genick. Dieses Verbrechen war eine Repressalie. Im September 1944 hatten die Deutschen schon einmal in Bande gelegen, ehe sie sich vor den vorrückenden Alliierten nach Osten zurückzogen, und damals waren drei von ihnen in den angrenzenden Wäldern getötet worden. Ein deutscher Offizier, Leutnant Spann, der zur Zeit des Massakers in Bande in Quartier lag, sagte seiner Wirtin, es sei„direkt von Himmler“ der Befehl gekommen, 30 Männer hinzurichten, um die drei Deutschen zu rächen, die im September von Mitgliedern der belgischen Widerstandsbewegung getötet worden waren. Das stimmte zweifellos, denn nach dem Abzug der Deutschen ent- deckte der Bürgermeister selber an der Tür eines Schuppens hinter dem Cafe de la Poste die mit Kreide geschriebenen Worte:„Das ist die Rache für die Helden, die im September von Terroristen er- schossen wurden.“ Es war nichts getan worden, um diese„Terroristen“ zu ermitteln, und es hatte auch keine ernsthafte Untersuchung 106 stattgefunden. Man hatte einfach 33 junge Belgier im militärfähigen Alter willkürlich herausgegriffen und nach einem rein formalen Ver- hör ohne Gerichtsverfahren umgebracht. Doch wenden wir uns wieder den Ereignissen in Frankreich zu. Obgleich die FFI zum großen Teil aus organisierten Einheiten ver- schiedener Größe bestanden, die über ihre eigenen Befehlswege von regulären Militärkommandeuren befehligt wurden, kam es in den ersten Wochen nach der Landung der Alliierten in der Normandie zweifellos zu Sabotageakten und Anschlägen von Einzelpersonen und kleinen Gruppen, die die Deutschen als Freischärler betrachten konnten. Im Falle ihrer Festnahme hätten diese Widerstandskämpfer vor ein deutsches Militärgericht gestellt und zum Tode verurteilt werden können. Aber das geschah nicht; nur zu oft wurden sie zuerst brutal ge- foltert und dann ohne Gerichtsverfahren ermordet. Pen, In Rodez erschossen die Deutschen einen Tag vor der Befreiung a dieses Ortes 30 gefangengenommene Angehörige des Maquis, nach- zier und dem sie sie zuerst gefoltert hatten. Die Widerstandskämpfer wurden nan den mit Maschinenpistolen erschossen, dann zerschmetterten ihnen die atte Deutschen noch mit großen Steinen den Schädel. Im Wald von Achäres wurden ebenfalls zahlreiche Angehörige des Maquis von der Gestapo getötet. Später fand man ihre Leichen, und der Polizeikommissar von Pau verfaßte einen Bericht über die Fest- stellungen, die dabei gemacht wurden. Mehrere Leichen wiesen ge- brochene Glieder und tiefe Wunden am unteren Teil der Beine auf, die anscheinend von den Schnüren herrührten, mit denen sie straff t von gebunden worden waren und die tief ins Fleisch eingeschnitten hatten. m die In einem anderen Falle wurden zwei jüngere Männer, die bei einem Jen der#5 Gefecht mit deutschen Truppen in der Provence verwundet worden waren und im Krankenhaus von Nimes zur Behandlung lagen, aus hen ent- den Betten gezerrt und erschossen. Ihre Leichen wurden verstümmelt, und um den Hals hängte man ihnen ein Schild mit der Aufschrift:„So werden französische Terroristen bestraft.“ Im Laufe des August 1944, als sich die Deutschen in voller Flucht roristen. aus Nordfrankreich zurückzogen, mehrten sich die Greuel. Am Nach- suchung mittag des 30. August erreichte ein Teil der Division„Adolf Hitler“ 107 das kleine Dorf Tavaux im Departement Aisne, und eine Streife begab sich sogleich zum Haus des Führers der örtlichen Widerstands- bewegung, eines Mannes namens Maujean. Als dessen Frau die Tür öffnete, schossen die Soldaten sie sofort nieder; sie verwundeten sie am Oberschenkel und zerschmetterten ihr den Kiefer. Dann schleiften sie sie in die Küche, wo sie ihr vor den Augen ihrer fünf Kinder, von denen eins noch ein Baby war, einen Arm und ein Bein brachen. Dann übergossen sie sie mit Benzin und steckten sie in Brand. Den Kindern wurde mit Erschießen gedroht, falls sie nicht sagten, wo ihr Vater sei. Als die Kinder sich weigerten, seinen Aufenthalt anzugeben, sperrten die Deutschen sie in den Keller, gossen in allen Räumen Benzin auf den Fußboden und steckten das Haus in Brand. Dann zogen sie ab. Das Feuer konnte jedoch gelöscht werden, und die Kinder wurden gerettet; das älteste von ihnen, ein neunjähriger Junge, gab diese Schilderung des Verbrechens. Noch in vielen anderen Fällen wurden Repressalien gegen die nächsten Angehörigen der Männer ergriffen, die in den Streitkräften der französischen Widerstandsbewegung kämpften. In Oyonnax ver- schwand eines Nachts ein 18jähriger Junge, dessen Bruder im Maquis kämpfte. Drei Tage später fand man in Siege die entsetzlich ver- stümmelte Leiche des Vermißten. Man hatte ihm die Nase und die Zunge abgeschnitten; der ganze Körper wies Spuren von Schlägen auf, und an den Beinen fanden sich Schnittwunden. Daneben lagen die Leichen von vier anderen jungen Männern, die so verstümmelt waren, daß sie nicht identifiziert werden konnten. Keiner der Toten wies irgendwelche Schußwunden auf: Alle fünf waren offenkundig ihren Mißhandlungen erlegen. In Presles in Südfrankreich erschien im Sommer 1944 ein Trupp SS-Männer auf einem Bauernhof, wo sich zwei Angehörige des Maquis versteckt halten sollten. Sie waren jedoch nicht da, und so verhaftete die SS, die sich um ihre Beute betrogen sah, den Bauern und seine Frau. Die Deutschen erschossen den Mann, vergewaltigten und töteten seine Frau und kreuzigten dann ihren kleinen drei- jährigen Jungen am Hoftor, nachdem sie ihn zuvor gleichfalls gefoltert hatten, 108 In Ascg metzelte eine andere deutsche Einheit als Repressalie für die Zerstörung einer Eisenbahnstrecke 77 Männer nieder, darunter 20 Arbeiter und Angestellte der französischen Staatseisenbahnen. Die Opfer wurden wahllos herausgegriffen; sie standen in keiner direkten Verbindung zu dem Vorfall, der den Anlaß zu der Vergeltungsmaß- nahme lieferte. Unter ihnen befanden sich ein 74jähriger Rentner und ein 15jähriger Schuljunge. Die Vichyregierung machte dem damaligen Oberbefehlshaber in Nordfrankreich, Feldmarschall von Rundstedt, | offiziell von diesem Verbrechen Mitteilung. eben, M Seine Antwort lautete:„Die Bevölkerung von Ascq trägt selbst die ıen Verantwortung für die Folgen ihres hinterhältigen Verhaltens, das ann ich scharf verurteilen muß.“ General Börard, der Vorsitzende der Französischen Mission bei der Deutschen Waffenstillstandskommission, wandte sich wegen der un- j befriedigenden Antwort von Rundstedts an den Vorsitzenden der | Kommission, General Vogl. Er wies darauf hin, daß in der Zeit vom ’ 10. Oktober 1943 bis zum 1. Mai 1944 mehr als 1200 Menschen solchen Greueltaten zum Opfer gefallen waren*, und betonte, daß bei all diesen Vergeltungsmaßnahmen in der Hauptsache immer die Un- schuldigen getroffen würden. Man ergreife Repressalien gegen Per- ich ve-© sonen, die lediglich im Verdacht stünden, auf irgendeine Weise mit ie We dem Maquis in Verbindung zu stehen, und unternehme nichts, um chlägen festzustellen, ob eine solche Annahme begründet sei. In diesem speziellen Fall, der den deutschen Oberbefehlshaber völlig gleichgültig ließ, protestierte General Berard dagegen, daß all diese unschuldigen Menschen mit ihrem Leben für einen versuchten Anschlag zahlen mußten, dem kein einziger deutscher Soldat zum Opfer gefallen war. Sein Protest wurde rundweg abgewiesen. Am Tage nach der Landung der Alliierten in der Normandie griffen Einheiten der FFI in beträchtlicher Stärke in Tulle die Vichytruppen an, die in diesem Bezirk die Ordnung aufrechterhalten sollten, und nach langen, den ganzen Tag andauernden Kämpfen besetzten sie den größten Teil der Stadt. Wenige Stunden später kamen deutsche FErT * Das war vor dem Massaker von Oradour-sur-Gläne. Nach der Landung der Alli- TolteT i ierten in der Normandie nahmen die Greueltaten einen noch viel größeren Umfang an. ; 109 ee> ä= ER EEE Panzerfahrzeuge der hartbedrängten Vichygarnison zu: Hilfe und rückten in die Stadt ein, aus der sich die FFI zurückzogen. sel Der deutsche Kommandant beschloß, Repressalien zu ergreifen. Da tal die FFI bei ihrem Abzug keine Gefangenen zurückgelassen hatten, wurde die Vergeltung an der Zivilbevölkerung geübt, aus deren Reihen 120 Opfer herausgegriffen wurden. Hier ein Auszug aus einem amtlichen Bericht: Die Opfer wurden ohne Untersuchung, sogar ohne Verhör, ausge- sucht. Arbeiter, Studenten, Lehrer, Gewerbetreibende, sogar mit der Miliz* sympathisierende Leute und freiwillige Rekruten der Waffen- SS. Die auf einer 500 Meter langen Strecke an den Balkons und La- ternenpfählen der Avenue de la Gare hängenden 120 Leichen boten einen grauenerregenden Anblick, der wohl lange im Gedächtnis der unglücklichen Bevölkerung von Tulle haften bleiben wird. Im April und Mai 1944 verschärfte sich die Kampagne gegen die französische Widerstandsbewegung in Mittel- und Südwestfrankreich. Als Vorbereitung für die alliierte Landung in der Normandie griff der Maquis ständig die deutschen Verbindungswege an, und durch Befehle des deutschen Oberkommandos wurden die für die innere Sicherheit verantwortlichen Stellen ermächtigt, alle für notwendig er- achteten Maßnahmen zu ergreifen, um den Widerstand des fran- zösischen Volkes zu brechen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde dem deutschen komman- dierenden General des Militärdistrikts Limoges die SS-Panzerdivision „Das Reich“ zugeteilt. Die Angehörigen des Maquis selbst waren nur schwer aufzuspüren. Sie hatten keine Versorgungsprobleme und kannten das Land wie ihre Westentasche: Sie verließen ihre Lagerplätze nur, um irgendeinen Blitzangriff auf einen Konvoi oder ein Militärlager des Feindes durch- zuführen, und tauchten dann wieder unter. Den Deutschen erschien es daher leichter, an unschuldigen Menschen Vergeltung zu üben, und so rächten sie sich an der örtlichen Landbevölkerung, wenn der Maquis eine erfolgreiche Aktion durchgeführt hatte. * Die Miliz wurde von der Vichyregierung zum Zwecke der Kollaboration mit dem SD und der Gestapo aufgestellt 110 Ein Deserteur aus der SS-Panzerdivision„Das Reich“, der damals selbst dabei war, gab eine kurze Schilderung von einigen ihrer Greuel- taten: Bei diesen Operationen trugen die Offiziere keine Rangabzeichen, da sie nicht erkannt werden wollten. Zuerst säuberten wir die Um- gebung von Agen in einem Umkreis von siebzig Kilometern. In vielen Dörfern wurde die Bevölkerung durchsucht und niedergemetzelt, und die Offiziere vergewaltigten die jüngsten Frauen. War das Unter- nehmen vorüber, durchsuchten die Offiziere die Soldaten und nahmen ihnen alle Wertgegenstände ab. Das gesamte Vieh wurde von der Proviantabteilung der Division mitgenommen, da de Nachschub aus Deutschland unterbrochen war. Als wir einige Kilometer von Agen entfernt durch ein kleines Dorf mit etwa zwölf Häusern zogen, beobachtete uns von einem Fenster aus eine etwa dreißigjährige Frau. Unser Kompanieführer, der am Straßenrand einen parkenden Lastwagen sah, fragte sie:„Sind irgendwelche Leute vom Maquis hier?“—„Nein“, erwiderte sie.- „Wem gehört denn dann der Lastwagen?“—„Das weiß ich nicht“, war die Antwort. Ohne weiteres Verhör wurde die Frau aus dem ersten Stock herunter- geschleift, entkleidet, mit Knüppeln geschlagen und blutend an einen in der Nähe stehenden Baum gehängt. Ein Stück weiter machte unser Konvoi vor einem großen Haus halt, an dem die Trikolore flatterte. Unser Kompanieführer eröffnete das Feuer auf die Vorderfront des Gebäudes. Als der Eigentümer erschien, schoß ihn der Offizier sogleich in die Brust. Alle Bewohner mußten herauskommen, und fünf junge Frauen nahmen wir in einem unserer Fahrzeuge mit. Dann zog der Konvoi weiter; alle Männer sangen und schossen mit ihren Gewehren um sich, als wir durch das Dorf fuhren. Als wir das Dorf verlassen hatten und über Land fuhren, schossen wir auf alle, die auf den Feldern arbeiteten; ihre Pferde, Kühe und Hunde wurden mit Maschinengewehren beschossen. Von dort aus zogen wir nach Limoges, und am nächsten Tag setz- ten wir die Säuberung in der Haute-Vienne fort. Was uns in den Weg kam, wurde getötet; die Frauen wurden ausgezogen, vergewaltigt und an Bäumen aufgehängt. Am 6. Juni trafen wir in St. Junien ein. Als die Kompanie abends auf der Suche nach Verpflegung war, gelang es mir zu entkommen; ich konnte das alles nicht mehr aushalten. 111 Am 6. Juni begann die Invasion der Normandie, und mit ihr nahm das Tempo der Maquisoperationen zu. Um die Deutschen daran zu hindern, in aller Eile aus dem Süden und Südwesten Verstärkungen für ihre hart bedrängten Kräfte im Norden heranzuziehen, führte der Maquis ständige Angriffe gegen die Straßen- und Eisenbahnverbin- dungen und verursachte damit große Verwirrung. Inzwischen zog die Division„Das Reich“ weiter durch Mittelfrankreich und verbrei- tete Tod und Zerstörung um sich. Etwa 22 Kilometer nordwestlich von Limoges, im Bezirk St. Junien, den die Division am 6. Juni erreicht hatte, erstreckt sich am Nordufer des Flüßchens Gläne, unweit der Fernstraße Limoges-La Roche- foucault-Angoul&me, das Dorf Oradour-sur-Gläne. Oradour-sur-Gläine war eine weitäuseinandergezogene Land- gemeinde im Departement Haute-Vienne. Zusammen mit den be- nachbarten kleinen Dörfern Brandes, Lapland, Bellevue, Le Repaire, La Fauvette und anderen hatte es im Jahre 1936 eine Gesamteinwoh- nerzahl von ungefähr 1500. Die Bevölkerung des Dorfes selbst war jedoch viel kleiner, da der größte Teil der Einwohner auf die angren- zenden Dörfchen und Einzelgehöfte verstreut war. Seit Kriegsbeginn waren eine Anzahl Flüchtlinge aus Lothringen hinzugekommen und außerdem einige Leute aus Limoges, die glaubten, während des Krieges auf dem Lande eher ein Auskommen zu finden als in der Stadt. Der 10. Juni 1944 war ein Samstag, und in Oradour-sur-Gläne herrschte großer Betrieb. Aus Limoges waren die üblichen Wochenend- gäste eingetroffen, und da gerade eine neue Zuteilungsperiode für Tabak begann, hatten sich Händler aus allen Teilen der Gemeinde eingefunden, um ihre Ware in Empfang zu nehmen. Überall saß man noch gemütlich nach dem Mittagessen beisammen, als um 14 Uhr 15 ein großer deutscher Militärkonvoi auf der nach Limoges führenden Straße herangebraust kam und im unteren Teil des Dorfes parkte. Die Soldaten trugen Stahlhelme und die bekann- ten gelbgrünen Tarnanzüge, wie sie von so vielen Waffen-SS-Ein- heiten benutzt wurden. Einige Fahrzeuge fuhren noch weiter ins Dorf hinein und hielten dort. 112 Verkohlte Leichen in der K & S .Q ıS] S m O Q S [S) S "S .S s Gemetzel von Autun Da PYZZ Lidice Lidice nach dem Massaker Kurz nach ihrer Ankunft ging der Ausrufer durch die Straßen und verlas einen Befehl, wonach sich alle, ohne Ausnahme— Männer, Frauen und Kinder-, sogleich mit ihren Ausweisen auf dem Markt- platz einzufinden hatten. Gleichzeitig durchsuchten die Deutschen jedes einzelne Haus; sie holten alle Bewohner heraus und brachten sie zum Sammelplatz. Auch von den Feldern trieb man die Menschen zusammen, und viele wurden dabei erschossen. Die Bewohner von Einzelgehöften und Einwohner benachbarter Siedlungen mußten sich ebenfalls auf dem Marktplatz versammeln. Zufällig waren an jenem Nachmittag alle Schulkinder von Oradour — 191 an der Zahl— in verschiedenen Schulgebäuden versammelt, da eine ärztliche Untersuchung stattfinden sollte. Der deutsche Trupp- führer erklärte, man befürchte, daß es in dem Dorf zu einer Schie- ßerei kommen könne; alle Kinder sollten daher in die Kirche in Sicherheit gebracht werden. Mit dieser beruhigenden Versicherung konnten die Kinder und ihre Lehrer dann auch ohne irgendwelche Zwischenfälle dorthin gebracht werden- mit Ausnahme eines kleinen Flüchtlingsjungen namens Roger Godfrin aus Lothringen, der schon Erfahrungen mit deutschen Truppen gemacht hatte und zu einem seiner Freunde sagte:„Das sind Deutsche. Die kenne ich. Sie werden uns etwas tun. Ich will versuchen abzuhauen.“ Auf irgendeine Art gelang es Roger Godfrin, sich von den andern zu entfernen, und nachdem er sich eine Weile im Schulgarten ver- steckt hatte, schlug er sich in die benachbarten Wälder durch. Sechs Stunden später war er als einziger von all diesen Kindern noch am Leben. Um 14 Uhr 45 waren alle auf dem Marktplatz versammelt: jung und alt, Invalide und Krüppel, Väter und Söhne, Mütter und Töchter, Schüler und Lehrer, Kleinkinder und Babys in Kinderwagen, der Bürgermeister, der Notar, der Schmied, der Apotheker, Ladenbesitzer, Handwerker und Bauern— nicht weniger als 600 Menschen. Der verantwortliche deutsche Offizier forderte dann den Bürger- meister auf, 30 Geiseln zu benennen, was jedoch entschieden ab- gelehnt wurde. Inzwischen waren die deutschen Truppen unmittelbar in das Dorf eingedrungen; sie umzingelten ihre Opfer und teilten sie in zwei 8 R 287 113 Gruppen ein: die Frauen und Kleinkinder auf der einen Seite und die Männer auf der andern. Die erste Gruppe mußte dann unter Be- gleitung zur Kirche marschieren. Ihr Schicksal wird später beschrieben. Dann hielt der deutsche Kommandeur vor den Männern eine An- sprache, in der er erklärte, es sei ihm berichtet worden, daß sich in dem Dorf ein geheimes Waffenlager des Maquis befände. Er beab- sichtige, eine gründliche Durchsuchung vorzunehmen; die männ- lichen Einwohner würden für die Dauer der Aktion in sechs Dorf- scheunen gebracht und dort bewacht werden. Daraufhin bildete man sechs Gruppen und verteilte sie auf die entsprechende Zahl von Bauernhöfen. Von all diesen Männern kamen nur fünf mit dem Leben davon; durch sie wurde das Schicksal der andern bekannt. Hören wir den Bericht des damals achtzehnjährigen Yvon Roby*, der zu jener Zeit bei seinen Eltern in For&t-Basse wohnte, das zur Gemeinde Oradour- sur-Gläne gehörte: In der Gruppe, die zusammen mit mir in einer Scheune einge- schlossen war, befanden sich der Schmied Brissaud, der Konditor Com- pain und der Friseur Morlieres. Wir waren kaum angelangt, als die Deutschen uns befahlen, zwei im Wege stehende Wagen beiseite zu schieben; nachdem man uns gezwungen hatte, hineinzugehen, stellten sich vier Soldaten an der Tür als Posten auf und richteten ihre Maschinenpistolen auf uns, um uns an einer Flucht zu hindern. Sie plauderten und lachten miteinander und machten sich dabei an ihren Schußwaffen zu schaffen. Fünf Minuten, nachdem wir die Scheune betreten hatten, eröffneten die Soldaten ganz plötzlich das Feuer auf uns; anscheinend war ihnen durch einen Schuß vom Marktplatz aus das Signal dazu gegeben worden. Diejenigen, die als erste nieder- fielen, wurden durch die Körper der andern, die auf sie fielen, vor den nächsten Feuerstößen geschützt. Ich lag flach auf dem Bauch, den Kopf zwischen den Armen. Von der Wand, die mir am nächsten war, prall- ten inzwischen die Kugeln ab, und der Staub und der Mörtel hinder- ten mich am Atmen. Einige Verletzte schrien, andere riefen nach ihren’ Frauen und Kindern. * Diese Aussage ist den amtlichen Akten über das Verbrechen von Oradour ent- nommen; sie wurde inzwischen auch in einer offiziellen Publikation, ‚„Crimes ennemis en France‘(Verbrechen des Feindes in Frankreich), veröffentlicht. 114 ai 8 R Plötzlich hörte das Schießen auf; die Bestien traten auf unsere Kör- per und schossen mit ihren Revolvern aus nächster Nähe auf alle, die noch Lebenszeichen gaben. Ich wartete voller Entsetzen darauf, daß die Reihe an mich käme. Ich war bereits am linken Ellbogen verwundet. Rings um mich er- starben die Schreie, und die Schüsse wurden seltener. Schließlich trat Stille ein, eine schwere, niederdrückende Stille, die nur von Zeit zu Zeit durch leises Stöhnen unterbrochen wurde. Die Soldaten bedeckten uns dann mit allem möglichen brennbaren Zeug, das sie finden konnten: mit Stroh, Heu, Reisig, Radspeichen und Leitern. Aber die Männer, die um mich herumlagen, waren nicht alle tot, und die Unverletzten begannen mit denen zu flüstern, die zwar ver- Jetzt, aber noch am Leben waren. Ich wandte ein wenig meinen Kopf und erblickte gleich neben mir einen meiner Freunde, der blutüber- strömt auf der Seite lag und sich im Todeskampf wand. Würde mich dasselbe Schicksal ereilen? Da hörte ich Schritte: Die Deutschen waren zurückgekehrt. Sie steckten das Stroh, das uns bedeckte, in Brand, und die Flammen grif- fen im Nu auf die ganze Scheune über. Ich versuchte fortzukommen, aber das Gewicht der auf mir liegenden Körper behinderte meine Be- wegungen. Außerdem konnte ich infolge meiner Verletzung den lin- ken Arm nicht benutzen. Nach verzweifelten Anstrengungen gelang es mir schließlich, freizukommen. Ich stand vorsichtig auf und erwartete, daß mich eine Kugel treffen würde, aber die Mörder hatten die Scheune verlassen. Die Luft wurde stickig. Plötzlich bemerkte ich in der Wand ein Stück oberhalb des Fußbodens ein Loch. Es gelang mir, mich hin- durchzuzwängen, und ich suchte auf einem benachbarten Dachboden Zuflucht. Vier meiner Freunde, Broussaudier, Darthout, Hebras und Borie, waren schon vor mir dort hingegangen. Ich kroch unter einen Haufen Stroh und getrockneter Bohnen. Borie und Hebras versteckten sich hinter aufgeschichteten Latten, und Broussaudier kauerte sich in eine Ecke. Darthout, der vier Schußwunden an den Beinen hatte, bat mich, ihm neben mir Platz zu machen. In angstvoller Erwartung lagen wir dichtaneinandergedrängt und horchten gespannt auf jedes Geräusch. Aber unsere Prüfung war noch nicht zu Ende. Plötzlich kam ein Deutscher herein. Er blieb vor unserem Strohhaufen stehen und steckte 115 ihn in Brand. Ich hielt den Atem an. Wir vermieden jedes Geräusch und jede Bewegung, aber die Flammen begannen, meine Füße zu versengen. Ich stieg auf Darthout, der sich nicht rührte, und riskierte rasch einen Blick: Die SS-Männer waren fort. In diesem Augenblick kam Broussaudier über den Dachboden herüber. Er hatte eine andere Fluchtmöglichkeit entdeckt. Ich ging dicht hinter ihm her und stand schließlich, von den Flammen verfolgt, draußen in der Nähe eines Kaninchenstalls, den Broussaudier soeben betreten hatte. Ich ging hinter ihm hinein, und ohne einen Augenblick zu verlieren, scharrte ich ein Loch in den Boden und kauerte mich zusammenge- krümmt hinein. Dann bedeckte ich mich mit Abfällen, die rings um mich her lagen. Wir blieben drei Stunden dort, bis das Feuer schließ- lich auch auf den Kaninchenstall übergriff und der Rauch in unsere Kehlen drang. Ich hielt meine Hände über den Kopf, um die Funken abzuwehren, die vom Dach herabfielen und mir das Haar verbrannten. Aber ein drittes Mal gelang es uns, den Flammen zu entkommen. Ich bemerkte eine Lücke zwischen zwei Mauern. Es gelang uns, im- mer noch geduckt, dorthin zu kriechen und ein wenig frische Luft zu schnappen, aber wir konnten unmöglich lange in dieser Stellung ver- harren. Deshalb standen wir auf und tasteten uns vorsichtig zum Marktplatz vor. Wir mußten uns genau vergewissern, ob keine deut- schen Soldaten dort als Wache zurückgelassen worden waren. Brous- saudier ging als Späher voraus. Niemand war zu sehen. Wir erreichten den Platz. Konnten wir es wagen, ihn zu überqueren? Noch ein letzter Blick nach rechts und nach links, und dann liefen wir so rasch wie möglich in der Richtung des Friedhofs davon. Schließ- lich erreichten wir ein schützendes Dickicht. Wir fielen uns um den Hals, so groß war unsere Freude, wieder in Freiheit zu sein. Dann trennten wir uns. Ich mußte die Nacht in einem Roggenfeld zubringen, und am nächsten Morgen gegen elf Uhr kam ich endlich wieder zu Hause in For£t-Basse an. Während dieses Gemetzels hatte die Gruppe der etwa 400 Frauen und Kinder die Kirche erreicht. Sie umfaßte alle Frauen des Dorfes, zum Teil mit Babys auf dem Arm oder im Kinderwagen, sowie alle Kinder im schulpflichtigen Alter. Von all diesen Menschen kam nur eine Frau mit dem Leben davon: Madame Marguerite Rouffanche aus Limoges, die an jenem Tag ihren Mann, einen Sohn, zwei Töchter und ihren sieben Monate alten Enkel verlor. 116 Fast zwei Stunden lang warteten diese unglückseligen Menschen, die in der Kirche zusammengepfercht waren, mit zunehmender Angst und Besorgnis, was nun mit ihnen geschehen würde. Ihr weiteres Geschick wurde von Madame Rouffanche wie folgt beschrieben*: Gegen vier Uhr kamen einige Soldaten, die durchweg etwa zwan- zig Jahre alt waren, in die Kirche; sie hatten eine Art Koffer bei sich, den sie durch das Mittelschiff nach vorn trugen und in der Nähe des Chores abstellten. Von diesem Koffer hing etwas herab, das wie Schnüre aussah und mit den Enden auf dem Boden lag.”* Diese Schnüre wurden angezündet, und die Soldaten entfernten sich. Als das Feuer den Koffer erreichte, explodierte dieser, und es entstanden dicke schwarze Rauchwolken, die einem den Atem benahmen. Die Frauen und Kinder, die nach Luft rangen und vor Entsetzen schrien, flohen in andere Teile der Kirche, in denen man noch atmen konnte. Da wurde die Tür der Sakristei durch das bloße Gewicht des von Panik befallenen Menschenhaufens eingedrückt. Ich folgte und setzte mich auf eine Stufe, wo ich resigniert auf mein Schicksal war- tete. Als die Deutschen erkannten, daß alle in diesen Teil der Kirche stürzten, mähten sie brutal alle nieder, die dort hinzugelangen ver- suchten. Meine Tochter wurde an meiner Seite durch einen Schuß ge- tötet, der von draußen abgefeuert wurde. Ich selbst verdanke mein Leben der Tatsache, daß ich die Geistesgegenwart besaß, die Augen zu schließen und mich tot zu stellen. Eine Salve hallte durch die Kirche. Dann wurden Stroh, Reisig und Stühle auf die Körper geworfen, die überall auf dem Steinboden verstreut umherlagen. Da ich diesem Gemetzel entgangen und nicht verletzt worden war, benutzte ich eine Rauchwolke, um mich hinter dem Hochaltar zu verstecken. In diesem Teil der Kirche waren drei Fenster. Ich ging zu dem mittelsten, das das größte war, und versuchte mit Hilfe der kleinen Stufenleiter, die zum Anzünden der Kerzen benutzt wurde, hinauf- zugelangen. Ich weiß nicht, wie ich das fertigbrachte, aber irgendwie waren mir außergewöhnliche Kräfte gegeben. Die Scheibe war zer- brochen, und ich sprang durch das Fenster. Die Höhe betrug mehr als drei Meter. *„Crimes ennemis en France“. ** Es waren in der Tat Zündschnüre. 117 KEe= Ich blickte auf und sah, daß mir eine Frau gefolgt war, die ich kannte und die mir aus dem offenen Fenster ihr Baby herausreichte. Sie ließ sich neben mir herunterfallen. Die Deutschen, die durch das Schreien des Kindes auf uns aufmerksam geworden waren, beschossen uns daraufhin mit Maschinengewehren. Meine Freundin und ihr Baby wurden getötet; ihre Leichen fand man später an der Stelle, an der sie zu Boden gefallen waren. Ich lief dann in den Pfarrgarten, wobei ich unterwegs verwundet wurde. Zwischen grünen Erbsen versteckt, wartete ich dort angstvoll auf Hilfe. Verwundet lag ich dort, bis man mich schließlich am fol- genden Tag um fünf Uhr nachmittags fand. Die Ruinen der Kirche waren ein stummer, aber überzeugender Beweis für die Richtigkeit der Aussagen von Madame Rouffanche. Der Dachstuhl war ausgebrannt; ein großer Teil des Kirchenschiffes, das vom Feuer verschont blieb, ist inzwischen eingestürzt, und die ge- schwärzten Wände stehen noch als schaurige Zeugen des Verbrechens. Der Hochaltar wurde faktisch zerstört, die Kommunionsbank aus ihren Fundamenten gerissen und umgestürzt. Eine Untersuchung der Ruinen ergab, daß die Deutschen viele Schüsse innerhalb der Kirche abfeuerten, denn man fand dort zahl- reiche leere Patronenhülsen. Außerdem bestätigte es sich, daß sie tief schossen, um mit Sicherheit auch die Kinder zu treffen. Zwei oder drei Tage später wurde der Tatort von einem Beauf- tragten des Gesundheitswesens inspiziert. Bei seiner ersten Inspektion fand er den Fußboden der Kirche mit Asche, menschlichen Über- resten und ekelerregenden Fleisch- und Knochenhaufen bedeckt. In- mitten dieses unbeschreiblichen Durcheinanders lagen viele halb ver- kohlte Leichen, die nicht identifiziert werden konnten. Der Inspekteur meldete, daß er in der Nähe des Hochaltars viele Knochen und ver- kohlte menschliche Überreste, darunter den Fuß eines etwa sechs- jährigen Kindes, gefunden hatte. In der Sakristei, in der nach dem Bericht von Madame Rouffanche viele Frauen und Kinder nach der Explosion Zuflucht gesucht hatten, fand man große Mengen ver- kohlter Körperteile. In einer Kapelle an der Südseite der Kirche befand sich eine kleine Tür, die auf den Kirchhof führte. Dorthin stürzten viele der Opfer, die von der ersten Salve nicht getroffen wurden, wohl 118 Kar Bee Asa in der Hoffnung, hier ins Freie gelangen zu können. Die Tür muß jedoch verschlossen gewesen sein, denn dicht daneben fand man einen großen Haufen Asche und verkohlte Leichen. In dem Bericht des Inspekteurs wurde festgestellt, daß man mit den Leichen einen großen Bauernwagen hätte füllen können; nach der Menge der gefundenen Eheringe und Schmuckstücke schätzte die Polizei die Zahl der Opfer auf mehrere Hundert Menschen, die alle bei lebendigem Leib ver- brannten. Bewohner umliegender Ortschaften sagten aus, daß in zwei Kilo- meter Entfernung aus der Richtung der Kirche Schreie zu hören waren. Nachdem die Deutschen die Einwohner umgebracht hatten, plün- derten sie systematisch das Dorf und seine Umgebung; dann zogen sie ab. Von seiten der deutschen Militärbehörden wurde nie ein offizieller Grund für dieses Verbrechen angegeben. Am Tage nach dem Ge- metzel wurde lediglich ohne Kommentar gemeldet, daß die Ortschaft Oradour-sur-Gläne im Zuge militärischer Operationen„in Schutt und Asche gelegt“ worden sei. Der Präfekt der Haute-Vienne, der nach dem Verbrechen in Ora- dour war und in der Präfektur von einem Beauftragten des Sicher- heitsdienstes um eine Stellungnahme ersucht wurde, erhielt von diesem die Auskunft, ein deutscher Offizier und sein Fahrer seien vom Maquis gefangengenommen worden und durch das Dorf geführt worden. Dabei seien sie von einigen Frauen angegriffen worden. Man hätte ihnen die Handgelenke mit Draht gefesselt und sie dann zur Erschießung abgeführt. Dem Offizier sei es jedoch gelungen, zu ent- kommen. Er sei sogleich nach Limoges zurückgekehrt und habe dort eine Strafexpedition gegen das Dorf organisiert und auch selber daran teilgenommen. Trotz gründlichster Nachforschungen fand sich keinerlei Bestätigung für einen solchen Vorfall, und es ist mehr als zweifelhaft, ob er sich jemals ereignet hat. Unter keinen Umständen wäre aber eine so ent- setzliche Vergeltung gerechtfertigt gewesen. Hätte sich tatsächlich ein solches Ereignis zugetragen, wäre es ein leichtes gewesen, die Verantwortlichen zu ermitteln und nach dem Völkerrecht vor Gericht 719 zu stellen. Diese Niedermetzelung von Hunderten unschuldiger Menschen aber war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, über das sich die zivilisierte Welt entsetzte, als die Einzelheiten bekannt wurden. Die Vichyregierung übermittelte dem deutschen Oberbefehlshaber West einen Bericht über das Verbrechen mit dem Ersuchen, dem deutschen Oberkommando in Frankreich die Fakten wegen der„poli- tischen Bedeutung, die sie infolge ihrer Rückwirkungen auf die Stimmung des französischen Volkes haben werden“, mitzuteilen. Eine von französischer Seite durchgeführte Untersuchung ergab, daß sich weder in dem Dorf selbst noch in einem Umkreis von sieben Kilometern irgendein Angehöriger der FFI befand, und daß sich die Einheit, die das Verbrechen verübte, an dieser harmlosen Gemeinde für irgendeinen Angriff rächte, der 50 Kilometer weiter auf einen ihrer Soldaten verübt worden war. Im Juni 1940 trat Italien an der Seite Deutschlands in den Krieg ein und kämpfte als sein Verbündeter bis zum Wäaflenstillstand im September 1943, als in Süditalien unter König Victor Emanuel eine Nationalregierung gebildet wurde. Nach der Landung der alliierten Streitkräfte in Italien wurde im Norden unter Mussolini eine republikanische Regierung gebildet. Im Laufe des Winters 1943/44 und in den folgenden Frühjahrs- monaten nahm die Partisanentätigkeit entlang der deutschen Ver- bindungslinien immer größeren Umfang an, und der deutsche Ober- befehlshaber, Feldmarschall Albert Kesselring, ergriff drastische Maßnahmen, um den Widerstand niederzuhalten. Die deutsche Haltung gegenüber den Italienern in der Zeit nach dem Waffenstillstand wurde von Kesselring selber mit folgenden Worten beschrieben: Italien trat gegen Deutschlands Wunsch in den Krieg ein, und die italienischen Streitkräfte benötigten die Unterstützung der deutschen Armee, Luftwaffe und Flotte. Deutsche Armeen kamen und kämpften für die Lebensinteressen Italiens. Die deutschen Opfer in Afrika, Tunesien, Sizilien und Süditalien waren ungeheuer groß, aber sie 120 a_ a EEE wurden gebracht. Obgleich zahlenmäßig weit stärker, kämpften die Italiener weniger ausdauernd als die Deutschen, aber dies wurde um der italienischen Freundschaft willen hingenommen. Dieses Gefühl verwandelte sich in Haß, als Italien die Achsenpolitik verriet und den Partisanenkrieg begann.” Am Nachmittag des 23. März 1944 ereignete sich in Rom ein Vor- fall, der den Deutschen Anlaß zu fürchterlichen Repressalien und zu einer Verschärfung des Terrors gegen die Zivilbevölkerung im be- setzten Italien gab. Jeden Nachmittag gegen 15 Uhr marschierte eine Abteilung eines deutschen Polizeiregiments durch die Via Rasella. An jenem 23. März explodierte dort eine Bombe, die unter den Deutschen 32 Todesopfer und eine Anzahl Verletzte forderte. Bald darauf erschien Obersturmbannführer Kappler vom SD am Schauplatz der Explosion und leitete eine Untersuchung ein. Inzwischen war der Vorfall auf dem üblichen militärischen Berichts- weg dem Führerhauptquartier gemeldet worden, und Feldmarschall Kesselring erhielt sofort den Befehl, binnen 24 Stunden für jeden getöteten deutschen Polizeiangehörigen 10 Italiener zu erschießen. Über die Auswahl dieser Geiseln wurden keine näheren Angaben gemacht. General von Mackensen gab diesen Befehl als Kommandeur der Vierzehnten Armee an General Maelzer, den Militäirkomman- danten der Stadt Rom, mit der Anweisung weiter, er solle feststellen, ob eine entsprechende Anzahl zum Tode verurteilter Häftlinge zur Verfügung stünde.** Kappler teilte dem deutschen Garnisonskommandeur mit, er solle, um die erforderliche Zahl zusammenzubekommen, eine Liste von 280 Menschen aufstellen, die er als„todwürdig“ bezeichnete. Unter diese sehr weitgespannte Kategorie fielen nicht nur Häftlinge, die langjährige Gefängnisstrafen verbüßten, sondern auch viele Men- schen, die wegen angeblicher Partisanen- oder Sabotagetätigkeit unter Arrest standen, sowie alle Juden, die sich zu jener Zeit in Rom im Gewahrsam des SD befanden. * Aus dem Englischen zurückübersetzt.(Der Verlag.) »® Mackensen wurde am 6. 5. 1947 von einem britischen Militärgericht zum Tode verurteilt, aber wenige Monate darauf zu lebenslänglicher Haft begnadigt. Am 2. Ok- tober 1952 wurde er aus der Strafanstalt Werl entlassen.(Der Verlag.) 121 Kappler sah sich in seinem Gefängnis in der Via Tasso um, ohne jedoch die Zahl zusammenzubekommen. So ließ er sich aus einem anderen Gefängnis Roms weitere Häftlinge kommen, die auf ihre Aburteilung durch deutsche Militärgerichte warteten. Die Zahl der Opfer, die schließlich umgebracht wurden, betrug 335. Unter ihnen befanden sich ein Greis von 70 Jahren, ein Junge von 14V Jahren, ein Mann, der bereits von einem deutschen Gericht freigesprochen worden war, und, als Zugabe, 55 Juden, von denen keiner die geringste Verbindung zu den Partisanen hatte und die zum Teil nicht einmal italienischer Nationalität waren. Die Opfer wurden in die Ardeatinischen Höhlen am Rande von Rom gebracht, und Kapplers Sicherheitsdienst nahm dort die Hinrichtung vor. In dem Prozeß gegen Feldmarschall Kesselring im Tribunale di Giustizia in Venedig im Februar 1947* schilderte Kappler, wie diese unglücklichen Menschen erschossen wurden. Sie mußten sich jeweils zu fünft mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen nieder- knien, und dann wurden sie durch Genickschuß getötet. Es waren im ganzen 67 Gruppen zu je fünf Menschen, und das Gemetzel währte den ganzen Nachmittag. Kein Sanitätsoffizier überzeugte sich davon, ob auch wirklich alle tot waren, ehe die nächste Gruppe an die Reihe kam. Als das letzte Opfer erledigt war, brachte man die Höhle durch Sprengung zum Einsturz, um alle Spuren des Verbrechens zu be- seitigen. Die Deutschen haben niemals auch nur behauptet, daß die meisten dieser Menschen irgend etwas mit dem Bombenanschlag zu tun ge- habt hätten. Einige waren schon lange Zeit in Gewahrsam; viele wohnten gar nicht in der Nähe der Via Rasella, ja einige nicht einmal in Rom, und 55 hatten lediglich das Unglück, als Juden geboren zu sein. Der Bombenanschlag auf die deutsche Polizeiabteilung war natür- lich ein Vergehen gegen die Besatzungsmacht, und die Verantwort- lichen hätten vor ein deutsches Militärgericht gestellt und zweifellos * Kesselring wurde in allen Punkten für schuldig befunden und zum Tode durch Erschießen verurteilt; das Urteil wurde jedoch in lebenslängliches Gefängnis umgewan- delt, und 1953 wurde Kesselring„auf dem Gnadenwege‘‘ freigelassen. Er ist heute Bundesführer des ‚Stahlhelm‘“. 122 vi gr auch zum Tode verurteilt werden können. Keins der Opfer aber, die in den Ardeatinischen Höhlen umgebracht wurden, war auch nur vor Gericht gestellt, geschweige denn für schuldig befunden worden. Sie wurden alle als Repressalie erschossen. Der Begriff„Repressalie“ kann sehr weitherzig ausgelegt werden, aber niemand wird behaupten wollen, daß die willkürliche Ermordung unschuldiger Einwohner da- durch entschuldbar wird, daß man sie als Repressalie bezeichnet. Das Massaker in den Ardeatinischen Höhlen war jedoch erst der Anfang. Am 17. Juni 1944 erließ Kesselring einen weiteren Befehl. Er war von ihm selber ausgearbeitet worden und unter anderen an die Zehnte und Vierzehnte Armee, das Luftwaffenhauptquartier und den obersten SS- und Polizeiführer in Italien, General Wolff”, ge- richtet. In diesem Befehl wurden neue Maßnahmen zur Partisanen- bekämpfung angekündigt; die Lage im Partisanenkampf habe sich, so erklärte Kesselring, auf dem italienischen Kriegsschauplatz, vor allem in Mittelitalien, so verschärft, daß sie eine ernste Gefahr für die kämpfende Truppe und ihre Versorgung darstelle.„Der Kampf gegen die Banden muß daher mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und mit größter Schärfe durchgeführt werden. Ich werde jeden Führer decken, der in der Wahl und Schärfe des Mittels bei der Bekämpfung der Banden über das bei uns übliche Maß an Zurückhaltung(!) hinaus- geht. Auch hier gilt der alte Grundsatz, daß ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel, sich durchzusetzen, immer noch besser ist als Unter- lassung und Nachlässigkeit.“ In dem Befehl wurde dann beschrieben, was geschehen sollte, wenn ein Zivilist festgenommen würde, der an Partisanenoperationen teil- genommen hatte. Entsprach die Erschießung von jeweils 10 Italienern für jeden von der Zivilbevölkerung getöteten Deutschen dem„üblichen Maß an Zurückhaltung“, so war dieser neue Befehl eine Aufforderung zu noch rücksichtsloserem Terror. Etwa um die gleiche Zeit erließ Kesselring folgenden Aufruf an die Italiener: ®« Wolff trat im Mai 1953 als Mitbegründer einer neuen Rechtspartei, des„Reichs- blocks‘‘, in Westdeutschland wieder an die Öffentlichkeit.(Der Verlag.) Der Oberbefehlshaber der Wehrmacht erklärt: Bisher hat die deutsche Wehrmacht alle Handlungen, die auf Grund des Krieges erforderlich waren, korrekt und mit großer Rücksicht- nahme auf die Bevölkerung durchgeführt. Diese freundschaftliche Haltung ist jedoch von absoluter Erwiderung seitens der Bevölkerung abhängig. Wenn die bisher vereinzelten und individuellen verbreche- rischen Anschläge und Angriffe durch Partisanen zunehmen sollten, dann muß sich die Haltung des Oberbefehlshabers der deutschen Wehrmacht zwangsläufig sofort wandeln. Das Volk selbst wird für die Konsequenzen eines solchen Entschlusses verantwortlich sein. Um die Sicherheit des Hinterlandes und der Verbindungswege zu garantieren, befehle ich unverzüglich: 1. Jeder, bei dem Waffen und Sprengstoff gefunden werden, die nicht bei der nächsten deutschen Befehlsstelle gemeldet sind, wird er- schossen. 2. Jeder, der Partisanen Unterkunft gewährt oder sie schützt oder ihnen mit Kleidung, Nahrung oder Waffen beisteht, wird erschossen. 3. Wer Kenntnis von einer Gruppe von Rebellen oder auch nur von einem einzigen Rebellen hat, ohne diese Information der nächsten Befehlsstelle mitzuteilen, wird erschossen. 4. Jeder, der dem Feind oder den Partisanen Informationen über den Standort deutscher Befehlsstellen oder militärischer Einrichtungen gibt, wird erschossen. 5. Jedes Dorf, in dem sich Partisanen aufhalten oder in dem An- schläge auf deutsche oder italienische Soldaten verübt worden sind, oder in dem Sabotageanschläge auf Kriegsvorräte stattgefunden haben, wird bis auf den Grund niedergebrannt. Darüber hinaus werden alle männlichen Einwohner eines solchen Dorfes, die älter als 18 Jahre sind, erschossen. Die Frauen und Kinder werden in Arbeitslager interniert. ITALIENER! Die Wohlfahrt eures Landes und das Schicksal eurer Familien liegen in eurer Hand. Die deutsche Wehrmacht wird, wie in diesem Befehl festgestellt wird, gerecht, aber erbarmungslos und mit solcher Strenge vorgehen, wie es der Fall erfordert.” * Aus dem Englischen zurückübersetzt.(Der Verlag.) 124 Unter Bezugnahme auf diesen Appell erklärte der Oberbefehls- haber Kesselring in einem weiteren Befehl vom 1. Juli 1944, der per Fernschreiber durchgegeben wurde: Diese Ankündigung darf keine leere Drohung sein... Wo Banden in großer Zahl auftreten, ist ein jeweils zu bestimmender Prozentsatz der in diesem Bezirk wohnenden männlichen Bevölkerung festzu- nehmen und bei vorkommenden Gewalttätigkeiten zu erschießen... Falls deutsche Truppen aus irgendeinem Dorf beschossen würden, sollten sämtliche Häuser niedergebrannt und die„Rädelsführer“ öffentlich gehängt werden. Bei Kabel- und Reifenbeschädigungen waren die benachbarten Dörfer zur Verantwortung zu ziehen. Nach dieser klaren Aufwiegelung zu Mord und Brandstiftung wurde in dem Befehl scheinheilig erklärt, Plündern sei verboten, und alle Gegenmaßnahmen müßten hart, aber gerecht sein, weil„die Würde des deutschen Soldaten es erfordert“. Die deutschen Streitkräfte brauchten keine besondere Ermunte- rung, um aus ihrer„üblichen Zurückhaltung“ herauszutreten. Inner- halb von zehn Tagen war an allen Mauern der kleinen Stadt Covolo folgende Proklamation zu lesen: Der Stadtkommandant von Covolo gibt bekannt: Für jeden Angehörigen der deutschen Wehrmacht, gleich ob Militär- person oder Zivilist, der verletzt wird, werden fünfzig Männer des Ortes, an dem die Tat begangen wurde, erschossen. Für jeden getöteten Soldaten oder Zivilisten werden hundert Män- ner, gleichfalls aus dem Ort, an dem sich der Vorfall ereignete, er- schossen. Sollten mehrere Soldaten oder Zivilisten getötet oder verwundet werden, werden sofort alle Männer des Ortes erschossen; der Ort wird in Brand gesteckt, die Frauen werden interniert, und das Vieh wird beschlagnahmt. Die deutschen Truppen zögerten nicht mit der Ausführung dieser Befehle, und im Laufe des August wurden eine Reihe entsetzlicher Repressalien gegen die Italiener ergriffen. 