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Mai I1843 Von C. Hirchnern“. D. Hector der Königl. Landesschute. Mit einem Grundrisse von Pforta. Naumburg, gedruckt bei Karl Aug. Klaffenbach. ——— Einleitung. Das Ausserordentliche der Säcularfeier hiesiger Landesschule, welches das lebhafte Interesse der alten und jungen Pförtner von nah und fern, und die Theilnahme der Zeit- genossen selbst in weiteren Kreisen in Anspruch nimmt, hat den Unterzeichneten veranlasst, vor Mittheilung der gewöhnlichen Schulnachrichten, welche den jährlichen Programmen bei- gefügt zu werden pflegen, eine Uebersicht der Verfassung und Geschichte der Landesschule vom Anfange dieses Jahrhunderts bis auf die gegenwärtige Zeit zu liefern, welche grössten- theils aus den Schulacten selbst geschöpft und aus einer durch gefällige Mittheilungen, besonders von Seiten des hiesigen Rentamts, bereicherten Kenntniss des früheren und des jetzigen Zustandes hervorgegangen ist. Aus derselben wird sich ergeben, dass diese Anstalt während der letzten 40 Jahre unter der weisen und sorgsamen Obhut und Pflege huldvoller Herrscher und der von ihnen eingesetzten Behörden die bedeutendsten Fortschritte zu ihrer innern und äussern Entwickelung gethan und unter Festhaltung der wesentlichen Einrich- tungen, worauf ihre Wirksamkeit und ihr guter Ruf bisher begründet gewesen, die früher bestandenen Mängel mehr und mehr beseitigt hat, so dass das conservative Princip, welches in ihrer Verfassung liegt, mit dem der Zeitbewegung sich aufs Angemessenste vereinigt, um allen den Forderungen zu genügen, welche billigerweise an sie gemacht werden können. Die Geschichte der Anstalt in dem benannten Zeitraume theilt sich in zwei Abschnitte, deren erster, von 1801— 1820, die unter Königl. Sächsischer Regierung bewirkte Regeneration und die Zeit der Collaboratur, der zweite von 1820 an bis auf jetzt die neue Königl. Preus- sische Organisation der Landesschule umfasst. Diese beiden Abschnitte sollen im Folgenden, nach einer vorangeschickten topographisch-statistischen Uebersicht der hiesigen Localität, wie der gegenwärtigen Verfassung und Einrichtung der Landesschule, in der Art dargestellt und erläutert werden, dass wir nicht sowohl eine Personalchronik als eine Geschichte der innern Entwickelung und der Schicksale der Anstalt nach ihren Hauptzügen zu liefern beabsichtigen. 8 Erste Abtheilung. Topographisch-statistische Uebersicht, Verfassung und Einrichtung der Landesschule. D Localität und Wohnungsverhältnisse. Die ehemalige Cisterzienser-Abtei Pforta(Monasterium S. Mariae de Porta oder in Porta, Coenobium Portense in den Diplomen und Urkunden genannt) am hiesigen Ort gegründet um 1136 n. Chr., aufgehoben und sequestrirt vom Herzog Heinrich von Sachsen 1 2 1540, ward, mit Willen und Zustimmung der Stände, zur fürstlichen Landesschule(Fürsten- schule)*) mit Beibehaltung ihrer sämmtlichen Güter und Einkünfte umgewandelt vom Herzog, späterem Churfürsten Moritz, nebst ihren Schwesteranstalten zu Merseburg(später, s. 1550, Grimma) und Meissen, mittelst Patents vom 21. Mai 1543. Sie liegt an der grossen Heerstrasse von Erfurt nach Leipzig zwischen Kösen und Naumburg, von jenem Ort eine halbe Stunde, von diesem eine Stunde entfernt, mit der Front nach Westen gegen Kösen gewendet, in einem sehr anmuthigen und fruchtbaren Thale, das von zwei langen Hõöhenzügen eingeschlossen wird, wo- von der südliche, an dessen Fusse die Pforte liegt, früher der Klosterberg, jetzt Knaben- berg genannt, mit seinem waldigen Abhange sich gegen 400 Fuss über das Thal erhebt, der nördliche aber, an dessen Fusse die Saale fliesst, unter dem Namen der Saalberge an seinem Abhange mit Weinpflanzungen bedeckt ist. Die 10 bis 12 Fuss hohe, 2 ½ Fuss dicke Mauer, welche den ganzen Ort im Viereck umfasst, und aus der früheren Klosterzeit stammt, hat auf der Südseite am Walde 1577 Fuss Länge, auf der Nordseite 1128 Fuss, in der Front gegen Westen 1020, auf der Ostseite gegen Naumburg 995 Fuss und schliesst ein Areal von nahe an 73 Morgen in sich, das theils mit Gebäuden und Höfen, theils mit Gärten und Wald besetzt ist. Mitten durch den Ort fliesst von West nach Ost die kleine Saale, ein schon vor Gründung des Klosters im J. 1103 durch die Mönche zu St. Georgen in Naumburg (s. Lepsius historische Nachricht vom Augustinerkloster St. Moritz in Naumburg. 1835. S. 24.) von Kösen und der Saale abgeleiteter Mühlkanal, der hinter der Pforte die Wiesen vom Pfortenwalde scheidet und, nachdem er die Mühlen in Kösen, Pforta und Altenburg getrieben, hinter letzterem Orte wieder in die grosse Saale mündet. Er theilt die Pforte gewissermaassen in zwei Hälften, wovon die linke mit ihren meisten Gebäuden, ihren Höfen und Gärten mehr der Oekonomie, die rechte mehr der Schule und Kirche angehört. Der diesem Werke beigefügte Grundriss der Pforte, welchen wir dem Wesentlichen nach von Seiten der geometrischen Richtigkeit und Sorgfalt der Güte des Königl. Regierungsbauin- spectors, Herrn Schmid, verdanken, und der von einem geschickten Alumnus, Otto Schultze *) Der Name Pforta ist ein ursprünglicher Eigenname, so gut wie Jena, Laucha, Kahla, Grimma, Nebra, Gera u. s. w., der nicht bloss in den ältesten Deutschen Diplomen, sondern auch in der Fundationsurkunde des Churfürsten Moritz von 1550 vorkommt(„Fundation der Schulen Pforta, Privilegium, Stiftunge, Ordnunge und Bestätigunge der neuen Schulen im Kloster zu Pforta bei der Saale über der Stadt Naumburg in Thüringen gelegen“) und in allen spätern Urkunden und Ver- ordnungen der Sächsischen Churfürsten beibehalten ist. Mit Recht wird also Pforta, nicht Pforte, geschrieben, wo der Ort und die Schule selbst bezeichnet wird. Daneben hat sich aber, des Wort- sinnes wegen, der Gattungsname: die Pforte(in Urkunden:„der Abt zur Pforten, das Kloster zur Pforten, die Schule zur Pforten“) frübzeitig gebildet, und wenn gleich daneben auch„Kloster und Abt zur Pforta“ in alten Briefen vorkommt, so begründet doch diese Gattungsbenennung die Be- rechtigung, mit Zufügung des Artikels, die Pforte zu schreiben, aber nicht Pforte, so wenig wie Jene, Grimme, Gere u. s. w. Diess zur Sicherung des Namens.— Die Bezeichnung von Lan- des- oder Landschulen im Gegensatz der Lateinischen Stadtschulen(s. Schulordnung von 1773) erhielten diese drei Anstalten, sofern sie von dem Fürsten und den Ständen aus den eingezogenen Landesklöstern gestiftet, nicht einer einzelnen Stadt, Provinz oder Commune, sondern dem ganzen Lande angehörten, so dass fast sämmtliche Städte des Landes, so wie auch adelige Stifter und einige mit Lehnsansprüchen an die Klostergüter begabte Familien, ingleichen der Landesherr selbst für eine Anzahl Stellen, das Recht hatten, Knaben hieher zu senden, um an den Beneficien der drei Schulen Theil zu nehmen. Diese standen desshalb auch nicht unter irgend einem Magistrat oder einer Provin- zialbehörde, sondern unmittelbar unter der höchsten Landesbehörde; wesshalb sie auch, als zunächst unter dem Landesherren stehend, Fürstenschulen benannt wurden. — 66 A1 h r w FIS=S= l(Fürten Füm lerua Kter, 8. ih b lleenitra Ktunde, Fon in einem del Jen Vird, po. tet Knaber- erheht ie Se an Seinen dicke Maug, mmt, Mt alf Front gege eal von müe en und Wal e, ein Sschon n Naumbun burg. 1835 2 die Wiesen nd Altenburg t die Pforte ihren Höfen gehört. Ner en nach vou erungsbauir- Schultze hla, Grimm auch in de len Pforta, forta bei der den und ſer- nicht Pforte er, des Worr as Kloster zi- Kloster 1 anung die Be- 50 welig Wi ung vol Lar- ung von 1) eingezogelel n dem gula ter vnd eiss gelbst fit eig drei Schlel eiver wüü- „6 2ulüdhst 3 aus Berlin, nach der gegenwärtigen Localität genauer ausgeführt ist, wird einem Jeden zur leichten Orientirung dienen. Beim Eintritt in die Pforte sieht man im Thorgebäude selbst, links die Wohnung des Thorwärters, rechts den Eingang zur Wohnung des geistlichen Inspectors, welche das Thor- gebäude grösstentheils einnimmt. Durch das Thor eingetreten erblickt man gleich rechts das ehemalige Diaconat, jetzt die Wohnung des zweiten Professors,(Dr. Wolff). Die statt- lichen Gebäude links gegenüber gehören zur Papiermühle, welche bis 1789 Eigenthum der Schule in Zeitpacht war, von da an einem Papierfabricanten Fischer gegen einen Jahreszins von 100 Thlr. in Erbpacht gegeben wurde, von welchem sie an einen gewissen Taube, und 1814 an den jetzigen Besitzer, Herrn Kunike, überging, welcher sie sehr verbessert und durch Neubauten verschönert hat. Ihm gehört auch der Weinberg auf dem Hügel an der Wind- lücke vor der Pforte, dessen hochgelegenes Haus eine herrliche Aussicht rings in das Saal- thal bietet. Der Papiermühle zunächst ist die Kornmühle nebst dem Backhause, im obern Raume der Kornboden des Pachters. Weiter vor zur Rechten stellen sich die Hauptgebäude der Pforte dar, die Kirche und das Schulhaus. Die Kirche, das ehrwürdigste und interessanteste der hiesigen Gebäude, ist in einem eigenen Prachtwerke, unter dem Titel: Schulpforta, seine Kirche und sonstigen Alterthümer, vom Dr. Ludwig Puttrich, Leipzig 1838, in Fol. ausführlich beschrieben und auf 6 trefflichen Blättern in Steindruck malerisch und architectonisch im Ganzen und Ein- zelnen dargestellt, nebst einer schönen Vorderansicht der Pforte im Stahlstich als Titelvignette. Erst in der neuesten Zeit, von 1837—40, ist das Portal mit seinen Bildwerken, mit bedeu- tendem Kostenaufwande, durch die Milde Sr. Majestät des hochseligen Königs in seiner ur- sprünglichen Schönheit, mit allen Bildwerken geschmückt, vom Königl. Regierungsbauinspector, Herrn Schmid zu Weissenfels hergestellt und die Kirche im Innern und Aeussern vielfach verbessert und verschönert worden. Wir übergehen demnach ihre nähere Beschreibung und bemerken nur, dass dieselbe im Lichten 232 Rheinl. Fuss Länge, im Schiffe 52 Fuss Höhe, 54 Fuss Breite mit Einschluss der Abseiten, im Kreuze aber 74 Fuss Breite hat. Ihre jetzige Gestalt ist nicht die ursprüngliche; der hohe Chor ist, einer Inschrift an einem der südlichen Pfeiler desselben zufolge, erst 1251 gegründet und die Kirche 1268 eingeweiht, in noch späterer Zeit nach der vorderen Seite zu, wo sie einen verschiedenen Baustil zeigt, vermuthlich verlängert worden(Puttrich S. 6). Den südlichen Arm des Kreuzes umgiebt von drei Seiten eine im edlen Deutschen Stil erbaute Nebenkapelle, die sogenannte Evan- gelistenkapelle, welche seit 1840 zur Aufnahme der Schulbibliothek geschmackvoll eingerichtet und vorn mit einem Lesezimmer und einem Bibliothekarzimmer darüber versehen ist. Auf der Ostseite der Kirche befindet sich der schön gelegene Friedhof der Pforte, mit dem merkwürdigen steinernen Denkmal des Gehäuses zur ewigen Lampe, aus dem Jahre 1268(Puttrich S. 24. Besondere Abhandlung darüber in A. G. Lange's vermischten Schriften, von Jacob. Leipz. 1832. S. 199). Auf der Südseite der Kirche ziehen sich bis zum Thor- gebäude hinauf die Gärten der einzelnen Lehrer und Beamten, hinter welchen sich der dazu gehörende Saum des Waldes bis zur südlichen Schulmauer erhebt. In die hiesige Kirche sind sowohl die Bewohner der Pforte, mithin der Cötus der Alumnen und die Lehrer und Beamten mit ihren Familien und dem Personal der Haushal- tung, als die Bewohner von Kösen, Fränkenau und Kukulau, nebst denen des Fischhauses und der Saalhäuser eingepfarrt. Bei derselben stehen zwei Prediger, die zugleich Mitglieder des Lehrercollegii sind und von der Schule besoldet werden; denn die Kirche hat als solche 1* ———— 4 kein Vermögen und ihre Bedürfnisse werden aus dem Schulfonds bestritten. Die hiesige Kircheninspection besteht aus dem ersten Geistlichen, dem Rector und dem Schulhausinspector. Die Gemeinde bedient sich des seit 1797 durch Reinhard, v. Zedtwitz und Tittmann neu besorgten Dresdner Gesangbuchs, zu dem ein Anhang für die hiesige Schule, vom Prof. Lange besorgt, 1827 hinzugekommen ist. Die jetzige innere Einrichtung der Kirche be- steht seit 1787, namentlich die Orgel, die Kanzel und die Schülerstühle. Nordwärts der Kirche erstreckt sich, mit derselben parallel und durch Seitenflügel, die den Kreuzgang einschliessen, mit ihr verbunden, das zweite Hauptgebäude der Pforte, das Schulhaus. Dieses Gebäude hat freilich gegenwärtig ein ganz anderes Ansehen als in den Klosterzeiten, wo nur der den Kreuzgang schliessende Theil bis zur ehemaligen Tel- lerküche(jetzt Prima) bestand. Den anderen Theil, von hier an bis zur Fronte des Schul- E hauses, hat Churfürst August, um Raum für die, zu dem erstern Hundert hinzugefügten l funfzig Knaben und zu Lehrerwohnungen zu schaffen, im J. 1568 unter dem Namen des 2 „Neuen Schulhauses“ erbauen lassen, wie eine Inschrift an der Nordseite bezeugt(Scha- melius deutsches Chronicon, S. 193) und das Frontgebäude ist erst 1799, so wie es jetzt 5 dasteht, errichtet worden. Im Erdgeschoss des Schulhauses befindet sich in der Fronte, rechts vom Eingange der Betsaal, 44 Fuss lang, 40 F. breit, 12 F. hoch, durch 4 Säulen 1 gestützt, geräumig genug, um sämmtliche Schüler nebst den Lehrern und sonstigen Besu- 5 chenden bei Schulfestlichkeiten zu fassen. Er empfängt von drei Seiten sein Licht, ist mit 2 einer Orgel(welche der die Organistenstelle bekleidende Alumnus beim Früh- und Abend- 22 gebet und sonstigen Schulfeierlichkeiten spielt), einem doppelten Katheder und zwei Reihen von Subsellien und Tischen bequem eingerichtet und zu allen Schulversammlungen bestimmt. Links vom Eingange, dem Betsaale gegenüber, ist das Ober-Secundanerauditorium, von wel- 4 chem eine Treppe zu den oberen Stockwerken führt. Von hier geht im Innern der untere V 9 oder vordere, fälschlich so genannte lange Kreuzgang, den links von Ober-Secunda an eine V 3 Reihe von gewölbten Gemächern, zu Holzställen und anderm ökonomischen Bedarf bestimmt, ls rechts der ehemalige Rectoratshof begränzt, bis zum eigentlichen oder oberen Kreuzgange, zu b dem eine Treppe aus dem untern hinan führt. 1 Dieser Kreuzgang schliesst von vier Seiten den nett und freundlich gehaltenen Primaner-— 3 8 garten ein, in dessen Mitte ehemals ein Brunnen war(im J. 1783 neu angelegt, mit einer 8 Pumpe und einem verschlossenen Brunnenhäuschen versehen) aus dem die Schüler ihr Trink- 2 wasser holten, später verschüttet; jetzt steht ein schöner Kastanienbaum mit Bänken umher b an dessen Stelle. Der helle und geräumige, rings mit Quadern gepflasterte, Abends erleuch- n. tete Kreuzgang, welcher den Alumnen Abends im Winter und sonst bei schlechtem Wetter b zum Ambuliren dient, bildet auf der Nordseite längs der Kirche eine Doppelhalle, in der 2 Mitte von schlankem, wegen ihrer Verzierungen merkwürdigen Säulen getragen, wovon der m innere Theil, der sogenannte Poëtengang, nur von den Primanern zum Spazieren benutzt e wird. Am östlichen Ende desselben ist der Eingang zur Kirche für die Alumnen und alle S Bewohner des Schulhauses. An der Westseite des Kreuzganges befinden sich drei sehr geräumige, gewölbte Auditorien; das erste, zunächst der Treppe, die zum obern Stock führt, ist das ehemalige Bibliothekslocal, jetzt zum Auditorium für Ober-Tertia neu und 1 schön eingerichtet; das folgende, in früherer Zeit Prima, jetzt Unter-Secunda; das 1 dritte, bisher Ober-Tertia, früher der dritten Klasse(Mittel-Secunda) bestimmt, dient d jetzt für den Gesangunterricht und als Hülfsauditorium. Ueber diesen drei Auditorien und V 1 dem westlichen Kreuzgange bis zur Kirche und zum Theil an diese angebaut bis in den 12 die Nleige unöünpertn litmann del „ Vom bul r Kirche be Seitendg der late Aussehen ah emmaligen T- te des Sohl- ainzugefügen 1 Nannel da zeugt(Sül. wie es jett der Frond rch 4 Sille astigen Desl- Licht, ist ui und Ahend- zwei Reihe en bestimmt m, von Vo-. n der untere nda an eint rf bestimmt 1gange, I n Primaner.— , mit eicer r ihr Triul- inken umher nds erleuck- tem Wetter alle, in de „ woron der eren berute nen und äle drei selr ohbern Stet tia neul 1 cundz; dis mmt, lie ditorien 1 bis in der 5 vordern Theil ihrer linken Abseite, ist das ehemalige Tertiat, jetzt die Wohnung des sie- benten Professors,(Dr. Jacobi II.), deren Haupt-Eingang auf dem Schülercorridor, der In- spectionsstube gegenüber ist. Ueber der Südseite des Kreuzganges, längs der Kirche, be- findet sich das Auditorium von Unter-Tertia, ehemals das von Ober-Secunda, auch das ma- thematische Auditorium genannt; hinter diesem ein Paar schmale Zimmer, in deren einem die deutsche Lesebibliothek aufgestellt ist, dann ein grösseres bis zum Tertiat reichendes Zimmer, das Museum, worin die Gypsabgüsse der Antiken aufgestellt sind. Ueber diesen Räumen sind eine Anzahl Dachstuben, welche die Wohnung des vierten Adjunctus bilden, ehemals die Wohnung des Tanzlehrers. Auf der Ostseite des Kreuzganges besteht das Erdgeschoss aus Kellern und IIolz- ställen. Ueber diesem und dem Kreuzgangsgewölbe sind im ersten Stock zwei Adjuncten- wohnungen, wovon eine zur Zeit zum Expeditionslocal des Schulhausinspectors benutzt wird. Das Ganze bildete ehemals die Wohnung des mathematischen Professors. Dieser Wohnung gegenüber, durch einen Corridor von ihr getrennt, ist auch eine Adjunctenwohnung, deren Fenster nach Osten die Aussicht zum Schulgarten haben, das ehemalige Krankenlocal und die Wohnung des Schulschneiders, der zugleich Krankenwärter(Siechmeister) war.— Im zweiten Stock, über diesen Adjunetenwohnungen, ist eine Reihe von Zimmern mit Dach- fenstern gegen Westen, welche früher die Wohnung des Sprachlehrers, später Expeditions- local des Schulhausinspectors waren, zur Zeit die Wohnung des achten Professors(Fickert) bilden. Auf der Nordseite endlich ist der Kreuzgang durch das Schulhaus geschlossen, dessen unterer Theil hier das Remter, das Cönakel und das Auditorium von Prima bildet. Das Remter oder Anrichtezimmer verbindet den Speisesaal mit der Alumnenküche, aus welcher die Speisen durch eine, in der Thür befindliche, Klappe hineingeschoben werden. Der Speisesaal ist derselbe, wie in der Klosterzeit, nur seit 1802 durch Wegnahme seines Ge- wölbes und Herstellung neuer Fenster umgestaltet, von ansehnlicher Grösse, 85 Fuss lang, 26 Fuss breit, 18 ½ Fuss hoch, durch vier steinerne Säulen gestützt und anständig decorirt. In demselben sitzen die Alumnen in zwei Reihen an 14— 15 Tischen, jeden Tisch zu 12 Personen, in einer durch alle Tische vertheilten Rangfolge der Plätze, so dass den ersten Platz am ersten Tische der Primus Portensis, den ersten am folgenden der zweite Prima- ner u. s. f. bis zum funfzehnten einnimmt, worauf dann der 16. Primaner den zweiten Platz am ersten Tische einnimmt, welches in der Reihe so fort geht bis zum letzten Unter-Ter- tianer, so dass an jedem Tische alle drei Alter, Obere, Mittlere und Untere gemischt sind und die beiden obersten Primaner an jeder Tafel das Vorlegen und Austheilen der Speisen, des Weins u. s. w. besorgen. Die Aufsicht bei den Mahlzeiten führt der als Inspector heb- domadarius fungirende Lehrer. Sie beginnen mit einem von einem Primaner, der Wochen- inspector ist, gesprochenen Gebet, worauf vom ganzen Cötus das Gloria angestimmt wird (gloria tibi, trinitas, aequalis una deitas, et ante omne saeculum, et nunc et in perpetuum) und schliessen auf ein vom Hebdomadarius mit der Klingel gegebenes Zeichen, worauf ein Wocheninspector ein kurzes Gebet und das Vaterunser spricht, dem ein vom ganzen Cötus gesungener Liedervers zum Schlusse folgt.— Hinter dem Cönakel und zunächst an der Treppe zwischen dem obern und untern Kreuzgange ist das schöne, in Einem Bogen ge- wölbte und durch Ein grosses Fenster erhellte Primaner-Auditorium, seit 1821 eingeriechtet, früher die Tellerküche und Wohnung des Nachtwächters. Unter dem Cönakel und dem Primaner-Auditorium befinden sich gewölbte Kellerräume. — 6 Wir kommen nun zu den oberen Räumen des Schulhauses. In der Fronte und in dem ganzen vordern vom Churfürsten August erbauten Theile desselben befindet sich über dem Betsaale, dem Auditorium von Ober-Secunda und den daran stossenden Holzställen bis zur Prima, ein erstes Stockwerk, in welchem vorn das chemalige Rectorat, seit 1831 die Woh- nung des dritten Professors(Jacobi I.) ist. An diese gränzt bis zur Prima das ehemalige Cantorat, jetzt die Wohnung des sechsten Professors(Dr. Steinhart). Ueber diesem ersten Stock, über Prima, und das Cönakel hinweg, befinden sich nun im zweiten Stock die sämmt- lichen zwölf Schülerstuben nebst der Inspectionstube und den Wohnungen der Aufwärter in zwei Reihen Zimmern, die durch einen 8 Fuss breiten gedielten Corridor getrennt sind, der sich von einem Ende des Schulhauses zum andern in der Länge von 285 Fuss erstreckt und durch mehrere Lichtfluren, so wie durch Fenster über den Thüren der Schülerstuben zu beiden Seiten erhellt ist. In der Mitte des Corridors, über der Prima, ist die Inspections- stube nebst Kammer, welche der die Wocheninspection führende Lehrer bewohnt, und so- wohl von früh bis Abends in allen Zeiten, wo die Alumnen oben sind, als auch Nachts sich hier aufhält. Die Inspectionsstube theilt den Corridor in den obern und untern; auf jenem sind 6 Schülerstuben, 4 nach vorn, von nr.—IV, 2 nach hinten, er. V und 71, nebst zwei Auf- wärterstuben; auf diesem ebenfalls 6 Schülerstuben, 4 nach vorn, nr. III, IIII, XI und XII, 2 nach hinten, nr. II und X, nebst zwei Aufwärterstuben. Die Schülerstuben sind,(wie der Grundriss des Corridors auf der Karte zeigt) von gleicher Breite, aber verschiedener Länge, je zu drei, vier oder fünf Tischen. Hienach richtet sich die Zahl der Bewohner, welche insgesammt in drei Altersstufen getheilt sind, Obere,(nur Primaner und einige Ober- Secundaner), welche einen Tisch haben, deren im Ganzen 48 sind; Mittlere(die übrigen Ober-Secundaner und die Unter-Secundaner) und Untere(die Ober- und Unter-Tertianer). An jedem Tische ist ein Oberer, ein Mittlerer und in der Regel ein oder zwei Untere, welche als Untergesellen dem Obern als ihrem Obergesellen, zur sittlichen und wis- senschaftlichen Beaufsichtigung übergeben sind und von ihm täglich(ausser an den Sonn-, Fest- und Studientagen) in der sogenannten Lesestunde, von 4—5 Nachmittags, zur gram- moischen Fertigkeit in den alten Sprachen, im Uebersetzen, im Lateinischen Stil und in der Lateinischen Verskunst angeleitet werden. Das Mobiliar der Stuben besteht aus einfachen hölzernen Tischen und Stühlen und aus Bücherrepositorien an den Wänden. Die Tischobern haben Sitzpulte, die Mittlern Stehpulte, die Untern Pultkasten, welche Privateigenthum der Einzelnen sind; alles Uebrige gewährt die Anstalt. Zu jedem Tische gehört ein mit 2 Schlössern versehener Kleiderschrank, wel- cher auf dem Corridor steht, zu welchem der Obere die Schlüssel verwahrt und jeden Sonn- abend Mittag kurz vor Tische in Gegenwart aller Inhaber eine Revision hält. In alle Klei- dungsstücke und alles Schuhwerk muss der Name des Besitzers eingeschrieben sein. Zur Erhaltung der Reinlichkeit ist in jeder Stube ein sogenannter Putzschrank, worin Schuhwerk, Leuchter u. dgl. verwahrt werden, ein Putzkorb mit Deckel, um die Abwürfe von Papier, Federn, Obst u. dgl. hinein zu thun und ein verdecktes Gefäss zum Beseitigen unnützer Flüssigkeiten. Das Einheizen besorgen vom Corridor aus die Aufwärter; zu dem Behuf steht bei jedem Camin ein verschlossener Holzkasten. Zum Behuf der Erleuchtung werden jeden Sonnabend für die einzelnen Stuben eine genügende Quantität Talglichter vom Schul- hausinspector an die Aufwärter ausgegeben, welche sie an die Tischobern vertheilen, so dass für jeden Tisch, der vier Inhaber hat, 2 Lichter bestimmt sind. Das Anzünden der Lichter und in den ich über 4 Källen hid 3 Sl dieſ das Chemäig diesem ente ck die Fänu. r Aufgintr 1 getrennt auu Fuss erstel Schülerätha die Iuspectins ohnt, undg. ich Nachts ia jenem zin ebst zwei zu- I. JI und N sind,(vie de iedener Ling ohner, peld 1 einige Obe e(die ibriea ter-Tertiane zwei Unten cchen und ſt n den Sam- g8, zur gh n Stil undi tühlen und a tlern Stehput ebrige genin erschrank, E nd jedem Sank „ lu alle Iä- ben sein AI rin Schuhres rfe von Enpi- itigen unnöttel zu dem Fehd 7 besorgen die Untern der einzelnen Tische, welche auch für die Ordnung und Reinlichkeit ihrer Tische und Plätze zu sorgen haben. Einer von ihnen hat, wöchentlich wechselnd, die sogenannte Wasserwoche, worin er auf die Ordnung und Sauberkeit der ganzen Stube achtet, Leuchter, Schuhwerk u. dgl. beseitigt, in den Repetirstunden die Namen der Feh- lenden dem revidirenden Hebdomadar auf einem Zettel angiebt, zum Gebrauch seiner Stube ein angezündetes Licht vom Aufwärter holt und zu gewissen Zeiten des Tags ein Paar Krüge frisches Wasser für seine Stube vom Brunnen holt. Bei strenger Winterkälte haben diess letztere die Aufwärter zu besorgen, wie überhaupt die Geschäfte des Auskehrens und Reinigens der Stuben, wie des Schuhwerks und der Kleider, wovon die Alumnen ganz ent- bunden sind, wenn nicht letzteres, das Kleiderreinigen, der Einzelne für sich zu thun vor- zieht. Kleine Dienstleistungen dagegen, wie die obengenannten, erhalten den Sinn für Ord- nung, Pünctlichkeit und Selbstthätigkeit, und fördern das durch gegenseitige Hülfe und Ver- pflichtungen vielfach verflochtene Leben im Cötus. Auf jeder Stube hat einer der ältesten und bewährtesten Primaner als Inspector die disciplinarische Aufsicht, und die 12 Inspectoren der 12 Schülerstuben, welche vom Lehrercollegium zu Anfange jedes Semesters ergänzt und bestätigt werden, haben auch theils insgesammt, theils als Wocheninspectoren(allemal zwei) überall sowohl innerhalb als ausserhalb des Schulhauses, bei Tische, im Betsaal, auf den Schlafsälen, im Schulgarten u. s. w. unter Autorität der Lehrer und diesen in allen verantwortlich, die nächste Beaufsichtigung über den Cötus der Alumnen. Ausser diesen haben zwei Schulhausinspectoren(aus den neuen Primanern wöchentlich wechselnd) auf polizeiliche Orduung im Schulhause, und auf die Instandhaltung seiner innern Räume und des Mobiliars in demselben zu achten und darüber Sonnabends in der Synode zu berichten.— Die Famuli der einzelnen Lehrer (aus den Primanern) haben für diese gewisse Ehrendienste zu verrichten und stehen ihnen persönlich näher. Die drei Famuli communes(mit besondern Freistellen begabt) haben wöchentlich wechselnd gewisse Ehrendienste für den gesammten Cötus, z. B. das Anfer- tigen der Tisch- und Kirchenzettel und Aufträge des Rectors auszurichten, bei welchem sie Sonntags früh die Klassenbücher und das Inspectorenstrafbuch abholen und die zeitigen Wochen- und Schulhausinspectoren nebst dem Synodenfamulus ihm in ein besonderes Buch einschreiben. Zwei Präcentoren stehen dem Sängerchor der Alumnen, ein musikfertiger Schüler(als Organist mit einer eignen Stelle begabt) dem Orgelspiel in der Kirche wie im Betsaale vor. Der Primus und Secundus in jeder Klasse haben als Klassenobere auf die Klassenordnung zu achten, die Klassenbücher zu führen und solche Sonnabends au den Rector abzuliefern. Auch das Geschäft des Anziehens der Schulglocke(neben der Inspe- ctionsstube) wodurch von frühmorgens bis Abends zum Zubettgehen alle Zeiten und Geschäfte in der Anstalt geregelt werden, versehen(ausser dem Läuten zum Aufstehen, welches der Wochenaufwärter verrichtet) alle Untern der Reihe nach, vom ersten Ober-Tertianer bis zum letzten Unter-Tertianer, jeder eine halbe Woche. Ausgenommen sind nur die Famuli communes und der Calcant, auch ein Unterer, welchen der Rector erwählt, und der das Geschäft hat, die Liedernummern beim Gottesdienst in der Kirche wie beim Früh- und Abendgebet und sonstigen Schulfestlichkeiten im Betsaale aufzustecken und anzuschreiben, auch den Orgelchor auf- und zuzuschliessen. Krankenwöchner enqdlich heissen diejenigen, welche verpflichtet sind, den auf der Krankenstube befindlichen Mitgliedern ihrer Klasse die täglichen Klassenaufgaben mitzutheilen und ihnen ihre zurückgegebenen Arbeiten zu über- — 8 bringen. Dieses Geschäft wird in beiden Tertien von allen Mitgliedern der Reihe nach eine halbe Woche, in den übrigen Klassen vom Primus und Secundus verschen. Nach dieser Darstellung der Schülerverhältnisse fahren wir in der Beschreibung der Locale fort. Ueber der Küche, unter der 12. Stube und der gegenüberliegenden grossen Stube des Hülfsaufwärters, der alten Tanzstube, welche jetzt im Winter zu den Voltigirübungen der Alumnen benutzt wird, befindet sich die seit 1826 mit bedeutendem Kostenaufwande höchst zweckmässig eingerichtete im Winter geheizte Waschstube der Alumnen, welche mit einer Reihe von Waschtischen mit zinnernen Waschbecken und zinnernen Wasserbehäl- tern darüber und mehreren Wasserkufen, welche alle Abend von den Aufwärtern frisch ge- füllt werden, versehen, mit Fliesen gepflastert ist, über denen verbundene Holzleisten zum Auftreten liegen. Alles ausgegossene Wasser läuft von selbst in einer Rinne über die unten durchgeleitete kleine Saale ab, welche nicht weit davon auch alle Unreinigkeiten der wohl- angelegten Schulsecesse aufnimmt. Zum Waschen begeben sich die Alumnen gleich nach dem Aufstehen, ein Schlafsaal nach dem anderen, den Corridor hinab und ein Wochen- inspector führt dabei die Aufsicht. Doch ist die Waschstube auch zu gewissen Tageszeiten zum Gebrauch eröffnet. Vom Corridor führen Treppen an fünf verschiedenen Stellen zu den sechs grossen Schlafsälen hinauf, welche nebst dem Tanzsaale den ganzen obern Raum des Schulhauses, von der Fronte an bis zum hintern Ende desselben einnehmen, und das obere Stockwerk desselben, mit hinlänglich grossen Dachfenstern bilden. Durch diese Fenster zu beiden Sei- ten, welche bei Tage eröffnet sind, im Winter aber Nachts mit Strohsäcken gegen die eindringende Kälte geschützt werden, erhalten die Schlafsäle reichlich Luft und Licht und haben zudem noch Deckenöffnungen nach dem Schulboden zur Lüftung. Stets sauber ge- halten und grün übertüncht bilden sie mit den Reihen der reinlichen Betten einen freund- lichen Anblick, der nur durch die Koffer der Schüler etwas gestört wird, worin sie ihre Wäsche verwahren, um sich daselbst an- und auszukleiden, was an keinem andern Orte geschehen darf. Eine von der Decke herabhängende, mit einem Schirm rings umher ver- sehene Laterne erhellt jeden Schlafsaal die Nacht hindurch, wie überhaupt alle Räume des Schulhauses, Corridor, Treppen, Kreuzgänge und Höfe zur Abendzeit bis zur Nacht reichlich durch Laternen erhellt sind. Auf jedem Schlafsaale befindet sich ein abgesondertes Secess für nächtliche Bedürfnisse, eine Klingel zum Herbeirufen der Aufwärter und ein Kasten mit einem Rettungssacke in Fällen der Feuersnoth, der im Fensterrahmen ausgespannt die Be- wohner zur Erde hinablässt. Es gehören aber zu jedem Schlafsaale die Bewohner von je zwei Stuben, deren Betten in einer bestimmten Ordnung, sämmtlich von einander durch Zwischenräume getrennt, auf- gestellt sind. Die Bettstellen liefert die Anstalt. Sie sind alle von gleicher Grösse, grün angestrichen, am Fusse mit einem aufgeklappten Bänkchen zum Ausziehen und einer Latte mit Kleiderhaken versehen, an welcher ein gelb lackirter Schild mit dem Namen des Inha- bers befestigt ist. Die vorschriftsmässigen Bettstücke der Alumnen, welche sie von Hause mitbringen müssen, sind: eine 5 Fuss 6 Zoll lange, 2 Fuss 4 Zoll breite Matratze, in der Regel von Pferdehaar, nebst einem gleichen keilförmigen Kopfkissen, doppelte Betttücher und Ueberzüge und eine wollene oder wattirte Decke. Federdecken sind im Sommer gar nicht, im Winter nur ausnahmsweise gestattet. Am ersten jedes Monats werden alle Betten von den Aufwärtern frisch überzogen und die unreine Bettwäsche vom Waschmanne abge- holt. Auf den Schlafsälen dürfen sich die Alumnen bei Tage nicht aufhalten. Sie sind nur eReihe u ig der Lorih Krossen Stud oltisridugn ostenaulhant mnen, pedce Wassendi. tern frisch 8 olaleisten un über die uie iten der wuè- lumnen geih d ein Wocher. 2n Tagesräie sechs grae Schulhause ere Stockyet 2u beiden de- een gexgen e and Lichht uu ets sauber; einen freunt dorin sie ih andern Oi s umher ia⸗ 2 Räume ¹- acht reicllt dertes Secas in Kasten' pannt die Be deren Belle getrennt, 3 Grösse, lü ad einer lil- men des lir sie ron Häs ztratze u da Ite Betklüte 1 Sommer 7 en alle Bette hanne Uer Sie Sud n 9 zu gewissen Zeiten des Tages zum Umkleiden für Einzelne eröffnet, ausserdem nur auf Erlaubniss des Hebdomadars. Den untern, östlichen Theil des Schulhauses nimmt der Tanzsaal ein, welcher im Jahre 1804 neu erbaut und sehr anständig und zweckmässig eingerichtet und decorirt ist. Seine Länge beträgt im Ganzen, mit dem erhöhten Orchester, 44 Fuss, die Breite, mit den erhöhten und durch eine Colonade vom Tanzplatze geschiedenen Abseiten, 40 Fuss, die Höhe 12 Fuss. Eine Treppe führt vom Corridor, der XI. Stube gegenüber, hinauf. Hier werden nicht bloss die täglichen Tanzlectionen, sondern auch, bei besondern Gelegenheiten, Rede- actus, Musikaufführungen u. s. w. abgehalten. In dem Seitenflügel des Vorderhauses vom Schulgebäude befindet sich im zweiten Stock, wohin man vom Schülercorridor aus durch eine Thür gelangt, eine Reihe von Zimmern, die theils zu Zusammenkünften des Lehrercollegii, theils zum Geschäftslocal des Rectors, theils zur Bewahrung des physicalischen und mathematischen Apparats und zu sonst vor- kommenden Zwecken bestimmt sind. Vorläufig werden sie, das physicalische Cabinet aus- genommen, vom Schularzte Dr. Söchting bewohnt. Aus der nördlichen Seite des Kreuzganges gelangt man nach Osten, den Speisesaal und das Remter vorbei, durch einen dunkeln Vorplatz in das sogenannte Wasserhöfchen, dessen linke Ecke die Scheuerküche, 1804 neu angelegt, einnimmt. Aus diesem führt ein Gang einige Stufen hinab in den östlichen Pfortenhof, der von drei Seiten mit Gebäuden eingeschlossen ist. Das mit dem Schulhause verbundene Küchengebäude zur Linken enthält unten das Schlachthaus und ein Vorrathsgewölbe des Pachters, zu dem eine Treppe von aussen führt, dann die Wohnungen des Kochs und des Küchengesindes, oben die Wohnung des Zeichnenlehrers,(Prof. Oldendorp), wo vor 1817 ein Theil des hiesigen Gerichtsper- sonals, nämlich der Actuarius und die Amtscopisten wohnten. Die südliche Seite des genannten Pfortenhofes schliesst eins der ältesten hiesigen Ge- bäude, vermuthlich die ursprüngliche Abtswohnung, mit ansehnlichen gewölbten Räumen im Erdgeschoss, die sich vom östlichen Kreuzgange bis zur Byzantinischen Kapelle, die in den Schulgarten vorspringt, hinziehen, und südwärts unter dem Conrectorat ein schönes uraltes Portal haben(bei Puttrich Taf. 10. Text S. 13). Gegenwärtig gehört ein Theil dieser Räume zu der darüber befindlichen Lehrerwohnung, ein Theil bildet das Oelgewölbe der Haushaltung, ein Theil, nach dem Hofe hin, die Böttcherwerkstatt, worin das Gewölbe her- ausgenommen ist. Die obern Zimmer im ersten Stock dieses Gebäudes und des daran stos- senden nördlichen Flügels, welcher bis zum Gange aus dem Wasserhöfchen reicht, und im Erdgeschoss das geräumige Fleischgewölbe des Pachters enthält, bilden das ehemalige Con- rectorat, jetzt die Wohnung des 5. Professors(Dr. Jacob), von welcher im J. 1787 ein Paar Zimmer zur Haushaltung abgenommen wurden, worin zur Zeit das Rentamt ist, zu dem von unten aus dem Hofe eine eigene Treppe führt. Den Aufgang zum Conrectorat bildet die grosse Treppe, welche vom untern Schülercorridor in den Kreuzgang hinab führt. Die obern Zimmer im zweiten Stock dieses Gebäudes, über dem Conrectorat und dem Rentamt gehören zu der oben im Fürstenhause befindlichen Wohnung des vierten Professors. Das Fürstenhaus, ein ansehnliches schlossähnliches Gebäude, im Jahre 1573 vom Churfürsten August, Moritzens Nachfolger und grossem Wohlthäter der Pforte, entweder von Grunde aus oder doch in seinen obern Theilen aufgeführt,(Bertuch Ed. II. T. I. p. 52), um bei seinem öftern Aufenthalt hier eine Wohnung zu haben, schliesst den Pfortenhof von Osten und hält in der Länge 172 Fuss, in der Breite 38 Fuss. Es hat zwei Stockwerke, 2 —x 10 die vorn durch einen runden, bis zum Boden hinaufführenden Treppenthurm von aussen ver- bunden sind. Das Erdgeschoss besteht aus gewölbten Räumen, wovon die eine Abtheilung, links vom Treppenthurm und vom Durchgange zum Schulgarten, das ehemalige Gerichts- local bis 1817, jetzt die Wohnung des Nachtwächters bildet. An diese stösst im Norden die Wohnung des Gärtners, ein neuer Anbau. Die andere Abtheilung, rechts von diesem Durchgange, enthält die Milch- und Vorrathsgewölbe des Pachters, weiterhin die Keller des Rectorats.— Der erste Stock, früher die Wohnung des ersten hiesigen Verwaltungs- beamten, des Commissionsraths Herbst, daher damals die Haushaltung genannt, ward 1823 dem zweiten Lehrer, Professor Lange, eingeräumt und als dieser Rector wurde, 1831, für immer zum Rectorat bestimmt. Der zweite Stock hat einen sehr grossen Vorplatz, den Fürstensaal, der zu drei Wohnungen führt. Die erste, links, die sogenannten Fürsten- zimmer, war bis 1807 die Wohnung des Adeligen Schulinspectors, wenn derselbe in Pforta sich aufhielt; seitdem ist sie dem jetzigen Rentbeamten, Commissionsrath Teichmann, ein- geräumt. Die zweite, mittlere, besteht aus mehreren Zimmern, den sogenannten C ommis- sionszimmern, früher zur Wohnung des Justizamtmanns gehörig, die seit 1821 zur Auf- nahme von Mitgliedern hoher vorgesetzten Behörden als königlicher Commissarien, bestimmt und desshalb stattlich decorirt und möblirt sind. Das grössere dieser Zimmer wird auch zu den wöchentlichen Synoden des Lehrercollegii benutzt.— Die dritte Wohnung, rechts nach der Südseite, ist die ehemalige Wohnung des hiesigen Justizamtmanns, im Jahre 1820 dem damaligen vierten Professor(Jacobi I.) eingeräumt und seit 1831 vom jetzigen vierten Professor(Koberstein) bewohnt. Es gehören dazu, wie oben bemerkt, die Zimmer des zweiten Stocks vom ehemaligen Conrectorat, dem südlichen Quergebäude. Ein sehr merkwürdiges Baudenkmal der ältesten Zeit, welches vom Fürstenhause ost- wärts in den Schulgarten auf 50 Fuss Länge, 18 Fuss Breite(im Lichten), 3 Fuss Mauer- dicke(durchweg) sich erstreckt, mit einer noch jetzt im Rectoratskeller und im Milchge- wölbe befindlichen Vorhalle, ist die Byzantinische Kapelle, oder vielmehr eine kleine Kirche aus Quadern, im edelsten Byzantinischen Rundbogenstil erbaut, deren erst seit wenigen Jahren aufgeräumtes und gereinigtes Chorgewölbe mit seinen schönen dreifachen Säulenbündeln Puttrich Taf. 9 dargestellt und S. 8— 10 von dieser Kirche ausführlicher gehandelt hat. Das Schiff derselben, bedeutend höher als das Chor, hat zwei herrliche Kreuzgewölbe, zu beiden Seiten von drei gleichfalls dreifachen und mit schönen Kapitälern geschmückten Säulenbündeln getragen. Schade, dass dasselbe im obern Theile vom Rentamtsarchiv, im untern von einem später hineingebauten Kellergewölbe ganz verdeckt wird! Man hält dieses Gebäude für die Privatkapelle des Abtes, wozu seine Lage berechtigt. Letztere verbietet, es für die ursprüngliche Kirche anzusehen; aber der Baustil zeigt(wie Puttrich andeutet) auf die älteste Zeit, zwischen 1136—40. Wir wenden uns nun zu den Gebäuden, welche zur linken Seite der Pforte gehören. Hier finden wir gleich links vom Eingange längs der westlichen Pfortenmauer die Wohnung des Kirchners und Schreiblehrers(Grässner), welche in der neuern Zeit(seit 1823) bedeu- tend erweitert und verbessert, auch mit einer Elementarschulstube versehen worden ist. Weiterhin ist die Wohnung des Tanzlehrers(Roller), in der ehemaligen Frohnveste, welche seit 1817 für ihn eingerichtet ist. Der hieran stossende sogenannte Marterboden(eliema- liges Amtsgefängniss), ein ebenfalls massives Gebäude, dient zu ökonomischen Zwecken. Unter den übrigen Gebäuden auf der Nordseite der Pforte erscheint zunächst bemerkenswerth das erst vor zwei Jahren neu erbaute, sehr zweckmässig eingerichtete und mit dem nöthigen Hrreeeeeeeeeen V* Au8sen ſek- Atheilm, ge Gerielts. t im Nordel NVon diesen e Ndllex äg Fergalunge Ward lSdh le, 183l, ſü den Voxylid ten Fürster lbe in biord hmann, eil. n Comuis- 321 zor Il. en, bestiunt er wird auch nung, reclts Jahre 180 eigen vierten Limmer des enhause ost- Fuss Maver- im Milehge: ſeine Kirche igen Jahra Uenbündel andelt hat euzgewülle eschmücltel tsarchip, im 1 hält dieses re verbiete- ch audedte) rte gehörel. lie Wohnung 823) heler worden d este, Feldle en(ebems- en Ereclel, erlenswerh 2n nölbigel 11 Apparat zur Wiederbelebung von Scheintodten versehene Leichenhaus, welches an die Stelle der an der Südseite der Kirche abgebrochenen Todtenkapelle getreten ist. Weiterhin, dem Mühlenteich gegenüber, ist die Wohnung des Waschmanns, wo die Wäsche der Aluunen besorgt wird. Dann folgt ein langes Gebäude, dem Schulhause gegenüber, mit zwei hervorspringenden Erkern. Der westliche Theil desselben enthält in seinen untern Räumen das Brauiraus mit der Wohnung des Braumeisters vorn im Erker, parterre; in der obern die Krankeman- stalt. Diese besteht aus den Wohnungen des Schularztes im ersten Stock des Erkerge- bäudes, des Schulchirurgus im zweiten Stock desselben, und aus vier hellen, wohleingerich- teten und mit allem nöthigen Apparat versehenen Krankenstuben für die erkrankten Alumnen (von 1791— 94 eingerichtet), nebst der dabei befindlichen Wohnung des Krankenwärters im Mittelgebäude, über der Brauanstalt des Pachters. Früher existirte diess Alles nicht. In Krankheitsfällen der Schüler wurde ein Arzt(zuletzt Dr. Dresde), eben so ein Wundarzt aus Naumburg berufen. Der erste in Pforta angestellte Chirurg war der Wundarzt Mahler welcher im J. 1784 angenommen die gegenwärtige Wohnung bezog. Der erste Schulart war der Dr. Hendrich aus Langensalza, im J. 1788 herberufen, welcher die vom vorma- ligen Schulverwalter Franke bis zu seinem Tode inne gehabte Wohnung bezog, worin sich noch jetzt der emeritirte Schularzt Dr. Uhlich befindet. Das Krankenlocal der Alumnen war früher mangelhaft genug in der Wohnung des Schulschneiders, welcher zugleich Kran- kenwärter oder Siechmeister war. Wenn zur Zeit ein Alumnus erkrankt, so meldet er sich sofort beim Schularzte oder wird bei ihm gemeldet, der nun seinen Zustand untersucht und ihn auf die Krankenstube unter seine und des Wundarztes besondere Pflege und Obhut nimmt, welches mittelst eines von ihm unterschriebenen Zettels dem Hlebdomadarius alshald angezeigt wird. Auf der Krankenstube ist für alle Bedürfnisse der Kranken wie der Gene- senden gesorgt und eine besondere Krankenkost wird ihnen, wo es nöthig ist, nach Vor- schrift des Arztes von dem Pachter verabreicht. Ihre Wartung und Pfege bei Tag und Nacht besorgt der eigens dazu angestellte Krankenwärter, und wo der Arzt es für nöthi erachtet, werden noch ausserordentliche Krankenwärter zu Hülfe genommen. In vedemdi- chern Fällen geschieht den resp. Eltern oder Vormündern von den Tutoren sofort Meldung Den Reconvalescenten wird vom Arzte nach Umständen die Bewegung in freier Luft. stattet und für ihre angemessene Besohäftigung wird gesorgt. Der Rector und der nebdo- madar, denen täglich Bericht erstattet wird, führen auch über die Krankenstuben die nöthige Aufsicht, und die Stunde der Rückkehr der Genesenen ins Schulhaus wird dem Hlebdomadlr mittelst Zettels vom Schularzte gemeldet. Bei der im hiesigen Thale herrschenden gesun- den Luft und der gesunden Kost und Lebensweise der Alumnen sind die Uapasslichiteiten hier in der Regel nur leichterer Art, meist in Erkältungen oder Diätfehlern bestehend. Eine Masernepidemie, seit zehn Jahren die erste, ist im verwichenen Jahre, ob sie gleich Viele ergriff, schadlos vorüber gegangen. Im Durchschnitt können die Fkrankungen auf ein bis zwei Procent der Schülerzahl, nur in seltenen Fällen mehr, berechnet Vertlen Unter den übrigen Gebäuden bedürfen die für ökonomische Zwecke keiner weitern Er- klärung, und nur von dem im J. 1819 und 20 neu aufgeführten östlichen Erkergebäude(was ehedem zu ökonomischen Zwecken und zu Wohnungen für den Füchschreiber Korn- schreiber und den Actuarius diente), ist zu bemerken, dass dasselbe in seinen untern Räu- men und im ersten Stock die Wohnung des Oekonomiepachters der Anstalt(Oberamtmanns Thränhart), nebst einem für allgemeine festliche Zusammenkünfte der Lehrer und Beamten 2* ——— ——— 12 der Pforte und sonstiger Eingeladenen, so wie auch für die Schulbälle bestimmten grossen Saale enthält. Im zweiten Stocke, zu dem ein besonderer Eingang führt, sind die Wohnun- gen des Musikdirectors(Kötschau), des Schulhausinspectors(Roick) und des Rentamts- Controleurs(Döhlert). Es bleibt uns noch übrig, innerhalb der Pforte des grossen und kleinen Schul- gartens Erwähnung zu thun. Der erstere, dem Oekonomiepachter zugehörig, und in schö- nem Stande gehalten, ist theils Obst-, theils Gemüsegarten und Baumschule, doch mit langen Reihen der schönsten Blumenbeete und mit anmuthigen Kunstanlagen durch den Geschmack seines jetzigen Besitzers und das Kunstgeschick seines Gärtners(Hossfeld) geschmückt, welches sich auch in dem überaus reichen und zierlich gehaltenen Blumengarten vor dessen Wohnung bewährt.— Der kleine Schulgarten, oder der Schülergarten, früher gleichfalls im Besitz der Oekonomieverwaltung, ist, durch Churfürstl. Rescript vom 7. April 1785 den Alumnen zum Spielplatz, welchen sie früher bloss auf dem Platz vor der Kirche hatten, eingeräumt worden, in seiner jetzigen Gestalt allerdings der schönste Spiel- und Erholungsplatz, den eine Anstalt, wie die hiesige, sich wünschen kann, sehr geräumig(11 ¼ Magd. Morgen gross), auf der einen Seite vom muntern Strom der kleinen Saale, auf der andern von einer nicht unbedeutenden, bis zur südlichen Schulmauer hinansteigenden, mit schönen Waldbäumen aller Art und Gesträuchpartien besetzten Anhöhe eingeschlossen, an deren Fusse jede der fünf Klassen ihre eigene Kegelbahn hat, nebst den dazu gehörigen in den Wald hinauf reichenden Räumen, die mit Bänken, Lauben u. s. f. ausgestattet sind. Rings um die Ebene des Schülergartens erhebt sich ein dammartig erhöhter, sehr breiter, mit Kiess bedeckter Weg zum Ambuliren, der zu beiden Seiten mit schattenden Bäumen, und zwar längs der kleinen Saale mit Akazien und Linden abwechselnd, längs der Ostseite mit Rosskastanien, längs der Kegelbahnen mit Pappeln besetzt ist. Nur auf der Westseite sind, wegen des Fahrwegs, bloss hohe Rosenstöcke, wie auch vor den Akazien und Linden längs der Saale, wo der Rasenabhang bis zum Wasser hin mit Partien von blühenden Sträuchern und Stauden und mannichfachen Blumen verziert ist. Die von diesen Dämmen eingeschlossene Fläche ist nach vorn ein weiter Wiesenplan mit einer schattenden Platane in der Mitte, wo die Alumnen ihre Ballspiele und sonstigen Belustigungen üben. Den hintern Theil dieses Planes nimmt ein sehr geräumiger mit Kiess bedeckter Turnplatz ein, der mit allen Geräthschaften zu den gymnastischen Uebungen reichlich versehen ist, welche von den Alumnen im Sommersemester regelmässig Mittwochs und Sonnabends Nachmittags 6—7 und an den Studientagen von 5— 7 unter Leitung eines besondern Lehrers(des Dr. Lieber) angestellt werden. Auf der östlichen Seite des Schülergartens befand sich sonst längs der Schulmauer ein mit Binsen und andern Wassergewächsen erfüllter, von Fröschen und son- stigem Ungeziefer bevölkerter Sumpf, welcher vor einigen Jahren mit Schutt und Erde aus- gefüllt, durch einen Abzugskanal trocken gelegt und seit Kurzem zu einer schönen engli- schen Gartenpartie mit einem grossen, mit Tischen und Gartenbänken versehenen Platze in der Mitte umgeschaffen ist.— Auf der Westseite, nach dem Kirchhofe hin, gränzt an den kleinen Schulgarten noch der sogenannte Schieferkeller, ein altes Gebäude aus der Kloster- zeit, welches unten ein sehr geräumiges Biergewölbe des Pachters, ehemals durch einen unterirdischen Gang mit dem Milchgewölbe verbunden, in seinen obern Räumen Kornspeicher enthält. Ein anderer Bierkeller, erst 1823 erbaut, lehnt sich, dem Kirchhofe gegenüber, an den Abhang des Berges; neben demselben ist der Eiskeller des Oekonomiepachters, in dessen obern Raume die Turngeräthschaften bewahrt werden. — ———— 2———ꝛ—⸗————————————ꝛ——-——ͤ 13 len grasen ie Rahnu II) Grundzüge der gegenwärtigen Verfassung und Einrichtung. Rentaub. Nachdem wir so, nach Anleitung des beigefügten Grundrisses, die Räume der Pforte durchmustert und bei Gelegenheit das Nöthige über die Wohnungs- und sonstigen eigen- en Kehul. thümlichen Verhältnisse der hiesigen Alumnen hinzugefügt haben, bleibt zum Verständniss and in dchi. der nachfolgenden historischen Darstellung noch übrig, eine kurze Uebersicht des Wesent- mit mnen lichen der innern Verfassung und Einrichtung und der statistischen Verhältnisse der An- Geschuag stalt voranzuschicken, wobei die am Schlusse des Werks beigefügten Tabellen mit zur Er- Leschwicht läuterung dienen. Für das nähere Verständniss des Nachstehenden werden die Leser auf vor desxan folgende Schriften verwiesen: I) Chronicon Portense, opera et studio M. Justini Rertuchüi. ten, fride Lips. 1612. 4. Ed. II. cur. J. M. Schamelius. Lips. 1739. 4. 2) Ebendess. deutsches Pfor- rom 7. Ahil tisches Chronicon. Leipzig 1734. 4. 3) Die Landesschule Pforta, ihrer gegenwärtigen r der Kirq und ehemaligen Verfassung nach dargestellt von M. K. Chr. G. Schmidt und Fr. K. Kraft, Schleusingen 1814. 8. 4) Kurze Nachricht von der Königl. Landesschule Pforta, von C. Kirchner. Leipzig bei Vogel. 1839. 8. 5) Bekanntmachung für Eltern und Vormünder, Spiel. u räumig Gl ale, aul ir die ihre Kinder und Pflegcbefohlenen der Landesschule Pforta übergeben wollen: vom Königl. genden, u. Provinzial-Schulcollegium der Prorin⸗ Sachscn, Mlagdcburs den 31. März 1842. 4. welche lo en, a Schrift theils von der hohen Behörde, mheils von Seiten der Schule den hetreffenden Eltern a Sdnha und NVormündern mitgetheilt wird. In diesen Schriften ist das Wesentliche der hiesigen aite ond Einrichtungen enthalten. vehr hreiey 1) Die Bestimmung der Anstalt, die Schülerstellen und die Bedin- len Biumen, gungen der Aufnahme betreffend. der Ostseite Die Bestimmung der Anstalt ist in§. I. der officiellen Bekanntmachung also ausge- er Westete sprochen:„Die Königliche Landesschule Pforta ist, der Absicht ihrer Stifter und ihrer eigen- und Linden thümlichen Verfassung nach, eine Erziehungs- und Unterrichtsanstalt, in der eine Hhlühenden bestimmte Anzahl junger Leute Evangelischer Confession, innerhalb eines gesetzlich n Dämmel bestimmten Zeitraums, vom reiferen Knabenalter an, bis zum Uebergange auf die Universi- len Platar tät, für das höhere wissenschaftliche Leben, oder für den eigentlichen Gelehrtenbe- hen hinten ruf vorbereitet wird.“ Zur Erläuterung diene Folgendes: in, der Ei Die Landesschule Pforta ist gleich von vorn herein wegen ihrer isolirten Lage als ein he von der reines Alumneum, d. h. als eine solche Schul- und Erziehungsanstalt gestiftet, an der keine 8 6— 1 MI anderen Schüler als diejenigen, welche in der Anstalt wohnen, Theil nehmen. Diese theilen 8 6—:; sich in Alumnen und Extraneer. Die Ersteren, welche die eigentlichen Beneficiaten Dr. Lieber. 4 7 5 t lnes Vr der Anstalt sind, wohnen zusammen im Schulhause auf den 12 Schülerstuben nach der oben st lah..... 1 m angegebenen Ordnung, und nehmen sämmtlich auf ganz gleiche Weise an den Beneficien der en und Sül- Schule Theil, welche in freier Wohnung, Licht, Heizung, Speisung, Bedienung, Kranken- pflege u. s. w. und in freiem Unterricht in Sprachen, Wissenschaften und Künsten nebst der Aufsicht, Leitung und Erziehung durch ihre Lehrer bestehen. Nur Kleidung, Wäsche, d Erde au- hönen elei en Plälzen Bücher und Schreibematerialien, Privatstunden(namentlich in Musik und Zeichnen), Reini- anat im da gung der Kleider und Stiefeln, Taschengeld(2 ½ bis höchstens 7 ¼ Sgr. wöchentlich) vier- der Nlsbe teljährliche Beiträge zur Schulkasse(2 bis 3 ¼ Thlr., incl. der Beiträge zum Tanzunterricht, durch eite zur Bibliothek und zum physicalischen Apparat) von denen aber die ganz Armen befreit Loruspeidle werden, Ausgaben zu Excursionen und sonstigen Kleinigkeiten, werden von den Eltern durch genüher, à die Tutoren ihrer Söhne bestritten. Die Unterhaltungskosten eines, mit einer Freistelle „ in dessen dotirten an Ordunung und Sparsamkeit gewöhnten Schülers betragen für diess Alles jährlich 14 an 70— 80 Thaler, und kaum die Hälfte dieser Summe, wenn Kleidung und Wäsche von Hause aus besorgt werden. Die höchste Zahl der eigentlichen Alumnen ist gesetzlich auf 180 festgestellt. Unter diesen geniessen 140 völlige Freistellen, theils königlichen, theils städtischen, dom- stiftlichen und Geschlechtspatronats, wovon später gehandelt wird. 20 sogenannte alte Koststellen zahlen von Alters her zur Schulkasse einen jährlichen Beitrag von 25 Mfl. (21 Thlr. 26 Sgr.) an Kostgeld, 20 sogenannte neufundirte Koststellen zahlen einen gleichen Beitrag von 80 Thlr. jährlich. In die Freistellen und alten Koststellen können nur Inländer, in die neufundirten, in Ermangelung von Inländern, auch Ausländer aufgenommen werden. Die zweite Klasse der hiesigen Schüler sind die Extraneer d. h. Kostgänger, welche jeder der 12 ordentlichen Lehrer(aber der Einzelne nicht über sechs) in sein Haus und unter seine besondere Leitung, nach einem mit den resp. Eltern zu treffenden Privatab- kommen, anzunehmen berechtigt ist, die von Seiten der Anstalt nur das Beneſicium des freien Unterrichts geniessen, übrigens aber unter ganz gleichen Gesetzen und Ordnungen mit den Alumnen stehen und vor diesen, ausser den Vortheilen des Familienlebens, nur den Genuss gewisser Primanerrechte, namentlich des mehrmaligen freien Spaziergangs in der Woche haben. Die Zahl der Extraneer im Ganzen darf gesetzlich nicht über zwanzig sein, so dass 200 die höchste Zahl sämmtlicher Schüler ist. Die Bestimmung der Landesschule ist in den obenstehenden Worten des§. I. der Bekanntmachung klar ausgesprochen. Sie ist eine Erziehungs- und Unterrichtsanstalt, in welcher eine bestimmte Anzahl von Zöglingen, innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums, für das höhere wissenschaftliche Leben, oder für den eigentlichen Gelehrten- beruf vorbereitet wird. Das Eigenthümliche der Pforte ist, dass sie einen in sich geschlos- senen Schulstaat bildet, worin das Leben der Einzelnen in allen seinen Beziehungen völlig aufgeht. Sie werden der alma mater nicht bloss zum Unterricht, wie auf einem städtischen Gymnasium, sondern auch zur Erziehung, nicht zur Geistesbildung allein, sondern auch zu ihrer sittlichen und Charakterbildung von ihren resp. Eltern, mit Uebertragung aller elter- lichen Rechte, anvertraut und finden hier in der Totalität ihrer Ausbildung gewissermassen noch mehr als ein zweites Vaterhaus, worin sie die wichtigsten Bildungsjahre,„vom reife- ren Knabenalter an bis zum Uebergange auf die Universität'“ zubringen. Daher nehmen in der Regel alle Pförtner aus der Anstalt für das ganze Leben das bestimmte Gepräge einer gewissen kernhaften Tüchtigkeit mit, welches nicht aus einer willkührlichen Absichtlichkeit in ihrer Erziehung, sondern wie ganz von selbst mit innerer Nothwendigkeit aus dem männ- lichen, strengen und kräftigen Geist der Disciplin, aus dem frischen Zusammenleben des Cötus zu einem bestimmten, würdigen Zweck, aus dem von aller Berührung mit städtischen Zerstreuungen geschiedenen Ernst der klassischen und diesen verwandten Studien, und aus der Methode dieser Studien selbst hervorgeht; ein Gepräge, auf das sie mit Recht stolz sind, da es ein mit innerm Kampf und Anstrengung selbsterworbenes ist. Mit Unrecht pflegt man daher den Werth der Pforte hauptsächlich nur nach ihren wissenschaftlichen Lei- stungen zu beurtheilen. Dass ihre Zöglinge ganze Menschen werden, dass sie an Gehorsam gegen das Gesetz und den Willen der Vorgesetzten, an strenge und pünctliche Pflichter- füllung, an Selbstbeherrschung, an ernstes Arbeiten, an frische Selbstthätigkeit aus eigener Wahl und Liebe zur Sache, an Gründlichkeit und Methode in den Studien, an Regel in der Zeiteintheilung, an sichern Tact und selbstbewusste Festigkeit im Umgange mit ihres Glei- Wisehe wa stellt. 1 üschen, d. Senanute Alte z van E N. 1 zallen die en können m aufgeuonne Linger, Fülch Sein Hass ui den Prifaa- ium des teen ungen mit an ar den Gens in der Wach sein, 80 d rten des§ errichtsanstäb h bestiumten en Gelehrten- sich geschlos- hungen ſüll; m städtischel lern auch u aller elte- wissermasse „vom reit er nehmeni depräge eile bsichtlichgäi s dem münl- menleben d it städtische lien, und 3 it Recht ub Mit Urredt maſtlichen e an Gehvröam che Pficler jgeuer der jt 2us e Regel 1 tt ihres Gle⸗ ——————OOLõů——n——⸗—x—x:::—C—C—⸗⸗xxxxx———.— 1 chen gewöhnt werden, diess sind Früchte der hiesigen Disciplin und Erziehung, welche den guten Pförtner mit lebenslänglicher Pietät für die alma mater erfüllen und für das prak- tische Leben gewiss nicht minder wichtig sind als die Schätze des Wissens. Diess zu be- wirken ist aber auch der schwerere Theil der Aufgabe für die hiesigen Lehrer, welcher viele Umsicht, entschiedenen Willen und die grösste Hingebung erfordert. Der gesetzlich bestimmte Zeitraum des Genusses einer hiesigen Alumnatstelle beträgt (s.§. 31 der Bekanntmachung) sechs Jahre, von denen, da die Anstalt nur die drei obern Gymnasialklassen hat, auf jede derselben zwei Jahre, d. h. auf Unter- und Ober-Tertia, Unter- und Ober-Secunda jede 1 Jahr, auf Prima zwei gerechnet werden. Wer nach zwei Jahren nicht aus der untersten Klasse oder nach anderthalb Jahren nicht aus einer der übrigen Klassen, mit Ausschluss der ersten, versetzt werden kann, muss als untüchtig ent- fernt werden; eben so wird zum früheren Abgange veranlasst, wer nach dem gemeinschaft- lichen Urtheile seiner Lehrer sich nicht zu den gelehrten Studien eignet. Wer aber schon reifer in Kenntnissen und Fertigkeiten aufgenommen wird, ist nicht gehalten, das volle Sexennium hier zuzubringen. Der Rector ist in besondern Fällen ermächtigt, Schülern, die sich durch Fleiss und gute Aufführung empfehlen, wenn sie früher irgendwie in ihrem Cursus aufgehalten sind, den Genuss ihrer Alumnatstelle auf ein halbes, auch wohl ganzes Jahr zu verlängern, um welche Prolongation sie mit einem schriftlichen, lateinisch abgefass- ten Gesuche bei ihm einkommen müssen. Der bestimmt ausgesprochene Zweck der hiesigen Lehre und Disciplin ist die Vorbereitung der Jünglinge für das höhere wissenschaftliche Leben oder den eigentli- chen Gelehrtenberuf. Zwar sind zu allen Zeiten Einzelne von hier auch zu andern, nicht gelehrten Berufsarten, zur Oekonomie, zum Handelsstande, zur Pharmacie, zum Post- und Steuerfach, zum Militairstande u. s. f. übergegangen, je nachdem im Laufe des Schullebens Neigung, innerer Beruf und äussere Lebensverhältnisse oft den früheren Lebensplan ändern; in der Regel aber soll die Aufnahme, laut§. 1 der Bekanntmachung,„nur solchen Knaben „gestattet sein, an denen, neben sittlicher Tüchtigkeit und Unverdorbenheit, eine ernstliche „Neigung und eine entschiedene Fähigkeit zu den höheren Studien wahrnehmbar ist, und „welche nicht bloss eine allgemeine Bildung für den bürgerlichen und geselligen Bedarf, „Sondern eine tüchtige Vorbereitung für die Anforderungen des gelehrten Standes zu er- „halten wünschen.“ Demnach ist die Aufgabe der hiesigen Bildung zunächst und haupt- sächlich auf den gelehrten Beruf und die dazu vorbereitenden Studien gerichtet. Diese sind zwar im Allgemeinen von den im Preussischen Gymnasialplan vorgeschriebenen nicht ver- schieden, indem die öffentlichen Lectionen aus dem Lateinischen, Griechischen, Deutschen, Französischen und(für die Theologen und Philologen) Hebräischen Sprachunterricht, und aus dem wissenschaftlichen Unterricht in der Religion, der Mathematik, Geographie und Ge- schichte, der Physik(in Prima), der Deutschen Literatur und philosophischen Propädeutik bestehen, wozu die Künste des Schreibens, Zeichnens, Tanzens, der Musik und Gymnastik kommen, allein das Verhältniss derselben im Lehrplan und besonders die Art ihrer Betrei- bung gewährt für den genannten Bildungszweck eigenthümliche Vortheile, die nur in einer so in sich geschlossenen Studienanstalt erzielt werden können. Zuerst ist es im Lehrplan auf eine gründliche Lateinische und Griechische Sprachbildung von Alters her abgesehen; das klassische Element tritt entschieden hervor, indem dem Lateinischen Sprachunterricht in beiden Tertien 14 Stunden, in Unter-Secunda 12, in Ober-Secunda 11, in Prima 10 Stun- den, dem Griechischen in den drei untern Klassen 5, in beiden obern 6 Stunden gewidmet 16 sind. Dazu kommen die täglichen Lesestunden der Obern mit den Untern, worin die letz- teren in der Lateinischen und Griechischen Grammatik, im Uebersetzen, in Exercitien und der Lateinischen Verskunst hauptsächlich geübt werden. Vorzüglich aber wird das klassi- sche Sprachstudium durch die Privatlectüre der Lateinischen und Griechischen Klassiker gefördert, wovon später. An das klassische Element schliesst sich die Deutsche Sprach- bildung, theoretisch und praktisch, mit mancherlei Uebungen an. Das andere wesentliche Bildungselement ist das mathematische, welches hier tief eingeht, und auch einen Theil der Privatstudien in Anspruch nimmt. Diese Elemente sind aber, wie allgemein anerkannt, vor allem geeignet, die jugendliche Kraft zu wecken, zu üben und zu jeder Art von freier Gei- stesthätigkeit geschickt zu machen. Hiezu trägt aber insbesondere die hiesige Studien- weise bei, welche hauptsächlich darauf abzielt, die Selbstthätigkeit der Sehüler in Anspruch zu nehmen, das Wissen zum sicheren Besitz und zur Fertigkeit des Gebrauchs in jeder Art der Darstellung sowohl in Prosa als Versen zu bringen. In keiner Schule wird vielleicht weniger docirt und mehr gearbeitet und corrigirt als in dieser. Die Zahl der ei- gentlichen Lectionstage wird durch die lectionsfreien Studientage, die Receptions- und Abi- turientenprüfungen und die grossen Prüfungen zu Ostern und Michaelis bedeutend geschmä- lert und beträgt nicht viel mehr als die Hälfte der sämmtlichen Jahrestage, Sonn-, Fest- und Ferientage mit eingerechnet; aber gerade an den lectionsfreien Tagen wird von den Alumnen am meisten gearbeitet, und ganz arbeitsfreie Tage sind das Jahr hindurch(die Sommerferien abgerechnet, wo sie verreist sind) nur die grossen Festtage. Es wird aber von Allen, theils für die Aufgaben in den öffentlichen Lectionen, theils in ihren Privatstu- dien, viel Schriftliches erarbeitet und producirt; namentlich sind die Kunstübungen in der Form sehr zahlreich und werden sorgfältig durchgesehen und corrigirt, so dass die Latei- nische Correctur in Prima mir, dem Rector, allein an 500 der besten Stunden das Jahr hin- durch hinwegnimmt, und so bei den übrigen Lehrern nach Verhältniss. Diess sind die Hauptzüge zur Charakteristik des hiesigen Studienwesens, welches haupt- sächlich mittelst der klassischen Studien die Fertigkeit im Geistesgebrauch für alle Arten des Gelehrtenberufs zum Ziel hat. Diess war die ursprüngliche Bestimmung der Sächsi- schen Fürstenschulen, in den zwar anfänglich, im Geiste der Zeit, ein mit dem früheren Klosterwesen verwandter theologischer Charakter hauptsächlich hervortrat, der sich aber gleich von vorn herein mit einer tüchtigen Lectüre Griechischer und Römischer Klassiker verband. Und so ist es gekommen, dass aus der Pforte, selbst bei grosser Einfachheit des früheren Lehrplans und grosser Beschränktheit der Lehrmittel,(wie die frühere Schulge- schichte zeigen wird) vornehmlich durch die Trefflichkeit ihrer auf die Basis des klassischen Unterrichts begründeten Studienordnung, von der frühesten Zeit an ausgezeichnete Gelehrte in den verschiedensten Berufsfächern, Theologen, Philologen, Aerzte, Naturforscher, Juristen, Staatsmänner, Philosophen, Mathematiker, Astronomen, tüchtige Geschäftsmänner, berühmte Dichter, besonders aber viele wackere und gelehrte Schulmänner hervorgegangen sind. Die Gesuche um Alumnatstellen werden bei den resp. Behörden drei Monate vor Ostern oder Michaelis eingereicht und müssen von einem Geburts- und Taufscheine, einem Gesundheitsattest, einem Scheine über die in den beiden letzten Jahren vollzogene Vaccination oder Revaccination, endlich von einem Schul- oder, nach Umständen, Privat- zeugniss über sittliche Führung, Fleiss und Kenntnisse der Recipienden begleitet sein. Ein Gesuch bei der vorgesetzten Königl. Behörde um eine Freistelle erfordert auch eine obrig- keitliche Bescheinigung der Bedürftigkeit des Bittstellers. Die bevorstehende oder erfolgte V9AVVA ————ꝭ—᷑—;—⸗—O—;ñCOQO;——Q—Q—QOQO—————⏑Qzõ—˖—F—F—F——ꝛ—ꝛ—ꝛ—ꝛ——— 17 drin die lel. kxereitien 19 Eröffnung einer Alumnatstelle wird den betreffenden Collaturbehörden vom Rector angezeigt. rd das Lai. Die städtischen, domstiftlichen und Familiencollaturbehörden sind gehalten, die Bestätigung Ren Naxle des von ihnen unter Einsendung der betreffenden Zeugnisse zu präsentirenden Recipienden ntsche ran. beim Königlichen Provinzial-Schulcollegium zu Magdeburg nachzusuchen und die gesche- re Verellitd hene Verleihung dem Rector zu melden. Keine Stelle darf zu Gunsten eines Einzelnen, inen Thell e ohne besondere Genehmigung des Königl. Provinzial-Schulcollegii, ein halbes Jahr, oder anerkannt na noch länger, unbesetzt bleiben. Die Bedingungen zur Aufnahme eines Knaben sind: 1) dass derselbe ein Inländer sei. Die Bewohner des Herzogthums Sachsen werden vorzugsweise berücksichtigt, nur mit Ausnahme der 34 Königl. Freistellen, welche durch die ganze Monarchie gehen (wovon unten). Ausländer können nur zu Extraneerstellen, oder(jedoch nur selten und ausnahmsweise) zu einer der neufundirten Koststellen gelangen. 2) Dass er das zwölfte Jahr zurückgelegt habe. Das Alter von 12—14 Jahren ist in jeder Hinsicht für die Auf- kon freier Ga. te Stuüien ler Selüler des Gebruna er Schule n ehdes nahme das geeignetste. Ein Jüngling von 16 Jahren und darüber kann nur aufgenommen d werden, wenn er für Unter-Secunda reif ist und besonders gute Zeugnisse, auch im Sitt- tend bexce⸗ lichen, hat. 3) Dass er körperlich gesund und ohne störenden organischen Fehler sei. 4) Sonn⸗ Ia Dass er Evangelischer Confession sei und die Reife der Kenntnisse für Unter-Tertia mit- vird vun h bringe. Diese besteht dem Wesentlichen nach: a) Im Lateinischen: Gute Kenntniss der lindurdh dä Lateinischen Formenlehre und der Hauptregeln der Syntax, nach Zumpt; Fertigkeit im Ueber- Es witd de setzen nicht schwerer Stellen des Nepos, Cäsar und Ovidius, mit Vocabelkenntniss, und im lrren Prixatst- grammatisch-richtigen Uebertragen einer leichtern Erzählung aus dem Deutschen ins Latei- bungen in de nische, nebst den Anfängen der Lateinischen Verskunst. 5) Im Griechischen: Gute las die Latei- Kenntniss der Formenlehre bis zu den Verbis in incl., Uebung im Uebersetzen leichterer das läh bir- Stücke im 2. Cursus von Jacobs und in leichten Exercitien mit richtigen Accenten. c) Im Deutschen: Grammatische und orthographische Sicherheit im schriftlichen Ausdruck und relches hane- gute Handschrift.) In der Mathematik: Fertiges Rechnen bis zu den Decimalbrüchen ür alle Ae incl. und Kenntniss der geometrischen Figuren, ihrer Eintheilung und Verwandtschaft.) In der Geographie: eine übersichtliche Kenntniss der Erdoberfläche nach ihrer physischen und politischen Eintheilung und genauere Bekanntschaft mit der Geographie Deutschlands. J) In der Geschichte: eine übersichtliche Kenntniss der Hauptperioden, ihrer wichtigsten Völker und Begebenheiten. g) In der Religion: Sicheres Auswendigwissen der Haupt- stücke des Lutherischen Catechismus, Bekanntschaft mit der biblischen Geschichte und den Hauptbeweisstellen der christlichen Religionslehre.— Die resp. Väter oder Vormünder ha- ben sich, nach erhaltener Bestätigung einer Stelle, schriftlich an den Rector zu wenden und ihm ihre etwanigen Wünsche in Betreff des für den Sohn zu erwählenden Tutors zu er- F der Säübs dem früben ler sich ie cher Kasie infachheit ds here Schllr les Klassäele- nete Gelerr 4 3 1.5 lne lriss öffnen. Vom Rector wird ihnen der Receptionstag zeitig vorher gemeldet. UrISle. 4 1 7 1 1 — din Die Aufnahme selbst findet an zwei Hauptterminen, zu Ostern und Michaelis statt, le. ner. 4 und zwar Donnerstags und Freitags nach dem Osterfeste, und am ersten Montage und Diens- ken S1IG. tage im October. Für die, welche durch unvermeidliche Hindernisse zurückgehalten werden, drei Im ist im Frühjahre noch ein Nebentermin am Montage nach Jubilate, im Herbst ein gleicher I Taufscheie auf den letzten Montag im October nachgegeben. Tags vor der Prüfung stellen die resp. ten volluger Väter u. s. w. die Recipienden dem Rector und dem von diesem ihnen zugewiesenen Tutor auden, Fid vor. Die schriftliche Prüfung im Deutschen, Lateinischen und Griechischen dauert von früh tet sein. 4 7 bis 10, unter Aufsicht eines Lehrers; darauf werden die Novitien, nach eingenommener n eine ors Erfrischung, im Beisein aller Lehrer und gewöhnlich auch ihrer resp. Väter oder Vormünder. 18 die sie hergebracht, mündlich in der Religion, in der Geographie und Geschichte, in der Mathematik, endlich im Griechischen und im Lateinischen geprüft, zuletzt der Ausfall ihrer schriftlichen Arbeiten ihnen vom Rector angegeben. Nachdem sie dann abgetreten sind und das Lehrercollegium sich über ihre Aufnahme berathen und den Klassenplatz wie den Stu- benplatz und den Obergesellen für sie bestimmt hat, werden sie hereingerufen und vom Rector in ihre Verhältnisse eingewiesen, worauf sie mit dem feierlichen Gelöbniss, gottes- fürchtig, fleissig, gehorsam und dankbar zu sein, was sie in seine und aller Lehrer Hände ablegen, als Alumnen oder Extraneer aufgenommen und den herbeigerufenen zwölf Stuben- inspectoren, ingleichen ihren Obergesellen zur freundlichen Obhut und Sorge vorgestellt, empfohlen und zur bescheidenen Aufführung gegen dieselben verpflichtet werden. 2) Wartung, Kost und äussere Pflege der Alumnen. Für die nöthige Bedienung der Alumnen sind vier Schüleraufwärter angestellt, welche auf demselben Corridor mit ihnen wohnen und die Erhaltung der Reinlichkeit in den Wohn- zimmern, Auditorien, Schlafsälen u. s. w., die Erleuchtung, Heizung, Herbeischaffung des Wassers, des Frühstücks, das Bettmachen, Reinigung des Schuhwerks, der Kleider und alle sonstigen Hausgeschäfte zu besorgen haben. Ausserdem ist eine Kehrfrau zum Reinhalten der Kreuzgänge und anderer Localitäten und zum öfteren Scheuern der Wohnzimmer, Schlaf- säle und Auditorien angestellt. Dieses Dienstpersonal ist der Aufsicht des Rectors und des als Hebdomadar fungirenden Lehrers, hinsichtlich seiner Dienstverrichtungen aber insbeson- dere der des lHausinspectors untergeben, welcher dem Innern der Hausökonomie im Ganzen vorsteht, auf die Instandhaltung der Locale, des Mobiliars und aller Schuleffecten achtet, für Anschaffung des Fehlenden, wie auch des nöthigen Materials zur Feuerung und Er- leuchtung sorgt und letzteres wöchentlich an die Aufwärter austheilt, auch die überflüssigen Effecten der Alumnen, als Betten u. s. w. aufbewahrt. Die gesammte Speisung der Alumnen besorgt, auf den Grund eines contractmässigen Reglements, der Oekonomiepachter der Anstalt. Die Kost derselben ist gut und reichlich, und für alle ohne Unterschied gleich. Zum Frühstück erhalten sie warme Milch mit Sem- meln; Mittags Bouillonsuppe, Gemüse und Fleisch nebst einem Nachessen; ausserdem Sonn- tags und Donnerstags Braten. Zur Vesper Semmel mit Butter, im Herbst mit Obst. Abends täglich warme Suppe und ein Nachessen; Brod überall reichlich; zum Getränk bei Tische Bier oder Wasser, Sonn- und Festtags auch Wein. An 22 festlichen Tagen im Jahre, wor- unter, ausser den grossen uud kleinen Kirchenfesten, auch der Geburtstag Sr. Majestät des Königs, das Stiftungsfest, das Burkhards- und Martinifest(beide letztere bei den Pförtnern in Ruf wegen des Gänsebratens), erhalten sie ein reichlicheres, zum Theil vorzügliches Fest- mahl; dazu an den hohen Kirchenfesten und an Königs Geburtstage schönen Festkuchen, reichlich; zu Fastnacht frische Pfannkuchen, Nachmittags einmal jährlich eine Kuchenspende mit Wein, woran die Extraneer Theil nehmen; viermal im Herhst zur Vesper frischen Pflau- menkuchen, dreimal in der Weinlese süssen Most, dreimal Weintrauben und an Königs Ge- burtstage Obst auch Mittags zum Nachtisch. Alle Urtheilsfähigen stimmen darin überein, sowohl was die Quantität und Qualität der Speisen, als was die Zubereitung, Reinlich- keit u. s. w. betrifft, dass die Speisung der Alumnen allen billigen Forderungen nicht allein genügt, sondern in der That sie in gewisser Beziehung noch übertrifft. Dem zeitigen Heb- domadar wird jeden Morgen der Küchenzettel des Tages vom Koch zugesandt und etwanige Bemerkungen von ihm berücksichtigt. Derselbe hat über die Aufrechterhaltung der Speise- ordnung bei Tische zu wachen und wo etwas fehlt oder mangelhaft ist, es sofort durch den Ah hA UtiSRAS cht 4 8, U de Koskall Ure Koch verbessern zu lassen, auch nöthigenfalls ein Strafgericht bis zum Belauf von 5 oder eten sind unl mit Zuziehung des Rectors, bis zu 10 Thaler für den nächsten Tag anzuordnen; auch wird vom Nie den A Hebdomadar jedesmal nach Beendigung der Mahlzeit in einem besondern auf der Inspections- ufen und im stube verwahrten Speisebuch die Angabe der Gerichte uud die Beschaffenheit der Speisen uiss, gitss und Getränke eingetragen und Sonnabends in der Synode darüber von ihm Bericht abge- Lehrer hab stattet. Die Erheizung und Erleuchtung des Speisesaals(der zu beiden Enden Oefen hat) Wwüll Ser— besorgt der Pachter contractmässig; eben so die Aufwartung bei Tische durch vier männ- liche Diener, welche den Anweisungen des Rectors, des Hebdomadars und des Hausin- spectors Folge zu leisten haben. Letzterer hat durch öftere Revisionen die Ordnung und Reinlichkeit im Saale vor Tische zu controlliren. Zweimal wöchentlich, Sonntags und Don- nerstags, werden die Tafeln mit reinem Tischzeuge gedeckt, welches der Pachter halten muss. Seine Serviette bringt jeder Alumnus selbst mit. Alles übrige Tischgeräthe überlie- fert die Anstalt dem Pachter, der dasselbe durch seine Leute in dem saubersten und voll- de voxgesel den. stellt, padh in den Wabu- viefe ständigsten Zustande erhalten S ofür ihm lahrlich Line Entschädigungssumme gezahlt im Reibel wird. Die Schüsseln, Becken, Teller sind von Zinn; Mittags erhält jeder Alumnus drei, 3 Abends zwei Teller zum Wechseln. Die Löffel sind sämmtlich von Neusilber, die Messer uwer, Schd und Gabeln, nebst den Vorlegemessern und Gabeln ganz von Stahl, auch die Griffe. Den rtors un. ia Alumnen ist erlaubt, ihre Portionen an Brod, Butter, Obst, Kuchen, auch Wurst und Käse, ber inshe aber sonst nichts weiter, nach Tische mit sich zu nehmen. ie im Ganrel kecten achtet ung und Er. Zur Besorgung der Wäsche für die Alumnen ist hier ein Waschmann angestellt, welcher Sonntags früh die von jedem Alumnus eingepackte und mit einem Zettel versehene unreine Wäsche abholt und sie Sonnabend Nachmittags wieder abliefert, die Bettwäsche aber lalia⸗ monatlich. Für die gewöhnliche Wäsche erhält er vierteljährlich 1 Thlr., die feine wird tractmisign besonders be⸗zahlt. Doch steht Jedem frei, sich seine Wäsche auch zu Hause bei den Eltern nd reislih und Angehörigen besorgen zu lassen. ch mit Ser Für alle sonstigen Bedürfnisse der Schüler sind bestimmte Vorkehrungen ge- erdem Som- troffen, um ihnen dieselben, falls sie nicht mit dem Nöthigen von Hause aus versehen wer- bst. Abens den, aufs Beste und Billigste zu verschaffen, was überall durch die Vermittelung der Tuto- bei Tisci ren geschieht. Das Tuch und die sonstigen Stoffe zu Kleidungsstücken, Materialwaaren, Jahre, vu- Täschnerarbeit u. s. w. werden von bewährten Handlungen aus Naumburg entnommen. Für Majestit de die Anfertigung der Kleider, Schuhe, Mützen u. s. f. und für alle übrigen Bedürfnisse sind len Pförtpen je zwei oder ein Handwerker jeder Art auserwählt und vom Rector in Pflicht genommen, liches Fesr zwei Schneidermeister nebst einem Flickschneider, der Mittwochs und Sonnabends herkommt Pesthuchen und die Kleider der Alumnen in einem ihm eigens eingeräumten Local ausbessert; zwei Cuchensyend- Schuhmacher, zwei Mnelbinder, ein Mützenmacher, ein Perrücquker zum Haarschneiden, ein jschen Pher Barbier, ein Glaser, ein Tischler, ein Schlosser u. s. f. Alle diese Handwerker kommen mehrmals in der Woche, um die vorkommenden Geschäfte zu besorgen und die nöthigen Aufträge zu übernehmen, was aber nicht in den Lehr- und Arbeitsstunden geschehen darf. Das erforderliche Schreibmaterial ist beim hiesigen Schreiblehrer, das Zeichnenmaterial beim Köuiss le rin überel 9. Reili- Zeichnenlehrer zu haben. Für die Anschaffung der nöthigen Bücher ist mit einer soliden niclt 1a Handlung in Leipzig ein Uebereinkommen getroffen, welche die von den resp. Tutoren für eiigen Ne- die einzelnen Alumnen genehmigten Bücher für den möglichst billigen Preis portofrei an nd eträli ein Mitglied des Lehrercollegii einsendet, welches die gemeinschaftliche Besorgung über- der Speise nommen hat. darch del 3* 20 Das Gesetz gestattet aber keinem Alumnus, seine Oekonomie selbst zu führen und Geld- summen heimlich zu besitzen, sondern die resp. Eltern und Vormünder sind angewiesen, alle Geldsendungen unmittelbar an die resp. Tutoren ihrer Söhne und Pflegebefohlenen gelangen zu lassen, welche Buch darüber führen, ihren Empfohlenen das Nöthige durch Unterschrift der ihnen vorgelegten Erlaubnisszettel, je nach der mit den Eltern getroffenen Ueberein- kunft, verwilligen, die betreffenden Zahlungen an die Schulkasse, Kaufleute, Handwerker u. s. w. leisten, und ihnen vierteljährlich eine specificirte, mit den Belegen versehene Rech- nung über die gemachten Ausgaben zusenden. Da die Tutoren diese nicht kleine Bemühung und überhaupt die gesammte Beaufsichtigung ihrer Empfohlenen unentgeltlich leisten, so sind die Eltern und Vormünder um so mehr verpflichtet, die nöthigen Geldvorschüsse regel- mässig einzusenden, damit die Lehrer nicht aus eigenen Mitteln Privatvorschuss zu leisten, genöthigt seien und zu aller ihrer Mühe und Sorge mitunter noch ökonomischen Schaden erleiden, oder doch bei dem vorgesetzten K. Provinzial-Schulcollegium Klage zu führen sich veranlasst sehen. 3) Erziehung, Aufsicht, Diseciplin. Die Landesschule hat als Lehr- und Erziehungsanstalt nicht bloss die wissenschaftliche, sondern auch die Sitten- und Charakterbildung ihrer Zöglinge, überhaupt den ganzen Men- schen nach seinen intellectuellen und sittlichen Kräften und Anlagen, in ihrer gegenseitigen Beziehung und Wechselwirkung zur Aufgabe, deren Lösung durch die altbewährte Festig- keit ihrer Verfassung, durch ihre isolirte Lage, durch die Beschränkung auf die drei obern Gymnasialklassen und also auf das gereiftere Knaben- und angehende Jünglingsalter, endlich durch den Umstand, dass alle ihre Zöglinge, mit Ausnahme der wenigen Extraneer, Bene- ficiaten der Anstalt sind, nicht wenig erleichtert wird. Das Ziel der hiesigen Disciplin ist die eigenthümliche Entwickelung der Charaktere zu sittlicher Kraft, Tüchtigkeit und Selbständigkeit, und Durchbildung derselben zur Humauität durch Kunst und Wissenschaft. Die Erreichung dieses Zieles wird begründet durch ein ge- ordnetes Zusammenleben zum sichern Bildungszweck, gefördert durch Gewöhnung Aller an festes Gesetz und Regel, an strenge Ordnung und Pünktlichkeit in der Zeiteintheilung und Pflichterfüllung, an ernsten wissenschaftlichen Fleiss, an Gehorsam und Ehrerbietung gegen Lehrer und Vorgesetzte, an Ehrfurcht vor dem Heiligen in täglicher Uebung der Religions- pflichten, an Achtung gegenseitiger Rechte, und im fortschreitenden Alter an freie und selbst- bewusste Gesetzlichkeit. Das Eigenthümliche der Ausführung dieses Zweckes in der Pfor- taischen Disciplin besteht darin, dass sie die verschiedenen Elemente der öffentlichen und der Privaterziehung, der gemeinsamen und der besondern pädagogischen Leitung, die Beauf- sichtigung durch die Lehrer und die gegenseitige durch die Schüler selbst mit einander verbindet und dass sie die Zöglinge in ihrem Zusammenleben durch thätiges Mitwirken in den verschiedenen Arten der Dienstleistungen und Verrichtungen für die Erhaltung der gesetzlichen Ordnung selbst gewinnt und so im Ganzen einen kräftigen, lebendigen Organis- mus eines geordneten Gemeinwesens darstellt, in welchem nicht die Willkühr, sondern eine gewisse innere Nothwendigkeit herrscht. Das vorwaltende Princip in der Zusammensetzung des Schülervereins so wie in der Hand- habung der Disciplin ist das der Oeffentlichkeit, Einheit und Gemeinschaftlich- keit. Es sind die Alumnen nicht, wie in andern Erziehungsgymnasien, unter einzelne(in der Regel unverheirathete) Lehrer vertheilt, von denen jeder eine gewisse Anzahl in eini- gen Zimmern unter seiner besondern Leitung und Aufsicht hat, sondern sie wohnen sämmt- den und Geld. Lewiesen, Ale lenen eunen h Luteredut den Uebereä. ·, lHaudsese ersehens le eine benid Ch leite,g rschüsse resh uss zu ledte ischeu Kchade 2u führen in Sseuschalliae n ganzen ller gegenseitie währte Fesié die drei ohen salter, endlia raneer, Bele- Charaktere au zur Humauiät durch ein er nung Alleru atheilung ui jetung geed ler Religior- eie und sebt. Hin der bit. fentlichen mi ng, die Deaul- mit einander es Mitsirlel rhaltung da ligen Orgui- sonder ci in der lnl. 8 chaf tliek⸗ einzelle(i zall inm di- nueu Sömni- —————õn——- ñNůMůðůʒÿNůÿ—Nůÿ-Oõ— 21 lich in 12 Zimmern auf Einem Corridor vereinigt, auf jeder Stube, an jedem Tisch alle drei Alter in einem gesetzlichen Verhältniss gemischt, so dass jedem seine Stellung gewisse Rechte und Pflichten anweist. Der Obere hat seine Untern in Bezug auf ihr geistiges und sittliches Gedeihen, ihre Sitten, ihren Umgang, ihren Fleiss und Ordnungsliebe zu beauf- sichtigen, sie zur Pünktlichkeit in ihren Pflichtleistungen, zur Ordnung und Reinlichkeit in ihrem Aeussern wie in ihren Büchern, Schulheften und sonstigen Effecten anzuhalten und dieselben täglich in den Lesestunden zu unterrichten und in Kenntnissen und Fertigkeiten zu fördern. Der Untere sucht durch Fleiss, Ordnungsliebe, Folgsamkeit und erlaubte kleine Gefälligkeiten(z. B. das Mitnehmen der Serviette zu Tisch) sich seinem Obern dankbar und freundlich zu erweisen, und aus dieser Verbindung gehen oft die dauerndsten Freund- schaften hervor. Auch haben die Untern die kleinen Dienstverrichtungen der Wasserwöch- ner, Tischwöchner, Lautwöchner u. s. w.(wovon oben) zu versehen und werden von den Obern dazu angehalten. Der Mittlere hat, wenn der Obere krank oder abwesend ist, die Lesestunden mit seinen Untern zu halten und geniesst dafür das Recht der Obern, bis zehn Uhr aufzubleiben. Auch haben die Mittlern ihrerseits gewisse Ehrendienste, namentlich für die Synode zu famuliren und(die neuen Unter-Secundaner) vor dem Rector und Lehrer- collegium zu Aufang jeder Synode in einer Lateinischen Anrede im Namen des Cötus die dankbare Gesinnung desselben, das Versprechen des Fleisses und der Folgsamkeit und die Bitte um die Erlaubniss zum Besuch des Sehulgartens in den Freistunden auszudrücken. Der erste unter den Obern, oder der Inspector jeder Stube, hat zunächst bei seinen Stu- bengenossen auf die Beobachtung der gesetzlichen und polizeilichen Ordnung, auf Ruhe und Stille in den Repetirstunden, auf den anständigen und reinlichen Zustand der ganzen Stube zu achten. Diese 12 Stubeninspectoren bilden zusammen einen Verein, der zu An- fange jedes Semesters vom Lehrercollegium neu ergänzt und verpflichtet, zwischen dieses und den Schulcötus tretend mit gesetzlicher Befugniss bei dem letzteren im Ganzen und Einzelnen, innerhalb und ausserhalb des Schulhauses, Gesetz, Ordnung und Sitte aufrecht zu erhalten bestimmt ist und dieses überall, beim Morgen- und Abendgebet, wo sie dem eintretenden Hebdomadar die Namen der Fehlenden angeben, in der Aufstellung des Cötus zu den Kirchen- und Tischreihen, bei Tisch während der Mahlzeit, im Schulgarten, auf den Schlafsälen, bei gemeinschaftliehen Spaziergängen des Cötus u. s. f. ausüben, vorkommende Unarten sofort rügen und nöthigenfalls beim Hebdomadar zur Anzeige bringen. Wenn Un- tere sich unfolgsam oder ordnungswidrig betragen, so haben sie das Recht, sie durch Auf- gabe eines leichtern Pensum aus einem Lateinischen Prosaiker oder Dichter(doch nicht über 20 Verse) mit Entziehung einer Erholungsstunde zu coerciren. Die ertheilten Strafen tra- gen sie sofort in ein Strafbuch ein, welches Sonnabends in der Synode, wo sie vor dem Lehrercollegium erscheinen, diesem vorgelegt wird. Zwei von ihnen sind der Reihe nach wechselnd, als Wocheninspectoren, die executiven Organe ihres Vereins. Für die Mühe und Verantwortlichkeit in ihrer, wenn sie es treu und ernstlich meinen, allerdings nicht leichten Stellung geniessen die Inspectoren die Auszeichnung des Ehrenplatzes in der Reihe der Alumnen und der höheren Stellung zu diesen, als deren Vertreter sie in der Mittheilung ihrer Wünsche an das Lehrercollegium und der von diesem ausgehenden Verordnungen an den Cötus betrachtet werden. Auch haben sie in den freien Spaziergän- gen ihre besondere bevorzugte Ordnung und die Wocheninspectoren Sonntags den doppel- ten, sogen. grossen Spaziergang. Dieses seit der Stiftung der Schute bestehende Institut der Inspectoren ist als einer der weseutlichsten Bestandtheile hiesiger Verfassung und Dis- ———— 22 ciplin und als ein sehr wirksames Mittel zur Aufrechthaltung der letzteren anzusehen, daher von dem guten Geiste in demselben der Geist und die Zucht im Cötus zum Theil abhängt, indem die Inspectoren Vieles unter ihren Mitschülern wahrzunehmen, zu rügen und zu bes- sern Gelegenheit haben, was dem Auge der Lehrer entgeht und verborgen wird. Die Eis- richtung selbst aber ist für beide Theile höchst wohlthätig und erspriesslich; für die Inspecto- ren, sofern sie zur Selbstbeherrschung sich genöthigt sehen, um in der Aufrechthaltung von Ordnung, Sitte und Gesetz den Uebrigen selbst als Muster voranzustehen und so ihre Autorität aufrecht zu erhalten; für die übrigen Alumnen, so fern sie in der Pflichtübung der Inspecto- ren als ihrer eigenen Mitschüler, nur den objectiven Ausdruck der gesetzlichen Ordnung wahrnehmen, der von aller Willkühr befreit seine innere Nothwendigkeit hat und daher um so williger anerkannt wird. Als besondere Abtheilungen des Cötus sind die fünf Schulklassen, von Prima bis Un- tertertia zu betrachten, deren Unterschiede nicht allein in Bezug auf den Unterricht, sondern auf die gesammte Lebenseinrichtung der Alumnen, als eben so viele scharf abgegränzte Stu- fen angesehen und geltend gemacht werden. Hierin liegt das conservative Princip. Die Pri- maner haben als solche gewisse Vorrechte, auf welche die Mitglieder der nächsten Klassen sehnsuchtsvoll blicken, namentlich die der freien Spaziergänge; die Ober- und Untersecun- daner haben wieder gewisse Vortheile vor den Ober- und Untertertianern, und so gewinnt Jeder etwas auch für seine äussere Existenz durch das Hinaufrücken in die höheren Klassen. Dabei findet aber vollkommene Gleichheit der Rechte Aller vor dem Gesetz und der Disciplin statt, so dass jeder Versuch von Anmassung und Härte eines Höhern gegen einen niedriger Stehenden sofort die strengste Ahndung nach sich zieht und der persönliche Vorzug des Höhern nur in grösserer Bildung und Vernünftigkeit sich geltend machen darf. In dem bisher Gesagten ist das im hiesigen Organismus liegende Element der Gegenseitigkeit in der Erziehung durch fest geordnete gegenseitige Beschränkung, Berechtigung und Dienst- erweisung enthalten, welches Alle in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten zu einer frischen, kräftigen Thätigkeit antreibt, die in der Gewöhnung zur Pünktlichkeit und Pflicht- treue die beste Vorbereitung für das bürgerliche Berufsleben ist. Hiezu tritt der Organismus der öffentlichen Leitung und Disciplin von Seiten der hie- sigen Lehrer und Erzieher. Den bewegenden und zusammenhaltenden Mittelpunct der Schuldisciplin und Hausordnung im stätigen und gleichmässigen Fortgange des Ge- sammtlebens bildet der zeitige Inspector Hebdomadarius, einer der ordentlichen Lehrer, welche sämmtlich— nur mit Ausnahme des Rectors und des geistlichen Inspectors — zehn an der Zahl, Professoren und Adjuncten wechselnd, diese Wochenaufsicht vom Son- nabend nach der Vesper bis wieder dahin führen. Derselbe bezieht die Inspectionsstube in der Mitte des Corridors, wo er bei Tag und Nacht sich befindet und den Cötus der Alumnen in allen Beziehungen beaufsichtigt. Er revidirt denselben beim Zubettgehen auf die Schlafsäle, revidirt spät Abends auf diesen selbst und Morgens beim Aufstehen; er hält das Früh- und Abendgebet im Betsaale(womit er in vorkommenden Fällen das Ecce oder die Todtenfeier für Verstorbene verbindet) führt die Alumnen zur Kirche, wo er sie beim Gottesdienst unter Augen hat; zum Mittagsmahl, zur Vesper und zum Abendbrod führt er die in den Tischreihen aufgestellten Alumnen in den Speisesaal und bleibt hier zugegen. In ihren Arbeitsstunden hält er Revision durch alle Stuben, wo die etwa Fehlenden auf einem Zettel ihm genannt werden müssen, beaufsichtigt in den Lesestunden das Lesen der Obern mit den Untern und stellt mehrmal des Tages, um sich der Gegenwart Aller zu nansehen, dihe a Theil ahin den und zu h. Vird. H Eu. für dieluget erhtlalhn fon So hre dutuitä ung der läpetg telichen Ornun at und dähe n n Prim h b terricht, Sondem abgegräunte g Princip, ep nächsten Nax und Unterxeen und So geriu höheren Nhse und der Dächlt meinen niectige iche Torzug der 1 darf. Iu dem egeuseltget in ung und Nies lichten 2n eie eeit und Plüd- Seiten derk en Mittelyur gange des bi er ordentich ichen luspeci fsicht voméé nspectionsii den Ciütls d- rubettgeber u Aufstehel, d ällen ds Ne he, vo dä- bendbrod fühn t ier zupesdl Fehleniel d” das Lesel de uwart Aler a. 23 versichern, eine Visitation, mitunter auch in den Freistunden eine Extravisitation an. Er ertheilt die Erlaubnisse zu den gewöhnlichen Primanerspaziergängen, zum Baden und Schlitt- schuhlaufen und zu allen Ausgängen der Alumnen innerhalb der Schulmauern, empfängt alle Meldungen der von Reisen oder Spaziergängen Zurückkehrenden, imgleichen vom Schularzte über die auf die Krankenstuben sich Begebenden oder von den ins Schulhaus Zurückkommen- den, wie er auch die Krankenstuben selbst öfter besucht und beaufsichtigt und auch die Kunstlectionen der Schüler zu beachten hat. Er urtheilt und entscheidet über die tägliche Kost der Alumnen, erhält zu diesem Behuf vom Koch den täglichen Küchenzettel und trägt seine Bemerkungen in das Speisebuch ein. Der Famulus communis der Woche hat ihm täglich die Stellenliste der Tischplätze, auch die Kirchen- und Betsaallisten zu überreichen. Seinen Anweisungen sind die Unterbeamten der Anstalt, als Aufwärter, Krankenwärter, Ca- lefactor, Postbote u. s. w. Folge zu leisten verpflichtet. Er sorgt für die Ausführung der von der Synode, dem Rector oder einzelnen Lehrern verhängten Strafen der Alumnen; für leichtere Vergehen derselben, welche ihm vorkommen, bestimmt er gleich selbst die Strafen; schwerere Fälle werden von ihm und dem Rector gemeinschaftlich oder vom gan- zen Lehrercollegium Sonnabends in der Synode behandelt.