Die awirthſchaftliche Enquete Großherzogthum Heſſen. Veranſtaltet vom Großherzogl. Ciniſterium des Innern und der uſtiz in den Jahren 1884, 85 und 86. Institut för landwirischaftliche Betfriebslehre der Justus Uebig-Universität Giessen 2„ f. h ſ9 7 3 UV I. Hand. Programm der Enquête und Ergebniſſe der Erhebungen. — Inhalts⸗Nerzeichnih. 1. Einleitung und Programm der Enqutte. 2. Darſtellung der Ergebniſſe der Erhebungen. I. Die wirthſchaftlichen Verhältniſſe im Allgemeinen; II. Beſitzvertheilung; III. Kaufwerthe und Kaufpreiſe bezw. Ertragswerthe der Grundſtücke und Umſatz der Liegenſchaften; IV. Pachtpreiſe und Pachtbedingungen; V. Verſicherungsweſen; VI. Creditweſen; VII. Arbeiter⸗ und Geſinde⸗Verhältniſſe, Löhne, Nebenverdienſte; VIII. Verſchuldung;— Steuern; IX. Rentabilität des landwirthſchaftlichen Betriebes; X. Schlußbetrachtungen. 3. Tabellariſche Ueberſichten. 4. Berichte über die landwirthſchaftlichen Verhältniſſe in den Erhebungs⸗Gemeinden. 1. Einleitung und Programm der Enguöéte. * Einleitung. Nachdem auf dem XXIV. Landtag in beiden Kammern der Stände der Be⸗ ſchluß gefaßt worden war, die Gr. Regierung zu erſuchen, eine von ihr in Ausſicht geſtellte Vorlage wegen Anforderung der Mittel zwecks Veranſtaltung einer umfaſſen⸗ den Enquéte über die Lage des kleinen und mittleren Grundbeſitzes nach Anleitung der im Großherzogthum Baden durchgeführten Erhebungen baldthunlichſt den Land⸗ ſtänden zugehen zu laſſen, und wegen beſſerer Berückſichtigung der landwirthſchaft⸗ lichen Intereſſen bei Bearbeitung der regelmäßigen ſtatiſtiſchen Ueberſichten über die Lage des Grundſchuldenſtandes das Erforderliche zu veranlaſſen, hatte die Gr. Re⸗ gierung, die ſich ſchon vorher über den Umfang und die Richtung der damals in Preußen und in Baden im Gang befindlichen Arbeiten zur Feſtſtellung der Verſchul⸗ dung des landwirthſchaftlichen Grundbeſitzes verläſſigt hatte, an die Stände das An⸗ ſinnen gerichtet, ihr den Betrag von 20000 Mark zur Verfügung zu ſtellen, um in etwa 25 Gemeinden des Landes gleichmäßige Ermittelungen über die Lage des kleinen und mittleren Grundbeſitzes anſtellen zu laſſen. Nachdem in den erſten Monaten des Jahres 1884 beide Kammern dieſem Anſinnen entſprochen hatten, wurden alsbald die weiter erforderlichen Schritte eingeleitet und zugleich dahin Anordnung getroffen, daß neben den ſchon ſeit einer Reihe von Jahren im Gang befindlichen regelmäßigen ſtatiſtiſchen Aufnahmen der Hypothekenbelaſtung des Grundbeſitzes und deren Ver⸗ änderung, weitere ſtatiſtiſche Erhebungen über zwangsweiſe Veräußerung von Liegen⸗ ſchaften und detaillirtere Nachweiſungen bezüglich des auf dem Grundbeſitz ruhenden, in den öffentlichen Büchern eingetragenen Schuldenſtandes ſtattfinden, aus denen ins⸗ beſondere auch die Theilnahme des landwirthſchaftlichen Grundbeſitzes an Zwangs⸗ veräußerungen und Schuldenbelaſtung erſichtlich würde. Von einer weitgehenden Be⸗ nutzung dieſer letzterwähnten ſtatiſtiſchen Erhebungen mußte, da ihre Verarbeitung erſt für kurze Zeit abgeſchloſſen worden, bei Bearbeitung der vorliegenden Darſtellung abgeſehen werden; dieſelbe beſchränkt ſich vielmehr im Wefentlichen auf das Reſultat der erſtgedachten Ermittelungen. — 8— Wie erwähnt, entſprach es den übereinſtimmenden Anſichten der Gr. Regierung und der Landſtände, die Enquéte möglichſt im Anſchluß an die im Großherzogthum Baden ſtattgehabten Ermittelungen vorzunehmen: es wurden daher im Weſentlichen dieſelben Fragen wie dort auch den diesſeitigen Erhebungscommiſſären geſtellt; an den Schlußberathungen hat in der Regel der Miniſterialreferent mit dem General⸗ ſecretär der landw. Vereine Theil genommen; jedesmal war der erſte Verwaltungs⸗ beamte des Kreiſes oder deſſen Stellvertreter zugegen und wurde neben den von dem Commiſſär und dem Kreisrath als zur Theilnahme geeignet bezeichneten Ortsein⸗ wohnern gewöhnlich noch ein mit den landwirthſchaftlichen Verhältniſſen des Kreiſes vertrautes Mitglied des Kreisausſchuſſes zugezogen. Bei Feſtſtellung des Programms der Enquète wurde angenommen, daß ſich die Lage der landwirthſchaftlichen Bevölkerung als das Ergebniß einer größeren Anzahl darauf einwirkender Faktoren darſtellen müſſe und daß deßhalb in den Erhebungen alle dieſe Faktoren zu ermitteln ſeien. Unter den Faktoren ſcheinen nun die vor⸗ ſtehend in dem Inhaltsverzeichniß unter—IX angegebenen die wichtigſten zu ſein; der Schwerpunkt derſelben wird aber jedenfalls in der jeweiligen Höhe der Verſchul⸗ dung und in der thatſächlichen Rentabilität der Wirthſchaften, welche beide in einem gewiſſen urſächlichen Zuſammenhange ſtehen, zu ſuchen ſein. Die auf Grund des Programms der Enqutte erſtatteten Erhebungsberichte zer⸗ fallen demgemäß in zwei Hauptabſchnitte, von denen der erſte eine Schilderung der allgemeinen Zuſtände und Verhältniſſe gibt, unter welchen die Landwirthſchaft in der betreffenden Gemeinde betrieben wird,(Frage I—VII), während der zweite einerſeits die Verſchuldung darlegt,(Frage VIII, andererſeits die Lage ſchildert, in welcher einzelne als typiſch anzuſehende Beſitzer ſich befinden, insbeſondere wie ſich die Ren⸗ tabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes ſtellt(Frage IX). Durch die Frage X endlich ſollte für die zu jeder Erhebungs⸗Gemeinde gebildete Commiſſion Gelegenheit gegeben werden, den Bericht des Commiſſärs zu beurtheilen und die Mittel vorzu⸗ ſchlagen, welche eine Beſſerung der landwirthſchaftlichen Zuſtände herbeizuführen ge⸗ eignet ſind. Zunächſt wurde eine Probeerhebung in der Gemeinde Meſſel vorgenommen, welche einerſeits ein Prüfſtein für die zweckmäßigſte Methode der Erhebungsarbeiten, andererſeits ein Muſter für die nachfolgenden Arbeiten der einzelnen Commiſſäre werden ſollte. Die Verhältniſſe der Gemeinde Meſſel erwieſen ſich für die Probe⸗ erhebung inſofern günſtig, als dieſelben einen vollſtändig landwirthſchaftlichen Charakter bewahrt haben und auch der Beſitz⸗ und Vermögensſtand der Bewohner einen ächt ländlichen Charakter trägt, ſo daß ein rein landwirthſchaftliches Bild gegeben war. Dem Zweck der Probeerhebung entſprechend wurde der bezügliche Bericht dem Großh. Miniſterium unterbreitet und dann nach Gutheißung ſofort in Druck gegeben, um ihn den erwählten Commiſſären als Muſter für ihre Arbeiten überliefern zu können. Bei der nach Anhörung der Großh. Centralſtelle für die Landwirthſchaft und die landw. Vereine getroffenen Auswahl der Erhebungsgemeinden ſelbſt wurde weniger auf die Eintheilung des Landes nach politiſchen Bezirken als auf die natürliche — 9— Gliederung der Provinzen nach Culturzonen Bedacht genommen, ſowie darauf, daß auch Gemeinden zur Berückſichtigung kamen, in denen Fabrikthätigkeit oder Hausin⸗ duſtrie und ſonſt lohnender Nebenverdienſt vorhanden iſt. Ebenſo wurde bei der Auswahl darauf geſehen, daß Gemeinden in notoriſch günſtigen, ſowie in notoriſch ungünſtigen und in mittleren Verhältniſſen ſtehend, vertreten waren. Als Organe für die Erhebungsarbeiten(Commiſſäre) ſtellten ſich dem Miniſterium neben den Landwirthſchaftslehrern eine Anzahl Kräfte in dankenswertheſter Weiſe zur Verfügung, welche vermöge ihrer Berufsthätigkeit oder ihrer Stellung im öffent⸗ lichen Leben und im landwirthſchaftlichen Vereinsweſen für die Erfüllung der ihnen zufallenden Aufgaben vorzugsweiſe geeignet erſchienen, namentlich waren es auch Mit⸗ glieder der Großherzoglichen Centralſtelle für die Landwirthſchaft, die ſich der Arbeit unterzogen. Die Erhebungsgemeinden und die für dieſelben beſtellten Commiſſäre ſind im Programm zum Abdruck gebracht. Die Commiſſionen, welche bei der Schluß⸗ berathung über die Erhebungsberichte mitwirkten, ſind jeweils in letzteren aufgeführt. Am 31. Juli 1884 waren ſämmtliche Commiſſäre zum Zweck näherer mündlicher Information zu einer Conferenz in Darmſtadt verſammelt, bei welcher denſelben auch die gedruckte Inſtruction ſowie die Muſtererhebung von Meſſel und ſonſtige erforderliche Materialien eingehändigt wurden. Die unter 2 im Inhaltsverzeichniß angeführte Darſtellung ſoll nun die wichtigſten Ergebniſſe der Erhebungen in den verſchiedenen Erhebungs⸗Gemeinden überſichtlich, wie dieſelben in den einzelnen Punkten nach der Reihe der im Programm enthaltenen Fragen ermittelt wurden, vor Augen führen. Programm der Enqguéte mit dem Verzeichniß der Erhebungs⸗ Gemeinden. Die Arbeiten der Enquôte beſtehen: A. In der Erhebung der das Gedeihen des landwirthſchaftlichen Gewerbes beein⸗ fluſſenden Verhältniſſe in 25 Gemeinden des Landes, welche für die verſchiedenen Zuſtände in wirthſchaftlicher Beziehung als typiſch angeſehen werden können; B. in einer die Ergebniſſe dieſer Erhebungen überſichtlich zuſammenfaſſenden Dar⸗ ſtellung. Den Erhebungen in den Gemeinden, welche durch die Commiſſäre ausgeführt wurden, waren folgende Fragen zu Grunde gelegt: Frage IJ. a. Welche Bodenverhältniſſe zeigt die Gemarkung, welchen Character hat das Klima und wie iſt hiernach im Allgemeinen die Fruchtbarkeit der Ländereien; iſt letztere ſehr günſtig, mittel oder gering? —— “ — 10— b. In welchem Verhältniß ſtehen die verſchiedenen Arten des Kulturlandes— Acker, Wieſen, Weiden, Rebland ꝛc.— zu einander und iſt dieſes Verhältniß im Allgemeinen als ein wirthſchaftlich günſtiges zu bezeichnen? c. Welches ſind die hauptſächlichſten Producte der Landwirthſchaft, bezw. welche Productionsrichtungen machen ſich im landwirthſchaftlichen Betriebe der Gemeinde vorzugsweiſe geltend? d. Iſt der landwirthſchaftliche Betrieb im Allgemeinen ein rationeller zu nennen, oder haften ihm weſentliche Mängel an und welche? Stehen letztere u. A. mit einer ſehr weitgehenden Parcellirung der Grundſtücke und dem herrſchenden Flurzwang im Zuſammenhang? Frage II. a. Wie iſt das Verhältniß der Größe der Gemarkung zur Größe der anſäſſigen Landbau treibenden Bevölkerung? b. In welcher Weiſe vertheilt ſich das landwirthſchaftliche Gelände unter die anweſende Bevölkerung(todte Hand, Großgrundbeſitz, Groß⸗, Mittel⸗, Klein⸗Bauern, Taglöhner und Gewerbtreibende) und ſind in den letzten Jahren weſentliche Aende⸗ rungen in der Beſitzvertheilung eingetreten? c. Iſt die Beſitzvertheilung im Allgemeinen als eine günſtige zu bezeichnen, wenn nicht, wodurch giebt ſich die behauptete ungünſtige Vertheilung zu erkennen, welche Umſtände haben letztere veranlaßt, z. B. das geltende bäuerliche Erbrecht, die üblichen Syſteme des ehelichen Güterrechts oder der Zuſammenkauf von Grundſtücken? d. Iſt ein Theil der Gemarkung Allmendland und welchen Einfluß hat die Benutzung des letzteren auf die Lage der Bevölkerung? Frage III. a. Welches ſind die durchſchnittlichen Preiſe für die einzelnen Bodenqualitäten der verſchiedenen Culturländereien(Acker, ieſe, Weide, Weinberg ꝛc.), erſcheinen dieſe Preiſe beſonders hoch oder beſonders niedrig und auf welche Urſachen ſind die bezüglichen Erſcheinungen zurückzuführen? b. Welche Aenderungen in den Preiſen haben ſich in den letzten 5 Jahren voll⸗ zogen? c. Pflegt ein ſtarker Umſatz in Liegenſchaften ſtattzufinden und liegt hierfür (ſ. a.) ein berechtigtes Bedürfniß vor? Frage IV. a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pacht⸗ preiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnutzungsfähigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein? b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzu⸗ — 11— nehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnachläſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz? c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders erſchwerend für die Pächter oder nicht? Frage V. a. In welcher Weiſe pflegen die Landwirthe ihre Mobilien und Producte gegen Feuer, ihre Früchte gegen Hagel und ihren Viehſtand gegen Unfall zu verſichern? b. Hat die Lebens⸗, Alters⸗ und Renten⸗Verſicherung Eingang in der Geneinde gefunden, event. in welcher Weiſe und welchem Umfange? Frage VI. In welcher Weiſe befriedigen die Landwirthe in der Regel ihre Creditbedürfniſſe hinſtchtlich des Real⸗ und des Perſonalcredits und welches ſind bei beiden Arten des Credites die gewöhnlichſten Darlehensbedingungen in Bezug auf Zeitdauer und Zins⸗ fuß und werden dabei auch Amortiſationsfriſten(Güterziele) angewendet? Frage VII. a. Wie ſtehen im Allgemeinen die Arbeits⸗ und Geſindelöhne in der Gemeinde; genügt die ortsanſäſſige Bevölkerung zur Beſtreitung der landwirthſchaftlichen Arbeiten oder ſind fremde Arbeiter nöthig und woher kommen letztere? b. Iſt für die landwirthſchaftliche Bevölkerung Gelegenheit zum Nebenverdienſt vorhanden, event. haben dieſe Nebenverdienſte(Arbeiten im Wald, Hausinduſtrie, Fabrikbetriebe, Fuhrweſen ꝛc.) eine beſondere Bedeutung für den Wohlſtand der Land⸗ wirthaft treibenden Bevölkerung und der Gemeinde im Allgemeinen? c. Gibt es Landwirthe in der Gemeinde, die mit Rückſicht auf den Umfang und die Rentabilität ihres landwirthſchaftlichen Betriebes an ſich auf Nebenverdienſt und Taglöhnerarbeit angewieſen wären, ſolche Arbeiten aber aus Standesvorurtheil, Trägheit ꝛc. nicht ausführen? Frage VIII. a. Wie vertheilt ſich der ermittelte Betrag der Immobiliarverſchuldung auf die einzelnen Beſitzgruppen(größerer, mittlerer und kleinerer Grundbeſitz) und auf welche Gruppe entfällt der ſtärkſte Procentſatz der Schuldenlaſt? b. Datirt der Schuldenſtand aus älterer oder aus neuerer Zeit, im letzteren Fall, wie hat derſelbe im letzten Jahrzehnt zugenommen? c. Sind in den letzten 5 Jahren die Zinſen und Güterziele im Allgemeinen regelmäßig bezahlt worden oder ſind bemerkenswerthe Rückſtände bekannt? d. Welche Urſachen haben einen erkennenswerthen Einfluß auf die Verſchuldung z. B. das beſtehende Erbrecht oder die üblichen ehelichen Güterſyſteme, unwirthſchaft⸗ licher Ankauf von Grundſtücken zu hohen Preiſen, ungenügendes Betriebscapital, zu frühe Gründung eines eigenen Haushalts, Verſchwendung und nachläſſige Wirthſchaft, die Aufeinanderfolge ſchlechter Ernten u. ſ. w.? 12— Frage IX. a. Wie geſtaltet ſich die Rentabilität des landwirthſchaftlich benutzten Bodens bei großen, mittleren und kleineren(eigenen und gepachteten) Gütern? . b. Wenn die Rentabilität als eine unbefriedigende erſcheint, ſind die Gründe zurückzuführen hauptſächlich auf . die Fruchtbarkeits⸗Verhältniſſe der Gemarkung, . die mangelhafte Melioration und die Zerſplitterung der Grundſtücke, die im Verhältniß zur Ausnutzungsfähigkeit zu hohen Preiſe des Bodens, einen mangelhaften landwirthſchaftlichen Betrieb, ein zu großes Gebäudecapital, ungünſtige Arbeiterverhältniſſe, . ungünſtige Abſatzverhältniſſe(ſchlechte Preiſe, unrationelle Einrichtungen für den Abſatz u. ſ. w.), 8. frühzeitiges Zurückziehen der Eltern und Belaſtung der Güter mit hohen Altentheilen und Leibrenten, 9. beſondere unwirthſchaftliche Gewohnheiten der Landwirthe, z. B. zu ſtarke Pferdehaltung u. dgl., 10. hohe Steuern und Umlagen und ſonſtige dem Commiſſär bekannt ge⸗ wordene Verhältniſſe? 8 G F d90 do S Frage X. Zu welchen Schlußbetrachtungen gelangt die Commiſſion auf Grund ihrer Er⸗ hebungen über die Geſammtlage der landw. Bevölkerung der Gemeinde, bezw. von welchen Verhältniſſen oder Maßnahmen glaubt ſie eine Beſſerung der wirthſchaftlichen Lage erwarten zu dürfen? Zur Beantwortung der vorſtehenden Fragen bezw. als Vorſchrift für die Methode der Erhebungen erhielten die Commiſſäre die folgende Inſtruction für die Erhebungen über die Lage der Land⸗ wirthſchaft. Allgemeines. Den Herren Commiſſären iſt zunächſt zu empfehlen, vor Beginn der Arbeiten den Bericht über die Erhebungen in Meſſel genau durchzugehen, da für alle Gemeinden im Weſentlichen dieſelben Erhebungen ſtattfinden ſollen, die in Meſſel ſtattgefunden haben. Ueberall muß eine knappe Darſtellung der Verhält⸗ niſſe ſowie der Anſichten des Commiſſärs innegehalten werden, da ſonſt die Ver⸗ arbeitung der eingehenden Berichte unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen würde, wenn auch für Meſſel theilweiſe eine etwas ausführlichere Erörterung gewählt wor⸗ den iſt, um die allgemeinen Geſichtspunkte der Enquéte zum Ausdruck zu bringen. Bezüglich der Reihenfolge der Arbeiten wird es ſich empfehlen, vor Allem mit dem — 13— Bürgermeiſter beziehungsweiſe Ortsgerichtsvorſteher darüber in Benehmen zu treten, in welchem Umfang die in Frage VIII berührten Erhebungen über die Verſchuldung ſtattzufinden haben möchten, mit den genannten Beamten in der in der Antwort zu Frage VIII erwähnten Weiſe das Verzeichniß der in Betracht zu ziehenden Land⸗ wirthe aufzuſtellen, und denſelben zu erſuchen, die Abſchätzung des Werths der Grundſtücke und die Ermittelung der Schulden eintreten zu laſſen. Hierauf wird der Commiſſär als erſte ſelbſt in Angriff zu nehmende Arbeit zu den Berechnungen beziehungsweiſe zur Aufſtellung der Anlagen zu Frage IX über⸗ gehen müſſen, da dieſe für einen Theil der übrigen Fragepunkte wichtiges Beant⸗ wortungsmaterial liefern und die Grundlage für die ganze Arbeit bilden. Selbſt⸗ redend wird es zu dieſem Zwecke ſowie zur Kenntniß der Gemarkung nothwendig ſein, letztere einer Beſichtigung zu unterwerfen. In der Einleitung ſind die Normalſteuerkapitalien der betreffenden Gemarkung für die Jahre 1874 und 1884/85, wie ſie in der den Commiſſären zugehenden Zu⸗ ſammenſtellung enthalten ſind, wiederzugeben. Die Herren Commiſſäre erhalten: 1. Abſchrift der Durchſchnittspreiſe von Getreide ꝛc. vom nächſten Marktort der Erhebungsgemeinde aus den letzten 6 Jahren nach den Ermittelungen der Gr. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik; 2. Abſchrift der im Jahr 1877 Seitens der Gr. Centralſtelle für die Landes⸗ ſtatiſtik ermittelten mittleren Kaufwerthe des Ackerlandes, der Wieſen und Weinberge des bezüglichen Erhebungsortes; 3. Abſchrift der ermittelten Erndteerträgniſſe aus den letzten 10 Jahren; 4. Ueberſicht der Normalſteuerkapitalien(ſiehe oben). Die betreffenden Gr. Kreisämter, Amtsgerichte und Steuercommiſſariate ſind angewieſen, den Herren Commiſſären auf Anſuchen möglichſte Förderung zu Theil werden zu laſſen. Zu den einzelnen Fragepunkten wird erläuternd bemerkt: Zu Frage I. Die Beantwortung ergibt ſich aus den thatſächlich vorhandenen natürlichen Fruchtbarkeitsbedingungen bezw. dem unter„Allgemeines“ bereits notirten Verhältniß zwiſchen Ackerland, Wieſe ꝛc. und wird zum Theil natürlich erſt ausge⸗ führt werden können, wenn der Commiſſär ſich durch die Beantwortung der Frage IX und durch ſeine ſonſtigen Informationen genaue Kenntniß von den Zuſtänden der Landwirthſchaft im Erhebungsorte verſchafft hat. Die unter a) zu gebenden Erläuterungen ſind durch Angabe der Flächengehalte, wie ſie in die einzelnen Bonitätsklaſſen vertheilt ſind, zu ergänzen und zu erläutern, wobei thatſächliche Abweichungen der Werthe gegen die eingeſchätzte Bonität hervor⸗ zuheben ſind. Zu Frage II. Das Material für die Frage II muß aus den ſtatiſtiſchen Nachweiſen ſowie aus beſonderen an Ort und Stelle vorzunehmenden Erhebungen entnommen werden. Bei der Beurtheilung der Beſitzverhältniſſe iſt insbeſondere Auf⸗ — 14 merkſamkeit auf die ſog. Gewerbe⸗ und Taglöhner⸗Güter zu verwenden, welche für die Familie der Beſitzer eine ausreichende Arbeits⸗ und Ernährungsfläche nicht darbieten und deren Inhaber daher auf ſtändigen Nebenverdienſt angewieſen ſind. Von welcher Grenze ab das Gut den Beſitzer und deſſen Familie nicht mehr ausreichend zu er⸗ nähren und zu beſchäftigen vermag, wird ſich hauptſächlich aus den Erhebungen zu Frage IX ergeben. Die verſchiedenen Beſitzgruppen werden analog dem für Meſſel gefertigten Nach⸗ weis in drei oder mehr Hauptgruppen zuſammengefaßt werden können. In der Be⸗ antwortung ſind die Gründe anzugeben, warum die Beſitzvertheilung als eine günſtige oder als eine ungünſtige angeſehen wird. Soweit bei Erforſchung der eine ungünſtige Beſitzvertheilung veranlaſſenden Momente Erbrechtsverhältniſſe und ſolche des ehelichen Güterrechts in Betracht zu nehmen ſind, empfiehlt es ſich, die Mitwirkung des Gr. Amtsgerichts in Anſpruch zu nehmen. Zu Frage III. Für Beantwortung der Frage III wird der Bürgermeiſter bezw. Ortsgerichtsvorſteher das erforderliche Material liefern müſſen, wobei die dem Commiſſär überſandte Ueberſicht der Seitens der Großh. Centralſtelle für die Landes⸗ ſtatiſtik im Jahr 1877 ermittelten mittleren Kaufwerthe zum Vergleich heranzuziehen iſt. Es empfiehlt ſich, die Kaufpreiſe nicht blos nach dem Erlös pro Quadratmeter aufzuführen, ſondern auch thatſächliche ziffernmäßige Erhebungen über die wirklich erlöſten Kaufpreiſe zu geben, wobei die Verſchiedenheit der Preiſe für Ackerland, Wieſen u. ſ. w. hervorzuheben und das Verhältniß der Preiſe in den einzelnen Boni⸗ tätsklaſſen möglichſt darzuſtellen iſt. Insbeſondere wird es von Intereſſe ſein, die höchſten und die niedrigſten Preiſe kennen zu lernen, die in den letzten Jahren für landwirthſchaftlich benutztes Gelände bezahlt worden ſind. Ob die Kaufpreiſe als zu hohe anzuſehen ſind, wird aus den zur Frage IX anzuſtellenden Rentabilitätsberech⸗ nungen zu folgern ſein. Zu Frage IV. Die Frage, für deren Beantwortung gerade in Meſſel ſich ſehr wenig Material ergeben, iſt nach Einſichtnahme einer Anzahl Pachtverträge und auf Grund perſönlicher Befragungen von Verpächtern und Pächtern zu beantworten. Es iſt erwünſcht, wenn der durchſchnittlich für die verſchiedenen Arten des Cultur⸗ landes zu entrichtende Pachtzins angegeben wird. Eine Ermittelung der Zahl der Pachtparcellen wird kaum thunlich ſein, wohl aber eine annähernde Angabe darüber, auf welche Beſitzgruppen die meiſten Pachtgüter entfallen. Von beſonderer Wichtig⸗ keit iſt endlich die Ermittelung der durchſchnittlichen Größe der Pacht⸗ parcellen. Zu Frage V. Der Umfang der Verſicherungen muß durch örtliche Erhebungen feſtgeſtellt werden. Zu Frage VI. Die hierzu erforderlichen Erhebungen bedürfen einer beſon⸗ deren Sorgfalt, wobei die Praxis der in Betracht kommenden Creditinſtitute(Spar⸗ kaſſen, Darlehenskaſſen, Volksbanken zc.) beſonders aufzuführen iſt und die Geſchäfte — 15 P wucheriſchen Charakters nach Umfang und Eigenthümlichkeit, namentlich auch die Ab⸗ machungen über Einſtellvieh erörtert werden müſſen. Zu Frage VII. Hierzu iſt die Höhe des durchſchnittlichen Arbeitsverdienſtes, Tagelohn ſowie Geſindelohn feſtzuſtellen, ſowie die Gelegenheit zum Nebenverdienſt etwas ausführlicher zu erörtern, womöglich auch der durch letzteren der Gemeinde etwa zufließenden Betrag. Ueberhaupt iſt es erwünſcht, die Arbeiter⸗ und Erwerbs⸗ Verhältniſſe der Gemeinde im Allgemeinen und im Beſonderen aus der Beantwortung der Frage entnehmen zu können. Zu Frage VIII. Ueber den Inhalt der Ermittelungen der Schuldverhältniſſe iſt ſtrengſte Verſchwiegenheit zu beobachten. Im Einzelnen iſt zu bemerken: Die Einleitung der Antwort zu dieſer Frage in dem Bericht über die Erhebungen zu Meſſel zeigt den Weg, den die Commiſſäre auch in den übrigen Gemeinden einzuſchlagen haben, um das Material zur Beant⸗ wortung zu gewinnen. In Rheinheſſen wird allerdings die Einrichtung des Hypo⸗ thekenweſens die Ermittelungen erſchweren, indeſſen iſt wohl anzunehmen, daß durch Hülfe der Bürgermeiſter und anderer ortskundiger Männer genügende Reſultate er⸗ zielt werden. Von der Ermittelung der Mobiliarſchulden wird in der Regel abge⸗ ſehen werden müſſen, da dieſelben nur in den wenigſten Orten mit Sicherheit werden erhoben werden können. Findet indeſſen der Commiſſär, daß namhafte Schwierig⸗ keiten nicht entgegenſtehen, ſo iſt auch in dieſer Beziehung dem in Meſſel gegebenen Beiſpiel nachzufolgen. Der für Meſſel erſtattete Bericht hat von der Feſtſtellung der Verhältniſſe der⸗ jenigen Einwohner abgeſehen, die weniger als 0,50 Hectar Land bewirthſchaften; es muß indeſſen dem Ermeſſen der Commiſſäre überlaſſen bleiben, da, wo ſie es geeignet finden, auch diejenigen Perſonen in das Bereich der Ermittelungen zu ziehen, die weniger Land, als oben angegeben, bewirthſchaften. Die Beſitzgruppen ſind im All⸗ gemeinen nach dem Beiſpiel von Meſſel zu bilden; wo größere Güter vorhanden ſind, ſind weitere Abtheilungen von 20— 50, von 50— 100 Hectar und über 100 Hectar zu bilden. Von Intereſſe iſt es, aus den Erörterungen zu erſehen, welche Gewerbe hauptſächlich von den in Betracht gezogenen Landwirthen neben der Landwirthſchaft betrieben werden. Zu Frage IX. Zur Beantwortung dieſer Frage ſind zunächſt, wie es in Meſſel geſchehen, die Verhältniſſe einiger Wirthſchaften(größerer und kleinerer) im Einzelnen darzuſtellen; die zu wählenden Wirthſchaften müſſen als typiſch angeſehen werden können. Dem zu erhebenden Zahlenmaterial, alſo den Ertragsziffern für die Produkte des Feldbaues und der Viehhaltung, den Preiſen der Erzeugniſſe, den in der Wirthſchaft und dem Haushalt verbrauchten Productenmengen, den Wirthſchafts⸗ ausgaben ꝛc. iſt die größte Sorgfalt zuzuwenden. Die Angaben über die Ernten ſollen nicht jedesmal ohne Weiteres als maßgebend für die in die Berechnungen ein⸗ — 16— zuſetzenden Ertragsziffern angeſehen werden; vielmehr ſind dieſelben auch mit den mittleren Erträgniſſen des Ortes zu vergleichen, welche von der Großh. Central⸗ I. Beſitzſtand⸗Nachweis. II. Natural⸗Rechnung. III. Geld⸗Rechnung. TW. Rentabilitäts⸗Berechnung. In der Natural⸗ und in der Geld⸗Rechnung werden die geſammten Erträgniſſe der Wirthſchaft und die thatſächlichen Haushalts⸗ und Wirthſchafts⸗ Bedürfniſſe wiedergegeben und es wird dargeſtellt, in wie weit das Gut die betreffende Familie zu beſchäftigen und zu ernähren vermag, ſowie welcher baarer Gelderlös aus der ganzen Wirthſchaft reſultirt. In der Rentabilitäts⸗Berechnung wird der Rohertrag der Wirthſchaft den Productionskoſten incl. Zinſen ꝛc. gegenübergeſtellt und darnach der Reinertrag, d. h. die Grundrente bezw. der Unternehmergewinn ermittelt. Für den Beſitzſtand⸗Nachweis iſt der Werth des Grund und Bodens nach den Schätzungen des Ortsgerichts für die verſchiedenen Bonitätsklaſſen des Acker⸗ landes, der Wieſen und Weinberge feſtzuſtellen und ſind hierbei die im Jahre 1877 von der Großh. Centralſtelle für Landesſtatiſtik ermittelten mittleren Kaufwerthe zur Controle heranzuziehen. In Rheinheſſen tritt der Gemeindevorſtand an die Stelle des Ortsgerichts. Außerdem iſt das etwaige Capital an Obſtbäumen zu ſchätzen. Das Gebäud ecapital wird nach dem Brandcataſter feſtgeſtellt.(Als wirth⸗ ſchaftlich berechtigt ſind 20 bis 33 ½%, in ſehr kleinen Wirthſchaften bis höchſtens 50% vom Werthe des Grundcapitals anzunehmen.) Vom Gebäudecapital ſind in der Rentabilitäts⸗Berechnung zu berechnen: a. Zinſen... 4% b. Verſicherungsprämie(wirkliche Ansgabe)...... 2 c. Abnutzung(Amortiſation), je nach Bauart, Lage und Gattung der Gebäude d. Inſtandhaltung: wirkliche durchſchnittliche Jahresausgabe oder.... 0,5— 1,5„ Der Kapitalwerth des lebenden Inventars iſt auf Grund eigener, ſorgfältiger Schätzung feſtzuſtellen, wobei die Hülfe des Beſitzers oder auch noch eines anderen Sachverſtändigen heranzuziehen iſt. Von dem Kapital ſind zu berechnen: a. Zinfen 4% b. Verſicherungsprämie(gleichviel ob der Viehſtand verſichert iſt oder nicht und wie)....... 0,5— 1,5 2 2—3„ — 17— c. Abnutzung(Amortiſation): Vom Werth der Pferde, ſofern nicht Aufzucht getrieben wird, ſondern die Remonte durch Kauf gedeckt werden muß. 8— 10% Vom Werth ſtändiger Zugochſen, die nicht nach 1⸗ oder 2 jähriger Benutzung fett gemacht werden....... 2— 3„ Vom Werth von Milchkühen, deren Erſatz nicht durch Nachzucht geſchieht, die vielmehr jedesmal verkauft werden, wenn ſie abgemolken ſind, je nach den thatſächlich etwa ſtatt⸗ findenden durchſchnittlichen Verluſten........ 2 Bei allem anderen Viehſtande iſt keine Abnutzung in Anſchlag zu bringen, da eine ſolche nicht vorhanden iſt. Der Kapitalwerth des todten Inventars iſt ebenfalls auf Grund eigener ſorgfältiger Schätzung feſtzuſtellen unter Beiſtand des Beſitzers oder eines weiteren Sachverſtändigen. Als Controle iſt hierbei die Annahme zu benutzen, daß in unſeren gewöhnlichen, einfacheren bäuerlichen Wirthſchaften, wo keine größeren Maſchinen vorhanden ſind, das todte Inventar ausſchließlich des der engeren Familien⸗ wohnung, auf etwa 30, unter beſonderen Verhältniſſen wohl auch bis 40% vom Werthe des lebenden Inventars zu ſchätzen iſt. Von dem Kapital ſind zu berechnen: a. Zinſen............... 4% b. Verſicherungsprämi.........0,1. 0,2„ c. Abnutzung(Amortiſation) und Inſtandhaltung. Wirkliche durchſchnittliche Jahresausgaben für Erneuerung und Aus⸗ beſſerung des todten Inventars, oder. 10—16„ (In kleinen Wirthſchaften, wo das Haushaltungs⸗ inventar ſehr überwiegt, weniger). Das umlaufende Betriebscapital, welches zur Verzinſung heranzu⸗ ziehen iſt, iſt auf 50 pCt. der wirklichen jährlichen durchſchnittlichen baaren Wirthſchafts⸗ und Haushalts⸗Ausgaben zu veranſchlagen und ſind für den bezüglichen Betrag 6 pCt. Zinſen zu berechnen. Das Feldinventar(Beſtellung, Saat), ſowie der Stall⸗ miſt ꝛc. werden hierbei als Pertinenzien(eiſernes Inventar) des Gutes angeſehen, deren Werth in dem für den Grund und Boden angeſetzten Preis mit enthalten iſt, wie dies der Wirklichkeit im Allgemeinen auch entſpricht, da ein Gut ohne jedes eiſernes Inventar eben ſo ſchlecht zu verkaufen wie zu verpachten iſt. Das um⸗ laufende Betriebscapital, welches aus Produkten der Wirthſchaft beſteht, kommt nur mit einer Feuerverſicherungsprämie in Betracht. Dieſer Modus iſt zu wählen, weil eine andere Feſtſtellung des umlaufenden Betriebscapitals außerordentlich ſchwierig iſt und die bezüglichen Schätzungen eine Fehlerquelle in ſich bergen würden, deren Um⸗ fang ganz unüberſehbar iſt. Außer den Zinſen des zur Verzinſung heranzuziehenden umlaufenden Betriebs⸗ capitals iſt ſtets eine Hagelverſicherungsprämie als jährliche Ausgabe voll in Anſatz zu bringen, gleichviel ob verſichert wird oder nicht. Im Fall der Ver⸗ 2 ſicherung iſt der ganze, durchſchnittlich geleiſtete Betrag einzuſtellen, im anderen Fall ſind je nach der Hagelgefährlichkeit der Gegend 0,75— 1,50 pCt. vom Geſammtwerth der Getreide⸗Ernte, des Tabaks und des Weins zu berechnen, von Futterkräutern ꝛc. Nichts. Einnahmen ſowie Ausgaben, welche nicht unmittelbar aus dem Wirthſchafts⸗ betriebe ſelbſt reſultiren, gehören in die Geldrechnung, nicht aber in die Rentabilitäts⸗ rechnung; insbeſondere bleiben vom Beſitzer für fremde Ländereien gezahlte Pacht⸗ gelder aus der Rentabilitätsberechnung gänzlich fort, wenn auch die Produkte dieſer Ländereien in den Einnahmen zur Geltung kamen. Die Höhe dieſer Pachtgelder, welche ja die Grundrente der gepachteten Ländereien darſtellt, ſoll durch die Renta⸗ bilitätsberechnung erſt als richtig erwieſen werden. Für eigenes Land eingenommene Pachtgelder ſind dagegen als erworbene Grundrente in Rechnung zu ziehen. Die in der Rentabilitätsberechnung feſtgeſtellte Differenz zwiſchen dem Roher⸗ trage und den ermittelten Produktionskoſten ſtellt den Reinertrag, hier alſo die ſogenannte Grundrente(Zins des Grundcapitals) plus dem Unternehmergewinn dar. Die etwa vorhandene Verſchuldung bleibt dabei außer Berückſichtigung. Im Uebrigen bietet der Bericht über die Erhebungen in Meſſel die nöthige An⸗ leitung. Zu Frage X. Sohbald der Commiſſär die Beantwortung der übrigen Fragen dem Ende zugeführt hat, wird derſelbe dem Miniſterialreferenten Anzeige machen, worauf die Bezeichnung derjenigen Perſonen erfolgen wird, die zu der Schlußbe⸗ rathung zuzuziehen ſind. Der Commiſſär wird indeſſen ſeine perſönlichen An⸗ ſchauungen niederlegen, damit dieſelben der Schlußberathung zu Grunde gelegt werden können. Der Inhalt des Berichts über die Erhebungen in Meſſel legt dar, welche Erwägungen auch in den andern Erhebungsgemeinden ſtattzufinden haben. Im Allgemeinen werden die Herren Commiſſäre erſucht, weſentliche Anſtände und Bedenken dem Miniſterialreferenten brieflich mitzutheilen, der ſich bemühen wird, dieſelben nöthigen Falls an Ort und Stelle zu beſeitigen. — 19— Verzeichniß der in der Reihenfolge wie die Berichte zum Druck gekommen ſind und der Erhebungs⸗Commiſſäre. Erhebungs⸗Gemeinden 8 Name, Stand und Wohnort Datum des Termins 4 Gemeinde. Kreis. des der 6 Commiſſärs. Schlußverhandlung. 1 Meſſel Darmſtadt Landesöconomierath Dr. Wei⸗ denhammer zu Darmſtadt unter Mitwirkung des Herrn Geheimerath Dr. Jaup 7. Juni 1884. 