125 In Borgo Ticino wurden eines Morgens vier deutsche Soldaten durch unbekannte Personen verletzt. Sofort führten die Deutschen Vergeltungsmaßnahmen durch. Zunächst errichteten sie Straßen- sperren, dann umstellten sie eine Wirtschaft, in der gerade ein Boccia- spiel im Gange war, an dem neben den Ortsansässigen viele Ein- wohner aus dem Nachbardorf teilnahmen. Die Deutschen verhafteten eine große Anzahl Männer und griffen 13 von ihnen, alles jüngere Menschen unter 30 Jahren, zur Erschießung heraus. Ein italienischer Offizier, der einzugreifen versuchte, konnte lediglich die Freilassung von zwei Schwarzhemden erwirken, die sich gleichfalls unter den zur Hinrichtung ausersehenen Opfern befanden. Dann wurden die Geiseln erschossen, unter ihnen ein Faschist, der gerade verwundet von der Ostfront zurückgekehrt war und sich rein zufällig in dem Dorf aufhielt, weil er seine Braut besuchen wollte. Die Ortschaft wurde in die Luft gesprengt und angezündet. Zwei Tage später entsandte der deutsche Kommandant von Brescia eine Abteilung der Feldgendarmerie nach Bovegno, wo im Hotel Brentana ein geheimes Partisanentreffen stattfinden sollte. Als sich die Deutschen dem Dorf näherten, wurden sie beschossen, wobei drei Angehörige des Trupps Verletzungen erlitten. Zur Vergeltung begab sich die Abteilung auf den Dorfplatz und schoß wahllos um sich. Keiner der Menschen, die sich zu dieser Zeit auf dem Platz befanden, konnte in irgendeiner Weise für den Über- fall verantwortlich gewesen sein, der einige Minuten zuvor auf die deutschen Truppen verübt worden war. Bei der Schießerei kamen mindestens sechs Personen ums Leben, eine Anzahl weiterer Ein- wohner wurde verletzt. Unter den Toten befanden sich ein Mitglied der faschistischen Repu- blikanischen Nationalgarde und ein Angehöriger der Mussolinipartei, die beide noch auf der Seite der Deutschen standen. Mehrere Häuser, darunter der Konsumladen und die Bäckerei, wurden in Brand gesteckt. InWohnhäusern, Läden und Hotels wurden Lebensmittel beschlagnahmt, und im Laufe der Nacht erschossen die Deutschen, die bis zum Morgengrauen in dem Dorf blieben, noch weitere acht Italiener. Es wurde einwandfrei festgestellt, daß es sich bei allen Opfern mit zwei Ausnahmen um gewöhnliche friedliche 126 _— Bürger handelte, die nicht das geringste mit der Partisanenbewegung zu tun hatten. Damals dienten bei den deutschen Streitkräften in Italien einige Russen. Vier von ihnen waren von ihren im Gebiet von Vicenza stationierten Einheiten desertiert und hatten sich den Partisanen in den Bergen von Posina angeschlossen. Die Einwohner von Posina hatten nicht die geringste Ahnung davon, doch das hinderte den deutschen Kommandanten nicht, sie dafür verantwortlich zu machen. Er erließ eine Proklamation, in der er der Bevölkerung von Posina ankündigte, daß ihr Dorf beschossen und anschließend niedergebrannt werden würde, falls die vier nicht bis zum 17. August zu ihrer Einheit zurückgekehrt wären. Außerdem ließ er in Posina und dem Außen- bezirk Fusine 20 Geiseln festnehmen. Unter ihnen befanden sich der Pfarrer, der kommissarische Präfekt und der Gemeindesekretär. Am Abend des 17. August waren die vier Überläufer noch nicht zurückgekehrt, und so wurde das Zentrum von Posina 20 Minuten lang unter Artilleriebeschuß genommen; sieben Tage später steckten die Deutschen viele Häuser in Brand. Insgesamt wurden mehr als hundert Gebäude zerstört; 120 Familien wurden obdachlos und ver- loren all ihr Hab und Gut. Im Gebiet von Vicenza wurde wenige Tage später in dem kleinen Dorf Valli di Pasubio ein weiteres Verbrechen verübt. Ein Einwohner des Dorfes fand an seinem Arbeitsplatz einen Brief in russischer Sprache; da er ihn nicht entziffern konnte, gab er ihn einem russisch sprechenden Soldaten zum Lesen. Der Brief stammte anscheinend von einem Russen, der bei den benachbarten deutschen Einheiten Dienst tat und auf diesem Wege einen seiner Kameraden äufforderte, zu desertieren und sich gemeinsam mit ihm den Partisanen anzu- schließen. Der unschuldige Italiener wurde sofort verhaftet; man brannte sein Haus bis auf den Grund nieder und steckte noch am gleichen Tag auch das benachbarte Dorf Cortiana in Brand. 13 Familien wurden obdach- los; 15 Männer wurden abgeführt und kehrten nie mehr zurück. Am 1. September 1944 kam es in der Nähe von Montecchia di Crossara im Bezirk Padua zu einem Zusammenstoß zwischen drei 127 deutschen Soldaten und einer gleichen Anzahl Partisanen, wobei zwei Deutsche getötet wurden. Daraufhin wurde an dem Dorf Rache genommen. Die deutschen Truppen durchsuchten sämtliche Häuser und nahmen alles mit, was ihnen lohnend schien: Kleidung, Bettzeug, Radioapparate, Schreib- maschinen, Fahrräder und Vieh. Dann steckten sie die geplünderten Häuser in Brand. Auf diese Weise wurden 40 Gebäude völlig zerstört; in einem von ihnen fand man die verkohlten Überreste einer jungen Frau und eines drei- jährigen Kindes, die beide erschossen worden waren. Unter den übrigen Opfern befand sich ein kleines Mädchen von neun Jahren und eine 84jährige Greisin. Den ganzen August über wütete der Terror in der Provinz Venezia. Die vielleicht schrecklichste aller Repressalien richtete sich gegen das Dorf Torlano in der Nähe von Udine. Unweit der Ortschaft war es zu einem heftigen Feuergefecht zwischen deutschen Truppen und Partisanen gekommen. Einige Einwohner, die gerade auf dem Felde arbeiteten, als der Kampf begann, suchten in dem Dorf Schutz, das dann von deutschen Truppen besetzt wurde. Mehrere Italiener, die sich in Kellern versteckt hatten, wurden getötet; dann steckten die Deutschen die Häuser in Brand, nachdem sie sie völlig ausgeplündert hatten. Auf diese Weise ermordeten sie 382 Männer, Frauen und Kinder; in einem einzigen Haus wurden zehn Angehörige einer Familie mit Namen De Bortoli erschossen: das Familienoberhaupt Virginio De Bortoli, sein kriegsbeschädigter Sohn Silvano, ein weiterer Sohn, eine Tochter und sechs Enkelkinder zwischen zwei und 14 Jahren. Mehrere andere kleine Kinder wurden ebenfalls getötet. Viele Leichen verkohlten im Feuer und konnten teilweise nicht mehr identifiziert werden. Diese Greueltaten hinterließen in Norditalien einen tiefen Ein- druck, und Mussolini selber beklagte sich darüber bitterlich bei Dr. Rahn, dem Botschafter und Bevollmächtigten Gesandten Deutsch- lands bei der italienischen republikanischen Regierung. Dr. Rahn übermittelte Kesselring eine Abschrift der Beschwerde Mussolinis, und dieser antwortete, daß Rechtsbrecher künftig vor ein Kriegs- gericht gestellt werden würden. 128 Eine Massenhinrichtung: Die Aufnahme wurde bei einem deutschen Kriegsgefangenen gefunden Birkenau: Bis zur Fertigstellung des Krematoriums wurden die Leichen in Gruben verbrannt Gehängte Patrioten in Tulle Dem Völkerrecht zufolge soll man niemals zu Repressalien greifen, ehe man nicht Untersuchungen angestellt und sich ernsthaft bemüht hat, die Verantwortlichen für die Zwischenfälle zu ergreifen, welche die Anwendung von Repressalien rechtfertigen. Diese dürfen nie- mals übertrieben werden und sollen nicht das Maß der vom Gegner begangenen Gewalttätigkeiten überschreiten. Alle hier geschilderten Repressalien wurden indessen völlig will- kürlich ergriffen, ohne daß entsprechende Schritte zur Ermittlung der Täter unternommen worden waren. In ihrer Härte gingen sie weit über das Maß des Gebührenden oder Erforderlichen hinaus. Sie waren überhaupt keine wirklichen Repressalien in dem Sinne, wie ihn die Völkerrechtler verstehen, sondern nichts als brutale willkürliche Racheakte, die eine Verletzung der unangefochtenen Kriegsregeln als auch des allgemeinen Gefühls der Menschlichkeit darstellten. Vom ersten Augenblick ihres Überfalls auf polnisches Territorium an verübten die deutschen Truppen eine Greueltat nach der andern an der Zivilbevölkerung. Vier Tage nach Ausbruch des Krieges wurden in Sosnowiec 200 polnische Bürger von deutschen Einheiten der Armeegruppe Süd erschossen oder lebendig verbrannt. Die Deutschen besetzten das Dorf, ohne auf irgendwelchen Widerstand zu stoßen, denn es waren keine polnischen Truppen dort. Auf wehrlose Ein- wohner wurde wahllos gefeuert; einige wurden aus ihren Häusern gezerrt und auf dem Dorfplatz erschossen. Die Deutschen brannten die Synagoge bis auf die Grundmauern nieder und erschossen zwölf Juden, die sie zuvor gezwungen hatten, ihr eigenes Grab zu schaufeln. Am folgenden Tag wurden in Kajetanowice etwa 80 Polen von anderen Einheiten derselben deutschen Formation erschossen. Die Deutschen schossen in die Häuser, steckten sie in Brand und feuerten dann auf die Bewohner, die sich in Sicherheit bringen wollten. Zwei Tage später wurden in Pinczow 300 weitere Polen teils er- schossen, teils verbrannt. Diesmal zündeten die Soldaten die Wohn- stätten durch Brandsätze an: 500 Häuser wurden auf diese Weise zerstört. Dabei gab es keinen Grund für diese Barbarei. Die pol- nischen Truppen hatten sich bereits vor dem Eintreffen der Deutschen 9 R7 129 zurückgezogen, und von der örtlichen Bevölkerung wurde keinerlei Widerstand geleistet. Am 10. September wurden in einem anderen Dorf 112 Polen, dar- unter eine Anzahl Kinder, erschossen oder durch Handgranaten ge- tötet. Die Deutschen hatten das Dorf an einem Samstag besetzt, ohne auf irgendwelchen Widerstand zu stoßen; am Sonntagmorgen sah man einige polnische Soldaten von den Feldern her auf das Dorf zukommen. Ehe sie es erreichten, wurden sie niedergeschossen. Die Deutschen griffen daraufhin eine Anzahl Zivilisten heraus und führten sie zu einer Scheune, wo sie mit hocherhobenen Händen niederknien mußten; dann wurden sie erschossen. Die Leichen brachte man in die Scheune, die dann in Brand gesteckt wurde. Später fand man in der Asche 112 Schädel. Um die gleiche Zeit wurden in Kilejoweic 160 polnische Bürger — Männer, Frauen und Kinder— erschossen oder lebendig verbrannt. Bei ihrer Ankunft trieben die Deutschen eine Anzahl Zivilisten auf eine Wiese und schossen dann mitten in die Gruppe hinein, wobei etwa 30 Menschen getötet wurden. Später sperrten sie eine weitere Gruppe von Menschen in ein Haus, steckten es in Brand und schossen auf alle, die durch die Fenster zu entkommen versuchten. So hausten die Deutschen zwei oder drei Tage lang, und als sie schließlich abzogen, hatten sie 160 Polen getötet und das ganze Dorf mit Ausnahme eines einzigen Gehöftes bis auf die Grundmauern niedergebrannt., Solch entsetzliche Verbrechen begingen die deutschen Truppen Tag für Tag während ihres Vormarsches in Polen. Ihre vollständige Wiedergabe würde ein ermüdendes Register von Raub, Brandstiftung und Mord ergeben. Nach wenigen Wochen waren die Kampfhandlungen beendet: Die polnische Armee hatte kapituliert, und unter der Leitung von Hans Frank wurde das„Generalgouvernement“ gebildet, um Polen zu einer Kolonie des Dritten Reiches zu machen. So begann die Politik des Terrors, des Hungers, der Zwangsarbeit, der Ausweisung und der Ausrottung. In der Zeit vom September 1939 bis Anfang 1945 fanden in Polen 2332 Hinrichtungsaktionen statt, denen insgesamt 34 098 Menschen 130 NOS), von U PO | u ga a oo m B zum Opfer fielen; 8000 von ihnen wurden in den letzten vier Monaten des Jahres 1939 umgebracht, als die deutsche Polizei mit Unter- stützung der ortsansässigen Deutschen begann, die polnische Bevölke- rung auszurotten. Bei 57 Prozent der Hinrichtungen handelte es sich ausschließlich um Männer, bei 20 Prozent um Männer und Frauen und bei zwölf Prozent um Männer, Frauen und Kinder. Für die übrigen liegen keine näheren Angaben vor. Ein Teil der Hin- gerichteten war von deutschen Militärgerichten in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zum Tode verurteilt worden, aber 84 Prozent aller Hinrichtungen erfolgten ohne Prozeß und ohne Urteilsspruch. Viele von ihnen wurden im Zuge von Terroraktionen gegen Städte und Bezirke Polens vorgenommen, die von der Besatzungsmacht als„Be- friedung“ bezeichnet wurden. Die„Befriedung“ eines Bezirkes be- stand in der Erschießung einer Anzahl Einwohner. Gewöhnlich wurden diese Aktionen von der SS oder der Gestapo durchgeführt. Das Folgende ist ein Bericht über eine Hinrichtung, die am 17. September 1939 in Sroda erfolgte: Gestapoagenten umzingelten einen Häuserblock und veranstalteten eine Menschenjagd. Auch in den angrenzenden Straßen wurden Pas- santen festgenommen. Bei diesem Überfall wurden 18 Männer ver- haftet und in den Hof des Gefängnisses gebracht. Später holte man eine Gruppe von 21 Männern aus dem Gefängnis, und alle Opfer wurden dann durch die Stadt zur Hinrichtungsstätte geführt. Sie er- hielten den Befehl, die Hände im Nacken zusammenzulegen. Auf ihrem Weg durch die Stadt wurden sie von ihren Gestapo-Begleitern geschlagen und mißhandelt. An der Hinrichtungsstätte angelangt, zwang man sie, mit bloßen Händen einen Graben auszuheben. Dieser sollte ihr Grab werden. Als er fertig war, mußten sie sich auf Befehl der SS-Männer am Rand des Grabens in einer Reihe aufstellen und„Heil Hitler“ rufen. Dann wurden sie mit Maschinengewehren niedergemäht. Natürlich waren nicht alle sofort tot, und so erschlug das Peloton die noch Lebenden mit Spaten, warf die Leichen dann in den Graben und trampelte so lange auf ihnen herum, bis die Oberfläche eingeebnet war. Im Bezirk Bilgoriz wurden im Jahre 1944 die Opfer einer Massen- hinrichtung exhumiert. Die gerichtsmedizinischen Sachverständigen, 9 R 131 welche die Ausgrabung leiteten, gaben folgenden Bericht über den Zustand der Leichen:„Vor ihrer Ermordung hatte man sie mit dickem Draht gefesselt. An den Unterarmen und Handgelenken waren mehrere Knoten gemacht worden... Sie wurden auf grau- samste und bestialischste Art geschlagen und gefoltert. Dies wird in mehreren Fällen durch zerschmetterte Gesichtsknochen oder ge- brochene Unter- und Oberkiefer sowie in einem Fall durch ein großes klaffendes Loch im Schädel bewiesen.“ Eine andere„Befriedungsaktion“ wurde im Bezirk Radonnsko als Repressalie wegen angeblicher Unterstützung der Partisanen gegen die einheimische Bevölkerung durchgeführt. Ein Augenzeuge sah, wie die Deutschen aus drei Bauernhäusern Erwachsene und Kinder her- ausschleiften und in einer Scheune einsperrten, die sie dann mit schweren Maschinengewehren beschossen. Die Scheune fing Feuer, und die Insassen verbrannten bei lebendigem Leibe. Dann zogen die Deutschen zu einem anderen Bauernhaus, und was dort geschah, wurde von einem Jugendlichen namens Wladyslaw Pietras geschil- dert, der als einziger von allen Einwohnern dieses Dorfes mit dem Leben davonkam:* Meine Eltern flehten sie an, unser Leben zu schonen, aber sie gingen nicht darauf ein und begannen, auf uns zu schießen. Bei den ersten Schüssen warfen wir uns alle auf den Fußboden, aber die Deutschen schossen weiter. Eine Kugel traf mich an der linken Seite. Als die Deutschen die Hütte verließen, beschloß ich, zu rennen was ich nur konnte, Meine Eltern und meine Brüder und Schwestern lagen auf dem Fußboden. Nur meine kleine Nichte Teresa, die drei Monate alt war, schrie noch in ihrer Wiege. Es gelang mir, den Wald zu erreichen; ich wartete im Gehölz versteckt und sah von dort aus unser Haus brennen. Bei diesem Überfall verlor ich meinen Vater und meine Mutter, meine Großmutter, zwei Brüder und drei Schwestern. Meine kleine Nichte Teresa verbrannte bei lebendigem Leib. Unser Dorf be- stand aus nur vier Bauerngehöften. Alle wurden durch Feuer zerstört. Außer mir wurden alle Einwohner entweder ermordet oder verbrannt. * Wladyslaw Pietras machte seine Aussagen vor der Zentralen Komission zur Un- tersuchung deutscher Kriegsverbrechen in Polen. Sie wurden in dem amtlichen Be- richt der Kommission,„‚Deutsche Verbrechen in Polen“, Band I, Warschau 1946, ver- öffentlicht, 132 BE© Verbrechen dieser Art waren im Jahre 1939 eine alltägliche Er- scheinung, als die Nazis darangingen, ihren Plan zur„Ausrottung“ des polnischen Volkes zu verwirklichen. Hitler hatte erklärt, im Vordergrund seines Programms stehe die„Vernichtung Polens“.„Das Ziel“, sagte er in einer Rede am 22. August 1939,„ist die Beseitigung der lebendigen Kräfte, nicht das Erreichen einer bestimmten Linie..., die Vernichtung Polens steht im Vordergrund.“ So währte das entsetzliche Gemetzel fünf lange Jahre. Eine ausführliche Wiedergabe aller Einzelheiten wäre ermüdend und widerwärtig, und so mag die folgende Schilderung, die ein Augenzeuge von einer typischen Massenhinrichtung im November 1941 gab, als Beispiel für alle übrigen dienen: Um vier Uhr früh kam die Gestapo in meine Zelle und erklärte mir, man komme mich holen. Man legte mir Handschellen an und brachte mich mit zwei anderen Gefangenen zu einem Auto. Wir wurden alle im hinteren Teil des Wagens untergebracht, und man fesselte unsere Füße aneinander. Nachdem wir ein Stück gefahren waren, bogen wir mitten im Wald in einen Reitweg ein. Dann nahm man uns die Fesseln ab, zog uns aus dem Wagen und brachte uns zu einer Lichtung, wo Massengräber ausgehoben waren. Dort saßen viele Juden herum, Frauen, Kinder und Babys. Die Gestapo befahl den Juden, zuerst denen, die dem größeren der beiden Gräber am nächsten waren, sich auszuziehen und dann hin- unterzuspringen. Wer zögerte, wurde von den Gestapoleuten ge- schlagen und hinabgestoßen. Auf dem Boden des Grabes befand sich eine Schicht Ätzkalk. Einige Frauen, die ihre Babys auf dem Arm trugen, sprangen zusammen mit ihnen hinunter; andere wiederum warfen ihre Babys zuerst hinein, bevor sie nachsprangen. Wir drei Gefangenen erhielten den Befehl, die Schuhe und Kleider der Juden einzusammeln. Die Gestapoleute nah- men alle Wertgegenstände, Uhren, Ringe und andere Schmucksachen, und schichteten sie zu Haufen. Dann wurde der Befehl gegeben, daß sich niemand mehr ausziehen sollte. Das Grab war fast bis zum Rande voll. Währenddessen sammelte ich mit meinen beiden Ge- fährten weiter die verstreut umherliegenden Kleider, Wertgegen-° stände, Decken und andere Habseligkeiten ein. Dabei war es ungefähr 133 mittag geworden, als ein Lastwagen mit vier großen Tankbehältern ankam. Die Deutschen stellten ein kleine Motorpumpe auf und pump- ten den Inhalt der Tanks, der wie Wasser aussah, in das Grab...” Am nächsten Morgen wurde das Grab zugeschüttet. Die Ungeheuerlichkeit der deutschen Kriegsverbrechen in Polen kann man nur richtig beurteilen, wenn man sich über das Ziel im klaren ist, das die deutsche Verwaltung verfolgte. Die ursprüngliche Direktive, mit der Hans Frank die Verwaltung dieses unglücklichen Landes übernahm, sah, wie er selbst sagte, vor, Polens wirtschaftliche, kulturelle und politische Struktur in einen Schutthaufen zu verwandeln. Er zweifelte nicht daran, daß: seine Instruktionen wörtlich zu nehmen waren, denn er schrieb in sein Tagebuch:„Wenn ich zum Führer käme und ihm sagen würde: ‚Mein Führer, ich melde, daß ich wieder 150 000 Polen vernichtet habe‘, dann würde er antworten: ‚Schön, wenn es notwendig war. Der Wahlspruch der Nazis lautete eben:„Kriegsräson geht vor Kriegsmanier.“ Die Verbrechen, welche die Deutschen in Polen gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges und gegen die Menschlichkeit begingen, waren durch nichts gerechtfertigt. Sie waren das natürliche Produkt der Ideologie und der Pläne der Nazis, und ihre Urheber stellten sich damit außerhalb der europäischen Zivilisation. Als Hitler im Juni 1941 in die Sowjetunion einfiel, kam damit wieder einmal die bekannte Parole des deutschen Imperialismus, der „Drang nach dem Osten“, zur Geltung.„Braucht man in Europa neues . Territorium“, hatte Hitler seinerzeit in„Mein Kampf“ geschrieben, „dann kann dies im großen und ganzen nur auf Kosten Rußlands geschehen, dann muß sich das neue Reich wieder auf der Straße der einstigen Ordensritter in Marsch setzen, um mit dem deutschen Schwert dem deutschen Pflug die Scholle, der Nation das tägliche Brot zu geben.“ Weizen, Kohle und Öl aus der Ukraine und dem Kau- kasus, Nickel von der Halbinsel Kola, all diese lebenswichtigen Mittel * Der weitere Teil des Augenzeugenberichtes ist zu grauenhaft für eine Wieder- gabe. 134 or TRETEN EEE EEE TETEITTERENR un ET EEE TEN der Kriegführung lockten dort, und Hitlerdeutschland brauchte sie so dringend. Daß die Naziaggression nicht im Osten begann, lag, wie Hitler seinen Generälen auf einer Konferenz im November 1939 erklärte, „am Zwang der Ereignisse“. Aber die Beute winkte nach wie vor, und der Zeitpunkt zum Zugreifen war nur verschoben worden. Der Krieg gegen die Sowjetunion wurde mit größerer Brutalität und Barbarei als irgendein anderer Feldzug geführt. In einer Anzahl von Kriegsverbrecherprozessen behaupteten deutsche Anwälte, die Haager Konvention habe für den Krieg zwischen der UdSSR und Deutschland keine Gültigkeit gehabt. Das Argument, das dabei geltend gemacht wurde und bei dem man sich auf zwei obskure russische Verfasser völkerrechtlicher Abhandlungen stützte, geht da- hin, daß die Vorstellung von einem international gültigen natürlichen Recht viele Jahre hindurch von der UdSSR abgelehnt worden sei. Alle modernen sowjetischen Juristen unterstreichen indessen sowohl die Realität als auch die Gültigkeit des Völkerrechts.* Außerdem können die Unterzeichnerstaaten nur durch einen aus- drücklichen Akt der Kündigung von der Haager Konvention zurück- treten. Die niederländische Regierung, die das Verzeichnis der Unter- zeichnerstaaten führte, hatte von der Sowjetunion niemals eine solche Kündigung erhalten, und noch im Jahre 1989 übermittelte sie allen in Frage kommenden Staaten, darunter dem Deutschen Reich, eine Liste der Signatarmächte, auf der auch die Sowjetunion stand und die niemals angefochten wurde.°*® Als diese Frage vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürn- berg zur Sprache kam, nahm das Gericht wie folgt Stellung: * Oberst Prokowski stellte als Vertreter der sowjetischen Anklagebehörde im Nürnberger Prozeß gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher zu dieser Frage fest: „Hitler verzerrte bewußt die Tatsachen, denn es ist allgemein bekannt, daß die Sowjetunion alle Verpflichtungen auf sich genommen hatte, die sich aus den Haager Konventionen ergaben. Selbst im Strafrecht der Sowjetunion werden die Rechte der Kriegsgefangenen, und zwar im Einklang mit den Normen des Völkerrechts, unter Schutz genommen.‘(Der Verlag.) ** In einer Note an die Regierung der Niederlande hat die Sowjetunion am 7. März 1955 noch einmal ausdrücklich bekräftigt, daß sie die von Rußland ratifizierten Haager Konventionen und Deklarationen anerkennt.(Der Verlag.) 135 Es ist... geltend gemacht worden, daß die Haager Konvention auf diesen Fall keine Anwendung finde, und zwar wegen der„Allbe- teiligungsklausel“ in Artikel 2 der Haager Konvention vom Jahre elle Nach Ansicht des Gerichtshofes ist es nicht notwendig, diese Frage zu entscheiden. Die in der Konvention niedergelegten Landkriegs- regeln stellten zweifellos einen Fortschritt gegenüber dem zur Zeit ihrer Annahme bestehenden Völkerrecht dar. Doch enthielt die Kon- vention den ausdrücklichen Vermerk, daß es sich um einen Versuch handle, die allgemeinen Gesetze und Gebräuche des Krieges einer Neuordnung zu unterziehen, die die Konvention auf diese Weise als damals bestehend anerkannte. Im Jahre 1939 wurden die in der Kon- vention niedergelegten Regeln von allen zivilisierten Völkern aner- kannt und als Zusammenstellung der Kriegsgesetze und-gebräuche betrachtet... Der Barbarossabefehl vom-13..Mai 1941, der den deutschen Be- fehlshabern einen Monat vor dem Beginn der Offensive gegen die Sowjetunion erteilt wurde, ließ keinen Zweifel an den Methoden, durch die das überfallene Territorium unterjocht werden sollte. Er sah vor, Vergehen feindlicher Zivilisten rücksichtslos zu ahnden; vermut- liche Rechtsbrecher waren einem Offizier vorzuführen, von dessen Entscheidung es abhing, ob sie erschossen wurden oder nicht, und gegen Ortschaften, in denen Partisanenangriffe stattgefunden hatten, sollten Kollektivrepressalien durchgeführt werden. Dieser Befehl wurde großzügig ausgelegt, und in einem Falle er- schoß man in Ausführung seiner Bestimmungen ein 16jähriges russisches Mädchen, weil es ein deutschfeindliches Lied gesungen hatte. Von dem Augenblick an, als die deutschen Truppen in die Sowjet- union eindrangen, bis zur Vertreibung des letzten Nazis wurden über- all, wo deutsche Soldaten oder SS-Männer ihren Fuß hinsetzten, von der deutsch-sowjetischen Grenze bis Smolensk, von Smolensk bis Stalingrad, von Stalingrad bis zur Krim und von dort bis Charkow Verbrechen von unvorstellbarer Brutalität an Greisen, Frauen‘ und Kindern begangen. Ihre Zahl ging in die Tausende. Das Aufgebot an Mordinstrumenten war reichhaltig, die Technik variierte, aber das 136 System war glänzend organisiert und wurde von höchster Stelle aus gelenkt. Als man später die Gräber, in denen die Opfer der Deutschen lagen, öffnete und die Leichen exhumiert und von Sachverständigen für gerichtliche Medizin untersucht wurden, stellte sich, wie einer der sowjetischen Ankläger im Nürnberger Prozeß dem Gericht erklärte, heraus, daß die Methoden der Tötung überall dieselben waren, ob- gleich die Begräbnisstätten oft Tausende Kilometer voneinander ent- fernt lagen und die Hinrichtungen von verschiedenen Personen aus- geführt wurden. Die Schußwunden befanden sich stets an denselben Körperstellen. Aber das war noch nicht alles. Auch die Methode, die Massengräber als Panzer- oder Laufgräben zu tarnen, war überall dieselbe, und stets mußten sich die Opfer, wenn sie an der Hinrichtungsstätte an- langten, ausziehen und mit dem Gesicht nach unten in die fertigen Gruben legen. Sobald eine Lage Menschen erschossen war, wurde sie mit Ätzkalk bedeckt, und die zweite Gruppe der Opfer mußte sich entkleiden und darauflegen. Überall war es dasselbe System, ob in den Sümpfen Belorußlands oder in den Bergen des Kaukasus. Bei dieser massenweisen Abschlachtung von Menschen handelte es sich nicht um Exzesse undisziplinierter deutscher Einheiten oder Formationen, geschweige denn einzelner Offiziere und Soldaten; sie war vielmehr Ausdruck der wohlerwogenen Politik der Hitler- regierung, die vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten bewußt geplant und dann auf Grund von Befehlen gewissenhaft in die Praxis um- gesetzt wurde. Um diese Politik zu verwirklichen und diese Pläne auszuführen, war es nicht nur erforderlich, daß die Nazis an die niedrigsten Instinkte ihrer Truppen appellierten und sie aufwiegelten, unschuldige Zivi- listen zu ermorden und jeder Form von Brutalität und Gewalttätigkeit auszusetzen; es war darüber hinaus notwendig, Sondereinheiten für die praktische Arbeit auszubilden und bekanntzugeben, daß ihre Ver- brechen keine Bestrafung nach sich ziehen würden. Die vorgesehene Aufgabe war so widerwärtig und empörend, daß sie nur von Menschen ohne Gefühl, ohne Mitleid und ohne Gewissen ausgeführt werden konnte. Vor dem Krieg war in Deutschland zwar viel, aber doch noch nicht genug getan worden, um die Menschen von den, wie Hitler sagte, „demütigenden Fesseln zu befreien, die ihnen durch die Schimäre des Gewissens und der Moral auferlegt wurden“, und so war die Wehrmacht überall in der Sowjetunion von Formationen pervertierter Kreaturen— den Einsatzkommandos- begleitet, die die eigentliche Schmutzarbeit übernehmen sollten. Nach einem Befehl Hitlers konnte kein deutscher Soldat für irgend- ein Vergehen an sowjetischen Bürgern vor ein Kriegsgericht gestellt werden. Er konnte notfalls von seinem Kommandeur bestraft werden. Oft erhielten die örtlichen Kommandeure weitgehende Vollmachten zur Durchführung von kollektiven Strafmaßnahmen gegen die Zivil- bevölkerung. Sie konnten Dörfer und Städte niederbrennen, ohne das normale Requirierungsverfahren Vorräte und Vieh beschlagnahmen und jeden beliebigen Einwohner verhaften und zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportieren lassen.“ Es wurde bereits erwähnt, daß Repressalien irgendwelcher Art, soweit sie nach dem Völkerrecht überhaupt zulässig sind, nur dann ergriffen werden sollen, wenn alles versucht worden ist, um auf anderm Wege Genugtuung zu erlangen; aber auch dann muß zuvor auf sehr hoher Ebene Rücksprache genommen werden. Niemals sollten irgendwelche Repressalien auf die Verantwortung eines untergeord- neten Kommandeurs ergriffen werden. Gleich zu Beginn des Feldzuges gegen die Sowjetunion erhielten die örtlichen Kommandeure jedoch sehr weitgehende Vollmachten. Das Prinzip, daß Kriegsverbrechen an sowjetischen Bürgern keinerlei Disziplinarverfahren gegen den Täter nach sich ziehen sollten, wurde vom deutschen Oberkommando unablässig im Auge behalten. Als Hitler erfuhr, daß gewisse Wehrmachtsangehörige für Grausamkeiten, die sie bei Operationen gegen Partisanen verübt hatten, zur Rechenschaft gezogen worden waren, wies er Keitel an, eine weitere Direktive zu dieser Frage herauszugeben. In dieser Direktive wurde erklärt, daß man der Gefahr bald nicht mehr Herr werden könne, wenn die Unterdrückung der Partisanen- bewegung im Osten nicht mit den brutalsten Mitteln erfolge.„Die Truppe ist daher berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne 138 ire Die Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzu- wenden, wenn es nur zum Erfolg führt....“ Kein Deutscher, hieß es, dürfe für Gewalttätigkeiten bei der Be- kämpfung der Partisanen oder ihrer Verbündeten disziplinarisch oder gerichtlich belangt werden. Mit dieser Direktive wurde dem deutschen Soldaten in der Sowjetunion ein Freibrief für Vergewaltigung und Mord ausgestellt, und er machte vollen Gebrauch davon. All diese Befehle wurden an die Truppe weitergegeben, und die untergeordneten Kommandeure gaben eigene Instruktionen dazu heraus. Am 12. Juni erließ von Manstein als Anhang zu einem seiner Operationsbefehle eine Direktive für das„Verhalten der Truppe im Osten“, Darin wurde darauf gedrungen, rücksichtslose Maßnahmen gegen„bolschewistische Hetzer, Freischärler, Saboteure und Juden“ zu ergreifen. In der deutschen Armee gab es sogar Kurse, in denen Rücksichts- losigkeit gegenüber der Bevölkerung der besetzten Gebiete gelehrt wurde. Ein Gefreiter des Sonderbataillons„Altenberg“, das aktiv an den Greueln der deutschen Truppen in der Stadt und dem Gebiet Charkow beteiligt war, berichtete, daß er als Teilnehmer eines solchen Lehrganges Vorträge von höheren Offizieren der Geheimen Feld- polizei gehört hatte, die erklärten, das russische Volk bestehe aus Untermenschen; es müsse in seiner Mehrheit vernichtet werden, und alle, die geschont würden, sollten von den Deutschen als Sklaven benutzt werden.„Diese Instruktion“, fuhr der Soldat fort,„stand im Einklang mit der Politik der deutschen Regierung gegenüber den Völkern der besetzten Gebiete und wurde, das muß zugegeben wer- den, von jedem Wehrmachtsangehörigen, auch von mir selbst, in die Praxis umgesetzt.“ Es gab auch eine besondere Schulung für diejenigen, die dazu aus- ersehen waren, die Todesmaschinerie in den Vernichtungslagern zu beaufsichtigen. So wurden in einem Lager nach den Aussagen eines Russen namens Manusewitsch während seiner dortigen Haftzeit zehn- tägige Sonderkurse für Leichenverbrennung abgehalten. Die Teil- nehmer waren gewöhnlich Offiziere und Oberfeldwebel. Chef- instrukteur war ein Oberst Schallok, der über große Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügte. Dort, wo die Leichen verbrannt wurden, 139 erläuterte er das Verfahren und erklärte auch die Aufstellung einer Knochenmahlmaschine. Man benutzte sogar russische Kinder als lebende Ziele für die Schießübungen der Hitlerjugend. Eine Französin namens Ida Vasso, die während der deutschen Besetzung in Lwow ein Altersheim für Franzosen leitete, erklärte, sie habe das selbst gesehen, und ihre Aus- sage wurde durch gründliche Nachforschungen bestätigt. Die be- treffende Untersuchungskommission erklärte in dem Bericht über ihre Ermittlungen, daß die Deutschen in Lwow„weder Männer, Frauen noch Kinder schonten. Die Erwachsenen wurden einfach an Ort und Stelle getötet, und die Kinder stellte man der Hitlerjugend zu Ziel- übungen zur Verfügung.“ Am 30. Juni 1941 rückten die Deutschen in Lwow ein, und am nächsten Tag begannen sie mit dem Gemetzel. Nachdem sie Hunderte von Menschen umgebracht hatten, veranstalteten sie in einem Bogen- gang eine Ausstellung der Ermordeten. Die verstümmelten Leichen, in der Hauptsache Frauen, wurden längs der Häusermauern zur Be- sichtigung ausgelegt. Das Glanzstück dieser makabren Schau war die Leiche einer Frau, der man mit einem deutschen Bajonett ihr a an die Brust gespießt hatte. Aber nicht nur die Hitlerjugend benutzte Kinder für ihre Ziel- übungen. In einem kleinen Dorf im Bezirk Krasnaja Poljana stellte ein Trupp betrunkener deutscher Soldaten einen zwölfjährigen Knaben auf die Veranda eines Hauses und schoß mit einer Maschinen- pistole nach ihm. Von Kugeln durchlöchert, brach der Junge zu- sammen. In einem anderen Dorf banden deutsche Soldaten der 25jährigen schwangeren Frau eines russischen Soldaten die Hände zusammen und vergewaltigten sie. Dann schnitten sie ihr die Kehle durch und durch- bohrten ihr beide Brüste mit Bajonetten. In Rostow spielte ein 15jähriger Junge im Hof der elterlichen Wohnung mit seinen Tauben. Einige deutsche Soldaten, die zufällig vorbeikamen, drangen ein und stahlen ihm die Vögel. Als der Junge protestferte, brachten ihn die Diebe zur nächsten Straßenecke, wo sie ihn erschossen und ihm solange auf dem Gesicht herumtrampelten, bis es unkenntlich war. 140 er “= In der Nähe von Smolensk erschossen die deutschen Truppen bei ihrem ersten Einmarsch etwa 200 Jungen und Mädchen im schul- pflichtigen Alter, die auf dem Felde bei der Ernte halfen; zuvor war eine Anzahl der Mädchen fortgeschleppt worden, um die Gelüste der Offiziere zu befriedigen. Die brutalen Überfälle, die die Soldaten in den ersten Monaten der Invasion auf Frauen verübten, erinnern an die Zeit, als Attila, die Geißel Gottes, mit seinen Hunnenhorden in Gallien hauste. In dem ukrainischen Dorf Borodajewka entging nicht eine Frau der Vergewaltigung. In Beresowka wurden alle weiblichen Einwohner zwischen 16 und 80 Jahren fortgeschleppt, und in Smolensk richtete der deutsche Kommandant in einem Hotel ein Offiziersbordell ein, in dem dann eine große Anzahl ehrbarer Frauen zur Prostitution ge- zwungen wurde. In einer Textilfabrik in Lwow wurden 32 Frauen von den angreifenden Truppen zuerst vergewaltigt und dann er- mordet. Eine Anzahl Mädchen wurde in den Stadtpark geschleift und brutal vergewaltigt; einem alten Geistlichen, der einzugreifen ver- suchte, rissen die Deutschen das Priestergewand herunter, versengten ihm den Bart und erstachen ihn dann mit Bajonetten. Bei Borissow in Belorußland versuchten 75 Frauen beim Herannahen der Deutschen zu flüchten; sie wurden jedoch gefaßt und zum großen Teil verge- waltigt. Auch ein 16jähriges Mädchen wurde von einer Gruppe Soldaten in den Wald geschleppt und vergewaltigt. Dann schnitt man ihr vor den Augen einer anderen Russin die Brüste ab, nagelte sie an einen Baum und ließ sie dort verbluten. Das war die Folge davon, daß man diesen Leuten im voraus volle Straffreiheit für ihre Verbrechen zugesichert hatte. Die Ergebnisse entsprachen ganz den Absichten und Plänen ihrer Herren. Aber die Vergewaltigung der Frauen ist nur ein Teil der Geschichte. In vielen Städten und Dörfern veranstalteten die Deutschen bei ihrem ersten blitzartigen Durchbruch Massaker großen Stils. So wurden in einem Dorf alle Greise und Jünglinge erschossen und die Häuser bis auf den Grund niedergebrannt; in einem anderen trieb man alle alten Leute beiderlei Geschlechts gemeinsam mit den Kindern wie Vieh in die Scheune einer Kollektivwirtschaft, sperrte sie dort ein und ließ sie bei lebendigem Leibe verbrennen; in einem dritten Dorf pferchten 141 die Deutschen 68 Menschen in eine kleine Hütte, deren Türen und Fenster dicht verschlossen blieben, bis alle Insassen erstickt waren; in einem vierten Dorf sperrten sie 100 friedliche Bürger zusammen mit einer Anzahl verwundeter Soldaten der Roten Armee in die Kirche, die dann in die Luft gesprengt wurde. Und doch waren das alles noch relativ kleine Greuel im Vergleich zu den Massakern, die die Deutschen als„Großaktionen“ bezeichneten und die sie unter anderem in Kiew und Rostow veranstalteten. In Kiew, der Hauptstadt der Ukraine, folterten und ermordeten sie in den ersten Tagen nach ihrem Einmarsch 52 000 Männer, Frauen und Kinder, darunter zahlreiche Juden. Viele dieser Juden wurden auf den jüdischen Friedhof getrieben und nackt ausgezogen und ge- prügelt, ehe man sie erschoß. In Rostow brachten die Deutschen während ihres zehntägigen Auf- enthalts viele Tausend Einwohner um; 48 von ihnen wurden durch Maschinengewehrfeuer vor dem Gebäude der Eisenbahnverwaltung getötet; rund 60 wurden auf dem Weg durch die Straßen erschossen und 200 auf dem armenischen Friedhof ermordet. Als die Deutschen von den sowjetischen Truppen nach kurzer Zeit wieder aus der Stadt vertrieben wurden, drohten sie,„bei der Rück- kehr“ blutige Rache an der Bevölkerung zu nehmen. Beim Vormarsch und Rückzug der deutschen Truppen wurden An- gehörige_der Zivilbevölkerung als Kugelfang benutzt. Im August 1941, als die Deutschen versuchten, einen Übergang über den Ipput zu erzwingen, mußten die Einwohner der Stadt Dobrusch den an- greifenden deutschen Einheiten vorangehen, um das sowjetische Feuer aufzufangen. Diese Praxis wurde fortgesetzt, solange deutsche Truppen auf sowjetischem Boden standen. Auch zum Räumen von Minenfeldern wurden viele Zivilisten eingesetzt, obgleich es nach dem Völkerrecht verboten ist, sie mit gefährlichen Arbeiten zu beschäftigen. Man sollte annehmen, es sei sehr schwierig gewesen, genügend Henker zu finden, aber das Angebot entsprach stets der Nachfrage, und man wird bereits bemerkt haben, daß diese nicht grade gering war. Niemand scheint Widerwillen gegen diese böse Aufgabe emp- funden zu haben; nicht wenige fanden Gefallen daran, und einige brüsteten sich noch stolz mit ihren Heldentaten. Zu ihnen gehörte der 142 Oberfeldwebel Le Court, kein SS-Mann, sondern ein Angehöriger der Wehrmacht. Le Court stammte trotz seines französischen Namens aus Stargard, wo er ein Kino besaß und fast sein ganzes bisheriges Leben zugebracht hatte. Er wurde zur 4. deutschen Fallschirmjägerdivision eingezogen; als er in Rußland eingesetzt wurde, war er 27 Jahre alt. Als Hilfslaborant in der Kommandantur eines Flugplatzes ver- brachte er seine Freizeit nach seinen eigenen Worten damit,„kriegs- gefangene Rotarmisten zusammen mit friedlichen Bürgern zu er- schießen und Häuser zusammen mit ihren Bewohnern niederzu- brennen“. Im November 1942 beteiligte er sich an der Erschießung von 92 sowjetischen Bürgern und einen Monat später an der von weiteren 55.„In beiden Fällen“, sagte er,„führte ich die Erschießung aus.“ Er nahm auch an Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Anzahl Dörfer teil und steckte dabei persönlich viele Häuser in Brand. Schließlich hatte er, wie er sagte, mehr als 1000 Menschen persönlich erschossen, und in Anerkennung seiner Verdienste wurde er vorfristig befördert. Er verdiente zweifellos den Dank seines Führers, dessen Rat er so treu befolgt hatte— denn hatte Hitler nicht erklärt:„Dieses gigan- tische Territorium(die Sowjetunion) muß so rasch wie möglich be- friedet werden: Der beste Weg zur Erreichung dieses Zieles besteht darin, jeden zu erschießen, der uns nur schief ansieht.“ Es gab aber auch Deutsche, die entsetzt waren über das, was sie sahen. Ein Major Roesler, ehemaliger Kommandeur des 528. Infan- terieregiments, übermittelte dem Chef des 9. Militärbezirks einen Bericht über ein Verbrechen, das er in derNähe von Shitomir miterlebt hatte, als seine Einheit dort im Juli 1941 stationiert war. Major Roesler hatte gerade mit seinem Stab die neuen Quartiere bezogen, als er in geringer Entfernung Gewehrsalven hörte, denen Pistolen- schüsse folgten. Er beschloß, nachzusehen, was dort los war, und ging mit seinem Adjutanten, Oberleutnant von Bassewitz, den Schüssen nach. Als sich die beiden einem Eisenbahndamm näherten, erfuhren sie, daß eine Massenhinrichtung im Gange sei. Der Anblick, der sich ihnen von der Böschung aus bot, wird am besten mit Major Roeslers eigenen Worten wiedergegeben: 143 Als wir schließlich den Bahndamm erklettert hatten, bot sich jen- seits dieses Dammes ein Bild, dessen grausame Abscheulichkeit auf den. unvorbereitet Herantretenden erschütternd und abschreckend wirkte. In die Erde war ein etwa sieben bis acht Meter langer, viel- leicht vier Meter breiter Graben eingezogen, dessen aufgeworfene Erde auf der einen Seite aufgeschichtet war. Diese Aufschichtung und die darunterliegende Grabenwand waren vollständig mit Strömen von Blut besudelt. Die Grube selbst war mit zahlreichen menschlichen Leichen aller Altersgruppen beiderlei Geschlechts gefüllt, so daß ihre Tiefe nicht geschätzt werden konnte. Hinter dem aufgeschütteten Wall stand ein Kommando Polizei, das von einem Polizeioffizier be- fehligt wurde. Die Uniformen dieses Kommandos wiesen Blutspuren auf. In weitem Umkreis standen unzählige Soldaten dort bereits liegender Truppenteile, teilweise in Badehosen, als Zuschauer umher. Ich habe mir daraufhin durch ganz dichtes Herantreten an den Graben ein Bild verschafft, das ich bis heute nicht vergessen konnte. Unter anderem lag in diesem Grab ein alter Mann mit einem weißen Vollbart, der über seinem linken Arm noch ein kleines Spazierstöck- chen hängen hatte. Da dieser Mann noch durch seine stoßweiße Atem- tätigkeit Lebenszeichen von sich gab, ersuchte ich einen der Polizisten, ihn endgültig zu töten, worauf dieser mir mit lachender Miene sagte: „Dem habe ich schon siebenmal was in den Bauch gejagt, der krepiert schon von alleine.“ Die in dem Graben liegenden Erschossenen wurden nicht besonders zurechtgelegt, sondern blieben so, wie sie nach dem Schuß von der Grabenwand heruntergefallen waren... Ich habe durch meine Teilnahme am Weltkriege... auch durch meine Beteiligung an den Freiwilligenverbänden* des Jahres 19 manches mehr als Uner- freuliches erlebt, ich kann mich jedoch nicht entsinnen, jemals einer solchen Szene, wie der geschilderten, beigewohnt zu haben... Ich er- wähne noch, daß nach Aussagen von Soldaten, die sich diese Hinrich- tungen öfters ansahen, täglich mehrere Hundert erschossen worden sein sollen. Gezeichnet Roesler Der Chef des 9. Militärbezirks leitete diesen Bericht mit folgendem bezeichnendem Begleitschreiben weiter: * Die sogenannten Freiwilligenverbände, die sich größtenteils aus Offizieren und 1 Unteroffizieren zusammensetzten, wurden von der Regierung Ebert-Scheidemann nach F der Revolution von 1918 ins Leben gerufen. Sie führten den Kampf gegen die revo- lutionäre Arbeiterschaft und versuchten durch militärische Abenteuer die Politik des deutschen Imperialismus in Osteuropa fortzusetzen.(Der Verlag.) 