Vom 23. Oktober bis zum 1. November 1947 verhandelte das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in Berlin die Sache der Anklage gegen die ehemaligen Leiter und Administratoren des Konzentrationslagers der SS» Sachsenhausen<<. Das sowjetische Militärtribunal tagte in der folgenden Zusammensetzung: Vorsitzender: Oberst der Justiz N. J. Majorow Mitglieder: Oberstleutnant der Justiz S. D. Klimowitsch Gardeoberstleutnant der Justiz W.A.Swonarew Sekretär: Major der Justiz I. A. Kamyschanskij unter Teilnahme der staatlichen Anklagebehörde in der Person des Staatsrates der Justiz F. A. Beljaew und der Verteidigung in der Person der Anwälte S. K. Kasnatschejew, N. P. Below, K. D. Tschishow, W. N. Gawrilow und N. T. Sidorenko. 1* Der Sachsenhausen- Prozeß Als am Nachmittag des 23. Oktober 1947 im alten Pankower Rathaus der Vorsitzende des Militärtribunals der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland, Oberst Majorow, die Verhandlung gegen 16 Angehörige der Lagerführung und des Lagerpersonals des ehemaligen nazistischen Konzentrationslagers Sachsenhausen eröffnete, dachten viele, die Kette der Kriegsverbrecherprozesse, die seit dem Zusammenbruch des faschistischen Regimes in Deutschland abgerollt ist, würde um ein gewöhnliches Glied erweitert. Als nach acht Verhandlungstagen, am Abend des 1. November, der Gerichtsvorsitzende das Urteil verkündete, wußte die Welt, daß dieser Prozeß in seiner Bedeutung weit über die bisher gegen SS- Mörder von Dachau, Mauthausen, Bergen- Belsen und andere geführten Kriegsverbrecherprozesse hinausragt. Ein amerikanischer Journalist, den ich beim ersten großen Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß gegen Göring und andere kennengelernt und der mittlerweile zahlreichen weiteren Kriegsverbrecherprozessen beigewohnt hatte, sagte zu mir am Schluß des Sachsenhausen- Prozesses, noch völlig im Banne des Gehörten und Gesehenen:» Dieser Prozeß ist das Aufsehenerregendste, was ich auf diesem Gebiet bisher erlebt habe. Er ist etwas, was wir Amerikaner als, Die Sensation des Jahres' bezeichnen würden.<< Die wirkliche Bedeutung des Sachsenhausen- Prozesses liegt selbstverständlich weitab jeder Sensation. Aber er hatte ohne Zweifel eine Besonderheit, die nicht nur jener Amerikaner, sondern alle Menschen, die ihm beiwohnten, empfanden. Es gibt eine reiche Literatur über die faschistischen Konzentrationslager. Diese wurde aber ausschließlich von Men5 schen geschrieben, die in den Todeslagern gelitten haben, die selber gemartert, gepeinigt und gefoltert worden sind. Die bisherige Literatur wurde geschrieben von ehemaligen Häftlingen. Aber dieses Zeugnis wäre ohne den SachsenhausenProzeß in gewisser Hinsicht unvollständig geblieben. Bislang fehlte das umfassende Geständnis der Henker und Massenmörder selbst. Wer möchte es auch für möglich halten, wenn er nicht selber mit eigenen Augen und Ohren dabei sein konnte, daß es wirklich ein entartetes menschliches Individuum gibt, wie den ehemaligen SS- Standartenführer Kaindl, der vor aller Öffentlichkeit kaltschnäuzig erklärte:» Jawohl, unter meiner Verantwortung wurden 42 000 Menschen vernichtet!« Oder daß man vor sich in leibhaftiger Person einen Menschen sehen konnte, wie den ehemaligen SS- Unteroffizier Schubert, der auf die Frage, ob er an der Massenerschießẞung sowjetischer Kriegsgefangener teilgenommen habe, ruhig erklärte: >> Das war für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich habe mit eigener Hand 630 Russen umgelegt!<< In der bisherigen, gewiß nicht armen Geschichte der Prozesse gegen faschistische Kriegsverbrecher gibt es nur wenige offene Geständnisse. Aber es gibt welche. Das erste konnte man im Nürnberger Gerichtssaal hören, als der ehemalige Leiter der sogenannten Einsatzgruppe Ost, SSGeneral Ohlendorf, in den Zeugenstand gerufen wurde. Mit der gleichen eisigen Kälte wie der SS- Standartenführer Kaindl im Sachsenhausen- Prozeß erklärte seinerzeit jener SS- General:» Jawohl, unter meiner Verantwortung wurden 92000 Menschen ermordet.<< Seinerzeit hielt die Welt unter dem Grauen dieses Geständnisses für einen Augenblick den Atem an, aber trotzdem wurde das Geständnis rasch von dem weltbewegten Strudel, den der Nürnberger Prozeß aufwühlte, in das Meer der Vergessenheit gezogen. Die SSMörder aber, die in darauffolgenden Prozessen von der jeweils zuständigen Besatzungsmacht zur Verantwortung gezogen wurden, sahen sich gar nicht bemüßigt, ihre Massenmorde einzugestehen, weil sie von ihren Gerichten bedauerlicherweise selten wegen ihrer allgemeinen Barbarei, sondern 6 2 zumeist nur wegen verschiedener Einzelmorde an Alliierten zur Rechenschaft gezogen wurden. Das sowjetische Militärtribunal hat erstmals den in Sach- senhausen verübten Massenmord an allen Opfern, gleich welcher Nationalität, hat erstmals das große Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schlechthin auf- gerollt. In diesem Prozeß wurde nicht nur der Mord an den Staatsbürgern der prozeßführenden Besatzungsmacht, son- dern wurde der Massenmord an Angehörigen von 47 euro- päischen Nationen, wurde der Mord an Polen, Tschechen, Franzosen, Belgiern, Holländern, Engländern, Juden genau so wie jener an deutschen Kommunisten, Sozialdemokraten, bürgerlichen Antifaschisten und Geistlichen geahndet. So wurde der Sachsenhausen-Prozeß zu einem Prozeß gegen das System der KZ-Lager schlechthin, gegen das faschistische System und dessen willfährige, verbrecherische Werkzeuge. Die überaus gründliche Vorbereitung des Prozesses durch das sowjetische Tribunal, welche anfangs Überraschung, im Verlauf der Verhandlungen aber uneingeschränkte Be- wunderung aller Prozeßteilnehmer hervorrief, brachte es mit sich, daß der Prozeß in acht Tagen abgewickelt werden konnte. Dadurch gewann er an Klarheit und Sachlichkeit. Die vieldiskutierte Geständnisfreudigkeit der Angeklagten wirkte aber nur im ersten Augenblick überraschend. Die An- geklagten waren Menschen, die sich von vornherein bewußt sein mußten, daß man jedem einzelnen von ihnen nicht nur Dutzende und Hunderte, sondern manchem sogar Tausende von Morden mühelos nachweisen konnte. Sie wüßten, daß nach Sprengung der KZ-Mauern in den überlebenden Häft- lingen Tausende und aber Tausende von Zeugen wider sie erstanden waren, und sie mußten deshalb die Gewißheit haben, daß allein deswegen schon jeder Ableugnungsver- such nutzlos geblieben wäre. Darüber hinaus aber mußten sie nach dem Zusammenbruch ihres Regimes eine weitere, bittere Erfahrung machen, nämlich die, daß ihnen unheim- liche Belastungszeugen im eigenen Kreis unter ihren ehe- maligen Komplicen erwuchsen. An der Methode der gegenseitigen Beschuldigung und Überführung hielten die Angeklagten bis zum letzten Verhandlungstag fest. Während der einzelnen Kreuzverhöre hätte es nicht einmal der außerordentlichen Wachsamkeit des russischen Staatsanwalts bedurft, denn in der Anklagebank selbst verfolgten, wenn einer sprach, fünfzehn andere äußerst genau die Aussagen. Wenn auch nur einer den Versuch unternahm, eines seiner eigenen Verbrechen abzuschwächen oder gar eine» Kleinigkeit zu vergessen, standen andere Mitwisser wider ihn auf und nagelten ihn erbarmungslos fest. Wie sich das auswirkte, dafür nur ein einziges Beispiel. Als der Angeklagte Sorge, berüchtigt unter dem Namen» Eiserner Gustav«, seine Aussagen beendet und dabei einen Fall nicht erwähnt hatte, sprang der ehemalige SSUnteroffizier und Blockführer Schubert auf und bat das Gericht, den Mitangeklagten Sorge zu befragen, ob er sich nicht mehr daran erinnern könne, daß er im Herbst 1939 1000 Juden in das Zweiglager Klinkerberg zur Vernichtung durch Arbeit verschickte und sie dort auch wirklich unter derart unmenschlichen Bedingungen arbeiten und hungern ließ, daß» programmgemäß« ein halbes Jahr später alle 1000 Gequälten tot waren. Eine Einschränkung beim Geständnis ihrer Schuld machten alle 16 Angeklagten gemeinsam: sie alle beriefen sich beharrlich darauf, sie hätten» auf Befehl« gehandelt, und wollten infolgedessen den diesbezüglichen Paragraphen des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 zur Milderung für sich in Anspruch nehmen. Die Sache hatte aber für jeden einen großen Haken: der ehemalige Kommandant des Lagers, SS- Standartenführer Kaindl, begann seine Schuld auf Abwesende abzuwälzen. Er gab an, er hätte auf Befehl von Himmler, Pohl, Müller und anderen gehandelt. Aber schon der zweite Angeklagte, der ehemalige zweite Lagerführer Höhn, sagte zu seiner Entschuldigung, er hätte auf Befehl von Kaindl gehandelt, der dritte Lagerführer Körner hinwiederum erklärte, er habe nichts anderes getan, als verbrecherische Befehle Höhns ausgeführt. So ging es die Reihe hinunter, bis es klar war, daß sich jeder auch in dieser Beziehung schuldig 8 gemacht General b zelne verb Maße ver Sie erre sie damit gung wide schen Mil den Kada Böse und klärte zun von 4200 denken, d alles zwa war, die führer H mir von SS- Obers als Soldat erklärte: Befehle d bekannt Damit brecherp willen di allem ab müssen. ihn in I pflicht fi Die K machte, Welt ers dort hat ristische gewirkt. konnte seiner H nick mit ng und en Ververhöre samkeit nklageandere en Verabzustanden erbareinziges er dem d dabei ige SS. das Geer sich st 1939 Wernichwirklich en und r später d machsich bewollten es Konnspruch Haken: dartene abzur, Pohl, ite Anagte zu ndl gerum erche Beater, bis chuldig gemacht hatte, weil im Hitlersystem, angefangen vom General bis hinunter zum Unteroffizier, nicht nur jeder einzelne verbrecherische Befehle ausführte, sondern im gleichen Maße verbrecherische Befehle ausgab. Sie erreichten mit dieser Methode nichts anderes, als daß sie damit sicherlich höchst unfreiwillig- eine Anschuldigung wider ihr eigenes System erhoben, wider den preußischen Militarismus, welcher die Menschen so sehr zum blinden Kadavergehorsam erzog, daß der Unterschied zwischen Böse und Gut für sie keine Rolle mehr spielte. Kaindl erklärte zum Beispiel, er habe sich sicherlich der Vernichtung von 42000 Menschen schuldig gemacht, aber es sei zu bedenken, daß er auf Befehl gehandelt habe, und daß daher » alles zwangsläufig bedingt durch die soldatische Erziehung war, die er genossen habe. Der ehemalige SS- Untersturmführer Höhn meinte:» Ich war als Soldat verpflichtet, die mir von Kaindl gegebenen Befehle auszuführen. Auch der SS- Obersturmführer Körner sagte, er habe ausschließlich als Soldat gehandelt, und der ehemalige Chefarzt des Lagers erklärte:» Ich war als Soldat gezwungen, die mir gegebenen Befehle durchzuführen. Ich glaube, daß es jedem von Ihnen bekannt ist, daß man als Soldat gehorchen muß.<< Damit ist ein Problem angeschnitten, das die Kriegsverbrecherprozesse so bedeutungsvoll macht und um dessentwillen diese Prozesse immer wieder der ganzen Welt, vor allem aber dem deutschen Volke, vor Augen geführt werden müssen. Sie zeigen nämlich, wohin Militarismus, wie man ihn in Deutschland verstand, wohin blinde Gehorsamspflicht führen können. Die Köpenickiade, die vor dreißig Jahren die Welt lachen machte, und die Hitleriade, die in unseren Tagen die ganze Welt erschauern ließ, haben etwas Gemeinsames. Hier wie dort hat die Macht der Uniform, hat die preußisch- militaristische Erziehung zum Kadavergehorsam sich logisch ausgewirkt. Über die Köpenickiade, so wie sie sich abspielte, konnte man noch lachen. Aber hätte der Schuster Voigt in seiner Hauptmannsuniform dem Polizeidiener von Köpenick mit dem Versprechen auf eine Auszeichnung und mit 9 - dem Hinweis auf seine soldatische Gehorsamspflicht den Befehl gegeben, seinen Bürgermeister nicht bloß zu verhaften, sondern ihn gleich an Ort und Stelle zu erschießen was wäre dann geschehen? Mit fast hundertprozentiger Sicherheit darf man annehmen, der Polizeidiener hätte geschossen. Das hat allerdings lange Zeit niemand so genau erkannt wie Hitler. Und dieses Ungeheuer in Menschengestalt hat ohne Zaudern von seiner Erkenntnis Gebrauch gemacht. - Hitler und seine Bande brauchten weiter nichts zu tun, als das Werk des preußischen Militarismus zu vollenden. Sie erzogen sich Individuen, die keinen Unterschied mehr sahen zwischen dem Gehorsam auf dem Schlachtfelde in einem gerechten vaterländischen Kriege und dem Kadavergehorsam in einem verbrecherischen Eroberungskrieg und auf dem Exekutionsfeld zur Vollstreckung verbrecherischer Mordbefehle. Sie schufen sich mit Hilfe der preußischen militaristischen Erziehung Menschen, bei denen es möglich war wie ein Verteidiger treffend sagte-,» raffiniertesten Sadismus und blutige Zügellosigkeit zur Sache der Tapferkeit und des Heldentums zu erheben«. Eine ganze Reihe der 16 Mordbanditen trug Jahre hindurch eine» Tapferkeitsauszeichnung, das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern, das sie erhalten hatten für den Mord an über 18000 russischen Kriegsgefangenen im Spätherbst 1941. Ohne Übertreibung kann gesagt werden, daß kaum ein anderer der bisher durchgeführten Prozesse gegen SS- Verbrecher seiner geschichtlichen Aufgabe so gerecht wurde, wie der Prozeß gegen die 16 SS- Mörder von Sachsenhausen. Keiner der bisherigen Prozesse hatte ein so hohes Niveau wie der Sachsenhausen- Prozeß. Von der klaren, mit wissenschaftlicher Gründlichkeit zusammengestellten Anklageschrift, über die prägnanten und sachlichen Kreuzverhöre, die erschütternde und aufwühlende Anklagerede, die Reden der Verteidiger, in denen nicht nur der Prozeß selbst, sondern auch die ihm zugrunde liegenden menschlichen und sozialen Probleme eine bislang kaum gehörte, genaue und gültige Deutung erfuhren, bis zu dem Urteil und der um10 fassenden Linie. Zusa historisch jeder Deu ziehen kön Prozesses, aus der L überhaupt deutschen Die Str Sachsenha verminder rung. Im nur alle M Verteidigu aus vom so sehr ei Sachsenha mit der m selber jah Schon raschung führt wu hörten, t drei übri fangs saß Anklageb dem Inte handlung konnten das Geric klagten sie von d Notizen, teidigern handlung dabei ge sogar so fassenden Urteilsbegründung geht eine strenge ethische Linie. Zusammengefaßt ergeben alle diese Dokumente ein historisch außerordentlich bedeutsames Werk, aus dem jeder Deutsche und das gesamte deutsche Volk Lehren ziehen können. Deshalb werden auch die Dokumente dieses Prozesses, wie sie hier zusammengefaßt sind, kaum mehr aus der Literatur über die faschistischen KZ-Lager, wie überhaupt aus der Literatur über das Wesen und Sein des deutschen Faschismus wegzudenken sein. Die Straffheit, welche die rasche Durchführung des Sachsenhausen-Prozesses ermöglichte, hob die Sachlichkeit, verminderte aber keinesfalls die loyale Verhandlungsfüh- rung. Im Gegenteil, den 16 Angeklagten waren nicht nur alle Mittel und Wege einer freien, uneingeschränkten Verteidigung in die Hand gegeben, sie wurden darüber hin- aus vom Militärtribunal in die allgemeinen Anstandsregeln so sehr einbezogen, daß manchen ehemaligen Häftling von Sachsenhausen Bitterkeit übermannte, wenn er diese Art mit der menschenunwürdigen Behandlung verglich, die er selber jahrelang von seinen Peinigern hatte erdulden müssen. Schon allein das Äußere der Angeklagten löste Über- raschung aus, als sie das erstemal in den Gerichtssaal ge- führt wurden. Sie trugen, soweit sie früher der SS ange- hörten, tadellose Uniformstücke ohne Rangabzeichen; die drei übrigen waren in saubere Zivilsachen gekleidet. An- fangs saßen sie noch stumm, scheinbar teilnahmslos in der Anklagebank, aber bald tauten sie auf, folgten mit wachsen- dem Interesse den Verhandlungen, und als sie mit den Ver- handlungsnormen vertraut gemacht worden waren— sie konnten jederzeit schriftliche oder mündliche Anträge an das Gericht stellen und waren berechtigt, an jeden Mitange- klagten wie an jeden Zeugen Fragen zu stellen—, machten sie von diesen Rechten eifrigst Gebrauch. Sie machten sich Notizen, unterhielten sich angelegentlich mit ihren Ver- teidigern und griffen immer wieder von sich aus in die Ver- handlung ein. Entsprechend ihrem Wesen ließen sie sich dabei gehen, wurden des öfteren frech und anmaßend, was sogar so weit ging, daß der Angeklagte Schubert, der oft 11 Ort und Zeit verwechselte und sich im Gerichtssaal herrisch schreiend wie auf dem Appellplatz von Sachsenhausen gebärdete, sogar von dem geduldig amtierenden Gerichtsvorsitzenden ermahnt werden mußte, nicht so ungehobelt und laut im Saale herumzubrüllen. Es war offenkundig, daß sich der Gerichtshof bei seiner Verhandlungsführung in keiner Beziehung vom Prinzip der Vergeltung leiten ließ. Sein ganzes Bestreben zielte einzig und allein darauf ab, sachlich und klar die reine Wahrheit zu erforschen, damit das Maß der Schuld jedes einzelnen Angeklagten festgestellt und die Größe des Kapitalverbrechens von Sachsenhausen vor aller Welt enthüllt werden konnte. Dabei beschränkte sich die Anklage zu jeder Stunde mit peinlicher Genauigkeit ausschließlich auf die 16 Massenmörder in der Anklagebank. Es ist eine bedauerliche Erfahrung, daß viele Deutsche von den Kriegsverbrecherprozessen nichts mehr hören und lesen wollen, weil sie glauben, mit der Bloẞstellung der Schuld der SS- Mörder, mit der Aufdeckung der ungeheuerlichen Nazibarbarei würde das ganze deutsche Volk und damit jeder einzelne Deutsche diffamiert. Diese Meinung ist irrig, und daß unter ihr das Interesse an den Kriegsverbrecherprozessen leidet, ist bedauerlich, denn kein Volk der Erde hat es so bitter nötig, zur eigenen Läuterung die Ursachen und Auswirkungen des Faschismus aufmerksam zu studieren, wie das deutsche Volk. Und gerade der Sachsenhausen- Prozeß bietet dazu die beste Gelegenheit. Das deutsche Volk war in diesem Prozeß nur Zeuge. Es waren zahlreiche einfache Werktätige als Zuhörer zugelassen und nicht nur, wie oft in solchen Fällen, einige wenige hohe Funktionäre und Regierungsbeamte. Man sah Arbeiter, Angestellte, Beamte, Hausfrauen. Auch das war ein Novum in diesem Prozeß. Unvergeßlich wird mir ein 62 Jahre altes, leidgeprüftes Mütterchen bleiben, die Bäuerin Elsa Müller aus dem Dorfe Teichwolframsdorf in Thüringen, die ihren einzigen Sohn in Sachsenhausen verloren hatte, ohne daß zu ihr in ihre Weltabgeschiedenheit auch nur ein einziges Mal eine Kunde 12 von dem großen Verbrechen von Sachsenhausen gedrungen wäre. Als sie die Nachricht vom Prozeßbeginn vernahm, setzte sie sich aufs Geratewohl in die Bahn, fuhr nach Berlin und wurde ohne weiteres zugelassen. Bis zu diesem Tag hatte sie nicht viel mehr gewußt, als daß ihr Sohn in Sachsenhausen» verstorben« sei, wie es in dem Telegramm hieß, das sie vor Jahren bekommen hatte und das sie uns mit zitternder Hand zeigte. Zu Hause besitze sie noch ein blutbeflecktes Hemd, erzählte sie, das man ihr aus dem Nachlaß des Einzigen zugeschickt habe. Und jetzt erst weiß sie die grausige Herkunft dieser Blutflecke zu deuten, jetzt erst weiß sie, daß ihr Sohn im Rahmen eines planvollen Vernichtungssystems vorsätzlich ermordet wurde, jetzt erst kennt sie die grauenhafte Bedeutung des Todeslagers von Sachsenhausen.» Hier habe ich die leibhaftigen Mörder meines Sohnes gesehen«, sagte sie mit einem unbeschreiblichen Ton in der Stimme. • Ich habe in diesen Tagen mit vielen Frauen, Mädchen und Männern über ihre persönlichen Eindrücke vom Prozeß gesprochen. Vollkommen im Banne des Gesehenen und Gehörten sagten sie, daß sie sich wohl schon oft ihre eigenen Gedanken über die KZ- Lager und über den Nazismus gemacht hätten, aber eine so abgrundtiefe Verworfenheit, wie sie bei den Verhandlungen zutage getreten sei, hätten sie doch nicht erwartet, ja, gar nicht für möglich gehalten. Ein Beweis mehr, wie notwendig es ist, den Inhalt solcher Kriegsverbrecherprozesse dem deutschen Volke immer wieder zu unterbreiten. - Einfach und klar ausgedrückt, hat der Prozeß den fundierten, durch Zeugen und Geständnisse erhärteten Beweis erbracht, daß das KZ- Lager Sachsenhausen ein Todeslager war ein Todeslager für Häftlinge aus 47 Nationen, eine mit allen technischen Errungenschaften der Neuzeit eingerichtete Fabrik zur systematischen Vernichtung von Menschen, zur Realisierung des teuflischen Planes, alle antifaschistischen Kräfte auszurotten, um eine zügellose Weltherrschaft errichten zu können. Diese Tatsache erklärt auch, warum die deutschen Kom13 munisten allen anderen voran mit besonderer Grausamkeit vernichtet wurden. Denn die stärksten und aktivsten Kräfte gegen den Faschismus im Innern Deutschlands waren die deutschen Kommunisten. Sie wurden deshalb als erste in die KZ- Lager verschleppt und dort massenweise hingeschlachtet. Die stärkste Kraft gegen den Faschismus in der Welt, der stärkste Wall auf dem beabsichtigten Wege zur faschistischen Weltdiktatur waren die Völker der UdSSR. Deshalb traf die Vernichtung in Sachsenhausen während des Krieges zuerst und am schlimmsten Staatsbürger der UdSSR, die sowjetischen Kriegsgefangenen. Allein in den wenigen Monaten des Spätherbstes 1941 wurden in Sachsenhausen, wie der Prozeß einwandfrei ergab, über 18000 sowjetische Kriegsgefangene im Rahmen einer gesonderten, der sogenannten» Russenaktion«, vernichtet. • Wenn nun erwiesen ist, daß allein in Sachsenhausen und allein in wenigen Monaten schon über 18000 Sowjetbürger vernichtet wurden, dann ermöglicht diese furchtbare Gewißheit einen annähernden Begriff, wie viele Sowjetmenschen insgesamt in allen KZ- Lagern des Hitlerfaschismus für die Freiheit der Welt ihr Blutopfer bringen mußten. Man darf nicht außer acht lassen, daß trotz der vielen Vernichtungsmethoden Sachsenhausens die Menschenvernichtung in diesem Todeslager hauptsächlich auf dem System der Vernichtung durch Arbeit beruhte. Das heißt, Sachsenhausen war kein Lager zur augenblicklichen Massenvernichtung wie Auschwitz, Dachau und Belsen. Die Gaskammern, die in jenen Lagern eine primäre Rolle spielten, standen in Sachsenhausen an und für sich erst an zweiter Stelle. Die Vernichtung durch Arbeit aber dauerte für jeden einzelnen Häftling einige Monate. Sachsenhausen war ein gigantischer Industriebetrieb der Hitlerbande, in dem- wie ein Prozeßteilnehmer sagte->> im größten Ausmaße menschliche Sklavenarbeit gehandelt wurde. In den Zweigstellen dieses Lagers beuteten die Klinkerwerke, die AEG, die Heinkelwerke und andere die Häftlinge bis zum Weißbluten aus, peitschten sie immer 14 wieder unter menschenunwürdigsten Bedingungen an die Arbeit, bis sie förmlich in den Sielen zu Tode geschunden zusammenbrachen- und daraus schöpften deutsche Industrielle, deutsche Konzernherren ihre Profite. Hier haben diese Herren im letzten Sinne des Wortes aus dem Blut der Arbeiterklasse Kapital geschlagen. Diese Herren, die finanziellen Nutznießer der faschistischen Barbarei, saßen nicht mit auf der Anklagebank. Für sie gibt es auch heute noch Schlupfwinkel, nämlich dort, wo auch jetzt noch der Arbeiter nichts, das Goldene Kalb aber alles gilt. Sie konnten noch einmal ihr Schäfchen ins trockne bringen, und sie haben noch einmal Gesinnungsfreunde gefunden, die sich einen Pfifferling darum kümmern, ob irgendwo und irgendwann einmal Zehntausende unschuldiger Werktätiger starben, damit diese Ausbeuter gut leben konnten. Aber der Sachsenhausen- Prozeß bleibt auch gegen diese Menschen, gegen die Nutznießer und mittelbar Schuldigen, eine Anklage, die auf die Dauer nirgends überhört werden kann. Der Sachsenhausen- Prozeß hat die Biedermannsmaske von den Drahtziehern des großen Naziverbrechens gerissen und seine Hintermänner bloßgestellt. Damit hat er die Notwendigkeit bestätigt, daß die Betriebe der Kriegsverbrecher in die Hände der Werktätigen gehören. Nur so ist Gewähr gegeben, daß der Menschheit ein neues Sachsenhausen und eine neue Katastrophe erspart bleiben. Das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland hat die Akten in Sachen gegen Kaindl und andere geschlossen. Die 16 Angeklagten haben ihre mehr als verdiente Strafe angetreten. Zwei von ihnen wurden für eine begrenzte Zeit aus der menschlichen Gesellschaft entfernt, alle anderen sind auf Lebenszeit einem Zwangsarbeitslager überwiesen worden. Die Todesstrafe konnte nicht verhängt werden, da sie auf Grund des bekannten Erlasses des Obersten Sowjets der UdSSR abgeschafft wurde. 15 Wiedergutgemacht werden kann das Verbrechen von Sachsenhausen durch keine noch so harte Strafe der Welt. Darum hat das Urteil, abgesehen von dem belanglosen Schicksal der Verurteilten selbst, für die Vergangenheit nicht mehr viel zu bedeuten. Aber um so mehr werden der Sachsenhausen- Prozeß und sein Urteil in die Gegenwart und in die Zukunft wirken. Das Urteil ist, wie der sowjetische Ankläger in seiner großen Rede es ausdrückte,» ein Beitrag zum Kampf gegen alle Kriegshetzer und Kriegsverbrecher und ein Beitrag im Kampf für das Glück der Menschheit<> Statistik« über die von ihm persönlich gehenkten Häftlinge. Hierzu sagte er folgendes aus: Ich habe nach jeder Erhängung zur Erinnerung an die Anzahl der Gehenkten einen Nagel in den Balken des Galgens geschlagen. Ich entsinne mich, daß ich über 20 Nägel einschlug, aber der Lagerführer Grunewald erfuhr davon und verbot mir kategorisch, das zu tun, worauf ich keine Nägel mehr einschlug.( Band IV, Seite 121 und 122.) Im Lager Sachsenhausen wurde wirklich ein transportabler Galgen mit 22 Nägeln aufgefunden, die in einem der Stützbalken eingeschlagen waren, was eine dieser Sache beiliegende Akte bezeugt.( Band XI, Seite 159.) Wie Sakowski weiter aussagte, schikanierten die anderen Henker des Lagers die Häftlinge während der Hinrichtung und brachten sie langsam und qualvoll um.( Band IV, Seite 122.) Durch in dieser Sache gesammelte Beweise und durch die persönlichen Geständnisse des Angeklagten Kaindl ist festgestellt, daß dieser im Lager Sachsenhausen eine Gaskammer zur Vernichtung der Häftlinge durch Giftgase und Dämpfe einrichten ließ. Kaindl sagte zu dieser Frage aus: Im Jahre 1942 wurden auf Befehl des Inspektors der SS- Konzentrationslager, Glücks, in den deutschen Lagern in weitem Ausmaße 23 zur Tötung von Menschen sogenannte, Gaskammern' angewandt. Bevor ich meinen Dienst als Kommandant antrat, wurde dieses Verfahren zur Vernichtung von Menschen in Sachsenhausen nicht angewandt. Im Jahre 1943 faßte ich den Beschluß, bei mir eine Gaskammer zur Massentötung von Häftlingen zu bauen... Ich bekam vom SS- Hauptamt das Baupersonal, welches im Herbst 1943 die Einrichtung der Gaskammer auf dem Gelände des Lagers im Krematoriumsgebäude fertigstellte.( Band XI, Seite 18 und 19.) Zur Charakterisierung der Einrichtung der Gaskammer sagte Kaindl aus: > Die Gaskammer... war äußerlich wie ein Duschraum eingerichtet. In zwei einander gegenüberliegenden Wänden des Raumes waren zwei Ventilationsöffnungen, die während des Eindringens der Gase in die Kammer hermetisch verschlossen wurden, ferner gab es eine Öffnung in der Wand zum Einpumpen des Giftstoffes. Zu der Gasöffnung führte aus dem Nebenzimmer ein Rohr mit einem speziellen Mechanismus, in dem sich eine Ampulle mit Blausäure befand. sen, Die Personen, die vergast werden sollten, wurden in die Gaskammer geführt, angeblich um im, Duschraum' ein Bad zu nehmen. Sie wurden dort mit Hilfe einer hermetisch abgeschlossenen Tür fest eingeschlosund dann ließ man durch das Rohr das Gas aus dem Gasmechanismus hineinströmen... Nach der Lüftung der Kammer wurden die Leichen der Getöteten in die Totenkammer gebracht und neue Gruppen von Menschen zur Vernichtung in die Kammer geführt.«( Band XI, Seite 19 und 20.) Kaindls Aussagen über das Bestehen einer Gaskammer im Lager Sachsenhausen, ihre Einrichtung und ihren Zweck sind durch die Aussagen von Höhn, Körner, Sakowski und anderen Angeklagten sowie durch die Urkunde der Sachverständigen über die Besichtigung der auf dem Territorium des Lagers, im Gebäude des Krematoriums, erhalten gebliebenen Gaskammer mit einem speziellen Apparat zum Hineinpressen der Gase, und schließlich durch das Gutachten einer Kommission von Fachleuten für Chemie über das im Lager aufgefundene flüssige Blausäurepräparat» Cyklon- A« völlig bestätigt. 24 24 Das Sachverständigen gutachten sagt folgendes: > Wenn man die spezifische Konstruktion der Kammer Nr. 2 berücksichtigt, die luftdichtes Verschließen und schnelle Durchlüftung gewährleistet, sowie das Vorhandensein eines Spezialapparats zum Hineinpressen von Gasen und Dämpfen und den Fund des Blausäure präparats Cyklon- A, muß gefolgert werden, daß die Kammer Nr. 2 als speziell eingerichteter Raum für Massenvergiftungen mit Giftgasen und Dämpfen diente und daß diese Vergiftungen mittels Blausäuredämpfen durchgeführt wurden.( Band XI, Seite 19.) Der Angeklagte Sakowski sagte aus, daß die Vernichtung der Häftlinge in Sachsenhausen nicht nur in der Gaskammer, sondern auch in Gaswagen durchgeführt wurde. Er sagte aus: Ungefähr im Oktober 1941 wurde im Lager der sogenannte, Gaswagen ausprobiert. Dieser Kraftwagen hatte eine hohe Karosserie und wurde hermetisch abgeschlossen. Die Häftlinge, die zur Vernichtung bestimmt waren, wurden in diesen Kraftwagen verladen und zum Krematorium gefahren. Als die SS- Leute den Kraftwagen öffneten, befanden sich über 50 Leichen darin, die ich in die Totenkammer schaffte.( Band IV, Seite 131.) Der Angeklagte Gustav Sorge, ehemaliger Rapportführer( verantwortlicher Diensthabender im Lager), sagte aus: » Die zwei Gaswagen, die ich im Lager Sachsenhausen zu sehen bekam, waren mit ihrer Karosserie einem fahrbaren Kühlschrank ähnlich. Die Wagen hatten je zwei Anhänger. Im ersten Anhänger war ein Ofen zur Verbrennung von Leichen angebracht. Der zweite Anhänger, der offen war, war zur Aufnahme des Brennstoffvorrats für das fahrbare Krematorium bestimmt. Auf den Gaswagen und ihren Anhängern war die Aufschrift, Reichspost' angebracht.( Band III, Seite 151.) Die Angeklagten August Höhn, Heinz Baumkötter und Paul Sakowski sowie die Zeugen Oskar Burkhard, Rudolf Wunderlich und Wilhelm Kling sagten aus, daß im Lager Sachsenhausen die Vernichtung von Häftlingen durch die Injektion von Giften in den Organismus vorgenommen wurde. Der als Zeuge vernommene ehemalige Lagerhäftling Kling sagte aus: Im Revier war ein Zimmer eingerichtet, in dem Injektionen vorgenommen wurden. Ich habe mehrfach gesehen, wie der SS- Mann Ullmann, wenn er in diesem Zimmer war, die Spritzen vorbereitete. Darauf wurden sowjetische Kriegsgefangene in das Zimmer geführt, und nach nicht allzulanger Zeit begann das Kommando der, Leichenträger Leichen in den Keller der Baracke Nr. 1 zu schaffen, wo sich die Totenkammer befand. Derartige Injektionen wurden auch im Keller selbst gemacht."( Band I, Seite 14.) 25 25 Der als Zeuge vernommene ehemalige Blockführer des Lagers, Burkhard, berichtete in seinen Aussagen über die Umstände bei der Tötung von 50 Häftlingen, die arbeitsunfähig geworden waren, in der Zweigstelle des Lagers Sachsenhausen bei dem Flugzeugwerk Heinkel. Er sagte aus: Die Leute wurden einzeln in das Zimmer geführt. Man forderte sie auf, sich zu entkleiden. Danach sagte Heidrich oder Baumkötter zu dem Häftling, daß er sofort eine Schutzimpfung gegen irgendeine Krankheit bekommen würde. Darauf setzten sie den Häftling auf einen Stuhl und machten ihm eine Injektion in die Vene. Der Mann fiel sofort vom Stuhl. Der Tod trat offensichtlich augenblicklich ein. Die ersten paar Spritzen machte Baumkötter, wobei er den Sanitätern zeigte, wie die Injektion vorzunehmen sei. Die folgenden Injektionen machten bereits die Sanitäter, und Baumkötter fühlte den Puls, und wenn er sich davon überzeugt hatte, daß der Mann tot war, befahl er uns, die Leiche in ein anderes Zimmer zu schaffen..( Band VII, Seite 200.) Im Lager Sachsenhausen wurde die Wirkung folgender Mittel an den Häftlingen ausprobiert: 1. Neue Muster von chemischen und Brisanzhandgranaten; 2. ein neues Gas; 3. vergiftete Kugeln; 4. neue medizinische Präparate gegen Flecktyphus, Tuberkulose, Sepsis und» epidemische Gelbsucht«; 5. neu hergestellte medizinische Präparate, die die Herztätigkeit verlangsamen oder Schlaflosigkeit hervorrufen; 6. Salben gegen Brandwunden; 7. verschiedene Gifte, die mit der Nahrung oder durch Spritzen in den menschlichen Organismus eingeführt wurden, und anderes. Der Angeklagte Kaindl sagte über eines dieser Experimente aus: 26 26 Im Herbst 1942 kam Dr. Witmann, Chemiker und Techniker in der Hauptverwaltung der Kriminalpolizei, ins Lager Sachsenhausen mit der Anweisung, man soll ihm die Möglichkeit geben, einen Versuch zur Erprobung eines neuen Handgranatentyps durchzuführen. Ich stellte Witmann einen entsprechenden Raum zur Verfügung, in den zwei russische Gefangene gebracht wurden. Der Assistent von Dr. Witmann warf in meinem Beisein die Handgranate ins Zimmer, in dem die russischen Kriegsgefangenen saßen.( Band II, Seite 31.) de A SO a F b m Entsprechende Aussagen machte der Angeklagte Zander. ( Band IV, Seite 203-205.) Im Jahre 1942 wurden vollkommen gesunde Häftlinge des Lagers chirurgischen Operationen unterzogen mit der Absicht, bei ihnen Blutvergiftung hervorzurufen, um anschließend die Wirksamkeit neuer Heilmittel gegen Sepsis auszuprobieren. Der als Zeuge vernommene ehemalige Häftling Bruno Röhr, der als Sanitäter im Krankenrevier des Lagers arbeitete und persönlich die Durchführung dieser Experimente beobachtete, sagte aus: Im Sommer 1943, als ich den Operationsraum aufräumte, kamen der leitende Arzt des Lagerreviers, Schmitz, und der Vorarbeiter Tierhof, ein Häftling, hinein. Letzterer sagte zu mir, es kämen sofort Patienten. Bald darauf erschienen im Operationssaal einige Sanitäter und brachten einen Häftling mit. Sie legten ihn auf einen Operationstisch, betäubten ihn, und der leitende Arzt Schmitz schritt zur Operation. Er machte einen Längsschnitt an dem völlig gesunden Oberschenkel und legte auf die Wunde Tuchfetzen, die mit Stroh gemischt waren... Ich ging auf den Korridor hinaus und sah, daß noch 5 Häftlinge, die sich zur Heilung im Lazarett befanden, dort saßen und auf den Empfang bei dem Arzt Schmitz warteten. Unter ihnen waren Russen und Polen. Später erfuhr ich von den Sanitätern, daß an diesem Tage alle 6 Häftlinge, operiert wurden, worauf ihnen täglich Verbände angelegt wurden. Nach der, Operation' schwollen, wie die Sanitäter sagten, bei den Versuchskandidaten die Beine an und wurden blau. Die Sanitäter sagten mir, daß der Arzt versuchte, die Kranken mit irgendeinem offensichtlich neu entdeckten Heilmittel zu kurieren, jedoch ergebnislos. Die meisten, operierten Häftlinge verstarben. Im Sommer 1943 wurden im Verlauf von zwei Monaten 25, Operationen der oben geschilderten Art gemacht, 18 Personen starben infolge der, Operationen.( Band VII, Seite 126.) Durch das Untersuchungsmaterial zu dieser Sache wurde festgestellt, daß im Sommer 1943 laut Anweisung des Leiters des Sanitätsdienstes der Verwaltung für Konzentrationslager in Deutschland, Dr. Lelling, der Chefarzt des Lagers, der Angeklagte Baumkötter, ein Experiment mit Präparaten durchführte, die die Herztätigkeit behindern und die die Bezeichnung» A«,» B« und» C« trugen. 27 27 Für die Experimente wurden 3 Häftlinge mit gesundem Herzen ausgewählt, und jedem von ihnen wurde regelmäßig eins der genannten Präparate gegeben.( Band II, Seite 276.) Wie die Angeklagten Baumkötter und Höhn aussagten, wurden Anfang 1944 in das Lager Sachsenhausen auf Anweisung des Inspektors der SS- Konzentrationslager, Glücks, 6 Kinder jüdischer Nationalität im Alter von 8 bis 14 Jahren gebracht, um sie mit infektiöser Gelbsucht anzustecken und dann an ihnen ein neues Präparat zur Behandlung dieser Krankheit auszuprobieren.( Band II, Seite 100 und 277.) Durch die Aussagen des Angeklagten Höhn wurde festgestellt, daß im Jahre 1944 der aus Berlin eingetroffene und bereits erwähnte Chemiker und Techniker von der Hauptverwaltung der Kriminalpolizei, Dr. Witmann, auf persönlichen Befehl Himmlers im Lager Sachsenhausen die Wirkung neuer Gifte ausprobierte.( Band II, Seite 102.) Durch die Aussagen der Zeugen Anton Ciora und Karl Salomon wurde festgestellt, daß zu Beginn des Jahres 1944 der Angeklagte Baumkötter persönlich die Wirksamkeit einer neuen Salbe gegen Phosphorbrandwunden an den Häftlingen ausprobierte. Die zu diesen Versuchen ausgesuchten Häftlinge wurden mit Riemen an ihre Pritschen gefesselt, und Baumkötter begoß ihre Körper mit flüssigem Phosphor. Danach wurden die verbrannten Stellen mit einer speziellen Salbe bestrichen.( Band VII, Seite 138, Band VIII, Seite 126.) Der Angeklagte Baumkötter bestätigte die Aussagen der Zeugen Ciora und Salomon und gestand, im Jahre 1944 an verbrecherischen medizinischen Versuchen teilgenommen zu haben, bei denen er den Häftlingen Phosphorbrandwunden zufügte.( Band II, Seite 274 und 275.) Der Angeklagte Höhn machte auch Aussagen über die im Lager Sachsenhausen durchgeführten Versuche zur Erprobung der Wirkung von vergifteten Kugeln auf den menschlichen Organismus. Im Sommer 1944 traf auf Befehl von Himmler aus Berlin eine Sonderkommission im Lager Sachsenhausen ein, die zusammen mit Baumkötter für 28 Je D ge ve SC W el M g n a el S fi h 6 en Versuch 4 Häftlinge auswählte, Russen und Polen. Die Häftlinge wurden in den sogenannten» Schießstand<< gebracht und auf den Bauch gelegt. Darauf wurden ihnen vergiftete Kugeln in die weichen Teile des Beckens geschossen; nach einigen Minuten zeigten sich bei den Verwundeten Vergiftungserscheinungen, und es trat der Tod ein.( Band II, Seite 101.) Massenvernichtungen sowjetischer Kriegsgefangener und friedlicher Bürger im Lager Sachsenhausen Durch die Untersuchung ist festgestellt, daß die in der gegebenen Sache zur strafrechtlichen Verantwortung gezogenen Höhn, Eccarius, Sorge, Schubert, Ficker und andere im Herbst 1941 im Lager Sachsenhausen allein bei einer einzigen Aktion über 18000 sowjetische Kriegsgefangene vernichtet haben. In den nächsten Jahren fuhren sie fort, die von der Berliner Gestapo und dem SD eingelieferten oder im Lager Sachsenhausen selbst in Haft befindlichen Sowjetbürger systematisch zu erschießen, zu erhängen und in der Gaskammer umzubringen. Die Vernichtung sowjetischer Kriegsgefangener wurde im Jahre 1941 unter der Leitung des von Himmler besonders beauftragten Generals der Waffen- SS Eicke durchgeführt, der im August 1941 speziell nach Sachsenhausen kam und eine geheime Besprechung mit dem leitenden Personal des Lagers abhielt, wo er Anweisungen über die Methoden und das System der Vernichtung der sowjetischen Kriegsgefangenen gab.( Band III, Seite 147.) Der Angeklagte Sakowski, der beim Empfang einer aus einem OKW- Lager im Lager Sachsenhausen zur Vernichtung eingetroffenen Gruppe Kriegsgefangener anwesend war, machte folgende Aussagen: » Ich erinnere mich an einen Fall, wo wir mit einem Lastwagen zum Bahnhof fuhren und 100 Leichen abholten. Der Lastwagen fuhr hinter einer Kolonne Kriegsgefangener her. Unterwegs mußten wir Personen aufsammeln, die wegen ihrer großen Erschöpfung und Schwäche nicht imstande waren, sich selbständig fortzubewegen. Die meisten dieser 29 entkräfteten Menschen wurden von den SS- Leuten getötet, oder der Fahrer überfuhr die auf der Straße liegenden Menschen mit dem Wagen.( Band IV, Seite 125.) Beim Ausladen der sowjetischen Kriegsgefangenen aus den Waggons prügelte Fick er sie erbarmungslos mit dem Stock... und verhinderte es auch nicht, wenn die Lastautos, die hinterherfuhren, die zu Boden gestürzten sowjetischen Kriegsgefangenen mit den Rädern zermalmten. Ich persönlich war Zeuge davon, wie ungefähr 25 bis 30 sowjetische Kriegsgefangene von den Rädern der Autos zermalmt wurden.. ( Band VI, Seite 224.) Wie durch die Untersuchung festgestellt wurde, nahmen die Angeklagten Knittler, Ficker, Sorge, Hempel, Schubert, Sakowski und Zander im Herbst 1941 persönlich an den Massenerschießungen sowjetischer Kriegsgefangener teil. Die Erschießungen erfolgten auf dem Gelände des sogenannten» Industriehofes« des Lagers, in dem schon beschriebenen speziellen Gebäude, das zur Inszenierung der Messung der Körpergröße eingerichtet war. Wie die Angeklagten Ficker und Hempel angaben, spielte im Nebenraum des Erschießungszimmers, wo sich die sowjetischen Kriegsgefangenen in Erwartung ihres Schicksals befanden, ständig ein starker Plattenspieler, um den Lärm der Schüsse zu übertönen, und die Klänge der leichten Musik tönten durch das ganze Lager. Die Häftlinge im Lager wußten, daß, wenn die Musik spielte, ihre Genossen von SS- Leuten erschossen wurden.( Band III, Seite 258, Band IV, Seite 5.) Aus den Aussagen der Angeklagten Sakowski und Zander, die im Krematorium arbeiteten, geht hervor, daß das Lager Sachsenhausen den Brennstoff für die Verbrennung der Leichen der Erschossenen aus den Vorräten des Oberkommandos der Wehrmacht erhielt.( Band IV, Seite 128 und 198.) Durch die Aussagen des als Zeugen vernommenen ehemaligen Häftlings des Lagers, Lothar Blank, ist festgestellt, daß im Herbst 1941 infolge der Überlastung der » Erschießungsräume« die Vernichtung der sowjetischen 30 30 Kriegsgefangenen in speziellen Gaswagen durchgeführt wurde. Er sagte aus: Von Franz Schimalla erfuhr ich, daß die sowjetischen Kriegsgefangenen auch in zwei Gaswagen vernichtet wurden, und daß man ihre Leichen im gleichen Krematorium verbrannte. Ich selbst sah, wie der mir von Franz Schimalla beschriebene Gaswagen zwei Fahrten von den Baracken, wo sich die russischen Kriegsgefangenen befanden, auf den, Industriehof' zum Krematorium machte.. ( Band VIII, Seite 29.) Über die Massenvernichtung sowjetischer Kriegsgefangener im Herbst 1941 machten auch die in dieser Sache vernommenen Augenzeugen der Erschießungen, Heinrich Grüber und Erich Liesegang, ehemalige Häftlinge des Lagers Sachsenhausen, Aussagen.( Band III, Seite 158, 159 und 72.) Der Angeklagte Knittler bekannte sich bei der Untersuchung schuldig, daß er an der Erschießung von 12000 sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen hat, und verantwortlich für die Beförderung der dem Tode Geweihten zur Hinrichtungsstelle. Von den zur Hinrichtungsstelle gebrachten Kriegsgefangenen erschoß er persönlich 50 Mann. Der Angeklagte Schubert bekannte sich schuldig, an der Erschießung von 13000 sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen zu haben, von denen er 630 Mann eigenhändig erschoẞ. Der Angeklagte Hempel gab zu, an der Erschieẞung von 1800 sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen zu haben. Der Angeklagte Sorge gestand, daß er aus eigener Initiative bei der Beförderung sowjetischer Kriegsgefangener zum Ort der Erschießung teilgenommen hat. Die Angeklagten Sakowski und Zander gestanden, daß sie an der Verbrennung der Leichen erschossener sowjetischer Kriegsgefangener- insgesamt 14000 Mann- beteiligt waren. Die Teilnehmer an der sogenannten» russischen Aktion<< wurden nach ihrer Beendigung von der Hitlerregierung mit dem Kriegsverdienstkreuz ausgezeichnet und zur Erholung nach Sorrent in Italien geschickt. Von den in vor31 liegender Sache Angeklagten erhielten Auszeichnungen Knittler, Schubert, Ficker und Hempel. Nach der Massenaktion vom Herbst 1941 wurde die Ver- nichtung der sowjetischen Kriegsgefangenen und der nach Deutschland zwangsverschleppten friedlichen Sowjetbürger bis zur völligen Niederlage Deutschlands fortgesetzt. (Band II, Seite 15 und 16.) Durch die Untersuchung wurde festgestellt, daß im Lager Sachsenhausen während der 2 Jahre und 8 Monate, die Kaindl dort Dienst tat, allein auf Vorschrift der Gestapo und des SD mehr als 5000 Menschen umgebracht wurden, die mit speziellen Transporten aus Berlin ankamen. Kaindl,.der diese Zahlen bestätigt und seine persön- liche Verantwortung für die Tötung der obengenannten 5000 Menschen zugibt, sagte aus: »Sämtliche Befehle des Reichssicherheitshauptamtes zur Tötung von Häftlingen in Sachsenhausen gingen an den Lagerkommandanten, und ich persönlich war für ihre Ausführung verantwortlich. Wenn ich beim Eintreffen eines Befehls im Lager war, betraute ich gewöhnlich meine Mitarbeiter Höhn, Körner oder Kolb mit der Organisierung und Durchführung der Aktion. Bei den Hinrichtungen war, wie ich schon aussagte, immer Baum- kötter oder einer der ihm unterstellten Ärzte zugegen. Die Leichen der Getöteten wurden stets im Krematorium des Lagers verbrannt.«' (Band II, Seite 21 und 22.) Der zweite Lagerführer, Höhn, bekennt seine Teil- nahme an den Massenvernichtungen von Sowjetbürgern im Lager Sachsenhausen und sagte aus, daß er persönlich allein im Jahre 1944 über 300 Menschen erschossen hat.(Band II, Seite 93.) Seine persönliche Teilnahme an der physischen Vernich- tung sowjetischer Bürger gab auch der dritte Lagerführer, Michael Körner, zu. Er sagte aus: »Ich habe tatsächlich in der Zeit vom Oktober 1944 bis zum 15. April 1945, zuerst zusammen mit dem zweiten Lagerführer Höhn und später selbständig, öffentlich und geheim 13 Häftlinge erhängt und 222 Häftlinge erschossen.«(Band V, Seite 40.) Die Aussagen der Angeklagten Kaindl, Höhn und Körner, daß sowjetische Kriegsgefangene und friedliche 32 Bürger auch nach der Massenaktion vom Herbst 1941 systematisch weiter vernichtet wurden, wurden durch die Vernehmung der Angeklagten Hempel und Sorge vollauf bestätigt. Blockführer Hempel gab an: Anfang 1944 wurden unter Leitung von Höhn und mit meiner Beteiligung 6 Russen und Polen erschossen, die von der Berliner Gestapo eingeliefert worden waren. Im Sommer 1944 nahm ich zusammen mit dem Rapportführer Böhm 8, Ostarbeiter aus der Lagerkommandantur in Empfang, die von der Gestapo zur Vernichtung in das Krematorium eingeliefert worden waren. Unter ihnen befanden sich Sowjetbürger, die zwangsweise zur Arbeit nach Deutschland verschleppt worden waren. Ich begleitete die ganze Gruppe zum Erschießungsort und bewachte sie so lange, bis Höhn sie erschoẞ. Im Dezember 1944 beteiligte ich mich an der Erhängung von 3 Sowjetbürgern im Schießstand des Lagers.( Band IV, Seite 11.) Sorge machte die Aussage, daß er persönlich vom Dezember 1941 bis zum Mai 1942 an der Erschießung von 25 Häftlingen teilgenommen habe, unter denen 15 oder 16 Russen waren.( Band III, Seite 149 und 150.) Im Lager Sachsenhausen wurden Sowjetbürger nicht nur auf Befehle von oben vernichtet, sondern die SS- Leute ermordeten sie auch aus eigener Initiative. Die Willkür wurde durch das persönliche Beispiel der Lagerführung gefördert. Der Angeklagte Kaindl gestand, daß er im Jahre 1944 nach seinem Ermessen einen ukrainischen Häftling am Lagertor erhängen ließ.( Band II, Seite 18.) Dasselbe bestätigt auch der Angeklagte Höhn.( Band II, Seite 96.) Der ehemalige Häftling Philipp Götz, der als Zeuge vernommen wurde, sagte aus: Oberscharführer Schubert war im Lager durch seine Grausamkeit bekannt. Ich habe selbst gesehen, wie Schubert im Jahre 1943 an einem Sonntag zwischen 12 und 13 Uhr 2 Russen, die am Tor , strammstanden', durch das Fenster des Blockführerzimmers erschoẞ. Später erfuhr ich von Häftlingen, daß Schubert diese Russen zu seinem Vergnügen erschossen hatte.( Band VIII, Seite 225.) Um die Häftlinge in Angst zu halten, ließ die Lagerleitung regelmäßig öffentliche Hinrichtungen durch den Strang 3 Sachsenhausen 33 M384-61 durchführen, die meistens an sowjetischen Kriegsgefangenen und friedlichen Sowjetbürgern vorgenommen wurden. Der Zeuge Anton Ciora sagte aus: Während meiner Anwesenheit im Lager war ich bei 12 Erhängungen zugegen. Die meisten Erhängten waren Russen. Es wurden auch 2 Polen erhängt. Bei der Erhängung waren in der Regel der Lagerführer Höhn, Rapportführer Sorge und die Blockführer, an deren Namen ich mich nicht erinnere, zugegen.( Band VII, Seite 137.) In Bestätigung dieser Tatsachen sagte der Angeklagte Sakowski aus: Die öffentlichen Erhängungen wurden im Lager zur Einschüchterung der Häftlinge durchgeführt. Jedesmal brachten ich und die Krematoriumsarbeiter Schimalla, Gärtner, Zander und Wolf einige Stunden vor der Hinrichtung den transportablen Galgen und stellten ihn in speziellen Löchern auf, die sich zwischen der Lagerbadeanstalt und der Effektenkammer befanden. Von Juli 1942 bis August 1943 habe ich 6 Mann öffentlich gehenkt.. ( Band IV, Seite 121.) Der Angeklagte Zander gibt an, daß Mitte 1942 während der gleichzeitigen Erhängung von 4 russischen Kriegsgefangenen auf dem Lagerplatz vor dem Galgen etwa 28000 Häftlinge Aufstellung nehmen mußten.( Band IV, Seite 206.) Mit dem Herbst 1943 ging die Lagerführung von Sachsenhausen zur geheimen Vernichtung von Sowjetbürgern in der Gaskammer des Krematoriums über. Sie wurden in die Gaskammer geführt unter dem betrügerischen Vorwand, daß sie» baden« sollten, und dann vergast. Der Lagerkommandant Kaindl sagte aus, daß seine Befehle zur Vergasung von Häftlingen mehrmals von dem zweiten Lagerführer Höhn durchgeführt wurden. Höhn bestätigte das ebenfalls.( Band II, Seite 20, 21 und 97.) Die sowjetischen Kriegsgefangenen wurden im Lager Sachsenhausen gestempelt. Der Angeklagte Sorge machte diesbezüglich folgende Aussagen: 34 Als die sowjetischen Kriegsgefangenen ab April 1942 zu verschiedenen Arbeiten eingesetzt wurden und im Zusammenhang damit zuweilen in andere Lager überwiesen wurden, brannte man jedem sowjetischen Kriegsgefangenen mittels einer besonderen chemischen Lösung auf den Rücken seine persönliche Lagernummer ein, die für immer auf dem Körper blieb. Diese Brandmarkung wurde bei den anderen Lagerhäftlingen nicht vorgenommen.