2 Burkhards Schotten Landwirthſchaftslehrer Leithi⸗ ger zu Alsfeld 1. Nov. 1884. 3 Rodheim v. d. H. Friedberg Derſelbe 27. Sept. 1884. 4 Zornheim Mainz Gutsbeſitzer E. Wernher zu Nierſtein 15. April 1885. 5 O.⸗Hilbersheim Oppenheim Adam Gaul zu Horrweiler. 10. Jan. 1885. 6 Ober⸗Moſſau Erbach Rentner Fr. Horn zu Baben⸗ hauſen 18. Mai 1885. 7 Beuern Gießen Gutsbeſitzer C. Schlenke zu Hardthof bei Gießen 10. Mai 1885. 8 Ober⸗Roden Dieburg Bürgermeiſter Wolz zu Seligen⸗ ſtadt 30. April 1885. 9 Nieder⸗Ohmen Alsfeld F. Gros zu Gießen 21. Mai 1885. 10 Ruhlkirchen Alsfeld Fritz Schade zu Altenburg 13. Auguſt 1885. 11 Hartershauſen Lauterbach Landwirthſch.⸗Lehrer M. Hoyer zu Alsfeld 15. Sept. 1885. 12 Nieder⸗Eſchbach Friedberg Landwirthſchaftslehrer Leithi⸗ ger zu Alsfeld 14. Oct. 1885. 13 Kirch⸗Brombach Erbach Oeconom C. Rudolph zu Michelſtadt 3. Oct. 1885. 14 Nieder⸗Florſtadt Friedberg Landwirthſch.⸗Lehrer G. Heuer⸗ mann zu Friedberg 27. Auguſt 1885. 15 Nieder⸗Moos Lauterbach Bürgermeiſter Muth zu Salz 12. Auguſt 1885. 16 Fürfeld Alzey Bürgermeiſter H. Michel zu Neu⸗Bamberg 10. Oct. 1885. 20 B Name, Stand und Wohnort Datum des Termins 5 Gemeinde. Kreis. des der Commiſſärs. Schlußverhandlung. 1I7Guntersblum Oppenheim Gutsbeſitzer F. L. Hirſch zu Alsheim 26. Nov. 1885. 18 Wenings Büdingen Domänenrath Brumhard zu Gedern 10. Dec. 1885. 19 Groß⸗Rohrheim Bensheim Wilhelm Rohn zu Schwan⸗ heim 8. Auguſt 1885. 20 Mühlheim Offenbach Pachter Lucke zu Hof Paters⸗ hauſen 24. Jan. 1886. [21 Ginsheim Gr.⸗Gerau Landwirthſchaftslehrer Stim⸗ mel zu Darmſtadt 13. Febr. 1886. 22 Weſthofen Worms Landwirthſchaftslehrer Leithi⸗ ger zu Alsfeld 22. Mai 1886. 23 Schwanheim Bensheim Landwirthſchaftslehrer Dr. To⸗ biſch zu Friedberg 3. Juli 1886. 24 Unter⸗Schönmat⸗ tenwag Heppenheim Gutsbeſitzer Dr. Heidenreich zu Affolterbach 5. Aug. 1886. 25 Habitzheim Dieburg Kreisrath Haas zu Offenbach 12. Sept. 1886. 2. Darſtellung der Ergebniſſe der Erhebungen. I. Die wirthſchaftlichen Verhältniſſe im Allgemeinen. Wenn auch die Gunſt oder Ungunſt der natürlichen Productions⸗Bedingungen für die relativ beſſere oder ſchlechtere Lage der landw. Bevölkerung nicht entſcheidend ſind, ſo kann doch nicht verkannt werden, daß ſie einen gewiſſen Grundton liefern für das Geſammtbild der Lage, in welcher ſich die landw. Bevölkerung befindet. Günſtige natürliche Productionsbedingungen ſchützen den einzelnen landw. Beſitzer nicht vor Rückgang, Orte mit ungünſtigen natürlichen Productionsbedingungen können davor bewahrt bleiben. Einen tiefer eingreifenden Einfluß auf das fortſchreitende Gedeihen des landw. Gewerbes und auf die mehr oder weniger glückliche Entwicke⸗ lung der Wohlhabenheit der landw. Bevölkerung, bezw. auf den Vor⸗ oder Rückgang derſelben äußern die wirthſchaftlichen Bedingungen, in welchen ſich der Productionsort hinſichtlich ſeiner Verkehrslage befindet, in welcher Entfernung insbeſondere größere Conſumtionsorte liegen. Aber auch nach dieſer Richtung iſt eine beſtimmte Regel⸗ mäßigkeit hinſichtlich der wirthſchaftlichen und finanziellen Lage der Landwirthe nicht zu erkennen; vielmehr findet man überall, unter günſtigen und unter ungünſtigen natürlichen wie wirthſchaftlichen Productionsbedingungen, Landwirthe, die ſich auf abſchüſſiger Bahn bewegen und ebenſo auch ſolche, die proſperiren. Man findet vorwärts⸗ gehende und zurückgehende Landwirthe in den größeren Beſitzgruppen ebenſo wie unter den Mittel⸗ und Kleinbeſitzern und es iſt auch in dieſer Beziehung aus den Erhebun⸗ gen in der Landwirthſchaft nirgends irgend welche charakteriſtiſche Regelmäßigkeit zu erkennen. Selbſtverſtändlich zeigen Orte mit ſehr ungünſtigen natürlichen Productions⸗ bedingungen, alſo mit ſchlechtem Boden und rauhem Clima eine gewiſſe Gleichmäßig⸗ keit in der äußeren Erſcheinung relativer Armuth, umſomehr, da ſie in der Regel auch in ſchlechter Verkehrslage ſind, gegenüber dem allgemeineren Wohlſtande, der in den Orten in die Augen fällt, welche durch die natürlichen, ſowie durch die wirth⸗ ſchaftlichen Verhältniſſe begünſtigt ſind. Man wird hiernach wohl das Richtige treffen, wenn man ſagt, daß die kritiſche Lage, in welcher ſich der landw. Grundbeſitz gegenwärtig mehr oder weniger befindet, nicht blos auf äußere Urſachen zurückzuführen iſt, ohne inneren Zuſammenhang mit all den Bedingungen, welche die wirthſchaftliche Entwickelung unſerer Zeit an den Erfolg irgend welcher gewerblichen Thätigkeit ſtellt, daß vielmehr der Fortſchritt, ſo⸗ Natürliche und wirth⸗ ſchaftliche Produc⸗ ions⸗Be⸗ dingungen. — 24— wie der Rückgang aller landw. Exiſtenzen ganz ebenſo wie in anderen Berufsthätig⸗ keiten individuell abgeſtuft ſind und daß ein wirklich allgemeiner Rückgang der Land⸗ wirthe nicht unbedingt zu conſtatiren iſt, wenn auch allerdings zur Zeit mehr landw. Exiſtenzen gefährdet ſein mögen, wie im Intereſſe des volkswirthſchaftlichen Wohles zu wünſchen iſt. Bedenklich mag dabei ſein, daß überhaupt die Einkommenvertheilung im Volke ſich im Allgemeinen nicht zu Gunſten der Landwirthe zu geſtalten ſcheint, was vielleicht mit der Freiheit in der Erwerbung des Grundeigenthums in einem gewiſſen urſächlichen Zuſammenhang ſteht, weil in einem Lande, in welchem die An⸗ ſiedelung beendet iſt, die Nachfrage nach Grundſtücken, namentlich für den Klein⸗ und Mittelbeſitz fortgeſetzt wächſt, bis die daraus hervorgehende Vertheuerung und Ver⸗ ſchuldung der Beſitzungen Kriſen herbeiführt, mit welchen dann auch ein rapider Niedergang der Bodenpreiſe und häufig auch der Bankerott von Grundbeſitzern ver⸗ bunden iſt. Ein den Wirthſchaftsbetrieb begünſtigendes Verhältniß der verſchiedenen Arten arten zu des Culturlandes— Acker, Wieſen, Weiden, Rebland ꝛc.— iſt für den Erfolg der einander. Wirthſchaft ſelbſtredend förderlich, inſofern als derſelbe die Bewirthſchaftung des Ganzen erleichtert und einen geringeren Anſpruch an die Intelligenz und die Sorg⸗ falt des Wirthſchafters macht; es kann indeß dieſes Verhältniß durch zweckmäßige Maßregeln doch weſentlich ergänzt werden und ein von Natur günſtiges Verhältniß iſt keineswegs durchaus nothwendige Bedingung für das Gedeihen der Wirthſchaften im Allgemeinen. Mit Ausnahme von Rheinheſſen, wo das Wieſenland gegenüber dem Acker derart zurücktritt, daß öfters auf 20 Hectar Ackerland kaum 1 Hectar Wieſen kommen, wo aber trotzdem im großen Durchſchnitt die Rentabilität der Wirth⸗ ſchaften nicht gegen die anderen Provinzen zurückſteht, vielmehr ſogar beſſer iſt, iſt das Verhältniß zwiſchen Acker und zwiſchen natürlichen Wieſen ein für den Wirth⸗ ſchaftsbetrieb recht förderliches. An einzelnen Orten, z. B. in Rodheim v. d. H., iſt es freilich nur etwa wie 6,6 zu 1, in Nieder⸗Eſchbach ſogar nur wie 10,5 zu 1; da⸗ gegen ſteigt es in dem größeren Theil der Erhebungsorte auf 3 zu 1(Nieder⸗Flor⸗ ſtadt) oder auch auf 2 zu 1(Meſſel), auf 2 zu 3(Nieder⸗Moos) und ſogar auf 1 zu 1,3(Burkhards). Zweifellos könnte in dieſer Beziehung noch vielfach nachgeholfen werden, wenn das Terrain und das Waſſer beſſer ausgenutzt würden, um die Wieſen auf Koſten des Ackerlandes zu vermehren, eine Maßregel, die ſich in heutiger Zeit aus mehr als einer Urſache ſehr dringend empfiehlt und die das in vielen Orten auftretende Dünger⸗Deficit weſentlich verringern würde. Ebenſo würden die Nach⸗ theile unzureichender Wieſenflächen paraliſirt werden können, wenn man den Wieſen auch nur eine ähnliche Sorgfalt zuwenden wollte wie dem Ackerland, indem man namentlich die zur Wieſendüngung geeigneten Materialien überall ſammelte und wirthſchaftlich richtig benutzte. Wenn auch eine Zurückdrängung des Körnerbaues und eine Steigerung des Ackerfutterbaues in den meiſten Orten nicht zu verkennen iſt, ſo würde doch eine weitere Ausdehnung des letzteren den etwaigen Mangel an natürlichen Wieſen vortheilhaft ausgleichen können, ohne die Geſammtproduction zu beeinträchtigen. Im großen Ganzen kann man daher wohl ſagen, daß der Mangel an Wieſen im Großherzogthum nicht als Urſache dafür angeſehen zu werden braucht, wenn die Rentabilität der Landwirthſchaft keine befriedigende iſt. Ebenſo wie die Wieſen einestheils der räumlichen Vermehrung, anderntheils der Verbeſſerung in hohem Grade würdig wären, ſollte man unter unſeren heutigen wirth⸗ ſchaftlichen Verhältniſſen auch dem zu Weide geeigneten Lande eine größere Berück⸗ ſichtigung ſchenken, woran freilich leider einestheils die Zerſplitterung der Grundſtücke, anderntheils das Vorurtheil hinderlich iſt, daß die Weide nur einen extenſiven und nicht auch einen höchſt intenſiven Betrieb zuläßt. Was das Verhältniß des Reblandes zu Acker und Wieſe betrifft, ſo ſcheint das in einzelnen Gemeinden eine Quelle nicht unbedeutender wirthſchaftlicher Uebelſtände zu ſein, indem das Rebland nach günſtigen Weinjahren über die Gebühr ausgedehnt worden iſt und nunmehr an der Dungkraft des Ackers und der Wieſen zehrt, während freilich auch z. B. in Zornheim eine weitere Ausdehnung des Weinbaues vom Com⸗ miſſär angerathen wird. Eine wirthſchaftliche Nothlage der Landwirthe in Folge ausgedehnten Weinbaues iſt aus den Erhebungen nicht zu conſtatiren; indeß entſteht durch ſtarke Ausdehnung des Weinbaues leicht eine gewiſſe Unbeſtändigkeit in der wirthſchaftlichen und finanziellen Lage der Bewohner, welche geeignet iſt, dem Wucher Anhaltspunkte zu bieten. Die Productionsrichtung iſt von weſentlichem Einfluß auf den Erfolg des landw. Betriebes und damit auch auf die Entwickelung der Wohlhabenheit der ländlichen Bevölkerung. Aus dieſem Grunde erſcheint es in hohem Grade bedauernswerth, daß faſt noch in ganz Heſſen der Getreidebau mehr oder weniger vorwiegend iſt, da letz⸗ terer immer nur zu einer relativ beſchränkten Ausnutzung des Bodens zu führen im Stande iſt.— Sieht man auch ganz ab von dem Handelsfruchtbau, der doch ganz zweifellos mit der ſteigenden Entwickelung der Induſtrie eine immer mehr zunehmende Bedeutung für die Landwirthſchaft gewinnen muß und vergleicht den Getreidebau nur mit dem Futterbau, ſo erblickt man folgendes Bild für den Vergleich beider. Das Getreide kann nur einmal im Jahre geerntet werden und verlangt doch für jede Ernte eine beſondere, meiſt ziemlich koſtſpielige Feldbearbeitung;— eine ſehr ſtarke, im Laufe des Erntejahres öfters wiederholte Düngung iſt ausgeſchloſſen und würde über⸗ dies zum Lagern des Getreides führen, wodurch die Ernte nicht erhöht, ſondern herab⸗ gedrückt wird, die Anwendung culturtechniſcher Mittel, insbeſondere der Bewäſſerung, iſt ſo gut wie unmöglich, eine größere Verwendung von Productionsmaterial, bezw. eine ſehr geſteigerte Benutzung von Capital iſt alſo nicht ausführbar und doch liegt gerade darin bekanntlich der Schwerpunkt unſerer heutigen Productionsaufgaben;— die Erntearbeiten, die an und für ſich zur Vermehrung der Production nichts beitragen, machen einen verhältnißmäßig ſehr großen Theil der Koſten des Getreidebaues aus und doch iſt die Ernte in hohem Grade gefährdet durch äußere Einflüſſe;— der Boden wird beim Getreidebau humusarm und leicht verqueckt, überhaupt verunkrautet. Endlich bleibt beim Getreidebau die Production der wichtigſten und werthvollſten Nährſtoffe für Menſchen und Thiere, die das Agens des ganzen Wirthſchaftsbetriebes ausmachen ſollen— der ſtickſtoffhaltigen Stoffe— innerhalb ſehr enger Grenzen Produc⸗ tions⸗Rich⸗ tungen. 6 Der landw. Betrieb 3 und ſeine Mängel. eingeſchränkt, während doch gerade das Getreide die Düngung mit Stickſtoff, dem bei Weitem koſtſpieligſten Düngſtoffe, am allerwenigſten entbehren kann; das Getreide iſt alſo ein Luxusconſument des koſtſpieligſten Productionsmaterials der Landwirthſchaft und ſchon deshalb iſt ſeine ausgedehnte Production nicht vereinbar mit einer höheren Oeconomie.— Die Futterkräuter haben als Culturpflanzen in allen angeführten Punkten gerade die entgegengeſetzten Eigenſchaften. Sie ſind geeignet Arbeitskräfte zu ſparen und größere Capitalverwendungen in allen Formen zu geſtatten, da ſie eine wiederholte ſtarke Düngung vertragen und auch zur Bewäſſerung geeignet ſind, ohne daß ſie doch eine Düngung mit dem koſtſpieligen Stickſtoff beanſpruchen, trotz⸗ dem ſie reichlich ſtickſtoffhaltige Stoffe produciren; ſie erhalten nicht blos den Humus im Boden, ſondern vermehren ihn noch, ſie halten den Boden rein von Unkräutern, ohne einer wiederholten, koſtſpieligen Feldbearbeitung zu bedürfen. Die Futterkräuter erfüllen mit einem Wort, ebenſo wie die Handelsfrüchte, alle Anſprüche an Cultur⸗ pflanzen, die für eine Gegend und ein Volk von höherer wirthſchaftlicher Entwickelung beſtimmt ſind, und in Verbindung mit der ſich an ſie anſchließenden Viehhaltung ge⸗ währen ſie, wie die Handelsfrüchte, die Möglichkeit der Veredlung der Producte, während der Getreidebau, wo er nicht etwa in ſehr hoher Vervollkommnung ſteht, die roheſte Form des Ackerbaubetriebes iſt und als weſentlicher Selbſtzweck der Wirth⸗ ſchaft mehr und mehr auf Länderſtriche zurückgedrängt werden muß, in denen noch eine extenſive Maſſenproduction ausführbar iſt, die im Raubbau die vorhandenen natürlichen Vorräthe verzehrt, bis eine höhere wirthſchaftliche Entwickelung ihre Rechte fordert.— Das Getreide wird überdies zu relativ um ſo höheren Erträgen befähigt, je mehr es aus der Rolle der Hauptfrucht in die einer Nebenfrucht verſetzt wird und da ſein Anbau, wenn ihm ſein Standort ausſchließlich zwiſchen Futter und Handels⸗ früchten angewieſen iſt, auch weſentlich billiger wird, ſo kann der Getreidebau bei niedrigen Preiſen nur bei derartig öconomiſcher Handhabung unter ſehr ausgewählter Methode lohnend bleiben, während er im anderen Fall in den meiſten Verhältniſſen zur Urſache des Rückganges der Wirthſchaft wird. Es geht hieraus ganz zweifellos hervor, daß ſich die Lage derjenigen Gemeinden, wo ſich weder Handelsgewächsbau noch Futterbau in höherem Maße ausgebildet haben, wo vielmehr der Getreidebau noch immer die Hauptſtütze der Wirthſchaft ge⸗ blieben iſt— zumal bei den jetzt ſo geſunkenen Getreidepreiſen— immer mehr ver⸗ ſchlechtern muß, wenn nicht etwa durch einen lohnenden Obſt⸗ oder Weinbau einiger Erſatz für den Ausfall an Einnahmen geſchaffen wird. Und wenn es auch in der Landwirthſchaft nicht gerade gerathen erſcheint, ſo zu ſagen alles auf eine Karte zu ſetzen, ſo ſollte doch in heutiger Zeit jeder Landwirth in irgend einem Zweige des Handelsfrucht⸗ oder des Obſtbaues oder auch der Viehhaltung etwas beſonders Her⸗ vorragendes zu leiſten beſorgt ſein, um ſich einen beſſeren Lohn für ſeine Intelligenz zu ſichern, als dies bei dem gewöhnlichen hergebrachten Ackerbau möglich iſt. Das Haupthinderniß für einen rationellen landw. Betrieb mit mehr oder weniger freier Wirthſchaft der ſich von dem vorwiegenden Getreidebau emancipirt, bildet in faſt allen Erhebungsgemeinden die zerſtückelte Lage der Grundſtücke mit dem häufig — 27— hiermit verbundenen Flurzwang, daher denn auch in faſt allen Erhebungsgemeinden die Nothwendigkeit einer Zuſammenlegung der Grundſtücke und der Ordnung der Feldwege als ſehr dringend hervorgehoben iſt. Dieſe Nothwendigkeit tritt umſomehr hervor, als ohne Zuſammenlegung der Grundſtücke die in heutiger Zeit für eine voll⸗ kommenere Ausnutzung des Bodens ſo unentbehrliche Melioration, namentlich die Drainage, ſehr ſchwierig ausführbar bleibt. Die urſprüngliche Form der alten Drei⸗ felderwirthſchaft mit reiner Brache iſt zwar mehr und mehr durch eine verbeſſerte Dreifelderwirthſchaft mit angebauter Brache erſetzt worden; allein die für eine ſolche Cultur erforderlichen beſſeren Geräthe ſind doch nur ſehr unvollſtändig und ſporadiſch beſchafft worden, ſo daß die öconomiſchen Vortheile der angebauten Brache nur in ſelteneren Fällen zur vollen Geltung gelangten. Die zunehmende Bedeutung der Rindviehhaltung iſt wohl größtentheils erkannt und letztere daher auch verbeſſert, ja in einzelnen Gemeinden(Guntersblum) bis zu muſtergültiger Höhe entwickelt worden; indeß bleibt doch im Allgemeinen auch hier, namentlich in Hinſicht auf die Faſſel⸗ haltung der Gemeinden noch ſehr viel zu wünſchen übrig und macht ſich das Be⸗ dürfniß nach einer ſtrammen Körordnung hierbei recht dringend fühlbar. Wenn man ſich außerdem erinnert, wie ſorglos die Düngſtoffe vielfach behandelt werden, wie wenig Werth man auf die Herſtellung edleren Saatgutes und guter Verkaufswaare legt, wie wenig Verſtändniß für den Vortheil des künſtlichen Düngers und des Kraft⸗ futters und für eine richtige Behandlung des Jungviehes herrſcht, und wie unge⸗ nügend noch meiſtens die Pflege der Wieſen und des Obſtbaues iſt, ſo darf es wohl nicht Wunder nehmen, wenn die Rentabilität des landw. Betriebes hinter den Er⸗ forderniſſen unſerer Zeit zurückgeblieben iſt. Die landw. Vereine und die Genoſſen⸗ ſchaften werden unter Beihilfe des Staates auf das Emſigſte arbeiten müſſen, um alle die Mängel des landw. Betriebes, wie ſie hier angedeutet ſind, möglichſt bald zu beſeitigen und eine zeitgemäße Entwickelung des landw. Gewerbes in Heſſen nach allen Richtungen herbeizuführen. II. Beſitzvertheilung. Die Beſitzvertheilung des landwirthſchaftlich benutzten Bodens unter die in den Bedingungen Gemeinden anſäſſige Bevölkerung iſt weſentlich durch die Art des üblichen Erbrechts Fangen bedingt, jedoch auch vielfach durch die Wirkungen des Zuzugs von außen beeinflußt. anaguie Die Zerſplitterung der Grundſtücke durch Erbtheilung hat bei kleinen Gemarkungen weilung. leicht eine fühlbare Verſchlechterung für die Beſitzvertheilung zur Folge, namentlich wenn ein ſtarker Zuzug von Außen ſtattfindet; denn ſobald die Zahl derjenigen Klein⸗ wirthe, deren Beſitzthum nicht hinreicht die Familie zu beſchäftigen und zu ernähren, überhand nimmt, wird die Wohlſtandsbewegung eine ſehr unſichere, von allen mög⸗ lichen Zufälligkeiten abhängige. Von einer günſtigen Beſitzvertheilung in landwirth⸗ ſchaftlicher Hinſicht wird man dort ſprechen können, wo die ſelbſtſtändige bäuerliche Bevölkerung dem Beſitz nach überwiegt und in einem für die Beſchäftigung der Kräfte förderlichen Verhältniß nach Groß⸗, Mittel⸗ und Klein⸗Betrieben vorhanden iſt. Eine — — 28= weitgehende Parzellirung verträgt ſich mit einer geordneten Oeconomie der Beſitzer nur für ſehr günſtig ausgeſtattete Gegenden in der Ebene, z. B. in Rheinheſſen, wo alle mögliche Bedingungen für das Vorwärtskommen der Arbeiterbebölkerung gegeben ſind, während freilich auch dort, wo ſich die geſchloſſenen Güter erhalten haben, die Herauszahlung von Erbtheilen oft genug zur Quelle des Niedergangs der Wohlhaben⸗ heit geworden iſt. Die Beſitzvertheilung iſt jedenfalls ein ſehr wichtiges Moment in der Agrarfrage, vorzugsweiſe in Bezirken, wo die Bevölkerung mit ihren Bedürf⸗ niſſen über die Ausnutzungsfähigkeit der Gemarkung hinauszuwachſen droht, ohne daß hinreichende Gelegenheit zu Nebenverdienſten geboten iſt.— Im Allgemeinen geht aus den Erhebungsberichten hervor, daß nur in ſehr wenigen Gemeinden Heſſens(Rod⸗ heim v. d. H., Zornheim, Ober⸗Roden, Mühlheim a. M.) eine Gefahr ſchon jetzt zu bemerken iſt, daß die Geſtaltung der Beſitzvertheilung in namhaftem Grade bedrohlich für die ökonomiſchen Intereſſen der Bevölkerung werden könnte, da die Verhältniſſe der Letzteren zum größten Theil noch hinreichend conſolidirt erſcheinen, theils vermöge der Ausnutzungsfähigkeit der Gemarkung, theils vermöge des vorhandenen Neben⸗ verdienſtes. Allgemeine Der Großgrundbeſitz mit 100 Morgen und mehr iſt außerordentlich ſchwach ver⸗ Beſitzver⸗ hältniſſe in treten im Großherzogthum, nämlich mit kaum 2 pCt. ſämmtlicher Grundbeſitzer des Großherzog⸗Landes, etwa 13 pCt. bewirthſchaften ein Areal von 20— 100 Morgen und 85 pCt. khnm⸗ beſitzen Grundſtücke im Umfang von unter 20 Morgen. Die einzelnen Landestheile weiſen hinſichtlich der Beſitzvertheilung natürlich ſehr weſentliche Verſchiedenheiten auf; im Vogelsberg und im Odenwald, ſowie auch zum Theil in der Wetterau finden ſich größere und mittlere Beſitzungen in bemerkbarer Zahl, wogegen in den Ebenen der Provinz Starkenburg und in Rheinheſſen, wo durch die Induſtrie vielfach Gelegenheit zu lohnenden Nebenverdienſten vorhanden iſt und wo die natürlichen und wirthſchaftlichen Productionsbedingungen eine mehr gartenmäßige Benutzung des Bodens ermöglichen, der Mittel⸗ und Kleinbeſitz vollſtändig vorherrſchend iſt. Zu erwähnen bleibt hierbei noch, daß in Starkenburg und Oberheſſen ein nicht unbeträchtlicher Theil der Geſammtflächen(200,000 Hectar incl. Wald) in Händen von 16 Standes⸗ herren ſich befindet, welche das Land größtentheils und zwar meiſt in Form von geſchloſſenen Höfen verpachtet haben. Was die Domänen des Landes betrifft, welche einen Flächenraum von rund 18000 Hectar landwirthſchaftlich benutzten Bodens um⸗ faſſen und welche theils in geſchloſſenen Höfen, theils auch parcellenweiſe verpachtet ſind, ſo üben dieſelben, wie auch aus der vorliegenden Enquste hervorgeht, keinen irgendwie greifbaren Einfluß auf den Erfolg der Beſitzvertheilung aus, und man kann im Allgemeinen überhaupt ſagen, daß in Heſſen nur das in Händen der Standes⸗ herren befindliche Areal einen gewiſſen nicht überall ganz günſtigen Einfluß auf die Beſitzvertheilung in landwirthſchaftlicher Beziehung ausübt. Das Allmendland ſcheint nirgends von irgend welcher bedeutungsvollen Wirkung auf die Lage der Bevölkerung zu ſein.— Die Grenzen, innerhalb welcher ein Beſitz genügende Beſchäftigung für eine mittlere Haushaltung(zwei Erwachſene und 2—3 Kinder) bietet und zugleich in ſeiner Ausnutzungsfähigkeit mäßigen Anſprüchen einer ſolchen Haushaltung genügt, — 29— wechſeln je nach den natürlichen und wirthſchaftlichen Productionsbedingungen etwa zwiſchen 5 und 10 Hectar, wofür als Beiſpiele die Verhältniſſe in Meſſel, Burkhards, Rodheim, Ober⸗Hilbersheim, Ober⸗Moſſau, Nieder⸗Ohmen, Nieder⸗Eſchbach, Nieder⸗ Moos und Fürfeld, angeführt ſein mögen, wogegen insbeſondere in Zornheim, Gun⸗ tersblum, Groß⸗Rohrheim, Mühlheim, Ginsheim, Weſthofen und Habitzheim unter 5 Hectar als ausreichend für die genannten Zwecke bezeichnet ſind. Die Aenderungen in der Beſitzvertheilung ſind in der neueren Zeit nirgends als Aenderungen auffallend ſtark zu bezeichnen und beziehen ſich faſt ausſchließlich auf die Beſitzgruppen nsvennen⸗ innerhalb eines Areals bis 5 Hectar; immer aber nimmt die Anzahl der Kleinbeſitzer lung. zu und iſt der Grund für dieſe Verſchiebung nach unten theils in den Wirkungen des Erbrechts, theils in dem häufigen Verkauf von Parcellen zu ſuchen, bei welchem letz⸗ teren vorzugsweiſe kleine Leute(Gewerbtreibende und Arbeiter) als Käufer auftreten. Ein Nachtheil dieſer Verſchiebung nach unten iſt, wie ſchon oben angedeutet, ſelbſt⸗ redend nur dort mit Beſtimmtheit vorauszuſehen, wo eine Gelegenheit zu Nebenver⸗ dienſten mehr oder weniger fehlt, wogegen ſie in induſtriellen Bezirken ſogar eine ſehr erwünſchte Befeſtigung der Exiſtenzen mit ſich bringt. Jedenfalls wäre es unrichtig, in einer Verſchiebung nach unten ohne Weiteres eine Verſchlechterung der öconomiſchen Lage zu prognoſticiren, ebenſowenig wie eine Verſchiebung nach oben eine Beſſerung der öconomiſchen Verhältniſſe in jedem Falle bedeutet. Was diejenigen Gemeinden anlangt, in welchen die Güter einem der Kinder in Form des Kindeskaufs überlaſſen werden, ſo wird hier eine Bevorzugung, dort eine Benachtheiligung des Anerben be⸗ hauptet; im Allgemeinen ſcheinen die Wirkungen dieſer Vererbung jedoch auf die Be⸗ ſitzergreifenden nur dann zuverläſſig günſtige zu ſein, wenn es ihnen gelingt, durch vortheilhafte Heirath das herauszuzahlende Kapital zu ſchaffen, oder wenn letzteres relativ ſehr gering iſt. Im Uebrigen dürfte es wohl als eine Controverſe zu betrachten ſein, ob die vollſtändig freie Bewegung des Grundbeſitzes nicht gewiſſe wirthſchaftliche Nachtheile für die landwirthſchafttreibende Bevölkerung einſchließt, wie dies bereits früher er⸗ wähnt wurde. Wenn die Geſetze ohne jede Einſchränkung geſtatten, daß auch der Beſitzloſe Grundſtücke erwerben kann, ſofern ihm nur Jemand den nöthigen Credit dafür gewährt(Güterziele), ſo werden ſich immer Leute genug finden, die von dieſer Möglichkeit Gebrauch machen und die bei dem Ankauf von Grundſtücken in wirth⸗ ſchaftlich unmotivirter Weiſe in Concurrenz treten. Die nothwendige Folge davon iſt, daß die Preiſe für Grund und Boden gleichzeitig mit der Verſchuldung des Grund⸗ beſitzes ſteigen. Beim Eintritt ungünſtiger äußerer Verhältniſſe tritt dann ein Noth⸗ ſtand in Erſcheinung. Dieſe Verhältniſſe machen ſich nicht blos beim Kleinbeſitz, ſondern hin und wieder wohl auch bei dem mittleren und größeren Beſitz geltend und eine wichtige Bedingung für die Erhaltung eines gut ſituirten Standes von land⸗ wirthſchaftlichen Beſitzern wird daher in einer ſachgemäßen und richtigen Bodenſchätzung zu ſuchen ſein. In gleichem Sinne ſpricht ſich namentlich der Commiſſär für Mühl⸗ heim a. M. bei Frage IX aus, worauf hier insbeſondere verwieſen ſein mag. Kaufpreiſe. Begriff des ſogen. Kauf⸗ werthes. — 30— III. Kaufwerthe und Kaufpreiſe bezw. Ertragswerthe der Grundſlücke und Amſatz der Liegenſchaften. Im Allgemeinen zeigen die Erhebungen in Beziehung auf die Kaufpreiſe der Grundſtücke, daß die Preiſe für Grund und Boden in den ſiebenziger Jahren auf eine bis dahin unbekannte Höhe geſtiegen waren, daher denn auch die von Seiten des damaligen Präſidenten der Großh. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik, Herrn Ge⸗ heimerath Ewald, mit Hilfe des Landesöconomierath Dr. Weidenhammer im Jahre 1877 hierüber aufgenommene Statiſtik ſehr hohe Preiſe notirt. Seit jener Zeit ſind mit wenigen Ausnahmen(Fürfeld) die Preiſe mehr oder weniger erheblich zurückge⸗ gangen, ſo daß ſich die Commiſſäre größtentheils veranlaßt geſehen haben, neue Er⸗ hebungen hierüber aufzunehmen. Auch jetzt noch ſtehen nach Anſicht der meiſten Com⸗ miſſäre die Preiſe nicht im richtigen Verhältniß zum Ertragswerth der Güter und ſind hierin bei dem Vergleiche zwiſchen den verſchiedenen Gemeinden außerordentlich große Mißverhältniſſe conſtatirt, die ſich nur durch die beſonderen Bevölkerungsver⸗ hältniſſe und die daraus reſultirende Nachfrage nach Grundſtücken erklären laſſen. So iſt z. B. der mittlere Kaufwerth des Hectar Acker und Wieſe in Burkhards auf ca. 350 Mark ermittelt, während derſelbe in Rodheim ſich auf 2500 Mark berechnet, die Erträge in letzterer Gemeinde aber kaum um 25 pCt. höher ſind als in erſterer. Die nachſtehende Ueberſicht zeigt die gegenwärtigen mittleren Durchſchnittspreiſe von Ackerland in den verſchiedenen Erhebungs⸗Gemeinden, wie ſie ſich in abſteigender Reihenfolge pro Hectar ermitteln ließen: Durchſchnittspreis. Durchſchnittspreis Genreinde: pro Hectar Ackerland: Geneinde: pro Hectar Ackerland: Ober⸗Hilbersheim 4000 Mk. Meſſel 2000 Mk. Fürfeld 3800„ Beuern 1638„ Groß⸗Rohrheim 3800„ Mühlheim 1600„ Habitzheim 3500„ Ober⸗Roden 1600„ Weſthofen 3200„ Ober⸗Moſſau 1400„ Guntersblum 3000„ Unter⸗Schönmattenwag 1250„ Nieder⸗Florſtadt 3000„ Nieder⸗Ohmen 1000„ Zornheim 3000„ Ruhlkirchen 1000„ Ginsheim 2800„ Nieder⸗Moos 925„ Nieder⸗Eſchbach 2800„ Hartershauſen 800„ Schwanheim 2600„ Wenings 600„ Rodheim v. d. H. 2466„ Burkhards 350„ Kirch⸗Brombach 2222 II Der Begriff des ſogenannten Kaufwerthes der Grundſtücke, wie er in Heſſen gewöhnlich überliefert iſt, deckt ſich mit dem augenblicklichen Verkaufspreis der im Durchſchnitt in der letzten Zeit erzielt wurde. Die Ermittelung des Kaufwerthes geſchieht nach der ſogenannten Grundtaxe, die ſich auf die in letzter Zeit in der Ge⸗ — 21— markung erzielten Verkaufspreiſe ſtützt, nicht aber nach der ſogenannten Ertragstaxe, bei welcher die Ausnutzungsfähigkeit der Grundſtücke nach Maßgabe ihrer durch⸗ ſchnittlichen Erträge bei ortsüblicher Bewirthſchaftung feſtgeſtellt wird. Die augen⸗ blicklichen Kaufwerthe, wie ſie ſich in einer Gemeinde periodiſch geltend machen und die Ertragswerthe ſind demnach nicht identiſch; denn beide beruhen auf verſchiedenen Unterlagen. Die mittleren ſog. Verkaufswerthe ſind das Product des augenblicklich in einer Gemeinde herrſchenden Arrondirungs⸗ und Arbeitsbedürfniſſes ſowie des Ueberflußes bezw. Mangels an Geldkapital, und der für Grundſtücke bezahlte Preis iſt deshalb in der Regel ein Speculationspreis, oft genug auch ein Affectionspreis, der den Ertragswerth um ein Bedeutendes überſteigt. Würde man ſich dieſe Ver⸗ hältniſſe überall klar machen, ſo würden manche Klagen über einen ſogenannten Noth⸗ ſtand in der Landwirthſchaft ſchweigen müſſen: man würde ſich oft genug über⸗ zeugen, daß man den realen Werth der Grundſtücke überſchätzt, weil man die Preiſe, welche für einzelne Grundſtücke in der Gemeinde zeitweiſe bezahlt worden ſind, als maßgebend für den mittleren Kaufwerth gleicher Qualitäten betrachtet. Ganz be⸗ ſonders folgenreich wird dieſes Mißverſtändniß über den Kauf⸗ und den Ertragswerth der Grundſtücke bei dem Boden von geringerer Fruchtbarkeit und Ausnutzungsfähig⸗ keit, da man ein Object von guter Qualität bekanntlich ſelten, ein Object von ge⸗ ringer Qualität aber faſt immer zu hoch bezahlt. Der in Heſſen allgemein übliche Gebrauch, den Werth der Grundſtücke nach den zeitigen Verkaufspreiſen, alſo nach der ſogenannnten Grundtaxe und nicht nach ihrer durchſchnittlichen Ausnutzungsfähig⸗ keit, alſo nach der ſogenannten Ertragstaxe zu ſchätzen, wird auch für die Errichtung einer Landescreditkaſſe nicht zu unterſchätzende Schwierigkeiten verurſachen, da die Creditfähigkeit der Grundſtücke nur nach dem Maßſtabe einer ſogenannten Sicherheits⸗ taxe ermittelt werden kann und hierfür eigentlich ſo gut wie alle Unterlagen in Heſſen zur Zeit noch fehlen. Wenn auch die Privatbanken ebenfalls nur nach Maßgabe der Grundtaxe Credit gewähren, ſo iſt doch zu berückſichtigen, daß derartige Inſtitute den Credit immer nur auf Zeit gewähren, auch viel weniger büreaukratiſch gehand⸗ habt zu werden brauchen als ein ſtaatliches Inſtitut. Wenn man nach den Gründen ſucht, welche die große Steigerung der Güter⸗ Vaürdeeſü preiſe in den ſiebenziger Jahren zu erklären vermögen, ſo kann man dieſelben eines⸗ rung er theils darin finden, daß in jener Zeit mehrere gute Ernten mit lohnenden Preiſen dteprciſe aufeinander gefolgt waren, welche letztere zum größeren Theile auch durch das plötz⸗ Jahren. liche Sinken des Geldwerthes(Goldzufuhr aus Frankreich und vermehrte Ausgabe von Papiergeld) entſtanden, anderntheils in der Fiktion, alſo dem herrſchenden Chau⸗ vinismus, daß die durch den Aufſchwung Deutſchlands gezeitigten günſtigen Verhält⸗ niſſe eine ewige Dauer haben müßten; eine Meinung, die durch den in faſt unbe⸗ grenzter Weiſe ſich aufthuenden Credit eine ſehr gefährliche Unterſtützung genoß. Der Rückgang der Bodenpreiſe, der etwa von 1878 datirt, erklärt ſich theils aus unergiebiger gewordenen Ernten, theils aus dem Sinken der Productenpreiſe und theils aus der Ernüchterung, die auf die durch die Zeitverhältniſſe herbeigeführte wirthſchaftliche Ueberſtürzung und den getäuſchten Optimismus folgte. Wenn die Beſondere Bodenpreiſe. Umſatz der Liegen⸗ ſchaften. unſaſun der bäuerliche Ehrgeiz ſeine Befriedigung mehr in einem ausgedehnten, als in einem — 32— Bodenpreiſe auch heute noch faſt durchweg über den Ertragswerth bezw. über die Ausnutzungsfähigkeit der Grundſtücke hinausgehen, ſo kann man die Erklärung dafür nur in der bereits oben wiederholt erörterten Freiheit bei der Erwerbung von Grund⸗ eigenthum finden, und es wird deshalb auch in den Erhebungen von einzelnen Seiten mit einem nicht zu verkennbaren Rechte eine Erſchwerung der Formalitäten beim Uebergang von Liegenſchaften befürwortet;— der in neuerer Zeit mehrfach wieder⸗ holte Antrag, der übrigens auch in einigen Erhebungsberichten Ausdruck findet, auf Herabſetzung der Stempelgebühren beim Grunderwerb ſteht freilich in ſchroffſtem Widerſpruch hiermit; indeß man ſcheint bei dieſen Anträgen zu vergeſſen, daß die Steigerung im Umſatz des mobilen Capitals eine wichtige wirthſchaftliche Aufgabe der Zeit iſt, was hinſichtlich des Umſatzes von Immobilien durchaus nicht anerkannt werden kann. Eine beſondere Erklärung der hohen Bodenpreiſe iſt auch darin zu