144 Das Haupttor des Konzentrationslagers Auschwitz Ein Verbrennungsofen von Buchenwald IR DENE 2 Es ER > Auschwitz: Beine polnischer Frauen, die durch Versuchsoperationen entstellt wurden Auschwitz: Prothesen von Opfern der Gaskammern ırden Betrifft: Greueltaten gegenüber der Zivilbevölkerung im Osten. Auf Grund umlaufender Gerüchte über Massenexekutionen in Ruß- land bin ich dem Ursprung nachgegangen, da ich sie für weit über- trieben hielt. Anliegend überreiche ich einen Bericht des Majors Roesler, der die Gerüchte in vollem Maße bestätigt. ... Wenn solche Handlungen in der Öffentlichkeit stattfinden, wird es nicht zu vermeiden sein, daß sie in der Heimat bekannt und kriti- siert werden. Unterschrift: Schirwindt Bei soviel Barbarei ist es nicht leicht, einen einzelnen Verbrecher oder einen bestimmten Vorfall besonders herauszustellen, doch man kann wohl sagen, daß der an Wahnsinn grenzende Sadismus in dem Vernichtungslager von Janow seinen Höhepunkt erreichte, als dort Hauptsturmführer Gebauer, Obersturmführer Wilhaus und Haupt- sturmführer Wartzok der Reihe nach den Posten des Kommandanten innehatten.”® Gebauer pflegte mit eigenen Händen Frauen und Kinder zu er- würgen und ließ Männer in Fässern erfrieren: Man band sie an Händen und Füßen und ließ sie dann ins Wasser hinab, damit sie dort erfroren. Das Morden war schon so monoton geworden, daß die Wachmann- schaften offiziell ermuntert wurden, sich neue Methoden auszudenken, und so wettete einer von ihnen, ein Mann namens Wepke, daß er einen Jungen mit einem einzigen Axtstreich durchspalten könne. Die Wette wurde angenommen. Wepke ergriff einen zehnjährigen Knaben aus dem Lager, ließ ihn niederknien, und nachdem er einmal ausgeholt hatte, spaltete er das Kind mit einem einzigen Schlag in zwei Teile. Wartzok pflegte die Häftlinge an den Füßen aufzuhängen und in dieser Stellung zu belassen, bis sie tot waren. Der Leiter seiner Ver- nehmungsabteilung, ein gewisser Heine, jagte den Häftlingen Eisen- stangen in den Bauch und riß den Frauen mit einer Drahtzange die Fingernägel heraus. * Dieser Bericht über einige der Greueltaten, die im Lager von Janow begangen wurden, ist den Aussagen eines Augenzeugen namens Manusewitsch entnommen, der einem Sonderkommando von Häftlingen zur Verbrennung der in diesem Lager Er- mordeten angehörte. Siehe auch das Protokoll des 59 Verhandlungstages im Nürn- beıger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecheı, Donnerstag, den 14 Februar 1946, 10 R287 145 Vom Balkon seines Büros aus erschoß Wilhaus häufig Häftlinge, die über den Appellplatz gingen. Er tat das teils aus reinem Sport und teils zur Belustigung seiner Frau und seiner Töchter. Gelegentlich gab er seiner Frau das Gewehr, damit auch sie einmal schießen konnte. Zum Vergnügen seiner neunjährigen Tochter ließ er manchmal ganz kleine Kinder wie Tontauben beim Übungsschießen in die Luft werfen, um dann ein Wettschießen auf sie zu veranstalten. Seine Tochter klatschte dann Beifall und sagte:„Papa, mach das noch mal.“ Und Papa tat es noch mal. Wilhaus war es auch, der zu Hitlers 54. Geburtstag als Ersatz für einen Kanonensalut persönlich 54 Häftlinge erschoß. In Janow wurden die Folterungen und Ermordungen musikalisch umrahmt. Man stellte ein Häftlingsorchester zusammen und kom- ponierte ein besonderes Stück, den„Todestango“. Bei der Auflösung des Lagers wurden alle Mitglieder des Orchesters umgebracht. Das ist die Geschichte der Nazigreuel in den besetzten Gebieten, aber sie führt uns nur an den Rand der Ereignisse. Die Schlußbilanz waren zwölf Millionen Morde. Sir Hartley Shaweross sagte dazu in seiner Schlußerklärung vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg: In all unsern Ländern wird, wenn etwa in der Hitze der Leiden- schaft oder aus anderen Gründen ein Mensch getötet wird, der Mord zur Sensation, unser Mitleid wird geweckt, und wir ruhen nicht, bis der Verbrecher bestraft und der Herrschaft des Gesetzes Achtung ver- schafft wird. Sollten wir weniger tun, wenn nicht ein Mensch, sondern nach der niedrigsten Schätzung zwölf Millionen Männer, Frauen und Kinder getötet worden sind? Nicht im Kampf, nicht aus Leidenschaft, sondern bei dem kaltblütigen, berechneten, vorsätzlichen Versuch, Nationen und Rassen zu vernichten, Überlieferungen, Einrichtungen und sogar die Existenz freier und alter Staaten auszulöschen. Zwölf Millionen Morde! Zwei Drittel der Juden Europas vernichtet— mehr als sechs Millionen von ihnen, nach eigenen Angaben der Mörder. Das Morden wurde betrieben wie irgendeine Industrie der Massenpro- duktion.... ö Ob die Ungeheuerlichkeit dieses Mordens deshalb niemals all- gemein erkannt und so rasch vergessen wurde, weil die Welt damals zu sehr mit Kampf, Mord und Tod beschäftigt war? 146 TEE EN ET 4 13 KAPITELV ZWANGSARBEIT In der Zeit von 1941 bis 1945 wurden mehr als fünf Millionen ausländische Arbeiter wie Sklaven nach Deutschland verschleppt, und ein großer Teil von ihnen— die genaue Zahl ist nicht bekannt— kehrte nie mehr zurück. Was mit ihnen geschah, wird in diesem Kapitel beschrieben. Um die Konzeption der von Deutschland betriebenen Zwangs- arbeitspolitik richtig einschätzen zu können, muß man sich vergegen- wärtigen, daß sie ein Bestandteil der nazistischen Doktrin war, wonach der Staat über allem stand und die persönlichen Rechte des einzelnen nichts galten. So schrieb ein Theoretiker des Nazismus:„Das Arbeitsverhältnis ist nicht einfach ein juristisches Verhältnis zwischen dem Arbeiter und seinem Arbeitgeber. Es ist ein lebendiges Phänomen, bei dem der Arbeiter zu einem Rädchen in der nationalsozialistischen Maschine der gemeinschaftlichen Produktion wird.“ In Deutschland selber wurde die Arbeitsdienstpflicht bereits 1935 eingeführt, und 19389 begann auf Grund eines Erlasses, den Göring im Rahmen seines Vierjahresplans herausgab, die allgemeine Mobili- sierung der Arbeiter. Dieser Erlaß galt auch für die in Deutschland wohnenden Ausländer, so daß das Prinzip des zwangsweisen Ein- satzes ausländischer Arbeitskräfte schon vor dem Krieg in Hitler- deutschland existierte. Die Tatsache, daß dieses Prinzip im Jahre 1941 auf die besetzten Gebiete ausgedehnt wurde, kann daher, wenn es sich dabei auch um einen Bruch des Völkerrechts handelte, nicht weiter überraschen. Es war eine der elementarsten Komponenten des Systems der Naziherr- schaft und ergab sich unmittelbar aus der„Herrenrassen“-Theorie und der Konzeption des totalen Krieges. Im Falle eines für die deutsche Kriegführung gefährlichen Arbeits- kräftemangels wollte man aus den besetzten Gebieten Sklaven be- schaffen. Sie sollten— solange sie dazu imstande waren— für den Sieg 10 R 147 Deutschlands arbeiten. Waren sie schließlich zu schwach oder zu krank zum Arbeiten, konnten sie sterben. Starben sie nicht rasch genug, wollte man nachhelfen: In den Gaskammern der Konzentrationslager sollten sie getötet und dann in den Lageröfen verbrannt werden. Aber ohne Verschwendung— die Rückstände mußten verwertet werden: ihr Blut und ihre Asche als Düngemittel, ihr Haar zur Herstellung von Stoffen und ihr Zahngold zum Auffüllen der Reichsbank- tresore. Das war der Standpunkt der Nazis. Und wie sie dachten, so han- delten sie auch. Die völkerrechtlichen Vereinbarungen über die Frage der Zwangs- arbeit von Einwohnern besetzter Gebiete sind in Artikel 52 der Haager Konvention dargelegt, die im Jahre 1939 für Deutschland verbindlich war: Natural- und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Ein- wohnern nur für die Bedürfnisse des Besatzungsheeres gefordert wer- den. Sie müssen im Verhältnis zu den Hilfsquellen des Landes stehen und solcher Art sein, daß sie die Bevölkerung nicht verpflichten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr eigenes Land teilzunehmen. Ebenso hat keine Besatzungsmacht das Recht, die Einwohner des besetzten Landes ins eigene zu deportieren und dort zur Arbeit zu zwingen. Dies geschah jedoch in relativ kleinem Maßstab bereits im ersten Weltkrieg, als viele Franzosen und Belgier zur Arbeit nach Deutschland geschickt wurden, doch diese Praxis wurde von den andern Ländern allgemein verurteilt. Im zweiten Weltkrieg dagegen erfolgte die Deportation von Einwohnern besetzter Gebiete in einem derart riesigen Ausmaß und unter so brutalen und entwürdigenden Umständen, daß die Methoden der Zeit von 1914 bis 1918 daneben völlig verblassen. Die Zwangsarbeitspolitik der Nazis diente einem zweifachen Ziel: Einmal sollte die deutsche Kriegsmaschine mit Hilfe ausländischer Arbeitskräfte in Schwung gehalten werden, und zum andern wollte man- ein logisches Produkt der nazistischen Rassendoktrin—„minder- wertige“ Völker durch Ausrottungsmaßnahmen schwächen. Es war 148 von vornherein vorgesehen, daß die Mehrheit dieser Deportierten ihren Leidensweg nicht überstehen und niemals wieder nach Hause zurückkehren sollten. Sie starben tatsächlich zu Hunderttausenden oder wurden gewaltsam getötet. Das Zwangsarbeitsprogramm wurde von Sauckel.und Speer als untrennbarer Bestandteil des allgemeinen Planes für den totalen Krieg ausgearbeitet und gelenkt. Beide Männer mußten sich vor dem Internationalen Gerichtshof in Nürnberg verantworten und wurden für schuldig befunden. Sauckel wurde zum Tode durch Erhängen und Speer zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Zur Frage der Verantwortlichkeit Sauckels erklärte der Gerichts- hof in seinem Urteil, die Einstellung des Angeklagten zum Zwangs- arbeitsprogramm komme in einer von ihm herausgegebenen Be- stimmung klar zum Ausdruck:„All diese Menschen“, hieß es darin, „müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, daß sie bei denkbar sparsamstem Aufwand die größtmögliche Leistung voll- bringen.“ Und so geschah es. Die Opfer wurden unter Bedingungen, die man gewöhnlich selbst bei Viektransporten für unzulässig erachten würde, aus ihren Woh- nungen und ihrer Heimat fortgeschleppt. Sie wurden in schmutzigen Unterkünften zusammengepfercht und überanstrengt, man ließ sie hungern, und wenn sie nicht mehr arbeiten konnten, aber auch nicht sterben wollten, kamen sie in ein Konzentrationslager, wo sie vergast und ihre Leichen verbrannt wurden. Nach Sauckels Aussagen bestand das Ziel dieser Arbeitspolitik darin, alle Hilfsmittel der sogenannten eroberten Länder, darunter alle Rohstoffe und menschlichen Arbeits- kräfte, restlos und sorgfältig zum Nutzen Deutschlands und seiner Verbündeten auszunutzen. Wo die deutschen Armeen auch erschienen, überall wurden die Einwohner zusammengetrieben und zur Arbeit ins Reich geschickt. Anfangs machte man zwar noch Versuche, Freiwillige anzuwerben, aber als dies offensichtlich nicht" gelang, gab man sich nicht einmal mehr den Anschein, als betreibe man eine freiwillige Rekrutierung, sondern beschaffte sich die Arbeiter durch eine Kombination von Betrug, Gewalt und Terror. 149 Das erste Opfer war- natürlich Polen. Hitlers Generalgouverneur Frank steckte sich das Ziel, eine Million Arbeiter zu beschaffen, und gab seiner Polizei den Befehl, polnische Dörfer zu umzingeln und Zwangswerbungen vorzunehmen. „Bereitstellung und Transport von mindestens einer Million Land- und Industriearbeitern und-arbeiterinnen ins Reich— davon etwa 750 000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte, von denen mindestens 50 Prozent Frauen sein müssen— zur Sicherstellung der landwirtschaft- lichen Erzeugung im Reich und als Ersatz für im Reich fehlende Industriearbeiter“— das waren seine Forderungen. Bereits im Mai 1940 begann man zu Zwangsmethoden zu greifen, da die Zahl der Freiwilligen den Anforderungen des Reichs nicht genügte. „Eine Verhaftung von jungen Polen beim Verlassen des Gottes- dienstes oder des Kinos“, schrieb Frank in sein Tagebuch,„würde zu einer immer steigenden Nervosität der Polen führen. An sich habe ich gar nichts dagegen einzuwenden, wenn man das arbeitsfähige, oft herumlungernde Gesindel von der Straße wegholt. Der beste Weg dafür aber wäre die Veranstaltung einer Razzia.“ Diese Razzien häuften sich, als der Bedarf an Arbeitern weiter stieg. 1942 wurde besonders dringend neuer Nachschub an polnischen Arbeitskräften benötigt, denn die Juden, die in Deutschland noch in einem Arbeitsverhältnis standen, sollten evakuiert und durch Polen ersetzt werden. Das Schicksal dieser Juden wird in einem späteren Kapitel geschildert; hier sei nur auf eine Anweisung des„General- bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ hingewiesen, wonach die Polen, die als Ersatz für die jüdischen Arbeiter ins Reich deportiert wurden, in Konzentrationslager gebracht und zur Arbeit herangezogen werden sollten,„soweit es sich um kriminelle oder asoziale Elemente handelte“. Die übrigen Polen sollten ohne Angehörige nach Deutsch- land transportiert und den Arbeitsämtern zum Einsatz in Rüstungs- fabriken zur Verfügung gestellt werden. Das stand im direkten Wider- spruch zum Völkerrecht. Wie so oft während des Krieges, hatten diese Willkürmethoden nicht immer die Wirkung, die ihre Urheber bezweckten oder er- hofften. So wie später die Geiselerschießungen in Frankreich nur den 150 ttes- le zu habe , oft Weg stieg, chen ch in ’olen teren eral- ı die rtiert gen nente ıtsch- ungs- 'ider- oden 7 er- r den Widerstand gegen die deutsche Besetzung verstärkten, löste auch diese zügellose und rücksichtslose Menschenjagd in Polen eine heftige I Gegenwehr aus. Ein Stellvertreter Sauckels erstattete auf einer Sitzung von Hitlers Zentraler Planung mit folgenden Worten Bericht: I » Die Lage in Polen ist augenblicklich äußerst ernst. Der Widerstand gegen unsere Verwaltung ist sehr stark... Zum Beispiel wurde vor vierzehn Tagen der Leiter unseres Arbeitsamtes in Warschau er- schossen. Die Anwerbung(von Arbeitskräften) ist selbst bei bestem Willen äußerst schwierig, wenn keine Polizeiverstärkungen zur Hand sind. In den sogenannten Ostgebieten, zu denen die vorübergehend be- setzten Gebiete der Sowjetunion gehörten, erfolgte die Zwangs- rekrutierung von Arbeitskräften in noch viel größerem Maßstab. 1942 gab Sauckel den Befehl, zwei Millionen Arbeiter aus der Ukraine zu beschaffen. In einem Schreiben an Rosenberg, der damals„Reichs- minister für die besetzten Ostgebiete“ war, trug Sauckel diese Forde- rung mit folgenden Worten vor:„Ich verkenne nicht die Schwierig- keiten, die für die Durchführung des neuen Auftrages bestehen, bin aber überzeugt, daß bei rücksichtslosem Einsatz aller Mittel und bei voller Hingabe aller Beteiligten die Erfüllung der neuen Auflage termingemäß durchgeführt werden kann.“ In der Tat wurden alle Mittel rücksichtslos eingesetzt, und Sauckel fand auch volle Unterstützung, nicht zuletzt beim Reichskommissar für die Ukraine, dem Rosenberg die Forderung übermittelte und der mit folgenden, nicht wenig bezeichnenden Ausführungen darauf reagierte: Wir sind die Herrenrasse... Ich werde das letzte aus diesem Land herausholen. Die Einwohner müssen arbeiten, arbeiten und noch- mals arbeiten. Einige Leute regen sich darüber auf, daß die Be- völkerung nicht genug zu essen bekommt. Sie kann das nicht ver- langen. Wir sind schließlich nicht hierhergekommen, um ihr Manna zu geben. Wir sind eine Herrenrasse und dürfen nicht vergessen, daß der geringste deutsche Arbeiter rassisch und biologisch tausendmal soviel wert ist wie die Bevölkerung hier. 151 „Reichsführer“ Himmler war keineswegs rücksichtsvoller. Er schrieb: Was mit den Russen geschieht, interessiert mich nicht im geringsten. Ob es anderen Völkern gut geht oder ob sie verhungern, interessiert mich nur insofern, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen. Wenn 10000 russische Weiber beim Ausheben von Panzergräben vor Erschöpfung umfallen, interessiert mich das gar nicht, solange der Graben für Deutschland fertig wird. Als die Zwangsrekrutierung von Arbeitern für Deutschland immer krassere Formen annahm, versteifte sich der Partisanenwiderstand. Um der Deportation zu entgehen, verließen viele Russen ihr Heim und gingen in die Wälder, um sich den Partisanen anzuschließen. Genauso, wie Hitlers Kommissarbefehl lediglich dazu führte, daß die sowjetischen Truppen mit noch größerer Entschlossenheit Widerstand leisteten und lieber bis zum letzten Mann kämpften als sich zurück- zuziehen, verringerte sich durch die verschärfte Kampagne zur Be- schaffung von Zwangsarbeitern die Zahl der potentiellen Sklaven, und gleichzeitig nahm der Widerstand der Zivilbevölkerung zu. Daher wurden noch rücksichtslosere Schritte zur Beschaffung sowje- tischer Arbeiter unternommen, und man entfesselte eine systematische Menschenjagd. Unter den Papieren, die nach der Festnahme Rosenbergs in dessen Akten gefunden wurden, befanden sich auch Auszüge aus Briefen sowjetischer Bürger, die damals von Nazizensoren ausgeschnitten worden waren. Ein Briefschreiber berichtete: In unserem Ort haben sich neue Dinge ereignet. Die Menschen werden nach Deutschland gebracht. Am 5. Oktober sollten einige Leute aus dem Bezirk Kowkaski gehen, aber sie wollten nicht, und da wurde das Dorf in Brand gesteckt. Da nicht alle Leute, die aus Borowytski fahren sollten, gefunden werden konnten, kamen die Deutschen mit drei Lastwagen und steckten ihre Häuser in Brand. Ein anderer schrieb: Am 1. Oktober erfolgte eine neue Aushebung von Arbeitskräften. Ich will Dir die wichtigsten Ereignisse schildern. Du kannst Dir ihre Bestialität nicht vorstellen. Du erinnerst Dich wahrscheinlich noch daran, was man uns während der Polenherrschaft 152 DS von den Sowjets erzählte. Wir haben das damals nicht geglaubt, und auch heute halten wir das alles für unglaublich. Es kam der Befehl, 25 Ar- beiter zu stellen, aber niemand meldete sich. Alle waren geflohen. Da kam die deutsche Polizei und steckte die Häuser der Geflüchteten in Brand. Das Feuer wütete fürchterlich, denn es hatte seit zwei Monaten nicht geregnet. Außerdem war das Getreide schon in den Scheunen. Du kannst Dir vorstellen, was sich da abspielte. Die Menschen, die herbeigeeilt waren, durften das Feuer nicht löschen und wurden ge- schlagen und verhaftet. Inzwischen steckte die Polizei noch weitere Häuser in Brand. Die Leute warfen sich auf die Knie und küßten den Polizisten die Hand, aber sie wurden mit Gummiknüppeln nieder- geschlagen, und die Polizei drohte, das ganze Dorf niederzubrennen. Ich weiß nicht, wie das geendet hätte, wenn Sapurkany nicht ein- gegriffen hätte. Er versprach, bis zum nächsten Morgen weitere Ar- beiter zu beschaffen. Ein dritter schilderte eine Menschenjagd in einem anderen Bezirk: Sie jagen hier bereits seit einer Woche nach Menschen und haben immer noch nicht genug. Die inhaftierten Arbeiter sind im Schul- haus eingeschlossen. Sie können nicht einmal auf normale Weise ihr Bedürfnis verrichten, sondern müssen es wie Schweine im selben Raum tun. Dieser Tage veranstalteten Leute aus vielen Dörfern eine Wallfahrt zum Kloster Poczajow. Sie wurden alle festgenommen und eingesperrt, und man wird sie zur Arbeit fortschicken. Unter ihnen sind auch Krüppel, Blinde und Alte. Ein deutscher Bezirkskommissar, der in der Nähe von Kiew ein- gesetzt war, schrieb 1942 in einem Tätigkeitsbericht an Rosenberg: Im August 1942 mußte gegen zwei Familien... eingeschritten werden, welche je einen Arbeitspflichtigen zu stellen hatten... Sie mußten zwangsweise vorgeführt werden, doch gelang es ihnen zwei- mal, aus dem Sammellager in Kiew... zu entspringen. Vor der zwei- ten Festnahme waren bereits vorsorglich die Väter der beiden Arbeits- pflichtigen festgenommen worden, um als Geisel erst ausgelöst zu werden, sobald sich ihre Söhne stellen würden... Damals habe ich mich entschlossen, nunmehr endlich zu Maßnahmen zu greifen, welche der immer störrischer werdenden ukrainischen Jugend klarmachen sollten, daß unsere Anweisungen für sie bindend sind. Ich ließ die Häuser beider Flüchtlinge niederbrennen. 153 Dann folgt mit widerlicher Scheinheiligkeit der Satz: Übrigens wurde die harte Strafe von der einheimischen Bevölkerung mit Genugtuung aufgenommen, denn beide Familien hatten vor der Maßregelung allenthalben die pflichtbewußte Bevölkerung verhöhnt, welche ihre Kinder teilweise freiwillig zum Arbeitseinsatz brachte. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz aber erklärte selber, daß von den fünf Millionen ausländischen Arbeitern, die aus den besetzten Gebieten nach Deutschland gebracht wurden, nicht einmal 200 000 freiwillig kamen. Die harten und brutalen Methoden hatten jedoch keinen Erfolg, denn durch das Niederbrennen ganzer Dörfer bekam man keine neuen Arbeitskräfte. Aber obwohl die Aktionen erfolglos waren, wur- den sie fortgesetzt, und die SS erhielt Befehl, sich an Überfällen auf Dörfer zu beteiligen, sie niederzubrennen und die gesamte Bevöl- kerung zur Zwangsarbeit nach Deutschland zu verschleppen. Und das war noch nicht alles. In den Sammel- und Durchgangs- lagern wurden diese unglücklichen Menschen allen möglichen Belei- digungen und brutalen Mißhandlungen ausgesetzt, und die Bedin- gungen, unter denen sie nach Deutschland transportiert wurden, waren grauenhaft. Im allgemeinen wurden sie in solcher Hast aus ihren Wohnungen gezerrt, daß ihnen keine Zeit mehr blieb, irgendwelche Sachen ein- zupacken; manchmal holte man sie halb angekleidet, zuweilen sogar im Nachthemd oder Schlafanzug fort. Sie wurden in Keller geworfen und geschlagen; sie blieben ohne Essen, Wasser, Brennmaterial und sanitäre Einrichtungen, und bei ärztlichen Untersuchungen wurden die Frauen oft unanständig behandelt. Der folgende Bericht ist einem erbeuteten deutschen Dokument entnommen: Von Entlausungsanstalten wurden insofern Mißstände bekannt, als sich dort teils männliches Personal oder andere Männer unter den Frauen und Mädchen im Duschraum betätigten oder herumtrieben— und sogar beim Abseifen Dienst taten—,... teils Männer längere Zeit in den Frauenduschräumen fotografierten. Da es sich bei der ukrai- nischen Landbevölkerung,... was den weiblichen Bevölkerungsteil 154 WE EN se ET 14 | 16 betrifft, um sittlich sehr gesunde und an strenge Zucht gewohnte Frauen handelt, muß eine solche Behandlung als Volksentehrung empfunden werden. In dem betreffenden Dokument wurde erklärt, diese Vorfälle„ent- sprächen keinesfalls der Würde und dem Ansehen des Großdeutschen Reiches“. Das Großdeutsche Reich scheint indessen wenig oder nichts getan zu haben, um diesen Schandfleck zu beseitigen. Während der Fahrt nach Deutschland wurden Kranke und Gesunde zu je 50 bis 60 Personen in Viehwagen zusammengepfercht. Es wurden keinerlei Vorkehrungen getroffen, um sie unterwegs zu verpflegen. Es gab auch kein Wasser, und sie mußten ihr Bedürfnis dort verrichten, wo sie gerade standen oder lagen. Viele waren bei der Ankunft in Deutsch- land bereits arbeitsunfähig, und ganze Züge von ihnen wurden dann unter ähnlichen Bedingungen wieder in ihre Heimat zurückgeschickt. Die Umstände, unter denen diese Rücktransporte vor sich gingen, waren Sauckels Ministerium sehr wohl bekannt, wie der folgende in Rosenbergs Dienststelle ausgearbeitete Bericht beweist: Wie in diesem Zuge Frauen Kinder gebaren, die während der Fahrt aus dem Fenster geworfen wurden, während im gleichen Wagenraum tuberkulöse und geschlechtskranke Personen mitfuhren, wie hier Ster- bende in Güterwagen ohne Stroh lagen und schließlich einer der Toten auf der Bahnböschung landete, so dürfte es auch mit den an- deren Rücktransporten bestellt gewesen sein. Nicht nur aus Polen und der Sowjetunion wurden Menschen als Zwangsarbeiter verschleppt. Aus Frankreich, Holland, Belgien und später auch Italien kamen sie zu Tausenden nach Deutschland. In Frankreich ging man von 1940 bis Ende 1942 noch mit etwas vorsichtigeren Methoden vor. Das entsprach den allgemeinen Plänen, die die Nazis den Franzosen gegenüber verfolgten. Mit überraschen- der Naivität— sie hätten es besser wissen müssen— versuchten sie, das französische Volk zunächst durch Schmeicheleien und ein maß- volles Gebaren zu beschwichtigen, und ihre Truppen wurden ange- wiesen, sich„korrekt“ zu verhalten. 155 Aber das wahre Herz Frankreichs schlug nie in Vichy, und sobald das Volk nach dem betäubenden Schlag der Niederlage wieder zu vollem Bewußtsein erwacht war, zeigte es sich, daß die„Marianne“ weder gefreit noch verführt, sondern höchstens geschändet werden konnte. In den folgenden Monaten wurden Sauckels Vollmachten durch Erlasse von Hitler und Göring wesentlich erweitert. Er erhielt die uneingeschränkte administrative Befehlsgewalt und sogar juri- stische Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgabe, die ihm sein Führer gestellt hatte, und von seinen Appartements im Pariser Ritz-Hotel aus schickte er viele Franzosen in die Sklaverei und in den Tod. Mit der üblichen Wichtigtuerei rechtfertigte er diese Politik in seinen offi- ziellen Äußerungen unter Berufung auf die„nationalsozialistische Weltanschauung“. Die unerhörte Härte des Krieges zwinge ihn, so sagte er, im Namen des Führers viele Millionen Ausländer zur Arbeit für die deutsche Kriegswirtschaft zu mobilisieren. Das sei notwendig zur Erhaltung des Lebens und der Freiheit des deutschen Volkes und seiner abendländischen Kultur sowie aller Völker, die„im Gegensatz zu den parasitären Juden und Plutokraten“ den ehrlichen Willen und die Kraft besäßen, aus eigener Anstrengung zu leben. Es bestehe ein großer Unterschied zwischen der Arbeit, die seinerzeit durch den Ver- sailler Vertrag und den Dawes- und Young-Plan in Form der Ver- sklavung und Tributleistung für die Macht und Herrschaft des Juden- tums gefordert wurde, und dem Arbeitseinsatz, den er als Hitlers Generalbevollmächtigter als Beitrag zum Freiheitskampf Deutsch- lands und seiner Verbündeten vorzubereiten und durchzuführen die Ehre habe. Aber dieser Plan diente nicht nur dem Ziel, die deutsche Kriegführung zu unterstützen. Das Prinzip der Ausrottung durch Arbeit war ein Grundelement und nicht nur eine Folge der Nazipolitik. Aus diesem Grunde wurden die ausländischen Arbeiter in der deut- schen Rüstungsindustrie bis zur äußersten Grenze ihrer Gesundheit und ihrer Kraft eingesetzt. Im Jahre 1942 erhielt Sauckel weitere Vollmachten gegenüber den Zivil- und Militärbehörden in den von der deutschen Wehrmacht be- setzten Gebieten. Das ermöglichte es ihm, in den Stäben der Militär- kommandos eigene Vertreter zu unterhalten und ihnen über den Kopf der Militärbefehlshaber hinweg direkte Befehle zu erteilen. 156 ‚und e ein Ver- Ver- ıden- itlers ıtsch- n die tsche Jurch olitik, deut- ‚dheit r den at be- jlitär- d den 1. General von Falkenhausen, der Militärgouverneur von Belgien und Nordfrankreich war, sagte aus,* daß die vorher gültigen Vorschriften eine Änderung erfuhren, als die Beschaffung von Arbeitskräften Sauckel unterstellt wurde. Bis dahin sei ein Offizier seines Stabes für die Anwerbung von Arbeitskräften verantwortlich gewesen, die, wie er behauptete, zunächst auf rein freiwilliger Basis erfolgte. Später seien die Befehle direkt von Sauckel an die Arbeitsabteilung ergan- gen, und der Militärgouverneur habe nichts weiter zu tun gehabt, als sie auszuführen. Während der ganzen Besetzung benutzten die örtlichen Feldkom- mandanten dienstverpflichtete Arbeiter als Wachmannschaften und zum Bau von Befestigungen. In Frankreich preßten sie Indochinesen und Arbeiter aus Nordafrika zur Zwangsarbeit. In der zweiten Hälfte des Jahres 1942 wurden zwei große Kontingente von Sklaven zwangs- weise zur Arbeit in der Organisation Todt nach Frankreich geholt: 3560 Algerier und 1825 Marokkaner. Von 1943 an wurde auch die Jugendorganisation Chantiers de Jeu- nesse”® als Zwangsarbeiterreservoir benutzt. So gab das Arbeitsamt der deutschen Waffenstillstandskommission im Januar 1943 bekannt, der Oberbefehlshaber West— damals von Rundstedt”**— prüfte die Frage, ob und in welcher Weise weitere französische Arbeitskräfte für die Erfüllung von Aufgaben herangezogen werden könnten, die „für beide Länder wichtig“ wären; es sei beabsichtigt, auf Angehörige der Chantiers de Jeunesse zurückzugreifen. Viele dieser neuen Re- kruten wurden von den Deutschen beim-Bau von Befestigungen ein- gesetzt, die den sogenannten„Atlantikwall“ bildeten. Es ist schwer verständlich, wie der Bau von Anlagen, durch die die alliierten * General von Falkenhausen wurde am 27. November 1945 von der französischen Sektion zur Untersuchung von Kriegsverbrechen vernommen ** Diese von Marschall Petain nach dem Waffenstillstand ins Leben gerufene Jugendorganisation war bis zu einem gewissen Grade nach dem Muster der„Hitler- jugend“ aufgebaut. Ihr Marschlied enthielt den Refrain:„Marechal, nous voilä." «s® Feldmarschall von Rundstedt war einer der führenden deutschen Armeegeneräle der alten Schule. Er leitete später die Ardennenoffensive vom Dezember 1944, die Deutschlands letzter Gegenschlag war 1949 sollte er als Kriegsverbrecher abgeurteilt werden, das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da er von einer Sonderärztekom- mission für prozeßunfähig erklärt worden war 157 Armeen an der Befreiung Frankreichs gehindert werden sollten, als eine„für beide Länder wichtige“ Aufgabe bezeichnet werden konnte. Als der Widerstand gegen den zwangsweisen Arbeitseinsatz immer stärker wurde, erließen die Besatzungsbehörden Verfügungen, in denen für die Nichtbefolgung des Stellungsbefehls die Todesstrafe angedroht wurde. In einer Verordnung vom 31. Januar 1942 hieß es: Wer Dienst- oder Sachleistungen, die ihm vom Militärbefehlshaber in Frankreich oder einer von diesem hierzu ermächtigten Stelle auf- erlegt sind, nicht erfüllt... wird mit Zuchthaus... bestraft. In schweren Fällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden. Diese schweren Verstöße gegen die Haager Bestimmungen waren Gegenstand zahlreicher Proteste des französischen Delegierten bei der deutschen Waffenstillstandskommission, General Doyen. Bereits 1941 lenkte er die Aufmerksamkeit der Kommission auf die ungesetzliche Verwendung von Zwangsarbeitern in den Reihen der Organisation Todt zur„Ausführung militärischer Arbeiten an der britannischen Küste“. Er führte Klage darüber, daß die französischen Zivilbehörden gezwungen wurden, Wachen für strategische Punkte wie Brücken, Tunnels, Munitionslager und Feldflugplätze zu stellen, und reichte als Anlage eine Liste der betreffenden Dienstleistungen ein. General Doyen protestierte ferner energisch gegen die Verfügung vom 31. Januar 1942 und erklärte, sie stehe sowohl im Widerspruch zum Völkerrecht als auch zum Waffenstillstandsabkommen. Die von deutscher Seite immer wieder aufgestellte Behauptung, in Frankreich sei die Werbung von Arbeitskräften auf rein freiwilliger Basis erfolgt, entbehrt jeder Grundlage. Die Arbeiter, die deutsche Arbeitskontrakte unterzeichneten, waren einem physischen und mo- ralischen Druck ausgesetzt— eine Methode, auf die sich die Nazis gut verstanden. Dieser Druck war sowohl kollektiver als auch persönlicher Natur. Es unterliegt keinem Zweifel, daß auch er geplant war, wie die folgenden Auszüge aus einem deutschen Rundschreiben beweisen: Betrifft: Verstärkung des Einsatzes von Arbeitskräften aus den be- setzten Gebieten im Deutschen Reich und Vorbereitung eines zwangs- weisen Einsatzes. 158 — RERTE BE TE TEE Der... Mangel an Arbeitskräften macht es erforderlich, daß... Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten in einem weitaus größeren Umfang zur Dienstleistung in Deutschland herangezogen werden als bisher... Dieser Einsatz soll zunächst, wie bisher, auf freiwilliger Grundlage erfolgen... Wenn aber ein befriedigendes Ergebnis erzielt werden soll, müs- “sen die reichsdeutschen Stellen.. den notwendigen Druck ausüben können. Diese allgemeine Direktive wurde von denen, an die sie gerichtet war, also von Sauckels Vertretern in Frankreich, Belgien, Holland, Norwegen und Luxembourg, gewissenhaft ausgeführt. Durch ent- sprechende Propaganda versuchte man, den Arbeitern dieser Länder materielle Vorteile vorzugaukeln, die ihnen angeblich von den deut- schen Arbeitsämtern geboten wurden. Dazu bediente man sich der Presse und des Rundfunks. Diese Propaganda zeitigte indessen kümmerliche Ergebnisse, denn die Franzosen erkannten bald, daß diese materiellen Vorteile gar nicht existierten. Der nächste Schritt bestand daher darin, eine künstliche Arbeitslosigkeit hervorzurufen, die Lebensbedingungen der Arbeiter zu verschlechtern und die Arbeitslosenunterstützung zu senken. Aber auch das war erfolglos, und so wurde die sogenannte freiwillige Re- krutierung durch Dfenstverpflichtung ersetzt. Eine der Maßnahmen zur Beschaffung französischer und belgischer Sklaven wurde im Jahre 1944 von Sauckel auf einer Konferenz im Zusammenhang mit dem Vierjahresplan bekanntgegeben. Die hier zitierten Ausführungen sind einer stenographischen Notiz entnom- men, die während der Sitzung gemacht wurde:„Das fürchterlichste Moment, wogegen ich zu kämpfen habe, ist die Behauptung, in die- sen Gebieten sei keinerlei deutsche Exekutive vorhanden, um die Franzosen, Italiener oder Belgier zweckmäßig zu verpflichten und zur Arbeit zu bringen. Ich bin dann sogar den Weg gegangen, mir einen Agentenstab von Franzosen und Französinnen, Italienern und Italienerinnen heranzubändigen, die, wie es früher ein Shanghaien gegeben hat, gegen gute Bezahlung auf Menschenfang ausgehen und die Leute durch Schnäpse und Überredung betören, um sie nach Deutschland zu bringen.“ 159 Manch ein Franzose ist wohl am Morgen nach einem vergnügten Abend mit schmerzendem Kopf in einem Viehwagen aufgewacht, der ihn nach Deutschland und— auf dem Umweg über irgendeine Rüstungsfabrik im Ruhrgebiet— schließlich nach Dachau brachte! Der direkte Druck, der auf die Arbeiter ausgeübt wurde, war moralischer und materieller Art. Die Deutschen versprachen, die De- portation französischer Arbeiter nach Deutschland durch die Frei- lassung einer entsprechenden Anzahl Kriegsgefangener auszugleichen. Dann stellte sich heraus, daß die Gefangenen nur im Verhältnis eins zu fünf freigelassen werden sollten. Der Charakter des materiellen Drucks wird durch den folgenden Brief veranschaulicht, den ein junger Franzose vom Departements- büro des Reichsarbeitsministers im Pas de Calais erhielt: Sehr geehrter Herr, im vorigen Monat, nämlich am 26. März, habe ich Sie in Marquise angeworben, damit Sie nach Deutschland reisen und dort in Ihrem Beruf arbeiten. Sie hätten mit dem Transport vom 1. April nach Deutschland abreisen müssen; Sie haben diese Aufforderung un- berücksichtigt gelassen. Ich teile Ihnen mit, daß Sie sich mit Ihrem Gepäck nächsten Montag, den 28. April, bis 19 Uhr, in Calais, Rue de la Pomme d’Or, einzufinden haben. Ich mache Sie darauf aufmerk- sam, daß Sie als freier Arbeiter nach Deutschland reisen, daß Sie dort unter denselben Bedingungen arbeiten und denselben Lohn erhalten werden wie die deutschen Arbeiter. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Ihr Nichterscheinen ungünstige Folgen nach sich ziehen kann. Der Brief trug die Unterschrift:„Der Beauftragte des Reichsarbeits- ministeriums, Hanneran.“ Ob sich der Empfänger durch die Androhung„ungünstiger Folgen“ genötigt sah, der Aufforderung nachzukommen, ist nicht bekannt; jedenfalls war es bei vielen anderen der Fall. Was nach ihrer Ankunft in Deutschland mit ihnen geschah, wird an einer anderen Stelle dieses Kapitels beschrieben. Im Januar 1943 erhielt Sauckel in Paris eine Mitteilung von Speer, wonach Hitler beschlossen hatte, bei der Beschaffung gelernter und ungelernter Arbeitskräfte in Frankreich keine besonderen Rücksichten mehr auf die Franzosen zu nehmen. Die Rekrutierung, hieß es, könne 160 In Ilse Koch, die Frau des ven Kommandanten von Buchenwald ine a De- KOCH ILSE| 29 7340. SÜR, aubereorine re FA, wa DU 108 2 € die Erlaubnis, nach beilanhener Prlfung en zeug mit Antrieb Klee...8».279u führen, j ' 4 u RD 19 I Tr; I;=> ih, e.»% r. 'i: 7 | 2 Dr® ft 19 32 ir Ds nn u h(Eigenhändige Unterignift bes maven ren m ermeen| Der Führerschein Josef Kramers Das Geständnis von Rudolf Höß Halt wach Velumlaul, at Gasl in NusonF ee s; run Fast in dan!/ Ausch Imtschulen[4 cr 1 la el March 1945 wu 7, Bei T pirsonalby arrangıd u ocers vrccine rom Hrmmler u Hay[DL Äı Gam ug of Are ee Ads Yuuı/uh, ‚gyı ud hr u of 1093 rt uhrch Au fon om an AauT of Auschunh. daher durch stärkeren Druck mit schärferen Maßnahmen betrieben werden. Sauckel überprüfte den Bedarf und kam zu dem Schluß, daß sofort‘ 150 000 Facharbeiter aus Frankreich für die.Rüstungsindustrie in Deutschland benötigt würden und weitere 50 000 aus Holland und Belgien beschafft werden müßten. Wenige Tage später nahm er an einer Sitzung der Zentralen Planung in Berlin teil, wo er erklärte, er habe Laval, der in Frank- reich bereits die Arbeitspflicht eingeführt hatte, dazu bewogen, das bestehende Gesetz auf drei weitere Altersgruppen auszudehnen, die auch schon aufgerufen worden seien. Doch das war nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Im Juni 1943 übermittelte Sauckel Hitler einen Rahmenplan für die nächsten sechs Monate. Danach sollten bis zum Jahresende weitere 500 000 Sklaven nach Deutschland deportiert werden. Sauckel ersuchte um Hitlers Billigung, die auch sofort gewährt wurde. Der Plan aber war eine Sache und seine Durchführung eine andere. Sauckel kehrte ins Ritz-Hotel zurück und leitete von seinen Luxus- appartements aus eine Kampagne ein, um sein Programm durchzu- setzen. Die Franzosen aber hatten sich von dem betäubenden Schlag des Jahres 1940 erholt, und so stieß das Projekt bei Regierungs- beamten und kampfbereiten Patrioten auf breiten passiven und aktiven Widerstand. Auf einer der periodischen Konferenzen über den Vierjahresplan im März des folgenden Jahres mußte Sauckel eingestehen, daß er ge- scheitert war.„Der Arbeitseinsatz ist im Herbst vorigen Jahres, soweit es sich um den ausländischen Arbeitseinsatz handelt, weitestgehend zerschlagen worden. Über die Gründe will ich mich hier nicht aus- lassen; sie sind genug erörtert worden. Ich muß Ihnen aber erklären: Er ist zerschlagen worden.“ Ungerührt von diesem Eingeständnis und trotz des dadurch offen- barten Zusammenbruchs des bestehenden Programms beschloß man, die geplante Beschaffung von mehr als einer Million ausländischen Arbeitern, die noch im Jahre 1944 nach Deutschland gebracht werden 11 R287 161 sollten, weiter voranzutreiben. Diese Ziffern waren im Januar auf einer Konferenz, an der auch Hitler teilnahm, gebilligt worden. Das Programm sah vor, aus Frankreich monatlich 91 000 und aus Belgien und den Niederlanden im Laufe des ganzen Jahres je 250 000 Menschen zu verschleppen. Sauckel übte stets den größtmöglichen Druck auf die Vichyregierung aus, um diese unersättlichen Ansprüche zu befriedigen, und im Februar 1944 wurden alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren und alle Frauen zwischen 18 und 45 Jahren in den Kreis der Arbeits- pflichtigen einbezogen. Dennoch mußte der Generalbevollmächtigte Hitler melden, daß dem Zwangseinsatz von Frauen im Reich von französischer Seite nicht zugestimmt wurde. Immerhin aber konnte er seinem Führer mitteilen, die Vichyregierung habe seine Forderung akzeptiert, daß gegen Beamte, die die Verwirklichung des Programms sabotierten, die Todesstrafe zu verhängen sei; er versicherte Hitler, er habe mehr als deutlich zu verstehen gegeben, daß er noch rigorosere Maßnahmen ergreifen werde, falls das Verlangen nach weiteren Sklaven nicht befriedigt würde. Aber die Zeit der Naziherrschaft war nahezu abgelaufen, und die Befreiung Frankreichs rückte immer näher. Die Deutschen hatten beschlossen, im Falle einer Landung der Alliierten in Frankreich sofort alle arbeitsfähigen männlichen Ein- wohner zu deportieren, aber als die alliierten Armeen erst einmal französischen Boden betreten hatten, rückten sie so rasch vor, daß dieser Plan nicht ausgeführt werden konnte. Das Versprechen, das all diesen Arbeitern vor dem Verlassen ihrer Heimat gemacht wurde— daß sie denselben Lohn wie die Deutschen bekommen würden-, ist niemals eingelöst worden. Sie wurden sehr schlecht bezahlt, und die Geldstrafen, die die Unternehmer für den geringsten Bruch der Disziplin verhängen konnten, erreichten oft die Höhe eines Wochenlohns, und dann bekam der Arbeiter überhaupt nichts. Die in der Fabrik beschäftigten Arbeiter waren gewöhnlich in Arbeitslagern interniert; die Polen, die zum großen Teil auf Bauernhöfen arbeiteten, wurden in Ställen untergebracht und waren körperlichen Züchtigungen ausgesetzt. 162 EEROTE Oft wurden die Lager der ausländischen Arbeiter von derselben Firma verwaltet, bei der sie beschäftigt waren. Eins von ihnen befand sich in Schandelah; seine Insassen waren in der benachbarten Fabrik von Steinöl& Co. beschäftigt. Diese Firma stellte Öl aus Schiefer her. 1943 wurde das Öl in Deutschland knapp, und Reichsminister Speer betonte die Notwendig- keit, mehr zu beschaffen, um den Krieg fortsetzen zu können. Die Produktion von Steinöl erhielt daher Vorrang, und das Unternehmen wurde mit Sklavenarbeitern aus dem Konzentrationslager Neuen- gamme versorgt.” Nominell war der Verwaltungsdirektor dieser Firma für die in Schandelah untergebrachten Arbeiter verantwortlich, und wenn er sich auch niemals aktiv an der Verwaltung des Lagers beteiligte, war er doch vollauf mit den dortigen Zuständen vertraut. Die Lebensbedingungen, die Verpflegung und die hygienischen Verhältnisse dieses Lagers waren grauenhaft. Die Nahrung reichte kaum, um die Insassen am Leben zu erhalten. Die Kleidung wurde selten gewaschen und noch seltener gewechselt. Im ganzen Lager "wimmelte es von Fliegen und Läusen. Zum Schutz gegen die Kälte hüllten sich die Gefangenen, denn das waren sie, in papierne Zement- säcke von ihrer Arbeitsstelle. Die Zivilverwaltung war jedoch dagegen, daß die Säcke zu solchen Zwecken verwendet wurden, und so er- hielten die Gefangenen auf Befehl des Lagerkommandanten zur Strafe Prügel, wenn sie sie dennoch benutzten. Als Strafe für dieses Ver- gehen gab es 25 Schläge, die in der Öffentlichkeit ausgeteilt wurden. Es gab keinen Arzt im Lager, und das Hospital unterstand einem Sanitäter, der im Frieden den Maurerberuf ausübte. Er führte alle Operationen mit einem Skalpell aus, das er zum Sterilisieren in Benzin tauchte. Einer der Insassen, der als Gehilfe dieses Sanitäters arbeitete, gab folgende Beschreibung von seinen Operationen: Persönlich bewunderte ich die Art, wie er an die Arbeit ging; aber da er aufs Geratewohl an Personen herumoperierte, die bereits drei- viertel tot waren, ist es nicht überraschend, daß sie alle starben. So * Siehe Kapitel VI a’ BR 163 operierte er zum Beispiel mit meiner Assistenz einen Jugoslawen, des- sen Magen entsetzlich aufgebläht war, während der übrige Körper völlig abgemagert war. Der Sanitäter erklärte mir, daß der Magen voller Eiter sei. Er öffnete ihn, holte den Fiter heraus und nähte ihn wieder zu. Ich werde mein Lebtag nicht vergessen, wie der Patient drei Tage später, die jugoslawische Nationalhymne singend, starb. Der Sanitäter hatte ein Skalpell, mit dem er all seine Ope- rationen ausführte. Er desinfizierte es mit Benzin, das er aus der Garage stahl. Er hatte außerdem ein paar kleine Pinzetten und eine Schere. Es gab keine Betäubungsmittel, und so bekam auch niemand eine Narkose. Der Patient wurde entweder von mir festgehalten oder an den Tisch gebunden. Der für das Lager verantwortliche Arzt erschien nur, um die Toten zu inspizieren und Totenscheine auszustellen. Niemals wurde er aus anderen Anlässen gerufen. Das Lagerpersonal war der Auffassung, daß es keine Rolle spielte, ob die Gefangenen starben oder nicht. Die Wachmannschaften selber verhungerten indessen nicht. In zahlreichen Kriegsverbrecherprozessen gegen Angehörige der Wachmannschaften von Konzentrations- und Arbeitslagern wurde von der Verteidigung behauptet, der chaotische Zustand, der 1944 und in den ersten Monaten des Jahres 1945 in Deutschland herrschte, habe unvermeidlich zu einer starken Verschlechterung der Verhältnisse in diesen Lagern führen müssen. Das Lagerpersonal von Schandelah besaß indessen recht gute Kleidung und erhielt ausreichende Ver- pflegung. Von ihnen verhungerte keiner. Obgleich die SS mit den Arbeitern eine gemeinsame Küche hatte, wurde die SS-Verpflegung von einem besonderen Koch zubereitet. Die SS-Leute hatten täglich 500 Gramm Kartoffeln und 35 Gramm Butter, während es für die Arbeiter niemals Butter gab. Die Wachmannschaften bekamen täglich 60 Gramm Wurst und 40 Gramm Fleisch und hatten keine fleisch- losen Tage. Einmal in der Woche bekamen sie Milchsuppe, für die 50 Liter Milch verwendet wurden. Weiter erhielten sie 100 Gramm Marmelade oder Kunsthonig. Täglich gab es 25 Gramm Käse, während die Arbeiter nur ganz selten einmal Käse bekamen. Und dabei leisteten die SS-Mannschaften keine schwere Arbeit. 