( Band III, Seite 149.) Bezüglich der Tatsache, daß die Häftlinge an Stelle ihres Namens eine Nummer erhielten, machte der Zeuge P. A. Bosy, der im Lager Sachsenhausen 1943 inhaftiert war, folgende Aussagen: Gleich nach der Ankunft gab man uns gestreifte Anzüge und Holzpantinen. Jeder erhielt eine Nummer. Ich erhielt die Nummer 66866. Damit hörte der Mensch, der ins Lager gekommen war, auf, einen Namen zu tragen. Er wurde nur noch mit seiner Nummer gerufen.. ( Band VII, Seite 4.) Die sowjetischen Kriegsgefangenen waren auch bezüglich der Verpflegung den anderen Häftlingen nicht gleichgestellt. Sogar als man sie bei der Arbeit in der Industrie auszubeuten begann, erhielten sie nach wie vor weniger als die Verpflegungsnorm.( Aussagen des Angeklagten Sorge, Band III, Seite 148 und 149.) Die Vernichtung von Kriegsgefangenen der alliierten Armeen und von Bürgern der von Deutschland besetzten europäischen Länder im Lager Sachsenhausen Die von den Truppen der Sowjetischen Armee im Büro des Lagers Sachsenhausen erbeuteten Aufstellungen über den Ein- und Abgang der Häftlinge bezeugen, daß in diesem Lager Menschen von 47 Nationalitäten inhaftiert waren. Durch die in dem Buch für die Registrierung der Häftlinge gefundenen Eintragungen wird bestätigt, daß die SSLeute neben Bürgern der UdSSR auch Bürger der alliierten Länder: der USA, Englands, Frankreichs, Polens, Jugoslawiens, der Tschechoslowakei und anderer, umbrachten. Der Angeklagte Kaindl sagte aus: 3* Ich erinnere mich im Augenblick an 15 Fälle von Erhängungen wegen Fluchtversuchs und an 5 Fälle von Erhängungen von Russen, Franzosen und Polen, die zur Arbeit in der deutschen Industrie 35 eingesetzt worden waren und der Sabotage beschuldigt wurden. Die Akten der Personen, die zur öffentlichen Erhängung bestimmt waren, wurden von der politischen Abteilung des Lagers vorbereitet, und ich schickte sie zur Bestätigung an den Reichsführer SS Himmler. ( Band II, Seite 18.) Angaben über die Ermordung im Lager Sachsenhausen von Bürgern der alliierten Staaten und der Länder, die von den Deutschen besetzt waren, wurden auch von anderen Angeklagten in ihren Aussagen bestätigt. Der Angeklagte Höhn, der Erklärungen über die Umstände bei der Erschießung einer Gruppe von Häftlingen im Jahre 1945 machte, sagte aus, daß sich darunter 5 Engländer, 20 Luxemburger, Polen und Angehörige anderer Nationalitäten befanden.( Band II, Seite 110.) Die Angeklagten Zander und Eccarius schilderten in ihren Aussagen während der Voruntersuchung ausführlich die Umstände bei der Erschießung von Engländern. Sie wurden in das Gebäude des Krematoriums gebracht und in einen Raum geführt, in dem ein Plattenspieler spielte. Unter dem Vorwand einer ärztlichen Untersuchung wurden sie einzeln in einen nebenliegenden Raum gerufen, an das Meßgerät zur Feststellung der Körpergröße gestellt und erschossen.( Band II, Seite 231, Band IV, Seite 202 und 203.) Der Angeklagte Ernst Brennscheidt, ehemaliger Leiter der Schuhprüfstelle, sagte über die unmenschlichen Bedingungen, die er für die» Schuhläuferkommandos«< geschaffen hatte, folgendes aus: Im Schuhläuferkommando waren Häftlinge aller Nationalitäten: Franzosen, Polen, Belgier, Holländer, aber in der Regel bestand die Mehrheit aus Russen und Ukrainern.( Band III, Seite 96.) Ferner sagte Brennscheidt aus, daß 1944 dem unter seinem Befehl stehenden» Schuhläuferkommando« 3 englische Matrosen angehört hätten. Im Juni 1944 verschwanden sie aus dem Kommando, und später erfuhr Brennscheidt, daß sie alle drei erschossen worden waren. ( Band III, Seite 98.) Im März 1945 wurde nach Aussagen des Zeugen Mertschinski ein amerikanischer Flieger ermordet, der in der 36 Nähe Berlins eine Notlandung vornehmen mußte. Er wurde von dem Angeklagten Fresemann erschossen, weil er beim Verhör durch den Erwähnten eine Zigarette rauchte und sich ungezwungen benahm.( Band VIII, Seite 188.) Der Angeklagte Fresemann bestätigte die Tatsache, daß ein amerikanischer Flieger in der Zweigstelle des Lagers bei den Klinkerwerken erschossen wurde, streitet aber seine persönliche Teilnahme an diesem Verbrechen ab.( Band III, Seite 5.) Der Angeklagte Eccarius sagte aus: Im Februar 1945 wurden mit meiner Beteiligung der englische Hauptmann Cumberleigh und mit ihm zusammen 4 englische Soldaten erschossen. Sie saßen etwa 2 Jahre im Gefängnis. Am gleichen Tage wurde auch der Angehörige der polnischen Armee Kapitän Kuzewitz erschossen. Zur gleichen Zeit wurde auch das Mitglied der KPD König erschossen. Er befand sich etwa 6 Monate im Gefängnis. Ende Februar 1945 brachte ich die Angehörigen des englischen Heeres Grovelliams und Suttin zur Vernichtung ins Krematorium, ebenso einen Norweger namens Pernilien.( Band II, Seite 231.) Der Angeklagte Höhn sagte aus, daß Ende Mai oder Anfang Juni 1944 aus Berlin 17 Häftlinge in das Lager gebracht wurden, um in der Gaskammer vergast zu werden. Unter ihnen befanden sich Franzosen und Tschechen. ( Band II, Seite 98.) Die Untersuchung stellte fest, daß im Frühling 1942 im Lager Sachsenhausen eine Gruppe holländischer Staatsbürger erschossen wurde. Der Angeklagte Sorge sagte darüber aus: Am 30. April 1942 wurde ins Lager Sachsenhausen eine Gruppe von Holländern eingeliefert. Am zweiten Tag, am 1. Mai 1942, wurden alle Holländer aus dem Zellenbau des Lagers in den Schießstand gebracht und dort erschossen. Die zur Erschießung bestimmten Holländer wurden von mir und vom Blockführer Rett zum Erschieẞungsort gebracht. Die Erschießung wurde von einem Kommando der Waffen- SS unter Führung von Obersturmführer Petri ausgeführt.. ( Band III, Seite 150.) Die Aussagen von Sorge werden durch das Geständnis der Angeklagten Ficker, Saathoff, Sakowski und Zander bestätigt, die an der Erschießung der Holländer teil37 nahmen.( Band III, Seite 286, Band IV, Seite 61 und 62, 129 und 130 und 200.) Durch die Akten der Voruntersuchung sind zahlreiche Tatsachen festgestellt worden, die die Vernichtung von Bürgern slawischer Staaten im Lager Sachsenhausen beweisen. Die SS- Leute vernichteten große Gruppen polnischer Bürger. Der Angeklagte Schubert sagte aus, daß von 2000 polnischen Bürgern, die im Lager Sachsenhausen inhaftiert waren, im Laufe eines halben Jahres 1300 Mann umkamen. Er sagte aus: In meiner Eigenschaft als einer der Blockführer des Quarantäneblocks, in dem 2000 polnische Staatsangehörige untergebracht waren, unter denen sich Geistliche, Studenten und Wissenschaftler befanden, schuf ich mit den anderen SS- Leuten solche Bedingungen, daß in der Zeit von Oktober 1939 bis März 1940 300 Mann starben. In derselben Zeit kamen 1000 Mann in den Klinkerwerken um..( Band III, Seite 178.) Schubert bekannte sich auch schuldig, an der ErschieBung von 33 und der Erhängung von 12 Polen teilgenommen zu haben.( Band III, Seite 180 und 185.) Der Angeklagte Hempel sagte aus, daß im März 1945 in das Krematorium des Lagers Sachsenhausen 35 Frauen gebracht wurden, die mit seiner Mitwirkung erschossen wurden. Auf die Frage des Untersuchungsrichters, wer diese Frauen waren und weshalb sie erschossen wurden, sagte Hempel aus: Die erschossenen Frauen waren, Ostarbeiterinnen'- Russinnen und Polinnen im Alter von 20 bis 40 Jahren. Böhm sagte mir, daß sie sich sämtlich angeblich während der Arbeit in einer der Oranienburger Fabriken der Sabotage schuldig gemacht hätten.( Band IV, Seite 16.) Durch das Verhör des Angeklagten Eccarius wurden die Umstände bei der Ermordung eines Häftlings- eines Österreichers- während eines inszenierten» Fluchtversuchs<< geklärt. 38 Eccarius sagte aus: Ende Dezember 1939 besuchte Himmler den Zellenbau des Lagers Sachsenhausen. Sein persönlicher Adjutant und ein Lagerleiter von Sachsenhausen begleiteten ihn. Nach dem Rundgang durch die Zellen sah Himmler die Listen der Häftlinge durch, die im Zellenbau inhaftiert waren, und hielt beim Namen eines Häftlings an- eines zweiundzwanzigjährigen Österreichers. Er befahl dem Lagerführer Eisfeld und mir, diesen Menschen umzubringen, ihn bei einem inszenierten Fluchtversuch zu erschießen. Etwa um 4 Uhr des gleichen Tages erschien bei mir im Zellenbau der Lagerführer Eisfeld, mit dem ich mich beriet, auf welche Weise der Befehl Himmlers auszuführen sei. Wir beschlossen, den Österreicher auf dem Gelände des Gefängnishofes unter Vortäuschung eines Fluchtversuchs seinerseits zu erschießen. In dem engen Durchgang zwischen dem Drahthindernis des Zaunes und der äußeren Mauer des Zellenbaues legten wir in das Drahthindernis zwei leere Zigarettenschachteln, dann führten wir den österreichischen Häftling heraus, angeblich zum Spaziergang. Als der Häftling den Gefängnishof betreten hatte, befahl ihm Eisfeld, die leeren Zigarettenschachteln aus dem Drahthindernis zu entfernen und den Kehricht an jener Stelle fortzuräumen. Als der Häftling sich dem Draht näherte, um die leeren Schachteln zu entfernen, gab ich zwei Schüsse auf ihn ab. Der Tote hing in dem Drahthindernis, und wir ließen ihn so hängen, um den Eindruck eines mißlungenen Fluchtversuchs zu erwecken.( Band II, Seite 228.) Die Vernichtung von Häftlingen im Lager Sachsenhausen aus politischen, rassischen und religiösen Gründen Wie schon gesagt wurde, befanden sich im Lager Sachsenhausen vom ersten Tage seines Bestehens an innere politische Feinde des Hitlerregimes- deutsche Kommunisten, Sozialdemokraten und parteilose Antifaschisten, aber auch angesehene Staatsmänner der von den Deutschen besetzten Länder. In der Sonderzone( Zone A) wurden viele von ihnen umgebracht. Der Angeklagte Kaindl sagte zu dieser Frage aus: Außer den ins Lager gelangenden Befehlen des Reichssicherheitshauptamtes über die gruppenweise Tötung der von der Gestapo und dem SD eingelieferten Häftlinge bekam ich eine Reihe von Befehlen über die Tötung von kleineren Gruppen oder einzelnen Personen besonderer Kategorien. Diese Befehle stammten gewöhnlich vom Leiter des Amtes IV des Reichssicherheitshauptamtes, Müller, und dem Chef des Reichssicherheitshauptamtes, Kaltenbrunner, mit der 39 Weisung, daß ich mit der Tötung der im Befehl genannten Personen unbedingt SS- Führer beauftragen solle.( Band II, Seite 22 und 23.) Im Lager Sachsenhausen wurden nicht nur politische Persönlichkeiten und Staatsmänner umgebracht, sondern auch Gelehrte. Aus einem den Akten beigefügten Originaldokument der Verwaltung der Geheimen Staatspolizei vom 25. Juni 1943, unterschrieben von Kaltenbrunner, ist zu ersehen, daß auf Anweisung des letzteren der Wissenschaftler und Botaniker Dr. Helmut Späth, geboren 1886, wohnhaft in Berlin- Baumschulenweg, Späthstraße 80, verhaftet und in das Lager Sachsenhausen übergeführt wurde. Am 15. Februar 1945, um 18 Uhr 20 Minuten, wurde er im Krematorium des Lagers erschossen.( Band XI, Seite 227.) Den Akten ist noch ein zweites Dokument beigefügt, unterschrieben von dem Chefarzt des Lagers Sachsenhausen, Baumkötter, in dem er, um die Spuren des begangenen Verbrechens zu verbergen, behauptet, die Ursache des Todes von Späth sei» chronischer Darmkatarrh<< gewesen.( Band XI, Seite 229.) 1944 wurde in einer der Baracken des Lagers bei politischen Häftlingen ein selbstgebauter Rundfunkempfänger gefunden. Im Zusammenhang damit traf aus Berlin eine Sonderkommission des Reichssicherheitshauptamtes ein, auf deren Vorschlag mit Billigung Himmlers 27 Häftlinge erschossen und über 200 in das Vernichtungslager>> Mauthausen geschickt wurden. Der Angeklagte Höhn sagte im Zusammenhang mit der Hinrichtung dieser 27 politischen Häftlinge aus: Da wir mit der Möglichkeit von Unruhen unter den Lagerinsassen rechneten, schlugen Kolbe und ich Kaindl vor, sie in ein anderes Lager zu schicken und dort zu erhängen. Kaindl stimmte jedoch nicht mit uns überein und schlug vor, zur Vermeidung von Unruhen im Lager die Erhängung in Erschießung zu verwandeln, was ich auch ausführte.( Band II, Seite 94 und 95.) Das Lager Sachsenhausen war ein Ort der Massenvernichtung von Juden. Wie der Zeuge Bulli Schott, ehemaliger Insasse des Lagers Sachsenhausen, aussagte, waren die jüdischen Häft40 linge in äußerster Enge untergebracht, in Räumen ohne Möbel und mit festverschlossenen Fenstern. Er erklärte ferner: Nach zweiwöchigem Aufenthalt in der Quarantäne wurden alle Neueingetroffenen in das sogenannte, Sitzkommando' übergeführt... Die ganze Zeit, mit Ausnahme der Stunden, die zum Appell und zum Essenempfang benötigt wurden, mußten wir in zwei Reihen zu je 120 bis 130 Mann sitzen, die Beine unter uns gezogen und die Hände auf dem Bauch gefaltet. Bei diesem Kommando befand ich mich etwa zwei Monate und wurde, ebenso wie in der Quarantäne, regelmäßig mit Züchtigungen durch die Blockältesten und den Blockführer Ficker bedacht.( Band VIII, Seite 104.) Der als Zeuge verhörte ehemalige Häftling des Lagers Sachsenhausen, Gustav Gerdes, sagte aus: Besonders bestialisch verprügelt wurden beim Anhängen an den Pfahl die jüdischen Häftlinge, bei denen sich neben den Pfählen Blutspuren bildeten. Wenn man uns nach einer Stunde von den Pfählen herabnahm, befahl Knittler jedem der Bestraften, der infolge der Verprügelung geblutet hatte, die Blutlachen auf der Erde mit der Zunge aufzulecken.( Band VII, Seite 79.) Entsprechende Aussagen machte der Zeuge Fritz Graf: Besonders schweren Mißhandlungen wurden die Juden unterworfen, die ebenfalls beim Bau des Schießstandes arbeiteten. Ich bin mehr als einmal Zeuge gewesen, wie die SS- Wachtposten die Juden zwangen, eine Grube in den Sand zu graben und einem der jüdischen Häftlinge befahlen, in diese Grube hineinzuspringen, und die anderen mußten ihn lebendig begraben. Bei den Miẞhandlungen der jüdischen Häftlinge ließen die SS- Leute sie tanzen und sich im Kreise drehen; dabei stießen sie sie zu der verbotenen Zone hin, die von Wachtposten bewacht wurde. Sobald jemand innerhalb dieser Zone war, schossen die Wachtposten auf den Tanzenden und töteten ihn. Ich bin selbst Augenzeuge von etwa zehn solchen Morden an jüdischen Häftlingen gewesen..( Band VII, Seite 109.) Der Angeklagte Sakowski sagte aus, daß, als im Jahre 1942 der Chef des SD und der Polizei, Heydrich, in Prag durch tschechische Patrioten ermordet worden war, als Gegenmaßnahme im Lager Sachsenhausen 250 Juden erschossen wurden.( Band IV, Seite 130.) Bei der Durchsicht der im Lager Sachsenhausen erhalten gebliebenen amtlichen Dokumente wurde eine namentliche 41 Liste von 1094 jüdischen Häftlingen aufgefunden, die am 14. November 1944 zur Vernichtung ins Lager Dachau abtransportiert wurden, und eine namentliche Liste von 300 Juden, die zum gleichen Zweck am 30. August 1944 in das Lager Auschwitz geschafft wurden.( Siehe Namenslisten, Band XI, Seite 275-287.) Im Lager Sachsenhausen und seinen Zweigstellen wurden 1945, kurz vor der Evakuierung, die letzten Gruppen der noch am Leben gebliebenen jüdischen Häftlinge umgebracht. Der Angeklagte Hempel sagte darüber aus: Am 8. oder 9. Februar 1945 kam nach Sachsenhausen im Zusammenhang mit dem Näberrücken der sowjetischen Truppen und der Auflösung des Lagers, Lieberose' eine Kolonne jüdischer Häftlinge... Eine Gruppe von 400 Mann wurde einige Tage im Lager belassen und dann vollständig vernichtet.( Band IV, Seite 13 und 14.) Im Lager Sachsenhausen befanden sich inhaftierte Geistliche, die dort umgebracht wurden. Wie der Angeklagte Eccarius aussagte, gingen allein in der Zeit seiner Tätigkeit dort 230 Geistliche durch den Zellenbau des Lagers, und ein Teil von ihnen wurde getötet. Eccarius sagte aus: Zwei Bibelforscher, Weiß und Zibold, wurden auf persönlichen Befehl Himmlers im Jahre 1942 erschossen. Frage: Wofür? Antwort: Weil sie, als der Reichsführer Himmler den Zellenbau besuchte, nicht aufstanden und ihn nicht grüßten, sondern auf den Knien liegenblieben und das begonnene Gebet fortsetzten. Gleich nach dem Fortgang Himmlers brachte Rapportführer Sorge Weiß und Zibold zum Appellplatz, wo sie im Beisein aller Häftlinge erschossen wurden. In den deutschen Zeitungen wurde bekanntgegeben, daß diese Personen wegen Ungehorsams gegen die Obrigkeit hingerichtet worden seien.( Band II, Seite 227.) Der ehemalige Häftling Bruno Roer, der wegen seiner Zugehörigkeit zur internationalen Vereinigung der konsequenten Bibelforscher im Lager Sachsenhausen gefangengehalten wurde, sagte aus: 42 Als ich im Jahre 1937 nach Sachsenhausen kam, befanden sich dort bereits 20 Häftlinge, die wegen ihrer religiösen Anschauung ver haftet worden waren. Später, seit den Jahren 1938 und 1939, belief sich ihre Zahl bereits auf 500 Mann. Für uns bestanden bedeutend schlechtere Bedingungen als für die anderen Häftlinge, die im Lager gefangen saßen. In der Zeit von 1938 bis 1942 starben von den Häftlingen, die wegen ihrer religiösen Anschauung inhaftiert waren, in den Baracken mehr als 200 Mann....( Band VII, Seite 120 und 121.) Die im Lager Sachsenhausen inhaftierten Geistlichen wurden mit Transporten nach anderen Lagern gebracht, um dort später getötet zu werden, was durch die Namensliste der 527 katholischen Geistlichen bewiesen wird, die am 13. Dezember 1940 zu dem genannten Zweck in das Lager Dachau geschickt wurden.( Siehe Namenslisten, Band X, Seite 263-274.) Die SS- Leute verspotteten die verhafteten Sektierer, die sich ebenfalls im Lager Sachsenhausen befanden. Dieser Umstand wurde durch die Aussagen des Zeugen Otto Gede bestätigt. Er erklärte: Im Herbst 1938 arbeitete ich als Maurer beim Bau eines Sägewerkes. Dort waren auch Sträflinge, die Sektierer waren, eingesetzt. Eines Tages kamen Sorge und der Blockführer Bugdalla zur Arbeitsstelle und befahlen einer Gruppe von Häftlingen, eine Grube von Menschenhöhe zu graben. Als die Grube fertig war, stellten Sorge und Bugdalla einen Bibelforscher namens Bachuba hinein und schütteten ihn bis zum Hals mit Erde zu. Dann, als über der Erde nur noch der Kopf von Bachuba zu sehen war, spotteten Sorge und Bugdalla über ihn und begannen lachend, ihm auf den Kopf und ins Gesicht ihre Notdurft zu verrichten. Danach blieb Bachuba noch etwa eine Stunde in der Grube begraben. Als er ausgegraben und an die Oberfläche geholt wurde, war er noch am Leben, aber er konnte sich nicht auf den Beinen halten.( Band VII, Seite 217.) Ohne seine Teilnahme an diesen Verbrechen zu leugnen, sagte der Angeklagte Sorge aus: Ich gebe zu, daß im Jahre 1938 mit meiner Beteiligung das Eingraben von Menschen in die Erde angewandt wurde. So verfuhren wir mit Sektierern. Letztere wurden, wie bekannt, ins Lager eingeliefert, weil sie wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht im deutschen Heer dienen wollten. Im Herbst 1938 wurde beim Waldstubbenroden auf dem Territorium des Lagers einer der Sektierer auf meinen persönlichen Befehl in die Erde eingegraben.( Band III, Seite 147.) 43 Das unmenschliche Gefängnis- und Arbeitsregime für die Häftlinge im Lager Sachsenhausen Das in der Voruntersuchung ermittelte Tatsachenmaterial zeugt davon, daß für die Häftlinge im Lager Sachsenhausen ein unmenschliches Regime bestand, an dessen Aufrechterhaltung alle in diesem Prozeß Angeklagten beteiligt waren. Die Häftlinge wurden, ohne Rücksicht auf ihr Alter und ihren Gesundheitszustand, im Lager selbst sowie außerhalb des Lagers bei Bauten und in der Industrie zu Arbeiten herangezogen, die über ihre Kräfte gingen. Zusammen mit den Erwachsenen und unter den gleichen Bedingungen wie sie lebten im Lager etwa 800 sowjetische Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und polnische und jüdische Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Wie das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg feststellte, wurden die sowjetischen Kriegsgefangenen im Widerspruch zu den internationalen Rechtsnormen von der deutschen Regierung als Arbeiter in der deutschen Kriegsindustrie eingesetzt. Ende 1941 begann die Einlieferung sowjetischer Kriegsgefangener in das KZ Sachsenhausen. Der Arbeitstag der Häftlinge begann um 5 Uhr morgens und endete um 6 bis 7 Uhr abends. Die Häftlinge führten ein Hungerleben; ihre Verpflegung bestand aus 200 bis 240 Gramm Brotersatz und einem halben Liter Gemüsesuppe je Tag. Häftlinge, die infolge der unmenschlichen Existenzbedingungen in einen Zustand völliger körperlicher Erschöpfung gerieten und arbeitsunfähig wurden, wurden getötet. 44 Der Angeklagte Baumkötter sagte aus: Das Lager Sachsenhausen war außerordentlich überfüllt. In den Baracken standen dreistöckige Pritschen und ebensolche Eisenbetten, dabei kamen auf jeden Platz zwei Häftlinge. Bettzeug gab es außer Matratzen überhaupt nicht. Die Unterkleidung der Häftlinge war alt und zerrissen. Viele Häftlinge hatten keine Oberkleidung. Das Tragen von Lederschuhen war verboten, statt dessen wurden den Häftlingen Holzschuhe gegeben. In solcher Bekleidung und mit solchen Schuhen konnte man im Sommer existieren, aber im Winter schützten sie absolut nicht vor Kälte, dabei war das Heizen der Öfen in den Baracken strengstens verboten.( Band II, Seite 271.) Der Angeklagte Ficker sagte aus: Für die Lagerinsassen bestanden zuchthausmäßige Arbeitsbedingungen. Bei äußerst unzureichender Ernährung mußten sie täglich zehn bis zwölf Stunden arbeiten, infolgedessen wurden sie bald arbeitsunfähig.( Band III, Seite 274.) Der Angeklagte Sorge sagte aus: Die Arbeit der Häftlinge wurde von Aufsehern überwacht. Wenn die Häftlinge zögerten oder Gespräche miteinander führten, wurden die Schuldigen geschlagen. In meiner Eigenschaft als Leiter des Arbeitsdienstes im Lager kontrollierte ich, wie die Häftlinge arbeiteten, und prügelte die, von denen mir meine Untergebenen meldeten, daß sie nachlässig gewesen seien. Es kam vor, daß von einer solchen von mir durchgeführten, Kontrolle bei den Häftlingen die Trommelfelle platzten oder die Zähne herausflogen.( Band III, Seite 143.) Ein ähnliches Haftregime bestand auch für die Häftlinge, die in den Zweigstellen des Lagers Sachsenhausen bei deutschen Fabriken und Betrieben untergebracht waren. Der Angeklagte Fresemann, welcher Leiter der Zweigstelle» Klinkerwerke war, sagte aus, daß laut Befehl von Kaindl in den» Klinkerwerken« für die Häftlinge ein elfstündiger Arbeitstag festgesetzt war.( Band III, Seite 68.) Im Lager Sachsenhausen war für die Häftlinge ein System von Strafen eingeführt, die ebenfalls den Tod herbeiführten. Wie die Angeklagten Körner, Sorge, Ficker, Hempel und Sakowski aussagten, wurden die Häftlinge mit nach hinten ausgerenkten Armen an Pfähle gehängt, auf einer speziellen Einrichtung, genannt der» Bock«, mit der Peitsche gezüchtigt und mußten sogenannten» Strafsport« ausführen, d. h. stundenlang in die Kniebeuge gehen und sich wieder aufrichten, auf dem Bauche kriechen, im» Gänsemarsch«< gehen und dergleichen mehr.( Band V, Seite 41, 56, 126, 161, 182, 204 und 219.) Der Angeklagte Sorge sagte aus: Ich habe persönlich jeden Tag Häftlinge geprügelt und benutzte dabei nicht nur Hände und Füße, sondern auch Stöcke, Bretter, jeden 45 beliebigen schweren Gegenstand. Ich verteilte Schläge aus jeder beliebigen Grund und auch ohne jeglichen Grund: für Husten und für Sprechen im Glied, für ein nicht genügend munteres Aussehen, für das Aufheben eines Stummels vom Wege, für Rauchen während der Arbeitszeit oder einfach dafür, weil mir das Gesicht des Häftlings zu ernst erschien.( Band III, Seite 145.) Der Angeklagte Zander führte in seinen Aussagen einen Fall an, wo für die Übertretung der Lagerordnung durch einen Häftling der Angeklagte Sorge 28000 bestrafte: Im Jahre 1942 fehlte bei einem Abendappell ein Häftling. Sorge ließ deswegen alle 28000 Häftlinge ohne Abendessen die ganze Nacht in Reih und Glied stehen und schickte sie dann am nächsten Morgen ohne Frühstück zur Arbeit.( Band IV, Seite 212.) Die Auspeitschung der Häftlinge auf dem» Bock« wurde allwöchentlich an den sogenannten» Gerichtstagen«, am Mittwoch und am Sonnabend, durchgeführt. Der Angeklagte Sakowski sagte aus: Ich habe persönlich von Juli 1942 bis September 1943 in 45 Fällen an Züchtigungen teilgenommen. Ich habe mehr als 90 Häftlinge geprügelt. In den anderen Fällen habe ich die Häftlinge während der Züchtigung festgehalten.( Band IV, Seite 117.) Der Angeklagte Sorge sagte aus: " Im Dezember 1941 haben Knittler und ich an der Strafexekution einer Häftlingsgruppe von 30 Mann teilgenommen. Zuerst wurden sie eine Stunde lang an den nach hinten gedrehten Händen an einen Pfahl gehängt und dann auf dem, Bock' gezüchtigt. Ein Teil von ihnen erhielt 25, ein Teil 50 Peitschenhiebe.( Band VI, Seite 161 u. 162.) Laut den Aussagen des ehemaligen Zellenbauleiters Eccarius und des ihm unterstellten Blockführers Saathoff wurden die Häftlinge mit 20 bis 42 Tagen Arrest bestraft, wobei sie in Zellen ohne Licht und Lagerstatt gebracht wurden und alle drei Tage nur einmal warmes Essen bekamen. Bei dem sogenannten» strengen Arrest wurde der Häftling in der Mitte der Zelle angekettet, so daß er weder schlafen noch sich bewegen konnte.( Band II, Seite 225, und Band IV, Seite 60.) 46 Der Angeklagte Eccarius sagte aus: Aus eigener Initiative befahl ich, die Häftlinge mit kaltem Wasser zu begießen und im Winter die Heizung in den Zellen abzustellen, und ich schlug die Häftlinge auch persönlich.( Band VI, Seite 40.) « Der Angeklagte Sakowski sagte aus: Die Arrestanten wurden zwei bis drei Tage lang ohne Essen gelassen, sie wurden 20 bis 30 Minuten lang, am Bein an den Boden der Zelle gekettet, unter der Dusche mit kaltem Wasser begossen, man schaltete im Winter die Heizung in den Zellen aus, verprügelte die Häftlinge ständig mit Knüppeln und Fäusten und trat sie mit Füßen. Außerdem wurden die Arrestanten an den Pfahl gehängt... Ich erinnere mich an 2 Arrestanten, Lindemann und Gers. Sie wurden zur langsamen Vernichtung in den Zellenbau geschickt. Infolge des Hungers und der Qualen wurden sie wahnsinnig und starben der eine nach 15, der andere nach 8 Monaten.( Band IV, Seite 113 und 114.) Der Angeklagte Saathoff sagte aus: Nach grober Schätzung wurden während meiner Dienstzeit im Zellenbau von März 1941 bis November 1942 etwa 1000 Häftlinge auf dem, Bock' gezüchtigt und etwa 600 Häftlinge an den Pfahl gehängt.( Band IV, Seite 61.) Im Lager Sachsenhausen wurde eine Reihe von Strafkommandos aufgestellt. Die Angeklagten Rehn und Ficker sagten aus, daß im Lager eine» Strafkompanie<< war, in der die Häftlinge einem besonders strengen Regime unterworfen und zu speziell für sie eingeführten schweren Arbeiten verwendet wurden. Die Akten der Voruntersuchung zeugen davon, daß die inhaftierten» Sträflinge« oft den Tod dem Weiterleben vorzogen. Der Angeklagte Ficker sagte aus: Die Häftlinge der Strafkompanie verrichteten die schwersten Arbeiten; sie transportierten Lehm auf Karren und luden ihn auf und ab. Sie mußten bei jeder beliebigen Jahreszeit lange Zeit hindurch bis an die Knie im Wasser stehen. Infolge der unerträglich schweren Arbeit und der ständigen Miẞhandlungen warfen die Häftlinge nicht selten in Verzweiflung die Arbeit hin und liefen auf die Wache zu, die sie in diesem Falle ohne Anruf erschoẞ. Ich erinnere mich gut daran, daß sich im Juni oder August 1942 täglich sieben bis zehn solcher Fälle ereigneten. Außerdem starben durchschnittlich täglich 4 bis 5 Mann an Krankheit und Erschöpfung. Auf diese Weise betrug die Sterblichkeit in der, Strafkompanie mit den sogenannten , Selbstmorden' täglich 12 bis 15 Mann bei einer Gesamtzahl von 70 bis 80 Mann. Nichtsdestoweniger blieb der Mannschaftsbestand der Strafkompanie konstant, da er ständig aufgefüllt wurde.( Band III, Seite 286 und 287.) 47 Entsprechende Aussagen machten die Angeklagten Saathoff und Schubert und der Zeuge Ciora.( Band III, Seite 179, Band IV, Seite 59, Band VII, Seite 136.) Die Angeklagten Sorge, Ficker und andere machten Aussagen über die sogenannten» Stehkommandos«<, in denen die Häftlinge bei jedem Wetter, bei Regen und Schnee 9 bis 10 Stunden täglich» strammstehen mußten. Die Häftlinge, die infolge der Erschöpfung nicht mehr aufstehen konnten, wurden von den Blockführern in die Toilette oder den Waschraum eingesperrt und einem qualvollen Tode geweiht. In dem» Stehkommando<< starben täglich bis zu 20 Personen.( Band III, Seite 144-277.) Bei der Schuhprüfstelle wurde aus den Häftlingen ein »> Läuferkommando« gebildet. Diese» Läufer« mußten die Haltbarkeit der Wehrmachtstiefel ausprobieren. Die Aussagen des ehemaligen Leiters der Schuhprüfstelle, des Angeklagten Brennscheidt, und die in der Lagerschreibstube gefundenen Dokumente beweisen, daß das Wirtschaftsministerium der Lagerverwaltung für jeden zur Schuhprüfung eingesetzten Häftling 6 RM. zahlte.( Band III, Seite 94 und 95.) Die SS aber verwandte dieses Kommando gleichzeitig. zur Massenvernichtung von Häftlingen. Der Angeklagte Brennscheidt schilderte die» Arbeitsverhältnisse« in dem ihm unterstellten» Läuferkommando« wie folgt: 48 Die Strecke war in verschiedene Abschnitte eingeteilt: betonierte Strecke, lockerer Boden( Ackerland), Feldweg, Kies, Sand, Kopfsteine, lockerer Sand und ein Abschnitt, der mit 3 bis 4 Zentimeter Wasser bedeckt war. Die Gesamtlänge der Strecke belief sich auf 700 Meter. Das Marschieren wurde in militärischer Ordnung zu je 5 Mann in einer Reihe durchgeführt. Das Marschieren der Schuhläufer begann um 6 Uhr früh und hörte um 5 Uhr abends auf. Man gab den Schuhläufern ohne Rücksicht auf ihren körperlichen Zustand das Kommando:, Hinlegen' ,, Aufstehen' ,, Parademarsch klopfen' ,, in Kniebeuge gehen' ,, Robben' und, Hüpfen auf der Stelle'. Vor meiner Ernennung zum Leiter der Schuhprüfstelle legten die Häftlinge des , Schuhläuferkommandos' täglich 32 bis 35 Kilometer mit einer Relastung von 10 Kilogramm zurück. Ich erhöhte aber die zurückzulegende Strecke bis auf 40 Kilometer und die Last bis auf 15 Kilogramm. Ich habe die Häftlinge, die im Schuhläuferkommando waren, ständig geprügelt. Ich verprügelte sie, wenn sie mit der marschierenden Kolonne nicht mitkonnten, wenn sie nicht im gleichen Schritt gingen, wenn sie die Ordnung beim Marschieren in den Reihen nicht bewahrten, wenn sie während des Marsches zu langsam kehrtmachten, wenn sie die, sportlichen Übungen' nicht exakt ausführten. Ich erinnere mich nicht an alle Fälle von Verprügelungen, da ich die Häftlinge fast täglich prügelte.( Band III, Seite 95-98.) Durch die Untersuchung ist festgestellt worden, daß infolge der sichtlich mangelhaften Verpflegung, der Arbeit, die die Kräfte überstieg, der Schikanen seitens des Lagerdienstpersonals sowie durch die Verbreitung von Seuchen im Lager eine außerordentlich hohe Sterblichkeit der Häftlinge zu verzeichnen war. Auf Grund der gesammelten dokumentarischen Beweise führt das Gutachten der gerichtsmedizinischen Sachverständigen zur Frage des Kaloriengehalts der Verpflegung der Häftlinge im Lager Sachsenhausen folgendes aus: Eine Verpflegung mit einem solchen Kaloriengehalt konnte nicht. einmal die minimalsten Anforderungen des Organismus befriedigen, da sie nicht die Hälfte der bei einem normalen Stoffwechsel( d. h. wenn der Mensch sich im Zustand völliger Ruhe befindet) aufgewandten Energien deckte und folglich zur Erschöpfung und zum Hungertod führen mußte. Das findet seine objektive Bestätigung in den Ergebnissen der im Juni 1945 vorgenommenen gerichtsmedizinischen Untersuchung der ehemaligen Lagerhäftlinge. Die gerichtsmedizinische Kommission hat im Laufe der Untersuchung von 498 Menschen bei 417 von ihnen ( d. h. bei 83 Prozent) Ernährungsdystrophie festgestellt, und zwar bei 122 von ihnen in unheilbarem Stadium; von dieser Gruppe verstarben während der Arbeit der Kommission vom 2. bis zum 25. Juni 1945 47 Kranke.( Band XI, Seite 25.) Durch das Material der Voruntersuchung ist bewiesen, daß im Lager Sachsenhausen in der Zeitspanne von 1936 bis 1945 an Hunger und Mißhandlungen mehr als 20000 Häftlinge starben. Laut den Aussagen von Kaindl und Rehn sind allein während ihrer Tätigkeit im Lager mehr als 8000 Häftlinge gestorben.( Band VI, Seite 4.) Kranke und arbeitsunfähige Häftlinge wurden der Massenvernichtung preisgegeben. 4 Sachsenhausen 49 Kaindl sagte zu dieser Frage folgendes: Die Leitung der Inspektion der Konzentrationslager gab von Zeit zu Zeit Befehle mit der Unterschrift von Glücks oder seinem Stellvertreter Maurer heraus, in denen die Anweisung erteilt wurde, Personen, die arbeitsunfähig geworden waren, und Kranke zum Zwecke der Vernichtung in die Todeslager Dachau, Lublin und andere zu schicken, da sie zu einer Belastung wurden. Die Auswahl der Menschen, die in die genannten Lager geschickt werden sollten, erfolgte gewöhnlich durch den leitenden Arzt des Lagers, Baumkötter, und seine Mitarbeiter sowie durch den Arbeitseinsatzführer Rehn. ( Band II, Seite 26.) In der Zeit von 1942 bis 1945 wurden aus unserem Lager Sachsenhausen mehr als 5000 Häftlinge zur Tötung ins Lager Dachau geschickt, außerdem wurden 500 Mann, die infolge der schweren Bedingungen an psychischen Störungen erkrankt waren, ins Lager Bernburg abtransportiert.. In der Zeit von 1942 bis 1944 habe ich außer in die Lager Dachau und Bernburg mehr als 6000 Häftlinge aus Sachsenhausen in das Lager Auschwitz( Oswiencim) und über 1200 Häftlinge in das Lager Lublin( Maidanek) geschickt..( Band II, Seite 27 und 28.) Die in der Voruntersuchung vernommenen Angeklagten Baumkötter und Rehn gaben ihre Teilnahme an der Auswahl der Häftlinge zur Einlieferung in die Vernichtungslager zu.( Band II, Seite 27, und Band III, Seite 8.) Das Material der Voruntersuchung beweist, daß in der Zeitspanne von 1942 bis 1945 aus Sachsenhausen in andere Lager mehr als 26000 Häftlinge zur Vernichtung abtransportiert wurden. Die in diesem Prozeß Angeklagten Baumkötter, Rehn, Knittler, Ficker und Saathoff sagten während der Untersuchung aus, daß das gleiche unmenschliche Haftregime wie in Sachsenhausen auch in den übrigen Konzentrationslagern bestand, in denen sie arbeiten mußten oder wohin sie auf dienstlichen Kommandierungen kamen. Baumkötter, der im Oktober 1944 dienstlich das Lager Auschwitz besuchte, und Rehn, der von Ende 1942 bis Juli 1943 in den Lagern Maidanek und Neuengamme diente, sagten aus, daß die genannten Lager gleichartige Einrichtungen zur Massenvernichtung von Häftlingen hatten. ( Band II, Seite 334 und 335, und Band III, Seite 51-83.) 50 50 Der Angeklagte Ficker, der früher auch im Lager Mittelbau diente, sagte aus: Im Lager Mittelbau befanden sich 10000 bis 12000 Häftlinge verschiedener Nationalitäten: Russen, Polen, Franzosen. Sie arbeiteten in einem unterirdischen Werk, in dem V II hergestellt wurden. Die Häftlinge arbeiteten bei gänzlich unzureichender Verpflegung 10 bis 12 Stunden unter der Erde. Freie Tage gab es nicht. An die 5000 Häftlinge waren in Tunneln ohne Fenster in Nässe und Schmutz auf dreistöckigen Pritschen untergebracht, ohne jegliches Bettzeug. Es kamen täglich nicht weniger als 30 bis 40 Mann um... Die unerträgliche Arbeit, die Schikanen und die unmenschlichen Haftbedingungen führten dazu, daß sich Häftlinge aus Verzweiflung das Leben nahmen, indem sie sich in die Schächte stürzten..( Band III, Seite 335.) Der Angeklagte Knittler nahm mehrmals während seiner Arbeit im Lager( Mittelbau) an der Erhängung sowjetischer Kriegsgefangener teil, und der Angeklagte Saathoff, der im Lager Herzigenburg diente, mißhandelte persönlich die Häftlinge.( Band III, Seite 260-263, und Band IV, Seite 95-97.) Die Machthaber der Hitlerregierung waren an der rücksichtslosen Ausbeutung der Arbeitskraft der Häftlinge aus Habsucht interessiert, da sie darin eine Quelle der persönlichen Bereicherung sahen. Der Angeklagte Kaindl sagte zu dieser Frage folgendes aus: Schon während meiner Tätigkeit als Leiter des Wirtschaftsverwaltungsamtes in der Inspektion der Konzentrationslager wurden mir wiederholt Fälle bekannt, in denen Himmler große Bestechungsgelder von den Unternehmern dafür bekam, daß er ihnen billige Arbeitskräfte zur Verfügung stellte: die Lagerhäftlinge. Auf diese Art und Weise schaffte sich auch der Stellvertreter Himmlers, der Chef des SS- Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes, Pohl, ein großes Vermögen. Er gab im Jahre 1942/43 allein für die Einrichtung und Möblierung seines Gutes über 1 Million Reichsmark aus. Außerdem zahlten die Unternehmer Bestechungsgelder auch an die untergeordneten Chargen, die direkt die Leitung über die in ihren Betrieben arbeitenden Häftlingsgruppen hatten. Das alles führte zu einer maẞlosen Ausbeutung der Häftlinge, die in kürzester Zeit ihre Arbeitsfähigkeit vollständig einbüßten.( Band II, Seite 24 und 25.) Der Hitlerstaat bereicherte sich auf Kosten der Toten und der Lebenden. Laut einem den Akten beigefügten Befehl des SS- Hauptverwaltungsamtes, Obergruppenführer 4* 51 Pohl, vom 6. August 1942 wurden den Häftlingen in allen Lagern die Haare geschoren zur Verwertung durch Verarbeitung zu Filz und Garn. Der Befehl erklärt weiter, daß aus den ausgekämmten und abgeschnittenen Frauenhaaren Schuhwerk für die Mannschaften der U- Boote und Filzstrümpfe für die Eisenbahner angefertigt werden sollten. ( Band XI, Seite 255.) Im Mai 1945, nach der Evakuierung des Lagers Sachsenhausen, wurden auf dem Gelände des» Industriehofes«<, 50 m vom Krematorium entfernt, 8 Fässer mit 560 kg Menschenhaaren gefunden.( Band XI, Seite 67.) Durch die Aussagen der Angeklagten ist festgestellt worden, daß in das Lager Sachsenhausen aus anderen deutschen Konzentrationslagern das Schuhwerk gebracht wurde, das die getöteten Häftlinge hinterließen. In Haufen aufgeschichtet, wurden auf dem Gelände des Lagers Sachsenhausen 504 cbm oder 904 600 Paar Schuhe gefunden, darunter nicht nur Männer- und Frauenschuhe, sondern auch Kinderschuhe.( Band XI, Seite 75 und 76.) Wie die Angeklagten Kaindl, Rehn, Sakowski, Zander u. a. weiter aussagten, wurden den Toten nach der Erschieẞung die künstlichen Metallzähne und Zahnprothesen ausgerissen. Das Gold und Platin wurden an die Deutsche Reichsbank abgegeben, das weniger wertvolle Metall im Lager selbst verwertet. Auf dem Gelände des Lagers Sachsenhausen, im Kellerraum des Krankenreviers, wurden in Kästen 300 000 künstliche Metall- und Porzellanzähne, Zahnkronen und Zahnprothesen gefunden, die nach dem Gutachten der Experten von nicht weniger als 77000 bis 80 000 Personen stammten. ( Band II, Seite 95, Band IV, Seite 128 und 197, und Band XI, Seite 167-169.) Die Maßnahmen der Hitlerregierung zur Beseitigung der Spuren der von ihr begangenen Untaten Als sich die Sowjetarmee Berlin näherte, arbeitete die Hitlerregierung, da sie sich fürchtete, für die von ihr be42 52 gangenen Untaten zur Verantwortung gezogen zu werden, besondere Maßnahmen aus, um die Spuren der Massenmorde im Lager Sachsenhausen zu beseitigen. Schon im Februar 1945 erhielt Kaindl aus dem Reichssicherheitshauptamt von SS- Obergruppenführer Heißmeier den Befehl, in den Büchern die Eintragungen über den Häftlingsbestand zu fälschen und alle Personen, die im Lager Sachsenhausen physisch vernichtet wurden, als>> eines natürlichen Todes gestorben<< einzutragen. Wie aus den Aussagen der Angeklagten Baumkötter, Kaindl, Rehn und Sorge hervorgeht, fertigte Baumkötter auf Anweisung Kaindls falsche Urkunden über die Todesursachen aus und fälschte die Angaben über die Anzahl der Gestorbenen, indem er alle Erschossenen, Gehenkten und in der Gaskammer des Lagers Sachsenhausen Umgebrachten in das Buch des Häftlingsbestands als eines natürlichen Todes gestorben« eintrug.( Band II, Seite 280, 281 und 334, Band III, Seite 11, 153 und 154.) Um die Anzahl der im Lager Sachsenhausen getöteten Personen zu verheimlichen, wurde zu Beginn desselben Jahres 1945 auf Kaindls Befehl die Asche, die sich nach der Verbrennung ihrer Leichen in den Öfen des Krematoriums angesammelt hatte, vernichtet.( Band II, Seite 33.) Der Angeklagte Fresemann bekannte, daß er Ende Januar 1945 im Kanal des Lagers» Klinkerwerke<< drei fast volle drei Tonnen fassende Kraftwagenanhänger mit Menschenasche versenkt hat.( Band III, Seite 71.) Im Februar 1945 begann die Lagerleitung, auf Anweisung der Hitlerregierung, die Vorbereitung zur Vernichtung aller Häftlinge des Lagers Sachsenhausen und seiner Zweigstellen. Wie der ehemalige Kommandant des Lagers Sachsenhausen, der Angeklagte Kaindl, aussagte, erhielt er den entsprechenden Befehl am 1. Februar 1945 über den Chef der Gestapo, Müller, vom Reichsführer SS Himmler und dem Befehlshaber der Verteidigung von Berlin, Goebbels. ( Band II, Seite 31.) 53 Am 2. Februar 1945 ging Kaindl an die Ausführung des erhaltenen Befehls. Er verfügte als erstes, alle kranken und arbeitsunfähigen Häftlinge im Lager Sachsenhausen und seinen Zweigstellen umzubringen. Die Auswahl der zur Vernichtung bestimmten Personen führten die Angeklagten Höhn, Baumkötter und Rehn durch; die allgemeine Leitung der Aktion lag in den Händen Höhns.( Band II, Seite 37 und 38.) Der Angeklagte Höhn sagte aus: Anfang 1945( Februar) bestellte mich Kaindl zu sich und sagte mir:, Ich komme gerade aus Berlin zurück und habe den Befehl erhalten, die im Lager befindlichen Häftlinge zu vernichten. Wir lassen', fuhr Kaindl fort,, 12000 Mann für die Arbeit in den Rüstungsbetrieben übrig, und die übrigen vernichten wir."< Die ganze organisatorische Arbeit, um die Häftlinge zur Vernichtung an Ort und Stelle zu bringen, übertrug Kaindl mir. Um 9 Uhr abends begannen wir mit der Ausrottung der Häftlinge. Die Blockführer beförderten die Leute ins Krematorium, wo sie von einem speziell aus Auschwitz angekommenen Kommando, das Hauptscharführer Moll führte, vernichtet wurden.. > Die Vernichtung der Häftlinge erfolgte täglich, und das Krematorium, in dem die Leichen verbrannt wurden, war Tag und Nacht in Betrieb.( Band II, Seite 108-111.) Somit wurden im Lager Sachsenhausen allein im Laufe von Februar und März 1945 5000 Häftlinge getötet. Aber bald war das Konzentrationslager Sachsenhausen durch die veränderte Lage an der sowjetisch- deutschen Front unmittelbar bedroht. Daraufhin begannen die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner und Rehn mit der Zusammenstellung von Häftlingstransporten und beförderten sie zur Vernichtung in andere Lager. 54 Der Angeklagte Rehn sagte zu dieser Frage aus: Im Februar 1945, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Räumung, wurden 5000 Häftlinge, die nicht marschfähig waren, in das Konzentrationslager Bergen- Belsen geschickt. Außerdem wurden von der Zweigstelle des Lagers Sachsenhausen, die sich bei den, Heinkel- Werken' befand, 7500 Häftlinge in das Lager Mauthausen geschickt.( Band III, Seite 7 und 8.) Durch das Material der Voruntersuchung ist festgestellt, daß allein im Februar 1945 aus dem Lager Sachsenhausen über 16000 Häftlinge zur Vernichtung in andere Lager abtransportiert wurden.( Band II, Seite 111.) Als sich die Frontlinie dem Lager Sachsenhausen bis auf 80 km genähert hatte, gaben die hitlerschen Straforgane die Anweisung, die am Leben gebliebenen 45 000 Häftlinge in Schleppkähne zu verladen, sie aufs Meer zu fahren und zu ertränken. Der Angeklagte Kaindl sagte aus: Am 18. April 1945 bekam ich vom Inspektor der Konzentrationslager, Glücks, den Befehl, die in Sachsenhausen und in seinen Zweiglagern verbliebenen Häftlinge auf Schleppkähnen ins Meer zu fahren und dort zu versenken. Die Häftlinge sollten in der Gegend von Oranienburg im Kanalsystem der Spree auf Schleppkähne verladen werden. Die Ausführung dieses Befehls war mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden, da man für die 45 000 Häftlinge des Lagers Sachsenhausen mit seinen Zweiglagern mehr als 100 Schleppkähne benötigt hätte, deren Konzentrierung in der Gegend von Oranienburg zu lange gedauert hätte.. ( Band II, Seite 40.) Im Zusammenhang mit den angeführten Schwierigkeiten wurde, wie die Angeklagten Kaindl und Höhn in der Voruntersuchung aussagten, ein neuer Beschluß gefaßt: Die Häftlinge sollten unter Bewachung in Etappen nach Norden, nach dem Hafen Lübeck, marschieren, und die Aktion ihrer Versenkung sollte fern von Berlin auf Seeschiffen durchgeführt werden.( Band II, Seite 111.) Die Evakuierung des Lagers wurde durchgeführt. Unterwegs erhielten die Häftlinge, die in Kolonnen unter der Bewachung von SS- Leuten marschierten, keine Nahrung, nicht einmal Wasser; die Kräfte verließen sie, und sie starben vor Erschöpfung. Außerdem erließ Kaindl einen Befehl, laut dem die SSLeute alle von der Kolonne zurückbleibenden Häftlinge unterwegs erschießen sollten.( Band III, Seite 12.) Der Angeklagte Fresemann, der während der Evakuierung eine der Kolonnen begleitete, bestätigte, daß die SS- Leute auf Befehl Kaindls die auf dem Marsch Zurückbleibenden töteten. 55 55 Er sagte aus: Unterwegs sah ich viele erschossene Häftlinge mit Schußwunden im Genick. Ich sah am 25. oder 27. April 1945 in Beelow, wie der Untersturmführer Rehn, der Arbeitseinsatzführer, in die Menge der Häftlinge schoß, als sie versuchten, über die Straße zu gehen, um Wasser zu holen. Bei Wittstock übernahm ich auf Befehl des Kommandanten Kaindl eine aus 1000 Frauen bestehende Häftlingskolonne; auf dem Wege nach Neustadt- Kleve fielen aus meiner Kolonne infolge Hungers und Krankheit 96 Frauen aus.( Band III, Seite 72.) Entsprechende Aussagen machte der Angeklagte Höhn. ( Band II, Seite 11.) Durch das Material der Voruntersuchung ist festgestellt, daß allein im Dorf Grabow, Kreis Waren, Land Mecklenburg, während einer kurzen Rast, die eine in Richtung des Hafens Lübeck aus dem Lager Sachsenhausen marschierende Häftlingskolonne machte, 32 Mann verstarben. Außerdem wurden im Dorf Teschendorf, Kreis Neuruppin, Land Brandenburg, 15 Häftlinge erschossen. Die gerichtsmedizinische Sachverständigenkommission, die die Exhumierung der Leichen aus einem Massengrab leitete, in dem unterwegs erschossene Häftlinge aus dem Lager Sachsenhausen begraben waren, stellte fest: Der Tod der erwähnten Personen trat infolge eines Schusses durch den Schädelknochen, der die Gehirnsubstanz beschädigte, ein. Die gleichartige Beschädigung der Schädel sowie die Umstände der Angelegenheit berechtigen, die Todesfälle als Mord zu bezeichnen.. ( Band I, Seite 175 und 176.) Dank dem erfolgreichen Vormarsch der sowjetischen und der alliierten Truppen wurden die Häftlinge des Lagers Sachsenhausen in der Nähe der Stadt Wittstock befreit und entgingen somit dem Los, im Meer ertränkt zu werden. Anklageformel Die Untersuchung stellt als erwiesen fest: 1. Die Angeklagten Kaindl, Anton, Höhn, August, Körner, Michael, Eccarius, Kurt, und Baumkötter, Heinz, haben als Leiter des Konzentrationslagers Sachsen56 hausen die verbrecherischen Direktiven der Hitlerregierung und der Straforgane zur Vernichtung von Häftlingen durch Erschießen, Erhängen, Vergiften in der Gaskammer, Töten durch Gift und durch pseudowissenschaftliche medizinische Versuche durchgeführt; mit ihrer Zustimmung und Beteiligung wurden im Lager Häftlinge aller Altersgruppen, Personen beiderlei Geschlechts, Bürger der Sowjetunion, der alliierten Staaten und der von der deutschen Besetzung betroffenen Länder Europas getötet. 2. Dieselben Angeklagten leiteten die Tätigkeit des ihnen unterstellten Dienstpersonals des Lagers Sachsenhausen in die Richtung auf die Schaffung und Aufrechterhaltung eines unmenschlichen Regimes für die Häftlinge und tragen somit die volle Verantwortung für alle Verbrechen, die während ihrer Anwesenheit in diesem Lager begangen wurden. 3. Die Angeklagten Knittler, Martin, Schubert, Wilhelm, Sorge, Gustav, Ficker, Fritz, Hempel, Horst, Sakowski, Paul, und Zander, Karl, nahmen im Herbst 1941 im Gebäude des Krematoriums auf dem sogenannten » Industriehof des Lagers an der Erschießung von über 18000 sowjetischen Kriegsgefangenen teil, deren Leichen unter Mitwirkung der Angeklagten Zander und Sakowski in den Öfen des Krematoriums verbrannt wurden. 4. Der Angeklagte Kaindl hat während der zwei Jahre und acht Monate, in denen er die Obliegenheiten des Kommandanten im Lager Sachsenhausen ausführte, auf spezielle Verfügung des Reichssicherheitshauptamtes unter leitender Beteiligung der Angeklagten Höhn, Körner und Baumkötter über 5000 Häftlinge umgebracht. Die Angeklagten Höhn, Körner, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Eccarius und Saathoff waren die physischen Vollstrekker der Erschießungen, der Erhängungen und der Vergiftungen in der Gaskammer von Personen, die auf Anweisung des Reichssicherheitshauptamtes in das Lager Sachsenhausen gebracht worden waren. 5. Der Angeklagte Kaindl stimmte in Ausführung der Befehle der Hauptinspektionsverwaltung der Konzentrationslager Deutschlands der Durchführung zahlreicher ver57 brecherischer Experimente an den Häftlingen des Lagers Sachsenhausen zu, deren Ausgang größtenteils tödlich war; die Angeklagten Höhn und Baumkötter schufen unter der Leitung Kaindls die zur Durchführung dieser Versuche nötigen Voraussetzungen und stellten die erforderliche Anzahl von Häftlingen zur Verfügung. Baumkötter nahm außerdem noch persönlich an einer Reihe von Experimenten teil, die den Tod von Häftlingen zur Folge hatten. 6. Die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Baumkötter, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel, Sakowski und Zander sowie die Angeklagten Fresemann, Heinrich, Rehn, Ludwig, und Brennscheidt, Ernst, schufen im Lager Sachsenhausen und seinen Zweigstellen für die Lagerinsassen unmenschliche Haft- und Arbeitsbedingungen und setzten sie Folterungen und Miẞhandlungen aus, die den Tod von mehr als 8000 Häftlingen verursachten. 