ſuchen, daß vorzüglich bewirthſchafteten, mit reichlichem Betriebscapital ausgeſtatteten Beſitz findet, daher denn auch alle Erſparniſſe anſtatt zu der heute ſo nothwendigen Vermehrung des Betriebscapitals zur Erweiterung des Grundbeſitzes verwendet werden, wobei man auch nicht einmal beſonders ſparſam und vorſichtig zu Werke zu gehen für noth⸗ wendig findet. Zu dieſen Concurrenten beim Erwerbe von Grundbeſitz treten die Inhaber der im Erbtheilungswege zum Beſitz von Wohn⸗ und Oeconomiegebäulich⸗ keiten gelangten kleineren Wirthe, die ſich durch die nicht im Verhältniß zu den vor⸗ handenen Gebäuden ſtehende Ausdehnung des Grundbeſitzes bewogen fühlen, letzteren zu erweitern. Der Umſatz der Liegenſchaften iſt in den verſchiedenen Erhebungsgemeinden außerordentlich wechſelnd geweſen, je nach den herrſchenden wirthſchaftlichen Verhält⸗ niſſen wie bereits früher erörtert wurde, ohne daß ſich gerade irgendwo andere be⸗ denkliche Erſcheinungen in erhöhtem Maße(Zwangsverſteigerungen)*) gezeigt hätten, als diejenigen ſind, die hinſichtlich der Bewegung des Grundeigenthums überhaupt angedeutet worden ſind. Der Andrang der weniger beſitzenden Bevölkerung auf dem Markte des Grund und Bodens bringt überall die Gefahr mit ſich, daß eine Ueber⸗ völkerung in landwirthſchaftlichen Exiſtenzen entſteht, ohne daß ſie ein Mittel bietet, um die Steigerung des landwirthſchaftlichen Einkommens zu fördern und ſo geht die Bewegung des Grundbeſitzes dahin, daß ſchließlich immer mehr von dem landwirth⸗ ſchaftlichen Einkommen von dem ſogenannten Verkaufswerthe des Grundeigenthums und ſeinem Zuwachs aufgeſogen wird, während gleichzeitig die Grundverſchuldung, namentlich bei dem mittleren und kleinen Grundbeſitz mindeſtens in demſelben Ver⸗ hältniß mit dem Steigen der Bodenpreiſe zunimmt. Wenn dem aber ſo iſt, ſo kann unmöglich durch künſtliche Steigerung der Produktenpreiſe, vielleicht gar durch Ver⸗ ſchlechterung des Geldes der großen Maſſe der landwirthſchafttreibenden Bevölkerung geholfen werden. *) Bezüglich der Zwangsverſteigerungen ſiehe Tabelle 4. — 33— IV. Bachtpreiſe und Pachtbedingungen. Mit Ausnahme der geſchloſſenen größeren Höfe, welche von Seiten des Fiskus Bachtver⸗ (Domänen) und von Seiten der Standesherren verpachtet ſind, hat das Pachtweſen danſtum im Großherzogthum für die Landwirthſchaft nur eine untergeordnete Bedeutung. und euche Erwünſcht ſcheint es bei den eben genannten Verpachtungen, daß auf die perſönliche Intelligenz und auf die Kapitalkraft der Pachtbewerber eine beſondere Rückſicht ge⸗ nommen werde, weil die Bewirthſchaftung der größeren Pachthöfe beſonders geeignet i*ſt, als nachahmungswerthes Beiſpiel für die umliegenden Landwirthe zu dienen. Im Allgemeinen ſcheint die Verpachtung der in Rede ſtehenden Güter nach liberalen Grund⸗ ſätzen zu geſchehen, wenn auch hier und da die Rückſicht auf den finanziellen Ertrag mehr als es angezeigt iſt hervortreten mag. Eine geringere Menge von Ländereien wird Seitens des Fiskus ſowie der Standesherren auch parzellenweiſe verpachtet und da ſich hier natur⸗ gemäß eine ſtärkere Concurrenz von Pachtbewerbern geltend macht und der Weg der Licitation zur ausſchließlichen Anwendung kommt, ſo erreichen die Pachtpreiſe der⸗ artiger Grundſtücke auch hierdurch nicht ſelten eine die Ausnutzungsfähigkeit mehr oder weniger weit überſchreitende Höhe, ganz ähnlich wie dies auch beim Verkaufe des Bodens eintritt. So ſind z. B. in Hartershauſen nach dem vorliegenden Berichte in den ſiebenziger Jahren die zum Gräflich⸗Schlitz'ſchen Familienbeſitz gehörigen, in der dortigen Gemarkung gelegenen Grundſtücke zum großen Theil zu einem Pachtzins erworben worden, welcher im Verhältniß zu dem durchſchnittlichen Kaufwerthe um das Doppelte zu hoch iſt. In Zornheim hat der Univerſttätsfonds zu Mainz einen erheb⸗ lichen Grundbeſitz, der verpachtet iſt und war der durchſchnittliche Pachtpreis im letzten Dezenium ca. 150 Mark pro Hectar Ackerland, was einem Preiſe von 5000 Mark pro Hectar bei 3% entſpricht. Im Uebrigen kommen namentlich in Beuern, Nieder⸗ Eſchbach, Ginsheim und wohl auch Nieder⸗Florſtadt die Verpachtungen zu einer nennens⸗ wertheren Bedeutung und wechſeln die Pachtpreiſe zwiſchen 2 und 5 bis 8% vom mittleren Kaufwerthe, ſind alſo zum Theil mäßig, zum Theil aber auch, insbeſondere in Rückſicht auf die meiſt zu hoch eingeſchätzten Kaufwerthe, weit über die Ausnutzungs⸗ fähigkeit des Bodens hinausgehend. Die Pachtbedingungen weiſen ziemliche Uebereinſtimmung auf, die Dauer der enahth. Pacht wechſelt zwiſchen 6 und 9 Jahren, die Beſtreitung der öffentlichen Laſten ge⸗ ſchieht durch die Verpächter, eine vertragsmäßige Zuſicherung von Pachtnachläſſen bei Unglücksfällen findet nicht ſtatt, indeß muß hierbei rühmend hervorgehoben werden, daß einzelne Standesherren in dieſer Beziehung wiederholt nicht unweſentliche Erleichterungen haben eintreten laſſen. Sehr bedauernswerth iſt, daß bei den Verpachtungen die Melioration der Grundſtücke meiſt ſehr Noth leidet, weil die Verpächter wenig Nei⸗ gung haben, die Melioration der verpachteten Ländereien zu fördern und den Pächtern in dieſer Beziehung entgegen zu kommen und weil von vornherein für die zukünftige Melioration irgend welche Beſtimmungen in die Pachtverträge nicht aufgenommen werden. Daß in vielen Fällen, wie dies beſonders auch aus dem Bericht über Zorn⸗ heim hervorgeht, mehr oder weniger Raubbau auf den Pachtgrundſtücken getrieben 3 Feuer⸗ und Hagelver⸗ ſicherung. Viehver⸗ ſicherung. 34— wird, der ſich unter Umſtänden ſogar bis zu einer gewiſſen Devaſtation ſteigert, iſt ein Uebelſtand, der ſich nur durch eine beſſere Ausbildung der Verpachtungsgrundſätze vermeiden laſſen wird und ſollten die Verpächter, welchen Charakter dieſelben auch haben mögen, überall eine größere Aufmerkſamkeit darin beachten. V. Verſicherungsweſen. Das Princip der Verſicherung iſt leider, wie bekannt, in der landwirthſchaftlichen Bevölkerung noch lange nicht zu der Anerkennung gelangt, wie es ſolche im öconomiſchen Intereſſe der Allgemeinheit verdient. Wenn ſchon die Feuerverſicherung der Mobilien (für die Immobilien beſteht zum Glück die obligatoriſche Feuerverſicherung) noch durch⸗ aus nicht ſo verbreitet iſt bei den Landwirthen, wie es eine weiſe Oeconomie unbe⸗ dingt erfordert, namentlich aber dabei der Fehler gemacht wird, daß die Verſicherungs⸗ ſummen ganz ungenügend controllirt werden ſeitens der Landwirthe, ſo iſt die Hagel⸗ verſicherung noch viel weniger eingebürgert, trotzdem ihre wirthſchaftliche Bedeutung hinter der Feuerverſicherung kaum zurückſteht. Einige Erklärung mag dieſe Thatſache darin finden, daß die zerſtreute Lage der Grundſtücke weniger große Gefahren für die Beſitzer und Pächter mit ſich bringt, indeß bleibt es dennoch ſehr bedauernswerth, daß man ſich in dieſer Beziehung viel zu viel auf das Glück verläßt, anſtatt ſich eine regelmäßige Abgabe aufzuerlegen, welche die Erträgniſſe der Wirthſchaft ſicher ſtellt, wie es dem Character des landwirthſchaftlichen Gewerbebetriebes, der vor Allem die Solidität der Unternehmung ausdrücken ſoll, entſprechen würde. Hinſichtlich der Mobiliar⸗Feuerverſicherung, ſowie der Hagelverſicherung haben die, namentlich durch den Verband der landwirthſchaftlichen Conſumvereine gepflegten, 1878 von der Magde⸗ burger Verſicherungsgeſellſchaft gegründeten Verſicherungsverbände einen nicht zu ver⸗ kennenden Fortſchritt hervorgerufen, indem man die zu den Genoſſenſchaften gehörenden Landwirthe dem Verſicherungsweſen überhaupt geneigter machte und ſie über die Verhält⸗ niſſe desſelben aufklärte, während ihnen gleichzeitig das Bewußtſein gegeben wurde, daß ihre Intereſſen der Verſicherungsgeſellſchaft gegenüber durch die Macht der Verbände gewahrt würde. Die Viehverſicherung, die beſonders für die Kleinwirthe von einer hohen wirth⸗ ſchaftlichen Bedeutung iſt, wird vorzugsweiſe durch die ſogenannten Orts⸗Viehver⸗ ſicherungsverbände bewirkt, von denen etwa zur Zeit 360 im Lande beſtehen, während die Landwirthe durch mancherlei trübe Erfahrungen die ſie gemacht haben, mehr und mehr von der Verſicherung bei größeren Geſellſchaften Abſtand nehmen. Von großem öconomiſchen Werthe würde es jedenfalls ſein, wenn die Orts⸗Viehverſicherung eine glückliche Organiſation fände, ohne daß der Zwang hierbei in Anwendung kommt, und iſt in der neueren Zeit durch die dankenswerthen Beſtrebungen des Obermedicinalrath Dr. Lorenz eine zufriedenſtellende Löſung der Frage betreffend die Organiſation der Ortsviehverſicherungsverbände mit Rückverſicherung in Kreisverbänden in Angriff ge⸗ nommen worden. Es ſcheint wohl zweifellos wünſchenswerth, daß die Verwaltungs⸗ organe des Staates dieſe Beſtrebungen nach Möglichkeit fördern.— Nicht unerwähnt mag gelaſſen werden, daß einige Gemeinden, z. B. Nieder⸗Eſchbach, nach den vorliegen⸗ den Erhebungen ſich in der Benutzung des Feuer⸗, ſowie des Hagel⸗ und Viehverſiche⸗ rungsweſens vortheilhaft auszeichnen. Die Lebensverſicherung, ſowie die Alters⸗ und Rentenverſicherung haben zum großen edehaher, Nachtheil unſerer Landwirthſchaft in den Kreiſen der heſſiſchen Landwirthen faſt noch erung. ſo gut wie gar keinen Eingang gefunden, eine Thatſache, welche übrigens faſt noch für ganz Deutſchland zutrifft. Während die 107 engliſchen Geſellſchaften im Jahre 1882 eine Einnahme von mehr als 400 Millionen und die 29 amerikaniſchen Geſellſchaften beinahe eine eben ſo hohe Einnahme zu verzeichnen hatten, vermochten die 38 deutſchen Geſellſchaften es kaum auf mehr als 100 Millionen zu bringen. Grade aber die Ausdehnung der Lebens⸗ ſowie der Renten⸗ und Altersverſicherung iſt ein wichtiger Maßſtab für die wirthſchaſtliche Entwickelung einer Bevölkerung und es gibt kaum ein radikaleres Heilmittel für die Schwankungen und Gefahren der allgemeinen Wohl⸗ habenheit, als die ausgiebige Benutzung dieſes Verſicherungszweiges. Anſtatt zu dem ohnedies bisher nur ſehr mangelhaft bewirthſchafteten Beſitz noch weitere Ländereien zuzukaufen oder zuzupachten, würde es unendlich mehr Nutzen bringen, einestheils dem bisherigen Beſitz mehr Kapital zuzuführen, anderntheils die Vortheile der Lebens⸗, Alters⸗ und Rentenverſicherung auszubeuten und iſt es deshalb ganz gewiß eine wich⸗ tige Aufgabe der maßgebenden Kreiſe, in der Landbevölkerung für die Ausbreitung des Lebens⸗, Alters⸗ und Rentenverſicherungsweſens zu wirken. Einen glücklichen Vorſtoß in dieſer Richtung haben wiederum die Verbände der heſſiſchen landwirth⸗ ſchaftlichen Conſumvereine und der heſſiſchen landwirthſchaftlichen Creditgenoſſen⸗ ſchaften zur Ausführung gebracht, indem ſie durch Verträge(vom 11. Mai und 9. Juni 1885) mit der Magdeburger allgemeinen Verſicherungs⸗Actiengeſellſchaft die Lebensverſicherung für die Mitglieder der heſſiſchen landwirthſchaftlichen Genoſſen⸗ ſchaften weſentlich zugänglicher und auch beſonders vortheilhaft gemacht haben. VI. Creditweſen. Unter allen öffentlichen Einrichtungen und Gebräuchen des wirthſchaftlichen Augemeine Lebens, welche auf die Oeconomie des landwirthſchaftlichen Gewerbes einen Einfluß entrhe ausüben, iſt das Creditweſen wohl der wundeſte Punkt. Weder bei dem Credit, der das landw. den Grundbeſitzern gewährt wird, noch bei dem, welchen letztere ſuchen, begegnet man“voitweſen irgend welchen beſtimmten Grundſätzen die auf dem Weſen des landwirthſchaftlichen Gewerbebetriebes zu beruhen ſcheinen, und daraus mag wohl auch die Meinung er⸗ klärlich ſein, welche vielfach auftritt, daß es nicht nützlich für die Landwirthe ſei, ihnen den Credit beſonders zu erleichtern, während doch der Credit für alle anderen Berufsthätigkeiten eine ausſchlaggebende Bedeutung hat.— Für den ſogenannten Realcredit bietet der Grundbeſitzer ein Pfandobject, das in der Sicherheit von keinem andern erreicht wird und doch trägt das Capital, im Allgemeinen wenigſtens, dieſer Thatſache kaum irgend welche namhafte Rechnung; der Grundbeſitzer iſt vielmehr ge⸗ nöthigt, auf dem großen Markte des Capitals im Preiſe des Credits mit allen Den⸗ — 36— jenigen zu concurriren, die eine ſolche Sicherheit nicht bieten.— Für den ſogenannten Perſonalcredit bedarf der Grundbeſitzer vermöge des langſamen Umſchlages, den das Capital in dem landwirthſchaftlichen Gewerbebetrieb findet, längere Friſten bis zu einem Jahre; das Kapital iſt aber gewöhnt, ſonſt überall nur kurze Friſten von etwa drei bis höchſtens ſechs Monate zu gewähren und der Landwirth iſt in der Regel ge⸗ nöthigt ſich dieſer Forderung zu fügen. Wenn man nun erwägt, daß der Landwirth von Beruf ſchon bei Erwerbung des für ſeine gewerbliche Thätigkeit unentbehrlichen Objectes— des Grund und Bodens— nur eine außerordentlich beſchränkte Auswahl hat, dazu überdies mit allen möglichen Kräften und Elementen concurriren muß, die nicht im landwirth⸗ ſchaftlichen Betriebe die einzige Quelle für ihren Lebensunterhalt ſuchen, die vielmehr den Landbau entweder aus Liebhaberei betreiben oder um ſich und ihren Familien⸗ mitgliedern einen Nebenverdienſt in den freien Tagesſtunden zu verſchaffen, und be⸗ rückſichtigt man weiter, daß dieſer ſelbe Landwirth von Beruf nun auch noch auf dem großen Geldmarkte mit allen anderen Creditbedürftigen, ſogar mit leichtſinnigen Schuldenmachern, hinſichtlich der Höhe des Zinsfußes ſowohl, wie hinſichtlich der Cre⸗ ditfriſten concurriren muß, während doch ſein Gewerbe weſentlich andere Bedingungen zum Gedeihen einſchließt wie faſt alle anderen Erwerbsthätigkeiten, ſo wird man kaum im Zweifel ſein können, daß eine glückliche Entwickelung des landwirthſchaftlichen Gewerbes und die Conſolidation der Vermögensverhältniſſe der Landwirthe von Be⸗ ruf eine beſonders dafür geſchaffene Organiſation des Credites als ſehr wünſchens⸗ werth erſcheinen laſſen.— Die Gefahr der unwahren Preisbildung der Grundſtücke hat ihre Wurzel nicht blos in den üblichen Erbrechtsbeſtimmungen, ſondern auch in der freihändigen Grundpreisbildung unter dem Einfluß der für die Landwirthe fehlen⸗ Realcredit. den Organiſation des Credites. Wenn der Zins, die Pacht bezw. die Miethe die Jahresraten ausmachen von dem Arbeitslohn der durch Herſtellung eines Kapitals verdient wurde und wenn dieſe Jahresraten um ſo kleiner ſein können, eine je längere Benutzung das betreffende Kapital zu gewähren verſpricht, oder mit anderen Worten, wenn der Zinsfuß um ſo niedriger zu bemeſſen iſt, je ſicherer das Kapital angelegt iſt, ſo iſt nicht einzuſehen, warum der Kapitaliſt der ſein Kapital in ſogenannter erſter Hypothek auf ein Grund⸗ ſtück leiht, bedeutend höhere Zinſen dafür zu beanſpruchen haben ſoll, wie der Be⸗ ſitzer ſelbſt bei Benutzung des durch den Werth des Bodens vertretenen Kapitals wirthſchaftlich zu fordern berechtigt iſt(etwa 2 ½ bis 3 pCt.), ein Zinsfuß, wie er ſich bei ganz ſicher angelegten Kapitalien im Durchſchnitt überall nur ergibt und wie er auch bei der Verpachtung der rein landwirthſchaftlich benutzten Liegenſchaften, wenn man lediglich die Grundrente in Berechnung zieht, in der Regel kaum höher erreicht wird. Die einzige Erklärung dafür, daß die Grundbeſitzer bei Ver⸗ hypothecirung ihrer Grundſtücke ſtets weſentlich höhere Zinſen übernehmen müſſen, kann nur darin gefunden werden, daß keine Autorität da iſt, die dem Gläubiger den regelmäßigen Genuß ſeiner Zinſen ſichert und die ihm auch eine zuverläſſige Garantie — 37— gewährt für die Höhe des Pfandobjects, ſowie dafür, daß er nicht etwa einſt genöthigt wird, das von ihm beliehene Grundſtück ſelbſt zu übernehmen. Der Realcredit wird zur Zeit im Lande vermittelt: Dir beiedan 1. durch Hypothekenbanken(die rheiniſche Hypothekenbank in Mannheim und inſtitute die landwirthſchaftliche Creditbank in Frankfurt); und Credit⸗ quellen. 2. durch die Orts⸗ und Bezirksſparkaſſen(ca. 40 an der Zahl); 3. durch die Creditvereine, welche hauptſächlich Kaufſchillinge(Güterziele) ac⸗ quiriren; 4. durch die Privaten, welche auf Verleihung ihrer Capitalien angewieſen ſind, insbeſondere auch durch Stiftungen, Kirchen und andere Fonds. Nach dem am 20. September 1882 in der Generalverſammlung der 3 land⸗ wirthſchaftlichen Vereine von Polizeirath Haas über die Frage des Realcredits er⸗ ſtatteten Referate ſollen die Hypothekenbanken etwa 6 Millionen Mark im Großher⸗ zogthum auf ländlichen Grundbeſitz ausgeliehen haben und die Sparkaſſen etwa rund 23 Millionen, was ungefähr etwas mehr als den zehnten Theil ſämmtlicher auf dem ländlichen Grundbeſitz ruhender Hypotheken ausmachen ſoll. Der Reſt der Hypo⸗ thekenforderungen fällt dann auf die Creditvereine und die Privaten. Die Hypo⸗ thekenbanken ſowie die Sparkaſſen nehmen einen Zins von 4 ½ bis 5 pCt., wozu bei erſteren noch verſchiedene Sporteln treten, welche den jährlich zu zahlenden Zins auf 5 ½ bis 6 pCt. erhöhen. Die Hypothekenbanken gewähren einen unkündbaren und zugleich in der Regel auch amortiſirbaren Credit, während der Credit bei den Sparkaſſen nicht durchaus unkündbar iſt. Die Zinſen, ſowie die Amortiſationsfriſten, welche die Creditvereine bei den Kaufſchillingen ſtipuliren, ſind ſehr wechſelnd. Die Darlehensbedingungen der Privatgläubiger ſind, ſofern letztere nicht zu den gewerbs⸗ mäßigen Geldverleihern gehören, im Allgemeinen recht coulant, wogegen bei dieſen freilich ganz heterogene Verhältniſſe eintreten. Der Perſonalcredit iſt von dem Realcredit natürlich zu trennen und wird am Jarſen Beſten auf dem Wege der Bildung freier landw. Genoſſenſchaften mit landw. Genoſſen⸗ ſchaftsbanken, wie eine ſolche bereits in Darmſtadt beſteht, befriedigt. Zur Erreichung dieſes Zieles wird es bei der großen volkswirthſchaftlichen Bedeutung, die ein leiſtungs⸗ fähiger landw. Berufsſtand hat, wohl gerechtfertigt ſein, wenn der Staat theils unmittel⸗ bar, theils mittelbar zu Hülfe kommt. Der Perſonalcredit wird zur Zeit von den Spar⸗ kaſſen und den Creditvereinen(von letzteren beſtehen im Großherzogthum gegenwärtig etwa 80, die zu einem Verbande vereinigt ſind, zu denen noch einige außer dem Verbande ſtehende kommen) ſowie auch von ſtädtiſchen Vorſchußvereinen, vorzugsweiſe aber leider von gewerbsmäßigen Geldverleihern unter ſehr verſchiedenen Modalitäten beſorgt. Im Allgemeinen machen die Creditverhältniſſe im Großherzogthum den Eindruck, Lrricgtung daß es den Landwirthen an Credit nicht fehlt und auch die Erhebungsberichte er⸗ vesrrebete achten meiſtens den vorhandenen Credit für ausreichend; indeß geht doch aus aſſe. Allem hervor, daß der ländliche Credit aller beſtimmten Grundſätze entbehrt, daß die Zinſen und ſonſtigen Opfer, welche aufzubringen ſind, für den landw. Betrieb meiſt zu hoch ſind und daß die Landwirthe mehr oder weniger ſtets in Sorge bleiben — — C Landwirth⸗ ſchaftliche Creditver⸗ eine und ſonſtige Genoſſen⸗ ſchaften. — 33— müſſen, ob und wie ſie ſich in jedem einzelnen Fall den erforderlichen Credit ver⸗ ſchaffen werden. Wohl unter dem Eindrucke, daß der vorhandene Credit im Allge⸗ meinen ausreichend iſt und daß eine größere Erweiterung desſelben unter Umſtänden für manche Landwirthe leicht gefährlich werden könnte, haben die Commiſſionen, die bei der Schlußberathung mitwirkten, nur in einzelnen Fällen aus eigener Initiative das Verlangen nach Errichtung einer Landescreditkaſſe kund gegeben, wie ſolche in der zweiten Kammer der Stände beantragt worden iſt. Wo dieſes Verlangen in der Schlußberathung zum Ausdruck gekommen iſt, ſtammt es zum allergrößten Theile aus der Initiative her, welche entweder der betreffende Commiſſär oder die Vertreter der Regierung ergriffen hatten. Jedenfalls erſcheint es im Intereſſe der Hebung der wirthſchaftlichen Verhältniſſe der zur Zeit überall mehr oder weniger gedrückten Land⸗ wirthe wohl gerechtfertigt, auch für Heſſen die Errichtung einer Landescreditkaſſe ins Auge zu faſſen.— Die Erhebungsberichte zeigen deutlich, daß mit der Vermehrung guter Creditinſtitute die Creditoperationen der ländlichen Bevölkerung weſentlich an Reellität gewinnen und einzelne Berichte betonen ausdrücklich, daß unter dem Einfluß der Darlehnskaſſen und Sparkaſſen die wucheriſchen Geſchäfte offenbar abnehmen und daß den unreellen Geldverleihern der Boden ihrer Thätigkeit allmählich damit gänz⸗ lich entzogen wird. Eine Landescreditkaſſe würde aber auch an ſich nicht zunächſt den Zweck haben, den Credit der Landwirthe zu erweitern, vielmehr würde damit hauptſächlich der Zweck erſtrebt werden müſſen, den Credit ſolider zu geſtalten, derart, daß ſogar in gewiſſem Sinne eine Einſchränkung des Credites für den Grundbeſißer daraus erwüchſe. In erſter Linie würde es hierzu nothwendig ſein, daß für die Landescreditkaſſe eine zuverläſſige Unterlage des Werthes der Grundſtücke durch ſach⸗ gemäße Schätzung des wirklichen durchſchnittlichen Ausnutzungswerthes derſelben ge⸗ wonnen wird. Wenn dieſer Ausnutzungswerth dann etwa mit ½ bis ⅛ als beleih⸗ bar erklärt würde, ſo dürfte ſich daraus auch in der öffentlichen Meinung allmählich ein rationelles Urtheil über den wahren Werth der Grundſtücke und über die Credit⸗ fähigkeit der Grundbeſitzer herausbilden, was eine nicht zu unterſchätzende volkswirth⸗ ſchaftliche Bedeutung einſchließen würde. Daneben wird es dringend nothwendig ſein, die landwirthſchaftlichen Credit⸗ vereine, deren noch viel zu wenig ſind, zu vermehren und ſie in ihrer Leiſtungsfähig⸗ keit zu ſtärken, damit der Perſonalcredit der Landwirthe ebenſo wie ihr Realcredit in geordnete Bahnen gelenkt werde und namentlich auch dem wucheriſchen Viehhandel Einhalt gethan werden kann. Die Exiſtenz einer Landescreditkaſſe in Verbindung mit einem ausgedehnten Netz von Darlehnskaſſen wird es den Landwirthen ermög⸗ lichen, ohne Gefahr für ihre Finanzlage die für die heutige Zeit ſo dringend erforder⸗ liche Vermehrung des Betriebskapitals zu bewirken und auf dieſe Weiſe die Con⸗ currenz glücklich zu beſtehen, die ihnen durch den Weltmarkt aufgedrängt wird und von der ſie auf die Dauer durch keine Macht der Erde befreit werden können. Unter den Verhältniſſen, wie ſie ſich im Großherzogthum thatſächlich ausge⸗ bildet haben, bieten nur die beiden Verbände der landw. Creditvereine und der land⸗ wirthſchaftlichen Conſumvereine der Regierung ein Organ, durch deſſen Vermittelung n——— U — 39— ſie das Genoſſenſchaftsweſen im Lande unmittelbar oder mittelbar zu fördern in der Lage iſt. Wenn die großen Erfolge, die das landwirthſchaftliche Genoſſenſchaftsweſen grade in Heſſen zu verzeichnen hat, Erfolge die in ganz Deutſchland Anerkennung gefunden haben, in Betracht gezogen werden, ſo kann es wohl nirgends Bedenken er⸗ wecken, wenn die landwirthſchaftlichen Genoſſenſchaften, deren Organiſation viel größere Schwierigkeiten als die der ſtädtiſchen Genoſſenſchaften verurſacht, theils unmittelbar theils mittelbar durch den Staat eine Unterſtützung genießen, ja es wird keinem Zweifel begegnen können, daß der Staat eine gewiſſe Verpflichtung hat, die ökonomiſche Erziehung der Landwirthe unſerer Zeit ſeinerſeits mit Hilfe der Genoſſenſchaften gewiſſermaßen mit in die Hand zu nehmen, nachdem vorher für die Ausbildung des Intellects der landwirthſchaftlichen Bevölkerung naturgemäß bedeutend weniger hat geſchehen können, als für die der ſtädtiſchen Bevölkerung und wohl in der Erkennt⸗ niß, daß der Berufsſtand der Landwirthe in der Gegenwart auch materiell möglichſt zu fördern iſt, um ihm die Erfüllung ſeiner wirthſchaftlichen Aufgaben überhaupt zu ermöglichen, hat man bekanntlich auch in anderen deutſchen Staaten den landwirth⸗ ſchaftlichen Genoſſenſchaften im Gegenſatz zu den anderen Erwerbs⸗ und Wirthſchafts⸗ genoſſenſchaften eine directe Unterſtützung gewährt.. Wie oben ſchon erwähnt, beträgt der Zinsfuß bei Hypotheken 4 ½— 5— 5 ½ und 6 pCt. und zeigen ſich die höheren Verzinſungsbeträge insbeſondere bei denjenigen Hypothekenſchulden, die bei Banken, Spar⸗ und Creditvereinen gemacht worden ſind, indem dann meiſtens zu dem eigentlichen Kapitalzins eine Proviſion von ½— 1 pCt. hinzutritt(z. B. Nieder⸗Ohmen). Auffallen muß, daß in manchen Erhebungsgemeinden G. B. Ober⸗Hilbersheim, Fürfeld, Beuern, Burkhards) ein geringerer Zinsfuß als 5 pCt. für genügend geſicherte Kapitalien gar nicht bekannt zu ſein ſcheint, während in andern Gemeinden(z. B. Kirch⸗Brombach, Schwanheim, Habitzheim) neben der Ver⸗ zinſung zu 5 pCt. auch vielfach des Zinsfußes zu 4 ½ pCt. gedacht wird. In einigen Gemeinden(Ober⸗Roden, Ginsheim) wird ein allgemeiner Zinsfuß von 4 ½ pCt. con⸗ ſtatirt und dürfte derſelbe ſeit Aufnahme der meiſten Erhebungen wenigſtens von den Gemeinde⸗ und Bezirksſparkaſſen angewendet worden ſein. Eine Verzinſung zu 6 pCt. wird eigentlich nur in wenigen Fällen(Habitzheim, Ruhlkirchen, Nieder⸗Florſtadt) berichtet. Regelmäßige Amortiſation der auf Hypothek aufgenommenen Kapitalien findet, abgeſehen von den bei Hypothekenbanken geliehenen Geldern kaum ſtatt; erſt neuer⸗ dings G. B. Wenings, Unter⸗Schönmattenwag) ſcheint dieſelbe Eingang gefunden zu haben; theilweiſe Rückzahlungen nehmen, wie es ſcheint, insbeſondere die Sparkaſſen nach vorgängiger Kündigung an, ohne dieſelbe indeſſen den Schuldnern zur Pflicht zu machen. Bemerkenswerth ſcheint, was in dem Bericht über Ruhlkirchen über die wohl⸗ thätige Wirkung der früheren Kurheſſiſchen Landescreditkaſſe geſagt wird, nach deren Statuten alljährlich eine beſtimmte Summe zu amortiſiren war; unverkennbar haben ihre Schuldner ſich der ſonſt fehlenden Nothwendigkeit zu allmähliger Tilgung ihrer Schuld gerne gefügt. Einzelnes. a. Hypothe⸗ ken. — 10— Der Perſonalcredit wird, wie bereits oben geſagt, auf verſchiedene Weiſe be⸗ friedigt. In einer Reihe von Gemeinden(Meſſel, Beuern, Ober⸗Roden, Nieder⸗Ohmen, Ginsheim, Unter⸗Schönmattenwag ꝛc.) geben die Sparkaſſen gegen Bürgſchaft entweder von zwei zahlungsfähigen Bürgen oder von der Gemeinde auf Schuldſchein ihrer Höhe nach begrenzte Beträge, in der Regel bis 300 oder 500 Mark, die beinahe ausnahms⸗ los zu 5 pCt. zu verzinſen und in einigen Jahren zurückzuzahlen ſind; in manchen Gemeinden(z. B. Nieder⸗Ohmen, Unter⸗Schönmattenwag) haben aber neuerdings theils die Verwaltung der Kaſſen, theils die Gemeinden dieſe Art der Kapitalhingabe einge⸗ ſchränkt, da die Forderungen uneinbringlich wurden, oder bekannt wurde, daß die Kapitalien nicht in zweckmäßiger Weiſe verwendet worden waren. Einzelne Spar⸗ und Vorſchußvereine oder Hülfskaſſen u. dgl. geben noch höhere Beträge auf Schuldſcheine mit Bürgſchaft(z. B. Beuern, Mühlheim), laſſen ſich aber unter Umſtänden auch höhere Zinſen vergüten. In welchem Umfang und zu welchen Bedingungen Private Geld gegen Schuldſcheine gewähren, ließ ſich allerdings mit Sicherheit in keiner Gemeinde conſtatiren; in Habitz⸗ heim, in Burkhards, in Hartershauſen wurde conſtatirt, daß der größte Theil der überhaupt bekannt gewordenen Perſonalſchulden durch Aufnahme bei Privaten ent⸗ ſtanden ſei, da die bekannten Privatinſtitute nur einen ſehr geringen Antheil an den⸗ ſelben hatten, wie z. B. in Burkhards nur von 7400 Mark ſolcher Schulden die Gläubiger bekannt waren, während ſie insgeſammt auf 45,000 Mark geſchätzt waren. Das Vorkommen wucheriſcher Geldgeſchäfte wird nur in zwei Berichten(Kirch⸗ Brombach und Schwanheim) ausdrücklich verneint; in vielen Berichten iſt derſelben gar nicht erwähnt; in einer Reihe von Gemeinden wird aber auf häufiges Vorkommen ausdrücklich hingewieſen(Burkhards, Zornheim, Beuern, Ruhlkirchen, Hartershauſen, Nieder⸗Florſtadt, Nieder⸗Moos, Wenings und Habitzheim); in Fürfeld und Gunters⸗ blum ſoll der Wucher neuerdings weſentlich abgenommen haben. Welche Momente das Hervortreten wucheriſcher Geſchäfte zumeiſt begünſtigen, läßt ſich aus den Berichten ſchwer entnehmen; insbeſondere iſt kaum anzuneh⸗ men, daß eine vorwiegende landwirthſchaftliche Produktionsrichtung denſelben gleich⸗ mäßig in den verſchiedenen betreffenden Gemeinden gefördert habe, obwohl nicht zu verkennen iſt, daß gerade in zwei vorwiegend Weinbau treibenden Gemeinden(Zorn⸗ heim und Guntersblum) des Wuchers erwähnt wird. In Wirklichkeit mögen haupt⸗ ſächlich die ärmlichen Verhältniſſe der Bewohner vieler Gemeinden(z. B. Burkhards, Ruhlkirchen, Hartershauſen, Nieder⸗Moos) zu dem häufigen Vorkommen von Wucher Veranlaſſung gegeben haben. Außer durch Viehhandel ſollen wucheriſche Geſchäfte vorzugsweiſe durch Händler mit Frucht, Kleien und durch Hauſirhändler überhaupt veranlaßt werden; von Nieder⸗Florſtadt wird ausdrücklich die Unſitte berichtet, Liefe⸗ ranten aller Art nicht alsbald zu bezahlen, vielmehr immer weiter zu kaufen und Zinſen zu bezahlen, bis der Händler endlich Credit nicht mehr gewährt und für ſeine ganze Forderung hypothekariſche Einſchreibung nimmt. In zwei Berichten(Burkhards und Nieder⸗Moos) wird in hohem Grade über die Nachtheile des ſog. Einſtellviehs geklagt und insbeſondere von der erſtgenannten 41— Gemeinde angegeben, daß wenigſtens die Hälfte des geſammten Viehſtandes Einſtell⸗ vieh ſei; außer in dieſen Gemeinden wird nur noch in Habitzheim des Einſtellviehs erwähnt. Von einer Gemeinde kann berichtet werden, daß beinahe ſämmtliche Schulden aaadda bei Einwohnern der Gemeinde aufgenommen worden ſind(Ober⸗Moſſau); auch in Aung ac. anderen Gemeinden(Meſſel, Rodheim, Beuern) iſt ein Kapitalbeſitz conſtatirt worden, der den Betrag der in der Gemeinde vorhandenen Paſſiven beinahe erreicht oder über⸗ ſteigt; in einer Gemeinde(Weſthofen) beträgt der erſtere mehr als das Doppelte aller Schulden. In Hartershauſen, wo der Betrag der Schulden nicht conſtatirt werden konnte, ſind nur wenige Beträge in dem Hypothekenbuch eingetragen; beinahe alle Schulden ſind auf Schuldſcheine geliehen, wie es ſcheint aber keineswegs vorwiegend bei andern Einwohnern der Gemeinde. VII. Arbeiter- und Geſtnde-Verhältniſſe, Lößne, Nebenverdienſte. Die Arbeiter⸗ und Geſinde⸗Verhältniſſe haben ſich, wie aus den Erhebungs⸗ Allgemeine berichten hervorgeht, in den letzten Jahren für den landwirthſchaftlichen Betrieb gegen⸗ vaainedns über den ſiebenziger Jahren etwas gebeſſert; indeß ſind doch in den Bezirken, welche Lohnſütze ungünſtige natürliche und wirthſchaftliche Productionsbedingungen haben, die Löhne meiſtens immer noch verhältnißmäßig ziemlich hoch gegenüber den Löhnen in den wirthſchaftlich günſtig ausgeſtatteten Bezirken und außerdem wird namentlich vielfach geklagt darüber, daß die Arbeiterbevölkerung ſich von den landwirthſchaftlichen Arbeiten zu ſehr entwöhnt habe, daher oft alle Fähigkeit dafür entbehre. Die nachſtehende Ueberſicht gibt ein Bild von den in den verſchiedenen Erhebungsgemeinden herrſchenden Lohnſätzen. Da es nur in ſeltenen Fällen für den Landwirthſchaftsbetrieb an Arbeitskräften fehlt, in ſehr vielen Gemeinden vielmehr die Arbeiter noch außerhalb Beſchäftigung ſuchen müſſen, ſo kann man im Allgemeinen von einem Mangel an Arbeitern nicht ſprechen, wenn auch da und dort in der Ernte von auswärts Arbeitskräfte heran⸗ gezogen werden müſſen, die dann aber in der Regel ohne beſondere Schwierigkeiten zu erreichen ſind. Zu erwägen dürfte es ſein, ob bei den gegenwärtigen Conjuncturen nicht zweckmäßig wieder mehr der Naturallohn an Stelle der Baarlöhnung treten ſollte, wodurch es vielleicht auch den Landwirthen gelingen würde, einen beſſeren ſtändigeren Arbeiterſtand an ſich zu feſſeln. 42 ncGp awpc un de eee e 3 uoc G11oR u eee e a OFI 2 06 2 I 080 09,GU0 uomGG-⸗l1*06 6 2 081 2 06: o 2 081— 001 1 003 a Oa N 09'II uo⸗d⸗ge 8 J80obuv zGo c 488 OF D ndg an! guvarln] 1oc n 206 OC1:No ο σ uu o 3 aog uerdt uee ee 01 2 036—081 J 020O O, OI uaon&. 