— Durch diese hebdomadarische Inspection wird die Einheit und Gleichmässigkeit der Disciplin im Cötus und der gleiche Respect der Schüler vor allen Lehrern erhalten, indem jeder der ordentlichen Lehrer(welche auch meist durch alle, wenigstens durch mehrere Klassen ihren Unterricht haben) dem gan- zen Cötus, vom Ersten bis Letzten, mit der vollen Autorität des Hebdomadars ent- gegentritt. Die Seele der ganzen Disciplin ist eine im Fortgange der Zeit allmählig gereifte, vom Rector und Lehrercollegium seit 1838 neu redigirte und von den hohen vorgesetzten Be- hörden, dem Königl. Cultusministerium und Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 20. November und 3. December 1842 in ihrem ganzen Umfange bestätigte Haus- und Sta- dienordnung, welche das gesammte Leben der Alumnen und alle ihre Verhältnisse umfasst, durchdringt und regelt, nebst den neu verfassten allgemeinen Schülergesetzen und der die Ordnung des ganzen Jahres enthaltenden Zeittafel, welche beide, nach Anordnung der ge- nannten hohen Behörden in Druck gegeben sind, damit erstere(diesem Werke im Anhange beigefügt) allen neu aufgenommenen Schülern eingehändigt, letztere auf den 12 Schüler- stuben zur allgemeinen Kenntnissnahme und Nachachtung aufgehängt werden. Durch dieses nur die schon vorhandenen Normen bestätigende Hausgesetz erhält Jeder seine feste Stel- lung zum Ganzen und das sichere Bewustsein dessen, was er in jedem Augenblick zu thun und zu meiden habe. Dadurch kommt in das ganze Leben der Alumnen eine wohlthätige Sicherheit; indem sie sich leicht in den festen und bekannten Schranken bewegen, wird ein Sinn für Gesetzlichkeit, Regel und Ordnung begründet, der für die ganze spätere Lebens- thätigkeit bestimmend und vom heilsamsten Einfluss ist. Die allgemeine Aufsicht über die Anstalt in allen ihren Theilen, über alle Gegenstände der Lehre, Disciplin und Schulpolizei führt der Rector, welcher über die Ausführung des Lehr- und Lectionsplanes, der Schulgesetze und Hausordnung zu wachen, das harmonische Inandergreifen der gesammten Thätigkeit und den guten Geist des Ganzen zu erhalten und zu fördern, daher auf Alles sein Auge zu richten und vielfach selbst zu inspiciren hat. Ausser den allgemeinen Pflichten eines Gymnasialvorstehers, welche die Directoreninstruction ihm vorschreibt, hat er auch die insbesondere auszuüben, welche die Leitung und Beauf- sichtigung eines ziemlich grossen Gemeinwesens, wie das hiesige Alumnat ist, ihm aufer- 24 legt. Er hat über alle allgemeinen und besondern Angelegenheiten der Schule an die hohen vorgesetzten Behörden zu berichten, er führt die Verhandlungen über die Besetzung oder Erledigung der Alumnatstellen mit den betreffenden Collaturbehörden, so wie mit den Eltern oder Vormündern der Alumnen. Er ist Coinspector der Kirche in Pforta und übt im Auftrage des Königl. Provinzial-Schulcollegii in Gemeinschaft mit dem Hausinspector das Patronatrecht über die zur Pforte gehörigen Kirchen, Pfarren und Schulen, ingleichen mit eben demselben die Polizeigewalt innerhalb und ausserhalb des Schulhauses. Als Vorstand des Lehrercollegii führt er in den wöchentlichen Synoden, welche er erforderlichenfalls auch ausserordentlich beruft, den Vorsitz und leitet die Verhandlungen. Bei ihm müssen alle Erlaubnisse zu aussergewöhnlichen Spaziergängen, kleinen Ausflügen oder Reisen der Alum- nen nachgesucht werden. Als Lehrer ist er der Klassenordinarius von Prima und hat als Erzieher eben so wie die übrigen Lehrer eine kleine Schaar von Empfohlenen unter seine- besondern Obhut. Die Central- und Vereinigungspuncte der Schuldisciplin wie der Verhandlungen über die gesammten Schulangelegenheiten, worin das Leben des Ganzen sich zu weiterer Ent- wickelung und Gestaltung zusammendrängt, sind die wöchentlichen Schulsynoden, zu welchen das Collegium der ordentlichen Lehrer an den Sonnabendnachmittagen zusammen- kommt. In diesen werden nach Anhörung des Lateinischen Sermons von einem der Unter- Secundaner(s. oben) zuerst im Beisein des Hausinspectors, welcher Mitglied für diesen Theil der Synode ist, die äussern und ökonomischen Angelegenheiten verhandelt und die Schulhausinspectoren gehört, welche ihre Bemerkungen schriftlich einreichen; dann werden die eingegangenen Verordnungen vorgelegt und alle zur Tagesordnung gehörigen Gegen- stände der Lehre und Disciplin und sonstige Interessen der Anstalt verhandelt und die Be- schlüsse des Collegii von einem Mitgliede desselben in das Protocollbuch eingetragen. Hier- auf erscheinen die zwölf Stubeninspectoren, und in Gegenwart derselben hält nun der zei- tige Hebdomadarius seinen Vortrag über die Erfahrungen der verflossenen Woche, das Ver- halten des Cötus im Ganzen und Einzelnen, die Ordnung in den Repetir- und Lesestun- den, die Reinlichkeit in den Stuben und sonstigen Localen, die Speisung und Pflege der Alumnen betreffend; die Inspectoren werden mit ihren Wünschen und Anträgen gehört, und empfangen vom Rector die nöthigen Anweisungen zur Mittheilung an die Alumnen. Zuletzt werden, nach Abtritt der Inspectoren, die gegenseitigen Mittheilungen über Fleiss und Ver- halten einzelner Schüler in den Klassen, auf den Stuben und sonst ausgetauscht und die wichtigern Disciplinarvorfälle der verflossenen Woche behandelt, wobei die betreffenden Schüler durch den Synodenfamulus citirt werden. Nachdem sie gehört sind und das Leh- rercollegium sich berathen hat, wird ihnen die von der Synode zuerkannte Ermahnung oder Strafe durch den Rector eröffnet. Geht aber in schlimmeren Fällen die Beschluss- nahme des Collegii auf Exclusion eines Schülers, so wird dieselbe nicht sofort mitgetheilt, sondern procrastinirt und in einer spätern Sitzung einer neuen Berathung unterworfen, deren Resultat dann entscheidend ist. Bis dahin ist von den Einriehtungen für die öffentliche und gemeinschaftliche Erziehung und Beaufsichtigung der Alumnen gehandelt. Es hat aber das hiesige Leben und die Be- handlung der Alumnen noch eine andere eigentlich gemüthliche Seite, nämlich die der per- sönliehen Beziehungen,I worin sie zu den einzelnen Lehrern und ihren resp. Familien zunächst als Empfohlene, als Famuli u. s. f. gestellt sind, wodurch das Element der Pri- vaterziehung zu dem der öffentlichen hinzukommt. Jeder Alumnus wird nämlich(wie —— e — —— — —— ean die ahen Besetuung dder 0 wie wit den Plorn und üt ausinshectgr da „ ingleichel ui 4. Als Norda rlichentäls ud lm missen l eisen der U. ma und Ma a nen unter dil nandlungen i tu weiterer lu. 1Syuoden, Igen zusanna- inem der Uue- glied für disen handelt und ä- n; dann werdel hörigen Geger- delt und die Be- getragen. Wer ilt nun der ze- Foche, is ſe- und Lesetl und Pflegsce en gehütt ui mnen. Auli Sleiss undſſe auscht und d- ie betreffent l und ds lä- nte Ermahnu- die Beschlör ſort miteette erworfen,(en liche Priiedul en und de he⸗ mdie der her reésp. Imiie er Pli ment d Cgit b nämldh —õöiöin——— 25 es durch die Schulconstitution von 1811 für alle ohne Ausnahme gesetzlich angeordnet ist) gleich nach seiner Anmeldung vom Rector einem der zwölf ordentlichen Lehrer(ihn selbst mit eingeschlossen) als Empfohlener besonders anvertraut, so dass derselbe sich seiner gleich bei seiner Ankunft annimmt, und nach der Aufnahme bei ihm als Tutor Vaterstelle vertritt. Dadurch gewinnt der Alumnus gleich bei seinem Eintritt einen festen Schutz und Anhalt, an den er mit Vertrauen sich anschliessen und bei dem er in allen seinen Ange- legenheiten Trost, Rath und Hülfe finden kann. Der Tutor bekümmert sich nicht allein um sein leibliches Wohl und seine Gesundheit, sorgt für seine Pflege in Krankheitsfällen und macht den Eltern in bedenklichen Umständen sofort die nöthige Mittheilung, sondern be- achtet hauptsächlich auch sein geistiges, wissenschaftliches und sittliches Gedeihen, beräth sich zu dem Behuf öfter mit seinen Lehrern wie mit seinem Obergesellen über seine Kräfte und Anlagen, seinen Fleiss und Fortschritte, seine Ordnungsliebe, seine sittliche Auf- führung, seine Mängel und Eigenthümlichkeiten, bewacht seinen Umgang und achtet auf des- sen zweckmässige Wahl, sieht ihn öfter bei sich, auch wohl in seinem Familienkreise und leitet ihn durch väterlichen Rath, ernste Warnung, liebevolle Tröstung und Ermunterung. Auch übernimmt er die Aufsicht über seine Oekonomie und seine Effecten, sorgt für seine Bedürfnisse, ertheilt ihm sein Taschengeld, führt Rechnung über diess Alles, welche er vier- teljährlich den Eltern einschickt und unterhält mit diesen die Correspondenz über das ganze innere und äussere Wohl und Gedeihen des Empfohlenen. In diesem Verhältniss der Alumnen zu ihren Tutoren liegt so viel Fruchtbares und Wohlthätiges, dass die neuere Entwickelung desselben als ein wesentlicher Fortschritt der Anstalt betrachtet werden kann.— Auch das Verhältniss der Privatfamuli zu den einzelnen Lehrern(was freilich nur eine kleinere An- zahl, und nur Primaner berührt) hat für Erstere etwas Bildendes und Ermunterndes durch die nähere und vertrauensvolle Stellung, welche ihnen damit gewährt wird. Wie- derum sind auch die Schüler der einzelnen Klassen näher an denjenigen Lehrer, welcher ihr Klassenordinarius ist, gewiesen, der in ihrem Privatfleiss ihnen mit Rath und That bei- steht, ihre Lectüre beachtet und die betreffenden Scheine für die Bibliothek unterschreibt, ihre Sitten und ihren ganzen Bildungsgang näher beaufsichtigt und leitet, und es an ernstem und freundlichem Zuspruch und Ermahnung nicht fehlen lässt.— Ueberhaupt aber dehnt sich die väterliche Sorge der Lehrer und ihre liebevolle Theilnahme für die Zöglinge auch im freundlichen Privatverkehr nicht allein auf die Empfohlenen und auf die Schüler einzel- ner Klassen aus, da alle Zöglinge in diesem geschlossenen Vereine gewissermassen Allen angehören und auch der Familienverkehr für die, welche ihn suchen, sich unschwer findet. Auf das religiöse Bildungselement endlich ist in einer Anstalt, wo Kirche und Schule, Unterricht und Gottesdienst von jeher so eng verbunden gewesen, vorzugsweise Be- dacht genommen. Obgleich die religiöse Gesinnung etwas Innerliches ist, das der Mensch nur sich selbst geben kann, so wird dieselbe doch durch die fromme Gewohnheit des Cul- tus, durch den Geist des Unterrichts und die Macht des Beispiels nicht wenig gefördert. Das Früh- und Abendgebet wird von dem jedesmaligen Hebdomadar mit möglichst wirk- samer Feierlichkeit gehalten. Nachdem der Cötus zur Orgelbegleitung einige Verse gesun- gen, wird nach einer geordneten Folge ein Kapitel aus der heiligen Schrift vom Lehrer vor- gelesen und erklärt, darauf ein passendes Gebet und das Vaterunser gesprochen, wobei Alle stehen, endlich mit einem Gesange von einem oder einigen Versen geschlossen. Der kirch- liche Gottesdienst wird von zwei Ortsgeistlichen, die zugleich Mitglieder des Lehrercollegii sind, und dem Religionsunterricht in allen Klassen vorstehen, verwaltet. An demselben . 4 —---——— ——.OC—Bę——-———— 26 nimmt jedesmal der Cötus der Alumnen, unter Aufsicht von zwei Lehrern Theil und die Gesangpartien der Liturgie werden vom Sängerchor der Alumnen, unter Leitung des Mu- sikdirectors Kötschau, wahrhaft erhebend ausgeführt. Jeden Sonn- und Festtag früh ist Gottesdienst mit Predigt und öfterer Communionfeier, da auch die Gemeinde von Kösen in die hiesige Kirche eingepfarrt ist; Nachmittags ist Betstunde, Predigt nur an den ersten hohen Festtagen, dem Busstage und den Communionstagen der Landesschule. Diese sind jährlich zweimal, am zweiten Sonntage nach Ostern und am zweiten Sonntage nach Michaelis und haben nebst dem Confirmationsact der hiesigen Zöglinge, am Sonntage nach Ostern, etwas besonders Feierliches und Ergreifendes. Der Beichttag vor der Communion beginnt in der Versamm- lung aller Lehrer und Schüler mit der sogenannten Deprecation. Nachdem ein passendes Ein- gangslied gesungen ist, betritt der Rector das Katheder und der Primus Portensis tritt vor ihn und das Lehrercollegium und bittet im Namen seiner Mitschüler um Vergebung alles begangenen Unrechts. Hierauf hält der Rector eine angemessene Vorbereitungsrede zur bevorstehenden Abendmahlsfeier und spricht die erbetene Vergebung aus, welche von Seiten aller Lehrer den Communicanten durch Handschlag bekräftigt wird. Kurz darauf wird vom ersten Geistlichen in der Kirche vor dem Altar den versammelten ordentlichen und Kunstlehrern die gemeinsame Beichtrede gehalten, die communicirenden Schüler aber beichten der Reihe nach vor ihm in der Sacristei und werden jeder persöulich durch herzliches und vertrau- liches Zureden, gewiss oft mit segensreichem Erfolg, auf ihr Inneres hingewiesen. Bei der Communionsfeier des folgenden Tages treten Lehrer und Schüler gemeinschaftlich vor den Altar, und der ganze Tag wird in stiller ernster Haltung ohne Ausgehen hingebracht. Zur Confirmationsfeier, welche vom ersten Geistlichen am Sonntag nach Ostern beim Nachmit- tagsgottesdienst in der Kirche öffentlich veranstaltet wird, werden die dazu gemeldeten Zög- linge in besondern Privatstunden vorbereitet. 4) Tagesordnung. Die Tagesordnung für alle Tage des Jahres ist in der oben genannten, auf allen Schü- lerstuben aufgehängten Zeittafel angegeben, daher genügt hier eine kurze Uebersicht.) An den Lectionstagen ist dieselbe wie folgt: Früh um halb fünf Uhr im Sommer, um halb sechs im Winter wird vom Aufwärter geläutet und die Bewohner jedes Schlafsaals von dem Stubeninspector, welcher die Woche hat, zum Aufstehen aufgefordert, die etwa Unpässlichen aber dem Hebdomadar und Schularzte sofort gemeldet. Eine halbe Stunde vor dem Wecken darf im Winter und Sommer der Studien halber Jeder aufstehen, um 4 Uhr im Winter aber nur die wirklichen Obergesellen und dreimal wöchentlich die übrigen Ober-Secundaner; vor 4 Uhr Niemand. Die übrige Zeit bis zur ersten Lection ist zum Waschen, Anziehen, zum Frühgebet und zum Frühstück bestimmt. Im Sommer um 6, im Winter um 7, ist die erste Hauptlection, worauf eine oder zwei Arbeits- oder sogenannte Repetirstunden folgen; um 9 die zweite Hauptlection, dann wieder Repetirstunde; um 11 die dritte, von 2—4 die vierte und fünfte, doch so, dass einzelne Zwischenlectionen auch in die Repetirstunden fallen. Die Lectionen in den Künsten werden Mittwochs und Sonnabends Nachmittags,(wo im Som- mer von nach Tische bis 3 Uhr schulgartenfrei, von 6—7 Uhr gymnastische Uebung, im Winter von nach Tische bis 4 Uhr schulgartenfrei ist) und Abends zwischen 5 und 7 ge- halten. Mittags um 12 Uhr wird gegessen, nach Tische bis 2 Uhr Bewegung im Schul- garten, wofür den Primanern nach einer gewissen Reihenfolge und den Extraneern einige- mal in der Woche ein Spaziergang im Freien gestattet wird. Abends um 7 Uhr wird gegessen, von da bis zum Abendgebet(um 8 oder 49) im Sommer Bewegung im Schulgar- ten, im Winter in den Kreuzgängen des Schulhauses. Repetir- oder Arbeitsstunden, wäh- —õ———— —õyõnn———QO—C—C——————4ʃ*——— — 27 ſung äes Na. rend welcher Jeder still arbeitend auf seinem Platze sich verhalten muss, sind Morgens 7— 9 eütg gi d(Winter 8— 9), 10—11, Nachmittags 5— 7. Von 4— 5 ist Vesper und Lesestunde der Obern e von Näden n mit den Untern, Abends nach dem Gebet Selbstbeschäftigung(d. h. Lectüre, Musik, Briefschrei- en ſerdten lahen ben u. dgl.) bis 9, wo die Mittlern und Untern zu Bett gehen; die Obern bleiben bis zehn dhrlicmän auf und haben bis dahin Repetirstunde, während auf jedem Schlafsaale einer der beiden zu und haben rn demselben gehörenden Stubeninspectoren auf Ruhe und Ordnung sieht. twas desne 5) An den Studientagen. Die Studientage, deren in der gewöhnlichen Lectionszeit der Versamr. zwei in jeden Monat fallen, die erst seit dem Statut von 1808 ihren regelmässigen Bestand n Dassendes-u. haben, sind theils zur Anfertigung grösserer Klassenarbeiten, welche eine zusammenhängende rtensis tiit m längere Meditation erfordern, theils zur Betreibung gründlicher Privatstudien, namentlich zur Tergehung lle Lectüre Griechischer und Römischer Klassiker bestimmt, daher an diesen Tagen alle wis- eitungsrelc n senschaftlichen und Kunstlectionen, auch die Lesestunden der Obern mit den Untern aus- lche vnde fallen. Aufgestanden wird gesetzlich erst um 6 Uhr. daher diese Tage von den Pförtnern vir ran et auch Ausschlafetage genannt werden; jedoch ist einem Jeden im Sommer um halb 5, nd Kunstelna im Winter halb 6, den Obern um 4 Uhr aufzustehen gestattet. Um 2ut 7 ist Frühgebet, aten der hei bei welchem die Bibelerklärung ausfällt, 20 Minuten nach 7 bis 12 Uhr sind unausgesetzt Repetirstunden, nur mit zweimaliger Pause um 9 und um 11. Nachmittags sind drei Repe- tirstunden hinter einander, im Sommer von 2—5, im Winter von 4— 7; die übrige Zeit ist schulgartenfrei und von 5—7 im Sommer gymnastische Uebung. Abends wie gewöhnlich. — Auch die dies postfesti und die übrigen lectionsfreien Tage bei Censurconferenzen, Re- ceptions- und Abiturientenprüfungen, sind Studientage. c) An Sonn- und Festtagen. Früh um 6 Uhr wird aufgestanden, und in den Som- es und fertras jesen. ei da aſtlich por den ngebracht. Zu beim Nachmit zenslee i mermonaten bei gutem Wetter den Schülern vom Hebdomadar, auf Ansuchen der Wochen- inspectoren, der Besuch des Schulgartens von 6 bis zum Gebet frei gegeben. Dieses ist um ¾ auf 7, von da bis 8 Frühstück und frei auf den Stuben. Im Sommer, von Pfingsten auf allendit bis Michaelis, wo der Gottesdienst um 8 anfängt, ist eine Stunde nach demselben, im Win- bersicht. 90 ter, wo er um 9 anſängt, eine Stunde vor demselben Selbstbeschäftigung. Von 11—12 ist nmer, un ki schulhausfrei, wo die Taschengelder bei den Tutoren geholt und beim Rector die Erlaub- saals vol ta nisse zum Ausgehen erbeten werden. Von nach Tische bis zur Betstunde halb 2 Uhr, ist a Unpässlahn schulhausfrei, von 2— 3 und 5— 7 im Winter, von 3—5 im Sommer Repetirstunde, die r dem Wfetla übrige Zeit schulgartenfrei. An den ersten Tagen der hohen Feste fallen die Repetirstun- m Winter k den aus. ecundaner, ſu 5) Privatstudien der Schüler. Auziehen, Iu Die Privatstudien der Schüler beziehen sich vorzugsweise auf das Lesen und Commen- jst die ent tiren Griechischer und Römischer Klassiker und auf Uebungen in den prosaischen und poë- — folgen; u tischen Formen beider Sprachen, besonders der Lateinischen. Eine Vorbereitung gewähren 2-4 die ſene dazu den Ober- und Unter-Tertianern die Lesestunden, welche ihre Obern an allen Le- ctionstagen mit ihnen abhalten und welche den Zweck haben, sie in der Grammatik beider alten Sprachen, in der Wortkenntniss und Fertigkeit im Uebersetzen, in Lateinischen und Griechischen Exercitien und in der Lateinischen Versification zu üben und zu befestigen. Die Grammatiken von Zumpt und Buttmann, der Gradus ad Parnassum, nebst der Anleitung von Friedemann u. a., das Griechische Elementarbuch von Jacobs und eine Lateinische Chrestomathie, Crustula benannt, werden hiebei zum Grunde gelegt, mit den Geübtern 1 aber auch Stücke aus dem Xenophon, Ovid, Cäsar u. s. w. gelesen. Ausserdem aber wer- 7 Ulr W den von den Fleissigern und Geübtern unter den Tertianern die freien Zeiten, namentlich * 0 rar-. 24 — an Studientagen, in der Regel benutzt, um Uebersetzungen von grösserem Pinbense aus dem undell, 4 stunden fles (vo im 5 Uebung, 1 15 und T ung im Sdal aneern eilige⸗ 28 Nepos, Cäsar, Xenophon u. s. w., Exercitien aus dem Döring u. a. oder grammatische Com- mentare, Auszüge u. s. w. anzufertigen, welche sie ihren Klassenlehrern als Belege ihrer Privatthätigkeit zur Durchsicht einreichen. Jedoch geht die eigentliche freie Selbstthätigkeit der Schüler in Privatstudien haupt- sächlich erst nach Aufhören ihrer Lesestunden in Unter-Secunda an, wo von ihnen dem Homer(zunächst der Odyssee), dem Xenophon, dem Ovid, dem Cäsar, den Briefen und Reden, wie dem Cato und Laelius des Cicero u. a. ein genaueres Privatstudium gewidmet und Adversarien angelegt werden, worin sie die grammatischen, lexicalischen, antiqua- rischen, mythologischen, historischen u. s. w. Bemerkungen aus der eigenen und der Klas- senlectüre eintragen und ordnen. Auch beginnt hier die Anfertigung eigener Lateinischer Versarbeiten, zunächst in Nachbildungen aus dem Homer, Hesiodus u. a. oder aus neueren Dichterstücken von Schiller, Göthe, Uhland u. a. bestehend.— In der Ober-Secunda werden diese Studien fortgesetzt, und die Lectüre hauptsächlich auf Homers llias, den He- rodot, den Livius, Sallustius, Cicero's Verrinen und andere Reden, den Terenz und Virgil ausgedehnt.— In Prima kommt im Griechischen das Studium des Hesiodus, der Tragiker, namentlich des Sophocles, dann des Thucydides und Demosthenischer Reden, auch wohl einiger leichtern Dialogen des Plato hinzu, im Lateinischen das der rhetorischen und philo- sophischen Schriften des Cicero, namentlich der Bücher de oratore, des Brutus, der Offi- cien und Tusculanischen Disputationen, dann der Werke des Tacitus, auch Vellejus, einiges von Quintilian, von Dichtern vor allen des Horatius, der Lateinischen Elegiker, einiger Stücke des Plautus und der spätern Römischen Epiker. In dieser Klasse haben insbesondere die Ausarbeitungen der Schüler, die Aufgaben zu ihren grössern Lateinischen Aufsätzen und Abhandlungen, ihre Lateinischen Disputationen, ihre Commentationen zum Sophocles, Horaz u. a. Bezug auf die Gegenstände ihrer klassischen Lectüre. Aus diesem Kreise sind in der Regel auch die in den sogenannten Valedictionen der zur Universität abgehenden Pri- maner niedergelegten Abhandlungen entnommen.(Wovon später im Abschn. 6.) Im Betreff der Wahl der klassischen Privatlectüre und der darauf bezüglichen Arbei- ten wird die Freiheit der Einzelnen innerhalb der oben angegebenen Gränzen nicht be- schränkt, nur durch den Rath der Klassenlehrer mehr geleitet; jedoch wird diese Privat- thätigkeit von den Letzteren insoweit controlirt, als am Schlusse jedes Semesters die Ad- versarienhefte ihrer Schüler von ihnen durchgesehen, auch wohl nach dem Inhalt ihrer Le- ctüre gefragt, und Proben davon gefordert werden.— Wie gross nun auch die Verschie- denheit der Leistungen in diesen Privatstudien je nach dem Fleiss und den Kräften der Einzelnen sei, so ist doch als Regel anzunehmen, dass von den zur Universität abgehenden Zöglingen die Fleissigern ihren Homer, Sophocles, Virgil und Horaz ganz und vollständig, von Hesiodus, Xenophon, Herodot, Thucydides, Demosthenes, Cicero, Cäsar, Livius, Taci- tus, Terenz, Plautus, Ovid, den Lat. Elegikern einen mehr oder minder bedeutenden Umfang gelesen haben; von Einzelnen zu schweigeu, die ihrer Lectüre eine noch grössere Ausdeh- nung geben. 6) Schulprüfungen, Censur, Abiturientenprüfungen. Zweimal im Jahre, nach Schluss der Lectionen, kurz vor Ostern und Michaelis, sind drei Wochen hindurch die grossen Schulprüfungen, welche bereits seit der Stiftung der Schule bestehend, ihrem ursprünglichen Charakter zwar im Wesentlichen treu geblieben, aber allmählig zu grösserer Vollständigkeit entwickelt, zu ihrer jetzigen Gestalt und ihrem Umfange erst in der neueren Zeit gelangt sind. Der Nutzen und die Wichtigkeit dieser Wmatische( ou. 18 elege er itstudien tauj. von ihnen ldeu le Briefen u udium gegitue chen, atigur und der Na. ner Lateiriale der aus elera ber-Secun § llias den Re renz und Vi 8, der Inzie len, auch hu chen und pül- rutus, der O. Fellejus, eilige legiker, eilien en iushesonder Aubiien und Pphocle, Hora eise sind in de bgehenden Pi- 6.) üglichen Whe zen licht N 1 diese Pia- nesters di li malt ihrer le die Vencli- en Kräfteu dca t ahgelerte nd rolbstinin — Livius, lus tenden Uuld ssere Süli- lichaels, i der Stiktuns reu geblihen alt und inen igleit diese ————:—————————— —29 Prüfungen ist von jeher anerkannt worden, indem durch dieselben der Charakter der Pfor- taischen Bildung, Selbstthätigkeit im Produciren, Sicherheit des Wissens und Fertigkeit in seiner Anwendung zur stilistischen Darstellung in Prosa und Versen, hauptsächlich geför- dert wird. Sie beginnen mit dem Tage der Abiturienten-Entlassung, Mittwochs 3 Wochen vor dem grünen Donnerstag und vor dem Michaelistage. Der Rest dieser Woche und die ganze folgende sind mit Hinwegfall aller Lectionen, zum Ausarbeiten der schriftlichen Auf- gaben in allen Unterrichtsfächern bestimmt. In der ersten, der kleinen Elaborirwoche, sind Morgens 5, Nachmittags 3 Repetirstunden. Am Mittwoch Nachmittag arbeiten die bei- den Tertien unter Aufsicht ihrer Lehrer die mathematischen Aufgaben aus; am Donnerstag die Schüler der drei obern Klassen das Gleiche, während die Untern Uebersetzungen aus dem Griechischen auf den Stuben anfertigen; am Freitag werden von den Schülern aller Klassen die Deutschen Themata auf den Stuben ausgearbeitet und Abends abgeliefert; am Sonnabend von den Mitgliedern aller französischen Klassen die ertheilten Aufgaben bearbei- tet, während die Untern Uebersetzungen aus dem Lateinischen mit grammatischen Erklärun- gen anfertigen. Die folgende, die grosse Elaborirwoche, ist ganz für die Anferti- gung der Lateinischen und Griechischen Examenarbeiten bestimmt. Morgens sind 5, Nach- mittags meist 4 Repetirstunden; doch genügt diese Zeit den Meisten nicht; es wird früh aufgestanden und— von den Obern wenigstens— bis spät Abends gearbeitet. Am Mon- tage werden die Aufgaben aus dem Deutschen ins Lateinische angefertigt, welche der Rector früh für alle Klassen dictirt. Prima erhält ihre eigene, Secunda die ihre, eben so Tertia, nur dass das Pensum für die obere Abtheilung in jeder dieser beiden Klassen etwa länger ist. Zu gleicher Zeit werden die Griechischen Aufgaben in den verschiedenen Klas- sen dictirt: für jede ein längeres Exercitium und eine Uebersetzung nebst Commentar aus einem ihr angemessenen Autor, in Prima meist ein Sophokleischer Chorgesang. Am Mon- tag Abend werden die Lateinischen Ausarbeitungen abgeliefert. Am Dienstage früh dictirt der Rector für alle Klassen die in Lateinische Verse auszuarbeitende materia poëtica: in der Regel einen epischen, in Lat. Hexametern(im Durchschnitt gegen 160— 200) zu be- handelnden Stoff für die drei obern Klassen, doch mit den Unterschieden, dass Unter-Se- cunda nur einen Theil, höchstens 3 der Materie zum Ausarbeiten erhält, Ober-Secunda die ganze Materie, doch ohne lyrische Aufgabe; Prima aber erhält ausser diesem epischen Stoff noch ein Paar lyrische Aufgaben zu Lateinischen Oden, wobei die Wahl des Metrums und die Behandlung des Stoffes Jedem überlassen bleibt. Die beiden Tertien erhalten eine besondere, durch eingemischte, aber aufgelöste Versglieder nach Verhältniss leichtere Auf- gabe, meist elegischen oder episch-elegischen Inhalts zur Ausführung in Lat. Distichen, dem Umfange nach zu 14— 16 Distichen für Unter-Tertia, zu 20— 24 für Ober-Tertia. Der Fleiss und die Emsigkeit Aller in dieser Woche, das Streben, sich einander in ausgezeich- neten Leistungen nicht bloss in den Versen, sondern auch in möglichst gründlichen und aus- führlichen Commentaren zu überbieten, ist gross; der Primaner, welcher zuerst mit seinen Versen fertig war, liess sonst durch seinen Untern die Schulglocke anziehen, was aber der Inconvenienz wegen abgestellt ist. Am Sonnabend Abend werden die Arbeiten von den Klassenobern eingesammelt und, wie alle frühern, erst dem Rector vorgelegt, dann den be- treffenden Lehrern zur Correctur überliefert, von denen sie später der Rector sich noch einmal zur Durchsicht mittheilen lässt. Die dritte, oder die sogenannte Vortretewoche, ist theils zu den mündlichen Prü- fungen, theils zu den Beurtheilungen der eingelieferten Arbeiten und der Leistungen sämmt- ————y·q— 30 licher Schüler in allen Lectionen, so wie ihres ganzen sittlichen Verhaltens, bestimmt. In dieser Woche finden sich sämmtliche Lehrer und Schüler früh und Nachmittags im Betsaale zusammen, in der Regel von 7— 9, 10— 12 und 2—4. Die früheren tagelangen Sitzungen sind abgestellt, um so mehr, da die Lehrer alle übrige Zeit, bis in die Nacht hinein, mit den Correcturen beschäftigt sind. Montags früh wird das Examen mit einer Betstunde, welche der geistliche Inspector hält, eröffnet. Sodann beginnt das mündliche Examen, wel- ches zwei Tage dauert und theils die Leistungen der Klassen überhaupt, theils und haupt- sächlich der zu Versetzenden vor dem Lehrercollegium darstellen soll. Jede Klasse wird 2 St. lang in drei verschiedenen Gegenständen geprüft, wobei immer die nächsthöhere Klasse zugegen ist. Vom Mittwoch bis Sonnabend werden in voller Schulversammlung die münd- lichen Beurtheilungen der eingelieferten Arbeiten, verbunden mit der Censur der Leistungen eines Jeden in den verschiedenen Lectionen von den betreffenden Lehrern der Reihe nach abgehalten, so dass der Ordinarius jeder Klasse mit der Beurtheilung der Leistungen im Lateinischen auch die Sittencensur und die allgemeine Charakteristik der Einzelnen verbin- det, welche sich aufgerufen dem Katheder gegenüber stellen. Es könnte diese Censur, in welcher die ganze Eigenthümlichkeit jedes Schülers zum Vorschein kommt, wegen der Oef- fentlichkeit etwas Bedenkliches haben, was aber nicht der Fall ist, theils weil dieselbe durch uraltes Herkommen sanctionirt ist, theils weil sie ohne fremde Zeugen im engsten Kreise der Schule geschieht, die hier wie eine grosse Familie zu betrachten ist. Gewiss ist aber, dass diese Censur von sehr wirksamen und segensreichen Folgen für den Fleiss und die Ehrliebe der Schüler stets gewesen ist. Die vierte Woche, vom Montag bis Mittwoch, ist die sogen. Translocationswoche. An den beiden ersten Tagen werden, während die Alumnen Repetirstunden halten, in fortge- setzten Lehrerconferenzen die schriftlichen Censuren der Schüler, begründet auf die aus- führlichen Urtheile der Lehrer in den Quartalbüchern, sowohl im Allgemeinen über Fleiss und Sitten, als in allen einzelnen Lehrfächern berathen und festgestellt, hierauf die Wahl der neuen Inspectoren, die Klassenversetzung und die Stubenversetzung besprochen und angeordnet. Am Mittwoch früh ist dann in voller Schulversammlung der Translocations- actus, welchen der Rector mit einer Rede eröffnet, worin die Resultate des verflossenen Semesters rücksichtlich des Fleisses und sittlichen Verhaltens der Schüler in einem Ueber- blick beleuchtet, die Schulgesetze mit den nöthigen Bemerkungen verlesen, die Anord- nungen und Erinnerungen für das nächste Semester mitgetheilt werden. Hierauf werden die theils bestätigten, theils neu erwählten 12 Inspectoren vorgerufen und nach Vorlesen der betreffenden Gesetze dem Rector und allen Lehrern mit Handschlag verpflichtet und öffent- lich autorisirt. Dann folgt die Publication der Klassenversetzung, indem die Mitglieder jeder Klasse, von Prima an, vom Rector aufgerufen sich in den Gang vor das Katheder stellen und die ihnen in Betreff des Fleisses und der Aufführung ertheilten Prädicate in eine ver- gleichende Uebersicht zusammengestellt, mit eingestreuten Bemerkungen vernehmen. Nach- dem dann auch die übrigen Versetzungen im Hebräischen und Französischen publicirt sind, wird zuletzt die neue Stubenordnung mitgetheilt, worin die Plätze nach einer bestimmten Regel neu vertheilt sind. Mit Gebet und Gesang wird die Schulfeier beschlossen. Mittags nach Tische bewegt sich auf dem Corridor, in den Stuben und auf den Schlafsälen ein mun- teres Leben, indem die Translocation der Möbeln und Betten von den Alumnen mit Hülfe der Aufwärter ausgeführt wird und um 2 Uhr ist bereits Alles in Ordnung.— Demnächst werden, in Folge der obigen Censurconferenzen, die halbjährlichen Gensurscheine destimut n ugs im Detsad angen Kiaue at ninen ui einer hetäun de Examer b„1l. heils und dant. Jede Nlae ul Asthöherelag alung die düul r der Lebkuna der Reihe m r Leistmnga inzelnen fehi diese Ceuu wegen der(e- I dieselbe dmd a engsten Nrag Gewiss it e Fleiss und d atiounswoehe, alten, in lntg let auf die aw- Ulgemeinen ide ellt, hieraul ä besprochen ul ns locations des verfosele n einem Loär- en, die Junt rauf werdel h Vorlesel de htet und ifl litglieler j Latheder Stè- te in eine ſe’ ehmen. I- 1 publiclt 11 ner hestimme- ossen. Nlus äleg eil un- men mit üle enuäubs surscleine ——y— 2 —õÿõÿÜömö———V—„4. ,—O⏑˖——— 31 für die einzelnen Alumnen über Fleiss und sittliche Führung im Ganzen, und über ihre Fortschritte in den einzeluen Lehrfächern von den Klassenordinarien ausgefertigt und durch die respectiven Tutoren, mit ihren ausführlicheren Bemerkungen begleitet, den Eltern oder Vormündern zugesandt. Die Prädicate auf diesen Censuren sind ν) für Fleiss und Be- tragen übereinstimmend: 1) Vorzüglich. 2) Recht gut. 3) Gut. 4) Ziemlich gut. 5) Tadelnswerth.— 5b) Für die Fortschritte in jedem Lehrfache: 1) Vollkommen befrie- digend. 2) Befriedigend. 3) Ziemlich befriedigend. 4) Kaum befriedigend. 5) Nicht be- friedigend. Das Prädicat„vorzüglich“ wird nur bewährten Primanern ertheilt. Ausser diesen allgemeinen halbjährlichen Prüfungen finden im Laufe des Semesters, hauptsächlich in dem längern Winterhalbenjahre, noch eine Reihe von mündlichen Klas- senprüfungen in allen Lehrzweigen statt, welche der Rector veranstaltet, und wobei in der Regel eine Anzahl von Lehrern zugegen ist. Die Abiturientenprüfungen werden halbjährlich, vier Wochen vor Ostern und vier vor Michaelis, nach der in dem Königl. Reglement vom 4. Junius 1834 vorgeschriebe- nen Weise veranstaltet. Die Königl. Prüfungscommission, in welcher der Königl. Geheime Regierungsrath und Ritter d. R. A. O. 4. Kl. Herr Lepsius zu Naumburg als Königl. Commissarius den Vorsitz führt, besteht aus dem Collegium der 12 ordentlichen Lehrer. Nachdem die betreffenden Primaner drei Monate vorher beim Rector mit einem schriftlichen Gesuch um ihre Zulassung zur Maturitätsprüfung eingekommen und nach geschehener Be- rathung des Lehrercollegii dazu angenommen sind, werden 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung die schriftlichen Aufgaben unter steter Aufsicht eines Lehrers vorschriftsmässig an- gefertigt und nachdem sie corrigirt und im Lehrercollegium circulirt sind, dem Königl. Com- missarius der Abiturientenprüfung zur Durchsicht eingesandt. Hierauf folgt an zwei Vormittagen die mündliche Prüfung und acht Tage später, Mittwochs, die feierliche Entlassung durch den Rector in voller Schulversammlung, nachdem die Abiturienten ihm Tags vorher ihre Vale- dictionen eingereicht haben. Diese Sitte der zur Universität abgehenden Primaner, eine ge- schriebene Valediction als Denkmal fleissiger Studien und geistiger Fertigkeit zu hinterlassen, stammt aus den ältesten Zeiten der Pforte. Seit dem J. 1600 sind dieselben, doch nicht ohne Lücken, in der Bibliothek vorhanden. Eine solche Valediction, S— 12 Bogen, mitunter noch viel mehr in Folio stark, enthält gewöhnlich eine wissenschaftliche Abhandlung oder Rede aus dem Kreise der Schulstudien, meist in Lateinischer Sprache und am Schlusse die eigentliche Valediction oder die gratiarum actiones, Danksagungen gegen Gott, gegen den König, den Rector, das Lehrercollegium, den Tutor und einzelne Lehrer, endlich an die Pforte und an die Freunde theils in Prosa, theils in Versen, in verschiedenen Sprachen. In der neuesten Zeit wird jedesmal eine Lateinisch verfasste, genauere Erzählung des bisherigen Lebens- und Bildungsganges vorangestellt. Eine der vollständigsten Valedictionen von 80 Bogen Fol. lieferte ein vor wenig Jahren abgegangener wacker ausgebildeter Primaner, die nächst einem Lateinischen Lebenslauf und einer in Griechischer Sprache verfassten Abhandlung über die Mythologie des Homer und Hesiodus, am Schlusse Hebräische, Lateinische, Griechische, Deutsche und Französische Gedichte von der mannichfachsten Form enthielt(m. s. unsere Kurze Nachricht S. 14).— Am Valedictionstage selbst betreten zu Anfange der Schulfeier die Abiturienten, vom letzten an, der Reihe nach das untere Katheder und sprechen ihre Abschiedsworte, der Primus in einer zusammenhängenden Rede, während von ihren Untern jedesmal die Schulglocke geläutet wird. Der nunmehrige Primus Portensis tritt ihnen dann gegenüber und spricht im Namen des Cötus das Lebewohl in Versen oder Prosa aus; der ——— 32 Rector beschliesst, nach Ertheilung der Maturitätszeugnisse, welche in der gesetzlich vor- geschriebenen Form abgefasst sind, mit einer angemessenen Rede den Act der Entlassung. Recht herzlich ist der Abschied der Abiturienten Mittags nach Tische im Schulgarten vom ganzen Cötus, welcher dieselben in langen Reihen bis ans innere Thor begleitet. 7) Bildung der Schüler in Sprachen, Wissenschaften und Künsten. Uebersicht des bestehenden Lehrplanes. Für den Unterricht und die Ausbildung der Schüler in Sprachen, Wissenschaften und Künsten ist durch ein hinreichend vollständiges, wohl zusammengesetztes Lehrerpersonal voll- kommen gesorgt, so dass es weder der in früheren Zeiten sehr gewöhnlichen Combinationen der Klassen in einzelnen Lehrzweigen, noch der Ergänzung des öffentlichen Unterrichts in gewissen Doctrinen durch Privatstunden bedarf, welche jetzt nur selten für Einzelne, die in einem Lehrfache, namentlich in der Mathematik, zurückgeblieben sind, erfordert werden. Das Collegium der ordentlichen Lehrer besteht, incl. des Rectors und des geistlichen In- spectors, zur Zeit aus neun Professoren und drei Adjuncten, wozu noch fünf Lehrer der Künste, nämlich der Musik und des Gesanges, der Tanzkunst, der Zeichnenkunst, der Schreibkunst und der Gymnastik kommen. Der Hauptlehrer jeder Klasse im Lateinischen ist zugleich der Ordinarius und Vertreter derselben, welcher über den sittlichen und wis- senschaftlichen Geist der Klasse und ihrer einzelnen Mitglieder wacht, ihren Privatfleiss leitet und beaufsichtigt, die Censurscheine für dieselben ausfertigt und überhaupt sich ihrer An- gelegenheiten besonders annimmt. Der gesammte Unterricht in den Sprachen, Wissenschaf- ten und Künsten ist für Alle öffentlich und unentgeltlich; nur der Unterricht in der Instru- mentalmusik wird gegen ein mässiges Honorar privatim ertheilt und für den Tanzunterricht ein geringer vierteljährlicher Beitrag entrichtet. Prima hat in allen Fächern einen zweijäh- rigen, die übrigen Klassen einen einjährigen Cursus, die beiden Tertien in der Mathematik einen halbjährigen. Die Uebersicht der Lehrcursen ist folgende: J. Unterricht in den Sprachen und Wissenschaften. 1. Im Lateinischen: a) Prima. 10 Stunden. Davon 2 St. Cicero de oratore, Tuscul. Disp. und de Officiis wechselnd. 2 St. Tacitus, Annales, Historiae und kleinere Schriften wechselnd. 2 St. Horatius, Winters die Lorica, Sommers die Satiren und Episteln, wechselnd, mit Uebungen im schriftlichen und mündlichen Interpretiren und genauen metri- schen Uebersetzungen, auch prosaischen aus Cicero. Eine Stunde dient zur Unterstützung der Privatlectüre des Plautus, der Lateinischen Elegiker und spätern Epiker. 3 St. stili- stische Uebungen, für welche Prima in zwei parallele Abtheilungen gebracht ist, nämlich 2 St. Censur Lateinischer Aufsätze(vierteljährlich einer von 3— 5 Bogen, meist über anti- quarische Gegenstände der Privatstudien) und Lateinischer Exercitien aus gegebenen Deut- schen Texten. 1 St. Extemporalien und Disputirübung abwechselnd. Oden des Horaz wer- den memorirt. Lateinische Versarbeiten halbjährlich im Examen und sonst bei feierlichen Anlässen. Der Vortrag und die Unterhaltung ist durchweg Lateinisch.— 5b) Ober-Se- cunda. 11 Stunden. Davon 3 Stunden Cicero Orat. Verrinae, statarisch, 2 Stunden Lipius, cursorisch, 3 Stunden Virgils Aeneis, 3 Stunden stilistische Uebungen, Censur Lateinischer Aufsätze und Exercitien, Extemporalien, auch Lateinische Versarbeiten. Pensa aus Virgil werden memorirt.— c) Unter-Secunda. 12 Stunden. Davon 2 St. leichtere Reden des Cicero, 3 St. erlesene Briefe desselben, nach Matthiä's Ausgabe, 2 St. Auser- wähltes aus Ovid's Fastis, mit Stücken von Terentius abwechselnd. 2 St. Lateinische Gram- matik nach Zumpt: im Winter die Lehre von den Partikeln, im Sommer die Syntarris Sesetalion nn. der Dathaang chulgarter m eitet. and Kinste Senschatta u- rerpersonalij. in Comdinaiihe n Unterriclt 1 Einzelne dez rfordert pen 8 geistlichen l fünk Lehran chnenkunst a- im Lateiräebe tlichen und. Priratfeiss li- t sich ihrer Ir en, Wissensehi t in der Jäötre n Tanaunterried n einen weſjür der NMatbemat ero de Tuine jae und Wlelen ren und Pybe- genauen uer ir Untertitm ter. 3 8t. ht ist, Wmii meist über 1' gegebenen Nel- des Horal ſe bei feierlche 6) Ober-Ie ch, 2 Stme dungen, Cor Irbeiten. Len 12 8t. feichter 1 2 St. 1, teiuische Gen die Snalanh ——ᷣ—ᷣ—ꝛ—ꝛ——ꝛ—ꝛ———:—:x:O--U-e-’õ——ÿj————— 33 ornata. 3 St. stilistische Uebungen, Censur Lateinischer Exercitien, Extemporalien und La- teinische Versarbeiten.— d) Ober-Tertia. 14 Stunden. Davon 2 St. Cicero's Cato und Laelius abwechselnd. 2 St. Caesar B. civil. 2 St. Erlesene Abschnitte aus Ovid's Metamor- phosen. 2 St. Lat. Grammatik, nach Zumpt, im Sommer die Formenlehre des Verbi, im Winter die Syntax des Verbi. 4 St. Lateinische Exercitien mit doppelter wöchentlicher Correctur. 1 St. Lateinische Extemporalien, 1 St. Lateinische Prosodie nebst Versübungen.— e) Unter-Tertia. 14 Stunden. Davon 2 St. Cornelius Nepos, 2 St. Cäsar E. Gallicum, 2 St. leichtere Abschnitte aus Ovid's Metamorphosen, 2 St. Lateinische Grammatik nach Zumpt, im Sommer die Formenlehre der Nomina, im Winter die Syntax bis zur Lehre vom Verbum. 4 St. Lateinische Exercitien mit doppelter wöchentlicher Correctur. 1 St. Latei- nische Extemporalien, 1 St. Lateinische Prosodie nebst Versübungen. 2. Im Griechischen: a) Prima. 6 Stunden. Davon 3 St. Thucydides und De- mosthenes abwechselnd, 2 St. Sophocles, nebst Repetitionen aus Homer. 1 St. Correctur griechischer Exercitien und Extemporalien, nebst Uebungen in der Griechischen Versifica- tion. Der Vortrag und die Unterhaltung ist Lateinisch.— 5) Ober-Secunda. 6 Stun- den. Davon 3 St. Herodotus und Plutarch abwechselnd. 2 St. Homer's Ilias. 1 St. Cor- rectur Griechischer Exercitia und Extemporalia.— c) Unter-Secunda. 5 Stunden. Davon 2 Stunden Xenophon Memorab. und Hellen., 2 Stunden Homer'’s Odyssee. 1 Stunde Censur Griechischer Exercitia und Extemporalia.— 3) Ober-Tertia. 5 Stunden. Da- von 3 St. Xenophon Anabasis, 2 St. Grammatik nach Buttmann. Einübung der unregel- mässigen Verba und Hauptregeln der Syntax. Vocabel-Lernen aus Ditfurts Vocabularium. Dabei Correctur Griechischer Exercitia und Extemporalia.— e) Unter-Tertia. 5 Stunden. Davon 2 St. Jacobs Griech. Elementarbuch 2r Cursus. 2 St. Grammatik nach Buttmann. Formenlehre bis zu den unregelmässigen Verbis, nebst Vocabeln aus Ditfurt. 1 St. Cor- rectur Griechischer Exercitia. 3. Im Hebräischen. Es sind drei Hebräische Klassen, welche ihre eigene Ver- setzung haben, in denen sich jedoch nur Schüler aus den drei obern Schulklassen befinden. In der ersten Klasse ist der Cursus zweijährig, in der zweiten und dritten halbjährig. Grammatik nach Gesenius.— Erste Classe. 2 Stunden. In der Grammatik. Wieder- holung der vorhergegangenen Cursen der 2. und 3. Klasse, dann die Lehre vom Nomen S§. 78— 91, Zahlwörter§. 95, 96, Syntax§. 104— 152, womit auch die Partikellehre verbun- den wird,§. 97— 100. Dann Vocabellernen. Exercitia theils aus dem neuen Testamente, theils aus Herder u. a. Uebersetzen theils historischer Stücke(im Sommersemester), theils auserwählter Psalmen(im Wintersemester).— Zweite Classe. 2 Stunden. In der Grammatik: Wiederholung des Cursus der 3. Classe. Dann§. 34, 60—77, Suffixe. Un- regelmässige und mangelhafte Verba. Vocabellernen. Exercitia, theils aus dem neuen Testamente, theils aus den leichten Stellen des Koran, der Fabeln des Lokman u. a. Ueber- setzen aus Gesenius Hebräischem Lesebuch.— Dritte Classe. 2 Stunden. Elementar- lehre. Gesenius§. 1— 29. Formenlehre. Pronomen. Verbum. Zahlwörter§. 30— 33, 35, 37— 59, 88, 95, 96. Lese- und Schreib-Uebungen. Paradigmata. In der letzten Hälfte des Semesters Vocabellernen und Anfang im Uebersetzen leichter Stücke. 4. Im Deutschen Sprach-Unterricht: a) Prima. 2 Stunden. Uebersicht der Geschichte der Deutschen Nationallitteratur, in drei Cursen, wechselnd mit dem Vortrage der philosophischen Propädeutik. Dabei Anleitung zum Verständniss einzelner Musterstücke in Poesie und Prosa. In der zweiten zur Censur der schriftlichen Ausarbeitungen, wie auch 5 34 zur Uebung der Schüler in freien mündlichen Vorträgen bestimmten Stunde ist Prima in zwei Abtheilungen gebracht, wovon jede eine besondere wöchentliche Lection hat.— 5b) Ober- Secunda. 2 Stunden. Uebungen der Schüler in Deutschen Aufsätzen, Dispositionen und Versaufgaben, wie auch im mündlichen Vortrage. Daneben werden die Elemente der Deut- schen Poëtik und Metrik behandelt.— c) Unter-Secunda. 2 Stunden. Censur der Deut- schen schriftlichen Ausarbeitungen und Uebungen der Schüler im Disponiren und im münd- Ilchen Vortrage. Daneben Uebersicht über die Hauptepochen der Geschichte der Deutschen Sprache und die historisch entwickelten Grundzüge der Deutschen Formenlehre, abwechselnd. — ch 0ber-Tertia. 2 Stunden. Uebungen der Schüler in Deutschen schriftlichen Aufsätzen nach besprochenen Dispositionen und im mündlichen Vortrage memorirter Stücke. Daneben Deutsche Grammatik: die Hauptlehren der Deutschen Syntav.—) Unter-Tertia. 2 St- Uebungen der Schüler in Deutschen schriftlichen Ausarbeitungen, hauptsächlich der erzäh- lenden und beschreibenden Gattung, mit besonderer Rücksicht auf Rechtschreibung und In- terpunction, nebst Uebungen im mündlichen Vortrage memorirter Stücke. Daneben Deutsche Grammatik: die Hauptregeln der Deutschen Formenlehre. 5. Im Französischen. Der Unterricht in dieser Sprache, woran in der Regel nur die Schüler der drei obern Klassen Theil nehmen, ist in fünf Klassen eingetheilt, welche eine von den übrigen Klassen unabhängige Versetzung haben. Die 1. bis 3. Klasse haben einen einjährigen, die 4. und 5. einen halbjährigen Cursus. a) Erste Klasse. 2 Stun- den. Correctur schriftlicher Arbeiten und Durchgehen von Extemporalien, daneben Lectüre des poetischen Theils von Ideler und Nolte oder Menzels Handbuch der Französischen Sprache, auch wohl einzelner Tragödien von Corneille, Racine, Voltaire, Molière u. s. w.— 5) Zweite Klasse. 2 Stunden. Wiederholung des dritten Cursus der Grammatik, nach Hirzel, und weitere Ausführung desselben, besonders die Cap. 27— 29 von Gallicismen und Synonymen, nebst Correctur der Exercitien, monatlich zwei. Daueben Lectüre des prosai- schen Theils von Ideler und Nolte.— c) Dritte Klasse. 2 Stunden. In der Grammatik zunächst Wiederholung des zweiten Cursus von Hirzel und Hinzufügung des dritten Cur- sus, namentlich Erlernung der unregelmässigen Verba und Syntax des Zeitworts. Correctur der darauf bezüglichen Exercitien aus Hirzel, monatlich zwei. Daneben Lectüre des Char- les XII. von Voltaire, nebst Auswendiglernen der Vocabeln.—-) Vierte Klasse. 2 Stun- den. In der Grammatik der 2. Cursus von Hirzel, hauptsächlich die Lehre von den Für- wörtern(Cap. 6), nebst Wiederholung des 1. Cursus. Dabei wöchentlich leichtere Exer- citien aus Hirzel. Gelesen wird Guillaume Tell von Florian und die Vocabeln memorirt.— d) Fünfte Klasse. 2 Stunden. Elementar- und Formenlehre erster Cursus, nach Hiir- zel, bis zum unregelmässigen Verbum. Dabei Uebungen im Lesen und Uebersetzen der Französischen Stücke im Hirzel, nebst Vocabellernen und Uebertragen der leichtern Deutschen Beispiele in's Französische. 6. Religions-Unterricht: a) Prima. 2 Stunden. Vortrag der christlichen Re- ligionslehre in einem zweijährigen Cursus, nach H. E. Schmieders evangelischem Lehrbuche für die Schüler der obern Klassen auf Gelehrtenschulen, 3. Abtheilung, die christliche Re- ligionslehre.— 5b) Ober-Secunda. 2 Stunden. Einjähriger Cursus. Im Winter: Einlei- tung in die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments, im Sommer Einleitung in die kirchliche Symbolik, beides nach Schmieder's evangelischem Lehrbuche 1. und 2. Abthei- lung.— c) Unter-Secunda. 2 Stunden. Lesen und Erklärung der historischen Bücher des Neuen Testaments im Urtexte, mit grammatischer, historischer und praktisch-religiöser de ist Dim lle 1) Od. Spositionen 1 amente der der eldur der leu. en und in din te der Delte ehre, ddneiben ftlichen Lobaha Stücke, Due- 2r- Tertia 79 cchlich der enn chreibung wol Daueben Näack in der Ne N ingetheilt, ſuu s 3. Nlasse h Klasse. 2do „ daneben Leci- der Fraurisitk lolière u. àN- Grammati, u on Gallicismen u eectüre des jni In der Graund des drite( itworts. Corar Lectüre d(i- Klasse 2SE Ire von deli- leichtere lee abeln memorit- ursus, BadhS Ueberseteexi eichterm Deubo- r chrästliche b ischem lLelrhult le christlihe ſe 1 Wiuter: liir Eiuleitung 1 1 , und 2 4otbe torchen Füche⸗ Atiseh-regids —. Erläuterung.— d) Ober-Tertia. 2 Stunden. Uebersicht der Geschichte des Reiches Gottes zur Zeit des alten und des neuen Bundes, in einem einjährigen Cursus.— e) Unter- Tertia. 2 Stundeu. Einleitung in das Verständuiss des christlichen Kirchenjahrs, der Feste und der Liturgie, Wiederholung der fünf Hauptstücke des Lutherischen Katechismus, mit Erlernen erwählter Bibelsprüche. Dabei Lesung und Erklärung historischer Bücher des alten oder neuen Testaments in Luthers Uebersetzung. 7. Geschichtlicher und geographischer Unterricht. Der historische Un- terricht wird in 4 Klassen, von Prima bis Ober-Tertia ertheilt, in welcher letztern Klasse er mit dem geographischen Unterricht verbunden ist. Der geographische Unterricht wird in beiden Tertien in einjährigen Cursen ertheilt, die sich einander so ergänzen, dass in Un- ter-Tertia mehr die natürliche und allgemeine, in Ober-Tertia mehr die politische Geo- graphie nebst einer Uebersicht der Geschichte der Europäischen Staaten behandelt wird.— a) Prima. 2 Stunden. 1 Jahr mittlere, 1 Jahr neuere allgemeine Geschichte, nach Haake's Lehrbuch der Geschichte. 2 Bde.— b) Ober-Secunda. 2 St. Einjähriger Cursus der alten Geschichte nebst alter Geographie, nach Lorenz Grundzügen, Leipzig bei Vogel. 1839. — c) Unter-Secunda. 3 Stunden. Einjähriger Cursus der alten Orientalischen und Grie- chischen Geschichte, nebst alter Geographie, nach Lorenz Grundzügen.—) Ober-Tertia. 3 Stunden. Im Sommer: Geographie und Geschichte der Deutschen Bundesstaaten und des Preussischen Staats insbesondere. Im Winter: Geographie und Geschichte der übrigen Eu- ropäischen Staaten, nach Seltens Grundlage beim Unterricht in der Erdbeschreibung.— 0) Unter-Tertia. 2 Stunden. Allgemeine und natürliche Geographie. Im Sommer: Ein- leitung, dann Geographie von Europa, Afrika und Australien. Im Winter: Geographie von Asien und Amerika. 8. Mathematischer Unterricht. a) Unter-Tertia. 4 Stunden. Halbjähriger Cursus. Nach einer allgemeinen, die Vorkenntnisse der Novitien ergänzenden und berich- tigenden Einleitung folgen: ad) In der Geometrie: Die vier Lehrsätze von der Con- gruenz der Dreiecke und ihre unmittelbare Anwendung auf die Erörterung der einfachsten und bekanntesten Eigenschaften der Dreiecke und Parallelogramme.— 5⁵) In der Arith- metik: Die Buchstabenrechnung bis zur Multiplication(einschliesslich.)— 5) Ober-Ter- tia. 4 Stunden. Halbjähriger Cursus. Nach einer summarischen Wiederholung des in der vorhergehenden Klasse Vorgetragenen folgen: α) In der Geometrie: Die Lehre von der Gleichflächigkeit der Parallelogramme und Dreiecke, nebst Anwendung auf geeignete Auf- gaben, die Verwandlung und Theilung geradliniger Figuren betreffend.— 55) In der Arith- metik: Die Division der Buchstabenrechnung und die Anfänge der Lehre von den einfachen Gleichungen.— c) Unter-Secunda. Vier Stunden. Einjähriger Cursus. Nach einer geeirneten Wiederholung des in beiden früheren Klassen Vorgetragenen folgen: aα) In der Geometrie: Die Lehre von der Aehnlichkeit geradliniger Figuren, insbesondere der Drei- ecke, und die einfachsten Sätze aus der Lehre vom Kreise.— 55) In der Arithmetik: Die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen und die darauf gegründete streng wis- senschaftliche Erörterung der sogenannten praktischen Rechnungsarten, Regel de tri u. s. w. nebst Behandlung solcher einfachen Gleichungen, welche die Anwendung von Verhältnissen nnd Proportionen erfordern. Die Lehre von den Potenzen und Wurzeln.— d) Ober-Se- cunda. Vier Stunden. Einjähriger Cursus. Nach einer vorausgeschickten Uebersicht über die Pensa der früheren Klassen, besonders zur Beförderung der Einsicht in den Zusam- menhang der einzelnen Lehren unter einander, folgen: a) In der Geometrie und Tri- 5* —————-—y—·q———— 36 gonometrie: Die Einleitung in die ebene Trigonometrie nebst den ersten und einfachsten Lehren derselben; insbesondere Einübung des Gebrauchs der Tafeln.— 55) In der Arith- metik: Die Lehre von den Progressionen und Logarithmen, nebst Anwendung der letz- teren auf die sogenannten zusammengesetzten Interessen. Insbesondere Einübung des Ge- brauchs der Tafeln.— e) Prima. Vier Stunden. Zweijähriger Cursus. aa) In der Geo- metrie und Trigonometrie: Fortsetzung der Lehre vom Kreise; Fortsetzung der Stereometrie; Fortsetzung der Trigonometrie; geometrische Aufgaben, durch Hülfe quadra- tischer Gleichungen gelöst.— 55) In der Arithmetik: Die quadratischen Gleichungen; die Kettenbrüche; die Combinationslehre; der binomische Lehrsatz.— Ausserdem wird noch die mathematische Geographie vorgetragen. Den Cursen der verschiedenen Klassen liegen die von den Professoren Jacobi I. und II. herausgegebenen Leitfäden zum Grunde, mit Benutzung von van Swindens Elementen der Geometrie, übersetzt von Jacobi, Jena 1834. 8., von Vega's logarithmischen Tafeln und Meier Hirsch Sammlung von Beispielen und Aufgaben aus der Buchstabenrechnung und Al- gebra. 6. Aufl. Berlin, 1841. S. 9. Unterricht in der Physik. Diese Wissenschaft wird, als begründet auf den mathematischen Unterricht, bloss in Prima, in Einer wöchentlichen Lehrstunde vorgetragen, und einzelne Hauptabschnitte derselben, als die Lehre von den allgemeinen Eigenschaften der Körper, von den Bewegungen fester Körper, von der Electricität, vom Magnetismus, von den optischen Gesetzen u. s. w. in einem mehrjährigen Cyklus behandelt. In Prima werden Abschnitte aus den Griechischen und Römischen Alterthümern und der alten Litteraturgeschichte als Stoff zu Lateinischen Unterhaltungen benutzt, die Sammlungen der Antiken von Zeit zu Zeit gezeigt und dabei das Wichtigste aus der Kunstgeschichte erläutert; auch erhalten die abgehenden Primaner vom Rector eine Anleitung zum akademischen Studium. In der Englischen und Italienichen Sprache wird nur privatim Dnter- richt ertheilt. B. Unterricht in den Künsten. 1) Musik und Gesang. a) Der Gesang-Unterricht ist für alle öffentlich, Sämmtliche Schüler sind in 6 Singklassen vertheilt, drei für den Knaben-, drei für den Männergesang, wovon jede wöchentlich eine Unterrichtsstunde hat. Eine Auswahl von allen bildet den Kirchenchor, aus etwa 50 Sängeru bestehend, die durch Stimme und Feéetig- keit dazu geeignet sind, und für einzelne Gelegenheiten noch in besondern Stunden unter- richtet werden, unter Leitung von 2 Präcentoren und des Musikdirectors. Auch treten meistens die Geübtern unter den Alumnen privatim zu einem Gesangverein zusammen, der, so wie der Musikverein, oft Erfreuliches leistet. 5) Der Unterricht in der Instrumen- tal-Musik wird theils vom hiesigen Musikdirector, theils von Musikern aus Naumburg privatim ertheilt. 2) Zeichnenkunst. Der öffentliche Unterricht in dieser Kunst ist auf die Schüler von Ober- und Unter-Secunda beschränkt, welche zu diesem Behufe in 3 Klassen ge- theilt sind, von denen jede zwei wöchentliche Lehrstunden hat, worin sie sowohl in den Gesetzen der Perspective unterrichtet, als praktisch in den verschiedenen Gattungen des Zeichnens geübt werden. Alle Zöglinge haben Gelegenheit, sich durch Privatunterricht wei- ter fortzubilden. ———————————————y—— ————————— 6 37 62 einkaclöten der Arith. 3) Schreibekunst. Der ÜUnterricht in der Schreibekunst, bei welchem im Deut- g der leil. schen und Lateinischen die Vorschriften von Heinrigs, im Griechischen die von Grashoff ung des Ge. zum Grunde gelegt werden, ist auf die Schüler von Ober- und Unter-Tertia beschränkt, n der Geg. welche in vier Abtheilungen, wovon jede wöchentlich eine Lehrstunde hat, getheilt sind. Die guten Schreiber können vom Klassenlehrer dispensirt, die schlechten zum Besuch beider Abtheilungen ihrer Klasse angehalten werden. 4) Tanzkunst. Am Tanzunterricht nehmen die sämmtlichen Zöglinge der Anstalt Theil, die zu diesem Behufe, je nach dem Grade ihrer Fertigkeit, in 12 bis 14 Abtheilun- gen gesondert sind, wovon jede wöchentlich eine Lehrstunde hat. Die Uebungen sind nach einer methodischen Stufenfolge von den einfachen Anfängen bis zu den schwierigen Kunst- leistungen geordnet, wobei in den untersten Abtheilungen die Regeln des äussern Austan- tsetaung der lülle Cladra. chungen, ä 1 Wird naah bi I. und N. eni 4 des, in der Haltung und in den Pewegunsen des Körpers, als Grundlage des gesammten Tanzunterrichts, gelehrt und eingeübt werden. 5 und Al 5) Gymnastik. Die gymnastischen Uebungen, an welchen sämmtliche Schüler Theil nehmen, die zu diesem Behufe in eine Anzahl Riegen, jede mit ihrem Vorturner, getheilt et aut den sind, werden vom März bis in den Octeber, Mittwochs und Sonnabends Nachmittags, eine orgetragen Stunde, und an den Studientagen zwei Stunden, auf dem geräumigen und mit allen Geräth- genschatten schaften vollständig verschenen Turnplatze in dem schön gelegenen Schülergarten abgehalten. lagnetismug Im Winter werden Mittwochs und Sonnabends von 2— 3 Uhr Voltigirübungen auf dem Schwungpferde, im Local der alten Tanzstube, unter Anleitung des Dr. Lieber angestellt. Zum Baden und Schwimmen ist für die Alumnen ein eigener Badeplatz an der un- rthümern weit vorbeifliessenden Saale mit allen nöthigen Bequemlichkeiten und Geräthschaften einge- gen benutat richtet, wohin sie im Sommer bei günstiger Witterung täglich klassenweise wechselnd, von gste aus de einem der Schulärzte geführt werden, unter dessen Aufsicht sie baden, und von den Kun- Rector eire digern unter ihnen zum Schwimmen angeleitet werden, während der Schulfischer mit seinem Kahne stets zur Hand ist.— Zum Behuf des Schlittschuhlaufens im Winter wird die atim Uuter unmittelbar hinter dem Schulgarten gelegene grosse Wiese unter Wasser gesetzt und von den Alumnen die freien Zeiten Mittags nach Tische und an freien Nachmittagen zum ge- fahrlosen Eislaufe unter Aufsicht ihrer Inspectoren benutzt. e öffentich 8. Schulfeste. Kunstübungen der Schüler. Es ist schon oben bemerkt worden, dass in der hiesigen zur Zeit bestehenden Speise- orlnung 22 Tage im Laufe des Jahres als Festtage bezeichnet sind, an welchen den Alum- nen ein reichlicheres Festmahl zu Theil wird. Unter diesen wollen wir hier der eigent- lichen Kirchenfeste, deren Ordnung in der Zeittafel vorgeschrieben ist, nur in so weit Er- drei für de ahl von Mal und Feri — he wähnung thun, als sie mit besondern Schulfeierlichkeiten verbunden sind, und die Schilde- Auch tan rung der eigentlichen Schulfeste, an welehen meist Rede-, Gesang- und Declamirübungen der anmen, d- Schuler statt finden, hinzufügen. astrume Unter den Schulfesten ist zuerst das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs zu us Naumbn nennen, welches durch einen liberalen Kostenaufwand von Seiten der Anstalt allen Bewoh- nern festlich ausgerichtet wird. Morgens ist ein solenner Schulactus mit Musik und Ge- fdüe Sdis sangaufführung, wobei einer der Lehrer die Festrede in Deutscher oder Lateinischer Sprache Blassel ê hält. Mittags haben die Alumnen ein ausgesuchtes Festmahl mit Wein, wobei Sr. Majestät wohl i da unter Musikbegleitung ein fröhliches Lebehoch und Festlied angestimmt wird. Eben so attungel ie werden die sämmtlichen Lehrer und Beamte der Anstalt mit ihren Frauen im Saale des terricht ſer Amthauses zu einem feierlichen Mahle vereinigt. Der Nachmittag und Abend wird von den ——————„.— 38 Gästen und Alumnen mit gemeinschaftlicher Lustbarkeit im Schulgarten, Vogelschiessen, Musik, Feuer u. s. w. heiter hingebracht. Ein zweites Hauptfest der Schule ist das Stiftungsfest der Anstalt, welches bisher am 1. November, von jetzt an am 21. Mai, mit kirchlicher und Schulfeier besonders festlich begangen und wozu durch das jährliche Festprogramm eingeladen wird. Früh um 8 Uhr begeben sich die Lehrer mit den Zöglingen der Anstalt im geordneten Zuge zur Kirche, wo mit einem feierlichen Gottesdienste das Fest eröffnet wird. Dann ist von 9 Uhr an im grossen Auditorium in allgemeiner Schulversammlung, woran auch hiesige Beamte und Fremde Theil nehmen, ein Rede- und Declamiractus für die Mitglieder aller Klassen. Zuerst tre- ten einzelne dazu erwählte Schüler der drei untern Klassen, von Unter-Tertia an, hervor, welche memorirte poetische Stücke aus Deutschen Dichtern vortragen. Diesen folgen eine Anzahl Ober-Secundaner, zuletzt einige Primaner mit selbstverfassten Deutschen und Latei- nischen Reden und Gedichten. Hierauf betritt der Rector das Katheder und ruft, nach an- gemessenen Einleitungsworten, zwölf vom Lehrercollegium, nach gegebener Stimmenwahl der Schüler selbst erlesene Zöglinge aus allen Klassen, die durch Fleiss und Wohlverhalten sich der Auszeichnung würdig gemacht, hervor und ertheilt ihnen von Seiten der Anstalt die ihnen zuerkannten Prämien, in auserwählten Büchern bestehend, mit der Inschrift: Prae- mium studii frugiferi. Mit einem vom Sängerchor der Alumnen unter Leitung des Mu- sikdirectors ausgeführten Festgesange wird die Feier beschlossen. Mittags haben die Alum- nen einen Festschmaus, Nachmittags Spiel im Schulgarten, dann Musik und Tanz im Schul- hause und den Primanern und Extraneern wird Abends im Saale der Pachterwohnung von Seiten der Anstalt ein Ball, an dem die hiesigen Familien Theil nehmen, ausgerichtet. Ferner wird der achtzehnte October, als der Gedächtnisstag der Befreiung Deutsch- lands, in voller Schulversammlung durch einen Gesang- und Redeactus, in welchem auch selbstverfasste Deutsche und Lateinische Gedichte von einzelnen Schülern vorgetragen wer- den, Nachmittags durch gymnastische Uebungen und Abends durch ein Feuer auf dem Kna- benberge festlich begangen. Als eigenthümliche Schulfeste verdienen sodann erwähnt zu werden die sogenannten Bergtage, einer im Mai als das Frühlingsfest, einer gegen Ende Augusts als das Herbst- fest, an welchen Nachmittags gegen zwei Uhr der Cötus der Alumnen im feierlichen Zuge, ein Musikchor voran, vor der Wohnung des Rectors sich aufstellt und mit Absingung des schönen, vom ehemaligen Mathematicus Schmidt verfassten, vom Cantor Weiske componir en Bergliedes(s. Kraft und Schmidt S. 44) dieses Fest eröffnet, dann mit der Musik auf die Höhe des Knabenberges sich begiebt, wo in Gemeinschaft mit den Lehrern und ihren Fa- milien und manchen Besuchenden von auswärts auf einem schönen mit Pappeln, Akazien und Kastanien eigens dazu bepflanzten Platze, wo Zelte aufgeschlagen und Erfrischungen aller Art zu haben sind, der Nachmittag in heiterer Lustbarkeit hingebracht wird. Gegen halb 7 Uhr bewegt sich der Zug mit Laub und grünen Zweigen geschmückt, die Musik voran, wieder vom Berge herab, bringt auf einem Hügel vor der Pforte dem Könige, der Anstalt, den Lehrern, den Abgehenden ein Lebehoch und zieht dann in geschlossener Ord- nung in die Pforte ein und wieder vor des Rectors Wohnung vorbei ins Schulhaus. Ein frohes Fest für die Alumnen ist der Weihnachts heilige Abend, an welchem von Seiten der Anstalt den nicht zu den Ihrigen verreisten Schülern, um sie auch hierin die Fürsorge der alma mater nicht vermissen zu lassen, im Speisesaale eine Festspende, wobei die Christbäume nicht fehlen, ausgerichtet wird. Bald darauf wird auch der Neu- 41 L 412412 11 — ͦ———ͤͤͤG —y——* 5 39 Ascbi üna jahrstag festlich begangen: Vormittags nach dem Gottesdienste durch einen Redeactus im ches hihe grossen Auditorium, wobei ein dazu erwählter Primaner eine Lateinische, der Bedeutung des lers kelh Tages angemessene Festrede hält, Abends durch eine frohe Abendgesellschaft mit Ball, zu um Slh welchem im Saale des Amthauses die ganze Pforte, Alumnen, Lehrer und Beamte mit ihren zur Rihe F amilien sich zusammenfinden. G 1 Uhr an Die Feier des Charfreitags wird gleichfalls durch einen Keddeaetus begangen, in- und Frenb dem Nachmittags nach dem Gottesdienste ein dazu erwählter Primaner in voller Schulver- sammlung mit einer selbstverfassten Deutschen Dichtung, welche dem Geiste der Feier an- Luenst i. gemessen ist, auftritt. Von ernster Bedeutung ist auch die Feier des Andenkens der 4) hermn Verstorbenen oder das sogenannte Ecce, welches allen im Laufe des Jahres verstorbe- olgen eine nen Schülern und Angehörigen der Pforte Abends beim allgemeinen Todtenfeste im Novem- und Latei ber, und auch im Laufe des Jahres einzelnen besonders werthen Pförtnern gleich nach nach an- ihrem Ableben dargebracht wird. mmenwahl Von dem Burkhards- und Martinifest ist schon oben in Abschnitt 2. die Rede Werhalten gewesen. Auch der Fastnachts-Nachmittag wird von den Alumnen in munterer Lust- er Anstt barkeit, unter Tanz, Musik und frohen Scherzen hingebracht und den Primanern und Extra- rift: Prac- neern wird Abends im Saale des Amthauses ein Ball, im Beisein der hiesigen Familien, von g des Mu- Seiten der Anstalt ausgerichtet. n die Alum- Musikalische Uebungen werden im hiesigen Musikverein, an dem auch Alumnen Theil 2 im Schul- nehmen, getrieben, und für Gesangübungen besteht ein Privatverein der Schüler unter dem ohnung on Namen der Kapelle. Auch wird den Alumnen zur Erheiterung öfter an Sonntagsabenden im ichtet. Winter ein Tanzvergnügen, wozu sie die Musik aus Kösen bestellen, unter Aufsicht des ug Deutsch. Tauzlehrers gestattet. lchem audh 9) Ferien, Reisen, Spaziergänge der Alumnen. tragen wer Die Hauptferien der Anstalt sind die grossen Sommerferien, welche fünf Wochen, vom if den Ia 22. Juni Mittags bis 27. Juli incl. dauern. Diese sind hauptsächlich zu einer neu belebenden Erholung der Alumnen und Extraneer durch das Verreisen derselben zu ihren Eltern oder An- sogenauntel verwandten bestimmt, und dass dieselben von Allen dazu benutzt werden, wird von Seiten das Hertbst der Austalt einmal der Zöglinge selbst wegen dringend gewünscht, da sie einer solchen Re- ichen Zue, spiration ihres Geistes und Körpers wegen bedürfen, und da während dieser Ferien fär ihre Bes häftigung, selbst für ihre sittliche Beaufsichtigung nicht so wie sonst gesorgt werden singung de 1 3 3 3 Sulz Lkann, adem aller Unterricht ausfällt und der Lehrer, welcher zur Führung der Aufsicht Wundenn hier zurückbleibt, der Unterstützung durch die Inspectoren und Obergesellen, durch seine 6 aüt Collegen und besonders durch die gewohnte Hausordnung entbehrt. Sodann aber ist die 3 ſlren zeitweilige Entfernung der Alumnen auch erforderlich, um für das ganze Jahr die nöthigen in, Abzin Reparaturen und Reinigungen der Locale, Möbeln, Wände, Fussböden zu hewirken, daher rfrischum in dieser Zeit die Räume des Schulhauses mit Bauleuten und Handwerkern aller Art ange- ird. er füllt sind, welches eine Unruhe verursacht, die für das Wohnen einzelner Schüler nicht ge- die Nus deihlich ist. Daher sind die Sommerferien die eigentliche Reisezeit der Alumnen, in wel- Könige, de cher die Verbindung mit dem Vaterhause und der Familie, den Eltern, Geschwistern und ssseuer i- Verwandten persönlich erneuert und ein Bedürfniss des Gemüths befriedigt wird. haus. Die kleineren Ferien sind die Weihnachtsferien, welche vom 23. December bis 3. Jan. an weleled dauern. Auch in diesen Ferien ist es denjenigen, deren Heimath nicht zu weit entfernt ist, auch lierl verstattet, nach Hause zu reisen; jedoch können diese dann auf eine Heimreise zu Ostern Festspelie oder Pfingsten keinen Anspruch machen. Für die Festfreude der Zurückbleibenden wird der Nel* 40 aber von Seiten der Anstalt gesorgt, wie oben bemerkt ist.— Zu Ostern und Pfingsten sind eigentlich keine Ferien; nur der Tag vor und nach den 3 Festtagen ist lectionsfrei. Da in die Osterwoche aber auch die beiden Receptionstage fallen, so sind in derselben keine Lectionen, und die näher Wohnenden, welche zu Weihnachten nicht verreist sind, ist, kön- nen entweder zu Ostern 7 Tage oder zu Pfingsten 5 Tage verreisen. Ausser diesen Zei- ten auszureisen ist Keinem verstattet; nur Gesundheitsrücksichten oder besonders wichtige Familienereignisse können eine Ausnahme begründen, wozu die Erlaubniss beim Rector nach- gesucht werden muss. Zu Spaziergängen in der freien Natur bietet die reizende Umgegend der Pforte für die Nähe und die weitere Ferne die angenehmste Abwechselung dar. Besonders gewährt der herrliche Wald am Abhange des Knabenberges unmittelbar hinter der Pforte, welcher in neuerer Zeit für die Spaziergänge durch angelegte Wege und Lustplätze zugänglich ge- macht ist, die anmuthigsten Partien und schönsten Aussichten in das Saalthal. Ausser den gesetzlichen Spaziergängen der Primaner und Extraneer wird an Sonn- und Festtagen ein- zelnen Alumnen aus allen Klassen, je nach Verdienst, ein Spaziergang ins Freie, oder der Besuch von Eltern oder Bekannten in der Nähe, vom Rector mittelst einer beim Hebdo- madarius abzugebenden schriftlichen Erlaubniss gestattet. Zu gewissen Zeiten wird der ganze Cötus, öfter einzelne Klassen von ihren Lehrern spazieren geführt; auch werden nicht selten Einzelne oder Mehrere, als Empfohlene, Famuli u. s. w. auf Landpartien und sonstige Ausflüge von hiesigen Lehrern mitgenommen. 10) Hülfsmittel des Unterrichts. Mit den nöthigen und wünschenswerthen Hülfsmitteln des Unterrichts ist die Anstalt, ihren bedeutenden Kräften gemäss, auf's Reichlichste ausgestattet. Zum wissen- schaftlichen Gebrauch für Lehrer und Schüler ist die grosse Schulbibliothek, welche gegen 9000 Bände, und besonders im philologischen und im Fache der alten Kunst vorzüg- liche Werke enthält und mit einem Etat von etwa 400 Thlrn. jährlich unterhalten und ver- mehrt wird. Die Hülfsbibliothek(mit 30 Thlrn. jährl.) gewährt den Schülern Hülfsmittel des Unterrichts und ihrer Studien; die Lesebibliothek(mit 50— 60 Thlr. jhrl.) erlesene Deutsche Bücher zu ihrer Bildung und Unterhaltung. Der mathematis ch-physikalische Apparas (mit fast 100 Thlrn. jährlich) enthält das Wichtigste und Erwählteste für seinen Zweck; der Apparat für Vorschriften und Landcharten(mit 25 Thlrn. jährlich), der Zei uen- apparat(mit 30 Thalern jährlich), der musikalische Apparat von Noten, Gesaug- stücken und Instrumenten(mit 30 Thlrn. jährlich) enthalten schöne Vorräthe. Der na- turhistorische Apparat ist nach Verhältniss dürftig und besteht zur Zei nur noch aus einigen Herbarien und unbedeutenden Mineralien. Dagegen sind im Fach der An- tike schöne Sammlungen; ein Saal mit Gypsabgüssen aus Paris von einer Anzahl der vor- züglichsten antiken Statuen und Büsten, worunter der Belvederische Apollo, der Torso des Hercules, der Faun, der Apollino u. s. w., dann die Sammlungen der Gemmenabdrücke von Lippert, die Abdrücke des von Stoschischen Cabinets im Königl. Museum zu Berlin, die Mionnetsche Sammlung von Abdrücken antiker Münzen und Gemmen, auch eine kleine Sammlung antiker Original-Münzen in Gold, Silber und Bronze und einige antike geschnit- tene Steine. 11) Milde Stiftungen, Stipendien, Schulwittwenkasse, Armenpflege. Die Landesschule Pforta, gewohnt aus ihrem Vermögen Wohlthaten an Andere auszu- theilen, hat von milden Stiftungen und frommen Vermächtnissen zu ihrem eigenen und der —ÿyõyIII ͤ———ͤöhͤöͤhöhhh———— 43„ nd Püngsie t lectionse, rselben keine zind, i Jir. er diesen Ze. ders wi dülig Es mag hier nicht am unrechten Orte sein, als eine auffallende Erscheinung es zu bemerken, dass die Landesschule Pforta, welche bisher Tausende von Zöglingen durch ihre Beneficien eine Reihe von Jahren unterhalten, durch Erziehung und Unterricht sie ausgebildet hat, von Seiten ehemaliger Schüler sich keiner, oder doch sehr weniger frommen Stiftungen und Vermächtnisse zu wohlthätigen Zwecken irgend rühmen kann, wie sie andern, ähnlichen Instituten vielfach zu Theil geworden sind. Zwar hat sich in Geschenken von schriftstellerischen Werken an die Schul- Rectr nüh. bibliothek die Pietät mancher Pförtner bisher ehrenvoll bewährt, was in den jährlichen Program- men wie billig anerkannt wird; allein Stiftungen und Beneficien, für solche Zwecke, welche der forte für dt Schulétat entweder gar nicht berücksichtigen kann, oder die wenigstens zur Unterstützung der gewährt de Betheiligten dienen würden, fehlen hier ganz. Keine fromme Stiftung für hiesige Wittwen, Wai- welcher i sen und Ortsarme, keine Beneficien für hülfsbedürftige und hoffnungsvolle Schüler zu Kleidern, gänglich ge Büchern u. dgl., keine Stipendien für studirende Lehrersöhne, keine Vermächtnisse zur Vermeh- Ausser den rung und Erweiterung der Bibliothek und anderer Lehrmittel, keine Schenkungen zu wissenschaft- sttagen ein- lichen Sammlungen sind bis dahin von irgend einiger Bedeutung gemacht worden. Wenn diese le, oder der Thatsache wohl nur aus dem herrschenden Vorurtheil erklärt werden kann, dass die Pforta bei beim Hehdo- ihren Mitteln dergleichen nicht bedürfe, so war hier der Ort, das rechte Verhältniss anzugeben; ten vird der wie auch überhaupt die Liebe sich nicht viel um die Bedürftigkeit kümmert. auch werdel 12) Lehrerverhältnisse. ndpartien un Das Lehrerpersonal der Landesschule hat seit Anfange dieses Jahrhunderts, sowohl rücksicht- lich der Zahl, als der äusseren Stellung, der amtlichen Verpflichtungen und der ökonomischen Ver- hältnisse durch die weise Fürsorge erst der Churfürstl. und Königl. Sächsischen, dann der Königl. lchts z Preuss. Regierung der bedeutendsten Erweiterungen, Veränderungen und Verbesserungen sich zu erfreuen gehabt, welche auf das innere und äussere Gedeihen und den zeitgemässen Fortschritt der Anstalt nicht anders als den vortheilhaftesten Einfluss äussern mussten. Die geschichtliche Ent- wickelung wird im Folgenden angegeben werden; von dem gegenwärtigen Zustande bemerken wir nur in Betracht der Professoren, der Adjuncten und der Lehrer der Künste Folgendes: a) Das Collegium der ordentlichen Lehrer bestand früher, und noch zu Anfange Zum wisser thek, vel- Kunst vörti- alten und fe- Iülfsmitteld- 4 tant — e euue dieses Jahrhunderts aus sieben Personen, dem Rector, dem geistlichen Inspector, dem Conrector, ne 16 dem Tertius, dem Cantor oder Quartus, dem Diaconus oder Extraordinarius und dem Mathemati- che appi, cus. Als fixirte Lehrer wohnten noch hier im Orte, aber nicht zum Collegio gehörig, der Franzö- nen Zweck; t sische Sprachlehrer(eine Stelle, die im J. 1725 zugleich mit der des Mathematicus begründet der Zeian DX d) und der Tanzlehrer. Vom Rector, seiner Stellung und seinen Geschäften ist schon oben oten, dtan X im 3. Abschnitt S. 23 gehandelt. Schon vor Einführung der neuen Constitution von 1808 wurde äthe. Deri- X‿ ihm seine schwierige Amtsführung durch Abnahme der hebdomadarischen Inspection, an der er früher Zet nur ui S Theil genommen, wesentlich erleichtert. Er ist dermalen amtlich nur zu 7 Lehrstunden, welche er als che der Ordinarius in Prima hält, verpflichtet.— Der geistliche Inspector ist seinem Range und Titel Anzahl der dê- nach K. Superintendent, obgleich er nicht mehr als solcher fungirt. Ein wirkliches Ephorat war der Torso 5 mit dieser Stelle von 1658 bis 1748 verbunden, als nach dem Tode des Churfürsten Johann Georg I. enabdrüche bei der Theilung der Chursächsischen Länder unter seine 4 Söhne, die geistliche Inspection über 2u Berli- ie die schriftsässigen, unmittelbar unter Churfürstlicher Hoheit verbleibenden Parochien in Thüringen, ch eine Tläle wozu auch Pforta gehörte, zwei Ephoren, zu Tennstädt und zu Pforta, übertragen wurde. Das autike gadh gi Pfortaische Ephorat umfasste in den Aemtern Eckartsberga, Freiburg und Weissenfels mehr als 70 Parochien und über 120 Kirchen und Schulen. Nach dem Tode des letzten Herzogs von Weissen- rmenpllese fels, im J. 1746, als sämmtliche Chursächs. Lande wieder unter Einen Herrn kamen, wurde diese b uder 1ü Inspection zum wahren Besten der Pforta aufgelöst, aber Titel und Würde blieb den Nachfolgern I* jgenel od d t 5 6 ————yyoᷓᷓʒnnᷓʒᷓᷓᷓ 3 (Kraft und Schmidt S. 175. Schmieder de vitis pastorum S. S. f.) Der geistliche Inspector ist hier der erste Ortsgeistliche für die hiesige und die Kösener Gemeinde und versieht, jetziger Verfassung gemäss, die geistlichen Geschäfte der Beichte und Seelsorge, des Confirmandenunterrichts, der Taufen, Trauungen, Begräbnissfeier u. s. w. allein. Als Lehrer hat er 6 Stunden Religionsunterricht in 3 Klassen zu ertheilen.— Von den übrigen Lehrern war der Conrector Ordinarius der zweiten, der Tertius Ordinarius der dritten, der Diaconus, wenn gleich im Range unter dem Cantor, Ordi- narius der vierten, und der Cantor Ordinarius der fünften Klasse. Bei Einführung der neuen Schulconstitution im J. 1808 wurden die ordentlichen Lehrer durch Königl. Patent für alle Zeiten sämmtlich zu Professoren ernannt, mit Aufhebung der sonstigen Amtstitel, ausser dem des Rectors, des geistlichen Inspectors, des Diaconus und des Mathematicus. Später, im Jahre 1811, ward auch der Lehrer der neueren Sprachen in das Collegium der ordentlichen Lehrer mit dem Titel als Professor aufgenommen. So bestand dieses aus S auf Lebenszeit erwählten und fixirten Pro- fessoren, welche von 6 Collaboratoren bis 1820 unterstützt wurden. Der Diaconus, dessen Amt mit dem des schon 1682 eingeführten Collega extraordinarius verbunden, seit 1696 bestand, theilte als zweiter Ortsgeistlicher mit dem Inspector die sämmtlichen geistlichen Geschäfte in Pforta und Kösen, hatte die Nachmittagspredigten und als Lehrer 12 Lehrstunden wöchentlich zu halten, nebst der hebdomadarischen Inspection. Nachdem 1831 statt der Nachmittagspredigten die Betstun- den eingeführt waren, wurde das Diaconat aufgehoben und die Stelle des zweiten Geistlichen für das Abhalten der Liturgie, die Assistenz bei der Communion, die Nachmittagsbetstunden Sonn- und Festtags, und einige Vormittagspredigten, mit einer Adjunctur verbunden, die übrigen geist- lichen Geschäfte aber dem Inspector übertragen. Das Diensteinkommen der Lehrer war in früheren Zeiten nach Verhältniss ihrer Pflich- ten und Geschäfte sehr mässig; besonders gering war die fixe Besoldung; das meiste erhielten sie in Naturalien und Accidenzien; nach einer vorliegenden vom Rector IIgen verfassten Specification aus dem Jahre 1815 betrug das Diensteinkommen der einzelnen Collegen nächst dem Rector mit allen Emolumenten noch nicht 800 Thaler; nur Einer kam auf 821; der Rector selbst hatte, incl. einer persönlichen Zulage von 200 Rthlr. seit 1816, noch nicht das Doppelte. Mit grosser Liberalität hat die Königl. Preussische Regierung seit 1820 nicht bloss die fixen Besoldungen um ein sehr Bedeutendes erhöht, sondern auch die mancherlei Deputate an Fleisch, Bier, Wein, Butter u. s. w. welche oft zu unangenehmen Discussionen mit der Haushaltung Anlass gaben, in baare Geldein- nahmen verwandelt, imgleichen den Ersatz fast aller Accidenzien, namentlich des von den Schülern für die einzelnen Lehrer alljährlich gesammelten Angebindes, das für beide Theile gleich drücken war, auf die Schulkasse übergommen, und nur einige Deputate, namentlich an Holz und Getr- p sind zu Aller Zufriedenheit geblieben; so dass wohl mit Recht das Diensteinkommen der meisten hiesigen Lehrer nicht bloss der Schwierigkeit und Wichtigkeit ihrer Berufsaufgabe entsprechend, sondern überhaupt ein sehr anständiges genannt werden kann.— Die Zahl der wöchentlichen Lehr- stunden ist durch ein Rescript des Königl. Ministerii vom 29. November 1833 für die dem Rector und dem geistlichen Inspector zunächst folgenden drei Professoren auf 14, für die übrigen auf 15, und für die Adjuncten auf 16—18(für den geistlichen Adjunctus anf 12) festgestellt worden. 5) Das Collegium der ordentlichen Lehrer ist seit dem Jahre 1820 durch den Zutritt von vier Adjuncten, welche von Königl. Preuss. Regierung statt der früheren 6 Collaboratoren, aber mit ganz anderer Stellung und Bedeutung eingeführt sind, bis auf zwölf vermehrt worden. Die Absicht dieser neuen Einrichtung ging dahin, ein Drittheil des Collegii fortwährend durch junge Gelehrte, die sich im Lehr- und Erziehungsfache bereits als tüchtig bewährt hätten, zu ergänzen und so zum alten bewährten Stamme stets frische, regsame Kräfte hinzuzufügen. Die Adjuncten in 7 Wn I 25 Fer Vetkaann unnterrichd, dleienanken rius der Wei lem Cautor e rung der dele it für alle lad dem des Netrn hre 18lI,„ r mit dem nd fixirteu, us, dessen h 1696 besa schäfte in Pia atäch zu halte eien de Vetste n Geistlichen betstunden Sm ie übrigen ai tniss ihrer Piuu te erhieltensti Specificatimn Rector mit êe hatte, incl d- rosser Libenii gen um eine , Butter u.¹ u haare CGelli von den Sdlib 2 gleich drüche 2 gleich da 88 lz und Geir men der mébd be entsprette- chentlichen lê- r die dem Reid e übrigel al stellt worden den Zotit e- 6 Collabonübrel, vgermehrt gortel, rend dorch Jug fen, 20 erxilte „Die Ajſncs 41 Ihrigen Besten so gut als gar nichts aufzuweisen. Denn die wenigen sub 2 und 3 zu erwähnen- den Beneficien sind ursprünglich Familienstiftungen, und ihre Wittwenkasse ist bis jetzt bloss aus den Privatmitteln der Theilnehmer begründet und unterhalten worden. Dagegen gewährt sie selbst einer Anzahl von hier abgegangener würdiger und bedürftiger Schüler auch auf der Universität noch ihre Wohlthaten. Diese sind: 1) Die Churfürstlich Moritzischen Stipendien. Von dem aus den Mitteln der Schule vom Churfürsten Moritz in der Fundationsurkunde vom Jahr 1550 zu 20 Stipendien à 30 Mfl. gestifteten Etat von jährlich 600 Mfl.(525 Thlr. eine sehr bedeutende Summe für damalige Zeit!) ist in späterer Zeit noch die Hälfte, nämlich die Summe von 300 Mfl.(262 Rthlr. 12 Gr.) geblieben, welche von Königl. Süchsischer Regierung, zufolge des unterm 28. Decbr. 1825 mit der K. Preussischen Regierung geschlossenen Ausgleichungsvertrages, auf die Rentverwaltung der Universität Leipzig zur Auszahlung an Zöglinge der Pforte, welche daselbst studiren, ange— wiesen ist(das Nähere wird in der zweiten Abtheilung zum Jahre 1830 erläutert). Diese 300 Mfl. werden in der Regel zu 5 Stipendien in der Art verwandt, dass jedes jährlich 60 Mfl.(52 Rthlr. 12 Gr.) beträgt. Die Verleihung geschieht vom Lehrercollegium halbjährlich, nach vorausgegan- gener schriftlicher Petition der Bewerber, welche vor Empfang der Gelder ein akademisches Sit- tenzeugniss bei der Rentverwaltung einzureichen haben, welches hieher eingesandt wird. Bei einer kleineren Anzahl Bewerber kann das Stipendium vergrössert werden, doch nie über 100 Rthlr. jährlich für den Einzelnen. Der Genuss des Beneficii kann höchstens bis auf drei Jahre ausge- dehnt werden. Ueber die Verleihungen wird alljährlich vom Rector dem K. Provinzial-Schulcolle- gium Bericht erstattet. 