7. Die Angeklagten Höhn, Baumkötter, Rehn und Fresemann wählten auf Befehl Kaindls die Arbeitsunfähigen und Kranken im Lager Sachsenhausen aus und organisierten ihren Marsch in Sondertransporten zur Vernichtung in die Lager Dachau, Auschwitz, Maidanek und Bergen- Belsen; insgesamt wurden über 26000 Häftlinge in die genannten Lager abtransportiert. 8. Der Angeklagte Kaindl erhielt im Februar 1945 von Himmler und Goebbels den Befehl zur vollständigen Vernichtung aller noch am Leben gebliebenen Häftlinge des Lagers Sachsenhausen. An der Durchführung dieses Befehls, nahmen die Angeklagten Höhn, Körner, Rehn und Baumkötter teil, welche die physische Vernichtung der Häftlinge organisierten; Höhn und Körner leiteten die Erschießungen, die im Lager selbst durchgeführt wurden, während Baumkötter und Rehn die Auswahl und die Aufstellung der Listen der Häftlinge besorgten, die in andere Lager abtransportiert werden sollten, um dann vernichtet zu werden; allein im Februar 1945 wurden im Lager Sachsenhausen über 5000 Häftlinge erschossen und nicht 58 weniger als 16000 Häftlinge zur Vernichtung in andere Lager abtransportiert. Außerdem nahmen die Angeklagten Höhn, Körner, Rehn, Fresemann und Ficker teil an der Ausführung des Befehls, den Kaindl am 18. April 1945 von dem Inspektor der Konzentrationslager Deutschlands, Glücks, erhielt und in dem angeordnet wurde, daß 45 000 Häftlinge des Lagers Sachsenhausen in die Hafenstadt Lübeck abtransportiert werden sollten, um dann auf Schleppkähnen und Dampfern verladen und ins Meer versenkt zu werden. Dabei gab der Angeklagte Kaindl vor der Evakuierung des Lagers Sachsenhausen der Wachmannschaft, die zur Begleitung der Häftlingskolonnen bestimmt war, den Befehl, die auf dem Marsch Zurückbleibenden zu erschießen. Die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Rehn, Brennscheidt, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel, Saathoff, Sakowski und Zander haben sich im Sinne der gegen sie erhobenen Anklage als schuldig bekannt und sind durch das in der Voruntersuchung gesammelte Material, die Beweisstücke, die Aussagen von Zeugen und das Gutachten der Sachverständigenkommission überführt. Der Angeklagte Baumkötter, der sich im Sinne der gegen ihn erhobenen Anklage als schuldig bekannt hat, bestreitet nur seine persönliche Teilnahme an der Tötung von 50 Häftlingen durch Gift in der Filiale des Lagers bei der Flugzeugfabrik» Heinkel«, wird jedoch durch die Aussagen der Zeugen Burkhardt, Oskar, und Lettow, Fritz, dieses Verbrechens überführt. Der Angeklagte Fresemann, der sich im Sinne der gegen ihn erhobenen Anklage als schuldig bekannt hat, bestreitet nur, daß er in der Filiale des Lagers bei der Ziegelei» Klinkerwerke« persönlich einen amerikanischen Flieger erschossen hat, wird aber durch die Aussagen des Zeugen Merczinskij, Wladislaw, auch dessen überführt. Auf Grund der obigen Ausführungen werden angeklagt: 1. Kaindl, Anton, geb. 1902 in München, Deutscher, seit 1937 Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei( NSDAP), mit Volksschulbildung, hat 1928 59 eine spezielle Kriegsschule absolviert, diente seit 1937 in der Division» Totenkopf der SS- Truppen, hatte den Rang eines SS- Standartenführers, war vor der Inhaftierung Lagerkommandant von Sachsenhausen; 2. Höhn, August, geb. 1904 im Dorfe Lipporn am Rhein, Deutscher, seit 1938 Mitglied der NSDAP, mit Volksschulbildung, diente seit 1933 in den SS- Truppen im Range eines Untersturmführers, war vor der Inhaftierung zweiter Lagerführer von Sachsenhausen; 3. Körner, Michael, geb. 1914 im Dorfe Fürstenforst ( Bayern), seit 1932 Mitglied der NSDAP, mit Volksschulbildung, diente seit 1937 in der Division» Totenkopf der SS- Truppen im Range eines Obersturmführers, war vor der Inhaftierung dritter Lagerführer von Sachsenhausen; 4. Eccarius, Kurt, geb. 1905 in Koburg( Bayern), Deutscher, seit 1932 Mitglied der NSDAP, mit höherer Schulbildung, diente seit 1933 in den SS- Truppen im Range eines Hauptscharführers, war vor der Inhaftierung Zellenbauleiter des Lagers Sachsenhausen; 5. Baumkötter, Heinz, geb. 1912 in Burgsteinfurt ( Westfalen), Deutscher, mit medizinischer Hochschulbildung, diente seit 1939 in den SS- Truppen im Range eines Hauptsturmführers, war vor der Inhaftierung Chefarzt des Lagers Sachsenhausen, daß sie die leitenden Verwaltungsstellen im Lager Sachsenhausen innehatten, die Massenvernichtungen, Folterungen und Mißhandlungen organisierten und unmenschliche Haft- und Arbeitsbedingungen für die Lagerinsassen schufen, wodurch sie Verbrechen begingen: Kaindl, Höhn und Baumkötter laut Punkt 1, 2, 4, 5, 6, 7 und 8, Körner laut Punkt 1, 2, 4, 6 und 8 und Eccarius laut Punkt 1, 2, 4 und 6 der Anklageformel; 6. Rehn, Ludwig, geb. 1910 in Saarbrücken, Deutscher, seit 1936 Mitglied der NSDAP, mit Volksschulbildung, diente seit 1939 in der Waffen- SS im Range eines Untersturmführers, war vor der Inhaftierung Leiter der Abteilung für Arbeitseinsatz im Lager Sachsenhausen; 60 \ ‚7. Brennscheidt, Ernst, geb. 1917 in Sensburg(Ost- preußen), Deutscher, mit Hochschulbildung, war vor der Inhaftierung Leiter der Schuhprüfstelle im Lager Sachsen- hausen; 8. Fresemann, Heinrich, geb. 1914 im Dorfe Follener Fenn(Kreis Leer, Provinz Hannover), Deutscher, seit 1937 Mitglied der NSDAP, mit Volksschulbildung, diente seit 1935 in den SS-Einheiten im Range eines Obersturmführers, war vor der Inhaftierung Kommandant der Zweigstelle des Lagers Sachsenhausen bei der Ziegelei»Klinkerwerke«, daß sie als leitende Amtspersonen im Konzentrations- lager Sachsenhausen die Aufrechterhaltung der un- menschlichen Haft- und Arbeitsbedingungen sich zur Pflicht gemacht hatten, wodurch sie Verbrechen be- gingen: Rehn und Fresemann laut Punkt 6, 7 und 8 und Brennscheidt laut Punkt 6 der Anklageformel; 9. Sorge, Gustav, geb. 1911 im Dorfe Reinicken(Kreis Leschno, Woiwodschaft Posen, Polen), Deutscher, seit 1931 Mitglied der NSDAP, mit Volksschulbildung, diente seit 1934 in den SS-Einheiten im Range eines Hauptschar- führers, war vor der Inhaftierung Rapportführer des Lagers Sachsenhausen;‘ 10. Schubert, Wilhelm, geb. 1917 in Magdeburg, Deut- scher, seit 1938 Mitglied der NSDAP, mit Volksschulbil- dung, diente seit 1936 in den SS-Einheiten im Range eines Oberscharführers, war vor der Inhaftierung Blockführer im Lager Sachsenhausen; 11. Knittler, Martin, geb.-1916 in Fürst(Oberbayern), Deutscher, seit 1937 Mitglied der NSDAP, mit Volksschul- bildung, diente seit 1936 in den SS-Einheiten im Range eines Oberscharführers, war bis zur Inhaftierung Block- führer im Lager Sachsenhausen; 12. Ficker, Fritz, geb. 1913 in Hohndorf(Kreis Chem- nitz, Sachsen), Deutscher, seit 1937 Mitglied der NSDAP, mit Volksschulbildung, diente seit 1937 in den SS-Ein- heiten im Range eines Oberscharführers, war bis zur In- haftierung Blockführer im Lager Sachsenhausen; 61 / 13. Hempel, Horst, geb. 1910 in Königsberg, seit 1937 Mitglied der NSDAP, Deutscher, mit Volksschulbildung, diente seit 1939 in den SS-Einheiten im Range eines Unter- scharführers, war Blockführer und später Schreiber in der Schreibstube des Lagers; 14. Saathoff, Menne, geb. 1914 im Dorfe Ackelsberg (Kreis Aurich, Provinz Hannover), Deutscher, Mitglied der NSDAP seit 1940, mit Volksschulbildung, diente seit 1934 in den SS-Einheiten im Range eines Oberscharführers, war bis zur Inhaftierung Blockführer des Lagers Sachsenhausen, daß sie als Amtspersonen im Konzentrationslager Sachsenhausen an der Massenvernichtung, Folterung, Mißhandlung und der Aufrechterhaltung der unmensch- lichen Haft- und Arbeitsbedingungen teilnahmen, wo- durch sie Verbrechen begingen: Sorge, Knittler und Hempel laut Punkt 3, 4, 6, Ficker laut Punkt 3,4, 6 und 8, Saathofflaut Punkt 4 und 6 der Anklageformel; 15. Sakowski, Paul, geb. 1920 in Breslau, Deutscher, mit Volksschulbildung, war vor der Inhaftierung Arbeiter im Krematorium und Henker des Lagers Sachsenhausen; 16. Zander, Karl, geb. 1887 in Brandenburg, Deutscher, mit Volksschulbildung, war bis zur Inhaftierung Arbeiter im Krematorium und Blockältester im Lager Sachsenhausen, daß sie im Konzentrationslager Sachsenhausen an der Massenvernichtung, Folterung, Mißhandlung und der Aufrechterhaltung der unmenschlichen Haft- und Ar- beitsbedingungen teilnahmen, wodurch sie Verbrechen laut Punkt 3, 4 und 6 der Anklageformel begangen haben. Alle oben Angeführten haben Verbrechen begangen, die unter das Gesetz Nr.10 des Kontrollrates für Deutschland über die Bestrafung von Personen fallen, die an Kriegs- verbrechen und Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig sind. In Anbetracht des oben Gesagten sind alle Angeklagten vor den Militärgerichtshof der Gruppe der sowjetischen Be- ı satzungstruppen in Deutschland zu stellen. 18.-Oktober 1947 Die Geständnisse Nach der Verlesung der Anklageschrift wurde zur Vernehmung der Angeklagten geschritten. Diese Vernehmung brachte die dramatischen Höhepunkte des Prozesses, denn all die ungeheuerlichen Anklagen, die die Anklageschrift diesen SS- Mördern vorwerfen mußte, fanden hier vor aller Öffentlichkeit aus dem Munde jedes einzelnen Angeklagten vollste Bestätigung. Es gibt keinen einzigen Punkt der Anklageschrift, der bei diesen Vernehmungen nicht von den Angeklagten selbst beweiskräftig erhärtet wurde. Die Angeklagten wurden in der Reihenfolge, wie sie in der Anklageschrift aufgeführt sind, vom Gerichtsvorsitzenden aufgerufen, vom Anklagevertreter ins Kreuzverhör genommen und anschließend von ihrem jeweiligen Verteidiger und von den einzelnen Richtern eingehend befragt. Dabei hatten sie ausreichend Gelegenheit, alle die Punkte, die sie zu ihrer persönlichen Verteidigung für nützlich erachteten, anzuführen. Am Schluß jedes Verhörs war den übrigen Mitangeklagten Gelegenheit gegeben, den Verhörten zu befragen. Auf den folgenden Seiten werden neben einer kurzen Charakterisierung der Angeklagten Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll veröffentlicht. Diese Auszüge sind in einigen Fällen, in denen die genaue Vernehmung einen zu breiten Raum einnehmen würde, weniger nach der Wichtigkeit des Geständnisses im Hinblick auf die Anklageschrift ausgewählt, als vielmehr mit der Absicht, das Charakteristische des Verlaufs der Vernehmungen und der Mentalität jedes einzelnen Angeklagten aufzuzeigen. Kaindl, Anton. Der Angeklagte Nr. 1 ist der ehemalige Kommandant des Todeslagers Sachsenhausen, Anton Kaindl. Er avancierte unter dem Naziregime bis 63 zum SS- Standartenführer und zählte als solcher bereits zur höheren SS- Führerschaft, sozusagen zur» Elite der Herrenrasse«. Er war ein Mann, der in der Zeit, während welcher in Deutschland die Stimme der Humanität und Sittlichkeit zum Schweigen verurteilt war, das große Wort führen durfte, ein Mann, der über Leben und Tod von Tausenden und aber Tausenden seiner Mitmenschen bestimmen konnte und auch bestimmte. Er war der uneingeschränkte Herrscher über ein eigenes Reich, in dem keiner Zügellosigkeit und keinem Sadismus Schranken gesetzt waren. Von jenem Cäsar von Himmlers Gnaden, dessen bloßes Auftreten im Lager Furcht und Schrecken unter Zehntausenden auslöste, ist nichts geblieber. Der protzige Silbertand ist von seiner Uniform gefallen, und nichts blieb- rein äußerlich gesehen- als die Jammergestalt des Spießers. Die kleine, untersetzte Gestalt dieses Münchners verrät noch immer eine Neigung zur Fettleibigkeit. Das runde, rosige, glattrasierte Gesicht gäbe ihm den Ausdruck des Harmlosen, der keiner Fliege etwas zuleide tut, stächen nicht hinter der dunklen Hornbrille zwei flackernde Augenlichter heimtückisch hervor. Als er zur Vernehmung aufgerufen wird, springt er rasch hoch, stellt sich stramm dem Gerichtshof gegenüber, legt die Hände an die Hosennaht und ist sichtlich bemüht, durch ein Benehmen zu wirken, das man einstmals unter seinesgleichen» zackige nannte. In seinem sauberen, gutsitzenden Uniformrock macht er zweifelsohne einen gepflegten Eindruck, aber das soldatische Gehabe wirkt in diesem Raum und unter diesen Umständen nur lächerlich. Ruhig, sachlich, ohne Erregung und innere Bewegung beginnt er zu sprechen, gibt wohlüberlegt, prägnant Auskunft auf alle vorgelegten Fragen. Es hört sich an, als gäbe er Auskunft über ganz alltägliche Dinge. Dabei kommen Schlag auf Schlag aus seinem Munde so ungeheuerliche Geständnisse, daß sie ein Entsetzen nach dem anderen bei den Zuhörern auslösen. Man fragt sich immer wieder, wie ein Mensch so ruhig und leidenschaftslos über schrecklichste Untaten berichten 64 kann. Und man muß sich, um all dies zu begreifen, immer wieder vor Augen halten, daß ja diese Bestie jahrelang Tag und Nacht nichts anderes gehört, gesehen, befohlen und selber ausgeführt hat als Mord, daß diesem Massenmörder Kaindl jahrelang das Leben eines Mitmenschen nicht mehr galt als jenes einer Fliege, die man mit einer Handbewegung auslöscht, und daß er sich in jahrelanger Praxis daran gewöhnte, über Erhängungen, Erschießungen, Vergasungen, Mißhandlungen und Folterungen mit der gleichen Selbstverständlichkeit zu sprechen, mit der all diese Verbrechen begangen wurden. Über die sogenannte» russische Aktion« vermag Kaindl keine persönlichen Angaben zu machen, weil er erst 1942 žum Lagerkommandanten ernannt wurde. Nebenbei erwähnt er:» Soviel mir später als Kommandant bekannt wurde, sind bei jener Aktion mindestens 15000 Russen erschossen worden.« Kaindl macht Angaben über die allgemeinen Zustände im Lager, über die Vernichtungsanlagen des Lagers, über Einzel- und Massenaktionen zur Vernichtung von Häftlingen, über die unmenschlichen Arbeits- und Unterbringungsverhältnisse und über das über die sowjetischen Kriegsgefangenen verhängte Sonderregime. Staatsanwalt: Welche Befehle sind Ihnen bekannt zur Behandlung der Kriegsgefangenen? Kaindl: Drei Tage vor dem Überfall auf die Sowjetunion wurde an die Divisions- und Regimentskommandeure ein Führerbefehl erlassen, wonach sämtliche Kommissare abzusondern und zur Vernichtung dem SD zu übergeben waren. Staatsanwalt: Welche Vernichtungsarten gab es in Ihrem Lager? Kaindl: Bis zum Herbst 1943 wurden die Vernichtungen in Sachsenhausen durch Erschießungen und Erhängungen durchgeführt. Für die Massenerschießung der russischen Kriegsgefangenen war ein besonderer Raum als Arztraum getarnt, in dem sich eine Meßvorrichtung zum Messen der Körpergröße, eine Tafel zur Prüfung der Sehschärfe und außerdem SS- Leute, mit weißen Kitteln als Ärzte getarnt, befanden. Beim scheinbaren Messen der Körpergröße wurde 5 Sachsenhausen 65 der Häftling durch eine Öffnung in der Meßlatte von hinten durch Genickschuß erledigt. Im hinteren Raum, aus dem geschossen wurde, spielte Schallplattenmusik, um die Schüsse zu übertönen. Staatsanwalt: Also haben Sie, als Sie Lagerkommandant wurden, bereits eine ausgearbeitete Vernichtungstechnik vorgefunden? Kaindl: Jawohl! Außer dem Arztraum gab es noch einen Erschießungsplatz, einen transportablen Galgen und einen mechanisierten Galgen, an dem 3 bis 4 Häftlinge gleichzeitig hingerichtet werden konnten. Staatsanwalt: Haben Sie an dieser Vernichtungstechnik irgendwelche Änderungen vorgenommen oder nicht? Kaindl: Ich habe Mitte März 1943 die Gaskammern als Massenvernichtungsstätte eingeführt. Staatsanwalt: Auf eigene Initiative? Kaindl: Zum Teil, ja. Da die vorhandenen Anlagen zur vorgesehenen Vernichtung nicht mehr ausreichten, hielt ich eine Besprechung ab, an der auch der Chefarzt Baumkötter teilnahm, und der sagte mir, die Vergiftung von Menschen in besonderen Kammern durch Blausäure habe den augenblicklichen Tod zur Folge. Da hielt ich die Einrichtung von Gaskammern für die Massenvernichtung für zweckmäßig und auch für humaner. Staatsanwalt: Wer war für die Menschenvernichtungen verantwortlich? Kaindl: Der Lagerkommandant persönlich. Staatsanwalt: Also Sie? Kaindl: Jawohl! Von» kleineren« Einzelaktionen berichtet Kaindl mit der gleichen Kaltblütigkeit. Ein Beispiel dafür: Staatsanwalt: Ist Ihnen bekannt, daß eine Frau wegen eines Auges erschossen wurde? Kaindl: Jawohl, ich war bei der Erschießung einer Frau dabei, die von Berlin mit einem großen Personenwagen zur Exekution ins Lager gebracht wurde. Sie hatte eine komplizierte Augenoperation hinter sich, und der Professor, der 66 die Operation durchgeführt hatte, benötigte zum weiteren Studium das Auge, weswegen wir die Frau erschießen mußten. Um keine Nuance ändert sich der Ton dieses ehemaligen SS- Standartenführers, als er schließlich in nüchternen Zahlen die grausige Bilanz seines Kapitalverbrechens zieht. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge wurden während Ihrer Tätigkeit als Lagerkommandant, also in zwei Jahren acht Monaten, in Sachsenhausen vernichtet? Kaindl( senkt den Kopf zu kurzer Besinnung, dann wendet er sich dem Dolmetscher mit klarer, fester Stimme zu): Alles zusammengerechnet wurden rund 42.000 unter meiner Verantwortung vernichtet, davon unmittelbar im Lager selbst etwa 18000. Staatsanwalt: Und wie viele starben an Hunger während Ihrer Zeit? Kaindl: An Hunger starben während dieser Zeit nach meiner Schätzung etwa 8000 Häftlinge. Zum Schluß dieses ersten aufsehenerregenden Kreuzverhörs durch den sowjetischen Staatsanwalt bestätigt Kaindl noch einmal vor aller Öffentlichkeit den ruchlosen Plan zur Versenkung von über 45 000 Menschen auf offener See; ein Plan, der nur durch den überraschend schnellen Vormarsch der Sowjetarmee verhindert wurde. Staatsanwalt: Angeklagter Kaindl, erhielten Sie, um die Spuren der begangenen Untaten zu beseitigen, Befehl, das Lager zu sprengen? Kaindl: Jawohl. Am 1. Februar 1945 hatte ich ein Gespräch mit dem Chef der Gestapo, Müller. Er übermittelte mir dabei den Befehl, das Lager durch Artilleriebeschuß, Luftangriff oder Vergasung zu vernichten. Die Durchführung dieses Befehls, der von Himmler stammte, war aber technisch unmöglich. Staatsanwalt: Hätten Sie den Befehl ausgeführt, wenn es technisch möglich gewesen wäre? Kaindl: Selbstverständlich. Aber es ging nicht. Bei Artilleriebeschuß oder bei einem Fliegerangriff wäre die Bevölkerung der Umgebung darauf aufmerksam geworden. Bei 5* 67 einer Vergasung wäre nicht nur die Zivilbevölkerung, sondern auch das eigene SS- Personal Gefahr gelaufen. Staatsanwalt: Was unternahmen Sie dann? Kaindl: Ich besprach mich mit Höhn und anderen und gab daraufhin den Befehl, alle Kranken, Arbeitsunfähigen und vor allem alle politischen Gefangenen, die vernichtet werden mußten, zu vernichten. Staatsanwalt: Wurde das getan? Kaindl: Es wurde damit begonnen. In der Nacht zum 2. Februar wurden die ersten, ungefähr 150 Häftlinge, erschossen. Bis Ende März gelang es, rund 5000 zu vernichten. Staatsanwalt: Wer leitete diese Massenvernichtung? Kaindl: Auf meine Anweisung der Angeklagte Höhn. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge befanden sich dann noch im Lager? Kaindl: 40 000 bis 45 000. Am 18. April bekam ich Befehl, diese auf Schleppkähne zu verladen und sie über die Spreekanäle in die Ost- oder Nordsee zu bringen und dort auf offenem Meer zu versenken. Das war aber ebenfalls nicht möglich, weil die Beschaffung von Kähnen für so viele Häftlinge zu lange gedauert hätte und die Rote Armee zu schnell vorstieẞ. Staatsanwalt: Was geschah dann? Kaindl: Ich ließ die Häftlinge zu Fuß in Marsch setzen, zuerst in Richtung Wittstock, später nach Lübeck, um sie dort auf Schiffe zu verladen und, wie befohlen, zu versenken. Staatsanwalt: Bekamen bei dieser Evakuierung alle Häftlinge Verpflegung? Kaindl: Nein, 6000 bis 7000 bekamen keine mehr, weil sie alle war. Staatsanwalt: Kamen diese Häftlinge deshalb auf dem Marsch vor Erschöpfung und Hunger um? Kaindl: Jawohl. Die meisten Zuhörer, die niemals zuvor einem solchen Prozeß beiwohnen konnten, haben erstmals in ihrem Leben das grauenhafte Geständnis eines Massenmörders gehört. Und zur gleichen Stunde sollten sie erfahren, daß der Zynismus eines SS- Banditen keine Grenzen kennt. Denn trotz 68 89 der eben gemachten unheimlichen Enthüllungen über seine Verbrechen glaubte der SS- Standartenführer Kaindl, es sei noch immer die rechte Zeit und der rechte Ort für falsche Pathetik und verlogene Entschuldigungen. » Jawohl!« rief er in den Saal,» während meiner Dienstzeit mußten 8000 Menschen verhungern, und 36000 sind vernichtet worden. Für diese furchtbaren Massenvernichtungen trage ich voll und ganz die Verantwortung. Aber das alles war zwangsläufig bedingt durch meine soldatische Erziehung. Ich war als Soldat gezwungen, Befehle zu erfüllen und Befehle weiterzugeben, die verbrecherisch waren!<< Höhn, August. Der ehemalige zweite Lagerführer von Sachsenhausen, August Höhn, ist von Beruf Schneider. Sein Äußeres, seine kleine schmächtige Statur, entspricht bei weitem mehr dem erlernten Beruf als dem blutrünstigen Handwerk des Henkers, das er freiwillig übernahm. Höhn, so wie er in der Anklagebank sitzt, ist ein unansehnlicher, hagerer Bursche, ja, man möchte sagen, ein häßlicher Zwerg. Nur eine abnorm hoch entwickelte Schädeldecke zeichnet ihn aus, unter der das Gesicht viel zu klein erscheint. Seine tiefliegenden Augen funkeln bös und verschlagen. Der Weg dieses Zwerges von Nadel und Zwirn zu Pistole und Peitsche ist bezeichnend für die unheimliche moralische Verderbnis, welche der Faschismus auf das Einzelindividuum ausübte. Wahrscheinlich wäre dieser als Sohn einfacher Eltern in einem kleinen rheinischen Dörfchen geborene Mensch zeitlebens der biedere Schneidermeister in der Stadt Mettmann im Rheinland geblieben, der er vor 1933 war, und vielleicht hätte er als solcher keiner Fliege etwas zuleide getan, wären die in ihm wohnenden niederen Instinkte nicht durch das Nazisystem geweckt und gefördert worden. Sicherlich ist dieser geistig und körperlich zu kurz gekommene Mensch immer von Minderwertigkeitsgefühlen vollgepfropft gewesen, und sehr wahrscheinlich mag er in seiner Schneider69 69 werkstatt, von Geltungsbedürfnis getrieben, manchen Traum von Macht und Gewalt über die auf ihn herabblickenden Mitmenschen geträumt haben. Aber erst die Kaserne des hitlerischen Militarismus konnte ihm die Umgebung und die Verhältnisse bringen, in denen es ihm möglich war, auf rohe Befehlsgewalt bauend, seine Minderwertigkeitsgefühle zu ersticken und seinen unheimlichen Trieben hemmungslos Lauf zu lassen. Sofort, als sich diesem Menschen die» Chance bot, bereits 1933, meldete er sich zur SS, unter deren Einfluß er schnell tiefer und tiefer sank. 1942 wurde er wegen eines kriminellen Vergehens zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt und zur» Bewährung in das Lager Sachsenhausen versetzt, um unter den Augen Kaindls seine Schuld wettzumachen. Zur Vernehmung gerufen, macht er rückhaltlos über diese und alle anderen Fragen seine Aussagen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger spricht er nicht in monotoner Einförmigkeit. Er legt vielmehr Gewicht darauf, einzelne, ihm besonders bedeutungsvoll erscheinende Sätze und Worte nachdrücklichst zu betonen. Das gibt seiner Sprache etwas Salbaderndes. Verteidiger: Hat Ihnen jemand im Lager gesagt, daß Sie durch Ihre Führung die Möglichkeit zur Bewährung hätten? Höhn: Jawohl, mir hat, Hauptsturmführer Kolbe persönlich gesagt:» Du hast vieles gutzumachen. Nun besinn dich nicht lange und pack ruhig zu.<< Verteidiger: Können Sie sich an die konkreten Umstände entsinnen, unter denen dieses Gespräch geführt wurde? Höhn: Es geschah kurz vor einer Exekution, an der ich teilnehmen sollte. Kolbe rief mich in sein Dienstzimmer und sagte zu mir:» Du hast viel gutzumachen. Jetzt bist du mal dran.<< Verteidiger: Vor diesem Fall hatten Sie noch an keiner Erschießung teilgenommen? Höhn: Nein, noch nicht. Verteidiger: In diesem Fall hat Kolbe darauf hingewiesen, daß Sie von Ihren Sünden frei werden könnten? Höhn: Jawohl. Indem ich mich bei den Erschießungen eifrig bewährte. 70 In diesem Zusammenhang schaltet sich der Staatsanwalt in die Vernehmung ein. Staatsanwalt: Wäre Kolbe nicht dagewesen, hätten Sie dann die Gefangenen nicht erschossen? Höhn: Auf Grund der Erziehung, die ich in der SS genossen hatte, hätte ich sie natürlich, nachdem mir Befehl dazu gegeben war, erschossen. Wie man sieht, hätte es bei Höhn dieses besonderen Beweggrundes zur Ausführung von Mordbefehlen gar nicht bedurft, denn er hätte» auf Grund seiner Erziehung« sowieso geschossen. Er» bewährte« sich eifrigst. Auszüge aus dem vorangegangenen Kreuzverhör mit dem Staatsanwalt beweisen dies zur Genüge. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge wurden im Lager Sachsenhausen unter Ihrer persönlichen Leitung insgesamt erschossen? Höhn: Von mir persönlich wurden rund 300 Personen erschossen. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge wurden unter Ihrer Leitung vergast? Höhn: 172. Staatsanwalt: Und wie viele wurden von Ihnen gehenkt? Höhn: Etwa 40. Staatsanwalt: Bestätigen Sie Ihre Angabe in der Voruntersuchung, daß vom Herbst 1943 bis April 1945 im Lager Sachsenhausen 33 000 Menschen vernichtet wurden? Höhn: Jawohl, rund 33 000 Mann. Staatsanwalt: Wie viele starben infolge der schlechten Lebensverhältnisse? Höhn: In der von mir angegebenen Zeit schätzungsweise 6000. Staatsanwalt: Und von wem gingen die Direktiven zur Massenvernichtung von Häftlingen aus? Höhn: Von meinem direkten Vorgesetzten, dem Angeklagten Kaindl. Staatsanwalt: Und mit welchem Ziel wurden die Massenvernichtungen durchgeführt? 71 Höhn: Zur Verwirklichung der Politik, alle Menschen slawischen Ursprungs auszurotten. Nachdem die sadistischen Gelüste in Höhn geweckt waren, wurde er bald zur reißenden Bestie. Staatsanwalt: Welche Arten der Bestrafung haben Sie durchgeführt? Höhn: Ich habe sämtliche Arten von Bestrafungen, die im Lager üblich waren, auf Befehl des Kommandanten durchgeführt. Staatsanwalt: Was waren dies für Strafen? Höhn: Zunächst Arreststrafen, dann Prügelstrafen von 5 bis 25 Schlägen, Einweisung in die Strafkompanie, öffentliche Verprügelungen und Versetzungen in das Schuhläuferkommando. Staatsanwalt: Haben Sie persönlich auch Häftlinge geschlagen? Höhn: Bei Vernehmungen habe ich persönlich Häftlinge geschlagen. Staatsanwalt: Was wissen Sie über die Erhängung des Häftlings Widmann im Frühjahr 1943? Höhn: Widmann war der erste Häftling, den ich im Lager öffentlich erhängen mußte. Bei seiner Erhängung riẞ der Strick, und ich habe den noch lebend am Boden Liegenden erschossen. Staatsanwalt: Womit begann Ihre Tätigkeit im Lager Sachsenhausen? Höhn: Meine Tätigkeit fing an mit der Hinrichtung von 10 Ostarbeitern, zu der ich von Obersturmführer Kolbe befohlen wurde. Staatsanwalt: Bekennen Sie, daß Sie kurz darauf die Er-. schießung einer 7 Mann starken Gruppe durchgeführt haben? Höhn: Jawohl. Staatsanwalt: Von wem wurden diese 7 Mann erschossen? Höhn: Alle sieben wurden von mir persönlich erschossen. Stundenlang schildert Höhn bis in alle Einzelheiten zahllose Massen- und Einzelvernichtungen, berichtet über die Experimente an russischen Kriegsgefangenen, jüdischen 72 Frauen und Kindern, und schließlich bestätigt er nicht nur den ungeheuerlichen Plan zur Versenkung sämtlicher überlebender Häftlinge auf offenem Meer, sondern macht darüber hinaus die aufsehenerregende Mitteilung, daß dieser Plan keinesfalls utopisch war, sondern von anderen Lagern tatsächlich durchgeführt wurde. Höhn: Ich habe persönlich von dem Kommandanten des Lagers Neuengamme, Pauli, gehört, daß zwei große Schiffe mit Häftlingen aus dem Lager ins Meer versenkt wurden. Staatsanwalt: Also gab es bereits eine Vernichtungsmethode durch Versenken von Häftlingen ins Meer? Höhn: Jawohl, die gab es. Staatsanwalt: Und wenn diese verbrecherische Absicht mit den Sachsenhausener Häftlingen nicht verwirklicht wurde, dann geschah dies unabhängig vom Willen der Lagerführung? Höhn: Jawohl. Die übriggebliebenen 45000 Häftlinge unseres Lagers wurden nicht deswegen nicht ersäuft, weil es die Lagerführung nicht wollte, sondern weil wir durch das schnelle Vorrücken der Roten Armee daran gehindert wurden. Körner, Michael. Der dritte Hauptangeklagte, der ehemalige dritte Lagerführer von Sachsenhausen, Michael Körner, nennt sich» Berufssoldat«. Er ist auch heute noch davon überzeugt, daß ihm das» Soldatische« im Blute liegt. Er ist groß und schlank, sein Gesicht ist scharf profiliert, das Haar streng, glatt gescheitelt. Sein Äußeres prädestinierte ihn weit eher zum Uniformrock, als dies bei seinem ehemaligen Vorgesetzten und Lehrer im Mordunterricht, Höhn, der Fall war. Körners Gesichtsausdruck verrät keinerlei innere Regungen. Die fahle Blässe verleiht dem Gesicht eine eisige Kälte. Wer in einer preußischen Kaserne» geschliffen« wurde, kennt diesen Typ des harten, erbarmungslosen Exerziermeisters, der zu seinem Vergnügen durch bloßes Daumensenken und -heben ganze Kompanien in die völlige Erschöpfung hetzte. Just von diesem Schlage ist Körner, von jenem Schlag des 73 preußisch- militaristischen Leuteschinders, den die faschistische SS nicht minder gut gebrauchen konnte als die Wehrmacht. Körner ist 1914 in Fürstenforst, einem kleinen bayrischen Dörfchen, geboren. Früh schon stieß er zum Nazismus. Mit 17 Jahren, 1931, trat er der Hitler- Jugend bei, mit 18 Jahren der Nazipartei. Er wollte um jeden Preis Soldat werden, wollte befehlen und schießen dürfen. Der Faschismus ließ ihm seinen Willen; er durfte befehlen, zügellos und uneingeschränkt als Allgewaltiger über unschuldige KZHäftlinge, und er durfte schießen, als Richter und Henker zugleich aus eigener Machtvollkommenheit. Selbst Vater von drei unmündigen Kindern, erschoß er wehrlose Familienväter, unschuldige Kinder und Frauen. Auch Körner war kein geborener Mörder; er wurde erst von der SS in dieses blutige Handwerk eingeführt und dazu angelernt. Wie dies geschah, ist bezeichnend für den maẞlosen Zynismus, von dem die Sachsenhausener SS- Mörder ausnahmslos besessen waren. Der Vorgesetzte Körners, der zweite Lagerführer Höhn, wurde, wie bereits ausgeführt, von einem gewissen Obersturmführer Kolbe zum Erschießen angelernt. Höhn erwies sich nicht nur als ein eifriger Schüler, sondern ward darüber hinaus bald zum meisterlichen Lehrer. Um seinen Untergebenen Körner zum Mord anzulernen, griff sich Höhn wahllos 2 sudetendeutsche Häftlinge, die zufällig des Weges kamen, führte sie ins Krematorium und zeigte dort Körner, wie man einen Menschen erschießt, indem er es an einem der Häftlinge vormachte und dann Körner aufforderte, es selber am anderen zu versuchen. Über diese Episode gibt folgender Auszug aus dem Vernehmungsprotokoll Körners Auskunft. Staatsanwalt( zu Körner): Wer hat Ihnen gezeigt, wie man Menschen erschießt? Körner: Das hat mir Höhn gezeigt. Staatsanwalt( zu Höhn): Angeklagter Höhn, erst haben Sie durch Kolbe gelernt, wie man Menschen erschießt, und dann haben Sie es anderen gelehrt? 74 a Höhn: Jawohl, nachdem ich es ein Jahr lang gemacht hatte, habe ich Körner unterwiesen. Staatsanwalt( zu Körner): Erinnern Sie sich an die Erschießung, die Sie zusammen mit Höhn durchgeführt haben? Körner: Ich erinnere mich. Staatsanwalt: Wer hat in diesem Fall als erster geschossen? Körner: Als erster hat Höhn geschossen. Dann hat er auf den zweiten gezeigt und zu mir gesagt:» So, nun versuch du es mal!<< Staatsanwalt( zu Höhn): Angeklagter Höhn, stimmt es, daß Sie Körner zum Schießen aufgefordert haben? Höhn: Ich habe es Körner gezeigt, und Körner hat es dann versucht. Ich weiß nicht mehr, ob ich zu Körner direkt gesagt habe:» So, nun versuch zu schießen!<< Staatsanwalt( zu Höhn): Konnten Sie nicht die beiden Leute selber erschießen? Sie hätten doch Körner zu diesem Mord nicht anzustiften brauchen? Höhn: Das war ja der Zweck der Übung, weshalb ich mit Körner in die Kammer gegangen bin. Staatsanwalt( zu Körner): Wenn Sie das Erschießen von Menschen von Höhn gelernt haben, wo lernten Sie das Erhängen? Körner: Das habe ich ebenfalls im Lager gelernt. Staatsanwalt: Haben Sie auch dazu besonderen Unterricht bekommen? Körner: Nein, beim Erhängen gab es keine besonderen Schwierigkeiten, da Rapportführer und Personal vorhanden waren und ich nur den Befehl zu geben brauchte. Körner spezialisierte sich insbesondere auf den Mord von Sowjetbürgern. Staatsanwalt: Wie groß war die Zahl der Leute, deren Erschießung sie zum ersten Male leiteten? Körner: Es war eine Gruppe von 20 Russen, deren Erschießung ich leitete. Staatsanwalt: Wie groß war die Zahl der von Ihnen 1945 Erschossenen? 75 Körner: Ich habe 24 Exekutionen sowjetischer Staatsbürger geleitet. Staatsanwalt: Kann man sagen, daß Sie sich auf die Erschießung von Sowjetbürgern spezialisierten? Körner: Ich habe mich an solchen Erschießungen beteiligt. Staatsanwalt: An wieviel Erschießungen und Erhängungen waren Sie insgesamt beteiligt? Körner: Ich persönlich war beteiligt an 197 Erschieẞungen und 13 Erhängungen. Davon waren 8 geheim und 5 öffentlich. Staatsanwalt: Wer von den Angeklagten hat Ihnen die Befehle gegeben, auf Grund deren Sie diese Verbrechen begingen? Körner: Ich habe meine Befehle von Höhn empfangen. Eccarius, Kurt. Der sogenannte» Zellenbau« war das Gefängnis des Todeslagers. In ihm wurden Häftlinge eingesperrt, die man noch härter und schlimmer bestrafen wollte, als es sowieso schon in der Hölle von Sachsenhausen geschah. Über sieben Jahre lang leitete diesen Gefängnisbau der Angeklagte Eccarius. Es kann kaum bezweifelt werden, daß dieser Angeklagte besondere Voraussetzungen für sein Amt mitbrachte, wenn er sich über sieben Jahre auf seinem Posten halten konnte. Eccarius ist 1905 in Koburg geboren. Er genoẞ eine höhere Schulbildung, die er aber offensichtlich im Rowdyleben der SS wieder verlor. Sein Benehmen, sein Auftreten ist ungeschlacht und seine Ausdrucksweise äußerst unkultiviert. Er sieht aus wie ein mittlerer Beamter, ist groß und stark, von gewaltiger Körperfülle, von der er auch in der Haft nicht viel verloren hat. Mit einer Hand spielt er nervös an seiner Brille. Seine Aussagen wirft er dem Gericht mürrisch, verdrossen hin. Zwischen einzelnen Gesprächspausen schiebt er die Lippen vor und preßt sie fest auf76 16 [ t einander, was seinem Gesicht einen brutalen Zug verleiht. Oft spricht er in abgehackten halben Sätzen und nur, wenn er irgendeinen seiner Mitangeklagten belasten kann, wird er mitteilsamer. Eccarius hatte in seinem Zellenbau ein Sonderregime errichtet, das an Grausamkeit das allgemeine Lagerregime nach Möglichkeit noch übertraf. Aber in der Anklagebank möchte er sich gern als Unschuldslamm unter der Horde schwarzer Schafe hinstellen. Jedoch er vermag nicht mehr die reinlichen Grenzen zu ziehen und sagt vieles zu seiner Entschuldigung, was ihn in Wirklichkeit nur noch mehr belastet. Staatsanwalt: Welche Art von Strafen gab es im Zellenbau? Eccarius: Es gab alle im Lager gebräuchlichen Strafen: Prügeln auf dem Bock, Aufhängen am Pfahl, verschiedene Arreststrafen, Hinrichtungen. Staatsanwalt: Erklären Sie dem Gericht die einzelnen Strafen. Eccarius: Bei mir war zweimal in der Woche, am Dienstag und Freitag, Gerichtstag. Häftlinge, die sich irgend etwas hatten zuschulden kommen lassen, wurden verprügelt oder am Pfahl aufgehängt. Bei Prügelstrafen wurden sie auf dem Bock angeschnallt und bekamen bis zu 25 Schläge mit einem Haselnuẞstecken. Staatsanwalt: Gab es nicht mitunter mehr Schläge? Eccarius: Nein. Staatsanwalt: Kam es nicht vor, daß Häftlinge mitzählen mußten, und wenn sie sich verzählten, daß sie mit dem Zählen von vorne beginnen mußten? Eccarius: Das war allerdings üblich. Staatsanwalt: Dann hat ein Häftling also mehr als 25 Hiebe bekommen? Eccarius: In solchen Fällen, ja. Staatsanwalt: Was war das Aufhängen am Pfahl? Eccarius: Den Leuten wurden die Arme auf dem Rücken zusammengeschnürt, und dann wurden sie an einem Pfahl, den sie vorher selber in den Boden hatten schlagen müssen, aufgehängt, wodurch ihnen die Arme ausgerenkt wurden. 77 Staatsanwalt: Wie lange wurden Häftlinge so aufgehängt? Eccarius: Gewöhnlich eine halbe Stunde. Um Geständnisse zu bekommen, bis zu zwei Stunden. Staatsanwalt: Welche Arreststrafen gab es? Eccarius: Normalen Arrest bis zu 28 Tagen in heller Zelle bei normaler Verpflegung. Mittelarrest bis zu 42 Tagen und nur jeden dritten Tag warmes Essen. Strengen Arrest in Dunkelzellen, bei dem sich der Häftling tagsüber weder legen noch setzen durfte. Staatsanwalt: Gab es noch andere Mißhandlungen? Eccarius: Von der Lagerordnung waren keine befohlen. Staatsanwalt: Aber wurden nicht welche verübt? Eccarius: Das haben die Blockführer von sich aus gemacht: die Häftlinge mit Händen und Füßen geschlagen und getreten, mit kaltem Wasser begossen, im Winter nachts mit nackten Füßen um den Zellenbau getrieben und so weiter. Staatsanwalt: Was waren die Folgen dieser Mißhandlungen? Eccarius: Die Folgen waren natürlich, daß die Häftlinge körperlichen Schaden nahmen. Staatsanwalt: Stimmt es, daß die Bedingungen im Zellenbau so unmenschlich waren, daß sich Häftlinge freiwillig das Leben nahmen, weil sie die Strafen nicht ertragen konnten? Eccarius: Jawohl, 20 bis 25 haben im Zellenbau Selbstmord verübt. Eccarius wußte noch von einer ganzen Anzahl Einzelaktionen zu berichten. So schilderte er, wie zwei höhere englische Offiziere in einer Dunkelzelle an einen Betonklotz gefesselt über ein halbes Jahr lang schmachten mußten, ehe sie erschossen wurden, ferner von der besonders grausamen Behandlung Geistlicher, von denen sich insgesamt 230 im Zellenbau befanden und von denen zwei Stück, wie sich Eccarius in seiner gemeinen Art wörtlich ausdrückte, erschossen wurden. Daß sich auch Eccarius an den Massenvernichtungen beteiligte, versteht sich von selbst. Nur ein Beispiel dafür: 78 Staatsanwalt: Was wissen Sie über eine MassenerschieBung von Holländern im Lager Sachsenhausen? Eccarius: Am Vormittag des 2. Mai 1942 wurden unter meiner Beteiligung 96 holländische Wehrmachtsangehörige erschossen. Eccarius führte auch in seinem Zellenbau Hinrichtungen durch, wozu er den transportablen Galgen benutzte. In diesem Zusammenhang gibt er an, daß im Laufe der Zeit ein Galgen eingeführt wurde, an dem die Delinquenten mit einer Winde langsam hochgezogen wurden, was den Tod absichtlich langsamer und qualvoller herbeiführte. Durch diese Aussage fühlte sich der Lagerhenker Sakowski besonders getroffen, und es kam zu einer erregten Kontroverse zwischen den beiden Angeklagten. Sakowski: Ich bitte den Gerichtshof, den Angeklagten Eccarius zu fragen, wie er zu der Auffassung gekommen ist, daß die sieben Erhängungen im Zellenbau absichtlich langsam ausgeführt wurden. Eccarius: Die Erhängungen mit der Winde gingen langsamer vor sich als die Erhängungen, bei denen sich der Häftling auf einen Schemel stellte, der dann weggerissen wurde. Sakowski: Eccarius hat gesagt, daß die Erhängungen absichtlich langsam ausgeführt wurden. Eccarius: Ich habe jetzt diese Frage beantwortet und muß noch einmal sagen, daß durch das Drehen der Winde die Erhängung sehr langsam vor sich ging. Bezeichnend für die Mentalität des Kerkermeisters Eccarius ist die Art, in der er sich über einen Befehl ausdrückt, der ihm die» Erlaubnis« gab, ab Ende 1944 zur Verwischung der Spuren alle seine Häftlinge erschießen zu lassen. Gerichtsvorsitzender: In der Voruntersuchung haben Sie ausgesagt, daß Sie ab Ende 1944 die Häftlinge in das Krematorium zum Erschießen geschickt hätten. Stimmt das? Eccarius: Jawohl. Ende 1944 wurde mir vom damaligen Adjutanten des Lagers mitgeteilt, daß auf Befehl Himmlers die Häftlinge des Zellenbaus erschossen werden dürften. Ich habe daraufhin vom Oktober 1944 bis April 1945 79 laufend Häftlinge zum Krematorium geschickt, damit sie dort erschossen wurden. Gerichtsvorsitzender: Bis zum April. Das war also bis zur Evakuierung des Lagers? Eccarius: Jawohl. Bei der Evakuierung hatte ich nur noch 13 Häftlinge im Zellenbau. Baumkötter, Heinz. Der einzige Intellektuelle unter den Durchschnitts- und Halbgebildeten auf der Anklagebank war der ehemalige Chefarzt des Lagers, Heinz Baumkötter. Er selbst bezeichnete sich als einen» von Haus aus harmlosen Menschen«, den allein der Faschismus zum Verbrecher gegen die Menschlichkeit gemacht habe. Er ist 1912 in Burgsteinfurt in Westfalen geboren, stammt, wie er sagte,» aus gutbürgerlicher Familie, ist christlich erund niemals aus der katholischen Kirche ausgetreten<<. Das alles wollte er als Milderungsgrund gewertet wissen. Er vergaß dabei zu sagen, daß ihn weder seine» gutbürgerliche Herkunft noch seine Erziehung daran hinderten, im vollen Bewußtsein eines intelligenten Menschen die Mission seines Arztberufs in das gerade Gegenteil zu verkehren, indem er Kranke und Sieche, anstatt ihnen zu helfen, erbarmungslos der Vernichtung überantwortete. zogen Von den 16 SS- Mördern hat gerade Baumkötter die größte und gräßlichste Schuld auf sich geladen. Er war im Lager Sachsenhausen der Mann, der die Kranken und Arbeitsunfähigen aussuchte, sie zu Transporten zusammenstellte und zur Vernichtung in andere. Lager überwies. Er hat damit unmittelbar den Tod von nahezu 30 000 Menschen herbeigeführt. Er muß sich der Größe seiner Schuld ohne Zweifel bewußt sein. Aber er ist alles andere als von dieser ungeheuren Schuld niedergeschmettert. Sein eigenes erbärmliches Leben, um das er während der ganzen Verhandlung einen verbissenen Kampf führt, interessiert ihn weitaus mehr. Er macht kein einziges freiwilliges Geständnis und gibt nichts, 80 e n n n 8 n Er 8, aber auch gar nichts zu, was ihm nicht längst bis ins einzelnste nachgewiesen wäre. Das allerdings ist mehr als genug. Seine Aussagen im Kreuzverhör macht er langsam, mit großer Überlegung. Kein einziges Wort entschlüpft übereilt seinem Mund. Die Sprache ist gepflegt, solange er nicht- was allerdings nur zu oft der Fall ist- berechnend pathetisch, ja theatralisch wird. Blickt man aber zu dem Sprecher hinüber, ist man im Nu durch die lange Hakennase in dem schmalen Vogelgesicht mit den rot angelaufenen Augen abgestoßen. Die Aussagen dieses ehrvergessenen Arztes haben ein besonderes Gewicht. Sie enthüllen schonungslos die Pseudowissenschaften der Nazizeit und offenbaren darüber hinaus, wie tief auch ein Teil der deutschen Intelligenz unter dem Einfluß des Faschismus gesunken war. Staatsanwalt: Welche Funktionen übten Sie in Sachsenhausen aus? Baumkötter: Ich hatte bei den Exekutionen, bei den Bestrafungen auf dem Bock, bei Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen entweder persönlich anwesend zu sein oder mußte einen Vertreter stellen. Außerdem hatte ich die Listen über kranke und arbeitsunfähige Häftlinge, die in andere Lager überwiesen werden sollten, aufzustellen, und schließlich hatte ich befohlene Experimente durchzuführen. Staatsanwalt: Welche Lebensbedingungen für die Häftlinge fanden Sie in Sachsenhausen vor? Baumkötter: Die Bedingungen des Lagers waren katastrophal. Nicht nur die Kleidung, sondern auch die Verpflegung reichte bei weitem nicht aus, das Existenzminimum des Menschen zu gewährleisten. Das Heizen der Baracken war verboten, wie auch das Tragen von Lederschuhen verboten war; der Arbeitstag dauerte 10 bis 14 Stunden. Das alles mußte zwangsläufig zur völligen Entkräftung, zum langsamen Tod der Häftlinge führen. Staatsanwalt: Wie viele gingen auf Grund dieser schlechten Lebensbedingungen im Lager während Ihrer Dienstzeit zugrunde? Baumkötter: Während meiner Dienstzeit gingen ungefähr 8000 Häftlinge zugrunde. 6 Sachsenhausen 81 Staatsanwalt: Wie war die Verpflegung im Lager? Baumkötter: Die Verpflegung war schlecht, sehr schlecht. Vor allem fehlte das Eiweiß als wichtigster Aufbaustoff. Dadurch baute sich der Körper langsam, aber sicher selbst ab. Diese Geständnisse flossen sehr freimütig von Baumkötters Lippen, denn für alle diese eben geschilderten Verhältnisse fühlte er sich nicht verantwortlich. Aber auch im weiteren Verlauf der Vernehmungen muß sich Baumkötter fortgesetzt zu Geständnissen bequemen. Die Ärzte Sachsenhausens hatten es sich zu einem Sondervergnügen gemacht, Häftlinge, welche auf dem Bock verprügelt worden waren, sofort nach dem Strafvollzug Kniebeugen machen zu lassen, was natürlich äußerst qualvoll war. Baumkötter entblödete sich nicht, dies als einen » Sport< hinzustellen, der von den Häftlingen selbst als> wohltuend« empfunden worden sei. Staatsanwalt: Zu welchem Zweck haben Sie und die Ihnen unterstellten Ärzte Häftlingen nach der Verprügelung auf dem Bock befohlen, Kniebeugen zu machen und>> Sport<< zu treiben? Baumkötter: Das war in Sachsenhausen seit langem Brauch und diente der besseren Blutzirkulation. Staatsanwalt: In Wirklichkeit trifft das nicht zu. Baumkötter: Die Häftlinge sagten aber aus, daß der letzte Effekt dieser Handlung ein guter gewesen sei. Staatsanwalt: Warum haben die Häftlinge dann nicht von sich aus freiwillig Kniebeugen gemacht und mußten dazu erst gezwungen werden? Baumkötter: Ich habe festgestellt, daß Häftlinge von sich aus Kniebeugen machten. Staatsanwalt: Vollkommen freiwillig? Baumkötter( verwirrt, verlegen): Jawohl. Ich denke ja. Vielleicht taten sie es auch, weil sie von früheren Bestrafungen her wußten, daß sie es sowieso machen müßten. Staatsanwalt: Angeklagter Baumkötter, war das nicht in Wirklichkeit eine weitere zusätzliche Mißhandlung? Baumkötter: Heute muß ich es allerdings so auffassen. 28 82 Unerhört ist die Reihe verbrecherischer Experimente, die dieser» Arzt«» auf Befehl an Frauen, Kindern, sowjetischen Kriegsgefangenen und anderen durchführte. Er muß davon berichten, wie an 10 Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren, die besonders zu diesem Zweck von Auschwitz nach Sachsenhausen gebracht worden waren, die epidemische Gelbsucht ausprobiert wurde. Staatsanwalt: An der Durchführung welcher Experimente waren Sie noch beteiligt? Baumkötter: An Experimenten mit Phosphor. Staatsanwalt: Waren diese Experimente für die Häftlinge gesundheitsschädlich? Baumkötter: Nein, sie waren nicht gesundheitsschädlich. Staatsanwalt: Womit wurden bei diesen Experimenten die Körper der Häftlinge bearbeitet? Baumkötter: Mit einer flüssigen Phosphorverbindung. Staatsanwalt: Haben Sie jemals an Ihrem eigenen Körper solche Experimente durchgeführt? Baumkötter: Jawohl, zu gleicher Zeit. Staatsanwalt: Zu gleicher Zeit? Und freiwillig? Baumkötter: Nein, das nicht. Durch eine kleine Unachtsamkeit meinerseits kamen einige Tropfen auf die Haut meiner Hand. Staatsanwalt: Und war das schmerzhaft für Sie? Baumkötter( mit besonderem Nachdruck): Das kann man wohl sagen! Staatsanwalt: Und warum war es für Sie schmerzhaft und für die Häftlinge nicht?... Besonders gefürchtet waren die in Sachsenhausen durchgeführten Experimente zur Erforschung der Phlegmone. Staatsanwalt: Baumkötter, ist Ihnen bekannt, worin die Experimente mit Phlegmonen bestanden? Baumkötter:... es wurden Schnitte in die Oberschenkel der dazu bestimmten Häftlinge gemacht, und diese Schnitte wurden mit alten Lumpen und verschmutztem Stroh ausgestopft. Das hatte die beabsichtigte Sepsis zur Folge, an der ein großer Teil der Menschen starb. 6* 83 Staatsanwalt: Wurden Experimente mit Zyankali durchgeführt? Baumkötter: Jawohl! Es war Ende 1944 oder Anfang 1945, als der Sanitätsinspektor der KZ- Lager, SS- Standartenführer Nolling, ins Lager kam. Vorher war ein Häftling zu einem besonderen Versuch ausgesucht worden. Ich mußte mit dem Sanitätschef zum Krematorium gehen. Auf dem Wege zog Nolling aus seinem Feuerzeug eine kleine Ampulle, 1 ccm Inhalt, diese wurde dem Häftling in den Mund gelegt, und er mußte zubeißen. Nach wenigen Minuten war der Mann tot. Staatsanwalt: Nach welcher Zeit trat der Tod ein? Baumkötter: Ich stellte fest, daß der Tod bereits nach 15 Sekunden eingetreten war. Staatsanwalt: Zu welchem Zweck wurde dieses Experiment überhaupt durchgeführt? Die Einwirkung von Zyankali auf den menschlichen Organismus ist doch längst bekannt? Baumkötter: Mit diesem Experiment sollte nur festgestellt werden, in welcher Zeit die eingegebene Dosis auf den Menschen tödlich wirkt. Wie ich weiß, wurde dieses Experiment auf Befehl Pohls durchgeführt, um ein Mittel zu finden, welches den hohen SS- Führern nach dem Fehlschlag dieses Krieges es ermöglichen sollte, sich schmerzlos und in kürzester Zeit ihrer Verantwortung zu entziehen. Staatsanwalt: Also als Chefarzt des Lagers Sachsenhausen waren Sie an der physischen Vernichtung von Häftlingen beteiligt? Baumkötter: Auch das, jawohl. Staatsanwalt: Das heißt, daß Sie in Ihrer Rolle als Arzt, der verpflichtet ist, Menschen zu heilen, gerade das Gegenteil getan haben, nämlich Menschen vernichtet? Baumkötter: So muß man wohl sagen. Staatsanwalt: Und das heißt, daß unter dem Hitlerregime Ärzte in den KZ- Lagern nur zum Schein existierten und in Wirklichkeit ganz andere Funktionen hatten? Baumkötter: Das ist die volle Wahrheit. Anders kann man es nicht sagen. 