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B. jährlich mindeſtens 15,000 Mark Arbeitslöhne im Walde verdient), auch finden die Arbeitskräfte in den in der bevölkerten Ebene und in Rheinheſſen gelegenen Ort⸗ ſchaften in Fabriken, zuweilen auch in der Hausinduſtrie eine mehr oder weniger lohnende Thätigkeit; dagegen ſcheint es dringend erwünſcht, daß in den Gebirgs⸗ gegenden etwas geſchähe, um dem kleineren Grundbeſitzſtand einen Nebenverdienſt zu verſchaffen, wozu vielleicht die Errichtung von Flachsſchwingereien und Flachsbrechen (nach einem neuerdings erfundenen, ſehr empfohlenen Verfahren) oder auch von Hanf⸗ bearbeitungsanſtalten geeignet wäre. Selbſt wenn ſolche Einrichtungen vom Staate ſubventionirt werden müßten, ſo dürfte ſich dies doch wohl wirthſchaftlich recht⸗ fertigen, weil damit die als Handelsfruchtbau ſo wichtige Flachs⸗ und Hanfceultur, die in der neueren Zeit leider faſt gänzlich verloren gegangen iſt, wieder zum Auf⸗ ſchwung gebracht werden könnte und weil die ärmeren Gegenden hierdurch möglicher⸗ weiſe jede andere directe Unterſtützung zu entbehren vermöchten. Auch die Anlagen von Korbweidenculturen und die Verarbeitung der Korbweiden könnten einestheils die Erträgniſſe von Grund und Boden heben, anderntheils der ärmeren Bevölkerung Gelegenheit zu lohnendem Nebenverdienſt geben, wie in dem Bericht über Ruhlkirchen zu Frage X angedeutet worden iſt; in einem großen Theil des Kreiſes Alsfeld ſowie in einigen Gegenden des Odenwaldes werden dieſe An⸗ lagen jetzt ſchon betrieben und läßt ſich der Erfolg davon nicht verkennen; eine ſehr erhebliche Ausdehnung möchte indeſſen dieſem Betrieb aus verſchiedenen Gründen nicht gegeben werden können. VIII. Verſchuldung;— Zteuern. Zunächſt iſt hier zu erwähnen, daß der Schuldenſtand in allen Erhebungs⸗Methobe der gemeinden nur für diejenigen Einwohner ermittelt wurde, die einen landwirthſchaftlich Lhnlnane benutzten Beſitz von wenigſtens 0,50 Hectar haben; die kleineren Beſitzer wurden voll⸗ ſtändig außer Anſatz gelaſſen, da dieſelben als eigentliche Landwirthe nicht in Betracht kommen können. Die Ermittelung erfolgte in der Weiſe, daß vorerſt der Geſammt⸗ beſitz jeder einzelnen Haushaltung auf Grund der bei den Steuercommiſſären erhobenen Grundgeſchoſſe(Verzeichniſſe der in dem Grundbuch den einzelnen Namen zugeſchrie⸗ benen Grundſtücke) feſtgeſtellt wurde, und daß ſodann der dermalige Verkaufswerth von Grund und Boden eines jeden einzelnen Beſitzers, in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen durch das Ortsgericht, in der Provinz Rheinheſſen durch die Bürger⸗ meiſter unter Zuziehung anderer ſachverſtändiger Ortseinwohner ermittelt wurde; der Werth der dazu gehörigen Gebäude wurde durch den Brandverſicherungsanſchlag der⸗ ſelben angenommen. Man hat geglaubt, ein anſchaulicheres und zuverläſſigeres Bild der Verſchuldung zu geben, wenn man den wirklichen Verkehrswerth der Vergleichung zu Grunde legt, als wenn man etwa die der Beſteuerung zu Grunde liegenden Ab⸗ Hypothekar⸗ verſchul⸗ dung. Kauf⸗ ſchillinge. Mobiliar⸗ verſchul⸗ dung. — 16— ſchätzungswerthe, Grundſteuercapitalien, wählte, da die letzteren theilweiſe vor ſehr langer Zeit feſtgeſetzt, keineswegs mehr überall zutreffen und ſie, in ihrer Bedeutung und ihrem Verhältniß zum eigentlichen Werth nicht leicht verſtändlich, eine raſche Ver⸗ gleichung nicht ermöglichen. Bei den Gebäuden wurde allerdings der Brandver⸗ ſicherungsanſchlag zu Grunde gelegt, da derſelbe den wahren Werth darſtellen ſoll und deſſen Ermittelung in den meiſten Fällen vor nicht allzulanger Zeit ſtattge⸗ funden hat. Nachdem der Werth der in Betracht zu ziehenden Grundſtücke in der angegebenen Weiſe ermittelt worden, wurde zunächſt der Betrag der auf denſelben laſtenden Hypo⸗ thekenſchulden auf Grund der Eintragungen in die Hypothekenbücher und bezüglichen Regiſter feſtgeſtellt. Während dies in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen ohne allzugroße Schwierigkeit mit Sicherheit zu bewerkſtelligen war, boten die Einrichtungen in der Provinz Rheinheſſen, insbeſondere die dort zuläſſigen generellen und geſetzlichen Hypothekenrechte der Ermittelung der wirklich in Kraft ſtehenden Belaſtungen vielfache Hinderniſſe und können die für die rheinheſſiſchen Gemeinden angegebenen Ziffern den Anſpruch auf vollſtändige Zuverläſſigkeit nicht machen; indeſſen dürfte es doch in den meiſten Fällen der Thätigkeit der Erhebungscommiſſäre unter Mitwirkung der Ortscommiſſionen gelungen ſein, auch dort, wenigſtens approximativ, den wirklichen Hypothekenſtand darzuſtellen. Ueber die in dieſer Beziehung eingeſchlagenen Wege gibt insbeſondere der Bericht für Zornheim näheren Aufſchluß. Die Ermittelung des Betrags der noch nicht bezahlten Kaufgelder fand auf Grund der Einträge in die Mutationsverzeichniſſe unter Berückſichtigung des Inhalts der Verſteigerungsprotokolle aus den letzten Jahren ſtatt und wird aller Orten der Wirklichkeit entſprechen. Große Schwierigkeiten bot die Ermittelung der in die Hypothekenbücher nicht eingetragenen, auf dem perſönlichen Credit der Darleiher beruhenden, ſogenannten Mobiliarſchulden; es erſchien indeſſen von größerem Werth, auch deren Umfang wenig⸗ ſtens annähernd kennen zu lernen, und wurden daher die Commiſſäre, nachdem bei der erſten Erhebung in Meſſel die Sache überhaupt ſich als ausführbar gezeigt hatte, angewieſen, wenn irgend möglich, auch den Betrag dieſer Schulden feſtzuſtellen. Viel⸗ fach waren Klagen laut geworden, daß nicht ſowohl die hypothekariſch verſicherten Schulden, als vielmehr die neben denſelben fortlaufenden, nicht eingetragenen, aus Darlehen, Vieh⸗ und andern Händeln herrührenden Schulden den Landwirth und namentlich den kleinen Mann hauptſächlich bedrückten und erſchien ſchon deßhalb deren Ermittelung von Bedeutung. Den meiſten Commiſſären iſt es denn auch gelungen, den Betrag dieſer Schulden mit der ihnen und den Ortscommiſſtonen entſprechend erſcheinenden Sicherheit feſtzuſtellen, und nur in verhältnißmäßig wenigen Gemeinden haben ſich den bezüglichen Erhebungen ſo bedeutende Schwierigkeiten entgegengeſtellt, daß von ihrer Durchführung abgeſehen werden mußte. Abgeſehen von den beiden Gemeinden Hartershauſen und Mühlheim, in denen überhaupt eine Statiſtik der Verſchuldung nicht vorgenommen wurde— weiter unten wird hiervon noch die Rede ſein—, haben die Commiſſäre für Nieder⸗Ohmen, Nieder⸗Florſtadt, u— un n— — 47— Fürfeld, Groß⸗Rohrheim und Schwanheim die Erhebung der Mobiliar⸗ verſchuldung unterlaſſen zu ſollen geglaubt, weil eine einigermaßen genügende Sicherheit nicht zu erreichen war. Indeſſen wird in dem Bericht über Groß⸗Rohrheim ange⸗ geben, daß die Mobiliarſchulden nach vorliegender Schätzung ſich höchſtens auf 6— 8 Ct. der hypothekariſch geſicherten Schulden belaufen und ein ähnliches Verhältniß(Kauf⸗ ſchillinge und Mobiliarſchulden höchſtens 6 pCt. der Hypothekenſchulden) wird für Schwanheim berichtet. In der letztgenannten Gemeinde nämlich hat ebenſo wie in Nieder⸗Ohmen auch eine Ermittelung der Belaſtung durch Kaufſchillinge nicht ſtattgefunden, der Betrag derſelben wird aber auch für die letztgenannte Gemeinde als ſehr gering angegeben. Wie erwähnt, hat in Hartershauſen und in Mühlheim eine Ermit⸗ telung des Schuldenſtandes überhaupt nicht ſtattgefunden; in der erſtgenannten Ge⸗ meinde iſt der Commiſſär durch die Thatſache davon abgehalten worden, daß nur ein ſehr geringer Betrag von Hypothekſchulden eingetragen iſt, während in Wirklichkeit die Verſchuldung als eine ſehr erhebliche bezeichnet werden müſſe, Mittel und Wege, deren Umfang feſtzuſtellen, aber nicht gegeben geweſen ſeien; in der zweitgenannten Gemeinde ſtand die Thatſache entgegen, daß dieſelbe den eigentlich landwirthſchaftlichen Charakter in Folge ihrer Nähe zu größeren Städten vollſtändig eingebüßt hat und daß alſo aus dem Schuldenſtand, der weſentlich auf die zu landwirthſchaftlichen Zwecken vorzugsweiſe nicht benutzten Gebäulichkeiten ſich erſtrecke, richtige Folgerungen für die Lage der Landwirthſchaft nicht gezogen werden konnten. Die beiden zuletzt genannten Orte konnten daher auch bei den weiter folgenden Zuſammenſtellungen und der Beſprechung der Reſultate derſelben überhaupt nicht mehr in Betracht gezogen werden. Dagegen ſind hierbei regelmäßig die Schuldbeträge zu Grund gelegt worden, wie ſie wirklich ermittelt worden ſind, in den meiſten Gemeinden alſo unter Hinzu⸗ nahme der Mobiliarſchulden und Kaufſchillinge. Nachdem, wie im Eingang erwähnt, beſtimmt worden war, daß Beſitzer von Beſitzgrup⸗ weniger als 0,50 Hectar überhaupt nicht berückſichtigt werden ſollten, wurden dies einzelnen Beſitzgruppen in der Weiſe gebildet, daß dieſelben in fünf verſchiedene Ab⸗ theilungen mit dem Grundbeſitz von 0,50— 1 Hectar, von 1— 2, von 2— 5, von 5— 10 ¹trebs. und von mehr als 10 Hectar abgetheilt wurden, welchen Gruppen dann, falls ſich größere Grundbeſitze vorfanden, noch weitere Gruppen, von 10— 20 und über 20 Hectar angereiht wurden. Weiter wurde noch die Verſchiedenheit des Betriebs der Wirthſchaft unterſchieden zwiſchen denjenigen Landwirthen, die ausſchließlich Landwirthſchaft treiben, denjenigen, die neben der Landwirthſchaft noch Erwerb durch Taglohn ſuchen und den⸗ jenigen, die Landwirthſchaft und Gewerbe betreiben. Das Material, das die Beantwortung der Frage VIII der Berichte bietet, iſt Sauptergeb⸗ ein ſo umfangreiches, daß an dieſer Stelle unmöglich alle Einzelheiten deſſelben wieder⸗ gegeben und beſprochen werden können, daß vielmehr nur eine Wiedergabe der Haupt⸗ zahlen und deren allgemeine Betrachtung möglich iſt, während im Uebrigen auf die Darſtellungen der Einzelberichte und insbeſondere auf die denſelben angefügten Ueber⸗ ſichten verwieſen werden muß. Erhebung. — 48— Die nachſtehende Zuſammenſtellung gibt eine Darlegung der Verſchuldung in Procenten des Werths der Liegenſchaften für alle Gemeinden, mit Ausnahme von Hartershauſen und Mühlheim, indem ſie unter 2 die Namen der Gemeinden nach der Höhe der Verſchuldung geordnet, unter 3 den Procentſatz der überhaupt ermittelten Verſchuldung, unter 4 denjenigen der Verſchuldung der Beſitzer, die nur Landwirth⸗ ſchaft, unter 5 denjenigen, die Landwirthſchaft und Taglohn und unter 6 denjenigen, die Landwirthſchaft und Gewerbe betreiben, enthält. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Lfde. Nr. 1. Groß⸗Nohrheim... 5,27 3,92 17,93 7,44 2. Ober⸗Hilbersheimn 7,72 5,49— 15,62 3. Meſſelz... 8,03 4,75 13,88 10,49 4. Kirch⸗Brombach..... 8,67 2,60 16,14 14,62 5. Nodheim..... 9,13 4,13 25,93 25,40 6. Nieder⸗Ohmen..... 9,44 9,81 18,54 5,12 7. Fürfeld....... 10,43 8,70 11,40 15,38 8. Nieder⸗Florſtadt..... 10,75 6,93 21,05 20,03 9. Schwanheim...... 10,94 7,88 22,07 10,10 10. Zornheim...... 11,44 9,45 36,56 32,06 11. Guntersblum..... 12,11 12,67 17,38 21,69 12. Weſthofen...... 12,91 9,54 16,45 19,77 13. Benern..... 12,96 8,33 28,39 13,29 14. Ober⸗Moſſau...... 14,92 15,00 26,98 9,84 15. Nieder⸗Eſchbach..... 14,̃92 9,47 17,32 25,60 16. Burkhards...... 18,07 16,86 16,77 23,43 17. Habitzheim...... 20,14 15,30 42,30 27,06 18. Ginzheim...... 21,51 14,46 41,00 33,05 19. Wenings..... 23,00 18,00 41,00 30,00 20. Nieder⸗Moos...... 25,89 30,13 58,78 19,14 21. Nuhlkirchen...... 27,98 25,02 34,22 26,30 22. Unter⸗ ⸗Schönmattenwag. 31,97 25,47 38,22 30,46 23. Ober⸗Roden... 47,67 41,96 56,15 56,21 Zunächſt dürfte aus dieſer Darſtellungi in die Augen fallen, daß die Verſchuldung nur in vier Gemeinden von dreiundzwanzig den vierten Theil des Liegenſchaftswerthes erreicht oder überſteigt, und daß ſie in neun Gemeinden unter dem achten Theil dieſes Werthes zurückbleibt. Wenn man auch für diejenigen fünf Gemeinden, in denen eine Erhebung der Mobiliarſchulden und beziehungsweiſe der Kaufſchillinge nicht ſtattgefunden, nämlich O.⸗N. 1, 6, 7, 8 und 9, noch eine den Angaben in den Einzel⸗ berichten entſprechende weitere Belaſtung annimmt, würde an dem angegebenen Ver⸗ hältniß Nichts geändert werden. Unter den Gemeinden, in denen die Belaſtung 13 pCt. nicht überſteigt, begegnen wir vor Allem ſämmtlichen rheinheſſiſchen Erhebungsgemeinden, O.⸗N. 2, 7, 10, 11 n——— 8 ⏑ — 49— und 12, in denen Weinbau getrieben wird, oder für deren Bewohner der Weinbau in den zunächſt gelegenen Gemarkungen von Einfluß iſt. Außerdem aber finden ſich darunter Gemeinden unter den verſchiedenſten Wirthſchaftsbedingungen und ſind ins⸗ beſondere auch der Odenwald— Kirch⸗Brombach und die Ausläufer des Vogels⸗ bergs, Beuern und Nieder⸗Ohmen— vertreten. Die fünf Gemeinden, die ſich als am ſtärkſten belaſtet darſtellen, leiden beinahe ausnahmslos unter ungünſtigen klimatiſchen Verhältniſſen— Wenings, Nieder⸗Moos und Ruhlkirchen— oder der eigentliche landw. Betrieb erſcheint für eine große Anzahl von Bewohner als Nebenſache, wie in Unter⸗Schönmattenwag und in Ober⸗Roden. Wenn ſchon nach der vorſtehenden Ueberſicht die Verſchuldung des landwirth⸗ werſcha ſchaftlich benutzten Grund und Bodens eine relativ mäßige iſt, ſo erſcheint ſie noch auune en geringer, wenn wir nur den Beſitz und die Verſchuldung Dirjenigen darſtellen, die e hichaft ausſchließlich Landwirthſchaft betreiben, alſo daneben Erwerb durch Taglohn oder ein Zeoölkerung. Gewerbe nicht haben. In der nachſtehenden Ueberſicht iſt unter 2 die Reihenfolge der Gemeinden nach der Verſchuldung der ausſchließlich Landwirthſchaft treibenden Ein⸗ wohner geordnet, unter 3 der Procentſatz dieſer Verſchuldung und unter 4 der der Verſchuldung im Allgemeinen bezeichnet. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Lfde. Nr. 1. Kirch⸗Brombach..... 2,60 8,67 16,14 14,62 2. Groß⸗Rohrheim..... 3,92 5,27 17,93 7,44 3. Rodheim....... 4 73 9,13 25,93 25,40 4. Meſſel........ 4,75 8,08 13,88 10,49 5. Ober⸗Hilbersheim.... 5,49 7,72— 15,62 6. Nieder⸗Florſtadt..... 6,93 10,75 21,05 20,03 7. Schwanheim...... 7,88 10,94 22,07 10,10 8. Beuern...... 8,33 12,96 28,39 13,29 9. Fürfeld....... 870 10,43 11,40 15,38 10. Dornheim....... 9,45 11,44 36,56 32,06 11. Nieder⸗Eſchbach..... 9,47 14,92 17,32 25,60 12. Weſthofen...... 9,54 12,91 16,45 19,77 13. Nieder⸗Ohmen.. 9,81 9,44 18,54 5,12 14. Guntersblum..... 12,67 12,11 17,38 21,69 15. Ginsheim....... 14,46 21,51 41,00 33,05 16. Ober⸗Moſſau...... 15,09 14,92 26,98 9,84 17. Habitzheim...... 15,30 20,14 42,30 27,06 18. Burkhards...... 16,86 18,07 16,77 23,43 19. Wenings........8,00 23,00 41,00 30,00 20. Ruhlkirchen....25,02 27,98 34,22 26,30 21. Unter⸗Schönmattenwag.. 25,47 31,97 38,22 30,46 22. Nieder⸗Moos...... 30,13 25,89 58,78 19,14 23. Ober⸗Roden...... 41,96 47,67 56,15 56,21 Verſchul⸗ dung der — 50— Durchgängig iſt hier der Procentſatz ein geringerer und nur bei einigen Gemeinden überſteigt er den der vorhergehenden Darſtellung um ein Geringes, bei Nieder⸗ Ohmen, Guntersblum, Ober⸗Moſſau und Nieder⸗Moos; bei allen andern iſt er ein weſentlich niedrigerer und bei dreizehn derſelben erreicht er nicht ein⸗ mal 10 pCt. des Liegenſchaftswerths. Nur bei vier Gemeinden erreicht oder überſteigt er den vierten Theil deſſelben. Im Großen und Ganzen finden wir die Reihenfolge der Gemeinden in beiden Ueberſichten nicht erheblich verſchieden; insbeſondere ergeben in beiden die nämlichen fünf Gemeinden, wenn auch in etwas veränderter Folge ſich als mit dem höchſten Procentſatz belaſtet. Zur Vervollſtändigung dieſer allgemeinen Ueberſichten ſei nur noch kurz angegeben, Landwirthe, in welcher Höhe Diejenigen belaſtet ſind, die Landwirthſchaft und Tagelohnarbeit, und die Taglohn⸗ arbeit oder Diejenigen, die Landwirthſchaft und Gewerbe betreiben.— Diejenigen welche Tagelohn⸗ Gewerbe arbeit betreiben, ſind in Procenten des Liegenſchaftswerthes belaſtet in den Gemeinden: neben Land⸗ wirthſchaft betreiben. Ober⸗Hilbersheim mit— Rodheim mit 25,93 Fürfeld„ 11,40 Ober⸗Moſſau„ 26,98 Meſſel„ 13,88 Beuern„ 28,39 Kirch⸗Brombach„ 16,14 Ruhlkirchen„ 34,22 Weſthofen„ 16,45 Zornheim„ 36,56 Burkhards„ 16,77 Unter⸗Schönmattenwag„ 38,22 Nieder⸗Eſchbach„ 17,32 Ginsheim„ 41,00 Guntersblum„ 17,38 Wenings„ 41,00 Groß⸗Rohrheim„ 17,93 Habitzheim„ 42,30 Nieder⸗Ohmen„ 18,54 Ober⸗Roden„ 56,15 Nieder⸗Florſtadt„ 21,05 Nieder⸗Moos„ 58,78 Schwanheim 22,07 22 Diejenigen welche Gewerbe betreiben, ſind in Procenten des Liegenſchaftswerthes belaſtet in den Gemeinden: Nieder⸗Ohmen mit 5,12 Guntersblum mit 21,69 Groß⸗Rohrheim„ 7,44 Burkhards„ 23,43 Ober⸗Moſſau„ 9,84 Rodheim„ 25,40 Schwanheim„ 10,10 Nieder⸗Eſchbach„ 25,60 Meſſel„ 10,49 Ruhlkirchen„ 26,30 Beuern„ 13,29 Habitzheim„ 27,06 Kirch⸗Brombach„ 14,62 Wenings„ 30,00 Fürfeld„ 15,38 Unter⸗Schönmattenwag„ 30,46 Ober⸗Hilbersheim„ 15,62 Zornheim„ 31,06 Nieder⸗Moos„ 19,14 Ginsheim„ 33,05 Weſthofen„ 19,77 Ober⸗Roden„ 56,21 Nieder⸗Florſtadt„ 20,03 Hiernach ſind dieſe Klaſſen der Bevölkerung durchſchnittlich höher belaſtet, als die ausſchließlich Landwirthſchaft treibende Bevölkerung und insbeſondere ſind es die⸗ jenigen Landwirthe, die daneben noch Taglohnarbeit betreiben, die als am höchſten ver⸗ — 51— ſchuldet erſcheinen; indeſſen bleibt auch hier beinahe die Hälfte aller Gemeinden unter Be⸗ laſtung von einem Viertel des Werthes der Liegenſchaften und nur in zwei Gemeinden findet ſich eine Belaſtung von mehr als der Hälfte deſſelben. In den bisherigen Darſtellungen iſt die Höhe der Verſchuldung ſtets berechnet Juaeaach nach dem Verhältniß derſelben zu dem Werth der Liegenſchaften aller in Betracht er Verſchul⸗ gezogenen Haushaltungen, beziehungsweiſe Beſitzer; dieſelbe muß natürlich beträcht⸗ deten. licher ſich darſtellen, wenn der Beſitz derjenigen Haushaltungen, die überhaupt keine Schulden haben, ausgeſchieden, und das Verhältniß der Belaſtung zu dem Werth der Liegenſchaften angegeben iſt, die denjenigen gehören, die Schulden haben. In den beiden nachſtehenden Ueberſichten iſt daher unter Angabe der Zahl der überhaupt in Betracht gezogenen Haushaltungen, alſo aller, die wenigſtens 0,50 Hectar bewirthſchaften, und die Zahl derjenigen darunter, die Schulden haben, der Procentſatz der Verſchuldung der letzteren nach dem Werth der von ihnen beſeſſenen Liegenſchaften berechnet und zwar in Tabelle A für alle, die überhaupt Landwirthſchaft treiben und in Tabelle B diejenigen, die ausſchließlich Landwirthſchaft treiben. A. Es befanden ſich Schulden in . 1 Landwirthe darunter Ver⸗ Procenten des in den Gemeinden überhaupt ſchuldete Werthes ihrer Liegenſchaften 1. Meſſel 93 79 9,48 2. Ober⸗Hilbersheim 143 117 10,61 3. Kirch⸗Brombach 103 77 12,70 4. Zornheim 199 174 14,44 5. Rodheim 196 141 15,30 6. Fürfeld 133 8⁵ 18,44 7. Schwanheim 72 53 19,44 8. Beuern 175 111 20,26 9. Nieder⸗Eſchbach 71 53 21,83 10. Habitzheim 123 107 23,00 11. Weſthofen 231 149 23,09 12. Groß⸗Rohrheim 298 100 23,10 13. Nieder⸗Florſtadt 102 90 23,16 14. Guntersblum 304 145 24,93 15. Wenings 96 88 25,00 16. Burkhards 84 65 26,44 17. Nieder⸗Moos 37 33 30,65 18. Ober⸗Moſſau 50 36 31,65 19. Ruhlkirchen 70 61 32,54 20. Unter⸗Schönmattenwag 115 99 37,94 21. Ginsheim 152 103 39,84 22. Nieder⸗Ohmen 135 41 40,11 23. Ober⸗Roden 344 260 57,69 33 26 22 65 B. Es befanden ſich Schulden in Ausſchließlich in den Gemeinden Landwirthſchaft dunildeee 1demeden Treibende Liegenſchaften 1. Kirch⸗Brombach 21 14 4,21 2. Meſſel 32 26 5,75 3. Ober⸗Hilbersheim 101 77 7,81 4. Rodheim 115 68 9, 17 5. Zornheim 145 122 11,88 6. Nieder⸗Eſchbach 27 19 16,01 7. Beuern 49 27 16,13 8. Fürfeld 67 40 17,26 9. Schwanheim 33 20 17,31 10. Habitzheim 58 48 18,13 11. Wenings 42 40 18,50 12. Weſthofen 98 56 19,27 13. Groß⸗Rohrheim 190 55 20,36 14. Guntersblum 126 50 20,90 15. Burkhards 60 44 25,96 16. Ruhlkirchen 12 11 26,84 17. Nieder⸗Ohmen 62 20 29,26 18. Ginsheim 75 51 29,80 19. Ober⸗Moſſau 11 6 30,88 20. Nieder⸗Florſtadt 25 20 30,89 21. Nieder⸗Moos 16 14 34,57 22. Unter⸗Schönmattenwag 11 8 35,87 23. Ober⸗Roden 239 162 55,49 Wie oben erwähnt, mußte der Procentſatz der Verſchuldung ſich hier nothwendig höher ergeben, als in den früheren Darſtellungen; indeſſen bleiben auch nach den vorſtehenden Ueberſichten in je vierzehn Gemeinden die Schulden unter einem Vier⸗ theil des Geſammtwerthes der Liegenſchaften zurück und nur in einer, reſp. in zwei Gemeinden überſteigt die Verſchuldung um ein Geringes die Hälfte des Liegenſchafts⸗ werthes. Erfreulicher Weiſe ergibt ſich, daß der Procentſatz in der Ueberſicht B im Allgemeinen durchgängig ein geringerer iſt als in Ueberſicht A, und nur für zwei Ge⸗ meinden, Nieder⸗Florſtadt und Nieder⸗Moos, exrgibt ſich eine etwas höhere Belaſtung, derjenigen die Landwirthſchaft allein betreiben, gegen diejenigen, die neben Landwirthſchaft noch andern Erwerb haben. In der Ueberſicht B ſind im Ganzen 1615 Haushaltungen mit rein landwirthſchaftlichem Betrieb aufgeführt, von denen nur 998 Schulden haben, 647 alſo vollſtändig ſchuldenfrei ſind. Allerdings muß darauf hingewieſen werden, daß dieſes günſtige Verhältniß— 61,79 pCt.— ſich in etwas verſchieben müßte, wenn in allen Gemeinden die Mobiliarſchulden und die unbezahlten — 53— Kaufſchillinge ermittelt worden wären, es iſt dies, wie ſchon erwähnt, in fünf, bezw. zwei Gemeinden nicht geſchehen; allein von erheblicher Bedeutung würde ein Zuſatz von Mobiliarſchulden auch in den meiſten dieſer fünf Gemeinden nicht ſein und namentlich auf die Verhältniſſe der übrigen Gemeinden nicht einwirken können; nur zwei jener fünf Gemeinden, Nieder⸗Ohmen und Nieder⸗Florſtadt, würden vorausſichtlich einen weſentlich höheren Procentſatz an Schulden aufzuweiſen haben. Auf der andern Seite iſt aber auch zu berückſichtigen, daß unter den ermittelten Schulden ſich ein ſehr hoher Betrag von Kaufſchillingen befindet, deren Vorhandenſein denn doch in der Regel nicht ſowohl als ein Rückgang, als vielmehr ein Vorwärts⸗ ſchreiten der landwirthſchaftlichen Verhältniſſe zu betrachten iſt. Mögen auch manche derjenigen Landwirthe, die Schulden haben, ſchwer unter dieſer Laſt leiden, ſo kann doch eine landwirthſchaftliche Bevölkerung, von der ein großer Theil ſchuldenfrei, ein anderer durchgängig nur mit einer geringen Schuldenlaſt belaſtet iſt, als eine über⸗ ſchuldete und deßhalb nicht mehr leiſtungsfähige nicht erachtet werden. Was die Vertheilung der Verſchuldung über die einzelnen Beſitzgruppen betrifft, derhwdeten ſo iſt gerade hier das Material, das die Berichte bieten, ein ſo umfangreiches, daß einzelnen Be⸗ nur wenige Geſichtspunkte hier hervorgehoben werden können. Vor Allem erſcheint ſisgruppen. es zweckmäßig, ſich darauf zu beſchränken, die Verſchuldung in den einzelnen Beſitz⸗ gruppen ſoweit darzuſtellen, als ſie diejenigen Landwirthe betrifft, die Landwirth⸗ ſchaft allein betreiben und wirklich Schulden haben, deren Verſchuldung im Ganzen und ohne Rückſicht auf Beſitzgruppen in Ueberſicht B wiedergegeben iſt. Nach der deßfallſigen Aufſtellung in Tabelle 5 zeigt es ſich beinahe in allen Gemeinden, daß die Verſchuldung in den kleineren Beſitzgruppen die höchſte iſt, nach den höheren Gruppen hin ſtetig abnimmt und in der höchſten nur noch minimale Bedeutung hat. Mit ganz geringen Schwankungen tritt dies z. B. in den Gemeinden Kirch⸗Brom⸗ bach, Meſſel, Ober⸗Hilbersheim, Zornheim, Nieder⸗Eſchbach u. a. zu Tage, und kann ſomit als die Regel betrachtet werden. Wenn in ein⸗ zelnen Gemeinden, Rodheim, Fürfeld, Schwanheim, Weſthofen, Ruhlkirchen die höchſte Beſitzgruppe einen höheren Procentſatz ergiebt, ſo ruht hier die Verſchuldung durchgängig auf nur einer Haushaltung und beſteht zu⸗ meiſt aus rückſtändigen Kaufgeldern. In wenigen Gemeinden ſind die höchſten Beſitz⸗ gruppen vollſtändig ſchuldenfrei, Beuern, Groß⸗Rohrheim, Nieder⸗Ohmen, Ginsheim, in einigen, wie erwähnt, mit einem minimalen Procentſatz belaſtet, Kirch⸗Brombach(nur Kaufgelder), Meſſel(nur eine kleine Mobiliarſchuld), Ober⸗Hilbersheim, Zornheim, Habitzheim(nur Kaufgelder), Burk⸗ hards. Eine eigene Erſcheinung bietet Ober⸗Moſſau(Nr. 19); dort ſind, wie aus der Tabelle zu erſehen, nur zwei Beſitzgruppen gebildet worden, Beſitzer unter 10 und über 10 Hectar, und während die untere(allerdings nur zwei Beſitzer) ſchulden⸗ frei iſt, ſind ſechs von den neun Beſitzern der oberen Gruppe mit viel mehr als 30 pCt. belaſtet; es kann dies um ſo auffallender erſcheinen, als gerade in Ober⸗Moſſau die geſchloſſenen Güter vorherrſchen, die gewohnheitsgemäß regelmäßig nur auf den älteſten Sohn übergehen; es mag indeſſen damit erklärt werden, daß gerade die in Folge Zunahme der — 54— dieſes Erbgangs dem neuen Beſitzer auferlegte Herauszahlung an die Geſchwiſter, viel⸗ leicht auch die Sitte, nur Angehörige aus dem Dorf ſelbſt zu heirathen und der von dem Berichterſtatter erwähnte Mangel an Betriebskapital dieſe höhere Belaſtung her⸗ beiführen. Abgeſehen von den drei in Beziehung auf Verſchuldung am ungünſtigſten ſtehenden Gemeinden Nieder⸗Moos, Unter⸗Schönmattenwag und Ober⸗ Roden, in denen durchgängig ein hoher Procentſatz der Verſchuldung auch der mitt⸗ leren und höheren Beſitzgruppen conſtatirt werden muß, bietet Nieder⸗Ohmen inſofern unerfreuliche Verhältniſſe, als dort die Beſitzgruppen zwiſchen 8 und 80 Hectar verhältnißmäßig hoch belaſtet ſind, wenn auch immerhin eine nicht unbeträchtliche Zahl von Haushaltungen als gar nicht mit Schulden belaſtet erſcheint; dazu kommt, daß dort nur die Hypothekſchulden aufgenommen worden ſind, die Belaſtung alſo jeden⸗ falls viel höher ſein würde, wenn, wie in den meiſten andern Gemeinden, alle Schulden berückſichtigt worden wären. Am höchſten belaſtet erſcheint der einzige Beſitzer in der Beſitzgruppe von 1—2 Hectar in Unter⸗Schönmattenwag mit 94,13 pCt; da derſelbe, wie in dem Bericht angegeben, als Auszügler lebt, hätte er wohl kaum als ſelbſtſtändiger Beſitzer aufgeführt werden ſollen; nach dieſem erſcheint die Beſitzgruppe von 1—2 Hectar in Nieder⸗Florſtadt und von 0,5—1 Hectar in Ober⸗ Roden mit 89,92 und 84,73 pCt. als zumeiſt belaſtet. Eine Belaſtung von mehr als 50 pCt. finden wir, abgeſehen von eben angegebenen höchſten Procentſätzen, nur in Groß⸗Rohrheim in der unterſten Gruppe(jedoch nur ein Beſitzer unter fünf), in Nieder⸗Ohmen in der Gruppe von 8— 20 Hectar, in Nieder⸗Moos in der dritten Beſitzgruppe(überhaupt nur ein Beſitzer) und Ober⸗Roden in der zweiten und dritten Beſitzgruppe. In den meiſten Erhebungsgemeinden wird eine Zunahme der Verſchuldung in den letten dem letzten Decennium angenommen, wenn auch in manchen Berichten dieſe Behauptung zehn Jahrenſich nur auf allgemeine Erwägungen und Betrachtungen begründet(z. B. Burk⸗ hards, Ober⸗Roden, Kirch⸗Brombach, Wenings)' in andern Ge⸗ meinden(Groß⸗Rohrheim, Habitzheim) wird dieſe Zunahme durch aus⸗ führliche Darſtellung auf Grund der Hypothekenbücher nachgewieſen und muß in dieſer Beziehung auf die Einzelberichte verwieſen werden, jedoch muß hier auch erwähnt werden, daß die Zunahme in Habitzheim in letzter Zeit geringer war als in vorher⸗ gehenden Jahren. In Ober⸗Moſſau wird für die letzten zehn Jahre eine Zu⸗ nahme der Hypothekenſchulden um ca. 65 pCt. behauptet, dabei aber bemerkt, daß dieſelben meiſtens zur Sicherung älterer ſchon beſtehenden Schulden gemacht worden ſeien. Eine Zunahme der Mobiliarſchulden wird ausdrücklich in Rodheim und Wenings angenommen, während ſolche in Fürfeld abgenommen haben ſollen. Eine Abnahme überhaupt wird conſtatirt in Schwanheim und die Zunahme als nicht bemerkbar bezeichnet in Ginsheim, als nicht auffällig in Weſthofen, während in Groß⸗Rohrheim, Ober⸗Hilbersheimund Nieder⸗Ohmen ausdrücklich bemerkt wird, daß die Mehrzahl der Schulden aus älterer Zeit herrührt. In einzelnen Berichten wird über eine Zunahme der Schulden überhaupt Nichts erwähnt, dieſelben können alſo in den betreffenden Gemeinden nicht von Bedeutung ſein. — 5— Nach den meiſten Berichten werden Schuldzinſen und Güterziele pünktlich eun und ohne allzuhäufige Anwendung von Zwangsmitteln entrichtet; nur aus Burk⸗ hards, Ober⸗Roden, Ruhlkirchen, Nieder⸗Moos, Fürfeld und Unter⸗Schönmattenwag wiird über hin und wieder eintretende Rückſtände ge⸗ klagt und wird namentlich von Nieder⸗Moos berichtet, daß Zahlungen oft Jahre lang rückſtändig wären, ſowie von Fürfeld, daß Kaufſchillinge häufig ſehr lange nicht abgetragen würden. In Burkhards wird bemerkt, daß die Nothwendigkeit, Zinſen und Ziele pünktlich zu bezahlen, manchmal zur Aufnahme drückender Ver⸗ bindlichkeiten führe, in Nieder⸗Florſtadt, daß die Zahlung von Zinſen und Zielen zum Nachtheil des Betriebskapitals erfolge. Die Urſachen der Verſchuldung ſind gerade in der Beantwortung zu Frage VIII ſehmud⸗ in der Regel nur ſehr kurz angegeben, was darin insbeſondere ſeine Erklärung findet, dung. daß überhaupt in den betreffenden Fällen ſich eine ungenügende Rentabilität in den zur Unterſuchung gezogenen Wirthſchaften ſich ergeben hat, worüber Näheres bei der Frage IX erörtert wird. In zwei Gemeinden wird die Verſchuldung im Weſentlichen früheren Decennien zur Laſt gelegt, i Schwanheim, wo die Kriegsjahre zu Beginn dieſes Jahrhunderts und die Mißernten des dritten Jahrzehnts deſſelben die jetzt be⸗ ſtehende Verſchuldung bereitet haben ſollen, und in Ober⸗Hilbersheim, wo, wie es ſcheint, die Beſitzer die ihnen von den Gläubigern vor Jahrzehnten geliehenen Kapi⸗ talien gerne verzinſen, um ihr Betriebskapital nicht durch Rückzahlung der Schulden zu verringern, wo aber eben daneben auch andere, offenbar der Neuzeit angehörende Ur⸗ ſachen, Händel, ſchlechte Wirthſchaft und zu große Haushaltungen, angeführt werden. Am häufigſten wird als Urſache der Verſchuldung Mangel an Betriebskapital genannt, ſo in Ober⸗Moſſau, Nieder⸗Ohmen, Ruhlkirchen, Kirch⸗Brombach, Nieder⸗Florſtadt, Nieder⸗Moos, Guntersblum, Fürfeld. Damit wohl zuſammenhängend wird in einigen dieſer Gemeinden und auch in anderen, Groß⸗ Rohrheim, Weſthofen, Habitzheim über allzu theueren Ankauf von Grund⸗ ſtücken geklagt. Schlechte Bewirthſchaftung, Leichtſinn wird zwar in manchen Gemeinden als Urſache der Verſchuldung erwähnt, jedoch ſtets bemerkt, daß dieſe Gründe nur in wenigen vereinzelten Fällen vorkämen(Meſſel, Ober⸗Hilbersheim, Kirch⸗ Brombach, Groß⸗Rohrheim;; häufiger wird des Vorkommens und der Ueber⸗ handnahme von ſchlechten Händeln gedacht, die zur Verſchuldung und namentlich zur Aufnahme von Hypotheken führen(Unter⸗Schönmattenwag, Nieder⸗Moos, Ober⸗Moſſau, Zornheim). Schlechte Ernten und Ueberſchwemmungen werden namentlich in Zornheim, Kirch⸗Brombach, Nieder⸗Florſtadt, Gun⸗ tersblum, Groß⸗Rohrheim, Ginsheim und Weſthofen erwähnt, insbe⸗ ſondere alſo auch in den drei Erhebungsgemeinden, in denen Weinbau in größerem Umfang betrieben wird. Nicht ganz leicht iſt, ſich über die Wirkungen des beſtehenden Erbrechts auf die Verſchuldung ein ſicheres Urtheil zu verſchaffen. Während in Ober⸗ Moſſau über die Höhe der Herauszahlungen an die Erben, die Grundbeſitz nicht be⸗ kommen, geklagt wird, wird in Nieder⸗Moos, wo ebenſo die Sitte beſteht, die geſchloſſenen Güter ſtets nur einem Kinde zu übergeben, ausdrücklich conſtatirt, daß die — 36— Herauszahlungen Einfluß auf die Verſchuldung nicht haben, da ſie in der Regel ſehr gering ſeien. Jedenfalls wird aber in vielen Gemeinden, in denen ſämmtliche Erben das Grundvermögen theilen, mit Recht über die dadurch veranlaßte allzugroße Par⸗ cellirung, über die Herauszahlungen, die der Erbe der Hofraithe zu machen hat, und darüber geklagt, daß in Folge dieſer Einrichtungen häufig das Gebäudekapital ein allzu⸗ großes werde, und die kleineren Beſitzer zu unwirthſchaftlichen Käufen gedrängt würden (Beuern, Zornheim, Ober⸗Roden, Nieder⸗Florſtadt u. a.). Zu er⸗ wähnen wäre noch, daß in einer Gemeinde, Habitzheim, die Zunahme der Schulden auch dadurch erklärt wird, daß ein früher in Parcellen an die Ortseinwohner ver⸗ pachtetes Gut nunmehr im Ganzen verpachtet ſei. Zwangsver⸗ Hieran anzuſchließen iſt die Betrachtung über die Zahl und die Bedeutung der äußerungen. Zwangsveräußerungen von Liegenſchaften, welche Landwirthen in den Erhebungs⸗ gemeinden gehörten, ſowie die Vergleichung dieſer Zwangsveräußerungen mit der Zahl Derjenigen im ganzen Großherzogthum. Nach den Ermittelungen der Gr. Centralſtelle für die Landesſtatiſtik haben in den Jahren 1884 und 1885 Zwangsveräußerungen von Liegenſchaften, die Landwirthen gehörten, ſtattgefunden in 1884 1885 . Groß⸗Rohrheimn 1 . Ober⸗Roden. 4 1 . Ober⸗Moſſau 1 Ginzheimn— ⸗Nieder⸗Ohmen. 1 3 9 1 . Wenings. Zornheim. 