164 Der entscheidende Unterschied zwischen dem Lagerpersonal und den Arbeitern war der: Die Angehörigen des Lagerpersonals wurden als Menschen betrachtet, die Arbeiter aber als Vieh, das man zu Tode schinden konnte. Die Arbeit war sehr schwer, besonders für Menschen, die halb ver- hungert und entsprechend geschwächt waren. Arbeiteten sie nicht schnell genug, wurden sie von ihrem Aufseher, einem Zivilisten, an- gezeigt. Waren die Häftlinge so schwach geworden, daß sie nicht mehr arbeiten konnten, wurden sie in Gruppen nach Neuengamme zurückgeschickt und durch kräftigere Männer ersetzt. Sie mußten sich buchstäblich zu Tode arbeiten, das heißt, sie schufteten bei Hunger- rationen, bis sie entweder in Schandelah selbst starben oder arbeits- unfähig nach Neuengamme zurückgeschickt wurden, um dort zu sterben. Der Kommandant, ein Mann namens Ebsen, war eine sadistische Bestie, und die übrigen Mannschaften nahmen sich ein Beispiel an ihm. Vor seinem Eintritt in die SS war er Wildhüter und Laienprediger gewesen und hatte sich für junge Leute interessiert, die auf die schiefe Bahn geraten waren. Er war es, der den Wachen den Befehl gab, alle Arbeiter zu schlagen, die sich zum Schutz gegen die Kälte Papiersäcke umhängten; diese Schläge wurden mit einer kleinen Gummipeitsche, dem „Schlag“, ausgeteilt. Er hatte unumschränkte Gewalt über Leben und Tod. Den Wach- mannschaften hielt er Vorträge, in denen er erklärte, sie dürften sich mit den Insassen in keiner Weise einlassen, denn diese seien„Ver- brecher“ und„Abschaum“; und als„Abschaum“ wurden sie auch von ihm behandelt. Er schlug alle und jeden während und außerhalb der Appelle. Ebsen hatte einen tüchtigen Gehilfen in seinem Stellvertreter, einem gewissen Truschel, der„der Totschläger“ hieß und anscheinend noch schlimmer als sein Kommandant war. Als einmal ein polnischer Gefangener in einer kalten Nacht schlafend im Kesselhaus gefunden wurde, schlug Ebsen ihn heftig mit einem Kabelende. Ein lettischer Gefangener wurde denunziert, weil er sich angeblich damit beschäftigte, Dolche herzustellen. Er wurde Truschel gemeldet, der ihn mit einem Revolver in den Kopf schoß und dazu 165 meinte:„Dem werde ich beibringen, Waffen herzustellen. Der macht keine mehr.“ Truschel trug stets eine Peitsche bei sich, und alle, die ihm ausgeliefert waren, lebten in ständiger Furcht. Ein anderer An- gehöriger der Wachmannschaft war ein dicker Kerl, der im Zivilleben Kellner gewesen war; in seinem Prozeß bezeichnete ihn einer der Zeugen als„fett wie ein Schwein“. Er lebte offensichtlich nicht von Hungerrationen. Dieser Mann schlug die Gefangenen regelmäßig bei jeder Gelegenheit und unter jedem Vorwand und benutzte dabei einen Spaten oder ein Brett oder was ihm sonst gerade in die Hände kam. Er vollstreckte auch die Strafe von 25 Peitschenhieben, die für geringfügige Verletzungen der Disziplin verhängt wurde. Stets hielt er einen Teil der Lebensmittel zurück, die er an die Gefangenen aus- geben sollte. Wie in allen anderen Konzentrations- und Arbeitslagern, bestand auch in diesem Lager das Kaposystem. Der Kapo” war in der Regel ein deutscher Krimineller, der aus einem der gewöhnlichen Konzentrationslager geholt und zum Vorgesetzten über andere Ge- fangene gemacht wurde. Er war für einen Barackenblock verantwort- lich, und als Gegenleistung für die brutale Disziplin, der er seine Untergebenen unterwarf, wurde er besser behandelt; er brauchte nicht zu arbeiten, erhielt mehr Essen und bekam etwas zum Rauchen. Einer der Kapos in Schandelah war ein Mann namens Grosse; er leitete den Arbeitsdienst des Lagers, war also für die Arbeitseinteilung verant- wortlich. Er hatte einen fragwürdigen Sinn für Humor, und wenn er einen besonders gebrechlichen Gefangenen sah— und in Schandelah mußte man schon ein lebendes Skelett sein, um durch besondere Gebrechlichkeit aufzufallen—, sagte er zu ihm:„Du wirst bald ins Krematorium wandern.“ Einer der Insassen, ein ehemaliger Direktor einer Zuckerfabrik in Frankreich, wurde von Grosse, der ihn über eine Strecke von 80 Metern vor sich herjagte, ausgepeitscht. Jedesmal, wenn der Gefangene hinfiel, wurde er hochgerissen und erneut ge- schlagen. Vier Stunden später war er tot. Das war der Tageslauf der sogenannten Gefangenen dieses Lagers — wobei zu berücksichtigen ist, daß sie keine Kriminellen waren, ob- gleich auch das noch keine Rechtfertigung für eine solche Behandlung * Die Kapos waren für einzelne Baracken verantwortlich. Sie behandelten die Ge- fangenen mit großer Brutalität und waren sehr gefürchtet. ° 166 gewesen wäre. Es handelte sich um ganz gewöhnliche friedliche Bürger, die das Gesetz achteten und deren einziges Verbrechen es war, aus Ländern zu stammen, die von den deutschen Armeen über- fallen worden waren. Deutschland brauchte sie eben zum Arbeiten, und so wurden sie, oft mitten in der Nacht, von Weib und Kind fort- gerissen, in Züge verladen und nach einer qualvollen, manchmal fünf Tage dauernden Fahrt wie Stückgut auf einem Nebengleis eines Arbeitslagers ausgeladen, wo ein Sklavenleben ihrer harrte. Nur ganz Unerschrockene können davon geträumt haben, das alles jemals zu überstehen; viele müssen ihre letzte Fahrt ins Krematorium als glückliche Erlösung‘von einem Leben unerträglichen Elends er- wartet haben. Anfang 1943 erließ die Reichsregierung eine Direktive, wonach schwangere ausländische Arbeiterinnen nicht repatriiert werden sollten. Die örtlichen Behörden wurden statt dessen angewiesen,„ein- fachste, aber hygienisch einwandfreie“ Möglichkeiten zur Entbindung zu schaffen. Ferner sollten Vorkehrungen für eine sofortige Unter- bringung, Ernährung und Pflege der Kinder geschaffen werden, damit die Frauen gleich nach der Geburt in die Fabrik zurückkehren konnten, um weiter für Deutschland zu arbeiten. Eine sehr große Anzahl ausländischer Arbeiter war in den Volks- wagenwerken in der Nähe von Hannover beschäftigt, und im Februar 1943 richtete man auf dem Fabrikgelände in Wolfsburg ein„Kinder- heim“ ein, das zunächst von russischem Personal verwaltet wurde. Später wurde das Heim, das der Fürsorgeabteilung des Betriebes unterstand, der Obhut und Kontrolle des Betriebsarztes Dr. Korbel und einer Oberschwester namens Ella Schmidt anvertraut.” Schließ- lich verlegte man es in das zwölf Kilometer entfernte Rühen, wo es in Baracken untergebracht wurde. Es ist bekannt, daß dort vom April 1943 bis zum April 1945 400 Kinder starben, davon allein 60 im August 1944. Anfangs wurden die Babys mit ihren Müttern aufgenommen, aber später bestand der * Dr. Korbel und die Oberschwester wurden von einem britischen Kriegsver- brechergericht für schuldig befunden und verurteilt. Korbel erhielt die Todesstrafe. 167 Reichsarbeitsminister darauf, daß die Frauen spätestens 14 Tage nach der Entbindung die Arbeit wiederaufnahmen. Von da an stieg die Sterblichkeit rapide an. Der verantwortliche Arzt machte sich der vorsätzlichen und sträf- lichsten Vernachlässigung schuldig. Obgleich in diesem Heim im August 1944 bei 310 Zugängen 254 Todesfälle zu verzeichnen waren und die Sterblichkeit bis zum Jahresende weiter stieg, wurden Dr. Korbels Visiten immer seltener, bis er schließlich nur noch einmal in der Woche erschien. Er tat nichts, um den Rat eines Spezialisten für Kinderkrankheiten einzuholen. Niemals untersuchte er persönlich ein krankes Kind. Niemals wurde eine Leichenobduktion an einem der dort verstorbenen Säuglinge vorgenommen, und Dr. Korbel unter- zeichnete und akzeptierte die von andern ausgestellten Todesscheine mit der frivolen Diagnose„Lebensschwäche“. Die Oberschwester trieb es kaum oder gar nicht besser. Sie ging roh und brutal mit den Kindern um. Es mangelte an den primitivsten hygienischen Vorkehrungen selbst zu einer Zeit, als jeder Besucher über das massenweise Auftreten von Furunkeln und das Gewimmel der Wanzen entsetzt war. Sie gab zu, daß sie niemals nachts im Dienst war und auch nie überraschend nach dem Rechten sah. Wenn diese unglücklichen Säuglinge schließlich verlaust, über und über wund und von Diarrhöe geschwächt starben, blieben sie in einem kleinen Raum ljegen, aus dem man sie dann schubweise herausholte, in Kartons ver- packte und zum örtlichen Friedhof brachte, wo sie ohne jede Zere- monie verscharrt wurden. Die Mütter erhielten niemals eine Benach- richtigung, wenn ihr Kind in Lebensgefahr schwebte oder beerdigt wurde. Aber das„Kinderheim“ in Rühen war nicht das einzige dieser Art. 1944 herrschte in Deutschland infolge der Rückschläge an der Front eine kritische Situation in bezug auf die Lebensmittelproduktion. Wie erinnerlich, wurden zahlreiche Menschen aus Polen und der Sowjet- union zur Landarbeit nach Deutschland deportiert. Viele dieser Sklaven waren Frauen, und es dauerte nicht lange, bis sich die deut- schen Bauern bei ihrem Ortsgruppenleiter darüber beklagten, daß die bei ihnen beschäftigten Polinnen durch Schwangerschaft, Entbindung und Stillen Zeit verlören. 168 ch ie So wurde in der Gegend von Helmstedt ein Heim für Kinder solcher Frauen eingerichtet. Die Babys sollten ihren Müttern, notfalls durch Gewalt, ganz kurz nach der Geburt fortgenommen werden, damit die Frauen wieder zur Feldarbeit zurückkehren konnten. Dieses Heim lag in Völpke und bestand aus zwei Baracken auf einem Bauern- hof dieses Bezirks. Eine Frau namens Billien wurde von ihrem Orts- gruppenleiter, einem gewissen Gerike, trotz ihres Hinweises, daß sie als Lehrerin keinerlei Vorbildung für dieses Amt habe, als Ober- schwester eingesetzt,und ein gewisser Hessling übernahm dieLeitung der inneren Verwaltung mit Ausnahme der medizinischen Betreuung. Von Anfang an wurden die Babys aufs gröbste vernachlässigt, und die Sterblichkeit war hoch. Der örtliche Arzt, der das Heim mit be- treuen sollte, verhielt sich roh und gleichgültig, und die Baracken waren für den Zweck gänzlich ungeeignet. Es gab keine fachkundige Betreuung, die Ernährung war unwissenschaftlich und schädlich, kranke Babys erhielten keine richtige ärztliche Pflege und wurden nicht von den gesunden getrennt. Die Baracken hatten Wellblech- dächer, und im Sommer herrschte im Flachland bei Helmstedt eine derartige Hitze, daß die Babys entsetzlich litten. Was Frau Billien an Geschick und Erfahrung mangelte, hätte sie durch Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausgleichen können. Sie widmete ihren Pflichten jedoch nur einen kleinen Teil ihrer Zeit, nahm alle “ Mahlzeiten außerhalb des Heimes ein und schlief auch nicht dort; selbst tagsüber war sie oft viele Stunden lang abwesend und überließ die Kinder vier unerfahrenen russischen Mädchen und einer russischen Frau mit zweifelhaften Kenntnissen auf dem Gebiet richtiger Kinder- pflege. Die Baracken waren verdreckt und verlaust, und obgleich die Babys bei ihrer Aufnahme gesund waren, hatten sie bald Wundstellen am Gesäß, eingefallene Wangen, spindeldürre Beine und eine„grün- lich-blaue Farbe“. Ihre Kleidung wurde selten gewechselt, und ihre Ernährung war ungeregelt. Die Sterblichkeit war so hoch, daß vom Mai bis Dezember 1944 von 100 eingelieferten Kindern 84 starben. Auch in diesem Heim wurden die Leichen der Babys nicht sofort entfernt und beerdigt; man legte sie schließlich in Kartons, brachte sie mit Handwagen auf ein Feld hinter dem Friedhof und verscharrte sie dort. Das geschah jedoch derart oberflächlich, daß man eines Tages 169 ; | einen Hund umherlaufen sah, der einen mit Haaren bedeckten Kinderschädel in der Schnauze trug. All diese Zustände waren den verantwortlichen Stellen bekannt, aber diese Kenntnis veranlaßte sie nicht, irgendwelche Abhilfe zu schaffen. Die Art und Weise, mit der diese und ähnliche Einrichtungen organisiert und verwaltet wurden, ist ein weiterer anschaulicher Be- weis für die völlige Mißachtung der Menschenrechte dieser nach Meinung der Nazis„minderwertigen“ Wesen, die weder den Ver- stand noch das Glück hatten, als Deutsche zur Welt zu kommen. Hunderte unschuldiger Kinder mochten an Krankheit und Hunger zugrunde gehen; Tausende harmlose Männer und Frauen mochten sich zu Tode arbeiten, und Millionen Juden mochten vernichtet werden— was machte das schon aus, wenn es dazu diente, Hitlers Prophezeiung vom„tausendjährigen“ Dritten Reich wahr zu machen! KAPITELVI KONZENTRATIONSLAGER Schon lange vor der Invasion Polens im Jahre 1989 stand das Konzentrationslagersystem in Deutschland selbst in voller Blüte. Unter Himmler hatte sich seine Organisation vervollkommnet, und seine Methoden waren schon im Frieden an den eigenen Landsleuten erprobt und praktiziert worden. Durch den Erlaß des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1983 — Hitler hatte es mit solchen Dingen immer sehr eilig— wurde das Prinzip der„Schutzhaft“ in das Justizwesen des Dritten Reiches ein- gebaut. Jeder, dem auch nur im entferntesten eine aktive Opposition gegen das neue Regime zuzutrauen war, konnte auf diese Weise un- schädlich gemacht werden, und im Laufe der nächsten sechs Jahre kamen Tausende Deutsche zur„Behandlung“ in Konzentrationslager, aus denen es für viele keine Rückkehr in die Freiheit gab. 170 ERETRETTRETTERTE Die Gestapo war mit der Aufgabe betraut,„alle Feinde der Partei und des Staates zu beseitigen“, und durch die Tätigkeit dieser Organi- sation erhielten die Konzentrationslager ihre Insassen, während die SS die Wachmannschaften stellte. In dem vorliegenden Kapitel wird nun beschrieben, wie diese in den Jahren vor 1939 im eigenen Land geschmiedete und erprobte Waffe dann im Krieg dazu benutzt wurde, die Einwohner der be- setzten Gebiete zu terrorisieren und zu Millionen zu vernichten. Bei Ausbruch des Krieges gab es in Deutschland sechs Konzen- trationslager mit insgesamt etwa 20 000 Gefangenen. In den nächsten beiden Jahren wurden weitere Lager gebaut, und einige sind in- zwischen für alle zu einem Begriff geworden: Auschwitz, Belsen, Buchenwald, Flossenberg, Mauthausen, Natzweiler, Neuengamme, Ravensbrück und Sachsenhausen. Während des Krieges wurden den niedrigsten Berechnungen zu- folge zwölf Millionen Männer, Frauen und Kinder aus den über- fallenen und besetzten Gebieten von den Deutschen uragebracht. Nach einer vorsichtigen Schätzung kamen acht Millionen davon in Konzentrationslagern um. Von ihnen sprach Sir Hartley Shawcross, der britische Hauptankläger im Prozeß gegen die Hauptkriegsver- brecher, als er in seiner Schlußerklärung sagte:„Zwölf Millionen Morde! Zwei Drittel der Juden Europas vernichtet- mehr als sechs Millionen von ihnen, nach eigenen Angaben der Mörder. Das Morden wurde betrieben wie eine Industrie der Massenproduktion in den Gaskammern und Verbrennungsöfen von Auschwitz, Dachau, Treb- linka, Buchenwald, Mauthausen, Maidanek und Oranienburg,“ In diese Lager brachte man Millionen Menschen aus den besetzten Gebieten: einen Teil, weil sie Juden waren, andere als deportierte Sklavenarbeiter, die nicht mehr arbeitsfähig schienen; ferner sowje- tische Kriegsgefangene, Opfer des„Kugelerlasses“ und Nacht-und- Nebel-Gefangene. Unter den’ schmutzigsten und-entwürdigendsten Bedingungen wurden sie zusammengepfercht und tyrannisiert, ge- schlagen und gefoltert; man ließ sie hungern und vernichtete sie schließlich durch Arbeit oder„beseitigte“ sie, wie die Deutschen es nannten, durch Massenhinrichtungen in den Gaskammern. 171 Die Konzentrationslager hatten eine äußerst abschreckende Wir- kung auf die Öffentlichkeit, und das war sorgfältig geplant. Ursprüng- lich hatte man in Deutschland selber den Schleier des Geheimnisses und die von offizieller Seite ausgestreuten Gerüchte bewußt dazu benutzt, die Furcht vor dem Unbekannten und Ungewissen zu steigern. Es gab viele, die nicht wußten, was hinter den Stachel- drahtzäunen vor sich ging, aber nur wenige, die es nicht ahnten. Es war nicht beabsichtigt, den Schleier dieses Geheimnisses jemals ganz zu lüften. Einigen wenigen Privilegierten gab man gelegentlich einen kleinen Einblick, und die vielen Zivilisten, die in den Konzen- trations- und Arbeitslagern beschäftigt waren, haben ihren Ver- wandten und Freunden in der Außenwelt sicherlich das eine oder andere erzählt. Aber Deutschlands Gegner sollten niemals greifbare Beweise für die begangenen Verbrechen vorfinden, und es war ge- plant, all diese Lager zu zerstören und die noch lebenden Insassen zu vernichten, was nur durch den raschen Vormarsch der Alliierten und den chaotischen Zusammenbruch des Naziregimes verhindert wurde. Die Welt hat inzwischen die ganze Tragik dieses Geschehens er- fahren. Die Geretteten schilderten ihre Erlebnisse, und die Lager selbst legten Zeugnis ab von den Schrecken, deren stumme Zeugen sie waren. Die Menschen, die als erste diese Lager betraten, werden das Grauen des Anblicks, der sich ihnen dort bot, nie mehr loswerden. Im folgenden wird versucht, die Zustände in einigen dieser Lager und das menschenunwürdige, qualvolle Dasein der Häftlinge zu be- schreiben. AUSCHWITZ Die etwa 250 Kilometer südwestlich von Warschau gelegene kleine polnische Stadt Auschwitz(Oswiecim) mit ihren 12 000 Einwohnern war bis zum Krieg außerhalb Polens völlig unbekannt. Ihre geo- graphische Lage war äußerst ungünstig. Auf der Sohle eines flachen Beckens gelegen, hatte die von stehenden Gewässern umgebene Stadt ein feuchtes, ungesundes Klima. Es ist daher nicht überraschend, daß dieses nebelige Moorland rund um Auschwitz weiter nicht bewohnt war. Es wurde, wie einmaljemand 172 sagte,„seit tausend Jahren vom Leben gemieden, da der Tod dort auf der Lauer lag“. Hatte der Tod dort tausend Jahre auf der Lauer gelegen, so nicht umsonst, denn hier errichteten die Deutschen das„Konzentrations- lager Auschwitz“, wo zeitweilig täglich 10 000 Menschen durch die Gaskammer gingen und nach den eigenen Berechnungen des Kom- mandanten im ganzen nicht weniger als drei Millionen auf die eine oder andere Art getötet wurden. Als das Lager erstmalig in Betrieb genommen wurde, umfaßte es sechs alte Baracken und eine verfallene Tabakfabrik, doch später wurde es stark erweitert. Am 1. Mai 1940 wurde der SS-Hauptsturm- führer Rudolf Franz Ferdinand Höß befördert und von Sachsen- hausen, wo er seit 19388 Adjutant des Lagerkommandanten gewesen war, nach Auschwitz versetzt. Dem Lager Auschwitz war eine wichtige Rolle zugedacht, hauptsächlich bei der Niederhaltung der Opposition gegen das Besatzungsregime der Nazis in Polen, das von den Ein- wohnern dieses unglücklichen Landes nicht gerade freudig hinge- nommen wurde. So mußte man sich nach einem Kommandanten um- sehen, der seine Sache verstand. Höß besaß die notwendigen Eigenschaften, und es dürfte ihm nicht schwergefallen sein, in die engere Wahl zu kommen. Nach der Teil- nahme am ersten Weltkrieg arbeitete er bis 1923 auf Bauernhöfen in Schlesien und Schleswig-Holstein; dann beteiligte er sich an einem Mord, für den er zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Fünf Jahre später wurde er freigelassen und begnadigt, und 1932 trat er in München in die NSDAP ein. Als Führer eines Reitersturms der SS auf einem Bauernhof in Pommern zog er 1933 bei einer Inspektion die Aufmerksamkeit Himmlers auf sich, der ihn auf Grund seiner Erfahrungen und seiner Einstellung für geeignet hielt, einen Verwal- tungsposten in einem Konzentrationslager zu erhalten. Von da an war seine Zukunft gesichert. 1934 kam er nach Dachau, wo er seine Laufbahn als Blockführer im Schutzhaftlager begann und mehrere Jahre blieb, bis er 1938 nach Sachsenhausen versetzt wurde. Im Jahre 1941 inspizierte Himmler Auschwitz und gab Anweisung, das Lager zu erweitern und die umliegenden Sümpfe trockenzulegen. Gleichzeitig wurde in dem benachbarten Birkenau ein neues Lager 173 | # dl für 100 000 sowjetische Gefangene eingerichtet. Von da an stieg die Zahl der Häftlinge mit jedem Tag, obgleich die Unterbringungs- möglichkeiten nicht ausreichten. Die ärztliche Betreuung war un- genügend, und Epidemien waren an der Tagesordnung. 1941 traf aus der Slowakei und Oberschlesien der erste Juden- transport ein, und von Anfang an wurden alle Arbeitsunfähigen in einem Raum des Krematoriumsgebäudes vergast. Noch im gleichen Jahr wurde Höß nach Berlin beordert, wo ihm Himmler mitteilte, Hitler habe die„Endlösung“ der Judenfrage in Europa befohlen. Da die anderen Vernichtungslager in Polen für unzureichend erachtet wurden und nicht vergrößert werden konnten, erhielt Höß den Auftrag, nach Treblinka zu fahren und das dortige Vernichtungsverfahren zu inspizieren. Im Frühjahr 1942 besichtigte er Treblinka, und die dort ange- wandten Methoden erschienen ihm primitiv. Man benutzte kleine Kammern, in die durch Röhren die Auspuffgase von Verbrennungs- motoren geleitet wurden. Dieses Verfahren war unzuverlässig, da die Motoren aus alten erbeuteten Transportfahrzeugen und Panzern stammten und oft versagten. Die Termine des Vergasungsprogramms waren daher nicht eingehalten worden, obgleich man nach den An- gaben des Kommandanten in den letzten sechs Monaten 80.000 Menschen vergast hatte. Das genügte Himmler nicht, der gerade dabei war, das Warschauer Getto zu räumen. So wurde man sich einig, daß das Lager von Auschwitz am ge- eignetsten für diese Zwecke war. Es lag an einem Knotenpunkt vier verschiedener Eisenbahnlinien, und da die Umgebung nicht dicht besiedelt war, konnte es von der Außenwelt völlig abgeschlossen werden. Man gab Höß vier Wochen Zeit zur Ausarbeitung seines Planes und wies ihn an, sich mit SS-Obersturmbannführer Eichmann, einem ziemlich maßgeblichen Beamten im Amt 4 des RSHA,* in Verbindung zu setzen. Eichmann sollte mit Höß die Entwürfe für das Ver- nichtungsprogramm bearbeiten. * Das Amt 4 des Reichssicherheitshauptamtes war für alle Gestapoangelegenheiten zuständig. Sein Leiter war damals der schon erwähnte Obergruppenführer Müller. 174 iten Die Zahl der Transporte begann zu steigen, und da die zusätzlichen Krematorien nicht vor Jahresende fertig sein konnten, wurden die neueingelieferten Opfer in provisorischen Gaskammern vergast und dann in Gruben verbrannt. Zwei abgelegene alte Bauernhäuser in der Nähe von Birkenau wurden luftdicht gemacht und mit starken Holztüren versehen. Die Transporte wurden auf einem Nebengleis in Birkenau ausgeladen, von wo man die arbeitsfähigen Gefangenen sofort in die Lager von Auschwitz und Birkenau brachte. Alle übrigen wurden vergast; soweit sie gehen konnten, mußten sie zu der einen Kilometer entfernten Vergasungsanlage marschieren. Die Kranken und Gehbehinderten wurden mit Lastautos abtransportiert. Vor dem Bauernhaus mußten sich die Opfer hinter Lattenver- schlägen ausziehen. An der Tür stand„Desinfektionsraum“, so daß die Gefangenen den Eindruck gewannen, sie sollten in dem Gebäude entlaust werden. Waren sie entkleidet, trieb man sie hinein, und zwar je nach der Größe des Transportes immer etwa 250 Menschen auf einmal. Dann wurden die Türen verschlossen, und mit Hilfe eigens hierfür kon- struierter Vorrichtungen in den Wänden warf man ein bis zwei Behälter„Zyklon B“ hinein. Das„Zyklon B“, das allgemein für diesen Zweck verwendet wurde, enthielt eine einfache Blausäureverbindung. Die Zeit, die zur Tötung der Opfer erforderlich war, variierte je nach den Wetterverhältnissen; gewöhnlich dauerte es bis zu zehn Minuten. Eine halbe Stunde später öffnete man die Türen, und die Toten wurden durch das dort ständig beschäftigte Häftlingskommando herausgeholt und dann in Gruben verbrannt. Vor ihrer Verbrennung entfernte man die Goldzähne und Ringe. Zwischen die Leichen wurde Brennholz gelegt, und wenn etwa 100 Menschenleiber in der Grube lagen, wurde das Holz durch Lumpen, die man in Paraffin getaucht hatte, zum Brennen gebracht. War das Feuer richtig in Gang ge- kommen, wurden weitere Leichen daraufgeschichtet. Das Fett, das sich am Boden der Gruben sammelte, wurde bei Regenwetter mit Kübeln in die Flammen geschüttet, damit das Feuer nicht ausging. Man brauchte unter diesen Bedingungen sechs bis sieben Stunden, um eine Grube voll Leichen zu verbrennen, und im Lager war der 175 Geruch des brennenden Fleisches selbst gegen den Wind wahrzu- nehmen. Waren die Gruben ausgeräumt, wurden die Gebeine zerschlagen. Dies geschah durch Gefangene aus dem Lager: Die Knochen wurden auf einen Zementfußboden gelegt und mit schweren Holzhämmern zerkleinert. Was übrigblieb, wurde mit Lastwagen zur Weichsel ge- bracht und ins Wasser geworfen. Diese Schilderung beruht auf einer Erklärung, die Höß selber im März 1946 abgab. Sie bezieht sich auf das provisorische Verfahren, dessen man sich bediente, solange die neuen Gaskammern noch nicht fertig waren. Im folgenden werden an Hand der gleichen Quelle die verbesserten Methoden beschrieben, zu denen man überging, nachdem Ende 1942 zwei der vier neuen großen Krematorien fertiggestellt worden waren. Jetzt trafen auch die ersten Massentransporte aus Belgien, Frank- reich, Holland und Griechenland ein, und ihre Abfertigung ging folgendermaßen vor sich: Der Zug fuhr auf eine eigens hierfür gebaute Rampe, die auf halbem Wege zwischen dem Lagerdepot und dem Lager Birkenau lag. Auf dieser Rampe sortierte man die Gefangenen und schaffte ihr Gepäck fort. Die Arbeitsfähigen kamen in eins der verschiedenen Lager; die zur Vernichtung vorgesehenen Arbeits- unfähigen wurden in eins der neuen Krematorien gebracht. Zunächst führte man die Opfer in einen großen unterirdischen Um- kleideraum, der an die Gaskammer grenzte. Dieser Raum war mit Bänken und Kleiderhaken ausgestattet, und den Gefangenen wurde durch Dolmetscher erklärt, sie würden ein Bad nehmen und entlaust werden, und sie sollten sich gut merken, wohin sie ihre Kleider ge- hängt hätten. Dann führte man sie in einen anderen Raum, der mit Duschen ausgestattet war, um den vorangegangenen Ausführungen der Dolmetscher Glaubwürdigkeit zu verleihen. Durch diese Vor- kehrungen wollte man den Ausbruch einer Panik verhüten, und bis zum letzten Augenblick blieben zwei Unterführer bei den Ge- fangenen, um bei etwaigen Unruhen sofort eingreifen zu können. Trotzdem wußten die Gefangenen manchmal, was ihnen bevor- stand, besonders wenn es sich um Transporte aus Belsen handelte. In Belsen gab es keine Gaskammern, und wenn die Gefangenen aus 176 s der beits- Um- r mit yurde Hlaust 1 ge- r mit ingen Vor- ‚d bis , Ge n. Jevor- te, In n aus Ein Massengrab Belsen: So sah es im ganzen Lager aus Belsen: Britische Truppen räumen das Lager mit Bulldozern auf |# nn 3% ager diesem in Westdeutschland gelegenen Lager viele Kilometer weit in östlicher Richtung fuhren und schließlich in Oberschlesien ankamen, erregte das bei ihnen großen Argwohn. Aus diesem Grunde wurden beim Eintreffen von Transporten aus Belsen die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Um Unruhen zu ver- hüten, teilte man die Gefangenen in kleinere Gruppen auf und schickte sie in verschiedene Krematorien. SS-Männer bildeten einen starken Kordon und trieben Gefangene, die sich sträubten, gewaltsam in die Gaskammer. Es kam indessen nicht oft zu Unruhen, und die Vorkehrungen, die ergriffen wurden, um die Neuankömmlinge in Sicherheit zu wiegen, waren gewöhnlich erfolgreich. Ein Fall ernster Unruhen wurde von Höß in seiner Erklärung wie folgt beschrieben: An einen Zwischenfall erinnere ich mich besonders gut. Es war ein Transport aus Belsen eingetroffen, und zwei Drittel davon, haupt- sächlich Männer, waren bereits in der Gaskammer, während sich ein Drittel noch im Umkleideraum befand. Als drei oder vier SS-Unter- führer den Umkleideraum betraten, um die Gefangenen zu veran- lassen, sich mit dem Entkleiden zu beeilen, brach eine Meuterei aus. Die Lichtleitungen wurden heruntergerissen und die SS-Männer über- wältigt und entwaffnet; einer von ihnen wurde erstochen. In dem völlig dunklen Raum kam es zu einer wilden Schießerei zwischen dem Posten am Ausgang und den Gefangenen drinnen. Als ich eintraf, ließ ich die Türen schließen und die Vergasung der ersten Gruppe zu Ende führen, dann ging ich mit dem Wachposten in den Raum. Wir hatten kleine Laternen bei uns und trieben die Gefangenen in eine Ecke, aus der sie dann einzeln in einen anderen Raum des Krema- toriums geholt und auf meinen Befehl mit Kleinkaliberwaffen er- schossen wurden. Oft versteckten die Frauen ihre Kinder zwischen den Kleidern, die sie an die Haken hängten, und nahmen sie nicht mit in die Gas- kammer. Die Angehörigen des Häftlingskommandos mußten daher stets unter Aufsicht der SS die Kleider durchsuchen, und wenn dort Kinder versteckt waren, wurden sie in die Gaskammer gebracht. In den neuen, verbesserten Kammern schaltete man eine halbe Stunde nach dem Einströmen des Gases einen elektrischen Ventilator ein und 12 R287 177 beförderte die Toten mit einem Lift in die Verbrennungsöfen. Die Verbrennung von ungefähr 2000 Leichen in fünf Verbrennungsöfen dauerte zwölf Stunden. Die Kleider und die übrige Habe der Gefangenen wurden in der Effektenkammer von einem Häftlingskommando sortiert, das dort ständig untergebracht und beschäftigt war. Jeden Monat ging eine Sendung Wertgegenstände an die Reichsbank in Berlin. Die Kleider wurden gereinigt und dann den Rüstungsfirmen für ihre Sklaven- arbeiter zur Verfügung gestellt. Das Zahngold wurde eingeschmolzen und in monatlichen Lieferungen an die Medizinische Abteilung der Waffen-SS geschickt. Im Dezember 1943 verließ Höß das Lager Auschwitz, aber die unmenschliche Vernichtung nahm ihren Fortgang. Höß selber über- nahm einen SS-Verwaltungsposten in München unter Obergruppen- führer Pohl. In dieser Funktion nahm er häufig Inspektionen der Kon- zentrationslager vor, und ein großer Teil unserer Informationen über diese Einrichtungen stammt von ihm. Durch ihn wissen wir, daß nicht weniger als drei Millionen Menschen in Auschwitz umgebracht wurden, davon 2,5 Millionen mit Hilfe der Gaskammern. Durch ihn wissen wir, daß in Auschwitz zu der Zeit, als er dort Kor.ımandant war, auf Grund einer einzigen Instruktion 70 000 so- wjetische Kriegsgefangene umgebracht wurden. Er war es auch, der im Jahre 1943 zeitweilig täglich 10000 Gefangene in die Gas- kammern schickte. Die Todestransporte nach Auschwitz umfaßten u. a. 90 000 Men- schen aus der Slowakei, 65 000 aus Griechenland, 11 000 aus Frank- reich, 20 000 aus Belgien, 90 000 aus Holland, 400 000 aus Ungarn, 250 000 aus Polen und Oberschlesien und 100 000 aus Deutschland. So erwarb sich Auschwitz den Namen„Todeslager“.„Arbeit macht frei“ stand über dem Haupttor. Dantes Inferno hatte eine passendere Inschrift:„Ihr, die Ihr hier eintretet, Jasset alle Hoffnung fahren.“ Ein SS-Mann, der in Auschwitz tätig war, gab folgende Beschreibung: Schon der bloße Anblick der straff gezogenen hohen doppelten Stacheldrahtzäune mit den Warnungstafeln„Vorsicht! Gefahr!“, die Wachtürme, auf denen Posten mit Maschinengewehren und Ma- schinenpistolen standen, und die leblosen kahlen Ziegelsteinblocks 178 fen stürzten jeden Neuankömmling in tiefe Hofinungslosigkeit, denn er| g“ erkannte, daß es von hier keine Rückkehr in die Freiheit für ihn| * geben würde. | Und in der Tat gab es nur wenige, die dort kein qualvolles Ende\ ar fanden. Viele begingen nach wenigen Tagen Selbstmord. Waren sie ax 4 draußen im Arbeitseinsatz, liefen sie durch die Postenkette, um er- der i schossen zu werden, oder sie„gingen in den Draht“, wie es in der en- i Lagersprache hieß. Ein Hochspannungsschlag, eine Salve aus einer zen Maschinengewehr, und der Tod rettete sie vor den bevorstehenden der Martern. Immer, wenn des Nachts Schüsse zu hören waren, wußte jeder, die daß die Verzweiflung wieder einmal einen Menschen in den Draht getrieben hatte und daß er nun, in Lumpen gehüllt, als lebloses gi Bündel in der sogenannten neutralen Zone lag. Das war ein zwei en Meter breiter Kiesstreifen längs des inneren Stacheldrahtverhaues, on- und jeder, der diesen Streifen betrat, wurde erschossen. ber Andere fand man morgens mit ihrem Gürtel an der Bettstelle er- Jaß hängt auf. In solchen Fällen meldete der für die Ordnung in dem cht Block verantwortliche Gefangene dem Lagerkommandanten die Zahl der Selbstmorde. Der„Identifizierungsdienst“ eilte dann zum Schauplatz und foto- dort grafierte die Leiche von allen Seiten; von den andern Bewohnern s0- des Raumes forderte man Erklärungen, um sich zu vergewissern, der ob der bejammernswerte Selbstmörder nicht vielleicht von andern >aS- Lagerinsassen ermordet worden war. Die verlogene Scheinheilig- keit, die bei diesen Gelegenheiten an den Tag gelegt wurde, war fen- nicht zu überbieten. Als ob die SS-Behörden eines Lagers, in dem a täglich Tausende Menschen systematisch ermordet wurden, auch nur im geringsten an dem Schicksal eines einzelnen Unglücklichen inter- ar essiert gewesen wären! and. acht In allen Konzentrationslagern wurden die unteren Funktionen im dere allgemeinen von deutschen Berufsverbrechern ausgeübt, die aus den Ein Zivilgefängnissen geholt und von erfahrenen SS-Mannschaften der g: Konzentrationslager speziell für ihre Arbeit ausgebildet wurden. olten Auschwitz bildete keine Ausnahme, und als erste trafen dort die 80 Kriminelle ein, aus denen man den Stamm des untergeordneten 1 Personals bilden wollte: Lagerälteste, Blockälteste, Stubendienst und lods Kapos. Diese Leute waren Verbrecher vom übelsten Schlag und 12? R 179 hatten im allgemeinen lange Strafen für Gewaltverbrechen zu ver- büßen. Gab es geeignetere Handlanger zur Verwirklichung der ver- brecherischen Pläne Himmlers? 14 Tage später wurden die ersten Polen eingeliefert, und eine Zeit- lang waren nur polnische Gefangene in Auschwitz interniert. Im gan- zen aber befanden sich in den Jahren seines Bestehens Gefangene 26 verschiedener Nationalität dort, und zum Schluß, als das Lager fast ausschließlich der Vernichtung diente, waren es in der Mehrheit Juden. Wenige dieser Menschen hatten sich jemals irgend etwas zu- schulden kommen lassen: Sie befanden sich lediglich deshalb dort, weil sie Polen, Juden, Zigeuner oder sowjetische Kriegsgefangene waren. Wer nicht für die sofortige Vernichtung vorgemerkt war, wurde registriert und erhielt eine Nummer. Diese Nummern wurden auf die Häftlingskleidung genäht und von 1942 an auf dem Oberarm ein- tätowiert Es gab auch besondere Kennzeichen für bestimmte Häft- lingskategorien: ein rotes Dreieck für die politischen Häftlinge, ein grünes für die Berufsverbrecher, ein rosafarbenes für die Homosexu- ellen, ein schwarzes für Prostituierte und Lesbierinnen und ein vio- lettes für Geistliche. Die Juden trugen den Davidstern und später einen gelben Streifen über dem Dreieck. Vom Augenblick ihreı Registrierung an verloren sie jede Individu- alität und waren fortan nur noch Nummern. Sie existierten weder als Persönlichkeit, noch besaßen sie irgendwelches Eigentum. All ihre Habe wurde beschlagnahmt und in der Effektenkammer aufbewahrt, ausgenommen gewisse Dinge, für die es besondere Bestimmungen gab, und all die Gegenstände, die das SS-Personal und die Wachen für sich oder ihre Familien raubten. Es gab in diesem Lager 35 besondere Gebäude zur Sortierung und Lagerung der persönlichen Habe, und man gewinnt eine Vorstellung von der Menge des beschlagnahmten Eigentums, wenn man sich ver- gegenwärtigt, daß nach dem Abzug der Deutschen— obwohl sie vor der Räumung des Lagers noch 29 dieser Depots mit ihrem Inhalt hatten verbrennen können- in den restlichen Gebäuden noch fol- gende Artikel gefunden wurden: 348 820 Anzüge, 836 255 Stück vollständige Frauenkleidung, 5525 Paar Damenschuhe, Tausende 180 Fr era 37 Zahnbürsten, Rasierpinsel und Brillen sowie alle möglichen Küchen- geräte und sogar Prothesen. War schon das gewöhnliche Leben im Lager von Auschwitz un- erträglich schwer, so mußte man bei den Strafen, wenn sie wirksam sein sollten, noch grausamer vorgehen. Der Lagerverwaltung scheint das keinerlei Schwierigkeiten bereitet zu haben. Folgende Strafen wurden regelmäßig vom Kommandanten verhängt: Auspeitschen, Versetzen in ein Strafkommando, stundenlanges Stehen oder Knien und die„Stehzelle“. Diese Zellen waren so eng, daß sich die Gefan- genen nicht rühren konnten und die ganze Zeit aufrecht stehen muß- ten. In Birkenau glichen ihre Eingänge den Öffnungen von Hunde- hütten; sie waren gerade groß genug, daß ein Mensch hindurch- kriechen konnte. Außer dem Einsperren in der Stehzelle gab es noch alle möglichen Folterungen wie Entfernung von Fingernägeln, Wasser in die Ohren gießen und tagelanger Entzug der Nahrung mit Ausnahme von übermäßig salzigem Gemüse, das den Durst steigern sollte. Das Auspeitschen erfolgte auf einem speziell hierfür konstruierten Auspeitschungsbock in aller Öffentlichkeit beim Abendappell. Das Opfer wurde dabei mit einer Lederpeitsche auf das Gesäß geschla- gen. Obgleich das Gesäß nach den Vorschriften bekleidet sein sollte, wurden die Gefangenen in Wirklichkeit auf die bloße Haut ge- peitscht, bis das Blut Aloß. Fiel der oder die Gefangene in Ohnmacht, machte man Wiederbelebungsversuche, um die Bestrafung zu Ende zu führen. Beim Strafstehen, das vor allem über Frauen verhängt wurde, mußten die Opfer lange Zeit stramm stehen, ohne etwas zu essen zu bekommen. Wurden sie zum Knien verurteilt, mußten sie dabei gleichzeitig mit ausgestreckten Armen in jeder Hand einen schweren Stein halten. Ließen die Gefangenen die Arme sinken oder die Steine fallen, wurden sie geschlagen. In dem berüchtigten Block 11 war die Strafkompanie unterge- bracht. Die folgende Schilderung dieses Gebäudes gab ein ehemaliger Angehöriger der Lagerverwaltung: Von außen gesehen, unterschied der Block sich kaum von den an- dern 28 Gebäuden, die als Gefangenenunterkünfte oder als Küchen und Krankenstation dienten. Ein paar harmlos aussehende Steinstufen 181 führten zum Vordereingang hinauf. Im Gegensatz zu den andern Blocks, war im Block 11 die Tür stets verschlossen. Wenn geläutet wurde, erschien ein Posten, dessen Schritte schon von weitem in dem scheinbar verlassenen Gebäude widerhallten. Er betrachtete jeden, der kam, argwöhnisch durch das kleine Gitter, ehe er ihn hereinließ. Im Halbdunkel des Korridors konnte man dann ein schweres eisernes Gittertor erkennen, das den Hauptteil des Gebäudes abzuschließen schien. Schon von draußen war man betroffen, wenn man sah, daß die Fenster fast völlig zugemauert waren und nur durch einen schmalen Spalt Licht hereinließen. Stellte man dann noch fest, daß die Fenster des Nebenblocks mit hölzernen Schrägblenden verriegelt waren, war man überzeugt, daß es damit eine besondere Bewandtnis hatte. In diesem finsteren, abschreckend aussehenden Gebäude wohnten die Häftlinge der Strafkompanie, wenn sie nicht draußen im Arbeits- einsatz waren. Sie arbeiteten stets bei Wind und Wetter im Freien, oft bis zur Hüfte im Wasser stehend. Waren sie nicht im Arbeitsein- satz, lagen sie die ganze Nacht in eiskalten Räumen auf dem nackten Fußboden. Der Krankenstand war unter diesen Bedingungen sehr hoch, und da aus dem Block 11 niemand ins Revier eingeliefert werden durfte, starben viele von ihnen. Eine noch weit größere Zahl der Insassen aber starb eines gewalt- samen Todes. Der Blockführer, ein Mann namens Krankenmann, tötete eigenhändig viele Gefangene. Seine Opfer mußten sich an einer Steinmauer in einer Reihe aufstellen, dann schlug er sie derart heftig ins Gesicht, daß ihnen die Kiefer brachen und der Hinterkopf beim Aufprallen auf die Mauer zerschmettert wurde. Wurden die Insassen arbeitsunfähig, sonderte man sie aus und ermordete sie. Die Auslese erfolgte bei Sonderappellen. Die Kranken und Alten, die den Zweck des Appells kannten, versuchten, gesund und jünger auszusehen. Sie hielten sich grade und drückten die Brust heraus. Wer herausgegriffen wurde, kam in einen der separaten Blocks, die bei den Gefangenen„Todesblocks“ hießen. Das Vergasen war nicht die einzige Methode, mit der die über- flüssigen Gefangenen umgebracht wurden. SS-Obersturmführer Dr. Endredd erfand das Verfahren, die Menschen durch Phenolspritzen 182 zu töten.” Andere Angehörige des medizinischen Lagerpersonals assistierten ihm dabei, und gemeinsam ermordeten sie auf diese Weise nicht weniger als 25 000 Gefangene. Die Injektionen wurden folgendermaßen verabreicht: Der Verurteilte mußte sich auf einen Stuhl setzen, der einem zahn- ärztlichen Behandlungsstuhl glich; dann hielten zwei Gefangene seine Hände fest, während ein dritter ihm mit einem Handtuch die Augen verband und seinen Kopf festhielt. Dann kam Dr. Klehr und jagte ihm eine lange Nadel in die Brust. Der Gefangene starb nicht sofort, son- dern es wurde ihm zunächst schwarz vor den Augen. Andere Ge- fangene, die bei der Injektion assistiert hatten, führten den halb Bewußtlosen dann in einen Nebenraum und legten ihn auf den Fuß- boden, wo er in weniger als einer halben Minute starb.*® Eine dritte Vernichtungsmethode bestand im Erschießen. Diese Hinrichtungen waren Sache der politischen Abteilung. Sie unterstand dem SS-Untersturmführer Grabner, der persönlich wohl für mehr Morde verantwortlich war als irgendeine andere Einzelperson in der ganzen SS. Einer, der ihn kannte, gab folgende Beschreibung von ihm: Im Büro der politischen Abteilung sind alle Beamten und Schreiber der Abteilung versammelt. Der Chef, SS-Untersturmführer Ernst Grabner, hat eine offizielle Besprechung mit ihnen. Hinter seinem riesigen Schreibtisch gibt dieser mittelgroße Mann mit seinem Öster- reichischen Akzent wichtigtuerisch an. Seine zusammenhanglosen Sätze und sein schlechtes Deutsch lassen erkennen, daß man es trotz der silbernen Epauletten mit einem gänzlich Ungebildeten zu tun hat. Die Eingeweihten wissen. daß er im zivilen Leben auf irgendeiner Alm in den Alpen die Kühe hütete. Jetzt trägt er stolz die Spiegel des Sicherheitsdienstes... Er ist unzufrieden mit der Arbeit seiner * Auch in anderen Fällen wandte man zu diesem Zweck tödliche Spritzen an. Auf diese Weise ermordeten die Nazis im Konzentrationslager Natzweiler im Elsaß am 6. Juli 1944 vier weibliche Angehörige des britischen Dienstes für Sonderunternehmen (SOE),. die mit dem Fallschırm über Frankre;ch abgesetzt worden waren um Ver- bindung zur französischen Widerstandsbewegung aufzunehmen, und dahei in Ge- fangenschaft gerieten. «*„Deutsche Verbrechen in Polen“, Band I. 183 Abteilung. Es werden zuwenig Gefangene denunziert, zuwenig zur Hinrichtung vorgeschlagen. Er wirft seinen Untergebenen Nachsichtig- keit vor. Sein Befehl, in Zukunft brutaler vorzugehen, wird mit einem dumpfen Zusammenschlagen der Hacken beantwortet. Grabner ist durch seine skrupellose Rücksichtslosigkeit, seinen Ehrgeiz und seinen Geltungstrieb der erste Mann des Lagers geworden. Selbst der Kom- mandant Höß, dem es an sadistischer Grausamkeit nicht mangelt und der völlig frei von Skrupeln ist, hütet sich sorgsam davor, es mit ihm zu verderben. Grabner ließ täglich Massenhinrichtungen vornehmen und führte auch das Genickschußverfahren ein, das allgemein von der SS in ganz Europa angewandt wurde. Seine wichtigsten Mitarbeiter waren Fritsch, Palitsch und Aumeier. Fritsch pflegte die Neuankömmlinge mit folgenden Worten zu begrüßen:„Ich mache euch darauf auf- merksam, daß ihr nicht in ein Sanatorium, sondern in ein deutsches Konzentrationslager gekommen seid, aus dem man nur durch den Kamin wieder hinauskommt! Wenn euch das nicht paßt, stürzt ihr euch am besten in die Hochspannungsdrähte.