84 Der Arzt Baumkötter schämte sich auch nicht, eine Scheinrolle bei Massenerschießungen in dem als Arztzimmer getarnten Erschießungsraum zu spielen. Aber nur sehr ungern gesteht er seine Mittäterschaft ein. In den ausweichenden Antworten, die er dem Ankläger gibt, offenbart sich seine niedrige Gesinnung. Staatsanwalt: Haben Sie auch Häftlinge, die zur Massenerschießung in den als Arztzimmer getarnten ErschieBungsraum gebracht wurden, untersucht? Baumkötter: Jawohl. Ich habe solche Häftlinge daraufhin untersucht, ob in ihren Mundhöhlen Metallzähne, Gold-, Platin- oder andere künstliche Zähne vorhanden waren. Staatsanwalt: Geschah dies ausschließlich zu diesem Zweck? Baumkötter: Heute erst ist mir klar, was ich seinerzeit nicht wußte, daß die Häftlinge durch eine solche Scheinuntersuchung über die wahren Absichten getäuscht werden sollten. Deshalb war die Untersuchung ja auch auf die Mundhöhle beschränkt. Aber das fiel mir seinerzeit nicht auf. Staatsanwalt: Waren Sie seinerzeit wirklich so naiv, daß. es Ihnen nicht bewußt wurde, daß der Häftling, den Sie untersuchten, bereits drei Minuten später ein toter Mann war? Baumkötter( zögernd): Ja, sicher mußte ich feststellen, daß die Häftlinge kurz darauf erschossen wurden. Staatsanwalt: Wozu bedurfte es dann der Untersuchung eines Menschen, der wenige Minuten später erschossen werden sollte? Baumkötter: Wie schon gesagt, um die Mundhöhle zu untersuchen. Wenn künstliche Zähne vorhanden waren, mußte der betreffende Häftling mit Ölfarbe und Pinsel, welche auf dem Tisch bereitstanden, besonders gezeichnet werden. Staatsanwalt: Und es ist Ihnen wirklich nicht klargeworden, daß die Untersuchung nur deswegen stattfand, um nach der Erschießung zu wissen, wo Goldzähne zu finden sind? Baumkötter: Heute weiß ich es. 85 55 Staatsanwalt: Und wozu war Musik im Nebenzimmer? Baumkötter: Es war eine Marschmusik eingeschaltet, damit die nachfolgenden Häftlinge den Schuß, mit dem der vorhergehende getötet wurde, nicht hörten. Staatsanwalt: Woher wissen Sie das? Baumkötter: Das habe ich seinerzeit erfahren. Staatsanwalt: Das haben Sie erfahren! Warum sagen Sie dann, Sie hätten nicht gewußt, daß die Häftlinge erschossen ' wurden!? Staatsanwalt: Wieviel arbeitsunfähige und kranke Häftlinge wurden anderen Lagern zur Vernichtung überwiesen? Baumkötter: Es waren sehr viele Transporte im Laufe der Jahre. Auf Grund der Dokumente habe ich festgestellt, daß etwa 50000 in andere Lager verschickt wurden. Staatsanwalt: Und wie viele wurden auf Grund Ihrer Auslese, auf Grund Ihrer eigenen Initiative, in andere Lager zur Vernichtung geschickt? Baumkötter: Man muß sich in dieser Frage an Rehn wenden. Staatsanwalt: Sind die Listen hierfür von Ihnen oder von Rehn aufgestellt worden? Baumkötter: Die Listen sind allerdings auf meinen Befehl, nachdem ich Befehl von meiner vorgesetzten Dienststelle erhalten hatte, aufgestellt worden. Staatsanwalt: Dann müssen doch Sie die Zahl der Leute wissen, denn Rehn hat diese Menschen doch nur nach Ihren Listen abtransportiert! Baumkötter: Das stimmt. Staatsanwalt: Darum muß man sich in dieser Frage an Baumkötter und nicht an Rehn wenden! Also, Baumkötter, sagen Sie, wieviel Häftlinge wurden auf Grund Ihrer Befehle, Ihrer Anweisungen in andere Lager zur Vernichtung verschickt? Baumkötter( nach längerem Besinnen): Auf Grund meiner Angaben mögen rund 8000 Häftlinge abtransportiert worden sein. ( Rehn erklärte bei seiner Vernehmung, daß es mindestens 26000 waren.) 86 Staatsanwalt: Wissen Sie die Zahl der unmittelbar im Lager kurz vor der Evakuierung vernichteten Häftlinge? Baumkötter: Genau bekannt ist mir die Zahl vom Monat Februar, eine Zahl, die mir vom Lagerführer Weigerer mitgeteilt wurde. Es waren 4018 Häftlinge in diesem Monat. Staatsanwalt: Und die Listen zu diesen Vernichtungen wurden auch von Ihnen aufgestellt? Baumkötter: Nachdem ich Befehl von meiner mir vorgesetzten Dienststelle bekommen hatte. Staatsanwalt: Und unter Ihrer Leitung wurden diese Listen aufgestellt? Baumkötter: Sie wurden aufgestellt, auf meine Weitergabe des mir gegebenen Befehls. Zu allem Überfluß machte Baumkötter auch die Fälschungen mit, durch die Zehntausende von Angehörigen der in Sachsenhausen Ermordeten über die wirkliche Todesart des Gemordeten getäuscht wurden. Gerichtsvorsitzender: In Ihren Aussagen in der Voruntersuchung haben Sie angegeben, daß in jedem Fall von Ihnen eine Erklärung über normalen Tod abgegeben wurde. Bestätigen Sie diese Aussage? Baumkötter: Ich habe Befehl gehabt, für vernichtete Häftlinge den Totenschein auf normalen Tod auszustellen. Richter: Was für Todesursachen haben Sie angegeben? Baumkötter: Natürlichen Tod. Den Höhepunkt seines Zynismus leistet sich Baumkötter, als er von seinem Verteidiger befragt wird, wie er jetzt seine Tätigkeit im Lager Sachsenhausen beurteilt. Theatralisch wandte er sich dem Gericht zu: » Ich bin mir heute voll und klar bewußt, daß das, worüber hier verhandelt wurde und woran ich beteiligt war, verbrecherisch gewesen ist. Aber ich sehe es als ein besonders gewaltiges Verbrechen des Systems an, daß es gerade unsÄrzte, die wir zu einem anderen Ziel erzogen wurden, derart mißbrauchte und daß man uns derart vergewaltigt hat. Ich persönlich war als Soldat dazu gezwungen worden, und ich glaube, daß es Ihnen bekannt ist, daß ein Soldat gezwungen ist, zu gehorchen!<< 87 88 88 Rehn, Ludwig. Für die unmenschlichen Arbeitsbedingungen im Todeslager Sachsenhausen war der ehemalige SS- Untersturmführer Ludwig Rehn verantwortlich. Seit November 1939 war er der Leiter des Arbeitseinsatzes im Lager. Vorübergehend war er einige Male in andere Vernichtungslager, wie Maidanek und Lublin, abkommandiert und hatte da an Ort und Stelle Gelegenheit, die Methoden der nazistischen Großvernichtungsstätten zu» studieren. Das war für seine Tätigkeit von Bedeutung, weil er als Leiter des Arbeitseinsatzes von Sachsenhausen zusammen mit dem Chefarzt Baumkötter die Auswahl der Arbeitsunfähigen und Kranken traf und sie also in voller Kenntnis, was mit den Transporten geschah- nach Lublin, Maidanek, Mauthausen, Dachau usw. zur Vernichtung verschickte. An die 30000 Menschen hat er mit Baumkötter zusammen somit dem Tode überantwortet. - Rehn, 1910 in Saarbrücken geboren, hat das Schlosserhandwerk erlernt. Er ist groß, breit, kräftig gebaut. Tiefschwarze Haare und dunkle Augen verstärken den Eindruck des Verbrechers. Seine Aussagen wirft er» soldatisch knapp in militärischem Kommandoton hin. Manchmal sind es nur halbe Sätze, oftmals nur ein, zwei Worte, als Antwort in den Saal geschleudert, aber fast immer sind es kategorische Bestätigungen ungeheuerlichster Tatsachen. >> Was waren Ihre Funktionen in Sachsenhausen?« fragt ihn der Staatsanwalt. Selbstbewußt, es klingt fast, als wäre er auch heute noch stolz darauf, antwortet Rehn, Wort für Wort betonend:» Ich war in Sachsenhausen für den gesamten Arbeitseinsatz von 60000 Häftlingen verantwortlich! Das war für längere Zeit der längste Satz dieses wortkargen Mörders. Aber gerade die unverschämte Kürze seiner Antworten offenbart einen grausigen Zynismus. Staatsanwalt: Was stellte das Lager Sachsenhausen dar? Rehn: Ein Vernichtungslager. Staatsanwalt: Wie bezeichnen Sie die Arbeitsbedingungen in diesem Lager? Rehn: Unmenschlich! Staatsanwalt: Führten diese Arbeitsbedingungen und die Unterbringung im Lager zur Arbeitsunfähigkeit? Rehn: Unweigerlich! Staatsanwalt: Wohin kamen arbeitsunfähige, entkräftete Häftlinge? Rehn: In andere Vernichtungslager. Staatsanwalt: Sind Sie davon überzeugt, daß die Häft- linge in den anderen Lagern tatsächlich vernichtet wurden? Rehn: Auf Grund meiner Tätigkeit in Lublin und Mai- danek nehme ich das bestimmt an. Staatsanwalt: Also auf Grund Ihrer Erfahrungen in Mai- danek und Lublin können Sie dem Gericht bestätigen, daß alle Häftlinge, die von Sachsenhausen in andere Lager ab- transportiert wurden, nur zum Zweck der physischen Ver- nichtung verschickt wurden? Rehn: Unbedingt! Staatsanwalt: Bestätigen Sie, daß die Lagerführung nicht daran interessiert war, die Häftlinge arbeitsfähig und ge- sund zu erhalten, weilimmer neue Zugänge ins Lager kamen? Rehn: Jawohl, das kann ich bestätigen. Staatsanwalt: Und bestätigen Sie, daß ein Bestreben vor- handen war, möglichst schnell die Kranken und Arbeits- unfähigen aus dem Lager zu schaffen? Rehn: Jawohl, zur Unterbringung neuer arbeitsfähiger Leute. Der Zynismus dieses Angeklagten kommt später noch besonders in dem brutalen Jargon zum Ausdruck, mit dem er dem Richter auf in diesem Zusammenhang gestellte Fragen antwortet. Richter: Warum wurden die arbeitsunfähigen Leute aus dem Lager Sachsenhausen in andere Lager zur Vernichtung abtransportiert? Rehn: Weil die Leistungsfähigkeit des Krematoriums von Sachsenhausen für die vorgesehenen Vernichtungen nicht ausreichte. Richter: Dann muß der Gerichtshof Sie also so verstehen, daß im Lager Sachsenhausen mehr Arbeitsunfähige und 89 Kranke ob der schlechten Bedingungen anfielen, als dort überhaupt vernichtet werden konnten, weshalb außer den im Lager selbst Vernichteten noch Menschen in andere Lager abtransportiert werden mußten? Rehn: Jawohl, ganz richtig verstanden! Insgesamt hat Rehn nach seinen eigenen Angaben etwa 26000 Menschen den Gaskammern anderer Vernichtungslager überantwortet. Er weiß darüber ziemlich präzise Angaben zu machen, die er in seiner Art kurz und bündig wiedergibt. Die Verschickungen teilt er in zwei Perioden, und zwar in die erste bis zur Evakuierung und in die zweite, die im Zuge der Evakuierung des Lagers erfolgte. Staatsanwalt: Wie viele wurden in der ersten Periode von Ihnen verschickt? - - Rehn: 6000 nach Auschwitz, einschließlich der im September 1944 eingelieferten. Staatsanwalt: Wie viele nach Maidanek? Rehn: 3000! Staatsanwalt: Nach Dachau? Rehn: 2000! Staatsanwalt: Nach Bergen- Belsen? Rehn: 2500! Staatsanwalt: Und in der zweiten Periode? Rehn: 5000 Mann nach Bergen- Belsen. Staatsanwalt: Und wie viele wurden aus dem Zweiglager Heinkel nach Nordhausen verschickt? Rehn: Insgesamt 7000! Staatsanwalt: Also wurden in den beiden Perioden zusammen insgesamt 26000 Menschen zur Vernichtung in andere Lager verschickt? Rehn: Etwa 26000, jawohl! Staatsanwalt: Von Ihnen, zusammen mit Baumkötter, wurde das veranlaẞt? Rehn: Jawohl! Staatsanwalt( zu Baumkötter): Angeklagter Baumkötter, bestätigen Sie diese Zahl? 00 90 Baumkötter: Ich muß sie allerdings bestätigen. Fresemann, Heinrich. Eines der Zweiglager von Sachsenhausen, in denen Tausende und aber Tausende von Häftlingen im Interesse des Monopolkapitalismus, zum Nutzen nimmersatter Profitjäger, bis zum Weißbluten ausgebeutet wurden, war das sogenannte» Klinkerwerk. Es stand unter dem Befehl des seinerzeitigen SS- Obersturmführers Heinrich Fresemann. Fresemann ist 1914 in einem kleinen Dorf im Kreis Leer in der Nähe von Hannover geboren, besuchte die Volksschule und trat bereits mit 21 Jahren, weil mich die Uniform anzog und ich Lust und Liebe zum Soldatenberuf in mir spürte«, der SS bei. Fresemann hat viel mehr von einem ungehobelten, linkischen Bauernjungen als von einem Offizier. Wenn er mit seinen ausdruckslosen Augen wie ein erstaunter Junge das Geschehen um sich verfolgt, läßt er seinen Mund halb geöffnet, was ihn besonders tölpelhaft und stupid erscheinen läßt. Aber in Wirklichkeit ist dieser Mensch alles andere als tölpelhaft. Als er noch seine SS- Uniform trug, wußte er sich sehr wohl als peitschenschwingender Herrenmensch aufzuspielen, und sein Hirn erwies sich als sehr wendig und erfindungsreich zur Schaffung immer neuer Folter- und Miẞhandlungsmethoden. Gerade Fresemann war einer jener mitleidlos bestialischen Antreiber von Sachsenhausen, der lächelnd zusehen konnte, wie unschuldige Menschen, buchstäblich zu Tode gehetzt, auf ihren Arbeitsstellen zusammenbrachen. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge starben täglich in Ihrem Zweiglager infolge der von Ihnen eingeführten unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen? Fresemann: Das kann ich nicht genau sagen, weil sämtliche arbeitsunfähigen Häftlinge in das Lager Sachsenhausen zurückkamen. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge starben durchschnittlich auf ihrem Arbeitsplatz? Fresemann: Etwa 15 Häftlinge. Staatsanwalt: Geben Sie zu, Häftlinge mißhandelt zu haben? 91 14 Fresemann: Jawohl, ich habe sie verprügelt. Staatsanwalt: Wie lange dauerte es in Ihrem Lager, bis ein arbeitsfähiger, gesunder Mensch völlig erschöpft und arbeitsunfähig wurde? Fresemann: Genau kann ich das nicht sagen, aber ich nehme an, schätzungsweise 3 Monate. Staatsanwalt: Entzogen Sie Häftlingen von sich aus das Essen als eine Strafmaßnahme? Fresemann: Jawohl! Bis zu 5 Tagen. Staatsanwalt: Und entzogen Sie ihnen das ganze Essen? Fresemann: Jawohl! Staatsanwalt: Stellten Sie im Februar 1945 marschunfähige Häftlinge in das Lager Sachsenhausen ab? Fresemann: Jawohl. Auf Befehl habe ich 300 Häftlinge abgestellt, die nicht marschfähig waren. Staatsanwalt: Zu welchem Zweck geschah das? Fresemann: Sie wurden im Hauptlager vernichtet, weil sie die Evakuierung nicht hätten mitmachen können. Staatsanwalt: Wie führten Sie den Befehl Kaindls zur Verwischung der Spuren aus? Fresemann: Im Januar 1945 bekam ich Bescheid, drei Lastwagen voll Menschenasche am Hohenzollerndamm zu versenken. Staatsanwalt: Wieviel Menschenasche an Gewicht war das? Fresemann: Schätzungsweise 8 bis 9 Tonnen. Brennscheidt, Ernst. Eine eigenartige Sonderstellung unter den 16 Angeklagten nahm der ehemalige Leiter der sogenannten» Schuhprüfstelle« des Lagers Sachsenhausen, Brennscheidt, ein. Er war kein SSMann, ja, er gehörte nicht einmal der Nazipartei an. Er kam als Zivilist, als Beamter des Reichswirtschaftsministeriums, ins Lager. Um die Haltbarkeit der von den verschiedensten deutschen Firmen hergestellten Wehrmachtsschuhe zu prüfen, war man auf die sadistisch frivole Idee gekommen, KZ92 Häftlinge über eine besonders hierfür hergerichtete Marsch- strecke im Lager täglich, bei jeder Witterung. 40 und mehr Kilometer mit einem Gepäck von einem halben Zent- ner zu jagen. Diese»Schuhprüfstelle« unterstand dem Wirt- schaftsministerium direkt. Das KZ-Lager Sachsenhausen war nur insofern daran beteiligt, als es den Platz und die Häftlinge»stellte«. Die Lagerführung tat das gern, denn die Bedingungen in dieser Prüfstelle waren so unmenschlich hart und qualvoll, daß die hierzu täglich abkommandierten 180 Häftlinge gemeinhin als die»Strafkompanie« des Lagers angesehen wurden. Die ohnehin schon ausgemergelten, halb- verhungerten Häftlinge mußten in dieser Abteilung bei jeder Witterung, bei Wind und Wetter, Regen und Schnee, Runde um Runde, Stunde um Stunde, Kilometer um Kilo- meter marschieren, laufen, hüpfen, kriechen, robben, mit einem halben Zentner Sandballast auf dem Rücken, ge- peitscht und geprügelt, bis sie bewußtlos oder gar tot zu- sammenbrachen. Brennscheidt war der Herr über dieses Häuflein Be- dauernswerter. Er war kein SS-Mann, kein organisiertes faschistisches Parteimitglied. Aber er erwies sich um keinen Deut besser als jede andere Bestie der schwarzen Horde. Er, der»Beamte« des Reichswirtschaftsministeriums, schrak keinesfalls vor der Ungeheuerlichkeit des KZ-Lagers zurück, sondern erwies sich im Gegenteil bald seiner uniformierten Spießgesellen würdig, nahm an allen Mißhandlungen und Folterungen der Häftlinge teil und war endlich so tief ge-° sunken, daß er»zum Spaß«, wie er sich auszudrücken be- liebte, Häftlinge von Hunden zerfleischen ließ. Brennscheidt gibt somit ein furchtbares Musterbeispiel dafür ab, wie sehr die vom Faschismus bewußt herbei- geführte Demoralisierung in Deutschland bereits um sich gegriffen hatte, nämlich so weit schon, daß sogar ein der Nazipartei Fernstehender, ein beliebiger Beamter des Wirt- schaftsministeriums, anfällig genug war und bereit, ohne Zaudern und Überlegung, ohne Scheu und Gewissen zu jedem Naziverbrechen die Hand zu leihen. Über die barbarischen Zustände in der»Schuhprüfstelle« 93 Sachsenhausens und die Mentalität des verkommenen»Be- amten« Brennscheidt geben am besten kurze Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll Aufschluß. Staatsanwalt: Welches Arbeitsregime war für das Schuh- läuferkommando geschaffen? Brennscheidt: Es war ein sehr schwerer Arbeitstag, ohne Rücksicht auf Ermüdungserscheinungen. Staatsanwalt: marschieren? Brennscheidt: mittags 5 Uhr. Staatsanwalt: Brennscheidt: Staatsanwalt: Brennscheidt: Staatsanwalt: Brennscheidt: Staatsanwalt: Brennscheidt: Staatsanwalt: Brennscheidt: Staatsanwalt: Brennscheidt: Wie lange mußten die Häftlinge täglich 11 Stunden, von früh 6 Uhr bis nach- Mußten die Häftlinge auch laufen? Jawohl, morgens 1400 Meter. Und die andere Zeit? Nach dem Exerzierreglement: marschieren. Wieviel Kilometer täglich? 33 bis 35 Kilometer. Haben Sie diese Strecke verlängert? Jawohl. Auf wieviel Kilometer? 38 bis 40. Zu welchem Zweck? Um dadurch die Anhäufung von Prüfungs- objekten zu verhindern. Staatsanwalt: Was taten Sie, wenn ein Häftling das Tages- soll nicht erfüllen konnte? Brennscheidt: Er wurde mit Essenentzug Staatsanwalt: Haben Sie auch verfügt, Häftlinge zu ver- prügeln? Brennscheidt: Staatsanwalt: geschlagen? Brennscheidt: Staatsanwalt: Brennscheidt: Ja, auch. Und haben Sie auch persönlich Häftlinge Jawohl, habe ich auch getan. Und warum haben Sie sie geschlagen? Wenn ich den Verdacht hatte, daß sie nicht marschieren wollten. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge schieden täglich wegen Herz-, Lungen- und anderer Leiden aus? 94 Brennscheidt: Genaue Auskunft kann ich darüber nicht geben, aber meines Erachtens täglich bis zu 20 Personen. Staatsanwalt: Wie viele brachen täglich ohnmächtig zu- sammen? Brennscheidt: Das weiß ich auch nicht genau. Staatsanwalt: Aber brachen nicht täglich welche zusam- men, und waren es nicht viele? Brennscheidt: Ja, das kam schon oft vor. Staatsanwalt: Haben Sie auf einen Polen namens Bogdan einen Schäferhund gehetzt? Brennscheidt: Das habe ich getan. Staatsanwalt: Und weshalb hetzten Sie den Hund auf ihn? Brennscheidt: Es war nur ein Spaß von meiner Seite aus! Staatsanwalt: Ein schöner Spaß! Hetzten andere auch Hunde auf die Leute? Brennscheidt: Jawohl, hetzten auch. Staatsanwalt: Auch zum Spaß?- Brennscheidt: Das weiß ich nicht. Staatsanwalt: Warum kamen Sie auf eine so unmensch- liche Idee, Hunde auf Menschen zu hetzen? Brennscheidt: Weil es mir im Lager so vorgemacht wurde. Staatsanwalt: Von wem? Brennscheidt: Von den SS-Leuten. Staatsanwalt: Sagen Sie konkret von welchen Leuten, die hier auf der Anklagebank sitzen! Brennscheidt: Alle. Die ganze SS tat das. Staatsanwalt: Ausnahmslos? Brennscheidt: Ausnahmslos! Der Staatsanwalt fragt aufs Geratewohl den nächst- besten Angeklagten. Staatsanwalt(zu Sorge): Angeklagter Sorge, haben Sie auch Hunde auf Menschen gehetzt? Sorge: Jawohl, ich habe Hunde auf Leute gehetzt! Sorge, Gustav. Den dramatischsten und sensatio- nellsten Höhepunkt erreichten die Angeklagtenvernehmun- ‚gen am Spätabend des dritten Verhandlungstages. Es war 95 Samstagabend, kurz vor 22 Uhr, der gewöhnlichen Schlußstunde der Verhandlungen, als noch die Angeklagten Sorge und Schubert ins Kreuzverhör genommen wurden. Die meisten Zeitungen hatten schon Redaktionsschluß gemacht, viele Pressevertreter bereits ihre Plätze verlassen, weshalb dieses Geschehen von der breiten Öffentlichkeit nicht so beachtet werden konnte, wie es den aufsehenerregenden Aussagen der beiden Angeklagten entsprochen hätte. Sorge und Schubert waren die ersten in diesem Prozeß aufgerufenen Menschenschlächter, welche direkt am Massenmord an den über 18000 sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen hatten. Aber sie stellen darüber hinaus schlechthin den Prototyp des vertierten SS- Mörders dar. Es gibt kaum ein Verbrechen, das diese zwei Menschen nicht auf sich geladen, keine Mißhandlung, keine Folterung, keine Peinigung, die sie nicht ausgeführt hätten. Sie haben täglich Menschen geschlagen, Menschen zu Tode geprügelt. Wenn ihnen bei Erschießungen die Munition ausging, erschlugen sie die restlichen Gefangenen mit Eisenstangen, ja, sie gruben Menschen lebendigen Leibes ein. Hunderte und aber Hunderte erhängten, erschossen, erwürgten sie mit eigener Hand. Als gemeine Unteroffiziere der SS standen sie auf der untersten Stufe der Dienstleiter und machten sich mit Eifer zu Werkzeugen des Faschismus. » In der grausamen Behandlung der Häftlinge kam meine persönliche Neigung zur Mißhandlung von Menschen zum Ausdruck«, sagte Sorge einmal in der Voruntersuchung, » doch muß ich hinzufügen, daß meine Vorgesetzten und meine Untergebenen genau so waren wie ich. Der eine war eine mehr, der andere eine minder große Bestie, aber eine Bestie war jeder, und ich war die grausamste von Sachsenhausen...< Wo ein menschliches Individuum mit einer derartigen Selbstbezichtigung, beginnt, hört jedes Begreifen, jedes Verstehen des normal denkenden Menschen auf. Sorge, den die Häftlinge im Lager mit einem Fluch auf den Lippen den» Eisernen Gustave nannten, hat sich längst losgesagt von allem, was den Menschen zum Menschen macht. 96 e D ב 3 ב Er war 8 Jahre in faschistischen KZ- Lagern tätig, hat 8 Jahre lang die abscheulichsten Greueltaten gesehen und selber begangen. In diesem Sorge, wie auch in seinem Kumpan Schubert, hat der Faschismus seine allerletzte, seine teuflische Inkarnation erfahren. Hier ist es ihm völlig gelungen, den Menschen zu dem zu machen, was er benötigte: zu einer Kreatur, der Mord zur Gewohnheit und Sadismus zur zweiten Natur wurde. Und die Hitlerbande hat gezeigt, wie hoch sie solche Kreaturen zu schätzen wußte und wie sehr sie sich diesen willigen Werkzeugen in ihrer Hand verbunden fühlte. Kein anderer der 16 Angeklagten wurde so mit Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen überhäuft wie Sorge, und kein anderer machte eine derartige Karriere vom Blockführer bis zum Lagerführer in Riga. Und alles, trotzdem der 1911 in Posen geborene Deutsche, der vor 1933 Schmiedegeselle war, äußerst primitiv war und noch 1942 einen Diebstahl beging. Äußerlich sieht man Sorge seine Schlägernatur kaum mehr an. Er steht etwas vorgebeugt, die Schultern leicht hochgezogen, in der Anklagebank. Sein Gesicht ist eingefallen, schmal und blaẞ, seine Stimme ist dünn und hoch und steht damit in einem eigenartigen Widerspruch zu dem, was er sagt. So schildert er aufs eingehendste, wie er Unschuldige mit Händen und Füßen, mit Stöcken, Brettern und allen möglichen anderen Gegenständen, die ihm zwischen die Finger kamen, schlug.» Bevor ich nicht einen Häftling verprügelt hatte, hatte ich gar keinen rechten Appetit«, sagte er.» Ich ohrfeigte sie, daß ihnen das Trommelfell platzte, daß ihnen die Zähne herausfielen, ich habe sie, die Pistole in der Hand, mit Hunden gehetzt, bis sie ohnmächtig hinfielen...« Es ist die furchtbarste Litanei, die man aus eines Menschen Mund hören kann. Staatsanwalt: Sie sind unter dem Beinamen» Eiserner Gustav« bekannt? Sorge: Jawohl, von den Häftlingen wurde ich» Eiserner Gustave genannt. Staatsanwalt: In der Voruntersuchung sagten Sie, daß 7 Sachsenhausen 97 alle SS- Leute im Lager mehr oder weniger Bestien waren. Stimmt das? Sorge: Jawohl, das ist richtig, das waren alles Bestien. Staatsanwalt: Worin bestand ihre Bestialität? Sorge: Im Mißhandeln der Häftlinge, im Schlagen mit allen möglichen harten Gegenständen, Durchführen von grausamen Strafen, Eingraben von Menschen, Hunde auf Menschen hetzen usw. Staatsanwalt: Können Sie sich an den Fall des im Herbst 1938 eingegrabenen Bibelforschers erinnern? Sorge: Jawohl. Es wurde ein Bibelforscher bis an den Hals eingegraben. Es wurde eine Grube ausgehoben, und er mußte darin bis zum Hals stehen. Und dann wurde die Grube wieder zugeschüttet. Staatsanwalt: Und welchen Mißhandlungen wurde er dann unterworfen? Sorge: Die anderen Häftlinge mußten ihre Notdurft auf seinen Kopf verrichten. Staatsanwalt: Auf wessen Anweisung? Sorge Auf meine Anweisung. In diesem Zusammenhang stellt später der Gerichtsvorsitzende Fragen. Gerichtsvorsitzender: Kam es oft vor, daß Geistliche in die Erde eingegraben wurden? Sorge Nach einer Belehrung, die mir vom Standartenführer Lichtenburger zuteil wurde, ist dieses Mittel im Lager Sachsenhausen oft ausprobiert worden. Gerichtsvorsitzender: Sie haben in Band III, Seite 147, ausgesagt, daß im Jahre 1938 35 oder 40 solche Fälle vorkamen. Stimmt das? Sorge: Jawohl, das stimmt. Es war eine allgemeine Aktion gegen die Kirche. Gerichtsvorsitzender: Das waren deutsche Geistliche? Sorge: Jawohl. Staatsanwalt: Besinnen Sie sich darauf, daß ein Jugendlicher im Alter von 16 Jahren auf Ihren Befehl im Schnee eingegraben wurde? 98 Sorge Jawohl, das gab es. Staatsanwalt: Was geschah mit dem Jugendlichen? Sorge: Er ist daran gestorben. Staatsanwalt: Sind Ihre Aussagen richtig, daß Sie täglich Häftlinge geprügelt haben? Sorge: Jawohl, die sind richtig. Staatsanwalt: Wenn ein Mensch gehustet hat, haben Sie ihn geprügelt? Sorge: Jawohl, wenn ein Mann hustete oder ein unfreundliches Gesicht zeigte, habe ich ihn geprügelt. Staatsanwalt: Und wenn er munter war und ein freundliches Gesicht zeigte, haben Sie ihn dann auch geprügelt? Sorge: Dann habe ich auch einen Grund gefunden, ihn zu prügeln. Staatsanwalt: Also Sie haben Leute geprügelt, wenn sie unzufriedene Gesichter machten, wenn sie nicht munter waren und auch, wenn sie munter waren? Sorge: Jawohl, um Gründe zum Prügeln war ich nie verlegen. Staatsanwalt: Was ist Ihnen über eine Besprechung im August 1941 bekannt, in der über die Vernichtung russischer Kriegsgefangener gesprochen wurde? Sorge: Im August 1941 traf der General der Waffen- SS, Eicke, der damalige Kommandant der Totenkopf- Division, im Lager ein und hatte eine Besprechung, an der die einzelnen Lagerführer teilnahmen. Staatsanwalt: Was wurde dabei im einzelnen erörtert? Haben Sie gefragt, ob Sie die sowjetischen Kriegsgefangenen, die in das Lager eingeliefert wurden, in die Listen eintragen sollten? Sorge: Nach dem Eintreffen des ersten Transports fragte ich meinen Vorgesetzten Surendt, ob ich diese in die Arbeitslisten eintragen solle. Diese Frage wurde verneint, und es wurde Anweisung gegeben, diese Leute zu nichten. Staatsanwalt: Wieviel Mann waren das? Sorge: Etwa 6000 beim ersten Transport. Staatsanwalt: Und wurden die eingetroffenen sowjetischen Kriegsgefangenen wirklich vernichtet? 7* 99 Sorge: Jawohl. Alle in den Monaten August bis Oktober 1941 im Lager eintreffenden russischen Kriegsgefangenen wurden bis auf 1000 Mann vernichtet und verbrannt. Staatsanwalt: Vernichtet und verbrannt? Wo? Sorge: In einer speziell erbauten Baracke in der Nähe des Krematoriums auf dem Industriehof. Staatsanwalt: Und was geschah mit den 1000 Kriegsgefangenen, die am Leben blieben? Sorge: 400 Mann starben bis April 1942 an Hunger. Staatsanwalt: Und die restlichen 600? Sorge: Das waren nur noch abgemagerte Skelette. Staatsanwalt: Also kamen schließlich alle sowjetischen Kriegsgefangenen um? Sorge: Jawohl, man kann von einer restlosen Vernichtung sprechen. Staatsanwalt: Haben Sie, Angeklagter Sorge, sich an der Erschießung von Holländern beteiligt? Sorge: Jawohl, ich habe mich beteiligt. Staatsanwalt: Wieviel Menschen wurden dabei erschossen? Sorge: Nach meiner Schätzung etwa 130. Staatsanwalt: Wann war das? Sorge: Es geschah in den Morgenstunden des 1. Mai 1942. Staatsanwalt: Bestätigen Sie, Angeklagter Sorge, daß Sie vom Dezember 1941 bis Mai 1942 sich an der Erschießung von Russen, Polen, Franzosen, Holländern und Angehörigen anderer Nationen beteiligt haben? Sorge: Jawohl, das entspricht den Tatsachen! Staatsanwalt: Bestätigen Sie Ihre in der Voruntersuchung gemachte Aussage, daß Sie im Jahre 1942 mit einem Kraftwagen 50 bis 60 Schwerkranke beförderten und Sie, Angeklagter Sorge, diese Menschen aus dem Wagen herauswarfen? Als Folge starben 20 Mann! Sorge: Ich kann die Aussage insofern bestätigen, als ich das getan habe. Wie viele gestorben sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Staatsanwalt: Angeklagter Sorge, erinnern Sie sich an die Aussagen des Zeugen Liesegang. Er sagte aus, daß die Blockführer Ficker und Schubert durch ihre Grausamkeit 100 bekannt waren und die Häftlinge besonders schlimm miẞhandelten. Bestätigen Sie diese Aussage? Sorge: Jawohl, die bestätige ich. Staatsanwalt: Kennen Sie Ficker und Schubert? Sorge: Jawohl, ich kenne sie, da sie mir zu meiner Zeit als Rapportführer unterstellt waren. Staatsanwalt: Und was sagen Sie dazu, daß Ficker und Schubert sich durch besondere Grausamkeit auszeichneten? Sorge: Sie haben wohl die Häftlinge mißhandelt und sich durch ihre Grausamkeit ausgezeichnet, aber mich haben sie nicht erreicht! Staatsanwalt: Die letzte Frage, die Ihren Lebenslauf betrifft: Kamen Sie, Angeklagter Sorge, wegen eines Diebstahls vor Gericht? Sorge: Jawohl. Staatsanwalt: Und nach der Bestrafung für dieses Verbrechen wurden Sie zum Lagerführer in Riga befördert? Sorge: Jawohl, ich wurde daraufhin Lagerführer in Riga. Staatsanwalt: Das faschistische Regime hat also Ihre kriminellen Eigenschaften hoch eingeschätzt? Sorge: Nach dieser Tatsache muß man das wohl annehmen. Verteidiger: Sie antworteten auf die Frage des Staatsanwalts, Sie hätten den Beinamen» Eiserner Gustav« geführt. Waren Sie stolz auf diesen Beinamen oder haben Sie sich seiner geschämt? Sorge: Nein, ich war natürlich stolz auf diesen Beinamen. Verteidiger: Warum waren Sie stolz darauf? Wurden Sie deshalb von Ihren Vorgesetzten irgendwie bevorzugt? Sorge: Jawohl. Ich wurde bei Beförderungen stets bevorzugt. Verteidiger: Habe ich Sie dann richtig verstanden, daß Sie nur deswegen stets bevorzugt wurden und all die von der Staatsanwaltschaft aufgezählten Auszeichnungen erhielten, weil Sie grausam, ja sogar äußerst grausam waren? Sorge: Jawohl, das entspricht den Tatsachen. In diesem Zusammenhang stellt ebenfalls der Gerichtsvorsitzende eine Frage. 101 Gerichtsvorsitzender: Der Gerichtshof interessiert sich dafür, warum Sie so besonders grausam und unmenschlich gegen die Häftlinge waren. Sorge: Um meinen Vorgesetzten zu gefallen! Gerichtsvorsitzender: Nach Band III, Seite 149, haben Sie, Angeklagter Sorge, in der Voruntersuchung ausgesagt, daß jedem sowjetischen Kriegsgefangenen mit einer chemischen Lösung auf den Rücken eine Nummer eingebrannt wurde, die also für immer auf seinem Körper bleiben mußte. Bestätigen Sie diese Aussage? Sorge: Jawohl, ich bestätige die Aussage, daß einem Teil sowjetischer Kriegsgefangener, die nach Flossenburg kamen, Nummern eingebrannt wurden. Gerichtsvorsitzender: Anderen, nichtrussischen Häftlingen wurden auch Nummern auf den Rücken eingebrannt? Sorge: Nein, das wurde nur bei sowjetischen Kriegsgefangenen getan. Gerichtsvorsitzender: Warum brachte man ausgerechnet sowjetischen Kriegsgefangenen gegenüber einen solchen Haß zum Ausdruck? Sorge: Infolge der Propaganda, die gegen Sowjetruẞland gemacht wurde. Schubert, Wilhelm.» 636 Russen habe ich mit eigener Hand umgelegt! erklärte der ehemalige Blockführer und SS- Unteroffizier Wilhelm Schubert, ohne eine innere Bewegung zu verraten oder auch nur mit der Wimper zu zucken. Zur Zeit dieser ungeheuerlichen Mordtat war Schubert ganze 24 Jahre alt. Angesichts dieser Tatsache ist jeder Versuch, irgendwelche Worte der Erklärung zu finden, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Hier bleibt nichts mehr, als der Nachwelt die blutige Tatsache in ihrer ganzen Nacktheit zu erhalten, mit der nüchternen Feststellung, daß der Mensch Schubert nichts anderes war, als eines der in ihrer Weise vollendeten Produkte des Faschismus. 102 2 In einem Lebensalter, in dem zu allen anderen Zeiten der Jüngling allmählich zum Manne reifte, war der SS- Mann Schubert bereits ein menschliches Ungeheuer, ein abscheulicher Massenmörder. 1917 wurde diese Kreatur in Magdeburg geboren, besuchte dort die Volksschule und sollte dann Dezimalwaagenschlosser im elterlichen Geschäft werden. Aber Schubert fand kein Gefallen an dieser Arbeit. Als» begeisterter Soldat«, wie er sagte, trat er mit 17 Jahren freiwillig in die deutsche Wehrmacht ein, mit 19 Jahren landete er bei der SS und mit 22 Jahren hatte er es bereits bis zum Blockführer in Sachsenhausen gebracht. Dort wurde er vom» Eisernen Gustav«, seinem intimen Busenfreund, in die Lehre genommen und übertraf bald, wo immer es nur ging, an Sadismus, an Grausamkeit, im E finden qualvollster Martern seinen 6 Jahre älteren Lehrmeister. Der Faschismus gab Schubert Gelegenheit, Recht und Macht, mit 22 Jahren, gestiefelt und gespornt, als Herr über Leben und Tod von Ungezählten durch» seinen« Block zu spazieren, und der Zweiundzwanzigjährige hielt es gar nicht mehr für nötig, sich deswegen, weil ihm das Leben eines Menschen mißfiel, in Bewegung zu setzen, er hielt es gar nicht mehr für nötig, wegen eines Mordes die Hand zu erheben. Er kam auf die ungeheuerlichste Idee, die man sich vorstellen kann: Er gab einem Mitmenschen kurzerhand Nagel, Hammer und Strick und hieß ihn, sich selbst zu morden. Schubert kam auf die Idee, den Selbstmord zu befehlen! Seine Aussagen machte Schubert bestimmt, oftmals mit ganz besonders betontem Nachdruck, manchmal auch teuflisch grinsend, mit einem breiten Wohlbehagen, daß man es jeder Silbe anhörte, wie sich dieser Sadist noch an der Erinnerung begangener Greueltaten weidete. Staatsanwalt: Haben Sie Häftlinge verprügelt? Schubert: Das war für mich eine Selbstverständlichkeit! Staatsanwalt: Haben Sie die Häftlinge gequält?\ Schubert: Jawohl, das habe ich getan! Staatsanwalt: Haben Sie sie in der kalten Winterszeit 103 mit kaltem Wasser begossen und im Freien stehenlassen, bis sie erfroren waren? Schubert: Jawohl, auch das habe ich getan! Staatsanwalt: Entsinnen Sie sich an den Fall mit den Mützen, mit dem Sie die Erschießung von Polen provozierten? Schubert: Jawohl. Der Vorarbeiter mußte mir die faulen Häftlinge, die nicht arbeiten wollten, schicken. Ich ging mit diesen Häftlingen in die Nähe der Postenkette, riẞ die Mütze von dem Kopf des Häftlings, warf sie über die Postenkette und befahl dem Häftling, die Mütze zu holen. Somit habe ich 4 Häftlinge bei diesem getarnten Fluchtversuch erschossen. Staatsanwalt: Haben Sie im März 1940 einem inhaftierten Polen befohlen, sich selbst zu erhängen? Schubert: Jawohl, das habe ich getan. Ich habe 1940 einem polnischen Häftling befohlen, sich aufzuhängen, indem ich ihm einen Strick, einen Hammer und einen Nagel gab, ihn, in einen kleinen Raum sperrte und ihm sagte, daß ich ihn ganz furchtbar quälen würde, wenn er sich nicht selbst erhängte. Staatsanwalt: Er hat sich erhängt? Schubert: Er hat sich in der nächsten halben Stunde erhängt. Staatsanwalt: Entsinnen Sie sich, im August 1941 2 Häftlinge selbst ertränkt zu haben? Schubert: Im August 1941 habe ich 2 Häftlinge persönlich ertränkt, und zwar habe ich sie in einen Waschraum eingesperrt, das Fußẞbassin mit Wasser vollaufen lassen, und dann habe ich jeden einzelnen absaufen lassen. Staatsanwalt: In welchen Jahren haben Sie an ErschieBungen teilgenommen? Schubert: In den Jahren von 1939 bis 1942. Staatsanwalt: Und wieviel Personen haben Sie erschossen? Schubert: Von 1939 bis 1942 habe ich 30 Reichsdeutsche erschossen. 104 Staatsanwalt: Und andere? Schubert: Am 9. November 1940 habe ich an der ErschieBung von 33 Polen teilgenommen. Staatsanwalt: Wieviel russische Gefangene wurden erschossen? Schubert: Soviel wie ich weiß, wurden 1941 13000 russische Kriegsgefangene erschossen. Staatsanwalt: Haben Sie an diesen Erschießungen teilgenommen? Schubert: Selbstverständlich habe ich daran teilgenommen. Staatsanwalt: Hat Ficker daran teilgenommen? Schubert: Jawohl, Blockführer Ficker hat auch teilgenommen. Staatsanwalt: Worin bestand die Beteiligung? Schubert: Die Beteiligung bestand darin: Ich habe gesehen, wie Ficker Häftlinge aus dem Lager heranführte, wie er in dem Raum im Erschießungsblock stand, sich im Warteraum und im getarnten Arztraum aufhielt, und ich habe ihn auch im Schützenraum, wo die Schüsse abgegeben wurden, gesehen. Staatsanwalt: Und wer hat die Gefangenen in das sogenannte Arztzimmer eingewiesen? Schubert: 5000 habe ich persönlich eingewiesen. Staatsanwalt: Also bei 5000 waren Sie persönlich beteiligt? Schubert: Jawohl, da war ich persönlich beteiligt. Staatsanwalt: Und Sie haben die Funktion eines Arztes ausgeübt? Schubert: Jawohl, getarnter Arzt war ich. Staatsanwalt: Worin bestand Ihre Tätigkeit, als Sie im Arztraum mit Ihrem weißen Kittel saßen? Schubert: Ich hatte in der rechten Hand einen Spachtel und in der linken ein Stück Kreide. Wenn ein Kriegsgefangener Goldzähne oder andere künstliche Zähne hatte, machte ich ihm ein Kreuz auf die Brust. Staatsanwalt: Haben Sie selbst auch geschossen? Schubert: Jawohl, 636 russische Kriegsgefangene habe ich persönlich mit eigener Hand umgelegt. Staatsanwalt: In welcher Zeit? 105 Schubert: In der Zeit von September bis November 1941. Staatsanwalt: Wer von den Blockführern hat noch an den Massenvernichtungen teilgenommen? Hat Ficker auch teilgenommen? Schubert: Jawohl, hat auch teilgenommen! Staatsanwalt: Und Knittler? Schubert: Für Knittler war es eine Selbstverständlichkeit! Staatsanwalt: Hat Knittler gebeten, sich an der ErschieBung beteiligen zu dürfen? Schubert: Knittler hat sich selbst einmal angeboten, daß er gerne schießen möchte, und ist auch drangekommen. Staatsanwalt: Welche Auszeichnungen haben Sie, Angeklagter Schubert, für Ihre Bestialitäten bekommen? Schubert: Ich habe das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern bekommen! Knittler, Martin. Martin Knittler war als einfacher Blockführer, der sich durch keinerlei geistige oder andere Fähigkeiten auszeichnete, ein Durchschnittstyp jener Kategorie von SS- Banditen, aus denen sich das >> Schwarze Korps« in der Hauptsache zusammensetzte. Er war ein SS- Unteroffizier von echtem Schrot und Korn. Er erreichte bei der Erfindung raffinierter Folterungs- und Mordmethoden zwar nicht die teuflische Virtuosität eines Sorge oder Schubert, war aber trotzdem um kein Haar besser. Knittler wurde 1916 in Fürst geboren und wuchs in der Weltabgeschiedenheit dieses kleinen oberbayrischen Dörfchens auf. Als blutjunger Dachs sah er in München erstmals eine glanzvolle SS- Parade und war davon so fasziniert, daß er sich sofort freiwillig zur SS meldete. Von diesem Zeitpunkt an ging er unaufhaltsam, blind, unterwürfig, gehorsam den schrecklichen Weg bis zum Massenmörder von Sachsenhausen. Auch Knittler mordete bald nicht mehr nur auf Befehl, sondern bekundete eine grauenhafte Lust am Menschen106 quälen, sperrte zu seinem» Vergnügen« Hunderte von Menschen so lange in kleine Toiletten, bis Dutzende erstickt waren, ließ zum Spaß« erbarmungslos Häftlinge» absaufen und schikanierte viele so lange, bis ihr Lebenswille gebrochen war und sie den freiwilligen Tod vorzogen. Knittlers Baracke war als» Selbstmordblock« berüchtigt. Nicht von ungefähr gehört Knittler zur Schar der Unholde, die die sogenannte>> Russenaktion« durchführte, 18000 sowjetische Kriegsgefangene feige meuchelte und dafür Auszeichnung, Beförderung und Erholungsurlaub in Sorrent erhielt. Staatsanwalt: Wer exekutierte die sowjetischen Kriegsgefangenen? Knittler: Ich selbst war dabei. Staatsanwalt: Bei wie vielen? Knittler: Bei 2500. Staatsanwalt: Welchen Posten hatten Sie damals im Lager inne? Knittler: Ich war Blockführer für die Kriegsgefangenen. Staatsanwalt: Wie trafen die Häftlinge im Lager ein? Knittler: Äußerst erschöpft. Staatsanwalt: Haben Sie selbst gesehen, daß Kriegsgefangene so erschöpft waren, daß sie nicht mehr gehen konnten und von den anderen ins Lager getragen werden mußten? Knittler: Jawohl, solche Fälle kamen vor. Staatsanwalt: Mußten Sie als Blockführer des Blocks, der für die russischen Kriegsgefangenen vorgesehen war, feststellen, daß bei den Transporten immer welche fehlten? Knittler: Es fehlten durchschnittlich 30 bis 40 Mann. Staatsanwalt: Aus Ihren Aussagen in der Voruntersuchung ist zu ersehen, daß diese Fehlenden auf dem Transport verhungert waren. Stimmt das? Knittler: Sie waren während des Transports verstorben. Staatsanwalt: Was geschah mit den Gefangenen im Lager? Knittler: Sie wurden in die Baracken eingeschlossen. Staatsanwalt: Konnten sie nicht herausgehen? Knittler: Nein. 107 Staatsanwalt: Bekamen sie Brot? Knittler: Nein. Staatsanwalt: Wie lange mußten die sowjetischen Kriegsgefangenen warten, bis sie zur Vernichtung abgestellt wurden? Knittler: Bis zu 4 Tagen. Staatsanwalt: Und nach den 4 Tagen? Knittler: Wurden sie erschossen. Staatsanwalt: Vor der Erschießung wurden sie demnach von Hunger gequält? Knittler: Sie blieben deswegen einige Tage im Lager, weil sie nicht alle auf einmal erschossen werden konnten. Staatsanwalt: Und die an Hunger Gestorbenen wurden sofort im Krematorium abgeliefert? Knittler: Jawohl. Staatsanwalt: Wann begann die Vernichtung der sowjetischen Kriegsgefangenen? Knittler: Am 3. September 1941. Staatsanwalt: Und an jedem der darauffolgenden Tage wurden ununterbrochen sowjetische Kriegsgefangene erschossen? Knittler: Jawohl, soweit es das Krematorium schaffte. Staatsanwalt: Wie viele wurden täglich zur Vernichtung abgestellt? Knittler: Täglich wurden rund 150 erschossen. Da ist die Zahl der Toten nicht mitgerechnet, die an Hunger starben. Staatsanwalt: Wann wurde das Erschießungsgebäude für diese Aktion errichtet? Knittler: Das ist ungefähr 2 bis 3 Tage vor dem Eintreffen der russischen Kriegsgefangenen fertiggestellt worden. Staatsanwalt: Das Lager wurde also vor dem Eintreffen der sowjetischen Kriegsgefangenen systematisch zu deren Vernichtung vorbereitet? Knittler: Jawohl. Staatsanwalt: Ist Ihnen bekannt, Angeklagter Knittler, wieviel sowjetische Kriegsgefangene im Laufe der Monate September, Oktober und November erschossen wurden? 108 1 י e т t 1 e ? Knittler: Es wurden insgesamt rund 12000 Kriegsgefangene erschossen, nicht eingerechnet die Zahl der Verhungerten. Staatsanwalt: Wie viele sind verhungert? Knittler: Etwa ein Drittel. Staatsanwalt: Wieviel sowjetische Kriegsgefangene wurden mit Ihrer Beihilfe erschossen? Knittler: Mit meiner Beihilfe wurden rund 2500 erschossen. Staatsanwalt: Wie viele haben Sie persönlich erschossen? Knittler: Ich habe fünfzig und einen Verwundeten erschossen. Staatsanwalt: Erzählen Sie kurz in ein paar Worten: Wie haben Sie diesen Verwundeten erschossen? Knittler: Am 4. September 1941, am Tage nach der ersten Erschießung, bekam ich den Befehl, mit 3 Häftlingen und 3 Arbeitern des Krematoriums den Kleiderhaufen, der dort lag, zu sortieren. Aus diesen Kleidungsstücken tauchte plötzlich ein Mann auf, der vollständig angezogen war und das Gesicht voll Blut hatte. Es war ein russischer Kriegsgefangener, der bei der Erschießung nicht tödlich getroffen war und sich versteckt hatte. Er deutete auf die Leichenhalle, da sah ich, daß er verwundet war, und schoß ihn nieder. Staatsanwalt: Haben Sie an Erhängungen ebenfalls teilgenommen? Knittler: Jawohl, ich habe an 2 Erhängungen teilgenommen. Staatsanwalt: Unmittelbar? Knittler: Jawohl. Staatsanwalt: Wen haben Sie da erhängt? Knittler: Einmal wurde 1 deutscher Lagerhäftling erhängt, und das zweite Mal waren es 2 Polen aus dem Lager. Staatsanwalt: Und an der Erhängung von 30 sowjetischen Staatsbürgern waren Sie nicht beteiligt? Knittler: Doch, im März 1945, da war ich beteiligt. Sie wurden alle auf einmal aufgehängt. 109 Ficker, Fritz. Der Block 12 in Sachsenhausen, der sogenannte» Isolierungsblock«, unterstand dem SS- Unteroffizier Fritz Ficker. In diesen Block kamen solche Häftlinge, die einer» Sonderbehandlung« unterzogen werden sollten, Häftlinge, die nicht mit anderen Lagerinsassen in Berührung kommen durften und einem besonders schweren Strafsystem unterworfen wurden. Ficker war, wie er selbst sagte,» als besonders erfahrener SS- Mann«- er ging aus der Leibwache Sauckels hervor-» für diesen Posten ausersehen<<, und er enttäuschte seine Auftraggeber in keiner Beziehung. Er ist der Sohn einer sächsischen Bergmannsfamilie. 1913 erblickte er in Hohndorf bei Chemnitz das Licht der Welt, besuchte die Volksschule und ging mit 23 Jahren zur SS. Mit 26 Jahren war er Blockführer in Sachsenhausen. Am berüchtigtsten war Ficker im Lager durch seine Vorliebe, Häftlinge dem sogenannten Stehkommando auszuliefern, eine der qualvollsten Martermethoden dieser Hölle, über die er ausführlich berichtet. Staatsanwalt: Die Häftlinge in Ihrer Baracke wurden zu den schwersten Arbeiten verwendet? Ficker: Ja, sie mußten am schwersten arbeiten. Staatsanwalt: Wurden Kranke und Erschöpfte Ihrer Baracke nicht von den Arbeiten befreit? Ficker: Nein, es wurde keiner befreit. Staatsanwalt: Und was geschah mit den Häftlingen, die nicht imstande waren, die Arbeit zu verrichten? Ficker: Die Häftlinge, die das Arbeitsregime nicht ertragen konnten, wurden in das sogenannte Stehkommando geschickt. Staatsanwalt: Was mußten sie da tun? Ficker: Sie mußten von früh 6 Uhr bis abends 6 Uhr strammstehen. Staatsanwalt: Bei jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter? Ficker: Jawohl. Staatsanwalt: Was waren die Folgen dieses Strammstehens im Winter? Ficker: Im Winter gab es Erfrierungen der Häftlinge bis zu 25 Prozent des gesamten Bestandes des Stehkommandos. 110 e Staatsanwalt: Was wurde mit den Häftlingen gemacht, die das Stehen in diesem Kommando nicht aushielten? Ficker: Sie wurden in einen Waschraum bzw. in Toiletten so eingepfercht, daß sie stehen mußten. Staatsanwalt: Und was war die Folge davon? Ficker: Die Folge davon war eine große Sterblichkeit. In diesem Zusammenhang stellt später der Gerichtsvorsitzende Fragen. Gerichtsvorsitzender: War das Stehkommando auch eine Vernichtungsmethode? Ficker: Jawohl, das war sogar eine der grausamsten Vernichtungsmethoden von Sachsenhausen. Staatsanwalt: Angeklagter Ficker, nennen Sie die Zahl der Häftlinge, die Sie in einem bestimmten Fall 1940 in die Toiletten einsperrten. Ficker: 1940 wurden auf meinen Befehl einmal 80 bis 100 Häftlinge in Toiletten eingesperrt. Staatsanwalt: Und wie viele sind daran gestorben? Ficker: Am nächsten Tag waren daran 15 bis 20 Häftlinge verstorben. Staatsanwalt: Haben Sie persönlich an Erschieẞungen und an Erhängungen teilgenommen? Ficker: Ich habe an den Erschießungen und Erhängungen teilgenommen. Staatsanwalt: Kam es vor, daß Häftlinge als lebende Ziele an die Wand gestellt wurden und daß auf sie geschossen wurde? Ficker: Jawohl, das war der Fall. Staatsanwalt: Das heißt, daß lebende Menschen als Zielscheiben verwandt wurden? Ficker: Jawohl. Staatsanwalt: Waren Sie an den Erschießungen der sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt? Ficker: Ich war fünf- oder sechsmal beteiligt. Staatsanwalt: Wie viele wurden in dieser Zeit erschossen? Ficker: 2000 bis 4000. 111 Am Schluß des Verhörs wurde Ficker von seinem Mitangeklagten Sakowski wegen seiner persönlichen Grausamkeit zur Rede gestellt. Sakowski: Ich bitte den Gerichtshof, Ficker zu fragen, ob er sich noch erinnern kann, als wir auf dem Bahnhof Sachsenhausen waren und die russischen Kriegsgefangenen abholten, daß er die liegengebliebenen russischen Kriegsgefangenen mit einem Knüppel erschlug. Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Ficker, haben Sie die Frage Sakowskis verstanden? Ficker: Jawohl, ich habe sie verstanden. Gerichtsvorsitzender: Bestätigen Sie diese Aussage? Ficker: Nein, die bestätige ich nicht. Gerichtsvorsitzender( zu Sakowski): Angeklagter Sakowski, sagen Sie, wann das war, wo das war und ob Sie persönlich dabei waren oder nicht. Sakowski: In der Zeit September/ Oktober 1941 war ich ungefähr zwölf- oder fünfzehnmal auf dem Bahnhof Sachsenhausen, um die Transporte der russischen Kriegsgefangenen, die in einer Stärke von 1000 Mann ankamen, abzuholen. Ich stand keinen halben Meter von Ficker weg und habe darauf gewartet, die erschlagenen russischen Kriegsgefangenen auf den Lastwagen zu werfen. Gerichtsvorsitzender: Haben Sie selbst gesehen, wie Ficker die Kriegsgefangenen geprügelt hat? Sakowski: Er hat sie nicht verprügelt, sondern er hat sie totgeschlagen. Hempel, Horst. Horst Hempel wurde als Sohn eines Schmiedes 1910 in Königsberg geboren. Er meldete sich nicht freiwillig zur SS, sondern wurde im September 1939 als eifriges Mitglied der Nazipartei zu dieser verbrecherischen Organisation gezogen. Das hinderte aber Hempel keineswegs, freiweg den Weg der Freiwilligen mitzugehen, ja, was seine Blutschuld betrifft, wurde er sogar eines der schlimmsten Ungeheuer dieser Mörderbande. 112 Er kam 1941 ins Lager Sachsenhausen, machte als Block- führer einige Monate die Henkerschule mit, beteiligte sich dabei persönlich am Mord von 1800 Menschen und wurde nach dieser»Bewährung« zum Lagerschreiber berufen. Aber als er den Bleistift in die Hand nahm, legte er Pistole und Strick keinesfalls aus der Hand. Der kleine, etwas auf- gedunsene Hempel mit dem hündisch unterwürfigen Blick setzte auch als Schreiber unentwegt bis zum 20. April 1945 sein blutiges Henkerhandwerk fort, nahm an Massenvernich- tungen aller Art teil, an Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen, bis er es endlich auf die runde Summe von 2800 Morden- an welchen teilgenommen zu haben er vor aller Öffentlichkeit eingestand- gebracht hatte. Staatsanwalt: Wann begannen Sie sich an der Erschie- Bung von russischen Kriegsgefangenen zu beteiligen? Hempel: Anfang September 1941. Staatsanwalt: Wie viele wurden bei diesen ersten Malen nach Ihrer Schätzung erschossen? Hempel: Das erste Mal schätzungsweise 400 Mann. Staatsanwalt: Von wem wurden die Kriegsgefangenen bei dieser Erschießung nach dem Erschießungsplatz ge- bracht? Hempel: Von mir selber. Staatsanwali: Um die Dienststellung eines Schreibers zu bekommen, mußten Sie also längere Zeit Henker sein? Hempel: Ich kann das nicht beurteilen. Staatsanwalt: Wurden Sie für die Teilnahme an den Er- schießungen sonst noch ausgezeichnet? Hempel: Jawohl, ich wurde ausgezeichnet. Ich erhielt das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern und durfte mit nach Italien in Urlaub fahren. Staatsanwalt: In welchem Monat sind Sie aus Italien zurückgekommen? Hempel: Im Mai 1942. Staatsanwalt: Und sofort nach Ihrer Rückkehr nahmen Sie wieder an Erschießungen teil? Hempel: Jawohl. 