1 S& Od S Als Haupturſache wird für die meiſten dieſer Zwangsveräußerungen Bürgſchafts⸗ belaſtung(in acht Fällen) mit verſchiedenen Nebenurſachen, als ungünſtige Ernte, theurer Kauf von Grundſtücken, Mangel an Betriebskapital angegeben; in acht Fällen iſt Leichtſinn mit ſchlechter Bewirthſchaftung und zerrütteten Familienverhältniſſen als Urſache bezeichnet; Prozeßſucht und ſchlechte Händel ſind in drei Fällen Urſache ge⸗ weſen; Krankheit, Tod des Eigenthümers und ungünſtige Ernten ſollen in drei, un⸗ günſtige Gutsübernahme und Verſchuldung in je zwei Fällen den Anlaß zur Ver⸗ äußerung gegeben haben. In vielen der angeführten Fälle handelte es ſich übrigens nur um die zwangsweiſe Veräußerung kleinen landwirthſchaftlich benutzten Geländes und meiſtens nicht um den Verluſt des ganzen Beſitzes eines Inhabers. Auffallend iſt die große Zahl von Zwangsveräußerungen in der Gemeinde Wenings, für die übrigens in den meiſten Fällen Bürgſchaftsleiſtung als Urſache angegeben iſt; den dortigen Verhältniſſen im Einzelnen nachzugehen, war nicht mehr möglich, da die Erhebungen über die Zwangsveräußerungen überhaupt erſt ganz vor Kurzem ihren Abſchluß fanden. Jedenfalls geben aber die vorſtehenden Nachweiſungen die Gewiß⸗ — u= u—— — 57— heit, daß in der Mehrzahl der Fälle, in denen Zwangsveräußerungen von Grund⸗ ſtücken, die Landwirthen gehörten, ſtattfanden, nicht eine in den allgemeinen Verhält⸗ niſſen begründete ungünſtige wirthſchaftliche Lage Veranlaſſung gegeben, daß vielmehr Zuſtände, die ein ſorgſamer Landwirth hätte vermeiden müſſen, die Veräußerung herbeigeführt haben. Im ganzen Großherzogthum haben in 1884 146, in 1885 171 Zwangsver⸗ äußerungen von Grundſtücken, die Landwirthen gehörten, ſtattgefunden, eine Zahl, die zu der Zahl der in den Erhebungsgemeinden ſtattgehabten, nicht im Mißverhältniß ſteht. Wie aus Tabelle 4 zu entnehmen, umfaſſen in 1884 dieſe Grundſtücke ein Areal von rund 182 Hectar Acker⸗ und Gartenland, 2 Hectar Weinberge und 64 Hectar Wieſen, in 1885 190 Hectar Acker⸗ und Gartenland, 3 Hectar Weinberge und 64 Hectar Wieſen. Gegenſtand dieſes Berichts kann es nicht wohl ſein, den Einfluß, den die Be⸗ ſteuerung insbeſondere von Grund und Boden auf die Lage der Landwirthſchaft trei⸗ benden Bevölkerung hat, im Einzelnen darzuſtellen, oder gar in eine Kritik des Be⸗ ſteuerungsſyſtems einzutreten; es dürfte vielmehr hier genügen, anzugeben, in welchen der Erhebungsgemeinden die Höhe der beſtehenden Steuern mit als eine Urſache der Verſchuldung betrachtet wird, und in welchen dieſelbe wenigſtens als eine der mannig⸗ fachen Urſachen mangelnder Proſperität bezeichnet wird. Als eine der Urſachen der Verſchuldung tritt die Angabe hoher Steuern, insbeſondere hoher Gemeindeſteuern nur in den Berichten über Burkhards und Nieder⸗Florſtadt hervor, und wird in der erſtgenannten Gemeinde angenommen, daß die Steuern 10— 20 pCt. der Roheinnahmen der Güter betragen. Der Höhe der Steuern wird in den folgenden Capiteln, insbeſondere in Betreff der Gemeinden Rodheim, Ober⸗Roden, Ruhlkirchen, Kirch⸗Brombach, Nieder⸗ Moos, Ober⸗Moſſau, Mühlheim und Unter⸗Schönmattenwag ge⸗ dacht. Während bezüglich der directen Staatsſteuern nur hier und da erwähnt wird, daß die Einſchätzung der Grundſtücke nicht entſprechend ſei, die Höhe derſelben aber im Allgemeinen nicht beanſtandet wird, ſind es, wie bemerkt, die Gemeindeſteuern, deren Betrag vielfach drückend empfunden wird. Die in der Einleitung der Einzelberichte enthaltenen Angaben über den Betrag der Communalſteuern in den letzten Jahren zeigen allerdings durchgängig eine, mitunter recht erhebliche Zunahme derſelben, eine Er⸗ ſcheinung, die in der Mehrzahl aller Gemeinden des Landes hervortritt, die indeſſen mit ihren Urſachen allgemein bekannt iſt. Zu dieſen Urſachen ſind vor Allem zu zählen: die ſeit 1874 geſetzlich geregelte Pflicht der Gemeinden, in ausgiebiger Weiſe für den Unterricht in der Volksſchule zu ſorgen, und die ſeit 1881 durch Geſetz erfolgte Heran⸗ ziehung der Gemeinden zu den Koſten des Baues und der Unterhaltung der ſoge⸗ nannten Kreisſtraßen. Erwägt man, daß Aufwendungen nach dieſen beiden Richtungen zu den unproductiven Ausgaben nicht gezählt werden können, daß ſie insbeſondere auch künftigen Generationen hauptſächlich zu Gut kommen, ſo kann die nicht in Abrede zu ſtellende Erhöhung derſelben, die vielfach auch nur vorübergehend ſein wird, im Großen und Ganzen zu ernſten Bedenken keinen Anlaß geben.— Steuern. IX. Rentabilität des landwirthſchaftlichen Betriebes. dugannnenn Die Berechnungen über die Rentabilität der landwirthſchaftlichen Betriebe, welche in jeder Erhebungsgemeinde bei 2 oder 3 Wirthſchaften von Seiten der betreffenden Commiſſäre aufgeſtellt wurden, ſind, um ihnen eine möglichſt große Zuverläſſigkeit und zugleich die erwünſchte Durchſichtigkeit zu geben, begründet auf: 1. Einen Beſitzſtand⸗Nachweis, beſtehend aus den Nachweiſen über den Werth von Grund und Boden mit Obſtbäumen, Gebäudekapital, Inventarkapital und den Vorrath an umlaufendem Betriebskapital; 2. Eine Naturalrechnung über die geſammte Wirthſchaft, beſtehend aus den Nachweiſen über den Naturalertrag und den Naturalbedarf(für Saatgut, für den Viehſtand und für die Familie nebſt Geſinde und Arbeitern) ſowie eine Berechnung von den Productionskoſten des Stallmiſtes; 3. Eine Geldrechnung über den geſammten Haushalt, beſtehend aus den Nach⸗ weiſen über ſämmtliche Einnahmen und Ausgaben mit einer Vergleichung derſelben. Abweichun⸗ Die Ausführung der Berechnungen über die Rentabilität der landwirthſchaft⸗ en den er lichen Betriebe weichen weſentlich ab von den zu gleichem Zweck bei der landwirth⸗ von den im ſchaftlichen Enquête im Großherzogthum Baden vorgenommenen Berechnungen(denen raßherw üherdies nur eine Haushaltsberechnung zu Grunde gelegt wurde), indem eine beſtimmte unsnsſäihr⸗ Methode nach ausgewählten Grundſätzen für ſämmtliche Berechnungen vorgeſchrieben ten. war und auch ein genauer Beſitzſtand⸗Nachweis vorgeſehen iſt, bei welchem das durch den Bodenwerth vertretene Kapital von dem durch den Werth der Gebäude vertretenen Kapital vollſtändig getrennt erſcheint, welches letztere als Betriebskapital behandelt wird, ſo daß die Zinſen aus dem Grundkapital(Bodenwerth) nicht vermiſcht werden mit den Zinſen aus dem Geböändekapital, ſondern ſich als wirkliche Grundrente ausdrücken. Auifned Weiter iſt im Gegenſatz zu den Berechnungen in Baden kein Unternehmerlohn merlohns. in Form von Verwaltungskoſten in die Productionskoſten aufgenommen; ſondern es ſind nur die von den Familienmitgliedern wirklich geleiſteten Handarbeiten als ver⸗ dienter Arbeitslohn in die Productionskoſten eingeſetzt. Der Unternehmerlohn den ein Landwirth in ſeiner Wirthſchaft verdient, kann nicht willkürlich von vorn herein conſtruirt werden; er bemißt ſich vielmehr nach der Intelligenz des Wirthes, alſo darnach, inwieweit letzterer bei der Leitung des Betriebes den Natur⸗ und Wirth⸗ ſchaftsgeſetzen Rechnung getragen hat. Trägt hierbei der Wirth den Natur⸗ und Wirthſchaftsgeſetzen keine Rechnung oder wenigſtens keine genügende, ſo müſſen noth⸗ wendig Verluſte entſtehen, für deren Verurſachung dem Landwirth ſelbſtredend nicht auch noch ein Lohn(Unternehmerlohn) gebührt. Auch der Lebensunterhalt für den Wirthſchafter und deſſen Familie kann nur durch eine zweckmäßige Führung der Wirthſchaft verdient werden, wie dies bei jedem andern Gewerbtreibenden, Geſchäfts⸗ mann und Beamten thatſächlich vorausgeſetzt wird, und es können deshalb auch die Koſten für dieſen Lebensunterhalt nicht als landwirthſchaftliche Productionskoſten figuriren. Nur bei größeren Gütern, die ohne Hilfskräfte nicht verwaltet werden 59— können, mögen die durch letztere entſtehenden Verwaltungskoſten in die Productions⸗ koſten mit einzurechnen ſein. Der Unternehmerlohn bezw. ein Gehalt des Wirth⸗ ſchafters kann hiernach nur entſtehen, wenn der Rohertrag der geſammten Wirthſchaft in Folge rationeller Bewirthſchaftung einen Ueberſchuß über die Summe der Pro⸗ ductionskoſten ergiebt, zu welchen letzteren auch die ſogen. Grundrente, d. h. der Pacht⸗ werth der Grundſtücke gehört. Es geht aus dieſer Darlegung auf das unwiderleg⸗ lichſte hervor, daß die erſte Bedingung für einen zufriedenſtellenden wirthſchaftlichen Erfolg in der Landwirthſchaft ebenſogut wie in jeder andern Berufsthätigkeit die Kenntniß aller Bedingungen iſt, von deren Erfüllung das Gelingen der Unterneh⸗ mung abhängt. Aus den bei der Enquête im Großherzogthum Baden angeſtellten Berechnungen Seiteclud ergibt ſich, daß die Feſtſtellung des umlaufenden Betriebskapitals(Dünge⸗ und fenden Be⸗ Futtermittel, Geld) außerordentlich große Schwierigkeiten bereitet hatte und daß in rriebskapi⸗ tals. ̈‿̈̈——- B— ◻ — Uu+⁸8e u——— u 8 ————— dieſer Beziehung in den verſchiedenen Erhebungen ſo große Abweichungen dadurch ent⸗ ſtanden waren, daß man nothwendig einen Mangel hierin erblicken mußte, welcher ſelbſtredend den Verfaſſern dieſer erſten ausführlichen, höchſt verdienſtvollen landw. Enquète nicht zum Vorwurf gereichen kann, der aber bei einer zweiten zu gleichem Zweck vorgenommenen Arbeit, wie ſie hier beabſichtigt war, möglichſt vermieden werden mußte. Aus dieſem Grunde wurden bei der Enquéte in Heſſen das Feld⸗Inventar(Beſtellung, Saat) ſowie der Stallmiſt als Pertinenzien(eiſernes Inventar) des Gutes angeſehen und deren Werth als in dem für den Grund und Boden angeſetzten Werth mit enthalten be⸗ trachtet, wie dies der Wirklichkeit im Allgemeinen wohl auch entſpricht. Als um⸗ laufendes Betriebskapital iſt dann nur der für die Wirthſchaftsführung fortgeſetzt er⸗ forderliche Vorrath bezw. deſſen Werth in Rechnung gezogen worden, wofür die durch⸗ ſchnittlichen, jährlichen Wirthſchafts⸗ und Haushaltungsausgaben als Maßſtab benutzt wurden. Wenn dieſer Modus auch ebenfalls mancherlei Angriffspunkte bieten mag, ſo hat er doch jedenfalls den Vorzug, daß er ohne beſondere Schwierigkeiten und gleichmäßig bei allen Erhebungen ausgeführt werden konnte, und da ſich ſämmtliches umlaufendes Be⸗ triebskapital doch immer wieder aus dem Ertrage der Wirthſchaft reproduciren muß, ſo wird es ſich thatſächlich im fortdauernden Betriebe einer landwirthſchaftlichen Unter⸗ nehmung bei der Productionskoſtenberechnung hinſichtlich des umlaufenden Betriebs⸗ kapitals wohl in der Hauptſache immer nur um die Zinſen des erforderlichen Vor⸗ raths desſelben handeln. Die in der Tabelle 2 niedergelegten Ergebniſſe der in Rede ſtehenden Berech⸗ ueber die nungen zeigen bei genauer Durchſicht, daß trotz aller Vorſichtsmaßregeln und trotz Zuverläſſig⸗ keit der aller Gewiſſenhaftigkeit der Herren Commiſſäre die Berechnungen doch keineswegs zu Ergebniſſe wirklich zuverläſſig erſcheinenden Zahlen geführt haben, da in vielen Fällen, ohne daß die Geldrechnung dies zu motiviren vermochte, ein durchaus unverſtändliches Deficit, nicht blos in der Grundrente, ſondern auch in der Rente von den geſammten in der Wirthſchaft angelegten Kapitalien auftritt, während in andern Fällen wieder eine ganz undenkbar hohe Grundrente von z. B. 10 pCt. reſultirt. Wenn hieran auch zum großen Theil der Mangel einer geordneten Buchführung bei unſeren Landwirthen die der Berech⸗ nungen. — 60— Schuld tragen mag, ſo wird doch kaum verkannt werden können, daß die Urſache dafür auch weſentlich mit in dem ganz beſonderen Charakter zu ſuchen iſt, der allen land⸗ wirthſchaftlichen Berechnungen eigen iſt, um ſo mehr, je mehr ſie in den Bereich der Speculationen treten. Die Productionskoſten wechſeln in der Landwirthſchaft ebenſo un⸗ geheuer als wie die Erträge, die Anfechtbarkeit der bei den Berechnungen figurirenden Zahlen liegt in den weiteſten Grenzen und kein anderes Gewerbe zeigt in dieſen Beziehungen ſo große Mannigfaltigkeit. Aus dieſem Grunde ſchon werden alle Enquéten über die Landwirthſchaft keine Erfolge haben, die nicht angefochten werden könnten. Es kommt auch nicht darauf an, welche Productionskoſten ſich pro Hectar berechnen und welche Koſten irgend ein Landwirth für die Herſtellung der Gewichtseinheit eines ſeiner Producte aufgewendet hat; ſondern es kommt darauf an, wie hoch ſich die Productions⸗ koſten im Verhältniß zum Werthe der Production ſtellen und welche Koſten durchaus nothwendig ſind, um die Gewichtseinheit eines Productes hervorzubringen. In allen dieſen Beziehungen kann man mit landwirthſchaftlichen Berechnungen, wenn man dabei zu ſpeculiren genöthigt iſt, alles beweiſen, was man gerade wünſcht.— Zu überſehen iſt weiter bei den vorliegenden Berechnungen nicht, daß aus denſelben nirgends hervor⸗ geht, inwieweit das Bodenkapital aufgezehrt oder vielleicht bereichert wurde(ganz abgeſehen von dem noch viel weniger controlirbaren Betriebskapital), was doch von großer Bedeutung für den Erfolg der Wirthſchaft iſt, was aber bei der Natur der Erhebungen die in einer landwirthſchaftlichen Enquéte zu machen ſind, wohl kaum ausführbar ſein dürfte. Tabelle 2. Immerhin wird eine ſachkundige Kritik im Stande ſein, aus den vorliegenden Berechnungen der Tabelle 2 manchen nützlichen Fingerzeig zu entnehmen, und ſoll es hier verſucht ſein, einestheils die Bedeutung einzelner Reſultate für die allgemeine Volkswirthſchaft anzudeuten, anderntheils die Urſachen im Allgemeinen zu erörtern, auf welche die vielfach wenig befriedigenden Rentabilitätsverhältniſſe nach den Er⸗ hebungsberichten zurückzuführen ſind. Sauße S Die Columnen 3 und 4 der Tabelle 2 führen die Größe der zu den Rentabilitäts⸗ der neden berechnungen benutzten Güter und ihren ſogenannten mittleren Kaufwerth vor Augen und Berech⸗ man findet hier in anſchaulicher Weiſe wiederholt, wie groß die Unterſchiede in dem ſoge⸗ unaren nannten mittleren Kaufwerth der Güter in den verſchiedenen Gemeinden ſind, während Güter. die Tabelle 1 nachweiſt, daß die Unterſchiede in den Erträgen der Feldproducte damit in keinem irgendwie begreiflichen Verhältniß ſtehen. Das mittlere Gut in Meſſel mit einem Umfang von ſtark 6 Hectar ſoll einen mittleren Kaufwerth von 12,850 Mark haben und für das ungefähr ebenſo große mittlere Gut in Burkhards ſind 2323 Mark mittlerer Kaufwerth eingeſetzt, wogegen die Erträge an Feldproducten im Durchſchnitt in Meſſel noch kaum um 25 pCt. höher ſind, wenn auch freilich die Productionskoſten in Burkhards die in Meſſel überſteigen mögen. Die Ueberſchätzung des Bodenwerthes tritt offen zu Tage, zum Theil noch mehr beim Vergleich anderer Güter, z. B. der in Zornheim und in Ober⸗Moſſau oder Beuern bezw. Nieder⸗Eſch⸗ bach und Nieder⸗Moos u. ſ. w. Wenn auch bei den Gütern mit relativ geringem Kaufwerth eben ſo gut Deficits in der Grundrente vorkommen und ſogar noch häufiger — 61— wie dort, wo der Boden hoch eingeſchätzt iſt, ſo hat dieſe Thatſache hier doch offenbar nichts zu thun mit der Schätzung des Bodenwerthes, ſondern ſie iſt darauf zurückzuführen, daß im Betriebskapital unzweckmäßige Verwendungen vorkamen; denn wo eine Grundrente überhaupt nicht gewonnen wird, iſt die hohe oder niedrige Schätzung des Grundbeſitzes an und für ſich gegenſtandlos. Die Erhebungen deuten aber in dieſer Beziehung ganz zweifellos darauf hin, daß der weit überwiegende Betrag der Schulden in denjenigen Gemeinden, in denen der mittlere Kaufwerth der Grundſtücke ſehr hoch geſchätzt iſt, zu Beſitzausgleichungszwecken contrahirt worden ſein dürfte, daß alſo die Grundpreis⸗Ueberſpannung die Aufbrauchung eines großen Credites bei der Beſitz⸗ erwerbung mit ſich führte, was nothwendig zur Folge haben muß, daß es ſpäter an dem nothwendigen Betriebskapital fehlt, und daß eine Ungunſt äußerer Verhältniſſe ſehr leicht den Zuſammenbruch der Wirthſchaften mit ſich führt. Es geht weiter daraus hervor, daß es ſich bei der heutigen Agrarfrage nicht blos darum handelt, wie die Production der gegenwärtigen Grundbeſitzer lucrativer gemacht werden kann, ſondern vornehmlich auch um das Problem, wie eine volkswirthſchaftlich möglichſt günſtige Beſitz⸗ vertheilung mit mäßigen, dem Ertragswerth der Grundſtücke entſprechenden Kauf⸗ preiſen herbeizuführen iſt(Coloniſirung), und alle Beſtrebungen der Landwirthe, die in blindem Eigennutz blos darauf gerichtet ſind, ſich auf Koſten anderer Erwerbskreiſe augenblickliche finanzielle Vortheile zu verſchaffen, müſſen deßhalb nothwendig an den vor⸗ liegenden thatſächlichen Verhältniſſen zerſchellen. Einen noch fühlbareren Einfluß auf den Arbeitserfolg wie der zu hohe Bodenpreis übt naturgemäß der zu hohe Pachtpreis der Ländereien aus, wie dies beſonders bei Hartershauſen deutlich hervortritt.— Die Columne 5 zeigt, wie ſehr noch der Obſtbau im Argen liegt, da noch Benenenen manche Güter mit recht günſtigem Obſtbauklima ein auffallend geringes Kapital im Werthe ihrer Obſtbäume beſitzen(Nieder⸗Florſtadt, Fürfeld, Guntersblum, Groß⸗ Rohrheim, Mühlheim) gegenüber andern Gütern mit bei weitem nicht ſo günſtigem Klima(Kirch⸗Brombach, Ober⸗Moſſau, Wenings u. ſ. w.). Sehr wichtige Aufklärungen über die Urſachen der häufig ganz fehlenden oder Gebäude⸗ äußerſt geringen Grundrente bringt die Columne 6, die den Werth der Gebäude an⸗ rital gibt. Man findet hier, daß der Werth der Gebäude nicht blos im procentiſchen Ver⸗ hältniß zum mittleren Kaufwerth der bewirthſchafteten Grundſtücke, ſondern auch im Verhältniß zum Umfang der Güter und zum Ertrage derſelben ganz ungerechtfertigte Unterſchiede zeigt. In Rodheim hat das kleinere Bauerngut beiſpielsweiſe mehr als noch einmal ſo viel Kapital in den Gebäuden ſtecken, als das gleichgroße correſpon⸗ dirende Gut in Meſſel, und während bei letzterem das Gebäudekapital nur 27 pCt. vom Grundkapital ausmacht, beträgt es bei erſterem 72 pCt. Aehnliche oder noch größere Mißverhältniſſe finden ſich beim Vergleiche der Güter anderer Gemeinden vor, und daß auch bei einem geringen ſogenannten mittleren Kaufwerth der Grundſtücke im Gebirge nicht gerade 60 bis 100 pCt. des Grundkapitals an Gebäuden erforder⸗ lich ſind, wie das z. B. in Burkhards der Fall iſt, ſowie in Hartershauſen und in noch höherem Maße in Nieder⸗Moos, beweiſen unter anderem die Güter in Nieder⸗ Ohmen, Kirch⸗Brombach und auch Wenings.— Pabſt, ein auch in Heſſen bekannter —— ——— — Viehſtand. —(2— und ſehr angeſehener landwirthſchaftlicher Schriftſteller, nimmt an, daß ein Neubau⸗ werth der Gebäude von 40 pCt. des Grundkapitals ſchon als hoch anzuſehen iſt und ein Werth von 25 bis 33 pCt. als mittel, wogegen in der vorliegenden Tabelle nur äußerſt wenig Güter zu finden ſind, bei denen der Werth der Gebäude im Brand⸗ kataſter, alſo ſchon nach längerem Gebrauche, weniger als 50 pCt. des Grundkapitals repräſentirt, ja in Ober⸗Roden erhebt ſich das Gebäudekapital trotz der jämmerlichen Er⸗ träge des dortigen Bodens bei dem kleineren Gute ſogar auf nahezu 200 pCt. vom Grundkapital. Wenn man bedenkt, daß kein Kapital im landwirthſchaftlichen Be⸗ triebe einen ſo geringen Antheil an der Höhe der Production hat, wie gerade das Gebäudekapital, daß ſogar jeder Stein der überflüſſig zu Bauten verwendet wird, den Geſammtwerth des betreffenden landwirthſchaftlichen Beſitzes herabſetzt, nicht aber er⸗ höht wie man wunderbarer Weiſe häufig glaubt, und daß jeder Groſchen der dem umlaufenden Bekriebskapital oder dem Inventarkapital durch unnöthige Bauten ent⸗ zogen wird, dem Ertrage der Wirthſchaft ſchwere Wunden ſchlägt, ſo wird man be⸗ greifen, daß die Verſchwendung in Gebäuden einer der gefährlichſten Fehler iſt, die ein Landwirth überhaupt begehen kann, und ſehr viele Schulden die gemacht werden, ſind ausſchließlich auf die mangelnde Oekonomie in der Benutzung von Gebäudekapital zurückzuführen. Je kleiner das Anweſen iſt, umſomehr muß natürlich, auch bei ein⸗ fachſter Bauweiſe, das in den Gebäuden ſteckende Kapital zum Nachtheil der Grund⸗ rente ſich geltend machen und es wird daher bei den kleineren Taglöhnergütchen Berückſichtigung finden müſſen, daß allerdings ein größerer Theil des Gebäudekapitals der in der Familie ruhenden Arbeitskraft zugeſchrieben werden muß, daher die Grund⸗ rente weniger in Mitleidenſchaft gebracht werden kann; dagegen iſt andererſeits wieder zu bemerken, daß in manchen Gegenden das übermäßige Gebäudekapital auch mit einer ortsüblich gewordenen luxuriöſen Bauweiſe(in Rheinheſſen) oder mit einer überlieferten unzweckmäßigen Bauart zu erklären iſt, ſowie, daß bei der üblichen naturalen Theilung des Grund und Bodens häufig einer der Miterben die Gebäude allein zu übernehmen genöthigt iſt, deren Umfang dann zu demjenigen des im Erbweg verkleinerten Anweſens nicht mehr im Einklang ſteht; auch die übrigen Miterben ſuchen dann eigene Wohn⸗ und Oekonomiegebäude zu erwerben und ſo wird denn ſchließlich der Ueberfluß an Gebäuden ein immer weiter um ſich freſſender Krebs⸗ ſchaden der geſammten landwirthſchaftlichen Betriebe in einer Gemeinde, deſſen ver⸗ heerende Folgen durch keine auch noch ſo wohl gemeinte Staatshilfe ausgeglichen werden können. Die Columne 8 demonſtrirt den Werth des Viehſtandes und man kann ſich hier davon unterrichten, wie wenig ſich im Allgemeinen immer noch die Erkenntniß Bahn gebrochen hat, daß der Schwerpunkt der Wirthſchaften heutzutage zum aller⸗ größten Theil unbedingt im Viehſtalle geſucht werden ſollte. Es wird zwar gegen⸗ wärtig viel über den ſogenannten viehloſen Betrieb und über deſſen Vortheile ge⸗ ſchrieben; indeſſen kann ein ſolcher Betrieb in der Regel doch nur in ſehr verkehrs⸗ reicher Gegend und unmittelbarer Nähe größerer Conſumorte, ſowie auf dazu beſon⸗ ders paſſendem Boden erfolgreich werden und iſt alſo ſtets nur als eine Ausnahme — uUunu n——.—————— — 63— von der Regel anzuſehen, die ihrerſeits um ſo weniger Vortheile verſpricht, je häufiger ſie wird. In Procenten von dem Werthe des Grundcapitals ausgedrückt, beträgt der Werth des Viehſtandes durchſchnittlich etwa 10 pCt. des erſteren und auf den Hectar berechnet, ſteigt der Werth des Viehſtandes auf 300 Mk. bei dem größeren Gute in Guntersblum und fällt bis herunter auf 20 Mk. in verſchiedenen Fällen; bei den Taglöhnergütchen fällt mehrfach der Werth des Viehſtandes pro Hectar auf einen noch geringeren Betrag als 20 Mk., während er da und dort allerdings auch wieder bis auf 150 Mk. ſteigt oder ſelbſt noch höher. Wenn nun auch das Verhältniß des Werthes des Viehſtandes zum Werthe des Grundcapitals und auch das Verhältniß zur benutzten Fläche nicht ohne Weiteres als Maßſtab gelten kann für die beſſere oder ſchlechtere Wirthſchaftsführung, ſo iſt doch ſo viel gewiß, daß in einer Wirth⸗ ſchaft, für welche der Viehhaltung überhaupt noch eine nennenswerthe Bedeutung zu⸗ geſtanden werden ſoll, ein Verhältniß des Viehſtandes zum Werthe des Grundcapitals bezw. zur benutzten Fläche, wie die eben angedeuteten, im Durchſchnitt beſtehenden Verhältniſſe, als durchaus ſehr gering zu erachten iſt, daß alſo der Viehſtand im Durchſchnitt bei den zu den Berechnungen herangezogenen Wirthſchaften ein äußerſt ſchwacher genannt werden muß. Dieſe Thatſache erhält eine noch größere wirthſchaft⸗ liche Bedeutung dadurch, daß ein nicht geringer Theil des Werthes des Viehſtandes auf das Zugvieh kommt(bei dem größeren Gute in Meſſel z. B. nehmen die Pferde nahezu 50 pCt. vom Werth des geſammten Viehſtandes für ſich weg) und daß in dem Nutzvieh auch die Zugkühe mit einbegriffen ſind, die in Folge der Anſpannung ſelbſtredend in der Production von Milch ꝛc. weſentlich verlieren. Es iſt kein Zweifel, daß in ſehr vielen Fällen überflüſſig viel Zugvieh, namentlich Pferde gehalten werden und daß eine ſorgfältigere Oeconomie in dieſer Richtung die Rentabilität der Wirth⸗ ſchaften im Allgemeinen nicht unbedeutend zu heben vermöchte. Anzuerkennen mag es ſein, daß im Allgemeinen wohl das Beſtreben zu beſtehen ſcheint, die Zugviehhal⸗ tung billiger einzurichten als bisher und namentlich an Stelle der Pferdehaltung zu dem wohlfeileren Ochſen⸗ und Kühegeſpann überzugehen. Wie außerordentlich wenig Mittel und Sorgfalt noch auf die Viehhaltung ver⸗ wendet werden, geht aber in noch deutlicherer Weiſe aus den in Tabelle 1 aufge⸗ führten jährlichen Milcherträgen hervor, die in Beuern und Ruhlkirchen auf 730 Liter pro Kuh, in Unter⸗Schönmattenwag ſogar noch tiefer herabſinken, während ſie in Guntersblum auf die ſehr reſpectable Höhe von 3650 Liter pro Kuh ſteigen. Welche Fülle von Gedanken rufen dieſe Zahlen bei jedem intelligenten, auf der Höhe der Zeit ſtehenden praktiſchen Landwirth nicht hervor und auf welche große Mißgriffe in der Bewirthſchaftung laſſen die geringen Milcherträge in Unter⸗Schönmattenwag, Beuern und Ruhlkirchen nicht ſchließen? Hier löſt ſich manches Räthſel über die Deficits an Grundrente, die in den vorliegenden Berechnungen auftreten, und da iſt der Punkt, wo der Hebel zur Beſſerung der wirthſchaftlichen Zuſtände zuerſt angeſetzt werden muß. Wenn man dazu in Betracht zieht, auf welch niederer Stufe die Züchtung — 64— von Rindvieh und Schweinen noch gar zu oft gehalten wird, daß z. B. in Nieder⸗Flor⸗ ſtadt unerhörterweiſe die jungen Kühe mit Vorliebe nach dem zweiten Kalben verkauft werden, daß in anderen Orten in dem einen Jahre ein Schwyzer Gemeinde⸗Bulle, in dem andern Jahre ein aus der Kreuzung von Main⸗Neckarvieh und Holländer ent⸗ ſproſſener Faſſel zum Sprunge dient und daß man noch häufig den alten karpfen⸗ rückigen Schweinen vor dem mit engliſchem Blut veredelten Zuchtmaterial den Vorzug gibt, ſo müßte es wahrlich Manna vom Himmel regnen, wenn die Landwirthe unter dem Einfluß ſolcher Mißwirthſchaft nicht ſchließlich zu Grunde gehen ſollen.— Nach der Statiſtik vom Jahre 1873 kamen auf 100 Hectar Acker und Grasland in Starkenburg und Oberheſſen ca. 60, in Rheinheſſen 52 Stück Rindvieh(Groß⸗ und Kleinvieh zuſammen) und der jährliche Milchertrag pro Kuh ſtellte ſich im Durch⸗ ſchnitt in Rheinheſſen auf 1900, in Starkenburg auf ca. 1700 und in Oberheſſen auf 1500 Liter. Zur Deckung des Landesbedürfniſſes, wie ſolches für wirthſchaftlich geſittete Verhältniſſe vorauszuſetzen iſt, müßte nach derſelben Statiſtik entweder die Zahl der Milchkühe(169,588) oder der Milchertrag der Kühe auf das Doppelte ge⸗ ſteigert werden, während der jährliche Bedarf an Fleiſch in Heſſen nach den vorhan⸗ denen ſtatiſtiſchen Zuſammenſtellungen die jährliche Production um ca. 50,000 Centner Rind⸗ und Kalbfleiſch und um 200,000 Centner Schweinefleiſch überſteigt, abgeſehen von der äußerſt geringen Production von Schaffleiſch.— Die großen Mittel, welche ſeitens der landwirthſchaftlichen Vereine mit Hilfe des Staates ſeit länger als 50 Jahren für die Viehzucht verwendet worden ſind, haben hiernach immer noch nicht hingereicht, um die Viehhaltung des Landes auch nur einigermaßen zu befähigen, die Bedürfniſſe desſelben wenigſtens annähernd zu decken und es ſcheint für die land⸗ wirthſchaftlichen Vereine hiernach dringend geboten zu ſein, daß ſie erwägen, wie in Zukunft die Mittel fruchtbarer als bisher für die Viehhaltung und die Viehzucht ge⸗ macht werden können;— der Erlaß einer guten Körordnung wird ſie dabei weſent⸗ lich unterſtützen. Trotzdem nun aber die Viehhaltung im Lande im großen Ganzen leider immer noch nicht den unſerer Zeit entſprechenden Höhepunkt erreicht hat, fällt dennoch der Schwerpunkt der Geldeinnahmen in allen Wirthſchaften mit ſehr wenigen Ausnahmen in die Einnahme aus dem Viehſtand, wie die Columnen unter 12 zeigen, da die Einnahme aus den Feldproducten, im großen Durchſchnitt wenigſtens, mehr oder weniger erheblich hinter der Einnahme aus dem Viehſtand zurückbleibt, und geht daraus recht deutlich hervor, einen wie geringen Nutzen der in Heſſen ſo ſehr vor⸗ herrſchende Klein⸗ und Mittelbeſitz aus einer Steigerung der Getreidepreiſe zu ziehen vermöchte. Einen viel wichtigeren Einfluß auf die öconomiſche Lage der getreide⸗ bauenden Bevölkerung als eine Erhöhung der Getreidepreiſe würde, wie dies auch in der landwirthſchaftlichen Enquéte des Großherzogthums Baden hervorgehoben iſt, die Befriedigung des Credites zu einem mäßigeren Zinsfuß wie jetzt ſein. Wenn vielfach die Beſorgniß ausgedrückt wird, daß durch eine Vermehrung der thieriſchen Producte der Preis derſelben bis zur Unrentabilität der Viehhaltung ſinken — 65— würde, ſo iſt dem entgegenzuſtellen, daß erſtens die Viehhaltung eine bedeutend viel⸗ ſeitigere Arbeitstheilung als der Getreidebau geſtattet, daß namentlich auch die jetzige Viehhaltung in dieſer Richtung noch bedeutend beſſer ausgebildet werden könnte und daß zweitens die Möglichkeit der Veredlung der Producte ſowie der Ausfuhr der⸗ ſelben nach andern Ländern, die uns mit ihrer Getreideproduction fortgeſetzt bedrohen, durch die Viehhaltung eine viel größere iſt als durch die meiſten anderen Productions⸗ richtungen der Landwirthſchaft, daß alſo der Verwerthung höher entwickelter Arbeits⸗ kraft durch die Viehhaltung eine Menge von Chancen geboten iſt, wie man ſie gegen⸗ wärtig ſeitens der landwirthſchaftlichen Bevölkerung wohl größtentheils noch kaum ahnt. Alle Thatſachen, welche die Erfahrung uns lehrt, weiſen unbedingt darauf hin, daß überall dort wo nicht etwa eine ſog. viehloſe Wirthſchaft angezeigt erſcheint oder wo irgend welche Handelsfrüchte beſonders günſtige Erfolge verſprechen, nur ver⸗ mittelſt einer intelligenten, alle Hilfen der Zeit ſorgfältig benutzenden Viehhaltung zu einem höheren wirthſchaftlichen Erfolge zu gelangen iſt, wogegen der Getreidebau als Stütze der Wirthſchaft, namentlich wie er jetzt in handwerksmäßiger Weiſe ohne jedes ausgeſprochene beſondere Ziel und ohne ſehr entwickelte Hochcultur noch ſo vielfach betrieben wird, alle Hoffnungen des Landwirths auf Beſſerung der Zuſtände zu Schanden werden läßt, und gerade in Heſſen haben wir dafür in dieſer Beziehung die eklatanteſten Beiſpiele, wie ſie ſchon mehrfach in der Zeitſchrift für die landwirth⸗ ſchaftlichen Vereine hervorgehoben worden ſind. Die Columnen 9 und 10 der Tabelle geben den Werth des toten Inventars Mütas 8 und den Vorrath an umlaufendem Betriebskapital an. Auch hinſichtlich des Werthes Lorrath an des toten Inventars findet man hier außerordentlich große Mißverhältniſſe und es unnſen zeigt ſich im Allgemeinen eine ganz auffallende Armuth an totem Inventar. Man triebskapi⸗ nimmt für gewöhnlich an, daß das Erforderniß an totem Inventar etwa 30 bis l. 50 pCt. vom Werthe des lebenden Inventars beträgt und daß ein Werth von 100 Mark an totem Inventar pro Hectar Ackerland und Wieſen hoch, ein Werth von 65 Mark mittel und ein Werth von 30 Mark niedrig ſei. Gegenüber dem Werthe des Viehſtandes beträgt aber der Werth des toten Inventars bei den für die Er⸗ hebungen benutzten Wirthſchaften vielfach kaum 20 pCt., er ſinkt in einzelnen Fällen ſogar auf 10 pCt.