“ Grabner und seine Ge- bilfen folterten die Insassen während der häufigen Verhöre, die un- ter allen möglichen Vorwänden stattfanden. Den Männern trieben sie Nadeln in die Hoden, den Frauen glühende Zäpfchen in die Scheide. Die Erschießungen erfolgten an Pfosten jenseits des Lagerzauns. Man band die Gefangenen mit nach hinten gebogenen Armen an und erschoß sie dann in Gruppen zu je zehn, so daß die letzte Gruppe alle vorherigen Erschießungen mit ansehen mußte. Palitsch über- nahm das eigentliche Schießen, während Grabner den Befehl dazu gab; auf diese Weise wurden 25 000 Gefangene von ihnen persönlich in Auschwitz erschossen. Die vierte und letzte der allgemein üblichen Vernichtungsme- thoden war das Erhängen. Ihr fielen hauptsächlich Gefangene zum Opfer, die nach einem Fluchtversuch wieder ergriffen worden waren. Die Hinrichtungen erfolgten zur Abschreckung vor den Augen aller übrigen Gefangenen. Zuerst wurden die Opfer ausgepeitscht. Ihre Leichen ließ man die Nacht über hängen, und am nächsten Morgen mußte das ganze Lager an ihnen vorbeiziehen. 184 Er rg 1 TREE TEEN RETTEN HET TFT ERTTIETER si. ı e- Das war Auschwitz, das„Todeslager“. Aber das Geschilderte ist nur ein Bruchteil des ganzen Geschehens. Wollte man alles nieder- schreiben, würde es nicht gelesen werden, und wer es doch läse, würde es nicht glauben. BELSEN In der Nähe des Dorfes Bergen, an der Straße von Celle nach Hamburg, befand sich das Konzentrationslager Belsen. Ursprünglich nur ein kleines Lager, wurde es später erweitert, und im November 1944 schickte man Josef Kramer, einen Konzentrationslager-Experten mit großer Erfahrung, von Auschwitz nach Belsen, um dort ein„Ge- nesungslager“ für kranke Häftlinge aus den Konzentrationslagern, Fabriken und Bauernhöfen sowie für Verschleppte aus dem ganzen nordwestlichen Europa einzurichten. Das Lager hatte dieselbe Verwaltungsstruktur wie alle andern, das heißt, alle Ämter, deren Bezeichnung das Wort„Führer“ enthielt, waren der SS vorbehalten, während die„Ältesten“-Funktionen all- gemein Berufsverbrechern übertragen wurden, die man zu diesem Zweck aus den Zivilgefängnissen holte. In Belsen gab es keine Gaskammern, dafür wurden Tausende Menschen durch Krankheit und Hunger vernichtet. In den letzten Monaten seines Bestehens herrschte in dem Lager ein derart akuter Lebensmittelmangel, daß unter den Gefangenen(das Lagerpersonal war immer noch gut genährt) Fälle von Kannibalismus auftraten. So sagte ein ehemaliger britischer Häftling in dem Prozeß gegen den Kommandanten und einige seiner Mitarbeiter aus, er habe beim Fort- räumen von Leichen festgestellt, daß jeder zehnten am Oberschenkel oder an einem anderen Körperteil ein Stück Fleisch fehlte, das ge- gessen worden war. Er habe selbst gesehen, wie das geschah. So weit hatte man die Menschen durch die Qualen des Hungers gebracht! Dieser Zeuge sagte: Ich stellte bei vielen Gelegenheiten am hinteren Oberschenkel vieler Toten eine äußerst merkwürdige Wunde fest. Zuerst hielt ich es für eine Nahschußwunde, aber nachdem ich das noch mehrmals 185 beobachtet hatte, fragte ich einen Freund danach, und der sagte mir, daß viele Gefangene Fleischklumpen aus den Leichen herausschnitten, un) sie zu essen. Bei meinem nächsten Besuch in der Leichenhalle sah ich tatsächlich, wie ein Gefangener ein Messer hervorholte, ein Stück Fleisch aus dem Bein eines Toten herausschnitt und es sich schnell in den Mund steckte, natürlich voller Angst, dabei gesehen zu werden. Ich überlasse es Ihrer Phantasie, sich auszumalen, in welche Ver- fassung die Gefangenen gebracht worden sein mußten, um von schwar- zen Leichen Fleischstücke abzuschneiden und zu essen. Der Tagesablauf in diesem Lager soll hier nicht weiter beschrieben werden; es gab in dieser Hinsicht wenig Unterschiede zwischen den einzelnen Konzentrationslagern, und in Belsen ging es nicht viel schlimmer und bestimmt nicht besser als in den meisten anderen zu. Der Anblick, der sich den ersten britischen Offizieren bot, die nach der Kapitulation das Lager betraten, mag eine anschauliche Vorstel- lung davon vermitteln, welches Dasein— von Leben kann da keine Rede sein— die Menschen hinter diesen Stacheldrahtzäunen führten. Unter den ersten Truppen, die das Lager betraien, befand sich Hauptmann Derek Sington. Er befehligte selber eine Einheit, die zur Übermittlung notwendiger Anweisungen einen Lautsprecherwagen mitführte und diente außerdem dem Kommandeur des 63. Panzer- abwehrregiments der britischen Artillerie, Oberstleutnant Taylor, der mit einer seiner Batterien das Lager übernehmen sollte, als Dolmetscher. Am Tor kam ihm der Lagerkommandant, Josef Kramer, entgegen und erklärte ihm, im Lager 1 befänden sich 40 000 und im Lager 2 weitere 15 000 Häftlinge, in der Hauptsache Gewohnheitsverbrecher, sonstige Kriminelle und Homosexuelle, aber auch einige Schutzhäft- linge. In Wirklichkeit waren natürlich 99 Prozent all der Gefangenen politische Häftlinge. Sie kamen aus all den Ländern, die die Deutschen seit 1939 überfallen hatten. Als Brigadegeneral Glyn Hughes, der stellvertretende Leiter des medizinischen Dienstes der britischen Rheinarmee, einige Stunden nach Oberstleutnant Taylor das Lager betrat, fand er wahrhaft unglaubliche Zustände vor.„Keine Schilderung und kein Foto“, sagte er,„könnten den grauenhaften Anblick vor den Baracken 188 jegen ger 2 \ scher, zhäft- wahrheitsgetreu wiedergeben, und die schrecklichen Szenen, die sich im Innern abspielten, waren noch viel schlimmer.“ Im ganzen Lager lagen vor und in den Baracken haufenweise Leichen umher, einige von ihnen auf denselben Pritschen wie die Le- benden. In der Nähe des Krematoriums befanden sich zugeschüttete Massengräber und eine offene Grube voller Leichen. Die Baracken waren zum Bersten voll mit Gefangenen in den verschiedensten Hunger- und Krankheitsstadien; in einigen Unter- künften, die nur für 100 Personen geeignet waren, befanden sich nicht weniger als 1000 Menschen. Es gab keine sanitären Einrichtungen, und die Zustände in den Ba- racken waren entsetzlich, weil die meisten Gefangenen an irgendeiner Form von Gastritis litten und zu schwach waren, um hinauszugehen. Die Barackenaborte waren sowieso schon lange außer Betrieb. Im Frauenlager befand sich ein tiefer Graben mit einer Stange darüber ohne irgendeine Abschirmung gegen die Außenwelt. Wer kräftig genug war, konnte zur Latrine gehen, die anderen verrichteten ihr Bedürfnis dort, wo sie gerade lagen. Das ganze Lager war mit menschlichen Exkrementen bedeckt. In einem einzigen Lagerabschnitt befanden sich 8000 männliche Gefangene, unter denen Typhus ausgebrochen war. In einem der Frauenlager waren 23000 Frauen, und überall lagen noch viele Leichen umher. In einer Baracke, in deren Nähe sich ein Leichen- haufen befand, lagen tote Frauen im Gang; ein Raum am Ausgang war so mit Leichen vollgestopft, daß auch nicht eine einzige mehr darin Platz gefunden hätte. Siebzig Prozent der Insassen benötigten Krankenhausbehandlung, und es war damit zu rechnen, daß 10 000 von ihnen noch vor der Ein- lieferung sterben würden. Es gab alle möglichen Krankheiten, aber der hofinungslose Zustand der Patienten war in der Hauptsache auf Typhus, Tuberkulose und Hunger zurückzuführen. Die Verhältnisse im Lager mußten schon monatelang entsetzlich gewesen sein. Am Morgen nach seiner ersten Inspektion unternahm Brigade- general Glyn Hughes zusammen mit Kramer, der ihn an eines der offenen Gräber führte, einen weiteren Rundgang durch das Lager. Der Kommandant machte einen völlig ungerührten, gleichgültigen 187 Eindruck.„Ich bin seit dreißig Jahren Arzt“, sagte der Brigade- general,„und habe alle Schrecken des Krieges erlebt, aber noch nie sah ich etwas, das an dies hier heranreicht.“ Wie er weiter erklärte, war anscheinend nicht der geringste Versuch gemacht worden, um die Insassen bei Leben und Gesundheit zu erhalten. Kurze Zeit nach der Ankunft der britischen Armee wurde im Lager ein Film gedreht, der dann im Belsenprozeß vorgeführt wurde. Über diesen Film sagte der britische Hauptankläger in dem Prozeß, Oberst T. M. Backhouse: Dieser Film wird Ihnen eine Vorstellung davon vermitteln, welche Zustände dort herrschten und wie tief der Mensch sinken kann. Sie werden Tausende umherliegende Leichen und den Zustand der Kör- per sehen. Sie werden auch den guten Ernährungszustand der dort stationierten SS-Leute sehen. Sie werden Menschen sehen, die sich mit Konservenbüchsen aus einer kleinen Zisterne Wasser holen. Was Sie nicht sehen werden, ist, daß das Wasser verdorben war und Lei- chen darin lagen. Es war das einzige Wasser, das zum Trinken zur Verfügung stand. Sie werden die Toten sehen; Sie werden die Leben- den sehen, und Sie werden auch die Sterbenden sehen. Was der Film Ihnen nicht vermitteln kann, sind der ekelhafte Gestank, der Schmutz und der Dreck des ganzen Ortes, der zum Himmel stank. Derselbe Film wurde in Lüneburg, wo der Prozeß stattfand, auch vor einem deutschen Publikum gezeigt. Einigen Zuschauern schien er kein geringes Vergnügen zu bereiten, und viele hielten ihn für bloße Propaganda. BUCHENWALD Auf einem bewaldeten Berg einige Kilometer hinter Weimar, die- ser Stätte deutscher Kultur und Freiheit, wurde im Sommer 1937 ein neues Konzentrationslager eingerichtet. In Dachau und Sachsen- hausen herrschte Hochbetrieb, und Hitler brauchte einen weiteren Kerker der Freiheit in Mitteldeutschland. Fast acht Jahre lang war dieses Lager täglich Schauplatz schlimm- ster Barbarei und Brutalität. An den Insassen wurde wie an Meer- schweinchen herumexperimentiert. Tausende wurden erschossen, und viele liefen, durch das Elend und das Grauen ihres Daseins zum 188 WET RETTET ET ERERERETTETE EEEOEBEENETE REFERENT. Wahnsinn getrieben, beim Außendienst durch den Kordon der Wachen, weil ihnen der Tod als die einzige Erlösung aus der Agonie des Körpers und des Geistes erschien. In Buchenwald wurden die Menschen mit Steinblöcken zermalmt, in Jauche getaucht, ausgepeitscht, kastriert, verstümmelt oder dem Hungertod ausgeliefert. Doch das war noch nicht alles. Jeder täto- wierte Insasse mußte sich im Krankenrevier melden. Zuerst wußte keiner den Grund, aber bald hatte man die Erklärung. Menschen mit besonders dekorativen Tätowierungen wurden zurückgehalten und von einem der Kapos, Karl Beigs, durch Injektionen getötet. Dann brachte man die Leiche in die pathologische Abteilung, wo die Haut entfernt und präpariert wurde. Die fertigen Präparate wurden der Frau des Kommandanten, Ilse Koch, übergeben, die Lampenschirme, Buchhüllen und Handschuhe daraus anfertigen ließ. Eine andere Entdeckung, die man im April 1945 bei der Ankunft der amerikanischen Armee in Buchenwald machte, waren die konser- vierten Köpfe vieler Opfer. Einmal waren im Lager zwei Polen wegen sexueller Beziehungen zu deutschen Mädchen gehängt wor- den. Man enthauptete ihre Leichen, entfernte die Schädelknochen und brachte die Köpfe zum Schrumpfen, um sie dann auszustopfen und zu konservieren. Die vorgefundenen Köpfe waren faustgroß; man sah noch das Haar und die Spuren des Stricks.* Im April 1947 wurden der SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Josias Fürst zu Waldeck und 30 Angehörige der Lager- verwaltung einschließlich Frau Koch vor ein amerikanisches Militär- gericht gestellt. Schauplatz des Prozesses war das bei München ge- legene Konzentrationslager Dachau, das viele der Angeklagten früher unter ganz anderen Umständen besichtigt hatten. Den Ange- klagten wurde unter anderem zur Last gelegt, daß sie viele Tausend Gefangene aus mindestens zwölf verschiedenen Ländern„dem Tod, Schlägen, Foltern, Hunger, Beleidigungen und Beschimpfungen“ aus- gesetzt hatten. Fast acht Jahre lang wurde in diesem Lager mit sadistischem Ver- gnügen jede erdenkliche Art des Grauens praktiziert. * Der Verfasser hat diese Schrumpfköpfe selber gesehen.(Siehe Abbildung.) 189 Ob man die Menschen, wie es in den ersten Jahren der Fall war, einfach umbrachte, oder ob sie sich, wie später,„zu Tode arbeiten“ mußten, das System war stets dasselbe:„Brich den Körper— brich den Geist— brich das Herz.“” Was wußte nun das deutsche Volk von diesen Dingen? Es ist oft gesagt worden, es hätte nichts gewußt. Das ist ebenso unwahrschein- lich wie die gegenteilige Auffassung, daß es alles wußte. Es wurde einmal gesagt:„Man kann alle Menschen eine gewisse Zeit lang und einige Menschen die ganze Zeit zum Narren halten, aber man kann nicht alle Menschen die ganze Zeit hinters Licht füh- ren.“ Es liegen auch reichhaltige Beweise dafür vor, daß eine große Anzahl Deutscher vieles von den Vorgängen in den Konzentrations- lagern gewußt hat. Noch mehr Menschen waren argwöhnisch und ahnten vielleicht auch etwas, zogen es jedoch vor, ihr Gewissen da- durch zu beruhigen, daß sie unwissend blieben. Als der Mangel an Arbeitskräften immer größer wurde, ging man dazu über, weibliche deutsche Kriminelle und asoziale Elemente aus den Konzentrationslagern zu entlassen und in deutschen Fabriken einzusetzen. Es ist schwer zu glauben, daß diese Frauen überhaupt nicht über ihre Erlebnisse gesprochen haben. In diesen Fabriken gab es Vorarbeiterinnen, die als Zivilisten mit den Häftlingen in Berüh- rung kamen und mit ihnen sprechen konnten. Vorarbeiterinnen aus Auschwitz, die später im Zweigbetrieb von Siemens in Ravensbrück tätig waren, hatten schon früher in Berlin bei Siemens gearbeitet. Sie kamen mit Frauen zusammen, die sie von Berlin her kannten, und er- zählten ihnen, was sie in Auschwitz erlebt hatten. Ist es wirklich an- zunehmen, daß ihre Schilderungen niemals weitergegeben wurden? Wenn sich Deutsche während des Krieges in unvorsichtigen Äuße- rungen ergingen, pflegte man zu sagen:„Seien Sie lieber vorsichtig, ‚sonst gehen Sie noch durch den Kamin.“ Was konnte damit anderes gemeint sein als die Krematorien der Konzentrationslager? Das System der Konzentrationslager bestand in Deutschland schon mehrere Jahre vor dem Krieg, und viele Deutsche hatten Freunde ® Aus der Einleitung des amtlichen Informationsmaterials, das während des Pro- zesses herausgegeben wurde. 190 | war, eiten“ brich ist oft chein- wisse alten, t füh- große tions- h und 2 da- 3 man te aus briken "haupt n gab Berüh- on aus sbrück et. Sie nd er- ch an- ırden? Äuße- ichtig, nderes | schon eunde jes Pro- und Verwandte, die in einem dieser Lager interniert waren und von denen einige später freigelassen wurden. Aus Buchenwald kamen täglich Gefangene zur Arbeit nach Wei- mar, Erfurt und Jena. Sie fuhren morgens ab und kehrten spätabends zurück. Tagsüber kamen sie durch ihre Arbeit mit der Zivilbevölke- rung in Berührung. Führten sie niemals Gespräche? Und wenn ja, wurde dann das Thema Konzentrationslager stets sorgfältig ver- - mieden? In vielen Fabriken, in denen Arbeitskommandos aus den Konzentrationslagern eingesetzt waren, gehörten die Techniker und Ingenieure nicht der Wehrmacht an, und die Vorarbeiter waren keine SS-Leute. Sie kamen jeden Abend nach Hause, nachdem sie den ganzen Tag die Arbeit der Gefangenen beaufsichtigt hatten. Sprachen sie zu Hause niemals mit ihren Angehörigen oder Freunden über das, was sie tagsüber gesehen und gehört hatten? Oder nehmen wir das SS-Lagerpersonal. Gewiß, die SS-Leute hat- ten sich alle schriftlich verpflichtet, niemals zu irgendeinem Außen- stehenden über die Vorgänge in ihrem Lager zu sprechen. Aber soll man wirklich glauben, daß keiner von ihnen der Ver- suchung erlag, dieses Versprechen zu brechen? Der Menschenschinder ist stets ein Prahlhans. Im August 1941 richtete der Bischof von Limburg folgendes Schreiben an die Reichsministerien des Innern, für Justiz und für kirchliche Angelegenheiten: Etwa acht Kilometer von Limburg entfernt ist in dem Städtchen Hadamar eine Anstalt, in der seit Monaten planmäßig Euthanasie voll- zogen wird... Öfter in der Woche kommen Autobusse mit einer grö- Beren Anzahl solcher Opfer in Hadamar an. Schulkinder der Um- gegend kennen diese Wagen und sagen:„Da kommt wieder die Mordkiste.“... Die Wirkung der hier getätigten Grundsätze: Kinder, einander beschimpfend, tun Äußerungen wie„Du bist nicht recht ge- scheit, du kommst nach Hadamar in den Backofen“. Solche, die nicht heiraten wollen oder keine Gelegenheit finden, sagen:„Heiraten? Niemals! Kinder in die Welt setzen, die dann in den Rex-Apparat kommen!“ Alte Leute hört man sagen:„Nur ja nicht-in ein staat- liches Krankenhaus! Nach den Schwachsinnigen kommen die Alten als unnütze Esser an die Reihe.“ 191 Wenn die örtliche Bevölkerung von Hadamar so viel wußte, kann man da bezweifeln, daß die Einwohner von Bergen, Dachau, Strut- hof und Birkenau mindestens etwas von dem wußten, was unmittel- bar vor ihrer Tür in den Konzentrationslagern von Belsen, Dachau, Natzweiler und Auschwitz vor sich ging? Höß selber sagte über Auschwitz:„Der faulige und ekelerregende Gestank der dauernden Leichenverbrennung verpestete die ganze Gegend, und alle Menschen in den umliegenden Gemeinden wußten, daß im Konzentrationslager Menschen vernichtet wurden.“ Tag für Tag rollten lange Züge mit Viehwagen voll Opfern über die Schienenstränge des Reiches zu den Vernichtungslagern. Sie wurden von Hunderten Eisenbahnern gesehen, die wußten, woher sie kamen und wohin sie gingen. Wieviel Grauenhaftes auch hinter den Lagermauern verborgen blieb, Dinge wie diese geschahen bei hellem Tageslicht, und alle Deutschen, die Augen zum Sehen und Ohren zum Hören hatten, können kaum im Zweifel über die Verbrechen gewesen sein, die im ganzen Land in ihrem Namen begangen wurden. DACHAU Dachau, eines der ersten Konzentrationslager, lag einige Kilometer von München entfernt in der Nähe des gleichnamigen Dorfes. Auf der Landstraße zeigte ein Schild den Weg an. Hier wurden die sogenannten medizinischen Experimente an Hunderten von Ge- fangenen durchgeführt, die man als menschliche Meerschweinchen benutzte. Von 1941 bis 1942 wurden im Interesse von SS-Ärzten und Medizinstudenten zu Studienzwecken etwa 500 Operationen an ge- sunden Menschen vorgenommen. Viele dieser Operationen, wie zum Beispiel die Entfernung der Gallenblase, waren ernster Natur, sie wurden von Studenten mit nur zweijähriger Studienzeit ausgeführt, während normalerweise nur Ärzte mit mindestens vierjähriger chirurgischer Praxis dafür in Frage kommen. 192 en re oqa pjvmuaıpng ur uaıpıa uosav ur opınm uopunfos uousdun/o9 uapsmap wowmd 19q spp‘0J0, 7 wowda sn» JupssnYy Zumpnsaogun uoyomzın ınz Joy wop nv» oAupfpy-Zy arafoyoduana RESTE len zur ärztlichen Untersuchung lieferte KZ-Häftlinge auf dem Weg Neueinge funden wurde Ausschnitt aus einem Foto, das bei einem deutschen Gefangenen ge Viele Patienten starben entweder schon während der Operation oder infolge der postoperativen Komplikationen. 1200 Insassen, von denen sich keiner freiwillig gemeldet hatte, wurden Malariaexperimenten unterworfen. Diese Versuche nahm ein Dr. Schilling auf persönliche Anweisung Himmlers vor. Man ließ die Opfer entweder von Moskitos stechen oder impfte sie mit Malaria- erregern, die man aus den Moskitos gewonnen hatte. Der Zweck des Experimentes war die Erprobung bestimmter Medikamente zur Ma- Jariabekämpfung. 30 bis 40 dieser„Patienten“ starben unmittelbar an Malaria, während mehrere Hundert weitere später an anderen Krankheiten zugrunde gingen, weil ihre Konstitution durch die Versuche zu sehr geschwächt worden war. Ein Teil der Opfer starb auch an Vergiftung infolge zu starker Dosen von Neosalvarsan und Pyramidon, die als Versuchsmedikamente benutzt wurden. Eine weitere Art von Experimenten führte Dr. Sigmund Rascher, ein Major der Luftwaffe, in Dachau aus. 25 Männer wurden in einen eigens dafür konstruierten Wagen gespertt, in dem der Luftdruck er- höht oder vermindert werden konnte. Durch dieses Experiment sollte festgestellt werden, wie sich Höhenflugbedingungen oder rasches Fallen bei Fallschirmabsprüngen auf den menschlichen Organismus auswirken. Viele Opfer dieser Experimente, die eine reine Folter gewesen sein müssen, starben an einem Blutsturz in der Lunge oder im Gehirn. Die Überlebenden spuckten Blut, wenn sie aus dem Wagen heraus- geholt wurden. Die inneren Organe der Gestorbenen schickte man zur Unter- suchung nach München. Die Überlebenden wurden gewöhnlich um- gebracht. Andere Versuche, die Dr. Rascher ausführte, bestanden in langer Unterkühlung durch sehr kaltes Wasser. Dr. Franz Blaha aus der Tschechoslowakei, der von den Deutschen im Jahre 1939 verhaftet und in Dachau interniert worden war, gab folgende Beschreibung” von einigen dieser Experimente, bei denen er selbst zugegen war: * Eidesstattliche Erklärung Dr Blahas vom 9‘Januar 1946 in Nürnberg. 13 R 287 193 Man steckte das Opfer solange in eiskaltes Wasser, bis es ohnmächtig wurde. Jedesmal, wenn die Körpertemperatur um ein Grad gesunken war, entnahm man Blut. aus dem Nacken und untersuchte es... Die tiefste Körpertemperatur, die erreicht wurde, betrug 19 Grad, aber die meisten Männer starben bei 25 oder 26 Grad. Wenn die Männer aus dem eisigen Wasser herausgeholt worden waren, versuchte man, sie durch Höhensonne, heißes Wasser, Elektrotherapie oder Körper- wärme wiederzubeleben. Für das letztgenannte Experiment benutzte man Prostituierte; der Körper des Ohnmächtigen wurde dann zwi- schen zwei solche Frauen gelegt. Das galt als höchst unterhaltsam, und Himmler brachte gelegent- lich einige Freunde mit, damit sie sich das ansehen konnten. Er zeigte so viel Interesse an diesem Experiment, daß er dem SS-General Pohl über seinen Verlauf berichtete und ihm mitteilte, er habe Befehl ge- geben, in Dachau geeignete Frauen— aber keine deutschen- für die Wiederbelebungsversuche auszusuchen.„Es wurden vier Mädchen bereitgestellt“, schrieb er,„die sich wegen schlechter Moral, und weil sie als Prostituierte eine mögliche Infektionsquelle darstellten, im cc Konzentrationslager befanden. Weitere Experimente wurden in Dachau von einem gewissen Dr. Schutz und anderen an einer großen Anzahl polnischer, tschechischer und holländischer Geistlicher vorgenommen. Man griff eine Gruppe von ihnen heraus und machte ihnen intravenöse Eiterinjektionen. Es durfte keine Nachbehandlung erfolgen, so daß eine Entzündung oder allgemeine Blutvergiftung eintrat. Dann wurden verschiedene Medi- kamente zur Behandlung dieses Zustandes ausprobiert. Diese Ver- suche waren besonders schmerzhaft, und die meisten Opfer wurden, soweit sie nicht an Sepsis starben, für immer zu Invaliden. 1944 unterzog man zahlreiche Ungarn und Zigeuner sogenannten Salzwasserexperimenten, die darin bestanden, daß man ihnen außer Salzwasser keinerlei Nahrung gab und während dieser Zeit ihr Blut, ihren Urin und ihre Exkremente analysierte. Unter der Voraussetzung, daß bestimmte grundlegende Vor- bedingungen erfüllt sind, stehen medizinische Experimente an * Aus einem Brief, den Himmler am 16. November 1944 an den SS-General Pohl schrieb. 194 nächtig Sunken . Die d, aber Männer e man, Körper- Enutzte N Zwi- legent- zeigte al Pohl ehl ge- für die idchen ıd weil en, im en Dr. hischer Sruppe en. Es 1g.oder Medi- e Ver- rurden, jannten ı außer ır Blut, e Vor- nte an oral Pohl Menschen durchaus im Einklang mit der Ethik des Arztberufes. Diese Vorbedingungen erfordern in erster Linie, daß die Experimente nur an Menschen vorgenommen werden, die sich freiwillig, das heißt in voller Freiheit und nicht unter Zwang, zur Verfügung stellen und ihre Zustimmung geben. Sie müssen sich über alle Weiterungen und möglichen Folgen ihres Schrittes völlig im klaren sein und in jedemStadium desExperimentes ihre Zustimmung wieder zurückziehen können. Die Versuche selbst müssen der Erzielung von Forschungsergebnissen dienen, die für die Gesellschaft von Nutzen sind und auf keinem andern Wege ermittelt werden können. Schließlich darf das Experiment nur von berufenen, hochqualifizierten Ärzten vorgenommen werden, und während und nach der Operation muß ein Höchstmaß an Geschick und Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Das alles traf auf die in den Konzentrationslagern von Ärzten vorgenommenen Experimente nicht zu. Es handelte sich nicht um Freiwillige, stets wandte man Druckmittel und oft sogar physische Gewalt an. Die Operationen wurden zuweilen von unqualifizierten Personen und im allgemeinen unter unhygienischen Bedingungen ausgeführt. Es wurde nichts getan, um die Schmerzen zu verhüten oder zu lindern, und es war völlig gleichgültig, ob die Patienten am Leben blieben oder starben. Im allgemeinen hatten die Experimente den Tod zur Folge; die Überlebenden wurden oft entstellt oder ver- stümmelt oder blieben für immer invalide. Im übrigen hatten viele dieser Experimente überhaupt keine medizinische oder wissenschaft- liche Bedeutung. NEUENGAMME Das Lager Neuengamme wurde 1938 eingerichtet, und die Zahl seiner Insassen nahm derartig rasch zu, daß sie 1942 das Dreifache des normalen Fassungsvermögens des Lagers betrug, obgleich dem „Neuengamme-Ring“ nicht weniger als 55 Nebenlager angeschlossen worden waren, darunter so bekannte wie die von Banterweg, Bullen- hausendamm, Hannover-Ahlem und Schandelah. 19° R 195 Im Jahre 1942 erfuhr die Konzentrationslagerpolitik infolge der deutschen Rückschläge und Verluste an der Ostfront eine Verände- rung. War die von Himmler ausgearbeitete Politik bisher darauf gerichtet gewesen, die unerwünschten Insassen dieser Lager zu ver- nichten, so erfuhr sie jetzt in Anbetracht des zunehmenden Arbeits- kräftemangels eine radikale Änderung. Das Ziel bestand nun darin, die Opfer auf dem niedrigsten Existenzniveau am Leben zu erhalten, um mit geringstem Aufwand das größtmögliche Maß an Arbeits- leistung aus ihnen herauszuholen. Von 1942 an beschleunigte man in Neuengamme den Tod nur noch bei Kranken, die nicht mehr arbeiten konnten. Die übrigen ließ man für die kurze Zeit, in der sie noch arbeitsfähig waren, am Leben. Im ganzen kamen mehr als 90 000 Menschen nach Neuengamme, von denen etwa 40 000 starben: 3000 aus wirklich natürlichen Ur- sachen und 37 000 aus„natürlichen“ Ursachen, die durch die un- natürlichen Lebensbedingungen und eine rohe Behandlung sonder- gleichen hervorgerufen worden waren. In den letzten zwölf Monaten des Krieges stammten 90 Prozent aller Insassen des„Neuengamme- Ringes“ aus alliierten Ländern, von wo sie als Sklavenarbeiter nach Deutschland importiert worden waren. Zehn Prozent waren Deutsche, von denen die Hälfte als Gewohnheitsverbrecher untergeordnete Funktionen im Lager ausübten. Das Hauptlager von Neuengamme war eine Art Depot, aus dem die kräftigsten Menschen herausgegriffen und in Nebenlager gebracht wurden, wo sie noch barbarischeren physischen und seelischen Qualen ausgesetzt waren als im Hauptlager und höchstens noch zwei Monate zu leben hatten. Der Kommandant, Max Pauly, eine rücksichtslose und herrsch- süchtige Natur, war bei allen gefürchtet. Wie all seine Untergebenen gehörte er der SS an. Sein Stellvertreter, Anton Thumann, war für sämtliche Gefangenenlager und damit, wenn man ein solches Wort gebrauchen kann, für das Wohlergehen aller Insassen verantwortlich. Er war ein besonders brutaler Schurke und persönlich für viele Morde verantwortlich. Thumanns Vertreter, Willy Dreimann, ein Schurke von geringerem Format, aber nicht geringerer Bösartigkeit, fungierte oft als Lagerhenker. Diesen Leuten unterstanden die verschiedenen 196 re Se der Tände- darauf Zu ver- rbeits- darin, halten, ‚rbeits- Ir noch ß man N. ‚amme, en Ur- lie un- onder- onaten ‚amme- ar nach utsche, ordnete us dem ebracht Qualen Monate nerrsch- ebenen war für s Wort vortlich. Morde Schurke ıngierte iedenen ER Kommandanten der einzelnen Lager, die alle unbeschränkt über das Leben von tausend Insassen schalten konnten. Schließlich waren da noch die beiden Ärzte Alfred Trzebinski und sein Assistent Bruno Kitt. Der erste kam im Herbst 1943 ins Lager, der zweite im Januar 1945. Kitt war Trzebinski in jeder Hinsicht unterlegen: Er war weniger intelligent, weniger klarsichtig, des Bösen, das getan wurde, weniger gewärtig, wenn auch selber kein geringerer Übeltäter, weniger ehrlich und weniger raffiniert. Er liel sich im Gegensatz zu seinem Vorgesetzten dazu hinreißen, seine Patienten zu schlagen. Diese beiden Männer trugen die alleinige Verantwortung für die Gesundheit von etwa 14 000 Gefangenen. Sie sollten diejenigen Patienten retten, von denen weitere Arbeits- leistungen erwartet werden konnten, und bei all denen, die schon zu krank waren,„geeignete Maßnahmen“ ergreifen. Trzebinski und Kitt rechtfertigten alle Erwartungen. Im Herbst 1942 pferchte der Sanitäter Bahr mit Dreimanns Assistenz auf Anweisung von Trzebinskis Vorgänger 197 sowjetische Kriegsgefangene in’ eine Zelle und pumpte Zyklon-B-Gas hinein. Alle Opfer starben. Zum Schluß wurden sie herausgezerrt, auf Lastwagen verladen und fortgeschaflt. Alle Gefangenen mußten antreten, um sich dieses makabre Schauspiel mit anzusehen, und dazu das Lied vom fröhlichen Troubadour singen. Anfang 1945 wurden 80 Holländer ins Hauptlager eingeliefert. 20 von ihnen starben bald an allge- meiner Schwäche, die übrigen 60 wurden ohne Prozeß heimlich ge- hängt. Die Hälfte der Opfer war zur Zeit der Hinrichtung krank. Thumann und Dreimann fungierten als Henker und bekamen für ihre Arbeit eine Sonderzuteilung an Schnaps. Im Februar desselben Jahres wurden im Hauptlager von Neuen- gamme 20 jüdische Kinder aus Frankreich und der Sowjetunion im Alter von fünf bis zwölf Jahren von dem berüchtigten Dr. Heiß- meyer aus Berlin zu Experimentierzwecken im„Interesse der medi- zinischen Forschung“ herausgegriffen. Heißmeyer stattete dem Lager häufig Besuche ab und gab den armen Kindern Injektionen mit Tbc- Erregern. Für die Dauer dieser Experimente erhielten die Kinder Süßigkeiten und Spielzeug. Viele von ihnen erkrankten schwer. Als sich im April die Alliierten in raschem Tempo Neuengamme näherten, 197 gab SS-General Pohl” auf Ersuchen Dr. Heißmeyers den Befehl, die Kinder ins Nebenlager Bullenhausendamm zu bringen und dort hin- zurichten, um alle Beweise für die Experimente zu beseitigen. Die Kinder wurden daraufhin von Dr. Trzebinski zusammen mit vier„Krankenschwestern“(in Wirklichkeit zwei französischen und zwei holländischen Ärztinnen, die selber hingerichtet werden sollten) und sechs Russen nach Bullenhausendamm gebracht. Am späten Abend desselben Tages trafen noch weitere 24 Russen ein. Ein Mann namens Jauch, der für das Lager Bullenhausendamm verantwortlich war, nahm die Gruppe am Tor in Empfang. Er schien den Zweck von Dr. Trzebinskis Besuch zu kennen und führte ihn in den Keller mit den Gefangenen. Die Erwachsenen wurden abgesondert und in einem anderen Raum gehängt. Im Keller wartete Johann Frahm be- reits auf sie. Die Kinder, die sich ihres Schicksals glücklicherweise nicht bewußt waren, wurden sofort entkleidet, und Trzebinski gab ihnen, einer plötzlichen menschlichen Regung folgend, Morphium- spritzen, damit sie beim Erhängen bewußtlos wären. Dann legte Frahm ihnen den Strick um den Hals, und so wurden sie nach seinen eigenen Worten„wie Bilder an Wandhaken aufgehängt“. RAVENSBRÜCK Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte, nahe des Fürsten- berger Sees, etwa 75 Kilometer nördlich von Berlin, wurde kurz nach Kriegsausbruch im Jahre 1939 ein neues Konzentrationslager er- richtet. Es war als Konzentrationslager Ravensbrück bekannt und bestand aus einem Hauptlager und mehreren Nebenlagern. Das Hauptlager war nur für weibliche Gefangene bestimmt, und von seiner Inbetriebnahme bis zu dem Tag, als es von der Roten Armee bei ihrem Vormarsch nach Westen überrollt wurde, waren dort mehr als 123 000 Frauen interniert. Viele von ihnen waren französischer * Pohl wurde im November 1947 in Nürnberg zum Tode verurteilt, aber erst im Juni 1951 hingerichtet. Zuvor hatte ihm der Vatikan telegraphisch den apostolischen Segen erteilt, nachdem er in der Strafanstalt Landsberg in die katholische Kirche ein- getreten war.(Der Verlag.) 198 hl, die Tt hin- en mit N und sollten) Späten Mann ortlich Zweck Keller und in ım be- Tweise ki gab hium- legte seinen irsten- z nach er er- t und . Das d von Armee mehr sischer Nationalität, und sie gaben ihm den Namen, den es nur zu sehr ver- diente und unter dem es allgemein bekannt war:„L’Enfer des Femmes“,„Hölle der Frauen.“ Einige der Frauen waren sowjetische Rote-Kreuz-Schwestern, die an der Front in Kriegsgefangenschaft geraten waren, aber bei den meisten handelte es sich um Zivilisten, entweder Mitglieder einer Widerstandsbewegung oder Zwangsarbeiterinnen, die man aus ihrer Heimat zur Arbeit nach Deutschland verschleppt hatte und deren Arbeitsleistung nicht genügte. Sie alle, die zu 90 Prozent aus alliierten Ländern stammten, wurden ohne Gerichtsverfahren interniert. Das Hauptlager konnte normalerweise 6000 Menschen aufnehmen. Von 1944 an waren dort indessen nie weniger als 12 000 Gefangene interniert, und im Januar 1945 belief sich ihre Zahl auf 36 000. Min- destens 50 000 Menschen gingen in Ravensbrück zugrunde, und viele Tausend andere fanden zweifellos irgendwo auf dem Abtransport in andere Lager den Tod. Abgesehen von den direkten Morden, wurde die entsetzlich hohe Todesziffer in erster Linie durch Unterernährung, Überarbeitung, Strapazen, Überfüllung, völligen Mangel an sanitären Einrichtungen und systematische brutale Mißhandlung der Häftlinge durch das Lagerpersonal verursacht. Die Behandlungsmethoden der Angehörigen des Lagerpersonals, vom Kommandanten bis hinunter zu den SS-Wachen, waren darauf gerichtet, die Lage der Gefangenen physisch wie seelisch zu veır- schlechtern. Sie wurden von einer Gefangenen selber mit folgenden Worten treffend beschrieben: Das ganze System dieses Lagers hatte nur den einen Zweck, unsere Menschenwürde und unser Menschentum zu vernichten. Die Schwä- cheren sanken auf das tiefste Niveau der Moral und der physischen Existenz; die niedrigsten tierischen Instinkte kamen zur Entfaltung, während die edleren Triebe erstickt wurden und nicht zur Geltung kommen konnten. Selbst die Stärksten, die lebendig aus dem Lager herausgekommen sind, weisen unnatürliche Merkmale auf, die nie- mals verschwinden werden: Sie haben jeden Glauben an Güte und Gerechtigkeit verloren. Unter den Insassen war eine in ihrem Vaterland gut bekannte Norwegerin. Sie befand sich lediglich deshalb im Lager, weil sie zu 199 den Freunden des Königs von Norwegen gehörte. Die Briten hatten bei einer Aktion an der norwegischen Küste rund 200 junge noı- wegische Freiwillige und einige Nazigefangene und Quislinge mit- genommen. Einige Tage später brachte der Rundfunk eine Meldung, daß die Deutschen 20 der besten Freunde des Königs als Geiseln festnehmen würden. Zu ihnen gehörte Sylvia Salvesen, die auch in der norwegischen Widerstandsbewegung eine führende Rolle spielte. Sie wurde festgenommen, wieder freigelassen und acht Monate später erneut verhaftet. Sie war elf Monate in Norwegen im Gefängnis, kam dann von dort aus ins Polizeipräsidium am Alexanderplatz in Berlin und wurde fünf Tage später nach Ravensbrück gebracht. Ihre Ankunft im Lager vollzog sich auf die übliche Weise. Nach einigen Stunden brachte man sie in einen großen Raum, der, wie sie später erfuhr, Baderaum genannt wurde. Es befanden sich keine Wannen darin, sondern lediglich Öffnungen in der Decke, aus denen Wasser floß. Was dann geschah, wurde von ihr wie folgt beschrieben: Wir mußten nackt zwei Stunden lang warten, bis das Wasser kam. Man bedenke, daß wir 18 Tage unterwegs gewesen waren und uns danach sehnten, uns zu waschen, aber auf je vier Personen kam nur eine Dusche, und das Wasser floß nur etwa vier Minuten. Wir hatten ein winziges Stück Seife und ein sogenanntes Handtuch, das kaum größer als ein Taschentuch war... Dann geschah etwas, was uns den größten Schock, den ersten großen Schock in Ravensbrück versetzte. Es traten zwei Männer in Uniform ein. Später hörten wir, daß der eine ein Arzt und der andere ein Dentist war. Wir mußten uns in Reihen aufstellen und, immer noch nackt, an ihnen vorbeigehen, wo- bei sie lediglich unsere Zähne und unsere Hände untersuchten. Wir schämten uns, denn wir hatten noch nicht gelernt, daß die Schmach auf ihrer Seite war und nicht auf unserer. Die Verpflegung reichte kaum, um die Gefangenen am Leben zu halten; auf keinen Fall konnten sie dabei arbeitsfähig bleiben. Die Höhe der Rationen variierte, von 1942 an waren sie besonders un- zureichend. Die Gefangenen waren so ausgehungert, daß sie rohe Kartoffelschalen und Kohlabfälle aßen, die in der Nähe der Küche auf dem Boden lagen, und das ist begreiflich, wenn man bedenkt, daß sie nichts weiter erhielten als morgens einen Becher Kaffee-Ersatz, 200 Nach vie sie keine denen ieben: r kam. nd uns am nur hatten ; kaum ıns den mittags Kartoffel- oder Kohlsuppe und abends dasselbe mit etwas Brot. Das war dem Kommandanten natürlich bekannt, aber es wurde nie etwas getan, um den Zustand zu bessern. Die Angehörigen des Lagerpersonals stahlen sogar noch für sich und ihre Familien große Mengen Lebensmittel, die für die Gefangenen bestimmt waren, und wenn die Wachen dann auch noch die Päckchen des Roten Kreuzes raubten, die von Zeit zu Zeit eintrafen, mußten die Gefangenen, durch Drohungen eingeschüchtert, den Empfang quittieren. Doch das war noch nicht alles. Das Lagerpersonal machte sich einen Spaß daraus, die halbverhungerten Gefangenen zu quälen und ihnen alte verschimmelte Brotstücke hinzuwerfen. Zu beobachten, wie diese lebenden Skelette gleich wilden Tieren um das Brot kämpften, war für die SS ein Vergnügen, an dem sie sich immer wieder ergötzte. Bei dieser Ernährung sollten die Insassen nicht nur am Leben bleiben, sondern auch noch zehn bis elf Stunden am Tag schuften. Gearbeitet wurde Tag und Nacht, und es gab zwei Schichten von etwa elf Stunden. Um 5 Uhr 30 war Wecken, um 7 Uhr Appell. Dieser dauerte gewöhnlich rund zwei Stunden, und alle Insassen mußten die ganze Zeit über bei jedem Wetter im Winter wie im Sommer strammstehen. Dann wurden sie in Arbeitsgruppen ein- geteilt und fortgeführt. Nach Beendigung der Schicht fand wieder ein Appell statt. Die Arbeit war schwer, und die Menschen wurden erbarmungslos mit Schlägen und Fußtritten angetrieben. Spinnen, Weben, Verlade- arbeiten, Erdarbeiten und Straßenbau— das alles wurde von diesen Frauen verlangt, und wenn sie einmal verschnaufen wollten, wurden sie bedroht und geschlagen. Allein der Mangel an sanitären Einrichtungen reichte schon aus, um eine hohe Sterblichkeit zu verursachen. Eine der Gefangenen sagte darüber: Es wimmelte von Ungeziefer; die Baracken waren so verlaust, daß manchmal in der Suppe Läuse schwammen. Das Kanalisations- und Wasserleitungsnetz war entzwei, und das Lager glich einem riesigen Bauernhof, der aus einem einzigen großen Dunghaufen besteht. Unterwäsche und Kleidung wurden, wenn überhaupt, nur selten 201 gewechselt, und wenn wir frische Unterwäsche bekamen, war sie stets verlaust und nicht selten noch mit Blut und Ausscheidungen be- schmutzt. Wir hatten keine Strümpfe und trugen nur Holzschuhe. Wir schliefen auf schmutzigen Strohsäcken, die mit Exkrementen be- deckt waren, und mußten uns zu dritt in eine Decke teilen. Die Suppennäpfe reichten nicht aus, und wir aßen aus Konservenbüchsen, die wir auf dem Müllhaufen fanden. Das war der Anblick, der sich Sylvia Salvesen bot, als sie das „Badehaus“ verließ und sich zum erstenmal im Lager selbst umsah. Als Zeugin im Ravensbrückprozeß, der 1946 in Hamburg stattfand, beschrieb sie ihre Eindrücke mit folgenden Worten: Es war mir, als sähe ich ein Bild der Hölle— nicht, weil sich irgend etwas Schreckliches abspielte, sondern weil ich damals zum erstenmal in meinem Leben Menschen sah, bei denen ich nicht unterscheiden konnte, ob es Männer oder Frauen waren. Ihr Haar war geschoren, und sie sahen mager, schmutzig und unglücklich aus. Aber was mich am meisten bestürzte, war der Ausdruck ihrer Augen. Sie hatten, ich kann es nur so beschreiben,„tote Augen“. Waren die Insassen so krank, daß sie auch durch Schläge nicht mehr zur Arbeit getrieben werden konnten, kamen sie ins Lagerhospital, das als„Revier“ bezeichnet wurde. Es war nur dem Namen nach ein Hospital, sonst unterschied es sich kaum von den gewöhnlichen Ba- racken, in denen die Gefangenen lebten— und starben. Es gab dort dieselben dreistöckigen Pritschen, und meistens kam auf zwei Patienten ein Bett. Der verantwortliche Arzt hieß Treite; das Amt der Oberschwester versah eine Frau Marschall, und eine der Krankenschwestern war Carmen Mory, eine gebürtige Schweizerin, die sich selbst als Ge- fangene im Lager befand. Treite, ein Halbbrite, kam im September 1943 nach Ravensbrück, das er als das„beste Konzentrationslager“ bezeichnete, und blieb dort bis Kriegsende. Er war zweiter Oberarzt des Lagers. In seinem Prozeß versuchte er den Eindruck zu erwecken, daß er als einziger von dem gesamten medizinischen Personal die hohen ethischen Grundsätze seines ehrenvollen Berufes hochgehalten habe. Er sei, 202 f E so behauptete er, von allem, was er sah, angewidert gewesen und habe sein möglichstes getan, um die Lage der Insassen zu bessern. Aber er sei eben nur„ein einfacher Lagerarzt“ gewesen— und was hätte er da schon gegen„den Kommandanten, das ganze Personal und all die SS-Offiziere“ ausrichten können? Treite, zweifellos der fähigste Arzt des Lagers, schreckte anscheinend vor einigen besonders unangenehmen Aufgaben zurück. Die in seinem Prozeß vorgelegten Beweise zeigen indessen, daß er sehr rücksichtslos sein konnte, wenn es ihm paßte. Er war ein wichtiges Rad in der Vernichtungs- maschinerie des Lagers, und viele Gefangene fanden durch ihn den Tod. In einem der Lagerblocks befand sich ein besonderer Raum für Frauen, die als geistesgestört galten. Er war nur etwa fünf mal sechs Meter groß, und zeitweilig sperrte man 60 bis 70 Frauen darin ein. Sie waren halbnackt und besaßen nur Hemden und keine Kleider. Der Raum war so überfüllt, daß er kaum Platz zum Sitzen, geschweige denn zum Liegen bot. Es gab ein Fenster ohne Scheiben, und im Winter war es eiskalt. Die Frauen hatten weder Decken noch sonst etwas zum Zudecken. Die ganze sanitäre Einrichtung bestand aus einem Kübel in der Mitte des Fußbodens, der während der Nacht immer umkippte, so daß die Insassen morgens mit ihren eigenen Ex- krementen beschmutzt waren. Viele der Insassen dieses Raumes waren gar nicht geistesgestört. Trotzdem blieben sie Tag und Nacht eingesperrt und durften zu keinerlei Zwecken hinaus. Sie verließen den Raum nur, um zu sterben. Oft brachen Kämpfe zwischen ihnen aus, und eines Morgens fand man vier Frauen, die während der Nacht ermordet worden waren, tot auf. Am nächsten Tag gab Treite auf Ersuchen von Carmen Mory den Befehl, die„zehn verrücktesten Frauen“ zu töten, um für weitere Insassen Platz zu bekommen. Treite gab außerdem den Krankenschwestern Anweisung, alte Frauen, die mit bösartigen oder unheilbaren Geschwulsten ins Revier eingeliefert wurden, nicht zu behandeln, da sie arbeitsunfähig und damit„unproduktiv“ seien. Er gab den Befehl, die Verbände nicht öfter als zweimal wöchentlich zu wechseln. Kranke Frauen, die noch 203 physisch arbeitsfähig waren, pflegte er ungeachtet ihres klinischen Befundes aus dem Revier zu entlassen. Einige seiner Patienten brachte er durch tödliche Injektionen um. Alle Insassen mit positiven Tbc-Befunden wurden in die Gaskammern geschickt, und Treite beteiligte sich persönlich an der Auswahl von etwa 800 Frauen, die nach Lublin transportiert werden sollten. Die Auswahl erfolgte im Vernichtungsraum, und Oberschwester Marschall war ebenfalls anwesend. Die beiden ließen die armen Frauen splitter- nackt an sich vorbeiziehen und suchten aufs Geratewohl, ungeachtet des Alters und der physischen Verfassung, die Opfer für den Trans- port nach Lublin heraus. Natürlich starben viele von ihnen während der Fahrt. Eine der Aufgaben Treites in seiner Eigenschaft als Arzt bestand darin, der Vollstreckung der Prügelstrafe beizuwohnen, die vom Kommandanten für nichtige Vergehen über die Gefangenen verhängt wurde. Das höchste Strafmaß war dreimaliges Prügeln in Form von 25 Stockstreichen in Zwischenräumen von je vier Wochen. Anwesend waren bei der Vollstreckung der Prügelstrafe der Kommandant oder sein Vertreter, der Oberarzt oder sein Vertreter, die Oberaufseherin und die beiden Gefangenen, die die Schläge austeilten. Das Opfer wurde auf einen Bock gebunden. Treite hatte dafür zu sorgen, daß kein Blut floß und daß das Opfer imstande war, die Strafe zu emp- fangen. Ob die Gefangenen schrien oder nicht, spielte keine Rolle. Treite war auch zugegen, wenn Gefangene erschossen wurden. Diese Exekutionen erfolgten in der Nähe des Krematoriums. Gewöhn- lich wurden die Gefangenen in Gruppen zu je 50 getötet, und die Anwesenheit des Arztes war deshalb erforderlich, weil die Opfer nicht immer sofort tot waren. Als Treite in seinem Prozeß diese„Exe- kutionen“ beschrieb, sagte er:„Ich muß ganz klarstellen, daß es sich nicht nur um kranke Menschen handelte, sondern infolge der will- kürlichen Art der Auslese wurden auch junge, arbeitsfähige Frauen erschossen.