2) Die Heyderschen Stipendien. Von dem aus Pforta stammenden Oberconsistorial- Secretär Johann Heinrich Heyder zu Dresden, dessen Vater M. Christian Heyder, Conrector bei der Landesschule von 1705— 22 war, er selbst Zögling der Anstalt, recipirt den 20. August 1725, ist mittelst Testaments vom 23. December 1785 ein Capital von 2000 Thlrn. zu einem Stipen- dium für Studirende auf der Landesschule zu Pforta und den beiden Sächsischen Universitäten in der Art bestimmt, dass so lange Jemand von seiner Familie studire oder eine ehrliche Profession erlerne, demselben, doch jedesmal nur Einem, die drei Jahre über, welche er studire oder in der Lehre stehe, vorzugsweise das Stipendium gereicht werden und dass der jedesmalige Aelteste von der F- dilee die Collatur haben solle. Die Aufsicht solle das Ober-Consistorium(der Kirchenrath) ⁴ en führen und die sonstige Verleihung demselben einzig und allein überlassen sein. Laut chung des Amtsblattes der K. Regierung zu Merseburg vom Jahre 1830 Nr. 48 ist die aug dieser Stiftung, in Folge der zwischen der K. Preussischen und der K. Sächsischen Segierung abgeschlossenen Convention vom 27. September 1825 an das K. Oberlandesgericht zu Naumburg übergegangen und die Collaturbehörde ist das K. Pupillen-Collegium. Capitals im Jahre 1835 betrug bereits 3625 Thaler in Preuss. Staatsschuldscheinen, aus deren Zinsen zwei Stipendien, jedes zu beinahe 100 Thalern, gebildet sind. Der Sinn des Testators kann, wie der Rector IIgen in einer Eingabe an diese Behörde am 15. Januar 1831 darthut, kein anderer gewesen sein, als dass der Participient erst in der Landesschule seine Vorbereitung ge- nossen haben müsse, um dann die Universität zu Leipzig oder Wittenberg zu beziehen; daher folge, dass dieses Stipendium vorzugsweise nur Pförtnern ertheilt werden könne, die in Leipzig oder Halle studiren(da die Universität zu Wittenberg mit der Hallischen vereinigt ist). Diess anerkennend hat das Königl. Pupillen-Collegium dasselbe bisher, ausser den Descendenten der Fa- milie, nur an Pförtner Studirende ertheilt und in der Regel dabei die Vorschläge des Lehrer- collegii berücksichtigt. Die Summe des 6 —QOꝑ˖·o— ——ÿ————— 42 g besteht aus einem beim K. Oberlandesgericht zu Naumburg 3) Die Lange'sche Stiftun deponirten Kapital von 4000 Thalern in Preuss. Staatspapieren, welches zur Hälfte aus dem Ver- gs. Namens Kabrun, zur Hälfte aus freiwilligen mächtniss eines ehemaligen Lange'schen Hauszöglings, Beiträgen von Freunden und Zöglingen des ehemaligen Rectors Lange nach dessen Tode 1831 durch Subscription zusammengebracht ist. Die Zinsen dieser Stiftung sollen, bis auf einen zur Bildung eines Reservefonds alljährlich gemachten Abzug von zehn Thalern, die Mitglieder dieser Familie in männlicher und weiblicher Linie geniessen, So lange noch welche vorhanden sind; nach dem etwanigen Aussterben derselben aber sollen sie an würdige und bedürftige Zöglinge der An- stalt theils während ihres Hierseins, theils auf der Universität, ertheilt werden. Die Vollziehung der Bedingungen ist dem Lehrercollegium in Pforta anvertraut, welches zwei Curatoren der Stif- tung ernennt. Zur Zeit sind diese: der Professor Koberstein und der Commissionsrath Teichmann. 4) Die Pfortaische Schulwittwenkasse ist ein durch Zusammentreten mehrerer Leh- rer im Jahr 1763 freiwillig gestiftetes Privatinstitut zur Unterstützung hinterlassener Wittwen und Waisen ihrer Mitglieder. Es können in dasselbe alle Mitglieder des Lehrercollegii und auch Jie Lehrer der Künste, so wie alle hiesige Beamte eintreten und erlangen durch den Beitritt die Vor- theile und Verbindlichkeiten aller Theilnehmer. Der jährliche Beitrag jedes Mitgliedes ist 8 Thlr. in vierteljährlichen Zahlungen. Wer eintritt, zahlt, wenn er verheirathet ist, vom Tage seines hiesigen Amtsantrittes, sont nur vom Tage der Verheirathung an. Geht einer von hier ab, so kann er, falls er den Verpflichtungen nachkommt, Mitglied bleiben; doch geht der Genuss des Be- neficii nur auf die in Pforta besessene Frau und Kinder.— Die Rente, welche jede Wittwe vom ersten Vierteljahr nach dem Tode ihres Mannes an oder dessen Kinder erhalten, beträgt 18 Thlr., falls die Zinsen der Capitalien oder die Beiträge der Mitglieder so viel ausmachen; widrigenfalls wird sie reducirt. Sind aber weniger Percipienten vorhanden, so kann die Rente bis zu 50 Thlr. steigen. Doch müssen alle Schenkungen, Vermächtnisse und Nachzahlungen zum Stammcapital ge- than werden, und ¼ der Beiträge ebenfalls, wenn die Rente über 18 Thal x beträgt. Wittwe und Kinder zusammen bekommen nur die einfache Rente, die Knaben bis zum 17ten, die Mädchen bis zum 15ten Jahr, die Wittwe bis zum Tode oder zur Wiederverheirathung.— Die Kassenverwal- tung ist unentgeltlich, der Rendant wird von den Theilnehmern gewählt, die Kapitalien beim Rent- amte verwahrt. Das Stammcapital, was durch frühere Ersparnisse und einige kleinere Schenkungen (vom ehemaligen hiesigen Professor Beck) zusammengekommen, beträgt gegenwärtig die Summe von 1500 Thalern, in sichern, zinsbaren Papieren. Zahlende Mitglieder sind zur Zeit im Drte: Kirchner, Wolff, Jacobi I., Koberstein, Leuschner, Uhlich; auswärts: Director Schmieder zu Wit-4. tenberg; Rendant ist der K. Hausinspector Roick. Die Statuten dieser Schulwittwenkasse sind in den Jahren 1837— 40 mit dem Beirath aller Mitglieder und mit Benutzung der Erinnerungen de: K. Regierung in Merseburg, neu redigirt und unterm 14. September 1840 vom Hohen K. Ober- präsidium der Provinz Sachsen obrigkeitlich bestätigt worden. 5) Die Pfortaische Armenkasse, zur Unterstützung Armer und Nothleidender hier und in der Umgegend, besonders solcher, die durch frühere Dienstverhältnisse der Pforte näher ange- hören und der Ihrigen, besteht seit vielen Jahren und hat sich ein erneuertes Statut 1836 gegeben. Sie wird allein durch freiwillig unterzeichnete fixe Beiträge von Seiten der hiesigen Lehrer und Beamten unterhalten und vom Hausinspector Roick verwaltet. Daneben hat sich die Mildthätigkeit der hiesigen Einwohner, so wie der Zöglinge der Anstalt für besondere Fälle sowohl durch Samm- lung milder Beiträge aus ihren Mitteln als durch Geschenke abgelegter Kleider u. s. f. stets rühm- lich bewährt. Auch hat sich hier ein Frauenverein gebildet, welcher die Gaben der Mildthätig- keit für die betreffenden Armen aufs Beste und Zweckmässigste anzuwenden bemüht ist. —; — ein n lich,r bean Nir Proun del an gelmn t z Jaumbu ² aus den Va. us freinil Nen Loie Nl 8 auf einen i Nlitglieder ie zuden dind; m öglinge det au Die Vollian atoren der di- rath Teichun mehrerer le er Wittwen m und auch Beitritt die Vu jedes ist 8 Th vom Tage deb- on hier àb, Genuss desh ſede Wittye m beträgt 18 TM. en; widrigenil bis zu 50 M. Stammcapital ägt. Wittneu die Mädchenl- Die Kassenfer, ttalien beim Re- nere' Schenbon ärtig de Sunn ur Zeit iu M chmieder uu ſ twenkasse öll- Frinueruge Hohen I. he eidender Ne- 1 porte niber êe atut 1836 reaes sigen Lebrer die ITilbige wohl durch zue „f Slets nn. 1 der Midcii- nüht ist — 4— 1776, angestellt den 9. Nov. 1807) zur Seite gegeben ist. Dem Forstwesen steht der Königl. Oberförster, Herr Johann Ferdinand Leuschner(geb. zu Hülssdorf bei Herzberg, den S. Decbr- 1776, angestellt den 1. Octbr. 1816); dem Bauwesen der Königl. Regierungsbauinspector Herr Henke zu Merseburg(seit Michael 1842); der Hausökonomie der Königl. Hausinspector Herr Johann Gottlob Daniel Roick vor(geb. zu Schönewalde den 22. April 1794, angest. den 1. Nov. 1835) welcher auch die Aufsicht über die Rechts- und Eigenthumsverhältnisse der Anstalt und ihrer Güter führt und zugleich mit dem Rector, dem er in Expeditionssachen zur Unterstützung beigeordnet ist, das Kirchenpatronat über die Pfortaischen Ortschaften führt und die Ortspolizei- behörde bildet. Für die ärztliche Behandlung und Pflege der Alumnen steht als Königl. Schularzt Herr Dr. Med. Johann Wilhelm Söchting(geb. zu Aschersleben den 22. April 1796, angestellt den 1. April 1834) neben dem würdigen 86jährigen Emeritus, Herrn Dr. Med. Rudolph Ernst Uhlich(geb. zu Frankenberg den 3. October 1756, angestellt den 2. Nov. 1810) und als Schul- chirurgus Herr Johann Gottfried Kettner(geb. zu Schönfeld bei Artern den 8. Aug. 1767, an- gestellt den 1. October 1808; starb vor Kurzem, den 22. December 1842) bei hiesiger Anstalt. Die Speisung und Verpflegung der Alumnen(welche jährlich gegen 12000 Rthlr. kostet) führt der Pachter der Pfortaischen Oekonomie, der Königl. Oberamtmann, Herr Karl Friedrich Thrän- hart(geboren zu Naumburg den 25. August 1799, angestellt den 25. August 1830.)— Aus- serhalb der Anstalt wohnen(ausser dem obengenannten Regierungsbau-Inspector Henke) der Pachter der Güter Memleben und Hechendorf, Herr Oberamtmann Friedrich August Jacobs zu Memleben, der Pachter des Vorwerks Fränkenau, Herr Oberamtmann Johann August Rabe daselbst, und der Pachter des Vorwerks Kukulau, Herr Amtmann Otto Kayser da- selbst. Ferner die Königl. Förster, Herr Telle zu Kösen, Herr Wiedemann zu Hechendorf und Herr Lindner zu Memleben.— Von Unterbeamten wohnen in der Anstalt: der Waschmann Karlson, welcher zugleich Dolizei- und Kassendiener ist; der Thorwärter Zwirnmann; der Nachtwächter und Synodalpedell Gippert; vier Schüleraufwärter, Vogel, Friese, Genzel und Müller, deren Dienstlocal gleich auf dem Corridor der Alumnen ist, und der Krankenwärter Fahr. Ausser çiesen ist eine Kehrfrau und eine Köchin für die Adjuncten angestellt. Endlich ein Briefbote, Possögel, welcher in Naumburg wohnt und die Briefe und Postgegenstände täg- lich von da herein und wieder von hier zur Post besorgt. Dieses gesammte Personal von Unter- beamten, wozu dem Gesetz nach vorzugsweise ausgediente Militärs genommen werden müssen, wird vom Rector und Hausinspector erwählt und nachdem die Bestätigung beim vorgesetzten K. Provinzial-Schulcollegium nachgesucht worden, mittelst Eidesleistung verpflichtet. Von eben den- selben werden auch die bei der Pforte arbeitenden Handwerker aller Art angestellt und in Pflicht genommen. Die Zahl der sämmtlichen Bewohner der Pforte beträgt zwischen 4— 500 Personen. 14) Vorgesetzte Behörden. Die vorgesetzten Behörden der K. Landesschule sind: Das Königl. Provinzial-Schulcolleginm zu Magdeburg und das Hohe Königl. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-An- gelegenheiten zu Berlin. Als die Provinz Sachsen zufolge des Friedensschlusses vom 18. Mai 1815 an Preussen über- ging, stand sie Anfangs unter einem vom K. Minister Frhrn. v. d. Reck und vom General Frhrn. v. Gaudi gebildeten Generalgouvernement, welches zu Mersehurg seinen Sitz hatte und auch die Angelegenheiten der Schule leitete. Nachdem dieses Ostern 1816 aufgelöst war, kam die An- stalt unter die nächste Aufsicht und Verwaltung der Königl. Regierung zu Merseburg, welche sowohl ihre innern als äussern Angelegenheiten leitete, die Königl. Alumnatstellen besetzte, —— —„ 4— 48 die Collatur der städtischen bestätigte, die Lehrer erwählte und dem Königl. Ministerium präsen- tirte, und über die doctrinellen und disciplinarischen wie über die ökonomischen Angelegenheiten der Schule die Aufsicht führte. Die Oberaufsicht hatte der K. Minister des Innern v. Schuckmann. Zwar war den 30. April 1815 durch Königl. Cabinetsordre für die Kirchen- und Schulsachen in jeder Provinz ein Consistorium unter dem Vorsitz des K. Oberpräsidenten eingesetzt, unter welchem die Unterrichts- und Bildungsanstalten stehen sollten; doch erhielten diese Provinzial-Con- sistorien ihre Wirksamkeit in letzterer Beziehung hauptsächlich erst durch die Königl. Dienstin- struction vom 23. October 1817, vermöge welcher alle gelehrte Schulen ihnen unmittelbar unter- geben wurden. Sie erhielten namentlich die Aufsicht und Leitung der sämmtlichen innern Ange- legenheiten dieser Anstalten, ihrer doctrinellen und disciplinarischen Einrichtungen und Statuten, die Anordnung der Abiturientenprüfungscommissionen und die Einsetzung Königl. Commissarien für dieselben, endlich die Anstellung, Beförderung, Disciplin, Suspension und Entlassung der Lehrer, doch so, dass für die Anstellung der Directoren und obern Lehrer die Genehmigung des vorge- setzten Ministerii erfordert wurde. So ging die innere Leitung der Schulangelegenheiten hiesiger Anstalt, und seit 1818 auch die Besetzung der Königl. Alumnat- wie der Extraneer- und Semi- extraneerstellen an das Königl. Consistorium zu Magdeburg über, die Königl. Regierung zu Merseburg aber behielt die Aufsicht und Leitung der äussern, finanziellen und ökonomischen Angelegenheiten der Landesschule. Nachdem nun durch Königl. Cabinetsordre vom 3. Nov. 1817 das Departement für den Cul- tus und den öffentlichen Unterricht nebst dem Medicinalwesen vom Ministerio des Innern getrennt und zu einem eigenen Cultusministerium unter Leitung des Frhrn. v. Altenstein erhoben war, wandte sich die Sorge und Theilnahme dieses vortrefflichen Herrn vorzugsweise auch der Königl. Landesschule zu, die er selbst mehreremal besucht und länger in ihr verweilt hat, und er war auf eine neue Organisation derselben bedacht, welche durch eine im Jahre 1819 hieher gesandte, aus einem Ministerial-, einem Consistorial- und einem Regierungs-Schulrath bestehende Commission vorbereitet und seit 1820 zur Ausführung gebracht wurde. Die Aufsicht und Verwaltung der ökonomischen Angelegenheiten und die ganze Einwirkung der Königl. Regierung zu Merseburg auf das Innere der Anstalt hörte auf mit dem Jahre 1826, als durch Königl. Cabinetsordre vom 31. Dec. 1825 der Geschäftskreis der Königl. Regierungen und der Provinzial-Consistorien genauer bestimmt und abgegränzt und in dem Letzéeren das Pro- vinzial-Schulcollegium zu einer besondern Abtheilung gemacht war, welcher fortan unter dem Vorsitz des Königl. Oberpräsidenten die Aufsicht und Leitung der innern und äussern 4 σ legenheiten der Gelehrtenschulen, namentlich auch die gesammte Vermögensverwaltung nebst dem Kassen- und Rechnungswesen dieser Anstalten und die Königl. Collaturrechte übertragen wurden, zugleich mit dem Recht der Anstellung und Beförderung der Lehrer, nur unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Rectoratstellen von Seiten des vorgesetzten K. Ministerii und der freien Dispo- sition des Letzteren rücksichtlich der Anstellung, Beförderung oder Versetzung einzelner Indivi- duen. Mittelst Allerhöchster Cabinetsordre vom 9. Dec. 1842 ist letztere aufs Neue bestätigt und verfügt, dass für die Besetzung sämmtlicher Lehrerstellen bei Gelehrtenschulen die Genehmigung des K. Ministerii einzuholen sei, die Ernennung oder resp. Bestätigung der Directoren aber Se. Majestät selbst Sich vorbehalte. Sofern nun das K. Provinzial-Schulcollegium zu Magdeburg die nächste Aufsichtsbe- hörde für alle innern und äussern Angelegenheiten der Landesschule ist, steht dasselbe zu dieser in linisterlun dri en Augclegend lern h. Schnatuan en- und Kehubane E eingesett L iese Prorineiddn ie Königl Hiena m ummittelte ue ichen innen 1 ngen und de l. Commissarag; ssung der la- nigung des un egenheiten lis, traneer- und de Köunigl. Regia und öbououie ement für den di des Innern geteu stein erhobeum de auch der Iiu- hat, und ern 19 hieher gem- tehende Commis- ganre Finniin it dem Jahre M Cön gl. Regeenns etzberen ds lè eelcher fortm W und äussenn! :waltung leb- übertragel Ima ter dem Tned d der ſteis in ng einnene ui Neue hestältt” die Genedolat Hirectoren dher d. ächste Aubidtoe eger N) elhe din — 45 wurden daher zunächst auf 6 Jahre, mit Aussicht auf weitere Beförderung, bei freier Wohnung und Holz mit einem fixen Gehalt von 500 Thalern, der für Unverheirathete anständig und aus- reichend erschien(später aber beim ersten auf 450 Thaler, bei den übrigen auf 400 Thaler her- abgesetzt wurde) angestellt, in ihren Rechten und Pflichten aber mit den Professoren in gleiches Verhältniss gebracht; so dass sie sowohl in verschiedenen Klassen, auch zum Theil bis in Prima, unterrichten, als an der hebdomadarischen Inspection, an der Tutel über Empfohlene, der Verwaltung der Disciplin, der Abfassung des Programms u. s. w. gleichen Antheil haben. Einzelnen von ihnen, welche die hohen vorgesetzten Behörden nach einer Dienstzeit von 6 und mehr Jahren noch länger für die Anstalt zu sgewinnen wünschten, sind zu Professoren mit Gehaltserhöhung befördert worden, wie die frühern Adjuncten Koberstein, Jacob, Steinhart, Neue, Jacobi II. und neuerlich Fickert. Der älteste Adjunct wird zugleich als Bibliothekar mit der be- sondern Verwaltung der Bibliothek, die unter der Oberaufsicht des Rectors steht, beauftragt, und erhält dafür eine besondere jährliche Remuneration von 50 Thalern. c) Die Lehrer der Künste. Es sind in Pforta vier Lehrer der Künste auf Lebenszeit mit sehr anständigen Besoldungen und eigenen Familienwohnungen angestellt, nämlich a) ein Mu- sikdirector, als Gesang- und Musiklehrer. Die Stelle ist erst 1816 von der K. Preuss. Regierung neu gegründet, da früher der vierte College als Cantor die Verpflichtung hatte, den Gesangunterricht zu leiten. Der Unterricht in der Instrumentalmusik wurde stets von Privatleh- rern aus Naumburg gegeben. 56) Ein Lehrer der Tanzkunst ward hier im Orte zuerst 1731 angestellt, und dieser Posten ist geblieben. Allein der öffentliche Unterricht beschränkte sich auf eine Anleitung zum äussern Anstande in der Haltung und Bewegung des Körpers, welcher den Novitien das erste Jahr ertheilt wurde. Der eigentliche Tanzunterricht ward stets privatim er- theilt und von den Alumnen nach Willkühr angenommen und aufgegeben. Erst seit 1833 ist die Einrichtung getroffen, dass dieser Unterricht für Alle öffentlich ist, und sämmtliche Zöglinge, jeder eine Stunde wöchentlich, in 12— 13 Abtheilungen daran Theil nehmen. cc) Ein Lehrer der Zeich- nenkunst. Diese Stelle ist im Jahr 1816 von der K. Preuss. Regierung ebenfalls neu gegründet. Früher wurde der Zeichnenunterricht von dem aus Naumburg hereinkommenden Schreiblehrer pri- vatim ertheilt. àd) Der ÜUnterricht in der Kalligraphie ist seit 1823 dem hiesigen Kirchner übertragen, dessen Stellung dadurch, auch in ökonomischer Hinsicht, sehr verbessert worden ist. Die Schreibstunden für die untern Schüler sind seit 1731 eingeführt, aber stets vom Schreiblehrer aus Nauraourg für eine von der Anstalt gezahlte Besoldung gegeben worden. 66) Als Lehrer der Zymnastik ist der Dr. Ph. Lieber, ordentlicher Lehrer bei der Gewerbschule zu Naumburg, seit 1837 hier mit angestellt, um für ein angemessenes Hounorar die Turuübungen der Schüler im Sommersemester zu leiten. Diese sind zuerst im Jalr 1816 auf Anordnung des Königl. Ministerii unter Leitung des Tanzlehrers Roller eingeführt, seit 1820 auf mehrere Jahre sistirt, seit 1825 aber im Schulgarten hergestellt und seitdem, mit zunehmendem Erfolg, regelmässig be- trieben worden. 13) Schulétat. Verwaltung, Beamtenpersonal. Die Landesschule Pforta ist durch die milde Fürsorge ihres Stifters, des Churfürsten Moritz von Sachsen, und der nachfolgenden Landesherrn, so wie des Königl. Preussischen Regentenhauses, nicht allein im Besitz aller ihrer Güter, Einkünfte und Gerechtsame, welche die frühere Abtei Pforta besass und welche später hinzukamen, geblieben und bestätigt worden, sondern es haben sich durch eine weise und sparsame Verwaltung, unter der Leitung der hohen Aufsichtsbehörden, auch die Mittel der Anstalt nach und nach vermehrt, so dass sie, trotz mancher bedeutenden 46 Opfer durch Kriegslasten und Kriegsschäden, und sonstiger Verluste, und trotz mehrerer höchst kostspieliger Bauten, namentlich des Schulhauses(1799— 1806, kostete über 38,000 Rthlr.) und des Wehrs in Kösen(1823— 28, kostete der Schule über 20,000 Rthlr.) doch bisher im Stande geblieben ist, alle ihre Ausgaben, welche sich in der neuern Zeit durch die grossen Verbesserungen der Schulanstalt in ihrem Innern sehr vermehrt haben, aus ihren eigenen Mitteln zu bestreiten, ohne die Hülfe des Staats in Anspruch zu nehmen. Die Quellen der Einkünfte hiesiger Anstalt bestehen theils in den Pachtgeldern aus ihren Gü- tern, Grundstücken, Mühlen, Vorwerken u. s. w., theils im Ertrage ihrer Waldungen, theils in Zinseinnahmen von Getraide, Früchten, Vieh u. s. w., theils in den Interessen ihrer baaren Ca- pitalien, theils endlich in den Geldbeiträgen der Zöglinge zur Schulkasse. An Gütern besitzt die- selbe zunächst die Pfortaische Flur, welche sich durch das hiesige Saalthal einerseits bis über das Dorf Altenburg, andererseits bis über Kösen hinaus erstreckt; sodann die Vorwerke Fränkenau und Kukulau in der Nähe von Pforta; sodann das Klostergut Memleben(einst Lieblingsaufenthalt der Ottonen, wo König Heinrich I. 936 und Kaiser Otto I. 973 starben, seit 975 eine Benedi- ctinerabtei, aufgehoben 1545 und vom Churfürst Moritz 1551 der Schulpforte geschenkt; noch jetzt ehrwürdige Kirchenruinen; s. Puttrichs Werk: die Kirchen zu Memleben, Schraplau und Treben. Leipzig, 1837. Fol.) nebst dem Vorwerke Hechendorf; im Ganzen ein Grundbesitz von 3300 Morgen Ackerland, 1000 Morgen Wiesen, 600 Morgen Hütungen, 85 Morgen Garten- und 15 Mor- gen Weinland. Dazu kommen nahe an 4000 Morgen Waldungen, welche unmittelbar von einem Königlichen Oberförster und drei Förstern administrirt werden; alles Uebrige ist theils in Erb- pacht, theils in Zeitpacht gegeben. Zu dem Schulamte Pforta gehören unmittelbar ausser einzel- nen Marken und Gehöften, 21 Ortschaften, mit 17 Kirchen, 9 Pfarrstellen und 13 Schullehrer- stellen, worüber der Rector der Pforta nebst dem Hausinspector das Patronat, und in Verbindung mit den resp. Königl. Superintendenten, auch die Kircheninspection führen. Mittelbar, als zins- pflichtig, gehören zu ihr noch 40 andere Ortschaften, theils im Inlande theile auswärts. Die jähr- lichen Gesammteinkünfte der Anstalt belaufen sich gegenwärtig auf 44,000 Thlr., welcher Summe der Ausgaben-Etat in der Regel gleich kommt. In dem letztern sind die Pensionen und Unter- stützungen für emeritirte hiesige Lehrer und Beamte, imgleichen für die hinterla senen Wittwen und Waisen derselben mit inbegriffen. In der früheren Zeit war die hiesige Schulkasse noch mit einer jährlichen Geldzahlung von 500 Rthlr. an den sogenannten Ueberschussfonds nach Dresden, und mit einer bedeutenden Anzahl jährlicher Gehalte und Pensionen belastet, welch, von hier theils an Beamte des Kirchenraths zu Dresden, theils an eine Anzahl Professoren, Lehrer und F amte und deren Wittwen zu Wittenberg und Leipzig, auch an akademische Institute dieser versität gezahlt werden mussten, und die incl. jener Ueberschüsse, noch im Jahre 1815, laut Be- richts vom Adl. Schulinspector und Schulverwalter vom 14. Juli, 3260 Rthlr. betrugen. Diese Bürde ist unter Vermittelung der hohen Staatsbehörden, von der Schulkasse durch bedeutende Geldopfer von Seiten letzterer abgelöst und die sämmtlichen Einkünfte derselben werden jetzt, dem Sinne der Fundationsurkunde gemäss, zum Besten der Anstalt verwendet. Die Anstalten für die Rentverwaltung, das Forstwesen, das Bauwesen, die Hausökonomie, die ärztliche Aufsicht, die Speisung, Verpflegung und Bedienung der Alumnen erfordern ein ziemlich zahlreiches Personal von Königl. Beamten, so wie von Unterbedienten der Landesschule, welche zugleich mit den Professoren und übrigen Lehrern innerhalb der Mauern wohnen. Dem Rech- nungswesen steht als Rendant der Königl. Commissionsrath Herr Christian Gotthelf Teichmann vor(geboren zu Reichenbach im Voigtlande, den 13. Nov. 1776, angestellt den 14. Mai 1805) dem ein Controleur, Herr Johann Friedrich Döhlert(geb. zu Breitingen in Sachsen den 5. Jan. 2 dr mehrerer dä über 3S G6 du du.) doch döhe n darch die Tu hren eigenen la eldern aus irad Jaldungen, ei en ihrer dena Gütern beiin; eerseits bis iha, Torwerke Priu t Lieblingsaute it 975 eineh eeschenkt; uà; hraplau und I. rundbesitz pm Garten- undli mmittelbar wl ä ge ist theib i! ttelhar ausset än und 13 Schult t, und in Veti Mittelbar, ¹n auswärts, Nei hlr., welcher de Pensionen Indl- jnterla serel Ri- SchulkaSxe W sfonds nid Ue et, weleh u . N oren, Lehrer J Institute dies Jahre 18l5, E- hlr. betrugel. 5 se durch helas den werden ju- 1 *—————ͤhh ——. 7 49 sehr enger Beziehung, welche sowohl schriftlich durch die laufenden Berichte, Verordnungen und Ge- schäftsverhandlungen, als persönlich durch Besuche ihrer hohen Beamten, des Königl. Provinzial- Schulraths in doctrinellen und disciplinarischen, des Königl. Departementsraths in finanziellen, öko- nomischen, baulichen u. s. w. Angelegenheiten, von Zeit zu Zeit auch durch den ehrenden Besuch ihres Hohen Chefs, des Königl. Oberpräsidenten, festgehalten und bethätigt wird. Die schriftlichen Verhandlungen über alle Angelegenheiten der Landesschule, welche nicht in den nächsten Ge- schäftskreis der hiesigen Verwaltungsbeamten gehören, hat der Rector als Vorsteher derselben zu führen und die Anweisungen der hohen Behörden zu vollziehen. Er hat die vorkommenden oder bevorstehenden Erledigungen von Lehrer-, Beamten und Unterbeamtenstellen bei demselben anzu- zeigen, die feierliche Einführung und resp. Vereidigung der Lehrer und der auf den Schülercötus Bezug habenden Beamten im Auftrage der Hohen Behörde auszurichten und darüber Bericht zu er- statten, die jährliche Conduitenliste der Lehrer in duplo, zugleich für das Hohe Cultusministerium, einzusenden, die Eingaben, Protocolle und Vorstellungen des Lehrercollegii mittelst Berichts zu befördern, über alle wichtigen doctrinellen und disciplinarischen Angelegenheiten, so wie über die Interessen der Einzelnen zu berichten, den halbjährlichen Lectionsplan in einer dreifachen Ueber- sicht(Lectionstabelle, Lehrertabelle, Stundentabelle) in duplo, zugleich für das Hohe Cultusmi- nisterium, einzureichen, jährlich über die vom Lehrercollegium geschehene Vertheilung der Churf. Moritzischen Stipendien Bericht zu erstatten, die jedesmalige Erledigung von Alumnatstellen zu melden und darüber halbjährlich eine statistische Uebersicht zu liefern, imgleichen eine Stellenliste über die vorhandenen Schüler. Sodann hat er die von hoher Behörde geschehene Stellenverleihung den resp. Eltern wie dem Lehrercollegium zu melden und über den Ausfall der halbjährlichen Reception und Nachreception zu berichten. Er hat halbjährlich eine Liste über die Frequenz der Anstalt im Lehrer- und Schülerpersonal, imgleichen eine Abschrift alier halbjährlich ertheitten Schü- lercensuren einzureichen, halbjährlich die jedesmaligen Abiturienten vor Anfang der Maturitätsprü- fung zu melden und über den Ausfall der letztern, unter Einsendung der betreffenden Acten Be- richt zu erstatten. Bei Einsendung des jährlichen Schulprogrammes hat er über die betreffenden Kosten, imgleichen über die der veranstalteten Schulfeste, der Schulprämien u. s. w. Bericht zu erstatten und hierüber, so wie über die zu seinem Ressort gehörigen Kassen Rechnung zu legen, über die baulichen, kirchlichen, polizeilichen Angelegenheiten, so wie über die Erledigung und Wiederbesetzung der Prediger- und Schullehrerstellen Pfortaischen Patronats in Gemeinschaft mit Mlen betreffenden Mitbeamten Bericht zu erstatten. In allen diesen Beziehungen ist das K. Pro- X vinzial-Schulcollegium die ordnende und leitende Behörde, welche auch allen Zweigen der Admi- nistration, dem Forstwesen, dem Bauwesen, dem Medicinalwesen, der Hausökonomie, den Güter- verwaltungs- und Pachtungsangelegenheiten und dem Finanzwesen der Anstalt vorsteht, die Kassen- und Rechnungsbücher öfter revidiren lässt und alle drei Jahr einen neuen Etat für die Anstalt entwirft, welcher vom vorgesetzten Königl. Cultusminister und vom K. Finanzminister revidirt und bestätigt wird. Die K. Landesschule Pforta geniesst aber wegen ihrer Wichtigkeit und Geltung für alle Pro- vinzen des Staats, nicht für die Provinz Sachsen allein, vor andern ähnlichen Instituten den Vor- zug, dass das K. Ministerium des Cultus sich gleich vom Anfange eine besondere und unmittelbare Cognition und Einwirkung in ihren Angelegenheiten vorbehalten hat, daher nicht bloss die Besetzung von Lehrerstellen oft unmittelbar von demselben ausgegangen ist, sondern auch die jährliche Con- duitenliste, ingleichen der halbjährliche Lectionsplan an Hochdasselbe zur Prüfung und Bestätigung eingesandt werden muss. Auch ist seit 1820 oftmals von Zeit zu Zeit ein Mitglied dieser hohen Staatsbehörde als K. Ministerial-Commissarius hieher gesandt worden, um die Wünsche des Leh- rercollegii zn vernehmen und eine Revision des innern Zustandes der Landesschule zu veraustalten, 7 —-—Q———ʒᷓaᷓ— 4N 50 deren Resultate stets die erfreulichsten Früchte getragen haben. Auch der gegenwärtige Königl. Geheime Staats- und Cultusminister D. Eichhorn Excellenz hat Sein hohes Wohlwollen und Seine geneigte Fürsorge für hiesige Anstalt schon mehrfach segensreich bethätigt. Zweite Abtheilung. Geschichtliche Uebersicht von 1800— 1843. Erster Abschnitt. Geschichtlicher Zustand von 1800— 1820. I. Vorgesetzte Behörden. Unter Churfürstlich— seit 1806 Königlich— Sächsischer Regierung stand die Landesschule Pforta, so wie ihre Schwester-Anstalten zu Meissen und Grimma unmittelbar unter den höchsten geistlichen und weltlichen Landescollegien zu Dresden. Diese waren der Kirchenrath oder das Oberconsistorium, das Geh. Finanzcollegium und über beiden das Geh. Consilium. Die erstere Behörde übte das landesherrliche Patronatsrecht in der Besetzung der Lehrerstellen wie der Königl. Alumnatstellen und die Oberaufsicht über Lehre und Disciplin. Bei Besetzung des Rectorats schlug der Kirchenrath dem geheimen Consilium einen oder mehrere dazu geeignete Männer vor und letzteres hatte die Wahl. Bei Besetzung der übrigen Prediger- und Lehrerstellen hatte der Kirchenrath ganz freie Gewalt. Die Lehrer der Landesschule hatten kein Examen zu bestehen, sondern wurden nach ihrer Ernennung in Dresden beim Kircheunrathe persönlich confir- mirt, mussten aber vorher in der Schule unter Aufsicht des Rectors eine Probelection halten. Die beiden Geistlichen mussten in Dresden eine Predigt und Colloquium halten. Die Reise- und An- zugskosten wurden Allen ersetzt. Die Besetzung der landesherrlichen Alumnatstellen(bestehend aus 20 alten Koststellen, 10 Gnadenstellen, 5 Kapellstellen, 3 Famulaturstellen, wozu der Rector ſ S den Vorschlag hatte und bis S, höchstens 10 ausserordentliche Gnadenstellen) geschah auf die Re- ceptionsverfügungen des Kirchenraths, welcher auch Expectanzen auf die ersteren ertheilte; die der übrigen Stellen auf die Anmeldung der resp. Patrone beim Rector und Schulverwalter. Die organischen Anordnungen im Betreff der Lehre und Disciplin gingen vom Kirchenrath aus. Der Lectionsplan war stehend, sofern er nicht durch neue Verordnungen modificirt wurde. Ueber den Ausfall der halbjährlichen Prüfungen musste aber ein Examenbericht nebst der Censurliste über die Schüler an den Kirchenrath eingesandt werden, welcher in einem Rescript sein Urtheil darüber, auch mit Beziehung auf Einzelne, zu erkennen gab, welches demnächst in feierlicher Schulversammlung vom Rector vorgelesen wurde. Alle bedeutendern Disciplinarfälle, namentlich wo es sich um die Ex- clusion eines Schülers handelte, mussten ihm gemeldet werden und letztere wurde von ihm mittelst Rescripts, das der Rector öffentlich mittheilte, verfügt. Auch sandte er von Zeit zu Zeit einen seiner Räthe, entweder allein oder in Verbindung mit einem Mitgliede des Geheimen Finanzcollegii, um eine Revision der Anstalt anzustellen und mit dem Lehrercollegium darüber zu conferiren, was zu Ende des vorigen und im ersten Jahrzehend dieses Jahrhunderts der treffliche Oberhofprediger Fr. V. Reinhard öfter gethan und sich um die Schule sehr verdient gemacht hat.— Das Geheime p W 7 M mmnne, — ma 2 zegenvi arüige N. Nällxolen u 843. and die Landes unter deu häch chenrath dde eh. Consilium. er Lehrerstelen; Bei Besetaul,, hrere dazu geig er- und Lerent- tten kein Pmra the persäulich eu belection lalten. Die Reise- uud! S S natstellen(deitte S S en, wozu der keet S S ˖geschah auf iel S S en ertheilte; le S S lter. Die oranide 8. Der lectuu eber den Aui te über die bin darüber, un nulrersammlugit es sieh uE de rde von ihm iles zu Leit eilel en FFinanzcolle 1, u zu eutein, 1 e un Da beleu ———ö“ — Finanzcollegium hatte zunächst die Aufsicht über die Administration und die ökonomischen Ange- legenheiten der Landesschule; da jedoch diese mit den Interessen der Lehre und Disciplin in die. ser Erziehungsanstalt vielfach verflochten sind, so nahm dieses Collegium auch an den letztern, besonders durch einzelne dazu committirte Mitglieder, oft unmittelbaren Antheil, wie denn gerade in dieser Periode die Pforta dem Grafen Hohenthal sehr viel zu verdanken hat. Als Curator der Schule und Bevollmächtigter der vorgesetzten hohen Staatsbehörden war der Adelige Schulinspector eingesetzt. Dieses Amt bestand nicht ursprünglich, sondern lässt sich mit Sicherheit erst seit dem Anfange des 17ten Jahrhunderts nachweisen, indem in der Schul- ordnung Christians I1. von 1602 bestimmt wird, dass jedesmal zwei in der Nähe angesessene Män- ner vom Adel zu Inspectoren bestellt werden sollen, wovon der eine studirt haben, der andere ein guter Hauswirth sein soll, oder beides in Einem. Der Eine sollte über die Doctrin und Dis- ciplin, der Andere über die Oekonomie und die Erhaltung des äussern Zustandes die Oberaufsicht führen. Demnach waren das siebenzehnte Jahrhundert hindurch regelmässig zwei Adelige Schul- inspectoren; seit Anfange des I8ten ist aber nur Einer geblieben, dessen Aufsicht sich über Alles erstrecken sollte. Daher wurde er von dem Geheimen Finanzcollegium und dem Kirchenrathe ge- meinschaftlich eingesetzt und auch von beiden Behörden in Pflicht genommen. Zeit wurde gemeiniglich ein Stiftskanzler in Zeitz zu dieser Stelle ernannt. Seine Functionen als Curator bestanden darin, von allen wichtigern innern und äussern Angelegenheiten des Instituts Kenntniss zu nehmen, die vom Kirchenrath neu ernannten Lehrer in ihr Amt öffentlich einzufüh- ren, wichtigere Disciplinarfälle mit zu entscheiden und selbst Strafen zu dictiren, die Berichte an die vorgesetzten Behörden in innern Angelegenheiten der Lehre und Disciplin gemeinschaftlich mit dem Rector, in äussern der Oekonomie mit dem Hausverwalter, in gemischten mit beiden zu voll- ziehen. Desshalb kam er mehrmals im Jahre hieher, besonders zu den halbjährlichen grossen Prüfungen, denen er ein oder zwei Tage beizuwohnen pflegte, um dann den Examen- und Cen- surbericht mit zu unterschreiben. Seine Wohnung war im Fürstenhause, in den sogenannten Für- stenstuben. Diess Amt bestand bis zum Jahre 1817. Zu Anfange unseres Zeitraumes, von 1791 bis 1800 bekleidete diesen Posten eines Adeligen Schulinspectors der Stiftskanzler in Zeitz und Con- sistorialrath, Herr Carl Moritz von Bose, unter dessen Aufsicht und Mitwirkung der Anfang des neuen Schulbaues geschah. Ihm folgte, laut Churf. Rescripts vom 17. Septenber 1800, der Stiftskanzler zu Zeitz, Herr Heinrich Friedrich Carl Brand von Lindau, von 1800- 1807. Als dieser im Herbst 1807 verstorben war, trat an dessen Stelle der Stiftskanzler in Zeitz und Consistorialrath, Freiherr Heinrich Victor August v. Ferber, im Juni 1808. Und als die- ser Ostern 1810 Consistorialpräsident geworden, ward die Stelle im März 1811 dem Stiftskanzler zu Zeitz, Herrn Ferdinand Bernhard v. Watzdorf übertragen, welcher der letzte Adelige Schulinspector war, bis zum J. 1817. In der neueren II. Lehrerpersonal. Das Lehrercollegium bestand damals aus folgenden Mitgliedern: ) Rector der Landesschule und Ordinarius der 1ten Klasse war der M. Carl Wilhelm Ernst Heimbach, früher seit 1793 Conrector und am 27. Januar 1795 an des im October v. J. verstorbenen M. Fr. Gottl. Barth Stelle vom Stiftskanzler v. Bose als Rector eingeführt. Er war geboren den 20. Oct. 1765 zu Hettstedt im Mansfeldischen, wo sein Vater Stadt-Secretair war, gebildet auf dem Gymnasium zu Eisleben und den Universitäten Helmstädt und Leipzig, ward im J. 1789 als Tertius bei der Fürstenschule zu Meissen angestellt, von wo er 1793 nach Pforta versetzt wurde. Er war ein kenntnissreicher Mann, guter Redner, trefflicher und sorgfältiger 7* 52 Lehrer, in der Verwaltung der Rectoratsgeschäfte pünktlich und gewissenhaft, früher ein heiterer Gesellschafter, aber in den letzten Jahren an Bluthusten und Unterleibsleiden kränkelnd, daher der strengen Aufrechthaltung hiesiger Disciplin kaum mehr gewachsen. Er starb, kaum 35 Jahre alt, schon im folgenden Jahre 1801 den 10. October und hinterliess eine erst vor Kurzem in Leipzig, wo sein Sohn Professor der Rechte ist, verstorbene Wittwe, die Tochter des Dom- secretärs Schwope zu Merseburg, welche er 1795 gceheirathet. Er beschrieb die von ihm bei Gelegenheit des von dem berühmten Zöglinge der Pforta, Fr. Gottlieb Klopstock an die hie- sige Bibliothek geschenkten Prachtexemplars seines Messias veranstaltete Schulfeier: die Klop- stocksfeier in Schulpforta, Leipzig 1800, 2 Bogen 8., woraus Kraft und Schmidt S. 45— 54 einen Auszug geliefert haben. Die von Heimbach bei dieser Gelegenheit gehaltene Rede, wie sein Be- richt an den Kirchenrath, ist noch im Manuscript vorhanden.— In die letzten Jahre Heimbachs fiel der Anfang des neuen Schulhausbaues, welcher zunächst seine Wohnung, Garten, Waschhaus, Ställe und sonstige ökonomische Räume traf und ihm viel Störung in seinem Hauswesen muss ver- ursacht haben. Eine Lateinische Denkschrift über ihn schrieb sein College, der Conrector Weiske: de vita et virtutibus viri C. W. Heimbach cett. Leucopet. 1801. 4.— S. auch Schlichtegroll Ne- krolog für das 19. Jahrhundert Band 1. Gotha 1802. S. 26—62 u. a. 5) Geistlicher Inspector war der M. Christian Gottlieb John, geboren den 4. Septbr. 1756 zu Seidenberg in der Lausitz, wo sein Vater Tuchmacher und Handelsmann war. Gebildet auf dem Gymnasium zu Görlitz, bezog er 1777 die Universität zu Leipzig, wo er sich hauptsäch- lich an Morus anschloss, der ihn zum Famulus annahm, und dessen getreuer Anhänger er sein Leben lang blieb. Nachdem er sich in Leipzig einige Jahre durch Privatunterricht erhalten, ward er 1787 als Prediger in Wiehe angestellt, wo er sich in demselben Jahre mit seiner Gattin, einer geborenen Gross aus Wahren bei Leipzig, verband, von der er zwei Kinder hatte, die aber früh starben. Von Wiehe ward er durch den O. H. P. Reinhard auf des damaligen Rittmeisters(später berühmten Generals) Thielemann Empfehlung nach Pforta zum Inspectorat befördert, das durch den am 21. December 1799 erfolgten Tod des Inspectors Johann Christoph Cölestin Schmieder erledigt war. John trat sein hiesiges Amt den 24. Juli 1800 an, das er als ein Mann von mildem, wohlwollendem Charakter, stillem Wesen und wahrhaft religiöser Gesinnung mit grosser Treue und Gewissenhaftigkeit als Prediger und Religionslehrer bis zum Jahre 1824 verwaltete und auch durch den Unterricht im Hebräischen, worin er sehr bewandert war, den Schülern nützte. In diesem Jahre durch den Verlust seiner Gattin gebeugt und die Abnahme seiner Kräfte fühlend, kam er um seine Entlassung ein, die ihm mittelst Ministerialrescripts vom 23. Aug. 1824 mit ehrender Anerkennung seiner Verdienste, zugleich mit der Erlaubniss, bis zu seinem Tode in seiner Woh- nung zu bleiben, gewährt ward. Lezterer erfolgte den 15, December 1829.(S. Schmieder Pro- gramm v. 1838 de vitis pastorum S. 61 f.) c) Conrector oder zweiter Hauptlehrer, Ordinarius der 2. Klasse war der M. Benjamin Weiske, geboren 1749 zu Doberenz bei Rochlitz, gebildet auf der Thomasschule in Leipzig, studirte daselbst und ward 1781 hier als Cantor angestellt, 1787 zum Tertius, 1795 zum Con- rector befördert, nachdem er 1782 eine geborene Neumeister aus Meissen geheirathet; ein tüch- tiger Philolog und eleganter Lateiner, der 1792 durch Herausgabe der Clarorum virorum epist olae gquae inter Ciceronis epistolas servatae exstant, mit Commentar, sich bekannt machte, besonders aber durch seine Herausgabe der Werke des Xenophon in 6 Bänden, Leipzig 1798— 1804. Spä- ter, nach seiner Quiescirung, 1805, trat er gegen Fr. A. Wolfs Angriff auf die Rede pro Mar- cello mit einem Commentarius perpetuus et plenus in orationem M. F. Ciceronis pro Marcelto in die Schranken und lieferte zuletzt noch eine Ausgabe von Cio. Oratt. sel. AIII. mit Anmer- 1 Stocka leb arten, Wah uswesen mag Conrector 3 Schlicltegul Dren den 4 dn lann War, daü er sich haptä. r Anhänger& richt erhalten, seiner Gatti à atte, die aber Rittmeister Gii fkördert, das du Cölestin Sehwie Manu pou milk grosser Ireueu te und auch dm- nützte, Iu Gde fühlend, lme 18241 mit ehrat de in seiuer Ri S. Schmieler N er I. Derſui schule in läus V 1795 1nt rratlet; eil it rirarun qiui machts, heune 98- S4 Si e Rede ⁰ W- nis yno rah L mi See 3,00 —õöõööönnn————õ—IIöͤͤ 53 kungen. Leipzig, 1807. Im Jahr 1800 wurde derselbe durch einen langwierigen Schaden am Fusse von der Abwartung seiner Geschäfte behindert, und da der Schularzt erklärte, dass auf eine gänzliche Wiederherstellung nicht zu hoffen sei, wurde, nach einer hier vom O. IH. P. Reinhard gehaltenen Conferenz, vom Kirchenrathe verfügt, dass er 6 Lectionsstunden in Prima und Secunda behalten, seine übrigen Schul- und Inspectionsgeschäfte aber einem als Vicarius anzustellenden Lehrer, dem nächst dem Mathematicus Sitz und Stimme in der Synode einzuräumen sei, übertra- gen werden sollten. Es wurde dazu der M. Arzt designirt, der am 4. November dieses Amt an- trat. Da es mit Weiske's Gesundheit inzwischen nicht besser wurde und die Behörde einsah, dass seine Klasse darunter litte(Rescript vom 15. Aug. 1803) so ward derselbe den 19. December 1803 mit einer jährlichen Pension von 500 Thalern, zu der später noch 50 zugelegt wurden, in den Ruhestand versetzt, und begab sich mit seiner Familie nach Meissen, zu seinen Verwandten, wo er, nachdem er noch Mehreres herausgegeben, im Jahre 1809 verstorben ist. 2) Tertius oder dritter Hauptlehrer, Ordinarius der dritten Klasse war der M. Carl Chri- stian Ernst Charitius, aus Wittenberg; hier angestellt im Jahre 1795, ein guter und wohlge- sinnter, auch kenntnissreicher Mann, aber zum Lehrerberuf weniger geeignet. Er hatte sich im J. 1796 mit der Tochter des Stadtschreibers Mosch zu Haynichen verheirathet, und nach dem Ableben des Rectors Heimbach, 1801, bei der Kränklichkeit des Conrectors Weiske sich wohl mit der Hoffnung, Rector zu werden, geschmeichelt. Das Fehlschlagen derselben, verbunden mit häus- lichen Unfällen und körperlicher Verstimmung, führte gegen Ende des Jahres 1802 einen gestör- ten Gemüthszustand herbei, in welchem allerlei Einbildungen ihn ängsteten, und der durch den Gebrauch der Karlsbader Heilquellen, zu welchem er 1804 genöthigt werden musste, nicht geho- ben wurde. Da er indess seinen Lectionen und übrigen Geschäften noch regelmässig vorstand, so ward er 1804, den 14. Mai, in das durch Weiske's Abgang erledigte Conrectorat befördert. Allein die übeln Zufälle mehrten sich, wesshalb der Rector Ilgen sich genöthigt sah, unterm 1. December Bericht an den Kirchenrath zu erstatten, in Folge dessen der unglückliche Mann un- term 20. December mit einer Pension von 250 Rthlr. aus seinem Amt entlassen und seinen Verwandten zur Aufsicht übergeben wurde. Späterhin ganz wieder hergestellt verlebte er den Rest seiner Tage in Jena, wo er den 1. April 1840 gestorben ist. c) Cantor oder vierter Hauptlehrer, Ordinarius der 5. Klasse war der M. Johann Heinrich Fleischmann, geboren im Jahre 1749 zu Neustadt a. d. Orla, hier angestellt 1787. Er war ein Zögling aus Fischers Schule in Leipzig, von Charakter brav und ehrenwerth, nicht ohne philolo- gische Kenntnisse, doch, wie es scheint, nicht von besonderm Geschick und Erfolg im Unterricht. Der Gesang der Alumnen, welchem er vorstehen sollte, kam unter ihm herab. Er verwaltete sein hiesiges Amt 28 Jahre lang, und starb hier den 28. August 1815, im 66. Jahre, an Entkräftung. J) Diaconus oder fünfter Hauptlehrer, Ordinarius der 4. Klasse, war der M. Friedrich Gott- lieb Gernhard, geboren zu Naumburg, wo sein Vater praktischer Arzt war, den 14. Januar 1772, gebildet zuerst auf der Klosterschule zu Dondorf, dann auf dem Gymnasium seiner Vater- stadt, seit 1789 auf der Universität zu Wittenberg, wo er sich dem berühmten Theologen, späteren Oberhofprediger Fr. V. Reinhard, näher aunschloss und sich mit der Kantischen Philosophie ver- traut machte. Nach wohlbestandener theologischer Prüfung hielt er sich als Hauslehrer zu Dres-8 den auf, von wo er hieher nach Pforta an die Stelle des verstorbenen Diaconus Hildebrand beru- fen, den 27. October 1800 seine Antrittspredigt hielt. Hier wirkte er 17 Jahre lang als Prediger und Lehrer mit unermüdlichem Eifer und dem segensreichsten Erfolge, von seinen Schülern und Collegen und von allen, die ihn kannten, eben so sehr wegen seines vortrefflichen Charakters als wegen seiuer Leistungen geschätzt und geachtet. Er war dreimal verheirathet, zuletzt mit der ———— ₰ 51 Tochter des Generalsuperintenden Dr. Nitzsch in Wittenberg, die ihn überlebte. Seine Kinder starben früh. Im Jahre 1817 ward er als Königl. Consistorialrath nach Danzig und Mitglied des Westpreussischen Consistorii und der Regierung daselbst berufen und blieb hier auch, als beide Preussische Consistorien in Eins zu Königsberg vereinigt wurden. Er starb daselbst den 15. Sept. 1831, kurz nachdem sein Freund, der Rector Lange hier verschieden war. g) Mathematicus oder sechster College war der M. Johann Gottlieb Schmidt, geboren zu Dresden den 3. October 1742, seit 1747 aber mit seinen Eltern nach Leipzig versetzt, wo er die Thomasschule besuchte, der damals die berühmten Philologen J. A. Ernesti als Rector, und J. Fr. Fischer als Conrector vorstanden, und ihm viel Wohlwollen bewiesen. Obgleich die Theologie sein Hauptfach war, so trieb er doch unter Heinsius auch das mathematische Studium mit Eifer und ward besonders von Gellerts Vorlesungen angezogen, wie er überhaupt von dem damals in Deutschland und namentlich in Leipzig frisch sich regenden Leben und Streben in der Poesie und Litteratur in der Nähe eines Gellert, J. E. Schlegel, Rabener, Weisse, mit berührt und er- griffen ward. Nachdem er 1769 promovirt, wurde er zum Nachmittagsprediger bei der Pauliner- oder Universitätskirche ernannt und von da 1775 als Mathematicus nach Pforta berufen, wo er in demselben Jahre sich mit der Tochter des Rectors Grabener vermählte, mit der er viele Jahre in einer glücklichen Ehe lebte. Seine 4jährige Wirksamkeit in Pforta war in Lehre und Beispiel höchst segensreich; in ersterer, sofern er nicht nur das früher vernachlässigte Studium der Ma- thematik neu belebte und manche Schüler für dasselbe gewann, sondern auch(da er von Amts wegen nur 6 Lectionen wöchentlich zu geben hatte) in seinem Privatunterricht die Kenntniss und Liebe zur vaterländischen Litteratur in der hiesigen Jugend anregte und begründete, dazu in der Geographie zuerst öffentlich unterrichtete und den Primanern eine Lection in der Moral ertheilte. Er selbst war geschmackNvoller Dichter, wie er unter andern in dem noch jetzt geltenden Bergliede sich bewährt hat. Vorzüglich aber wirkte er auf die Jugend durch seine Persönlichkeit, die nicht sowohl durch seine Körpergestalt(da er klein und schwächlich war) als durch das Gepräge wahrer und tiefer, von reinster Sittlichkeit durchdrungener und im heitern Seelenfrieden wie in der Wärme des Gefühls sich offenbarenden Religiosität in seiner ganzen Erscheinung den entschiedensten Ein- druck machte. Im Gefühl abnehmender Körperkraft suchte er als 76jähriger Greis im J. 1818 bei der vorgesetzten Behörde um seine Versetzung in den Ruhestand nach, welche ihm in den ehren- vollsten Ausdrücken von Ostern 1819 ab mit einer jährlichen Pension von 500 Thalern und einer freien Wohnung im Schulhause gewährt wurde. Er starb an Entkräftung am 6. Juli 1820 und hinterliess nur einen Sohn, den jetzigen Conrector beim Domgymnasium in Naumburg, Herrn M. Schmidt, der auch eine kurze Nachricht vom Leben und Wirken seines sel. Vaters, Leipzig 1821, herausgegeben hat. Diesem Collegium der sieben ordentlichen Lehrer müssen zu Anfange dieses Zeitraums im J. 1800 noch folgende beigezählt werden: M. Gottlob Friedrich Artzt, geboren den 19. September 1769 zu Teichwolframsdorf im Sächs. Voigtlande, wo sein Vater Prediger war, kam, von diesem wohl vorbereitet, 1783 als Alumnus nach Pforta, wo er durch Fleiss sich auszeichnete, bezog 1788 die Universität zu Wittenberg, wo er Theologie studirte und besonders Fr. V. Rein- hard hörte, ward dann Hauslehrer zu Naumburg, wo er im J. 1800 sich durch die Herausgabe einer Uebersetzung und Erklärung des Agricola von Tacitus bekannt machte. In eben diesem Jahre ward er, wohl auf Reinhards Betrieb, als Collega vicarius zur Unterstützung des kranken Con- rectors Weiske in Pforta angestellt, mit Sitz und Stimme in der Synode nächst dem Mathematicus und mit der Verpflichtung zu 14 wöchentlichen Lehrstunden und der hebdomadarischen Inspection, zugleich aber zur Uebernahme der Collaboratorengeschäfte, wofür er 250 Thaler Fixum, später 00 te. Sau Tal mn Nltgi ſ 1 1 eich die lhen Studium u! on dem daru ben in der kA nit berührt u r bei der Ras z berufen, wi, er er viele h Lehre und h- e Studium da h(da er rou t die Renntais ndete, dazuk; der Moral ache- geltenden Ber- önlichkeit, diu das Geprige t wie in der ſe entschiedensten! rreis im J. 18 ihm in deu eh MThaleru und e- i n 6. Juli M aumburg Ben- ters, Leipui es Zeitrum t geborel R prediger Wu- ln sich ausrüin nders Fr, he Ch die Ierugy In ebel iir gdes kraolel d dem Nidheri rischen lupei er Fuun, N 2,0 90 55 300 erhielt. Nach gehaltener Probelection trat er sein Amt den 4. Novbr. 1800 an und ward den 12. Dec. vom A. Schulinspector Brand von Lindau eingeführt. Sein Unterricht im Cicero, Ovid und Terenz war lebendig und anregend; im Griechischen führte er in Tertia zuerst Exercitien ein und trug zur Belebung des Eifers für diese Sprache nicht wenig bei. Im J. 1801 nahm er bei Ein- führung der Collaboratur zwei Alumnenstuben unter seine Aufsicht. Zu Ende des Jahres 1803 ward ihm das Pfarramt zu Holdenstädt bei Sangerhausen übertragen, wohin er den 23. November abging, sich dort mit der Tochter des Diaconus Zahn in Sangerhausen verheirathete und im Kreise des Amts und der Familie, im Genusse der Kunst(ein geübter Zeichner) und der Wissenschaft glücklich bis zu seinem Tode, d. 15. Januar 1827, lebte.— Der Lehrer der Französischen Sprache hatte in jeder der 3 obern Klassen wöchentlich 2 Lehrstunden zu ertheilen. Es war damals Alexius Prinet, angestellt 1797, ein Mann von Bildung und gefälligen Manieren, der zu Ende Juli 1806 in sein Vaterland, nach Frankreich, zu- rückkehrte.— Lehrer der Tanzkunst war Daniel Friedrich Möbius, seit 1793, ein sehr geschickter und methodischer Lehrer, dessen Vater schon vor ihm diesen Posten bekleidet hatte. Er starb 1805.— Lehrer der Schreib- und Zeichnenkunst war Karl David Weniger, von 1797 bis 1823. Er wohnte in Naumburg, von wo er zu seinen Lectionen hereinkam. III. Verwaltungszweige. Nach dieser Uebersicht der zu Anfange dieses Zeitraumes im Lehrwesen angestellten Beamten ist nun kürzlich auch von den zum hiesigen Schulstaat gehörigen Zweigen des Medicinalwesens, der Oekonomieverwaltung, der Justiz- und Polizeiverwaltung, des Forstwesens und des Bauwesens und von den in diesen Fächern angestellten Beamten zu handeln. 1) Das Medicinalwesen betreffend. Es ist bereits im ersten Theile bemerkt, dass in den Jahren 1784— 1794 eine gänzliche Umgestaltung und Verbesserung der hiesigen Krankenanstalt und des Medicinalwesens vorgenommen ward, welche schon durch die Rescripte von 1781 und die darauf folgende Schulrevision vorbereitet war. Zuerst wurde den 22. Juni 1784 ein eigener Schul- chirurgus, Johann Gottlieb Mahler, angenommen, ein eben so geschickter als thätiger Mann, welcher 1808 starb. Sein Nachfolger war seit dem 1. October 1808 Johann Gottfried Kettner (s. oben S. 47), ein sehr redlicher, verztändiger und pflichtgetreuer Beamter, trefflicher Gatte und Jausvater, welcher am 21. December 1842 hier verstorben ist. Bald nach Einführung des Schul- hirurgus ward auch ein eigener Schularzt angestellt, der zugleich bis zum J. 1817 Amtsphysicus ür die zur Landesschule gehörigen Ortschaften war. Der erste war der Dr. Johann Friedrich Amil Hendrich, gebürtig aus Langensalza, der von Sangerhausen, wo er praktischer Arzt war, erufen und im November 1788 hier eingesetzt wurde. Er blieb bis Ostern 1802, wo er seines Amts entlassen wurde. Sein Nachfolger war der bisherige Amts- und Stadtphysicus zu Sanger- hausen, Dr. Med. Johann Ernst August Pfaff, welcher im Sommer 1810 hier starb, und an dessen Stelle unterm 6. October 1810 der bisherige Physicus der Aemter Mutzschen, Mügeln und Leissnig, der noch jetzt lebende Dr. Rudolph Ernst Uhlich, zum Schularzt und Amts- physicus von der Behörde ernannt und am 25. October hier eingeführt wurde. Seit Ostern 1834 ist ihm, der zunehmenden Altersschwäche wegen, der Dr. Med. Herr Johann Wilhelm Söchting(s. oben S. 47) als Schularzt zur Seite gestellt. Der Schularzt hat die Aufsicht über den Sanitätszustand der Anstalt und ihrer Alumnen überhaupt und insbesondere die ärzt- liche und die polizeiliche Aufsicht über die Krankenanstalt, in welcher der Krankenwärter seine Anweisungen auszuführen hat. Auch ist er der nächste Vorgesetzte des Schulchirurgus. Wenn ein Alumnus erkrankt, so hat er ihn zu untersuchen und nach Umständen, mittelst einer schrift- lichen Anzeige an den Hebdomadar, aus dem Schulhause auf die Krankenstube zu schicken und 48 56 unter seine besondere Obhut zu nehmen. Er hat das ihm neuerdings(1842) von der obersten Medicinalbehörde bestätigte und erweiterte Recht, sich in einer Hausapotheke die wichtigsten Me- dicamente zu halten und daraus in allen dringenden Fällen die nöthigen Arzneien für die Kranken zu dispensiren. Auch ordnet er bei der Haushaltung die nöthige Krankenkost an. Es ist ihm, so wie dem Schulchirurgus verstattet, zur Prweiterung seiner ärztlichen Erfahrungen, auch aus- wärtige Praxis zu treiben, doch muss einer von beiden stets im Orte, keiner den ganzen Tag über oder während der Nacht entfernt sein, und dem Rector muss von der Abwesenheit jedesmal An- zeige gemacht werden. Ueberhaupt pflegt er mit dem Rector wie mit dem Hebdomadar einen na- hen Verkehr in seinen Mittheilungen über die Kranken, hält sich ein Journal über dieselben und über die ihnen verordneten Arzneien und stattet dem vorgesetzten Königl. Provinzial-Schulcollegium monatlich einen Sanitätsbericht ab. Insbesondere liegt ihm und dem Schulchirurgus auch das Ba- denführen der Alumnen unter ihrer unausgesetzten Aufsicht in der günstigen Jahreszeit ob, wel- ches von ihnen abwechselnd täglich, wenn nach Bestimmung des Schularztes die Witterung günstig ist, Nachmittags zwischen 5— 7 geschieht, so dass jedesmal 2 Klassen, eine nach der andern, hin- geführt werden, nachdem vorher das Verzeichniss der Badenden von ihm revidirt und dem Heb- domadar zugestellt ist. Es ist zu diesem Behuf ein Badeplatz an der grossen Saale, unweit des Fischhauses, 500 Schritte von der Anstalt, seit 1833 sehr zweckmässig eingerichtet und der Schul- fischer ist dabei mit seinem Kahne zugegen. 2) Die Oekonomieverwaltung umfasste nicht bloss die Bewirthschaftung der Pfortaischen Flur und die Beköstigung und Verpflegung der Alumnen, nebst der Besorgung der zahlreichen Deputate für die hiesigen Lehrer und Beamten, sondern überhaupt die Einnahme und Verwaltung sämmtlicher Einkünfte des Schulamtes Pforta und die Rechnungsführung über alle Zweige der Ad- ministration, nur mit Ausnahme des Forstwesens, welches unter seinem eigenen Beamten gesondert blieb. Dieser Gesammtverwaltung des Instituts war seit der Stiftung desselben ein Schulverwalter unter dem Namen eines Schössers vorgesetzt, welcher in allen weltlichen Dingen das Fac-Totum der Anstalt, dabei Mitglied der Lehrer-Synode und bei der Aufnahme wie bei der Eutlassung der Alumnen zugegen war. Daher wurde in der Regel ein Studirter dazu gewählt, der besonders im kameralistischen Fache tüchtig war. Der letzte, welcher zugleich in den Anfang unseres Zeitrau- mes fällt, war Ernst Constantin Herbst, geboren den 2. October 1750 zu Bendorf bei Mer- seburg, wo sein Vater Prediger war. Er erhielt seine gelehrte Schulbildung zu Merseburg und auf dem Waisenhause zu Halle und bezog darauf die Universität Leipzig, wo er sich Anfangs der Theologie, nachher der Rechtswissenschaft widmete. Später wurde er Erzieher des Grafen von Hoffmannsegge, der sich durch seine Reise nach Portugal unter den Naturforschern bekannt ge- macht hat. Darauf kam er in das Haus des Geheimen Raths von Ferber, dessen Sohn, sein Zög- ling, späterhin als Adeliger Schulinspector(1808) sein Vorgesetzter wurde, dann als Consistorial- Präsident(1810) einen noch ausgedehnteren Wirkungskreis erhielt. Seit dem 16. August 1782, wo Herbst dem damaligen Schulverwalter Valentin Franke adjungirt wurde, widmete er seine ganze Thätigkeit dem Wohle der Schule, der er mit inniger Anhänglichkeit ergeben war. Seit 1787 führte er die Verwaltung allein, später mit dem Prädicat eines Rentmeisters, bis zum Jahre 1820. In dieser Zeit erwarb er sich um die Pforte die mannichfachsten Verdienste, durch sorgfältige Wahrung der Rechte der Austalt, durch Verschönerung ihrer Umgebungen, durch seine Aufsicht beim Neubau des Schulhauses 1800, durch seine unermüdlichen und mit glücklichem Erfolge ge- krönten Anstrengungen für die Rettung und Erhaltung des Instituts in den Stürmen der Kriege von 1806, 1812 und 13, wobei er Gefahren und Opfer nicht scheute. Seit dem Jahr 1820 wurde durch die Aufhebung der bisherigen Administration der Kreis seiner Thätigkeit beschränkter, jedoch oI] rurgus auch 3 Jahreszeit An lie Witterug fu ach der anden vidirt und deu u Saale, ungein ichtet und dege tung der bforan- gung der zlllei hme und Vernah alle Zveige der. en Beamten gesne- en ein Schulterm ngen das Fär-lin ei der Eutkassmkt t, der besonden: kang underes Len zu Bendorf beil. g zu Nersebunz. er Sich Anſäns jeher des Grel- orschern bebamnt, essen Sobn, Kl lann als Cosoth m 16. Alet 3 Amete er sell ben war. Käl bis zum urn e, durch ennüt qurch seine 10 llichen Bülket Stürmen de 3 jem Jahr il heschräubten en — 57 fuhr er fort, mit dem ihm durch Königl. Cabinetsordre beigelegten Prädicat eines Königl. Com- missionsrathes, in mancherlei Geschäften zum Wohle der Anstalt zu arbeiten. Seit Michaelis 1822 verlegte er seinen Wohnsitz nach Naumburg, und starb daselbst nach zwölfwöchentlichem Kran- kenlager den 14. September 1823. Er hinterliess eine Wittwe in der Tochter des lustizamtmanns Aster in Neustadt a. d. O., welche er 1787 geheirathet, und einen Sohn, gegenwärtig Landge- richtsrath in Weissenfels. Unter dem Schulverwalter stand ein zahlreiches Personal von Unterbeamten, Dienstleuten und Hofgesinde, dessen Thätigkeit er leitete und beaufsichtigte. Dem Finanz- und Rechnungswesen stand ein Rentschreiber vor(um 1800 Joh. Ehrenf. Otto, später Chr. Gotth. Teichmann) der einen oder zwei Schreiber unter sich hatte, dem Frucht- und Getreidewesen ein Kornschrei- ber(um 1800 Ludwig Gottlieb Götze, später Joh. Friedr. Döhlert) dem der Hofmeister mit seinen Knechten untergeben war, dem Küchen- und Wirthschaftswesen ein Küchschreiber,(um 1800 Johann Gottlob Franz, nach diesem, 1802, Johann Gottfried Knöchner, später seit 1809 Johann Gottlob Sterzel) dem der Schulkoch, der Bäcker, der Müller und der Brauer unterge- ordnet waren. Auch die Unterbedienten der Schule, der Waschmann, der Thorwärter, der Nacht- wächter und sämmtliche Schulaufwärter standen unter des Hausverwalters und des Rectors Auf- sicht und wurden von beiden erwählt und eingesetzt. Mit dem letzteren gemeinschaftlich verwal- tete er auch die Polizei der Landesschule. c) Die Justizverwaltung. Die Landesschule Pforta hatte mit ihren Gütern und Einkünf- ten aus der Klosterzeit auch die Civil- und Criminalgerichtsbarkeit(vollkommene Jurisdictio und Advocatio, Gericht über Hals und Hand, wie es in der Fundationsurkunde des Churfürst Moritz vom Jahre 1550 heisst) über ihre Inwohner und sämmtliche zu ihr gehörige Ortschaften unter landesherrlicher Sanction beibehalten. Desshalb hatte dieselbe hier im Orte ein Gerichtsamt, dem ein Iustizamtmann vorstand. Dieser hatte nebst der hohen und niedern Gerichtsbarkeit auch die Polizeiverwaltung ausserhalb der Pforte in den zu ihr gehörigen 22 Ortschaften. In der Pforta selbst hatte sie der Rector und der Schulverwalter. Der letzte hiesige Iustizamtmann, Alters- und Amtsgenosse des oben genannten Schulverwalters Herbst, war Siegismund Polycarp Gutbier. Geboren den 30. October 1753 zu Pforta, wo sein Vater, Dr. Caspar Christian Gutbier, dasselbe Amt bekleidete, was auch sein Grossvater mütterlicher Seits, der Commissionsrath Spindler, vor diesem verwaltet hatte, erhielt er seine Vorbildung in Eisenberg, und ward den 30. Mai 1766 un- ter die Zöglinge hiesiger Anstalt aufgenommen, welche er den 11. Mai 1771 verliess, um in Leip- zig sich dem Studium der Rechtswissenschaft zu widmen. Nach vier Jahren kehrte er nach Pforta zurück, um unter Anleitung seines Vaters, den er innigst liebte und verehrte, sich zu den practi- schen Berufsarbeiten geschickt zu machen. Schon im Jahr 1779 wiederfuhr ihm die Auszeichnung, dass er seinem Vater adjungirt wurde. Als dieser 1785 starb, trat er in die volle Verwaltung des hiesigen Iustizamtes ein, das seit fast 100 Jahren in seiner Familie gleichsam erblich war, und stand demselben eine lange Reihe von Jahren mit grosser Treue, Einsicht und Geschäftserfah- rung vor, suchte das Wohl der Schule auf alle Weise zu fördern, die gerechten Ansprüche der- selben zu sichern, überall Recht und Gerechtigkeit zu handhaben, und Jedem, wo er konnte, hülf- reich und förderlich zu sein. Als bei der neuen lIustiz-Organisation im Jahre 1816 das hiesige Iustizamt aufgelöst werden sollte, so erging an ihn, in ehrenvoller Anerkennung seiner bisherigen Verdienste, der officielle Antrag, die Direction des Land- und Stadtgerichts in Naumburg zu über- nehmen. Allein im Gefühl des herannahenden Alters zog er es vor, sich emeritiren zu lassen. Er lebte vom Jahre 1817 an in stiller Zurückgezogenheit auf einer benachbarten ländlichen Be- sitzung, und starb zu Naumburg den 3. December 1829. Er hinterliess eine Wittwe, die Tochter 8 58 des Flossmeisters Stöter in Kösen, mit der er sich im Jahr 1794 vermählt hatte und eine verhei- rathete Tochter. Zum Personal des hiesigen Iustizamtes gehörten ausserdem: ein Actuarius, welches Amt im Jahre 1800 Friedrich Christian August Nobbe bis 1806, nach ihm Herr Gottlieb Au- gust Hunger(jetzt Land- und Stadtgerichtsrath in Naumburg) bis 1817 bekleidete. Ferner ein Viceactuarius und Landrichter, Carl August Hoffmann, von 1792—1817. Dazu ein Paar Amtsschreiber(damals Burkhardt und Dohnat) nebst einem Amtsdiener. d) Dem Forstwesen stand zu Anfange unseres Zeitraums Johann August Fischer als Wildmeister, mit dem Prädicat eines Churfürstl. IHIofjägers seit dem 28. October 1784 vor, nach- dem derselbe schon früher seinem Vater David Fischer, der dasselbe Amt viele Jahre bekleidet hatte, adjungirt worden war. Im Jahre 1816 liess derselbe, seines hohen Alters wegen, sich mit einem Gnadengehalt in den Ruhestand versetzen und wandte sich nach Naumburg, wo er nach ei- nigen Jahren starb. Zu seinem Nachfolger ward in demselben Jahre der noch jetzt fungirende Königl. Oberförster, Herr Johann Ferdinand Leuschner, ernannt. e) Zur Beaufsichtigung des baulichen Zustandes und zur technischen Ausführung der decre- tirten Bauten in der Landesschule und auf den zu ihr gehörigen Gütern ist immer in neueren Zei- ten einer der landesherrlichen Baubeamten bei der Pforta, ohne in ihr zu wohnen, mit angestellt gewesen. Im Anfange dieses Zeitraums war es der Churf. Ober-Landbaumeister Franke, wel- cher den Neubau des Schulhauses entwarf und ausführte, unter Aufsicht und Mitwirkung des Schul- verwalters Herbst. Nächstdem waren von 1815 bis 17 der Bauinspector Siegel, dann bis 1819 der Bauinspector Gödicke und von 1819—42 HHerr Regierungsbauinspector Heinrich Erdmann Schmid zu Weissenfels(geb. zu Wernigerode d. 25. Aug. 1778) als Baubeamte bei der Pforte angestellt. II. Innerer Zustand und dessen Veränderungen bis 1800. Seitdem bei der allgemeinen Bewegung, welche in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in dem geistigen Leben der Deutschen Nation nach allen Seiten sich regte, die Aufmerksamkeit auch auf das Erziehungs- und Unterrichtswesen sich gewendet und Männer, wie Gedicke, Funk, Eilers, Campe, Resewitz, Basedow(zum Theil durch Rousseau aufgeregt) die Schule mehr und mehr aus den Fesseln der Kirche befreit und den Schlendrian des alten Schulwesens durch Hin- weisung auf den Zweck aller Bildung und Erziehung für die Gesundheit des Leibes und der Seele, und durch verbesserte Unterrichtsmethoden erschüttert und zum Theil ausgetrieben hatten, wurde das Interesse der vorgesetzten Behörden auch auf die Verbesserung des innern Zustandes der Lan- desschule gelenkt, so dass man im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts ernstlich an mancher- lei Reformen zu denken anfing. Nachdem im Jahr 1773 die erneuerte Schulordnung mittelst Churf. Rescripts vom 17. März unter dem Rector Grabener eingeführt war, veranlasste der Consistorial-Präsident Friedrich Gottlob von Berlepsch im Jahre 1781 eine Berathung der hiesigen Schul- und Verwaltungsbehörde, dem A. Schulinspector Georg Friedr. von Berlepsch, dem Rector Geisler und dem Schulverwalter Franke, über die bestehenden Mängel der Verfassung und Disciplin, mit dem Auftrage, Vorschläge zur Verbesserung zu thun. Namentlich wurde schon damals die Anstellung von Unterlehrern oder Collaboratoren, zur bessern Aufsicht der Alumnen, von ihm zur Sprache gebracht und vom Lehrercollegium die ersten Grundlinien zu diesem beabsichtigten Institut angegeben. Zwar wurde diese Idee fürs Erste noch beseitigt, doch kamen andere wichtige Gegenstände in Anregung, zum Theil in Ausführung, besonders unter der Mitwirkung des damals noch jungen Geheimen Finanz- raths, Freiherrn(später Grafen) Peter Carl Wilhelm von Hohenthal, welcher im Mai „ Ndehes nr Gottlieh 3 leigete. lene . Danu a 1 gust Lisehe er 118) fok, M lele Jahre dele 18 Wegen, irg, wo er un. ch jetet lun fährung del t mer in nelens, hnen, mi un ster Franke, itwirkunz deb gel, dam b! Linrich Urüu amte bei der5 1800. les 18. Jahrhn. die Aufmerbe wie Gedicke,! lie Schule er- ulwesens dundh eibes und derd jeben lattes, N Zustandes derl rustlich an un f. Reseriyis ſr Präsident Pr Vervaltunshei dem Schulen gauſtrage, 1 n Uuterlebra 3— ſar ſ0 — Gebeimel mur , gelcber d 59 1782 als Churfürstlicher Commissarius hieher gesandt wurde; ein Mann, dessen eben so eifrigen als umsichtigen Bemühungen die Schule auch in der spätern Zeit ihre wichtigsten Reformen ver- dankt. Es kamen damals folgende Uebelstände zur Sprache: 1) Das zu enge Zusammenwohnen von 150 Knaben und Jünglingen in ihren Schlafzellen, woraus viel Unreinlichkeit und disciplinari- scher Unfug erwüchse, dem der Inspector Hebdomadarius nicht genügend steuern könne. 2) Der Mangel an Raum bei Tische, der Mangel an Trinkbechern, da ein ganzer Tisch von 12 Personen nur Ein Trinkgefäss habe, die Ueberfüllung der Knaben Abends mit zwei Fleischspeisen, ohne ge- hörige Bewegung, da sie Abends um 8 Uhr zu Bett mussten. 3) Die schlechte Beschaffenheit der Siechstube und der Mangel ärztlicher und wundärztlicher Hülfe im Orte selbst. 4) Der Man- gel an Auditorien, da für 5 Klassen nur 3 Auditorien vorhanden und man genöthigt sei, im Cöna- kel und Remter Lectionen zu halten. 5) Die übergrosse Menge der aus der früheren klöster- lichen Einrichtung stammenden kirchlichen Andachtsübungen, welche den Schülern den Gottesdienst mehr verleideten. 6) Das Vorlesen aus der Bibel oder einem Lateinischen Autor Mittags und Abends bei Tische. 7) Die Begräbnisse der Lehrer und Beamten in der Kirche und die Ueber- füllung des Kirchhofs durch die Leichen von Kösen und sonst auswärts. 8) Die Einführung einer zweckmässigen Uniform für die Schüler, um dem Kleiderluxus zu steuern(das Schülerbaret, der Spanier genannt, und der schwarze Schulmantel, Schalaune genannt, waren damals noch und kamen erst allmählig, bis Ende des Jahrhunderts ab; die Lehrer haben diess Stück Alterthum, nur etwas länger als das der Schüler, noch jetzt, aber bloss für feierliche Gelegenheiten.) 9) Die Hebung des Ansehens der Stubeninspectoren durch ihr Vertreten in der Synode. 10) Die Vertauschung des veralteten Lehrbuchs der Religion, Hatteri Compendium doctrinae Christianae, mit einem zweckmässigern Lehrbuche. Hierauf erfolgten, nach Anordnung der vorgesetzten Churfürstl. Behörde, manche wesentliche auf obige Puncte sich beziehende Verbesserungen. Die erste war das Hlerausschaffen der Betten aus allen Zellen, und die Verwandlung der Zellen des obern Schlafhauses in einen allgemeinen Schlafsaal. Es bestanden nämlich damals die Schülerwohnungen zu beiden Seiten des Corri- dors aus lauter Zellen, d. h. Kammern ohne Oefen, jede mit einem kleinen Fenster, wenige etwas grössere mit zweien. In jeder dieser Zellen wohnte und schlief ein älterer mit einem jüngeren Schüler; nur die grösseren hatten für drei Bewohner Raum. Es waren aber drei Abtheilungen der Zellen; die erste, 25 enthaltend, im sogenannten alten Schlafhause,(VI— XII. Stube, nebst den Aufwärterstuben). Die zweite, im neuen Schlafhause des Churf. August, 27 Zellen ent- haltend(I— V71. Stube, nebst der Inspectionsstube.) Die dritte Abtheilung, von 30 Zellen, war über der zweiten, im Dachraume. Diese wurde nun, mit Beseitigung der Zellen, in einen grossen allgemeinen Schlafsaal für alle Alumnen verwandelt(jetzt Schlafsaal II, III, II.) der allnächtlich durch 6 Lampen erleuchtet werden sollte. Nach Beendigung des Baues wurden im Herbst 1783 alle Betten hinaufgeschafft und eine Wachstube vor diesem Schlafsaale eingerichtet, in welcher der Bettmann und der Brauknecht abwechselnd die Nacht hindurch Wache halten, Abends nach dem Hereinvisitiren der Alumnen durch den Iebdomadar die Thür zu- und früh nach dem Läuten aufschliessen, von Zeit zu Zeit nach den Lampen sehen, die Zellen visitiren und von etwaiger Unruhe dem Hebdomadar Anzeige machen mussten.(Da nur der Diaconus allein ausserhalb des Schulhauses wohnte, so schlief auch dieser nur, wenn er die Wochenaufsicht hatte, auf der jetzi- gen Inspectionsstube; die übrigen Lehrer, Rector, Conrector, Tertius, Cantor, Mathematicus schlie- fen auch während der Wochenaufsicht in ihren Wohnungen). Die Schüler wurden in die übrig- gebliebenen 52 Zellen, welche nun sämmtlich auf einem Corridor zusammen lagen und durch Ent- fernung der Betten an Raum bedeutend sewonnen hatten, so vertheilt, dass in jeder Zelle drei, 8* —-——————— 60 ein Oberer, ein Mittlerer und ein Unterer zusammen wohnten, die Semiextraneer aber in die grösseren Zellen mit vertheilt wurden. Der Vorschlag des Rectors Geissler aber, dass der Mitt- lere in jeder Zelle die Lesestunden mit dem Untern halten, der Obere aber nur die Aufsicht füh- ren sollte, ward mit Recht nicht genehmigt, den Mittleren aber ein Antheil an der Unterweisung der Untern mit anvertraut. Diess war ein bedeutender Fortschritt zum Besseren. Um den Schülern das Wasserholen zu erleichtern und dadurch die Reinlichkeit zu befördern, ward in demselben Jahre 1783, im Prima- nergarten ein Brunnen neu gegraben und mit einer Pumpe versehen(der später eingegangen ist). Noch wichtiger war die Anordnung, dass den Schülern, um ihnen mehr Bewegung im Freien zu gewähren, der kleine Schulgarten zu ihren Spielen und Spaziergängen in den Erholungsstunden, auf Befehl der Behörde, eingeräumt ward, wo sie, mit dem ausdrücklichen Bemerken, sie an einen vernünftigen Gebrauch der Freiheit zu gewöhnen, nur unter der Aufsicht ihrer Stubeninspectoren sein sollten. Zugleich ward angeordnet, dass sie, anstatt wie bisher um 6, um 7 Uhr zu Abend essen und die gewonnene Stunde Sommers im Schulgarten zubringen sollten. Das Abendgebet sollte von nun an um 8, und das Zubettgehen um 9 Uhr stattfinden. Doch kam die Massregel we- gen mehrerer Unterhandlungen erst im Frühjahr 1785 zur Ausführung. Gleichzeitig wurde auch das eine Fleischgericht Abends abgeschafft und dafür ein Frühstück, für jeden eine frische Semmel, 8 Loth schwer, mit 14¼ Loth Butter, eingeführt, eine doppelte Wohlthat für die Gesundheit der Alumnen. So war der zweite Punct der obigen Bedenken, nachdem auch bei Tische mehr Raum geschafft und mehrere Trinkbecher für jede Tafel angeordnet waren, ebenfalls erledigt. Der im Frühjahr 1783 Abends bei Tische plötzlich erfolgte Tod eines Primaners Diezmann am Schlagflusse, gab zur Beschleunigung der Einführung eines Schulchirurgus, 1784, und bald darauf, 1788, auch eines Schularztes, Veranlassung, welcher dann die Einrichtung einer geräumi- gen, gesunden und zweckmässigen Krankenanstalt in den obern Räumen des Brauhauses, 1791 bis 1794, folgte. So war dem dritten Mangel abgeholfen. Die Beseitigung des vierten, durch Einrichtung neuer Auditorien, blieb noch ausgesetzt, doch ward zur bessern Regulirung der Zeit die Uhr aus dem Kirchthurme in den Glockenthurm des Schulhauses versetzt und neu hergestellt, 1817 aber durch eine neue ersetzt. Den fünften Punct betreffend, so ward die Unzweckmässig- keit der täglichen Nachmittagsbetstunden in der Kirche, ausser dem Früh- und Abendgebet, und des Singens Lateinischer Hymnen beim Gottesdienst anerkannt. Die Betstunden wurden auf zwei, Mittwochs und Sonnabends, beschränkt, was um so mehr genügend erschien, da die Schüler Sonn- und Festtags dem Früh- und Nachmittagsgottesdienst beiwohnten und ausserdem Freitags früh noch einen besondern Schulgottesdienst in der Kirche hatten. Statt der ausfallenden Betstunden über- nahm der Rector Dienstags 4— 5 die Erklärung der symbolischen Bücher in den 3 obern, der Cantor eine historische Einleitung ins A. Test. in den beiden untern Klassen. Eine theologische Extralection hielt Freitags 4— 5 der geistl. Inspector und der Diaconus in beiden Abtheilungen ausser den 2 ordentlichen Religionsstunden; mithin hatten sämmtliche Schüler wöchentlich 4 Re- ligionsstunden. Dazu kam noch eine Stunde Moral des Mathematicus mit den Schülern der obern Klassen, und die sonntägliche Lection des Rectors mit allen Klassen vor dem Gottesdienst, in wel- cher er Abschnitte aus dem Grundtext des N. Test. übersetzen liess und diese erläuterte.(Kraft u. Schmidt S. 134).— Statt des Absingens der Lateinischen Hymnen wurde der Deutsche Kirchen- gesang eingeführt, an welchem die Gemeinde Theil nahm. 6) Das Vorlesen während der Mahlzeit ward abgeschafft, aber Gesang und Gebet vor und nach Tische blieb. Das siebente Bedenken betreffend, so wurde die Bestattung der Leichen von Lehrern und Beamten in der Kirche als unzweckmässig und gesundheitswidrig in den nächsten Jahren abgestellt 2⁴. Fe. ☛˙ is ll ⁹ je m zeer ader i 6 r ass de lü die Aubiiat b der Luena 88 Wassedile 1 18, in M. t eingeguge Fung in Fra Erholungät erken, sie a 4 r Ktubeninen, m 7 Uhr k a. Das Sbese die Neneé tig wurde an. eine frischedm die Gesundhei! Tische mehr h erledigt. Primaners Nem „, 1781, ul pung einer geit auhauses, IN. s viertel, Regulirung ke und neu heraa die Unnetm d Abendgede, en wurden aun a die Schüleä- Freitags fü! a Betstuie i- den 3 den Fine thellg eidem Jblbe⸗ wöch entidt Sehülen un, ottesdielst 1 3 erkäutene eutsce3iü- Nuhe 61 und nachdem im J. 1786 den Bewohnern von Kösen, Kukulau und Fränkenau ein eigener Gottes- acker auf Kosten der Anstalt bei Kösen errichtet war, wurden von Zeit an alle hiesigen Leichen auf dem Kirchhofe der Pforte bestattet.— Die vorgeschlagene Einführung einer Uniform für die Schüler ward als unangemessen abgelehnt, das Vortreten der Inspectoren in der Synode bestätigt und im Religionsunterricht statt Hutters Compendium des Tertius in Meissen, Reichard, Initia doctrinae Christianae, Leipz. 1778, eingeführt.— Auch erhielt das Innere der Kirche im J. 1787 eine wünschenswerthe Verbesserung, indem eine neue Orgel nebst Orgelchor darin erbaut, die Schülerstühle verändert, eine neue Kanzel hergestellt und der Fussboden von hier bis zum Altar, unter Beseitigung der alten Grabsteine, mit Steinplatten belegt wurde. Die Einweihung der Orgel geschah mit grosser Feierlichkeit den 29. April 1787. Nachdem so unter Geislers(1779—87) und Barths(1787—95) Rectorat die genannten Ver- besserungen des innern Zustandes der Anstalt bewirkt waren, wurde im J. 1795 durch den Ober- consistorial-Präsidenten Heinrich Ferdinand von Zedtwitz(der früher, von 1783— 91 AHdl. Schulinspector war) die früher beabsichtigte, aber aufgeschobene Totalreform durch eine zeitge- mässe Umgestaltung der Schülerwohnungen, Vermehrung der Auditorien, Erweiterung und Verbes- serung des ganzen Schullocals, verbunden mit der Anstellung von 6 Collaboratoren als Aufsehern und Hülfslehrern mit einer Verbesserung des Lectionsplans und Einführung einer neuen Schulcon- stitution, wieder aufgenommen und ernstlich an die Ausführung gedacht. Es ward daher von dem neuen Rector Heimbach im J. 1795 ein ausführliches Gutachten über die vorzuschlagenden Ver- besserungen des Instituts, namentlich über die den neu anzustellenden Collaboratoren zu ertheilende Instruction gefordert, welcher Aufforderung dieser in einem weitläuftigen Berichte genügte. Hier- auf erschien im Herbst 1796 der bereits oben genannte Geh. Ober-Finanzrath, Graf Hohenthal, als Churf. Commissarius, und entwarf nach mehreren mit der Schulinspection und dem Lehrercollegium gehaltenen Conferenzen den Plan zu der beabsichtigten Umgestaltung des Instituts und zugleich eine neue Schulconstitution, welche noch im Manuscript vorhanden und die Grundlage der spätern Schulordnungen vom 5. October 1808 und vom 2. December 1811 geworden ist. In Folge einer vom Ober-Consistorialpräsidenten von Zedtwitz im J. 1797 hier gehaltenen Revision wurden un- term 6. November 1797 vorläufig folgende Verfügungen erlassen: 1) Die bisher gebräuchlichen in Lateinischer Sprache abgefassten Gesänge und Gebete sollen hinfort gänzlich aufhören und bei Andachtsübungen lediglich die Muttersprache gebraucht werden. 2) Das bisherige Führen der Schüler in ein für sie bestimmtes Schotenfeld soll ganz aufhören, und das Führen auf den Berg, da dasselbe durch Ueberlassung des kleinen Schulgartens an die Schüler überflüssig geworden, auf zwei Male im Jahre, unter Musik und sonstigen Ergötzlichkeiten, beschränkt werden. Doch sol- len die einzelnen Klassen von ihren Lehrern öfter spazieren geführt werden. 3) Die bisherige Sitte des Leichenconducts, nach welcher die Tertianer auch die Leichen fremder Personen, gleich den Currentschülern in den Städten, mit dem Kreuze zu Grabe singen müssen, soll, als mit dem Geiste des Zeitalters und der Erziehung streitend, von nun an gänzlich wegfallen. 4) Der Unter- richt in der Französischen Sprache soll, anstatt in 2 Klassen, künftig in 3 Klassen, zu 2 Stunden wöchentlich ertheilt werden, diese eine besondere Versetzung haben, in der zweiten Klasse die Schüler der 2. und 3. Lateinischen und in der dritten die Schüler der vierten Lateinischen und diejenigen der fünften sein, welche schon Vorkenntnisse mitbringen. Dagegen soll der Hebräische Unterricht auf die beiden obern Klassen beschränkt und in den drei untern keine mathematischen Privatstunden genommen werden.— Unterdess wurden die vom Grafen Hohenthal gemachten Vorschläge sämmtlich genehmigt und der Zeitpunct ihrer Ausführung rückte mit dem Ende des Jahrhunderts heran. Bevor wir jedoch diese Veränderungen im Zusammenhange erzählen, wollen ————————— 62 wir den unter dem Rector Heimbach noch bestehenden Lehrplan aus dem Sommersemester 1801, mittheilen, wo zwar schon ein fremdes Element, nämlich die Hülfe eines Collaborators, Cubäus, und des zur Unterstützung des Conrectors Weiske angestellten Vicarius M. Arzt, hinzukam, im Ganzen aber noch das alte System vorherrschte, nur dass, der Verordnung vom 27. Febr. 1801 zufolge, die beiden noch übrigen Betstunden in der Kirche, Mittwochs und Sonnabends Nachmit- tags, ebenfalls wegſielen. Die Namen der fünf Klassen waren damals und bis zur neuen Schulord- nung 1808, Prima, Ober-, Mittel-, Unter-Secunda und Tertia. Doch behalten wir, der Deutlichkeit wegen, die Bezeichnungen I, II, III, IV, V bei. AA. EE. 00. DD. EE. FF. GG. HH. 2) ⁵) V. Lehrplan vom Sommersemester 1801. A. Uebersicht der Lectionen. Latein. a) I. Kl. 8 St. 2 Cicero de Orat., Rector. 1 Horatius, Rector. 2 Virgil Georg., Tertius. 3 Correctur, Rector.— ⁵) II. Kl. 10 St. 2 Cic. Epist.(Conrect.), M. Arzt(II, III, IV comb.) 2 Cic. Oratt., Tertius,(II, III, IV comb.) 2 Ovid. Metam.(Con- rect.), M. Arzt,(II, III, IV comb.) 1 Terentius(Conrect.), M. Arzt,(II, III, IV, V comb.) 3 Correctur, Conrector.— c) III. Kl. 10 St. 2 Cic. Epist. 2 Cic. Oratt. 2 Ovid Me- tam. 1 Terentius(alle mit II comb.) 3 Correctur, Tertius.— d) IV. Kl. 14 St. 2 Cic. Epist. 2 Cic. Oratt. 2 Ovid Metam. 1 Terentius(alle mit II, III comb.) 2 Gesner Chrestom. Ciceron., Cantor(mit V comb.) 2 Lat. Grammat. Cellarius, Cantor(mit V comb.) 3 Correctur, Diaconus.—) V. Kl. 14 St. 2 Gesner Chrest. Cic., Cantor(mit IV comb.) 3 Eutropius, Cantor. 2 Select. hist. c. Fischer, Diaconus. 1 Opid. Epist. Pont., Cantor. 1 Terentius,(mit II, III, IV comb.) M. Arzt. 2 Lat. Grammat., Cantor(mit IV comb.) 3 Correctur, Cantor(die Schwächern Cubdus.) Griechisch. a) I. Kl. Demosth. pr. Cor. 3 St., Conrector.— 5) II. Kl. und III. halb 3 St. Homeri Ilias, Tertius.— c) III. 2te Hälfte und IV. Xenoph. Cyrop. 3 St., Diaconus. — d) V. Gedicke Gr. Lesebuch 3 St., M. Arzt(die Schwächern Cubäus.) Hebräisch. a) I. 2 St. Tertius.— 5) II. III. comb. 1 St. Cantor. Französisch. a) I. Kl. 2 St. Gedicke Chrestom. und Dichterstellen nebst Correctur, Prinet.—) II. Kl. 2 St. Belisaire von Marmontel und Correctur. Prinet.— c) III. Kl. 2 St. Gedicke kl. Lesebuch und Meidingers Grammat. Prinet. Religion. a) I.— III. Theologische Lection nach Reichardi Iitia doctr. Christ. 3 St., geistl. Inspector. Erkl. der symbol. Bücher 1 St., Rector(Privatim: I. II. Christi. Moral 1 St. Mathematicus.)— 5) IV. V. Religionsunterricht 3 St., Diaconus. Histor. Einleit. ins A. Test. 1 St., Cantor. Mathematik. a) I. Kl. Math. Nach dem Auszuge aus Wolfs Anfangsgr. der math. Wissenschaft 2 St., Mathematicus,(Privatim: Mathemat. Geographie 2 St. Ebend.)— 5) II. III. Kl. Mathematik 2 St. Ebend.— c) IV. V. Kl. 2 St. Arithmetik. Ebend. Philosophie. a) I. Logik nach Ernesti mitia doctr. sol. 2 St., Rector.— 5) II. III. Anfangsgr. der Psychologie 2 St., Tertius. Rhetorik. a) I. nach Ernesti Initia, 2 St., Rector.— 5) II. III. Dasselbe 2 St.(Con- rector), M. Arzt. B. Lehrer und Stundenzahl. Rector. M. Heimbach. In I. 6 St. Latein, 2 St. Logik, 2 St. Rhetorik. I— III. 1 St. Symbolische Bücher.— V. Sonntags Interpr. des N. Test. ¾ St. Summa 12 St. Geistlicher Inspector. M. Iohn. In I.— III. 3 St. Theologische Lection. —⸗ werdemesten 5 adoratorg„dhn nt, danm vom N. Pa euudeng de A zur neuen Sün Doch de 4 Rectar 1i, pist.(Coma Oeid. Jeim- I, I.IE.ſ Oratt. 2. 7. Kl. 14 K1 II comb) 2- jantor(ui ſ antor(wit e pist. Pont,, da r(mit IV du II. KI. wäll frop. 3 St, hu ius.) ien nebst Con- net.— O Ul doetr. Chit! J. I. Chrät! Hlistor. Judi nfangsgr. da t. Ebend)- bend. ector.— 3 asselbe 2 4 etoril.-N 14 12 8t. Lection- ——.=— 63³ C. Stundenplan vom Sommersemester 1801. —rꝛ—— Sonntag. Montag. Dienstag. Mittwoch. Donnerstag. Freitag. Sonnabend. 5— Gebet, dann ibelerklä im Cönakel. Ausschlafe Gebet und Bibelerklärung im 5 6 Repetirstunde. Gebet und Bibelerklärung im Cönake usschlafen. Couaben, 8 I. Lat. Corr. Rector. II. Desgl. Con- — rector. Exegetische Le- I. Rhetorik. Rector. III. Desgl. Tertius. Aufstehen und Ge- I. Logik. Rector. 6— 7 ſetion des Rectors II. III. Rhetorik. M. Artzt. 1V. Desgl. Dia- bet, ohne Bibel- II. III. Paychologie. Tertius. nt den Colns IV. V. Chrestom. Ciceron. Cantor. v Fonüs. 6 erklärung. IV. V. Lat. Grammat. Cantor. 3 a. Lae an- V. b. llesh. M. Cubaus. 7— 8 Schulhausfrei. Repetirstunde Synode. I. Lat. Corr. Rector. I. Demosth. pr. cor. Conrector. II. Desgl. Con- II. u. III. a. Hom. Ilias. Tertius. rector. I— III. Religion. Synode. III. b. u. IV. Xenoph. Chrop. Dia- III. Desgl. Tertius. Geistl. Inspector. I— III. Religion. 8— 9 Kirche. conus. IV. Desgl. Dia- 1V Kirche. Geistl. Insp. . Con g IV. V. Religion. 4 8p. V. a. Gedike Arlech. Leseb. M. v conus. Diaconus. W Religion. rtzt.. a. Desgl. Can- iaconus. V. b. Griechisch. M. Cubäus. tor. V. b. Desgl. M. Cubäus. I. Griech. Conrect. II. III. a. Griech. 4 Repetirst. Tertius.— 9— 10 Kirche. Repetirstunde. Repetirst. II. II. Moral. Ma- DlLe e r⸗ Repetirst. Repetirst. tliem. V. a. Gr. M. Artzt. V. b. Gr. M. Cu- bäus. Math. Sehmidt. I. ſlehr. Dertius. 1V. V. Math. . ie ubr. Klasse-cIII. Math. Schmidt. 3; 10— 11 Schulhausfrei. bis halb 11 Repe- Schmidt. bie Ahmſate Wie Montags. Wie Dienstags. Wie Mittwochs. tirst. Daun frei. Die Muutael Wie wie Montags. Mittagessen un d chulgartenfrei. 11— 1 fnal 1.-IRepetirst. 5 3 2 I. Tirg. Ge. I. Zirg. Ge. I. Math. Geog. I. Math. Geog. I. UIeriias. Tertius. I. Fra prinet Schmidt. deiwice. 7 . Cic. Ep. II. III. IV. d. I. Franz. I rinet. II.. IV. Cic. II. III. IV. V. Te- 1—2 Kirche. Schulgartenfrei.— Ni. Artzt.*'1ir n. As Pie ubr. Klassen II. M Ariet. eetuni. Arket. vi Sel. hist. V. Sel. hist. Dia- Repetirstunde. V. Ovid. Ep. Pont. II. äil Hebr. iaconus. conus. Cantor. DGantor. III. Franz. Prinet. III. Franz. Prinet. III. Franz. Prinet. 2— 3 Kirche. Schulgartenfrei. Die ubr. KlassenDie ubr. Klassen Schulhausfrei. Die ubr. Klassen Repetirst. Repetirst. Repetirst. Repetirst. I. Lat. Corr. Ir Relor . Desgl. Con- — 1 I. Horat. Rector. rector. 3 4 Repetirstund Pran⸗bSheinet. I. Cic. de Orat. Rector. II. Franz. Prinet. II. III. IV. Ovid. III. Desgl. Tertius — epetirstunde. je dl. Klassen II. III. IV Cic. Oratt. Pertius. Die üubr. Klasseu Met. M. Artzt. IV. Desgl. Dia- epetirst. V. Eutropius. Cantor. Repetirstunde. V. Eutropius. conus. Cantor. V. a. Desgl. Can- tor. V. b. Deuel. M. Cubäus. I. II. II. Symbolik. teſetier bis[— III. Religion. 4 5 Schulgartenfrei. Sch Rector. halb Geistl. Inspector. 4 — Schulgartenfrei. Schulhausfrei.[IV. V. Hist. Einl. Schulhausfrei. Schulhausfrei. insA. Test. Cantor. Dann hulhaus IV. V. Religion. Diaconus. Bis halb 6 Repe- 5— 6 Urst. Dann Lehll⸗ 5 bis halb 6 Lesen der Obern mit den Untern. gartenfrei. Von halb 6 an schulgartenfrei. 6— 7 Bis halb 7 schulgartenfrei, dann scchulhausfrei. 7— 8 Abendessen und schulhausfrei. 8— 9 Bis halb 9 Abendgebet, dann Selbetbeschäftigung. Um 9 Uhr gehen Alle zu Bette. 64 c) Conrector. M. Weiske. In I. 3 St. Griechisch. In II. 3 St. Lat. Correctur.(In II.—IV. 2 St. Cic. Epist. 2 St. Ovid Metam. In II.— V. 1 St. Terentius. In II. III. 2 St. Rhetorik. M. Arzt.) Summa 13 St. d) Tertius. M. Charitius. In I. Virgil 2 St. Hebräisch 2 St. In II.—IV. Cic. Oratt. 2 St. In III. Lat. Correctur 3 St. In II. Griechisch 3 St. In II. III. Psychologie 2 St. Summa 14 St. e) Diaconus. M. Gernhard. In III. Griechisch 3 St. In IV. Latein. Correctur 3 St. In V. Lat. Select. hist. 2 St. In IV. V. Religion 3 St. Summa 11 St. f) Cantor. M. Fleischmann. In IV. V. Chrestom. Ciceron. 