(z. B. in dem mittleren Bauerngut zu Burkhards) während er in andern Fällen freilich auch über das gewöhnliche Maß hinausſteigt(z. B. in Ober⸗ Hilbersheim). In dem Bericht über Hartershauſen iſt ausdrücklich betont, daß der Mangel an modernen Ackergeräthſchaften die Urſache dafür geworden ſei, daß die Aufhebung der reinen Brache nicht zu dem erwarteten Erfolge geführt habe und daß die Ergänzung des toten Inventars dringend geboten erſcheine. Wenn ſich auch in der neueren Zeit in der Einführung vollkommenerer Geräthe und Maſchinen auf den größeren Gütern ein nicht zu verkennender Fortſchritt entwickelt, ſo iſt doch im großen Ganzen in den mittleren und kleineren Wirthſchaften die Benutzung der Mittel, welche die in unſerer Zeit ſo außerordentlich vorwärts geſchrittene Maſchinen⸗Induſtrie bietet, eine noch viel zu geringe zu nennen und es bleibt nach wie vor eine wichtige Auf⸗ gabe der landwirthſchaftlichen Vereine, für eine weitere Verbreitung moderner Geräthe 5 Mangel an Produc⸗ tions⸗ material. —(A. zu ſorgen. Eine weſentliche Unterſtützung in dieſer Richtung bringt die Rübenzucker⸗ induſtrie mit ſich, da der Zuckerrübenbau unbedingt die Anwendung von guten Ge⸗ räthen und Maſchinen erfordert. Noch mehr Erfolg als die Vermehrung des toten Inventars dürfte wohl die Vermehrung des umlaufenden Betriebskapitals für die Hebung der Rentabilität der landwirthſchaftlichen Betriebe verſprechen. Die Dünge⸗ und Futtermittel enthalten das Productionsmaterial für den Acker⸗ bau und die Viehhaltung, d. h. das Rohmaterial zur Production von Pflanzen⸗ und Thierſtoffen und die Menge der letztgenannten Stoffe, welche in einem landwirth⸗ ſchaftlichen Betriebe erzeugt werden können, iſt unmittelbar abhängig von der Menge der verwendeten Dünge⸗ und Futtermittel. Da die ſog. Generalunkoſten einer Wirthſchaft, d. h. die unvermeidlichen Opfer für Kapitalzinſen, Steuern, Arbeitslöhne ꝛc. dieſelben bleiben, ob viel oder wenig von einer Fläche Landes gewonnen wird, ſo iſt es klar, daß die Verwendung einer relativ großen Menge von Productionsmaterial, vorausgeſetzt, daß die Verwendung rationell geſchieht, die Productionskoſten der Gewichtseinheit billiger geſtal⸗ ten muß und eben darin liegt das Weſen der intenſiven Wirthſchaft und das Geheimniß unſerer Zeit, Kapitalzinſen einzuheimſen. Es geht hier ganz genau ebenſo wie in jeder Fabrik, die trotz der ſchönſten Gebäude und Einrichtungen keinen Gewinn bringt, wenn ſie ſparſam in der Verwendung von Rohmaterial iſt. Wenn man in den Erhebungs⸗ berichten die geringen Mengen von Kunſtdünger und Kraftfutter lieſt, die in der Mehrzahl der Fälle zur Anwendung kommen, ſo kann man nicht einen Augenblick im Zweifel darüber ſein, daß in dieſer Beziehung ſeitens der Landwirthe noch viel zu wenig geſchieht, ja man muß ſich öfters fragen, ob denn die Erhebungsgemeinden von denen die Rede iſt, in dem Lande liegen, in welchem die Erfolge der landwirth⸗ ſchaftlichen Conſumvereine zu einer ſo anerkannten Berühmtheit gelangt ſind, und man kommt zu der Ueberzeugung, daß dieſen Conſumvereinen auch in Heſſen noch ſehr viel zu thun übrig bleibt. Gerade in dieſem Augenblick wird der Landwirthſchaft durch neue Erfindungen die Phosphorſäure zu ſo außerordentlich billigem Preiſe geboten, und auch für den Stickſtoff ſtehen in nächſter Zeit ſo äußerſt billige Quellen in Ausſicht, daß an die Landwirthe die Aufforderung dringend herantritt, ſich dieſer Productionsmittel in ausgiebigſtem Maße zu bedienen. Wer dieſe Vor⸗ theile, die der Augenblick gewährt, nicht für ſich ausnutzt, kann unmöglich den Kampf glücklich beſtehen, den die Entwickelung des wirthſchaftlichen Lebens und der durch keine Maßregel abwendbare neu entſtandene Weltmarkt der Producte mit ſich bringt. Es iſt einmal die Aufgabe des Erwerbslebens, mit den möglichſt geringſten Opfern die denkbar werthvollſte Production zu erzielen, und derjenige Landwirth der nicht die nöthigen Mittel beſitzt, um die Opfer zu bringen, welche das von ihm bewirth⸗ ſchaftete Objekt zur denkbar höchſten Production verlangt, muß den Umfang ſeiner Unternehmung einſchränken, um dieſe unentbehrlichen Mittel für ſein Betriebskapital zu gewinnen, d. h. er muß Boden verkaufen, hauptſächlich um Dünge⸗ und Futter⸗ mittel kaufen zu können. A ð — 67— Gegenüber der oft ſehr unökonomiſchen Sparſamkeit in der Verwendung von Verſchwen⸗ Productionsmaterial finden wir nach den Erhebungsberichten ſehr häufig eine Ver⸗ ſchwendung, nicht blos von thieriſchen, ſondern faſt noch mehr von menſchlichen Ar⸗ beitskräften. Man iſt in der ländlichen Bevölkerung noch nicht gewöhnt wie in der Induſtrie, ſich immer des Sprichworts zu erinnern„Zeit iſt Geld.“ Es kommt vielmehr ſehr häufig vor, daß man gegen Abſchluß der Arbeitszeit eine neue Arbeit nicht wieder beginnt, weil es ſich angeblich nicht mehr lohnt, während in der In⸗ duſtrie die Arbeitskräfte bis zum Glockenſchlage beſchäftigt werden, womit übrigens dem ſonſtigen Fleiße unſerer Landwirthe durchaus kein Vorwurf gemacht werden ſoll. Es kann im Gegentheil zugeſtanden werden, daß die ländliche Bevölkerung ſich im Allgemeinen mehr quält wie die ſtädtiſche; aber die Oekonomie in der Benutzung von Arbeitskräften mangelt häufig und man entbehrt des klaren Einblicks in den wirk⸗ lichen Bedarf an ſolchen. Viele bäuerliche Wirthſchaften ſind überſetzt mit Geſinde oder noch häufiger mit Angehörigen der Familie, weil man für die drängenden Arbeits⸗ zeiten, z. B. für die Ernte, das vorhandene Perſonal glaubt nicht entbehren zu können, oder weil die Abneigung der Angehörigen des Unternehmers, das Haus der angeſtammten Familie zu verlaſſen, ein Hinderungsgrund iſt. Die nicht genügende Ausnutzung der zur Familie gehörigen oder der eingeſtellten fremden Arbeitskräfte bringt in vielen Fällen ſehr beträchtliche Kraftverluſte mit ſich, und wenn man erwägt, daß heutzutage alle Verhältniſſe gerade darauf hinweiſen, das Kapital möglichſt auszubeuten und mit der menſchlichen Kraft recht ſparſam zu ſein, ſo iſt es klar, daß in den hier erörterten Fehlern des Wirthſchaftsbetriebes(Mangel an Productionsmaterial und Verſchwendung von Ar⸗ beitskraft) eine wichtige Erklärung zu ſuchen iſt für die ſo häufige Wiederkehr einer unbefriedigenden Rentabilität in der Landwirthſchaft. Die Columnen 12 und 13 behandeln die Geldrechnung in den zur näheren Unterſuchung herangezogenen Wirthſchaften. Neben der bereits oben erörterten That⸗ ſache, daß in der großen Mehrzahl der Fälle die Einnahmen aus dem Viehſtande die aus den Feldproducten mehr oder weniger weit übertreffen, zeigt die Co⸗ lumne betreffend die Geldeinnahmen ebenſo wie die in Columne 5 enthaltene An⸗ gabe über das in Obſtbäumen liegende Kapital, daß der Obſtbau trotz aller der ſeiner Ausbildung gewidmeten Mittel in Heſſen doch immer noch außerordentlich wenig zu der Rente aus Grund und Boden beiträgt, während Deutſchland nach der Statiſtik ſeine Production an Obſt noch bedeutend ſteigern muß, um Einfuhr und Ausfuhr in ein beſſeres wirthſchaftliches Verhältniß zu bringen. Bei dem relativ geringen Beſtande an Obſtbäumen müſſen freilich die Verheerungen in Rückſicht gezogen werden, welche der Froſt in den letzten Jahren unter den Obſtbäumen angerichtet hat. Außer Nieder⸗ Eſchbach und Kirch⸗Brombach iſt unter den Erhebungsgemeinden keine einzige, in der die ausgewählten Güter auch nur einen irgendwie nennenswerthen Betrag durch den Obſtbau erzielen, während die Gemeinden wie Rodheim v. d. H., Zornheim, Ober⸗ Hilbersheim, auch wohl Ober⸗Moſſau, Ober⸗Roden, Nieder⸗Florſtadt, Fürfeld, Gunters⸗ blum, Groß Rohrheim, Mühlheim, Ginsheim wohl in der Lage wären, mehr für den Obſtbau zu ſorgen. Was die Weinerträge betrifft, ſo fallen dieſelben eigentlich nur dung von Arbeitskraft. Die Reſul⸗ tate der Geldrech⸗ nung. — 68— in Zornheim und Guntersblum ins Gewicht, wo ſie allerdings relativ den Haupt⸗ theil der Einnahmen ausmachen.*) In der Columne 13, welche die Ausgaben be⸗ trifft, treten die Summen ſehr ſcharf in den Vordergrund, welche für Steuern und Umlagen erforderlich ſind, und man muß ſich, wenn man nicht den Eindruck empfangen ſoll, als ob hier eine ungerechte Belaſtung der Grundbeſitzer ſtattfände, I in Erinnerung bringen, daß in den Steuern diejenige die auf das Objekt, näm⸗ lich auf den Grund und Boden entfällt, die alſo eigentlich nicht das Subjekt— den wirthſchaftenden Landwirth— treffen ſoll, eine hervorragende Quote bildet und daß außerdem auch noch ſogenannter Grundzins und ſog. Tilgungsrente(Ablöſungs⸗ gebühren), welche letztere übrigens überall ſchon in den nächſten Jahren aufhören, darin enthalten ſind. Wenn man aber auch die Grundſteuer als eine auf den Grund⸗ ſtücken haftende, überlieferte, daher beim Ankauf von Grund und Boden ſchon in Rechnung zu ziehende, ſtändige Rente anſieht, ſo iſt doch nicht zu verkennen, daß die nach der Grundſteuer berechneten, auf die Grundſtücke ausgeſchlagenen Communal⸗ laſten und zwar gerade in den ärmeren Gegenden, wo ſie am ſchlechteſten getragen werden können, auf die ländliche Bevölkerung meiſtens einen ſchweren Druck ausüben müſſen und daß hierdurch die Steuern und Umlagen, ſofern der Grundſatz richtig iſt, 1 daß die Belaſtung mit Steuern nach der Opſerfähigkeit der Staatsbürger⸗Klaſſen be⸗ meſſen werden ſoll, nicht in einer den wirthſchaftlichen Verhältniſſen entſprechenden Weiſe vertheilt erſcheinen.— Einen bemerkenswerthen Poſten in den Ausgaben macht auch der Zukauf von Nahrungsmitteln aus, der in ſämmtlichen zur Unterſuchung ö gezogenen Wirthſchaften mehr oder weniger hoch erſcheint. Die für Unterhaltung der Gebäude und des Inventars ꝛc. aufgeführten Summen weiſen darauf hin, welch große Beträge häufig aufgebracht werden müſſen, um eine befriedigende Rentabilität der Wirthſchaft zu erzielen und wie viele Productenwerthe in dieſen unvermeidlichen Ausgaben verſchwinden.— Die Columne 14, die das Facit der Geldrechnung darſtellt, ergibt daß in 60 Berechnungen 18 Fälle vorkommen, in denen ein Deſicit im Haushalt ſich einſtellt und es iſt dies in der That eine äußerſt bedauer⸗ liche Erſcheinung, da ſie auf einen außerordentlich wenig ausgebildeten Geſchäfts⸗ ſinn der Landwirthe ſchließen läßt; denn jeder andere gewerbliche Unternehmer würde bei ſolcher Erfahrung keinen Augenblick zögern, in ſeiner Unternehmung eine gründ⸗ liche Reform vorzunehmen, die hauptſächlich darin zu beſtehen hat, daß der Umfang des Unternehmens eingeſchränkt und ein größeres Betriebskapital für die Wirthſchaft engagirt wird. Aus welchen Quellen dieſe Deficits gedeckt werden, iſt nicht aus allen Erhebungsberichten deutlich zu erſehen. Zuweilen ſind es Zuſchüſſe von Eltern oder Verwandten, zuweilen wohl auch Zinſen aus eigenen Kapitalien, die das Loch zu⸗ ſtopfen, oft genug aber auch muß zu Anleihen gegriffen werden, deren Koſtſpieligkeit in der Regel den ſicheren Ruin in Ausſicht ſtellt. Hinſichtlich der Verpflegungskoſten der Familie, die auf das Reſultat der Geldrechnung, wenn auch keinen ausſchlagenden, *) Zu bemerken iſt hierbei, daß durch einen Nachtrag für die Inſtruction bei den Erhebungen der Grundſatz vorgeſchrieben worden war, die Durchſchnittserträge zu ermitteln und dabei 10 pCt. in Abzug zu bringen für ſolche Jahre, in denen der Weinberg wegen Erneuerung keinen Ertrag lieferte. — 69— ſo doch immerhin einen nicht zu unterſchätzenden Einfluß ausüben, wie die Tabelle 3 zeigt, möge hier noch erwähnt ſein, daß in dem Verbrauche von Getreide und Kar⸗ toffeln eine weiſe Sparſamkeit doch ſehr häufig zu fehlen ſcheint, wogegen im Ver⸗ brauch von Milch im Intereſſe einer rationellen und billigen Ernährung faſt überall eine mehr oder weniger bedeutende Steigerung erwünſcht erſcheint;— der ökonomiſche Werth der Milch als Nahrungsmittel iſt in der ländlichen Bevölkerung(freilich auch in der ſtädtiſchen) leider immer noch nicht zur verdienten Anerkennung gelangt. Die Productionskoſten, die ſich pro Hectar ergeben, ſind nicht beſonders berechnet und für die Tabelle zuſammengeſtellt worden, einestheils weil ſie zu ſehr wechſeln, ohne daß dieſer Wechſel eine befriedigende Erklärung aus den in den anderen Co⸗ lumnen gegebenen Zahlen fände, anderntheils weil die Productionskoſten pro Hectar keinerlei Rückſchluß auf den finanziellen Erfolg der Wirthſchaft geſtatten, vielmehr nur zu falſchen Interpretationen über den Inhalt der Berechnungen Veranlaſſung geben. Es kommt, wie ſchon oben angedeutet wurde, in der Landwirthſchaft nicht darauf an, wie hoch die Productionskoſten pro Hectar ſind, ſondern es kommt nur darauf an, wie viel Productionskoſten die Gewichtseinheit eines Productes erforderte. — Für die Rentabilität der Landwirthſchaft ſind alſo wie für jedes andere Gewerbe nur die relativen Productionskoſten maßgebend. Abſolut, d. h. auf die Fläche be⸗ rechnet, müſſen in jedem wirthſchaftlich vorwärts ſchreitenden Lande die landwirth⸗ ſchaftlichen Productionskoſten zunehmen, weil die Ausnutzungsfähigkeit des Bodens, alſo das Grundkapital, im Verhältniß zu allen andern Kapitalien in der Regel, ſo⸗ fern keine Kriſen ſtörend mitwirken, fortgeſetzt im Werthe ſteigt, daher mehr Zinſen erfordert, wogegen ganz beſonders das Geld im Werthe fällt, weil ferner die öffent⸗ lichen Einrichtungen immer vollkommener und umfangreicher, damit natürlich aber auch immer koſtſpieliger werden, und weil endlich der Werth der menſchlichen Arbeits⸗ kraft ſtetig größer wird. Relativ, d. h. auf Menge und Werth der Production be⸗ rechnet, müſſen in jedem wirthſchaftlich vorwärtsſchreitenden Lande die Productions⸗ koſten abnehmen, vorausgeſetzt, daß die Landwirthe an dem wirthſchaftlichen Vorwärts⸗ ſchreiten entſprechend Theil nehmen, weil die Productionsmittel(Betriebskapitalien) nicht nur immer vollkommener und mannichfaltiger, ſondern auch relativ immer billiger werden und damit die intellektuellen Kräfte des Landwirths in der Quantität und in der Qualität der Producte einen wachſenden Ausdruck gewinnen können. Mit den Productionskoſten pro Hectar läßt ſich alſo gar nichts anfangen, wenn man ſich mit Erörterungen über die Rentabilität in der Landwirthſchaft beſchäftigen will. Im großen Ganzen wechſeln bei den in der Enquète angeſtellten Berechnungen die Pro⸗ ductionskoſten pro Hectar zwiſchen 200 und 400 Mark; indeß ſind zwiſchen einzelnen Gemeinden bezw. Gütern auch noch größere Unterſchiede bemerkbar, wie dies ſehr er⸗ klärlich iſt, wenn man bedenkt, daß die Productionskoſten pro Hectar unter Umſtänden bis 1000 Mark und auch noch höher ſteigen können, während ſie andererſeits auch wieder, bei natürlicher Weide z. B., bis auf 50 Mark zurückgehen. Daß die außer⸗ ordentlich geringen Getreideernten, wie wir ſie in Tabelle 1 in mehreren Fällen finden, z. B. in Nieder⸗Moos, wo 4 Centner Körner und 6 Centner Stroh und in Produc⸗ tionskoſten im Allge⸗ meinen und Produc⸗ tionskoſten des Stallmiſtes. — 70— Burkhards, wo gar nur 3 Centner Körner und 7 Centner Stroh pro ½¼ Hectar beim Weizen geerntet werden(in manchen andern Gemeinden ſteht es nicht viel beſſer), die Productionskoſten, die überdies im Gebirge wegen der ſchwierigen Beſtellung bei Getreide noch beſonders hoch ausfallen, nicht zu decken vermögen, bedarf keiner großen landwirthſchaftlichen Sachkenntniß und es i*ſt geradezu unbegreiflich, wie die dortigen Landwirthe nach ſolchen ſich immer wiederholenden Erfahrungen ſich nicht entſchließen können, den Getreidebau auf ein Minimum einzuſchränken, um dem Futterkräuterbau eine größere Fläche einräumen zu können. Solchen Landwirthen durch irgend welche außergewöhnliche Staatshülfe künſtlich Zeit verſchaffen zu wollen, damit ſie ihre Wirth⸗ ſchaften reformiren, erſcheint nicht im Intereſſe derſelben; es iſt vielmehr gewiß viel beſſer für ſie, wenn ſie durch die Umſtände gezwungen werden, möglichſt bald von ihrer Liebhaberei für den von ihren Vätern überlieferten Getreidebau abzuſtehen und ſich dem Futterbau und der Viehhaltung mit erhöhten Kräften zu widmen.— An Stelle der Produc⸗ tionskoſten pro Hectar ſind in der Tabelle in Columne 15 die Productionskoſten pro Centner Stallmiſt eingefügt, die jedenfalls viel mehr dazu beitragen eine Vorſtellung für die Momente zu gewinnen, die eine Bedeutung in der Wirthſchaft für ſich in Anſpruch nehmen. Zu den aufgeführten Productionskoſten des Stallmiſtes iſt ergän⸗ zend zu bemerken, daß dieſelben faſt durchweg zu gering angenommen ſind, weil die Koſten, welche durch die Wartung des Viehes entſtehen, zu gering angeſchlagen wurden und es iſt dies leider auch für die Muſterenquéte in Meſſel zutreffend, ein Verſehen, das bei den vielerlei, für die Erhebungen ins Auge zu faſſenden Geſichtspunkten wohl entſchuldbar ſein dürfte.— Im Allgemeinen ſind die Productionskoſten des Stall⸗ miſtes, wie aus der Tabelle zu erſehen iſt, recht hoch, und wo ſie auf ein Minimum ſinken, wie dies namentlich bei einzelnen Taglöhnergütchen hervortritt, wo ſie ſogar mehrmals gleich Null ſein ſollen, walten beſondere Umſtände ob, die meiſtens darauf zurückzuführen ſind, daß das Futter außerhalb der Wirthſchaft ohne beſondere Koſten gewonnen wurde. Die Productionskoſten des Stallmiſtes nehmen in der Regel eigent⸗ lich den Mittelpunkt der geſammten Wirthſchaftskoſten ein. Wenn der Stallmiſt billig iſt, ſo werden auch die Feldproducte billig und damit wird dem Viehſtande ein billiges Futter geboten; iſt dagegen der Stallmiſt theuer, ſo iſt das Alles umgekehrt und die Landwirthe müſſen daher vor Allem in ihren Wirthſchaften die Productions⸗ koſten des Stallmiſtes im Vergleich zum wirthſchaftlichen Werthe desſelben genau controliren, dabei ſelbſtredend auch eine ſorgfältige Pflege dieſes wichtigſten Wirth⸗ ſchaftsmaterials beobachten. Die Fehler der Landwirthe, welche in dieſen Beziehungen aus den Erhebungsberichten hervorleuchten, nehmen einen weſentlichen Antheil ein für die Erklärung der unbefriedigenden Reſultate in der Rentabilität der Landwirthſchaft. de gnſer Die Verdienſte der Familie durch Arbeitsleiſtungen innerhalb und außerhalb durch der eigenen Wirthſchaft, die in den Columnen 16 und 17 zur Veranſchaulichung Arbeits⸗ gebracht ſind, verdienen eine eingehende Betrachtung bei der Kritik der Reſultate leiſtungen innerhalb n. der Wirthſchaftsbetriebe.— In dieſem Verdienſte der Familien in der eigenen dereree Wirthſchaft liegt das Geheimniß, daß noch ſo mancher Haushalt aufrecht erhalten Wirthſchaft. wird, trotzdem eine Grundrente gänzlich fehlt, ja ſogar die Capitalien von Gebäuden S.— 8 8S8S8 —- 8⁸ W —— Wnun——- u— n— —6— — 71— und Inventar kaum noch Zinſen abwerfen. Wenn man z. B. die durch die Berech⸗ nungen dargeſtellten Verhältniſſe in Burkhards betrachtet, wo die Verpflegungskoſten der Familie nach Tabelle 3 pro Kopf und Tag nur 37 bezw. 20 Pf. betragen und die Bekleidung der Familie einen Aufwand von kaum 200 bezw. 150 Mk. jährlich in An⸗ ſpruch nimmt, ein Aufwand, der ſogar in Ober⸗Moſſau auf 80 und in Fürfeld auf 60 Mk. ſinken ſoll, während der in der eigenen Wirthſchaft verdiente Arbeitslohn in Burkhards auf 1172 bezw. 697 und in Fürfeld bei der betreffenden Familie mit 1400 Mk. bei den Berechnungen in Anſatz gebracht iſt(die bezügliche Familie in Ober⸗Moſſau verdient außerhalb der Wirthſchaft 310 Mk. jährlich), ſo wird man nicht im Zweifel ſein können, daß hierdurch die Exiſtenz der Familie auch bei einem Deficit in der Grundrente und in der Verzinſung der ſonſt noch in der Wirthſchaft angelegten Capitalien geſichert erſcheint, ſofern die Geldrechnung nicht ebenfalls ein Deficit aufweiſt, und es iſt daraus zu ſchließen, daß die Verhältniſſe ſehr häufig doch noch nicht ſo ſchlimm ſind, als es bei oberflächlicher Betrachtung erſcheint. Freilich ſollte gewiß von manchen Vorſtehern des Haushalts die Frage erwogen werden, ob ſie nicht beſſer thäten, auf das Vorrecht eines Eigenthümers zu verzichten und ihre Arbeits⸗ kraft fremden Unternehmern zur Verfügung zu ſtellen, wie das auch in den Erhebungs⸗ berichten mehrfach als anrathſam aufgeführt iſt, da mancher Tagelöhner ein beſſeres Auskommen hat, als der Grundeigenthümer. In der Schätzung des Werthes der Arbeit, welche die Familienmitglieder in der eigenen Wirtthſchaft leiſten, liegt im Uebrigen offenbar der Angelpunkt für das ganze Reſultat der angeſtellten Rentabili⸗ tätsberechnungen, da es für die Höhe der auszurechnenden Grundrente vorzugsweiſe mit darauf ankommt, wie hoch der Werth dieſer Arbeit angeſetzt wird. Um die hierin dem Commiſſär geſtellte Aufgabe glücklich zu löſen, mußten die thatſächlichen Verhältniſſe der Wirthſchaft, ſowie die Eigenthümlichkeit in der Familie jedesmal ſorgfältig abgewogen werden, während zugleich die Schätzung an einer Maximalzahl von erforderlichen Arbeitstagen pro Hectar zu controliren war. Im thatſächlichen und rechneriſchen Erfolge bleibt es für den Beſitzer ganz gleich, ob der von ihm und ſeiner Familie in der Wirthſchaft verdiente Arbeitslohn hoch oder niedrig veranſchlagt wird; denn die Summe der beiden ihm zu Gute kommenden Poſten„Arbeitslohn“ und„Grundrente“ bleibt immer die gleiche. Wenn der Arbeitslohn der Familie hoch veranſchlagt wird, ſo ergibt ſich eine entſprechend geringere Grundrente und wenn er niedrig veranſchlagt wird, ſo wird die Grundrente höher. Es handelt ſich hinſichtlich der zuletzt genannten Beziehungen blos darum, ein einigermaßen mit den vorliegenden Umſtänden übereinſtimmendes Zahlenverhältniß zu finden, um ſo die annähernd rich⸗ tigſte Grundrente feſtzuſtellen.— Was die außerhalb der eigenen Wirthſchaft ver⸗ dienten Arbeitslöhne betrifft, ſo ſind dieſelben, wie aus der Columne 17 hervorgeht, in manchen Fällen ſehr bedeutend; ſie ſteigen z. B. in Nieder⸗Ohmen auf 870 Mk. jährlich, in Ober⸗Roden auf 885 und in Ginsheim ſogar auf 1450 Mk. Sie tragen alſo offenbar häufig ſehr viel dazu bei, der Familie über die Schwierigkeiten hinweg⸗ zuhelfen, welche ihr die eigene Wirthſchaft bietet, und es iſt dabei zu bemerken, daß dieſe Verdienſte ganz ſicher noch ſehr oft der Wirklichkeit gegenüber zu niedrig ange⸗ — 72— geben ſind, wie das z. B. in Meſſel bei dem kleinen Gute dem Commiſſär höchſt wahrſcheinlich erſchien;— die Vorſteher der Wirthſchaften fürchteten offenbar, daß ihnen die Angaben, die ihnen zugemuthet wurden, gefährlich werden könnten. Grundrente Zum Schluß bleibt noch übrig, die in den Columnen 18 und 19 aufgeführten Vnira der Zahlen betreffend die herausgerechnete Grundrente und die Rente aus dem geſammten eſnnenſin der Wirthſchaft angelegten Capital zu beleuchten. Zunächſt iſt hier zu wieder⸗ Wirthſchaft holen, was bereits oben geſagt worden iſt, daß nämlich die bezüglichen Berechnungen Aalslelten keineswegs als wirklich zuverläſſig in ihren Reſultaten zu betrachten ſind, was ſchon araus zu entnehmen iſt, daß die Grundrente in einzelnen Fällen weit über das Maß aller Wahrſcheinlichkeit hinausgeht, während die Reſultate der Berechnungen in andern Fällen weit unter dieſes Maß herabſinken, ohne daß die Geldrechnung dieſe Thatſachen überall genügend erklärt. Jedenfalls wird aber den Berechnungen, die eine ſehr hohe Rente nachweiſen, eben ſo viel Chance der Möglichkeit zugeſtanden werden müſſen, wie den Berechnungen, die eine ſehr niedrige oder gar keine Rente zum Reſultat haben. Wenn man dieſen Geſichtspunkt als richtig anerkennt, ſo wird man zugeſtehen müſſen, daß die Möglichkeit einer Grundrente von z. B. 10,5 pCt. und einer Geſammtrente von 6,4 pCt., wie ſie in Nieder⸗Ohmen ſich ergeben haben ſoll, für die Erſcheinung eines gänzlichen Ausfalls aller Rente aus andern Wirthſchafts⸗ betrieben jede andere Erklärung ausſchließt, als daß die unrationelle Benutzung von Capital und Arbeit die hauptſächlichſte Urſache für den fehlenden Erfolg geweſen iſt. — Wenn ferner ein größeres Gut von mehr als 60 Hectar, deſſen Beſitzer mit einem Verwalter und einem nicht unbeträchtlichen Dienſtperſonal, beſtehend aus Geſinde und Taglöhnern, wirthſchaftet, bei einem Bodenpreiſe von mehr als 3500 Mk. pro Hectar eine Grundrente von 4,6 pCt. zu ergeben im Stande iſt(wozu noch die ſehr gute und geräumige Wohnung des Unternehmers als Unternehmergewinn hinzukommt), trotzdem der Wirthſchaftsbetrieb noch keineswegs die Mittel der Neuzeit ausgiebig benutzt, ja trotzdem die Milchwirthſchaft noch auf einer ziemlich niedrigen Stufe ſteht, wie dies alles bei dem zur Berechnung gewählten größeren Gute in Weſthofen der Fall iſt, ſo wird man wohl oder übel einräumen müſſen, daß der Mangel an Capi⸗ talrente, der ſich in Wirthſchaften anderer Erhebungsgemeinden aus den Berech⸗ nungen ergiebt, unmöglich zum Beweiſe für einen allgemeinen Nothſtand der Land⸗ wirthſchaft benutzt werden kann. Die Bedeutung des vorliegenden Falles in Weſt⸗ hofen für die Ergebniſſe der in Heſſen angeſtellten landwirthſchaftlichen Enquéte iſt um ſo zweifelloſer, als die Perſon des Commiſſärs und ebenſo die des betreffenden Be⸗ ſitzers die Möglichkeit vollſtändig ausſchließen, daß bei den Berechnungen eine Ten⸗ denz dahin mitgewirkt hätte, die Rentabilität der Landwirthſchaft als beſonders günſtig darzuſtellen. In jedem Falle iſt das Reſultat in Weſthofen in noch höherem Maße als andere für befriedigende Grundrenten ſprechende Reſultate geeignet, zur Kritik der in der Enquste enthaltenen Berechnungen zu dienen. Die Fehler Nach den bisherigen Erörterungen und den Zuſammenſtellungen über die Er⸗ bei Aus⸗ ſübung des gehniſſe der Erhebungen kann man keinen Augenblick in Verlegenheit kommen, welche — 73— ſt Fehler bei der Ausübung des landwirthſchaftlichen Gewerbes in Heſſen für den un⸗ lader⸗ Ge⸗ ß befriedigenden Erfolg vieler Wirthſchaftsbetriebe namhaft zu machen ſind, wobei aller⸗ den unbe⸗ dings durchaus nicht beſtritten werden ſoll, daß auch der Staat manches thun kann, ſeeoenden um die Verhältniſſe der Landwirthe beſſer zu geſtalten.(Was in anderen Ländern Wirth⸗ oder Gegenden die Urſachen für die Klagen ſind, die aus den Kreiſen der Land⸗ ſheſtshe wirthe kommen, kann uns hier nicht berühren, wir haben es hier nur mit den Ur⸗ ſachen. ſachen zu thun, die wir in Heſſen aufgefunden haben; in anderen Gegenden unter anderen Wirthſchafts⸗ und Beſitzverhältniſſen mögen wieder andere Urſachen für die unbefriedigende Lage der Landwirthſchaft in den Vordergrund treten.) Die Fehler, die in dem einen Falle mehr, in dem anderen Falle weniger an der ungünſtigen Lage von Landwirthen verſchiedener Categorien betheiligt ſind und deren Abſtellung zum großen Theil in der Hand der letzteren ſelbſt liegt, wie die Erhebungsberichte aus⸗ führen, ſind vorzugsweiſe: Die Ueberſchätzung des Bodenwerthes und die damit häufig in Verbindung ſtehende zu große Anſpannung eines koſtſpieligen Credites bei Erwerbung des Grundbeſitzes, die einen Mangel an Betriebskapital zur Folge hat, die Zerſplitterung der Grundſtücke und die unwirthſchaftliche Lage derſelben bei ungeordneten Feldwegen(Flurzwang), die Ver⸗ ſchwendung an Gebäudekapital, die zu große Ausdehnung des Getreidebaues unter Vernachläſſigung des Futter⸗ und Handelsfruchtbaues(nicht entſprechend ausgebildeter Obſtbau), der unzureichende Nutzviehſtand bei einer planloſen Viehzucht und ſchlechten Ernährung der Thiere, namentlich des Jungviehes, der Ueberfluß an Zugvieh bei unöko⸗ nomiſcher Wahl desſelben(Pferde ſtatt Ochſen oder Kühe), das ungenügende tote Inven⸗ tar, noch mehr aber der Mangel an Productionsmaterial bei unrationeller Benutzung der Kunſtdünger und Kraftfuttermittel, wohl auch gar bei ſchlechter Pflege des Stall⸗ miſtes, wogegen in der Benutzung der Arbeitskraft vielfach Verſchwendung herrſcht, be⸗ ſonders durch Ueberſetzung der Wirthſchaften mit Familienmitgliedern und Geſinde, die unrationelle Auswahl und Zuſammenſtellung der Nahrungsmittel für die Familie und für die in der Wirthſchaft Beköſtigten. Hierzu kommt weiter noch, daß die Melioration des Bodens, insbeſondere die Entwäſſerung und Bewäſſerung durchaus nicht in ſolchem Umfang ausgeführt wird, wie es die volle Ausnutzung der im Feld⸗ und Wieſenbau zur Anwendung kommenden Arbeitskräfte und Kapitalien bedingt und daß daher auch die zu Gunſten der Landwirthſchaft geſchaffene Landeskultur⸗Inſpection mit der dazu gehörigen Landeskultur⸗Rentenkaſſe nicht in erwarteter Weiſe ausgenutzt werden, wie es erwartet wurde. Kein Tropfen Waſſer ſollte in heutiger Zeit wider den Willen des Landwirths dem Meere zufließen und kein Tropfen ſollte länger im Boden bleiben, wie es für den Landwirth erwünſcht iſt. Ebenſo iſt auch die Bearbeitung des Bodens oft genug aller Grundſätze entbehrend, und wiederholt ſich zum Nach⸗ theil des Feldes ſelbſt in ganz unmotivirter Weiſe bei Anwendung höchſt mangel⸗ hafter Werkzeuge, während auch der Fruchtwechſel oft Alles zu wünſchen übrig läßt; — nicht weniger entbehren endlich die Wieſen der erwünſchten Pflege. Nachdem zu dieſen unheilvollen Einflüſſen auf die Rentabilität des landwirth⸗ ſchaftlichen Gewerbes, für deren Verurſachung ſelbſtredend der einzelne Landwirth, 8 8 —⁸½˖ o 8 8 wM — —39 ⏑•— —— bis jetzt wenigſtens, nicht verantwortlich gemacht werden kann(der Menſch kann ſchließ⸗ lich nicht über ſeine Verhältniſſe hinaus), auch noch in den letzten Jahren ein Sinken der Productenpreiſe hinzugekommen iſt, können die Klagen der Landwirthe über unzureichende Einnahmen wohl kein Erſtaunen erwecken. Viel mehr muß es Erſtaunen erwecken, wenn in landw. Vereinsverſammlungen der Ausſpruch gehört wird, daß in den landw. Zei⸗ tungen nicht über ſo gelehrte Sachen wie z. B. über Kali, Phosphorſäure, Ammoniak, Protein, Kohlenhydrate oder über Arbeitstheilung u. dgl. geſchrieben werden ſolle, da die Bauern das doch nicht verſtünden. Ein ſolcher Tadel an der landw. Vereinszeitſchrift iſt gegenüber den oben angeführten Thatſachen wahrlich ein Verbrechen am Bauernſtande; denn wie ſollen die Landwirthe für ihre Zeit herangebildet und wie ſoll ihnen geholfen werden, wenn man ihnen nicht zumuthen darf, etwas zu lernen?— Was die niedrigen Preiſe anbetrifft, ſo muß in Betracht gezogen werden, daß dieſelben nicht blos bei den landw. Producten herrſchen, daß dieſe niedrigen Preiſe vielmehr faſt bei allen Erzeug⸗ niſſen des menſchlichen Fleißes gegenwärtig von den betreffenden Producenten getragen werden müſſen. Die Landwirthe müſſen ſich eben gewöhnen, mit ſolchen Preiſen zu rech⸗ nen; denn es iſt wenig Ausſicht vorhanden, daß ſie wieder weſentlich höher werden. Außer⸗ dem muß berückſichtigt werden, daß das durch die Ausnutzungsfähigkeit des Bodens ver⸗ tretene Capital, alſo das ſog. Grundcapital(der Bodenwerth), vermöge der für dasſelbe beſtehenden großen Sicherheit, wie bereits früher angedeutet, keine höhere Verzinſung erwarten kann, wie durchſchnittlich etwa 2 oder höchſtens 3 pCt., wogegen allerdings für die geſammten in einer Wirthſchaft engagirten Capitalien unter Vorausſetzung des Vorhandenſeins eines reichlichen Betriebscapitals 4 oder wohl auch 4 ½ pCt. be⸗ anſprucht werden dürfen, ſofern für den Vorrath des umlaufenden Betriebscapitals, dem in den vorliegenden Berechnungen nur ein Zinsfuß von 6 pCt. eingeräumt wurde, 10 pCt. zugeſtanden werden, wie dies wegen der mannigfachen Gefahren, denen das umlaufende Betriebscapital ausgeſetzt iſt, volkswirthſchaftlich wohl berech⸗ tigt erſcheinen mag. Neben den Zinſen der an dem Wirthſchaftsbetriebe betheiligten Capitalien ſteht dem landwirthſchaftlichen Unternehmer, wie oben ebenfalls ſchon wie⸗ derholt erörtert wurde, noch ein Unternehmerlohn zu, jedoch nur dann, wenn alle für den bezüglichen Betrieb maßgebenden Natur⸗ und Wirthſchaftsgeſetze wenigſtens annähernd befolgt wurden. Ein ſolcher Unternehmerlohn iſt in den vorliegenden Berechnungen nun freilich nur in ſehr wenigen Ausnahmen erzielt worden und die Urſachen hierfür müſſen vorzugsweiſe in den wirthſchaftlichen Fehlern geſucht wer⸗ den, die Seitens der Herren Commiſſäre in den verſchiedenen Betrieben conſtatirt worden ſind. Wie hoch ein Unternehmerlohn in einer Wirthſchaft werden kann, iſt einestheils abhängig von der Intelligenz des betreffenden Landwirths, anderntheils von dem Umfange der Wirthſchaft, alſo von dem Grade der Möglichkeit, die Intelli⸗ genz des Unternehmers in der Wirthſchaft zu verwerthen; es können demnach keine beſtimmten Anſprüche dafür feſtgeſetzt werden. Wenn man erwägt, welche coloſſalen Hülfen in den letzten Decennien der Land⸗ wirthſchaft zu Gebote geſtellt wurden durch die Ausbildung der Culturtechnik, durch die Vervollkommnung der Geräthe und Maſchinen, ſowie durch die Dampfkraft, durch u— D2——( u aU — 75— die künſtlichen Düngemittel und die relativ ſo überaus billigen Kraftfuttermittel, durch die Ausbildung des Verkehrsweſens und des Handels, ſowie der geſammten öffent⸗ lichen Einrichtungen, insbeſondere auch des Genoſſenſchaftsweſens und durch die mit alle Dem gegebene Möglichkeit, die individuelle Arbeitskraft höher als früher auszu⸗ beuten,— wenn man weiter erwägt, wie die Wiſſenſchaft und die Geſchicklichkeit der Menſchen immer mehr zunimmt, ſo kann man ſich des Gedankens unmöglich erwehren, daß es der Landwirthſchaft heute in erſter Linie noch an der vollen Ausnutzung aller der Vortheile gebricht, die ihr durch die fortſchreitende Entwickelung des wirthſchaft⸗ lichen Lebens an die Hand gegeben ſind, und die landwirthſchaftliche Enquète in Heſſen ſcheint dies nach Allem was bisher hier erörtert worden iſt, vollauf zu beſtätigen.— Freilich wird es dem Landwirth heute noch ſehr ſchwer, den Anforderungen der mit Dampfgeſchwindigkeit vorgeſchrittenen Zeit zu folgen, von welcher er überraſcht wurde, nachdem er ſich gewöhnt hatte, die Landwirthſchaft in der von ſeinen Vätern herge⸗ brachten handwerksmäßigen Weiſe zu betreiben, und deshalb iſt es Pflicht aller öffent⸗ lichen Kräfte, mit ihren Organen dem Landwirth zu Hilfe zu eilen in ſeiner Be⸗ drängniß, in die er durch die plötzlich entſtandene Nothwendigkeit, viele und ſehr ſchwie⸗ rige Aufgaben zu erfüllen, gerathen iſt, und alle Beſtrebungen, die ſich mit dem Wohl der Landwirthſchaft beſchäftigen, werden ſich immer in dem Ausdruck zuſammenfaſſen laſſen:„Mehr Licht!