“ Jeden Tag wurden 50 Gefangene durch Genickschuß umgebracht und dann verbrannt. Mit diesem Verfahren begann man Ende 1944, nachdem Himmler dem Lager einen seiner üblichen Be- suche abgestattet hatte. Der Kommandant erhielt von ihm den Befehl, alle kranken oder marschunfähigen Gefangenen zu töten, denn die 204 Deutschen rechneten damit, diese Lager in Anbetracht des unab- lässigen Vorrückens der sowjetischen Truppen evakuieren zu müssen, und sie beabsichtigten, alle Spuren ihrer Verbrechen zu beseitigen und die Gefangenen auf ihrem Rückzug nach dem Westen mitzu- nehmen. Etwa um die gleiche Zeit trafen in Ravensbrück, nachdem das Konzentrationslager Auschwitz in Polen geräumt worden war, zwei Vernichtungssachverständige ein: ein gewisser Schwartzhuber, der stellvertretender Kommandant wurde, und ein Dr. Winkelmann. Mit ihrer Ankunft begann die organisierte Massenabschlachtung aller Gefangenen, die zu evakuieren für unpraktisch erachtet wurde. Die Opfer wurden bei Sonderappellen ausgewählt und erhielten rosa- farbene Kennkarten. Diese Karten, die früher Befreiung von Schwer- arbeit bedeutet hatten, wurden jetzt zu wahren Todespässen. Die Opfer kamen zur Vernichtung in das benachbarte Jugendlager. Viele von ihnen wurden mit grausigem Zynismus mit dem Vermerk, in das Genesungsheim Mittelwerde in Schlesien übergeführt worden zu sein, aus der Lagerkartei ausgetragen. Wenn die Frauen zum Zweck der Auslese neuer Opfer antreten mußten, wurden sie von einem der Lagerbeamten inspiziert. In seiner Begleitung befand sich ein Arzt, der nachsah, ob ihre Haare grau und ihre Beine geschwollen waren. Dann ließ er sie an sich vorbeigehen, um festzustellen, ob sie sich noch gerade hielten. Um nicht mit aus- gewählt zu werden, versuchten die älteren Frauen, ihr Haar zu schwärzen und dadurch jünger zu wirken. Das einzige, was sie sich zu diesem Zweck beschaffen konnten, war Ruß, den sie von den Küchen- kaminen abkratzten. Es muß ein herzzerreißender Anblick gewesen sein, wie diese gealterten Skelette beim Antreten versuchten, den leichten federnden Schritt junger Mädchen nachzuahmen, um nicht in den Tod geschickt zu werden. Anfangs erfolgte die Vernichtung dieser zur Evakuierung untaug- lichen Gefangenen durch Erschießen, und das Lager erhielt aus Berlin einen Genickschußspezialisten zugeteilt. Nachdem man mehrere Hundert Menschen auf diese Weise umgebracht hatte, meinte der Kommandant, das Ganze gehe viel zu langsam vonstatten, und so ließ er in aller Eile im Jugendlager eine Gaskammer bauen. In den 205 St folgenden Wochen bis zum Eintreffen der Sowjetarmee wurden schätzungsweise etwa 7000 Frauen vergast. Der stellvertretende Kommandant, Schwartzhuber, schilderte den Gaskammerbetrieb mit folgenden Worten: Ich wohnte einer Vergasung bei. Es wurden 150 Frauen auf einmal in die Gaskammer getrieben. Hauptscharführer Moli befahl den Frauen, sich auszuziehen, weil sie entlaust werden sollten. Dann wur- den sie in die Gaskammer gebracht, deren Tür verschlossen wurde. Ein männlicher Lagerinsasse kletterte auf das Dach und warf durch ein Fenster, das er dann sofort wieder schloß, einen Gasbehälter in den Raum. Ich konnte drinnen Stöhnen und Wimmern hören. Nach zwei oder drei Minuten war alles still. Ob die Frauen tot oder nur bewußtlos waren, kann ich nicht sagen, da ich nicht dabei war, als die Kammer ausgeräumt wurde. Nur wenige der Gefangenen, die man ins Jugendlager brachte, kamen lebendig wieder heraus. Eine von ihnen war Mary O’Shaugh- nessy; in dem Prozeß gegen das Lagerpersonal vor dem Kriegsver- brechertribunal in Hamburg sagte sie über die Zustände aus, die dort herrschten. Nach ihren Worten handelte es sich um ein kleines Lager von etwa zehn Baracken, die kleiner als die des Hauptlagers waren. Bei ihrer Ankunft mußten die Frauen erst etwa drei bis vier Stunden stehen, ehe man ihnen ihre„Räume“ zuwies. Diese„Räume“ waren nichts weiter als abgeteilte Abschnitte in den Baracken. Pritschen gab es nicht; auf dem Fußboden lagen Strohsäcke umher. Jeder„Raum“ war so überfüllt, daß sich niemals alle zur gleichen Zeit hinlegen konnten, ja, es war nicht einmal möglich, bequem zu sitzen. Nach ihrer Ankunft gab es bis zum nächsten Nachmittag fünf Uhr nichts zu essen, und während der ersten 24 Stunden bekamen die Insassen nicht einmal zu trinken. Miß O’Shaughnessy brachte fast fünf Wochen im Jugendlager zu. Während dieser Zeit wurde die Verpflegung immer geringer, die Zahl der Appelle nahm zu, und Hunderte Frauen wurden zum Vergasen herausgegriffen. Fast täglich mußten die Insassen zu diesem Zweck antreten. Ein- mal befanden sich zwei französische Mädchen unter ihnen, die 206 en len EEE TERN Geschwister waren; als nur eine von ihnen für die Gaskammer aus- gewählt wurde, weigerte sich ihre Schwester, sie allein zu lassen, und schließlich gingen sie Hand in Hand in den Tod. Es gab auch ein Krematorium, das zum Schluß nicht nur zur Be- seitigung von Leichen benutzt wurde: Es ist erwiesen, daß einige Häftlinge noch lebend in die Öfen geworfen wurden. Unter den Gefangenen, die im April 1945 in Ravensbrück interniert waren, befand sich Odette Sansom®; vom Fenster ihrer Zelle aus konnte sie das Gebäude des Krematoriums sehen. Die Öfen waren seit Ende 1944 Tag und Nacht in Betrieb, und Frau Sansom hörte das Öffnen und Schließen der Türen und die Schreie von Menschen. Als Zeugin im Ravensbrückprozeß gab sie in Beantwortung von Fragen des Richters eine ausführliche Beschreibung davon: Frage: Würden Sie bitte so deutlich wie möglich jeden von Ihnen erlebten Fall beschreiben, bei dem nach Ihren Worten ein Mensch lebendig in dieses Krematorium gebracht wurde? Antwort: In den letzten Tagen des Krieges sah ich, wie Menschen zum Krematorium getrieben wurden; ich konnte sie schreien und kämpfen hören, und ich konnte hören, wie die Türen geöffnet und geschlossen wurden. Frage: Ich wollte wissen, ob Sie zu beschwören bereit sind, daß Sie gesehen haben, wie jemand gewaltsam in das Krematorium gestoßen wurde, so daß er zu Tode verbrannte. Antwort: Ich kann mit Sicherheit schwören, daß ich gesehen habe, wie Menschen dorthin geschleift wurden, aber ich kann nicht schwören, daß ich sie im Krematorium gesehen habe. Frage: Was sahen Sie, als sie zum Krematorium geschleift wurden? Was geschah dann, wenn sie dorthin geschleift worden waren? Antwort: Ich sah sie nicht mehr. Frage: Verschwanden sie aus Ihren Augen? Antwort:'Ja. Frage: Wohin gingen sie, daß Sie sie nicht sehen konnten? ‚Antwort: Ich weiß nicht, wahrscheinlich in das Krematorium. * Odette Sansom, jetzt Mrs. Peter Churchill, wurde im Auftrag des britischen Dien- stes für Sonderunternehmen(SOE) mit dem Fallschirm über Frankreich abgesetzt. Nach ihrer Verhaftung wurde sie von der Gestapo gefoltert. Da man trotzdem keine Aussagen von ihr erpressen konnte, brachte man sie nach Ravensbrück. In Anerken- nung ihrer Verdienste wurde ihr später das Georgskreuz verliehen. 207 Frage: Gingen sie ins Innere des Gebäudes? Antwort: Ja. Frage: Sahen Sie sie wieder herauskommen? Antwort: Nie. Frage: Und nachdem sie verschwunden waren, da hörten Sie etwas, ist es soP Antwort: Ja. Frage: Und das Geräusch, das Sie hörten, hielten Sie für’ das Ge- räusch des Öffnens und Schließens des Krematoriums? Antwort: Dessen bin ich gewiß. Das Konzentrationslager Ravensbrück wurde nach demselben System verwaltet wie alle anderen Konzentrationslager. Der Kom- mändant und die anderen Offiziere gehörten mit Ausnahme einiger Angehöriger des medizinischen Personals, die ihnen nur zugeteilt waren, alle der SS an. Auch die Lagerwachen waren SS-Leute. Kommandant war Fritz Suhren, stellvertretender Kommandant Schwartzhuber und Leiter der Arbeitsabteilung ein gewisser Pflaum. Diese drei bildeten die Exekutive. Ihnen unterstanden jedoch eine Anzahl Männer und Frauen in untergeordneten Positionen, die täg- lich mit den Insassen in Berührung kamen, und sie waren es, die das Lager durch ihre Brutalität und ihre teuflische Gemeinheit zur Hölle auf Erden machten:: Ramdohr, der Leiter der sogenannten Politischen Abteilung; Binder, Vorarbeiter in.der Schneiderwerkstatt; Dorothea Binz, Oberaufseherin; Skene, eine Unteraufseherin; Greta Bösel, eine an- dere Aufseherin und leitende Mitarbeiterin Pflaums im Arbeitsbüro des Lagers; Margarete Mewes, die für den Strafblock verantwortlich war; Carmen Mory, eine ehemalige Gefangene, die zur Blockältesten gemacht worden war; Vera Salvequart, eine ehemalige Gefangene, der später das Hospital des Jugendlagers übertragen wurde, und Elisabeth Marschall, ausgebildete Krankenschwester und Obeı- schwester des Lagers. Das medizinische Personal bildeten Schidlausky, der eine Zeit- lang Oberarzt war, sowie Treite(Oberassistent von Schidlauskys Nachfolger Trommer), Rosenthal und der Dentist Hellinger. 208 FE ETERRE TER DÜNNER ET EEE PER a TER TEERZEREN RT an ww Jeder einzelne von ihnen hatte seine bestimmte Funktion in dem System der Brutalität, der Unterdrückung, des Terrors und der Ver- nichtung, das in Ravensbrück herrschte. Jeder einzelne von ihnen hatte ein bestimmtes Aufgabengebiet; jeder trug in seinem Bereich zu dem großen Elend bei, das den Alltag der unter ihrer Kontrolle und in ihrer Macht befindlichen Menschen ausmachte. Nur wer zumindest einige ihrer Verbrechen kennt, kann das ge- waltige Ausmaß und die ganze Ungeheuerlichkeit des Konzentra- tionslagersystems richtig einschätzen und begreifen, wie in der Zeit seines Bestehens tatkräftige Völker unterjocht und tapfere Geister gebrochen werden konnten. Schwartzhuber war ein Altmeister der Brutalität, denn er war der SS 1933 beigetreten und konnte daher eine zwölfjährige Dienstzeit in den Reihen dieser verbrecherischen Organisation vorweisen. Vor dem Krieg war er in Dachau ausgebildet worden, und er muß ein vielversprechender Schüler gewesen sein, denn von 1935 bis 1944 wurde er systematisch befördert. Nach seiner Lehrzeit in Dachau erwarb er weitere Berufskenntnisse und-erfahrungen an anderen Ausbildungsstätten des Sadismus, und zwar in Sachsen- hausen und Auschwitz, von wo er am 12. Januar 1945 nach Ravens- brück kam. Dort blieb er bis zum Schluß als Lagerführer und stell- vertretender Kommandant. Als er diese Posten übernahm, betrug die Zahl der weiblichen Gefangenen etwa 25000-— bei der Auflö- sung des Lagers, dreieinhalb Monate später, waren es noch 12 000. Das Massenmorden begann gleich nach seiner Ankunft. Er sah alle Akten durch, und regelmäßig wurden ganze Gruppen von Häft- lingen ins Jugendlager geschickt, wo viele Hinrichtungen stattfan- den. Von irgendwelchen Gerichtsverhandlungen war keine Rede; die Opfer wurden entweder an Hand der Akten oder bei den Son- derappellen ausgesucht. Der Befehl zur Ermordung dieser Frauen kam von der Sipo, und der Kommandant Suhren hatte ihh gegengezeichnet. Die Opfer wurden von dem Genickschußsachverständigen Scharführer Schultz vor dem Krematorium erschossen und dann drinnen verbrannt. Es ist auffallend, daß ihre Kleider mitverbrannt wurden. Diese Frauen 14 R287 209 gingen mit solcher Tapferkeit in den Tod, daß selbst Schwartzhuber nach seinem Geständnis„tief bewegt“ war, als er einer dieser Hin- richtungen beiwohnte. Kurz nachdem er mit seinen restlichen Gefangenen aus Auschwitz in Ravensbrück eintraf, begann die Aussonderung der Opfer, die vor der Evakuierung getötet werden sollten, und nach den Lager- büchern wurden im März und April 1945 insgesamt 3500 Insassen angeblich„ins Genesungslager Mittelwerde übergeführt“. Ein Blick auf die Karte zeigt, daß Mittelwerde in einem Gebiet liegt, das da- mals bereits von der Roten Armee besetzt war. Ramdohr, der die„Politische Abteilung“ des Lagers leitete, war von Beruf Kriminalpolizeioffizier und hatte die Verantwortung für alle Vernehmungen. Er war kein Mitglied der SS, aber schlechtes Beispiel verdirbt gute Sitten, und so stand er während der ganzen Zeit, in der er diese 1942 übernommene Funktion ausübte, nieman- dem an Brutalität nach. Ein Schreiber, der in einem Raum neben seinem Büro arbeitete, hörte die Frauen oft während der Vernehmungen schreien. Erhielt Ramdohr nicht die gewünschten Auskünfte, so brachte er es fertig, die Frauen eine Woche lang ohne Bett und Nahrung in einer kalten Dunkelzelle einzusperren, aus der sie halb wahnsinnig wieder her- auskamen. Eine Polin, Frau Szeweczkowa, die von Ramdohr verhört wurde und sich weigerte, ihre Freunde preiszugeben, wurde in den Straf- block geschickt, wo sie zwölf Tage ohne Decken und ohne Nahrung zubrachte. Am zwölften Tag wurde sie Ramdohr vorgeführt, und da sie sich nach wie vor weigerte, Aussagen zu machen, verurteilte er sie zu sechs„Wasserduschen“. Bei dieser von Ramdohr erfundenen Methode wurde das Opfer mit eiskaltem Wasser aus einem Feuerwehrhydranten mit besonders hohem Atmosphärendruck bespritzt. Das geschah drei Wochen lang zweimal wöchentlich mit Frau Szeweczkowa, dann wurde sie erneut von Ramdohr verhört, aber wiederum ohne Erfolg. Sie kam abermals für sechs Wochen in den Strafblock, wo sie täglich etwas Kaffee-Ersatz und Brot und jeden vierten Tag gekochte Nahrung 210 ıber Hin- witz vor ger- ssen Blick da- war für htes zen nan- 'ete, hielt rtig, ten her- urde traf- rung sich e zu jpfer ders chen > sie kam twas rung erhielt. Nach Ablauf dieser Zeit brachte man sie vor den Komman- danten. Da sie sich immer noch weigerte zu reden, ließ man von ihr ab und schickte sie ins Revier. Durch irgendeine Fügung des Zufalls entging sie dem Jugendlager und blieb am Leben. Ramdohr unterzog die Gefangenen den grausamsten physischen und seelischen Foltern. Eine Frau wurde so entsetzlich geschlagen, daß sie nachher versuchte, Selbstmord zu begehen. Sie öffnete sich die Halsschlagader und wurde dann von Treite behandelt. Ramdohr gestand, daß er den Gefangenen die Nahrung entzog, daß er sie schlug und ihnen Betäubungsspritzen gab, um sie dann unter dem Einfluß dieser Medikamente auszufragen. Außerdem pflegte er den Gefangenen die Hände auf dem Rücken zusammenzubinden und sie dann mit dem Bauch so auf einen Tisch zu legen, daß ihr Kopi über den Rand hinausragte. An dieses Tischende stellte er einen Stuhl mit einer Schüssel Wasser, dann griff er die Frauen bei den Haaren und stieß sie mit dem Gesicht ins Wasser. So führte Ramdohr seine Verhöre durch. Das waren nicht die Methoden der Kriminalpolizei, der er angehörte, sondern die der Gestapo, deren gelehriger Schüler er war. Dieser Mann war wie so viele andere, die gleich wahnsinnigen Marionetten über die Bühne der deutschen Geschichte stolzierten, ein merkwürdiges Studienobjekt für Psychologen. Wie so viele seiner Kumpane war er eine eigenartige Mischung von Sadismus und Sen- timentalität, von Sanftheit und Despotismus. Als er 1947 in Hamburg von einem Kriegsverbrechertribunal für schuldig befunden und zum Tode durch Erhängen verurteilt wurde, schrieben viele seiner Verwandten und Freunde,„der liebe gute Ludwig hätte niemals auch nur einem Tier etwas zuleide tun kön- nen“; er sei ein Kamerad gewesen,„der die Natur liebte“, ein„Be- schützer der Armen und Unterdrückten“; bei Spaziergängen hätte er manchmal„merkwürdige kleine Sätze gemacht, um eine Schnecke oder Eidechse nicht zu zertreten“, und als er den Kanarienvogel seiner Schwiegermutter beerdigte, hätte er„das Vögelchen zärtlich in eine kleine Schachtel gelegt, mit einer Rose bedeckt und unter einem Rosenbusch begraben“. Es ist nicht leicht, das Bild des bru- talen Ramdohr von Ravensbrück, der der Schrecken des ganzen 14* R 911 Lagers war, mit dem des„lieben guten Ludwig“ zu vereinbaren, als den ihn seine Angehörigen und seine Freunde in Erinnerung hatten. Binder, ein überaus brutaler Mann, war für eine der Werkstätten verantwortlich. Von Beruf Schneider, trat er 1933 als Freiwilliger in die SS ein und verbrachte seine Lehrjahre wie Schwartzhuber in Dachau. Seine dortige Ausbildung und die Erfahrungen, die er in bezug auf die Methoden der SS in Dachau gesammelt hatte, dürften ihm sehr zustatten gekommen sein, als er in der berüchtigten Schneiderwerkstatt der Fabrikkolonie von Ravensbrück als Vorar- beiter tätig war. Er schlug die Frauen seiner Werkstatt, trat sie mit Füßen und verfolgte sie bei jeder Gelegenheit. Stets hatte er eine Peitsche bei sich, und es war ein alltäglicher Anblick, daß Frauen mit blutenden Wunden, die von Binders Schlägen herrührten, da- saßen und nähten. Eine holländische Gefangene, die unter ihm ar- beiten mußte, machte folgende Aussage: Binder war sehr grob und brutal zu den Frauen seiner Werkstatt. Er pflegte uns jeden Tag zu schlagen und schien erst beruhigt zu sein, wenn er Blut sah. Einmal sah ich, wie er eine polnische Frau derartig schlug, daß sie von der Stelle weg ins Revier gebracht wer- den mußte. Ich sah sie nie wieder, und wie ich hörte, ist sie gestorben. Wenn wir nicht zu seiner Zufriedenheit schufteten, nahm er uns den kleinen Kanten Brot weg, den wir für die elfstündige Schicht be- kamen, und ließ uns stundenlang im Stehen arbeiten. Manchmal schlug er die Frauen mit einem Stuhl, und ich habe ge- sehen, wie er sie an den Haaren herumschleifte und zusammen- prügelte. Wenn er eine Frau mit tiefgebeugtem Kopf sah— wir waren doch alle unterernährt und müde-, kam er und stieß sie mit dem Kopf gegen den Arbeitstisch. Er zwang uns auch, uns völlig auszu- ziehen und nackt vor ihn hinzustellen. Als Grund dafür gab er an, er wolle sich vergewissern, ob wir auch kein Stück Stoff in unseren Klei- dern versteckt hätten, weil wir damals so wenig anzuziehen hatten. Eine andere junge Polin, die zur Arbeit in Binders Werkstatt ge- schickt wurde, hatte infolge des Vitaminmangels eine offene Wunde am Arm. Binder wies ihre Klage zurück und gestattete ihr nicht, sich 212 anna mare im Revier zu melden. Mit den Worten:„Du bist überhaupt nicht krank“ riß er ihr den Verband herunter. Das Mädchen fiel hin, und als sie wieder aufgestanden war, schlug er ihr mit aller Kraft die Faust ins Gesicht. Als sie daraufhin erneut fiel, trampelte er auf ihr herum. Viele Frauen verletzte Binder mit Scheren, die er nach ihnen warf, oder mit den Metallknöpfen der Uniformjacken, die er ihnen um den Kopf schlug. Er schickte viele Frauen in den Tod, indem er sie zum Arbeiten zwang, wenn sie gar nicht mehr dazu fähig waren, oder sie stundenlang splitternackt im Regen stehen ließ. Dorothea Binz stand im Rang einer Aufseherin und war von allen gefürchtet. Dieses junge Mädchen war 1920 geboren; kurz vor dem Krieg hatte sie noch als Küchenmädchen gearbeitet. 1939 war sie die Plak- kerei im Haushalt bereits leid, und durch Vermittlung eines Freun- des wurde sie, erst 19'/2 Jahre alt, am 1. September 1939 als Frei- willige in die SS aufgenommen und sogleich in das neueröffnete Konzentrationslager Ravensbrück geschickt. Sehr zu ihrem Leid- wesen wies man ihr, zweifellos wegen ihrer bisherigen Tätigkeit, eine Stelle in der Lagerküche zu. Bald jedoch überzeugte sie ihre Vorgesetzten davon, daß sie zu Höherem bestimmt sei. Innerhalb weniger Monate wurde sie zur Aufseherin ernannt, und es muß ein stolzer Tag für Thea Binz ge- wesen sein, als sie das erstemal ihre feldgraue Uniform trug und in ihren schwarzen Schaftstiefeln, die Peitsche in der Hand, im Lager umherstolzierte. Als brutale und sadistische Kreatur war sie von diesem Tage an ein untrennbarer Bestandteil des Lagersystems, das aus Tausenden unschuldiger Frauen das Leben herauspreßte. Und die weibliche Spielart dieser Spezies war noch brutaler als die männliche. Dorothea Binz prügelte die Gefangenen, gab ihnen Fußtritte und teilte tagein, tagaus Schläge aus, manchmal als Bestrafung für nich- tige Disziplinarvergehen, manchmal ohne jeden Grund, aus bloßer Schadenfreude. Manchmal benutzte sie einen Stock, manchmal eine Peitsche, manchmal einen Gürtel, manchmal den Löscher vom 213 Schreibtisch ihres Büros- was eben grade greifbar war. Das ganze Lager wurde von Schrecken erfaßt, wenn sie auftauchte. Einmal schlug die Binz solange auf eine Frau ein, bis sie hinfiel; dann trampelte sie auf ihr herum. Als sie ein andermal außerhalb des Lagers im Wald einen Arbeitstrupp inspizierte, streckte sie eine Gefangene mit einer Spitzhacke nieder und schlug solange zu, bis ihr blutüberströmtes Opfer sich nicht mehr rührte. Dann bestieg sie ihr Fahrrad und fuhr seelenruhig ins Lager zurück. Die Binz war befugt, Häftlinge für geringfügige Verstöße gegen die Disziplin in den Strafblock zu schicken, aber manchmal zog sie es vor, die Angelegenheit gleich an Ort und Stelle durch Prügel zu erledigen. Sie vollstreckte auch die vom Kommandanten verhängten Prügelstrafen von 25, 50 oder 75 Stockschlägen. Wer zu spät zum Appell kam, wurde von ihr geschlagen. Manch- mal ließ sie die Frauen auch stundenlang strammstehen und schlug sie dabei ins Gesicht—- und ein solcher Schlag von der Binz war, wie eines ihrer Opfer aussagte, keine Kleinigkeit:„Es war genauso, als hätte mich ein kräftiger Mann geschlagen, denn sie verstand sich darauf: Wenn sie einen ins Gesicht schlug, dann war das so heftig, daß man es zwei Reihen weiter hinten hören konnte.“ Die Binz verabreichte auch die„Wasserduschen“. Stanislawa Szeweczkowa, die von Ramdohr zu dieser Strafe verurteilt worden war, weil sie beim Verhör keine Aussagen machte, gab folgende Schilderung davon: Die Binz brachte mich in den Duschraum. In einer Ecke stand eine Dusche, und das Wasser lief bereits; es strömte aus Röhren, die in verschiedener Höhe angebracht waren, und wurde unter starkem Druck herausgepumpt. Nach etwa zwölf Minuten fiel ich hin, und die Binz schüttete mir einen Kübel Wasser ins Gesicht. Als ich versuchte, die Hände über mein Gesicht zu halten, öffnete sie eine Tür und pfiff ihren beiden Hunden. Einer von ihnen biß mich in die Hand. Da wurde ich ohnmächtig. Ich nehme an, daß man mich dann in meine Zelle schleifte, denn als ich zu mir kam, war mein Rücken völlig auf- geschürft. und meine Kleider lagen neben mir..., von da an bekam ich zweimal in der Woche, dienstags und freitags, von der Binz eine Dusche. Jedesmal wurde ich ohnmächtig. 214 EEE ERTIETT wi RETTET REN a Es war ein Lieblingssport der Binz, mit dem Fahrrad mitten in eine Gruppe von Frauen hineinzufahren, die infolge ihrer allge- meinen Schwäche dabei gewöhnlich hinfielen. Dann fuhr sie lachend über sie hinweg. Es machte ihr auch großen Spaß, ihre Hunde auf die Gefangenen zu hetzen. Eines Tages ließ sie ihren Hund auf eine Russin los und stachelte ihn so an, daß er die Frau fortgesetzt biß. Der Gefangenen wurde einer ihrer mageren Arme buchstäblich abgerissen. Eine weitere Zerstreuung, die sie höchst vergnüglich fand, be- stand darin, die der Obhut von Carmen Mory anvertrauten Geistes- gestörten im Block 10 aufzusuchen. Diese Frauen wurden wie Kurio- sitäten bei einer Zirkusvorstellung zur Schau gestellt, und die Binz machte sich einen Spaß daraus, sie zu reizen und ihren Spott mit ihnen zu treiben. Die Tätigkeit dieses Mädchens in Ravensbrück kann hier nur in großen Zügen angedeutet werden. Dorothea Binz kam am ersten Kriegstag ins Lager und blieb bis zum Schluß dort. Sie wurde von der berüchtigten Irma Grese aus Belsen für ihre Aufgaben geschult und erwies sich als gelehrige Schülerin. Mehr als fünf Jahre lang verbreitete sie Schrecken unter Tausenden von Unglücklichen, die in ihrer Macht waren, und als man sie 1947 im Gefängnis von Ha- meln hängte, wurde ihr ein besseres Los zuteil, als sie verdient hatte. Carmen Mory war für die„verrückten Frauen“ verantwortlich. Obgleich selbst eine Schweizer Staatsangehörige, wurde diese Frau ein williges Werkzeug der Nazis, und während ihrer Gefangenschaft in Ravensbrück übernahm sie den Posten einer Blockältesten und machte sich als Untergebene des Kommandanten großer Grausam- keiten und fortgesetzter Mißhandlung anderen Gefangenen gegen- über schuldig, zu deren Vorgesetzten man sie gemacht hatte. Die Mory war im Gegensatz zu den deutschen Angehörigen des weiblichen Lagerpersonals eine gebildete Frau. 1905 in Bern ge- boren, war sie in der Schweiz, in Frankreich, Holland und England erzogen worden. Später hörte sie Vorlesungen über Journalismus an der Münchener Universität und arbeitete danach in der Schweiz und 215 England als freiberufliche Journalistin. Als Kind protestantischer Eltern trat sie später zur römisch-katholischen Kirche über. Im November 1938 wurde sie in Frankreich verhaftet und 1940 wegen Spionage im Gebiet der Maginotlinie verurteilt. Das Militär- gericht, vor dem der Prozeß stattfand, verurteilte sie zum Tode, aber drei Monate später wurde sie begnadigt. Am 7. Juni, als sich die Deutschen Paris näherten, wurde sie frei- gelassen, aber am 24. Juni in der Nähe von Tours von den Deut- schen festgenommen und nach Paris zurückgebracht. Ihr Fall wurde an das RSHA in Berlin verwiesen, das Anweisung gab, sie in Haft zu. nehmen. Nachdem sie in den französischen Gefängnissen Cherche-Midi und Fresnes inhaftiert gewesen war, brachte man sie im August 1940 nach Deutschland, wo sie während ihrer Haft im Gefängnis des Polizeipräsidiums am Alexanderplatz von der Ge- stapo verhört wurde. Schließlich wurde sie auf Heydrichs Anwei- sung freigelassen, aber dann unter dem Verdacht der Spionage gegen Deutschland erneut verhaftet und im Februar 1941 nach Ra- vensbrück gebracht. Diese drittklassige Mata Hari stand sich bald recht gut mit ihren Herren. Sie wurde zur Blockältesten ernannt und„benahm sich wie eine richtige SS-Angehörige“, wie eine der Zeuginnen in ihrem Pro- zeß sagte. Sie hatte sogar Gelegenheit, ihrem alten Gewerbe nach- zugehen, denn während ihres Aufenthaltes in diesem Lager gehörte sie zeitweilig zu Ramdohrs Spitzeln. Einige Monate lang war sie für den Block 10 verantwortlich, in dem sich der Raum mit den„verrückten Frauen“ befand. Außerdem gab es im Block 10 noch einen Raum, der von Tbc-Kranken bewohnt wurde. Die Mory übertrug einem deutschen Kriminellen die Ver- antwortung für diese Patienten, die dieser zu schlagen und zu be- stehlen pflegte. Die Mory selbst schlug ständig die ihr unterstellten Häftlinge, darunter auch eine polnische Frau, der sie dann noch, als sie splitternackt war, kübelweise kaltes Wasser über Gesicht und Körper goß. Diese Frau war charmant und allgemein beliebt. Außer- dem sang sie gut, und das war der einzige Grund, weshalb die Mory sie mißhandelte. Sie starb am nächsten Tag. Die belgischen Frauen des Lagers nannten die Mory„das Un- geheuer“. Sie pflegte kranke Frauen halbtot von ihren Pritschen im Block 10 zu zerren und ins Waschhaus schleifen zu lassen. Dort ließ sie sie auf die kalten Fliesen legen und mit Kübel: kalten Wassers übergießen, wobei sie sagte:„Jetzt bist du bestimmt sauber.“ Violette Lecogq, von der die Federzeichnungen in diesem Buch stammen, war Leutnant in der France Combattante, einer der Or- ganisationen der französischen Widerstandsbewegung. Vor dem Krieg hatte sie als Krankenschwester gearbeitet. Sie wurde am 20. August 1942 verhaftet und kam im Oktober 1943 als Nacht-und- Nebel-Gefangene nach Ravensbrück. Wenige Monate nach ihrer Ankunft wurde sie von der Mory zu ihrer Unterstützung in den Block 10 geholt. Im Ravensbrückprozeß beschrieb Violette Lecoq als Zeugin einen Vorfall, der sich eines Nachts im Block 10 ereignete. Eines Nachts wurden wir durch Schreie aus dem Raum mit den geistesgestörten Gefangenen geweckt. Carmen Mory, eine Medizin- studentin, eine französische Krankenschwester und ich standen auf und gingen in den Raum, um nachzusehen, was los war. Wir öffneten die Tür und sahen zwei Frauen miteinander kämpfen. Eine von ihnen war anscheinend eine Russin. Mory nahm einen der Ledergürtel, die stets dort hingen, und begann, beide Frauen damit zu bearbeiten. Sie schickte die Medizinstudentin nach Ampullen und gab dann beiden Frauen Injektionen. Als ich am nächsten Morgen wieder in den Raum kam, sah ich fünf Frauen tot daliegen, darunter die beiden, denen die Mory in der Nacht die Spritze gegeben hatte. Carmen Mory blieb bis zum Kriegsende in Ravensbrück. Mit vielen anderen wurde sie entlassen und schlug sich schließlich zur britischen Zone durch. Dort fand sie Beschäftigung bei einer briti- schen Militäreinheit in der Nähe von Hamburg, wo sie dann am 9. Oktober 1945 als Kriegsverbrecherin verhaftet wurde. Eine der finstersten Gestalten des Lagers war eine junge Frau mit Namen Vera Salvequart. Auch sie hatte eine merkwürdige Ver- gangenheit und kam ursprünglich als Gefangene in das Lager. 217 Zur Zeit ihres Prozesses war sie erst 27 Jahre alt. Als Kind einer tschechischen Mutter und eines sudetendeutschen Vaters in der Tschechoslowakei geboren, hatte sie in Leipzig eine Ausbildung als Krankenschwester erhalten. Während des Krieges wurde sie mehrmals verhaftet. 1941 war sie festgenommen, verhört und in ein jüdisches Lager in Flossenberg gebracht worden, weil sie ein Verhältnis mit einem Juden hatte, der von der Gestapo gesucht wurde und nicht zu finden war. Dä sie sich weigerte, der Gestapo seinen Aufenthaltsort mitzuteilen, wurde sie zehn Monate in Flossenberg interniert, aber dann freigelassen. Im Mai 1942 wurde sie erneut verhaftet, diesmal wegen Übertre- tung der Nürnberger Gesetze, darunter„Verhältnissen“ mit Juden; sie erhielt zwei Jahre Gefängnis und wurde im April 1944 wieder freigelassen. Am 8. August 1944 wurde sie wegen Spionage und Feindbegün- stigung erneut festgenommen und zusammen mit ihrem Verlobten und dessen Schwester in Dresden abgeurteilt. Ihr Verlobter nahm alle Schuld auf sich und wurde zum Tode verurteilt, Die Salvequart und ihre zukünftige Schwägerin kamen vorübergehend ins Konzen- trationslager Theresienstadt, von wo sie nach einer langen Irrfahrt am 6. September 1944 in Ravensbrück eintraf. Diese junge Frau, für die man normalerweise durchaus ein ge- wisses Mitgefühl haben könnte, war in den wenigen Monaten ihres Aufenthaltes in Ravensbrück persönlich für den Tod einer großen Anzahl Mitgefangener verantwortlich, die von ihr vergiftet wurden. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt, aber die Salvequart gab ausführ- lich Auskunft über das Vernichtungsprogramm, das in Ravensbrück durchgeführt wurde und an dem sie sich später aktiv beteiligte. Bei ihrer Ankunft wurde sie in das berüchtigte„Judenzelt“ ge- bracht. Dort befanden sich 2000 Frauen, Jüdinnen aus Ungarn und der Tschechoslowakei, die zuvor in Auschwitz interniert und ange- sichts des Vormarsches der Roten Armee nach Ravensbrück ver- legt worden waren.; Es gab keine Pritschen, keine Strohsäcke, kein Stroh, keine Dielen, nur den nackten Erdboden. Rechts vom Zelteingang war durch Seile eine Ecke mit zehn alten 20-Liter-Kübeln abgeteilt, die 218 an en en ınge- ZE FOERERETE TRETEN ST TREE TEE TORTE EEE WERTET TEE Ber ee Ct of ’2 als Abort benutzt wurden. Es gab auch keine Waschmöglichkeit. Dr. Treite sprach nur vom„Schweinezelt“. In diesem Zelt lagen auch Typhuskranke, und jede Nacht starben zwei oder drei von ihnen. Dort habe sie zum erstenmal mit Leichen schlafen müssen, sagte die Salvequart. Einige Tage lang wurde die Salvequart in Quarantäne gehalten, aann mußte sie mit dem jüdischen Arbeitskommando im sogenann- ten Kornkeller arbeiten. Wer die ersten Kapitel dieses Buches ge- lesen hat, kann über die Bedingungen, unter denen das jüdische Ar- beitskommando arbeitete, nicht überrascht sein. Nur weil sie Juden waren, mußten diese Menschen unter den härtesten und elendesten Bedingungen arbeiten, die es im ganzen Lager gab. Die Frauen des Arbeitskommandos mußten zentnerschwere Säcke von der Havel in den Kornkeller schleppen. Die Entfernung vom Fluß zum Kornkeller betrug 800 Meter. Es ging den ganzen Weg bergauf, und es durften immer nur zwei Frauen zusammen einen Sack tragen. Bei den ersten zwei oder drei Säcken ging das noch, aber dann wurden die Finger klamm vor Kälte. Der Frost drang unter die Nägel, und die Hände konnten nicht mehr zupacken. In- folgedessen ließen die Frauen die Säcke fallen, und dann wurden sie jedesmal von einer Aufseherin geschlagen. Die Salvequart arbeitete solange in diesem Arbeitskommando, bis man entdeckte, daß sie eine ausgebildete Krankenschwester war. Man erklärte ihr, es werde sich in einem anderen Lager in der Nähe genügend Arbeit für sie finden. So landete sie Anfang Februar 1945 im Jugendlager. Die Zustände in diesem kleinen Lager, das nur wenige Kilometer vom Hauptlager entfernt war, muß man gesehen haben, um sie für möglich halten zu können. Als die Salvequart dort eintraf, war es bereits überbelegt. Für 3000 Insassen standen nur fünf Wohnbarak- kenblocks zur Verfügung. Im sogenannten Hospital lagen 60 Tbc- kranke Frauen, und es gab praktisch keine Medikamente, weil die beiden SS-Wärterinnen Rapp und Kohler alle Bestände auf dem schwarzen Markt verschoben. Am Tag nach der Ankunft der Salvequart wurden 300 Frauen eingeliefert, deren Namen auf einer Liste mit dem Titel„Transport 219 ins Genesungslager Mittelwerde“ verzeichnet waren. Diese Na- mensliste wurde von der Rapp und der Salvequart überprüft, die die Anweisung erhielten, hinter jeden einzelnen Namen irgendeine Krankheitsbezeichnung zu setzen. Dann wurden die Frauen ausge- zogen, und mit Tintenstift schrieb man ihnen ihre Häftlingsnummer auf den linken Oberarm. Nachdem sie sich wieder angezogen hatten, mußten sie bis zur Dämmerung im Korridor bleiben, dann brachte man sie mit Lastwagen fort— angeblich zur Desinfektion. In Wirk- lichkeit kamen sie in die Gaskammer von Ravensbrück, die kurz zu- vor gebaut worden war und in der zu dieser Zeit Hochbetrieb herrschte. Es dauerte nicht lange, bis die Salvequart begann, auf eigene Faust ein wenig Vernichtung zu betreiben. Zunächst gab sie polni- schen Frauen Injektionen; die Opfer fand man später hilflos auf dem Fußboden des Waschraumes liegend, wo sie sich vor Schmerzen krümmten und stöhnten und nach Wasser riefen. Einer großen Anzahl Gefangener gab sie ein„weißes Pulver“. Eine Frau Ottelard, die sich damals im Jugendlager befand, schil- derte, wie die Opfer starben: Nachdem die Patienten dieses weiße Pulver bekommen hatten, legten sie sich schlafen. Einige von ihnen, vermutlich jüngere, deren Körper noch einige Widerstandskraft besaß, versuchten aufzustehen, aber sie waren nicht imstande, sich auf den Beinen zu halten. Am nächsten Morgen schliefen und schnarchten die meisten der Frauen, die das Pulver genommen hatten, immer noch. Sie schliefen bis gegen vier Uhr nachmittags, dann hörte das Schnarchen auf, und sie waren tot. Die Salvequart bestritt, irgendwelche tödlichen Spritzen gegeben zu haben, und behauptete, Hunderten Menschen das Leben gerettet zu haben, indem sie die Listen der Toten fälschte und bestimmte Namen drei- oder viermal in den Verzeichnissen aufführte. Tatsächlich gab es einige Beweise dafür, daß sie bei der Vergif-. tung gewisse Unterschiede machte, und ihren persönlichen Spieß- gesellen scheint die tödliche Dosis erspart geblieben zu sein. Sie stand auf sehr freundschaftlichem Fuße mit den beiden SS-Kran- kenwärterinnen, und ihre Freundinnen wurden alle in einem Teil 220 des Reviers untergebracht, in dem angeblich angenehmere Bedin- gungen herrschten als in den übrigen Räumen. Aber eine Schwalbe . macht noch keinen Sommer, und auf jede Frau, die die Salvequart Ei nicht tötete, kamen Dutzende, die durch ihre Hand starben. Ken Zu einem vernichtenden Urteil der Salvequart wurde die Aussage PR einer Ansu namens Lotte Sontag, die sie selbst als Zeugin zu ik. ihrer Verteidigung benannt hatte und die ihr Anwalt ohne vor- herige Rücksprache in den Zeugenstand treten ließ. Diese Zeugin a; wurde verhört, um vor Gericht den Beweis zu erbringen, daß die trieb Salvequart die Patienten des Jugendlagerreviers im allgemeinen und "Lotte Sontag im besonderen freundlich und rücksichtsvoll behandelt BAR und jede Gelegenheit, die sich ihr in ihrer verantwortlichen Stellung oli- bot, wahrgenommen habe, um die Lage der ihr anvertrauten Frauen auf F zu erleichtern und die bösen Absichten des Lagerpersonals zu durch- Tzen kreuzen. E„Erinnern Sie sich“, sagte der Anwalt,„daß die Salvequart jeder- ver.| zeit Stiefel für Sie beschaffte?“—„Ja“, antwortete Lotte Sontag, schil-|„ich erinnere mich, daß sie uns Stiefel besorgte, aber gleichzeitig 14 muß ich sagen, daß sie von den Kranken stammten, die von Vera atten,| vergiftet wurden.“—„Hat die Zeugin das wirklich gesagt?“ fragte deren 1 der Richter.„Ja“, antwortete der Dolmetscher. ehen,„Hatten Sie denn keine Skrupel, diese Schuhe zu tragen, die andern Menschen gehört hatten?“ fragte der Anwalt der Salvequart im - Tone der Entrüstung. „Sie taten uns schrecklich leid“, antwortete Fräulein Sontag,„aber die Schuhe waren nun einmal da, und wir hatten keine, und so tru- gen wir sie.“ Fräulein Sontag sagte dann vor Gericht, Vera Salvequart habe ihr verraten, weshalb sie den Gefangenen das weiße Pulver selber ver- abreichte: Die Frauen nähmen es von den SS-Leuten nicht an, weil sie ihnen nicht trauten; da sie jedoch selber eine Gefangene sei, die eine freundliche Stimme habe und es anscheinend gut mit ihnen meine, nähmen sie von ihr das Pulver in der Annahme, daß es Me- dizin sei. Daß die Salvequart—- aus welchen Gründen, ist schwer zu sagen— mit dem Lagerpersonal bei der Vernichtung der Insassen des Jugendlagers zusammenarbeitete, steht außer Frage. 221 Auch ihr Verhalten nach ihrer Festnahme durch die Alliierten im April 1945 stand nicht im Einklang mit ihrer Behauptung, sie habe gegen die SS gearbeitet und im Interesse der Gefangenen gehandelt. Obgleich sie als Augenzeugin Massenmorde und andere Verbrechen mit angesehen hatte und den Stellen, in deren Gewahrsam sie sich befand, einen Bericht darüber hätte geben können, tat sie dies nicht; sie zog es vielmehr vor, ihre Identität zu verheimlichen und sich den Namen Anna Markova zuzulegen, unter dem sie dann auch verhaf- tet wurde. Oberschwester im Frauenlager Ravensbrück war von April 1943 bis zur Befreiung im Jahre 1945 Elisabeth Marschall, von der mit Recht gesagt wurde,„sie habe ihre Finger in jeder dreckigen An- gelegenheit im Lager gehabt“. Die Marschall, von Beruf Krankenschwester, war seit 15 Jahren Mitglied der Nazipartei und gab an, sie sei nach Ravensbrück straf- versetzt worden, weil sie entgegen den SS-Vorschriften im Hospital der Hermann-Göring-Werke in Braunschweig zwei französischen Zwangsarbeitern zu essen gegeben habe. Diese Frau war eine Schande für ihren ehrenvollen Beruf. Als Oberschwester ging sie brutal mit den Patienten um; sie verweigerte Kranken die Behandlung, ließ kleine Babys verhungern und stahl Päckchen des Roten Kreuzes. 1944 war die Marschall einmal für die Desinfektion einiger Blocks verantwortlich. Die Aktion erfolgte während der Nacht, und die Frauen mußten sich ausziehen und splitternackt aufstellen. Dann streute man ihnen irgendein chemisches Präparat über den Kopf und gab ihnen eine Salbe, mit der sie die befallenen Körperstellen be- streichen sollten. Wenn eine Frau die Salbe nicht in der richtigen Weise auftrug, wurde sie von der Marschall brutal geschlagen. Eine Frau sagte aus: „Wir wurden dann in einen anderen Block geführt, wo wir die ganze Nacht stehen mußten und überhaupt nicht zum Schlafen kamen. Am nächsten Tag führte man uns zum Waschhaus, aber ehe wir hinein- durften, mußten wir noch drei Stunden lang draußen im Regen stehen.“ 222 Ein paar Tage später war das Revier voll von Patienten mit Lungenentzündung. Da sie ohnehin schon eine geschwächte Kon- stitution hatten und keine wirksame Behandlung erhielten, starben viele von ihnen. Die Marschall beteiligte sich auch aktiv an der Auswahl der Opfer für die sogenannten Mittelwerdetransporte, die in Wirklichkeit in die Gaskammer führten, und half beim Zusammenstellen des Transports von 800 Frauen, die im November 1944 nach Lublin geschickt wurden. In Zusammenarbeit mit Dr. Treite entschied sie darüber, wer die rosafarbenen Karten erhielt. Sie hatte dabei das letzte Wort zu spre- chen, denn als sich einmal eine norwegische Gefangene, die in diesem Kapitel bereits erwähnte Sylvia Salvesen, an Dr. Treite wandte, um zu erwirken, daß zwei norwegische Frauen von der Liste dieser Todes- transporte gestrichen würden, erklärte.er ihr, sie müsse die Ober- schwester fragen, denn darüber könne er nicht entscheiden. Als die Oberschwester gebeten wurde, die Namen zu streichen, fragte sie: „Was tun sie?“—„Sie stricken“, antwortete Sylvia Salvesen.„Die Strickerinnen müssen alle mit“, sagte die Marschall.