2 St. Latein. Grammat. 2 St. In V. Eutropius 3 St. Ovid 1 St. Lat. Correctur 3 St. In II. III. Hebräisch 1 St. In IV. V. Einleitung ins A. Test. 1 St. Summa 13 St. g) Mathematicus. M. Schmidt. In I. Mathematik 2 St. In II. III. Mathem. 2 St. In IV. V. Arithmetik 2 St.(Privatim: In I. Mathematische Geographie 2 St. Moral 1 St.) Summa 9 St. h) Französischer Sprachlehrer. Prinet. In I. Französ. 2 St. In II. III. Französ. 2 St. In IV. Franz. 2 St. Summa 6 St. i¹) M. Artzt, Vicarius des Conrectors und Collaborator. 7 St. für den Conrector(s. oben.) In V./ 3 St. Griechisch. Summa 10 St. †) M. Cubäus. In V. Latein. Correctur 3 St. Griechisch 3 St. Summa 6 St. In dem vorstehenden Lehrplan erscheinen noch viele Mängel und Gebrechen der älteren Zeit. Der Unterricht im Deutschen, in der Geographie und Geschichte fehlte ganz oder war der Pri- vathülfe überlassen; nur einige Bruchstücke von Geschichte kamen als interimistisch in den Som- merferien vor; im Griechischen nur 3 wöchentliche Stunden in 4 Klassen. Wegen Mangels an Lehrkräften oder deren richtiger Benutzung fanden überall Combinationen mehrerer Klas- sen statt; im Religionsunterricht, welcher zu sehr einen theologischen Charakter hatte, war der ganze Cötus in 2 Hälften, zu 2 und 3 Klassen getheilt, und diese hatten jede 4 Stunden wöchentlich. Nur Prima war in den meisten übrigen Lectionen für sich; dagegen waren die übrigen Klassen fast überall mehr oder weniger combinirt, im Lateinischen meist drei, ja im Terenz sogar vier Klassen; nur die Lateinischen Stilstunden hatte jede Klasse be- sonders, die letzte sogar in zwei Abtheilungen. Auch das Verhältniss der Lectüre war unzweck- mässig; in J. nur Eine Stunde Horaz; in V. fünf verschiedene Autoren; in IV. hatte der Diaconus die Lateinischen Stilübungen, aber weder Lectüre noch Grammatik. Da nur 3 Klassen-Auditorien waren, so mussten manche Lectionen im Cönakel, im Remter, zum Theil auf den Stuben gegeben werden. Die Zeiteintheilung hatte manches Unpassende; da um 11 zu Mittag gegessen wurde, so fielen Morgens nur drei, Nachmittags aber vier Hauptlectionen, wovon die von 1—2 im Som- mer wegen der Mittagshitze drückend sein mussten. Die sämmtliche Lateinische Lectüre fiel in die Nachmittagsstunden. Dabei waren der Freistunden zu viele, täglich von halb 12 bis 1, von halb 6 bis zum Schlafengehen um 9 keine Repetirstunde; ausserdem Montag Nachmittag frei bis 3, dann 4—5 und von halb 6 an; Donnerstags früh um 6 Uhr erst aufgestanden, frei von 2— 3, halb 5 bis 5, dann von halb 6 an. Die Lesestunden der Obern mit den Untern waren täglich auf eine halbe Stunde eingeschränkt. Studien- oder sogenannte Ausschlafetage waren nicht regelmässig, doch von Zeit zu Zeit, nach Bestimmung des Rectors. An demselben ward um 6 Uhr aufgestanden, ¾ auf 7 Uhr Gebet, von 7—10, Nachmittags 3— 4 Uhr Repetirstunde, der übrige Tag frei.— Latein. Gtaun III. Hletäiah I. Matten,28 12 St. lla In II. I. u Conrectyr ma 6 St, hhen der iltera! nz oder Var le- mistisch in den en. Wegen Mi onen mehrere! Oharakter haté- diese hatten für sich; Ve n Lateiniscben! atte jede Näs eectüre War un V. hatte derli 3 Klassen-ui den Stuben e tag gegeseln e von 1-1 1” sche Lectüre 4l halb 12 b 1— Nachmitug k den, ftei fi 1 Jatern Fara e fetage mna mselbel hanl d hepetraui —y———— 6⁵ Die Wohnungs- und Studieneinrichtung selbst hatte sehr viel Lästiges und Un- bequemes. In den Zellen, welches blosse Kammern, jede mit einem kleinen Fenster versehen, ohne Oefen waren, wohnten die Alumnen zu dreien(wenige mit 2 Fenstern zu vieren) zwar in der guten Jahreszeit, im Sommer, ganz leidlich, wiewohl, was Ordnung und Reinlichkeit betrifft, viel zu wünschen übrig blieb, da weder Kleiderschränke noch Waschtische und sonstige Bequem- lichkeiten vorhanden waren, und das Auskehren der Zellen den Bewohnern selbst überlassen war, zumal auf dem dunkeln, durch wenige Fenster spärlich erhellten Corridor, den der einzige Schü- leraufwärter, der sogenannte Bettmann, zwar rein halten sollte, was aber nicht gehörig geschah. Schlimmer aber war es im Winter, wo die Alumnen ihre Zellen verlassen und sich insgesammt von früh bis spät im Cönakel aufhalten mussten, wo sie in den Repetirstunden zwar unter den Augen des Hebdomadars, in den Freistunden aber ohne Aufsicht waren. Dieser, damals gewölbte, niedrige, durch ungestalte Säulen verdunkelte Saal, in dem das Früh- und Abendgebet, alle Mahl- zeiten, alle Schulacte und Examina gehalten und in der Lectionszeit auch einzelne Klassen unterrichtet wurden, bot durch das Chaos der Bedürfnisse so vieler Menschen in Büchern, Schreibmaterialien, Kleidern u. s. w. und durch den Schmutz des Fussbodens und der massiven Tische und Bänke, ver- bunden mit der dunstigen Atmosphäre, einen eben nicht erfreulichen Anblick dar, und die holpe- rigen, schlecht gepflasterten Kreuzgänge waren auch zum Spazierengehen nicht sehr einladend. Eben so war es mit andern Localitäten. Eine totale, dem Fortschritt des Zeitalters angemessene Verbesserung und Umgestaltung war dringendes Bedürfniss geworden, und diesem sollte mit An- fange des Jahrhunderts abgeholfen werden. Nicht weniger war die Aufmerksamkeit der vorgesetzten Behörde auch auf die Abstellung der innern Mängel, namentlich der Disciplin, gerichtet. Das Tutorenwesen war noch höchst unvollkom- men organisirt; es hing von jedem Alumnus und seinen Eltern ab, ob er in seinen Angelegenhei- ten und Bedürfnissen an einen der Lehrer oder, wie man naiv sagte, an sich selbst empfohlen sein wollte; daher das Schuldenmachen bei Handwerkern und sonst per fas et nefas oft sehr arg getrieben wurde und geschärfte Mandate veranlasste. Die Disciplin unter den Obern war ziemlich lax, das heimliche Entschlüpfen aus den Mauern der Anstalt sehr gewöhnlich; auf dem Schlafsaale ka- men manche Unordnungen vor; die Anmassung der obern Schüler, namentlich der Primaner, gegen die Untern, artete oft in willkührliche Tyrannei und rohe Misshandlungen aus, welche den Lehrern theils verborgen blieben, theils nicht ernstlich genug verhindert oder geahndet wurden. Es war diess ein altes, in der damaligen Verfassung und in der unangemessenen Stellung der Lehrer zu den Schülern (wie der A. Schulinspector v. Bose in einem Schreiben an Heimbaeh vom 1. Jan. 1797 richtig be- merkt), hauptsächlich aber in dem Mangel an einem kräftigen Zusammenwirken begründetes Uebel, welches auszurotten Heimbach wohl den Willen, aber nicht Kraft genug hatte. Das höhern Orts eingereichte Schreiben eines Alumnus Weise an seine Eltern, worin derselbe von den argen Miss- handlungen berichtet, welchen die Untern täglich ausgesetzt seien, gab Veranlassung zu einer stren- gen Untersuchung und zu einem geschärften Rescript des Kirchenraths gegen den Veteranismus vom 9. Januar 1797, welches halbjährlich bei der Censur öffentlich sollte verlesen werden. Bei allen diesen einzelnen Mängeln sind doch auch in damaliger Zeit und früher sehr viele tüchtige und gelehrte Männer aus der hiesigen Disciplin hervorgegangen, die, wenn sie auch etwas Rauhes hatte, doch kräftige Charaktere bildete, und die Mängel im Lehrplan wurden durch den anregenden Unterricht einzelner Lehrer und den Wetteifer der Bessern in den Privatstudien aus- geglichen. Eigentliche Schulferien waren damals und in dieser ganzen Zeit bis 1820 noch nicht. Die 9 ———,—-—————— E1 66 dies profesti und postfesti waren Studientage. Nur zu Fastnacht waren 3 Tage Ferien und eben so viele zur Naumburger Messzeit, gegen Ende Juni, wo Erlaubnisse zum Ausgehen bis Abends ertheilt wurden. Halbe Ferien waren 4 Wochen in den Hundstagen, wo nur Morgens Lectionen gehalten wurden, und die entfernter wohnenden Schüler alle 2 Jahre auf ein Paar Wochen zu den Ihrigen reisen durften. Die näher wohnenden erhielten öfter Erlaubniss, aber auf kürzere Zeit. Freie Spaziergänge der Einzelnen, wenn sie nicht von einem Lehrer geführt wurden, fanden noch nicht statt; erst 1803 wurde das freie Ausgehen der Primaner eingeführt. VI. Veränderungen und Ereignisse bis 1806. In Folge der vom Geh. Oberfinanzrath Grafen Hohenthal im Jahre 1796 und vom Ober-Con- sistorialpräsidenten v. Zedtwitz im Jahre 1797 veranstalteten Revision der Landesschule und der darauf vom Kirchenrath und dem Geh. Finanzcollegium gefassten Beschlüsse wurde im Jahr 1799 zur Ausführung einer totalen Reform der Wohnungs- wie der Lehr- und Aufsichtsverhältnisse ge- schritten. Es sollte in der Front des Schulhauses ein neuer Flügel erbaut, die Wohnung des Rectors erweitert, ein grosser Versammlungsaal zu den Früh- und Abendandachten der Schüler und zu den feierlichen Schulacten und mehrere neue Auditorien angelegt, die noch übrigen 52 Alumnenzellen in 12 grosse, heizbare, mit allem nöthigen Ameublement versehene Wohnstuben nebst den Gemächern für drei Schüleraufwärter verwandelt, der Corridor heller und freundlicher gemacht, und statt des Einen grossen durch seinen kalten Estrich und kleine Fenster unfreund- lichen Schlafsaals 6 helle, gedielte und zweckmässig eingerichtete Schlafsäle nebst einem Tanz- saale über den Schülerstuben erbaut werden, zu welchem Zwecke über den Zellen des alten Schlafhauses noch ein Stockwerk aufgesetzt werden musste. Das Cönakel sollte durch einen Theil des Remters vergrössert, neu hergestellt und nebst dem Betsaale mit Argandschen Lampen erleuch- tet, die Kreuzgänge mit Fliesen belegt, die Mauer zwischen dem obern und untern Kreuzgange weggebrochen werden und alle Räume im Schulhause eine schönere, freundlichere Gestalt erhal- ten. Zur Unterstützung der Lehre und Disciplin und zur genaueren Beaufsichtigung der Alumnen sollten nach und nach 6 Collaboratoren angestellt werden, ausstudirte Candidaten, die als ledige junge Männer unter den Alumnen wohnen, mit ihnen speisen, schlafen, sie in ihren Arbeits- und Freistunden, auf den Stuben und den Spielplätzen so wie beim Spazierenführen beaufsichtigen, ihre Studien leiten und auch am Unterricht in den unteren Klassen einigen Antheil haben sollten. Diess waren die zunächst vorliegenden Absichten, nach deren Ausführung dann auch der Lehr- plan zeitgemäss verändert und erweitert und überhaupt eine neue Schulcoustitution gegeben werden sollte. Unterm 19. Januar 1798 ward der neue Hauptbau des Schulgebäudes vom Kirchenrath anbe- fohlen. Nach den vom Ober-Landbaumeister Franke, der diesen Bau leitete, dazu entworfenen Rissen sollte derselbe in drei Jahren beendet sein und war vorläufig zu 12,000 Rthlr. veranschlagt. Das Ganze ward aber erst in 6 Jahren beendet und kostete 38,668 Rthlr. 1 Gr. 8 1 Pf. Es wurde zuerst der vordere Theil des Schulhauses in Angriff genommen. Nachdem die kleineren Seitengebäude des Rectorats, welche die vordere Seite verunstalteten, eingerissen waren, wurde der südliche Seitenflügel, welcher unten den Betsaal, im ersten Stock die Seitenzimmer des Rectorats, im zweiten die Reservezimmer nebst dem physikalischen Cabinet und dem Amtslocale des Rectors, im dritten den ersten Schlafsaal enthält, neu aufgeführt. Der Grundstein zu diesem Gebäude wurde gelegt auf der südwestlichen Ecke des Betsaales den 20. Mai 1799; in demselben wurde eine Lateinisch verfasste Urkunde auf Pergament, und eine Inschrift auf einer Zinntafel mit ein- 3 und fan he jaudesschlle u wurde in h ichtsretälun, t, die Vüha, indachten beüt die noch ia fersehene Süue eller und feuu- ine Fenuster ulih le nebst euen! den Zelleu dä llte durch eibal chen Lampen a- d untern Nrem lichere Geste htigung der ka daten, die Li in ihren Atbels ühreu bezuhbil Antheil laben ann auch dul coustitutiol s m Kirchemrah! 2, dazu eulu Rthlr. vernpe 1 Gr. 810 hdem dit les en Warel, rn- umer des keau tslocale des la 2u diesel lai 1 demselbel 3 jZinutafel 3l 6 67 gegrabenen Lettern, nebst einigen neu geprägten Münzen eingeschlossen*). Den 23. December desselben Jahres war das Gebäude völlig unter Dach gebracht und wurde im nächsten Jahre 1800 im Innern ausgebaut. Parterre im Eingange ward dem Betsaale gegenüber ein neues Auditorium (damals für Prima, später für Ober-Secunda) angelegt, wo früher eine Zimmerwerkstatt gewesen. Im ersten Stock, zu dem eine schöne, breite Treppe im Eingange führt, erhielt der Rector einen geräumigen Vorsaal und eine Reihe schöner Zimmer in einem Flügel, aus welchem ihm eine Brücke, unter der die Einfahrt in seinen Hof geht, mit Stufen in seinen Garten angelegt wurden. Auch erhielt er ein Gartenhaus, und in seinem geräumigen Hofe Waschhaus, Ställe und sonstige ökonomische Räume neu aufgeführt. Die neuen Zimmer im zweiten Stock des Seitenflügels waren Anfangs vom Kirchenrathe zu einem Bibliothekslocale bestimmt, was aber der Rector Heimbach wegen der Feuersgefahr ablehnte, so wie auch den andern Vorschlag, dort ein Klassenauditorium anzulegen; und so blieben sie theils Rectoratslocal, theils Reservezimmer, besonders zur Aufnahme der durch die Fortsetzung des Baus gestörten Schüler. Im zweiten Stock des Hauptgebäudes wurden in diesem Jahr 1800(einschliesslich dieser Reservezimmer) vier Schülerstuben und im dritten Stock der 1. und 2. Schlafsaal fertig. *) Die Urkunde lautet: Auspiciis Friderici Augusti III. Electoris Saxoniae Pii Sapientis Iusti Boni Patris Patriae. Scholae Portensis, post annos CCLV., menses VI. dies XVIIII., per quos numine divino tuta felixque steterat, pia alumnorum nutrix et magistra humanitatis studiis florens, jussu virorum summorum„ Sanctioris Consilii So- ciorum, Friderici Ludovici Wurmb, Georgi Vilelmi Comitis ab Hopfgarten, Christophori Gottlob a Burgsdorff: Consensu Directorum Interioris Vectigalium Curiae Prudentissimorum, Georgü Reinhardi Comitis a Wallwitz, Friderici Vilelmi Lib. Bar. a Ferber, loannis Georgi Lib. Bar. a Spillner: auctoritate Supremi Senatus Ecclesiastici Praesidis Splendidissimi, Henrici Ferdinandi a Zedtwitz: referente qui eo mandato extra ordinem ornatus fuerat, Comite illustrissimo, Petro Carolo Vilelmo ab Hohenthal, a Consil. Vectigal. Inter. instauratae, emendatae, amplificatae, ornatae fundamenta die XX. Maji mensis anni p. S. r. CloloCCLXXXXVIIII, ritu sollemni cum votisque pis et congratulationibus jacta sunt architecto Christiano Adolpho Franke, Aedili per Saxoniam provinciali. Faveat operi coepto, quod pietati ac humanitati alendae sacravit Princeps Pius et Hu- manus, Deus Opt. Max. ut omine laeto surgant moenia valida, longissimam annorum seriem duratura; faxitque, ut Portae novo robore vigentis faustis sub penetralibus puerorum mentes ad doctrinam, humanitatem, hone- statem rite conformentur. Res gesta est Carolo Mauritio Bose, Episc. Ciz. Cancell. scholae Ephoro amplissimo, M. Carolo Vilelmo Ernesto Heimbach Rectore, M. Ioanne Christophoro Coelestino Schmieder Inspectore et Pastore, Ernesto Constantino Herbst Quaestore et Oeconomo, M. Benjamin Weiske Conrectore; M. Carolo Christiano Ernesto Charitio Collega III., M. Ioanne Henrico Fleischmann Cantore et Collega IV., M. Christiano Gottlieb Hildebrand Diacono et Collega Extraordinario, M. Ioanne Gottlieb Schmidt Mathematico et Collega, Alexio Prinet linguae Gallicae, Daniele Friderico Moebio artis saltandi, Carolo Davide Weniger scribendi magistris. Juri dicundo tum praeerant Sigismundus Polycarpus Gutbier Praefectus et Fridericus Christianus Augustus Nobbe Actuarius: rem medicam curabant Ioannes Fridericus Aemilius Hendrich Med. Doctor et Ioannes Gottlieb Mah- ler Chirurgus; saltuariam Ioannes Augustus Fischer; Scriba quaestorius erat Ioannes Ehrenfried Otto, Cella- rius Ioannes Gottlob Franz, Frumentarius Ludovicus Gottlieb Goetze. B) Die Inschrift lautet: Auspiciis Friderici Augusti III. Elect. Saxon. Sereniss. P. P. O. scholae Portensis post annos CCLV. menses VI. dies XIX. instauratae fundamenta jacta sunt d. XX. Maji CloloCCLXXXXVIIII. 9* —————y—·yqyq—————— ——ööö ——— „ 68 Ueber diess Alles berichteten der Adelige Schulinspector Brand von Lindau und Herbst unterm 9. Februar 1801 an den Kirchenrath, und zeigten an, dass zum April dieses Jahres 50 Schülerwohnungen und zwei Collaboratorzimmer fertig sein und bezogen werden könnten, daher es rathsam sei, die ersten zwei Collaboratoren zu erwählen. Diese ersten vier Schüler- und zwei Collaboraturstuben waren das Muster für alle übrigen. Jede Schülerstube hatte 4 Tische, jeder Tisch für einen Ober-, Mittel- und Untergesellen bestimmt, mit einem Schubkasten für jeden zu Schreibereien u. s. w. Eben so waren die Repositorien, den Fenstern gegenüber, in 4 Abthei- lungen, eine für jeden Tisch. Die hölzernen Stühle wurden aus den Zellen mitgenommen. Für jede Stube standen auf dem Corridor 4 Kleiderschränke, 1 für jeden Tisch, und ein Waschtisch mit zinnernem Waschbecken und einem dgl. Stöpsel, mit einem Verschlage darunter. Vor jedem Kamin stand ein zu verschliessender Holzkasten. In jeder der schmalen, zwischen 2 Schülerstuben angebrachten und durch zwei Thüren damit in Verbindung stehenden Collaboratorstuben war ein Tisch, ein Bücherbrett, ein Kleiderschrank, 4 gepolsterte mit Leder bezogene Stühle, ein mit, Klappe versehener Waschtisch, alles gefirnisst. Auf jedem Schlafsaal war für den ihn beaufsich- tigenden Collaborator ein besonderer Verschlag errichtet, worin sein Bett stand. Demnach erging in Folge obigen Berichts der Schulinspection, ein organisches Rescript des Kirchenraths vom 27. Februar 1801, worin, den Vorschlägen des dazu beauftragten Geh. Finanz- rathes, Grafen von Hohenthal zu Folge, die definitive Anstellung von sechs Collaboratoren ange- ordnet wurde. Der A. Schulinspector sollte in Gemeinschaft mit dem Rector taugliche Männer dazu in Vorschlag bringen und jeder anzustellende Collaborator beim Kirchenrath auf die symbo- lischen Bücher verpflichtet werden. Ausserdem ward verordnet, dass die Aufnahme von noch nicht ganz gereiften Schülern sab conditioneé auf ein Jahr beibehalten, die Receptionsgebühren bleiben und jeder Schüler bei der Aufnahme statt der bisherigen Gabe von 8 Groschen einen Thaler zur Bibliothek geben solle. Ferner ward bestimmt, dass von Zeit an jeder aufzunehmende Schüler einem Lehrer als seinem Tutor müsse empfohlen werden, der sich seiner näher anneh- men und seine Oekonomie führen, und desshalb mit den resp. Eltern in ein näheres Verhältniss treten solle. Ueber die Morgen- und Abendandachten, wie über den Sonntags- und Freitagsgot- tesdienst wurden nähere Bestimmungen erlassen. Letzterer sollte nicht über eine Stunde dauern. Die Betstunden Mittwochs und Sonnabends sollten abgestellt und den Schülern, nach Gutbefinden des Rectors, freigestellt werden, ob sie die Nachmittagspredigten Sonntags besuchen oder studiren wollten. Die Privatbeichte solle beibehalten werden, der ordentlichen Studientage 12 im Jahre sein. Die mitia doctr. christ. von Reichard sollen im Religionsunterricht wie bisher zum Grunde gelegt, der bisherige Privatunterricht im Deutschen in den obern Klassen öffentlich ertheilt und mit praktischen Uebungen verbunden werden. Den Collaboratoren solle frei stehen, in neueren Sprachen und in der Musik den Alumnen Privatunterricht zu ertheilen, der Musikunterricht über- haupt mehr cultivirt und Concerte der Alumuen veranstaltet werden. Ueber die Anlegung einer Badeanstalt am Schulgarten in der kleinen Saale ward Bericht gefordert, der wegen der Unpass- lichkeit des Orts und des Wassers ablehnend ausfiel. Auch ward der frühere Vorschlag einer gleichförmigen Kleidung für die Alumnen unterm 13. April wieder aufgenommen, welchen Heim- bach in einen ausführlichen Bericht als unzweckmässig und dem Geiste der Zeit unangemessen widerlegte. Nachdem nun noch zu Anfange des Jahres sämmtlichen Lehrern eine jährliche Gehaltszulage, dem Rector von 70 Rthlr., dem geistlichen Inspector von 30, den übrigen Lehrern von 50 für jeden bewilligt war, wurde auf den unterm 13. April von der Schulinspection(dem A. Schulin- spector, Rector und Schulverwalter) geforderten Vorschlag, im Mai 1801 zur Ernennung der ersten Collaboratoren geschritten. Diese waren genüber aba M üb. mitgenomnen 8 und ein Nact larunter, Varſa chen 2Shübne oratorstuben nes gene Ktülle, a r den ihn bas nd. anisches Rng tragten Gal Collaboratorat tor tauglle 1 rath auf dt in Aufnahme ru- Receptionsei 18 Groscheu ei jeder aufzulehn seiner niber u n näheres ſeiü gs- und Freiu eine Stunle t u, nach Gulhe suchen oder Su lentage 12 u bisher zun e fentlich erd stehen, il Ee lusikunternihli die Anlegu: wegeu det 5 ere Vorschlé- en, relda Zeit uuxas lche Gehunen ral 591 ehrern Tol eu 4. 490 ernle Sunng Gde ————ͤ,„. 69 1) Der bereits oben S. 54 genannte Candidat der Theol. M. Gottlob Frdr. Artzt, ange- stellt als Collega vicarius fr den kranken Conrector Weiske seit dem 4. Nov. 1800. In dieser Eigenschaft konnte er nicht zugleich alle Functionen eines Collaborators übernehmen und erhielt desshalb eine besondere vom Rector und A. Schulinspector entworfene Instruction vom 28. Mai 1801. Er ward Ostern 1803 auf sein Gesuch von der Collaboratur entbunden, behielt aber noch seine Vicariatsgeschäfte bis zum 23. Nov. wo er abging.(S. oben. S. 54.) 2) Der Candidat der Theologie, M. Gotthelf August Cubäus, ward den 29. Mai 1801 vom Rector Heimbach eingeführt und ihm die Aufsicht über 2 Schülerstuben übergeben. Er war ein geschickter und redlicher Mann, der sein Amt mit Treue verwaltete bis Johannis 1803, wo er wegen Kränklichkeit auf seine Bitte entlassen und zum Pfarramte in Unter-Eichstädt be- fördert wurde. Diese und die folgenden Collaboratoren wurden auf die im Gräflich Hohenthalschen Entwurf einer Schulconstitution von 1796§. 47— 103 enthaltene Instruction für die Collabora- toren(mit wenigen Veränderungen in die Constitution vom 2. December 1811§. 44— 96 aufge- nommen) welche unterm 13. April 1801 der Schulinspection vom Kirchenrath zugefertigt ward, verpflichtet. Der wesentliche Inhalt derselben war folgender: Die Collaboratoren werden zunächst dem Rector, als Haupt der Schule, und dem Conrector, wenn er an Rectors statt fungirt, untergeordnet, haben aber auch dem A. Schulinspector und den sonstigen Obern die gebührende Hochachtung zu erweisen. Sie sollen sich unter einander eines freundschaftlichen Vernehmens und einmüthigen Verfahrens befleissigen, desshalb öfter ihre Erfah- rungen einander mittheilen und in den monatlichen Conferenzen, die der Rector mit ihnen hält, und in denen der jüngste von ihnen das Protocoll führt, seinen Rath und Anweisung suchen und annehmen. Wenn die Zahl von 6 Collaboratoren voll ist, soll abwechselnd alle 6 Wochen Einer eine Woche hindurch die Aufsicht über den ganzen Cötus, jedoch unter der Autorität des Heb- domadars, führen und als Wochenaufscher das Tischgebet vor und nach dem Essen halten, auch während der Freistunden die Wohnstuben fleissig durchgehen, ob Keiner ohne gegründete Ursache zurückbleibe; desgleichen in den Auditorien, Krankenstuben und andern Orten, wohin sich Schü- ler verkriechen, öfter nachsehen und dem Rector die nöthigen Anzeigen machen. Jedem Collaborator wird der sechste Theil des Cötus, eine Anzahl von höchstens 26 Schü- lern speciell anvertraut; diesen soll er von seinem zwischen ihren beiden Wohnzimmern gelege- nen Zimmer aus beaufsichtigen, bei offenen Thüren, während sie auf den Stuben sein sollen, und sich ohne Noth nicht entfernen. Im Schulgarten und auf Spaziergängen soll er seinen Cötus be- gleiten, und im Fall der Abhaltung die Aufsicht einem Collegen übertragen, doch so, dass beim ganzen Cötus wenigstens stets 3 Collaboratoren sind. Eben so muss im Abhaltungs- oder Krank- heitsfalle eines Collaborators ein anderer die Aufsicht für ihn übernehmen, bei längerer Behinderung oder in Vacanzfällen muss von den übrigen das Vicariat Tage- oder Wochenweise, nach Anordnung des Rectors, übernommen werden.— Jeder Collaborator hat wöchentlich 6 Lehrstunden zu halten (später auf 9 erhöht, nach§. 61 der Constitution von 1811) kann aber ausserdem den ihm zu- gewiesenen Schülern der untern Klassen Privatnachhülfe an freien Tagen, mit Genehmigung des Rectors, ertheilen, so wie jedem Schüler Privatstunden in der Musik und in neueren Sprachen geben. Ausser den öffentlichen Lehrstunden soll der Collaborator die Schüler seiner Abtheilung un- ablässig beaufsichtigen, Morgens im Sommer halb 5, im Winter halb 6 mit ihnen aufstehen und sie wecken, sich reinlich kleiden und sie ins Frühgebet begleiten, Mittags um 11 und Abends um 7 sie zu Tische führen, mit ihnen speisen und dabei auf Zucht und Ordnung sehen, etwanige Mäugel in der Speisung aber dem aufsichtführenden Hebdomadar anzeigen. In den Erholungs- —-OQO——— —— 70 stunden nach dem Essen soll er sie bei ihren Spielen beaufsichtigen, sich aber dabei nicht in lange Gespräche einlassen, durch Lesen sich zerstreuen oder sich entfernen. Abends nach dem Abendgebet behält er sie bei ihren freieren Beschäftigungen mit Zeichnen u. s. w. unter steter Aufsicht, schickt um 9 alle Mittlern und Untern, in Begleitung von 6 Unteraufsehern, auf den Schlafsaal, folgt dann um 10 mit seinen Obern nach, visitirt seinen Schlafsaal und verhindert alle Unordnung, während der wochhabende Collaborator von 9— 10 Uhr alle Schlafsäle durchvisitirt. Während der Repetirstunden hat der Collaborator in seinen beiden Stuben auf Ruhe und Ordnung zu sehen, dass Keiner aufstehe und Jeder seine ihm aufgegebenen Pensa ausarbeite. Er soll zum Lesen ihnen nur wirklich nützliche Bücher gestatten, andere confisciren; soll ihnen Anlei- tung zum zweckmässigen Lesen und Excerpiren geben und über den Inhalt des Gelesenen sie examiniren. Den Obern soll er Anleitung geben, ihre Lesestunden mit den Untern zweckmässig einzurichten und abzuhalten. Den Schülern soll er auf ihr Befragen Schwierigkeiten und dunkele Stellen erklären, ihnen Anweisung zum Gebrauch der Hülfsmittel ertheilen, aber bei keiner Schul- arbeit ihnen helfen. In den Selbstbeschäftigungsstunden kann er gegenseitige Besuche der Schüler gestatten. Er soll den Briefwechsel der Seinen beaufsichtigen, dass nichts Unziemliches vorkomme, soll auf Reinlichkeit und Ordnung in den Stuben und Schlafsälen achten, dass nichts umherliege. Insbesondere soll er die Oekonomie seiner Schüler beachten, dass sie keinen unnützen Aufwand in Kleidern, Näschereien, Vergnügungen u. s. w. machen, dass jeder seine Effecten in Ordnung und Verschluss halte und nichts davon heimlich veräussere. Zu dem Zweck muss er von jedem Novitius ein Verzeichniss seiner Effecten, Bücher u. s. w. erhalten, und in diesem Alles nachtra- gen, was hinzukommt, die Bücher alle Vierteljahr revidiren, beim Stubenwechsel die Bettstücke nachsehen und sie dem neuen Aufwärter übergeben, wo aber etwas fehlt, solches dem Tutor des Schülers anzeigen und diesem auch sonstige Unordnungen der Empfohlenen mittheilen. Auch die physische Erziehung seiner Schüler soll der Collaborator beachten, dass sie eine geregelte Diät führen, vor Erhitzung, Erkältung, Ueberladung, zu vielem Sitzen sie warnen, an Reinlichkeit sie gewöhnen, zur Bewegung, kaltem Getränk u. s. w. sie anhalten und in Erkran- kungsfällen für ärztliche Pflege sorgen.— Die Disciplin betreffend, so soll er seine Schüler zur Sittlichkeit und Frömmigkeit anhalten, sie mit Ernst und Liebe behandeln, gröbere Vergehungen beim Rector und der Synode anzeigen, kleinere mit Entziehung von Freistunden oder Carenen strafen. Er soll vierteljährlich beim Rector über jeden seiner Schüler eine Moralitätsliste über Privatfleiss, Gehorsam, Ordnung und Sittlichkeit einreichen. Er soll der Reception der Novitien beiwohnen und von den ihm Anvertrauten den Handschlag annehmen. In der Synode erscheint er, wenn er dahin berufen wird, nimmt seinen Sitz nach den Lehrern ein und hat nur ein votum deliberativum. Er hat die Schulordnung und die Schulgesetze selbst streng zu beobachten und auf ihre Beobachtung bei den Schülern zu halten. Alle wichtigen Vorfallenheiten hat er sogleich dem Rector anzuzeigen. Den gottesdienstlichen Uebungen hat er stets beizuwohnen. Des Tabak- rauchens hat er sich ganz zu enthalten, auch es bei seinen Schülern nicht zu dulden. Erlaubnisse zum Reisen kann ihnen auf 8 Tage der Rector, auf längere Zeit der A. Schulinspector ertheilen; der Hebdomadar ist aber davon in Kenntniss zu setzen. Ihr Ansehen müssen die Collaboratoren grösstentheils durch sich selbst gewinnen und be- haupten. Sie müssen einen exemplarischen Lebenswandel führen und alle pädagogischen Tugen- den an sich haben. Heirathen dürfen sie nicht; wenn sie ihren Dienst verlassen wollen, müssen sie drei Monate vorher aufkündigen. Wenn sie ihrem Amte Genüge leisten, sollen sie nach etwa 6 Jahren mit einem bessern Amte dotirt werden; genügen sie ihren Pflichten nicht, so können sie suspensirt oder removirt werden.— Zur Remuneration während ihrer Dienstführung erhielten der dabd nc, ends dach, u. 8.„ „V. vulter kh erausenem, a, T 5 4 und verlinèé,, afsäl 3 h aaräh ube n auf luh ensa ausädeie Iren; soll lnen, 4 alt des Geeene u Untern heida rigkeiten u 3 aber bei lebe e Besuche beii nziemliches nd Jass nichts Un nen unnütren lun e Effecten uw Gi k muss er in) et diesem Ales u- fechsel die abe olches dem Tur mittheilen. chten, das ä Sitzen sie hun halten und iE er seine Schi- gröbere Verst stunden oder- ie Moralitätsübt eception der 1 der Synodé ex- nd hat Gur ä! Ig zu heobache neiten hat er W- wohuen. Ds' dulden. Du- olinspectur et 1 t gewinnel êi Ilugagca e sen Wollen, Ee öllen Si ni⸗ n nicht, W 4 uatuirus 2”9 —, ——— 71 die Collaboratoren(laut Verfügung des Kirchenraths vom 20. Juli 1801) Frühstück, Mittag nnd Abendbrod mit den Alumnen, nebst 2 Kanuen Bier täglich(im Ganzen für jeden zu 44 Rthlr. jährlich berechnet), nebst freier Wohnung, Aufwartung, Heizung und Beleuchtung, auch freien Medicamenten in Krankheitsfällen, und 150 Thaler jährlichen Gehalt.— Wenn nun auch diesem neugeschaffenen Institut der Collaboratur die wohlmeinende Absicht der Behörde zum Grunde lag, den seit längerer Zeit fühlbaren Mängeln der Disciplin und Sitten- zucht durch junge, den Alumnen im Alter näher stehende, in ein enges Verhältniss mit ihnen gebrachte Männer abzuhelfen, und zugleich die mangelnden Lehrkräfte zu vermehren, so hat doch dasselbe, wie die Geschichte der Aunstalt lehrt, seinem Zwecke nicht genügend entsprochen. Die Idee selbst, wie sie in der Instruction vorliegt, ging aus der philanthropisch-pädagogischen Tendenz des Zeitalters zu einer ängstlich verhütenden, ammenartigen Beaufsichtigung der Jugend hervor, welche mit dem Grundcharakter dieser Fürstenschule, einer kräftigen und männlichen, wenn auch zu Zeiten zur Rohheit und zum Pennalismus hinneigenden, gegenseitigen Selbsterziehung in dem frischen Element jugendlicher Freiheit und eigenthümlicher Entwickelung in dem entschiedensten Contrast stand. Bei diesem ängstlichen Zwange der Beaufsichtigung der Zöglinge auf jedem Schritte und Tritte, welcher alle freie Selbsthewegung lähmte, musste in der That die Pforte ent- weder ihren bisherigen Charakter ganz verlieren, oder der Schülercötus musste mit dem neuen Institute in einen Conflict gerathen, dem es, wenn es sich selbst zu schützen nicht Kraft genug hatte, über kurz oder lang unterliegen musste, wie geschehen ist. Denn diese Kraft hatte es nicht, weil zugleich die Ausführu ng der Idee, wegen der über- triebenen Forderungen an die Collaboratoren einerseits, und wegen ihrer herabgedrückten und de- müthigenden Stellung gegen die Lehrer und Schüler andererseits, nicht anders als mangelhaft und verfehlt genannt werden konnte, sofern die Mittel dem Zwecke nicht entsprachen. Erstens wa- ren die Forderungen an die Collaboratoren übertrieben und unbillig, sofern die specielle Verwaltung der Aufsicht und Disciplin, ja das ganze Erziehungsgeschäft den ordentlichen Lehrern abgenommen und diesen jungen Mänuern übertragen war, von denen man fast Unmögliches verlangte. Sie sollten in dem engsten Zusammenleben mit dem Cötus bei Tag und Nacht die be- ständige Aufsicht über denselben, noch dazu in einer ganz ungewohnten und desshalb für die Ju- gend drückenden Weise nicht bloss in den Arbeitsstunden, sondern auch in allen Freistunden, bei Spiel und Erholung, im Garten, auf Spaziergängen, in der Kirche, in den Stuben, in allen Räumen und Winkeln des Schulhauses führen, während dem Hebdomadar nur die friedliche und leichte allgemeine Aufsicht verblieb. Sie sollten dabei die Studien der Schüler leiten, ihre Arbeiten re- vidiren, ihre Oekonomie bis ins Kleinste beaufsichtigen, ihre Diät controliren, sie zum Fleiss, zur Ordnung, Reinlichkeit, Sittlichkeit und Frömmigkeit anhalten und vierteljährliche Listen darüber dem Rector einreichen. Sie selbst sollten in Allem vollkommene Tugendmuster sein und die schwersten Entbehrungen sich auferlegen, selbst des Rauchens sich gänzlich enthalten. Da sie frühmorgens mit ihren Schülern aufstehen, Abends um zehn mit ihnen zu Bette gehen, bei Tage stets um sie sein und bei offenen Thüren sich ihnen zeigen mussten, so waren sie nie Herren ihrer selbst und ihrer Zeit, ausser in den öffentlichen Lehrstunden, deren sie doch auch eine An- zahl zu geben hatten. Dabei waren sie täglichem und stündlichem Verdruss ausgesetzt durch den offenen oder versteckten Hohn und Muthwillen der Schüler, der sich zunächst wider sie als die ihnen lästigen Aufseher wandte, gegen die sie sich um so viel mehr als gegen ihre ordentlichen Lehrer herauszunehmen wagten, da dieselben weder durch die Würde des Alters und Amtes noch durch eine genügende gesetzliche Macht so wie diese geschützt waren. Daher waren die Colla- boratoren unter dem Druck ihrer Verhältnisse zu wahren Sclaven ihres Amtes gemacht, viel un- ————————————— 8 72 freier als die, welche sie beaufsichtigten, und diess um so fühlbarer in einem Alter, das einerseits noch der reifen Erfahrung und Besonnenheit der späteren Lebensjahre entbehrt, andererseits grös- seren Anspruch an Freiheit und Lebensgenuss als diese macht. Und für die schwere Last der Verpflichtungen, welche ihnen auferlegt waren, für den harten Zwang, den Verdruss und die Ent- behrungen, unter welchen sie lebten, erschienen die ihnen gewährten Vortheile, nämlich gleiche Wohnung, Kost und Bedienung mit den Alumnen und eine fixe Besoldung von 150 Thlr., wie sonst Hauslehrer sie erhalten, keineswegs als eine genügende Entschädigung. Daher die wiederholten Beschwerden der Collaboratoren zu verschiedenen Zeiten über das Drückende ihrer Verhältnisse und Obliegenheiten und die dringenden Bitten um Erleichterung derselben, wie in ihrer Eingabe an den Rector Ilgen im Januar 1808, als er nach Dresden zum Kirchenrath beschieden war, und später im Juli 1819, als diess Institut sich bereits seinem Ende zuneigte. Auch trat ihr einmü- thiger Widerstand gegen vermehrte Zumuthungen im Herbst 1808 entschiedener hervor. Zweitens, die den Collaboratoren angewiesene Stellung entsprach den an sie gemachten Forderungen nicht, und lähmte ihre Wirksamkeit, weil sie ihnen das nöthige Ansehen, den Lehrern und Schülern gegenüber, entzog. Die Collaboratoren standen zwar zunächst unter dem Rector, erschienen aber den ordentlichen Lehrern in allen Stücken untergeordnet. Sie hatten keine genü- gende Strafgewalt, um die Disciplin, welche ihnen doch zunächst in die Hände gelegt war, auf- recht zu erhalten, wenigstens nicht gegen die Obern, denen sie nicht einmal Carcerstrafe zuerthei- len konnten. Sie hatten nicht regelmässigen Antheil an den Lehrersynoden, in denen sie nur ge- rufen erschienen und nur ein berathendes, kein entscheidendes Votum hatten. Vom Hebdomadar, wenn er bei Tische oder auf den Stuben inspicirte, schienen sie gleichsam mit beaufsichtigt zu werden. Diess alles musste ihr Ansehen bei den Schülern herabsetzen. Dazu kam, dass sie auch im Unterricht, gleichsam nur als Hülfsarbeiter, in die untersten Klassen verwiesen waren, welche zu dem Behuf in kleine Abtheilungen unnütz zerklaubt wurden, um sie nicht an den Lectionen der obern Klassen Theil nehmen zu lassen. Hiedurch wurde der Zweck einer Vermehrung der Lehrkräfte durch die Collaboratoren, worunter doch sehr tüchtige Männer waren, fast ganz ver- eitelt, indem noch immer der alte Uebelstand der Klassencombinationen blieb. So konnten die Col- laboratoren auch von dieser Seite an Achtung und Ansehen im Cötus nicht gewinnen, welcher sich vielmehr gewöhnte, sie als eine Art von Unterlehrern zu betrachten, denen man weniger Ehrfurcht und Gehorsam wie den übrigen Lehrern schuldig sei; wie denn einst ein Extraneer aus Prima sich nicht entblödete, einem Collaborator, der ihm eine Unart verwies, zu erwiedern:„was wollen Sie von mir? Ich kenne Sie ja gar nicht!“ Diese im Cötus herrschende Vorstellung ward noch besonders bestärkt durch die missliche Stellung, welche den Collaboratoren zu den Alumnen selbst gegeben war. Dass sie unmittelbar neben und zwischen ihnen in kleinen, engen Gemächern wohnten, welche die Alumnen selbst Käf- terchen nannten, und Aller Augen stets blossgestellt waren: dass sie mit ihnen gleiche Kost bei Tische, einerlei Unterhalt und einerlei Schlafstätten hatten, diess stellte sie in den Augen der Alumnen zu sehr mit ihnen auf gleiche Stufe. Dabei hatte die beständige unmittelbare Nähe und Berührung mit den Schülern an sich sehr viel Nachtheiliges. Es war unvermeidlich, dass nicht die Collaboratoren Vieles, mochte es unabsichtlich oder absichtlich von Seiten der Alumnen sein, namentlich in den Freistunden, zu sehen und zu hören bekamen, was ihrem Ansehen schadete, und die geringste persönliche Schwäche ihrerseits, von denen, zumal in dem minder gereiften Alter, Keiner ganz frei ist, musste ein Gegenstand der Missachtung, des Spottes und Geredes der Schüler werden. u A. „ nämlih dn l50 Tlr. „ Wie in hen h beschielene Auch tnti e dener herc, den an si al e Ansehen, ald ehst unter dalt Sie hatten la Hände geleg u. ¹ Carcerstnat n n, in dener gen ten. Vom Nübe m mit beauici Hazu kam, däii- erwiesen VuH' Rl nicht an delleia einer Verän waren, ſat eu b. So komnteni gewinpen, ve- man weuigerh atraneer au h dern:„Fts fle rkt durch din Dass Sie vñ e Alumne e Ihnen gleich G sie in den Ie unmittelbare W ermeidlich, 66 ten der Lums rem Anselel d dem winder E dttes und Geres ———⸗——— 73 Bei allen diesen Uebelständen konnte es nicht fehlen, dass die Collaboratur, so wackere und kenntnissreiche Männer sie auch unter ihren Mitgliedern zählte, doch zu keinem rechten Ansehen gelangte, und dass strebsamere Gelehrte, das Unerfreuliche einer solchen Stellung fühlend, sich bald möglichst aus derselben loszumachen suchten, daher Männer wie Röhr, Gröbel, Rüdiger, Sommer, nur sehr kurze Zeit Collaboratoren waren. Die Lebensdauer dieses Instituts der Collaboratur ist überhaupt nur kurz gewesen; neunzehn Jahr hat sie bestanden und es sind im Ganzen auch neun- zehn Collaboratoren gewesen. Zur weitern Vervollständigung der neuen Einrichtungen ward unterm 20. Julius 1801 vom Kirchenrathe, den Vorschlägen des Grafen v. Hohenthal zufolge, verordnet, dass statt des bishe- rigen Bettmannes drei unverheirathete Schüleraufwärter, jeder mit einem jährlichen Gehalt von 50 Thalern, einem wöchentlichen Deputat von 14 ½ tlh Brod und täglich 2 Kannen Bier angestellt werden und auf dem Schülercorridor unmittelbar neben den Schülerstuben ihre Wohnung haben sollten. Imgleichen sollten statt der bisherigen Tellerfrau zwei Mägde zur Säuberung des Tisch- geräthes angenommen werden. Die drei Aufwärter nebst dem Waschmann und zwei Brauknechten sollten die Aufwartung bei Tische besorgen und die vier erstern abwechselnd die Nachtwache vor den Schlafsälen übernehmen, für welche Geschäfte ihnen eine besondere Entschädigung zu- erkannt wurde. Mitten während dieser Umgestaltung des hiesigen Schulwesens und seiner Localitäten starb am 10. Oct. 1801 der Rector Heimbach(s. o. S. 51) und es kam zu einem Interregnum, in welchem der kranke Conrector Weiske, der seinem eigenen Amte nicht vorstehen konnte, so gut oder schlecht es gehen wollte, die Rectoratsgeschäfte verwaltete, daher die Disciplin in Kurzem bedeutend zu verfallen anfing. Doch schon im Januar 1802 ward im Kirchenrathe auf des berühmten Philologen Gottfr. Hermanns Rath, der die ihm angetragene Stelle selbst abgelehnt hatte, durch des O. H. P. Reinhards Vermittelung der Professor der Orientalischen Sprachen zu Jena, Dr. Carl David Ilgen zum Rector erwählt, mit dem für die Landesschule eine neue, glänzendere Periode ihrer Entwickelung begann. Carl David IIgen war geboren den 26. Febr. 1763 zu Sehna, einem kleinen Dorfe unweit Eckartsberga, brachte aber vom 4ten Jahre an seine Jugend in dem benachbarten Dorfe Burgholz- hausen zu, wohin sein Vater als Schullehrer versetzt worden war. Von seinen Eltern sorgfältig, aber sehr streug erzogen, gewann er von klein auf in seinem Wesen einen gewissen Ernst, der sich später zum festen Charakter ausbildete. Da der Vater in dem Kuaben viel Fähigkeit und Lerneifer bemerkte, übergab er ihn im 13ten Jahre dem Prediger des benachbarten Dorfes Troms- dorf, Namens Meissner, zur gelehrten Unterweisung, bei welchem IIgen bald solche Fortschritte machte, dass er ihn im J. 1777 nach Naumburg, erst auf das Stadtgymnasium, und als er hier nur in Tertia seinen Platz bekam, auf das Domgymnasium brachte, wo der Rector Lobeck ihn in Secunda aufnahm. Trotz dem Mangel und den Entbehrungen, mit welchen er zu kämpfen hatte, studirte hier Ilgen rüstig fort und bezog im J. 1783 mit 7 Thalern, welche sein Vater ihm gegeben und einigen kleinen Ersparnissen die Universität Leipzig, wo er sich mit grossem Fleiss den theologischen und philologischen, insbesondere den orientalischen Studien widmete und hauptsächlich Reiz, Ernesti, Beck, Morus, Dathe, Platner zu Lehrern hatte. In Leipzig blieb er bis zum J. 1789 und erhielt sich durch Privatunterricht, wo auch Gottfried Hermann sein berühmtester Schüler war. Im Ierbst dieses Jahres, da er sich schon durch einige kleine Schriften bekannt gemacht, ward er vom Naumburger Magistrat zum Rectorat des städtischen Gymnasiums berufen, was er am 9. December antrat und bis Ostern 1794 verwaltete. Hier in Naumburg vermählte er sich mit seiner noch jetzt lebenden Gattin Johanna, der Tochter des Hofmedicus Gutjahr in Kahla. Als nun im J. 1794 bei 10 ——————————y——— 74 der Universität Jena durch Eichhorns Abgang nach Göttingen die Professur der Orientalischen Sprachen erledigt war, folgte Ilgen dem an ihn ergangenen Rufe und bekleidete nun 8 Jahre den genannten Lehrstuhl auf dieser damals blühenden Universität, wo er mit vielen der interessantesten und berühmtesten Männer, Griesbach, Walch, Gabler, Paulus, Schütz, Hufeland, Schiller, Fichte, Schelling, Niethammer, Eichstädt, den Gebrüdern Humboldt, Schlegel u. a. nähere Bekanntschaft knüpfte, auch in dem nahen Weimar Männer wie Wieland, Herder, Göthe, Böttiger kennen lernte. Ilier gab Ilgen mehrere gelehrte Arbeiten heraus: Homeri hymni et carmina min. Halle 1796. 8. Opuscula varia philologica. T. I. II. Erf. 1797. 8. Die Urkunden des Jerusalemschen Tempelar- chivs. Halle 1798. Die Geschichte des Tobias, aus dem Griechischen, Lateinischen und Syrischen übersetzt, Jena 1800. 8. In späterer Zeit gab er nur noch Animadversiones ad Virgilii Copam als Programm heraus, 1820. Mit Freuden übernahm IIgen das ihm vom Kirchenrathe zu Dresden angetragene Rectorat der Landesschule Pforta, welches ganz mit seinen Wünschen übereinstimmte. Denn er war ein gebore- ner Schulmann. Mit einer gründlichen und vielseitigen Gelehrsamkeit, welche seinen Unterricht anregend und belehrend, wenn auch mitunter in der Form etwas umständlich machte, verband er diejenige Würde und Energie des Charakters, welche geeignet war, ihm bei der Jugend Achtung und Ehrfurcht zu sichern. Mit einer eindringenden Klugheit und geübter Menschenkenntniss ver- band er ausdauernde Beharrlichkeit in Durchführung des für recht Erkannten, mit disciplinarischer Strenge, die auch durch kräftige Worte zu schrecken und zu imponiren wusste, ein natürliches Wohlwollen für die ihm anvertraute Jugend, collegialische Treue für seine Mitarbeiter und eine hingebende Liebe zu seinem Berufe. Einfach und antik in seinen Sitten und Gewohnheiten, häus- lich und arbeitsam in seiner Lebensweise, liebte er im traulichen Cirkel heitere Geselligkeit und fröhlichen Scherz beim Mahle. Bei ausgezeichneter Bücherkenntniss, durch welche er auch um die Schulbibliothek sich als Vorsteher verdient machte, besass er selbst eine sehr reichhaltige Bi- bliothek, war Münzliebhaber, zugleich Freund und Forscher einheimischer Geschichten und Alter- thümer.— In den 29 Jahren seines hiesigen amtlichen Wirkens hat er mit redlichem Eifer und unermüdlicher Thätigkeit, im Kampfe mit manchen äussern und innern Hindernissen, unter Gefahren und Stürmen, welche die Pforte von aussen, unter Wechseln und Umgestaltungen, welche sie im Innern bestand, die aber mehr und mehr zum Besseren führten, den Ruhm und den Flor der Schule aufrecht erhalten, ihre Disciplin befestigt und gesichert und zu weiterer Entwickelung Raum geschafft. Zwar ward es ihm Anfangs schwer, bei der vom Königl. Preussischen Gouvernement eingeleiteten Umgestaltung der hiesigen inneren und äusseren Verfassung, sich in den Geist der neuen Einrichtungen zu finden und hin und wieder seinen Unmuth über die Veränderungen des ihm Gewohnten und Bestehenden zu bergen; doch kam er mit ausdauernder Anstrengung den neuen Forderungen in Allem nach, und fand sich bald in den besseren Formen einheimisch. In Folge öffentlicher Anerkennung seiner Einsichten und Verdienste ward er 1816 zum K. Consistorialrath mit Sitz und Stimme im Provinzialconsist. zu Magdeburg ernannt und empfing zehn Jahre später vom Könige die Auszeichnung des R. Adlerord. 3. KI. Hierauf wirkte er noch einige Jahre mit gewohnter Treue in seinem Beruf. Indess das Gefühl zunehmender Körperschwäche, besonders der Augen, bestimmte ihn gegen Ende des Jahres 1829, im 67ten Jahre seines Alters, bei der vorgesetzten Behörde die Eutlassung aus seinem Amte nachzusuchen. Diese ward ihm unter den ehrenvollsten Bedingungen, mit einer jährlichen Pension von 1800 Thalern, gewährt. Am 18. April 1831 verliess er, tief er- griffen, seine geliebte Pforte, um den Rest seiner Lebenstage in Berlin hinzubringen. Sein Augen- übel verschlimmerte sich hier bald so sehr, dass er sich einer Operation unterwarf, die aber leider eine gänzliche Erblindung zur Folge hatte. Mit christlicher Ergebung ertrug er auch diese letzte hulir Rritt ch n ung tube es L ar, antor inger ohn eben ecton beka Sten aKühr ine! ertst onse ichen ffent chül jgli ſche 8 g E Lulr hrer aler 20 düss dte ſer Oriertäian dun& Jane 4 6 1 er äteresaunta Schüler, Täne here Bebamtoie ger kennen den 7. Halle 1 uschen Tenne len und Srhr Tirgilii Copant ene Rectors war ein gedun beinen Unteri achte, verband -Wend Xchta chenkenntuiss it disciplinari e, ein mtürlte itarbeiter unda ewohnheiten, h ee Geselliggeiu Felche er ns E hr reiehhidr bhichten ud N edlichem Eie- sen, unter Gelt gen, welehe in mund den Flyt Eutwiekelohg chen Goufeme: R in den(eitt Veränderuleen; trengung denäe deimisch. lIN Consistorulnt espiter onli t gewohnte i Augen, beim etaten Häiti lsten Bedingts verliess er, hele mgen. Selr le 1 iie ver li duch Gies d schwere Prüfung und fand Trost in der liebevollen Pflege von Seiten der Seinigen und einiger Freunde, welche ihm die Zeit mit Vorlesen kürzten. Wiederholte Anfälle eines Nervenschlages führten seinen Tod herbei am 17. September 1834, um 10 Uhr Morgens. An seinem Begräbniss- tage ward ihm in Pforta ein feierliches Eece gehalten.— IIgen hatte von seiner Gattin mehrere Kinder gehabt, die zum Theil früh starben. Eine 13jährige blühende Tochter verlor er durch ein tragisches Geschick am 2. December 1807 im angeschwollenen Strome der kleinen Saale, in den sie spät Abends der Sturm gestürzt hatte. Der einzig übrig gebliebene Sohn Constantin, Professor beim Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin, folgte an einem Brustübel dem Vater bald im Tode nach, 1838.(Weiteres über Ilgen s. in Fr. C. Kraft vita C. D. Ilgenii. Altenb. 1837. 8. Jen. Literaturzeit. 1835. Nr. 227 u. 228. Jahrb. für wissensch. Kritik 1838. Juli. R. Stern narratio de C. D. Ilgenio. Hannover 1838., und im Artikel Ilgen in der Ersch-Gruberschen Encyclopädie.) Im Anfange Mais 1802 traf Ilgen mit den Seinigen in Pforta ein und nachdem er sich in seiner Wohnung eingerichtet und mit Allem bekannt gemacht, ward er am 31. Mai vom Adeligen Schulinspector Brand von Lindau in sein Amt ſeierlich eingeführt, das er mit einer Lateinischen Antrittsrede auspicirte. Er trat in einen Zustand der Dinge ein, wo Vieles im Werden war und sich neu gestaltete; namentlich war der Schulhausbau im vollen Gange und mit ihm die Einfüh- rung der Collaboratur und die Veränderung aller Schülerverhältnisse, die auf den vier ersten Stuben unter den Collaboratoren Artzt und Cubäus bereits eingetreten war. Als ältere Mitglieder des Lehrercollegii fand er vor den kränklichen Conrector Weiske, dessen Substitut M. Artzt war, den Tertius Charitius, dessen Gemüthszustand schon bedenklich zu werden anfing, den Cantor Fleischmann und den schon 60jährigen aber noch rüstigen Mathematicus Schmidt. Jüngere Mitglieder des Collegii waren die seit 1800 angestellten beiden Geistlichen, der Inspector John und der kräftige, geschickte und eifrige Diaconus Gernhard. Er selbst, Ilgen, im 39. Lebensjahre, in der Blüthe männlicher Kraft, als tüchtiger Schulmann schon in dem Naumburger Rectorat bewährt und von dort her mit den hiesigen Verhältnissen und Persönlichkeiten nicht unbekannt. Seine erste Sorge war, die sehr verfallene Schuldisciplin, welche ihn gleich in den ersten Tagen seines Hierseins schmerzlich berührte, zur Ordnung und strengen Sittenzucht zurück- zuführen; eine Aufgabe, welche ihm Jahre lang zu schaffen machte, und die ihrer Natur nach eine unablässig fortgesetzte Anstrengung erfordert. Nachdem er einige der rohesten und verwil- dertsten Schüler unter den Obern entfernt, die andern theils durch Zureden, theils durch den consequenten Ernst seiner Massregeln für die bessere Ordnung gewonnen und den wissenschaft- lichen Fleiss hergestellt hatte, fingen die Folgen des verbesserten Zustandes und des erhöhten öffentlichen Vertrauens sich bald in der Zunahme der Schülerzahl an zu zeigen. IIgen fand 133 Schüler vor und in Kurzem waren nicht nur alle Alumnatstellen wieder besetzt, sondern die Zahl der Zöglinge ward auch theils durch Extraneer, theils durch Semi-Extraneer vermehrt, d. h. solche Schüler, welche zwar als Alumnen im Schulhause wohnten und alle Beneficien des Alum- nats genossen, ihre Pflege und Kost aber bei einem der Lehrer, gegen eine Vergütung von Seiten der Eltern, fanden; eine Einrichtung, die schon unter dem Rector Geisler bestanden hatte und bis zur Preussischen Regierung fortdauerte, unter welcher die Verpflegung dieser Zöglinge den Lehrern abgenommen und auf die Schulverwaltung, gegen eine jährliche Entschädigung von 80 Thalern, übertragen wurde. Diess sind die sogenannten neufundirten Koststellen, deren Zahl auf 20 fixirt worden ist. Die Sache selbst bestand aber schon in der Sächsischen Zeit, und unter Preussischer Verwaltung ist zu den 160 alten Alumnatstellen(incl, der S ausserordentlichen Gna- denstellen) keine neue hinzugekommen. Schon nach einem Jahre, Johlannis 1803, war die Zahl der 10* ———————————— —— 76 Schüler auf 165 herangewachsen, stieg im Jahr 1808 einmal auf 193, und hielt sich dann inner- halb der Schranke von 200 abwechselnd bald mehr, bald weniger, bis auf die neueste Zeit.— Um dem heimlichen Auslaufen der Schüler, namentlich der Obern, zu begegnen und durch Ver- stattung grösserer Freiheit auch grössere Gesetzlichkeit zu begründen, führte Ilgen 1803 die freien Spaziergänge der Primaner Mittags in der Schulgartenzeit und sonst an freien Nachmittagen ein, welche Anfangs mehr willkührlich, nach und nach ihre feste Regel erhielten. — Ihm selbst, dem Rector, ward zu derselben Zeit(1803) von Seiten der Behörde die Erleich- terung zu Theil, dass er, wie schon bisher der geistliche Inspector, von der mit seinen zahlreichen Amtsgeschäften unverträglichen Führung der hebdomadarischen Inspection befreit wurde, was jetzt um so billiger erschien, da auch den übrigen Collegen durch Einführung der Collaboratoren die Last dieser Inspection sehr erleichtert wurde. Unterdess rückte der Bau des Schulhauses und mit ihm die Ausführung der neuen Einrich- tungen allmählig fort. Im Frühjahr 1802 war die zweite Abtheilung der Schülerstuben, 4 Zim- mer auf dem obern Corridor nebst 2 Collaboratorenwohnungen und der 3te und 4te Schlafsaal fer- tig und es konnten im Sommer in dieselben wieder 50 Schüler gebracht und dazu zwei neue Collaboratoren angestellt werden. Diese waren: 3) M. Johann Georg Friedrich Messerschmidt, geboren im Jahre 1776 zu Rade- berg in Sachsen, wo sein Vater Stadtschreiber war. Er erhielt seine Bildung in Pforta, wo er im August 1788 aufgenommen, sich durch Talent und Lerneifer, besonders durch sein erworbenes Geschick in der Lateinischen Verskunst auszeichnete. 1794 bezog er die Universität Leipzig, wo er sich Anfangs der Jurisprudenz, später, aus Neigung zum gelehrten Schulstande, der Theologie widmete. Mit Freuden nahm er den Antrag zur Uebernahme einer Collaboratorstelle in der ihm so lieb gewordenen Anstalt an und ward am 5. August 1802 vom Rector Ilgen eingeführt. Als Lehrer und Erzieher erwarb er sich bald die Liebe und Achtung der Schüler, die er durch sei- nen lebendigen und geistreichen Vortrag anzog, und die Freundschaft seiner Collegen. Er blieb in seiner hiesigen Stellung bis Ostern 1807, wo er dem an ihn ergangenen Rufe als Professor beim Gymnasium zu Altenburg folgte. Hier wirkte er noch lange segensreich, ward zuletzt in den Ruhestand versetzt und starb den 25. September 1831 im 56. Jahre seines Alters. 4) M. Karl Christian Gottlieb Schmidt, Sohn des hiesigen Mathematicus Schmidt, geboren zu Pforta den 28. November 1776, ward den 6. Novbr. 1793 als Extraneer seines Vaters in die Landesschule aufgenommen und vollendete, gut vorbereitet, seinen Lehrcursus binnen 4 Jah- ren, in welchen er in den alten Sprachen besonders viel dem Unterrichte Heimbachs, in der Ma- thematik aber, für die er eine entschiedene Vorliebe fasste, Alles der Anleitung seines Vaters verdankte, dem er auch in christlich frommer Gesinnung ähnlich zu werden suchte. Nach Ostern 1797 bezog er die Universität Leipzig, wo er das Studium der Theologie mit dem der Philologie und Mathematik verband. Nachdem er die Prüfung in diesen Wissenschaften ehrenvoll bestanden, ward er im Herbst 1802 auf Reinhards Veranstaltung als Collaborator bei seiner mütterlichen An- stalt angestellt und am 23. September eingeführt. Diesem Amte stand er mit treuem Eifer 7 Jahre bis Michaelis 1809 vor, wo er an das Gymnasium zu Schleusingen als Tertius berufen und bald zum Conrectorat befördert wurde. Ilier gab er im Jahre 1815 mit seinem Collegen Kraft (jetzt Director des Johannei in Hamburg) zusammen das Werk über die Pforta heraus. Nachdem im Jahr 1820 sein Vater gestorben war, übernahm er aus Liebe zur Heimat und um seine Mut- ter zu sich zu nehmen, das durch Krafts Abgang erledigte Conrectorat der Domschule in Naum- burg. Er lieferte eine Ausgabe des Griechischen Mathematikers Cleomedes und einen Ergänzungs- uss gel 1 m lun T Gn es mmm en Thn7. IErr m ſut ur e „ber ru zu ke t zich damn lnde e neueste Let en und durch ſe. te Ugen 1d a d Sonst 1 ien te Regel erliele hörde die Ltleu. seinen Lällrhe Wwurde, Was ſa Collaboratoran r neuen Finii rstuben, 4 1 te Schlatsaal da W re 1776 zu M in Pforta, m hh sein erworhe ersität Leipuig, de, der Tlelka orstelle in d i n eingelin d die er du- GCollegen. Rrlü- Rufe als Praké- , Vard zllett Alters. hematicus Schei meer seines ſie ursus binnenlh bachs, in der ¹ tung seines ſe hte. Nach GWe Jem der Blile renvoll hbestuis r mütterlehen! euem Nicer) T ertius beria em Colleeel In dr mschule l¹ Jad iuen Prziuu 77 band zu dem mathematischen Lehrbuche seines Vaters, auch Lebensbeschreibungen merkwürdiger evangelischer Missionaire in 6 Bänden. Demnach waren zwei Drittel des Cötus mit vier Collaboratoren auf den neuen Stuben unter- gebracht und der obere Corridor mit den 4 Schlafsälen darüber, wie überhaupt die ganze vordere Hälfte des Schulhauses hatten ihre neue Gestalt erhalten. Es blieb nun noch der letzte Theil des Ausbaues, nämlich das alte aus den Klosterzeiten stammende Gebäude, unten das Remter und Cö- nakel, oben die Zellen des untern Corridors enthaltend, herzustellen übrig. Hieran ward im Som- mer und Herbst 1802 fleissig gearbeitet. Das Cönakel ward durch einen Theil des Remters ver- grössert, die alten Fenster mit ihren Eisenstäben weggenommen und durch neue grössere ersetzt. Im Innern ward alles Mobiliar erneut, statt der bisherigen 12 Tische 6 lange Tafeln zu beiden Seiten, jede zu 24 Personen, unter Vorsitz eines Collaborators aufgestellt, neues Tischgeschirr angeschafft und jede Schüssel für je 6 Personen, statt sonst für zwölf, bestimmt. Der Saal, durch Argandsche Lampen erleuchtet, ward am Stiftungsfest den 1. November 1802 von Lehrern und Schülern zuerst bezogen und mit Musik feierlich eingeweiht. Schon waren noch über demselben 4 neue Schülerstuben nebst 2 Collaboratorwohnungen fast fertig; da stürzte Abends am 25. No- vember, als gerade sämmtliche Schüler und Collaboratoren unter M. Gernhards Wochenaufsicht, zu Tische sassen, ein Theil des Gewölbes im Speisesaale ein, ohne jedoch Jemanden zu verletzen (s. Kraft und Schmidt S. 62 f.). Dieser Unfall hielt den Bau bedeutend auf, da man nun für gut fand, das Gewölbe ganz herauszunehmen und dem Saale eine neue flache durch 4 schlanke Pfeiler getragene Decke zu geben. Auch erhielt derselbe den jetzigen Seiteneingang für Lehrer und Schü- ler vom Kreuzgange aus, während die Thür zur Tellerküche(jetzt Prima) vermauert wurde. Das Remter wurde von seinen Subsellien(da es früher mit als Klassenlocal diente) und von den Stän- den des Schulbuchbinders, des Glasers und des Naumburgischen Boten befreit. Zum Speiselocal mussten einstweilen die beiden Auditorien am Kreuzgange neben der Bibliothek dienen. Endlich am 17. November 1803 wurde der zu seiner jetzigen Gestalt neu hergestellte Speisesaal von Leh- rern und Schülern wieder bezogen und aufs Neue feierlich eingeweiht. Unterdess war zu Ostern 1803 der M. Artzt als Substitut des noch immer kranken Conrectors Weiske auf sein Ansuchen von der Collaboratur enthunden und dieselbe ward vom Kirchenrathe wiederum einem Zöglinge der Pforte, dem Candidaten der Theologie, jetzt hochberühmten und mit Recht verehrten Generalsuperintendenten und Oberconsistorialrath zu Weimar, D. Röhr, übertragen. 5) Herr D. Johann Friedrich Röhr, geboren den 30. Juli 1777 zu Rossbach bei Naum- burg, Sohn eines Landwirthes daselbst, ward durch die Vermittelung des dortigen Predigers Bern- hard, der die ausgezeichneten Anlagen des Knaben im Unterricht wahrnahm, am 4. Mai 1790 als Alumnus in Pforta aufgenommen, wo er sich bald durch seine Anlagen und durch seine Leistun- gen in den alten Sprachen wie in der Mathematik hervorthat. 1796 ging er von hier nach Leip- zig ab, wo er in der Theologie und Philosophie tüchtig ausgebildet sich später die Achtung und das Vertrauen Reinhards erwarb, der ihn hieher in seine erste Lebensstation beförderte. Er ward den 14. März 1803 zum Collaborator ernannt und Ostern eingeführt. Indess verweilte der wür- dige Mann, wie zu erwarten war, auf diesem Posten, den er durch seine tüchtigen Leistungen in jeder Art zierte, nicht lange, und ward schon im nächsten Jahre zum Pfarramte nach Ostrau bei Zeitz berufen, wohin er Michaelis 1804 abging. Von hier begann er seine Laufbahn als be- rühmter Schriftsteller und Kanzelredner und seit 1820 als Vorstand des Kirchen- und Schul- wesens in den Weimarschen Landen, welche weiter zu verfolgen und zu würdigen nicht die- ses Orts ist. —————ÿ—— 78 Bald nach Röhrs Antritt ward aber wieder eine Collaboratur durch den zu Johannis 1803 erfolgten Abgang des M. Cubäus erledigt, so dass von Johannis 1803 bis Ostern 1806 nur drei Collaboratoren waren. Denn erst nach Röhrs Abgange Michaelis 1804 ward die früher erledigte Collaboratur wiederum durch einen Zögling der Pforte, den Candidaten des Predigtamts 6) M. Adolph Gottlieb Althanss besetzt. Derselbe war im Jahre 1779 zu Tautenburg geboren, und den 7. Februar 1792 in Pforta als Alumnus recipirt. Weitere Nachrichten über sei- nen Studiengang fehlen uns leider. Er ward aber wegen seiner Keuntnisse und seines Wohlver- haltens, das er als Schüler bewährt, vom Rector Ilgen beim Kirchenrath zur Collaboratur empfoh- len, da er eben zu Lengefeld bei Reichenbach als Hauslehrer fungirte, und am 30. October 1804 von ihm eingeführt. M. Althanss stand seinem hiesigen Amte mit Treue und Geschick bis Michaelis 1811 vor, wo er zu einer Pfarrstelle nach Treys bei Borna befördert wurde. Mittlerweile war auch der Conrector Weiske zu Ende des Jahres 1803 in den Ruhestand versetzt und an seiner Stelle wurde der bisherige Tertius, M. Charitius, zum Conrectorat be- fördert. In das so erledigte Tertiat ward aber zum Nachfolger ein ausgezeichneter Zögling der Pforte berufen, nämlich: Der Dr. Ph. Adolph Gottlob Lange, geboren zu Weisensee den 22. April 1778, wo sein Vater, ein würdiger Geistlicher, Archidiaconus war. Da er diesen schon im 8. Lebensjahre durch den Tod verlor, so führte seine Mutter mit Kraft und Geschick das Geschäft der Erziehung ihrer Kinder fort und Lange hatte die Freude, schon im 11. Jahre, den 28. April 1789, als Alum- nus in Pforta aufgenommen zu werden, wo auch sein Vater und sein Grossvater gebildet waren. Hier verlebte er unter Barths Rectorat sechs glückliche Jahre, in denen er besonders dem Con- rector Heimbach, dem Mathematicus Schmidt und seinem Tutor, dem geistlichen Inspector Schmie- der, viel in seiner Bildung verdankte. Ostern 1795 bezog er die Universität Leipzig, wo er sich Anfangs dem theologischen Studium widmete, allmählig aber, durch Chr. Dan. Becks und Her- manns Vorlesungen angezogen, ganz zum Studium der Philologie überging und in diesem sich vorzugsweise mit dem Homer und mit der Archäologie beschäftigte. In Leipzig erhielt er sich nach vollendetem akademischen Cursus noch mehrere Jahre durch Privatunterricht und begab sich, nachdem er 1801 promovirt, nach Berlin, wo er, dem Oberconsistorialrath und Director Gedicke von dessen Bruder, dem Director Gedicke in Leipzig, empfohlen, in dessen Seminar für gelehrte Schulen eintrat und als Hülfslehrer beim Gymnasium zum grauen Kloster arbeitete. Hier unter den Schätzen der Kunst und Wissenschaft und im belehrenden Umgange mit Männern, wie Spal- ding, Heindorf, Buttmann, entwickelte sich Lange's Geist und durch praktische Uebung sein päda- gogisches Talent. Durch Spalding an Reinhard empfohlen ward er den 24. December 1803 vom Kirchenrath zum Tertius an Charitius Stelle designirt, den 3. Februar 1804 vocirt und nachdem er den 18. April in Dresden confirmirt war, zugleich mit Charitius, welcher Conrector wurde, den 14. Mai in sein Amt eingeführt. Als Lehrer und Erzieher wirkte nun Lange in seinem erwünsch- ten Berufskreise höchst wohlthätig und segensreich, indem er, mit einer Fülle von Kenntnissen nicht weniger wie mit Gemüth und Phantasie begabt, in seinen Vorträgen über Homer, Herodot, Xenophon, Cicero, Virgil, über Archäologie und alte Litteratur, wie auch in seinen Disputations- übnngen und schriftlichen Aufgaben, die Jünglinge zu beleben und anzuregen wusste. Seit 1807 mit seiner noch lebenden Gattin, einer geborenen Gallus aus Naumburg, verheirathet, war er zu- gleich glücklicher Familienvater und seine drei Söhne sind in Pforta zum wissenschaftlichen Be- ruf ausgebildet. Wenn gleich durch Kränklichkeit, namentlich durch Unterleibsleiden, öfter gestört und ein Paarmal zu Badereisen veranlasst, fuhr er doch mit treuem Eifer in seiner Berufsthätig- keit zu wirken fort. Als zu Ende des Jahres 1824 der Conrector Schmidt starb, rückte Lange in des* Stan zur dem— dew- nich e ten sell. Ecs delt: Ins tudt kle n gr Sn * Alte, Porun des un fer grig 6 winat un ns Sdt a0 9s, Ey 3 bri in 8 im s Jon. bun 81l n den 3 2 MM Jall 91 wi n auc viellen beil9 vor As m WAà auler Sei d au Johanas T Stern 1806 dr 1779 29 Tatta, ſHachrichten e, und seines Na. Collaboratur e n 30. Oectaber b schick bis Uin in den Ruix um Conrectan chneter Zöglü 22. Wr I —n im 8. Leder eschäft der Dnii April 1789, aM0 Sater gebildetn besonders d chen Inspectrace Leipzig wei an. Beck uke ig und in lta eipeig etille rricht und begi und Diretter(i n Seminar fir ſ arbeitete. Hi t Männern,! he Uebung s December 3e 4 vocirt unl u Conrector Funt e in deinem&n Fülle von Tar ber Homer, 16 n seinen Dih en wustte 9 heirathet, Fu 1 ! visseiseleli zter e bsleien iſtr 9 4c. 1 seiner Berl- ttarb. rüeltel —yͤͤnn———— 79 dessen Stelle als zweiter Professor ein, und als im Frühjahr 1831 der Rector Ilgen in den Ruhe- stand versetzt ward, trat Lange, bereits unterm 8. September 1830 zu seinem Nachfolger ernannt, zur Freude seiner Collegen das Rectorat der Landesschule an, in das er den 19. April 1831 von dem Königl. Commissarius des Hochlöbl. Provinzial-Schulcollegii, Herrn Vicepräsidenten von Sey- dewitz, feierlich eingeführt wurde. Allein seine längst geschwächte Gesundheit vergönnte ihm nicht die Ausführung seiner Wünsche und Pläne zum Wohl der Pforte. Schon nach zwei Mona- ten beſiel ihn ein Wechselfieber, zu dem sich das alte Unterleibsübel mit erneuerter Kraft ge- sellte, und so verschied er während der Ferien, am 9. Juli, von Allen betrauert. Ein feierliches Ecce ward ihm am 28. Juli, nach der Rückkehr der Alumnen, Abends im Betsaale gehalten. Auf dem Friedhofe der Pforta liegt seine irdische Hülle bestattet, mit der von ihm selbst gewählten Inschrift auf seinem Leichensteine: Volait, quiescit. Von litterarischen Arbeiten hat er nur kleine, aber geschätzte Schriften herausgegeben: die Vindiciae tragoediae Romanae, Schulpro- gramm von 1822. Dialogus de Oratoribus Tacito vindicatus, in Becks Actis soc. phil. Lips. Vol. I. Silvae Portenses in dem Actis phil. Mon. von Thiersch T. III. Luigi Lanzi über die Sculptur der Alten, aus dem Italienischen übersetzt mit Zusätzen, 1816. 4. Eine Rede de severitate disciplinae Portensis 1821 und einen Anhang von geistlichen Liedern zum Dresdner Gesangbuch für die Lan- desschule, 1827. Ausserdem hat er noch mehrere Aufsätze in verschiedene Zeitschriften gelie- fert. S. Karl Georg Jacob: Dr. A. G. Lange's vermischte Schriften und Reden, mit einer Bio- graphie Lange’s. Leipzig 1832. 8. Da mittlerweile der Schulbau im Jahre 1803 eifrig fortgesetzt wurde, so waren im Herbst wiederum 4 Schülerstuben auf dem untern Corridor nebst 2 Adjunctenwohnungen fertig geworden und es blieb nur noch die 11. und 12. Stube nebst den beiden letzten Schlafsälen und dem Tanz- saale zu vollenden übrig; doch blieb die Anstellung der beiden letzten Collaboratoren noch bis dahin ausgesetzt, da auf den ersten 4 Schlafsälen für sie kein Platz war, wenn auch die Schüler bis Ende des Jahres in den neuen Stuben, mit Einschluss der Reservezimmer, bereits alle unterge- bracht waren. Die vorhandenen Collaboratoren führten die Aufsicht. Eine neue Veränderung im Lehrercollegium trat zu Ostern 1805 ein, indem an die Stelle des im Januar abgegangenen M. Charitius der bisherige Rector am Lyceum zu Luckau, M. Ephraim Johann Gotthelf Schmidt, berufen wurde. Derselbe war geboren zu Stössen unweit Naum- burg, den 24. Juni 1762. Auf der Rathsschule zu Naumburg gebildet bezog er 1782 die Univer- sität Leipzig, wo er sich, hauptsächlich unter Reiz, dem Studium der Philologie widmete. Nach- dem er bis 1794 in Leipzig eine Ilauslehrerstelle verwaltet, kam er als Conrector an das Lyceum 2u Luckau, wo er sich verheirathete und bald das Rectorat übernahm. Hier verlebte er glückliche Jahre bis 1805, wo er am S8. April als Conrector in Pforta eingeführt wurde. In dieser Stellung wirkte er noch fast 20 Jahre treu und nützlich, wiewohl oft durch Kränklichkeit gestört, welche auch 1822 durch den Gebrauch der Karlsbader und Töplitzer Heilquellen nicht gehoben wurde, vielmehr in den letzten Jahren zunahm und am 7. December 1827 das Ende seiner Leiden her- beiführte. Von seinen 3 Kindern war der Sohn Prediger zu Klötzen bei Delitzsch, welcher kurz vor dem Vater starb. In die durch das Ableben des Dan. Frdr. Möbius erledigte Stelle eines Tanzlehrers ward Michae- lis 1805 Herr Franz Anton Roller berufen und am 16. Oct. eingeführt. Er ist geboren den I. Aug. 1775 zu Pesth in Ungarn, wo er erst durch Privatunterricht, dann auf einem Militairinstitute gebildet ward. Er widmete sich der theatralischen Tanzkunst, über die er Einiges geschrieben, und war auf mehreren Bühnen, in Wien u. a. 0. angestellt. Späterhin ertheilte er Unterricht, namentlich seit 1800 in Leipzig, von wo er nach Pforta kam. Als im Jahre 1816 das K. Preuss. Ministerium 14 2 8 E ——————JJ 80 beschloss, die Turnübungen in Pforta einzuführen, ward Herr Roller auf einige Zeit nach Berlin berufen, um bei dem Professor Jahn sich mit dem Technischen dieser Uebungen bekannt zu machen, welche von 1818—20 von ihm hier eingerichtet und von 1825 an erneuert wurden. Seit 1833 ist sein Tanzunterricht durch alle Klassen ein öffentlicher geworden, und er wirkt noch in seinem Amte mit Gedeihen und Rüstigkeit fort. In diesem Jahre, 1805, wurde, nach Herstellung der beiden letzten Stuben, des 5. und 6. Schlafsaales und des neuen Tanzsaales, der Schulhausbau in allen seinen Theilen vollständig been- det und es hatte nun das Schulhaus im Innern und Aeussern eine neue, anständige, bequeme und freundliche Einrichtung erhalten und eine ganz andere stattlichere Gestalt wie früher. Sechs schöne, grosse, lichte und freundliche Schlafsäle, ein stattlicher, hübsch decorirter Tanzsaal, Cor- ridor und Schülerstuben hell, geräumig, freundlich, bequem eingerichtet; ein neuer, herrlicher Speisesaal; ein weiter Betsaal, neue Auditorien, überall neue, bequeme Treppen; die früher hol- perigen, unsaubern Kreuzgänge erhellt, mit Quadern gepflastert, die Mauer zwischen dem obern und untern Kreuzgange weggebrochen, im Wasserhöfchen eine Zinnscheuerküche angebaut, der Platz vor dem Schulhause geebnet und mit Akazien und Platanen bepflanzt(die 1820, als zu schattig, wieder weggenommen wurden), beide Ufer der kleinen Saale mit einer Cornelkirschen- hecke eingefasst, eine Leichenhalle in einer Seitenkapelle der Kirche eingerichtet und der grosse Schulgarten durch zwei Thüren, nach Norden und Osten, zugänglich gemacht. So war das längst erwünschte und Beabsichtigte erreicht; und wenn man auch dem Bau ein etwas grossartigeres An- sehen, namentlich überall grössere Fenster und dem Betsaale eine würdigere Höhe wünschen möchte; so ist doch zu bedenken, dass man sich den im alten Gebäude einmal gegebenen Verhältnissen anpassen musste, und eine totale Umgestaltung ohne einen aus manchen Gründen nicht ausführba- ren Neubau des Ganzen nicht stattfinden konnte. Mit dem Vorhandenen muss man um so mehr zufrieden sein, da gegen die frühere Zeit ausserordentlich viel, mit bedeutendem Kostenaufwande, geschehen, und einer neuen Entwickelung Raum gegeben war. Doch beabsichtigte die Churfürstl. Sächsische Regierung noch mehr. Schon 1802 war die Idee angeregt, für die Schulbibliothek ein grösseres Local auszumitteln und das bisherige zu einem Klassenauditorium einzurichten, und es ward dazu der vordere wüste Raum der Kirche in Vorschlag gebracht. Hierauf ging die Behörde ein; nur war noch nicht entschieden, ob die Bibliothek parterre auf erhöhten Fussboden oder in die obere Hälfte dieses Raums gebracht werden sollte. Jedoch sollte die Ausführung dieses Pla- nes bis zur Vollendung des Schulhausbaues ausgesetzt bleiben. Als dieser beendet war, trat 1806 der Krieg ein, dann schwere Zeiten, Druck des Landes und der Schule durch Französische Con- tributionen, Durchmärsche und neue Kriegeszeiten bis 1815, wo die Anstalt an Preussen überging. Demnach wurden nun Ostern 1806 zur Vollendung der neuen Disciplinar- und Studienverfas- sung drei neue Collaboratoren zugleich eingeführt, wodurch ihre Zahl auf sechs gebracht wurde, einer für je zwei Schülerstuben. Diese waren: 7) Der Candidat der Theol. Friedrich Ernst Graun, geboren 1788 zu Schnellmanns- hausen bei Treffurth, Sohn eines Predigers, der später zu Nieder-Dorla war. Dieser Graun war früher schon zu Schnepfenthal und beim Hallischen Waisenhause angestellt gewesen, und kam hier an die Stelle des Johannis 1803 abgegangenen M. Cubäus. Bei seiner Neigung zu einem unstäten Leben hielt er aber hier nicht lange aus, und ging schon Johannis 1807 von hier ab nach Dorpat als Lehrer in eine adelige Familie, von wo er 1809 als gemüthskrank zu seinem Vater zurückkehrte. 8) Der Candidat der Theol. Christian Heinrich Neudeck, Sohn eines Schullehrers zu Beyersdorf bei Zwickau, blieb hier nur kurze Zeit, da er sich für das ihm anvertraute Amt nicht zu qualificiren schien und ging bereits im September 1806 wieder von hier ab. 185 1= ſel S id li L sc IIT VO i5 r( 1*i¹ bei 1800 die „A wie an esse it fius I 7E Heid 12 à 1 59 40 dr. ir n d bthe ran noc. d weg asse azr Jolla 1ro. 2 1aDsopl d holoE II. 25 ntlic an sten au Yrdin dan Besc eil se. m 7; d. dol en I. 181 tags [ur. 1 Kau- Æ” diel ach 1 Sten A☛☚ wa jer! 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Bei diesem Zuwachs von neuen Lehrern und Lehrkräften ward jedoch im Lectionsplane der Landesschule wenig geändert und gebessert. Die alten Mängel blieben grösstentheils, wie ein von Ilgen vorliegender Lehrplan von 1897 beweist. Kein öffentlicher Unterricht im Deutschen und in der Geschichte; in der Geographie ein Anfang: in IV. 2 St. alte, in V. 2 St. neuere Geogra- phie bei einem Collaborator. Kein öffentlicher Zeichnen-, Sing- und Schreibunterricht. Ueberall noch die schädlichen Combinationen verschiedener Klassen. Im Lateinischen war zwar Prima für sich, wie früher, und hatte 8 Stunden, 2 Cicero, 2 Horaz, 1 Virgil, 3 Correctur. Von den übri- gen Klassen aber war die II. und III. im Cicero(2 St.) und im Terenz(1 St.), die II., III. und IV. im Livius(1 St.) und im Ovid(3 St.) verbunden. In der 4. und 5. vier Autoren, in der Gram- matik beide combinirt, nur im Stil jede Klasse für sich; in II. und III. zehn Stunden, in IV. und V. 17 und 18 Stunden Latein. Dagegen im Griechischen überall nur 3 Lehrstunden. Im Hebräi- schen drei Klassen zu 2 Stunden, eben so im Französischen. In der Religion blieb die Combi- nation der 3 obern und der 2 untern Klassen, sammt dem Titel der theologischen Lection, in der 1. Abtheilung nach Mori Epitome Theologiae Christ., in der 2. nach Dictaten, 3 St. jede; in der 2ten noch die Einleitung des Cantors ins A. Test., 1 St. Die symbolische Lection des Rectors fiel aber weg. Doch bestand noch Sonntags früh seine Bibelerklärung. In der Mathematik, wie früher, 3 Klassen zu 2 Stunden, I., II. und III., IV. und V., doch wurde in IV. und V. auch Arithmetik von Collaboratoren gelehrt. Die Rhetorik blieb, doch in I. nur 1 St. beim Rector, in II. und III. comb. 2 St. beim Conrector. In der Philosophie hielt der Rector in I. 1 St. Geschichte der Philosophie, statt der früheren 2 St. Logik; in II. und III. comb. der Conrector 2 St. Logik und Psychologie. Dazu war eine neue Lection gekommen, die Archäologie, welche der Tertius 1 St. in I. II. III. comb. vortrug. Fragt man sich nun, wozu denn die Collaboratoren mit ihren 9 wöchentlichen Lehrstunden verwendet wurden, so findet man, dass sie sämmtlich auf die beiden untersten Klassen eingeschränkt waren, wo im Lateinischen zwar der Diaconus und der Cantor als Ordinarien die Hauptcorrectur behielten, aber eine ganze Anzahl unnützer Unterabtheilungen zur Beschäftigung der einzelnen Collaboratoren gemacht war; eben so in der letzten Griechischen Klasse. Die Zeiteintheilung war ganz die frühere; gegessen ward Mittags um 11, Abends um 7; der freie Nachmittag Montags; Mittwoch und Sonnabend Nachmittag Lectionen. Die täg- lichen Lesestunden der Untern dauerten ¾ Stunde, von 5— 46, und zwar lasen Montags und Don- nerstags die Mittlern mit ihnen, die übrigen Tage die Obern. Von halb 6 an keine Arbeitsstunde mehr. Der Schulgottesdienst Freitags 8—9 war noch geblieben. Kaum war die neue Schuleinrichtung vollständig ins Leben getreten und hatte eben angefan- gen, sich zu gestalten; die Zahl der Schüler war im Zunehmen, und die Schule im besten Flor; da brach 1806 der für Preussen so verderbliche, für das Anfangs mit ihm verbündete Sachsen wenigstens sehr schwere Krieg gegen Frankreich aus, und in ganz naher Entfernung von der Pforta ward am 14. October die Schlacht von Auerstädt geschlagen, von deren Geschützesdonner hier der Boden dröhnte. Schon Tags vorher, den 13. war der Ort von feindlichen Schaaren um- geben, von denen einige eindrangen, aber abgefunden wurden; rings umher leuchteten Abends ihre Wachtfeuer und früh vor Tagesanbruch zogen sie nach einander durch die unbesetzten Defileen von Kösen, und um 7 Uhr begann bei Hassenhausen der Kampf, der bis gegen 4 Uhr Nachmittags 11 82 dauerte. Ein Glück für die Anstalt war es, dass die Aliirten vom Feinde westlich der Saale ab- getrieben waren; so gab es hier keine Schlachtgräuel, aber wohl ward die Pforta bald, schon während des Treffens, von Französischen Verwundeten, Officieren wie Gemeinen, erfüllt, zu denen auch Preussische Gefangene und Verwundete kamen. Alle wurden aufs Beste aufgenommen und verpflegt, die Verwundeten auf den Krankenstuben vom Schularzt und Schulchirurgus verbunden und gewartet. Als daher am folgenden Tage der Sieger von Auerstädt, Marschall Davoust und nach ihm Marschall Augereau selbst nach Pforta kamen, gaben sie dem Rentmeister Herbst, der in die- ser Zeit durch seine Umsicht und Thätigkeit sich hoch verdient um die Pforta machte, ihre be- sondere Zufriedenheit wegen der ihren Kriegern hier wiederfahrenen Behandlung zu erkennen und gaben der Anstalt eine Schutzwache, wodurch sie vor allen Angriffen und Verwüstungen der Plünderer bewahrt blieb. So hat die göttliche Obhut sich in dieser schweren Zeit an der Pforta bewährt. Zwar ward sie mit ihren Bewohnern noch fortwährend durch Einquartierungen und Lie- ferungen in Anspruch genommen und die Summe der Verwendungen von Seiten der Anstalt in dieser Zeit betrug, nach Herbsts Bericht an die Behörde, 4420 Thaler, wozu noch der vielfache Schaden und Verlust aus der Plünderung und Verwüstung ihrer Güter und Ortschaften kam; aber gleichwohl blieb die Pforta mit ihren Bewohnern von schwereren Leiden verschont und der Unter- richt ward nur kurze Zeit unterbrochen. Auch ward die Frequenz der Anstalt keineswegs ge- stört, sondern blieb im Zunehmen*). *) Es wird den Lesern nicht uninteressant sein, den damaligen, im Original mir vorliegenden Bericht des Rent- meisters Herbst vom 25. October 1806 hier mitgetheilt zu sehen. An Se. Excellenz den Herrn Conferenzminister von Burgsdarff. Ew. Excellenz zeige ich vor der Hand privatim und eiligst nur soviel unterthänig an, dass, obschon die Städte Jena, Weimar, Naumburg uns genommen, und die ganzen Dörfer von dorther und in der umliegenden Gegend ausgeplündert und verwüstet, mitunter auch abgebrannt sind, die hiesige Schule, zwar mit mehreren Aufopfe- rungen, doch durch Gottes ganz besondere Vorsehung und mancherlei Bemühungen und Anstrengungen ge- rettet ist. Schon der König von Preussen verschonte die Schule auf persönliches Verwenden mit Bequartierung. Am 12. huj. rückten zuerst die Französichen Truppen in Naumburg ein. Den 13. früh kam ein Offizier von Gre- nadiers zu Pferde mit einem Commando, forderte mich und kündigte mir an, dass er von seinem General Be- fehl habe, sich mit 200 Pferden hier einzulegen, wollte jedoch abgehen, wenn ich 60 Carolin erlegen wollte. Die blanken Säbel hielten mich nicht ab, es ihm anfänglich abzuschlagen. Da man jedoch darauf bestand, so bot ich, um allem zu befürchtenden Unheil vorzuheugen, 15 Stück Carolin, womit er sich begnügte und abging. Nach zwei Stunden kam ein Obrister von einem Dragoner-Regimente, bestellte für sich und 30 Off- ciere zu Essen und verlangte für sein Regiment, welches sich vor dem Thore gelagert hatte, 800 Rationen und eben so viel Portionen, 2 Kühe und 16 Tonnen Bier. Diess schaffte ich, das Thor wurde besetzt und die Schule blieb in Ruhe. Kaum eine Stunde drauf kam noch ein dergleichen Regiment, ich musste die nehmlichen Rationen und Portionen schaffen, und nun 60 Officiere Mittags und Abends speisen, ausser den Domestiquen und sonstigem Anhang. Mitten in der Nacht brachen diese Regimenter auf, nahmeu 6 Schul- pferde mit, worunter jedoch nur 2 gute, die andern vier aber ganz alte waren; die übrigen guten Pferde hatte ich sogleich verbergen lassen. Am folgenden Morgen begann unmittelbar über dem Kösener Berge die Schlacht bei dem hiesigen Amtsdorfe Hassenhausen, welche nach dem Urtheile des ganzen Französischen Mijlitairs schrecklicher und mörderischer, als die bei Austerlitz gewesen ist. In derselben Zeit ist eine gleich fürchter- liche Schlacht zwischen Weimar und Jena geliefert worden. Die Fenster im hiesigen Orte zitterten und alles bebte. In wenig Stunden und ehe noch die Schlacht beendigt war, welche von früh 7 bis Nachmittags 4 Uhr dauerte, kamen schon eine Menge verwundete und ermüdete Soldaten hier herein geströmt. Ich nahm sogleich mehrere blessirte Französische Officiere und Gemeine auf, und Tausende wurden mit Wein, Bier, Brot und Käse getränkt und gespeist, die Blessirten verbunden, und alle hiesigen Leute mussten laufen und springen, um diese Unglücklichen zu erquicken und zu befriedigen, und diess war der Grund zur Erhaltung der Schule. Fesllich der deih, 8 Plorta dald 3 inen, erfüllt 1 4 Ste aulgenonne ulchirurgs wie hhall Davoust d er Herbst, der n, rta machte, b ung zu erkena d Vervistugn en Zeit an dern artierungen uu eiten der Am u noch der ii Artschaften kan chont und der! ustalt keinesye A egenden Berett a. ff. , dass, obsen ad in der umleauac var mit merza ui gen und Amteasenn den mit Beqmmim. kam ein Oftit i er von seinem benr 60 Carolit ettee an jedoch Garali „ womit et äch ig te für sih uli agert hatte, d 8 Thor wurde béts tegiment, ich vus ends Spebel, 1is er auf, Ealmeri- brigen gutel 1 sener Berge ied a Französiche E tiöt eine geie 4 One ditente 1, bis achmmibe t. leh Dalg 47 t ten laufel ud 5 ur Erhaltoog S” 83³ VII. Veränderungen und Ereignisse von 1806 bis 1815. Als nun Sachsen, nach Abschluss des Posener Friedens mit Napoleon(11. Dechr. 1806) zum Rheinbunde übergetreten war und sein bisheriger Churfürst, Friedrich August, die Königswürde angenommen hatte(20. Decbr.), da hatten die Sächsischen Lande zwar Frieden, der aber durch schwere Opfer, die harte Französische Contribution, fortwährende Kriegssteuern zur Mobilmachung von Truppen für Napoleons Dienst, und die Schmach der Abhängigkeit von Frankreich theuer ge- nug erkauft und durch die precäre Erwerbung des Herzogthums Warschau keineswegs erfreulich Schon an diesem Tage besetzte ein leicht blessirter Französischer Sergeant nebst einem Gemeinen das Amthaus und führten überhaupt eine sehr genaue Aufsicht, dass kein Unfug vorfiel, und es ging Alles in sol- cher Ordnung, und zu einer dergestaltigen Zufriedenheit des Französischen Volkes, dass berührter Sergeant das Attest sub A. zurückliess. Als der Marschall darauf diess erfahren hatte,(denn 2 und 3 Stunden weit und breit hatte das Französische Volk die Erquickungen gerühmt, welche sie in der Schule Pforta erhalten hatten), so kam selbiger selbst hierher, suchte alle Blessirte anf, und als ich dabei Gelegenheit nahm, die Schule seinem Schutze zu empfehlen, so commandirte er sogleich einen Officier aus Suite mit einer Sauye- garde von 6 Mann, und das Thor wurde damit besetzt. Dem ohngeachtet liess ich immet noch an die vorübergehenden Verwundeten Erfrischungen reichen, um das Eindringen abzuwenden. Diess Alles, und dass ich dem Marschall Augereau auf sein Verlangen noch Abends 10 Uhr ein kaltes Abendmahl und Wein für ihn und seine Suite nebst der erforderlichen Fourage nach Kösen schickte, und er folgenden Tages mit seiner Suite von 30 Officieren bei mir dinirte, wobei das bei sich habende ganze übrige Commando ebenfalls verpffegt wurde, machte, dass er, ausser den liebevollsten und schmeichelhaftesten Versicherungen seiner Erkenntlichkeit, mit der hinzugefügten Aeusserung, dass die ihm und seinen Officieren sowohl als allen blessirten Franzosen widerfahrene Aufnahme auch seinem Kaiser nicht verborgen bleiben sollte, abschriftlich anliegenden Anschlag an das Thor heſten liess. Auf solche Weise ist der Schule kein Leid widerfahren, die Schüler sind beisammen und versorgt ge- blieben. Ich fühle mich sehr glücklich, diesen Zweck auf solchem Wege erreicht zu haben, und vergesse bei diesem Bewusstsein sehr gerne meine acht Tage hintereinander angewendeten Sorgen, Anstrengungen und Beschwerden. Denn ungeachtet auch nun der gemeine Mann nicht mehr eindringen konnte, so haben doch diese ganze Zeit über hunderte von Französischen Generalen und Officieren von früh bis Abend bei mir gegessen, getrun- ken und zu 10 und 15 geschlafen, und indem liegen, ausser dem die Sauvegarde commandirenden Officiere, noch ein Obrister und Lieutenant vom Französischen Ingenieur-Corps bei mir, um das Schlachtfeld aufzunehmen. Seit gestern haben unsere Schüler ihre Lectionen wieder angefangen, und es geht nun Alles seinen Gang ruhig und in der Ordnung wieder fort. Nur habe ich, da der Fleischlieferant wegen Viehmangels in Ver- legenheit ist, vor der Hand die Einrichtung dahin treffen müssen, dass die Schüler Mittags nur eine Fleisch- speise statt zweier, jedoch mit einiger Verstärkung des Gewichtes, und die übrigen Familien täglich mehr nicht als ein halb Pfund auf die Person erhalten. Man lässt sich diess auch durchaus gefallen, und ich hoffe, dass die höchsten Behörden diess Verfahren genehmigen werden. So viel ich vorläufig überschlagen kann, so besteht der vor der Hand gemachte Aufwand in Folgendem: 1) Oben berührte 15 Carolins. 2) 2 Kühe und 6 Pferde, an deren Stelle zwar 10 andere alte Pferde und 7 Stück Ochsen hier gelassen worden sind, wovon ich jedoch nicht weiss, ob sie in der Folge reclamirt werden dürften. 3) 120 Scheffel Hafer. 4) 100 Ctr. Heu. 5) 8 Schock Stroh. 6) 3600 Pfd. Brot. 7) 200 Pfd. Semmeln. 8) 48 Eimer Wein. 9) 2 Eimer Branntwein. 10) 20 Tonnen Bier. 11) 6 Tonnen Käse. 12) 3 Hosen Butter. Was der Commandant der Sauvegarde, und letztere selbst zur Belohnung theils schon erhalten haben und noch erhalten dürften, werde ich so wie alles Uebrige zu seiner Zeit genau und bestimmt unterthänigst anzei- gen. Vor der Hand wünsche ich nichts mehr, als dass die höchsten Behörden mein ganzes Verfahren geneh- migen mögen, und hoffe diess um so mehr, da meine einzige Tendenz die Erhaltung der Schule gewesen ist, und diess mir die einzigen Mittel schienen, wodurch solches bewerkstelligt werden konnte. Pforta, den 25. October 1806. Herbst. 