“ Es war gewiſſermaßen eine geſchichtliche Nothwendigkeit, daß die heutige Kriſis über die Landwirthſchaft hereinbrach und daß ſich an dieſelbe alle die Ausſchreitungen hefteten, welche in der Vertretung und Förderung der landwirthſchaftlichen Sonder⸗ intereſſen im Gegenſatz zur Beobachtung des Gemeinwohles zu Tage getreten ſind; denn nur hierdurch war es wohl möglich, in allen Kreiſen der gegenwärtigen Bevöl⸗ kerung der Erkenntniß Bahn zu brechen, daß das Gedeihen der Landwirthſchaft mehr noch vielleicht wie das irgend welches anderen menſchlichen Beſchäftigungszweiges ab⸗ hängig iſt von der Vermehrung der Bildung. Wenn die landwirthſchaftliche Enquète in Heſſen zur Klärung der Anſichten in dieſem Sinne einen bemerkbaren Beitrag leiſtet, ſo wird ſie gewiß nicht als vergeblich angeſehen werden können. X. Schlußbetrachtungen. Durch die Frage X iſt, wie in der Einleitung bereits ausgeführt wurde, den für die Erhebungsgemeinden gebildeten Commiſſionen Gelegenheit gegeben worden, den Bericht der Commiſſäre zu beurtheilen und die Mittel vorzuſchlagen, welche eine Beſſerung der landwirthſchaftlichen Zuſtände herbeizuführen geeignet erſcheinen. Das Ergebniß der Berathung der bezüglichen Commiſſionen iſt in den beiden nachſtehenden Ueberſichten I und II im Anſchluß an den Wortlaut der Berichte zuſammengeſtellt und iſt in der Ueberſicht I zugleich zur beſſeren Orientirung der typiſche Character der einzelnen Erhebungsgemeinden kurz angedeutet. 76 Ueber ſicht I (Chararter und mirthſchaftliche Zuſtände). Ord. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 80 Meſſel. Burkhards. Rodheim v. d. Höhe. hältniſſe mäßig parzellirten Beſitz. Typiſch für ſolche Gemeinden des ſüdlichen Vogelsberges mit geringer Fruchtbarkeit des Bo⸗ dens und ungünſtigen Abſatz⸗ verhältniſſen, deren Zuſtände zwar nicht als gute, ſo doch immer noch als beſſere zu be⸗ zeichnen ſind, bei ſehr günſtigem Wieſenverhältniß. Typiſch für Gemeinden der Wetterau mit relativ gutem Boden mit ſtarkem Getreide⸗ bau, bei wenig günſtigem Wie⸗ ſenverhältniß. Typiſch für ſolche Gemeinden es Landes, insbeſondere der Rhein⸗ und Mainebene der Prov. Starkenburg, die einen vollſtändig landw. Charakter bewahrt haben und deren Ver⸗ ſehr wenig berührt wurden von den Einflüſſen der Neuzeit, mit vorwiegendem Ge⸗ treidebau bei mittelmäßigem Boden aber günſtigem Wieſen⸗ verhältniß in einem mittel⸗ als ungünſtig zu bezeichnen; indeß als wahrſcheinlich vorauszuſehen. Als Haupturſachen für letztere Pro⸗ ſchaftliche Lage der Felder und Wie⸗ ſen, theils die mangelhafte Viehzucht und Viehhaltung mit ſchlechtem Molkereibetriebe und der geringe Futterbau angegeben. Die Geſammtlage iſt eine den Pro⸗ ductionsbedingungen entſprechende, ohne daß die Verſchuldung im Allge⸗ meinen z. Z. eine bedrohliche wäre; werden zu wollen. Als Hauptur⸗ ſachen für die nicht durchaus befrie⸗ digenden Zuſtände werden neben den mit den ungünſtigen Abſatzverhält⸗ niſſen verbundenen ſchlechten Preiſen, unrationelle Viehzucht mit ſchlechtem Molkereibetriebe, ungeordnete Geld⸗ wirthſchaft, mangelhafter landwirth⸗ ſchaftlicher Betrieb überhaupt und zu hohe Steuern und Umlagen an⸗ geſehen. Die Geſammtlage wird zur Zeit noch als ziemlich gut angeſehen; be⸗ ginnt aber Beſorgniſſe zu erregen, weil in Folge der ſtarken Zer⸗ ſplitterung der Grundſtücke eine un⸗ greift, der Bodenwerth vielfach ſehr überſchätzt wird, während einzelne Parzellen wieder ganz werthlos, die öconomiſche Beſitzvertheilung Platz Die Geſammtlage iſt zur Zeit nicht iſt ein Rückgang für die Zukunft gnoſe iſt theils die vielfach nicht wirth⸗ nur bei dem mittleren und kleine⸗ ren Grundbeſitz ſcheint ſie bedenklich I — —ͤ— R A Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. ‿₰ Zornheim. Ober⸗Hilbers⸗ heim. Typiſch für ſolche Gemeinden der Provinz Rheinheſſen, die einen vollſtändig landwirth⸗ ſchaftlichen Charakter bewahrt haben, in hoher Lage(232 Me⸗ ter) mit gutem Boden von ſehr guter Kleefähigkeit, aber mit ſehr ungünſtigem Wieſenver⸗ hältniß(22: 1), mit etwa% Weinbergen, mit ſtarkem Ge⸗ treide⸗ und Kartoffelbau, ziem⸗ lich gutem Obſtbau. Typiſch für ſolche Gemeinden der Prov. Rheinheſſen, welche recht günſtige natürliche und wirthſchaftliche Productionsbe⸗ dingungen haben, in denen aber trotzdem die Wohlhabenheit nicht in dem Grade zugenom⸗ men hat, wie es wohl zu er⸗ warten geweſen wäre, mit vor⸗ wiegendem Getreidebau, wenig Wieſen und auch wenig Wein⸗ bergen. Grundſtücke auch ſchlecht bewirthſchaf⸗ tet und nicht meliorirt werden und das Gebäudekapital in Mißverhält⸗ niß mit dem Werth der dazugehöri⸗ gen Grundſtücke kommt. Die Geſammtlage iſt nicht als durchaus gut zu bezeichnen, giebt vielmehr zu mancherlei Beſorgniſſen Veranlaſſung, da die Schuldenlaſt ſehr überhand zu nehmen anfängt, hauptſächlich wohl, weil die Bevöl⸗ kerung über die Ausnutzungsfähigkeit der Gemarkung hinauszuwachſen an⸗ fängt, ohne daß die Bewohner Nei⸗ gung zeigen, ſich auswärts nach loh⸗ nendem Verdienſt umzuſehen. Der Weinbau iſt den dafür vorhandenen günſtigen Bedingungen nicht ent⸗ ſprechend ausgedehnt, Genoſſenſchaf⸗ ten ſind zwar vorhanden, das Ge⸗ noſſenſchaftsweſen iſt aber nicht ge⸗ nügend ausgebildet und geordnet, der Credit, der gefunden wird, iſt zu theuer, die Bewirthſchaftung des Lan⸗ des im Allgemeinen nicht intenſiv genug. Die Geſammtlage iſt im All⸗ gemeinen nicht gerade bedenklich; doch iſt eine Anzahl von Haushal⸗ tungen vorhanden, welche durch hohe Gutsübernahme, ſowie durch un⸗ wirthſchaftliche Liegenſchaftserwer⸗ bungen in mehr oder weniger be⸗ drängte Verhältniſſe gekommen iſt. Als weitere Haupturſachen für die nicht durchaus befriedigende Lage werden der mangelhafte landwirth⸗ ſchaftliche Betrieb im Allgemeinen und die geringe Anwendung von künſtlichem Dünger, ſowie von Kraft⸗ futter, im Beſonderen namentlich auch der unvollkommene Molkerei⸗ 78 Gemeinde Ord.⸗Zahl. Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. Ober⸗Moſſau. — 1 Ober⸗Roden. Typiſch für Gemeinden des Odenwaldes(342 Meter über dem Meeresſpiegel), mit echt bäuerlichem Charakter, deren einzelne Höfe zerſtreut in un⸗ mittelbarer Nähe des dazu⸗ gehörigen Areals liegen, mit gutem Wieſenverhältniß, aber nur mittlerer Bodenqualität, in relativ günſtigem Klima, bei ſtarkem Getreidebau, ſowie für Gemeinden, deren Bevöl⸗ kerung dem Areal durchaus anpaſſend iſt, bei einer im All⸗ gemeinen ſehr mäßigen Ver⸗ ſchuldung. Typiſch für Gemeinden am weſtlichen Fuße des Vogels⸗ berges(226 Meter ü. d. M.) in ziemlich guter Verkehrslage und mittleren Wohlhabenheits⸗ verhältniſſen, mit verſchiedenen Nebenbeſchäftigungen aller Art, mit einem ziemlich tiefgrun⸗ digen Baſalt⸗Lehmboden, der indeſſen häufig an Näſſe leidet, bei mittelgutem Wieſenverhält⸗ niß und vorzugsweiſem Ge⸗ treidebau. Typiſch für Gemeinden im ſog. Rodgau(Mainebene) mit einem mageren Sandboden, der nur eine geringe Kleefähigkeit beſitzt, mit ziemlich viel, aber ſchlechten, naſſen Wieſen, bei nicht beſonders günſtiger Ver⸗ kehrslage und geringen Ver⸗ mögensverhältniſſen. betrieb und die ſchlechte Haltung der Wieſen angeſehen. Die Geſammtlage iſt im großen Ganzen keine ungünſtige, doch aber ſehr verbeſſerungsfähige, weil der Boden zu wenig intenſiv bewirth⸗ ſchaftet wird, auch die Viehzucht nicht rationell genug betrieben wird und das Genoſſenſchaftsweſen noch faſt gar keine Anwendung gefunden hat. Die Geſammtlage iſt nicht ſo be⸗ friedigend, als ſie nach den Um⸗ ſtänden ſein könnte, weil die Kauf⸗ und Pachtpreiſe der Grundſtücke über⸗ trieben hoch ſind und dabei eine große Zerſplitterung der letzteren vorhanden iſt, weil ferner in Folge der Erbvertheilung überflüſſig viel Hofraithen und damit ein zu großes Gebändekapital entſtanden;— der Zinsfuß der geliehenen Gelder iſt meiſtens für die Landwirthe zu hoch und der vorherrſchende Getreidebau läßt eine befriedigende Rentabilität nicht aufkommen. Die Geſammtlage iſt als nahezu ſchlecht bezeichnet, die Verſchuldung ziemlich groß. Als Haupturſachen der unbefriedigenden Zuſtände werden angeſehen: die geringe Fruchtbarkeit des Bodens, die ſchlechte Verkehrs⸗ lage und der mangelhafte landwirth⸗ ſchaftliche Betrieb, beſonders hin⸗ ſichtlich der Viehhaltung, ſowie eine II — 709— Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 1 1 ½ — —;0 Nied.⸗Ohmen. Ruhlkirchen. Hartershau⸗ ſen. Typiſch für Gemeinden im mittleren Vogelsberg(256 Me⸗ ter ü. d. M.) in ziemlich guter Verkehrslage an der Oberheſ⸗ ſiſchen Eiſenbahn, mit mitt⸗ lerem, etwas wechſelndem Ba⸗ ſaltboden, bei günſtigem Wieſen⸗ verhältniß und vorwiegendem Körnerbau, bei nicht gerade un⸗ günſtigen Vermögenszuſtänden. Typiſch für Gemeinden an dem nördlichen Ausläufer des Vogelsberges(250 Meter ü. d. M), in nicht beſonders gün⸗ ſtiger Verkehrslage, weil etwas entfernt von Eiſenbahnen, mit ziemlich geringem Boden des bunten Sandſteins, mit ſchlech⸗ ter Kleefähigkeit, bei ziemlich gutem Wieſenverhältniß, ohne Obſtbau, mit vorwiegendem Körnerbau;— Vermögensver⸗ hältniſſe relativ nicht ſchlecht. Typiſch für Gemeinden im Fuldathal(Schlitzerland) mit rein landwirthſchaftlichem Cha⸗ rakter, mit einem mittelmäßigen Boden des Buntſandſteins von ziemlich geringer Kleefähigkeit, bei vorwiegendem Körnerbau, aber ziemlich gutem Wieſenver⸗ hältniß, in größerer Entfernung von Eiſenbahnen, aber mit guter Straßenverbindung. zu große Zerſplitterung der Grund⸗ ſtücke und ein ganz unverhältniß⸗ mäßig hohes Gebäudekapital, auch zu theueres Geld und dabei ſehr hohe Bodenpreiſe. Die Geſammtlage iſt als mittel⸗ mäßig zu bezeichnen, und wenn die Zuſtände nicht durchaus befriedigend genannt werden können, ſo ſind daran unwirthſchaftliche Lage der Grund⸗ ſtücke, mangelhafte Melioration und nicht genügend rationeller Wirth⸗ ſchaftsbetrieb ſchuld, während zu⸗ gleich auch das Genoſſenſchaftsweſen noch gänzlich fehlt. Die Geſammtlage muß als nicht ganz befriedigend bezeichnet werden und ſind als Urſachen für die un⸗ befriedigenden Zuſtände hauptſächlich angegeben: Geringe Fruchtbarkeit des Bodens, bei ſchlechtem Abſatz der Producte, Zerſplitterung der Grundſtücke und mangelnde Meliora⸗ tion derſelben, unrationeller, land⸗ wirthſchaftlicher Betrieb, zu großes Gebäudekapital, zu hohe Steuern und Umlagen und Mangel an Be⸗ triebsmitteln. Die Verſchuldung iſt zunehmend. Die Geſammtlage iſt inſofern als ungünſtig zu bezeichnen, als die Renta⸗ bilität durchaus unter Null zu ſein ſcheint. Als Haupturſachen dieſer wenig erfreulichen Erſcheinung ſind hauptſächlich angegeben: Zu hohe Pachtpreiſe für Ländereien des Gräfl. Schlitz'ſchen Familienbeſitzes, über⸗ flüſſiges Dienſtperſonal, zu ſtarke Pferdehaltung, zu hohes Gebäude⸗ kapital und mannigfache Fehler im landwirthſchaftlichen Betriebe, ſowie 80 Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 12 13 14 Nieder⸗Eſch⸗ bach. Kirch⸗Brom⸗ bach. Nieder⸗Flor⸗ ſtadt. Typiſch für Gemeinden in der beſten Lage der Wetterau, mit vorzüglichem Boden und ſehr gutem Klima, in ausge⸗ zeichneter Verkehrslage, bei kapitalkräftiger Bevölkerung, welche jedoch nicht ganz aus⸗ reicht zur Beſtreitung der land⸗ wirthſchaftlichen Arbeiten. Typiſch für Gemeinden im mittleren Odenwald(350 Me⸗ ter ü. d. M.), mit einem mittel⸗ mäßigen Granit⸗ und Sand⸗ ſteinboden, der Klee aber keine Luzerne trägt, in wenig gün⸗ ſtiger, aber doch auch nicht ganz ſchlechter Verkehrslage, bei mittlerem Wieſenverhält⸗ niß;— die Bevölkerung iſt zwar faſt ausſchließlich land⸗ wirthſchaftlich, jedoch ſind auch Gelegenheiten zu Nebenver⸗ dienſten vorhanden. Typiſch für Gemeinden in guter Lage der Wetterau, wenn auch ſchon etwas entfernt von größeren Conſumorten mit ſehr gutem kleefähigen Diluvial⸗ ſchlechte Verwerthung der Producte, — die Bodenpreiſe ſind innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre ſehr bedeu⸗ tend, bis 50 pCt. und mehr herunter⸗ gegangen. Die Wohlhabenheit iſt z. Z. relativ noch gut, mit geringer Hypo⸗ thekenverſchuldung, aber zunehmen⸗ den Perſonalſchulden. Die Geſammtlage iſt zur Zeit wohl im Allgemeinen günſtig; dennoch pro⸗ ſperirt die Landwirthſchaft nicht in dem Maße, wie es bei den guten Productionsbedingungen zu erwarten wäre, und die Grundrente iſt theil⸗ weiſe ſogar gleich Null. Als Haupt⸗ urſachen für die nicht zufriedenſtel⸗ lenden Zuſtände werden angeſehen: Ueberſchätzung des Bodenwerthes, zu langſame Akkomodirung der Land⸗ wirthe an die veränderten Marktver⸗ hältniſſe und zu niedrige Getreide⸗ preiſe. Die Geſammtlage erſcheint nicht ganz zufriedenſtellend, da eine Grund⸗ rente faſt gänzlich fehlt, wofür als Haupturſachen die ſchlechten Ernten und geringen Preiſe der letzten Jahre, bei einer ſtarken Ueberſchätzung des Bodenwerthes, mangelhafter, land⸗ wirthſchaftlicher Betrieb und zu hohe Steuern und Umlagen angegeben werden. Die Verſchuldung iſt z. Z. noch relativ gering. Die Geſammtlage muß als un⸗ befriedigend bezeichnet werden und grenzt bei einem Theil der Land⸗ wirthe ſogar an eine Nothlage, da die Perſonalſchulden auf eine ſtarke — — 81— Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 15 16 Nieder⸗Moos. Fürfeld. boden, bei gutem Wieſenver⸗ bilini mit ſtarkem Getreide⸗ au. Typiſch für Gemeinden an der öſtlichen Abdachung des Vogelsberges(446 Meter ü. d. M.), nahe an dem Berg⸗ rücken, welcher die Waſſerſcheide zwiſchen Rhein u. Weſer bildet, mit einem ſteinigen Baſalt⸗ boden bei einer weniger als mittelmäßigen Fruchtbarkeit, mit vorwiegendem Getreidebau und etwas Flachsbau, bei gün⸗ ſtigem Wieſenverhältniß, in ungünſtiger Verkehrslage und rein landwirthſchaftlicher Be⸗ völkerung. Typiſch für Gemeinden in der Provinz Rheinheſſen in hoher Lage, mit meiſt ſchwerem an Näſſe leidendem Boden von mittlerer Fruchtbarkeit, mit wenig Wieſen und wenig Wein⸗ bergen, vorwiegendem Körner⸗ bau, in nicht beſonders gün⸗ ſtiger Verkehrslage; die Ge⸗ meinde hat ſehr viel Aus⸗ märker. Zunahme ſchließen laſſen. Als Haupturſache dieſer betrübenden Zu⸗ ſtände müſſen vor allem die un⸗ wirthſchaftliche Lage und Zerſplit⸗ terung der Grundſtücke und der, wohl hauptſächlich in Folge deſſen ge⸗ radezu ganz im Argen liegende wirth⸗ ſchaftliche Betrieb angeſehen werden, wobei insbeſondere die Viehhaltung unerhörte Fehler zeigt. Hierzu kommt noch eine unbegreifliche Ueberſchätzung des Bodenwerthes bei mangelhaften Crediteinrichtungen ohne Genoſſen⸗ ſchaften. Die Geſammtlage iſt nicht als zu⸗ friedenſtellend zu bezeichnen, mit zu⸗ nehmender Verſchuldung. Als Haupt⸗ urſachen dafür gelten die ungünſtigen Fruchtbarkeits⸗ und Verkehrsverhält⸗ niſſe, mit den niedrigen Preiſen der letzten Jahre, mehrere ſchlechte Ernten mit Hagelſchlag, Mangel an Be⸗ triebskapital und an Creditinſtituten, unwirthſchaftliche Erwerbung von Liegenſchaften, Zwiſchenhandel mit Vieh und relativ hohe Steuern. Die Geſammtlage iſt eine mittlere, ohne bedrohliche Hypothekenverſchuld⸗ ung und wie es ſcheint, auch ohne bedenkliche Perſonalſchulden, welche letztere im letzten Jahrzehnt ſogar abgenommen haben ſollen, wie denn auch die Hypotheken aus älterer Zeit herkommen. Nur der Kleinbeſitz hat größere Kaufſchillingsreſte zu tragen, am beſten ſteht der Mittelbeſitz. Die Rentabilitätsberechnung zeigt bei den beiden zur Unterſuchung gezogenen Gütern eine Grundrente von 1,45 8² Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 17 18 Guntersblum. Wenings. Typiſch für Gemeinden in der Provinz Rheinheſſen, zum größeren Theil im Rheinthal gelegen, mit etwas wechſeln⸗ dem, im Allgemeinen aber doch fruchtbaren Boden, der nur in den tieferen Lagen durch das Druckwaſſer des Rheins ge⸗ ſchädigt wird, mit relativ gutem Wieſenverhältniß u. mittlerem Weinbau(¼ des Areals) in vorzüglicher Verkehrslage, an der Eiſenbahn, mit aufſtreben⸗ der landwirthſchaftlicher Be⸗ völkerung, in durchſchnittlich guten Verhältniſſen. Typiſch für Gemeinden am ſüdweſtl. Abhange des Vogels⸗ berges(275 Meter ü. d. M.) in bergigem Terrain, mit rauhem Klima, mit ziemlich gutem, aber flachgrundigen Baſalt⸗ boden, mit ſehr gutem Wieſen⸗ verhältniß, bei weitvorwiegen⸗ dem Körnerbau, in ungünſtiger Verkehrslage. bezw. 2,20 pCt., die alſo nicht gerade ſchlecht zu nennen iſt. Wenn die Lage keine beſſere iſt, ſo ſind daran ſchuld: Zu hohe Bodenpreiſe, die noch in den letzten Jahren fortwäh⸗ rend geſteigert worden ſind, ungünſtige Abſatzverhältniſſe und ein mangel⸗ hafter landwirthſchaftlicher Betrieb; auch werden die zu niedrigen Preiſe der landwirthſchaftlichen Producte und geſtiegene Arbeitslöhne erwähnt. Die Geſammtlage wird als günſtig bezeichnet, die Bodenpreiſe bewegen ſich in mäßigen Grenzen, die Renta⸗ bilität berechnete ſich bei den 3 Bei⸗ ſpielen auf 2—3 pCt. Grundrente, die Verſchuldung iſt nicht bedeutend. Die Geſammtlage wird als wenig günſtig bezeichnet, mit ziemlich ſtarker Verſchuldung, welche in der letzten Zeit fortwährend zugenommen hat. Nach Anſicht mehrerer Commiſſions⸗ mitglieder aus Wenings iſt jedoch der gegenwärtig ungünſtige Zuſtand nur ein vorübergehender, der ſich in der nächſten Zeit beſſern wird. Als Haupturſachen der nicht befriedigenden Verhältniſſe werden angenommen: Das bisherige Fehlen an Betriebs⸗ kapital, Mangel an Ordnung und Betriebſamkeit und Mangel an Sinn ſich Nebenverdienſte zu verſchaffen, 83 Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 1 —½ 20 Groß⸗Rohr⸗ heim. Mühlheim a. Main. Typiſch für Gemeinden in der Rheinebene der Provinz Starkenburg, im ſog. Ried, mit einem mittleren Lehm⸗ und Sandboden, der jedoch klee⸗ und luzernefähig iſt, mit günſtigem Wieſenverhältniß, ohne beſonders vorwiegenden Getreidebau, in günſtiger Ver⸗ kehrslage; das geſammte Ter⸗ rain leidet bei hohem Waſſer⸗ ſtand des Rheins an Druck⸗ waſſer, die Bevölkerung iſt faſt ezſchiilic landwirthſchaft⸗ ich. Typiſch für Gemeinden in der Mainebene der Provinz Starkenburg, welche in der Nähe größerer Städte liegen und deren Bevölkerung ihren Haupterwerb in dieſen Städten ſucht, während der Landwirth⸗ ſchaftsbetrieb nur als eine Stütze der Haushaltung er⸗ ſcheint. Die Gemeinde befin⸗ det ſich in beſter Verkehrslage an der Eiſenbahn unweit der Städte Frankfurt, Hanau und Offenbach, der Boden iſt größ⸗ tentheils gering, jedoch immer noch vielfach kleefähig, Wieſen ziemlich reichlich, aber ſchlecht, die Felderwirthſchaft iſt eine welche Mängel jedoch in der neueren Zeit anfangen ſich zu beſſern, ferner die ſchlechte Verkehrslage, die Zer⸗ ſplitterung der Grundſtücke und viel⸗ fach auch noch unrationelle Bewirth⸗ ſchaftung in Verbindung mit ungün⸗ ſtigen Productionsbedingungen und geringen Preiſen der Producte. Die Geſammtlage iſt als vor⸗ wiegend günſtig zu bezeichnen, die Verſchuldung verurſacht keine Be⸗ ſorgniſſe, wenn ſie auch in der letzten Zeit etwas zugenommen hat, auch die Perſonalſchulden ſind nicht auf⸗ fallend, die Rentabilität zeigt bei den 3 Beiſpielen eine Grundrente von ca. 1 pCt.(bei dem größeren Gute) bis nahezu 3 ½ pCt. Wenn noch nicht alles ſo günſtig iſt, wie es ſein könnte, ſo liegt es namentlich an der ungenügenden Anwendung von Kunſtdünger und Kraftfutter und an der ſchlechten Düngung und Behand⸗ lung der Wieſen. Die Geſammtlage iſt nicht als ungünſtig zu bezeichnen, wenn auch vieles beſſer ſein könnte, weil die Zer⸗ ſtückelung der Grundſtücke, vor allem aber die weit über die Ertragsfähig⸗ keit hinausgehenden Bodenpreiſe die Rentabilitätsverhältniſſe ungünſtig beeinfluſſen; ferner erſcheinen die Steuern und Umlagen bei der ge⸗ ringen Fruchtbarkeit der Ländereien ſehr hoch. Außerdem findet auch noch eine ſtarke Verſchwendung in Ge⸗ ſpann⸗ und Handarbeit ſtatt, wäh⸗ rend zugleich das Gebäudekapital im Verhältniß zum Grundkapital ſehr hoch iſt, wie ſich das aus den ſtädtiſchen Verhältniſſen des Ortes erklärt. — 84 Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der 3 Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 2 2 — 10 Ginsheim. Weſthofen. liche freie und ſehr wechſelnde, die emutbſie ſind gut zugäng⸗ ich. Typiſch für Gemeinden in der Rheinebene in der Provinz Starkenburg, welche mitten im Innundationsgebiete des Rheines gelegen in ihrer gan⸗ zen ferneren Exiſtenz in erſter „Linie von der raſchen und gglücklichen Löſung der Frage einer den modernen Anſprü⸗ ſchen vollkommen entſprechen⸗ den Waſſerwirthſchaft abhän⸗ gen. Außerdem bietet ſich in der Gemeinde Ginsheim noch im Beſonderen der getreue Typus für diejenigen dieſer QOrtſchaften, welche an einer Hauptverkehrsader und in der [Nähe unſerer Haupt⸗Handels⸗ und Induſtrieplätze, mitten in die moderne volkswirthſchaft⸗ Umwälzung hineinge⸗ ſtoßen ſich derſelben noch nicht vollkommen genügend angepaßt haben.— Die Fruchtbarkeit der Felder iſt im Allgemeinen mit wenigen Ausnahmen eine günſtige, das Wieſenverhältniß iſt mittelmäßig, mit vorwie⸗ gendem Getreidebau. Typiſch für Gemeinden im ſüdlichen Theile der Provinz Rheinheſſen, mit ſehr günſtigen natürlichen und wirthſchaft⸗ lichen Productionsbedingun⸗ gen, wenn auch wenig Wieſen⸗ land, bei mäßigem Weinbau. In der Viehzucht ſteht abwei⸗ Im Uebrigen muß bei den ex⸗ ceptionellen Verhältniſſen der Ge⸗ meinde Mühlheim ganz beſonders auf den eingehenden Bericht des Commiſſärs verwieſen werden. Die Geſammtlage iſt relativ gün⸗ ſtig und trotz der Rheinüberſchwem⸗ mung iſt die Verſchuldung im All⸗ gemeinen eine mäßige, wenn auch in der letzten Zeit etwas zunehmend. Als Haupturſachen der nicht durch⸗ weg befriedigenden Zuſtände ſind die Unſicherheit der Grundſtücke wegen der Ueberſchwemmung, die unwirth⸗ ſchaftliche Entfernung der Grund⸗ ſtücke vom Wirthſchaftshof und der mangelhafte Landwirthſchaftsbetrieb überhaupt, bei unzureichendem Be⸗ triebskapital zu bezeichnen. Ferner ſind auch die Pachtpreiſe zu hoch und die Beſitzvertheilung iſt nicht günſtig, weil die Zwergwirthſchaft mit hohem Gebäudekapital immer mehr zu⸗ nimmt. Die Rentabilitätsberechnung zeigt trotzdem immer noch eine Grund⸗ rente von 2—3 pCt. Die Geſammtlage iſt im Allge⸗ meinen als ſehr gut zu bezeichnen; die Verſchuldung beträgt durchſchnitt⸗ lich 12,91 pCt. von dem ſog. mitt⸗ leren Werthe des geſammten Immo⸗ biliarbeſitzes und 23 pCt. vom Werthe des verſchuldeten Immobiliarbeſitzes. Der größte Theil der Bevölkerung 8⁵ Ord.⸗Zahl. Gemeinde Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. 2 0 24 Schwanheim. Unter⸗Schön⸗ mattenwag. chend von anderen Gemeinden als Hauptproductionsrichtung die Maſt im Vordergrund, während die Milchproduction in zweite Linie zurücktritt. Die Beſitzvertheilung iſt eine günſtige und der Bodenpreis wechſelt bei Ackerland in den 5 Claſſen zwiſchen 1800 und 4800 Mk. pro Hectar. Typiſch für Gemeinden zwi⸗ ſchen der Bergſtraße und dem Rhein, in der Ebene, mit einem Schwemmlandboden, der vorwiegend zum Thonboden gehört, zum Theil auch aus ſandigem Lehm⸗ und lehmigem Sandboden beſteht;— Lu⸗ zerne und Rothklee fähig. Die klimatiſchen Verhältniſſe und ebenſo die wirthſchaftlichen ſind günſtig. Ein Uebelſtand iſt, daß der Beſitz der meiſten Landwirthe nur zum Theil in der Gemarkung Schwanheim, zum andern Theil in mehr oder weniger entferntliegenden anderen Gemarkungen liegt. Typiſch für eine Anzahl Gemeinden des ſüdlichen, ſüd⸗ öſtlichen und ſüdweſtlichen Odenwaldes, ohne ausgepräg⸗ ten Bauernſtand, mit zahl⸗ reichen Wieſen bei relativ ſtarkem Waldbeſitz(Eichenſchäl⸗ wald) und einer ſtarken Haus⸗ induſtrie, welche hauptſächlich in der Beſenbinderei und der gewerbsmäßigen Anfertigung macht heute noch wirthſchaftliche Fortſchritte mit Geldüberſchüſſen bei Wenn die Rentabilität der Güter noch nicht durchweg befriedigend iſt, ſo ſind ſehr guter Lebensweiſe. daran die Zerſplitterung der Grund⸗ ſtücke, der zu koſtſpielige Kredit und die zu wenig intenſive Bewirth⸗ ſchaftung ſchuld. Eine beſſere Bahn⸗ verbindung erſcheint wünſchenswerth. Die Geſammtlage iſt als eine ſehr günſtige zu bezeichnen und die Ver⸗ ſchuldung iſt eine geringe, die rela⸗ tiv mit der Größe des Beſitzes ab: nimmt. Der Schuldenſtand datirt größtentheils aus älterer Zeit und wird ſogar auf die zwanziger Jahre zurückgeführt, während derſelbe in den letzten Jahren nicht zu⸗ ſondern abgenommen hat. Wenn die Renta⸗ bilität nicht befriedigend erſcheint, ſo ſind die Urſachen dafür hauptſäch⸗ lich in dem überſpannten Bodenpreiſe und in der mangelhaften Viehwirth⸗ ſchaft zu ſuchen. Der Commiſſär ſpricht ſein Urtheil hierzu dahin aus, daß die wirthſchaftl. Verhältniſſe eines großen Theils der Beſitzer nicht hin⸗ reichend gut fundirt ſind, um Er⸗ ſchütterungen ohne Gefahr ertragen zu können. Die Geſammtlage iſt keine erfreu⸗ liche. Das vorhandene land⸗ und forſtwirthſchaftliche Areal bietet den zahlreichen Arbeits⸗ kräften keinen ausgiebigen Verdienſt, 93 pCt. der Bevölkerung iſt auf Nebenverdienſt angewieſen und auch vorhandenen für dieſe ſchwindet allmählich die Exiſtenzbaſis, ſo daß die Auswan⸗ derung ſpäter oder früher in um⸗ fangreicherem Maßſtabe nothwendig 86 Gemeinde Ord.⸗Zahl. Typiſcher Character der Erhebungsgemeinde. Urtheil der Commiſſion über die Geſammtlage der Landwirthſchaft in der Gemeinde und Haupturſachen der nicht befriedigenden Zuſtände. ₰ von Gartenſtühlen, Rechen, Schienenkörben, Waſchklam⸗ mern ꝛc. beſteht. Der Boden iſt ſchwierig zu bearbeiten mit Ausnahme der Thalſohle und enthält größtentheils einen flachgründigen Verwitterungs⸗ boden des Buntſandſteins; die Wieſen ſind gut. Die ortsanſäſſige Bevölkerung fin⸗ det nur zum kleineren Theile bei den landwirthſchaftlichen Arbeiten auskömmliche Be⸗ ſchäftigung. Typiſch für Gemeinden an der nördlichen Abdachung des Odenwaldes(155 Meter hoch); in günſtiger Verkehrslage, mit ſehr gutem kleefähigen Boden und mildem Klima; ſchlechtes Wieſenverhältniß, 15:1; die Bevölkerung vorwiegend land⸗ wirthſchaftlich. werden wird. Was den rein land⸗ wirthſchaftlichen Betrieb anbelangt, ſo iſt vornehmlich die wahrhaft jammervolle Haltung des Viehſtandes die Urſache der ſchlechten Rentabi⸗ lität. Die Verſchuldung iſt ziemlich groß und nimmt fortgeſetzt zu, wobei die Handwerker und Händler ihre Perſonalforderungen durch Einträge in das Hypothekenbuch zu decken ſuchen. Als Mittel zur Hebung der wirthſchaftlichen Lage wird unter anderem auch der Bau einer Secun⸗ därbahn im Ulfenthale angegeben. Die Geſammtlage iſt eine nicht ungünſtige; indeſſen iſt der Betrieb nicht entſprechend rentabel, und daher auch wohl die Verſchuldung größer als wie ſie ſein ſollte. Als Urſache wird angegeben, daß die Landwirthe vielfach die ihnen gebotenen Hülfs⸗ mittel zu rationellerem Betrieb un⸗ benutzt laſſen, daher eine beſſere Be⸗ rufsbildung als eins der wichtigſten Mittel zur Hebung des Wohlſtandes bezeichnet wird; weiter wird auf die Einführung des Genoſſenſchafts⸗ weſens hingewieſen. Ueberſicht II (Vorſchläge für Beſſerung der Zuſtände). A. Vorſchläge, welche in dem Grundſatz der Selbſthülfe wurzeln, bezw. die auf Verbeſſerung der Technik und der Oeconomie ge⸗ richtet ſind: 1. Einführung eines rationelleren Feldbauſyſtems mit Ausdehnung und Ver⸗ beſſerung des Futterbaues, bezw. auch des Hackfrucht⸗ und des Handelsfruchtbaues. (Dieſer Vorſchlag erhellt aus den Berichten für faſt ſämmtliche Erhebungsgemeinden.) 2. Verbeſſerung der Wieſen, Erweiterung der perennirenden Futterflächen und ſorgfältigere Pflege derſelben.(Ebenfalls für den allergrößten Theil der Erhebungs⸗ gemeinden angezeigt.) 3. Ausdehnung und beſſere Pflege des Obſtbaues.(Für alle Gemeinden mit günſtigem Obſtklima zutreffend.) 4. Reichlichere Düngung, insbeſondere ſtärkere Verwendung der künſtlichen Düngemittel unter Beſchaffung derſelben im genoſſenſchaftlichen Wege.(Vorſtehender Vorſchlag iſt in ſehr vielen Erhebungsgemeinden als ein höchſt dringender genannt und nur dort, wo ſeit lange gut geführte Conſumvereine beſtehen, wird er nicht be⸗ ſonders hervorgehoben.) 5. Stärkere Viehhaltung und rationellere Handhabung derſelben, namentlich der Rindviehzucht mit mehr Nachzucht unter Beſchränkung des Handels, ein ausgedehnterer Zukauf von Kraftfutter für beſſere Ernährung.(Der Vorſchlag erſtreckt ſich ebenfalls mehr oder weniger auf die meiſten Erhebungsgemeinden.) 6. Verbeſſerung des Molkereiweſens, wenn möglich auf dem Wege der Genoſſen⸗ ſchaft.(Meſſel, Rodheim v. d. H., Zornheim, Ober⸗Hilbersheim, Nieder⸗Florſtadt, Nieder⸗Moos, Wenings.) 7. Beſſere Ausnutzung der Arbeitskräfte, Beſchränkung der Pferdehaltung, ſowie de? Dienſt⸗ und Arbeiterperſonals.(Ober⸗Hilbersheim, Hartershauſen.) 8. Bethätigung größerer Vorſicht beim Ankauf und bei der Pacht von Grund⸗ ſtücken;— Vermeidung der Ueberſchätzung des Bodenwerthes.(Beuern, Fürfeld, Ginsheim, Hartershauſen, Mühlheim, Rodheim, Nieder⸗Eſchbach.) 9. Errichtung von landwirthſchaftlichen Creditvereinen zur Befriedigung des Mobiliarcredits und zur Vermehrung des flüſſigen Betriebskapitals.(Burkhards, Zornheim, Ober⸗Hilbersheim, Ober⸗Moſſau, Nieder⸗Ohmen, Ruhlkirchen, Harters⸗ hauſen, Fürfeld, Habitzheim.) — 88— 10. Schaffung von zweckmäßigen Einrichtungen für den Einkauf und für den Verkauf der Producte(Conſumvereine), Einſchränkung des Zwiſchenhandels, ausge⸗ dehntere Benutzung der Verſicherung und ſorgfältigere Buchführung.(Der vorſtehende Vorſchlag trifft für ſehr viele Gemeinden zu, insbeſondere für ſolche mit nicht gün⸗ ſtiger Verkehrslage). 11. Erwerbung beſſerer Fachbildung.(Ueberall dringend nothwendig.) 12. Wegzug aus Gemeinden, deren Bevölkerung bereits über die Ausnutzungs⸗ fähigkeit der Gemarkung hinauszuwachſen droht.(Ober⸗Roden, Zornheim, Unter⸗ Schönmattenwag.) B. Vorſchläge, welche in dem Grundſatz der Staatshülfe wurzeln, bezw. die auf Verbeſſerung oder Veränderung der öffentlichen Einrichtungen gerichtet ſind: 1. Durchführung von Feldbereinigungs⸗ und Feldwegs⸗Anlagen;— Zuſammen⸗ legung der Grundſtücke.(Ein Vorſchlag, welcher faſt in allen Erhebungsgemeinden als mehr oder weniger dringend wiederkehrt, insbeſondere in Rodheim, Nieder⸗Ohmen, Ober⸗Roden, Ruhlkirchen, Ginsheim, Weſthofen, Nieder⸗Moos.) 2. Einführung entſprechender Schutzzölle für die landwirthſchaftlichen Producte. (Rodheim v. d. H., Nieder⸗Eſchbach, Nieder⸗Florſtadt, Fürfeld.) 3. Erleichterung der Steuerlaſten im Allgemeinen, ſowie in einzelnen beſonderen Richtungen, namentlich auch Herabſetzung der Immobilienſtempel, der Gerichtskoſten ꝛc. (Burkhards, Rodheim v. d. H., Ober⸗Moſſau, Beuern, Ruhlkirchen, Nieder⸗ Eſchbach, Nieder⸗Florſtadt, Nieder⸗Moos, Fürfeld, Wenings, Mühlheim.) 4. Errichtung einer Landescreditkaſſe für die Zwecke des Immobilarcredits mit billiger Zinsgewährung und annuitätenweiſer Tilgung der Schulden.(Der vor⸗ ſtehende Vorſchlag iſt in einer größeren Anzahl Erhebungsgemeinden bei den Be⸗ rathungen der Commiſſionen in Erörterung gezogen und auch zum Beſchluß erhoben worden, ohne daß eigentlich das Bedürfniß nach einer Landescreditkaſſe von den Mit⸗ gliedern der Commiſſionen, welche den betreffenden Gemeinden angehörten, aus eigenem Antriebe beſonders conſtatirt worden wäre; vielmehr wurde der Vorſchlag hauptſächlich von den Vertretern der Regierung oder von dem bezüglichen Commiſſär angeregt.) 5. Geſetzliche Gewährung eines für den Gläubiger unangreifbaren Minimal⸗ eſitzes; 2 Heimſtätten⸗Geſetz.(Nieder⸗Moos). 6. Verbeſſerung der Verkehrsverhältniſſe durch Vermehrung der Abſatzwege, ins⸗ beſondere Ausdehnung des Eiſenbahnnetzes.(Zornheim, Nieder⸗Moos, Fürfeld, Unter⸗ Schönmattenwag.) 7. Verbeſſerung der Waſſerwirthſchaft(Vermeidung der Ueberſchwemmungen ec.) mit Hülfe des Staates(Nieder⸗Florſtadt, Ginsheim.) 8. Anderweitige Beſtimmungen für die Erbvertheilung.