8 Sachsenhausen Staatsanwalt: Und als Sie als Schreiber im Lager tätig waren, beteiligten Sie sich auch an Erschieẞungen? Hempel: Ja. Staatsanwalt: Danach muß man annehmen, daß sich das ganze Lagerpersonal, unabhängig von seiner Dienststellung, an den Erschießungen beteiligte? Hempel: Das trifft zu. Staatsanwalt: Nahmen Sie an der Erschießung von Ostarbeitern teil? Hempel: Jawohl. Staatsanwalt: Haben Sie sich an Erhängungen beteiligt? Hempel: Ja. Staatsanwalt: Haben Sie auch an Vergasungen teilgenommen? Hempel: Ja. Staatsanwalt: Daraus folgt, daß Sie, Angeklagter Hempel, als Henker an allen Vernichtungsarten teilnahmen, das heißt an Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen? Hempel: Jawohl, soweit ich von der Führung eingesetzt wurde. Staatsanwalt: Wenn man die Gesamtzahl zusammenfaẞt, wie groß ist die Zahl der Menschen, die unter Ihrer Beteiligung vernichtet wurden? Hempel: Unter meiner Beteiligung sind rund 2800 Häftlinge vernichtet worden. Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Hempel, Sie haben auf die Frage des Staatsanwalts geantwortet, unter Ihrer Beteiligung sind 2800 Menschen vernichtet worden. Geben Sie vor Gericht zu, daß durch Ihre Hände ganz unschuldige Menschen zugrunde gingen? Hempel: Ja, das gebe ich zu. Gerichtsvorsitzender: Das heißt, daß diese 2800 Häftlinge des Lagers Sachsenhausen ganz unschuldig durch Sie vernichtet wurden? Hempel: Sachsenhausen war ein Vernichtungs- und Todeslager! 114 14 1 Saathoff, Menne. Den verkommensten Eindruck von allen Blockführern, ja überhaupt von allen Angeklag- ten— bis auf die alte Verbrecherphysiognomie des Berufs- diebes Zander-, macht der ehemalige Blockführer des Zellenbaues von Sachsenhausen, Menne Saathoff. Dieser Butsche legt, im Gegensatz zu den meisten seiner Mit- angeklagten, durchaus keinen gesteigerten Wert auf gutes Aussehen, auf ein gepflegtes Äußere. Sein Haar trägt er bis auf wenige Millimeter kurz geschoren und ungekämmt. Er ist stur, verstockt, hartgesotten wie nur irgendeiner. Er ist der einzige dieser 16 Banditen, der sich mit einer bis ans Lächerliche grenzenden Sturheit aufs Leugnen verlegt und nicht einmal da zuzugeben gewillt ist, wo seine Schuld nicht nur durch zahlreiche Zeugenaussagen und unwider- legbare Sachbeweise erwiesen ist, sondern auch dann nicht, wenn sogar seine ehemaligen Mittäter Zeugnis wider ihn ablegen. Daß er»1000 Häftlinge geprügelt, 600 am Pfahl aufgehängt hat, gibt er ohne weiteres zu, aber daß er zum Beispiel einmal einen Professor zu Tode hetzte, da- von will er schon nichts mehr wissen. Nach Möglichkeit leugnet er jeden Mord glatt ab, was ihn sogar veran- laßt, zu bestreiten, bei der Russenaktion mitgewirkt und dafür eine Kriegsauszeichnung erhalten zu haben, ob- “ wohl Zeugen und Mitangeklagte ihm immer wieder Einzel- heiten vorhalten, die sie mit eigenen Augen beobachtet haben. Der in einem kleinen Dorf bei Hannover geborene Saat- hoff verdingte sich nach einem kurzen Volksschulbesuch bei Bauern als Tagelöhner und Knecht, eine Arbeit, die ihm wenig behagte. So meldete er sich bei der ersten besten Gelegenheit 1934 zur SS und kam im gleichen Jahre noch in eines der ersten deutschen Konzentrationslager, ins Lager Elsterwegen. Dort sammelte er die Erfahrungen, die er dann nach seiner Versetzung als Blockführer ins Lager Sachsenhausen 1939 weidlich nützte, so weidlich, daß er bald Blockführer im verhaßten Zellenbau und 1943 Rap- portführer in dem deutschen KZ-Lager Herzogenburg in Holland wurde. g* 115 Staatsanwalt: Waren Sie an der Erschießung der sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt? Saathoff: Nein! Staatsanwalt: Waren Sie nicht zusammen mit Ficker beteiligt? Saathoff: Nein! Staatsanwalt( zu Ficker): Sagen Sie, Angeklagter Ficker, war der Angeklagte Saathoff mit Ihnen zusammen an der Erschieẞung von sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt? Ficker: Ich habe Saathoff zwei- bis dreimal bei der Erschießung russischer Kriegsgefangener gesehen. Staatsanwalt: Können Sie sagen, wofür Saathoff das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse erhielt? Ficker: Er hat es für die Erschießung der russischen Kriegsgefangenen erhalten. Staatsanwalt( zu Saathoff): Angeklagter Saathoff, bestätigen Sie diese Aussage? Saathoff: Nein, ich bestätige sie nicht. Staatsanwalt( zu Schubert): Angeklagter Schubert, bei der Voruntersuchung haben Sie Aussagen über die Beteiligung Saathoffs an der Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener gemacht. Schubert: Ja, Saathoff war fünfmal daran beteiligt. Staatsanwalt: Worin bestand seine Beteiligung? Schubert: Ich sah ihn zweimal als getarnten Arzt, außerdem sah ich ihn im Auskleideraum. Staatsanwalt: Hat er den Häftlingen Kreuze auf den Rücken gemalt, wenn sie Goldzähne hatten? Schubert: Jawohl, das hat er getan. Staatsanwalt: Und führte er Häftlinge zum Erschießen? Schubert: Ja, das tat er auch. Staatsanwalt( zu Saathoff): Angeklagter Saathoff, ich frage Sie nach den Aussagen der beiden Angeklagten Ficker und Schubert: Wollen Sie weiter behaupten, daß Sie an der» Russenaktion nicht teilgenommen haben? Saathoff: Ja, das behaupte ich! Staatsanwalt: Ohne Rücksicht darauf, daß Sie von Mitangeklagten und Zeugen überführt sind, bleiben Sie bei der 116 Behauptung, daß Sie an dieser Aktion nicht teilgenommen haben? Saathoff: Jawohl. Genau so verstockt zeigt sich Saathoff bei allen anderen Kapitalverbrechen, deren er trotz seines Leugnens einwandfrei überführt wird. Nur ein Beispiel: Der Angeklagte Schubert meldete sich zum Schluß noch einmal zu Wort. Schubert: Ich bitte den Gerichtshof, Saathoff zu fragen, ob er nicht am 9. November 1940 an der Erschieẞung von 33 Polen teilnahm. Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Saathoff, antworten Sie! Saathoff: Nein, daran habe ich nicht teilgenommen. Gerichtsvorsitzender: Und Sie, Angeklagter Schubert, bestätigen, daß Saathoff daran teilnahm? Was hat er dabei gemacht? Schubert: Er stand neben mir und hat genau so geschossen wie ich! Gerichtsvorsitzender: Wo? Schubert: Im Industriehof. Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Schubert, erklären Sie dem Gericht, warum nach Ihrer Meinung Saathoff diese Sache verneint! Schubert: Er ist zu feige! Vom Staatsanwalt während des Kreuzverhörs in die Enge getrieben, hatte sich Saathoff zum Geständnis bequemen müssen, 5 deutsche Kommunisten erschossen zu haben. Darüber wurde er noch einmal vom Gerichtsvorsitzenden befragt. Gerichtsvorsitzender: Sie haben auf die Frage des Staatsanwalts zugegeben, einmal 5 Zivilisten erschossen zu haben. Was waren das für Häftlinge, welcher Nationalität waren sie, und wofür wurden sie erschossen? Saathoff: Das waren Deutsche. Soviel mir bekannt ist, politische Häftlinge, die erschossen wurden wegen Verdunklungsgefahr. Gerichtsvorsitzender: Waren das Kommunisten? Saathoff: Ich kann mich nicht erinnern, ich nehme es aber an. 117 Gerichtsvorsitzender: Vielleicht war das mit der Verdunklung nur ein Vorwand, um einen Grund zu haben, diese Leute zu beseitigen? Saathoff: Das kann sehr gut möglich sein. In den nächsten Tagen stand in der Zeitung, daß diese Leute auf der Flucht erschossen worden seien. Sakowski, Paul. Der jüngste unter den 16 SSMördern, der 1920 in Breslau geborene Paul Sakowski, war über drei Jahre der offizielle Henker Sachsenhausens. Als er im Dezember 1940 zu diesem grausigen Amt bestellt wurde, war er erst 20 Jahre alt. Nachdem er kurze Zeit auf einem Oderdampfer als Heizer gearbeitet hatte, wurde er mit 17 Jahren zu einer geringfügigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Verbüßung seiner Strafe steckte man ihn ins KZ- Lager Sachsenhausen. Dort machte er sich 1939 der Meuterei schuldig und kam in den Zellenbau, wo er, wie er sagte, dem sicheren Tod ins Auge sah. Dort gab er sich, durch Versprechungen gelockt, zum Henker her. Für etwas Brot und andere kleine Vergünstigungen übertraf er bald viele seiner Vorbilder an Grausamkeit und Rücksichtslosigkeit; so wurde der ehemals selbst Gepeinigte rasch zu einem der unbarmherzigsten Peiniger seiner früheren Leidensgenossen. Am 6. Dezember 1940, morgens 8 Uhr, rief mich Hauptscharführer Ettlinger in sein Dienstzimmer«, erklärte er auf Befragen seines Verteidigers.» Er war besonders freundlich zu mir, bot mir eine Zigarette an und fragte mich, ob ich gesund sei und ob meine Nerven durch die Haft gelitten hätten. Ich gab zur Antwort, daß die Nerven natürlich leiden in der Haft. Daraufhin fragte er mich, ob ich imstande wäre, einen Menschen zu erhängen, der ein kleines Mädchen vergewaltigt habe, das an den Folgen gestorben sei. Ich zögerte noch mit der Antwort; darauf versprach er mir, der Lagerkommandant werde dafür sorgen, daß ich bald befördert würde. Daraufhin willigte ich ein, den Henker zu machen.<< 118 Das ist die Vorgeschichte zu einem der schrecklichsten Kapitel aus dem Drama Sachsenhausen. Staatsanwalt: Angeklagter Sakowski, Sie haben ausgesagt, daß Sie danach strebten, sich besonders grausam im Lager zu zeigen. Wodurch hat sich das geäußert? Sakowski: Ich habe alle Miẞhandlungen, die im Lager vorkamen, mitgemacht und auch aus eigener Initiative Häftlinge geschlagen und mit Füßen getreten, um den SSLeuten zu gefallen. Staatsanwalt: Können Sie sich an das Schicksal von Lindemann und Eckert erinnern? Sakowski: Lindemann und Eckert waren 2 Häftlinge, die wegen Vergehens gegen die Lagerordnung zu der höchsten Arreststrafe, das heißt zu Dauerarrest, verurteilt worden waren. Dauerarrest bedeutete Arrest bis zum Tode. Staatsanwalt: Was geschah mit diesen 2 Häftlingen? Sakowski: Lindemann war nach 5 Monaten verhungert und Eckert nach 8 Monaten. Beide Häftlinge sind vor dem Tode wahnsinnig geworden. Staatsanwalt: Was geschah mit dem inhaftierten Künstler Hans? Sakowski: Das war ein Maler. Er hatte aus dem Zellenbau einen Fluchtversuch unternommen, wobei er aus der Kanzlei des Zellenbaues eine Pistole entwendete. Als er über die Mauer klettern wollte, wurde er von Eccarius dabei ertappt und in den Zellenbau zurückgebracht. Hauptscharführer Ettlinger befahl dem Maler Hans, sich zu erhängen, und drohte ihm die furchtbarsten Qualen an, wenn er es nicht täte. Zu diesem Zweck mußte ich dem Hans ein nagelneues Hemd geben, weil sein eigenes schon morsch war, worauf er sich mit diesem Hemd an der Zentralheizung erhängte. Staatsanwalt: Wieviel Häftlinge haben Sie erhängt? Sakowski: Ich habe persönlich 34 Häftlinge erhängt, und bei 8 anderen Erhängten war ich führend beteiligt. Staatsanwalt: Im Lager war ein transportabler Galgen, und Sie haben Nägel eingeschlagen entsprechend der Zahl der von Ihnen erhängten Personen. Stimmt das? Sakowski: Jawohl, das stimmt. 119 Staatsanwalt: Entsinnen Sie sich an den Fall, als im April oder Mai 1943 ein russischer Kriegsgefangener gehenkt wurde, dessen Kopf man mit dem Beil abschlug? Wozu wurde das gemacht? Sakowski: Das war im Schießstand. Der russische Kriegsgefangene wurde gehenkt, und der Kopf wurde ihm abgeschlagen, weil der Lagerführer Kolb auf seinem Schreibtisch ein Zierstück haben wollte. Staatsanwalt: Ein Schädel als Zierstück? Sakowski: Der Schädel wurde von einem Häftling aus der pathologischen Abteilung abgenommen und als Zierstück für Kolbs Schreibtisch präpariert. Staatsanwalt: Entsinnen Sie sich, im April 1942 einen Russen zweimal gehenkt zu haben? Sakowski: Jawohl. Der Häftling war gehenkt worden, und der diensthabende Arzt hatte im Beisein des Lagerführers seinen Tod festgestellt. Als der Arzt weg war, stellte sich heraus, daß der Häftling nicht tot war, sondern noch lebte. Daraufhin habe ich ihn noch einmal gehenkt. Staatsanwalt: Entsinnen Sie sich, Angeklagter Sakowski, an die öffentliche Erhängung von 4 Russen im Juli 1942, bei der einer der Russen sich selbst den Strick umlegte? Sakowski: Jawohl, das war der dritte russische Kriegsgefangene dieser Aktion, der gehenkt wurde. Er legte sich selbst den Strick um den Hals. Als er auf dem Schemel stand, rief er zum Kampf gegen den Faschismus auf und sprang vom Schemel. Staatsanwalt: Wie lange haben Sie im Krematorium gearbeitet? Sakowski: Vom 3. September 1941 bis September 1943. Staatsanwalt: Wieviel Leichen sind von Ihnen in dieser Zeitspanne verbrannt worden? Sakowski: Ich schätze die Zahl der Leichen, die in dieser Zeit von mir verbrannt wurden, auf 30000 bis 35000. Staatsanwalt: Wieviel russische Kriegsgefangene wurden unter Ihrer Beteiligung erschossen? 120 Sakowski: Unter meiner Beteiligung wurden über 14000 russische Kriegsgefangene erschossen. Staatsanwalt: Wie viele wurden am ersten Tag der Erschießungen, am 3. September 1941, erschossen? Sakowski: Genau 465. Staatsanwalt: Und später, wieviel Kriegsgefangene wurden dann täglich erschossen? Sakowski: Mindestens 250. Staatsanwalt: Jeden Tag? Sakowski: Jeden Tag, außer sonntags. Staatsanwalt: Kennen Sie jemanden namens Schimalla? Sakowski: Schimalla, Franz, hat bei mir im Krematorium gearbeitet. Staatsanwalt: Führte er nicht eine Statistik? Sakowski: Er führte eine Statistik des Ölverbrauchs der Öfen und kam dabei zu dem Schluß, daß die Gesamtzahl der russischen Kriegsgefangenen, die verbrannt wurden, 20000 bis 25000 betragen müsse. Staatsanwalt: Wer ist Klein? Sakowski: Klein war der verantwortliche Diensthabende im Krematorium. Staatsanwalt: Was hat Klein Ihnen von dem, was er wußte, mitgeteilt? Sakowski: Klein erzählte uns Häftlingen im Krematorium, daß diese Massenerschießungen der sowjetischen Kriegsgefangenen auf Befehl des OKW geschähen und daß auch das Öl vom OKW geliefert würde. Hauptscharführer Klein sagte auch, daß die Inspektion der KZ- Lager für diese Morde 25000 Mark vom OKW bekommen habe. Staatsanwalt: Ich interessiere mich für die fahrbaren Gaskammern. Was wissen Sie darüber? Sakowski: Die Gasautos? Diese Gasautos habe ich im Oktober 1941 kennengelernt, während der Russenaktion. Es waren hohe, geschlossene Wagen, in jedem befanden sich ungefähr 50 russische Kriegsgefangene, vollkommen ausgezogen, aber noch lebend. Sie kamen zu uns an das 121 Krematorium, und da wurde dann der Schlauch an die Karosserie angeschlossen und das Auspuffgas hineingepufft. Als wir nach ungefähr 20 Minuten die Türen öffneten, fielen uns schon die Leichen entgegen. Gerichtsvorsitzender: Während der Voruntersuchung bestätigten Sie, Angeklagter Sakowski, daß es Fälle gab, wo noch lebende Menschen ins Krematorium gebracht wurden. Haben Sie diese lebend in den Ofen geschoben? Sakowski: Nein, wenn ich merkte, daß die Leute noch nicht tot waren, habe ich das dem Diensthabenden gemeldet, der sie noch einmal erschoẞ. Gerichtsvorsitzender: Aber Sie bestätigen, daß es vorkam, daß Menschen, die noch Lebenszeichen von sich gaben, ins Krematorium gebracht und dort vom Diensthabenden getötet wurden? Sakowski: Jawohl, solche Fälle kamen oft vor. Gerichtsvorsitzender: Nach dem Material, das der Kriegsgerichtshof besitzt, wurden in Sachsenhausen am häufigsten Russen vernichtet. Angeklagter Sakowski, können Sie das auf Grund Ihrer Erfahrungen im Krematorium bestätigen? Sakowski: Jawohl, ich denke, daß 85 Prozent aller Toten Russen waren. Zander, Karl. Am Ende der Anklagebank sitzt die erbärmliche Gestalt des 60 Jahre alten ehemaligen Krematoriumsarbeiters und Blockältesten Karl Zander. Ehe er als Häftling ins Lager kam, war er bereits ein gewiegter Berufsdieb; sechsmal wegen Diebstahls vorbestraft, wurde er nach Verbüßung seiner letzten Gefängnisstrafe 1940 nicht mehr freigelassen, sondern dem KZ- Lager Sachsenhausen überantwortet. Dort hat die SS seine kriminellen Befähigungen rasch ausgenützt. Zander kam ihr willig entgegen, wurde zuerst Krematoriumsarbeiter und später, 1943, zum Blockältesten befördert, als welcher er in unmenschlicher Weise die politischen Häftlinge mit allen Folterungsmethoden Sachsenhausens drangsalierte. 122 Seine Aussagen sind nur insofern von Bedeutung, als sie eine weitere Bestätigung über die außerordentlich hohe Zahl der in Sachsenhausen vernichteten sowjetischen Kriegsgefangenen bilden. Staatsanwalt: Wieviel russische Kriegsgefangene haben Sie nach Ihrer Schätzung verbrannt? Zander: Bei der Russenaktion habe ich von Anfang September bis Oktober 1941, bis zu meiner Krankheit, ungefähr 16000 russische Kriegsgefangene verbrannt. Staatsanwalt: Angeklagter Zander, kennen Sie Fälle, wo sowjetische Kriegsgefangene von SS- Leuten mit Eisenstangen totgeschlagen wurden? Zander: Ich selbst habe es nicht gesehen. Aber ein anderer Krematoriumsarbeiter, Hardt, hat es mir erzählt. Er erzählte mir, daß er gesehen hat, daß bei einer Erschießung die Patronen alle wurden, und dann haben die SS- Leute den Rest der russischen Kriegsgefangenen, die noch nicht erschossen waren, mit Eisenstangen erschlagen. Staatsanwalt: Angeklagter Zander, in der Voruntersuchung haben Sie ausgesagt:» Das Schlagen der Häftlinge wurde mir zur Gewohnheit. Ich erinnere mich, wie ich zu Häftlingen sagte, wenn ich mehrere nicht geschlagen habe, bekomme ich keinen Appetit.<< Bestätigen Sie diese Aussage? Zander: Jawohl. Über die sogenannte» Kapazität des Krematoriums gab Zander dem Gerichtsvorsitzenden Aufschluß. Gerichtsvorsitzender: Angeklagter Zander, in Ihren Aussagen, Band XII, Seite 247, haben Sie angegeben, daß bei einer ununterbrochenen Tätigkeit der Öfen innerhalb 24 Stunden etwa 176 Leichen verbrannt werden konnten.. Stimmt das? Zander: Bis 200 Leichen war eine Normalverbrennung in 24 Stunden. Die Zeugenvernehmung Der sowjetische Militärgerichtshof hatte für die Beweisaufnahme 26 Zeugen geladen. Bereits nach der Vernehmung von 17 Zeugen, sowjetischer, polnischer, tschechoslowakischer und deutscher Staatsbürger, ehemaliger Häftlinge des KZ- Lagers Sachsenhausen, konnte der Gerichtshof den Sachverhalt als völlig aufgeklärt erachten und in Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt und den Verteidigern von weiteren Zeugenvernehmungen Abstand nehmen. Ehemalige Häftlinge des Lagers, ehemals gepeinigte und gefolterte, bis aufs Blut gepeitschte und bis zur Erschöpfung gehetzte Angehörige verschiedener Nationen, waren als Zeugen wider die angeklagten Mordbestien aufgestanden. Ihre schlichten, ungeschminkten Erzählungen über das große Grauen von Sachsenhausen, ihre herzzerreißende Schilderung der erduldeten körperlichen und seelischen Qualen und ihre präzisen Angaben über die einzelnen Bestialitäten der verschiedenen Angeklagten brachten die letzte Klarheit über Sachsenhausen. Es leuchtet ein: so geständnisfreudig sich die Angeklagten zumeist auch gezeigt haben mochten und so ungeheuerlich ihre Aussagen wirkten, alles haben sie bei weitem nicht gesagt; irgendwie versuchte jeder, einen dunklen Schleier um das KZ- Grauen zu hüllen. Und sie hätten auch bei bestem Willen nicht alle Nuancen, wie sie im grellen Licht der alles enthüllenden Zeugenaussagen zutage traten, herausarbeiten können, weil ihnen das Gefühl für diese Nuancen fehlte. Sie übergingen zum Beispiel die gemeinen Menschenerniedrigungen, die in Sachsenhausen an der Tagesordnung waren, mit Schweigen, weil sie wahrscheinlich gar nicht empfanden, was derart maßlose Entwürdigungen einem 124 Menschen bedeuten können. Für die Mordgesellen von Sachsenhausen war der eingelieferte Häftling kein menschliches Individuum mehr, sondern nur noch etwas Namenloses, eine Nummer( die wie bei einem Stück Vieh auf die Stirn, auf Rücken, Brust oder Gliedmaßen eingebrannt war) oder sogar noch weniger. Wie anders hätten sonst Fälle möglich sein können, wie sie der junge Ukrainer Bossy berichtete, der von den Faschisten mit 16 Jahren aus seinem ukrainischen Heimatdorf zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt und nach schwerstem Leidensweg in das KZ- Lager Sachsenhausen eingeliefert wurde. Er mußte täglich zusehen, wie Juden gezwungen wurden, auf allen vieren herumzukriechen, wie Hunde zu bellen und sich gegenseitig zu beißen. Damit ihre Schmerzensschreie echt klangen, wurden sie dabei von den Blockführern viehisch geprügelt. Bekam ein Häftling eine Ohrfeige oder einen Stockhieb, so war es nach den Aussagen von Bossy ein ungeschriebenes Gesetz, daß der Gezüchtigte die Mütze abnehmen und sich artig bedanken mußte. Der satanischen Erfindungsgabe für Methoden der Menschenerniedrigung war in Sachsenhausen keine Grenze gezogen. Der Zeuge Görlitz berichtet, wie ein junger Pole und ein Jude mit ihm an den Pfahl gehängt wurden. Nach qualvollen Leiden wurde der junge Pole abgebunden, dann mußte er seinem jüdischen Leidensgefährten derart das Gesicht zerkratzen, daß das Blut auf die Erde tropfte. Hierauf wurde der Jude abgebunden, und er mußte sein eigenes Blut auflecken, daß der Boden des KZ nicht beschmutzt bliebe. Die SS- Banditen fanden es selbstverständlich, daß ihnen die Häftlinge zum Quälen und zum Töten überantwortet waren. Das war ihr Handwerk. Deshalb war es nur der Ausdruck der allgemeinen Einstellung des SS- Personals, wenn ein Blockführer einmal, was der Ukrainer Koperakow mit eigenen Ohren hörte, einen aufsichtführenden Häftling, der nach Schluß der Arbeit die Toten seines Trupps meldete, anbrüllte:» Wenn morgen wieder so wenig Leute bei dir gestorben sind, bekommst du kein zusätzliches Essen mehr!<< 125 Die Häftlinge waren da, um durch Arbeit getötet zu werden, und die Arbeit war dazu da, die Häftlinge umzubringen. Für die Drahtzieher, die hinter dieser Vernichtungsmethode standen, für die deutschen Monopolkapitalisten und Kriegsgewinnler, war allerdings das aus dem Blute der Häftlinge geschlagene Kapital das Wichtigste. Nicht umsonst waren die» Erd- und Steinwerke«, die » Deutschen Rüstungswerke«, die» Siemens- Bau- Union«<, die Demag«,» Messerschmitt«,» Heinkel und andere Werke an der Ausbeutung der Häftlinge von Sachsenhausen interessiert. Allein die» Erd- und Steinwerke« konnten nach den Bekundungen des Zeugen Girnus durch die Einschaltung in den systematischen Vernichtungsprozeß durch Arbeit in Sachsenhausen ihren Umsatz von 400 000 Mark im Jahre 1940 auf einen Gesamtumsatz von 12 Millionen Mark im Jahre 1944 bei einer Steigerung von nur 10 Prozent der Häftlingszahl erreichen. Aber um diese privatkapitalistische Auswirkung kümmerte sich ein echter SS- Unteroffizier wenig. Ihm war gesagt worden, daß die Häftlinge vernichtet werden müßten. Wie, das war ihm gleich. Möglichst so, daß er sich selbst dabei nicht anstrengen mußte. Er nahm sich deshalb oftmals gar nicht erst die Mühe, die Hand zu heben, um ein Häftlingsleben auszulöschen. Er ließ einfach mit einem einzigen Kommando- wie der ehemalige Häftling, der Pole Juschik, von einem Fall berichtet- das ganze Lager vom frühen Morgen bis zum späten Abend so lange strammstehen, bis 800 umgefallen und für das Krematorium>> reif<< waren. Oder er ließ Häftlinge mit Wasser begießen, wie der Zeuge Wunderlich berichtete, und bei 30 Grad Kälte so lange im Freien stehen, bis sie, zu steifen Puppen gefroren, direkt ins Krematorium getragen werden konnten. Anscheinend hatte man keinen Spaß daran, einen Menschen schnell sterben zu sehen. Man» sparte« ihn auf, um ihn langsam, qualvoll auszulöschen. Als der Zeuge Görlitz einmal am Pfahl hing und man ihm, um seine Qualen zu erhöhen, dazu noch das Gesicht mit einem Federmesser zerschnitt, bat er seinen Schinder, er möchte ihm doch 126 eine Kugel geben. Da ward ihm zur höhnischen Antwort: » Das möchtest du wohl!<< Und wenn man schon mordete- nicht bei den>> dienstlichen Massenerschießungen, sondern so zum» Privatvergnügen«-, da mußte es etwas Außergewöhnliches sein, sozusagen eine bestialische» Delikatesse, deren man sich auch unter seinesgleichen rühmen konnte. Man zog zum Beispiel wie der Zeuge Wunderlich erzählt- einen Menschen nackt aus und richtete einen kalten Wasserstrahl so lange auf sein Herz, bis der Unglückliche tot umfiel. - Schon allein die vor dem sowjetischen Militärgericht im Sachsenhausen- Prozeß gemachten Zeugenaussagen würden Bände füllen. Es ist eine endlose Aneinanderreihung von blutigen Tatsachen und Wahrheiten, die der Welt nicht weniger als die Geständnisse der Mörder selbst erhalten werden müssen. Und sie bleiben erhalten, denn über das Zeugnis der ehemaligen Häftlinge deutscher KZ- Lager gibt es bereits eine umfangreiche Literatur. Es erübrigt sich deshalb, hier noch weitere Dokumente darüber beizufügen. Die Anklagerede Gehalten im Prozeß gegen die SS- Verbrecher von Sachsenhausen von dem sowjetischen Ankläger, Staatsrat der Justiz zweiter Klasse F. A. Beljaew, am 30. Oktober.¹) Genosse Vorsitzender, Genossen Mitglieder des Militärtribunals! Mit dem Gefühl tiefer Trauer über die vielen Tausend unschuldig gemordeten Söhne und Töchter fast aller Völker Europas beginne ich meine Anklagerede in der gegebenen Strafsache. Zusammen mit Ihnen, Genossen Richter, haben wir hier die schreckliche, blutige Geschichte des Todeslagers Sachsenhausen gehört, eine Geschichte, die alle Schrecken des Mittelalters in den Schatten stellt. Der deutsche Faschismus, der das Scheußlichste und Niederträchtigste in sich aufnahm, was die Geschichte kennt, war ein Meister in der Erfindung immer neuer Methoden und Werkzeuge zur Unterdrückung, Unterjochung und massenweisen Vernichtung der Völker und übernahm es, die räuberischen Pläne zur Eroberung der Weltherrschaft zu verwirklichen. Dem faschistischen Terror fielen Menschen aller Berufe, Vertreter der verschiedensten Gesellschaftsgruppen und Schichten zum Opfer: Arbeiter und Handwerker, Bauern und Fischer, Büroangestellte und Kaufleute, Offiziere und Geistliche, Lehrer und Studenten, Ingenieure und Gelehrte, Schauspieler und Schriftsteller. Die größten Opfer jedoch hatte die Arbeiterklasse und die fortschrittliche Intelligenz zu tragen. 128 ¹) Die Anklagerede wird in gekürzter Fassung wiedergegeben. Um das deutsche Volk zu einem gehorsamen Werkzeug ihrer verbrecherischen Eroberungspolitik zu machen, flöẞten ihm die Hitlerleute die Ideen der Rassenüberlegenheit und den Haẞ gegen andere Völker ein. Nachdem eine Generation von menschenähnlichen Bestien herangezogen worden war, die fähig waren, ohne Überlegung zu schlagen, zu zertrümmern, zu plündern und zu töten, gingen die Hitlerleute an die Vorbereitung des Landes auf einen großen Krieg zur Eroberung der Weltherrschaft für die deutschen Kapitalmagnaten. Der deutsche Faschismus verwandelte das ganze Land in ein Kriegslager. Milliarden wurden für militärische Zwecke, für die Herstellung von Kanonen, Flugzeugen und Panzern ausgegeben. Die Losung» Kanonen statt Butter<< bestimmte die ganze wirtschaftliche Tätigkeit der Hitlerregierung. Der auf den Krieg ausgerichteten Wirtschaft wurden alle materiellen und finanziellen Hilfsquellen des Landes zur Verfügung gestellt. Die Profite der großen Bankiers und Industriellen wuchsen unerhört auf Kosten der werktätigen Massen. Das alles rief Unzufriedenheit unter den breiten Volksmassen hervor, für die Unzufriedenen aber hatte die Hitlerregierung Konzentrationslager bereit. Deutschland wurde mit einem Netz von Konzentrationslagern überzogen. Sie waren mit den verschiedensten technischen Einrichtungen zur Massenvernichtung von Menschen ausgerüstet. Eines dieser Lager war das Lager Sachsenhausen. Mit seiner Einrichtung wurde im Jahre 1936 begonnen. Sodann ging der Staatsanwalt zur Aufzählung und Schilderung der von den Angeklagten begangenen und durch die Gerichtsverhandlung bewiesenen Verbrechen über. Diese Verbrechen sind: Massenmorde an Häftlingen, verbrecherische, barbarische Experimente an lebenden Menschen, Zwangsarbeit, Quälen durch Hunger, Folterungen und verschiedene Mißhandlungen, Überführung von Häftlingen zur Vernichtung in andere Todeslager. Die Anzahl der Häftlinge, die gleichzeitig im Lager untergebracht waren, betrug im Jahre 1940/1941 etwa 12000, 9 Sachsenhausen 129 1942 etwa 16000, 1943 etwa 28000, 1944 etwa 60000, 1945 etwa 70000 Mann. Insgesamt gingen durch das Konzentrationslager Sachsenhausen in der Zeit seines Bestehens etwa 200000 Häftlinge. Seit dem verräterischen Überfall der Hitlerräuber auf die Sowjetunion bis zu dem Moment, wo die ruhmreichen sowjetischen Truppen vor den Lagertoren von Sachsenhausen standen, wurde die Hauptmasse der Lagerhäftlinge aus kriegsgefangenen Soldaten und Offizieren der sowjetischen Armee, aus Bürgern und Bürgerinnen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken gebildet, die aus den zeitweilig unter das Hitlerjoch geratenen Gebieten zwangsweise nach Deutschland verschleppt worden waren. Tausende von freiheitsliebenden Sowjetmenschen wurden in Sachsenhausen unmenschlichen Qualen, Folterungen und Miẞhandlungen ausgesetzt. Nur dank dem siegreichen und raschen Vormarsch der Sowjetarmee in Deutschland gelang es einigen von ihnen, dem Tode durch die Hand Kaindls, Höhns und der ganzen SS- Bande zu entgehen. Die Haager Konvention von 1907 und die Genfer Konvention von 1929 über die Gesetze und Gebräuche der Kriegführung verboten es, einen Gegner zu töten oder zu verwunden, der die Waffen niedergelegt oder sich aus Mangel an Verteidigungsmitteln bedingungslos ergeben hat. Deutschland schloß sich den Beschlüssen der Haager und der Genfer Konvention an. Noch mehr, in dem deutschen Hitlergesetz über das Gerichtssystem und das Gerichtsverfahren in Kriegsgerichten in Kriegszeiten( Gesetz vom 17. August 1938) enthält der Abschnitt über das Gerichtsverfahren( Abschnitt e,§ 73-75) einen direkten Hinweis auf die Genfer Konvention von 1929. In Wirklichkeit aber dachte die Hitlerregierung gar nicht daran, sich an die Forderungen der Haager und der Genfer Konvention zu halten. Wie die Untersuchung festgestellt hat, vernichteten die auf der Anklagebank sitzenden SS- Unholde des Lagers Sachsenhausen im Herbst 1941 allein während einer einzigen» Aktion<< über 18000 russische Kriegsgefangene. 130 Ganz besonders erörtert der Staatsanwalt die Massenmorde an sowjetischen Kriegsgefangenen und sagt: Der Herbst 1941 war eine der schrecklichsten Perioden in der Lagerhölle. Mehr als 18000 sowjetische Kriegsgefangene wurden damals im Lager Sachsenhausen erschossen. Zu dieser Massenerschießung von Sowjetbürgern wurden rechtzeitig Vorbereitungen getroffen. Himmler erließ einen speziellen Geheimbefehl. Sein Sonderbeauftragter, der SS- General Eicke, kam nach Sachsenhausen, um den Henkern Instruktionen zu geben. Der Angeklagte Hempel, ein aktiver Teilnehmer an den Erschießungen der 18000 Kriegsgefangenen, hat angegeben, daß er, ebenso wie die anderen SS- Leute, für jeden Mord nur eine Patrone verwendete, und daß die ganze Operation der Vernichtung des Häftlings vom Moment seines Eintritts in das» Arztzimmer bis zur Beförderung der Leiche ins Krematorium zu Zander und Sakowski nicht länger dauerte als anderthalb Minuten. Das Krematorium arbeitete Tag und Nacht. Es wurden nicht nur Sowjetbürger erschossen, sondern auch Kriegsgefangene und Bürger anderer Nationalitäten, hauptsächlich Angehörige der slawischen Völker. Auch Antifaschisten französischer, holländischer und anderer Nationalität, amerikanische und englische Kriegsgefangene wurden umgebracht. Im Lager Sachsenhausen wurden auch deutsche Kommunisten und Hitlergegner ermordet- sie wurden auf spezielle Anordnung der Rädelsführer der SS und Gestapo erschossen. Einzel- und Massenerschießungen im Lager Sachsenhausen wechselten ab mit massenweisen Erhängungen und Vergiftungen. Tapfer gingen die Sowjetbürger bei den öffentlichen Hinrichtungen in den Tod. Sie haben die Aussagen des Zeugen Satschenko vor dem Gericht gehört, der viele Monate im Lager Sachsenhausen verbracht hat. In den Jahren 1941 bis 1945 starben Hunderte von Häftlingen am Galgen. Auch Kinder wurden in der Gaskammer getötet. So tötete Kaindl nach einem tele9* 131 phonischen Anruf der Gestapo in der Gaskammer eine Familie, die aus 3 Frauen, 2 Greisen und einem fünfjährigen Mädchen bestand. Was für ein Verbrechen konnte das fünfjährige Mädchen begangen haben, dessen Leben durch die SS- Henker ein Ende gesetzt wurde? Besonders erörtert der Staatsanwalt die Versuche der Naziführer und der Lagerführer, Anfang 1945 sämtliche Häftlinge vollständig auszurotten. Kaindl war mit dem Plan, das Lager Sachsenhausen durch Artilleriebeschießung oder Bombenangriff zu vernichten, nicht einverstanden. Er wollte die Vergasung der Häftlinge durchführen, aber das hätte viel Zeit in Anspruch genommen, und die sowjetischen Truppen rückten siegreich auf Berlin vor. Der Stab Himmlers entschloß sich, die im Lager Sachsenhausen noch verbliebenen Häftlinge in Schleppkähnen zum Meer zu befördern und sie dort zu versenken. Aber auch das konnte nicht durchgeführt werden. Es wäre eine zu große Anzahl von Schleppkähnen nötig gewesen, und die Konzentrierung dieser Schleppkähne auf einen Punkt war, wie Kaindl hier erzählt hat, infolge der Nähe der Front unmöglich. Infolgedessen faßten Kaindl und Höhn im Einvernehmen mit Himmler den Entschluß, die Häftlinge nach dem Hafen Lübeck an der Ostsee in Marsch zu setzen, um dort die 45 000 Häftlinge auf Schiffe zu verladen, sie aufs Meer hinauszufahren und zu versenken. Die angeklagten Mitglieder der verbrecherischen SSBande von Sachsenhausen haben bekannt, daß nur der Vormarsch der Sowjettruppen auf Berlin sie daran hinderte, den Plan der restlosen physischen Vernichtung aller Häftlinge auszuführen. Alle Personen, die in Sachsenhausen umgebracht worden sind, wurden als eines natürlichen Todes gestorben abgeschrieben. Baumkötter war besonders eifrig bemüht, gefälschte Urkunden über die Todesursache der Häftlinge anzufertigen. Um die Spuren seiner Verbrechen zu verwischen, entschloß sich Kaindl, die Asche zu vernichten, die sich nach der Verbrennung der Leichen der Häftlinge angesammelt hatte. 132 Auf dem Territorium des Lagers in der Nähe des Krematoriums wurden von Vertretern der Außerordentlichen Staatlichen Kommission zur Feststellung von Verbrechen der deutsch- faschistischen Okkupanten zwei Gruben voll Menschenknochen und Asche in einem Umfang von 27 Kubikmetern entdeckt und freigelegt. In den Kellern von Sachsenhausen wurden bei der Durchsuchung sorgfältig aufgestapelte Kisten mit 300000 künstlichen Metall- und Porzellanzähnen, Zahnkronen und Gebissen gefunden, die, nach Meinung der Sachverständigen, von vielen zehntausend Menschen stammen. Auf Grund der wissenschaftlich fundierten Schlußfolgerungen der Sachverständigenkommission und des beigebrachten Materials der Voruntersuchung sieht die Anklage als erwiesen an, daß die Gesamtzahl der im Lager Umgekommenen, einschließlich der zur Vernichtung in andere Todeslager Überführten, nicht weniger als 100000 beträgt. Im Verlaufe der 9 Jahre, die Sachsenhausen bestand, gingen 200000 Menschen durch das Lager. So wurde also jeder zweite Häftling hinter den Mauern von Sachsenhausen vernichtet. Im Namen des sowjetischen Volkes, im Namen der Familien der in diesem Lager gemordeten Menschen klage ich die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Baumkötter, Rehn, Fresemann, Brennscheidt, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel, Saathoff, Sakowski und Zander an, im Verlaufe von einer Reihe von Jahren ungeheuerliche Verbrechen begangen und nicht weniger als 100000 Menschenleben vernichtet zu haben. Die Ergebnisse der gerichtlichen Untersuchung in der gegebenen Sache geben mir als Ankläger vollen Grund zu der Erklärung, daß die Beschuldigungen, die den auf der Anklagebank sitzenden Henkern von Sachsenhausen zur Last gelegt werden, unwiderlegbare Bestätigung gefunden haben. Die Aussagen zahlreicher Zeugen, die vom Gericht vernommen wurden, die Geständnisse der Angeklagten selbst, die Sachbeweise, die Originaldokumente des Lagers, die dem Material der Voruntersuchung beigelegt sind, die 133 Schlußfolgerungen und Akten der gerichtsmedizinischen Sachverständigenkommission und andere Tatsachen beweisen in vollem Umfang die Schuld aller Angeklagten an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vorgesehen sind. Die Anklage hält für bewiesen: 1. Daß die Angeklagten- der ehemalige Kommandant des deutsch- faschistischen Konzentrationslagers Sachsenhausen, SS- Standartenführer Kaindl, Anton, der ehemalige zweite Lagerführer, SS- Untersturmführer Höhn, August, der dritte Lagerführer, SS- Obersturmführer Körner, Michael, der Leiter des Zellenbaues von Sachsenhausen, SS- Hauptscharführer Eccarius, Kurt, und der Chefarzt des Lagers, SS- Hauptsturmführer Baumkötter, Heinz als Leiter des Konzentrationslagers Sachsenhausen im Laufe mehrerer Jahre entsprechend den Verfügungen der Hitlerregierung und ihrer Straforgane Massenvernichtungen von Lagerhäftlingen durch Erschießen, Erhängen, Vergasen in der Gaskammer und im Gaswagen, durch Vergiften und durch Vornahme verbrecherischer Experimente durchführten. - Die obengenannten Angeklagten sind schuldig, an der auf ihre Anweisung in Sachsenhausen durchgeführten Ermordung von inhaftierten Kriegsgefangenen und Sowjetbürgern sowie Bürgern der alliierten Mächte und anderer Staaten, Männern und Frauen, Jugendlichen und Greisen, Kindern und Invaliden teilgenommen zu haben. 2. Daß die Angeklagten Kaindl, Anton, Höhn, August, Körner, Michael, Eccarius, Kurt, und Baumkötter, Heinz, in Sachsenhausen ein unmenschliches Regime für die Häftlinge geschaffen und Tag für Tag sowohl unmittelbar als auch mittelbar durch die ihnen unterstellten SS- Leute und das andere Dienstpersonal dieses Regime der übermäßig schweren Arbeit, des Hungers, der Folterungen und Mißhandlungen von Häftlingen unterstützt haben. 134 3. Daß die Angeklagten, der ehemalige Rapportführer von Sachsenhausen, SS- Hauptscharführer Sorge, Gustav, die Blockführer des Lagers: SS- Oberscharführer Schubert, Wilhelm, SS- Oberscharführer Knittler, Martin, SS- Oberscharführer Ficker, Fritz, SS- Unterscharführer Hempel, Horst, sowie die Henker des Lagers Zander, Karl, und Sakowski, Paul, im Herbst 1941 persönlich an der Erschießung von mehr als 18000 sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen haben, deren Leichen später von den Angeklagten Zander und Sakowski im Krematorium verbrannt wurden. 4. Daß der Angeklagte Kaindl allein auf spezielle Anweisung der Gestapo unter Beteiligung der Angeklagten Höhn, Körner und Baumkötter die Vernichtung von 5000 Häftlingen organisierte, die aus Berlin in das Lager eingeliefert wurden. Bei dieser Aktion waren die Angeklagten Höhn, August, Körner, Michael, Sorge, Gustav, Knittler, Martin, Eccarius, Kurt, Schubert, Wilhelm, Ficker, Fritz, und Oberscharführer Saathoff, Menne, physische Vollstrecker der Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen der obengenannten 5000 Häftlinge. 5. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn und Heinz Baumkötter in Sachsenhausen laufend an Häftlingen verbrecherische Experimente durchführten, von denen die meisten einen tödlichen Ausgang hatten. 6. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Kurt Eccarius, Heinz Baumkötter, Horst Hempel, Menne Saathoff, Paul Sakowski und Karl Zander sowie die Angeklagten SS- Obersturmführer Heinrich Fresemann, ehemaliger Lagerführer des Zweiglagers von Sachsenhausen, Klinkerwerke, SS- Untersturmführer Ludwig Rehn, Leiter des Arbeitseinsatzes im Lager, und Ernst Brennscheidt, Leiter der Schuhprüfstelle im Lager Sachsenhausen, systematisch die Häftlinge im Lager unmenschlichen Folterungen und Miẞhandlungen unterwarfen, wodurch mehr als 8000 Mann starben. 7. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn und Heinrich Frese135 mann systematisch eine Auswahl der kranken und infolge des zuchthausähnlichen Lagerregimes arbeitsunfähig gewordenen Häftlinge durchführten. Diese kranken und entkräfteten Menschen wurden von den obengenannten Angeklagten in speziellen Transporten in die deutschen Konzentrationslager Maidanek, Auschwitz, Bergen- Belsen und Dachau überführt, um dort physisch vernichtet zu werden. Insgesamt haben die obengenannten Angeklagten mit speziellen Transporten mehr als 26000 Häftlinge in die aufgezählten Lager überführt. 8. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn, Heinrich Fresemann und Fritz Ficker in der Zeit von Februar bis April 1945 laut Verfügung von Himmler und Goebbels über 5000 Häftlinge erschossen und vergast haben. Die obengenannten Angeklagten haben im Zusammenhang mit dem Anrücken sowjetischer Truppen auf Berlin im April 1945 45 000 Häftlinge zu Fuß in Marschkolonnen aus dem Lager Sachsenhausen in Richtung OranienburgLübeck abtransportiert, um diese Häftlinge in der Ostsee zu versenken. Während des Marsches wurden auf Befehl des Angeklagten Anton Kaindl alle auf dem Marsche zurückbleibenden Häftlinge erschossen. 9. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Kurt Eccarius, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn, Heinrich Fresemann, Gustav Sorge, Wilhelm Schubert, Martin Knittler, Fritz Ficker, Menne Saathoff und Horst Hempel der SS angehörten, die durch das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg als eine verbrecherische Organisation bezeichnet worden ist. Die Verbrechen, die die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Kurt Eccarius, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn, Heinrich Fresemann, Gustav Sorge, Wilhelm Schubert, Martin Knittler, Fritz Ficker, Horst Hempel und Menne Saathoff begangen haben, sind in den Punkten b, c und d des Artikels II, Ziffer 1, und die Verbrechen der Angeklagten Ernst 136 Brennscheidt, Paul Sakowski und Karl Zander in den Punkten b und c des Artikels II, Ziffer 1, des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland über die Bestrafung von Personen, die an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig sind, vorgesehen. Genossen Richter, das Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland sieht für derartige Verbrechen die Todesstrafe vor. Die Untäter, die auf der Anklagebank sitzen, haben dieses Strafmaß verdient. Das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hat am 26. Mai 1947 den historischen Erlaẞ über die Abschaffung der Todesstrafe in der UdSSR herausgegeben. Unter Berücksichtigung dieses historischen Aktes bitte ich den Militärgerichtshof, für alle Angeklagten für die von ihnen begangenen ungeheuerlichen Verbrechen lebenslänglichen Freiheitsentzug in Verbindung mit Zwangsarbeit zu verhängen. Genossen Richter, auf Ihr gerechtes Urteil wartet das ganze Sowjetvolk, das durch die Schuld der Hitlerverbrecher unerhörte Opfer tragen mußte und die entscheidende Rolle bei der Zerschmetterung Hitlerdeutschlands spielte. Ihr Urteil erwarten alle ehrlichen und fortschrittlichen Menschen in der ganzen Welt. Ihr Urteil erwarten die ehemaligen Häftlinge von Sachsenhausen, die durch die siegreiche Sowjetarmee aus den blutigen Händen Kaindls und seiner Verbrecherbande gerettet wurden. Ihr Urteil wird ebenso wie die ganze Gerichtsverhandlung gegen die faschistische Bande von Sachsenhausen die Ausrottung der Überreste des Faschismus, den Kampf mit den Provokateuren und den Hetzern zu einem neuen imperialistischen Kriegsgemetzel, den Kampf für friedliche Arbeit und für das Glück der fortschrittlich gesinnten Menschheit fördern. Die Verteidigung Die Verteidigung der Angeklagten hatten 5 namhafte Moskauer Rechtsanwälte übernommen, die von den Angeklagten, wie sie bei der öffentlichen Verhandlung selbst bekundeten, nach freiem Ermessen gewählt worden waren. Angesichts des in diesem Prozeß zutage getretenen erdrückenden und unwiderlegbaren Beweismaterials schien jede Verteidigung von vornherein ad absurdum geführt zu sein. Die hervorragenden Plädoyers der Verteidiger gingen jedoch in aufsehenerregender Weise weit über den erwarteten Rahmen hinaus, indem sie sich zur Darstellung der Verhältnisse, in denen jeder einzelne ihrer Mandanten auf die Verbrecherbahn gestoßen wurde, tiefgründig mit der allgemeinen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Lage Deutschlands während der Nazizeit befaßten und so eine unparteiische Beurteilung über wesentliche Momente der 12 Jahre Faschismus in Deutschland gaben. S. K. Kasnatsche jew, der Verteidiger der Angeklagten Kaindl und Höhn, führte aus: Genosse Vorsitzender und Genossen Mitglieder des Militärtribunals! Ich beginne meine Erklärungen, die gegebene Sache betreffend, und halte es für notwendig, die Frage der richtigen sozialpolitischen Einschätzung dieses Prozesses und der Feststellung seines Platzes und seiner Rolle unter ähnlichen Prozessen, die bei uns und in anderen Ländern durchgeführt worden sind, aufzuwerfen. Im Laufe der letzten Jahre haben die Prozesse über die Greuel und Untaten der deutschen 138 e e т n nt rt n n Faschisten verschiedene Reaktion hervorgerufen und wurden von den Gerichtsorganen verschiedener Länder und von Menschen verschiedener sozialer Schichten verschieden eingeschätzt. Obwohl Gewissen und Rechtsgefühl eines zivilisierten Menschen, die ethischen und sozialpolitischen Ideen unserer Epoche, ungeachtet ihrer Verschiedenartigkeit, keine moralische Rehabilitation der während solcher Prozesse aufgedeckten beispiellosen Un- und Greueltaten zulassen, werden die Untaten, die von den Faschisten ausgeheckt wurden, und die Handlungen der Personen, die sie unmittelbar in die Tat umsetzten, von verschiedenen, einander entgegengesetzten Gesichtspunkten betrachtet. Das Rechtsgefühl unseres Volkes fordert die Aufdeckung des Wesens aller Verbrechen der nazistischen Bestien, die Feststellung der an diesen Verbrechen schuldigen Personen und die Anwendung von Vergeltungsmaßnahmen gegen diese Personen. Aber in anderen Ländern, im Ausland, beobachtete man, ich möchte sagen, eine auf den ersten Blick unerklärliche anders gerichtete Tendenz, wonach diese oder jene moralische Beurteilung der Untaten, der unerbittliche Kampf gegen solche Verbrechen auf der Grundlage des strengsten Kriminalgesetzes nicht als aktuell betrachtet wird. Die Geschichte der letzten Jahre weist krasse Beispiele der Verschiedenheit solcher Strömungen auf und auch Beispiele der großen Meinungsverschiedenheiten in bezug auf diese oder jene Methoden des Kampfes gegen die Verbrechen, die gegen die Menschlichkeit begangen worden sind. Die Ziele, der Charakter und der Stil der Methoden eines solchen Kampfes, die manchmal vorgeschlagen werden, sind mit dem Endziel, das von allen Völkern der alliierten Nationen in den Jahren des schweren Kampfes gegen die deutsche Aggression gesetzt worden ist, ganz unvereinbar. Die Bildung solcher Ansichten über die Methoden des Kampfes gegen die Verbrechen, die gegen die Menschlichkeit verübt worden sind, hängt natürlich von den Faktoren ab, die durch die Ziele der an solch eigenartiger Bildung der 139 öffentlichen Meinung interessierten sozialen Schichten bedingt werden. Wenn man sich in der internationalen Lage und Korrelation der sozialen Kräfte in verschiedenen Ländern Europas und Amerikas im gegebenen Augenblick auskennt, kann man sich auch einen Begriff davon machen, warum die öffentliche Meinung einiger Länder so energisch auf verschiedene Art und Weise gerade in dieser Richtung bearbeitet wird. Was wir jetzt auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen erleben, ist der Periode nach Versailles höchst ähnlich. Der Versailler Vertrag hat zu seiner Zeit die ehemaligen Alliierten Rußlands in dem ersten Weltkrieg nicht daran gehindert, nicht nur von dem Kampf zu träumen, der zusammen mit den gewesenen Feinden gegen den jungen Sowjetstaat unternommen werden sollte, sondern auch bedeutende Schritte in dieser Richtung zu machen. Es hat sich herausgestellt, daß der Versailler Vertrag kein Hindernis darstellte weder zur Bildung eines geheimen deutschen Generalstabes, noch zur Schaffung der Bedingungen, die den Deutschen die Möglichkeit gegeben haben, ihre Streitkräfte zu organisieren. Zur Zeit beginnt in Westdeutschland, nicht ohne Unterstützung von seiten der englisch- amerikanischen Behörden, das Aufleben des deutschen Monopolkapitals, und es wird eine Tätigkeit gefördert, die sich mit den Interessen der Entnazifizierung kaum vereinbaren läßt. Auf den Sitzungen der Generalversammlung der UNO spiegelt sich der Kampf zwischen den Kräften wider, einerseits denjenigen, die sich konsequent für einen festen und dauerhaften Frieden einsetzen, und andererseits denjenigen, die keine Konsequenzen aus der Geschichte der Nach- Versailles- Periode ziehen können oder wollen. Die Völker der Welt wissen aus den Reden unserer Delegation, daß die Sowjetunion konsequent vor der Weltöffentlichkeit für einen festen, dauerhaften Frieden und die wirkliche Entnazifizierung kämpft. Vor den Augen der Völker der Welt entbrennt der Kampf für einen unzerstörbaren Frieden. Die Völker sehen, daß die Lösung des Frie140 densproblems dank den Bemühungen der offenen und geheimen Kräfte, die auf die Hetze zu einem neuen Krieg gerichtet sind, kompliziert gemacht wird. Die verbrecherischen Handlungen der Regierungen, die, indem sie ihre Staaten für den Krieg organisierten, ihre wahren Absichten hinter dem Gerede darüber, daß die Abrüstung erwünscht wäre, verbargen, haben alle Schrecken des zweiten Weltkrieges heraufbeschworen. Deswegen war der zweite Weltkrieg unvermeidlich. Über die fatale Unvermeidlichkeit dieses Krieges in einer solchen Situation hat sich seinerzeit Herbert Wells glänzend ausgedrückt: >> Die Staaten, die für die Kriegführung organisiert sind, werden ebenso unvermeidlich Kriege führen, wie auch Hühner immer Eier legen werden.