11* —————— 24 84 und ehrenvoll gemacht wurde. Auch die Landesschule Pforta mit ihren Lehrern und Beamten musste den Druck der Verhältnisse bis 1815 schwer genug empfinden. Es mussten fortwährend ausserordentliche Steuern gezahlt werden, welche im Jahr 1808 auf ein jährliches Einkommen von 200— 400 Thlr. 2 Pct. von 4— 600 3, von 6— 800 4, von 800— 1000 und darüber 5 Pct. betru- gen. Die Lehrer legten aber bei dieser Berechnung die sehr mässige Einkommenstaxe vom 30. Januar 1789 zum Grunde. Auch in der Verpflegung der Alumnen wurde die Ersparniss einge- führt(Verordnung vom 23. Febr. 1807) dass denselben, bei den sehr geschmälerten Weinvorräthen von Zeit an, statt viermal in der Woche, nur einmal, Sonntags und an den drei hohen Festen, das gewöhnliche Quantum guten, abgelagerten Weins solle verabreicht werden. Die Naturalliefe- rung an die Lehrer wurde in Geld verwandelt, den Eimer zu 21 Rthlr. gerechnet und das bis- herige Deputat von 40 Eimern an die Landesschule zu Grimma wurde eingezogen. Da im Sommer 1807 durch den Abgang von Messerschmidt, Graun und Neudeck drei Colla- boratorstellen erledigt standen, wurden unterm 30. August vom Rector Ilgen drei Candidaten der Theologie für dieselben beim Kirchenrath in Vorschlag gebracht, unterm 30. Sept. bestätigt und die beiden ersten den 30. October von Ilgen eingeführt. Diese waren: 10) M. Renatus Gotthold Lehmann, aus Baruth, Zögling der Pforta, in welche er den 19. Mai 1797 recipirt wurde. Er stand seinem hiesigen Amte mit Treue und Geschick bis Ostern 1815 vor, wo er zum Pfarramte nach Rossbach bei Merseburg befördert wurde, dem er noch jetzt vorsteht. 11) Leber. Frdr. Fürcht. Strohbach, geb. zu Hemleben bei Cölleda, d. 24. Dec. 1785, ein Zögling der Rossleber Schule. Er hielt in seinem hiesigen Amte bis zur Auflösung der Collabo- ratur aus und ging als der letzte von allen 1821 von hier nach Eisleben ab, wo er als Lehrer beim Gymnasium angestellt ward und vor einigen Jahren verstorben ist. 12) M. Christian Ernst Aug. Gröbel, aus Flemmingen, ein würdiger Zögling der Pforte, in die er den 13. Nov. 1797 aufgenommen wurde. Durch Fleiss, Talent und Kenntnisse eben so sehr als durch sittliches Wohlverhalten bewährt, war er vom Rector Ilgen der Behörde empfohlen und folgte gern dem Ruf in seine mütterliche, dem Geburtsort so nahe Anstalt. Den 4. Januar 1808 eingeführt, entwickelte er hier sein glückliches Geschick als Lehrer und Erzieher, blieb aber leider nur kurze Zeit, indem er schon vor Michaelis 1809 dem Ruf zum Conrectorat des Gym- nasii zu Annaberg folgte, von wo er später an die Kreuzschule zu Dresden überging, der er noch zur Zeit als bewährter und hochverdienter Rector vorsteht. Das Jahr 1808 ward in mehrfacher Beziehung für die Pforte wichtig. Nachdem die Störun- gen und Unruhen, welche der Krieg von 1806 und die nachfolgenden politischen Ereignisse in Sachsen erregt hatten, kaum etwas beseitigt waren, dachten die vorgesetzten Behörden mit allem Ernst daran, das aneelane ene Verfissungswert in der Landesschule vollends durchzuführen. Dess- halb ward schon unterm 1. Juni 1807 vom K. Kirchenrathe der im Jahre 1796 vom Grafen von Hohenthal(zur Zeit Oberappellationsgerichtspräsidenten, später Geh. Conferenzminister) verfasste Eutwurf einer neuen Schulconstitution an die hiesige Schulinspection(Herrn v. Lindau, Rector und Rentmeister) zur nähern Begutachtung eingesandt, und da diese noch nicht eingegangen, der Stifts- kanzler v. Lindau aber unterdess gestorben war, wurde unterm 25. Januar 1808 der Rector Ilgen nebst dem Rentmeister Herbst persönlich nach Dresden beschieden, um über die Einführung und die etwanigen Modificationen des Verfassungsentwurfs mit dem Kirchenrath und Oberconsistorium das Nähere mündlich zu verhandeln. Diess geschah im Frühjahr 1808, und es ward bei der Ge- legenheit von Iigen ein weitläuftiges Gutachten in Bezug auf den Entwurf eingereicht, welches nebst den dasselbe von§. zu§. begleitenden Bemerkungen eines Mitgliedes der Behörde(ver- ie UrSparuis 4 älerten Veinni en drei hohen h een. Die Nätund rrechnet und 1 sogen. Neudeck drei- drei Candida- O. Sept. bestit rrta, in Velehe; eue und Geschi rdert Wurde, da, d. 24. Der.N. Auflösung der ab, wo er ula ger Zögliu wiin ind Kenntuist a. der Behörde enll Instalt. Del 4¹ nd Erzieher, hle Conrectorat dei übergiug, dera- Nachdem de di litischen Preigis in Behördel W durchzufilra! 1796 vom Grie renzminister) ſe F, Lindal, lei ngegangel, lad 808 der Rectr' r die Fiaſündg und hereonaiie es Vard hei 3 eingereielt, n wder Belh 3 — 85 muthlich des Oberhofpredigers D. Reinhard) vorhanden ist. Nachdem so der Verfassungsentwurf zu wiederholten Malen durchgearbeitet und revidirt worden, ward er endlich, in allen Theilen vervollständigt und mit den nöthigen Plänen und Tabellen versehen, unterm 5. October 1808 als Urkunde einer neuen Schulverfassung geschlossen und unterzeichnet, und die feierliche Publication dieser Urkunde durch den Ober-Consistorial-Präsidenten, Freiherrn v. Nostiz und Jänkendorff zum Stiftungsfest den 1. November bestimmt, nachdem früher unterm 27. Mai der Stiftskanzler zu Zeitz und Consistorialrath, Freiherr Heinrich Victor August von Ferber zum adeligen Schulinspector ernannt und am 27. Juni feierlich eingeführt worden war. Noch ein anderes wichtiges Ereigniss für die Landesschule stand mit der Einführung der neuen Verfassungsurkunde im engen Zusammenhange, nämlich das unter demselben Datum, den 5. October 1808 vollzogene Patent des Königs Friedrich August von Sachsen, wodurch die sämmt- lichen ordentlichen Lehrer der Landesschule, vom Rector bis zum Mathematicus herab, zu Pro- fessoren ernannt werden, dergestalt, dass die bisherigen Amtstitel: Conrector, Tertius, Cantor, wegfallen, die des Rectors, geistlichen Inspectors, Diaconus und Mathematicus aber bleiben, und die Professoren in der dermaligen Ordnung folgen und benannt werden, als: Rector, erster Pro- fessor; Conrector, zweiter Professor u. s. f., jedoch so, dass der geistliche Inspector nicht mit zählt, sondern Professor für sich heisst.„Des Königs Majestät beabsichtigt dabei,“ wie es im Patent heisst,„den Lehrern an einem so wichtigen Institute eine noch ausgezeichnetere Achtung „Sowohl in dem Publicum als bei ihren Schülern zu verschaffen.“ An dem wichtigen Tage des I1. Novembers 1808 versammelten sich die sämmtlichen ordent- lichen Lehrer, Collaboratoren und Kunstlehrer beim adeligen Schulinspector, Freiherrn v. Ferber, auf der Fürstenstube, und im Beisein desselben ward von dem Tages vorher eingetroffenen Ober- Consistorial-Präsidenten, Freiherrn von Nostiz und Jänkendorff, den Versammelten zuerst die neue Schulordnung vom 5. October 1808, als von jetzt an eintretend und gültig, mitgetheilt und publi- cirt. Hierauf ward das Königliche Patent, die Ernennung der ordentlichen Lehrer zu Professoren betreffend, vom Ober-Consistorial-Präsidenten dem adeligen Schulinspector übergeben, welcher dasselbe laut vorlas und sofort den Inhalt desselben pr. Mandat den sämmtlichen übrigen Beamten der Pforte zur Kenntnissnahme und Ünterzeichnung ihrer Namen mittheilte.— Vom Rector Ilgen war der Antrag im Frühjahr 1808 zuerst ausgegangen und mit treffenden Gründen moti- virt worden. Kurz vor diesem Ereigniss am 15. October 1808, ward den Lehrern und Schülern der An- stalt auch die Freude und Ehre zu Theil, ihren geliebten Landesvater, den König Friedrieh Au- gust, welcher vom Fürstencongresse zu Erfurt kam, vor dem Thore, wo sein Wagen anhielt, mit- telst einer Anrede des Rectors begrüssen und ein vom Primus verfertigtes Lateinisches Gedicht überreichen zu dürfen. Der König that einige gnädige Fragen und fuhr dann weiter. Zu bemerken ist noch, dass an die Stelle des im August 1806 abgegangenen Alexius Prinet der bisherige Privatlehrer zu Lübeck, M. Arnold Heinrich Grosscho pff, den 13. März 1807 vom Kirchenrath zum Lehrer der Französischen Sprache ernannt und nachdem er zu Johannis 1807 sein Amt angetreten, am 19. Jali 1808 vom A. Schulinspector feierlich eingeführt wurde. Es ward ihm, um das Ansehen dieses Postens zu heben, der Rang nach dem Mathematicus und Sitz und Stimme in der Synode zuertheilt. Derselbe blieb nur wenige Jahre, indem er Johannis 1811 nach eigenem Wunsche wieder abging, und es fehlen uns die Nachrichten, um ein Mehreres über ihn mitzutheilen. Die Schuldisciplin betreffend, so gaben mehrere betrübende Excesse von Alumnen, die beson- ders mittelst heimlich entwendeter Haupt- und Nachschlüssel verübt waren, Anlass zu einer ge- ——————————— — 2 86 schärften Verordnung des Kirchenraths vom 22. August 1808, worin den Schülern streng unter- sagt wird, sich Schlüssel ohne Erlaubnisszettel eines Lehrers machen zu lassen und jeder, der fremde Schlüssel oder Nachschlüssel 24 Stunden bei sich behält, ohne sie an den Rector abzu- liefern, mit sofortiger Exclusion bedroht wird. Diese Verordnung musste bei jedem Examen ver- lesen werden. Endlich ward in diesem Jahre unterm 5. October von der Behörde die schon mehrmals zu verschiedenen Zeiten in Anregung gebrachte und stets mit Recht abgelehnte gleichförmige Tracht der Alumnen wiederum zur Einführung empfohlen, bestehend in einem dunkelblauen Klappenrock mit gelben Metallknöpfen und einem runden Hute. Die Sache kam nicht zur Ausführung, ward aber selbst unter Preussischer Regierung 1820 noch einmal aufs Tapet gebracht. Indess war die neue Schulordnung vom 5. October 1808 und der damit verbundene neue Lectionsplan, worin die Mängel des alten, nämlich der Ausfall wichtiger Lehrgegenstände und die vielen Klassencombinationen im Unterricht, möglichst beseitigt waren, noch nicht ins Leben ge- treten. Die bemerkenswerthesten Veränderungen waren diese: I) die Namen der Klassen wurden auf Ilgens Vorschlag verändert in I. Selecta, II. Prima, III. Secunda, IV. Tertia und V. Quarta. 2) Die Lehrgegenstände sollten sein:) Latein: 54 St., 9 in I., 9 in II., 9 in III., 12 in IV., 15 in V.— 5) Griechisch: 21 St., 4 in den übrigen, 5 in IV.— c) Hebräisch: 6 St., 2 in I., 2 in II., 2 in III.— d) Deutsch: 6 St., 2 in II. und halb III., 2 in halb III. und IV., 2 in V.— e) Französisch: 6 St., 2. in II., 2 in III., 2 in IV.—)) Theologie: 8 St., 2 Dogmatik in I., 2 Dogmatik, 1 Moral in II. und III., 2 Dogmatik, 1 Mo- ral in IV. und V.— g) Geschichte: 11 St., 2 Litterargesch. und Gesch. d. Philos. wechselnd, in I., 3 Universalgesch. in II. und III., 3 neuere Gesch. in IV., 2 alte Gesch., 1 Sächsische Gesch. in V.— h) Geographie: 4 St., 2 allgemeine Geographie in IV., 2 Sächsische Geographie in V.— 5 Mathematik und Physik: 12 St., 2 Physik in I., 2 Mechanik in II., 2 Geome- trie in III., 2 Arithmetik in Brüchen in IV., 2 Arithmetik in ganzen Zahlen, 2 Kopfrechnung, in V.— ¼) Rhetorik 6 St., 2 Theorie d. Dichtkunst in II., 2 Theorie des Stils in III., 2 Decla- mation, 1 in IV., 1 in V.— ²) Logik und Psychologie, wechselnd, 2 St. in I.— m) Ar- chäologie 1 St. in I.— n) Encyclopädie für die Abitur. 2 St.— o) Schreibkunst 4 St., 2 in IV., 2 in V.— p„) Tanzkunst, 4 St., bloss Anstandslection, 2 für die untern, 2 für die obern Novitien.— J) Gesangunterricht 6 St., je 2 in drei versch. Klassen(der Lehrer fehlte noch).— 3) Durch Vermehrung der Lectionen und Aufhebung der Combinationen ward die Zahl der Lehrstunden für die einzelnen Lehrer erhöht. Der Rector behielt 9 Stunden, der geistl. Inspector 4, der Conrector(2. Prof.) erhielt aber 18, der Tertius(3. Prof.) 18, der Cantor (. Prof.) 18, der Diaconus(5. Prof.) 15, der Mathematicus(6. Prof.) 18.— 4) Was die Zeit- eintheilung betrifft, so blieb dieselbe im Ganzen die frühere, nur dass Mittwochs und Sonn- abends bis 4 Uhr freie Nachmittage wurden, statt des Montags Nachmittags; doch wurden die Arbeits- stunden vermehrt, die Freistunden vermindert durch Wegfall der Schulgartenzeit von 46 bis 47 im Sommer und durch Hinzufügung der Stunde von 9— 10 Abends zur Selbstbeschäftigung. Die Zahl der lectionsfreien Studientage ward auf 12 im Jahre fixirt; die halbjährlichen Examina sollten zwar bleiben, aber die Versetzung nur einmal im Jahre, zu Ostern, statt finden. Mit den Bestimmungen der neuen Schulordnung scheint nun das Collegium der ordentlichen Lehrer, mit Ausnahme des Rectors, der sie eben mit verfasst hatte, durchaus nicht durchgängig einverstanden gewesen zu sein. Besonders fühlte man sich durch die fast allen auferlegte grössere Anzahl von Lehrstunden und manches Andere beschwert. Es scheint daher von Seiten der Lehrer eine Eingabe dieser Beschwerden im Frühjahre 1809 an den Kirchenrath erfolgt zu sein, worauf 1092 ö⁶△⁶△ά 1 nit verbunden, wegenstände u nicht ins Lek men der Ia Lcunda, IV. : 54 St., 9 in 1 rigen, 5 in T. 2 in II. und khx u IlI., 2 in W. , 2 Dogmait!- .d. Philos. rets 1., 1 Säehsisck u anik in II, Iienr n, 2 Koplretm Stils in III, Il St. in 1— n ») Sehreibb für die unten! .Nlassen(der là ombinationen nni- ehielt 9 Stumlai Prof.) IS, deru - 4) Wa deli littwochs ul 8 wurden de Ii. eit von 16 bu chäſtigung N 8 xamina Solle- 3 dum der arteult 1s nicht dorcieir Dn auferlegte e 1 en Seiten der la in, Tun- tgt 2u Senn, ——yj—y—— 87 unterm 14. Julius eine ausführliche Verfügung an die hiesige Schulinspection vom Ober-Consisto- rium erging, worin sehr viele Bestimmungen der neuen Schulordnung, namentlich die Rechte des Rectors betreffend, modificirt, andere noch zur weiteren Ueberlegung und Berichterstattung, mit Zuziehung der Vota des Lehrercollegii, anheimgestellt wurden. Es sollte die durch den neuen Schulplan vermehrte Anzahl der Lehrstunden eingeschränkt und vermindert werden; so z. B. könne die Moral, die Theorie des Stils und der Dichtkunst wegfallen, dagegen sollten die öffentlichen Redeübungen befördert werden. Die freie Schulgartenzeit von 16— 47 vom Mai bis September den Schülern zurückzugeben, war schon am 1. April c. angeordnet. Bis zehn Uhr alle aufbleiben zu lassen, fand man, besonders im Sommer, bedenklich. Die Translocation sollte, wie bisher, wieder Ostern und Michaelis statt finden, die Prämien nur am Schulfeste ausgetheilt werden. Statt der angeordneten 12 lectionsfreien Studientage sollten 24 im Jahre sein, deren Bestimmung dem Leh- rercollegium überlassen ward. Nachdem die geforderten Berichte, auch im Betreff der Wahl der Lehrbücher, von der Schul- inspection an die Behörde eingesandt waren, hielt dieselbe für nöthig, den Verfassungsentwurf noch einmal durchzugehen und mit den früheren Protocollen von 1793 und der Schulordnung Churf. Christians II. von 1602 zu vergleichen, welche zu dem Ende im April 1810 eingesandt werden mussten. Und da in diesem Jahre der Oberhofprediger D. Reinhard mit einer Revision der Säch- sischen Uuiversitäten und Landesschulen beauftragt war, so kam er am 30. August auch nach Pforta und hielt Conferenzen mit der Schulinspection und dem Lehrercollegium in Bezug auf die Modi- ficationen der Schulordnung vom 5. October 1808, worin rücksichtlich des Lehrplans bestimmt ward, dass die sonntägliche exegetische Lection des Rectors, imgleichen die Theorie der Dicht- kunst, die Encyclopädie und die Geschichte der Philosophie wegfallen, die Litteraturgeschichte in I. auf eine Stunde beschränkt, der Unterricht im Griechischen in den 3 obern Klassen auf 3 St. reducirt, in den beiden untern aber 4 behalten solle, wovon eine zur Correctur solle angewen- det werden. Im Deutschen sollten die drei obern Klassen jede 1 Stunde wöchentlich haben, der Französische Unterricht auf die 3 obern Klassen beschränkt werden; Untere sollten nur daran Theil nehmen, wenn sie in die zweite Klasse gesetzt werden könnten. Diese in das Conferenz- protocoll aufgenommenen Modificationen wurden unterm 29. October von der Behörde gebilligt und dem Rector aufgegeben, nach allem Obigen die nöthigen Veränderungen in den Paragraphen, Plänen und Tabellen der neuen Schulordnung herzustellen: ein Werk, mit dem er erst im März des folgenden Jahres zu Stande kam. Inzwischen waren mehrere Verbesserungen im Innern der Anstalt nach und nach ins Leben getreten. So kam 1810 endlich eine Badeeinrichtung für die Alumnen in der grossen Saale, unweit des Fischhauses zu Stande, worauf IIgen schon mittelst Berichts vom 28. Juni 1806 ange- tragen hatte; die Sache war aber durch den Krieg ins Stocken gerathen, bis IIgen im Sommer 1809 die Sache aufs Neue in Anregung brachte, welche endlich 1810 zur Ausführung kam. Es ward festgesetzt, dass die Schüler nur Klassenweise, unter wechselnder Aufsicht des Schularztes und Schulchirurgus, nach deren Ermessen rücksichtlich der Witterung, zum Baden geführt, dass diess nur mit Badehosen geschehen solle, in einem mit Pfählen abgesteckten Platze, unter Auf- sicht eines Schwimmverständigen. Die Zeit des Führens ward von 3— 5 bestimmt, die zu Füh- renden sollten Mittags vorher erst vom Schularzt untersucht werden, jeder bei der Rückkehr die sonst beim Berggehen und Fussbaden gewöhnliche Spende, 1 Knabenbrod von 91¹¼1 Loth und 1 Nö- sel Bier erhalten.(Seit 1820 ward diess in ein regelmässiges Vesperbrod für alle Alumuen ver- wandelt.) Diese Spende ist auch an den beiden Bergtagen bis heute beibehalten. —————————— 4 88 Eine andere wesentliche Verbesserung war die Entfernung des Schulschneiders mit seiner Fa- milie und seinem Gesinde aus dem Innern des Schulhauses, wo er dem Mathematicus gegenüber in dem früheren Krankenlocal wohnte, indem er zugleich Siechmeister und Schulbote war, dabei den Victualienverkauf an die Alumnen von Brod, Butter, Obst und manchen verbotenen Näsche- reien, zum grossen Nachtheil der hiesigen Sittenzucht, betrieb. Diess alles ward vom Kirchenrath unterm 12. Januar 1810 auf einen ausführlichen Bericht der Schulinspection vom 3. October 1809 abgestellt. Fortan sollte der Schulschneider nur ein Paarmal in der Woche von Naumburg her- einkommen und in der Barbierstube das Ausbessern der Kleider besorgen. Der Victualienhandel ward unter Einschränkungen dem Waschmann überlassen. Auch der Thorwärter sollte künftig nicht mehr, wie bisher, ein Schuhmacher, üherhaupt kein Handwerker, sondern ein Invalide sein. In dieser Zeit traten wiederum verschiedene Veränderungen im Personal der Collaboratur ein. Nämlich an die Stelle des nach Annaberg abgegangenen M. Gröbel trat als Collabo- rator ein: 13) Der Candidat der Theologie Johann Friedrich Heege, aus Ruppertsdorf bei Lucca im Altenburgischen, ein Zögling der Landesschule, hier recipirt den 23. März 1798. Er ward den 5. Januar 1810 eingeführt und führte sein Amt als ein treuer und tüchtiger Lehrer und Erzieher bis Ostern 1818, wo er in sein jetziges Pfarramt zu Röglitz bei Schkeuditz be- fördert wurde. 14) An die Stelle des zu Michaelis 1809 nach Schleusingen abgegangenen M. Schmidt ward unterm 30. Mai 1810 vom K. Kirchenrath der Candidat der Theol. M. Carl Gottlob Ferdi- nand Wieck, geb. 1787 zu Bischoffswerda, ernannt und am 19. Juni 1810 vom Rector eingeführt. Er ist ein Zögling der Meissner Fürstenschule. Seinem hiesigen Amte stand er mit Eifer und Segen vor bis Johannis 1817, wo er dem Rufe zum Conrectorat an das Merseburger Gymnasium folgte. Doch schon im folgenden Jahre Ostern 1818, ward er vom K. Consistorium zu Magdeburg an die Stelle des im Novbr. v. J. von hier abgegangenen M. Gernhard zum Diaconus und 4. Professor ernannt und ward, nachdem er Anfangs August hier eingetroffen, am 27. August in dieses Amt feierlich eingeführt, welches er bis 1822 bekleidete, wo er am 1. Mai wieder nach Merseburg zur Uebernahme des Rectorats beim Domgymnasium abging; ein Posten, dem er noch jetzt rühm- lichst vorsteht. 15) An die Stelle des Michaelis 1810 nach Rossleben abgegangenen M. Kessler ward der unterm 9. November vom Kirchenrath zum Collaborator ernannte Candidat der Theol. M. Ernst Leberecht Weiske den 7. Januar 1811 vom Rector eingeführt. Er war aus Pforta selbst, der Sohn des vormaligen hiesigen Conrectors Weiske, in die Schule recipirt den 20. September 1799 als Extraneer im väterlichen Hause. Er verwaltete sein hiesiges Amt mit Treue und Geschick bis Ostern 1819, wo er zum Pfarramte nach Sachsenburg befördert ward, welchem er bis zu sei- nem im Frühjahr 1842 erfolgten Ableben vorstand. 16) An die Stelle des Michaelis 1811 abgegangenen Collaborators Althanss ward unterm 18. November 1811 der Candidat der Theologie Carl Friedrich Wehrde aus Naumburg, vom Kircheurath ernannt und am 16. December vom Rector eingeführt. Er war ein Zögling des Naumburger Domgymnasii, und stand, zwar viel kränkelnd, seinem hiesigen Amte bis Ostern 1817 vor, wo er in seine Vaterstadt zurückging und bald darauf an der Auszehrung starb. 1 In eben diesem Jahre 1811 ward die durch die Beförderung des Freiherrn v. Ferber zum Ober-Consistorialpräsidenten im vorigen Jahre erledigte Stelle eines Adeligen Schulinspectors dem Stiftskanzler zu Zeitz, Herrn Ferdinand Bernhard von Watzdorff unterm 11. März über- tragen, welcher derselben mit Treue zum Besten der Anstalt bis Ende Augusts 1817 vorstand, wo .(tader Foh J Aumdur er Ireetan wärter olle h ern ein lnalke der Collahn el trat albs T uppertsdorf hal März 1798. h tüchtiger Leire 2 bei Schkeudi enen M. Schwid rl Gottlob Ta Rector eingfin, rmit Riter ml ger Gymnaiu ig zu Magthmsab onus und 4 häs August il dés! er nach Mersäu, er noch jetttäi M. essler uu der Theol.' aus Pfort deb- n 20, Septemde Treue Wnd Gei elchem er bä ni uss ward Wnte aus Naumbürs war ein Zögu mte bis oen g starb. herru T. Ferhs — teru Jl. Nin i „II ma ——y——„· 89 dieser Posten von Königl. Preuss. Regierung aufgehoben wurde. Er starb als emeritirter Vice- präsident des Königl. Oberlandesgerichts in Naumburg den 11. Sept. 1840. Auch die durch den Abgang des M. Grossschopff erledigte Stelle eines Lehrers der neue- ren Sprachen ward zu Michaelis 1811 vom K. Kirchenrathe wieder besetzt durch den M. Johann Wilh. Ren. Beck aus Leipzig, Bruder des berühmten Historikers Chr. Dan. Beck, geb. den 11. Aug. 1761, gebildet auf der Thomasschule und der Universität seiner Vaterstadt, dann durch Reisen in Russland und Frankreich, später Docent in Leipzig. Er ward eingeführt den 26. Oct. 1811 mit dem Titel als Professor nebst Sitz und Stimme in der Synode, that hier treu und red- lich das Seine, nahm Ostern 1824 wegen Kränklichkeit seinen Abschied und ging mit einer Pen- sion von hier als Lector der neueren Sprachen nach Leipzig zurück, wo er am 1. März 1841 im achtzigsten Jahre verschieden ist. Er hat vielen Armen Gutes gethan und auch an die hiesige Wittwenkasse Schenkungen gemacht. Sein Andenken ward durch ein Ecce gefeiert. Unterm 16. September 1811 erging an die Schulinspection ein Königliches Rescript, worin gemeldet ward, dass die vermöge des Wiener Friedensschlusses vom 14. October 1809 an Sach- sen anheim gefallenen und in Besitz genommenen Deutschen Ordensgüter, nämlich die zur vorma- ligen Balley Thüringen gehörigen vier Comthurhöfe Zwätzen, Lehsten, Liebstädt und Nägelstädt sammt den dazu gehörigen Dörfern, imgleichen der Comthurhof zu Griefstädt, nebst allen Rechten und Einkünften, den beiden Landesuniversitäten Leipzig und Wittenberg und den drei Landes- schulen Pforta, Grimma und Meissen zum bleibenden und unwiderruflichen Eigenthum ertheilt und zu ihrem Besten verwaltet werden sollten. Gewiss eine edle und grossmüthige Schenkung des Königs in jener bedrängten Zeit. Aus dem an Preussen zum Besten der Universität Ifalle. Wit- tenberg und der Landesschule Pforta übergegangenen Antheil ward der sogenannte Griefstädter Verwaltungsfonds gebildet, aus welchem die Schule den ihr gebührenden Antheil noch in Anspruch nimmt.(S. Hauptconvention zwischen Preussen und Sachsen vom 28. Aug. 1819. Art. XXIII. in Gesetzsammlung von 1819. Anhang. S. 23). Unterm 2. December 1811 ward endlich der zu wiederholten Malen durch das Läuterungs- feuer der Prüfung hindurchgegangene Codex der neuen Schulordnung geschlossen und von Königl. Oberbehörde als von Zeit an statt der vom 5. October 1808 geltend durch Mandat pro- clamirt. Diess war seit 1602 die erste und zugleich bis dahin die letzte— freilich jetzt grossen Theils antiquirte— vollständige Constitutionsurkunde der Landesschule Pforta. Sie ist in 16 Capiteln und 261§§. nebst den zu ihr gehörigen Anhängen und Tabellen abgefasst. Nach dem Eingange, worin von der Bestimmung der Landesschule, der Zahl und den verschiedenen Ar- ten der Alumnatstellen die Rede ist, handelt das I. Cap.§. 4— 14 von der Aufnahme, Entlas- sung und dem Abgange der Schüler; das 2. Cap.§. 15 von der Wohnung der Schüler; das 3. Cap.§. 16— 98 von den Lehrern; und zwar von dem Rector§. 17—33; von den andern Lehrern§. 34— 43; von den Collaboratoren§. 44— 96; von den Maitres§. 97— 98; das 4. Cap. von den Unteraufsehern§. 99— 104; das 5. Cap. von der Eintheilung der Schüler in Klassen und den Repetirstunden§. 105— 109, worin die Namen Selecta, Prima, Secunda, Tertia und Quarta beibehalten werden; das 6. Cap. über die Tagesordnung und Ferien; worin in Bezug auf letztere festgesetzt wird, dass in den Hundstagen 4 Wochen hindurch die Nachmittagslectionen ausfallen, und dass die über 12 Meilen entfernt wohnenden Schüler in denselben, doch nur alle 2 Jahre, auf 3— 4 Wochen, sonst aber gar nicht, verreisen dürfen; die näher wohnenden alljähr- lich auf 8— 10 Tage; die in der Nachbarschaft einheimischen an allen hohen Festen 3 Tage zu den Ihrigen, aber sonst gar nicht, ausreisen dürfen. Das 7. Cap.§. 140— 176 von dem Unter- richt in den Sprachen; das 8. Cap.§. 177— 203 von dem Unterricht in den Wissenschaften; das 9. Cap.§. 204— 211 von den Uebungen im Denken und Schreihen; das 10. Cap.§. 212— 216 12 ——— 90 vom Unterricht in den Künsten; das 11. Cap.§. 217— 220 von den öffentlichen Prüfungen; d as 12. Cap.§. 221— 223 von den Valedictionen; das 13. Gap.§. 224— 228 von den Mitteln, Ordnung im Aeussern aufrecht zu erhalten; das 14. Cap.§. 229 vom Schulfeste; das 15. Cap. §. 230— 239 von der Bibliothek; das 16. Cap.§. 240— 261 enthält die Vorschriften für die Schüler in verschiedenen Abschnitten, welche für dieselben noch besonders abgedruckt sind und theilweise bei der öffentlichen Censur jedesmal verlesen wurden. Jetzt sind sie durch die neuen Schulgesetze und die Hausordnung von 1838 antiquitirt, und diese an ihre Stelle getreten. Wir lassen eine Uebersicht des neuen Lehrplans, der seit 1812 ins Leben trat, folgen. AA. HNEB. CC. DD. F. GG. HH. II. A. Uebersicht der Lectionen. Latein. a) I. Kl. 9 St. 2 Cicero philos., Rector. 2 Horatius, Rector. 2 Tacitus, II. Prof. 3 Correctur, Rector.— 5) II. Kl. 9 St. 2 Cicero Oratt., III. Prof. 2 Livius (II, III comb.), II. Prof. 2 Virgilius, III. Prof. 3 Correctur, II. Prof.— c) III. Kl. 11 St. 2 Cic. Epist., Diaconus. 2 Liwius(II, III comb.), II. Prof. 2 Sallustius(III, IV comb.), IV. Prof. 2 Terentius und Ooid. Fasti(wechselnd), IV. Prof. 3 Correctur, III. Prof.— d) IV. Kl. 13 St. 3 Cäsar, I. Collab. 2 Sallustius(III, IV comb.), IV. Prof. 2 Obid Metam., IV. Prof. 1 Lat. Grammatik(Wenk), II. Collab. 3 ordentl. Correctur, Diaconus. 2 ausserordentliche Correctur, II. Collab.— e) V. Kl. 15 St. 2 Npos, IV. Prof. 2 Erasmi Colloquia, IV. Collab. 1 Eutropius, VI. Collab. 2 Ovid Chrestom., III. Coll. 2 Lat. Grammat.(Bröder), VI. Collab. 1 Lat. Prosodie, III. Collab. 3 ordentliche Cor- rectur, 3 Abtheilungen, VI. IV. V. Collab. 2 ausserordentliche Correctur. 2 Abtheilungen, III. V./ Collab. Griechisch. a) I. Kl. 3 St. Thucyd. Sophocles, II. Prof.— 5) II. Kl. 3 St. Homer. Plutarch, III. Prof.— c) III. Kl. 3 St. Tenophon Memor. Cyrop., Diaconus.— d) IV. Kl. 3 St. Herodian. Lucian, IV. Prof. 1 St. Gr. Prosod., I. Collab.— 6) V. Kl. 4 St. Ge- dicke Gr. Lesebuch, Hall. Gramm. 3 Abth., II. III. IV. Collab. Hebräisch. a) I. Kl. 2 St. Psalme, Rector.— 5) II. Kl. 2 St. Historische Bücher, Diaconus.— c) II. Kl. 2 St., VI. Collab. Deutsch. a) II. Kl. 1 St., VI. Prof.— 5) III. Kl. 1 St., VI. Prof.— e) IV. Kl. 1 St., VI. Prof. Französisch.) I. Kl. 2 St. Idelers Handbuch, Prof. Beck.— 5) II. Kl. 2 St.(II, III comb.) Florian Thédtre Ital. Ebend.— c) IV. Kl. 2 St. Guillaume Tell. Ebend. Theologie. a) I. Kl.(I, II, III comb.) 2 St. Mori Epit. Theol. Christ., geistl. Inspect. —) II. Kl.(IV, V comb.) 2 St.(nach Dictaten), Diaconus. Geschichte. a) I. Kl.(I, II comb.) 3 St. Universalgeschichte, nach Galletti, II. Prof. — 5) II. Kl.(III, IV comb.) 2 St. Völkergeschichte, VI. Prof.—) V. Kl. 3 St.(2 alte Gesch., 1 Sächs. Gesch.), I. Collab. Geographie. a) IV. Kl. 2 St. Allgem. Geogr., V. Collab.— 5) V. Kl. 2 St. Sächs. Geogr. nach Engelhardt, V. Collab. Mathematik und Naturwissenschaft. a) I. Kl. 2 St. Physik und Astronomie, nach Kries, VI. Prof.— ⁰⅓) II. Kl. 2 St. Mechanik, nach eigenem Lehrbuch, VI. Prof.—) III. Kl. 2 St. Geometrie, nach s. Lehrbuch, VI. Prof.— d) IV. Kl. 2 St. Arithmetik in Brüchen und Anfängen der Geometrie, VI. Prof.—) V. Kl. 4 St. 2 reine Arithmetik, VI. Prof. 2 praktische Arithmetik, II. Collab. 2) aprülunga, 1 von den M e 1 das 15. 0e orschriften fir 1 dgeiruclt diut 1 ie durch dt 1 elle getrete w trat, kolgen. ¹ tector. 2 I. Prof. 21 — c) III. N Dallustius(l 3 Correctu, comb.), M. ordentl. Comn 2 Nepos M arestom., Il. 3 orcdentlele ur. 2 dbldiu, .Kl. 3& Ns onus. ) V. L. MN. Historisehe lin f.—)N. II. E. 2§ l. ell. Fbeul. Pst., gebl in Galleti, I . N. 3 K: AstronomieI h, VI Pral-— , St. Arithmell Ile Aribud reiue Arit HR. Rhetorik.(Ernesti Initia.)) II. III. comb. 2 St., II. Prof.— 5) IV. Declamation 1 St. ——— 91 I. Collab.— c) V. Declamation 1 St., VI. Collab. LL. Logik und Psychologie. Wechselnd, in I. 1 St.(Ernesti mitia), II. Prof. M. Archäologie. In I. 1 St., III. Prof. NMN. Litterargeschichte. I. und II. comb. 2 St., III. Prof. 3 00. Römische Antiquitäten. In III. 1 St., IV. Prof. PpP. Künste. 2) Schreibekunst. 4 St. 2 in IV., 2 in V. Weniger.— 3) Tanzkunst, 9) 4) 4) bloss Anstandslection, 2 für die untern, 2 für die obern Novitien, Roller.— c) Gesan g- unterricht. 6 St. Je 2 in 3 verschiedenen Klassen(erst 1816 eingeführt.)— d) Zeich- nenunterricht(ebenfalls erst 1816 eingeführt). B. Lehrer und Stundenzahl. Rector. D. IIgen. In I. Cic. Philos. 2 St., Horatius 2 St., Latein. Correctur 3 St., He- bräisch 2 St. Summa 9 St. Geistlicher Inspector. M. Iohn. In 1.— III. comb. Theologie 2 St. Zweiter Professor. M. Schmidt. In I. Tacitus 2 St. In II. III. comb. Livius 2 St. In II. Latein. Correctur 3 St. In I. Griechisch 3 St. In I. II. comb. Universalgesch. 3 St. In I. Logik und Psychol. 1 St. Summa 14 St. Dritter Professor. M. Lange. In II. Cic. Oratt. 2 St. Virgilius 2 St. In III. Lat. Correctur 3 St. In II. Griechisch 3 St. In I. II. comb. Litterargesch. 2 St. In II. III. comb. Rhetorik 2 St. In I. Archäologie 1 St. Summa 15 St. Vierter Professor. M. Fleischmann. In III. Terenz und Ovid Fasti wechselnd 2 St. In III. IV. comb. Sallustius 2 St. In IV. Ovid Metam. 2 St. In V. Nepos 2 St. Correctur 3 St. In IV. Griechisch 3 St. In III. Römische Antiquitäten 1 St. Summa 15 St. Fünfter Professor und Diaconus. M. Gernhard. In III. Cic. Epist. 2 St. In IV. Lat. Correctur 3 St. In III. Griechisch 3 St. In II. Hebräisch 2 St. In IV./ V. comb. Theologie 2 St. Summa 12 St. Sechster Professor und Mathematicus. M. Schmidt. In I. Physik und Astro- nomie 2 St. In II. Mathematik 2 St. In III. Mathem. 2 St. In IV. Mathem. 2 St. In V. Arithmetik 2 St. In III. IV. comb. Geschichte 2 St. In II. Deutsch 1 St. In III. Deutsch 1 St. In IV. Deutsch 1 St. Summa 15 St. Professor und Sprachlehrer. M. Beck. Französisch in I. 2 St. In II. 2 St. In III. 2 St. Summa 6 St. I. Collaborator: IV. Cäsar 3 St. IV, a. Lat. Correctur 1 St. IV. Griech. Prosod. 1 St. V. Geschichte 3 St. IV. Declamiren 1 St. Summa 9 St.— II. Collaborator. IV. Latein. Grammat. 1 St. Correctur 2 St. V. Griechisch 4 St. V. Prakt. Arithmet. 2 St. Summa 9 St.— III. Collaborator. V. Ooid Chrestom. 2 St. Lat. Prosod. 1 St. V, a. Latein. Correctur 2 St. V, b. Griechisch 4 St. Summa 9 St.— IV. Collaborator. V. Erasmi Colloguia 2 St. V, b. Lat. Correctur 3 St. V, c. Griechisch 4 St. Summa 9St. — V. Collaborator. Lat. Correctur in V, 5, c. 2 St., in V, c. 3 St. Geographie, in IV. 2 St., in V. 2 St. Summa 9 St.— VI. Collaborator. In V. Eutropius 1 St. Lat. Grammatik 2 St. Lat. Correctur 3 St. Declamation 1 St. In III. Hebr. Sprachlehre 2 St. Summa 9 St. Kunstlehrer. a) Schreiblehrer. In IV. 2 St. In V. 2 St.— 5) Tanzlehrer. 12* ———— ——õ———-n——ÿõyy‧æòò 92 D. Stundenplan der Schulordnung vom 2. December 1811. Mittwoch. Sonntag. b Montag. Dienstag. Donnerstag. Freitag. Sonnabend. b 5— 6 Morgengebet mit Bibeler klärung. I. Correctur. Re- ctor. II. Correctur. I. II. I. II. Geschichte. Prof. 2. III. Corr. Morgengebet 1II Th. Prof. 2. III. IV.[Prof. 3. IV. Corr. 6— 7. 0hné V. Theol. Diaco- trothtehte Prof. Diaconus. V. sup. Wie Montag. Wie Dienstag. Wie Mittwoch. † Bibelerklärung. nus 6. V. Geschichte. Corr. Prof. 4. zu f. 3 Joll. 1. a. Collab. 4. b. Col- 119 I 2 lab. 5. c. Collab. 6. m) I. Hebräisch. Re-— ctor. II. Hebrãisch. l I Diaconus. III. S1 Repet II. 1 F petirst. AII T Privat-Beschäf- I.II. II. IV. Repe-bräisch. Coll. 6. Deutsch. Prof. 6. 7. I. II. II. IV. V. Re- 7— 8 tigung. tirSt.Welſat,re 1V. Iot. cerrrbalt III. IV. v. Repe- Wie Montag. Wie Dienstag. petirst. 1ai 2 Prof. 6. I. II. II. kirsl⸗ Vichthebräer. Re- 3— L petirst. k I. Griechisch. Prof. 2. II. Griech. I. II. III. Repe- 1 Prof. 3. III. Griech. Diaconus. IV. ſtirst. IV. Gr. Pro-— 8 9 Griechisch. Prof. 4. V. I. Abth. od. Coll. 1. V. Wie Mont. und 3 I. II. III. IV. Re- 3i U — Griechisc olla 1. Abth. Gr. Coll. jens Kirche. etirst. V. Lat. e b. Collab. 2. II. Abth. 2 1 Dienstag. P. Vormittags- Griechisch. Collab. 3. III. Abth. 2. Il. Abth. Gr. Pros. Coll. 3. 21 A kirche. Griechisch. Collab. 4. Coll. 3. III. Abth. Gr. Coll. 4. 9 U 9— 10 Allgemeine Repetirstunde, welche des Winters, wo di e e erste Lection um U H'r angeht, ganz ausfällt e I. Philos. Prof. 2. I. Cic. Bhilos. Re- I. Archäol. Prof. 3 I. II. Geschichte. 5 1 II. Mathematik. ctor. II. Virgil. 1 N 5 f. Prof. 2. III. Röm. 21 e Privat- B häf- Prof. 6. Iil. IV. Prof. 3. III Fe. II. Mathem. Prof. 5 4 10— 11 rivat-Beschäf- Pro. 2uz. Ovid. Prof. Wi 6— 7.. III. 1V. Sallust.—— Ant. Prof. 4. IV. tigung. Sallust. Prof. 4. 16ue NI. rof. ie von[Prof. 4. V. Lat. Wie Dienstags. Lat. Gramm. Coll. d. Lat. Gramm. ¼ athem. Gramm. Coll. 6. 2. V. Sächs. Gesch. Coll. 6. Prof. 6. V. EFras- olI. 6. Coll. 1 Ael I mi Coll. Coll. 4.— 2 Mittagsessen und 1 11— 1 Privatbesch. Eine Mittagsessen und schulgartenfrei. au n halbe St. Rep. 1 ſA I. Physik. Prof. nan ke 6. II. Cic. Oratt. 1. II. Littgesch. 9 1 2 Nachmittags Pro 3. DlII. Crerof. 5. I. Mo⸗ Schulgartenfrei E — ſEpist. Diaconus. them. f. 6. IV. 8e arten. 7. vie Di. 7 1 8. Prnifta Tehe Wnanis then. Fofi6 id. IV Cchrcibat. Wie Montags. Wie Dienstags. Wie Mittwochs zan A V. Chrest. Ov. Nepos. Prof. 4. Coll. 3. Uer a bm R Halbe Stunde I. Französ. Prof.]I. Repetirst. II. aunh er 2— Privatbeschäfti- B. II. III. IV. Re-Französ. Prof. B. Schulgartenfrei. 1 fi i fi ittw 1 3 eung. ſpetirst. V. Pract. III. 1V. V. Repe- V. SIchreibst. Wie Montags. Wie Dienstags. Wie Mittwochs. 157 c H Ar. Coll. 2. tirst. . r I. Horatius. Re-I. Tacitus. Prof. II. R I. Horaz. Rector. I. Tacitus. Prof. 2. 13u 3 ctor. II. III. Li- 2. II. III. Rneterr Iil. Eer Repefirst. II.1II. Iaävius. Prof. II. III. Rhetorik- ie — 4 vius. Prof. 2. IV. rik. Prof. 3. IV. Tanzös. FrO 2. IV. Casar. Coll. Prof. 3. 1V. Ovid Wie Mittwochs. 18 l Erholung im Declam. Coll. 1. Ovid Met. Prof. 4. B. IV. V. Repe-ſ1. V. Geogr. Coll. Met. Prof. 4. 7 1 Schulgarten. V. Geogr. Coll. 5. V. Eutrop. Coll. 6. tirst. 5. Declam. Coll. 4 5— Repetirst. III Repetirst. IV. V 18 — Renetirs en. epetirst.. Irs epetirs b 4 5 epetirstunden Ddeeeh b, A1 Repetirstunden. DaDeh Prof. 6. Uan- — 5— han., 6. Repe- Lesestunden der Obern. Lesest. eal Mitt- Lesestunden der Obern. Lesosi d Mitt- 2. 5— 6 halb 6— 6. Im Sommer schulgartenfrei; im Winter die Lesestunden fortgesetzt.. 6— halb 7. Im Sommer schulgartenfrei, im Winter Selbstbeschäftigung. 4] 6— 7 f S alb 7— 7 Selbst-n 7 6* nà Doch 3 Tanzstunde. IJ. Tanzstunde II. Selbstbeschäft. V Tauzstunde IJ. Tanzstunde II. Selbstbeschäft. s — i. 7— 8 Abendessen und Ri V b es eh f k. 1 E nlen 8. 8— 9 Abeandezagbet mſt Bſyellosen un d nIiaAterchA Hi,E,uug Um 9 Uhr gehen die Mittlern und Untern zu Be —————— 9— 10 Drivatbesehüitigung der Obern bis 10 Uhr, W o alle; 2z u Bett gehen. ll. 5 Sonnie Dienstag. Wie Nn dienstag. 1 nn um lirche. eann Prs 0 o—— inters, vi ausfällt —— L Grli Dne. Nen Dienstags. rei. m, Dieustags Wſie Wr Henstags. Uie Vie V Arnc2 tori.]. u, hhr Oricd Wie n cf. 4. Ä. dol. 1 Reheit Deutsi e Tesst 15 ern. mn a fortgesetit Selbtbeus —,-—õ-— —yͤͤͤſͤͤ 93 Anstandslection bei den Novitien: 4 St.— c) Gesanglehrer: fehlt.— d) Zeichnen- lehrer: fehlt. C) Zahl der Lectionsstunden in den einzelnen Klassen. In I. sind incl. des Hebräischen 27 Stunden, in II. incl. des Hebr. 28, in III. incl. des Hebr. 28, in IV. 29, ausser den Kunstlectionen und den Lesestunden, 4 Lateinischen bei den Obergesellen, 2 Griechischen bei den Mittelgesellen. In V. 31 Stunden, ausser den bei IV. genannten. In dem vorstehenden Lehrplan ist, im Vergleich mit dem früheren, ein bedeutender Fortschritt wahrzunehmen. Die Eiutheilung ist durchweg geordneter, zweckmässiger; der Unterricht im Deut- schen, in der Geschichte und Geographie ist in die öffentlichen Lectionen aufgenommen, wiewohl im Deutschen noch ungenügend, bloss 1 Stunde in der 2., 3. und 4. Klasse; der Klassencombina- tionen sind weniger geworden, wiewohl sie im Sallust, im Livius, im Religionsunterricht(der noch immer den unzweckmässigen theologischen Namen und Charakter hatte), in der Geschichte, der Litteraturgeschichte, der Rhetorik noch fortbestanden; der mathematische Lehrcursus ist geregelter, obgleich noch dürftig, da er sich auf die einfache Geometrie und Arithmetik beschränkt, und in den beiden obern Klassen ganz ausfällt; im Griechischen sind der Stunden zu wenig, bloss drei in den 3 obern, 4 in beiden untern Klassen. Dagegen sind der wissenschaftlichen Lectionen zu viel; die Rhetorik und Declamation konnte füglich mit dem Deutschen Unterricht, die Archäologie und die Antiquitäten mit dem philologischen Unterricht, die Litteraturgeschichte mit dem historischen verbunden werden; auch hätten durch Unterlassung des unnöthigen und unzweckmässigen Zer- spaltens der untersten Lateinischen und Griechischen Klassen manche Lehrkräfte besser können verwendet werden. Dem Privatunterricht, besonders des Mathematicus, blieb immer noch zu viel überlassen. In der Zeiteintheilung ist durch Hinzufügung der Arbeitsstunde Abends 9— 10 für die Obern etwas gewonnen; doch blieb noch die unpassende Mittagszeit um 11; daher wegen des langen Nachmittags schon von halb 6 Uhr an schulgartenfrei, eine Zeit, die jetzt bis 7 zu den besten Repetirstunden benutzt wird.. Kaum war dieser neue Lehrplan 1812 ins Leben getreten, da begannen wieder für Sachsen und ganz Deutschland unruhige, kriegerische Zeiten, die bis zur Preussischen Besitznahme 1815 dauerten. Die Pforta sah im Jahre 1812 die grossen Heeresmassen an sich vorüberziehen, welche der Französische Kaiser gegen Russland aufgeboten hatte; am 1. Mai 1813 zog er hier selbst, umgeben von seiner Generalität und seinen Garden vorüber, um den für ihn so verhängniss- vollen, für Deutschland und Europa Rettung bringenden Feldzug gegen die aliirten Preussen und Russen, denen später sich Oesterreich und die übrigen Deutschen Staaten anschlossen, zu be- ginnen. Am folgenden Tage ward, wenige Meilen von Pforta entfernt, die Schlacht bei Gross- Görschen geliefert; die Heere drängten nach Osten vorwärts und Pforta blieb, unter der Obhut der Vorsehung, vom Kriegestumult wieder verschont, doch musste es die Last vieler Einquartie- rung, auch in den Privatwohnungen, und die Kosten der Erfrischung und Verpflegung vieler vor- überziehender Truppen ertragen. In grössere Gefahr gerieth der Ort nach der glorreichen Schlacht von Leipzig, welche Deutschlands Fesseln brach, als die über Freiburg und Weissenfels zurück- ziehenden Franzosen unter Bertrand am 20. October die Anhöhen oberhalb Kösen mit drei Batte- rien besetzten, um den durch das hiesige Thal vordringenden Oestreichern und Russen den Ueber- gang üher die Saalbrücke in Kösen zu wehren und sie so von der Verfolgung abzuhalten. Am 21. früh ward die Brücke, ganz in der Nähe von Pforta, von den Oestreichern unter Giulay unter einer heftigen Kanonade gestürmt, und um 10 Uhr waren die Franzosen vertrieben. Alle Schrecken des Krieges umgaben die Pforta; doch auch so ward sie vor Plünderung und Verwüstung durch die huldvolle Rücksicht, welche die Auführer dieser berühmten Schulanstalt widmeten, geschützt. H —— 7 94 Der Kosackenhetmann, Graf Platow, welcher am 20. mit 8000 Mann Kosacken im Thale über- nachtete, gab freiwillig der Anstalt eine Schutzwache. Kräftig beschirmte sie am folgenden Tage, während des Kampfs, der General Thielemann, ein Freund und Gönner der Schule; und am fol- genden Tage ertheilte ihr auf geschehene Verwendung(wobei die Bemühung des Tanzlehrers Hrn. Roller Anerkennung verdient) der Oestreichische Feldmarschall, Fürst Schwarzenberg, welcher in Naumburg sein Hauptquartier hatte, folgenden Schutzbrief:„Sämmtlichen Commandanten, Offi- „ciers und Partheien der aliirten Armeen wird mittelst gegenwärtigen Schutzbriefes ernstgemessen „aufgetragen, die Ruhe und Sicherheit des Erziehungs-Instituts zu Schul-Pforta auf alle Art auf- „recht zu erhalten, und alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel anzuwenden, um dieser so ach- „tungswerthen Anstalt jenen Schutz angedeihen zu lassen, den sie verdient und sie aller Requi- „sition zu entledigen. Gegeben im Hauptquartier Naumburg den 22. October 1813. Schwar-„ „z enberg.“ Da gleich nach dem Rückzuge der Franzosen dem Könige von Sachsen von Seiten der Aliir- ten Berlin zum Aufenthaltsorte angewiesen und das Königreich unter eine Russisch-Preussische Centralverwaltung gestellt war, an deren Spitze der Russische General Fürst Repnin als General- gouverneur stand, so ward von Letzterem unterm 10. Novbr. 1813 die Errichtung der Sächsischen Landwehr angeordnet und auch die Jünglinge auf den Schulen und Universitäten wurden aufge- fordert, sich zu stellen; doch sollten die, welche bei den Studien bleiben wollten, zum Dienst nicht verpflichtet sein, falls sie nicht als Freiwillige eintreten wollten. Unter 25 Jünglingen, welche das 18te Jahr erreicht hatten, meldeten sich drei zum freiwilligen Dienst; früher waren schon drei zu eben dem Zwecke abgegangen. Doch ward durch diese unruhigen und stürmischen Zeiten die Frequenz der Anstalt im Ganzen keineswegs vermindert, und hielt sich, wie in den vorhergehenden, so auch in den nächstfolgenden Jahren zwischen 150— 170. Im Jahre 1814 ward, der Vorschrift der neuen Schulconstitution vom 3. Dec. 1811§. 39 ge- mäss, das erste vom Rector Ilgen verfasste gedruckte Publicandum an die Eltern und Vormünder der hiesigen Zöglinge unterm 1. August erlassen, worin die gesetzliche Bestimmung, dass jeder Schüler an einen der ordentlichen Lehrer als seinen Tutor empfohlen sein muss, der nicht bloss seine sittliche Aufsicht, sondern auch seine Oekonomieverwaltung führt, imgleichen die(e. S. 89. angegebene) Verordnung im Betreff des Ausreisens der Schüler enthalten ist. Nachdem unterm 8. November 1814 der Fürst Repnin in einem öffentlichen Manifest seine Functionen als Kaiserl. Russischer Generalgouverneur von Sachsen niedergelegt und die Verwal- tung des Königreichs der dazu eingesetzten Königl. Preussischen Behörde, aus dem K. Preuss. Staatsminister Freiherrn v. d. Reck und dem commandirenden General, Freiherrn v. Gaudi bestehend, übergeben hatte, ward dieses mittelst Erlasses vom 10. Novbr. allen Bewohnern von Sachsen bekannt gemacht. Im Frühjahr 1815 ward auf dem Wiener Congress über Sachsens Schicksal entschieden; Schulpforta kam mit dem Herzogthum Sachsen an Preussen, und in dem Friedenstractat, welcher zwischen Sr. Majestät dem Könige Friedrich August von Sachsen und Sr. Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm III. von Preussen am 18. Mai 1815 in 25 Artikeln ab- geschlossen und am 21. ratificirt wurde, ward Art. 16 festgesetzt, dass die frommen Stiftungen und Unterrichtsanstalten ihre rechtmässigen Besitzungen und Einkünfte ungeschmälert behalten und die Erhebung und Verwaltung letzterer auf keine Weise beschwert werden solle. Unterm 22. Mai ward vom Könige Friedrich August ein Patent erlassen, worin derselbe seine bisherigen Un- terthanen im Herzogthum Sachsen ihres Eides entband. So war die Landesschule Pforta an Preussen übergegangen. ommandanta 1 driefes ennätne rta auf aleh, um diee, und sie alla! er 1813. dSh kon Seiten ie Russisch-Pm Repnin ab(, ttung der Sichi sitäten wurdel, wollten, 2m! 25 Jünglige früher wnar gen und süm jelt sich, n! .Dec. lvhg Gltern und lun stimmung, tu muss, der nch Lleichel de e . atlichen Manier legt und die ſe aus dem Lih reiherm d¹¹ allen Berob agress ider K reussen, unl'- von Sachsel 5 in 25 Artie frommen dir hmälert delne solle. UIEn, veine hiete desschule! —ſſ—y⁴¼——jy—— 95 VIII. Die Landesschule Pforta unter Königl. Preussischem Scepter. Verän- derungen und Ereignisse von 1815 bis 1820. Unter Königlich Preussischem Scepter ging die Landesschule Pforta— gewiss auch für un- sern Staat ein schätzbarer Erwerb, und als solcher auch stets anerkannt— einer neuen Periode ihrer Entwickelung und einer immer glücklicheren Gestaltung ihrer innern und äussern Verhält- nisse entgegen. Die Zeit von 1815 bis 1820 war die Vorbereitung und zum Theil schon der Anfang ihrer neuen Organisation. Vorläufig blieb noch das Königl. Preussische Generalgouverne- ment der Provinz Sachsen, dessen Receptionsverfügungen mit dem 6. Junius 1815 angehen, und dasselbe erliess unterm 28. August an die hiesige Schulinspection ein gnädiges Schreiben, worin die Zusicherung ertheilt wird, dass die Königl. Preussischen Behörden sich es stets würden ange- legen sein lassen, die Schulanstalt zu Pforta nicht nur in dem gegenwärtigen blühenden Zustande zu erhalten, sondern selbigen auch noch zu erhöhen. Zu Ende des Sommers kam Se. Excellenz der K. Preuss. Generalgouverneur von Sachsen, Freiherr v. Gaudi, selbst nach Pforta und verhandelte mit dem Rector Ilgen manches die Interessen der Anstalt Betreffende, namentlich die schon in der Constitution von 1811 bestimmte Anstellung eines Zeichnenlehrers. Zu diesem Posten hatte sich der bisherige Lieutenant beim freiwilligen Banner der Sachsen, Oldendorp, im Fache der Feuermalerei schon rühmlich bekannt, gemeldet, und von der Schulinspection ward unterm 14. December ein gutachtlicher Bericht über die ihm zu ertheilende Wohnung und Besol- dung gefordert. Zu Ostern des folgenden Jahres 1816 ward das Generalgouvernement der Provinz Sachsen aufgelöst und an seine Stelle trat für den Merseburger Regierungsbezirk die Königliche Re- gierung ein. Von dieser ward zu Anfange Aprils der Lieutenant Oldendorp als Zeichnenlehrer hieher gesandt, vorläufig auf ein Jahr mit einem Fixum von 300 Thlr. und der Verpflichtung, 6 öffentliche Lehrstunden in der Woche zu geben. Seine Amtsinstruction ward ihm von der Schul- inspection den 22. November zugefertigt und er darauf verpflichtet. Auf einen günstigen Bericht derselben ward er zu Ostern 1817 definitiv angestellt, vom Rector feierlich eingeführt und zu Ende des Jahres ihm seine jetzige Amtswohnung, welche der Viceactuarius hiesigen Gerichts inne gehabt, eingeräumt. Herr Christian Johannes Oldendorp, geboren den 27. April 1772 zu Schloss Marienborn in der Wetterau, erhielt seine Schulbildung auf dem Pädagogium zu Niesky in der Oberlausitz, ging von da auf die Kunstakademie nach Dresden, wo er sich zum Maler aus- bildete, und nachdem er mehrere Kunstreisen durch Deutschland und angränzende Länder ange- stellt, machte er als Lieutenant im Sächsischen Banner die Feldzüge von 1813 und 14 mit. Un- term 9. Januar 1826 ward er vom Königl. Cultusministerium mit dem Titel als Professor beehrt und ist noch jetzt als Lehrer der Anstalt in Wirksamkeit. Mittlerweile war am 27. August 1815 der Cantor und 4te Professor Fleischmann verstorben, und die Schulinspection trug beim Königl. Generalgouvernement darauf an, dass fortan das Amt und der Titel eines Cantors und Gesanglehrers als unvereinbar mit dem Ordinariat der 5ten La- teinischen Klasse, von diesem getrennt und auf den zu erwählenden Musiklehrer übergetragen würde. Diess ward genehmigt, und unter mehrern Competenten zu der durch das Aufrücken des Diaconus Gernhard in die 4te Stelle erledigten fünften Professur, der als zweiter Professor noch jetzt in voller Wirksamkeit fungirende Dr. Ph. Gottfried August Benedict Wolff erwählt und am 22. April 1816 feierlich in sein Lehramt eingeführt. Er ist geboren den 28. November 1786 zu Laucha an der Unstrut, ward am S. April 1801 als Alumnus in die hiesige Landes- schule noch unter Heimbach recipirt, und bezog 1807 die Universität Leipzig, wo er dem Stu- 8. 2—————— ———————;—— 8 96 dium der Theologie und Philologie sich widmete. Von 1811 bis 1816 bekleidete er das Con- rectorat beim Gymnasium zu Gaben in der Niederlausitz, von wo er Ostern 1816 hieher kam, 1825 nach M. Schmidts Tode in die dritte Professur und 1831 nach M. Lange's Beförderung zum Rectorat in die zweite Professur und in das Ordinariat von Ober-Secunda einrückte, welches er noch jetzt verwaltet, nachdem er nach Lange’s Tode, von 1831 bis 32 auch die Rectoratsge- schäfte interimistisch versehen hatte. Inzwischen war auch der Collaborator M. Lehmann zu Ostern 1815 abgegangen, und an seine Stelle wurde am 11. Mai noch vom K. Sächs. Kirchenrath: 17) der Candidat der Theologie M. Garl August Rüdiger ernannt und am 22. Mai vom Rector eingeführt. Er war ein Zögling der Domschule zu Naumburg, hatte in Leipzig studirt, wo er Mitglied des philologischen Semi- nars war und vom Prof. Chr. Dan. Beck der Behörde empfohlen. Der Rector Ilgen bezeichnete ihn als einen der tüchtigsten und wackersten Collaboratoren, wesshalb er aber auch nicht lange blieb; denn schon am 10. December 1816 ward er vom Königl. Consistorium zu Magdeburg auf sein Ansuchen aus seinem Dienstverhältniss entlassen, um als Conrector an das Gymnasium zu Freiberg überzugehen, welchem er noch jetzt mit verdienter Anerkennung als Rector vorsteht. In diesem Jahre 1816 war auch der Rector Ilgen laut Rescript des Königl. Ministerii des Innern vom 27. Mai zum Königl. Consistorialrath, mit Sitz und Stimme im Königl. Consistorium zu Magdeburg ernannt, und verhandelte am 15. August in einer Conferenz mit diesem Collegium, welchem die Leitung der innern Angelegenheiten der Schule übergeben war, während die Königl. Regierung zu Merseburg zur Zeit noch den äussern und finanziellen vorstand, viele wichtige Ge- genstände der hiesigen Verfassung und Verwaltung, so dass mehrere spätere Einrichtungen hier vorbereitet wurden. Eine wichtige Veränderung in den hiesigen Verhältnissen trat um Michaelis 1816 durch die Auflösung des hiesigen lustizamtes ein(s. oben S. 57) welches bei der allgemeinen Re- form der Preussischen lustizverwaltung und der Aufhebung der meisten Patrimonialgerichte, mit dem Wesen der Pforta, als einer Schulanstalt, nicht ferner vereinbar schien. Es wurden durch Entfernung des Gerichtspersonals bedeutende Ersparnisse im Etat der Anstalt gemacht und meh- rere Dienstwohnungen wurden nun für andere wichtige Zwecke erledigt. In dieser Zeit dachte die Königl. Regierung mit Ernst daran, nach Anstellung eines Zeich- nenlehrers auch die durch M. Fleischmanns Tod erledigte Stelle eines Cantors durch einen tüch- tigen Gesang- und Musiklehrer zu ersetzen, dem die erste Stelle unter den Kunstlehrern sollte eingeräumt werden. Das Local des ehemaligen Schulschneiders und Siechmeisters, der Woh- nung des Mathematicus gegenüber, stand zu diesem Behuf erledigt und eine angemessene Besol- dung ward auf den Schulétat angewiesen. Demnach ward von Königl. Regierung unterm 19. Aug. 1816 der Organist und Musikdirector Kötschau in Halle zum Cantor ernannt und nachdem er am 1. September vor der Schulinspection eine Probeleistung mit Beifall abgehalten, ward er zu Michae- lis definitiv angestellt und am 10. October vom Rector, nach abgenommenem Amtseide und vorge- haltenen Verpflichtung, in der Synodalstube den versammelten Lehrern vorgestellt, von den 12 Stubeninspectoren im Namen des Cötus ihm der Handschlag geleistet und er so, in eben der Art wie der Zeichnenlehrer Oldendorp, feierlich in sein Amt eingeführt. Herr Johann Nikolaus Julius Kötschau ward geboren den 19. Julius 1788 zu Gaberndorff bei Weimar, erhielt seine wissenschaftliche Bildung auf dem Gymnasium zu Weimar, widmete sich darauf der Musik und genoss zu Erfurt den Unterricht des berühmten Organisten Kittel. Eine Zeitlang war er als Sänger beim Weimarschen Hoftheater, dann in Halle als Chordirector und Organist bei der Haupt- kirche angestellt, von wo er hieher kam und nun seit 26 Jahren durch Begründung und Ausbil- P 6 rSl6 dieher d 8 dolärderng „ d rückte, welhn ch die leron angen, und d t der Ileana r War ei li hilologischer K Ilgeu beuii er auch rich zu Magdoa das Gymnai Rector pon önigl. Muute Königl. Coni it diesem(il- vähreni de „viele vichig e Eiarichtusa aelis I8I ant, der alzile imonialgeitie,: n. Es vdat lt gewalt ul: tellung eils! rs durch eitei er deu Yunii- Ameisters Cê- augemescelt B ung unterm Ä” und nachden? ward er I' untseide u estellt, fol o, in ebel 3 ohann Nübi eimar, erhlete auf der No! geitlang Vi 5 itt bei ler 4 aduug uni 1 97 dung des Gesanges, besonders des Kirchenchors der Alumnen, nicht weniger, wie durch gründ- lichen Musikunterricht sich verdient gemacht. Gleichzeitig mit der Einführung des Zeichnen- und Gesangunterrichts nahm das Königl. Preuss. Ministerium des Innern auch darauf Bedacht, die Turnübungen bei hiesiger Anstalt zum wah- ren Besten der Jugend einzuführen, wesshalb in Dessen Auftrage von Königl. Regierung unterm 13. Mai 1816 die Schulinspection beauftragt ward, den Tanzlehrer Roller zu einer Reise nach Berlin zu veranlassen, damit er mit der Methodik dieser Uebungen unter dem Professor Jahn sich bekannt mache und dieselbe hier in Anwendung bringe. Zwar war der Rector Ilgen nebst dem Lehrercollegium dieser Einrichtung als einer neuen und ungewohnten Sache Anfangs entgegen und reichte unterm S. Juni ein weitläuftiges Bedenken dawider ein; indess wurden diese Zweifel von Königl. Regierung auch unter der Zusicherung, dass ohne des Rectors Zuziehung und Berathung nichts verfügt werden solle, beseitigt, und nachdem der Tanzlehrer Roller zu Anfange Juli von einem sechswöchentlichen Aufenthalt in Berlin zurückgekehrt war, reichte Ilgen unterm 19. Juli einen vom Letztern entworfenen Plan zu diesen Uebungen ein, welche nicht innerhalb der Pforte, sondern oberhalb derselben auf einem ebenen von Walde umgebenen Platze der Berghöhe, den sogenannten Platten, veranstaltet und Mittwochs und Sonnabend Nachmittags von 4— 7 Uhr angestellt werden sollten. Die Theilnahme ward den Schülern frei gegeben, die sich Meldenden aber verpflichtet und in Sectionen getheilt. Wegen der nothwendigen Vorkehrungen Behufs der Applanirung des Platzes, der Aufstellung der nöthigen Gerüste u. s. w. verzog sich die Ausführung des Planes bis in das Frühjahr 1817, wo ein regelmässiger Anfang gemacht wurde. Auch hatte im December 1816 das Königl. Ministerium ein in Berlin verfertigtes Schwingpferd zum Geschenk hieher ge- sandt, das aber wegen Mangels an einem passenden Local noch nicht benutzt wurde und erst im Winter 1841 in Gebrauch gekommen ist. Unterm 4. Februar 1818 ward der Rector Ilgen von Königl. Regierung zu einem Gutachten über den bisherigen Erfolg der Turnübungen aufgefordert, welches, den 3. Juni eingereicht, im Ganzen nicht günstig ausfiel, indem bemerkt wurde, dass durch dieselben ein gewisses wildes Wesen in dem Cötus eingerissen und disciplinarische Unord- nungen, trotz der redlichen Anstrengungen des Lehrers, befördert seien, auch die Theilnahme im Cötus abgenommen habe. Da nun, höherer Verfügung zufolge, der Turnplatz zu Berlin im Früh- jahr 1819 geschlossen war, so fragte Rector Ilgen unterm 28. April wegen der Fortsetzung dieser Uebungen bei Königl. Regierung an, und erhielt unterm 7. Febr. 1820 die Verordnung, dass auf Allerhöchsten Befehl das Turnwesen ganz aufhören solle, welches erst im Jahr 1825 unter der Form der gymnastischen Uebungen im hiesigen Schulgarten, auf höhere Anordnung wieder herge- stellt ward. Wir gehen zu den Ereignissen des Jahres 1817 fort. Hier erscheint zuerst von grosser Wichtigkeit die neue Regulirung der Alumnatstellen in hiesiger Landesschule, begründet auf die von der Königl. Preussischen und der Königl. Sächsischen Ausgleichungscom- mission unter Kaiserlich Oesterreichischer Vermittelung am 27. Juli 1817 abgeschlossenen„Conven- tion zum Behuf der Auseinandersetzung der Stiſtungen im Königreich und Herzogthum Sachsen,“ (s. Gesetzsammlung v. 1819. Anhang S. 93) in deren 1— 4.§§. bestimmt wird, dass das Collaturrecht zu den Freistellen auf den drei Fürstenschulen(jedoch unter dem Vorbehalt der ungeschmälerten Rechte einzelner Familien oder Privatpersonen) nur an Unterthanen des Landestheils, worin die Für- stenschule liege, und nur von Collatoren, welche sich in eben diesem Landestheile befinden, vergeben werden, und dass mithin ein gegenseitiger Austausch stattfinden solle. Da jedoch bisher auf der Schule zu Pfortamehr Freistellen von Collatoren in dem Königreich als auf den Fürstenschulen zu Meissen und Grimma von Collatoren in dem Herzogth. Sachsen zu vergeben gewesen seien, mithin die Collatoren in 13 — 2.———— RAmmIIEZ ———————————— ———ʒ—ÿ—y—y—— S 2 98 dem Königreich durch die von den Collatoren in dem Herzogthum aufgegebenen Freistellen zu Meissen und Grimma nicht schadlos gehalten werden könnten; so sei man übereingekommen, dass die Königl. Sächsische Regierung die Entschädigung der betheiligten Collatoren und Genussberech- tigten wegen der auf solche Weise für sie in Pforta verloren gehenden Freistellen gegen ein von der Königl. Preussischen Regierung zu gewährendes Aversionalquantum von 57,500 Thalern sogenannter Reichenbachscher Obligationen nebst den seit Johannis 1817 darauf haftenden Zinsen übernehme.— Schon zu Anfange des Jahres waren in Betreff dieser Ausgleichung zwischen der Königl. Preussischen und der Königl. Sächsischen Regierung Unterhandlungen gepflogen und die- selben als im Einzelnen vollendet unterm 14. März 1817 dem Rector Ilgen von Königl. Regie- rung angezeigt. Es waren nämlich bis dahin und sind auch bis jetzt in der Landesschule Pforta 160 Frei- stellen. Von diesen waren 46 Königlichen Patronats, nämlich 10 ordentliche, 8 ausserordentliche Gnadenstellen(letztere vom Landesherrn selbst nach Willkühr verliehen, selten vollzählig besetzt) 20(alte) Koststellen, 5 Kapellstellen, 3 Famulaturstellen. 114 Stellen waren theils städtischen und stiftlichen, theils Privatpatronats, nämlich 102 städtische, 6 stiftliche, 5 Geschlechtsstellen und die vom Rector besetzte Organistenstelle. Die Ausgleichung war diese: 23 Städte im Her- zogthum Sachsen erhielten den Verlust von 27 Freistellen in den Fürstenschulen Meissen und Grimma durch eben so viele Freistellen in Pforta, deren Collatur ihnen zu Theil wurde, ersetzt. Da aber im Ganzen 62 Pfortaische Stellen von Königl. Sächsischen Städten, Stiftern und Ge- schlechtern an Preussen gekommen waren, so blieben ausser obigen 27 ausgetauschten Stellen noch 35 Freistellen übrig, für deren Collaturrecht in Pforta die Preussische Regierung die oben ange- gebene Entschädigungssumme von 57,500 Thalern an Sachsen zahlte, damit aus derselben eben so viele Freistellen in den Schulen Grimma und Meissen für die betreffenden Collatoren gestiftet werden könnten. Es ging mithin die Collatur dieser 35 Stellen an die Königl. Preussische Regierung über. Diess sind die 35 sogenannten Königl. Freistellen. Allein in der That waren es nur 3. Denn im Jahre 1822 requirirte die Besitzerin des Ritterguts Grosskmehlen, welches Preussisch geworden war, bei Königl. Regierung einen Ersatz in Pforta für die verlorene Freistelle ihres Ritterguts in Meissen, und so ging die 35te Stelle verloren, so dass in der That nicht 27, son- dern 28 Stellen umgetauscht und nur 34 zu vergüten gewesen sind. Ueber diese 34 Königlichen Freistellen hat des jetzt regierenden Königs Majestät mittelst Cabinetsordre vom 16. Juli 1840 so disponirt, dass dieselben an Individuen aus allen Provinzen des Preussischen Staats verliehen wer- den sollen, welche dem Königl. Provinzial-Schulcollegium halbjährlich durch eine von den Königl. Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen zusammenzustellende Uebersicht von dem Cul- tusministerium namhaft gemacht werden. Um nun das weitere Historische von den Alumnatstellen der Landesschule gleich an diesem Orte zusammenzustellen, so ward von der Königl. Regierung zu Merseburg unterm 14. September 1816 das bisherige System der Expectanzen zu Kost- und Gnadenstellen(denn alle übri- gen durften nur nach geschehener Meldung ihrer Erledigung besetzt werden, welches dann sofort geschehen musste) aufgehoben. Diese Expectanzen waren von der vorgesetzten Behörde bisher an Knaben im früheren Alter, oft schon in den ersten Lebensjahren ertheilt, worüber der Rector eine Liste hielt, so dass die Zahl stets sehr gross war(Rector IIgen führt in einem Bericht vom 1. April 1816 80 Expectanten auf) und dennoch die Designirten häufig nicht zum Genuss ihrer Stellen kamen, da sie mittlerweile gestorben, auf andere Schulen oder zu andern Berufsarten über- gegangen waren. Fortan sollte der Rector halbjährlich vor Ostern und Michaelis einen Bericht über die zur Erledigung kommenden Stellen bei der Königl. Behörde einreichen.— Bis zum Jahr FAug 2. A — ☛————y————— 99 pn 4³* annnn 1818 ging die Verleihung der königlichen und die Bestätigung der städtischen verliehenen Frei- Geunse d stellen allein von der Königl. Regierung in Merseburg aus. Unterm 20. October 1818 ward aber en ae e vom Königl. Consistorium zu Masdeburg gemeldet, dass die Collatur der Königlichen Stellen, so 571,500 n d wie die Erlaubniss. Lxiraneeh- und Semiertraneerstellen zu besetzen, vom Cultusministerium ihm ktenden* übertragen sei. Die Bestätigung der übrigen Freistellen bei den Collaturbehörden ihres Bezirks behielt die Königl. Regierung noch mehrere Jahre, bis auch diese an das K. Provinzial-Schul- 3 ꝛwiche collegium überging. Unterm 7. März 1820 verordnete die Königl. Regierung, dass die respect. oeen und 3e Stadträthe für jeden in Pforta zu präsentirenden Knaben erst ihre Bestätigung nachsuchen und Körigl Né dass die Anmeldung nicht anders als 2 Monate vor der wirklichen Erledigung der Stelle statt finden sollte. orta 160 R; Ausser den 160 Pfortaischen Freistellen bestanden noch Extraneer- und Semiextraneerstellen(s. Sserordente ob. S. 14 und 75) in unbestimmter Anzahl, mitunter bis auf 40, so dass die Zahl der Schüler zu zähllig bau Zeiten bis gegen 200 heranwuchs. Nachdem nun im Jahre 1820 die Verpachtung der Pfortaischen üls Städtas Oekonomie und Alumnenpflfege eingetreten war, wurde von K. Regierung die bisherige Beköstigung cchtsstellan einzelner Alumnen(der Semiextraneer) den Lehrern abgenommen und bei der Oekonomie Anfangs Städte in 15, später bis 20 sogenannte neue Koststellen fundirt, für welche gegen die gewöhnliche u NMeissen u Alumnenpflege ein Kostgeld von 80 Thlr. jährlich erlegt werden musste. So gingen die Semi- wurde, ert extraneerstellen nach und nach ein. Die Anstalt brachte dabei weder ein Opfer, da die übrigen lifterm und( Beneficien des Alumnats den Inhabern ohnehin zu Theil wurden; noch darf behauptet werden, dass ten Stellex Wnd Preussischer Seits die Zahl der Alumnatstellen vermehrt worden sei, da das Institut der Semi- die Gel anxr extraneer schon längst bestanden hatte. Doch ward, um eine Gränze zu bestimmen— worauf das ehen der 9 Lehrercollegium bereits 1823 angetragen hatte— durch Verordnung des Königl. Provinzial-Schul- collegii vom 21. Juli 1826 die Normalzahl des ganzen Schülercötus auf 200 festgesetzt, welche bis dahin geltend geblieben ist. Diese sind:) 100 Königliche Stellen, nämlich die obengenann- ten 46, dazu die 34 Königl. Freistellen und 20 neufundirte Koststellen. 5) 80 städtische, Stifts- und Geschlechtsstellen, nämlich 69 folgender 41 Städte: 1 Belgern, 1 Belzig, 1 Bitterfeld, 1 Brehna, Widerverden Sche Kegrrug at Faren es Wu Lee n 1 Brück, 3 Delitzsch, 1 Düben, 1 Eckardtsberga, 1 Eilenburg, 1 Freiburg, 1 Gräfenhainchen, 1 ricit N. w Herzberg, 1 Jessen, 1 Kemberg, 1 Kindelbrück, 4 Langensalza, 1 Laucha, 1 Liebenwerda, 31 kingli 1 Mücheln, 2 Mühlberg, 7 Naumburg, 1 Niemegk, 1 Osterfeld, 1 Ortrand, 1 Prettin, 5 Sanger- 6. Juli 18 hausen, 1 Schlieben, 1 Schmiedeberg, 1 Schweinitz, 1 Senftenberg, 2 Tennstädt, 1 Thamsbrück, , 3 Torgau, 1 Uebigau, 1 Wahrenbrück, 3 Weissenfels, 2 Weissensee, 3 Wittenberg, 1 Zahna, 1 eae Zörbig, 5 Zeitz. Ferner 5 Domstiftlich-Naumburgische Stellen, 2 Gräflich Marschallische, 2 von in der 4 Wolfersdorffische, 1 Grosskmehlensche, endlich die Organistenstelle.— c) 20 Extraneerstellen. t ruldal— Diese sämmtlichen Stellen dürfen nur an Inländer vergeben werden; an Ausländer nur Extra- 119 neerstellen oder, falls keine Inländer vorhanden sind, auch neufundirte Koststellen. Für die Ge- eich am 6 schlechtsstellen sind jedoch die Familienrechte unverkürzt bewahrt und bestätigt worden s. Con- 14 Sele vention vom 27. Juli 1817§. 3 und Convention zwischen Preussen und Sachsen-Weimar vom 1. denn alei Mai 1826.§. 99.(S. Gesetzsammlung v. 1826. Anhang S. 19.) les damn Ferner wurden im J. 1817 wegen Einführung der Abiturientenprüfungen in Pforta getürie de von den vorgesetzten Königl. Behörden die nöthigen Einleitungen mit möglichster Schonung der ber der Necl bisherigen Verhältnisse getroffen. Nachdem am 2. Februar die Königl. Regierung den Willen des m Beticlte Königl. Ministerii des Innern im Betreff der Einführung dieser Prüfungen bei den Gymnasien der m Genus Ie Provinz eröffnet und die Königl. Instruction für die Abiturientenprüfungen vom 25. Junius 1812 rufsarten ie eingesandt, auch den Rector Ilgen zu einem Gutachten in Beziehung auf die Anwendung derselben einen eiii bei der Königl. Landesschule aufgefordert hatte, reichte der Rector Ilgen, nachdem das Königl. li a 134 ————— —y—————————————— 100 Ministerium bereits unterm 10. Juni 1817 bedeutende Modificationen der Instruction nach der hie- sigen Verfassung eingeräumt hatte, unterm 10. Juli 1818 ein ausführliches Gutachten ein, worin derselbe zuerst das bisherige Verfahren im Betreff der Abiturienten bei der Landesschule ausein- andersetzte. Eine besondere Abiturientenprüfung habe bisher nicht stattgefunden. Es seien alle Schüler, welche studiren wollten, gehalten, 6 Jahr in der Anstalt und davon zwei in Selecta zu bleiben. Nach Beendigung dieses Biennii würden ihnen vor Beginn des halbjährlichen Oster- oder Michaelisexamens, auf den Grund der bisherigen halbjährlichen Censuren, die nach dem Examen vom Lehrercollegium über Fleiss, Sittlichkeit und Fortschritte der Schüler in allen Lehrfächern abgefasst und der vorgesetzten Behörde in Abschrift zugeschickt würden, ihre Abiturientenzeugnisse ausgefertigt, welche in folgendem stehenden Lateinischen Formular, auf einem grossen Bogen sauber geschrieben, beständen: C. D. B. V. Negis augustissimi potentissimi, patris patrias optimi, singulari gratia, Collegi supremi res sacras et scholasticas per terras.... curantis auctoritate, scholae pProvincialis Portensis disciplina a d..... usque ad d. MDCCC... usus est N N. na- tus..., Quem tempus illad scholasticum ita transegisse, ut mores et vitam reprehendendi(a) nung auanm(b, raror-, aliquoties) locum faceret, venia vero ad altiora in Academia se applicandi(a) imprimis(b, omnino: o, sic satis) dignus censeri queat, nos Rector et Col- legae hac tabula profite mur testatumque cupimus, et in ejus rei fidem non solum nomina sub- scripsimus nostra singuli, sed etiam sigillum scholae majus apponendum curavimaus. Dab. Portae a. d. MDCCC. Bei der feierlichen Entlassung der Abiturienten bekämen die, welche eine der beiden ersten Prädicate in Fleiss und Sittlichkeit erhielten, vom Rector die Erlaubniss öffent- lich zu valediciren, welche bei Ertheilung der dritten Censur versagt würde. Vor ihrem Abgange müssten sämmtliche Abiturienten dem Rector eine schriftliche Valediction(s. oben S. 31) einreichen, bevor sie ihr Zeugniss erhielten. Diejenigen aber, welche vor beendigtem Biennium aus Selecta abgehen wollten, müssten dazu die besondere Erlaubniss bei der vorgesetzten K. Be- hörde erbitten, welches Gesuch von einem vom Rector aufgegebenen Specimen, einem freien La- teinischen Aufsatze, begleitet sein müsste. Diese wären gehalten, das letzte halbjährliche Examen mitzumachen und erhielten erst nach diesem ihr Abgangszeugniss, welches ihnen aber ganz ver- sagt würde, wenn sie nicht wenigstens in Selecta gesessen hätten. Bei Ausländern würden Aus- nahmen statuirt.— Dem gemäss trug der Rector Ilgen beim Königl. Ministerio darauf an, dass es in Pforta bei der bisherigen Einrichtung bleiben, die besondere Abiturientenprüfung ganz wegfal- len, den bestehenden drei Prädicaten in den Abiturientenzeungnissen die in der K. Instruction vor- geschriebenen Nummern I. II. III. beigefügt, der Nr. III. aber die Geltung einer bedingten Reife bei den Universitäten ertheilt werden möge.— Diese Vorschläge Ilgens wurden von dem mittler- weile organisirten Königl. Ministerium der Geistlichen u. s. w. Angelegenheiten unterm 8. Sept. 1818 im Ganzen genehmigt, die Pforta von einer besondern Abiturientenprüfung noch vorläufig dispen- sirt, dabei aber gefordert, dass die im letzten halbjährlichen Examen von den Abiturienten anzu- fertigenden Arbeiten nach Inhalt und Form genau den Vorschriften von§. 10 der Königl. Instru- ction entsprächen und von denen, welche vor Beendigung des gesetzlichen Biennii in I. abgingen, ein besonderes Lateinisches Specimen eingeschickt würde, über dessen Geltung im Bezug auf die Reife das K. Consistorium zu entscheiden hätte. Die drei bisherigen Prädicate sollten mit den Nummern I. II. III. versehen und der Nr. III. ausnahmsweise die Geltung einer bedingten Reife ertheilt werden. Die Prüfungscommission sollte aus dem Rector und Lehrercollegium bestehen und ersterem dabei die Eigenschaft und Function eines Königl. Prüfungscommissarius ertheilt wer- den.— Diese Einrichtung bestand bis 1820, wo sie bei der Einführung der neuen Verfassung bedeutende Modificationen erlitt. d att s de In 181 ha tleb Na n. rri dal un 922 un 50be u8 Z. 910 vo du lfe Itkng Ke a 1 4 w 1* ᷓſ 1 n. 8₰ k I iit En (nb — 3 ☛——yõ-yõõ————yy-—— 101 nach der en Eine andere wichtige Veränderung trat im J. 1814 in den hiesigen Verhältnissen ein durch Rchule ans die Aufhebung und Einziehung der Adeligen Schulinspectorstelle. Unterm 14. Kem August ward von Königl. Regierung dem Rector ligen gemeldet, dass durch Beschluss des Königl. Lin Köka Ministerii des Innern fortan die Function des Adeligen Schulinspectors aufhören solle, indem die len Oster 1 Königl. Regierung selbst die specielle Aufsicht über alle Zweige der Verwaltung übernehme. Die em Unan amtlichen Berichte seien künftig entweder vom Rector und Schulverwalter gemeinschaftlich oder cheru Ad von jedem in seinem Ressort einzeln an die Königliche Regieruns abzustatten. Demnach enzeugi schied der sehr geachtete Vicepräsident von Watzdorf von Zeit an aus seinem hiesigen amt- n Boger 5 lichen Verhältniss.. Butran Im Jahre 1817 wurden endlich auch die beiden letzten 6 ollaboratoren angestellt. tis ehnu Es ward nämlich an die Stelle des zu Weihnachten 1816 nach Freiburg abgegangenen M. Rüdiger L von Königl. Regierung: 18) der Candidat der Philologie Christian Lorenz Sommer unterm est N. 24. April 1817 zum Collaborator ernannt und am 27. Juni vom Rector eingeführt. Ilgen rühmt drehenlai seine vorzügliche Brauchbarkeit und Tüchtigkeit als Lehrer und Erzieher. Er blieb aber auch in Acallmi, nur kurze Zeit in diesem Amte, indem er Ostern 1819 dem an ihn ergangenen Rufe als vierter Rector a Professor beim Gymnasium zu Rudolstadt folgte, wo er noch jetzt einer segensreichen Wirk- um nomin a samkeit sich erfreut. §. Dal, Ar 19) Es beschliesst die Reihe der hiesigen Collaboratoren als der neunzehnte in der Zeitfolge die, velche a- der Candidat der Theologie Carl Christian Löchner, gebildet auf dem Gymnasium zu Schleu- rlaubuis ifel singen und vom Rector IIgen der Königl. Regierung empfohlen, und von dieser unterm 28. Oct. „ihrer henng 1817 an der Stelle des zu Ostern abgegangenen Collaborators Wehrde ernannt, in welche er zu dhel 8 30 Ende Novembers eingeführt wurde. Er verwaltete sein hiesiges Amt bis zum Aufhören der Col- digen Deaim laboratur, Johannis 1820, wo er von Königl. Regierung zum Rectorat der Stadtschule zu Pretzsch gesetuen LN befördert wurde. inem freeu- Im folgenden Jahre 1818 ward nach dem zu Ende v. J. erfolgten Abgange des Diaconus M. Gernhard der Conrector am Merseburger Domgymnasium und frühere hiesige Collaborator, M. Wieck als Diaconus und vierter Professor angestellt(s. oben Nr. 14.) Nachdem nun zu Ende des Jahres 1817 das Departement für den Cultus und den öffentlichen Unterricht vom Königl. Ministerium des Innern getrennt und zu einem eigenen Ministerium unter Leitung des Freiherrn v. Altenstein erhoben, auch der Geschäftskreis der Königl. Regierun- gen und Provinzial-Consistorien in Beziehung auf das Schulwesen durch die Instructionen vom 23. October 1817 näher bestimmt und geregelt war, kam ein erhöhtes Leben und Regsamkeit in die- ährliche Pum aber gall ſe m virden le rauf an, Gäs ng gam Wesi Lastruction ſr- dü uehei sen Zweig der Staatsverwaltung, welche sich auch bald bei der Königl. Landesschule bethätigte. 18 den.M Die vorgesetzten Behörden dachten nunmehr mit Ernst daran, den noch bestehenden Mängeln ab- rliuig Ef zuhelfen, ihre Verfassung und Einrichtung in allen Theilen zu vervollkommnen und, mit Beibe- iienas haltung der anerkannten Vorzüge, den Grundsdtacn des Preussischen Gymnasialwesens mehr und l lu mehr anzupassen. Zu dem Behuf ward im September 1818 eine vom Königl. Oberpräsidenten von Löns 1 Bülow ernannte Commission, aus den beiden geistlichen und Schulräthen bei der Königl. Mersebur- in J. 47 ger Regierung, D. Neander und Hofmeier bestehend, hieher gesandt, um zunächst die Wünsche Bezug 7, und Vorschläge des Rectors und des Lehrercollegii zur Verbesserung der Landesschule zu ver- Alten hi nehmen. Es wurden desshalb schriftliche Gutachten sowohl vom Rector als von allen einzelnen edingten le Mitgliedern des Collegii eingefordert, und am 4. October kam der Oberpräsident selbst nach Pforta gium desd um mit dem Rector Ilgen eine nähere Berathschlagung zu halten. Nachdem zu IIgens Missver- erlheit ie- gnügen, der eine gemeinschaftliche Eingabe des Collegii nach einmüthiger Berathung wünschte, die 7orfassuld.... 5... en Verkesslh Gutachten der Einzelnen an die Behörde eingesandt und von dieser an das Königl. Cultusmini- G—·,————— 10² sterium befördert waren, änderte er seinen erst gefassten Entschluss, mit dem Königl. Consisto- rium in Magdeburg selbst zu conferiren und reichte unterm 19. Juli 1819 einen ausführlichen Be- richt, seine Vorschläge zur Verbesserung der hiesigen Verfassung enthaltend, ein. Diese bezogen sich hauptsächlich auf die als nothwendig erscheinende Umgestaltung des Instituts der Collaboratur, welches in der kurzen Zeit seiner Existenz von 1801— 1819 sich bereits über- lebt hatte, wie aus einem ausführlichen an Ilgen gerichteten Pro Memoria der damaligen Collabo- ratoren über die Schwierigkeit und Unangemessenheit ihrer Stellung, welches Ilgen seinem Bericht beifügte, deutlich hervorging. Schon unterm 28. Juni 1816 hatte die Königl. Regierung dem Rector Ilgen ein Bedenken in 9 Puncten über die Zweckmässigkeit der Collaboratur zur Erwä- gung zugehen lassen, desgleichen im Mai 1817 ein an das Königl. Cultusministerium gesandtes anonymes Schreiben, worin die Nachtheile dieses Instituts entwickelt und die Gleichstellung der Collaboratoren mit den ordentlichen Lehrern empfohlen wurde. Ilgens Vorschläge in seinem Be- richt gingen dahin, die Zahl der Collaboratoren von sechs auf drei zu reduciren, diese den Pro- fessoren in ihren Rechten gleich zu stellen, jedem 14— 16 Lehrstunden wöchentlich zu ertheilen, mit der Verpflichtung, die Inspection über die Alumnen auf den Stuben, im Schulgarten und bei Spaziergängen zu führen, dabei jedem statt des freien Tisches und sonstiger Emolumente eine Ent- schädigung in Deputaten, nebst 300 Thlr. an fixem Gehalt, eigener Wohnung und der Erlaubniss zu heirathen, zu gewähren. Unterdess war im Jahre 1818 der 76jährige Mathematicus Schmidt um seine Quiescirung ein- gekommen, welche ihm zu Ostern 1819 auf ehrenvolle Weise bewilligt wurde. An seiner Stelle wurde der bisherige Oberlehrer beim Gymnasium zu Brandenburg, Jacobi, zum Professor und Lehrer der Mathematik und Physik bei hiesiger Landesschule ernannt, seine Bestallung ihm un- term 27. April vom Königl. Consistorium ausgefertigt und vom Königl. Cultusministerium bestä- tigt. Er kam zu Michaelis 1819 und ward am 14. October vom Rector IIgen feierlich eingeführt und ein Ehrenmahl von Seiten der Anstalt ihm nebst den übrigen Lehrern und Beamten ausge- richtet, welche Sitte bei den Installationen von Lehrern von der Zeit an beibehalten wurde. Herr Carl Friedrich Andreas Jacobi, geboren den 2. December 1795 zu Crawinkel im Herzogthum Gotha, besuchte zuerst von 1808— 11 das Lyceum zu Ohrdruff, dann von 1811— 14 das Gymnasium zu Gotha, studirte von 1814— 17 in Jena und Göttingen Theologie und Mathematik, wurde 1818 als Conrector und dritter Oberlehrer an das Gymnasium zu Brandenburg a. Havel berufen, von wo er 1819 als sechster Professor nach Pforta kam. Unterm 21. Sept. 1825 ward ihm vom K. Ministerium, wegen Ablehnung eines zur Professur der Mathematik an Mollweide's Stelle in Leipzig an ihn ergangenen Rufs, eine Gehaltszulage von 150 Thlr. zuer- kannt. 1825 rückte er nach Grossmanns Abgange in die vierte, 1831 nach Ilgens Abgange in die dritte Professur ein und wirkt noch zur Zeit als erster Lehrer der Mathematik und Ordinarius von Ober-Tertia in ungeschwächter Rüstigkeit.— Mit diesen Einleitungen zur Einführung eines neuen Zustandes der Dinge schliesst der erste Abschnitt der Schulgeschichte des 19. Jahrhunderts. Zweiter Abschnitt. Geschichtlicher Zustand von 1820— 1842. IJ. Veränderungen und Ereignisse bis zu Ilgens Abgange, Ostern 1831. Der Zeitraum seit 1820 ist mit Recht als der einer neuen dem Fortschritte der Zeit ent- sprechenden Organisation des innern und äussern Zustandes der Landesschule Pforta unter der Königl. Preussischen Regierung zu bezeichnen. Nachdem die Landesschule von allen Verbindlich- ——--—.— n anig. 103 dnig. Cmä— 19 † u8 linieed keiten gegen das Ausland, namentlich gegen die Königl. Sächsische Regierung und gegen die ge- lese dene lehrten Institute Sachsens, abgelöst und nach Auflösung des hiesigen Justizamtes und der Polizei- lastitut verwaltung in ihren Dorfschaften, ihrer eigentlichen Bestimmung als gelehrte Bildungs- und Er- ich der ziehungsanstalt zurückgegeben war, wurden von Zeit an ihre Fonds und Einkünfte, nach Willen zäligen Cale und Beschluss Sr. Majestät des Königs und Seines Ministerii lediglich zur Beförderung des innern en Jeinen hi Flors der Anstalt verwendet und durch Aufhebung der bisherigen Oekonomie und Einführung des Regienux, Peachtungssystems unter der weisen und sorgsamen Aufsicht der vorgesetzten Königl. Behörden oratur zwh sehr bedeutend verbessert und erweitert, so dass dieselben zur Zeit sich in einem blühenden Zu- sterium a stande befinden, welcher wieder das Gedeihen der Schulanstalt, ihrer Institute und Einrichtungen Zleichsttlue befördern hilft. Seit 1820 ist, nachdem schon früher ein Zeichnenlehrer und ein Musiklehrer de in gene von der Königl. Preuss. Regierung angestellt waren, das Collegium der ordentlichen Lehrer bis „ diese iay auf zwölf vermehrt, womit eine genügende Fülle von Lehrkräften gegeben ist; die Gehalte der dich zu ai Lehrer, mit Hinwegfall der meisten früheren Deputate und der lästigen Accidenzien, fixirt und hulgarten 9 sehr ansehnlich erweitert; der Lehrplan, auf die klassischen Studien begründet, ist mit Beseitigung lumente eal unnützer Lectionen vereinfacht, nach festen Grundsätzen geordnet und in allen Theilen wohl ge- ud der Ih gliedert; dem Lateinischen, Griechischen, Deutschen, Französischen und mathematischen Unterricht. ist ein grösserer Umfang und feste Begränzung gegeben; die früheren Combinationen mehrerer Klassen in verschiedenen Lectionen und Lehrzweigen sind gänzlich aufgehoben, kein Schüler mehr zur Vervollständigung seiner wissenschaftlichen Bildung an Privatunterricht gewiesen. Es sind die halbjährlichen Abiturientenprüfungen eingeführt und nach und nach ganz dem bestehenden Regle- ment gemäss eingerichtet; die Abfassung eines jährlichen Festprogrammes mit vollständigen Schul- nachrichten ward angeordnet; die Hülfsmittel des Unterrichts, Schnl-, Lese- und Hüilfsbibliothek, ein physikalischer und mathematischer Apparat, ein Museum von Antiken, eine Landkartensamm- e Quierirug, An geller S. um Prfasqr u estälün im E miuseiun bess- ſeieiin ersüd lung, ein musikalischer und ein Zeichnenapparat sind theils ganz neu gestiftet, theils bedeutend d banta mr vermehrt und erweitert und mit jährlichen Fonds dotirt. Es sind neue Klassenzimmer und an- eibeläle 1 dere nöthige Locale, namentlich eine eigene Waschstube hergestellt, das Schulhaus, die Alum- 795 n Crnit nenstuben, Auditorien, Schlafsäle, und alle Localitäten für den Cötus aufs Beste eingerichtet, räruff, im meist sauber gemalt(da ehedem Alles nur geweisst wurde) in gutem Stande erhalten und mit ben Tledlee allem Nöthigen versehen, die Wohnungen der Lehrer und Beamten geräumiger und beque- m 2ü Mltes mer geschaffen, Einiges neu aufgebaut. Die Kirche mit ihrem schönen Portal ist zur ursprüng- Uaterm A,8 lichen Vollendung hergestellt und im Innern geschmückt und verbessert, ein zweckmässiges er Mathemmdt Leichenhaus erbaut, der Schulbibliothek ein neues würdiges Local angewiesen und aufs An- 1 150 Tlr ständigste eingerichtet. Die äussere Pflege, Kost und Wartung der Alumnen ist in jeder Bezie- us Abgmgxi hung, auch durch Hinzufügung des Vesperbrotes, so gut und vollständig eingerichtet, wie d Ordunüis: sie vorher nie gewesen. Im Leben der Schüler, in der Disciplin und Hausordnung, ist rung eines E alles frühere Gute und Eigenthümliche beibehalten, die gemeinschaftliche Communion nebst Jrhonders Deprecation und Privatbeichte, der kirchliche und Schulgottesdienst, die hebdomadarische In- spection, die wöchentlichen Synoden, die(verbesserte) Lections- und Tagesordnung, die Studien- tage, die Lesestunden der Obern mit den Untern, die Privatstudien, die halbjährlichen Examina, die Censur und Translocation, die Valedictionen, die öffentlichen Reden und sonstigen Leistungen in Prosa und Versen, die Prämien, die Pförtnerfeste; letztere noch vermehrt durch die Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät, und des Befreiungsfestes am 18. October, durch die Weihnachtsbesche- tern 1o3l rung, durch die Fastnachts-, Schulfest- und Neujahrsbälle. Gänzlich abgethan ist der frühere Ve- e der Telt8 teranismus, die Humanität im Verkehr bei strenger Disciplin gefördert, die gesetzliche Freiheit hun ve theils durch zeitweilige Erlaubnisse Aller zum Ausgehen und zum Besuch von Eltern und Ver- lem Veriuii ————]————————; —-— 104 wandten, theils durch das Ausreisen Aller in die Heimath während der grossen Sommerferien und der Meisten auch während der Weihnachtsferien, erweitert. Für das Vergnügen und das körper- liche Wohl der Alumnen ist durch Eiuführung der gymnastischen Uebungen, durch bessere Ein- richtung der Badeanstalt, durch gänzliche Umgestaltung und Verschönerung des Schulgartens und durch neu angelegte Spaziergänge im Pfortenwalde gesorgt und botanische Excursionen eingeführt. Die Ordnung im Leben der Schüler und die Sorgfalt in ihrer Beobachtung und Beurtheilung ist durch die Einführung des Hebdomadarischen und Inspectorenstrafbuchs, der ausführlichen Censu- ren aller Einzelnen in den Quartalbüchern, durch die neuen Schulgesetze und die Hausordnung nebst der Zeittafel gefördert, die zweckmässige Vertheilung der Klassenaufgaben durch Einführung der Klassenbücher; der Fleiss der Schüler wird durch die Revision ihrer Privatstudien geleitet, durch die eingeführten Klassenprüfungen aufgemuntert, und durch die Herstellung der Churfürstlich Mo- ritzischen Stipendien bei der Leipziger Universität zur Collation des Lehrercollegii werden dem Fleiss und sittlichen Wohlverhalten der Alumnen seine Belohnungen auch nach Vollendung des Schulcursus gesichert. Diess Alles, nebst noch manchem Andern,(wohin namentlich die seit 1816 alljährlich eingehenden zum Theil höchst bedeutenden und kostbaren Geschenke des Königl. Cul- tusministerii au Büchern, Kupferwerken, Kunstgegenständen u. s. w. zur Vermehrung des Lehr- apparats gehören), sind Wohlthaten, welche die Schule der Weisheit und der sorgfältigen Pflege und Obhut der Königl. Preussischen Regierung verdankt und welche den Fortschritt der Anstalt zu immer höherer Entwickelung bedeutend gefördert haben. Im September 1819 ward Hand ans Werk gelegt. Nach reiflicher Prüfung und Erwägung der eingegangenen Gutachten und Vorschläge beorderte der Königl. Cultusminister v. Altenstein eine aus Mitgliedern aller drei vorgesetzten Behörden, des Königl. Ministerii, des Provinzial-Con- sistorii und der Königl. Regierung zusammengesetzte Commission, aus dem Geh. Oberregie- rungsrath Dr. Schulze aus Berlin als Dirigenten, dem Consistorialrath Dr. Matthias aus Mag- deburg und dem Reg.-Schulrath Hofmeier aus Merseburg bestehend, nach Pforta, um die vor- bereiteten Reformen auszuführen. Nachdem der Geh. Rath Dr. Schulze— dessen weiser Ein- sicht und wohlwollendem Eifer die Pforta in diesem und allen folgenden Jahren ausserordentlich viel verdankt— vom Ende Augusts an ein Paar Wochen hindurch die Anstalt in allen Theilen revidirt und den Vorträgen sämmtlicher Lehrer beigewohnt hatte, hielt er vom 13—16ten Sept. nebst dem Consistorialrath Matthias und dem am 15. hinzugekommenen Regierungs-Schulrath Hof- meier eine Reihe von Conferenzen mit dem Lehrercollegium, in deren Protocollen die Grundzüge einer neuen Verfassung der Landesschule festgestellt wurden, mit der ausgesprochenen Absicht,„dieselbe zeitgemäss in wissenschaftlicher und disciplinarischer Be- „ziehung so einzurichten, dass sie auch ferner, wie vormals, die vorzüglichste Schule Deutschlands „genannt zu werden verdiene. Der Fonds verstatte es, und die Höchste Absicht gehe dahin, des- „sSen Vermögen lediglich auf den Flor derselben zu verwenden.