(Beuern.) — 39— Betrachtet man das in den beiden vorſtehenden Ueberſichten enthaltene Ergebniß neeſunus der Erhebungen in der Geſammtheit, ſo kommt man ganz unverkennbar zu dem rgebniß der Reſultat, daß trotz der mannigfachen Einkommensverluſte, welche ein großer Theil Lehelnſegen der landwirthſchaftlichen Bevölkerung in dem letzten Decennium gehabt hat, die Ver⸗ ſrumtheit. ſchuldung der Landwirthe doch im Allgemeinen bei weitem nicht die vielfach beſorgte Höhe erreicht; ja man muß nach den Erhebungen annehmen, daß in allen Landes⸗ theilen und Kulturzonen noch Gemeinden vorhanden ſind, in denen nicht blos eine relativ geringe Verſchuldung, ſondern auch ſogar eine Kapitalanſammlung be⸗ ſtehen, und wenn auch vielleicht viele Landwirthe in der neueren Zeit mehr als früher Schulden gemacht haben, ſo iſt doch nicht zu vergeſſen, daß ſich einestheils die Kaufſchillinge ſehr ſtark vermehrten und daß anderntheils der Viehſtand, ſowie das tote Inventar und das umlaufende Betriebskapital weſentlich erhöht werden mußten. In bedauernswerther Armuth befinden ſich eigentlich nur die Gemeinden in von der Natur ſehr ſtiefmütterlich bedachten Gegenden, in denen eben Reichthümer niemals zu holen waren, die aber freilich durch die Verhältniſſe der Neuzeit, gewöhnlich auch durch die größere Entfernung vom Markte, in verſchiedener Beziehung doppelt gedrückt wurden und denen theils eine mittelbare, theils eine unmittelbare Hülfe ſeitens des Staates jederzeit gut thut. Im Uebrigen ſind die meiſten der im Rückgang befindlichen Landwirthe, abgeſehen von ſolchen, die von beſonderem Mißgeſchick betroffen wurden, durch wirth⸗ ſchaftliche Fehler auf abſchüſſige Bahnen gerathen und gerade deßhalb erſcheinen die Vorſchläge unter I A, die in dem Grundſatz der Selbſthülfe wurzeln, bezw. die auf Verbeſſerung der Technik und der Oeconomie gerichtet ſind, beſonders zahlreich und beachtenswerth, während die andern Vorſchläge, die in dem Grundſatz der Staatshülfe wurzeln, bezw. die auf Verbeſſerung oder Veränderung der öffentlichen Einrichtungen gerichtet ſind, nur auf einige wenige Beſtrebungen beſchränkt bleiben, die von jeher von gebildeten Landwirthen vertreten waren. So wenig aber die dermalige Ungunſt der äußeren Verhältniſſe die vorzugsweiſe Urſache der mißlichen Lage mancher Land⸗ wirthe iſt, da letztere, wie aus allen Umſtänden deutlich hervorgeht, in der Regel auf ſeit langer Zeit begangene wirthſchaftliche Fehler zurückzuführen iſt: ſo wenig darf erwartet werden, daß Vorſchläge zur Beſſerung ſofort Erfolg haben; erſt die kom⸗ mende Generation kann deren Früchte ernten. In Folge der unaufhaltſamen Zunahme der Bedürfniſſe des privaten und öffent⸗ lichen Lebens ſind die auf dem landwirthſchaftlichen Betriebe laſtenden und für die Familien unentbehrlichen Ausgaben, namentlich auch die Communallaſten erheblich gewachſen, während die Preiſe der Erzeugniſſe in Folge der Umgeſtaltung unſerer Verkehrsverhältniſſe und augenblicklich ungünſtiger Conjunkturen nicht überall dem Wachſen der Ausgaben gefolgt ſind, theilweiſe ſogar heruntergingen. Die eine Aus⸗ gleichung dieſer Mißverhältniſſe ermöglichende Steigerung der Roherträgniſſe iſt aber eine erſt in der folgenden Zeit zu löſende Aufgabe, und die ſich bei dieſer Sachlage ergebenden Einnahmeausfälle machen ſich in einzelnen Landestheilen, je nach dem Wirthſchaftscharakter, namentlich aber bei vorwiegendem Getreidebau, wie er leider faſt noch in ganz Heſſen herrſchend iſt, naturgemäß mit beſonderer Schärfe geltend. — 96— Unzweifelhaft iſt in Folge dieſer Verhältniſſe die wirthſchaftliche Leiſtungsfähigkeit vieler Landwirthe ſehr geſchwächt und die Möglichkeit des wirthſchaftlichen Fort⸗ ſchreitens namhaft erſchwert, daher es eine drängende Aufgabe der Zeit iſt, den Land⸗ wirthen die Möglichkeit zu erleichtern, daß ſie das erfolgreichſte Mittel, die Ein⸗ nahmen zu heben, nämlich die Vervollkommnung des Betriebes, möglichſt ſchleunig und umfangreich ergreifen, und dies kann, beſonders bei dem vorherrſchenden Klein⸗ und Mittelbeſitzſtand, jedenfalls vornehmlich geſchehen mit Hülfe des Genoſſenſchafts⸗ weſens und beſſerer Bildung, während der Staat meiſt nur fördernd, nicht aber in allen Beziehungen helfend unmittelbar eingreifen kann. ——— 3. Tabellariſche Neberſichten. Tabelle 1. Durchſchnittserträge der wichtigſten Bodenerzeugniſſe pro Hertar und jährliches Milcherträgniſt pro Kuh, nach den in den Berichten enthaltenen Einzelerhebungen. Waizen Spelz Korn Hafer Gerſte Kar⸗ 5Wie⸗ Waizen Spelz Korn Hafer Gerſte Kar⸗ 4 effeln RübenS nlbh S läſiehn Nr. Gemeinde Körner Stroh Körner Stroh Körner Stroh Körner Stroh Körner Stroh male⸗ 5 5 Grmn Nr. Gemeinde Körner Stroh Körner Stroh Körner Stroh Körner Stroh Körner Stroh Knol⸗ S S=me Ctr. Ctr. Ctr. Ctr.] Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. 1 Ctr. L. Ctr. Ctr.] Ctr. Ltr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr.]Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ctr. Ltr. 1 MNeſſel 14 Nieder⸗Florſtadt Großhauer.... 5,20 9—-— 4,60 11,40 5 6,40 5 5,50 55 125 40 15 1300 Mittelbauer... 9,72 13,333—— 5,32 14 7,89 7,89 12,50 11,40[/70 150 40[20 ſ1500 Mittelbauer....[7,50 15—— 6,40 14 7,30 7,40 6 7,50 57,50 150 50 18,75 2200 Taglöhner.... 8,75 12—— 6,5 12,5 7,5 7,1210,4 10[71 150 40 20[1095 Taglöhner... 9,50 18—— 6,66 15 8,33 10,40 5,55 4,50 46 150 45 18(1700 15 Nieder⸗Moos 2 Burkhards Großbauer.... 4 8— 4,50 9,50 4,71 8 5 6 40 50[20[15 1000 Großbauer...[3 7[——[4 10 5 7,50] 4,50 6 öb 60 25 20 1800 Mittelbauer.... 4 6—— 5,21 8,70 5,87 10,29 5,26 5,26 35,71] 50(18,75 11,851000 Mittelbauer. 3 7—— 4 10 5 7,50 4,500 6 55 60 25 20[1800 Kleinbauer. 4,17 8,35 5[10 5 8 5 5,77 30 50[20 12,50 1000 3 Rodheim v. d. H. 16 Fürfeld 8 Großbauer... 7,50 12—— 6[16 6,7 8 ½7 8[75 200 33 15 ſ1800 Mittelbauer.... 8,50 14,50—— 10,60 23,30 8,90 8,90 9,10] 8,43 55,10]0150 25,11730[2000 Mittelbauer... 7,50 14——[7 21 7,5 11 7,5 10[75 200 24 18 2200 Kleinbauer. S,02 17,45—— 6,90 20,12 7,43 8,11] 6,60 5,66, 53,57110[28,30— 2200 Kleinbauer.... 7,50 12——[6 ſ18 7 9 7,5 9(5 180 33 18[2000 17 Guntersblum 4 Zornheim Großbauer....-—— 5(20 10 14[11 15,30, 52 200[35 10 3650 Großbauer. ſ8 10,7—— 11,1 24,4 6,3 7,1 11,6 11,2 66 240 24 46(2300 Mittelbauer....———— 5,60 20 5,300 8[10 11[21. 94 20 6 2555 Mittelbauer... 9,4 14,8[12 22 8 12,8 10,4 8,7 70 164 40 45(2000 Taglöhner———— 6 20 5 10[10 12 31,25 178,57 25 3,30 1825 Taglöhner——— 10 24—— 11,4 10(64 225 45—(2100 18 Wenings 5 Ober⸗Hilbersheim Großbauer.... 7,7 7,5—— 5 9 5,7 6,5] 6,8 5[50 ſl50[25[18 1100 Großbaar 9,7 10—— 9,5 14,2 8 9,1 8,7 6[70 156 19,7—(2050 Mittelbauer.... 6 8—— 6,66 10 6,66 8 6 5 60 160 30[18(2900 Mittelbauer.... 9,3 13,33—— 9,7 14,28 9,5 6,50 9,2 6,80 80 164 20— 2062 Kleinbauer....———[15 28 14 12 8,4 8,4 76 96 22—(2000 19 Groß⸗Rohrheim Großbauer..—— 8,70 10,50 6,25 13,20] 7,25 9 9,40 9 56[175 33[18 1530 8 6 Ober⸗Moſſau Mittelbauer.—— 9 12 6,75 14,40 9 9,50] 9,60 9,50 64 200 40[24(2000 Bauerngut...—— 5,50 6 5 7 6 6—— 50 150 30(17,50 1800 Kleinbauer....—— 11 14 8 16 7,50 11 9,80 9,60 64 200 42[25(2000 Taglöhner....———— 5 7,50 5,25 6,25——[60 150%— 18 1800 20 Mühlheim 7 Beuern Großbauer... 9,75——— 5 10 10 6 9 50 160 40[25 2190 Großbauer... 7,50 12—— 7 20,50 7,50 9 6,33 8[50 200 56 30[1080 Kleinbauer.———— 4 110-—— 6 10 50[160[40[25 2190 Mittelbauer.... 7,50 12,50%—— 5,50 16 7 114 8 4 50 200 45 35 730 Taglöhner.———— 7,50 16-— 47,50 8[38 125 50 50 1080 21 Ginsheim Mittelbauer.... 9,16 16,25—— 7,72 13,63 10,41 14,59/ 10(11,11 69,237166,66 37,200— 2 72 8 Ober⸗Roden Taglöhner———— 7,34 11,76——[10 10 42,85100— 111,11— Großbauaer———— 5 16,60 7,50 6,50%——[55 80 50 15[1300 Mittelbauer.————[5 16,66 7,50 6,50——[55 80 50 15(1300 22 Weſthofen * Kleinbauer. 5 12 7,50 6,50— 53 80 50 15[1200 Großbauer.... 10,7 28-—— 9,5 36,7 7,4 12,8 12,4 27,4[57,4 237,5 30,8 31,2 ſ1600 Mittelbauer.... 7,08 12,50⁰%—— 8,08 26,50] 12 13,75 12,80 14 50(260 35,15— 1460 9 Nieder⸗Ohmen Taglöhner.-—— 7 18,70-—[11 12,50 38,4 167[28,4 1050 . Großbauer.... 5 2—— 4,50 2 5 7 5 2 48 100(16 17[1100 Mittelbauer.... 5 2—— 5 2 5 2 5 2 48 100 16 17 900 23 Schwanheim Taglöhner....— 2—— 5 2 6 2 6 2 24—[25[20[1200 Großbauer 9 117,50 9(17,50 5,50 11,25] 8,50 10 8 8,50,/60 200 45[20(2075 Mittelbauer. 9 17,50 9 17,50 5,50 11,25] 8,50 10 8 8,50/ 60 200 45[20 1602 10 Ruhlkirchen Kleinbauer 9 17,50 9(17,50 5,50 11,25 8,50 10 8 8,50 60 200 45 20 1750 Großbauer.... 7 15—— 5,55 15 7 12 6,75 12 40 96 20 19(1000 Mittelbauer.... 5,30 12—— 6 14,40 6,66 9 6,66 8 52,500% 96 20 16 970 24 Unter⸗Schönmattenwag Taglöhner....———— 5,40 14 6 9—— 60 48 17 11,50 730 Großbaaerer———— 5. 12 4,5 7 7 9 60 100— 24 870 Taglöhner..——=— 3,50 8,50%0- 48—-——(15,50 912 11 Hartershauſen— Taglöhner....=—— 3,50 8,50= 63- 23 547 Großbauer.... 4,57 10,70%-— 4,57 10,70] 4,30 8,60 4 4 40 40 18 19[1100 Mittelbauer.... 5,25 10,50—— 4,87 10,70 4,25] 8,70 4,50 4,50 50,50% 50 18[20 1250 25 Habitzheim Kleinbauer 83 16—— 5,33 11,50 5(10 6 6 75 60 18 17[1500 Großbauer 9 10— 8,50( 20 11 11 11 13 80[200 36 30 2670 Mittelbauer. 8 12—-— 7 17,5 8,8 9,7 8 8 70 180(34(29,5[1800 4 12 Nieder⸗Eſchbach— Taglöhner 7 10 7f 17 10 9 9(10[65 160 30[27 2000 Großbauer... 10 20—— 9(27 9 17 14 770 180 25 18 1800 Mitielbamer.... 10(20—— 9 27[10 20 7 14 ſ80 180 25 18[2350 Kleinbauer... 10 20 9 27 9 117 7 14[70 180 25 18 1960 13 Kirch⸗Brombach Großbauer.... 5,20 12—— 6,36 14 6,31 6,57 4,45 5,55 50 107[28 30 1650 Mittelbauer. 5,52 7,50( 4 8[5 15 4,33 5 5,52 5,10/45 88 42(24,46 1600 Kleinbauer....—— 4,70 9,37]/ 5 18,5 5,35 14,28—— 51,47 68 31 23 1100 Tabelle 2. Berechnungen. ☛ Ergebniſſe der in einjelnen d 10— 12 2 3 4 3 3 3 4. Geld⸗ 13 8 1 Größe Mittlerer Werth Werth Steuer⸗ Werth Werth 5 Ver⸗ 5 Einmah ü 8 3 Ausgaben 14 45 16 17 18 19 25 — Gemeinde de gane er er i—d es eee ads mögens 8 S“ S Gutes werth Düſ⸗ Gebäude Liegen⸗ Vieh⸗ dien enenn werth 4 5 5* 5 8 Summe ½ 4 5 5 3 3 55 Baarer der 55* 4 5— 4 5* bäume Gebüudel ſo landes n⸗ Ve⸗ im 5 S 8 s der 1 L e esn e 5, ½ 258SS5 ſchaft ſtandes ventars triebs⸗ 0 5 23. 585 8 5= 5252S hüberſchuß koſten lS= 225 capital Ganzen 2. 5 S S8 8 Geld⸗ 55 5 5 5525 1 Lehun ro 22 2.5 5 zen 2 5 3 S 5 22e Er 1 255=SS3 S⸗ h. ſa.] Mk. Mk. Mk. fl. Mk. ARr. g 6 A maümin 3 E S, SDeficit Stal⸗ 257 5I Ee er n C ſ e N Mk. Mk Mk 3 E 5 22S5 miſt 525 355555 1 Meſſel.. Mk Mk. Mk. Mt Mk Ii ur 5 ½ ½ 155 5 3se 2 a. Größeres Bauerngut 17-— 25500 Mk. Mk. Mk. g 8 L3 jttler 750 Pfg. k. Mk. 822 . iinen. 74e 12300] 669 4330 121,1 1400 200 200 36155 359,50]0 849,50— 2 Burheree 2 142 3780 720 2600 327171930 300 390 19770 nneedee eie eie beheeh Aaerdeſ 230 es'0 2— 7„ *. Grißeres Bauernaut ſiSlſ S08)— 7 12 164,755 373—- 22,25 300 8560 165, 190 4,h 399,140 50 3o,, 3 — na Rüete,. 691 2323— 2S 25 1799 25 550 17718 63 750,50 716 100 274,84 277 140 60 500 300 170 37 . d. H. 300 6889 38 50= N19,70 212 a. Größeres Bauerngut[13 76] 2680 S4, 39 2e s192 53, b3 Pend 01015 1— 685,40 3 301,02 77,5 1172— zcit Defici d. Mütilm:s„(7 0 11550 320 9810 408 3426 825 1100 429: 996 1142 1 e 21,30 1ac 23630— 10240,105 9= 1efa Siſts 1 aensen. d et e ee, eene ei— 9o 1980 2241,80 294,12 33350 03,18 1183,63)—. 4186 70 Su 5 85,50 14 3 1 1 8— ici. t Gtühere Barernart("hel 47099) 109911ssz 2339 1599 199 3 e i e u en es, 3 96 L ese ee: ſ keheleennherche i 18180—— 60025 1274,5 15,]—- 110,64, 72 500—„ ein Betrag bei der Rentabilitäts⸗ c. Taglöhnergütchen 15 4000 95,8 2394 1167 1237 ,50 1002,400 1271,16—— 1,5] ſ bere icht i enzabililats 3 Ober⸗Pllbersheim 58 6440— 30000 5218 396 388 155 Beees 5720 1355,75 1413,72 20— 3 elae 340 418,29, 2393,611— 139,18 48 800 7, chnung nicht in Anſatz gebracht. 9. Nüüleres Vineruäni 23 36 83200 370 21600 526,4 4610 2000 1931 35 311,3Oh 23 936,45] 36,04 31 ,99 30 ,36 1423,73+ 43 190— 6 32 120 Hecdrranendens wlllei„ 0 34756] 700 2 113711 1 21z9, 25[21 415 ectar Weinber 4 dur leien. 350 a6 Z10 19l 2577 158 965 155 3903 4 15 10 155 3 89, 75 30 4059,10 540 407 580,20 e 1.e 234 4,:42 4,3 0,49 Hectar Weinbeg f— 42 56—— 1944,30 720=23 500 ergets eermmn eenſ72,g se aenges 348,50 314 150 12— 824,50 2e1 74 215 90 40945 790,41] ₰ 294,30, 16 500— 9830 08 Hectar Weinberg — B0 Taglühnerglüchen 92 37230 1530 21290 285 5323 1369 1567 63308 x1064,50 1510 100. 118 103,50 207,13]0 ꝙ404,131+ 40,56,23 500 1*54 T er Weinberg 25 243 45 650 5 3 ectar Wei 1 Feüſees Bauerngut 7 35 10343 650 7070] 99,05 5* 132,40—— 310 31771,10 Je,a 49 537,56] 1804,271+ 213 51 588— 0,80 hüei b. Mitleres, 1e e ee ee eee n Wses 12,, 99 5— 135701171,311 213,00)0o e, 3io u 35 3 Oür Taglöhnergütchen 1+ 939 55 1710 30,6 252 195 35 S 83,50 431,50⁄0—(75 2 160,82 186,56, 548 446,62— 431 95 845 a. Größeres Bauerngut 5 49,70—— 5 47,16] 111,60 189,50 177,74—— Deficit 1,3 ür di, b. Mittleres„ it ai e e e ie, 42h le23 1642 451 500,70 23,20/ 288,50/ 160 140,80 i,s o e, weit ſünn der ſiin uhiumg dnn eſlsh 9. Nied Phnes Gütchen 298 2396]17 196 36 845 299 622 8447 136,30 23924—[340 1395 185,56 426 10 ⸗ 4 Betrag nicht in far umuut ln er⸗Ohmen 48 302 670824 130-— S35 127 56 306,60] 1737,84 1261 42,5 ic 2 Größfres Bauerngut 16 50 18600— 3100 220 2276 740 600 4 30,37 9321,63—— 610 39730 37 333 S3 S,35+ 25,30 66,5 371 339 Doſten Deileit L39 Hectar Gemeindeallmend 3 8„—— 8— 3— 7.„„ e—„2 10 arrhli eüu 173 129— 430 23,16 18 265 590 1613 340, eeO) eide ieeee eee leS ii u ale deheit ae he Hrcha Alhe und Mumenhaüter hen„ 60 386 2712 35— 835˙60 1 /65 367,70+ 345,15 65[1260— d eiſheren Bannand ſene ,eh e ee ee i 3h dih-—de a96 AͤI e 29312 207,30 319 343 5 4 38,30155 115 s10 3 33 3 4— 2 10 402,25 67 4. 115(870 3 c. Taglöhnergut“ 224 18 26 6470 80 1522 400 25] 679,80— 10,5 6/4 5270— 3310= 49,16 d43 370] 19506 257,50 783, 250 1332,05 395,24 230. „ 248 334„—— 7 7 279,23 757,53—.„ 11 HLartershauſen 10010o 97,50 41,40—[we 1040,50 145,02 100 240,12 255,36 4*10 ½ 10—„ſit Viſe . Größeres Bauerngut 24 11 133— 11910 313. 3320 s ,90 c4,76) 160 258,880 155,265— 400 60 500 130„ 215 . ittlere.„ 17 69 7497— 4 5 77 1362 31271 12„ eficit 47 4;. eie aeic das, eehen 15e Jr SOdeſg, ſie,. iit efeit S, Htet Wohnung der 12 Nieder⸗Eſchbach 0 695 39,40 160 135,96 273,64 5 Lel 30 1325— 4 iit] 5,7 Heriar Pachtland Beſitzer iſt in Ldesfci errryt ee a0eenn- 6[30 ado] ·12 3s,„ Wiaselantndnts b. Mittleres„ 6 60 21050 1446 She 135zſſ 183) 1342 1700 61681 1881,50 1118 3 cir henen c. Kleineres J13e. 71 1430% 31756b ech aawh ſid ů1440,50] 1190 533710 Aneen 1 angeſeht. 13 Arrc⸗ronbaz 597 18617 784 8760 2 1597 510 1030 31298 ¹ 10g 8— 1830,85 246,18 638,75 691,23 1681,47 69 3, 100o0— 0,9 1,8 BPor 5 7—„— 6 7 1 Größeres Bauerngut[18765 78418,3577 12380 8 1008 815 180— 2003 149,80 4 30 Deficit 1,3 Durch die freie Wohnung gleicht ſi MNittleres„ 851 20631 675 1 308,2 3880 850 2800/101905 634 5 ,80] 345,80 663,30 901,10 ₰ 207 32 750 das Deficit, welches nur ſ heele eit üch 11 n Kleineres„ 219 5228 520 1 106,4 1860 605 538 28509 148,57 1045— 376 2055 529,1 2— 3,2 3,7 ehr klein iſt, aus. uer lurſaht dch a,s a u iic deeh· eh iee e, ee 29,16 276,10 221,14= 1733,60%9 2 46 e,— ſeefe 3 Tiehee Bauerngut 912 25435] 275 5258 250 3 34(190 389 68,50 Tehac 380 425,04— 173,95 32 1150— Wieit 9,2 13 NA1 Taglühnergüüchen 2e ents e, eeh ee ih 380 1 3s1 1388] gs 50 169,80/ 185,50% 310,60°— 345,40,38 276 120 1,46 41 1 3 18638 436,87—— 124 2364 357 4 a. Größeres Bauerngut 1850 184 301,60/ 411,210 11 5 50 3000——[600 1404,87 e 1 21,611— 154,75 48,9 5 d. AAattears Gätchen 53 30c— 6490174 Z10 1050 Goc) 19189 ¹ 139 19709 130 87 141,76 188, 113,50] 1127,8— 231,33 5, ſ506 339—b377 1 8 Lertar Pachtland. 16 Fürfeld 2500⁰0— 3290 44,66 790 43 137,20 62 646 1280 156 195 3 30 306 7316 1-— 5o 758 298,75 550,25+ 80 70 11 . Mittleres Bauerngut 990/ 34030] 588 ö97 292 ö 1980 150 Veüicitſ 1. Freſe Dyhuung micht in 2 17 Grerelene. Noc Sc3 e eecſ66s 4335 3d4 Kese aech Fesen 3n 155,45 153,14] 229,41— 139 57 600 150„ Sefün Desaleichen. uſad⸗ 9 475 218 3 14— 20„ Desgleichen. ae hriſeneer Gnt 20 12] 54000 158 18000 511 65 343,70 458,30 150 18— 900 1350 19,a Seeeh e,d,e. e e 197 5 Mtleies Bauerngut 331 20300 120 2690 A0 1 35 710 84406 2387,75] 3970,25]¹i2442 V 20 178,52] 509,10 ℳ% 35 50 480 Sle 15 0,40 Hectar Weinberge. 18 Wenings„ 7 6300 188 2000% 69 646 18 3000 647 723-— JNNS8800 402,90 497,80 358, 4 4 2„ 1 0 510 9824 1190—— 2560 10 358,30 5681 1860 4 a. Gebheres Bauerngut 20—10000 438. ö5490 201,6 4080 og 21s] ſhr e di e de eee ene end enc.t n 1. ,f 2e1 37 dos e Beberſe 19 Groß⸗Rohrheim„ 60%◻5200 166,50 309“⁰* 736 230 25 5 70 147,0 1310—— aO7n z435 7,40+ 10 28 370[510 2 2/5.„ 1,09 Hect. Pachtland. 1. Brüftenes Bauerngut[12— 30185— 6450 166 340 d 37—— 699,75 zo 1e 508,620 751,50+ 788 60 800[307 3 d. Mittas. 380 ee ee—bee ieen 730 475 800 40490 645 983. 8 165,65=% 269,35% 95 50 500 1150 3 3,6 20 Mühlheim„ 15/:0140) 26 334088,399)1223 230 249 33093 53,00 850 SIee, 192, 2 185 390745 5 iihihemn 3) lii s Feen d ile e, 14e72— 2 5 ſ413 851,55+ 28 50 700— 0,93 . Wrüßß auerngut[1497] 26000]0 100 16890 284,8— 80 984,60] 66,64] 142 413,32 377,38+ 260 54 920 3/2 171 21 Ginsbe. ginurs⸗„ 4— 6400— 1 doga 37 235 1000 48595 722 3029— 261,230 420,738]+ 994(23,7 550 80 30 34 a. Mittleres Bauerngut 6,44 M. 12124 440 612,60 4541 312,20 757,20/ 738,33 2422,27 d. Taglöhnerau 15250 307 8840 214,1—[300 1352,60 66,36] 150,50]0 74, 227.311. 3376 1630 2 1,16 ilie verdi 22 Wrihafes hnergütchen[— 850 1194 488 2000 20, 1811 372 936 1lie o e d2 ,50 74,50% ◻993,50+ 67,74 26,6 800 300 1,50 21 Familie verdient durch allerlei Geſchäfte a. Größeres Gut 163 16/ 756—— 94,74 193 380 25175 1340 8[1450 1520,75 1205,611— 559,35129 80 d vaees gt eſ⸗ 25900 3594,2 15000 ſ6760 ſ11000 285175 18357 8824 3666 60 1396 3 3 35,02 834,79/ 310 319,637+ 21,40 20 96 24 29 2 dertr Pagtland c. Taglöhnergütchen 358 45180 970 128000 2 3800 2700 5 2303 1521,80 2099,50,1765 18984*l4. 0,8 Pertor Pachilande 23 Schwanhei 258] 6590] 118 2500 26000 66100 1348,60 28+7932,42 88—— nanheim 123,70 625 492 400 11085 w360,400 159 3020—[12 3374 80 424,06 395,8 4,6 4,5 Pachtland ca. 23 Hectar. Freie Woh⸗ t. H eres Bauerngut 16— 43670 390 1080 3 310— 120 879,40 50, 5,80 516,80] 1718,86 200 41 750 nung iſt nicht in Anrechnu. 8 Püüttlete. 540 15305 253 4820 355749 4015[1032 1380] 61287 1262,77 1971 16 226,80/ 242,25] 273,55+% 254 36,25 450 120 95 1,5 2,40 Hectar Pachtland. in gebracht 24 linter chimnattenma 330 19340% 1 4850 110 109 213 309*3009 593,65 105936 9 396,50 378,98 915,50] 1068,2+† 859 66 a. Größeres Bauerngut 25 20 1 fl 366,166 759,50⁰%—— ,25 97,61] 278,18 502,97— 1315— 1,9 2,5 3 41— 60 8 521,24 ₰ 49 b. Vaaihineenn unih 10 441 6100 150,9 1531,50 597 56o asas—6 u 10 1185,66] 63,16/ 165,06/ 361,48]/ m530,77 4 35 5 li18 150 3755 5,5 Pachtland 0,5 Hectar 3 6 10% 2——(250 c. Kauluieemn ühie 855] 165 1850 26,7] 526 235,98] 310 5941,98— 108,60 CeSutsc 23es eh, eaadſct dehs e 23e 987 21 inlei 1 50% 1400—[481 25 Haiishei dne wuurnt Kte 130] 2400 117 510 188,70] 205]/ ꝙ4833,70%— 78,60 nr 48,99 198,77 219,25- 156,92+ 201,32) 32 175 325 6,6 5 Gr gut 1784 56920] 369 les. 60(240 315 ¹ 5 Miienngrt 1er 22460 605 44050 S1,444 i⸗sh 1971 S0443 14 247,9 60 11,90/ 102,79 105,54— ₰+ 32,50/ 57 150 200 2 34 235 6400 146, 0307 320 1037,50—— 3947 675,50 45 1 5, 155 1999/ 4039 370 10477O). xb, 1445,50 163,79 239,271319,90 099,36 †. 2422 ed30 ſur Seſieit d — 83,49 177,25 319, 0 135 0,7 1, 125 319,89 363,371 49,62 38 700 77 0,99 153 Tabelle 3. Verbrauch an Mahrungsmitteln, ſowir Verpflegungskoſten pro Kopf und Tag und jährlicher Familienbedarf an Kleidung. 4 Verpfle⸗ Verpfle⸗ 65 Getreiden Kar⸗ Fleiſch andde Milch wien Klei⸗ QI. n Bulter uis. Aes⸗ Nr. Gemeinde etreide toffeln Fleiſch Schmals ilch den ean dung Nr. Gemeinde Getreide toffeln Fleiſch ei Milch ee een dung 8 und a T Gr. Gr. Gr. Gr. Ltr. Pfgs Mk. Gr. Gr. Gr. Gr. Ltr. 1ede Mk. 1 Meſſel 14 Nieder⸗Florſtadt Großbauer.... 750 500 110 20 0,60% 54 250 Mittelbauer.... 725 1025 111,5 26 1,50% 65 250 Mutabnue... I 9 35* d 35 d3 69 250 Taglöhner.... 604 1025 92 13,7 0,30 52 300 15 Nieder⸗Moos 2 Burkhards Großbauer.... 685 860 100 9 0,60% 40 200 Großbauer.... 910 1040 70]146 0,5 37 200 Mittelbauer.... 685 1185 68 34 0,90% 44 100 2 Mittelbauer... 620 1370 40— 1 20 150 Kleinbauer.... 490 725 35 21 0,627 27 100 1. 3 Rodheim v. d. H. 16 Fürfeld 4 Großbauer.... 700 680 150] 40 0,4 57 280 Mittelbauer.... 767 822 124 28 0,41 60 60 Mi lügäſe.. 886 d e 2, 95 1 25* Kleinbauer.... 913 1140 170 42 0,666 100 100 einbauer.... 5 5„2- 5 17 Guntersblum 4 Iemhedeer 730 600 190 30 0,55 56 290 Bruſehäner S 850 265 43 975 31 350 . ittelbauer.... 2. 2 Mültelhaner.... 994 d 161 24,5 T4 5 49* Taglöhner. 530 550 100 16,44 0,40 45 250 aglöhner.... 58 86 22 65 18 Wenings 5 Ober⸗Hilbersheim Großbauer.... 1050 1100 60 26 0,60% 40 400 Herfebanee.... 780 557 1 8 D d 49* Mittelbauer... 1000 800 80 19 0,30% 40 140 1 ditelbaner.... 4„ 2 Kleinbauer.... 493 548 105 22 0,35 35 150 19 Groß⸗Rohrheim 6 Ober⸗Moſſ Eroöboner... 830 780 115 22 0,47 40 270 er⸗Moſſau. L 6 Bauerngnut.....————— 48 200 Der Verbrauch von Nahrungsmitteln pro Kopf Miliedüener 96 500 140 5 9,65 54 50 Taglöhner..——— 23 80 u. Tag konnte wegen der Complication der Ver⸗ 3 . 5 hältniſſe nicht im Einzelnen feſtgeſtellt werden. 2. 7 Beuern 26 Meihlöein 1160 1400 220 27 1 55 400 Großbauer..—— 2 372 Die Berechnung über den Verbrauch an Nahr⸗ Klelnbaner. 900 1000 220 24 0,4 45 300 Mitklhauer..... DSIITN dee iee ſieltttn benläen dhtendenen ner arihnet....-- d120 Aeba Mas N Sids 21 Ginsheim Mittelbauer.... 824 547 133 25 0,200 50 250 4 8 Ober⸗Roden Taglöhner.... 505 548 161 37 0,40 50 230 „ Großbauer... 885 1027 132 46 1 80 100 Mittelbauer.... 580 1230 36 46 0,711 60 350 22 Weſthofen Kleinbauer.... 390 1005 57 22 0,60% 40 300 Großbauer.... 450 1000 192 44 0,75 92 600 . 9 Nieder⸗Ohmen Mittelbauer.... 450 380 120 7 0,57 75 350 1 b. 2 9 Großbauer.... 753 684 110 20 0,72 2 450 Landiühide deo ſlen 4 9 Mittelbauer.... 740 548 96 16 0,54 2 200 23 Schwanheim Taglöhner.... 820 685 96 17 0,59 2 240 Großbauer.... 616 822 103 22 0,50⁰% 50 560 10— Mittelbauer.... 781 685 77 17 0,50% 45 300 Vinötirhene Ges 1400 95 6 Kleinbauer.... 767 856 59 20 0,50% 42 200 Mittelbauer.. ²712 1096 115] 13 0,67 40 200. 24 unter⸗Schönmattenwag Taßlöhner.... 600 1700 14 22 0,9 35 200 3 Großbauer.... 531 1400 65 12 0,9 35 362 11]Sartersunnſen Taalöhter.... 533 1643 60 14 0,7 35 100 Großbauer.... 1275 1250 100 25 1 70]100 Tahlöhn.....72 alo 1 G6. 30 Mittelbauer.... 1030 1400 90 20 0,8 55 200 25 Habitzheim Kleinbauer.... 363 1400 36 7 0,4 21 85 Theilweiſe Verpflegung außerhalb. Großbauer.... 1150 1370 100 42 0,6 65 300 12 Nieder⸗Eſchbach Mittelbauer.... 1080 1825 126 35 0,4 48 270 Großbauer.... 780 880 260 45 0,/ 71 450 Taclöhnn... K.n 11320 a3 3 92 e Mittelbaner.... 670 515 210 30 0,2 57] 500 Kleinbauer.... 750 820 230 23 0,6 65 500 13 Kirch⸗Brombach Großbauer... 1070 893 119 20 0,70 65 50 Mittelbauer.. 1395 2243 127 38 0,766 63 300 Kleinbaner. 945 972 49 37 0,488 43 120 — Tabelle 4. A. Neberſicht der in dem Jahre 1884 ſtattgehabten Zwangsveräußerungen von Grundſtücken, die Landwirthen gehörten. Areal 8 Zahl der ver⸗ Angabe 3 Kreis der nferten der Q Fälle ſtücke Haupturſachen der Veräußerung. Hectar 1 Darmſtadt 2 0,70 Mangel an Betriebskapital in beiden Fällen. 2 Bensheim 76,14 Ungünſtige Uebernahme, ungünſtiger Kauf, koſt⸗ ſpielige Bauten, ſchlechte Beſtellung, Proceß⸗ ſucht in je einem Fall, ſchlechte Geſchäftsführung in zwei Fällen. 3 Dieburg 9 26,42 Schlechte Felderbeſtellung in zwei, Krankheit in drei, Leichtſinn in vier Fällen. 4 Erbach 6 2,66 Todesfall, Krankheit, ungünſtiger Kauf, Schul⸗ denübernahme, leichtſinniges Schuldenmachen, Eheſcheidung in je einem Fall. 5 Groß⸗Gerau 10 5,41 Krankheit, Bürgſchaftsleiſtung, Genußſucht in je einem Fall, ſchlechte Geſchäftsführung, Trunk⸗ ſucht in zwei, Leichtſinn in drei Fällen. 6 Heppenheim 6 23,63 Koſtſpielige Bauten, Schuldenübernahme und Viehſterben in je einem Fall, ſchlechte und leicht⸗ ſinnige Geſchäftsführung in drei Fällen. 7) Offenbach 15 8,87 Koſtſpielige Bauten, Bürgſchaftsleiſtung, über⸗ mäßiger Kauf, verfehlter Beruf, Viehhandel, Trunkſucht, Genußſucht in je einem Fall, Un⸗ fähigkeit in Folge hohen Alters in drei, Leicht⸗ ſinn in fünf Fällen. 8 Gießen 8 5,80 Mangel an Verdienſt, verfehlte Speculation, Bauten, Bürgſchaft, ſchlechte Feldbeſtellung, Leichtſinn, Nachläſſigkeit und Proceßſucht in je einem Fall. 9 Alsfeld 19 70,40 Ungünſtige Uebernahme, ungünſtiger Kauf, Bürgſchaft, Wucher, Trunkſucht und ſchlechte Felderbeſtellung in je einem Fall, Leichtſinn in zwei, Viehhandel in drei, Nachläſſigkeit und ſchlechte Geſchäftsführung in je vier Fällen. Areal 3 Zahl der ver⸗ Angabe 4 Kreis der ünſensn der 5 Fälle ſtücke Haupturſachen der Veräußerungen. Hectar 10 Büdingen 27 30,93 Ungünſtige Ernten, Krankheit, ungünſtige Uebernahme, ungünſtiger Kauf, Bauten, ſchlechte Geſchäftsführung, Trägheit, Nachläſſigkeit, Pro⸗ ceſſe und Unterſuchungskoſten und verfehlte Spe⸗ culation in je einem Fall, ſchlechte Felderbe⸗ ſtellung, Proceßſucht in je zwei Fällen, Bürg⸗ ſchaftsleiſtung in vier Fällen, Leichtſinn in ſieben Fällen ꝛc. 11 Friedberg 3 0,53 Ungenügendes Betriebskapital, Trägheit und ſchlechter Haushalt in je einem Fall. 12 Lauterbach 15 54,80 Mangel an Verdienſt, Krankheit, zu große Schuldenübernahme, Unerfahrenheit, Lüderlich⸗ keit, Proceßſucht in je einem Fall, leichtſinnige Geſchäftsführung und ungünſtige Ernten in je zwei, ſchlechte Verwaltung in drei Fällen;— die übrigen Fälle unbekannt. 13 Schotten 8 7,68 Mangel an Verdienſt, Proceßſucht, Leichtſinn, ungünſtiger Kauf, leichtſinnige Geſchäftsführung und Kauf ohne Vermögen in je einem, Trunk⸗ ſucht in je zwei Fällen ꝛc. 14 Mainz 2]0,79 Krankheit und ungünſtige Uebernahme in je einem Fall. 15 Alzey 2 3,21 Todesfall und ſchlechte Geſchäftsführung in je einem Fall. 16 Bingen 4 3,29 Mangelnde Unterſtützung durch Angehörige und ſchlechte Feldbeſtellung in je einem Fall, Nachläſſigkeit in zwei Fällen. 17 Oppenheim 2 0,30 Uurerfahrenheit und leichtſinnige Geſchäfts⸗ fführung in je einem Fall. 18 Worms 1 5,03 Leichtſinnige Geſchäftsführung. B. NMeberſicht der in den Jahren 1885 ſtattgehabten Zwangsveräußerungen von Grundſtücken, die Landwirthen gehörten. Areal Y Zahl der ver⸗ Angabe 5 Kreis der inſerten der 5 Fälle ſtücke Haupturſachen der Veräußerung. Hectar 1 Darmſtadt 3 1,66 Krankheit, leichtſinnige Geſchäftsführung und Nachläſſigkeit in je einem Fall. 2 Bensheim 2,47 Zahlreiche Familie, Viehhandel und Krankheit in je einem Fall, Ueberſchwemmung und Bürg⸗ ſchaftsleiſtung in je zwei Fällen. 3 Dieburg 4 1,39 Mangel an Verdienſt und Krankheit in je einem Fall, ſchlechte Felderbeſtellung in zwei Fällen. 4 Erbach 2 11,90 Ehelicher Streit und unredlicher Handel in je einem Fall. 5 Groß⸗Gerau 5 2,58 uUngünſtige Pacht, Bürgſchaftsleiſtung und Nachläſſigkeit in je einem Fall, ungünſtige Ernte in zwei Fällen. 6 Heppenheim 11 28,38 Krankheit, Todesfall, Leichtſinn, Proceßſucht, ſchlechte Haushaltung in je einem Fall, ungün⸗ ſtige Uebernahme, ſchlechte Geſchäftsführung und Trunkſucht in je zwei Fällen. 7 Offenbach 10] 8,93 Mangel an Arbeit, ungünſtige Conjuncturen, mangelnde Unterſtützung durch Angehörige, un⸗ günſtige Uebernahme, Bürgſchaftsleiſtung, leicht⸗ ſinnige Geſchäftsführung und Leichtſinn in je einem Fall, Trägheit in drei Fällen. 8 Gießen 10 10,88 Krankheit in drei Fällen, ungünſtiger Kauf, ſchlechte Geſchäftsführung, Nachläſſigkeit, Leicht⸗ ſinn, verfehlte Speculation in je einem Fall, Trunkſucht in drei Fällen. 9 Alsfeld 19 77,50 Mangel an Verdienſt, Todesfall, ungünſtiger Kauf, Mangel an Betriebskapital, ſchlechte Ge⸗ ſchäftsführung, Trunkſucht und Lüderlichkeit in je einem Fall, ſchlechte Feldbeſtellung in drei, Nachläſſigkeit in vier und ungünſtige Uebernahme in fünf Fällen. Kreis Zahl der Fälle Areal der ver⸗ äußerten Grund⸗ ſtücke Hectar Angabe der Haupturſachen der Veräußerungen. 11 12 13 14 16 17 18 15 Büdingen Friedberg Lauterbach Schotten Mainz Alzey Bingen Oppenheim Worms Hiernach betrug die Zahl aller Fä 44 10 12 10 48,89 4,78 17,71 13,40 20,25 1,27 4,45 7,21 1,86 Mangel an Verdienſt, koſtſpielige Bauten, Viehhandel, Trunkſucht in je einem Fall, un⸗ günſtige Ernte, Todesfall, Proceßſucht in je zwei Fällen, ungünſtige Uebernahme, Unerfahrenheit, Nachläſſigkeit in je drei, Krankheit, ungünſtiger Kauf in je vier, Bürgſchaftsleiſtung in ſechs und leichtſinnige Geſchäftsführung in elf Fällen. Leichtſinn in einem Fall, Trunkſucht und Krankheit in zwei Fällen. Unerfahrenheit, Trägheit, Nachläſſigkeit in je einem Fall, Mangel an Verdienſt und Leicht⸗ ſinn in je drei Fällen und unbekannt in einem Fall. Mangel an Verdienſt, Krankheit, Todesfall, Schuldenübernahme, ungünſtiger Kauf, Ueber⸗ vortheilung und Trunkſucht in je einem Fall, ſchlechte Geſchäftsführung in zwei, Nachläſſigkeit in drei Fällen. Krankheit, Schuldenübernahme, ungünſtiger Kauf, Viehſterben und Unerfahrenheit in je einem, Leichtſinn in zwei und Nachläſſigkeit in drei Fällen. Krankheit und Bürgſchaftsleiſtung in je einem Fall, Leichtſinn in zwei Fällen. Krankheit, Schuldenübernahme, Bürgſchafts⸗ leiſtung, Trägheit und Trunkſucht in je einem Fall, Ünerfahrenheit in zwei Fällen ꝛc. Ungünſtiger Kauf und Trunkſucht in je einem Falr leichtſinnige Geſchäftsführung in drei ällen. Schuldenübernahme und Verſchwendung in je einem Fall. lle in dem Großherzogthum, in denen Land⸗ wirthen gehörige Grundſtücke zwangsweiſe veräußert wurden in 1884 146 und in 1885 171. Das veräußerte Areal bere 181,93 Hectar Acker⸗ und Gartenland, 64,39 He berg, der Reſt Wald, Weiden und Oedungen. in 1885 auf 265,61 Hectar, darunter 190,52 Hectar Acker⸗ chnet ſich in 1884 auf 256,59 Hectar, darunter ctar Wieſen und 1,83 Hectar Wein⸗ Das veräußerte Areal berechnet ſich und Gartenland, 64,43 Hectar Wieſen und 3,28 Hectar Weinberg, der Reſt Wald und Oedungen. A + ₰½ — u ο% ́” Vertheilung Tabelle 5. des ermittelten Schuldenſtandes auf die einzelnen Beſitzgruppen. Da⸗ Procentſatz der 8 5 Aveal Zahl von Verſchuldung 3 Gemeinde*. de Vn Cunhichans⸗ Bemerkungen 5 SHectar ſiitzer ſchul⸗ werth der 12 fiher det Verſchuldeten 1 Kirchbrombach 1 0,5— 1 2—— 2 1— 2 1—— 3 2— 5 7 6 11,43 4 5— 10 5 5 4,38 5 10— 20 5 2 1,80 6¹ 20 u. mehr 1 1 0,80 Nur Kauſſchilling 2 Meſſel 1 0,5 1——— 2 1— 2 2 1 29,44 3 2— 5 8 7 11,39 4 5— 10 14 12 6,78 5 10— 20 75 2,50 6 20 u. mehr 111 1,28 3 Ober⸗Hilbersheim 1¹ 0,5— 1 17 15 13,84 2 1— 2 21 15 11,341 3 2— 5 26 20 14,36 4 5— 10 22 16 5,94 5 10— 20 12 10 4,51 6 20 u. mehr 3 1 0,70 4 Rodheim 1 0,5— 1——— 2 1— 2 9 8 18,68 3 2— 5 35 24 19,00 4 5— 10 37 19 6,14 5 10— 20 30 16 5,74 6 20 u. mehr 4 1 9,20 Meiſtens Kauſſchillinge 5 Zornheim 1 0,5— 1 28 22 48,12 2 1— 2(29 24 25,48 3 2— 5 54 46 16,80 4 5— 10 22 21 7,45 5 10— 20 12 9 4,75 Meiſtens Kauſſchillinge 6 Nieder⸗Eſchbach 11 0,5— 1——— 2 1— 2——— 3 2— 5 6 5 20,89 4 5— 10 8 6 19,65 5 10— 20 11 7 15,75 6 20 u. mehr 2 1 7,83 4 8 der S Areal erſchitldung 5 Gemeinde* Cih ahts⸗ Bemerkungen 8 S Hectar werth der Verſchuldeten 7 Beuern 1 0,5— 1 45,37 2 1— 2 31,14 3 2— 5 12,00 4 5— 10 16,27 5 10— 20— 8 Fürfeld 1 0,5— 1 9,61 2 1— 2 17,47 3 2— 5 12,62 4 5— 10 9,66 5 10— 20 26,45 6 20 u. mehr 32,11 Keuſſchilling — Schwanheim 1 0,5— 1—— 2 1— 2 2 28,98 3 2— 5 16 47,65 4 5— 10 4 6,77 5 10— 20 1 16,29 — Habitzheim 1 0,5— 1 8 44,25 2 1— 2 13 20,93 3 2— 5 11 13,72 4 5— 10 6 17,71 5 10— 20 9 20,00 6 20 u. mehr 1 3,56 Kauſſchilling 11 Wenings 1 0,5— 1— 2 1— 2— 3 2— 5 30,00 4 5— 10 17,00 5 10— 20 17,00 12 Weſthofen 4 05— 1— 2 1— 2 37,85 3 2— 5 25,36 4 5— 10 15,79 5¹ 10— 20 15,76 6¹20 u. mehr 18,56 3 Groß⸗Rohrheim 1¹ 0,5— 1 51,90 2 1— 2 24,98 3 2— 5 20,74 4 5— 10 9,77 5¹ 10— 20— 6¹ 20 u. mehr— Zabl Da⸗ Fhriſae der 8 Areal ahl von erſeuldung 3 Geneinde †ſdertar(eiſiheiſotrnhänhe wewerkungen 5 1 1 hul⸗- werth der 6 ſiher det Verſchuldeten Guntersblum 1 0,5— 1——— 2 1— 2 21] 4 34,90 3 2— 5 37 14 31,05 4 5— 10 40 17 34,52 56 10— 20 19 9 24,14 6 20 u. mehr 9 6 10,48 5 Burkhards 1 0,5— 1——— 2 1— 2——— 3 2— 5 11 10 30,04 4 5— 10 25 23 32,17 5 10— 20 22 10 19,01 620 u. mehr 2 1 1,13 6 Ruhlkirchen 1 0,5— 1——— 2 1 2— 3 2—= 5 1 1 44,33 4 5— 10 4 3 19,54 5 10— 2) 6 6 26,24 6¹ 20 u. mehr 11 31,54 Nieder⸗Ohmen 1 0,5— 1—— 2 1— 2——— 3 2— 4 3—— 4 4— 8 5 2 23,92 5 8— 20 16 7 52,71 6 20— 40 23 7 28,18 7 40— 80 14 4 45,41 8 über 80 1—— Ginsheim 1 0,5— 1 12 6 31,00 2 1— 2 22 14 38,00 3 2— 5 26 22 43,00 4 5— 10 11 9 14,00 5¹ 10— 20 1—— 6¹ 20 u. mehr 3—— 9 Ober⸗Moſſau 1 0,50— 1,0——— 2 1,50— 10 2—— 3 über 10 9 6 30,88 0 Nieder⸗Florſtadt 11 0,5— 1——— 2½2 1— 2 5 3 89,92 3 2— 5 3 8 36,71 4 5— 10 7 7 13,60 5 10— 29 2 1 12,65 6 20 u. mehr 3 1 10,79 Procentſatz der . Da⸗ — 2 Areal Zahl von Verſchuldung 3.½%⅞% Gemeinde* D ver⸗ gech dants⸗ Bemerkungen 8 SHectar ſiier ſil⸗ werth der Verſchuldeten 21] Nieder⸗Moos 1 05 1——— 2 1— 2——— 3 2— 5 1 4 51,43 4 5— 10 4 3 27,78 5 10— 20 10 9 39,20 6 20 u. mehr 1 1 13,80 22 Unter⸗Schönmat⸗ tenwag 1 1— 2 1 1 94,13 2 10— 20 85 46,57 3 über 20 2 2 22,42 23 Ober⸗Roden 1 0,5— 1 79 43 84,73 2 1— 2 63 37 55,06 3 2— 5 65 57 60,18 4 5— 10 32 25 37,30