(Die Strickerinnen waren es natürlich nicht wert, am Leben zu bleiben. Sie waren alte Frauen, die keine schwere Arbeit mehr leisten konnten.) Auch für die Zustände im Revier war die Oberschwester verant- wortlich. Sie hätten kaum schlimmer sein können, und die Marschall fand sich nicht nur damit ab, sondern schien sie sogar gutzuheißen. Jedenfalls tat sie nichts, um Abhilfe zu schaffen. Sylvia Salvesen, die im Revier arbeitete, gab folgende Beschreibung von einem der Krankenräume, in dem die meisten Patienten tiefe, offene Wunden hatten: Es roch entsetzlich, denn die Verbände waren seit einer Woche nicht erneuert worden. Die Verbände waren lediglich aus Papier, und die meisten von ihnen gingen nach einem Tag ab. Da alle Wunden offen waren und eiterten, können Sie sich vorstellen, wie die Laken aussahen. Ich kann mich nicht erinnern, wie oft sie gewechselt wurden, jedenfalls waren sie stets schmutzig. Im Isolierblock war es noch zehn- mal so schlimm. Ich entsinne mich, wie ich einmal ohne Erlaubnis hineinging. Die Insassen lagen alle auf dem Fußboden, lauter Kranke und Sterbende, über die ich hinwegtreten mußte, um zu meiner 223 norwegischen Freundin zu gelangen, der ich etwas zu essen brachte. Sie war verzweifelt und sagte:„Das ist schlimmer als die Hölle.“ Wenn man mit Typhus ins Revier kam und am Leben blieb und entlassen wurde, kehrte man bald mit irgendeiner anderen Krankheit zurück. Oft wechselte man lediglich den Raum, weil man die Krankheit ge- wechselt hatte. Violette Lecoq, wie erinnerlich eine ausgebildete Kranken- schwester, die ebenfalls eine Zeitlang im Revier beschäftigt war, wollte eines Tages im Laboratorium Narkotika holen, als sie auf dem Hof fünf Schubkarren mit je einem menschlichen Körper stehen sah. Bei näherem Hinsehen stellte es sich heraus, daß es sich um fünf Jüdinnen handelte, wie das Dreieck auf ihren Kleidern bewies. Jede lag rücklings in der Karre, die Beine hingen an der Seite herab. Violette Lecoq trat dicht heran und befühlte die Körper, um fest- zustellen, ob noch etwas für die Opfer getan werden konnte. Drei von ihnen lebten noch. In diesem Augenblick erschien die Marschall und rief der jungen Französin über den Hof zu, daß sie sich nicht um die Frauen kümmern sollte. Violette Lecoq ging in ihren Block zurück und kam mit zwei Freundinnen wieder, um zu sehen, ob den Jüdinnen nicht vielleicht doch geholfen werden konnte, aber wieder erschien die Marschall und trieb sie fort. Die Karren standen die ganze Nacht dort, und am nächsten Morgen waren auch die drei Überlebenden tot. Während ihrer ganzen Tätigkeit als Oberschwester dieses Lagers verstieß die Marschall gegen alle Gesetze der Menschlichkeit und des Anstands. Als ausgebildete Krankenschwester hatte sie eine hohe Stellung in ihrem ehrenvollen Beruf erlangt, den sie so herabwürdigte. Unter Mißachtung des strengen Kodexes ihres humanen Berufes zog sie es vor, sich an die widerwärtigen Prinzipien ihrer Partei und ihres Führers zu halten, und tat alles in ihrer Macht Stehende, um deren böse Absichten zu verwirklichen. Lassen wir Sylvia Salvesen das Schlußurteil über Elisabeth Mar- schall sprechen: Da sie eine ausgebildete Krankenschwester war, hatten wir, glaube ich, alle das Bild der Florence Nightingale vor Augen: Wir dachten, 224 * Ener n 2= en nn Zn Seesen u ne — kerserdug 7>>) = Viewer kcır Viar&TtE(kceq << es a . denn ihrer ist das Himmelreich“ „Auswahl von Opfern für die Gaskammern Skizzen von Violette Lecoq aus ihrer Haftzeit in Ravensbrück zwei leicht lund dam agers d des hohe digte, 5 208 ihres deren Mar- Jaub: ‚chen, „Es waren ihrer 40 000“ we decee Ran“ „Das waren Frauen und Kinder“ Skizzen von Violette Lecoq aus ihrer Haftzeit in Ravensbrück Kae eine Krankenschwester sei verpflichtet, zu helfen, sie sei darauf ver- eidigt, den Menschen jederzeit ungeachtet der Nationalität zu helfen. Was meine Freundinnen unter den Gefangenen und mich selbst wohl am meisten bestürzte, war die Tatsache, daß Ärzte, Schwestern und Krankenpflegerinnen so tiefsinken und so pflichtvergessen sein konnten. Die Ärzte, die während des Krieges in Konzentrationslagern arbeiteten, haben die Ehre ihres Berufs in Deutschland mit einer Schande befleckt, die noch viele Jahrzehnte an ihm haftenbleiben wird. Unter völliger Mißachtung ihrer ärztlichen Berufung wurden diese Männer, im allgemeinen ohne den leisesten Protest, zu aktiven Mitwirkenden im Vernichtungssystem der Konzentrationslager, und sie arbeiteten rückhaltlos mit dem SS-Personal zusammen, um die Lager zur Hölle auf Erden zu machen. Eine beträchtliche Zeitlang war Dr. Schidlausky Oberarzt in Ravensbrück. 1933, zwei Jahre nach seiner Promovierung, trat er in die SS ein. Im Dezember 1941 kam er nach Ravensbrück, wo er bis Dezember 1943 blieb; dann wurde er ins Konzentrationslager Buchenwald versetzt. Buchenwald war ein größeres und wichtigeres Lager als Ravensbrück, und seine Versetzung hatte den Charakter einer Beförderung. Er ging mit den ganzen in zweijährigem bestia- lischem Treiben gesammelten Erfahrungen dorthin und erwies sich auf seinem neuen Posten der ihm zuteil gewordenen Beförderung in einem solchen Maße würdig, daß er sich, wenn er nicht von einem britischen Gericht für seine Verbrechen in Ravensbrück zum Tode verurteilt worden wäre, später auf Grund einer ähnlichen Anklage zusammen mit Ilse Koch und seinen anderen Kollegen vor dem ame- rikanischen Gericht hätte verantworten müssen, das im April 1947 in Dachau den Buchenwaldprozeß durchführte. Wenn ein Transport neueingelieferter Gefangener im Badehaus inspiziert wurde, wie es in diesem Kapitel schon durch Sylvia Salvesen beschrieben worden ist, war Schidlausky im allgemeinen unter den inspizierenden Offizieren. Die Frauen mußten sich stets splitternackt ausziehen, ohne daß jemals eine ärztliche Untersuchung stattfand. Schidlausky beschränkte sich darauf, die Reihen abzuschreiten und sich dabei in obszönen Beleidigungen zu ergehen. 15 R 287 225 Wie Thea Binz fand auch er es amüsant, mit seinem Fahrrad mitten in eine Gruppe von Frauen hineinzufahren, die zum Krankenappell angetreten waren. Selten verordnete er beim Krankenappell irgend- eine Behandlung: Er stieß die Patienten vielmehr fort und wies die Wärter an, sie hinauszuwerfen. Da die Gefangenen wußten, daß so gut wie keine Aussicht bestand, von den Ärzten irgendwelche Hilte zu bekommen, gingen sie gar nicht erst zum Krankenappell, es sei denn, daß sie sich nicht einmal mehr auf allen vieren zur Arbeit schleppen konnten. Wenn Schidlausky ihnen dann die Behandlung verweigerte, kam es daher oft vor, daß sie ein oder zwei Tage später tot waren. Im September 1943, wenige Monate vor seiner Versetzung nach Buchenwald, griff Schidlausky zehn völlig gesunde Frauen zu Ver- suchsoperationen heraus. Zwei von ihnen, die Geschwister waren, wurden von einem anderen Arzt unter Assistenz von Schidlausky ope- riert, der sich nach der Operation weiter um sie kümmerte. Er ließ bei einer von ihnen an beiden Beinen Einschnitte vornehmen, der anderen wurde ein Stück Knochen entfernt und ebenfalls an jedem Bein ein Einschnitt gemacht. Dann infizierte man die Wunden künstlich mit Wundbrand. Schidlausky gab selber zu, daß er bei Operationen im Zusammen- hang mit der Erforschung des Wundbrandes mitgewirkt hatte. In einem dieser Fälle assistierte er Dr. Oberhauser und Dr. Rosenthal und überwachte die Ausführung der Narkose, Er gab ferner zu, daß mit seiner Kenntnis und Billigung Patienten, die schwer, aber nicht unheilbar krank waren, tödliche Spritzen erhielten und daß er an völlig gesunden jungen Frauen des Lagers Versuche mit Knochen- transplantationen vornahm, wobei kleine Knochenstücke aus dem Schienbein an eine andere Körperstelle desselben Patienten verpflanzt wurden. Viele der Opfer wurden für ihr ganzes Leben entstellt, wie es einige Bilder dieses Buches zeigen. Dieser Mordmedikus wurde von denen, die ihn in seinem Familien- kreis kannten, als ein Mensch beschrieben,„der nichts Böses denken, geschweige denn tun könnte“. Das paßt wirklich schlecht zu dem Schidlausky von Ravensbrück, der dort soviel Böses und nichts Gutes tat. 226 Mitten Die Rolle, die Percy Treite als zweiter Arzt des Lagers spieite, appell wurde bereits beschrieben. Treite war ein komplizierter Mensch. Er gend- war völlig rücksichtslos, wenn es ihm paßte, und viele Gefangene es die starben unmittelbar durch seine Hand. Da er jedoch anscheinend vor laß so einigen besonders unangenehmen Aufgaben zurückschreckte, ist es Hilfe nicht überraschend, daß einige der Menschen, für die er einmal Herr es sei über Leben und Tod war, nach ihrer Befreiung noch bereit waren, Arbeit etwas zu seinen Gunsten zu sagen. dlung Ein paar von ihnen erklärten, Treite habe, wenn man alle näheren päter Umstände in Betracht ziehe, das Bestmögliche für die Gefangenen getan. Einige baten um Gnade unter Zubilligung mildernder Um- BEN stände, andere forderten eine„gerechte Bestrafung nach den Me strengsten Maßstäben“. ee Einige gaben zwar zu, wenig von der ganzen Angelegenheit zu er wissen, vertraten jedoch den Standpunkt, es sei„ein bißchen schwer, ließ Deutsche nach den Maßstäben zivilisierter Nationen zu beurteilen“. 477 Eine prominente Dame äußerte sogar Zweifel an der Fairneß der RER Prozeßführung. Sein Anwalt, Dr. von Metzler, sagte dagegen in seiner er Schlußerklärung in seinem eigenen Namen und in dem aller anderen Anwälte: F Ich halte es als Sprecher der Verteidigung für meine Pflicht, unsere respektvollste Anerkennung für die faire und gerechte Art der Durch- führung dieses Prozesses auszudrücken. Es ist Ihnen zweifelsohne ! klar, Herr Vorsitzender, daß die Position der Verteidigung in einem Prozeß dieser Art, wenn die Gefühle der Öffentlichkeit hochbranden, ziemlich schwierig ist, aber gestatten Sie mir trotz allem zu sagen, daß die gerechte und faire Art, in der dieser Prozeß durchgeführt wurde, stets als ein schönes Beispiel der Gerechtigkeit und Fairneß in unserem Gedächtnis haftenbleiben wird. ERDE Auf irgendeine schwer erklärliche Art war Percy Treite, eine © , wie| Mischung von Raffinement und Unmenschlichkeit, moralisch vielleicht I in noch größerem Maße schuldig als irgendeiner seiner Kollegen, jien-| denn er war ein junger Mann aus gutem Hause mit guter Bildung, ıken, kein gemeiner brutaler Schurke wie Binder, kein ausgebildeter SS- dem L Scherge wie Schwartzhuber, keine sadistische Schlampe wie die Binz, zutes| und wenn er sündigte, so sündigte er wider das Licht. 15° R 997 Ein anderer Lagerarzt, Rolf Rosenthal, brachte für den Arztposten in einem Konzentrationslager gute Voraussetzungen mit, denn er trat bereits 1928 der Hitlerjugend und 1929 der Nazipartei bei. 1932 war er sogar Mitglied der SA, Hitlers Schlägertruppe, die damals noch eine illegale Organisation war. Nach Ravensbrück wurde er zehn Jahre später beordert. Diese widerliche Kreatur hatte während des Krieges im eigenen Land selber Schwierigkeiten. Ein SS-Gericht verurteilte Rosenthal zu acht Jahren Gefängnis, weil er unerlaubte Beziehungen zu einer weiblichen Gefangenen unterhalten und mehrere Abtreibungen an ihr vorgenommen hatte. Den Aussagen vieler Gefangenen zufolge übertraf Rosenthal alle anderen Ärzte an Brutalität gegenüber den Kranken. Bei einem Krankenappell waren einige der Patienten so schwach, daß sie sich an die Wand lehnen mußten. Rosenthal gab ihnen Fußtritte, schlug sie und schickte sie ohne Untersuchung fort. Eine Patientin meldete sich mit sehr hohem Fieber unter Typhus- verdacht krank. Rosenthal untersuchte sie nicht ein einziges Mal. Seine Diagnose lautete:„Raus!“ Er war dabei, als Schidlausky eine große Anzahl gesunder junger Frauen für Experimente aussuchte, bei denen er assistierte. Im Juli 1942 griffen sie auf diese Weise 75 Frauen heraus; acht von ihnen starben an den Operationen. Es liegen umfangreiche Beweise dafür vor, daß dieser Arzt nicht die geringste Achtung vor der Heiligkeit des menschlichen Lebens hatte. Er gab zu, kranken Gefangenen eine tödliche Dosis Morphium gegeben zu haben; das war leichter, als der Versuch, sie zu heilen. Er nannte das:„Schwerkranken Menschen durch Morphiurmspritzen die Möglichkeit zum Sterben geben.“ Er gab zu, Patienten„zur Aufrechterhaltung der Disziplin und als warnendes Beispiel“ ge- schlagen zu haben; er gab zu, bei Versuchen mit Knochentransplan- tationen und bei Versuchsoperationen an widerstrebenden Ge- fangenen zur Entwicklung eines wirksamen Medikamentes gegen Wundbrand assistiert zu haben, Im September 1942 assistierte er bei einer Operation, die Frau Dr. Oberhauser an einer jungen Polin namens Zofia Sokulska 228 vornahm. Die Oberhauser wurde von einem amerikanischen Militär- gericht in Nürnberg zusammen mit einer Anzahl anderer deutscher Angehöriger ihres Berufes abgeurteilt, weil sie an Menschen ohne deren Zustimmung wie an Versuchskaninchen Operationen vorge- nommen hatte. Eines Tages im September 1942 wurde Zofia Sokulska aufgefordert, sich im Revier zu melden. Sie mußte sich ausziehen, und nach einer Untersuchung erklärte man ihr, sie würde sich einer Operation unter- ziehen müssen. Zu dieser Zeit war sie bei guter Gesundheit. Als sie aus der Narkose erwachte, stellte sie fest, daß ihr linkes Bein vom Oberschenkel bis zum Fuß in Gips lag. Bei der Operation waren Frau Dr. Oberhauser, Dr. Schidlausky und Dr. Rosenthal sowie einige SS-Schwestern anwesend. Frau Sokulska beschrieb die Nachbehandlung mit folgenden Worten: Nach elf Tagen wurde der Gipsverband in Gegenwart derselben drei Ärzte entfernt, und ich wurde während der nächsten drei Wochen im Hospital mit dem Herstellen von Verbänden beschäftigt... Am 2. Dezember sagte man mir, man wolle mich ein zweites Mal operieren. Ich protestierte, aber vergeblich. Die alte Stelle wurde wie- der geöffnet, und ich blieb für weitere zwei Wochen im Hospital. In dieser Zeit erhielt ich keine ärztliche Behandlung, und man erneuerte nicht einmal meine Verbände. Im Frühjahr des folgenden Jahres drohte Frau Sokulska eine weitere Operation, zu der es dann aber doch nicht kam. In diesem Zeitraum wurden noch 73 andere polnische Frauen zu Versuchszwecken operiert. Keine von ihnen hatte ihre Zustimmung dazu gegeben. Fünf von ihnen starben an den Operationen, und fast alle wurden schwer entstellt. Im März 1943 versuchte man ein drittes Mal, Frau Sokulska zu operieren. Sie erfuhr jedoch rechtzeitig davon, flüchtete aus dem Revier und versteckte sich in einem der Blocks. Aus irgendwelchen Gründen wurde sie keiner weiteren Operation unterzogen, sondern statt dessen in den Strafblock geschickt. Hier geriet sie unter die zärtliche Obhut von Margarete Mewes, einem kleinen Biest von Frau, 229 die sich für das eigene ziemlich unglückliche Leben, das sie bis zu ihrer Ankunft in Ravensbrück geführt hatte, dadurch zu trösten versuchte, daß sie ihren Gefangenen das Leben möglichst sauer machte. Mehr als vier Jahre lang hatte Margarete Mewes die Verant- wortung für den Strafblock, in den die Gefangenen unter den faden- scheinigsten Vorwänden gebracht und wo sie systematisch mißhandelt wurden. Man kann daher annehmen, daß die Mewes sich während’ dieser Zeit das Vertrauen ihrer Vorgesetzten bewahrte, und es ist kaum zu bezweifeln, daß sie es verdiente. Im„Bunker“, wie der Strafblock genannt wurde, herrschten schreckliche Zustände. Die Ge- fangenen wurden lange Zeit in winzigen, dunklen, feuchten Zellen eingesperrt. Auch Frau Odette Sansom blieb viele Wochen lang im Bunker eingesperrt. Sie war im Juli 1944 in Ravensbrück eingetroffen, und nach dem üblichen Empfang im Badehaus, wo sie die Nacht zu- bringen mußte, stellte man sie am nächsten Morgen dem Komman- danten vor. Sie war in Ravensbrück als Mrs. Churchill angekommen, und das war nicht uninteressant für Fritz Suhren, der sie fragte, ob sie eine Nichte des britischen Premierministers sei. Frau Sansom gewann den Eindruck, daß der Kommandant vom RSHA den Befehl erhalten hatte, sie besonders schlecht zu behandeln, aber nicht gerade begeistert über diese Instruktion war und sie lieber als Geisel halten wollte. Die Umstände, unter denen sie das Lager schließlich wieder verließ, bestätigen voll und ganz ihren Eindruck. Zunächst wurde sie indessen nach ihrer Unterhaltung mit dem Kommandanten in den Bunker geschickt. Dort brachte sie fast drei- einhalb Monate in einer kleinen zehn mal sechs Fuß großen Zelle zu. Als Tagesverpflegung bekam sie morgens Kaffee-Ersatz und ein kleines Stück Brot, um elf Uhr ein wenig kalte Suppe und um 15 Uhr abermals Kaffee-Ersatz oder Tee. Nach Ablauf von fünf Wochen bekam Frau Sansom eine ganze Woche lang überhaupt keine Nahrung. Das war, wie die Mewes sagte, so angeordnet worden. Die anderen Gefangenen des Straf- blocks erfuhren eine ähnliche Behandlung. Im August schaltete man zur Strafe drei Tage lang mit voller Stärke die Zentralheizung ein. Das war keine ungewöhnliche Form 230 ichte, Tant- 1den- ndelt rend >s ist : der > Ge- ellen ıg im ofen, 1t zu- man- men, e, ob vom deln, ieber Lager uck, dem drei- e zu. ] ein m 15 Janze [ewes Straf- voller Form der Einschüchterung; sie wurde auch im Vernehmungszentrum der deutschen Luftwaffe in der Nähe von Frankfurt angewandt, um alliierte Flieger bei ihrem Verhör durch Beamte des deutschen Spionagedienstes zum Reden zu bringen. Das war der Strafblock, und das war sein oberster Kerkermeister. Wäre der Strafvollzug nicht so hart und die Mewes nicht so roh und grausam gewesen, hätten einige der Gefangenen es vielleicht zu schätzen gewußt, daß sie nach dem monatelangen Aufenthalt im Schmutz der überfüllten Unterkünfte einmal ganz für sich waren. Der letzte, aber nicht geringste in dieser Galerie von Schurken war der Dentist des Lagers, Hellinger. Auch er war ein altes Mitglied der SS, der er seit 1933 angehörte; 1944 beförderte man ihn zum Hauptsturmführer. Er kam im Früh- jahr 1943 nach Ravensbrück und blieb bis zum Schluß dort. Die Zahnbehandlung, die den Gefangenen zuteil wurde, war nicht der Rede wert und beanspruchte nur einen kleinen T&il von Hellingers Zeit. Er gehörte zur Lagerleitung und assistierte den anderen Offizieren des Lagerpersonals bei ihrem üblichen Dienst. Er war dabei, als eines Abends 50 Frauen gesetzwidrig und ohne vorheriges Gerichtsverfahren hingerichtet wurden, und unternahm keinen Ver- such, es zu verhindern. Seine wichtigste berufliche Aufgabe erfüllte er indessen als Liefe- rant des Reichsbankpräsidenten Walther Funk. Auf Grund einer Ver- einbarung zwischen Himmler und Funk übersandte die SS der Reichsbank die persönliche Habe, darunter Goldzähne und Gold- füllungen, der in den Konzentrationslagern vernichteten Opfer. Das Gold aus dem Gebiß der Leichen zu entfernen, war die per- sönliche Aufgabe des Lagerdentisten. In einer Erklärung, die er während seiner Untersuchungshaft vor der Prozeßeröffnung abgab, gestand er, diese finstere Aufgabe ausgeführt zu haben. War er selber verhindert, übertrug er sie einem seiner„Mitarbeiter“. Starben die Gefangenen eines„natürlichen Todes“, das heißt als Folge von Ver- nachlässigung, Hunger und Mißhandlung, erschien Hellinger unver- züglich mit gezückter Zange. Er war bei allen Hinrichtungen zugegen, und sobald der diensttuende Arzt den Tod festgestellt hatte, sah 231 Hellinger nach, ob Goldzähne oder-füllungen vorhanden waren, die er dann entfernte, ehe„unbefugte Entnahmen“ erfolgen konnten. In dieser Eigenschaft wohnte er auch der Hinrichtung von zwei jungen Engländerinnen bei, die nach ihrem Absprung über Frank- reich im Jahre 1944 gefangengenommen worden waren.” In seinem Prozeß wurde Hellinger eingehend über diese Vorfälle befragt. Er gab zu, daß er einmal eineinhalb Stunden mit Dr. Treite im Krematorium stand, während man Frauen„wie Tierkadaver“ her- einschleifte. Sie waren soeben durch Genickschuß getötet worden und bluteten noch. Er schilderte, wie er dann als qualifizierter Dentist „diese zerschmetterten Köpfe“ untersuchte, um nachzusehen, ob er kleine Mengen Gold aus ihrem Mund herausholen konnte. Er wies indessen den Gedanken zurück, daß er dadurch die Ehre seines Be- rufes preisgegeben und sich die Auffassungen der SS-Hierarchie der Konzentrationslager zu eigen gemacht hatte. Ja, er machte sogar geltend, es sei kein strafbares Vergehen, unter solchen Umständen Goldfüllungen zu entfernen,„wenn das Gefühl der Ehrfurcht dadurch auch verletzt wurde“, und es gebe historische Präzedenzfälle für diese Praxis. Ein solches Argument ist jedoch für kultivierte Völker nicht einleuchtend, und in der ganzen zivilisierten Welt gilt es seit langem als kriminelles Vergehen, die Toten zu berauben. Das war die Hölle, die sich Ravensbrück nannte— L’Enfer des Femmes-, und das waren die Männer und Frauen, die sie verwalteten. Die Konzentrationslager waren das letzte Glied in der Kette des A) Terrors, mit der Nazideutschland das besetzte Europa von 1940 bis ii 1945 fesselte. Alle Wege des Elends führten ins Konzentrationslager und in den Tod- das galt für den Juden, den sowjetischen Kriegsgefangenen, All den Partisanen, den nicht mehr arbeitsfähigen Sklaven, den Ange- ih hörigen eines alliierten Stoßtruppkommandos, den Nacht-und-Nebel- IM Gefangenen und all die zahllosen unschuldigen Männer und Frauen, |* Beide waren als Angehörige des Women’s Transport Service durch den SOE als } Funker über Frankreich abgesetzt worden. Sie wurden von den Deutschen verhaftet, und nachdem sie von der Gestapo verhört und gefoltert worden waren, kamen sie nach Ravensbrück, wo sie schließlich auf die übliche Art, d, h. durch Genickschuß hin- gerichtet wurden. ii 232 Das Warschauer Getto: Der Führer der„Großaktion“, Generalmajor Stroop Die Menschen werden aus den Bunkern herausgeholt 40 bis in den genen, Ange- Nebel- rauen, soE als erhaftet, men sie ‚uß hin- Vor der Durchsuchung der Opfer S S S NS Z I ES N S g S g S 192) g S ü -S S 3 Q S Ba S S "S En = die von der Gestapo aus ihren Wohnungen gezerrt wurden, weil sie sich weigerten, mit dem Aggressor zusammenzuarbeiten, oder in irgendeiner Form den als Herrenrasse auftretenden Eroberern Widerstand leisteten. Tausende von ihnen landeten schließlich in Belsen, Buchenwald, Dachau, Mauthausen oder Ravensbrück, wo sie starben oder nach Jahren- oft an Körper und Geist gebrochen— befreit wurden. KAPITELVII DIE„ENDLÖSUNG DER JUDENFRAGE*“ Hans Frank, der während der Besetzung Polens durch Nazideutsch- land das Amt des„Generalgouverneurs“ versah, wurde im Prozeß gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg im Jahre 1946 in eigener Sache als Zeuge vernommen. „Wir haben den Kampf gegen das Judentum jahrelang geführt“, sagte er,„und wir haben uns in Äußerungen ergangen..., die furcht- bar sind... Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld von Deutschland nicht wegnehmen.“ In den Ländern, die von den Nazis in der Zeit von 1939 bis 1945 überfallen und besetzt wurden, nahm die Judenverfolgung tatsächlich unglaubliche Ausmaße an, doch für jeden, der die Machtergreifung der Nazis im Jahre 1983 verfolgt und sich mit ihrem Parteiprogramm befaßt hatte, konnte das keine Überraschung sein. Punkt 4 dieses Programms besagte: Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfes- sion. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein. Dieses Glanzstück nazistischer Logik wurde überall in Deutschland propagiert, sobald Hitler an die Macht gekommen war. Die Juden sollten als Ausländer gelten und keine staatsbürgerlichen Rechte 16 R287 933 genießen. Das war eins der Mittel, mit denen die Nazis ihre Herren- rassenpolitik verwirklichten. Die erste organisierte Aktion war der Boykott jüdischer Unter- nehmen im April 1933; dann folgte eine Reihe von Gesetzen, durch die die Juden tatsächlich aus allen Gebieten des öffentlichen Lebens, aus dem Staatsdienst, den freien Berufen, dem Erziehungswesen und den Streitkräften entfernt wurden. In der vordersten Linie der antisemitischen Hetzer stand Julius Streicher, der„Judenfeind Nummer eins“, wie er sich selbst nannte. Seine Aufgabe war es, die antisemitischen Tendenzen, die sich nach dem ersten Weltkrieg in Deutschland stärker entwickelt hatten, zu brennendem Haß anzufachen und die Deutschen aufzuwiegeln, die Juden als Rasse zu verfolgen und zu vernichten. Wenn man die ver- fügbaren Statistiken zu Rate zieht, kann man Streicher mit Recht nachsagen, daß er Beihilfe zu fünf Millionen Morden geleistet hat. Er war der richtige Mann für seinen Posten, hatte er doch schon vor 1922, als die erste Nummer seiner antisemitischen Wochenzeitung „Der Stürmer“ erschien, gegen die Juden gehetzt. 1933 gründete er die„Fränkische Tageszeitung“, ein Blatt mit’gleicher Tendenz. Da- mals sagte er:„Wir wissen, daß Deutschland frei sein wird, wenn der Jude aus dem Leben des deutschen Volkes ausgeschaltet worden ist.“ Wie weit Streicher bei dieser Propaganda ging, muß man gesehen haben, um es glauben zu können. Hier einige Kostproben. „Das auserwählte Volk der Verbrecher“ hieß ein Artikel im „Stürmer“: Das Geschichtsbuch der Juden, das man als„Heilige Schrift“ zu bezeichnen sich angewöhnt hat, mutet wie ein einziger schauerlich- schauriger Kriminalroman an, neben dem die Schundromane des eng- lischen Juden Edgar Wallace vor Neid erblassen müssen. Von Mord und Blutschande, Betrug, Diebstahl und Sittlichkeitsverbrechen wim- melt es in diesem Buch geradezu. Im Juni 1937, als das Luftschiff„Hindenburg“ in Brand geriet, ver- öffentlichte Streicher ein Foto des brennenden Rumpfes mit folgen- dem Text: 234 erten- Unter- durch ebens, n und Julius annte, ı nach en, ZU n, die ie ver- Recht at, schon :itung ete er 2. Da- nn der n ist.“ sehen el im ft" zu ‚erlich- Ss eNg- Mord | wil- t, ver- olgen- Das erste Funkbild aus USA zeigt uns ganz deutlich, daß hinter der Explosion unseres LZ„Hindenburg“ der Jude steht. Die Natur hat hier den Teufel in Menschengestalt klar und absolut korrekt ge- zeichnet.* Man propagierte auch den phantastischsten Unsinn von der so- genannten„Rassenschande“. Für den Wissenden steht ewig fest: „Artfremdes Eiweiß“ ist der Same eines Mannes von anderer Rasse. Der männliche Same wird bei der Begattung ganz oder teilweise von dem weiblichen Mutterboden aufgesaugt und geht so in das Blut über. Ein einziger Beischlaf eines Juden bei einer arischen Frau genügt, um deren Blut für immer zu vergiften. Sie hat mit dem„artfremden Eiweiß“ auch die fremde Seele in sich aufgenommen. Sie kann nie mehr, auch wenn sie einen arischen Mann heiratet, rein arische Kinder bekommen, sondern nur Bastarde... Wir wissen nun, warum der Jude mit allen Mitteln der Verführungs- kunst darauf ausgeht, deutsche Mädchen möglichst frühzeitig zu schänden, warum der jüdische Arzt seine Patientinnen in der Narkose vergewaltigt... Es ist kaum zu glauben, daß diese Ausführungen in einer populär- medizinischen Zeitschrift, der„Deutschen Volksgesundheit“, er- schienen, es sei denn, man weiß, daß Streicher der Herausgeber war. Zur gleichen Zeit brachte der„Stürmer“ ein Bild, auf dem der Oberkörper eines Mädchens zu sehen war, der von den Armen eines Mannes umfaßt wurde; der Mann hatte seine Hände um den Nacken des Mädchens gelegt, und sein Gesicht, das im Hintergrund als Schatten sichtbar war, trug deutlich jüdische Züge. Der Text dazu lautete:„Entmannung der Rassenschänder! Nur harte Strafen schützen unsere Frauen vor weiterem Zugrift ekler Judenklauen.“ Selbst die Jugend wurde mit diesen gefährlichen Lehren gefüttert. Hier einige Auszüge aus einer kurzen Geschichte, die in einem Kinder- buch unter dem Titel„Giftige Finger“ erschien: Inge sitzt im Wartezimmer des Judenarztes. Sie muß lange warten. Sie blättert in den Zeitschriften, die auf dem Tisch liegen. Aber sie ist * Dieser„Jude“ war eine Rauchwolke, die man auf dem Foto so retuschiert hatte, daß sie dem Gesicht eines Juden glich. 16 R 235 viel zu unruhig, als daß sie nur einige Sätze lesen könnte. Immer wieder muß sie an das Gespräch mit der Mutter denken. Und immer wieder kommen ihr die Warnungen ihrer BDM-Führerin in den Sinn: „Ein Deutscher darf nicht zum Judenarzt gehen! Und ein deutsches Mädel erst recht nicht! So manches Mädel, das beim Judenarzt Hei- lung suchte, fand dort Siechtum und Schande!“... Inge wartet nun schon eine Stunde lang. Wieder greift sie nach den Zeitschriften und versucht zu lesen. Da öffnet sich die Türe. Inge blickt auf. Der Jude erscheint. Ein Schrei dringt aus Inges Mund. Vor Schreck läßt sie die Zeitung fallen. Entsetzt fährt sie in die Höhe. Ihre Augen starren in das Gesicht des Judenarztes. Und dieses Gesicht ist das Gesicht des Teufels. Mitten in diesem Teufelsgesicht sitzt eine riesige, verbogene Nase. Hinter den Brillengläsern funkeln zwei Ver- brecheraugen. Und um die wulstigen Lippen spielt ein Grinsen. Ein Grinsen, das sagen will:„Nun hab ich dich endlich, kleines deutsches Mädchen!“ Und dann geht der Jude auf sie zu. Seine fleischigen Finger greifen nach ihr. Nun aber hat sich Inge gefaßt. Noch ehe der Jude zupacken kann, schlägt sie mit ihrer Hand in das fette Gesicht des Judenarztes. Dann ein Sprung zur Türe. Atemlos rennt Inge die Treppe hinunter. Atemlos stürzt sie aus dem Judenhaus. Giftige Finger? Giftiger Blödsinn! Man kann in der Tat kaum glauben, daß es jemanden gab, der solche Absurditäten auch nur las— aber sie wurden gelesen, und das Gift verbreitete sich, wie be- absichtigt, über das ganze Volk, bis es willens und bereit war, seine Führer bei der Politik der Massenvernichtung, auf die sie Kurs ge- nommen hatten, zu unterstützen. 1938 waren Pogrome zu einer alltäglichen Erscheinung geworden, Synagogen wurden niedergebrannt, jüdische Geschäfte geplündert. Man verhängte kollektive Geldstrafen, der Staat beschlagnahmte jüdische Guthaben, und selbst die Bewegungsfreiheit der Juden wurde Vorschriften unterworfen. Man richtete wieder Gettos ein, und schließlich zwang man die, Juden, auf ihrer Kleidung den gelben Stern zu tragen. Wenige Monate vor Ausbruch des Krieges gab das deutsche Aus- wärtige Amt folgendes Rundschreiben heraus, das allen, außer denen, die nicht sehen wollten, deutlich den künftigen Gang der Ereignisse aufzeigte: 236 Es ist wohl kein Zufall, daß das Schidksalsjahr 1938 zugleich mit der Verwirklichung des großdeutschen Gedankens die Judenfrage ihrer Lösung nahegebracht hat,... das Vordringen jüdischen Einflusses und die zersetzende jüdische Geisteshaltung und Politik, Wirtschaft und Kul- tur hatten die Kraft und den Willen des deutschen Volkes zum Wieder- aufstieg gelähmt. Die Heilung dieser Krankheit des Volkskörpers war daher wohl eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Kraftanstrengung, die im Jahre 1938 gegen den Willen einer Welt den Zusammenschluß des Großdeutschen Reiches erzwang. Die Judenverfolgungen in den von Deutschland überfallenen Ländern übertrafen bei weitem alles bisher Dagewesene, denn der Plan der Nazis für die Ausrottung der Juden blieb nicht auf das Reichsgebiet beschränkt. Seine einzige Begrenzung war die Grenze des Möglichen, und als die Woge der deutschen Eroberung über ein Land nach dem anderen hinwegrollte, wurden immer mehr Juden von ihren grausamen Fluten erfaßt. Die Verfolgung und Ermordung der Juden in den eroberten Ge- bieten Europas bedeutete eine klare Verletzung des Artikels 46 der Haager Konvention vom Jahre 1907, zu deren Signatarmächten Deutschland gehörte:„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Über- zeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.“ Sobald die Deutschen ein fremdes Land ganz oder zu einem großen Teil besetzt hatten, unternahmen sie unverzüglich Schritte, um auch dort die Vorschriften und Beschränkungen einzuführen, denen die Juden in Deutschland unterworfen waren. Im Januar 1941 war in Polen, Frankreich und Holland bereits durch entsprechende Erlasse die Registrierung der Juden eingeführt worden. Der nächste Schritt bestand darin, alle Juden abzusondern. Rosenbergs Vorschläge zur Behandlung der Judenfrage in den sogenannten Ostgebieten gingen dahin, den Juden alle Freiheiten zu nehmen, sie in Gettos unter- zubringen und nach Geschlechtern zu trennen. Außerdem wurde alles getan, um jede weitere Vermischung der Juden mit anderen Völkern zu verhindern. 237 Das amtliche Organ der SS,„Das schwarze Korps“, schrieb 1940: „Sowie für Deutschland selbst die Judenfrage erst gelöst ist, sobald der letzte Jude ausgetrieben wurde, so mag auch das übrige Europa wissen, daß der deutsche Friede, der seiner harrt, ein Friede ohne Juden sein muß.“ Diese Frage gestattete keinen Aufschub, und sie wurde auch von allen Gauleitern als äußerst vordringlich betrachtet. Hans Frank, der Generalgouverneur von Polen, entschuldigte sich allen Ernstes mit folgender Tagebucheintragung dafür, daß es nicht schnell genug ging:„Freilich, in einem Jahr konnte ich weder sämtliche Läuse noch sämtliche Juden beseitigen. Aber im Laufe der Zeit... wird sich das schon erreichen lassen.“ Eines der größten Gettos,;in-dem 400 000 Juden wohnten, befand sich in Warschau. Einen Anhaltspunkt für die Bedingungen, unter denen diese Juden lebten, bietet die Tatsache, daß sich jeweils min- destens sechs Menschen in einen Raum teilten. Im April 1943 wurde mit der Vernichtung dieses Gettos begonnen, und am 16. Mai konnte der Generalmajor der Waffen-SS, Stroop, seinen Vorgesetzten melden, daß es kein Warschauer Getto mehr gab. Auf der Titelseite seines Berichtes über diese„Großaktion“ standen in dekorativer gotischer Schrift die Worte:„Das Juden-Getto in Warschau existiert nicht mehr.“ Stroops Bericht war ein mustergültiges Exemplar der Buchbinder- kunst. Er war kunstvoll in Leder gebunden und auf feinstem Papier geschrieben. Aber war das Thema— Vernichtung von vielen Tausend wehrlosen jüdischen Männern, Frauen und Kindern und Zerstörung ihrer Wohnstätten— nicht auch einer solchen Luxusausstattung würdig? Auf etwa 75 Seiten war in dem Bericht der tägliche Verlauf der Aktion festgehalten. Hier einige Auszüge: Der von den Juden... geleistete Widerstand konnte nur durch energischen unermüdlichen Tag-und-Nacht-Einsatz der Stoßtrupps ge- brochen werden... Ich entschloß mich deshalb, nunmehr die totale Vernichtung des jüdischen Wohnbezirks durch Abbrennen... vorzu- nehmen... Fast immer kamen dann die Juden aus ihren Verstecken heraus. Es war nicht selten, daß sich die Juden in den brennenden 238 Häusern solange aufhielten, bis sie es wegen der Hitze... vorzogen, aus den Stockwerken herauszuspringen... Mit gebrochenen Gliedern versuchten sie dann, über die Straße in Häuserblocks zu kriechen, die noch nicht in Flammen standen... Auch der Aufenthalt in den Ka- mälen war schon nach den ersten acht Tagen kein angenehmer mehr. Mutig kletterten dann die Männer der Waffen-SS oder Pioniere der Wehrmacht in die Schächte hinein, um die Juden herauszuholen. Immer mußten Nebelkerzen in Anwendung gebracht werden, um die Juden herauszutreiben. Zahllose Juden wurden in Kanälen und Bunkern durch Sprengungen erledigt. Je länger der Widerstand andauerte, desto härter wurden die Männer der Waffen-SS, der Polizei und der Wehrmacht, die auch hier in treuer Waffenbrüderschaft unermüdlich an die Erfüllung ihrer Auf- gabe herangingen und stets beispielhaft und vorbildlich ihren Mann standen... Nur durch den ununterbrochenen und unermüdlichen Ein- satz sämtlicher Kräfte ist es uns gelungen, insgesamt 56.065 Juden zu erfassen und nachweislich zu vernichten. Dieser Zahl hinzuzusetzen sind noch die Juden, die durch Sprengungen, Brände usw. ums Leben gekommen sind, aber nicht zahlenmäßig erfaßt werden konnten. Auf Seite 45 faßte Stroop die Ergebnisse des Unternehmens wie folgt zusammen:„Von den 56.065 Erfaßten wurden etwa 7000 in dem ehemaligen jüdischen Wohnbezirk bei Großoperationen ver- nichtet; 6929 Juden wurden durch Abtransport nach T. II* vernichtet. Die Gesamtsumme der vernichteten Juden beträgt daher 13 929. Schätzungsweise 6000 Juden wurden durch Sprengungen vernichtet oder kamen in den Flammen um.“ SS-Brigadeführer Generalmajor Stroop scheint mit dem Ergebnis seiner„Großaktion“ recht zufrieden gewesen zu sein, und als bleibendes Andenken an die Tapferkeit, die er bei dieser Gelegenheit zeigte, klebte er einige Schnappschüsse von der großen„Schlacht“ in Warschau in sein Fotoalbum ein, um sie seinen Verwandten und Freunden zu zeigen und nach dem jährlichen Festessen des„Stahl- helm“ am Tisch herumzureichen. Man fand die Aufnahmen bei ihm, als er von der amerikanischen Militärpolizei verhaftet wurde.”® * Vernichtungslager Treblinka II. ** Einige von ihnen sind in diesem Buch wiedergegeben. 239 In den baltischen Ländern wurde eine andere Methode angewandt, um sich der Juden zu entledigen: man brachte sie dort nicht erst in Gettos, ehe man sie vernichtete, Ein Dokument, das nach dem Krieg in Himmlers Privatakten gefunden wurde, enthält einen Bericht der „Einsatzgruppe A“, von der 1941 in Litauen und Lettland mehr als 130 000 Juden ermordet wurden. Die Deutschen veranlaßten einen Bandenführer, eine Reihe von Pogromen anzuzetteln, ohne daß sie dabei selber nach außen hin als Urheber in Erscheinung traten. Bei dem ersten Pogrom wurden in einer Nacht über 1500 Juden getötet, mehrere Synagogen vernichtet und viele Häuser niedergebrannt; in den nächsten beiden Nächten wurden weitere 2300 Juden er- mordet. Zuweilen, aber nicht oft und jedenfalls nicht oft genug, billigten höhere Stellen die von ihren Untergebenen angewandten Methoden nicht. Derartige Skrupel könnten überraschen, wäre es nicht eine Tatsache, daß die Kritik im allgemeinen aus Zweckmäfßigkeits- erwägungen und nicht aus Gründen der Humanität geübt wurde. Die folgenden Ausführungen sind einem Brief an den„Reichs- minister für die besetzten Ostgebiete“ entnommen: Daß die Juden sonderbehandelt werden, bedarf keiner weiteren Erörterung. Daß dabei aber Dinge vorgehen, wie sie in dem Bericht des Generalkommissars vom 1. Juni 1943 vorgetragen werden, er- scheint kaum glaubhaft... Man stelle sich nur einmal vor, solche Vorkommnisse würden auf der Gegenseite bekannt und dort aus- geschlachtet!... Männer, Frauen und Kinder in Scheunen zu sperren und diese anzuzünden scheint mir selbst dann keine geeignete Me- thode der Bandenbekämpfung, wenn man die Bevölkerung ausrotten will. Diese Methode ist der deutschen Sache nicht würdig und tut unserm Ansehen stärksten Abbruch, Man wird sich erinnern, daß kein Protest laut wurde, als ungefähr ein Jahr später die SS-Panzerdivision„Das Reich“ in Oradour-sur- Gläne die männlichen Einwohner in Scheunen und die Frauen und Kinder in der Kirche einsperrte und alle verbrannte. Und man sollte auch nicht vergessen, daß dieselbe„deutsche Sache“ unter anderem auch die„Endlösung der Judenfrage“ in sich einschloß. 240 eiteren Bericht en, EI- solche rt aus- perren 'e Me- srotten nd tut gefähr ur-Sul- n und ‚ sollte ‚derem Vom September 1941 bis zum Februar 1943 betrieb die Einsatz- gruppe D, die aus SS-, SD-, Gestapo- und anderen Polizeieinheiten bestand und den von Manstein befehligten Truppen in der Sowjet- union zugeteilt war, die Massenvernichtung von vielen Tausend Juden, die erschossen, gehängt, vergast oder ertränkt wurden. Die Einheiten, aus denen sich diese Einsatzgruppe zusammensetzte, standen unter dem Befehl von Otto Ohlendorf. Dieser junge Mann, der 1941 erst 33 Jahre alt war, trat mit 18 Jahren in die SA und ein Jahr später in den SD ein. Einige Monate vor dem Einfall in die Sowjetunion wurden Vor- kehrungen für den gesonderten Einsatz von Sipo-Einheiten im Kampfgebiet getroffen. Sie trugen die Bezeichnung Einsatzgruppen und waren in Einsatzkommandos unterteilt. Die Vereinbarung hier- über wurde zwischen dem OKH und dem OKW einerseits und dem RSHA andererseits getroffen. Es war vorgesehen, jeder Armeegruppe und jeder Armee einen Vertreter des Chefs der Sipo und des SD zuzuteilen, der bewegliche Einheiten der Sipo und des SD zu seiner Verfügung haben sollte. Diese Vereinbarung schuf eine neue Situation, denn bis dahin hatten die einzelnen Armeen auf eigene Verantwortung und mit eigenen Reserven die Aufgaben ausgeführt, die künftig allein der Sipo oblagen. Von nun an sollte mit den einzelnen Armeegruppen die ihnen zuge- teilte Einsatzgruppe marschieren. Das Einsatzgebiet der Einsatz- gruppe deckte sich daher mit dem der Armeegruppe. Der Vertreter der Sipo und des SD bei der Armeegruppe war berechtigt, den Ein- heiten Weisungen für ihren Einsatz zu geben, doch konnte auch die Armeegruppe Befehle erlassen, wenn die Kampfsituation es erfor- derte. Man bildete vier Einsatzgruppen; Ohlendorfs Einsatzgruppe D wurde unmittelbar der Elften Armee zugeteilt, die unter dem Kom- mando von Mansteins stand und in der Ukraine operierte. Sie er- hielt den Befehl, in ihrem Einsatzgebiet die Juden zu„liquidieren“. Himmler persönlich bestätigte den Auftrag, als er die Einsatzgruppe im September 1941 in Nikolajew besuchte. Er rief die Führer und Mannschaften der Einsatzkommandos zusammen und erklärte ihnen, sie trügen keine persönliche Verantwortung für die Ausführung dieses 241 Befehls, der von Hitler komme. Der Kommandierende General war über die Existenz des Befehls und über seine Ausführung informiert, denn von der Eiften Armee wurde angeordnet, daß keine Liqui- dierung in weniger als 200 Kilometer Entfernung vom Hauptquartier stattfinden sollte. Außerdem ersuchte das Armeekommando Ohlendorf, sich wegen drohender Hungersnot und akutem Wohnungsmangels mit deu Liquidierungen in Simferopol, wo 10.000 Juden bei einer Massen- hinrichtung getötet wurden, zu beeilen. Die folgende Schilderung einer Massenhinrichtung stammt von Ohlendorf selber, der bei vielen Aktionen persönlich zugegen war." Das örtliche Einsatzkommando versuchte, alle Juden seines Be- reichs durch Registrierung zu erfassen, Die Registrierung wurde von den Juden selber vorgenommen, denen man erklärte, es handle sich um ihre Umsiedlung. Nach der Registrierung wurden sie von Sammelpunkten aus zur Hinrichtungsstätte gebracht, die gewöhnlich ein Panzerabwehrgraben war, Die Erschießung erfolgte auf militärische Weise durch Pelotons. Auf Ohlendorfs Anregung wurden jeweils immer nur so viele Juden zur Hinrichtungsstätte gebracht, wie man mit einemmal töten konnte. Auf diese Weise wollte man die Zeit zwischen dem Augenblick, da die Opfer von ihrem Schicksal erfuhren, bis zu ihrer tatsächlichen Hinrichtung soweit wie möglich verkürzen, Die Opfer wurden stehend oder kniend am Rand des Grabens er- schossen, in den sie dann hinabfielen. Ehe ihre Leichen schließlich beerdigt wurden, hatten sich die Kommandeure der Pelotons befehls- gemäß zu vergewissern, ob alle tot waren; jeden, der noch lebte, mußten sie eigenhändig töten. Alle Wertgegenstände wurden den Opfern bereits abgenommen, wenn man sie zusammentrieb. In der Regel erhielt sie das Finanz- ministerium; gelegentlich wurden Ausnahmen gemacht. Bis zum Frühjahr 1942 wurden alle Vernichtungsaktionen gegen die Juden der Ukraine auf diese Weise durchgeführt. Dann kam der Befehl, Frauen und Kinder künftig nicht mehr zu erschießen, sondern in Gaswagen umzubringen. Bis dahin waren sie auf dieselbe Weise 242 gegen m.der ndern Weise wie die Männer, das heißt durch Erschießen, getötet worden. Die Gaswagen, ein neues Mordinstrument, waren so konstruiert, daß man ihnen ihre wahre Bestimmung von außen nicht ansah. Sie sahen wie gewöhnliche Fahrzeuge aus, waren jedoch so gebaut, daß beim An- lassen eines Motors Gas in den Innenraum einströmte und in 10 bis 15 Minuten den Tod der Insassen verursachte. Der geniale Erfinder war ein Dr. Becker, der den Rang eines SS-Untersturmführers be- kleidete und für den Fahrzeugpark der Einsatzgruppe Ohlendorfs verantwortlich war. Die Nazis waren Experten im Gebrauch euphemistischer Um- schreibungen, und wenn es sich ums Töten handelte, nannten sie die Dinge niemals bei ihrem richtigen Namen. Sonderbehandlung, Ver- nichtung, Liquidierung, Beseitigung, Umsiedlung und Endlösung waren Synonyme für Mord, und es wäre nicht uninteressant, zu über- legen, unter welch harmloser Bezeichnung diese Wagen wohl im Inventarverzeichnis der SS geführt wurden. Eine ausführliche Beschreibung der Gaswagen und ihres Mechanis- mus findet sich in einem streng geheimen Dokument, das der Erfinder an den SS-Obersturmbannführer Rauff, einen höheren SS-Stabs- offizier im RSHA, sandte. Becker berichtete, daß die Erprobung beider Wagentypen der „Serie I“ und der„Serie II“ abgeschlossen sei und daß man einige Verbesserungen und Veränderungen vorgenommen habe. Die Wagen der Serie I könnten fast bei jeder Witterung eingesetzt werden, während die der Serie II schon beim geringsten Regen unbrauchbar würden und nur bei völlig trockenem Wetter in Frage kämen. Es sei zu erwägen, ob die Wagen nicht nur stationär am Hinrichtungsplatz verwendet werden sollten. Es hätten sich nämlich viele Schwierig- keiten ergeben. Vor allem müßten die Wagen erst zum Ort der Hinrichtung ge- fahren werden, der gewöhnlich Dutzende Kilometer von der Land- straße entfernt und bei feuchtem Wetter unzugänglich sei. Bringe man die Opfer jedoch zu Fuß dorthin, würden sie sofort Verdacht schöpfen und unruhig werden. Das sei„nicht wünschenswert“. Die einzige empfehlenswerte Lösung bestehe nach seiner Auf- fassung darin, die Menschen auf Fahrzeuge zu„verladen“(er schrieb 243 so, als handle es sich um Frachtgut) und bis an die betreffende Stelle zu fahren. Becker gab Anweisung, die Wagen der Einsatzgruppe D als Wohn- wagen zu tarnen und zu diesem Zweck bei den kleinen Typen auf jeder Seite ein Paar Fensterläden und bei den größeren je zwei an- zubringen. Sie wurden indessen so gut bekannt, daß sie sehr bald nicht nur bei der Truppe, sondern auch bei der Zivilbevölkerung „Todeswagen“ hießen, und nach Beckers Meinung war es auch durch Tarnung nicht möglich, ihren Verwendungszweck geheimzuhalten. Das unwegsame Gelände und die schlechten Straßen, über die die Wagen fahren mußten, brachten sie bald zum Rattern, und dadurch lockerten sich die Abdichtungen und Nietstellen. Das bedeutete natürlich, daß die undichten Stellen Gas durchließen und die Wagen häufig in den Werkstätten der Einheit überprüft werden mußten. Die Fahrer und das technische Bedienungspersonal erhielten den Be- fehl, sich während des Vergasungsprozesses von den Wagen fern- zuhalten, um den schädlichen Auswirkungen der ausströmenden Dünste zu entgehen. In Beckers Bericht hieß es weiter: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Verschiedene Kommandos lassen nach der Vergasung durch die eigenen Leute ausladen. Die Kommandeure der betreffenden S. K. habe ich darauf aufmerksam gemacht, welch ungeheure seelische und gesundheitliche Schäden diese Arbeit für die Männer, wenn auch nicht sofort, so doch später haben kann... Trotzdem will man von dieser Anordnung nicht abgehen, weil man befürchtet, daß die für die Arbeit herangezogenen Häftlinge einen günstigen Augenblick zur Flucht benutzen könnten... Die Vergasung wird durchweg nicht richtig vorgenommen. Um die Aktion möglichst schnell zu beenden, geben die Fahrer durchweg Vollgas. Durch diese Maßnahme erleiden die zu Exekutierenden den Erstickungstod und nicht, wie vorgesehen, den Einschläferungstod. Meine Anleitungen haben nun ergeben, daß bei richtiger Einstellung der Hebel der Tod schneller eintritt und die Häftlinge friedlich ein- schlafen. Verzerrte Gesichter und Ausscheidungen, wie sie zuvor gesehen wur- den, konnten seither nicht mehr bemerkt werden. 