“ Der Hauptinhalt dieses hochwichtigen Protocolls vom 13. September 1819 ist folgen- der: Der Grundsatz, dass die Schule eine gelehrte Erziehungsanstalt sei, um ihre Zöglinge zur Universität gründlich vorzubereiten, ist festzuhalten. Das Studium der alten Sprachen soll, der Stiftung gemäss, der Mittelpunkt sein, worauf sich die ganze Tendenz der Anstalt bezieht. Zur Aufnahme ist das Alter von 13 Jahren und sind die Kenntnisse erforderlich, welche auf der untersten Bildungsstufe eines vollständigen Gymnasii verlangt werden.— Lehrgegenstände. Von Allen zu lernende Hauptlectionen sind: Religion, Latein, Griechisch, Deutsche Sprache, Ma- thematik nebst Physik in I., Geschichte und Geographie, Hebräisch für die Theologen, Franzö- sisch, Gesang, Kalligraphie und Zeichnen. Alle übrigen Doctrinen sollen wegfallen, die Mathema- AMAAA dwmerferie Und das lünn reh dessere k Schulgmen d sionen ein 1 Beurttel führlche A I allSorduung 4 h Ninkätrug, len geleit Churfürslih legii Vette, h Völleräun, tlich die aig e des Niui ehrung dalh sorgfältiga schritt der an ung u Inig nister 7f Altaute les Pnnürriz-Ca m Gah Ohereaie atthin uW. ſorta, u de dessen wedal en ausseroräent t in alleu lKs u 13- ſte ngs⸗Sebuln! otocollen! It wurden sciplinarsche! chule Deubohu gele dube B 1819 iit he um ihre Lisi Syrche, rgegeustin- le SnreheJ eologen, Pmn- u, die Nule ——— 10 tik aber in allen Klassen 4 Stunden erhalten. Ins Französische(Anfangs 3, seit 1823 4, später 5 Klassen, mit eigener Versetzung) tritt der Schüler erst in II. ein, ein Tertianer nur dann, wenn er so viel weiss, um gleich in die zweite Französische Klasse zu kommen. Eben so im Zeichnen. Am Gesange sollen Alle Theil nehmen, an der Kalligraphie die schlechten Schreiber(Dieser Un- terricht beschränkt sich auf beide Tertien, 4 Abtheilungen, wovon jede 1 St. hat; am Tanzunter- richt nehmen jetzt Alle Theil;(s. oben S. 37).— 5) Klassenabtheilung. Die Anstalt hat 5 Klassen, Unter- und Obertertia für die mittlere, Unter- und Obersecunda und Prima für die obere Bildungsstufe. Der Cursus ist sechsjährig. Zum Biennium in I. ist Jeder, der stu- diren will, verpflichtet.— c) Lehrstunden. Tertia inf. 15 St. Latein, 5 Griech., 2 Deutsch, 4 Mathematik, 2 Geographie, 2 Religion(jetzt 14 Latein, 3 Geographie). Summa 30 St.— Tertia sup. Eben so(jetzt 14 Latein, 3 Geographie und Geschichte.)— Secanda inf. 13 St. Latein, 5 Griechisch, 2 Deutsch, 2 Französisch, 4 Mathematik, 2 alte Geschichte, 2 Religion (jetzt 12 Latein, 3 Geschichte und alte Geographie.) Summa 30 St.— Secunda sup. 11 St. Latein, 6 Griechisch, 2 Deutsch, 2 Französisch, 4 Mathematik, 2 alte Geschichte, 2 Religion. Summa 29 St.— Prima. 9 St. Latein,(jetzt 10 St.), 6 Griechisch, 2 Deutsch, 2 Französisch, 4 Mathematik, 1 Physik, 2 mittlere und neuere Geschichte, 2 Religion. Summa 28 St. Für die Theologie Studirenden 3 Hebräische Klassen, jede zu 2 St., mit eigener Versetzung, von I. bis II. inf. Im Ganzen 147 St. Die Folge der Lehrstunden und die Vertheilung derselben wird vom Rector und Collegium im halbjährlichen Lectionsplan bestimmt, die Abgrenzung der Cursen für jede Klasse nach Anleitung der mitgetheilten ministeriellen Instruction§. 7—14. Die Wahl der Lehrbücher beräth das Lehrercollegium und berichtet nöthigenfalls an die vorge- setzte Behörde. In jeder Sprache soll in allen Klassen Eine Grammatik sein. Die Combi- nationen mehrerer Klassen in einzelnen Lehrzweigen und Lectionen sollen fortan gänzlich wegfallen.— d) Lehrer und Stundenzahl. Der Rector hat wöchentlich 9 Lehrstunden, der geistl. Inspector 2, der II. Professor(Schmidt) 14, der III. Professor(Lange) 15, der IV. Professor und Diaconus(Wieck) 12, der V. Professor(Wolff) 20, der VI. Professor und Mathematicus(von Michaelis c. an Jacobi) 20.(Vorstehendes ist später geändert s. oben S. 44.) Summa 92 St. Die Collaboratur wird abgeschafft, nicht bloss dem Namen, sondern ihrer ganzen Idee und Einrichtung nach. Die noch übrigen 55 Lehrstunden sollen durch vier neu anzustellende Leh- rer besetzt werden, welche Adjuncten heissen, so lange sie hier sind, unverheirathet bleiben, 500 Thlr. Fixum, freie Wohnung nebst 2 Kl. Holz erhalten sollen. Ihre Pflichten sind: 13— 16 Lehrstunden wöchentlich, in verschiedenen Klassen, Antheil an der hebdomadarischen Inspection, so dass sie mit den Professoren abwechseln, Aufsicht über den Cötus in den Freistunden(jetzt nur im Winter auf dem Eise) fortwährende specielle Inspection über denselben, jeder ein Viertheil des Cötus, Visitation auf den Krankenstuben, Aufsicht und Anleitung beim Lesen der Obern mit den Untern(diess Alles als noch von der Collaboratur stammend und überflüssig, ja störend bei einem kräftigen und thätigen Hebdomadariat, ward vom Lehrercollegium in einem ausführlichen Bericht an Königl. Regierung vom 14. Sept. 1820 abgelehnt und kam nicht zur Ausführung); end- lich die Inspection auf dem Orgelchor, abwechselnd mit dem fünften Professor als früheren Can- tor(wird nach Conferenzbeschluss vom 18. Sept. 1824 von allen Lehrern der Reihe nach ge- führt.) In ihren amtlichen Rechten werden die Adjuncten den Professoren gleich gestellt, haben Sitz und Stimme in der Synode, nehmen Theil an der Abfassung der jährlichen Programme, und dürfen, wie diese, Empfohlene und Extraneer annehmen. Eine Iustruction für dieselben soll ent- worfen werden(diese erfolgte unterm 22. Juli 1820), 14 ——— ꝗͦ——— —yy ö—————— ——QOn—— q V⏓=ää=———n;è 4 6 e) Tagesordnung. Diese ward im Ganzen, mit wenigen Möodificationen, so festgestellt, wie sie gegenwärtig besteht(s. oben S. 26). Ein grosser Gewinn für die Zeiteintheilung war die Ver- legung der Tischzeit um 12, statt früher um 11, wodurch die Nachmittage kürzer und die ganze Zeit vor der Abendmahlzeit bis 7 zu den Repetirstunden gewonnen wurde. Die Studientage sollen bleiben, zwei in jedem Monat.— †) Gottesdienst. Die Morgen- und Abendandachten der Alumnen soll der Inspector Hebdomadarius möglichst erbaulich einrichten. Es soll dazu im Betsaale eine Orgel oder Positiv aufgestellt werden. Eine Sammlung Deutscher und Lateinischer Schulgesänge ist zu wünschen. Dagegen soll der Schulgottesdienst Freitags früh in der Kirche ganz wegfallen und die Nachmittagspredigten des Sonntags in Betstunden verwandelt werden. Der Vorschlag, die Schüler von diesen zu dispensiren, ward theils an sich, theils der Gemeinde und des Gesanges wegen bedenklich gefunden. Am jährlichen Todtenfeste soll vom Hebdomadarius beim Abendgebete ein feierliches Ecce für die im Laufe des Jahres verstorbenen Pförtner abgehalten werden(diese Feier begann mit dem folgenden Jahre und von dieser Zeit an ward das auch für die Geschichte der Anstalt wichtige Memorienbuch über die Verstorbenen eingeführt). c) Erziehung, Aufsicht und Disciplin. Die bisherigen Schulgesetze sind nicht mehr zeitgemäss und zu weitläuftig; sie sollen durch kürzere und zweckmässigere ersetzt werden, welche der Rector zu entwerfen übernimmt. Die Grundzüge der hebdomadarischen Verpflich- tungen werden entworfen, woraus eine Instruction für den Inspector Hebdomadarius soll gebil- det werden(das Wesentliche s. oben S. 22). Die Lehrersynoden sollen Sonnabend Nachmit- tags von 2 Uhr an und ausser den Lehrstunden gehalten werden. Die Gegenstände der Verhand- lungen und die Geschäftsordnung in denselben wird näher bestimmt(s. oben S. 24.) Dem Leh- rercollegium wird das Recht eingeräumt, solche Schüler, welche nach dessen einstimmigen Urtheil durch ihr Betragen sich eines längeren Aufenthalts in der Landesschule unwürdig gemacht haben, sofort zu entfernen. Die Verhältnisse der Ober- und Untergesellen sollen bleiben, der Un- terricht der Mittelgesellen aber ganz wegfallen.— h) Schulprüfungen, CGensur, Ver- setzung, Abiturientenprüfungen. Die halbjährlichen Examina bleiben in ihrer bisherigen Verfassung. Der Vorschlag des K. Ministerial-Commissarius, zu den bisherigen schriftlichen Prü- fungen noch eine mündliche zu fügen, wird zur Zeit abgelehnt(seit 1832 ausgeführt.) Die halb- jährliche Censur und Translocation besteht fort. Die Censurscheine sollen den resp. Eltern durch die Tutoren eingesandt werden. Die Versetz ung soll nicht nach der Reihe, sondern nach Würdigkeit statt finden. Schüler, welche durch mangelnde Anlagen und Fortschritte sich als untauglich zum Studiren zeigen, sollen nach Stimmenmehrheit im Collegium zum Abgange ver- anlasst werden. Die bisherigen Valedictionen bleiben; die Abiturientenprüfung soll instructionsmässig eingerichtet werden. i) Schulfeste, Programme, Prämien, Kunstübungen der Schüler. Die bishe- rigen Schulfeste und die dabei stattfindenden Kunstleistungen der Schüler sollen sämmtlich bleiben; am jährlichen Stiftungsfeste soll ein Redeactus gehalten, und Prämien vom Rector ausgetheilt, bei der Auswahl der Würdigen den Schülern selbst einige Concurrenz gestattet werden. Es wird zu demselben von Zeit an alljährlich durch ein Schulprogramm eingeladen, zu welchem die Lehrer der Reihe nach die Abhandlung liefern. Der Rector Ilgen wird mit nächstem Jahre den Anfang machen.— Ausserdem soll alljährlich der Geburtstag Sr. M ajestät des Königs ein Festtag für die Schule sein, der durch einen Schulactus, wobei einer der Lehrer der Reihe nach eine Rede hält, und durch ein Festmahl der Schüler wie der Lehrer und Beamten auf Kosten der Austalt soll gefeiert werden. Auch die Einfü hrung eines Lehrers soll mit einem von Seiten der Anstalt auszurichtenden Ehrenmahle begangen werden, woran der Primus und Secundus lönit ämm be n! len zuke Best Ken- ond ſtatt 107„2„ zigestelt 8 1 NVär die ſa. des Cötus Theil nehmen.— †) Wohnung und äussere Pflege der Alumnen. Die Wasch- und die gu tische sollen vom Corridor entfernt werden. LEin Local zu einer besondern Waschstube ist aus- Studientes zumitteln; imgleichen ein fünftes Klassenauditorium, ein Zeichnensaal und ein Local für den mathe- Abeuiniagg matischen und physicalischen Apparat. In den Auditorien sind Tafeln, feste Dintenfässer und s Sol ed Schränke anzuschaffen(die Dintenfässer erst seit 1833 hergestellt). ud lateläin Beim Baden der Alumnen soll der Pachter des Fischhauses Stots mit einem Kahne zur. in der h Hand sein, Ein Schwimmlehrer ist anzustellen. Eine gleichförmige Schülerkleid ung wird t werden 1 zur Verminderung des Aufwandes sewünscht. 5 Schulferien, Reisen der Alumnen. Gemäi Die bisherigen Fastnachts- und Messferien, so wie die daes profesti und Hos¹esti bleiben. Die lomaduiu Sommerferien, worin alle Alumnen nach Hause reisen können und alle Lectionen wegfallen, wer- den auf fünf Wochen, vom 23. Juni bis 27. Juli festgesetzt.— m) Hülfsmittel des Unter- richts. Es soll ausser der Schulbibliothek für die Schüler eine Lesebibliothek, aus Deutschen Klassikern bestehend, errichtet und der fünfte Theil des Bibliothekétats dazu verwendet werden. — n) Lehrerverhältnisse. Der Rector sowohl als sämmtliche Lehrer sollen Instructionen für sich entwerfen, welche von der Behörde revidirt und einer neuen Schulverfassung zum Grunde gelegt werden sollen. In Sachen seines Ressorts hat der Rector allein an die Behörde zu berich- tner ahgan rd das ach u eingelün, sind nieht a, Werdel, nad en Verpfla- . ten; allgemeine Verordnungen in Schulangelegenheiten theilt er dem Collegium ad statum legendi arius doll„ mit. Die Kunstlehrer sind ihm zunächst untergeordnet. Bei eintretenden Vacanzen ist das Leh- nabend Juihi rercollegium dafür verantwortlich, dass die erledigten Lectionen und Geschäfte regelmässig ver- de der Terban- sehen werden, wofür demselben das Einkommen der vacanten Stelle zugesichert wird, um es pro 24) lar lä rata zu repartiren. üiger Crteil weuadt laber, 1820. leiden, in Ur Die Bestimmungen dieses organischen Protocolls vom 13.— 16. September 1819 wurden vom ensur, Jer Königl. Cultusministerium unterm 18. Januar 1820, laut Consistorialrescripts vom 5. Februar, Utrer lieig sämmtlich bestätigt und an das K. Consistorium und die K. Regierung die nöthigen Verfügungen zu britlichen i ihrer Ausführung erlassen, bald darauf(unterm 10. Februar) noch nähere Bestimmungen zur wei- urt) N b- tern Entwicklung der im Protocoll enthaltenen Grundsätze hinzugefügt. len resp. We Diese ins Leben treten zu lassen, war von Zeit an die Aufgabe dieses und der nächstfolgen- Reihe, Solce den Jahre, und es ward dem Rector Ilgen nicht leicht, den mannichfaltigen Anforderungen nach- ortsehritke d¹ zukommen und mit den neuen Ideen und Formen der Dinge sich zu befreunden. Die nähern m Ahgange ſe Bestimmungen waren folgende: Zur Aufnahme eines Knaben in die K. Landesschule werden die prüfung 1 Kenntnisse der untern Bildungsstufe durchweg erfordert und die Aufnahme unreifer Schüler sν conditione(dass sie binnen einem Jahre die genügende Reife nachholten) soll fortan nicht mehr er. Die bö statt finden. Am Unterricht im Gesange, im Zeichnen und Tanzen sollen alle Schüler mntlich Dlle Theil nehmen; die Zahl der Studientage soll auf zwölf im Jahre beschränkt werden; wegen der tor ausgedd- gleichen Schülertracht erwartet das K. Minist. die Vorschläge des Lehrercollegii. Der nöthige Fonds den. Küt für das jährliche Schulprogramm ist auf den Etat angewiesen und für den jedesmaligen Verfas- velchem 4 ser der wissenschaftlichen Abhandlung dazu ein Honorar von 50 Thalern ausgesetzt. Im Betreff der em Julne 3- Abiturientenprüfung werden die unterm 18. Mai 1817 verstatteten Begünstigungen aufgeho- des Köuig ben und verordnet, dass dieselben ganz dem Edict vom 12. October 1812 gemäss sollen eingerich- lei tet werden.—„Bei der Wichtigkeit, welche die Landesschule Pforta nicht bloss für die Provinz Sachsen, sondern für den ganzen Preussischen Staat hat, wünscht das Ministerium von dem Zu- stande dieser Schule fortan in einer steten nähern Kenntniss erhalten zu werden,“ und verordnet Saub desshalb, dass der halbjährliche Lectionsplan jedesmal durch das Consistorium ihm zur Prüfung und ul 14* rer der ten auf Lose iit eiuem d- — 3ʒ—————— 20 108 Bestätigung eingereicht, die Wahl der Lehrbücher, des Lehrapparats u. s. w. ihm angezeigt, im- gleichen die Synodalprotocolle ihm jährlich eingesandt werden sollen. Das K. Consistorium ward vom Ministerium beauftragt, auf den Grund des Protocolles vom 13— 16. September v. J. und der binnen 4 Wochen einzureichenden Lehrerinstructionen, unter Zuziehung K. Regierung und nach Vernehmung mit'dem Lehrercollegium, eine neue Schul- constitution zu entwerfen, mit schonender Berücksichtigung der bestehenden und als nützlich bewährten Einrichtungen, und solche an das K. Ministerium zur Revision und Bestätigung einzu- senden. Auch solle ein Publicandum, die Bedingungen der Aufnahme in hiesige Anstalt ent- haltend, zur Mittheilung an die Eltern abgefasst werden. Beides übernahm der damals für die Anstalt sehr thätige Regierungs-Schulrath Hofmeier auszuführen, und hielt desswegen am 23. März eine Conferenz mit dem Lehrercollegium, worin auch festgesetzt wurde, dass sofort eine Instruction für den Inspector Hebdomadarius und eine gleiche für die vier Ad- juncten von einem Paar Mitgliedern des Collegii solle entworfen und zur weitern Ausführung an Königl. Regierung eingesandt werden. Der Entwurf des Publicandum ward vom Negicrungs Schulrath Hofmeier schon im April an das Lehrercollegium zur Begutachtung eingesandt, und nachdem derselbe vom K. Ministerium geprüft, modificirt und bestätigt war, wurde dieses Publi- candum(das zweite seit 1812) unterm Februar und März 1821 vom K. Consistorium und K. Re- gierung vollzogen, im Druck bekannt gemacht. Die Entwürfe zu den Instructionen für den In- spector Hebdomadarius und für die Adjuncten wurden von K. Regierung im Juni 1820 an das K. Ministerium zur Prüfung eingesandt und von diesem zum Theil umgearbeitet und bestätigt unterm S. Juli an das K. Consistorium eingesandt, welches dieselben unterm 22. Juli vollzogen dem R. Ilgen zufertigte.— Einen von ihm verfassten Entwurf zu den neuen Sch ülerge- setzen hatte R. IIgen bereits am 3. Januar 1820 dem Lehrercollegio zur Prüfung vorgelegt und am 11. März an K. Regierung eingesandt. Er ward aber wegen seiner etwas zu breiten Ausführ- lichkeit nicht genehmigt, nur ein kurzer, allgemein gehaltener Auszug daraus vom K. Consistorium unterm 3. September 1822 an das Lehrercollegium zur Begutachtung eingesandt, welches aber mittelst Protocolls vom 11. Januar 1823 die Einführung desselben noch ablehnte, bis die allgemeine Schulconstitution vollendet sein würde. In diesem Jahre 1820 kam die neue Organisation des Lehr- und Erziehungswesens durch Abschaffung der Collaboratur und Einführung der vier Adjuncten zur Ausfüh- rung. Zum ersten Adjunctus ward vom Königl. Ministerium unterm 10. Mai der Schulamtskandidat Christian Friedrich Neue ernannt und dem R. Ilgen, unter Einsendung seines von der wis- senschaftlichen Prüfungscommission zu Berlin unterm 11. März 1820 ihm ausgestellten günstigen Lehrerzeugnisses, gemeldet. Derselbe war geboren zu Spandau 1798, hatte in Berlin Philologie studirt und sich zum Lehrer ausgebildet. Unterm 31. Mai ward ihm von Königl. Regierung sein Ge- halt von 500 Thlr. nebst 70 Thlr. Reisegeld, seine Wohnung im früheren Local des Mathematikus nebst 2 Klaftern Holz angewiesen, und am 6. Juni ward er vom Rector Ilgen in sein Amt feierlich ein- geführt in eben der Weise wie alle ordentlichen Lehrer. Ihm wurde zugleich, auf Ilgens Vorschlag, die Verwaltung der Schulbibliothek als Unterbibliothekar, mit einem jährlichen Gehalt von 50 Thlr. (laut Verfügung vom 18. Aug. c.) übertragen und eine Instruction für ihn in dieser Beziehung vom Rector Ilgen entworfen und von der Behörde bestätigt. Ein eben so wackerer und geschickter Lehrer als sorgsamer Pädagog hat Neue namentlich zur Aufnahme des Griechischen Unterrichts, welchen er zuletzt in Prima hatte, sehr viel geleistet. Im Jahre 1824 den 25 luni ward ihm in Anerkennung seiuer Verdienste, der Titel als Professor nebst einer Gehaltszulage von 100 Thalern vom Königt. —— ———— 6—y——n———y—— 109 engereigt 1 2*⅝ Ministerium ertheilt. Am 7. August 1831 folgte er dem an ihn ergangenen ehrenvollen Rufe als Kaiserl. Russischer Hofrath und Professor der alten Litteratur bei der Universität zu Dorpat. . ehee mm Der zweite Adjunct war der Dr. h. Carl Grome aus Halberstadt, Collaborator am Dom- en, U gymnasium daselbst, ernannt vom Königl. Consistorium den 7. Iuli, eingeführt den 3. August 1820. neue Jehu. Er verwaltete sein hiesiges Amt als ein thätiger und geschickter Lehrer, besonders in der Ge- 4 ah düble schichte(in I.) und in der Mathematik, bis zum März 1823, wo er einem Rufe als Professor an dätigung ün das Gymnasium zu Düsseldorf folgte. ige Anstal a Zum dritten Adjunct ward vom Königl. Ministerium am 3. Iuli der Schulamtscandidat, Herr damals lir Carl August Koberstein, auf dem Grund seines von der Königl. Prüfungscommission in Ber- sswegel u! lin ihm ausgestellten günstigen Prüfungszeugnisses ernannt, unterm 15. Iuli vom Königl. Consisto- ass Sofort 6 rium gemeldet und am 3. August 1820 eingeführt. Er ward geboren den 10. Januar 1797 zu die pier 4 Rügenwalde in Pommern, besuchte von 1809—11 das Cadetteninstitut zu Stolpe, dann bis 1816 tern Anün das Friedrich-Wilhelmsgymnasium zu Berlin, studirte auf dasiger Universität Philosophie nebst rom keziau V Mathemathik und Philologie. Als Adjunctus unterrichtete er in den ersten Jahren hauptsächlich eitgesani in der Mathemathik und in der Geschichte in den obern Klassen, wandte sich dann mehr dem de its n Fache der neuern, besonders der Deutschen und der Französischen Sprache zu und ward Ostern dum und 1! 1824 nach dem Abgange des Professors Beck zum ordentlichen Professor und Lehrer der neuern nen ſir da Sprachen ernannt, rückte Ostern 1831 nach Ilgens Abgange aus der sechsten Professur in die in Jun h. fünfte, dann nach Neue's Abgange Mich. 1831 in die vierte Professur vor, und gehört in diesem Posten noch jetzt der Anstalt an. Zum vierten Adjunct ward vom K. Consistorium unterm 7. Juli der Dr. Ph. Carl Georg Jacob ernannt und am 3. August 1820 ebenfalls eingeführt. Er ward geboren zu Halle den 7. Mai tet vnd bestile . Julj rollgorm Sehülerge- irde 1796, besuchte zuerst das dortige Gymnasium, dann die Klosterschule zu Rossleben, verliess die- hreite Vühr selbe 1815, um am Feldzuge in Frankreich als Freiwilliger Antheil zu nehmen, und studirte dar- K Carsuüru auf von 1816— 19 in Hlalle Theologie, Philologie und Geschichte. Nachdem er 1823 in die dritte, dda J 1824 in die zweite, 1825 in die erste Adjunctur fortgerückt und im letzten Jahre auch Bibliothe- kar gewesen war, folgte er Ostern 1826 dem an ihm ergangenen Raufe als zweiter Oberlehrer an dem Friedrich-Wilhelmsgymnasium zu Köln am Rhein, von wo er auf einen günstigen Bericht des Rectors Lange vom 12. Mai 1831 unterm 25. Juli vom Königl. Provinzial-Schulcollegium zum fünften Professor bei hiesiger Landesschule ernannt und am 3. October vom Prof. Wolff als Rec- toratsverweser eingeführt ward, in welchem Posten er noch jetzt als Ordinarius von Unter-Secunda der Austalt angehört. Der dritte August 1820, an welchem zum erstenmal, der Bestimmung des Protokolls vom s die allgextr swesels üun gswesels 1m 2I Lür Aud- hulantblanäi es von derſt. 1 timj er ritai 13. Septbr. 1819 gemäss, das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs von der ganzen An- lun büiue stalt feierlich begangen wurde, war zugleich der Tag, mit welchem das neue Institut der Adjun- eerli e ab ctur durch die vom Königl. Consistorium den 21. Juli angeordnete Einführung der drei ge- oruusde 14 nannten Adjuncten vollständig ins Leben trat und mit ihm ein wichtiger Abschnitt in der Ge- Nüimn schichte der Austalt, welcher bis auf diesen Tag in seiner glücklichen Fortwirkung die Weisheit 1 iera der Königl. Preuss. Regierung in der Begründung und zweckmässigen Organisation dieses instituts eh Vau bezeugt. Es hat der Pforte eine ganze Reihe sehr wackerer Gelehrter und ausgezeichneter Lehrer t wanall und Erzieher gegeben, welche ihre erste frische Kraft der Landesschule gewidmet haben, um ihre Peziehung u hier gereifte Ausbildung in erhöhten Dienstverhältnissen entweder der Landesschule selbst, oder hickter la andern Berufskreisen zuzuwenden. wolchel el. ts, velch In diesem Jahre 1820 trat nun auch die von den hohen vorgesetzten Behörden, dem Königl. Lenndle Auerle 1 0 Cultusministerium und der Königl. Regierung längst beabsichtigte und eingeleitete gänzliche wam Nöliel. vom I 2—————*———Q—Q/ßD—J——— — ⏑rE—————————— ——:—:— 110 Reform der bisherigen Oekonomieverwaltung durch Aufhebung der Admini- stration und Einführung des Pachtungsverhältnisses ein. Schon im Jahre 1819 war eine Anzahl der Pforte gehöriger Weinberge von Königl. Regierung gegen einen jährlichen Zins in Erbpacht gegeben, und nur einer Omnium sanctorum benannt, für die Anstalt zurückbehalten. Nach vorausgegangener Abschätzung der Grundstücke und des gesammten Oekonomiebestandes wurde die seit 1543 bestandene Verwaltung unter einem Oeconomus aufgelöst und die hiesige Haus- und Feldwirthschaft nebst allen Frohnen, Hutungen, Getraide- und Naturalzinsen und sonstigen Gerecht- samen dem bisherigen Pachter zu Brandis bei Grimma, Carl Ludwigs Kuffs, laut Contracts vom 15. März 1820 für den jährlichen Pachtzins von 20,800 Thlr. unter Stellung einer Caution von 10,000 Thlr. auf 12 Jahre überlassen, zugleich mit der Verpflichtung der Speisung und Verpflegung der hiesi- gen Alumnen, zu dem Preise von wöchentlich 1 ½ Thlr.(78 Thlr. jährlich) für jeden Einzelnen, auf den Grund einer neuen Speiseordnung, welche im Wesentlichen noch jetzt besteht(s. oben S. 18). Das Decken der Tische und die Aufwartung während der Mahlzeit behielten bis zum Jahre 1829 die Schulaufwärter, welche dafür aus dem Abhub ihre Speisung hatten. Statt der zinnernen Trinkbecher wurden fortan Wein- und Biergläser aufgesetzt, Messer, Gabel und Löffel mussten aber von den Schülern noch mitgebracht werden und wurden erst 1829 auf Kosten der Anstalt angeschafft. Mit dem 1. Juli 1820 trat Kuffs mit dem Titel eines Königl. Oberamtmanns, die Pachtung und die Speisewirthschaft an und führte dieselbe bis zum August 1830, wo er, ausser Stande, seinen Verpflichtungen ferner zu genügen, die Pachtung aufgab. Er war geboren zu Leip- zig den 1. Januar 1774 und starb an einem Schlagflusse im 65. Lebensjahre den 11. Mai 1838 bei seinem Sohne, Pachter zu Steinhartshofen im Baierschen. Sein Andenken ist allen Bekannten we- gen seiner Biederkeit, Leutseligkeit und Gefälligkeit theuer geblieben. Nachdem so das Amt des bisherigen Schulverwalters oder Oeconomus, des Rentmeisters Herbst, dem Wesemtichen nach aufgehört hatte(s. oben S. 56), wurden für die übrigen Ver- waltungszweige drei besondere Königl. Beamte eingesetzt, nämlich ein Rendant für das Kassen- und Rechnungswesen, Herr Chr. G. Teichmann(Rentschreiber 1805, K. Commissionsrath 1832), ein Controleur neben demselben, Herr J. Fr. Döhlert(Kornschreiber 1807) und ein Schulhaus- inspector, Joh. Gott. Sterzel(Küchschreiber 1809, K. Commissionsrath 1832, starb d. 20. März 1835), dem die Sorge für die Schulhausökonomie, die Aufsicht über die Ordnung, Reinlichkeit und Vollständigkeit des Hausinventariums und aller Räume im Innern der Anstalt, die Wahrnehmung ihrer Rechts- und Eigenthumsverhältnisse und die Polizeiverwaltung zugleich mit dem Rector über- tragen ward(s. oben S. 47). Zu derselben Zeit wurden auch von Königl. Regierung, der Anordnung des IIohen Cultusmi- nisterii zufolge, die sämmtlichen Lehrergcehalte fixirt und die bisher aus der Haushaltung bezogenen Deputate und fast sämmtliche Emolumente(nur mit Beibehaltung von Korn- und IIolz- deputaten) in baare Geldeinnahmen verwandelt und auf die Schulkasse angewiesen, wobei die hohen Königl. Preuss. Behörden mit einer sehr preiswürdigen Liberalität verfuhren. Schon unterm 4. Juli 1817 wurde Rector Ilgen von Königl. Regierung zur Einreichung einer genauen Specification sämmtlicher Einkünfte der hiesigen Lehrer und Beamten aufgefordert, unterm 22. April 1819 die bevorstehende Ablösung und Fixirung der Gehalte angezeigt und dieselbe in den neu entwor- fenen Etat der Anstalt unterm 1. Juli 1820 aufgenommen. Nur das bisherige sogenannte Angebinde der Lehrer blieb noch unter den Emolumenten, ward aber im folgenden Jahre, einer Mi- nisterialverfügung vom 8. Mai 1821 zufolge, ebenfalls auf die Schulkasse übernommen und nach festen Bestimmungen dem baaren Gehalt für immer einverleibt. Auch von dem ihnen zugemutheten Beis min„ L— 187 wan lun,E kas. 5 1 er Adwin, ahre 1Sl 3— nlichen Jin 1 rrichbehala destnds vu Sige Habs. 1 tigen Gerag ontracts mnlj von 10oohdn Sung der le eden Niuuer, desteht( n bis auu ah tt der llern Löffel maa sten der La eramtman, „ Wo er, un geboren zulj II. Mii SSSk u Belmnten ſe ſes Nalmädehs die idige ſer das aelII sionsralh. d ein Schulu tarb d. A.R- Reinlichbelu je Wahrnelme em Rector in Johen Cub der Hauslun- torn- 1Sd Mr wobei di ube chon untem! nen Specitel April 1819 0, neu elt7l! rige sorenni Jahre, eiver I amen und N 1 2ugemullee 11 — Beitrage zur Klassensteuer wurden Lehrer und Schüler durch ein Rescript des Königl. Finanz- ministers vom 27. Novb. 1820 für immer befreit. In dem neuen Etat der Anstalt, welcher von K. Regierung von Johannis 1820 bis Ende Dec. 1821 entworfen war und die Grundlage aller folgenden alle 3 Jahre neu verfassten Etats wurde, waren mit grosser Liberalität auch die jährlichen Summen für die einzelnen Institute und Samm- lungen der Lehranstalt festgestellt.) Für die Schulbibliothek, welche bisher aus der Schul- kasse jährlich nur 15 Mfl. erhielt, ward ein jährlicher Etat von 200 Thlrn. bestimmt, ausser den jährlichen Beiträgen der Schüler und dem Pflichtgeschenk der neu Recipirten. Dem Rector als Oberbibliothekar, welcher das Ganze unter Aufsicht hat, die Fonds verwaltet, die Anschaffung der Bücher besorgt und jährlich Rechnung darüber legt, ward vom K. Ministerium unterm 18. Aug. 1820 der erste Adjunct als Bibliothekar mit einem Gehalte von 50 Thlrn. beigeordnet, welcher die specielle Verwaltung führen, für die Ordnung der Bibliothek und die Vollständigkeit der Katologe sorgen, die Bücher ausgeben und zurück empfangen und die Liste darüber führen solle. Mitt- wochs und Sonnabends von 1— 2 ist die Bibliothek eröffnet, wo die Alumnen theils im Lesezim- mer für ihre litterarischen Zwecke sich aufhalten, theils auf Erlaubnissscheine ihrer Klassenlehrer sich Bücher auf drei Wochen geben lassen können. Nur Kupferwerke werden nicht ausgeliehen. Die Lehrer erhalten ihren Bedarf durch die Gefälligkeit des Bibliothekars. Der fünfte Theil des Etatseinkommens der Bibliothek sollte, obiger Verfügung zufolge, zur Anlegung einer Bibliothek von Deutschen Klassikern und lehrreichen Deutschen Schriften zur Lectüre für die Schüler ver- wendet werden, welche nach der Bestimmung des Lehrercollegii in den Selbstbeschäftigungsstunden und Abends 9— 10, aber nicht in den Repetirstunden, statt finden darf. So erwuchs allmählig aus diesen Summen und aus freiwilligen Beiträgen der Schüler: 5b) die Deutsche Lesebibliothek, welche vom ersten Lehrer der Deutschen Sprache und Litteratur verwaltet wird und seit 1836 in einem Zimmer hinter dem Auditorium von Unter-Tertia aufgestellt und wöchentlich einmal, Sonn- tags 2— 3, für die Schüler eröffnet ist, welche auf Erlaubnissscheine ihrer resp. Klassenlehrer Bü- cher zum Lesen zu erhalten wünschen. c) Für den physicalischen und mathematischen Apparat wurden jährlich 50 Thlr. ausgesetzt, welche Summe durch jährliche Beiträge der Schü- ler vermehrt wird. Er steht unter der Aufsicht und Verwaltung des ersten Lehrers der Mathe- matik, welcher jährlich Rechnung darüber zu legen hat. d) Für den musicalischen Apparat an Instrumenten und Musicalien jährlich 50 Thlr. Er steht unter Verwaltung des Musikdirectors, der Rechnung darüber legt. e) Für den Zeichnenapparat zu Vorlegeblättern und Gypsab- güssen, jährlich 40 Thlr. Der Zeichnenlehrer verwaltet ihn und führt Rechnung darüber. p) 25 Thlr. zu Vorschriften und Landkarten, welche auf Begehr des Schreiblehrers und der Lehrer der Geographie vom Rector angeschafft werden. Der geographische Apparat wird in der Schul- bibliothek unter Aufsicht des Bibliothekars bewahrt. g) 100 Thlr. für Druckkosten des Programms (neuerlich auf 136 Thlr. erhöht) und 50 Thlr. für den jedesmaligen Verfasser der Abhandlung dazu. h) 50 Thlr. endlich zu den jährlichen Prämien beim Stiftungsfeste. 7) 50 Thlr zu Mediein für bedürftige Schüler, auf Anweisung des Rectors, welche Summe später auf 10 Thlr. herabge- setzt wurde. r) 30 Thlr. jährlich zu Conceptpapier, für die Schüler(die sogenannte Alumnen- karte) an den hiesigen Papiermüller.— Unterm 27. Juli 1821 ward von Königl. Regierung ver- ordnet, dass über alle diese wissenschaftlichen, Kunstsammlungen und Apparate von den betreffen- den Lehrern vollständige Inventarien sollten angefertigt und in diesen der jährliche Ab- und Zu- gang bemerkt werden. Der Rector führt über die sämmtlichen Sammlungen und Apparate die Oberaufsicht. Für die Verbesserung der hiesigen Wohnungsräume und Schullokale geschah ———VL—ÿ;ꝛ—;::::——— ↄQ————— —— —,——— ☛—y———y—————— 112 in diesem Jahre(1820) viel und Anderes wurde vorbereitet. Der im vorigen Jahre begonnene Neubau der Haushaltung oder Pachterwohnung, welcher 14000 Thlr. kostete, wurde vollendet; der Pachter, der Musikdirector, der Controleur und der Hausinspector zogen darin ein und das erledigte Local der ehemaligen Amtsstube wurde nun zum Aufenthalt für die Handwerker, Schnei- der, Schuhmacher, Glaser, Buchbinder, Friseur und Briefboten angewiesen, deren bisheriges Local zur Waschstube für die Alumnen eingerichtet wurde, die 1823 sehr verbessert ward, ihre jetzige Vollendung aber erst 1826 mit vielen Kosten erhielt. Die Schülerstuben wurden durch Hinwegnahme der Collaboratoren-Cabinette erweitert, erhielten ihre bessere Ausstattung und seit 1823 einen freundlichen grünen Anstrich, auf den Schlafsälen wurden gleichfalls die Verschläge für die Collaboratoren weggeschafft und alles freundlich eingerichtet. Die ehemalige T eller- küche hinter dem Cönakel ward zu einem schönen Auditorium(jetzt das von Prima) umgeschaf- fen und im Betsaale eine sehr vollständige Orgel mit einem Kostenaufwand von 1085 Thlr. erbaut, welche am Königs Geburtstage im folgenden Jahre feierlich eingeweihet wurde.— Endlich wurde auch ernsthaft an eine totale Verbesserung des Schülergartens, der bis dahin wegen der sumpfi- gen Niederung nur in trockner Jahreszeit zugänglich, im Winter aber regelmässig überschwemmt ward, durch allgemeine Erhöhung desselben, Aufführung eines Dammes ringsumher und Verschö- nerung durch Anpflanzungen gedacht. Schon zwei Jahre früher, im April 1818, hatten der Re- ctor und die übrigen Collegen sich über eine Theilung des an den Schülergarten gränzenden oberhalb ihrer Gärten gelegenen, mit Wald und Busch bewachsenen und ihnen gemeinschaftlich zugehöri- gen Terrains in Privatparcellen, unter Zustimmung der Königl. Regierung verglichen, so dass nun eine Befriedigung den Hain des Rectors vom Schülergarten sondert und die Schüler ihren Wald für sich behielten. Die völlige Umgestaltung des Schülergartens kam aber erst in den folgenden Jahren zu Stande. Nach den in den Protocollen vom 13—16. September 1819 aufgestellten Grundsätzen wurde nunmehr auch der Lectionsplan der Landesschule allmählig, unter höchst sorgsamer Ob- hut und Leitung des Königl. Ministerii, wie die sehr ausführlichen Ministerialrescripte darüber in den ersten Jahren beweisen, zu seiner bessern und vollkommenern Gestaltung geführt. Nähere Bestimmungen des Königl. Ministerii unterm 11. October 1820, 27. April 1821, 16. März und 22. September 1822, 7. März 1823, waren folgende: 1) In Einer Klasse sollen in der Regel nicht mehrere Prosaiker und mehrere Dichter im Lateinischen zugleich gelesen werden, ausser in Prima. Zwei Prosaiker werden indess für hiesige Anstalt auch in den mittleren Klassen gestattet. Es kann in der Lectüre halbjährlich abgewechselt werden, nur nicht Schriftsteller aus ganz verschiedenen Zeitpe- rioden. Quintilian und Plinius Episteln passen für Unter-Secunda gar nicht, Cicero de natura Deorum nicht für Prima, dafür de Oratore mit den Tuscul. Disp. oder de Einibus wechselnd. Theokrit passt nicht für Ober-Secunda, dafür Ilias. Auch Herodot wird gebilligt, von Plato aber soll in Ober-Secunda gar nichts, in Prima nur leichtere Schriften ausnahmsweise gelesen werden. 2) Die Zerstückelung des Unterrichts in einer Sprache unter 4 bis 5 Lehrer in Einer Klasse ist verwerf- lich. Im Lateinischen sollen in der Regel nur zwei Lehrer in Einer Klasse sein, im Griechischen wo möglich nur Einer. 3) Die Religion, Mathematik, Physik und die meisten Sprachlectionen sollen in die Morgenstunden verlegt werden; unter diesen sind die Stunden von 11— 12 für die Mathematik nicht passend. 4) Mit dem Deutschen Unterricht wird in Prima die allgemeine Gram- matik(nach Harries) zu verbinden gestattet.— Diess sind specielle Erinnerungen für den hiesigen Lectionsplan aus der ersten Zeit; die allgemeinen Verordnungen der Hohen vorgesetzten Behörden in Bezug auf das Unterrichtswesen, welche auch hier ihre Anwendung fanden, gehören nicht in diese Darstellung. So gestaltete sich allmählig der Lectionsplan, natürlich unter gewissen fort- nre degunen arde Foleade rin ein und a werker Kehe üherte l SSert ward wb n Furden aan tattung ul 8 die aad 6 malige Tel, ima) um ee 85 Thh eh = Enädlit m vegen derau g übengchea er und ſa hatten de inzenden Gjenu aftlich égeu- chen, so das h nüler ürer Sal in del fulgenlen ded rundiun vuk st Sogaaner(- reseripte trit gelührt Nhr 1, 16. Nn ul der Regt u- „ausser illin attet. Eslun chiedenende- e naturi Jeu selad. Tlei lato dber à- werden.” lasse ist ſes im Gridis Spradhläie- 1 11-12 firt 1ereuin für dem lissee eetzten Ddliie gehören nini genise 1 8 7———ö“ *— 13 gehenden, zum Theil von Persönlichkeiten abhängenden Modificationen, im Wesentlichen zu sei- ner gegenwärtig bestehenden Form. Wir liefern hier zum Beleg die Lectionstabelle des Sommer- halbjahrs 1823, mit welcher das Königl. Ministerium sich einverstanden erklärte. Mit allen diesen Veränderungen hing nothwendig auch eine Umgestaltung und Vervoll- kommnung der Abiturientenprüfungen zusammen, wie sie bereits im§. 19 des Proto- colls vom 13. September 1819 verlangt worden war. Unterm 10. Febr. 1820 meldet das K. Con- sistorium, dass das Cultusministerium, mit Bezug auf dieses Protocoll, die Begünstigung der Lan- desschule vom 18. Mai 1817(s. oben S. 100.) rücksichtlich der Abiturientenprüfungen aufgehoben habe und dass das Edict vom 12. October 1812 in seinem ganzen Umfange auch in Pforta aus- zuführen sei. Auf eine dagegen eingereichte Vorstellung des Lehrercollegii vom 30. März wurde unterm 6. Juni 1820 auf Verordnung des K. Ministerii verfügt: 1) dass die Bedingungen des Sexennii und das Biennii in Prima streng gehalten und Keiner vor Vollendung des letzteren zur Maturitäts- prüfung zugelassen werden soll. 2) Die Prüfungscommission soll aus dem Rector und den ordent- lichen Lehrern, mit Einschluss der noch anzustellenden Adjuncten bestehen. 3) Die Abiturienten- arbeiten sollen, laut§. 10. des Edicts, unter steter Aufsicht eines Adjunctus in einem besondern Local, nicht auf den Wohnstuben angefertigt und aller fremde Einfluss verhindert werden. 4) Es soll vorläufig noch bei der unterm 8. September 1818 verstatteten Form der Abiturientenzeugnisse nach einem Lateinischen Formular verbleiben, wobei der Nr. III. noch die Geltung der bedingten Reife so lange beigemessen werden soll, als solche sich wirklich bewährt. 5) Alle übrigen Be- stimmungen des Edicts sollen zur Ausführung kommen. 6) Die Themata sollen vom Lehrercolle- gio bestimmt und den Abiturienten erst unmittelbar vor der Ausarbeitung mitgetheilt werden. Die Arbeiten sollen im Lehrercollegio circuliren, dass ein Jeder darüber urtheilen könne, die Zeug- nisse den Abiturienten bei der feierlichen Entlassung vom Rector eingehändigt werden.— Unterm 14. September ward vom Königl. Consistorium dem Rector gemeldet, dass das Amt eines Köni- glichen Prüfungscommissarius bei hiesiger Anstalt dem Königl. Landrath, Herrn Lepsius zu Naumburg übertragen worden sei, und dieser treffliche, durch Kenntnisse und Gelehrsamkeit eben so sehr als durch wahrhafte Humanität ausgezeichnete Mann, welcher nun seit 22 Jahren in dieser uns sehr werthen und geehrten Verbindung mit hiesiger Anstalt steht, übernahm zu Michaelis 1820 zum erstenmale bei der Abiturientenprüfung den Vorsitz.— Nunmehr erfolgten in den noch fortbesthehenden alten Lateinischen Formular der Abiturientenzeugnisse mehrere Verände- rungen, indem theils die einzelnen Lehrfächer ihre besondern Rubriken erhalten mussten, theils die sittlichen Censuren vom 29. August 1821 an so geändert wurden: se maxime commendabilem — 8e commendabilem— se satis commendabilem redderet. Erst im Jahre 1832 wurde eine nach Inhalt und Form mit dem Königl. Edict durchaus übereinstimmende Deutsche Abfassung der Zeug- nisse von der vorgesetzten Königl. Behörde angeordnet. Endlich wurde in diesem Jahre 1820 zum Stiftungsfeste den 1. November das erste Pro- gramm der Landesschule, verfasst vom Rector Ilgen, ausgegeben, unter dem Titel: Anim- adversiones philologicae et criticae in carmen Virgilianum quod Copa inscribitur. Die näheren Schulnachrichten fehlen noch, und erst nach und nach erhielten, den höheren Anordnungen zu- folge, die Programme ihre jetzige Vollständigkeit, namentlich im zweiten stets vom Vorsteher ab- zufassenden Theile, welcher dem Programme seine wesentliche Bedeutung giebt. Im folgenden Jahre 1821 wurden die begonnenen Verbesserungen und Reformen im Innern und Aeussern hiesiger Anstalt weiter ausgeführt, wie zum Theil schon angegeben ist. Die Thä- tigkeit der Adjunkten fing an sich zu entwickeln und namentlich im Lehrplan freiern Spielraum 15 —————————— —— ñ——zz IÄ XL,——ÿ···——— — ₰ 1 —— 114 O.—jèℳúℳ»́ᷓᷓ Stundenplan der Landesschnle vom Sommersemester 1823. Sonntag. V Montag. Dienstag. Halb 5 aufgestanden; Einviertel 6 Morgengebet, Mittwoch. Donnerstag. Freitag. Sonnabend. dann Frühstück bis 6. 6 Uhr aufstehen gengebet II. a. . Schmidt. Dreiviertel7 Mor- II. b. Rel. P. Lange III. a. Rel. Grossmann. Prof. Gesch. P. Jacobi. III. b. Rel. P. Wolff. Justin. P. Wolff- 1. Rehis. I. John. Gesch. D. Jacob. Lat. orr- Rector. elig. P. Gesch. A. Kober- stein. Gesch. A. Neue. Desgl. P. Schmidt. Desgl. P. Lange. Desgl. P. Gross- mann. Desgl. P. Wolff. Wie Montag. Wie Dienstag. Wie Mittwoch. Frühstück und frei. tirstunde.. III. b. Math. Jacobi. I.— III. a. Repe-II. Hebr. Rector. II. Hebr. P. Gross- mann. 1 III. Heb. P. Jacobi. Wie Montag. Wie Montag. Wie Dienstag. Wie Montag. 8— 9 Repetirstunden. I. Math. P. Jacobi. Sophocl. A. Neue.] I.— II. b. Wie] I.— II. b. Wie Sophocl. A. Neue.] I.— II. b. Wie II. a. Math. A. Ko- Virgil. P. Wolff. Montags. Montags. Cic. Philipp. P. Montags. Vormittags- berstein. Schmidt. kirche. II. b. Math. A. Cic. Ep. P. Lange. Cic. Ep. P. Lange. 9— 10 Schulze. III a. Cic. Epist. Cic. Ep. P. Gross- Cic. Ep. P. Gross- Cic. Lael. D. Jacob. Ou. Met. Prof. Lat. Pros. D. Jacob P. Grossmann. mann. mann. Grossmann. III. b. Justin. P.] Ov. Trist. A.[Lat Gr. P. Wolff. Lat. Gr. P. Wolff. Griech. P. Wolff.Lat. Gr. P. Wolff. Wolff. Schulze. „II. a. II b. III b. II. a. Cic. Phil. P.— I. II. a. III. b. Repet.. 1ral,eellanlih 4 Sf hes⸗ x Repetirstunde. Wie Montags. 4 Lpe Repetirstunde. 10— 11 Privat- Beschäf- 1II. a. Math. P. II. b. Ov. Fast. A. II. b. OQv. Fast. A. tigung. Jacobi. Neue. Neue. III. a. Math. P. III. a. Math. Prof. Jacobi Jacobi. I. IZsocr. P. Lange. Gr. Corr. P. Lan 5. 9. I5— fsik. P. Jacobi — E Ir. P. Lange.— 7. Isocrat. P. Lange.] Isocrat. P. Lange. Physik. P. Jacobi. IL. 4, Ten. Mem. Xen. Mem. Prof. Wie 1rüh 67. Gr. Corr. Prof. Xen. Mem. Prof Ilias. P. Lange. 11— 12[Schulhausfrei P. Schmidt. Schmidt. Schmidt. Schmidt. cnulhaustrei. 3 L zen Neue. Gr. Corr. A. Neue. Oduss. A. Neue. Yen. An. A. Neue. Cic. Orat. A. Neue. a. Att. D. Jacob. Gr. Corr. D. Jacob. Atlica. D. Jacob. Attica. D. Jacob. Attica. D. Jacob. III.b Gr. Gramm. Gr. Corr. P.WVolff Nepos. A. Schulze. Nepos. A. Schulze. Griech. P. Wolff. P. Wolff. P P 12— 2 Mitlantaseh ü Mittagsessen und schulgartenfrei. 1— 2 Nachmit- 1. Zeichnen- 2. Zeichnen- 1. Zeichnen- 2. Zeichnen- tagskirche. stunde. stunde. stunde. stunde. I. Tacit. Prof. sch. A. Ko- 3 it. P. S idt. sch. A.—. Len e ar o1 Deutarh, a. Ko Schulgartenfrei. 2aae Sehmidt Deütsohe ae K0 Schulgartenfrei. II. a. Deutsch. A. Virgil. P. Wolff Deutsch. A. Ko- FVirgil. P. Wolfff. f Koberstein. 8. Zeichnen berstein. 3. Zeichnen- 2—3 Repetirstunde.[II. b. Ueee,Lue A. Deutsch. A. Neue. eturaes Cic. Ep. P. Lange. Deutsch. A. Neue.* Kunde. IIle. La e Deutsch. D. Jacob. C. Lael. D. Jacob. Deutsch. D. Jacob. Jacob. III. b. Oy. Trist. A. Deut. A. Schulze. Lat. Pros. A. Deut. A. Schulze. Schulze. Schulze. I. Horat. Rector. Cic. deOtr Rector. Schulgartenfrei. Horatius. Rector.] Cic. de Or. Rector. Schulgartenfrei. II. a. Livius. Prof. ITliac. P. Lange. Livius. P. Wolff. Cic. Phil. Prof. Wolff. Schmidt. 3— 4 Vesper unda III. b. Te Anab. Cic. Or. A. Neue. Ov. Fazt. A. Neue. Lat. Gr. P. Lange. Repetirstunde.. Neue. LPernr Abumcle III. 3 hat. Dorr. Lat. Gr. D. Jacob. 2. Franz. P. Beck.] Ov. Met. P. Gross- L. Corr. D. Jacob. 2. Frauz. P. Beck. Jacob. mann. III. b. Lat. Corr. A. Geogr. A. Schulze. Lat. Corr. A.(Geogr. A. Schulze. Schulze. Schulze. 4— 5 Repetirstunde. Vesper und Lesestunde der Obern mit den Untern. 5 6 Repetirstunde. Repetirstunde. Repetirstunde. Schulgartenfrei. Repetirstunde. Singestunde. 5. Tauzstunde 5. Tauzstunde. Singestunde. I. Franz. P. Beck.3. Franz. P. Beck.] 4. Tanzstunde. ſ1. Franz. P. Beck. 3. Franz. P. Beck.] 4. Tanzstunde. Repetirstunde. Singestunde. Singestunde. 5. Tanzstunde. R epetirstunde. Singestunde. 5. Tanzstunde. H alb 9 bis 9 Abendgebet. Singestunde. Abendessen und Erholung im Schulgarten bis halb 9 Uhr. Um 9 gehen die Mittlern und UWntern zu Bett. Privatbeschäftigung der Obern bis 10 Uhr, wo alle zu Bett gehen. rof,at PnaDlah olff. Lat, Gr PA VNReyetirtwse eruf ange Phrit P Jusj Pral lli E Lags Teue, Ge lratAele, acob.dties.D. Nedd. uheſiedt Nüd. 1. 11 Teiener ülle Ae Sauinsi olf 3 Leitr⸗ als —— tor. Scbulzrrtasd wob. 2. Fra P2d Unterl etirstunde. . 14 Tanimà etirstunde. Singeaici⸗ — 9 UII. 1t 111 11 S D. 115 zu gewinnen, wo sie Anfangs noch etwas herabgedrückt waren. Durch ein Consistorialrescript vom 4. Juni ward nach Anordnung des Königl. Ministerii verfügt, dass das Geschäft der discipli- narischen Aufsicht über die zurückbleibenden Alumnen während der Sommerferien zwischen den Professoren und Adjuncten getheilt werden solle; demnach ward, laut IIgens Bericht vom 18. Juni, bestimmt, dass der Reihe nach die ersten 2 ½ Wochen ein Professor, die zweiten ein Adjunctus die Ferieninspection führen solle. Am 21. Juni besuchte der Königl. Consistorialrath Matthias aus Magdeburg die Anstalt und hielt eine Conferenz mit dem Lehrercollegium, worin verschiedene schon oben berührte Interessen der Anstalt, namentlich die nothwendige Verbesserung des Schulgartens, zur Sprache kamen. Der Vorschlag, den Obern die Erlaubniss zu ertheilen, mit ihren Untern öfters allein spazieren zu gehen, ward vom Lehrercollegium, als für die Disciplin bedenklich, abgelehnt.— Im September d. J. ward der Anstalt die Ehre des ersten Besuchs von des Geh. Staatsministers Frhrn. v. Altenstein Excellenz zu Theil, welcher von dem Innern des Instituts nähere Kenntniss nahm und der Valediction der Abiturienten beiwohnte. Alle waren von der Leutseligkeit und Hu- manität des edlen Mannes entzückt, und die nächste wohlthätige Folge seines Besuchs war die unterm 25. November von ihm angezeigte Absicht, für die Kirche in Pforta ein passendes Altar- gemälde zu besorgen, da das bisherige Altarbild einen unerfreulichen Anblick gewähre. Diese Ab- sicht ward ausgeführt, und im Jahre 1825 der Altar mit einem schönen Gemälde von Schadow geschmückt, wovon weiter unten. Eine andere Wohlthat und Zierde zugleich, welche die Landesschule der theilnehmenden Sorge des Staats- und Cultusministers Frhrn. v. Altenstein verdankt, ist die Gründung des Kunstmuseums der Antiken. Schon im Juni 1820 sandte derselbe ein Verzeichniss von Gypsabgüssen antiker Statuen, Büsten und Reliefs, die in Paris bei der Direction des Königl. Mu- seums zu haben seien, an den Rector Ilgen, um eine Auswahl daraus für hiesige Anstalt, sowohl für das Studium der Antike, als zur Benutzung beim Zeichnenunterricht zu treffen. Die mit Zu- ziehung des Professor Lange veranstaltete Auswahl wurde auf Veranlassung des Königl. Ministerii noch durch gefällige Besorgung des Professors A. W. v. Schlegel ergänzt und zu Paris bei Jacquet bestellt, von wo im September 1821 7 Kisten mit 24 Stück theils ganzer Statuen(wor- unter der Belvederische Apollo u. m. s. oben S. 40.) theils antiker Büsten und Basreliefs, lauter Erlesenes, in schönen und scharfen Abgüssen, hier eintrafen. Die Kosten betrugen, einschliess- lich der Fracht, 443 Thlr. 9 Sgr. Zu gleicher Zeit hatte der Professor von Schlegel bei seinem Aufenthalt zu Paris für die Landesschule ausgewählt:) Bei Herrn Mionnet: 1) eine Pastensamm- lung von 300 Griechischen Münzen im schönsten Stil; 2) eine dergleichen von 1500 Münzen Griechischer Städte; 3) eine dergleichen von 700 Römischen Münzen. 5) Bei Herrn Dumenson: eine Sammlung von 244 Pasten geschnittener Steine. Diese Sammlungen kamen im März 1822 in 2 Kisten hier an, welche incl. der Fracht 267 Thlr. 16 Sgr. kosteten. Da es zur Zeit noch an einem passenden Local zur Aufstellung dieser Kunstschätze fehlte, so blieben sie lange unbenutzt und ungeordnet, zum Theil unausgepackt in einer Kammer des Tertiats, und sind erst. 1836 in ihrem jetzigen Local in einer würdigen und angemessenen Weise aufgestellt worden. Das Festprogramm dieses Jahres 1821, das zweite der Anstalt, war vom Professor Schmidt abgefasst: De notione fati in Sophoclis tragoediis et fragmentis expressa, mit einigen Schul- nachrichten. Im folgenden Jahre 1822 waren die vorgesetzten Königl. Behörden ernstlich darauf bedacht, die schon lange beabsichtigte neue Schulconstitution, welche der Sache nach bereits ins 15* ————————— jA ⁰————ę„———pqqddd····· 5—————* ——— 20 116 Leben getreten war, auch in einem umfassenden Statut aufzustellen, wesshalb der Königl. Regie- rungs-Schulrath Hofmeier den 13. Junius in einer Conferenz mit dem Lehrercollegium die von den Lehrern selbst entworfenen und von ihm ausgearbeiteten Dienstinstructionen nebst den Anweisun- gen für die Inspectoren, Obergesellen, Famuli Communes u. s. w. genauer durchging, um die Be- merkungen des Collegii dabei zu benutzen. Indess scheint die Arbeit sammt dem zu eben dieser Zeit gemachten Auszuge aus Ilgens Entwurf zu den Schülergesetzen höhern Orts nicht weiter verfolgt und bei Seite gelegt zu sein; später, den 16. April 1833, wurden die entworfenen Statuten als in vielen Theilen nicht mehr passend und der Umarbeitung bedürftig, vom Königl. Ministerium an das Königl. Provinzial-Schulcollegium zurückgesandt.— Indess ward bei diesen ehrenwerthen Bemühungen der hohen vorgesetzten Behörden, den inneren Zustand und die Verfassung zur mög- lichsten Vollkommenheit zu führen, ihre Aufmerksamkeit auch auf die Stellung der Extra- neer zur Schuldisciplin gelenkt, welche bisher eine sehr laxe gewesen war, indem ihnen zu viel nachgesehen wurde, so dass sie die Lehrstunden unregelmässig und das Frühgebet fast gar nicht besuchten und dabei vor den Alumnen viele Freiheiten, namentlich des beliebigen Spa- zierengehens, genossen. Die hohen Behörden dachten ernstlich daran, dieses Institut, als unver- einbar mit der sonstigen Strenge hiesiger Sittenzucht und Lebensordnung, ganz aufzuheben. Den 25. Juli 1822 ward durch ein Consistorialrescript verordnet, dass die Extraneer den Gesetzen der Anstalt in allen Stücken unterworfen, den Alumnen in allen Puncten der Disciplin und Hausord- nung ganz gleich stehen und keinerlei Vorzüge, auch nicht die der freien Spaziergänge, vor ih- nen voraus haben sollten, worauf der Rector streng zu halten hätte. Zwar ward später, unterm 27. December, vom Königl. Ministerium auf den Antrag des Lehrercollegii nachgegeben, dass die Extraneer nicht an das Sexennium und das Biennium in Prima gebunden sein, auch die freien Spazier- gänge in der gesetzlichen Zeit, auf Erlaubniss ihrer Tutoren, behalten sollten, indess ward im folgenden Jahre der Vorschlag, dieselben unter gleiche Speisung und Administration wie die Alum- nen zu bringen und bei ihren Tutoren nur wohnen zu lassen, kaum abgelehnt, und unterm 10. März vom Königl. Consistorium eingeschärft, dass die Extraneer sich streng sittlich halten, wi- drigenfalls ohne alle Nachsicht entfernt werden sollten. Um den Gesangunterricht der Alumnen zu vervollkommnen und ihren Eifer für Musik zu erwecken und zu beleben, ward im Sommer dieses Jahres 1822 der Musikdirector Kötschau vom Königl. Ministerium zu einem dreimonatlichen Aufenthalt in Berlin auf Kosten der Schule ver- anlasst, um im nähern Umgange mit dem Professor Zelter und dem Musikdirector Klein über die Methodik des Gesang- und Musikunterrichts sich mit diesen zu verständigen und demnächst einen Plan für die hiesigen Gesangübungen dem Königl. Ministerium einzureichen. Der Erfolg hat gelehrt, dass diese Maasregel des hohen Königl. Ministerii die heilsamsten Früchte für das hiesige Institut getragen hat. Da zu Ostern dieses Jahres der Diaconus, Professor Wieck(s. oben S. 88) dem Rufe zum Rectorat des Domgymnasii zu Merseburg gefolgt war, so wurde an dessen Stelle der bisherige Pastor in Gröbitz bei Weissenfels, Herr M. Christian Gottlob Leberecht Grossmann erwählt und am 18. October als vierter Professor, am 20. als Diaconus feierlich eingeführt. Er ist ein Zögling der Pforte, geboren in hiesiger Nähe zu Priessnitz, wo sein Vater Prediger war, den 9. November 1783, recipirt in die Landesschule den 4. November 1796, aus welcher er Ostern 1802 abging, um in Jena Theologie zu studiren. 1808 wurde er seinem Vater substituirt, 1811 Prediger in Gröbitz, von wo er hieher kam. Doch gehörte der treffliche Mann nicht lange seiner geliebten Pforta als Lehrer an. Schon am 1. December 1823, nach kaum einjähriger Wirk- samkeit, folgte er dem Ruf nach Altenburg als Generalsuperintendent und Consistorialrath an Demme's 8 gel 2 eln 11 un 2? Königl Nexle n die von a en Arnehu. s, un die be eben dieser kä weiter ferlh len Statuten 1 igl. Näte u elrennens SSung zhr U g der Ln. ar, inden e Frühgeetn beliebigeng itut, ab— ufzuheben, M len Gesetran in und Nausnn erginge, rorb Fpiter, Uken geben, das di leſteien Sqezier uleRs Vtrd in u Fié dh Nül. und unterm) lch hatten, i Eifer für lu ttor Kötstin der Schobe d- tor Klein be und demlits en. Dex Bu- Früchte ſürt dem Rufe II „der biei t Grossuan eingeſührt 1 Prediza ſe us welcbe 4 ater sohstih mmu iclt 1m jälriger V 3 an Deume- Stelle, und ging von da 1829 als Dr. und ord. Professor der Theologie und städtischer Superin- tendent nach Leipzig an Tzschirners Stelle, wo er noch jetzt, auch als Mitglied in der ersten Kam- mer der Königl. Sächsischen Stände, hochgeehrt und segensreich wirkt. Seine Thätigkeit bewährte sich hier gleich darin, dass am Stiftungsfest 1822 der dem Schulactus vorausgehende bis- her viele Jahre ausgefallene kirchliche Gottesdienst wieder hergestellt wurde, welcher seitdem fortbesteht. Das dritte Festprogramm der Anstalt zu diesem Jahre schrieb der Professor Lange: Vindiciae trogoediae Romanae, mit einigen, noch immer Lateinischen Schulnachrichten. Im folgenden Jahre 1823 ward an der Stelle des nach Düsseldorf abgegangenen Dr. Crome der Candidat des gelehrten Schulamtes und Mitglied des Königl. Seminars für die Gelehrtenschu- len zu Berlin, Herr Friedrich August Schulze, aus Marienburg, geboren den 21. Decem- ber 1798, laut Consistorialrescripts vom 19. Februar ernannt und am 7. April vom Rector Ilgen eingeführt. Seine vom K. Ministerium ausgefertigte Bestallung war vom 15. März c. Er stand seinem hiesigen Amte als thätiger und geschickter Lehrer, wiewohl mitunter kränkelnd, zuletzt seit 1826 als erster Adjunct und Bibliothekar, bis Ostern 1827 vor, wo er als dritter Lehrer an das Gymnasium zu Ham abging, von da als Director an das Gymnasium zu Duisburg befördert wurde und gegenwärtig Stadt-Schulrath zu Berlin ist. Vom 12—21. April erfreute der Königl. Geheime Ober-Regierungsrath, Herr Dr. J. Schulze, als Königl. Ministerial-Commissarius die Anstalt mit seinem Besuch, der eine Revision des innern und äussern Zustandes derselben zur Absicht hatte und in beiderlei Beziehungen von erfreulichen Folgen war. Die Waschstube der Alumnen ward erweitert und verbessert, die Herstellung des Portals der Kirche, der Umbau des Tertiats zu einer Aula, einem Zeichnensaal und einem Zim- mer für den physicalischen Apparat beschlossen. Um den bestehenden Nachtheilen für die Augen der Alumnen zu begegnen, wurde angeordnet, dass die Schülerstuben einen grünen Anstrich erhalten und auf jedem Tische statt Eines Lichtes künftig zwei gebrannt werden, dagegen der Gebrauch der Brillen möglichst eingeschränkt werden sollte. Ferner ward festgesetzt, dass die Confir- mation der Alumnen nicht wie bisher an einem Wochentage im Betsaale, sondern öffentlich in der Kirche am Sonntage nach Ostern im Beisein der Gemeinde und aller Lehrer und Schü- ler statt finden und 8 Tage darauf die gemeinschaftliche Communion gefeiert werden sollte. Zu dem Behuf wurde das an der Stelle wo jetzt der Taufstein ist, befindliche Denkmal des Landgra- fen Georg von Thüringen, vom Jahre 1411(s. Puttrich) in den vordern leeren Theil der Kirche versetzt. Eine Beschränkung der Schülerzahl auf ein Maximum von 200 ward in Antrag gebracht und bestimmt, dass diejenigen Schüler, welche sich nach der Reception als talentlos und zum Studiren unfähig erwiesen, baldigst entfernt werden sollten. Den Schulprogrammen sollte eine Schulchronik beigefügt werden, welche den Lectionsplan jeder Klasse, den Ab- und Antritt von Lehrern, das Verzeichniss der Alumnen und der zur Universität entlassenen Schüler, die An- zeige von Schulfeierlichkeiten u. s. w. enthielte. Diess und Anderes wurde in der mit dem Leh- rercollegium am 18. April abgehaltenen Conferenz bestimmt und zur Ausführung gebracht. Das vierte Festprogramm dieses Jahres vom Diaconus Professor Grossmann: De Procuratore, parabola Jesu Christi eæ re provinciali Romanorum illustrata, enthielt die ersten Deutschen Schulnachrich- ten, nebst einem Schülerverzeichniss. Auch ward in diesem Jahre der bisherige Custos hiesiger Kirche, Johann Gottfried Pe- ter, nach 38 jährigem Dienst mit einem Gnadengehalte in den Ruhestand versetzt und zu seinem Nachfolger Herr Ghristoph August Leberecht Grässner bestellt. Er ist geboren den 7. December 1801 zu Rossbach bei Weissenfels, war 2 ½ Jahr Mitglied des Schullehrerseminars ————————— ————j; ͦ ͦñq¶qά s ͦ ͦͦ————.—— ———— 3——y——y————————ͤ—— 118 ——V—Q;—— in dieser Stadt, dann 2 ½ Jahr Hauslehrer und Privatsecretair beim evangelischen Bischof Dr. Neander in Berlin. Er ward zugleich zum Elementarlehrer der hiesigen Jugend bestellt und nach Entlas- sung des bisherigen Schreiblehrers Weniger, ward ihm auch der Schreibunterricht bei den hiesigen Alumnen übertragen.— Vom hohen Königl. Ministerium erhielt die Bibliothek der Lan- desschule, ausser andern kostbaren Werken in diesem und den folgenden Jahren auch die Stein- drücke der Königl. Preussischen Gemäldegallerie geschenkt, und das kostbare Kupferwerk, die Description de d' Elgopte ward auf Hochdesselben Empfehlung für die Schulbibliothek angeschafft. Nachdem zu Ende des Jahres 1823 der Diaconus und Professor Dr. Grossmann von hier ab- gegangen war, rückte in die vierte Professur der bisherige fünfte Professor Wolff ein, wel- chem die Königl. Regierung zugleich auf sein Ansuchen das Diaconathaus zu seiner Amtswohnung verlieh; in die fünfte Professur rückte der bisherige sechste Professor Jacobi ein. An Gross- manns Stelle wurde der bisherige Gesandtschaftsprediger zu Rom, Herr Heinrich Eduard Schmieder, vom Königl. Ministerium unterm 13. December 1823 zum siebenten Professor und Diaconus ernannt und am 19. Februar 1824 vom Rector Ilgen in der Schule, am Sonntage darauf vom geistlichen Inspector John in der Kirche feierlich eingeführt. Er ist ein Sohn und Zögling der Pforta, wo sein Vater das Amt eines geistlichen Inspectors bis 1799 bekleidete, geboren den 17. Februar 1794, Zögling der Landesschule von Ostern 1805 bis Ostern 1811, studirte bis Mi- chaelis 1814 Theologie und Philologie in Leipzig, war eine Zeitlang Hauslehrer, dann von Mi- chaelis 1817 an Mitglied des neu errichteten Prediger-Seminars zu Wittenberg, ward von da als erster Gesandtschaftsprediger bei der Königl. Preussischen Gesandtschaft zu Rom angestellt, wo am 24. Juni 1819 eine Deutsch-Evangelische Gemeinde zusammentrat. Nachdem derselbe kurze Zeit seinem hiesigen Amte als Diaconus vorgestanden, ward ihm, als der bisherige geistliche In- spector John den 7. November 1824 in den Ruhestand versetzt wurde, die Stelle des ersten Pre- digers und geistlichen Inspectors bei der Landesschule erst interimistisch, dann den 26. November 1828 definitiv übertragen. Auf diesem Posten hat derselbe eine lange Reihe von Jahren als Re- ligionslehrer und Erzieher bei der Schule, als Prediger und Seelsorger der Gemeinden zu Pforta und Kösen mit grosser Amtstreue und unermüdlichem Eifer im ächt christlichen Sinne segensreich gewirkt und vier Jahre hindurch, von 1832 bis 1835, während der Vacanz der zweiten geistlichen Stelle, der doppelten Amtsarbeit im geistlichen und Lehramte vollkommen genügt, und durch die Herausgabe seines Evangelischen Lehrbuchs, Leipzig bei Vogel 1838, was noch jetzt beim hie- sigen Religionsunterricht zum Grunde gelegt wird, sich ein bleibendes Verdienst erworben. Im Frühjahr 1838 ward er vom Hohen geistlichen Ministerium als zweiter Director und Ephorus an das Königl. Prediger-Seminar zu Wittenberg und zugleich als Diaconus bei der Hauptkirche da- selbst berufen, zu welcher neuen Bestimmung er am 9. Januar 1839 abging, nachdem er vorher noch zum Schulfest 1838 die Abhandlung zum Programm: Commentarii de vitis Pastorum et In- spectorum Portensium geliefert. Vier seiner Söhne sind Zöglinge der hiesigen Landesschule gewesen. Als zu Ostern des J. 1824 der Lehrer der neueren Sprachen, Professor Beck, von hier ab- ging(s. oben S. 98) wurde vom K. Ministerium, auf IIgens früheren Antrag, die bisherige Stelle eines Sprachlehrers aufgehoben und der Französische Sprachunterricht fortan den ordentlichen Leh- rern übertragen, die zugleich in andern Lehrzweigen unterrichteten und die hebdomadarische In- spection führten. An seine Stelle in dieser erweiterten Bedeutung trat als sechster Professor der bisherige Adjunct Koberstein(s. oben S. 109) und der Adjunct Neue ward als älterer Lehrer gleichfalls zum Professor ernannt(s. oben S. 108) Die durch dieses Aufrücken erledigte vierte Adjunctur ward vom K. Ministerium dem bisherigen Lehrer am grauen Kloster zu Berlin und llit zteit ſenI ust G tudirt ſemine 1 die ſster zt Or interr 1 Ierr- Id N em mi ge Int ld au edrun raphis nspect vrofess er Vo 4ss de en, 8t ehü! ollers on, a irten ugeset d NVé I eine um p an da unera ahrun rlden ⁴‧ zur ☛ proc A ihre Dauu den = ium ⁴ esle =i 14 decte M tta. 1 Dr. Neala dn Wnlla. rieht be othek der 3 auch de Ren. upfergent 6 A angesetett inn Fon li ſolff en, n er Autsnohe ein. au en urich Päun en Profesr Somnttsr m dhn und l ete, geborat studirte l l e, dann fan N. ward Tol ds à- i 2Igestelt, fh mdenxelbe Lurrt ige zaslihe le des edel bir len 26. Nofery n Jahren d einden zu h dinne degestc weiten gebllt t, und dunti jetat beiu i St ervotben, und Bybars! Hauptlirte t hdem er nn Pastorun 4¹ sschule geſads ck, von be 1 bisherieedä rdentlicel 1 domadaräche d er Proſesso s ilterer ln erledigte ſiert ZU Berlig W' 119 Mitgliede des dortigen Seminars für gelehrte Schulen, Herrn Dr. Ph. Carl Heinrich August Steinhart übertragen, welcher am 26. April 1824 vom Rector IIgen eingeführt wurde. Geboren den 11. August 1801 zu Dobbrun in der Altmark, Sohn des Predigers daselbst, besuchte er zu- erst das Pädagogium zu Helmstädt, dann bis 1819 das Gymnasium zum grauen Kloster in Berlin, studirte von 1819— 22 in Halle Theologie und Philologie, ging dann nach Berlin als Mitglied des Seminars für gelehrte Schulen, von wo er nach Pforta kam. Er rückte 1825 in die dritte, 1826 in die zweite, 1827 in die erste Adjunctur fort, wo er zugleich das Bibliothekariat übernahm, ward Ostern 1831 nach IIgens Abgange siebenter, Michaelis 31 nach Nalops Abgange sechster Professor, ist Ordinarius bei Unter-Tertia und verwaltet in Prima den Griechischen und Hebräischen Sprach- unterricht. Vom 10— 18. September dieses Jahres 1824 erfreute der K. Geheime Ober-Regierungsrath, Herr Dr. Schulze, als Königl. Ministerialcommissarius die Anstalt wiederum mit seinem Besuch, und nachdem er eine Revision ihres innern und äussern Zustandes angestellt, wurden von ihm in dem mit den Lehrercollegium gehaltenen Conferenzen vom 16., 17. und 18. September viele wich- tige Interessen der Schule in Bezug auf Lehre und Disciplin, auf die kirchlichen Einrichtungen und auf Verbesserungen im innern Zustande der Anstalt abgehandelt. Namentlich ward darauf gedrungen, dass die Fertigkeit der Schüler im Lateinschreiben möglichst befördert, auch der geo- graphische Unterricht mehr belebt würde. Wegen der bevorstehenden Quiescirung des geistl. Inspectors John wurde eine Abrede über die Theilung der geistlichen Geschäfte zwischen dem Professor Schmieder und dem neu berufenen Diaconus Bresler getroffen, dass sie im Abhalten der Vor- und Nachmittagspredigten wechselten; auch ward bestimmt und von Zeit an ausgeführt, dass der Vormittagsgottesdienst von Michaelis bis Pfingsten, der Kösener Gemeinde we- gen, statt wie bisher um 8, um 9 Uhr beginnen solle. Die gymnastischen Uebungen der Schüler sollten von jetzt an im Schulgarten, nach dem Willen des Königl. Ministerii, unter Herrn Rollers Leitung, mit Fernhaltung alles Fremdartigen hergestellt werden, wesshalb eine Commis- sion, aus den Professoren Lange, Jacobi und Koberstein bestehend, unter dem Namen der Schul- gartencommission, zur obern Leitung und zweckmässigen Anordnung der Uebungen und Spiele, eingesetzt wurde, die unter Mitwirkung des Rectors, besonders auch auf die bessere Einrichtung und Verschönerung des Schulgartens Bedacht nehmen sollte. Die grosse Stube im Tertiat sollte zu einem Museum für die Antiken eingerichtet werden und Lange die Aufsicht darüber erhalten. Zum physicalischen Apparat solle jeder Schüler 2 Gr. vierteljährlich beitragen. Es solle den Alum- nen das eigene Putzen ihres Schuhwerks abgenommen und dieses Geschäft gegen eine billige Re- muneration durch die Schüleraufwärter besorgt, in sämmtlichen Stuben aber Schränke zur Be- wahrung des Schuhwerks, der Leuchter u. s. f.(die sogenannten Putzschränke) aufgestellt werden. Um den Alumnenstuben mehr Helligkeit zu verschaffen, sollen die sämmtlichen Fenster bis zur Höhe des Mauerbogens vergrössert werden, was sofort zur Ausführung kam. Der aus- gesprochene Wunsch des Lehrercollegii, dass den Tutoren die Rechnungs- und Kassenführung für ihre Empfohlenen möge abgenommen werden, solle in nähere Erwägung gezogen werden. Durch die Quiescirung des geistlichen Inspectors John und die Uebertragung seiner Geschäfte an den Professor Schmieder ward das Diaconat von Neuem vacant, welches vom Königl. Mini- sterium dem Licentiaten und Privatdocenten der Theologie zu Berlin, Herrn Carl Heinrich Bresler, geboren 1797 zu Brieg in Schlesien, übertragen wurde. Derselbe ward am 1. October vom Rector ligen in sein Schulamt als siebenter Professor, am Sonntage darauf vom geistlichen Inspector John in sein kirchliches Amt eingeführt. Er behielt als Diaconus das Ordinariat von Tertia, indem der Vorschlag des Königl. Minuisterii, mitgetheilt den 25. Juli vorigen Jahres, das- ——————-— ———õÿ4¾ q q% u———————GGGB,.,.“ ——— 1²0 selbe vom Diaconat zu trennen und einem Adjunctus zugleich mit dem Professortitel zu übertragen vom Lehrercollegium als unräthlich abgelehnt wurde. Nachdem der Professor Bresler vier Jahre lang seinem doppelten Amte als Prediger und Lehrer mit Einsicht, Geschick und Treue genügt hatte, ward er im Jahre 1828 vom Königl. Ministerium, wie 11 Jahre früher sein Vorgänger Gern- hard, zum K. Consistorialrath und städtischen Superintendenten nach Danzig berufen, wohin er den 22. December 1828 abging.— Das fünfte Programm der Anstalt verfasste im Jahre 1824 der Professor Wolff: de canticis in Romanorum fabulis scenicis, mit Deutschen Schulnachrichten. Mit Anfange des folgenden Jahres 1825 rückten, da am 7. Decbr. v. J. der zweite Professor Conrector Schmidt(s. oben S. 79) gestorben war, auf Verfügung des Hohen K. Ministerii, der bisherige dritte Professor, Lange, in die zweite Professur, der vierte Professor, Wolff, in die dritte, der fünfte Professor, Jacobi, in die vierte Professur vor, und Neue, bereits Pro- fessor, erhielt die fünfte Professur. Da nun der Adjunctus Jacob in die erste, Schulze in die zweite, Steinhart in die dritte Adjunctur einrückte, so ward die vierte Adjunctur erledigt, welche von Hoher vorgesetzter Behörde dem bisherigen Oberlehrer am Gymnasium zu Heiligen- stadt, Christian Ludwig Theodor Wilbrandt,(geb. d. 15. März 1801) übertragen wurde. Am 11. April 1825 vom Rector eingeführt, verwaltete er sein hiesiges Lehramt, Ostern 26 in die dritte, Ostern 27 in die zweite Adjunctur vorrückend, mit Treue und Geschick, besonders im neu- eren Sprachunterricht, und ging am 15. Sept. 1828 von hier ab, indem er dem an ihn ergange- nen Rufe als dritter Oberlehrer beim Stadt-Gymnasium zu Rostock, wo er früher gelebt und Ver- wandte hatte, folgte. Im Sommer des J. 1825 wurde der bereits im vorigen Jahre gefasste und vom K. Consistorium unterm 25. October bestätigte Beschluss, gymnastische Uebungen der Alumnen im Schul- garten unter Leitung des Tanzlehrers Roller und unter Aufsicht und Mitwirkung der Schulgarten- commission, zu veranstalten und einzurichten, ausgeführt. Zu diesem Behuf musste erst der Schul- garten selbst in brauchbaren Stand gesetzt werden, welcher vor 1820, wegen seines sumpfigen Bodens, der sehr häufig von der kleinen Saale überschwemmt wurde und wegen des Mangels an Schatten, da nur einzelne verkrüppelte Pflaumenbäume darin umherstanden, deren Früchte noch vor der Reife von den Alumnen abgeschlagen wurden, während der Wald auf der Südseite durch das Buschholz fast unzugänglich war, einen sehr unerfreulichen Aufenthalt darbot. Auf IIgens An- trag vom 1. April 1820 und einen ausführlichen protocollarischen Bericht des Lehrercollegii vom 30. Juli 1821 ward, auf Anordnung der Königl. Regierung, zuerst Hand angelegt, um einigen die- ser Uebelstände abzuhelfen. Das Buschholz, welches nur zum Versteck von Unfertigkeiten ge- dient hatte, ward ausgelichtet, der alte Wartthurm in der südöstlichen Ecke der Schulmauer, gewöhnlich der Mönchsgalgen genannt, weggeschafft und von K. Regierung am 6. März 1822 eine Planzeichnung von einem angesehenen Königl. Gartendirector eingesandt, nach welcher der ganze Schulgarten in eine schöne Englische Anlage verwandelt werden sollte. Dieser kam nun zwar, theils der Kostspieligkeit, theils anderer Bedenklichkeiten wegen, nicht zur Ausführung; al- lein im Jahre 1825 musste, um einen Platz für die gymnastischen Uebungen zu gewinnen, an eine Umgestaltung des Gartens mit Ernst gedacht werden. Das Wichtigste und Nothwendigste war, das Terrain zu erhöhen, die Vertiefungen auszufüllen, die ganze Fläche, welche ohne den Wald etwa 8 Morgen enthält, zu ebenen und rings herum einen erhöhten Damm, der sie gegen die Ueber- schwemmungen der kleinen Saale schützte, aufzuführen. Dieses schwierige und kostspielige Un- ternehmen ward in diesem und den nächsten Jahren ausgeführt. Um das nöthige Erdreich zu ge- winnen, wurde der Fuss des Berges auf der Südseite des Gartens abgegraben und längs desselben ſie ried efül ſatz, gzerütk rurde au der jer k Uen E Lust nem! gegen Uebun, Im usmini jer Di ren m nes ei gewes Tischl und ke schmac here 6 Könige Schulg II an El: dsgen zogen. Berecl Messe dieses sor Ja I zgeg. fon H. Naumb. elbe( reuer rr Oste ind üh, ktorat, 1 dee ln ienngn Ner öis law reue bei na et de 1, vobin e kh Nahre Sel alnachrilte zweite Tnir K. Niuistan vofessor, 1 eue, ensn h Schulzehg djunctur ehis Sium zu Ni. übertragel m MOstern Yu besonders iu é n an in erug r geleht uud ſe mm L Crräüthrilm lumnenmüüdl. g der Küllnder ste erst derdä u Seiues èmyie en des Muii eren Friche vi der Sücseteir bot. Auf lassl Lehrercoleai egt, um Guiat Uufertigqeien; der Schuwn am 6. in! nach vèche Dieser lun r Ausü 1 1 gewinlelh, 48 wendigsté Va- Iu. ” me den ſale 4 gegen ie ele d lostoyile ke Prdreich 3 nd lägs les 121. die Kegelbahnen, welche früher von den Schülern ordnungslos an beliebigen Plätzen errichtet und wieder zerstört wurden, für alle fünf Klassen angelegt. Dann wurde die Ebene des Gartens aus- gefüllt und planirt, die Obstbäume weggeschafft, die untere grössere Hälfte zu Wiese und Spiel- platz, die obere zu einem mit Pfählen umgebenen, mit allen nöthigen Gerüsten und gymnastischen Geräthschaften versehenen, mit Kies bedeckten Tarnplatz eingerichtet. Rings um diese Fläche wurde ein 3 bis 4 Fuss hoher, an 12 Fuss breiter ebenfalls mit Kies bedeckter Damm angelegt, zu dem das Erdreich vom Berge hinter dem Schulgarten abgegraben wurde. Dieser Damm wurde längs der kleinen Saale mit Linden und Akazien abwechselnd, längs der Ostseite mit Kastanien, längs den Kegelbahnen mit Pappeln bepflanzt, welche jetzt insgesammt schattige und anmuthige Gänge zum Lustwandeln bieten. Diese Anlagen kosteten der Anstalt gegen 1500 Thaler, abgesehen von ei- nem Biergewölbe, welches 1823 in die Vertiefung des abgegrabenen Berges, dem Schieferkeller gegenüber, hineingebaut wurde und 1262 Thaler kostete. Von jetzt an wurden die gymnastischen Uebungen, unter Herrn Rollers Leitung, ununterbrochen während der Sommerszeiten fortgesetzt. Im September des Jahres 1825 traf auch das von Sr. Excellenz dem Geh. Staats- und Cal- tusminister Freiherr von Altenstein im Jahre 1821 verheissene, in dessen Auftrag vom Director der Düsseldorfer Akademie, Herrn Schadow verfertigte Altarbild, in drei Feldern bestehend, de- ren mittleres die Gestalt des Heilandes, rechts der Apostel Matthäus, links der Evangelist Johan- nes einnimt, zur allgemeinen Freude der Pförtner von Berlin ein, wo es eine Zeitlang ausgestellt gewesen, und ist seitdem ein schöner Schmuck unserer Kirche. Es ward von dem geschickten Tischlermeister Keck aus Jena, dem Meublirer des Grossherzogl. Weimarisch. Schlosses eingepasst und kostete der Anstalt 1100 Thaler. Diesem Schmuck entsprechend wurden auch neue und ge- schmackvolle Altargeräthe aus Berlin 1829 zu dem Preise von 300 Thalern angeschafft. Das frü- here geschnitzte und gemalte Altarbild im Byzantinischen Stil, die Huldigung der heiligen drei Könige darstellend, ward neuerdings 1836 auf einem Altartisch in der Byzantinischen Kapelle des Schulgartens aufgestellt. In diesem Jahre 1825 ward auch eine neue und verbesserte Ausgabe der Bekanntmachung an Eltern und Vormünder, welche die neuen Bestimmungen hinzufügte, vom Professor Lange ausgearbeitet und vom Königl. Consistorium den 8., von Königl. Regierung den 25. October voll- zogen, mit einem Anhange vom Rector IIgen. Dieser ward auch von der lästigen Einnahme und Berechnung der Receptions- und Discessgebühren, imgleichen von der Verwaltung der Korb- und Messergelder der Schüler entbunden und beides auf die Schulkasse übertragen. Das Programm dieses Jahres, mit Deutschen Schulnachrichten und dem Schülerverzeichniss, schrieb der Profes- sor Jacobi: De triangulorum rectilinéeorum proprietatibus quibusdam nondum satis cognitis. Da am 3. März des folgenden Jahres 1826 der Adjunctus Dr. Jacob als Oberlehrer nach Köln abgegangen war, so rückten die übrigen Adjuncten vor und die erledigte vierte Adjunctur ward von Hoher Behörde dem Candidaten des gelehrten Schulamtes, Herrn Dr. Ph. Carl Wex aus Naumburg übertragen, welcher am 3. April vom Rector IIgen eingeführt wurde. Nachdem der- selbe Ostern 1827 in die dritte, Michaelis 1828 in die zweite Adjunctur aufgerückt war und als treuer und geschickter Lehrer, hauptsächlich im philologischen Fache, sich bewährt hatte, folgte er Ostern 1830 dem an ihn ergangenen Ruf zum Director des städtischen Gymnasii zu Aschersleben und übernahm später, nachdem dieses Gymnasium aufgehoben war, das ihm angetragene Dire- ctorat des Grossherzoglichen Gymnasii zu Schwerin, dem er noch jetzt rühmlichst vorsteht. In diesem Jahre ward, auf Verordnung des Königl. Consistorii vom 13. April, die neue Evangelische Liturgie beim Gottesdienst in hiesiger Kirche eingeführt, aber der von hier 16 (&(&à&Xéÿ——„ ————yyyjy—i·õÿ M9Xuv—————— —-—.— ————j————y————————— ausgegangene Vorschlag, noch einen zweiten Altar zu errichten, von der Behörde abgelehnt.— Von eben dieser Behörde ward unterm 21. Juli die NNormalzahl der Schüler hiesiger An- stalt auf 200 festgestellt, da sie auf 203 angewachsen war.— Im Betreff der hiesigen Abitu- rientenzeugnisse ward vom Königl. Cultusministerium unterm 15. December die Dürftigkeit der sittlichen Censur in denselben gerügt, und unterm 27. März 1827, verordnet, dass weil die bisherigen einfachen Prädicate zur Bezeichnung der sittlichen Führung der abgegangenen Jüng- linge nicht genügten, in dieselben eine vollständige sittliche Charakteristik der Letzteren, nach Anleitung des Edicts vom 12. Oct. 1812, aufzunehmen sei.— Das Festprogramm dieses Jahres, vom Professor Schmieder verfasst: Nova interpretatio loci Paulini Galat. III, 19. 20. enthält zum erstenmal vollständige Schulnachrichten, mit Angabe der Lehrverfassung. Im folgenden Jahre 1827 ward dem Rector Ilgen von Seiten des Königl. Cultusministerii, auf seine desfallsige Vorstellung mittelst Consistorialrescripts vom 14. März eröffnet, dass das Patro- natsrecht über die Prediger- und Schullehrerstellen in den zur Pforta gehörigen Dörfern nicht den Königlichen Behörden unmittelbar zustehen, sondern bei der Schule verbleiben und vom Re- ctor in Verbindung mit dem Schulhausinspector ferner ausgeübt werden solle, was auch bis jetzt geschehen ist. Nach dem am 24. März erfolgten Abgange des Adjunctus Schulze(s. oben S. 117) rückten die übrigen Adjuncten in ihren Stellen vor, und dem Candidaten des gelehrten Schulamtes, Herrn Dr. Ph. Andreas Jacobi, Bruder des 1819 hier angestellten Professors Jacobi I., wurde die erledigte vierte Adjunctur übertragen, in die er am 31. März 1827 vom Rector Ilgen eingeführt wurde, an dem nämlichen Tage, an welchem dieser das 25jährige Jubiläum seiner hiesigen Amtsführung als Rector beging. Herr Dr. Jacobi II. ist geboren den 20. Juni 1801 zu Crawinkel im Herzogthum Gotha. Er erhielt seine Schulbildung auf dem Gymnasium zu Gotha von 1815— 1821, und seine akademische Bildung zu Jena, wo er von 1821— 1825 Mathematik und Philosophie studirte. Nach- dem er Michaelis 1828 in die dritte, Ostern 1830 in die zweite, Ostern 1831 in die erste Adjunctur aufgerückt war, wurde er vom Königl. Cultusministerium, auf Antrag des Rectors Kirchner, un- term 29. November 1833 zum Professor und zweiten Lehrer der Mathematik bei hiesiger Anstalt ernannt und am 7. April 1834 vom Letztern als Professor eingeführt. Ein erfreuliches Ereigniss für die Anstalt war in diesem Jahre am 22. Mai die huldreich auf- genommene Begrüssung der auf Ihrer Reise von Weimar nach Berlin hier vorbeifahrenden hohen Braut des Prinzen Karl, Bruders Sr. Majestät des jetzt regierenden Königs, der Prinzessin Ma- rie Louise Alexandrine von Sachsen-Weimar von Seiten der Lehrer und Schüler hiesiger Landesschule, welche sich vor der Pforte zur feierlichen Bewillkommnung aufgestellt hatten. Ihre Königl. Hoheit geruhten gnädigst, ein vom Primus Portensis im Namen des Cötus überreichtes Gedicht anzunehmen und die Bewillkommnungsrede des vom Königl. Geh. Staatsminister von Kle- witz vorgestellten Rectors Ilgen mit freundlichen Worten zu erwiedern. Unterm 10. December 1827 empfing der Rector Ilgen vom Königl. Provinzial-Schulcollegium die auch für seine Amtsführung maasgebende gedruckte Instruction für die Gymnasial- directoren hiesiger Provinz. Das Festprogramm dieses Jahres schrieb der Professor Neue: Sapphonis Mytilenaeae Fragmenta, mit vollständigen Deutschen Schulnachrichten vom Rector Ilgen. ———— 2——yy—yy———yjj———— 123— agelchnt 47 r diesiga 1. Zu Anfange des folgenden Jahres 1828 traf der Königl. Geheime Ober-Regierungsrath Dr. Sigen iit. Schulze auf einer Geschäftsreise als Königl. Ministerial-Commissarius in Pforta ein, und hielt, die hürtie nach einer angestellten Revision der Anstalt. am 330. eine Conferenz mit dem Lehrercollegium, „ das nl h worin manche wichtige, die innere und fussere Winrichtung der Schule betreffende Gegenstände eeangener* zur Sprache gebracht wurden, woraus eine Reihe sehr heilsamer Anordnungen hervorging. 1) Die der Len Schlafsäle der Alumnen betreffend. Es sollen dieselben täglich gelüftet, die Ordnung und am dieses ng. Reinlichkeit auf denselben von den Ilebdomadaren genau beachtet und der Schulhausinspector da- 20. eulkita für verantwortlich gemacht werden. Die Bettstellen der Alumnen sollen mit einer Bezeichnung der Inhaber versehen, die Bettwäsche alle 4 Wochen gewechselt, auf jedem Schlafsaal ein Klingelzug für den Aufwärter angebracht werden. Die Koffer und die Kisten mit Esswaaren sollen auf den Schlafsälen nicht geduldet, für erstere ein passendes Local ausgemittelt werden. Alle Alumnen tusministeri und Extraneer sollen auf Matrazen schlafen und keine Federdecken, sondern wollene oder ge- dass ds Rün steppte baumwollene Decken haben. 2) Zur Förderung der Bewegung in freier Luft sollen die en Därken zih Lehrer öfter mit den Schülern spazieren gehn und der Rector eine Liste über die Spaziergänge en und ſall- führen, aber die Alumnen nicht darum anhalten dürfen. 3) Der Orgelchor soll erweitert, der as auch lia Lehrerstuhl auf demselben verkleinert, die Bänke terrassenförmig eingerichtet werden.(Diess kam erst 1836 zur Ausführung.) 4) Die Collatur der Churfürstl. Moritzischen Stipendien 117) fichten à bei der Universität Leipzig wird vom Lehrercollegium erbeten und diesem verheissen. 5) Kein Stu- 8, llen Hen dirender, der die Landesschule ohne Maturitätsexamen verlässt, soll vor Ablauf eines Jahres bei rde dt erldbt der gemischten Prüfungscommission irgend einer Preussischen Universität zum Examen zugelassen eſiin nuri, 1 werden. 6) Die Beibehaltung und Herstellung der Schulkutsche zum Gebrauch der Lehrer nebst Arnbälrunr 15 der Verpflichtung des Pachters zu Fahrten für dieselben wird erbeten und verheissen. iu lnnedm Hierauf erfolgte ein Rescript des Königl. Ministerii vom 17. Mai c. worin die Leistungen der 1Sel, ulus Schüler, namentlich in der Abiturientenprüfung, so wie der Fleiss und die gute Methode der Leh- rer ehrend anerkannt und die Bestimmungen des Conferenzprotocolls vom 30. Januar c. sämmtlich genehmigt wurden. Von den gemeinschaftlichen Spaziergängen solle kein Schüler dispensirt wer- den; über die Frage, ob in Rücksicht auf die Körperbeschaffenheit und die frühere Gewöhnung Einzelner im Winter eine leichte Federdecke zu gestatten sei, solle der Schularzt Dr. Uhlich. berichten. Es solle für eine bessere Beleuchtung des Betsaals, für welche die 6 im Jahre 1825 angeschafften Argandschen Lampen nicht genügten, gesorgt werden. Der Gebrauch der eignen e studirte, Jäb e erste Aiiutr s Kirchut, W- liesiger Mn ie huldreidu Messer, Gabeln und Löffel von Seiten der Alumnen und das Putzen derselben solle abgestellt, diese fahrenden Jüe Tischgeräthschaften sämmtlich auf Kosten der Anstalt angeschafft werden und der Rector die Aus- Priuresin N führung dieser Maasregel übernehmen. Das Putzen sollten fortan die Schüleraufwärter besorgen. Schüler leise Im mündlichen Abiturientenexamen solle im Lateinischen die doppelte Prüfung in einem ellt hatte l' Prosaiker und einem Dichter beibehalten, im Griechischen aber nur in Einem Autor, einem Dich- tus überrtihe ter oder Prosaiker, geprüft werden.— Zu gleicher Zeit verfügte das K. Provinzial-Schulcollegium, inister Iul dass zur Beförderung der Reinlichkeit bei Tische Mittags für jeden Alumnus drei Teller, statt wie bisher zwei, aufgesetzt werden sollten. Zu diesem Behuf wurden 15 Dutzend neue zinnerne Tel- ler angeschafft und diese Einrichtung kam von Michaelis an zur Ausführung. Dagegen berichtete Grunsii- llgen unterm 29. Juni, dass das Putzen der Messer, Gabeln und Löffel von Seiten der Alumnen 6 1A Te so lange bleiben müsse, als dieselben noch ihr Privateigenthum seien. Zu Johannis ward den in Profesn d- die Heimat reisenden Sehülern aufgegeben, ihre resp. Federbetten mitzunehmen und für Matrazen eu ron Re zu sorgen. Eine leichte Federdecke im Winter, nach dem Urtheil des Arztes, ward laut Con- sistorialverfügung vom 5. Juni gestattet. Am 11. September dieses Jahres erschienen auf Veranlassung des Königl. Ministerii, der Con- 16* L-Schuboleäg k.—-**————;—ÿ;ÿ———— ———————————————,.—-—————— 124 sistorialrath Dr. Matthias und der Regierungsrath Stubenrauch als Deputirte des Königl. Provin- zial-Schulcollegii, um in Beziehung auf die erlassenen Verordnungen, eine Revision des Zustandes der Landesschule anzustellen. Sie fanden die Erleuchtung des Betsaales durch 2 hinzugefügte Liverpoollampen verbessert, die Klingelzüge auf den Schlafsälen gemacht, die Bettstellen mit la- kirten Schildern mit dem Namen der Inhaber versehen, die Federbetten fast alle beseitigt, die Bettwäsche sauber, auf den Schlafsälen alles reinlich, überall eine reine frische Luft. In der mit dem Lehrercollegium am 11. September veranstalteten Conferenz ward festgesetzt, dass auch die wollenen und gesteppten Decken der Reinlichkeit wegen mit Ueberzügen zu versehen seien, un- ter dem blossen Ueberzuge aber auch in der Sommerhitze Keiner schlafen solle. Um auf den Schülerstuben die wünschenswerthe Ordnung und Nettigkeit zu erzielen, ward als nöthig er- kannt, dass auf Kosten der Anstalt nach und nach gleichförmige Arbeitspulte und Schränke an den Wänden für Wäsche, Bücher u. s. f. als Schulinventarium angeschafft würden. In Erwägung der Vorschläge des Königl. Medicinalraths Dr. Niemann aus Merseburg, welcher unterm 7. Mai mit einer Revision der Krankenanstalt von hoher Behörde beauftragt war, wurde vom Lehrer- collegium die Anschaffung einiger Krankenbetten, namentlich für Reconvalescenten, gebilligt, so wie die Einrichtung eines Krankenwärterzimmers, und die Aufstellung von einigen Kleiderschrän- ken für die Krankenstuben empfohlen; dagegen ward das Anschaffen eigener Krankenkleider auf Kosten der Anstalt und die Publication einer besondern Krankenordnung als unzweckmässig wi- derrathen, zur leichteren Beschäftigung der Genesenden aber die Anschaffung einiger Schachspiele, Bretspiele und anderer Unterhaltungsspiele gewünscht. Auch ward die Annahme eines eigenen Medicinalboten in Anregung gebracht.— Im Schülergarten, der nunmehr eine bessere Ge- stalt gewonnen, solle die Vollendung der Einrichtungen und die gesammte fernere Aufsicht und Sorge für seine Vervollkommnung, so wie für die gymnastischen Uebungen der Schüler der Sch ulgar- tencommission, unter Beirath des Tanzlehrers Roller, anheim gegeben werden und die Con- currenz des Baubeamten hiebei ganz wegfallen; auch solle die Forstwirthschaft sich nicht auf den Schulgarten und auf die Räume innerhalb der Schulmauern erstrecken, der Schulgartencommission aber zur Bestreitung der Kosten ein disponibles Quantum aus dem Schulfonds überwiesen werden, über dessen Verwendung sie Rechenschaft zu legen hätte.— Für die Deutsche Lesebibliothek wie für das Museum der Antiken seien eigene Locale auszumitteln(s. oben S. 40). Die meisten die- ser Gegenstände wurden durch die Verfügungen des folgenden Jahres erledigt und zur Ausfüh- rung gebracht. Am 22. Juli dieses Jahres ward die Anstalt wiederum mit einem Besuche Sr. Excellenz, des Königl. Geh. Staatsministers, Freiherrn v. Altenstein, beehrt, welcher auf der Badereise nach Kissingen unterwegs durch Unpässlichkeit aufgehalten, hier einige Tage, bis zum 26. verweilte und die hiesigen Localitäten, besonders die Kirche mit dem neuen von Ihm besorgten Altarge- mälde in Augenschein nahm.