<< Es wachsen und erstarken Kräfte, die dem Frieden und der Schaffung solcher Bedingungen zustreben, unter welchen keine Rückfälle in Eroberungskriege möglich wären. Die Deklaration der Informationsberatung von Vertretern einiger kommunistischen Parteien spricht in bezug auf die internationale Lage eine gerechte und zu Herzen gehende Sprache: » Die Völker der Welt wollen keinen Krieg. Die Kräfte, die für den Frieden eintreten, sind so bedeutend und groß, daß die Pläne der Aggressoren ein völliges Fiasko erleiden, wenn diese Kräfte bei der Verteidigung des Friedens Unerschütterlichkeit und Ausdauer zeigen werden.<< Die Tätigkeit der Kriegshetzer soll entlarvt, untersucht und mit der Wurzel ausgerottet werden. Demselben Zweck dienen und müssen auch dienen die Gerichtsprozesse, wo das verbrecherische Wesen der Maßnahmen aufgedeckt wird, die die Grundlage der Kraft und der technischen Ausrüstung des Hitlerstaates bildeten, der Kraft und Ausrüstung, die vor einigen Jahren unbesiegbar zu sein schien. Gerade von einem solchen sozialpolitischen Standpunkt aus sind Bedeutung und Sinn dieses Prozesses gegen die ehemalige Lagerführung des Todeslagers Sachsenhausen zu betrachten. 141 Dieser Prozeß hat den ungeheuerlichen Mechanismus der organisierten Verbrechen aufgedeckt und den Menschen die vor kurzem erlebten Seiten aus der Geschichte des Hitlerregimes ins Gedächtnis zurückgerufen, jenes Regimes, das in der Geschichte der Menschheit nie zuvor gesehene Greueltaten, wie sie im Lager Sachsenhausen verübt worden sind, ausgearbeitet und gefördert hat. Dieser Prozeß hat den blutbegossenen Weg gezeigt, der den Angeklagten von der faschistischen Ideologie, der faschistischen Politik und der Zugehörigkeit zur SS- der Organisation, die im historischen Urteil von Nürnberg als > verbrecherische erbarmungslose Militärkaste bezeichnet wurde vorgeschrieben worden war. - Ich verstehe sehr gut, Genossen Richter, daß Sie das gesamte Aktenmaterial des gegebenen Verfahrens und die Frage der persönlichen Verantwortung jedes der Angeklagten nicht vom Standpunkt des naiven Optimismus aus einschätzen und sinnlose Hoffnungen darauf nicht teilen werden, daß alle Naziüberreste ohne Anwendung besonderer Repressalien gegen die Naziverbrecher vom Erdboden verschwinden werden. Ich verstehe, wie Sie an die Lösung Ihrer Aufgabe gehen, ich ziehe in Betracht den zweifellos präventiven Sinn Ihres zu fällenden Urteils, aber ich bin sicher, das Recht zu der Behauptung zu haben, daß die Meinung der Verteidigung nur dann von Ihnen geteilt werden kann, wenn diese Meinung auf der richtigen Erkenntnis der jetzigen politischen Situation und auf der Rücksicht auf die politische Bedeutung des Prozesses begründet ist. Ist dies nicht der Fall, so entbehren alle unsere Beweise der ihnen gebührenden Grundlage und können auch keine Ansprüche auf Überzeugungskraft erheben. Von diesem Standpunkt aus gesehen, gestatten Sie mir, als unbestreitbar anzunehmen, daß die von mir ausgesprochene Meinung über Bedeutung und Sinn dieses Prozesses für die Verteidigung der in diesem Verfahren Angeklagten ohne Zweifel nützlich ist. 142 Bevor ich von der persönlichen Verantwortung meiner Mandanten zu sprechen beginne, halte ich es für notwendig, einige allgemeine Fragen zu stellen. Und es scheint mir, daß man, ohne diese Fragen zu lösen, nicht auf die richtige Entscheidung in dem gegenwärtigen Prozeß hoffen darf. Die erste Frage, über die unzweifelhafte Strafbarkeit der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und über die Interessiertheit der Völker der Vereinten Nationen an der Lösung dieses Problems, ist schon längst in der Deklaration vom 30. Oktober 1943 über die Verantwortung der Hitlerleute für die von ihnen verübten Greueltaten, in dem Dokument, das der Generalissimus Stalin und der verstorbene Präsident Roosevelt einst unterschrieben haben, beantwortet. Dort steht äußerst klar geschrieben: die » Die Deutschen, die an den Massenerschießungen teilgenommen haben, sollen wissen, daß sie dorthin geschickt werden, wo sie ihre Verbrechen begangen haben, um dort von dem Volk abgeurteilt zu werden, an dem sie ihre Greueltaten verübt haben. Mögen die, die ihre Hände mit dem Blute Unschuldiger noch nicht besudelt haben, dies berücksichtigen, um nicht unter die Mitschuldigen zu geraten, denn die drei alliierten Staaten werden sie bestimmt finden, und sei es am Ende der Welt, und werden sie den Anklägern ausliefern, damit Gerechtigkeit geübt werden kann.<< Einige Monate nach der Annahme der Deklaration las ganze Welt die Erklärung des Präsidenten der USA, Roosevelt, vom 26. März 1944, die jedem Deutschen eine klar abgefaßte Aufgabe stellte: >> Alle, die sich an solchen Verbrechen beteiligen, werden bestraft. Hitler begeht im Namen des deutschen Volkes Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich fordere jeden Deutschen, jeden unter nazistischer Herrschaft lebenden Menschen auf, durch seine Handlungen der ganzen Welt zu zeigen, daß er in der Seele diese verbrecherischen Absichten nicht teilt.<< Eine solche Erklärung, solche Klarheit der Einschätzung der Handlungen eines jeden der Kriegsverbrecher mußte eine entsprechende Reaktion in der Seele jedes Deutschen, 143 jedes Nazis, jedes in dem gewaltigen Hitlerapparat eingespannten Menschen hervorrufen. Die zweite Frage, über die Rolle Hitlers, seiner Regierung und der Hauptkriegsverbrecher in den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, kann dank den grundsätzlichen Thesen des Nürnberger Urteils, die für die weitere Feststellung der Rollen der im gegebenen Verfahren Angeklagten von wesentlicher Bedeutung sind, als gelöst betrachtet werden. Im Nürnberger Urteil wird betont: >> Hitler konnte keinen Angriffskrieg allein führen. Er benötigte die Mitarbeit von Staatsmännern, militärischen Führern, Diplomaten und Geschäftsleuten. Wenn diese seine Ziele kannten und ihm ihre Mitarbeit gewährten, so beteiligten sie sich an dem von ihm ins Leben gerufenen Plan.<< In diesem Urteil wird auch vermerkt, daß die Hitlerregierung alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit als unabdingbare Teile der deutschen Kriegführung betrachtete und diese konkreten Kriegsverbrechen bis zu den kleinsten Details geplant und organisiert hatte. Dasselbe Urteil behauptet kategorisch: >> Kein Zweifel kann darüber bestehen, daß die Kriegsverbrechen größtenteils aus der Auffassung der Nazis vom, totalen Krieg' stammen...<< Schließlich stellt dieses Urteil Tatsachen fest, die mit der gegebenen Verhandlung untrennbar verbunden und für diese ohne Zweifel von Bedeutung sind. Ich meine darunter die Feststellung im Nürnberger Tribunal, daß Kaltenbrunner in seiner Eigenschaft als Chef der Sicherheitspolizei und des SD Befehle zur präventiven Inhaftierung in Konzentrationslagern, zu Hinrichtungen von Häftlingen, zu Verfolgungen und bestialischen Morden, die an der Bevölkerung der von Deutschland okkupierten Gebiete verübt worden sind, gab. Die letzte Tatsache bestätigt unzweifelhaft die Richtigkeit der Hinweise aller Angeklagten darauf, daß sie hauptsächlich Vollzieher der verbrecherischen Direktiven ihrer 144 verbrecherischen Führung waren. Und es können darüber keine Zweifel aufkommen. Die dritte Frage, über die Verantwortlichkeit der Angeklagten, die diese verbrecherischen Direktiven der Obrigkeit ausgeführt haben, findet ebenso ihre Lösung. Neben der Unbestreitbarkeit der prinzipiellen Tatsachen, daß ein Befehl der Obrigkeit kein Umstand ist, der die Rechtswidrigkeit einer Handlung und die Verantwortlichkeit des Vollziehers dieses Befehls annulliert, muß jedoch ohne Zweifel anerkannt werden, daß das Vorhandensein solcher Befehle bei der Feststellung des Grades, Umfangs und Charakters der Verantwortlichkeit nicht für ein neutrales Moment gehalten werden kann. Die Frage über die Verantwortlichkeit des Befehlsvollziehers ist, möchte ich sagen, uralt. Ich denke nicht daran, eine Rechtsanalyse vorzunehmen, wie diese Frage in verschiedenen Epochen gelöst wurde, es ist gar nicht nötig, aber ich erlaube mir, zu erwähnen, daß das Rechtswesen der alten Römer sogar die Verantwortlichkeit eines Sklaven kannte, der einen verbrecherischen Befehl seines Herrn ausgeführt hat. Viele Jahrhunderte später wurde in Deutschland der Vollzieher eines verbrecherischen Befehls von der Verantwortung dafür nicht befreit, aber noch in dem bayrischen Gesetzbuch wurde auf die Unentbehrlichkeit der Einschätzung der Bedeutung der Autorität und der Befehlskraft bei der Feststellung des Grades der Verantwortlichkeit hingewiesen. Man muß zugeben, daß wir auch in dem. zur Zeit geltenden internationalen Gesetz, dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland, über die Bestrafung von Personen, die an den Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, eine prinzipiell ähnliche Lösung dieser Frage finden. Dieses Gesetz weist darauf hin, daß das Vorhandensein eines Befehls, der von der Regierung oder der Obrigkeit ausgeht, die den verbrecherischen Befehl ausführende Person von der Verantwortlichkeit nicht befreit, aber als strafmildernd berücksichtigt werden kann. 10 Sachsenhausen 145 Die vierte Frage ist für die Entscheidung des Schicksals der in den gegebenen Verfahren Angeklagten wohl die aktuellste und geht darauf hinaus, welche Momente bei der Feststellung der Grenzen der persönlichen Verantwortung jedes der Angeklagten als mildernde Umstände berücksichtigt werden sollen. Bei der Lösung dieser letzten Frage darf man nicht außer acht lassen, welchen Einfluß soziale Verhältnisse, Umgebung und geistige Atmosphäre des Hitlerregimes auf die Angeklagten, auf die Vorbereitung ihres Willens zum Verbrechen ausgeübt haben. Bei der Lösung derselben Frage darf man auch nicht außer acht lassen, welchen Einfluß in bezug auf ihre psychische Entwicklung das ganze Hitlerregime ausgeübt hat. Man darf weiter auch das Problem der Verantwortung des ganzen Hitlerregimes und seiner Bestandteile nicht mit Schweigen übergehen. Nicht weniger aktuell sind auch solche Momente wie der Grad der Offenherzigkeit und Aufrichtigkeit der Angeklagten sowie auch die Gefahr, die jeder von ihnen in der heutigen Situation darstellt. Genossen Richter! Die geschichtlichen Wurzeln, die ideologischen und politischen Voraussetzungen des Hitlerfaschismus sowie das durch die faschistischen Häuptlinge praktisch verwirklichte Programm der Erziehung von willfährigen Vollstreckern aller ihrer Befehle sind allgemein bekannt. Deshalb werden wir jetzt nicht diese Umstände eingehend analysieren. Das ist ja auch im Rahmen und im Umfang einer Verteidigungsrede unmöglich. Um den Gedanken der Weltherrschaft der deutschen Rasse zu verwirklichen, hatte Hitler den gesamten Staatsapparat des» Dritten Reiches« in den Dienst dieser Idee gestellt, indem er seine Maßnahmen auch in der Frage des Nachwuchses nach dem großkapitalistischen Prinzip organisierte und ausführte. Zur Verwirklichung dieser Aufgabe wurden Presse, Rundfunk, Schule, Literatur, Kunst und sogar der Sport herangezogen. Für die Bildung der öffentlichen Meinung wurde in Deutschland ein kolossaler Aufwand an Kraft und Mitteln gebraucht. Der Faschismus 146 8 1 schuf sein eigenes Rechtswesen, seine eigene Moral- das Gesetz eines Wilden, der auf dem extremsten, fanatischsten Nationalismus fußte. Die Bedeutung, die von Hitler lange vor seinem Machtantritt einer solchen nationalsozialistischen Propaganda beigemessen wurde, ist aus Äußerungen zu ersehen, die er im Jahre 1924 getan hat: » Der marxistische Internationalismus wird von dem extremen fanatischen Nationalismus gebrochen werden... Das weltbedeutende Verdienst Mussolinis besteht gerade in dem klaren Verstehen und der Verwirklichung dieses Prinzips an Stelle des internationalen Marxismus hat er den nationalen Faschismus geschaffen.<< - Zur Beeinflussung des deutschen Volkes, das sich nicht sofort dem Faschismus unterworfen hatte, hielt Hitler Terror und Zwang für unzureichend, er wußte eine viel wirksamere Waffe zu führen. Er erklärte: » Ich lasse die Masse apathisch werden. Es gibt ein Mittel, das viel wirksamer ist als Terror: das ist die methodische Umgestaltung des Intellekts und des menschlichen Gefühlslebens.<< Dieses Mittel, diese Umgestaltung des Intellekts, wirkte deshalb besonders unheimlich, weil sie nicht nur die Seelen der Kinder und Erwachsenen entstellte, nicht nur dem deutschen Volk seine alte geistige Kultur entzog, sondern ihm auch neue grausame Gebote einer kannibalischen Psychologie und kannibalischen Ethik beibrachte. In der heutigen Verhandlung darf nicht vergessen werden, welchen Einfluß Hitlers Maßnahmen zur Intellektumgestaltung im Laufe von Jahren auf die Angeklagten, darunter auf Kaindl und Höhn, die ungefähr zur gleichen Zeit geboren sind, ausgeübt haben. Es darf auch nicht vergessen werden, daß alle Befehle der Führung durch die ganze in ihrer Willkür unbeschränkte, strafende Macht und Autorität des ungeheuerlichen Hitlerstaates, der nicht einmal den kleinsten Protest zuließ, unterstützt wurden. Man muß auch daran denken, daß das grausame Regime des» Dritten Reiches« sich nicht nur solche Menschen wie 10* 147 Kaindl, Höhn und andere Mitangeklagte unterworfen hatte, sondern auch die höheren Offiziere und Generale des faschistischen Deutschlands, und daß die Repressalien, die von diesem Regime gegen diejenigen angewandt wurden, die ihren Protest gegen die bestehende Ordnung zum Ausdruck zu bringen versuchten, alle in ewiger Angst leben ließen. Man darf auch die ständige Überwachung im Lande selbst- das Spitzelsystem- nicht vergessen, das alle zwang, sich den Verfügungen der Führung bedingungslos zu unterwerfen. Und nicht nur das: sondern auch danach zu streben, keinen Verdacht in bezug auf eigene Unzuverlässigkeit aufkommen zu lassen. Wenn man sich an die Aussagen einiger Angeklagter erinnert( ich meine z. B. die Aussagen von Sorge vom 19.12.1946), darüber, daß das Regime im Lager Sachsenhausen keine Ausnahme war und eine ähnliche Ordnung auch in anderen Lagern Hitlerdeutschlands bestand, so muß man einsehen, daß die Angestellten dieser Lager, dieser Todesfabriken, selbst sich in einer spezifischen Dienstlage befanden. Wenn sie sich nicht diensteifrig genug gezeigt hätten, was sie bei der Führung hätte verdächtig erscheinen lassen können, wären sie selbst mit Leichtigkeit in die Lage der Häftlinge versetzt worden, und alles, was daraus folgt, hätten sie in Kauf nehmen müssen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, wird die Antwort Kaindls auf eine ihm in der Gerichtssitzung gestellte Frage, welche Folgen für ihn das Nichterfüllen der Hauptanweisungen Himmlers gehabt hätte, nicht nur psychologisch klar, sondern läßt auch nicht daran zweifeln, daß seine Antwort der Wahrheit entspricht. Ich glaube, Genossen Richter, ich begehe keinen Fehler, wenn ich behaupte, daß man dem Druck des Hitlerregimes auf einzelne Glieder der Staatsmaschine und einzelne Personen, die an der Spitze dieser Glieder standen und ihre speziellen Aufgaben hatten, nicht standhalten konnte. Ich glaube, daß die erste Ursache der Schuld, und jetzt gleichzeitig auch des großen persönlichen Unglücks Kaindls 148 und Höhns, weniger die Tatsache ist, daß sie während ihrer Dienstzeit im Lager verbrecherische Anweisungen und Befehle ausführten, die das Menschenherz erzittern lassen, als die Tatsache, daß sie in die verbrecherische Organisation, die SS, eintraten und ihren Dienst im Lager Sachsenhausen begannen. Gerade hier liegt die Ursache ihrer Taten, die in der Anklageformel ausgeführt worden sind. Weder Kaindl noch Höhn bestreiten das Wesentliche in der gegen sie erhobenen Anklage oder protestieren gegen die Tatsachen, die in der Anklageschrift aufgezählt worden sind, obwohl ihre Taten ungeheuerlich, ihren Folgen nach tragisch und auch mit der elementaren menschlichen Würde unvereinbar sind. Weder Kaindl noch Höhn haben mich bevollmächtigt, über die Anklageformel zu diskutieren. Ich finde es zweck- und sinnlos, über die objektive Einschätzung der einzelnen Tatsachen, der Verbrechen, die sie bekannt haben, zu sprechen. Der Vergleich der Last ihrer Taten, sogar vom Standpunkt der allgemein menschlichen Einschätzung, ist unmöglich, da ich kein Maß für solche Vergleiche sehe! Es ist ja auch müßig, Erwägungen darüber anzustellen, was schwerbelastender und gefährlicher sei: Vergasung in der Gaskammer oder Vergiftung mit Gift, das Ausprobieren von medizinischen Präparaten an lebendigen Menschen oder das Prüfen von Schuhwerk an kranken Häftlingen in Schuhläuferkommandos! Deshalb gehe ich zur Frage der subjektiven Bedingtheit der verbrecherischen Handlungen Kaindls und Höhns über. Es ist gar nicht nötig, hier den Lebenslauf Kaindls vor seinem Eintritt in die SS eingehend zu studieren, weil er von keinen mehr oder weniger bemerkenswerten persönlichen Eigenschaften, Erfolgen oder Fortschritten, keinem geistigen Suchen, keiner vielseitigen Bildung, keinem großen politischen Horizont und von keinen Leidenschaften zeugt. Kaindl stammt aus einer unbemittelten Familie, hat Volksschulbildung genossen, diente in der Reichswehr, war in 149 einer Militärschule, also ein typischer Durchschnittsmensch, der keine bedeutenden Aussichten vor sich hatte. Ich hoffe, der Angeklagte Kaindl verübelt es mir nicht, daß ich keine lebhafteren Farben für die Charakteristik seines früheren Lebens gefunden habe. Die Annahme, daß er, als er in die SS und später in die faschistische Partei eintrat, sich in den Fragen der Soziologie und der Politik auskannte, sich vom gesamten politischen Wesen des Faschismus eine Vorstellung machen und voraussehen konnte, wohin Deutschland vom Hitlerismus getrieben werden würde, diese Annahme wäre naiv und grundlos. Ich kann freilich nicht leugnen, daß Gedanken an die Sicherung seiner Dienststellung bei seinem Eintritt in die Hitlerpartei eine gewisse Rolle gespielt haben. Kaindl ist kein politischer Funktionär, er hat keine besonderen Aufträge in der faschistischen Partei gehabt. Und, wie es Ihnen, Genossen Richter, wohl bekannt ist, ist er erst im Jahre 1938 in die faschistische Partei eingetreten. Der verhältnismäßig späte Eintritt Kaindls in die faschistische Partei, der im Zusammenhang mit seinem Dienst in der SS erfolgte, bestätigt, meiner Meinung nach, die Richtigkeit seiner Charakteristik, die ich gegeben habe, und erklärt die Haltung dieses Menschen. Kaindl hat sogar im Jahre 1942 den Versuch gemacht, Pohl zu bitten, ihn nicht zum Lagerkommandanten zu ernennen, aber er erhielt eine unerbittliche Ablehnung, Kaindl verstand, daß der Würfel gefallen war, aber es war schon zu spät, an einen Rückzug zu denken. Bei der Beurteilung der Rolle Kaindls im Lager und bei der Feststellung der Tatsache, ob Kaindl an der Organisierung des Lagers Sachsenhausen beteiligt war, darf man, wie es mir scheint, den Umstand nicht außer acht lassen, daß das Lager schon lange vor Kaindls Ernennung organisiert wurde und fast über das ganze ausgebaute Tötungssystem und technische Einrichtungen verfügte. Diese Tatsache ist, wie die Unterlagen dieses Verfahrens erweisen, unbestreitbar. 150 Kaindl hat während der Voruntersuchung und der Ge richtsverhandlung alle seine Verbrechen bekannt, er hat keine Details seiner verbrecherischen Tätigkeit verheimlicht und nicht versucht, die Tatsachen zu leugnen, auch nicht in Fällen, wo es nicht möglich war, ihn zu überführen. Bei der Beantwortung der Frage nach dem Grad seiner persönlichen Grausamkeit sowie nach der Findigkeit und der Initiative bei der Verübung seiner Untaten halte ich folgende Antwort auf diese Frage für richtig: Kaindls Dienststellung als Lagerkommandant, dem zureichende Quellen für die Befriedigung persönlicher Grausamkeit zur Verfügung standen, in Betracht gezogen, müssen wir zugeben, daß Kaindl diese Quellen nicht in dem Ausmaß ausgenutzt hat, wie es an seiner Stelle ein anderer vielleicht getan hätte. Die Aussagen von Eccarius und Sorge über einige Handlungen des Vorgängers von Kaindl, die auch in der Anklageschrift aufgezählt werden, lassen annehmen, daß diese Schlußfolgerung richtig ist. Der Abschluß der verbrecherischen Tätigkeit Kaindls ist auch beachtenswert. Nachdem er im April 1945 einen bestialischen und zugleich technisch unerfüllbaren und deswegen sinnlosen Befehl Himmlers über die Vernichtung des Lagers erhalten hatte, setzte Kaindl alles daran, um von Himmler empfangen zu werden( er wollte nämlich die Rücknahme oder eine Abänderung des Befehls erreichen), wurde aber von Himmler nicht empfangen. Alle diese Momente sowie auch seine jetzige Einschätzung der eigenen Verbrechen gestatten mir die Bitte um eine Milderung der Strafe im Rahmen des entsprechenden Gesetzes unter Berücksichtigung aller von mir aufgeführten Umstände für begründet zu halten. Höhn- zweiter Lagerführer, in der SS seit 1933, in der faschistischen Partei seit 1938. Er war Kaindl unterstellt. Seine Arbeit im Lager begann im Herbst 1943. Höhn wurde in das Lager nach der Absolvierung der SS- Junkerschule in Braunschweig in demselben Jahre abkommandiert. Er wurde von Hauptsturmführer Kolb allmählich in die verbrecherische Tätigkeit eingeweiht. Es klingt paradox, aber die entscheidende Rolle für seinen Anschluß an den 151 9 Faschismus und die SS spielte der halb berufsmäßige Sport, den er früher getrieben hatte. Er war Sportlehrer in einem Sportverein gewesen. Und wie Sportvereine und Jugendorganisationen militarisiert und von Hitler ausgenutzt wurden, ist allgemein bekannt. Es ist ebenfalls bekannt, wie der Kern dieser Organisationen bearbeitet wurde. Zuerst schaltete sich Höhn in das SS- System ein, das geschah fast mechanisch, er geriet auf die schiefe Ebene, und es ging immer weiter bergab. Die faschistische Propaganda stürzte ihn ins moralische Verderben. Höhn schenkte den Stützen des Hitlerismus Glauben. Eifrig und eingehend studierte er im Lager alle Instruktionen und Befehle, sogar während der Gerichtsverhandlung erinnerte er sich daran, wie die Verfasser dieser Befehle sich auf die Verfügungen der Hitlerregierung bezogen. Höhns Dienstlaufbahn weist keinen steilen Aufstieg auf, einige Jahre diente er als Soldat in der Begleitmannschaft, wohin er vom aktiven Dienst abkommandiert wurde. Man muß betonen, daß, als Höhn zum ersten Male zur Ausführung verbrecherischer Aktionen herangezogen wurde, man ihn auf seine früheren Sünden aufmerksam. machte. Eine solche Anspielung kann natürlich nicht anders eingeschätzt werden als eine» höfliche Erpressung einerseits und das Versprechen der Auszeichnung für den zukünftigen Diensteifer andererseits. Die Unterlagen des gegenwärtigen Verfahrens enthalten wenig Angaben über irgendwelche nur ihm allein eigene persönliche Züge. Höhns Schuldbekenntnis ist ebenso bedingungslos und weist auch keine Tendenz zur Verminderung oder auch Beschönigung seiner verbrecherischen Tätigkeit auf. Schließlich, entsprechend seiner Dienststellung im Lager, und das muß besonders berücksichtigt werden( er trat als Vollzieher des Willens anderer Vollzieher auf), war er eine vermittelnde Person im Lager Sachsenhausen. Ich glaube, daß im Falle Höhn auf eine mildere Strafe erkannt werden sollte, als auf die vom Staatsanwalt beantragte. 152 Hätte der Gerichtshof bei der Feststellung der Strafe sich von dem nackten Prinzip der Vergeltung für die begangenen Verbrechen leiten lassen, wäre die Bitte um Strafmilderung für die Angeklagten in dem Ozean der Greueltaten, die von den Hitlerverbrechern begangen worden sind, ertrunken, denn es wäre unmöglich, eine entsprechende Vergeltung zu finden. Unser Rechtswesen, unser Gericht aber läßt sich bei der Festsetzung der Strafe von anderen Prinzipien leiten. Gerade darum war bei uns durch den großen Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. Mai 1947, der die Folge unserer Siege und der Unvergänglichkeit unserer internationalen Autorität und der Macht unserer Heimat ist, die Todesstrafe entsprechend dem Rechtsgefühl unseres Volkes abgeschafft! Die großen Ideen des sozialistischen Humanismus, die in diesem Erlaß wirksam sind, kennzeichnen nicht nur die hervorragende, logisch und historisch gesetzmäßige Entwicklung unseres Rechtsgefühls, unserer Gesetzgebung, sondern sind auch Leuchten auf dem Wege unserer Justizpolitik. Diesen Ideen entsprechend, bitte ich Sie, auf Grund der Bestimmungen unseres Gesetzes, alle Momente, die auf eine Milderung der Strafe für die Angeklagten Einfluß ausüben können, zu berücksichtigen. Erlauben Sie mir, auf ein gerechtes und humanes Urteil zu hoffen. N. P. Below, Verteidiger der Angeklagten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert. Genosse Vorsitzender und Genossen Mitglieder des Militärtribunals! In der Gerichtsverhandlung wurde die Richtigkeit und Stichhaltigkeit der Anklagen gegen meine Mandanten Michael Körner, Heinz Baumkötter, Gustav Sorge und Wilhelm Schubert bestätigt. Alle diese Angeklagten haben sich, wie bei der Voruntersuchung, so auch in der 153 Gerichtsverhandlung, als schuldig in allen Punkten der Anklageformel bekannt. Das von meinen Mandanten abgelegte vollständige und, ich glaube, offenherzige Geständnis wird von einer riesigen Anzahl von Dokumenten und Beweisstücken, die der Sache beigelegt sind, sowie durch die Folgerung einer autoritativen gerichtsmedizinischen Sachverständigenkommission bestätigt. Bestätigt wird es ebenso durch die Zeugenaussagen, welche bei der Voruntersuchung, so auch während der Gerichtsverhandlung, gemacht wurden, es entspricht allen Umständen der gegebenen Verhandlung. Im Licht der angeführten Tatsachen und Umstände, die materiell- rechtlichen wie auch prozessuellen Charakter tragen, ist die Rolle des Verteidigers der Angeklagten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert in diesem Prozeß nicht leicht und nicht einfach, jedoch muß der Verteidiger seine Pflicht mit aller Sorgfalt, die vom Interesse der Gerechtigkeit diktiert ist, erfüllen. Es ist selbstverständlich, daß ich nicht vorhabe, die wahrhaftig schweren Verbrechen zu verteidigen, von denen der Staatsanwalt in seiner Rede sprach; ich verteidige nur lebendige Menschen, welche infolge einer ganzen Reihe für sie verhängnisvoller Ursachen und Gründe an den verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf diese oder jene Weise teilnahmen. Schwer ist die Schuld meiner Mandanten vor dem Gesetz, ebenso wie vor dem Verstand und dem Gewissen derjenigen Völker, an deren Söhnen und Töchtern sie ihre Verbrechen ausübten. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Momenten und Umständen, welche ihre Schuld erklären und mildern und die im Namen der Gerechtigkeit von dem Militärtribunal bei der Urteilsfällung in Betracht gezogen werden müssen. Der Staatsanwalt, welcher mit zahlreichen Tatsachen und Dokumenten operierte, sprach in seiner Rede über jene schweren Verbrechen, die von den in diesem Verfahren Angeklagten verübt wurden, insbesondere von Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert. Jedoch hat der Staatsanwalt, meiner Meinung nach, sich zuwenig mit der Frage 154 gern befaßt, unter dem Einfluß welcher besonderen Faktoren sich die Vernunft, der Wille, der Charakter und das morali- sche Antlitz meiner Mandanten bildete, von denen der Älteste- Sorge- jetzt erst 36 Jahre alt ist, und der Jüngste — Schubert- erst 30. Ist es doch erforderlich, auf diese für die Verhandlung äußerst wichtige Frage eine klare Antwort zu geben, da sich unsere sowjetische, wahrhaft wissen- schaftliche Strafrechtspflege niemals mit der sogenannten anthropologischen Schule der Strafrechtspflege solidarisch erklärte, nämlich mit deren Theorie des Verbrechers von Geburt aus. Folglich muß man bei der Frage, wie die Angeklagten zur unmittelbaren Teilnahme an den blutigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit kamen, von einem ganz anderen Gesichtspunkt ausgehen. Mir scheint, Genossen Richter, es ist zweckmäßig, daran zu erinnern, daß derart autoritative Forscher wie Karl Marx und Friedrich Engels in ihren Werken dargelegt haben, daß das geschichtliche Milieu, die Bedingungen des gesell- schaftlichen Daseins und die von den gesellsehaftlichen Beziehungen hervorgerufenen Erziehungsbedingungen das Bewußtsein, die Interessen, den Willen, den Charakter und das moralische Antlitz der Menschen formen. Engels zum Beispiel bezeugt, daß noch in der Mitte des 19. Jahr- hunderts sich die englischen Arbeiter und die englische Bourgeoisie sogar äußerlich so wenig ähnelten, daß es schien, - sie gehörten verschiedenen Nationen an, und daß die Unter- schiede in ihrem Charakter, in ihrer ganzen geistigen Er- scheinung das Ergebnis verschiedener Lebensbedingungen, verschiedener Auswirkungen, denen sie unter den Bedingun- gen des gesellschaftlichen Milieus ausgesetzt waren, sind. Mir scheint es, daß das Alter und die Stellung meiner Mandanten im Prozeß mich verpflichten, mich nach Mög- lichkeit eingehend mit der Frage nach dem Einfluß sozialer, staatspolitischer und ideologischer Faktoren auf die Heran- bildung des Willens und des Charakters zum Verbrechen zu beschäftigen. Dabei kann und muß man den Willen und den Charakter nicht nur einzelner Individuen, sondern viel- 155 mehr ganzer Kollektive und ganzer Völker im Auge behalten. Erlauben Sie mir, Genossen Richter, Sie zu bitten, sich daran zu erinnern, daß Anfang 1933, als die deutschen Imperialisten- die Thyssens, die Stahlkönige, der Kanonenkönig Krupp, die rheinisch- westfälischen Industriellen und Finanziers und andere Vertreter der Großbanken- beschlossen haben, Hitler an die Macht im Staate zu lassen, das deutsche Volk bei weitem nicht einmütig in seiner Haltung zu Hitler, seiner» Ideologie«, seinen Prinzipien und Methoden der Organisierung und Lenkung des faschistischen Staates war. - Hitler wurde an die Macht gelassen in dem Moment, da der Klassenkampf eine äußerst hohe Spannung erreichte. Indem sie den Willen der deutschen Imperialisten- der » allerräuberischsten Imperialisten unter den Imperialisten der Welt ausführte, arbeitete die Hitlerregierung, nachdem sie zur Macht gelangt war, einerseits den sorgfältigen Plan einer Massenvernichtung der politischen Gegner des Faschismus mittels der Schaffung eines dichten Netzes von Konzentrationslagern, die speziell als Todesfabriken« eingerichtet wurden, aus, andererseits ging sie dazu über, auf jede Art und Weise, mit allen möglichen Methoden und Mitteln, das Bewußtsein des deutschen Volkes mit dem Gifte des kriegerischen Nationalismus und bestialischen Chauvinismus zu vergiften, mit dem Ziele, die Demokratie zu ersticken und Deutschland zu einem bewaffneten Bollwerk der internationalen Reaktion zu machen. Damals war mein Mandant Schubert, der 1917 geboren wurde, erst 16 Jahre alt, Körner 18, Baumkötter 20 und Sorge 21 Jahre. Es ist nun schon allgemein bekannt und unwiderlegbar, daß der Hitlerstaat auf jede Art und Weise bestrebt war, seinen ganzen ideològischen Einfluß auf die Volksmassen, und in erster Linie auf die Jugend, so auszuwerten, daß raffinierter Sadismus, blutige Zügellosigkeit und Folter zu einer Sache der Tapferkeit und des Heldentums erhoben würden, daß die Deutschen zu mechanischen, wider156 spruchslosen Vollstreckern des Willens des»> Führers« und seiner Handlanger würden, damit diese ideologische Einwirkung den militärischen Zielen des deutschen Imperialismus diene, nämlich dem Bestreben der deutschen Imperialisten, die Völker der Welt zu versklaven und die Weltherrschaft zu erlangen. Der Hitlerstaat organisierte und lenkte die Arbeit der Schule, der Presse, des Rundfunks, der Theater usw. auf solche Weise, daß sogar recht reife, vernünftige und gewissenhafte Menschen diesem verderblichen, alles verblödenden und zersetzenden Einfluß des äußerst komplizierten Systems der ideologischen Einwirkung der hitlerischen Staatsmaschine ausgesetzt waren. Wenn man von der unheimlichen ideologischen Einwirkung des Hitlerstaates auf das deutsche Volk im allgemeinen und insbesondere auf die in diesem Verfahren Angeklagten spricht, so muß man unbedingt den sogenannten» Nationalismus« erwähnen. Der hitlerische» Nationalismus« ist die blutgierige und menschenfeindliche Rassentheorie. Die dienende Rolle der Rassentheorie bestand darin, den Drang der deutschen Imperialisten zur Unterdrückung der Völker der Welt und zur Weltherrschaft» theoretisch zu begründen. Die Rassentheorie bezeugt insbesondere den kannibalischen Charakter der Ideologie der deutschen Imperialisten. Der Häuptling des faschistischen Staates selbst, Hitler, posaunte in alle Welt hinaus, daß ihm der Begriff des Gewissens fremd sei, daß Bildung nicht nötig sei, daß ihn keinerlei moralische Bedenken hemmen und sie auch niemanden hemmen sollten, d. h. er offenbarte und predigte von höchsten Staatspositionen aus Eigenschaften, wie sie Banditen und Gangstern eigen sind, die mit Messer und Pistole Fragen des Rechts, des Gewissens und der Moral lösen. Hitlers nächster Gesinnungsgenosse- Hermann Göring- versprach öffentlich, die neue Geschichte Europas nicht mit Tinte, sondern mit Blut zu schreiben. Er forderte dazu auf, alle diejenigen rücksichtslos umzubringen, die nicht 157 mit den Faschisten zusammengingen, sondern gegen sie wären, verteilte Sündenablässe, indem er die Schuld auf sich nahm. Ein anderer Mitkämpfer Hitlers, sein>> Theoretiker<< Rosenberg, erläuterte, daß das Blut der formende Impuls der Geschichte sei... Ich glaube, Genossen Richter, daß zu solch einer» Lehre<< keine weiteren Kommentare mehr erforderlich sind. Der Hitlerismus nützte Lüge, Barbarei, Wortbrüchigkeit und soziale Demagogie aus, um durch Verführung der Volksmassen das deutsche Volk in das Joch der Unterdrückung und der Sklaverei einzuspannen und dieses Joch auch den anderen Völkern der Welt aufzuzwingen. » Die ganze Kunst besteht darin- erläuterte Hitler seinen Anhängern-,» die Massen zu zwingen, Ihnen Glauben zu schenken.<< Die Erfahrungen einer mehr als zwölfjährigen Politik der hitlerischen imperialistischen Regierung innerhalb und außerhalb Deutschlands haben gezeigt, daß Provokation, Demagogie, politische Gaunerei immer der Hauptinhalt der Nazipolitik wie in Friedens-, so auch in Kriegszeiten waren. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Erziehung der jungen Generation geschenkt. Nach den in Hitlerdeutschland bestehenden Gesetzen mußten alle Kinder und alle Jugendlichen von 10 bis 18 Jahren in der Hitler- Jugend sein. Eltern, die ihre Kinder nicht in die Hitler- Jugend schicken wollten, wurden Strafen auferlegt, oder sie wurden ins Gefängnis gesteckt. Der Jugend wurde eingeprägt, die deutsche Rasse sei auserwählt, man prägte ihr Verachtung anderer Völker, Menschenfeindlichkeit und einen bestialischen Chauvinismus ein, züchtete Grausamkeit und Räubertum. Als Grundlage aller Dinge diente grober militärischer Drill, gepaart mit der Vergiftung des Bewußtseins der Jugendlichen mit dem Gift des Nationalismus und Chauvinismus. Man bildete die Soldaten zu Automaten aus, insbesondere die Soldaten für die Sonderverbände der SS, des SD usw. 158 Das Schema eines Jugendlichen in Hitlerdeutschland war überaus einfach. Mit 6 Jahren trat das Kind in die Schule ein, wo ihm die Lehrer die sogenannte» Wissenschaft<< von der Rassenüberlegenheit der Deutschen eintrichterten. Mit 10 Jahren mußte das Kind in die Hitler- Jugend eintreten, wo seine Zersetzung im» Rassenanschauungsunterricht<< noch verstärkt wurde; mit 14 Jahren erhielt der Junge schon eine militärische Ausbildung; mit 18 Jahren schickte man ihn zur Ausbildung in die SS oder SA; mit 20 Jahren ( im Krieg schon mit 17) kam er zum Heeresdienst, er war schon zum widerspruchslosen Vollzieher der Befehle seiner Vorgesetzten gemacht worden, der verpflichtet und fähig ist, auch von seinen Untergebenen denselben Gehorsam zu fordern. Die Akten vieler Gerichtsprozesse und andere unumstößlich bewiesene Angaben, die in der sowjetischen und der Weltpresse veröffentlicht wurden, zeugen anschaulich davon, daß die Hitler- Jugend eines der für die Zivilisation gefährlichsten Zentren der Entstellung der Menschenseelen war. Das war ein Zentrum zur Erzeugung moralischer Krüppel, von Berufsverbrechern, Gewalttätern usw., wobei absolut klar ist, daß in ihren verbrecherischen Handlungen nicht nur ihre Schuld liegt, sondern auch ihr Unglück, da sie unter solchen Bedingungen und solchen Umständen aufwuchsen und sich entwickelten, unter denen sie nicht anders werden konnten. Der Text des Nürnberger Gerichtsurteils, die dokumentarisch festgelegten Angaben, die aus den Berichten von anderen Gerichtsprozessen bekannten Tatsachen und Dokumente zeugen anschaulich davon, daß die von den in diesem Prozeß auf der Anklagebank Sitzenden begangenen Verbrechen nur ein einziger Bruchteil des riesigen Bereiches der Verbrechen sind, die während der ganzen 12 Jahre von einer kolossalen Anzahl einflußreicher» Hetzer, Organisatoren, Helfershelfer und Ausführenden« begangen worden waren. Genossen Richter, die Akten der Voruntersuchung und der gegenwärtigen Gerichtsverhandlung zeigen, daß die 159 Angeklagten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert Soldaten waren, die in der Regel die ihnen inkriminierten verbrecherischen Handlungen auf Befehl ihrer direkten Vorgesetzten ausführten. Es ist verständlich, daß ohne Disziplin eine Armee oder militärische Organisation nicht bestehen kann, jedoch verwandelte sich in der Hitlerarmee und insbesondere in den Spezialverbänden der SS die Disziplin in einen physischen Automatismus. Der Gehorsam einem Befehl gegenüber galt als unbestreitbares Gesetz. Die Nichtbefolgung eines Befehls oder seine Nichteinhaltung wurde rücksichtslos geahndet. Während der Gerichtsverhandlung sagte der Angeklagte Hempel aus, daß er persönlich an der Strangulierung eines SS- Führers teilnahm, welcher gegen die Disziplin verstoßen hatte. Dem Militärtribunal ist natürlich bekannt, daß die Akten dieses Verfahrens auch andere entsprechende Beweise dessen aufzeigen, daß jegliche Abweichung von der widerspruchslosen Ausführung der Befehle der Vorgesetzten bei den SS- Truppen rücksichtslose, grausamste Bestrafung zur Folge hatte. Man kann natürlich behaupten, daß, wenn die Rede von Disziplin ist, ohne die keine militärische Organisation bestehen kann, damit die militärische Disziplin, der militärische Befehl gemeint ist, wenn der Soldat auf dem Schlachtfelde kämpft, wenn der Soldat gegen Soldaten kämpft, und daß ein Befehl, Menschen zu foltern, sie einer qualvollen Vernichtung in Gaskammern und Gaswagen auszusetzen, eben kein militärischer Befehl sei, sondern Anstiftung zu einem Verbrechen. Es ist jedoch augenscheinlich, daß es mit Todesgefahr verbunden war, unter den Bedingungen der hitlerischen Kriegsmaschine und insbesondere in den SS- Verbänden den Inhalt eines erhaltenen Befehls anzutasten, da solche verbrecherischen Befehle nicht von irgendeinem Vorgesetzten stammten, gegen dessen Handlungsweise man hätte Berufung einlegen können, sondern von der Führung des staat160 lichen Straforgans, vom Reichsführer der SS und von der Regierung des Deutschen Reiches ausgingen. Folglich haben die Angeklagten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert die ihnen in der Anklageschrift inkriminierten Verbrechen nicht nur infolge der oben angeführten moralischen Verstümmelung, sondern auch unter Wirkung des jedem Lebewesen eigenen Selbsterhaltungstriebes begangen. Ist doch verständlicherweise auch im Text der Anklageschrift zu dieser Verhandlung nicht zufällig die Feststellung enthalten, daß die Angeklagten insgesamt und meine Mandanten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert insbesondere weder die Inspiratoren noch die Anstifter, noch die Organisatoren derjenigen Verbrechen waren, die im Konzentrationslager Sachsenhausen begangen wurden. In der Anklageformel für Körner und Baumkötter heißt es direkt, sie haben» die verbrecherischen Direktiven der Hitlerregierung und der Straforgane zur Vernichtung von Häftlingen durchgeführt. Das heißt, daß meine Mandanten im Grunde genommen nur gehorsames- und man kann sagen blindes Werkzeug in den Händen der hitlerischen faschistischen Partei und des von ihr geschaffenen Strafapparats waren. Es ist bestimmt möglich, Genossen Richter, daß Ihnen die von mir angeführten Argumente, die beweisen, daß die Bedingungen des gesellschaftlichen Seins und die der gesellschaftlichen Beziehungen und dem Staatsaufbau entspringenden Bedingungen der Erziehung und Bildung das Bewußtsein, den Willen, den Charakter und das moralische Antlitz eines Menschen bestimmen, als nicht zureichend erscheinen werden, das heißt mit anderen Worten, vielleicht bezweifeln Sie, daß meine Mandanten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert nicht nur Verbrecher gegen die Menschlichkeit, sondern auch Opfer des Hitlerismus, Opfer des deutschen Imperialismus sind. Erlauben Sie mir in diesem Falle zur besseren Begründung der Hauptthese meiner Verteidigungsrede, mich auf historische Tatsachen zu berufen, die ihrem Maßstab und ihrer Überzeugungskraft nach außerordentlich sind. 11 Sachsenhausen 161 Genossen Richter, jetzt wissen und erkennen nicht nur wir Bürger der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, nicht nur unsere ausländischen Freunde, sondern auch die Klugen unter den Feinden an, daß.die Bedingungen unserer sozialistischen Gesellschaft für die allseitige Entwicklung der physischen und geistigen Kräfte, der Fähigkeiten und Begabungen der Menschen günstig sind. Genossen Richter, nehmen Sie Hunderte, ja Tausende der heutigen Sowjetmenschen, welche sich auf den verschiedensten Gebieten der Wissenschaft, der Kunst, der Technik, des Militärwesens und des Sports hervortun. Nehmen Sie diejenigen unter ihnen, die nach der Oktoberrevolution geboren wurden, diejenigen, die aus dem Volke stammen, und fragen Sie sich: Was sind sie geworden? Wie entwickelte sich ihr Leben unter den Bedingungen des Sowjetlandes? Wir sehen, daß Millionen von Menschen, die der Zarismus unterdrückte, würgte, die Möglichkeit erhielten, sich aufzurichten, ihre Schultern zu recken, die ihnen innewohnenden schöpferischen Begabungen zu entfalten und unter den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen die tiefverborgenen großen geistigen Kräfte, über die sie verfügten, zu entwickeln. Ehemalige Arbeiter, Hirten, Leute aus dem Volke sind heute hervorragende Gelehrte, Kunstschaffende, Staatsmänner, und all dieses verdanken sie den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen und den durch sie hervorgerufenen Bedingungen der Menschenerziehung und Bildung. Gestatten Sie mir noch, Genossen Richter, von dem im allgemeinen dargelegten Gedanken ausgehend, eine logische, detaillierte Schlußfolgerung in bezug auf meine Mandanten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert zu ziehen. Erlauben Sie mir auf Grund des in den Akten vorhandenen Tatsachenmaterials, das im Laufe der Gerichtsverhandlung überprüft worden ist, unmittelbar zu der Darlegung einer Art Geschichte des» Lebensweges«, der Person und Taten eines jeden meiner Mandanten, im einzelnen charakterisiert, überzugehen. 162 Ich beginne mit Körner. Der Angeklagte Körner, Michael, • ist 1914 geboren. Schon 1931 wurde er als Sechzehnjähriger in die Hitler- Jugend aufgenommen. Ab 1934 diente er in verschiedenen militärischen Organisationen und seit Ende 1937 in der SS- Truppe. Im März 1939 wurde Körner nach Oranienburg versetzt, wo er Ausbilder an Nachrichtenkursen war. 1943 bekam er eine Ernennung zu einer Panzereinheit der Division>> Totenkopf und wurde bald darauf an die Front geschickt, wo er im August 1943 verwundet und nach Deutschland zurückgeschickt wurde. Nach seiner Genesung und Entlassung aus dem Lazarett trat Körner in Metz in eine SS- Nachrichtenschule als Funklehrer ein. Im August 1944 wurde Körner zu einer Einheit abkommandiert, um sich als Kompanieführer die nötigen Kenntnisse zu erwerben. Im Oktober 1944 wurde Körner durch einen Befehl zuerst zum Chef der Wachkompanie und dann zum dritten Lagerführer des Konzentrationslagers Sachsenhausen ernannt, welchen Posten er bis zum 15.4. 1945, das heißt also nur 62 Monate lang, innehatte. Auf Arbeit ins Lager Sachsenhausen ist der Angeklagte Körner zufällig im Zuge eines allgemeinen Befehls geraten, der die Beschäftigung von Militärpersonen nach ihrer Verwundung vorsah. Auf die Frage des Staatsanwalts während der Gerichtsverhandlung bestätigte der ehemalige Kommandant des KZ, Kaindl, daß in Anbetracht der Tatsache, daß Himmler nicht nur Reichsführer der SS, sondern auch Oberbefehlshaber des Ersatzheeres war, 1944 infolge des großen Mangels an Menschenmaterial auf Befehl Himmlers in die Konzentrationslager Offiziere und Soldaten auf Arbeit geschickt wurden, die von ihren an der Front erhaltenen Verwundungen genesen waren, unabhängig von ihrem Wunsche. Gleichzeitig damit bestätigte der Angeklagte, daß Körner zuerst zum Chef der Wachkompanie ernannt wurde und daß mit Körners Versetzung auf den Posten des dritten Lagerführers keinerlei Beförderung oder irgendein anderer Vorteil für ihn verbunden war. 11° Auf die Frage des Staatsanwalts gestand der zweite Lager163 führer Höhn während der Gerichtsverhandlung, daß er tatsächlich am Anfang Körner zum Schikanieren, Foltern und Morden der Häftlinge angehalten und ihm danach befohlen habe, dieses zu tun, trotzdem Körner dabei keinerlei Initiative entfaltete. Und abschließend bestätigte der Angeklagte Hempel während der Gerichtsverhandlung auf die Frage des Verteidigers, daß der dritte Lagerführer Körner ihm niemals Befehle oder Anordnungen zur Schikanierung, Folterung oder Ermordung von Häftlingen gegeben habe. Auch anderen Blockführern habe Körner in Hempels Gegenwart niemals derartige Anweisungen erteilt. Aus dem Aktenmaterial der Voruntersuchung und der Gerichtsverhandlung geht hervor, daß der Angeklagte Körner während der kurzen Zeit seiner Arbeit im Konzentrationslager in dieser Stellung keine allgemeinen Direktiven, die das Lager als Ganzes betrafen, gab, noch sie geben konnte, sondern daß der Angeklagte Körner nur in Ausführung von Befehlen des ehemaligen zweiten Lagerführers Höhn, welcher sein direkter Vorgesetzter war, Anordnungen betreffs der Durchführung einzelner Exekutionen an Häftlingen gab und einzelne Exekutionen leitete. Befehle erhielt Körner immer von Höhn und nur einmal von dem Adjutanten des Lagerführers, Wessel. Somit bin ich der Ansicht, daß auf den Angeklagten Körner der Absatz» b«, Ziffer 4, Artikel II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland über die Bestrafung von Personen, die an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig sind, Anwendung finden muß. In dem angeführten Absatz heißt es: » Die Tatsache, daß jemand unter dem Befehl seiner Regierung oder seines Vorgesetzten gehandelt hat, befreit ihn nicht von der Verantwortlichkeit für ein Verbrechen; sie kann aber als strafmildernd berücksichtigt werden.<< Indem ich zur Analyse der Angaben übergehe, die den zweiten meiner Mandanten, Baumkötter, betreffen, so bitte ich zu berücksichtigen, daß er 1912 in der Familie eines 164 Reichsbahnbeamten geboren wurde. 