244 Be nn 22 en ne Sy Se Allein im September 1941 wurden 35000 sowjetische Bürger, hauptsächlich Juden, in der Umgebung von Nikolajew durch Ohlen- dorfs Einsatzkommandos getötet. Über all diese Massaker wurde dem Hauptquartier in üblicher Weise ausführlich Meldung erstattet:„Die Kommandos setzten die Säuberung des Gebiets von Juden und kommunistischen Elementen fort. In der Berichtsperiode, d. h. vom 16. bis 30. September 1941, wurden insbesondere die Städte Nikolajew und Cherson von Juden gesäubert; auch die dort verbliebenen Funktionäre wurden ent- sprechend behandelt... Gesamtzahl 35 782.“* Am 13. Oktober 1941 wurden weitere 2000 Juden von SD-Ein- heiten, die von Mansteins Kräften zugeteilt waren, getötet. Diese Aktion war Gegenstand eines der regelmäßigen Berichte des Bürger- meisters von Melitopol an das rückwärtige Hauptquartier. In dem Bericht wurde zunächst beschrieben, wie die Vorausabteilung des Hauptquartiers in der Stadt eintraf, in der sich noch 40 000 Einwohner befanden, und wie dann alle Juden, insgesamt 2000, vom SD hinge- richtet wurden. Der Bericht schloß mit den Worten:„Die Bevölkerung zeigt Vertrauen zu den deutschen Streitkräften, und besonders die Ukrainer waren dankbar für ihre Befreiung.“ Nur 14 Tage später fanden weitere 8000 Juden in Mariupol den Tod. Als die deutschen Truppen in diese Stadt einrückten, wurden alle Juden vom SD umgebracht; ihre frei gewordenen Wohnungen übernahm die Wehrmacht. Die gesamte Kleidung der Opfer wurde gereinigt und einem Militärlazarett übergeben. Dann setzte die Kommandantur einen neuen Bürgermeister ein, weil der bisherige mit einer Jüdin verheiratet gewesen war, die gleichfalls ermordet wurde. Als die Deutschen auf der Krim vorrückten, stießen sie auf be- sondere Schwierigkeiten, wie aus dem folgenden Bericht der Einsatz- gruppe hervorgeht: Juden: Simferopol, Jewpatoria, Aluschta, Karasabarsar und Feodosia und andere Bezirke der westlichen Krim sind von Juden gesäubert worden; in der Zeit vom 16. November bis zum 15. Dezember 1941 ® Bericht des RSHA an Hitler vom 2. Oktober 1941. 245 wurden 17645 Juden hingerichtet. Gerüchte von Hinrichtungen in anderen Gebieten machten die Lage in Simferopol sehr schwierig. Berichte von Aktionen gegen Juden sickern allmählich durch flüch- tende Juden oder durch unvorsichtiges Gerede deutscher Soldaten durch. Auf der westlichen Krim betrug die jüdische Bevölkerung nach deutschen Schätzungen Ende 1942 etwa 40 000 Menschen, von denen etwa ein Viertel noch in Simferopol selber lebte. Anfang Dezember 1941 war der Stab der Einsatzgruppe D von Odessa nach Simferopol auf der Krim verlegt worden. Ein Einsatz- kommando hatte bereits die vorbereitende Registrierung und Ab- sonderung der Juden vorgenommen, und Ohlendorf wurde von dem Verbindungsoffizier der SS beim Armeehauptquartier davon infor- miert, daß die Armee darum ersuche, die Erschießung aller Juden Simferopols noch vor Weihnachten zu erledigen. Die Ausführung wurde dem Kommando II B übertragen, dessen kommandierender Offizier, Karl Rudolph Braune, den Auftrag nicht mit den Kräften seiner eigenen Einheit bewältigen konnte und der deshalb das Armeehauptquartier aufsuchte und um Hilfe bat. Man stellte ihm Lastwagen, Autos, Motorräder, Fahrer und Wach- mannschaften zur Verfügung, wobei vereinbart wurde, daß die Soldaten nicht an der eigentlichen Erschießung teilnehmen, sondern nur für Transport- und Sicherungsaufgaben verwendet werden sollten. Dann begann die Hinrichtung. Die Juden— Männer, Frauen und Kinder— wurden auf Sammelplätzen zusammengefaßt, auf Last- wagen verladen und in Konvois, die in geeigneten Abständen fuhren, zum Schauplatz der Hinrichtung, einem Panzerabwehrgraben unweit der Stadt, gebracht. Dort wurden sie erschossen. Nach drei Tagen waren alle auf diese Weise umgebracht worden. Über das Eigentum der Opfer wurde in der üblichen Weise ver- fügt; eine Ausnahme war lediglich, daß etwa 120 Uhren auf be- sonderes Ersuchen an die Elfte Armee geschickt wurden. So ging das Blutbad vor sich— eine sinnlose, mitleidslose Ver- nichtung unschuldiger Bürger, die nur deshalb umgebracht wurden, weil sie Juden waren. 246 en in Es gab jedoch einige deutsche Beamte, die sich nicht scheuten, den Ei Massencharakter der Judenverfolgung in der Ukraine zu kritisieren, Betm wenn sie es auch nicht aus den edelsten Motiven taten. Der örtliche Vertreter des Berliner Wirtschaftsrüstungsamtes er- stattete seinem Chef, General Thomas, Bericht über die wirtschaft- nach liche Lage im„Reichskommissariat Ukraine“. lenen| Der Bericht, der den Titel„Zur persönlichen Information des Chefs des Wirtschaftsrüstungsamtes“ trug, wurde nicht auf dem Dienstweg ) von übermittelt. Sein Inhalt läßt keinem Zweifel an den Gründen, die den satz- Verfasser bewogen, den üblichen Weg zu umgehen. Hier der Wort- | Ab-| laut seiner Ausführungen: sr Die Haltung der jüdischen Bevölkerung war von vornherein ängstlich- i willig. Sie suchten alles zu vermeiden, um der deutschen Verwaltung 'uden zu mißfallen. Daß sie die deutsche Verwaltung und Armee im Inneren | haßten, ist selbstverständlich und kann nicht wunder nehmen. Es ist essen aber nicht beweisbar, daß die Juden geschlossen oder auch nur in größe- nicht| rem Umfang an Sabotageakten.... beteiligt waren. Sicher hat es unter d der ihnen— genauso wie unter den Ukrainern— einige Terroristen oder \ Saboteure gegeben. Daß die Juden als solche aber irgendeine Gefahr Vach- für die deutsche Wehrmacht darstellen, kann nicht behauptet werden. iae: Mit der Arbeitsleistung der Juden, die selbstverständlich durch kein As anderes Gefühl als die Angst angetrieben werden, ist die Truppe u| und die deutsche Verwaltung zufrieden gewesen. erden; Die jüdische Bevölkerung ist im unmittelbaren Anschluß an die } Kampfhandlungen zunächst unbehelligt geblieben. Erst Wochen, zum 1 und Teil Monate später wurde eine planmäßige Erschießung der Juden Last- ı durch dazu eigens abgestellte Formationen der Ordnungspolizei durch- inden geführt... Sie erfolgte durchaus öffentlich..., vielfach leider auch yaben unter freiwilliger Beteiligung von Wehrmachtsangehörigen. Die Art N der Dürchführung der Aktionen, die sich auf Männer und Greise, h drei Frauen und Kinder jedes Alters erstreckte, war, grauenhaft... Ins- gesamt dürften bisher etwa 150000 bis 200000 Juden in dem zum e ver| Reichskommissariat gehörigen Teil der Ukraine exekutiert worden yf be- i sein; bisher wurde auf die wirtschaftlichen Belange keine Rücksicht ge- F nommen. , Ver- i Insgesamt kann gesagt werden, daß die in der Ukraine durch- BE geführte Art der Lösung der Judenfrage, offenbar von weltanschau- | lichen Gedankengängen getragen, nachstehende Folgen gehabt hat: 247 a) Beseitigung eines Teils zum Teil überflüssiger Esser in den Städten, b) Beseitigung eines Bevölkerungsteiles, der uns zweifellos haßte, c) Beseitigung dringend notwendiger Handwerker, die auch für Wehrmachtsbelange vielfach unentbehrlich waren, d) außenpolitisch-propagandistische Folgen, die auf der Hand liegen, e) nachteilige Wirkungen auf die jedenfalls mittelbar mit den Exe- kutionen in Berührung kommende Truppe, f) verrohende Wirkung auf die die Exekutionen durchführenden For- mationen(Ordnungspolizei). Der Bericht dieses eifrigen Beamten, dem anscheinend gewisse Regungen menschlichen Mitgefühls nicht ganz fremd waren, ist auf- schlußreich. In Kriegsverbrecherprozessen wurde von deutschen Verteidigern oft behauptet, der Zweck des Krieges sei bekanntlich die Über- wältigung des Gegners, und dieser Zweck rechtfertige daher jedes Mittel— im Falle der militärischen Notwendigkeit auch die Ver- letzung der Gesetze des Krieges, falls dies die Möglichkeit biete, einer unmittelbaren Gefahr zu entgehen oder den Gegner zu über- wältigen. Diese Theorie ist sehr alt; sie stammt aus den Zeiten, als die Kriegführung nicht durch die Gesetze, sondern durch die Gebräuche des Krieges geregelt war. Es ist nicht ohne Bedeutung, daß sie deut- schen Ursprungs ist, obgleich sie keineswegs von allen deutschen Völkerrechtlern vertreten wird. Einer von ihnen, Strupp, sagt darüber:„Wenn diese Auffassung gerechtfertigt wäre, gäbe es keine Gesetze der Kriegführung, denn jede Regel könnte mit der Begründung, daß sie im Widerspruch zur militärischen Notwendigkeit stehe, für impraktikabel erklärt werden.“ Überdies wird in der Präambel der Vierten Haager Konvention ausdrücklich gesagt, die Kriegsregeln seien unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit formuliert worden; die Bestim- mungen der Konvention entsprängen„dem Wunsch, die Übel des Krieges zu mindern, soweit es die militärischen Erfordernisse zu- lassen“. 248 ewisse st auf- dige Über- ' jedes e Ver- biete, ı über- als die jräuche e deut- ıtschen assung , denn rspruch erklärt vention tigung Bestim- bel des sse ZU Verwaltet eine Besatzungsmacht ein Territorium, in dem ihre Streitkräfte Kampfhandlungen führen oder als Garnisonstruppen stationiert sind, so hat sie das Recht, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Sicherheit ihrer Streitkräfte und ihre Versorgung zu gewährleisten. Es liegt auf der Hand, daß in der Ukraine die Juden als solche keine Gefahr für die Sicherheit der deutschen Streitkräfte darstellten und eher geneigt waren, mit ihnen zusammenzuarbeiten, als sich gegen sie zu erheben. Die verantwortlichen Stellen konnten daher nicht einmal behaupten, daß diese massenweise Ermordung der Juden eine militärische Notwendigkeit darstellte, und die Nazis be- dienten sich auch keines solchen Vorwandes. Die Juden wurden als Juden getötet— die Endlösung der Judenfrage hatte begonnen. Einer der deutschen Zeugen im Nürnberger Prozeß sagte selber: „Wenn jahrelang gepredigt wird, daß die slawische Rasse eine minderwertige Rasse ist und die Juden nicht einmal Menschen sind, dann ist eine Explosion dieser Art unvermeidlich.“* Aber nicht nur in der Sowjetunion wurden die Juden vernichtet. Wo immer die deutschen Streitkräfte unter dem Zeichen des Haken- kreuzes erschienen, begann die„Umsiedlung der Juden“.”* In Polen wurden im Frühjahr und im Sommer 1942 in Treblinka die Vernichtungslager A und B gebaut. Diese Lager waren ein Bestandteil der Maschinerie zur totalen Vernichtung der jüdischen Gemeinde in Polen. Hunderttausende Juden wurden in diesen beiden Lagern ermordet. Im Juli 1942 schaffte man die ersten Opfer auf dem Eisenbahnweg heran, und von da an trafen bis Ende 1943 mit unfehlbarer Regel- mäßigkeit weitere Transporte ein. Die Massaker wurden auf zweierlei Art, durch Dämpfe und Gas, ausgeführt. Das erste Gebäude, das errichtet wurde, enthielt drei Gaskanımern, aber im Herbst 1942 war ein neues Gebäude mit zehn weiteren Gaskammern fertig. Das Verfahren der Leichenverbrennung war im Vergleich mit den moderneren Methoden, die in einigen Konzentrationslagern angewandt wurden, primitiv. Das Krematorium * Zeugenaussage von Dem Bach-Zelewskis vom 7. Januar 1946. ** Ein weiteres euphemistisches Synonym für Vernichtung. 17 R287 949 enthielt keine Öfen, sondern nur große Roste aus Eisenbahnschienen, die auf Betonstützen montiert waren und auf denen jeweils 2500 Leichen verbrannt wurden. Es gab in diesem Lager ein Gebäude, das die Bezeichnung„Laza- rett“ trug, in dem jedoch niemals Kranke behandelt wurden. Es war von einem hohen Zaun umgeben und durch eine kleine Baracke zu erreichen, auf der die Flagge des Roten Kreuzes wehte. Von der Baracke aus gelangte man in einen Warteraum mit Plüschsofas, und hier warteten die arglosen Opfer. Dahinter befand sich eine Grube, an deren Rand ein SS-Mann jedem Opfer, wenn es vom Warteraum aus hereingeführt wurde, mit einem Revolver einen Genickschuß gab. Auf diese Weise wurden die Invaliden, Greise und kleinen Kinder getötet, die nicht seiber in die Gaskammern gehen konnten. Wenn die Juden auf dem Bahnhof Treblinka ankamen, wurden die Waggons geöffnet und die noch Lebenden ohne weitere Zeitverluste in besondere Einfriedungen getrieben, wo man die Männer von den Frauen und Kindern trennte. Inzwischen räumten jüdische Arbeits- kommandos die Waggons aus und holten die Leichen heraus. Nicht weniger als 200 Juden waren jeweils in einem Waggon zusammen- gepfercht, und viele starben auf der Fahrt. Was mit den Neu- ankömmlingen geschah, geht aus einem amtlichen Bericht einer pol- nischen Regierungskommission hervor, die die deutschen Verbrechen in Polen untersuchte: Nachdem man die Opfer auf dem Nebengleis ausgeladen hatte, wurden sie alle an einer Stelle zusammengefaßt..., wo sie ihre Kleider und Schuhe ausziehen mußten. Die Männer taten dies im Hof, die Frauen und Kinder in einer nahe gelegenen Baracke. Den Frauen schnitt man dann alles Haar ab, und der ganze Transport— Männer, Frauen und Kinder— wurde, nackt und geschoren, die Straße entlang zu den Gaskammern getrieben, nachdem man ihnen gesagt hatte, sie kämen ins Badehaus. Hatten sie die Todeskammern erreicht, wurden sie mit hocherhobenen Armen hineingetrieben, damit soviel wie möglich hineingequetscht werden konnten. Die Kinder schichtete man oben drauf. Manchmal wurden die Kinder auch zuerst getötet... Ein SS-Mann war Spezialist auf diesem Gebiet. Er faßte sie an den Beinen und tötete sie, indem 250 hienen, Is 300 „Laza- Es war acke zu 'on der as, und Grube, teraum &schuß kleinen nnten. den die verluste on den Arbeits- s. Nicht ammen- n Neu- ner pol- brechen n hatte, sie ihre dies im ke. Den nsport en je Straße D gesagt hobenen aquetscht {anchmal Spezialist x indem er sie einmal mit dem Kopf gegen die Wand schlug... Die eigentliche Vergasung in der Kammer dauerte etwa 15 Minuten, und wenn man annahm, daß alle tot waren, wurden die Türen geöffnet. Das jüdische Arbeitskommando holte alle heraus und richtete die Kammer für den nächsten Schub her. Die Habe der Opfer wurde eingesammelt und sortiert, dann schickte man sie ins Reich. Das Menschenhaar wurde gedämpft, zu Ballen gepackt und nach Deutschland versandt, wo es zur Herstellung von Matratzen verwendet wurde. Aber die Lager von Treblinka waren den Anforderungen nicht ganz gewachsen, und so richtete man in Chelmno ein weiteres Ver- nichtungslager ein. Dort wurden 300 000 Juden aus den Woiwod- schaften Poznan und Lodz umgebracht. Das Verfahren war dasselbe wie in Treblinka, und für die „schmutzige Arbeit“ zog man Juden heran. Von Zeit zu Zeit wurden diese Arbeitskommandos dann selber umgebracht und durch neue ersetzt. War es wieder einmal an der Zeit, eine Gruppe solcher Arbeiter zu beseitigen, machten sich die SS-Männer ein Vergnügen daraus, sie selber umzübringen, wobei sie sie manchmal„als lebende Zielscheiben“ benutzten und„wie Hasen abschossen“. Soweit festgestellt werden konnte— die letzte Vorkriegsvolks- zählung fand 1931 statt—, lebten in Polen zu Beginn der deutschen Invasion mehr als 3,3 Millionen Juden. Die„Endlösung der Judenfrage“ war daher in diesem Land gar nicht so einfach. 1941 erklärte der Generalgouverneur Hans Frank:„Was mit den Juden geschehen soll? Glauben Sie, man wird sie im Ostland in Siedlungsdörfern unterbringen?... Weshalb soviel Scherereien, liquidiert sie selber!... Wir müssen die Juden vernichten, wo immer wir sie treffen... Das Generalgouvernement muß genauso judenfrei werden, wie es das Reich ist.“ Die Nazis begannen gleich am ersten Tag der Invasion Polens mit der Verwirklichung ihres Planes zur Vernichtung der Juden. Zuerst unterwarfen sie die jüdische Bevölkerung diskriminierenden Gesetzen; ihr Recht auf Eigentum wurde aufgehoben, und sie mußten IR 951 besondere Kennzeichen auf ihrer Kleidung tragen. Es wurden Gettos eingerichtet und Wertgegenstände beschlagnahmt, und die Juden er- hielten sogar noch niedrigere Rationen als die übrigen Einwohner. Sie mußten Zwangsarbeit verrichten und wurden systematisch ter- rorisiert und für die kleinsten Vergehen streng bestraft. Die Verfolgung ging weiter und nahm an Intensität zu. Man nahm Menschen als Geiseln fest und setzte die Juden dauernden Verhöh- nungen und Demütigungen aus. Ihre Frauen konnten ungestraft ge- schändet werden, und ihre religiösen Stätten wurden entweiht und in Brand gesteckt. Man plünderte ihre Läden, und dann begannen die Exekutionen. Es wurden Judenjagden organisiert, und wenn man Rabbiner fing, schnitt oder riß man ihnen den Bart ab. Die Juden mußten die schmutzigsten und niedrigsten Arbeiten verrichten: mit bloßen Händen Latrinen säubern oder Pferdemist von der Straße auflesen und in ihre Mützen und Taschen stopfen. Dann folgte die„Endlösung“— das bereits beschriebene Massen- morden in den Vernichtungslagern. Nach den verfügbaren Statistiken hat es den Anschein, daß die von Himmler im Jahre 1942 befohlene totale Vernichtung beinahe verwirklicht wurde. Von den mindestens drei Millionen Juden, die im September 1939 in Polen lebten, wären 1946 nur noch 50 000 zu ermitteln, und nicht weniger als 2,6 Mil- lionen sind mit Sicherheit umgekommen. In Frankreich wurden alle Bücher jüdischer Autoren und alle Werke, an denen Juden mitgearbeitet hatten, von den deutschen Besatzungsbehörden aus dem Handel gezogen. Nur bei wissenschaft- lichen Abhandlungen wurden Ausnahmen gemacht. Selbst Bio- graphien jüdischer Persönlichkeiten, die von Nichtjuden verfaßt waren, standen auf der nach Otto Abetz benannten„Otto“-Liste der verbotenen Bücher. So mußte auch die Biographie Offenbachs aus dem Handel gezogen werden. Später folgten dann die wirtschaftlichen Maßnahmen, die Ein- schüchterung und-die-Schikanen, der gelbe Stern und andere belei- digende Vorschriften, Es wurde eine große Anzahl'antisemitischer Verordnungen erlässen, die die staatsbürgerlichen Rechte der fran- zösischen Juden einschränkten. K 252 PRIOR settos EN er- ner, 1 ter- nahm thöh- ft ge- t und innen ı man Juden 1: mit straße ISSEN- stiken 'hlene estens wären ;_ Mil- d alle tschen ‚chaft- - erfaßt te der hs aus » Ein- belei- fischer ; fran- Es war von vornherein beabsichtigt, letzten Endes alle Juden aus Frankreich zu deportieren und zu vernichten, und das Programm der Nazis unterschied sich hier nur durch sein Tempo von den Maß- nahmen, die in den anderen Ländern getroffen wurden. Man könnte meinen, daß die Deutschen in der Emigration ein Mittel gesehen hätten, sich der Juden zu entledigen. Das war jedoch nicht der Fall, wie aus dem folgenden Schreiben hervorgeht, in dem die Amtsstelle Bordeaux von Paris Weisungen erbittet: Wie festgestellt wurde, befinden sich im Gebiet der Kreiskomman- dantur St. Jean-de-Luz noch etwa 150 Juden. Bei der mit dem Kreis- kommandanten, Herrn Major Henkel, gehabten Unterredung vertrat dieser den Standpunkt, daß diese Juden auf dem schnellsten Wege seinen Kreis verlassen müßten. Er machte jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, daß es seiner Ansicht nach bedeutend besser sei, die Juden auswandern zu lassen als sie in andere Departements oder gar in Konzentrationslager einzuweisen. Die Antwort lautete, daß Major Henkels Anregung nicht gebilligt werde, da das RSHA grundsätzlich angeordnet habe, eine Aus- wanderung von Juden aus den„besetzten Westgebieten“ und nach Möglichkeit auch aus dem unbesetzten Frankreich zu verhindern. Diese Anordnung war vom Militärkommando in Paris mit folgen- den Worten weitergeleitet worden:„Der Reichsführer SS hat den Befehl gegeben, daß die Auswanderung von Juden aus Deutschland und den besetzten Gebieten grundsätzlich zu verhindern ist.“ Verantwortlich für die jüdischen Angelegenheiten im besetzten Frankreich war SS-Obersturmführer Dannecker. 1941 verfaßte er einen umfangreichen Bericht unter dem Titel„Die Judenfrage in Frankreich und ihre Behandlung“. Darin gab er einleitend einen Überblick darüber, wie sich das Problem in diesem Lande darstellte, und erklärte kategorisch, die Endlösung der Judenfrage sei das Ziel der dafür zuständigen SD- und Sipo-Organe. In weiteren Abschnitten des Berichts befaßte er sich mit der Ge- schichte der Juden in Frankreich und ihrer Gemeinden; dann unter- strich er die Bedeutung einerKampagne gegen„führende jüdische Per- sönlichkeiten“.„Auf Grund eines Studiums der in Deutschland, Öster- reich, der Tschechoslowakei und Polen gesammelten Unterlagen“, 253 hieß es in dem Bericht,„konnte die Schlußfolgerung gezogen werden, daß das Zentrum des Judentums in Europa und die Haupt- verbindung nach Übersee in Frankreich gesucht werden müssen. Aus dieser Erkenntnis heraus sind die Büros großer jüdischer Organi- sationen wie des Jüdischen Weltkongresses durchsucht und versiegelt worden.“ Starke Bindungen bestünden, so behauptete Dannecker, in Frank- reich zwischen dem Katholizismus und dem Judentum, und als Be- weis führte er die Ergebnisse von Haussuchungen an, die bei der Familie Rothschild, dem ehemaligen Kolonialminister Georges Mandel, dem Presseattach& der britischen Botschaft und den Advo- katen Moro-Giafferi und Torres vorgenommen worden waren. Sieben Monate später gab Dannecker einen weiteren Bericht, der erkennen ließ, daß die Behandlung der Judenfrage seit der Heraus- gabe des ersten Berichtes eine merkliche Beschleunigung erfahren hatte. Die Überschriften der verschiedenen Abschnitte des zweiten Be- richtes zeugen von dieser Tempobeschleunigung:„Aufgaben der Sipo und des SD in Frankreich“—„Judenkartei“—„Französisches Kom- missariat für Judenfragen“—„Französische antijüdische Polizei“. Man erkennt an den Überschriften, daß die Gestapo ihr Netz immer enger um die französischen Juden zog, daß alle Juden in- zwischen von der Polizei karteimäßig erfaßt waren, daß in dieser Frage eine Koordinierung zwischen der Besatzungsmacht und der Vichyregierung erfolgt war und daß es bei der verhaßten Miliz eine Sonderabteilung zur Verfolgung der Juden gab. Im Frühling jenes Jahres erfolgten die ersten Judendeportationen, nachdem zuvor alle Opfer ihrer französischen Staatsangehörigkeit beraubt worden waren. Im Juni waren bereits mehr als 100 000 Menschen verschleppt. Zur Verschleierung ihrer wahren Absicht— die Juden solange Zwangsarbeit leisten zu lassen, bis sie nicht mehr arbeitsfähig waren, um sie dann in die Gaskammern zu schicken— bezeichneten die Nazis diese Deportationen als„jüdische Umsied- lung“. Nach einer weiteren Konferenz zwischen Dannecker und dem RSHA wurden neue Direktiven für die Verschleppung der Juden aus Frankreich erlassen. In ihnen war nur von„Judenbrut“ die Rede. 254 Taus- Ihren ı Be- 1 dieser d der ‚ eine onen, igkeit 0 000 - die mehr ken— nsied- ] dem sp aus de, Ende Oktober 1942 waren aus dem besetzten Frankreich bereits Zehntausende verschleppt worden, aber die Behörden, die es darauf abgesehen hatten, auch die Juden aus dem unbesetzten Gebiet in ihre Hand zu bekommen, waren mit diesem Tempo nicht zufrieden. Auf weiteren Konferenzen wurde der Vichyregierung erklärt, die meisten anderen Länder Europas seien der Endlösung der Judenfrage schon viel näher als Frankreich, das das Versäumte nachholen müsse. Gleichzeitig äußerten die deutschen Behörden ihre Unzufriedenheit über die Einstellung der Italiener zur Deportierung von Juden aus dem von Italien besetzten Teil Frankreichs. In der Tat hatten sich die Italiener dieser Politik stark widersetzt, und Ribbentrop wurde angewiesen, die Lage mit Mussolini zu erörtern. Ein großer Teil der verschleppten Juden war nach Auschwitz ge- kommen. Dann hatte man die Deportierung nach dem General- gouvernement zeitweilig eingestellt, aber inzwischen war beschlossen worden, sofort nach der Wiederaufnahme der Transporte auch ganze Züge mit Kindern in den Tod zu schicken. Die Nazis versuchten mit allen Mitteln, diese Praxis geheim- zuhalten und den Eindruck zu erwecken, als würden ganze Familien gemeinsam aus Frankreich fortgebracht. Um die Menschen irre- zuführen, wurde daher vereinbart, den Anteil der Erwachsenen und der Kinder an den Transporten in ein bestimmtes Verhältnis zu setzen. Eine der Deportierungsinstruktionen hatte folgenden Wortlaut: Die aus dem unbesetzten Gebiet eintreffenden Juden werden in Drancy mit Judenkindern, die sich zur Zeit noch in Pithiviers und Beaune-la-Rolande befinden, vermischt werden in der Weise, daß auf 700, mindestens jedoch 500 erwachsene Juden 300 bis 500 Judenkinder kommen, da nach der Weisung des Reichssicherheitshauptamtes Züge nur mit Judenkindern nicht abgeschoben werden dürfen. Die Behandlung der Juden in den Niederlanden war nicht weniger grausam, und Seyß-Inquart nahm ihnen gegenüber als Reichs- kommissar für Holland eine erbarmungslose Haltung ein. Anfang 1941 erklärte er in einer Rede in Amsterdam:„Die Juden sind für uns keine Holländer. Sie sind die Feinde, mit denen wir weder zu 259 einem Waffenstillstand noch zum Frieden kommen können... Wir werden die Juden schlagen, wo immer wir sie treffen, und wer mit ihnen gemeinsame Sache macht, muß die Folgen tragen. Der Führer hat erklärt, daß die Juden in Europa ausgespielt haben, und sie müssen daher ausgespielt haben.“ Es folgten dann eine Reihe antisemitischer Verordnungen, durch die alle Juden den üblichen demütigenden Beschränkungen unter- worfen wurden. Man beraubte sie ihrer Vermögensrechte und ihrer staatsbürgerlichen Freiheiten; sie wurden gezwungen, ihre Unter- nehmen registrieren zu lassen, darunter alle Firmen mit vorwiegend jüdischer Beteiligung, und die Besatzungsbehörden konnten eigen- mächtig das Arbeitsverhältnis eines jeden Juden lösen. Aber das alles war nur der Anfang. Diese Maßnahmen sollten es den deutschen Besatzungsbehörden später ermöglichen, ihr Pro- gramm der Massendeportierung zu verwirklichen. Von den insgesamt 140 000 Juden, die zur Zeit der Naziinvasion in Holland lebten, wurden mehr als 115 000 nach Polen deportiert, wo das schließliche Schicksal der meisten von ihnen außer Zweifel stand. Weitere 2000 wurden nach Buchenwald und Mauthausen gebracht, von wo ihre Asche den Angehörigen nach der Verbrennung gegen Zahlung von 75 Gulden zugeschickt wurde. Der jüdischen Bevölkerung Ungarns war ein ähnliches Los be- schieden. 1944 wurden mehr als 200 000 Juden abgeholt und zum großen Teil in Güterwagen verladen und in Vernichtungslager ge- bracht. Bei ihrer Ankunft in Budapest wurden die deutschen Besatzungs- truppen von einem Einsatzkommando der Sipo begleitet, dessen Auf- gabe hier wie in den anderen Ländern ihres Einsatzgebietes in der Liquidierung der Juden bestand. Den Befehl hatte SS-Obersturm- bannführer Adolf Eichmann, ein höherer Beamter aus dem RSHA. Die Einheit verhaftete alle führenden jüdischen Persönlichkeiten des politischen und wirtschaftlichen Lebens in Ungarn sowie Journalisten und alle demokratischen und antifaschistischen Politiker. 256 « Wir r mit ührer ıd sie durch unter- ihrer Inter- egend eigen- ten es - vasion rtiert, weifel jracht, gegen 5 be- ] zum er ge zungs- n Auf- in der sturm- RSHA. en des alisten Von den ungarischen Juden, die nach Auschwitz kamen, wurden alle Menschen unter vierzehn und über fünfzig Jahren sowie Kranke und Vorbestrafte in besonders gekennzeichneten Waggons trans- portiert. Sie alle kamen sofort nach ihrer Ankunft in die Gaskammer. Der Lagerkommandant von Auschwitz, Rudolf Höß, gab zu, daß er im Sommer 1944 etwa 40 000 ungarische Juden in den Tod schickte. Die Juden Dänemarks wurden.nur.durch-die-Hilfe-patriotisch ge- sinnter Landsleute, von denen sie solange versteckt gehalten. wurden, bis sie mit Booten nach Schweden gebracht werden konnten, vor einem ähnlichen Schicksal bewahrt. Hunderte dänischer Patrioten wagten ihr Leben, um jüdische Männer, Frauen und Kinder auf diese Weise in Sicherheit zu bringen, und so fielen von den 8000 Juden, die damals in Dänemark lebten, nur 800 den Deutschen in die Hände. Dieses traurige Mordregister könnte beliebig fortgesetzt werden, aber es wäre immer wieder dasselbe: Registrierung, Absonderung, Demütigung, Degradierung, Verschleppung, Ausbeutung und Ver- nichtung. Das waren die Stationen des Leidensweges, der das Leben dieser unglücklichen Juden beschloß. Wer niemals durch das Stampfen der Militärstiefel auf der Dorf- straße oder das Klopfen der Gestapo an der Tür aufgeschreckt wurde, wer nie erlebte, wie 50 Freunde oder Nachbarn auf dem Marktplatz als Repressalie für einen Überfall auf einen einzigen deutschen Kurier erschossen wurden, wem nicht die Söhne und Töchter mitten in der Nacht aus der Wohnung geholt wurden, um nie mehr zurück- zukehren, dem wird dies alles unglaublich und unwirklich erscheinen. Die Ermordung von mehr als fünf Millionen europäischer Juden durch die Nazis ist das größte Verbrechen der Weltgeschichte. Daß nicht die gesamte jüdische Bevölkerung Europas vernichtet wurde, ist einzig und allein der Tatsache zu verdanken, daß die Nazis den Krieg verloren, ehe sie die„Endlösung der Judenfrage“ zum Abschluß bringen konnten. EPILOG Es gab ein Konzentrationslager, das 1945, nachdem es vom Schutt des Todes gesäubert worden war, zur allgemeinen Besichtigung frei- gegeben wurde. Es war das Konzentrationslager Dachau in der Nähe von München, und wer es besuchte, nahm Erinnerungen mit, die er nie mehr loswerden kann. Die einzigen Gefangenen, die er vorfand, waren Deutsche, denen Kriegsverbrechen zur Last gelegt wurden und die auf ihre Aburteilung oder Freisprechung warteten. Jeder von ihnen lebte in einer hellen, bequem eingerichteten luftigen Zelle mit elektrischem Licht und Zentralheizung, einem Bett, einem Tisch, einem Stuhl und Büchern. Sie sahen alle wohl und gutgenährt aus, und auf ihren Gesichtern lag ein Zug leichter Verwunderung. Sie müssen sich in der Tat gefragt haben, wo sie waren. Ging der Besucher von den nun so sauberen und ordentlichen Unterkünften zur anderen Seite des Lagers hinüber, gelangte er zum Gelände des Krematoriums. Dort befand sich die ganze gut- erhaltene Todesmaschinerie, die solange dazu benutzt worden war, alle zu beseitigen, die sich erkühnten, den Weg des Führers zu kreuzen. Fort waren die Leichen, die einst im Nebenraum auf die Ver- brennung warteten, weil die Gaskammer mehr Menschen tötete, als die Öfen fassen konnten; fort waren die langen Schlangen elender Menschen, die im Umkleideraum anstanden, bis sich die Todes- kammer für sie öffnete. Sie waren fort für immer, aber ihre Schatten waren geblieben, und alles atmete die Erinnerung an sie. Geblieben waren der sauber gefegte Raum, in dem sich die Opfer auszogen, die eigentliche Gaskammer mit dem Guckloch, durch das der Techniker den Todeskampf der Opfer beobachtete, um dann den elektrischen Ventilator anzustellen, der die Luft von den tödlichen Dünsten reinigte; geblieben waren nebenan das Krematorium und die Bahren mit den eisernen Rädern, die die Leichen dem Schlund des Ofens zuführten, der kleine Raum, in dem die Toten bis zur 258 Decke gestapelt wurden, und die Abdrücke ihrer Füße an den ge- kalkten Wänden, die Maschine, die die Knochen zu Dünger für die Äcker der Umgegend zermahlte, und dann der Raum, in dem die Asche gelagert wurde. Wenn der Besucher durch diese Räume ging und seinen Blick über den Schauplatz so unermeßlicher Leiden und Tragödien wandern ließ, vermeinte er fast, den Geruch verwesender Leichen und bren- nenden Fleisches wahrzunehmen, und wenn er dann in die reine frische Luft hinaustrat und die Augen zum Himmel aufschlug, um die beklemmende Vision des Bösen abzuschütteln— was erblickte er da? Ein kleines künstliches Vogelnest, das irgendein schizophrener SS-Mann an einer Stange auf dem Dach des Krematoriums befestigt hatte. Da erst konnte er begreifen, wie es möglich war, daß die Nation, die der Welt Goethe und Beethoven, Schiller und Schumann schenkte, ihr auch Auschwitz und Belsen, Ravensbrück und Dachau bot. 10. ANHANG 10 Gebote für die Kriegführung des deutschen Soldaten . Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grau- samkeiten und nutzlose Zerstörungen sind seiner unwürdig. . Der Kämpfer muß uniformiert oder mit einem besonders eingeführten, weithin sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten. . Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und der Spion. Diese erhalten ihre gerechte Strafe durch die Gerichte. . Kriegsgefangene dürfen nicht mißhandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nichts weggenommen werden. . Dumdumgeschosse sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden. . Das Rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal und Feldgeistliche dürfen in ihrer ärzt- lichen bzw. seelsorgerischen Tätigkeit nicht gehindert werden. . Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder mutwillig zerstören. Geschichtliche Denkmäler und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit dienen, sind besonders zu achten. Natural- und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten gegen Ent- schädigung beansprucht werden. . Neutrales Gebiet darf weder durch Betreten oder Überfliegen noch durch Beschießen in die Kriegshandlungen einbezogen werden. . Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muß er auf Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben. Unter keinen Umständen darf er über Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische und wirtschaftliche Verhältnisse auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehle in Dienstsachen sind strafbar. Verstöße des Feindes gegen die unter 1-8 angeführten Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßregeln sind nur auf Be- fehl der höheren Truppenführung zulässig. 260 En PERSONENVERZEICHNIS Abetz, Otto 252 Asquith, Premierminister 9 Aumeier 184 Backhouse, Oberst 188 Bahr 197 Becker, Dr. 43f. Berard, General 109 Billien, Oberschwester Binder 208, 212 f. Binz, Dorothea 208, 213 ff. Blaha, Dr. Franz 193f. Blomberg, Hans Alf. Bormann, Martin 14, 47 Bösel, Greta 208 Brauchitsch, Feldmarschall von 61 Braune, Karl Rudolph 246 Bryce, Viscount 9 169 f. Canaris, Admiral 59 Dannecker, SS-Obersturmführer 253 ff. Denkmann 53f. Dönitz, Admiral 73f., 80, 82 Douglas, Sir Sholto.39 Doyen, General 158 Dreimann, Willy 196 f. Driesner 53 Ebsen 165 Eck, Kapitänleutnant Heinz 82 ff. Eichmann, SS-Obersturmbann- führer 174, 256 Endredd, SS-Obersturmbann- führer Dr. 182 Faber du Faur, General von 96 Falkenhausen, General von 62, 92, 97, 102, 157 Falkenhorst, General von 38 ff., 92 Frahm, Johann 198 Frank, Hans 14, 25, 130, 134, 150, 233, 238, 251 Frik 14 Fritsch 184 Funk, Walther 231 v Gallenkamp, General Kurt 48f: Gebauer, SS-Hauptsturmführer 145 Gerike 169 Goebbels, Joseph 14, 47 Göring, Hermann 46, 52, 88 Grabner, SS-Untersturmführer 183 f. Grävenitz, General von 52 Grese, Irma 215 Grosse 166 Halder, General 60 Hartenstein, Korvettenkapitän 84 Heisig, Peter Josef 81 Heißmeyer, Dr. 197 f. Hellinger 208, OBLT. Henkel, Major 253 Herold, Dr. 43 Hessling 169 261 216 Hilker 53 12 Jauch 198 121. Kitt, Bruno Klehr, Dr. Koch, Ilse Laval, Pierre Lecog, Violette 217, 224 ‘ Le Court 143 Heydrich, Reinhard 18, 20, 26, 99, Himmler, Heinrich 13, 14, 17 f., 26, 29,883,(46£., 52,106, 1524 178. 193£., 196, 204, 240£., 252 f. Hindenburg, Reichspräsident von Hitler, Adolf 12, 14 ff., 20, 24, 28, Sl, 8a. HNO 597.,,02, 770,19, 98 f., 133 ff., 138, 241, 245 Hoffmann, Albert Hoeppner, General Höß, Rudolf 173 f., 192, 257 Hughes, Glyn 186£. Jacobs 53f. Kahler 53£. Kaltenbrunner, SS-Ober- gruppenführer Kappler, SS-Obersturmbannführer 21, 46, 52, 54 Keitel, Feldmarschall von 12, 23, 29, 51 f., 60 f., 90, 92{„ 102£., 138 Kesselring, Feldmarschall 120#. | Knochlein, Fritz Kohler 219 Korbel, Dr. 167 f. Köstlin, Oberst m Kramer, Josef 185f. ! Krankenmann 182 Leeb, Feldmarschall von 60, 64 Lemp, Oberleutnant 72f. Ley, Robert 14 MacGeagh, Sir Henry 7 Mackensen, General von 121 Maelzer, General 121 Manstein, Feldmarschallvon 60, 62, 139, 241 f., 245 Marschall, Elisabeth 202, 222 ff. Metzler, Dr. von 227 Mewes, Margarete 208, 229 fl. Möhle, Heinz 80f. Mory, Carmen 202 ff, 208, 215 fl. Moyon, Abbe 95 Müller, Heinrich 21 Naville, Gesandter der Schweiz in Berlin 51 Oberhauser, Dr. 226 Oehrn, Kapitänleutnant. 77£. Ohlendorf, SS-Obergruppenführer Otto 22,241 f. O’Shaughnessy, Mary 206 Oshima, Gesandter Japans in Berlin 79 Ottelard 220 Palitsch 184 Pauly, Max 196| Pflaum 208| Pohl, SS-General 194, 198| Post 53f. Pucheu, Innenminister der Vichy- regierung 94 Ei Rabate 97| Raeder, Admiral 28, 73, 75, 77 a Rahn, Dr. 128| 262 3 in Berlin Ramdohr Rapp 220 Rascher, Dr. Sigmund 193 Rauff, SS-Obersturmbannführer 243 Reinecke, Generalleutnant 59 Roby, Yvon 114 Roesler, Major 143f. Rosenberg, Alfred 14,22, 151, 237 Rosenthal, Dr. 208, 226, 228 f. Rouffanche, Marguerite 116£. Roussel 96 208 fi. Rundstedt, Feldmarschall von 34, 104, 109, 157 Salvesen, Sylvia 200, 223 f. Salvequart, Vera 208, 217£. Sansom, Odette 207, 230 Sauckel, Fritz 23, 149, rel 159 f. Schallok, Oberst 139 Schidlausky, Dr. 208, 225 f, 228 Schilling, Dr. 193 Schirach, Baldur von 14, 28 f Schirwindt 145 Schmidt, Ella 167f. Schmidt, Franz 53f. Schmidt, Oscar 53f. Schönig, Hauptmann 44 Schrader, Admiral von 42 Schultz, SS-Scharführer 209 Schutz, Dr. 194 Schwartzhuber 205f. Seyß-Inquart 92, 108, 255 Shaweross, Sir Hartley 7 Sington, Hauptmann Derek 186 Skene 208 Sokulska, Zofia 228 f. Sontag, Lotte 221 Spann, Leutnant 106 Speer, Albert 149, 163 Streicher, Julius 234 f. Stroop, Generalmajor der Waffen-SS 238 fl. Struve 53 Stülpnagel, General von 90, 94 Suhren, Fritz 208 f., 230 Szeweczkowa 210, 214 Taylor, Oberstleutnant 186 Thomas, General 247 Thumann, Anton 196f. Tiedmann 42 Treite, Dr. Percy 202 207 Trommer 208 Truschel. 165 f. Trzebinski, Alfred 197f. Vogl, General 109 Wagner, Robert 48 Waldeck, General der Waffen-SS, Josias Fürst zu 189 Wartzok, SS-Hauptsturmführer 145 Wepke 145 Wielen, Max 52 Wilhaus, SS-Obersturmführer 145 f. Winkelmann, Dr. 205 Wöhler, General 65 Wolff, General 123 Wright, Lord 88 RL ar A reale cäneger- m Prolog nciht nen ae 9 I. Die Instrumente der Hitlertyrannei................ 14 II. Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen...1.... 2.3... Jen 30 III. Kriegsverbrechen auf hoher See.................. 70 IV. Mißhandlung und Ermordung der Zivilbevölkerung im besetzten Gebiet........ 87 V.’Zwangsarbeit....2...00.8 oa ee 147 VI. Konzentrationslagen 2. m. 170 VII. Die„Endlösung der Judenfrage“................ 233 Epilog Nun en a Re 258 Anhang cs a er NN 260 INHALTSVERZEICHNIS 1723 ii SISEE en Ara 4 Ä i 2 7 re Lord Russell of Liverpool, der einer hochangesehenen Familie mit litera- risch-publizistischer Tradition entstammt, studierte am Oxforder St.-John’s-College. Als Offizier der britischen Streitkräfte nahm er in Frankreich und Belgien am ersten Weltkrieg teil und diente an- schließend mehrere Jahre in Indien. Von 1929 an war er in England als An- walt tätig, bis er 1934 in das Amt des Obersten Militärrichters berufen wurde. Im zweiten Weltkrieg bekleidete Lord Russell eines der höchsten Richterämter beim Britischen Expeditionskorps unter Feldmarschall Lord Gort, war dann stellvertretender Oberster Militärrichter auf dem nordafrikanischen Kriegsschau- platz und wurde schließlich ins Alliierte Hauptquartier berufen. 1946 übernahm Lord Russell den Posten des stellvertretenden Militärrichters der britischen Rheinarmee. Als juristischer Berater des Oberkommandierenden warer für alle Kriegsverbrecherprozesse in der britischen Besatzungszone zuständig. Nach seiner Rückkehr ins Amt des Obersten Militärrichters in London schrieb er unter dem Eindruck der Ent- wicklung in Westdeutschland die„Kurze Geschichte der Nazikriegsverbrechen“, deren Veröffentlichung seiner Tätigkeit im Regierungsdienst ein Ende setzte. Ei olour& Grey Control Chart 2177 Cyan Green Yellow Red Magenta