— In Folge dieses hohen Besuchs ward noch in diesem Jahre, der schon lange von Sr. Excellenz mit Liebe gehegte und verfolgte Plan, der Anstalt ein ihrer Be- deutung und ihren Kräften entsprechendes würdiges Local theils zu allgemeinen Schulfeierlichkei- ten, theils zur Aufstellung ihrer Kunstsammlungen, theils zum Zeichnen- und Gesangunterricht, theils zu gymnastischen Uebungen im Winter zu gewähren, wieder in Anregung gebracht, indem es zwar weder an der Lust noch an den nöthigen Geldmitteln zur Ausführung, wohl aber an ei- nem passenden Platze fehlte, um ein solches Gebäude, das mit dem Schulhause in Verbindung stehen müsste, aufzuführen. Unterm 10. Decemb. zeigte das K. Provinzial-Schulcollegium an, dass ein Hohes Königl. Ministerium seine Absicht auf das frühere Diaconat gerichtet habe, um an des- sen Stelle ein stattliches, gleich beim Eintritt in die Pforte ins Auge fallendes Gebäude zu dem önigl. Pry de Lusbuis uaenni lüt k. 3 deseiigt d uft. l der li ) dass adcn 8 daacs 8 * Un al e d abs uitdi 6. Schräube 1 6 n Erwäang 4 term 7. Nüu rde von lalr. en, geblllg g en Kleiderxtir rankenlleilera wweclmisi, 3 ger delecbyil ne eines éigela eine hegere Ge⸗ ufsitt ul Soxg der duaar- en und d Ci. ch nicht aui ka gartencomnäin erwiesen fulen esebibliolbä is Die mebtends nd zur Ablü- Excellei,, 8 Baderebe uü m 26. ſernd orgten Alus gem Jahre, ein ihrer be chulkeierlihte esaugulterdh ebracht, Inder oh aber ¹0 4. in Vertiubus ſegiumm 3l, das e, um al de bäude 2ü del —yööööͤſ 3——- 125 genannten Behuf herstellen zu lassen. Das Lehrercollegium entwickelte aber in seinem Bericht vom 3. Januar folgenden Jahres die Schwierigkeiten und Inconvenienzen dieses Planes und brachte statt desselben das bisherige Tertiat, welches das Schulgebäude mit der Kirche verbindet, als ge- eigneter für diesen Zweck in Vorschlag. Auch ward diese Idee weiter verfolgt und bauliche An- schläge dazu entworfen; doch kam sie damals und bis jetzt wegen der verschiedenen Bedenklich- keiten, welche darüber laut wurden, und weil sich kein rechter Eifer zeigte, nicht zur Aus- führung. Da zu Michaelis dieses Jahres der Adjunctus Wilbrandt(s. oben S. 120) abging, so rückten die beiden folgenden, Wex und Jacobi vor, und zum vierten Adjunctus ward der Candidat des ge- lehrten Schulamtes, August Buttmann, geboren zu Berlin 1806, ein Sohn des berühmten Philologen, vom Königl. Ministerium ernannt und am 9. October vom Rector Ilgen eingeführt. Er rückte Ostern 1830 in die dritte, Ostern 1832 in die zweite Adjunctur vor, und ging am 8. März 1833, nachdem er sein hiesiges Amt 4 ½ Jahre mit Fleiss und Treue verwaltet, als Sub- rector an das Gymnasium zu Prenzlow ab.— Das Festprogramm dieses Jahres 1828 schrieb der Professor Koberstein:„Ueber die Sprache des Oesterreichischen Dichters Peter Suchenwirt,“ mit vollständigen Schulnachrichten vom Rector, und einer durch Consistorialrescript vom 5. Mai an- geordneten und den 7. Juli näher bezeichneten statistischen Uebersicht der Lehrer- und Schüler- verhältnisse. Unterm 5. Januar des folgenden Jahres 1829 genehmigte das Königl. Ministerium die in der commissarischen Conferenzverhandlung vom 11. September vorigen Jahres gemachten Vorschläge und Anordnungen, namentlich im Betreff der Schlafsäle, der Krankenanstalt, der Schülerstuben, des Schulgartens und der gymnastischen Uebungen. Die Anschaffung von Messern, Gabeln und Löffeln für die Alumnen auf Kosten der Anstalt ward anbefohlen und auf den Etat dieses Jahres angewiesen. Für das Reinigen derselben wurden jährlich 30 Thaler, eben so viel dem Pachter für das Reinigen des dritten Tellers(s. oben S. 123) ausgesetzt. Ersteres ward dem Thorwärter Zwirnmann, und da dieser es ablehnte, dem Pachter Kuffs, der es gern annahm, übertragen. Das Gesuch des Letzteren, statt der Schüleraufwärter bei Tische seine eigenen Leute zur Aufwartung zu gebrauchen, worüber schon unterm 6. Octob. v. Jahres von Iigen Bericht gefordert war, der be- jahend ausfiel, ward zugestanden(nicht zum Vortheil für das Leben der Schüleraufwärter, die bis- her von der Tischbedienung ihre warme Kost gehabt, jetzt aber, da sie hier keine Familie hal- ten dürfen, dieselbe ganz einbüssten) doch sollten sie dem Hebdomadar untergeben sein und dem Rector darauf den Handschlag leisten. Die Abfassung einer neuen Speiseordnung ward bis zum Ablauf des Pachtcontracts verschoben. Zur Disposition für die Schulgartencommission ward die Summe von 100 Thalern angewiesen und die Concurrenz des Baubeamten wie der Forstwirthschaft in der Verwaltung des Schülergartens aufgehoben. Die allmählige Anschaffung gleichmässiger Pulte und Schränke auf Kosten der Anstalt zum allgemeinen bessern Aussehen der Schülerstuben ward genehmigt.— In Folge dieses hohen Ministerial-Erlasses verordnete das Königl. Provinzial-Schul- collegium unterm 6. Februar die baldige Anschaffung der Tischgeräthschaften, imgleichen die An- schaffung von fünf Pferdehaar-Matrazen und Kopfkissen, fünf wollenen Decken und zwei Kleider- schränken für die Schlafstuben, den Verkauf der vorhandenen Krankenkleider und die Anlegung eines Klingelzuges zum Schularzte.(Später, unterm 25. November, wurden auch 25 Thaler zu Unterhaltungsspielen für die Kranken bewilligt und die Anschaffung einiger eiserner Bettstellen au- geordnet). Wegen der Pulte und Schränke sollte der Rector Erkundigung über die Einrichtung —————————— —————õ———— — 2A11 126 beim Joachimsthal'schen Gymnasium zu Berlin einziehen. Alles Uebrige mit dem Königl. Ministe- rialrescript übereinstimmend. Hierauf berichtete Rector Ilgen unterm 21. April, dass vom Stahlfabricanten Mullar zu Ber- lin 17 Dutzend Paare ganz stählerner Messer und Gabeln nebst 34 Paar Vorlegemesser und Ga- beln, ingleichen aus der Neusilberfabrik von Henniger und Comp. in Berlin 17 Dutzend Esslöf- fel nebst 68 Gemüselöffeln und 34 Terrinenlöffeln zu dem Gesammtpreise von 428 Thlrn. 27 Sgr. angeschafft und dass diese Geräthschaften am Communiontage zu Ostern c., zum erstenmal in Ge- brauch gesetzt seien.— Weiter berichtete er unterm 1. Juni, dass auch die übrigen Anordnun- gen der hohen vorgesetzten Behörden ausgeführt seien, dass man mit der neuen Tischbedienung wohl zufrieden und dass statt der täglich frischen kleinen Tischbrote grössere für 12 Personen zur Zufriedenheit der Alumnen eingeführt seien. Die Einrichtung der Utensilien in den Schüler- stuben beim Joachimsthal'schen Gymnasium sei, nach eingezogener Erkundigung, für die hiesigen Alumneustuben nicht passend und die Umgestaltung der Meubles gar zu kostspielig; daher dieser Plan bis jetzt noch nicht zur Ausführung gekommen ist.— Dagegen ward, nach Bewilligung der hohen vorgesetzten Behörden, eine neue Schulkutsche angeschafft und ein Statut über deren Ge- brauch vom Lehrercollegium unterm 2. October entworfen. An der Stelle des am 22. December vorigen Jahres abgegangenen Professors Bresler(s. oben S. 119) ward vom Königl. Ministerium unterm 15. December der bisherige Lehrer am Domgym- nasium zu Halberstadt, Dr. Ph. Johannes Ludwig Nalop, geboren den 21. October 1803, zum Diaconus und siebenten Professor berufen und am 9. Februar 1829 vom Professor Lange, we- gen Unpässlichkeit des Rectors Ilgen, in sein Schulamt eingeführt. Er blieb in demselben bis Johannis 1831, wo er von hier wieder abging. Am ersten Pfingstfeiertage, den 7. Juni 1829, ward den Lehrern und Zöglingen der Anstalt die Ehre zu Theil, der Hohen Braut des Königl. Prinzen Wilhelm, jetzt Prinzen von Preussen, der Prinzessin Auguste von Sachsen-Weimar, auf Ihrer Reise von Weimar nach Berlin vor dem Thore der Anstalt, wo eine Ehrenpforte errichtet war, ihre Huldigung darbringen zu dür- fen. Ihre Königl. Hoheit geruhten, ein vom Primus Portensis Ihnen überreichtes Gedicht gnädigst anzunehmen und die Anrede des Rector Ilgen, welchen des Königl. Staatsministers und Oberprä- sidenten von Klewitz Excellenz Ihnen vorstellte, mit freundlichen Worten zu erwiedern.— Das Festprogramm dieses Jahres lieferte der Professor Steinhart: Quaestionum de dialectica Plotini rat ione Fasc. I. nebst vollständigen Schulnachrichten vom Rector. Im folgenden Jahre 1830 kam endlich die definitive Anweisung der Churfürstlich Mo- ritzischen Stipendien für Schüler der Pforte, welche in Leipzig studiren und die Verlei- hung derselben durch das Lehrercollegium(s. oben S. 41) zur Ausführung. Die Geschichte der- selben soll für den Zweck dieser Darstellung nur kurz angedeutet werden. Das Kapital zu die- sen Stipendien, welche ursprünglich 20 waren à 30 Mfl.(600 Mfl. jährlich) war in dem Fonds der Landesschule(laut der Fundationsurkunde von 1550) gestiftet; die Hälfte derselben ward aber vom Churfürst August den Schulen Grimma und Meissen zugewandt, so dass die Pforte nur 10 zu ihrer Disposition behielt. Das Kapital selbst aber musste im Jahre 1712 von der Schule an die Obersteuerkasse abgeliefert werden, woraus fortan die Stipendien entnommen wurden. Seit- dem hat die Schule weder die Zahlung noch die Collatur dieser Stipendien mehr gehabt. Auf die Anregung des Grafen Hohenthal, der im Jahre 1782 als Churfürstlicher Commissarius hier war. (s. oben S. 59) ward den 24. November 1783 vom Kirchenrathe verordnet, dass vom Lehrercol- legium jährlich einige Inspectores und Famuli zu Stipendiis könnten in Vorschlag gebracht werden. — asan 1 e 8t n Sü . M hrten önig ebor er l n Be 31: esig em: ogin. uis. Nanh Mullax a h. messer uü a Dutzeni Nül 8 TIbrn Ner erstenna d d. rigen Aucnun liselbelen für 12 benu iin den Klig kür di l le; Ke in 1 Devilgaé t über taal S Breser( der am Dunn 1. Ocbher fessor luge ſ in deuehe di lingen ee nul en Fol luon r mach JVal n erbringel n di- Gedich' gülht ers unl Dmj- wiedern- A dialectis Ni fürstlich I und de ſa- Geschichte Kapitl ni r in dem Ia Selben Vmi 4 e Pforte 1 der Schule- n würdel, 8 gehabt 5 SSarils lier ſl rom Lelrelu- ebracht rei Diess ist bis 1815 jährlich geschehen, hat aber aufgehört, als Pforta an Preussen überging. Im Jahre 1818 brachte der zur Ausgleichung in Dresden befindliche Königl. Preussische Commissions- rath Hütter die Stipendiensache wieder in Anregung, und in der zwischen der Königl. Preussi- schen und der Königl. Sächsischen Regierung unterm 28. December 1825 geschehenen Ausgleichung verpflichtete sich letztere, zur Entschädigung der Ansprüche der Königl. Landesschule auf die Churfürstlich Moritzischen Stipendien eine jährliche Summe von 300 Mfl.(262 ½ Thlr.) an die von Königl. Preussischer Seite zu ernennenden Stipendiaten auszahlen zu lassen(Amtsblatt der Mers. Reg. v. 1827. Extrabl. v. 24. Nov. Art. II. Abschn. 10). Der Rector Ilgen schlug unterm 17. Aug. 1828 der Behörde vor, aus diesen Fonds, statt der früheren zehn, nur 5 Stipendien, à 60 Mfl. (52 ½ Thlr.) jährlich zu stiften, wegen des verringerten Geldwerthes, welches auch angenommen ward. Mittelst Verfügung des K. Cultusministerii vom 29. März 1829 ward das Collaturrecht über diese Stipendien dem Lehrercollegium der Landesschule ertheilt, unter den oben S. 41 angegebe- nen Bedingungen. Die Realisirung der Auszahlung verzögerte sich indess bis 1830, wo das K. Provinzial-Schulcollegium unterm 28. Juli dem Lehrercollegium eröffnete, dass die Collaturscheine halbjährlich unmittelbar an den Universitäts-Rentmeister zu Leipzig einzusenden seien, und dass nachträglich auf 3 Jahre von 1827— 29 die Summe von 900 Mfl. für studirende Pförtner in Leip- zig verwendet und mit der Collatur von Zeit au fortgefahren werden könne, worauf das Verzeich- niss der vom Lehrercollegium erwählten Percipienten an das Königl. Provinzial-Schulcollegium ein- gesandt und über die Stipendien in der Art, wie bis jetzt geschehen, disponirt wurde. Zu Ostern des Jahres 1830 trat wieder eine Veränderung in der Adjunctur ein, indem in die Stelle des am 24. April abgegangenen Dr. Wex(s. oben S. 121) der Adjunct Jacobi, in des- sen Stelle Buttmann vorrückte. Die erledigte vierte Adjunctur ward vom Königl. Ministerium den 27. März dem Candidaten des gelehrten Schulamtes, und Mitgliede des Königl. Seminars für Ge- lehrtenschulen zu Berlin, Herrn Dr. Ph. Rudolph Lorenz übertragen, der den 21. April vom Königl. Provinzial-Schulcollegium gemeldet und den 9. Mai vom Rector IIgen eingeführt wurde. Geboren zu Berlin den 13. August 1804, widmete er sich nach vollendetem Schulcursus auf dor- tiger Universität dem Studium der Philologie und Geschichte, unterrichtete dann bei verschiede- nen Berliner Gymnasien, wo er sein glückliches Lehrtalent ausbildete. Er rückte hier Ostern 1831 in die dritte, Ostern 1833 in die zweite Adjunctur vor, und nachdem er vier Jahre sein hiesiges Amt mit gewissenhaftem Eifer und dem besten Erfolge verwaltet, folgte er Ostern 1834 dem an ihn ergangenen Rufe als Oberlehrer an das Gymnasium zu Cleve, von welchem er später abging, um das Direktorat des Lukkauer Gymnasii zu übernehmen. Am 24. und 25. Juni 1830 wurde auch in hiesiger Anstalt, nach Verfügung des Königl. Pro- vinzial-Schulcollegii vom 27. Mai, die dritte Säcularfeier der Uebergabe der Augsbur- gischen Confession festlich begangen. Am 24. als dem Johannistage, wurde die Vorfeier durch eine kirchliche Beichtandacht und einen auf das Fest bezüglichen Redeactus im Betsaale veranstaltet. Am 25. als dem eigentlichen Jubeltage, traten früh um 8 Uhr erst die Gemeinde von Kösen, dann die Lehrer und Schüler der Anstalt im geordneten Zuge unter Absingung des Liedes von P. Gerhard:„Ich will mit Danken kommen,“ durch das grosse Portal in die festlich geschmückte Kirche ein, wo die beiden Geistlichen sie empfingen. Nach der Festpredigt begingen die Lehrer und Schüler nebst dem grössten Theile der hiesigen und der Kösener Gemeinde mit einander die Feier des Heiligen Abendmahls. Diese Feier ward vom geistlichen Inspector Schmie- der in einer besondern Druckschrift näher beschrieben. In diesem Jahre trat auch eine Veränderung in der hiesigen Oekonomieverwaltung ein. Es schied nämlich der bisherige Pachter, Oberamtmann Kuffs(s. oben S. 110) aus seinem Pacht- ——————O——— ——— x——————ää.éyé,, —————,—yy——————— ——— 128 verhältniss aus und die Pachtung der hiesigen Oekonomie und Feldwirthschaft übernahm der K. Amtmann(seit 1837 Oberamtmann) Herr Karl Friedrich Thränhart(s. oben S. 47) für einen jährlichen Pachtzins von 15,500 Thlr. Am 26. August ward ihm von Königl. Commissarien, dem Geh. Regierungsrath Delbrück und dem Regierungsr. Stubenrauch die Pachtung auf den Grund eines neuen Contracts, vollzogen d. 20. März 1831, und einer damit verbundenen neuen Speiseord- nung für die Alumnen der Anstalt übergeben und der Rector davon in Kenntniss gesetzt. Es ver- dient öffentliche Anerkennung, dass unter der Verwaltung des Oberamtmanns Thränhart nunmehr seit 12 Jahren sowohl der Zustand der hiesigen Oekonomie in allen Zweigen bedeutend verbessert ist als dass die Speisung und Verpflegung der Alumnen stets gut gewesen und allen billigen For- derungen entsprochen hat. In diesem Jahre erhielt die Landesschule vom Hohen Königl. Cultusministerium ein sehr werthvolles Geschenk für ihr Kunstmuseum, nämlich die Abdrücke der im Königl. Museum zu Berlin enthaltenen antiken Gemmen, namentlich der v. Stoschischen Sammlung, in fünf schönen Ma- hagonykisten, nebst dem gedruckten Verzeichniss derselben.— Das Programm dieses Jahres ent- hielt die vom Professor Nalop gelieferte Abhandlung:„Guae fuerint in Oriente de Massia opi- niones antée Christum,“ nebst den vollständigen Schulnachrichten vom Rector. II. Veränderungen und Ereignisse von IIgens Abgange Ostern 1831 bis zur gegenwärtigen Zeit. Es kann dieser Zeitraum, welcher das kurze Rectorat von Lange nebst dem Interregnum bis Ostern 1832 und von da die bis jetzt eilfjährige Amtsführung des gegenwärtigen Rectors Dr. Kirchner umfasst und noch nicht als geschlossen anzusehen ist, als der des Fortschritts der Anstalt zu ihrer innern und äussern Vervollkommnung, unter den gegebenen Zeitbedingun- gen, unter der weisen und sorgsamen Pflege der Hohen vorgesetzten Behörden und unter der einmüthigen Mitwirkung eines zum grössten Theil durch vieljährigen Dienst bewährten, rüsti- gen und kräftigen Lehrercollegii betrachtet werden. Diese Vervollkommnung wird nach in- nen in der sittlich-religiösen Ausbildung der Alumnen zur wahren Humanität durch Religion, Sitte und wissenschaftlichen Fleiss, mittelst aller darauf zielenden Anordungen und Verbesserungen, nach aussen in der Vervollständigung aller Einrichtungen gesucht, die zum Wohl und Gedeihen, zur Bequemlichkeit und zum Schmuck der Schule gereichen. Es soll von diesem Allen hier nur das Wichtigste angedeutet werden, da das Wesentliche der zur Zeit bestehenden Einrichtungen schon im ersten Theile enthalten ist und die äussern Begebenheiten und Veränderungen von Jahr zu Jahr in den Schulnachrichten der Programme von uns vollständiger mitgetheilt sind. Die letzte öffentliche Handlung des schon seit Michaelis vorigen Jahres von einem grossen Theile seiner Amtsgeschäfte entbundenen Rectors Ilgen war die feierliche Einführung des bishe- rigen Lehrers am Hallischen Weisenhause, Dr. Ph. Carl Wilhelm Ferdinand Büchner als vierten Adjunctus, den 27. Januar 1831, nachdem durch Ilgens Quiescirung und Lange's Er- nennung zum Rector der Landesschule seit Michaelis vorigen Jahres die übrigen Lehrer vorgerückt waren, Wolff in die zweite, Jacobi I. in die dritte, Neue in die vierte, Koberstein in die fünfte, Nalop in die sechste, der bisherige erste Adjunct Steinhart in die siebente Professur, Jacobi II. in die erste, Buttmann in die zweite, Lorenz in die dritte Adjunctur. Herr Dr. Büchner, unterm 5. Jan. vom Königl. Provinzial-Schulcollegium als neu ernannter Adjunctus gemeldet, war geboren den 26. Juli 1807 zu Bardewitz bei Treuenbrietzen und hatte seine akademische Bildung in Halle er- halten, wo er auch eine Zeitlang als Lehrer bei den Frankischen Stiftungen angestellt war. Er “ TSTA— nahm der n K. f 8 ommiganin auf den Gnna ven Ihehen esetet Nä 8, vhart Aunveh atend Fedeöne en billgen 1 erium ai a gl. Maean. üuf ahina eSes Jalrs a de Na m 183l bis m len Gteregun ärigen Nectun des Tubscbitts n Letbelur a und üie k währten, rüt- wird ud ü- 1 Religa die Verbesserun und Getkla Allen lieru n Einrcctmn ungen ml sind. einem gue zung de he 1n hüchun nd Luss! hrer oreii a in die iue nacobi llud- onterm?M T gehorel 1 „ in Hulk? tell nar 129. war der erste der hiesigen Adjuncten, bei dem die zunächst durch die Kosten der Pensionirung Ilgens veranlasste, von den hohen vorgesetzten Behörden bereits früher beschlossene und durch Rescript des Königl. Provinzial-Schulcollegii vom 10. November vorigen Jahres angekündigte Re- duction der Adjunctenstellen, der ersten auf 450, der übrigen auf 400 Thlr. nebst freier Woh- nung und Holzdeputat, in Ausführung gebracht wurde; doch ward ihm die Verwaltung der Biblio- thek mit einer jährlichen Entschädigung von 50 Thlrn. übertragen. Er versah sein hiesiges Amt als geschickter Lehrer und Erzieher, nur leider mitunter kränkelnd, bis Ende des Jahres 1833, nachdem er Ostern dieses Jahres in die dritte Adjunctur eingerückt war. Am 21. December ging er von hier als Oberlehrer an das Domgymnasium nach Ialberstadt ab, von wo er bald darauf einem Rufe als Oberlehrer an das Gymnasium zu Schwerin folgte, bei dem er noch jetzt als Leh- rer und philologischer Schriftsteller in Wirksamkeit ist. Kurz nach dem Abgange IIgens aus seiner geliebten Pforte(am 9. April, nicht am 18. oben S. 74) erfolgte die Einführung des bisherigen zweiten Professors, Dr. Lange als Rector der K. Landesschule, den 19. April 1831 durch den Vicepräsidenten des K. Consistorii, Herrn v. Seyde- witz und den K. Consistorialrath, Dr. Matthias, als Commissarien des Königl. Provinzial-Schulcol- legii(s. oben S. 78). Kurz zuvor war die Disciplin der Schule durch Entfernung einer nicht klei- nen Anzahl zu Gesetzwidrigkeiten unter sich verbundener Schüler gereinigt und gesichert worden. So trat Lange unter den frohesten Erwartungen Aller für das Beste der seiner Leitung überge- benen Anstalt das Rectorat an, was ihm leider nur auf wenige Monate zu führen vergönnt war. Bald nach seiner Einführung hatte er die Freude, seinen Freund und Gönner, den Königl. Ge- heimen Ober-Regierungsrath Dr. Schulze als Königl. Ministerialcommissarius eintreffen zu sehen, der 8 Tage, vom 28. April bis 5. Mai hier verweilte und am 1. Mai in Gemeinschaft mit dem Regierungsrath Stubenrauch, als Commissarius des Königl. Provinzial-Schulcollegii, eine Conferenz mit dem Rector Lange abhielt, worin wichtige Einrichtungen für die Anstalt erörtert und be- schlossen wurden, deren Hauptinhalt folgender war. 1) Die bereits im J. 1828 zur Sprache gebrachte Aufführung eines neuen Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Tertiats Behufs der Herstellung einer Aula für die Anstalt und anderer Sääle für die physicalischen und Kunstsammlungen, so wie für den Tanzunterricht und für musikalische Uebungen ward definitiv beschlossen. Dieser Plan ist aber wegen mangelnder Geldmittel bis jetzt noch nicht zur Ausführung gekommen.— 2) Zur Regulirung der Wohnungsverhältnisse der Lehrer ward festgesetzt, dass künftig jede Lehrstelle mit einer festen Amtswohnung ver- bunden sein und es bei einer Ascension keinem Lehrer frei stehen solle, seine Wohnung zu be- halten oder umzuziehen. Das Rectorat solle von jetzt an in der bisherigen Wohnung des Profes- sors Lange im Fürstenhause verbleiben, das bisherige Rectorat in der Front des Schulhauses dem dritten Professor(Jacobi I.) überwiesen werden, doch mit Abtragung der die Ansicht des Portals der Kirche hindernden Mauer um den Rectoratsgarten. Das frühere Diaconat blieb dem zweiten Professor, das Conrectorat dem fünften, das Cantorat dem sechsten, die Wohnung im obern Stock des Fürstenhauses dem vierten Professor. Diess Alles ward vom Königl. Ministerium bestätigt und demnächst ein ausführliches Wohnungsreglement unterm 15. Juni vom Königl. Provinzial-Schulcol- legium erlassen.— 3) Um die zu grosse Schülerzahl auf den Alumnenstuben zu vermindern und namentlich die zu dunkeln Tischplätze an den Oefen zu beseitigen, sollen die Reservestuben in dem vordern rechten Flügel des Schulhauses zu Schülerstuben eingerichtet, die Stuben diesen ge- genüber aber dem Rector zu seinem Geschäftslocal überwiesen werden. Auch diess ward vom K. Ministerium bestätigt, nur die Einrichtung der neuen Schülerstuben bis zur Vollendung des beab- sichtigten Baues ausgesetzt.— 4) Wegen der unverhältnissmässig grossen Schülerzahl in Prima 17 2——-—— ——⏑⅛—õ—⁊xpe-p⸗=y⸗r—————ee. —yöööͤſſ ☛ᷣ☛—-ͤℳ——; ꝗͦ——“———, 130 (da in dieser Klasse die Schüler ein Drittel ihrer Schulzeit, nämlich 2 Jahre, bleiben, mithin, wenn alle studirten, dieselbe noch einmal so viele Mitglieder als jede der übrigen Klassen haben würde) wird es als nothwendig erkannt, dass diese Klasse in zwei Cötus getheilt und für die zweite Hälfte ein eigener Hauptlehrer, vorläufig als letzter Professor, angestellt werde. Dieser Vorschlag ward vom K. Ministerium durchaus gebilligt, fand aber in der Ausführung theils wegen des Bedenkens rücksichtlich der Stellung beider Hälften von Prima gegen einander, ob die zweite der ersten zu coordiniren oder zu subordiniren sei, theils wegen Mangels an einer schicklichen Woh- nung, an einem Klassenlocal und an— Gelde grosse Schwierigkeiten, und späterhin unter dem folgenden Rector ein Gegenstand mehrfacher Verhandlungen, ward er endlich dahin modificirt, dass die Klasse ein Ganzes und in den meisten Unterrichtsfächern vereint bleiben, dagegen in den Cor- recturstunden im Lateinischen wie im Deutschen in zwei Abtheilungen gebracht werden sollte. Die- ses kam seit 1836 zur Ausführung, so dass der Rector im Lateinischen Stil die drei ersten Ord- nungen und in den halbjährlichen Examenarbeiten die ganze Klasse behielt, die Leitung der Stilübun- gen der neuen Ordnung aber einem Collegen(dem Professor Fickert), doch im steten Zusammen- wirken mit diesem, überliess. Im Deutschen Stil behielt der Professor Koberstein beide Abthei- lungen der Klasse, jedoch in besondern Stunden für jede.— 5) Die Nachmittagspredigten an den Sonn- und Festtagen sollen, mit Ausnahme der ersten hohen Festtage, der Communionstage, des Neujahrs- und des Busstages von jetzt an wegfallen, dafür Betstunden eingeführt, dem gemäss das bisherige Diaconat bei der Landesschule aufgehoben, die Seelsorge und die Taufen, Trauungen und Begräbnissdienste in den Gemeinden Pforta und Kösen dem ersten Geistlichen allein überlas- sen, die Abhaltung der Liturgie, die Betstunden und eine Anzahl Frühpredigten aber einem der Adjuncten, welcher zugleich ordinirter Geistlicher ist, übertragen werden. Dieser soll als Lehrer 12 wöchentliche Lehrstunden haben, den Klassenunterricht in der Religion mit dem geistlichen In- spector theilen und zur Abhaltung der hebdomadarischen Inspection, ausser wenn er kirchlich fun- girt, mit verpflichtet sein. Diese Bestimmungen, deren Detail sich erst später ergab(da nach des Diaconus Nalops Abgange, Johannis 1831, die geistliche Adjunctur erst im Mai 1835 besetzt ward) wurden vom Königl. Ministerium als durchaus zweckmässig bestätigt, und die neue Einrichtung der Betstunden trat nach Nalops Abgange ins Leben.— 6) Um den Sinn für die Natur und die Kenntniss derselben zu fördern, sollen für die Primaner und Extraneer, welche daran Theil neh- men wollen, botanische Spaziergänge, Mittwochs und Sonnabends Nachmittags in der Schul- gartenzeit bis gegen drei Uhr, unter Leitung des Pastors Schmidt zu Flemmingen eingerichtet werden und dieser dafür aus der Schulkasse ein Honorar von 50 Thalern empfangen. Dieser Vorschlag ward vom Königl. Ministerium als zweckmässig gebilligt, und in diesem und dem fol- genden Sommer vom Pastor Schmidt ausgeführt. Nach dessen Tode fielen diese Excursionen aus, bis sie seit 1838 dem Dr. Lieber übertragen wurden, der sie seitdem alljährlich fortgesetzt hat. — 7) Endlich ward genehmigt, dass die halbjährlichen Examenberichte von Zeit an als überflüs- sig wegfallen sollten. Statt deren werden, auf Verordnung des Königl. Provinzial-Schulcollegii vom 17. October 1840, die halbjährlichen Schülercensuren zu Eude des Jahres an diese Behörde eingeschickt. Am folgenden Tage, den 2. Mai, hielten die beiden Königl. Commissarien eine Conferenz mit dem versammelten Lehrercollegium ab, worin verschiedene, die innern und äussern Einrichtungen der Schule betreffende Gegenstände zur Sprache kamen. Die wesentlichsten Bestimmungen waren diese: 1) dass auf des Rectors Lange Vorschlag fortan, ausser den grossen halbjährlichen Exami- nibus, in den einzelnen Klassen und in den verschiedenen Lehrgegenständen von Zeit zu Zeit in Gegenwart des Rectors, welcher dieselben anordnet und der übrigen Lehrer, so viele abkommen — 1——————-õ——õ———————ℳA——„ 131 ſen, nilin—— 222 lasseu laber können, besondere Klassenprüfungen von den betreffenden Lehrern sollten abgehalten wer- und für t den. Diese neue Einrichtung kam im Sommer dieses Jahres zur Ausführung und ward von dem erde. iese folgenden Rector, der dieselben schon seit Jahren beim Stralsunder Gymnasium eingeführt hatte, dhels nea von Jahr zu Jahr, hauptsächlich in den Wintersemestern, fortgesetzt. 2) Die Privatbeichte der ie vweis e Alumnen, welche sich bisher als zweckmässig bewährt hat, soll beibehalten werden. 3) In ge- Klichen 1 fährlichen Krankheiten einzelner Alumnen soll es ihren respectiven Tutoren anheim gestellt sein, i unter be fremde Aerzte oder Wundärzte für dieselben zu Hülfe zu nehmen. 4) Für die Krankenanstalt woäleit 4 sollen ein Paar Schneidersche Badeschränke angeschafft werden, welches geschehen ist. 5) Es soll n in den Ce den getroffenen Bestimmungen gemäss, ein neuer Wntwurf zu einer Bekanntmachung für die en Solle N Eltern der Alumnen vom Rector abgefasst und bis Ostern kommenden Jahres herausgegeben i erte Gi werden. Nach Lange's Tode ward dieses Geschäft vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm — 1 Fder Sü 9. December dem Professor Koberstein übertragen und die neue Bekanntmachung unterm 8. März *. en Lühu 6 1832 von der Behörde vollzogen publicirt. hei 1 Am 9. Juli 1831 starb Lange, nachdem er kaum erst angefangen, seine Thätigkeit als Rector Aldel- zu entwickeln, und dem Professor Wolff, als dem ältesten Lehrer, wurde vom Königl. Pro- vinzial-Schulcollegium unterm 10. Juli die interimistische Verwaltung der Rectoratsgeschäfte über- tragen. Er führte diese treu und einsichtig bis zum 1. Mai des folgenden Jahres, wo der neue Rector sein Amt antrat, und hatte gleich die Freude, unterm 13. Juli die beiden verdienten Beam- ten der Anstalt, den Rendanten Teichmann und den Schulhausinspector Sterzel, wohl auf des sel. Lange's Betrieb, zu Königl. Commissionsräthen ernannt zu sehen. Da der Diaconus Nalop(s. oben S. 126) aus den Ferien nicht zurückkehrte, so ward des- sen Stelle bei der Schule erledigt. Als nun auch der verdiente Professor Neue im August als digten a hr mionstags à dem geuis en, Inuunea allein Äberſer ber eitem der S”l b Lebrer geglchenl Kaiserl. Russischer Hofrath und Professor nach Dorpat abging, so standen drei Lehrstellen bei kirälid lur der Anstalt offen und es musste fürs Erste Häülfe geschafft werden. Desshalb sandte das Königl. (G mä ts Provinzial-Schulcollegium nach den Ferien zum 1. August die beiden Schulamtskandidaten, Dr. besettiu) Ziemann aus Quedlinburg und Dr. Handrick aus Wethaburg als Hülfslehrer hieher, unter Er- e Pinnidie stattung der Reisekosten, einer monatlichen Remuneration von 25 Thalern und freier Wohnung. Natur mii- Beide entsprachen durch ihren Unterricht den Wünschen, und arbeiteten bis Ostern folgenden an Tlel ib Jahres bei der Landesschule. Ersterer, der sich durch sein altdeutsches Lesebuch und sein in der Sti- mittelhochdeutsches Wörterbuch bekannt und verdient gemacht hat, starb im December 1842 als n eingerite Oberlehrer beim Quedlinburger Gymnasium.— Zu Michaelis dieses Jahres kam aber eine blei- 3 ngen. Ui bende Hülfe, indem der frühere Adjunctus, damals Oberlehrer in Köln, Dr. Jacob, schon un- und dem”- term 17. März durch Rescript des Königl. Provinzial-Schulcollegii als Neue's Nachfolger designirt, cursionen in zum fünften Professor bei der Landesschule ernannt und am 3. October vom Professor Wolff im rtgesetut l Auftrage der Behörde eingeführt wurde. In die sechste Professur rückte nun Dr. Steinhart ein, albs ibesÜ die siebente blieb zur Zeit noch erledigt. jSchulcolei Der Herbst und Winter des Jahres 1831 war eine angst- und sorgenvolle Zeit wegen der lese Blik Annäherung und des Umsichgreifens der Asiatischen Cholera, welche bereits in den Hauptstädten Berlin und Magdeburg wüthete. Die vorsorgende K. Provinzial-Schulbehörde verfügte unterm 3. Sept., dass es bei der Annäherung der Cholera den Eltern frei gestellt werden sollte, ihre Söhne von hier zu Haus zu nehmen. Unterm 7. und 14. September ordnete sie die Maasregeln an für den Fall des Einbruchs der Krankheit und bestellte alle nöthigen Geräthschaften und Einrichtungen en Huuu- in der Krankenanstalt, setzte aber zugleich fest, dass die Schule ihren geordneten Fortgang be- den halten sollte. Unterm 7. October ward die gleich darauf erfolgte Ankunft des Dr. Kluth aus k Eäiti 1. 34 1e Atu Halle, eines jungen sehr thätigen und geschickten Arztes, aus Hamburg gebürtig, zur Assistenz 3 d 17* donfereus Eü Jiurichtuléel ——O;ͦ;ͦ—ᷣ;ͦ—ͦ;ͦ-———j——————————————— 13² des Schularztes für den Fall des Eintritts der Cholera, gemeldet, welcher hier seine Wohnung und eine angemessene Entschädigung erhielt. Er blieb bis zum November 1832, wo er sich als praktischer Arzt in Freiburg niederliess, aber leider bald darauf an der Auszehrung starb. Die Anstalt blieb indess, wie die ganze Gegend umher, unter göttlicher Obhut vor dem Eintritt des Uebels bewahrt und hat keine Störung in ihrem Innern erlitten.— Das Programm dieses Jahres: Initia Geometriae sgmbolicae, hatte den Adjunctus Dr. Jacobi zum Verfasser. Unterdess war das Königl. Ministerium darauf bedacht, das Rectorat zu Pforta wieder zu be- setzen, und ersah dazu den bisherigen Director des Stralsundischen Gymnasii, Dr. Kirchner. Er nahm den desfalls unterm 9. Nov. 1831 von Seiten des K. Provinzial-Schulcollegii zu Magdeburg an ihn ergangenen ehrenvollen Antrag, nach Beseitigung einiger Bedenken, mit Freuden als eine höhere Fügung an, und hat seine billigen Hoffnungen und Erwartungen bei Uebernahme der Lei- tung dieser berühmten Schule bis dahin nicht getäuscht gefunden. Nachdem unterm 14. Jan. seine Ernennung von hoher Behörde dem Lehrercollegium gemeldet war, wurde unterm 28. März seine Einführung auf den 1. Mai festgesetzt. Am 25. April 1832 traf er mit seiner Frau und seinen drei Söhnen in Pforta ein und ward von sämmtlichen Bewohnern, seinen geechrten Collegen und Mitbeamten, so wie von dem Cötus der Alumnen auf das Freundlichste und Herzlichste empfan- gen und begrüsst. Zu seiner Einführung waren der Vicepräsident des Königl. Consistorii, Herr von Seydewitz und Herr Regierungsrath Stubenrauch von Magdeburg als Commissarien des Königl. Provinzial-Schulcollegii hier eingetroffen, welche ihm am Morgen des 1. Mai, nach abgenomme- nem Diensteide, seine unterm 30. Januar c. ausgefertigte und vom Königl. Ministerium unterm 9. Februar vollzogene Bestallung zufertigten, worauf Herr von Seydewitz, nachdem er ihn dem versammelten Lehrercollegium vorgestellt, in feierlicher Schulversammlung ihn mit einer Rede in sein Amt einführte, welches der neue Rector, nach empfangenem Handschlage von Seiten der Alum- nen, mit einer Lateinischen Antrittsrede auspicirte. Ein festliches Mahl und ein Ball am Abend beschloss diesen Tag. Am 3. Mai wurde der neue Lehrcursus eröffnet. Der Dr. Theol. und Phil. Karl Kirchner, Rector und erster Professor der K. Landesschule, R. d. R. A. O. 4. Kl., ist geboren den 18. Mai 1787 zu Herford, gebildet auf dem Gymnasium zu Detmold, welches damals unter Kölers Leitung stand und wo er diesem, wie dem Conrector Habicht, späterem Director in Bückeburg, viel verdankte. Er studirte von 1805—1809 in Halle Theologie und Philologie unter Nösselt, Knapp, Vater, Maas, Wolf, Schütz und Niemeyer, war Mitglied des philologischen und pädagogischen Seminars daselbst unter Schütz und Niemeyer und ward erst als Oberlehrer am Hallischen Waisenhause, dann von 1809— 1815 als ordentlicher Leh- rer am Königl. Pädagogium in Halle angestellt. Ostern 1815 ward er als Conrector an das Gym- nasium zu Stralsund berufen, übernahm 1820 das Rectorat dieser Gelehrtenschule, ward 1825 vom Königlich. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten zum Königl. Director ernannt und folgte 1832 dem Rufe in seinen gegenwärtigen Posten, auf welchem ihn 1837 des Hochseligen Königs Majestät mit der Auszeichnung des Rothen Adlerordens 4r. Klasse bechrte. Diese Notizen mögen hier über den Lebenden genügen. Eine der ersten Sorgen des neuen Rectors war auf die Verbesserung der äussern Verhältnisse der hiesigen Adjuncten rücksichtlich ihrer Speisung und Bedienung, da sie keine eigene Wirth- schaft führen können, gerichtet. Auf seinen Antrag ward vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 6. Juni, auf Bewilligung des Königl. Ministerii, zunächst die Anstellung einer eigenen Aufwärterin für dieselben durch den Rector und Hausinspector, mit einem Jahreslohn von 50 Tha- lern und freier Wohnung genehmigt. Ferner erbot sich die hohe Behörde, beim Pachter der di= die== stil me f di 24 vo Finat te LGr8 bei be al9 PrIA L ge der ceof ih di 31 3 Wahnung er Sich 1 Starb. N iuttt de lede lähraz ſieler uu h irchner 1 u Nazlähr uden ab er hme der 1e. 11 Jan Red 8. Min eil du und Reie Collegen u ehste elpin sistori, Nen a des Nülie Äjxenome- rium nterm der ihn dem iner Rede in ten det Num. all am Mhell Landesschi ymnasiu m(Conretll 809 i Hl emeyer, ſ liemeyer ul tlicher l⸗ n das Gö d 1825 ſM und füht ligen Rüui tizen Eüne Verhiltuise fene Wuutt- ulcolleeiln er eibelel 21 50 Thr schter ler ——⸗——————————— 133 Anstalt die Speisung und Verpflegung der Adjuncten mit der Kost des Alumnentisches für die gesetz- liche Vergütung, doch mit Aufhebung der Willkühr in der Annahme, zu vermitteln. Dieser letztere Vor- schlag führte, da die Ansprüche nicht ganz damit stimmten, mehrere Verhandlungen herbei, deren Re- sultat, laut Verfügung vom 17. Dec. 1833, dieses war, dass es zur Zeit noch beim Alten blieb. Eine im Sommer 1832 in der Umgegend grassirende Blatternepidemie, welche auch in Pforta eindrang, glücklicherweise zur Zeit, da die Alumnen verreist waren, veranlasste die Behörde, un- term 20. Juli zu verfügen, dass es mittelst eines Circulars den Eltern der Alumnen anheimgestellt würde, die Söhne aus den Ferien vorläufig zurückzubehalten, was aber von Wenigen geschah, so dass die Schule ihren ungestörten Fortgang hatte. Zugleich aber ward die Nachimpfung Al- ler, die in den letzten Jahren nicht geimpft seien, angeordnet; eine heilsame Maasregel, die im Jahre 1835 auf alle zu Recipirenden ausgedehnt wurde. Durch eine Verordnung des Königl. Provinzial-Schulcollegii vom 11. August ward endlich auch die bisherige ungenügende Form der Abiturientenzeugnisse, welche wegen der Nr. III., die regelwidrig als Bezeichnung der bedingten Reife bisher gegolten hatte, aufgehoben, und be- stimmt wurde, dass dieselben nach Inhalt und Form mit denen der übrigen Gymnasien übereinstim- mend und dem K. Edict vom 12. October 1812 entsprechend sein sollten. Von jetzt an wurden diese Zeugnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form Deutsch abgefasst. Doch hat die Pforte vor der genauern sittlichen Charakteristik der Abiturienten zur Bezeichnung des Grades der sittlichen Führung die drei Prädicate: Lobenswerth, zur Zufriedenheit, nichttadelfrei, beibehal- ten; das letzte schliesst vom öffentlichen Valediciren aus. In der Bezeichnung der wissenschaftlichen Leistungen werden die geltenden Prädicate der Schulcensuren: vollkommen befriedigend, befriedigend, ziemlich befriedigend, kaum befriedigend, nicht befriedigend, bei der Feststellung des Urtheils in Anwendung gebracht, so dass das vierte und fünfte Prädicat als Bezeichnung der Nichtreife in irgend einem Gegenstande der schriftlichen oder mündlichen Prüfung angesehen werden. Durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegii vom 30. August ward dem Rector auf- gegeben, ausser der vor den Receptionsterminen im Januar und Julius einzureichenden Uebersicht der erledigten oder zur Erledigung kommenden Alumnatstellen, halbjährlich nach beendigter Re- ception ein Verzeichniss sämmtlicher Alumnen nach den klassificirten Alumnatstellen, mit Angabe ihrer resp. Receptionstermine, einzureichen. So wird die Behörde stets in einer deutlichen Ueber- sicht des Bestandes der hiesigen Stellen erhalten. Wesentlich mangelhaft war bis dahin die Einrichtung des Tanzunterrichts bei hiesiger Anstalt gewesen. Es war nämlich der öffentliche Unterricht bloss auf die Novitien beschränkt, welche in zwei Abtheilungen, jede zu zwei Stunden wöchentlich, eine Anweisung zum Anstande in der körperlichen Haltung erhielten. Aller übrige Unterricht wurde privatim ertheilt, so dass die Theilnahme an demselben von der Laune und Willkühr der Alumnen abhing und manche aus Unlust oder Beschränktheit ihrer Mittel denselben ganz entbehrten. Nach Uebereinstimmung mit dem Tanzlehrer und dem Collegium trug der Rector bei der Behörde darauf an, dass fortan sämmt- liche Zöglinge in 12— 14 Abtheilungen gesondert, wovon jede wöchentlich Eine Lehrstunde hätte, an diesem Unterrichte Theil nähmen, wofür jeder vierteljährlich 10 Sgr., der Extraneer das Dop- pelte, zu entrichten hätte. Diess ward vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 6. October mit Zustimmung des Königl. Ministerii genehmigt, und von Zeit an eingerichtet. So hat der Un- terricht einen festen methodischen Gang und sichere Abstufungen gewonnen, und jeder Alumnus macht in demselben einen sechsjährigen Cursus, so dass es seine Schuld ist, wenn er es in die— ser Kuunst nicht zu einiger Vollkommenheit bringt. ————— ——yyygg—————er,“ ——— —1³4 Von Michaelis dieses Jahres an erhielten auch die halbjährlichen Examina der Alum- nen(s. oben S. 28 f.) eine bessere und zweckmässigere Gestalt und Einrichtung, ohne an ihrer alten Gründlichkeit irgend etwas zu verlieren. Es wurden nämlich in der Vortretewoche die tagelan- gen Sitzungen, welche Lehrer und Schüler auf's Aeusserste ermüdeten und die Theilnahme schwäch- ten, abgestellt und auf die Stunden von 7—9, 10— 12 und 2—4 eingeschränkt. Die beiden er- sten Tage dieser Woche wurden zu mündlichen Prüfungen aller Klassen, jede zu 2 Stunden in drei Lehrfächern, besonders mit Rücksicht auf die zu Versetzenden, bestimmt, die übrigen vier Tage zur Beurtheilung der schriftlichen Leistungen aller Klassen in allen Lehrfächern, zugleich mit der sittlichen Censur als genügend beibehalten, und die Erfahrung von zehn Jahren hat diese Einrichtung als zweckmässig und erspriesslich bewährt.— Mittlerweile war der Vorsteher der Anstalt unterm 29. Aug. vom K. Provinzial-Schulcollegium aufgefordert, Behufs der Ausführung mehrerer in den früheren Conferenzverhandlungen zur Sprache gebrachter Einrichtungen, welche die innere Verwaltung der Landesschule wie das Unterrichts- und Disciplinarwesen beträfen, nach seiner eigenen Kenntnissnahme von der Verfassung und den Bedürfnissen der Anstalt, die Materialien zu einer baldigen persönlichen Conferenz mit der ho- hen Behörde in einem gutachtlichen Bericht zusammen zu stellen. Zu dieser Conferenz ward der Rector unterm 12. September nach Magdeburg in der zweiten Octoberwoche eingeladen und nach- dem er unterm 3. October den geforderten Bericht eingesandt, ward diese Conferenz den 12. Oct. unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Herrn Geh. Staatsministers und Oberpräsidenten der Pro- vinz, v. Klewitz, und des Herrn Vicepräsidenten v. Seydewitz abgehalten. Es wurden darin viele wichtige Gegenstände, besonders der Protocolle vom 1. und 2. Mai vorigen Jahres(s. oben S. 129 f.) der Entscheidung näher geführt, namentlich die beabsichtigte Theilung von Prima und die dadurch nothwendig werdende Fixirung des zweiten mathematischen Lehrers, die Verhältnisse des noch anzustellenden zweiten Geistlichen, die Verbesserung der Adjunctur, die halbjährlichen Exa- mina, die botanischen Excursionen, die Disciplinareinrichtungen der Anstalt, die Beköstigung und Verpflegung der Alumnen, die Krankenpflege, die gymnastischen Uebungen und die Badeeinrich- tung für die Alumnen, endlich die Rechnungsführung der Tutoren für ihre Empfohlenen und die jährlichen Schulprogramme. Im Betreff der halbjährlichen Examina ward die neue Einrichtung ge- billigt, die Fortsetzung der botanischen Excursionen angeordnet, die Belebung der gymnastischen Uebungen empfohlen, welche von Zeit an durch die lebhafte Theilnahme der Lehrer, besonders der Schulgartencommission, in welche der neue Rector statt des sel. Lange eingetreten war, einen neuen Aufschwung nahmen. Zur Fixirung des zweiten mathematischen Lehrers ward Hoffnung ge- macht, an eine Unterstützung des 76jährigen Schularztes Dr. Uhlich durch einen jüngern geschick- ten Collegen erusthaft gedacht und der Rector zu Vorschlägen aufgefordert. Die Errichtung ei- ner ordentlichen Bade- und Schwimmanstalt an der Saale für die Alumnen wurde beschlossen und im Frühjahr 1834 nach den Angaben des Adjunctus Grubitz, als eines Sachverständigen, auf er- statteten Bericht des Rectors, unweit des Fischhauses, zweckmässig ausgeführt und alljährlich wird dieselbe wieder hergestellt. Ferner wurden auf den Antrag des Rectors 50 Thaler zu einer Weih- nachts- und Neujahrsfreude für die in den Ferien zurückbleibenden Alumnen angewiesen, welche milde Bewilligung der hohen Behörde alljährlich auf dessfalsigen Antrag des Rectors wiederholt und endlich, laut Verfügung vom 22. März 1841, in den Etat der Anstalt bleibend aufgenommen worden ist. Zur Abnahme der für die respect. Tutoren lästigen und zeitraubenden Rechnungs- führung für ihre Empfohlenen, welche in dem Conferenzprotocoll vom 16. September 1824 als Wunsch des Lehrercollegii ausgesprochen war, und zur Uebertragung derselben an den hiesigen Rentbeamten wurde Hoffnung gemacht, und dieselbe wirklich, mit Genehmigung des Königl. Mini- teri ollte ührü igt lung les P und d echt Elteri rigen lenden fernt! vringen lurch ſesaale wie in später Alumn veranst bei, d Auchg Oberam Becher Frühst 2u geb zum Pr Adjune April führt. terstad hielt in Pfo Johann net, ve len, W nicht g follen! Zu iuzial-. er unte des Co am 23. ——————yy————yy——————— 135 —+‿ 1 + der Ulun an dhrer a sterii, eingeleitet, so dass sie, laut Verfügung vom 30. Januar 1834, von Ostern c. an eintreten 1 sollte. Doch erhoben sich jetzt Stimmen im Lehrercollegio selbst dawider, so dass, in Folge aus- führlichen Berichts vom 3. Februar c., unterm 5. April 1834 der ganze Plan fürs Erste besei- tigt wurde. Im Betreff der jährlichen Schulprogramme erging unterm 30. Juli 1833 eine Verord- nung der Behörde, dass der Rector allein im Namen der Schule einzuladen, den zweiten Theil des Programms, die Schulnachrichten enthaltend, allein abzufassen, die Programme auszugeben nern, und den ührig bleibenden Vorrath bei der Schule zu bewahren habe, dass aber das Eigenthums- lre 15 recht an die voranstehende Abhandlung ihrem Verfasser bleibe.. Zu Ende dieses J. 1832 wurde vom Lehrercollegium die sowohl den Schülern als ihren resp. Eltern und Angehörigen sehr erwünschte und zweckmässige Einrichtung getroffen, dass die bishe- rigen Fastnachtsferien eingeschränkt und dafür die bis dahin zwischen Weihnachten und Neujahr fal- lenden drei Lectionstage zu den Weihnachtsferien gezogen wurden, so dass nun die nicht zu ent- fernt wohnenden Schüler zu den Ihrigen reisen und das Weihnachtsfest im elterlichen Hause zu- e tageln. hwe shnäs ie beil 2 Stmia h ſe üdrign ie 1 Sehuleileän en zur dyna las Untenieh asSung nica bringen konnten. Für die Zurückbleibenden aber, welches in der Regel gegen 50 sind, wurde z mit ia b. durch die milde Verwilligung der hohen vorgesetzten Behörde am Weihnachtsheiligenabend im Spei- erenz hat e sesaale eine ordeutliche Christbescheerung unter grossen mit Lichtern prangenden Christbäumen, aden unl uh wie in einem weiten Vaterhause, angerichtet und zum Schlusse des Jahres, Anfangs am Sylvester-, az den là später am Neujahrsabend eine frohe Abendgesellschaft, woran die hiesigen Familien nebst allen anten der h- Alumnen und Extraneern Theil nehmen, mit Tanz für die Jugend, im Saale der Pachterwohnung rden dril ſis veranstaltet. Diese Einrichtung ist bis auf den heutigen Tag geblieben und trägt nicht wenig dazu res(&. Ohel 8 bei, den Alumnen ihr Leben in der Pforte auch im Winter heiter und erfreulich zu gestalten. Ptims und di Auch gereichte es besonders zur Zufriedenheit der Alumnen, dass der Pachter der Anstalt, Herr ferläluide de Oberamtmann Thränhart, auf Ansuchen des Rectors und Lehrercollegii, sich bereit finden liess, den jihrlchen Mw⸗ Becher Milch, welcher bisher jedem zur Vespersemmel aufgesetzt wurde, frühmorgens gekocht zur ſeköstiglng ul Frühstückssemmel zu verabreichen und dafür die bisherige Frühstücksbutter Nachmittags zur Vesper ie Badeeiwih- zu geben, welche Einrichtung, als durchaus zweckmässig, noch fortbesteht.— Die Abhandlung hleneu midd zum Programme des Jahres 1832 schrieb der Adjunct Buttmann:„Quaestiones de Dicacarcho.“ Einrichtus E ThuMnü Im foölgenden Jahre 1833 wurde an die Stelle des am 8. März nach Prenzlow abgegangenen Adjunctus Buttmann der Schulamtscandidat, Herr Ernst Grubitz, aus Magdeburg, unterm 17. April von hoher Behörde als vierter Adjunctus designirt und am dritten Mai vom Rector einge- führt. Geboren den 13. Februar 1809 besuchte er das Pädagogium Kl. L. Frauen in seiner Va- terstadt von 1822 bis 1827, studirte darauf in Halle und Berlin Philologie bis Michaelis 1831, hielt dann sein Probejahr als Lehrer beim Domgymnasium bis Michaelis 1832, und rückte hier in Pforta schon Ostern 1834 in die erste Adjunctur ein, welche er mit der Bibliothekarstelle bis rer, besuie eten Vur, ell d Hoffaubg a ggern kecit Errichtug? chloe u 1 einn als Johannis 1840 mit eben so vieler Treue als Geschick, als Lehrer und Erzieher gleich ausgezeich- Atarid net, verwaltete. Am 21. Juni 1840 folgte er dem Ruf als Conrector an das Gymnasium zu Min- alljantlldn den, wo er nur ein Jahr verblieb, indem der Magistrat seiner Vaterstadt, in Anerkennung seiner nicht gewöhnlichen Tüchtigkeit, ihn zum Stadt-Schulrath nach Magdeburg berief, welchen ehren- vollen Posten er noch jetzt bekleidet. su einer ſo- jesen, Wed rs viken Zu Ende Mai's in diesem Jahre nahm der Vorsteher der Anstalt an einer vom Königl. Pro- aulzenen, viuzial-Schulcollegium veranstalteten Conferenz der Gymnasialdirectoren hiesiger Provinz, zu der n Lecpye er unterm 20. December vorigen Jahres eingeladen war, am 30. und 31. in Halle, unter Vorsitz bber e7 des Consistorialrathes Dr. Matthias, Antheil. Eine gleiche Conferenz wurde im folgenden Jahre den 3 am 23. und 24. Mai, ebeunfalls in Halle, unter Matthias Vorsitze, abgehalten. Königl.! 8 5 3 8————*———— ————————————— 136 Ein Paar wichtige Verordnungen der vorgesetzten Behörde waren in diesem Jahre die vom 22. Mai auf erforderten Bericht, dass die Ableistung der Militairpflicht während des Aufenthalts auf der Landesschule, als mit dem Wesen eines Alumnats unverträglich, hiesigen Zöglingen nicht ge- stattet sein solle, und die vom 15. October, dass die feierliche Entlassung der Abiturienten allein im Kreise der Schule vollzogen werden, die Redeacte und ähnliche Feierlichkeiten aber der Würde gelehrter Bildungsanstalten angemessen sein, und alles Theatralische darin, namentlich die Aen- derung des gewöhnlichen Anzuges, vermieden werden solle. Da zu Ende des Jahres der Adjunct Büchner als Oberlehrer an das Gymnasium zu Halber- stadt abging(s. oben S. 128) so ward an seiner Statt der Candidat des Schul- und Predigtamtes Herr Carl Rudolph Fickert, vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 25. November als vierter Adjunct designirt und am 3. Januar 1834 vom Rector eingeführt. Er ist geboren den 20. April 1807 zu Forsthaus Planken im Magdeburgischen, besuchte das Domgymnasium zu Magde- burg von Michaelis 1821 bis dahin 1826, studirte in Halle und Berlin Theologie und Philologie, hielt sein Probejahr als Lehrer von Ostern 1832 bis dahin 1833 beim Domgymnasium in Magde- burg ab, rückte dann hier in Pforta allmählig bis zur ersten Adjunctur vor, welche er Johannis 1840 nach Grubitz Abgange nebst der Bibliothekverwaltung erhielt und ward auf unsern vom K. Provinzial-Schulcollegium genehmigten Antrag, um ihn bei seiner anerkannten Tüchtigkeit und Pflicht- treue als Lehrer und Erzieher der Anstalt zu erhalten, unterm 24. Julius 1841 vom Hohen K. Mi- nisterium zum Professor bei hiesiger Landesschule mit Gehaltzulage und eigener Familienwohnung ernannt und solches unterm 26. Aug. vom K. Provinzial-Schulcollegium uns eröffnet. Seine Haupt- lehrfächer sind zur Zeit in der Lateinischen, Griechischen und Hebräischen Sprache.— Die Ab- handlung zum Programm dieses Jahres:„Disguisitio de civitate veterum Tarentinorum,“ hatte den Adjunct Lorenz zum Verfasser. Im folgenden Jahre 1834 wurde unterm 23. Januar vom Königl. Provinzial-Schulcollegium ein Rescript des K. Cultusministerii vom 29. Nov. vorigen Jahres mitgetheilt, worin unter andern die hiesige Verfassung betreffenden Anordnungen auch die Normalzahl der von den hiesigen Professoren und Adjuncten zu gebenden Lehrstunden festgestellt wurde. Die drei ersten Professoren sollen zu 14 wöchentlichen Lehrstunden, die übrigen zu 15, die Adjuncten zu 16— 18 und nach Umständen auch über dieser Zahl, verpflichtet sein, der Rector und der geist- liche Inspector dem Inhalt ihrer Bestallung gemäss. Ferner ward die vacante siebente Professur, unserm früheren Antrage zufolge, dem bisherigen ersten Adjunct Jacobi II. übertragen, das bis- her leer stehende Tertiat, mit Ausnahme der an Untertertia gränzenden Räume, ihm zur Familien- wohnung überwiesen, und der Rector zur Einführung desselben als Professors beauftragt. Die übrigen Adjuncten rückten vor und die vierte Adjunctur blieb erledigt. Da nun auch der Adjunct Dr. Lorentz am 13. März als Oberlehrer nach Cleve abgegangen war, so ward an dessen Stelle der bisherige Lehrer am Cauerschen Institut zu Charlottenburg, Fried- rich Gottlob Haase, vom Königl. Ministerium zum dritten Adjunct ernannt und vom Königl. Provinzial-Schulcollegium den 25. Februar gemeldet. Am 7. April ward derselbe vom Rector ein- geführt und zugleich der bisherige Adjunct Dr. Jacobi II. dessen Bestallung unterm I. April ein- gesandt war, als Professor proclamirt. Herr Friedrich Haase ist geboren zu Magdeburg den 4. Januar 1808. Seine Schulbildung erhielt er auf dem Domgymnasium daselbst von 1821— 1827, studirte hierauf Philologie erst in Halle unter Reisig, dann in Greiſswald unter Schömann, endlich in Berlin, wo er zu Anfange des Jahres 1831 sein Oberlehrerexamen rühmlich bestand und sein Probejahr als Lehrer beim Kölnischen Realgymnasium zurücklegte. Hierauf ward er als Lehrer n 2 ul 2be 0 E al 3 Uel 2 1 a Ar ut b — 34 be V 8 95b 6 ——— 3—y—y——— ————ö 137 e die von 9——— 22 8 lenthalt 1 beim Cauerschen Institut zu Charlottenburg angestellt, und als diese Anstalt zu Ostern 1834 nach jgen nicht 4 dem Tode des Stifters sich auflöste, trat er hier als Adjunctus ein. Seine Tüchtigkeit wurde urienten alel von seinen beiden Freunden und Landsleuten, den Adjuncten Grubitz und Fickert, so hoch ge- der der fünd schätzt, dass sie bei hoher Behörde freiwillig darauf antrugen, ihm die Stellung vor sich als er- atlich de de stem Adjunctus einzuräumen. Leider aber dauerte seine erspriessliche Wirksamkeit bei der Lan- desschule nur kurze Zeit, indem er Ostern 1835 bei den damals obschwebenden Untersuchungen m e Nh wegen früherer akademischer Verbindungen auf Befehl der Behörde vorläufig von seinem Amte suspendirt ward und in der erzwungenen Musse bis Michaelis 1836 sich dadurch verdient machte, d Predia ſall....— dn dass er einen sehr vollständigen Realkatalog hiesiger Schulbibliothek, dem grössten Theile dersel- . Noremh ſel d. 2. 6, 2.. ben nach ausarbeitete. Später im Sommer 1838 trat er, vom Königl. Ministerium unterstützt, eine feboren d b a.. 1 3 1 um au litterarische Reise nach Paris an und ward 1840 zum ausserordentlichen Professor und Mitgliede Cals.. ,4....., und ühe der wissenschaftlichen Prüfungscommission in Breslau ernannt, wo er in einem erwünschten Be- in h rufskreise seine Thätigkeit entwickelt. S1um I Nas..... let Im April dieses Jahres kam auch der schon im October 1832 von hoher Behörde erwogene wanes Plan, aͤem Nel igen kandadete Dr. Uhlich, einem würdigen 77jährigen NVeteran, einen geschick- Aeitwekhe ten Gehülfen als Schularzt heizusesellen, zur Ausſülnung, indem dden bisherige Kreisphysious in Cönnern, Herr Dr. Med. Johann Wilhelm Söchting(s. oben S. 47) vom Königl. Provinzial- m lohealé Schulcollegium unterm 12. Februar zu dieser Stelle designirt und vom Königl. Ministerium unterm anilennäm, 17. bestätigt wurde. Im Anfange Aprils traf er hier mit seiner Familie ein und ward am 21. vom et. deüe lan Rector dem versammelten Lehrercollegium vorgestellt, und hierauf in der Versammlung des Cö- he- K- tus als Schularzt feierlich eingeführt. Er erhielt seine vorläufige Wohnung in den Reservezim- runs hite del mern und dem Rectoratslocal im vordern Flügel des Schulgebäudes und fungirt seitdem, allgemein geschätzt und geachtet, als eigentlicher Schularzt, indem die zunehmende Altersschwäche dem Dr. Uhlich keine fernere Theilnahme an Geschäften mehr verstattete. hulcolleim ei Zu Ende Augusts dieses Jahres kam der Consistorialrath Dr. Funk von Magdeburg als Com- nter mlen di missarius des Königl. Provinzial-Schulcollegii, um sich von dem dermaligen Zustande der Anstalt den lieiise- zu unterrichten und bei der Abiturientenprüfung das neue Königl. Reglement vom 4. Juni 1834 in urde. N bü Anwendung zu bringen; diess geschah bei der mündlichen Abiturientenprüfung am 1. und 2. Sep- tember dieses Jahres, und seitdem wird bei den Abiturientenprüfungen hieselbst ganz nach den Vorschriften dieses neuen Reglements und den dazu von Zeit zu Zeit von den Königlich. Behör- bente Pruks den erlassenen Zusätzen und Erläuterungen, besonders nach den Bestimmungen der Verordnung ragel, ds he des Königl. Provinzial-Schulcollegi vom 30. August 1841(s. das Prosramm von 1841) verfahren. n LorPTle— Das Programm dieses Jahres, dessen Abhandlung die Quaestiones Horatianae enthielt, hatte deauftragt.J den Rector Dr. Kirchner zum Verfasser. je Adjweeu rund der Su 1835. Nachdem der vormalige Rector IIgen am 17. September 1834 zu Berlin verstorben ene war, wurden nunmehr aus seinem disponibel gewordenen Ruhegehalt das bis dahin etwas geschmä- aälie 4 lerte Rectoratseinkommen, so wie die Gehalte mehrerer Professoren vom Anfange des Jahres 1835 d i 11. an durch die Fürsorge des Hohen Königl. Ministerii und des Königl. Provinzial-Schulcollegii auf 4 de 5 den etatsmässigen Bestand gebracht und solches unterm 3. Februar von vorgesetzter Behörde dem m I. Jhli 9 Rector angezeigt. Magdebus 1 Sehr wohlthätig zur Sicherung des hiesigen Gesundheitszustandes war der unterm 17. März 1 1el-=en vom Königl. Provinzial-Schulcollegium zur Nachachtung mitgetheilte Inhalt der Königl. Cabinets- ömanl, aus ordre vom 11. Januar 1835, wonach kein Zögling in eine Alumnatsanstalt aufgenommen werden stand soll, bevor nicht seine Vaccination oder Revaccination als innerhalb der letzten zwei Jahre wirksam er als 18 ,—,——.·. —»»»———— 138. — an ihm vollzogen, durch ärztliches Attest nachgewiesen worden sei. In Folge dieses Königl. Edicts ward auf geschehene Anfrage des Rectors, da die Befolgung desselben häufig von Eltern und Vor- mündern bei der Vorstellung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen zur Receptionsprüfung versäumt worden war, vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 1. October 1839 ausdrücklich verord- net, dass keiner zur Prüfung solle angenommen werden, bevor er nicht dieser Bedingung ge- nügt habe. 1 Am 20. März dieses Jahres erlitt die Austalt einen Verlust durch den an einem Nervenschlage plötzlich erfolgten Tod des Königl. Commissionsrathes und Schulhausinspectors Johann Gottlob Sterzel. Von armen Eltern am 17. November 1787 im Dorfe Grellenhain bei Mügeln in Sach- sen geboren, bildete er sich, bei lebhaftem Geiste, mit beharrlichem Eifer für das Schreib- und Rechnungsfach und kam im Jahre 1802 als Amtscopist nach Pforta, wo er 1809 Küchschreiber und 1820, nach Aufhebung der hiesigen Administration, Schulhausinspector wurde(s. oben S. 47). An seinem feierlichen Begräbniss den 23., nahm auch der hier eben anwesende Königl. Ministerial- rath Dr. Schulze Theil, und Abends wurde ihm ein Ecce gehalten. Die Geschäfte des Verstorbe- nen wurden von hoher Behörde unterm 9. April provisorisch dem Rentamtscontroleur, Herrn Döh- lert, übertragen. Unterm 11. September wurde aber der bisherige Kreissecretär zu Torgau, Herr Gottlob Daniel Roick(s. oben S. 47.) als der vom Königl. Ministerium designirte Nachfol- ger Sterzels gemeldet, welcher am I. November in seine hiesigen Functionen eintrat und den 1. Juni 1836 definitiv bestätigt wurde. An ihm hat die Austalt einen eben so treuen als einsichtigen, thätigen und erfahrenen Beamten gewonnen. Den 22— 26. März erfreute die Anstalt der Besuch ihres vieljährigen verehrten Gönners und Pflegers, des Königl. Geheimen Ober-Regierungsraths, Herrn Dr. Schulze aus Berlin, der als Königl. Ministerialcommissarius erschien, um eine Revision der Landesschule in allen ihren Thei- len zu halten. Derselbe geneigte mit unermüdlicher Thätigkeit durch fleissigen Besuch der Lehr- stunden, der Morgen- und Abendandachten, durch Beobachtung der Zöglinge in allen ihren Ver- hältnissen, durch Einsicht der Arbeitshefte der Schüler aller Klassen und der gerade vorliegen- den Abiturientenarbeiten, durch Revision der Schülerzimmer, der Schlafsäle, der Speiseanstalt, des Krankenlocals und aller Institute der Anstalt, aufs Genaueste von dem innern und äussern Zustande der Landesschule in allen ihren Theilen Kenntniss zu nehmen und hielt sodann den 25. März eine Conferenz mit dem Lehrercollegium ab, um über seine bei der Revision gemachten Wahrnehmun- gen sich zu äussern und die in einem vom Rector ihm eingereichten Pro-Memoria enthaltenen Wünsche und Vorschläge in Berathung zu ziehen. Zunächst äusserte der Herr Ministerialcommis- sarius seine Zufriedenheit mit dem guten und gesunden Aussehen und dem anständigen Betragen der Zöglinge und wie er in dieser Beziehung und in manchen andern Vieles weit besser finde als bei seiner letzten Anwesenheit und sehr erfreut sei, unverkennbare Fortschritte wahrzunehmen, auch die Ueber- zeugung gewonnen habe, dass die vom Gerücht sehr übertriebenen Unordnungen, welche vor Kur- zem von einigen übelwollenden Subjecten, die bereits entfernt waren, ausgegangen, keineswegs dem Geiste des Cötus, welchen er gut finde, beizumessen seien. Mit dem dem Lehrercollegium be- reits in dem organischen Protocoll vom 13. September 1819 zugesprochenen und unterm 25. No- vember 1833 vom Königl. Provinzial-Schulcollegium von Neuem bestätigten Recht, in dringenden Fällen untaugliche Schüler sofort und ohne vorhergehende Anfrage bei der Behörde zu entfernen, erklärte er sich auch jetzt völlig einverstanden, und in Folge dessen ward dem Lehrercollegium dieses Recht durch Königl. Ministerialrescript vom 21. October c. von Neuem, unter Bedingung sofortiger Berichterstattung an die Behörde, zugesichert. Dem in dem Pro-Memoria ausgespro- chenen Wunsche der Einführung verbesserter Schülergesetze verhiess der Königl. Commissarius 139 Kärige Vän— 2 bern vund ha seine Mitwirkung und empfahl eine allgemeine Haltung derselben. Dem Vorschlage, ausführliche ng Fenäum Censurbücher unter dem Namen Quartalbücher für alle Klassen einzuführen, worin über jeden deklich rerodd. Schüler halbjährlich auf einer Folioseite die vollständig motivirten Urtheile seiner Lehrer über lngang 88 seine Fortschritte in allen Lehrgegenständen, seinen Fleiss in öffentlichen und Privatstudien, seine sittliche Führung und seine Ordnungsliebe eingetragen würden, damit dieselben zur Grundlage für Jerienxlle die halbjährlichen Censurscheine so wie für die späteren Schulzeugnisse dienten, gab der Königl. anu Gotti Ministerial-Commissarius seine volle Zustimmung und ordnete an, dass diese Quartalbücher gleich ügeln in dah. von Ostern c. an eingeführt würden, welches auch geschehen ist. Seitdem haben diese Censur- 8 Kehred. u bücher als ein sehr wesentliches Mittel zur sichern Kenntniss und Beurtheilung der Schüler ihre Küelsdtrad, grosse Wichtigkeit stets bewährt. Sodann erklärte der Herr Ministerial-Commissarius den aufge- Ebead stellten Grundsatz, dass die Schuldisciplin dahin ziele müsse, dass die Alumnen ihre Freuden und nigl.Mlütes überhaupt ihren nächsten Lebenszweck nicht ausserhalb, sondern innerhalb der Pforte suchen müss- e des ſeatne ten, für sehr beachtungswerth; wie daher der Besuch der Wirthshäuser und auswärtiger Lustör- u, en lih. ter überhaupt durch alle Mittel zu verhüten und möglichst zu erschweren sei, so müsse anderer- au Toras ker seits auf alle Weise datir gesorgt werden, den Schülern ihren Aufenthalt hier lieb und werth zu ſignire Jab machen, und die Königl. Behörde werde zu allen dahin zielenden zweckmässigen Vorschlägen gern teat unt dal die Hand bieten. Er empfahl öftere Spaziergänge der Lehrer mit ihren Klassen oder ihren Em- Aeizi pfohlenen, und versprach, sowohl den Vorschlag einer anständigen Herstellung des Tanzsaales als 17 der Errichtung eines Breterhauses im Schulgarten für die Belustigung der Alumnen bei schlech- dn henuj ter Witteruns und im Winter zu unterStützen. Ersteres Furde ausgeführt und der Tanzsaal er- 8 hielt eine bedeutende Verbesserung und hübsche Decoration; Letzteres, was bereits seit 1820 bu te 4 mehrmals als Waunsch ausgesprochen war, wurde zwar von den vorgesetzten Behörden in Erwä-— d e gung gezogen und ein Bauanschlag dazu gemacht, der aber wegen der Kosten zur Zeit noch nicht such da Lär- realisirt ist.— Mit der Reinlichkeit und Ordnung auf den Schülerstuben erklärte sich der Königl. Ministerial-Commissarius zufrieden, forderte aber noch öfteres, wenigstens monatliches Scheuern derselben und die allmählige Einführung eines gleichförmigen und anständigen Mobiliars, welches im Auge zu behalten er dem Rector und Hausinspector empfahl. Das Brillentragen der Schü- ler solle möglichst eingeschränkt und nur auf Genehmigung des Arztes und des Putors gestattet allen ihren ſe- erade fohlera- peisezutul ds usseru lötalt u 2 Nin in werden. Zur Schonung der Augen der Schüler ward von Seiten des Lehrercollegii darauf drin- u Wäruame gend angetragen, dass die den Schülerstuben gegenüber befindlichen weissen Wände und Mauern dria eltelen des Haushaltungsgebäudes und der Krankenanstalt einen dunkleren, wo möglich grünen Anstrich ſuisterübemi- erhielten. Dieses ist auf Veraustaltung der vorgesetzten Behörde ausgeführt worden. en Betngen i Den wissenschaftlichen Zustand des Instituts betreffend, sprach der K. Ministerial-Com- de als beiGl- missarius seine Zufriedenheit sowohl mit den schriftlichen als mündlichen Leistungen der Alumnen aus, auch die le welche überall einen Fortschritt zum Bessern bewährten. Derselbe bezeichnete ausdrücklich die Felche vor L- beiden alten Sprachen, die Muttersprache und die Mathematik als die eigentlichen Träger der Leineskeestd Pfortaischen Bildung und empfahl, fortgesetzt die grösste Sorgfalt den schriftlichen Arbeiten der ercollegium N Schüler im Deutschen und Lateinischen zu widmen, bei jenen in Beziehung auf die gedankenmäs- uterm 15 Nr sige Entwickelung, bei diesen auf die schöne und kunstvolle Form der Darstellung. Der mathe- jn qrineele mathische Unterricht müsse hauptsächlich als formelles Bildungsmittel benutzt werden, daher das e 2u entterel, Ausarbeiten der Klassenvorträge zu vermeiden, das häusliche Vorbereiten und Wiederholen mit Hülfe ehrereolegu eines guten Lehrbuchs zu befördern sei, nebst schriftlichen Uebungsaufgaben, wie sie hier im Ge- brauch sind. Uebrigens empfahl er, das häusliche Ausarbeiten der Klassenvorträge in allen Lectio- nen möglichst zu beschränken, damit die Alumnen Zeit für ihre Privatstudien behielten, welche auf alle Weise zu fördern seien. Zur Beförderung der steten Uebersicht und einer gleichmässi- 18*¾ zter Bedingul ria ausgesRt- Coumisall9 —————————————-———————j———-——— —-——————— 140 gen Vertheilung der Klassenaufgaben empfahl der Herr Miuisterialcommissarius die Einführung von Klassenbüchern, worein täglich die Aufgaben in den verschiedenen Lectionen, so wie die Na- men der Fehlenden notirt würden. Dem gemäss wurden diese Klassenbücher seit Michaelis 1835 in allen Klassen eingeführt. Der Primus jeder Klasse hat das Eiutragen der täglichen Aufgaben und der Namen der etwa Fehlenden, so wie die Zusammenstellung der Aufgaben in eine Ueber- sicht für jede folgende Woche zu besorgen. Am Sonnabend Mittag werden diese Bücher vom Pri- mus dem Rector zum Vorlegen in der Synode gebracht und von ihm unterzeichnet am Sonntage früh durch den Famulus communis wieder abgeholt. Im Frühjahr 1838 wurde zu dieser Einrich- tung auch das Inspectorenstrafbuch(s. oben S. 21) hinzugefügt, um alle Willkühr zu re- geln; mit demselben wird es eben so wie mit den Klassenbüchern rücksichtlich des Ablieferns ge- halten.— Die im Pro-Memoria vorgeschlagene Theilung von Prima in zwei Abtheilungen im Deut- schen und Lateinischen Stil, so dass erstere der Professor Koberstein in getrennten Stunden be- hielte, letztere der Rector so einrichtete, dass ein College die zweite Abtheilung unter seiner fortgesetzten Mitwirkung übernähme, billigte der Königl. Ministerialcommissarius vollkommen und ordnete die Ausführung an(s. oben S. 130). Mit dem Vorschlage des geistlichen Inspectors Schmie- der, in Prima und Secunda von Zeit zu Zeit schriftliche Aufsätze über Aufgaben des religiösen Denkens und christlichen Glaubens anfertigen zu lassen, erklärte er sich einverstanden. Auf die gute Aussprache der Schüler und das strenge Memoriren freier Vorträge empfahl er alle Aufmerk- samkeit zu richten. Der Französische Unterricht in fünf Klassen mit besonderer Versetzung sollte auf die drei ohern Hauptklassen beschränkt bleiben und aus den beiden Tertien nur ausnahmsweise die, welche schon einige Uebung hätten, aufgenommen werden. Dem Antrage des Rectors im Pro-Memoria auf die Errichtung einer Hülfsbibliothek für die Alumnen, theils zur Unterstützung ihrer Studien überhaupt, theils zur Aushülfe der Aermern mit Lexicis u. s. w., mit einem jähr- lichen Fonds von 30 Thalern, wovon 10 aus dem Bibliotheksfonds, 10 aus dem Zeichnen- und 10 aus dem Prämienfonds entnommen werden sollten, und die als Abtheilung der Schulbibliothek der Verwaltung des Bibliothekars mit anuvertraut würde, gab er seine volle Zustimmung und ver- sprach, die Ausführung zu veranlassen, welches auch geschehen ist, indem vom Königl. Provin- zial-Schulcollegium unterm 10. Februar 1836 die Gründung einer Hülfsbibliothek genehmigt und die nöthige Anweissung desshalb an das hiesige Rentamt erlassen wurde. Endlich genehmigte der Herr Ministerialcommissarius die Aufstellung der Deutschen Lesebibliothek in einem eigenen Lo- cal, was ihr im Jahre 1836 in einem Zimmer hinter Unter-Tertia vor dem Kunstmuseum ange- wiesen wurde. In Folge dieser Conferenzverhandlung des verehrten Herrn Ministerialcommissarius mit dem Lehrercollegium ging unterm 17. April ein Rescript Sr. Excellenz des Geh. Staatsministers v. Al- tenstein ein, worin Hochderselbe die in dem Conferenzprotocolle vom 25. März c. enthaltenen Vorschläge, die Disciplin und das Unterrichtswesen bei hiesiger Landesschule betreffend, durch- weg als zweckmässig billigt, und anzeigt, dass das Königl. Provinzial-Schulcollegium zur Ausfüh- rung derselben, so weit nicht im Einzelnen erhebliche Bedenken obwalteten, beauftragt sei. Zum Schlusse fügt Hochderselbe hinzu:„Zugleich ist es dem Ministerium eine angenehme Pflicht, das einträchtige Wirken, welches gegeuwärtig unter dem dortigen Lehrercollegium zur besondern Zu- friedenheit des Ministerii vorwaltet, so wie die gewissenhafte Sorgfalt und den treuen Fleiss, wo- mit Ew. Hochwürden insbesondere das weitere Gedeihen der dortigen Landesschule unter schonen- der Berücksichtigung ihrer wesentlichen Eigenthümlichkeiten unablässig und nach allen Richtun- gen hin zu befördern suchen, ehrend anzuerkennen.“ In diesem Jahre waren die hohen vorgesetzten Behörden mit Erust darauf bedacht, dem geist- ſülnung wnn Nie die N lchaelb 1Saj inn Lutger à eine Uehgr cher wom b am unnan ieser biundd illkühr TUk Ablielens a ngen im der en Stunten h s Uuter geie ollkonne ui dectonsduie- des müii nden, Aid- r alle gulwet ersetzung zolt auslahöneig les Rector in eLuxertütaung it enen jür- Zeichen- ud Schulböliobet mung uld ſ Köuig, Pyji- geneduig ul reuehmige 1 eigelen lé museum Wx- rius uit dr inisters. I” c. enthälteba ffend, dus- a zur Ad- ragt sei,uj e P icht lg esondern ler I Fleiss 9' ater Scholel: len Richlul- t dem geüt 141 lichen Iuspector Schmieder, der seit 1831 alle geistlichen Geschäfte und auch den Religionsunter- richt in allen fünf Klassen allein versehen hatte und nur in dem Kirchendienst während der schwe- ren Zeit um Ostern ein Paarmal durch Hülfsprediger unterstützt worden war, eine bleibende Bei- hülfe zu verschaffen, indem der bisherige Oberlehrer am Gymnasium zu Hirschberg, Dr. Fried- rich Dufft, laut Rescript des geistlichen Ministerii vom 13. März c. zum vierten Adjunctus und zweiten Geistlichen bei der Königl. Landesschule bestellt wurde. Er ward am 29. Mai vom Re- ctor in sein Schulamt eingeführt und nachdem er am 1. Juli in Magdeburg vom Hochwürdigen Bischof Dr. Dräseke ordinirt worden, am 16. August vom geistlichen Inspector Schmieder in sein kirchliches Amt eingeführt. Herr Hr. Ph. Friedrich Dufft ist geboren zu Erfurt den 3. Mai 1808 und empfing auf dem dortigen Gymnasium seine Schulbildung. Hierauf studirte er in Halle und Berlin Theologie und Philologie, bestand sein Probejahr als Lehrer 1831 am Friedrich-Wilhelms- gymnasium in Breslau, arbeitete dann bis 1833 als Hülfslehrer am Gymnasium in Glogau, von wo er als Oberlehrer an das Gymnasium zu Hirschberg versetzt wurde. Er rückte hier in Pforta Michaelis 1836 in die dritte, Johannis 1840 in die zweite Adjunctur vor und verliess den 2. Octo- ber 1841 die Landesschule, indem er auf Veranlassung des Königl. Cultusministers von Königl. Regierung als Prediger in das Städtchen Landsberg bei Halle versetzt wurde. Unterm 4. November 1835 erliess das Königl. Cultusministerium, auf Antrag des Königl. Pro- vinzial-Schulcollegii, eine organische Verfügung, die Normalzahl der Empfohlenen und Extraneer für jeden Lehrer betreffend. Als Maximum wurden für jeden Professor 20— 30, für jeden Adjunctus 10— 15 Empfohlene festgesetzt. Die höchste Zahl der zu haltenden Extraneer soll die von sechs für den Einzelnen sein, doch soll die Zahl der Extraneer in der Zahl der Empfohlenen nicht mit berücksichtigt werden.— Die Abhandlung zum Programme dieses Jahres: „Emendationes Orosianae,“ hatte den Adjunctus Grubitz zum Verfasser. 1836. Im Sommer dieses Jahres ward endlich, auf Antrag des Rectors, von der Königl. Be- hörde die Instandsetzung des reservirten Zimmers im Tertiat zur Aufnahme der vom Hohen Kö- nigl. Ministerium im Jahre 1821 aus Paris hieher besorgten Abgüsse antiker Statuen und Büsten (s. oben S. 115) angeordnet. Vom Gypsarbeiter Biagini aus Halle wurden dieselben unter Auf- sicht des Rectors aus ihren einzelnen Stücken zusammengesetzt und in dem würdig decorirten Zimmer unter seiner Leitung theils auf Postamenten, theils auf Consolen, die an den Wänden an- gebracht sind, gruppirt und aufgestellt, so dass sie jetzt ein sehr heiteres Ganze bilden. Für die gleichfalls aus Paris verschriebenen Mionnetschen Pasten von antiken Münzen und Gemmen aber liess der Rector zwei mit Schubfächern verschene schön decorirte Lederbände, übereinstimmend mit denen der Lippertschen Daktyliothek, anfertigen und die Pasten darin geordnet und numerirt mit ihren Katalogen niederlegen. Diese Bände sind neben der Lippertschen Daktyliothek in der Schul- bibliothek aufgestellt. Für das Kunstmuseum aber liess er im Jahre 1838 das ziemlich grosse Mo- dell eines altgriechischen Theaters, wozu er von der Güte Sr. Excellenz des Herrn Geh. Staats- ministers Schweizer in Weimar das in der Jenaischen Universitätsbibliothek vorhandene Modell geliehen erhalten, von einem geschickten Künstler nach seinen von dem Modell etwas abweichen- den Angaben anfertigen und darin aufstellen, welches für den Unterricht in Prima seitdem von wesentlichem Nutzen gewesen ist. Von dem Kunstmuseum s. oben S. 40. Auch wurde in diesem Jahre von den Hohen vorgesetzten Behörden ein fester Etat für die Erhaltung des Schulgartens und des Turnplatzes mit seinen Geräthschaften angeordnet, da bisher die Ausgaben nach dem Bedürfniss angewiesen waren. Die Schulgartencom mission, aus dem Rector und den Professoren Jacobi I. und Koberstein bestehend, trug unterm 25. Januar —y————- ———————————————————— ——— ————————yõ———————————————————— 1 —.—yy—.—————— * 142² beim Künigl. Provinzial-Schulcollegium auf ein etatsmässig fixirtes Ausgabenquantum von jährlich 50 Thalern an, um daraus sowohl die Ausgaben für die Instandhaltung und fortgesetzte Verschö- nerung des Schulgartens und für die Reinhaltung des Turnplatzes und die Erhaltung seiner Ge- räthschaften zu bestreiten, als mit Bewilligung des hiesigen Forstbeamten in dem nahen Schul- walde am Knabenberge bequeme Wege und Lustanlagen einrichten zu lassen, damit den Alumnen der Genuss der schönen Natur in der hiesigen Umgebung mehr zugänglich gemacht und die Lust dazu erhöht würde. Die Königl. Behörde ging auch bereitwillig in unsere Vorschläge ein, und nachdem zu diesem Behuf ein Etatsentwurf gefordert und unterm 15. Juli eingereicht war, erging unterm 28. August c. eine Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegii, durch welche nach ein- geholter Bewilligung des Königl. Ministerii vom 20. ej., die Summe von 50 Thalern jährlich für den Schulgarten nebst dem Turnplatz und für die zu machenden Anlagen auf den Etat der An- stalt genehmigt wurde, unter Bedingung jährlicher Rechnungsablegung. Seitdem hat der Schulgar- ten durch Erhöhung seines Bodens, durch Anlegung von Blumenbeeten, Anpflanzung blühender Sträucher und Stauden, durch Austrocknung des an der östlichen Mauer befindlichen Sumpfes und der Gewässer am Turnplatze mittelst eines Fontanellgrabens und Verwandlung von jenem in eine freundliche Englische Anlage vielfache Verbesserungen und Verschönerungen erhalten, und der prächtige Schulwald am Knabenberge ist äurch Anlegen verschiedener Wege und Lustplätze, zu denen auch eine in den Felsen gehauene Grotte gehört, für unsere Alumnen wie für die ganze Umgegend zugänglich geworden, und bietet bei den schönen Aussichten in das unten gelegene Saalthal angenehme und vielbesuchte Partien für Spaziergänger dar.— Die Abhandlung zum Pro- gramm dieses Jahres lieferte der Professor Wolff;„Prolegomena ad Plauti Aululariam.“ 1837. Gleich im Anfange dieses Jahres ward ein ehemaliger wackerer Zögling hiesiger An- stalt, der Candidat des gelehrten Schulamtes, Herr Karl August Keil ans Weissenfels, an der Stelle des zu Michaelis abgegangenen Adjunctus Haase von hoher Behörde unterm 20. December vorigen Jahres als vierter Adjunctus hierher gemeldet am 23. Jan. vom Rector in der herkömmlichen Weise eingeführt. Geboren den 17. Mai 1812, war er Zögling hiesiger Landesschule vom 22. April 1824 bis Michaelis 1829. Hierauf studirte er in Leipzig unter HIermann und Beck Philo- logie, wo er Mitglied des philologischen Seminars und der Griechischen Gesellschaft war, bis Ostern 1832, setzte dann dieses Studium in Berlin unter Böckh, Lachmann und Zumpt fort, war Mitglied des Königl. philologischen Seminars, dann von Ostern 1834 bis Weihnachten 1836 or- dentliches Mitglied des Seminars für gelehrte Schulen, wobei er am Joachimsthalschen Gymnasium unterrichtete. Nachdem er hier in Pforta Johannis 1840 in die dritte, Michaelis 1841 in die zweite Adjunctur vorgerückt war, ward er auf unsern gehorsamsten Antrag bei den Hohen vor- gesetzten Behörden, um ihn bei seinem anerkannten Geschick und Eifer als Lehrer und Erzieher der Anstalt zu erhalten, unterm 28. Februar 1843 von des Geheimen Staats- und Cultusministers Eichhorn Excellenz zum Professor bei hiesiger Königl. Landesschule ernannt, mit einer von des Königs Majestät unterm 3. Februar c. allergnädigst bewilligten Gehaltszulage und der Erlaubniss, seinen eigenen Hausstand zu begründen, welches unterm 10. März c. vom Königl. Provinzial-Schul- collegium, als auf Hochdesselben geneigte Verwendung erwirkt, uns gemeldet worden ist. Er hat seine Hauptlehrfächer im Lateinischen, Griechischen, Französischen und in der Geschichte. Im April dieses Jahres wurde durch eine Königl. Commission, aus dem Herrn Geheimen Re- gierungsrath und Ritter Credé von Seiten des Königl. Ministerii und dem Herrn Regierungsrath Tschirner von Seiten des Königlichen Provinzial-Schulcollegii bestehend, im Betreff der als nothwendig erschienenen Restauration des baufälligen Kirchenportals und der Verlegung der —————yyy——————————— 143 von ſa 4 M.*... ae Tuni Schulbibliothek in ein helleres, geräumigeres und anständigeres Local eine genauere Be- 04 a dener sichtigung angestellt und hierauf von Hoher vorgesetzter Behörde der Beschluss gefasst, dass 6- nahen Au. das Kirchenportal nsch seiner ursprünslichen Construction ungesäumt wieder hergestellt, die en Aumm Sehülhibliatheeh in die an der Südseite der Kirche belegene geräumige und bisher unbenutzte so- und dit 2 Lenannte Wvanselistenkapelle verlegt und diese nebst den anstossenden Räumen baulich dazu ein- äge h 1 gerichtet, das bisherige Blbliothekzimmer aber in ein schon lange gewünschtes Klassenlocal ver- t na, ter wandelt werden sollte. Da durch die Gnade Sr. Majestät des Königs die Fonds zu diesem Bau lche n aus Staatsmitteln angewiesen waren und das Baugerüst vor dem Kirchenportal bereits seit dem Som- rn— mer 1835 bestand, so ward unter Leitung des Herrn Regierungs-Bauinspectors Schmid, der sich Ruat de 1 in der geschmackvollen Ausführung dieses Baues sehr verdient gemacht hat, sofort zu Werke ge- der d99 schritten, und durch die unablässige Thätigkeit der Arbeiter bis zum J. 1840 die sämmtlichen von 4 Hoher Behörde angeordneten Bauten vollendet. Das Kirchenportal steht nunmehr, fest und solide ung dlilente I dumf aus Quadern, wie die ganze Kirche, auferbauet, und mit Statuen und Bildhauerarbeit reich ge- doſes lnd schmückt, in seiner ursprünglichen Schönheit da; die schon unter Königl. Sächsischer Regierung jenen i ir seit Anfange dieses Jahrhunderts als wünschenswerth und nothwendig erkannte Verpflanzung der lten, m Schulbibliothek aus ihrem zu kleinen, dumpfen und düstern Local in einen grössern, würdigen und Luslläne u angemessenen Raum ist endlich zur Ausführung gebracht, indem dieselbe seit 1840 sich in der fir dit am schön und geschmackvoll eingerichteten Halle auf der Südseite der Kirche befindet. Das bisherige unten gabeel Bibliothekslocal ist durch Herstellung neuer Fenster, Katheder und Subsellien und durch gefäl- lung zm bn- ligen Anstrich zu einem schönen Klassenlocal für Ober-Tertia umgeschaffen, die vermauerten Fen- riun“ ster auf der Südseite der Kirche wieder hergestellt, der die Südseite viele Fuss hoch umgebende Schutt weggeschafft und ein Luftkanal rings um die Kirche angelegt, die angebauten kleinen Sei- g lsier Ar- tenkapellen, worunter die Todtenhalle war, abgebrochen und dafür unweit der Waschanstalt ein enfes u de sehr zweckmässig angelegtes und mit allem nöthigen Apparat versehenes Leichenhaus im Jahre 20. Deceube 1840 neu erbaut worden. Der Raum rings um die Südseite der Kirche ist frei gelegt, der Fried- herkömmlehe hof freundlich eingerichtet und statt der alten Lehmmauer mit einem Staket umgeben. Diess sind schule mn 2, die wesentlichen Bauverbesserungen seit 1837. dd Bed kür- Am 21. Juli desselben Jahres ward der Pforte das Glück zu Theil, den verehrungswürdigen Chef des geistlichen Ministerii, den Geheimen Staatsminister Freiherrn von Altenstein Exc. in chaft ua, W Begleitung des Herrn Geheimen Regierungsraths Credé, nach vielen Jahren wieder auf einige 1 2u) 3 Stunden hier verweilen zu sehn. Se. Excellenz geruhten, im Rectorat abzutreten, und nachdem len G'mhdim Sie den Neubau an und in der Kirche in Augenschein genommen, sich das Personal der Lehrer — 18 nb und Beamten der Anstalt vorstellen zu lassen, und hierauf mit dem Rector noch Manches über die en hen w innern Angelegenheiten der Anstalt zu verhandeln. and Driet Seit dem Sommer d. J. bekamen die gymnastischen Uebungen der Alumnen einen neuen uis Aufschwung, indem der ordentliche Lehrer bei der Gewerbschule zu Naumburg, Herr Dr. Ph. Karl Gulun 3 Theodor Lieber, geb. zu Buttstädt im Weimarischen 1814, sich freiwillig zur Unterstützung Lüi ni des zwar noch rüstigen aber schon bejahrten Tanzlehrers Roller, eines geschickten und verdien- ler hunns ten Mannes, in der Leitung dieser Uebungen erbot, und durch sein körperliches Geschick im vinzi Sul- zt UtM thätlichen Eingreifen und Vorturnen den Eifer der Schüler neu belebte. Da er zugleich eifriger ell 1S!⸗ und geschickter Botaniker ist, so wurde ihm, auf unsern Bericht vom 15. September an die vor- schiehie gesetzte Königl. Provinzial-Schulbehörde, nach Antrag derselben vom Königl. Ministerium unterm Geheimel 2 19. December nicht nur eine angemessene Gratification für seine gehabten Bemühungen verwilligt, tegieruugn sondern auch die fernere Leitung der gymnastischen Uebungen bei den hiesigen Alumnen, zugleich etreff 6 mit der Veranstaltung botanischer Spaziergänge Mittwochs und Sonnabends Nachmittags mit den ferleguls ———C—;—C—— ————— 144 dazu sich meldenden Primanern und Extraneern, gegen eine jährliche Remuneration von 100 Tha- lern übertragen. Seitdem hat der Dr. Lieber durch Herausgabe lithographirter gymnastischer Ta- bellen die gymnastischen Uebungen noch mehr geregelt, über welche unterm 14. December 1841 der hohen vorgesetzten Behörde, auf Verfügung vom 21. October c., ein ausführlicher Bericht von uns abgestattet ist. Seit zwei Jahren sind auch im Winter, Mittwochs und Sonnabends Nachmit- tags, Voltigirübungen auf dem Schwungpferde mit einer Anzahl Oberer vom Dr. Lieber veran- staltet worden.— Die Abhandlung zum Programme des Jahres 1837 schrieb der Professor Ja- cobi I.„Commentatio geometrica de guadrangulis.“ 1838. Der gute Fortgang der Anstalt in allen ihren Theilen, ward in dieser Zeit unter den Segnungen des Friedens und Wohlstandes durch nichts getrübt oder aufgehalten, und aus diesem Jahre sind nur die angenehmen Ereignisse zu berichten, dass die Landesschule am 1. August durch einen Besuch des Königl. Oberpräsidenten der Provinz, gegenwärtigen Geheimen Staatsministers Grafen Stolberg Excellenz beehrt und erfreut wurde, welcher geruhte, die gesammte Localität der Anstalt, besonders den Neubau der Kirche, in Augenschein zu nehmen, sich mit den hiesi- gen Einrichtungen bekannt zu machen und das Personal der Lehrer und Beamten der Pforte sich vom Rector vorstellen zu lassen. Der Cötus der Alumnen brachte Sr. Excellenz mit einem Ge- sange im Schulgarten seine Huldigung dar. Kurz darauf ward der Anstalt die Freude, den an der Stelle des am 25. Mai vorigen Jahres im 76. Lebensjahre verstorbenen Consistorialraths Dr. Matthias seit Ostern c. als Königl. Provinzial-Schulrath in die vorgesetzte Behörde eingetretenen Herrn Professor Dr. Schaub vom 25. August bis 2. September in ihrer Mitte zu sehen, um mit der hiesigen Einrichtung und Verfassung in allen ihren Theilen sich näher bekannt zu machen und an der Stelle des eben verreisten Landraths Herrn Lepsius als Königlich. Commissarius bei der Abiturientenprüfung den Vorsitz zu übernehmen. Nachdem diese beendet war und Herr Provinzial-Schulrath durch Besuch aller Klassen und Durchsicht der Schülerarbeiten in den ver- schiedenen Lehrzweigen, so wie durch genauere Kenntnissnahme aller Localitäten und Einrich- tungen sich mit dem innern und äussern Zustande der Landesschule näher bekannt gemacht hatte, veranstaltete derselbe am 5. September eine Conferenz mit dem Lehrercollegium, worin verschie- dene wichtige Gegenstände der Lehre und Disciplin zur allgemeinen Befriedigung erörtert wurden. So knüpfte er, auch im persönlich freundlichem Verkehr, mit der Pforte eine für Alle erfreuliche Verbindung, welche späterhin durch mehrere Besuche des trefflichen Mannes in seinen amtlichen Verhältnissen zu hiesiger Anstalt, namentlich bei den Abiturientenprüfungen, unterhalten und be- festigt worden ist. Am 18. October dieses Jahres wurde das 25 jährige Erinnerungsfest der Befreiung Deutschlands am Siegestage von Leipzig, wie im ganzen Lande, so auch in hiesiger Anstalt festlich begangen. Vormittags um 10 Uhr versammelten sich die Lehrer und Schüler im Betsaale, wo nach Absingung des Chorals:„Eine feste Burg ist unser Gott“ ein Primaner die Feier durch einen von ihm gedichteten Prolog einleitete. Hierauf folgte die Festrede des Pro- fessors Koberstein, der aus eigener Anschauung die Zustände und Gefühle jener grossen Zeit der Befreiungskriege schilderte und daran Ermahnungen an die Schüler knüpfte, sich der damals für Preussen und Deutschland wiedererrungenen Segnungen stets würdig zu zeigen. Den Beschluss machten zwei von Primanern verfasste und vorgetragene Lateinische Oden(s. Musae Portensées) Zwischen den einzelnen Reden und Declamationen führte der Chor passende Gesangstücke aus. Ein Te Deum beschloss das Ganze, worauf sämmtliche Lehrer und Beamte sich zu einem frohen Festmahle vereinigten. Auch die Alumnen hatten ein solches, und brachten den Nachmittag mit gymnastischen Uebungen hin, bis sie gegen Abend von ihren Lehrern auf die Höhe des Knaben- on 100 Th. aslischeräh. Kember in er Verilt n ends Nechui. leder ſeral. Prolesst. Zeit unte de Und als da .Augus int Staatsuliite mmte loeigt mit da lis. der Phitsin mit einen t. reude, del a Storialkaths N ſe eingeteteen 2u selen, un annt zu Wachen ommiKarius bei War und Uerr en in del ſt- 1 ud Rürie- gemaclt lie woril ſäsl. crörtert nuria Alle erftedled einen amllc Dalten uld k- r Befreiun, ich in liesge und Schile- u Primanerd- rede des l r grossel li ich der danls Den Besehlls aie Purtanäbs nestché 4ls einem frobel chmittas 1' des Füühel- —y—j————— 145 berges geführt wurden, wo sie bei einem weit in das Thal hinableuchtende Feuer patriotische Lieder absangen. Dieses Fest der Erinnerung an eins der glorreichsten Ereignisse in der Deut- schen und Preussischen Geschichte wird alljährlich erneuert und mit der Feier des Burkhardsta- ges verbunden.