1939 beendete der An- geklagte Baumkötter sein Universitätsstudium an der Medi- zinischen Fakultät zu Münster und machte 1942, schon im Militärdienst, an derselben Universität seinen Doktor der Medizin. Ende November 1939 wurde Baumkötter auf Grund der Mobilisierung in das Ersatzbataillon des SS- Wachregiments»Deutschland« eingereiht. Im Januar 1940 erhielt er seine Infanterieausbildung und wurde nach drei Monaten zum Arzt eines der Bataillone einer Infanterie- division ernannt, die an die Front ging. Im Januar 1943 wurde Baumkötter zum Chefarzt des Lagers Sachsenhausen ernannt. Während des Verfahrens wurde festgestellt, daß Baum- kötter nicht auf eigene Initiative, sondern auf Befehl der Sanitätsinspektion der Hauptverwaltung für Konzen- trationslager in Deutschland an der Durchführung ver- brecherischer Experimente an Häftlingen teilnahm. Die Angeklagten Zander und Sakowski antworteten wäh- rend der Gerichtsverhandlung auf die Frage des Vorsitzen- den, daß der ehemalige Chefarzt des Lagers, Baumkötter, in ihrer Gegenwart niemals die Sanitäter oder irgend jemanden anderen angelernt habe, mittels einer Spritze oder auf andere Art Gift in den Organismus der Häftlinge einzuführen. Auf die Frage des Staatsanwalts bestätigte der ehe- malige Lagerführer des Lagers Sachsenhausen, Kaindl, daß die Versuche an Häftlingen im Konzentrationslager auf An- ordnung des Chefs des Sanitätsdienstes der Hauptverwal- tung für Konzentrationslager in Deutschland und nicht auf Anordnung Baumkötters durchgeführt wurden. Auf die Frage des Staatsanwalts bestätigte der ehemalige Lager- führer Kaindl ebenfalls, daß nicht Baumkötter, sondern der ehemalige Lagerapotheker Thomas ihm mitgeteilt habe, daß das Gift besonders schnell wirke und daß die Anwendung von Erstickungen durch giftige Dämpfe in den Gaskammern wirksamer sei als Strangulierungen oder Erschießungen. Genossen Richter, die Tatsache, daß Baumkötter eine medizinische Hochschulbildung erhalten hat, zeugt an- 165 schaulich davon, daß er sich dazu vorbereitete, der leidenden Menschheit mit seinen Heilkenntnissen beizustehen. Doch der Faschismus stieß ihn auf den Weg der Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Angeklagte Baumkötter brachte die Kraft und den Mut auf, seine Schuld zu bekennen. Er hat unbedingt die ganze Tiefe seines Falles erkannt. Er hat erkannt, daß seine Teilnahme an den faschistischen Untaten die Entartung seiner Ideen, die Entartung seiner Psyche, die Entartung seiner selbst zur Folge hatte. Er ist nicht nur wert, verurteilt, sondern auch bemitleidet zu werden. Ich bitte das Militärtribunal inständig, im Falle Baumkötter den Absatz» b«, Ziffer 4, Artikel II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland anzuwenden. Indem ich ferner zu den konkreten Erläuterungen in bezug auf meinen dritten Klienten- Sorge, Gustav- übergehe, muß ich das Militärtribunal besonders bitten, bei der Urteilsfällung zu berücksichtigen, daß Sorge im Konzentrationslager Sachsenhausen nur bis Juni 1942 tätig war. Noch lange, bevor die Sowjetarmee und die alliierten Armeen die hitlerische Kriegsmaschine vernichtend schlugen, lange vor dem Zusammenbruch des Hitlerstaates, fast ein halbes Jahr vor der von dem verstorbenen Präsidenten Roosevelt, dem Generalissimus Stalin und dem ehemaligen Premierminister Großbritanniens, Churchill, unterschriebenen Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943» Über die Verantwortung der Hitlerleute für ihre Untaten wurde der Angeklagte Sorge aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen abkommandiert und kehrte nicht mehr dahin zurück. Schon bei dem ersten Verhör dieses Verfahrens vom 19. 12. 1946( Band III- IV, Seite 1-16) sagte der Angeklagte Sorge, ohne sich zu scheuen und ohne sich und andere herausreden zu wollen, aus: >>... In der grausamen Behandlung der Häftlinge kam meine persönliche Neigung zur Mißhandlung von Menschen zum Ausdruck, doch muß ich hinzufügen, daß meine Vorgesetzten und meine Untergebenen genau so waren wie ich. Der eine war eine mehr, der andere eine minder große Bestie, aber eine Bestie war jeder. Das in Sachsenhausen bestehende Lagerregime war ebenfalls keine Ausnahme.<< 166 Diese Aussagen des Angeklagten erinnern einen ungewollt an ein bekanntes englisches Sprichwort, in dem es heißt: >> Säet eine Tat, und ihr werdet eine Gewohnheit ernten; säet eine Gewohnheit, und ihr werdet einen Charakter ernten; säet einen Charakter, und ihr werdet ein Schicksal ernten.< Mir scheint, Genossen Richter, daß die von Ihnen gewissenhaft durchgeführte Gerichtsuntersuchung in diesem Verfahren anschaulich erweist, daß das tragische Schicksal Sorges nicht von ihm allein gesät und großgezogen wurde, vielmehr von anderen, die Macht besitzenden Personen, welche leider in diesem Prozeß heute nicht auf der Anklagebank sitzen. Doch ich hoffe, daß die verbrecherische Tätigkeit der abwesenden Hauptverbrecher aus der faschistischen Partei und der hitlerischen Reichsverwaltung nicht als schwere Last auf die Häupter meiner Mandanten, insbesondere auf das Haupt Gustav Sorges, fallen wird. Und da ich nun zum Schluß mit der konkreten Erläuterung des Falles meines letzten Mandanten Schubert beginne, muß ich Sie, Genossen Richter, darum bitten, in Betracht zu ziehen, daß Schubert im Jahre 1917 geboren ist, also im Jahre 1933, als Hitler zur Macht kam, erst 16 Jahre alt war. Bis 1934 arbeitete er, nach Beendigung der Gewerbeschule, in verschiedenen Schlossereien und trat 1934, als Siebzehnjähriger, freiwillig in die deutsche Wehrmacht ein. Im Lager Sachsenhausen war der Angeklagte nur bis August 1942 tätig und nahm an den dort verübten Untaten teil. Danach wurde er aus dem Lager abkommandiert und kehrte nicht mehr dahin zurück. Somit hörte die Teilnahme des Angeklagten Schubert an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Lager Sachsenhausen verübt wurden, auf. Ich hoffe, Genossen Richter, daß Sie bei der Fällung des Urteils über Schubert das vorbehaltlos offene Bekenntnis seiner Schuld, seine aufrichtige und volle Reue berücksichtigen werden. Wie in der Voruntersuchung, so auch während der Gerichtsverhandlung schonte der Angeklagte Schubert mit seinen Aussagen weder sich noch seine ehemaligen Vor167 gesetzten und ehemaligen Untergebenen im Konzentrationslager Sachsenhausen sowie außerhalb dieses Lagers. Genossen Richter, ich gehe zum abschließenden Teil meiner Verteidigungsrede zugunsten der Angeklagten Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert über. Mich dünkt, daß im Lichte des äußerst humanen Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. Mai 1947» Über die Abschaffung der Todesstrafe<< die Strafe, welche der Staatsanwalt für sie forderte, übermäßig streng, ich möchte sagen erbarmungslos ist. Das faschistische Hitlerdeutschland, dem- unfreiwillig oder freiwillig- die Angeklagten dienten, ist von den Streitkräften unseres mächtigen Sowjetstaates und den Streitkräften unserer militärischen Verbündeten in den Staub getreten worden. Sowohl Körner als auch Baumkötter, sowohl Sorge als auch Schubert fanden in sich den Mut und die Kraft, dem Militärtribunal alles über die schreckliche, blutige Gruft der faschistischen Untaten darzulegen, in die sie seinerzeit der deutsche Imperialismus trieb und die sich in ihrer ganzen Nacktheit hier während des Prozesses eröffnete. Sie haben eingesehen, wie tief sie gefallen sind. Ohne sich zu schonen und sich herauszureden, haben sie sowohl ihre verbrecherische Tätigkeit wie auch die noch verbrecherischere Tätigkeit der Inspiratoren und Organisatoren der Verbrechen, welche in diesem Gerichtsprozeß festgestellt wurden, ausführlich, aufrichtig und voll aufgedeckt. Nun blicken meine Mandanten schwermütig auf ihre Vergangenheit. Sie haben vor Ihnen ihre reumütigen Köpfe gesenkt, und mich dünkt, daß es für ihren Verteidiger angebracht ist, daran zu erinnern, daß einer der bedeutendsten Staatsmänner Ruẞlands, Peter der Große, als er Schuldige begnadigte, die offenherzig ihre Schuld eingestanden und bereut hatten, sich äußerte:» Auch das Schwert schlägt kein reumütiges Haupt. Die Weisheit dieses Ausspruches ist eine solche, daß er zu einem volkstümlichen Sprichwort wurde und Jahrhunderte überdauert. 168 In meiner Verteidigungsrede versuchte ich, soweit meine Kräfte reichten, vor dem Militärtribunal zu erklären, daß Körner, Baumkötter, Sorge und Schubert nicht nur Verbrecher gegen die Menschlichkeit, sondern auch Opfer des Kapitalismus, Opfer des deutschen Imperialismus sind. Im Lichte dieser Tatsachen und Umstände kann man sich kaum mit dem Staatsanwalt einverstanden erklären, der ein so erbarmungsloses Urteil fordert. Erlauben Sie mir, Genossen Mitglieder des Militärtribunals, zum Abschluß meiner Ausführungen Sie zu bitten, sich bei der Fällung des Urteils der Worte des großen russischen Feldherrn Suworow zu erinnern, der bekanntlich schon im 18. Jahrhundert mit den siegreichen russischen Truppen in Berlin einzog. Er sagte:» Dem Sieger geziemt Großmut.<< Ich erbitte ein humanes und gerechtes Urteil. K. D. Tschishow, Verteidiger der Angeklagten Brennscheidt, Sakowski und Zander. Genosse Vorsitzender, Genossen Mitglieder des Militärtribunals! Mein Kollege und Freund S. K. Kasnatschejew hat von diesem Prozeß eine tiefe und präzise Analyse gegeben. Die Bedeutung dieser Verhandlung ist unermeßlich. Die Entlarvung der ungeheuerlichen Verbrechen des Faschismus, die Schilderung der atembeklemmenden Auswirkungen des Faschismus, und das in diesen Tagen, da die fortschrittliche Menschheit um einen dauerhaften und festen Frieden kämpft darin besteht im Moment die unaufschiebbare Aufgabe, die in diesem Verfahren ihren Ausdruck findet. - Jedoch löst das Gericht seine konkrete Aufgabe auf Grund einer richtigen Einstufung der Angeklagten und einer streng individuellen Strafbemessung. Letzteres ist unmöglich ohne die Untersuchung aller Umstände des Verbrechens. Darum muß die Stimme der Verteidigung, dieser jahrhundertealten Kulturtradition der Menschheit, die Stimme 169 der Verteidigung, die dem der schwersten Verbrechen Angeklagten vom Gesetz selbst beigegeben ist, von Ihnen genau so wie die Stimme der Anklage gehört werden. Alle » Für und» Wider müssen erwogen werden, ehe sich das Schwert der Gerechtigkeit auf die Köpfe der Angeklagten senkt. Ich fühle mich besonders verpflichtet, Sie aufzufordern, geduldig und aufmerksam meine Worte anzuhören, da mir das Los zuteil geworden ist, einen Menschen zu verteidigen, dessen dienstliche Stellung im Lager Sachsenhausen in der Anklageschrift mit der Bezeichnung als» ehemaliger Henker gekennzeichnet wird. Welches Herz schrickt nicht zusammen, welche atembeklemmenden Bilder steigen nicht vor einem auf, wenn dieses Wort fällt, noch dazu in Verbindung mit dem Namen» Sachsenhausen«<. - Doch um dem Laufe meiner Argumentation etwas vorzueilen, muß man offen sagen, daß unter den Umständen des täglichen Lebens in einem Lager, wo Massenvernichtungen von Menschen, Henkertum, Quälerei, Miẞhandlungen das eigentliche Wesen der Tätigkeit der Führung des Lagers als» Todesfabrik waren daß unter solchen Bedingungen die dienstliche Bezeichnung der Rolle Sakowskis als>> Henker« jegliche Besonderheit bei der Charakterisierung Sakowskis verliert. Dort, wo besonders bei großangelegten Vernichtungen alle oder beinahe alle von den Untersten bis zu den Obersten in der Lagerführung Henker waren, dort hat die Bezeichnung» Henker«, nur auf Sakowski angewandt, jeglichen Sinn und Schärfe eingebüßt. Auf der Suche nach Umständen, welche seine Schuld mildern, muß man die ganze Wahrheit darüber erzählen, wie dieser Mensch gesunken ist, der ins Lager durchaus nicht als Administrator gekommen war, ganz und gar nicht als Mitglied der faschistischen Clique oder als SS- Mann; die ganze Wahrheit, nichts als Wahrheit. Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 kennt als entscheidende Motive für eine Strafmilderung die Ausführung eines Befehls an. Das Gesetz führt diese Motive nicht als einen die Rechtswidrigkeit der Handlung aufhebenden Umstand an, 170 sondern nur als einen die Schuld mildernden Umstand, doch geht es dafür auch nicht auf die Beurteilung der Frage ein, ob dieser Befehl dem Sinn und der Form nach gesetzlich war.( Artikel II, Ziffer 4, Absatz» b« des Gesetzes.) Wenn man in bestimmtem Maße die Bedeutung dieses Motivs des Gesetzes in bezug auf diejenigen unter Frage stellen kann, die eine bestimmte und vielleicht hohe dienstliche Stellung innehatten, die sich in irgendeinem Maße einem ungerechten, der menschlichen Natur selbst fremden Befehl widersetzen konnten, gegen ihn Berufung einlegen oder ihn sabotieren konnten, so ist es unbestreitbar, daß sich die Angeklagten Sakowski und Zander in der vollen, unkontrollierten Macht der Herren des Lagers, der Lagerführung, befanden. - Man nahm sich im Lager Sachsenhausen gar nicht erst die Mühe, nicht genehme Personen zu töten. Man befahl ihnen zu sterben, und sie starben. Rapportführer Sorge gab einem Häftling einen Hammer, einen Strick und einen Nagel und der Häftling starb. Hauptscharführer Ettlinger hielt es nicht einmal für nötig, auch nur dieses zu geben. Er ordnete an, daß dem Häftling ein neues Hemd zu geben sei, und probierte dessen Haltbarkeit selber aus. Der Häftling erhängte sich.( Aussage Sakowskis vom 21.12.1946, Band II, und im Gericht.) Sakowski und Zander standen nicht einmal auf der untersten Sprosse der Dienstleiter. Wenn die übrigen Angeklagten sich auf Umstände, Tatsachen, auf Befehle anderer Personen und auf ihre untergeordnete Stellung gegenüber diesen Personen berufen, auf vieles, was außerhalb der Sphäre dieses Gerichts liegt, so sind Sakowski und Zander berechtigt, sich an viele der hier zusammen mit ihnen auf der Anklagebank Sitzenden, die die Lagerführung darstellten, zu wenden und zu sagen:» Seht nun, in welchen Abgrund ihr uns mitgerissen habt. Seht, in welche schwindelerregende Schlucht ihr uns gestoßen habt- und dies nicht nur durch eure Befehle, sondern auch durch direkte Vorführung der Methode von Greuel- und Gewalttaten!<< 171 Ja, jeden und alle riß die schreckliche, alles vertilgende hitlerische Vernichtungs- und Zerstörungsmaschine mit sich. In ihr waren alle Glieder durch ein Ziel verbunden, alle Teile zu einem ungeheuerlichen Apparat der Verwirklichung der schrecklichen Vorhaben der Faschisten zusammengefügt. Alles war hier eisern verbunden, angefangen bei jenem, der in der Reichskanzlei phantastische Pläne der Vernichtung und Versklavung der Völker ausheckte, bis zu jenem, welcher den Schemel unter den Füßen des unter dem Galgen stehenden Todgeweihten wegstieß, oder jenem, der mit Papier und Bleistift in der Hand die Menge des Rohöls ausrechnete, welche für die Vernichtung eines ganzen Montblanc von Leichen erforderlich war. Zur Bedienung dieser im Staatsausmaß organisierten» Todesfabrik wurde die Wissenschaft und die Technik herangezogen. Sogar die den menschlichen Bedürfnissen am nächsten stehende Wissenschaft, die Medizin, verwandelte sich in der Hand des Faschismus zum Gegensatz ihrer selbst und wurde zur Dienerin des Todes und der Zerstörung. Nicht zufällig sehen Sie in dieser Verhandlung neben faschistischen Kerkermeistern einen Arzt und einen Ingenieur mit dem Doktordiplom, einen Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums. Die Mechanisierung und Standardisierung aller Methoden der Vernichtung und Folterung ist nicht zufällig. Nicht zufällig ist ebenfalls die Terminologie, welche dem Hinrichtungsort, der Leichenkammer und dem Krematorium die Bezeichnung» Industriehof« gibt. Mir geht der ungeheuerliche Satz eines der Lagerärzte nicht aus dem Kopf, auf den sich einer der Zeugen während der Voruntersuchung berief. Sich offensichtlich an der bis zum äußersten mechanisierten Massenvernichtung und an ihrer»> angenehmen<< Leichtigkeit weidend, spritzte dieser Arzt dem Häftling Gift ein und tat dabei die Äußerung:» Im Grunde genommen merkst du gar nicht, daß du jemanden tötest.<< Ich fordere Sie auf, Genossen Richter, diese Konzeption des Faschismus in der Tat als augenscheinlich und so unbestreitbar wie ein Axiom anzuerkennen, damit Sie das 172 richtige Augenmaß in der Sache finden, als unbedingte Voraussetzung für die richtige individualisierte und differenzierte Bewertung der Taten meiner Mandanten- insbesondere der von Sakowski und Zander. Schon allein in der Perspektive dieser Angeklagtenbank sind sie im Grunde genommen kleine Schräubchen des ungeheuren Mechanismus der Massenmorde. Sakowski, Paul, der die Volksschule besucht hat, arbeitete bis 1937 als Heizer eines Oderdampfers. Er war 17 Jahre alt, als er von der Polizei verhaftet wurde. Man verurteilte ihn zu Gefängnishaft. Er wurde jedoch nach Verbüßung der Strafe nicht entlassen, sondern ins Lager eingeliefert. Im Jahre 1939 wird er wegen einer Schlägerei mit dem Vorarbeiter Kravepal in den Zellenbau überführt. Es ist verständlich, daß er im Lager ein armseliges, hungriges und von den Lagergewaltigen abhängiges Dasein fristete. Ihnen ist klar, daß dies ein langsames Sterben war, das nur durch eine Kugel oder einen Strick abgekürzt werden konnte. Der Hunger trieb ihn dazu, sich mit den SS- Männern einzulassen. Ein Almosen in Form eines Brotkantens, welcher das unvermeidliche Ende verzögern könnte, stieß ihn in die Arme der Lagerführung. Natürlich war er bemüht, das Vertrauen der SS- Leute voll und ganz zu rechtfertigen, wußte er doch, daß die SS- Männer Leute brauchten, die zu jedem abscheulichen Verbrechen bereit waren.( Siehe Band II, Vernehmungsprotokoll vom 21.12.1946.) Er machte tagtäglich eine anschauliche Schulung in Gewalttat und Mord durch. Doch war er noch kein Henker; für diese Rolle war er noch nicht reif. Der erfahrene suchende Blick der Organisatoren von Morden ruhte auf ihm nur als auf einem möglicherweise in Betracht kommenden Anwärter. So wurde am 6. 10. 1940 der zwanzigjährige Sakowski dem SS- Hauptscharführer Franz Ettlinger zu einer vertraulichen Aussprache vorgeführt. Zwischen ihnen entspann sich eine Unterhaltung, die außerordentlich bezeichnend für die Bewertung der durchdachten und 173 raffinierten Werbungsmethode zur Teilnahme an den äußersten Formen des Verbrechens ist. Ich lasse den Gedanken nicht zu, daß sich Sakowski eine so lebensgetreue und so präzis wahrhaftige Version seines Gesprächs mit Ettlinger hat ausdenken können. Man befragt ihn zuerst so ganz nebenbei über den Zustand seiner Gesundheit und seiner Nerven, sodann geht das Gespräch zu dem Thema über, ob er, Sakowski, persönlich es fertigbrächte, einen Menschen zu henken, der ein kleines Mädchen vergewaltigt hat. Man berührt vorsichtig die tiefsten allgemein menschlichen Gefühle. Bringt sie in Bewegung. Er antwortet bejahend, er könne persönlich so einen Menschen umbringen. Dann stellt man ihm die Frage, ob er einen Polen henken könnte, der ein deutsches Mädchen vergewaltigt habe. Man berührt einen Komplex anderer Gefühle, der nationalen. Doch das Wichtigste besteht nicht hierin. Ist er doch nach der Verbüßung seiner Strafe trotzdem im Gefängnis, ohne Gericht und Untersuchung in einer anderen Angelegenheit. Er befindet sich im Lager mit der einzigen Aussicht, entweder bis zur gänzlichen Erschöpfung hier zu verbleiben oder einem früheren Ende entgegensehen zu müssen. Auch dies hatte der Werber in Betracht gezogen. » Davon, daß du den Henker machen willst, werden wir dem Lagerführer Kenntnis geben, und du wirst von ihm ein gutes Zeugnis erhalten. Das wird für dich günstig sein. Auf eine Anfrage werden wir dann antworten, daß du dich gut aufführst, und vielleicht wirst du dann bald entlassen werden«, sagte man ihm.( Band II, Sakowski am 21.12.1946.) Sakowski war 20 Jahre alt. Man darf auch nicht vergessen, daß auf ihn vielleicht auch schon das Gift der faschistischen Ideologie gewirkt hatte. Er durchblätterte schmutzige Artikel des Henkers Göring im» Völkischen Beobachter« über die Rolle der Konzentrationslager als Müllkasten für allerhand Abfälle aller Nationalitäten. Man demoralisierte ihn, zersetzte sein Gewissen und zerbrach in ihm die inneren Federn des natürlichen menschlichen Widerstandes und warb ihn für das 174 . schreckliche, abscheuliche Amt eines Henkers. Man lehrte ihn sogar erst die Technik dieses Amtes. Als ihm bei der Strangulierung des ersten Opfers die Hände zitterten, kam Ettlinger, einer der» Führer«, angelaufen und half ihm fürsorglich. Bei Hinrichtungen war die Lagerführung anwesend. Anwesend war ein Arzt, der mit der Autorität eines Mannes der Wissenschaft diese Gesetzlosigkeit, diese Schande, dieses Verbrechen deckte. Die unzähligen Beispiele unglaublicher Brutalität und Grausamkeit konnten ihn nur in der Meinung festigen, daß er zwar gesunken, daß er Henker geworden sei, aber trotzdem nicht schlechter, sondern vielleicht besser sei als die ihn Umgebenden. Bei der Voruntersuchung und während der Gerichtsverhandlung hat er erzählt, wie ein gewisser Kolb einem Hingerichteten den Kopf abhacken ließ und wie ein Kannibale diesen mitnahm, um daraus ein Zierstück für seinen Schreibtisch herstellen zu lassen. Hätte Sakowski fliehen können? Es scheint, daß er einige Bewegungsfreiheit gewann. Es scheint, daß er unter Lebensgefahr aus dieser wahren Hölle, in der er inhaftiert war, hätte entkommen können. Gewiß, jedoch auf eine diesbezügliche Frage des Mitglieds des Militärtribunals erklärte er( und es wird kaum jemand daran zweifeln, daß er die Wahrheit, die pure Wahrheit sprach), daß man dann mit seiner Familie abgerechnet hätte... So wurde er Henker des Todeslagers Sachsenhausen, und hier haben Sie ihn, diesen Henker! Alles andere versteht sich ohne Worte. Ich bitte Sie, zu konstatieren, daß er an der sogenannten » Russenaktion« nicht als Henker in direktem Sinne des Wortes beteiligt war. Wie aus der Anklageformel selbst und auch aus der Verhandlung hervorgeht, nahm er nur an der Verbrennung der Leichen teil, nicht aber an der Organisierung und an der Durchführung des Mordes. Er war geständig und hat, davon konnten Sie sich in dem vorgeführten Film überzeugen, die Justizorgane bei den ersten Schritten des Verfahrens in die schrecklichen Geheimnisse des Lagers Sachsenhausen eingeweiht. 175 Ich bitte Sie, seine Schuld richtig einzuschätzen, indem Sie seine äußerst untergeordnete und von der Lagerführung abhängige Stellung in Betracht ziehen. Ich bitte Sie, sich nicht von Abscheu leiten zu lassen, sondern alle Umstände zu erwägen, die ihn veranlaßten, die Henkerrolle zu übernehmen, und ihn bei der Bewertung der Taten aller auf der Anklagebank Sitzenden richtig einzustufen. Noch und nochmals erinnere ich Sie daran, daß unter den Umständen des allgemeinen Henkertums der Lagerführung die in der vorgelegten Anklage in bezug auf Sakowski gebrauchte Bezeichnung eines» Henkers« für die gegebene Verhandlung jeglichen unterscheidenden und spezifischen Inhalt verloren hat. Im Grunde genommen kann das von mir über Sakowski Gesagte ebenso auf den Fall des alten Zander angewandt werden. Auf jeden Fall vieles davon. Heizer von Beruf, geriet er im Alter von 53 Jahren wegen eines Wäschediebstahls ins faschistische Gefängnis. Schließlich blieb er im Lager Sachsenhausen stecken. Er überschritt die Schwelle des Lagers als ein wegen Diebstahls Vorbestrafter. Im Lager erhielt er eine neue Qualifikation und verließ es um auf die Anklagebank zu wandern schon als Henkersgehilfe und Heizer der grauenvollen, den Himmel verpestenden Verbrennungsöfen. - Er nahm an den Morden nicht unmittelbar teil. Er wurde mit der Beseitigung der Leichen und deren Verbrennung beauftragt. Dieses ist auch in der Anklageformel- Seite 27- angeführt, daß die» Leichen unter Mitwirkung der Angeklagten Zander und Sakowski in den Öfen des Krematoriums verbrannt wurden«. Er verbrannte auf seiner » Pfanne<«<, wie man im Lager den beweglichen Rahmen für die Leichen nannte, die Verhungerten, die Erschossenen, die Erdrosselten und Vergifteten. Ihm war das alles ganz einerlei.» Wenn man unter Wölfen lebt, muß man mit den Wölfen heulen.<< Die erschütternden Ausmaße der Menschenabschlachtung haben bei ihm jeglichen Begriff von Gut und Böse, von Gesetz, Moral und Sühne, jeden Sinn für die Maße der 176 Dinge verwischt, haben in ihm das Gefühl des Mitleids auch für die Lebenden betäubt. So war der zersetzende Einfluß dieser schrecklichen Umgebung, in der er gezwungenermaßen lebte, wo selbst die Luft von Blut getränkt war, wo der stickige Rauch der Verbrennungsöfen die Bewohner der Umgegend belästigte. Jedoch waren in dem Tropfen des Bösen, den er durch seine Beteiligung zu dem Ozean von Verbrechen hinzufügte, keinerlei absichtliche, mit Verlaub zu sagen,» ideologische« faschistische Grundsätze und Anschauungen vorhanden. Er gehört nicht zu der faschistischen Horde, um so weniger, als er nicht in der SS oder den ihr verwandten Organisationen war. Mit dem Stumpfsinn der Unterwürfigkeit und Teilnahmlosigkeit eines Zuchthäuslers, der an den Karren gekettet ist, schob er, ohne auf die um ihn herumfliegenden Blutspritzer zu achten, seine» Pfanne« in den Ofen. Die alles vertilgende Flamme der Krematoriumsöfen hat in ihm den Widerwillen und das Entsetzen verbrannt. Anders konnte es ja auch nicht sein dort, wo das einzige viehische Gesetz herrschte: Entweder zu würgen, zu vernichten, den Würgern zu helfen, oder selber früher oder später unter die Räder der mitleidlosen Vernichtungsmaschine zu geraten; dort, wo man es nicht für nötig hielt, an einen Menschen auch nur eine Kugel zu verschwenden, sondern ihm einfach einen Strick gab oder ein morsches Hemd durch ein festeres ersetzte und dem Häftling befahl, sich selbst zu töten, dort, wo bei der kleinsten Zuwiderhandlung oder Weigerung man ihn- Zander- wie eine Fliege zerquetscht hätte, ohne es zu bemerken. Ich bitte Sie, nochmals in Betracht zu ziehen, daß seine Hände nicht vom Blute der unmittelbaren Ermordungen besudelt wurden. Indem ich mit der Gruppe Sakowski und Zander abschließe und zu Brennscheidt übergehe, halte ich es für unumgänglich notwendig, festzustellen, daß Brennscheidt so etwas wie eine Sonderstellung in meiner Verteidigung einnimmt. Brennscheidt war Vertreter der Schuhprüfstelle des Reichswirtschaftsministeriums im Lager Sachsenhausen. Aus der Verhandlung ist zu ersehen, daß die Durchführung 12 Sachsenhausen 177 der Schuhprüfung, wobei die Häftlinge in den Schuhen laufen mußten, an sich nicht seine Erfindung und nicht Erfindung der Lagerführung war. Zu glauben, daß dies speziell als Folter eingeführt worden wäre, ist eine unnötige Übertreibung. Die Prüfstelle im Lager ist das Ergebnis eines Vertrags zwischen dem Ministerium und der Lagerverwaltung. Die allgemeinen Grundsätze des Reichsbeamtentums, welche die rücksichtslos habgierigen Interessen der Monopolkapitalisten zum Ausdruck brachten, bedingten die Anwendung dieser Methode. Brennscheidt hat mit einem mir unverständlichen Pedantismus diesen Vertrag durchgeführt. Das» Schuhläuferkommando« wurde nicht von ihm aufgestellt. Das Lager schickte ihm ausgemergelte, kranke und alte Leute. Die Vorkommnisse, deren Zeuge er bei seiner Arbeit im Lager war, gewöhnten sein Bewußtsein daran, daß das Leben und die Gesundheit der Häftlinge absolut nichts wert seien, und gewöhnten ihm das Mitleid und die Barmherzigkeit mit den unglücklichen, über alle Maßen leidenden Häftlingen ab... Jedoch war er nicht unmittelbar an den Morden beteiligt. Er stellte sich nur nicht die Frage, wohin dieses ganze teuflische System führe, und war eins der seelenlosen Elemente dieses Systems. Es war nicht eigentlich seine Absicht, Häftlinge zu vernichten oder ihnen- sei es dem einen oder dem anderen Schaden zuzufügen. Aber er erhob keine Einwendungen gegen dieses System. Und von dieser Duldung aus war es auf den Hintergrund der allgemeinen Willkür nicht mehr weit bis zur direkten Teilnahme an verbrecherischen Exzessen. Er hat seine Schuld eingesehen und sie Ihnen gestanden. Berücksichtigen Sie dies genau so, wie Sie zweifellos auch berücksichtigen werden, daß er kein Faschist und kein SSMann war. Was diesen jungen, aber auch nach Karriere strebenden Beamten des Dritten Reiches mit dem Diplom eines Doktors der Ökonomie betrifft, so besteht bei mir eine gewisse Hoffnung, daß die Tatsache der erbarmungslosen Entlarvung seiner Hartherzigkeit selbst auf ihn in irgendeinem Maße Einfluß ausüben wird und in irgendeinem Maße 178 die Notwendigkeit der Anwendung des vollen Strafmaẞes mildern wird. Genossen Richter! Ich habe alles, was ich konnte, zugunsten meiner Mandanten gesagt. Um ihre Schuld zu sühnen, sind sie geständig gewesen, haben keine Tatsachen bestritten. Sie erkennen auch die Einschätzung ihrer Taten an. Ihnen, Genossen Richter, ist es gegeben, ihr Schicksal zu entscheiden. Wie Sie auch an die Lösung der Frage über das Schicksal der Angeklagten herangehen mögen, Sie müssen von der realen Perspektive des gegebenen Verfahrens, von der Achtung vor den Tatsachen und von den allgemeinen Grundlagen unserer Strafpolitik ausgehen. Wie Sie auch den Umfang der Verbrechen bewerten mögen, Sie dürfen nie vergessen, welche Entfernung diejenigen, welche die Verbrechen organisierten und ihre Verwirklichung planten, von denen trennt, die dabei die technischen Ausführer waren, diejenigen, denen der Himmel von Sorrent, Dienstgrade, Orden und Medaillen als Belohnung lockend winkten, von jenen, die sich bloß die Sicherheit auf der Gefängnispritsche erkaufen wollten und die Möglichkeit, nicht zu verhungern, nicht für eine Weigerung oder einen Widerspruch zermalmt zu werden. Welch große Entfernung trennt diejenigen, die aus ideologischer Überzeugung ihre Morde und Verbrechen verübten, von denen, die unfreiwillig taten, was man in ihrer abhängigen Lage von ihnen verlangte. Stehen doch auf dem Banner unserer Rechtspflege, die die äußersten Maße aus dem Arsenal ihrer Einwirkungsmaßnahmen entfernt hat, die edlen und wahren Worte, daß wir uns nicht rächen und niemals die Hoffnung aufgeben, auch die schwersten Verbrecher durch Umerziehung zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft zu machen<<. Wenn Sie diese meine bescheidenen Überlegungen mit mir teilen, werde ich meine nicht leichte Pflicht der Gerechtigkeit und meinen Klienten gegenüber als erfüllt betrachten. 12* 179 W. N. Gawrilow, Verteidiger der Angeklagten Rehn, Knittler und Saathoff. Genosse Vorsitzender, Genossen Mitglieder des Militärgerichtshofes! Als im Januar 1933 Hitler und seine Helfershelfer durch das Brandenburger Tor in Berlin einzogen, trat das Ende des alten Deutschlands und der Weimarer Verfassung ein. Von diesem Moment an wurde die» Blut- und- Eisen«-Politik zur führenden Politik der neuen Staatsoberhäupter, die mit einer grenzenlosen Habgier und Gewissenlosigkeit 15 Jahre nach der Macht gestrebt hatten. Auf allen Gebieten des Lebens trat eine Umwälzung ein. Die Losung» Alles für den Krieg!<< wurde zur herrschenden, weil sie in eine Losung der Beraubung und Eroberung fremder Länder umgewandelt wurde. - Die Propaganda der Vorherrschaft, der besonderen Rolle der Deutschen, wurde überall durchgeführt; Film, Schule, Rundfunk alles war diesem Ziel angepaßt. Die ganze Verwaltung, von oben bis unten, war im Geiste des Befehls und des blinden Gehorsams aufgebaut, alle Staatsfunktionen waren ausschließlich auf die materielle und moralische Kriegsvorbereitung ausgerichtet. Der Haß gegen alles Russische, die Propaganda eines Kreuzzuges gegen den Osten, gegen die Sowjetunion, zur Eroberung von fremder Erde und Reichtümern, wurde in das Bewußtsein der Massen eingehämmert. Die blutigen Schlagwörter Görings:» Tötet jeden, der gegen uns ist, tötet, tötet; nicht ihr werdet die Verantwortung dafür tragen, sondern ich!« entfachten bei den Zuhörern die allerniedrigsten Instinkte, erzogen sie zu Tieren und Mördern. - Der bis zum Äußersten zentralisierte Staatsapparat verpestete das ganze Land mit dem faschistischen» Gedankengut«. Der Rassenhaẞ wurde besonders kultiviert. Der Hitlerismus erklärte die Vernichtung der russischen Menschen und der Slawen überhaupt als sein Ziel. Zugleich wurden der Seele und dem Bewußtsein des Menschen 180 jene Ideen und Begriffe eingeimpft, wonach das deutsche Volk als die»Herrenrasse« zur Weltherrschaft berufen sei. _ Durch diese giftigen Lehren verblendet und vernebelt, in verbrecherischen Organisationen zusammengeschlossen, verlor ein Teil der Menschen allmählich ihr menschliches Gefühl, verwandelte sich in Automaten, die blind und gehorsam alle Befehle und Verfügungen ihrer Führung aus- führten. Himmler, der in den KZ-Lagern ein unmenschliches Regime einführte, förderte die Grausamkeit und Brutalität der Angestellten seiner Lager und Gefängnisse, indem er sie mit Orden und Geldprämien auszeichnete und die in dieser Hinsicht»Besten« in besonders schöne Gegenden Italiens zur Erholung schickte. Mam mußte über ein wirklich teuflisches Können ver- fügen, um in solchem Maße das Gewissen und die Ehre solcher Personen wie Knittler und Saathoff einzuschläfern. Vor aller Augen verwandelten sich die einfachen Menschen Knittler und Saathoff in eingefleischte, grausame Hitler- leute. Das Sowjetgericht, die große Stalinsche Verfassung, verweigert sogar denjenigen nicht das Recht auf Vertei- digung, die unsere blühenden Städte in Trümmer verwan- delt und die Bevölkerung zur Zwangsarbeit verschleppt hatten. Die sowjetische Verteidigung, dem Prinzip des Wett- streites getreu, muß alle gesetzlich und moralisch gegebenen Möglichkeiten zur Milderung des Loses von Knittler, Saat- hoff und Rehn ausschöpfen. Genosse Molotow hat auf der feierlichen Sitzung des Moskauer Sowjets anläßlich des 28. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution erklärt: »Unter uns gibt es keine Anhänger der Politik des Hasses gegenüber den besiegten Völkern. Genosse Stalin hat schon öfters darauf hingewiesen, daß Gefühle des Hasses und der Rache für erduldete Leiden schlechte Berater in der Politik und in den Beziehungen zwischen den Völkern sind.« 181 Diese Worte stärken moralisch die Verteidigung, geben ihr die Kraft, alles auszunutzen, was in der oder jener Weise zugunsten Knittlers, Saathoffs und Rehns spricht. Die Verteidigung ist des Glaubens, daß der Mensch nicht als Verbrecher geboren wird, daß der Mensch das Ergebnis derjenigen Umgebung, Verhältnisse und Umstände ist, unter denen er lebt, sich entwickelt und erzogen wird. Wenn wir die Untaten Rehns, Saathoffs und Konittlers betrachten, ihre verbrecherische Tätigkeit einschätzen, so können wir die geschichtlich entstandenen Verhältnisse und die Bedingungen nicht außer acht lassen, unter denen die An- geklagten lebten, handelten und ihre Untaten vollbrachten. Der besondere und hauptsächliche Charakterzug Saat- hoffs, Knittlers und Rehns wurde gestärkt, gekräftigt und‘ entwickelt durch noch ein anderes Moment- durch eine wilde Hetze der Führer mit den Mitteln der Presse, des Rundfunks, des Films und der Schule, wodurch die Deut- schen zum Haß gegen die Sowjetunion und die russischen Menschen erzogen wurden. Der Angeklagte Ficker, ehemaliger Blockführer, erklärte während der Gerichtsverhandlung auf die Frage des Vor- sitzenden des Gerichtshofes offen:»Wir wurden zum Haß gegen die Russen erzogen.« Eben diese von mir erwähnten zwei entscheidenden Momente können in weitem Maße das Benehmen meiner Mandanten erklären.; Ich verteidige zwei Blockführer und den Arbeitseinsatz- leiter Rehn, mit dessen Person mich jetzt zu befassen Sie mir gestatten wollen. Zu Rehns Pflichten als Arbeitseinsatzleiter gehörte die Einteilung der Arbeitskräfte, je nach Beruf und Eignung, sowie ihre Übergabe laut Verträgen an verschiedene Firmen und Organisationen. Damit endeten auch seine Funktionen. Jedoch änderten sich die Verhältnisse kraß zuungunsten Rehns, als die Ausbeutung und das unmenschliche Lebens-- regime in den Lagern einen großen Prozentsatz an Todes- fällen, Erkrankungen und Erschöpfungszuständen zur Folge hatten, und als die höheren Führer einen Befehl nach 182 dem anderen über die Vernichtung oder Abtransportierung der erschöpften Menschen erließen. Man muß hier sagen, daß Rehns Arbeitsbereich von besonderer Bedeutung im Lager war und daß man seine Tätigkeit weder als eine rein administrative noch als eine rein wirtschaftliche bezeichnen kann. Im Lager war alles irgendwie miteinander verflochten. So zum Beispiel ist es schwer, die aktive Teilnahme Rehns an der Abschiebung der Kranken und Arbeitsunfähigen in andere Lager zum Zweck der Vernichtung zu beweisen. Es scheint doch, daß für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit hauptsächlich die Ärztekommission zuständig und maßgebend war. Das gehörte nicht zu Rehns Pflichten, er war kein Arzt. Jedoch die Schreibstube und die Häftlingskartei befanden sich in seinen Händen, und er versichert, daß seine Aufgabe nur in einer technischen Hilfe bestand, das heißt auf der Registrierkarte einen Vermerk einzutragen, die Karte zusammen mit dem Häftling aus dem Lager zu schicken, eine Liste aufzustellen und sie zu unterzeichnen. Das war der Arbeitsbereich Rehns in dem gegebenen Falle. Es liegt hier wirklich eine Mitbeteiligung vor, aber sie ist nicht aktiv. Die gegen Rehn erhobene Beschuldigung, daß er in der Stadt Below auf Kriegsgefangene geschossen habe, baut sich ausschließlich auf den Aussagen des Angeklagten Fresemann auf, aber weder Kaindl noch Baumkötter sprechen darüber. Indessen müßten Ereignisse solcher Art dem Lagerkommandanten und Baumkötter bekannt sein, wenn es dabei Tote und Verwundete gab. Rehn ist der Sohn eines kleinen Eisenbahnangestellten. Allein die Arbeitslosigkeit stieß ihn in die Arme des Faschismus. Rehn leistete seinen Militärdienst in den SSFormationen ab, doch man muß objektiv sein, und wenn man Rehns Tätigkeit überprüft, darf man nicht die Schlußfolgerung ziehen, dieser Mensch habe aus eigener Initiative Brutalitäten vollbracht und sich mit Blut befleckt. Zur Verteidigung des Blockführers Knittler übergehend, kann man sagen, daß er keine besonderen Fähigkeiten besitzt. Er ist einfach wenig entwickelt und trat in die SS183 Formationen nicht aus Überzeugung ein, sondern nur deshalb, weil die Uniformen und Paraden in München auf ihn, als einen Menschen, der selten oder nie in die Stadt kam, einen großen Eindruck machten. Das Leben in einem abgelegenen Winkel, die Arbeit in einer fremden Wirtschaft förderten seine geistige Entwicklung wenig, und es ist nicht verwunderlich, daß Uniformen und Paraden Knittler in solch einem Maße beeindruckten. Im Lager wurde er sogleich entsprechend bearbeitet. Dort sah Knittler, oder vielmehr er spürte es instinktiv, daß die geringste Abweichung von der bestehenden Ord⚫ nung ihn sofort in die Lage eines Häftlings bringen würde, die Schrecken aber, denen die Häftlinge ausgesetzt waren, sowie die Tatsache, daß sie dem Tode geweiht waren, hatte er täglich vor Augen. Und Knittler führte mit mörderischer Planmäßigkeit die verbrecherischen Befehle seiner Vorgesetzten aus. Knittler bekannte seine Schuld. Verdient er Nachsicht? Ja, er verdient sie, weil unter diesen verpesteten Verhältnissen, als Hitler und seine Helfershelfer die blutige Losung » Tötet jeden Russen, tötet, tötet!« ausgaben, als Richtlinien gegeben und alltäglich, allstündlich wiederholt wurden, daß man in Rußland alles nehmen soll, was man braucht, wenn auch Millionen dadurch umkommen- unter diesen Verhältnissen wurde Knittler ein anderer, weil diese giftdurchtränkte Lehre seine Seele vergiftete und Knittler in ein gehorsames Werkzeug in den Händen geschickter Menschen verwandelte. Ich gehe zu dem Angeklagten Saathoff über. Er entstammt einer Bauernfamilie, hat Volksschulbildung genossen. Nach seinen Worten beeindruckten ihn die faschistische Propaganda und Agitation gewaltig, und er entschloß sich, in die SS einzutreten. 1940 trat er in die faschistische Partei ein und begründete dies damit, daß alle, die in den Reihen der SS standen, in die faschistische Partei eintraten. Er wurde zur Arbeit in das Lager Sachsenhausen abkommandiert und erhob Einspruch gegen seine Ernennung zum Blockführer. Die Verhältnisse und Arbeits184 bedingungen im Lager überraschten ihn, aber im Laufe der Zeit gewöhnte er sich daran und verwandelte sich in einen für die damalige Zeit typischen Kerkerknecht. Sein Verhältnis zu den Häftlingen war unmenschlich, nach dem bekannten, rein faschistischen System, das jegliche Humanität und sogar einfache Höflichkeit ausschloß. Ohne Zweifel war einer der Gründe für Saathoffs tiefe Verkommenheit seine gänzliche Unterwerfung unter die Willkür seiner Vorgesetzten sowie die Propaganda des Faschismus, die ihm durch Rundfunk, Film, Belehrungen und Instruktionen eingehämmert wurde. Verehrte Richter, der Prozeß nähert sich seinem Ende, und bald, sehr bald wird der Gerichtshof die Bilanz aus seiner verantwortungsvollen Arbeit ziehen und sein entscheidendes Wort aussprechen. Bevor Sie, Genossen Richter, die Ereignisse und Personen beurteilen, bevor Ihr richterliches Gewissen jedem der Angeklagten das Urteil spricht, das ihm gebührt, möchte ich noch sagen, daß die Angeklagten Knittler, Saathoff und Rehn nur noch Schatten sind, gewiß unheimliche Schatten, aber immerhin doch Schatten der Vergangenheit. Und die Aufgabe der Menschheit besteht darin, zu verhindern, daß diese Schatten jemals wieder auftauchen und Leben gewinnen. Die Aufgabe des besten Teils der Menschheit, der fortschrittlich denkenden Menschen, besteht darin, mit gemeinsamen Kräften solche Verhältnisse zu schaffen, die Welt auf einer solchen Grundlage aufzubauen, daß Schrecken und Tod, die wie ein Unwetter über uns hingefegt sind, für immer aus dem Leben und der Geschichte der Völker verbannt werden. N. T. Sidorenko, Verteidiger der Angeklagten Eccarius, Fresemann, Ficker und Hempel. Genosse Vorsitzender, Genossen Mitglieder des Militärgerichtshofes! Ich werde mich bemühen, diejenigen allgemein- politischen und gesellschaftlichen Beurteilungen des gegebenen 185 Prozesses, die durch die Verteidigung schon eingehend behandelt worden sind und auch von mir in dem gegebenen Verfahren vertreten werden, nicht zu wiederholen. Es ist schwer, außerordentlich schwer, von der Seite der Verteidigung Erklärungen zu diesem Prozeß zu geben, der schon 11 Gerichtssitzungen andauert. Es ist deshalb schwer, weil die Verteidigung während des ganzen Verlaufs der Gerichtsverhandlung psychologisch fühlte und verstand, daß die Tatsachen in dem gegebenen Verfahren völlig unbarmherzig sind. Es sind ihrer so viele, daß sie erdrückend wirken, und zwar erdrückend nicht allein durch ihre Fülle, sondern auch durch ihre Außergewöhnlichkeit. Es ist doch so, daß wir jeden der 16 Angeklagten hernehmen und sehen können, daß um ihn herum in größerem oder kleinerem Maße Menschenleiden aufgehäuft sind und Menschenblut vergossen worden ist. Und es ist für die Verteidigung außerordentlich schwer, angesichts des wirklich unbestreitbaren Tatsachenmaterials Beweise zu finden, mit denen man den Militärgerichtshof überzeugen könnte, mildernde Umstände bei der Beurteilung aller hier behandelten Begebenheiten zu berücksichtigen. Wir wissen, daß manchmal die Erinnerung an schweres Unglück und Elend durch die Zeit abgeschwächt wird, aber bei dem gegenwärtigen Prozeß trifft das nicht zu. Vielmehr scheint es mir, daß die große Erregung, die sich eines jeden von uns bemächtigte, als wir den Dokumentarfilm über das Lager Sachsenhausen sahen, als wir die Anklageschrift lasen und die Aussagen von lebenden Personen- Angeklagten wie Zeugen- vernahmen, noch immer genau so groß ist wie damals, als die ersten Seiten des gegenwärtigen Verfahrens geschrieben und die ersten Aufnahmen dieses Films gemacht wurden. Sie wird auch morgen noch anhalten, wenn Menschen die Seiten unserer Geschichte durchblättern werden. Und wenn wir uns jetzt der abschließenden Etappe der Gerichtsverhandlungen über das gegebene Verfahren nähern, so erinnere ich mich unwillkürlich an folgendes: Auf einer der ersten Seiten einer heutigen deutschen Zeit186 schrift, die der schweren Geschichte des Hitlerismus und Hitlerregimes gewidmet sind, wird die Gerechtigkeit in der alten Gestalt der Göttin Themis mit verbundenen Augen und der Waagschale der Gerechtigkeit versinnbildlicht, wobei die Opfer diese Schale tief nach unten drücken. Aber in unseren Tagen ist es richtiger und treffender, die Mythologie beiseite zu lassen und Gericht und Gerechtigkeit mit den offenen, klarsehenden und weitblickenden Augen des Sowjetmenschen darzustellen, des Menschen, dessen Name in der ganzen Welt stolz klingt, des Menschen, der dazu erzogen ist, seine Mitmenschen, ihre schöpferische Arbeit und Tätigkeit, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität, Rasse und Religion, zu ehren und zu lieben. Und es taucht unwillkürlich der Gedanke einer Gegenüberstellung verschiedener Menschen auf. Es ist doch so, daß die auf der Anklagebank Sitzenden anscheinend auch Menschen sind. Aber ihre Erziehung, ihre Vergehen zwingen uns, ernstlich über ihr Leben, ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachzudenken! Wie sind sie dazu gekommen, schwere Verbrechen zu begehen, wie haben sie die um sie her vorgehenden Ereignisse aufgenommen, warum haben sie das alles getan? Ich muß als Verteidiger, als Anwalt, dem durch das Gesetz die Rechte und Pflichten einer ernsten und objektiven Verteidigung auferlegt wurden, das gesamte Material des Verfahrens analysieren. Ich verstehe, daß dies nicht leicht ist. Die Weltgeschichte kennt doch keine ähnlichen Verbrechen, wie sie während des Krieges von den deutschen Faschisten in den KZ- Lagern in Deutschland und in den durch Deutschland vorübergehend besetzten Ländern begangen wurden. Sie kennt nichts Ähnliches an Schrecken, an Ausmaßen, an massenhafter Unmenschlichkeit. Weder die Brände Neros noch die Vergehen Caligulas und des unbarmherzigen Cäsars, der das Volk schikanierte und erklärte, er bedaure, daß die Menschheit nur einen Kopf habe, den man abschlagen könne, auch nicht die schwarzen Seiten der spanischen Inquisition oder des Mittelalters können mit den Schrecknissen während der 187 Jahre der Hitlerherrschaft überhaupt verglichen werden. So analysieren wir jetzt nach dem gegebenen Verfahren die Geschichte von noch einem Todeslager, von noch einer ungeheuerlichen Todesfabrik, die von Himmler und seinen Helfershelfern direkt vor den Toren Berlins errichtet wurde. Und als wir früher Material über Maidanek, Auschwitz, Dachau und andere Stätten der bewußten, vorher genau durchdachten, grausamen Menschenvernichtung lasen und hörten, so vermochte unser Bewußtsein nicht sofort dies aufzunehmen, so fürchterlich und grauenhaft war es. Aber dieser Gerichtsprozeß, dieses Verfahren ist noch ein unbestreitbarer Beweis in der langen Liste der Verbrechen und schändlichen Taten des Faschismus. Das Lager Sachsenhausen, ein Todeslager für Häftlinge von 47 Nationalitäten, war gleichzeitig ein Nebenunternehmen Himmlers, sein Industrie- und Kommerzbetrieb, wo in größtem Ausmaße mit menschlicher Sklavenarbeit gehandelt wurde, solange diese Menschen noch am Leben waren, und er setzte seinen Handel mit ihren Überresten fort, als sie tot waren. Für alles hatte man Verwendung: ihre Haare wurden gesammelt, ihre Zähne, Privatsachen, und aus Beständen des Lagers Sachsenhausen und der ihm ähnlichen Lager wurden Reichsvorräte geschaffen. Hier wurden auch verschiedene verbrecherische Experimente an lebenden Menschen durchgeführt. Ich spreche nicht zufällig über all dieses, Genossen Richter. Ich schweife nicht vom Thema ab, indem ich Ihnen über diese Episoden erzähle. Ich analysiere nur das Material des gegebenen Verfahrens, und damit Sie mich richtig verstehen, damit die von mir angeführten Hinweise Gewicht und Bedeutung bekommen und als Material für die richtige Beurteilung der Tatsachen dienen können, gestatten Sie mir, die angeführten Hinweise zu begründen. Hier ist eins der schmachvollsten Dokumente im Band II, Seite 377. Darin fordert das Hauptwirtschaftsamt der SS die Kommandanten von 14 Konzentrationslagern, darunter auch die Lager Dachau, Auschwitz, Sachsenhausen usw., auf, das den Häftlingen aller Konzentrationslager ab188 geschorene Haar zu sammeln, damit es zu Filz und Fäden verarbeitet würde. Aus ausgekämmten und abgeschorenen Haaren wurden Schuhe für die U- Boot- Mannschaften und Filzsocken für Eisenbahner hergestellt.» Zu diesem Zweck befehle ich die Haare der Häftlinge aufzubewahren. Die Angaben über die Menge des in einem Monat gesammelten Haares, und zwar Frauen- und Männerhaar gesondert, sind am 5. jedes Monats, beginnend am 5. September 1942, vorzulegen.