— Die Abhandlung zum Programm dieses Jahres:„Commentarü de vitis Pastorum et Inspectorum Portensium“ hatte den geistlichen Inspector Schmieder zum Verfasser. 1839. Da zu Anfange dieses Jahres der geistliche Inspector Schmieder nach Wittenberg als Professor und Director des dortigen Predigerseminars abging, so ward zu dessen Nachfolger der bisherige Diaconus bei der Stadtkirche zu Torgau, Herr Karl Eduard Niese vom Königl. Mi- nisterium als geistlicher Inspector und Professor bei hiesiger Königl. Landesschule ernannt, und laut Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegii vom 18. December vorigen Jahres, nachdem er am 16. Januar mit seiner Familie hier eingetroffen, am 20. Januar von dem von Sr. Hochwürden dem Herrn Bischoff Dr. Dräseke dazu beauftragten Naumburgischen Superintendenten, Herrn Dr. Caspari, in sein kirchliches Amt, am folgenden Tage vom Rector in sein Schulamt feierlich ein- geführt. Geboren den 21. October 1804 zu Torgau, wurde er von seinem achten Jahre an erzo- gen in Trebitz, einem Dorfe bei Wittenberg und erhielt seine Schulbildung von 1818—1820 auf dem Wittenberger, dann bis 1823 auf dem Erfurter Gymnasium, studirte von 1823— 1826 zu Leip- zig, dann bis 1831 zu Berlin und bis 1832 wieder zu Leipzig, erst Jurisprudenz, dann Philoso- phie und Philologie und zuletzt Theologie, wurde 1832 Diaconus in seiner Vaterstadt, von wo er hieher versetzt wurde und noch in voller Wirksamkeit ist. Am 6. November dieses Jahres beging die Pforte die Säcularfeier der vor 100 Jahren un- ter dem Rector Freytag an diesem Tage geschehenen Aufnahme eines ihrer berühmtesten Zöglinge, des Deutschen Dichters Friedrich Gottlieb Klopstock, welcher(geboren den 2. Juli 1724 zu Quedlinbhurg, wo sein Vater Commissionsrath, bald darauf Pachter des Amtes Friedeburg im Mansfeldischen war) von seinem 16. bis 22. Jahre hier seine Bildung erhielt und schon als Pri- maner, von Milton begeistert, den Plan zu seinem Messias und die Anfänge dieses Gedichts hier entwarf. Eine Bergquelle, welche die Pforte mit vortrefflichem Trinkwasser versieht, führt noch jetzt seinen Namen. Als Einladungsschrift zu dieser Feier hatte das Lehrercollegium einen genauen Abdruck der bei seinem Abgange am 21. Sept. 1745 von ihm hier gehaltenen Valedictionsrede:„Declamatio, qua poëtas æpopoeiae auctores recenset Fried. Gottl. lopstockius scholae valedicturus:“ an deren Schlusse der abgehende Zögling sagt:„Tu tandem, Porta, hujus amicitiae et nutriæ et testis oculata, Felir sis teneroque hos alumnos Tuos sinu foveas. Tui saepe nominis recordabor pius, T'egque tam-— quam illius operis matrem, quod Tuo in ampleæu meditandoincipereausus sum, recolam, venerabor.“ Die Pforte hatte sich mit einem Verein ausgezeichneter und hochangesehe- ner Männer in Leipzig, welche als würdige Zöglinge der alma mater, mit ehrenwerther Pietät an eben diesem Tage ein glänzendes und sinniges Pförtnerfest veranstaltet hatten, in Verbindung ge- setzt, um an beiden Orten ein würdiges Säcularfest zu begehen. Zu demselben war der hiesige Betsaal festlich geschmückt, Säulen und Katheder mit Blumengewinden und Kränzen geziert. Auf der Brüstung des untern Katheders stand die lorbeerumkränzte Büste des Dichters, daneben lag zu Aller Ansicht die von Klopstock selbst unterm 20. März 1800 hieher geschenkte und vom Rector Heimbach sehr feierlich in die Schulbibliothek aufgenommene Prachtausgabe seines Messias, nebst dem sinnigen Geschenk eines Zweiges der Linde über Klopstocks Grabe zu Ottensen von ei- nem ebenfalls berühmten Pförtner, dem Hofr. Dr. Fr. Thiersch, im Jahre 1837 gepflückt und mit einer eigenhändigen Votivschrift hieher gesandt. Früh um halb zehn Uhr begaun die Redefeier im Betsaale, zu welcher sich die hiesigen Schüler, Lehrer und Beamten nebst einer Anzahl aus- 19 ——————C—C——C—— .——.“ ———— ᷣ--—-— 22 —ZZZööZöZö — A 146 wärtiger Freunde der Anstalt eingefunden hatten. Nach der Aufführung des Vaterunsers von Klop- stock in der Schwenkeschen Composition durch den hiesigen Sängerchor trug der Primus Porten- sis eine Einleitungsrede mit einem kurzen Lebensabriss von Klopstock vor. Hierauf traten nach einander 13 Primaner mit selbstverfassten Gedichten in Deutscher und Lateinischer Sprache auf, (eine der Lateinischen Oden, so wie ein auf Klopstock bezügliches episches Carmen sind in den Musae Portenses abgedruckt) demnächst betrat der Professor Koberstein das Katheder und hielt eine gehaltvolle, später im Druck erschienene Festrede„über die Verdienste, welche sich Klopstock um die vaterländische Poesie erworben hat.“ Der Gesang:„Auferstehn,“ von Klopstock, componirt von Graun, vom Sängerchor aufgeführt, beschloss die erhebende Redefeier. Mittags wurden die Alumnen von Seiten der Anstalt festlich bewirthet. Auch die Lehrer und Be- amten der Anstalt vereinigte nebst einigen theilnehmenden Freunden ein heiteres Festmahl, wobei des Dichters Büste aufgestellt war, und dort wie hier wurden sinnige Sprüche dem unsterblichen Zögling der Pforte zu Ehren ausgebracht. Gewiss sind an diesem im Leben der Anstalt bedeu- tungsvollen Tage die Keime eines edeln und würdigen Strebens nach solchem Vorbilde in man- ches Zöglings Brust gepflanzt und geweckt worden. Auch der hohe Chef des Cultus, des Staats- ministers Freiherrn v. Altenstein Excellenz, äusserte auf erhaltenen Bericht in einem huldvol- len Schreiben Sein Wohlgefallen an dieser Feier, und ein Hochlöbl. Königl. Provinzial-Schulcol- legium hat von den poëtischen Leistungen der Primaner bei diesem Anlass mit besonderem Inter- esse nähere Kenntniss genommen. Die Abhandlung zum Programm dieses Jahres schrieb der Adjunctus, jetzige Professor Fickert: „Prolegomena in novam operum L. Annaei Senecae philosophi editionem.“Ü Von diesem Jahre an erhielten die Programme der Landesschule eine wesentliche Bereicherung, indem auf Veranlassung einer Verordnung des K. Provinzial-Schulcollegii vom 7. Juni., dass die während des verflosse- nen Schuljahres in den drei obern Klassen aufgegebenen Themata zu freien Aufsätzen im Deut- schen und Lateinischen zur Circulation bei den Gymnasien der Provinz sollten eingesandt werden, der Ausweg getroffen ward, dieselben im Programme öffentlich abdrucken zu lassen; eine Maas- regel, die bishner nur das Domgymnasium zu Naumburg ebenfalls angenommen hat, von der aber sehr zu wünschen wäre, dass sie auf die sämmtlichen Programme der Monarchie ausgedehnt würde, da allen Lehrern ein reicher Stoff für die so schwierige Auswahl passender Themata zu freien Auf- sätzen dadurch öffentlich geboten wird. Das folgende Jahr 1840 war ein ernst-bedeutendes und verhängnissvolles, sowohl im Allgemeinen für die gesammte Preussische Monarchie durch den eingetretenen Thronwechsel, als im Besondern auch für das Cultuswesen des Preussichen Staats durch den Verlust seines vieljährigen hochver- dienten Chefs, des Staatsministers Freiherrn v. Altenstein. Nachdem dieser verehrte Mann kurz zuvor, am 2. November 1839, in dem Geheimen Rath Nicolovius einen durch lan- gen Staatsdienst bewährten treuen Freund und Gehülfen durch den Tod verloren hatte, starb er selbst den 14. Mai dieses Jahres im 70. Jahre seines Alters, betrauert vom Vaterlande, welches ihm eine glänzende Periode seines Aufschwunges im gesammten Bildungs- und Unterrichtswesen verdankte und von Allen, die den biedern, trefflichen Mann näher gekannt, insbesondere von der Pforte, deren vieljähriger, treuer Gönner und Wohlthäter er stets gewesen war. Es ward ihm hier ein Eece veranstaltet, wobei Professor Koberstein die Gedächtnissrede hielt. Ein erhebendes und patriotisches Fest war am 31. Mai die Säcularfeier der Thronbe- steigung Friedrichs des Grossen, welche in Pforta, wie in der ganzen Monarchie, fest- lich begangen wurde. Nachdem der Morgen des Tages mit Kanonenschüssen begrüsst war, ver- ers Von Nloy. rimus ParteJ. ut traten dach t Sprach al en Liad in den eder und diet e, Velche dich rStehn, in bende Relelele ehrer uud 3 Lestmall üde am unsterdlade r Anstal hea. orbille i a. ltus, teduat. einem hubsdl. vinzial-Schldh- Souderen llie- rofessor Fichert diesem Tähre an aui Veranlässlng dd de Serdosse- sätzen im Doi⸗ dgesandt perièr een; eile Mw- on der Wer elr dehut vitbe da 2u krec lü- lim Allenäbe Is im Besolten hrigen Vodler dieser verebi inen durdj H- hatte, dumd rlande, felcle nterrichbrcel dondere ſu- der vHI Un ————, 147 sammelten sich früh um 10 Uhr die Schüler, Lehrer und Beamten der Anstalt, nebst theilneh- menden Freunden in dem mit Blumengewinden und Kränzen und dem von einem Freunde der Anstalt hieher geliehenen lebensgrossen Bilde des jugendlichen Königs über dem Katheder geschmückten Betsaale, wo Gesangstücke vom Sängerchor der Schüler unter Leitung des Musikdirectors Köt- schau mit dem Vortrage Deutscher und Lateinischer selbstverfasster Gedichte(ein Paar davon sind in den Musae Portenses abgedruckt) von acht Primanern abwechselten. Die Deutsche Festrede hielt der Professor Wolff, in welcher derselbe von den Verdiensten Friedrichs des Grossen um sein Land und um die ganze Europäische Menschheit sprach und besonders von dem veredelnden Einfluss der Persönlichkeit Friedrichs auf sein Zeitalter handelte. Bei einem frohen Mittagsmahle, welches der Cötus der Alumnen so wie die Lehrer und Beamten der Anstalt mit ihren Gästen be- gingen, wurde das Andenken des grossen Preussenkönigs mit patriotischer Herzlichkeit gefeiert. Eine andere Königsfeier, aber von sehr ernstem und wehmüthigem Charakter, beging die Pforte am 3. August, kurz nach der Rückkehr der Zöglinge aus den Sommerferien; es war die Ge- dächtnissfeier unsers am 7. Juni dieses Jahres von Gottabberufenen höchstse- ligen Königs Friedrich Wilhelm III., an eben dem Tage, welcher sonst alljährlich der freudigen Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes gewidmet gewesen war. Für diesen Zweck war der Betsaal der Anstalt zu ernster Trauerfeier sinnig geschmückt, verhangen und mit Kerzen er- leuchtet, das lebensgrosse bronçene Brustbild des Verewigten war in demselben aufgestellt und darunter der Abdruck des Allerhöchsten letzten Willens. Früh um zehn Uhr begaben sich die Lehrer und Schüler im feierlichen Zuge in den Saal, wohin auch die Beamten und sonstige Freunde der Anstalt folgten. Nachdem der Sängerchor einen Satz aus dem Mozartschen Requiem vorge- tragen und die ganze Versammlung den Choral:„Was Gott thut, das ist wohlgethan“ gesungen hatte, betrat der Rector der Anstalt das Katheder und hielt die Trauerrede. Nachdem er im Ein- gange den Contrast dieser Feier mit der früheren dieses Tages hervorgehoben und von der all- gemeinen, tiefen und wohlbegründeten Trauer um den Verlast eines Königs, wie der Hochselige gewesen, gesprochen hatte, ging er zur Vorlesung von Höchstdessen Letzten Willen und des denselben veröffentlichenden Edicts Sr. Majestät des jetzt regierenden Königs über und zeigte hier- auf in seinem Vortrage, mit steter Bezugnahme auf die Worte des Allerhöchsten Testaments, wie die persönliche Trefflichkeit des Höchstseligen Königes, sowohl in seinen öffent- lichen als Privattugenden, die Quelle des grössten Heiles für sein Volk gewesen sei; mit Hindeu- tung auf die tröstliche Hoffnung der segensreichen Fortsetzung seines Werks durch die jugend- lich männliche Kraft Seines erhabenen Sohnes und Nachfolgers. Mit der Aufführung eines andern passenden Satzes aus Mozarts Requiem durch den Sängerchor ward diese Feierlichkeit, welche einen ernsten Anklang in allen Gemüthern fand, beschlossen. Am 15. October dieses Jahres wurde das Huldigungs- und Geburtsfest Sr. Maje- stät des Königs Friedrich Wilhelms IV. besonders feierlich begangen. Schon Abends vorher, am 14., hatten die Bewohner der Pforte, auch von der Witterung begünstigt, durch eine festliche Illumination nicht bloss des Schulgebäudes und der übrigen öffentlichen Locale, sondern auch der sämmtlichen Privatwohnungen, verbunden mit Transparenten und passenden Iuschriften verschiedener Art, ihre patriotische Theilnahme an diesem frohen und hoffnungsreichen Feste zu erkennen gegeben. Der Morgen des 15. ward mit 21 Kanonenschüssen begrüsst. Früh um zehn Uhr versammelten sich im Betsaale die Schüler, Lehrer und Beamten der Anstalt nebst den an- wesenden Fremden zu einem feierlichen Redeact, welcher durch den Sängerchor unter Leitung des Musikdirectors Kötschau, mit Aufführung des Te Deum eingeleitet wurde. Hierauf traten zwei Primaner mit selbstverfassten Glückwünschungsgedichten in Lateinischer und Deutscher Sprache 19* öͤ—..ͤͤͤäää““ ————————— 8 148 auf, dann hielt der Redner des Tages, Prof. Dr. Jacob, einen Lateinischen Vortrag: De insigni Negis nostri Augustissimi sub Divi Parentis imperio felicitate, et de nostra, quae inde nata est, propria et singulari felicitate.“ Mit der Aufführung des Hymnus: Domine, salvum fac Regem, wurde die Redefeier beschlossen. Hierauf versammelten sich erst die Zöglinge, dann die Lehrer und Beamten der Landesschule nebst ihren Frauen zu einem festlichen Mittagsmahle, wobei dem neuen geliebten Herrscher das erste huldigende Lebehoch recht von Herzen dargebracht wurde. Auch der Nachmittag und Abend wurde festlich begangen. Se. Majestät der König von Preussen bewährten gleich im Anfange Ihrer Regierung Ihre Huld gegen die Landesschule Pforta durch einen zwiefachen Act der Gerechtigkeit und Milde, indem Sie 1) mittelst Allerhöchster Cabinetsordre vom 16. Juli 1840 an das K. Staatsministerium zu verfügen geruhten, dass die mit der K. Sächs. Regierung stipulirte Summe von 57,500 Thlrn. zur Entschädigung der im Königreich Sachsen befindlichen Collatoren hiesiger Freistellen, deren Collatur an die Königl. Preussische Regierung übergegangen war(s. oben S. 98) nicht aus dem Vermögen der Pforte, sondern aus Staatsmitteln gezahlt werden sollte. 2) Indem Sie der Pforte für die seit 1826 aus- gefallenen Einkünfte an Zinsen, Lehen, Frohnen u. s. f., aus dem von der Krone Preussen an Weimar abgetretenen Dorfe Darnstädt, der zwischen beiden Staaten geschlossenen Convention vom 1. Mai 1826, Art. XXII,§. 107 gemäss(s. Gesetzsammlung von 1826 Anhang S. 21) ein jähr- liches Aequivalent von 151 Thalern aus der Staatskasse, mittelst Allerhöchster Cabinetsordre vom 30. September 1840 gnädigst zu bewilligen geruhten.— Die Abhandlung zum Programm des Jah- res 1840:„Meletemata Plotiniana“ hatte den Professor Steinhart zum Verfasser. 1841. Nachdem in die durch den Abgang des Adjunctus Grubitz zu Johannis vorigen Jahres erledigte erste Adjunctur der Adjunctus Fickert, zugleich als Bibliothekar, in die zweite der Ad- junct Dufft, in die dritte der Adjunct Keil eingerückt war, wurde vom vorgesetzten Königl. Pro- vinzial-Schulcollegium die eröffnete vierte Adjunctur einem ehemaligen wackeren Zöglinge hiesiger Anstalt, dem Dr. Ph. Adolph Friedrich Albert Dietrich, übertragen. Geb. zu Staritz den 2. Nov. 1816, ward er Ostern 1830 in die Landesschule aufgenommen, welche er Ostern 1835 verliess und bis 1839 Philologie erst in Leipzig, daan in Göttingen, zuletzt in Halle studirte, wo er nach bestandener Prüfung als Candidat des gelehrten Schulamtes erst bei der höhern Realschule in Halle sein Probejahr als Lehrer bis Johannis 1840 zurücklegte, dann eine Zeitlang beim Gym- nasium zu Stettin, zugleich als Mitglied des dortigen Seminars für Gelehrtenschulen, angestellt war, von wo er Ostern 1841 hieher kam und am 19. April vom Rector, nach geleistetem Dienst- eide, feierlich eingeführt wurde. Am 2. September ward der Anstalt die Ehre zu Theil, den Königl. Wirklichen Geheimen Rath und Oberpräsidenten der Provinz Sachsen, Herrn Ritter Flottwell zum ersten Mal in ih- ren Mauern zu sehen. Sr. Excellenz geruhten, sich die Lehrer und Beamten der Landesschule vorstellen zu lassen, hierauf die Kirche, wo der Sängerchor der Alumnen Sie mit Aufführung ei- ner geistlichen Composition empfing, die Bibliothek, die Antikensammlung, die Hörsäle, Wohnzim- mer und übrigen Localitäten der Landesschule in Augenschein zu nehmen und Nachmittags ein Paar Stunden dem Unterricht in allen Klassen beizuwohnen. Seitdem verehrt die Landesschule in Sr. Excellenz ihren theilnehmenden und für ihr Wohl thätig bemühten Gönner und Beschützer. Das Wohlwollen und die Milde der Hohen vorgesetzten Behörden gegen die Alumnen hiesiger Anstalt bewährte sich auch in diesem Jahre aufs Neue darin, dass auf Antrag des vorgesetzten Königlichen Provinzial-Schulcollegii vom Königlichen Cultusministerium, laut An- AILIS 7 erung lhre Ru lide, ine lum 2n ſerlüge 9 Entschädi ün r an diekäut gen der ne Seit Bèh aw. ne Preusa a Conrentan um . A) en ſbr dinetsorde fom gramm des läh. S Todigen Khres zweite der A- en König. Pr- öglinge lieöber . 2u Staxik de er Osem Bo5 lle studite, o hern Reabde ang bein(ſr. ulen, arstel istetem Niess- chhen Gebeiner sten Mal in- r Landesscllk Aufführuls. äle, WMchwir achmittags eil andesschll ln Beschütack. dfe Alumnel if Autrag des an, läut Ar- 149 zeige vom 22. März, die Summe von 50 Thalern zu einer den in den Ferien hier zurückblei- benden Alumnen zu bereitenden Weihnachts- und Neujahrsfreude, welche bereits seit Weih- nachten 1832(siehe oben S. 135) jährlich genehmigt worden war, auf den Etat der Anstalt für immer angewiesen wurde. Eine gleiche Summe wurde von der Güte der Hohen Behörden unterm 23. November dieses Jahres zur Feier des Fastnachts- und des Stiftungsfestes auf den Etat der Schule bleibend bewilligt. Eben so war schon im vorigen Jahre unterm 14. März von Hochdenselben genehmigt, dass den jedesmaligen Abiturienten zu Ostern und Michaelis an den beiden Tagen der mündlichen Prüfung ein besonderes Frühstück von Seiten der Hausökonomie verabreicht würde.— Die Abhandlung zum Programm dieses Jahres schrieb der Professor Jacob: „Commentatio de usu numeri pluralis apud poéëtas Latinos.“ 1842— 43. Durch den zu Michaelis vorigen Jahres erfolgten Abgang des Adjunctus Dr. Dufft (s. oben S. 141) war die mit dessen Adjunctur verbundene Stelle des zweiten Geistlichen bei hie- siger Anstalt erledigt. Für dieselbe ward Herr Dr. Ph. Carl Friedrich Heinrich Bittcher zu Königsberg in Preussen von der hohen vorgesetzten Behörde ausersehen. Geboren zu Liebstadt in Ostpreussen den 27. September 1816, besuchte er von 1828— 1834 das Gymnasium zu Lyk, studirte dann in Königsberg Theologie und Philosophie bis 1837, war darauf von 1838—1840 Mit- glied des Königl. Predigerseminars zu Wittenberg, und von 1841— 1842 Hälfslehrer am Kneip- hofschen Gymnasium in Königsberg. Unterm 20. November vorigen Jahres ward ihm vom Königl. Provinzial-Schulcollegium die Ernennung zu seinem hiesigen Amte angezeigt und am 24. Februar c. ward er vom Rector, nach geleistetem Diensteide, in sein Schulamt feierlich eingeführt. Da der Vorrath an Exemplaren der zuletzt unterm 8. März 1832 herausgegebenen„Bekannt- machung für Eltern und Vormünder, die ihre Kinder und Pflegebefohlenen der Landesschule Pforta übergeben wollen, eben zu Ende ging, so ward der Rector vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 20. October 1841 beauftragt, einen neuen den bestehenden Verhältnissen entsprechenden Entwurf dieser Bekanntmachung mit Zuziehung des Lehrercollegii abzufassen. Dieser ward unterm 8. Januar 1842 an die Hohe Behörde zur Prüfung eingesandt und von derselben unterm 31. März bestätigt in Druck gegeben. Es ist die fünfte Ausgabe der Bekanntmachung.— Bald darauf ward dem Lehrercollegium auf seine gehorsamste Bitte um Herstellung des ursprünglichen Etats der Adjunctur von beiden hohen vorgesetzten Behörden, vom Königl. Provinzial-Schulcollegium unterm 3. Februar und von des Geheimen Staats- und Cultusministers Eichhorn Excellenz unterm 6. April 1842 die tröstliche Versicherung zu Theil, dass sobald die finanziellen Verhältnisse der Anstalt es gestatteten, den Adjuncten eine angemessene Verbesserung zu Theil werden sollte. Endlich sind zum Schlusse des Jahrhunderts auch die vom Rector im Jahre 1837 ausgearbei- teten und vom Lehrercollegium in einer Reihe von Conferenzen in allen Theilen sorgfältig ge- prüften und approbirten neuen Schülerstatuten von beiden Iohen vorgesetzten Behörden, des Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, Dr. Eichhorn Excellenz unterm 20. November und vom Königl. Provinzial- Schnlcolſegium unterm 3. December 1842 in ih- rem ganzen Umfange bestätigt nnd für hiesige Anstalt mit Gesetzeskraft versehen worden. Solche Leges und Statuten, deren eine grosse Lehr- und Erziehungsanstalt, wie die hiesige, zur sichern Regulirung ihrer innern Verhältnisse, namentlich der Haus- und Studienordnung für ihre Zöglinge, bedarf, haben seit der Gründung der Landesschule stets bestanden. Die ältesten sind aus dem Stiftungsjahre 1543 selbst, Lateinisch ausgearbeitet von dem berühmten Joachim Camerarius, Deutsch vom Rector Balduf in einer handschriftlichen Schulordnung von 1577, umgearbeitet und erweitert in der gedruckten Schulordunung des Churfürsten August von 1580, aufs Neue umgestaltet und ———O—— ———————ÿüy—— 1⁵0 rermehrt, Lateinisch und Deutsch in der Schulconstitution des Churfürsten Christian II. vom Jahre 1602. Die letztern blieben geltend bis zu der im Jahre 1773 gedruckten„Erneuerten Schulord- nung für die Chursächsischen drei Fürsten- und Landesschulen, welche die Leges und Statuten für die Schüler von S. 133— 160 enthält. Die letzten gedruckten„Vorschriften für die Schüler der Königl. Sächsischen Landesschule in Pforta““ sind aus der neuen Schulconstitution vom 5. October 1808 auf 46 Seiten in 8. gedruckt. Da dieselben nach der neuen Königl. Preussischen Organisa- tion der Landesschule nicht mehr genügend und zeitgemäss erschienen, so ward in Folge des Con- ferenzprotocolls vom 13. September 1819 eine neue Bearbeitung der Schülerstatuten unterm 5. Ja- nuar 1820 vom Königl. Consistorium angeordnet; allein der unterm 11. März vom Rector Ilgen eingereichte Entwurf und der später unterm 3. September 1822 hergesandte Auszug daraus fanden keine Genehmigung und so ruhte die Sache, wiewohl später verschiedene Male angeregt, bis auf die neueste Zeit. Nachdem nun unterm 5. Junius 1838 der neue Entwurf der Gesetze und der Hausordnung für die Zöglinge der Königl. Landesschule mit einem Protocoll des Lehrercollegii vom Rector an die Hohen vorgesetzten Behörden zur Prüfung und Bestätigung eingesandt war, erfolgte zwar unterm 15. März 1839 von Hochdenselben die Billigung dieses Entwurfs der Schü- lergesetze und Hausordnung, mit der Anweisung, sie in der Landesschule in Anwendung zu bringen; doch verordneten Hochdieselben, in Erwägung der Wichtigkeit des Gegenstandes, dass nach Ver- lauf von zwei Jahren eine Revision dieser Gesetze und Hausordnung auf den Grund der inzwischen gemachten Erfahrungen vom Lehrercollegium, unter dem Vorsitz eines ausserordentlichen Königl. Commissarius, veranstaltet werden solle, bevor dieselben durch den Druck veröffentlicht würden. — Dem gemäss ward auf den Antrag des Rectors vom 12. Juli 1842 der Königl. Provinzial-Schul- rath, Professor Dr. Schaub als Königl. Commissarius von Hoher Behörde beauftragt, diese Re- vision mit Zuziehung des Lehrercollegii zu veranstalten, welche in einer Conferenz vom 13. Sep- tember dieses Jahres zur Ausführung kam. Auf den Grund der darüber aufgenommenen Verhand- lung und den Bericht des Herrn Provinzial-Schulraths an die Hohen vorgesetzten Behörden er- folgte die oben angegebene Entscheidung, worin zugleich bestimmt wurde, dass die neu verfassten allgemeinen Schülergesetze, in 24§§. bestehend, nebst der die Ordnung des ganzen Jah- res enthaltenden Zeittafel dem Druck übergeben werden sollten, damit erstere(welche wir hier beifügen) allen Schülern bei ihrer Aufnahme eingehändigt, letztere auf den 12 Schülerstuben zur Kenntnissnahme und Nachachtung angeheftet würden. Die in 247§§. bestehende Hausordnung aber solle im Manuscript auf der Inspectionsstube und beim Rector aufbewahrt werden und ihre Anwen- dung in lebendiger Geltung finden. Die gedruckten Schulgesetze enthalten die allgemeinen Sitten- und Disciplinarvorschriften für die hiesigen Schüler; die Hausordnung aber erstreckt sich über alle Lebensverhältnisse derselben und regelt diese nach ihren Rechten und Pflichten in allen Be- ziehungen. Sie umfasst zwei Abschnitte, wovon der erste das Verhalten der Einzelnen nach ihrer Stellung und Beziehung zu einander bestimmt. Cap. 1. enthält die Pflich- ten der Obern, Mittlern und Untern; Cap. 2. die der Inspectoren überhaupt; Cap. 3. die der Wo- cheninspectoren; Cap. 4. die der Schulhausinspectoren; Cap. 5. die der Klassenobern; Cap. 6. die der Famuli communes, Cap. 7. die der Famuli privati, Cap. S8. die der beiden Präcentoren; Cap. 9. die des Organisten und des Calcanten; Cap. 10. die der Wasserwöchner, Tischwöchner, Lautwöchner und Krankenwöchner; Cap. 11. die der Extraneer. Der zweite Abschnitt enthält die Vorschriften für das Verhalten im Besondern, und zwar im Cap. 1. die Tagesordnung,) an Lectionstagen, 5) an Studientagen, c) an Sonn- und Festtagen; in Cap. 2. die Stubenordnung; in Cap. 3. die Schlafsaal- ordnung; in Cap. 4. die Tischordnung; in Cap. 5. die Lections- und Studienordnung; in Cap. 6. die Examina und Redeübungen; in Cap. 7. die Krankenordnung; in Cap. 8. die Bestimmungen für — ͦ—— n——y—————————. 1 7—————————— 151 ——„ 1 . vom an— 7. n Sau die Erholungszeit und die Vergnügungen der Alumnen, und zwar Ʒ) Erholung im Schulgarten; Satut 5) Spaziergänge; c) das Badenführen, d) gymnastische Uebungen; e) Schlittschuhlaufen, f) Tanz- Schile 15 vergnügungen, g) gesellschaftliche Spiele; in Cap. 9. die Bestimmungen über das Ausgehen und m 5. 6 Reisen der Alumnen; und in Cap. 10. über die Oekonomie derselben.— Diese Schulgesetze und „Mlober die Hausordnung, welche dem gegenwärtigen Entwickelungsstande der Anstalt entsprechen, sind ein Geschenk, welches das scheidende Jahrhundert dem kommenden zur weitern Fortbildung überliefert; und damit diese ihren ungestörten Fortgang habe, hat das Lehrercollegium beschlossen, alle fünf jen rzanda. olge de Cm. hd Jahre eine Rervision dieser Gesetze dl Statuten vorzunehmen, um das durch die Erfahrung bewährte dann d Neue dem früher Bestehenden anzufügen.— Die Abhandlung Bunn Programme des Jahres 1842 erer h dl lieferte der Prof. Koberstein:„Oauesions Suchendvirtianae.“”“— Zum Schlusse liefern wir noch 8 l al den von den Hohen vorgesetzten Behörden bestätigten Stundenplan des letzten Winter- ſetze Wl ir halbenjahres in diesem Säculum nebst den allgemeinen Schülergesetzen und eine tabel- Lehrerala larische Uebersicht sämmtlicher hiesiger Lehrer und Beamten seit Anfange dieses gesult mn, Jahrhunderts. ris der däi. Und so ist unsere Geschichte an der Schwelle der Gegenwart, am nahe bevorstehenden Schlusse ing zu hiuen, des Säculums angelangt, und der Rückblick auf die Vergangenheit verbindet sich mit einem Vorblick lass Nacl ſar auf die Zukunft. Möge die Pforte im vierten Jahrhundert ihres Bestehens, das sie anzutreten im der inenüchen Begriff ist, in ihrer innern und äussern Verfassung, in ihrer Lehre und Disciplin die Grundsätze tliehen öni festhalten, durch welche sie gross und berühmt geworden und viel Gutes gestiftet hat! Die Mit- tlieht virtden, tel dazu sind ihr gegeben, auf deren weisem Gebrauch ihr Gedeihen beruht; in der Auswahl origzia Sehul- tüchtiger und gewissenhafter Lehrer, wackerer und umsichtiger Vorsteher, treuer und brauchba- a9, diese Re- rer Beamter, und in der Aufmunterung derselben durch angemessenen Lohn in ihrem schweren Fon dey. Beruf; in einem Schülercötus, der durch die Wohlthaten der Anstalt an ihre Gesetze gebunden enen Vebant- ist. In diesen sei ihr Hauptgrundsatz, dem Willen des Stifters gemäss, nur unverdorbene, bil- dungsfähige Knaben im geeigneten Alter von 12— 14 Jahren aufzunehmen, um bei denselben ihren Bildungsgang vollständig durchzuführen, die Anfnahme von Jünglingen reifern Alters aber, die bei andern Schulen sich schon versucht, möglichst zu vermeiden. Die Weisheit dieser Maas- regel bestätigt alle Erfahrung. Eine eruste und strenge Zucht innerhalb der festen Schranken ih- Behörden a-- neu verfäsiten es gauel ſah. relche ni li ülerstibet i rer Gesetze und Hausordnung, unbedingter Gehorsam gegen Lehrer und Vorsteher, religiöse 1sordnong de Scheu und Gottesfurcht, Mässigkeit, Arbeitsamkeit und Sittenstrenge sind die Grundlagen ihres Bestehens in der Disciplin, womit väterliche Milde und Humanität, freundliche und sorgende Theilnahme für die Einzelnen, besonders von Seiten der Tutoren, sieh wohl vereinigen. Die Bil- dung durch die strengern Studien, hauptsächlich des klassischen Alterthums, mit der Mathematik verbunden, die Weckung der Selbstthätigkeit und Fertigkeit der Zöglinge im Wissen und im Gei- add ihre Auver- meinen Siter eckt sich iüer n 4, stesgebrauch durch allen Unterricht, besonders durch die Privatstudien der Klassiker, bleibe ihr Ziel Viti und ihre Regel. Hiedurch wird sie in allen Wechseln der Zeitbildung ihren Zöglingen richtigen ilt de u Tact und Geschmack, wissenschaftlichen Ernst und Klarheit des Sinnes bewahren. Jeder Weg, die eſe der von diesen Grundsätzen abführt, ist ein Abweg zum Schlechteren. Wie auch nach hundert Ca.. Jahren die Welt und der Zeitgeist sich gestaltet haben, so wird die Pforte bei diesen festen en;(and- Grundlagen das Beste aus der jedesmaligen Zeitbildung in sich aufnehmen und so zur Vervollkomm- txöchneut nung stetig fortschreitend zwar stets die alte, aber eben dadurch auch die ewig junge Pforte zachitan bleiben. Mögen ihr alle Segnungen des innern und äussern Friedens im neuen Jahrhundert zu tionstagel,; 1 Lha Theil werden! „, Cap.— 5 umunger ſi —-———————-—-— GGGGG„«UU..&.G.GGOG—·–“— Stundenplan der Landesschule vom Wintersemester 1842— 1843. ——————˖OOQ·—õ—ꝭ—ꝛ—x—xℳ:—O⏑—:·’.—é— Sonntag V NMontag- Dienstag. Mittwoch. Donnerstag. Freitag. Sonnabend. 6— 7 Halb 6 aufstehen; Einviertel auf 7 Morgengebet, dann Fruhstuck bis 7. I. Relig. I. Niese. Wiucui, E Stein- Sonofe P. Stein. Kel. Insp. Niese. Thucyd. P. Stein- Sophocl. I. Stein- nart rt. hart. ha 6 Uhr aufstehen. IIa Herod. P. Wolff. Rel. D. Bittcher. L. Cord P. Wolff. Gr. Corr. P. Wolff. Rel. D. Bittcher. L. Corr. n. Wolff. 7— 8(preiviertel auf 7 II. b. Gesch. P. Keil. Cic. Or. B. Jacob. Rel. D. Bittcher. Gesch. P. Keil. Cic. Or. P. Jacob. Rel. D. Bittcher. Morgengebet. ¹111. a. Lat. Gram. D. Rel. I. Niese. Xen. Anab. Prof.IEat. Gr. D. Diet-Rel. I. Niese. Xen. An. Prof. S Dietrich. Fickert. rich. Fickert. III. b. Lat. Corr. D. Ov. Met. D. Diet-Relig. I. Niese. Lat. Gr. P. Stein-Ov. Met. D. Diet- Rel. I. Niese. Bittcher. ricea hart. rich. Frühstück und III. Franz. P. Kober-III. Franz. P Keil. I. Franz. P. Ko- II. Franz. P. Ko- III. Franz. P. Ko- I. Franz. P. Ko- 8— 9 Pprivatbeschatti- Stein.. berstein. berstein. berstein. berstein. gung. IV. Franz. P. Keil. V. Franz. D. Bitt- IV. Franz. P. Keil. V. Franz. D. Bitt- 5 cher. cher. I. Math. P. Jacobi I. Math. P. Jacobi 1Areied Iarhil, Math. P. Jacobi I. Math. P. Jacobi I. Lat. Vrt. Kéetur u. Pr. Fickert. II. a. Cis. Dirn. P. Math. P. Jacobi II. Cic. Ver. P. e iaſd P. Jacobi II. Math. P. Jacobi II. Math. P. Jacobi II. 0 9— 10 II. b. Deutsch. P. Ko- Lat. Gr. P. Jacob. L. Corr. P. Jacob. Deutsch. P. Ko-[Lat. Gr. P. Jacob. Lat. Corr. Prof. berstein. berstein. Jacob. III. a. Lat. Corr. D.Gr. Cramm. P. Xen. An. Prof. Lat. Corr. D. Diet-Gr. Corr. Prof. Geogr. D. Diet- Dietrich. Lickert. Fickert.„ rieh. 3 Fickert. rich. Vormittags- III. b. Geogr. P. Ja- Griech. P. Keil. Lat. Corr. Prof. Griech. P. Keil. Grie ch. P. Keil. Lat. Corr. P. Lirches cobi II. Steinhart. Steinhart. ——j—— I. Lat. Uebungen. I. Hebr. P. Stein- I. 1. Abth. Deutsch. i. Hebr. T. Stein- Rector. hart. P. Koberstein. ha II. Hebr. Prof. II. Hebr. Prof.[II a. eren P. Fickert. Fickert. Kei 19— 11 II. b. Gr. Corr. P. III. Hebr. Prof. III. b. Cic. Epist. III. Hebr. pror. Jacob. Fickert. D. Dietrich. Fickert. III. a. Math. P. Ja- III. a. Math. Prof. III. a. Math. Prof. III. a. Math. P. Ja- cobi. I. Jacobi. Jacobi I. cobi I. III. b. Math. P. Ja-III. b. Math. Prof. III. b. Math. Prof. III. b. Math. P. Ja- cobi. Jacobi I. Jacobi. ILI.. cobi II. I. Cic. Offic. Rector. Horatius. Rector Lat. Corr. Rector Cic. Offic. Rector. Horatius. Rector. Lat. Corr. Rector u. Pr. Fickert. Pr. FPickert. II. a. Ilias. P. Wolff. Herodot. P. Wolff. Desgl. P. Wolff. T/is. Prof. Wolff. Herodot. P. Wolff. Cia.I err. P. Wolfſf 11 1 Seuul f II b. Math. Prof Ja- Math. P. Jacobill. Desgl. P. Jacob. Math. P. Jacobi II. Math. P. Jacobi II. Gesch. P. Keil. — Schulhausfrei. cobi. III. a. Lat 1 xt. P. Ov. Met. Prof. Desgl. P. Jacobi I. Deutsch. D. Bitt-Ov. Met. Prof.[Lat. Corr. P. Ja- Jacobi. J. Fickert. cher. Fickert. cobi I. III. b. Griech. P. Keil. Lat. Gr. Prof. Desgl. D. Bittcher. Lat. Prbs D. Lat. Corr. Prof. Deutsch. D. Diet- Steinhart. Dietrich. Steinhart. rich. 12 9 Mättagſsdenfraln Mittagsessen und Schulgartenfrei. *—= ualb 2— 2 Bet- Bibliothek. 4 Bibliothek. stunde. IV. Zeichenkl. IV. Zeichnenkl. I. Gesch. P. Wolff. beucen P. Ko- Gesch. P. Wolff. Deutsch. P. Ko- berstein. Lehnlaartenfneſ berstein. 8 enfrei .2. Hr2e, P. Kei Gesch P. Ke- din Warteun a„ru. B. Neil. Gesch P. Kenl Schulgartentrei. rivat III. b. Ov. Fast. Prof. Cic. Ep. D. Diet-I. II. Zeichneunkl. Oo. Hase. P. Jacob. Cic. En D. Diet-II. II. Zeichnenkl. 2= 3 rikaehaeht Jacob. rich. I. Scureibkl. ich. II. Schreibkl. III. a. Caes. B. C. D. Cic. Lael. P. Ja- Caes. 2 C. D. Diet- cic. Laal, P. Ja- Dietrich. I cobi I. ich. cobi I. III. b. Caes. B G. P. Geogr. Prof. Ja- Caes. 8 G. Prof. Geogr. Prof. Ja- Steinhart. cobi II. Steinhart. Vesper und Schulgartenfrei. II. b. Xen. rich. Nepos. D. Bittcher. III. b. I. Thuc. P. Steinhart. II. a. Livius. P. Wolff. Mem. P. Jacob. III. a. Geogr. D. Diet- rt. Tuacit. P. Fickert. 0dyss. P. Jacob. rich. Griech. P. Keil. Lat. Pros. D. Diet- Schulgartenfrei. III. Zeichnenkl. III. Schreibkl. cobi II. Gr. Gop. P Stein- Tacit. P. Fickert. . Wolff. Deutsch. P. Ko- berstein. Ten. Mem. Prof. Odyss. P. Jacob. Jacob Geogr. D. Diet- Deutsch. D. Bitt- Penrur! rich. cher Nepos. D. Bitt-Deutsch. D. Diet- Schulgartenfrei. III. Zeichnenkl. IV. Schreibkl. cher. rich. Vesper und Lesestunde der Obern mit den Untern. Repetirstunden.— I VI. Tanzkl. VII. Tanzkl. VIII. Tanzkl. Repetirstunde. Repetirstunde. Repetirstunde. I. Tanzkl. II. Tanzkl. III. Tanzkl. IV. Tanzkl. V. Tanzkl. I. Singkl. XIII. Tanzkl. Repetirstunde. Y II. Singkl. Repetirstunde. III. IinEni XII. Tauzkl. Abende 1X. Tanzkl. ssen un d Von 8 bis halb 9 Abendgebet; Darauf bis 3 Priv Schulhausfrei atbe sc häfti,-ung. V m 9 gehen die Mittlern und Untern? zu Bette. Repetirstunde. IV. Singkl. V. Singkl. VI. Singkl. XI. Tauzkl. X. Tanzkl. b i s a cht UI h r. 4. . V Sonnaben Stein⸗ Senhoc.P Stei tcher, du l 2 1 3 1 laeud R 1 dinran . Nen. 4n. bofe läbert. Diet. Rel1N e lerl N 3 Ko-JI. Fram P. N. „i denstein. —— cobi LILat. Eut Rectu. .,. V. Dr. Ficgen vobi ll. laltp wät Jacob lat Con Pnl Jachh, Prof. cener D Une rt. rich. Keil. Lat Con.. p. Steinbart eutschl. Hebr. Stei stein. akt. Prof. III a. Virgih. rt. Nel II. Hebr, Prof. Fickert. III a.Math. P. a. cobi I. I b Math P. Ja. colill. dector, Lat, Corr. Rector l Pr. Fiekert. Woff Cie. Terr P.ITolf whill esch. P. Nei. Tot. Lat Coft. P. Ja. t. codi. Prof. Deutsch. D. Niet. art. Nk. Füöülliothel. W. Leiehneoll. 2. Ko- . Schuleartewitei. Leil. 2. Diet-I. I. Leichnend. II. Schbreibll. P. Ja- f. Ja- . ebert. 1. Schuleartenftel Ko-. 1. III Zeichwend Jacob. IV. Schreuhl- Bitt⸗ Diet⸗ — Un tern. epetirstunde- m. e etitstuie p V II Siagll. — Cuteru 20 Bele— Gesetze für die Zöglinge der Königl. Landesschule Pforta. §. 1. Jeder Schüler wird bei seiner Aufnahme in die Landesschule im Allgemeinen verpflichtet, gottesfürch- tig, fleissig, gehorsam und dankbar 2u sein. —§. 2. Die Furcht Gottes ist der Weisheit Anfang, und die Grundlage aller Schülerpflichten. Daher soll Jeder Gott allezeit vor Augen und im Herzen haben, aus Liebe zu Ihm Seinen heiligen Geboten nachleben, und in allen seinen Anliegen, besonders aber Morgens beim Erwachen und Abends beim Schlafengehen, sich mit Gebet an Ihn wenden. §. 3. Sämmtliche Schüler haben den Rector als ihren Vorsteher und als das Haupt der Anstalt zu achten und sind ihm, so wie den sämmtlichen übrigen Professoren und Adjuncten in derselben, als ihren nächsten Vor- gesetzten, welche der Väter Stelle bei ihnen vertreten, Ehrerbietung und Gehorsam zu leisten schuldig, welche weder im äussern Anstande, noch in Worten oder Handlungen, es geschehe offen oder heimlich, irgend wie verletzt werden dürfen. Auch den Lehrern der Künste und allen, welchen ein Antheil an ihrer Unterweisung anvertraut wird, sind sie die gebührende Achtung und Folgsamkeit zu erweisen verpflichtet. §. 4. Demjenigen Lehrer, welcher als Hebdomadarius die Wochenaufsicht führt, und die Verwaltung der Disciplin in seiner Hand vereinigt, sind die sämmtlichen Schüler ausserhalb der Lectionen zunächst untergeben und für ihr Thun und Lassen verantwortlich, wesshalb sie sich auch mit ihren Gesuchen oder Beschwerden zunächst an ihn und, nach Umständen, an den Rector zu wenden haben. §. 5. Insbesondere soll sich ein Jeder an denjenigen Lehrer, welcher seine nähere Leitung und Beaufsichti- gung als Tutor übernommen hat, vertrauensvoll anschliessen, seinen Rath, sowohl in seinen Studien als in seiner gan- zen Lebenseinrichtung, Sitten, Wahl des Umgangs, Oekonomie u. s. w. befolgen, in allen seinen Angelegenheiten sich an ihn wenden, ohne sein Vorwissen und seine ausdrückliche Genehmigung kein Geld privatim führen, nichts auf Rechnung nehmen, noch etwas durch Kauf, Tausch u. s. w. an sich bringen oder veräussern; kurz der Tutor soll ihm in Allem der nächste Stellvertreter des Vaters sein. §. 6. Die den jedesmaligen Inspectoren des Cötus vom Rector und Lehrercollegium verliehene Autorität soll jeder Schüler, Alumnus wie Extraneer, gebührend anerkennen, ihren Weisungen innerhalb des Kreises ihrer Be- fugnisse, es sei auf eines Jeden Stube oder sonst innerhalb oder ausserhalb des Schulhauses, willig Folge leisten und nur im Fall gegründeter Beschwerde sich an den Rector oder Hebdomadarius wenden. §. 7. Gegen die Beamten der Anstalt sollen die Schüler sich achtungsvoll und bescheiden verhalten, und überall, wo dieselben, durch ein näheres Verhältniss zu ihnen, Pflichterweisung zu fordern berechtigt sind, sollen sie willig Folge leisten. §. 8. Gegen Fremde, welche die Anstalt besuchen, sollen sie sich höflich und gefällig erweisen und durch feine Sitte und ein gebildetes und bescheidenes Benehmen sich selbst zu ehren suchen. §. 9. Gegen die bei der Schule angenommenen Handwerker, so wie gegen die Unterbedienten der Anstalt, und gegen alle Personen, an welche sie ihrer Bedürfnisse wegen gewiesen sind, sollen sie ein gesetztes und wohlgeziemendes Betragen beobachten und sich weder eine Unart, noch ungebührende Vertraulichkeit gegen sie er- lauben, auch in keiner Art ihre Dienste zu ungesetzlichen Zwecken in Anspruch nehmen. §. 10. Das Betragen der Schüler untereinander soll sittlich, schamhaft, anständig und verträglich sein. Alles Zanken, Schimpfen, Raufen und Schlagen, jede Neckerei oder Mishandlung Anderer, namentlich der Novitien, alle unziemlichen und unsittlichen Reden, sowie alle unehrbare Vertraulichkeit untereinander, soll gänzlich unterbleiben. §. 11. Jede Verabredung und Vereinbarung Mehrerer, sei es wider Vorgesetzte, Mitschüler oder irgend sonst zu ungesetzlichen oder unsittlichen Zwecken, ist aufs Strengste untersagt. §. 12. Wer einen oder mehrere seiner Mitschüler etwas Unrechtes begehen sieht oder erfährt, dass sie sol- ches beabsichtigen, der soll sie zunächst liebreich, aber alles Ernstes davon abzuhalten suchen und nöthigenfalls den Beistand anderer Wohlgesinnter in Anspruch nehmen, hilft dieses aber nichts, dann die Sache sofort gehörigen Orts zur Anzeige bringen. §. 13. Ueberhaupt sollen die Alumnen kein Unrecht, Laster oder Ausschweifung unter sich dulden, noch sol- ches durch Lüge oder Verhehlen vor den Lehrern verbeimlichen oder beschönigen, vielmehr wenn sie von ihnen über etwas befragt werden, offen und ohne Rückhalt die Wahrheit sagen, auch nach Umständen den, welcher Unrechtes begangen, zur Selbstanzeige veranlassen.. §. 14. Die Ehre der Anstalt, seiner Lehrer und Vorgesetzten, sowie seiner Mitschüler, soll einem Jeden theuer und unverletzlich sein. Niemand soll aus dem engern Kreise der Schule, der Klasse wie des Hauses, gegen entfernter stehende Personen unnütz ausplaudern, keine schlechten Reden, Verläumdungen oder Beschimpfungen ge- ———————;——— ———y——————— 3 ——— gen die Anstalt, gegen seine Lehrer und Vorgesetzten oder gegen seine Mitschüler weder selbst führen, noch wo er dergleichen hört, sich darauf einlassen, vielmehr seinen Abscheu dagegen unverhohlen zu erkennen geben. §. 15. Auf Anständigkeit der Sitte und ein feines äusseres Betragen soll Jeder halten. Alles unziemliche Ge- räusch, als Singen, Pfeifen, Schreien, alles Jagen und Lärmen, wie auch Schnee ballen und Ball spielen, ist innerhalb des Schulhauses, auf dem Corridor, in den Kreuzgängen, den Stuben und Lehrzimmern, auf den Höfen und Wegen der Anstalt streng untersagt; das Werfen mit Steinen und Kastanien aber ist überall, auch im Schulgarten und wo irgend sonst, durchaus verboten. §. 16. An fremdem Eigenthum, es gehöre Mitschülern oder andern Personen in und ausserhalb der Anstalt, auf den Stuben, im Schulhause oder andern Gebäuden und Plätzen, in den Gärten, Obstpflanzungen u. s. w. soll sich Niemand vergreifen, weder etwas heimlich entwenden, noch ohne Wissen und Willen der Besitzer sich den Ge- brauch fremden Eigenthums, als Kleidungsstücke, Bücher und dergl. anmassen. Gefundene Sachen müssen dem Ei- genthümer sofort unentgeltlich zurückgegeben werden, und im Fall derselbe nicht bekannt ist und durch öffentliche Anfrage nicht ermittelt werden kann, soll das Gefundene an den Rector oder auf die Inspectionsstube zur Verwahrung ab- gegeben werden. Auch soll Niemand fremde, ihm nicht gehörige Schlüssel besitzen, noch solche, falls er sie hat, an unberechtigte Personen abtreten, sondern sie an den Rector oder auf die Inspectionsstube abliefern. Dietriche, Feilen und dergleichen Geräthschaften zu führen, ist gänzlich untersagt. §. 17. Auf die Erhaltung des guten Zustandes, der Sauberkeit und Anständigkeit der Ràäume und Geräthschaf- ten innerhalb des Schulhauses, der Wohn- und Lehrzimmer, des Corridors, der Gänge und Höfe, sowie anch des Platzes vor dem Schulhause, soll Jeder stets Bedacht nehmen, vor aller Beschmuzung und Verunzierung der Wände, Tische, Bänke, Fussböden und aller Geräthschaften durch kindisches Einschneiden, Bemalen, Ankritzeln u. s. w. durch Umherwerfen von Obst, Ausschütten von Dinte und dergl. sich sorgfältig hüten. Obst und sonstige Esswaaren in den Betsaal und die Auditorien mitzubringen, ist gänzlich untersagt. §. 18. Alles Verletzen oder Verderben fremden Eigenthums, es gehöre der Schule oder Privatpersonen, muss durchaus vermieden werden. Muthwillig angerichteter Schaden zieht, ausser der Verpflichtung zum Ersatz, noch po- sitive Strafe nach sich. Insbesondere sollen auch Kirche und Gottesacker nie durch Muthwillen irgend einer Art verletzt oder entweihet werden. §. 19. Auf Ordnung, Reinlichkeit und Sauberkeit, sowohl an seinem Körper als in seiner Kleidung, Wäsche u. s. f. imgleichen in seinen Geräthschaften, Büchern, Papieren und Arbeitsheften soll Jeder halten, ohne jedoch der Eitelkeit, Verschwendung oder Modesucht zu fröhnen. Der Anzug eines Jeden soll anständig und reinlich sein, doch in keinem Stücke auffallend oder ungewöhnlich. Schlafröcke und Morgenschuhe sind nur vor dem Früh- und nach dem Abendgebet auf den Stuben gestattet. In der Kirche, bei öffentlichen Prüfungen und Schuffeierlichkeiten, an Sonn- und Festtagen und überhaupt bei allen festlichen Gelegenheiten, soll Jeder stets mit sauberer Wäsche und in seinem bessern Anzuge erscheinen. Innerhalb des Schulhauses und im Schulgarten soll Niemand seine Kopfbedeckung tragen, und Stöcke überhaupt nicht, ausser auf Reisen, daher solche in den Koffern verwahrt werden müssen. §. 20. Die Alumnen und Extrancer sollen keine Art von Schiessgewehr, Rappiere oder Waffen, keine Arm- brüste und Blaseröhre, keine Art Feuerwerk, kein Pulver oder sonst leicht entzündliche oder gefährliche Materialien, auch keine Feuerzeuge führen oder besitzen, sondern solche, falls sie in ihren Händen sind, sofort an den Rector oder ihre Tutoren ablieſern. Rappieren uud Fechten, wie auch Spazieren reiten und fahren ist ihnen in hiesiger Anstalt nicht gestattet. Auch Baden ohne Aufsicht, Angeln, Jagd auf Eichhörnchen, Vogelstellen und Ausnehmen der Nester ist streng verboten. §. 21. Alles heimliche Anschaffen und Bereiten von Kaffee, Thee, Chocolade und dergl. sowie auch der An- kauf und Genuss geistiger Getränke ist streng untersagt. Tabak rauchen und schnupfen und das Halten darauf be- züglicher Geräthschaften ist innerhalb und ausserhalb der Anstalt den Schülern verboten. Dasselbe gilt von allen Kar- ten-, Würfeh- und sonstigen Glücksspiefen. §. 22. Kein Schüler darf, abgesehen von den gesetzlichen Spaziergängen der Primaner und Extraneer, sich aus den Schulmauern ohne schriftliche Erlaubniss des Rectors entfernen, welche dem Hebdomadar zu übergeben ist, bei dem sich auch jeder Zurückkehrende sofort persönlich zu melden hat. Auch darf kein Alumnus, ausser in den Stunden, wo schulgartenfrei ist, ohne Wissen und Willen des Hebdomadars das Schulhaus verlassen. §. 23. Der Besuch der öffentlichen Wirths- und Kaffeehäuser, Conditoreien, Billards u. s. f. in benachbarten Orten, ist den Schülern der Anstalt nicht anders, als in Begleitung ihrer Lehrer, Eltern oder deren Stellvertreter ge- stattet. Auf kleineren oder grösseren Reisen wird ihnen bei der Einkehr in Gasthöfen und Wirthshäusern Mässigkeit und Anständigkeit der Sitte zur strengsten Pflicht gemacht. §. 24. Ueberhaupt sollen unsere Schüler überall, wo sie sich befinden, sie seien einzeln oder in Gesellschaft, mnerhalb oder ausserhalb der Anstalt, durch Sittsamkeit, Ordnung und Feinheit des Betragens sich als würdige Zög- linge der Pforte bewähren und ihren guten Ruf zu erhalten suchen. 1800. 1810. f 1820. 1830. AEA Tabellarische Uebersicht sämmtlicher Lehrer und Beamten der Landesschule Pforta von 1800 1843 Adelige Schul- Rectoren. Geistl. In- Conrector. Tertius. Cantor. Diaconus. Mathemat. Collaboratoren. Hülfs- Lehrer der Künste. Aerzte. Oekonomie. Forst- Justiz inspectoren. spectoren. 2. Prof. 3. Prof. 4. Prof. Ord.[5. Prof. Ord. 6. Prof. 7. Prof. lehrer. 1. 2. 3. 4. Schul- Schul- wesen. von V. von IV. Sing- Tanz. Zeichnen Kirch- Arzt. Chirur- lehrer. lehrer. lehrer. ner. 2l. gus. 28. Seyit, 1791 bis M. Carl Wilh.] 24. Jal. 1800. M. Benjamin M. Carl Chr. inrich M. Fr. GottlobM. Joh. Gottl. S rachmeister M. Gotth. Aug. M. Gottl. Frdr. Christian Dan. Fr. Carl Dav. Johann[Dr. Joh. z0tt- Ernst Cons i 1800. Ernst Heim- M. Chr. Gottl.- Weiske 1795 bisErnst Chari- eis Aoh. ITeinracn Gernhard Schmidt AlWeius PrinetCubäus 295 Artzt 4. Nov. Heiurich Möbius W eme Sohahe Fwau ol alt H Vehet Ctautine, Ahann See omund Poly- Qarl Mor. v.Boseſßbach vom 9. John, emer.] 31. Dec. 1803; ſtius 1795 bis] 1787 tarh den 1800 bis 1815. 1773 bis 1819 v. 1797 bis 1807.] Nai 1801 bis 1800 bis Ost. M. loh. Keu- bis 1805. ger Peter Fmil Makler ind entmoisten nan eher rhi,tbiar Stiftskanzler zu Jan. 1795 an, 7. Nov. 1824. starb 1809. 1804. 28. August 1815. geht ab den d. 1. Apr. starb Joh. 1803. 803. Georg Friedr.] M. Carl deck Zeichnen- 1785 bis] Hend- 22. Iuni 1782 bis 1820 Starb 1 H r k0r 77 dotizamemann Zeitz, Consistor. starb d. 10.Oct. starb 15. Dec.(Interimistisch M.. 15-Nov. 1812. d. 6. Jul. 1220. W loEPriear, MSSsex. Chrilt. dottl. NM. Carl. Ob8,1906 und 1823. rich 1784. 14. Sepe. 1843.. oloee, ſJerbis epänes. Rath. 1801. 1829. Gottl. Friedr. den Aaenph Gottl Ronr Oat schmidt Schmidt Christian bis 9. Spt. 1805. Oct. Schreib- vom Nov. starb1808* Seree 188, 3206. ier kard d. 5. 8 127. Sept. 1890. D. Carl David Artat 1800 1803.)(M. Adolph AIthanss 1803 bis Mich. 5, A0g. 1802 bis Mich. 1802 bis Gottl. 1806. Franz lehrer 1788. ent- 3 gc. 1829. Heinr. Hried: Carlllgen vom 3.* Charftins Cattloh Pan⸗ Wlich, 1804 bis 1804. Hat l8or Storh Ost. 1809. Kens⸗ Anton von 1797 lassen 4816. Fr. Chr. August Brand v. Lin- Mai 1802 an, 15. Mai 1804 biss ge 14. Mai 1808 19. Juni M.] Mich. 1811. Friedr. Prnst ²5. Sept. 1831. le Roller bis 1823. 1. April TNobbe Actuar. dau, Stiftskanz-ſem. d. 9. April 13. Januar 1805. 1804. 1“ Graun 08t. Ost. 0s 1 1802. Gottl. August 7 Arnold Heinrich Carl Fried bis Mich. M. Christ. g Dler zu Zeitz. 1831. starb d. M. Ephr. Johann Grofsschopff 1606 ie Joh. Carl Friedr. 11810*ErnstAug Dr. Hunger 1806— ☛ 27. Mai 1808. 17. Sept. 1834. Gotth. Schmidt Ter nn g Strohbach 1810. Gröbe loh. Erust 1808 d. 1. 1817 Actuarius. Heinrich Victor 7. Apr. 1805. Starb ern Sprachen M. Wtos Mich. 1807 bis 4. Jan. 1808 August Oct. Joh. C. A. Hoffmann Aug, Freiherr 7. Dec. 1821. geht 4 1. NMai Gotth. j,eh. Joh. 1820. bis Mich Pfaff. Gottl. 1i9e vis 1817 Vice- von Ferber, mann Miicch. 1809. 30. April Kett- actuarius Stittsletnal, zu 1807 b. O. 1815. 5 1802starbIner.starb 1 Zeitz, Cousistor. Rector und Geistl. insp. 4 1810. ſd. 21. Dec. Rath. Ac Jrrot. inde,rn. 2. DrG f. 3. Prof. 4. Prof. 5. Prof. 6. Prof. 7. Prof. 715 M. Carl Gottl. loh. Frdr. 25 11. Riaerz 1811 1811 26. Oct. Joh.] Carl Friedr. Ferd. Wieck Erust Le- Heekc 25 Wr 1 1515 Ferdinand Bern- Renatus Wilh. 8 Wehrde Joh. 1810 bis berecht 5 Jan. 1810 Dr. Htud Jai ct.Justizamtauf- hardvon Watz- Beck, N. Lehrer] 16. Dec. 1811 Carl August Joh. 1817. Weiske bis Ost. Erust- Fendim ſgehoben 1816. dorff. Stifts- der neuern Spra-ſbis Ost. 1817.] Rüdiger 9 Jan. 1811 1818. Uhlich ge kanzler zu Zeitz, Mich. 1815 chen u. Prof. ab- 22. Mai 1815 bis 8 Mrz. e Lah. . bis 1817. Gernhard 1816 Ost. M. geg. Ost. 1824. bis Weihnacht 1819. 1816 1816 Ost. in wxl 9: Die adelige 4. Prof. u. Diac. Gottfr. Aug. 1816. Mich. Chr. Jok. Obér. Pachter. Baube- ☚ ſSchulinspector- Ben. Wolff— Joh. Nic Olden-.. Förster. Amte. ₰ telle aufgehoben bis Jan. 1824. Carl Christ Chejet Lorfnn Jul. K ö t- dor 41 dminEra, 1818 Xug. Ben- 7 c. S 5 sche— ion aufgeho- 818. 3 de en 28 aug, le. 1818 27. Aug. Lochmer im Joh. 1817 bis iehant. Zäindn ben 1820 Her Leyr lane M. Carl Gottj. 1819. 14 Oct. Nov. 1817 bis Ost. 1819. Wecrar Prfded Gottlob 1815 bis Ferd. Wiechk C. Fr. A. Ja- Joh. 1820. velod 1Si2dsor 1 817. bis 2. Mai 1822 cobi bis Jan 26 t4 nd- cMblf. . 3.; ner, ö5 di- 4. Prof, u. Diac.. Adjuncten. Reu Con Sekul“ Fartor wen 6. 1. 2. 3. 4. dant. trn- aas 5 lebn. 18 leur. Insp. eben. 1819. (Dr. Chr. Fr. Neue Dr. Garl Crome(Carl August Ko-] Dr. Carl Georg Thrsi. Joh. Joh. 1. Juli Heinrich 6. Iuni 1820; wird] 3. Aug. 1820 bis berstein 3. Aug. Jacob 3 Ang. 1820 Gotthelf Pried. Gottl. 1820 Carl Erdmann 18. Oct. 1822 Prof. Ost. 1824 bis März 1823. 1820 bis 1823. bis 1823. 2 Teich-Döh-Ster- Laudwig Schmidt NM. Chr. Gottl.Le- an. 1825 C. A. Kober-, C. G. Jacob 1823 Fr. Aug. S 4 291,, 1823 Chr. ert zel11824. Kuffs, 1819 bis 1824 7. Nov. berecht Gross--an. 1824 C. Fr. Ost. 182 4. F. A. 1824 1. Oct. Carl C. G. Jacob Sstein 1823 b. 1824 is 1824. 7 Apr. 1823 bis 1824. Aug. Pe- 14. Mai 9. Nov. 1899 1. Mai Ober- 1842 Kön. Heinr. Eduardſlan. 1825 Adolph Jan. 1925 mann 4. Prof.(A. Jacobi bisſKoberstein Hnr. Bressler]—Jan. 1825 bis 3. März Ostern. Fr. Aug. Schulze Dr. Carl Heinrich Törreht 1805. 1807. Com-Er. d amtmann Regier. 8 Schmieder Gottl. Lange. M. G. A. B. u. Diac. bis Dec. Jan. 1825 6. Prof. bis Theol. Lic. Diac.] 1826 geht ab nach C. G. Jacob Ost. 1824 bis 1825. Steinhart d. 26. Wräss- Com- miss. WVied e- bis 1830. Bau- ₰ erst interim- WoIrpM 1823. Jan. 1825 Ch. Ost. 1831. bis 22. Dec. 1828. Cöln. 1824 bis 1825. C. H. A. Stcin- Apr. 1821 bis 1825. Kinbde miss. Rath. mann, inspector 8d istisch, dann Ost. 1831. Jan. 1824 G. A. B. Fr. Neue 9. Febr. 1829. Fr. Aug. Schulze Fr. Aug. Schulze hart Jan. 1825.(Chr. Lud. Theod. Rer Rath 1832 örkker definitiv 1828 W 2ff 3'” Jan. bis Ost. 1831. Dr. Joh. LudwigſOst. 1826 geht ab lan. 1825 bis 1826. Wilbrand d. 10. 8 uan, 1832. starb zu f + bis 9. Jan. 1839. Nalop, Diac. bis Mäarz 1827. C. H. A. Stein- Wilbrand 0st. Apr. 1825 b. O. 26. feeee d. 20 fehendorf. S Jalsige, Joh. 1831. Steinhart Ost. hart 0st. 1826. 1826 bis 27. Dr. Carl Wexden Snrer⸗ März] 1828. C. Fr. Jacobil. 1827 bis Ost. 1831. Wilbrand Ost. Wex Ost. 1827. 3. Apr. 1826 b. O. 27. 1835. 1. Ianuar bis Ostern 1831. 1827. ab. 15 Sept. Jacobi II. Mich. Dr. Andr. Jacobi C rjeni an 1828. 1828. 31. Mail827 b. M. 28. le. Wex Mich. 1828. Aug. Buttmann bertter ab. 25. April 1830. 4 Oct. 1828. zu Kösen is O. 1830. Jacobi II. Ost. D. Rud. Lorer 26. Aug. M. Adolph Ost. 1831 M. Ost. 1831. Ostern 1831 Chr. Ost. 1831 C. A. Ost. 18310r.C. acobi II. Ost.. 1830 b. 0.31. Buttmann Ost. D-t44MT49 180,“ 1331 4. 1. Aug. 830 Ghar. Gottl. L an- B. Wolff. C. Fr. A. Ja- Friedr. Neuce;[Koberstein H. A. Stein- 1831 bis Ost. 1834 Buttmann 0:8t. Lorentz Ost. 83t. Carl Wilh. Ferd. Ziemann Friedr. ge 19. Apr. 1831 cobil. Fentah 7. /ug. 31.] bis Mich. hart. 1831. ab. 8. März Büuchner 27. Jan. bis Ost. 1832 Thrän- starb 9. Juli ich. 1831 C. A.] 5. Oet. 19315. 1833. Büchuer Ost. 33. 1831. Dr. Hand- 1834 hart . 1831. Koberstein. C. G. Jacob Lorentz Ostern ab. 31. Dec. 1833. Ernst Grubitz frick bis Ost. 1. Apr. den Ober- ₰½ Ost 1833. ab. 13. März Grubitz 3. Jan. 3. Mai 1833. 1832. Dr. Joh. 1. Nov amtmann D. Carl 1831 9: ugr.1834. 1834. Carl Rudolph Wilhelm 1835 1837. 2 Kirchner 1. Dr. Andr.[Grubitz Ostern Fickert Ostern Fr. Haase 7. Apr. Uteken 3. Jan. 1837 Carl Söch- Gott! 2 1. Mai 1832. Jacobi II. ſiS34 geht ab d. 21. 1834 bis loh. 1840. 1834. ab. 1835, 834. Theod. L. i e- ting. Daniei Juni 1840. Dufft Mieh. 1836. Dr Prf Dufftber Dr. Leh- Roick ☛ 29. Mai 1835. frer der Gym- Carl Keil23. Jan. nastik and Bo- 1837. tanik. 20. Jan 1839 Carl Eduard Niese. Fickert Juni[Dufft Joh. 1840.[Keil. 3 1840; 315= wird Prof. ab. 2. Oct. 1841. lote thnd. Dr. Ad. Fr. Albert AhAt2 Y Jul. 1841. Keil Mich. 1841, Dietrich Mich. Dietrich 1¹9. Apr. Henke . 1 1. wird Professor d. 1841. 1841 Königl. 3 b 3. Febr. 1843. Dr. Fr. Gari Heigr. Regier. 3’ Bittcher d. 24. Bauin- 46 t Febr. 1842. spector. 7 ☛ 1 ————— SeeAAAeA————y—y—————— Anhang. Schulnachrichten vom 1. November 1842 bis 21. Mai 1843. D-. wir, nach der Herausgabe des Programms vom 1. Novbr. v. J., nur über die Ereignisse der letzten sechs Monate zu berichten haben und das vorliegende Programm ohnehin schon zu einem ungewöhnlichen Umfange erwachsen ist, so werden wir von den Schulnachrichten aus der letzten Zeit nur das Wesentlichste mittheilen. Die ausführlichere Uebersicht des Lectionsplanes vom letzten Semester kann um so mehr wegfallen, da derselbe in dem vorstehenden Stundenplan ent- halten ist. Die Anzeige der unterdess ergangenen Verordnungen der hohen vorgesetzten Behör- den und der in den oberen Klassen während des Winters aufgegebenen Themata zu Ausarbeitungen wird im nächsten Programm nachgeholt werden; eben so die Anzeige der an die Schulbibliothek vom Hohen Königl. Cultusministerium und von Gönnern und Freunden der Anstalt eingegangenen Geschenke, zumal da das Verzeichniss der Festgaben zu dem bevorstehenden Jubiläum der Schule noch nicht als geschlossen betrachtet werden kann. Es bleiben mithin folgende Rubriken zu be- handeln übrig: I. Chronik der Landesschule bis zum Schlusse des Jahrhunderts. Mit Voraussetzung alles dessen, was bereits in der vorstehenden Geschichte der Anstalt von den Ereignissen der letzten Zeit angeführt ist, erwähnen wir Folgendes: Am 1. November v. J. wurde das Stiftungsfest der Landesschule in der herkömmlichen Weise mit kirchlicher Feier, einem Redeactus der Zöglinge und Austheilung von Prämien, in ausgewähl- ten Büchern bestehend, begangen. Zu demselben war das Schulprogramm, dessen voranstehende Abhandlung: Quaestiones Suchenwirtianae den Professor Koberstein zum Verfasser hatte, aus- gegeben, in welchem auch die Themata der von verschiedenen unserer Schüler bei diesem Feste gehaltenen Vorträge verzeichnet sind. Die Prämien wurden vom Rector an folgende Zöglinge ver- theilt:) Aus Prima: 1) Robert Blochmann, aus Straussfurt: Horatii opera recens. c. not. Bentley. Lips. 1826. 2 Voll. S. 2) Ferdinand Vogel, aus Hettstädt: Taciti opera recens. c. comm. ed. G. H. Walther. Halle 1831—33. 4 Vol. 8. 3) Heinrich Janke, aus Cöslin: Theocriti opera ed. c. comm. Lud. Dissen. Götting. 1835. 2 Voll. 8. 4) Otto v. Wolffersdorff, aus Sondershausen: Akademische Propädeutik von C. Kirchner. Leipzig b. Vogel 1842. 8.— 5) Aus Ober-Secunda: 1) Walter Burkhardt, aus Freiburg a. U.: Matthiä Griechische Grammatik. 3. Aufl. Leipzig 1835. 3 Bde. 8. 2) Rudolph Metsch, aus Suhl: W. Rein, das Römische Privatrecht und der Civilprocess. Leipzig 1836. 8.— c) Aus Unter-Secunda: 1) Albert Minzlaff, aus Potsdam: K. O. Müller Handbuch der Archäologie der Kunst. 2. Aufl. Breslau 1835. 8.— 2) August Eielenstein, aus Mitau in Curland: Hermann Lehrbuch der Griechischen Staatsalterthümer. 3. Aufl. Heidelb. 1840. 8.— d) Aus Ober-Tertia: 1) Wilhelm Oszwald, aus Glogau: Bähr Handbuch der Römischen Litteratur. 2. Aufl. Carlsruhe 1832. 8. 2) Carl Steuber, aus Nägelstädt: Gesenius Hebräisches Wörterbuch. 4. Aufl. Leipzig 1835. 2 Bde. 8.— e) Aus Unter-Tertia: 1) Adolph Sterzel, aus Pforta: Schaaf Encyclopädie der klassischen Alterthumskunde. 4. Ausg. Magdeburg 1839. 40, 2 Bde. 8. 2) Eriedrich Block, aus Weissenfels: Apollodori Bibliothecae Lib. III. Curis secundis illustr. C. G. Heyne. Gotting. 1803. 2 Voll. 8.— Am 20. November 1842, dem allgemeinen Todtenfeste, wurde im Abendgebete vom zeitigen Hebdomadarius, dem Professor Dr. Wolff, einiger alten Pförtner, die im letzten Jahre verstorben waren, feierlich gedacht und die Feier mit dem herkömmlichen Gesange: Ecce quomodo moritur iustus geschlossen. Es waren folgende: 1) Wilhelm Traugott Krug, Professor der Philosophie in Leipzig, geboren den 22. Juni 1770 zu Radis, einem Dorfe bei Gräfenheinichen. Der Pforte ge- hörte er an von 1782 bis 1788, widmete sich besonders der Philosophie, über die er zuerst auf der Universität zu Wittenberg Vorlesungen hielt. 1801 ging er als Universitätslehrer nach Frank- furt a. d. O., bis ihm 1805 in Königsberg die Professur der Philosophie übertragen wurde. Doch schon 1809 kam er in derselben Stellung an die Universität zu Leipzig, wo er bis kurz vor seinem Tode, der im Sommer 1842 in Folge von Alterschwäche erfolgte, durch Wort und Schrift vielen genützt hat.— 2) Julius Ladaig Ideler, Sohn des berühmten Mathematicus Ludwig Ideler zu * ————V—VVV———————..———— 5— — 4 II Berlin, war geboren 3. Septbr. 1809 und war in Pforta von 1822 bis 1828, wo er sich eine reiche Fülle philologischer Kenntnisse erwarb. Bei glücklichem Talente und nicht gewöhnlichem Fleisse erregte er bald durch mehrere Schriften, deren Güte anerkannt wurde, die Aufmerksamkeit in der gelehrten Welt, und man erwartete nicht Geringes von ihm, als er in der Blüthe seiner Jahre starb in Berlin als Privatdocent an der Universität, den 17. Juli 1842.— 3) Carl Friedrich Gott- lieb Ideler, der Onkel des vorhingedachten Julius Ludwig Ideler, war geboren zu Delitzsch 6. Dec. 1765 und war in Pforta von 1783 bis 1786. Er wurde Doctor der Medizin in Leipzig 1789 und wurde hierauf practischer Arzt in seiner Vaterstadt, wo er später auch Mitglied des Magistrats war, und von allen geachtet und geliebt in Folge von Alterschwäche starb 27. Juli 1842.— 4) Ernst Traugott Richter 1773 zu Lopitzsch einem Dorfe bei Neustadt a. d. Orla geboren, wurde in Pforta den 30. Aug. 1787 aufgenommen und wurde nach Vollendung seiner Studien Pfarrer zu Lopitzsch, seinem Geburtsorte, wo er 22. Sept. 1842 starb.— 5) Johann August Schirmer, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Brandis, Gerichshain, Beucha und Borsdorf, geboren zu Röda in Sachsen 1755, wurde in Pforta 1769 aufgenommen und war ausgezeichneter Jurist, erst Justiz-Amt- mann in Wechselburg, dann gräflich-Schönburgischer Hofrath, als welcher er starb 28. Juni 1842. 6) Erust Leberecht Weiske, 1786 den 20. Septbr. in Pforta geboren, wo sein Vater Lehrer war. Der Schule zu Pforta gehörte er an von 1799 bis 1805. 1811 kehrte er nach Pforta, seinem Ge- burtsorte, zurück und war hier mit treuem Eifer und gewissenhafter Thätigkeit Collaborator bis 1819, wo er in Katharinenried Pfarrer wurde. Von da kam er 1827 nach Sachsenburg eben- falls als Pfarrer, wo er, von den Mitgliedern seiner Gemeinde geachtet und verehrt, 28. April 1842 starb.— 7) Ehrenfried Lallemant, geboren 9. Aug. 1822 zu Greifswalde, wo sein Vater Musikdirector war, ihm aber bald durch frühen Tod entrissen wurde. Er kam nach Pforta zu Ostern 1835; kaum war er aber in die erste Klasse gerückt, als er zu kränkeln begann, was am Ende in ein förmliches Lungenleiden überging, so dass er sich gezwungen sah, sich zu seiner sor- genden Mutter nach Leipzig zu begeben. Leider nahm sein Leiden zu, und so wurde er den Seinen 14. März 1842 durch frühen Tod entrissen.— 8) Carl Gottlob Schneider, geboren zu Senftenberg 23. Aug. 1768, wurde 1785 in Pforta aufgenommen, wo er 6 Jahre verweilte. Nach- dem er in mehreren Familien Hauslehrer gewesen, kehrte er 1816 nach Senftenberg zurück, wurde dort 1821 Rector an der Stadtschule und starb als solcher 16. April 1839.— 9) Friedrich Christian Wilhelm Vogel, Buchhändler in Leipzig, gehörte zwar der Pforta nicht an als ehemaliger Schüler und Zögling, aber wohl als wahrer und treuer Freund, der der Anstalt nützte und treu und gewissenhaft mit seinem Buchhändlergeschäfte diente und der ärmere Alumnen mit Büchern und Geschenken selbst unterstützte. Er war geboren 30. April 1776 zu Casendorf im Bayreuthi- schen und bildete sich zum Buchhändler in mehreren grösseren Orten, in Nürnberg, Frankfurt am Main, in München, in Leipzig. An diesem Orte übernahm er durch Kauf 1808 die bekannte Buch- handlung von Leberecht Crusius, die er mit Glück ehrenvoll bis 1837 fortführte, wo er sie seinem einzigen Sohne überliess. Von jetzt lebte er zurückgezogen, doch wirkend für das Wohl seiner Mitbürger, für die er mehrere öffentliche Geschäfte und Aemter verwaltete. Er starb allgemein geachtet und hochgeehrt 8. October 1842. Am 21. December v. J. verlor die Pforte durch den Tod einen vieljährigen, treuen Beamten, den Schulchirurgus Herrn Johann Gottfried Kettner. Er war geboren den 28. August 1767 zu Schönefeld bei Artern, und bildete sich in Dresden zum Wundarzt aus. Als solcher wurde er 1792 beim Sächsischen Militär angestellt und machte die Feldzüge am Rhein, später 1806 den gegen Napoleon mit, ward bald nach der Schlacht bei Jena Wundarzt in Pegau, von wo er als Schul- und Amtschirurgus nach Pforta kam. Diesem Posten stand er 34 Jahre mit unermüd- licher Amtstreue vor, auch als Mensch und Familienvater höchst achtungswerth, und starb nach einem längeren Krankenlager gerade am Tage vor seinem 50 jährigen Amtsjubiläum, auf das er sich lange gefreut und dessen Feier sinnig vorbereitet war. Die Gedächtnissfeier hielt ihm d. 7. Januar d. J. beim Abendgebet der Adjunctus Dr. Bittcher. Am 13. und 14. März c. wurde unter dem Vorsitze des K. Geheimen Regierungsrathes, Herrn Lepsius, die mündliche Maturitätsprüfung mit acht Jünglingen aus Prima abgehalten, welche sämmtlich das Zeugniss der Reife erhielten und am 22. März zur Universität in gewohnter Weise feierlich entlassen wurden.— Den 23. April wurde in der Kirche unserer Landesschule die öffent- liche Confirmation von 18 Zöglingen durch den geistl. Inspector Prof. Niese vollzogen, worauf 8 Tage später die Lehrer der Anstalt, in Gemeinschaft mit den Alumnen, die Communionfeier be- — — ſmfen ☛ 6008— d des Ilag, Jluli 18 lebänd geboren, wunt udien Pfarre al chirmer Muh. pren zu Rödh erst Justs-- d 28. Juni 1892, ater Leirer fr forta, gilen Ge- Collaboräm Us chsenburg Ger- errehrt,. Aprl „ Wo Sein ater nach Pforta zu hegann, was an h 2u seiner Sör- o Furde er den ler, geboren zu erwellte. Nach- ſtenbderz Wrück, — 9) Fieckieh n als ehemälger nützte und tel nen mi Büchem rf im vrnretir rg, Frandium „bekaunte Duc- Fo er Sie seilen das Wohl selde starb algenel treuen Beamter, 28. August 116 z solcher wurde in, später 180 gau, von Wo ck e mit unernit und starb nach auf das ersieh hm 4.7 Püdär grathes Herrn ehaltey, welche ewohater Weise nule die offent- liogen, worau vunioukeier be —— III ————— ingen.— Nach der am 20. und 21. April c. abgehaltenen Receptionsprüfung der Novitien b mit dem 24. April der Cursus des Sommersemesters. 1 3 8 itton vesaum I. Statistische Uebersicht vom 1. Norember 1842 bis 21. Mai 1843. A. Zahlen der Schüler. ———— In I. II. II. III. III. Summa. sup. inf. sup. inf. Es waren nach Michaelis 1842.. 41 33 35 38 51 198 Es gingen ab Michaelis 1842 bis Ostern 1843.... 11 3 2 1 1 18 Es waren Ostern 1843 nach Abgang der Abitt. 30 30 33 37 50 180 Es wurden versetzat............. 11 16 14 15]57 Versetzate... 11 16 14 15— 57 Es wurden aufgenommen Novitien....„—— 2— 13 15 Restirendnnd.—— 1—— 1 Summa nach Ostern 1875 11 35 34 38] 48 196 B. Abgegangen zur Universität nach bestandener Maturitätsprüfung. Namen. Geburtsort. Alter Schulzeit Prädi- Studium. Universität. überh.in I. cat. Ostern 1843. 1) Robert Blochmann Straussfurt 20 J. 6 J. 2 J. Reif. Theologie Jena. 2) Ferdinand Vogel Hettstädt 18 ½- 5 ½- 2— Reif. Philologie Halle. 3) Heinrich Janke Cöslin 20- 7- 2- Reif. Jurau. Cam. Leipzig. 4) Otto v. Wolſfersdorf Sondershausen 22- 7 2— Reif. Medicin Göttingen. 5) Hermann Zierenberg Cladow 20- 5 ½- 2— Reif. Jura u. Cam. Halle. 6) Theodor Breiter Dennewitz 18 ½- 6- 2— Reif. Philologie Halle. 7) Bruno Ruhbaum Rathenow 20- 6-— 2- RKeif. Medicin Königsberg. 8) Georg Bunsen Rom 18 ½- 6- 2 ½- Reif. Philologie Berlin. C. Sonst abgegangen. Zu den Ihrigen kehrten zurück oder gingen au aus Naumburg; Theodor Contius, aus Rahnsdorf.— aus Delitzsch.— Aus II. inf. Carl Hindorf, Wilhelm Ahner, Eduard Plank, aus Havelberg.— Ein Schüler wurde wegen u. andere zum Abgange veranlasst. f andere Schulen: Aus I. Bernhard Dächsel, Aus II. sup. Edmund Eranke, aus Wanzleben; D. Verzeichniss der gegenvwärtigen Alumnen und Extraneer. Friedrich Grosse, aus Rehungen. Insp. Otto Schultze, aus Berlin. Insp. Praec. I. Gustav Wulfert, aus Hemer bei Iserlohn. Insp. Fam. Dr. Dietrich. Ifermann Otto, aus Pultawa. Insp. Pyrima classis. Ordo l. Adolf Schubart, aus Sömmerda. Insp. Fam. Prof. Jacobi I. Constantin Schmidt, aus Weissenfels. Insp. Fam. Prof. Keil. Otto Brauns, aus Wenigsömmern, Insp. Friedebert Quehl, aus Erfurt. Insp. Albert Schultze, aus Crossen. Insp. Eduard Schollmeyer, aus Altengottern. Insp. Johannes Zillich, aus Lasow. Insp. Fam. Insp. Niese. ———— Hermann von Hoff, aus Wernigerode. Fam. Prof. Jacob. Richard Plehn, aus Kopit aus Neuhausen.— Aus III. inf. ngeregelten Betragens entfernt, drei Insp. kowo bei Marien- werder. Extr. Prof. Koberstein. Ordo II. Friedrich Koch, aus Erfurt. Erwin Kayser, aus Wallhausen. Moritz Freytag, aus Pretzsch. ** v²‧²1²1——— 22. 6 ——. . r—» Ordo III. Ferdinand Junghans, aus Tennstädt. Fam. Prof. Jacobi II. Reinhold Bertram, aus Altenweddingen. Heinrich Naumann, aus Elsterwerda. Berthold Hübner, aus Friedeberg. Fam. Prof. Wolff. Oscar Kuntze, aus Dobrilugk. Wilibald Kirchner, aus Stralsund. Extr. Rect. Dr. Kirchner. Ludwig Gr. von Bredow, aus Wettin. Fam. Rect. Dr. Kirchner. Hartwig Floto, aus Arendsee. Fam. Prof. Fickert. Albert Anderssen, aus Berlin. Extr. Prof. Koberstein. Walter Burckhardt, aus Freiburg a. d. U. Wilhelm Georgi, aus Langensalza. Fam. Prof. Koberstein. Praec. II. Ernst Boretius, aus Meseritz. Fam. Prof. Steinhart. Julius Wenzel, aus Weissensee. Wilhelm Sprengel, aus Greifswalde. Ordo IV. Ewald Schnelle, aus Freiburg a. U. Fam. Dr. Bittcher. Leo Franke, aus Lützen. Busso von Bismark, aus Friesack. Wilhelm von Burkersroda, aus Burghässler. Otto von Thielau, aus Altdöbern. Hermann Kramer, aus Kleincorbetha. Rudolph Metsch, aus Suhl. August Anschütz, aus Suhl. Otto von Münchow, aus Bonn. Extr. Prof. Jacobi I. Julius Fischer, aus Tennstädt. Heinrich Wendt, aus Gross-Glogau. Classis secunda superior. Ordo I. Gustav Weber, aus Burg. Robert Heffter, aus Jüterbogk. Theodor Grässner, aus Pforta. Alexander Weiske, aus Sachsenburg. Rudolph Kirchner, aus Stralsund. Extr. Rect. Dr. Kirchner. Ludwig Puttrich, aus Leipzig. August Wahn, aus Günstädt. Wolff von Schönberg, aus Kreipitzch. Robert Tetzner, aus Langensalza, Woldemar Heffter, aus Sorau. Ludwig Frick, aus Mansfeld. Ludwig Keil, aus Weissenfels. Theodor Falke, aus Zehden. IV ————Q—Q—Q—Q—Q—Q— Carl von Marschall, aus Altengottern. August Haun, aus IIsenburg. Bernhard von Holleben, aus Rudolstadt. Ewald Gr. von Kleist, aus Olbernhau. Extr. Prof. Koberstein. Lorenz Karsten, aus Berlin. Bogislav Gr. von Kleist, aus Dresden. Extr. Prof. Koberstein. Ordo II. Adolf Schmidt, aus Axien. Ottomar von Rechenberg, aus Liebenwerda. Wilhelm Schmidthals, aus Landsberg a. W. Otto Reichardt, aus Buttstädt. Hermann Calmus, aus Wernigeroda. Albin Rothe, aus Weissenfels. Albert Mintzlaff, aus Potsdam. Ferdinand Hoffmann, aus Suhl. Rudolf Horrer, aus Wungdersleben. Johannes Boethe, aus Sangerhausen. August Bielenstein, aus Mietau in Kurland. Extr. Prof. Koberstein. Emil Schumann, aus Stennewitz bei Lands- berg a. W. Carl Friede, aus Cotthus. Emil Lorenz, aus Schönwalde. Carl Leo, aus Langensalza. Alfred Hesse, aus Lützen. Classis secunda inferior. Ordo I. Wilhelm Oswald, aus Glogau. Hermann Finsch, aus Radefeld. Ludwig v. Doetinchem, aus Pansfelde. Robert Saalborn, aus Haynroda. Carl Steuber, aus Nägelstädt. Leopold Müller, aus Buch. Albert Imhof, aus Teuditz. Adolf Pfotenhauer, aus Gebesee. Rudolf Freitag, aus Burg. Bernhard v. Bergen, aus Burg. Alfred Schröter, aus Weischütz. Gustav Fenthol, aus Magdeburg. Ext. Prof. Jacobi I. Wilhelm Stockmann, aus Griefstädt. Julius v. Jasmund, aus Wittenberg. Eduard Rauch, aus Kindelbrück. Carl Neumann, aus Danzig. Ordo II. Bruno Quensel, aus Sangerhausen. Carl Moritz, aus Langensalza. Richard Henke, aus Erfart. Albin Weydling, aus Weissenfels. Heinrich Kr. ugmann, aus Driesen. zgottern. Aaäclstadt dernbau, At. Dresden, Urtr. ds Lichenyen d. andahe dt. 19 à V. geroda. am. aM. leben. hausen, taau in Kurland, ritz bei Lands. 2— pior. . Pamddh. da, esee. tz. g. Ett. Prol ſstädt. erg. ——————— Ludolph Friedrich, aus Dankeroda. Emil Junghans, aus Tennstädt. Theodor Geier, aus Blankenberg. August Förster, aus Lauchstädt. Hermann Voigt, aus Weissenfels. Hermann Hennicke, aus Naumburg. Wilhelm Barthold, aus Teuditz. Organist. Carl Krackow, aus Gross-Särchen. Oswald Gerber, aus Bitterfeld. Otto Michaelis, aus Schlieben. Theodor Schirmer, aus Breslau. Carl v. Tzschoppe, aus Berlin. Classis tertia superior. Ordo I. Robert Lessing, aus Wartenberg. Hermann Schwimmer, aus Langensalza. Theodor Koch, aus Gebesee. Extr. Prof. Jacobi I. Eugen Hesse, aus Rauschenberg. Otto Landmann, aus Weissenfels. Carl Dantz, aus Kalbe. Rudolph Wendt, aus Gross-Glogau. Moritz Böhme, aus Gräfenhainchen. August Wentzel, aus Trebnitz. Adolf Sterzel, aus Pforta. Robert Hildebrandt, aus Delitzsch. Wilhelm Giebelhausen, aus Thondorf. Hermann Trautvetter, aus Glogau. Friedrich Block, aus Weissenfels. August Stumpf, aus Birnbaum. Franz v. Dammann, aus Sondershausen. Adolf Barth, aus Leipzig. Extr. Rect. Dr. Kirchner. Eugen v. Schlichting, aus Lyk. Ordo. II. Otto Blau, aus Nordhausen. Theodor Mühle, aus Weissenfels. Ludwig Gessner, aus Axthausen. Carl Meves, aus Sorau. Max v. Burkersroda, aus Burghägsler. Alfred Overmann, aus Naumburg. Paul Gerhard, aus Neudamm. Eugen Schnelle, aus Freiburg a. U. Alfred Grässner, aus Pforta. Bernhard Haack, aus Weissenfels. Theodor Rupprecht, aus Langensalza. Werner v. Veltheim, aus Stadtoldendorf. Extr. Prof. Jacobi I. Theodor Heffter, aus Jüterbogk. Ludwig Hahnemann, aus Stolberg. Wilhelm Wendroth, aus Sangerhausen. Hermann Lüdecke, aus Naumburg. Hermann Neubert, aus Lützen. Hlermann Lauer, aus Opladen. V ———————— Adalbert Beckmann, aus Zeitz. Rudolf Ruhbaum, aus Rathenow. Classis tertia inferior. Adolf Jensch, aus Königsberg in Pr. Emil Engeln, aus Weissensee. Adolf Schmidt, aus Sachsenburg. Julius Heyne, aus Schwedt. Ferdinand Hempel, aus Stolberg. Adolf Schlieben, aus Landsberg a. W. Alexander Bielitz, aus Naumburg. Victor Baltzer, aus Zeuchfeld. Volkmar Trinius, aus Reinsdorf. Carl Hoppe, aus Magdeburg. Wilhelm Schreiber, aus Alterstädt. Julius Ruhbaum, aus Drübeck. Gustav Baukhage, aus Weissenfels. Gustav Münchhoff, aus Meisdorf. Gustav Halke, aus Daubitz. Adelhaupt Quehl, aus Erfurt. Cölestin Leuschner, aus Pforta. Hermann Ampach, aus Paunsdorf. Extr. Prof. Jacobi I. Cölestin Günther, aus Stolberg. Rudolf Leopold, aus Lützen. Emil Lohsse, aus Weissenfels. Edmund Söchting, aus Cönnern. Hermann Weber, aus Burg. Rudolf Born, aus Obermöllern. Carl Breyther, aus Klosterhäsler. Ludwig Triesel, aus Erfurt. Ewald Grabner, aus Baruth. HHeinrich Heyde, aus Tilse in Ostpr. Wilhelm Born, aus Thamsbrück. Heinrich Gelpke, aus Delitzsch. Hugo IlIberg, aus Hohenmölsen. Georg Schultze, aus Liegnitz. Gustav Könnecke, aus Eilenstädt. Otto Kalmus, aus Wernigeroda. Paul Wentzel, aus Trebnitz. Gustav v. Gersdorff, aus Marklissa. Extr. Prof. Koberstein. Adolf Busch, aus Berlin. Extr. Prof. Ko- berstein. Adolf Wiedemann, aus Wiehe. Louis Winkler, aus Spören bei Halle. Gustav Hässler, aus Weissensee. Otto Thränhart, aus Naumburg. Julius Lohsse, aus Weissenfels. Otto Born, aus Obermöllern. Ernst Henke, aus Merseburg. Ernst Breyther, aus Klosterhäsler. Hermann Wohlfarth, aus Beichlingen. Hugo Fürnrohr, aus Wahrenbrück. Ludwig Ehrhardt, aus Cölleda. —ſſͤͤͤ“ͤͤͤͤͤͤͤG⁊GOGOG-o,—·‧“— ——C—/Q/—/—⸗——:—:— – 3 VI III. Ordnung der Saecularfeier. Die Feier der dreihundertjährigen Stiftung der Landesschule soll, Allerhöchster Bestimmung Sr. Majestät des Königs gemäss, wie vor hundert Jahren, drei Tage dauern, so dass das Fest am 20. Abends mit einer religiösen Vorfeier beginnt, die Hauptfeier am 21. die Schul- feier mit dem Redeactus am 22. und eine Nachfeier im Kreise der Schule am 23. statt findet. Am Sonnabend Nachmittage, den 20., werden die einziehenden Fremden hier erwartet und die Deputirten und sonstigen Ehrengäste in dem dazu eingerichteten Auditorium von Ober-Secunda vom Lehrercollegium empfangen. Jeder Besuchende, der an dem Feste und dem Ehrenmahle Theil zu neh- men beabsichtigt, wird ersucht, gleich beim Eintritt in der Wohnung des Professors Wolff seinen Na- men in ein dazu bereit liegendes Säcular-Album einzutragen. Hier wird auch das Festpro- gramm und die Festordnung ausgegeben. Die von Hermann Kirchner gedichtete und vom Musikdirector Kötschau melodramatisch componirte Fest-Cantate zur dreihundertjähri- en Stiftungsfeier der Schulpforte ist für die Vorfeier bestimmt. Später versammeln sich sämmtliche Anwesende mit dem Cötus der Alumnen im Schulgarten, wo unter dem Einläuten des Festes mit allen Glocken, von der ganzen Versammlung ein Choral mit Musikbegleitung abgesungen wird. Dann folgt die religiöõse Vorfeier in der Kirche, worüber die Festordnung das Nähere angiebt. Das Hauptfest am eigentlichen Stiftungstage, Sonntags den 21., wird früh halb 6 Uhr mit 21 Kanonenschüssen begrüsst, hierauf um 6 Uhr mit einer feierlichen Choral-Musik von der Gallerie vor dem Portal der Kirche herab eröffnet. Zwischen 7—8 versammeln sich sämmtliche Anwesende im Schulgarten, von wo aus der feierliche Zug zur Kirche unter Absingung eines Chorals und dem Vortragen der von des Königs Majestät der Pforte geschenkten Ehrenfahne beginnt. In der Kirche werden den Ehrengästen ihre Plätze von den dazu bestellten Marschällen angewiesen. Der kirch- liche Gottesdienst mit der Predigt des geistlichen Inspectors Niese dauert von 8 bis halb 10 Uhr. Die gedruckten Lieder werden dazu ausgetheilt, wie auch zu allen übrigen gemeinschaftlichen Ge- sängen. Nach einer Stunde begiebt sich die Versammlung aus dem Schulhause von Neuem in die Kirche, wo das vom Rector verfasste und vom Musikdirector Kötschau in antiker Weise com- ponirte Carmen saeculare in Chören abgesungen wird. Dann folgt die Lateinische Festrede des Rectors und mit der Aufführung des Te Deum vom Sängerchor wird beschlossen. Mittags um 1 Uhr werden die Alumnen nebst den Extraneern von Seiten der Anstalt festlich bewirthet, so wie auch an den beiden folgenden Tagen, und die Alumnen eben so alle drei Abende. Die Mittagstafel für die sämmtlichen eingeschriebenen Gäste beginnt um 2 Uhr in der zu diesem Behufe im Schul- garten erbauten Festhalle. An diesem Tage wird nur eine bestimmte Anzahl festlicher Toasts ausgebracht und keine Reden gehalten, welche für den zweiten und dritten Festtag, nach vorher bestimmter Angabe, aufbehalten bleiben. Die Alumnen vergnügen sich an diesem Nachmittage mit gymnastischen Spielen, Caroussel u. s. w. im Schulgarten. Abends wird an diesem wie an den fol- genden Tagen in der Festhalle nach der Karte gespeist. Nach Tische wird der ganze Schulgarten nebst dem Walde in demselben und die öffentlichen Wege in der Pforte mit farbigen Lampen fest- lich beleuchtet, welches auch an den folgenden Abenden wiederholt wird. Der Morgen des zweiten Festtages, am Montage dem 22., beginnt wieder um 6 Uhr mit ei- ner feierlichen Choral-Musik von der Gallerie des Kirchenportals. Dieser Morgen ist dem Decla- mir- und Redeactus der Schule gewidmet, welcher um 9 Uhr in der Kirche mit einer Lateini- schen Rede des Professors Dr. Wolff eröffnet wird. Sodann treten verschiedene Zöglinge aus den beiden obern Klassen mit selbstverfassten Reden und Gedichten in Griechischer, Lateinischèr und Deutscher Sprache in folgender Ordnung auf: A) Aus Ober-Secunda: 1) Ewald Gr. v. Kleist, aus Olbernhau: Heinrich der Löwe, Gedicht. 2) Bernhard v. Holleben, aus Rudolstadt: Ludwig der Eiserne und der Schmied, Gedicht. 3) Carl v. Marschall, aus Alten-Gottern: Siegfrieds Tod, Gedicht. 4) Gustav Weber, aus Burg, Lateinische Rede: Quibus de causis amicitia inter juvenes facilius Portae quam aliis in scholis nascatur. 5) Ludicig Keil, aus Weissenfels: Rüdigers Tod, Gedicht. 6) Woldemar Heffter, aus Sorau: Der Kaiser und die Schlange, Gedicht. 7) Rudolph Kirchner, aus Stralsund: Adalbert von Babenberg, Gedicht. B) Aus Prima: 1) Friedrich Koch, aus Erfurt: Ad veteres Portenses,“ Carmen Sapphicum. lestlanng 3sd das Fa b de Jehul 3. statt adet wartet und 8 e-Secunda wum Theil u uh- olff deinen N las Festpre- chtete und vom udertjährt. ersammeln sich ten des Fests gesungen winl Nähere angieht. 6 Uhr nit 21 ler Gallerie vor Anwesende im prals und den In der kirche z. Der kireh- halb 10 Uhr. aftlichen Ge- feuem in die Weise com- Festrede des ags um 1 Uhr so wie auch ittagstafel für fe im Schul- licher Toasts nach vorher chmittage mit de an den fol. ze Schulgarten Lampen fest. 6 Uhr mit e- ist dem heecl- einer Latei Zöglinge als , Lateiuibeher 4, Geüiht VII 2) Gustav Wulſfert, aus Hemer bei Iserlohn, trägt ein von ihm verfasstes Griechisches Fest- gedicht war. 3) Otto Schultze, aus Berlin, Lateinische Rede:„Sollemnica saecularia celebrata çquantum va- leant ad communem omnibus Porlae alumnis amorem ac pietatem in Almam Matrem alendam et augendam.“ 4) Heinrich Naumann, aus Elsterwerda:„Pforta in den Jahren 1543, 1643, 1743 und 1843, in vier Bildern.“ Deutsches Gedicht. 5) Julius Wenzel, aus Weissensee:„In wiefern kann die Vergegenwärtigung der Geschichte der Pforte ihren Zöglingen zum Segen gereichen? Deutsche Rede. 6) Hermann v. Hoſſ, aus Wernigerode:„Propter translata a Calendis Novembr. in a. d. XII. Calend. Iunias scholae Portensis sollemnia sibi Portaeque gratulantur alumni.“ Carmen elegiacum. 7) Albert Schultze, aus Crossen:„Des Churfürsten Moritz Heldentod.“ Deutsches Gedicht. 8) Ernst Boretius, aus Meseritz:„Mauritius princeps quid potissimum in condendis scholis provincialibus, Portensi, Misnensi, Martisburgensi, spect averit.“ Lateinische Rede, 9) Erwin Kagser, aus Wallhausen:„Ad Mauritium principem, scholae Portensis conditorem.“ Carmen Alcaicum. 10) Eduard Schollmeger, aus Alten-Gottern:„Gründung des Klosters Pforta durch Graf Bruno.“ Deutsches Gedicht. 11) Ludwig Gr. v. Bredow, aus Wettin:„Ad Fridericum Guilelmum IV. Borussiae Regem Augustissimum.“ Carmen Sapphicum. 12) Hartwig Floto, aus Arendsee:„Das Leben der Pforte.“ Deutsches Gedicht. 13) Richard Plehn, aus Kopitkowo in Westpreussen:„In welchem Zustande befand sich die Deutsche Dichtkunst vor hundert Jahren, und welches Verdienst um ihre bald darauf erfolgte Erhebung aus langer Erniedrigung hat sich, wenigstens mittelbar, auch die Pforte erworben?“ Deutsche Rede. Hierauf wird der Vorsteher des Instituts an eine Anzahl durch Fleiss und sittliches Wohlver- halten ausgezeichneter Zöglinge aus allen Klassen die ihnen von Seiten der Anstalt zuerkannten Prämien, in Büchern bestehend, bei diesem Säcularfeste in verdoppelter Anzahl, nämlich vier und zwanzig, und zugleich die auf Veranstaltung der Hohen vorgesetzten Königlichen Behörden zu- lleur Loos in Berlin verfertigte Denkmünze zur lebenslänglichen Erinnerung an diese seltene Feier, austheilen. Derselbe wird den ganzen Schulactus mit einem feierlichen Gebet für das fernere Wohl und Gedeihen der Landesschule beschliessen. Mittags um zwei ist Gesellschaftstafel in der Festhalle. Nachmittags vergnügen sich die Alumnen im Schul- garten durch ein Vogelschiesen mit Armbrüsten, nach Klassen gesondert, wie sonst am Königs Geburtstage. Abends um 7 Uhr wird das eigentliche Fest mit einem feierlichen Choral im Schul- garten von der ganzen Versammlung beschlossen. Nach Beendigung der Abendmahlzeit begeben sich die Alumnen im Geleit ihrer Lehrer auf den Berg, von wo sie Paar und Paar mit angezün- deten Fackeln den neuen Weg herab in die Pforte einziehen und in den Schulgarten zurückkehren. Am dritten Festtage, Dienstags den 23ten, ist Morgens freie Unterhaltung im Schulgarten und in der Festhalle. Mittags um zwölf wird in der Festhalle gespeis't, und um zwei Uhr beginnt der festliche Zug der Alumnen aus dem Schulhause unter dem Vortragen der Königlichen Ehren- fahne vor die Wohnung des Rectors, wo das bekannte vom ehemaligen Mathematicus Schmidt ge- dichtete, vom Cantor Weiske componirtę Berglied(s. oben S. 38) vom Sängerchor der Alum- nen ausgeführt wird. Hierauf begiebt sich der Zug, mit der Musik an der Spitze, auf dem Wege durch die Pforte den Knabenberg hinan, wo auf dem freien Platze Zelte aufgeschlagen sind, in denen die besuchenden Schatten und Erfrischungen finden. Von den Alumuen werden auf den von Bäumen rings eingeschlossenen Tanzplatze unter Herrn Rollers Leitung mimische Tänze mit kunstreichen Wendungen und Verschlingungen in allegorischer Bedeutung, die in der Festordnung näher angegeben wird, ausgeführt. Abends halb sieben begiebt sich der Festzug der Alumnen, nachdem er auf einem Hügel vor dem diesem Feste geprägte vom Hofmedai Thore das gewöhnliche Lebehoch ausgebracht, in die Pforte zurück. Nach dem Abendgebet wird diese Nachfeier des dritten Tages mit einem Balle der Alum- nen in der Festhalle beschlossen.; it Die feierliche Einladung zu diesem grossen Säcularfeste der Landesschule haben Wir bereits auf dem Titel und in der Lateinischen Vorrede dieses Programms ausgesprochen. D. Kirehner. —————-—————- —ͤͤ“ͤͤͤͤͤͤ„— 4 im Schulhalbenjahre von VIII Uebersicht der statistischen Verhältnisse der Landesschule Pforta Michaelis 1842 bis Mai 1843, Allgemeiner Lehrplan. Verh äItnisse d e r (Class. u. Stunden. Sechüler. A biturienten. Lehrer-— . 5 2 2 Gollegium.. h„28 ³ Es sind AC er.= 2 5 tudi SIsSS=E entlassen] studiren 87 IIIIIIIIGs 3 wo? 212S„ VzAs Z 5 5S=S 35 ſost. 43. 8. (d 88 N SS* Rect. u. Prof. D. Theol. Lateinisch. 10 11. 12. 14. 14. 61. 1 41 ſ 11. 41. Ostern ſin Berlin 1 Theologie 1 Kirchner..+4. Reif 8 Win Halle 3 Prof. und geistlich. Insp Griechisch.[6. 6. 5. 5. 5. 27. Philologie 3 8 3 l. Königs- vMiee p lff Deutsch. 2. 2. 2. 2. 2. 10. II 33. 14. 16. 35. berg 1[Jura u. Cam. 2 rof. Dr. Wolff. 1. Prof. Jacobi I. Hebräisch.[2. 2. 2.—— 6. in eipzig, 1 Medicin 2 —* I in Jena Prof. Koberstein. ſReligion.[2. 2. 2. 2. 2. 10.(b 35. 18. 17. 34. inGttin. Prd DF Acah. Mathematib.4.. 4. 4. 4. 20. lII gen 1 Prof. Dr. Steinhart. 1l 38. 15. 15. 38. Prof. Dr. Jacobi II.[Pbysik.[1.—-——— 1.[a. Prof. Fickert. Geographie.——— 2. 3. 5.[III Prof. Keil b. 51. 16. 13. 48. Well⸗ Geschichte. 2. 2. 3. 1.— 8. Adjunct Dr. Dietrich. .—. TFranzösisch. Aciudes be Per Oeit. 3 Abth. ſa. 2. 2.—— 10.[S. 198, 74 72 l186 8 8 8 ikqi r Singen. 5 Ceot onuale nesioe Firn. ſ1. 1. 1. 1.1 6 Tanzlehrer Roller. zelahnen.— Zeichenlehrer Prof. Ol-³ Abth. 2. 6. dendorp. Tanzen. Schreiblehrer und Kirch- ¹13 Abth.[1. 1. 1. 1. 1 13 ner Grässner. Lehrer der Gymnastik u. Botanik Dr. Li e- 6T. Schönschr. III sup. und inf. 4 Abth. Summa 33. 35. was 33. 187. heologie lologe 2 ra u. Cam. 4 ledicn 2 V b V ———— »ö»—„—“ — —-ꝛ— —— ———————— — ₰ —— ——ℳ⸗——* —————— tt 1 8 4 e 4 4 e 8 20OSS ——— E L 3 1 4 1 fn na tin vn un llIHItJalt! d aaaaeaang tin n lItbnn 17eeeLsn,JéLohnp, 1GedenessAenssnnggge a êtaneganenaeéôhseänenaéHHanngh GAanaRslaanätgin itnenhangnannti Mnrann TEnnannn 1 2 3 4 5 6 ir 12 13 14 15 16 17 18 20 21 22 23 fſl