<< Dieser Befehl ist von dem Brigadeführer und Generalmajor der Waffen- SS, Glücks, unterschrieben. Und erinnern Sie sich, Genossen Richter, auch an andere Tatsachen des Verfahrens: an die von dem Hauptchemiker der Reichshauptverwaltung der Kriminalpolizei, Dr. Witmann, bezogene und in der Gaskammer angewandte Blausäure, an den von einer Zentralstelle aus verteilten und bei der Verbrennung der Leichen im Krematorium- dem Betrieb Zanders und Sakowskis- verwendeten flüssigen Brennstoff. Und weiter an die kolossalen Profite der Führung, an die Bestechungsgelder der Industriellen für die Ausnutzung der Arbeitskraft der Häftlinge, an die Millionenausgaben für die Einrichtung des Gutes des Gehilfen Himmlers- Pohl, des Mannes, der über die Arbeitskraft aller Konzentrationslager verfügte. Also hier finden wir den Schlüssel zur Auflösung des Rätsels über das Profitmachertum, weshalb allein in den Deutschen Erd- und Steinwerken der Umsatz von 400 000 Mark im Jahre 1940 auf 12 Millionen Mark im Jahre 1944 anstieg. Und das konnte man bei sehr vielen kapitalistischen Unternehmern, die zu Himmler und der SS Verbindungen unterhielten, beobachten. Erinnern Sie sich noch an Himmlers regelmäßige und häufige Besuche im Lager Sachsenhausen und an seine persönlich erteilten Anweisungen zur Menschenvernichtung; vernichtet wurden nicht nur politische Gegner und aktive Kämpfer gegen den Faschismus, sondern auch körperlich schwache und wirklich hilflose Menschen, wie die Bibelforscher Weiß und Zibold, die auf persönlichen Befehl Himmlers erschossen wurden. Dasselbe wiederholte sich bei der auf Himmlers persönlichen Befehl erfolgten Er189 schießung eines 22jährigen Österreichers auf dem Gefängnishof. Und in demselben Konzentrationslager Sachsenhausen, wo es laut dem Plan Himmlers und der SS verschiedene Produktionsabteilungen und Werkstätten gab, gab es auf dem Industriehof auch einen Schießstand mit einem Leichenkeller, ein Krematorium, eine Gaskammer und eine Reihe anderer Sondereinrichtungen, die das von den Faschisten in Gang gesetzte laufende Band des Todes ergänzten. All dies wird durch das äußerst autoritative und objektive Beweismaterial der Sachverständigenkommission bestätigt. Auch nach dem Material der gerichtlichen Untersuchung, Genossen Richter, ist es festgestellt, daß im Grunde genommen das bestialische Regime in dem Konzentrationslager und die unmenschliche Massenvernichtung, besonders seit Herbst 1941, nachdem russische Kriegsgefangene im Lager eingetroffen waren, wie auch die Errichtung einer Gaskammer und stationärer Öfen im Krematorium mit einer bedeutend größeren Kapazität als die der früher bestehenden transportablen Öfen- daß all dies das Ergebnis eines ausgearbeiteten Planes war, der von oben, von der zentralen SS- Verwaltung und anderen Dienststellen, zugestellt wurde. Er wurde dann nur noch von diesen oder jenen Personen an Ort und Stelle durchgeführt. Das wird auch durch die Aussagen des Zeugen Ziraneck vom 28. Oktober dieses Jahres bestätigt. - Und hier können wir weiter eine strenge Subordination der auf führenden Posten stehenden Personen sehen des Lagerkommandanten Kaindl, seiner Lagerführer Höhn und Körner. Weiter verzweigt sich die Verteilung der Pflichten mehr und mehr auf diese oder jene» Arbeitsgebiete« im Konzentrationslager, und die darauffolgenden Ausführer aller dieser ausgearbeiteten Befehle und Instruktionen waren, wie sich von selbst versteht, auch an allen diesen schweren Massenverbrechen mitbeteiligt. Und natürlich ist es in dem gegebenen Prozeß nicht allzu wesentlich, in jedem einzelnen Fall zu erklären, welche Formen die Mitbeteiligung des einen oder anderen Angeklagten angenommen hat. Man muß 190 sich daran erinnern, daß in der schon am 2. November 1943 in der ganzen Welt veröffentlichten Deklaration der drei Staatsoberhäupter geschrieben stand: >> Die Deutschen, die an den Massenerschießungen und Vernichtungen der Bevölkerung teilnehmen, müssen wissen, daß sie an die Orte ihrer Verbrechen geschickt und dort von den Völkern, an denen sie ihre Greueltaten vollbrachten, gerichtet werden.<< Das Heranziehen zur Verantwortung der Haupt- wie der Mittäter ist in Artikel II, Ziffer 2 des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vorgesehen. Jedoch dürfen die letzteren mit einer gewissen Strafmilderung rechnen. Diese These ist auch in dem Gesetz Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland-» Über die Bestrafung von Personen, die an Kriegsverbrechen, an Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig sind<< juristisch dargelegt, in dem Gesetz, auf Grund dessen alle Angeklagten des gegebenen Prozesses, darunter auch meine Mandanten, zur Verantwortung gezogen werden. - Indem ich zu der konkreten Analyse der Taten meiner Mandanten übergehe, ist es, denke ich, notwendig, die einzelnen Etappen ihres Lebens zu verfolgen. Der Älteste unter ihnen, dem Alter und der Dienststellung nach, ist Kurt Eccarius, geboren im Jahre 1905, in der letzten Zeit- von August 1942 bis April 1945- Zellenbauleiter im Lager Sachsenhausen. Eccarius bekannte sich schuldig, im Verlauf von einigen Jahren Teilnehmer an der Massenvernichtung von Menschen gewesen zu sein, die dem Hitlerregime unangenehm waren. Das wurde von ihm während der Voruntersuchung erklärt( Band II, Seite 81) und in der Gerichtsverhandlung bestätigt. Aber trotzdem ist seine unmittelbare Beteiligung an Massenerschießungen sowjetischer Kriegsgefangener nicht festgestellt. Und dies, scheint mir, ist auch ein seine Schuld mildernder Umstand! Die Episoden der Einzelerschießungen, wie der Fall des auf Himmlers Befehl getöteten Österreichers oder die Erschießung der 2 Bibel191 forscher Weiß und Zibold und die auf Sauers Befehl er- folgte Erschießung der 5 Offiziere(Band II, Seite 227 und 228), waren fast unvermeidliche schwarze und ver- brecherische Seiten der Arbeit, die mit dem Dienst von Eccarius in der SS verbunden waren, wenn auch auf dem verhältnismäßig kleinen Posten eines Zellenbauleiters. Und wenn Kurt Eccarius jetzt die Gemeinheit aller dieser Vorkommnisse voll und ganz erkannt hat, wenn er die Gefängnisarbeit, die er durchführte, voll bereut, wenn er vor Gericht erklärt:»Ich schätze sie als menschenunwür- dig ein«, so kann auch dies als ein seine Schuld mildernder Umstand gewertet werden und gibt mir weiter das Recht, den Gerichtshof zu bitten, die Strafe für Kurt Eccarius womöglich zu mildern. Der nächste meiner Mandanten ist Fresemann, Heinrich. Das ist ein Mensch, der, 1914 geboren, 12„Jahre jünger als Kaindl ist, dem er seit Anfang 1944 bis zu seiner In- haftierung als Leiter des Zweiglagers bei der Ziegelei »Klinkerwerke« unmittelbar unterstellt"war. In der Anklage- formel wird er, wie auch die anderen Angeklagten, be- schuldigt, ganz unmenschliche Lebens- und Arbeits- bedingungen der Häftlinge aufrechterhalten zu haben. Man kann unmöglich diese Tatsache bestreiten, aber es ist be- zeichnend, daß Fresemann von niemandem beschuldigt wird, das von oben bestimmte und unbedingt durchzuführende Lagerregime selbst geschaffen oder auf eigene Initiative verschlechtert zu haben. Im einzelnen ist die Festsetzung des elfstündigen Arbeitstages für die Ziegelei nicht seine Neueinrichtung, sondern die Ausführung eines Befehls des Lagerkommandanten Kaindl. Genau so steht es mit einem der ernstesten Punkte der Beschuldigung, der die Massen- vernichtung von Häftlingen behandelt. Und zwar steht in der Anklageformel, daß Fresemann an der Ausführung des am 18. 4. 1945.empfangenen Befehls über den Abschub von 45000 Häftlingen nach der Hafenstadt Lübeck teil-_ genommen hat. Aber auch hier hat er, wie aus der Anklage- formel ersichtlich ist, auf Befehl einer ihm übergeordneten Person gehandelt. 192 Wenn dieser Umstand ihn auch nicht von der Verantwortung für seine Verbrechen befreien kann, so kann er aber doch als mildernder Umstand bei der Festsetzung der Strafe dienen, wie es im Artikel II, Ziffer 4 des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vorgesehen ist. Fresemann bereut zur Zeit aufrichtig alles Geschehene und verurteilt gänzlich seine frühere Tätigkeit als abscheulich und menschenunwürdig. Man kann annehmen, daß diese Reue nicht bloß zufällig durch die Situation, in der sich Fresemann infolge seiner Inhaftierung befindet, bewirkt wird, sondern tiefer und ehrlicher ist. Sie gibt mir, als Verteidiger, die Möglichkeit, das Militärtribunal zu bitten, die Strafe für Fresemann bedeutend zu mildern. Was die beiden ehemaligen Blockführer Ficker, Fritz, und Hempel, Horst, anbetrifft, so sind sie beide, nach ihrer Dienststellung zu urteilen, verhältnismäßig kleine Leute. Ficker, der jüngste von ihnen, 1913 geboren, und Hempel, 1910 geboren, stammen beide aus armen Familien. Fritz Ficker ist nicht einer von denen, die für ihre>> Erfolge< im Lager Sachsenhausen ausgezeichnet und zur Erholung nach Italien geschickt wurden, er war nicht dort! Auch die Filmstreifen und das spezielle Photo, die die damalige Zeit- den Monat Mai 1942- behandeln, belasten ihn nicht. Dies wird auch noch durch die Tatsache bestätigt, daß er sich gerade während der Monate September- Oktober 1941 nach einer durch eine Minenexplosion erlittenen Verwundung zur Heilung im Lazarett befand. Er nahm auch an der sogenannten» holländischen Aktion« nicht teil. Dies bestätigte der Zeuge Wunderlich in der Gerichtsverhandlung vom 29. Oktober 1947. Hempel und Ficker haben sich beide durch Teilnahme an Massenexekutionen und Vernichtungen sowjetischer Kriegsgefangener schuldig gemacht. Man kann keine Worte zur Rechtfertigung dieser Taten finden, Genossen Richter. Aber es besteht das Recht, um Milderung ihres Loses auf Grund des Gesetzes zu bitten, und auf die Verwirklichung dieses Rechtes möchte ich eben hoffen. Sie beide bekennen sich als schuldig, beide verurteilen jetzt vollkommen ihre 13 Sachsenhausen 193 Taten und verstehen, daß sie als Werkzeug ihrer großen und kleinen Führer ausgenutzt wurden, von denen sie jetzt, bei der Abrechnung für alle ihre Taten, im Stich gelassen wurden. Und ich bitte Sie, Genossen Richter, das Los von Ficker und Hempel womöglich zu mildern. Unsere mächtige Sowjetunion, unser sowjetischer Staat, der aus dem zweiten Weltkrieg noch stärker und mächtiger hervorgegangen ist und sich eine noch größere internationale Autorität errang, schaffte in der Sowjetunion unter den Bedingungen der Friedenszeit die Todesstrafe ab. Der diesbezügliche Erlaß des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. Mai 1947 zeugt von der großen Humanität des Sowjetstaates, von der rücksichtsvollen Behandlung des Menschen und von der Möglichkeit der Erhaltung seines Lebens, sogar dann noch, wenn er sich schwerster Verbrechen schuldig gemacht hat. Dies alles gibt den Anlaẞ und das Recht, in der gegebenen Sache auf eine bedeutende Milderung der Strafe und nicht nur auf die unbedingte Erhaltung des Lebens meiner Mandanten zu hoffen, sondern auch darauf, daß in ihrem Falle nicht auf lebenslängliche oder sehr langfristige Gefängnisstrafe erkannt wird. Die Geschichte und die freiheitsliebenden Völker haben schon vieles über die Bestialitäten und Unmenschlichkeiten des Hitlerregimes erfahren und in ihr Gedächtnis eingeprägt. Der deutsche Faschismus hat versucht, das deutsche Volk von jeglicher Moral» zu befreien«.» Ich befreie den Menschen von dem erniedrigenden Hirngespinst, das Gewissen heißt« sagte der besessene Führer der deutschen Faschisten. Eine solche Befreiung von der Moral war ein Versuch des Faschismus, dem Menschen eine tierische Moral einzuimpfen. Darüber zeugt auch das berüchtigte hitlerische Soldatenmerkblatt. Aber die Wahrheit und Menschenliebe siegten über die tierischen Instinkte und Verfahren der Faschisten, und das Gericht eines freien Staates richtet gerecht die Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vor einer verhältnismäßig kurzen Zeit wurde schon das erste Urteil der Geschichte, das Urteil des Internationalen 194 Gerichtshofes in Nürnberg, vollstreckt. Vor den Augen der ganzen Welt entrollte sich im Verlauf einer fast ein Jahr dauernden Gerichtsverhandlung in 403 Sitzungen die ungeheure Kette der Verbrechen, die von der Führung des Hitlerstaates organisiert wurden. Die Asche der Hauptkriegsverbrecher wurde in alle Winde verstreut, aber die schon früher von ihrem Gift infizierten und von ihnen entsprechend erzogenen Befehls ausführer tragen noch die Verantwortung vor dem Gericht an den Orten, wo sie ihre Verbrechen begingen. Und dieser Prozeß bestätigt noch einmal die Richtigkeit der Schlußfolgerung über die nicht nur indirekte, sondern auch direkte Beteiligung der faschistischen Clique Hitlers, Himmlers, Goebbels', Kaltenbrunners, Funks und anderer heute schon zum größten Teil nicht mehr existierender SS- Führer und Führer anderer faschistischer Organisationen an den begangenen Verbrechen. Es ist hier eigentlich nicht die rechte Zeit und der rechte Ort, Genossen Richter, über Deutschlands Geschichte zu sprechen. Aber unwillkürlich drängen sich in diesem Zusammenhang als Beispiele einige besonders markante Seiten aus der Geschichte auf, die mit der Durchführung der militaristischen Politik in Deutschland verbunden sind. Das Streben, die Welt zu beherrschen, einen» Platz an der Sonne zu erobern«, ist durchaus nicht neu, denn dieser Ausspruch wurde schon vor 50 Jahren zu einem geflügelten Wort, nachdem der spätere Reichskanzler Bülow 1897 ihn anläßlich der Eroberung des chinesischen Hafens Kiautschou getan hatte. Oder erinnern Sie sich an den berühmten» Drei- B- Plan< der deutschen Imperialisten( vor und während des Weltkrieges 1914-1918), der die Errichtung der sogenannten » Bagdadbahn über den Balkan und die Türkei nach Mesopotamien vorsah. All dies zeugt von dem Streben zur Macht, zur Macht, die sich immer mehr und mehr ausbreitete, bis sie die Grenzen und Pläne der Weltherrschaft Hitlers erreichte. Diesem Streben diente auch die Theorie der Rassenüberlegenheit, die Theorie von der Notwendigkeit 13* 195 der Vernichtung anderer, angeblich minderwertiger Rassen und Völker. Hier sind die Quellen des tiefen bestialischen Menschenhasses zu finden, der in die Praxis der Massenvernichtung von Menschen in Todeslagern überging. Friedhofsstille! Das war allerorts das Ziel der Hitlerleute. In der gegenwärtigen Gerichtsverhandlung wird die Aufmerksamkeit unwillkürlich auf die Tatsache gelenkt, daß der Schreiber Hempel, eine scheinbar bescheidene kleine Figur in der Lagerschreibstube, der sich eigentlich mit den Obliegenheiten seines Schreiberpostens hätte beschäftigen sollen, dort zu einem Mörder wurde und oft an Exekutionen und Vernichtungen der Häftlinge teilnahm. Es fällt mir als Verteidiger schwer, über diese Tatsachen zu sprechen, aber sie sind unbarmherzig, unerbittlich, und ich habe weder das moralische noch das juristische Recht, Tatsachen zu verdrehen und Horst Hempel darin zu rechtfertigen, worin er unbedingt schuldig ist. Und diese Episode, die zeigt, daß die Arbeit eines Schreibers sich mit der eines Blockführers sehr wohl vereinbaren ließ, bezeugt vollkommen klar, daß alle Personen in der Verwaltung und Bewachung des Konzentrationslagers systematisch im Geiste des Menschenhasses erzogen wurden. Das von jedem von ihnen geforderte und gegebene schriftliche Versprechen, nicht zu denken und nicht zu urteilen, sondern blind und gehorsam die erteilten Befehle auszuführen, war ein unentbehrliches Uhrwerk in jedem SS- Mann, bei dem es Verstand und Herz ersetzte. Und dies, Genossen Richter, war auch wirklich der Fall. Ich möchte zu dem schon Gesagten nur noch eine Erwägung hinzufügen: Ein individueller Unterschied bei den einzelnen Angeklagten besteht doch. Man kann ihn in den von ihnen abgegebenen Erklärungen, wie auch in ihrem Verhalten vor Gericht und in ihrer Art, Aussagen zu machen, bemerken und verspüren. Unwillkürlich tritt hier der laute Schreier Schubert hervor. Sein dreistes, vorlautes Auftreten vor Gericht unterscheidet ihn kraß von den anderen, und sogar Sie, Genosse Vorsitzender, waren gezwungen, ihn zu ermahnen, leiser 196 zu sprechen. Schubert schreit, wenn es sich um eine ernste, sachliche Tatsachenanalyse handelt, er schreit von der Anklagebank aus, und man fragt sich unwillkürlich, wie mag er sich denn seinerzeit im Lager Sachsenhausen aufgeführt haben. Man kann wohl Worte, Aussagen und sogar sein Benehmen ändern, aber den Charakter zu ändern ist sehr schwer, und für Schubert ist seine Art des Benehmens, des Redens oder vielmehr des Schreiens charakteristisch. In diesem Geschrei hört man jetzt unwillkürlich den Widerball der wilden Befehle und zynischen Verhöhnungen. Und noch eine Frage: Müßte man nicht Schubert den Vorrang in der Grausamkeit und Unmenschlichkeit geben? Nicht ohne Grund wurden doch gerade ihm besondere Spitznamen verliehen, von denen der Zeuge Wunderlich während der Verhandlung am 29. Oktober 1947 aussagte. Dasselbe bestätigte dann auch der Zeuge Pastor Grüber am 29. Oktober 1947. Ich spreche darüber unwillkürlich, weil mich die Frage beschäftigt, ob sich hinter seinem Benehmen und seinen Worten nicht das Bestreben verbirgt, einen Teil seiner Verantwortung jetzt auf die anderen abzuwälzen, um dadurch sich selber reinzuwaschen, seine eigenen Verbrechen abzuschwächen, für die er jetzt die Verantwortung vor Gericht tragen muß. - - Diese ernste Frage die Frage der individuellen Beurteilung eines jeden Angeklagten und des Strafmaẞes müssen Sie, Genossen Richter, in Ihrem gerechten Urteil entscheiden. Ich will hoffen, daß Sie womöglich größere Milde gegenüber meinen Mandanten Eccarius, Fresemann, Ficker und Hempel walten lassen. Urteil Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verhandelte vom 23. Oktober bis zum 1. November 1947 das Militärtribunal der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in Berlin in der folgenden Zusammensetzung: Vorsitzender: Oberst der Justiz N. J. Majorow Mitglieder: Oberstleutnant der Justiz S. D. Klimowitsch und Gardeoberstleutnant der Justiz W. A. Swonarew Sekretär: Major der Justiz I. A. Kamyschanskij unter Teilnahme der staatlichen Anklagebehörde in der Person des Staatsrates der Justiz zweiter Klasse F. A. Belja ew und der Verteidigung in der Person der Anwälte S. K. Kasnatschejew, N. P. Below, K. D. Tschishow, W. N. Gawrilow und N. T. Sidorenko die Sache der Anklage gegen die ehemaligen Leiter und Administratoren des Konzentrationslagers der SS» Sachsenhausen<<: 1. Den Kommandanten des Lagers, Kaindl, Anton, geb. 1902 in München, Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1937, Angehöriger der SS- Totenkopfdivision seit dem Jahre 1935, im Range eines SS- Standartenführers; 2. den zweiten Führer desselben Lagers, Höhn, August, geb. 1904 in Lipporn a. Rh., Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1938, Angehöriger der SS seit dem Jahre 1933, im Range eines SS- Untersturmführers; 3. den dritten Führer desselben Lagers, Körner, Michael, geb. 1914 in Fürstenforst( Bayern), Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1932, Angehöriger der SS seit dem Jahre 1937, im Range eines SS- Obersturmführers; 4. den Zellenbauleiter desselben Lagers, Eccarius, Kurt, geb. 1905 in Koburg( Bayern), Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1932, Angehöriger der SS seit 1933, im Range eines SS- Hauptscharführers; 198 5. den Chefarzt des Lagers, Baumkötter, Heinz, geb. 1912 in Burgsteinfurt(Westfalen), Deutscher, mit medizi- nischer Hochschulbildung, Angehöriger der SS seit 1933, im Range eines SS-Hauptscharführers; 6. den Leiter der Abteilung für Arbeitseinsatz desselben Lagers, Rehn, Ludwig, geb. 1910 in Saarbrücken, Deut- scher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1936, Angehö- riger der SS seit 1939, im Range eines SS-Untersturm- führers; 7. den Leiter der Zweigstelle des Lagers bei dem Betrieb »Klinkerwerke«, Fresemann, Heinrich, geb. 1914 in Follener Fenn(Provinz Hannover), Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1937, Angehöriger der SS seit 1935, im Range eines SS-Oberscharführers; 8. den Rapportführer Sorge, Gustav, geb. 1911 in Reinicken, Woiwodschaft Posen(Polen), Deutscher, ehe- maliges Mitglied der NSDAP seit 1931, Angehöriger der SS seit 1934, im Range eines SS-Hauptscharführers; 9. den Blockführer Schubert, Wilhelm, geb. 1917 in Magdeburg(Provinz Sachsen), Deutscher, ehemaliges Mit- glied der NSDAP seit 1938, SS-Angehöriger seit 1936, im Range eines SS-Oberscharführers; 10. den Blockführer Knittler, Martin, geb. 1916 in Fürst(Oberbayern), Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1937, SS-Angehöriger seit 1937, im Range eines SS-Oberscharführers; 11. den Blockführer Ficker, Fritz, geb. 1913 in Hohn- dorf(Kreis Chemnitz, Sachsen), Deutscher, ehemaliges Mit- glied der NSDAP seit 1937, Angehöriger der SS seit 1937, im Range eines SS-Oberscharführers; 12. den Blockführer Saathoff, Menne, geb. 1914 in Ackelsberg(Provinz Hannover), Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1940, Angehöriger der SS seit 1934, im Range eines SS-Oberscharführers; 13. den Blockführer Hempel, Horst, geb. 1910 in Königsberg, Deutscher, ehemaliges Mitglied der NSDAP seit 1937, Angehöriger der SS seit 1939, im Range eines SS- Unterscharführers, 199 wegen Verbrechen, die in den Punkten b, c und d des Paragraphen 1 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, aufgeführt werden; 14. den Leiter der Schuhprüfstelle, Brennscheidt, Ernst, geb. 1917 in Sensburg( Ostpreußen), Deutscher, mit Hochschulbildung; 15. den Henker des Lagers, Sakowski, Paul, geb. 1920 in Breslau, Deutscher; 16. den Arbeiter des Lagerkrematoriums, Zander, Karl, geb. 1887 in Brandenburg, Deutscher, wegen Verbrechen, die in den Punkten b und.c des Paragraphen 1 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, aufgeführt werden. Nachdem es das in der Sache gesammelte Material der Voruntersuchung, die Zeugenaussagen, die Dokumente und die Schlußfolgerungen der Sachverständigen studiert und geprüft, die Sachbeweise in Augenschein genommen sowie die Reden des staatlichen Anklägers und der Verteidigung, die Erklärungen und die Schlußworte der Angeklagten angehört hatte, verkündet das Militärtribunal: Nachdem sie die Macht ergriffen hatte, arbeitete die faschistische Hitlerregierung Deutschlands einen Plan für die physische Massenvernichtung aller antifaschistischen Elemente der Gegner des Hitlerregimes- aus. - Um diesen verbrecherischen Plan zu verwirklichen, organisierten die Hitleristen an vielen Stellen Deutschlands die Konzentrationslager, vorwiegend SS- Lager, mit einem unerträglichen Regime der über die menschlichen Kräfte hinausgehenden Zwangsarbeit, des Hungers, der Mißhandlungen und der Folter, das zu einem Massensterben der Häftlinge führte. 200 Nachdem sie einen Eroberungskrieg entfesselt hatten, begannen die Hitleristen, die Normen des internationalen Rechtes miẞachtend, in diese Lager und in ähnliche in den von den Deutschen besetzten Territorien geschaffenen Lager massenweise friedliche Bürger der besetzten Territorien sowie Kriegsgefangene einzuweisen mit dem Ziel, sie zu vernichten, für welchen Zweck diese Lager mit einer besonderen Technik für die Massenvernichtung von Menschen ausgerüstet waren. Unter diesen Lagern stand das Konzentrationslager der SS Sachsenhausen bei Oranienburg mit an erster Stelle. Es war der Ort, an dem die hinterlistigsten und bestialischsten Methoden der verbrecherischen Tätigkeit der faschistischen Regierung Deutschlands zur Massenvernichtung von Menschen und insbesondere von gefangenen Angehörigen der Sowjetarmee sowie der Bürger verwirklicht wurden, die aus den durch die Deutschen besetzten Gebieten der Sowjetunion und anderer Länder verschleppt worden waren. Im Lager Sachsenhausen, das unmittelbar dem Reichsführer der SS unterstand, wurden deutsche Antifaschisten, die in die Sklaverei getriebenen Bürger der durch die faschistische Armee besetzten Territorien, kriegsgefangene Soldaten und Offiziere jener Länder, die von Hitlerdeutschland überfallen worden waren, Geistliche, Gelehrte und andere Vertreter der Intelligenz, Frauen, Greise und Kinder von 47 Nationalitäten gefangengehalten. Die Zahl der Häftlinge stieg bis auf 70000, insgesamt aber passierten über 200000 Menschen das Lager Sachsenhausen, wobei sie in diesem Lager ihren Vor- und Zunamen verloren. Ihnen wurde eine Nummer zugeteilt, die in der Regel durch eine besondere chemische Lösung in den Körper eingeätzt wurde. Nach weitaus unvollständigen Angaben wurden in diesem Todes- und Folterlager nicht weniger als 100000 Häftlinge durch verschiedene bestialische Methoden vernichtet. Da das Lager Sachsenhausen allein den verbrecherischen Plan der Hitlerregierung zur Vernichtung der Häftlinge nicht zu bewältigen vermochte, wurden darüber hinaus 201 mehr als 26000 Menschen zur Vernichtung nach Dachau, Auschwitz, Maidanek und in andere Todeslager überwiesen. Im Herbst 1941 wurden in das Lager Sachsenhausen 18000 sowjetische Kriegsgefangene eingeliefert, die alle dort getötet wurden. Mittel zur Vernichtung der Häftlinge im Lager Sachsenhausen waren: stationäre und transportable Galgen, Gaskammern und Gaswagen, transportable und stationäre Krematorien, Giftdämpfe in besonderen Kammern, die als Duschräume getarnt waren, verschiedene Gifte, die in den Organismus der Häftlinge durch Speisen und durch Einspritzung eingeführt wurden, der» Schießstand«, wo die Erschießungen durchgeführt wurden, explosive chemische Stoffe, vergiftete Kugeln,» medizinische<< Präparate und chirurgische Operationen, die verbrecherischerweise an den Häftlingen ausprobiert wurden. Außerdem diente das im Lager eingeführte Regime als ein Mittel zur Vernichtung der Häftlinge, vorsätzliche Erschöpfung der Häftlinge durch unmenschliche Arbeitsgymnastik und Gewaltmärsche, durch Hunger und Kälte, durch Fehlen der notwendigen Kleidung, des Schuhwerks und der medizinischen Hilfe, durch die aus jedem Anlaß und auch ohne Anlaß angewandten systematischen Miẞhandlungen und verschiedene grausame Folterungen sadistischen Charakters, wie etwa Begießen der Häftlinge mit Wasser im Winter, Anketten in der Gefängniszelle, wobei das Opfer jeder Möglichkeit der Bewegung und des Schlafes beraubt wurde, stundenlanger Dauerlauf im Kreise bis zu 40 Kilometer mit schwerer Belastung, Aufhängen mit nach hinten ausgerenkten Armen an Pfählen, Auspeitschung bis zur Bewußtlosigkeit am» Bock«, ununterbrochenes» Strammstehen<< bei Regen und Schnee 9 bis 10 Stunden täglich usw. Das Gebäude des Krematoriums bestand aus einem Zimmer zur Untersuchung der Häftlinge vor der Hinrichtung, dem Erschießungszimmer mit einem Schießspalt zu dem Zimmer des Schützen, von wo aus die Genickschüsse abgegeben wurden, aus einer Gaskammer, einer Leichen202 1 S 1 e kammer zur Aufstapelung von Leichen und zur Entfernung künstlicher Zähne sowie einem besonderen Raum mit vier Krematoriumsöfen, die zu einer gleichzeitigen Verbrennung von je 6 bis 7 Leichen eingerichtet waren. Durch unmenschliche Bedingungen, Hunger und Miẞhandlungen starben im Lager Sachsenhausen über 20000 Häftlinge. Nach der Vernichtung der Häftlinge wurden ihnen Metall- und Porzellanzähne, Kronen und Prothesen herausgerissen. Durch das schnelle Vorrücken der sowjetischen Armee wurden etwa 45 000 Häftlinge verschiedener Nationalitäten des Lagers Sachsenhausen gerettet, die durch eine Anordnung von Himmler und Goebbels zur Vernichtung verurteilt waren. Das Militärtribunal stellte die Schuld eines jeden der Angeklagten wie folgt fest: 1. Kaindl ist schuldig, als Kommandant des Lagers Sachsenhausen in der Zeit von August 1942 bis April 1945 Massenmorde an Häftlingen durch Erschießen, Hängen, Vergiften durch Giftgase in den Gaswagen, Einspritzung von Gift und anderen Methoden organisiert zu haben. Nach Kaindls eigenem Eingeständnis vor dem Gericht wurden während seiner Führung im Lager Sachsenhausen über 42000 Häftlinge getötet und das Lager Sachsenhausen in ein Todeslager verwandelt. Auf Kaindls Initiative und Anordnung hin wurde im Herbst 1943 eine Gaskammer im Lager für die Massenvernichtung von Häftlingen durch Giftgas und durch Blausäuredämpfe» Zyklon A« errichtet. Im Herbst 1942 gab Kaindl Dr. Witmann den Befehl, an zwei sowjetischen Kriegsgefangenen die Wirkung eines neuen Handgranatentyps auszuprobieren. In Anwesenheit von Kaindl wurde diese Granate in ein Zimmer geworfen, wo sich diese Kriegsgefangenen befanden. Allein auf Befehl der Gestapo tötete Kaindl über 5000 Häftlinge, die aus Berlin in dem Lager Sachsenhausen eintrafen. 203 Auf seinen Befehl hin wurden im Jahre 1942 vier sowjetische Kriegsgefangene in Anwesenheit einiger Tausende von Häftlingen gehenkt. Im Jahre 1945 wurde ebenfalls auf seinen Befehl ein ukrainischer Häftling am Lagertor gehenkt. Kaindl legte Himmler persönlich einen Befehl zur öffentlichen Hinrichtung von 20 Häftlingen durch den Strang zur Bestätigung vor. Im Jahre 1944 befahl Kaindl dem Angeklagten Höhn, 27 inhaftierte deutsche Antifaschisten zu erschießen. Kaindl führte im Lager Sachsenhausen und in seinen Zweigstellen das unmenschliche Regime der übermäßigen Zwangsarbeit, des Hungers und der Mißhandlungen, das von dem gesamten Lagerpersonal angewandt wurde, ein. Infolge dieses Regimes kamen viele Tausende von Häftlingen um. Auf Kaindls Anordnung wurden seit 1942 bis 1945 über 26000 Häftlinge aus dem Lager Sachsenhausen ausgesucht und zur Vernichtung in andere Todeslager eingewiesen. Anfang Februar 1945 organisierte Kaindl die Massenvernichtung der Häftlinge im Lager Sachsenhausen. Auf seinen Befehl hin wurden im Februar und März 1945 mehr als 5000 Häftlinge verschiedener Nationalitäten durch verschiedene Mittel und Methoden getötet, über 16000 Häftlinge wurden zur Vernichtung in die Konzentrationslager Bergen- Belsen, Mauthausen und andere geschickt. Im April 1945 schickte Kaindl im Zusammenhang mit dem Heranrücken der sowjetischen Truppen 45000 Häftlinge nach Lübeck, um sie auf Schiffe zu verladen und ins Meer zu versenken. Kaindl gab den Befehl, die unterwegs Zurückbleibenden zu erschießen. Die SS- Männer übersäten den Weg dieser Kolonne mit Tausenden von Leichen der Häftlinge. Die Sowjetarmee verhinderte aber die völlige Durchführung dieses verbrecherischen Planes und rettete Zehntausenden dem Tode geweihter Häftlinge des Faschismus das Leben. 2. Höhn ist schuldig, in der Zeit vom Herbst 1943 bis April 1945 als zweiter Führer des Konzentrationslagers Sachsenhausen die Massenmorde und Mißhandlungen der 204 Häftlinge organisiert zu haben, an denen er unmittelbar teilnahm. Höhn erschoẞ persönlich über 300 inhaftierte Sowjetbürger. Anfang 1944 wurden unter der Leitung von Höhn 6 inhaftierte sowjetische und polnische Bürger erschossen, im Sommer 1944 erschoß Höhn 8 Häftlinge, die später im Krematorium verbrannt wurden. Fast bei allen Hinrichtungen von Häftlingen durch den Strang nahm Höhn als Leiter teil. Er befaßte sich auch mit der Vergiftung von Häftlingen durch Giftgase, durch ihn persönlich wurden über 50 Häftlinge vergiftet und 40 Häftlinge gehenkt. Im Jahre 1944 führte Höhn die Vergiftung von 17 Franzosen, Tschechen und Angehörigen anderer Nationalitäten, die durch die Berliner Gestapo in das Lager eingeliefert worden waren, in der Gaskammer durch. Im Mai 1944 organisierte Höhn die Erschießung von 27 deutschen Antifaschisten und führte sie persönlich durch. Im Jahre 1945 leitete Höhn die Erschießung von 5 kriegsgefangenen englischen Seeleuten, 20 Luxemburgern, einer Gruppe von polnischen Häftlingen und Angehörigen anderer Nationalitäten.⚫ Im Februar 1945 leitete Höhn die Auslese von Häftlingen für die Vernichtung und führte persönlich eine Gruppe von Unmenschen an, die 5000 Häftlinge ermordeten, von denen 142 durch Höhn persönlich erschossen wurden. Er leitete auch die Auswahl von 16000 Häftlingen und schickte sie in andere Todeslager zur Vernichtung und beteiligte sich ferner an der Inmarschsetzung von 45000 Häftlingen nach Lübeck zu ihrer Versenkung ins Meer sowie an der Erschießung von 120 Häftlingen dieser Gruppe, die wegen körperlicher Erschöpfung unterwegs zurückblieben. Höhn nahm an den verbrecherischen, zum Tode führenden Versuchen an Häftlingen teil. 3. Körner ist schuldig, als dritter Führer des Konzentrationslagers Sachsenhausen in der Zeit von Oktober 1944 bis April 1945 Massenmorde und Mißhandlungen der Häft205 linge organisiert und unmittelbar daran teilgenommen zu haben, 13 Häftlinge persönlich gehenkt und 222 erschossen zu haben. Er war einer der Organisatoren und Leiter öffentlicher Miẞhandlungen, wie Aufhängen der Häftlinge an Pfählen, Ausrenken der Arme, Mißhandlungen am » Bock«,» Sport und andere grausame Folterungen, die zum Tode der Häftlinge führten. In der Nacht zum 1. Februar 1945 nahm Körner persönlich an der Erschießung von 130 Häftlingen teil. Im Februar 1945 nahm Körner an der Auswahl und an dem Abtransport von 16000 Häftlingen in andere Todeslager zur Vernichtung und von 45 000 Häftlingen nach Lübeck zur Versenkung ins Meer teil. 4. Eccarius ist schuldig, als Leiter des Zellenbaus des Lagers Sachsenhausen im Herbst 1941 an der Ermordung von über 18000 inhaftierten sowjetischen Kriegsgefangenen und in den folgenden Jahren an den systematischen Erschießungen sowie Hinrichtungen sowjetischer Bürger, die von der Berliner Gestapo und dem SD in das Lager eingeliefert wurden, sowie aus den Reihen der Lagerinsassen durch den Strang und die Vergiftung in den Gaskammern teilgenommen zu haben. Eccarius hat persönlich einen österreichischen Demokraten erschossen und provokatorisch die Inszenierung eines angeblich miẞlungenen Fluchtversuchs dieses Österreichers aus dem Gefängnis organisiert. Für die im Zellenbau inhaftierten Geistlichen erschwerte Eccarius besonders das schon ohnehin unerträgliche Regime, wodurch über 200 Geistliche starben. Ein Teil der Geistlichen wurde unter Beteiligung von Eccarius im Lager Sachsenhausen vernichtet, während 527 katholische Pfarrer zur Vernichtung in das Konzentrationslager Dachau geschickt wurden. Im Jahre 1942 wurden unter Teilnahme von Eccarius die deutschen Bibelforscher Weiß und Zibold erschossen. Im Februar 1945 nahm Eccarius an der Erschieẞung britischer Kriegsgefangener, des Captains Cumerley sowie von 4 Soldaten, die im Zellenbau saßen, teil. Am selben Tage wurden unter seiner Beteiligung der Hauptmann der 206 polnischen Armee, Kunzewicz, sowie das Mitglied der deutschen Kommunistischen Partei, Koenen, erschossen. Durch Eccarius persönlich wurden die kriegsgefangenen Angehörigen der britischen Armee Graveliams und Sootim sowie der Norweger Pernilien zur Vernichtung in das Krematorium abgeführt. Im April 1942 wurde auf eine Anweisung von Eccarius hin eine Gruppe von holländischen Häftlingen aus dem Zellenbau auf den Schießstand des Lagers Sachsenhausen geschickt, wo sie alle erschossen wurden. Eccarius brachte die Häftlinge in Zellen ohne Lagerstatt und ohne Licht unter, verabreichte ihnen nur einmal in drei Tagen warmes Essen, kettete sie am Boden der Zelle an und nahm den Häftlingen dadurch die Möglichkeit, sich zu bewegen oder zu schlafen, gab die Anordnung, die Häftlinge mit kaltem Wasser zu begießen, die Heizung im Winter abzustellen, und miẞhandelte persönlich die Häftlinge zu Hunderten. Dadurch brachte Eccarius die Häftlinge zum Wahnsinn und zum Tode. 5. Baumkötter ist schuldig, als Chefarzt des Lagers Sachsenhausen seit November 1942 verbrecherische Experimente in großem Maßstab durchgeführt zu haben, wodurch die Häftlinge vernichtet wurden. So wurden z. B. 50 Häftlinge, die in den Heinkel- Flugzeugwerken ihre Arbeitsfähigkeit eingebüßt hatten, in das Krankenrevier des Lagers zu Baumkötter eingeliefert, der ihnen gebot, sich auszuziehen, um eine angebliche Schutzimpfung vorzunehmen. Er brachte den Häftlingen Stiche bei, durch die sie sofort starben. Im Jahre 1942 wurden im Krankenrevier des Lagers chirurgische Experimente an gesunden Häftlingen zu dem Zweck durchgeführt, eine Blutvergiftung bei ihnen hervorzurufen, um später die Wirksamkeit eines neuen antiseptischen Mittels auszuprobieren. Von den 25 Versuchspersonen starben 18, während die übrigen zu Invaliden wurden. Im Sommer 1943 probierte Baumkötter an gesunden Häftlingen ein Präparat aus, das die Herztätigkeit ver207 langsamte. Im Jahre 1944 wurden 6 inhaftierte Mädchen im Alter von 8 bis 14 Jahren Versuchen unterworfen. Baumkötter infizierte sie mit Gelbsucht, um ein neues Mittel zur Heilung dieser Krankheit auszuprobieren. Im Jahre 1944 probierte der Polizeichemiker Witmann unter Mitwirkung von Baumkötter die Wirkung neuer Giftarten an Häftlingen aus. Im selben Jahre brachte Baumkötter den Häftlingen Verbrennungen mit flüssigem Phosphor bei, wonach er die Heilwirkung einer neuen Salbe ausprobierte. Gemeinsam mit anderen probierte Baumkötter an 4 sowjetischen und polnischen Häftlingen die Wirkung vergifteter Kugeln auf den Organismus aus. Nach einigen Minuten starben die Versuchspersonen. In allen Fällen der Tötung von Gefangenen nahm der Angeklagte Baumkötter oder auf seinen Befehl einer der ihm unterstellten Ärzte teil. Baumkötter unterstützte die Lagerverwaltung bei der Schaffung eines unerträglichen Lagerregimes, das zum Massensterben der Häftlinge führte, und erwies den Häftlingen nicht nur keine notwendige medizinische Hilfe, sondern verhöhnte die Häftlinge, die eine solche Hilfe brauchten. Durch Ausstellung von gefälschten Akten und Sterbeurkunden half Baumkötter, die wahren Sterbeursachen der Häftlinge und die Zahl der Umgekommenen zu verschleiern. So wurde am 15. Februar 1945 auf Vorschlag Kaltenbrunners, der später nach dem Urteil des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg hingerichtet wurde, im Krematorium des Lagers Sachsenhausen der deutsche Gelehrte, Botaniker Dr. Helmut Spaeth erschossen. Baumkötter stellte jedoch eine Bescheinigung darüber aus, daß Spaeth an einem chronischen Darmkatarrh verstorben sei. Mit seinen Gehilfen und anderen Angehörigen der Lagerverwaltung führte Baumkötter systematisch die Auswahl der Häftlinge für ihre Vernichtung durch, wenn diese die Arbeitsfähigkeit eingebüẞt hatten. Insgesamt wurden über 26000 Menschen ausgesucht und zur Vernichtung in andere Todeslager geschickt. 208 6. Rehn ist schuldig, als Leiter der Abteilung für Arbeitseinsatz des Lagers Sachsenhausen das Regime der übermäßigen Zwangsarbeit der Häftlinge mitorganisiert und sie dadurch bis zur äußersten physischen Erschöpfung, zu Massenerkrankungen und zum Tode geführt zu haben. Rehn nahm an der Organisierung der Strafkompanie und an der Einweisung der Häftlinge in diese Kompanie teil, in der ein unmenschliches, bis zum Tode erschöpfendes Regime der Willkür, Verhöhnung und Miẞhandlung herrschte, welches die Häftlinge sehr rasch zu Invaliden machte und täglich 12 bis 15 Personen das Leben kostete. Nicht selten begingen die Angehörigen der Strafkompanie Selbstmord, wurden wahnsinnig oder stürzten sich auf die Wachmannschaft, um erschossen zu werden, was die SSWachmannschaft auch tat. Rehn mißhandelte persönlich die Häftlinge, schickte sie in das» Läufer« kommando und die Erschöpften zur Vernichtung. Er beteiligte sich an der Verschleierung der tatsächlichen Zahl der zu Tode gequälten und vernichteten Häftlinge, führte zusammen mit anderen Angeklagten die Auswahl und den Abtransport der Häftlinge in andere Lager zur Vernichtung und nach Lübeck zur Versenkung ins Meer durch und erschoẞ bei der Evakuierung des Lagers Häftlinge, die in der Kolonne marschierten. 7. Fresemann ist schuldig, als Leiter der Zweigstelle des Lagers Sachsenhausen bei dem Betrieb>> Klinkerwerke<< für die Häftlinge ein Regime der übermäßigen Zwangsarbeit und der Mißhandlungen eingeführt zu haben. Der Arbeitstag und die Arbeitsnormen waren übermäßig, dabei hungerten die Häftlinge. Ein solches Regime machte die Häftlinge rasch zu Invaliden, Gruppen bis zu 25 Mann schieden täglich aus und wurden darauf vernichtet. Fresemann erschoẞ einen gefangenen amerikanischen Flieger, der bei den» Klinkerwerken« notgelandet war. Um die Spuren der Verbrechen zu tilgen, versenkte er drei Barken mit Menschenasche, die nach der Verbrennung der Häftlinge im Krematorium zurückgeblieben war. Als Begleiter einer der zur Ertränkung im Meer bestimm14 Sachsenhausen 209 3.204 ten Häftlingskolonnen führte Fresemann auf dem Marsch nach Lübeck Massenerschießungen von Häftlingen durch. Im Februar 1945 schickte Fresemann 300 kranke Häftlinge in das Lager Sachsenhausen zur Vernichtung. 8. Sorge ist schuldig, als Rapportführer im Herbst 1941 an der Ermordung von über 18000 kriegsgefangenen sowjetischen Bürgern, die sich im Lager Sachsenhausen befanden, teilgenommen zu haben. In den folgenden Jahren erschoẞ, henkte und tötete er persönlich in der Gaskammer systematisch die Sowjetbürger, die von der Berliner Gestapo und dem SD in das Lager eingeliefert wurden oder sich im Lager Sachsenhausen selbst befanden. In der Zeit von Dezember1941 bis Mai 1942 erschoẞ Sorge persönlich 25 Menschen, davon 16 Sowjetbürger. Sorge nahm an den Hinrichtungen und Folterungen teil und führte die Brandmarkung der Sowjetbürger mit einer besonderen chemischen Lösung durch. C Sorge beteiligte sich persönlich an der Erschieẞung einer Gruppe von Holländern am 1. Mai 1942. Im Dezember 1942 nahm Sorge an der Vergiftung einer Gruppe von Kindern und Frauen in der Gaskammer teil. Auf Anordnung von Sorge wurde der Bibelforscher Baducha bis zum Hals in die Erde eingegraben und nach seiner Verunglimpfung halbtot wieder ausgegraben. Sorge mißhandelte systematisch die Häftlinge und schlug ihnen die Zähne aus. Von seinen Schlägen platzte bei den Mißhandelten das Trommelfell. Er beteiligte sich an dem Aufhängen von Häftlingen mit nach hinten ausgerenkten Armen, führte die Mißhandlungen am>> Bock< durch, schickte die Häftlinge zu ihrem Verderben in die > Strafkompanie« und wandte andere Mißhandlungen an. Im Jahre 1945 bestrafte Sorge 28 000 Häftlinge für das Nichterscheinen eines der Häftlinge zum Appell, indem er ihnen das Abendessen entzog, sie die ganze Nacht hindurch nicht schlafen ließ und am Morgen ohne Frühstück zur Zwangsarbeit schickte. Im Jahre 1941 ließ Sorge, 30 Personen eine ganze Stunde mit nach hinten ausgerenkten Armen an den Pfahl hängen, anschließend auf den» Bock« legen und versetzte persönlich jedem 25 bis 50 Peitschenschläge. 210 t e n d Sorge ließ die Häftlinge in Regen oder Schnee 9 bis 10 Stunden strammstehen. Die Häftlinge, die eine solche Tortur nicht aushielten, wurden von Sorge in die Abortoder Waschräume eingesperrt, wo sie qualvoll umkamen. Durch diese Folterungen starben täglich bis zu 20 Personen. Sorge beteiligte sich an der Verschleierung der tatsächlichen Anzahl der vernichteten Häftlinge und ihrer Todesursachen. 9. Schubert ist schuldig, als Blockführer des Lagers Sachsenhausen im Herbst 1941 an der Ermordung von 18000 inhaftierten kriegsgefangenen Sowjetbürgern und in den folgenden Jahren an den systematischen Erschieẞungen und Hinrichtungen durch den Strang sowie durch Vergiftung in der Gaskammer teilgenommen zu haben. Schubert hat persönlich 630 Menschen erschossen und an der Erschießung von 33 und Erhängung von 12 polnischen Bürgern teilgenommen. Als Blockführer trug Schubert dazu bei, Bedingungen für die Häftlinge zu schaffen, die den Tod von 1300 polnischen Bürgern im Laufe eines halben Jahres zur Folge hatten. Unter den Opfern befanden sich katholische Geistliche, Gelehrte und Studenten. Für seine verbrecherische Tätigkeit wurde Schubert mit dem» Kriegsverdienstkreuz« und mit der Verschickung in den Kurort Sorrento( Italien) belohnt. 10. Knittler ist schuldig, als Blockführer des Lagers der SS Sachsenhausen im Herbst 1941 an der Ermordung von 18000 kriegsgefangenen Sowjetbürgern teilgenommen und persönlich 50 Menschen erschossen zu haben. Dafür wurde er mit einem Orden und mit einem Aufenthalt in dem Kurort Sorrento belohnt. Unter Leitung von Knittler wurden die Häftlinge verschiedenen Verunglimpfungen und Folterungen unterworfen. Unter anderem wurden die Häftlinge mit nach hinten ausgerenkten Armen an Pfählen aufgehängt. Nach Abnahme vom Pfahl oder nach Mißhandlungen zwang Knittler den erschöpften und mißhandelten Häftling, das Blut vom Boden aufzulecken. Im Dezember 1941 nahm Knittler an dem Aufhängen an Pfählen von 30 Häftlingen 14* 211 und an ihrer Auspeitschung am» Bock« teil. Vor seiner Ernennung für das Lager Sachsenhausen arbeitete Knittler im Lager Mittelbau, wo er mehrfach an den Hinrichtungen der Häftlinge teilnahm. 11. Ficker ist schuldig, als Blockführer des Lagers Sachsenhausen an der Vernichtung der Häftlinge teilgenommen zu haben. Unter anderem nahm Ficker am 30. April 1942 an der Erschießung einer Gruppe holländischer Häftlinge teil. Ficker folterte und mißhandelte systematisch die jüdischen Häftlinge, wies sie in das» Sitzzimmer ein, wo sie einige Stunden lang mit untergeschlagenen Beinen und gefalteten Händen sitzen mußten. Ficker nahm an den Folterungen durch Aufhängen der Häftlinge mit nach hinten ausgerenkten Armen an den Pfählen sowie an der Auspeitschung der Häftlinge am » Bock<< teil, schickte sie in die» Strafkompanie, wo sie, bis an die Knie im Wasser stehend, zu jeder Jahreszeit Zwangsarbeit verrichten mußten, durch die alltäglich bis 50 Menschen starben, weshalb viele sich auf die Wachmannschaft stürzten, um lieber erschossen zu werden, als unmenschliche Qualen und Entbehrungen zu ertragen. Andere Häftlinge schickte Ficker in das» Stehkommando<<, wo sie mit schwerer Belastung 9 bis 10 Stunden in Regen und Schnee» strammstanden", und diejenigen, die diese Folterungen nicht aushielten, sperrte er in die Waschund Aborträume ein, womit er sie zu einem qualvollen Tod verurteilte. 12. Hempel ist schuldig, als Blockführer und Schreiber der Kanzlei des Lagers Sachsenhausen im Herbst 1941 an der Ermordung von 18000 sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen zu haben, wofür er mit einem Orden ausgezeichnet und in den Kurort Sorrento geschickt wurde. Im Jahre 1944 nahm Hempel an der Erschieẞung von 6 polnischen Häftlingen teil, die von der Berliner Gestapo in das Lager eingeliefert worden waren. Im Sommer 1944 brachte Hempel 8 Häftlinge, darunter auch Sowjetbürger, aus dem Lager ins Krematorium und nahm an ihrer Vernichtung teil. Im Dezember 1944 beteiligte sich 212 r 1 h h gr Hempel an dem Erhängen von 3 Sowjetbürgern, während er im März 1945 35 sowjetische und polnische Frauen in das Krematorium einlieferte und an deren Vernichtung teilnahm. Am 8. und 9. Februar 1945 nahm Hempel an der Ermordung von 400 Juden teil, die aus Lieberose, der Zweigstelle des Lagers Sachsenhausen, eingetroffen waren. Hempel beteiligte sich an dem Aufhängen von Häftlingen an Pfählen, an den Folterungen und Verhöhnungen verschiedener Art.. 13. Saathoff ist schuldig, als Blockführer des Lagers Sachsenhausen an der Erschießung einer Gruppe holländischer Häftlinge, an der Mißẞhandlung von 1000 Häftlingen am» Bock«, an dem Aufhängen von 600 Menschen an Pfählen sowie an der Einweisung von Häftlingen in die Strafkompanie und an den in dieser Kompanie angewandten Miẞhandlungen teilgenommen zu haben. Alle oben aufgezählten, durch die Angeklagten Kaindl, Höhn, Körner, Eccarius, Baumkötter, Rehn, Fresemann, Sorge, Schubert, Knittler, Ficker, Hempel und Saathoff begangenen Verbrechen sind in den Punkten b, c und d des Paragraphen 1 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, aufgeführt. 14. Brennscheidt ist schuldig, als Leiter der Prüfstelle für Heeresschuhe im Lager Sachsenhausen das>> Läufer<<- kommando organisiert zu haben, das den Zweck hatte, die Häftlinge zu mißhandeln, körperlich zu erschöpfen und zu vernichten. In diesem Kommando befanden sich Häftlinge verschiedener Nationalität, aber die meisten waren Sowjetbürger. Im Jahre 1944 wurden 3 englische Matrosen aus dem »> Läufer kommando erschossen; Brennscheidt miẞhandelte systematisch die Häftlinge, die sich in dem>> Läufer<«<- kommando befanden. Er zwang sie, mit schwerer Belastung in engem Schuhwerk über eine besonders für diesen Zweck 213 im Lager eingerichtete Strecke in militärischer Ordnung zu je 5 Mann bis zu 40 Kilometer zurückzulegen; diejenigen aber, die diese Ordnung nicht wahrten, zurückblieben, nicht im Gleichschritt marschierten usw., wurden schwer miẞhandelt und mit Hunden gehetzt. 15. Sakowski ist schuldig, als Henker des Lagers Sachsenhausen an allen Hinrichtungen in diesem Lager und an der Verbrennung der Leichen der vernichteten Häftlinge teilgenommen zu haben. Zusammen mit dem Angeklagten Zander verbrannte Sakowski im Krematorium 14000 Leichen erschossener sowjetischer Kriegsgefangener und Bürger der UdSSR. Sakowski stellte die transportablen Galgen auf und henkte öffentlich die Häftlinge, beteiligte sich an der Erschießung einer Gruppe holländischer Kriegsgefangener und von 250 Juden, die aus der Tschechoslowakei eingeliefert wurden, hängte die Häftlinge an Pfähle, renkte ihnen die Arme nach hinten aus, peitschte sie am» Bock< und wandte andere Arten der Folterungen an, die im Lager und im Zellenbau üblich waren, riß den vernichteten Häftlingen die künstlichen Zähne, Kronen und Prothesen heraus. 16. Zander ist schuldig, als Blockältester und Arbeiter im Lagerkrematorium Sachsenhausen im September 1941 an der Ermordung von 18000 Menschen und an der Verbrennung von 14000 Leichen sowjetischer Kriegsgefangener und Bürger der UdSSR teilgenommen zu haben. Im Juli 1942 und im August 1943 nahm er an der öffentlichen Hinrichtung von 6 inhaftierten Sowjetbürgern durch den Strang und im Jahre 1945 an der Erschieẞung von 5 inhaftierten Engländern und einer Gruppe holländischer Häftlinge teil. Die oben aufgezählten Verbrechen der Angeklagten Brennscheidt, Sakowski und Zander sind in den Punkten b und c des Paragraphen 1 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, aufgeführt. 214 g ra st V SC EFES he li 15 U W Auf Grund des Paragraphen 2 und des Punktes b des Paragraphen 3 des Artikels II des Gesetzes Nr. 10 des Kontrollrates für Deutschland vom 20. Dezember 1945 über die Bestrafung von Personen, die der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit schuldig sind, verurteilt das Kriegstribunal: Kaindl, Anton, Höhn, August, Körner, Michael, Eccarius, Kurt, Baumkötter, Heinz, Rehn, Ludwig, Fresemann, Heinrich, Sorge, Gustav, Schubert, Wilhelm, Knittler, Martin, Ficker, Fritz, Hempel, Horst, Saathoff, Menne, und Sakowski, Paul, zu lebenslänglicher Haft mit Zwangsarbeit. Brennscheidt, Ernst, und Zander, Karl, zu je 15 Jahren Haft mit Zwangsarbeit. Die Frist der Haft beginnt für Zander am 3. Juli 1945 und für Brennscheidt am 14. Juli 1945. Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Vorsitzender: Oberst der Justiz N. J. Majorow Mitglieder des Tribunals: Oberstleutnant der Justiz S. D. Klimowitsch Gardeoberstleutnant der Justiz W. A. Swonarew. Inhalt Der Sachsenhausen- Prozeß. . Seite 5 Die Anklage • . 17 Die Geständnisse. Die Zeugenvernehmung. 63 124 Die Anklagerede. . 128 Die Verteidigung. . 138 Das Urteil. • . 198 216 9612